; lÜPi SI 8g£.gil jssiägi TXr.-i, mwmmmmm Wmmgmi^ '1 «ggSsS^äg&g 'Uä^srnsM JS^?*?>; ■« v»*5-;oj -y*y ■mmß • rl- ' \ DER GETREIDEHANDEL IN DER PROVINZ POSEN Als Inaugural - Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der kgl. Ludwige Maximilians -Universität zu München eingereicht von WLADYSLAW HEDINGER □ □□□ aus Posen- □□□□ :: f P: Kommissions -Verlag iL'JiomierSleffiez^ ' POSEN, 6? ) Städte mit über 10 000 Einwohner zählt die Provinz Posen 9 und zwar: Reg. Bez. Posen 5, Reg. Bez. Bromberg 4. Es waren dies am 1. XII. 1905: im Reg. Bez. Posen im Reg. Bez. Bromberg 1 . Posen 136.808 1. Bromberg 54.231 2. Lissa 16.021 2. Hohensalza 24.471 3. Ostrowo 13.115 (Inowraelaw) 4. Krotoschin 12.665 3. Schneidemühl 21.624 5. Rawitsch 11.403 4. Gnesen 21.292 3 b) Abw a n d e r u n g. Der sehr starke natürliche Zuwachs der Bevölkerung erleidet durch Wanderung eine grosse Abnahme. So verlor die Provinz Posen in den einzelnen Jahrfünften auf 1 000 Einwohner männliche Einw. weibliche Einw. zus. 1880/85: — 14.65 — 12.07 — 13.31 85/90: — 15.33 — 12.31 — 13.76 90/95: — 10.40 — 9.79 — 10.08 95/1900: — 16.46 — 11.28 — 13.77 ’Jeberwiegend sind es Männer, die nach den Industriezentren am Rhein des besseren Lohnes wegen abwandern und meist dürften sie im besten Arbeitsalter stehen, wie es die folgende Tabelle zeigt: Auf 1 000 Einwohner standen im Alter von Preuss. l’rov. Reg. Bez. Reg. Bez. Staat Posen Posen Bromberg unter 6 Jahren 154.31 177.35 177.93 176.33 6 -14 » 178.38 204.55 206.68 200.83 14—18 n 79.21 86.93 86.29 88.05 18—20 n 37.80 35.87 34.39 38.46 20-50 Ti 400.87 345.09 339.77 354.37 50-70 n 122.70 121.32 125.14 114.66 über 70 26.67 28.86 29.77 27.27 unbek. 0.06 0.03 0.03 0.03 c) Berufliche Gliederung. Diese an sich schon charakterisierenden Zahlen erläutert noch besser die Berufsstatistik vom 12. Juni 1907 (siehe St. 4): assaa s.r Sp-J TS HJ "n rn o Hs O 05 J a> P ? jfi*-igg- sSs : 5£«5^ fr ‘- ; V, &£&i ^ • &S53r>'. .ip £5%^ üä£fe W* v ,*vr: ggSJSS WSSWäM?* ;ij«Kg3£$£ SSäSss r Auf je 1000 der Bevölkerung berechnet kamen auf die Berufsklasse Prov. Posen Kgr. Preussen Deutsch. Reich ' 1907 1895 1882 1907 1895 1882 1907 00 V© in 1882 A. Landwirtschaft, ! • ! ; i Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirt- Schaft, Fischerei 540.6 593.8 646.7 285.9|361.2 436.3 286.5;357.4 425.1 B. Industrie, einsch. Bergbau,Hütten- 1 und Bauwesen 233.7 206.8 172.1 427.6 387.3 344.2 427.5 391.2 355.1 C. Handel u.Verkehr 87.0 73.8; 69.4 131.7 113.9 99.9 134.1 115.3,100.2 D. Häusl. Dienste Lohnarbeit wechselnder Art . . E. Armee -, Hof -, Staats-, Gemein- 12.1 19.1 30.7 i 14.8 20.9 25.3 i 12.9 17.1 20.7 de -, Kirchen - dienst, freie Be- rufsarten . . . 1 51.0 51.7 42.9 53.8 53.1 47.8 55.2 54.8 83.8 F. ohne Beruf und Berufsangabe . 75.6 54.8 38.2 86.2, 63.6 46.5 83.8 64.2 49.7 In dem Zeitlauf von 25 Jahren ist der Prozentsatz der in der Landwirtschaft tätigen Personen um 10.61% ge- sunken. Allein während derselben Zeit ist im Königreich Preus- sen und im Deutschen Reich derselbe Prozentsatz um 15.04.o/ 0 bezw. 13.86% gesunken, so dass man sagen kann, dass im Verhältnis zum Königreich Preussen und dem Deutschen Reiche die Provinz ein nocii stärker agrarisches Gepräge zeigt als vor 25 Jahren. Die Tatsache ist in allen wirtschaftlichen Fragen von grösster Bedeutung. Die Stellung des landwirtschaftlichen Gewerbes für die Volkswirtschaft Posens ist eine eminent hervorragende. Die Landwirtschaft bildet hier den Kern der wirtschaftlichen Betätigung und Macht. Von ihr hängt die Industrie und das 6 I — 6 - Gewerbe, von ihr vor allem der Handel ab. Es ist also auch für diese Arbeit von hohem Interesse auf die Struktur des landwirtschaftlichen Gewerbes näher einzugehen. Struktur des landwirtschaftlichen Gewerbes-. Schon die Berufsstatistik (cfr. Berufsstatistik Abt. 111. Statistik des Deutschen Reiches Bd. 204 1 ) zeigt, dass das Verhältnis der Kategorie a (Eigentümer, Pächter, sonstige Leiter) zur Kategorie c (den Gehilfen und Arbeitern) ein verschiedenes ist in der Provinz Posen und im Preussischen Staate. Die Zahl der abhängigen Dienstleute ist in der Provinz Posen grösser und deutet auf den Grossbetrieb. Dies trifft auch in Wirklichkeit zu, wie die nebenstehende Tabelle es zeigt. (Siehe Seite 7). II Ui 1) Rg.-Bez. Posen. a Eigentümer, Pächter, leitende Beamten b Wirtschaftsbeamte, Aufsichtsund Bureaupersonal c Landwirtsch. Knechte, Mägde, Arbeiter und Tagelöhner Rg. Bez. Bromberg. Königreich Preussen. Prov. Poseh. a 115.416 25 % b 5.090 1 % i c 337.395 74 % 457.901 a 64.811 26 7« b 2.653 1 % c 181.537 73 7 « 249.001 a 2.819.522 30 0/ 10 b 59.806 0.6 % c 6.465.185 69.3 7 » 9.344.513 a 180.227 25.5 °/o b 7.743 1 % c 518.932 73.5 OjO 706.902 7 . OO i i OO ; ! to : o —1 •O: CD HM CO ^ 8 Wenn auch die amtliche Statistik nur die Zahl der Betriebe und nicht die der Eigentümer verzeichnet — es ist also schwer festzustellen, wieviele der einzelnen Betriebe in einer Hand vereint sind, — so kann man trotzdem den Schluss ziehen, dass die Bedeutung des Grossgrundbesitzes stetig abnimmt. War schon nach der Betriebszählung von 1895 im Vergleich mit der von 1882 bemerkbar, dass die Grossbetriebe an Zahl (2734 zu 2605) und Fläche (55.37% —52.19%) zu Gunsten der Parzellenbetriebe und Bauernwirtschaft ab- nahmen, so weist die Betriebszählung von 1907 diesbezüglich eine noch weitere Steigerung auf. Die Verminderung des Grossgrundbesitzes an Zahl (2.605 — 2305) und Fläche (52.19%—46%) geht in steigendem Masse vor sich, ebenso seit 1895 eine Abnahme der Parzellenbetriebe. Dagegen gewinnen die kleinen, mittleren und grossen Bauernwirtschaften erheblich an Zahl und Grösse. Der Grund ist wohl hauptsächlich in dem nationalen Kampfe um den Grund und Boden zu suchen, der die staatliche und private Ansiedlungspolitik zur Folge hat. Dieses Bild der landwirtschaftlichen Struktur ist deshalb von Wichtigkeit, weil sich die Organi sation des Getreidehandels ihr hat anpassen müssen. Die Technik des landwirtschaftlichen Betriebes hängt ab von der Bodenart. Sie bedingt zum grossen Teil die Art der Bodenbenutzung und den materiellen Ertrag. Das Fl ä c h e n v e r h ä 11 n i s der Hauptbodenarten ist folgendes (nach Meitzen, Der Boden d. preuss. Staates) (zum Vergleich der preussiche Staat): Prov. Posen Pr. Staat. Lehm auf der Höhe 5.3% 15.9 % „ in den Flussniederungen 1.4 „ 2-8 „ „ grauer auf der Höhe (Thon) grauer Lehm (Thon) in den Fluss- 1.5 „ 7.1 „ niederungen 1.2. 2.8 , zusammen Lehm- (Thon) Boden 9.4 % 28.6 % Uebertrag Lehm (Thon) Boden Prov. Posen 9.4% Pr. Staat. 28.6% sandiger Lehm und lehmiger Sand 48.0 „ 32.2 „ Sand 33.6 , 30.8 „ Moor 7.0 „ 63 „ Wasser 2.0 . 2.1 „ Kalklager unter den Böden 100.0°/ 0 0 02 , 100.0% 2.4 „ Schweren Lehm — und Thonboden besitzt also die Provinz verhältnismässig sehr wenig (nach Pommern (6.6) am wenigsten). Jedoch macht sandiger Lehm und lehmiger Sand beinahe die Hälfte des Bodens aus (nach Ostpreussen mit 52°/ 0 die grösste), es sind diejenigen Flächen, welche die sicherste Durchschnittsernte gewähren. Güter mit gutem und fruchtbarem Boden finden sich hauptsächlich in der Mitte und im östlichen Teile der Provinz Posen. Sandige und weniger fruchtbare Strecken sind an der schlesischen und brandenburgischen Grenze vorhanden. Einen eigentümlichen Terrainabschnitt bildet der Kreis Hohensalza (Inowrazlaw) mit seiner näheren Umgebung nördlich des Goplosees, wegen des hier verbreiteten kujavischen Bodens. Dieser Boden nimmt im Kreise Hohensalza etwas den grössten Teil der Kreisfläche ein und kommt in der Provinz Posen noch in wenigen zerstreuten Lagen im Bromberger Kreise vor. Er liefert den ausgezeichneten kujavischen Weizen und ist sicher für alle Getreidearten und Handelsgewächse. Im allgemeinen lässt sich sagen, dass die Provinz Posen ein gutes und sicheres Getreideland ist. Sie wird sehr selten von einer ausgesprochenen Missernte heimgesucht. Ist das Jahr zu nass, gedeiht das Getreide auf den leichteren Böden, in trockenen Zeiten auf den schweren. Der Bodenwert des Ackerlandes nach den Reinertragsstufen. Wie aus derTabelle I (im Anhang) Sp. 13. hervorgeht, steht die Provinz Posen an erster Stelle von den wenigen Provinzen, welche einen Ueberschuss an Getreide aufzuweisen haben. 2 * 10 Jedoch die relativ schlechteren Bodenarten, der Mangel an Industrie und die Absatzschwierigkeiten bringen es mit sich, dass auch der Bodenwert verhältnismässig gering ist Dies zeigt folgende Tabelle: (nach Meitzen). Von der Gesamtfläche des Ackerlandes sind geschätzt zu einem Reinertrag v. Mk. 180 u. 150-180 120-150 90—120 60-90 30-60 15-30 unter 15 mehr Sgr. Sgr. Sgr. Sgr. Sgr. Sgr. Sgr. Sgr. Provinz Posen (313,01 Quadratmeilen des Ackerlandes = 100. 0,1 0,8 1,4 31,9 45,8 20,0 Preuss. Staat. (Quadratmeilen 3093.97 = 100.) 1.7 2,7 3,8 6,4 11,6 27,7 27,7 18,4 Die höchsten Reinerträge in den einzelnen Kategorien. 9.8 13,4 10,6 12,2 20,3 35,8 45,8 32,0 Rheinland Provinz Sachsen Westfalen Posen Westpr. Die Provinz Posen bleibt in den obersten 5 Reinertragsstufen weit hinter dem Durchschnitt, während sie in den drei niedersten Reinertragsstufen den Durchschnitt überragt. Von Bedeutung ist noch das Flächenverhältnis der Kulturarten nebst deren Durchschnittsertrag. (Siehe Tabelle St. 11), welche entnommen ist aus Meitzen. Der Boden des preussischen Staates, Bd. V., S. 493, 495, 497. 11 Ertrag v. Mg. d. Gesammt- fläche So m Sn“ uastpes £ uassnajdjso Hausund ertrag- lose Fl. o ©~ ^ uxajsjoH f-, ” “= £ SiMsaiips ro d Wasserfläche Rein- 0 / ertrag 0 Mg Sgr. •* >o 06 nntjiuiailM ujaulul0 d ~ PUBfuiaiin uassnaadjso CD rt* CM *-> i-H r—l co U 0 ssn 0 jd;so ® puBiuiaq^ 1 t 61 g & gf 1 Bä & Ä 03 3 . — O C X j ©"■ » eo o uia^spH in uassnajj ^ m SiAtsajuag -jsa^ —jso 2 «' 2 uassaj-i 5 “W s l°H cm cm ri 3lMS0|qos l i bfl .2 2 bl fc, = 2 X S uf CJ * o 2 4> o _ co uiajs[ 0 H -t ujauiuioj 1-1 ^ -SiMsamag uassnajdjsa^v 1—! t"- CM C5 io o ^ jaAoutiBH ^ uaisajtps i bJ3 ■ .5 2 ü fc, s (ü - - £ 1 ©■ S puBjuiaiia “ uassnaadjso 3 S Suassnaad.so 5 u “d 1 sa M ■ , bi . .2 2 bc gj ; g w u. 1 O o ' ©- S § g pumuiaqa S uas^dpo io cd cm nBSSBjsi eo ujauiuio^ o ö . U 0 SS 0 jj o uassnaadjso Ackerbau Rein- 0/ , ertrag 10 Mg. Sgl'. g ^ g uasijoBS ^ uassnaadjso 1 “ g UaSipBS ^ J3A0UUBH ■ % 12 — Danach weist die Provinz Posen die grösste Fläche 59.6°/o unterm Pflug und den kleinsten Prozentsatz von ertraglosen Land auf. Jedoch der Rein-Ertrag nähert sich oft dem niedrigsten und nur dank der ausgiebigen Nutzung steigt der Durchschnitts-Ertrag v. Mg. der Gesamtfläche auf 21 Sgr. d. h. nur ca. 2 / 3 des durchschnittlichen vom ganzen preussischen Staate und rangiert somit an die dritte niedrigste Stelle noch vor Ostpreussen (mit 17 Sgr.) und Westpreussen (mit 19 Sgr.), selbst Pommern (24 Sgr.) und Brandenburg (25 Sgr.) weisen grössere Durchnittsreinerträge auf wie die Provinz Posen 1 ). Anbau der Feldfrüchte. Im Besonderen nutzte die Provinz Posen ihren Boden — was den Anbau der Feldfrüchte anbetrifft - im Durchschnitt der Jahre 1878 -1900 in folgender Weise 2 ): *) Meitzen Bd. V., S. 494, 496 schreibt wie folgt: Für die Beurteilung der Bodenbeschaffenheit nach diesen, Zahlen kommt in Betracht, dass in denselben neben der Bodengüte noch das Klima und besonders die Verkehrslage zum Ausdruck gelangt. So berechnet sich der durchschnittliche Reinertrag vom Morgen der Gesamtfläche in der Provinz Brandenburg zu 25 Sgr., in der Provinz Ostpreussen dagegen zu nur 17 Sgr., trotzdem in der Provinz Brandenburg 43% der Gesamtfläche aus Sandboden und 36% aus sandigem Lehmboden, in der Provinz Ostpreussen aber nur 23% der Gesamtflächen aus Sandboden, dagegen 52% aus sandigem Lehmboden bestehen. (Meitzen Bd. V). 2 ) Anm. Berechnet aus Meitzen „Der Boden des Preussischen Staates“ Bd. VII. Art. Die Bodenbenutzung und der Anbau der Feldfrüchte in den Jahren 1878 — 1900. Der Rahmen dieser Arbeit gestattet es nicht, genauer auf die Anbauverhältnisse einzugehen. Auch ist die letzte umfassende exakte Anbaustatistik vom Jahre 1900. Jedoch sei an dieser Stelle bemerkt, dass schon die Zahlen von 1878 - 1900 auf eine immer intensivere Betriebsweise hinweisen. Freilich bleibt der dem Getreide und Hülsenfrüchten zugewandte Prozentsatz an Boden derselbe, doch die Brache, die Ackerweide, zum Teil auch der Forstbau und Wiesen nehmen sehr stark ab, wogegen vor allem der Anbau von Hackfrüchten, Gemüse und Futterplanzen sehr stark zunimmt. i L Reg. Bez.Posen. Reg.Bez. Bromberg, — 1.749.357 ha 1.143.887.7 ha Weizen 3.3 % 3.6 % Roggen 19.9 „ 18.0 „ Gerste 3.1 „ 3.1 „ Hafer 5.2 „ 45 „ Buchweizen 0.3 „ 02 „ Hirse 01 „ — „ Mais 0.1 „ n Erbsen 1.4 „ 2.3 „ Linsen ft ff Bohnen ff ff Lupinen 23 „ 1.5 „ Wicken 0.6 „ 0.9 „ Mischfrucht 2.0 „ 1.6 „ zusammen Getreide 38.3 % 38,3 % 35.7 % 35.7 % Hülsenfrüchte Kartoffeln Riiben - Runkel 9-5 % 7.8 % zur Zuckerfabrikation 0.6 „ 1 1 „ zum Futter 0.5 „ 05 „ Rüben Mohr = 0.1 „ n „ Weiss =r 01 „ „ Kohl = o.i „ 0.2 „ Kohl 0.2 „ 0 1 „ andere Gemüse »J — ,, zus. Hackfrüchte und Gemüse 11.1 % 11.1% 9-7 % 9.7 n / 0 Handelsgewächse 0.4 „ 0.4% 0.3 „ 0.3 , Futterplanzen 5.5 „ 5.5 „ 5.3 , 5.3 „ Haus- und Obstgärten 0.5 „ 0.4 „ Ackerweide 20 „ 2.2 . Brache 4 0 5.3 , zusammen sonstige Ackernutzung 6.5 % 7-9 % Zu übertragen 61.8% 61.8 °/o 58.9% 58.9% 14 Reg.Bez. Posen. Reg.Bez.Bromberg 1.749.357. 1,143.887.7 ha Uebertrag 61.8% 61.8 % 58.9 °/o 58.9 % Wiesen 8.1 „ 8.6 „ Reiche Weiden 0.6 „ 0.9 „ Geringe „ 3.6 „ 4.1 „ zusammen Wiesen und Weiden 12.3% 13.6 % Forsten 21.3 . 21-3 % 22.2 „ 22.2 % Wasserstücke 1.3 „ 2.1 „ Oedland 0.1 „ K CM Ö Unland n » Wege, Bahnen 2.0 „ 1.8 „ Flüsse, Gräben 0.3 „ 0 4 „ Hausflächen, Hofräume, Gärten 0.9 „ 0 8 „ zur Boden bearbeit unbrauchbares L a n d 4.6 „ 4.6 , 5.3 „ 5.3 „ 100 % 100% 100 o/o 100 % 38.3 % des ganzen Grund und Bodens dient im Reg. Bez. Posen und 35.7 % > m Reg. Bez. Bromberg dem Anbau von Getreide und Hülsenfrüchten, wobei der Roggen mehr als die Hälfte des hierfür verwendeten Bodens einnimmt. Für die Hackfrüchte und Gemüse verwandte man 11,1 % im Reg. Bez. Posen bezw. 9.7 % ' m Reg- Bez. Bromberg. Für Futterplanzen 5.5 % bezw. 5.3 0 /°, für Wiesen und Weiden 12.3% bezw. 13.6 %. Der Körnerbau spielt also eine dominierende Rolle. So viel sei im allgemeinen gesagt: Da diese Arbeit sich speziell nur mit dem Getreidehandel befasst, so sollen im folgenden nur Roggen, Weizen, Gerste und Hafer inbetracht kommen. Die offiziellen statistischen Angaben über Ernteflächen und Ernteerträge sind beifolgend angegeben, wobei zu bemerken ist, dass die Erhebung der Statistik im Jahre 1898/99 geändert worden ist. (Siehe Anm. zur Tabelle über Ernteflächen und Ernteerträge S. 15. Anm. 2 S. 16. Anm. 1 und 2. 15 Die Anbauflächen von Roggen, Gerste und Hafer nehmen schwankend doch stetig zu, dagegen nimmt der Anbau von Weizen ab 1 ). Ernteflächen in der Provinz Posen für Jahr Roggen Weizen Gerste Hafer 1888 521.092 98 776 89.814 142.553 1889 523.623 99.132 85.356 150.846 1890 527.701 98.622 82.644 152.725 1891 521.156 99.414 81.927 153.659 1892 522.261 102.899 80.819 152.824 1893 566.369 2 ) 106.262 83.198 141.197 1894 568.563 95.636 86.237 138.195 1895 576.743 83.534 87.896 139.191 1896 682.599 79.579 87.965 139.035 1897 581.354 81.258 88.960 136.534 1899 580.258 87.589 98.578 134.563 1900 601.035 94.338 107.794 142.967 1901 543.869 3 ) 47.494 143.919 185.380 1902 636.753 71.438 111.929 146 336 1903 633.783 66.745 112.388 146 582 1904 640.872 76.077 109.901 142.825 1905 647.900 76 556 113.935 144.521 1906 642.525 79.039 116.030 145.504 1907 643.903 80.303 117.066 148.906 1908 643.434 78.267 113.728 153.550 1909 646.726 75 344 117.739 153.493' *) Der Grund ist wohl doppelter Natur. Der Anbau von Weizen ist in der Provinz Posen Sache des Grossgrundbesitzers. Dieser nimmt ab. Der Bauer isst Roggenbrot, baut also keinen Weizen. Sodann hat der Grund überall durch Meliorationen viel an seiner Feuchtigkeit verloren, so dass der Weizen schlechter gedeiht. 2 ) Bei den Getreidearten sind, abweichend von den Vorjahren, wo die Flächen von Haupt- und Nebenfrucht, abzüglich der Grünfutterflächen nachgewiesen wurden, nur diejenigen der Hauptfrucht angegeben. 3 ) Diese Ausnahmen erklären sich daraus, dass infolge eines sehr starken aber schneearmen Winters die Wintersaaten so arg: mitgenommen wurden, dass sie umgepflügt und mit Sommergetreide frisch besät werden mussten. 16 Viel wichtiger sind die Tabellen über den Ernteertrag, soweit man sich auf die errechneten Zahlen verlassen kann.') Gesamter Ernteertrag für die Provinz Posen 2 ). Jahr Roggen Weizen Gerste Hafer 1888 441 915 102 1889 377 610 89 1890 371 269 95 1891 371 910 98 1892 502 083 125 1893 594 667 129 1894 522 434 81 1895 604 855 90 1896 640 779 98 1897 603 918 104 1899 850 317 J ) 159 1900 707 189 158 1901 454 776 34 1902 968 089 132 1903 1 027 800 124 1904 1 056 541 158 1905 944 686 143 1906 997 086 165 1907 999 841 150 1908 1 127 479 168 1909 1 102 004 145 700 79 556 122 432 535 56 956 103 339 893 67 076 117415 007 65 877 109 559 651 64 114 106 796 548 75 240 85 469 667 92 957 144 528 733 88 161 123 367 367 90 901 129 268 979 94 479 123 639 9890 176 7330 223 6470 400 162 923 181 425 432 219 981 249 104 958 181 364 208 082 483 202 656 253 647 683 183 665 184 319 686 209 731 242 190 959 238 155 295 959 189 241 410 298 287 428 224 394 272 382 505 229 492 296 369 i >) Ich kann nicht umhin die Worte von Dr. C. Steinbrück. Die landwirtschaftliche Produktion, in Meitzen: Der Boden des Preussischen Staates Bd. VII. St. 815 ff., zu citieren; Trotz der vielfachen Verbesserungen in der Erhebungsweise sind doch die Mängel in den gewonnenen Resultaten nicht beseitigt und können auch pie ganz beseitigt werden. Man kann sagen, dass die Erntestatistik an manchen nie ganz zu beseitigenden Mängeln leidet. Die Erntezahlen dürfen nur immer mit dem Vorbehalt benutzt we? - den, dass sie nicht völlig gleichartig erhoben sind. -) Um die Unterschiede der einzelnen Perioden zu milcjern, hat sich das Kaiserliche Statistische Amt veranlasst gesehen, für die Jahre 1893—1898 eine Umrechnung vorzuschlagen, nach welcher sich die Ernteerträge für Roggen um ca 15.5 %> t'ür Weizen um 19.5 °/ (J für Gerste um 28.5% und Hafer um 23.4% erhöhen würden. f7 . Trotzdem man den absoluten Zahlen der Erntestatistik keinen zu grossen Wert beilegen darf, lassen sie doch mit Sicherheit den Schluss zu, dass in den letzten drei Jahrzehnten ein stetes Wachsen der Ertrage stattgefunden hat. Ernteertrag im Verhältnis zur Fläche: Vom Hektar wurden geerntet in To. Roggen Weizen Gerste Hafer 1887/96 0.89 1.05 0.89 0.80 1879/88 0.75 0.95 0.84 0.75 1888 0.85 1.04 0.88 0.86 1889 0.72 0.90 0.76 0.69 1890 0.70 0.97 0.81 0.77 1891 0.71 0.99 0.80 0.71 1892 0.96 1.22 0.79 0.70 1893 1.00 1.25*) 1.22 1.45*) 0.90 1.34*) 0.61 0.79*) 1894 0.92 1.07 0.85 0.98 1.08 1.52 1.05 1.57 1895 1.05 1.24 1.09 1.45 1.00 1.39 0.89 0.96 1896 1.10 1.33 1.24 1.61 1.03 1.42 0.93 1.24 1897 1.04 1.23 1.29 1.57 1.06 1.43 0.91 1.17 (1893/1899) 1.29 1.53 1.50 1.27 1898 1.44 1.79 1.63 1.51 1899 1.47 1.83 1.79 1.66 1900 1.18 1.68 1.51 1.27 1901 0.84 0.72 1.53 1.34 1902 1.52 1.86 1.62 1.42 1903 1.62 1.87 1.80 1.73 1904 1.65 2.09 1.67 1.29 (1890/1904) 1.39 1.73 1.65 1.45 1905 1.46 1.88 1.84 1.68 1906 1.55 2.10 2.05 2.03 1907 1.55 1.87 2.06 2.00 1908 1.75 2.15 1.97 1.77 1909 1.70 1.93 1.95 1.93 (1904/1909) 1.60 1.99 1.97 1 88 Die Jahre 1888- -1891 incl. sind Misserntejahre. Vom Jahre 1892 an steigen die Ernteerträge stetig, unterbrochen durch die Missernte im Jahre 1901 in Roggen und Weizen. Die absoluten Zahlen schwanken je doch in aufsteigender Linie. Bedenkt man aber, wie der Ernteertrag pro Hektar in Roggen Weizen Gerste Hafer vom Jahrf. 1893/99 1.29To. 1.53To. 1.50To. 1.27To. auf i. J. 1890/04 1.39 „ 1.73 „ 1.65 „ 1!45 , und auf. i. Jahrf. 1904/09 1.60 „ 1.99 „ 1.97 „ 1,88 *) Nach den neuen Bestimmungen vom Jahr 1898/1899 berechnet. gestiegen ist 1 ) und blickt auf die absluten Ziffern von 1888 und 1909, so erkennt man, dass dem Getreidehandel steigende Aufgaben erwachsen sind. : Wie gross der Ueberschuss an Getreide über den eigenen Bedarf in der Provinz Posen ist, der zur Ausfuhr gebracht wird, zeigt am sichersten die Giiterbewegungs- und Binenschifffartsstatistik (cf. Tabelle I im Anhang 2 ). Danach zeigt es sich, dass im Durchschnitt der Jahre 1886 — 1908 die Provinz Posen jährlich zum Versand brachte : an Weizen „ Roggen „ Gerste „ Hafer 24 912 To. 208816 „ 41414 „ 20 991 „ während sie an Mehl, Mühlenfabrikaten und Kleie 44 986 To. empfing. (Die Erleuterung hierzu siehe Abschnitt V, Abschnitt über Mehl und Kleie). Stellung der Provinz Posen als Ausfuhrprovinz. Ein Vergleich mit den anderen Gebieten des Deutschen Reiches zeigt die besondere Stellung der Provinz Posen inbezug auf den Getreideversand, (cf. Tabelle I im Anhang) Danach weist die Provinz Posen in allen Rohprodukten einen Ueberschuss auf und zwar kommt sie in Weizen an 2. Stelle mit 24 912 To. hinter Ost- und Westpreussen mit 32 030 „ in Roggen an 1. Stelle mit 208 816 „ (mehr als die Provinz Brandenburg mit Berlin an Zufuhr braucht). in Gerste an 1. Stelle mit 41414 „ in Hafer an 4. Stelle mit 20 991 „ hinter Preussen, Pommern, Bayern. *) Meitzen Bd. VII. Art. von Dr. Steinbrück: Derselbe errechnet daselbst die Stellung der Regierungsbezirke nach den Durchschnittserträgen pro ha. bei den einzelnen Fruchtarten während des Jahrfünftes von 1899 — 1903 und es zeigt sich, dass ungeachtet der steigenden Erträge die Provinz Posen weit unter dem Durchschnitt des Staates in allen Hauptgetreidearten bleibt. 2 ) Die Angaben der Güterbewegungs- und Binnenschifffarts- statistik sind im V. Abschnitt dieser Arbeit wiedergegeben. 19 Im Endresultat (Tabelle I Spalte 13) stellt die Provinz Posen mit 251,147 70. im Versand von allen Staaten an 1. Stelle. So zeigt auch dies Bild die wichtige Rolle der Landwirtschaft in der Provinz Posen. Infolge des stark agrarischen Charakters und dazu noch der eigentümlichen Lage Posens als Grenzprovinz und zugleich als Hinterland des industriellen, stark besiedelten West- und Mitteldeutschlands ist dem Getreidehandel in der Provinz eine überaus wichtige Aufgabe zugefallen. Bevor wir aber hierauf eingehen, dürfte es wohl am Platze sein, zunächst die Verkehrswege der Provinz Posen ins Auge zu fassen. II. Abschnitt. B. Die Verkehrswege. I. Das Eisenbahnnetz. Das Gelände der Provinz Posen bietet dem Bahnbau keine grossen, geschweige den unüberwindlichen Hindernissen. Die Haupt- und Nebenbahnen. So ist die Entwickelung des Eisenbahnnetzes gleich der im Norddeutschen Flachlande eine ziemlich regelmässige. Die Betriebskilometerzahl der Bahnen in der Provinz Posen stieg in dem Zeitraum von 1860-1871 von 385 km auf 541 km. 1871 — 1885 >> 541 h 1201 „ 1885—1897 >> 1201 i> 2034 „ 1897—1908 >> 2034 >> »> 2499.28 km. Die absoluten Zahlen der Kilometerlänge der Haupt- und Nebenbahnen, sowie das Verhältnis der vollspurigen Eisenbahnen (1.435 m) zur Fläche und Einwohnerzahl gibt die nachstehende Zusammenstellung: 22 jt Auf 100 qkm. Auf 10.000 Einw. Absolute Länge der Jahr Dtsch. Reich Preussen Prov. Posen Dtsch. Reich Preussen Prov. Posen Haupt- Nebenbahnen bahnen der Prov. Posen km. km. km. km. km. km. km. km. 1908 10.56 9.94 8-62 9.07 8.93 12.28 1197.48 1301.80 1907 10.39 9.75 8.08 9.05 8.89 11.61 1202.42 1139.00 1906 10.27 9.62 7.94 9.08 8.91 11.50 1202.42 1097.55 1905 10.09 9.43 7.67 9.08 8.91 11.24 1184.39 1039.30 1904 9.95 9.28 7.25 9.06 8.89 1073 1181.58 918.46 1903 9.77 9.12 7.25 9.02 8.87 10.83 1015.87 1083.67 1902 9.61 8.99 7.25 9.00 8.87 10.94 1015.87 1083.67 1901 9.44 8.80 7.25 8.98 8.82 11.05 1015.87 1083.67 1900 9.22 8.60 7.14 8.91 8.75 10.97 1015.87 1053.51 1899 9.04 ■ 8.45 7.14 8.89 8.75 10.97 1015.87 1053.51 1898 8.92 8.31 7.07 8.88 8.74 10.83 1015.87 1033.33 Ende 1881/2 betrug bei einer Einwohnerzahl von 1.606.084 und einem Flächeninhalt von 28 951,81 qkm. die Gesamtlänge der vorhandenen Eisenbahnen in der Provinz Posen 1 135.78 km, so dass auf 100 km 3,92 km Eisenbahn und auf je 10 000 Einwohner 6.67 km Eisenbahn kamen. Demnach nahm Posen in ersterer Beziehung die neunte Stelle, in letzterer die achte Stelle unter den preussischen Provinzen ein. Im Jahre 1897 betrug die Gesamtlänge der Eisenbahnen bei einem Flächeninhalt von 28.966,29 qkm und einer Einwohnerzahl von 1.828.658—2034 km, so dass auf 100 qkm 7.02 km Eisenbacn (in Preussen 8.90) und auf je 10 000 Einwohner 10.99 km Eisenbahn (in Preussen 8.64) kamen. Im Jahre 1908 endlich betrug bei einem Flächeninhalt von 28.982.37 qkm und einer Einwohnerzahl von 2.035.213 die Länge der Eisenbahnen 2 499.28 km, so dass auf 100 qkm. 8.62 km (in Preussen 9.94) und auf je 10 000 Einwohner 12.28 km Eisenbahn (in Preussen 8.93) kommen. So nahm die Provinz Posen inbezug auf die Eisenbahnen im Ver- gleich zur Fläche die siebente, im Vergleich zur Einwohnerzahl die fünfte Stelle unter den preussischen Provinzen ein. Den Ansprüchen der Provinz Posen als Grenzprovinz ist man insoweit nachgekommen als sie auf der ca. 230 km. langen Grenze mit Russland im Jahre 4906'. den ersten, direkten Anschluss an das russische Schienennetz über Ka- lisch-Skalmierzyce erhalten hat. Die zweite direkte Verbindung liegt für die Provinz Posen in Westpreussen (Alexandrowo-Thorn). Die direkte kürzeste Verbindungslinie Berlin-Warschau über Poscn-Stral- kowo-Konitz wird stets sehnlichst erwünscht, jedoch wird die Provinz wohl noch lange auf die Realisierung dieses Projektes warten müssen. Weil die Provinz Posen eine in das übrige östliche Preussen gleichsam hineingekeilte Lage hat, müssen alle grossen Verkehrslinien von Schlesien nach den nördlichen Provinzen oder von Russland nach dem Westen hin, die Provinz berühren oder durchschneiden. Das Bahnnetz in der Provinz Posen in Haupt- und Nebenbahnen gehört 4 Direktionsbezirken an, und zwar: Hauptb. Nebenb. km. km. dem Direktionsbezirk Breslau (Oels-Kempen i P. Wilhelmsbrück Reichsgrenze) 12.88 Direktionsbezirk Danzig (Schneidemühl-Flatow-Konitz) 29.56 n Direktionsbezirk Bromberg 412.96 650.06 » „ Posen 754.96 586.25 der Privatbahn Liegnitz-Rawitsch 52.61 1 197.48 1301.80 2499.28 Die Länge der einzelnen Eisenbahnlinien in den Eisenbahndirektionsbezirken Bromberg und Posen am 2. Dezember 1908 gibt die Tabelle II und III (siehe Anhang) an. Auch ist in diesen angegeben, welche Strecken Haupt- und welche Nebenbahnen, welche zwei- und welche eingeleisig sind. In dem Bahnnetz markieren sich in der Richtung von Westen nach Osten drei Linien und zwar: 1. Berlin, Küstrin, Kreuz, Schneidemühl, Nakel, Bromberg; 2. Berlin, Frankfurt a. O., Bentschen, Posen, Gne- sen, Hohensalza, Thorn; 3. Cottbus, Sagan, Woltersdorf, Glogau, Lissa, Kankel, Kobylin, Krotoschin, Ostrowo, Skal- mierzyce; senkrecht zu diesen Bahnstrecken laufen zwei Schie- nensträmge, nämlich: 1. Breslau, Trachenberg, Rawitsch, Bojanowo, Lissa in P., Kosten, Czempin, Luban, Posen, Rogasen» Schneidemühl, Neustettin ; 2. Oels, Krotoschin, Jarotschin, Wreschen, Gnesen, Janowitz, Elsenau, Exin, Nakel, Könitz. Durchkreuzt werden diese fünf Linien durch eine sechste, von Nordwesten nach Sodwesten: Stargard, Arnswalde, Kreuz, Samter, Rokietnice, Posen, Jarotschin, Ostrowo, Kempen, Kreuzburg. Hinzuzufügen wäre noch die parallel zur letzteren laufende ,Bahn Landsberg a. d. Warthe, Schwerin-Meseritz, Bentschen, Wollstein, Lissa, die nach Sachsen führende Linie, Bentschen, Rotheburg, Guben, Cottbus und die Verbindungsbahn von Bromberg mit Hohensalza einerseits und Bromberg mit Thorn-Alexandrowo (Reichsgrenze) anderseits. „Damit*) wären die Hauptrouten der Provinz Posen aufgezählt, Linien, welche dazu geschaffen wurden, einerseits jene Rohprodukte, an denen Posen Mangel hat, z. B. Kohlen, herbeizuschaffen, anderseits den Transport der in Posen hergestellten Güter zu verbilligen und durch ihr Eingreifen in die Weltverkehrslinien jenen Absatzgebieten zugänglich zu machen, wo ihre Verwertung am vorteilhaf- *) Was die Entstehung, Geschichte und sonstigen Zweck der Bahnen anbetrifft, verweise ich auf die Schrift von Dr. S. Per- narczynski, Leipzig 1900. Die Eisenbahntarife usw. testen ist“. Alle übrigen Strecken erscheinen zu den genannten als Zweiglinien. Für den Getreideverkehr haben alle diese Bahnen ihre grosse Bedeutung. Ueber die Entwicklung der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen im Verhältnis zu der im Kgr. Preussen gibt die Tabelle IV im Anhang Aufschluss. Danach hat die Provinz Posen im Jahre 1908 736 km. nebenbahnähnliche Kleinbahnen. Auf 100 qkm. kämen 2.51 km. (Preussen 2.51) auf 10 000. — Einwohner 3.64 fPreus- sen 2.25). Während also im Verhältnis der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen zur Fläche die Provinz Posen dem Durchschnitt des Pr. Staates gleichsteht, übertrifft sie im Verhältniss derselben zur Einwohnerzahl den Durchschnitt mehr als um die Hälfte. Von allen Kleinbahnen dient 3/4 (und zwar im Jahre 1908 9 Kleinbahnen mit 508.2 km. Länge) vorzugsweise der Landwirtschaft, der Rest — 3 Kleinbahnen von 227.8 km. Länge — gleichmässig Handel & Industrie wie der Landwirtschaft. Anderen Verkehrszwecken dienen die Kleinbahnen überhaupt nicht. Der verhältnismässig grosse Güterund Specialwagenpark, und die verhältnismässig kleine Zahl der Dampflokomotiven, wie die geringe Höhe der Anlagekosten ist leicht zu erklären, wenn man sich vergegenwärtigt, dass 57% dieser Nebenbahnstrecken eine Spurweite von 0,600 m. hat. Es sind also zum grössten Teil schmalspurige, so genannte Lowriesbahnen, zu gewissem Teil wohl mit Pferden gezogen. Dessenungeachtet zeigt der Aufschwung der Kleinbahnen, dass das landwirtschaftliche Gewerbe eine immer intensivere Bewirtschaftungsform annimmt. 26 Die Tarifpolitik der Staatseisenbahnen. Für die Tarifpolitik den letzten zwanzig Jahre muss man drei Abschnitte unterscheiden. 1. Die Periode bis 1891. 2. Die Periode von 1891—1894. 3. Die Periode von 1894 ab. 1. Die Periode bis 1891. Nach den Bestimmungen des deutschen Eisenbahn- Gütertarifs werden Getreide, Mehl und Mühlenfabrikate zu zu dem Frachtsätze des Specialtarifs I. zu 4,5 Pf. für ein Tonnenkilometer, bei Versendung von mindestens 10,000 kg. in einem Frachtbrief, und zu 5 Pf. für ein Tonnenkilometer bei Versendung von mindestens 5000 kg in derselben Weise (Wagenladungsklasse A. 2.) auf der Eisenbahn befördert, während die Kleie als Abfallprodukt zu dem Frachtsätze des Specialtarifs II. 3,5 Pf. verladen wird. An Expeditionsgebühren werden ausser den genannten Streckensätzen erhoben pro 100 kg. bis 50 km. 6 Pf. pro 100 kg. 51 — 100 km. 8 Pf. pro 100 kg. ab 101 km. 12 Pf. Der Grund, weswegen Mehl, also verarbeitetes Produkt gleich dem Rohprodukt verfrachtet wird, erläutert der Jahresbericht der Handelskammer zu Posen (1898). „Soweit die Mühlen im Regierungsbezirk Posen ihr Getreide nicht per Achse holen, beziehen sie es ausschliesslich per Bahn. Wenn nun das Getreide billiger verfrachtet wird als Mehl, so ist zu erwarten, dass das Getreide, welches bisher in Gestalt von Mehl versandt wurde, künftig unverarbeitet zur Versendung gelangt, und dass damit der einheimischen Mühlenindustrie der Getreideeinkauf erschwert werde“. Von diesem Normaltarif giebt es Ermässigungen in Gestallt der Ausnahmetarife. a) Zunächst besteht ein Ausnahmetarif für Getreide und Mehl im Bereiche des Eisenbahndirektionsbezirkes Bromberg. Diesem Ausnahmetarif ist auf Entfernungen bis 50 km. der bei den preussichen Staatseisenbahnen gültige Einheitssatz (Specialtarif I.) von 4,5 Pfennig pro Tonnenkilometer zugrunde gelegt. Auf weitere Entfernungen fällt der Einheitssatz des Ausnahmetarifs in der Weise, dass auf Entfernungen von 50-400 km. 3,8 Markpfennige pro Tonnenkilometer 401-450 450—500 501-550 551—600 601- 650 651 — 800 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 6 Pf. von 1 - 50 km. 9 „ „ 51-100 „ 12 „ über 100 km. an Expeditionsgebiihren eingerechnet werden. Dieser Ausnahmetarif wirkt nicht unwesentlich auf den Handel ein. Ein Waggon Getreide von Bromberg nach Berlin (333) km. kostet nach dem Ausnahmetarif 139 Mk., nach dem Specialtarif I. würde derselbe Wagon 162 Mk. kosten, also um 23 Mk. mehr. Da Brandenburg mit Berlin noch immer zu den Hauptabsatzgebieten der Provinz Posen gehört, so zeigt dies Beispiel, wie günstig die Wirkungen dieses Tarifs für die Landwirtschaft und den Getreidehandel sind. „Von*) einer Begünstigung Russlands durch diesen Tarif kann nicht die Rede sein, da die Einfuhr von Getreide aus Russland in die Grenzen der Provinz Posen infolge der Getreidezölle abgenommen hat“. b) Der zweite Ausnahmetarif besteht (unter Zugrundlegung derselben Taxen wie im genannten Ausnahmetarif des Direktionsbezirkes Bromberg) im Berlin-Stettin-Schlesischen Güterverkehr und zwar zwischen Posen, den Stationen der früheren Oels-Gnesener Bahn und denen der Posen-Stralkowo Bahn einerseits und Berlin und einigen Stationen des Berliner und Stettiner Direktionsbezirkes wie z. B. Kolberg anderseits. Die Frachten, welche für Getreide im Verkehr zwischen Posen einerseits und Berlin (255 km.) wie Küstrin (186 km.) anderseits nach diesem Ausnahmetarif zur Erhebung gelangten, betrugen 1.09 bezw. 0.87 Mk. pro 100 kg, während sie nach Specialtarif I. eine Erhöhung erfahren von 0.18 resp. 0.14 Mk. pro 100 kg. ‘) Pernaczynski. Dr. Pernaczyriski charakterisiert in folgenden Worten diese Periode: „Die Motive, die für die Getreidetarifpolitik der Eisenbahnen seit der Verstaatlichung bis 1891 eine ausschlaggebende Rolle spielten, waren zugleich fiscalischer und schutzzöllnischer Natur. Es trat mehrfach eine Verteuerung des Getreidetransportes gegen die Privatbahnzeit ein. Das russische Getreide wurde ferngehalten, aber auch das po- sensche erfuhr im Absatz nach ferneren Gegenden des Deutschen Reiches eine Hemmung. Die Tarifpolitik war eine ziemlich bureaukratische. Ausnahmen bestanden nur in dem Festhalten an dem bereits von Privatbahnen Geschaffenen. Es wurde der Bromberger Staffeltarif beibehalten und auf die Relation Posen- Berlin ausgedehnt. Dagegen erlitt der Absatz nach Oberschlesien durch die staatliche Tarifreform einen nicht unbedeutenden Schaden.“ 2. Die Periode von 1891—94. c) Die eben geschilderten Staatsbahntarife erfuhren im Jahre 1891—94 eine zeitweilige Unterbrechung durch die sogenannte Getreidestafeltarife. Der Inhalt derselben lautet: Getreide aller Art sowie Mühlenfabrikate tarifieren folgendermassen: An den vollen regelrechten Frachtsatz des Spezialtarifs I (4.5-j-12) für 200 km wurden von 201—300 km 3 Pf., von 301 km ab 2 Pf. für das Tonnenkilometer ohne Abfertigungsgebühr angestossen. Hiernach stellten sich die Streckeneinheitssätze für das Tonnenkilometer nach Abzug von 12 Pf. Abfertigungsgebühr für 100 kg bis 300 km auf 4 Pf., bei 400 km auf 3 5 Pf. „ 500 „ „ 3.2 „ „ 600 „ „ 3.0 „ „ 800 „ „ 2.75 „ „ 1000 „ „ 2.6 „ Dieser Tarif wurde mit Gültigkeit vom 1. September 1891 in Kraft gesetzt. Die normalen Frachtsätze bis zur Ent- fernung von 200 km blieben unverändert, ebenso der Aus- nahmetarif für Getreide und Mehl, soweit er niedriger war als der neue Tarif. Ueber die Wirkung dieses Tarifs schreibt Dr. Perna- czyriski: Seit Einführung des Staffeltarifs war bis zur seiner Aufhebung am 1. August 1894 längere Zeit verstrichen, und derselbe konnte seine Wirkungen in je einem vollen Jahre nach der ungünstigen Ernte von 1891 und der reichen Ernte von 1892 sowie durch längere Zeit nach der ergiebigen Ernte von 1893 äussern. Dieser Staffeltarif ermöglichte Getreide oder Mehl aus der Provinz Posen nach dem Westen des Deutschen Reiches zu versenden, wohin die Beförderung infolge der hohen Frachten bisher ausgeschlossen war. Dies kann durch folgendes Beispiel nachgewiesen werden. Zur Zeit des Staffeltarifs kostet die Tonne Getreide an Fracht von Gnesen nach Plauen (523 km) 17.70Mk. jetzt 24.70 „ 7Mk.mehr von Gnesen nach Köln a.Rh. (807km)24.60 „ jetzt 40.30 „ l5.70Mk. „ die normalen Sätze schliessen hier einen Versand nahezu aus, da dieselben die Preisunterschiede ganz erheblich übersteigen. Trotz der Möglichkeit auf weite Entfernungen Getreide zu versenden, hat der Staffeltarif nicht eine wesentliche Verschiebung in den Absatzgebieten für das in der Provinz Posen geerntete Getreide zur Folge gehabt. Schlesien, Mitteldeutschland (d. h. Königreich Sachsen und Provinz Sachsen mit Thüringen) und Brandenburg mit Berlin haben nach wie vor über 90 °/ 0 des Versandes der Provinz Posen an Brotgetreide aufgenommen. Allerdings hat der Versand an Brotgetreide nach Sachsen in einer Entfernung über 400 km gerade während der Zeit der Staffeltarife bedeutend zugenommen, er hat sich im Jahre 1893 sogar verdoppelt, während er nach Schlesien in einer Entfernung über 200 km von 102 290 Tonnen auf 87 687 Tonnen gesunken ist. Der Versand von Getreide nach dem Südwesten Deutschland hat absolut zugenommen, im Vergleich aber mit dem übrigen Versande blieb er von ganz geringer Bedeutung. Von einer Ueberflutung des Westens und Südens Deutsch- -,.A - 30 — lands durch Posener Getreide und Mehl infolge der Staffeltarife kann nicht die Rede sein. Der Versand von Mehl von Posen nach dem Südwesten ist von keiner Bedeutung. Will man das Facit dieser eben geschilderten Wirkungen des Staffeltarifs für den Versand des Posener Getreides und Mehls ziehen, so muss man sagen: „Die direkte Eisenbahnbeförderung von Getreide und Mehl aus Posen nach dem Westen und Süden Deutschlands hat sich in massigen Grenzen gehalten, indem die wesentlichen Wirkungen der Staffeltarife sich auf mittlere Entfernungen beschränkt haben.“ 3. Die Periode von 1894 bis jetzt. Die Staffeltarife wurden 1894 abgeschafft und seitdem leben wir in der Periode der Exporttarife. Um die Tendenz der mit der Aufhebung des Identitätsnachweises verbundenen Vorteile noch zu vergrössern, wurde die Ausfuhr aus deutschen Gebiet durch Verbilligung der Eisenbahntarife befördert. d) So besteht als III. Ausnahmetarif im Lokal- und direkten-Verkehr der preussischen Staatseisenbahnen von 101 km. Entfernung ab ein „Ausnahmetarf, zur Ausfuhr über See nach ausserdeutschen Ländern“, bei welchem an den regelrechten Frachtsatz des Specialtarifs V. (45-f-12) für 101 km bis 4u0 km. 1.43 Pf. für das Tonnenkilometer ohne Abfertigungsgebühr angestossen sind. Die Streckeneinheitssätze für das Tonnenkilometer stellen sich (nach Abzug von 120 Pf. Abfertigungsgebühr) bei 200 km. auf 2.95 Pf. „ 300 „ „ 2.43 „ „ 400 . „ 2.02 „ Dieser Tarif wurde im Jahre 1895 eingeführt. Seine Wirkungen fallen zusammen mit den Folgen der Aufhebung des Indentitätsnachweises. (Siehe Abschnitt V). e) Als IV. Ausnahmetarif wäre zu nennen ein dem eben geschilderten ganz gleich gebildeter Ausnahmetarif zur Beförderung der Ausfuhr iib'er die Landesgrenze. 31 f) Einen Teil der Provinz, nämlich den östlich der Eisenbahnlinie Konitz-Nakel-Gnesen gelegenen, beeinflusst sehr stark der V. Auszahmetarif nach Danzig-Königsberg. Die Säzte dieses Tarifs sind wie folgt gebildet: 1 — 100 km. 2.6 Pf. p. km. -f- 6 Pf. Expeditionsgeb. von 1 — 50 km. 101-200 „ 2.4 „ „ „ + 9 „ „ „ 51-100 „ 201—300 „ 2.3 „ „ „ -j- 12 „ „ über 100 km. 301-400 „ 2.2 „ „ „ Der Tarif wurde am 13. 12. 1897 eingeführt und dient zur Erleichterung des Wettbewerbes des inländischen Getreides mit dem russischen in den Ostseehafenstädten. g) Endlich gilt mit dem 1. Januar 1898 für Getreide und Mehlfabrikate von ostdeutschen Stationen nach preus- sischen und sächsischen Grenzstationen mit Oesterreich ein VI Ausnahmetarif (Ostdeutsch-Böhmischer Getreideausnahmetarif). Die Frachtsätze für den bezeichneten Ausnahmetarif werden gebildet durch Anstoss von 1.43 Pf. an den regelrechten Frachtsatz des Spezialtarifs 1 für 101 klm. auf Entfernungen bis 400 km. darüber durch Anstoss von 4.5 Pf.*) Die Nebengebühren sind dieselben wie die des Spezialtarifs I. In Verbindung mit der Aufhebung des Identitätsnachweises hat dieser Tarif sehr günstig auf das Getreidegeschäft der Provinz Posen gewirkt, speciell in den Jahren, wo Böhmen an einer Missernte hat leiden müssen. Zusammenfassung. Im Gesamtresultat ergibt sich, dass die Tarifpolitik des preussichen Eisenbahnfiskus nach dem kurzen Versuch der Getreidestaffeltarife (1891 —1894) zu dem alten System der teuren Getreidefracht zurückkehrte, die seit 1877 nach dem Streckensatz von 4.5 Pfg. unverändert blieb. Nur 4 Ausnahmetarife dienen zur Bekräftigung der Handelspolitik, vermöge deren ähnlich der Zuckerprämien- *) Nach privater Erkundigung bei der Königlichen Eisenbahndirektion zu Posen. 32 Politik das „nationale Gut“ billiger über die Grenze gebracht wird als fremdes Getreide nach Deutschland eingeführt. II. Die Wasserstrasse n*). 1. Allgemeines. DerVerkehr der Wasserstrassen**), welcher nach dem Aufkommen der Eisenbahnen gefährdet zu sein schien, hat sich neuerdings in grossartiger Weise entfaltet, aber doch nur dort, wo die Binnenschifffahrt in der Lage war, durch Aen- derung der mechanischen Zugkraft und grössere Transport- gefässe den fortschreitenden Anforderungen gerecht zu werden. Auf den Wasserstrassen des Ostens, deren Schifffahrtsverhältnisse eine solche Vervollkommnung nicht zu- liessen, ist die Entwickelung des Verkehrs dagegen zurückgeblieben, und von der allgemeinen Zunahme des Güteraustausches entfällt hier bei weitem mehr auf die Leistungen der Eisenbahnen, als auf diejenigen der Wasserfrachten. Die natürlichen Vorzüge der Wasserstrassen vor den Eisenbahnen beruhen hauptsächlich auf der leichteren Bewältigung eines grossen Massenverkehrs. Deshalb sind es nicht allein die ungünstigen Schifffahrtverhältnisse im Osten, die hier dem Aufschwünge der Binnenschifffahrt entgegenstanden, sondern das Zurückbleiben der östlichen Wasserstrassen liegt zum grossen Teil auch daran, dass das Bedürfnis nach einer Verkehrsvermittlung von so bedeutendem Umfange, wie in den volkreichen Industriegebieten am Rhein und Elbe, in den vorwiegend landwirtschaftlichen Gebieten des deutschen Ostens nicht vorhanden ist. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte setzt immer eine relativ bedeutende Flächenausdehnung voraus, sie erfolgt also durchaus decentralisiert; deshalb kommen für den Versand in der grossen Mehrheit der Fälle zunächst nur die Eisenbahnen in Frage, welche mit ihren kleinen Trans- portgefässen auf dem weitverzweigten Schienennetz überall *) Ausser der am Ende zitierten Literatur habe ich speciell die Drucksachen des Preussischen Abgeordnetenhauses (Die wasserwirtschaftlichen Vorlagen des Jahres 1904) benutzt. **) cfr. Giesberg. 33 die Ueberschüsse der landwirtschaftlichen Produktion aufsammeln können. Nur bei grösseren Entfernungen kann infolge der Differenz zwischen Schiff- und Eisenbahnfracht die Benutzung der Wasserstrassen für einen Teil der Transportstrecke wirtschaftliche Vorteile bieten. Die Provinz Posen besitzt in Warthe und Netze zwei Wasserstrassen, welche durch ihren Lauf nach Westen und weiter nach Norden den natürlichen Absatzweg für die Landesprodukte andeuten. Durch die künstlichen Verbindungen der Oder mit den märkischen Wasserstrassen und durch diese mit der Elbe ist für die Provinz der Weg nach den Hauptmärkten eröffnet. Anderseits verbindet die Warthe und Netze das Odergebiet mit dem Weichselgebiet durch den zwischen der Netze und der Brahe, einem Nebenfluss der Weichsel, hergestellten Bromberger Kanal. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung dieser einzigen Wasserverkehrsstrasse zwischen Weichsel und Oder bewirkt es, dass verkehrspolitisch die Warthe nur einen Seitenarm (und zwar einen s. g. Sackarm) zu dieser Hauptstrasse bildet. 2. Die Netze-Weichsel Verbindung. a) Die Netze. Der Netzelauf von der Mündung in die Warthe aufwärts bis zum Bromberger Kanal zerfällt in drei Strecken: 1) In die untere in Rgb. Frankfurt gelegene 24.90 km lange Strecke von der Einmündung in die Warthe bis zur Dragemündung. 2) In die mittlere 77 70 km lange Strecke von der Mündung der Drage bis zur Küddowmündung bei Usch, die sogenannte „Lebhafte Netze“. 3) In die obere Strecke von der Küddowmündung bis zum Unterarm der Schleuse X. Diese ist 58.30 km lang und enthält den gesammten Lauf der sogenannten Trägen Netze, sowie ein kürzeres, durch die Schleuse XI und XII kanalisiertes Stück*. *) Der Umbau der beiden Schleusen und die teilweise Er- weitung und Begradigung des Wasserlaufes ist vorgesehen. 34 b) Der Bromberger Kanal. Der Bromberger Kanal ist 26.4 km lang, er fällt von der 16.3 km langen Scheitelhaltung, dem langen Trödel, mit 2 Schleusen um 4.35 m nach der Netze zu, mit 7 Schleusen um 2641 m nach der Brahe zu. Zu diesen Schleusen werden noch hinzugerechnet eine Schleuse in der unteren Brahe, inmitten der Stadt Bromberg gelegen, und die Schleusen XI und XII der regulierten Netze. Zum Verschluss dienten überall hölzerne Stemmtore. Die nutzbare Kammerlänge schwankte von 44.35—47.0 m, die Torweite von 4.97—6.67 m, die Höhe des Gefälles von 1.75 bis 3.60 m. c) Obere Netze. Für die Wasserversorgung sah man sich schon bald genötigt, einen besonderen Speisegraben aus der oberen Netze nach der Scheitelhaltung herzustellen, der später bis Eichhorst verlängert wurde. In den Jahren 1878 bis 1882 wurde, um dem gleichwohl wieder bestehenden Wassermangel abzuhelfen und zugleich die Erzeugnisse des oberen Netzedistriktes der Hauptverkehrsstrasse zuzuführen, der Flusslauf der Netze von Eichhorst bis zum Goplosee hinauf nebst dem Speisegraben durch Einbau von Stauwerken und Schiffsschleusen in einen einheitlichen Schifffartsweg umgewandelt, dessen Länge von der Reichsgrenze im Goplosee bis zur Mündung in den Bromberger Kanal 105 4 km beträgt, wozu dann noch eine 18 km lange Abzweigung durch den Pakosch-See bis zum Bronistaw-See hinzukommt. Wie weit die auf dem Bromberger Kanäle infolge dieser Massnahmen vorhandenen Tiefe tatsächlich für die ganze Fahrt zwischen Oder und Weichsel nutzbar war, das hing von dem Zustande des weiteren Netzelaufes unterhalb der Küddowmündung bis zur Dragemündung ab. Bei günstigen Wasserständen auf dieser Strecke konnten die 40.2 m langen, 4.55 m breiten Schiffe mit 1.25 m Tiefgang und 125 Tonnen Ladung verkehren, wogegen unter minder günstigen Verhältnissen der Tiefgang auf 0.6 bis 0.8 m herunterging. 35 Zu diesen Uebelständen kamen noch die zahlreichen und scharfen Krümmungen des Flusslaufes hinzu, deren Halbmesser vielfach nicht mehr als 50 m betrug. Ausserdem bereitete die östliche Fortsetzung des Kanals, die Brahemiinde (11.92 km), mit Ihren erheblichen Gefälle dem Verkehr lange Zeit grosse Schwierigkeiten. Diese wurden durch die Einfügung der Schleuse bei Karlsdorf und die Anlegung eines Sicherheitshafens, der 1905 erweitert wurde, behoben. Trotzdem können auf der Wasserstasse zwischen Oder und Weichsel grössere Schiffsgefässe nicht durchfahren. Die engste Schleuse des Bromberger Kanals, die Schleuse VII, hatte die geringe Breite von 4.97 m, sodass nach Bromberg von der Oder her nur Kähne mit den Massen des Finowkanals gelangen konnten. Die geringste Fahrtiefe, die für den Verkehr mit grösseren Fahrzeugen erforderlich ist, betrug auf der Unterbrahe 1.70 m. Auf dem Bromberger Kanal dagegen konnten seither in der Regel nur Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1.20 m zugelassen werden. Durch die Regulierung der unteren Netze sollte eine Wassertiefe von 2 m Mittelwasser, von 1 m Niedrigwassser erstrebt werden. Dieses Ziel ist annähernd erreicht. Die Jahre um die Wende des Jahrhunderts mit ihren schnee- und eisarmen Wintern und regenarmen Sommern im Niederschlagsgebiet der Netze haben jedoch gelehrt, dass man sich hier während der Schifffahrtsperiode vornehmlich auf niedrige Wasserstände einzurichten hat. Eine Reihe von Beschwerden gaben den sich stets wiederholenden Klagen Ausdruck, dass das Fahrwasser der lebhaften Netze unterhalb der Küddowmündung immer und immer wieder durch zu tief beladene Kähne versperrt wurde, die sich festgefahren hatten und durch Versuche, loszukommen anderen Fahrzeugen die freie Fahrt noch mehr erschwerten und häufig vollständige Verkehrshemmungen hervorriefen. Selbst auf der im ganzen günstige Wassertiefen aufweisenden Trägen Netze ist es mehrfach vorgekommen, dass Kähne mit 1 m Tiefgang nicht immer glatt durchfahren konnten. 36 Die wasserwirtschaftliche Vorlage von 1904. Solchen Uebelständen gegenüber erschien es im Jahre 1904 als eine dringende Aufgabe der Staatsverwaltung, durch Ausbau der Wasserstrassen auf denjenigen Strecken, wo sie den Anforderungen einer durchgehenden Schifffahrt zwischen Oder und Weichsel noch nicht entspricht, baldigst Wandel zu schaffen. Zugrunde gelegt wurden dabei zweckmässigerweise die Abmessungen, die beim Oder-Spree-Kanal und bei der Kanaliesierung der oberen Oder angewandt sind. Die demgemäss zuzulassenden Kähne können bis 55 m lang und 8 m breit sein und bei einem Tiefgang bis 1.40 m eine Fracht bis 400 Tonnen haben. Die Kosten des Ausbaues der Oder-Weichselstrasse stellen sich: Strecken- Baukosten in Bezeichnung Länge Mk. A. Freie Netze 50 km. 1.500.000 B. Lebhafte Netze 78 „ 8.414.000 C. Träge 58 „ 1.810.000 D. Bromberger Kanal 27 „ 7.220.000 Insgesamt 213 km. 18.944.000 Mk. Die jährlichen Unterhaltungskosten werden sich auf der Freien Netze auf ca. 69.000. - Mk. belaufen. Der übrige Teil der Wasserstrassen wird eine jährliche Ausgabe von 641.000,— Mk. erfordern. Für die Durchführung des Entwurfs wurde ein Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht genommen. Das Abgabewesen. Das Abgewesen auf der Wasserstrasse zwischen Oder und Weichsel wurde geregelt durch den Tarif vom 10. April 1892, der am 15. Mai 1899 in Kraft getreten ist, und neuerdings durch den Tarif vom 12. Februar 1903, in Geltung seit dem 1. März 1903. Nach dem Tarif von 1899 wurden erhoben bei Kahnladungen von 1 To. für Getreide für Futtermittel (Güterklasse I) M. (Güterklasse 11) auf der unteren Brahe 0.04 0.02 auf dem Bromberger Kanal und der kanalisierten unteren Netze 0.1871 0.094 auf derregulierten unteren Netze 0.347 0.174 bis zur Drage 0.16 0.08 Die Sätze gingen aus von der Tragfähigkeit, nicht von dem Ladungsgewicht der Kähne. Das Verhältnis der Tragfähigkeit zu dem Ladungsgewicht ist auf 3 : 2 angenommen, sodass bei Kahnladungen für die Tonne Ladungsgewicht in Güterklasse I. auf der Unterbrahe 0.06 Mk. auf dem andern Teil der Wasserstrasse 0.52 Mk., in Güterklasse II. 0.03Mk. bezw. 0.26 Mk. erhoben wurde. Der Tarif von 1903 beruht auf anderen Grundlagen als der Tarif von 1899. Die Schifffahrtabgaben werden nach dem Ladungsgewichte unter Einführung von 4 Güterklassen erhoben. Alsdann erfolgt die Abgabenberechnung nicht mehr für das Durchfahren jeder einzelnen Schleuse, sondern es sind abgegrenzte Streckenlängen mit besonderen Hebestellen zu Grunde gelegt. Des weiteren tritt die Warengattung als Faktor der Abgabenberechnung hinzu, in dem analog dem Güterverzeichnis für die märkischen Wasserstrassen auch hier 4 Güterklassen eingeführt sind, wodurch teils Erhöhungen, teils auch Ermässigungen bisheriger Abgaben eintreten. Diese Klassifikation lehnt sich jedoch mehr schematisch einer Wertskala der Güter an, ohne die konkurrierende Bahnbeförderung derselben zu berücksichtigen. Dadurch erschwert und verteuert sich die Wasserbeförderung für viele wichtige Warengattungen und Relationen, für welche, wie z. B. für Zucker, Getreide und Düngemittel, bahnseitig Ausnahmetarife mit niedrigen Frachtsätzen eingeführt sind. Die Abgabenfreiheit leerer Fahrzeuge ist aufgehoben; die- 38 selben haben beim Passieren jeder Hebestelle für jede Tonne ihrer Tragfähigkeit 0.2 Pf. zu zahlen (etwa 36—40 Pf. pro Schiff). Die in dem neuen Tarif vorgesehene Erhöhung der gegenwärtigen Schifffahrtsabgaben aber und die Ankündigung, dass nach 3 jähriger Uebergangszeit eventuell eine Revision des neuen Tarifs erfolgen werde, mit dem Zwecke, unbedingt eine Steigerung der jetzigen Erträge um 20—25% zu erzielen, hat in Interessentenkreisen Besorgnis und Zweifel verursacht, ob nach Sachlage und Rechtslage überhaupt eine weitere Abgabenerhöhung angängig erscheint*). 3. Die Warthe. Die obere Warthe. Die Warthe durchschneidet die Provinz Posen von der russischen Grenze bis unterhalb Schwerin in einer Länge von 259 km und wird in dieser ganzen Ausdehnung zur Schiffahrt mit finowkanalmässigen Kähnen benutzt. Daneben findet auch noch Flösserei statt. Die Flussstrecke oberhalb der Stadt Posen besitzt freilich, wie schon die Anschreibungen der Reichsstatistik zeigen, für den Verkehr wenig Bedeutung. In diesem Teile genügt der Lauf den Anforderungen, welche die Schifffahrt in absehbarer Zeit voraussichtlich stellen dürfte. Die untere Warthe. Bis zum Jahre 1904 konnten die Kähne im allgemeinen von der für die Schifffahrt verfügbaren Zeit etwa ein Drittel mit voller Ladung, ein Drittel mit halber Ladung und je ein Sechstel mit drei Viertel und ein Viertel Ladung fahren. (Die Warthe wie die Netze sind durchschnittlich 3 Monate lang durch Eisgang und Hochwasser für die Schifffahrt gesperrt). Die durchschnittliche Ladung der auf der Posener Strecke verkehrenden Schiffe betrug in den Jahren 1894 und 1899 59 Tonnen und 75 Tonnen zu Berg, 50 Tonnen und 72 Tonnen zu Tal, die Tragfähigkeit in Kähnen blieb mit 165 Tonnen unverändert. *) Jahresbericht der Handelskammer zu Bromberg 1902. 