' DIE MAXIMILIAN - GESELLSCHAFT GESELLSCHAFT DER BIBLIOPHILEN ihren Gruß zur 25. Wiederkehr des Tages an dem im glücklichen Augenblick zum erften Mal im deutfchen Reich die Freunde des Buches zufammengefaßt wurden unter dem Vorfitz deflen, der fie noch heute mit der gleichen Vornehmheit, Würde und Sachkenntnis lenkt: möge der fchwefterlichen Gemeinde weiterhin glückliches Gedeihen und fruchtbringendes Fortfehreiten auf freundnachbarlichen Wegen vergönnt fein! DIE MAXIMILIAN-GESELLSCHAFT entbietet der Berlin, den 25. Mai 1924. Loubier Vorfitzender Homeyer Schriftführer Ueber die Buchmacherey. Zwey Briefe an Herrn Friedrich Nicolai von Jmmanuel Kant. 1798 Erster Brief. An Herrn Friedrich Nicolai den Schriftsteller. ie gelehrte Reliquien des vortrefflichen (oft auch ins Comisch - Burleske mahlenden) Mösers fielen in die Hände seines vieljährigen Freundes, des Herrn Friedrich Nicolai. Es war ein Theil einer fragmentarischen Abhandlung Mvsers mit der Ausschrift: über Tbeorie und Praxis, welche jenem in der Handschrist mitgetheilt worden und, wie Herr Nicolai annimmt, daß Möser selbst sie würde mitgetheilt haben, wenn er sie noch ganz beendiget hatte und wobey angemerkt wird: „daß Möser nicht allein Royalist, sondern auch, wenu man es so nennen will, ein Aristokrat oder ein Vertheidiger des Erbadels zur Verwunderung und, zum Aergerniß vieler neueren Politiker in Deutschland, gewesen sey." —„Unter andern habe man (S. Kants metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, erste Auflage Seite 192.) behaupten wollen: daß nie ein Z Volk aus freyem und überlegtem Entschlüsse eine solche Erblichkeit einräumen würde;" wogegen denn Möser, in seiner bekannten launigtcn Manier, eine Erzählung dichtet: da Personen in sehr hohen Aemtern, gleich als Vice-Könige, doch eigentlich als wahre Unterthanen des Staats, auftreten und zwölf Fälle angeführt werden, in deren sechs ersteren die Söbne des verstorbenen Beamten übergangen werden, dafür es mit den Unterthanen schlecht steht; dagegen man nun die sechs letztern wählt; wobey das Volk sich besser befindet; — woraus dann klar erhelle: daß ein ganzes Volk seine eigne Erb- uuterthäuigkeit unter einem Höberen Mittinterthauen gar wohl beschließen und bcmdgreifliche Praxis diese, so wie manche andere luftige Theorie, zur Belustigung der Leser als Spreu wegblasen werde. So ist es mit der auf den Vortheil des Volks berechneten Maxime immer bewandt: daß, so klug es sich auch durch Erfahrung geworden zu seyn dünken möchte, wenn es sich zum subalternen Herrscher wählen wollte: es kann und wird sich dabey oft häßlich verrechnen;weil die Erfahrungsmcthode klug zu seyn (das pragmatische Princip) schwerlich eine andere Leitung haben wird, als es durch Schaden zn werden. — Nun ist aber hier 4 jetzt von einer sicheren, durch die Vernunft vorgezeict,- neten Leitung die Rede, welche nicht wissen will, wie das Volk wählen wird, um seinen jedesmaligen Absichten zu gnügen, sondern, wie es unbedingt wählen soll: jene mögen für dasselbe zuträglich seyn oder nicht (das moralische Princip); d. i. es ist davon die Frage: was und wie, wenn das Volk zu wählen aufgefordert wird, nach dem Rechtsprincip von ihm beschlossen werden muß. Denn diese ganze Aufgabe ist, als eine zur Rechtslchre (in jenen metaph. Ans. d.R. L. S. 192.) gehörige Frage, ob der Souverain einen Mittelstand zwischen ibm und den übrigen Staatsbürgern zu gründen berechtigt sey, zu beurtheilen, und da ist alsdann der Ausspruch: daß das Volk keine solche untergeordnete Gewalt vernunftmäßig beschließen kann und wird; weil es sich sonst den Launen und dem Gutdünken eines Unterthans, der doch selbst regiert zu werden bedarf, unterwerfen würde, welches sich widerspricht.