LUJO BRENTANO Das Wirtschaftsleben der antiken Welt " -M ■ , . . * •' 1 i ** *;» I ‘ 't : ‘«■ , * V'! = ‘‘ 1 •S !>■ ■ isliil:« V :J Jena, Gustav Fischer "viüp-i ^S. : 'V *■ k-f 'fSfe; •.jtJtal *v 'if'.k * 3 >< ■■< j* ^wp f'V4-’ ‘ v Jj,' J .'' * *v 'j^*, tVv M&i gjgsaK»» üimiiHiiTOi n;mi . -i >»v* :• •• ^ E'Srtis&ä ?2^*|ÄsS**i*J?s*t»»sa«**' .-*£*"* rjsV.,1 «I i F DAS WIRTSCHAFTSLEBEN DER ANTIKEN WELT VORLESUNGEN GEHALTEN ALS EINLEITUNG ZUR WIRTSCHAFTSGESCHICHTE DES MITTELALTERS VON LUJO BRENTANO [«StMPER ? i f * ' JENA VERLAG VON GUSTAV FISCHER 1929 Alle Rechte Vorbehalten. Printed in Germany. Copyright 1929 by Gustav Fischer, Publisher, Jena. Vorwort. Als ich Student war und in der ersten Zeit meines Dozententums war ich von dem, was zur Einführung in die Nationalökonomie in den Lehrbüchern stand, sehr wenig befriedigt. Über das Werden der heutigen Wirtschaftsordnung war darin gar nichts gesagt. Man konnte meinen, daß diese immer so, wie etwa seit dem 17. Jahrhundert, gewesen sei. Das war die Folge davon, daß die moderne Volkswirtschaftslehre von einem Menschen ausging, wie er dem Naturrecht vorschwebte: Alle Menschen frei geboren; einem Jeden gehörte das Ergebnis seiner Arbeit; das Privateigentum als Ergebnis derselben geheiligt; desgleichen das Privateigentum am Boden, den ein Jeder bearbeitet, anerkannt; die wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen zueinander als auf freiem Vertrag unter Gleichberechtigten beruhend erachtet. Populäre Lehrbücher suchten die Entstehung der heutigen Wirtschaftsorganisation zu veranschaulichen, indem sie den auf dieser Grundlage seinen größten Vorteil mit dem geringstmöglichen Aufwand erstrebenden Menschen zu Arbeitsteilung, Tausch, Lohn, Rente, Zins gelangen ließen. Aber auch Lehrbücher, welche die Nationalökonomie vom geschichtlichen Standpunkt behandelten, gaben kein Bild vom Werden der heutigen Wirtschaftsordnung. Sie sprechen von der Vergangenheit nur, um zu zeigen, daß deren wirtschaftliche Lehren, wo sie mit denen der modernen Nationalökonomie übereinstimmten, deren Anspruch auf ewige Geltung bestätigten. IV Vorwort. Das hat mich vor vielen Dezennien veranlaßt, zunächst eine Skizze der europäischen Wirtschaftsentwicklung als Einleitung zu meinen nationalökonomischen Vorlesungen zu geben. Ich bin dabei zuerst von der altgermanischen Wirtschaftsverfassung ausgegangen. Bei jeder Wiederholung meiner Vorlesungen habe ich durch größere Vertiefung in die Wirtschaftsgeschichte je eines der Völker, die nach dem Untergange des Römischen Reichs jeweils die wirtschaftlich vorgeschrittensten gewesen sind, meine Darstellung zu verbessern und zu erweitern gesucht; so sind aus dem, was anfänglich nur eine Einleitung war, selbständige Vorlesungen über die Entwicklung des europäischen Wirtschaftslebens geworden, die sich schließlich auf zwei Semester erstreckt haben. In meiner Geschichte über die wirtschaftliche Entwicklung Englands habe ich ausführlicher wiedergegeben, was ich über das Wirtschaftsleben dieses seit Ende des 17. Jahrhunderts bis zum Weltkrieg wirtschaftlich führenden Landes vorgetragen habe. Bei Wiederholung meiner Vorlesungen zeigte sich mir, daß meine Darstellung unvollkommen bliebe, wollte ich nicht auch darlegen, was der germanischen Wirtschaftsperiode vorausgegangen ist. Um eine Vorstellung zu geben von dem, was für Keime der späteren westeuropäischen Wirtschaftsentwicklung schon in Byzanz gegeben waren, habe ich in Schmollers Jahrbuch, Jahrgang 1917, einen Aufsatz über die byzantinische Volkswirtschaft veröffentlicht, den ich hier wiedergebe. Ich versuche darin darzulegen, was die byzantinische Volkswirtschaft aus der antiken Welt übernommen hat. Was in meiner Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung Englands über die gallo-römische Wirtschaftsverfassung gesagt ist, ist nur ein Auszug aus dem hier über die Volkswirtschaft in den römischen Provinzen Gallien, Germanien, Vindelicien, Rhätien, Noricum Gesagten, soweit dessen Kenntnis zum Verständnis der britischen Volkswirtschaft notwendig war. Es mußte hier, wo es sich nicht mehr bloß um die britische Volkswirtschaft handelt, ausr führlicher zur Darstellung kommen. Vorwort. V Das vorliegende Buch will nur wiedergeben, was sich mir aus dem Studium der Autoren ergeben hat, die das Studium der antiken Welt zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben. Es will nur dem Studierenden der Nationalökonomie die Arbeit erleichtern. Prien am Chiemsee, den 30. Januar 1929. Lujo Brentano. 3Sg ! | ! Inhaltsübersicht. Seite Vorwort.III Inhaltsübersicht.VII § 1. Altägyptisches Wirtschaftsleben. 2 § 2. Kapitalistische Wirtschaft bei den Assyrern, Babyloniern und den Phönikern.13 § 3. Die griechische Wirtschaftsentwicklung.20 § 4. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse.67 § 5. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft . . 84 § 6. Die Volkswirtschaft in den römischen Provinzen Gallien, Germanien, Vindelicien, Rätien, Noricum . 153 § 7. Die byzantinische Volkswirtschaft . . . . . . 189 Register.240 wp.>ii iu&üfASSSiSä^^iä^ääas § ÜÜs ; S*®>*S SS?.- fggfe?. »•«!©: rfcti Äir -Vä ■ tea^SiA-rjfc^ s@ä£ .O-ÜP ■fc-XÄSSi'-N. £238?; &SES iaoifi! Einleitung. Die Geschichte der europäischen Volkswirtschaften hat vom Ostbecken des Mittelmeers ihren Ausgang genommen. Drei Länder sind für ihre Entwicklung im Altertum maßgebend geworden: Ägypten, das Land der Phöniker und Griechenland. Auch deren Volkswirtschaften haben sich nicht ohne fremden Einfluß entwickelt. Aus Babylon und anderen asiatischen Ländern hat eine jede viel übernommen. Auch haben die Volkswirtschaften an den östlichen Gestaden des Mittelmeeres nicht nur direkt auf die des Westens Europas gewirkt; indem sie die Juden mit ihrem Geiste erfüllt haben, haben sie mit der Ausbreitung der Juden über die westeuropäische Welt auch indirekt zu deren Umgestaltung beigetragen. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 1 Altägyptisches Wirtschaftsleben. Beginnen wir mit Ägypten, das als das älteste Kulturland im Ostbecken des Mittelmeers gilt. Es war ein kleines Land. Es umfaßte nicht mehr als 530 Quadratmeilen Kulturland, war also nicht größer als das Königreich Belgien. Herodot nannte Ägypten ein „Geschenk des Flusses“. Nur wo die austretenden Gewässer des Nils den Boden fruchtbar machten, war es bewohnbar. Daher der Spruch des Orakels: „Ägypten ist alles Land, welches der Nil bewässert, und Ägypter sind alle, welche unterhalb der Stadt Elephantine wohnen und Nilwasser trinken.“ Im Anfang unserer Kunde von Ägypten war dessen Urbarmachung längst vollendet. Wer immer seine ersten Bewohner gewesen sein und wie immer diese ihren Unterhalt gewonnen haben mögen, unsere ersten historischen Nachrichten weisen bei den Ägyptern wie bei allen Völkern auf Krieg und Gewalt als die ersten Ordner des Wirtschaftslebens und als die ersten Verteiler des Produzierten. Unsere heutigen Ägyptologen erzählen uns von dem alten, dem mittleren und dem neuen ägyptischen Reiche. Als ersten Beherrscher des Landes, mit dem die fortlaufende Liste der Pharaonen beginnt, nennt die gesamte Überlieferung den König Menes, der um das Jahr 3300 v. Chr. gelebt habe. Um die Mitte der 5. Dynastie, um 2530 v. Chr., lassen sie das alte Reich zu Ende gehen und den ägyptischen Feudalstaat beginnen, welchen sie, nachdem unter der 14. Dynastie Verfall eingetreten war, durch die mehrere Jahrhunderte währende Fremdherrschaft der Hyksos beendigen lassen. Auf die Vertreibung der Hyksos folgt dann das neue Reich, das von etwa 1700 bis nach 1200 v. Chr. bis zur völligen Auflösung des Pharaonenreiches dauert. Altägyptisches Wirtschaftsleben. 3 Schon in die Zeit des alten Reiches fällt der Bau der Pyramiden. Er setzt Tausende von Unterworfenen voraus, die unter der Fuchtel von Aufsehern in schwerer Arbeit fronen, und Abertausende von Abhängigen, welche die zu ihrem Unterhalte nötigen Lebensmittel schaffen. Und in der Tat erzählen unzählige ruhmredige Inschriften von den Tausenden von Männern, die die Pharaonen in der Schlacht getötet und zu Gefangenen gemacht, und den Abertausenden von Frauen und Kindern, die sie erbeutet haben. Geradezu einzigartig ist die Ordnung des ägyptischen Wirtschaftsleben zur Zeit, da die Herrscher dies vollbrachten. Es war dies eine das ganze Gebiet des Reichs umspannende, planmäßig geordnete Naturalwirtschaft, an deren Spitze der König stand. Als Grundlage derselben erscheint die Gewinnung der zur Ernährung der Bevölkerung nötigen Bodenfrüchte. Die Ägypter waren in erster Linie ein Bauernvolk, und zwar in der Hauptsache ein unfreies Bauernvolk; sie waren Hörige sei es des Staates, sei es einzelner Großgrundbesitzer 1 ). So groß aber die Arbeit war, welche die Bewässerung der Felder erfordert hatte, so war die durch die periodischen Überschwemmungen des Nil geschaffene Fruchtbarkeit doch so außerordentlich, daß die Landwirtschaft die Bevölkerung nur während weniger Wochen im Jahr in Anspruch nahm. Nach Zurücktreten des Wassers genügte es, den Samen auszustreuen, und die Frucht, wenn sie gereift war, einzuernten; während der übrigen Zeit des Jahres war die Bevölkerung für andere Zwecke verfügbar 2 ). Daher wir schon im ältesten Ägypten, von dem wir Kunde haben, neben den Landbauern zahlreiche Gewerbetreibende finden; sie haben schon zur Zeit des alten Reiches nicht nur Töpferei und Tischlerei, sondern auch Erzbau getrieben und die Metalle 1) Vgl. Eduard Meyer, Geschichte des Altertums, 2.Aufl. Stuttgart u. Berlin 1909. I 2, S. 53, 63, 64; F. W. v. Bissing, Geschichte Ägyptens im Umriß. Berlin 1904, S. 9 ff. 2) So Giacomo Lumbroso, Sur l’economie politique de l’Egypte sous les Lagides. Turin 1870 pp. 97, 100 ff. Lumbroso schreibt sogar, von den älteren Zeiten an fänden wir Ägypten überwiegend industriell. 1 *. 4 Altägyptisches Wirtschaftsleben. bearbeitet. Außerdem hören wir von Märkten, auf denen das Gesinde der Großen und die Bauern an religiösen Festtagen sich trafen, um von den Gütern, die ihnen überwiesen worden waren, dasjenige, was sie weniger als anderes brauchten, gegen Notwendigeres umzutauschen 1 ). Die auf den Grabgemälden abgebildeten Tauschszenen geben uns eine Anschauung von diesem Tauschhandel. Alles, was diese Bauern und Handwerker oder die Großgrundbesitzer, wo sie einem solchen gehörten, dem König zu entrichten hatten, wurde in Magazinen gesammelt. Diese fanden sich über das ganze Land zerstreut. Aus ihnen erhielten alle, welche Ansprüche an den König oder die Großgrundbesitzer hatten, sei es als dauernd Abhängige, sei es auf Grund eines Vertrags, z. B. eines Lohnvertrages, in der Form von Naturallieferung das, was einem jeden zukam. Es stand also, von der Königsfamilie angefangen, aller und jeder, die zum Heere, die zur Priesterschaft, die zur Beamtenschaft Gehörigen bis zum Geringsten herunter, in voller Naturalverpflegung durch den Herrscher. Umfangreiche Verrechnungseinrichtungen erhielten die Ordnung. So erhielten nach einem erhaltenen Dokumente x ): Brote Krüge Bier Unbekanntes Objekt Unbekanntes Objekt Große Krüge Königin. der Prinz und die Prin- 10 2 1 — 2 zessinnen je. 10 1 — 5 — sechs Haremsdamen je . . 20 2 — 5 — eine Haremsdame .... 20 1 — 5 — zwei Haremsdamen je . . 10 1 — 5 — der Richter von Nachent . zwei Offiziere der Leib- 20 2 — 5 — garde je. drei hohe richterliche Be- 20 2 — 5 — amte je. ein vierter richterlicher Be- 20 2 — 5 — amter. 10 1 — 5 — 1) Nach Er man, Ägypten, S. 654 handelt es sich uin Märkte, wie sie auf den Gütern der Herren für deren Gesinde und Bauern stattfanden. 1) Entnommen aus Eduard Meyer, Kleine Schriften. Halle a. S. 1910, S. 163, 164. Altägyptisches Wirtschaftsleben. 5 Auch für ihre Dienerschaft erhielten die Beamten volle Naturalverpflegung. Wo man andere Güter im Austausch begehrte, konnte man sowohl durch unmittelbare Hingabe eines Guts, das man besaß, oder durch Überweisung eines Teils der Naturalrenten, auf die man Anspruch hatte, an andere sich das, was man begehrte, verschaffen. So entstand bei Häufung derartiger Überweisungen ein Giroverkehr in Naturalien. Somit läßt sich sagen, daß nicht bloß die Beamten, wie es in den Texten oft genug heißt, „vom Tische des Königs“ gelebt haben, sondern, da alle Wirtschaften des Landes nur ein Teil einer von einer Zentralstelle aus planmäßig geordneten Naturalwirtschaft waren, gewissermaßen alle Bewohner des Reichs. Das ganze Reich bildete eine Wirtschaftseinheit, nach Außen, gegenüber anderen Völkern, bedacht, ihren größtmöglichsten Vorteil zu wahren 1 ), im Innern, d. h. was die Beziehungen seiner Angehörigen zueinander angeht, geordnet durch Autorität und Herkommen. Darüber wie diese Wirtschaftsordnung entstanden ist, sind selbstverständlich nur Vermutungen möglich. Die große Zahl der abgabe- und dienstpflichtigen Bevölkerung deutet auf ein unkriegerisches Volk, das von eingedrungenen Eroberern unterjocht worden ist. Die Eroberer mögen sich dann in den einzelnen Gauen geschlechterweise angesiedelt und ihre Häupter sich zu Gaufürsten entwickelt haben, die mit den ihnen Angehörigen und Unterworfenen zusammen selbständige Wirtschaftseinheiten bildeten. Wenigstens wird berichtet, daß das Land anfänglich in zahlreiche, leicht übersehbare kleinere Gauen zerfallen sei, im Mittelpunkt jedes Gaues die Kultusstätte seines Gottes, woraus die Stadt, der Sitz des Beherrschers des Gaus, sich entwickelt habe. Jede dieser Wirtschaftseinheiten war gegenüber allem andern auf die größtmöglichste Wahrung ihres Vorteils bedacht; 1) Harte Kämpfe mit den Nordvölkern, den Sinaibeduinen und möglicherweise den stammverwandten Libyern, haben die Könige der ersten Dynastie wohl veranlaßt, ihren Königssitz von Negade nach Abydos zu verlegen. Diese Kämpfe drehten sich um materielle Interessen, um Kupfergruben der Sinaigebirge und um Handelsstraßen. 6 Altägyptisches Wirtschaftsleben. daher berichtet wird, daß sich die Gaufürstentümer bekämpft hätten, bis aus diesen Kämpfen größere, schließlich zwei Staaten erwachsen seien: der Süden, d. h. das langgestreckte Niltal, und das Nordland (das Delta und das Gebiet des späteren Memphis). Vom Süden sei dann die Einigung des ganzen Landes ausgegangen. Die Könige des geeinten Reiches hatten ihre Residenz an der Südgrenze des Nordlandes, einige wenige Meilen oberhalb des Deltas. Von diesem Hoflager aus wurden die Geschicke des Nordens wie des Südens gelenkt. Hier hatten alle Beamten ihren Wohnsitz. Von hier aus bereisten sie ihre Amtsbezirke. Aber auch im geeinten Reiche ist es zu keiner vollkommenen, das ganze Reich ohne jede Besonderheit umfassenden Wirtschaftseinheit gelangt. Es gab ein doppeltes Schatzhaus, ein doppeltes Getreidemagazin, ein doppeltes Provianthaus, ein doppeltes Zeughaus, eines für den Süden, ein anderes für den Norden. Es bestand also eigentlich nur Personalunion des der Verwaltung nach getrennt fortbestehenden Südlandes und Nordlandes in der Person des Königs. Danach ließe sich denken, daß die geschilderte Naturalwirtschaft zuerst für den kleinen, daher leicht übersehbaren und von einem Zentrum aus leicht zu leitenden Bezirk des Gaus entstanden sei, und dann nach Unterwerfung der einzelnen Gaufürsten unter den jeweils mächtigeren der einander bekämpfenden Gaufürsten und schließlich nach der Unterwerfung unter einen das ganze Land beherrschenden König fortbestanden hat. Die Organisation war schon von jedem Gaufürsten geschaffen; sie blieb, auch nachdem dessen Selbständigkeit aufhörte; es trat nur, als die Gaufürsten zu einem großgrundbesitzenden Adel herabsanken, neben ihre naturalwirtschaftliche Organisation eine in gleicher Weise auf gebaute dessen, dem sie untertänig geworden waren, und diese bezog ihre Einkünfte teils von unmittelbaren Königsuntertanen, teils aus der Wirtschaft der der königlichen Wirtschaft untergeordneten, Wirtschaftseinheiten bildenden Großgrundbesitzer. Schließlich fanden die beiden Zentralverwaltungen des Südens und des Nordens Altägyptisches Wirtschaftsleben. 