39 Regulierungsarbeiten. Die wasserwirtschaftlichen Gesetze des Jahres 1904 strebten nun dahin, durch Verbesserungen am Flusse grösseren Schiffsgefässen von 55 m Länge, 8 m Breite und 400 Tonnen Tragfähigkeit bei 1.40 m Tiefgang, wie sie auf der Oder und der Frankfurter Warthestrecke bereits verkehrten, die Fahrt bis nach Posen zu ermöglichen. Der wesentliche Vorteil dieser Fahrzeuge liegt darin, dass sich mit ihnen, wenn sie auch nicht beständig mit ganzer Ladung zu ver. kehren imstande sind, dennoch die verschiedenen Wasserstände ausgiebiger ausnutzen lassen, als dies bei den kleineren Finowkanälen der Fall ist. Denn die grossen 400 Tonnen Kähne besitzen bei einer Wassertiefe von 1 m noch immer eine Tragfähigkeit von rund 200 Tonnen; sie können selbst unter diesen Verhältnissen noch eine grössere Gütermenge an Bord nehmen, als die kleinen Finowkähne bei voller Ausnutzung ihrer Tauchtiefe von 1.40 m. Die diesbezüglichen Regulierungsarbeiten bestehen im Wegbaggern der das Strombett durchsetzenden Lettebänke lind Steinhäger. Daneben sind die weniger als 300 m Radius besitzenden Krümmungen durch Durchstiche oder durch Uferausgrabungen und Verbreitung der Fahrrinne zu beseitigen. Den Hauptanteil von den Gütern stellt die Stadt Posen, die übrigen kleineren Orte an der Warthe weisen neben der Landwirtschaft nur wenig Handel und Industrie auj und treten erheblich zurück. Die Fortschritte der Belebung des Verkehrs waren für die Stadt Posen der Grund, mehrere Millionen Mark für Verbesserung der Umschlagsstelle und Verlegung des Warthelaufes anzulegen. Die Ausfuhr an landwirtschaftlichen Erzeugnissen überwiegt dem Gewichte nach bei weitem die Gütermengen, die in der Provinz eingeführt werden. Ungefähr die Hälfte aller Güter gelangt mit Stettin zum Austausche. Einen beständig in der Zunahme begriffenen Anteil hat daneben Hamburg, während der Rest auf Berlin, Magdeburg und andere Elbhäfen entfällt. 4 Ladeplätze. Da das Ufergelände dem Beladen der Kähne keine Schwierigkeiten bereitet, so gibt es eine Unmenge von Ladeplätzen. Nur während der Winterzeit werden die Schiffe angehalten, an geschützten Stellen (im Winterhäfen oder wenigstens hinter Brücken) zu laden. Direkte Umschlagstellen vom Eisenbahnwagen auf die Kähne und umgekehrt giebt es nur vier, von denen nur die in Posen und z. T. die in Bromberg und Montwy eine Bedeutung haben. Immer noch fehlt es an geeigneten Häfen. Jedoch ist das Interesse an 'der Binnenschifffahrt in den letzten Jahren sehr erstarkt im Staate sowohl wie in den Gemeinden, sodass die Binnenschifffahrt einer besseren Zukunft entgegensieht. Vergleicht man das Verhältnis des Wasserverkehrs zu dem Eisenbahnverkehr, was Getreide anbetrifft, so kann man sagen, das es in den alten Bahnen bleibt. Das Getreide bleibt für die Wartheschifffahrt der hauptsächlichste Ausfuhrartikel 1 ) ebenso für die Netzeschiffer neben Holz. Das Verhältnis der Eisenbahn- und Kahnladungen. Welche Ladungen der Bahn zufallen und welche den Wasserwegen, ist schwer zu bestimmen. Die Eisenbahn vermittelt den Verkehr nach Schlesien, Oesterreich, Böhmen, z. T. nach Sachsen, soweit die Ankunftsstationen weit von Wasser abgelegen sind und nacli Russisch-Polen, sodann den Binnenverkehr und den Klein- *) Den Vorteil zieht der Grosshändler. Ihm fällt ein direkter Vorteil in Form einer gewissen Frachtersparnis zu, und er wird es auch als der wirtschaftlich Stärkere zumeist verstehen, denselben in seinen Händen festzuhalten. Nicht immer schnellt die Konkurrenz beim Ankauf den Preis in die Höhe, da der kaufende Händler zumeist nicht in der Lage ist, die Möglichkeit und die Höhe des ihm später zufallenden Handelsgewinns, wozu auch eine etwaige Frachtersparnis zu rechnen ist, zu übersehen (cfr. Giesberg). 41 verkehr. Von der billigen Wasserfracht hat der Handel Nutzen in den an den Wasserwegen gelegenen Strichen im Fernverkehr nach Berlin und weiter westwärts (Magdeburg, Dresden usw.) und nördlich nach Stettin, der Nordwesten der Provinz im Verkehr mit Danzig und Königsberg. 4. Die Frachten. Gemischte Frachten (Bahn- und Wasserfrachten) kalkulieren sich von Fall zu Fall und sind stets von der schwankenden Wasserfracht in Anbetracht der Ausnahmetarife abhängig. Jedoch bleibt die Berechnung der Wasserfracht bis auf weiteres stets schwankend. Für den Schifffahrtsverkehr gibt es nicht, wie für den Eisenbahnverkehr, bestimmte Tarife. Hier wird die Fracht durch individuelle Verabredung von Fall zu Fall festgesetzt. Die Wasserfrachten sind demgemäss ausserordentlich schwankend und von vielen wechselnden Umständen abhängig. Abgesehen von dem Verhältnis der Frachtmengen zu den disponiblen Kahnräumen kommen hier in Betracht. 1. Die jeweiligen Wasserstände und Witterungsverhältnisse. 2. Die Verpflichtung zu bestimmten Lieferzeiten mit dem Schifferobligo, teilweise oder ganz unter Dampf zu gehen. 3. Die Chancen für anderweitige Ladung oder Rückladung am Bestimmungsplatze. 4. Die erhöhten Assekuranzprämien für Herbst- und Frühjahrsladungen. Hervorzuheben wäre noch, dass zur Zeit (1910) für den Getreidehandel einzig und allein die Kähne mit den Massen der Finowkanäle (höchste Ladung 165 To.) in Betracht kommen. Der Getreidehändler hat seine Ladung zur Zeit der Beladung und im Augenblick des Abschwimmens in der Regel nicht verkauft und weiss nicht, ob er sie nach Stettin, oder Berlin, nach der Saalegegend oder die Elbe abwärts verkaufen wird. Er will sie aber stets „an der Hand haben“. Da zur Zeit in die Saalegegend (nach Berlin können auch grössere Kähne über den Friedrich-Wilhelmkanal unter Umgehung 4 * 42 des Finowkanals kommen) Kähne nur mit den Massen der Finowkanäle kommen können, so beladet der Getreidehändler nur solche Kähne mit Getreide. Die Frachten von und nach den einzelnen Stationen werden stets auf Grundlage der Fracht Posen-Berlin berechnet und zwar in der Weise, dass auf kürzere Entfernungen ein Abschlag (—) und auf grossere Entfernungen ein Zuschlag (4) zu der Fracht Posen-Berlin erfolgt. Die Ab- und Zuschläge sowie die durchschnittliche Fahrtdauer gibt die nachfolgende Zusammenstellung an. Ich verdanke sie der Liebenswürdigkeit des Posener Schiffsmaklers Herrn Ferdinand Lewinsohn. Wasserfrachten in Beziehung gesetzt zu der Wasserfracht Posen-Berlin. Name der Empfangsstation Zuschlag (4) Abschlag! — ) Mk. Pf. Durchschnittliche Fahrtdauer Stettin, Zülliehow (- 1 - 1 50) 6 Tg. Jasenitz - 0 75 Eberswalde, Schöpfurth - 0 25 8 Tg. Oranienburg, Tegel, Spandau, Berlin, Potsdam _ _ 11-12 Tg. Zehdenick, Köpenick, Ruppin, Frankfurt a/O. 4 0 25 Brandenburg 4 o 75 13-14 Tg. Neumühle b. Königs-Wustershausen, Müllrose, Fürstenwalde, Rathenow, Havelberg, Genthin, Plaue 4 1 Fürstenberg a/O. -1- i 25 Burg, Magdeburg, Wittenberge 4 1 50 Schönebeck 4 1 75 - Aken, Wallwitzhafen, Kalbe a/S. • 4 .2 - . 25 Wittenberg Nienburg, Bernburg, Hamburg, Altona .4 3 _ . 18-21 Tg. Riesa, Meissen 4 3 '50 Dresden, Halle a/S, 4 4 - Pirna 4 4 50 Schandau, Bodenbach, Tetsehen 4 5 50 Aussig 4 6 - Hierbei zeigt sich die Wirkung der Warthe- und Oderregulierung in der Ermässigung der Fracht nach Stettin um 0,50 M. per Tonne. Auf der unteren Netze bis Nakel stellen sich die Frachten nach dem Westen auf ca 1 — \ l j 2 Mk höher als die von Posen aus, während die Frachten von der oberen Netze l'/a—2 Mk teurer sind. Die Höhe der Frachten nach dem Osten, die nur für die Netze in betracht kommen, (von der Warthe aus lohnt sich der Wasserweg nach Danzig und Königsberg nicht), stellt sich von Nakel nach Bromberg ungefähr der von Posen nach Stettin gleich, also ca. 1,50 Mk weniger als die jeweilige Fracht Posen-Berlin. Von Bromberg nach Danzig ist die Fracht noch um ca 3 /* Mk billiger. Nach Königsberg fahren die Schiffer wegen der auf dem Frischen Haff für ihre kleinen Kähne drohenden Gefahren sehr ungern. Nur der Sommer kommt daher in betracht und für die Strecke Danzig-Königsberg kommt dann ein Zuschlag von 2Mk pro To. in Anrechnung. Seit dem Inkrafttreten des Ausnahmetarifs nach dem Ost- und Westpreussischen Häfen ist die Konkurrenz der Eisenbahn so gross, dass Kahnladungen nach Danzig und Königsberg ihre vorherige Bedeutung sehr eingebüsst haben. Ein Bild der Schwankungen in der Höhe der Frachten von Posen nach Berlin, in den Jahren 1897 — 1910 gibt die Tabelle V. (siehe Anhang), die ich ebenfalls Herrn Ferdinand Levinsohn verdanke. Danach ist die billigste Fracht am 5. Mai 1904 mit 3,75 Mk per To., die teuerste am 24. Oktober desselben Jahres mit 9 Mk per To. Die Assekuranzgebühren werden nach dem Generalprämientarif für den Wassertransport (1874) (IX. Ausgabe, April 1898) berechnet. Dieser Tarif ist herausgegeben vom Verbände der Transportgesellschaften, dem im Jahre 1910 29 Versicherungsgesellschaften angehört haben. Nach diesem Tarif ist für die Fahrt Posen-Berlin als Prämie 1 j 5 °/ 0 des Werts angesetzt, sodass auf Grundlage eines Preises von 150 Mk per 1000 kg in loser Schüttung 0,30 Mk, gesackt 0,22 ^Mk. in den Sommermonaten beträgt. In Frühjahrs- und Herbstmonaten erhöht sich die Prämie um 50 0 /° in den Wintermonaten um 100 %- %a--c* nt yj ggagcr^wEiasae. *>»b' .:pl v’ftf p -h ft -m .; ; ;. .?•;•*• »‘"t*! : V M‘ ; vb' V'i.r ’7 c ■ 'V : ’■ ■'■■ •-'>f ■-.’ ' ?1; rc zi-ioW.zfi AON 1 -«] 7 lK Kl i« —.V•■’;• ■•■•bay' : . it *r ■;■ ■Uwi - III. Abschnitt. C. Organisation des Getreidehandels. 1. Einleitendes. Die Schilderung 1 ) der Organisation des Getreidehandels zeigt den Weg, den das Getreide vom Produzenten zum Konsumenten geht, soweit dieses im Haushalt des Produzenten zur Saat, zu Fütterungszwecken und zum Verzehren nicht aufgebracht wird. Selten ist dieser Weg ein gerader, meistens macht er den Umweg über den Zwischenhandel. Die Kenntnis der Organisation dieses Zwischenhandels ist auch deshalb von Wichtigkeit, weil sie fast die einzige Angabe ist, aus der man heraus einen Schluss ziehen kann, welchen Anteil der Produzent von dem offiziellen Preis seiner Ware bekommt und welcher Satz in den Händen des Handels verbleibt. Die Organisation des Getreidehandels in der Provinz Posen kann man nur in ihrer historischen Entwickelung verstehen. Die Provinz Posen ist an das Königreich Preussen durch die Teilungen Polens gekommen. Das Netzegebiet durch die erste Teilung Polens im Jahre 1772 und der l ) cfr.-Curt Wiedenfeld: Der deutsche Getreidehandel. 46 Süden des Regbz. Bromberg und der Regbz. Posen durch die zweite Teilung Polens im Jahre 1793. Nach der Schlacht bei Jena und Auerstädt wurden diese Landesteile dem Grossherzogtum Warschau angeschlosssen, um im Wiener Kongress 1815 als autonomes Grossherzogtum Posen mit dem Königreich Preussen vereint zu werden. Die Entwickelungsgeschichte des Getreidehandels baut sich also auf dem Getreidehandel auf, wie er im Königreich Polen organisiert war. Ein Abbild dieser Verhältnisse, wie sie in der Provinz bis fast in die Mitte des XIX. Jahrhunderts ausschlaggebend gewesen sind, geben noch heutzutage die abseits von der Bahn gelegenen Gouvernements des dem russischen Reich gehörenden heutigen Königreich Polens. Georges Cleinow 1 ) schilderte sie wie folgt: Der grösste Teil des Binnenhandels liegt in den Händen der Juden. Sie haben den gesamten Produktenmarkt, Kleidungsbranche, Schlächterei, Meierei, Müllerei in der Hand, die alle durch eine Reihe von sechs und mehr Zwischenhändlern belastet sind. In allen Städten und Flecken Polens besorgen die Juden der Hausfrau alles, dessen sie in die Küche bedarf. Wer als Antisemit mit einer Bäuerin wegen Milch, Eier, Gemüse oder Geflügel direkt in Verbindung treten wollte, würde einige Tage doppelte Preise zahlen, meist mit der Ware nicht zufrieden sein und schon nach kurzer Zeit überhaupt nichts bekommen, weil die Juden die sie umgehenden Bauern boykottieren, und sie zwingen würden, sich mit dem Verbraucher ausschliesslich durch ihre Vermittlung in Verbindung zu setzen.“ Diese charakteristische Monopolstellung der Juden im Handel wurde bald durchbrochen, hielt sich aber zähe in Viehandel und vor allem in Produktenhandel, überhaupt in dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten 2 ). Das ge- J ) George Cleinow. Die Zukunft Polens. I. Bd. Wirtschaft, S. 164. 165 Leipzig Fr. Grüner 1908. 2 ) Noch im Jahre 1907 herrschen die Juden im Getreidehandel vor. Nach den Ergebnissen der Betriebsstatistik vom 15. Juni 1907 (Siehe Tabelle IX im Anhang) gab es in der Provinz Posen 1785 Haupt- und 376 Nebenbetriebe zusammen 2161 Betriebe des Getreidehandels. 47 sellschaftliche Vorurteil gegen den Handelstand, die sich daraus erklärende Ungewandtheit im Handel, sodann auch die finanzielle Abhängigkeit brachte es mit sich, dass der Landwirt meistens immer einen Vertrauenskaufmann hatte, der ihm alles besorgte. Von und durch ihn kaufte und verkaufte er alles; dieser eine Kaufmann war sein Agent, Käufer, Verkäufer und Banquier. Hieraus ist auch der zweite charakteristische Zug des Posener Getreidehandels zu erklären, — die Vielseitigkeit desselben. Die sonstigen Handelsverhältnisse haben sich dem Vorbildc des Westens angepasst und mit der Zeit mehr und Davon waren: la) polnische Genossenschaften lb) Betriebe des freien Handels in polnischen Händen (nach privater Ermittelung zusammen polnische Betriebe 2a) Deutsche Genossenschaften: Landwirtschaftliche Genossenschaften Zentral Ein- und Verkaufs-Verein zu Posen 2b) Raiffeisen-Genossenschaften Deutsches Lagerhaus in Posen _ zusammen nimmt man an, (was zu hoch gegriffen scheint) die deutschen, nicht jüdischen Betriebe des freien Handels in Höhe von 36 _26_ 52 = 2.4 % der Betriebe 16 1 15 _1 _ 33 Betriebe 50 dann gäbe es deutsche, nicht jüdische Betriebe zusammen 83=3.9 % der Betriebe Mithin gibt es in Getreidehandel noch im Jahre 1907 2161 — 52 — 83 = 2026 jüdische Betriebe d. h. 93.7o/ 0 der Betriebe des Posener Getreidehandels waren im Jahre 1907 in Händen von Juden. Dazu muss man aber bemerken, dass der Prozentsatz der gewerbetätigen Personen sich für die Juden nicht so günstig stellt. Denn erstens sind die nicht jüdischen Betriebe durchschnittlich grösser, sodann beschäftigen die Juden vielfach nichtjüdisches Personal, vor allem sind die Arbeiter (nach der Statistik waren es 1002) sicher keine Juden. Da die Statistik sich damit nicht befasst, und ich private Ermittelung soweit nicht durchführen konnte, so kann ich hierfür mit Zahlen nicht dienen. Ich glaube aber keinen zu grossen Fehler zu machen, wenn ich behaupte, dass nur 65 o-' 0 der im Getreidehandel tätigen Person Juden sind. 48 mehr spezialisiert, doch der auf die konservative Landbevölkerung sich stützende Getreidehandel hinkt immer noch nach. Mit wenigen Ausnahmen handelt meistens jedes Getreidegeschäft mit allen Getreidearten, Hülsenfrüchten, allen Sämereien, der Unmenge vom Futterartikeln, künstlichen Düngemitteln, Kartoffeln, Kohlen usw., ausserdem ist das Banquiergeschäft mit dem Getreidehandel eng verbunden. Eine Spezialisation ist somit unmöglich und deswegen kann der Händler nicht Ausgezeichnetes leisten. Die Verhältnisse konnten aber nur solange andauern, als die Konkurrenz gering war, und die Konkurrenz war solange klein, solange der Landwirt financiell von seinem Händler abhängig war. Das Verhältnis änderte sich mit der Zeit. Das Wirken der Königlichen Ansiedelungskommission, welche die schwachen und kapitalarmen Besitzungen aufkaufte, und die neue Zollgesetzgebung stärkten das finanzielle Rückgrat der Landwirtschaft. So kam es zu der Krisis im Getreidehandel, welche man jetzt in der Provinz Posen durchlebt. Noch im Jahre 1895 war von einer Konkurrenz im Getreidehandel nicht viel die Rede, das Bild des Getreidehandels entsprach dem von Curt Wiedenfels charakterisierten. Der in der Provinz Posen erwachte genossenschaftliche Sinn drängte bald auf immer weitere Bahnen. Nachdem man durch die Spar- und Kreditkassen sich finanziell selbständig gemacht hatte, versuchte man sich auch im Handel und bald entstanden unter anderen die dem Getreidehandel obliegenden Genossenschaften. Diese neue Bewegung entfachte einen erbitterten Kampf in der Handelswelt, speziell in der Getreidehandelswelt. Jahr für Jahr mehren sich die Klagen in Zeitungen, Broschüren und den Handelskammerberichten. Wie in ganz Deutschland, so ist auch in der Provinz Posen der Getreidehandel in zwei Lager gespalten, in den freien Getreidehandel und in den der Genossenschaften. Die Organisation des freien, Handels ist begründet in der Konkurrenz zwischen den einzelnen Handeltreibenden, so- dass ihr Zusammenschluss nur in ganz beschränktem Masse möglich ist, „Der Kaufmann hört auf, Kaufmann zu sein, wenn er Genosse wird*'. j 49 Ganz anders die Genossenschaften. Sie haben eine dem Wesen des Kaufmanns gerade entgegengesetzte Grundidee, sie bezwecken die genossenschaftliche Einigung der Landwirte zwecks gemeinsamen Ein- und Verkaufs ihrer Produkte. Da sie jedoch dasselbe Objekt, nämlich das Getreide usw. zum Gegenstand ihrer Betätigung haben und diese nach denselben Prinzipien nach aussen hin ausführen, so müssen auch die Genossen in die Organisation des Getreidehandels miteinbegriffen werden. Infolgedessen gliedert sich die Schilderung in zwei Teile: der freie Handel und die dem Getreidehandel obliegenden Genossenschaften. 2. Der freie Handel. Man unterscheidet in der Provinz Posen im Getreidehandel 4 Arten von Kaufleuten: a) den sog. Kleinhändler, b) den sog. Kommissionär, c) den Agenten, d) den Grosskaufmann. In der Regel handelt der Parzellenbesitzer und der kleine Bauer mit dem sog. Kleinhändler, der Grossbauer, Pächter und Grossgrundbesitzer mit dem Kommissionär oder Agenten. Ueber diesen steht der Grosshändler, der meist nur die Kommissionäre und die grossen Latifundienbesitzer zu seinen Lieferanten zählt. Jedoch rufen die Intelligenz, die wirtschaftliche Lage, Herkommen und Neigung manche Schwankungen hervor. Das Bild des Getreidehandels ist, von der untersten Stufe angefangen, ungefähr folgendes: a) der sog. Kleinhändler. An den Markttagen, sei es in einem kleinen Städtchen, einer Stadt oder Grossstadt, bringt der kleine Mann den Ueberschuss seines Getreides angefahren. 1 ), um ihn abzusetzen. In dem Getümmel der sich zum Kaufe drängenden Händler hat er Gelegenheit, sich über die Marktlage zu unterrichten. Er nutzt den nach der Stadt gemachten Weg aus, um sogleich die nötigen Einkäufe zu besorgen. J ) In der Provinz Posen bäckt der Kleine Mann auf dem Lande sein Brot noch selbst. Daher erklärt sich auch die grosse Zahl der Windmühlen und kleinen Wassermühlen. Bei grösseren Quanten nimmt der Bauer nieisst nur eine Probe mit zum Markt und verpflichtet sich nach dieser in einigen Tagen zu liefern. Ist die angelieferte Ware nicht probemassig, so wird ihm ein Preisabzug auferlegt. Doch pflegt der Abschlag, solange der Bauer noch nicht in Abhängigkeit vom Getreidehändler geraten ist, nicht ungebührlich hoch su sein, denn dieser geminderte Preis gilt als neue Offerte des Käufers, und da dem Verkäufer von kleinen Posten auch bei Nichtlieferung ein Schaden nicht zu erwachsen pflegt, so stehen sich die Parteien wie zu Anfang als freie Kontrahenten gegenüber. Sind dagegen schon Vorschüsse seitens des Käufers gegeben worden, so benutzt dieser meist seine beherrschende Stellung, durch Qualitätsbemängelung den vereinbarten Preis herabzusetzen. In letzterer Zeit geht der Marktbesuch stark zurück. Der Bauer führt immer mehr und mehr sein Getreide direkt zu dem Händler in sein Geschäft, wo er sich gleich mit Futterartikeln usw. versorgt. Der Kleine Händler mischt die einzelnen aufgekauften Partien ^zusammen, reinigt sie und versucht einen Posten sogenannter marktgängiger Ware herzustellen. Hat er dann einen Waggon oder ein mehrfaches davon, so verkauft er es weiter nach den grösseren Centren. Sein Verdienst besteht darin, dass er erstens dem Bauer einen niedrigeren Preis zahlt (meist 4 und mehr Mark per Tonne unter Notiz; die Marktware steht stets 2 Mk per Tonne unter Notiz) und zweitens in dem Zuschlag zu dem Futtermitteln u. s. w., die er dem Kleinen Mann wieder verkauft. Der Grosslandwirt hat es meist verstanden, dieses Zwischenglied, den Kleinhändler, zu vermeiden. Er liefert waggonweise an den sog. Kommissionär oder bedient sich des Agenten. b) der sog. Kommissionär 1 ). Der Kommissionär ist noch z. Zt. der charakteristische Typus des Getreidehändlers in der Provinz. Er verbindet *) Ich habe als Aufschrift der „sogenannten Komissionär“ gewählt, um anzudeuten, dass der hier zu schildernde Typus des Getreidehändlers mit dem Kommissionär im Sinne das H. G. B. 51 in seiner Person den Käufer und den Banquier. Er ist es, der den Landwirt in seinem Betriebscredit unterstützt, dafür ist der Landwirt verpflichtet, ihm seine Produkte anzuliefern. Um die Zeit, wo der Landwirt seine Hypothekenzinsen zu bezahlen hat, im Mai oder Juni, wo er für Löhne usw. kein Geld hat, begibt er sich zu dem Kommissionär und schliesst mit ihm einen Vertrag ab, ungefähr folgenden Inhalts: Der Kommissionär gibt dem Landwirt einen Vorschuss, der durch einen Blanko — Eigenwechsel sichergestellt ist. Dafür verpflichtet sich der Landwirt, an den Kommissionär eine festgesetzte Anzahl seiner Produkte anzuliefern. Die weiteren Bedingungen sind nun verschieden, je nach dem der Landwirt Sicherheit bieten kann. Meist werden die Summen in Debet mit l°/ 0 über und die Summen im Credit mit 1% unter dem offiziellen Bankdiskont berechnet. Die angelieferte Ware wird nach dem Tagespreis berechnet unter Abzug einer festgesetzten Provision. Dies ist meistens der Fall bei den kleineren Kommissionären. Die grösseren Kommissionäre setzten den Preis von Fall zu Fall fest. Konveniert die Offerte dem Produzenten nicht, so kann er das Getreide anderswo anbieten und verkaufen. Er ist aber verpflichtet, für jede vertragsmassig nicht gelieferte Tonne beim Jahresschluss eine Provision 2—4 Mk pro Tonne zu zahlen. Am Jahresschluss wird verrechnet und das Saldo bar ausbezahlt. Im Falle der Nichtzahlung von Seiten des Produzenten ist der Kommissionär berechtigt, den als Unterlage gegebenen Wechsel für sich auszunützen. Dass der Kommissionär ein verhältnismässig grosses Kapital benötigt, erübrigt zu sagen. Jedoch hilft sich der Kommissionär beim Knappwerden seiner Mittel damit, dass er die von den Produzenten als Unterlage gegebenen nicht indentisch ist. Nach § 383 d. H. G. B. ist Komissionär, der es gewerbsmässig übernimmt, im eigenen Namen (unter eigener Firma) für fremde Rechnung Waren oder Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen (vergleiche Artikel von Grünhut: Komissionsgeschäft, im Handwörterbuch der Staatswissenschaften). Dies ist bei dem Kommissionär des Posener Getreidehandels nicht in vollem Masse der Fall, wie es sich aus der folgenden Schilderung ergiebt. Ich habe aber diese Bezeichnung in Anlehnung an Gurt Wiedenfels behalten, da sie in der Provinz ortsüblich ist. Wechsel ausfüllt und diskontiert, um sie am Fälligkeitstermin selbst einzulösen. In diesem Falle ist der Produzent verpflichtet, einen neuen Wechsel auszustellen. Man kann aber vielfach günstigere und härtere Bedingungen treffen. Der Verdienst des Kommissionärs ist doppelt. Als Banquier verdient er am Zinsunterschied, und ausserdem als Getreidehändler an der Ware. Letzterer Gewinn steigert sich bei einer Aufwärtsbewegung der Getreidepreise, sinkt aber und schlägt in Verlust um, sobald die Preise dauernd sinken. Der Gewinn am Getreidegeschäft in dem Preisunterschied ist sehr gering, zumal der Kommissionär die Säcke zu liefern hat, die Frachtbriefe auszustellen usw., die ihm grosse Kosten für Personal und Ablieferung verursachen. Deswegen ist es die Kunst des Kaufmanns an Spesen möglichst zu sparen und die Frachtkosten für sich auszunützen. Der grosse Kommissionär ist deswegen bedacht, möglichst Kahnladungen zusammenzubringen, um den Unterschied zwischen Eisenbahnfracht und der billigen Wasserfracht für sich auszunützen. Für die einzelnen Waggonladungen hält er sich in den nahen Mühlen einen steten Abnehmerkreis warm, welchen er sich durch Lieferung möglichst gleichartige Ware zu erhalten sucht. Der kleine Kommissionär, welcher nicht die Mittel hat, Kahnladungen zu verschiffen, liefert nur an die konsumierenden Mühlen. Da sein Verdienst deswegen unsicher ist, je nachdem die Mühlen kauflustig sind oder nicht, so zieht er es vor, mit der Provision zu arbeiten, die ihm einen nicht grossen, aber sicheren Gewinn bringt. c) Der Agent. In dieser Art der Geschäftsführung ähnelt er dem Agenten, der den dritten Typus darstellt. Man kann ungefähr sagen, der Agent ist ein kleiner Kommissionär, der keine Banquiergeschäfte treibt. Der Agent hat seinen Platz an Orten regeren Getreidehandels. Der grössere, unabhängige Landwirt, der kleine Händler in der Stadt schicken ihm ihre Getreideproben mit einem Mindestangebot und seine Aufgabe ist, diese 53 Partieen an den Mann zu bringen. Kann er die Ware zu dem Preis nicht anbringen, so benachrichtigt er seinen Klienten von der Marktlage und dem Preis, der zu erzielen wäre. Ist der Anlieferer einverstanden, so verkauft er die Ware im Namen des Anlieferers. Dies ist auch der Unterschied zwischen Kommissionär und Agenten. Der Kommissionär handelt stets in seinen Namen, als Selbstkontrahent, auch wenn er provisionsweise verkauft, der Agent meist in Namen des Auftraggebers. Der Verdienst des Agenten besteht in einer festgesetzten Provision von 0,50—2 Mk pro Tonne. Hat er einen höheren Preis erziehlt, als die Forderung des Auftraggebers, so wird der Mehrerlös meist zur Hälfte geteilt. Die Form des Kaufes ist die nach Probe. Der Produzent schickt ein grösseres Muster, das auf sein Normalgewicht mittels der Danziger Schale nach holländischem Gewicht gewogen wird. Kommt es zum Geschäft, so schickt der Kommissionär dem Produzenten die nötige Anzahl Säcke. Während der Verladezeit sucht der Kommissionär in den Orten, wo gerade Bedarf ist, wieder für sich einen Abnehmer, lasst dann, wenn er ihn gefunden, direkt nach der Station des Abnehmers ohne Angabe von dessen Adresse, mit seiner Firma als Absender, den Waggon expedieren und avisiert den Abnehmer erst der Güterexpedition der Empfangsstation. Hierdurch sucht der Getreidehändler seine Beziehungen zu verheimlichen. Ist dann die angelieferte Qualität verschieden, so hat man es mit Qualitätsbemangelung zu tun, diese kommen im Getreidehandel sehr häufig vor und werden meist durch Preisabzug beglichen. d) Der Grosshändler. Die oberste Stufe des Getreidehandels stellt der sogenannte Grosshändler dar. Er arbeitet ähnlich dem Kommissionär; er unterscheidet sich aber von diesem dadurch, dass er sein Geschäft spezialisiert. Er handelt nicht wie der Kommissionär mit allen Getreidearten, Futterartikeln Sämmereien, Kohlen, Düngemitteln usw., sondern befasst sich meist mit einem Artikel, z. B. Roggen oder Gerste. Zu seinen Klienten zählt er nur Grossgrundbesitzer und Kommissionäre. Er handelt dann nicht mehr so sehr nach Proben, sondern schickt seine Angestellten aufs Gut oder den Speicher hin und lässt grössere Partieen, das mehrfache von einer Waggonladung, durch diese an Ort und Stelle besehen und bewerten. Die Ware sammelt er in seinen grossen Speichern und spekuliert auf Konjunkturen. Er verladet grössere Partien meist in Kahnladungen oder auch per Bahn und giebt sich beim Weiterverkauf mit einzelnen Waggonladungen sehr ungern ab. Dieser Grosshändler hat sich nach längerer Zwischenzeit 1879 — 94, erst in der letzten Zeit entwickelt und ist äusserst selten, er ist nur an grossen Verkehrszentren zu finden wie Posen, Bromberg, oder im ausgesprochen Produktionszentren wie Hohensalza, in Kujawien für Gerste. Zu bemerken wäre noch, dass vom Kleinhändler angefangen bis zum Grosshändler noch bis vor Kurzem der Getreidehandel Einzelhandel war, d. h. dass der Inhaber stets e i n Kaufmann war, höchstens eine Gesellschaft im Sinne des B. G. B. und diese Geschäfte vererbten sich in derselben Familie von Geschlecht auf Geschlecht. Es verbleibt noch die Antwort auf die Frage, welcher Satz in den Händen des Zwischenhandels bleibt? Nach der eben geschilderten Organisation hängt der Gewinn des Zwischenhandels vor allem ab von den Beziehungen zwischen Produzenten und Händler. Man kann sagen: Der dem Händler bei dem Getreidegeschäft abfallende S a t z s t e i g t p r o g r e s s i v mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Produzenten und umgekehrt. 4. Der genossenschaftliche Getreidehandel. In diese Organisation des freien Getreidehandels, welche bis fast ans Ende des XIX. Jahrhunderts den Getreidehandel der Provinz Posen beherrschte, drang die Genossenschaftsbewegung ein. Dieser Genossenschaftsbewegung wird in der Provinz Posen ein ausschlaggebender Einfluss zugeschrieben, man ist gewillt die Krisis im Ge- treidehandel ihr zuzuschreiben, zumal der genossenschaftliche Gedanke im Kreditleben und im Getreidehandel bilden nationalen Kampf als Organisationsmittel zur Anwendung kommt und es an denen nicht fehlt, welche glauben, die Zeit sei nicht mehr fern, dass die Genossenschaften den freien Getreidehandel ganz verdrängen werden. Der genossenschaftliche Getreidehandel in der Provinz Posen blickt auf eine 10—20 jährige Entwickelung zurück, eine Zeit, die freilich zu kurz ist, um schon endgültige Schlüsse in bezug auf überragende Leistungsfähigkeit zu ziehen, aber die auch hinreichend ist, um zu erkennen, dass die Genossenschaftsbewegung in der Provinz Posen Wurzel gefasst hat und dass man mit ihr als einem neuen, ernsten Faktor im Getreidehandel rechnen muss. Unterschied zwischen freiem Handel und genossenschaftlichem. Wie gesagt, ist die Grundidee des genossenschaftlichen Getreidehandels der des freien Handels entgegengesetzt. Nicht die Konkurrenz untereinander ist die Triebfelder der Entwicklung, sondern das (manchmal aufgezwungene) Vertrauen der einzelnen Landwirte zueinander, die in dem Bestreben vereint sind, sich gegenseitig zu helfen. Während man in der Organisation des freien Handels von den einzelnen Kaufleuten gleichsam wie von Atomen reden kann, die nebeneinander, sich gegenseitig bekämpfend, um den Vorrang ringen, zeigt sich in der genossenschaftlichen Organisation der Wille, stets zu einigen und zu konzentrieren und die einzelnen Genossen in ein Ganzes zusammenzufügen. Nicht nur die einzelnen Genossen schliessen sich in Genossenschaften zusammen, nein, die einzelnen Genossenschaften schliessen sich zu Verbänden und diese wiederum in eine Einheit, den Reichsverband. Während der freie Händler in den kleinsten Flecken sich seine Selbständigkeit wahrt und seinen eigenen Weg geht, versuchen alle Genossen auf dem grossen Territorium des Deutschen Reiches eine Familie zu bilden. Der Grund liegt darin, dass der freie Kaufmann im Handel seinen 56 Lebensunterhalt verdient, er lebt nur vom Getreidehandel, der Genosse betreibt den Handel nicht als Selbstzweck. Sein Beruf ist die Landwirtschaft und der Handel geht ihn nur soweit an, als er durch ihn seine eigenen Produkte verkauft nnd seine eigenen landwirtschaftlichen Bedürfnisse befriedigt. Der Handel ist Nebenzweck. Deswegen gehört auch der einzelne Genosse nicht zum Handelsstand, sondern nur die Genossenschaft, d. h. die Vereinigung, die den einzelnen Genossen die Sorgen des Handels abnimmt. Hieraus erklärt es sich auch, dass die Genossenschaften untereinander nicht konkurrieren, wohl aber in Konkurrenz treten mit dem freien Handel. Freilich bildet die Provinz Posen mit ihrem nationalen Kampf hierin eine Ausnahme. Die aus nationalen Rücksichten gegründeten Genossenschaften konkurrieren miteinander, da die landwirtschaftliche Bevölkerung eben aus diesem Grunde gegeneinander steht. Die polnischen Genossenschaften gehören nicht dem Reichsverbande an und bilden eine selbständige Organisation; man unterscheidet in der Provinz Posen daher zwischen den polnischen und deutschen Genossenschaften. Sie differieren nicht nur in der Nationalität ihrer Mitglieder sondern auch in ihrer inneren Organisation, deren Schilderung wir uns zuwenden. a) Die polnischen Ein- und Verkaufsgenossenschaften. Ueber den Zweck und die Aufgaben der „Rolnik’s“, so heissen die polnischen Ein- und Verkaufsgenossenschaften mit Firmennahmen (rolnik heisst auf deutsch Landwirt) äussert sich ihr Begründer und geistiger Führer, der Prälat Wawrzyniak, in einer Broschüre, wie folgt: Die Idee, welche zur Gründung von Ein- und Verkaufs- Genossenschaften führe, sei die Selbsthilfe und zwar sollen die Bauern sich zusammentun, zwecks genossenschaftlichen Ein- und Verkaufs ihrer Produkte. Es komme manchmal vor, dass der Bauer bei der Befriedigung seiner Bedürfnisse dem Wucher zum Opfer 57 falle, indem bei Getreide, Dünge- oder Futtermitteln oder bei andern Artikeln durch Preis und minderwertige Qualität in seinem Erwerbslohn geschmälert werde. Dagegen solle man ankämpfen dort, wo es not tue, durch Gründung von Genossenschaften unter der Firma Rolnik, nicht, um dem ehrenwerten Kaufmann zu schaden, sondern um unsern Landwirt in Schutz zu nehmen, von dessen Wohlergehen der allgemeine Wohlstand abhängig sei. „Ich gebe offen zu, dass ich es lieber gesehen hätte, dass diese Angelegenheit ehrenwerte, selbständige Kaufleute selbst geregelt hätten und nicht Genossenschaften und ich stelle mir die Sache so vor, dass dort, wo die Genossenschaft die Sache ins richtige Geleise geführt hat, die Genossenschaft ihre Aufgabe als erfüllt ansehen und sich auflösen und dass sie das Geschäft dem entsprechenden selbständigen Kaufmann übergeben wird, welcher die Garantie geben wird für Preis und vor allem für die Qualität der Ware u. s. w.“. Die „Rolnik“’s sollen also den Wucher im Handel mit Getreide u. a. landwirtschaftlichen Produkten bekämpfen. * Demgemäss ist auch das Verhältniss zum Grossgrundbesitzer. Für ihn sei der Rolnik nicht. Als wirtschaftlich stärkerer kann er sich allein seiner Haut erwehren. Die Grossgrundbesitzer sollten nur als Aufsichtsratsmitglieder u. s. w. ihren jüngeren Brüdern mit Rat und Tat helfen. Die Rolnik’s seien vor allem nur für die Bauern da. Im speziellen wendet sich dann das Schriftchen gegen irrige Ansichten, nicht gegen die Getreidehändler, sondern nur gegen die Blutsauger würden die Rolnik’s gegründet. Der Rolnik sei nicht dazu da, um beim Einkauf die höchsten Preise zu zahlen und beim Verkauf das billigste Angebot zu machen. Er soll nur ein reelles Geschäft sein mit erzieherischer Wirkung, dass sich die Bauern das unvernünftige Kreditnehmen abgewöhnen. Aber auch gegen das Gegenteil wendet sich der Begründer. Die Bauern sollten nicht aus Liebe zu ihrer Genossenschaft ihr alles selbst zu schlechteren Preisen liefern oder abkaufen. Im Gegenteil der Bauer solle da verkaufen, wo er in Wirklichkeit preiswerter bedient 5 * 58 werde. Reelle Konkurrenz und reelle Ware und erzieherische Selbsthilfe führe zur Gründung von Rolnik’s. In diesem Sinne sind auch die Statuten verfasst, welche mit kleinen Aenderungen bei allen Rolnik’s zur Annahme kamen. Es seien hier einige Paragraphen angeführt: Die Firma der Genossenschaft lautet „Rolnik“ Einkaufsund Absatz-Verein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. (§ 1). Der Gegenstand des Unternehmens ist: Gemeinschaftlicher Ein- und Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Bedürfnisse. Die Geschäftsordnung wird vom Aufsichtsrat festgesetzt. (§ 3.) Der Geschäftsbetrieb mit Nicht mit- gliedern wird zugelassen. (§4.) Der Geschäftsanteil wird auf 200 Mk festgesetz. Die Haftpflicht für jeden Geschäftsanteil wird auf 1000 Mk be- • schränkt. Ein Genosse kann höchstens 10 Geschäftsanteile erwerben. Auf den Geschäftsanteil sind jährlich 20 Mk im Voraus zu zahlen. (§ 5.) Ueber die Aufnahme bezw. Nichtaufnahme entscheidet durch einstimmigen Beschluss der Vorstand. Im Falle der Nichteinstimmigkeit entscheidet der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstande. Der Austritt erfolgt nach schriftlicher einjähriger Aufkündigung zum Schlüsse des Geschäftsjahres. (§ 6, § 7.) Jeder Genosse zahlt ein Eintrittsgeld von 3 Mk. Die Dividende kann nich 10% übersteigen. (§11 4 Ab.) Der Vorstand besteht aus 3 von dem Aufsichtsrate auf unbeschränkte Zeit zu wählenden Mitgliedern. (§ 13). Zum Zeichnen genügen die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder. (§ 14.) Jedes Spekulationsgeschäft in Effekten ist untersagt. (§ 15 5 Ab.) Der Aufsichtsrat besteht aus 9 von der Generalversammlung auf 3 Jahre zu wählenden Mitgliedern. (§ 18.) 59 Die Statuten bauen sich auf dem Gesetz vom 1. Mai 1889 betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgonossenschaften und auf der Novelle vom 12. August 1896 auf. Die Rolnik’s gehören zu den s. g. landwirtschaftlichen Genossenschaften 1 ). Der Idee nach folgen diese Genossenschaften nicht Raiffeisen sondern mehr der Theorie von Schulze-Delitzsch. Sie zahlen die Einkommen- und Gewerbesteuer. Da sie jedoch in der Hauptsache mit Mitgliedern im Geschäftsverkehr stehen, sind sie vom Wahlrecht und von der Beitragspflicht zu den Handelskammern ausgeschlossen. (§ 3 dieses Gesetzes). Ich habe in den Akten eine Spezialisierung der Genossen nach Beruf gefunden bei folgenden 16 Rolniks: Buk, Gnesen, Gostyn, Koronowo, Exin, Lubasz, Mogilno, Punitz, Schildberg, Samter, Strelno, Schmiegel, Tremessen, Wreschen, Znin. Danach sind von den Mitgliedern: Grossgrundbesitzer 8 °/o Kleingrundbesitzer 75 Pächter, landw, Verwaltungsbeamte usw. 4 „ zusammen Landwirte 87 °/o Handwerker ) 6 ' °/o Industrieelle ) mit Grundbesitz ^ ^ dto ohne Grundbesitz — zusammen 6V2 % Andere Berufszweige mit Grundbesitz 2 °/o Andere Berufszweige ohne Grundbesitz 4’/ 2 „ zus. andere Berufszweige 6V 2 °/o 100 % iöö Vo Auf meine Anfrage wurde mir vom Patronat geantwortet, dass diese Verhältniszahlen als Durchschnitt für alle Rolniks anzusehen seien. Die Rolniks gehören dem polnischen „Verband der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Provinz Posen und Westpreussen“ an. Zu diesem Verbände gehörten am Ende des Jahres 1910 248 Genossenschaften. Der Rahmen der Arbeit erlaubt es nicht, wenn auch in Kürze auf diesen ') Die Bezeichnung landwirtschaftliche Genossenschaft findet sich im Gesetz nirgends. 60 Verband einzugehen und ich muss mich nur mit dem Hinweis auf die erschöpfende Arbeit von Prof. Bernhard, Berlin 1 ) begnügen. Der Verband ist für die Rolniks von ausschlaggebender Bedeutung, da er die Rolniks finanziert. Die Finanzierung geschieht in der Form, dass entweder die an dem Sitz des Rolnik bestehende und dem Verbände angehörende „Bank Ludowy“ dem Rolnik einen Kredit eröffnet oder die Vereinsbank in Posen, mit Firmennamen: Bank Zwiqzku Spöiek Zarobkowych Act. Ges. ln der Regel wird also ein Rolnik nur dort gegründet, wo bereits am Ort oder in nächster Nahe eine festbegründete polnische Kredit-Genossenschaft besteht. Hervorzuheben wäre noch, dass die Rolniks mit der „Preussischen Centraldarlehnskasse“ absolut in keiner Verbindung stehen, weder direkt noch durch die Verbandsbank. Da das Kapital, mit dem der Verband operiert, zu 5 / 0 aus Depositen besteht und die Entwickelung der Verbandsgenossenschaften nur auf unbedingten Vertrauen zu ihm, d. h. den Verbandsgenossenschaften beruht und beruhen kann, so müssen alle ihre Unternehmungen nur auf Grund möglichster Sicherheit und Solidität geführt werden. Dieses gilt auch von den „Rolniks“, welche zwar allein keine Depositen annehmen, oder wenigstens nicht annehmen sollen, aber durch ihre finanzielle Abhängigkeit auf die Depositen annehmenden Genossenschaften zurückwirken. Deswegen ist jedes Spekulationsgeschäft bei den Rolniks streng verboten. , Allein der Getreidehandel schliesst ein verhältnismässig grosses Risiko in sich. Die ländliche Bevölkerung Posens, mit welcher die Rolniks es zu tun haben, steckt ziemlich stark im Alhergebrachten. Sie bringt, wie die Väter, ihr Getreide auf den Markt und will augenblicklich das Geld (möglichst in Talern) sehen. Von einer Einlagerung auf Grund eines Lagerscheins u. s. w., wie es nach dem Muster von Amerika hier und dort im westlichen Deutschland versucht wird, kann hier keine Rede sein. Nicht nur *) Ludwig Bernhard. Das polnische Gemeinwesen im Preussischen Staat. 2. Aufl. Leipzig 1910. 61 würden die Bauern sich dazu nicht verstehen, auch die „Rolniks“ selbst könnten solche Geschäftsentwickelung nicht beherrschen, die vor allem ein Risiko in sich tragen konnte. Deswegen wird darauf gedrungen, um möglichst wenig Ware zu speichern, volle Waggonladungen sogleich, wenn auch mit kleinem Gewinn, weiterzuverkaufen, um so jeder Spekulation aus dem Wege zu gehen. In Futter- und Düngemitteln, Kohlen u. s. w. auch bei grösseren Posten Getreide und Kleie herrscht zum grössten Teil Kommissionsgeschäft vor. Die „Rolniks“ begnügen sich damit, als Vermittelungs. gebühren einen kleinen, je nach Art der Ware verschiedenen Zuschlag zum Preis zu schlagen; bei einem derartigen Provisionsgeschäft ist jedes Risiko ausgeschlossen und es bleibt ein sicherer, wenn auch kleiner Gewinn zurück. Um vor allem diese sichere Geschäftsart zu verbreiten und ihr einen möglichst hohen Gewinn zu sichern, dann aber auch um über die Rolniks und deren Geschäftsbetrieb eine ständige Kontrolle zu führen, wurde bei dem Verbandspatronat eine Oberleitung geschaffen, das sogenannte Sekretariat für die Rolniks * 1 ). Man kann die Stellung des Sekretariats für Rolniks weder mit einem selbständigen Kaufmann, noch mit einem Agenten im Sinne des H. G. B. vergleichen. Das Sekretariat ist eine neue, eigentümliche Institution, welche auf Grund des Genossenschaftsgesetzes dem Vereinsverbande es ermöglicht, sich dem Schutze der Rolnikinteressen und deren Förderung zu widmen. Das Sekretariat kann aber auf eigene Rechnung und Gefahr nichts unternehmen, denn es ist keine juristische Person. Das Sekretariat versieht am Platz in Posen den Agenten für von den Rolniks angebotene Ware, informiert die Rolniks täglich über die Marktlage. Vor allem aber schliesst das Sekretariat, so weit es angängig, in Namen aller Rolniks Lieferungsverträge ab für stetige Lieferungen von Waren, wie: Düngemittel, Kohlen u. s. w., wo die Lieferungsfirmen nach der Höhe der Lieferung steigenden Rabatt bewilligen. J ) In No. 8. St. 63. des „Poradnik dla Spofek“. Organ Zwiazku Spolek Zarobkowych i Gospodarczych na Poznanskie i Prusy Zachodnie (Verbandsorgan des polnischen Verbandes). Durch diese Konzentration aller Rolniks wird dem einzelnen, kleinen Rolnik die Konkurrenz mit den grossen, kapitalkräftigen Geschäften ermöglicht. Alle durch das Sekretariat geschlossenen Geschäfte werden in Namen des betreffenden Rolnik abgeschlossen und diese bekommen den vollen Provisionsgewinn. Wer bezahlt aber die Kosten für das Sekretariat? Mit dieser Frage kommen wir auf die Geschäftskosten des Rolniks überhaupt zu sprechen. Wie aus der Statistik auf Seite 59 hervorgeht, gehören zu den Rolniks im Durchschnitt 4 1 /* 7o Angehörige anderer Berufe ohne Grundbesitz als Mitglieder an. Diese anderen Berufe setzen sich zusammen aus katholischen Geistlichen, Rechtsanwälten, Aerzten usw. mit einem Worte aus der Intelligenz zusammen, die häufig ehrenamtlich, hier und dort z. T. renumeriert, die Stellung des 1. oder 3. Vorstands- Mitgliedes oder Aufsichtsratmitgliedes angenommen haben. Voll bezahlt wird meist nur das 2. Vorstandsmitglied, der sogenannte technische Leiter. Auch im Sekretariat wird nur der technische Leiter bezahlt; die Patronatsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Dank dieser aufopfernden Arbeitsfreudigkeit sind die Geschäftsunkosten, für die Gehälter der Beamten recht klein. Je nach dem an dem Sitz des Rolniks die Intelligenz sich an der verantwortungsreichen Arbeit mehr oder weniger selbstlos beteiligt, schwanken die Geschäftsunkosten zwischen 3000 und 26,000 Mk. Jedoch sind die Geschäftskosten niemals spezialisiert und man kann nicht feststellen, was an Gehalt, was an Arbeitslohn für die Arbeiter, was für die Miete, für die Gespanne, u. s. w. bezahlt worden ist. Im Grossen und Ganzen sprechen die Symptome dafür, dass dank der selbstlosen Mithilfe der Intelligenz mehr in der Billigkeit der geleisteten Arbeit als in der kaufmännischen Routine der Vorstände der bisherige Erfolg der Rolniks zur Zeit zu suchen ist. Ueber die Entwickelung der Rolniks gibt uns die Tabelle VI Auskunft. Der erste Rolnik wurde erst 1901 gegründet. Nachdem man ihn 3 Jahre hat versuchsweise allein bestehen lassen, folgten 1904 3 weitere Gründungen, um seit dem Jahre 1905 jedes Jahr zahlreiche Gründungen vorzunehmen (1905 — 12., 1906 — 10., 1907 — 9., 1908 — 2., 1909 — 8., 1910 — 2). Von diesen 47 in der Provinz Posen gegründeten Rolniks hat sich nur einer aufgelöst, in Santomischel mit einem Verlust von 1900 Mk, so dass jeder Genosse 34 Mk zuzahlen musste. Alle anderen zeigen das interessante Bild einer in den Anfängen begriffenen Entwickelung. Die stetig wachsende Zahl der Mitglieder, das stete Anwachsen der Geschäftsanteile und das sichtliche Streben, durch Sammeln von Reservefonds das eigene Betriebskapital leistungsfähiger zu machen, die wachsenden Umsätze in den einzelnen Artikeln (siehe Tabelle VI) und die zur Verteilung übrig gebliebenen von Jahr zu Jahr höheren Gewinne (trotz der Verluste im Jahre 1908/9 bei 4 Genossenschaften) weisen darauf hin, dass hier in den Rolniks notwendige, gesunde und entwickelungsfähige Institutionen geschaffen worden sind, mit denen die Getreidehändler schon zu rechnen beginnen. Von ganz anderer Bedeutung ist das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen auf deutscher Seite. Es ist in verschiedenen Verbänden organisiert 1 ), jedoch kommen für den Getreidehandel inbetracht 1. Der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen und 2. der Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Posen. b)Der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen. Ueber die Entwickelung desselben in der Provinz Posen hat sich auf dem 20. deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftstag in Posen 1904 der Verbandsdirektor Oekonomierat Hünerasky Posen verbreitet. Danach blickt das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen der Provinz Posen auf eine verhältnismässig kurze Vergangenheit zurück. Bis zum Jahre 1880 kannte man im Osten die Genossenschaft auf dem Lande kaum dem Namen nach. Hünerasky führt diese Erscheinung zurück auf die Rückständigkeit der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse, namentlich auch der J ) Dr. Hampke, Posen 1906: Die Schädigung des Handels in den Provinzen Posen und Westpreussen. 64 Landwirtschaft, infolge der damals mangelhaften Verkehrsverhältnisse der Provinz und auf die Hindernisse, die der Entwickelung eines reichen deutschen Vereinslebens entgegenstanden. Zu diesen Hindernissen rechnet er den Zwiespalt der Nationalitäten, den vorherschenden Grossgrundbesitz, die Zerstreutheit der Bauerngüter und den Mangel vieler grosser geschlossener Dörfer. Den ersten Anstoss zur Bildung deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaften gab nach seiner Meinung die mit dem Uebergang der Landwirtschaft vom extensiven zum intensiven Betrieb vermehrte und verbesserte Viehaltung, welche die Landwirte nötigte, eine angemessene Verwertung der Produkte der Viehwirtschaft anzüstreben Der gleichzeitige Umschwung auf dem Gebiete der Milchwirtschaft durch die Erfindung der Milchschleuder (Zentrifuge) und die damit geschaffene Möglichkeit und Notwendigkeit der Einführung des Grossbetriebes drängte zu Vereinigungen von Landwirten und Molkerei-Genossenschaften. Die hierdurch augenscheinlich gewonnenen Vorteile ebneten den Boden für die Gründung anderer Genossenschaften, und so nahm eine Anzahl der in den, achtziger Jahren entstandenen Genossenschafts- Molkereien denn auch den gemeinschaftlichen Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel bereits in ihren Betrieb auf. So gab es zu Anfang 1890 35 Molkerei-Genossenschaften in der Provinz Posen, die sich bis 1904 auf 68 vermehrt haben. Der Erlass des Gesetzes vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, führte durch den im Gesetz den Genossenschaften auferlegten Revisionszwangzur Bildung eines Molkerei-Revisionsverbandes, der 1893 dem Allgemeinen Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften für Deutschland zu Offenbach beitrat. 1890 hatte sich schon in Posen eine landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft gebildet, die sich später zu der jetzt bestehenden landwirtschaftlichen Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenschaft erweiterte und sich ebenfalls dem Allgemeinen Verband anschloss. Auf seinem Verbandstage im Februar 1895 beschloss nun der Molkerei- Revisions- Verband, seine Tätigkeit auf alle Genossenschaftsarten zu erweitern, die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften, namentlich von Spar- 65 und Darlehnskassen, und die Organisation des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens überhaupt in sein Arbeitsgebiet aufzunehmen und die Firma: „Verband der land- wirtschaflichen Genossenschaften für die Provinz Posen“ anzunehmen. Zu diesem Zwecke stellte der Verbnd dann auch eigene genossenschaftliche Wanderlehrer und Revisoren in seinen Dienst. Nun begann in rascher Reihenfolge die Gründung einer Anzahl von Genossenschaften. Am 1. Januar verzeichnet der Verband: 286 Kredit Genossenschaften 43 Molkerei „ „ 17 Bezugs- uud Absatz-Genossenschaften 67 Verschiedene Genossenschaften Sa. 413 Genossenschaften nebst 2 Centralgenossenschaften. Für alle inneren Verwaltungsangelegenheiten ist die allein kompetente Instanz der Verband, während die Provin- zial-Genossenschaftskasse die Geldausgleichsstelle, also die Centralkasse des Verbandes ist, die für die Vermittelung des Geldbedarfs und Anlage des Ueberschusses ins Leben gerufen ist. Ausser der Kreditgewährung hat die Provinzialgenossenschaftskasse seit Juli 1907 als Nebenbetrieb auch die Vermittlung von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln (Düngemitteln, Futterstoffen, Streustoffen u. s. w.) für die angeschlossenen Genossenschaften übernommen; allerdings liefert die Provinzialkasse nicht selbst, sondern sie überschreibt nur die Bestellung der landwirtschaflichen Central- Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Die Genossenschaften bezogen anfangs direkt durch die Centralgenossenschaft. Sie konnten aber, weil sie nicht Mitglieder waren, keine Warendividende aus dem Gewinn bekommen, und es trat deshalb der Einfachheit wegen die Provinzialkasse der Central- Ein- und Verkaufsgenossenschaft als Mitglied bei. Sie erhält dadurch in einer Summe die Dividende für alle Bezüge und giebt die Dividende dann wieder den einzelnen Genossenschaften. Im Jahre 1897 beteiligten sich an dem Bezug 80 Genossenschaften, und der Wert der gelieferten Waren betrug 79 013 Mark. Im Jahre 1898 bezogen 89 Genossenschaften insgesammt für 132 133 Mark. Schliesslich bleibt noch die für unsere Arbeit wichtigste Zentral-Genossenschaft: nämlich die „Landwirtschafliche Zentral- Ein- und Verkaufsgenossenschaft E. G. m. H. zu Posen“. Sie ist die Zentralstelle für den Warenverkehr, sowohl aller Ein- und Verkaufsvereine, als auch der Ware beziehenden Kredit-Genossen u. s. w. speziel für Getreide, Sämereien, Futtermittel, Kohlen u. s. w. Die Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1909 157 mit 253 Anteilen, sodass die Gesammthaftsumme (ä 3000 Mk) 759,000 Mk betrug. Ihre finanziellen Mittel ergänzt ausser aus Depositen aus der Provinzial-Genossenschaftskasse. Für den billigeren Warenbezug ist sie bei der „Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte in Darmstadt“ durch eine Stammeinlage von 3000 Mk beteiligt. Im besonderen ist zu betonen, dass diese Zentrale alles für eigene Rechnung kauft und verkauft, und den Reingewinn mit anderen Genossenschaften nicht teilt. Sodann ist es schwer zu bestimmen, inwieweit die Umsätze aus dem Verkehr mit den angeschlossenen Genossenschaften oder mit den direkten Genossen herstammen, da zumal in diesem Verbände auf einem Lieferungszwang absolut nicht bestanden wird. Jedenfalls bekennt die Ein- und Verkaufsgenossenschaft, dass ihr Streben darauf gerichtet ist, im Interesse der heimischen Landwirtschaft mit Erfolg zu wirken in dem Bestreben, die Getreidepreise dauernd auf einer gesunden, der Wirklichkeit entsprechenden Basis zu halten 1 ). 