— Hier ist das Princip der Beurtheilung nicht empirisch, sondern ein Princip a priori; wie alle Sätze, deren Assertion zugleich Nothwendigkeit bey sich führt, welche auch allein Vernunfturtheile (zum Unterschiede der Verstandesurtheile) abgeben. Dagegen ist empirische 5 Rechtslehre, wenn sie zur Philosophie und nicht zum statutarischen Gesetzbuch gezählt wird, ein Widerspruch mit sich selbst.*) Das war nun gut; aber — wie die alten Muhmen im Mahrchenton zu erzählen pflegen — auch nicht allzugut. Die Fiction nimmt nun einen anderen Gang. *)Nach dem Princip der Eudämonie (der Glückselig- keilslehre), worin keine Nothwendigkeit und Allgemeingültigkeit angetroffen wird (indem es jedem Einzelnen überlassen bleibt, zu bestimmen, was er, nach seiner Neigung, zur Glückseligkeil zählen will) wird das Volk allerdings eine solche erbliche Gouvernementsverfassung wählen dürfen; — nach dem Eleu- teronomischen aber (von den ein Theil die Rechtslehre ist) wird es keinen subalternen äußeren Gesehgeber statuiren; weil es sich hiebe» als selbst gesetzgebend und diesen Gesetzen zugleich Unterthan betrachten und die Praxis sich daher (in Sachen der reinen Vernunft) schlechterdings nach der Theorie richten muß. — Es ist unrecht so zu decretiren; es mag auch noch so gebräuchlich und so gar in vielen Fällen dem Staat nützlich seyn; welches letztere doch niemals gewiß ist. tt Nachdem nämlich in den sechs folgenden Gouvernements das Volk nun, zur allgemeinen Freude, den Sohn des vorigen gewählt hatte, so traten, wie die visionäre Geschichte weiter sagt, theils durch die während der Zeit allmählich fortrückende leidige Aufklärung, theils auch weil eine jede Regierung für das Volk ihre Lasten hat, wo die Austauschung der alten gegen eine neue vor der Hand Erleichterung verspricht, nunmehro Demagogen im Volke auf und da wurde dccretirt, wie folgt: Nämlich im siebenten Gouvernement erwählte nun zwar das Volk den Sohn des vorigen Herzogs. Dieser aber war in Cultur und Lnrus mit dem Zeitalter schon fortgerückt und hatte wenig Lust, durch gute Wirthschaft die Wohlhabenheit desselben zu erhalten, desto mehr aber zu genießen. Er ließ daher das alte Schloß verfallen, um Lust - und Jagdhäuser zu festlichen Vergnügungen und Wildhetzen, zur eigenen und des Volks Ergötzlichkeit und Geschmack, einzurichten. Das herrliche Theater samt dem alten silbernen Tafelservice wurden, jenes in große Tanzsäle, dieses in geschmackvolleres Porcelain verwandelt; unter dem Vorwande, daß das Silber, als Geld, im Lande einen besseren Umlauf des Handels verspreche.— Im achten fand der nun gut eingegrasete, vom Volk bestätigte Regierungscrbe es, selbst mit Einwilligung des Volks, gerathener, das bis dahin gebräuchliche Primogeniturrccht abzuschaffen; denn diesem müsse es doch einleuchten: daß der Erst- gcbohrne darum doch nicht zugleich der Wciscstgebohrne sey. — Im neunten würde sich das Volk doch bey der Errichtung gewisser im Personal wechselnden Landeskollegien besser, als bey der Ansehung der Regierung init alten bleibenden Räthen, die zuletzt gemeiniglich den Despoten spielen, und glücklicher finden; des vorgeschlagenen Erbpastors nicht zu gedenken: als wodurch sich die Obscurantenzunft der Geistlichen verewigen müßte.