7 ihre Vereinigung in der Residenz des Süden und Norden beherrschenden Königs. Aber das sind nur Vermutungen, um das Werden eines so einzigartigen Gebildes wie der über ein ganzes Land sich erstreckenden planmäßig geordneten Naturalwirtschaft zu erklären. Nur eines ist sicher, daß die Durchführung der geschilderten gleichviel wie entstandenen auf Naturalwirtschaft beruhenden Zentralverwaltung nur möglich war: 1. Auf Grund des ungemein entwickelten Verkehrs, wie ihn der Nil und das an ihn anschließende Kanalnetz möglich machten, und 2. vermöge der Ausbildung der Kunst des Schreibens bei den alten Ägyptern. Ohne daß diese Voraussetzungen gegeben waren, wäre eine Zentralregierung in einem Lande auch nur von dem angegebenen Umfange des alten Ägyptens bei Naturalwirtschaft undenkbar gewesen. Allein auch hier ist die Zentralverwaltung bei Fortdauer der Naturalwirtschaft nicht von Dauer gewesen. Sie hat um die Mitte der 5. Dynastie, um 2530 v. Chr., ihr Ende gefunden, und aus dem zentralisierten Beamtenstaat ward ein Feudalstaat. Wie immer führte die Naturalwirtschaft zu massenhaften Vergabungen von Land an die Beamten. Diese standen den Leibeigenen auf ihren Gütern als Herren gegenüber. Um jeden Herrn eine zahlreiche Beamtenschaft, welche über die Erträge Buch führte, die Ablieferungen kontrollierte, den Provianthäusern Vorstand, die Abhängigen beaufsichtigte. An der Spitze der Verwaltung stand der Dorfschulze, der dafür haftete, daß von allen Erträgen des Guts die richtige Menge abgeliefert wurde. Es muß viel Vergewaltigung seitens der Beamten vorgekommen sein, da die vornehmen Herren, die keine verüben, sich dessen rühmen. Es trat in Ägypten dasselbe ein, was wir später im römischen Reiche als Folge des Verfalls der Geldwirtschaft und zu Beginn des germanischen Zeitalters als Folge der Naturalwirtschaft wiederfinden werden: aus den hohen Beamten wurde ein Erbadel, der auf seinen Gütern die königliche Gewalt usurpiert. Dabei bleibt die Organisation der Wirtschaft die gleiche wie früher. Die zu 8 Altägyptisches Wirtschaftsleben. den einzelnen Grundherrschaften gehörigen Bauern und Handwerker haben nach wie vor die gleichen Abgaben und Dienste zu leisten; es werden nach wie vor die Lebensmittel als auch die Wertobjekte systematisch gesammelt; nur erfolgten die Lieferungen der Untertanen nicht mehr direkt an den König, sondern an die Großen, welche für ihre Beamtendienste, statt, wie früher, Naturalbezüge zu erhalten, mit Grundbesitz belehnt worden waren. Die schon zur Zeit des alten Reichs als der Wirtschaftseinheit des Königs untergeordnet bestehenden Wirtschaftseinheiten der Großen sind zu selbständigen Wirtschaftseinheiten geworden. Auch zur Zeit des ägyptischen Feudalstaates ist der Tausch, wo er vorkam, nur erst Naturaltausch gewesen. Gold und Kupfer waren, wo sie umgesetzt wurden, nur Waren; sie dienten noch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Aber es wird berichtet, daß der Wert der Waren mit Vorliebe in Gold und Kupfer zum Ausdruck gebracht worden sei. Die beiden Metalle dienten also bereits als Wertmesser, was zeigt, daß sie im Umtausch bevorzugt wurden. Damit war der erste Ansatz zur Umwandlung der anfänglichen Naturalwirtschaft für die spätere Geldwirtschaft gegeben. Das ging folgendermaßen vor sich. Das Gold, in dem so die gegeneinander umgesetzten Waren geschätzt wurden, kam aus dem Auslande. Außerdem wurden Elfenbein, Ebenholz, Sklaven und Wohlgerüche vom Ausland erworben. Diese Güter kamen, soweit sie nicht erbeutet wurden, durch Handel mit dem Ausland in ägyptischen Besitz. Wir lesen von staatlich, d. h. vom Könige organisierten Expeditionen nach dem südlich gelegenen Lande Punt, um die genannten, den Luxusbedürfnissen dienenden Güter zu erlangen, sowie nach dem Libanon, um Holz von dort zu holen. Das deutet auf gewaltsame Erwerbsarten der begehrten, aus dem Ausland stammenden Güter. Aber die Nachrichten deuten darauf, daß auch Kaufleute aus den Erzeugungsländern diese nach Ägypten gebracht haben; aus der Zeit des mittleren Reichs hören wir von einem Versuche, den Weihrauchhandel in die Hände Ägyptens zu bringen. Altägyptisches Wirtschaftsleben. 9 Die Herrschaft der 12. Dynastie wird als der Höhepunkt des ägyptischen Feudalstaates geschildert. Wie überall in der Geschichte hat auch in Ägypten die feudale Wirtschafts- und Gesellschaftsorganisation zur Anarchie sich auf Kosten des Volkes bekämpfender Großen geführt. Da habe König Amenemhaet I. dem Königtum das Übergewicht über die feudale Anarchie verschafft und dem Lande für die Dauer von 200 Jahren inneren Frieden und festgeordnete Zustände gesichert. Das war aber ebensowenig von Dauer wie im germanischen Mittelalter die Überwindung der feudalen Anarchie durch Karl Martell, Pipin und Karl den Großen. Unter minder kräftigen Herrschern trat wieder Verfall ein. Die Folge war, daß das Land dem Einfall asiatischer Stämme nicht zu widerstehen vermochte. Ägypten gelangte unter die Herrschaft der Hyksos, Beduinenhorden, die aus dem Osten ins Land einbrachen. Diese Hirtenkönige, die sich das Niltal mit Waffengewalt unterwarfen, haben bald in hohem Grade die Künste des Friedens gepflegt und Handel und Wandel sind unter ihrer Herrschaft gediehen. Namentlich entstanden unter ihnen rege Beziehungen Ägyptens zu den syrischen Landschaften und den griechischen Inseln, vor allem zu Kreta, die nicht wieder unterbrochen wurden. Diese Gegenden waren der Sitz von Völkern, deren Wirtschaftsleben, wie wir alsbald hören werden, auf einer der angestrebten Naturalwirtschaft diametral entgegengesetzten Grundlage organisiert war. Der Handel mit ihnen führte, wie immer der auswärtige Handel, zur Auflösung der auf der Naturalwirtschaft aufgebauten feudalen Ordnung. Im Austausch der ägyptischen gegen die aus Syrien kommenden Produkte traten die Metalle in die Rolle der Zahlungsmittel, und dann fanden sie auch Eingang beim Umsatz der Waren im Innern. Hatten sie schon vorher als Wertmaßstab beim Umtausch gedient, so werden sie jetzt zum üblichen, schließlich zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Das führt dazu, daß man in wachsendem Maße statt alle Güter, die man braucht, selbst herzustellen, einen Teil der benötigten Sachgüter und Dienste kauft. Diese 10 Altägyptisches Wirtschaftsleben. Umwandlung der ägyptischen Volkswirtschaft aus einer Naturalwirtschaft in eine Qeldwirtschaft macht sich fühlbar in der öffentlichen Verwaltung wie in dem Geiste, der das Wirtschaftssystem beherrscht. Mit dem Eindringen der Geldwirtschaft tritt an die Stelle der feudalen Verwaltung durch Gaufürsten die durch in Geld bezahlte königliche Beamte, und auch das Heer wird auf kapitalistischer Grundlage organisiert. An die Stelle der Heere der feudalen Großen tritt ein Söldnerheer als unbedingt verfügbares Werkzeug in der Hand des Königs. In Theben herrschte noch ein einheimisches Königtum. Nachdem die Hirtenkönige jahrhundertelang über Ägypten geherrscht hatten, gelingt diesen in Theben herrschenden Königen die erfolgreiche Erhebung gegen die Fremden; mit deren Vertreibung beginnt das Neue Reich, von etwa 1700 bis 1200 v. Chr. Damit aber auch eine Änderung in den inneren Verhältnissen. Der Kampf hat seit der Bildung eines einheitlichen Heeres zu außerordentlicher Erstarkung der königlichen Gewalt geführt. Der Feudaladel des Mittleren Reiches ist in inneren und äußeren Kämpfen völlig verschwunden, mit ihm auch sein Großgrundbesitz. Bei weitem der größte Teil des Landes ist königliche Domäne geworden und wird durch leibeigene Bauern bestellt. Zu den Erträgen desselben kommen die einer regelmäßigen Steuer, die nun vom König erhoben wird. Aus diesen Quellen fließen den Königen große Einnahmen zu. Sie setzten die Könige instand, große Heere von fremden Söldnern zu unterhalten. Von dem Reichtum, der infolge der Kriege der Könige des Neuen Reiches nach Ägypten strömte, können wir uns kaum eine Vorstellung machen. Als Folge der Handelsbeziehungen mit den auf kapitalistischer Grundlage geordneten Volkswirtschaften Asiens ist aber nicht nur die Geldwirtschaft in Ägypten eingedrungen, sondern mit dieser auch eine Änderung in den Beziehungen der bis dahin zu einer Wirtschaftseinheit Gehörigen zueinander eingetreten. Zur Zeit der Naturalwirtschaft des Alten Reichs und der feudalen Ordnung des Altägyptisches Wirtschaftsleben. 11 Mittleren Reichs waren diese durch Autorität und Herkommen geordnet gewesen; jetzt wird ein jeder mehr und mehr zu einer selbständigen Wirtschaftseinheit, der den übrigen als fremde Wirtschaftseinheit gegenübersteht, beseelt von dem Streben, ihnen gegenüber seinen Vorteil möglichst zu wahren. An die Stelle von Autorität und Herkommen wird das den Handel beherrschende Prinzip des Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn auch in der inneren Volkswirtschaft mehr und mehr maßgebend. Die Söldner und ebenso die Priesterschaft gelangen zu immer größerem Reichtum und Besitz. Der Oberpriester des Ammon wird allmählich der mächtigste Mann im Staate. Schließlich wird die Oberpriesterwürde mit der des Königs vereint. Um 939 v. Chr. wurden die Söldner zu Herren Ägyptens. Der Generalissimus der Truppen wird König. Indes es ist nicht die politische Geschichte Ägyptens, die uns hier interessiert, weder seine innere noch seine äußere, sondern lediglich die Wirtschaftsentwicklung Ägyptens, das, was diese beeinflußt hat, und die Bedeutung, welche sie ihrerseits für die westeuropäische Wirtschaftsentwicklung gehabt hat. Ich verweile daher weder bei der Priester- noch bei der Söldnerschaft zur Zeit des Neuen Reiches, noch auch bei der 728 v. Chr. eingetretenen Herrschaft der Äthiopen über Ägypten und der 671 v. Chr. erfolgten Eroberung des Landes durch die Assyrer. Dagegen interessiert uns die nach der Restauration der ägyptischen Selbständigkeit durch Psammetich I. im Jahre 663 v. Chr. von den ägyptischen Königen zum ersten Male verfolgte umfassende Handelspolitik. Denn sie führt uns zur Betrachtung eben jener Völker, deren Wirtschaftsorganisation, der altägyptischen völlig entgegengesetzt, der Ausgangspunkt für die Auflösung aller auf Naturalwirtschaft beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsorganisation geworden ist. Ägypten war infolge der außerordentlichen Fruchtbarkeit des periodisch vom Nil überschwemmten Landes nicht nur überreich an landwirtschaftlichen Produkten, sondern es wird auch berichtet, daß gewerbliche Produkte 31 'S! 4|i( 12 Altägyptisches Wirtschaftsleben. nirgends in so großer Menge und nirgends so wohlfeil wie in seinen Industriezentren hergestellt worden seien 1 ). Wenn die ägyptischen Könige seit Psammetich I. den Verkehr mit dem Ausland begünstigt haben, so sind es aber nicht Ägypter gewesen, welche diesen Überfluß ins Ausland vertrieben haben. Die Ägypter fuhren zwar auf dem Nil, vor dem Meere aber empfanden sie eine unüberwindliche Scheu 2 ). Sie verkauften ihre Waren an fremde Kaufleute, die in ihr Land kamen, um sie da zu holen, vor allem an die Phöniker, später auch an die Griechen. Die Handelspolitik der ägyptischen Könige bestand darin, den Verkehr der fremden Kaufleute zu erleichtern und für Ägypten vorteilhaft zu gestalten. Bei der Schilderung der Völker, die mit den Ägyptern in Handelsverkehr getreten sind, werde ich darauf zurückkommen. Doch zuvor muß ich erst einiges Wenige über die Babylonier und Assyrer einschieben, deren Volkswirtschaft die der Phöniker und Griechen beeinflußt hat. 1) Vgl. Movers, Die Phönizier 11, 3. Berlin 1856, S. 315. 2) Vgl. Movers a. a. O. — Mommsen, Röm. Gesch. V, 466 (S.-A.) stellt Syrien Ägypten gegenüber, indem er von den sydonischen Männern und ihren Landesgenossen sagt, daß sie „hierin sehr verschieden von den Ägyptern, ihre Ware nicht bloß den Ausländern verkaufen, sondern sie ihnen selber brachten“. Vgl. auch A. Wiedemann, Geschichte von Alt-Ägypten. Calw und Stuttgart 1891, S. 182, 184. § 2 . Kapitalistische Wirtschaft bei den Assyrern, Babyloniern und Phönikern. Zu der Zeit, da wir in Ägypten das eigenartige Gebilde einer das ganze Land umfassenden, planmäßig geordneten Naturalwirtschaft finden, finden wir in Babylonien bereits eine völlig durchgebildete kapitalistische Wirtschaftsorganisation. Zwar finden wir auch in Babylon, wie im alten Ägypten, schon im 3. Jahrtausend v. Chr. eine hoch entwickelte Landwirtschaft, ja sogar schon eine Nutzbarmachung des Großgrundbesitzes, wie sie uns dann für Jahrtausende in den europäischen Ländern wieder begegnet, nämlich Bewirtschaftung mittels Kolonen, die zusammen mit ihren Familien als Pertinenz des ihnen verpachteten Landes gekauft und verkauft werden 1 ). Aber neben diesen Anklängen an eine feudale Wirtschaftsordnung begegnen uns bereits seit Anfang des 3. Jahrtausends eine hochentwickelte Industrie, ein allgemeiner Handelsverkehr und als Träger des Austauschs die Edelmetalle. Zahlreiche Urkunden 2 ) erzählen von etwa 2500 v. Chr. ab von Käufen 1) Vgl. An Assyrian Doomesday Book or Liber Censualis (es bildet den 17. Teil der Assyriologischen Bibliothek von F. Delitzsch und P. Haupt), herausgegeben von Rev. C. H. W. Johns, Leipzig 1901. 2) Vgl. die von der Universität von Pennsylvania auf Grund der von ihr im Bel-Tempel zu Nippur veranstalteten Ausgrabungen veröffentlichten Keilschrifttexte „Cuneiform Texts“, Philadelphia. Sie enthalten meist gut erhaltene geschäftliche Urkunden aus dem dritten, zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr. Danach scheinen die Geldgeschäfte im alten Babylonien den allerersten Rang eingenommen zu haben. Unter anderem finden 14 Kapitalistische Wirtschaft bei Assyrern und Babyloniern. und Verkäufen von Sklaven, Grundstücken und Häusern. Ungefähr den sechsten Teil des Gesetzbuches Chammu- rabis nimmt die Regelung der Darlehnsgeschäfte ein. Wir hören von Darlehen in Geld zu einem Zinsfuß von 17—20 Prozent jährlich und von Darlehen in Getreide, von der Miete von Arbeitern und Häusern, von Erbteilungen und dergleichen. Völlig ausgebildet tritt uns die Rechnung nach den Gewichtseinheiten von Gold und Silber entgegen. Wir finden ein ausgebildetes Bankwesen mit Einrichtungen, welche das Hinterlegen von Geldern, die Leistung von Zahlungen an drittem Ort und gegenseitiges Aufrechnen der Forderungen der Kunden untereinander, sowie das Einfordern der ihnen geschuldeten Gelder ermöglichen. Von Babylon aus erstreckte sich der Handel zu Wasser und zu Land auf alle umliegenden Länder, nach Arabien und bis nach Indien. Und wie mit den Babyloniern, so war es mit den Assyrern, von deren Hauptstadt Ninive der Prophet Nahum sagt*), daß seine Händler zahlreicher seien als die Sterne am Himmel. Unter den in Babylon und Ninive zusammenströmenden Händlern befanden sich auch die Phöniker. Das ist begreiflich; denn die natürlichen Grundbedingungen der phönikischen Volkswirtschaft verwiesen sie auf den Handel. Sie waren denen der ägyptischen, wie wir sie kennen gelernt haben, diametral entgegengesetzt. Hier fehlte vor allem die erste unter allen Voraussetzungen für wir schon in der Zeit vor Sanherib (705—681 v. Chr.) eine Familie Egibi u. Söhne, die noch hundert Jahre später, zur Zeit Nebukadnezars dieselben geschäftlichen Betriebe innehat. (Siehe darüber Köhler und Reiser, Aus dem babylonischen Rechtsleben, IV, 21.) Der 9. Band der „Cuneiform Texts“ zeigt ein Bankhaus Murashu u. Söhne, welches von den persischen Großen Güter und vom Staate die Steuererhebung pachtet, ferner Schuldverträge, Verträge über die Lieferung von Ziegeln, der 10. Band über die Verpachtung einzelner Grundstücke, Gesellschaftsverträge über die Bewirtschaftung von Landgütern, über Hypothekenbestellungen usw. Vgl. auch Friedrich Delitzsch, Handel und Wandel in Altbabylonien. Stuttgart 1910, S. 26 ff. 1) Nahum 3, 16. Kapitalistische Volkswirtschaft der Phöniker. 