tW/^M^ Sammlung Göschen Die gewerbliche Arbeiterfrage j?rof. ZVerner Sombart Sammlung SSschen 80 Ps. s. SSfclien'I'ctie Verlsgshancllung, r.-ip:!g. Krant. Hans Sachs und Johann Flsch- art nebst einem Anhang: Brant und Kutten, Ausgew. u. erläut, von Pros. 0r.Zul.Sahr. Nr. 24. Buchführung. Lehrgang dereinsachen u. dopp. Buchhaltung von Rob Stern, Dberlehrer der Dfs. Handelslehranst. u. voz. d. Handelshochschule z. Leipzig. Mit vielen Formularen. Nr. N5. Suddha von Professor vr. Edmund Hardr/ in Sonn. Nr. 174. Kurgenkundr, Abriß der, von Hofrat vr. Dtto piper in München. Mit M Abbild. Nr. 113. Chemie, Allgemeine und phnlika- lisch«, von Dr. Max Rudolphi, voz. a. d. Techn. Hochschule i» varmstadt. Mit 22 Figuren. Nr. 71. — Anorganische, von Dr. Zos. «lein in Waldhof. Nr. 37. --siehe auch: Metalloids. — Kraanischc, von I)r. Jos. Klein in Waldhof. Nr. 38. — der Kohlenstoffoerbinduugen von Dr. Hugo Sauer, Assistent am chem. Laboratorium der Kgl. Techn. Hochschul- Stuttgart. I. II: Mi. vhatische Verbindungen. 2 Teile. Nr. 19l. IM. --III: llardocvklische Verbindungen. Nr. 193. --IV: Hsterocvklische Verbindungen. Nr. 194. Chemisch-Technische Analiise von Dr. G. Lunge, Professor an der Eid- genoss, polntechn Schule in Zürich. Mit lb Abbild. Nr. 1!?.,. Cid, Der. Geschichte des von Nur, Diaz, Grasen von Bwar. von Z.G.Herder. Hrsg. und erläutert von Pros. vr.E. Naumann in Berlin. Nr. 3V. Dampfkessel, vi e. Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das Selbststudium u. d, praktischen Gebrauch von Friedrich Barth, Gberingenieur in Nürnberg. Mit S7 Figuren. Nr. 9. Dampfmaschine. Die. Rurzgesasztes Lehrbuch m. Beispielen für das Selbststudium und den pralt. Gebrauch von Friedrich Barth, Gberingenieur in Nürnberg. Mit 48 Figuren. Nr. 8. Dichtungen a. mittelhochdeutscher K» ühzeit. In Auswahl m. Einltg. u. Wörterb. herausgcgeb. v. Dr. Herm. Zantzen in Breslau. Nr. 137. ZZietricheprn. liudrun u. vietrichepcn. Mit Einleitung und Wörterbuch von Dr. Ui. Eddalieder mit Grammatik, Über- setzung und Erläuterungen von llr. Wilhelm Ranisch, Eymnasial-ivber- lehrer in (Osnabrück. Nr. 171. Eisenhtttteukundr von kl. liraufz, dipl. Hüttcningen. I. Hell: vas Roheisen. Mitl7Fig.u.4Tas-In. Nr. 1W. — II. Teil: vas Schmiedeiscn. Mit 25 Figuren und 5 Taseln. Nr. 153. «l-ktriiität. Th-or-t. Physik III. Teil: ElektrizItStu.Magnetisinui. von Dr. Gust. Zägcr, Professor o d. Univers. Wien. Mit ZZ Abbtldgn Nr. 78. Elektrotechnik. Einführung in die moderne Gleich- und w-chselstrom- technik von Z. Herrmann, Professor der Elektrotechnik an der Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. I: vie physikalischen Grundlagen. Mit 47 Fig. Nr. I9K. — II: vie Gleichstromtechnik. Mit 74 Figuren. Nr. 137. — III: vie w-chs-Istromtechnik. Mit 109 Figuren. Nr. 193. Erdmagnetismus, Erdktrom, Polarlicht von Dr. kl. Nippoldt sr., Mitgl. des Kgl. preusj. Meteorolog. Inst, zu Potsdam. Mit 14 Abbild, und Z Tafeln. Nr. 175. Ethik von Dr. Thomas Achelis in Bremen. Nr. 90. Fernlprechniesrn, Das, von Dr. Ludwig Rellstab In Berlin. Mit 47 Figuren und 1 Tasel. Nr. 155. Sammlung SSscden80 Pf. S. Sösclien scne Verlagskancllung, r.eip:ig. Fklxsabriliation. T-xtil-Zndustrls ll: Weberei Wirkerei, Posamentierers!, Spitzen» und Gardinenfabrikation und Filzfabrikation von Prof. Max Gürtler, Direktor der Uönigl. Techn. Zentralstelle für Textil-Industrie zu Berlin. Mit 27 Fig. Nr. I8Ü. Kinanzinissenschaft v. Geh. Reg.-Rat vr. R. van der Borght in Friedenau- Berlin. Nr. 1-1». Lischart, Joliau». Hans Sachs u.Zoh. Lischart nebst e. Anh.: IZrant u. Hütten. Ausgewählt u. erläut, von Professor Dr. Zul. Sahr. Nr. 24. Fischerei und Fischzucht v. 0r. Karl Eckstein, Profi an der Forstakademie Eberswalde, Abteilungsdirigent bei der Hauptstation des forstlichen ver- suchswejens. Nr. 159. Formelsammluno, Watbrmat., u. Rcpetitoriumd Mathematik, enth. die wichtigsten Forn-eln und Lehrsätze d. Arithmetik, Algebra, algebraischen Analnsis, ebenen Geometrie, Stereometrie, ebenen u. sphärischen Trigo- nometrie, math. Geographie, analnt. Geometrie l>. Ebene u. d. Raumes, d vifferent.» u.Zntegralrechn. o. 7 Figuren. Nr. t!5. — Anal»>tische, dro pairn-r-> von Prof. dr. IN. Simon in Strasjburg Mit ZS Abbildungen. Nr. 89. — Darstellend», v. vr. Rob. haußner, Prof. a. d. Techn. Hochschule Karls- ruhe. I. Mit Il0 Figuren. Nr. 142. — Eben«, von G. Mahler, Professor am Gymnasium in Ulm. Mit Nl zroeisarb. Fig. Nr. 41. — profektive. In snnthet. Behandlung von Ör. liarl voehlemann, Prof. an der Universität München. Mit W zum Teil zweifarb. Figuren. Nr. 72. Geschichte, Sayerische, von vr. Hans wckel in Augsburg. Nr. IM. — des Byzantinischen Kelche» von lZr. K. Roth in Kempt-n. Nr. 190. — Deutsche, im Wittelaltcr (bi- 1S09) von Dr. F. Kurze, Dberl. am ligl. Luisengnmn. in Berlin. Nr. 33. — Französische, von vr. R. Sternfeld, Pros. a. d. Univers. Berlin. Nr. 85. — Griechische, von vr. Heinrich Swoboda, prosessor an der deutschen Universität Prag. Nr. 4g. — des alten Morgenlandes von Dr. Fr. hommel, Professor an der Universität München. Mit k Bildern und I Karte. Nr. 43. Sammlung Löschen 80 A S> ^Z>. Sölcncn'kcl>e Verlsgskancllung, Qelpilg. ««schichte. GK-rr-ichisch-, l: von der Urzeit bis 1S2K von Hofrat vr. Franz von iirones, Professor an der Universität Sraz. Nr. 104, --II: von 1S2S bis zur Gegenwart von Hosrat Dr, Franz von ttrones, Prof. an der Univ. Sraz. Nr, U15. — Rön.ilchc, neubearb. von Realgymnasialdirektor Dr. Julius Uoch. Nr. 1». — Russische, von Dr. Wilhelm Recb, Dberlehrer am Dstergymnasium in Mainz. Nr. 4. — Sächsische, von pros.Dttollocmmcl, Rektor des Nikolaigymnasiums zu Leipzig. Nr. M>. — Sa,n>riirrischr, von vr. K. vänd- ltker, Professor an der Universität Zürich. Nr. 183. — der Malerei siehe: Malerei. — der Mnsik siehe: Musik. — der Pädagogik siehe: Pädagogik. — der drutschen Sprache siehe: Grammatik, Deutsche. Grsundkritslrkrr. Der menschliche Körper, sein Lau und seine Tätigkeiten, von E. Rebmann, Dberreal- schuldirektor in Freiburg i. v. Illit Gesundheitslehre von Vr. moil. H. Seiler. Mit 47 Abb. u.l Taf, Nr. l8. Gewrrdewrsen von Werner Sonibart, Professor an d. Universität Lrsslau, I. II. Nr. AK. 2U4. Gletscherkunde von vr, Fritz Ma- chacek in Wien, Mit 5 Abbild, im Text und II Tafeln. Nr 1>'l-i>e, von vr. Erich Berneker, rosessor an der Universität Prag, r. >V. --siehe auch: Russisches Gesprächsbuch. — Lesebuch. Haudelskorrespondrnx, Deutsche, von Prof. .Th. de Leaux, Dberlehrer an der Dssentlichen Handelslehranstalt und Lektor an der Handelshochschule zu Leipzig, Nr, 182. — Franiösischr, von Professor Th. de Beaux, Dberlehrer an der Dsfent- lichen Handclslehransialt und Lektor an der Handelshochschule zu Leipzig, Nr. 183. Harmonielehre von A. Halm. Mit vielen Notenbeilagen. Nr. 120. Hartina»» »onAue, Wolfram von Eschrndach und Gottfried von Strastburg. Auswahl aus dem höfischen Epos mit Anmerkungen und Wörterbuch von v>. U. Marolo, Professor am liöniglichen Friedrichs, kollegium zu Königsberg i. Pr. Nr. 22. Hauvtliteraturrn. Die, d. Nrient« von vr. M Haberlandt, prioat- dozent an der Universität Wien. I. II. Nr. 1V2.1S3. -1 Zammlung SS5»en 80 Pf. s. ?. SSkclicn'kcne Verlsgsnanlllun-,, Q-lpilg. Heldensage, Die deutsche, von vr. Dtto Luitpold Iiriczek, Prof. an der Uuiversität Münster, Nr, »2. — siehe auch: Gotter- und Heldensage, — Mythologie, Herder, Der Cid. Geschichte des Don Nun viaz, Grafen von Bivar. Herausgegeben und erläutert von rofessor Ernst Naumann in erlin, Nr.SS, Kutten. Hans Sachs und Johann Zischart nebst einem Anhang: lZrant und Hütten, Ausgewählt u. erläut, von prof, vr, Zul. Sahr. Nr. 24. Industrie, Anorganische Themische, o. Dr, Dust, Rauter in Charlottenburg. I,:vie Leblancsodaindustrie und ihre Nebenzweige, Mit 12 Tafeln, Nr 205. — -II,: Salinenwesen, Kalisalze, vüngerindustrie u, verwandtes. Mit b Tafeln, Nr. 2«!. --Ill,-Anorganische Thcmische Präparate, Mit b Tafeln, Nr, Ät7, Integralrechnung von vr, Friedr. Junker, Professor am Realgvmn, und an der Realanstalt in Ulm, Mit 89 Figuren. Nr. 83. — Repetitorium und Aufgabensammlung znr Integralrechnung von vr, Friedrich Zunkcr, proscssor am Realgymn. und an der Realanstalt in Ulm, Mit 50 Figuren, Nr. 147, Kartenliundc, geschichtlich dargestellt von E. Gelcich, Direktor der k. k. Nautischen Schule in Lussinpiccolo und F, Sauter, Professor am Real- gnmnasium in Ulm, neu bearbeitet von l)r. Paul vinse, Assistent der Gesellschast für Erdkunde in Berlin. Mit 70 Abbildungen. Nr. 30. KIriii-nlied. Martin Luther, Thom. Murner, und das Kirchenlied des lb. Jahrhunderts. Ausgewählt und mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Professor D. verlit, Eberlehrer am Nikolai- gninnasium zu Leipzig, Nr. 7. zUimal-kre von Professor Dr. w. Koppen, Meteorologe der Seewarte Hamburg. Mit 7 Tafeln und 2 Figuren. Nr. 1l4, Kolonialgelchlcht» von Or. Dietrich Schäfer, Professor der Geschichte an der Universität Berlin, Nr, 15», Konipolitionolrlirr. Musikalische Formenlehre von Stephan Krehl. I. II. Mit vielen Nolenbeispielen. Nr, I4U. IS». Körper, der «renschlich», sei» Kau und seine Tätigkeiten, von E, Nebmann, Gberrealschuldirektor in Freiburg i, v. Mit Ecsund- heitslehre von Dr. meei, H. Seiler. Mit «7 Abbildungen und l Tafel, Nr, 18, KristaUograpkie von vr, w.vruhns, Professor an der Universität Strasz- burg. Mit 190 Abbild, Nr. 210. Kndru» »nd Dictrichrpe». Mit Einleitung und Wörterbuch von 0r, I»»dert. Kulturhistorische Erläuterungen zum Nibelungenlied und zur Kudrun. von proscsjor vr, Iul vicssenbacher in Freiburg i, lZ. Mit I Tafel und 20 Ab- bildung-n, Nr, 9:!, Lrssing« Einilla Galottl. Mit Ein. leitung und Anmerkungen von (vlicr- lehrer vr. Votich. Nr, 2, — Minna v. Karnheli». Mit Anm. von vr. Tomaschek. Nr. 5, — Uathan der Weise. Mit Anmerkungen von den Professoren venzÄ und Kraz. Nr, l>, Kicht. Theoretische Physik II, Teil: Licht und Wärme, von vr, Gust, Zager, Professor an der Universität Wien, Mit 47 Abbildungen, Nr. 77. Literatur, Althochdeutsche, mit Grammatik, Übersetzung und Erläuterungen von Th. Schaussler, prosessor am Realgvmnasium in Ulm. Nr. 28. Literaturdenkmal« des 14. u. lö. Jahrhunderts. Ausgewählt und erläutert von vr. Hermann Zantzen in IZreslau, Nr. 181. Literaturen. Sie, dr» Grient». I. Teil: Die Literaturen Dstasiens und Indiens v. vr, M haberlandt, Privatdozent an der Universität Wien, Nr, UZ2, — — II, Teil: vie Literaturen der Perser, Semiten und Türken von Vr. M haberlandt, Privatdozent an der Universität Wien, Nr, UA, Litrratnrgelchichte. Deutsche, von vr. Max Koch, prösessor an der Universität Brcslau. Nr. 31, — Deutsche, der Klassikerjrit von Tarl weitbrecht, Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Nr, 1t!I. — Deutsch«, des IS. Jahrhunderts von Tarl weltbrecht, prosessor an der Technischen Hochschule Stuttgart, I. II. Nr. IN. 135. — GnnIIsche, von vr. Karl Weiser in Wien. Nr.«:», — Griechische, mit Berücksichtigung der Geschichte der Wissenschaften von vr. Alfred Dercke, Professor an der Universität Grcisswald Nr, 7U, — Italienische, von vr, Karl vofzler, Professor a, d, Universität Heidelberg. Nr, 125. — Vortngiesischr. von vr, Karl v, Neinhardstoettner, Professor an der Kgl, Technischen Hochschule in München, Nr. 21ij. — Römische, von vr, Hermann Zoachim in Hamburg. Nr. 52. — Russische, von vr. Georg polonskij in München. Nr. IM. — Spanische, von vr. Rudolf Leer in Wien. I. II. Nr. IU7. l«>8. Logarithmen. vierstellige Tafeln und Geaentafeln für logarithmisches und trigonometrisches Rechnen in zwei Farben zusammengestellt von vr. Hermann Schubert, Professor an der Selehrtenschule d. Zohan- neums in Hamburg. Nr. 81. Zammlung Soschen 80 Pf. s. SSl^ckenIcke Verlagskan-llung, Qelprlg. Logik. Psychologie und Logik zur Einführung in die Philosophie von Ur. Th. Elsenhans. Mit IZ Figuren. Nr. 14. Knther, Martin, Thon«. Murner und das Kirchenlied des IK. Iahrliundert». Ausgewählt und mit Einleitung?» und Anmerkungen versehe» vo» Prof. G. lZerlit, Gber- lehrer am Nikolaignmnasium zu Leipzig. Nr. 7. Magnetismus. Theoretische Physik III. Teil: Elektrizität und Magnetismus, von Dr. Gustav Jäger, Professor an der Universität Wien. Mit ZZ Abbild. Nr. 78. Malerei, «.»schichte der. I. II. IN. IV. V. von Dr. Rich. Mllther, Professor an der Universität Brcslau. Nr. 107-111. Maschinenrlemente, Die. Kurz- gesasztes Lehrbuch mit Beispielen für das Selbststudium und den prakt. Gebrauch von Zr, IZarth, Dberingenieur in Nürnberg, Mit 8S Lig. Nr. Meri,a»ik. Th-oret. phvsik I, Teil- Mechanik und klkustik. von Dr. Gustav Zäger, Prof. an der Univ. Wien. Mit 19 Abbild. Nr. 7V. Meereskunde, phnftsche. von vr. Gerhard Schott, Abtsilungsvorsteher an der Deutschen Seewarte in Hamburg. Mit 28 Abbild, im Text und L Tafeln. Nr. 112. Metalloide (Anorganische Chemie, l. Teil) von Dr. Dskar Schmidt, dipl. Ingenieur, Assistent an der Kgl. vaugewerkschule in Stuttgart. Nr. 211. Meteorologie von Dr. w. Trabert, Dozent a. d. Universität u. Sekretär d. k. k. Zentralanstalt für Meteorologie in Wien. Mit 49 Abbildungen und 7 Tafeln. Nr. 54. Mineralogie von Dr. R. Brauns, Professor an der Universität Gießen. Mit 1Z0 Abbildungen. Nr. 2S. Minnesang und Spruchdichtung. Walther v. d. vogelweide mit Auswahl aus Minnesang und Spruchdichtung. Mit Anmerkungen und einem Wörterbuch von Dtto Güntter, Professor an der Dberreal- schule und an der Techn. Hochschule in Stuttgart. Nr. W. Morphologie, Anatomie u. PH»- siologir der pjlan»c». von IZr. w Migula, prof, a d.Techn.Hochsch. Karlsruhe. Mit 50 Abbild. Nr. 141. Murnrr, Thomas. Marti» Luther, Thomas Murner und das Kirchenlied des Ib. Jahrh. Ausgewählt und mit Ginleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G. Berlit, lvberl. am Nikolaignmn. zu Leipzig. Nr. 7. Musik. Geschichte der alten und mittelalterlichen, von Dr. A. Möhler. Mit zahlreichen Abbild, und Musikbeilagen. Nr. 121. Mnslkalisch« Kormenlehrr sÄom- positionslchrr) v. Stephan Rrehl. I. II. Mit vielen Nvtenbeispielen. Nr. 14S. 150. Musikgeschichte des IN. Jahr- Hunderts von Dr. N. Grunskn in Stuttgart. I. II. Nr. 1K4. lkS. Milthologic. -I-ntschc, von IZr. Friedrich Uausfmann, Professor an der Universität Kiel. Nr. 15. — siehe auch: Götter- u. Heldensage. — Heldensage. Zlautik. Kurzer Abriß des täglich an vord von Handelsschiffen angewandten Teils der Schtffahrtskunde. von Dr, Franz Schulze, Direktor der Navigations-Schule zu Lübeck. Mit Sb Abbildungen. Nr. 84. Mbelunge, Der. Uüt in Auswabl und Mittelhochdeutsche Grammatik mit kurzem Wörterbuch von Dr. w. Solther, Professor an der Universität Rostock. Nr. 1. --siehe auch: Leben, Deutsches, im 12. Jahrhundert. Nutzpflanzen von Prof. 0r. Z. IZehrens, vorst. d. Grotzh. landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Augustenberg. Mit SZ Figuren. Nr. 123. Sammlung Göschen Die gewerbliche Arbeiterfrage Von Werner Sombart Professor an der Universität Breslau Leipzig G. I. Göscheu'sche Vcrlagshandlung 1904 Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel. Seit- Wie eine „Arbeiterfrage" entstand. I, Aus den englischen Blaubüchcru....... 5 II. Die spezifischen Eigenarten der Lage des modernen Proletariats....... . .'...... -14 III. Die Entstehung der „Arbeiterfrage"...... 25 II. Kapitel. Die Lösnngsvcrsuche......27 III. Kapitel. Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. I. Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation . . 37 II. Die Ausbreitung und die Wirksamkeit der Arbeiter- berufsvercine in den einzelnen Ländern.....49 III. Die Grenzen der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung 66 IV. Kapitel. Die Konsuinciltenorganisationen. ... 70 V. Kapitel. Der Arvcitcrschutz. I. Wesen und Wirkung des Arbeiterschutzes .... 73 II. Die iuternatiouale Regelung des Arbeitsschutzes. . 82 III. Geschichtliche Entwickelung und heutiger Stand der Arbeiterschutzgcsetzgebung.......... 85 4 VI. Kapitel. ' -»t- Die Arbcitervcrsicherung. I. Allgemeines..............92 II. Die staatliche Arbeitcrvcrsichcruug des Deutschen Reiches 95 VII. Kapitel. Das Problem der Arvcitsloscufürsorge. I. Das Problein der Arbeitslosigkeit.......111 II. Der Arbeitsnachweis...........115 III. Maßregeln znr Beseitigung der objektiven Arbeitslosigkeit oder ihrer nachteiligen Folgen.....118 VIII. Kapitel. Organe für soziale Statistik, soziale Rechtspflege und Vertretung der Arveiterinteressen. I. Allgemeines..............123 II. Der Rechtszustand in den einzelnen Ländern . . . 125 IX. Kapitel. Die Wohnungsreform. I. Allgemeines..............134 II. Die großstädtische Wohnungsfrage.......136 Register....... 143 Literatur. I. Werke................ 144 II. Handwörterbuch der Staatswissenschasten .... 144 III. Periodisch erscheinende Schriften...... 144 I. Kapitel. Wie eine „Arbeiterfrage" entstand. I. Aus den englischen Bllinbnchcrn. In den 1840 er Jahren veranstaltete die englische Regierung amtliche Enqueten über die Lage der Arbeiter in der Industrie, insbesondere der Binder. In diesen amtlichen Tokmnenteu lesen wir, indem wir aufs Geratewohl eine Seite aufschlagein In den Bergwerken. Es gibt Fälle, daß Kinder schon mit 4 Jahren, manchmal mit 5, 5—6, 6—7, 7—8 Jahren in diesen Bergwerken zu arbeiten anfangen; das gewöhnliche Alter zum Arbeitsansang ist aber das 8—9. Lebensjahr. Ein großer Teil der in diesen Bergwerken arbeitenden Leute ist noch nicht 13 Jahre alt; ein noch größerer Teil steht zwischen dem 13—18. Lebensjahre. Die Natur der Beschäftigung, welche den jüngsten Kindern obliegt, (Türhütcn in den Strecken) bedingt, daß dieselben in die Grube kommen, sobald die Arbeit beginnt und dieselbe erst verlassen, wcuu Fcicrabeud gemacht wird. Diese Beschäftigung, welche kaum Arbeit genannt werden kann, würde, da die Kinder dabei gewöhnlich im Dunkeln und ganz allein sind, der schlimmsten Einzelhaft gleichkommen, wenn nicht die Kohlcnkarrcn von Zeit zu Zeit hin uud wieder führen. In den Distrikten, in welchen die Kohlenflöze so mächtig sind, daß Pferde in den Werken verwendet werden, oder in welchen die Nebcngängc von den Werken nicht sehr lang sind, wird die Lage dieser Kinder durch das ans den Hanptgängen Hereinsallende Licht verhältnismäßig weniger tranrig, langweilig und betäubend; in anderen Distrikten aber sind sie, solange sie in der Grnbe sein müssen, immer im Finstern nnd ganz allein, und viele Kinder sagen, daß während des größeren Teiles des Winters Wochen vergehen, ohne daß sie das Licht des Tages erblicken, außer an den Tagen, an welchen die Arbeit ausgesetzt wird, nnd an Sonntagen. l! Wie eine Arbeiterfrage entstand. Die harte Arbeit des Schiebens nnd Ziehens der Kohlenwagen von den Werken nach den Hanptgängcn oder bis an den Eingang des Schachtes beginnt zn verschiedenen Lebensjahren, von sechs Jahren an aufsteigend; es ist dies eine Arbeit, welche, wie alle Zeugen versichern, das nnansgcsetztc Anstrengen aller physischen Kräfte der jugendlichen Arbeiter erfordert. In allen Distrikten, wo auch Arbeiterinnen in den Kohlengruben arbeiten, verrichten beide Geschlechter genan dieselbe Arbeit und anch wahrend derselben Zeitdauer: Knaben und Mädchen, jnuge Männer und jnnge Frauenzimmer, sogar verheiratete und schwangere Frauen sind fast nackt, während sie arbeiten, und die Mäuucr in vielen Gruben gänzlich nackt. Der demoralisierende Einfluß der unterirdischen Arbeit ans die Fraucu wird von allen Zcngcn konstatiert. Die regelmäßige Arbeitszeit für Kinder und jnnge Leute dauert — wenn die Arbeit im vollcu Gange ist — selten weniger als elf, öfter zwölf Stunden, in einigen Distrikten dreizehn und in einem einzigen gewöhnlich vierzehn uud darüber. Die Nachtarbeit ist in der großen Mehrzahl dieser Bergwerke ein Teil des gewöhnlichen Arbcitssystems nnd wird je nach der Nachfrage nach Kohlen mehr oder weniger regelmäßig inne gehalten. Alle Zeugenaussagen führen aus, wie äußerst schädlich diese Einrichtung ans den Physischen nnd moralischen Zustand der Arbeiter, besonders der Kinder einwirken mnß. Obgleich strenggenommen diese täglich so viele Stunden währende Arbeitszeit uicht eine nnnntcrbrochcnc genannt werden kann, da es in der Natnr der Beschäftigung liegt, daß Pansen von einigen Minuten eintrete», während welcher die Muskeln nicht angespannt sind, so ist doch von einer regelmäßigen Freizeit zum Ausruhen keine Rede, sondern die Arbeiter nehmen ihre Nahrung während der Arbeit, so gut es eben geht, zu sich. In allen Kohlengruben kommen sehr hänfig ganz entsetzliche Unglncksfällc vor; uud sowohl die Erkundigungen, die wir einzogen, lvic die Rcgistricrtabellen liefern den Beweis, daß nnter den durch solche Unglücksfälle umgekommenen Arbeitern manchmal die Zahl der Binder verhältnismäßig gerade so groß und mir selten kleiner ist als die Zahl der Erwachsenen. Eine der hänfigsten Ursachen von Unglücksfällcn wird darin gefunden, daß die Aufsicht eine äußerst mangelhafte ist, sowohl in bezug auf genaue Untersuchung der Sicherheit des Maschincnwerkes, vermittels dessen die Arbeiter aus- und niedergelassen werden, als anch in bczng daranf, daß immer mir eine genau bestimmte Aus den englischen Blanbüchcrn. Zahl von Personen gleichzeitig ans- und nicdcrfahren. Ebenso schlecht ist es mit der Kontrolle bestellt, welche über die in den Bergwerken angesammelten Quantitäten schädlicher Gase, über ciue wirksame uud genügende Ventilation, über ein streng geregeltes Offnen und Schließen der Lnsttürcn, wie über die einzelnen Ränmc geführt wird, in welchen es gefährlich ist, sie mit brennendem Licht zn betreten, und iu welchen dies ohne Gefahr geschehen kann' anch die Sicherheit nnd Festigkeit der das Gangende tragenden Stützen wird lässig beaufsichtigt usw. Sehr viele schlimme Unfälle werden dadurch, verursacht, daß das Schließen der Lufttürcn fast durchgchcnds sehr kleinen Kindern anvertraut wird. In vielen Bergwerken werden nicht die allcr- gewöhulichsteu Vorsichtsmaßregeln getroffen, nm Unfälle zu verhüten, und, wie es scheint, werden keine Kosten für die Sichcr- stcllnng uud noch weniger für die Annehmlichkeit der Arbeiter aufgewendet. Zweierlei in einigen Distrikten vornehmlich herrschende Gebräuche sind es, die vor allen anderen die strengste Rüge verdienen, und zwar folgende: in einigen der kleineren Bergwerke in Aorkshirc kommt es zuweilen nnd in Lancashire häufiger vor, daß zum Auf- uud Niederlassen der Arbeiter Seile gebraucht werden, die dazu nicht mehr tanglich nnd deshalb gefahrbringend sind, und zweitens ist es in Aorkshire teilweise, in Dcrbhshire uud Laucajhire durchgehends der Usns, Knaben bei der Dampfmaschine znr Ans- nnd Niederbesörderuug der Arbeiter anzustellen. Diese Arbeit, wie sie jetzt in allen Distrikten gehandhabt wird, befördert eine Verschlechterung der physischen Konstitntion, teils durch die Anstrengung, die sie erfordert, nnd dnrch die lange Arbeitszeit, teils dnrch den gcsnndhcitsschädlichcn Znstand der Arbeitsstätten; in den Bergwerken, die nnr kleine enge Gänge haben, werden dnrch die dadurch gebotene krnmnic Körperhaltung die Glieder besonders verkrüppelt nnd der Körper verrenkt: nnd es ist im allgemeinen so, daß solche Bergleute viel früher, als es sonst in anderen Industriezweigen der Fall zn sein Pflegt, die Kraft ihrer Mnskeln einbüßen nnd viel früher arbeitsunfähig werden. Dieselben Ursachen sind es, die gar ost den Keim zu schlimmem uud todbringendem Siechtum schon bei der Kindheit nnd Jugend legen, der dann in langsamer, aber ständiger Entwicklung bis zum 3V. nnd 4V. Lebensjahre hin einen änßerst ernsten Charakter annimmt, so daß jede Generation ans dieser Volksklasse gewöhnlich nach dem 5V. Lebensjahre ansgcstorben ist. 8 Wic cinc Arbeiterfrage entstand. Zustände der arbeitenden Kinder in Gewerben nnd Manufakturen, Es kommen Fälle vor, daß Kinder schon im Alter von drei und vier Jahren zn arbeiten anfangen nnd nicht selten im Alter von fünf nnd zwischen fünf bis sechs Jahren, während im allgemeinen die regelmäßige Anstellung mit sieben oder acht Jahren beginnt. Die große Mehrzahl der Kiuder haben also vor dem neunten Lebensjahre angefangen zu arbeiten, obgleich es einige wenige Gewerbe gibt, bei welchen die Kinder erst vom zehnten oder gar zwölften Lebensjahre an oder in noch vorgerückterem Alter angestellt werden. Ein großer Teil von all den in diesen Gewerben nnd Manufakturen beschäftigten Personen besteht aus juugen Leuten, die das dreizehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, und ein noch größerer Teil ans solchen, die zwischen dreizehn bis achtzehn Jahre alt sind, obgleich in einigen Fällen die Zahl derjenigen, die noch nicht dreizehn sind, der Zahl derer zwischen dreizehn nnd achtzehn Jahren gleichkommt, ja dieselbe sogar, wie es einzelne Beispiele beweisen, noch übersteigt. In verhältnismäßig sehr vielen dieser Gewerbe uud Manufakturen arbeiten Mädchen in demselben zarten Alter mit Knaben zusammen; in einigen sogar ist die Anzahl der Mädchen größer als die der Knaben; nnd in einigen wenigen Fällen wird die Arbeit, insoweit als sie von Nichtcrwachscncn getan wird, fast ganz allein durch Mädchen und junge Frauenzimmer verrichtet. In der größeren Mehrzahl sind aber die Werkstätten in allein, was Abzugsgräben, Ventilation und gehörige Regulierung der Temperatur anbelangt, höchst schlecht bestellt, ja sogar ans Reinlichkeit wird weuig oder gar nicht geachtet. Selbst da, wo giftige Substanzen in den Gewerben nnd Manufakturen angewendet werden, besteht in der Regel keine Einrichtung zum Wechseln der Kleider beim Nachhausegchen oder znm Waschen, wenn die Arbeiter während der Eßstnndcn in der Fabrik bleiben, noch seltener findet sich cinc Vorrichtung, vcrmögc welcher die Arbeiter ihr Essen zurichten oder wärmeu können. In allen Distrikten sind die Abortc in cinem ekelerregenden, unflätigen Zustand, nnd in viclcn Fällen müssen dieselben von Männern und Frauen zusammen benutzt werden; aber in fast allen kürzlich entstandenen Gebäuden hat man viel mehr wic in solchen älteren Datums dafür Sorge getragen, daß die Ge- Aus den englischen Blaubüchern. !> snndhcit nnd Bequemlichkeit der Arbeiter hinlänglich beachtet werden. In einigen wenigen Fällen übersteigt die Arbeitszeit nicht zehn Stunden, die Zeit während der Mahlzeit abgerechnet, manchmal aber beträgt sie elf, häufiger zwölf Stunden, und in sehr vielen Fällen dauert die Arbeitszeit süuszchu, sechzehn und selbst achtzehn auseinander folgende Stunden. Beinahe überall arbeiten die Kinder ebenso lange wie die Erwachsenen, nianchmal sechzehn selbst achtzehn Stunden ohne Unterbrechung. Junge Frauenzimmer, die in der Hauptstadt und iu etlichen großen Provinzialstädtcn in Pntzgcschästen und bei Kleider- macherinncn arbeiten, sind selbst in den am besten eingerichteten Geschäften während der hohen „ssason", die in London vier Monate dauert, regelmäßig fünfzehn Stunden per Tag angespannt; in häufig eintretenden Notfällen werden es achtzehn Stunden, uud in vielen Geschäften sind während der „ssasori" die Arbeits- stnndcn überhaupt unbegrenzt, so daß die jnngcn Francnzimmer niemals mehr wie sechs, oft nicht mehr als vier, oft mir drei und bei einzelnen Gelegenheiten nur zwei Stunden Ruhe und Schlaf haben uud sehr häufig die ganze Nacht durcharbeiten; tatsächlich findet ihre Arbeit erst ein Ende, weuu die physischen Kräfte dazn absolut nicht mehr vorhalten. In vielen sehr ausgedehnten und sehr wichtigen Gewerben nnd Manufakturen wird nachts nicht gearbeitet; iu audereu hingegen ist dies so allgemein uud beständig der Fall, daß man berechtigt ist, die Nachtarbeit als Teil des regelrechten Shstems anzusehen, das in diesen Judustriezweigeu angewandt wird. Alle Zeugcuklnsseu stimmen in der Angabe übercin, daß die Wirkung der Nachtarbeit in allen Distrikten, wo diese Sitte vorherrschend ist, sowohl auf die Arbeiter im allgemeinen, wie besonders aber auf die Kinder eine besonders verderbliche ist, sowohl im Phpsischen, wie im moralischen Siuue, uud es ist weitläufig erwiesen worden, daß selbst die Arbeitgeber schließlich nicht einen, diese schlimmen Folgen answiegendcn Nutzen daraus zu ziehen vermögen. Iu dcu meisten dieser Gewerbe nnd Mauusakturen ist regelmäßig eine Daner von anderthalb bis zwei Stuudcu sür die Mahlzeiten bestimmt, während welcher die Arbeit gewöhnlich unterbrochen nnd das Maschincnwerk stillgestellt wird; in manchen Distrikten aber kommt es in vielen Mauufakturzweigeu vor, daß, 10 Wie eine Arbeiterfrage entstand. obgleich nominell eine gewisse Zeit znm Rnhen nud znr Erhvlnng bestinnnt ist, in Wirklichkeit die Arbeit mir kurz oder gar nicht unterbrochen nnd das Essen zu sehr unregelmäßigen Zeiten eingcnommcn wird. In vielen dieser Gewerbe nnd Manufakturen, besonders bei den Steckuadclsabrikanten, den Nagclschiuiedcu, den Spitzeu- klöpplern, wie in den Strnmpsmannfakturen, Kattnndruckcreieu, Töpfereien uud Tabakfabrikcn erhalten die Kinder weder gutes und genügendes Essen noch warme uud anständige Kleider; viele beantworten an sie gestellte Fragen dahin, daß sie selten oder nie gcnng zn essen hätten, und viele siud nnr in Lumpen gehüllt. Auch ist es eine allgemeine Klage, daß sie ans Mangel an ordentlichen Äleidern "die Sonntagsschnle oder Kirche nicht besuchen können. Eine gewisse Anzahl von Kindern dieser Distrikte, die in solcher Weise tätig sein müssen, sind von derber Gesundheit und lebhaftem Wesen, wenn sie auch im allgemeinen unter der gewöhnlichen Größe zurückbleiben; aber in der großen Mehrzahl leidet das körperliche Befinden der Kinder sehr ernstlich unter den vereinten schädlichen Wirkungen des so srühzeitigcn Arbeitens, der so langen Arbeitszeit uud der mangelhaften, nngenügcndcn Nahrung uud Kleidung; sie sind meistens verkümmert, sehen blaß, zart nnd kränklich ans, kurz, machen den Eindruck einer Gcueratiou, deren physische Krästc immer mehr abgenommen haben. Die am meisten unter ihnen grassierenden Krankheiten, für die sie weit empfänglicher sind als Kinder desselben Alters und Standes, die nicht zu arbeiten brauchen, sind krankhaste Zustände der Ernähruugsvrgaue, Krümmungen nnd Verrenkungen des Rückgrats, verunstaltete Glicdmassen uud Krankheiten dcr Lnngc, die mit Abzehrnng oder Schwindsucht eudigeu. Erziehung. Eiu Mädchcu, elf Jahre alt, gibt au, daß es sowohl Tages- als Sonntagsschule besucht, hat aber uicmals von einer anderen Welt, uoch vom Himmel, noch von einem anderen Leben gehört. Ein jnngcr Mann, siebzehn Jahre alt, wnßte nicht, wieviel 2 mal 2 ist, oder wieviel tÄrt,kir>A8 ein tvo-psr>os Stück hat, selbst als er das Geld in die Hand bekam. Einige Knaben hatten nie von einem Ort wie London gehört, ja nicht einmal von Wilcnhall, das doch uur drei Meilen entfernt liegt nnd in beständigem Verkehr mit Wolverhampton steht. Andere haben nie den Namen Aus den englischen Blaubüchern. 11 Ihrer Majestät nennen hören, noch von Wellington, Nelson, Bonapartc nsw. gehört. Sehr bcincrkcnswert aber ist es, daß alle diejenigen, die niemals die Namen St. Pnnl, Moses oder Salvmon vernommen hatten, allgemein mit der Person nnd dem Lebcnslaus des Dick Turbin, eiues Straßenräubcrs, nnd mehr noch mit demjenigen des Jack Shcpperd, eines Räubers nnd Ausbrechers, sehr vertraut waren. Selbst wenn die Souutags- schnlen regelmäßig und jahrelang besucht worden sind, ist die Begriffsverwirrung dieser armen Kinder eine ganz stupendc. Nach sechsjährigem Besuch der Svnutagsschule sagt z. B. ein Kind: „Ich weiß, wer Jesus Christus war: er starb am Kreuz und vergoß sciu Blut, um uuscru Erlöser zu rctteu." Ein anderer juuger Mann von 16 Jahren meint: „Jcsns war vor langer Zeit ein König von London." Wenn die Kinder ihr Abendgebet hersagen, wie es viele tnn, so sagen sie nur die beiden ersten Worte des Baternnsers her^ „Unser Vater" — das ist alles, was sie wissen, uud da viele nutcr ihrem Vater arbeiten, so ist dies wohl der einzig richtige Siuu, in dem sie die Worte gebrauchen können. Nach dem Bericht des Mr. Hörne über den Zustand und Charakter der jugendlichen Bevölkerung im Distrikt von Wolver- hampton befinden sich die Mehrzahl der dortigen Kinder ans der denkbar niedrigsten Stnfe der Moral im vollsten Sinne des Wortes. Nicht daß sie besonders lasterhaft nnd verbrecherisch wären, aber es fehlt ihnen jedes moralische Gefühl. Sehr oft auch haben sie sehr wenig moralisches Pflichtgefühl und Zn- neignng zn ihren Eltern. Erjagt: „Ich schreibe dies znm großen Teil dem Umstand zn, daß die Kinder in so zartem Alter schon znr Arbeit geschickt werden nnd daß die Eltern fast allein ans den Verdienst der Kinder bedacht uud darum besorgt siud. Instinktiv fühlt das Kiud, daß es nur als ein Stück Maschine benutzt wird. Bald läßt bei der fortwährenden Arbeit die Liebe zu den Eltern nach nnd erstirbt ganz. Geschwister werden in früher Jugend getrennt uud wisse» oft später uur wenig von einander, da sie kaum Zeit hatten, sich kennen zu lernen." Dieses srnhe Arbeiten der Kinder bringt die zarkeinpfindlichen Seelen in unmittelbaren Kontakt mit allerlei Gemeinheit und Roheit, und dadurch wird jede Wahrheitsliebe, jedes Zartgefühl, kurz, jede Tngcnd des Charakters anfs äußerste gefährdet, jeder Grundsatz, wo ein solcher etwa in des Kindes Gemüt einzuprägen versucht worden ist, im Keime wieder erstickt. 