— Im zehnten, wie im eilften, hieß es, ist die Anekelung der Misheurathen eine Grille der alten Lehnsvcrfassung, zum Nachtheil der durch die Natur geadelten und es ist vielmehr ein Beweis der Aufkeimung edler Gefühle im Volk, wenn es sich — wie bey den Fortschritten in der Aufklärung unausbleiblich ist—Talent und gute Denkungsart über die Musterrolle des anerbenden Ranges wegsetzt;--so wie im zwölften man zwar die Guthmüthigkeit der alten Tante, dem jungen unmündigen, zum künftigen Herzog muth- maslich bestimmten Kinde, ehe es noch versteht, was 8 das sagen wolle, belächeln wird; es aber zum Staatsprincip zu machen, ungereimte Zumuthung seyn würde. Und so verwandten sich des Volks Launen, wenn es beschließen darf, sich selbst einen erblichen Gouverneur zu geben, der doch selbst noch Unterthan bleibt, in Mis- gestaltungen, die ihrer Absicht (auf Glückseligkeit) so sehr entgegen sind, daß es heißen wird: lurpirer arrurri äelinir in pilcem mulier tormola tuperne. Man kann also jede aufs Glückseligkeitsprincip gegründete Verfassung, selbst wenn man a priori mit Sicherheit angeben könnte, das Volk werde sie jeder anderen vorziehen, ins Lächerliche parodiren; und indem man die Rückseite der Münze aufwirft von der Wahl des Volks, das sich einen Herren geben will, dasselbe sagen, was jener Grieche vom Heurathen sagte: „was du auch immer thun magst — es wird dich gereuen." Herr Friedrich Nicolai also ist mit seiner Deutung und Vertheidigung in der vorgeblichen Angelegenheit eines Andern (nämlich Mösers) verunglückt. — Es wird aber schon besser gehen, wenn wir ihn mit seiner eigenen beschäftigt sehen werden. 9 Zweyter Brief. An Herrn Friedrich Nicolai den Verleger. ie Buchmacherey ist kein unbedeutender Erwerbs- zweig in einem der Kultur nach schon weit fortgeschrittenen gemeinen Wesen: wo die Leserey zum beynahe unentbehrlichen und allgemeinen Bedürfniß geworden ist. — Dieser Theil der Industrie in einem Lande aber gewinnt dadurch ungcmein: wenn jene fabrikenmäßig getrieben wird; welches aber nicht anders als durch einen, den Geschmack des Publicums und die Geschicklichkeit jedes dabey anzustellenden Fabrikanten zu beurtheilen und zu bezahlen vermögenden Verleger geschehen kann. — Dieser bedarf aber zur Belebung seiner Verlagshandlung eben nicht den inneren Gehalt und Werth der von ihm verlegten Waare in Betrachtung zu ziehen: wohl aber den Markt, worauf, und die Liebhaberey des Tages wozu, die ebenfalls ephemerischen Produtte der Buchdruckerpresse in lebhaften Umlauf gebracht 11 und, wenn gleich nicht dauerhaften, doch geschwinden Abgang finden können. Ein erfahrner Kenner der Buchmactierey wird, als Verleger, nicht erst darauf warten, daß ihm von schreib- seligcn, allezeit fertigen, Schriftstellern ihre eigene Waare zum Nerkaufangebvten wird; er sinnt sich, als Directvr einer Fabrik, die Materie sowohl als die Facon aus, welche muthmaslich,—es sey durch ihre Neuigkeit oder auch Scurrilität des Witzes, damit das lesende Publikum etwas zum Angaffen und zum Belachen bekomme, — welche, sage ich, die größte Nachfrage, oder allenfalls auch nur die schnellestcAbnahme