15 eine sich selbst genügende Volkswirtschaft, eine zur Ernährung der Bevölkerung ausreichende Bodenfläche. Das Land, das die Phöniker an der Küste des heutigen Syrien innehatten, war nur 5 bis 20 Kilometer breit; trotz üppiger Fruchtbarkeit und trotzdem die Phöniker der Landwirtschaft außerordentliche Sorgfalt zugewandt haben 1 ), war es bei der Dichtigkeit der phönikischen Bevölkerung 2 ) zur Ernährung der Bevölkerung zu klein; die hinter diesem Küstenstrich liegenden Gebirge aber behinderten eine Ausbreitung der Phöniker nach Osten; den Ersatz bot ihnen das Meer. Plinius hat die Phöniker für die Erfinder des Handels gehalten 3 4 ); jedenfalls waren sie das Volk, das nach der Kenntnis der Schriftsteller des Altertums zuerst Waren in Schiffen verfrachtet hat, um damit Handel zu treiben 1 ), und Priscianus preist sie in Worten, wie sie ein moderner Freihändler gebrauchen könnte, weil sie zuerst die getrennten Völker ihre Waren zu vereinen gelehrt hätten 5 ). Aber wie Krieg und Raub dem Landhandel, so ist der Seeraub dem Handel zur See vorausgegangen, und galt als eine keineswegs unehrenhafte Art des Erwerbs 6 ). Zuerst scheinen das Gewerbe des Seeräubers und das des Kaufmannes schwer unterscheidbar ineinander geflossen sein. In der Odyssee begegnen wir die Phöniker, wie sie als Händler und Seeräuber in den griechischen Gewässern umherschweifen 7 ). Auch zeigt sie uns, wie sie über ein Jahr an 1) Die punisch-phönikischen Schriften über die Landwirtschaft genossen den größten Ruf; Columella nennt den karthagischen Feldherrn Mago rusticationis parentein. Columella 1,1. 2) Siehe die Belegstellen für die Übervölkerung Phönikiens bei Movers, Die Phönizier, II, 2. Berlin 1850, S. 5, Anm. 5. 3) Mercaturas (invenerunt) Poeni. Plinius VII, 57. 4) Siehe die Belegstellen bei Movers, Die Phönizier II, 3, S. 14 Anm. 2. 5) qui pelagus primi tentantes navibus altis disjunctas gentes docuere jüngere mercem. Priscianus, Periegesis v. 848. 6) Vgl. Aristoteles, Politik I, drittes Kapitel, 8. Siehe auch Thukydides I, 5. 7) Odyssee XIV, 288ff.; XV 414ff.; H erodot I, 1. 16 Kapitalistische Volkswirtschaft der Phöniker. einem Orte weilen, um Handel zu treiben 1 ), ja zu gleichem Zweck in fremden Ländern dauernd sich niederlassen. Zuerst haben sie die ihnen benachbarten Küsten und Inseln besiedelt, vielleicht auch einige Punkte am Schwarzen Meere. Aber — und darin äußert sich in charakteristischer Weise ihr spezifischer Händlergeist, der statt nach Eroberung nach Gewinn strebt und diesen mit dem geringstmöglichen Aufwand zu erreichen sucht — nirgends gingen sie auf den Erwerb von Ländern aus: an geeigneten und geschützten Orten haben sie Faktoreien gegründet, von denen aus sie ihre Waren vertrieben und die für ihre heimischen Industrien benötigten Rohstoffe geholt haben. Dann hat ihr Unternehmungsgeist sie mehr nach dem Westen gezogen; in Malta, Sizilien, an der Nord- und Westküste von Afrika, in Sardinien, den Balearen und Spanien haben sie Kolonien gegründet 2 ). Gegen Norden sind ihre Schiffe bis nach Großbritannien und bis an die Küsten der Ostsee gedrungen; vom arabischen Meerbusen aus haben sie zuerst ganz Afrika umschifft 3 ). Zu einer Zeit, da alle übrigen Völker nur erst den Küsten entlang zu fahren verstanden, haben sie allein die offene See zu durchqueren gewagt, wobei ihnen die Gestirne, bei Tag der Stand der Sonne, bei Nacht der Polarstern, als Führer gedient haben 4 ). Die Handelstätigkeit der Phöniker hat sich aber keineswegs im Seehandel erschöpft. Zu Land haben sie mit Palästina, Assyrien, Babylon, Arabien, Ägypten Handel getrieben 5 ), und von dort nicht bloß deren Landesprodukte, sondern auch, was auf den dortigen Märkten von indischen und chinesischen Waren zu haben war, geholt. In Kriegen 1) Odyssee XV, 454. 2) Vgl. Movers, Die Phönizier II, 2. Geschichte der Kolonien, Berlin 1850. Über die Wirtschaftsverhältnisse der phönikischen Kolonien in Nordafrika zur Römerzeit, insbes. von Caesar bis Diocletian, vgl. Mommsen, R. G. V, 5. A., S. 651—654. 3) Wiedemann, Geschichte von Alt-Ägypten, S. 186. 4) Movers, Die Phönizier II, 3, S. 185, 186. 5) Movers, Die Phönizier II, 3. Das 9., 10., 11., 12.Kapitel. Die Volkswirtschaft der Phöniker. 17 hielten sie sich, völlig frei von allen anderen Gesichtspunkten außer denen des Erwerbs, meistens neutral, und suchten, sobald der Kampf entschieden war, schleunigsten Anschluß an den Sieger, um möglichste Handelsvorteile für sich zu gewinnen. Daheim ist es erst Sidon 1 2 3 4 ), dann Tyrus gewesen, was die erste Stelle unter den phönikischen Städten eingenommen hat. In Memphis hatten die Tyrier ein besonderes Stadtquartier inne 2 ). In großen Handelsstädten hatten die Handelshäuser einer jeden dorthin Handel treibenden phönikischen Stadt ihre eigene Kaufmannsgilde 3 ). Zum Schutze ihrer dort weilenden Bürger pflegten die Behörden einen Bürger der fremden Stadt zu deren Sachverwalter ähnlich den heutigen Konsuln zu ernennen 4 ). Nichts was ihre überragende Stellung besser bezeugte, als daß sie das Maß-, Münz- und Gewichtssystem, das sie selbst von den Assyrern, Babyloniern und Ägyptern übernommen haben, nicht allein in Griechenland, sondern im ganzen Umkreis des Mittelmeeres zur Geltung gebracht haben 5 ). In den glänzendsten Farben hat der Prophet Ezechiel Tyrus geschildert 6 ) als den Markt, auf dem aller Handel fast der ganzen damals bekannten Welt seinen Mittelpunkt fand. Von ihm werden auch die Waren genannt, die da gehandelt wurden. Es sind dies neben dem zum Leben Unentbehrlichen alle Kostbarkeiten des Ostens und Westens; obenan steht der Sklavenhandel 7 ). Die Phöniker haben aber nicht bloß mit fremden Waren gehandelt; sie waren auch durch eigenen Gewerb- 1) Bei Homer wird von phönikischen Städten immer nur Sidon genannt. Vgl. Ilias VI, 291; XXIII, 743; Odyssee IV, 84, 616; XIII, 285; XV, 116. 2) Herodot II, 112. 3) Movers II, 3, S. 123ff. 4) Movers II, 3, S. 121. 5) Bo eck h, Metrologische Untersuchungen über Gewichte, Münzfüße und Maße des Altertums. Berlin 1838. 6) Ezechiel 27. 7) Vgl. auch Dr. W. Richter, Die Sklaverei im griechischen Altertum. Breslau 1886, S. 49 ff. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 2 18 Kapitalistische Volkswirtschaft der Phöniker. fleiß berühmt, besonders durch Anfertigung vielbewunderter Silbergefäße und anderer Metallarbeiten, durch Glasfabrikation und noch mehr durch ihre Purpur- und Safranfärbereien. Die darin hergestellten Produkte wurden größtenteils in Fabrik- und Arbeitshäusern von Sklaven gefertigt, die als eine zu Exzessen neigende Meute hingestellt werden 1 2 3 4 ). Wie der Handel, so wird auch das Darlehen von Geld gegen Zins von den alten Schriftstellern als Erfindung der Phöniker bezeichnet 2 ). Wir finden sie als Geldwechsler 3 ); in den griechischen Seestädten, in welche reiche Phöniker mit ihren Kapitalien übersiedelten, trieben sie einträgliche Bodmeiereigeschäfte 4 ); sie liehen Geld aus auf Schiffe und Ladung, hatten an den Schiffen und der Ladung selbst häufig Anteil, oder liehen ganze Schiffe aus und lieferten wohl auch für andere Unternehmer die Waren dazu, um die hohen Zinsen und außerdem Anteil am Gewinn des Unternehmens zu erhalten 5 ). Entsprechend diesem durchaus kapitalistischen Charakter ihrer Volkswirtschaft war auch das Heerwesen der Phöniker auf rein kapitalistischer Grundlage geordnet. Die phönikischen Heere und die, mit denen die große phöni- kische Kolonie Karthago die Römer so lange bekämpft hat, waren Söldnerheere 6 ), und phönikische Matrosen und Flotten finden wir ebenso im Solde der Ägypter, Assyrer und des persischen Großkönigs 7 ). Der Kapitalismus ist also in Assyrien und Babylonien älter als an den Gestaden des Mittelmeeres gewesen; an 1) Movers II, 1, S. 521. Berlin 1849. 2) Joannes Lydos, De mensibus I, 9. 3) Siehe Movers II, 3, S. 116. 4) Movers a. a. O. S. 117. 5) Vgl. Demosthenes gegen Phormion, gegen Lakritos. 6) Movers II, 1, S. 559; Mommsen, Röm. Gesch. I, 505 ff. 7) So spricht Thukydides I, 16 davon, daß Dareios mit Hilfe der phönikischen Flotte sich die Inseln botmäßig gemacht habe. Vgl. auch Wiedemann, Geschichte von Alt-Ägypten, S. 184 u. a. a. O. Kapitalistische Volkswirtschaft der Phöniker. 19 diesen aber erscheinen die Phöniker als die ersten Kapitalisten. Die Natur ihres Landes hat sie auf den Handel verwiesen und damit zu dieser Funktion prädestiniert. Alle phönikischen Erwerbszweige waren naturnotwendig auf dem kapitalistischen Prinzip aufgebaut und von dem kapitalistischen Streben nach dem größtmöglichen Gewinn getragen. Begreiflich, daß uns bei den Phönikern auch schon dessen Ausartungen begegnen, wie die Schimpfworte zeigen, mit denen Homer sie eben deshalb bedenkt. Er nennt 1 ) sie Diebe, arglistig, sehr verschlagen, Betrüger, Erzschelme und dergleichen. Selbst vor Menschenraub schreckten sie nicht zurück. Um etwaige Konkurrenten vom Zugang zur Heimat ihrer Monopolwaren abzuschrecken, verbreiteten sie Schauermärchen, die von Alten sogenannten „phönikischen Lügen“ und „phönikischen Dichtungen“ 2 ). Dieser Heißhunger nach Gewinn, der nicht vor den größten Gefahren zurückschreckt, ist ihnen durch die Jahrhunderte geblieben. Noch gegen Ende des 4. Jahrhunderts hat der heilige Hieronymus hervorgehoben 3 ), wie Erwerbsgier sie über die Grenzen des Römerreichs hinaus treibe und nicht Entbehrungen und Lebensgefahr scheuen lasse, und nach dem Untergange der antiken Welt begegnen wir ihnen als den ersten Händlern, die sich in das Frankreich der Mero- vinger wagen, um die Luxuswaren des Orients anzubieten. Von ihrem ersten Auftreten in der Geschichte angefangen, erscheinen die Phöniker als die Inkarnation des sogenannten kapitalistischen Geistes. 1) Odyssee XIV, 288; XV, 416, 419. 2) Vgl. Movers II, 3, S. 104 ff. 3) Comment. ad Ezechiel 27: „Usque hodie permanet in Syris ingenitus negotiationis ardor, qui per totum mundum lucri cupiditate discurrunt et tantam mercandi habent nesaniam, ut occupato nunc orbe Romano inter gladios et miserorum neces quaerant divitias et paupertatem periculis fugiant.“ 2 * 3. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Ich habe gesagt, die Phöniker erschienen, von ihrem ersten Auftreten in der Geschichte angefangen, als die Inkarnation des sogenannten kapitalistischen Geistes; etwas später erscheinen als dessen Träger die Griechen. Die griechische Geschichte bietet für die Kenntnis der Anfänge des Wirtschaftslebens einen großen Vorzug vor der Geschichte anderer Völker des Altertums. Unsere Kunde von den Kulturvölkern des Orients setzt erst ein, als diese bereits eine höhere Entwicklungsstufe erreicht haben; die Geschichte der Griechen ermöglicht, ihre Wirtschaftsentwicklung, von primitiven Zuständen angefangen, bis zur höchsten wirtschaftlichen Kultur zu verfolgen 1 ). Vom Norden her waren die Griechen in das nach ihnen benannte Land eingewandert. Sie waren als kriegerische Nomaden gekommen. Als erste Wirtschaftseinheit tritt uns bei ihnen entgegen der Stamm. Er nimmt als solcher ein Gebiet in Besitz und verteilt es unter die Stammesgenossen. Diese gliedern sich in Großfamilien, d. h. in Hausgemeinschaften, die mehrere Generationen, sowie die Sklaven, also alle einer und derselben Hausgewalt Unterworfenen umfassen. Sie bilden die untersten Wirtschaftseinheiten. Zwischen ihnen und dem Stamm finden wir als weitere Wirtschaftseinheit Bruderschaften (Phratrien) und, wo die Phratrien nicht stark genug waren, sich äußerer Feinde zu erwehren oder das eigene Gebiet für die 1) Eduard Meyer, Die wirtschaftliche Entwicklung des Altertums. Kleine Schriften. Halle a. S. 1910, S. 99. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 21 wachsende Zahl der Angehörigen auf Kosten des Nachbarn zu erweitern, Phylen, zu denen sich mehrere Phratrien zusammenschlossen. Es sind dies künstliche Nachbildungen der Familienorganisation. Wie bei der Familie gilt für die zu ihnen Gehörigen der Grundsatz Alle für Einen, Einer für Alle. Alle ursprünglichen Verbände sind zugleich Gemeinschaften des Mahls, der Blutrache und des Kultus. Je weiter sie sind, um so schwächer die Gewalt des Verbands über den Einzelnen, je enger, um so stärker. Aber einem Verband muß der Einzelne zugehören; ohne dies ist er recht- und schutzlos. Daher das Kind, um des Schutzes teilhaftig zu werden, in die Bruderschaft aufgenommen und vom Verband anerkannt sein muß, sonst gilt es als Fremder. Der Fremde aber ist der Feind. Er wird als solcher behandelt 1 ), außer wo verschiedene Stämme vertragsmäßig den beiderseitigen Angehörigen Schutz zuteil werden lassen, oder wo der Fremde unter dem Schutze der Götter steht 2 ). Eigentum am Boden gab es nur in beschränktem Maße. Das Weideland war allen Stammesgenossen gemein, das Ackerland den einzelnen Großfamilien nur zu vorübergehender Benutzung zugewiesen. Doch galt die Beschäftigung mit dem Ackerbau als des freien Mannes unwürdig 3 ); erst allmählich, unter dem Druck wachsender Bevölkerung sind die Eingewanderten zum Ackerbau übergegangen; und kaum höher waren die ältesten Handwerker, die Metallarbeiter und die Töpfer, geachtet. Viehzucht, Jagd, Krieg und Raub waren die Hauptbeschäftigung des freien Manns 4 ). Auch bei den Griechen hat die Natur des von ihnen bewohnten Landes den wirtschaftlichen Charakter der Be- 1) Noch bei Homer, Ilias IX, 63. 2) Eduard Meyer, Gesch. d. Altert. II, 81—91; Be loch, Griech. Gesch. I, 1, S. 81. 3) So auch bei den Thrakern, von denen Herodot V, 6 schreibt: „müßig zu gehen, gilt für das Schönste, das Feld zu bauen für das Entehrendste, von Krieg und Raub zu leben, das ist fein.“ 4) E. Meyer, Gesch. d. Altert. II, 79; Bel och, Griech. Gesch., 2. A. I, S. 80. 22 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. völkerung bestimmt. Doch war ihr Land nicht so einheitlich beschaffen, wie das der Ägypter oder der Phöniker. Daher sich auch der überwiegende Charakter ihrer Volkswirtschaft mit zunehmender Bevölkerung ändert und bei den verschiedenen Stämmen verschieden wird; denn Griechenland zeigt die mannigfachste Gliederung der Erdoberfläche. Hohe Berge und Täler wechseln mit kleinen fruchtbaren Ebenen; von allen Seiten schneidet das Meer ein in das Land. Um das Festland herum eine bunte Inselwelt, alle diese Inseln von Hellenen bewohnt, und bald erstrecken sich deren Ansiedlungen hinaus auf die naheliegenden Küsten Kleinasiens und später auch auf die benachbarten Gebiete Italiens und Siziliens. Die heutigen Gelehrten sprechen von einer Zeit der trojanischen Kultur und lassen mit ihr die Wirtschaftsentwicklung beginnen. Sie wird nach der wichtigsten Fundstätte der Überreste der primitivsten Zeit so benannt, und der Periode des Übergangs von der Steinzeit zur Kupferzeit zugerechnet. Da wir von der Art, wie die Wirtschaft damals organisiert war, nichts wissen, lasse ich sie außer Betracht. Sieht man von ihr ab, so lassen sich drei Stadien der griechischen Entwicklung unterscheiden: das der my- kenischen Kultur, das der feudalen Wirtschafts- und Gesellschaftsorganisation und das der Geldwirtschaft. In das erste Stadium fällt der Bau der Königsburgen von Tiryns und Mykene. Es ist die Zeit eines auf kleinem Gebiete allmächtig gebietenden Königtums, ähnlich dem der ägyptischen Gaufürsten zur Zeit des Pyramidenbaus. Um die gewaltigen Felsblöcke, die in der Galerie Tyrins aufeinander getürmt sind 1 ), und die behauenen Riesenquader 2 ) des sogenannten Schatzhauses des Atreus, des Grabes der 1) Pausanias, Periegesis II, 25 sagt darüber: „Die Mauer ... ist ein Werk der Kyklopen und aus unbearbeiteten Steinen erbaut: ein jeder derselben hat die Größe, daß durchaus auch nicht der kleinste aus seiner Lage durch ein Joch Maulesel weggerückt werden könnte.