9 Aus dem neunzehnten Jahresbericht der landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufs-Genossenschaft, E. G. m. b. H. zu Posen 1909 entnehme ich folgende Zahlen: Der Warenumsatz beträgt: Mark 3 811 314,54 gegen 3 243 786,99 Mark im Jahre 1907 „ 2 705 716,99 „ „ „ 1906 „ 2 632 786,00 „ „ „ 1905 Der Reingewinn per 1908 beträgt: Mark 50 551,18 gegen 56 446,36 Mark im Jahre 1907 „ 34038,48 „ „ „ 1906 67 An Bezugs- und Absatzgenossenschaften zahlt der Verband gegenwärtig 17, wovon die beiden Posener Genossenschaften als „Wirtschaftsgenossenschaft Deutscher Tierärzte 1 ' und „Bezugsgenossenschaft für Brennmaterialen“ für unsere Arbeit nicht in Betracht kommen; die Tabelle VII weist deshalb nur die dem Getreidehandel obliegenden Genossenschaften auf. Ueber die höheren Ziele, die der Leitung vor den Augen stehen, sprach sich der Verbandsdirektor Herr Kgl. Oekonomierat Manfred Hünerasky auf dem XII. ordentlichen Verbandstage zu Posen am 3. Januar 1902 wie folgt aus: 1 )„Der Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften hat stets betont, dass die Ziele der ihm angeschlossenen Genossenschaften keineswegs darauf hinauslaufen, andere Erwerbszweige zu schädigen, oder aus dem wirtschaftlichen Leben hinauszudrängen. Wir bekämpfen nicht den Zwischenhandel, der durchaus nothwendig ist, sondern nur seine Auswüchse. Mit gutem Gewissen kann man sagen, dass gerade der Verband eine gute sociale Wohlfahrts- und Mittelstandspolitik verfolgt, wenn man überhauptvon Politik sprechen kann. Es gibt aber nicht nur einen städtischen Mittelstand, sondern auch einen Mittelstand auf dem Lande“. Redner halte diesen Mittelstand besonders wichtig in einer Provinz, in welcher bei dem Mangel jeglicher Mineralschätze im Boden der wirtschaftliche Schwerpunkt noch auf unabsehbare Zeiten in der Landwirtschaft liegen werde. Der Umsatz in den einzelnen Artikeln hat sich wie folgt entwickelt: Wir handelten im Jahre 1908: Getreide: 123 626,17 Zentner gegen 85 650,73 Zentner im Jahre 1907, 68 995,05 Zentner im Jahre 1906, 62 630,00 Zentner im Jahre 1905. Düngemittel inkl. Kalk: 733 741,88 Zentner gegen 655 632,38 Zentner im Jahre 1907,649 237,05 Zentner im Jahre 1906, 638 939,00 Zenter im Jahre 1905. Futtermittel: 76 675,80 Zentner gegen 81 089,09 Zentner im Jahre 1907, 80 000,06 Zentner im Jahre 1906, 100 817,00 im Jahre 1905. Kohlen: 1 253 515,00 Zentner gegen 1 104 808,80 Zentner im Jahre 1907, 760 715,28 Zentner im Jahre 1906, 735 644,00 Zentner im Jahre 1905. x ) III. Jahrbuch des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen. Posen 1903. S. 6. Es sei daher Pflicht, den ländischen Mittelstand nach Kräften zu fördern. Unumstösslich wahr sei das Wort Bismarks: „Hat der Bauer Geld, hat Geld die ganze Welt“. Durch die Hebung des ländlichen Mittelstandes würden auch Handel und Industrien gefördert. „Wenn wir überhaupt in den Verbänden Politik treiben, dann treiben wir nationale soziale Wohlfahrtspolitik. Ist in der Provinz oder Stadt Posen eine wirtschaftliche Depression vorhanden, so ist deren Wurzel nur auf dem Lande zu suchen. (Beifall)“. Ueber die Frage der Nationalität Hess sich derselbe Verbandsdirektor wie folgt aus: 1 ) Es befinden sich, den Verhältnissen der Provinz entsprechend, wie auch gleichfalls in der Organisation der anderen genossenschaftlichen Verbände der Provinz, Genossenschaften mit einer oder weniger grossen Anzahl Mitglieder polnischer Nationalität. Dieser Umstand entkleidet aber weder unseren Verband noch die betreffenden Genossenschaften des deutschen Charakters. Die polnischen Mitglieder wissen und müssen wissen, dass sie sich bei dieser Mitgliedschaft in einer deutschen Organisation befinden und müssen sich mit dieser Tatsache auch abfinden und es liegt auch keine Veranlassung vor, anzunehmen, dass das nicht der Fall sei“. Auffällig ist bei den mit Getreide handelnden Bezugsund Absatz- Genossenschaften die Verschiedenheit der Haftart. Es erklärt sich dies daraus, dass dieser Verband zuerst den Weg des genossenschaftlichen Getreidehandels betreten hat. Seine Genossenschaften haben erst durch ihre tastendenVersuche und vermöge der gesammelten Erfahrungen dazu beigetragen, den späteren Genossenschaften den Weg zu ebnen. Aus diesem Grund finden wir auch im Gegensatz zu den anderen Verbänden die Frage der Haftpflicht nicht einheitlich entschieden. Im Prinzip hat man sich nunmehr für die G.m.b. H. erklärt und die Mehrzahl weist diese beschränkte Haftpflicht auf, doch gibt es auch noch 4 Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht und 1 Gesellschaft mit be- *) VII. Jahrbuch Posen 1907 S. 9. 10. 69 schränkter Haftpflicht. Das massgebende Statut ist dasjenige des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, ich gebe einen Auszug der wichtigsten Paragraphen im Anhang wieder. Das Statut ist gleich den der polnischen „Rolniks“ aufgebaut auf dem Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 bezw. auf der Novelle vom 12. August 1896. Es zeichnet sich durch seine Breite aus, indem es die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und z. T. des H. G. B. (z. B. über Aufstellung der Bilanz) in sich aufgenommen hat und die Kompetenzen der einzelnen Organe bis ins Detail festlegt. Worauf es hier ankommt, ist: die Grundtendenz zu erkennen und sie gegebenfalls mit der der polnischen Rolniks zu vergleichen. Den Verfassern der Statuten mag wohl die Hoffnung vorgeschwebt haben, dass jeder Landwirt in einer Genossenschaft Anschluss suchen wird, und dass infolgedessen ein dichtes Netz von Absatz- und Bezugsgenossenschaften enstehen würde. Jedes grösssere Dorf wurde dann seine Genossenschaft haben, in dieser Genossenschaft würde sich das landwirtschaftliche Erwerbsleben des Dorfes concentrieren mit Hülfe eines bezahlten Beamten unter Kontrolle der Vertrauenspersonen. Schickt man dies voraus, so erklären sich die Abweichungen, die die Statuten dieses Verbandes von denen der polnischen Rolniks aufweisen, leicht. Es seien vor allem auf folgende Paragraphen hingewiesen: Nach § 3 ist Vorbedingung zum Erwerb der Mitgliedschaft, dass man im nächsten Umkreis des Sitzes der Genossenschaft ansässig ist. Gibt ein Genosse den Wohnsitz in dem Bezirk der Genossenschaft auf, so kann er seinen Austritt aus der Genossenschaft schriftlich erklären oder die Genossenschaft kann ihm erklären, dass es zum Schluss des Geschäftsjahres auszuscheiden habe. (§ 7). t Jedem Mitglied der Genossenschaft ist es verboten mittelbar oder unmittelbar an einem gleichen oder ähnlichen Unternehmen ohne Genehmigung der Generalversammlung sich zu beteiligen §14/3; es hat die Pflicht, den Bedarf an Verbrauchs- stoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs, welche durch die Genossenschaften beschafft werden, nur durch deren Vermittlung zu beziehen. ln den Vorstand wird nur der Rendant auf unbestimmte 1 ) Zeit gewählt, während von den übrigen Vorstandsmitgliedern alljährlich ein Mitglied ausscheidet 2 ) (§ 16). Auch die kleine Zahl der Aufsichtsratmitglieder (§ 2) — drei — sodann die geringe Höhe der Geschäftsanteile, in der Regel 50 Mark (§ 37) bei zehnfacher Haftpflicht, lassen erkennen, dass hier dem Einwirken des Genossenschaftsgedankens viel mehr zugetraut wird, als bei den polnischen Rolniks. Letztere suchen ihre Genossenschaften auf festerer Grundlage aufzubauen, suchen mehr eigenes Genossenschaftskapital anzusammeln, sehen einen stetigeren Vorstand vor und suchen ihre Mitglieder überall, dem Genossenschaftssinn trauen sie viel weniger zu, keine Kaufund Verkaufsverpflichtungen binden die Genossen an die Genossenschaft. Ob der Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern zugelassen ist, wird in den Statuten nicht vermerkt. Es ist jedoch anzunehmen. Da das eigene Vermögen für den Geschäftsbetrieb völlig unzureichend ist, so wird es ergänzt durch Annahme von Depositen und durch den Kredit der Provinzial- Genossenschaftskasse. Leider geben die jährlichen Veröffentlichungen des Verbandes darüber keine Mitteilung. Von den heutzutage bestehenden Bezugs- und Absatz- Genossenschaften (diejenigen zu Friedrichshöhe, Mrotschen, Opalenitza, Neutomischel, Scharfenort, Wollstein wurden aufgelöst), reichen diejenigen in Samter und Rogasen auf das Jahr 1891 zurück, die zu Strelno auf das Jahr 1893 und Pudewitz 1896 und sie zeigen auch das. erfreulichste Bild der Entwickelung, wenn man das eigene Vermögen der Genossenschaften berücksichtigt. Im Vergleich zu den Rolnik’s muss man jedoch zu der Folgerung kommen, dass die Entwickelung in jeder Hinsicht was Mitgliederzahl, *) Mit einen demselben, wie dem Aufsichtsrate zustellenden sechsmonatlichen Kündigungsfrist. 2 ) Wiederwahl ist freilich zulässig. 71 Geschäftsanteile, Reservefonds und solide Gründungen anbetrifft, viel schleppender ist. Fällt doch von den 374,880 Mk eigenes Vermögen auf die Gesellschaft m. b. H. zu Pudewitz beinahe 73 mit 103,618 Mk. Der Warenumsatz, speziell in Getreide in den 17 Genossenschaften beträgt rund 200 000 Ztr. im Durchschnitt 10 000 To. ä 160 Mk -1 600 000Mk, d. h. er spielt im Vergleich mit den Umsätzen (Spalte 17) der verkauften landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Mitglieder die dominierende Rolle (75%). Vergleicht man aber den Einkaufspreis der Warenbezüge (Spalte 13) mit dem Verkaufspreis der Erzeugnisse (Spalte 17), so muss man daraus schliessen, dass die Hauptaufgabe der Bezugs- und Absatzgenossenschaften in dem Ankauf von Düngemitteln, Futtermitteln, Sämereien, Kohlen u. s. w. besteht, in dem sicheren, risikofreien Kommissionsgeschäft. Dies risikofreie Kommissionsgeschäft betreiben beim Ankauf von Warenbezügen nicht nur die Bezugs- und Absatz-Genossenschaften, sondern auch die meisten der anderen zum Verband gehörenden Erwerbsgenossenschaften. So kauften die Kreditgenossenschaften an Kohlen, Düngemitteln, durch die Vermittelung der Landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufs-Genossenschaft: im Jahre 1905 für 726 848 Mk „ , 1906 „ 710 509 „ „ „ 1907 „ 1 070 482 „ „ „ 1908 „ 1 311 982 „ Dies ist wohl auch der Grund, weswegen der Handel so schlecht auf die Genossenschaften zu sprechen ist. Davon wird jedoch in folgenden die Rede sein. c) Der Verband der ländlichen Genossenschaften der Provinz Posen (Raiffeisen - Organisation) 1 ) Er bestand als Teil des Generalverbandes ländl. Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Deutschland zu Neuwied 2 ). ‘) Verband deutscher Genossenschaften E. V. 2 ) Hampke St. 17. 72 Bis zum Jahre 1894 bestanden in der Provinz Posen nur sehr wenige Genossenschaften Neuwieder Systems. Am Schluss des Jahres 1895 zählte man 35 Genossenschaften, die sich zu einem provinziellen Verband zusammenschlossen. Das Jahrbuch des Reichsverbandes gibt als Gründung das Jahr 1899 an. Mit und infolge der Gründung von Betriebsgenossenschaften wurde im Jahre 1900 eine Geldausgleichstelle ins Leben gerufen unter der Firma „Landesgenossenschaftsbank“, während für den Warenbezug im Jahre 1901 eine Zentralstelle im „Deutschen Lagerhaus“ geschaffen wurde. Am 1. Juni 1908 zählte der Verband: 2 Centralgenossenschaften 178 Kreditgenossenschaften 12 Bezugs- und Absatzgenossenschaften 23 Molkerei-Genossenschaften 2 Müllerei- 1 Lagerhaus- „ 26 Brennerei- „ 2 Viehverkaufs- 1 Ziegelei- „ 5 Bau- 1 Dampfpflug „ 9 Dampfdrescherei-, 1 Pferdezucht- 9 sonstig e „ zusammen 272 Genossenschaften. Bis zum Jahre 1902 herrschte zwischen den beiden deutschen Verbänden ein Konkurrenzkampf, der dadurch verschärft wurde, dass die Königliche Ansiedelungs- Kommision den Raiffeisen-Verband bevorzugte 1 ). In diesem !) Wörtlich heisst es in dem Verhandlungsbericht des XII. ordentlichen Verbandstages zu Posen am 3. Januar 1902 (III. Jahrbuch des Verbandes landwirtschaftlichen Genossenschaften, Posen 1903). „Hieran schloss sich eine kurze Debatte, in welcher Pastor Gellert-Luisenfelde bemerkte, dass die Königliche Ansiedlungs- Kommission die Geflogenheit habe, auf allen von ihr zur Besiedlung erworbenen Gütern selbstständige Genossenschaften zu gründen, und diese dem Neuwieder-Verbande anzuschliessen, Jahre ist man zu einer beide Teile befriedigenden Einigung gelangt, die endgültig den Frieden zwischen den beiden grossen Genossenschafts-Organisationen in der Provinz Posen hergestellt hat und die nunmehr ein friedliches Zusammenarbeiten beider Verbände nebeneinander gestattet. Beide Organisationen haben sich gegenseitig verpflichtet, den Uebertritt von Genossenschaften, sowie Beamten von dem einen zu dem anderen Verbände nie ohne vorher eingeholte ausdrückliche Genehmigung des betreffenden Verbandes zu gestatten. Ausserdem sind die Gebiete für Neugründungen bei beiden Organisationen räumlich abgegrenzt worden, so dass nach jeder Richtung hin irgend welchen feindlichen Konkurrenz-Bestrebungen der Boden abgegraben worden ist. 1 ) obgleich in der nächsten Nähe bisweilen sogar an demselben Orte j bereits Genossenschaften beständen, welche zu unserem Verbände gehörten und dass dieselbe die Ansiedler veranlasse, ihre flüssigen Gelder bei der Filiale Raiffeisen in Posen anzulegen, während es im Interesse des Genossenschaftswesens mindestens zu wünschen sei, diese in die benachbarten Genossenschaften einzulegen. Der Vertreter der Königlichen Ansiedlungs-Kommission erklärte dagegen, dass er allerdings über besondere Fälle nicht informiert sei, dass aber die Königliche Ansiedlungs-Kommission in keiner Weise ein oder das andere genossenschaftliche System bevorzugte. Wenn dergleichen Fälle wie angeführt, vorgenommen sein sollten, so sind dieselben nicht auf Anregung der Königlichen Ansiedlungs-Kommission erfolgt, sondern einzig und allein durch das vollständig selbständige Vorgehen des Neuwieder Verbandes veranlasst worden. Nachdem noch einige Redner dem Vertreter der Königlichen Ansiedlungs-Kommission für seineErklärungdenDankausgesprochen und sich im Sinne des Pastors Geliert geäussert hatten, nahm die Versammlung nachstehende Resolution des letzteren einstimmig an: „Die Versammlung beauftragt den Verbandsdirektor, in geeigneter Weise mit der Königlichen Ansiedlungs-Kommission in Verhandlung darüber einzutreten und zu beantragen, dass neue Ansiedler den bereits bestehenden benachbarten Genossenschaften auch schon bei der Besiedlung zugeführt werden, und dass ihnen gestattet werde, bei diesen Genossenschaften auch ihre flüssigen Anlage Kapitalien anzulegen.“ In der Nationalitätenfrage wird der Verband als Verfechter der Ostmarkenpolitik in den Augen der Bevölkerung angesehen. x ) IV. Jahrbuch des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen pro 1902 nnd 1903, Posen 1905. 6 * 74 Die für unsere Arbeit wichtige Centralgenossenschaft des Raiffeisenverbandes: Das „Deutsche Lagerhaus“, E. G. m. b. H. zählte im Jahre 1907 zu seinen Mitgliedern: 111 Genoossenschaften und J18 Einzelmitglieder. Das Geschäftsguthaben der Genossen beträgt: 500.000 Mk Reservefonds 110.128 „ Betriebsrücklagen 68.936 „ sodass das eigene Betriebskapital 679 064 Mk wogegen das fremde Betriebskapital 3.183.656 „ beträgt. Mit Hilfe der durch die Gesetze vom 3. Juni 1896 und 8. Juni 1897 vom Preussischen Abgeordnetenhaus bewilligten 5 Millionen Mark wurde in Louisenhain an günstiger Stelle mit Bahnenanschluss und nahe an der Warthe gelegen ein mächtiges Kornhaus gebaut, das am 23. Januar 1902 eröffnet wurde. Der Getreidehandel gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Genossenschaft. Das „Deutsche Lagerhaus“ setzte um im Jahre 1901/2 =■ 210.139 Ctr. Getreide „ 1902/3 = 743.678 „ „ 1903/4 = 962.199 „ usw. „ 1907/8 = 1.005.918 „ im Werte von 9.397.430 Mk während an Düngemitteln 1.201.728 Ctr. „ „ „ 3.117.544 „ an Futtermittel 642.684 „ „ „ „ 4.011.753 „ im gleichen Jahre umgesetzt wurden. Der Lieferungszwang den Absatz- und Bezugsgenossenschaften gegenüber ist freilich nicht total durchgeführt, wird aber straffer gehandhabt als bei dem anderen Verbände. Die dem Getreidehandel obliegenden Genossenschaften dieses Verbandes führen den Firmennamen: „Deutscher Ein- und Verkaufsverein“ E. G. m. b. H Die Statuten sind überall einheitlich durchgeführt und ähneln den Bezugs- und Absatzgenossenschaften des anderen deutschen Verbandes. Verschieden sind folgende Paragraphen: § 6 . Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 60 Mark erwerben, wovon 6 Mark sofort einzuzahlen sind. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 600 Mark. Die Mitglieder haften also mit beschränkter Haftpflicht. Die höchste Zahl der zulässigen Geschäftsanteile beträgt 20. Wer nach der Ergänzungssteuerveranlagung ein Vermögen von 12 000 Mark besitzt, muss mindenstens 2, wer ein solches von 18 000 Mk besitzt, mindenstens 3, wer 24 000Mk besitzt, mindestens 4 Anteile nehmen. § 8 . Die Vereinsangelegenheiten besorgt ein Vorstand, welcher aus 3 von der Generalversammlung auf 3 Jahre zu wählenden Mitgliedern besteht. Alle Jahre scheidet ein Mitglied aus und wird durch Neuwahl ersetzt. Die zuerst Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt, später entscheidet das Dienstalter. Wiederwahl ist zulässig. § 15 . Dem Vorstande steht ein Aufsichtsrat zur Seite. Derselbe besteht aus 6 Mitgliedern und wird von der Generalversammlung auf 3 Jahre gewählt. Alljährlich scheiden 2 Mitglieder aus und werden durch Neuwahl ersetzt. In den beiden ersten Jahren entscheidet über den Austritt das Loos, später das Dienstalter. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat verwaltet sein Amt als Ehrenamt und hat nur den Ersatz seiner Barauslagen zu beanspruchen. § 19. Die Generalversammlung hat die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten. Ihrer Beschlussfassung unterliegt insbesondere: 1. die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates, 2. Beschwerde über diese beiden Organe und Entscheidung der Beschwerden, 3. die ihr vom Aufsichtsrate zugegangene Jahresrechnung zu prüfen und nach erfolgter Prüfung und Erledigung etwaiger Erinnerungen dem Vorstande Entlastung zu erteilen, 76 4. über alle Angelegenheiten der Genossenschaft zu beschlossen, welche vom Vorstande und dem Aufsichtsrate zur Beratung gestellt werden, 5. die Festsetzung des Statuts und die Aenderung desselben, 6. die Auflösung des Vereins, 7. die Entscheidung von Streitigkeiten über die Auslegung des Statuts, soweit es die innere Organisation des Vereins betrifft. § 30. Es wird ein Reservefonds gebildet zur Deckung etwaiger sich ergebender Verluste. Dem Reservefonds wird mindestens ein Drittel des jährlichen Reingewinnes so lange zugeführt, bis er die Höhe des Betrages der Geschäftsanteile erreicht hat. § 31. Den Rest des jährlichen Reingewinns erhalten die Mitglieder nach näherer Bestimmung der Generalversammlung entweder als Dividende auf ihre Geschäftsanteile, die jedoch nicht höher als 6% sein soll. § 35. Die Genossenschaft tritt dem Generalverband ländlicher Genossenschaften für Deutschland als Mitglied bei. § 36. Die Genossenschaft tritt der Posenschen Landesgenossenschaftsbank, E. G. m. b. H., als Mitglied bei. Ueber die Entwickelung der deutschen Ein- und Verkaufsvereine fehlt mir ein reichlicheres Material. Aus der beigefügten Tabelle XI, ersieht man nicht, wieviel Gründungen eingegangen sind. Augenscheinlich hat aber die Gründung der Ein- und Verkaufsvereine später begonnen, erst 1896—1897, also 5 Jahre später als die deutschen Bezugs- und Absatzvereine und 5 Jahre vor der Gründung der ersten „Rolnik“. Jedoch wurde der andere Verband überflügelt, was Mitgliederzahl 2 912 2 013, Bilanzziffern 3.803 113- 2 918.271 Mark und Menge und Wert des angekauften Getreides anbetrifft. 77 Dagegen ist der ältere Verband besser versorgt in den Positionen: Eigenes Vermögen 374.880 — 324.389, Wert der Warenbezüge 5.197.190 — 3.735.324, Reingewinn 109.008 - 67.628. Danach scheint es, als ob der Raiffeisenverband den grösseren Wert auf den Getreidehandel selbst legen wollte, wobei es nicht so sehr auf den Jahresgewinn ankommt, als wohl darauf, stetig hohe Preise beim Ankauf zu zahlen. Ein Vergleich der Ein- und Verkaufsvereine der drei Verbände untereinander ist mir insoweit sehr erschwert, als mir ursprüngliches Material nur von einem zur Verfügung stand, während ich mich bei dem anderen nur auf die offiziellen Veröffentlichungen stützen konnte und mir beim Raiffeisen-Verband nicht einmal diese zur Verfügung standen. Die Formen des Kaufs und Verkaufs in den Genossenschaften sind dieselben wie die des freien Handels und zwar so, dass die Ein- und Verkaufsvereine die Kleinhändler ersetzen und für die grösseren Bauern und Landwirte gegebenenfalls die Rolle des Agenten übernehmen. Der Zentral Ein- und Verkaufsverein und das deutsche Kornhaus ersetzen den Kommissionär, letzteres sogar den Grosshändler. Allein es ist ein Abkehr von dem Brauch des freien Handels insofern eingetreten, als die Verbindung von Händler und Banquier viel loser ist. Während die polnischen Genossenschaften noch dem eingebürgerten Verlangen nach Vorschüssen in sehr vielen Fällen entsprechen, scheint bei den deutschen Genossenschaften die Teilung weiter vorgeschritten zu sein, freilich weist der Posten Debitoren auch in den Bilanzen der deutschen Genossenschaften namhafte Summen auf, doch entstehen diese Posten durch Warenlieferung auf Kredit. Im weiteren ist zu bemerken, dass die polnischen Genossenschaften in der Führung ihrer Genossenschaften mehr die kaufmännischen Prinzipien des freien Handels nachahmen, beim Ankauf den Preis nicht überbieten, mehr auf Gewinn der Genossenschaft ausgehen, (die übliche Gewinn-Provision mag die technischen Leiter wohl auch dazu treiben), während in den deutschen Genossenschaften ein entgegensetzter Hang bemerkbar ist. Da steht das 78 Interesse des einzelnen Genossen dem der Genossenschaft voran und der Gewinn wird in höheren Preisen für das Getreide meist vorweggenommen. Dies führt zu geringeren Jahresgewinnen und damit zu einer sehr geringen Besteuerung. Allen Genossenschaften, ob deutschen oder polnischen, ist jedoch gemeinsam, dass sie, wenn sie auch dem freien Handel die Kundschaft entziehen, doch mit ihm Beziehungen unterhalten, wie es die Natur des Geschäfts mit sich bringt. Die Genossenschaften verschmähen es nicht, trotz ihrer Centralinstitute für den Waren-Ein- und Verkauf sich direkt mit dem freien Handel in Verbindung zu zetzen. Der freie Handel hat sich auch mit dem Bestehen der Genossenschaften abfinden müssen; der Verkehr untereinander kann rege genannt werden. Unter anderem zeigt sich dies auch in der Praxis der Preisbestimmung, wenn auch die Notierungen der Zentral Ein- und Verkaufsgenossenschaften darauf hinzuzielen scheinen, die Notierungen des freien Handels zu überbieten. 4. Die Getreidepreisbildung. Allgemeines. Die Bedeutung eines .Ortes für den Getreidehandel zeigt sich in seinem Einfluss auf die Preisbildung. Je grösser die Bedeutung eines Ortes, desto grösser ist der Umfang des Gebietes, auf den die Notiz von Einfluss ist. Die Provinz Posen ist in dieser Hinsicht arg benachteiligt. Die Lage abseits von der See, abseits von Industriezentren, die unglückliche Anordnung des Schienennetzes, die durch mangelnde Verbindung mit dem exportierenden Grenzland ihr den Durchgangshandel zum grossen Teil erschwerten, das Fehlen einer für den Durchgangshandel genügenden Binnenwasserstrasse haben den Getreidehandel der Provinz zu einem untergeordneten herabgedrückt. Berlin mit seiner Börse ist der leitende Faktor auch für die Provinz Posen geworden. Sodann wirkt auf die Getreidepreisbildung des Nordens und Nordwestens der Provinz im Verein mit dem Ausnahmetarif nach den Ostseehäfen die Börse von Danzig und Königsberg. Im Süden der Provinz ist dagegen die 79 Börse von Breslau massgebend, die sich auf den Getreidehandel des oberschlesischen Industriegebietes stützt. Das zwischen den Wirkungsgebieten der ostpreussischen Börse und der Breslauer Börse gelegene Land sucht nun in der Posener Notiz einen Anhalt. Die Preisbestimmung durch die Behörden. Ich muss vorwegnehmen, dass ausser dem Getreidehandel auch die Behörden sich für die Preisbestimmung interessieren, und dass an sogenannten Normalmarktorten amtliche Preisnotierungen für Getreide, Kartoffeln, Stroh und Heu stattfinden. Infolge der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Telephonanschlüsse und verschiedener anderer Umstände wegen sind die an den Marktorten umgesetzten Quantitäten so gering und die Anzahl der geschlossenen Käufe ist so klein, dass die Bildung der Preise von zufälligen Momenten beeinflusst wird. Es kann noch als ein zweckmässiges Verfahren bezeichnet werden, wenn wie in Krotoschin, Rawitsch, Jarotschin, Wreschen, Lissa, Schrimm und Pieschen die Feststellung der Preise durch eine Kommission, die mit dem Handel enge Fühlung hat, geschieht. Dagegen muss die Preisermittelung zu Einseitigkeiten und Ungenauigkeiten führen, wenn die Preisermittelung nur durch einen Polizeibeamten gehandhabt wird, wie z. B. in Birnbaum, Wollstein, Fraustadt, Kempen, Neutomischel, Schwerin, Schildberg Meseritz und Grätz. Wie die Preisnotierungen an den Normalmarktorten des Rgbz. Bromberg in Bromberg, Czarnikau, Filehne, Gnesen, Hohensalza, Kolmar i/P. Schubin, Nakel, Wongrowitz, Znin im einzelnen zustande kommen, darüber bin ich nicht näher orientiert. Unter solchen Umständen haben denn auch die amtlichen Preisnotierungen an den einzelnen Normalmarktorten höchstens für die Proviantämter einige Bedeutung, während sich der private Handel meist lieber nach der Posener Notiz zu richten pflegt. So wird der Handelskammer zu Posen aus Wreschen, Samter, Grätz, Kosten und Krotoschin 80 berichtet, dass die dortigen beteiligten Firmen keinerlei Wert auf die lokalen Notierungen legen. Interessenten in Lissa, Rawitsch und Meseritz erklären sich zum Teil direkt gegen deren Fortführung, und in Kempen achtet man auf sie so wenig, dass man kaum von ihrer Existenz weiss. Als Grund wird durchweg angegeben, dass sie ungenau und überflüssig seien und nicht den tatsächlichen Preisen entsprächen. Was sodann den Platz Posen betrifft, so bestand in Posen seit 1854 1 ) eine vom Magistrat, der Polizeidirektion und der Handelskammer alljährlich neuernannte Kommission, die ihre Aufgabe, die Marktpreise und Durchschnittspreise zu ermitteln und festzustellen, zur Zufriedenheit der Behörden und Interessenten löste. Durch Ministerial-Rescript vom Jahre 1872 wurde dem Magistrat die Bildung der Marktkommission übertragen, welche jedoch nicht wie in dem Rescript verlangt, die Getreidepreisnotierungen für schwere, mittlere und leichte Ware bewirkte, sondern, weil dies nach ihrer und nach Ansicht der Handelskammer nicht angängig, nach wie vor die Preise für feinere, mittlere und ordinäre Qualitäten notierte. Als im Jahre 1874 die Polizeidirektion sich bereit erklärte, die Feststellung der Preise nach Anleitung der Ministerialanweisung zu bewirken, gab der Magistrat in Uebereinstimmung mit der Handelskammer die Notierungen auf. Infolgedessen besorgte seit 1875 die Polizeidirektion diese Notierungen auf dem Wochenmarkt am Bernhardinerplatz. Sie werden jedoch nicht wie ursprünglich durch eine Kommission, sonder seitdem durch Schutzleute bewirkt. Die Bezeichnung „Marktkommission“ entsprach daher dem tatsächlichen Hergang lange nicht mehr und auch der Zusatz „städtische“ traf seit dem Jahre 1875 auch nicht mehr zu. Dem von der Handelskammer gestellten Ersuchen, diese von Schutzleuten nach den Detailverkaufspreisen auf dem Bernhardinerplatz aufgenommenen Getreidepreisnotierungen entweder ganz fortfallen oder wenigstens nicht mehr unter der Bezeichnung „Amtlicher Marktbericht der städtischen Martkommsision“ erscheinen zu lassen, wurde insoweit Rechnung getragen, als der >) Handelskammerberichte, 1903. polizeiliche Marktbericht vom 1. Januar 1905 ab unter dem Titel „Amtlicher Marktbericht nach polizeilichen Feststellungen“ veröffentlicht wird. Von diesem „amtlichen Marktbericht nach polizeilichen Ermittelungen“ gilt dasselbe wie von den behördlichen Notierungen an den sonstigen Normalmarktorten, d. h. er hat meist nur für die Intendantur Bedeutung. Der private Handel hat seine eigene Preisnotierung. Die Entwickelung zur heutigen Organisation ist recht lehrreich, daher sei sie nachfolgend angeführt’). Die Entwickelung des Getreidehandels vom Markthandel zur Börse. Ursprünglich versammelten sich die Kaufleute fast täglich auf dem Bernhardinerplatz, wo die Zufuhren von Getreide sowohl von Bauern als auch von Gutsbesitzern ausnahmslos per Gespann herankamen. Als jedoch diese Zufuhren infolge zunehmender Intensität der Landwirtschaft und infolge der Verbesserung der nach Posen führenden Landstrassen sich derartig vergrösserten, dass der Bernhardinerplatz für sie nicht mehr ausreichte, pflegten die hiesigen Getreidehändler und Müller an der Ecke der Breiten- und Gerberstasse vor dem ehemaligen Hotel de Paris zusammen zukommen, und dort den Einkauf des auf dem Wagen in Säcken stehenden Getreides zu besorgen. Dieser Platz wurde aus dem Grunde gewählt, weil die meisten Waren aus dem Osten per Gespann ankamen und die Verkäufer es vermeiden wollten, unnötigerweise die Wallischeibrücke zu passieren und den Brückenzoll zu bezahlen, zumal ein grosser Teil der Getreidespeicher sich auf der Wallischei befand. Das Geschäft wickelte sich in der Weise ab, dass die Produzenten und auswärtigen Händler von dem auf der Wallischei befindlichen Getreide-Proben entnahmen und diese zu den an der bezeichneten Strassen- ecke sich aufhaltenden Käufern brachten. Naturgemäss entstanden durch diese Zusammenkünfte auf offener Strasse, die nichts anderes, als einen Teil des 5 ) Handelskammerberichte 1902. 82 Wochenmarktes darstellten, Störungen des Verkehrs und dies hatte zur Folge, dass die Polizei den Aufenthalt auf den Bürgersteigen untersagte und die Kaufmannschaft hierdurch veranlasste, sich zum Abschluss des effektiven Getreidegeschäftes fast täglich vor dem Gebäude der alten Ratswage am Alten Markte zu versammeln. Aber auch hier wurde durch diese Versammlungen der Getreidehändler der Verkehr, insbesondere der dort stattfindende Wochenmarktverkehr, belästigt, so dass die Polizeibehörde diese Störung beanstandete. Inzwischen hatte aber auch der Handel dadurch eine wesentliche Veränderung erfahren, dass die Zufuhren zum grossen Teil nicht mehr per Gespann, sondern auf den verschiedenen Bahnlinien, welche allmählich gebaut waren, erfolgten. Die Verkäufer pflegten nunmehr aus dem Waggon Proben zu entnehmen um diese an den Markt zu bringen und auf Grund derselben die im Waggon befindliche Ware an den Händler oder Müller zu veräussern. Da also kein zwingender Grund mehr vorlag dass das Getreidegeschäft sich auf offener Strasse abwickelte, so erwirkten die Interessenten, dass ihnen der Handelssaal seitens des Magistrats eingeräumt wurde, woselbst die Zusammenkünfte der Händler und Müller jahrelang täglich mit Ausnahme der Sonnabende Sonn- und Feiertage stattfanden. Der Bau des neuen Stadtshauses machte es dann erforderlich das Gebäude abzubrechen, in welchem sich der Handelssaal befand, und zwang die Interesenten, anderweitig Unterkunft zu suchen. Nach einem Interimistikum von einigen Monaten gelang es ihnen die Kolonnaden der Stock’schen Brauerei zu mieten. Hier spielte sich der Getreidehandel verschiedene Jahre ab, bis er abermals durch einen Neubau aus diesen Räumen verdrängt wurde. Die Kaufmannschaft veranlasste nun unter Mitwirkung der Handelskammer den Besitzer des Hauses Wilhelmstrasse 7, in seinem Garten einen Saal herzurichten, der sich für die gewünschten Zwecke ganz besonders eignet, und in diesem wird der Getreidefrühmarkt seit den 90. Jahren des vorigen Jahrhunderts abgehalten Die Geschichte des Posener Getreidefrühmarktes lehrt also, dass er nichts anderes ist, als der in Posen seit Alters her bestehende Getreideeffektivmarkt, wie solcher sich jederzeit nach der Entwickelung des Verkehrs den Bedürfnissen angepasst hat. Seinem Ursprung nach stellt er sich als ein Teil des behördlich genehmigten Wochenmarktverkehr dar, der sich noch heute im kleinen auf dem Bernhardinerplatz abspielt, während die natürliche Entwickelung der Verhältnisse es mit sich brachte, dass das grosse Geschäft im Getreidehandel sich von dem kleinen abzweigte und von ihm heute räumlich getrennt ist. Die Schilderung lässt erraten, dass diese Entwickelung unmöglich wäre, wenn sich der Getreidehandel nicht auf eine Organisation stützen könnte. Die kaufmännische Vereinigung. Diese um den Posener Getreidehandel höchst verdiente Organisation war schon im Jahre 1856 von der „Kaufmännischen Vereinigung“ ins Leben gerufen worden. Sie hat Vornehmlich das Ziel verfolgt, den Verkehr in Landesprodukten in geordnete Bahnen zu leiten, und deshalb diejenigen Einrichtungen geschaffen, welche die reelle Abwickelung des Geschäftes sichern. Der „Kaufmännischen Vereinigung gehörten fast alle Besucher der ehemaligen Posener Börse an, und den Vorstand dieser Vereinigung verfasste die Bedingungen der Börsengerichte und ernannte die Sachverständigen u. s. w. Als im Jahre 1888 die gegen die Börsen gerichtete Politik ansetzte, ging das Streben der Regierung darauf hin, den Einfluss der „Kaufmännischen Vereinigung“ kalt zu stellen. Die Handelskammer wurde aufgefordert, nach Massgabe des Ministerialerlasses von 24. IX. 1888 die an der Posener Getreidebörse üblichen Schlusscheine umzuarbeiten. Des Ferneren wurde von dem Minister für Handel und Gewerbe die Forderung aufgestellt, dass fortan die Mitglieder der im Termingeschäft fungierenden Sach- verständigen-Kommissionen, in welche neben Vertretern des Handelsstandes auch Vertreter der Mühlenindustrie und, wenn möglich, der Landwirtschaft und des Fuhrgewerbes zu wählen seien, der Bestätigung des Oberpräsidenten unter- ständen. Nach langem Kampfe, in dem die Handelskammer das Interesse der „Kaufmännischen Vereinigung“ kräftig vertrat und für die Autonomie des Getreidehandels sich festlegte, musste sie nachgeben und die Weisungen der Regierung ausführen, der Endeffekt war aber der, dass die Getreideterminbörse sich auflöste und die „Kaufmännische Vereinigung“ sich auf die oben geschilderte Frühbörse, d. h. den s. g. Marktverkehr mit Effektivware beschränkte. Dort sammelten sich die Getreidehändler, entwickelten ihre Geschäfte und gaben auf Grund dieser die Notierungen der Marktkommission der „Kaufmännischen Vereinigung' heraus. Da diese Notierungen stets der Lage des Grosshandels entsprachen, so haben sie sich trotz ihres nichtamtlichen Charakters einen massgebenden Einfluss im Posener Getreidehandel errungen. Stets richtete sich der Handel nach diesen Notierungen und liess den amtlichen Marktbericht der städtischen Marktkommission ausser Acht. Im Jahre 1896 wendete sich die Königliche Regierung gegen die Frühbörse * 1 2 3 4 ), indem sie ausführte, dass jede regelmässige Zusammenkunft zum Zwecke des Getreidehandels als Börse im Sinne des Börsengesetzes zu behandeln sei und nur dann nicht als Börse, sondern als Markt gelten solle, wenn die zu handelnde Ware tatsächlich zur Stelle sei und vom Käufer gleich übernommen werde. Aus dieser Annahme heraus wurde für Posen am 23. XII. 1896 eine Börsenordnung erlassen, worauf in der am 8. Januar 1897 stattgehabten Generalversammlung der „Kaufmännischen Vereinigung“ beschlossen wurde, den Marktverkehr in Posen unter Geltung dieser Börsenordnung nicht weiter fortzusetzen. J ) Handelskammerberichte 1899, St. 44. Nach einem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 1898 waren als Merkmale einer genehmungspflichtigen Börse zu betrachten: 1. Die Veranstaltung regelmässiger Versammlungen, 2. Das Vorwiegen von Kaufleuten unter den Besuchern. 3. Der Handel mit nicht zur Stelle gebrachter vertretbarer Ware. 4. Das Betreiben eines erheblichen Handels von Grosshändlern untereinander. 85 Die Marktbesucher blieben vom Versammlungslokal fern. Die von der „Kaufmännischen Vereinigung“ geschaffene Einrichtung der Preisnotierungs-Kommission, der Sach- verständigen-Kommissionen und das Schiedsgericht hat seit dem 1. Januar 1897 aufgehört. Unter diesen Umständen trat das Erbe dieser „Kaufmännischen Vereinigung* die „Freie Vereinigung der Getreidehändler“ an. Der Vorstand dieser kaufmännischen Vereinigung beschränkte seine Tätigkeit darauf, von den Besuchern der Zusammenkünfte einen Beitrag zur Bestreitung der Mieths- und sonstigen Kosten zu erheben. Die Versammlungen finden regelmässig an den Wochentagen von 8—972 Uhr Morgens ausser Sonnabend statt. Unter den Besuchern sind der Anzahl nach die Kaufleute vorwiegend. Berücksichtigt man jedoch den Umfang der Geschäfte, so treten am Getreidemarkt hauptsächlich die Mühlenbesitzer der Stadt Posen und der Umgegend, auch Bäcker als Käufer auf. Die Posener Mühlenindustrie deckt ihren Bedarf (der 1899 schon ca. 160 To. täglich, 1910 ca. 500 To. täglich beträgt), fasst ausschliesslich am Getreidefrühmarkt. Auch ist unter den Marktbesuchern die Landwirtschaft durch die landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft, durch die Genossenschaft Raiffeisen und durch einige andere Firmen vertreten, die im Aufträge von Landwirten Geschäfte abschliesen. Vereinzelt treten Landwirte persönlich als Verkäufer ihrer Produkte am Markt auf. Die zu verkaufende Ware wird nicht mit zur Stelle gebracht, doch wird niemals vertretbare Ware verkauft, sondern es weiden immer nur individuelle Posten gehandelt und zwar der Art, dass von der zum Verkauf stehenden Ware entnommene Stückmuster dem Verkauf zu Grunde gelegt werden. Die zu verkaufende Ware befindet sich grösstenteils in auf der Station angelangten Waggons, und die Uebergabe geschieht in der Weise, dass der Verkäufer dem Käufer beim Abschluss des Geschäfts die Probe und den Frachtbrief sofort aushändigt. Ausserdem werden in gleicher Weise nach gezogenen Stückmustern individuelle Warenproben auf Abladung 86 gehandelt, die entweder noch auf Domänen oder auf den Speichern der kleinen Provinzialhändler lagern. Ein Handel nach Typenmustern oder auf Grund all' gemeiner Qualitätsbestimmungen findet in keiner Weise statt. Ein erheblicher Handel von Grosshändlern untereinander wird nicht betrieben. Käufer sind Mühlen und Grosshändler, während als Verkäufer Kommissionäre und Agenten, Vertreter der Landwirte und Provinzialhändler auftreten. Um nicht zu einem Einschreiten der Regierung Anlass zu geben, unterliess man also alle diejenigen Veranstaltungen, welche .dem Getreidefrühmarkt den Charakter einer Börse geben konnten. Aus diesem Grunde haben auch seit jener Zeit die Notierungen der Kommission der „Kaufmännischen Vereinigung“ aufgehört. Die Posen er Getreidepreisnotierungen. Da aber Handel sowohl als Landwirtschaft Preisnotierungen nicht entbehren konnten, weil sonst jegliche Basis für Abschlüsse von Geschäften fehlt, entstanden Notierungen rein privater Natur 1 ), Da es infolge Fehlens einer amtlichen Notiz leicht zu Misshelligkeiten und Differenzem kommen könnte, die den Abschluss der Geschäfte ausserordentlich erschweren würden, da weiterhin der Getreidehandel von Posen weit über das Weichbild der Stadt hinaus von umfassender Bedeutung ist, und da nicht nur der Handel sondern auch die bedeutende Mühlenindustrie der Stadt und Provinz ein grosses Interesse an einer amtlichen Notierung hatten, so wurden immer und immer von seiten der Handelskammer Versuche unternommen, eine amtliche städtische Marktkommission ins Leben zu rufen. Die Schwierigkeiten in dem Zustandekommen einer amtlichen Marktkommission lagen darin, dass die Mehrheit der Handelswelt einen entscheidenden Wert darauf legte, ] ) Sie wurden ausgeführt von je einem Vertreter des landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsvereins und der Bank Kwilecki und Potocki & Co. 87 dass der Getrei'defrühmarkt seinen bisherigen Charakter beibehalte und nicht den Beschränkungen des Börsengesetzes unterworfen würde. Hiermit war die Regierung nicht einverstanden und wurde in ihrer Meinung noch durch die Landwirtschaftskammer bestärkt 1 ). Erst nach eingehender Darstellung der Bedeutung des Posener Getreidemarktes und der Tatsache, dass der Getreidefrühmarkt nur einen Teil des behördlich genehmigten Wochenmarktes darstelle, wurde die Bildung einer Marktkommission im Jahre 1902 genehmigt. Die Kommission soll bestehen aus neun Mitgliedern und Stellvertretern und zwar je drei Mitgliedern bezw. Stellvertretern des Kaufmannsstandes, des Müllereigewerbes und der Landwirtschaft. Als Vorsitzender soll ein Magistratsmitglied fungieren. Der Handelskammer ist das Vorschlagsrecht für die Wahl der Kommissionsmitglieder aus dem Kreise des Kaufmannsstandes und des Müllereigewerbes eingeräumt worden, während das entsprechende Recht bezüglich der Mitglieder aus der Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer zusteht. Letztere hat jedoch ihr Recht nicht ausgeübt, sodass die Landwirtschaft in der Marktnotierungskommission, z. Zt. nicht vertreten ist. Dafür hat sie sich der „Notierungen der Zentral Ein- und Verkaufsgenossenschaft“ angenommen, die „unter der Kontrolle der Landwirtschaftskammer“ erscheinen. Wenn dieser Zustand auch zu keinerlei Bedenken Anlass gibt, so wäre es im Interesse einheitlicher Notierungen, mit 9 In dieser Sache fasste der Vorstand der Landwirtschaftskammer folgenden Beschluss: Die Landwirtschaftskammer hält die jetzige Art der Notierung am hiesigen Getreidemarkt, von der die Handelskammer selbst zugibt, dass sie gewissenhaft gehandhabt wird, für völlig genügend und ist der Ansicht, dass eine amtliche Notierungskommission nur dann errichtet werden kann, wenn der Posener Frühmarkt zu einer Börse erklärt und als solche genehmigt wird, da die Landwirtschaftskammer die in dem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 1896 für eine Börse als charakteristisch angeführten Merkmale bereits heute bei dem sogenannten Posener Getreidefrühmarkt für vorhanden hält. In dieser Auffassung wird die Landwirtschaftskammer noch bestärkt durch die Ausführungen des Magistrats vom 3. I. 1902, aus welchen die beträchtliche Höhe und die börsenm ässige Art der Umsätze in Posen hervorgeht“. 7 88 denen sowohl dem Handel wie der Landwirtschaft gedient sein würde, doch nur zu wünschen, dass sich auch die Landwirtschaftskammer an der amtlichen Notierung beteiligte und dass die unter ihrer Kontrolle jetzt noch ausgeführten Notierungen eingestellt würden. Geschäftsordnung der städtischen Marktnotierungskommission. Die seit dem 3. November 1902 erfolgten amtlichen Notierungen der „städtischen Marktnotierungskommission“ werden nach folgender Geschäftsordnung ausgeführt: § 1 . Die Kommission versammelt sich an jedem Markttage auf dem Getreidefrühmarkt, welcher z. Zt. Wilhelmstr. 7 an den Werktagen ausser Sonnabends abgehalten wird, zu der zwischen 9 und 9 l / 2 Uhr morgens bestimmten Zeit. § 2 . Die Aufzeichnung der Marktpreise erfolgt auf Grund der tatsächlich bewirkten Käufe und Verkäufe und zwar nur für Weizen, Roggen, Gerste und Hafer nach folgenden Beschaffenheiten: a) guter, b) mittlerer, c) geringer (Weizen, Roggen u. s. w.). Die Marktkommission steht es ob, die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsabschlüsse zu ermitteln und festzustellen. § 3. Die Festsetzung der Marktpreise geschieht durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Kommissionsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Zur Beschlussfassung über die Preisfestsetzung ist die Anwesenheit eines Vorsitzenden erforderlich. Falls kein Kommissionsmitglied erschienen ist, werden die Preise lediglich vom Vorsitzenden festgesetzt. § 4. Nach Festsetzung werden die Preise in ein Marktpreisbuch eingetragen, dessen Einrichtung unter Beachtung 89 der Vorschriften der ministeriellen Anweisung vom 27. September 1893 dem Vorsitzenden obliegt. Die Preisfestsetzungen nach dem Durchschnitt werden ferner amtlich veröffentlicht, der Königlichen Polizeidirektion zur Kenntniss mitgeteilt und denjenigen nicht zur amtlichen Bekanntmachung bestimmten Zeitungen zugänglich gemacht, welche sich zur unentgeltlichen Veröffentlichung bereit erklären. § 5. Vorstehende Geschäftsordnung tritt mit dem Beginn der Tätigkeit der Marktkommission in Kraft. T l'ifci 5* SH- • S&\ 'gm* 1 *V>V; ßg&'- ägg"«än &S&5S 'K522& &' 5^3 IV. Abschnitt. D. Die Entwickelung des Posener Getreidehandels nach den Zahlen der amtlichen Statistik und die aus dem Wesen des Getreidehandels entspringenden Ursachen dieser Entwickelung. Einleitendes: Die Handelsvertretungen von Posen und Westpreussen und die landwirtschaftlichen Genossenschaften. Die 1 ) vielfachen Klagen über Schädigung des Handels durch die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben den Verband der amtlichen Handelsvertretungen Posens und Westpreussens veranlasst, sie des näheren auf ihre Berechtigung zu untersuchen. Die Klagen gehen u. a. dahin, dass die landwirtschaftlichen Genossenschaften ihren ursprünglichen Zweck, den Mitgliedern billigen und ihren Verhältnissen entsprechenden Kredit sowie die Vorteile ') cfr. Hampke: Die Schädigung usw. 92 grosser Kassaeinkäufe ihrer Bedarfsartikel und des gemeinsamen Verkaufs ihrer Erzeugnisse zu verschaffen, vielfach überschreiten und dadurch in scharfe Konkurrenz zu den angesessenen Kaufleuten treten. Diese macht sich als eine übermächtige fühlbar, da den landwirtschaftlichen Genossenschaften seitens des Staates infolge der Gesetzgebung und der behördlichen Praxis die weitestgehende Unterstützung zu teil wird. Zur Untersuchung dieser Klagen hat der Verband ein Rundschreiben mit Fragebogen an diejenigen Kaufleute in den beiden Provinzen versandt, von denen angeblich eine Auskunftserteilung über die fraglichen Verhältnisse zu erwarten war. Auf Grund des gesammelten Materials verfasste der Syndikus der Posener Handelskammer, Dr. Hampke, im Jahre 1906 eine Schrift: „Ueber die Schädigung des Handels durch die staatliche Unterstützung der landwirtschaftlichen Genossenschaft“, welche zum Schluss nachfolgende Forderungen aufstellt: „Unter landwirtschaftlichen Genossenschaften sind solche zu verstehen, deren ausschliessliche oder überwiegende Zusammensetzung aus Landwirten nicht nur statutarisch sicher gestellt ist, sondern deren Tätigkeit auch ausschliesslich die Mitglieder und zwar in ihrer Eigenschaft als Landwirte wirtschaftlich zu fördern bestimmt ist. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen in § 8, Abs. 1 Ziffer 5 und Abs. 4 des Genossenschaftsgesetzes sind die Statuten sämtlicher Genossenschaften sowie ihr Geschäfts- gebahren einer genauen Revision zu unterziehen und beide mit den Anforderungen dieses Gesetzes in Uebereinstimmung zu bringen. Den aktiven Beamten, besonders den Geistlichen und Lehrern, ist die Erlaubnis zur Uebernahme einer Tätigkeit gegen Entgelt in und für Genossenschaften zu untersagen. Der Staat hat nicht nur im Interesse der übrigen Steuerzahler, sondern der Genossen selbst seine Stellung zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften recht bald einer gründlichen Revision zu unterziehen und eine Sanierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in die Wege zu leiten. Im besonderen sind nachstehende Gesetzes- änderungen vorzunehmen. 93 a) §§ 1 und 5 Abs. 1. des Gewerbesteuergesetzes. Sämtliche Genossenschaften sind zur Gewerbesteuer heranzuziehen, gleichgültig, ob sie Dividende verteilen und sich auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken oder nicht. b) Bei der Einschätzung der Genossenschaften mit beschränkter Haftplicht zur Gewerbesteuer müssten als Betriebskapital auch die Haftsummen der Genossen herangezogen werden, während bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haft- oder Nachschusspflicht die Höhe des der Besteuerung zu Grunde zu legenden Betriebskapitals vom Steuerausschuss zu bestimmen wäre. c) Ebenso sind die Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder nicht hinausgeht, zur Einkommensteuer und zu den Kommunalabgaben heranzuziehen; anstatt dass bei der Einkommenbesteuerung der Genossenschaften SVs 0 / 0 der eingezahlten Geschäftsanteile der Genossen von dem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen sind, sollen die Genossen berechtigt sein, bei der Deklaration ihres Einkommens die von den Genossenschaften zufliessende Dividende wegzulassen. d) In das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, müssen Bestimmungen aufgenommen werden, wonach I. den Genossenschaften der Beitritt zu Unternehmungsformen'untersagt ist, die sich satzungs- gemäss oder gesetzlich mit einer Tätigkeit befassen, die den Genossenschaften gesetz- oder statuten- mässig verboten ist, und wonach II. Genossenschaften, die staatlichen Kredit nehmen, nicht Mitglieder einer andern Genossenschaft sein dürfen, unbeschadet der Erlaubnis, dass sie sich zu Zentralgenossenschaften verbünden dürfen. e) Die Bestimmung in § 8 Abs. 4. des Genossenschaftsgesetzes, wonach landwirtschaftliche Konsumvereine, im Gegensatz zu den andern Konsumvereinen bestimmte Waren auch an Nichtmitglieder verkaufen können, und f) die Bestimmung in § 8 Abs. 1 Ziffer 5 des gen. Gesetzes, welche besagt, dass der Aufnahme in das Statut der Genossenschaften Bestimmungen bedürfen, nach welchen die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Personen, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, zugelassen werden, sind zu streichen, jedoch nur für den Fall, dass die sonstigen Begünstigungen der Genossenschaften nicht beseitigt werden. g) Sollten die Forderungen unter e und f nicht erfüllt werden, dann müsste eine Bestrafung analog derjenigen in § 152 G. G. für die Mitglieder des Vorstandes einer Genossenschaft eingeführt werden, der, ohne die Bestimmung im Statut zu haben, den Geschäftsbetrieb auf Nichtmitglieder ausdehnt. Die staatliche Subventionierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens soll, in welcher Form sie immer stattfinden mag, fortan nicht mehr Platz greifen. Hier kommen in Betracht a) die Zentralgenossenschaftskasse; b) die staatlichen Kornhäuser; c) Ausschliessung des Handels bei der Versorgung von Behörden mit landwirtschaftlichen Produkten (Proviantämter); d) die Begünstigung der landwirtschaftlichen Genossenschaften durch das Verkaufssyndikat der Kaliwerke; e) Bevorzugung der landwirtschaftlichen Genossenschaften seitens der ' preussischen Eisenbahnverwaltung; f) die ausschliessliche Uebertragung von Notstandslieferungen und von Lieferungen an Behörden, an landwirtschaftliche Genossenschaften; g) Bevorzugung der landwirtschaftlichen Genossenschaften seitens fiskalischer Gruben; h) direkte Zuwendung von Staatsmitteln an landwirtschaftliche Genossenschaften; i) Verbindung der Ansiedlungskommission mit der Zentraldarlehnskasse, Filiale Posen. Wir glauben dargetan zu haben, dass jede dieser Forderungen berechtigt ist. Der Staat kann vielleicht die 95 Erfüllung der Forderungen sub 5 a, h unseres Erachtens ablehnen, aber nur wenn er Sorge tragt, dass die landwirtschaftlichen Genossenschaften sich auf ihr ursprüngliches Tätigkeitsgebiet zurückziehen, nämlich auf den Verkehr mit ihren Mitglieder. Alle andern Forderungen bleiben auch in diesem Falle bestehen, nicht allein im Interesse des Handels, sondern auch in dem der Genossenschaftsmitglieder, vor allem aber im Interesse des Staates selbst, und zwar wegen der Erhaltung der Steuerkraft und der Zufriedenheit eines nicht unerheblichen Teils seiner Bevölkerung, mehr noch wegen seines Ansehens, das in diesen Kreisen einen Stoss erleiden muss, wenn sich der Staat zu Gunsten der landwirtschaftlichen Genossenschaft mit seiner Pflicht, gleiches Recht für alle walten zu lassen, in Widerspruch setzt‘. Kann man den Forderungen als solchen auch nicht eine gewisse Einseitigkeit absprechen, so lassen sie doch erkennen, dass die Politik der preussischen Regierung nicht darauf gerichtet ist, einen lebensschwachen Getreidehandelsstand zu erhalten. Da sich die Getreidehändler wohl bewusst sind, dass die behördliche Praxis den polnischen Genossenschaften ebenso wenig entgegenkommend sich verhält, wie ihnen selbst und diese trotzdem eine aufsteigende Entwickelung aufweisen, so müssen ausser den genannten, dem Staate zugeschriebenen Ursachen noch andere bestehen. Dr. Hampke nennt ihrer drei; er schreibt: „es ist nicht zu verkennen, dass diese Entwickelung in erster Linie dem vorhandenen Bedürfnis, durch Zusammenschluss die schwachen Elemente zu stärken und dem Einzelnen die Vorteile des Grossbetriebes zugänglich zu machen, zu verdanken ist. Sodann, da die Händler mit landwirtschaftlichen Produkten und Wirtschaftsbedürfnissen in den beiden Provinzen grösstenteils, jüdischen Glaubens sind, so mag gerade der in landwirtschaftlichen Kreisen seit vielen Jahren verbreitete Antisemitismus seinen Teil zur Entwickelung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens beigetragen haben, ebenso die überall hervortretende Gegnerschaft dieser Kreise gegen den Handel, da für sie Kaufmann und Jude synonyme Begriffe sind. Endlich die frühere Gegnerschaft zwischen dem Verbände landwirtschaflicher Genossenschaften und 96 den Verbänden ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation, die zu einem Wettlauf beider Verbände bei der Bildung von landwirtschaftlichen Genossenschaften führte, mag auch nicht wenig zu der geschilderten Entwickelung der landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Provinz beigetragen haben“. Ich möchte noch den nationalen Kampf als eine innere Triebfeder nicht unerwähnt lassen. Die Genossenschaften sind es, vermöge deren die Ansiedlungs-Kommision die aus allenTeilenDeutschlands kommenden Ansiedler zusammenhält, und da die Polen zu unvermögend sind, als selbständige Kaufleute im Getreidehandel sich einen Platz zu erobern, so versuchen sie es auf dem Wege des genossenschaftlichen Zusammenschlusses. Es ist nicht zu verkennen, dass der Getreidehandel in der Provinz Posen eine Krisis durchlebt. Es bleibt aber zu untersuchen, ob die Genossenschaf t s b e w e g u n g wirklich die alleinige Ursache dieser Krisis ist. I. Die Entwickelung des Posener Getreidehandels. Vergleich der statistischen Angaben der Betriebszählung von 1895 und von 1907 Einen Einblick in die inneren Verhältnisse des Posener Getreidehandels gibt die gewerbliche Betriebsstatistik vom 14. Juni 1895, und vom 12. Juni 1907 (cfr. Tabelle IX im Anhang). Die Betriebsstatistik von 1895 gibt an, wieviel es im Handel mit landwirtschaftlichen Produkten Haupt- und Nebenbetriebe und gewerbtätige Personen gab. Die Betriebsstatistik vom Jahre 1907 unterscheidet zwischen dem Handel mit Getreide und dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. Es gibt freilich Firmen, die ihren Betrieb für Getreide, oder Spiritus, oder Kartoffeln, oder Sämereien usw. spezialisiert haben, im Grossen und Ganzen muss man jedoch diese Unterscheidung für die Provinz Posen nach der geschilderten Organisation des Getreidehandels dahin 97 deuten, dass die Statistik hier in der Hauptsache nach dem Ueberwiegen des einen Geschäftszweiges über den andern unterschieden hat. Ausser den Angaben für Haupt- und Nebenbetriebe und für die gewerbtätigen Personen gibt die Statistik d. J- 1907 die Zahl der beschäftigten Arbeiter an. Da diese Angabe nur in der Statistik von 1907 vorkommt, so will ich diese Zahlen vorweg erläutern. Die Zahl der Haupt- und Nebenbetriebe und die Zahlen der gewerbtätig beschäftigten Arbeiter stehen sozusagen im Handel mit Getreide im umgekehrten Verhältnis zu den vom Handel m. a. landwirtschaftlichen Produkten, nämlich in Rgbz. Bromberg H. m. G. 1 * ) 210 29 H. 3 ) t ' 95 N. a ) aber 292 Arbeiter H. m. a. 1. P. 4 ) 486 114 „ Rgbz. Posen H. m. G. 361 , 87 352 H. m. a. 1. P. 728 ” 1 165 n * 244 n „ Prov. Posen H. m. G. 1704 , 308 644 H. m. a. 1. G. 1214 " ' 116 n n 358 n Der Getreidehandel benötigt also viel mehr Arbeiter als der Handel mit anderen landwirtschaftlichen Produkten, woraus man schliessen kann, dass der Handel mit Getreide- sich viel mehr mit der Verarbeitung seiner Ware beschäftigt als der Handel mit anderen landwirtschaftlichen Produkten, und dass die vornehmlich dem Getreidehandel obliegenden Geschäfte durchschnittlich viel grösser sind und mehr Hilfskräfte benötigen als die anderen. Eine Ausnahme hierin bildet der Kreis Schrimm, wo im Handel mit landwirtschaftlichen Produkten verhältnismässig mehr Arbeiter beschäftigt sind als im Getreidehandel Eine Erklärung hierfür vermag ich nicht zu geben. Um durch einen Vergleich der Ergebnisse vom Jahre 1895 und 1907 einen Rückschluss ziehen zu können, muss 9 H. m. G. — Handel mit Getreide. -) H. Hauptbetriebe. 