1^ Wie eine Arbeiterfrage entstand. Einzelne der besseren Lcnte in derselben Gegend sagen: „Es gibt hier herum viele erwachsene verheiratete Männer, 40—50 Jahre alt, die kein Wort ans der Bibel wissen, die den Lohn, den sie erhalten müssen, nicht berechnen können, nnd das sind gerade die schlimmsten Subjekte; sie trinken fürchterlich, vertrinken das, was ihre Familie brauchte nnd flnchen entsetzlich. Einige von ihnen erklären, daß sie an kein zukünftiges Leben glauben nnd sind der Meinung, daß sie wie ein Hnnd sterben werden, nnd daß es dann mit ihnen aus ist. Weuu sie die Sountagsschnle und anch die Alltagsschule nicht mehr besuchen, werden sie immer mehr verhärtet nnd tönneu uud wollen nicht mehr glauben: sie haben schmutzige Gewohu-' heiten, sühren verderbte Gespräche uud gefallen sich nur noch in unzüchtigen Reden. Sie sagen, ihre Väter hätten wie sie nicht geglaubt, uud es gerade so wie sie gemacht, und das ist wahr, und zwar ans denselben Ursachen, von denen jetzt die armen Kinder betroffen werden." Znsammeufassuug über den moralischen Znstand der Kinder in Bergwerken, Gewerben nnd Manufakturen. Es gibt nnr wenige Klassen dieser „iri nuiridsrs" zusammenarbeitenden Kinder nnd juugcu Leute, die nicht großenteils in einem Znstand beklagenswerter moralischer Verkommenheit leben. Diese niedrige Stufe des moralischen Znstands prägt sich in eiuer allgemeinen Unkenntnis der moralischen Pflichten und Vorschriften aus, wie in dem Mangel an moralischer und religiöser Zucht, wie dies bei einigen sich hauptsächlich durch genieine Manieren und ruchlose uud ungeziemende Redensarten änßert, bei auderu durch eine grobsinnlichc Uumoralität, die schon iu sehr jungen Jahren bei beiden Geschlechtern vielfach vorkommt. Dieser gänzliche Mangel an sittlicher Zncht kommt daher, daß es im allgemeinen an jeglicher moralischer nnd religiöser Erziehung fehlt; daß es verhältnismäßig selten in diesen Klassen ist, daß die Kinder das Glück haben, moralische, religiöse Eltern zu besitzen, die sie belehren nnd leiten; im Gegenteil wnrzelt ihr trauriger, moralischer Zustand ost gerade in der Verkommenheit der Eltern, die ihren Kindern weder eiu gutes Beispiel zn gaben, noch irgend welche wohltätige Aussicht über dercu Aufführung zu führen vermögen, da sie selbst ausgewachsen sind, ohne daß ihnen tugendhafte Sitten gelehrt worden wären. Aus den englischen Blanbiichern, 13 Ich habe absichtlich ausführlicher über die Ergebnisse jener berühmten englischen Enqueten berichtet und habe mich absichtlich dabei wörtlich an die Originalfassung gehalten und ohne Zwischenbemerkungen den Text wiedergegeben. Ich habe dies getan, weil ich glaube, daß es keine bessere Einführnng in die Probleme gibt, die wir als gewerbliche Arbeiterfrage zusammeufasseu, als ein Studium der Originaltexte jener amtlichen Dokumente modernen proletarische!: Elends. Nnr wer wenigstens für einige Minuten sich ganz dein Eindruck hingegeben hat, den jene schrecklichen Enthüllungen auf jeden natürlich empfindenden Menschen ausüben müssen, ist in die richtige Stimmung versetzt, um mit der gehörigen Teilnahme die Ausführungen über das Thema gewerbliche Arbeiterfrage anzuhören. Die bloße Tatsache, daß vor nicht viel mehr als einem halben Jahrhundert in dem fortgeschrittensten Kultur- laude der damaligen Welt Zustände möglich geworden waren, wie sie die Kinderenquete uns schildert, rechtfertigt offenbar das ernsteste Bemühen, sich genauere Kenntnis von den Umständen jener Erscheinungen, von ihren Ursachen usw. zu verschaffen. Fragen wir zunächst, was es denn ist, das uns so furchtbar bei jenen Schilderungen anmutet, so ist es gewiß zunächst das persönliche Elend, das wir vor unseren Augen ausgebreitet sehen, nnd das das natürliche Mitleid in unserer Brust rege macht. Es jammert nns der kleinen ausgehungerten Kinder, die wir in den Bergwerken und Fabriken ihr freudloses Dasein verbringen sehen; es jammert uns der verkrüppelten Gestalten, die bleich nnd gespeustcr- haft über die Straße schleichen; es jammert uns der Hungernden, die wir brotlos beim Eintritt einer wirtschaftlichen Krisis der Not uud dem Elend ausgesetzt finden. Aber es scheint mir doch, als ob es nicht dieses persönliche l l Wie eine Arbeiterfrage entstand. Elend sei, waS allein den niederdrückenden Eindruck erklären könnte, den die Lektüre jener Elendsenqueten ans nns macht. Was uns vielmehr geradezu mit Entsetzen erfüllt, ist die Eiusicht in einen Znstand vollständigster Verwahrlosung, vollständigster Auflösung aller Baude, die die Menschheit als sittliche Wesen znsammenhält, ist der förmliche Rückfall in einen Znstand der Barbarei, was wir alles ans den Blättern der amtlichen Untersuchuug herauslesen. II. Die spezifischen Eigenarten der Lage des modernen Proletariats. Ich möchte zunächst nach diesen einleitenden Bemerkungen dem Leser in systematischer Anordnung die Punkte vorführen, an denen wir die dem modernen gewerblichen Proletariat eigentümliche Lage, insbesondere sein spezifisches Elend zn ermessen vermögen. 1. Es ist eine historische Notwendigkeit, das; ein Proletariat v orhanden ist, wenn das kapitalistische Wirtschaftssystem sich entfalten soll. Tas Proletariat, d. h. ein lebenslänglicher freier besitzloser Arbciterstand, der genötigt ist, weil ihm sonst die Nnterhaltsmittel fehlen, sich in den Dienst eines Brotherrn zu begeben, folgt dem Kapitalismus als sein Schatten, ja man kauu sngeu, daß es mir die andere Seite der kapitalistischen Wirtschaftsorganisation darstellt. Mit dem Ausdrucke Proletariat soll nicht von vornherein eine bestimmte ärmliche Existenz bezeichnet werden, wenn auch diese ursprünglich Anlaß znr Wahl des Ausdrucks gegeben hat, es soll vielmehr der historisch eigenartige Charakter der betreffenden Bevölkcrungsschicht darin wicdergcspiegelt werden. Es ist deshalb sehr wohl möglich, daß es in einem Lande ärmere Schichten gibt als einzelne Die spez, Eigenarten der Lage des modernen Proletariats. 15 Elemente des Proletariats es sind. So können beispielsweise gnt bezahlte Arbeiter in kapitalistischen Unternehmungen, die ihrem historischen Charakter nach zum Proletariat gehören, besser gestellt sein, als dürftige kleine Handwerker, die trotz ihrer geringen Einkünfte doch als Kleinbürger bezeichnet werden müssen. Wollte man das Wort Proletariat ganz vermeiden, so könnte man statt seiner stets den etwas schwerfälligen Ausdruck freie, besitzlose Lohn- arbciterschaft gebrauchen. Im folgenden werde ich gelegentlich abgekürzt von Lohnarbeitern sprechen, und darunter immer die eben gekennzeichnete moderne Lohnarbeiterschnft verstehen. Innerhalb des Proletariats gibt es selbstverständlich zahlreicheVarietäten. Zunächst unterscheidet man nach der Sphäre des Wirtschaftslebens ein landwirtschaftliches, kommerzielles, gewerbliches Proletariat nsw. Im folgenden haben wir es ja im wesentlichen nur mit dem gewerblichen Proletariat zu tun, also demjenigen Teil der Lohnarbeiterschaft, der bei der Stoffveredelung bzw. Stofsverarbcitung in unserem modernen Wirtschaftsleben tätig ist. Tie gelverbliche Lohn- arbcitcrschaft zerfällt wiederum in die Kategorien der männlichen, weiblichen, jugendlichen und kindlichen Arbeiter: ferner in diejenigen der gelernten und der ungelernten Arbeiter. Ein genaues Kriterium für die Unterscheidung dieser beiden Kategorien besitzen wir nicht. Im allgemeinen rechnet man zu den gelernten Arbeitern diejenigen, welche noch die alte handwerksmäßige Gescllenansbildnng besitzen, weshalb sie denn auch beispielsweise in Teutschland häufig als Gesellen bezeichnet werden, namentlich in denjenigen Branchen der gewerblichen Produktion, in denen bis vor kurzem das Handwerk dominierte, also etwa in der Schlosserei, Tischlerei, Schuhmacherei, Brauerei usw. Es muß jedoch bemerkt werden, daß die gelernte Arbeit, wie im folgenden noch 16 Wic eine Arbeiterfrage entstand. festzustellen sein wird, mich dann nicht aufhört, wenn die alte, handwerksmäßige Arbeitsweise längst dem modernen wirtschaftlichen Verfahren Platz gemacht hat. 2. Tic Lebensweise dieses gewerblichen Proletariats enthält nun zunächst eine Reihe von Zügen, die ihm mit allen Schichten des Proletariats oder sogar mit allen besitzlosen Personen gemeinsam sind. Unter ihnen verdienen folgende eine besondere Hervorhebung. Die Unsicherheit der Existenz. Tiefe wird zunächst herbeigeführt durch individuelle Unglücksfttlle, wie sie infolge von Krankheit, Siechtum, Betriebsunfällen usw. sich ergeben: alle diejenigen Bcvölkeruugselemente, die von der Hand in den Mund zu leben genötigt sind, die also an jedem Tage nur gerade so viel verdienen, und zwar durch ihrer Hände Arbeit verdienen, wic sie an diesem Tage verzehren, sind offenbar in dem Augenblick dem positiven Hunger überliefert, au dem sie nicht mehr ihre Arbeitskraft aus einem der angeführten Gründe verwerten können. Denn mit dem Aufhören der Arbeit versiegt ja sofort auch die Quelle ihres Unterhalts. In dieser Situation haben sich von jeher alle besitzlosen, freien, auf ihrer Hände Arbeit angewiesenen Bevölkcrungselemcntc befunden. Ebenso ist eine, allen armen Elementen gemeinsame Erscheinung, daß sie Hunger leiden, wenn durch irgend welchen Naturzufall ihueu die Quelle ihres Unterhalts verstopft wird. Wenn beispielsweise der chinesische oder indische Bauer infolge einer Mißernte sich um die Früchte seiner Jahresarbeit gebracht sieht. Was dagegen dem modernen Proletariat eigentümlich ist, ist die Gefährdung seiner Eristenz durch außerindividuelle Momente, die aber auch nicht Natnrvorgänge sind, sondern aus der eigeutümlicheu Organisation des Wirtschaftslebens selbst sich ergeben. Es handelt sich hier nm dasjenige, was man eine soziale Die spcz. Eigenarten der Lage des modernen Proletariats. I 7 Existenzunsicherheit nennen kann, wie sie sich in unserer modernen Wirtschaft in Form von sogenannter unverschuldeter Arbeitslosigkeit von Zeit zu Zeit regelmäßig einzustellen pflegt. Tie Ursache dieser Arbeitslosigkeit, der gegenüber also der einzelne Arbeiter völlig machtlos ist und für die er- mich die Natnrgewalten nicht verantwortlich machen kann, liegt in den Konjnnklnrschlvanknngen und Absatzstörnngen, wie sie die kapitalistische Organisation des Wirtschaftslebens in besonders hohem Maße mit sich bringt. d) Ebenfalls allen Proletariern eigentümlich ist der Znstand der Abhängigkeit von einem Brotherrn, in den sie der Lohnvertrag versetzt. Wenngleich mit Eingehung dieses Vertrages nicht wie in früheren Zeiten die ganze Person verkauft wird, sondern nur ein bestimmtes Maß von Arbeitsleistung gegen einen bestimmten Entgelt geliefert werden muß, so bleibt es doch auch unter diesen Umständen in mehrfacher Hinsicht bei dieser Abhängigkeit der einen von den andern. Tiese Abhängigkeit äußert sich zuuächst darin, daß der besitzlose Arbeiter ans eine Beschäftigung dnrch einen Unternehmer schlechthin angewiesen ist, nm überhaupt existieren zu können. Verständigen sich etwa, wie heutzutage nicht selten vorkommt, die sämtlichen Unternehmer einer Branche dahin, einen mißliebigen Arbeiter uicht mehr in ihren Unternehmungen zn beschäftigen, so bedeutet dies für den Betroffenen tatsächlich eine Verurteilung zum Huugertodc. Und zwar ist diese Abhängigkeit eine, dem besitzlosen Proletariat spezifische und nicht etwa eine solche, wie sie die Stellung des Menschen in der modernen Gesellschaft im allgemeinen charakterisiert. Eine weitere Abhängigkeit wird noch insoferne für den Fabrikarbeiter begründet, als er sich während der Verrichtung seiner Arbeit den Anordnungen seines Brotherrn, wie dieser sie für die Aufrechterhaltung der Ordnung in seinem Be- Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 2 1'^ Wie eine Arbeiterfrage entstand. triebe für notwendig erachtet, bedingunslos zu fügen hat. Mit dem Moment, wo der Arbeiter durch das Fabriktor schreitet, ist er tatsächlich bis zu dem Moment, wo er es wieder verläßt, vollständig seiner individuellen Freiheit beraubt. Was dem Zustand der Abhängigkeit, in dem sich das moderne Proletariat befindet, seinen besonderen Charakter verleiht, ist dann aber die Tatsache, daß dieser Znstand mit Notwendigkeit ein lebenslänglicher ist. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die die Regel mir bestätigen, bleibt der Lohnarbeiter sein ganzes Leben lang Lohnarbeiter. Wenn in früheren Wirtschaftsorganisationen ähnliche Zustände der Abhängigkeit für den Arbeiter sich einstellten, wie z. B. für Gesellen oder Lehrlinge im mittelalterlichen Handwerk, so war es doch aller früheren Zeit charakteristisch, daß diese Abhängigkeit sich der Regel nach in einem bestimmten Alter in Selbständigkeit auslöste. Tcr Lehrling wurde Geselle, der Geselle wurde Meister. Dem modernen Proletarier ist diese Aussicht auf Selbständigkeit verschlossen. 3. Eine ganz besonders charakteristische Eigentümlichkeit des modernen proletarischen Arbeitsverhältnisscs, eine Eigentümlichkeit, die wiederum besonders deutlich in die Erscheinung tritt bei der gewerblichen Lohnarbeiterschaft, ist die völlige Umgestaltung, die die Arbeit selbst ihrem Wesen und ihrer Wirkung nach erfahren hat. Man kann es mit einem Worte bezeichnen, wenn man sagt, daß die Arbeit durch die Entwicklung zur großbetrieb- licheu Organisation und zur modernen Technik entgeistigt ist. Alle frühere Arbeit, auch heute noch im wesentlichen die Arbeit des Laudmaunes ist solcherart, daß sie eine Be- tütigung der gesamten Lebenssunktioncn des Arbeiters ermöglicht. Sie verlangt zu ihrer Ausübung ein gewisses Maß von geistiger Anspannung, sie nimmt in ihrem Ver- Die spcz, Eigenarten der Luge des modernen Proletariats. 1 s> lauf verschiedene Seiten des geistigen nnd körperlichen Lebens in Anspruch. Tem gegenüber ist die moderne Arbeit in dem gesellschaftlichen Großbetriebe eine solche, die nur einzelne, wenige Seiten des Arbeiters iu Anspruch nimmt. Sie beruht ihrem Wesen nach auf einer Zerlegung der ursprünglich kompleren Arbeit und einer Zuweisung der einzelnen Teilvcrrichtnngen an einen und denselben Arbeiter oder, wie wir zu sagen pflegen, auf Arbeits- spezialisation. Tas Erzenguis ist deshalb nicht mehr das Werk eiues lebendig schöpferischen Individuums, sondern das Ergebnis des JncinandergreifcnS von Einzclverrich- tnugcu, wie sie die Spezialarbeiter ausführen. 'Ihren volleudeten Ausdruck findet die Entgeistignng durch die Spezinlisation dort, wo die Arbeitsmaschine die Handfertigkeit ersetzt. Hier ist der Mensch nnr noch ein Anhängsel der Maschine, die er bedient, während sich, wie wir an anderer Stelle gesehen haben, ehedem der Mensch des Handwerkszeuges bedient hatte. Will man also speziell die Maschinenarbeit charakterisieren, so wird man sie am besten als eintönig bezeichnen, eben deshalb, weil durch 'ie die Arbeit entgeistigt wird und nun nicht mehr eine mannigfache Betätigung aller organischen Kräfte und Zähigkeiten darstellt, sondern Anspannung einer einzigen immer verlangten Funktion. Tazn ist die Maschinenarbeit unfrei, wenn wir sie vergleichen mit der Arbeit des Handarbeiters, und zwar deshalb, weil der meistens durch eine andere als die menschliche Kraft in Bewegung gesetzte Mechanismus der ArbcitSmaschine den Arbeiter zwingt, während der ganzen Zeit, in der die Maschine in Tätigkeit ist, ei» bestimmtes Maß von Arbcitsenergic aufzuwenden. Es unterjocht sich also der leblose Mechanismus den lebendigen Menschen, der von dem Augenblicke an, da er in den Bannkreis jenes Mechanismus tritt, seine individuelle Freiheit opfert. 2* 2l! Wie eine Arbeiterfrage entstand. Habe ich so die Wesenheiten der modernen Maschinenarbeit, die selbst fast überall wiederum ans der Spezialisation der Arbeit aufgebant ist nnd daher die dieser eigentümlichen Züge ebenfalls trägt, zn kennzeichnen versucht, so möchte ich daran noch einige Bemerkungen schließen über die hänsigen schiefen Urteile, die man über die Wirkung der Maschinenarbeit auf den Arbeiter äußern hört. Es ist nämlich festzustellen gegen immer wiederkehrende Vorurteile: 1. Tic Maschine verwandelt keineswegs alle Arbeit in ungelernte Arbeit, so daß also etwa die Kategorie der gelernten Arbeiter mit derjenigen der Handarbeiter, diejenige der ungelernten mit derjenigen der Maschincnnrbeiter zusammenfiele, vielmehr ist mich die Bediennngsarbeit, wie sie die Maschine erheischt, unter Umständen eine außerordentlich hoch qualifizierte in dem Sinne, daß sie eine lange Vorbereitung nötig macht. Tie Wunderwerke der Maschinentechnik, wie sie heutzutage beispielsweise die Setzmaschine oder die Sohleunähmaschiue oder die Papiermaschine darstellen, können nur von außerordentlich tüchtigen Arbeitern ihres Faches bedient werden und erheische» fortgesetzt ein außerordentlich feines Verständnis für die Eigenart ihres Mechanismus bei demjenigen, der sie bedient. S. Tie Maschine beseitigt keineswegs das Arbciter- spe',ialistentnm und somit, wie es Marr einmal genannt hat, den Berufs- uud Fachidiotismus des heutigen Arbeiters. Es herrscht häusig die Vorstellung, als ob infolge einer weiteren Entwicklung der Maschinerie es dahin kommen könnte, daß jedermann mit Leichtigkeit hente eine Maschine aus der Tischlerei, morgen eine aus der Schuhmacherei bediene» könnte. Tem gegenüber ist festzustellen, daß diese Auffassung ganz und gar verkehrt ist, wie sich aus den unter 1. angeführte» Feststellungen schon ohne weiteres ergibt. Tic Erlernung dieser bestimmten Maschinenarbeit Die spez. Eigenarten der Lage des modernen Proletariats. ^1 bedeutet eine ebenso große Spezialisierung, wenigstens in unzähligen Fällen, wie die Erlernung einer bestimmten Handarbeit. Teshalb werden auch die körperlichen und seelischen Eigenarten bei den Maschinenarbeiten! in ebenso starkem Maße einseitig ausgebildet, wie es bei den Handarbeitern ehedem der Fall war. Nur freilich, daß mau die einzelnen Arbeiterkategorien nicht mehr nach den ehemaligen handwerksmäßig organisierten Berufen unterscheiden kann, sondern von Maschinen- zu Maschiuenarbeiter innerhalb desselben Berufes oder auch zwischen verschiedenen Berufen neue Unterscheidungen und Bestimmnngen treffen mußte. 3. Tie Maschinenarbeit macht keineswegs überall und immer die Muskelkraft überflüssig; es ist deshalb irrtümlich anzunehmen, daß infolge der Entwicklung der Maschinentechnik sich notwendig nnd allgemein eine Ersetzung der kräftigen Männer durch die schwächeren Fraueu uud Kinder vollziehen müsse. Auch im Bereiche der Maschinentechnik bleiben gcuug Fälle, wo die Bedienung der Maschine einen kräftigen Mann erheischt. Ich denke beispielsweise an die Bedienung des Tampfhammers, an die Arbeit an der Walzcnstraße, an die Handhabung der Sohlennähmaschine n. a. 4. Es ist nicht richtig, daß die Maschine als solche allgemein und überall gesundheitsschädliche Wirkungen ausüben muß. Tie Gesuudheitsschttdlichkeit, die wir sehr Wohl als eine Begleiterscheinung moderner gewerblicher Entwicklung bezeichnen können, ergibt sich vielmehr ans andern Momenten, wie sie die Entwicklung der modernen Technik und Betriebsorganisation mit sich bringen. Tie Arbeit in den großen gesellschaftlichen Betrieben, wo eine Menge von Menschen znsammenhocken, ist in zahlreichen Fällen durch die schlechte Beschaffenheit der Luft, durch die Verbreitung Wie eine Arbeiterfrage entstand. Von Staub, Abfallprodukten, Gasen usw., durch übermäßige Hitze oder Kälte oder Feuchtigkeit, durch den Lärm der Arbcits- Verrichtungen usw. ungesund. Als eine ganz allgemein wiederkehrende Erscheiuuug der modernen gewerblichen Arbeit müssen wir vor allem die Absperrung des Arbeiters von der frischen Luft ansehen, wie sie in frühere» Zeiten, ehe man die Arbeiter in die großen Fabriken hiueiupferchte, niemals iu annähernd gleichem Maße bestanden hat. Es kommt hinzu, daß in zahlreichen Fälleu die moderne Arbeit auch aller guten Sitte und Schamhaftigkeit widerspricht, weil sie ein Zusammenarbeiten der Geschlechter in häusig sehr zweideutigen Situationen mit sich bringt! es genügt hier au die Unsitte zu erinnern, die in früherer Zeit des gewerblichen Kapitalismus allgemein war, auch in den Bergwerken oft mir wenig bekleidete Männer und Frauen zusammen arbeiten zu lassen. Tiese Uuzuträglichkeitcn, die die moderne Art zu arbeiten für dcu Arbeiter mit sich bringt, wird mm noch beträchtlich in ihren verhängnisvollen Wirkungen gesteigert dadurch, daß sich ebenfalls infolge der technischen Umgestaltung die Heranziehung der Fraueu- und Kinderarbeit iu unheimlichem Maße steigerte. Zum Teil war die Beschäftigung der billigeren Kinder uud Fraueu eine Folge der Einführung der Maschine, znm überwiegenden Teil aber eine Folge der zunehmenden Spezialisierung früher komplexer Arbeit, wodurch es ermöglicht wurde, cinzelue, körperlich uud geistig wenig Anforderungen stellende Arbeits- verrichtnngen ans der Gesamtheit der Arbeit herauszuschälen, die man nnn unreifen Arbeitskräften gerne übertragen konnte. Tiefe neue Art zu arbeite» hatte nun wiederum für die Gesamtexistenz des Einzelnen und der Gesellschaft eine Reihe verhängnisvoller Folgen. Mir Tie spez. Eigenarten der Lage des modernen Proletariats. 23 ist eS immer als daS bedeutsamste Ereignis in der modernen Entwicklung erschienen, daß dnrch die Umgestaltung des Arbeitscharaktcrs diese für den Arbeiter selber aufgehört hat, eiu Segen und eine Wohltat zu sein. Tas ist sie nur so lange, als in ihr tatsächlich ein ganzer Mensch sich ausleben und betätigen kann. Sobald erst einmal jene Zertrümmerung der alteu komplexen. Arbeit eingetreten war, unch der der Arbeiter zu einem geistlosen Teilfunktionär in dem Großbetriebe der vergesellschafteten Arbeit geworden war, zumal weim hygienische und andere Unzuträglichkeiteu der verschiedensten Art sich bei der Arbeit einstellten, mußte diese schlechthin als Last, als Qual, als Mühe, der kein Segen entsprang, aufgefaßt werden. Dadurch wurde aber auch die Frage nach der Länge der Arbeit auf einen ganz neuen Boden gestellt. Wenn es erst dahin gekommen ist, daß man Mensch nur außerhalb der eigentliche» Berufsarbeit sein kann, so tritt selbstverständlich die Notwendigkeit, den Berufsarbeitstag zu kürzcu, viel gebieterischer auf, als wenn auch iu der Arbeit selber ein Segen ruht. Ta uun die große Mehrzahl der Menschen ihren besten Halt verliert, wenn sie ihn nicht mehr in dcrihraufgezwungcncnBcrussarbeit findet, so istwohl zweifellos, daß auch in dieser Beziehung die moderne Entwicklung die Existenzmöglichkeit für die große Masse außerordentlich erschwert hat. Eine solche Erschwerung ist dann aber auch vor allem eingetreten dadurch, daß die moderne Arbeit, weil sie den Mann übermäßig anstrengte, insbesondere aber weil sie die Frau und Kinder aus dem Hause in die Fabriken schleppte, die Grundlagen des Familienlebens zertrümmert hat. Und weil der gewöhnliche Mensch nur im Rahmen der Familie seine Natnr als Bestie zu überwinden vermag, so bedeutet diese Lockerung oder Auflösung Wie eine Arbeiterfrage entstand. der Familie, wie sie als nur zu bekannte Folge der modernen Arbeitsweise sich eingestellt hat, die Gefahr der Verrohung, der Vcrtieruug, des Rückfalles in die Barbarei. Und wie der einzelne durch die Eigenart der modernen Arbeit gefährdet ist, so wurde auch die Art durch die hh- gienische Ungnnst der Arbeitsweise, durch die Übcraustrengnng der Weiber, die Ausbeutung der kindlichen und jugendlichen Arbeitskräfte, die Fähigkeit zur Erhaltung ihrer Kraft und Eigenart zweifellos stark beeinträchtigt. Alle diese Übelstände, wie ich sie als mit der modcruen gewerblichen Arbeit verbunden im vorstehenden skizziert habe, werden nun in ihrer verheerenden Wirksamkeit ins Grenzenlose gesteigert dadurch, daß infolge der Umgestaltung, wie sie das Wirtschaftsleben der Neuzeit mit sich gebracht hat, auch die außerbcrufliche Existenz des gewerblichen Arbeiters eine immer ungünstigere Gestaltung erfahre» hat. Vor allem ist hier der Tatsache Erwähnung zn tnn, daß die Menschen in unserer Zeit in den modernen Kulturstaateu mehr uud mehr in Großstädte uud Industriezentren zusammengepfercht werden, wo sie in Steinschluchtcu gleichsam eine Renaissance der ursprünglichsten Höhlenbewohner darstellen, nnr mit dem Unterschiede, daß ihnen Licht und Luft und Fühlung mit der lebendigen Natnr der Pflanzen- und Tierwelt abhanden gekommen ist, die jene noch besaßen. Es ist vor allem zu beachten, daß infolge dieser Nengrnppierung der Menschen ihre Existenz wurzellos geworden ist, daß an die Stelle jener engen Gemeinschaftsvcrbändc, wie sie in jahrtausendelangem Werden in den Tvrfern, in der Familie und Sippe, in den Gewcrksvcreinigungcn usw. herangebildet waren, ein Hansen zusammeuhaugloser Einzelindividnen getreten ist, die erst mühsam wieder zu irgend welchen organischen Verbindungen sich zusammenzufinden suchen. Turch die Ent- Die Entstehung der Arbeiterfrage. 27) wurzelung aber ist wiederum dem einzelnen der gemiuliche und sittliche Halt genommen, den er bisher besaß, und es ist einstweilen noch nicht abzusehen, was aus dieser amorphen Masse in Zukunft werde» wird. III. Die Entstehung der „Arbeiterfrage". Taf; so viel Elend vorhanden war, wie es schon ein paar Auszüge aus den amtlichen Enqneten auf den vorhergehenden Blattern zu erweisen vermochten, würde noch immer nicht genügt haben zur Erklärung, warum deun nun eine „Arbeiterfrage" entstanden ist. Tenn es ist offenbar, das; deren Entstehung nicht möglich war, ohne daß in dem Bewußtsein weiter Bevölkeruugskreise jene Eleudzustände als solche erfaßt, daß ihr problematischer Charakter anerkannt wurde, daß man schließlich auch den bestehenden Zustand für verbesserungsbedürftig nnd verbesseruugsfälsig ansah. Um diese Stimmungen zu wecken, bedürfte es wieder großer Entwicklungsreihcu, bedürfte es einer Umbildung des gesamten geistigen Menschen, wie sie in dem letzten Jahrhundert ebenfalls nicht zuletzt infolge des wirtschaftliche» Umschwunges sich ciiigestellt hat. Der Arbeiter selbst, zunächst also der in erster Linie Betroffene war ja infolge der modernen Entwicklung, die ihm alle jene Masse von Elend gebracht hatte, doch auch aus deu engeu Banden des Landhörigen, des zünftigen Kleinstädters heraus befreit worden; er war durch die Entwicklung des Verkehrs, durch die Ausbreitung der Bildung zn einem viel schärferen Beobachter seiner Lage geworden, vor allem anch zu einem Viel schärferen Kritiker seiner Lebenshaltung. Es war in ihm also die Fähigkeit gleichsam zur Auflehnung gegen den Elendsdrnck kunstvoll herangebildet worden, und daß diese Fähigkeit zur Kritik, zur Auflehnung nun auch ausgenutzt Wie eine Arbeiterfrage entstand. wurde, dafür sorgten andere Erscheinungen in der Entwicklung der modcruen Gesellschaft, sorgten insbesondere der Kontrast, der durch die Ausbildung der großen Reichtümer auf seilen der Uuteruehmerschaft, der baut«? imn-nos usw., ebenfalls als eine Folge der Ansbrciluug des Kapitalismus sich herausstellte. Kontrast zwischen Armut und Reichtum war zwar früher anch schon vorhanden gewesen, was aber nen war, war der Kontrast zwischen rasch entstehender Armut und rasch sich bildenden Reichtum, so daß nur zu leicht dem blödesten Auge sich der ursächliche Zusammenhang zwischen dem wachseudeu Reichtum und dem zunehmenden Elend sich aufdrängen mußte. Aber auch die psychische uud physische Revolte des selbst betroffenen Arbeiters wurde doch nicht geniigen für die Existenz einer allgemein anerkannten Arbeiterfrage, deuu dazu bedürfte es des Übergriffs iu die Vorstelluugswelt auch der übrigen Schichten der Gesellschaft. Taß aber für immer weitere Kreise, die nicht Arbeiter sind, sich die Lage des Arbeiters zu einem Problem gestaltete, war zweifellos eine Folge des Sieges der allgemeinen humaueu Idee», wie sie insbesondere das 18. Jahrhundert gebracht halte, wie sie in den Verfassungen der Staaten, iu den Rechtsorduungcu bereits grundsätzlich znr Anerkenntnis gelangt war. Jener Ideen, die ihren Ausgangspunkt von der Anerkenntnis der Gleichwertigkeit aller Menschen nahmen, die die Achtung vor dem einzelneu Menschen und seiner Würde über alle andern Forderungen der Gerechtigkeit stellt. Es ist also das eigentümliche Zusammentreffen einer hochgesteigerten Empfindung für die allgemeinru Rechte der Meuscheu, „die drobcu hängen unveräußerlich" mit einer ungewöhnlich starken Verneinung der allerprimitivsteu Auforderuugeu au menschenwürdige Existenz, wie sie die Entwicklung des proletarischen Arbeiter- Verhältnisses im Gefolge gehabt hatte, was Anlaß zu einer Dic Lvsnngsvcrsuchc. 27 allgemeinen Erörterung der Lage der „arbeitenden Klassen" gab, was bewirkte, daß nicht mir die Arbeiter selber, sondern auch die Vertreter der Politik, dic Vertreter der Wissenschaft in wachsendem Umfang die Existenz einer Arbeiterfrage anerkannten, einer Arbeiterfrage, die wir nun genauer dahin präzisieren können, daß wir sie bezeichnen als den Inbegriff aller Probleme, die sich aus der Lage der arbeitenden Klassen in der modernen Gesellschaft insbesondere für Verwaltung und Gesetzgebung ergaben. Tie Arbeiterfrage ist also die Frage: welche Mittel gibt es und wie sind sie anzuwenden, um dem Proletariat zu einer menschenwürdigen Existenz zu verhelfen? Tie Frage anders gefaßt: wie ist Gesellschaft möglich, wenn der Kapitalismus das herrschende Wirtschaftssystem ist? II. Kapitel. Die Lösungsversuche. Tcn Problemen gegenüber, die ich auf den vorhergehenden Blättern skizziert habe, hat man verschiedene Standpunkte eingenommen, aus die iu ihuen aufgeworfenen Fragen verschiedene Antworten erteilt. Wir können zunächst eine Reihe von Anffassnngcn der sozialen Frage einheitlich zusammenfassen unter dem Gesichtspunkt der Utopie. 1. Als erste soziale Utopie begegnet uns die liberale. Tcr Liberalismus, den man in seiner dogmatischen Verknöcherung, soweit er Wirtschaftspolitik ist, auch als Man- chestertum bezeichnet, hat seit seinem Bestehen unterschiedliche Stellungen gegenüber der Arbeiterfrage eingenommen. Diejenigen Theoretiker und Praktiker des ökonomischen Liberalismus, die iu seinen Anfängen dic Grundsätze seiner Wirtschaftspolitik zeichneten, die gleichsam die reine Lehre darzustellen bemüht waren, leugneten überhaupt die Existenz Tic Liisnngsvcrsuchc. einer besonderen Arbeiterfrage, und diese Auffassung ist zweifellos diejenige, die dem innersten Wesen der libera- listischen Gesellschafts- und Wirtschaftsphilosophie am ehesten entspricht. Tiese Philosophie, Ivie sie von den großen Theoretikern Frankreichs und Englands im 18. Jahrhundert ausgebildet war, geht aus von der Annahme eines sogenannten orclrs imturel, einer natürlichen Ordnung der Tiuge, der ebenso die Vorgänge der Gesellschaft, wie die Vorgänge im Weltenraum unterworfen sind. Entsprechend der optimistischen Melaphhsik jener Zeit war man keinen Augenblick darüber im Zweifel, das; die natürliche Ordnung der Tinge auch zur Harmonie, auch zum Wohle jedes einzelnen Teiles führen müsse, der von ihr betroffen wurde. Tenn sie war ja vou Gott geseht und Gott war gut. Was es also galt, war nach jener Auffassung nur die Entdeckung der natürlichen Ordnung der Tinge, die Auffindung der Gesetze, welche das gesellschaftliche Leben beherrschten. Tiese Entdeckung, so nahm man an, haben dann die Tenker oes 18. Jahrhunderts vollbracht. Sie hatten nämlich, so glaubte mau, in dem vollständigen freien Spiel der wirtschaftlichen fräste, in der unbeschränkten Betätigung der individuellen Interessen, das Grundgesetz der Gesellschaft aufgedeckt. Ta man au der Richtigkeit dieser Einsicht nicht zweifelte (daß die Persönlichen Interessen mannigfaltiger Art den Glauben an die Richtigkeit jener Sätze für viele oder die meisten erleichterte, mag nebenbei bemerkt werden), so mußte mau auch den gesellschaftlichen Zustand, mußte man insbesondere auch die Lage der arbeitenden Klassen, wie sie sich bei einein vollstäiidigeli Getvährenlassen der individuellen Interessen ergab, als eiueu vollkommene», nicht mehr verbesserungswürdigen, betrachten. Worauf es ankam, war also im wesentlichen mir, die Zustände in den englischen Fabrikdistrikten in rosigem Lichte zu sehe» nud iu ihrer Dic liberale Utopie. Unüberlrcfflichkcit zu schildern: eine Aufgabe, der sich mancher Schriftsteller aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts unterzogen hat. Waren die herrschenden Zustände aber gut, und sie mußten es ja sein, weil sie der natürlichen Ordnung der Tinge entsprachen, so war eine Änderung ebenso uuuötig, wie der Versuch, sie herbeizuführen, fruchtlos gewesen wäre. Es war frevelhaft, auch nur daran zu denken, dem lieben Gott ins Handwerk zu pfuscheu und Korrekturen an seinem höchsteigenen Werke anzubringen. Tas siud die Grundzüge der reinen Mauchcsterlehrc, solange sie noch ihrer philosophischen Herkunft sich bewußt bleibt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wir es hier mit einer groß konzipierten Auffassung des gesellschaftlichen Lebens zu tuu haben; der Krämergeist der Epigonen hat dann diese Goldbarren in stark legierte Scheidemünze umgeprägt und hat die ursprünglich metnphpsischen Gedanken der Vorstellung des gewöhnlichen Bankiers nahe zn bringen versucht. Noch heute begegnen wir gelegentlich den Aus- länfcrn dieser vnlgär-libcralcn Anfsassuug, die sich heutzutage mit der trivialen Feststellung begnügt, daß wohl die bürgerliche Gesellschaft aus sich heraus dic Hilfsmittel für etwa vorhandene Schäden des gesellschaftlichen Körpers entwickeln werde, ohne anzugeben warum. Tie liberale Betrachtungsweise der sozialen Probleme darf heute als überwunden angesehen werden. Sie steht uud fällt mit dem Glauben an die Eristenz einer natürlichen, und weil natürlichen darum harmonischen Ordnung der Gcsellschaftswelt. Sie ist in der Praris als falsch erwiesen worden durch dic einfache Tatsache höchst miserabler Zustände, an deren Vorhandensein mau auf die Tnucr uicht mehr zweifeln konnte: sie ist «niederlegt worden dnrch die andere Tatsache, daß bewußte Eingriffe in das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte offensichtlich Besserungen der ^' Die Lösnngsvcrjnche. gesellschaftlichen Zustände in Tausenden von Fällen herbeigeführt haben. 