“ 2) Daher die Alten auch sie für ein Werk der Kyklopen hielten. Siehe Pausanias a. a. O. II, 16. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 23 Klyteimnestra und des Löwentors zu Mykene zu bewegen, war ein Zusammenarbeiten von Hunderten von Arbeitskräften nötig. Als die Blütezeit der mykenischen Kultur wird das 15. Jahrhundert v. Chr. bezeichnet; ihre Ausläufer läßt man reichen bis an die Entstehungszeit der homerischen Poesie. Denken wir uns die Wirtschaften dieser griechischen Gaukönige als Naturalwirtschaften, in denen, ähnlich wie zur Zeit des Alten Reichs der Ägypter, die gesamte Ber völkerung direkt oder indirekt das Brot des Königs aß. War ihre Grundlage auch der Ackerbau, so war der Ertrag der Landwirtschaft doch nicht ausreichend, um die Bevölkerung zu ernähren, wie sie zur Erbauung so großartiger Königsburgen, wie derjenigen zu Tiryns und Mykene, nötig war und die darin angehäuften Schätze zu sammeln. Zwar gab es auf dem Festlande einige fruchtbare Landstriche, wie Thessalien * * * 4 ), Böotien und einige Gegenden im Peloponnese; aber andere, wie Attika und die Inseln, waren unfruchtbar 2 ). Im ganzen war das Land mit seinen engbegrenzten Ebenen und Gebirgstälern zu klein, um in einer sich selbstgenügenden Volkswirtschaft solchen Wohlstand anzusammeln. Begreiflich, daß bei den Griechen, wie bei allen primitiven Völkern, auch nach Aufkommen des Landbaus der Krieg als Erwdrbstätigkeit fortdauere, teils um anderen das fruchtbare Land, das sie inne hatten, zu nehmen 3 ), teils um gegenseitig sich auszurauben 4 ). Auch sehen schon die Kyprien die letzte Ursache des trojanischen Kriegs in der damals herrschenden Übervölkerung 5 ). Noch Aristoteles 6 ) hat, vom Kriege als der einzigen, einer 1) Thessalien war die einzige Landschaft des europäischen Griechenland, die Getreide in größeren Mengen auszuführen vermochte. Jul. Beloch, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt. Leipzig 1886, S. 1987. 2) Thukydides I, 2. 3) Ebenda. 4) Thukydides I, 5. 5) Siehe Beloch, Bevölkerung, S. 491. 6) Siehe Aristoteles, Politik 1, 7 u. 8, wo er vom Kriege als einer gerechten Erwerbstätigkeit spricht, soweit er 24 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Herrenbevölkerung würdigen Erwerbstätigkeit gesprochen; und den mit dem Meere frühzeitig vertrauten Griechen galt die Seeräuberei ebensowenig schimpflich wie der Raub auf dem Festlande 4 ). Außerdem aber wurde ihr Haupterwerbszweig der Handel. Zunächst allerdings hat sich der Handel mit Griechenland in der Hand der Phöniker befunden. Sie besaßen Kolonien im griechischen Archipel und Ansiedlungen, Bergwerke und Purpurfabriken auf dem Festland, haben Haustiere und Kulturpflanzen in Griechenland eingeführt * 1 2 ), und sind die Vermittler ägyptisierender Elemente gewesen, welche die mykenische Kultur beeinflußt haben 3 4 ). Unter ihrem Einfluß soll die mykenische Kultur im östlichen Griechenland ihren Anfang genommen haben 4 ). Außerdem schließt man aus chetitischen Kunsttypen, die auf die mykenische Kunst nachweisbaren Einfluß geübt haben, daß die Bewohner des östlichen Griechenland mit dem vom 14. bis 12. Jahrhundert v. Chr. im nördlichen Syrien blühenden Reiche der Chetiter auf dem Landweg Handel getrieben hätten 5 ). Dann haben die Griechen angefangen, selbst über die See vorzudringen und haben Kreta und die Inseln und Küsten Kleinasiens besetzt. In die Zeit von etwa sich beschränkt, das zum Leben Nötige oder Nützliche anderen zu nehmen oder andere, deren natürliche Bestimmung sei, zu dienen, zu unterwerfen. Diese anderen sind nach ihm alle anderen Völker außer den Griechen; denn er billigt den Ausspruch der Dichter: „Über die Barbaren herrschen die Hellenen nach dem Recht“, und dem Alexander hat er den Rat gegeben, über die Griechen ein Herrscher, den Barbaren ein Herr zu sein, jene als Freunde und Genossen zu versorgen, diese wie die Tiere und Pflanzen zu nutzen. (Mommsen, Röm. Gesch. V, 562.) 1) Thukydides L., 13; Aristoteles, Pol. I, 8; Strabo VIII, 378. 2) Vgl. Th. Sch mü Hing,, Der phönizische Handel in den griechischen Gewässern I. Münster 1884, S. 6. Vgl. über den griechisch-phönikischen Handel auch K. D. Hüll mann, Handelsgeschichte der Griechen. Bonn 1839, S. 63 ff. Eduard Meyer, Gesch. d. Altertums II, 156. 3) Eduard Meyer, G. d.A. II, 154. 4) Ebenda 131. 5) Ebenda 136, 141. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 25 1300 bis 1000 v. Chr. fällt die erste Epoche griechischer Kolonisation 4 ). Das Ägäische Meer wird ein griechisches Meer, in dem wohl noch phönikische Kauffahrer erscheinen, aber nicht mehr die Vorherrschaft haben. Die Griechen dringen weit hinein in die Sphäre der Herrschaft der Phöniker 1 2 ). Auch nach Westen haben sich Einflüsse der mykenischen Kultur verbreitet — nach Sizilien, Unteritalien, Sardinien. Sardi- nische Söldner, mykenisch bewaffnet, die Schardana, finden wir in den Jahren 1360 v. Chr. im Dienste der Pharaonen 3 4 ); und unter den Nordvölkern, welche unter dem Nachfolger Ramses’ II., Meneptha (ca. 1234—1200 v. Chr.), Angriffe auf Ägypten machten, haben sich schon Griechen befunden, welche durch die Phöniker mit der Kultur des Ostens in Berührung gekommen waren. Der Gewinn, den der Raub zu Wasser und zu Land und der Handel abwarfen, ist in erster Linie den Stammeshäuptern zugefallen. So sind aus kleinen Häuptlingen mächtige Könige geworden. Mit Hilfe des so angesammelten Reichtums haben sie ihre großen Burgen errichtet. Um diese herum wohnte zum Schutz gegen feindliche Angriffe in Städten zusammengedrängt die ihnen untertänige Bevölkerung. Bezeichnend ist, daß die Königsstädte nirgends unmittelbar am Meere liegen, aber doch in möglichster Nähe, auf von der Natur geschützter Anhöhe 4 ). Das gab die Möglichkeit des leichten Zugangs zum Meere zum Zweck des Seeraubs wie des Handels und dabei größere Sicherheit gegen die Überfälle fremder Seeräuber. Als wertvollstes Handelsobjekt werden uns die Metalle bezeichnet. Metallwaren waren ein kostbarer Besitz. Die Bearbeitung der Metalle war für die Zeit der mykenischen Kultur das führende Handwerk. Neben die Schmiede traten 1) Ebenda 247; Beloch, Griech. Gesch. I, 1, S. 126ff. 2) Eduard Meyer, G. d.A. II, 248. 3) Ebenda 208, 209. 4) Ebenda 157, 158. 26 Die griechische Wirtschaftsentvvicklung. die Töpfer 1 ). Auch einen Stand von Schiffern und Kaufleuten muß es in den Städten gegeben haben 2 ). Im gewöhnlichen Verkehr diente noch das Vieh als Wertmesser 3 ). Während ein großer Teil des Volkes sich in Unfreiheit befand, gab es ihm gegenüber einen Adel; er bildete den Kern des Heeres; ihm gehörte ein großer Teil des Bodens. Vermutlich haben die Könige Krieger, die sich auszeichneten, mit großem Grundbesitz und zahlreichen Hörigen ausgestattet 4 ). Das führt zum zweiten Stadium der griechischen Wirtschaftsentwicklung, zur griechischen Feudalzeit. Wie in Ägypten auf die mächtigen Könige zur Zeit des Alten Reichs der Feudalstaat des Mittleren Reichs gefolgt ist, so in Griechenland auf die Königsherrschaft der mykenischen Kulturperiode ein Mittelalter mit Adelsherrschaft. Die Entwicklung ist in den verschiedenen Landesteilen Griechenlands verschieden gewesen. In den spezifisch dorischen Gebieten der griechischen Welt, in Sparta und Kreta, haben sich bis in spätere Zeit ganz primitive Zustände erhalten 5 ). Täglich gemeinsame Mahlzeiten der Volksgemeinde, kein Privateigentum, keine Heiligkeit der Ehe 6 ); daneben aber Bestellung der Felder durch Leibeigene des Staats 7 ). Also einerseits unter den Angehörigen der Herrenbevölkerung Gleichheit, diese aber eine Aristokratie über der unterworfenen Masse 8 ). 1) Ed. Meyer, G. d. A. 11, 167. 2) Ebenda 168. 3) Ebenda 157. 4) Ebenda 168. 5) Nach den meisten Geschichtsschreibern Griechenlands ist Ende des 12. Jahrhunderts, vielleicht beträchtlich früher, der Einbruch der Dorier, die, als sie einbrachen, noch auf ganz niederer Kulturstufe gestanden haben, erfolgt; nach Be loch (Griech. Gesch. I, 2, S. 76) ist die „dorische Wanderung“, von der die Archäologen so viel zu sagen wissen, eine Erfindung der Neueren, von der zuerst Hesiod erzählt (Beloch a. a. O. S.81). 6) Ebenda 281. 7) Richter, Sklaverei im griech. Altertum S. 26. 8) Das Verhältnis der Spartiaten zu den Heloten betrug nach Herodot IX, 28 1:7; vgl. dazu Beloch, Bevölkerung d. griech.-röm. Welt, S. 147. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 27 Anders in anderen griechischen Landesteilen. Der Grund und Boden, auf dem ein Stamm sich niedergelassen, hatte, hat, wie schon bemerkt, zunächst der Gesamtheit gehört 1 ). Sie hatte ihn unter die Stammesgenossen verteilt 2 ). Die Ansiedlung hat in Dörfern stattgefunden 3 ). Jedes freie Gemeindeglied hatte Anspruch auf ein Landlos 4 ). Mit der Dauer der Besiedlung ist dann das Landlos ins Privateigentum übergegangen 5 ). Mit seiner Entstehung ist auch Ungleichheit unter den Stammesgenossen entstanden. Mit zunehmender Bevölkerung ist das verfügbare Land unzureichend geworden. Die Folge war, daß eine wachsende Zahl ursprünglich freier Männer aufhörte, wirtschaftlich existenzfähig zu sein 6 ). Sie waren als Pächter und Taglöhner in den Dienst der Besitzenden getreten. Dadurch hatten diese eine große Zahl von wirtschaftlich Abhängigen erhalten, die ihnen gehorchten 7 ); sie waren zum Adel geworden. Die weitere Folge war eine Verschiebung in den politischen Machtverhältnissen. Das starke Königtum hatte seine Macht den Erträgen des Handels verdankt, die ihm zugut gekommen; damit hat es eine starke Kriegsmacht ausgebildet; auf diese hatte es sich gestützt; dann wuchs sie ihm über den Kopf 8 ). An die Stelle der Königsherrschaft ist eine Adelsherrschaft getreten. Die Großgrundbesitzer sitzen wie Könige auf ihrem Hofe, umgeben von einem Gefolge abhängiger Leute, die mit ihnen speisen und in den Krieg ziehen 9 ). Sie sind den Königen zur Heeresfolge verpflichtet, unternehmen aber auch Kriegszüge und Raubfahrten für eigene Rechnung. Die Macht der Könige wie die der Volksversammlung schwindet 10 ). So vor allem in Ionien und den benachbarten Gebieten. Hier haben Handel und Seefahrt zu sehr weitgehender Ungleichheit des Besitzes der Bürger geführt; der 1 ) 2 ) 4 ) 6 ) 8) 10 ) Eduard Meyer, Geschichte des Altertums II, 296. Ebenda 297. Ebenda 299. Ebenda 302. Ebenda 304, 305. Ebenda 307. 3) Ebenda 295. 5) Ebenda 300. 7) Ebenda 303. 9) Ebenda 306, 344—351. 28 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. größte Teil des Landes ist Eigentum des Adels geworden 1 ); der Adel beherrscht die aus Dörfern zusammengewachsene Stadt, und die Stadt beherrscht das Land, ln Attika, Bö- otien und dem Hauptteil des Peloponneses dagegen hat sich neben der Stadt das Dorf erhalten und neben dem Großgrundbesitz der kleine Bauer 2 ). Ein Spiegelbild der Wirtschaftsverhältnisse dieser Zeit finden wir bei Homer. Ein jeder Haushalt genügt sich selbst, produziert alles, was er verbraucht, und verbraucht, war er hervorgebracht hat. Es ist die einzige Zeit, für welche sich mit Rodbertus 3 ) und Karl Bücher 4 ) von einer wirtschaftlichen Autarkie des einzelnen durch Sklaven und Hörige erweiterten Haushalts, der durch umfassende Arbeitsteilung unter seinen Angehörigen seine Bedürfnisse in sich selbst befriedigt, reden läßt- Bei den Phäaken herrscht die Königin über die mahlenden und spinnenden Weiber wie bei den Nibelungen im Fronhof. Aber selbst in dieser Zeit genügten die einzelnen Haushaltungen nur unvollkommen sich selbst. Die wirtschaftliche Autarkie war verschieden bei den großen adeligen Grundherrn und bei der zahlreichen Bevölkerung von Kleinbauern, Pächtern, Taglöhnern und Bettlern. Der Haushalt des vornehmen Herrn umfaßte zahlreiche Arbeiter, leibeigne Knechte und gefangene, geraubte und gekaufte Sklavinnen 5 ). Mit diesen hat er seine Güter bewirtschaftet, seine Herden geweidet 1) Ed. Meyer, G. d. A. 11, S. 330—334. 2) Eduard Meyer, Kleine Schriften 100. 3) ln dem Aufsatz „Zur Geschichte der römischen Tributsteuern seit Augustus“ I. Einleitung. Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik IV, 1865, S. 339 ff. 4) Karl Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft, 1. A. 1893, S. 14—28. Vgl. dagegen Eduard Meyer, Die wirtschaftliche Entwicklung des Altertums. Kleine Schriften. Halle a. S. 1910, S. 79 ff. Beloch, Griech. Geschichte I, 1, S. 271 Anm. 1 und dessen Aufsatz „Die Großindustrie im Altertum“ in Wolfs Zeitschr. f. Sozialwissenschaft II, 1899, S. 18 ff. 5) Vgl. den Abschnitt „Die Sklaverei im homerischen Zeitalter“ bei W. Richter, Die Sklaverei im griechischen Altertum, S. 10 ff. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 29 und alles, was sein Haushalt bedurfte, hergestellt. Auch der Bauer hatte Knechte und Mägde, mit deren Hilfe er besorgte, was er brauchte und herzustellen vermochte, das Backen, Schlachten, Spinnen und Weben, Schreiner- und Bauarbeiten u. dgl., und wo seine Kräfte nicht reichten, half der Nachbar aus 1 ). Aber noch gab es keinen eigentlichen Sklavenstand. Die Arbeiter, von denen die Felder bestellt wurden, waren freie Leute 2 ) und jedes Dorf hatte freie Handwerker 3 ), Metallarbeiter, Musiker, Töpfer, Arbeiter in Stein, Zimmerleute, Wahrsager, Ärzte. Vielfach waren diese Handwerker nicht seßhaft; sie zogen von Ort zu Ort, oder wurden auch, wenn sie sich eines besonderen Rufes erfreuten, von weither herbeigerufen 4 ). Indes auch diese Ergänzungen der eigenen Haushaltstätigkeit haben weder den Vornehmen noch den Kleinen genügt. Metallwaren, Gewebe aus Sidon, purpurgefärbte Stoffe, Bernstein und Sklaven, welche die Phöniker brachten, hatten die feineren Bedürfnisse geweckt. Um sie zu befriedigen, gab man die Überschüsse der eigenen Wirtschaft und Beutestücke des Seeraubs 5 ). Und wenn auch der Handel weder dem Erwerb durch Krieg und Seeraub, noch der landwirtschaftlichen Betätigung als ebenbürtig erachtet wurde, so finden wir schon in der Odyssee, daß sich der Adel unbedenklich an Handelsfahrten beteiligt hat. Zu Hesiods Zeiten hat der Seehandel sogar schon in Böotien Eingang gefunden, obwohl es von Natur ein reines Ackerland war. Und wenn Hesiod auch den Handel nicht liebt, hat er ihn doch neben dem Ackerbau als zweiten für den anständigen Mann zulässigen Erwerbszweig gelten lassen und zugegeben, daß er sehr großen Gewinn bringen kann 6 ). 1) Eduard Meyer, Kleine Schriften, 101. 2) Be loch, Griechische Geschichte 1, s. S. 305. 3) Be loch, Bevölkerung der griech.-römischen Welt S.893. 4) Eduard Meyer, Kleine Schriften 102, 103. 5) Vgl. Büchsenschütz, Besitz und Erwerb im griechischen Altertum. Halle 1869, S. 356—359, 363, 365. 6) Eduard Meyer, Kleine Schriften 103, 104.