haben wird; wo dann gar nicht darnach gefragt wird: wer, oder wie viel an einer dem Persiflircn gewcihctcn, sonst vielleicht dazu wohl nicht geeigneten Schrift gearbeitet haben mögen, der Tadel einer solchen Schrift aber alsdann doch nicht auf seine ( des Verlegers) Rechnung fallt, sondern den gednngencn Buchmacher treffen muß. Der, welcher in Fabrikationen und Handel ein mit der Freyheit des Volks vereinbares öffentliches Gewerbe treibt, ist allemal ein guter Bürger; es mag verdrießen, wen es wolle. Denn der Eigennutz, der dem Poli- ceygesetze nicht widerspricht, ist kein Verbrechen: und 12 Herr Nicolai, als Verleger, gewinnt in dieser Qualität wenigstens sicherer, als in der eines Autors; weil das Verächtliche der Verzerrungen seines aufgestellten Scmproniuö Gundibert und Consortcn als Harlekin, nicht den trifft, der die Bude aufschlägt, sondern der darauf die Rolle des Narren spielt. Wie wird es nun aber mit der leidigen Frage über Theorie und Praxis, in Betreff der Autorschaft des Herr» Friedrich Nicolai: durch welche die gegenwärtige Censur eigentlich ist veranlasset worden, und die auch mit jener in enger Verbindung steht?— Der jetzt eben vorgestellte Fall der Verlagsklugheit im Gegensatz mit der der Verlagsgründlichkcit (der Ueberlegenheit des Scheins über die Wahrheit) kann nach denselben Grundsätzen, wie der in der Möserschen Dichtung, abgeurtheilt werden; nur daß man statt des Worts Praxis welches eine offene und ehrliche Behandlung einer Aufgabe bedeutet, das der Praktikeu ( mit langgezogener Pennltima ) braucht und so alle Theorie in den Augen eines Geschäftsmannes kindisch und lächerlich zu ma- 13 chen sucht; welches dann nach dem Grundsatze: die Welt will betrogen seyn, — so werde sie dann betrogen ! — auch seinen Zweck nicht verfehlen wird. Was aber die völlige Unwissenheit und Unfähigkeit dieser spöttisch nachäffenden Philosophen, über Vernunfturtheile abzusprechen, klar beweiset, ist: daß sie gar nicht zu begreifen scheinen, was Erkenntniß a priori (von ihnen sinnreich, das Vonvornerkenntnis genannt) zum Unterschiede vom empirischen eigentlich sagen wolle. Die Critic der r. V. hat es ihnen zwar oft und deutlich genug gesagt: daß es Sätze sind, die mit dem Bewußtseyn ihrer inneren Nothwendigkeit und absoluten Allgemeinheit (apodittische) ausgesprochen, mithin nicht wiederum als von der Erfahrung abhängig anerkannt werden, die also an sich nicht so oder auch anders seyn können; weil sonst die Eintheilung der Urtheile nach jenem possierlichen Beyspiel ausfallen würde: „Braun waren Pharaons Kühe; doch auch von andern Farben." Aber niemand ist blinder, als der nicht sehen will und dieses Nichtwollen hat hier ein Interesse, nämlich durch die Seltsamkeit des Spectakels, wo Dinge, aus der natürlichen Lage gerückt, auf dem Kopf stehend vorgestellt werden, viel Neugierige herbey zu 14 ziehen, um durch eine Menge von Zuschauern (wenigstens auf kurze Zeit) den Markt zu beleben und so im litterarischen Gewerbe die Handelsindustrie nicht einschlummern zu lassen; welches dann doch auch seinen, wenn gleich nicht eben beabsichtigten Nutzen hat, nämlich vom zuletzt anekelnden Possenspiel sich hernach desto ernstlicher zur gründlichen Bearbeitung der Wissenschaften anzuschicken. I. Kant. 15 Gedruckt für die Teilnehmer der Fcsttagung in Darmstadt am 25. Mai 1924. Druck der Officina Serpentis.