2. Tie Zwillingsschwester der liberalen Utopie ist die sozialistische. Sie hat denselben Ausgangspunkt wie jene. Auch sie beruht ihrem Wesen nach auf dem Glauben an einen orclrs imwrsl, an eine natürliche nnd harmonische Gesellschaftswelt, mir daß sie von der liberalen Auffassung darin abweicht, daß sie diese natürliche Ordnung noch nicht in dem freien Gewährcnlassen der individuellen Interessen erblickt. Taß sie vielmehr gerade in dieser Orbnnng der Tinge, wie sie durch die liberale» Reformen des 18. Jahrhunderts geschaffen waren, eine Quelle des Elends glaubte erkennen zu sollen. Tie Sozialisten unterscheiden sich also von den Liberalisten im wesentlichen dadurch, daß sie die natürliche Ordnung der Dinge aus der Gegenwart in die Zukunft verlegen, und daß sie als den Inhalt der natürlichen Ordnung der Tinge eine planmäßige Organisation der Arbeit erkannt zu haben glnnben. Somit identifiziert sich denn auch für sie die Lösung der Arbeiterfrage mit einer Verwirklichung des gesellschaftlichen Jdealzustandes, der alle Interessen zu völliger Harmonie vereinigen wird. Utopistisch ist diese Ansfassnng ebenso, wie die liberalistische deshalb, weil sie am letzten Ende nicht in einer Erkenntnis der realen Welt, in einer richtigen Wertung der Wirklichkeit, sondern in einem Glauben au die Möglichkeit einer vollkommenen Harmonie verankert ist, dem gegenüber selbstverständlich die Stimme der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Praktischen Erwägungen znm Schweigen verurteilt ist. 3. Einen vermittelnden Standpnnkt nimmt diejenige Utopie ein, die ich als konservativ-reaktionäre bezeichnen möchte. Ich denke dabei nicht an jene Bestrebungen, die die moderne Industrie vollständig zn beseitiget: sich vorgenommen hat; vielmehr nur an diejenigen, die die Die konservativ-reaktionäre Utopie. 31 kapitalistische Entwicklung als eine nicht mehr aus der Welt zu schaffende Tatsache hinnehmen. Ta ist eine Auffassung denn weit verbreitet gewesen, die sich etwa wie folgt charakterisieren läßt: Man erkennt die Schäden und Übelstände, die der Kapitalismus, insbesondere die moderne Industrie für den Arbeiter im Gefolge gehabt hat, rücksichtslos an: man glaubt auch an die Möglichkeit, daß sie beseitigt werden könnten. Man strebt nun die Beseitigung jeuer anerkannten Übelstände an durch Auweuduug von Prinzipien, die früheren Wirtschaftscpochcn angehörten. Mau ist bestrebt, die moderne Industrie gleichsam zu seudalisieren, das Ideal ist ein aufgeklärtes Uwernehmertum, zu dein die Arbeiterschaft tu ein den früheren Vasallen analoges Verhältnis tritt. Ter Unternehmer soll nicht rücksichtsloser Geschäftsmann sein, der seine Arbeiter lediglich als Ware betrachtet und nur so viel als möglich von ihnen heransznschlagen bemüht ist, er soll vielmehr das Arbeitsverhältnis ethisieren, er soll im Arbeiter den Menschen sehen und soll zwischen sich und dein Arbeiter auch menschliche Beziehungen herstellen. Er soll, wie eS ThomaS Carlyle, der genialste Vertreter der reaktionären Utopie, ausgedrückt hat, ein os-prain ok incllistrv werden, eiu Anführer, der kraft seiner Persönlichen Überlegenheit die Massen organisiert und lenkt. Ist so daS Lohnarbeiterverhältnis grundsätzlich seines rein geschäftlichen EharakterS beraubt uud auf eiuc ethische Basis gestellt worden, so folgt daraus vou selbst, daß der Unternehmer nach Kräften aus eigener Initiative die Arbeitsbedingungen für den Arbeiter zu verbessern bestrebt seiu wird: daß er tu jeder Hinsicht für das geistige und leibliche Wohl seines Arbeiters zu sorgen sich bemüht. Er wird zu diesem Behufe aus deu Überschüssen seiner Unternehmung allerhand Wohlfahrts- einrichtungen schaffe», Schlaf- und Wohnhäuser, Speise- 32 Die Lösungsversuchc, und Warcnhallen, Kasinos, Klcinkindergärtcn, Krippen, Spar- uud Kraukeukasscu usw. Er wird aber auch hygienisch und ästhetisch einwandsreic Wohnnngen für seine Arbeiter bauen lassen, wird vergnügliche uud erbauliche Untcr- haltuugcn mit seinen Arbeitern Pflegen uud dergleichen mehr. - Eine natürliche Folge dieser Bemühungen wird dann die sein, daß der Arbeiter zu ihm Ivic zu eiuem Wohltäter, ja wie zu einem Vater aufblickt. Ter Arbeiter wird auf die freie Ausbildung seiner Persönlichkeit, auf die Verfolgung seiner individuellen Interessen außerhalb des bom Unternehmer gezogenen Rahmens verzichten nnd wird gerne seinem Führer dienen. Es kann zugegeben werden, daß ein Verhältnis zwischen einem wohlwollenden Herrn und einem ehrlichen Vasallen, wie es jene Männer sich für die Zukunft anSmalcn, den wohlverstandenen Interessen des Arbeiters am ehesten gerecht zu werden vermöchte, denn auf die Tnuer wird sich zweifellos ergebe», daß die große Mehrzahl der Menschen nur im Tieueu ihr wahres Glück siudet. Trotzdem ist jene Auffassung als Utopie zu bezeichnen, und zwar deshalb, weil sie am letzten Ende doch auch nicht mit der Natur des Meuscheu rechnet, wie sie geworden ist, weil doch auch sie am letzten Ende ein gesellschaftliches Gebäude errichtet, dem die Fundamente fehlen. Jene Auffassung krankt vor allem au dem empfindlichen Maugel, daß Unternehmer, die voransgsetzl werden, damit jener Znstand des Jndnstrie- seudalismns oder des PatriarchalismnS verwirklicht werde, eben in großen Mengen nicht vorhanden sind. Es ist dieselbe Sache wie mit dem Ideal des aufgeklärten Tespotis- inuS oder Absolutismus in der Politik, das anch dnrch die Tatsache zerstört wird, daß es ebensoviele indifferente und schlechte Herrscher gibt oder mehr sogar als gute. Wollte mau die Entwicklung der sozialen Verhältnisse auf die freie Der Patriarchalismus. 33 Initiative aufgeklärter und wohlwollender Unternehmer stellen, so hieße das eben Besserungen vorhandener Übelstände auf St. Nimmerleinstag verschieben. Tcnn die Erfahrung hat gelehrt, was für den Kenner der menschlichen Natnr gar nicht erst bewiesen zn werden brauchte, daß diejenigen Unternehmer, die etwas anderes, als ihren Persönlichen geschäftlichen Vorteil in den kapitalistischen Unternehmungen erstrebten, eine verschwindende Mehrheit darstellten. Ter Patriarchalismns als Lösung der sozialen Frage würde also schon deshalb utopistisch sein, weil sich die Untcrnehmer nicht finden würden, die er zur Verwirklichung seiner Ideen braucht. Er ist nun doppelt ntopistisch deshalb, weil die Arbeiterschaft in der Gegenwart und noch weniger in der Zukunft in der Weise, wie es der Patriarchalismus voraussetzt, von einem Unternehmer sich nicht mehr regieren lassen will, weil die Arbeiterschaft nicht mehr Wohltaten empfangen will von jemandem, der sie ihr ebensogut verweigern könnte; weil sie vielmehr auf ihre Rechte pocht und unabhängig von dem gntem Willen des Unternehmers Verbesserung ihrer Lage durchzusetzen sich vorgesteckt hat. Tabei ist gar nicht zu untersuchen, ob diese in der Arbeiterschaft verbreitete Stimmung zn ihrem Heil ausschlägt, es ist vielmehr einfach als Tatsache zu konstatieren, daß es so ist, und daß au diesem Widerstande der Arbeiterschaft der letzte Rest von Patriarchalismus, der heutzutage sich entwickelt hat, in Znknnft scheitern mnß. 4. Heute finden sich nnr noch Reste jener alten Utopien vor. Es wird kaum noch irgend einen vernünftigen Menschen geben, der die absolute wirtschaftliche Freiheit forderte, der gegen jeden Eingriff des Staates in das Arbeitsverhältnis Einspruch erhöbe. Es wird kaum noch unter vernünftigen Sozialsten irgend einen geben, der daran glaubte, daß über Nacht der Zustand der Harmonie über die mcnsch- Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. Z -!l Die Lösungsversuche. liche Gesellschaft herniedersiukeu tverdc. Es wird endlich nur noch wenige geben, die eine Lösnng der Arbeiterfrage allein durch den Patriarchalismus oder anch mir vorwiegend dnrch ihu für möglich halten. Vielmehr verbreitet sich täglich mehr eine Auffassung, die gleichsam ein Kompromiß der früheren entgegengesetzte» Standpunkt darstellte. Es ist die Auffassung der Sozialreformer, die in allen Kulturländer» an Boden gewinnt und die sich etwa durch folgende Leitsätze kennzeichnen läßt. I. Es wird anerkannt, daß die kapitalistische Entwicklung mit zahllosen Übelständen für die arbeitende Klasse verbunden ist. II. Die Beseitigung dieser Übelstände wird im Interesse nicht nur der Arbeiterschaft selbst, die davon betroffen ist, sondern ebenso im Interesse der Gesamtheit des Volkes, sowie eines gedeihlichen Fortganges der Knltnrentwicklung für nötig erachtet. IH. Die Beseitigung kann nnr erfolgen unter Anerkennung der historisch gewordenen Zustände, unter voller Wertung der realen Machtfaktoren, ans deren Wirksamkeil die Gestaltung der Gegenwart zurückzuführen ist. Tie Abstellung der Übclstände ist also gleichbedeutend mit einer organischen Umbildung der historisch gewordenen gesellschaftlichen Verhältnisse. Damit charakterisiert sich diese Ans- fassnng als sozialreformerischc. IV. Tie Umbildung unserer heutigen Gesellschaftsver- fassuug und damit die Abstellung der Übclständc, die aus der modernen wirtschaftlichen Entwicklung für den Arbeiter erwachsen, kann entweder dnrch die eigene Initiative der Arbeiterklasse oder aber durch Änderungen der Gesetzgebung und Verwaltung herbeigeführt werden. Nach einer alten Terminologie ueunt man jene, ans eigener Initiative der Arbeiterklasse beruhenden Bestrebungein Selbsthilfe; die auf Die Sozialrcfvnncr. 35 der Änderung der Gesetzgebung nnd Verwaltung beruhenden Bestrebungen i Slaalshilfe. Zur Vertretung dieses Standpunktes haben sich in allen Kulturländern die Freunde der sozialen Reform znsammen- gefunden, um durch eine wohl organisierte Agitation in Wort und Schrift die Verbreitung ihrer Ideen zu fordern. Es ist ein Kennzeichen gerade der neuesten Phase der Entwicklung, daß die Postulate der Sozialreform iu den verschiedensten politischen Lagern vertreten werden und daß sich Anhänger der verschiedensten politischen Richtungen in den spezifisch sozialpolitischen Vereinigungen zusammenfinden. In England ist es seit einigen Jahren die sogenannte Fabian Society! in den übrigen Ländern dagegen haben sich erst in letzter Zeit analoge Bestrebungen in den Sektionen der iutcruationalen Gesellschaft für gesetzlichen Arbeiterschutz herauskristallisiert. (Bergt, über diese das 5. Kapitel.) In Teutschland ist es die Gesellschaft für soziale Reform, die die oben bezeichneten Ideen zu verwirklichen bestrebt ist. Sie wnrde am (i. Januar 1901 begründet und bildet schon heute den Mittelpunkt aller auf eine fortschrittliche und doch reale Sozialpolitik gerichteten Bestrebungen. Leider hat sich bisher die sozialdemokratische Partei durch taktische Bedenken abhalten lassen, sich den bürgerlichen Sozialrefornieu anzuschließen. Es wird die Aufgabe der nächsten Zukunft sein, das letzte Mißtrauen zu beseitigen, das zwischen den beiden Richtungen der Sozialreform — der bürgerlichen nnd der sozialistischen — heute noch besteht. Über die Ziele der „Gesellschaft für soziale Reform" geben im einzelnen genaueren Aufschluß folgende Stellen aus ihren Satzungein Tie „Gesellschaft für soziale Reform" hat den Zweck: I. Turch Aufklärung in Wort und Schrift die soziale 3* 30 Die LvsungSvcrsuchc. Resorm auf dem Gebiete der ^ohnarbcilersrage in Teulsch- laud zu förderi?. Als wesentliche Bestandteile dieser Reform erachtet sie: den weiteren Ausbau der Gesetzgebung im Interesse der Arbeiterklasse; d) die Förderung der Bestrebungen der Arbeiter, in Berussvercincn und Genossenschaften ihre Lage zu verbessern. II. Als deutsche Sektion der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschntz deren Bestrebungen mit allen gesetzlichen Mitteln zu unterstützen. (Vcrgl. über diese das Kapitel 5.) Tie „Gesellschaft für soziale Reform" sucht ihre» Zweck zu erreichen durch: 1. Gründling von Zwcigvereinen Ortsgruppen), 2. Veranstaltung von Vorträgen nnd Kursen belehrenden Inhalts, 3. Verteilung von Flugblättern, Broschüren usw., 4. Absenduug von Petitionen an die Regieruugeu, gesetzgebenden Körperschaften, Verwaltungsbehörden usw., 3. Abhaltung von Kongressen (Generalversammlung) zur Beratung über die iu K 1 bezeichneten Zwecke. In der folgenden Darstellung handeln die Kapitel 3 uud 4 von dcu Maßregeln der sogenannten „Selbsthilfe": gewerkschaftlichen nnd Uonsnmentenorganisntionen, während die Kapitel 5 ff. sich mit der „sozialen Resorm" im engeren Sinne befassen, das heißt diejenigen Reformen ans dem Gebiete der Gesetzgebung uud Verwaltung znr Sprache bringen, die im Interesse der gewerblichen Lohnarbeiter notwendig erschienen sind oder in Znknnft notwendig erscheinen, tnn nicht unbeträchtlicher Teil dieser Reformen bezieht sich auf weitere Kreise der Lohuarbeiterschaft, als von dem Thema, das in diesem Bändchen mir gestellt war, um- Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. 37 faßt wird. Tann ließ sich natürlich, wenn die gelverblichen Lohnarbeiter auch beteiligt waren, ein Eingehen nicht vermeiden. Tafür habe ich wenigstens insofern meine Aufgabe zu beschränken versucht, als ich nach Möglichkeit nur von den Problemen gehandelt habe, die das Lohnarbeiterverhältnis im engeren Sinne, daS heißt im Rahmen der kapitalistischen Unternehmung stellt. Ausgeschieden wurden demgemäß die Verhältnisse im Handwerk und unberücksichtigt blieben auch die Arbeiter und Augestelllcn der öffentlichen Körper. III. »apitel. Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. I. Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation'). Tie Gcwerkvereine oder wie sie sonst auch heißen: die Gelverkschaflen, Fachvereine, die englischen IrMs Ilnionk, die französischen sviräioats omi'iöi'8. die italienischen Looietii opsi'kus ) Vgl. hierzu deö Bersnsscrs Schrift „Dennoch! Au>5 Theorie »nd Geschichte der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung". Jena 1900. 38 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Zug ihres Charakters erblicken. Wenn wir die Gewcrkllereine selbst als Berufsvereine bezeichneten, so ist doch gleich hinzuzufügen, das; schon dieses Merkmal, daß ihre Mitglieder gleichen Berufen angehören, wenigstens im allen handwerksmäßigen Sinne nicht mehr vollständig zutrifft. Ter alte Perus des Handwerkers wurde abgegrenzt durch eine eigentümliche gleichgerichtete Handfertigkeit, durch ein gleiches Tonnen, oft ein gleiches Wissen von Berufsgeheimnisse», gleicheil Lehrgang, gleiche Schicksale. Er begründete eine innere Znsammengehörigkeit uud selbstverständliche Av- schließnng gegen die Vertreter anderer Berufe: die Berufs- chre ist der bezeichnende Ausdruck für diese Bcrufsgenosseu- schasten handwerksmäßigen Schaffens, die sich bei der langsamen Entwicklung der empirischen Technik in jahrhundertelangem Werdegange herausgebildet hatten. ?as wissenschaftliche Verfahren im Dienste der kapitalistischen Unternehmung zertrümmert diese alten Schichtungsverhältnisse. Täglich läßt sie jahrhundertealte Handwerke zugrunde geheu, um täglich ueue Verfahruugsweisen erstehen zu lassen. Und was seit jeher zusammcugehörte, wird gc- trennt, was getrennt war, wird zu einheitlichen Betrieben vereinigt. So verwischt sich die alte handwerksmäßige Be- rnfhastigkeit, verwischen sich die starren Begriffe des gleichen Bernss, der Bcrufsgenossenschaft und Berufsehrc, und es schließen sich Arbeiter früher ganz verschiedener Bcrufs- zweige zu Verbände» zusammen, die dann selbstverständlich nach außeu hin nicht die Abgeschlossenheit bewahren, wie sie den früheren Bernfsgenosscn eigen gewesen war. Ich denke beispielsweise an die in neuerer Zeit häufiger sich bildenden sog. „Judustricvcrbäude," wie der Holzarbeiter, der Metallarbeiter, der baugewerblichen Arbeiter n. a., in denen die verschiedensten früher getrennten Berufe nun zu einheitlicher Organisation zusammengefaßt sind. Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. Zg Aber die modernen Gewerkvcrcine sind ans der andern Seite mehr als Nur-BerufSverbände — und unterscheiden sich auch darin von den alten „Gilden" —, weil sie weniger als alle Berufsangchörigen umfassen. Sie sind ja Verbände von Lohnarbeitern, also von solchen Berufsgcuosseu, die ihr ganzes Leben lang immer nnr in einer Sphäre beruflicher Tätigkeit, in der der ausführenden Arbeit vcrharreu und der Regel nach nicht in die andere Sphäre, die der organisierenden oder leitenden Arbeit oder unter Umständen auch Nichtarveit, hiuübertreten. Tie ehemalige Einheit der Be- rnfsangehörigkeit ist zerrissen, es gibt in jedem Berufe, in dem kapitalistische Produktion herrscht, die scharf geschiedenen Gruppen der Unternehmer, denen die oberen Beamten großer Werke oft nahe kommen, nnd der Arbeiter. Es ist nnr eine Spielerei, beispielsweise von einem Berufe der „.vammerschmiede" in unserer Zeit uoch sprechen zu wollen nnd in ihm nichts als eine Hierarchie allmählich abgestufter Ardeitergruppen zu erblicken, die Reihe also uuuuterbrocheu von dem hundertfache» Millionärunternehmer bis zum letzten .vandlanger fortzuführen. Tas eben ist ja gerade der Unterschied gegen die frühere Ordnung. Früher war der Geselle nur angehender Meister, der Meister ehemaliger Geselle. Hentc ist zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft eine unüberbrückbare ^luft! die beiden rekrutieren sich ständig aus verschiedenen sozialen Klassen, und es macht einen bestimmenden Zug der modernen Gcwcrkvereine aus, daß sie stets nur Angehörige der Lohnarbeiterklasse zu Mitgliedern haben. Es würde ein Berufsverband keiu Gewerk- verciu seilt, der in dieser Richtung nicht exklusiv Wäre. Tie Abgeschlossenheit äußert sich also iu einer andern Richtung als früher. Ehedem war sie eine solche zwischen Berufen, aber nicht immer zwischen den Angehörigen eines uud desselben Berufs, heute besteht sie zwischen den verschiedenen 40 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. sozialen Klassen eines und desselben Berufs, während Klassengenosscn verschiedener Berufe sich längst nicht mehr ausschließend gegenüber stehen. An die Stelle der senkrechten Schichtung ist die wagercchte getreten. Und wenn wir danach einen modernen Gewerkverein richtig kennzeichnen wollen, so müssen wir in erster Linie betonen, das; er ein Verband von Lohnarbeitern, d. h. Klassengenossen ist, und dürfen erst zur weiteren Bestimmung hinzufügen: die sich nach Berufen oder Berufszwcigen miteinander vereinigen. Also Verbände von Lohnarbeitern sind die Gewerkschaften der Gegenwart. Tem Lohnarbeiter, diesem ganz modernen Gebilde, wollen sie die Vorteile des Zusammenschlusses, der Gemeinschaft bieten. Ihn wollen sie gleichsam dnrchs Leben begleiten, ihm Tröster und Freund, Helfer und Berater in allen ernsten Lebenslagen sein. Sie wollen dort ihr Wirken entfalten, wo des einzelnen Mut und Kraft versagen. Tes einzelnen, den wir also kennen müssen, um die Eigenart der Gewerkvereine zu begreifen. Tes Lohnarbeiters Interessen also wollen die Gewerkvereine wahren, und zwar — was notwendig noch hinzugefügt werden muß — im Rahmen des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Tcnn diese Einschränkung ist es, durch die sich die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung scharf von der sozialistischen Arbeiterbewegung, der im engeren Sinne sozialen Bewegung unsrer Zeit, scheidet. Derjenigen Bewegung also, deren Endziel zwar anch in erster Linie Wahrung der Interessen des Proletariats ist, aber dadurch, daß an die Stelle der kapitalistischen die sozialistische Wirtschaftsorganisation treten soll. Es ist grobe Unkenntnis oder grobe Böswilligkeit bei demjenigen anzunehmen, der diesen Unterschied der beiden Arbeiterbewegungen nicht als Das Wesen dcr gcivcrkschaftlichen Organisation. 41 den grundlegenden, wahren, bestimmenden anerkennen will. Gewiß haben beide Bewegungen, die gewerkschaftliche wie die sozialistische 'Arbeiterbewegung, vielerlei Berührungs- pnnktc; aber es heißt auf jede klare Erfassung sozialer Erscheinungen verzichten, will man nicht von dcr Wcscns- unterscheidnng dcr beiden Bewegungen für seine Betrachtungen den Ausgangspunkt nehmen. Wollen wir die Gewerkschaften als Berufs- oder Klassen- Vereine kennzeichnen, so müssen wir absehen von ihren Leistungen auf freundschaftlichem und geselligem Gebiete. Genuß ist es nicht gering anzuschlagen, was sie hier dem einzelncn an Wohltaten erweisen, aber ihr Wesen macht es nicht aus. Tiefes kann nnr gefunden werden in den die Arbcilerinteressen als solche vertretenden Funktionen. Tas sind aber bei äußerlicher Betrachtung zwei: 1. die Fürsorge für deu Arbeiter oder die Seiingen in Zeiten unfreiwilliger Arbeits- bezugsweise Erwerbslosigkeit und 2. die Fürsorge für deu Arbeiter iu Zeiten dcr Arbeit nnd somit der Erwerbsfähigkeit. Jene erste Funktion umfaßt alle jene Leistungen, die als Leistungen von llnlerstütznngsvereincn oder Hilfskassen angesehen werden können. Sie beziehen sich auf Tar- reichnngcn an Geld oder naluralen Unterstützungen in den Fällen der Krankheit, der Invalidität, des Unfalls, des Alters, deS Todes. Tnrch gemeinsame Beitragslcistung vieler sollen hier Leistungen an die Mitglieder solcher „Kassenvercinc" ermöglicht werden, die das Einzelbarvermögen übersteigen (Versichernngsprinzip!), oder wenigstens durch Sparzwang soll der Arbeiter in den Besitz größerer Summen für die Notfälle des Lebens gesetzt werden, die ohne gemeinsame Kasse aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorhanden sein würden. Tiefe Unterstütznngskasscnfnnklion ist nun «ach allem, was wir wissen, in den Anfängen dcr 42 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. i^eiverkvereinsbewegnng die wichtigste, zum Teil sogar die einzige gewesen. Sie ist vielfach daS Bindeglied, das allerhand nicht eigentlich gewerkschaftliche Verbände mit den modernen Gcwerkvereinen verknüpft. Aber so bedeutsam das Kastenwesen auch historisch für die Gewerkvereiue seilt mag, so sehr es noch heute eine hervorragende Rolle in sehr wichtigen und großen Arbcitcr- vervändrn spieln deren eigentliches Wesen macht es nicht aus. Kranken-, Unfall-, Sterbe-nnd ähnliche Kassen können bestehen und bestehen auch ebensogut für Nichlarbeiter, wie für Arbeiter. Tie I>isncIIv 8oe'wtic>5 in England, die 8ooist5 cli imrlno soeLorso in Italien sind noch heute dem kleinen Beamten oder Banern oder Handwerker ebenso gcössnet wie dem modernen Lohnarbeiter. Und wenn diese in ihnen einen großen Prozentsatz aufmachen, so beweist das eben nur, daß die Lohnarbeiterschnft sich in hervorragendem Maße in einer Vermögenslage befindet, die die Benutzung der Kassen wünschenswert erscheinen läßt: aber es hat nichts zu tun mit der eigenartig sozialen Stellung des Proletariats. Aber auch ihre frühere Funktion, die Arbeitermassen dunch die größere Plausibilität ihrer Zwecke zunächst einmal überhaupt anzulocken und zu Verbindungen zu veranlassen, gleichsam den Stab zu bilde», au dem sich die eigentlich gewerkschaftliche Verbandstätigkeit emporrankte, auch diese Funktion hören die Unterstützungskassen heute mehr und mehr zumal auf dem Fcstlandc auszuüben auf. Einmal deshalb weil die gewerkschaftlichen Ziele selber an Tcutlichkeit und ciuleuchtcudcr Wichtigkeit gewinnen, sodann aber vor allem auch deshalb, weil die Aufgaben, die früher ausschließlich die freien Vereinigungen zu lösen unternahmen, dem Arbeiter in Krankheits- und anderen Notfällen Unterhalt zu verschaffen, weil diese Aufgaben in wachsendem Umfange in den verschiedensten Landern nach Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. 43 dem Vorgange des deutschen Reichs vom Staate übernommen werden. An die Stelle der freiwilligen Versicherung tritt die staattichc Zwangsvcrsichernng oder die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers oder der öffentlichen Gewalten, den erwerbsunfähigen Arbeiter zu unterstützen. In welchem Umfange dieser Übergang als ein Forlschritt, als eine Förderung des Wohles der Arbeiterschaft und der Interessen der Kultur erscheint, werden wir in anderem Zusammenhange erst zu Prüfen haben. Hier ist uur die Tatsache festzustellen, daß die Übernahme der Unterhaltung erwerbsloser Arbeiter durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen ohne allen Zweifel die Bedeutung der Gewerkvereine iu ihrer Eigenschaft als Unterstützungskassen ganz wesentlich vermindert hat. Znmal sich in der gleichen Zeit die eigenartig gewerkschaftliche Funktion der Arbciterbcnifs- vereine zu immer größerer Bedeutung entwickelt hat. Wollen wir diese selbst zunächst ganz allgemein umschreiben, so können wir sagen, daß sie darin besteht, die Aussichten des Arbeiters bei Festsetzung seiner Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zn diesem Behufe stecken sich die Gewerkvereiue zunächst das Ziel: die Marktverhältnissc zugunsten des Arbeiters zu beeinflussen. Tie Verhältnisse des Arbeitsmarktes, auf dem man Angebot und Nachfrage schalten und walten sieht, wie ans dem Warenmarkte. Tieses Streben nach Einfluß auf die Gestaltung des Arbeitsmarktcs wird vou der Einsicht geleitet, daß man es bei der Arbeitskraft der Arbeiters mit einer Ware zu tun habe. Tie Konstruktion der Arbeitskraft als Ware ist seit alters her beliebt uud wie mau sich auch ihrer theoretischen Richtigkeit gegenüber Verhalten mag- sicherlich hat sie eine große Bedeutung durch ihre Einwirkung auf das praktische Verhalten der Arbcitervcrbände gehabt. Ter Arbeiter, so etwa lautet das Räsonnemcnt, besitzt in seiner Arbeitskraft 44 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. eine Ware, durch deren Verwertung er sich seineu Unterhalt beschaffen will. Unsere Rechtsordnung weist ihn zu diesem Zwecke ans den freihändigen Verkauf oder richtiger den freihändigen Mietvcrtrag hin, mittels dessen er in freier Vereinbarung mit dem kapitalistischen Unternehmer für einen bestimmten Entgelt diesem die Nnbnng seiner „Ware" Arbeitskraft überläßt. Tie Beobachtung lehrte, daß die Höhe des Entgelts — also des Mietpreises für die genutzte Arbeitskraft — abhängig ist von der Gestaltung des Arbeilsmarkles, d. h. von dem Verhältnis von Angebot zu Nachfrage, kaufen zwei Kapitalisten, so Halle es schon Rieardo ausgedrückt, einem Arbeiter nach, so werden sich die Arbeitsbedingungen für diesen günstig gestalten; umgekehrt ungünstig, wenn zwei Arbeiter einem Kapitalisten nachlaufe». Also galt es, das Ziffern-,- das Qnanlitäls- verhältnis von Angebot nud Nachfrage stets zugunsten des Arbeiters zu gestalte», d. h. also ein Überangebot von Arbeitskrästen zn verhindern. Ties war zunächst dadurch zu erreichen, daß man örtlich die Mengen der zur Versügung stehenden Arbeitswilligen ausglich: das Zuviel au einem Orte mit dem Zuwenig an einem andern. Man mußte dementsprechend sich Kenntnis von der Marktlage an den verschiedenen Orten zu verschaffen suchen nnd man tut dies durch Organisierung des Arbeitsnachweises! dieser ersten und elementarsten Leistung der Arbeitervereine. Wnßle man erst, daß in Breslau zehn Hntmachcr gesucht wurden, die in Berlin keine Arbeit fanden, so war der erste Schritt getan, nm den Truck, den die zehn überschüssigen Hutmacher au ihrem Orte auf dcu Arbeitsmarkt ausübten, zu beheben. Freilich mußte sogleich ein zweites hinznkommcin es mußte von Gewerkvereins wegen den überschüssigen Zehn nnch die praktische Möglichkeit geboten werden, sich von dem einen Ort an den andern zu begeben. Hierzu mußten ihnen die Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. ^5 erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, und dies geschieht durch die Gewährung von Reiseunterstützuug. Aber Arbeitsnachweis und Rcisennterstützung verfangen doch nur dort, wo eiu Ausgleich der angebotenen Mengen von Arbeitskräften zwischen verschiedenen Orten vorzunehmen ist. Ergibt sich eiu Überschuß aller augcboleuen über die uachgesragleu Arbeitskräfte, so versagen jene Maßnahmen. Alsdann gilt es, statt wie erst einen räumlichen, gleichsam einen zeitlichen Ausgleich herbeizuführen. Es gilt den Druck der überhaupt überschüssigen Arbeitskräfte zu beseitigen und damit die Gesamtlage des ArbcitSmarktcs zngnnstcn der Arbeiter zn beeinflussen. Ter Trnck wird aber nur dann weggenommen, wenn man die überschüssigen Arbeitskräfte nicht mehr sich anbieten läßt, weil man ihnen anch ohne Beschäftigung Unterhalt gewährt. Dies geschieht, wie Sie wissen, durch die Arbeitslosenunterstützung, die eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkvereine bildet. Unterhaltung also derjenigen Arbeiter, die arbeiten könnten, auch wollten, aber im Interesse der in Stellung befindlichen »ollegen nicht arbeiten sollen. Tamit unterscheidet sich diese ^orm der Unterstützung wesentlich von der Streikunterstützung und erscheint recht eigentlich in ihrer Eigenart als eine Maßnahme znr Bessergcstallnng der Marktlage in unserem Sinne d. h. des quantitative» Verhältnisses von Angebot zu Nachfrage. Iu ihrem Grundgedanken geht sie aus die Vorstellung zurück, daß eine richtige Anvassnng der Arbeitskräste au die Bedürfnisse des Marktes die Arbcits- bediuguugcn zu verbessern vermöge. Nuu mußte aber wachsende Erfahrung und fortschreitende Turchdenknng bald die Einsicht erzengen, daß es mit einem Jnsgleichgewichtsetzen von Angebot und Nachfrage nicht abgetan sei. Man mußte bald zu der Erkenntnis fortschreiten, daß die Festsetzung der Arbcitsbedingnngen nicht 46 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. erfolgt auf rein automatischem Wege, wie ein Uhrwerk oder ein Umschaltemechanismus bei bestimmter Stellung einen stets gleichen nnd unveränderlichen Effekt erzielt, daß vielmehr mich bei äußerlich ganz gleicher Marktlage — etwa einem Sichtatsächlichdecken von Angebot und Nachfrage — sehr verschiedene Wirkungen für die Arbeiter sich ergeben können. Analogien ans der Sphäre des Warenmarktes maßten diese Einsicht beschleunigen helfen. Man brauchte mir etwa des bei den Möbelmagazincn mit seinem Karren voll Möbel henmizichcnden Tischlermeisters, des trolonr, sich zu erinnern, der Woche fiir Woche einen gleichen AdM hat, mich gar keine Überschnßivare liefert, sondern stets der Nachfrage angepaßt bleibt, der aber trotzdem zu immer ungünstigeren Bedingungen seine Ware an Hen Mann bringt, wnrnm? Weil er der Schwächere in dem Kampfe ist, der über die Kaufbedingungen entscheidet. Man lernte anch die Festsetzung der Arbeitsbedingungen nicht als einen automatischen Borgang unter leblosen Körpern, sondern als einen Kampf zwischen lebendigen, entgegengesetzt interessierten Menschen begreifen. Womit sich nun für die Bernfsvereine der Arbeiter ganz neue Perspektiven eröffneten. Teun sie hatten nun ihre Aufgabe nicht mehr nur darin zu erblicken, den Arbcitsmarkt zu regulieren, sondern den Arbeiter im Kampfe mit dem Unternehmer zu stärken. Hatten sie bisher die Marktlage zugunsten des Arbeiters gestalten wollen, so mußten sie jetzt seine Mnchtlagc zu verbessern suchen. Zu diesem Behufe mußte mau zunächst die spezifischen Schwächen des Arbeiters beim Abschluß des Arbeitsvertrages erkannt haben. Und das gelang bald. Heutzutage weiß jedes Kiud, daß der Arbeiter iu jenem Kampfe um die besten Arbeitsbedingungen deshalb der schwächere Teil ist, weil er zur rascherer Verwertung seiner Arbeitskraft gedrängt wird als der Kapitalist zur Verwertung seines Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. 