3 ) N. Nebenbetriebe. 4 ) H. m. a. 1. P. = Handel mit anderen landwirtschaftlichen Produkten. man, da die Statistik vom Jahre 1895 zwischen dem Handel mit Getreide und Handel mit anderen landwirtschaftlichen Produkten nicht unterscheidet, diese beiden Angaben der gewerblichen Betriebsstatistik des Jahres 1907 zusammenzählen. Da weiter die Bezeichnung Nebenbetrieb auf die Grösse des Betriebes keinen sicheren Schluss ziehen lässt und ein Nebenbetrieb oft grösser sein kann, als ein anderer Hauptbetrieb, so habe ich mir in den weiteren Tabellen erlaubt, die Haupt- und Nebenbetriebe zusammenzuzählen, da durch Gegenüberstellen der Zahl der gewerbtätigen Personen, die Grösse der Betriebe sowieso erläutert wird. Nach den vom Statistischen Amt veröffentlichten Zahlen ist in den Jahren 1895 - 1907 in dem Rgbz. Bromberg die Zahl der Hauptbetriebe gestiegen von 593 auf 696 um 103 17°/ 0 die Zahl der Nebenbetriebe gefallen „ 133 „ 124 „ 9 7°/ 0 die Zahl der Haupt- und Nebenbetriebe gestiegen von 726 auf 820 um 94 13°/ 0 die Zahl der gewerbetreib. Personen gestiegen „ 1023 „ 1446 „ 423 — 41% in dem Rgbz. Posen die Zahl der Hauptbetriebe gefallen von 1111 auf 1089 um 22 2% die Zahl der Nebenbetriebe g e s t i e g e n „ 175 „ 252 „ 77 — 44°/ 0 dieZahl derHaupt u.Neben- Betriebe gestiegen von 1286 auf 1341 um 55 = 4% dieZahl der gewerbetreib. Personen gestiegen 1992 „ 2233 „ 241 - 12°/ 0 99 in der Provinz Posen die Zahl der Hauptbetriebe g estiegen von 1704 auf 1785 um 81 r ' 5°/o die Zahl der Nebenbetriebe gestiegen „ 308 „ 376 „ 68 22 °/ 0 d. Zahl d. Haupt & Neben- Betriebe gestiegen von 2012 auf 2161 um 149 7% d. Zahl d. gewerbetreib. Personen gestiegen „ 3015 „ 3679 „ 664 22 % Bedenkt man, dass in derselben Zeit die Produktion und der Konsum der Landwirtschaft in allen ihren Teilen sehr gestiegen ist, z. B. in Getreide (siehe S. 17) in Roggen 1893/99 v. 1,29 To. p. ha auf 1,60 To. in d. J. 1904/09 um 24%, Weizen 1 ii ii ii n n „ 1,99 „ , 1 11 1) „ 30% Gerste n ii 1)50 „ „ „ „ 1.97 „ „ 11 11 „ 31% Hafer 1 97 » i) A »‘‘ l « « n „ 1,88 „ „ 11 11 „ 48% (Die künstlichen Düngemittel noch in viel stärkeren Masse 1 ) so kann man sagen, dass der Getreidehandel nicht in dem Verhältnis zugenommen hat, wie die landwirtschaftliche Produktion. Die einzelnen Betriebe müssen im allgemeinen grossere Umsätze bewältigen, wie bisher, deswegen ist auch die Zahl der beschäftigten Personen weit mehr gestiegen als die der Betriebe. Ausserdem ist es gleich auf den ersten Blick ungemein auffällig, dass der im Norden gelegene Rgbz. Bromberg an der Zunahme der Betriebe und gewerbtätigen Personen über dreimal so stark teilgenommen hat, wie der Rgbz. Posen. Teilt man die Zahl der gewerbtätigen Personen durch die Zahl der Betriebe, d. h. berechnet man, wieviel auf einen Betrieb im Durchschnitt gewerbtätige Personen kommen, so stellt es sich heraus, dass im Rgbz. Bromberg auf 1 Betr. i. Jahre 1895 1,409 gewerbt.Pers.entfallten „ 1907 1,763 „ „ Posen „ 1 „ „ 1895 1,549 „ „ * 1907 1,665 in der Prov. Posen 1 „ „ 1895 1,499 „ „ „ „ 1907 1,703 .. J ) Siehe Memorial der Ansiedlungs-Kommission St. 3683. 100 Der Rgbz. Bromberg, der 1895 hinter dem Durchschnitt der Provinz zurückstand, hat diesen nicht nur eingeholt, sondern auch übertroffen 1 ). Die bisher angeführten Zahlen lassen den Schluss ziehen, dass der Getreidehandel wenn auch ungleichmässig, doch überall langsam sich entwickelte. Dem ist aber nicht so. Sieht man auf die Zahlen für die einzelnen Kreise hin, so zeigt es sich, dass von 28 Kreisen d. Rgbz. Posen: 14 eine Abnahme aufweisen von insgesamt 128 Betrieben von 14 Kreisen d. Rgbz. Bromberg: 7 eine Abnahme aufweisen von insgesamt 54 „ während in den übrigen 21 Kreisen eine Zunahme von 331 Betrieben stattfand so dass in 513 Betrieben oder 25°/o 2 3 * * ) eine Veränderung stattgefunden hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Betriebe ihren Wohnsitz nur geändert haben, wenn sie den Betrieb von einem Kreis in den andern verlegt haben, sodass die absolute Zahl kleiner wird. Da jedoch die näheren Angaben fehlen und eine Aenderung des Betriebssitzes auf eine gesunde Entwickelung nicht schliessen lasst, so mögen die errechneten Zahlen zu weiterer Schlussfolgerung als Grundlage dienen. Nicht ganz so scharf sind die Zahlen für die gewerb- tätigen Personen. Da zeigen im Rgbz. Posen nur 11 Kreise eine Abnahme v. 140 gewerbt. Personen „ „ Bromberg,, 4 „ „ „ „ 50 zusammen eine Abnahme in 15 Kreisen von 190 gewerbt. Personen dem eine Zunahme in 27 „ „ 854 „ „ gegenübersteht. Um die Angaben für die einzelnen Kreise besser vergleichen zu können, habe ich sie umgerechnet (vergleiche Tabelle X). Die Grösse der Kreise ist nicht gleich, sie schwanken (Stadtkreise ausgenommen) zwischen 41431 ha (Gostyn) und 138.650 ha. (Bromberg Ld.) Ebenso schwankt der Prozentsatz des Ackerbau und Gartenlandes, auf dem allein der Getreidehandel fussen kann, zwischen 32,8°/ 0 (Filehne) und 80,7°/ 0 (Gnesen) 8 ). *) Die Erläuterung hierzu gib! der Abschnitt V. 2 ) (100 = 2012 Zahl der Haupt- und Nebenbahn im Jahre 1895.) 3 ) Ich gehe von den Angaben aus, welche Meitzen Bd. VII. S. 160 — 163 für die Bodenbenutzung und den Anbau der Feldfrüchte im Jahre 1900 angibt. Da das Jahr 1900 ungefähr in der Mitte 101 Ein Vergleich der Ergebnisse vom Jahre 1895 und 1907 kann vier Tatsachen ergeben. I. Die Zahl der Betriebe und die Zahl der gewerbtätigen Personen weisen eine Steigerung auf. Die Schlussfolgerung ist: der Getreidehandel ist im Aufblühen begriffen. Es bleibt aber noch zu unterscheiden, ob die Steigerung der gewerbtätigen Personen verhältnismässig höher ist als die der Betriebe oder niedriger. Im ersten Fall (Ia) würde der Getreidehandel ausser dem absoluten Aufblühen noch auf die Tendenz einer Vergrösserung der einzelnen Betriebe im Durchschnitt hinweisen. Im zweiten Fall (1b) wurden die Zahlen freilich auch auf ein Aufblühen des Getreidehandels hinweisen, doch zu dem Schluss führen, dass der einzelne Betrieb durchschnittlich kleiner wird. II. Die Zahl der Betriebe nimmt ab, die Zahl der gewerbtätigen Personen nimmt zu. Dann ist die Schlussfolgerung: der Getreidehandel konzentriert sich, er gibt in weniger Betrieben mehr Personen ein Feld der Betätigung, von einem Niedergang des Getreidehandels kann nicht die Rede sein. III. Die Zahl der Betriebe nimmt zu, die Zahl der gewerbtätigen Personen nimmt ab: dann sind die einzelnen Betriebe durchschnittlich sehr viel kleiner geworden, trotz ihrer absolut grösseren Zahl geben sie einer nicht nur relativ, sondern auch absolut geringeren Zahl von Personen eine Arbeitsgelegenheit, so dass im Resultat ein relativer Niedergang des Getreidehandels zu vermerken ist. IV. Die Zahl der Betriebe und die Zahl der gewerbtätigen Personen nimmt ab. Schlussfolgerung: Der Getreidehandel ist im Niedergang begriffen. Dabei muss man analog dem (ad. I.) unterscheiden, ob die Zahl der gewerbtätigen Personen verhältnismässig mehr sinkt als die der Betriebe oder weniger. zwischen 1895—1907 liegt, so nehme ich an, dass die kleinen Abweichungen in der Bodenbenutzung von den Angaben für 1900 ohne Belang sein werden. Selbstverständlich ergeben die beiden Stadtkreise von Posen und Bromberg, welche einen kleineren Gebietsumfang aufweisen, dann errechnete Grössen, sodass man dieselben nur mit Vorbehalt benutzen kann. 102 IVa. Sinkt die Zahl der gewerbtätigen Personen weniger als die der Betriebe, dann weist dies auf die Tendenz, den einzelnen Betrieb durchschnittlich grösser werden zu lassen. (IVb) Sinkt die Zahl der gewerbtätigen Personen mehr als die der Betriebe, so weist es darauf hin, dass nicht nur die Zahl der Betriebe, sondern auch die Betriebe selbst durchschnittlich kleiner geworden sind, was man als das krasseste Syptom eines Niedergang^ bezeichnen kann. Ein Vergleich der Ergebnisse der gewerblichen Betriebsstatistik in den Jahren 1895 und 1907 ergibt für den Getreidehandel alle die erörterten Bedingungen, also auch die Schlussfolgerungen 1 ). Nach der Tabelle X. gehören zu Gruppe Ia, welche bei der fortschreitenden Entwickelung noch die Tendenz einer Vergrosserung der einzelnen Betriebe im Durchschnitt aufweist, die beiden Stadtkreise Posen und Bromberg und ausserdem die 12 Landkreise: Hohensalza, Strelno, Bromberg Land, Schmiegel, Mogilno, Schrimm, Wreschen, Czarnikau, Filehne, Schildberg, Pieschen, Posen Ost, zusammen 14 Kreise. 5 Kreise (Posen West, Ostrowo, Meseritz, Gostyn, Kempen i. P.) zeigen eine fortschreitende Entwickelung an Betrieben und gewerbtätigen Personen, jedoch werden die einzelnen Betriebe im Durchschnitt kleiner. Die Gruppe II setzt sich aus 8 Kreisen zusammen: Grätz, Kosten, Znin, Wirsitz, Obornik, Wongrowitz, Adelnau, Schroda. Hier nimmt die Zahl der Betriebe ab, die Zahl der gewerbtätigen Personen zu. Infolgedessen zeigen die einzelnen Betriebe im Durchschnitt eine sehr starke Ver- grösserung. Zu der Gruppe III. gehören die beiden Kreise: Bomst, und Neutomischel. Von ihnen gilt das Gegenteil des bei 0 Die Antwort auf die Frage, ob die einzelnen Betriebe im Durchschnitt eine Vergrosserung aufweisen, ergibt in Tabelle X die Spalte 22 und 23. Sie ist errechnet durch Subtraktion aus Spalte 20 und 21. Spalte 20 wiederum durch Division der Spalte 16 durch 17 und ebenso 21, durch Division von Spalte 17 durch 10. Für die Spalten 20 und 21 sind die Resultate dieselben, wenn man die absoluten Zahlen aus Spalte 13 durch die der Spalte 6 dividiert. 103 Gruppe II. gesagten. Diese beiden Kreise weisen einen relativen Niedergang auf. Die letzte Gruppe IV teilt sich in die 7 Kreise: Lissa, Gnesen, Samter, Rawitsch, Jarotschin, Schwerin a. W„ Krotoschin der Gruppe IVa, bei der die Zahl der gewerb- tätigen Personen relativ weniger sinkt als die der Betriebe, und in die 6 Kreise: Kolmar i. P., Schubin, Birnbaum, Fraustadt, Witkowo, Koschmin, der Gruppe IVb, wo der Getreidehandel stark im Niedergang begriffen ist. Demnach ist zusammengenommen in 14 + 5 -j- 8 = 27 Kreisen eine Entwicklung zum bessern, und in 2 -|- 7 -)- 6 = 15 Kreisen zum schlechteren festzustellen. II. Die Ursachen dieser Entwicklung. Diese Entwicklung kann man durch die Tatsache der Genossenschaftsbewegung allein nicht erklären; die wirtschaftliche Entwicklung des Getreidehandels ist die Folge von vielen verschiedenen Ursachen, die teils im Getreidehandel selbst begründet liegen, teils von aussen her auf ihn einwirken. a) Die Untauglichkeit. An Ursachen, die auf die Entwicklung des Getreidehandels von Einfluss sind und diesem aus ihm selbst erwachsen, wären vor allem zu nennen die Untauglichkeit einzelner Getreidehändler, über die man aber nicht viel schreiben kann, da es vollständig an Material fehlt. Sodann die Aenderung in dem Verhältnis des Getreidehandels zum Konsumenten und Produzenten. b) Die Aenderung des Verhältnisses zum Konsumenten. Der Getreidehandel ist ein Zwischenhandel, er ist das Bindeglied zwischen Produzenten und Konsumenten. Hieraus können ihm zwei Schwierigkeiten erwachsen. Entweder kann der Konsument den Getreidehandel umgehen und direkt s 104 vom Produzenten kaufen, oder der Produzent versucht den Zwischenhändler zu umgehen und verkauft direkt an den Konsumenten. Den Konsumenten bilden in der Regel die Mühlen und die Proviantämter. Ueber die Ausschliessung des Handels bei der Versorgung von Behörden mit landwirtschaftlichen Produkten schreibt der Posener Handelskammersyndikus Dr. Hampke, wie folgt: Die Praxis der Proviantämter. „In den Allgemeinen Bestimmungen, betr. die Vergebung von Staatsbauten, Leistungen und Lieferungen, die von der preussischen Regierung aufgestellt worden sind, heisst es: „Die Bedürfnisse an landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind, soweit dies ohne Schädigung fiskalischer oder anderer allgemeiner Interessen und ohne grundsätzliche Ausschliessung des legitimen Handels ausführbar ist, tunlichst unmittelbar von den Produzenten zu erwerben“. Und die Proviantordnung weist analog im §61 die Aemter an, unbedingt dem Ankäufe aus erster Hand den Vorzug zu geben, soweit es möglich sei, auf diesem Wege ohne Verteuerung des Naturais und ohne sonstige wirtschaftliche Nachteile den Bedarf rechtzeitig zu decken. Die Proviantämter sollen sich also in jeder Weise bemühen, Angebote von Produzenten heranzuziehen, in geschäftlicher Beziehung müssen sie diesen beim Ankauf in jeder Zulässigen Weise ent gegenkommen. Sie sollen stets in der Lage sein den aktenmassigen Beweis zu erbringen, dass die den Ankauf aus erster Hand in jeder möglichen Weise gefördert haben. Dabei wurde bekannt gemacht (Reichsanzeiger Nr. 231 vom 1. Oktober 1894), dass die den Proviantämtern Vorgesetzten Behörden auf die genaue Beachtung dieser Vorschriften unausgesetzt nachdrücklich hinwirken würden: „Zuwiderhandlungen werden aufs strengste geandet. Jede Beschwerde, welche über unrichtige Handhabung des Naturalien-Ankaufsgeschäfts bei der Provinzial- oder Zentral- Instanz angebracht wird, ist Gegenstand eingehender Untersuchung und findet im Begründungsfall unbedingt Abhülfe“. 105 Wenn somit auch der Handel nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden soll, so doch soweit, als die Bedarfsdeckung ohne Vermittelung des Handels durchführbar ist. Dies dürfte jedoch der grundsätzlichen Ausschliessung des Handels gleich kommen, da die Proviantämter nur noch notgedrungen die Offerten des Handels berücksichtigen dürfen. So ist es denn Tatsache, dass in den Provinzen Posen und Westpreussen die Kaufleute, welche früher einen regen Geschäftsverkehr mit "den Proviantämtern unterhielten, in den letzen Jahren nur noch dann zu Lieferungen zugelassen wurden, wenn die Landwirte nicht mehr die gewünschten Qualitäten heranbringen konnten. Auch ist uns ein Fall bekannt geworden, in dem ein Händler, der zugleich Gutsbesitzer ist, von einem Posener Proviantamt nur noch für diejenige Ware zur Lieferung zugelassen wird, die er nachweislich selbst produziert hat. Im übrigen ist die Anweisung an die Proviantämter sehr zweideutig, und es ist den Proviantämtern nicht zu verdenken, wenn sie möglichst zu Gunsten der Produzenten auslegen, da sie damit den ihnen bekannten Wünschen höheren Orts entsprechen. Was heisst beispielsweise Verteurung des Naturais? Das Proviantamt zu Posen kauft nach Mitteilung der Militär-Intendantur innerhalb der höchsten amtlichen Marknotierungen. Aber diese Notierungen sind nicht die Preise, die von der amtlichen Markt- Kommission auf dem Getreidefrühmarkt festgestellt werden und nach denen sonst im Grosshandel allgemein gehandelt wird. Diese Notierungen stammen vielmehr vom Kleinmarkt auf dem Bernhardinerplatz und werden durch einen Polizeibeamten ermittelt. Da der Grosshandel die dort im Detailverkehr geforderten Preise nicht bewilligen kann, so kommt es, dass das Proviantamt Posen sehr oft als einziger Käufer auf dem Bernhardinerplatz auftritt und die Preise, die später „im Amtlichen Marktbericht nach polizeilichen Feststellungen“ verzeichnet werden und dem Proviantamt als Beleg für die Berechtigung der von ihm gezahlten Preise dienen sollen, ganz einseitig selbst gebildet hat. Unter diesen Umständen kann dort von Preisen im technischen Sinne ebenso die Rede sein wie von der Möglichkeit, dass die Händler im 8 * 106 Ankauf als Konkurrenten des Proviantamts erfolgreich auftreten. Die Handelskammer zu Posen hat daraufhin angeregt, dass das Proviantamt sich bei seinen Einkäufen nach den Notierungen richte, die auf dem Getreidefrühmarkt durch die städtische Marktkommission festgestellt werden und die einzig und allein der wirklichen Marktlage entsprechen. Dass diese Anregung Berücksichtigung gefunden hat, ist nicht wahrscheinlich, denn die fragliche Intendantur hat, wie sie selbst an die Handelskammer schrieb, dem Proviantamte zu Lissa fiir den freihändigen Ankauf nachher die amtlichen Marktpreise der Stadt Glogau als Preisgrenze bewilligt, weil es ihm nicht möglich war, seinen Haferbedarf in den Grenzen der Marktpreise der Stadt Lissa anzukaufen. Die Preise wurden nämlich zu niedrig festgesetzt. Nach Auffassung der Intendantur hat also das Proviantamt als Käufer Interesse an möglichst hohen Preisen, natürlich nur soweit es sich um Deckung des Bedarfs bei den Produzenten handelt. Es wäre noch darauf hinzuweisen, dass die landwirt- schaflichen Genossenschaften als Produzenten behandelt werden, wenn sie satzungsgemass nur Erzeugnisse ihrer Mitglieder verkaufen. Wir haben aber schon gesehen, wie wenig im Allgemeinen die Satzungen der landwirtschaftlichen Genossenschaften, was den Verkehr mit Nichtmitgliedern betrifft, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Auch die landwirtschaftliche Zentraldarlehnskasse zu Neuwied wird als Produzent behandelt obgleich sie, wie schon erwähnt, als Aktien-Gesellschaft von jedermann kaufen kann und auch kauft. Dabei schadet das Verfahren der Proviantämter den kleinen nicht Genossenschaften angehörigen Produzenten, die für den Absatz ihrer Erzeugnisse auf den Handel angewiesen sind. Was nun noch das Entgegenkommen betrifft, das den Produzenten in jeder zulässigen Weise erwiesen werden soll, so nehmen Beamte der Proviantämter den Produzenten die Ware möglichst an Ort und Stelle ab, dadurch wird das Risiko, das mit der Zurückweisung der Ware wegen irgend eines Mangels verbunden ist, beseitigt. Wenn die Abnahme erfolgt ist, so wird die Ware zum Militärtarif befördert, der beispielweise gegenüber dem sog. Ostbahnstaffeltarif für Getreide eine Ermassigung von 1 / i — 1 / 2 der Fracht (je nach der Entfernung) ausmacht, während die Händler zu den gewöhnlichen Frachtsätzen ihre Ware beziehen müssen und schon deshalb zumeist gegenüber dem Produzenten wettbewerbsunfähig sind. Aus diesem Verfahren, das nicht sachlich, sondern nur durch die Abneigung gegen den Handel und durch die parlamentarische Abhängigkeit der Staatsregierung von den agrarisch gesinnten Parteien diktierte Vorliebe für die Produzenten begründet ist, nahm der Deutsche Handelstag Veranlassung, in seiner Vollversammlung am 16. Februar 1905 folgende Erklärung abzugeben: „Die den staatlichen Behörden obliegende Pflicht, die Angehörigen der verschiedenen Berufsstände gleichmässig zu behandeln, wird dadurch verletzt, dass beim Einkaut der Proviantämter die Landwirte gegenüber den Händlern bevorzugt werden. Die Bevorzugung besteht hauptsächlich darin, dass vielfach die Proviantämter grundsätzlich von Händlern überhaupt nicht kaufen, so lange sie von Landwirten kaufen können, und die Ware von den Landwirten an deren Ort abnehmen und zu der niedrigen Fracht des Militärtarifs beziehen, die gleiche Vergünstigung jedoch den Händlern versagen. Solche Zurücksetzung des Handels ist umsoweniger angezeigt, als der Staat im Falle der Not in hohen Masse auf seine Mitwirkung angewiesen ist und das Interesse der Gesamtheit geschädigt wird, wenn die Behörden das Bestreben so gut und so billig wie möglich zu kaufen, zugunsten anderer Gesichtspunkte vernachlässigen. Der Deutsche Handelstag spricht daher die Forderung aus, dass die Bevorzugung der Landwirte durch die Proviantämter beseitigt werde“. Diese Forderung können wir nur zu der unsrigen machen. Die in der Erwiderung des Reichsverbandes auf die Denkschrift der Berliner Handelskammer versuchte Entschuldigung des geschilderten Verfahrens ist belanglos und direkt unrichtig, sofern dort behauptet wird, dass in Preussen der direkte Bezug der Proviantämter von den Produzenten sich in sehr bescheidenen Grenzen hält. Denn nach Mitteilungen des Kriegsministers an die Handelskammer zu Kassel sind in der Zeit von April 1902 bis Ende März 1903 von dem Gesamtbedarf der Militärverwaltung an Weizen nur 22%, an Roggen nur 39% und an Hafer nur 58% aus zweiter Hand augekauft worden.“ Die Entwickelung der Mühlen. Die Mühlen, die meist in privaten Händen sind, bevorzugen in der Regel den Getreidehandel. Es erklärt sich daraus, dass der Handel die Ware besser zu reinigen und zu bearbeiten versteht; ausserdem legt der Mühlenbesitzer seine Kapitalien im Mehl an, das er den Bäckern auf Kredit geben muss; und deswegen hat er für die geldbedürftigen Produzenten keine Mittel zur Verfügung, infolgedessen behauptet der kapitalkräftige Getreidehändler immer noch das Feld. Jedoch muss der Getreidehändler sich den konsumierenden Mühlen anpassen; deswegen ist der Standort der Mühlen vielfach für den Standort des Getreidehandels massgebend. Nach der gewerblichen Betriebsstatistik von 1895 verglichen mit dem von 1907 (vergleiche Tab. XI) ist eine Vergrosserung der Mühlen festzustellen in den Kreisen: Stadt Posen, in Ostrowo, in Lissa, Adelnau, Schmiegel, Kolmar i/P. und Witkowo. Alle andere Kreise weisen ein Zurückgehen des Mühlengewerbes auf, und zwar in dem Maase, dass für den Regierungsbezirk Posen ein Rückgang von Mühlen-ßetrieben um 372 = 18% und von den im Mühlengewerbe beschäftigten Personen um 430 .19% festzustellen ist, während sich für den Regbz. Bromberg die analogen Zahlen auf 51 12% (Betriebe) und 311 19% (Personen) beziffern. Vergleicht man diese Ergebnisse mit der Tabelle X. für den Getreidehandel, so kann man nur den Stadtkreis und die Kreise Ostrowo, Schmiegel und Adelnau sagen, in diesen Kreisen habe das vorerwähnte Mühlengewerbe auf die Steigerung des Getreidehandels gewirkt. In diesen Kreisen — oder besser gesagt in den in diesen Kreisen gelegenen Städten gleichen Namens — vorallem in Posen, Lissa, Ostrowo, z. T. Bentschen, hat sich 109 eine neuzeitliche Grossmühlenindustrie angesiedelt (cfr. Zahl der Arbeiter in Tabelle XI, Spalte 9). Diese mit den neuesten technischen Maschinen ausgestattete Miihlenindustrie hat es trotz des relativen Niedergangs der übrigen Kleinindustrie dazu gebracht, dass die Provinz Posen in steigendem Masse ihr Produkt in verarbeitetem Zustand zum Versand bringt (cfr. Abschnitt V). Diesem Aufschwung der südlichen Mühlenindustrie entspricht nicht die Entwickelung der grossen Mühlen in Norden besonders in Bromberg (Seehandlungs- miihlen 1 ). Trotzdem wird auch bis in die letzen Jahre der grössere Teil des mehrproduzierten Getreides in rohem Zustande aus der Provinz verschickt. Zusammenfassend kann man sagen, dass nur die Behörden ihr Verhältnis zu dem freien Getreidehandel geändert haben, nicht die Mühlen; da diese aber mehr ins Gewicht fallen, so hat die Aenderung des Verhältnisses zwischen Konsumenten und Getreidehandel keine ausschlaggebende Bedeutung. c) Die Aenderung des Verhältnisses zum Produzenten. Anders hat sich das Verhältnis zwischen Produzenten und Getreidehandel entwickelt. Das Gros der Laidwirte ist fest überzeugt von der Erhabenheit ihres auserlesenen Berufes, wähnt sich allein als die einzig poduktive Schicht und erblickt in dem Getreidehandel einen unproduktiven, nur von ihrer Hände Arbeit genährten Beruf. Heraus ist eine tiefe Abneigung gegen den Getreidehandel entstanden. Der Landwirt pflegt die Beziehungen mit dem Tandel nur weil er sie pflegen muss, er muss es aber, weil er Kredit braucht und weil er seine Produkte absetzen will. Je mehr die Landwirte finanziell unabhängig werden, desto krasser kommt ihr Widerwille gegen den Getreidehandel zum Vorschein., Dies zeigte sich in den letzen Jahrzehnten, wo Dank den durch die Schutzzollpolitik und durch die Ansiedlungspolitik in die Provinz geflossenen ') Den Grund hierfür erklärt der Handelskammerbericht, Bromberg 1894. 110 Millionen von Mark, sich vorallem die landwirtschaftliche Bevölkerung finanziell gekräftigt hat. Trotz der ungeheuren Steigerung der Güterpreise, die aus der in der Anmerkung gebrachten Zusammenstellung 1 ) zu ersehen ist, hat sich die Zahl der Zwangsversteigerungen stetig gemindert 2 ) „Z. B. betrug die Zahl der Zwangsversteigerungen der Güter über 100 ha. in der Provinz Posen im Durchschnitt der Jahre 1891 bis 1897 noch 16,3, im Durchschnitt der Jahre 1898 bis 1905 sank sie auf 2,5, im Staat ohne Ansiedlungsprovinzen nur von 42,4 auf 27,9. Am augenfälligsten war der Rückgang im Rgbz. Posen, wo die Zahl der Subhastationen über 200 ha. grosser Güter im Jahre 1905 ') Die in den Jahren 1886 — 1906 in der Provinz Posei an die Kgl. Ansiedlungskommission verkaufte Fläche sowie d i e erzielten Güterpreise (aus dem Memorial der Königlichen Ansiedlungskommission): Jahr Fläche in ha. Grund- steuer- reinertr. vonl ha. Kaufpreis für 1 Mk für 1 ha. . reinertrag., Bemerkungen 1886 11 749 Mk. 8,1 Mk. 568 Mk. 69,7 1887 14 826 7,8 588 75,7 1888 9 524 7,9 590 74,7 1889 4 801 9,2 681 73,9 1890 7 767 9,2 656 71,5 1891 8 527 9,3 679 73,3 1892 8 422 7,3 549 75,4 1893 8 408 9,4 626 66,7 1894 6 264 9,7 573 59,0 1895 7 525 8,9 571 64,0 1896 3 520 9,2 648 70,5 1897 4 733 10,8 769 72,6 1898 14 491 9,9 760 76,1 1899 18 132 10,4 818 78,4 1900 16 148 10,1 809 80,0 1901 16 856 10,3 801 77,9 1902 19 070 8,4 842 99,7 Zolltarifges. von 1902 1900 39 187 10,1 996 99,0 1904 30 533 8,9 1 010 112,0 1905 30 350 9,2 1 149 125,0 1906 25 156 10,0 1 383 138,0 -) Siehe Memorial der Kgl. Ansiedlungskommission Berlin 1907. 111 auf 0 sank, eine bis dahin in keiner östlichen Provinz beobachtete Erscheinung. Bei der Verschärfung des nationalen Gegensatzes herrscht das Bestreben, Zwangsversteigerungen zu vermeiden, da sich dabei nicht voraussehen lässt, in wessen Hand das Gut gelangen wird. 1 ) In ähnlicher Weise bewegte sich im Ansiedlungsgebiet die Zahl der Subhastationen grossbäuerlicher Güter von 50—200 ha. Am wenigsten berührt von diesen ganzen Entwickelung sind die Besitzungen von 5—50 ha. Anderseits aber darf nicht übersehen werden, dass in den Ansiedlungsprovinzen besonders hervortretende Verminderung der Zahl der Zwangsversteigerungen nicht so sehr zurückgeht auf eine innere Kräftigung der Wirtschaften (erhöhte Ergiebigkeit des Betriebes) wie auf die Möglichkeit mit den steigenden Preisen einen neuen Konsumptivkredit aufzunehmen, um sich auf diese Weise über Wasser zu halten. Diesen Konsumptivkredit, der meist nicht durch Unterlagen (Hypotheken, Wertpapiere usw.) gesichert, sondern reiner Personalkredit ist, liefert in der Regel der Getreidehandel. Es ist charakteristisch für die Provinz Posen, welches Vertrauen alle Schichten zu dem ländlichen Grundbesitz haben, und wie alles auf den weiteren Fortgang der Ansiedlungs- und Zollpolitik fest vertraut und von der Stetigkeit der Höhe der Güterpreise überzeugt ist. Wen man auch über die Kreditwürdigkeit eines Landwirts fragt, überall hört man die Antwort: „Die Landwirte sind heute alle gut“. Die Landwirte waren auch nicht säumig, dieses Vertrauen für sich auszunutzen. Ihre Stellung dem Getreide- hündler gegenüber wurde viel sicherer und mit der schwindenden finanziellen Abhängigkeit verringerte sich von Jahr zu Jahr die Bedeutung des Getreidehändlers als Banquier. Wo der Getreidehändler früher über den Landwirt durch die finanziele Macht sozusagen disponieren konnte, ist jetzt der Landwirt der Stärkere geworden. Um ') Die Abnahme der Zwangsversteigerungen der grossen und grossbäuerlichen Güter ist für die Landeskultur vorteilhaft. Denn dem landwirtschaftlichen Zusammenbruch eines Gutes geht in der Regel eine längere Zeit wenig sachgemässer Wirtschaft voraus. 112 die 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts, da suchte der Landwirt den Getreidehändler auf und dieser diktierte die Bedingungen, heute haben sie die Rollen gewechselt. Der Landwirt bekommt leicht Kredit von den Kreditinstituten, der Grosshändler aber braucht sein Getreide, und jetzt desto mehr, da' er infolge des Eingreifens der reinen Kreditinstitute, wie z. B. der Darlehnskassen usw., welche dtem Kreditbedürfnis der Landwirte entgegen kommen und so für die Landwirte zu Banquiers werden) mehr Kapitalien zur Verfügung hat und diese nun im reinen Getreidegeschäft a'nlegen muss, um sie zu beschäftigen. : Dieser Umschwung in dem Verhältnis zum Produzenten zeigt sich auch deutlich in der Entwickelung des Getreidehandels, wie ihn die Zahlen der Statistik schildern. Zurückgehen der Bedeutung des Getreidehändlers als Banquier. Errechnet man in Tabelle X aus Spalte 9, 10, 16 und 17 für die einzelnen Gruppen den Durchschnitt der auf 10.000 ha Acker- und Gartenland entfallende Zahl der Betriebe und der gewerbtätigen Personen in den Jahren 1895 und 1907* so i bekommt man folgende Zahlen. Betriebe. Gewerbt. Pers. 1895 Betriebe. Gewerbt. Pers. 1907 Gruppe Ia 7,85 9,34 11,04 16,76 » Ib 7,19 9,78 9,19 11,99 n II 8.63 12,31 7,97 16,00 n III 11,70 17,94 15,56 16,89 » IVa 14,43 21,27 10,92 19,03 M iVb 9,46 13,75 7,26 8,54 Es zeigt sich, dass diejenigen drei Gruppen, die im Jahre 1895 die kleinste Zahl an Betrieben und gewerbtätigen Personen aufweisen konnten, die Zahl ihrer Betriebe (mit Ausnahme von Gruppe II) und vor allem alle die der gewerbtätigen Personen vermehrt haben. Dagegen weisen die Gruppen mit den hohen Ziffern eine Abnahme auf. (Die Stadtkreise sind ausgenommen). 113 Die Folgerung, die aus diesen Tatsachen zu ziehen ist, ist die, dass mit Ausnahme der Stadtkreise, die auf den Teritorium der Provinz gelegenen Betriebe die Tendenz aufweisen, sich gleichmassiger zu verteilen, oder mit andern Worten gesagt, der Getreidehandel pässt sich den Produktionsgebieten an, ein Zeichen, dass im Getreidehandcl der Handel mit Getreide die Oberhand gewinnt über den Banquierberuf. Selbstverständlich muss man nicht ausser acht lassen, dass der Boden von verschiedener Güte ist, und dass nicht die Grosse der angebauten Fläche, sondern der Kornertrag für den Handel massgebend ist. Förderung des Genossenschaftswesens seitens der Produzenten. Auch die Entstehung und Entwicklung des Genossenschaftswesens weist auf die Aenderung des Verhältnisses zwischen dem Getreidehandel und den Produzenten hin. Zielen doch die Landwirte in den Genossenschaften vereint darauf hin, den Getreidehandel zu umgehen oder wenigstens teilweise zu ersetzen. Es bleibt zu untersuchen, inwieweit die Genossenschaften die Entwickelung des Getreidehandels beeinflussen, welchen volkswirtschaftlichen Wert sie haben und wie weitgehend die Entwickelungsmöglichkeit zu beurteilen wäre. In der Tabelle X sind neben den Statistischen Angaben für die einzelnen Kreise, die bis zum Jahre 1907 gegründeten dem Getreidehandel obliegenden Genossenschaften und ihre Zentralen, nach Verbänden geordnet, aufgezeichnet. Aus den Jahren vor 1895 stammen nur der Zentral Ein- uud Verkaufs Verein Posen, die Genossenschaften Rogasen und Samter (Sp. 25), alle anderen 66 Vereinigungen der Produzenten sind zwischen 1895 und 1907 gegründet worden. Die Bedeutung der Genossenschaften im Getreidehandel. Während derselben Zeit sind nach Tabelle IX. 81 HauptD betriebe und 68 Nebenbetriebe, zusammen 149-Betriebe 114 überhaupt gegründet worden. Da die Genossenschaften sicherlich alle als Hauptbetriebe in der Statistik gezählt worden sind, so ergiebt sich daraus, dass in den zwölf Jahren 1895—1907 81°/ 0 von dem Zuwachs an Hauptbetrieben im Getreidehandel auf die Genossenschaften kommt. Dieser an sich hohe Prozentsatz büsst an seiner Bedeutung, wenn man bedenkt, dass der Gesamtzahl von 69 Vereinigungen der Produzenten 2161—69 2 092 Haupt- und Nebenbetriebe des freien Handels gegenüberstehen. Rechnet man auf einen genossenschaftlichen Betrieb Durchschnittlich 3 — 4 gewerbtätige Personen, denen 3 679 — ca. 250 — ca, 2 429 gewerbtätige Personen des freien Handels gegenüberstehen, das sind höchstens 10% des Getreidehandels. Die Genossenschaften ersetzen in der Regel den „Kleinen Händler“, den Agenten und allenfalls den kleinen Kommissionär. Nur die Zentralinstitute der deutschen Verbände können Dank ihren Mitteln und Dank der Stütze durch die Verbindung mit den Genossenschaften dem grösseren Getreidehandel (Kommissionär, Grosskaufmann) Konkurrenz machen. Deswegen sind in den grossen Centren des Getreidehandels, wie in der Stadt Posen und in der Stadt Bromberg ausser den Zentralinstituten die Genossenschaften nur sehr spärlich vertreten (nämlich nur eine Genossenschaft). Alle anderen haben ihren Sitz in den Landkreisen der Provinz. Schon die absoluten Zahlen erzählen, dass in den 12 Jahren 1895—1907 ausser den 66 Genossenschaften noch 15 Haupt- und 68 Neben-Betriebe des freien Handels neu hinzugekommen sind; es hat also die Genossenschaftsbewegung nicht nur nicht die absolute Zahl der dem freien Handel dienenden Betriebe und gewerbtätigen Personen verringern, sondern auch ein weiteres Wachsen des freien Handels nicht verhindern können. Wäre sodann die Genossenschaftsbewegung allein an der Krisis im Getreidehandel schuld, so müssten diejenigen Kreise, in denen vor allem die Genossenschaften zahlreich vertreten sind, am deutlichsten einen Niedergang aufweisen. Dem ist aber nicht so. In den Kreisen der Gruppe Ia (Tabelle X.) in welchen 29 Genossenschaften begründet wurden, hat neben den Genossenschaften sich auch der 115 freie Handel entwickelt. Mit Ausnahme der Kreise Pieschen und Posen Ost. Vergleicht man in der Tabelle X die Spalte 7 mit Spalte 27 und die Spalte 14 mit dem drei vierfachen der Spalte 27, so bleiben doch die Spalten 7 und 14 in der Ueberzahl, d. h. der freie Handel hat an Betrieben und gewerbtätigen Personen zugenommen. In den Kreisen der Gruppe Ib und III, wo die Grösse der einzelnen Betriebe sich verkleinert hat, sind die Genossenschaften bis zum Jahre 1907 ausser den Kreisen (Gostyn) überhaupt nicht vertreten. Hier zeigt es sich also sozusagen econtrario, dass die Genossenschaften eine hinsichtlich der Grösse der Betriebe den Durchschnitt überragende Einheit darstellen, und dass das Grösserwerden der einzelnen Betriebe im Durchschnitt den Genossenschaften zu verdanken ist. Diese Folgerung bekräftigen positiv die Kreise der Gruppe 1 a, II und IVa, in welchen 29 -f 17 -f 14 — 60 Genossenschaften begründet worden sind. In diesen drei Gruppen, in denen ausser den Kreisen Kosten und Adelnau Genossenschaften bestehen, haben sich die einzelnen Betriebe im Durchschnitt vergrössert. Die weitere Konsequenz der Folgerung ist die, dass in den Landkreisen der einzelne Betrieb des freien Handels viel kleiner ist, als der mit Einschluss der Genossenschaften errechnete, und dass also die grosse Mehrzahl der Betriebe in den ländlichen Kreisen meist aus nur 1 bis 2 Personen besteht. Es wäre aber ein Fehler, sollte man verkennen, dass die Genossenschaften auf die Entwickelung des freien Getreidehandels ohne Einfluss gewesen sind. Schon die Tatsache ihres Bestehens und ihrer allmählichen Entwickelung beweisen zur Genüge, dass dem freien Handel die von den Genossenschaften gehandelte Ware und der daran gewonnene Verdienst entzogen wird. Grosser ist noch der Ausfall, mit welchem der freie Handel an der von ihnen selbst gehandelten Ware rechnen muss, dadurch, dass die Konkurrenz den Gewinn so sehr geschmälert hat. So berichtet die Handelskammer zu Posen im Jahre 1901: „Aus Interessentenkreisen wurde Klage darüber geführt, dass die Einkommensteuer-Berufungs-Kommission bei Schätzung des Gewinns nach dem Umsatz im Getreide-, Futter-, Düngemittel- etc.-Handel viel zu hohe Sätze zur Berechnung* bringe. So sollte von der genannten Kommission als Bruttogewinn angenommen werden: bei Getreide 20 Pfg. pro Zentner „ Kleie 25 , „ „ Kuchen 25 „ „ „ Düngstoffen 20 „ Diese Sätze sind aber bei der schon seit Jahren anhaltenden misslichen Lage des Handels in den bezeichneten Waren, die nicht zum wenigsten durch die scharfe Konkurrenz der landwirtschaftlichen Genossenschaften veranlasst worden ist, offenbar zu hoch. Der Bruttogewinn im Handel mit Getreide und Futterstoffen beträgt durchschnittlich nich mehr als 10 bis 15 Pfg., für Düngemittel 5 bis 10 Pfg. pro Zentner usw....“ Somit ist der Verdienst nach diesem Zeugnis bei Getreide um ca. 25 bis 50°/o> bei Düngemitteln sogar um 50 bis 75°/o verringert worden. Diese Entwickelung der Genossenschaften geht also Hand in Hand mit der Aenderung des Verhältnisses zwischen Producenten-und Händlern. Wie wäre nun dieses Genossenschaftswesen von volkswirtschaftlichen Standpunkt aus zu beurteilen? Vom privatwirtschaftlichen Sonderinteresse des freien Handels aus betrachtet, ist das Entstehen und die Entwik- kelung zu verurteilen. Denn die Genossenschaften haben dem freien Handel geschadet. Allein vom Standpunkte de r Volkswirtschaft aus kann man die Entwickelung, die eine gesunde Abwehr der Produzenten gegen eine Ausbeute bedeutet, nur als heilsam bezeichnen. Sodann wird die Unmenge von den kleinen Leuten, die wirklich wenig Produktives leisten, dadurch ersetzt, dass die Genossenschaften ihre Mitglieder dahin bringen, nur gute marktgängige Ware zu produzieren. Der kleine Händler bleibt der Volkswirtschaft erspart und sie kann seine Kräfte zu anderen mehr produktiven Erwerbszweigen verwerten. Auswüchse des Genossenschaftswesens besonders in der Provinz Posen Leider weist .aber das Genossenschaftswesen gerade in der Provinz .Posen (ausser der in der Litteratur schon charakterisierten Kornhausfrage) manche dunkle Stelle auf, die vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus nicht: allzu günstig zu beurteilen ist. Es ist das Verdienst der amtlichen Handelsvertretungen der Provinzen Posen und Westpreussen, diese Schäden zu öffentlicher Kenntnis gebracht zu haben. Die Tatsache, um die es sich hier handelt, ist die Verbindung der staatlichen Ansiedlungskommission mit dem Genossenschaftswesen l ) „Diese Verbindung, welche seit etwa 1898 datiert, tritt äusserlich dadurch in die Erscheinung, dass — bis zum Jahre 1905 - Regierungsräte aus der Ansiedlungskommission zur Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Raiff- eisen’schen Unternehmungen in Posen beurlaubt wurden, dass andere Mitglieder der Ansiedlungskommission in den Aufsichtsräten dieser Unternehmungen sitzen, dass die Ansiedlungskommission sich mit namhaften Geldmitteln an diesen Unternehmungen beteiligt, dass die Ansiedler bis 1902 nur zu Genossenschaften des .Raiffeisenverbandes zusammengeschlossen wurden. Sie hat weiter zum Inhalt» dass die Ansiedlungskommission die landwirtschaftlichen Massen-Erzeugnisse • der noch nicht besiedelten Güter ausschliesslich durch das deutsche Lagerhaus verkauft und auch ausschliesslich durch dieses die landwirtschaftlichen Bedarfsartikel für jene Güter einkauft. Es liegt auf der Hand, dass schon durch die staatliche Ansiedlung das Tätigkeitsfeld des Handels in den Provinzen Westpreussen und Posen eingeschränkt wird, soweit sich die Ansiedler zu Genossenschaften Zusammenschlüssen und ihre Bedürfnisse durch diese decken, bezw. ihre Produkte durch deren Vermittlung verkaufen. Aber den genossenschaftlichen Zusammenschluss kann und will der Handel den Ansiedlern nicht wehren, wenn auch dieser Zusammenschluss anscheinend nicht immer aus eigenem Antriebe, sondern infolge Druckes von anderer Seite erfolgt. Ganz fraglos ist es eine Härte, wenn bei den Ankauf der Güter von der staatlichen Ansiedlungskommission sämtliche oft recht alten Beziehungen der Kaüfleüte zu den Besitzern zugunsten von Raiffeisen abgebrochen :.werden?*. 9 cfr. Hampke: Die Schädigung usw. 118 Die Handelsvertretungen von Posen und Westpreussen suchten auf allen, ihnen zur Verfügung stehenden Wegen es dahin zu bringen, dass die Monopolstellung der Raiff- eisen-Kornhäuser ausgeschaltet werde und dass der freie Handel durch Submission zugelassen werden könne. Alle diese Versuche blieben erfolglos. Die Regierung versprach nur, keine weiteren Kornhäuser zu bauen. Noch wie vor bedient sich die staatliche Ansiedlungskommission für den Getreideverkauf und den Einkauf des grössten Teiles der Dünge- und Futtermittel und der Sämereien ausschliesslich des „Deutschen Lagerhauses 1 zu Posen gegen eine festgesetzte Provision von 1%. Aus dieser Verbindung erklärt es sich auch, weshalb im Gegensatz zu allen anderen vom preussischen Staate gebauten Kornhäusern diejenigen in der Provinz Posen sich haben halten und entwickeln können. Allein diese Politik steht infolge der Ausschaltung der Konkurrenz nicht im Einklang welcher mit den finanziellen Interessen des Staates, aus dem die Königliche Ansiedlungs- Kommission ihre Hilfsmiitel erhält, noch auch mit dem Interesse der Volkswirtschaft, da eine Reihe von Kaufleuten schwer geschädigt wird. Soweit private Erwerbsklassen (Landwirtschaft) sich in Genossenschaften gegen andere private Erwerbsklassen (Getreidehandel) zur Wehr setzen, ist die Sache in Ordnung und die gegenseitige Konkurrenz ist für beide Teile ein Ansporn zur Steigerung ihrer Produktivität. Gegen den Staat zu konkurrieren, der zum Teil aus den Mitteln der zu bekämpfenden Schicht lebt, ist unmöglich und muss in seinen schliesslichen Konsequenzen zum Niedergang des schwächeren führen, in diesem Falle des Getreidehanüels, was der Volkswirtschaft nicht von Nutzen sein kann. Ausblick. Denn den Genossenschaften sind durch ihre rechtliche Struktur (drei Vorstandsmitglieder, die nicht eigenes, sondern anvertrautes Kapital verwalten), hinsichtlich ihrer Beweglichkeit und der Möglichkeit eines schnellen Entschlusses Schranken gezogen, und die Geschichte der norddeutschen 119 Kornhäuser hat bewiesen, dass man den Getreidehandel durch Genossenschaften nicht ersetzen kann. Die Genossenschaften können den kleinen Händler ersetzen, sie können die Produzenten vor Ausbeute schützen und sie erziehen, ihre Ware marktgängig zu gestalten, sie werden aber nicht an die Stelle des Getreidehandels in seiner höheren Organisation treten. Freilich werden in der Provinz Posen infolge der Tätigkeit der Ansiedlungs-Kommission und infolge der durch den nationalen Kampf für den Genossenschaftsgedanken fruchtbaren Bodens die Genossenschaften eine grössere Entwicklung aufweisen als anderswo, doch dem Glauben an einen allbezwingenden Sieg der Genossenschaften, speziell im Getreidehandel, kann ich mich nicht anschliessen. In diesem Sinne hat auch der Prälat Wawrzyniak, der Begründer der „Rolnik’s“ (der polnischen Ein- und Verkaufsvereine) den Weg gewiesen, indem er darauf drängte, dass dem Getreidehandel obliegende Genossenschaften, die den Wucher in ihrem Bereich ausgerottet haben, sich auflösen und die Fortführung des Getreidehandels einem Vertrauensmann als einzelnen Privatkaufmann überlassen sollten. Sein Gedanke war, man solle im Getreidehandel mit Hilfe der Genossenschaft den (polnischen) freien Getreidehandel schaffen. Dieser Abschnitt hat die Entwicklung des Getreide, handeis an der Hand der Zahlen der statistischen Betriebszählung gezeigt und diese Entwicklung mit der Aenderung des Verhältnisses vom Getreidehandel zum Konsumenten und Produzenten zu erklären versucht. Damit werden die Verhältnisse im Posener Getreidehandel nicht erschöpft. Ausser den aus dem Getreidehandel selbst entspringenden, gibt es noch andere Ursachen, die sozusagen von aussen her auf den Getreidehandel einwirken. Da ist neben der Entwicklung der Verkehrsmittel vor allem die Handels- und Zollpolitik des Deutschen Reiches und die mit ihr eng verbundene preussische Eisenbahntarifpolitik zu nennen. V. Abschnitt. E. Die Wirkungen der Handelsund Eisenbahntarifpolitik auf den Getreidehandel der Provinz Posen. Die Provinz Posen führt keine selbstständige Wirtschaftspolitik, sondern ist als Teil des Deutschen Reiches in erster Linie von der Wirtschaftspolitik dieses politischen Ganzen abhängig. Bevor wir auf die Folgen dieser Abhängigkeit, soweit sie unsere Arbeit angehen, zu sprechen kommen, werden wir noch kurz auf die Verkehrsmittel eingehen. Die Bedeutung der Verkehrsmittel für den Getreidehandel kann nicht hoch genug geschätzt werden. Die Verkehrsmittel sind es vor allem, welche die grössten Unterschiede an Zahl und Stärke des Getreidehandels hervorrufen. Der grossen Zahl ausgezeichneter Verkehrsmittel (Bahn- und Wasserwege) verdankt der Getreidehandel in den Stadtkreisen Posen und Bromberg die Möglichkeit einer Konzentration. Der Mangel an Verkehrsmitteln führte es im Kreise Witkowo dahin, dass dieser Kreis trotz seines guten Bodens, trotz seiner Lage an der Reichsgrenze es nur auf 3,15 Haupt- und Nebenbetriebe und 2,44 gewerb- tätige Personen auf 10.000 ha. Acker- und Gartenland 9 * gebracht hat. (Der entsprechende Durchschnitt für die ganze Provinz ist 10,36 Betriebe, 14,85 gewerbtätige Personen). Es war mir nicht möglich, die Zahl der klm. von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen, sowie der Wasserstrassen genau für die einzelnen Kreise zu berechnen; sodann ist die Bedeutung der verschiedenen Bahnen- und Wasserwege verschieden gross, so dass ich von der Gegenüberstellung der Zahl der Betriebe und gewerbtätigen Personen mit der Zahl der Kilometerlänge der Verkehrsmittel Abstand nahm. Es wird aber ein Vergleich des Ausbaues der Verkehrsmittel zwischen 1897—1907 und der Entwickelung des Getreidehandels laut Tabelle XIII wenigstens ein klein wenig diese Lücke ausfüllen. 1. Die Bedeutung der Verkehrsmittel. Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt bearbeiteten Statistik 1 ) der im Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutschlands wurden auf dem Gebiet der Provinz Posen im Direktionsbezirk Bromberg zwischen 1895 — 1907 gebaut: 1. Die eingleisige Nebenbahn Dratzigmühle - Betriebsstation - Goray-Rogasen in der Länge von 68,23 klm., sodann 2. die Flügelbahn Goray-Czarnikau (eingleisige Nebenbahn 5,64 klm.) und der ausser Betrieb stehende Verbindungsbogen bei Goray (0,63 klm. eingleisiger Nebenbahn). Diese Bahnen durchschneiden den südlichen Teil der Kreise Filehne und Czarnikau und den nördlichen Teil des Kreises Obornik. Im Eisenbahndirektionsbezirk Posen wurde auf dem Gebiete der Provinz Posen in derselben Zeit gebaut: 1. die 21,14 klm. lange eingleisige Nebenbahn Wierze- baum-Schwerin a/W., 2. die 26,37 klm. lange eingleisige Nebenbahn Birn- baum-Chrzypsko, 3. !die 15,08 klm. lange eingleisige Nebenbahn Binino- Samter, *) Band XVI Betriebsjahr 1895-96. Band XXVIII Rechnungsjahr 1907. 123 4. die 38,87 klm. lange eingleisige Nebenbahn Züllichau-Wollstein, 5. die 28,90 klm. lange eingleisige Nebenbahn Woll- stein-Grätz, 6. die 26,49 klm. lange eingleisige Nebenbahn Wollstein-Kontopp, 7. die 68,79 klm. lange eingleisige Hauptbahn Wollstein-Lissa, 8. die ca. 44 klm. lange eingleisige Nebenbahn Meseritz-Schwerin a/W.-Landsberg, 9. die 30,16 klm. lange eingleisige Nebenbahn Kosten- Grätz, 10. die 33,82 klm. lange eingleisige Nebenbahn Schrimm-Mieschkow, 11. die 17,19 klm. lange eingleisige Nebenbahn- Hauptbahn Ostrowo-Skalmierzyce-Reichsgrenze. Die Bahn Wierzebaum - Schwerin und Meseritz - Schwerin a/W.-Landsberg durchzieht den Kreis Schwerin a/W. Die Bahn Birnbaum - Chrzypsko liegt im Kreis Birnbaum, die Bahn Binino-Samter im Kreise Samter. Die beiden letzten Bahnen sind bis 1907 Sackbahnen, sodass sie keinen umwälzenden Einfluss auf die Verkehrsrichtung geübt haben. Die Bahnen Wollstein-Züllichau und Wollstein- Kontopp-Wartenberg liegen, soweit sie der Provinz Posen angehören, im Kreise Bomst. Diese Bahnen verbinden den Kreis mit den schlesichen und sächsischen Bahnen. Die Bahn Wollstein-Grätz verbindet die Städte und Kreise gleichen Namens und teilt somit die Vorteile der Verbindung mit Niederschlesien und Sachsen. Die Hauptbahn Wollstein- Lissa durchquert den Kreis Bomst und den Nordostrand vom Kreise Fraustadt und den Westen des Kreises Lissa. Sie stellt mit der Hauptbahn Ostrowo-Skalmierzyce-Reichs- grenze die im Kreise Ostrowo liegt, die grosse und einzige Verbindung der Provinz Posen mit Russland über Berlin- Bentschen-Lissa-Ostrowo-Kalisch her. Von der Bahn Kosten-Grätz ziehen hauptsächlich nur die beiden Kreise gleichen Namens Gewinn, da die Bahn den Kreis Schmiegel in seinem nördlichen Teil schneidet, jedoch kein Städtchen in diesem Kreis berührt. Durch diese Bahn wird der Kreis Grätz mit der Linie Posen-Breslau, und der Kreis Kosten mit der Linie Posen- Berlin verbunden. Endlich ist die letzte Bahn Schrimm-Mieschkow für den Kreis Schrimm von grösster Bedeutung. Sie durchzieht den Kreis in seiner ganzen Breite und macht aus der bisherigen Sackbahn Czempin-Schrimm die Verbindungsbahn Czempin-Schrimm-Mieschkow, sodass nur der Kreis Schrimm direkt mit der Hauptlinie Posen-Breslau und Posen-Ostrowo- Skalmierzyce bezw. Posen-Kreuzburg verbunden ist. Es sind also 12 Kreise, in denen in den zwölf Jahren 1895—1907 Bahnen gebaut wurden und zwar: Filehne, Czarnikau, Schrimm, Ostrowo, Obornik, Grätz, Kosten, Bomst, Lissa, Samter, Schwerin a/W. und Birnbaum. Diese Kreise gehören allen 6 Gruppen der Tabelle an. Man könnte also daraus schliessen, dass der Bahnbau keinen Einfluss auf die Entwicklung des Getreidehandels hat. Dem ist aber nicht so. Der Kreis Birnbaum der der Gruppe IV b angehört, wo die Zahl der Betriebe um 6, die der gewerb- tätigen Personen um 10 gefallen ist, hat eine Sackbahn erhalten, die nur einen verschwindend kleinen Einfluss auf die Gestaltung der Absatzverhältnisse haben konnte. Die Kreise Lissa, Samter, Schwerin a/W., vergrössern ihre Betriebe, wenn auch nicht zu verkennen ist, dass der Bahnbau den Niedergang der gewerbtätigen Personen nicht aufhalten konnte. Alle anderen Kreise, in denen die Bahnen gebaut wurden, weisen ein Aufblühen des Getreidehandels auf. In dem sehr unfruchtbaren Kreise Bomst wächst die Zahl der Betriebe, im Kreise Grätz steigt die Zahl der gewerbtätigen Personen um 35, sodass der einzelne Betrieb sich fast verdoppelt hat (von 1 394 auf 2 499), in Ostrowo, Obornik, Schrimm, Filehne und Czarnikau steigt die Zahl der Betriebe und gewerbtätigen Personen. Danach kann man also als sicher feststellen, dass der Bahnbau auf die Entwicklung des Getreidehandels von Einfluss gewesen ist. Dasselbe gilt von der Flussregulierung, nur muss man hier ins Auge fassen, dass Kahnladungen nur grosse, kapitalkräftige Firmen verschiffen können. Diese sind meistens in grösseren Städten wie Posen, Bromberg, Hohensalza usw. 125 und lassen an den verschiedenen Ladeplätzen für ihre Rechnung laden, ohne in dem Kreise des betreffenden Ladeplatzes ihren Betrieb zu haben. Hieraus erklärt es sich, warum es nicht angebracht ist, aus dem Ausbau der Wasserstrassen in dem Masse Rückschlüsse auf die Entwicklung des Getreidehandels zu ziehen, wie bei den Eisenbahnen. Der Ausbau der Verkehrsmittel ist von Bedeutung nicht nur durch die Tatsache der Erschliessung der betreffenden Gegenden. Seine Bedeutung erhöht sich noch dadurch, dass die Wirkungen der Handels (Zoll)-Politik und der mit ihr konsequent verbundenen Eisenbahntarif-Politik stärker zum Ausdruck kommen. 