* 30 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Dieser große Gewinn hat ermöglicht, daß in dem in großen Gebieten seines Festlandes und auf seinen Inseln so unfruchtbaren Griechenland schon früh eine verhältnismäßig dichte Bevölkerung Platz gefunden hat. Daß als letzte Ursache des trojanischen Kriegs die damals herrschende Übervölkerung bezeichnet worden ist, habe ich schon erwähnt. Wie früh die Furcht der Übervölkerung die Geister beherrscht hat, zeigt, daß bereits Hesiod 4 ) eine Beschränkung der Kinderzahl empfohlen hat, um der Gefahr zu begegnen, und Aristoteles berichtet von Maßnahmen, die man in Kreta ergriffen habe, damit die Frauen nicht zu viel Kinder bekämen 1 2 ). Daher auch die großartige Kolonisationstätigkeit der Griechen, die seit dem 8. bis ins 6. Jahrhundert dazu geführt hat, daß alle Küsten des Mittelmeers vom Kaukasus und der Krim angefangen bis nach Sizilien und Campanien von den Griechen besetzt worden sind 3 4 ). Griechenland zerfiel infolgedessen in drei Gruppen: die eine vom Olymp bis an die Südspitze des Peloponneses samt den zugehörigen Inseln; die zweite bestehend aus Sizilien und Unteritalien (Großgriechenland); die dritte aus den Ansiedlungen an der Küste Kleinasiens und auf den benachbarten Inseln. Außerdem gab es griechische Niederlassungen an den Küsten von Makedonien, Thrakien, lllyrien, Gallien, Afrika. Was alle miteinander verband, war der Seehandel. Es erhellt: sobald die Volkszahl der Griechen zunahm, hat die kärgliche Natur der Mehrzahl der von ihnen bewohnten Gebiete sie zu derjenigen Erwerbstätigkeit genötigt, welche ihrem Wesen nach kapitalistisch ist; was sie dabei beseelt und zur Mehrung des Wohlstands geführt hat, war das Streben nach Gewinn. Das liegt in der Natur der Dinge; zudem wird es durch Thukydides noch ausdrücklich bezeugt 4 ). Damit gelangen wir zum dritten Stadium der 1) Erga 376 f. 2) Politik II, 10. 3) Be loch, Bevölkerung, 491. 4) Vgl. Thukydides I, 8. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 31 griechischen Wirtschaftsentwicklung: zur Organisation der griechischen Volkswirtschaft auf Grundlage der Geldwirtschaft. Betrachten wir, wie sich die Entwicklung vollzogen hat. Ich habe schon davon gesprochen, daß die Griechen die Phöniker aus dem Handel mit dem von Griechen bewohnten Gebieten verdrängt haben; ebenso haben sie mit ihnen auch im Handel mit nichtgriechischen Ländern zu konkurrieren begonnen. Dies hat bei den auf den Inseln und in Kleinasien wohnenden Griechen seinen Anfang genommen. Schon am Anfang des 7. Jahrhunderts v. Chr. finden wir in dem im westlichen Delta von Ägypten gelegenen Nau- kratis Milesier angesiedelt 1 ). Unter dem Pharao Amasis (569—529) hat die Stadt Naukratis ein Stapelrecht erhalten, welches für sie zur Quelle großen Reichtums geworden ist: kein Schiff durfte durch einen anderen Nilarm als den, an dem Naukratis gelegen, in das Delta einlaufen 2 ). Da^ gegen hat Amasis das Handelsmonopol der Milesier aufgehoben. infolgedessen machten sich dort vier Handelsgesellschaften ansässig. Die eine bestand aus Chiern, Teern, Phokäern, Klazomeniern, Rhodiern, Knidiern, Halikar- nassern, Phaseliten, Mytilenäern und besaß ein gemeinsames Heiligtum, das Hellenion. Eine zweite bestand aus Ägineten, eine dritte aus Samiern, eine vierte aus Milesiern; auch von diesen hatte eine jede ihr Heiligtum. Jede dieser vier Faktoreien hatte ihre besonderen Vorsteher und stand mit den Mutterstädten in Verbindung 3 ). Mit der steigenden Bedeutung des Handels für das griechische Wirtschaftsleben haben sich dann wichtige Änderungen auf allen Gebieten desselben geltend gemacht. 1. Vor allem auf dem Gebiete des Handels selbst. Ich habe erzählt, wie er uns bei Homer und bei den griechischen Schriftstellern, die von den Anfängen der griechischen Geschichte reden, in enger Verbindung mit dem Seeraub entgegentritt. Die Seeräuber machten aber die Erträgnisse 1) Strabo XV111, 801. 2) Herodot II, 179. 3) Herodot II, 178. 32 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. des Handels unsicher. Daher schon Minos mit der Seeräuberei aufzuräumen begonnen hat 1 ). Im 6. Jahrhundert wird das Räuberleben aufgegeben und die Schiffahrt nur mehr dem Handel dienstbar gemacht 2 ). Der Seeraub hört auf, als anständiges Gewerbe zu gelten, wenigstens sofern er gegen Griechen gerichtet war. Der Handel ist dann zunächst bei den Ioniern zu höherer Ausbildung gelangt. Indes haben auch die Dorier, wo sie Gegenden bewohnten, deren natürliche Verhältnisse sie auf den Seeverkehr besonders hingewiesen, wie die Dorier in Ägina, Korinth, Megara und Argos, sich am Seehandel lebhaft beteiligt. Es ist hier nicht möglich, alle Inseln und an der See gelegenen Städte, die mit wechselndem Glück nunmehr am Handel teilnahmen, hervorzuheben 3 ). Seitdem Themistokles das bis dahin im Handel wenig hervorgetretene Athen auf die See verwiesen hatte, hat es sie alle alsbald überflügelt. Die Perserkriege haben Athen zur ersten griechischen Seemacht gemacht, und bald war es der Mittelpunkt des ganzen griechischen Handels. Angesichts dieser das griechische Wirtschaftsleben beherrschenden Stellung des Handels ist es verwunderlich, wie man daran hat denken können, die schon erwähnte Rodbertussche Lehre von einer wirtschaftlichen Autarkie des einzelnen Haushalts auch auf die nachhomerische Zeit auszudehnen. Ist doch Attika 4 ) schon seit Ausgang des 7. Jahrhunderts, das übrige Griechenland 5 ) wenigstens seit Anfang des 5. genötigt gewesen, einen Teil seines Getreidebedarfs vom Auslande einzuführen. Dabei wurde streng verboten, Getreide auszuführen; es wurde den Bürgern aller Zwischenhandel in Getreide untersagt; unter Androhung der schärfsten Strafen wurde befohlen, nach keinen andern Plätzen als Athen Getreide zu führen; selbst Ausländer, die 1) Vgl. Thukydides I, 4 und 8. 2) Büchsenschütz, 381 ff. 3) Vgl. darüber K. D. Hü 11 mann, Handelsgeschichte der Griechen, und Büchsenschütz, S. 382—418. 4) Vgl. Plutarch, Solon 22, 24. 5) Siehe Herodot VII, 147. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 33 Getreide nach dem Piräus gebracht hatten, mußten zwei Dritteile davon losschlagen und durften nur einen Teil wieder hinausnehmen 1 ). Wenn aber ein Land nicht ohne Zufuhr fremden Getreides leben kann und so rigorose Maßnahmen zur Versorgung der Bürger mit fremdem Getreide getroffen werden mußten, wie kann man da von einem Sich-selbst- Genügen der einzelnen Haushaltungen sprechen! Außerdem begegnen wir Maßnahmen ähnlich denen des germanischen Mittelalters und des Merkantilsystems der Neuzeit, die den Zweck haben, Athen zum Mittelpunkt der ganzen griechischen Austauschwirtschaft zu machen, und damit seinen Reichtum zu mehren. So wenn man nach dem Siege bei Salamis Gewerbe und Handel dadurch zu beleben sucht, daß man Fremde durch Anbieten von Steuerfreiheit zu veranlassen sucht, sich zum Gewerbe- und Handelsbetrieb in Athen niederzulassen. Infolge der enormen Beute, welche den Athenern ihre weiteren Siege über die Perser brachten, haben sie sich dann selbst in steigendem Maße an Gewerbe und Handel beteiligt und ihre Bundesgenossen genötigt, ihnen eine Flotte zu bauen, mittels deren sie den athenischen Handel geschützt haben. Zur Zeit des Perikies hat die Mehrzahl der Athener von Handel und Gewerbe gelebt. Diejenigen, die sich daran nicht persönlich beteiligten, taten es, indem sie ihre Kapitalien zu hohen Zinsen an Handeltreibende ausliehen oder zur Errichtung von Fabriken verwendeten. Wie wenig die athenische Volkswirtschaft eine wirtschaftliche Autarkie gewesen ist, zeigt die Rede, welche Thukydides dem Perikies in den Mund legt 2 ). Er läßt den Perikies zu den Athenern sagen: „Es kommen wegen der Größe unserer Stadt aus allen Ländern uns alle 1) Siehe die Rede des Lysias gegen die Getreidehändler, sowie die Rede des Demosthenes gegen Leptines; er sagt darin den Athenern: „Ihr wißt, daß es kein Volk gibt, das mehr fremdes Getreide verbraucht, wie wir“. Vgl. ferner Bö ckh, Staatshaushalt der Athener I, 115; ferner Hüllmann a. a. O. S. 161. Vgl. auch G. Perrot, Le commerce des cereales en Attique au quatrieme siede avant notre ere, in G. M o n o d et G. F a g n i e z, Revue historique, T. IV. Paris 1877. 2) Thukydides II, 38. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 3 34 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Erzeugnisse zu, und was bei uns das Land Gutes hervorbringt, können wir nicht in höherem Maße als unser Eigentum genießen, als was von anderen Völkern zu uns kommt“, und Xenophon 1 ) schreibt über Athen: „Was es in Sizilien Angenehmes gibt, oder in Italien, oder in Cypern, oder in Ägypten, oder in Lydien, oder in Pontos, oder im Peloponnes, oder anderswo, wurde durch die Seeherrschaft alles hier an einem Punkt zusammengebracht.“ Alle diese Äußerungen stehen in schneidendem Widerspruch zur Lehre von der wirtschaftlichen Autarkie der einzelnen Haushaltungen. Athen war aber nicht die einzige Stadt, in welcher der Handel also blühte; neben ihm sind besonders Kerkyra und Korinth zu nennen, deren Stärke der Handel nach Westen gewesen ist. Die erste Wirkung der Trennung des griechischen Handels vom Seeraub ist also der Aufschwung dieses Handels selbst gewesen; eine zweite einschneidende Folge eben dieses Aufschwunges des Handels habe ich eben erwähnt: das Aufkommen der Verarbeitung der Rohstoffe als selbständiger Wirtschaftsbetrieb, mit andern Worten die Entstehung des Gewerbebetriebs als Grundlage der Wirtschaft einzelner. Der geschilderte Aufschwung des griechischen Handels setzte nämlich Waren voraus, welche gegen die fremden hingegeben werden konnten. Verfügte die eine oder andere griechische Landschaft auch über dazu geeignete Rohstoffe, so reichten sie doch zur Bezahlung der Einfuhr nicht aus. Es entwickelten sich Gewerbe, die für die Ausfuhr arbeiteten. So fabrizierten die Milesier vor allem Wollstoffe, Purpurgewänder, Teppiche, die sie über Sybaris nach Italien ausführten, namentlich an die Etrusker; mit ihnen rivalisierten Chios und Samos. Durch ihre Metallarbeiten, Waffen, Gefäße, Schmuckgegenstände wurden Korinth, Chalkis, Argos vor allem berühmt. Aus Kyrene, Theben, Sizilien bezog man die 1) Xenophon, Von der Staatsverfassung der Athener II 7; auch 11. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 35 besten Wagen, Ägina fertigte vor allem Klein- und Galanteriewaren, Salben und anderes. Von besonderer Bedeutung sind die Tonwaren geworden... In allen größeren Plätzen der griechischen Welt hat sich eine heimische Tonwarenindustrie mit einem lokalen Dekorationsstil entwickelt, die sich auswärtige Absatzgebiete zu erobern suchte, so in Äolis, lonien, Rhodos, Kyrene; die Führung aber hatten Chalkis und Korinth, die ganz Italien und Sizilien mit Tongefäßen versorgten, bis seit dem Anfang des 6. Jahrhunderts Athen immer mächtiger in die Konkurrenz einzugreifen und durch die Überlegenheit seiner Ware den älteren Rivalen ein Absatzgebiet nach dem andern zu entreißen anfing_ Eingeführt wurden Rohstoffe aller Art, ferner Sklaven, Industrieprodukte aus dem Orient, Rohkupfer aus Italien, eherne Schalen, Waffen und Gegenstände des Hausrats aus Etrurien; der wichtigste Einfuhrartikel aber war Getreide 1 ). Das hatte drittens zu tiefgreifender Veränderung der Verhältnisse der homerischen Zeit geführt, vor allem in den Arbeitsverhältnissen. Wie ich schon oben betont habe, hat es in dieser wohl einzelne Sklaven und Sklavinnen in den Häusern der Reichen, aber einen eigentlichen Sklavenhandel noch nicht gegeben. Herodot und Timäos sprechen von einer Zeit, wo die Hellenen noch keine Sklar ven besaßen 2 ). Die im Handel zuerst hervortretenden griechischen Kolonien in Asien haben, begünstigt durch die reichliche Sklavenzufuhr aus den nahen Barbarenländern, zuerst begonnen, auch unfreie Arbeiter in größerem Maßstabe zu verwenden. Namentlich hat sich seit dem 7. Jahrhundert von Chios aus die Sklaverei in das europäische Griechenland ausgebreitet, zuerst nach den großen Handelsund Industriestädten; bald wurde Korinth sprichwörtlich durch die Menge seiner Sklaven, und die Nachbarstädte Ägina, Megara, Athen, die Kolonie Kerkyra sind ihm gefolgt 3 ). So sind auch nach der Schätzung Beiochs, der die 1) Nach Eduard Meyer, Kleine Schriften 105—107. 2) Herodot VI, 137; Timaeos, fr. 67. 3) Nach B e 1 o c h , Bevölkerung, S. 493 ff. 3 * 36 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. früheren übertreibenden Berechnungen als unhaltbar dargetan hat, in Ägina auf eine freie Bevölkerung von 2000 Bürgern 70 000 Sklaven, in Attika auf 100 000 Einwohner 75 000 Sklaven und in Korinth auf eine freie Bevölkerung von 30—40000 Seelen 60 000 Sklaven gekommen 1 ). Unter den Gewerben, in welchen diese Sklaven in Manufakturen beschäftigt wurden, finden wir die Müllerei, die Bäckerei, die Kleiderkonfektion, Webereien aller Art, die Fertigung von Lederarbeiten, die Gerberei, die Bearbeitung von Metallen, die Fabrikation von Messern und die von Möbeln aus Holz und auch aus edleren Stoffen, die Töpferei, die Lampenfabrikation, die Anfertigung von Flöten, von wohlriechenden Ölen und Salben, die Herstellung von Schilden 2 ). Doch darf man nicht etwa meinen, daß nur Sklaven in den gewerblichen Unternehmungen beschäftigt worden seien: es gab auch ärmere Freie, welche im freien Arbeitsvertrage die Nutzung ihrer Arbeitskraft an andere verkauften 3 ). Also auch den Anforderungen derjenigen wurde genügt, die mit Karl Marx als kapitalistischen Betrieb nur den gelten lassen wollen, in dem freie Arbeiter im sogenannten freien Arbeitsvertrage gedungen werden. Neben den Manufakturen gab es selbstverständlich auch kleinere Handwerksbetriebe. So sagt Sokrates 4 ) dem Charmides, welcher vor der Volksversammlung zu reden sich fürchtete: „Vor wem brauchst du denn dich zu schämen? vor den Walkern, Schustern, Zimmerleuten, Schmieden, Bauern, Kaufleuten, Krämern, deren Trachten dahin geht, wohlfeil einzukaufen und teuer zu verkaufen? Denn aus diesen allen besteht die Volksversammlung“, und in der Politik des Aristoteles findet sich die treffende Unterscheidung 5 ): „Wer solche Arbeiten (d. h. 1) Be loch, Bevölkerung, S. 95, 97. 2) Vgl. Büchsenschütz, S. 336—339, 342. 3) Büchsenschütz, S. 344 ff. 4) Xenophon, Comment. III, 7, 6. 5) Politik III, 3. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 37 solche für die notwendigen Bedürfnisse) für Einen verrichtet, ist Sklave, wer für die Gesamtheit, ist Handwerker oder Tagelöhner.“ Der Aufschwung des Handels hatte also für die innere Volkswirtschaft der Griechen eine weitere wichtige Folge: hatten schon in der homerischen Zeit die einzelnen Haushaltungen nur unvollkommen sich selbst genügt, so führte er zur Produktion, statt für den eigenen Bedarf, für den Markt; und wie Aristoteles im 3. Kapitel des 3. Buchs seiner Politik sagt: „die meisten Gewerbetreibenden wurden reich“. Eine selbstverständliche Begleiterscheinung und Voraussetzung dieses Übergangs von der Naturalwirtschaft zu einer auf Arbeitsteilung beruhenden Wirtschaftsorganisation war viertens die Ersetzung des Naturaltauschs durch den Geldverkehr gewesen. Wie der Handel mit dem Orient den Griechen die orientalischen Maße und Gewichte, so hat er ihnen auch die Edelmetalle als Wertmesser gebracht. Zuerst wurden die Waren nach den Gewichtseinheiten des Gewichtssystems gegen Edelmetalle vertauscht, wobei die Edelmetalle in einem festen Wertverhältnis zueinander standen (Gold: Elektron: Silber = 1:10:13V 2 ). An der Grenze der griechischen und orientalischen Welt, in Lydien, wurden im 7. Jahrhundert die als Geld dienenden Edelmetalle zuerst vom Staate in Münzen ausgeprägt 1 ). Von Lydien aus hat sich die Münze rasch durch die ganze griechische und italienische Welt, weit langsamer unter der Perserherrschaft, dann auch bei den orientalischen Kulturvölkern verbreitet 2 ). Fünftens. Die wichtigsten Folgen, welche der griechische Handelsaufschwung und die in seinem Gefolge eingetretene Umgestaltung des Wirtschaftslebens zur Folge hatten, waren aber die sozialen und politischen Veränderungen, die nicht ausbleiben konnten. Durch das Eindringen der Geldwirtschaft wurden die alten patriarchali- 1) Vgl. darüber Beloch, Griech. Gesch. I, S. 288 ff. 2) Eduard Meyer, Kleine Schriften S. 109, auch S. 97. 