47 Kapitals, und weil aus dieser Situation ganz von selbst eine schärfere Konknrrenz der Arbeiter untereinander als der Kapitalisten untereinander sich ergibt. Zwar sind beide am letzten Ende gleichmäßig aufeinander angewiesen, nm existieren zu können: gerade wie der Möbelmagazininhaber und der verhökernde Tischlermeister nicht einer ohne den andern bestehen könnten. Uud trotzdem ist in dem schtieß- lichen Handel der Tischlermeister benachteiligt. Ter Arbeiter ist aber nichts weiter als ein solcher trölsur, der uicht abwarten kaun. Das ist die sattsam bekannte Lage der Tiuge, ans der uun die Aufgabe der Gewerkvcreine folgt, den Arbeiter zum Abwarten zu befähigen: voilä tont. Tiefe Aufgabe enthält zwei Teile: 1. Fürsorge dafür, das; die von einem zum Abwarreu geueigteu Arbeiter freigelassene Arbeitsstelle nicht von einem ander» eingenommen wird; 2. Fürsorge dasür, daß der abwartende, also Verdienst- lose Arbeiter leben kann. Als womit die beiden Seiten der Tätigkeit aller Gewerkvereine als Organisatoren des Kampfes um die besteu Arbeitsbedingungen klar in ihrer grundsätzlichen Bedeutung vorgezcichnet sind. Tenn daß es zur Erfüllung jener Ausgaben einer einheitlichen Zusammenfassung vereinzelter Arbeiterindividueu zu geschlossenem Auftreten bedarf, ist ohne weiteres klar. Nur wenu die Arbeiter einer Fabrik, einer Stadt, eines Bezirks gemeinsam fordern, nur wenn sie es erreichen können, daß anders woher uicht Arbeitswillige kommen — „Zuzug fern zu halten" ist das Leitmotiv aller modernen gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung, das so recht eigentlich deren Grundgedanken auSspricht — nur dann erfüllen sie jene erste Bedingung erfolgreichen Forderns, daß an den nötigenfalls verlassenen Arbeitsposten kein anderer als Ersatz tritt. Und nnr wenn sie durch 48 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Stiftung gemeinsamer Kassen solidarisch für die Mittel aufkommen, die etwa erforderlich werden, um den freiwillig arbeitslosen Arbeiter zu unterhalten, machen sie ein Abwarten möglich. Wo das Abwarten nun planmäßig wirklich erfolgt, sprechen wir von einer Arbeitseinstellung, vou einem Streik. Man hat die Gewerkvercine Streikorgani- sntionen genannt. Mit demselben Rechte, mit dem man die modernen Heere Organisationen des Krieges nennen kann. Aber die Kriege sind ebenso wenig Zweck unserer Rüstungen, wie die Streiks Zweck der Gewerkschaft«»; beides sind vielmehr nur Mittel zum Zweck der Machtcntfaltung. Ohne paradox zu seiu, kann man beide Organisationen ebensogut Organisationen des Friedens nennen! von der Erwägung ausgehend, daß zwischen zwei gegen einander strebenden Mächten nur dann „Friede" möglich ist, d. h. der Anreiz zum Kampfe unterdrückt wird, weuu beide zum äußersten Krade ihrer Mnchtentfaltung und zu vollkommenster Schlagfertigkeit gelangt sind. Gewiß sind die Gewerkvcreine Machtorganisationcn und gewiß ist ihr wirksamstes Kampfmittel die Arbeitseinstelluug. Dieses Mittel vertauschen sie aber bereitwilligst mit einem andern, sobald ihnen ein geeigneter Ersatz geboten wird. Und als solcher tritt ja mehr und mehr im Laufe der Entwicklung eine kollektive Vcrtrag- schließung hervor, wie man die Vorausrcgeluug der Arbeitsbedingungen für ein ganzes Gewerbe auf Grund von Vereinbarungen der organisierten Arbeiterschaft mit der organisierten Unternehmerschaft wohl genannt hat. Selbstverständlich' wenn dasselbe Ziel, die günstigen Arbeitsbedingungen, erreicht werden kann, ohne daß der offene Kampf ausbricht, mit seinen verheerenden für beide Teile, wenn das Schreckgespenst des Streiks im Hintergrunde genügt, um die Machtlage des Arbeiters zur höchst- erreichbareu zu macheu, so müßten Frivolität oder Ausbreitung u. Wirksamkeit d, Arbeitcrbernfsvcremc. 49 Starrköpfigkeit ihre Hand im Spiele haben, wollte die Arbeiterschaft trotzdem auf der Anwendung des Streiks als einzigen Mittels zur Erzielung eines Erfolges bestehen. So ist man zu Einrichtungen gelangt, die man wohl nicht ganz genau und sich mehr an die änstere Erscheinung haltend als solche „zur Vermeidung und Beilegung von Arbeitseinstellungen" bezeichnet; Einrichtungen, deren Zweck Verständigung auf der Grundlage einer Machtentfaltung beider kämpfenden Parteien ist. Inhalt der Vereinbarungen ist hauptsächlich Regelung der Arbeitszeit Waximalarbeits- tag) und des^ Arbeitslohns (Standardlohn). Wir nennen in Teutschland das Ergebnis solcher Verständigungen „Tarifgcmeinschaften". Das Hauptbcispicl ist die Tarif- gcmeinschaft der Buchdrucker, neben denen die der, Buchbinder, der Steinarbeiter, der Töpfer n. c. a. zu uenueu ist. Diese neue Form gewerkschaftlicher Organisation, die in England bereits zu hoher Blüte gelangt ist, macht in allen Ländern rasche Fortschritte und darf als die Form des Lohnvertrages des Znknnft angesehen werden. H. Die Ausbreitung und die Wirksamkeit der Arbcitcrbcrufsvereine in den einzelnen Ländern. ^. Die Gesamtzahl der gewerkschaftich organisierten Arbeiter Europas und Nordamerikas pflegt das Newyorker Arbeitsamt anf Grnnd offizieller Publikationen und der Veröffentlichungen der Gewerkschaftsverbände zn berechnen. Die neueste Statistik ist in dem Bulletin für September 1903 veröffentlicht. Es stellt sich danach die Stärke der Gewerkschaften in den einzelnen Ländern wie folgt: Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 4 5Y Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Bereinigte Staaten und Kanada (Sept. 1903) 2 500 000 Großbritannien und Irland (Dezember 1902) 1915 500 Tcntschland (Dezember 1902)..... 1092042 Frankreich (Januar 1902)...... 614204 Italien (August 1902)....... 480689 Österreich (Dezember 1902)..... 166488 Dänemark (Januar 1902)...... 101964 Belgien (1902)......... 83677 Schweden (Jannar 1902)...... 69009 Schweiz (1899)......... 49034 Spanien (Januar 1903)...... 46896 Niederlande (März 1903)...... 17062 Norwegen (Januar 1902)...... 14450 Ungarn (Januar 1902)....... 8 222 Von den Mitgliedern der britischen Gewerkschaften befinden sich etwa 10000 in den britischen Kolonien, hauptsächlich aber in den Vereinigten Staaten; diese letzteren erscheinen daher doppelt gezählt. In Italien ist seit dem vorigen Jahre die Zahl der Mitglieder der Gewerkschaften (infolge Auflösung von Landarbciterorganisationen) auf etwa 250 000 zurückgegangen. L. Die englischen Gewerkvereine (?iÄÄs Hirians). Das klassische Land der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation ist England. Hier hat die Bewegung am frühesten eingesetzt (das ganze 19. Jahrhundert wird ausgefüllt von der Geschichte der ?raäs Dnions); hier ist sie zu stärkster Entfaltung gelangt. Denn wenn auch die Ge- werkvcrciue in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahren die englischen ?raäs llirions au Mitgliederzahl zu überflügeln beginnen, so können sie doch heute noch nicht Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbcitcrbcrufsvcrciuc. 51 an kraftvoller und harmonischer Ausbildung mit diesen wetteifern. Und das Beste, was sie haben, stammt eben doch von den englischen Vorbildern, die für alle übrigen Länder maßgebend geworden sind. Im Augenblick (Herbst 1903) liegt erst der amlliche Bericht über die Vincis I'ni,m> für 1902 vor, der ihren Stand am Ende des Jahres 1901 angibt. Tarans teile ich im folgenden die wichtigsten Ziffern mit. Tie Zahl der Ende 1901 bestehenden (Arbeiter-) Gewerkvereine betrug, soweit sie dem Amte zur Kenntnis gekommen sind, 1236 mit einer Gesamtzahl von 1922 780 Mitgliedern, gegen 1252 Vereine mit 19106t4 Mitglieder zn Ende des Jahres 1900. Über 2/z aller Ii-aäe vnions (68°/o) gehören der Textilindustrie, Metallindustrie, Maschineinndnstrie, dem Baugewerbe und dem Bergbnn an: znr Gewerbegrnppe Bergbau und Steinbrucharbeit gehören allein 514536 Mitglieder, das sind 27°/» aller Gewerkvereinler. Im einzelnen ist die Verteilung der Gewerkvereinler auf die verschiedenen Branchen folgende. Baugewerbe: Tagelöhner 36893, andere 211755: Bergbau 505023; Steinbruch 9513; Metallindustrie, Maschineinndnstrie und Schiffbau 334913; Textilindustrie 219 256; Schnhwaren- indnstrie 33 542; Schneiderei 25 014; andere Bekleidungsgewerbe 7735: Eisenbahnen 73171; Seeschiffahrt 18101; andere Transportgewerbe 75162; Landwirtschaft nnd Zischerei 1837; Polygraphische Gewerbe, Papierindustrie 5/8 214; HolzverarbeitnngSindnstrie 39 761; Chemische, Glas-, Tonwarenindnstrie 19 343; Nahrungsmittel- uud Tabakindustrie 19300; Flechtcreiwnrenindustrie 3917; Lederindustrie 8590; Maschinisten 20098; verschiedene Industrien 40618; Tagelöhnerarbeit 115525; in Staatsbetrieben beschäftigte Personen 40 312; städtischeArbeiter518 7. 4^ Dic gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Über den Entwicklungsgang sämtlicher Gewerkvereinc, sowie in Sonderheit der 100 bedeutendsten — in den letzten 10 Jahren — unterrichtet folgende Tabelle: Dic lvll bedeutendsten Die übrigen Die Gewerkvereinc Gewerkvereinc Gewerkvereinc zusammen Jahr in ?6 1892 895 487 _ 607 811 — 1 503 298 — 1893 899 791 ^ 0,5 580 500 - 4., 1 480 291 ^ 1,5 1894 914 588 > 1,° 522 437 -10.» 1 437 025 - 2,„ 1895 906 308 - 0„ 502 178 ^ 3,g 1408 486 _ 2^ 1896 953 204 ^ 5.2 542 272 > 8.° 1495 476 ^ 6.2 1897 1 055 951 -r-10.« 557 802 ^ 2.» 1 613 753 -r- 7,s 1898 1 034 790 - 2.» 614 671 ^-10.2 1 649 461 -t- 2.- 1899 1108 587 -I- 695 310 ->13„ 1 803 897 -!- 9„ 1900 1153 642 ^ 4,. 756 972 -r- 8„ 1 910 614 > s„ 1901 1161 226 -r- 0„ 761554 4- o„ 1 922 780 ^ o., Ausbrl Zeitung u. W irksamkeit d. Arbeitorbcrufsvercinc. 53 Su?- M ^ ^ S M cc> « Ä 8 c? U2 Q -O M «Z s ^-l 01 c^i 01 i.^ >c: ^> -i> S ^> 01 m m QM^X>ci>Q?ZQ?0?0 2 .. S ^ -! s °^ Q i.^ i.'? co M -0 01 OI <7>I 01 -0 -0 ^ ^ ^ Q 1^ az l» M <7>1 2? ^ m »1 ? -0 <^ Q c- - ^ c?: Q >Q Q ^ ^ »1 -1? ^ -8 -0 ^> m m m ^ M -72 M Q Q cO »- UZ c7- >^ »c? >^> -7- « M >^ ^ Q r- Q ».^ 1^ ds ^-1 »- -0 00 o> s ^ A « 00 ov UZ cO ^ Q ^> m c>i -7- W -^ Q 1- -7- ZV »1 ^ ?>> ^ Ä 5!-Qr^M-?ZQ'-< -oc>av«zzO^cc>UZ2Ö?zM 54 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Wie sich die Ausgaben auf die wichtigsten Posten verteilten, erweisen die folgenden Zifferin Strcikgcld Arbeitslosen- und sonstige Unterstiitzung Vermaltnngskostcn und sonstige Ausgaben Jahr im ganzen ^! in ?6 der Ausgaben im ganzcn in ?ü der Ausgaben im ganzen ^ in N der Gesamt- Aus- 1892 389 949 2?.g 784040 55,» 252 624 17., 1893 588 373 31,° 1 013 698 S4,g 256 878 13.» 1894 167 050 11„ 988 249 68.» 277 542 19,4 189? 196 686 14,2 940 594 67,7 251 927 18.. 1896 171 816 is.» 788 788 64„ 271 373 22.» 1897 633 379 SS,, 944 324 49.» 314060 16.« 1898 313 434 21,. 869 863 58„ 305 947 20,5 1899 120 029 9.. 832 300 65,2 324 460 25,4 1900 150 283 10,2 964 884 65,4 359 444 24,4 1901 204 517 12,. 1 072 272 64.« 378 846 22.» Dnrch- schnit von 10 Jahren 293 552 19,4 919 901 60„ 299 310 19,« (?. Die gewerkschaftlichen Arbeiterorganisationen in Teutfchlaud. Die Arbeiterberufsvcreine sind in Teutschland erst vor etwa einem Meuschenalter entstanden. Man kann, wenn mau von gelegentlichen, unbedeutenden Vereinigungen absieht, als ihr Geburtsjahr das Jahr 1868 bezeichnen. Ihre Eigenart besteht darin, daß sie im Schlepptau der verschiedenen, um die Gunst der Arbeiter buhlenden, politischen Parteien sich befinden. Tiefer Umstand verringert die TurchschlagSkraft der gewerkschaft- Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbciterbcrufsvcrcine. 55 lichcn Arbeiterbewegung in Teutschland, weil es zu keiner rechten Einigkeit zwischen den Politisch gefärbten Verbänden kommt. Die „Ncntralisiernng" der Gcwcrkvereiusbeweguug, d. h. ihrer Vcrsclbständignng gegenüber den politischen Parteien ist die dringlichste Aufgabe der Zukunft. Tie heute in Deutschland bestehenden Organisation sind aber diese: a) Tie sozialdcmokratischen Gewerkschaften, auch „freie" Gewerkschaften geheißen, die wiederum entweder Zcntralverbnude sind, d, h, Gewerkschaften, die der „Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands" angeschlossen sind, oder Lokalorganisationen. d) Tie „fortschrittlichen", „freisinnigen" Hirsch-Tuncker- schen Gcwcrkvereine, c?) Tie zentrumsparteilichen (wenn auch formell paritätisch-christlich) „christlichen Gewerkschaften", entweder dem „Gesamtverbande der christlichen Gewerkschaften Teutschlands" angeschlossen oder nicht; dann- „unabhängige" (christliche) Gewerkschaften. cl) Unabhängige Vereine. Tie Verteilung aller „organisierten" Arbeiter unter die einzelnen Organisationen ersieht man ans folgender Tabelle i Mitglicderzahl Zu- oder Abnahme im Jahre 1802 1801 Zenrralvcrbände..... lokale Vereine , . . . . , Hirsch-TnncterscheGewcrkvcreinc christliche Gewerkschaften . .' nnabliäna,in,c Gc- nnnbhäugiqc Vereine. . . 73320K 10 mo 102 SSI 84052 10324S 5« 585 «77510 !N«> !X>7«5 84KK7 80412 l!,l>->l 4- 55K8K -j- 73» «08«! — 15 4- 1483« -s- «944 zusanimen 1082«42 10V83K5 -l- 84277 56 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Ich teile nun die wichtigsten Ziffern für die verschiedenen Organisationen der Reihe nach mit. a.) Die „freien" Gewerkschaften. Über die Stärke der einzelnen Zentralverbttnde nnd ihre finanzielle Situation unterrichtet zunächst die folgende Zusammenstellung: Wohin die zehn Millionen Ausgabe wanderten, ergibt sich ans folgender Aufstellung: Es verausgabten im Jahre 1S02 für Organisationen Mk. 60 798 480 Agitation.......... 59 390 588 Streiks im Beruf....... 48 1 888 983 Streiks in anderen Berufen . . . 40 41346 50 93 485 „Geinaßregelten"-11ntcrstützung. . . 38 250 661 Reiseuntcrstntznug...... . 41 709 778 Arbcitslofennnterstntznng..... 27 1 593 022 Kranteunntcrstiivung...... 18 793 878 Invalidenunterstnpnug..... 5 154 398 sonstige Unterstnvnnq...... 50 250 129 Stellenvermittelung...... 11 5 450 Bibliotheken......... 15 7 065 55 293 114 Konferenzen n. Generalversammlungen 52 144 733 Beitrag an die Gcneralkommission . 58 75 755 Prozeßkosten........ . 13 1863 Gehälter......... . 58 250 415 Perwaltnngsmatcrial..... 58 267 739 Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbciterberufsvereiue. 57 Neben den Zentralverbänden verschwinden die Lokalorganisationen, deren Mitgliederzahl im Jahre 1902 mir 10090 betrug; eine Ziffer, die schon vor 10 Jahren von ihnen erreicht war. Zum Schluß teile ich eine Übersicht mit, aus der die gewaltige Entwickelung der „freien" Gewerkschaften während der letzten Jahre, die recht eigentlich erst die Gewerkvereins- beivegung in Tentschland znr Entfaltung brachten, ersichtlich wird. Jahr ^ Zentral- Mit- glicder- zahl Davvn weibliche Mitglieder In Lokal- vereincn ca. Zu- smmnen Kassenbestnnd der Zentral- Mk. 1891 62 277 659 — 10 000 287 659 425 845 1892 56 237 094 435S 7 640 244 734 646 415 1893 51 223 530 5 384 6 280 229 810 800 579 1891 54 246 494 5 251 5 550 252 044 1 319 295 1895 53 259 175 6 697 10 781 269 956 1 640 437 1896 51 329 230 15 265 5 858 335 088 2 323 678 1897 56 412 359 14 644 6 803 419 162 2 951 425 1898 57 493 742 13 481 17 500 511 242 4373 313 1899 SS 580 473 19 280 15 946 596 419 5 577 547 1900 58 680 427 22 844 9 860 690 287 7 745 902 1901 S7 677 510 23 699 9 360 686 870 8 798 333 1902 60 733 206 28 218 10 090 743 296 10 253 559 58 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbeitcrberufsvcrcinc. 59 -s ^ sx,ZxiBSK5S5ZZZA-ssZZZZS!Zs NSZ ? ^ BVZDD?^P^?KßV ß^ZZZZZWWZZWWIZ^^sVsWssZ8VZ Z BZ^A--SB!ZKZ^ZZFBZANZZAZ Z Z - 2 ^ ^ °? ^SZSÄ-5ÄZZZsNS5ssÄSLS^ KAÄ ZZZS lSÄKSSZZAS >SSKSVZZ8BsZsN8 > Ä s- — L Z, ^ L^R«^D^^2Z»^2»^-^8LZ-Z^H DWWUOHDVZWDDVVZVD K Z A « Z Zs« Z-Z-iZNZ^Sk?AZ«KZSZVZZS!-ZKÄ -SZKZ ÜZÄÄN^ZZKSÄZSSZ >KK! Ä ^ IZZ ^ P^DVDDWDWPWZW Aß - ^ßKVNDNLP^LzVVzBDD Z 8 ^Z^- ^ hl tglicdcr ^ dnruntcr ! > ! ! ! ! > >^ ! ! ! > ! ! j j ^ j !" ! ^ l ! ^ > ! ! ! > ! ! ^ lZ ! ^ ! N DWUNWMÄWZWWZVBMA^ - D ..............Ä.........K ' ' ' .......«......................... s s .........- - >L - - - - - « - ^ s Z. .........' ' 'ZZ ' ' .........LAS ' 'S ' ^ Z.^^ ' ' 'ZZ/ ' 'D^'SFL '-.'?Z L^ 'S^H'Z Z'ß-H " ^'FL ^VZZ ^L Z DD - Z:HR ^ZHHG Z.IZ'^^R'Z-st ZH.Z^-Z^ZD? sAAA?, ?»?^ ?< A Ä s Z Z Z T A>s- >ZÄ .......Z ....................... ^ A? 6? i5! BAKB? ^'Z'«A'?'?<>>'V^>W'?^'Ä^^ izuiulii!(i squolnvJ ?.NKZA-zZK-Zk?BB?^AÄ!ZHSAZZ!ZZ-zÄ!ZZSZZZ 69 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. k) Tie Hirsch-Tuncker Über ihren Bestand und ihr Ver !S S Zahl der Z OrtsMit!S vereine glieder S 3 Ende 1W2 1 Maschinenbau- und Metallarbeiter. . 659 40 288 Fabrik- und Haudarbeiter .... 354 21190 N 117 7 703 I Tischler............ 163 7 304 5 Schuhmacher und Lederarbeiter . . 131 5 617. e Klempner nnd Metallarbeiter . . . 104 4 029 7 76 4128 8 95 4 060 9 Graphische Berufe....... 64 1921 10 Bauhaudwcrker........ 66 1199 11 Zigarren- und Tabakarbciter . . . 33 1546 12 32 1430 13 36 690 14 Bergarbeiter......... 26 501 15 Bildhauer.......... 16 426 16 Konditoren......... 12 290 17 Schiffszimniercr........ 6 188 1« Recpschlägcr......... 1 42 19 Bergolder.......... 1 9 ^> Verbands- uud Organkasse .... — — 21 — — ^1992 102 581 Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbcitcrbcrussverciuc. 61 scheu Gewcrkvcreine. mögen erfahren wir folgendes: Vermögen Gcwcrk- vcrcinSkas Mk. - Ps, Kranken- u. Begräbnisk Mk. asse Pf. Begräbniskasse Mk. ^ Pf. Gcsamtvcrmö Mk. gen Pf. 487 580 14 471 332 75 517 396 03 1 476 308 92 288 657 ^>,"> 238 066 93 — — 526 724 16 118 830 29 94159 14 — — 212 989 43 56 503 84 59 484 57 62 780 07 178 768 48 42 672 92 96 706 69 — — 139 379 61 30 134 61 13 589 .'!.') — — 43 723 96 38 545 83 43 867 12 — — 82 412 95 59 634 53 110 853 l>! — —. 170 487 54 16 026 28 51 258 l'.'> — — 67 284 33 15 858 18 2 064 34 2 711 20 634 18 14 405 91 24 764 42 — — 39170 33 24 731 71 38 118 40 22119 58 85 069 69 204 42 —. — — — 204 42 2 656 59 1 626 55 — — 4 283 14 3 613 60 7 596 42 — — 11210 02 1 476 28 1985 79 — — 3 462 07 2 812 I!!» 1076 90 897 53 4787 12 303 48 2 053 57 — — 2 357 05 84 881 m 84 881 09 — — — — 66 831 46 66 831 46 1 289 529 62 1 258 704 672 736 33 3 220 969 95 62 ^ >N N Z Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. « ^- Z K A ? ^- ^ >i^- I zz-IiuokZT, '1k uw quvijza -usjjvjx s? !Z B > S AZ ! > U ! ^ ^W>Z K S ! >Z LSZ!K > 105 852 80 934 30 821 44 403 8 208 2 300 7 088 7 704 4503 975 2 084 S Z ^ !Z Ä kZAHSZA ZSB!Z> ^MW Z bvkl I!a-tst I 1»j Slllhuu '-tj-a -n!z 4- 4- 4- ! 4-4- 4- 4-4- 4-4-4- MI Ipckzz I MN ß WWW W^sß- KZaljvL ?>'c! >1«ZUZ uzltltnalZzsa-z Z B SZZZZZ AKZ°-s>- ahvlsöunouiuK '^a? . ^A^? - ? ^ -2^'? - ? ZZ ^ ! 'L>UZ^ 'zzx zqu.ilnv,-; Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbeiterberufsvcrcine, 63 SS^ÄSZ > !ZZÄ !K ! ^ ^ l ^ Z Z ^RÄA >Ä Ä WZ.Z B ^/ ^ WW^ Z SZIZAZI ! 4- > ! > 4- iz 4- ZsZZSÄ I Z 5- s ZZZZZZ ^ L - KZ ZÄZLM H^» Z-SK'S BZ^Zss S-^SZZ 5?! ?> - !B ÄZN ! !Z > S Z z ' Z Z I >Z S >L ! !Z ! S s Z 8Z ZZZ ^ Z F T IS ? ! K > ! Z ! S Ä S st BZ W > ^ Z Z Z Z 4^! ! I 4-4-> 4- > 4- 4- W ZV ßW S ß Z V ^ ' " Z Z Z >Z ZW V z S ' ' ^ ' ^Z-? ? ^ Z L 'RA Z « ^ ^ '^L: 'L'??ZZL>? 2> ^Z.S^ZK^^Z K SsN Bss s 64 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Nach der Tabelle auf S. 60/61 umfaßt der Gewerkverciu der Ma- schinenbaucrundMetall- arbeiter, die Kcrntruppe der Hirsch-Tuncker- s ch c u, zwei Fünftel der Mitglieder und besitzt fast die Hälfte des Vermögens. Die Ziffern lehren auch, daß der Schwerpunkt dieser Organisation in ihren Uu- tcrstützuugskasseu - Einrichtungen ruht; die Kranken- und Begräb- uiskassc absorbiert fast zwei Drittel des Gesamtvermögens. Wie sich die cinzelueuAusgabePosten im letzten Jahre stellten, ergibt endlich die Übersicht ans Seite 64. Charakteristisch für die Organisationen der christlichen Gewerkschaften (S. 62/63) ist das rasche Tempo ihrer Entwicklung. Scheint man die Gründnngs- zahlen an, so ersieht man,daßdicältestcnVer- bände erst seit Mitte der s >, » 'S' A .L 2 ? ? ^ ^ K, s? - s A ^ I Z TZ ^ L „ NZZ -?-S^ L ^ Q'V«^ s ^ x ^ Z L D ^ » W L — Ä Zß^ZK ° z ^ - Z L Z « — ^ K ZZ Z Z ^ ^ Z ° - kS Z Z » ^ s K ^ ^ I Z Z L ^. - °5 Ä ? ? s « a " N ^ Z 'Z-, - ^> Z Z Z °» Z D . Z ^ 5! s ZF^G ^ s ^ S! Z R » ? »-> ^ V Z Z Hß sHH S IA ^ K " K ^ Z Ä « ^ ^ -s ^ ^ ^ ^ ^ ^ N ^ s B L ^? s ß Z ^ Z Ausbreitung u. Wirksamkeit d. Arbeiterberufsvereiue. 65 1890er Jahredatierenflns auf einen, Nr. 3V, der bereits 1889 ins Leben trat), viele aber sind erst wenige Jahre alt. Angesichts dieser kurzerLebenS- dauer ist die Mitgliederznhl imposant, die schon heute fast doppelt so groß ist wie die der Hirsch-Tunckerschcn nach 35 jährigem Bestehen. Freilich nnd das ist das andere Charakteristik»»! der christliche» Gewerkschaften — der raschen Vermehrung ihrer Mitglieder ist die finanzielle Leistungskraft nicht parallel gegangen. Zweifellos sind es die ärmsten und darum schwächsten der dentschen Arbeiter - Organisationen. Einen genaueren Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse gewittnt »m» noch ans folgenden Ziffern, die jedoch nur die dem Gesamtverband angeschlossenen Gewerkschaften betreffen. (Vergl. nebenstehende Tabelle.) Sombart, Gewerbliche Arbc Z? s Z ?1 >r: cv >c: >cz Agitation und Vermaß Z o> oo ^ O Sonstige Unterstützungen Z M ^- l-ü s Z ^ !2 -Q >Q ^ m m ZGff Z r^ U2 r» rage. 5 66 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Eine Leistung, die erst in letzter Zeit von den Gewerkschaften übernommen worden ist, ist die Errichtung von Arbeitcrsekretariaten. Das erstem Deutschland wurde im Jahre 1894 iu Nürnberg ins Leben gernfen. Seine Aufgabe war also umschrieben: „Tas Arbeitersckrctariat erteilt mündliche Auskunft in gewerblichen Streitigkeiten, welche der Kompetenz der Gewerbegcrichtc unterstehen; über Kranken-, Unfall-, Alters- und Juvaliditätsversicherung; über Arbeiterschutz, Vereins- und Versammlnngsrccht, sowie über das Favrikinspektorat. Tas Sekretariat nimmt Beschwerden über diese Gegenstände auf uud veranlaßt deren zweckmäßige Erledigung." Tie Arbeitcrsekretariate sind also in erster Linie AnSknnftsstcllen für Arbeiter. Daneben lassen sie sich in dankenswerter Weise die Pflege der sozialen Statistik angelegen sein, manche von ihnen übernehmen mich schon die Vertretung von Arbeitern gegenüber den Behörden. Sekretariate sind von den freien Gewerkschaften, den evangelischen und katholischen Arbeitcrverbäudcn errichtet. Ihrer Bedeutung entsprechend haben die freien Gewerkschaften den größten Anteil anch an den Arbeitcrsekretariaten. Anfang des Jahres 1904 waren bereits 41 von jenen Organisationen begründete Arbeitersekretariate in Tätigkeit. Unter ihnen ragen an Bedeutung hervor die Arbeitersekretariate Frankfurt a. M., Nürnberg, Köln und Bremen. III. Die Grenzen der gewerkschaftliche» Arbeiterbewegung. Man kann zunächst au die Grenzen denken, die der Selbsthilfe der Arbeiter im Interesse der Allgemeinheit gesteckt werden müssen. Es sind in der Tat Fälle möglich, in denen die schädlichen Wirkungen einer unbeschränkten Selbsthilfe in gar keinem Verhältnis mehr zu den Interessen stehen, um derentwillen sie ins Werk gesetzt wird. Insbesondere tritt dies bei den Arbeitseinstellungen — den Die Grenzen der gewcrkschaftl, Arbeiterbewegung. 67 Streiks — in die Erscheinung. Es kann der Gesamtheit nicht gleichgültig sein, ob wegen der vielleicht unbedeutenden Differenzen zwischen den Bäckermeistern und Bäckergesellen an einem Orte die Herstellung des notwendigsten Ernährungsmittel sisticrt wird, ob ans gleichen Gründen die Zeitungen zu erscheinen aufhören, der Eisenbahn- und Strnßenbahnverkehr unterbrochen wird, die Stadt in „Feuersnot" gerät, weil die Gasarbeiter streiken usw. In derartigen Fällen wird dafür Sorge getragen werden müssen, daß die Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst rasch beigelegt werden, etwa durch die obligatorische Mitwirkung eines öffentlichen Schiedsgerichts und dergl. Aber diese extremen Fälle gemeiner Not bilden doch in der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung sicher nur die verschwindende Ausnahme, sie beziehen sich, wie gesagt, fast nur auf die Anwendung eines Kampfmittels, des Streiks. In allen übrigen Betätigungen der Gewerkvereine ist ganz allgemein eine Schädigung öffentlicher Interessen ausgeschlossen, und auch die Wirkungen der Arbeitseinstellungen sind der Regel nach derart, daß sie andere Kreise als die der betroffenen Industrie nicht zn verletzen imstande sind. Nichts wäre deshalb verfehlter, als ans den paar Möglichkeiten eines Konfliktes zwischen Gewerkschaftsbewegung und öffentlichem Interesse jener den Strick drehen zu wollen. Vielmehr ist mit aller Entschiedenheit daran festzuhalten, daß die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung nicht nnr für die Arbeiter selber, sondern für die Gesamtkultur eines Volkes von heilsamster Wirkung ist, daß also auch die öffcutlicheu Instanzen, Gesetzgebung und Verwaltung nichts besseres zu tun vermögen, als durch ihr Verhalten die Weiterentwicklung der Bewegung zu fördern. Wenn ich von den Grenzen der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung hier spreche, so denke ich vielmehr an die 68 Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung. Begrenztheit ihres Könnens, ihres praktischen Vermögens. Ta ist denn zunächst festzustellen, daß die'gewerkschaftlichen Organisationen selbst iu England, wo sie seit einem Jahrhundert bestehen und seit fast einem Menschenalter sich vollständig ungehindert entfalten können, doch immer erst bei sehr weitherziger Berechnung ein knappes Fünftel der gelverblichen Arbeiterschaft umfassen. In den übrigen Ländern ist der Anteil der organisierten Arbeiter an der Gesamtarbeiterschaft noch geringer. In Teutschland erreicht er knapp ein Achtel. Es handelt sich einstweilen also immer erst nm eine Arbeiterelite, die an den Segnungen der Gewerkschaftsorganisation teilnimmt. Wenn man nun auch sich der Hoffnung hingeben darf, daß die gewerkschaftliche Organisation in Zukunft immer weitere Kreise der Arbeiterschaft umfassen wird, so darf man doch nicht in Zweifel darüber sein, daß es langer Zeiträume bedürfe» wird, um beträchtlich größere Massen von Arbeitern zn organisieren, daß vielleicht aber ganz große Kategorien von Arbeitern dauernd organisationsnnfähig sich erweisen werden. Tahin gehören die Kinder, soweit sie noch erwerbstätig sind, dahin gehören zum großen Teil die weiblichen Arbeiter, dahin gehören Wohl sast durchgängig die Hansindnstriellen; dahin gehört endlich ein sehr beträchtlicher Prozentsatz der untersten Schichten der Arbeiterschaft, der sogenannten ungelernten Arbeiter. Wollte man also selbst annehmen, daß die Gewerkschaften für die in ihnen organisierten Arbeiter alle Übelstände beseitigten, die aus dem modernen Lohnarbeiterver- hältnis Heranswachsen, so würde sich doch mit Notwendigkeil die Konseqnenz ergeben, daß zngnnstcn der einstweilen noch großenMehrzahlderArlwiterschafta>idcreJiistanzeil angerufen werden müssen. Denn man kann unmöglich die vier Fünftel oder sieben Achtel unorganisierter Arbeiter auf den Zeitpunkt vertrösten, wo die gesamte Arbeiterschaft organisiert sein wird. Die Grenzen der gewerkschaftl. Arbeiterbewegung. 69 Nun ist aber des weiteren in Betracht zu ziehen, daß die Gewerkschaften auch für ihre Mitglieder doch nur zum Teil Helfer in allen Noten sind. Arbeiterschutzmaßregcln allgemeinen Inhalts, die sich nicht auf die Arbeitszeit oder konkrete Arbeitsbedingungen erstrecken, also Bestimmungen sanitären, sittlichen usw. Inhalts für ganze Länder oder Produktionsgebiete werden Arbeiterorganisationen mir schwer auf dem Wege der Selbsthilfe erkämpfen können. Tie Sicherungen gegen die Folgen der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters usw. werden sie auch nur zum Teil in ihren Unterstützungskassen herbeizuführen vermögen. Insbesondere schwer fällt es den Privaten Hilfskassen, in den Fällen der Invalidität, des Alters oder auch des Betriebsunfalles eintretende Erwerbsunfähigkeit aus ihren Mitteln zu beheben. Endlich ist darauf hinzuweisen, daß die Gcwcrkvcreinc auch dort, wo sie aus eigener Initiative für die Arbeiter Verbesserungen durchzusetzen vermöge», also bei der Normierung der Löhne nnd der Festsetzung der Arbeitszeit ihre Erfolge nur unter der Voraussetzung erzielt haben, daß ihnen die staatliche Zwangsgesctzgebung, also die sogenannte Staatshilfe, beigestanden hat. Wäre durch diese nicht eine Beschränkung der Nachtarbeit, der Kinderarbeit, zum Teil auch der weiblichen Arbeit, der Sonntagsarbcit und ähnliches durchgesetzt worden, so würden die Verhältnisse des Arbeitsmarktes sich erheblich ungünstiger gestaltet haben, und man könnte zweifelhaft sein, ob die Wirksamkeit der gewerkschaftlichen Bewegung dse gleiche gewesen wäre, wie sie heute ist. Tas Ergebnis reiflicher Überlegung muß deshalb dieses sein: Tie Gewerk- vereine sind eine für Arbeiter und Allgemeinheit im höchsten Grade nützliche Institution: ihre Weiterentwicklung ist zu wünschen und zu fördern. Ihre Wirksamkeit bleibt jedoch V" Die Koiijumeiitcnorgamsationeil. beschränkt, sic umfcissen aus absehbare Zeit immer nur einen kleinen Kreis von Arbeitern, helfen diesen mir in einem Teil ihrer Not nnd vollbringen diese Hilfe anch nur nntcr dein Beistande der staatlichen Zwangsgesetzgebnng. Ta5 sind die Gründe, die es notwendig erscheinen lassen, daß neben die Selbsthilfe der Arbeiter die Staatshilfe tritt, daß also die soziale Reform nicht den Organen der Arbeiterschaft allein überlassen, sondern von den Vertretern der öffentlichen Interessen, Staat und Gemeinde, ebenfalls in die Hand genommen wird. Von den einzelnen Gebieten dieser Staatshilfe handeln die Kapitel V bis IX. Ehe ich jedoch zu ihnen gelange, mnß ich die Aufmerksamkeit des Lesers noch für einen Augenblick mit dem Hinweis ans ein zweites wichtiges Gebiet in Anspruch nehmen, ans dem die Arbeiter aus eigener Initiative sich wesentliche Vorteile erkämpft haben: die ttonsumeuteu- organisationen. IV. Kapitel. Die Konsumentenorgauisationen. Während die gewerkschaftliche Organisation im wesentlichen dazn bestimmt ist, die .Einnahme des Arbeiters zu vergrößern, dient eine andere Form genossenschaftlichen Zusammenschlusses dazu, seine Ansgabcn zn verringern! die Konsnmvereine. Sie werden heute vou der aufgeklärten Arbeiterschaft aller Länder in ihrer großen Bedcntnng Vollauf gewürdigt. Und wenngleich sie nicht, wie die Gewerkvereine, ausschließlich deu Arbeiteriuteresseu dienen, so bringen es doch die Verhältnisse mit sich, daß sie in wachsendem Umfange gerade den arbeitenden Klassen zu gute kommen. Sind es ja doch diese, deren dürftiges und unsicheres Einkommen am ehesten eine organisierte Teckuug des Bedarfs notwendig macht, wie sic die Konsumvereine anstreben. Die Konsumentenorganisationeu. 71 Die Vorteile, die mit dem Zusammenschluß der Konsumenten zu gemeinsamem Wareneinkanf und Warenbezug verknüpft sind, sind eben vornehmlich folgende: 1. Verbilligung der bezogenen Waren. Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht am besten, um welche Summen es sich dabei handelt^): das Ausgabebudget zweier Bannener Arbeiterfamilien betrug beim Einkauf im Genossenschaftsladen Wochenbedarf I 6,19 Mk. II 8,97 .. X 52 ^ Jahresbcdarf I 321,88 -17,70 Mk. (Rückvergütung 51/2°/°) Jahresbedarf II 466,44 —25,65 Mk. (Rückvergütung) im Privatgeschäft Wochenbedarf I 7,30 Mk. II 10,24 .. X 52----Jahresbedarf I 379,60 .. davon ab 304,1 8 „ also erspart 75,42 Mk. Jahresbcdarf II 532,48 ,. davon ab 440,79 „ also erspart 91,69 Mk. 2. Ta die meisten Konsumvereine das System der „Pioniere von Rochdale" (der ersten englischen Konsumenten- genossenschaft) eingeführt haben, nämlich die Waren in den Konsumvereinsläden zum ortsüblichen Preise zu verkaufen und den über den Selbstkostenpreis erhobenen Betrag am Schlüsse des Jahres zurückzuvergüten, so bedeuten die Konsumvereine heutcfür ihre Mitglieder eine Art von Zwangs- Mitgeteilt von Dr. Richn in den Schriften der Gesellschaft für Soziale Reform, Heft 9, 1903, S. 8. < 2 Die Konsnmciüeiiorganisationen. fparkasse^ das Mitglied verfügt am Jahresschlüsse über eine Barsumme, die er nun zu größeren Anschaffungen nsw. verwerten kaun. So wurden deu 121 000 Mitgliedern des Verbandes sächsischer Konsumvereine im Geschäftsjahr 1901/1-102 ruud 3^ Millioueu Mk. am Schluß des Jahres zurückvergütet, das sind 29,50 Mk. jedem. 