2. Die Entwickelung der Deutschen Handelspolitik seit 1879. Die Entwickelung der Deutschen Handelspolitik in den letzten Jahrzehnten war folgende: 1 ) Im Jahre 1879 führte das Deutsche Reich die seit dem Jahre 1865 im Zollverein beseitigten Getreidezölle wieder ein. Mit bedeutender Majorität bewilligte der Reichstag einen Schutzzoll auf Weizen und Roggen von 1,— Mk, auf Mehl von 2,— Mk, auf Hafer von 0,50 Mk, u. s. w. pro eingeführte 100 kg. Die Durchfuhr wurde abgabenfrei gelassen 2 ). Um dem deutschen Zwischenhandel mit ausländischem Getreide sei es in reiner Ware, sei es in zu Mehl verarbeitetem Zustande den Fortbestand zu ermöglichen, wurde in § 7. 1 Ab. des Zolltarifgesetzes (Novelle vom 15. Juli 1879) folgende Bestimmung getroffen: 1. Für die in Nr. 9 des Tarifs (Getreide u. s. w.) aufgeführten Waren, wenn sie ausschliesslich zum Absätze ins Zollausland bestimmt sind, werden Transitlager ohne amtlichen Mitverschluss, in welchen die Behandlung und *) Ich stütze mich in der Hauptsache auf: Otto Kuhn, Die Aufhebung des Identitätsnachweises, Freiburg i/B. 1891. 2 ) Die unmittelbare Durchfuhr gestaltet sich recht einfach. Wird ein Waggon ausländischer Stoffe ohne Aufenthalt durch das Staatsgebiet geführt, so legt die Zollbehörde an der Grenze eine Zollplombe an und damit ist die Operation zu Ende. Umpackung der gelagerten Ware uneingeschränkt und ohne Anmeldung und die Mischung derselben mit inländischer Ware zulässig ist, mit der Massgabe bewilligt, dass bei der Ausfuhr dieser gemischten Ware der in der Mischung enthaltene Prozentsatz von ausländischer Ware als die zollfreie Menge der Durchfuhr anzusehen ist. Für Waren der bezeichneten Art, welche zum Absatz entweder in das Zollausland bestimmt sind, können solche Transitlager bewilligt werden. 3. Für Mühlenfabrikate wird eine Erleichterung dahin gewährt, dass bei der Ausfuhr der Eingangszoll für das ausländische Getreide nach dem Prozentsatz des zur Herstellung des Fabrikates zur Verwendung gelangten ausländischen Getreides nachgelassen wird.') Dabei soll für die bescheinigte Ausfuhr an Mehl eine dem Ausbeuteverhältnis entsprechende Gewichtsmenge an ausländischem Getreide zollfrei gelassen werden. Ueber das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältnis trifft der Bundesrat Anordnung. 4. Die näheren Anordnungen (§§ 108, 109, 115, 118 des Vereinsgesetzes vom 1. Juli 1869) insbesondere auch über die an die Lagerinhaber zu stellenden Anforderungen trifft der Bundesrat. Nach dem vom Bundesrat am 10. Mai 1880 erlassenem Regulativ 2 ) unterscheidet man reine Transitläger, wenn Getreide ausschliesslich zum Absatz in das Zollausland bestimmt ist und gemischte Transitlager, wenn neben der Wiederausfuhr in das Ausland auch der Absatz des gelagerten Getreides im Zollgebiet gestattet ist. An welchen Orten gemischte Lager gestattet werden dürfen, bestimmt der Bundesrat. Das Ausbeuteverhältnis bei Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten bestimmte § 11 des Regulativs, wo es heisst: „Bei der Feststellung der zu entrichtenden Zollgefälle werden bei Weizen für 80 Kilogramm, bei Roggen für 70 Kilogramm in das Ausland ausgeführten oder zu einer !) Reichsgesetzblatt 1879. St. 210. 2 ) Centralblatt für das Deutsche Reich 1880 S. 285. 127 öffentlichen oder Privatniederlage gebrachten, aus ausländischen Getreide hergestellten gebeutelten Mehl 100 Kilogramm Getreide zollfrei abgeschrieben. Der Bundesrat hat nun von dieser ihm zustehenden Befugnis Gebrauch gemacht, indem er für eine Reihe von Orten — etwa 20 an der Zahl — die Errichtung von Transitlagern beiderlei Art zugelassen hat. Der Vorgang war folgender: Der Importeur — sei es Müller oder Getreidehändler — brachte z. B. vom Ausland 100 To. Getreide in das Transitlager. Der Zollbetrag wurde ihm gestundet, indem ihm ein Zollkonto eröffnet wurde, wo er für die entsprechende Zollquote belastet stand. Führte er nun ein Viertel, in diesem Falle 25 To. in das Ausland aus, so wurde ihm die entsprechende Zollquote gutgeschrieben. Verkaufte er ein weiteres Viertel, also 25 To. ins Zoll-Inland, so musste er den entsprechenden Zoll bezahlen. Mischte er zu den zurückgebliebenen 50 To. 20 Tonnen inländisches Getreide und verkaufte er die so erhaltenen 70 To. gemischter Ware sei es in natura, sei es in Form von Mehl über die Zollgrenze, so wurde ihm nur für die 50 To. ausländischen Getreides der Zoll gutgeschrieben - sein Zollkonto war ausgeglichen. Auf diese Weise genoss der Zwischenhändler die Zollbefreiung. Dagegen wurde ihm keine Zollbefreiung zu teil, wenn er ausländisches Getreide anders als von dem Lager aus oder wenn er gar anstelle des ausländischen, inländisches Getreide zur Ausfuhr brachte. Das Wesen des Identitätsnachweises. Um also das Recht der Zollbefreiung beanspruchen zu können, musste der Zwischenhändler den Nachweis führen, dass die ins Ausland gesandte Ware mit der eingeführten übereinstimme hinsichtlich: 1 : der Person, welche die Geschäftsmanipulation vornimmt, 2. des Ortes, von dem aus dieselbe geschieht, 3. der Gattung und 4. des ausländischen Ursprungs. 128 Nur auf die Uebereinstimmung hinsichtlich der einzelnen Sendungen (Spezies) wurde verzichtet. Diesen Nachweis führen, nannte man kurz den „Identitätsnachweis“ erbringen. Die Folgen des Identitätsnachweises. Landwirtschaft. Wie aus der Tabelle II zu ersehen ist, verhalten sich die einzelnen Teile Deutschlands in ihrer Getreideproduktion und Konsumption verschieden. An dieser Stelle sei nur dies hervorgehoben, dass Nord-Ostdeutschland Ueberschüsse aufzuweisen hat, wahrend Süd-Westdeutschland auf Getreideeinfuhr angewiesen ist. Hierbei stehen wir einer Tatsache gegenüber, welche uns im ersten Augenblick ganz sonderbar berühren muss. Die Ueberschüsse Norddeutschlands wurden vor dem Zolle von 1879 nach England, Skandinavien und Holland gesandt; Bayern exportierte nach der Schweiz. Aber auch Teile des Reiches, die gar keine Ueberschüsse zur Verfügung hatten und tatsächlich Getreide einführen mussten, wie die Rheinlande, Württemberg und Baden, führten vor dem Zolle ebenfalls Getreide aus, teils nach der Schweiz, teils nach Belgien, Holland und Frankreich. Vergegenwärtigt man sich die geographische Lage des Nordens, so ist es sofort offenbar, dass das Getreide zur See nach den gegenüberliegenden skandinavischen Königreichen und nach England rascher oder billiger gelangt, als nach dem Süden und Westen Deutschlands. Denn während die Schiffe in England und Skandinavien überall einlaufen können, also hier nur Kosten für die Seefracht von den Ostseehafenstädten nach den genannten Ländern entstehen, wird bei einem Bezug von norddeutschem Getreide nach Südwestdeutschland das Getreide zuerst auf dem Seeweg nach Rotterdam geschickt, (— von der viel zu teuren Eisenbahnfracht wird überhaupt abgesehen) dort in ein Rheinschiff umgeladen und rheinaufwärts spediert, was erhebliche Mehrkosten verursacht. Bis nach Rotterdam sind die Kosten beinahe die gleichen wie nach England, indessen durch den Umstand, dass in Rotterdam ein Rheinschiff ff: 129 gemietet, das Getreide umgeladen und von neuem gegen Unfälle versichert werden muss, entstehen Mehrkosten, die sich bis Mannheim durchschnittlich auf 1 Mk p. kg. belaufen. Dieses Moment reicht schon hin, um es verständlich zu machen, warum man das norddeutsche Getreide nach dem Auslande schickte. Es kommt aber noch ein zweiter Grund hinzu. Das deutsche Getreide — vor allem der Weizen, weniger Roggen, — ist stärkereich, aber kleberarm. Stärkereich ist das Getreide dann, wenn es eine grosse Ausbeute an Mehl zulässt, kleberhaltig, wenn es eine geringere Ausbeute an Mehl gestattet, aber dafür eine bessere Backfähigkeit besitzt. Zur Erzielung eines guten, backfähigen Mehles ist es notwendig, dass man die Getreidesorten mischt. Die Müller bedienen sich daher zur Bereitung des Mehles teils des einheimischen, teils des ausländischen Getreides. Da England, Skandinavien, Holland, Belgien und die Schweiz bei weitem nicht diejenigen Mengen Getreide produzieren, welche daselbst konsumiert werden, so sind diese Staaten auf den Import angewiesen, der zumeist aus Russland, Ostindien und Amerika stattfindet. Russland und Ostindien liefern aber gerade kleberhaltige Weizen, die, da dieselben nur eine geringere Ausbeute erlauben, mit dem stärkereichen vermischt werden müssen. Mit grosser Vorliebe bezog man daher aus Deutschland die stärkereichen Weizen, und besonders Nord- Ostdeutschland erhielt für seine Weizensorten infolge ihres noch höheren Stärkegehaltes verhältnissmässig hohe Preise. Was aber im Ausland als ein Vorzug des deutschen Getreides angesehen wird, das ist in Deutschland selbst ein Nachteil, denn da aller deutscher Weizen stärkereich ist, so ist ein Ueberangebot an diesem vorhanden, und man wird deshalb in Deutschland für den inländischen Weizen nicht die hohe Wertschätzung haben wie das Ausland, sondern wegen der Qualitätsaufbesserung des Mehles lieber fremde Sorten importieren. Daher kam es, dass, trotzdem das gesamte Deutschland seit Jahrzenten an Getreide nicht so viel produzierte, als es konsumierte, doch aus Deutschland Getreide ausgeführt 130 wurde und besonders das einen Ueberschuss produzierende Norddeutschland diesen vor dem Zolle nicht nach denjenigen Gegenden Deutschlands absetzte, wo man seiner bedurfte, sondern dass das Getreide wegen der Fracht- und Qualitätspreise zumeist nach England und Skandinavien versandt und die dadurch grosser gewordene Lücke durch stärkere Importe aus dem Auslande ausgefiillt wurde. Das deutsche Getreide hatte also einen einträglicheren Absatz im Ausland gefunden, als es im Inland der Fall sein konnte. Durch die Zölle wurde es wesentlich anders. Die Getreidezölle mit dem Identitätsnachweis versuchten das deutsche Zollgebiet gegen das Ausland abzuschliessen und — die bestehenden Verhältnisse ausseracht lassend — es dahin zu bringen, dass deutsches Getreide dem deutschen Konsumenten verbleibe. Solange der 1 Mk Zoll in Geltung war, blieb der Erfolg noch aus. Denn wie aus den Londoner Notierungen vom Jahre 1880 1 ) hervorgeht, ') Otto Kuhn. „Die Aufhebung des Identitätsnachweises bei der deutschen Getreideausfuhr“. Freiburg i/B. 1891, S. 15. London notierte im Jahre 1880 für russischen Saxonska-Weizen Königsberger u. Danziger Weizen (in Schilli ng pro Q uarter) ferner alter neuer Januar 54-55 62-63 55-61 Februar 51-53 59-60 52-57 März 53-56 59-61 52-57 April' 52-53 59-60 51-56 Mai 49-51 59-60 52-54 Juni 49-52 59-60 52-54 Juli 51-53 54-58 50-54 August 43-45 00-00 47-51 September 42-44 00-00 46-50 Oktober 00-00 00-00 00-00 November 50-51 58 50-52 Dezember 40-50 58 48-52 N. B. Aus den Wochenberichten des „Ekonomist“ entnommen. Indischer Weizen Königsberger u. Danziger Weizen Oktober 1879 50-52 54-60 November 1879 53-56 53-60 Dezember 1879 54-55 52-60 Januar 1880 55 59-63 N. B. Private Mitteilung des Herrn I. E. Beerbohm, London, Herausgeber des „The Evening Corn Trade List“. 131 brachte Danziger und Königsberger Getreide im Ausland ausser kleineren Fraclitspesen doch noch einen die Wirkung des 1 Mk Zoll überragenden Preis. Als aber 1881 Nordwestdeutschland und 1883 ganz Deutschland eine geringe Ernte hatten, das Ausland dagegen bei reichen Ernten mit dringendem Angebot herantrat, da drang unter den Landwirten die Strömung, die Getreidezölle zu erhöhen, durch. Die Spekulation, welche an einen Erfolg der Bestrebungen der Landwirtschaft glaubte, unterstützte durch ihre Masseneinfuhr diese Tendenz. Wirklich bewilligte auch der Reichstag im Jahre 1885 in seiner überwiegenden Mehrheit eine Erhöhung des Zolles von Weizen und Roggen auf 3 Mk, den Mehrzoll auf 7,50 Mk p. 100 kg. u. s. w. Infolge dieser Zollerhöhung ging der Getreidepreis im Inland im Verhältnis zum Weltmarktpreis in die Höhe, vor allem im südwestdeutschen Konsumptionsgebiete. Das nordostdeutsche Getreide suchte dies auszunutzen. Allein die sehr geringe Nachfrage nach stärkereichem Getreide brachte es dahin, dass z. B. nordeutscher Weizen (siehe Notierungen von Mannheim 1 ) in Mannheim stets über 1 Mk p. 100 kg. billiger stand als ausländischer. Dazu kommen die erhöhten Frachtspesen, so dass den nordostdeutschen Landwirten von der Getreidezollerhöhung nicht einmal ein 1/3 des erwarteten Gewinnes zufloss. Vom neuem klagte die Landwirtschaft und drängte auf eine weitere Erhöhung der Getreidezölle. Die Regierung ') Kurszettel der Mannheimer Börse am 21. 10. 1886: russischer Weizen Mk 19 —19 1 /» pro 100 kg. norddeutscher „ „ 17'/ 2 „ 100 „ pfälzischer „ „ 18 ,, 100 „ im Oktober 1888: norddeutscher Weizen Mk 21-2U/ 4 pro 100 kg. pfälzischer „ „ 20'/ 2 -21 „ 100 „ südrussischer „ „ 221/^ — 23 „ 100 „ im Oktober 1889: norddeutscher Weizen Mk 20 — 20 3 / 4 pro 100 kg. pfälzischer „ „ 20 —20>/ 2 „ 100 „ südrussischer „ „ 20i/ 2 —22 „ 100 „ 132 willfahrte auch diesmal den Wünschen der Landwirte und beantragte im Jahre 1887 einen Weizen- und Roggenzoll von 6,— Mk und den Mehlzoll auf 12,— Mk zu erhöhen. Der Reichstag minderte den Weizen- und Roggenzoll auf 5,— Mk und setzte für Mehl einen Zoll von 10,50 Mk fest. Infolge dieser Erhöhung wurde die Ausfuhr deutschen Getreides nach dem Ausland fast vollständig unterbunden. Der Inlandspreis hob sich nach dem Jahre 1887 um weitere beinahe 2 Mk im Vergleich zu den Weltmarktpreisen, so dass die Frachtersparnis von Rotterdamm rheinaufwärts ~\- Mehrpreis auf dem englischen Markte aufgewogen wurde. Doch Nord- und Ostdeutschland profitierte von dem Zoll weniger als die Landwirtschaft des Konsumptions- gebietes und zwar um die Fracht und Preisrückgang. Es kam zu einem Zwiespalt zwischen den bis dahin treu zu einander aus der Landwirtschaft sich rekrutierenden Schutzzöllnern. Der Grund lag in der Ungleichmassigkeit des Gewinnes, den die Landwirte in Nord-Ostdeutschland im Vergleich zu denen in Süd-Westdeutschland aus den Getreidezöllen zogen. Müllerei. Einen noch grösseren Einfluss übten die Getreidezölle und der Identitätsnachweis auf die Mühlenindustrie. Das Mühlengewerbe war in ganz Deutschland zu einer* grossen Entfaltung gelangt. Bei der Herstellung des Fabrikates bedienten sich die Müller einer Mischung von ausländischem und inländischem Getreide, welche das Mehl im Auslande sehr beliebt machte. Der Export war deshalb auch sehr stark. Mit der Einführung der Getreidezölle wurde es nun anders. Nach den Bestimmungen des Jahres 1879 und 1880 (cfr. S. 126) vergütete der Zollfiskus bei Ausfuhr von Mehl den Zoll nur nach dem Prozentsatz der zur Verwendung gelangten ausländischen Getreides, entschädigte den Ausführenden aber nicht für den im Fabrikate enthaltenen Prozentsatz von inländischem Getreide, welches durch den Zoll verteuert war, und der ausländische Konsument, der eine künstliche Steigerung der Getreidepreise wie sie bei 133 uns durch die Zölle eingetreten, nicht kennt, sträubte sich höhere Preise zu zahlen. Ein weiterer Missstand, so wurde behauptet, sei die zu hohe Annahme des Ausbeuteverhältnisses 1 ). Der Mehlexport nahm rapide ab. Die grösseren Mühlen, welche durch ihre Ausdehnung fasst alle auf den Export angewiesen waren, sahen sich in ihrer Existenz bedroht 2 ). Man forderte weitere Erleichterungen. Die Regierung prüfte die Lage der Mühlenindustrie, kam zu dem Resultat, dass Grund zur Klage da sei und legte dem Reichstage am 27. April 1882 einen diesbezüglichen vom Bundesrate beschlossenen Gesetzentwurf vor, welchen der Reichstag am 23. Juni 1882 annahm. Anstelle des § 7. 3 Ab. des Gesetzes vom 15. Juli 1879 trat nun folgende Bestimmung : Den Inhaber von Mühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Mühlenfabrikate eine Erleichterung dahin gewährt, dass ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten !) Der Bundesrat bestimmte, dass bei der Feststellung der zu entrichtenden Zollgefälle bei Weizen für 80 kg., bei Roggen für 70 kg. in das Ausland ausgeführten, aus ausländischem Getreide hergestellten gebeutelten Meldes 100 kg. Getreide als zollfrei abgeschrieben werden konnten. Tatsächlich sei die Ausbeute folgende: 100 kg. Weizen 70 kg. feines Mehl 5 „ grobes „ 21 „ Kleie 4 „ Abgang 100 kg. Roggen 60 kg. feines Mehl 5 „ grobes „ 30 „ Kleie 5 „ Abgang- oder 63-65 kg. gutes Backmehl 15 — 17 „ grobes „ (Futtermehl) 16 — 18 „ Kleie. 2) 1878 :_ 1 913 810 Meterzentner 1879 - 1.021.010 1880 805.560 1881 — 500.540 „ 134 (ausländischen) Getreides nachgelassen wird. Der Ausfuhr der Mühlenfabrikate steht die Niederlegung derselben in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluss gleich. Ueber das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältnis trifft der Bundesrat Bestimmung. Das zur Mühle zollamtlich abgefertigte ausländische, sowie auch sonstiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume eingebracht ist, darf in unverarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Zollbehörde veräussert werden“. Zugleich war schon am 14. Mai 1881 das Ausbeuteverhältnis für gebeuteltes Mehl aus Weizen auf 75°/ 0 und für gebeuteltes Mehl aus Roggen auf 65% reduziert worden, Hiernach ist der Identitätsnachweis ausser betreffs der Getreidegattung -- nur noch betreffs der Person und des Ortes (speciell Mühlenlagers) festgehalten, dagegen nicht auch betreffs des ausländischen Ursprunges. Es ist mit anderen Worten den Mühlen ermöglicht worden, anstelle des eingeführten ausländischen Getreides aus inländischem Getreide hergestelltes Mehl zur Ausfuhr zu bringen und gleichwohl Zollnachlass für das eingefiihrte Quantum zu geniessen. Hierdurch wurden die Müller nicht nur für den alten Schaden entschädigt, sondern sogar privilegiert und zwar war der für sie hieraus entfallende Gewinn um so grösser, je grösser durch die steigenden Zölle der Preisunterschied für Getreide im Zollin- und Auslande wurde. Wie man sich denken kann, waren die Müller nicht säumig in der Ausnutzung dieses Unterschiedes. Neue Mühlen entstanden, welche hauptsächlich für den Export arbeiteten, und dieser hob sich in der Folge wieder ganz beträchtlich. Im Jahre 1881 bis auf 500.540 Meterzentner gefallen, betrug der Mehlexport 1882 = 928.440 Meterzentner 1883 = 1.360 870 1884 =■ 1.318.310 1885 = 1.290.430 1886 = 1.332.390 1887 = 1.321.790 1888 = 1.511.280 Allein wie bei der Landwirtschaft kamen auch bei der Müllerei diese Vorteile nicht allen Beteiligten in gleicher Weise zugute. Nur war es bei den Müllern territorial im umgekehrten Verhältnis wie bei den Landwirten. Die neue Bestimmung wollte alllen Müllern den Mehlexport wieder ermöglichen. Dazu gehörte aber doch, dass die Müller unter sich in einer annähernd gleichen Lage sich befanden, und dies traf eben nicht zu. Nur die grossen Mühlen Nord- Ostdeutschlands, wie jene in Berlin, Stettin, Kiel, Danzig usw., welche am Orte der Produktion das inländische Getreide billiger als die übrigen Müller Deutschlands erstanden, und welche ausserdem nahe an Wasserstrassen lagen und daher ohne grosse Frachtauslagen exportieren konnten, nur diese Mühlen waren es, die von dem neuen Gesetz profitierten. Die südwestdeutschen Mühlen waren leider nur in geringem Masse in der Lage von der Begünstigung, die der Mehlexport mit sich führt, Gebrauch zu machen. Infolge ihrer ungünstigen Lage, die sie zwang, das Mühlengut via Ausland zu beziehen, gelang es diesen Müllern nicht einmal, Mehl nach Paris auszuführen, da sie mit den norddeutschen Mühlen nicht konkurrieren konnten. Selbst auf dem inländischen Markt was es nicht besser. Bekanntlich macht man bei der Produktion von Mehl mehrere Sorten. Während nun die feinsten Sorten vermöge ihrer Qualität und die schlechsten Sorten dank ihrer Billigkeit im Ausland abgesetzt werden, bleiben die mittleren Sorten fürs Inland. Vermöge der besseren Preise im Auslande und vermöge der Vorteile, die der Austausch des inländischen gegen ausländisches Getreide gestattete, hatten die nordeutschen Mühlen eine solche exceptionelle Stellung, dass sie die mittleren Mehle billiger nach Siidwestdeutschland liefern konnten, als die dortigen Müller selbst. Dass durch diesen Vorgang die mittleren Betriebe, namentlich aber auch die kleineren stark geschädigt wurden, bedarf keiner weiteren Hervorhebung. Handel. Der Handel musste notgedrungen die von der Gesetzgebung geschaffenen Verhältnisse in Kauf nehmen und sich denselben anpassen. io 136 Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1894, in dem der Identitätsnachweis aufgehoben und das System der Einfuhrscheine für unvermahlenes wie für vermahlenes Getreide eingeführt wurde. Die Aufhebung des Identitätsnachweises und die Einführung des Einfuhrscheinsystems. Die Hauptpunkte des am 1. Mai 1894 in Kraft getretenen Gesetzes vom 14. April 1894 betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes, waren folgende: 1. Einfuhrscheine werden bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Raps und Rübsaat aus dem freien Verkehr des Zollgebiets erteilt, wenn die ausgeführte Menge wenigstens 500 kg. beträgt. 2. Der Inhaber eines Einfuhrscheines ist berechtigt, innerhalb einer vom Bundesrat auf längstens sechs Monate zu bemessenden Frist eine dem Zollwerte des Scheins entsprechende Menge der nämlichen Warengattung ohne Zollentrichtung einzuführen. 3. Der Bundesrat ist ermächtigt, die Verwendung der Einfuhrscheine nach Massgabe ihres Zollwertes auch zur Begleichung von Zollgefällen für andere als die oben unter Ziffer 1 genannten Waren zu gestatten. 1 ) >) Die dazu vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen verliehen den Einfuhrscheinen im ganzen eine Geltungsdauer von zehn Monaten. Die Einfuhrscheine waren nach Massgabe ihres Zollwerts verwendbar: in den ersten vier Monaten, ausschliesslich zur zollfreien Einfuhr der nämlichen Getreidegattung, in den folgenden zwei Monaten, nach Wahl entweder zur zollfreien Einfuhr der nämlichen Getreidegattung oder zur Begleichung von Zollgefällen für Erdnüsse und frische Erdmandel, Nutzholz von Buchsbaum, Cedern, Kokos, Ebenholz, Mahagoni, Südfrüchte, Gewürze aller Art, nicht besonders genannt, Heringe gesalzen, Kaffee roher, Kakao in Bohnen, Kakaoschalen, Kaviar und Kaviarsurrogate, Oliven, frische und getrocknete Schalen von Südfrüchten, unreife Pommeranzen, auch in Salzwasser eingelegt, Johannisbrot, Muscheln oder Schaltiere aus der See, Austern 137 4. In den reinen und gemischten Transitlager ohne amtlichen Mitverschluss für die unter Ziffer 1 genannten Waren ist deren Behandlung und Umpackung uneingeschränkt und ohne Anmeldung und ihre Mischung mit inländischer Ware zulässig. Werden aus solchen Lagern Waren zum Ausgang abgefertigt, so sind sie insoweit als inländische zu behandeln, als sie den jeweiligen Lagerbestand an ausländischer Ware überschreiten. Werden aus einem gemischten Transitlager Waren zum Eingang in den freien Verkehr des Zollinlands abgefertigt, so bleiben sie insoweit zollfrei, als sie den jeweiligen Lagerbestand an inländischer Ware nicht übersteigen. 5. Die früheren Vergünstigungen für die Ausfuhrmühlen bleiben bestehen und werden in gleicher Weise auch auf die für die Ausfuhr arbeitenden Mälzereien ausgedehnt. Die im Besitze der Vergünstigung befindlichen Inhaber von Mühlen und Mälzereien erhalten aber das Recht, statt des Erlasses des Eingangszolles für eine der Ausfuhr entsprechende Menge zur Mühle oder Mälzerei gebrachten ausländischen Getreides bei der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse Einfuhrscheine über eine entsprechende Getreidemenge zu beantragen. Auch den kleineren, nur inländisches Getreide verarbeitenden Mühlen werden fortan Einfuhrscheine für ausgeführte Erzeugnisse ausgestellt. Durch dieses Gesetz, das die Identität der Person, des Ortes und des ausländischen Ursprungs aufhob, und nur noch an der Identität der Getreidegattung (während vier Monate) nach der Ausfuhr festhielt, wurde erreicht, dass dem deutschen Getreide eine dem natürlichen Zustand vor 1879 möglichst gleiche Bewegungsfreiheit wiedergegeben wurde. Hummern und Schildkröten, Reis, geschälter und ungeschälter, Tee, Olivenöl in Fässern, Baumwoll- samenöl in Fässern, Fischspeck, Fischtran, Petroleum, mineralische Schmieröle, in den letzten vier Monaten, ausschliesslich zur Zollentrichtung für die vorgenannten nicht zu Getreide gehörigen Waren. 10 * „Die Bestimmung,i) dass man bei der Einfuhr von Getreide und anderen Waren die bei der Ausfuhr von Getreide erhaltenen Einfuhrscheine zur Zollzahlung verwenden konnte, schuf für diese Einfuhrscheine einen Markt, wodurch eine Entwertung verhindert werden sollte. Wer die genannten Waren einführen will, sucht solche Einfuhrscheine zu kaufen. Die Nachfrage danach hält ihren Preis hoch, und dies muss wie eine Getreideausfuhrprämie wirken. Sinkt der Getreidepreis im Inland unter den Satz, der sich aus der Hinzurechnung des Zolls zum Weltmarktpreise ergibt, so macht der Getreidehändler nämlich, wenn er ausführt, Gewinn, er erhält dann im Ausland den Weltmarktpreis und bei der Ausfuhr ausserdem einen Einfuhrschein im Werte des Zolls, der bei Einfuhr auf der von ihm ausgeführten Gattung und Menge von Getreide liegt, diesen Schein verkauft er an diejenigen, welche Waren einführen wollen, bei deren Einfuhr der Zoll in solchen Einfuhrscheinen entrichtet werden darf. Seine Tendenz, Getreide auszuführen, dauert so lange fort, bis der Preis auf dem Inlandmarkt durch die von ihm betriebene Ausfuhr so hoch gestiegen ist, dass die Ausfuhr nicht mehr Gewinn bringt; das ist dann der Fall, wenn der Inlandpreis dem Weltmarktpreise unter Hinzurechnung des Zolls entspricht. Die Beseitigung des Identitätsnachweises bedeutet also die Einführung einer Prämie auf die Ausfuhr von Getreide, welche die Tendenz hat, den Inlandpreis um den vollen Zollbetrag über den Weltmarktpreis zu steigern. Und wenn diese Tendenz diese Wirkung wegen den wechselnden Marktbedingungen auch nicht in jedem einzelnen Augenblicke zur Folge hat, so steht doch im grossen und ganzen der deutsche Inlandpreis jetzt so hoch wie der Weltmarktpreis unter Hinzurechnung des vollen Zollbetrags“. Die Zollhöhe wurde mit dem Inkrafttreten der Capri- vischen Handelsverträge herabgesetz und betrug bis l.Marz 1906 für Roggen und Weizen 3,50 Mk, für Gerste 2,— Mk, für Buchweizen 2,— Mk, für Hülsenfrüchte 1,50 Mk, und für Raps und Rübsen 2,— Mk. Die Kleie wurde zollfrei belassen. Da man jedoch infolge der Beibehaltung der Identität der Gattung erst vier Monate warten musste, um ‘) Brentano: Die deutschen Getreidezölle. Stuttgard und Berlin 1910. 139 den Einfuhrschein zur Begleichung von Zollgefällen für Getreide einer anderen Gattung oder für andere Waren verwenden zu dürfen, so stellte sich der Diskont bei dem Weiterverkauf der Einfuhrscheine auf 1 bis 2 vom Hundert. Das Zolltarifgesetz von 1902. Dies änderte sich mit dem Inkrafttreten des letzten Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902. Das 1 ) mit dem 1. März 1906 in Kraft getretene neue Zolltarifgesetz und die dazu erlassenen Ausführungs- bestimmungen des Bundesrats führten folgende Aenderungen herbei (§11 des jetzigen Zolltarifgesetzes): Nach der Ziffer l ist die Aufhebung des Indentitätsnachweises und das Einfuhrscheinsystem auch auf Buchweizen ausgedehnt. Die bei der Ausfuhr von Roggen. Weizen, Spelz, Gerste, Hafer, Buchweizen, Hülsenfrüchten, Raps und Rübsen erteilten Einfuhrscheine berechtigen den Inhaber, eine dem Zollwerte der Einfuhrscheine entsprechende Menge einer beliebigen der vorgenannten Getreidegattungen zollfrei einzuführen. Die frühere Beschränkung, dass auf den Einfuhrscheinen nur die nämliche Getreidegattung zollfrei eingeführt werden darf, ist also beseitigt. Gemischte Getreideprivattransitlager, d. h. solche die sowohl nach dem Auslande als nach dem Zollgebiet absetzen dürfen, werden für die vorgenannten Getreidegattungen nur noch bei dringendem Bedürfnis errichtet. Die zollfreien Mühlenlager sind für Getreide beseitigt. Die Inhaber dieser Mühlen erhalten bei der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse lediglich Einfuhrscheine für eine entsprechende Menge Getreide oder Hülsenfrüchte. Die Einfuhrscheine haben im ganzen nur noch eine Umlaufszeit von sechs Monaten. Innerhalb derselben können sie nach Massgabe ihres Zollwertes nach Belieben ohne Rücksicht auf die ausgeführte Getreidegattung zur Einfuhr von Roggen, Weizen, Spelz, Gerste, Hafer, Buchweizen, Hülsenfrüchten, Raps und Rübsen oder zur Begleichung von Zollgefällen für Kaffee und Petroleum verwendet werden. Ihre Verwendung zur Begleichung von Zollgefällen für sonstige nicht zum Getreide gehörigen Waren ist nicht mehr zulässig. ') cfr. Simon: Getreideeinfuhrscheine. Königsberg 1910. Von Bedeutung für die Verwertbarkeit der Einfuhrscheine ist nicht nur die schon erwähnte Beschränkung der Zahl der gemischten Getreideprivattransitläger, sondern auch für die am 1. März 1906 erfolgte Aufhebung jeglicher Art von Zollkredit für Getreide, Hülsenfrüchte, Raps und Rübsen, sowie für die daraus hergestellten Müllerei- und Mälzereierzeugnisse gewesen. Auch im Falle der Aufnahme dieser Waren ist ein Zollager (öffentliche Niederlagen oder Privatlager mit oder ohne amtlichen Mitverschluss) sind bei der Ueberführung der Ware in den freien Verkehr die zu entrichtenden Zollgefälle für die Dauer der Lagerung mit 4 vom Hundert nach den vom Bundesrat zu erlassenden Vorschriften zu verzinsen (§12 des geltenden Zolltarifgesetzes). Diese den Getreideverkehr beschränkenden Vorschriften bedeuten eine weitere Verstärkung des Zollschutzes. Zugleich haben sie die Wirkung, dass der Begehr nach Einfuhrscheinen bei Importeuren, die Zollzahlung für Getreide zu leisten haben, gestiegen ist und sich gleich- mässig über das ganze Jahr verteilt. Denn die Zollabrechnung für alle Arten Zolllager erfolgt nur an bestimmten Terminen des Jahres (für Getreide viermal) ebenso waren die sonstigen Zollkredite für Getreide an bestimmten Terminen fällig. Die Verminderung der Zahl der gemischten Privattransitläger und die Beseitigung der sonstigen Zoll - Stundung für Getreide hat zur Folge, dass bei der ununterbrochen während des Jahres stattfindenden Getreideeinfuhr, für die sofort der Zoll zu entrichten ist, Einfuhrscheine fortwährend und nicht bloss zu bestimmten Terminen gut verwendbar sind. Infolgedessen fiel der Diskont bei Verkauf der Einfuhrscheine von dem bisherigen Prozentsatz von 1—2 vom Hundert auf 1—2 vom Tausend, sodass das Getreide jetzt um den vollen Zoll verteuert wurde. Dies fällt um so mehr ins Gewicht, als mit dem 1. Mai 1906 die deutschen Getreidezölle ausserordentlich erhöht worden waren und zwar beträgt seitdem der Zoll p. 100 kg. auf; Roggen.5,— Mk Weizen und Spelz.5,50 „ Malzgerste.4,— „ Andere Gerste .1,30 „ 141 Hafer.5,— Mk Buchweizen.5,— „ Speisebohnen.2,— „ Andere Hülsenfrüchte.1,50 „ Raps und Rübsen.2,— „ die Kleie wurde zollfrei belassen. Hervorzugehen wäre die starke Differenzierung der Gerste in Malz- und Futtergerste, wobei letztere um mehr als 1/3 billigeren Zoll zu tragen hat als erstere. Dies ist von desto grösserer Bedeutung, als nach dem Zusatzverträge zum Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn die Einfuhrscheine für Gerste seit 1906 immer nur zum Zollwert von 1,30 Mk für den Doppelzentner ausgestellt werden, selbst wenn es sich um die Ausfuhr von Malzgerste handelt, die einen Eingangszoll von 4,— Mk hat. Die Folge dieser Ausnahme ist die, dass von allen Getreidearten einzig und allein die Malzgerste sich zwar eines reinen Schutzzolles, nicht aber einer Ausfuhrprämie erfreut, und dies hat einen bedeutenden Rückgang der Gerstenausfuhr zur Folge gehabt. Ueber die socialpolitischen Wirkungen der Getreidezölle für das Deutsche Reich zu sprechen ist hier nicht der Platz. Ich verweise auf die diesbezügliche Litteratur, x ) speciell auf die Schrift von Prof. Lujo Brentano, München: „Die deutschen Getreidezölle“ (1910). An dieser Stelle ist nur die Frage von Interesse, welche Wirkungen hatte die geschilderte Handelspolitik des Deutschen Reiches auf die Provinz Posen, speciell auf den Getreidehandel dieser Provinz? 3. Die Folgen der deutschen Getreide- zollpolitik für die Provinz Posen, speciell für den Getreidehandel. Erhöhung der G e t reidepreise . Die vornehmste Folge der Getreidezölle, war die Erhöhung der Getreidepreise im Vergleich zu den Weltmarktpreisen. Diese Erhöhung steigerte sich infolge der 0 siehe Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Aufhebung des Identitätsnachweises um den vollen Zollbetrag, wie dies aus den Handelskammerberichten für den Reg. Bez. Bromberg und Posen hervorgeht 1 ). Diese Erhöhung der Getreidepreise hatte für die Provinz Posen eine grosse Bedeutung. In der Provinz Posen betrug im Durchschnitt der Jahre 1886—1908 jährlich der Mehrversand (cfr. Seite 18 und Tabelle II). rund an Weizen 25 000 To. „ Roggen 209 000 * „ Gerste 71 000 „ „ Hafer 21 000 „ Gewinn der Provinz Posen als Ganzes aus der Zollpolitik. Berechnet man auf Grund der ermässigten Capri- vischen Zölle (Weizen, Roggen 3,50 Mk, Gerste 2 Mk, Hafer 2,80 p. 100 kg.) für die Jahre 1894—1906 den für die Provinz Posen als Ganzes resultierenden Gewinn, so stellen sich die Zahlen wie folgt i) So berichtet die Handelskammer zu Posen im Jahre 1894: Wir bemerken, dass die Roggenpreise in Posen zur Zeit noch niedriger wären, wenn es nicht durch die Aufhebung des Identitäts-Nachweises ermöglicht worden wäre, das einheimische Getreide zu exportieren. Infolgedessen ist der Inlandpreis für Getreide jetzt um Mk 35, — , den Zollbetrag, per Tonne höher als der Weltmarktpreis, der Schutzzoll kommt also im Verhältnis der inländischen zu den ausländischen Getreidepreisen hierorts voll zur Geltung“. Die Handelskammer zu Bromberg berichtet in demselben Jahre: „Wenn man vielleicht berechtigt wäre, aus diesen erwiesener- massen durch die Aufhebung des Indentitätsnachweises verursachten höheren Preisbestand des inländischen Getreides einen Nachteil für die nächstgelegene hiesigen Müllerei zu folgern, so überwiegt dieses die erfreuliche und aus landwirtschaftlichen Kreisen bestätigte Tatsache, dass die Aufhebung des Identitätsnachweises zwar keine allgemeine Preissteigerung des inländischen Getreides herbeigeführt, wohl aber einen nach den Weltmarktpreisen, voraussichtlich zu erwartenden weiteren Rückgang der Preise für inländisches Getreide verhindert habe. 143 bei Weizen 35 . 25 000 — 875.000 Mk „ Roggen 35 . 209 000 - 7.315.000 „ „ Gerste 20 . 71 000 = 1,420.000 „ „ Hafer 28 . 21 000 = 588.000 „ zusammen durchschnittlich jährlich — 10.198-000 Mk. für die Jahre 1894—1906. Seit dem 1. März sind die Zölle erhöht. Für dieseben Rohprodukte stellen sich also jetzt die analogen Ziffern: bei Weizen 55 . 25.000 = 1.375.000 Mk „ Roggen 50 . 209.000 ^ 10.450.000 „ „ Gerste 20 1 ) . 71.000 : 1.420.000 „ „ Hafer 50 . 21.000 - 1.050.000 , zus. durchschnit. jährlich seit 1906 = 14.295.000 Mk Hierzu ist zu bemerken, dass diese Zahlen keinen absoluten Wert haben. Denn 1) sind sie nur Durchschnittszahlen, und laut der Tabelle auf S. 16 und 17 ist gerade in den letzten Jahren der Ertrag von Jahr zu Jahr gestiegen, 2) diese Zahlen geben den durchschnittlichen Jahresgewinn der Provinz Posen nur für das in rohem Zustande ausgeführte Getreide, lassen aber die Zahlen für das zum Mehl verarbeitete und ausgeführte ausseracht. Da die Provinz Posen jährlich ca. 80 000 Tonnen Mehl ausführt, so würde sich daraus, unter Annahme dass es nur Roggenmehl ist, für die Provinz Posen als Ganzes ., n .. , 100.50.80 000 ein weiterer Gewinn von ziemlich -- _ ca. 65 6.200000 Mk. ergeben, 3) der Einfluss der Vieh- und Fleischzölle ist gar nicht erwähnt. Diese Zahlen reichen aber hin, um zu vergegenwärtigen, dass die Provinz Posen aus der deutschen Getreidezollpolitik einen Nutzen zieht, der sich jährlich auf Zehnte von Millionen beziffert. Diese Millionen gehen in erster Linie in die Taschen der Produzenten. Da aber, wie im ersten Teil hervorgehoben, in der Provinz Posen von der Landwirtschaft das Wohlgedeihen aller anderen Erwerbs- i) Ich nehme für Gerste nur eine Erhöhung von 2 Mk p. 100 kg. an, da für Malzgerste keine Ausfuhrprämie sondern nur Schutzzoll besteht (cfr. S. 141). 144 zweige abhängig ist und der Landarbeiter selbst z. B. überwiegend noch in Naturalien bezahlt wird, so hat das Privilegium der Produzenten für die Einwohner der Provinz Posen keine so nachteiligen, wirtschaftlichen Wirkungen, wie im übrigen Deutschland, im Gegenteil, das Sonderinteresse der Provinz Posen als Ganzes wird stets die Getreidezollpolitik befürworten, da es auf Kosten des übrigen Deutschland einen namhaften Gewinn zieht. Steigerung der Bodenpreise. Die unausbleibliche Folge der Getreidezölle (cfr. Brentano, Agrarpolitik) auf die Güterpreise ist selbstverständlich auch eingetreten. Ich verweise nur auf die Zusammenstellung der Kgl-Ansiedlungskommission (siehe Anmerkung auf S. 110), aus der ersichtlich ist, wie der Zolltarifentwurf von 1902 den Kaufpreis für 1 Mk. Grundsteuerertrag von 80 Mk. im Jahre 1900 auf 99,7, im Jahre 1902 bis aufwärts auf 138.00 Mk. im Jahre 1906 getrieben hat (trotz des drohenden Enteignungsgesetzes). Für den Getreidehandel ist diese Entwickelung von Bedeutung, weil sie mitgeholfen hat, das Verhältnis zum Produzenten zu ändern, sodann weil mit einer Aenderung der Getreidezollpolitik und einem folgenden Fallen der Güterpreise der Getreidehandel, welcher im Konsumptivkredit der Produzenten so sehr stark engagiert ist, die Folgen wird mittragen müssen. Dies wären die Wirkungen der Getreidezölle für die Provinz Posen im allgemeinen. Von specieller Bedeutung aber war die Aufhebung des Identitätsnachweises. Ausser der geschilderten Verteuerung der Getreidepreise um den vollen Zollbetrag verdankt der Getreidehandel der Provinz Posen dieser handelspolitischen Massnahme I. den Aufschwung der heimischen Export-Mühlenindustrie, II. a) die Ausnahmetarife, b) die Bewegungsfreiheit. 145 I. Der Aufschwung der heimischen Export-Mühlenindustrie. Von dem Jahre 1882 bis zur Aufhebung des Identitätsnachweises war die an der See gelegene Mühlenindustrie, die mit geringen Kosten ausländisches Getreide und zu ver- hältnissmässig billigen Preisen inländische Ware bekommen konnte, privilegiert. Infolgedessen konnten die Posener Mühlen (mit Ausnahme der Bromberger Seehandlungsmühle), denen nur inländische Ware zu Gebote stand, an eine Ausfuhr nicht denken und hatten Mühe genug, sich gegen die drückende Konkurrenz der damaligen Exportmühlen zu wehren. Das Absatzgebiet der Posener Mühlen war Schlesien und Mitteldeutschland. Dies änderte sich mit der Aufhebung des Identitätsnachweises. Infolge der versteckten Exportprämie, vermöge des Einfuhrscheinsystems für inländisches Produkt, fiel das Privileg der Ostseemühlen, und die Posener Mühlenindustrie trat mit ihnen in Konkurrenz. Freilich verging eine geraume Zeit, ehe sich in Posen, Ostrowo und Lissa die grossen Kunstmühlen in dem erforderlichen Masse ausbauen und die nötigen Beziehungen mit den überseeischen Abnehmern (vor allem in Skandinavien) anknüpfen konnten. Sodann war auch bis 1906 der bei dem Verkauf von Einfuhrscheinen zu zahlende Diskont ziemlich hoch. So kam es, das man mit einem einflussreichen Mehlexport der Provinz Posen erst in den letzten Jahren zu rechnen beginnt. Ein Beleg für diese Entwickelung gibt die Binnenwasserstatistik (Tabelle XII, Spalte 14, 15, 16). a) Statistik der Mehlausfuhr. Trotz aller Mängel, die dieser Statistik anhaften, lässt sie erkennen, dass die Warthegegend seit 1903 einen immer steigenden Mehrversand an Mehl, Mühlenfabrikaten usw. aufweist, der nach privaten Erkundigungen nur in exportiertem Mehl (in der Hauptsache Roggenmehl) besteht. Die Netzegegend (Regbz. Bromberg) ging der Warthegegend in der Ausfuhr von Mehl usw. stets voran. Dies zeigt die Tabelle XVII, Spalte 14, 15, 16 für die Ausfuhr der vereinigten Netze und Warthe bei Ktistrin. Um die Ausfuhr der Netzegegend allein beurteilen zu können, muss man von den Zahlen der Spalte 14, 15, 16 dieser Tabelle die Ausfuhr der Warthegegend (Tabelle XVI, Spalte 14, 15, 16) abziehen. 146 Es würde sich zeigen, dass die Netzegend bis zum Jahre 1906 die Ausfuhr der Warthegegend auf den Binnenwasserstrassen bedeutend überflügelt hat, sodass sie (mit Ausnahme des Misserntejahres von 1892) die Mehreinfuhr der Warthegegend bis zum Jahre 1908 aufhob und in Mehl usw. für die Provinz Posen es zu einer Mehrausfuhr brachte. Seit 1906 aber hat die Warthegegend das Uebergewicht in dem Export von Mehl usw. Nun muss aber bemerkt werden, dass die Netze von Dragemünde ab bis zur Vereinigung mit der Warthe bei Usch, und die Warthe kurz nach Schwerin a. d. W. bis nach Küstrin, schon der Provinz Brandenburg angehören, sodass ausser vielen anderen Mängeln aus den Notierungen der Binnenschiffahrtsstatistik bei Küstrin a. d. W. für die Provinz Posen allein keine sicheren Schlüsse zu ziehen sind. Die Kähne gehen von Küstrin entweder die Oder abwärts nach Stettin, oder über den Finowkanal (Zahlstelle Hohensaaten), gegebenenfalls Friedrich-Wilhelmkanal nach Berlin und weiter nach Magdeburg-Hamburg oder in die Saalegegend. Da in Küstrin die aus der Provinz Posen kommenden Kähne sich mit den Oderkähnen vermischen, ist die Verfolgung des weiteren Weges der Warthe- und Netzekähne in dem Masse erschwert, dass ich den Versuch habe aufgeben müssen. Sollte aber auch dies gelingen, so verliert sich in Berlin und Stettin die weitere Spur und man kann auf Grund der bisherigen statistischen Angaben nicht ermitteln, ob von Stettin aus die Ladung nach dem Ausland oder via Ausland (Rotterdam) nach Deutschland geht. Ebenso konnte ich nicht ermitteln, wieviel Ladungen in Berlin, wieviel davon über Berlin hinaus in der Saalegegend oder in der unteren Elbgegend abgesetzt wurden. Aus allen diesen Gründen habe ich die Binnenschiffahrtsstatistik nicht in dem Masse berücksichtigen können wie die Eisenbahnstatistik und sie nur ergänzend anwenden können, wobei ich nochmals betonen muss, dass ihre Angaben mit Einschränkungen in Betracht zu ziehen sind. Für die Aus- und Einfuhr der Provinz Posen auf dem Wasserwege ist die statistische Zählstelle an der Schleuse II am Bromberger Kanal und an der Grenze bei Pogorzelice noch zu nennen. Die von der Statistik 'gegebenen Zifferir 147 habe ich in den Tabellen XIV und XV zusammengestellt, um sie, wenn auch mit gewisser Einschränkung, ergänzend im weiteren zu verwerten. Was ich hier an erster Stelle von den Angaben für Mehl usw. gesagt habe, gilt ebenso von den anderen Angaben, also von Roggen, Weizen, Hafer und Gerste. Bei der Eisenbahnstatistik muss man bemerken, dass dieselbe erst seit 1897 für Mehl usw. einigermassen zu gebrauchen ist, denn erst seit diesem Jahre unterscheidet sie zwischen Mehl einerseits und Kleie und Miihlenfabrikaten usw. anderseits. Da eine Umrechnung der Angaben bis zum Jahre 1897 nur auf Grund der Annahme, dass die Verhältnisse vor 1897 dieselben gewesen sind, wie nach 1897, er- rechnete Zahlen geben würde, die keinen Anspruch auf Wahrheit beanspruchen könnten, so muss man davon ab- sehen, an dem Artikel Mehl, Kleie usw. auf Grund der Eisenbahnstatistik etwaige Folgen der Aufhebung des Identitätsnachweises erkennen zu wollen. Die von der Eisenbahnstatistik gegebenen Zahlen sind in der Tabelle XVI zusammengestellt. Die folgende Zusammenstellung (sie ist errechnet auf Grundlage der Tabelle XVI) zeigt die Absatzgebiete für Posener Mehl in den letzten Jahren. Danach hatte die Provinz Posen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (1906 bis 1908) einen Mehrversand von Mehl: nach Ostpreussen 653 To. , Häfen 1 334 99 nach Pommern 521 n „ Häfen 5 616 71 Regbz. Oppeln 22 740 n „ Breslau Liegnitz 8 483 „ „ Berlin 9 057 n Provinz Brandenburg 1 201 n Merseburg, Thüringen 2 990 n Königreich Sachsen 6 334 „ Südbayern 150 n Nodbayern 1 586 9 » zasammen ca 60 665 So. wogegen die Provinz einen Mehrempfang aufweist aus West- preussen von 6700 Tonnen, sodass die Provinz, von den 148 kleinen Posten abgesehen, per Bahn ca. 53 965 Tonnen Mehl jährlich ausgeführt hat. Zusammen mit dem Export per Wasser betrug in den letzten Jahren der Mehlexport ca. 80 000 Tonnen jährlich. Die Absatzgebiete für Posener Mehl sind nach diesen Angaben zu ca über 1 / 3 die Provinz Schlesien, zu ca. 1 l i Mitteldeutschland und der Rest ca. über '/ 3 aller Wahrscheinlichkeit überseeischer Export (ich zähle hierzu die Bahnladungen nach den ostpreussischen und pommerschen Häfen und die überwiegende Zahl des Exports per Wasser, der nach privaten Mitteilungen über Stettin und Hamburg verschifft wird). b) Der K 1 e i e h a n d e 1. Trotz des für den Export arbeitenden Müllereigewerbes importiert die Provinz Posen noch Kleie. Ich gebe auch für die Kleie die Zahlen der Eisenbahnstatistik in der Tabelle XVII an. Auf Basis dieser Zahlen errechne ich auch für Kleie die Durchschnittsziffern der 3 Jahre 1906 — 1908 und zwar aus dem Grunde, weil die Eisenbahnstatistik erst seit 1906 zwischen Ost- und Westpreussen unterscheidet. Jetzt erst zeigt es sich, dass die Zufuhren an Kleie in der Hauptsache aus Westpreussen kommen. Hierzu muss man aber bemerken, dass in Westpreussen die noch zur Zeit für Kleiezufuhren bedeutendste Verbindungsbahn mit Russisch- Polen und Russland und zwar die Strecke Thorn-Alexan- drowo liegt. Ich glaube keinen zu grossen Fehler zu begehen, wenn ich den Kleieempfang aus Westpreussen dem aus Russisch-Polen und Russland zuzähle. Denn die Mehrzahl der Bahnladungen aus Russisch-Polen und Russland wird nach Alexandrowo avisiert, dort erst gewogen und gesackt und von Thorn erst an die Empfangsstelle dirigiert. In der Eisenbahnstatistik erscheinen diese Ladungen deswegen als von Westpreussen kommend, in der Tat kommen sie aber alle direkt aus Russisch-Polen und Russland. 1 ) ') Diese meine Annahme wird dadurch bekräftigt, dass erst durch dieses Verfahren die grossen Schwankungen der Spalte 57 ausgeglichen werden, welche sonst unerklärlich wären. Denn die Spalte 45 (Westpreussen) zeigt bis 1901 sehr geringe Ziffern, die nach 1901 sich stetig steigern, während die Spalte 57 (Polen) das 149 Dasselbe scheint es mit den Angaben vom Regbz. Oppeln (Spalte 22, 23) der Fall zu sein. Aber da es strittig sein kann, ob diese Zufuhren aus Russisch-Polen (Verbindung über Herby usw.) oder aus Oesterreich kommen, so führe ich sie im weiteren analog den Angaben der Eisenbahnstatistik auf. Ebenso die Angaben über den Regbz. Breslau, Spalte 24, 25, und Liegnitz, Spalte 26, 27, trotzdem die Sendungen auch aus Böhmen stammen könnten. Dagegen sind die über Pommersche und Ost- und West- preussische Häfen, Spalte 6—9, kommende Kleie als skandinavische anzusehen. Nach diesen Vorbemerkungen sind die Mehrzufuhren an Kleie in der Hauptsache als von nachstehenden Ländern stammend anzusehen: 1. aus Russ.-Polen u. Russland 81 228 To. 2. „ Skandinavien 15 490 » 3. „ Regbz. Oppeln 5 842 „ 4. . Breslau 1 572 n 5. „ Oesterreich 11 983 zusammen ergiebt das ca. 116.115 To. importierter Kleie gegen ca. 80.000 To. Mehl = ca. 40 000 To. 2 Kleie, die die Posener Exportmühlen abwerfen. Diese Mengen von eigener und importierter Kleie braucht die Provinz Posen nicht alle auf, sondern versendet sie und zwar in der Hauptsache nach 1. Provinz Pommern ca. 7 860 To. 2. Regbz. Breslau und Liegnitz „ 3 939 „ 3. Provinz Brandenburg „ 9 498 „ 4. Regbz. Magdeburg, Anhalt „ 2 360 „ 5. Merseburg, Thüringen „ 4 734 „ 6. Königreich „ 2 907 „ ca. 31 298 To. Hierin sind nur diejenigen Posten angegeben, welche nach der Eisenbahnstatistik als aus der Provinz Posen kommend bezeichnet sind. Man muss aber diejenigen nicht unbe- umgekehrte Bild zeigt. Je nachdem also die Eisenbahnstatistik gehandhabt wurde, ergab das Schwankungen in den Spalten West- preussen und Polen, die sich nur durch die Zusammengehörigkeit erklären lassen. 150 deutenden Mengen nicht ausseracht lassen, welche Posener Getreide- speciell Kleiehändler direkt aus Russich-Polen nach Mitteldeutschland, transito über die Provinz Posen verschicken, ohne dass sie in der Eisenbahnstatistik für die Provinz Posen gebucht worden sind. Kurzum es hat sich in der Provinz Posen speciell für die Russisch-Polnische Kleie ein immer steigender Handel entwickelt. Aber gerade diese steigende Entwicklung hat den Kleiehandel in Konflikt geführt mit der Mühlenindustrie. Die Ursache dieses Konfliktes und seine bisherige Geschichte wirft auf die Getreidezollpolitik ein so charakteristisches Licht, dass ich nicht umhin kann, auf diese Verhältnisse näher einzugehen. Der Konflikt der Mühlenindustrie und der Kleiehändler Ursachen. Die Mühlen in Ostrowo (unweit der Reichsgrenze, von wo aus die in den letzten Jahren eröffnete, einzige Verbindung mit Russisch-Polen über Skalmierzyce -Kalisch führt) befinden sich in einer Notlage. Das Getreide, dass sie gebrauchen, wird ihnen von den russischen Mühlen in Kalisch entzogen. Die Kalischer Mühlen prosperieren auf Kosten und zum Schaden der deutschen Grenzmühlen. Die russischen Mühlen ziehen den deutschen Roggen an sich und bekommen ihn infolge des Einfuhrscheinsystems etwa 5 Mark pro 100 kg billiger als die Posener Mühlen. Die russischen Mühlen jedoch haben kein Interesse daran, viel Mehl daraus zu ziehen, sondern schicken vielmehr ihre sehr mehlhaltige Kleie zollfrei wieder nach Deutschland, wo sie bei hohen Preisen Absatz dafür finden. Das Einfuhrscheinsystetn und die Zollfreiheit der Kleieeinfuhr haben es dahin gebracht, dass deutsches Kapital statt auf dem Reichsgebiet, jenseits der Grenze auf russisch-polnischer Seite in steigendem Masse Mühlen baut, die in der Hauptsache darauf berechnet sind> -deutsches Getreide nach Russisch-Polen zu importieren, zu verarbeiten, das Mehl daselbst abzusetzen, dagegen die Kleie nach Deutschland zurückzusenden. Einen Anhalt, wieviel besser die russisch-polnischen Mühlen gegenüber den deutschen Mühlen ständen, giebt die Berechnung des Herrn 151 Schneider & Zimmer, Mühlenwerke, Lissa i. P. „Diese l ) Berechnung ist gemacht auf der rein theoretischen Grundlage, unter Zugrundelegung der gleichen Verwertungsmöglichkeit in Kalisch (Russisch-Polen) und in Ostrowo (Provinz Posen). Das ist aber nicht angängig wegen der bestehenden Zollgrenzen und deshalb könne die Berechnung praktischen Wert nicht beanspruchen.“ Die Berechnung reicht aber hin, das Wesen der Krisis zu erfassen, deswegen führe ich sie beifolgend an. Allgemeine Bemerkungen. Bei den nachstehenden Berechnungen sind folgende Preise zu Grunde gelegt worden: Grundpreis des Roggens in Ostrowo Mk 14,60 Durchgangsfracht Ostrowo-Kalisch „ —,15 Mk 14,75 ab Einfuhrschein „ 5,— mithin in Kalisch netto Mk 9,75 Wie üblich wird ein Mahlverlust von 5°/ 0 angenommen, eine normale Ausbeute von 30% Kleie 65% Mehl 5% Mahlverlust Toö%~ Der Mahlverlust ist bei dem erheblichen Preisunterschiede des Roggen 14.60 in Ostrowo und 9.75 in Kalisch durch Hinzurechnung zu berücksichtigen. Es wird ferner angenommen, dass Kleie nach einer Ausbeute von 65% Mehl in Ostrowo und Kalisch gleichwertig ist und auch Parität Ostrowo gleichpreisig verwertet wird. Es ist dies bei Roggen die Ausbeute, die auch bei Ausfuhr von Roggenmehl seitens der Zollbehörden zu Grunde gelegt wird. Für 100 Kilo dieses 65%igen Mehles wird durch den Einfuhrschein die Berechtigung zur zollfreien Einfuhr von 154 Kilo Roggen erteilt: bei dem Zoll von 5 Mk. pro 100 Kilo = Mk. 7,70 für 100 Kilo Mehl der Ausbeuteklasse 3 für 1 bis 65%. bei 1—60% Mk. 7,90, „ 60-75% = „5,-. Zur Ermittellung der Parität .Ostrowo“ wird die Durch- ■) Urteil des Herrn Brodnitz —Posen, als Vorsitzender der hierfür gewählten Handelskammerkommission. 11 152 gangsfracht von 15 Pfg. per 100 Kilo Kalisch-Ostrowo dem für Kalisch ermittelten Mehlpreise hinzugerechnet, die Fracht für Kleie von 10 Pfg. per 100 Kilo von dem Kleie'preise in Abzug gebracht. Es wird ferner angenommen, dass bei den Mühlen sowohl diesseits wie jenseits der Grenze ein Lager von 2 Monaten im Fluss ist. Der Inlandsmüller hat hierbei Mk. 14,60 zu verzinsen und zu versichern, der Kalischer Müller dagegen nur Mk. 9,75. Es werden beiderseits dafür 6°/o hinzu zu rechnen sein. Zur vollständigen Aufklärung müsste nur noch berücksichtigt werden, dass die russischen Mühlen Gelegenheit haben, einen Teil des Getreides im Inlande mindestens um die Fracht billiger einzukaufen und einen Teil des Mehles zu besseren Preisen abzusetzen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass, wenn in absehbarer Zeit die russischen Mühlen in die Lage kommen sollten, den grössten Teil oder vielleicht den ganzen Bedarf ihres Roggen im Inlande d. h. in Russland zu decken, sie den deutschen Mehlen selbst bei einer Ausbeute von 65°/„ überlegen sein werden. Auf diesen wichtigen Umstand wird später noch zurückgekommen werden. Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, weil im Müllereigeschäft Pfennige pro Centner eine grosse Rolle spielen. Mk 14,60 - 65% Es stellt sich nun der Roggenpreis n Ostrowo Mk 14,60 5% Mahl Verlust „ —,73 Mk 15,33 6% Zinsen für 14,60 — „ —,14 auf 2 Mon. in Kalisch Mk9,75 5%Mahlverl. „ — ,48 ~MklO,2S 6% Zinsen für 9,75 = „ —,10 auf 2 Mon. Mk 15,47 Mk 10,33 gewonnen werden aus 100 Kilo Roggen 30 Kilo Kleie ä 9,— = Mk 2,70 30% Kleie Mk9,~ für65%Mehl ab Fracht _ „—,10 blieben „ 12,77 —100Ko—19.64 Mk 8,90=Mk 2,67 Mk 15,47 f. 65% Mehl „ 7,66 ab Einfuhrschein 7,70 Mk 10,33 Mk 11,94 = 100 Kilo = „ 11,78 + Fracht Kalisch-Ostr. „ —,15 MiLlT ,93 Ein Mahngeld wird beiderseitig ausser Acht gelasssen. 153 Vorstehende Rechnung weist nur nach, dass bei einer Ausbeute von 65°/ 0 , wie sie auch die Zollbehörde als normal annimmt, die russische Mahle deutschen Roggen beziehen kann und nach Deckung der Hinfracht für Roggen und der Rückfracht für Kleie und des Mehles mit den Mühlen in Ostrowo noch wettbewerbsfähig ist. Die Sachlage ändert sich aber zu ungunsten der deutschen Mahlen, wenn es dem russischen Müller gelingt, mehr Kleie zurückzubringen. Mk 14,60 - 60°/ o Ostrowo Kalisch a) Roggenpreis wie S. 152 Mk 15,47 Roggenpreis wie S. 152 Mk 10,33 35 Ko Kleie ä 9,50 3,32 35 Ko Kleie 9,50 60K.Mehl 12,15 Mk-,10 Mk 15,47 pr. 100 K = 20,25 Mk 9,40=3,29 ab Einfuhrschein 7,90 60 Ko Mehl Mk 7,04- 100 K. 11,73 Mk 12,35 Mk 10,33 -f Fracht Ostr.-KalischMk -,15 Mk 11,88 Vorteil „ — ,47 Mk 12,35 ter. b) 30 Ko Kleie ä 9,— = Mk 2,70 5 Ko R II + 8,80 + 5,- „ -,09 Mk 13,80 Mk 3,39 60 Ko Mehl „ 12,08 — o/ 0 Ko Mk 20,13 Mk 15,47 ab Einfuhrschein „ 7,90 Mk 12,23 Hieraus ergibt sich, dass bei einer Ausbeute von 60°/ o Mehl und 35°/ 0 Kleie die Mühle in Kalisch bei Rechnung a, auf 100 Ko Mehl einen Vorteil von 46 Pfg. hat. Die deutsche Mühle hat nun allerdings das Recht, die 5°/ 0 Mehl von 60—65o/ 0 in Ausbeuteklasse 2 gegen eine Rückvergütung von 5 Mk per 100 Kilo in das Ausland auszuführen. Die Rechnung b) weist hierbei zwar eine bessere Ausnützung von 12 Pfg. per 100 Kilo Roggen nach. Das ist aber nur scheinbar. Denn das Ausmahlen dieser 5°/ 0 , die der russische Müller in der Kleie lassen kann, verursacht dem deutschen Müller annähernd ebensoviel Unkosten. li* 154 Mk 14,60 - 55% inOstrowo inKalisch Roggenpreis wie S. 152 „ 15,47 Roggenpreis wie S. 152 Mk 10,33 40 Ko Kleie ä 10,- Mk4.— 55 Ko Mehl 11,47— p. 100 K. „ 20,85 40K. Kleie 10,- Mk 15,47 _ -,1 0 Mk 9,90=3,96 ab Einfuhrschein „ 7,90 Mk 12,95 55 Ko Mehl 6,37 =% K. 11,58 Mk 10,33 und Fracht Ostrowo-Kalisch Mk — ,15 Mkll,73 Vorteil per Sack , 1,22 Das 55%ig e Mehl ist in Russland die gangbarste Localmarke. Aus der Rechnung geht klar hervor, dass die russische Mühle in der Lage ist, deutschen Roggen nach Kalisch zu beziehen, nach Gewinnung von 55% Mehl den Rest yon 40% als Kleie nach Deutschland zollfrei wieder auszuführen und dabei dem deutschen Müller gegenüber, wenn er gleich gute Kleie liefern soll, noch einen Vorteil von Mark 1,22 per Sack Mehl zu erzielen. Die deutschen Mühlen haben naturgemäss das Bestreben möglichst viel Mehl zu gewinnen. Je mehr Mehl aber ausgebeutet werden soll, desto teurer wird das Mehlverfahren. Die Unkosten stellen sich für je 1% um 1 Pfg. höher, was bei den folgenden Rechnungen berücksichtigt werden wird. Die russischen Mühlen haben entgegengesetzt umso grösseren Vorteil, je mehr Kleie sie fabrizieren, desto mehr Roggen können sie beziehen. Bei dem grossem Bedarf an dem wichtigsten Nahrungsmittel liegt es auch im volkswirtschaftlichen Interesse, aus dem immer 50 Mark per Tonne über dem Weltmarktpreise kostenden Roggen soviel als möglich an Bestandteilen zu gewinnen, die zur menschlichen Ernährung Verwendung finden können. Werden aber nur 50 Ko Mehl gezogen und 45 Ko Kleie und diese 45 Ko als Kleie zollfrei wieder zurückgesandt, dann wird die Lage nicht nur der Mühlen in Ostrowo eine überaus ungünstige, sondern der gesamten deutschen 155 Mühlenindustrie des Ostens wird durch die neuen Mühlen in Kalisch der Wettbewerb auf dem Auslandsmärkte in Norwegen, Schweden, Finnland, Holland usw. vollständig unmöglich gemacht werden. Der russische Müller kann ein 50®/ 0 iges Mehl um Mark 2,13 per Sack billiger liefern als der Deutsche. Mark 14,60 — 50% 0 strowo Kalisch Roggenpreis wie S. 152 Mk 15,47 Roggenpreis wie S. 152 Mk 10,33 Mehr-Mahlgeld für 15° o von 50 - 65%_„_- ± 15 Mit 15,62 30 Ko Kleie ä 9,- . .. 2,70 15 Ko Mehl II. 13,80 = 2,07 Mk 4,77 50K.Mehll0,85 ^o/ 0 K. 21,70 Mk 15,62 ab Einfuhrschein Mk 7,90 Mk 1^80 45 Ko Kleie 10,25 O s t r o w o _-,io Mk 10,15 = 4,57 50 Ko Mehl 5,76 = % Ko Mk 11,52 Mk 10,33 Fracht Kalisch-Ostrowo Mk — ,15 Vorteil Mark 14,60 - 45% Mehl Kalisch Mk 11,67 _ 2^13 Mk 13,80 Roggenpreis wie S. 152 Mk 15,47 Roggenpreis wie S. 152 Mk 10,33 Mehr-Mahlgeld für 20% von 45-65% Mk -.20 Mk 15,67 30% Kleie ä 9,- Mk 2,70 20% Mehl II. Mk 15,- Mk 3,- Mk 5,70 50% Kleie 10,50 _-,10 Mk 10,40 = Mk 5,20 45% Mehl „ 5,13 = % Ko 11,40 Mk 10,33 50 Ko Mehl „ 9,97=%K.22,15 Fracht Kalisch-Ostrowo Mk — ,15 Mk 15,67 Mk 11,55 ab Einfuhr schein Mk 7,90 Vorteil „ 2,70 Mk 14,25 Mk 14,25 156 Selbst wenn die 50°/ 0 Kleie nur a Mk 10, — gerechnet würde, ist der Vorteil noch ein ganz erheblicher. 50 l >/ 0 Kleie ä Mk 10, - = 5, - 45% Mehl 5, 33 —- % K. 11,84 Mk 10,33 + Fracht Kalisch-Ostrowo Mk — ,15 Mk 11,99 Vorteil „ 2,26 Mk 14,25 Die bis hierher aufgestellten Rechnungen setzen voraus, dass deutscher Roggen auf Grund der Einfuhrscheine nach Kalisch bezogen, die Kleie zollfrei wieder eingeführt, das Mehl sowohl von Ostrowo als auch von Kalisch in das Ausland abgesetzt wird. In Wirklichkeit wird das aber nicht zutreffen. Der Müller in Kalisch wird einen Teil des benötigten Roggens im Lande decken können wie er auch für einen grossen Teil des Mehles, vielleicht, wie bis jetzt die schon bestehenden Mühlen, für das ganze Mehl Absatz in Russland finden. Die neuen Mühlen mit ihren modernen Einrichtungen und ihrer grossen Produktion werden namentlich ihren Ueberschuss an Mehl transito durch Deutschland im Auslande absetzen können, weil sie in der Lage sind, die deutschen Mühlen ganz erheblich im Preise zu unterbieten. Die beigefügte Zusammenstellung (cfr. S. 157) zeigt die ganz merkwürdigeTatsache.dass in Ostrowo die besseren Mehlsorten von 65% mit Mk 19,64 an, ihrem Werte nach bis zu 45% mit Mk 22,15, um Mk 2,41 per 100 Kilo im Preise steigen, während in Kalisch das 45°/ 0 ige Mehl, also die beste Marke sogar um 38 Pfg. per Sack billiger wird als die geringere. Der lästige Wettbewerb der Kalischer Mühlen, der durch die Lücke in der deutschen Zollgesetzgebung begünstigt wird, wird auch in Russland selbst schon drückend empfunden, nicht nur von Müllern, die zu weit entfernt von der Grenze wohnen und wegen zu hoher Frachten mit den Kalischer Mühlen nicht mit können, sondern auch von der russischen Landwirtschaft. O 0> CO CM 158 Wie schon früher gesagt, ist sowohl bei den Ostrowo’er wie auch bei den Kalischer Mühlen in den aufgestellten Berechnungen ein Mahlgeld nicht in Ansatz gekommen. Bei der Ausbeute von 45% ist ausser dem Mahlgelde ein Vorteil von Mk 2,70 per Sack nachgewiesen. Das bedeutet für die neuen Mühlen in Kalisch, die zusammen 300 To, verarbeiten werden: zusammen 300 To. ä 45% 1350 Sack ä Mk 2,70 = Mk 3645,—. Mk 3645,- pro Tag Sondervorteil! Der Absatz des Mehles in Russland ist aber nicht weniger gewinnbringend. Ende Juni d. Js. hat sich bei der Breslauer Notiz von Mk 13,90 per 100 Kilo Roggen nach Kalisch Mk 14,05 — Mk 5 — Mk 9,05 per 100 Kilo gestellt. Gleichzeitig war ein 40—45%iges Mehl in Warschau im Grossverkehr mit Rub. 6,50 per Sack von 5 Pud schlank unterzubringen d. h. bei einem Kurse von 216 und 1 Pud = 17,10 per 100 abzüglich der Fracht Kalisch-Warschau von 7,35 Kop. p. Pud — Mk 0,95 p. 100 Kilo = Mk 16,25 und wenn schliesslich der mitzuliefernde Sack anteilig mit 0,25 Mk abgerechnet wird, werden für 100 Kilo Mehl rein netto Mk 16,— ab Kalisch erzielt. Zur selben Zeit waren die Müllereirückstände nach einer Ausbeute von 45% — als Kleie zollfrei wieder eingeführt — mit 10 Mk per 100 Kilo schlank abzusetzen. Was die Zahlen: Mk 9,05 für 100 Ko. Roggen „ 16,— für 45 Ko. Mehl „ 10,— für 50 Ko. Kleie bedeuten ergibt folgende Rechnung: 45 Ko. Mehl ä Mk. 16,— Mark 7,20 50 Ko. Kleie ä „ 10,— „ 5,— Mark 12,20 davon ab für Roggen „ 9,05 verbleiben an Mahlgeld Mark 3,15 für 100 Kilo oder Mark 31,50 per Tonne. Bei einer Leistung der neuen Mühlen pro Tag von 300 To. ä Mk 31,50 Mark 9.450 — Davon seien in Abzug gebracht für 300 To. Mahlgeld (45% Ausbeute) ä 7.—2.100,— Netto Nutzen pro Tag Mark 7.350,— 159 Diese Rechnung ist auf Grund in durchaus sorgfältiger Weise ermittelten Preise aufgestellt. Sie erklärt, warum neue grosse Mühlen zur Vermahlung von deutschen Roggen nicht in Ostrowo, Krotoschin usw. errichtet werden, sondern jenseits der Grenze, auf russischem Gebiet. Es ist nun aber auch einleuchtend, dass zunächst die Mühlen in Ostrowo sich in einer sehr kritischen Lage befinden. Durch den starken Abzug des Roggens nach Russland ist der Preis in einem Halbkreise von 50—60 Klm. in Ostrowo am höchsten. War der Roggen noch vor wenigen Jahren fast regelmässig etwa um die Fracht billiger als in Kreuzburg, so ist jetzt umgekehrt der Roggen fast um die Fracht billiger als in Ostrowo. Diese Verschiebung der Preise hat aber zur Folge, dass die Mühlen in Ostrowo in ihrem gegebenen Absatzgebiet in Oberschlesien nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Sie sind aber weiter geschädigt durch die zollfreie Einfuhr der sogenannten Kalischer mehlreichen Roggenschrotkleie. Dies ist ein anormaler Zustand, wie es sich eben nur auf dem künstlichen System des Zoll- und Einfuhrscheinwesens herausgebildet hat. Die schlimme Lage der Ostrowo’er Mühlen wird auch von allen Seiten anerkannt, ebenso die eines Teiles der übrigen Mühlen im Bezirk, wenn auch nicht in gleichem Masse. Deswegen beriet auch die Handelskammer zu Posen wiederholt über diese Vorgänge und suchte Mittel und Wege zu finden, die der Regierung als Abhilfe der bestehenden Misstände vorgeschlagen werden könnten. Die Massnahmen. Die Meinung darüber, welches die geeignetste Mass- regel zur Beseitigung der Notlage sei, hat sich unter anderen * 1 ) bei den Mühleninteressenten zu dem Vorschläge verdichtet. J ) Um die Lage der Grenzmühlen zu bessern, wurde vorgeschlagen (Protokoll der Posener Handelskammersitzung vom 3. XI. 1910): 1. dass für die auf dem Landwege ausgeführten Getreidemengen die Zollvergütung erheblich herabgesetzt werde» 1. Es sollen verboten werden, Kleie, die aus Roggen stammen, der nicht zu 60—65°/ 0 ausgebeutet sei, als Kleie zollfrei einzuführen, selbst in denaturiertem Zustande. Die diesbezügliche Eingabe der Mühleninteressenten hatte den Erfolg, dass die Zollbehörde Ende November 1910 anstelle der bisherigen Anleitung für die Zollabfertigung, welche die Kleie bis zu einem Aschegehalt von 4,1% ohne Beanstandung durchliess, ohne sich um den Mehlgehalt zu kümmern, eine „neue vorläufige Anleitung“ erliess. Diese Anleitung basiert auf dem sogenannten Siebverfahren 1 ) und bezweckt mehlhaltige Kleien auszuscheiden. Diese wurden selbst im denaturierten Zustande nicht durchgelassen. Die Zollämter beanspruchten für diese Kleie den vollen Mehlzoll. 2 3 ) Dieser Zustand hat nun dahin geführt, dass die polnischen Müller die nach Deutschland einzuführenden Kleien erheblich minderwertiger herstellen, mit Surrogaten aller Art, wie Reiskleie, Kartoffelpülpe, Staubkleie usw. vermischten. Dieses Verfahren hat für die deutsche Landwirtschaft und den deutschen Handel ungeheure Schäden im Gefolge, da eine derartige Ware für die Landwirtschaft un- verwendbar und für den Handel unverkäuflich ist. Diese Massnahme, die dem Kleiehandel um so ärgere Vermögensschädigungen zufügte, da sie ihn ohne Vorbereitung traf (die Kleiehändler schliessen im Juni und Juli für das ganze nächste Jahr im voraus Lieferungsverträge 2. dass für die wirklich notleidenden Mühlen für ihre Produktion Ausnahmetarife zugebilligt werden, 3. dass das Kriegsministerium ersucht wird, den Mehlbedarf für die Truppen bei den notleidenden Mühlen herstellen zu lassen. *) Cfr. „Der Müller“, Zeitschrift für die gesammte Mühlenindustrie — vom 18. November 1910. 2 ) Diese Massnahme der Zollbehörde ist ein Beispiel dafür* wie Bestimmungen des Zolltarif von Beamten geändert werden können. Die Zollbehörde nahm, um nicht gegen den Vertragstarif von 1902 mit Russland zu verstossen, an, dass Kleie, die aus Roggen stammen, der nicht zu 60 —65°/ 0 ausgebeutet sei, nicht mehr zollfreie „Kleie“ sondern Roggenschrotkleie sei, von der nichts im Zollvertrag stehe. (!) In dieser Weise greifen Massnahmen von Beamten oft mehr als neue Gesetze in die weitesten Kreise der Interessenten ein. 161 ab, auf die sie hohe Anzahlungssummen voraus leisten müssen), wurde freilich am 28. Dezember wieder aufgehoben und die alte Prüfung auf Aschegehalt wieder eingesetzt, doch mit der Einschränkung, dass die endgültige Einführung des neuen Siebverfahrens nur bis zum 1. II. 1911 aufge- "schoben wurde, und dass bis dahin jede nach dem Urteil der Zollbehörde zu mehlige Kleie mit Kohlenpulver auf Kosten des Importeurs denaturiert wird. (Die Kosten stellen sich auf ungefähr 20—30 Mk p. Waggon d. h. 2—3 Mk p. Tonne.) Durch eine derartige Massnahme, die im Interesse der Müller die Zufuhr polnischer Kleie vereiteln will, werden die Interessen des Kleiehandels in hohem Masse berührt, da der Kleiehandel seit längerer Zeit hauptsächlich darauf angewiesen ist, sich mit dem Vertriebe besserer Kleie, als es die Posener Industrie liefert, zu beschäftigen. Kleie, wie solche von den hiesigen Mühlen hergestellt wird, findet auf weitere Entfernungen schwer Absatz.’) Dagegen wird die mehlhaltige Kleie aus Russisch-Polen gesucht von dem mittleren und kleineren Grundbesitz seines Protein- und Fettgehalts wegen zu Fütterungszwecken. Der grosse Grundbesitzer kauft Protein und Fett zu Fütterungszwecken in Gestalt von allen möglichen Kuchenarten (Dotter — Palmkern — Mais usw. Kuchen) billiger und diesem ist an der mehlhaltigen Kleie nicht gelegen. Anders der mittlere Grundbesitzer. Er kann nicht die grossen Posten der verschiedenen Futterarten kaufen und mischen, für ihn ist es vorteilhafter, mehlhaltige Kleie zu kaufen. Deswegen zeigt es sich, dass die mehlhaltigen Kleien nicht in der Provinz, wo der Grossbetrieb vorherrscht, bleiben, sondern nach Sachsen usw. gehen und hier der rationellen Viehzucht zum Siege verhelfen. Dem grossen, Getreide bauenden Agrarier dagegen ist es vor allem daran gelegen, hohe Getreidepreise zu erhalten. Deswegen ist auch die Sympathie des Bundes der Landwirte auf Seiten der Müller, da sie hoffen, dass diese nach Ausschaltung der Konkurrenz der polnischen Kleie, für das ’) Siehe Artikel „Vossische Zeitung“ vom 6. XII. 1910. - Zollschwierigkeiten für den Kleie-Import. 162 Getreide bessere Preise werden anlegen können. Ob dies auch in Wirklichkeit zutreffen wird, kann erst die Zukunft lehren! Klargestellt ist nur dies, dass diese Vorgänge eine Folge sind der Kombination des Einfuhrscheinsystems für Getreide und Mehl und der Zollfreiheit für Kleie, dass die auf dem Einfuhrscheinsystem bauenden Exportmühlen der Provinz Posen die abgesagte Feinde der Zollfreiheit für Kleie sein müssen. Nicht mit Unrecht bezeichnet der genannte Herr Brodnitz, alle die von den Mühleninteressenten geforderten Massnahmen als „kleine Mittel“ und gab als Radikalmittel für die Behebung der Notlage der Mühlen die 1. Abschaffung des Einfuhrscheinsystems und 2. Verbot der zollfreien Kleieeinfuhr. Die Frage der Mühlenindustrie und des Kleiehandels, könnte jemand leicht einwenden, gehe den Getreidehandel gar nichts an. Demgegenüber muss ich darauf hinweisen, dass diese Einrede nicht stichhaltig ist. Denn erstens sind die Mühlen die Abnehmer und Kunden des Getreidehandels, zweitens ist der Sitz der Mühlenindustrie von grosser Bedeutung für den Sitz des Getreidehandels (cfr. S. 108, 109), drittens üben die Mühlen auf den Getreidepreis einen sehr ins Gewicht fallenden Einfluss und zuletzt ist der Kleiehandel ein bedeutender Zweig des Posener Getreidehandels geworden. II. Die Einführung der Ausnahmetarife und die Bewegungsfreiheit des Getreidehandels. Eine weitere Folge der Aufhebung des Identitätsnachweises war die Einführung der Ausnahmetarife. Ich habe sie im II. Abschnitt dieser Arbeit (Seite 26 ff.) aufgezählt. Die Tendenz der Ausnahmetarife lässt sich kurz dahin definieren, einheimisches Gut aus dem Zollinlande billiger an die Grenze zu schaffen als fremdes Gut von der Grenze ins Zollinland. Diese Politik wurde seinerzeit schon vom Fürsten Bismarck befürwortet. 1 ) *) „Ich habe in der Debatte (über den Zolltarif) die Erwähnung eines Gebietes vermisst, ohne welches der Zoll keine Selbständigkeit, keine Sicherheit und keine Wirkung hat, das ist 163 Es liegt auf der Hand, das speciell der sogenannte Seehafenausnahmetarif, der Ausnahmetarif nach den Ostseehafenstädten und der Ostdeutsche-Böhmische Getreideausnahmetarif die versteckte Ausfuhrprämie haben noch verstärken helfen. Da nun nach dem vom Fürsten Bismarck ausgesprochenen Grundsatz die Eisenbahntarifpolitik mit der Zoll- Politik Hand in Hand geht, so muss man die Folgen der Aufhebung des Identitätsnachweises (nämlich die Bewegungsfreiheit des Handels) und die Folgen der Ausnahmetarife zusammen untersuchen. Wie ich bei dem Wassertransport der Mühlenfabrikate bemerkt habe, muss ich bei dieser Untersuchung auf die Angaben der -Binnenschiffahrt verzichten und ich kann diese Angaben nur zur Ergänzung hinzufügen. In der Hauptsache stützte ich mich also auf die Eisenbahnstatistik. Ich habe für die einzelnen Getreidegattungen (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste) den Empfang und Versand der Provinz Posen mit den einzelnen Ländern vom Jahre 1887- 1908 in den Tabellen XVIII, XIX, XX, XXI aufge- die Frage der Eisenbahntarife. Sie schwebt allerdings auf einem anderen Gebiete, sollte aber womöglich gleichzeitig gelöst werden, denn es ist unmöglich, eine Zollpolitik unabhängig von der Eisenbahnfrachtpolitik zu treiben. Solange die Tendenz unserer Eisenbahnen darauf gerichtet ist, wohlfeiler in das Land hereinzuführen, als sie das, was Ausfuhr ist, herausführen, solange haben wir einen Gegenzoll gegen unseren Zolltarif, eine Einfuhrprämie, die beispielsweise im Getreide, wie ich mich in dem Briefe an Herrn von Thüngen geäussert habe, häufig das Doppelte, manchmal das Drei- und Vierfache des Zolles betragen kann. Solange wir diesen Krebsschaden unserer Produktion haben, dass jedes deutsche, einheimische, nationale Gut teuerer gefahren wird als das ausländische, solange kann bei Massengütern kein Grenztarif helfen; Zu meiner Freude hat in Preussen in der Eisenbahnpolitik eine Umkehr seit Jahr und Tag schon stattgefunden, in den Staatsbahnen der verbündeten Staaten hoffe ich, dass diese bald eintreten wird, wenn auch bisher der Taler, der aus den Eisenbahnrevenüen kommt, noch einen höheren Wert zu haben scheint wie derjenige, der aus anderen Finanzquellen herrührt. Vielleicht sind die Eisenbahnminister in den Einzelstaaten mächtiger als die Finanzminister, ich weiss nicht woran das liegt.“ (Reichstagsverhandlung v. 8. V. 1879.) 164 zeichnet. Entsprechend den Etappen der Handelspolitik muss man drei Abschnitte unterscheiden: 1. bis zum 1. Mai 1894 (Inkrafttreten des Deutsch- Russischen Handelsvertrages und die Aufhebung des Identitätsnachweises. Ich habe, um möglichst genau zu sein, das Jahr 1894 geteilt, in das erste Vierteljahr und die drei anderen zusammen.) 2. 1894—1906 — die Zeit der Caprivischen Zölle (da die Eisenbahnstatistik seit 1901 nur Jahreshefte publiziert, konnte ich eine dem Jahre 1894 analoge Teilung nicht machen). 3. Von 1906 bis jetzt (unter den erhöhten Getreidezöllen). Wie zeigt sich nun die Wirkung auf die einzelnen Getreidegattungen an der Hand der Zahlen der Eisenbahnstatistik? a) Weizen. Die hier folgenden Ziffern (cfr. S. 165) geben für die einzelnen Perioden und für die hauptsächlich mit der Provinz Posen in Beziehung stehenden Länder den jährlichen Mehrversand resp. Mehrempfang an. (Sie sind errechnet auf Grund der Tabelle XVIII.) Blickt man auf das Endresultat, so zeigt es sich, dass im Verhältnis zu den Jahren vor der Aufhebung des Identitätsnachweises der Mehrversand an Weizen durchschnittlich um mehr als die Hälfte gesunken ist! Dieses Defizit wiegt nicht die Ausfuhr von Weizen per Wasser auf. Im Gegenteil, in den letzten paar Jahren wird sogar auf dem Wasserwege Weizen importiert, (cfr. Statistik Tabelle XII, Spalte 2—4, Tabelle XIII, Spalte 2—4, Tabelle XIV, Spalte 2 - 4.) Wie lassen sich diese Zahlen mit der ständigen absoluten Zunahme der Ernteerträge in Einklang bringen? Sodann zeigt die Periode nach 1906 einen fast vollständigen Rückgang der Einfuhr von fremden Weizen. Der Weizenhandel der Provinz Posen hat eine tiefgreifende Aenderung erfahren. Die alten Absatzgebiete nach dem Westen (Prov. Brandenburg, Kgr. Sachsen, Rgbz. Merseburg, Thüringen, Magdeburg und Anhalt) haben ihre C "ö o m fi »US iß 00 CO O CD D3 CD 166 Bedeutung eingebüsst, Magdeburg und Anhalt beschicken sogar in den letzten Jahren die Provinz Posen mit Weizen. Dasselbe Bild zeigt das ehemalige südliche Absatzgebiet nach der Provinz Schlesien. Dagegen tritt das Ausland als Absatzgebiet in Erscheinung. Zum Teil geht der Weizen zur Ausfuhr über See (Westpreussische Häfen), zum grösseren Teil per Bahn, entweder nach Böhmen, in der Hauptsache nach Polen. Analog dem auf S. 148, 149 gesagten, geht man nicht irre, den Verkehr mit Provinz Westpreussen als über Westpreussen (Thorn-Alexandrowo) gehenden Verkehr mit Russisch-Polen anzusehen. Es zeigt sich hier an der Hand der Eisenbahnstatistik, wie das sonst Getreide exportierende Russisch-Polen durch die immense Exportprämie des Getreides und die Zollfreiheit der Kleie gezwungen wurde, ein Importland für deutsches Getreide zu werden. Die Ausfuhr von Weizen nach Polen seit 1906 beträgt jährlich über ca. 5000 Tonnen, d. i. ca. 25 % des ganzen Mehrversandes der Provinz. Dass trotz der absoluten Zunahme der Ernteerträge der Mehr* versand abnimmt, kann einzig und allein darauf zürückge- führt werden, dass die heimische Mühlenindustrie in steigendem Masse dieses Rohprodukt verarbeitet. Nun muss aber bemerkt werden, dass die Landwirtschaft immer mehr davon abgegangen ist, den für Mehlzwecke ausgezeichneten s. g. polnischen Nieder-Weizen (Litewka) anzubauen und dass sie zu dem Anbau von qualitativ viel schlechteren aber quantitativ besseren englischen Weizensorten überging. Infolgedessen sehen sich die Mühlenbesitzer gezwungen, fremden, meist amerikanischen Weizen einzuführen, um ihn mit dem hiesigen zu vermischen. Hieraus erklärt sich der Import von Weizen auf dem Wasserwege und aus Magdeburg per Bahn. Das verarbeitete Produkt wird, soweit es nicht in der Provinz consumiert wird (und dies muss in steigendem Masse der Fall sein), in der Hauptsache auf dem Wasserwege nach Skandinavien verschickt. Als Endresultat würde sich für Weizen ergeben 1. die Aufhebung des Identitätsnachweises und die Ausnahmetarife haben die Absatzrichtung des Weizens vom Westen und Süden (vom Gebiete des Deutschen Reichs) nach Norden und Osten, z. T. nach Süden, aber stets nach dem Ausland dirigiert. 2. Die Zollerhöhung von 1906 hat diese Tendenz noch verstärkt. 3. Der ehemalige Zwischenhandel mit ausländischer (polnischer) Rohware ist dem Getreidehandel entglitten; er kann in anbetracht der Konkurrenz ausländischen Weizens auf den Westmärkten das heimische Produkt nicht unterbringen und muss es in steigendem Masse verarbeiten, um es durch die Hände der Müller in Gestalt von Mehl zu exportieren, oder dem wachsenden, einheimischen Konsum zu dienen. b) Roggen. Das Bild des Roggenhandels in den drei Perioden in jährlichen Durchschnitten, berechnet aus Tabelle XX ergiebt die nachstehenden Zahlen: (cfr. S. 168). Der Handel mit Roggen in unverarbeitetem Zustande ist, im Gegensatz zum Weizen stetig gestiegen, und zwar zusammen mit dem per Wasser exportierten von durchschnittlich jährlich 124.700 Tonnen vor dem Jahre 1894, auf 226 919 Tonnen nach dem Jahre 1906, eine notwendige Folge der stetig wachsenden Kornerträge cfr. Tabelle auf Seite 15—17. Wenn man diese Tatsache (der steigenden Erträge und und Ausfuhr) ins Auge fasst, dann zeigen die Ziffern der einzelnen mit der Provinz Posen im Verkehr stehenden Länder dasselbe Bild der Entwickelung beim Roggenhandel wie vorher beim Weizenhandel. Die Provinz Brandenburg verliert allmählich ihre Bedeutung als Absatzgebiet für Posener Roggen, trotz der steigenden Erträge, geht der Mehrversand dorthin zurück. Dasselbe ist der Fall im Verkehr mit dem Kgr. Sachsen, dem Rgbz. Merseburg, Thüringen, Magdeburg und Anhalt. (Letztere schicken sogar einige Waggons nach der Provinz.) Einzig und allein den Absatz nach Schlesien (Rgbz. Oppeln, Breslau und Liegnitz) mit Ausnahme der Stadt Breslau gelang es dem Roggenhandel zu erweitern. Dies lässt sich damit erklären, dass die Konkurrenz des auf der Elbe und Cd o *T3 fd W ?0 10 TI 8 »2c» o 52 .^ 5 tr-srCLnS a --2>r-i 3 a CdTJt» 3 0 2. °TO - 3o? a-3 ffl x N *"5 Q (D 2 ff $5 « o Cp CD &sg ffig 2 OT Ui w CD CO CO 00 4* CO CO cn co © <1 cc <1 co tOOOl^CD 00 CO 05 4** -O CO CO CO 4^ 4» CO CO <1 o o CO CD cn co cn 05 co . 4 ». 4 * -4 cn co 00 co ^3 cn 05 00 05 CO 00 co co ~0 05 CO 00 00 co co co 00 co 4*- CO -0 05 O -4 co co co 00 co 00 co C0 05 co <1 co co co co co -4 CO 00 4 ^ CO 4» co ©CDCOOOCO-OCO-'JCOOO*“*4».05i—*C04^' -4 -4CnCO--4C0—4C0CO>—‘4 i >‘C04‘.C0OOC0 © O 5 h-*cn CO C 05 CO CO 05 rH CM CO © rH t> lO t"- TH rH CO CO 00 rH CDO305O3rHt'-rHCO rH CO CO rH hCO CO CO CO CM 00 LO LO LO CO 00 rH rH 05 03 CO CO O tH rH Ö « rr no 05 C £ > rH ^ r r\ CO rH h- 00 CO 00 00 co CS! 03 05 rH 05 03 htH CO 03 05 t- O- rH 03 O rH rH O o CO o co 03 03 03 O o 03 r- t-h oo Q) l-H i; o> Hh <4w L1Z 3 03 03 C/O Sä « <£ cö a; p 3 w 3 fll Ä r ■a-S S | £ a."- S g S Mh SS-m'S 5 S CO +■> ö g 3 O- CL «m *5 WH ^ o w ^ in k N N . 1> ^ £V*E t> § N Ü N gXX t, g gS 4 « O S-O^X P Kn Hn hll r P rr, .«3 ¥ = Kn CO Kr in m u u bno £ o co s-. ^ fc- u sö W > 172 zu exportieren, hat ihn aber scheinbar wieder zurückfordern müssen. 1 ) Der Zahl nach ist der Verkehr in Hafer mit Polen (der Verkehr über Westpreussen ist mit einbegriffen) so klein, dass er zur Zeit keine wesentliche Rolle im Handel mit Hafer mehr spielt. Zusammenfassend führen die Zahlen für d.en Handel mit Hafer zu denselben Schlussfolgerungen wie die Angaben für den Roggenhandel, sodass ich mich hier nur mit dem Hinweis begnügen kann. d) Gerste. Wie die Schilderung der Entwickelung der Handelspolitik es gezeigt hat, muss man seit 1906 zwischen Malz- und Futtergerste unterscheiden. Leider entspricht die Handhabung der Statistik nicht der jeweiligen Tendenz der Zollpolitik, und so finden wir auch nach 1906 die Angaben für Gerste in den statistischen Nachweisen zusammengefasst. Da aber bei der Ausfuhr von Gerste über die Zollgrenze der Zoll vermittels der Einfuhrscheine nur im Werte der Futtergerste (2 Mk) erstattet wird, so kann man als sicher annehmen, dass Malzgerste seit 1906 nicht exportiert wird. Infolgedessen muss man hinsichtlich der per Wasser oder per Bahn via Hafen exportierten Gerste annehmen, dass sie Futtergerste sei oder dass sie, im Falle es Malzgerste ist, auf dem Seewege wiederum in Deutschland abgesetzt worden ist. Dies ist in der Tat in den letzten Jahren stets der Fall gewesen. Auch muss man nicht unerwähnt lassen, dass eine weitere Folge der Differenzierung zwischen Malz- und Futtergerste die war, dass es zum s. g. Schmuggeln von Braugerste unter der Angabe, es sei Futtergerste, sehr oft gekommen ist. Infolgedessen wird jetzt die Futtergerste meistens denaturiert, was wiederum zu vielen Unerträglichkeiten führt- Auf Grund der Angaben der Tabelle XVII—XIX habe ich analog wie für Weizen die nachstehenden jährlichen Durchschnittszahlen für den Verkehr der Provinz Posen in Gerste für die einzelnen Perioden der Handelspolitik und mit den einzelnen Ländern zusammengestellt. 0 Cfr. Art. in Münchener Neuesten Nachrichten. (berechnet für die einzelnen Perioden aus Tabelle XX, sowie Tabelle XVII —XIX Spalte 11 — 13 bezw. 5). fr- o io 05 iß CO iß iß CO Cd 05 ^ rr\ CD o d ^ free »fl t-h O HCO ^ ^ H CO OOOJCOOO^COlßOOOOO^rHWlMCO Tf O 03 05 CO Tf fr- 03 Lß CO 05 CO 05 CO fr- CO CO fr- CO 05 fr- 03 TT fr- t-h 03 03 iß fr— ißOJfr-OO'^COOJ’-'CO^ CO 00 05 Ol 00 CO 03 CO CO fr- fr— CO CO 05 O 03 CO iß 03 iß 03 fr- 03 03 C-t ' CD O 00 03 iß 03 CO 03 iß 03 CO CO 03 Iß CO CO CO ^ 03 03 CO 00 rH CO 05 03 t-h O O 05 fr- fr- r-H t —I fr— iß fr— rf CO CO 03 00 05 CO 03 fr- 03 CO CO CO Tf< fr— H T-H CO fi T-H 03 t-h O 00 00 05 t-h 00 Iß T-H CO T-H ö , 00 > Tr : © iß 00 00 CO 03 O 00 03 CO o fr- 00 o 0 CO CO 05 O CO CO fr- CO iß 03 05 03 CO iß O t-h 00 00 T-H 00 T-H 03 00 co o iß 03 CO Tf 03 T-H CO X2 ÖfO bß UMS Ul t* 5 s- 3-a s ö o 0)0 <ü o-Hrr m C 'Ö 0) (1) Ul C uh aj zz (D W) m -g W US 'TT •ö « 3 Ui HH r . «32 Ö "tn w tn ’m 0(5« N N C £V>‘> o.' S JD *0 ,Q h -5 H-> u o bß^3 bß o u ; 3 h Dh0uCChCOÖhOh pucq^h 174 Die Endergebnisse weisen eine sehr grosse Steigerung des Mehrversandes an Gerste auf. Während der Mehrversand in der Periode von 1894 durchschnittlich 12 862 To. betrug, stieg er auf 48 895 To. in der Periode 1894—1906 und beziffert sich seit 1906 auf 76 174 To. Diese Steigerung des Mehrversandes ging zur Hälfte auf den Wasserwegen vor sich, man kann deswegen den Bestimmungsort nicht genau angeben. In der Hauptsache war es in den letzten Jahren, wie von privater Seite mir mitgeteilt worden ist, die Rheingegend, wohin die Gerste auf dem Umwege über die See abgesetzt worden ist. Auch der Absatz nach den West- und Ostpreussischen Häfen weist auf eine steigende Ausfuhr über den Seeweg hin. Dagegen ging infolge der eingetretenen Differenzierung von 1906 der Versand nach den Pommerschen Häfen stark zurück. Im übrigen zeigen die Angaben, dass die Ausnahmetarife in Bezug auf die Gerste ihre Wirkung nicht ausgeübt haben (mit Ausnahme von Kgr. Sachsen in der Periode von 1894—1906, wo der Mehrversand um ca. 25% im Verhältnis vor 1894 gefallen ist). Im Uebrigen hat sich die Posener Gerste ihren Absatz nach den bisherigen westlichen wie südlichen Landesteilen nicht nur zu wahren, sondern auch entsprechend den Ernteerträgen zu vermehren verstanden. Die Zufuhren aus Russisch-Polen (in letzter Zeit fast ausnahmslos Futtergerste) steigen vornehmlich in der letzten Periode, zumal da man die erst seit 1906 in der Statistik gesonderte Einfuhr aus Westpreussen als aus Polen kommend ansehen kann. So zeigt die Gerste e contrario, das die Hauptursache der geänderten Absatzrichtung für Weizen, Roggen und Hafer vornehmlich in der Aufhebung des Identitätsnachweises zu suchen ist. Trotzdem die Ausnahmetarife für Gerste ebenso Geltung hatten, wie für die anderen Getreidearten, haben sie den durch die Zollbehandlung entstandenen Unterschied nicht überwinden können. Die Malzgerste ist in dem Gebiet des Deutschen Reiches verblieben. 175 Zusammenfassung. Selbstverständlich geben die jährlichen Durchschnittszahlen für die einzelnen Perioden nur verschwommene Angaben für den Verkehr mit den einzelnen Landesteilen Deutschlands und den übrigen ausserdeutschen Ländern. Ich habe es aber der besseren Uebersicht wegen getan, zumal da die absoluten Zahlen dasselbe Resultat ergeben. Allein bei den absoluten Zahlen spielen die jährlichen Preisunterschiede und Konjunkturen, die jeweiligen Ernteergebnisse und sonstige vorübergehenden Einflüsse dermassen mit, dass ich gezwungen wäre, Jahr für Jahr bei jeder Getreidegattung die einzelnen Ursachen zu erklären, ohne gewiss zu sein, ob ich sie alle erschöpft habe. Trotzdem ich also bei der erläuternden Ausführung mich auf die Durchschnittszahlen gestützt habe und mich nur mit dem Hinweis auf die absoluten Angaben begnügt habe, glaube ich folgende Schlussfolgerung ziehen zu dürfen: 1. Die Aufhebung des Identitätsnachweises und die Einführung der Ausnahmetarife haben das Getreide der Provinz Posen mit Ausnahme der Malzgerste seit 1906 von den westlichen Märkten abgeleitet. 2. Das Posener Getreide hat nur den Absatz nach der Provinz Schlesien behauptet und erweitert. 3. Die seit dem Jahre 1906 gesteigerte Ausfuhrprämie hat das sonst Getreide exportierende Russisch-Polen gezwungen für deutsches Produkt Abnehmer zu werden. 4. Das Hauptabsatzgebiet für Posener Getreide ist der Norden geworden, und zwar nicht so sehr die nördlich gelegenen Provinzen Ost- und Westpreussen und Pommern, als die über See gelegenen ausserdeutschen Länder. Infolgedessen ist die Bedeutung der Binnenschiffahrt für den Absatz von Getreide bedeutend gestiegen. 5. Für Gerste haben die Aufhebung des Identitätsnachweises und die Ausnahmetarife keine Wirkung gehabt. 176 Die Wirkungen der A b s a t z r i c h t u n g auf den Standort und die Grösse der Betriebe des Getreidehandels. Die Aufhebung des Identitätsnachweises und die Einführung der Ausnahmetarife hatten selbstverständlich auch ihre Wirkung auf die Entwickelung des Getreidehandels, was den Standort der Betriebe und die Zahl der gewerb- tätigen Personen anbetrifft. Da sich die Absatzrichtung nach Norden gewendet hat, so hat auch der Norden der Provinz Posen vor allem sich entwickeln können, und hieraus erklärt sich auch, warum der im Norden gelegene Rgbz. Bromberg seinen Getreidehandel so sehr hat in die Höhe bringen können. Im Jahre 1895 entfielen im Rgbz. Bromberg auf 1 Betrieb 1.409 gewerbtätige Personen, im Jahre 1907 1.763, während der Rgbz. Posen 1895 auf 1 Betrieb 1.549 gewerbtätige Personen zählte und 1907 nur 1.665 (cfr. Seite 172). lieber die besonderen Wirkungen der einzelnen Ausnahmetarife hat Dr. Pernaczynski J ) geschrieben, weswegen ich mich mit dem Hinweis auf seine Arbeit begnügen kann. Er weist speciell auf die ungünstige Wirkung des Ausnahmetarifs nach Böhmen in den südlichen Gegenden der Provinz hin, wie bei Fraustadt und Lissa, wo infolge der staffelförmigen Bildung desselben die dortigen Getreidehändler garnicht imstande sind gegen die nördlich gelegenen Kreise zu konkurrieren und dementsprechend nur niedrige Preise beim Einkauf bieten konnten. Dass diese Tatsache es mitbegründet hat, dass die Anzahl der Betriebe und der gewerbtätigen Personen in diesen Kreisen zurückgegangen ist (cfr. Tabelle X), brauche ich nicht weiter auszuführen... *) Dr. Pernaczynski, Leipzig 1900: Die Eisenbahntarife und Wasserfrachten für Getreide und Mehl in der Provinz Posen, ihre Geschichte und ihre Wirkungen. Schlussbemerkungen. Der Zeitabschnitt von 1888 — 1908 gehört sozusagen der Gegenwart an, und jedes endgültige Urteil muss als verfrüht anzusehen sein. Jedoch haben die Ausführungen einerseits einen kleinen Beitrag gegeben zu den Folgen der gegenwärtigen Handelspolitik des Deutschen Reiches, anderseits sprechen die Ziffern der amtlichen Statistik nebst den von mir gegebenen Erläuterungen dafür, dass der Getreidehandel in der Provinz Posen in seiner geschichtlichen Entwickelung während der letzten 20 Jahre an einen Wendepunkt gekommen ist. Die Ursachen sind vor allem wirt- schafts-politischer Natur. Dank der Handels- und Zollpolitik des Deutschen Reiches und der mit dieser Hand in Hand gehenden Eisenbahntarifpolitik der preussischen Regierung wurde in der durchaus agrarischen Provinz die wirtschaftliche Lage des Producenten gestärkt und infolgedessen das Uebeigewicht des kapitalkräftigen Getreidehandels zurückgedrängt. Allein ausser dieser wirtschaftlichen Ursache spielt in der Provinz Posen noch das kulturpolitische Moment des Nationalitätenkampfes eine hervorragende Rolle. Dem Nationalitätenkampf verdankt die Provinz Hunderte von Millionen Mark, die für die sog. Ostmarkenpolitik ausgegeben worden sind, und dem steigenden nationalen Bewusstsein wurde die Monopolstellung der Juden im Getreidehandel ein Dorn im Auge. Da die Juden von deutscher wie von polnischer Seite als national unsicher angesehen werden, so wenden sich beide Nationalitäten gegen sie, sie sind sozusagen zwischen zwei Feuer gekommen, und deswegen wird 178 der freie Getreidehandel oft bekämpft, nicht um seiner selbst willen, sondern weil er vornehmlich in Händen von Juden ist. Wie allgemein bekannt, wird der nationale Kampf in der Provinz Posen auch auf wirtschaftlichem Gebiete aus- gefochten. Deswegen vermischen sich die einzelnen Ursachen, so dass es ungemein schwer ist, die einzelnen Gründe für diese geschilderte Entwickelung des Posener Getreidehandels concret zu bestimmen und die einen als die Haupt- andere nur als Nebenursachen zu charakterisieren. Deswegen verzichte ich auf eine endgültige Zusammenfassung und möchte nur (im Gegensatz zu der herrschenden Meinung) negativ betonen, dass die Genossenschaftsbewegung als Symptom, nicht aber als die alleinige Ursache der Krisis im Getreidehandel der Provinz Posen während des letzten Jahrzents anzusehen ist. ANHANG. Auszug aus den Statuten „des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen“. Die Firma heisst: „Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschrankter Haftpflicht“, oder „mit unbeschränkter Haftpflicht“. § 2 . Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. § 3. Vorbedingung zum Erwerb der Mitgliederschaft ist, dass man sich durch Verträge verpflichten kann und einen im Verhältnis zum Sitz der Genossenschaft bestimmten Wohnsitz hat. § 7. Ein Genosse, welcher den Wohnsitz in dem Bezirk der Genossenschaft aufgibt, kann zum Schlüsse des Geschäftsjahres seinen Austritt aus der Genossenschaft schriftlich erklären. Im gleichen kann die Genossenschaft dem Genossen schriftlich erklären, dass er zum Schlüsse des Geschäftsjahres auszuscheiden habe. 182 § 11 . Die Auseinandersetzung des Ausgeschiedenen mit der Genossenschaft bestimmt sich nach der Vermögenslage derselben und dem Bestände der Mitglieder zur Zeit seines Ausscheidens. Die Auseinandersetzung folgt auf Grund der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Genossen ist binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen; an den Reservefonds und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat er keinen Anspruch. Reicht das Vermögen, einschliesslich des Reservefonds und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so hat der Ausgeschiedene von dem Fehlbeträge den ihn treffenden Antheil an die Genossenschaft zu zahlen; der Antheil wird nach den Bestimmungen § 46 dieses Statuts berechnet. Die Klage des ausgeschiedenen Genossen auf Auszahlung des Geschäftsguthabens verjährt in zwei Jahren. Wird die Genossenschaft binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Genossen aufgelöst, so gilt dasselbe als nicht erfolgt. § 14 . Jedes Mitglied der Genossenschaft hat die Pflicht: 1. den Bestimmungen des Statuts und der auf Grund desselben erlassenen Geschäftsordnung nachzukommen, 2. dem Interesse der Genossenschaft und den Beschlüssen derselben nicht zuwider zu handeln, 3. weder mittelbar noch unmittelhar an einem gleichen oder ähnlichen Unternehmen ohne Genehmigung der Generalversammlung sich zu beteiligen, 4. den Bedarf an Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs, welche durch die Genossenschaft beschafft werden, nur durch deren Vermittlung zu beziehen, 5. nach Bestimmung des § 37 einen Geschäftsanteil zu erwerben und die vorgeschriebenen Einzahlungen darauf zu leisten, 183 6. 1 ) eine Einlage in den Reservefonds zu entrichten, welche bis zur Kündigung bezw. bis zum Ausscheiden aus der Genossenschaft gestundet, sowie auch durch besonderen Beschluss der Generalversammlung über jeden einzelnen Fall ganz oder teilweise erlassen werden kann, 7 sofort bei der Aufnahme ein in den Reservefonds fliessendes Eintrittsgeld zu bezahlen, dessen Höhe von der Generalversammlung festgesetzt wird, 8. für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft 2 ) sowohl dieser wie unmittelbar den Gläubigern derselben gegenüber bis zum Betrage von je .... Mk. s ) für jeden erworbenen Geschäftsanteil nach Massgabe des Genossenschaftsgesetzes zu haften, (beschränkte Haftpflicht). V. Vertretung und Geschäftsführung. Organe der Genossenschaft. § 15. Die Organe der Genossenschaft sind: 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, 3. die Generalversammlung. Vorstand. § 16. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand gerichtlich und aussergerichtlich vertreten. Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Rendant wird mit einer demselben, wie dem Aufsichtsrate zustehenden sechsmonatlichen Kündigungsfrist, auf unbestimmte Zeit gewählt, während von den übrigen *) 6 fällt bei den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung aus. 2 ) und bei 8 steht bei den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht dieser, sowie unmittelbar den Gläubigern derselben nach Massgabe des Genossenschaftsgesetzes mit seinem ganzen Vermögen zu haften (unbeschränkte Haftpflicht). s ) Die Haftsumme darf nicht niedriger als der Geschäftsanteil bemessen sein. 13 184 Vorstandsmitgliedern alljährlich ein Mitglied (den Rendanten ausgenommen) ausscheidet; die ersten werden von dem Aufsichtsrat durch das Loos bestimmt, später entscheidet das Dienstalter. Wiederwahl ist zulässig. § 20 . Die Mitglieder des Vorstandes haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Mitglieder, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Genossenschaft persönlich und solidarisch für den dadurch entstandenen Schaden. Aufsichtsrat. § 21 . Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Zahl derselben kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung jeweils um drei Mitglieder erhöht werden. Er ernennt aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Stellvertreter desselben. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung in einem Wahlgang auf drei Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Dritteil aus und wird durch Neuwahl ersetzt. In den beiden ersten Jahren entscheidet über den Austritt das Loos, später das Dienstalter. Wiederwahl ist zulässig. Beim Ausscheiden oder bei dauernder Behinderung von mehr wie einem Dritteil der Aufsichtsratsmitglieder im Laufe der Wahlperiode ist innerhalb der nächsten 3 Monate Ersatzwahl vorzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine nach dem Geschäftsergebniss bemessene Vergütung beziehen, sie üben ihr Amt als Ehrenamt aus, doch kann die Generalversammlung, ausser Ersatz der Auslagen, für Zeitver- säumniss eine angemessene Vergütung genehmigen. Die Bestellung zum Mitgliede des Aufsichtsrats kann auch vor Ablauf des Zeitraumes, für welchen dasselbe gewählt ist, durch die Generalversammlung widerrufen werden. § 28. In der Generalversammlung hat jeder Genosse 1 Stimme. 185 § 35. Die Beschlussfassung der Generalversammlung unterliegen neben den in diesem Statut bezeichneten sonstigen Angelegenheiten insbesondere: 1. Abänderung und Ergänzung des Statuts; 2 Genehmigung und Abänderung der Geschäftsordnung; 3. Auflösung und Liquidation der Genossenschaft; 4. Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundeigentum ; 5. die Bestätigung von Mietsverträgen sowie aller Verträge, welche wiederkehrende Verpflichtungen für die Genossenschaft begründen; 6. Wahl des Vorstandes, des Aufsichtsrats und der Bevollmächtigten zur Führung von Prozessen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats; 7. Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats; 8. Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats von ihren Aemtern; 9. Genehmigung der Dienstanweisung für den Vorstand und den Aufsichtsrat; 10. Entscheidung von Streitigkeiten über die Auslegung des Statuts, der Geschäftsordnung, sowie früherer Beschlüsse der Generalversammlung; 11. Entscheidung über alle gegen die Geschäftsführung des Vorstandes und des Aufsichtsrats ein- gebrachten Beschwerden; 12. Ausschliessung von Genossen; 13. Bericht über die Revision; 14. Genehmigung der Bilanz, sowie Verteilung von Gewinn und Verlust am Schlüsse des Geschäftsjahres ; 15. Entlastung des Vorstandes wegen dessen Geschäftsführung; 16. Festsetzung des Gesammtbetrages, welchen Anleihen der Genossenschaft und Spareinlagen bei derselben nicht überschreiten sollen; 17. Festsetzung der Grenzen, welche bei Kreditgewährung an Genossen eingehalten werden sollen. 13 * 186 Die Generalversammlung kann die Erledigung der unter Ziffer 4 und 5 aufgeführten Gegenstände dem Aufsichtsrat überlassen. VII. Betriebsmittel der Genossenschaft. Geschäftsanteile. § 37. Der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können, der Geschäftsanteil, wird in der Regel auf 60,— Mark festgesetzt. Jeder Genosse ist berechtigt, diesen Betrag voll einzuzahlen. Jeder Genosse ist verpflichtet, ein Zehntel des Geschäftsanteils, also 6 Mark, sofort oder in monatlichen Teilzahlungen einzuzahlen. Eine Erhöhung der auf den Geschäftsanteil zu leistenden Einzahlungen unterliegt der Beschlussfassung der Generalversammlung. Die Beteiligung eines Genossen auf mehrere Geschäftsanteile ist zulässig. Die höchste Zahl der Geschäftanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, ist beschränkt, während die Zahl der Geschäftsanteile, welche ein Genosse erwerben muss, durch die Geschäftsordnung oder auf Grund derselben von der Generalversammlung bestimmt wird. Bevor der erste Geschäftsanteil erreicht ist, darf die Beteiligung des Genossen auf einen zweiten Geschäftsanteil seitens der Genossenschaft nicht zugelassen werden. Das Gleiche gilt von der Zulassung zu jedem weiteren Geschäftsanteil. Ein Genosse, welcher auf einen weiteren Geschäftsanteil beteiligt sein will, hat darüber eine, von ihm zu Unterzeichnete unbedingte Erklärung abzugeben. Die Generalversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit beschliessen, dass und bis zu welchem Betrag die den Genossen zukommenden Anteilszinsen und Gewinn- Anteile oder ein Teil davon den Geschäftsguthaben der Genossen zuzuschreiben sind. Die auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen zuzüglich Zuschreibung von Gewinn und Abschreibung von 187 Verlust, das Geschäftsguthaben eines Genossen, darf, solange er nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt oder im geschäftlichen Betriebe zum Pfände genommen, eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden. Gegen die letztere kann der Genosse eine Aufrechnung nicht geltend machen. Reservefonds. § 38. Es wird ein Reservefonds gebildet, welcher zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes zu dienen hat. Derselbe wird gebildet durch die Eintrittsgelder, die nach der Geschäftsordnung demselben vertragsmässig zu- fliessenden Strafgelder, sowie durch Ueberweisung von mindestens 10 Prozent des jährlichen Reingewinns. Der Reservefonds soll mindestens auf ein Vierteil der Gesammthöhe der Geschäftsanteile gebracht und auf diesem Stand erhalten werden. Betriebs-Rücklage. § 39. Zu ausserordentlichen, der Beschlussfassung der Generalversammlung anheimgegebenen Verwendungen insbesondere zur Deckung von, mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Ausfällen, wird eine besondere Betriebs- Rücklage angesammelt, durch Ueberweisung von mindestens 10 Prozent des jährlichen Reingewinns, sowie durch andere von der Generalversammlung zu bestimmende Zuweisungen. Diese Betriebs-Rücklage soll mindestens auf ein Vierteil der Gesammthöhe der Geschäftsanteile gebracht und auf diesem Stand erhalten werden. § 45. Vom Reingewinn erhalten zunächst der Reservefonds, sowie die Betriebs-Rücklage, so lange dieselben noch nicht auf dem festgesetzten Betrag angelangt sind, je mindestens 10 Prozent und dann d/e zum Schlüsse des vorhergehenden Jahres durch Zuschreibung von Gewinn und Abschreibung von Verlust ermittelten Geschäftsguthaben der Genossen bis zu 4 Prozent Zinsen (Kapital-Dividende). 188 Ueber den allsdann verbleibenden Ueberschuss verfügt die Generalversammlung und wird der, für die Genossen bestimmte Gewinn-Ueberschuss nach Massgabe des Jahresumsatzes der einzelnen Genossen an diese verteilt (Waren- Dividende). Die den Genossen zukommenden Anteilzinsen und Gewinn-Anteile werden, insofern und insoweit nach Beschluss der Generalversammlung deren Zuschreibung zu den Geschäftsguthaben der einzelnen Genossen nicht stattfindet, jeweils sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres ausgezahlt. Bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Geschäftsguthabens findet eine Auszahlung des Gewinns nicht statt. § 46. Ergibt sich, nachdem im Laufe des Jahres entstandene Ausfälle beim Geschäftsbetrieb aus der hierführ angesammelten Betriebs-Rücklage gedeckt worden sind und der hierbei etwa noch ausfallende Betrag nach Massgabe des Jahresumsatzes der einzelnen Genossen auf diese ausgeschlagen worden ist, eine Unterbilanz, so ist, sofern die Generalversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit Deckung durch Ausschlag auf die Genossen nach Verhält- niss der Haftsummen nicht beschliessen sollte, zunächst der Reservefonds zur Deckung derselben zu benutzen. Nach Erschöpfung des Reservefonds werden die Geschäftsguthaben der Genossen im Verhältniss der Höhe derselben zur Verlustdeckung benutzt, während darüber hinausgehende Verluste auf die Genossen nach Verhältniss der Haftsummen und auf diese beschränkt, ausgeschlagen werden. , • sr fjSSK lg j'&'r* j&ss? tm> «> • r ß< • ■ Mm mm ImfMt ?JS*V Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort. V Quellen . VII Literatur. IX A. Allgemeines. ... 1 Lage der Provinz Posen, Grösse, Einwohnerzahl, charakteristische .Merkmale eines Agrarlandes . 2 a) örtliche Verteilung, b) Abwanderung der im besten Arbeitsalter stehenden Personen, c) berufliche Gliederung ... 3 Struktur des landwirtschaftlichen Gewerbes . . 6 Fläehenverhältnis der llauptbodenarten ... 8 Der Bodenwert des Ackerlandes nach den Bein- ertragsstufen. 9 Flächenverhältnis der Kulturarten. 11 Anbau der Feldfrüchte (überwiegend Getreideland) . 12 Statistik der Ernteflächen und Erträge .... 15 Stellung der Provinz Posen als Ausfuhrprovinz im Vergleich zu den anderen preussischen Provinzen und detitschen Bundesstaaten . 18 II. B. Die Verkehrswege. 1. "Eisenbahnnetz. Kilometerzahl der Haupt,- und Nebenbahnen, Verliiiltins zur Fläche und Einwohnerzahl. die einzelnen Hahnlinien. Nebenbahnähnliche Kleinbahnen — Kilonieter- zahl, Verhältnis zur Fläche und Einwohnerzahl, Zweck. Tarifpul.itik der Eisenbahnen. .1. Periode bis 1891. Frachtsatz für Getreide, Ausnahmetarife. a) Iler sogenannte Nordbahntarif nach Berlin . bj der Ausnahmetarif im Berlin - Stettin - Schlesischen Güterverkehr . 2. Periode 1891—94 . cd die Getreidestaffeltarife . 3. Periode 1894 bis jetzt . d) Ausnalmietarif zur Ausfuhr über See e) Ausnahmetarif zur Ausfuhr über die Landesgrenzen . f) Ausnahmetarif zur Ausfuhr nach den Ost- und Westpreussischen Seehäfen g) Ostdeutsch - Böhmischer Getreideaus- nahmetarif . Seite 21 22 Zn 2h 20 20 27 28 28 80 80 80 31 31 Zusammenfassung. 31 11. Die Wasserstrassen . 32 1. Allgemeines 32 2. Die Netze - Weichselverbindung . . . 38 a) Die Netze .'. . . 33 b) Der Brornberger Kanal. 34 c) Obere Netze . 34 Die wasserwirtschaftliche Vorlage von 1904. — Abgabewesen . 36 3. Die Warthe. 38 Die obere Warthe bis Posen. 38 Die untere Warthe . 38 Seite Regulievungsarbeiten. Ladeplätze und Einschlagstellen. Verhältnis der Kisenhahn- lind Kahnladungen . 39—K) 4. Die Fraehten . 41 C. Die Organisation des Getreidehandels. 1. Kin leitendes . 45 2 . I )er freie Handel . 49 a) der s. g. Kleinhändler, b) der s. g. Kommissionär, c) der Agent, d) der Gross- kanfinann . 49—54 3. Der genossenschaftliche Getreidehandel . 54 Unterschied zwischen freiem Handel und genossenschaftlichem . 55 a) Die polnischen Hin- und Verkaufsgenossenschaften . 5(1 b) Der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen (53 c) Der Verband der ländlichen Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Posen . 71 4. Die Getreidepreisbildung' . 78 A 1 I g e m eine s. Die Preisbestimmung durch die Behörden. Fntwickelung des Posener Getreidehandels vom Markthandel zur Börse. Die kaufmännische Vereinigung. Die Posener Getreidepreisnotierungen. — Geschäftsordnung der städtischen Markt- notierungskommission . 