38 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. sehen Verhältnisse gelockert. Die Auflösung der alten Großfamilie als Wirtschaftseinheit beginnt: Wurde durch das Umsichgreifen der Sklavenwirtschaft einerseits die Zahl der einer Hausgewalt Unterworfenen vermehrt, so wurden andererseits als Folgen der fortschreitenden Ersetzung der Naturalwirtschaft durch eine auf Arbeitsteilung beruhende Wirtschaftsorganisation gleichberechtigter Freier neue Wirtschaftseinheiten geschaffen, die mit entgegengesetzten Interessen sich gegenüberstanden. Mit der Produktion für den Markt begann der Bauer in Verschuldung zu geraten. In die Wirtschaft des Großgrundbesitzers drangen mehr und mehr kapitalistische Gesichtspunkte ein. Konnte der Bauer seine Schulden oder Wucherzinsen nicht zahlen, so verfiel er der Strenge eines unerbittlichen Schuldrechts, die auch den Bürgen traf, der sich für ihn verpfändet hatte. War der Bauer ruiniert, so wurde sein Land vom Großgrundbesitzer erworben. Ein umfassendes Bauernlegen fand statt. Aber auch der Großgrundbesitzer brauchte Geld und immer mehr Geld, um angesichts des teuerer werdenden Lebens seine standesgemäße Stellung zu behaupten. Daher auch die Adligen sich in steigendem Maße an Handel und Schifffahrt beteiligten, und als Kaufleute in fremde Länder gingen. So entstand in den Handelsstädten eine Kaufmannsaristokratie, während der weniger Gewinn bringende Landbau oft völlig vernachlässigt wurde. „Das Geld macht den Mann“ wurde ein Wahlspruch der Zeit 1 ). Sechstens. Diese sozialen Veränderungen haben dann auch zu Umgestaltungen der Verfassung geführt. Infolge der Entwicklung von Handel und Gewerbe ist zwischen Adel und Bauern ein neuer Stand der städtischen Gewerbetreibenden, der Händler, Kaufleute, Matrosen und all der freien Arbeiter getreten, welche von den neuen Erwerbszweigen lebten. Vereint mit den Bauern haben sie die Adelsherrschaft gestürzt und das Bürgertum an seine Stelle gesetzt. Diese Wirkung war eine Folge davon, daß das 1) EduardMeyer, Kleine Schriften, S. 109, 110; Be 1 ocli, Griech. Gesch. I, 1, S. 306 ff. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 39 ganze politische Leben Griechenlands sich in der Stadt abgespielt hat. Die griechischen Staaten waren Stadtstaaten. Bis dahin hatte die Stadtbevölkerung mit dem Adel an der Spitze über das politisch abhängige Landvolk geherrscht; jetzt wurde das Landvolk befreit, indem alle freien Bewohner der Landschaft das städtische Bürgerrecht erhielten; so sind z. B. alle Bewohner Attikas Bürger von Athen geworden; Attika und Athen wurden identisch. An die Stelle des patriarchalischen Staates trat nun der Rechtsstaat mit festen, schriftlich aufgezeichneten Gesetzen. Die Schuldsklaverei und andere Mißstände wurden aufgehoben, wobei es nicht immer ohne Gewalt abging. Nur in Sparta wurden die alten Zustände künstlich erhalten 1 ). Indes darf nicht übersehen werden, daß die Wirtschaftsverhältnisse nicht allenthalben in Griechenland gleich waren. Einzelne Gegenden hatten weder Handel noch Gewerbebetrieb; so Thessalien, Epirus, Lokris, Ätolien, Phokis, die meisten thrakischen und eine große Anzahl italienischer und selbst sizilischer Städte. In anderen Städten war der Handel nur der dem Ackerbau zur Seite stehende Nebenerwerb, so in den Städten, die ihren Wein ausführten, wie Thasos, Kerkyra und andere. Wieder andere trieben nur Zwischenhandel, wie Chios in Sklaven. Bei anderen lag der Schwerpunkt in der Seefischerei, wieChalkis, Kyzika, Tarent, Eretria. Dazu kommen als Handelszentren Byzanz, die griechischen Niederlassungen in Ägypten, Rhodos, Delos, Agrigent, Cumäa, Syrakus, Knidos. Eine ernste Entwicklung hat das Gewerbe genommen nur in Ägina, Athen, Korinth, Megara, Milet 2 ). Der Verschiedenheit der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht dann auch die in der Gestaltung der Staatsverfassungen. In Sparta und teilweise auf Kreta, wo sich die alten Vollbürger im Besitz des Bodens erhalten hatten, haben sie sich auch im Besitz der politischen Rechte be- 1) Eduard Meyer, Kleine Schriften, S. 111, 112. 2) Siehe H. Francotte, L’industrie dans la Grece an- cienne. Bruxelles 1900, I, 52—54. Vgl. auch Eduard Meyer, Kleine Schriften, 112—119. 40 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. hauptet; in den kontinentalen Staaten herrscht entweder Aristokratie oder Demokratie; in den Handelsstädten Ägina, Korinth und andere, sowie später in Rhodos regiert die Kaufmannsaristokratie in mehr oder weniger demokratischen Formen, ln Korinth befinden sich die unteren Klassen in solcher Abhängigkeit von den großen Handelshäusern und Fabrikbesitzern, daß nicht einmal eine Opposition auf kommen kann, ln Ägina fanden wohl Erhebungen statt, die aber mißglückten. In Kerkyra spielte die Landbevölkerung eine größere Rolle; hier finden wir blutige Erhebungen und häufigen Wechsel in der Gewalt, ln Argos, Syrakus, Tarent und vor allem in Athen fand die volle Demokratie ihre typische Entwicklung unter starker Belastung der Reichen zugunsten der Armen 1 ). In verschiedenen Städten haben Tyrannen den Versuch gemacht, durch Versöhnung der Gegensätze die Entwicklung aufzuhalten, so besonders Periander in Korinth, die Pisistratiden in Athen. Alle diese Versuche waren vergeblich. Wo die Bedingungen gegeben waren, hat die Handels- und Industriestadt vollständig gesiegt 2 ). Es bleibt noch übrig, einen Blick auf die Formen zu werfen, in denen das seit dem Eindringen der Geldwirtschaft in den Händen der Reichen sich ansammelnde Geldkapital Gewinn erstrebte. Es ist dies nötig, um zu zeigen, daß die mit der Entwicklung der Geldwirtschaft in Griechenland zur Herrschaft gelangte Wirtschaftsordnung wirklich eine kapitalistische war. Dabei ist es nötig, auf einige Ansichten einzugehen, die ich für irrig halte; denn sie haben weitere Verbreitung gefunden. Dabei kehre ich nicht nochmals zu der Lehre jener zurück, welche auch für die nachhomerische Zeit ein wirtschaftliches Sichselbstbegnügen der einzelnen Haushaltungen behauptet haben; die Schilderung der Entwicklung der griechischen Volkswirtschaft, wie sie im Vorstehenden gegeben worden ist, dürfte zu ihrer Widerlegung ausreichen. Übrigens wirft 1) Eduard Meyer, Kleine Schriften, S. 119ff. 2) Ebenda S. 114. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 41 auf sie ein dazu genügendes Licht die einfache Tatsache, daß, während in den in der Odyssee geschilderten Wirtschaften alles hergestellt wird, Plato den Staat entstehen läßt, „weil jeder Einzelne von uns nicht für sich allein sich schon genügt, sondern Vieler bedarf“ 1 ). Wohl aber muß ich mich bei Francotte aufhalten, welcher dem griechischen Wirtschaftsleben den Charakter einer Volks Wirtschaft bestreitet und behauptet, das Altertum sei über die Stadt Wirtschaft nicht hinausgelangt 2 ). Er folgt dabei der Konstruktion Karl Büchers, welcher die gesamte wirtschaftliche Entwicklung, wenigstens für die zentral- und westeuropäischen Völker, in drei Stufen teilt 3 ): 1. Die Stufe der geschlossenen Hauswirtschaft (reine Eigenproduktion, tauschlose Wirtschaft), auf welcher die Güter in derselben Wirtschaft verbraucht werden, in der sie entstanden sind; 2. Die Stufe der Stadtwirtschaft (Kundenproduktion oder Stufe des direkten Austauschs), auf welcher die Güter aus der produzierenden Wirtschaft unmittelbar in die konsumierende übergehen; 3. Die Stufe der Volkswirtschaft (Warenproduktion, Stufe des Güterumlaufs), auf welcher die Güter in der Regel eine Reihe von Wirtschaften passieren müssen, ehe sie zum Verbrauch gelangen. Allein diese Konstruktion trifft nicht einmal für die zentral- und . westeuropäischen Völker des germanischen Mittelalters und der Neuzeit zu, geschweige denn für die des Altertums. Wir haben die Volkswirtschaft der Phöniker kennen gelernt, die naturnotwendig auf der Warenproduktion aufgebaut war. Dasselbe haben wir für die athenische Volkswirtschaft und für die der übrigen Handel treibenden griechischen Städte kennen gelernt. Es ist bei dieser ganzen Konstruktion nicht an die der Entstehung der Stadtwirtschaft schon vorausgegangene Verflechtung der Hauswirt- 1) P lat os Staat II, Kap. 11. 2) Francotte a. a. O. I, 287—289. 3) Karl Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft, 3. A. Tübingen 1901, S. 10S. 42 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. schaff in den Außenhandel gedacht. Diese steigert sich noch bei der Stadtwirtschaft, bevor man zur Volkswirtschaft gelangt, d. h. zu einer Wirtschaftsorganisation, bei der alle einer und derselben Staatsgewalt unterworfenen Einzelwirtschaften durch Arbeitsteilung und Tausch und gewisse konkrete Grundbedingungen, welche diese Einzelwirtschaften gemeinsam beeinflussen, worunter die Einheit der Sitte eine der wichtigsten ist, zu einem Ganzen verbunden sind. Aber auch innerhalb der Gebiete, welche die griechischen Stadtstaaten sich unterworfen haben, hatten die Güter, ehe sie zum Verbrauch gelangten, in der Regel eine Reihe von Wirtschaften zu passieren. So unterscheidet Plato 1 ) ausdrücklich den Betrieb des Handwerkers, der die von ihm gefertigten Waren selbst feilbietet, von dem Umsatz der von Anderen hergestellten Waren, und bei diesem das Krämergeschäft, welches die Waren in der Stadt umsetzt, von dem Geschäfte des Kaufmanns, welcher durch Kauf und Verkauf die Waren von einer Stadt zur anderen vertauscht« Und daß die durch den Seehandel gegeneinander ausgetauschten Produkte der verschiedenen griechischen Städte und Niederlassungen vom Kaukasus und der Krim an bis hin nach Unteritalien und Sizilien — um von den durch ihn herbeigeführten Produkten der Barbaren ganz abzusehen — keineswegs aus der Hand des Erzeugers direkt in die des Verbrauchers übergegangen sind, braucht nach dem über 1) Plato, Sophistes, 10. Kapitel: „Der Handel hat seine 2 Teile: 1. den Selbstverkauf eigener Produkte, 2. den Umsatz fremder Produkte. Dieser letztere ist zur einen Hälfte ortsansässiger Handel und wird Kleinhandel genannt; dagegen der in Einkauf und Verkauf nach außen gewendete Handel Großhandel. Vgl. auch Plato, Politikos, 29. Kap., wo die Rede ist von „denjenigen Freien, die sich freiwillig in den Dienst von Berufsleuten stellen, indem sie die Erzeugnisse des Landbaus und der übrigen Künste im gegenseitigen Austausch aus den Händen des einen in die des anderen gelangen lassen und so den Ausgleich bewirken, teils auf Märkten, teils im Verkehr von Stadt zu Stadt, zu Wasser und zu Land, Geld gegen Waren eintauschend und Waren gegen Waren, Geldwechsler und Großhändler und Schiffsherren und Krämer.“ Ferner Staat II, 11, 12. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 43 diesen Handel schon Dargelegten nicht erst betont zu werden. Auch ist es rein willkürlich, wenn Francotte vom Großbetrieb der über See Handelnden behauptet, er könne einer stark entwickelten Industrie nicht genügen. Ganz abgesehen davon, daß Aristoteles Seehandel, Landhandel und Warenhandel ausdrücklich unterscheidet 1 ), worauf hat denn im Altertum die Industrie der Phöniker und in der Neuzeit die der Engländer beruht als auf dem Absatz zur See? Beim Betrieb ihres Seehandels haben die Griechen schon einige kapitalistische Geschäftsformen ausgebildet, die uns heute bekannt sind. Zunächst finden wir zwar, daß die Eigentümer der Waren diese auf ihrer Seefahrt begleiten. Doch finden wir auch Bevollmächtigte, durch welche der Eigentümer seine Rechte wahrnehmen läßt. Vor allem aber finden wir attische Kapitalisten, welche ihr Geld, statt sich mit dem niedrigen Zins, den Darlehen gegen Verpfändung von Grundstücken abwarfen, zu begnügen, ihr Kapital im Seehandel nutzbar zu machen suchten 2 ). Bei- 1) Politik I, 4: „Der Handel hat dreierlei Arten: Seehandel, Landhandel und Kramhandel, welche sich untereinander unterscheiden teils durch größere Sicherheit, teils durch größeren Gewinn.“ Francotte I, 301 sucht die ihm unbequeme Stelle durch eine Neuerung in der Übersetzung zu beseitigen. Er übersetzt vao/lf\a : .a mit Reederei, (poprrjia mit Verfrachtung, itapactaan; mit Feilstellen und meint, die Worte bezögen sich auf die Handlung und nicht auf die Handelnden. In Wirklichkeit könne ein Individuum alle drei Funktionen vereinen. Als Regel sei die Rolle des Reeders von der des Verfrachters und FeilstelLers geschieden. In der Praxis könne sich der Handel verschiedener Zwischenglieder (Makler, Kommissionäre) bedienen. Aber Aristoteles hat keine solchen Zwischenglieder erwähnt; man kann sich aber einen Reeder, der die Waren, mit denen sein Schiff befrachtet war, selbst feilstellt, schwer vorstellen. Auch ist bekannt, daß der Seehandel geringere Sicherheit, weil größere Gefahren, dafür aber größeren Gewinn bringt als der Landhandel, nicht aber als die Verfrachtung. Der Verfrachter trägt das gleiche Risiko wie der Reeder. 2) Siehe die Rede des Demosthenes gegen Lakritos §§ 10—13. Vgl. auch R. Dareste, Du pret ä la grosse chez les 44 Die griechische Wirtschaftsentvvicklung. sassen und Freigelassene übernahmen die Mühseligkeiten und Gefahren der Seereise; sie trieben den Handel zwar für eigene Rechnung, aber mit fremdem Kapital unter Verpfändung der Ladung und der Bedingung hoher Zinszahlung. Und ähnlich wurde das Reedereigeschäft von vielen betrieben, indem sie zur Anschaffung des Schiffes und alles übrigen zur Seefahrt Gehörigen fremdes Kapital gegen hohen Zins aufnahmen und dafür das Fahrzeug den Kapitalisten verpfändeten 1 ). Im Zusammenhang mit dem Seehandel stand ferner der Geldhandel. Auf dem Markte saßen Geldwechsler an ihren Tischen, und zogen aus dem Kauf und Verkauf der Münzsorten der verschiedenen Länder, mit denen gehandelt wurde, Gewinn. Daran schloß sich naturgemäß, daß sie den Geldverkehr mit anderen Plätzen vermittelten, für ihre Kunden Zahlungen leisteten oder ihnen Kredit bewilligten, Athenieus, etudes sur les quatres plaidoyers attribues ä Demo- sthene contre Zenothemis, Phormion, Lacrite et Dionysodore. Paris 1867. Die Rede des Demosthenes gegen Zenothemis handelt von Darlehen zum Oetreideeinkauf im Ausland, also zu Zwecken des Getreidehandels, die Rede für Phormio zeigt einen Vertrag, in dem Pasio dem Phormio ein Wechselhaus und eine Schildfabrik in Pacht gab, die gegen Phormio einen Darlehnsvertrag zu Seehandelszwecken; außerdem handelt sie auch vom Getreidehandel; Darlehen werden darin als die Voraussetzung für den Seehandel genannt: „Es kann weder ein Schiff, noch ein Schiffsherr, noch ein Reisender in See gehen, ohne das Mitwirken der Darleiher.“ Die Rede gegen Lakritos handelt von Darlehen von Handelsgeschäften zur See (Weinhandel), die gegen Dionysodoros von Darlehen zu Seefahrten und von der Wichtigkeit der Sicherung der Getreidezufuhr für Athen. Eine weitere Rede des Demosthenes gegen Timotheos zeigt, daß Feldherren bei Kapitalisten Gelder entlehnten, um ihren Truppen die Löhnung auszahlen zu können, und auch zu anderen Zwecken. Das Geld war auf der Wechselbank deponiert. Daraus der Schluß: Es muß dem Volk daran liegen, den Kredit der Wechselbanken aufrecht zu erhalten, der durch Männer, die ihren Verpflichtungen gegen die Wechsler nicht nachkommen, untergraben wird. 1) Siehe Hü 11 mann a. a. O. S. 165—169. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 45 Depositen annahmen, kurz Bankgeschäfte betrieben. Von ihren Tischen (TpdrceCa) der griechische Name für Bank 1 ). Das griechische Bankwesen hat von den Heiligtümern seinen Ausgang genommen. Hier wurden teils aus dem Ertrag des Tempelgutes, teils aus den Stiftungen bedeutende Kapitalien angesammelt. Da die Heiligkeit des Orts besondere Sicherheit zu bieten schien, haben auch Staaten und Private in ihnen ihre Gelder hinterlegt. Die Tempelver- waltung hat die hinterlegten Gelder auf Zinsen ausgeliehen, und diese Geschäfte haben allmählich einen für jene Zeit bedeutenden Umfang erlangt 2 ). Das steigende Bedürfnis des Verkehrs hat dann auch Privatleute veranlaßt, sich mit Bankgeschäften gleicher Art zu befassen, und naturgemäß waren es in erster Linie die genannten Geldwechsler, welche solche Geschäfte betrieben. Oft haben sich mehrere Kapitalbesitzer zur Führung einer solchen Bank für gemeinsame Rechnung verbunden, oder der Bankier arbeitete mit stillen Gesellschaftern, welche Anteil am Gewinn erhielten. Auch finden wir schon Banken, die sich mit industriellen Unternehmungen befaßten; so der Bankier Pasion in Athen, das seit dem 5. Jahrhundert der Mittelpunkt des griechischen Geldmarktes geworden war. Ursprünglich hatte er als Sklave in dem Bankgeschäft des Archestratos und Antisthenes gedient, war dann von seinem Herrn freigelassen worden und hatte die Bank schließlich für eigene Rechnung geführt. Schon um 394 war sein Haus eines der ersten in Griechenland; als er sich 371 von den Geschäften zurückzog, war es zum Welthaus geworden, das mit einem Kapital von 30 Talenten = 300 000 M., fast ausschließlich Depositengeldern, arbeitete, und das an allen griechischen Handelsplätzen unbegrenzten Kredit genoß. Daneben betrieb Pasion eine große Schildfabrik. Aus dem 1) Über die athenischen Banken vgl. G. Perrot, Me- langes d’archeologie, d’epigraphie et d’histoire. Paris 1875, pp. 337—444. 2) Siehe Be loch, Griech. Gesch. II, 349, 350. 46 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Ertrage der beiden Geschäfte hat er, der mit nichts angefangen hatte, ein Vermögen von 30 Talenten erworben, und seine wohlberechnete Freigebigkeit hatte ihm das attische Bürgerrecht verschafft. Nachdem er zurückgetreten war, hat sein Freigelassener Phormion das Geschäft unter der alten Firma weitergeführt, gegen eine Pacht von 100 Minen für die Bank und von 60 Minen für die Fabrik. Auch er ist zu großem Wohlstand und zum attischen Bürgerrecht gelangt 1 ), ln ähnlicher Weise sind viele im Bankgeschäft vom Sklavenstand zu angesehener bürgerlicher Stellung emporgestiegen. Die Entwicklung des Bankwesens hat dann zur Folge gehabt, daß die Geschäftsleute und viele Private, statt ihre Gelder zu Haus aufzubewahren, sie bei einer Bank deponierten; das hat weiter dazu geführt, daß die Zahlung durch Anweisung in steigendem Maße an die Stelle der Barzahlung getreten ist 2 ). Außerdem ist die kapitalistische Entwicklung in Griechenland durch die Finanzverwaltung des Staats mächtig gefördert worden. Die griechischen Staaten haben nämlich ihre indirekten Auflagen nicht selbst erhoben, sondern die Erhebung an Meistbietende verpachtet. Ebenso wurden öffentliche Bauten, Lieferungen und dergleichen an den Mindestfordernden vergeben. Um sich an solchen Pachtungen und Unternehmungen zu beteiligen, waren sehr große Summen nötig. Der Unternehmer hatte ein sehr großes Personal einzuschulen. Ein Einzelner hätte das Risiko nicht tragen können, das mit solchen Unternehmungen verknüpft war. Daher bildeten sich Gesellschaften von Kapitalisten, welche diesen Zwecken sich widmeten 3 ). Außer diesen mit dem Handel in engem Zusammenhang stehenden Darlehen finden wir, wie schon aus dem über die Schuldknechtschaft der Bauern Gesagten hervor- 1) Siehe die Rede des Demosthenes für Phormio. 2) Siehe Demosthenes' Rede gegen Timotheus; Be- loch, Griech. Gesch. II, 349—352. 3) Siehe Beloch, Griech. Gesch. II, 348. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 47 geht, die nächst dem Handel früheste kapitalistische Unternehmung, den Wucher, in häufig erschreckender Ausbildung 1 ). Ebenso irrig wie Francottes Behauptungen über den griechischen Handel und seine daraus gezogene Schlußfolgerung, daß die Wirtschaft des Altertums sich niemals über die Stadtwirtschaft hinaus zur Volkswirtschaft entwickelt habe, ist es, wenn er sagt, die schon genannten, mit Hilfe von Sklaven betriebenen griechischen Gewerbe seien nicht fabrikmäßig, sondern handwerkmäßig betrieben worden 2 ). Allerdings wenn man an unsere heutigen Fabriken denkt, in denen die Fortschritte der naturwissenschaftlichen Erkenntnis systematisch in den Dienst des Wirtschaftsbetriebes gestellt werden, so hat es solche damals noch nicht gegeben; wohl aber gab es damals das, was wir in der heutigen volkswirtschaftlichen Terminologie als Manufakturen bezeichnen würden, d. h. Betriebe, in denen ein Unternehmer eine größere Anzahl von Arbeitskräften in einem Raume beschäftigt, um unter Anwendung von Arbeitsteilung unter den Beschäftigten das gewünschte Produkt herzustellen. Alles was Francotte zur Widerlegung der Behauptung von Büchsenschütz 3 ), die bei weitem größte Zahl der Sklaven sei wenigstens in gewerbefleißigen Städten, in solchen Manufakturen beschäftigt gewesen, vorbringt 4 ), beruht teils auf irrigen nationalökonomischen Vorstellungen, teils steht es mit den historischen Zeugnissen in Widerspruch. So ist es ein nationalökonomischer Irrtum, wenn Francotte schreibt 5 ), das Handwerk produziere immer nur ein Produkt, und zwar stets das gleiche, die Fabrik dagegen eine Mehrzahl von Produkten, die von einer Vielheit von Teilarbeitern hergestellt würden, und wenn er weiter sagt, die 1) Siehe Hüllmann a. a. O. S. 185 ff. Vgl. auch Sal- violi, Le capitalisme dans le monde antique. Paris 1906, p. 43. 2) Francotte a. a.O. p. 290. 3) Büchsenschütz, Besitz und Erwerb S. 193—195. 4) Francotte a. a. O. p. 290 ff., 335. 5) Francotte a. a. O. 293. 48 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. griechischen Betriebe hätten stets das gleiche, in der Form stereotype Produkt gefertigt. Vielmehr ist die Mannigfaltigkeit des Produktes und die Anpassung der Produktion an die individuellen Wünsche des Bestellers gerade ein charakteristisches Merkmal des Handwerkers, während der Teilarbeiter der Manufaktur seine technische Überlegenheit dadurch erzielt, daß er immer dasselbe Stück fertigt. Gerade wenn die griechischen Gewerbebetriebe in der Form stereotype Produkte hergestellt haben, ist dies, soweit es geschah, ein Zeichen, daß sie Manufakturbetriebe gewesen sind. Auch gibt uns die Schilderung, die Xeno- phon 1 ) vom Gewerbebetrieb in den großen Städten gibt, wo infolge des erweiterten Absatzes es nicht einmal nötig ist, ein ganzes Gewerbe zu betreiben, um sich zu ernähren, ein anschauliches Bild von der Arbeitsteilung in der damaligen Manufaktur. Der eine, schreibt er, lebt lediglich vom Verschneiden des Leders, der andere näht es zusammen, einer schneidet nur die Röcke zu, der andere näht ausschließlich die zugeschnittenen Stücke zusammen, und ganz richtig bezeichnet er als Folge die Entstehung des Arbeitsvirtuosen, den wir als charakteristisch für die Manufaktur kennen. Oder glaubt etwa Francotte, die berühmten ornamentierten Töpferwaren der griechischen Tonwaren- industrie seien, von Formen der Vasen angefangen, bis zu dem Zeichnen der Figuren und Ornamente, der Bemalung der Vasen und dem schließlichen Brennen ohne Arbeitsteilung innerhalb des Betriebes alle von einer und derselben Person hergestellt worden? Ebenso falsch ist es, wenn Francotte behauptet 2 ), es habe dem griechischen Gewerbebetrieb an dem für die Manufaktur nötigen weiten Absatzmarkt gefehlt. Daß seine Bemerkung, daß der Seehandel untauglich sei, einen solchen zu schaffen, unhaltbar ist, habe ich schon betont. Außerdem aber sind die phönikischen Luxusprodukte zur See über die ganze damalige Welt verbreitet worden. Wir 1) Kyropädie VIII, 2, 5. 2) a. a. O. p. 293. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 49 wissen ferner von der lebhaften Konkurrenz gerade der Tonwarenindustrie der verschiedenen Städte auf den verschiedenen Märkten, aus der schließlich die athenische, alle übertreffend, siegreich hervorging 1 ). Nach Xenophon hat die Mehrzahl der Megarer von der Handwirkerei gelebt, die mit eingeführten Sklaven betrieben wurde. Natürlich haben sie, wie Eduard Meyer mit Recht sagt 2 ), diese Hemden nicht in Megara selbst, dessen Bevölkerung (um 432 v. Chr.) von 40 000 Seelen zum überwiegenden Teile aus Sklaven bestand 3 ), abgesetzt, sondern sie haben sie ausgeführt; Megara ist dadurch zum Industriestaat geworden. Und wie verhält sich die Behauptung Francottes 4 ), daß in den griechischen Gewerbebetrieben nur wenig oder kein Kapital angelegt worden ist, zu dem schon erwähnten Zeugnis des Aristoteles, daß die meisten Gewerbetreibenden reich wurden? Haben sie das etwa als Handwerker, die ohne oder mit nur geringem Kapital arbeiteten, fertig gebracht? Im übrigen gesteht Francotte selbst zu 5 ), daß uns über vier große Fabriken in Athen ausdrücklich berichtet wird: über die Fabrik des Lysias 6 ), zwei Fabriken des Vaters des Demosthenes und eine Fabrik des schon genannten Pasion, worin eine große Zahl von Sklaven und ein beträchtliches Kapital Verwendung gefunden. Hätten wir eine Gewerbestatistik des alten Griechenlands, so wüßten wir nach dem Dargelegten augenscheinlich von weit mehr derartigen Gewerbebetrieben; daraus, daß die Griechen statistische Aufnahmen nicht gemacht haben, zu schließen 7 ), daß es mehr wie diese vier Manufakturbetriebe nicht gegeben habe, ist gewiß nicht 1) Vgl. Eduard Meyer, Kleine Schriften, S. 10Ö. 2) Ebenda S. 117. 3) Beloch, Bevölkerung, S. 506. 4) Francotte p. 297. 5) Ebenda p. 307, 308. 6) Siehe die Rede des Lysias gegen Eratosthenes § 19. Damals beschäftigten er und sein Bruder Polemarchos 120 Sklaven in der Schildfabrik. 7) Vgl. Francotte a. a. O. p. 308. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 4 50 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. zulässig, zumal angesichts der auf das Gegenteil hinweisenden Tatsachen 1 ). Vielmehr scheint der Manufakturbetrieb folgendermaßen organisiert gewesen zu sein 2 ): Bürger oder Beisassen, welche über das nötige Kapital verfügten, kauften die zu einem Gewerbebetriebe nötigen Roh- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Sklaven, welche in der in Frage kommenden Art gewerblicher Arbeit geübt waren, und stellten diese unter die Leitung eines Werkmeisters, der gewöhnlich gleichfalls Sklave war. Es war nicht nötig, daß der Kapitalist selbst die zur Ausführung der Arbeiten nötigen technischen Kenntnisse hatte; seine Aufgabe war lediglich, das Verfügungsrecht über die benötigten sachlichen und persönlichen Produktionselemente zu erlangen, diese einem bestimmten Produktionszweck zu widmen, und die angefertigten Produkte zu verkaufen. Oft zog er es vor, den Betrieb der eingerichteten Fabrik einem Anderen in der Weise zu überlassen, daß dieser die Arbeiten für eigene Rechnung und Gefahr ausführte und dagegen für jeden Sklaven, den er übernahm, an den Besitzer eine bestimmte Abgabe zahlte. In anderen Fällen wurden die Arbeiter von ihrem Eigentümer an einen anderen Fabrikanten gegen ein bestimmtes Mietgeld überlassen, ohne daß zugleich die sonstigen Einrichtungen der Werkstätte gegeben worden wären. Selbst einzelne Sklaven werden erwähnt, die technische Fertigkeiten besaßen, und mit denselben ihren Herrn Geld verdienten. ln ähnlichem Verhältnis standen die Bergarbeiter. Mit ihnen betrieb ihr Herr entweder Bergwerke, die sich in seinem Besitz fanden, oder er verpachtete sie, mitsamt seinen Gruben an einen Unternehmer, oder er überließ sie auch ohne seine Bergwerke an Grubenbesitzer zur Arbeit. Nicht weniger als tausend Sklaven hat Nikias einem Thra- kier Sofias zu Arbeiten in den Silbergruben vermietet (das 1) Siehe auch ür. W. Richter, Die Sklaverei im griech. Altertum, S. 73—80; Beloch, Griech. Gesch. II, 347. 2) Vgl. für das Folgende Büchsenschütz, Besitz und Erwerb, S. 193—195. Die griechische Wirtschaftsentvvicklung. 51 sind wie Hüllmann meint 1 ), dieselben gewesen, von denen berichtet wird, er habe sie in eigenen Bergwerken verwendet, so daß dem Thrakier Gruben und Knappschaft zusammen verpachtet gewesen). Auch gab es Sklaven, welche ihr Herr zu besonderen Dienstleistungen, z. B. zur Feldarbeit, häuslichen Arbeiten, zur Begleitung beim Ausgehen vermietete. Eine dritte Art von Sklaven, die zu Erwerbszwecken gehalten wurden, waren solche, welche ihrem Herrn eine bestimmte Abgabe zahlten, wogegen dieser es ihnen überließ, sich auf beliebige Weise zu beschäftigen und für eigene Rechnung zu erwerben; sie hatten für ihren Unterhalt, vielleicht auch für ihre Wohnung zu sorgen. Auch scheint es nicht ungebräuchlich gewesen zu sein, daß ein Herr einzelnen Sklaven Land zur Bebauung in Pacht gab. Endlich legte man sein Kapital in Sklaven an, welche für ihren Herrn Geld erwarben, indem sie Anderen Dienste leisteten, sowohl unanstößige, als Zither- und Flötenspieler, als auch indem ihre Herren sie nötigten, sich in Bordellen zu prostituieren. Alle diese Arten der Benutzung von Sklaven 2 ) entsprechen der von Sombart gegebenen Definition der kapitalistischen Unternehmung; ein Sachvermögen wird im Ankauf von Sklaven angelegt und nutzbar gemacht, indem man deren Leistungen indirekt, indem man mittels derselben Waren herstellt, oder direkt zum Gelderwerb verwertet. Daß die kapitalistische Unternehmung bei den Griechen aber auch den Anforderungen derjenigen entsprochen hat, welche mit Karl Marx die Beschäftigung von freien Arbeitern gegen Lohn dazu für erforderlich halten, zeigt, daß, wie schon bemerkt, auch arme Freie ihr Leben zu fristen suchten, indem sie ihre Arbeitskraft an gewerbliche Unternehmer und Landwirte vermieteten. Auch als Matrosen 1) Hü 11 m an n, Geschichte des griechischen Handels, S. 60. 2) Vgl. über die Beschäftigung der griechischen Sklaven zu Erwerbszwecken außer dem schon erwähnten Werke von Büchsenschütz S. 193ff. Dr. W. Richter, Die Sklaverei im griechischen Altertum, S. 68—88. 4 52 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. haben ärmere Freie sowohl auf Kriegsschiffen wie auf Kauffahrteischiffen gegen Lohn gedient. Bürger wurden in der Kriegsflotte nur ausnahmsweise verwendet, wenn eine andere Bemannung nicht zu beschaffen war 1 2 3 4 ). Je mehr sich die Taktik zur See vervollkommnete, um so mehr wurden Leute nötig, die etwas von der Sache verstanden. Damit wurde auch die älteste Erwerbstätigkeit des freien Griechen, der Krieg auf kapitalistischer Grundlage organisiert und der Matrosendienst wurde ein Gewerbe für eine große Anzahl von Leuten, welche ihn im Dienste jedes Staates auszuüben bereit waren, der sie entsprechend besolden wollte. Schon im pe- loponnesischen Kriege zeigt sich die Erscheinung, daß die kriegführenden Staaten dem Gegner die Matrosen durch den höheren Lohnsatz, den sie boten, abwendig zu machen suchten 2 ). Ebenso finden wir im Landkrieg schon frühzeitig Söldner, welche im Dienste Fremder für Geld in den Dienst ziehen; so schon im 8. Jahrhundert v.Chr.,im ersten messeni- schen Krieg, Kreter im Sold der Spartaner 3 ). Bei den Griechen des Festlands ist 'es allerdings erst in späterer Zeit Sitte geworden, als Söldner zu dienen. Zuerst finden wir Truppen, welche von der regierenden Macht ihres Heimatlandes gegen Geld an andere vermietet werden, so Argiver im Dienst des Peisistratos 4 ), und ähnlich finden wir während des peloponnesischen Krieges gemietete Truppen. Allein schon während dieses Krieges bildete sich der Anfang eines gewohnheitsmäßigen Söldnerwesens, vor allem durch die Arkader 5 ). Schon zu Xerxes waren ein- 1) Büchsenschütz S. 348. 