3. Da alle Konsumvereine fest an dem Grundsatz der Barzahlung halten, so bedeutet die Mitgliedschaft im Konsumverein die Abkehr vou der verderblichen Borgwirtschaft, die arme Familien so leicht iu Abhängigkeit vom Krämer bringt, und die schließlich zu einer völligen finanziellen Desorganisation der einzelnen Wirtschaft führen muß. Es ist richtig beobachtet worden, daß die solcherweise dnrch die Konsnmvereiue herbeigeführte Steigerung der Kaufkraft des Lohueinkommeus, die Erziehung zu rationeller Ausgabewirtschaft und geordneter Haushaltführuug nicht allein dem einzelnen Arbeiterhaushalt, sondern auch den Arbeitern als Gesamtheit zu gute kommt, daß deshalb die Konsumvereine geradezu als Vorbedingung für eine erfolgreiche Erfüllung insbesondere der gewerkschaftlichen Aufgaben angesehen werden müssen. In Großbritannien hat diese Erkenntnis bereits zu eiuer eugen Allianz zwischen Gewerkvcreinen uud Konsumvereinen geführt. Konsumgenossenschaft nnd Gewerkschaft arbeiten sich dort, wo sie können, in die Hände. In den übrigen Ländern, insbesondere mich in Teutschland, finden sich erst Ansätze zu dieser Auffassung von der gleichwertigen Bedeutung beider Bestrebungen für die Hebung der Arbeiterklasse, deren Entfaltung bei uns abermals gehindert wird dnrch die Verquickung der Politik mit den rein ökonomischen Selbsthilfcmaßuahmcn der Arbeiter. Toch befindet sich zweifellos auch Teutschlands Arbeiterschaft auf derselben Bahn, ans der die englische zu so großen Erfolgen vorangeschritten ist. Es darf dies ans Wesen und Wirkung des Arbciterschntzes. 73 der Tatsache geschlossen werden, daß der Aufschwung der »onsumvereinc in Teutschland ungefähr mit dem der Gewerkschaften Parallel geht, und daß der Anteil der Arbeiter an der Gesamtzahl der Mitglieder ständig im Wachsen begriffen ist. (Vgl. die Tab. auf S. 74.) Welche gewaltige Entwicklung aber das englische Nonsuinvereinswcsen genommen hat, ergeben die folgenden Ausweise: Zahl der Mitglieder- Vermögen VerkaufsbeZahl in den Jnhr richtenden berichtenden eigenes geliehenes erlös Vcrcinc Vereinen ^ F 1832 1420 1 126 880 12 208 677 1 327 444 32 344 534 1893 1421 1 169 094 12 529 359 1 388 876 31 925 896 1894 1 421 1 212 945 13 183 868 1 350 152 32 242 394 1895 1 417 1 274 994 14 123 685 1 654 344 33 900 674 1896 1428 1355 946 15 386 295 1 515 773 36 673 858 1897 1 442 1 465 538 16 318 718 2 035 004 40128 559 1893 1 436 1 535 575 17 426 410 2 252 987 42 581 503 1899 1 446 1 613 461 18 934 023 2 519 519 45 047 446 1900 1439 1 707 011 20 566 287 3 019 998 50 053 567 1901 1 438 1 793167 21 965 994 3 326 591 52 761 171 V. Kapitel. Der Arbeiterschulz. I. Wesen und Wirkung des Arveiterschnhcs. Unter Arbciterschutz (Fabrikgesetzgebung) verstehen wir alle diejenigen gesetzlichen Normen, welche dem Belieben der vertragschließenden Parteien bei der Ordnung des modernen Arbeitsverhältnisses Schranken setzen. Ter Arbeitcr- schutz erfaßt also den Arbeiter in Zeiten der Arbeitsfähigkeit. 7 l Der Arbciterschutz, ^ ^ L-» s ^ s 'I'Z ? - ffs ZS 'L'Z ^S? Ä s s ^ S ^ ttiDiVVk^ ? 8 A ZIxZDzzZzx „ „K^'S?----' ^ sVZZZDZZR^ JA- «- S H Z S 8 s WWW! ? ^ A M ? ^ ? Z LIDZKI^SDZ B -SA °» " " Ä ff Z » ß^tttt^^ s s ^> 2- ' °° ? »W^tttt KZ s S Z Z' ^ ß^Z^ZßZZ —> S —> s 2 SS ÄAffs^Z -» tttttttt^ s IDA Z -ZV ^^-sx-- " 2 ^ ?? - " I- Ztz ZZ.Z ^kZZ^ZZI H s Z, 2. ^ ^ n Wesen und Wirkung des Arbeitcrschntzcs. 75> Er sorgt für ihn, wenn nnd insoweit er tatsächlich Arbeit findet. Tcr Ausdruck „Fabrikgesetzgebung" hat mir eine historische Bedeutung, er stammt daher, das; der moderne Arbeiterschutz ursprünglich sich mir auf Fabrikarbeiter erstreckte. Ter Arbeiterschutz umfaßt im einzelnen folgendes: a.) Tas Verbot der Beschäftigung bestimmter Arbeiterkategorien, kindlicher, jugendlicher, weiblicher Arbeiter überhaupt, oder bei einzelnen Arbcitsverrichtuugen, also etwa in gesundheitswidrigen Betrieben nsw. Tie Altersgrenze zwischen kindlichen nnd jugendlichen Arbeitern ist keine feste, sondern variiert in den verschiedenen Ländern. In Teutschland reicht die kindliche Arbeit soweit wie die Schulpflicht d. h. bis zum 13. bzw. 14. Lebensjahre: die jugendliche Arbeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahre. I)) Tie Beschränkung der zulässigen Arbeitszeit für die beschäftigten Personen. Tiefe Kategorien von Bestimmungen regeln also dasjenige, was wir den Maximalarbeitstag nennen, die Sonntagsruhe, die Nachtarbeit. o) EnthältderArbeiterschntz seknndäreBesti in m nngen, die sich namentlich beziehen ans die Fabrikhygiene nnd Fabrikmoral (Vorschriften betreffs Reinlichkeit, Lüftung nsw. der Arbeitsränmc, Anlage getrennter Ankleideräume uud Aborte für die verschiedenen Geschlechter nnd dergl.), die sich ferner beziehen auf die Arbeitsordnung (Vorschrift einer Arbeitsordnung, „Erlässe" öffentlich auszuhängen usw.); sowie endlich auf die Art und Weise der Lohnauszahlung. Hierhin gehört auch das sogenannte Truck-Verbot, d. h. das Verbot, dem Arbeiter in beliebigen Sachgütern, etwa Erzeugnissen der eigenen Fabrik, statt in Geld auszuzahlen. Es war in den Anfängen des Kapitalismus gelegentlich vorgekommen, daß man dem Arbeiter seinen Wochenlohn in Regenschirmen oder dergl. auszahlte, die er dann erst mühsam ans dem Markte selber zu Geld machen mußte. Der Arbcitcrschntz. Die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes ist heute in fast allen Kreisen anerkannt. Man streitet nur noch über das Mas; seiner Ausdehnung. Trotzdem ist eS gut, die Einwände kennen zu lernen nnd in Kürze zu widerlegen, die gegen ihn erhoben wurden, nnd die mich heute noch gelegentlich ins Feld geführt werden, wenn es sich nni die Ausdehnung des Arbciterschutzes nach irgend einer Richtung hin handelt. Die Haupteiuwände gegen den Arbeiterschutz sind folgende: 1. Er enthält einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Arbeiters. Tiefer Einwand erledigt sich leicht mit dem Hinweise darauf, daß er nicht Von denjenigen erhoben wird, in deren persönliche Freiheit der Eingriff erfolgen soll, uämlich von Arbeitern, sondern von denjenigen Elementen des öffentlichen Lebens, die in allen übrigen Punkten, wo es sich wirklich um die Gewährung von Freihcitsrechten handelt, sich außerordentlich zurückhaltend zu zeigen Pflegen, die insbesondere auch deu Arbeitern dort, wo diese die Freiheit erstreben, nämlich in ihrer Gewerkschaftsbewegung, sie ihnen ängstlich vorenthalten, deren Autorität iu diesen Fragen also außerordentlich zweifelhaft ist. Es genügt, daß die Arbeiter selber den Arbcitcrschntz fordern, und deshalb liegt auch keinerlei prinzipielles Bedenken vor, den Arbciterschntz auf alle Kategorien der Arbeiter, also auch der erwachsenen männlichen Arbeiter, wie er in der Einführung eines allgemeinen Maximalarbcitstagcs in die Erscheinung treten würde, auszudehnen. ' 2. Macht man den Arbciterschnv für die Verwilderung der Massen verantwortlich, weil er durch das Verbot der Kinderarbeit, durch das Verbot der Sonntagsarbcit oder auch durch eine allgemeine Beschränkung der täglichen Arbeitszeit den Arbeitern zu viel freie Zeit gäbe, vou der sie eiueu heilsamen Gebrauch zu machen nicht in der Lage Wesen und Wirkung des Arbcitcrschutzes. seien. Temgegenüber ist zunächst mit Entschiedenheil zu betonen, daß, wie ich an anderer Stelle schon ausführte, die Mbrikarveit hentzntage in den meisten Industrien selbst für den Arbeiter keinen Segen mehr bietet, weil sie zum großen Teil entgeistigt nnd entsittlicht ist, daß daher auch ihre erzieherische Wirkung auf ein Minimum reduziert ist. Im übrigen enthält der Einwand einen berechtigten Kern. Es besteht tatsächlich die Gefahr, daß die dem Arbeiter durch den Arbeiterschutz gewährte freie Zeit von ihm nicht in edler Weise verwendet, sondern vergeudet werde, nur daß diese Erwägung nicht genügt, nm die fortschreitende Verringerung der Arbeitsmeuge auszuhalten. Sie ergibt vielmehr nur die Notwendigkeit nicht sprunghaften, sondern schrittweisen Borgehens, vor allein aber die Notwendigkeit, Fürsorge zu treffen, daß der Arbeiter, dessen freie Zeit vermehrt wird, diese freie Zeit nnn auch in edler und nicht in gemeiner Weise nütze. Tcr Einschränkung der Kinderarbeit muß deshalb auf dem Fuße die Ausdehnung der Schulpflicht folgen, was auch für diejenigen Lebensalter gilt, die von der Gesetzgebung als jugendliche bezeichnet werden. Für die Gesamtheit der Arbeiter ist vor allem durch eine Wohnnugsresorm, von der ich an anderer Stelle noch spreche, dasür Sorge zn tragen, daß sie ihre Mußezeit in einer menschenwürdigen Behausung verleben können, ist ferner dafür Sorge zu trage», daß sie leicht sich in den Besitz von wissenschaftlichen und künstlerischen Bilduugsmitteln setzen können, daß sie Gelegenheit zu vornehmer nnd edler Geselligkeit finden, die sie aus den Schnapskneipen, in denen sie zunächst zu endigen Pflegen, herauszieht. Ter Erwägung wert sind auch Maßnahmen, die die Beschränkung des Kneipenbesuchcs und Alkoholgenusses durch direkte Einschränkung der Schankkonzessionen, durch Verbot des Aus- schanks an bestimmten Stnnden, beispielsweise am Löhnungs- 78 Der Arbeitsschutz. tage, und dgl. bezwecken. Immer muß man sich gegenwärtig hallen, das; die Einschränkung der beruflichen Arbeitszeit, die gänzliche Befreiung der Binder, der jugendlichen Arbeiter, der Frauen von ihr die Vorbedingung jedes kulturellen Fortschritts der Masse ist. 3. Ter Arbciter-schub schädigt die Arbeiter selbst dadurch, daß er ihre» Verdienst beeinträchtigt. Tas träte dann ein, wenn die Kinder zur Arbeit nicht mehr zugelassen werden, deren Verdienst für die Eltern einen gern gesehenen Zuschuß zu dem Familiencinkommcn darstellte. Tiefer Einwand ist bis zu einem gewissen Grade wiederum berechtigt. Es kann in der Tat die Familie, deren Kinder nicht mehr zur Arbeit zugelassen werden, zunächst einen Ausfall der Einnahmen erleiden; trotzdem ist der Einwand nicht stichhaltig, denn zum ersten kann dnrch Beseitigung der Kinderkonkurrcuz der Lohn der Erwachsenen steigen, sodann aber sollte auch dort, wo ein Lohnausfall eintritt, dieses kein Grund sein, Kinder weiter zu beschäftige: lieber soll Arnienunterstntznug eintreten, als daß die Gesamtheit duldet, daß au dem Wertvollsten, das sie besitzt, an der Lebenskraft der jungen Generation in einer verderbenbringenden Weise gezehrt wird. Man leitet aber eine Schädigung des Arbeiters mich daraus ab, daß die Erwachsenen einen Lohnansfall erleiden müßten, wenn etwa die Sonntagsarbeit verboten würde oder die tägliche Arbeitszeit eine Abkürzung erführe. Tiefe Argumentation trifft auch nur in sehr beschränktem Umfange zu, denn zweifellos gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die den Eintritt jener Wirkung ausschließen. Entweder nämlich kann die Beschränkung der Arbeitszeit zu einer Mchreinstellung von Arbeitern führen und dadurch die Lage des Arveilsmarktes zu gunsten der Arbeiter verändern, oder es kann die Organisation der Arbeiter stark genug sein, um eine Lohnverminderung bei Beschränkung der Arbeits- Wesen und Wirkung des Arbeitcrschntzes. 79 zeit abzuwehren, oder endlich, der Arbeiter kann, und das wird in zahlreichen Fällen zutreffe», in der verkürzten Arbeitszeit durch Steigerung seiner Arbeitsintensität den gleichen Lohn erzielen, wie ehedem in der längeren Arbeitszeit. 4. Ter wichtigste Einwand gegen den Arbcitcrschutz ist endlich der, daß er die Industrie eines Landes konkurrenzunfähig mache. Hiergegen ist zunächst geltend zu machen, daß, wenn diese Behauptung von den durch den Arbciterschutz betroffenen Unternehmern ausgeht, sie mit berechtigtem Mißtrauen aufgenommen zu werden verdient. Es geht den Unternehmern wie dem Hirten in der Fabel, der immerfort ohne Veranlassung um Hilfe schrie, weil der Wolf käme, bis schließlich niemand mehr auf sein Rufen hörte und er dann iu der Tat, als der Wolf wirklich kam, gefressen wnrde. So haben die interessierten Unternehmer noch jedesmal ein lautes Wchgcschrei erhoben, selbst wenn es sich um die kleinste und geringfügigste Beschränkung ihrer AusbcutuugSfreiheil handelte. Als man die ganz kleinen Kinder ans den englischen Baumwollspinnereieu herausnehmen wollte, hieß es, daß die Spinnerei zugrunde gehen müsse, wenn sie nicht der kleinen Arbeitskräfte sich bedienen könne, die mit Leichtigkeit unter dem Selfaktor herumkriechen nnd hier die Reinigung vornehmen oder die Fäden anknüpfen können. Noch vor ein par Jahren erhoben dasselbe Geschrei die italienischen Seidenspinner, als man auch nur die Kinderarbeit unter neun Jahren verbieten wollte. Immerhin ist der Eiuwand selber von so schwerwiegender Bedeutung, daß er einer leidenschaftslosen Prüfung auch außerhalb der interessierten Kreise wohl wert ist. Ein Ruin der Industrie würde eintreten, wenn infolge des Arbeitcr- schutzes die Produktion technisch uumöglich gemacht würde. Tas mag tatsächlich in einzelnen Fällen, beispielsweise des Verbots der Nachtarbeit, der Sonntagsarbeil usw. zutreffen. 80 Der Arbeiterschutz. Hier gilt es von Fall zu Fall eine genaue Prüfung eintreten zu lassen, um insbesondere zwischen wirklicher und technischer Unmöglichkeit nnd etwa nur vorhandener Bequemlichkeil, Schwerfälligkeit oder Böswilligkeit des Unternehmers zu nuterscheiden. Ergibt die genaue Prüfung, daß in bestimmten Fällen die Fortführung der Produktion technisch durch die Unterbrechung der Arbeit unmöglich gemacht wird, wie dort etwa, wo eine unausgesetzte Feuerung erhalten werden muß, so können Bestimmungen getroffen werden, die etwa einen Teil der Arbeiterschaft abwechselnd im Betriebe erhalten; handelt es sich dagegen um schlechthin für das Leben des Arbeiters gefährliche Verrichtungen wie in bestimmten Industrien, etwa die Spiegelbelag-Jndustrie, die Industrie, die weißen Phosphor verarbeitet, oder dgl., so ist — eventuell unter Schadloshaltung der geschädigten Unternehmer seitens des Staates — die Fortführung derartiger Industrien überhaupt zu verbieten. Aber woran mau doch vor allem denkt, wenn man behauptet die Industrie werde durch deu Arbeiterschutz geschädigt, ist der Umstand, daß eine Einschränkung der billigeren Kinder- uud Frauenarbeit, eine Beschränkung der Arbeitszeit usw. die Produktionskosten so sehr erhöhe, daß die Industrie konkurrenzunfähig, also wirtschaftlich unmöglich werde. Gegen diesen beliebten Einwand ist min aber folgendes geltend zu machen. a) Der Einwand gilt doch nur dort, wo eine ausländische Konkurrenz für irgend einen Zweig der nationalen Produktion oder sonstige wirtschaftliche Tätigkeit wirklich besteht. Er gilt offenbar nicht bei allen übrigen Gewerben, die eine natürliche Monopolstelluug haben, wie die meisten Nahrungsmittelgewerbe, die Beleuchtungs-, die Verkehrs- gewerve usw. d) Oft genug ist der Betrag, um den sich die Produktionskosten infolge einer Arbeiterschutzmaßregel erhöhen würden, Wesen und Wirkung des Arbeitcrjchutzes. 81 so minimal, daß es geradezu lächerlich ist, ihn überhaupt iu Betracht zu ziehen; so ist berechnet worden, daß das Verbot der Arbeit für Kinder unter 1Z bzw, 14 Iahren, wie es das deutsche Arbeilerschutzgesetz von 1891 brachte, der meistbeteiligten Textilindustrie eiue Steigerung der für Löhne ausgegebenen Summe um ^ (ein Drittel) Prozent verursachte. Endlich ist nun aber auch dort, wo wirklich große Beträge in Frage kommen, und wo infolge der auswärtigen Konkurrenz eine Steigerung der Produktionskosten tatsächlich eine Gefährdung der Existenz für die Industrie bedeuten könnte, keiueswegs erwiesen, daß notwendig eiue Verteuerung des Produktes eintreten müsse. Es ist vielmehr möglich, daß weder eine Lohnherabsctzung, noch eine Vertenernng der Produktion eintritt, wenn nämlich die Leistung des einzelnen Arbeiters durch Jntcnsivisiernng der Arbeit oder dnrch Steigerung der Produktivität der Arbeit cutsprechend erhöht wird. Die Erfahrung bestätigt, daß in den meisten Fällen beispielsweise eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit entweder die Leistungen des Arbeiters erhöht oder aber durch Betriebsverbesserungen wett gemacht wird. Und endlich, wenn auch durch den Arbeiterschutz eine Erhöhung des Preises der Arbeit einträte, so wäre es immer noch nicht nötig, daß diese Preissteigerung einen Ruin des Gewerbes bedeutete, weil entweder die Verteuerung auf die Schultern der Konsumenten abgewälzt werden oder auf Kosten des Prosits erfolgen könnte. Im allgemeinen wird man sagen dürfen, daß die Wirkung eines vernünftigen Arbeiterschutzes, insbesondere einer Verkürzung der Arbeitszeit, also der Einführung eines Maximalarbeitstagcs auf die Industrie in sehr viel Fällen die Vervollkommnung der Produktivtechnik, also eine Steigerung der nationalen Produklivkraft sein wird. Ein Grund mehr, den Arbeiterschutz für eine segensreiche Einrichtung zu halten. Selbstverständlich ist Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 6 82 Der Arbciterschutz, dabei immer, daß das rechte Maß bei der Ausdehnung des Arbeiterschutzes eingehalten werde, insbesondere auch, daß die Gesetzgebung sich tunlichst an die konkreten Verhältnisse anpasse, weil in der Tat die Wirkungen des Arbeitcrschutzcs von Fall zu Fall verschieden sein können, so daß eine Schablouisicrung wegen der verschiedenartigen Wirkungen ebenso verkehrt erschiene, wie sie den verschiedenen ^!agen des Arbeiters nicht gerecht zn werden vermag. Denn es ist ersichtlich, daß auch die Notwendigkeit des Arbciterschntzes einen verschiedenen Grad in den verschiedenen Gewcrbe- zweigen aufweist. Es macht einen Unterschied aus, ob einer Gärtner oder Hochofen-Arbeiter ist. II. Die internationale Regelung des Arbeitcrschuhcs. Tie Besorgnis, die Industrie des eigenen Landes könne dnrch arbciterschiitzeudeMaßnahmen konknrrcnznnfähig gegenüber dem Auslande werden, hat schon frühzeitig zu dem Gedauken angeregt, durch internationale Vereinbarungen eine gleichmäßige Ansdehnnng des Arbeitcrschutzcs auf alle Industrieländer herbeizuführen. Teu ersten Verbuch einer mitteleuropäischen Einigung ans dem Gebiete des Kindcrschutzcs bilden Wohl die Bemühungen Taniel Le Grands, der im Jahre 1840 das preußische Regulativ vom 9. März 1839 betr. den Kiudcr- schub mit einer Denkschrift den Regierungen Frankreichs, Tcntschlands uud der Schweiz und deu in Berlin versammelten Bevollmächtigten der Staaten des deutschen Zoll- Vereins einsandte „als ehrerbietige Aufforderung, nicht länger zn sänmcn, das preußische Fabrikgesetz einzuführen, welches mit so tiefer Einsicht und weiser Fürsorge abgefaßt ist." In der Zukunft war es vor allem die Schweiz, die die Idee einer internationalen Regelung des Arbeiterschutzes zu propagieren uicht müde wurde. Die internationale Regelung des Arbciterschutzes. 83 Bereits im Jahre 1855 befürwortet die Regierung des Clintons Glarus den Gedanken internationaler Vereinbarungen zwischen den Industriestaaten Europas in bezug auf Arbeitszeit, Beschäftigung der Kinder usw.; dann niinml ihn die Bundesregierung auf und sucht durch Rundschreiben im Jahre 1889 und 1889 die Regierungen der verschiedenen Staaten Europas für den Plan zu interessieren. Tiefe Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Ebenso stellt einen fast vollständigen Mißerfolg dar die anf Grund des Erlasses Wilhelms II. vom 4. Februar 1890 nach Berlin einberufene, vom 15. bis 29. März daselbst tagende Juteruatiouale Arbeiterschutzkonsercnz. Neues Leben gewann die Idee des internationalen Arbeitsschutzes im Jahre 1897. In diesem Jahre wurde auf zwei Arbciterschntzkongrcssen — in Zürich uud Brüssel - übereinstimmend der Beschluß gefaßt, zunächst auf die Errichtung eines internationalen Arbeiterschntzamtes hinzuwirken, dem die Propagierung der Idee des internationalen Arbeiterschntzcs obzuliegen hätte. Während der Züricher Kongreß ein offizielles, von den Regierungen der verschiedenen Staaten zu errichtendes Ar- bcitcramt im Auge hatte, wurde in Brüssel der Plan gefaßt, znnächst auf die Errichtung eines internationalen Instituts aus privater Initiative hinzuwirken und die Regierungen zum späteren Anschluß zu bewegen. Ticser Gedanke erwies sich als der glücklichere. Er hat bald darauf seine Verwirklichung gefuudcn, als im Jahre 1900 bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung die „^ssovlÄriou iirtsruaticmgls xour ta IsZisIation clu Iravail" begründet wurde. Tiefe „Internationale Vereinigung für gesetzliche,? Arbeiterschutz", die, wie ich fchon an anderer Stelle erwähnte, in ihren über alle Industrieländer verbreiteten Sektionen (die deutsche Sektion nennt sich „Gesellschaft für soziale Rc- 6» 34 Der Arbeitsschutz, form") die Kristallisationspunkte für den Gedanken der Sozialrcform im modernen Sinne bildet, hat dann im Jahre 1901 ein internationales Arbeitsamt mit dem Sitze in Basel begründet. Im vergangenen Jahre hat sie in Köln ihren ersten Kongreß abgehalten, Tie wichtigsten Bestimmungen ihrer Satzungen sind folgende: Art. 1. Es wird eine internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbcitcrschntz gebildet. Ihr Sitz ist die Schweiz. Art. 2. Zweck dieser Vereinigung ist: I. ein Bindeglied zu sein sür alle, die in den verschiedenen Industrieländern die Arbciterschutzgesctzgcbnng als Notwendigkeit betrachten; II. ein internationales Arbeitsamt zu errichten, mit der Aufgabe, eine periodische Sammlung der Arbeiterschntzgesctze aller Länder in französischer, deutscher und englischer Sprache herauszugeben oder einer solchen Veröffentlichung seine Mithilfe zn leisten. Diese Sammlung soll enthalten: a) den Wortlaut oder Hauptinhalt aller in Kraft stehenden Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse oder Erlasse, betreffend den Arbcitcrschutz im allgemeinen, namentlich derjenigen über Frauen- und Kinderarbeit, über die Einschräuknng der Arbeitszeit erwachsener männlicher Arbeiter, über Sonntagsrnhc, periodische Ruhezeiten und über gefährliche Gewerbe; b) eine geschichtliche Darstellung dieser Gesetze nnd Verordnungen; o) den Hauptinhalt der amtlichen Berichte nnd Schriftstücke über die Auslegung und Vollziehung diese Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse oder Erlasse. III. Das Studium der Arbeitcrgesetzgebuug der verschiedenen Länder zn erleichtern und besonders den Mitgliedern der Vereinigung über die iu Kraft stehenden Gesetze nnd deren Anwendung in den verschiedenen Ländern Auskunft zu geben. IV. Durch Ausarbeitung von Denkschriften oder in anderer Weise das Studium der Frage zu fördern, wie die verschiedenen Arbciterschntz-Gesetzgebungen in Übereinstimmung gebracht werden können, und wie eine internationale Arbeitcrstatistik einzurichten ist. Geschichtl. Entwickelung usw. d. Arbcitcrschutzgcsctzgcbuug. 85 V. Die Einberufung internationaler Arbeiterschutzkougresse. Art. 3. Die Vereinigung besteht außer den Laudesscktiouen aus allen Personen und Vereinen, die den in den Artikeln 1 und 2 ausgesprochenen Zweck der Vereinigung anerkennen nnd einen Jahresbeitrag von zehn Franken an den Kassierer bezahlen. Art. 5. Die Mitglieder haben Anspruch auf die Veröffentlichungen der Vereinigung. Sie haben ferner das Recht, von dem zu errichtenden internationalen Arbeitsamt und nach dessen Reglement unentgeltlich die Ansknnst und die Nachweise zu erhalten, die in dessen Bereich liegen. Art, 6. Die Vereinigung wird geleitet dnrch ein Komitee, bestehend aus Mitgliedern der verschiedenen Staaten, die zur Vertretung berechtigt siud. Art. 7. Jeder'Staat, von dessen Angehörigen fünfzig der Vereinigung beigetrctcn sind, wird im Komitee durch sechs Mitglieder vertreten. Darüber hinaus verleiht jede ucuc Gruppe vou fünfzig Mitgliedern das Recht aus eiucn weiteren Sitz im Komitee. Doch darf die Mitglicderzahl eines Staates zehn nicht übersteigen. Die Regierungen werden eingeladen, je einen Abgeordneten zn bezeichnen, der im Komitee die gleichen Rechte hat wie die übrigen Mitglieder. Tas in Art. ?, Absatz II vorgesehene Publikationsorgau erscheint unter dem Namen eines „Bulletins" seit dem Jahre 19V2 in regelmäßiger Folge. III. Geschichtliche Entwickelung nnd hentiger Stand der Arbeitcrschutzqcsctigevnng. Es ist in dem engen Rahmen, der dieser Tarstellung gesteckt ist, ebenso unmöglich, die Geschichte des Arbcitcr- schutzcs auch nur in ihren Grnndzügen zu schreiben, wie es undenkbar ist, vou dem heutigen Rechtszustaud ciu annähernd vollständiges Bild zu geben. Beides würde dicke Bände füllen. Tarnm kann es sich hier mir darnm handeln, die leitenden Gesichtspunkte aufzustellen für die richtige Beurteilung der Vergangenheit und Gegenwart im Arbcitcrschntz. Der Arbciterschutz. Ter moderne Arbeiterschutz hat eine Art von Vorgeschichte in der Gesetzgebung der schweizer Kantone zum Schutze der Hansindustriearbciter. Tiefe beginnen bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts mit den Lohnfestsetzungen der Züricher Regierung in den Jahren 1674 uud 1L73. Tie Geschichte des modernen Arbeiterschntzes datiert doch aber erst seit der Zeit, als der Unfug der Fabrikarbeil sich fühlbar zu machen begann: er beginnt als Fabrikgesetzgebung. Auch die Anfänge der Fabrikgesetzgebung sitzen merkwürdigerweise nicht in dem Lande, in dem die moderne Industrie ihre ersten Orgien gefeiert hat: in England, sondern in einem stillen Winkel Europas, wo aber „die aufgeklärte Bureaukratie" zu besonderer Wirksamkeit gelangt war, wo ein guter Fürst frühzeitig von der Idee der Aufklärung geträumt hatte: in Osterreich. Hier traf bereits das Hofkauzleidekret Vom 18. Februar 1787 die Bestimmung, das; Binder „vor dem Antritt des neunten Jahres nicht ohne Not zur Fabrikarbeit aufgenommen werden" sollen. Und ans derselben Zeit datieren andere Dekrete, die sich ebenfalls mit der Fürsorge für die Judustriebevölkerung befassen. Ob diese Tekrete auf dem Papiere blieben, weiß man nicht, es ist sogar wahrscheinlich. Immerhin genügt ihre Eristeuz, um die traditionelle Auffassnng, wonach die Anfänge der Fabrikgesetzgebung in England liegen, zn korrigieren. Freilich datiert erst von den englischen Gesetzen die eigentliche Geschichte des Arbeiterschutzes, denn erst sie wurden vorbildlich für die übrigen Staaten. Unlängst war ein Jahrhundert seit Erlaß des ersten Gesetzes vergangen, das in England Prinzipiell die Idee des modernen Arbeiterschntzes vertrat: im Jahre 1802 wurde daselbst durch Gesetz die Arbeitszeit der Lehrlinge in den Gcschichtl. Entwickelung usw. d. Arbeiterschutzgesctzgcbung. 87 Fabriken auf 12 Stunden beschränkt, ihre Nachtarbeit verboten und für ihren Unterhalt gesorgt. Ta es sich jedoch in diesem Geseb um eine Kategorie jugendlicher Arveiter handelt — die Fabriklehrlinge die mit zunehmender Industrialisierung des Gewerbes verschwand, so liegt der Anfang der wirklich modernes Jndustrievroletariat schützenden Gesetzgebung in England um einige Jahrzehnte später. Tas erste Gesetz, das allgemein die Beschäftigung von Kindern unter 9(!) Jahren in den Baumwollspinnereicn verbot und für Kinder bis 16 Jahren einen zwölfstündigen Marimalarbeitstag vorschrieb, datiert aus dem Jahre 1819. Tas Geseb voif 183.8, das alle Tcxtilfabriken erfaßte, schützte zuerst auch jugendliche Arbeiter (13 bis 18 Jahre: 12 Stunden Marimalarbeitstag), dasjenige von 1844 zuerst auch Frauen. Tann griff der Gesetzgeber (1842) die Bergwerke an, in denen die Arbeit „unter Tage" für Kinder unter 10(!) Jahren und für Franen verboten wurde, während erst seit den 1860 er Jahren die Ausdehnung der Fabrikgesetze auf Nicht-Textilindnstrien erfolgte. Dieser Gang der Arbeitcrschutzgesetzgebnng in Großbritannien spiegelt in den Grundzügcn die allgemeinen Tendenzen ihrer Entwicklung wider. Tie Geschichte des Arbeiterschnbes wird nämlich in allen Ländern ebenso wie in England gekennzeichnet: 1. durch die allmähliche Ansdehnung des Arbeiterschnbes von einzelnen, meist fabrikmäßig betriebenen Gewerben auf immer weitere Kreise des Proletariats; 2. durch die fortschreitende Einbeziehung immer weiterer Arbeiterkategoricn iu den Rahmen des Arbeiterschnbes: nacheinander Kinder, jugendliche Arbeiter, Frauen und Männer: 3. durch eine fortschreitende Verschärfung der einschränkenden Bestimmungen. 88 Der Arbcitcrschutz. Im übrigen muß ich mich damit begnügen, die Geburtsjahre des Arbeitsschutzes in den einzelnen Ländern anzuführen : 1813 Belgien — Frankreich 1815 Schweizer Kantone (Fabrikgesetzgebung) 1839 Königreich Preußen 1840 Königreich Bayern — Großhcrzogtum Baden 1843 Italien (Lombardei, Venetien) 1845 Rußland 1849 Königreich Sachsen 1860 Norwegen 1861 Königreich Württemberg 1864 Schweden 1873 Dänemark. Die heute geltende Arbeiterschutzgesetzgebung bietet ein überaus buntes Bild. Vergleiche zwischen den verschiedenen Ländern sind deshalb anch kanm zulässig, weil es sich hänsig um Bcstimmnngcn auf ganz verschiedenen Gebieten handelt. Am weitesten fortgeschritten ans der Bahn des ArbciterschutzeS sind die Schweiz, Österreich, Großbritannien. Auch Teutschlaud, das eine Zeit lang im Rückstände geblieben war, hat durch die Gewerbenovelle vom 1. Juli 1891 nnd eine Reihe seitdem erlassener Gesetze (insbesondere durch das Kiuderschutzgesetz vom März 1903) sich den fortgeschrittenen Nationen wieder angereiht. Die wichtigsten Bestimmungen des gewerblichen Arbeiterschutzes im Teutschen Reiche sind folgende: I. Bestimmungen allgemeiner Natur: Für größere Betriebe müssen Arbeitsordnungen aufgestellt nnd sichtbar ausgehängt werden. Die Unternehmer sind vcr- Geschichtl. Entwickelung usw. d. Arbcitcrschutzgesetzgebung. 89 pflichtet, den Betrieb so einzurichten und zu rcgclu, das; die Arbeiter gegen Gefahren geschützt sind. Ter Arbeits- und Ticnstlohn ist zessions- oder bcschlagnahmefähig erst nach Leistung der Arbeit und Ablauf des Zahltages. Die Aus- lohnung in Waren (Trucksystem) ist mit Ausnahme gewisser Materialien, desgl. Warcnkrediticrung an gewerbliche Arbeiter durch Unternehmer oder Angestellte verboten. Die Einbehaltungen und VerWirkung des Lohnes, sowie Abzüge davon sind beschränkt. Es besteht eine Sonntagsruhe von Mitternacht zu Mitternacht, von der Ausnahmen uur iu gewissen Notfällen und für einzelne Betriebszweige nnd meist nur gegen Ersatzruhe zugelassen werden. 2. Besonderer Schutz der kindlichen, jugendlichen und weiblichen Arbeiter. Bis vor kurzem galten folgende Bestimmungen, die anch durch das oben erwähnte Kindcrschntzgesetz nicht beseitigt, sondern nur ergänzt sind! In Fabriken und gleichgestellten Anlagen (Bauhöfe, Werften, Ziegeleien, Werkstätten, in denen elementare Kräfte zur Anwendung kommen, u. a.), sowie im Bergbau dürfen Kinder unter 13 Jahren und schulpflichtige (d. h. fast alle) unter 14 Jahren überhaupt nicht, nichtschulpflichtige höchstens 6 Stdn., junge Leute von 14—16 Jahren 10 Stdn., alle aber nicht nachts (8^/z abends bis morgens) oder an Sonn-und Festtagen beschäftigt werden. Pausen: bei 6 Stdn. Arbeit 1 Std., bei längerer drei von zusammen 2 Stdn. — Arbeiterinnen über 16 Jahre dürfen nicht nachts und nnter Tage, sowie über 11, an den Feiertagsvorabcndcn 16 Stdn. beschäftigt werden; 1 Std. Pause, bei Hausbesorgerinnen 1^/z Std., Wöchnerinnen sind 4—6 Wochen von der Arbeit ausgeschlossen. Hiervon, sowie von dem Arbeitsverbot unter Tage und dem Verbot der Fabrikarbeit schulpflichtiger Kinder ist keine Ausnahme zulässig; sonst mannigfaltige, jedoch innerhalb bestimmter enger Grenzen 90 Der Arbeitcrschutz. und teilweise unter Ausgleich der Arbeitszeiten. In vielen Betriebszweigen sind besondere Einschränkungen derFrauen- uud Kinderarbeit durch dcu Bundesrat angeordnet. Tie große prinzipielle Bedeutung des Kinderschut'- gesetzes vom 30. März 1903 (inKraft am I.Januar l 9"^> liegt außer in der Ausdehnung des Schutzgebietes darin, daß es znin erstenmal die Kinder gegen die Ausbeutung dnrch ihre eigenen Ellern oder solche Personen, die Elternstellc vertreten, schützt. Tie Regelung erstreckt sich auf die Beschäftigung von Kindern in den im Sinne der Gewerbeordnnug als gelverblich anzusehenden Betrieben mit Einschluß der Hansindnstrie, doch mit der Abweichung, daß sie nicht das Vorhandensein eines gelverblichen Arbeitsertrages und ans seiten des Kindes nicht die Eigenschaft eines gewerblichen Arbeiters voraussetzt. Für eiuc Reihe vou Arbeiten (Bauten aller Art, beim Mischen und Mahleu von Farben u. a.) ist das Verbot der Kinderarbeit neu erlassen. In Betrieben, in denen jetzt schon die Beschäftigung fremder Kinder verboten war, dürfen auch die eigenen Kinder nicht mehr verwandt werden. In Werkstätten, für die kein Kindcrverbot besteht, dürfen fremde Kinder nicht unter 12, eigene nicht unter 10 Jahren beschäftigt werden. Immer verboten ist die Beschäftigung fremder Kinder unter 12, eigener nnter 10 Jahren in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens. Es ist verboten, fremde Kinder länger als drei Stunden und während der Schulfericn länger als vier Stunden täglich zu beschäftigen. Für die Einzelheiten dieses wichtigen Gesetzes sei verwiesen auf die Schriften des Vorkämpfers für gesetzlichen Kiuderschutz, des Lehrers Konrad Agahd, insbesondere: Gesetz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 19«>3, ausführliche Erläuterungen usw. — bildet Heft 10 der Schriften der Gesellschaft für soziale Reform. Geschichtl. Entwickelung usw. d. Arbeitcrschutzgcsetzgcbung. 