79—90 D. Die Entwickelung des Posener Getreidehandels nach den Zahlen der amtlichen Statistik und die aus dem Wesen des Getreidehandels entspringenden Ursachen dieser Entwickelung. Einleitendes: Die Handelsvertretungen von Posen und West- preussen und die landwirtschaftlichen Genossenschaften . 90 IV. Seite I. Bio Entwickelung des I’osener Getreidehandels (Vergleich der statistischen Angaben der Betriebszählung von 1895 und von 1907). 91 II. Die Ersuchen dieser Entwickelung . . . 103 a) Die Entanglichkeit. B*3 b) Die Aenderung des Verhältnisses zum Konsumenten (Praxis der Proviantämter — die Entwickelung der Mühlen) 103 c) Die Aenderung des Verhältnisses zum Produzenten, infolge der finanziellen Kräftigung der Landwirtschaft. — Zuriickgeben der Bedeutung des Getreidehändlers als Banquiers. 109 Förderung des Genossenschaftswesens seitens der Produzenten . IE 1 ’ Seine Bedeutung. Auswüchse des Genossenschaftswesens. Ausblick. 11« E. Die Wirkungen der Handels- und Eisenbahntarifpolitik auf die Entwickelung des Getreidehandels der Provinz Posen. (Ersuchen die vom Getreidehandel selbst unabhängig sind). 121 1. Die Bedeutung der Verkehrsmittel . . 122 2. Die Entwickelung der Deutschen Handelspolitik seit 1879 . 125 Das Wesen des Identitätsnachweises. Die Folgen des Identitätsnachweises auf Landwirtschaft, Müllerei und Handel. Die Aufhebung des Identitätsnachweises am 14. April 1894 und die Einführung des Einfuhrscheinsystems . 127—139 Das Zolltarifgesetz von 1902 . 139 3. Die Wirkungen der Deutschen Handelspolitik auf die Provinz Posen speciell auf den Getreidehandel . 141 Erhöhung der Getreidepreise. — Gewinn der Provinz Posen als Ganzes aus der Zollpolitik. — Steigerung der Bodenpreise . . 141—144 V. Seite ]. Der Aufschwung der heimischen Exportmühlenindustrie . 145 a) Statistik der Meh lausfuhr. — Binnenschiff ah rtstatistik. — Eisenbahnstati- tistik. — Absatzgebiete.145—148 b) Der Eleieliandel . 148 c) Der Konflikt der .Mühlenindustrie und der Kleiehändler. — Ursachen und Massnahmen der Behörden .150-—1(12 II. Die Einführung der Ausnahmetarife und die Bewegungsfreiheit des Detreidehandels 1(12 Die Folgen dieser Massnahmen für a) Weizen . 164 h) Koggen . 1(57 c) Hafer.. . 170 d) (4 erste. 172 Zusammenfassung . 175 J >ie Wirkung der Absatzriehtung auf den. Standort und die Drösse der Betriebe des De- I reidehandels. 17(1 Sehlusshomerkungen . 177 Anhang .... 17!) Tabellen . 190 ■■■?■ V I&Nvm ■£*** 6 ^•'•«va^Pösp* ä&ISS ■MmOI ■S-sSa Ä '^^5w ffi»süja£5$& ' *< £&$&&& U !:« fc *; i! V ij : a ; .3 I *M\ M IMMS Mm- *,i K V ■J*u*#£;» -S' giss rs&® .-«£ife.j \Se?ü?- P» Srrxi; iüöti S&iS&S&g 7V^/' ■AMCS» !/S®»äS«aöSSSSfeaBrae^^->^- ~S*T. Der Mehr-Empfang bezw. Mehr „Deutschlands Ge Nummer 1er Verkehrs- Bezirke Bezeichnung der V e r k e h r s - B e z i r k e 1. 2. Prov. Ost- und Westpreussen und Häfen 3. 4. Prov. Pommern und Häfen 5. 6. Grossh. Mecklenburg — (Häfen Rostock, Lübeck, Kiel) 7. 8. Prov. Schleswig-Holstein — Elbhäfen 9. 10. 11. Weserhäf. - Einfh. - Oldenb.-Lippe, Schaumburg, Hannover, Brauns 12. Prov. Posen 13. i Rgbz. Oppeln 14. 15. Stadt Breslau — Rgbz. Breslau und Liegnitz 16. 17. Berlin — Prov. Brandenburg 18. Rebz. Magdeburg und Anhalt 19. Rgbz. Merseburg und Thüringen 20. Kgr. Sachsen t Tabelle I. Der Mehr-Empfang bezw. Mehr-Versand der einzelnen deutschen Landesteile im Durchschnitt der Jahre 1887—1908 berechnet nach den Tabellen von Thamer: „Deutschlands Getreideernte und die Eisenbahnen“ im Archiv für Eisenbahnwesen. Jahrgang 1888-1910. Nummer »r Verkehrs- Bezirke 1 . 2 . 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12 . 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20 . 21 . 22. 24. !3. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. Bezeichnung der Verkehrs-Bezirke Weizen Roggen Gerste Hafer Mehl USW. Kleie l. Versand 2. Empfang 3. Versand 4. Empfang 5. Versand 6. Empfang 7. Versand 8. Empfang 9. Versand 10. Empfang 11. V ersand 1, 3, 5, 7 u. 9 12. Empfang 2, 4, 6, 8u.l0 13. Versand 11 und 12 14. Empfang 12 und 11 Frov. Ost- und Westpreussen und Häfen 1.*) 32 030 3.*) 41 130 12.*) 10 984 1.*) 46 008 12.*) 14 330 119 168 25 314 3.*) 93 854 Prov. Pommern und Häfen 5. 14 445 2. 41 284 3.*) 7 849 2. 45 223 3." ) 52 055 160 856 2. 160 856 Grossh. Mecklenburg — (Häfen Rostock, Lübeck, Kiel) 17." ‘j 6 456 4. 17 016 11. 15111 5. 20 071 5. 40 515 77 602 21 567 4. 56 035 Prov. Schleswig-Holstein - Elbhäfen 2. 163 618 5.*) 71 501 1 . 157371 7.*) 19 244 4. 44 823 44 823 411 734 4.* ) 366 911 Weserhäf. - Einfh. - Oldenb.-Lippe, Schaumburg,Hannover, Braunsehw. 12. 41 582 3. 115 769 3. 122550 8. 17 153 2. 57 273 57 273 297 054 8. 239 781 Prov. Posen 2. 24 912 1 . 208 816 1 . 41 414 4. 20 991 7. 44 986 296 133 44 986 1 . 251 147 Rgbz. Oppeln 16. 6 787 10. 36 517 5. 2 959 6. 15 266 8. 35 894 18 225 79 198 16. 60 973 Stadt Breslau — Rgbz. Breslau und Liegnitz 14. 19 625 8. 52 452 15. 2 461 14. 2 778 11. 17 249 94 565 13. 94 565 Berlin — Prov. Brandenburg 9. 63 368 1 . 202 398 7. 52 997 1 . 118 977 1 . 90 821' 528 561 2. 528 561 Rebz. Magdeburg und Anhalt 4. 15 661 7. 58 879 6. 1 586 9. 15 712 6. 18 219 35 466 74 591 17. 39 125 Rgbz. Merseburg und Thüringen 3. 22 855 12. 21 930 13. 10 610 10. 15 572 3. 84 269 22 855 132 381 11. 109 526 Kgr. Sachsen 5: 105 274 4. 101 130 5. 95 041 4. 25 661 10. 21 112 348 227 5. 348 227 Prov. Hessen-Nassau, Oberhessen usw. 13. 30 288 13. 16 325 10. 25 333 12. 9 363 6. 59 465 140 774 10. 140 774 Ruhrrevier (Westf.) — Prov. Westfalen, Waldeck 6. 85 823 9. 38 865 6. 90 532 3. 80 657 4. 75 308 371 185 3. 371 185 Ruhrrevier, Rheinprovinz — Rheinprovinz r. d. R. — Rhein- provinz 1. d. R. Birkenfeld — Saarrevier usw. — Duisburg, Hochfeld, Ruhrort 3. 114 897 2. 167 850 4. 115 442 2. 96 380 5. 57 210 551 779 1 . 551 779 Lothringen 15. 8 405 18. 610 16. 422 15. 2 623 15. 10 680 12 740 18. 12 740 Eisass 10. 60 119 17. 1 434 4. 5 321 6. 19 998 9. 24 261 5 321 105 812 12. 100 491 Bayrische Pfalz 7. 68 512 15. 4 416 14. 7 610 13. 4 571 16. 1 981 87 090 14. 87 090 Grossh. Hessen 11. 51 883 14. 11 808 2. 25 685 11. 12 692 14. 13 009 25 685 89 392 15. 63 707 Grossh. Baden - Mannheim, Ludwigshafen 1 . 338 377 11. 31 987 8. 37 633 5. 23 500 1 . 114 165 114 165 431 497 7. 317 332 Kgr. JWürtemberg, Hohenzollern . ^_ 4. 108 790 16. 2 778 9. 32 348 7. 13 970 - - 13v - 14-296- --13 9TO 158 212 9. 144 212 Kgr. Bayern 8. 67 264 6. 64 065 2. 142 741 3. 23 828 2. 89 402 23 828 363 472 6. 339 644 109 903 1 341 068 308 246 1 000 714 84 814 919186 185 357 464 881 327 050 654 282 1 015 370 4 370 031 561 892 3 916 653 109 903 308 246 84 814 185 357 327 050 1 015 370 561 892 1 231 165 692 468 834 372 279 524 327 232 3 354 761 3 354 761 ) Die Zahlen geben die Reihenfolge an, in welcher die einzelnen Verkehrsbezirkc am Versand bezw. Empfang der Grösse nach teilnehmen. -Vers#—1908 treideerr i 12. 13. 14. Vei Empfang Versand Empfang 9 2, 4, 6, 8u.l0 11 und 12 12 und 11 1.*) 25 314 3.*j 93 854 ! 5. ; 2. 160 856 21 567 4. 56 035 411 734 4." ) 366 911 !chw. 297 054 8. 239 781 2. 44 986 1 . 251 147 79 198 16. 60 973 94 565 13. 94 565 528 561 2. 528 561 j 4. 74 591 17. 39 125 1 1 1 3. 132 381 11. 109 526 348 227 5. 34fi 997 Tabelle II. Normalspurige preussische Staatseisenbahnen für den öffentlichen Verkehr am 2-ten Dezember 1908. nach der Statistik der Eisenbahnen Deutschlands bearbeitet im Reichseisenbahnamt Bd. XXIX. für das Jahr 1908. Berlin 1910. Eisenbahndirektionsbezirk Bromberg. la. Normalspurige preussische Staatseisenbahnen für den öffentlichen Verkehr 2. XV. 1908. Strausberg ausschl. Werbig-Küstrin, Neustadt Hbf.-Landsberg a. W. Kreuz-Schneidemühl einschl. Anschluss von Küstrin-Neustadt Hbf. nach der Warthe Landsberg a. W. einschl.-Landsberg-Brückenvorstadt Verbindungsbahn bei Werbig (Teich) Km. 251.60-254.40 der Bahnstrecke Breslau-Stettin' Lebus einschl. Küstrin-Altstadt Pyritz ausschl Glasow-Soldin-Küstrin-Neustadt a. W. Glasow Arnswalde Posen ausschl. Rokietnice Rokietnice-Saniter-Wronke-Dratzigmiihle Dratzigmühle-Kreuz Kreuz-Arnswalde-Stargard i. Pom. ausschl. Anschluss der Bahnstrecke Meseritz-Rokietnice an Bahnhof Rokietnice „ „ „ Birnbaum-Samter „ „ Samter Dratzigmühle-Betriebsstation Goray-Rogasen Flügelbahn Goray-Czarnikau Verbindungsbahn bei Goray (ausser Betrieb) Posen ausschl. Obornik-Rogasen-Kolmar i. P. Schneidemühl einschl. Schneidemühl-Jastrowo-Neustettin ausschl. Tempelburg ausschl. Jastrowo Schneidemühl-Callies-Wulkow ausschl. Callies-Arnswalde Callies-Falkenburg i. Pom. ausschl. Schneidemühl-Nakel-Bromberg-Karlsdorf Bromberg-Maxstadt einschl. Karlsdorf-Schulitz-Thorn Hauptbahnhof Thorn-St. ^r- Anschlussgeleis von Schulitz nach dem Weichselufer Katharinenflur Schönsee in Westpreussen einschl. Rogasen-Wongrowitz-Elsenau-Znin-Bartschin-Hohensalza Verbindungsgleis bei Sarbinowo (ausser Betrieb) Glowno ausschl. Schokken-Janowitz i. P. Schokken-Wongrowitz-Gollantsch-Exin-Schubin Kolmar i. P. Gollantsch Gnesen-Mogilno-Hohensalza-Thorn Hauptbahnhof Anschluss der Bahnstrecke Jarotschin-Gnesen an Bahnhof Gnesen Mogilno (Goplosee)-Hohensalza Anschlussgleis Montwy nach dem Montwyfluss Thorn Hauptbahnhof-Ottloschin-Reichsgrenze Gnesen-Janowitz i. P. Elsenau-Exin-Nakel Nakel-Vandsberg-Konitz einschl. Anschi, der Bahnstrecke Flatow-Vandsburg an Bahnhof Vandsburg Bromberg-Schubin-Znin Hohensalza-Bromberg Karlsdorf-Culmsee-Schönsee in Westpreussen Anschi, der Bahnstrecke Culm-Unislaw an Bahnhof Unislaw „ „ „ Culmsee-Graudenz an Bahnhof Culmsee Schönsee in Westpreussen-Strasburg in Westpreussen ausschl. Thorn-Stadt-Thorn Moeker-Culmsee Uferbahn in Thorn Verbindungsbahn Thorn-Mocker-Katharinenflur Summa 3d Direktionsbezirg Bromberg Von diesen Eisenbahnen gehören der Provinz: Westpreussen 134,91 km. Hauptb. Brandenburg 236.67 „ „ Pommern 31.93 „ „ Posen 412.96 „ Hauptbahnen km. Nebenbahnen km. eingleisig km. zweigleisig km. 218.73 1.30 1.30 218.73 — 1.58 1.58 _ - 0.66 0,66 — 2.80 - 2.80 — 19.70 - 19.70 — — 72.35 72.35 - 46.86 46.86 — 13.94 - - 13.94 60.27 - 60.27 — 5.72 - - 5.72 87.19 - 87.19 — _ 0.55 0.55 _ _ 0.83 0.83 _ 68.23 68.23 _ — 5.64 5.64 — — 0.63 0.63 — — 91.78 — 91.78 _ 70.12 70.12 — _ 44.34 44.34 — _ 123.96 123.96 — _ 37.96 37.96 _ — 39.70 39.70 — 93.77 - - 93.77 10.30 - - 10.30 48.19 - 48.19 — 1.45 1.45 - 21.90 - - 21.90 _ 96.21 96.21 - _ 2.80 2.80 — _ 59.29 59.29 — _ 68.57 68.57 - _ 35.27 35.27 — 91.86 - - 91.86 1.16 - - 1.16 _ 60.07 60.07 - _ 1.08 1.08 - 14.85 - 14.85 - _ 75.04 75.04 - _ 74.36 74.36 - _ 0.45 0.45 - _ 43.18 43.18 - 45.34 - 45.34 - 59.38 - 59.38 - _ 0.55 0.55 - 1.19 - 1.19 - _ 47.34 47.34 - 20.18 - 20.18 - _ 1.90 1.90 - - 2.29 2.29 — 816.47 1.176.34 | 1.443.65 549.16 224,33 km. Nebenb. 163,43 „ 138.52 „ 650.06 „ zus. 816.47 km. Hauptb. 1.176.34 km. Nebenb. 1.992.81 1.992.81 m Tabelle III. Normalspurige preussische Staatseisenbahnen für den öffentlichen Verkehr am 2-ten Dezember 1908. Eisenbahndirektionsbezirk Posen. Normalspurige preussische Staatseisenbahnen Hauptbahnen Nebenbahnen eingleisig zweigleisig für den öffentlichen Verkehr am 2. Dezember 1908. in km. in km. km. km. Direktionsbezirk Posen. la. Fürstenwalde ausschl. Frankfurt a. 0. Guben-Sommerfeld ausschl. 108.40 _ _ 108.40 b. Frankfurt a. 0. Reppen, Tobber-Bentschen 99.34 — — 99.34 c. Frankfurt a. 0. Lebus ausschl. 10.46 — 10.46 _ d. Frankfurt a. 0. Boossen einschl. 7.98 — 7.98 _ e. Reppen-Meseritz-Wierzebaum-Birnbaum-Rokietnice ausschl. - 159.98 159.98 f. Wierzebaum-Schwerin a. Warthe - 11.14 21.14 _ g- Birnbaum-Samter ausschl. - 55.20 55.20 — h. Bentschen-Birnbaum - 43.65 43.65 i. Frankfurt a. 0. Tschetzschnow (Blockst, ausschl.) 1.84 - 1.84 — 2a. Cottbus ausschl. Kaltenborn-Guben-Rothenburg a. 0. Ziillichau- Bentsehen-Opalenitza-Posen 207.30 — — 207.30 b. Anschi, der Bahnstrecke Forst (Luusitz) Guben an Bahnhof Kaltenborn - 0.38 0.38 — c. Züllichau-Wollstein in Posen - 38.87 38.87 — d. Wollstein in Posen-Grätz — 28.90 28.90 - e. Wollstein in Posen-Neusalz a. 0. - 52.17 52.17 - t. Lissa i. P. Wollstein i. P. Bentschen 68.79 — 68.79 - g- Bentschen-Meseritz-Schwerin a. W. Landsberg a. W. (Brückenvorstadt) ausschl. - 74.06 74.06 - h. Kosten i. Posen-Grätz-Opalenitza - 39.94 39.94 - 3a. Obernigk (ausschl. Trachenberg-Rawitsch-Bojanowo-Lissa in Posen Kosten-Czempin-Luban-Posen 137.67 - - 137.67 b. Trachenberg-Herrnstadt - 24.50 24.50 - c. Bojanowo-Glogau -L - 50.03 50.03 - d. Czempin-Mieschkow ■ ■ - - 53.55 53.55 - 4a. Lissa i. P. Glogau-Waltersdorf-Sagan ausschl. ■■■>■■■ 103.55 — - 103.55 b. Glogau einschl. Neusalz a. 0.-Grünberg i. Schl. Rothenburg a. 0. • Reppen einschl. 127.49 - 127.49 c. Neusalz a. 0. Freystadt i. N. Schl.-Sagan ausschl. i - 38.95 38.95 “ d. Freystadt i. N. Sehl.-Waltersdorf-Reisicht ausschl. - 60.99 60.99 e. Benau ausschl. Grünberg i. Schl. | - 39.41 39.41 _ 5a. Lissa i. Posen-Betriebsstat-Lsb. (Personengl.) 6.67 - — 6.67 b. „ „ .. >. (Gütergl.) - 4.71 4.71 — c. Betriebsstat Lsb.-Kaukel ! 5.23 - ~ d. Kaukel-Sandberg-Jarotschin - 58.62 58.62 — e. Kaukel-Kobylin-Krotoschin-Ostrowo 87.83 - 87.83 — 6a. Posen-Gondek 15.53 - 15.53 — b. Gondek-Pierschno 8.87 - - 8.87 c. Pierschno-Schroda 9.43 - 9.43 - d. Schroda-Warberg 9.47 - - 9.47 e. W arberg-F alkstätt 8.24 - 8.24 - f. Falkstätt-Mieschkow-Jarotschin-Ostrowo-Schiidberg Kempen in Posen- Kreuzburg 0. Schles. ausschl. 146.29 - 146.92 g- Ostrowo-Skalmierzyce-Reiehsgrenze 18.08 - 18.08 - 7a. Oels ausschl. Krotoschin-Jarotschin 93.62 - 93.62 - b. Jarotschin-Orzechowo-Wreschen-Gnesen ausschl. 64.29 - 64.29 - c. Orzechowo-Warthehafen - 1.05 1.05 — d. (Posen) Glowno-Wreschen-Stralkowo - 61.42 61.42 - 8a. Posen-Glowno-Gnesen ausschl. 49.19 - - 49.19 b. Anschluss der Bahnstrecke Glowno-Janowitz an Bahnhof Glowno - 1.50 1.50 — c. „ „ „ Posen-Schneidemühl an Bahnhof Posen 3.80 - - 3.80 d. „ „ „ Posen-Kreuz an Bahnhof Posen 0.84 - “ 0.84 K. 1.400.91 909.02 1.358.31 951.62 4 . 2.309.93 2.309.93 Hiervon gehören an der Provinz: 92.39 Brandenburg 3.67 Schlesien j-bsb* 1 '*’ 278.95 238.38 Posen g&pfe' 754.96 586.25 Sk-; ■iiL HKs8yk' , ' 1 1.400.91 909.02 i nach d : » Tabelle IV. Die nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in der Provinz Posen und im Königreich Preussen in den Jahren 1902—'1908 nach den Statistischen Jahrbüchern für den Preussischen Staat 1904 — 1910. Jahrgang 1-7. G d Cn cs M-k“ CU E tuo ^ Es entfallen auf die Spurweiten Zahl der Anlage Kapital in Mill. Mk. Zahl der vo denen und n< nehmigten P bahnen am £ SE. W CO O B cö 1.435 m. 1.000 m. 0.750 m. 6000 m. Gemischte u. Abweichende Dampft- lokomotiven Personenwagen Güter und Spezialwagen Jahr 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 11. 12. 12 662.2 41.1 54.7 43.0 407.7 115.7 52 66 1275 16.4 1902 11 662.9 41.1 54.7 43 0 408.4 115.7 61 80 1449 16.5 1903 12 723.0 88.5 54.1 58.2 410.3 111,9 63 75 1490 18.9 1904 12 725.6 89.1 54.1 68.0 402.5 111.9 68 79 1607 19.8 1905 12 725.6 89.1 45.7 62.1 411.8 111.9 71 79 1613 19.9 1906 12 730.1 89.1 52.9 62.1 414.1 112.0 73 83 1671 20.4 1907 12 736.0 89.1 52.9 62.1 419.9 112.0 76 85 1746 21.8 1908 Preussischer Staat 213 6847.0 1775.9 1811.2 1517.5 571.3 249.3 921.8 725 1698 10030 354.0 1902 226 7328.6 2017.1 1790.7 1547.7 572.0 250 9 1150.2 792 1835 10748 383.0 1903 232 7631.7 2273.1 1780.4 1660.3 548.3 1369.6 871 (326) 1602 12067 411.8 1904 237 7902.1 2414.8 1818.9 1993.8 540.5 886.6 908 ■^J92!8)r 1666 ... - , 12777 437.7 1905 237 7902.1 2608.3 1786.9 1716.3 561.7 1398.5 961 (357) 1742 13605 457.4 1906 247 8351.2 2700.5 1820.2 1772.2 583.8 1474.8 1003 (405) 2252 14010 483.4 1907 255 8730.9 3027.5 1971.6 1787.0 577.0 1370.4 1054 (431) 2396 14911 524.2 1908 ■v-7 > 1 ißo 1 iß o iß o 1 1. 1 iß o iß iß , in © 1 o 1 1 oißOißOißißOißißo^ißOißO 1 [ß o w ... ^ I £: I I • in t*-in o- I 10 I 10 I I t^io I ' t^ißub I t^in I t>- I im iß iß } in ^o\ 1 nioion *,03 *,i> l.t^oim, ',ini> '.oim oiino 3 in \ *, ‘,0- in o-.oi ^oin Kß \ 1 1 « ^ io n iß t w iß t w r* t w, w w io, ^ «5 i # c^ioeo in cd io t ii hJ o*' in cd m* iß d in cd in d in cd cd iß d in m* cd cd t*-* cd cd i> t-* cd cd t> cd m* iß iß m’ d d in 10 in in in cd r-* c—* cd t> co* »ß* in m d d d d d d cd iß* in d d d in' in m* cd cd cd' t"-’ cd in cd cd cd cd t> cd cd cd cd* cd m* in in m' cd o-* cd in cd o-‘ i>* cd* cd cd’ cd cd cd cd cd in in in in ^ in m ;xxxxxxxxx >> xxxx X 55 £ > > 2 *xx£~ s 5 ^£>“dd:d** 2*'' : XX ■H wnI M »•'S •-'S ►•'N 5Hd* >< '' ><4 xxxr >. XX :s2»>: >> as"23sasssxxxxxxsa522"32>>HXxxxxxa55Ss > ^^>>>>>>> ^ ^ ^ ^ ^ — o2Djö’-HDJ-ijin G dcotNincDcnbböoo^Hcnö^ r -'cd T -HCDGpcDÖcDin oö oi oi ^ od cd r-* d -v cd ^ t> ö co in c-i in in ö co in oo >n cm* "n< cd “M* h'c 6 cd cd ^ ci oo -H cd -m’ cd —-t cd in 3> ö di tt m* cd ^ 3b ö oo t-* h cd o oo cd —' m’ in o 35 cd cd cd d cd c^i i>-* ä t*-’ ci cd in 33 in cd* s? -d t'-’ m* —< 'd in cd «.Mt.Ni.., T-.U'MWM ^ ^ ^ ^ ^ CNi-Hß'J w - |H C1 ^hh —I t-- r- yb | ominininmoißotn t i mo , o m | int s -OJh-03c>-int^.inoi > loiin l in r - I I i i in i oinom i o i i 03 1 in 03 m 03 1 m • • • *• ‘ “c - . «■ ‘ \ «■': mm i- im uj i'*- ua c^j « g ■, &n uj - t uj cm ^ ^ ' cn ^ißbjujc'j iß oj in o-in in oi ^ in oi in 'in »in ■ o- 4 'in 1 - 1 oi m 03 03 lo 'oj > w nj-iq i> io \ in oi '. t > -, 03 • 1 i> in 03 » 03 oi^ » ' ' ' < 03 1 > m 01 ob t*- 1 in 1 m r» m 1 in t- oi » i iß 1 1 mmw ‘ ( '. io iß m in in co m co co t- in cd ^ ^ co t'- cd cd cd cd cd m in cd in cd m m m iß m cd in iß m cd iß iß’ m cd iß m iß’ iß cd in io m iß iß id iß iß iß iß iß cd cd cd in cd in id in iß’ cd m* r-* cd t»’ o* i> cd i> cd cd cd cd cd cd cd cd cd cd cd cd cd cd iß’ iß* iß* ^d in t> cd in io* in cd iß* iß* in iß t** rtt* *d in ^n id -«d io* Tjt io’ -d iß* io* in -d -d cd oo r-’ t> cd cd in in in d d d d d m* in d d d d in o in in o i in oi in 03 oj in 1 03 omo ~m t> in i o in 1 in 03 in in i i in o in t— 03 1 1 !> iß 03 _ . - t o in oi ob t*- 1 in NlßMß i O o in | i I | O in iß | I iß iß N 1 5 ' 1 iß O- 03 1 xs>^saaaxx>t>tx'><> > > > ’— 1 - 1 x^^xxxx >>>>>>>^ IXXXXXXX^^M >>>> X X iasasas»>>dx ..M H M ^ , ‘XXX >> !XX sd. >>>>>>> HH m _h kJ kJ kJ kJ kJ kJ kJ kJ HH HH ► > HHMnnnnrirSAkJM hhhhhh r> kJ >> ^ •> 2 n' e5 ^ ?3 S°° S312"c '2 2 c3 Srj" in ' c ^'2'2 HO rö"rS rH Tt '* in 2 2 2 2^ 2 ?S °°'2 53 2C'j'o'tM'o'gi'co'J3 'co'lo'—|' co'cp'o'm'co‘'Xi'!M 4 CT'-H'(M 4 o'Ht>'co'rH'co'-H' hh'io'o' o'o'co't^'eo'co'tH'co'cc't^'ci'Hf'in’^'-t'o'V-H'tH'co'ci'o'c^'—'cn'cM'—'ira'-o'oo'Ht'co'c\i'c3'-H‘cM'ai'o'h m (N Ol IM N HHM IMIM V jyiefSfi^ . ■r'-zä&s*^-- *3ffcC. p a b e Die Entwickelung der dem Getreidehandel obliegenden Ein- und Verkaufs-Genossenschaften des „V< zusammengestellt nach den „Jahrbi Laufende Nr. Sitz der Genossenschaft Haftart Gründungsjahr Mitgliederzahl Ende des Jahres 1905 ; 1906 j 1907 ; 1908 Reservefonds und Betriebsrücklagen (Specialfonds) Ende des Jahres Geschäftsguthaben (eingezahlte Geschäftsanteile) der Mitglieder Ende des Jahres ” 1905 1906 1907 1908 Gesamtes eigenes Vermögen (also 10 und 11 zusammen) Ende des Jahres Summe der Aktiva (ausschliesslich der etwaigen Unterbilanz) Ende des Jahres 1905 1906 1907 1908 Summe der Passiva (ausschliesslich des Reingewinns Ende des Jahres 1905 1906 1907 1908 Gewinn (Differenz von 6 und 7) 1905 1906 1907 1908 V (Differenz 1905 190 1905 1906 1907 1908 1905 1906 , 1907 : 1908 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Mk. | Mk. Mk. 1 Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mi 1. Altkloster. . 17* e. G. m. 1908 _ - - 42 - - - 150 - - ( 225 - : - 375 - - - 7 050 - - - 6 444 - | - 606 - — 2. Crone . . . 12 b. H. u. H. 1901 59 57 53 - 135 1 849 ■ 2 069 - 3 002 2 891 2 891 - 3 137 4 740 4 960 - 123 275 107 327 11 356 - 121 460 105 838 9 287 - 1 815 1 489 2 069 - - — 3. Filehne . . 10 b. H. 1900 128 140 97 100 924 1 923 : 1 165 1 224 4 037 5 013 1396 1 3 675 4 961 6 936 5 561 4 899 38 552 34 278 30 556 46 962 37 709 35 917 30 262 44 943 843 ' 361 294 2 019 - — 4. Grätz . . . 16 b. H. 1902 49 | 47 71; - 52 | - - 466 3 249 - - 518 3 249 - - 44 875 37 547 45 349 - 50 282 45 827 48 210 - - - — , - 5 407 8 5. Hohensalza . 7 b. H. 1897 40 46 55 52 5 574 9 793 15 236 20 239 1 470 4 794 30 228 28 200 7 044 14 587 45 464 48 439 190 768 302 177 364 550 431 315 182 815 297 129 355 975 400 068 7 953 5 048 8 575 31 247 - - 6. Lissa . • • 15 b. H. 1902 108 1 147 210; 268 785 2 444 J 4 542 5 969 7 172 9 703 13 477 15185 7 957 12 147 18 019 21 154 104 937 155 325 154 883 211 607 102 085 151 909 151 230 209 805 2 852 3 416 3 653 1 802 - - 7. Mogilno . . 5 b. H. 1896 75 63 59 - 6182 2 064 1 2 214 - 14 600 31 450 10 - 20 782 33 514 2 224 - 166 126 144 335 134 862 - 174 744 177 839 132 889 - ! - 1 973 - 8 618 33 8. Pieschen . . 9 u. H. 1900 139 145 148 134 521 887 | 1094 1365 793 1 528 5 654 ; 6 068 1 314 2 414 6 748 7 433 141 688 135 081 129 390 138 530 141 288 134 835 128 795 138 079 400 246 595 451 - - 9. Pudewitz . . 4 Ges. m. 1896 42 41 42 42 - - 118 118 103 500 103 500 103 500 103 500 103 500 103 500 103 618 103 618 407 958 403 876 495 794 495 794 433 280 416 911 480 625 480 625 - - 15 169 15 169 25 322 13 10. Rogasen . . 1 b. H. b. H. 1891 459 510 257 557 26 613 39 945 | 46 611 46 611 27 039 28 703 32 024 32 024 53 652 68 648 78 635 78 635 447 106 478 749 514 961 514 961 424 100 445 734 488 655 488 655 23 006 23 014 26 306 26 306 - - 11. Samter. . . 2 b. H. 1891 249 252 251 335 9 627 9 838 ' 11282 13 758 30 300 30 200 32 300 39 200 39 927 40 038 43 582 52 958 291 210 358 642 443 937 490 044 289 823 ; 354 698 438 480 485 359 1 387 3 944 5 457 4 685 - - 12. Schmiegel. . 14 b. H. 1902 61 70 70 75 663 1048 1 1304 1 417 1633 1 902 2 837 ^ 3 462 2 296 2 950 4141 4 879 7 618 20 227 25 086 39 641 6 290; 18 605 24 682 36 017 1 328 1 622 404 3 624 - - 13. Schneidemühl 8 u. H. 1899 106 99 70 - - - 4 096 - 959 - 1 602 | - 959 5 698 - 179 373 179 063 170 011 - 259 396 ; 186 434 168 578 - - - 1433 - 80 023 7 14. Schroda . . 11 b. H. 1901 155 178 193 193 2 597 5 036 7 954 8 459 2 548 : 2 855 3 844 1 3 977 5 145 7 791 11 798 12 436 182 633 164 636 153 641 122 783 179 628 161 198 151 767 121 070 3 005 3 438 1 874 1 713 - - 15. Schwerin . 13 b. H. 1902 73 74 76 75 - - - - 3 055 3 390 3 690 - 3 055 3 390 3 690 - 67 206 77 543 92 419 103 370 66 960 77 416 96169 97 604 246 127 - 5 766 - - 16. Strelno. . 3 b. H. 1893 78 73 73 68 19 895 21 503 21 080 21 167 11 666 11 210 11 110 10 810 31561 32 713 33 090 31 977 194 818 178 739 152 528 250 850 179 860 165 546 142 319 237 826 14 958 13 192 10 209 13 024 - - 17. Wiskitno . 6 u. H. 1897 82 82 79 72 2 677 2 675 3 600 4 800 3 696 3 696 3 397 3 277 6 373 6 371 6 997 8 077 52 030 52 030 61 400 65 364 48 667 48 667 57 429 62 768 3 363 3 363 3 971 2 596 - - 1903 2024 2104 2013 76 245 99 005 123 265 125 277 215 936 244 084 250 960 249 603 292 181 343 088 374 225 j 374 880 2 640 163 2 829 575 2 980 723 2 918 271 2 698 387 2 832 504 2 905 352 2 809 263 58 158 i 59 260 81 982 109 008 119 370 62 *) Die Zahlen geben die Reihenfolge der Gründungen an. Tabelle VII. es „Verbandes en „Jahrbüchern“ (Posen der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Provinz Posen“ in den Jahren 1905-1908 (incl.) 1906, 1907, 1908, 1909) dieses Verbandes. Verlust (Differenz von 7 und 6) Wert (Einkaufspreis) der Warenbezüge des Jahres Menge der im Jahre bezogenen Düngemittel Menge der im Jahre bezogenen Futtermittel Menge der im Jahre bezogenen Sämereien Wert (Verkaufspreis) der im Jahre verkauften landw. Erzeugnisse der Mitglieder Menge des im Jahre verkauften Getreides Menge der im Jahre verkauften Kartoffeln 119 370 62 189 6 611 ; I i 3 824 688 3 804 653 j 5 107 570 1 5 197 190 ! : 403 531 390 666 406 952 275 655 210 348 167 007 223 777 136 845 3 505 3 617 2 614 3 122 553 241 1 443 065 2 077 931 1 151 618 247 682 225 952 246 873 166 177 I 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 1905 1906 1907 1908 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Mk. Mk. | Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Ztr. i Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Mk. Mk. Mk. Mk. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. M. - - - - - - 16 671 - _ - 2 484 - - - 594 - - 26 - - - 1467 - - - 235 - - - - — — 215 - - — 75 - | - - 209 849 148 435 181 835 - 9 901 ! 8 483 6 024 - 4 774 2 774 6 423 - 442 514 280 - - 86 726 - - 18 638 11 881 13 689 - 4 559 ! - - - 4 843 4 651 5 514 — 26 297 34 457 23 247 25 664 - - - - 96 037 91 740 58 377 78 171 17 012 15 379 , 10 428 14 920 6 163 5 285 3 249 4 014 314 170 63 106 - - - - 3 544 2 598 1036 1 640 - - - - 3 641 4 835 4 109 5519 20 004 16 488 14 915 — 5 407 8 280 2 861 - 95 238 24 982 1 26 026 - 7 896 3 000 | 3 700 - 4 129 1 264 1 267 _ 282 71 23 - 75 942 40 370 56 700 - 12 254 5 626 6 257 1 - - - - — 2 214 4101 3 688 — 8 078 8 934 20 200 — - - - - 530 867 568 204 1 161 716 2 122 609 78 856 79 566 ! 127 413 - 34 416 32 067 63 762 - 248 783 290 - - 87 090 239 944 - 19 014 16 576 29 993 - - - - - 12 021 6 017 22 033 39 095 1 883 1 876 2 755 83 556 - - - - 99 893 206 219 130 368 203 384 11 397 18911 17 633 26 143 10 680 7 707 8 687 12 100 211 232 479 246 90 291 95 145 93 085 84 979 12 995 12 814 11 789 8 522 - - 3 119 — 7 534 8 336 16 321 12 233 20 408 13 983 24 628 — 8 618 33 504 - - 323 188 334 565 474 416 - 14 398 14 290 ! 11 971 - 11 556 6 978 12 038 - 78 132 251 - 163 110 218 089 97 494 - 21 048 27 659 34 998 - — - - - 15 767 12 641 10 606 — 46 855 28 659 28 202 38 851 - - - - 103 892 75 264 70 429 64 253 13 994 16 962 | 11 950 10 089 5 620 2 940 1 000 3 158 - - - - - - - - - - ; - - — 1 475 2 410 4 126 4 126 36 114 41 992 — — 25 322 13 035 - - - 565 838 820 275 820 275 - - - - - - - - - - - - - - - - - — - - - — 5 422 22 804 24 257 24 257 47 125 87 398 89 837 89 837 - - - - 1 464 869 530 000 662 951 703 883 75 103 82 376 1 69 715 80 743 67 159 48 306 53 038 53 038 949 815 355 1491 860 610 718 075 669 280 856 764 124 443 97 962 85 919 85 919 785 7 763 20 219 20 221 14 117 7 300 20 398 17 693 106 510 106 25.8 53 529 52 692 - - - - - 502 165 558 051 448 574 37 729 32 350 ' 44 209 42 088 26 992 28 878 33 221 32177 372 289 197 495 - - 552 708 - 10 413 22 684 25 234 40 084 - 3 925 ; - — 14 131 13 396 15 734 16 292 42 552 43 724 49 529 49 370 - - - - 65 354 78 242 103 730 - 10 686 7 840 | 8 208 11057 4121 2 853 4193 5 001 97 190 157 129 - - 101 300 - - 2 566 5 344 6 276 - ! - 989 — 775 2 430 2 050 — 9 878 15 462 9 801 80 023 7 370 - - 119 281 91 271 216 063 - 10 843 4 600 7 000 - 5 615 4 000 9 000 - 73 200 70 - - 42 520 132 253 - 7 362 5 500 14 961 - - 400 ; 1 491 — 10 264 7 783 8 813 - 179 373 91 124 79 832 — - - - - 200 625 186 879 97 283 88 842 28 453 26 496 9 438 6 013 11 772 10 192 7 137 5 788 26 112 - - 12 915 35 106 - - 1 837 4 397 923 1 700 - 3 345 ! 12 400 4 000 3 904 4 252 4 250 4 000 39 285 45 683 38 239 38 651 - - 3 750 - 187 883 89 271 224 788 330 305 13 245 12 328 17 757 17 413 8 191 6 853 10 684 12 394 329 30 345 509 92 321 87 764 102 463 157 397 11 823 11 377 12 411 16 223 - - — 4 221 2 956 4 409 7 946 67 206 41 915 38 650 40 042 - - - - 284 774 268 640 274 857 266 067 70 500 64 657 59 260 63 065 6 590 6 340 6 910 5 335 - ~ - - - - - - - - - - - - - — * 2 632 1 697 2 222 2 216 204 184 164 144 - — 42 938 42 938 46 405 54156 3 528 3 528 ! 2 246 1 640 2 570 2 570 3 168 3 246 79 79 104 120 32 052 3$ 180 32 704 51011 4311 4 312 4 319 5 578 - i - — — — — — 600 - — — 5 344 15 433 37 229 25 210 i Verwaltungskosten d. Jahres (Gehälter, Porti, Diäten, Reisekosten, und dergl., jedoch ohne Frachten und Dividende) 102 186 103 954 148 910 135 642 Buchwert des Besitzes (Grund, Gebäude, Maschinen, Geräte, sonstiges totes und lebendes Inventar und Vorräte) 642 494 572 553 1 478 989 428 683 % Sä-: . V.'-Sä" 'ifäm sbs&y ;ie >:.*•.• *0 Summe der Summe der Rein- Verlust Reservefonds und Betriebs- Geschäftsguthaben Gesamtes eigenes Wert der Menge der bezogenen Menge der bezogenen Menge der bezogenen Menge der be- Wert der bezogenen Wert der bezogenen Wert des eingekauften Menge des eingekauft. Menge der verkauften Verwal- |tungs- Buchwert des Besitzes Bemerkungen -o c 0) «•*»» 3 der Genossenschaft X C a Ui O bi -4—» § Aktiva Passiva rücklage- fonds der Genossen Vermögen bezöge Düngemittel Futtermittel Sämereien zogeuen Kohlen Kohlen Wert Maschinen Ge- trdides Getreides Kartoffeln kosten W U Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Mk. Mk. Mk. Ztr. Ztr. Mk. Mk. i Argenau besch. 1901 160 130 777 124 884 5 893 _ 12 290 13 694 25 984 148 019 17 073 9 850 118 29 600 28 400 _ 88 543 10 186 — 6 623 1 560 2 Birnbaum j) 1900 292 89 817 88 124 1693 - 7 824 2 520 10 344 103 173 14512 6 874 8 5 820 4 532 - 189 178 20 966 - 4 044 1206 3 Bromberg »> 1898 90 140 298 140 117 181 - 1 841 6 390 8 231 150 121 12 466 12 553 118 21 125 24 443 - 259 769 28 873 - 9 934 49 302 4 Gnesen » 1901 121 89 465 85 509 3 956 - 3 530 7 748 11 278 160 752 15 015 12 993 287 8 700 7 680 - 223 412 25 212 - 6 056 9123 5 Jarotschin »1 1902 46 3 082 2 964 118 - 405 39 444 20 472 3 000 1 600 7 2 100 2147 - - - 1300 *420 20 6 Lissa 1901 31 9 252 9 238 14 - - 20 20 40 396 4 722 3 587 113 - - - 27 568 2 688 - 2 398 6 832 7 Nakel » 1898 139 770 168 752 752 17 416 - 1 941 17 600 19 541 1 021 587 105 549 54 450 793 25 892 18124 223 1 890 321 212 532 1297 57 187 81 200 8 Mogilno 1896 70 140 673 137 118 3 555 - 4 459 4 656 9115 676 026 16 933 14 091 624 35 478 36 666 84 483 249 56 449 1 107 11 767 904 9 Pakosch » 1907 37 62 407 62 183 224 - 68 4 700 4 768 79 796 6 914 5 941 78 5 930 6 523 - 102 137 9 994 - 5 586 7 441 10 Wongrowitz » 1901 415 345 106 344 696 410 - 6 606 30 946 37 552 229 474 17 454 14 408 810 30 153 33 168 2100 342 493 38 782 ' - 16 536 128 849 11 Janowitz, Kaufhaus n 1897 376 442 761 436 340 6 421 - 6 725 13 640 20 365 452113 11202 19211 836 42 520 26 630 - - - - 29 502 93 544 12 Witkowo » 1898 310 437 798 428 238 9 560 - 12 944 11 059 24 003 78 280 7 661 14 021 98 14 439 17 349 - 358 501 36 625 - 30 747 232 527 13 Wreschen 1900 390 611 837 602 295 9 542 - 16 499 39 968 56 467 532 967 25 254 23 031 536 57 238 53 519 - 643 095 73 308 3 807 28 868 237 439 14 15 Kawka, Mühle » 1898 16 345 847 342 632 3215 - 17 070 11 600 28 670 24 000 1 700 516 - 35 450 38 995 - 650 000 71 616 - 33 632 34 090 84 290 113 891 *) Einschi. 11692 Ztr UmdruschRetreide Janowitz, Kaufhaus » 1897 419 183 825 178 395 5 430 - 52 537 15 070 67 607 18 148 - 1 863 — 11 400 10 688 - l 065 000 128 576* Zusammen 15 Genossenschaften 2 912 3 803 113 3 735 485 67 628 _ 144 739 179 650 324 389 3 735 324 260 455 194 989 3 926 325 845 308 864 2 407 6 632 803 715 807 7 511 277 390 1 048 128 Summe des Vorj. 16 Genossenschaften 2 744 3 808 575 3 785 361 44 340 21 127 135 732 152460 288 192 2 892 647 196 057 189 752 ’ 3 473 1 5 328 738 585 209 263 216 898 597 Tabelle VIII. Bezugs- und Absatzgenossenschaften des Posener Raiffeisenverbandes Jahrgang 1908|09. (Bilanz am 31. Dezember 1908 oder 30. Juni 1909.) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 1898 90 140 298 140117 181 - 1 841 6 390 8 231 150 121 12 466 12 553 118 21 125 24 443 - 259 769 28 873 - 9 934 49 302 4 Gnesen » 1901 121 89 465 85 509 3 956 - 3 530 7 748 11 278 160 752 15 015 12 993 287 8 700 7 680 - 223 412 25 212 - 6 056 9 123 5 Jarotschin J» 1902 46 3 082 2 964 118 - 405 39 444 20 472 3 000 1 600 7 2 100 2147 - - - 1 300 *420 20 6 Lissa »J 1901 31 9 252 9 238 14 - - 20 20 40 396 4 722 3 587 113 V - - 27 568 2 688 - 2 398 6 832 7 Nakel » 1898 139 770 168 752 752 17 416 - 1 941 17 600 19 541 1 021 587 105 549 54 450 793 25 892 18 124 223 1 890 321 212 532 1297 57 187 81 200 8 Mogilno 1896 70 140 673 137 118 3 555 - 4 459 4 656 9 115 676 026 16 933 14 091 624 35 478 36 666 84 483 249 56 449 1 107 11 767 904 9 Pakosch 1907 37 62 407 62183 224 - 68 4 700 4 768 79 796 6 914 5 941 78 5 930 6 523 - 102 137 9 994 - 5 586 7 441 10 Wongrowitz » 1901 415 345 106 344 696 410 - 6 606 30 946 37 552 229 474 17 454 14 408 810 30153 33 168 2100 342 493 38 782 - 16 536 128 849 11 Janowitz, Kaufhaus n 1897 376 442 761 436 340 6 421 - 6 725 13 640 20 365 452 113 11 202 19211 836 42 520 26 630 - - - - 29 502 93 544 12 Witkowo » 1898 310 437 798 428 238 9 560 - 12 944 11 059 24 003 78 280 7 661 14 021 98 14 439 17 349 - 358 501 36 625 - 30 747 232 527 13 Wreschen » 1900 390 611 837 602 295 9 542 - 16 499 39 968 56 467 532 967 25 254 23 031 536 57 238 53 519 - 643 095 73 308 3 807 28 868 237 439 14 Kawka, Mühle 1898 16 345 847 342 632 3215 - 17 070 11 600 28 670 24 000 1700 516 - 35 450 38 995 - 650 000 71 616 - 33 632 34 090 84 290 113 891 *) Einschi. 11692 Ztr Umdruschgetreide 15 Janowitz, Kaufhaus „ 1897 419 183 825 178 395 5 430 - 52 537 15 070 67 607 18 148 - 1 863 - 11 400 10 688 — 1 065 000 128 576* Zusammen 15 Genossenschaften 2 912 3 803 113 3 735 485 67 628 _ 144 739 179 650 324 389 3 735 324 260 455 194 989 3 926 325 845 308 864 2 407 6 632 803 715 807 7 511 277 390 1 048 128 Summe des Vorj. 16 Genossenschaften 2 744 3 808 575 3 785 361 44 340 21 127 135 732 152 460 288 192 2 892 647 196 057 189 752 ' 3 473 i 5 328 738 585 209 263 216 898 597 Tm-a K»' i j&sasfesfä '■?i5T3j&-£*$ >? 6 -< 1 ■•'*■_ MiCi.'i&fjz. 7J - Sfcj?’ Tabelle IX Vergleich der amtlichen statistischen Angaben über den Getreidehandel der Provinz Posen nach der gewerblichen Betriebsstatistik vom '14. Juni 1895, und vom 12. Juni 1907. Lfd. Kreis Handel m. landw. Produkten am 14. Juni 1895 Handel mit Getreide am 12. Juni 1907 Handel mit anderen landwirt. Produkten am 12. Juni 1907 Zusammen 12. Juni 1907 Gewerbtätige Personen Haupt- und Ne- ben- be- triebe 1895 1907 in den 12 Jahren No. Haupt- Neben- Betriebe Ge- werb- tätige Personen Haupt- Neben- Betriebe Ge- w erbtätige Personen Darunter Arbeiter Haupt- Nebeh- Betriebe Ge werb- tätige Personen Darunter Arbeiter Haupt- Neben- Betriebe Ge- werb- tätige Personen Darunter Arbeiter 1895 1907 Zu- Abnahme + - Zu- Abnahme + 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ii 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 1 Wreschen 22 2 35 15 2 28 12 16 4 34 7 31 6 62 19 35 62 27 24 37 13 2 Jarotschin 39 4 64 7 2 19 9 18 3 35 3 25 5 54 12 64 54 - 10 43 ■30 - 13 3 Schroda 25 3 40 12 3 23 9 9 3 17 1 21 6 40 10 40 40 - - 28 27' 1 4 Schrimm 35 9 « 12 4 19 4 31 12 61 17 43 16 80 21 44 80 36 - 44 ‘59 15 - 5 Stadtkreis Posen 251 9 546 64 5 279 108 229 22 426 116 293 27 705 24 546 7Ö5 159 - 260 320 60 - 6 Posen (Ost) 29 3 51 9 2 25 10 17 4 28 5 26 6 53 15 51 53 2 - 32 32 - - 7 Posen (West) 5 1 6 - 14 3 15 3 23 7 21 3 37 10 11 37 26 6 24 18 - 8 Obornik 45 7 64 12 3 21 5 28 2 50 12 40 5 71 17 64 71 7 - 52 45 7 9 Samter 56 5 92 20 1 3 37 7 24 7 45 5 44 10 82 12 92 82 _ 10 61 54 25 19 - 7 10 Birnbaum 20 5 28 5 2 , 2 8 4 9 1 13 6 18 3 28 18 10 6 11 Schwerin a. W. 25 4 47 5 2 13 7 12 2 25 12 17 4 38 19 47 38 9 29 21 - 8 12 Meseritz 48 2 73 17 3 40 11 29 8 41 5 46 11 81 16 73 81 8 - 50 57 7 - 13 Neutomischel 38 6 63 14 3 19 4 31 19 40 4 45 22 59 8 63 9 - 4 44 67 23 - 14 Grätz 34 9 60 16 1 70 28 18 3 25 4 34 4 95 32 60 95 25 - 43 38 - 5 15 Bomst 41 15 93 11 3 26 11 31 16 62 19 42 19 88 30 93 88 - 5 56 61 5 - 16 Fraustadt 30 5 45 6 7 15 7 10 5 16 2 16 12 31 9 45 31 - 14 35 28 - 7 17 Schmiegel 13 5 20 9 1 18 4 21 3 30 1 30 4 48 5 20 48 28 - 18 34 16 - 18 Kosten 40 17 77 13 5 46 18 27 7 44 2 40 12 90 20 77 9Ö 13 - 57 52 - 5 19 Lissa 38 7 101 11 3 74 36 20 6 24 - 31 9 98 36 101 98 - 3 45 40 - 5 20 Rawitsch 58 17 101 18 7 41 14 34 7 54 8 52 14 95 22 101 95' - 6 70 '66 - 9 21 Gostyn 19 5 32 12 6 23 9 11 3 15 4 23 9 38 13 32 38 6 - 24 32 8 - 22 Koschmin 43 4 87 12 5 21 2 9 2 14 2 21 7 35 4 87 35 - 52 47 28 - 19 23 Krotoschin 59 11 77 15 1 37 6 17 3 23 - 32 4 60 6 77 60 - 17 70 36 - 34 24 Pieschen 13 2 18 6 2 19 10 3 5 4 - 9 7 23 10 18 23 5 - 15 JfT 1 - 25 Ostrowo 27 2 37 13 2 21 7 18 4 25 3 31 6 46 10 37 46 9 - 29 37 8 -- 26 Adelnau 14 7 18 3 ' 3 7 1 10 3 16 1 13 6 23 2 16 23 5 21 19' - 2 27 Schildberg 16 6 27 9 1 13 1 18 2 28 1 27 3 41 2 27 41 14 22 30 8 — 28 Kempen i. P. 28 3 41 9 6 22 7 14 3 20 2 23 9 42 9 41 42 1 - 31 32 1 - zusammen Regbez. Posen 1111 175 1992 361 87 999 352 728 165 1234 244 1089 252 2233 596 + 381 — 140 + 183 - 128 -241 + 55 1 Filehne 22 5 26 6 5 13 5 16 9 27 4 22 14 40 9 26 40 14 27 36 9 Bemerkungen: 24 Spalte 14 Sp. 6 + Sp. 10 15 ^ „ 7 + e 11 16 n 8 + „ 12 17 „ 9 + CO Spalte 18 wiederholt die Zahlen der Spalte 5 und der Spalte 16 Sp. 19 -- Sp. 16 — Sp. 5 Sp. 20 Sp. 5 — Sp. 16 Spalte 21 wiederholt die Angaben der Spalten (3 + 4) und (14 + 15) Sp. 22 . Sp.(14 + 15) — Sp.(3 + 4) Sp. 23 Sp. (3 + 4) - Sp.(14+15) 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Schwerin a. W. Meseritz Neutoinischel Grätz Bomst Fraustadt Schmiegel Kosten Lissa Rawitsch Gostyn Koschmin Krotoschin Pieschen Ostrowo Adelnau Schildberg Kempen i. P. 25 48 38 34 41 30 13 40 38 58 19 43 59 13 27 14 16 28 4 2 6 9 15 5 5 17 7 17 5 4 11 2 2 7 6 3 47 73 63 60 93 45 20 77 101 101 32 87 77 * 18 37 18 27 41 5 17 14 16 11 6 9 13 11 18 12 Ir: 12 ■1 15 i 6 13 3 9 9 2 3 3 1 3 7 1 5 3 7 6 5 1 2 2 3 1 6 13 40 19 70 26 15 18 46 74 41 23 21 37 19 21 7 13 22 7 11 4 28 11 7 4 18 36 14 9 2 6 10 7 1 1 7 12 29 31 18 31 10 21 27 20 34 11 9 17 3 18 10 18 14 2 8 19 3 16 5 3 7 6 7 3 2 3 5 4 3 2 3 25 41 40 25 62 16 30 44 24 54 15 14 23 4 25 16 28 20 12 5 4 4 19 2 1 2 8 4 2 3 1 1 2 17 46 45 34 42 16 30 40 31 52 23 21 32 9 31 13 27 23 4 11 22 4 19 12 4 12 9 14 9 7 4 7 6 6 3 9 38 81 59 95 88 31 48 90 98 95 38 35 60 23 46 23 41 42 19 16 8 32 30 9 5 20 36 22 13 4 6 10 10 2 2 9 ■t 1 38 73 81 63 9 60 95 93 88 45 31 20 48 77 90 101 98 101 95 32 38 87 35 77 60 18 23 37 46 16 23 27 41 41 42 8 35 28 13 6 5 9 5 14 . 9 4 5 14 3 6 52 17 21 50 57 44 67 43 38 56 61 35 28 18 34 57 52 45 40 70 66 24 32 47 28 70 36 15 16 29 ~W 21 19 22 30 31 32 - 7 23 5 16 8 1 8 8 1 8 5 7 5 5 9 19 34 2 (14 + 15) Sp. 22 Sp.(14 + 15) - Sp.(3 + 4) Sp. 23 = Sp. (3 + 4) — Sp,(14+15) d- 381 — 140 + 183 - 128 zusammen Regbez. Posen 1111 175 1992 361 87 999 352 728 165 1234 244 1089 252 2233 596 -j 241 + 55 26 27 1 Filehne 22 5 26 6 5 13 5 16 9 27 4 22 14 40 9 40 14 ~ 36 9 - 50 49 2 Czarnikau 39 10 50 27 2 39 6 22 6 31 — 49 8 70 6 70 20 — 57 8 82 56 3 Kolmar i. P. 46 10 82 14 2 31 10 31 4 43 3 45 6 74 13 74 — 8 51 — 5 145 69 4 Wirsitz 55 14 145 22 5 98 44 21 8 66 39 43 13 164 83 f64 19 — 56 — 13 142 90 5 Stadtkreis Bromberg 81 9 142 17 1 73 23 86 1 122 13 103 2 195 36 195 53 ~ 105 15 — < * 00 51 - _ — 6 Landkreis Bromberg 42 9 60 ! 12 1 48 27 43 16 78 24 55 17 126 51 126 66 72 21 ; 55 42 7 Schub in 32 10 55 15 3 29 9 14 7 17 29 10 46 9 46 — 9 39 — 3 i 130 90 8 Hohensalza 70 20 130 31 3 124 52 87 23 131 21 118 | 26 255 73 255 125 — 144 54 — ! 35 40 9 Strelno 25 15 35 11 — 33 17 53 3 71 4 64 | 3 j 104 21 104 69 — 67 27 — 10 Mogilno 18 2 33 13 1 51 19 19 1 27 2 32 2 78 21 33 78 45 - 20 34 14 - j 77 55 11 Znin 45 10 77 15 2 68 39 27 7 , 44 — 42 i 9 | 112 39 112 35 — 51 — 4 * ' 43 34 12 Wongrowitz 30 4 43 12 , 3 53 24 15 3 ! 17 1 27 1 6 s 70 25 70 27 — 33 — 1 « 1 i 110 81 13 Gnesen 69 12 110 14 - 38 17 46 2 | 66 3 60 2 | 104 20 104 — 6 62 — 19 1 1 85 22 14 Witkowo 19 3 35 1 i 1 1 — 6 5 7 — 7 6 ! 8 ] — 8 — 27 13 — 9 + 473 - 50 + 148 - 54 zusammen Regbez. Bromberg 593 133 1023 210 29 699 292 486 95 747 114 696 124 1 1446 406 + 423 + 94 1+381 - 140 + 183 - 128 „ „ Posen 1111 175 1922 361 87 999 352 728 165 1234 244 1089 252 i 2233 596 1 1 j + 241 : + 55 1 1 ! | 1+584 - 190 + 331 -182 Provinz Posen 1704 308 3015 571 116 1698 644 1214 260 1 1981 358 1785 : 376 3679 | 1002 1 1 1 1 l + 664 j + 149 .Jf* J sM! tr>~^-/^X_-J,-a«rT7>^‘- ;v»£: XV ••SÄ-T - vSas?- **« 5P£& ,-!*|f S8S*>» 3S@g gffiro* ^SkmHsSS *•*«*-' - :v* Tabelle X Die Betriebe und gewerbtätigen Personen des Getreidehandels in der Provinz Posen, nach Kreisen geordnet und umgerechnet nach dem Verhältnis zu 10 000 ha- Acker und vjartenland auf Grund der Angaben der Tabelle XII .* 1 2 3 4 5 6 7 Lfd. No. Ge- sammt- fläche*) ha. Acker- und Prozent der Ge- sammt- fläche*) Kreise Gartenland’") ha. Absolute | Ziffern ’S 1895/1907 3 Ia. 1 Stadtkreis Posen 3 303.3 1 847.5 55.9 2(10/ / 320 60 2 „ Bromberg 1 307.1 248.0 19.0 9 %05 15 3 Hohensalza 103 861.9 66 991.5 64.5 90/ /144 54 4 Strelno 61 445.1 44 821.2 72.9 <0 / fi7 27 5 Bromberg Ld. 138 620.0 70 981.2 51.2 21 6 Schmiegel 55 510.1 35 826.0 64 5 '%4 16 7 Mogilno 73 360.2 58 911.5 80.3 20 «34 14 8 Schrimm 92 889.8 58 635.6 63.1 44 /öü 15 9 Wreschen 56 120.5 44 632.4 79 5 24 37 13 10 Czarnikau 80 316.6 34 865.4 43.4 4 %v 8 11 Filehne 76 147.8 24 968.5 32.8 27 / 3u 9 12 Schildberg 51 946.4 29 304.7 56.4 22 /.io 8 13 Pieschen 48 097.5 37 400.0 77.8 15 /l6 1 14 Posen Ost 65 536.0 45 894.5 70.0 32/ 32 zusammen _ _ __ _ _ im Durchschnitt — — — — Ib. 15 Posen West 63 712.0 49 100.9 77.1 0/ 18 16 Ostrowo 41 431.4 26 038.2 62.8 2 7 3 7 8 17 Meseritz 115 267.6 59 171.4 51.3 5 At 7 18 Gostyn 60 055.4 45 667.2 76.0 24 / 32 8 19 Kempen i/P. 45 791.1 31 298.0 68.3 31 'ss 1 zusammen _ _ ___ — _ im Durchschnitt — ~ — _ __.. • — II. 20 Grätz 42 930.9 32 10 1.9 74.8 4 7 3S 21 Kosten 60 698.0 42 730.9 70.4 57/ 7° — 22 Znin 73 983.6 53 612 0 72.5 ' SÄ /31 — 23 Wirsitz 116 025.9 79 586.4 68.6 (io, : — 24 Obornik 109 518.8 65 897.7 60.2 52 / w ! — 25 Wongrowitz 103 687.4 74 466.6 71.8 34 /.33 j - 26 Adelnau 47 877.9 25 067.9 52.4 21 19 ! - 27 Schroda 79 370.4 61 272.8 77.2 28; i 27 | — zusammen _ _ _ _ _ im Durchschnitt - — — — — III. 28 Bomst 103 648.0 53 804.0 51.9 m Ui 5 29 Neutomischel 52 318.0 33 882.5 64.8 44 /ö7 23 zusammen _ _ _ _ _ im Durchschnitt — — ~ — IVa. 30 Lissa 52 456.3 34 114.1 65.0 45/ — 31 Gnesen 56 454.3 45 559.5 80.7 8 7 ü2 — 32 Samter 109 282.1 64 233.2 58.8 G1 /r.4 — 33 Rawitsch 49 590.0 35 366.8 71.3 75/ — 34 Jarotschin 72 085.3 52 077.2 72.2 i3 Uo — 35 Schwerin a/W. 65 035.3 26 133.2 40.2 2 721 — 36 Krotoschin 50 163.3 35 053.9 69.9 7 7 3 ij — zusammen im Durchschnitt IVb. 37 Kolmar i P. 109 474.7 51 182.2 46.8 50/ 0I — 38 Schubin 91 533 5 54 542.8 59.6 42. — 39 Birnbaum 64 232.0 30 735.1 47.9 25/ — 40 Fraustadt 47 960.7 29 094.3 61.0 36/ „ — 41 Witkowo 58 872 7 41 208.0 70.0 2 2, - 42 Koschmin 45 304,9 37 314.0 82.4 47/ 28 — zusammen _ _ _ _ _ im Durchschnitt — “ — “ . — 10 11 12 Betriebe 4) S -C cc C -Q < auf 10 000 ha. Acker- u. Gartenland entfielen 1895 1907 Zu- Ab- nähme Sp. 10-9 Sp. 9 — 1" 1 406.91 3 629.83 1 731.60 4 233.90 324.69 604.07 13 14 | 15 16 17 18 19 Gewerbtätige Personen 13.45 8.92 7.18 5.02 3.39 7.50 5.37 14.05 10.81 7.50 4.01 6.97 21.52 14.95 10 14 9.49 5.77 10.06 8.29 16.35 14.42 10.24 4.27 6.97 8.07 6.03 2.96 4.47 2.38 2.56 2.92 2.30 3.61 2.74 0.26 35 96 7.19 45.94 9.19 48.90 9.78 59 87 11.99 i 5 5 4 13 7 1 2 1 13.40 13 34 10.26 8.67 7.89 4.56 8.37 4.57 11.84 12.17 9.51 7.03 6 82 4.43 7.57 4.40 1.56 1.17 0.75 1.64 1.07 0.13 0.80 0.17 t 7. 0 ‘ ‘ HO 77 /ll" ho 18/ / 211 ■10 35 13 35 19 7 27 5 18.69 10.02 14.36 18.22 9.71 5.78 7.18 6.52 29.59 21.06 20.89 20.61 10.77 9.40 9.18 6.52 10.90 3.04 6.53 2.39 1.06 3 62 2.00 94.17 132.47 112.07 201.09 _ _ _ _ — — 7.85 11.04 - — — - - 9.34 16.76 ' — — — ; — — — 1.22 4.88 3.66 ‘7,7 26 2.24 7.54 5.30 , _ 1.926 1.545 _ 0.381 11.14 14.21 3.07 37 •:u 73/ 81 32/ / 38 41 42 9 14.21 16.90 2.69 i — 1.275 1.143 — 0.132 8.45 9.63 1.18 8 _ 12.34 13.69 1.35 — 1.464 1.422 — : 0.042 5.25 7.00 . 1.75 _ 6 _ 7 01 8.32 1.31 — 1.335 1.189 — 0.146 9.90 10.22 , 0.32 : 1 13.10 13.42 0.32 — 1.323 1.313 ; 0.010 71.06 8.63 63.77 7.97 10.41 12.99 11.34 19.77 0.93 6.78 23.40 11.70 31.11 15.56 5 19 7 9 13 8 34 13.19 17.78 9.49 21.21 8.25 11.10 19.97 11.73 13.61 8.40 18.66 5.76 8.03 10.27 1.46 4.07 1.09 2.55 2.49 3.07 9.70 100.99 14.43 76.46 10.92 Absolute Ziffern 1895/1907 Zunahme Abnahme auf 10 000 ha. Acker- u. Gartenland entfielen 1895 1907 54(1 / /705 142/ /195 159 2 954.51 3 815.00 53 - ! 5 726 13 ; 7 879.16 130 ^ 1 1 125 ’ ! 19.43 38.10 3 'V 104 60 120 69 66 - 7.81 8.45 23.20 17.75 2 % s 28 _ 5.58 13.40 331 78 45 - 5.60 13.24 nähme 860.49 2 153.03 '-'Vu 18/ 123 51/ /ü 3 36 27 20 14 14 5 2 7.50 7.84 14.34 10.41 9.21 4.81 11.09 13.64 13.89 20.08 16.02 13.97 6.15 11.65 18.67 15.39 9.30 7.82 7.64 6.14 6.05 5.74 5.61 • 4.96 1.34 0.54 20 21 22 23 Gewerbtätige Personen auf 1 Betrieb entfielen 1895 1907 Zu- I Ab- nähme Sp. 20-20 Sp 20-21 2.100 1.577 2.203 1.861 0.103 0.284 1.444 0.853 1.178 1.111 1.652 1.000 1.460 1.020 0.963 1.228 1.199 1.599 1.770 1.552 1.750 1.412 2.308 1.352 1.675 1.228 1.111 1.364 1.440 1.671 0.326 0.699 0.572 0.301 0.656 0.352 0.215 0.208 0.148 0.136 0.241 0.072 24 25 26 27 Bis zum Jahre 1907 waren Genossenschaftliche Betriebe Polnischer Verband (Rolnik’s) Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Verband Summa Sp. 24-26 Posen 05,**) Patronat L Ei"- u Verk.-V. _I Deutsches Lagerhaus Bromberg 98**) Strelno 05 Schmiegel 06. Mogilno 01. Pakosch 01 Tremessen 05 Schrimm 04 Stralkowo 05. Wreschen 05 Lubasch 05 Schildberg 05 Hohensalza 02 Strelno 93 Crone a. d. B. 01 Wiskitno 97 Schmiegel 02 Mogilno 96 Filehne 00 Pieschen 01 Pudewitz 06 Argenau 1901 Mogilno 96 Pakosch 96 Kawka Mühle 98 Wreschen 1900 1.394 1.351 1.402 2.101 1.231 1.270 0.858 1.428 2.499 1.720 2.196 2.931 1.579 2.102 1.212 1.482 1.105 0.369 0.794 0.830 0.348 0.832 0.354 0.054 29 Punitz 05. Gostyn 06 Buk 07 Grätz 02 Znin 05. Janowitz 07 Lobsenz 06. Nakel 06 Rogasen 07 ; Rogasen 91 Schocken 06. Wongrowitz 06 Kostschin 06. Santomischel Oöl Schroda 01 Janowitz Kfh. u. Komh. 97 Nakel 98 Wongrowitz 01 98.48 12.31 128.02 16.00 93 88 •7«, 17.29 18.59 16.36 17.41 0.93 1.18 1.661 1.431 1.442 0.881 0.219 0.550 35.88 17.94 33.77 16.89 Sl8 7 /104 ~‘S2 101 / 95 , 38 'tiO 3 6 10 6 10 9 17 29.61 24.14 14.32 28.56 12.29 17.98 21.97 28.73 22.83 12.77 26.86 10.37 14 54 17.12 0.88 1.31 1.55 1.70 1.92 3.44 4.85 148.87 21.27 133.22 19.03 5 3 6 7 9 19 10.94 7.70 8.13 12.03 5 33 12 60 9.96 7.15 6.18 9.62 3.15 7.50 0.98 0.55 1.95 2.41 2.18 5.10 56.73 9.46 43.56 7.26 S 7-4 55/ 14 U 38' 18 45 : c. Spalte 28 ist aus dem Buche : „20 Jahre deutscher Kulturarbeit“, Memorial der Königlichen Ansiedlungskommission, Berlin 1907 **) Die Zahlen , geben abgekürzt das Gründungsjahr an. Tabelle X Die Betriebe und nach Kreisen geordnet und gewerbtätigen Personen des Getreidehandels in der Provinz Posen, umgerechnet nach dem Verhältnis zu 10 000 ha. Acker und Gartenland auf Grund, der Angaben der Tabelle XII mm Wägp Lfd. No. Ia. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ib. II. III. IVa. IVb. K reise Ge- sammt- fläche*) ha. Acker- und Gartenland *) ha. Prozent der Gesa mm t- fläclie*) io ll 12 Betriebe <ü £ CÖ 1895/1907 3 Absolute 1 Ziffern c -O < auf 10 000 ha. Acker- u. Gartenland entfielen 1895 1907 Zu- Ab- nähme Sp. 10 — 9 : Sp. 9 — 1" 13 14 : 15 16 17 18 19 Ge werbtätige Personen Absolute £ Ziffern üj G 3 N e % auf 10 000 ha. Acker- u. Gartenland entfielen Zu- Ab- nähme 1895 1907 Sp. 17-16 1 Sp. 16-17 Stadtkreis Posen „ Bromberg 3 303.3 1 307.1 1 847.5 248.0 55.9 19.0 ■%05 60 15 1 406.91 3 629.83 1 731.60 4 233.90 324.69 604.07 Hohensalza Strelno Bromberg Ld. Schmiegel Mogilno Schrimm Wreschen Czarnikau Filehne Schildberg Pieschen Posen Ost 103 861.9 61 445.1 138 620.0 55 510.1 73 360.2 92 889.8 56 120.5 80 316.6 76 147.8 51 946.4 48 097.5 65 536.0 66 991.5 44 821.2 70 981.2 35 826.0 58 911.5 58 635.6 44 632.4 34 865.4 24 968.5 29 304.7 37 400.0 45 894.5 64.5 72.9 51.2 64 5 80.3 63.1 79 5 43.4 32.8 56.4 77.8 70.0 "7m ■7,4 20 ■ 34 J4 /ö0 24 37 49/ / 57 27 / / 33 ”/30 ,s /ie 32 / / 32 54 27 21 16 14 15 13 8 9 8 1 13.45 8.92 7.18 5.02 3.39 7.50 5.37 14.05 10.81 7.50 4.01 6.97 21.52 14.95 10 14 9.49 5.77 10.06 8.29 16.35 14.42 10.24 4.27 6.97 8.07 6.03 2.96 4.47 2.38 2.56 2.92 2.30 3.61 2.74 0.26 54,i /703 H 7l95 159 53 2 954.51 5 726 13 3 815.00 7 879.16 860.49 2 153.03 /104 60 126 2 %s 1 62 30 . '0 ”7 40 ”/« '723 •"' 7.33 125 69 66 28 45 36 27 20 14 14 5 2 19.43 7.81 8.45 5.58 5.60 7.50 7.84 14.34 10.41 9.21 4.81 11.09 38.10 23.20 17.75 13.40 13.24 13.64 13.89 20.08 16.02 13.97 6.15 11.65 18.67 15.39 9.30 7.82 7.64 6.14 6.05 5.74 5.61 • 4.96 1.34 0.54 20 21 22 23 Gewerbtätige Personen auf 1 Betrieb entfielen 1895 1907 Zu- Ab- nähme Sp. 20-20 Sp 20-21 2.100 1.577 2.203 1.861 0.103 0.284 1.444 0.853 1.178 1.111 1.652 1.000 1.460 1.020 0.963 1.228 1.199 1.599 1.770 1.552 1.750 1.412 2.308 1.352 1.675 1.228 1.111 1.364 1.440 1.671 0.326 0.699 0.572 0.301 0.656 0.352 0.215 0.208 0.148 0.136 0.241 0.072 24 25 26 Bis zum Jahre 1907 waren Genossenschaftliche Betriebe 27 Polnischer Verband (Rolnik’s) Verband I landwirtschaftlicher I Genossenschaften j Raiffeisenscher Verband Summa Sp. 24-26 Posen 05,**) Patronat L • Ein- «■ Verk.-V. Deutsches Lagerhaus Bromberg 98**) Strelno 05 Schmiegel 06. Mogilno 01. Pakoach 01 Tremessen 05 Schrimm 04 Stralkowo 05. Wreschen 05 Lubasch 05 Schildberg 05 Hohensalza 02 Strelno 93 Crone a. d. B. 01 Wiskitno 97 Schmiegel 02 Mogilno 96 Filehne 00 Argenau 1901 Mogilno 96 Pakosch 86 Kawka Mühle 98 Wreschen 1900 Pieschen 01 Pudewitz 06 28 Güterankauf der Ans. Kom. in °/ 0 der Grossbetriebe (100 ha.) 1895-1907 20.0 14.5 17.8 21.3 21.2 6.9 18.2 12.3 25.5 9.3 11.9 30.2 29 Bemerkungen zusammen _ i 94.17 132.47 1 _ _ _ 112.07 201.09 1 _ _ — 29 _ im Durchschnitt — - - — 1 7.85 11.04 i l — — — ' - 9.34 16.76 — — — — i I ' 1 — — . 15 Posen West 63 712.0 49 100.9 77.1 0 o 4 18 _ 1.22 4.88 3.66 _ "/st 26 _ 2.24 7.54 5.30 _ 1.926 1.545 _ ' 0.381 i IV 11.0 16 Ostrowo 41 431.4 26 038.2 62.8 29 / 3 t 8 — 11.14 14.21 3.07 37 , 9 ' 14.21 16.90 2.69 — 1.275 1.143 — 0.132 i 3.1 17 Meseritz 115 267.6 59 171.4 51.3 7 — 8.45 9.63 1.18 7.1 1 81 8 — 12.34 13.69 1.35 — 1.464 1.422 — 0.042 I 4.2 18 Gostyn Kempen i/P. 60 055.4 45 667.2 76.0 24/ 8 — 5.25 7.00 1.75 — 32/ /38 6 — 7 01 8.32 1.31 — 1.335 1.189 — 0.146 Punitz 05. Gostyn 06 I 2 7.3 19 45 791.1 31 298.0 68.3 31' 1 — 9.90 10.22 0.32 41 42 1 13.10 13.42 0.32 — 1.323 1.313 . “ 0.010 1 1 13.8 zusammen _ • _ | 35 96 45.94 ! _ — — _ — i 48.90 59 87 — _ _ ' — ; — 1 i 2 — im Durchschnitt — — — - — - 1 7.19 — 9 19 ; — — “ - ■ j 9 .78 , 11.99 , “ i — — — — i — i -V 1 ..-a— — — 20 Grätz 42 930.9 32 10 J.9 74.8 43/ 5 13.40 11.84 _ 1.56 35 18.69 29.59 10.90 _ 1.394 2.499 1.105 _ Buk 07 Grätz 02 1 2 _ 21 Kosten 60 698.0 42 730.9 70.4 57 ' ”i° — 5 13 34 12.17 — 1.17 77 13 - 10.02 21.06 3.04 — 1.351 1.720 0.369 — , | - 6.0 22 Znin 73 983.6 53 612 0 72.5 ■W/.-’l — 4 ’ 10.26 9.51 0.75 7 7, 35 14.36 20.89 6.53 — 1.402 2.196 0.794 Znin 05. Janowitz 07 ' Janowitz Kfh. u. Kornh. 97 , 4 25.4 23 Wirsitz 116 025.9 79 586.4 68.6 69. — 13 8.67 7.03 - - 1.64 Wf> 19 18.22 20.61 2.39 — 2.101 2.931 0.830 — Lobsenz 06. Nakel 06 Nakel 98 i 3 11.9 24 Obornik 109 518.8 65 897.7 60.2 i2 hr, 1 — 7 7.89 6 82 1.07 (14 7 9.71 10.77 1.06 — 1.231 1.579 0.348 — Rogasen 07 i Rogasen 91 j 2 18.0 25 Wongrowitz 103 687.4 74 466.6 71.8 3 V.,3 ; - 1 4.56 4.43 - 0.13 41/ ho 27 5.78 9.40 3 62 — 1.270 2.102 0.832 — Schocken 06. Wongrowitz 06 Wongrowitz 01 j 3 27.8 26 Adelnau 47 877.9 25 067.9 52.4 21 i - 2 8.37 7.57 : ... 