91 Was die weitere Ausbildung des Arbeiterschutzes betrifft, so darf kein Stillstand in seiner Entwicklung eintreten. Der Arbeitsschutz muß vielmehr sowohl intensiv, durch Verschärfung seiner Bestimmungen Marimalarbeitstag sür Männer!), als extensiv dnrch Ausdehnung auf die Kreise der Hausindustrie, des Handwerks usw. weiter entwickelt werden. In dein Maße, wie diese Weiterentwicklung erfolgt, wird sich das Bedürfnis der Individualisierung nach Gewerbezweigen fühlbar machen, was insbesondere für den MarimalarbeitStag gilt. Auch die Berufung auf die Tatsache, daß in anderen Ländern der Arbcitcrschntz noch rückständig sei, darf nicht davon abhalten, ihn im eigenen Lande kräftig zu fördern. Tie Betrachtungen der Einwände, die gegen ihn erhoben werden, haben uns gelehrt, daß die Gefahr der .^onkurrenz- unfähigmachung der Industrie dnrch Arbeiterschntzbestim- mungen sehr gering ist. AuH der andern Seite bietet ein weitgehender Arbeiterschntz für ein Land unschätzbare Borteile, die sich uamentlich in einer fernen Zukunft fühlbar machen werdein nur ein energischer Arbeiterschutz erhält die Volkskraft gesund, aus der doch am letzten Ende allein anch die Stärke der Industrie entspringt. Zum Schlüsse ist daraus hinzuweisen, daß es zwei Arten von Arbeiterschutz gibt: Arbeiterschutz auf dem Papier und Arbeiterschntz in der Praxis. Tie Tatsache, das; eine wirksame Durchführung des Arbeiterschutzes nur gewährleistet wird, wenn über seine Anwendung unabhängige vertrauenswürdige und sachkundige Personen uuausgcsevt wachen, begründet die Notwendigkeit besonderer Kontroll-Lrgane, der sog. Fabrik- oder Gewerbeinspektoren. Tas Fabrikiusvektorat ist in England entstanden. Hier hatte das Fabriklehrlingsgesetz von 1802 bereits die Ein- »2 Die Arbeiterversicherung. fctznng von zwei „Visitors" — ehrenamtlich funktionierenden Kontrolleuren — vorgesehen. Mit dem Kinderschutzgesetz von 1833 wurde dann das Favrikinspcktorat zu einer dauernden, regelrechten Institution erklärt: es wurden vier Aufsichtsbeamte von? Staate angestellt und besoldet. Noch heute ist Großbritannien, das jetzt (1902) 138 Gewcrbeinsvektoren, darunter mehrere weibliche, besitzt, das Mustcrland einer wohlorganisicrtcn und wirksamen Gewcrbeanfsicht. In Teutschland, wo seit 1. April 1878 das Fabrik- inspektorat für alle Staaten, ausgenommen Lübeck, Mecklenburg und beide Lippe, obligatorisch war (1890—93 Auf- sichtsbcamte), hat das Institut seit Erlaß der Gewcrbenovellc vom 1. Juui 1891 eine bedeutende Erweiterung erfahren. In Preußen beträgt die Zahl der Aufsichtsbcamtcn < Gcwerbe- räte, Gewerbeinspektoren, Gewerbeinspektions-Assistenten) (1902) 226, in Teutschland über 300. VI. Kapitel. Die Arbeiters ersicherung. I. Allgemeines. Tie eigentümliche Lage des modernen Lohnarbeiters, der im wesentlichen mir immer täglich so viel verdient, als er zur Bestreitnng seines Unterhalts braucht, bringt es mit sich, daß Not und Elend in dem Augenblick in die Hütte, richtiger „die Stube" des Arbeiters einziehen, wenn er aus irgend einem Grunde erwerbsunfähig wird. Erwerbsunfähig aber wird er dann, wenn infolge individueller Nnglücksfälle ihm die Nutzung feiner Arbeitskraft unmöglich gemacht wird. Zunächst handelt es sich hier allein um diese Erwerbsunfähigkeit aus individuellen Grün- Die Arbeiterversicherung im allgemeinen. 93 den, die wiederum entweder eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit sein kann, wie im Falle von Krankheit oder eines heilbaren Betricbunfalles, oder aber eine dauernde, wie im Falle eines unheilbaren Betriebsunfalles, der Invalidität oder des Alters. Zu diesen Fällen der individuelleil Erwerbsunfähigkeit bei Lebzeiten tritt dann noch die Erschwerung oder Gefährdung der Existenz solcher Familienangehöriger, deren Unterhalt durch den Tod ihres Ernährers in Frage gestellt wird. Ehe die Ideen moderner Sozialpolitik Verbreitung fanden, standen den erwerbsunfähigen Arbeitern folgende Versorgungsmöglichkeiten offen: 1. Die Privat Versicherung, wie sie tatsächlich in den Unterstützungskassen der organisierten Arbeiter in nicht unbeträchtlichem Umfange erfolgt war. Es wurde jedoch an anderer Stelle schon darauf hingewiesen, daß diese Privatunterstützung sich immer nur in engen Grenzen bewegte. Es handelt sich bei ihr fast stets nur um die Elite der Arbeiterschaft, und auch diese war in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nur gegen Krankheit versichert. Anfang der 1880 er Jahre, als Deutschland den Weg der sozialen Reformen betrat, waren nur 1 bis Millionen Arbeiter, und zwar anch diese im wesentlichen nur gegen Krankheit versichert. Man muß damit die Ziffern über den Umfang der Zwangsversicherung, die ich weiter unten mitteile, vergleichen, um die Geringfügigkeit der Privatversicherung zu ermessen. Sind doch heute in Deutschland fast 10 Millionen Arbeiter gegen Krankheit versichert; fast 20 Millionen gegen Betriebsunfälle und fast 13 Millionen gegen Invalidität uud Alter. 2. Die zweite Möglichkeit, sich einen Unterhalt zu beschaffen, wenn die eigene Arbeitskraft versagte, war in den Fällen des Betriebsunfalles die privatrechtliche 94 Die Arbeiterversichenmg, Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches bei dem Unternehmer. Hier hatte eine leise Verbesserung des ursprünglichen, rein privatrechtlichen Verhältnisses die Einführung einer erweiterten Haftpflicht des Unternehmers herbeigeführt, wonach dieser in allen Fällen den verunglückten Arbeiter zu entschädigen hatte, in denen er nicht ein Verschulden des Arbeiters nachweisen konnte. Die Praxis ergab jedoch, daß dieser Weg, zu einer gerechten Entschädigung zu gelangen, für den Arbeiter ein außerordentlich dornenvoller war, der oft genug überhaupt nicht zum Ziele führte uud iu fast alleu Fälleu zu deu lästigsten Ncchtshändeln Veranlassung bot. Tie rülinia ratio endlich, die in der großen Mehrzahl der Fälle für den Arbeiter allein in Betracht kam, war 3. die Armenunterstützung, die infolge ihres entehrenden Charakters gleichbedeutend mit einer Tegradiernng des unglücklichen Erwerbsnnfähigeu sein mußte. Tcr große Fortschritt bestand uun darin, daß der Staat mit seiner Autorität für eine Versorgung erwerbsnnfähiger Arbeiter Vorkehrungen traf, die zn einer Susteutiernng des Betroffenen führte, ohue daß ihm das oirns der öffentlichen Armenpflege aufgebürdet worden wäre. Ter Staat erreichte diesen Zweck entweder dadurch, daß er die Unternehmer zu einer Entschädigung des erwerbsunfähigen Arbeiters zwangsweise anhielt (Entschädigung bei Betriebsunfälle») oder aber dadurch, daß er die staatliche Zwaugsversicheruug einführte. Es ist das Verdienst des deutscheu Reiches, daß es auf dem Gebiete der zwangsweiscn Untcrhaltsbeschafsnng erwerbsnnfähiger Arbeiter, die keine Armenuutersttttzung war, bahnbrechend vorgegangen ist und Formen der Organisation geschaffen hat, die vorbildlich für alle übrige» Industrieländer entweder schon geworden sind (so in Osterreich), oder in Znknnft zu werden versprechen. Die staatl. Arbeitcrversichcrung d. Dcutschcn Reiches. 95 II. Die staatliche Arbcitcrversicherung des Deutschen Reiches. Teutschlaud besitzt zurzeit folgende Organisationen, die dem vorbezeichneten Zwecke dienen: ^. Tie Krankenversicherung; rZ. die sogenannte Unfallversicherung; d die Jnvaliditäts- uud Altersversicherung. Ich versuche im folgenden das Wesen dieser Organisationen kurz zu skizzieren. Die Krankenversicherung. Tie staatliche Zwangsvcrsicherung gegen Krankheit wurde in Tcntschland eingeführt durch Gesetz vom 15. Juni 1833, betreffend die Kraukenversicheruug der Arbeiter. An dieses Gesetz schloß sich zunächst das Gesetz vom 28. Mai 1885, das sogenannte AnSdehnnngsgesetz, dann das Gesetz vom 5. Mai 1836, betreffend die Unfall- nnd Krankenversicherung der in den land- nnd forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. Es folgte dann die Novelle vom 10. April 1892, durch die das Gesetz eine nene Fassung und den Titel „Krankcnversicherungsgcsetz" erhielt. Tie Fassung von 1892 bietet noch heute die Rechtsgrundlage, soweit nicht Abänderungen durch die Novelle vom 25. Mai 1993 (in Kraft vom 1. Januar 1904) herbeigeführt sind. Tcr heutige Rechtszustand ist folgender: 1. Kreis der versicherten Personen. Tem gesetzlichen Vcrsicherungszwnngc unterliegen: ld) die Personen, die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind in Bergwerken, Salinen, Anfbereitmigsanstaltcn, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn-, Binnenschiffahrt- und Baggcreibctricbe, ans Werften und bei Bauten; d) im Handclsgewcrbe (in dieser Allgemeinheit erst seit der Novelle von 1903), im Handwerk nnd in andern stehenden Gewerbebetrieben; 96 Die Arbciterversichcrung. im Geschäftsbetriebe der Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, der Krankenkassen, Bernfsgenossenschaften und Versicherungsanstalten; >>) iu Betriebe», in denen Tampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke dauernd verwendet werden; e) in dem gesamten Betriebe der Post- uud Telegraphenverwaltung, sowie in dem wirtschaftlichen Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen. Ausgenommen siud diejenigen, deren Beschäftigung auf eiuen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, die Gehilfen nnd Lehrlinge in Apotheken, die Besatzung von Seeschiffen, endlich diejenigen Betriebsbeamten, Werkmeister nsw,, deren Arbeitsverdienst 2000 Mark für das Jahr übersteigt. Eine Ausdehuung des Versicherungszwanges kann durch Landesgefetzgebung auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter erfolgen, sowie durch Verfügung des Reichskanzlers ans solche im Reichs- oder Staatsdienst beschäftigte Personen, die noch nicht versichernngspflichtig sind, sowie auf Hausindustrielle. Endlich sieht das Gesetz eiuen statutarischen Versicherungszwang vor, der vou einer Gemeinde oder einem weiteren ktommunalverband erklärt werden kann, und dem unterworfen werden können Personen, die weniger als eine Woche beschäftigt werden und nicht schon versichernngspflichtig sind, Familienangehörige des Unternehmers uud Hausindustrielle. Zur Zeit, 1903, ist die besonders bedeutsame Ausdehuung des Versichcruugszwanges ans die Hansindustrielleu statutarisch erst in etwa einem Tntzend Städten erfolgt, wird aber in dem Entwurf eines Buudes- ratsbeschlusses durch Verfügung des Reichskanzlers geplant. 2. Versichcruugsorgaue. Tas Prinzip, auf dem die Krankenversicheruug aufgebaut ist, ist die Eingliederung der Vcrsicherungspflichtigen in Kassen, die ihre Abgrenzung nach Berufen erfahren. Die staatl. Arbeitcrversicherung d. Deutschen Reiches. g7 Tie Ortskrankeukasscu sind die normale Form der Krankenkassen. Tie Ortskrankenkasse soll in der Regel für die in einem Gewerbszwcige oder in einer Betriebsart beschäftigte» Personen im Bezirke einer Gemeinde errichtet werden, sosern die Zahl der in der Kasse zu versichernden Personen mindestens 100 beträgt. Tie Errichtung gemeinsamer Orts- krankenkassen für mehrere Betriebsarten oder Gewcrbe- zweige ist zulässig, wenn die Zahl der in den einzelnen Gewerbszwcigen uud Betriebsarten beschäftigten Personen weniger als 100 beträgt. 1>) Betriebs- oder Fabrikskrankcnkassen. Ta die Krankenversicherung für den Kreis der versichernngs- pflichtigcn Personen nur eine Versicherung zwaugwcisc vorschreibt, ohne sie znm Eintritt in bestimmte Kassen zu verpflichten (ZwangSkassen, kein Kassenzwang), so können neben den staatlichen Vcrsichernngsvrganen auch Private weiter funktionieren, wenn sie den Anforderungen der Gesetzgebung gerecht werden. Tcmentsprechend können Krankenkassen sür ein oder mehrere Privatbetriebe in der Weise errichtet werden, daß auf dem Wege des Arbeitsvertrages durch Fabrikordnung, Reglement usw. die in dem Betriebe beschäftigten Personen zum Eintritt verpflichtet werden. TaS Recht zur Errichtung einer besonderen Bctriebskrankenkasse haben diejenigen Unternehmer, die mindestens 50 Arbeiter beschäftigen. Tie Errichtung mnß erfolgen bei 50 uud mehr Arbeitern, wenn dies von der Gemeinde, in welcher die Beschäftigung stattfindet, oder von der Krankenkasse, welcher die beschäftigten Personen angehören, beantragt wird. Untcr>u'lpner, dcreiiBetriebe furdie darin beschäftigten Personen mit besonderer Krankheitsgefahr verbunden sind, können auch dann, wenn sie weniger als 50 Perlvncn beschäftigen, zur Errichtung einer Betriebslrankenkasse angehalten werden. Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 7 Tic Arbeiter» crsi ch erung. e) Tic Baukraukcukasseu. Tiefe können von dem Bauherrn größerer vorübergehender Baubetriebe errichtet werden. c>) Tie Jnnungskrankeukasscu, d. h. besondere lassen, die Innungen für Gesellen nnd Lehrlinge ihrer Mitglieder errichten. s) Die Knappschaftskasseu, die auf Grund der berggcsetzlichcn Bestimmungen errichtet nnd nach diesen behandelt werden. Neben diesen vom Staate geschaffenen oder den staatlichen gleichgestellten Organisationen bestehen die privaten Hilfskassen, soweit sie den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, weiter. Endlich tritt für alle versichernngspflichtiaen Personen, welche weder einer staatlichen, noch einer vom Staate als gleichberechtigt anerkannten Krankenkasse angehören, die Gcmeindeversichernng ein. Bei dieser siud die Versicherungspflichtigen Personen nicht in Kassen organisiert, sie sind vielmehr direkt bei der Gemeinde, die von ihnen die Krankenkassenbeträge einzieht, versichert. 3. Die Leistungen der Versicherung: k>) Gewährung einer freien ärztlichen Behandlung, Heilmittel vom Beginn der Krankheit an, bis zur Taner von 2V Wochen. Diese Ausdehnung auf 26 Wochen ist eine der wesentlichen Neuerungen, die die Novelle von 1903 gebracht hat. Bis dahin wurde die Unterstützung- nur für 13 Wochen gewährt. l>) Tie Zahlung eines Krankengeldes, die mit dem dritten Tage nach Beginn der ttrankhcit anfängt. Das Krankengeld beträgt 5>g°/» des zugrunde zu legenden Lohnes. Ter Lohn, der zugrunde gelegt wird, ist bei der Gemeinde- Versicherung der von der höheren Verwaltungsbehörde festzusetzende ortsübliche Tagelohn, der auch für das Krankengeld Die staatl. Arbeitcrversicherung d. Deutschen Reiches. 99 der Hilfskassen die Mindestgrenze bildet. Bei den übrigen Organisationen ist es der ortsübliche Tagelohn des Bernfes, dem die Kasse angehört. In bestimmten Fällen kann anch an Stelle des Krankengeldes freie Kur und Verpflegung iu einem Krankenhause treten. Zu den Krankheiten, bei dencu die durch das Gesetz bestimmte Unterstützung eintritt, gehören jetzt seit der Novelle von 1903 auch die Geschlechtskrankheiten. Unterstützung der Wöchnerinnen: seit der Novelle von 1903 sechs Wochen nach der Entbindung (bis dahin vier Wochen). cl) Ein Sterbegeld im 20 bis 40 fachen Betrage des durchschnittlichen Tagelohns. 4. Die Aufbringung der Mittel. Sie erfolgt nach dem sog. Prämicndeckungsverfahren, d. h. die Beiträge werden berechnet nach der Krankhcitsgefahr, denen die Angehörigen der verschiedenen Berufe unterworfen sind. Sie werden aufgebracht durch Beiträge der beteiligten Personen. Tie Beiträge werden zu vom Arbeiter uud ^/z vom Unternehmer getragen; in der Regel jedoch von diesem ausgelegt, der dadurch das Recht erwirbt, die Beiträge bei der nächsten Lohnzahlung cinzubehalten. 7* lm> Die Arbeitcrvcrslcheruug. 5. Sta- s) Zahl und Mitgliederbestand Gemeinde- Krankenversicherung Orts- Krankenkassen Bctriebs- Durchschnitt des Jahres Z glieder im Durch - schnitt des Jahres sl glieder im Durchschnitt des Jahres Kassen überhaupt der Kassen der Mitglieder aus eine Kasse kommen Mitglieder 636 263 809 143» 864 978 228 45 »62 23 064 7^ , 9 641 742 426,9 nach ihren Leistungen. Betricbs- I Fabrik-) Krankenkassen Bau- Krankenkassen Jnnnugs- Eingeschriebene Landcs- rechtliche Krankenkassen überhaupt kasscn Hilfskasseu 2 496 743 15 791 203 809 864 978 45 062 9 641 742 1 110 690 9 554 72 559 328 062 13 568 3 617 022 19 223 341 146 052 1 306 927 6 248 981 285 775 66 652 488 >l ^ii ^ 60 068 581 369 058 3 778 833 17 849 075 781161 183 688 628 54 800 611 349 211 3 590 859 16 972 669 672 703 171 353 270 56 756 644 384 052 3 730 655 17 600 158 794 300 178 039 195 71 947 355 285 932 2 847 154 16 526 105 1 896 101 163 013 163 102 Die Arbcitcrvcrsicherung, 75. Tic sogenannte Unfallversicherung. Eingeführt dnrch Gesetz vom 6. Juli 1884; umgearbeitet dnrch Gesetz vom 30. Juni 1900. Das neue Gesetz führt die Bezeichnung! Gesetz, betreffend die Abänderung der Unfall- versicherungsgesctze, und umfaßt die bisherigen Gesetze als Anlagen, die den Namen führen i 1. Genierbennfallversichernngsgesetz: 2. Unfallversicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft; 3. Banunfallversichenmgsgesetz; 4. Seennfallversicherungsgesetz. Tazu tritt unabhängig vou dem Abänderungsgesetz das Gesetz betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene. Das AbändcrnngSgesetz ohne die Anlagen heißt „Mantelgcsctz". 1. Kreis der „versicherten" Personen. Unter das Gesetz fallen kraft Gesetz: a,) alle in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter; b) alle Arbeiter, welche bei der Ausführung von Bau- arbcit beschäftigt sind; o) alle Seeleute uud ihnen verwandte Kategoriein - Verletzte in versi chcrung spfli ch t i g en Betrieben Zahl aller Verletzten, für welche im Rcchnnnas- fallanzeigcn erstattet wurden ?^d^?Qo3^^ll3W-8 ^ L. « T LZ»? ^ Z ^ Z Z WWDDD Im Laufe des Jahres 1901 hinzu- aekommen Z oO«z^r^r^»-WcQ^Oll^ ZHsß Z Z«Z L -> -'Z Z S ZWZZZDZZZ K Z. M N -8^m??Ä8^>^?i>^ Bestand aus den Jahren vor 1901 I >^ L S o-M^s^^^c^llok^i A MMM^M^^^^M Die staatl, Arbciterversichcruug d. Deutschen Reiches. 105 ^ .? >- 8 >^ - ^ S ->-> Z s ? ».-> 8 «> 'S' ^ Ä ^ "2 S ^ ^ Ä ^ S. ? Z K ^ " Ks Z I l?- l?^ cO ^ ^-7 »5 —" «5 ooi-^^m^^'a^ovi^ >—^^O-r^-^-^^^Q-c: ?m»i^Q2c Darunter Z ^ 11 226,4 281,4 399,0 483,9 1 763,3 4 997,6 7 926,4 10 361,0 12 314,6 1> 739,8 L -> Z L Z AN - K>o?McscO«zr^QO<^ o»" co «5 i-7 «5 co ^ ö^QcO^M^QcOO^L ^r»eo«o>i: ^ » ^ Z ^ A. c^" ? 3 ^ i?" 2 ^ 2" ^ R G ^ ^ 1187,2 1 111,0 1 054,8 979,0 946,3 877,8 796,5 679,7 633,8 534,3 « ^ » ? ? Z I 3 007,4 2 754,4 2 511,7 2 272,2 2 087,0 1 929,1 1 705,6 1 426,8 1 205,4 1 035,1 Z -L ^ ^ !U 98 555,9 36 649,9 73 630,6 71103,7 63 973,6 57 154,4 50 125,8 44 281,7 38 163,8 32 340.2 12S 217,4 101153,1 92 475,1 84 215,7 77 726,0 73 389,5 63 424,3 64 083,0 58 945,1 52 760,7 s? ^8?M^S^Ä3d8 MO-MWMoOllvWovM 10V Dic Arbeitervcrsicherung. 3. Organisation und Aufbringung der Mittel. Tie zur Bestreitung der Leistungen erforderlichen Mittel werden ausschließlich von den Unternehmern aufgebracht. Diese sind zu diesem Behufe in gewerbsweise gebildeten sog. Berufsgeuosseuschafteu zusammengeschlossen, deren es 65 gewerbliche und 48 landwirtschaftliche gibt. Zu ihnen treten 198 staatliche Ansführungsbehvrden und 28u Pro- Vinzial- und Kommnnalansführungsbehörden. Wegen der Unbestimmbarkeit der zu leistenden Entschädigungeu erfolgt die Aufbringung der Mittel nach dem fog. Umlageverfahren: d. h. es N'erden die in einem Jahre erwachseilen Unkosten pro rata auf die einzelnen Unternehmer innerhalb einer Berufsgenosscnschaft erteilt. Da dieses Verfahren nicht den Charakter einer Versicherung trägt, so spricht man auch mir ungenau von einer „Unfallversicherung". Daher die Zu- fiignng des „sogenannt". Genau müßte es heißen: Zwango- unsallentschädigung oder so ähnlich. 4. Statistik: siehe dic Tabelle auf S. 104/105>. <ü. Die Juvaliditäts- und Altersversicherung; eingeführt durch Gesetz vom 22. Juni 1889, das am 1. Januar 1891 Gesetzeskraft erlangte. Eine Neuordnung brachte das Gesetz vom 13. Juli 1899 (in Kraft seit 1. Januar 1900). Danach ist der Rechtszustand heute folgender: 1. Kreis der versicherten Personen. Versicherungs- pflichtig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und gegen baren Lohn (Tantieme) beschäftigt wird und zwar: a,) ohne Rücksicht auf das Gehalt oder den ^ohn: Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten und Personen der Schiffsbesatzung: b) mit Beschränkung auf deu Jahresarbeitsverdienst bis 2000 Mark: BetriebSbeamte, Werkmeister und Techniker, sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Die staatl, Arbeiterversichcruug d. Deutschen Reiches. 19/ Hauptberuf bildet, wie Privatsekretäre, Gescllschaftsdnnien usw, uud Privatlehrer und Erzieher beiderlei Geschlechts, ausgenommen Studenten oder Personen, die während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung unterrichten. Durch Bundesratsvcrordnuug vom 16. Dezember 1891 ist die Versicherungspflicht auf die Hausgewerbtreibenden der Tabakindustrie, durch Verordnung vom I.März 1894 aufdie Hausgewerbtreibeudeu dcrTerliliudustrie ausgedehnt worden. Freiwillig kann in die Versicherung eintreten, wer noch nicht das 4V. Lebensjahr vollendet hat und folgeudeu Berufsklassen angehört: a) den unter 1b genannten Personen, wenn ihr Gehalt mehr als 2000, aber nicht über 3000 Mark beträgt: b) der Klasse der selbständigen Gewerbetreibenden und sonstigen „Bctriebsuutcruehmer," welche nicht regelmäßig mehr als als zwei versichernngspflichtige Lohnarbeiter beschästigen, fowie die Hausgewerbetreibenden: o) Personen, welche der Versicherungspflichl nicht unterliegen: 1. weil sie mir gegen freien Unterhalt beschäftigt werden, 2. weil ihre vorübergehende Beschäftigung als nicht versicherungspflichtig erklärt wurde. 2. Versicherunsorgaue sind die (31) territorialen Versicherungsanstalten, neben denen noch 9 „zugelassene Kassencinrichtungeu" (für Bergleute und Eisenbahner» funktionieren. 3. Leistungen der Versicherung. a) Diejenigen Versicherten, welche dauernd erwerbsunfähig werden, erhalten ohne Rücksicht auf ihr Lebensaller eine Invalidenrente. Aber auch solchen Versicherten, die 26 Wochen ununterbrochen erwerbsunfähig waren, steht für die weitere Tauer ihrer Erwerbsunfähigkeit eine Rente zu. Karenzzeit — bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit müssen mindestens 200 BcitragSwochen nachgewiesen werden. 108 Die Arbeiterversichcrung. b) Tie Versicherte», welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Altersrente, wenn sie im allgemeinen vvn 1891 an bis zum Eintritt in das 71. Lebensjahr jährlich mindestens 40 Beitragswochen nachweisen können. L) Frauen, die sich verheiraten, Witwen oder Kinder nnter 15 Jahren eines Versicherten (bezw. vaterlose Kinder einer Versicherten), der noch keine Rente vor seinem Tode bezogen hat, erhalten die Beiträge zur Hälfte zurückerstattet, wenn mindestens 200 Beitragswochen nachgewiesen werden. Tie Höhe der Rente ist abgestuft uach der Länge der Bei- lragszeit und nach der Lohnklasse (siehe unter 4.), in der der Versicherte die Beträge entrichtet hat. 4. Aufbringung der Mittel. Tie Mittel, aus deueu die Renten bezahlt werden, setzen sich zusammen: g.) aus dem Reichszuschuß in Höhe von 50 Mark jährlich für jede rentenberechtigte Person; d) aus den Beiträgen der Beteiligten, nämlich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, deren jeder zur Zahlung der Hälfte verpflichtet ist. Die Höhe der Beiträge ist je uach den Lohnklassen verschieden und nach dem Kapitaldecknngs- prinzip bemessen. Sie werden im vollen Betrage vom Arbeitgeber in Form von Marken entrichtet, die auf dazu bestimmte Kartei: wöchentlich eingeklebt werden. Taher der Spitzname: „Klebegesetz". Es gibt fünf Markenklassen und zwar ist zu verwenden: Marken- klassc Wert bei einem Jahrcs-Arbcits- vcrdicnst I. 14 Pf. bis zu 350 Mk. inkl. II. 20 „ über 350 bis 550 Mk. III- 24 „ 550 „ 850 „ IV. 30 ,. 850 „1150 „ V. 36 „ „ 1150 M. Die stantl. Arbciterversichcrung d. Deutschen Reiches. 109 Für den Jahrcsarbeitsverdicnst ist aber nicht der tatsächliche, sondern der für die Krankenversicherung maßgebende Arbeitsverdienst oder der ortsübliche Tngelohn maßgebend. Tagegen gehören Lehrer und Erzieher zur vierten Klasse. Bei Angestellten, für die im voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre eine feste bare Vergütung vereinbart wird, wird im allgemeinen diese Vergütung bei der Wahl der Markenklasse zngrunde zu legen sein. Freiwillig sich Versichernden steht die Wahl der Markenklassen frei; dasselbe ist der Fall, wenn Versichernngs- bcrechtigte infolge Berufswechsels, Gehalts usw. aus der Versicherung ausscheide» und freiwillig chre Versicherung fortsetzen wollen. 5. Statistik. Bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 besonderen Kassen wurden vom 1. Januar 1891 bis zum Schluß des Jahres 1902 insgesamt anerkannt Ansprüche auf Invalidenrente 877 001, ans Krankenrcnte 23043, auf Altersrente 402856, zusammen 1302900. Von diese» Reuten liefen am 1. Januar 1903 (vorbehaltlich der Veränderungen durch erst nachträglich bekanntwerdende Wegfälle) 755 529, und zwar: 574833 Invalidenrenten, 12146 Kraukenrenten und 168 550 Altersrenten. Von den Ansprüchen ans Beitragserstattung wurden seit Anwendung der Bestimmnngcn hierüber Witte 1895) bis zum Schluß des Jahres 1902 anerkannt in Fällen der Verheiratung 396 213, bei Unfällen 1163, bei Todesfällen 196 305, zusammen 1093 681. Im Jahre 1902 sind insgesamt etwa 111,2 Millionen Mark gezahlt worden, uud zwar: 78,9 Millionen Mark Invalidenrenten, 1,8 Millionen Mark Krankenrenten, 23,5 Millionen Mark Altersrenten und 7,0 Millionen Mark Beitragscrstattungen. Tcr Zuschuß des Teutschen Reiches betrng 1901: 33 870 735 Mark. 110 Die Arbciterversichcrung, « M o. ^- ^ 3? x^DL-?., .8 s L »ZK ^ "'S-AHZK 2 -> 2 s> ^ ^ ? ^ s? > Z 2 ssZSZZ" M ZSS^LI-A Tie Tnrchschnittshvhe der in den Jahren 1892 bis 1901 bewilligten Invalidenrenten beträgt: 114,7: 118,0; 121,2; 124,1; 126,7; 128,7: 130,8; 131,6; 142,04 und 146,32 Mark: die der Altersrenten: 127,3; 129,4; 125,6; 131,8; 133,4; 135,8; 138,0; 141,6; 145,54 und 150,43 Mark, Im ganzen wurden seit Einführung der Invalidenversicherung bis znm Schluß desJahres 1901 für Zwecke der Heilbehandlung 23,5 Millionen Mark aufgewendet, wo von 7,1 Millionen Mark, hierunter für Behandlung von Lungentuberkulosen allein 4,5 Millionen Mark, auf das Jahr 1901 entfielen. Im Besitz eigener Heilanstalten bczw, Krankenhäuser sind die Versicherungsanstalten Bcrlin,Brandcnburg,Schlesien, Hannover, Württemberg, Baden, Großherzogtnm Hessen, Thüringen, Oldenburg, Braun- schwcig, Hansestädte und Elsaß- Lothringen sowie die Kasscn- cinrichtnngen Norddentsche Knavpschafts-Pensionskasse u. Allgemeiner Knappschafts- vcrein zn Bochum. Das Problem dcr Arbeitslosigkeit. 111 Ter Vermögensbestand der 40 Versichernngsträger belief sich am Schlüsse des Jahres 19V1 ausschließlich des Werts dcr Inventarien (2 213 817,82 M.) auf M. 929 162 180,19 davon entfielen auf den Kasscnbestand usw...... 13 831114,89 Wertpapiere und Tarlehcn . . .. 883 917 523,62 Grundbesitz ......., 31 393539,68 d, h. von 1000 M. Vermögen waren 13 im Kassenbcstandc, 931 M. waren in Wertpapieren und Tarlehen, endlich 34 M, in Grundstücken angelegt. Über Eimiahinc und Vcrmögeusbestand der Versicherungsanstalten im Jahre 1901 geben folgende Ziffern Anfschlnßi (Vgl. die Tabelle auf S. 110.) VII. Kapitel. Tas Problem der Arveitsloseufürsorge. I. Das Problem dcr Arbeitslosigkeit. Wir wissen, daß jedesmal, wenn dcr Arbeiter nicht arbeitet, cr sofort auch seiueu Unterhalt nicht mehr verdient: er wird erwerbslos. Tie Erwerbslosigkeit kann eintreten, trotzdem der Arbeiter, seiner körperlichen und geistigen Beschaffenheit nach arbeiten kann, weil er nicht arbeiten will. Tas ist der Fall bei alle» absichtlichen Arbeitseinstellungen —- den Streiks —, bei der uns hier nicht weiter interessierenden Arbeitsscheu. Tie Erwerbsunfähigkeit kann aber auch darin begründet sein, daß der Arbeiter arbeiten will, aber ans persönlichen Gründen, deren wir im vorausgehenden Kapitel gedacht haben, nicht arbeiten kann. Hier haben wir nun noch einen dritten Fall der Erwerbsunfähigkeit zu 112 Das Problem der Arbeitslosenfürsorgc, betrachten, das ist der, weim der Arbeiter arbeiten will, von sich aus auch arbeiten kann, trotzdem aber keine Arbeit findet, weil keine Nachfrage nach seiner Arbeitskraft vorhanden ist. Dies ist der Fall der „sozialen Arbeitslosigkeit". Die Arbeitslosigkeit ist eine Begleiterscheinung unserer Wirtschaftsordnung. Freilich hat man sie ihrem Umfang uud ihrer Bedeutung nach früher erheblich überschätzt. Erst in der letzten Zeit sind genauere statistische Feststellungen gemacht worden, die die frühereil phantastischen Vorstellungen auf ein richtiges Maß zurückgeführt haben. Tiefe exakten Ermittlungen haben ergeben, daß die Arbeitslosigkeit in der modernen Volkswirtschaft sich zunächst fast immer uur auf bestimmte Arbeiterkatcgoricn erstreckt, daß sie dagegen andere verschont läßt, bei denen dann sogar leicht ein chronischer Arbeitermangel die Regel ist. Das sind namentlich die landwirtschaftlichen und zum großen Teil auch die weiblichen Arbeiter. Zu den von regelmäßiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kategorien gehört jedoch neben den Handlungsgehilfen auch die uns hier interessierende Gruppe von Lohnarbeitern, das gewerbliche Proletariat. Aber auch in dessen Reihen Pflegt die Arbeitslosigkeit nicht so fürchterliche Dimensionen anzunehmen, als man gemeinhin glaubt. In Zeiten schwerster wirtschaftlicher Depression wird auf den Jahresdurchschnitt berechnet, von momentanen Überflutungen des Arbeitsmarktes abgesehen, auch in der Sphäre der gewerblichen Arbeit die Arbeitslosigkeit kaum 1<)°/o der beschäftigten Arbeiter je erreichen, während in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs dieser Prozentsatz auf eiu und weniger Prozent sinkt. So ergibt die Statistik der englischen ?raäs IImons, daß in 15 Jahren — 1888 bis 1902 — die höchste Arbeitslosenziffer 7,5°/° war im Jahre 1893, während sie 1899 das Minimum von 3,4°/» Das Problem der Arbeitslosigkeit. 113 erreichte: aber doch auch in dem Niedergangsjahr 1902 nicht höher als auf 4,4°/« im Jahresdurchschnitt stieg. Für deutsche Verhältnisse besitzen wir ciue genaue ArveitSlosen- zählnng aus dem Jahre 1895, d. h. aus einer Zeit vor Beginn der wirtschaftlichen Hansse. Diese Zählung ergibt, daß im Sommer — 14. Juni 1895 — in der Sphäre der Industrie 1,53°/°, im Winter dagegen 4,18°/o Arbeitslose waren. Die Steigerung der Arbeitslosenzifscr im Winter ist natürlich auf die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe zurückzuführen, wo sie 12,6°/« betrug. Vou den am 2. Dezember 1895 beschäftigungslos gefundenen 479000 Personen entfielen ans das Baugewerbe allein 145 000 Personen; außerdem auf die Landwirtschaft 158 000 Personen. Zur besseren Übersicht teile ich das Ergebnis der deutschen Arbeitslosenzähluug für die einzelnen Gewerbe im folgenden noch mit. (Siehe die Tabelle auf Seite 114.) Wcun man mm aber heute auch eingesehen hat, daß die Arbeitslosigkeit weniger groß ist, als man in früherer Zeit ohne exakte statistische Grundlagen glaubte annehmen zu sollen, so entbindet diese Einsicht doch keineswegs von der Pflicht, gegen die üblen Folgen der Arbeitslosigkeit mit den Mitteln der Sozialpolitik nach Kräften anzukämpfen. Ja, es ist sogar meines Erachteus mit Recht bemerkt worden (von Jastrow), daß die Tatsache, daß es sich nm kleinere Massen von Arbeitslosen handelt, einen Grund bilde, der Möglichkeit einer Unschädlichmachung ihrer verderblichen Folgen mit mehr Hoffnung entgegenzusehen, als es der Fall sein würde, wenn jene abenteuerlichen Vorstellungen der frühereu Zeit richtig wäre». Die Aufgaben, die sich für den Sozialpolitiker der Arbeits- losigkeitgegenüberergebcn, zerfallen indrei Komplexe, sofern sie betreffen 1. den Ausgleich dcsvorhandenenAngebots anArbeits- kräftcn, 2. Arbeitsbeschaffung nud 3. Arbeitslosenunterstützung. Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 8 14 Das Problem der Arbeitsloscnfnrjorge. M Z^^L ZZ^L^ "Z^^ UL^^ SN«iLiSS^F^S^«?,^>SttD«« Z - ° Z?A^7^?^S-.ZA- 5-1" ? ??Z.S-Z.ff?? Z A Z ° F ^ ? ZsssZ ^ 7 ^. A-I ff ff Z.ff A' Z' ^ ZZ Zs^ZKA^ - - °-S's's' ZZA-z- S-s SffZ ?^-jZ?2-^- ' Z. . . . Us. . ^ . . . Z . . 2-, .''!' Hff.''''' ^ ! ?^' ^ s ^ I ? ' ^ - Z -W^s z^DWWzWW^ „ ? E !S^? S - Z ÄZV IS 2 ^ 2 Z W I V S 'L LZW WZKSVLWD ZV H? W-W^MMMW ^.!^ A Z-Ä " T ZKÄ 5i5SWSW!iS-kS !- S- " K ^ - W Z Z s L KK WWNVKVK Z Z^ Der Arbeitsnachweis. 115 II. Der Arbeitsnachweis. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen eine Arbeitslosigkeit nur deshalb vorliegt, weil der stellenlose Arbeiter keine genügende Kenntnis von der Nachfrage auf dem Arbcits- markt hat, also nicht weiß, wo man seine Arbeitskraft verlangt. Wir können diese Art der sozialen Arbeitslosigkeit subjektive Arbeitslosigkeit nennen, uud zu ihrer Beseitigung dient die Organisation des Arbeitsnachweises, die außerordentlich entwicklungsfähig uud reformbedürftig ist, wie mau sofort sieht, weuu mau ciueu Blick auf den gegenwärtigen Stand der Dinge wirft. Für denjenigen, der eine Arbeitsstelle sncht, stehen in der Gegenwart folgende Wege offen: 1. Die persönliche Umschau, bei der der Arbeitsuchende von Tür zn Tür, von Kontor zu Kontor, von Fabriktor zu Fabriktor waudert, um nachzufragen, ob eine Stelle für ihn offen sei. Es ist, wie ersichtlich, die primitivste Art der Arbeitsvermittlung, die mit den schwersten Nachteilen für den Arbeitsuchenden verknüpft ist, der sich bei seinen Wanderungen den härtesten Enttäuschungen, den empfindlichsten Demütigungen nicht nur ausgesetzt sieht, souderu auch leicht durch die Eigenart seiner Existenz während vieler langer Tage auf abschüssige Bahnen gerät. 2. Auf einer etwas höheren Stufe steht die Arbeitsvermittlung durch die Zeitungsannonce. Sie hat jedoch ebenfalls große Nachteile, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Inserieren teuer ist uud sich deshalb für den gewöhnlichen Lohnarbeiter fast immer verbietet, daß weiter aber der Arbeitgeber nur nngern auf Annoncen hin wenigstens qualifizierte Arbeitskräfte audiugt, da ihm ja die Annonce selber keinerlei Aufschluß über die Leistungsfähigkeit des Arbeiters verschafft. 8* 116 Das Problem der Arbcitslosenfürsorge, 3. Die private Stellenvermittlung. Sie spielt für einzelne Erwerbszweige, wie Kellner, Dienstboten, Schiffspersonal nsw. eine große Rolle. Für die gewerblichen Arbeiter kommt sie weniger in Betracht. Ihr schwächster Punkt ist ebenfalls die Teuerkeit, die für die meisten Arbeiterkatcgorieu ihre Benutzung unmöglich macht. Die nun folgenden Formen der Arbeitsvermittlung haben das Gemeinsame, daß sie auf einer Organisation des Arbeitsnachweises beruhen, ohne doch Gegenstand eines Privaten Erwerbsuntcruchmcns zu seiu. Hier komineu iu Betracht: 4. Die chari'tativen Arbeitsnachweise, d. h. Arbeitsnachweise errichtet von gemeinnützigen und wohltätigen Gesellschaften und Vereinen. Ihre Wirksamkeit ist, wie es' in der Sache liegt, immer auf eiu verhältnismäßig kleines Gebiet des gesamten Arbcitsmarktcs beschränkt. Insbesondere werden die normalen Stellcnbenutzunacn, namentlich qualifizierter Arbeiter kaum je in den Bereich jener Wohltätig- keitsanstaltcn sich ziehen lassen wollen. 5. Der Interessenten-Arbeitsnachweis. Erfindet sich organisiert bei den Innungen, in einzelnen Berufs- zwcigen seitens der Unternehmer und endlich in vielen Gewerkschaften seitens der Arbeiter. Am beträchtlichsten ist von den Arbeitsnachweisorganisationen der Interessenten derjenige der Arbeiter, der in Deutschland für etwa eine halbe Million Arbeiter die normale Form der Stellenvermittlung bildet. Die Geringfügigkeit dieser Ziffer angesichts einer Gcsamtarbeiterschaft von annähernd Zvfachem Umfange zeigt schon zur Genüge, daß auch der Interessenten- Arbeitsnachweis einstweilen mir sehr unvollkommen das Problem der Organisation des Arbcitsmarktes lost. Was aber dagegen spricht, ihn etwa als die zukünftige regelmäßige Form des Arbeitsnachweises zu betrachte», ist der Der Arbeitsnachweis, i I V Umstand, daß er dank seiner Einseitigkeit niemals imstande sein wird, das Vertranen der beiden Seiten, der Unternehmer und der Arbeiter, in gleichem Maße zu gewinnen. Und doch ist es dieses rückhaltlose Vertrauen, welches allein einen Arbeitsnachweis lebensfähig macht, Tie Erkenntnis der Mängel, die allen bisher betrachteten Formen der Arbeitsvermittlung anhaften, führen zu der Einsicht, daß die vollkommenste Art, den Arbeitsmnrkt zu organisieren, diejenige Form, der zweifellos auch die Zukunft gehört 6. der öffentliche Arbeitsnachweis ist, Anch die öffentlichen Arbeitsämter befinden sich heute erst in den Anfängen ihrer Entwicklung. Ju Teutschland ist der öffentliche Arbeitsnachweis an etwa 130 bis 140 Stellen organisiert, von denen ein größerer Teil aber offenbar nnr auf dem Papiere steht. Zu welcher Bedeutung er jedoch zu gelaugeu vermag, wenn er richtig organisiert ist, zeigen Städte, wie München, wo seit dem Jahre 1896 die Zahl der besetzten Stellen von 25000 auf 4S000 im Jahre 1901 stieg. Soll, was zu wünschen ist, der öffentliche Arbeitsnachweis allerorts sich in Zukunft rasch entfalten, so sind im wesentlichen folgende Gesichtspunkte bei seiner Organisation in Rücksicht zu ziehein Er muß als ein Zweig der kommunalen Verwaltung organisiert werden, denn die Stadtgemeinde ist es, die sowohl am meisten an einer glücklichen Gestaltung des Arbeitsmarktes interessiert, als auch am ehesten für die Organisation gnalisiziert ist. Neben dem öffentlichen Arbeitsnachweise können andere Arbeitsnachweise weiter bestehen, doch müssen sie dem kommunalen Arbeitsnachweis angegliedert seini Sämtliche bestehende Arbeitsnachweise müssen zentralisiert werden, erst au einer Stelle in der Stadt, dann der Provinz und endlich reichsmäßig. Tie Handhabung des Arbeitsimchweises muß eine streng paritätische sein, so daß 118 Das Problem der Arbeitsloscnfürsorge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber das gleiche Zutrauen iu die Institution besitzen. Er muß in den Händen von Beamten liegen, denen aber ein Beirat, der aus Unternehmern und Arbeitern gleichmäßig zusammengesetzt ist, zugesellt werden kann. Der Arbeitsnachweis muß sast oder gauz unentgeltlich erfolgen. III. Maßregeln zur Beseitigung der objektiven Arbeitslosigkeit oder ihrer nachteilige» Folgen. Tas Ideal ei»es wohlorganisicrten Arbeitsnachweises wäre dann verwirklicht, wenn regelmäßig alle Stellen mit Arbeitern besetzt würden, die offen sind. Mehr kann natürlich ein Arbeitsnachweis nicht leisten, und wenn nach Besetzung aller offenen Stellen ein Überschuß arbeitsloser Arbeiter verbleibt, so ist diesen gegenüber der beste Arbeitsnachweis machtlos. Es liegt dann dasjenige vor, was wir objektive Arbeitslosigkeit nennen, und es fragt sich, welche Aufgaben dieser gegenüber sich die moderne Sozialpolitik stellt. Als leitender Gesichtspunkt für ciue Arbeitslosenpolitik wird zu gelten haben, daß man nach Kräften sich bemüht, den Eintritt der Arbeitslosigkeit zn verhindern. Man kann dies dadurch tuu, daß mau Arbeiten, die nicht dringend notwendig sind, nicht in den Zeiten der Hochkonjunktur, sondern dann ausführen läßt, wenn die Hochkonjunktur einem Zustand des wirtschaftlichen Niederganges zu weichen beginnt. Zu einer solchen planmäßigen Verteilung ihrer Aufträge werde» allerdings im wesentlichen nur die öffentlichen Körper fähig sein, denen nun aber auch mit besonderem Ernste die Pflicht einzuprägen ist, in dem bezeichneten Sinne zu Verfahren. Es könnte sicherlich ein großer Teil der jetzigen Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten beseitigt werden, wenn nicht Staaten und Städte in zum Teil un- Maßregeln z, Beseitigung d, objekt. Arbeitslosigkeit. 11 !> sinniger Weise während der Hanssezeiten sich ebenfalls mit ihren Aufträgen hervordrängtcn, stall diese, wie gesagt, grundsätzlich in den Zeiten dcS wirtschaftlichen Aufschwungs zurückzuhalten, um sie dann erteilen zn können, wenn die private Industrie matt zn werden anfängt. Gegenüber den Arbeitslosen, die trotzdem vorhanden sind, wird in Zeiten der aknten Arbeitslosigkeit, wie sie einzutreten Pflegt, wenn etwa ein plötzlicher Zusammenbruch einer Hochkonjunktur mit einem sehr strengen Winter zusammentrifft, die Gesamtheit nicht umhin können, rasch abhelfende Maßnahmen zu treffe», die imstande sind, der Massennot rasch abzuhelfen. Hier kommen in Betracht die Notstands arbeiten und die Notstand sunterstüvungcn. Als Notstaudsarbeitcn pflegen wir die Veranstaltung solcher Arbeite» zu betrachte», die die Gemcnide mir vornimmt, um Wege» eines außerordentlichen Notstandes Arbeitslose zu beschäftigen. In Tentschland habe» eine ganze Reihe von Städten seit Beginn der 1890 er Jahre sich zur Erteilung solcher Notstandsarbeiten entschlösse», ohne daß man von wesentlichen Schädigungen des Ztadl- säckelS dabei gehört hätte. Im Winter 1900/1901, als insolge der niedergehenden kionjnnklur die Zahl der Arbeitslosen in den Großstädten einen erschreckenden Umfang annahm, stieg die Zahl der deutschen Städte, die Arbeitslosen von Gemeinde wegen Beschäftigung gaben, auf -10. Es verdient Beachtung, daß unter diesen die beiden größten preußischen Städte — Berlin und Breslau — sehlen, die sich nicht nnr ans diesem Gebiete, sondern in fast allen sozialpolitischen Fragen durch eine besondere Rückständigkeit auszeichnen. Nur im Notfalle erscheint eine direkte Unterstützung' der Arbeitslosen ans öffentlichen Mitteln am Platze. Sollte sie unvermeidlich sein, weil bestimmte Kategorien 12V Das Problem der Arbcitslosenfürsorge. Arbeitsloser durch keinerlei Beschäftigung sich ihren Unterhalt erwerben können, so werden hauptsächlich folgende Punkte berücksichtigt werden müssein 1. daß die Unterstützung in erster Linie an Francn nnd Kinder erfolgt; 2. daß die Unterstützung tunlichst in der Verabreichung von Naturalien besteht, Kohle, Lebensmittel, Kleidung nsw,, die zuni Teil von andern Arbeitslosen hergestellt werden können; 3. daß die Unterstützung nicht die entehrenden Wirkungen der Armenuuterstützung nach sich zieht. Aber als eine dauernde Einrichtung wird man Not- standsarbciten und Notstandsnnterstütznngcn nicht ansehen dürfen. Es wird vielmehr zu erwägen sein, ob nicht Maßregeln getroffen werden können, die die Unterstützung der Arbeitslosen in ähnlicher Weise zum Ziel sich setzen, wie die großen Organisationen ans dem Gebiete der Kranken-, Jn- validitäts-, Unfall- und Altcrsunterstützung. Mit andern Worten, es wird sich darum handeln, ob den bestehenden staatlichen Versichcrnngsgesetzen eine Arbeitslosenversicherung hinzuzufügen sein wird. Was bisher an Arbeitslosenversicherung vorliegt, hält sich in außerordentlich bescheidenen Grenzen nnd bedeutet nicht mehr wie erste Versuche. Am bedeutendsten ist die Arbeitslosenversicherung bislang bei den Gewerkschaften zur Entwicklung gelangt. Die englischen wracke» nnicms versichern etwa ^ Millionen ihrer Mitglieder gegen Arbeitslosigkeit, während die deutschen Arbeiterbernfsvereine in den letzten Jahren etwa für eine ^Million ihrer Mitglieder eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit besaßen. Neben den Gewerkschaften kommen dann noch einige Städte in Betracht, in denen sich Ansätze zu einer Versicherung' gegen Arbeitslosigkeit entwickelt haben. Es sind dies Bern, St. Gallen, Köln und Gent. In Gent Maßregeln z, Beseitigimg d. objekt, Arbeitslosigkeit. 121 besteht allerdings nur eine Subventioniern»«; der Gewerkschaften, die sich mit der Versicherung ihrer Mitglieder gegen Arbeitslosigkeit befassen. So groß die Bedenken sind, die sich gegen eine allgemeine Arbeitslosenversicherung geltend machen lassen, so wird doch die zukünftige Entwicklung mit Notwendigkeit dieses letzte Glied in das Gefüge der sozialen Zwangs- versichcrung einfügen müssen. Tie außerordentlich komplizierte Frage, wie eine solche Arbeitslosenversicherung einzurichten sei, kann hier nicht einmal in den Grnndzügen erörtert werden: es würde ein Eingehen auf vcrwaltungs- tcchnischc Probleme bedeuten, die den Rahmen dieser Darstellung rasch überschreite» würdeu. Ich begnüge mich daher damit, diejenigen Vorschläge namhaft zu machen, die in der Tisknssiou über die zukünftige Einrichtung der Arbeitslosenversicherung aufgetaucht sind. 1. Ter Vorschlag eines Sparzwangcs, wie ihn Professor Schanz in Würzburg gemacht hat. Danach sollen vom Arbeitslohn des Arbeiters Beträge zurückbehalten werden, die, wenn sie eine gewisse Summe, etwa 1VV Mark erreicht haben, gesperrt uud dem einzelnen Arbeiter mir in Fällen der Arbeitslosigkeit ausgezahlt werden. Tas Hauptbcdeukcn gegen diesen Vorschlag ist das, daß er auf das sicherste Mittel, wie man die großen Lasten der Arbeitslosenunterstützung tragen kann, verzichtet, nämlich auf eine Verteilung der Lasten auf die breiten Schultern der Gesamtheit oder wenigstens der gesamten Arbeiterschaft. 2. Auf dem Stuttgarter Gewerkschaftskongreß ist aus Gewerkschaftskreiseu die Forderung erhoben worden, der Staat solle das Problem der Arbeitslosenunterstützung dadurch löseu, daß er die Gewerkschaften, denen die Versicherung anzuvertrauen wäre, mit entsprechenden Mitteln subventioniert. Mir scheint dieser Vorschlag außerordentlich 122 Das Problem der Arbeitslosenfürsorge. glücklich zu sein, und ich würde in der Verwirklichung dieses Planes die beste Lösung der Frage erblicken. Insbesondere deshalb, weil damit den Gewerkschaften nicht nur kein Abbruch geschähe, sie vielmehr an Anziehungskraft gewinnen würden. Und da ich die Gewerkschaftsbewegung für den wichtigsten Teil der ganzen sozialen Reform halte, so betrachte ich auch jede Maßnahme der sozialen Politik von dem Gesichtspunkte aus, ob sie fördernd oder hemmend auf die Gewerkschaftsbewegung einwirkt. Es scheint mir der Einwand, der aus Gewerkschaftskreisen, allerdings nur aus den Kreisen der Hirsch-Tunckcrschen, gegen eine staatliche Zwangsversichernng auch gegen Arbeitslosigkeit erhoben worden ist, nicht ganz unberechtigt: es könne durch eine solche Einrichtung den Gewerkschaften, die an Anziehungskraft verlören, Abbruch geschehe». Tiefer Einwand wäre gegenstandslos, sobald sich der Staat nur mit einer Sub- ventionierung der Gewerkschaften begnügte, die außerdem zweifellos die meiste Sachkenntnis und auch das meiste Interesse an einer glücklichen Lösung der Arbeitslosenfrage haben. Leider aber wird man zu der Erwägung gedrängt, daß ein solcher Borschlag in Ländern wie Tcnischland, in denen man die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung immer noch als eine modernisierte Karbonari- oder sonstige Vcr- schwörerorganisation ansieht, in absehbarer Zeit ganz uud gar keine Aussicht auf Verwirklichung hat. Unter diesen Umständen wird man doch in Erwägung -ziehen müssen, ob sich die Einrichtung einer Arbeitslosenversicherung nicht in einer ähnlichen Forin, wie sie die andern großen Zweige der socialen Versicherung tragen, bewerkstelligen läßt. Tie Möglichkeiten sind hier etwa folgende! Man verpflichtet die Gemeinden über 10 000 Einwohner durch Ortsstatut, eine Arbeitslosenversicherung einzuführen. Vorschlag Souuemann. Organe für soziale Statistik usw. 123 4. Die Arbeitslosenversicherung wird an den Paritätisch und zentralistisch organisierten Arbeitsnachweis angeschlossen. Vorschlag Dr. Freund. 5. Die Arbeitslosenversicherung wird an die Bcrufs- genossenschasten angeschlossen. Vorschlag Herkuer-Buschmann. K. An die Krankenkassen. Vorschlag Tischendörfcr u. a. 7. An die Jnvaliditätsversichernng. Der Entscheid für einen dieser Wege wird im wesentlichen davon abhängen, in welcher Weise man sich die schon längst geplanten grundsätzlichen Reformen des gesamten sozialen Versicherungswerkes in Deutschland dcukt. In dankenswerter Weise hat der Bundesrat am 30. Oktober 1902 anläßlich einer Resolution des Reichstags beschlossen, der arbeitsstatistischen Abteilung des kaiserlichstatistischen Amts den Auftrag zu erteilen, das tatsächliche Material über die im Reichsgebiet getroffenen Einrichtungen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu sammeln und darüber zu berichten. Es ist zu hoffen, daß diese Enquete den Ausgangspunkt für positive Maßnahmen der Reichsregierung bilden möge, damit auch ans dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge, die jetzt das Problem der staatlichen Sozialpolitik ist, Teutschland Vorbildliches für die übrigen Länder schaffe. VIH. Kapitel. Organe für soziale Statistik, soziale Rechtspflege und Vertretung der Arbeiterinteressen. I. Allqcmcincs. Die lange Überschrift, die dieses .Kapitel trägt, ließ sich nicht vermeiden, weil sich sein Inhalt mit Zweigen der sozialen Reform beschäftigen soll, die in manchen Ländern miteinander 124 Organe für soziale Statistik usw. Verwachsen sind, trotzdem sie dnrch kein gemeinsames Merkmal untereinander verbnnden sind, also sich auch nicht nnier einen gemeinsamen Oberbegriff bringen lassen. Um was es sich hier handelt, sind folgende Tiuge: 1. Organe der sozialen Statistik. Es ist seit Anbeginn von allen, die die soziale Reform vertreten, immer wieder geltend gemacht, daß die Gesamtheit zunächst einmal dafür Sorge tragen müsse, die sozialen Zustände dnrch statistische Ermittelungen, Enqueten und ähnliches aufzuhellen. Tenn die klare Einsicht iu das was ist, sei die erste Borbedingung gedeihlicher Reformen. Tie Anhänger der sozialen Reform haben aber gleichzeitig betont, daß zu diesem Behnse besondere Organe geschaffen werden müssen, deucn ausschließlich die Erkundung der sozialen Welt nnznvertranen sei. Die Arbcitsstatistik soll nach einem Worte Georg vonMayrS „nicht eine gelegentliche Tienerin, sondern eine dauernde Führerin und Beraterin der Sozialpolitik" sein. 2. Organe der sozialen Rechtspflege. Tie beste Arbeilerschntzgesetzgebnng, die beste ZwangSversichernng, die kräftigste Gewerkvereiusbewcguug, die des Arbeiters Existenzbedingungen zu verbessern dienen sollen, nützen ihm nichts, wenn er uicht sicher ist, daß er das, was er dem Unternehmer gegenüber zu fordern hat, auch wirklich erhält. Tie Erfahrung hat gelehrt, daß znm Schutze seiues Rechtes die ordentlichen Gerichte nicht ausreichen, entweder weil ihr Verfahren zu umständlich ist, oder weil sie zu teuer sind, oder weil sie nicht das Vertrauen der Arbeiter genießen, oder weil sie nicht die nötige Sachkenntnis besitzen oder aus anderen Gründen. Teshalb bildet einen Progrmnm- puukt aller moderneu Sozialreform die Einsetzung besonderer Gerichte, die sich mit dem Entscheid von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnisse befassen, uud bei dereu Zusammen- setzung diis Laienelcment, und zwar in Paritätischer Form, Der Rechtsznstand in den einzelnen Ländern. 125 Unternehmer nnd Arbeiter, den Hauptbestandteil des Richler- kolleginms bildet. 3. Organe zur offiziellen Vertretung der Arbeiterklasse. Tic mvderuen Staaten haben fast alle ständige Einrichtungen zur Vertretung der Unternehmer- interessen in den Handels-Gewerbe- und Laudwirtschafts- kammern geschaffen. Ihnen zur Seite, so verlangt es einfach ein Gebot der Billigkeit, sollen Organe treten, in denen gleicherweise die Arbeiterintcressen gegenüber den behördlichen Instanzen wahrgenommen werden. 4. Organe zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Aus Gründen, deren in dieser Darstellung schon gedacht wurde (vgl. Kapitel 3), erscheint es zweckmäßig, daß die öffentliche Verwaltung Einrichtungen besitzt, die bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern als Schiedsgerichte funktionieren können, sei es auf Wunsch der streitenden Parteien (fakultatives Schiedsgericht), sei es auf Anordnung der Behörde (obligatorisches Schiedsgericht). II. Der Rechtsznstaild in den einzelnen Ländern ist anßcrordentlich buntscheckig. Die meisten haben einen Teil des eben skizzierten Programms verwirklicht, aber meist in ganz voneinander abweichenden Formen, sodaß die tatsächlich bestehenden (oder geplanten) Einrichtungen in den verschiedenen Ländern weder der Bezeichnung noch dem Kreis ihrer Funktionen nach übereiustimmen. Tie Ausdrücke: Arbeitsamt, Arbeitskammer, Arbeiterkammer, Arbeitsbnreanr, OtMs cln Iravail, Iracls Kc>»rc1, (?Iikurck»'0 cls Iravail, Oiurioi'g clsl I^vnro, Lcmrsos cku linvail, I^g,bcmr LnrvNix, Lmnsi'tt van ^.rdsick usw. bezeichnen sämtlich, neben den Lonssik äs?rnck'bc>ninres, den ?rodi viri und Gewerbegerichten, Vcrwaltnngsorganisativnen, die (in verschiedener 12k Organe für soziale Statistik usw. Kombination) den Zwecken dienen sollen, die ich unter I. 1. —4. aufgezählt habe. ^. Deutschland besitzt: 1. Besondere Gewerbegerichte, eingeführt durch Gesetz vom 29. Jnli 189V. Sie werden für den Bezirk einer Gemeinde dnrch Ortsstatut errichtet und bestehen aus einem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter, die keiner der beiden Parteien (Unternehmer nnd Arbeiter) angehören dürfen, sowie einer Anzahl von Beisitzern (mindestens vier), die znr Hälfte der Klasse der Arbeitgeber, zur Hälfte der Älasse der Arbeiter zu entnehmen sind und durch Wahl je in der Jnteressentengrnpve bestimmt werden. Die Gewerbe- gerichtc entscheiden „gewerbliche Streitigkeiten zwischen Arbeitern einerseits uud ihren Arbeitgebern andererseits, sowie zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers". Gemäß Z 61 des zitierten Gesetzes „kann" das Gewcrbe- gcricht „in Fällen von Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern uud Arbeitern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisscs entstehen", als Einignngsamt angerufeu werden. Ter Anrnfnug ist Folge zu geben, wenn sie von beiden Teilen erfolgt und die beteiligten Arbeiter und Arbeitgeber, diese sofern ihre Zahl mehr als drei beträgt, Vertreter stellen, welche mit der Verhandlung vor dem Einigungsamt beauftragt werden. Tagegen hat das Gcwerbegcricht keine Machtbefugnis, ein schiedsgerichtliches Verfahren zu erzwingen. Hier ist eine Lücke, die so bald als möglich vom Gesetzgeber ausgefüllt werden sollte. Im allgemeinen wird die Einrichtung der Gewcrbe- gerichte als eine segensreiche anerkannt, namentlich anch in Arbeiterkreisen, die ihnen volles Vertrauen entgegen bringen: ein seltener Fall im „Lande der Sozialreform"! Die Funktionen als Schiedsgerichte und Einigungsämter erfüllen die Der Rcchtszustand in den einzelnen Ländern. 127 Gewcrbegerichte in den einzelnen Städten naturgemäß in sehr ungleichem Umfange, Vorbildlich wirkt das Beispiel des Berliner Gcwcrbegcrichts, Über die Tätigkeit der deutschen Gewcrbegerichte im Jahre 1901 unterrichten folgende Ziffern! Tie Zahl der Gewcrbegerichte beträgt 313 (1900--300), davon entfallen ans das Königreich Preußen 1-18. Anhängig geinacht wurden 70 227 Rechtsstreitigkeiteu zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, 274 zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers. Erledigt wurden von deu Rechtsstreitigkeiteu 29475 durch Vergleich 460 „ Verzicht im Sinne des K 277 der C.P.O. 14 988 „ Zurücknahme der Klage 976 „ Anerkenntnis 5)780 „ Vcrsäumnisnrteil 14335 „ andere Endurteilc, während nur gegen 292 Urteile Bernfungen eingelegt wurden. 2. Zur Pflege der Arbeitcrstatistik ist mit Beginn des Jahres 1903 eine besondere Abteilung für Arbciter- statistik im Kaiserlichen statistischen Amt errichtet worden, der obliegt - . . s.) die Sammlung, Zusammenstellung und periodische Veröffentlichung arbcilsstatistischer Taten und sonstiger, für die Arbciterverhältuisse bedeutsamer Mitteilungen; 1>) die Vornahme besonderer Untersuchungen mit Hilfe schriftlicher und mündlicher Erhebungen sowie die Erstattung von Gutachten. Zur „Unterstützung" des kaiserlichen statistischen Amts „bei Erfüllung der ihm ans dem Gebiete der Arbeiter- staiistik zugewiesenen Aufgaben" ist ein Bciratfür Arbeiter- statistik gebildet worden, der aus einem Vorsitzenden (dem Präsidenleu des Kaiserlichen statistischen Amtes) und vierzehn Mitgliedern besteht, vou denen sieben der Bundesrat und 128 Organe für soziale Statistik usw. sieben der Reichstag wählt. Die Obliegenheiten des „Beirats" sind insbesondere: a) ans Anordnung des Bundesrats oder des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) die Vornahme arbciter- statistischcr Erhebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung sowie ihre Ergebnisse zu begutachten; b) in Fällen, in denen es zur Ergänzuug des statistischen Materials erforderlich erscheint, Ausknuftspersonen zu vernehmen; o> dem Reichskanzler sReichsamt des Innern) Vorschläge fnrdieVornahme oderTurchfiihrungarbeiterstatistischer Erhebungen zn unterbreiten. Mit der Errichtung der Abteilung für Arbeiterstatistik und Ernennung des Beirats für Arbciterstatistik tritt die Kommission für Arbeitcrstatistik außer Funktion, die bis dahin seit dem Jahre 1892 als Organ einer besonderen Sozialstatistik funktioniert hatte. Die „Abteilung für Arbeiterstatistik" gibt seit April 1903 monatlich imUmsange von 3 Bogens das „Reichsarbcits- blatt" heraus, das sichbisher als außerordentlich gut redigiert erweist. Die Errichtung einer Abteilung für Arbeiterstatistik und eines „Beirats" erfüllt einen Teil der Forderungen, die in Kreisen der Sozialreformer seit langem erhoben wurden. Diese Forderungen hatten zuletzt ihren Ausdruck gefunden in dem Beschlusse des Ausschusses der Gesellschaft für soziale Reform vom 16. März 1901, der freilich eine etwas voll- kommnere Organisation der sozialen Tatsachcnkuude angestrebt hatte, sofern er die Forderung eines besonderen Reichs- arbeitsamtcs enthielt. Hoffentlich bedeutet die „Abteilung" nur den ersteir Schritt auf dem Wege zu jenem Ziele. Die Resolution des Ausschusses der Gesellschaft für soziale Reform hat folgenden Wortlaut: Der Rcchtszustand in den einzelnen Ländern. 129 1. Es ist durch Gesetz ein Reichsarbeitsamt zn errichten mit folgenden Aufgaben: Feststellung und Klarlegung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Lohnarbeiter nnd der ihnen gleichstehenden Angestellten, zum Zweckeder Gesetzgebung nnd Verwaltungstätigkeit, wie z, B, der Zahl der Arbeiter nnd der Arbeiter- katcgoricn, der Löhne, Arbeitszeiten nnd sonstigen Arbeitsbedingungen, der hygienischen und sittlichen Zustände, der Ernährung, Wohuung, Erziehnng, der Arbeiter-Budgets und ihrer Familienverhältnisse; b) Erinittelnng des Verhältnisses der Arbeiter zu den Arbeitgebern, der Tätigkeit der Arbeitcrausschllssc, der Wirksamkeit dcr Gcwcrbegcrichtc nnd Einigungsäinter, von Ursachen. Verlauf, Bcendignng nnd Folgen von Streiks nnd Ans- sperrnngen, der Lage und der Tätigkeit der Organisationen der Arbeiter nnd der Arbeitgeber; o) fortlaufende Beobachtung der Wirkung der Arbeiterschntz- uud -vcrsicherungsgcsetze ans die Lage der Arbeiter und der Unternehmer; cl) Vorschläge an den Reichskanzler ans Grund der Ergebnisse der oben unter 1.—3. erläuterten Tätigkeit. S. Das Reichsarbeitsamt bildet ein selbständiges Amt wie z, B, das Rcichspateutamt, das Kaiserl, statistische Amt. Es hat einen eigenen Direktor, die nötigen ständigen Mitglieder und Hilfsarbeiter. Zn den ständigen Mitgliedern gehört ein Vertreter des Kaiser!, statistischen Amts. Es untersteht dem Staatssekretär des Rcichsamts des Innern. 3. Dem Reichsarbeitsamt wird ein Beirat beigegcben, bestehend aus 36 Personen, welche vom Reichskanzler möglichst aus Grund von Vorschlägen der Beteiligten zu '/z aus Arbeitgebern, V- ans Arbeitnehmern, '/^ aus unparteiischen Sachverständigen ernannt werden. Dieser Beirat hat sowohl bei Aufstellung des generellen Arbeitsplans wie bei einzelnen Erhcbnngcn als sachverständiges Organ zn dienen. 4. Das Reichsarbeitsamt ist bcfngt, znr Erledigung seiner Aufgaben die Behörden der Einzelstaaten zn requirieren, die dem Ansuchen stattzugeben haben. Es ist ferner befugt, von Arbeitgebern uud Arbcituchmcrn schriftliche nnd mündliche Auskunft zu erfordern, welche nicht verweigert werden darf. 5. Die Resultate des R.-A.-Ä. werden veröffentlicht. Ausserdem gibt das Amt eine Zeitschrift heraus, welche das wichtigste Sombart, Gewerbliche Arbeiterfrage. 9 130 Organe für soziale Statistik usw. Material zur Bcnrteilnna der Lage der Arbeit enthält, wie die Laboivr Gazette in England und andere. Besteht erst ein selbständiges Arbeitsamt, so wird es sich naturgemäß bald zu cinerZ e n t r a l st e l l e für a l l e Ar b e i l e r - angelegenhciten ansivachscn, iu dein dann die Fäden der Arveiterversichernng, des Arveiterschntzes, des Arbeitsnachweises uud der Arbeitostatistik zusammenlaufen, von dein dann insbesondere auch die offiziellen Berlretnngskörpcr der Arbeiter, die nach Analogie der Handelskammern usw, zu errichtenden Arbeitskammern zweckmäßigerweisc rcssor- tieren werden. In einer Reihe deutscher Städte, namentlich in Süv- deutschlaud, bestehen heute bereits städtische Arbcitsä ml er oder Arbeitersekretarialc, die meist als Zentralarbeil^' nachweise funklionirren, L. Großbritannien besitzt von den hier besprochenen Einrichtungen nur im Handelsministerium (Roarcl ot ?rg.cto) eine Abteilung für Arbeit (I^dmrr vspartmvnt), die im wesentlichen als Zentralstelle für Sozialstatistik fnnktioniert. Das Labour Tcpartmeut besteht seit dem Jahre 1886 und hat bereits sehr wertvolle Publikationen arbeiterstatistischen Inhalts gemacht. Es gibt die „Labour Gazette" heraus, deren Anlage vorbildlich für die übrigen Länder wurde: außerdem einen Jahresbericht lAnnnlü ^.dstraot c>ti I^bcmr ktatistie«; 9. Jahrgang 1901—02, erschienen 1903) im Umfange von 200 — 250 Seilen zu dem billigen Preise von ca. 1 M., in dem sich der Extrakt der gesamten Sozinl- statiftik befindet: mit einem ähnlichen Jahrbuch für Sozialstatistik sollte unser Kaiserliches sta listisch es Amt nns ebenfalls beschenken. Frankreich. Hierher gehören: 1. Ter oberste Arbeitsrat (tüon^sil »nr>6ri?nr >iu ?ravail), der dem Minister für Handel, Industrie uud Der Rechtsznstaud in dcn einzelnen Ländern. 131 Kolonien znr. Seite stehl niid von diesem präsidiert wird. Er besteht ans 59 Veitgliedern, welche durch Tekret ans Antrag des Ministers für Handel nsw, ernannt und den Mitgliedern der Teputiertenkammer, aus der Reihe von Industriellen, Arbeitern, Mitgliedern der Syndikatskammern der Unternehmer, der Arbeiterassoziationen, der Gewerbegerichte (L!cmssr>8 äs ^i'nd'Immmc«) entnommen und überhaupt uuter den Mäuueru, die in ökonomischeu und sozialen Fragen hervorragend bewandert sind, ausgewählt werden. Außerdem sind eine Reihe hoher Würdenträger eo ipso Mitglieder. Ter Rat kann mit Zustimmung des Ministers Enqnetcn einleiten und alle Personen vernehmen, die er für geeignet hält. Ter Conseil snpvrieur ist eingesetzt dnrch Tekret vom 22. Jannar 1891. 2. Das Arbeitsamt Mil'e> ein Iravail), errichtet dnrch Gesetz vom 21. Juli 1^91 und Verordnung vom 19. August 1891. Das Arbeitsamt hat die Aufgabe: „sämtliche Ausweise über die Arbeit zu sammeln, zu ordne» nud zu veröffentlichen". Es ist also ein dem Labonr Teparlmeut analoges Institut und bildet wie dieses im Ministerium des Handels usw. eine besondere Abteilung. 3. Die Gewerbegerichte ^mrsoils cls?rue1'IwminsK), die ältesten ihrer Art in Europa, denn das erste ^onssil cls ?ruä'bonrm?5! wurde bereits am 18. März 1808 in Lyon eröffnet mit der Aufgabe „die nnter den Fabrikanten und Arbeitern täglich sich erhebenden kleinen Streitigkeiten im Wege der Güte zu schlichten" oder durch Richterspruch zu entscheiden. Im Jahre 1901 funktionierten in Frankreich 145 Lonssik cls?rucl'lrourme8 — gegen 141 im Jahre 1990 — denen 59 212 Streitfälle zur Entscheiduug vorlagen. 2145V Streitfälle fanden im einignngSamtlichen Wege ihre Erledignng. 9* 1 32 Organe für soziale Statistik usw. 4. Tie Arbcitskammern (Omr8s11s cln ^ravail), eingeführt durch Verordnung vom 17. September 1900. Tie Mitglieder werden An gleichen Teilen von den Organisationen der Unternehmer und Arbeiter gewählt. Ihre Aufgaben bestehen vornehmlich in der Pflege der lokalen Sozialstatistik; sie sollen ferner den öffentlichen Gewalten Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit anzeigen; Vorschläge über die Verteilung öffentlicher Subventionen an die verschiedenen sozialpolitischen Institutionen ihres Bezirks machen; sie sollen jährlichen Bericht über die Ausführung des gesetzlichen Arbeiterschntzcs erstatten usw. Sie besitzen auch schiedsrichterliche Kompetenzen. 5. Tie Arbeiterbörscn (Lmu-sss «In ^raveul) sind Zentralstellen der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung, in Sonderheit für die Zwecke des Arbeitsnachweises. Sie werden zum Teil von den Stadtgcmeinden subventioniert. Zu großer Bedeutung ist die Pariser Arbeitsbörse gelaugt. v. Italic» ist Frankreichs Spuren gefolgt bei der kürzlich (1901) erfolgten Begründung des 1. Arbeitsamts (IMein äsl I^voro), das ganz nach Art des Aktes ein Iravail organisiert ist, ebenso wie Z. der oberste Arbeitsrat (Ocmkig'lic) ^nxeriars cli I^g-voro) dem französischen vonssil srrxsricmr entspricht. Daneben bestehen 3. Gewerbegerichte mitschicdsrichterlichcn Funktionen, die ?iobi viri (Gesetz vom 15. Juni 1893) und 4. Arbeiterkammern i<'amsnn»^8, während die Errichtung von „Arbeiterkammern" im Sinne von Arbeitskammern oft geplant, aber über das Stadium des Entwurfes noch nicht hinausgekommen ist. 1?'. Die Schweiz hat in verschiedenen Kantonen 1. halbamtliche Arbeitersekretarinte, davon das bekannteste das in Zürich ist. Ursprünglich reiu privates Auskunftsorgan des großen „Schweizerischen ArbeitSbnndes" ist es im Laufe der Zeit eine Art vou staatlich anerkannter Organisation der Arbeilerinteresscnvcrtretnng geworden. 2. In einigen wenigen Kantonen (Genf, Nenenburg, Baselstadt u. a.) bestehen Gelverbegerichte mit schiedsrichterlichen Annktionen. 0. Belgien hat: 1. ein Arbeitsamt (Oiiioo äu ?iavAl), das seit 1897 ein ^.nnrmirs cls la I^A-islation i'uc>'lmminc>8 — bereits während der französischen Herrschaft 1809 uud 1810 in dcn Städten Brügge nnd Gent ins Leben traten. Seit 1842 ist ihre Ausdehnung auf zahlreiche andere Städte erfolgt; 3. Arbeitsbörscn nach Art der französischen ömu^> Ir-rvinl, die seit dem Jahre 1902 sich zu einem Bnnde zusammengeschlossen haben. T i c W ohn11ugsrcfor11l. II. Holland ersrent sich seit einigen Jahren (G. vom ?. Mai 1897) einer sehr breit angelegten Organisation in seinen Xiurrsrs vcm L.rbsiä, die statistische Bureaux, Aus- kunftsstellen, Jnteressenvertretnngen und Schiedsgerichte in einem sind. Nach Art. 2 des genannten Gesetzes haben sie nämlich die Ausgabe: durch Sammeln von Informationen über Arbeitsaugelegenheiten; l,) durch Erstatten von Gutachten über alle die Interessen der Arbeit angehenden Fragen an die weiter der Ministerien, Provinzen und Gemeinden entweder auf Anfrage oder aus eigener Initiative; c) durch Erteilen von Gutachten sowie durch Entwerfen von Verträgen usw. ans Wnnsch von Interessenten; ä) durch Zuvorkommen und Beilegen von Streitigkeiten über Arbeitsangelcgcnheiteu uud, sofern es notig ist, dnrchBerinittclung einer schiedsrichterlichenAnssprache zwischen den Parteien „die Interessen der Arbeitgeber uud Arbeitnehmer (die zu gleichen Teilen in ihnen vertreten sind) in gemeinschaftlichem Zusammenwirken zu fördern". IX. Kapitel. Tie Wohnungsreform. I. Allgemeines. Tie „Wohnungsfrage" gehört nicht znr gewerblichen Arbeiterfrage im engeren Sinne. Tenn sie erstreckt sich ersichtlich auch auf andere Kreise der Bevölkerung mit geringem Einkommen, also kleine Beamte, kleine selbständige Gewerve- uud Handeltreibende, Arbeiter und Angestellte in anderen Zweigen kapitalistischer Wirtschaft. Aus diese aber im wcsent- Im allgemeine». lichcn iviederum nur insoweit, als sie i» C>'rvßstädleu und Industriezeulreu zusammengepfercht leben. Trotzdem soll hier knrz auf die Bedeutung hingewiesen werden, die die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse auch und gerade für das gewerbliche Proletariat hat. Sind die Wohnungen schlecht und teuer, uud steigen sie immer weiter im Preise, so nützen alle Reformen nichts, wie sie derArbeiterschutz bringt: denn alleWiedergebnrt desMenschen im Proletarier, bei der der Arbeiterschutz Hebammendienste verrichten soll, ist notwendig geknüpft an die Ermvglichung eines einigermaßen behaglichen Zauiilieulebeus, uud dieses wiederum hat zur Voraussetzung ein einigermaßen menschenwürdiges Heim. So nützen aber anch alle Aufbesserungen des Lohnes dem Arbeiter nichts, denn was er etwa mehr verdient, muß er doch gleich wieder für Wohnungsmielc ausgeben. Für deu gewerbliche» Lohnarbeiter gestaltet sich die Wohnungsfrage grundverschieden, je nachdem er auf dem platte» Lande und in kleine» Städten oder in Großstädte» Arbeit sindel. Tort wird es sich im wesentlichen darum handeln, daß er überhaupt eine Wohnung findet. Ihre Beschaffenheit ist nicht so wichtig, weil Luft und Licht in Menge zur Verfügung stehen, auch die Preisgestaltung wird zu Bedenken keinen Anlaß bieten, da ja der Hauptgrund übermäßiger Wohnungsmielen in den Großstädten — die hohe Grnndrente — in Wegsall kommt. In Anbetracht der Tatsache, daß der spekulative Häuscrbau auf dem flachen Lande uud in kleinen Städten selten vorkommt, erscheint die Herstelluug gesunder Wohnnngsverhältnisse dort recht eigentlich als die Ausgabe der Arbeitgeber selbst. Nirgends kann sich die Fürsorge für den Arbeiter so segensreich gestallen wie auf dem Gebiete der Arbciterwohnnngen, voransgesetzl, daß der Unternehmer das Mietsverhältnis oder etwa deu U!i'> Die Wvhunngsrcform, snkzessiven Haus-Eigentumsenverb seiner Arbeiter nicht mißbraucht, um diese in eine unwürdige Abhängigkeit von sich zu bringen. II. Die großstädtische Wohnungsfrage. Ganz anders liegen die Verhältnisse in den größeren Städten, sowohl was die Übelstttude, als was deren Beseitigung anbetrifft. Mit ihnen beschäftigen sich Theoretiker und Praktiker seit geraumer Zeit, ohne daß bisher die Bemühungen zu einem Ziele geführt hätten. Einen systematisch geordneten Überblick über die vou den fortgeschritteneu Sozialpolitikern heute Wohl einstimmig vertretenen Ansichten in bezug ans die Erklärung der llbel- stände im großstädtischen Wohnungswesen uud die Vorschläge zu ihrer Beseitigung enthält die im folgenden milgetcilte Resolutton der Ortsgruppe Brcslau der Gesellschaft für soziale Reform, die sich während des Winters 1902 — 1903 iu einer längeren Reihe von Sitzungen mit dem Gegenstande befaßt hat. Tie Resolution stellt ein Kompromiß zwischen verschiedenen Stimmungen dar, darf also als das „Mindest- prograimn" der Sozialpolitik im Augenblick bezeichnet werden uud verdient aus diesem Grunde besondere Beachtung. Tie Resolution lantei wie folgt: ^. Ursachen der Mißstände im Wohnungswesen. 1. Es bestehen in allen moderne» Großstädten Übelstände im Wohnungswesen, die eine planmäßige Reform- arbcit notwendig machen. Sie beziehen sich zum Teil auf die Beschaffenheit der Wohnungen, die namentlich in den älteren Stadtteilen vielfach nicht den bescheidensten Ansorderungen der körperlichen nnd sittlichen Gesundheit entsprechen, vor allem aber ans die Preisgestaltuug der Mieten. Tiese ist eine solche, daß namentlich den ärmeren Die großstädtische Wohnungsfrage. 137 Schichten der Bevölkerung eine nnr einigermaßen befriedigende Tecknng ihres Wohnungsbedarfs unmöglich gemacht ist. Tiefes chronische Wohnnngselend ortet zuweilen in eine aknle Wohnungsnot aus, insofern es vorkommt, das; nanienl- lich kinderreiche Familien des Proletariats überhaupt keine Wohnung finden. 2. Es ist richtig, daß in zahlreichen Fälleu die angen- blicklichen Besitzer von Mietshäusern, wenn sie eine landesübliche Verzinsung des Ankaufspreises, Tecknng aller Unkosten und angemessenen Entgelt für ihre eigene Arbeit heranS- wirlschaften wollen, die Mieten nicht herabsetzen können. Ter birund der überhöhen Mietszinse liegt somit nicht sowohl in einer wucherischen Ausbeutung von seiten der Hausbesitzer als vielmehr in den übermäßig hohen Preisen der Häuser selbst. 3. Ter überhohe Preis der Mietshäuser ist zum Teil in den besonderen Ansprüchen an die großstädtische Banweise, in den höheren in der Großstadt üblichen Arbeitslöhnen nnd in der stärkeren öffentlichen Belastung des städtischen Grundbesitzes begründet — zum überwiegenden Teile aber läßt sich die Verteuerung der städtischen Hänser, insbesondere der Arbeiter-Mietskasernen, ans anders ge- arteteUrsachen znrücksühren, welche daS eigentlicheWohnnngs- problem darstellen. Tiesc Ursachen sind: Die Gewinne, welche die Eigentümer des für Bauzwecke geeigneten Grund nnd Boden beziehen. Tiefe Gewinne, die sich aus dem Monopolcharakler des städtischen Grundeigentums ergeben, werden oft durch eine künstliche Bodenspekulation noch vergrößert und verteilen sich alsdann hänsig ans eine größere Anzahl von Personen, durch deren Hände das Bauland geht, ehe es seiner Bestimmnng zugeführt wird. T i e W v h >i u n go refv rm. >>) Tie Geivinne, tvelche die Geldgeber beim Hänser- bau machen, und die ihren Grund in der ungesunden Organisation des Baugewerbes haben. Tiefes wird, namentlich wieder, soweit Mietskasernen für V.leinwohnnngen in Frage kommen, nicht von kapitalkräftigen, soliden Unternehmern, fondern meistens von wenig leistuugsfähigcu Zwischenuuternehmcrn ausgeübt. Tiefe Personen geraten völlig in die Abhängigkeit ihrer Geldgeber und sind genötigt, das Haus mit Hypotheken zu belasten, deren Höhe in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Produktionskosten des Hauses steht. o) Tie Gcwiuue, welche aus eiucrWeiterveräuszeruug des Hauses zu höherem Preise erzielt werden. Sie haben ihreUrsache in dem Allwachsen des Ertragswertes der Hänser, wie es aus dem allgemeinen Aufschwung der Städte sich ergibt. Sie vergrößern sich um so mehr, je häusiger sie realisiert werden: sie werden aber um so häufiger realisiert, je mehr die Häuser selber, wie es tatsächlich der Fall ist, Speku- lationsobjckt werden, d. h. lediglich in der Absicht erworben werden, nm vorteilhaft weiter veräußert zu werden. ^. So sehr es im allgemeinen Interesse liegt, daß das in der Erbannng von Häusern angelegte Capital eine angemessene Verzinsung ersahre, und daß derjenige Unternehmer, der Häuser zum Zwecke der Vermietung errichtet, aus diesem Geschäfte, wie jeder andere Produzent, einen entsprechenden Prosit beziehe, so entbehrlich erscheinen die Gewinne, die ans dem bloßen Eigentums an Gruud und Boden, aus der Ausbeutung kapitalschwacher Bauunternehmer sowie aus der Spekulation mit Häusern sich ergeben. Sie sind aber auch bedenklich, weil sie ver- Die großstädtische Wohnungsfrage. N!ü lenernd ans die Wohnungen wirken und vielfach einer soliden ilrganifalion derHänserprodnktion geradezu im Wege stehen. Maßregeln, welche ihre Beseitigung herbeizuführen geeignet wären, sind daher im Interesse der Allgemeinheit zu befürworte». L. Mittel zur Abhilfe. Angesichts dieser Ursachen der Wohnuugc'iiot wird eine planmäßige Reform ius Auge fassen müsseni l. Maßregeln zur qualitativen Verbesserung der vorhandenen und der ueu zu beschnffeudeu Wohnung eu. Hierher gehört: a) eine Fortbildung der Baupolizei in dem Sinne, daß in erster Reihe durch Gesetz, aushilfsweise durch Polizeiverorduuug zu bestimmen wäre, daß eine jede Wohuuug in bczug auf Bau, Einrichtung, Größe und Auzahl der Zimmer entsprechend der von vornherein anzumeldenden Marimalbewohnerzahl gewisse» Minimalvorschriften genügen muß; >>) die Einführung einer staatlich geordnetenWohuungs- inspektion zwecks Kontrolle der Innehaltnng dieser Borschristen und fortlaufender Registrierung der vorhandenen Mängel; eine Gestaltung des Bebauungsplanes und der Bauordnung, welche ciuer individuellen Bauweise Rechnung trägt. ^. Maßregeln, die auf eine auskömmliche quantitative Befriedigung des Wohnuugsbcdürfuisses abzielen, a) Hier ist es vor allem nötig, auf eine Eriveiternng der zur städtischen Bebauung geeigneten und verfügbaren Bodenflächeu hinzuwirken. 140 Die Wohnungsn'ivrm, In dieser Hinsicht kommen in Betracht! I. Maßnahmen der Stadterweilcrungspolitik, insbesondere Eingemeindungen, Feststellung voi: Fluchtlinien und Förderung von Straßenanlagen in größerem Umfange als bisher, Umlegung von Grundstücken des Stadtbezirkes, Zusammenlegung größerer Stadterweiternngsgebiete im Sinne des Gesetzentwurfes Adickes, uötigeusalls Enteignnug von Bauland, außerdem die unter 1 <- geforderten Maßnahmen; II. Maßnahmen der städtischen Bodenpolitik, d. h. Bewahrung uud Vermehrung des städtischen Grundbesitzes nicht nnr zu öffentlichen Zwecken, soudern anch behufs Vergabung zu beschräuktem Eigentum an Erbauer von Wohnungen: III. Maßnahmen der staatlichen uud städtischen Verkehrs Politik, durch welche eine vom Zentrum der Stadt entferntere Ansiedelung ermöglicht wird: IV. Maßnahmen der städtischen Steuerpolitik, welche darauf abzielen, die Zurückhaltung unbebauter Flächen durch eine entsprechende Erhöhung der Grnndstencr uuprositabel zu macheu und dadurch einzuschränken. b) Nach der Bereitstellung des Baulandes ist sodann auch seine Bebauung zwecks Steigerung des Angebots von Kleinwohnuugeu zu sördern. I. Zu diesem Behufe erscheint es unerläßlich, privaten Unternehmern, Bangeuvsseuschaften, namentlich aber gemeinnützigen Bangesellschaflen, sofern iie sich hinsichtlich der Errichtung, Unterhaltung nnd Vermietung von Wohnhäusern gewissen Normalivbestimmnngen unterwerfen, öffentliche Die großstädtische Wohnungsfrage. 141 Kapitalien gegen niedrige Verzinsungsund Ti lguugssätz e zur Verfügung zu stellen. II. Behufs Beschaffung und Verwaltung dieses öffentlichen Kredits sowie Förderung der Baugesell- schasten usw. sind für größere Bezirke nach Analogie der Rcutcnbankcn besondere Institute zu schaffen, die zugleich bei einem etwaigen Um- legungs-, Zusammenlegung?'- und Enteignungs- verfahrcn (etwa wie für die ländlichen Besitzverhältnisse die Geueralkommissioncn) mitzuwirken hätten. III. Die eigene Bautätigkeit vou Staat uud Stadtgemeiude braucht nur eine subsidiäre zn sein. Immerhin ist zu fordenn -m) dasz Wohngebäudc zwecks Vermietung an staatliche uud städtische Arbeiter und Beamte vou Staat uud Stadt errichtet werde«: I>d) daß die Stadtgemeiude, um eine ernsthafte nnd wirksame Wohnungsinspektiou zu ermöglichen nnd dem verderblichen Schlafstellen- uuwescn zu steuern, die Errichtung und Unterhaltung städtischer Logierhäuser nach englischem Muster in Angriff nimmt. 3. Maßnahmen, welche den besonderen Zweck verfolgen, der durch den häufigen Besitzwechsel der städtischen Grundstücke bewirkten Wertsteigeruug entgegenzuwirken. Hier kommt vornehmlich eine Umsatzsteuer iu Betracht, welche den Wertzuwachs auch der bebauten Grundstücke zu einem erheblichen Teile dem Stadlsäckel zuführt. Eiue solche Umsatzsteuer würde uebeu der iu ihrem Ertrage gesteigerten Grundsteuer i siehe 2. a.IV.) es auch der Stadtgemeiude > !^ Die Wvhmlngsreform, finanziell ermögliche», die oben aufgeführten Maßregeln energisch durchzuführen. » 5 » Insoweit der Inangriffnahme des vorstehend in seinen Grundlinien skizzierten Reformwcrkes die heutige Gesetzgebung entgegensteht, erscheint das Reich als die geeiguete Instanz für eine gesetzgeberische Neuordnung. Ein Reichswohnungsgesetz muß gefordert werden, nicht nur um die Einzelstaaten, die Kommnnalverbändc und die Gemeiudeu mit den für die Wohnnngsreform »nerläß- lichen Mitteln und Befugnissen auszurüsten, souderu auch um diese Instanzen zu reformatorischem Vorgehen zu verpflichten. Register. Altersversicherung 19k! fj, Arbeit, ihre Umgestaltnug dustric 18 ff. Arbcitcrbcrufsvcrcine37ff, Albeiterbörsen 132 f. Arbeiterfrage, ihre Entstehung 25 ff,, ihr Wesen 27, Arbcitcrgildcn 37 ff, Arbeiterkammcru 125 ff, Arbcitcrschutz, im allgemeinen 74 ff,, iuterna- A, 82 ff,, gcschichtl, Entwickelung uud heutiger Stand 85 ff, Arbeitersekretariatc KK, 130, 133, allgemeinen S. 92? im Deutschen Reiche 95 ff, Arbeitsämter 125 ff, Arbeitsbureaux 125 ff, 120 ff, ^ Arbeitslosigkeit, Das Problem der A, 111 ff,, Versicherung gegen A, 129 sf, Arbcitsachwcis 115 ff. Einiguugsämter 125 ff, gnbrikiuspettoreu 91 f, Frauenarbeit 5 ff,, 22, 89, Gesellschaft für soziale Reform 35 f,, 128 f,, 13k. Gewerbegerichte 125,129f,, 131 ff, Gewerveiusvckroren 91 f, Gewerkschaften 33ff,, „freie" G, in Deutschland 59 ff,, christliche G, in Dcutschlaud 55, «2ff. Gewerkschaftliche Arbeiterbewegung im allgemeinen 37 ff,, in den einzelnen Ländern 19 ff,, ihre Grenzen Kliff, Gcwcrkvcrcine 37, Hirsch- DunckerschcG,iuDeutsch- land K9f,, nd VcrivaltnngSwissenfchnst. 1. Bd. (ArbcitS- markt nnd Gcwerbegcricht). 1902. Knlcman», F., Die Gcwcrkschastsbeivegnng. 1900. ?ranee. 2 srl. 4 V»I, 1900 f f. Vol. 3 und 4 behandeln die neuere Zeit ! eichSarbeiterblatt, DaS. Monatlich. Schriften der Gcsellschast für Soziale Reform. Soziale Praxis, Zcutralblart für Sozialpolitik; begr. von H. Braun, HeranSgeg. von E. Francke, wöchentlich. Iammlung «Sscden 80 Ps. s. ?. Sökclien'l'cl,- Verlsgskancllung, Leipzig. Pädagogik im Grundriß von pro< fessor Dr. w. Rein, Direktor des pädagogischen Seminars an der Universität Zena. Nr. 12. — Geschichte der, von Dberlehrer vr. h. weimer in Wiesbaden. Nr. 145. Paläontologie v. vr. Rud. Hoernes, Pros, an der Universität Graz. Mit »7 Abbildungen. Nr. 95. Perspektive nebst einem Anhang üb. Schattenkonstruktion und parallel- perspektlvc von Architekt Hans 5ren- verger, Fachlehrer an der Kunst- gewerbeschule in Magdeburg. Mit 88 Abbildungen. Nr. 57. Prtrographir von vr. w. Bruhus, Prof. a. d. Universität Strafjburg i. E, Mit 15 Abbild. Nr. 173. pflanze, Die, ihr Lau und ihr Leben von Dberlehrer vr. E. venncrt. Mit 9b Abbildungen. Nr. 44. Pflanzenviologlr von vr. w. Migula, Prof. a. d. Techn. Hochschule Karlsruhe. Mit 50 Abbild. Nr. 127. Pflanzen-Morphologie, -Anatomie und -phnsiologte von vr. lv. Migula, Professor an der Techn. Hochschule Karlsruhe. Mit 50 Abbildungen. Nr. 141. Pflanzenreich, Das. Einleitung des gesamten Pflanzenreichs mit den wichtigste» und bekanntesten Arten von vr. 5. Reinecke in Breslau und vr. w. Migula, Professor an der Techn. Hochschule Karlsruhe. Mit 50 Figuren. Nr. 122. Pflanzenwelt, Die, der Gewässer von vr. lv. Migula, Pros, an der Tech». Hochschule Karlsruhe. Mit 50 Abbildungen. Nr. 158. Philosophie. Einführung In die. Psychologie und Logik zur Einfuhr, in die Philosophie von vr. Th, Els-nhans. Mit IZ Fig. Nr, 14. Photographie, von Pros. H. Keßler, Fachlehrer an der k. k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mit 4 Tafeln und 52 Abbild. Nr. 94. Phnstk, Theoretische, I. Teil: M-cha- nik und Akustik, von vr. Gustav Jäger, Professor an der Universität Wien. Mit 19 Abbild. Nr. 7V. --II. Teil: Licht und Wärme, von vr. Gustav Jäger, Professor an der Universität Wien. Mit »7 Abbild. Nr. 77. --III. Teil: Elektrizität und Magnetismus, von vr. Gustav Zägcr, Prof. an der Universität Wien. Mit ZZ Abbild. Nr. 7S. Plastik, Die, des Abendlandes von vr. Hans Stegmann, Konservator am German, Nationalnmseum zu Nürnberg. Mit 2Z Tafeln. Nr, N0. Poetik, Deutsche, von vr. K.Borinski, Dozent an der Universität München. Nr. 40. Posainentl-r-rrl. Textil-Zndustrie II: Weberei, Wirkerei, posamenliererei, Spitzen- und Gardinensabrikatio» und Lilzfabrikation von Professor Max Gürtler, Direktor der Königl. Techn. Zentralstelle für Tertil-3nd. zu Berlin. Mit 27 Fig. Nr. 185. Psychologie nnd Logik zur Einfuhr. in die Philosophie, von vr. Th. Elsenhans. Mit IZ Lig. Nr. 14. psnchophysik, Grundrisj der, von vr. S, Z. Lipps in Leipzig, Mit Z Ligur-n. Nr. 93. Rechne», Kaufmännische», von Richard Just, Dberlehrer an der Mssentlichcn Handelslehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft. I. II. III, Nr. IM. 140. 187. Kechtslehre, AUgemrin». von vr. Th. Sternberg in Eharloltenburg. I: Die Methode. Nr. 109. — II: Das System. Nr. 170. Rrdrlehre. Deutsche, o. Hans probst, Gymnasiallehrer in München. Mit einer Tafel. Nr. 61. Religioniigeschichtc, Indische, von Professor vr. Edmund Harvn in Sonn. Nr. 8S. --siehe auch Buddha. Religionswissenschaft, Adrig der prrgleichrndc», von Pros. Vr. Th. Ach-Iis in Bremen. Nr. 203. Zammlung SSseben 80 Pf. G. Sökcken'kcke Vcrlsgsk-tNillung, I^eipziig. N>»ss,srl,-Dr»tsches Grspriichsbuch von Or, Erich Berneker, Professor an der Universität Prag, Nr. »8. R»sl>sll>rs Kesebuch mit Glossar von Dr. Erich Berneker, Professor an der Universität Prag, Nr. «7. — — siehe auch: Grammatik. Sachs, Hans, u. Johann Kischart. nebst einem Anhang: Brant und Hütten. Ausgewählt und erläutert von Prof. Ui, Zulius Sahr. Nr.24. Schmarotzer u. Sli>n,arol>ert»m i» dcrTiern-elt. Erste Einsührung in die tierische Schmarotzerkunde v, Dr Franz v. Wagner, a. o. Prof. a d. Univers. Eichen. Mit b7 Abbildungen. Nr. 151. Schulprnris. Methodik der Volksschule von Dr. K. Senfert, Schuldir, in Klsuitz i. v. Nr, 5>tt. Simpliciua Simplirissimn- von Han-- Zakob Ehristofsel v, Grimmcls- hausen. In Auswahl herausgegeb. von profelsor Dr, L. vobertag, Dozent an der Universität IZresläu, Nr, 138. Sociologie von Prof. Ot, Thomas Achelis in Bremen, Nr. INI. Spilzenfabrikation. Textil-Industrie II: Weberei, Wirkerei, Posamen- tiererei, Spitzen- und Gardinen- sabrikation und Filzfabrikation von Professor Max Gürtler, Direktor der Uönigl, Technischen Zentralstelle für Textil-Industrie zu Berlin. Mit 27 Figuren. Nr. 185, Sprachdenkmäler, Gotisch», mit Grammatik, Übersetzung und Erläuterungen v, Dr. Herm, Zantzen in Breslau, Nr. 79. Sprachwissenschaft, Indogermanische, von Dr, N. Meringer, Prof. an der Universität Sraz, Mit einer Tafel. Nr. 69. — Romanische, von Dr, Adolf Zauner, k, k, Realschulvrofssjor in Wien, Nr. 128. Stainmcskunde, Deutsche, von vr, Rudolf Much, Privatdozent an i>, Universität Wien, Mit 2 »arten und 2 Tafeln. Nr. 12«. Statik, I. Teil: Die Grundlehren der Statik starrer Körper von w. Hauber, diplom. Ingenieur. Mit 82 Fig, Nr, 178. --II. Teil: Angewandte Statik. Mit KI Figuren. Nr. 179. Stenographie. Lehrbuch der vereinfachten Deutschen Stenographie (Einigungssiistem Stolze - Schien) nebst Schlüssel, Lesestücken und einem Anhang von Dr. Amsel, Dber. lehrer des Iladeitenhauses in Mranienstein. Nr. 8V, Strrrocheniie von Dr. E, Wedekind, Privatdozent an der Universität Tübingen. Mit Z4 Abbild, Nr. 2UI. Stereometrie von Dr, R. Glaser in Stuttgart, Mit 44 Figuren. Nr. 97, Stilknndc von liarl Dlto Hartmann, Gewerbeschulvorstand in Lahr. Mit 7 Vollbildern und 195 Text-Illustrationen, Nr, 80. Technologie, Allgemeine chemische, von 0r, Gust, Rauter in Ehar- lottenburg, Nr. 113. Teerfarbstoffe, Die, mit besonderer Berücksichtigung der snnlhetischen Methoden von Or, Hans vucherer, Privatdozent an der Kgl, Techn, Hochschule Dresden. Nr. 211. Telrgrapllic, Die elektrische, von Dr. Ludwig Kellstab, Mit 19 Fig Nr. 172 Tr»til-Industrir II: Weberei, wir- kerei, posamentiererei, Spitzen- und Gardinenfabrikation und Filzsabri- kation von Prof. Max Gürtler, Dir. der Königlichen Techn. Zentralstelle für Textil-Industrie zu Berlin. Mit 27 Fig. Nr. 185. Tirrbiologir I: Entstehung und Weiterbildung der Tierwelt, Beziehungen zur organischen Natur von Dr. Heinrich Simroth, Professor an der Universität Leipzig. Mit ZZ Abbildungen. Nr. 131. — ll: Beziehungen der Tiere zur organischen Natur von Dr. Heinrich Simroth, Prof. an der Universität Leipzig, Mit ZS Abbild. Nr. 132. Sammlung Löschen ^22:7 8ij ps. s, Söfcken'kcbe Verlag-Kancllung, Leipzig. Tierkunde v, Dr, Franz v. Wagner, Professor an der Universität Gicszcn. Mit 78 Abbildungen. Nr. VU. Trigonometrie, u-bene und spl»ä- rilche, von Or. Gerh. l^essenberg, privatdoz, an der Techn. liochschule in Berlin. Mit 70 Figuren. Nr. M. Zlntcrrichtswrscn, Las öffentliche, Deutschland» i. d. Grgrnniart von Dr. Paul Stötzner, Gnmnasial- oberlel>rer in Swickau. Nr. 130. zlracschicht- der Mcnschhcit v. 0r. Moritz Hocrncs, Pros, an der Univ. Wien. Mit »S Abbild. Nr. 42. Uernliicrungoinathciiiatik von Dr. Alfred Locwn, Pros, an der Univ. Freiburg i. B. Nr. IL0. Z^ölkcrknnde von Dr. Michael liaber- landt, privatdozcnt an der Univers. Wien. Mit 5b Abbild. Nr. 73. Dolksiicd, Das deutsche, ausgewählt und erläutert von Professor Vr. Znl. Sahr. Nr. 25. Uolksniirtschaftslelir» v. 0r. Tarl Zohs. Fuchs, Professor an der Universität Freiburg i. B. Nr. 133. UoUiswirtschaftspolitik von Geh Rcgierungsrat v^. R. van der Borght. vortr. Nat im Neichsamt des innern in Berlin. Nr. 177. Maliliarilied, Da», im Versmaße der Urlchrist übersetzt und erläutert von Professor IZr. h. Althof, Dber- lehrer a. Realgymnasium i. Weimar. Nr. 40. Watthcr von der Dogcliuridr mit Auswahl aus Minnesang u. Spruch- dichtung. Mit Anmerkungen und eiuem Wörterbuch von Dtto Gllntter, Pros, a d. Bberrealschule und a. d. Techn. l?ochsch. in Stuttgart. Nr. 23. Wärme. Theoretische Physik II. Teil: Licht und Wärme, von llr. Gustav Jäger, Professor an der Universität Wien. Mit »7 Abbild. Nr. 77. Weberei. Textil-Industrie II! we. berei, Wirkerei, posamenticrerei, Spitzen- und Gardinensabrilation und Filzsabrikation von Professor Max Gürtler, Direktor der Uönigl. Techn. Zentralstell« für Texttl-I». dustrie zu Berlin. Mit 27 Figuren. Nr. 1S5. Mechselknnde von Dr. Georg Funk in Mannheim. Mit vielen Formularen. Nr. 103. Wirkerei. Textil-Industrie II i we- berei, Wirkerei, posamenticrerei, Spitzen- und Gardinensabrilation und Filzsabrikation von Professor Max Gürtler, Direktor der Königl. Technischen Zentralstelle für Tcxtil- Zndustrie zu Berlin. Mit 27 Fig. Nr. 185. Wolfram von Escheubach. Hart- mann v. Aue, Wolfram v. Eschenbach und Gottfried von Stratzburg. Auswahl aus dem höf. Epos mit Anmerkungen und Wörterbuch von Dr. N. Marold, Professor am Ngl. Fricdrichskollegium zu Königsberg i. pr. Nr. 22. Wörterbuch, ücutlches, von Dr. Ferdinand Vetter, Professor an der Universität Prag. Nr. 01. Zeichenlchnlc von Pros. U. Uimmich in Ulm. Mit 17 Tafeln in Ton-, Farben- und Golddruck u. IZ5 Volluno Tcxtbildcrn. Nr. 30. Zeichne», Geometrisches, von H. Becker, Architekt und Lehrer an der Baugewerkschule in Magdeburg, neu bearbeit, von Pros. Z. vondcrlinn, diplom. und siaatl. gepr. Ingenieur in Breslau. Mit 290 Fig. und 2Z Tafeln im Text. Nr. 5«. ^ ammlukiZ ^cliubert. ZAmmIunZ matkemÄlLLker I^elirbücker, äie, auk ^vissenscrisktlicrier !. Lösenizn'sonv Vei-Iagsliancllung in I-vip?ig. Verzeichnis äer bis jet?t erscnienenen Länäe: 1 elementare Arltnmst»! uncl Algebra von prok. Or. Hermann Scliubert In Namburg. ivl.2.80. 2 I-Iementars ?!anlmstrl» von prok. V. pklieeer in Ivlilnster i. L. M. 4.80. Z üben» unrl »onärlsons Irlgono- metzle von Or. ?. lZoknert in Hamburg. M. 2.—. 4 elementare Stereometrie von Dr. p. IZoknert in ttamburg. M. 2.40. 8 rlleclsrs Analvsls I. loll! Xomdlna- torIK,WanrsonoInIIen>lv!tsrsvI>nung, Kettenbrücke unant!scl>s Klelcnungen von prokessor Or. «ermann Scnudert in tiamburx. M. Z.S0. t> Algebra mit ülnscliluk rlsr elementaren üalilentnsorls von Dr. Otto punli in >VItona. ivl. 4.40. 7 üben» lZeomstrlo ilor I.ago von prok. Or. P.uci. Lö!-cr in «am- bürg. i^. 5.—. 8 Anslvtlscne Keometrl« der Nbeno von prokessor Or. ivlax Simon in StrslZburZ. M.6.—. 9 Analvtlscbe t-eomvtrle lies kaumes >. 7o!>! lleralle, I-bsns, Kugel von Professor Dr. ivlax Simon in Strakdurg. M. 4.—. Ig vlllsrsntlalreennung von prok. Or. ?ri> ülexer in Kijnixsderg. ivl. 9.—. 12 Element» rlsr «iarstellencien Leo- mstrle von Or. joiin SclirSäer in Hamburg. ivl. 5.—. IZ MIkersntlalglslcnungsn von prok. Dr. li. Scklesinxer in Klausen- durg. 2. Auklaxe. i^i. 8.—. 14 ?rs»ls iler Llelcbungsn von pro- kessor L. pun^e in Hannover. M. 5.20. 19 Wabrsclielnllcbkelts- unll Aus- glelckungs-kiscbnung von 0r. fordert lierz^ in Vien. 8.—. 2l> Verslckerungsmatkematlll von Or. V. (Zrossmann in Vien. iVI. 5.—. 25 Analxtlscb« KeometrI« rle» kaumes ll. lell: Die Nacken i«slter> Lraiies von prokessor Or. ivlax Simon in StrakburZ. Ivl. 4.40. 27 Leomstrlscke 7ransk<>rmat!vnsn I. lell: llls prololctivon Irans- kormatlonen nebst lkrsn An- «enclungon von prokessor Or. Karl Ooenlemann in ivliincnen. /vl. 10.—. 29 Allgemeine Ikeorls iler kaum- Kurven uncl ssläcken I. lell von prokessor Or. Victor KommercU in keutiinxen unä prokessor Or. Karl Kommcreli in Heilbronn. M. 4.80. Zl Iksvrlo llsr »Igedralscksn I^unli- tlonen uncl Ik^or Int0lir»ls von Oberlelirer Z. I-anctirieclt in StrsLburx. ivl.8L0. Zammlung Lcliubert. o. F. asscken'scdo Verlaxskanälunx, Leip^lx. 32 Nisorls und Praxis der Nelken von Prof. Dr. L. kunge in Nsn- nover. 7.—. 34 Ulniengeometris mit Anwendungen l. Isii von Professor Dr. Xonrsä ?inc»er in Innsbruck, 12,—. 33 Ivlekrdlmensionaie Keometrie I. leii! Die linearen käums von Professor Or. p. N. Scboute in (ZroninZen. M. 10.-. 33 Niermvdvnsmik I. 7ei> von pro- tessor Dr. V. Voixt in oottingen. ivl. 10.—. 40 iVIatnemstiseno 0pt!k von prok. Or. j. LIassen in Naniburx. ivl. k.—. 41 Nisorio der I-IektrI-ität und lies Magnetismus I. leil! I-iektroststik und üiektrokinetik von proi. Or. Llassen in rlambure. ivl. S.—. 44 Aiigemsins Ineorio 6er kaum- Kurven und piiicnen i>. loii von Professor Or. Victor Xominereli in keutiingen und Professor vr. Karl Xommerell in tteiibronn. M. S.80. 45 dienere »naivsis II. Ie»i Punk- tionen, potsnireinen, Lioiekungen von Professor vr. Nermann Scnubert in Nsmdure. ivl, 3,30 4g Inetalunktionen und nvpereiiip tisctis Funktionen von Ober- lenrer IZ, I^ancllrieclt in 8trslZburk. ^vl. 4L0. In Vorbereitung be/vv. projektiert 8inä: Integrsirecnnung von Professor Or. ?ran? ivtever in Xönixsberß. Elemente der Astronomie von Or. Lrnst riartwig in Lamberg. Itlatkematiscno Lsogrgpn!« von Or. Lrnst Hartvig in LamberZ, llarsteiiende Leometris i>. leiii An- «endungen der darsteiisnden Leometris von Professor Lricn llevger in Xsssel. Lesokionte der Matnematik von pro!. vr. ^, von krsunmllnl unci prok. Or. 8. lliintner in iVIUnctien. llvnsmik von Professor Or. Karl Neun in Xarlsruiie. leennlscns lviecnanik von Prof. Or. Karl ?ieun in Xarisruiie. Leodäslo von Professor vr. A,. 0a»e in Potsdam. Allgemeine l^unktionentneoris von vr. Paul Lpstein in Strakburg. liäumllelie proiektivo Keomstrie. Leometrlsctie Iranstormatlonen ».IsII von Professor Or. Karl voenie- mann in ivlüncnen. Ineorio Her könirsn »igebrsiseken Kurven, üiiiptiscn« Funktion,». Allgemeine Hermen- und Invarisnton tnoorl» von Professor vr. jos. Vellstein in (ZlelZen. von Professor vr. p. N. Scnoute in OroninZen. I-Inlengsomstri» II. loii von Professor Or. Xonrsd ^indler in Innsbruck Kinematik von Professor vr. Karl Neun in Xsrisrune. Angewandte potsntisitnovrio von Ober. lekrer 0rimsenl in Namdurx. Ineorio dor Liektri^itat und do« klag notismus ii. loii: Magnetismus unci LiektromaZnetismus von Professor Or. ^. Llassen in Nünidurg. Inermodvnsmik II. loii von Professor vr. XV. Voigt in 0öttingen. I-iektromsgnet. I-ionttneorle von Prof. vr. ^. Liassen in Hamburg. Kruppen- u. Substitutionontlioorie von Prof. vr. L. Netto in lZ äie nonere ^nslvsis unä im Allgemeinen aucn äie gnülvtiscne l?aumgeometrie susgesclilossen bleiben, v/äkrenä die svntketiscke neuere (Zeometrie in äen Xreis äer IZetrsclitungen nineinge^ogen v/irä, soveit es äis Metlioäen äer äsrstellenäen (Zeometrie erkoräsrn. ^Ile Figuren, auk äie gsn? besondere Lorgkslt verwendet vvoräen ist, sinä streng konstruiert, unä fsst jeäs ist ein Leispiel äer äarstellenäen (Zeometrie. I^rot^ äes elementaren Lliarskters gelit diese neue Stereo- metris v/eit über äss llbliclie ?iel binsus, gibt neben clen I^ebr- säken umiangreiclies t)bungsmgterizl, betont clie Konstruktion unä äie IZerecnnung gleickmÄlZig unä vvirä sn Vielseitigkeit un^ (Zeäiegenkeit äes Inbalts von! von keinem äer kervorrsgen- äeren l-erirbüctier erreiclit. li.^.lZöZedeii'Lolle VeilMNilUllUing in I^eiMig. vikelMS kAlllmävWedeviWMek Samm/unF om^ttZÄe^ ^av/mS/in^c?ie^//a/!i>osi>ollckvii^ von Hubert Stern, Oberlenrer an äer ülientlicnen Nanllelslenrsnstalt unii vonent an äer rlanäelsnocnscnule Leip^iA. (Zed. Nk, 1.80. Sä. 2: 0ontsoIi-I^i>sii^Sslsolis Sssckolslloi-i'sspoo-» älon- von ?rok. 7t>. äs IZesu», vderlenrer an äer ükkentliclien rlanäelslenranstalt unä l.ektor an der ttanäelsnockscnuie l-eip^iZ. Leb. ivik. 3.— . Lä. 3i AZsiltsoll-Lsgltsolls SanSolsIcori-ospoiiSoi»? von lokn IVIontgomerv, virector, snä »on-Lecv, Litv ok Uverpool Sckool ok Lommerce, vniversitv LolleZe in l-iverpool. Qeb.M.3.—. Lä.->: 0s«tsoll-Ita1Isi»tsoI»o SssSsIsIioi'i-ssiioiiSsii- von prokessor Aiborto äs So-M», yoerlenrer ÄNI Xönigl. Institut 8. L. ^nnun^iata in Floren?. Leb. jvllc. 3—. Lä. S: v«««»ol» - !>«»?iilglo»jool»« L»»ck«I»!ro??»» »ponck«»» von e»rlo» N«!dIIng, proiessor am I>Istion2lko»eg uncl am polvtecnn. I-iceum in I_issadon. Qeb. Mk. 3.—. Die Xeiekenlcunst I^stkociisok« vsrztsllung smvezon» rierausZeZeben von Xtmiriloli unter ivlitv/irkunZ von ^. ^1,(1-1, >v. c»»iral»»sr, I-uävI? Na», plsclier, !N. k>ür»t, Otto Nupp, Albert IluII, ltollrack l-»o?<>, Xäslb. !NtcdoUt»>:Ii, Xäolt !NöIl«r, p»ul k<»uiii»oa, k>rttr K«IS, X. v. S»l»t»0»or5«, ^. 8t«Iil, li, rrunlt, ^. Vooä«rlw» unä anderen. ?>vei starke öän6e mit l09l I'ext-Illustrationen sowie S6 k^arb- unci I^icntärucktskeln. preis: (Zebunäen Nark 25.—. ^uck in 23 rieften a jvlk. 1.— ?u bedienen. V. ^. Kö5edev'8ede Vei'lMliimäluiZg io l^eipiig.