0.80 5 — 7.18 9.18 2.00 — 0.858 1.212 0.354 — — 14.6 27 Schroda 79 370.4 61 272.8 77.2 28, 27 | — i ; 4.57 j 4.40 ; — 0.17 40 40 - ; 6.52 6.52 — 1.428 1.482 0.054 KostschinOß. Santomischel Oßj Schroda 01 [ 3 3.2 zusammen _ _ _ _ i _ 71.06 63.77 _ _ _ 98.48 128.02 _ _ _ _ _ __ 17 _ im Durchschnitt - — — — | “ i i 8.63 7.97 — — — 12.31 16.00 — — ! — — 28 Bomst 103 648.0 53 804.0 51.9 *7 01 : 5 i 10.41 11.34 0.93 _ 5 17.29 16.36 0.93 1.661 1.442 _ 0.219 _ 31.5 29 Neutomischel 52 318.0 33 882.5 64.8 44 /e 7 23 — 12.99 19.77 6.78 - ' 63/ / 59 - 4 18.59 17.41 — 1.18 1.431 : 0.881 . — 0.550 i ' — — zusammen _ _ _ _ _ _ 23.40 31.11 _ _ _ _ _ 35.88 33.77 _ _ _ ; — _ — _ im Durchschnitt — — i — | 11.70 15.56 - — — 17.94 16.89 — — — 1 — j — — 30 Lissa 52 456.3 34 114.1 65.0 45/ 5 1 13.19 11.73 : 1.46 101 3 29.61 28.73 0.88 2.245 2.449 0.204 _ Storchnest 07 Lissa 02 Lissa 01 3 16.5 31 Gnesen 56 454.3 45 559.5 80.7 8 7«. ' — 19 17.78 13.61 — 4.07 110/ — 6 24.14 22.83 — 1.31 1.357 1.677 0.320 — Gnesen 06 Gnesen 01 2 33.6 32 Samter 109 282.1 64 233.2 58.8 °V,-,4 — 7 9.49 8.40 : — 1.09 92; — 10 14.32 12.77 — 1.55 1.509 1.510 0.011 — Samter 05 Samter 91 2 7.8 33 Rawitsch 49 590.0 35 366.8 71.3 75 /g 6 _ 9 21.21 18.66 - 2.55 1U1A. — 6 28.56 26.86 — 1.70 1.346 1.439 0.093 — Görchen 05 1 11.0 34 Jarotschin 72 085.3 52 077.2 72.2 43/ / 30 _ 13 8.25 5.76 _ 2.49 04/ / 54 _ 10 12.29 10.37 _ 1.92 1.489 1.800 0.311 — Zerkow 05. Jaracztwo 06 4 3.0 Jarotschin 07 Jarotschin 82 35 Schwerin a/W. 65 035.3 26 133.2 40.2 29/ 1 — 8 11.10 8.03 — 3.07 47 — 9 17.98 14 54 _ 3.44 1.620 1.811- 0.191 — Schwerin 02 1 — 36 Krotoschin 50 163.3 35 053.9 69.9 70/ /3G i - 34 19.97 10.27 ( - 9.70 77, 60 - 17 21.97 17.12 - I 4.85 1.100 1.667 0.567 — Dobrzyca 06 1 16.0 zusammen 100.99 76.46 _ _ _ _ _ 148.87 133.22 _ _ — — — _ 14 — im Durchschnitt 14.43 10.92 - - 21.27 19.03 — _ — — - — — 37 Kolmar i P. 109 474.7 51 182.2 46.8 ö0 / 3 i ' 5 10.94 9.96 0.98 8 7t4 8 16.02 14.46 1.56 1,467 1.452 0.015 Schneidemühl 98 1 12.1 38 Schubin 91 533 5 54 542.8 59.6 — 3 7.70 7.15 — 0.55 55/ _ 9 10.08 8.43 — 1.65 1.309 1.179 — 0.130 Bartschin 04. Exin 05 2 23.1 39 Birnbaum 64 232.0 30 735.1 47.9 25/ — 6 8.13 6.18 _ 1.95 28/ — 10 9.11 5.86 _ 3.25 1.120 0.948 — 0.172 Birnbaum 1900 1 9.9 40 Fraustadt 47 960.7 29 094.3 61.0 35/ — 7 12.03 9.62 — 2.41 45 „ __ 14 15.47 10.66 — 4.81 1.285 1.108 — 0.177 — 2.1 41 Witkowo 58 872 7 41 208.0 70.0 22, — 9 5 33 3.15 _ 2.18 35 y _ 27 8.49 2.44 — 6.05 1.589 0,800 — 0.789 Witkowo 07 Witkowo 98 2 8.2 42 Koschmin 45 304,9 37 314.0 82.4 47/ / 28 | - 19 : 12 60 7.50 - 5.10 87 •35 - 52 23.32 9.38 13.94 1.859 l l- 251 0.608 Borek 07 1 13.6 zusammen _ _ _ _ _ _ 56.73 43.56 _ _ i 82.49 i 51.23 _ — — i — _ 7 _ im Durchschnitt — — — — . — — 9.46 7.26 - - — ~ 13.75 | 8.54 1 1 | — — — *) Meitzen, Bd. VII, S. 160-63. Die Spalten 6,7,8 und 13,14,15 sind der Tabelle IX entnommen. Sp. 9 und 10 ist errechnet aus Sp. 6 und Sp. 4. Ebenso sind die Spalten 16 und 17 errechnet aus Sp. 13 und Sp. 4. Sp. 20 ist errechnet aus Sp. 16 und Sp. 9. Sp. 21 ist errechnet aus Sp. 17 und Sp. 10. Zu Sp. 24, 25, 26 vergleiche Abschnitt III, 3 a, b> c. Spalte 28 ist aus dem Buche : „20 Jahre deutscher Kulturarbeit“, Memorial der Königlichen Ansiedlungskommission, Berlin 1907 **) Die Zahlen , geben abgekürzt das Gründungsjahr an. **vr$z 1 6 53 a; •Ö G ,sf>o- *£ £' ö £ Darunter Arbeiter I 10 11 | 12 Betriebe Zu- Ab- 1895 1907 nähme i 1 13 14 15 Personen 1895 Zu ‘ Ab - b ’ s nähme 1907 4- ! - Wreschen 66 6 i 99 59 6 79 25 72 65 _ 7 20 Jarotschin 70 5 98 67 14 84 17 75 81 6 ■ - - - 14 Schroda 100 10 145 62 14 88 32 110 76 - 34 - - 57 Schrimm 110 3 167 83 9 119 28 113 92 - 21 - - 48 Stadtkreis Posen 4 - 43 11 - 167 119 4 11 7 - - 124 — Posen (Ost) 44 4 167 36 4 126 73 48 40 8 - - 41 Posen (West) 40 2 68 43 4 62 18 42 47 5 - - - 6 Obornik 49 3 127 42 6 116 64 52 48 _ 4 - - 11 Samter 76 12 160 60 6 122 61 88 66 - 22 - - 38 Birnbaum 41 5 75 28 10 42 20 46 38 - 8 - - 33 Schwerin a. d. W. 24 3 57 23 3 42 26 27 26 - 1 i - I - 15 Meseritz 76 9 130 41 22 97 50 85 63 - 22 - - 33 Neutomischel 56 11 94 42 6 71 28 67 48 - 19 - - 23 Grätz 57 16 89 46 5 76 22 73 51 - 22 - - 13 Bomst 135 26 212 113 30 157 36 161 143 - 18 - - 55 Fraustadt 102 49 138 90 30 133 37 151 120 - 31 - - 5 Schiniegel 90 13 117 78 14 119 40 103 92 - 11 - 2 _ Kosten 86 10 130 61 13 84 26 96 74 - 22 - - 46 Lissa 100 14 174 71 - 197 114 114 71 - 43 - 23 - Rawitsch 124 11 168 76 18 109 29 135 j 94 - 41 - - 59 Gostyn 75 10 97 62 11 86 25 85 73 - 12 - - 11 Koschmin 46 - 63 42 1 53 11 46 43 - 3 - - 10 Krotoschin 85 5 120 56 5 68 13 90 61 - 29 - - 52 Pieschen 48 5 97 37 11 94 53 53 48 - 5 - 3 Ostrowo 30 5 70 25 5 110 72 35 30 - 5 - 40 - Adelnau 19 2 28 27 6 33 6 21 33 8 - - 5 - Schildberg 34 6 51 22 12 28 10 40 34 - 6 - - 23 Kempen i P. 27 7 59 27 3 51 19 34 30 - 4 __ _ 8 1 814 252 3 043 1430 264 2 613 1074 - 372 26 398 -430 194 624 OO o ©“ 140/o Filehne 23 4 47 22 2 43 27 27 24 3 4 Czarnikau 46 5 77 34 5 62 26 51 39 - 12 - - 15 Kolmar i. I'. 67 3 121 67 9 126 63 70 76 6 - - 5 - Wirsitz 60 9 154 57 5 124 70 69 62 - 7 - - 30 Stadtkreis Bromberg 1 - 105 2 - 97 82 1 2 1 - - - 8 Landkreis „ 54 8 142 45 9 127 78 62 54 - 8 - - 15 Schubin 58 7 204 50 12 121 71 65 62 3 - - 83 Hohensalza 69 3 210 67 6 154 83 72 73 1 - - - 56 Strelno 50 2 82 49 3 71 27 52 52 - - - - 11 Mogilno 75 8 126 68 4 115 49 83 72 - 11 - - 11 Znin 62 6 96 59 13 91 47 68 72 4 - - - 5 Wongrowitz 77 4 128 65 8 105 46 81 73 8 - - 23 fjn APAn A A n 1 m o a A 71 oo Ad 1(\ _ | r» 16 17 Auf 1 Betrieb kamen gewerbtätige Personen 1895 1907 nähme 0.16 - 0.27 - 0.15 : - 0.19 - - 4.43 0.33 - 0.30 - 0.02 - - 0.03 0.52 - 0.49 - - 0.01 - 0.08 - 0.27 0.23 - - 0.20 - 0.15 0.22 - - 1.24 0.09 — - 0.07 0.14 - 0.22 - - 0.13 - ; 1.66 0.33 - 0.46 I 0.04 1 0.04 0.09 0.06 0.08 Tabelle XI S. %: _ J&s Die Entwickelung der Getreidemühlen in der Provinz Posen 1895 - 1907 , nach den Zahlen der amtlichen, gewerblichen Betriebsstatistik vom 14. Juni 1895 und 12. Juni 1907 Laufende No. ^ | 2 Kreis 3 4 5 G e t r e i 14. Juni 1895 Haupt- Neben- £ U ® r* ^ .S 3 O £ S ? Betriebe ^ *-2 qj ! ^ 6 7 d e m ü h 12. Jur Haupt- Neben- Betriebe 8 1 e n ii 1907 « C f> o £ a5.Sf>o £3 £ Ü Darunter Arbeiter ^ 10 11 12 Betriebe Zu- Ab- 1895 1907 nähme 13 14 15 Personen 1895 Zu ‘ Ab ' b * s nähme 1907 + \ — 16 17 Auf 1 Betrieb kamen gewerbtätige Personen 18 19 Ab- Zunahme 1895 1907 1 Wreschen 66 6 99 59 6 79 25 72 65 7 20 1.38 1.22 0.16 j 2 Jarotschin 70 5 98 67 14 84 17 75 81 6 - - - 14 1.31 1.04 0.27 — 3 Schroda 100 10 145 62 14 88 32 110 76 - 34 - - 57 1.31 1.16 0.15 i — 4 Schrimm 110 3 167 83 9 119 28 113 92 - 21 - - 48 1.48 1.29 0.19 1 — 5 Stadtkreis Posen 4 - 43 11 - 167 119 4 11 7 - - 124 — 10.75 15.18 — ; 4.43 6 Posen (Ost) 44 4 167 36 4 126 73 48 40 - 8 - - 41 3.48 3.15 0.33 — 7 Posen (West) 40 2 68 43 4 62 18 42 47 5 - - - 6 1.62 1.32 0.30 — 8 Obornik 49 3 127 42 6 116 64 52 48 - 4 - - 11 2.44 2.42 0.02 ; — 9 Samter 76 12 160 60 6 122 61 88 66 - 22 - - 38 1 82 1.85 — ' 0.03 10 Birnbaum 41 5 75 28 10 42 20 46 38 - 8 - - 33 1.63 1.11 0.52 — 11 Schwerin a. d. W. 24 3 57 23 3 42 26 27 26 - 1 - - 15 2.11 1.62 0.49 — 12 Meseritz 76 9 130 41 22 97 50 85 63 - 22 - - 33 1.53 1.54 _ 0.01 13 Neutomischel 56 11 94 42 6 71 28 67 48 - 19 - - 23 1.40 1.48 “ 1 0.08 14 Grätz 57 16 89 46 5 76 22 73 51 - 22 - - 13 1.22 1.49 — 0.27 15 Bomst 135 26 212 113 30 157 36 161 143 - 18 - - 55 1.32 1.09 0.23 ' — 16 Fraustadt 102 49 138 90 30 133 37 151 120 - 31 - — 5 0.91 1.11 — 0.20 17 Schmiegel 90 13 117 78 14 119 40 103 92 - 11 - 2 - 1.14 1.29 — 0.15 18 Kosten 86 10 130 61 13 84 26 96! 74 _ 22 - - 46 1.35 1.13 0.22 — 19 Lissa 100 14 174 71 - 197 114 114 71 43 - 23 - 1.53 2.77 — 1.24 20 Rawitsch 124 11 168 76 18 109 29 135 94 - 41 - - 59 1.25 1.16 0.09 — 21 Gostyn 75 10 97 62 11 86 25 85 73 - 12 - - 11 1.13 1.18 — 0.07 22 Koschmin 46 - 63 42 1 53 11 46 43 - 3 - - 10 1.37 ! 1.23 0.14 - 23 Krotoschin 85 5 120 56 5 68 13 90 61 - 29 - - 52 1.33 1.11 0.22 - 24 Pieschen 48 5 97 37 11 94 53 53 48 - 5 - 3 1.83 1.96 — , 0.13 25 Ostrowo 30 5 70 25 5 110 72 35 30 5 - : 40 ! - 2.00 3.66 — i 1.66 26 Adelnau 19 2 28 27 6 33 6 21 33 8 - - 5 1.33 1.00 0.33 - 27 Schildberg 34 6 51 22 12 28 10 40 34 - 6 - - ! 23 1.28 0.82 0.46 - 28 Kempen i P. 27 7 59 27 3 51 19 34 30 - 4 - - 8 i 1.74 1.70 0.04 . - 1 814 252 3 043 1 430 264 2 613 1 074 - 372 26 ; 398 -430 194 624 18% 14% 1 1 Filehne 23 4 47 22 2 43 27 27 24 3 _ 4 1.75 1.79 0.04 2 Czarnikau 46 5 77 34 5 62 26 51 39 - 12 - 1 “ 15 1.51 1 60 - 0.09 3 Kolmar i. I'. 67 3 121 67 9 126 63 70 76 6 - - 5 - 1.73 1.66 0.07 4 Wirsitz 60 9 154 57 5 124 70 69 62 - 7 - - 30 2.23 200 0.23 5 Stadtkreis Bromberg 1 - 105 2 - 97 82 1 2 1 - - - 8 105.00 48.05 56.05 - 6 Landkreis „ 54 8 142 45 9 127 78 62 54 - 8 - - 15 2.29 2.35 - 0.06 7 Schubin 58 7 204 50 12 121 71 65 62 - ! 3 - - 83 3.14 1.95 1.19 - 8 Hohensalza 69 3 210 67 6 154 83 72 73 1 t j - - 56 2.91 2.11 0.80 - 9 Strelno 50, 2 82 49 3 71 27 52 52 - - - 11 1.58 1.35 0.23 - 10 Mogilno 75 8 126 68 4 115 49 83 72 - 11 - ; - 11 1.52 1.60 - 0.08 11 Znin 62 6 96 59 13 91 47 68 72 4 l ~ - - 5 1.41 1.26 0.15 - 12 Wongrowitz 77 4 128 65 8 105 46 81 73 | - ! 8 1 - - 23 1.58 1.44 0.14 - 13 Gnesen 44 2 140 36 4 71 38 46 40 : - 6 - - 69 3.04 1.77 1.27 - 14 Witkowo 50 7 67 44 8 71 28 57 52 ! - 5 - 4 - 1.18 1.37 - 0.19 736 68 1 699 665 88 1 378 735 — 51 12 63 - 321 9 330 6% , 19% 1| ^ ; r w E ,v ' e lte*>* r & | : .^w “ • $*»fc' fe Tabelle XII Der Getreideverkehr bei Schwerin a. d W. der mittleren Warthe in den Jahren 1888-1908, nach der amtlichen „Statistik der Binnenschiffahrt“. Weizen Roggen Hafer Gerste Mehl u sw. Jahr aus der Provinz nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. aus der Provinz nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. aus der Provinz nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. aus der Provinz nach der Provinz . Differenz - - aus d. Pr. - nach d. Pr. aus der Provinz nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 1 2 3 4 5 6 7 8 |- ! 9 10 11 12 13 14 15 16 1888 1766 _ -- 1766 15806 -- 15806 455 - - 455 . i 90 145 , _ -|- 145 1889 4730 - - - 4730 9514 - 9514 85 — -- 85 ; - 1 i 2375 - 2375 1890 1430 - -- 1430 3400 - -i- 3400 300 — -- 300 i ' - 670 1705 - 1035 1891 785 - - - 785 5920 - 5920 770 — - - 770 100 : - - 100 I 540 3410 - 2870 1892 210 1120 - 910 2800 90 2710 - — - - - 500 j 2265 - 1765 1893 290 - - - 290 24270 - - - 24270 75 _ - - 75 35 - 35 370 2290 - 1920 1894 185 - -|- 185 27880 - 27880 140 — -|- 140 1 - - 665 2875 - 2215 1895 - 610 - 610 24580 - - - 24580 220 - -- 220 80 - 80 845 2955 - 2110 1896 - - 30090 - -- 30090 150 - - 150 - - 1510 3310 - 1800 1897 145 - -- 145 23875 - - - 23875 230 _ 230 150 -- 150 1175 1270 95 1898 235 - - - 235 14555 - -> 14555 125 - -!- 125 115 - -i- 115 2105 11855 - 9780 1899 460 - -i- 460 53415 - - - 53415 3520 - - 3520 1715 - - - 1715 1490 8020 - 6670 1900 665 - -- 665 33075 - — 33075 2845 - - - 2845 990 - -- 990 1445 3975 - 2530 1901 930 7285 - 6355 10825 250 10575 820 100 720 3975 - -- 3975 1465 4915 - 3450 1902 - 3775 - 3775 18665 - -|- 18665 7055 _ -j- 7055 3565 100 -- 3465 2380 4670 - 2290 1903 — - — 89652 — - - 89652 1175 - - - 1175 4304 - - 4304 4685 1973 -|- 2712 1904 - 1105 - 1105 64686 - 64686 2003 - - 2003 4292 -- 4292 7100 4933 -|- 2167 1905 - - 57652 - 57652 1097 - 1075 2855 1225 — 1635 14480 | 1675 12805 1906 160 - 160 51753 - 51753 962 - 962 5565 1821 -|- 3744 17850 2445 -|- 15401 1907 - 1295 - 1295 48281 - -!- 48281 3144 - 3144 7575 1835 -[- 5740 17196 5355 -|- 11841 1908 150 1500 - 1350 43105 — 43105 3073 - -|- 3073 14441 1540 - - 12901 33021 3735 -|- 29286 —a hp ■, o.. :^.v^- Ös^&Ss^j ^Nggggt ■??& rr >^W>; •w«! f^J?» .’^J? j§*>yffjj)ff ■ •^VÄJR' ’fÄÄÄ' ' 4 B -ÄHT ^, 1 -»SgS**|«#5pH. Tabelle XIII Der Getreideverkehr bei Küstrin a. W. der kombinierten Warthe und Netze in den Jahren 1888-1908, nach der amtlichen Binnenschiffahrtstatistik. ß Jahr aus der Provinz Weizen nach der Provinz 3 Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 4 Roggen Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 7 Hafer Gerste Mehl u s w. aus der Provinz 5 — nach der Provinz 6 aus der Provinz ! nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. - nach d. Pr. aus der Provinz 11 nach der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 13 aus der Provinz 14 ; nach der Provinz 15 Differenz - - aus d. Pr. — nach d Pr. 16 1 2 8 "1 9 10 12 1888 2930 100 - - 2830 45110 _ -- 45110 2340 1 . - - 2340 _ | 300 - - 300 6460 930 -|- 5530 1889 6610 - - - 6610 19680 - - - 19680 1800 1 - - - 1800 - - - 5080 1790 -1- 3290 1890 2430 - - - 2430 10750 - - - 10750 970 ! - -- 970 - 240 240 7310 1580 -1- 5730 1891 770 330 - - 440 11250 - -- 11250 1490 - - - 1490 350 100 - - 250 3920 1900 - - 2020 1892 190 2300 - 2110 9550 80 - - 9470 580 - -- 580 • - 80 80 2090 2890 800 1893 2420 100 - - 2320 38720 - - - 38720 460 i - -- 460 220 120 - - 100 6300 1670 4630 1894 2010 370 1640 44330 - - - 44330 640 i - - - 640 880 - - - 880 7720 1210 -- 6510 1895 310 1150 - 840 43090 - - - 43090 3220 ! - - - 3220 840 - -- 840 6750 3040 - - 3710 1896 2220 220 - - 2000 59520 - - - 59520 1390 - - - 1390 2510 120 - - 2390 13580 2760 -- 10820 1897 2990 - - - 2990 60950 - -- 60950 1100 | - -- 1100 2060 650 - - 1410 12660 2900 9760 1898 3010 280 -- 2730 45890 - 500 - - 45390 750 100 - - 650 5570 780 - - 4790 15200 7520 - - 7480 1899 2280 - - - 2280 109440 - -- 109440 12160 100 -- 12560 16960 - -- 16960 19730 12280 - - 7450 1900 4610 — - - 4610 65460 i - - - 65460 9160 - - - 9160 14810 - -j- 14810 14680 5080 - - 9600 1901 3500 5420 - 1920 25830 1080 - - 24750 3130 ! 290 - - 2840 15250 280 -- 14970 13890 6050 -|- 7840 1902 240 5155 - 4915 41213 i „ 180 -|- 41033 10373 1 - -- 10373 _ 13142 - -- 13142 12775 3427 - - 9348 1903 130 — -- 130 151682 | - -- 151682 2795 - - - 2795 10547 275 -- 10272 22488 3071 19417 1904 1190 1640 - 450 105810 ■ - -- 105810 5060 | _ - - - 5060 16590 700 -- 15890 20930 7560 -|- 13370 1 1905 1140 — -- 1140 104020 - -- 104020 4520 - 4520 24030 1340 - - 22690 33090 3030 i -- 30070 I 1906 680 180 - - 500 94683 - - - 94683 6231 , - -- 6231 37389 890 35499 31085 1495 29590 1907 440 1965 - 1525 81404 - - - 81404 7040 310 - - 6730 21280 2990 - r 18290 25460 5360 - - 20100 1908 155 1935 - 1780 84485. — - - 74485 6872 - - 6872 30929 2985 27944 37738 4125 - - 33613 &e&ti&&Sgg8Sm X0^ä&£^ ‘CÖ&'tiXS&ÖS ilitts& <&&& - ««"Ji' 1 / :'-Srrt . ^1 ??'»Äa!::ä'^;^ MBS mxa&mS V^S^W; w&sf “** ■ I ttfe^sariintMÜfiÜ *4rJ..o-' 8©$£2 ää*t' : 2$£gk& *?&**? ;«Sg «sg®- SsJjC-U 'S.'! '* Mj^ts JBfTv . ■ ■ Tabelle XIV. Der Getreideverkehr auf dem Bromberger Kanal bei Schleuse II (Stadt Bromberg) in den Jahren 1888—1908, nach der amtlichen „Statistik der Binnenschiffahrt“. Jahr nach der Provinz 2 Weizen Roggen nach der Provinz 8 Hafer aus der Provinz 9 Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. nach der Provinz Gerste nach der Provinz 14 VI e h 1 US W. aus der Provinz Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. nach der Provinz 5 aus der Provinz 6 Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 7 aus der Provinz 12 Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. aus der Provinz 15 Differenz - - aus d. Pr. — nach d. Pr. 1 3 4 10 11 13 16 1888 510 105 - 405 6593 105 - 6488 595 - 595 50 _ - 50 3520 _ - 3520 1889 320 115 - 205 2110 140 - 970 220 - - 220 - - - 1475 150 - 1325 1890 415 - 415 1585 — - 1585 - - - - - - 1805 50 - 1755 1891 225 220 5 1002 - - 1002 - - 100 - - 100 1240 165 - 1075 1892 395 1215 -- 620 1475 65 - 1410 - - - - - 625 390 - 235 1893 370 - - 370 2334 - - 2334 - - - - - - 2960 50 - 2910 1894 455 - - 455 1715 - - 1715 210 - - 210 315 - - 315 3209 250 2959 1895 42 180 -- 108 707 110 - 597 891 - - 891 671 - - 671 2874 271 - 2603 1896 1630 _ - 1630 2803 129 - 2674 349 - - 349 714 110 - 604 6305 514 - 5791 1897 1405 - - 1405 5708 - - 5708 818 - - 818 280 200 - 80 7939 393 - 7546 1898 1279 310 - 969 3373 540 - 2833 8 - 8 967 250 - 717 10135 355 - 9780 1899 195 592 -|- 397 7397 949 - 6448 1525 - - 1525 3972 - - 3972 10066 1619 - 8447 1900 461 366 - 95 3241 292 - 2949 768 - - 768 1894 130 - 1764 , 6378 935 - 5443 1901 940 479 - 361 1688 955 — ( M'd 331 Töö - 231 3282 yuy - 2373 6337 360 - 5977 1902 464 1177 - r 713 4846 348 - 4498 1359 - - 1359 1625 398 - 1227 6234 128 - 6106 1903 - 365 365 5333 7392 - - 2059 325 - - 325 460 1536 -- 1076 7844 1051 - 6793 1904 1609 685 - 924 2494 6175 3681 476 - - 476 2531 274 - 2257 5499 1987 - 3512 1905 521 274 - 247 2472 817 - 1655 1989 - - 1389 6704 586 - 6118 9694 2068 - 7626 1906 460 50 - 410 6325 565 - 5760 1901 - - 1901 9526 1901 - 7625 8915 1695 - 7220 1907 130 Q43 -j- 513 6817 315 - 6502 306 - - 306 5254 1663 - 3591 7409 2642 - 4767 1908 \ 165 2600 -[- 2235 3200 12452 - - 9252 364 478 -- 114 5183 5897 8104 1080 - 7024 Tabelle XV A . Der Getreideverkehr auf der oberen Warthe bei Pogorzelice. Ueber Pogorzelice-Zollgrenze wurden in die Provinz Posen gebracht: Jahr Weizen Roggen Hafer Gerste Mehl usw. 1 2 3 4 5 6 1888 1765 1679 578 254 332 1889 2761 2636 80 84 417 1890 1309 126 - 98 407 1891 1161 1187 ■ — 80 684 1892 — 40 - — 64 1893 835 1074 — 123 442 1894 977 1233 — 338 754 1895 100 1217 — 135 278-1 1896 174 1022 — 27 228- 11 1897 279 1581 — 72 224 1898 141 — — 10 30 1899 98 89 — 50 81 1900 50 90 — — — 1901 14 124 - — — 1902 - - — — 1903 - — — — — 1904 - — — — — 1905 X — — — — — 1906 - — — — — 1907 - — - — — 1908 — — — — — I 54 55 1 56 57 58 59 60 j Russland Polen Galizien i Böi V. E. V. E. v. E. 1 v. | : 70 8341 270 Vj i i _ t 1 — 170 30 19315 — 700 V* — { ' — 50 — 18530 — 480 V 2 — I — 90 — 8722 Va — 3011 1 — _ 20 5427 V 2 — 6108 1 /» — 1 — 565 Vj 3079 x /2 — 4330 Vü — ; — 420 — 13427 — 6317 — * — 350 —• 6176 V> — 680 1 1110 17198 1 / 2 1610 — 711 — 24187 — 991 — — 140 64 32175 10 1710 _ 1 — 391 21 44010 — 2642 — — — 20 — — 166 ' — — — 135 — — 21 1 — — — 273 — — 10 ; —. — — 57 — — 30 — — — 32 — 40 10 ! — — — 10 — — 30 r _ 20 _ _ 20 — — — 40 — 121 131 <1 i* _ _ _ 10 _ 1* — __ 135 70 _ — 15 li — — 217 54 — 51 — htik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Nordbayern und Südbayern.! Der Eisenbahnverkehr der Provinz Posen in H 1 2 | 3 4 5 6 7 8 9 10 11 ■ 12 13 14 15 16 17 18 19 20 | 21 22 23 Jahr Ost-*) Preussen West-*) Preussen Ost-*) preussische Häfen West-*) preussische Häfen Pommern Pommersche Häfen Grossh. Meklemburg Schleswig- Holstein Hannover, Oldenburg Posen innerhalb Regbz. Oppeln V. 1 ) ; E. 2 ) V. E. V. i E. V. ' E. V. E. V. E. V. E. v. ! 1 E. V. E. V. E. Versand Empfang Versand Empfang 1887 1828 5661 4357 2 10P7 5087a 25 '.'2 800 7 , 42 10 — - -— 10 — 29771 1517 2 1170 1888 25057» 12149 504 122 5277a 347a 380 88 607 2 — 81 — — — 40685 196 701 1889 2984 18330 4407, 2377, 9917« 19 3547 2 1457 20 — ■- — 10 10 50329 40 1993 1890 21487 2 23324 2747, 321 297 1027a 2247 2 20667 2 — — — — — 10 42623 2667, 37507, 1891 2600 1791572 113 13497a 490 163 293. 915 5 — 607a 10 — 494257a 175 4661 1892 3277 110297 2 27 11337a 565 410 892 1187 • — — — 50 10 — 49849 90P/, 5126 1893 1988 22477'/ 2 36 1053% 288 177 803 8057a — — — 10 20 10 501157 2 3204 24397, I 1894 564V 2 7482 4 72 3572 5 3397, 257 2 10 10 10 20 — 132337a 620 232% 11,111,1V 1894 26097 2 25571 48 205 3037 2 15 150 V 2 1637a 10 \ _ 30 82 10 4003372 1980 6327» 1895 3659 36508 73 410 541 40 317 621 — 1 71 95 20 57222 2878 1311 1896 4330 36105 278 1133 509 159 433 250 10 90 40 105 — 58246 4330 1572 1897 4722 27924 377 970 575 147 355 413 — 80 50 36 119 60506 7761 1917 1898 4491 11001 696 • 230 324 112 559 561 — 1 90 60 38 31 33991 10929 161 1899 4915 8635 1808 171 349 113 1626 224 10 — 75 35 69 71 44808 10716 118 1900 4451 9994 1095 185 262 49 813 204 — ! - 84 10 60 26 47699 12694 94 1901 280ö 10511 344 199 387 477 817 254 — 125 10 122 1 44686 13973 89 1902 5885 12464 625 430 433 309 362 335 — 15 100 16 82 60 50367 13187 261 1903 5874 10922 2752 127 546 89 1843 274 — — 90 10 162 10 56026 28031 205 1904 6930 10746 5589 138 944 125 5191 727 _ _ 107 50 210 48 58021 32048 320 1905 4316 13928 2309 283 1052 69 2432 347 10 60 10 156 15 64981 20864 438 1906 374 78 4512 12207 67 20 2133 325 643 141 2607 102 _ 100 10 224 11 66354 13885 578 1907 670 90 5379 11801 317 1 3311 ; 286 623 66 5039 414 — 60 10 174 98 62111 23972 606 1908 1094 12 4750 10733 473 6 i 3283 ; 127 i 684 180 9964 247 — 60 10 247 15 82779 31944 398 *) Die Statistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ost- und Westpreussen und deren Häfen. l ) Versand. 2 ) Empfang. Tabelle XVI Der Eisenbahnverkehr der Provinz Posen in Mehl, Mühlenfabrikaten (bis 1897 auch Kleie) mit den Empfangs- bezw. Versandbezirken in den Jahren 1887—1908, nach der amtlichen „Güterbewegungsstatistik“. 13 lersche äfen , E. 14 15 Grossh. Meklemburg V. ! E. 16 17 18 19 20 ; 21 22 23 rbz. »ein E. 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Provinz Brandenburg V. E. 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 16 47 48 , 49 Königr. Würtemberg, Hohenzollern V. E. 50 51 Schleswig- Holstein V. ! E. 1 Hannover, Oldenburg V. I E. Posen innerhalb Re^ Opf V. Stadt Breslau V. E. Regbz. Breslau, Liegnitz V. I E. Berlin V. | E. Berliner Vororte V. | E. Regbz Magdeburg, Anhalt V. t E. Mers Thür V. eburg, ingen E. Königr. Sachsen ohne Leipzig V. E. Leipzig V. E. Bayrische Pfalz V. , E. Grossh. Hessen ohne Oberhessen V. j E. Mann Ludwig V. heim, •shafen E. Südbayern**) V. | E. 42 10 — _ _ 10 _ 29771 1517, 1170 522 1 /a 3891 758 1463 5454 33 3101 Va 341 Va 31 494 Va 10Va 578 225 Va _ • 5 10 Versand 40 88 60V 2 — 81 — — — 40685 196 701 278 4672 1 /, 2228 1 /, 1588 9 '2 5070 28 _ 4805V, 380 V 2 71 — 1044Va 8Va 1082 218 _ _ — _ _ _ _ 10 60 1457 20 — — 10 10 50329 40 1993 252 1 /» 5486 2122 1947 40517, 212 _ 3820 Vs 549 Va 40 V 2 15 577 Va 5 815 330 _ — _ _ _ - __ _ 10 10 Va 90 2 O 66 V 2 — — — — 10 42623 2667, 37507, 414 1 /, 5858 1027 V» 2617 Vs 41307, 4217, _ 1968 982 60 5 244 10 483 Va 591 _ _ _ _ _ _ k _ 20 915 5 — 607, 10 — 49425V 2 175 4661 484 1 /a 9222 688 V, 4632 Va 2092 191 _ 2398 836 10 10 120 25 Va 546 661 Va _ _ _ _ _ _ 1_ _ 1187 — “ 50 10 — 49849 90P/, 5126 748Va 8481 1043V2 8 I 66 V 2 2805 4377a _ _ 1847 1558 267 72 687 Va 1079 768 Va 1097 _ _ _ _ _ ___ _ 20 805'/, — — 10 20 10 501157 2 3204 24397, 625Va 5529Vs 1852 Va 5294 V 2 4287 5672 _ _ 2730 978 70 Va 400 25 1603 941 Va — _ 10 _ 50 _ j _ 10 70 25 1 /2 10 10 10 20 — 132337 2 620 232 V 2 87Va 1070 770 x /a 759V2 97272 — — — 750 Va 205 Va 75 2 110 — 587 249 — — — — — — ■j— — — 163 1 / „ 10 30 82 10 4003372 1980 6327* 27372 3701 14937a 30947a l033Va 4 22957, 7667, 114 22 270 1 ■ 25 945 758 l 1 1 1 — _ 621 — — 71 — 95 20 57222 2878 1311 764 5732 2304 3858 1470 37 _ 2824 933 40 26 330 67 1318 442 _ _ — — _ . ! _ _. _ 20 250 10 i 90 40 105 — 58246 4330 1572 980 4325 3209 3242 2051 33 _ _ 3585 698 90 189 1007 57 2798 490 — i _ 20 — _ _ , 10 1 50 413 — 80 50 36 119 60506 7761 1917 1165 4672 4220 4148 3575 192 _ _ 4045 843 103 1686 21 3940 530 — ! — 70 _ _ 20 ;_ 10 1 19 561 — — 90 60 38 31 33991 10929 161 1181 2625 3526 2816 4715 185 _ _ 1698 604 11 424 1131 84 2556 412 _ — — _ _ _ - 20 224 10 — 75 35 69 71 44808 10716 118 1050 1972 3976 3732 6051 206 _ 2037 609 — 153 1261 49 5604 462 — _ — — 10 _ '_ _ _ 185 204 — — 84 10 60 26 47699 12694 94 1878 2174 4753 9199 7443 80 _ _ 2200 625 64 37 2038 70 7190 605 _ _ 12 _ _ — 5_ _ _ _ 195 254 — 71 125 10 122 1 44686 13973 89 1529 1982 7568 3816 3737 143 _ 2004 1167 15 69 1029 68 6337 807 _ — — 15 10 _ 10 600 385 — 15 100 16 82 60 50367 13187 261 1031 2327 5270 3592 4540 97 _ 2346 1589 75 100 1360 38 6455 690 — 5 _ — 10 __ 10 5 1419 274 — 90 10 162 10 56026 28031 205 2542 3304 6786 4046 4570 223 — — 2445 960 227 65 2668 33 10812 614 — — — 30 10 — 3237 727 — — 107 50 210 48 58021 32048 320 4157 2847 9164 3162 7400 186 3092 1605 160 283 1536 69 6309 423 73 25 1 520 347 10 — 60 10 156 15 64981 20864 438 3064 4051 10158 3272 6034 51 — — 2458 1300 231 161 909 11 5559 255 — — — 50 — — — 10 162 — 102 — 100 10 224 11 66354 13885 578 2596 4588 11228 399 7853 100 2694 1362 282 42 2624 10 6549 544 . 20 70 _ 50 158 414 — 60 10 174 98 62111 23972 606 3440 3126 9939 3158 10507 97 _ _ 3041 1730 105 173 3172 10 6157 488 — — 20 — 40 _ _ 10 20 — . 30 247 60 10 247 1 15 82779 31944 398 3258 2730 11751 3910 9077 70 156 — 2508 1547 530 91 3259 64 7108 548 768 — 10 — 10 — 1 55 1 262 — i ) Empfang. **) Die Güt ^mti Tabelle XVI. aten (bis 1897 auch Kleie) mit den Empfangs- bezw. Versandbezirken in den Jahren 1887—1908, nach der amtlichen „Güterbewegungsstatistik“. 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 16 47 48 49 50 r 51 52 53 54 55 1 56 57 58 59 --i'-lf- 60 _jj_ 61 62 63 Berlin Berliner Vororte Provinz Brandenburg Regbz Magdeburg, Anhalt Merseburg, Thüringen Königr. Sachsen ohne Leipzig Leipzig Bayrische Pfalz Grossh. Hessen ohne Oberhessen Mannheim, Ludwigshafen Königr. Würtemberg, Hohenzollern Südbayern**) Nordbayern**) Russland Polen Galizien Böhmen Übriges Österreich V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. | E. V. E. V. E. V. E. v. ! E. V. E. 494 Va 10 V 2 Versand Empfang 54 33 _ _ 3101 Va 341V* 31 — 578 225 Va — — — — — — — 5 10 — 40 — _ 70 _ 8341 _ 270 Va _ 12 _ 20 70 28 _ — 4805 V* 380 V 2 71 — 1044 11 a 8 V* 1082 218 — — — — — -— - 10 - 60 — — 170 30 19315 _ 700 Va _ _ 30 51% 212 — _ 3820 Va 549 V* 40 Va 15 577 Va 5 815 330 — — — — — — — 10 10 v* 90 — — 50 — 18530 _ 480 Va _ 90 1130 30% 421% — _ 1968 982 60 5 244 10 483 Va 591 — — — — — — — — — — 20 — — 90 _ 8722 Va _ 3011V* _ 20 _ 1231 92 191 — _ 2398 836 10 10 120 25 Va 546 66IV* — — — — ■— — — - — — -. — _ 20 5427 Va _ 6108 V* _ : 50 _ 3000% 05 4377a — — 1847 1558 267 72 687 Va 1079 768 Va 1097 — — — — — — — 20 — — 565 Va _ 3079 V* _ 4330 Va _ 230 _ 3063 87 567a — — 2730 978 70 Va 400 25 1603 941V* — — 10 — 50 — — — — 10 70 5 — 420 — 13427 _ 6317 _ 60% _ 1020 72% — — — 750 V* 205 Va 75 2 110 — 587 249 —. -- — — — — — — — •— — — 350 — 6176 Va — 680 — 10 )33 j / 2 4 22957, 1 7667, 114 22 270 25 945 758 — ] _ _ — _ | _ | _ — ■ 1110 17198 1 / 2 1610 110 2 150 170 37 — — 2824 933 40 26 330 67 1318 442 — , — — — — ■— — — — 20 _ _ 711 — 24187 _ 991 _ 70 _ 50 )51 33 — — 3585 698 90 189 1007 57 2798 490 — ! — 20 — — — — 10 1 50 — — 140 64 32175 10 1710 _ 30 _ 120 >75 192 _ _ 4045 843 — 103 1686 21 3940 530 — i _ 70 I — — I 20 — — — 10 119 _ — 391 21 44010 _ 2642 _ _ 520 715 185 _ _ 1698 604 11 424 1131 84 2556 412 j _ — — — — — — — — 20 — — _ _ 20 _ 166 _ _ )51 206 _ 2037 609 — 153 1261 49 5604 462 — — — — 10 j — — — — 185 — _ _ _ 135 _ _ 21 —— 143 80 _ _ 2200 625 64 37 2038 70 7190 605 — j _ 12 i — — — — — — 195 _ _ _ _ 273 _ . 10 _ . _ Vdl 143 _ _ 2004 1167 15 69 1029 68 6337 807 — — — — 15 10 — — 10 — - 600 _ — _ _ 57 _ 30 _ 10 _ >40 97 _ 2346 1589 75 100 1360 38 6455 690 — _ 5 — — 10 — 10 — 5 1419 _ — _ _ 32 _ 40 10 _ 10 _ 370 223 — — 2445 960 227 65 2668 33 10812 614 — _ — — 30 10 — — — — 3237 — — — — 10 — 30 — — 100 186 3092 1605 160 283 1536 69 6309 423 _ _ _ _ 73 _ _ _ 25 1 520 988 ! — 20 20 20 )34 51 — — ^ 2458 1300 231 161 909 11 5559 255 — -- — — 50 — — — 10 — 162 — 497 ' — — — — 40 — 121 131 — 10 153 100 2694 1362 282 42 2624 10 6549 544 — — 20 _ 70 — — — 50 _ 158 _ 2119 — _ 10 >07 97 _ 3041 1730 105 173 3172 10 6157 488 — — 20 — 40 — - 10 20 — 30 — 1545 — _ 135 70 15 _ . 230 )77 70 156 — 2508 1547 530 91 3259 64 7108 548 768 10 10 — 1 55 1 262 — 1093 — — — 217 54 — 51 I — — äBS&S» Ta Der Eisenbahnverkehr der Provinz Posen in Kleie mit den nach der amtli 1 2 3 4 ! 5 6 7 8 | 9 10 11 ~ 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 27 28 29 3C Jahr Ost-***) Preussen West-***) Preussen Ost-***) preussische Häfen West-***) preussische Häfen Pommern Pommersche Häfen Grossh. Meklenburg Schleswig Holstein Hannover Oldenburg Posen innerhalb Regbz. Oppeln Stadt Breslau Regbz. Breslau, Liegnitz Berlin. 1 V.i) 1 E. 2 ) V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V. E. V 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1*) 1894 I,III,IV**) 1894 1895 1896 1897 Versand Empfang Versand Empfang 1898*) 1215 13009 — 1155 132 — — 751 — — — — — 10 31350 76 2491 18 1462 1127 2058 15 80 1899 1423 13482 — 226 166 10 20 55 — — — 32 — — 31187 291 1479 24 1074 2558 1256 55 30 1900 1468 38511 11 861 236 24 5 160 — — — — — — 37171 433 2937 113 1387 1157 1585 580 10 1901 930 62359 — 2414 186 32 30 589 — — 15 — 10 — 38124 147 5793 28 861 3101 1782 161 40 1902 1530 35424 22 1444 700 97 50 390 15 10 — — — 60 34787 108 3765 51 872 5371 1500 330 253 1903 1256 59002 56 1476 2853 88 203 278 75 — — — 61 5 45026 290 2182 142 1118 4717 1244 198 12 - 1904 1448 60236 121 4520 2716 143 20 4743 10 _ 7 _ 30 790 44671 225 2802 53 749 5956 2990 223 269 1905 1326 66849 65 9031 3365 20 40 3251 10 10 — — - 410 45950 236 4571 38 1338 3421 4376 96 10 - 1906***) 108 92 1779 72290 21 1174 - ! 2072 4321 28 91 6946 45 — 24 10 — 30 57929 131 6275 68 1586 4864 2903 57 42 1907 314 I 130 2007 67810 365 130 4351 7939 31 656 18558 40 10 10 — 20 306 56619 200 6434 207 2236 7956 4262 79 90 1908 101 | 30 1 2288 66933 12 359 10 1099 11448 70 262 12828 20 — 30 310 82779 297 5444 490 1660 10290 4128 407 161 2 *) I Vierteljahr. **) II, III, IV Vierteljahr. *) Kleie wird erst seit 1898 getrennt in der Güterbewegungsstatistik geführt. ***) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. ’) Versand. 2 ) Empfang. Tabelle XVII Der Eisenbahnverkehr der Provinz Posen in Kleie mit den einzel nen Versand- bezw. Empfangsbezirken in den Jahren 1898-1908 nach der amtlichen „Gü terbewegungsstatistik“. 15 16 17 18 19 20 21 22 l 23 24 25 26 27 28 29 din. E. 30 31 32 33 Provinz Brandenburg V. | E. 34 35 Regbz. Magdeburg Anhalt V. j E. 36 37 Merseburg Thüringen V. | E. 38 39 40 41 42 ! 43 Bayrische Pfalz V. E. 44 45 Grossh Hessen ohne Oberhessen V. | E. 46 i 47 Mannheim Ludwigshafen V. E. ! 48 49 Königr. Würtemberg Hohenzollern V. 1 E. 50 | 51 Südbayern**) V. E. 52 1 53 Nordbayern**) V. E. 54 Russ V. jrossh. klenburg | E. Schleswig Holstein V. E. Hannover Oldenburg V. 1 E. Posen innerhalb V. E. Regbz. Oppeln V. E. Stadt Breslau V. | E. Regbz. Breslau, Liegnitz V. E. Bei V. Berliner Vororte v. j e. Königreich Sachsen ohne Leipzig V. j E. Leipzig V. E. I j Versand Empfang — — — — 10 31350 76 2491 18 1462 1127 2058 15 80 _ _ 1556 486 _ 100 _ 90 40 — — — — — — — — — — — — — — — 32 — — 31187 291 1479 24 1074 2558 1256 55 30 _ _ 2647 260 40 310 — 1653 9 — — — — — — — — — 10 — — — — — — — 37171 433 2937 113 1387 1157 1585 580 10 _ _ 2115 302 231 _ 708 — 2146 5 — — — — — — — — — 20 20 — — — 15 — 10 — 38124 147 5793 28 861 3101 1782 161 40 _ _ 2022 233 40 12 260 _ 724 10 — — — — — — — — — — — — 10 — — — 60 34787 108 3765 51 872 5371 1500 330 253 _ _ 3888 . 703 185 31 860 — 1480 136 — — -- — _ 170 — 115 — 10 20 -- — r ” 61 5 45026 290 2182 142 1118 4717 1244 198 12 — — 10039 317 695 — 2912 — 3420 20 — — — — — — — — • - — 10 -- — — 7 — 30 790 44671 225 2802 53 749 5956 2990 223 269 7914 717 1268 70 2966 2804 26 _ 10 40 _ 30 _ 190 _ 20 — 10 - , - _ 10 — — 410 45950 236 4571 38 1338 3421 4376 96 10 — — 6099 371 350 45 2523 — 1565 10 - — — 10 — 20 — 30 — 20 — — — — — 24 10 — 30 57929 131 6275 68 1586 4864 2903 57 42 7760 508 901 80 3959 15 1851 15 — — _ — — 60 — 10 — — 10 _ _ _ 10 10 — 20 306 56619 200 6434 207 2236 7956 4262 79 90 10969 697 458 47 4781 10 2847 30 — -- — — — 20 — — 2 — 20 — 10 — — 30 310 82779 297 5444 490 1660 10290 4128 407 161 20 175 11971 898 5907 60 5486 — 4007 20 80 1 — 20 10 21 ; — i 10 — 1 Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. ’) Versand. 2 ) Empfang. **) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet Tabelle XVII Kleie mit den einzel nen Versand- bezw. Empfangsbezirken in den Jahren 1898-1908 nach der amtlichen „Gü terbewegungsstatistik“. 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Z. au, Berlin Berliner Provinz Regbz. Magdeburg itz Vororte Brandenburg Anhalt E. V. E. V. : E. V. 1 E - V. 1 E ' 2058 15 80 1556 486 1256 55 30 — — 2647 260 40 1585 580 10 — — 2115 302 231 — 1782 161 40 — — 2022 233 40 12 1500 330 253 — — 3888 . 703 185 31 1244 198 12 — — 10039 317 695 — 2990 223 269 7914 717 1268 70 4376 96 10 — — 6099 371 350 45 2903 57 42 _ _ 7760 508 901 80 4262 79 90 — — 10969 697 458 47 4128 407 161 20 175 11971 898 5907 60 36 37 Merseburg Thüringen v. E. 38 39 Königreich Sachsen ohne Leipzig v. E. 40 41 Leipzig V. E. 100 310 708 260 860 2912 2966 2523 3959 4781 5486 15 10 90 1653 2146 724 1480 3420 2804 1565 1851 2847 4007 40 9 5 10 136 20 26 10 15 30 20 80 42 43 Bayrische Pfalz v. E. 10 40 10 44 45 Grossh. Hessen ohne Oberhessen v. E. 170 30 20 60 20 46 47 Mannheim Ludwigshafen v. E. 115 190 30 10 20 48 49 Königr. Würtemberg Hohenzollern V. I E. 2 10 20 10 20 50 51 Südbayern**) V. E. 52 53 Nordbayern**) V. E. 54 55 Russland v. E. Versand 10 20 20 10 Empfang 20 20 21 10 —• 10 — 10 — 10 10 111 94 45 71 82 4381 8027 56 57 Polen v. E. 58 59 Galizien v. 2 20 20 25 10 35881 43688 52218 51531 27367 27366 23217 24517 14749 13111 15341 4255 3928 4924 4842 8215 8119 4790 8062 11207 14556 6156 60 61 Böhmen v. E. 10 20 70 70 90 174 210 154 101 104 70 283 234 62 63 Übr^es öste."eich v. E. IC 1430 850 893 2033 1850 1100 514 390 945 1619 908 *) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Nordhyern und Südbayern. I-i V - ££ ' u tvVäcrj —■» "v r -^ << ÄWy. U' .. •- • ttTW/tZTstt ■mm iÜ^äßS. issss fesas; sr®fc mm Tal Der Eisenbahnverkehr in W« nach der a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 ; 23 24 25 26 27 28 29 Jahr Ost-***) Preussen V. 1 ) E. 2 ) West-***) Preussen v. : e. Ost-***) preussische Häfen V. E. West-***) preussische Häfen V. E. Pommern V. j E. Pommersche Häfen V. E. Grossh. Meklenburg V. E. Schleswig Holstein V. ; E. Hannover Oldenburg V. E. Posen innerhalb Regbz. Oppeln V. E. Stadt Breslau V. j E. Regbz. Breslau, Liegnitz V. E. Berlin V. E. 1887 Versand 215 1 /2 Empfang 7804V 2 Versand 2117 , Empfang 25'/, 33 20 202 24 _ _ _ 20 | 3 1 '-, 280327, 608 15 7119 177 , 12699 V 2 252'% 265 1888 565 i/o 670172 857V, 21 109 3 505 D/2 - - - 110V/2 ! 237, 29236 2497 , 3 50377, 50 11882 305 359 12 1889 924 539872 277 - 298 77a 70 % 27 2 - 20 - 40 j 1 ; 0 371727, 1767, 31 4875 58'/., 11328 299 247 _ 1890 510 5867% 113 13 125 38 2286 22 7 2 - 11 1 - 37551h, 153 33 5908'/, 1067a 12313 262'/ a 115 11 1891 1002 4189 50 26U/, 138 11 11 26 D /2 - 10 — — 10 i 5 40713 381 7 , 192 5365 186 138427„ 5577, 182 81 1892 1471 3730 735 100 80 9 63 14272 - 6 V 2 — — 21 3 44745 946 98 6599 202 12597 970 152 794 1893 131% 3947 956 46 47 11 203 137, - 11 — _ 91 - 49851 1269 347, 4224 437, 15012 5077* 363 v 2 I*) 1894 81 1504 10 — — 2 10 ! — — — - - 10 ; — 12530 174 5 IOOO 72 - 35431, 10 136 II, III,IV**) 1894 358 4672 — 10 112 — 10 5 — 10 _ _ 20 11 31625 334 41 13277, 21 8805 7 , 753 257 1 _ 1895 686 8836 100 84 140 20 95 1 - 6 - 10 - 42847 717 73 2988 40 9106 1076 213 1 1896 622 9393 98 20 63 11 - 22 11 1 1 - - 41999 760 215 4634 12 12774 667 224 _ 1897 1236 9679 11 27 80 118 10 42 15 - - 55 47 44229 877 79 8376 13 14622 619 289 1898 2342 5957 2316 422 416 180 81 95 1 2 _ - 16 50562 552 ; 54 7418 81 13573 760 232 102 1899 3720 5813 1043 30 362 22 118 4 - 20 _ 706 15 56829 516 42 4801 31 16928 810 144 25 1900 3431 5254 5905 40 788 12 244 1 - 2 - - 295 - 68620 260 94 6880 10 12619 738 238 46 1901 2166 4584 1235 328 87 1202 106 74 40 - - - 20 20 54011 297 669 2471 293 6978 3484 212 463 1902 2434 4254 235 - 180 10 10 - - - 5 — 1 39710 252 169 301 480 3278 3408 168 66 1903 4535 3608 1867 10 1152 3 76 i — 71 — — —. 30 28 60095 428 931 349 193 2552 3070 105 38 1904 5377 4187 1295 38 226 6 25 _ _ 12 _ _ _ 36 57183 638 105 1820 10 6628 2763 96 36 1905 2887 4930 210 427 45 •“ | — j — — — — 2 4 61796 221 190 776 22 5787 2196 85 42 1906***) 304 10 4944 5136 — ' — 748 29 299 4 1 1 10 2 _ _ 2 12 73919 462 76 1995 12 6638 1485 243 11 1907 454 8 8088 2775 181 369 386 155 33 13 4 77 - 11 32 31 66869 270 1098 2150 529 4951 4181 214 1908 625 1 7771 3042 402 3940 133 59 86 7 1 5 — 1 11 11 92954 2665 196 i 2579 72 14529 4642 113 1 30 V. ‘) I Vierteljahr. **) II, III, IV Vierteljahr. ***) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. ') Versand. 2 ) Empfang. CQ > Tabelle XVjlll. :ehr in Weizen in den Jahren 1898 - 1908, nach der amtlichen „Güterbewegungsstatistik“. 28 29 30 31 ' Berliner Vororte V. j E. 32 33 34 35 36 . 37 Merseburg Thüringen V. ; E. 38 39 40 Lei V. 41 pzig E. 42 43 Bayrische Pfalz V. E. 44 45 Berlin V. E. Provinz Brandenburg V. | E. Regbz. Magdeburg Anhalt V. , E. Königreich Sachsen ohne Leipzig V. E. Grossh. Hessen ohne Oberhessen V. 1 E. 165 _ _ 1 ! _ 11976 1 350 497, 361 5'/s 9478 1 1 '59 12 - - 13275 87* 200 3572 629 287s 79207;, _ _ _ _ 147 — - 1493372 19 7j 561 13/, 698 2‘ , 83507s 4 _ _ _ 15 11 - — 15279Y 2 1137* 400 37* 271 1 2 8408 1 _ _ _ 82 81 - — 12193 457, 369 57, 192 21V, 4470 _ _ _ _ 52 794 - - CO 00 CD CO 128 341 147, 461 37s 9334 6 _ _ _ _ 10 63 1/ >2 - — 17586>/a 88 570 - 1 176 i / 2 1 13735 7 2 1 _ _ _ 36 — - 4779 2 70 3 2767, 5 31261 2 “ - - - - - - 57 - - — 8999 24 130 101 400 1 2 5 2854V 2 3 13 — - - 9184 206 70 53 120 _ 872 31 _ _ _ 24 - - — 11208 58 100 9 738 2 2477 4 _ _ 89 - - — 11650 127 107 68 236 21 4485 4 _ 32 102 - — 11707 319 85 69 289 1 5606 11 _ _ _ 10 44 25 - - 6702 245 20 28 270 18 3421 7 _ _ 38 46 - - 9139 238 80 35 203 34 6817 48 _ _ _ 12 463 - - 4322 690 32 118 155 48 2734 _ _ _ _ 10 UO 00 66 - — 2593 680 — 35 24 33 835 22 _ 6 35 38 - 5237 270 57 112 11 812 150 - - - - - 36 36 _ 4088 744 15 90 14 2160 74 35 42 — - 5604 76 100 185 30 21 974 13 - - - - - 13 11 1 5847 125 41 19 56 5 898 36 14 - — 4378 861 96 50 78 _ 272 11 . _ 13 1 — — 3433 i 1 671 6 535 66 25 1394 118 35 - 1 - - . - 46 ! 47 48 1 49 Königr. Würtemberg Hohenzollern V. 1 E. 50 | 51 Südbayern**) V. E. 52 53 54 55 Russland V. j E. 56 57 Polen V. E. 58 Gali V. 59 60 61 nen E. 62 63 Übriges Österreich V. E. Mannheim Ludwigshafen V. E. Nordbayern**) V. E. zien E. Böh V. - 20 - - Versand 15 20 30 10 Empfang 107, — 1 1 138 40 90 60 379 20 — 10 10 40 40 ■ 1 3217, 10 — — 10 - — _ — 10 _ 95 _ 71 _ _ — _ — - - - - — _ 3 423 — 33 — ! — — — - - 10 - 20 — _ 2 188 — 40 — -— - — - - 60 - 863 1 _ _ — 719 10 210 — 10 — - - - - 80 _ _ _ 898 _ 10 1132 i — 20 — - - - - 50 — _ 6 87 — — 591 — 10 — - - - — 35 _ _ — 62 — 13 80 : — — - - - 2 20 _ 129 — 1629 — 5211 30 - — 47 - - - - — 174 — 3271 — 6124 - y — — 50 — — — — 31 - — — — 595 10 — — — — _ _ _ _ 1 159 1 99 516 195 35 — — — 30 — 20 — — — — - — 134 — 932 988 — — — _ _ 40 _ 259 1358 _ — - - - - — 1 — — _ 2130 — ----- — 10 261 -T- 1 “ 20 5 18 — 1 — 13 3400 56 331 10 39 ; 66 **) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Nordbayern und Südbayern. •’*3?*.tÄ ;M8tS! ‘O**' M0&^ : l 1 «*?■-?- -^T "4§Äs££ mm «ms 'iSWSfp^*: *©S5? Ä,3^v J •'<£•. ■f- rt- 1 ?.: ^.sl^ r?Vvw*<-.- 0i j£ s^'^r- 4&SSK tNPf:' vi:y.*x£*- Tab Der Eisenbahnverkehr in Rog| nach der amt 1 2 3 4 5 .ö 1 ' 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Jahr Ost-***) Preussen V.l) E. 2 ) West-***) Preussen V. E. Ost-***) preussische Häfen V. E. West-***) preussische Häfen V. E. Pommern V. E. Pommersche Häfen V. | E. Grossh. Meklenburg V. E. Schleswig Holstein V. ; E. Hannover Oldenburg V. E. Posen innerhalb Regbz. Oppeln V. E. Stadt Breslau V. E. Regbz. Breslau, Liegnitz V. E. Berlin V. 1 E. Ber Vor V. 1887 Versand 115 1 /! Empfang 5773‘/, Versand . 10 Empfang 1 62 10 30 91‘/ 2 V» _ ! - 1 269127, ! 2863'/2 i 20 37800 21'/, 24588 234 2179 3'/, 1888 746 7635 20 V-. 97 19‘/s 98 24 - - - - 2372 I - 438217, 5177'/, 31V, 24774'/, 109 16453 ’/ 2 121'., 4618'/j 16 _ 1889 1582‘/ 2 4042 140i 2 IO 1 /* 7441/, 20 102* /, 55'/, - 1 - - - 1 1 42070 7097, 59 28402 49 28043'/, 85'/, 1829' 2 12 __ 1890 884 5755i/ 2 ' 180 5 40 182 10 537 z - - - - - : 3‘/2 39613' > 1432 71'/, 26554 42'/, 32273', 125 5539 43 _ 1891 1638 31031/2 10 40 692 12 90 251/2 2 - — - 70 ‘ - 49764 7304 54' , 32754 78 31161 1 ,, 248 8406 45 _ 1892 1687 2642 1953 11 298 2 V* 2220 31V, - - 10 - 61 - 43022 14037'/, 64 31748 58' a 36363 H9'/, 7167 4 _ 1893 407 2550 587 9 48 7 , 13V* 4604 47 1 10 — - 3607, ; - 4168072 14868 37 27237' /a 177, 16069',, 92 5277 47, _ I*) 1894 1921/2 475 — — 2 20 i — IVs — — 91 — 112281/2 2926 ! — 7219 _ 2651 IV, 1786 - II, III, IV**) 1894 972> 2 3243 192 _ 797 1 141 39 — V, — _ 201 _ 36485'/, 4699 1 18615 10 15749 23'/, 9647 4 1895 3756 2384 381 4 3385 1 666 17 2 - 10 65 - 58438 8275 9 31961 12 27474 44 1055 6 — 1896 1203 4693 72 - 1090 24 65 60 Ul - — - 72 - 63836 8249 48 36024 2 33770 35 1429 1 _ 1897 878 10298 36 - 203 52 56 33 35 - - - 72 14 82647 12615 38 31614 21 37394 429 1963 _ _ 1898 3496 6202 9629 20 825 68 402 119 90 - 10 1 11 2 90329 12127 126 33743 92 50610 204 1804 375 — 1899 2636 8593 6659 - 162 74 668 58 30 - - - 30 - 103648 11987 48 31118 1 46628 380 3084 10 _ 1900 775 9779 1983 - 214 85 606 150 66 - - - 56 - 91546 7235 83 34331 17 38848 283 5720 7 __ 1901 1767 17800 23 96 14 3006 40 106 - 5 - - 31 8 78414 2428 56 16705 45 28065 1025 344 56 — 1902 13063 5044 14155 14 3929 155 3336 134 12 1 - - 96 - 127510 5634 10 15808 15 21106 163 8662 13 _ 1903 11651 5608 37462 10 3058 16 8134 209 5 33 15 — 82 202437 17391 122 15130 15 36893 337 2830 - - 1904 21129 3771 44055 12 4958 274 14193 15 _ 30 10 23 _ _ 192967 23442 1 61 14033 33 49576 687 1494 11 1905 10466 5884 10125 — 3408 393 1858 12 — — 11 — 57 3 198293 9812 2 8575 1 35932 769 2372 2 - 1906***) 768 21 11312 7241 2504 9994 2634 265 4002 — 30 — _ _ 30 _ 194127 11748 397 11254 _ 36157 ! 624 1801 13 _ 1907 954 3.1 12752 8711 1027 10 3860 5321 189 1205 - 17 1 - - 557 - 211564 15889 13 10056 5 39703 515 4118 10 — 1908 305 63 6816 9581 2839 24687 i 1329 98 3200 20 21 15 11 1 11 270150 56729 106 14017 9 29199 i 920 i 4982 2 205 *) I Vierteljahr. **) II, III, IV Vierteljahr. ***) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. ') Versand. 2 ) Empfang. T a b e 11 e XIX ehr in Roggen in den Jahren 1888 - 1908, nach der amtlichen „Güterbewegungss tatistik“. 28 V. 1179 1618 l /j 829 1 , 1539 1406 '167 i277 786 1647 055 429 963 804 1084 1720 344 1662 1830 494 1372 801 1118 1982 ! 29 30 31 Berliner Vororte V. i E. 32 33 34 35 36 37 Merseburg Thüringen V. ! E. 38 39 Königreich Sachsen ohne Leipzig V. E. 40 41 Leipzig V. E. 42 43 rlin 1 E. Pro Brand V. vinz enburg E. Regbz. Magdeburg Anhalt V. E. Bayrische Pfalz V. 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E. 48 49 50 | 51 Südbayern**) V. ' E. 52 53 54 55 land E. 56 57 58 59 Galizien V. E. 60 ; 61 Böhmen V. E. 62 63 Übriges Österreich V. E. Königr. Wiirtemberg Hohenzollern V. 1 E. Nordbayern**) v. ; e. Russ V. Polen V. E. 1 Versand Empfang — — — — 340'/, — - - 40 — 1358'/, . — _ | _ _ — — - ll'/2 - 587 — — 80 - — 10 - ! — — — — - - 40 - — IV, 220 - 49'/, — i — — — — 10 — — 90 — 20'/, - - - 371'., - — — — 901/2 _ 7 240 7 30 5 6 20 120 - - - - 378 — - _ 20 _ 20 _ _ _ 50 U - — 171 -- — - - - - 10 V" - _ — - — 261 1 _ .. _ 10 11 — — - — 10 - 442 - — 2 80 — _ 313 _ 2 - 51 - - 10 - 832 2 — _ 50 2 910 _ _ _ _ — — - 60 - 863 1 — - 3 35 _ 10 12652 ' 10 80 - 20 — - 80 - 2693 — - — 246 20 _ 23153 , — 190 43 — — - 341 - - 9 60 1 _ 5765 — 30 — — — - — 10 10 20 — 2 107 _ — 793 _ i — — - - 2 1067 1 50 — 2421 - 4019 3151 30 _ _ — — - — 10 — 110 - _ — 1691 — 1438 205 — — i — " 391 — — — — — — 660 - — 1 26 - - - 30 - 20 20 _ _ _ 458 _ 122 10 10707 i 3290 — — — 121 10 42 — 62 2257 37 192 13 14362 - 1217 1 20 - 52 — 126 80 16 _ 31 55 50 _ “ — — — — 10 — 10 — 20 — 1989 54 72 _ 287 _ 465 — 185 “ 80 5 60 : - 40 — — — 9396 275 604 2566 - 8772 — AV'-" f'- ^x/‘X // 2 13997, 1 - 101 2 3 - 107, — — - 3 30 3 V 2 8553 V 2 3 317, 1345 7 » — 22507, 8617 , 8310V 2 _ 1889 416 y 2 2102'/, - 1481/2 1957-2 - 10 — — - - - - 82267, 26 60 1820 10 2472' 2 661'/ 2 4299 10'/ 2 1890 854 1602 32 - 30 87 - 426‘ 2 — — - - - 5 8733 357, 71 >/ 2 2121 55 1392 591i/ 2 320272 227 2 1891 60 3801 120 215 134 20V, 10 154 — — — - — - 8837 _ 1191 14607, 3647, 16007-, 144272 19197 2 397 2 1892 257 3895 - 77 V, 20 150 20 2 — - - - - 1 9412 — 2660 4397, 200 1 „ 795’,2 1836 9057 2 1893 433 20371/2 - 42 164 V 2 50 _ — 2 10 - 150 1 9007 134 178 1746 67 , 3010 343 >/ 2 29287« 1 I*) 1894 11 634i/ 2 - — 20 381- — 1 — 50 — 40 I,., 1434'/, 10 IO 7/2 45072 869 85 463 - 11,111,1V**) 1894 256 17041/2 10 10 33 74'/, 16 1 — — — — 50 V, 8159V, _ 1237, 18607 2 35 2956 181 3761 20 1895 322 1620 % 10 69 22 60 - - 31 - - 50 - 11252 1 25 4087 2 3440 425 7289 10 1896 220 2169 - 10 71 137 13 121 - - - 19 10 4 11524 20 86 3220 19 2782 593 2224 29 1897 347 1501 - - 19 - - 12 - - - - 25 4 10408 44 59 2988 32 2530 971 3155 45 1898 503 2031 10 11 5 20 13 3 - - 5 - - 3 10030 51 84 4067 _ 3374 491 3471 68 1899 395 2391 284 - 78 2 - 3 - — - - 10 1 15742 41 120 5806 87 4224 445 5521 1 1900 129 4258 120 22 33 6 33 3 - “ - - 376 2 15768 229 290 2236 10 4630 537 5113 1901 442 5146 2117 159 14 206 225 19 - 1 - - 20 - 17771 35 485 3934 _ 4109 691 1959 11 1902 1256 2974 2777 - 1 13 652 48 - 1 - - 10 .1 20239 89 58 6625 299 5625 33 6491 15 1903 1398 2292 2901 1 124 18 343 24 59 23 — 1 — 3 19182 388 112 6890 - 7184 398 4005 4 1904 915 874 913 — 55 ! 21 415 17 _ 20 _ _ _ 7 17249 158 132 4160 6544 425 3863 2 1905 337 3458 554 30 10 20 — 1 — 1 40 — 26 61 15725 117 27 2938 - 5368 453 3704 5 1906***) 86 52 902 2051 211 3178 100 7 778 11 21 — 2 _ 12 13 21349 179 40 10047 2 10601 237 13523 7 1907 392 26 1110 2016 446 1275 191 26 220 19 3 5 — — 380 22 27457 222 32 9785 17 17587 520 12900 1 1908 183 1376 1850 321 4403 1877 j i. 68 1889 ' 35 1 1 ~ 10 — 25696 919 156 7342 13 9775 385 12167 7 *) I Vierteljahr. **) II, III, IV Vierteljahr. ***) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1908 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. ‘) Versand. 2 ) Empfang. rkehr in Hafer in den Jahren 1888 1908, nach der amtlichen „Güterbewegungsstatistik“. 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 45 46 1 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 Berlin V. E. Berliner Vororte V. I E. Provinz Brandenburg V. | E. Regbz. Magdeburg Anhalt V. 1 E. Merseburg Thüringen V. i E. Königreich Sachsen ohne Leipzig V. E. Leip V. zig E. Bayrische Pfalz V. E. G’ossh. Hesffin ohne Obe-hessen V. . E. Mannheim Ludwigshafen v. ; E. Königr. Würtemberg Hohenzollern V. 1 E. « Südbayern**) V. E. Nordbayern**) V. E. Russland V. j E. Polen V. E. Galizien V. i E. Böhmen V. 1 E. Übriges Österreich V. E. >994 1 _ 1283 467, 110 4 162 2607 » _ _ _ _ _ 1 -1 1 _ _ Versand Empfang 7 , 40 70 53101/2 _ 34291/2 4 240 1/2 _ 14787a - 1267 5 — — “ _ — —1 - - - - - 1977, — — — 50 — - 20 — — — 5299 iov 2 _ 30287, 99 322 6 432 V 2 15 1140 — — — — — — - - - - — - — 159 — 20 — — — — 202 ^ 2272 _ 11987-2 737-2 30 - 77 11 / 2 286>/o l l 2 — — — i — — - - - — — 120 — 10 - — - 9197* 391/2 7921/ 2 28 907, 8 70 182 90 18 — — — — — — — - — — — — 100 — 270 — — — — 905i/ 2 554 148 - 7 110 V 2 15 106 5 — — — — - — — — - — 38 — — — 40 __ — — 10 - 1461 9287» 1 _ 1723 22 617 7* 42477, - 3493 ‘,2 - - - - - 4 - - - - - 760 — — — 10 — 90 — — — — 463 - - 1617-2 37 120 1387 7a 1637 — — — — — 2 — — “ — 810 — — — — — — - — ~ 761 20 14327-2 64 110 2550 7* 5169 6 — — _ — - - — _ _ 1 _ _ 1 10 _ __ _ _ _ 289 10 3541 24 23 6 1205 10 3122 - - - - - i' - - - - - 51 — — — 40 — 13 _ — 2 Ml 224 29 _ 2715 6 20 9 805 4 3141 2 - - - - - - - - - 1 10 ' 9 - — — - — — — — — W 155 45 2902 35 23 1 165 5 1675 10 - - - - f - - - - - — — — — 20 — 93 1221 — — Ml 471 68 2001 . 36 25 10 202 13 1861 — - — -- - i — - - - - — 3 — — — - 10 — — — — _ 521 1 2738 45 125 2 1025 2 8930. 17 - - - - - - - - 10 — — 1 — — — — — _ _ 113 2437 108 60 193 332 3 4996 2 - - 10 - - - — - 10 10 — — 30 — — — — — _ 959 11 2248 154 30 19 251 9 762 7 - - - - - - - - — 4 - 50 — 436 — — — — — — 491 15 1925 129 10 2 367 1 2582 6 - - - - - - - - - 10 4 — — — 165 — — — — — — 005 4 - — 1832 60 — 19 71 3 385 7 — — — — — — — — — — 25 — — — — — 10 — — — 863 2 1380 120 27 10 30 4 66 10 _ — — — _ — — _ 10 _ 1 _ _ — 10 1 _ _ 704 5 " 2420 53 30 16 216 8 708 22 — — — — — — — — — — — 1 62 — 200 10 — 258 — — — 523 7 I 4110 129 43 13 442 2 902 41 _ _ _ — — — — _ — _ _ _ 1 _ _ _ 23 _ _ _ _ —w 900 1 4158 207 179 19 904 — 3537 5 - - - : - - - - - 1 — — — - — 261 — - — — - •& _ 167 742 - 1953 130 43 29 519 — 125 16 2 1 “ " — 35 10 — 10 20 — — 635 15 12 — 10 — — — **) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1904 zwischen Nordbayern und Südbayern. mh $&%& ^■ iy .£■/-1 &?$£&. * L'-S öte?i?- Mäk’ .^■’ I , fjp *; l*m ft ^ '. i . “Vf „K %%'4 ^',V v -4$- -iU 4Pw. fw?> (S3BMC.i y/^Ar, •° > .' VVSöÜI 'aggy^e -yftfcj ‘i«*? ■7*Z3 3t r. 5»?? {ft«* •iSTTv. Der Eisenbahnverkehr in G nach der i 1 Jahr 2 3 Ost-***) Preussen V. 1 ) E. 2 ) 4 i 5 . West-***) Preussen V. E. 6 7 Ost-***) preussische Häfen V. E. 8 9 West-***) preussische Häfen V. E. 10 11 Pommern V. E. 12 13 Pommersche Häfen V. j E. 14 15 Grossh. Meklenburg V. E. 16 17 Schleswig Holstein V. E. 18 19 Hannover Oldenburg V. E. 20 21 Posen innerhalb 22 23 Regbz. Oppeln V. E. 24 25 Stadt Breslau V. I E. 26 ' 27 Regbz. Breslau, Liegnitz V. E. 28 Berlin V. 29 E. 3' \ 1887 Versand 198 Empfang 1858 ‘/ 2 Versand 70 Empfang 1 340 3V» 1542V> 10‘/ ä — _ _ _ i 50 8406'/., 10' .. 35 873 10 2063'/. 69 V 2 1723V. 1 1888 288 ‘/s 2735 130'/. 14 l /‘i 3421/ 2 - 1968 8 — — - - 80 - 9996'/a 34 10 2014'', 12 3100'/' 3397'/j 113 >/ 2 1111 _ 1889 239 3334 252 250 181V* — 265 76 1 2 — - - - - - 8741 '/■. 26 204 1826'. 118*/a 182 733'/, 24 1890 218 3155 >/, 452 751 240 - 483 1 /2 18 — - - - - - 8380'/., 93':., 61 615 122'/. 2557'/ 2 199 1 /. 155' C 1666'/ 2 1891 330 2569'/ 2 161 50 188V 2 100 76 '/, — - - - — ' - 7857'/., 68 70'/., 471 '/ s 1291/2 1900 1362 1 1892 758 2116 296 20 155 57 »/* 796 15 — - - - - — 7609 26 129 470 82 1922*/. 87 332 10 1893 333 2054 163 14 300 >/ 2 17 V 2 632 — 10 - 20 - - - 10801 20 140 2317 105 5058'/ä 129 613'/. I*) 1894 51 y. 380 10 22 65 2 127 , /a 12 — _ — — 11 — 5040'/-. 22 181'/. 1704'/. 41 '/■> 3245'/ 2 9 407 - - II, III, IV**) 1894 82'/. 3051 20 97 376 - 1704t/, - — — — _ 40 1 13744'/., 45 149' jj 2397'/ 2 19'/. 5176 '/ 2 135 4453 1895 487 3116 31 15 374 - 2279 6 56 - 11 - 17716 89 20 2983 29 6362 86 6419 _ 1896 423 3990 403 163 457 5 1437 1 30 30 31 10 32 13 23057 25 49 3781 66 8986 132 4225 12 52 1897 1077 2674 471 238 290 16 1401 5 - 10 - 82 1 22663 54 11 3191 48 10065 217 5890 _ 1898 1438 3732 1424 57 265 5 681 10 - - - - 10 - 27332 164 73 4096 56 13749 245 6096 13 1899 1451 3318 2093 — 317 — 984 2 1 - 1 - 261 — 33106 160 34 3270 25 15967 199 8300 11 1900 1273 2713 5739 11 333 “ 2203 9 40 - 10 2 162 1 33139 358 34 5305 21 15799 135 11243 10 1901 854 3228 4489 94 181 13 1879 - - - - - — — 32686 885 20 5791 39 14845 107 10189 13 1902 2655 2748 10140 - 584 20 2459 10 - 20 — 1 — 32879 140 30 1793 61 12552 373 7677 6 1903 5688 1222 12712 11 851 " 3103 2 82 — — - 34536 315 11 1479 60 9969 130 5332 7 1904 3367 3049 9620 90 745 21 2277 109 10 _ _ 7 26 5 46899 258 10 1163 25 11037 200 7113 12 1905 1680 6169 6357 14 165 1 315 332 — — — — - 52 33799 37 15 1315 55 11890 839 3226 8 1906***) 540 1395 7677 5304 4118 33 316 4 475 65 — _ 1 _ 71 58146 261 109 3202 149 17760 477 6230 55 1907 848 1975 5122 5788 5572 40 266 34 111 30 16 - ~ - 36 — 42982 288 54 2018 74 10865 313 5346 23 1908 1356 25 1769 4401 6575 62 19406 161 552 5 421 130 1 — — 10 — 64461 691 262 2026 27 13018 375 4523 4 4C *) I Vierteljahr. **) II, III, IV Vierteljahr. ***) Die Giiterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1906 zwischen Ostpreussen und Westpreussen. >) Versand. 2 ) Empfang. Tabelle XXI. rkehr in Gerste j n den Jahren 1888 - 1908, nach der amtlichen „Güterbewegungsstatistik“, 28 29 30 31. 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 - 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 , 61 62 63 Berlin Berliner Vororte Provinz Brandenburg Regbz, Magdeburg Anhalt Regbz. Merseburg Thüringen Königreich Sachsen ohne Leipzig Leipzig Bayrische Pfalz Grossh. Hessen ohne Oberhessen Mannheim Ludwigshafen Königr. Würtemberg Hohenzollern Südbayern**) Nordbayern**) Russland Polen Galizien Böhmen Übriges Österreich V. E. V. E. V. 1 E ' V. E. V. 1 E ‘ V. E. V. E. V. E V. | E. V. E. V. 1 E. V. E. V. E. V. 1 E - V. E. ! V. E. V. E. V. E. 1 I Versand Empfang 1723 •/, 1 — — 1853 20 V 2 150'/j 189'/, 6711 1 27637, - - - - - - - - - - - 15 — — — 70 — — — — ~ — 1111 — _ _ 2195 61 450 lD/a 8084 ' 61 35497, - - - - - - - - - - - 120 — — — 70 — — — — — — 733 24 _ _ 2689V* 71 254 1 / 2 10 4170 1 00 o 3 - - - - - - - - - - 20 — — — 436 — 957, — — — — 1666 V, _ _ _ 2576'V 96 40 6 2126 - 1586‘,2 - - - - - - - - - - - 107, 10 — 979 — 270 — — — 1362 1 _ __ 1301 89 Va 110 — 7467, 397j 420 - - ; - - - - - - - - - — — — 110 — — — 332 10 1058 67 51 2 825 57, 891 11 - - - - 20 — - - — — — 40 — 67 *— 20 — — 152. 613'/, _ _ _ 1527 4^ 00 nT"" 3051/ 2 11 84577a 1 2675 - - - - - - - - - - - 220 — 70 — 546'/ 2 — 40 — i — — 102i/a 407 - i 580'/, - 1187a — 4021 7, 1895 — — ; — — — 10 — - — — 270 — — 20 30 4453 _ l 2128 i/a 66 22672 3138 17» 2636 — — — _ _ — - _ _ — 640 — — — 628 - 10 — _ - 10 6419 _ _ _ 3184 39 205 13 2588 10 2923 — - - - - - - - - 180 - 3005 — — — 236 — 10 20 — — — 4225 12 529 3102 77 421 8 7994 3 5206 3 - - 20 - - - _ — 160 - 2905 — — — 743 — 57 — 5 — 5890 _ _ 4052 60 297 9 3862 6 4737 10 - - 20 - _ - - - - - 622 — — — 321 — — — — — — 6096 13 _ __ 4134 95 156 2 7605 3 9164 8 - _ - - - — - - - - 2311 — — — 376 710 22 71 — — 1 8300 11 _ _ 5245 86 27 10 7888 43 8460 5 - - - - 20 - - - - - 1656 — — — “ — — 10 11 — 2 11243 10 _ 5412 62 180 8 5992 8 14308 - - - - - — - - - - - 780 - — — 14 — — — — — 10189 13 _ __ 5578 46 333 133 6002 11 7316 21 - - - - - - - - - - 1682 - — 436 - — 10 — — i 7677 6 _ 5728 56 169 17 4807 1 4721 - - - - — - - - - - - 2538 — — — “ — — — — — I - 5332 7 — 5087 27 30 18 3502 1 2964 5 — — — “ — - — — 20 — — 25 46 1 “ 7113 12 5226 216 483 38 8387 12 11485 2 _ _ _ _ _ _ 15 _' 80 ___ 1026 _ _ — 13 481 — 61 30 — - 1 3226 8 - 3460 87 137 23 7693 2 4652 — — — — “ — — - — — 62 — 2347 — — — — 395 123 30 10 “ 3 1 6230 55 4268 146 452 7 12742 3 8729 2 _ _ _ . 11 _ _ _ 116 _ 10 _ 212 _ __ _ — 1238 — 85 — — — 5346 23 4914 198 205 92 3317 5 8995 26 — — — — — — - - - - — 50 - 707 — - — — 531 - 61 — — 4 4523 4 464 3270 140 2032 34 13847 2 11719 25 1503 — 1 — — — — — — 193 861 — 119 120 25 10 i 11 ! 60 **) Die Güterbewegungsstatistik unterscheidet erst seit 1904 zwischen Nordbayern und Südbayern. ;5£ r '0> /• >■% vji>» »gsT.; * , i k ‘ - ms :a'.'M ■ »■ Tft. '-n»r -F-r Sri?*, 1 i JtoasBBggaBsgg ^~* 5 äl jiLilg: ** > ?§ 3 S® 3 £gS ^ÄriSJt'raÄ^^C.V •• |i§ii|||fl^li;' gssi^gsssifil SSSSSssS! .• r 2 £*? 2 ^£i£$ ?/.. ä«rt»s 3 ’v.- i>Vif¥t.o :i‘. ;--i>^s^ 3 a^ 111111 $* SSIsi» üümifö •vij*5«si®5?ksi *ö~^jr»GjjJi. fc^~££j“£s 5 *«vta [pajia^a» ®!§§?i WtM^I0z0i. sglgsj- .^gtggssg: >VÄ 7 ? ' 5 ÖkSP’", ä^ 3 £g g-päsj 555 ^ 5 ^$ #. Jbr«aÄ 5 , A V ; Äv. ■$S£ 2 äs 5 Ss 2 §* ;fi; jv<äÄjS»S ‘/^*C- *c> *.CvV Ä-. & 3 £Sö 5 ■mwm. 3&3~£ W£g& fÄiSc^ 'mmm. ^=Ä* 2 ? Wc&S&k ä» 5 sP «T^gSS (£g£. •JÄVVwV; - /V „KTBH6e.,i