2) So läßt Thukydides 1, 143 den Perikies zu den Athenern sagen: „Wenn sie die Schätze von Olympia und Delphi angreifen und versuchen sollten, durch höhere Löhnung unsere Mietvölker uns abwendig zu machen“ usw. 3) Pausanias, Periegesis IV, 8, 3: „gegen die unbewaffneten Bogenschützen der Messenier stellten sie um Lohn dienende Kreter“. 4) H erodot I, 61. 5) Büchsenschütz S. 350. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 53 zelne Arkader gekommen und hatten ihm ihre Dienste ange- boten, um ihren Lebensunterhalt zu finden. Der Erfolg einzelner Söldner, reizte ihre Landsleute zur Nachahmung. Thukydides 1 ) charakterisiert die arkadischen Söldner als solche, die gewöhnt wären, gegen jeden zu kämpfen, den man ihnen als Feind zeigte, und die um des Gewinns wegen gegen ihre eigenen im feindlichen Lager befindlichen Landsleute kämpften. Ein anderer Schriftsteller führt bei den gewissen Ländern eigentümlichen Erzeugnissen Arkadien mit seinen Söldnern auf 2 ) usw. Am Ende des pelo- ponnesischen Krieges war das Söldnerwesen bereits in einem hohen Grade entwickelt 3 ); denn in der zweiten Hälfte dieses Krieges waren weniger die eigenen Kräfte der kämpfenden Staaten die Grundlage der Kriegführung als die Geldmittel, die sie zu einem beträchtlichen Teil aus dem Ausland, namentlich aus Persien bezogen. Je reicher diese Quellen flössen, um so größeren Gewinn versprach die Teilnahme an dem Kampf dem Einzelnen, zumal da, wo der eine Gegner den andern überbot. Auch fehlte es nicht an Leuten, die solcher Nachfrage gern entsprachen, denn der Krieg hatte viele Leute brotlos gemacht. Je schlimmer sich in Griechenland die politischen Verhältnisse gestalteten, um so günstiger wurde der Boden für das auf blühende Söldnerwesen. Einen Wendepunkt bildet der korinthische Krieg, in welchem zuerst Iphikrates den Söldnerscharen eine Organisation gab und eine Taktik schuf, welche sie den Bürgerheeren überlegen machen mußte. Nunmehr wurde es ein Geschäft, derartige Truppen auszubilden und sie an den zu vermieten, der ihrer bedurfte. Andere Con- dottieri waren Timotheos, Chabrias, Diophantos, Phokion aus Athen und die Nicht-Athener Charidemos aus Orcos und die Brüder Mentor und Memnon aus Rhodos; und nicht 1) Thukydides VII, 57. 2) Büchsenschütz S. 351. 3) Vgl. für das Folgende Büchsenschütz S. 352—354. Siehe auch Max Jähns, Heeresverfassungen und Völkerleben. Berlin 1885, S. 188 ff.; Beloch, Griech. Gesch. II. Straßburg 1897, S. 470 ff. 54 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. nur die Griechen, sondern auch die Barbaren, namentlich die persischen Satrapen, ja selbst die Karthager, bedienten sich griechischer Söldner. Sogar Männer, wie Agesilaos 1 ) und Philopömen hielten es nicht für unter ihrer Würde, an der Spitze von Söldnern für Fremde zu kämpfen. Trauernd klagt Lysias: „Die Leiber der Hellenen gehören denen, die da zahlen können.“ Außer dem Lohnsatz, der die Söldner nicht verführt hätte, ihr Leben für andere in die Schanze zu schlagen, war es die Aussicht auf Beute, die sie verlockte. Die Söldner achteten das Eigentum weder bei Freund noch bei Feind, und die gleichzeitigen Schriftsteller sind voll der bittersten Klagen über die Art und Weise, wie sie hausten. In erhöhtem Maße gilt dies von ihren Führern. In späteren Zeiten, wo diese mit vollständigen Heeren in den Dienst einer kriegführenden Macht traten, scheinen sie beim Abschluß eines solchen Vertrages meist bedeutende Summen erhalten zu haben. Aber damit nicht zufrieden, haben sie ihre Macht oft benützt, um auf alle Weise Geld zu erpressen und zu rauben. Einige von ihnen gelangten so zu großem Reichtum und Macht, so daß selbst Könige sich bereit fanden, ihnen ihre Töchter zu Gattinnen zu geben. Chares hat es sogar zum Fürsten von Sigeion gebracht. Nur Xenophon, der älteste aller Condottieri, hat eine Ausnahme gemacht. Wenn wir so sehen, daß zur Zeit der größten Blüte des griechischen Volks die griechische Volkswirtschaft ebenso wie vor ihr die babylonische, phönikische und die ägyptische zur Zeit des Neuen Reichs in allen ihren Zweigen vom Kapitalismus beherrscht war, ergibt sich, daß diese Völker auch der Schwierigkeiten Herr geworden sein müssen, welche sich aus dem Fehlen besonderer Schriftzeichen, ähnlich den sogenannten arabischen Ziffern, für 1) Dazu bemerkt Plutarch: „Es schien dem greisen Feldherrn, der für den ersten in Griechenland galt, nicht wohl anzustehen, daß er sich einem Barbaren, einem Rebellen verkaufte.“ Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 55 das Rechnen ergaben. Die Griechen bedienten sich 1 ), ebenso wie die Semiten, der ersten neun Buchstaben des Alphabets für die Einer, der zweiten neun Buchstaben für die Zehner, der dritten für die Hunderte, unter Beibehaltung von drei in der Schrift nicht mehr verwandten Buchstaben. Die Tausende wurden wie die Einer bezeichnet und den Buchstaben Striche angehängt, die Zehntausende wurden als Myriaden gezählt und durch einen Zusatz bezeichnet usw. Vervielfachung und Verminderung des Werts fand statt durch darüber und darunter gesetzte Zahlen. Als Beispiel mögen die Zahlen von 1000 an dienen. Die Zeichen für die Einer bezeichnen nämlich Tausende, sobald a ein Strich darunter steht, z. B. E = 5000; M bezeichnet eine ß 1 Myrade oder 10 000; M 20 000, und so gibt immer die über M stehende Zahl die Zahl der Myriaden an. Diese Schreibweise war für das Rechnen ohne Zweifel sehr unbequem. Man rechnete im Leben eben nicht auf dem Papier, sondern im Kopf, was durch die Zählung nicht nach dem Dezimal-, sondern nach dem Duodezimalsystem erleichtert wurde. Aber ebenso wie wir heute noch Millionäre finden, die nicht schreiben können, so hat das Fehlen unserer sogenannten arabischen Ziffern der Entwicklung des Kapitalismus in der Alten Welt keinen Eintrag getan. Das zeigt die Geschichte. ln der vorstehenden Schilderung sind bereits Zustände erwähnt worden, wie sie nach dem peloponnesischen Krieg hervorgetreten sind. Er hat Athen um seine führende Stellung im griechischen Handel gebracht; namentlich hat die Pest der Jahre 430—427 v. Chr. einen Rückgang der Volkszahl von Attika zur Folge gehabt, von dem es sich nie wieder erholt hat. Aber die Pest ist in Griechenland im wesentlichen auf Attika beschränkt geblieben. Auch hat keine zweite griechische Landschaft auch nur annähernd 1) Siehe W. v. Humboldts Abhandlung „Über die bei verschiedenen Völkern üblichen Systeme von Zahlzeichen und über den Ursprung des Stellenwerts in den indischen Zahlen.“ 56 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. so viel, wie Attika, vom peloponnesischen Kriege gelitten, und bis auf Alexander ist die Bevölkerung Griechenlands in beständigem Wachsen geblieben 1 ). Auch hat der Handel Athens nach dem Sturze der dreißig Tyrapnen einen neuen Aufschwung genommen, so daß Xenophon um 370 v. Chr. sagen konnte, daß die meisten Athener ihren Lebensunterhalt vom Meere zögen 2 ); seine frühere Macht hat Athen allerdings nie wieder erlangt. Dann kam 338 v. Chr. die Schlacht von Chäronea und damit das Ende der Selbständigkeit der griechischen Staaten. Aber das bedeutete mit nichten das Ende des Griechentums. Vielmehr bedeutet die makedonische Hegemonie die erste Zusammenfassung der Griechen in einem Staate und die Unterwerfung des Ostens unter den griechischen Geist. Hat auch das von den Grenzen Indiens bis zur Wüste Sahara, von Äthiopien bis in den Norden der Balkanhalbinsel sich erstreckende Reich Alexanders des Großen nur kurze Zeit Bestand gehabt, die wirtschaftlichen Wirkungen seiner Siege für die Griechen sind nachhaltig gewesen. Sie haben den Griechen mit der Erschließung des Ostens ein unermeßliches Absatzgebiet erschlossen; die Staaten, welche Alexanders Nachfolger durch Aufteilung seines Reichs gründeten, waren hellenistische Reiche 3 ); Tausende und Abertausende von Griechen haben sich in Makedonien, Kleinasien und Ägypten angesiedelt. Die erste Folge ist das Aufblühen Makedoniens gewesen. Die Makedonier gelangten auf das Kulturniveau der übrigen Griechen. Von Alexanders Nachfolgern wurden neue Städte gegründet, darunter Tessalonike; es wurde das Handelszentrum Makedoniens. Eine ähnliche Entwicklung fand in Kleinasien statt. Die griechischen Küstenstädte daselbst nahmen einen glänzen- 1) Be loch, Bevölkerung der griechisch-römischen Welt, S. 495, 496. 2) Xenophon, Hellen. VII, 1, 8. 3) Für die wirtschaftlichen Verhältnisse in den von den Nachfolgern Alexanders des Großen begründeten Staaten vgl. Beloch, Griech. Gesch. III, Abschnitt VIII. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 57 den Aufschwung. Ephesus wurde die erste Handelsstadt des kleinasiatischen Festlands. Keine Gründung aber wurde wirksamer für die Ausbreitung griechischen Geistes als die dauerndste Schöpfung Alexanders des Großen, das ägyptische Alexandria. Es wurde der Punkt, wo Orient und Okzident sich die Hand reichten. Zunächst hatten alle diese Ansiedlungen der Griechen im Norden, Osten und Süden eine Steigerung der Nachfrage nach griechischen Waren zur Folge. Das hat zu einem wirtschaftlichen Aufschwung des griechischen Mutterlands ohnegleichen geführt. Sogar Athen erlebte noch einmal eine Zeit außerordentlichen wirtschaftlichen Wohlergehens. Nie ist es blühender gewesen, als in den zehn Jahren der Regierung des Demetrius von Phaleron (317—307 v. Chr.). Dann aber führte eben der Erfolg der griechischen Ansiedlungen in den dem Griechentum von Alexander unterworfenen Ländern zu Veränderungen im Gang des Welthandels, und diese wirkten nachteilig zurück auf das griechische Mutterland. Bis dahin war das Mittelmeer der Schauplatz des griechischen Handels gewesen und der Piräus der Mittelpunkt aller griechischen Ansiedlungen an seinen Küsten. Das hat sich infolge der Siege Alexanders geändert. Zunächst wurde Korinth der Vermittler zwischen Ost und West; es hat Athen überflügelt und ist während des ganzen 3. Jahrhunderts bis zu seiner Zerstörung durch die Römer die glänzendste Stadt Griechenlands geblieben. Athen ist zwar die geistige Metropole der Welt und die Stätte des feinsten Geschmacks geblieben; wirtschaftlich sank es immer mehr. Je mehr aber die griechischen Ansiedlungen aufblühten, desto mehr wurde das ganze griechische Mutterland aus dem Mittelpunkt des Handels gerückt. Die neuen Erwerbungen waren größer, bevölkerter und reicher an Hilfsquellen als das gesamte bis dahin von den Griechen beherrschte Gebiet. Dazu kam, daß der griechische Westen zurückging; in Sizilien bewahrte nur Syrakus seine Selbständigkeit und seine Bedeutung; noch schlimmer war der Rückgang des Griechentums in Unter- 58 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. italien. Mit diesem Rückgang und der fortschreitenden Hellenisierung des Ostens verlor das Mutterland seine Stellung als geographisches Zentrum des griechischen Handels. Dazu kamen die Kriege, die es fortwährend heimsuchten, und die Verluste, die sie zur Folge hatten. Das Ergebnis war: das Mutterland vermochte nicht mehr mit den neuen Kolonialgebieten zu konkurrieren. Sein Handel und seine Industrie gingen zurück; eine große Auswanderung in das neue Kolonialgebiet fand statt. Das konnte nicht ohne Rückwirkung auf die Größe der griechischen Bevölkerung und die griechischen Anschauungen über Bevölkerung bleiben. Früher, seit den Tagen des Hesiod, war es eine der Sorgen der erlesensten griechischen Geister gewesen, wie man der drohenden Übervölkerung Vorbeugen sollte 1 ). Einige der sieben Weisen befürworteten Vorbeugungsmittel, welche heute denjenigen, der sich ihrer bedienen würde, in Konflikt mit dem Strafgesetz bringen würde. Kindsabtreibung, Kindsmord, Aussetzung der Kinder durch die Väter werden gestattet; die Prostitution und Knabenliebe werden als Ablenkungen geduldet, ja autorisiert. Sklavinnen werden zu dem Zweck zur Prostitution erzogen. Sklaven dagegen werden zum Zölibat verurteilt; die Ablenkungen des Geschlechtstriebs waren ein den Freien vorbehaltenes Privileg. Selbst die Philosophen huldigen den zu diesen Maßnahmen führenden Gedankengängen. Nach Charondas sollen diejenigen, welche in zweiter Ehe Kinder erzeugen, des Bürgerrechts beraubt werden. Plato 2 ), Aristoteles 3 ) beschäftigen sich eingehend mit der Notwendigkeit einer Beschränkung der Zahl der Bürger. Aristoteles befürwortet zu dem Zweck die Hinaus- 1) Vgl. Dureau de la Malle, L’ficonomie politique des Romains I, 408 ff. Paris 1840. 2) Platos Staat V, 8. Kapitel. Im 9. Kapitel heißt es, daß dafür zu sorgen sei, daß die bejahrten Frauen, wenn sie empfangen haben, ihre Leibesfrucht ja nicht austragen, und sollte diese wider ihren Willen fortbestehen, sie das Kind so behandeln, als gäbe es für ein derartiges keine Pflege. Siehe auch Platos Gesetze V, 740. 3) Pol. VII, 16. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 59 Schiebung des Heiratsalters. Nach beiden Philosophen soll der Staat festsetzen, wie oft eine Frau gebären darf; eine Frau, deren Geburtenzahl die festgesetzte Zahl überschreitet, soll zur Herbeiführung einer Fehlgeburt verpflichtet sein. Trotzdem hatte die Größe der griechischen Bevölkerung bis in die Zeit Philipps von Makedonien zugenommen. Die Veränderung im Gang des Welthandels, welche statt des Mutterlands die Kolonien zum Handelszentrum machte, hat auch hier Änderung gebracht. Die Bevölkerungsziffer Griechenlands stand still; bald ging sie absolut zurück, und an die Stelle der Sorgen wegen Übervölkerung traten Klagen über die Abnahme der Geburtenziffer. Besonders beachtenswert ist, was Polybius 1 ), geb. 210 v. Chr., im 37. Buch seiner Geschichten darüber schreibt: „In unsern Zeiten ist ganz Griechenland von einer Kinderlosigkeit und überhaupt einer Abnahme der Bevölkerung betroffen worden, infolge deren sowohl die Städte entvölkert worden sind, als auch Unfruchtbarkeit eingetreten ist, obwohl wir weder von ununterbrochenen Kriegen noch von ansteckenden Krankheiten heimgesucht worden sind... Die Ursache liegt offen zutage... Da nämlich die Menschen in Großtuerei und Habsucht sowie in Vergnügungssucht verfallen sind und sich weder verheiraten noch wenn sie sich verheiraten, die ihnen geborenen Kinder aufziehen mögen, sondern die Meisten höchstens eine oder zwei aufziehen, um diese als reich zurücklassen und in Üppigkeit aufwachsen lassen zu können, so ist binnen kurzem das Unglück unbemerkt so groß geworden. Denn wenn nur ein Kind oder deren zwei vorhanden sind und von diesen einbrechender Krieg oder Krankheit das eine hinwegnimmt, so müssen notwendig die Häuser verödet Zurückbleiben und, wie bei den Bienen die Schwärme, ebenso allmählich auch die Städte entvölkert und ohnmächtig werden.“ Eine weitere Folge der Verschiebung im Welthandel war eine Änderung in dessen Charakter. Bis dahin war das 1) Po ly bi os, Geschichten XXXVII, 4. 60 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. Mittelmeer die große Handelsstraße der Griechen gewesen. Seit die Griechen in Ägypten und Asien die Herren geworden waren, nahm der Landhandel einen mächtigen Aufschwung. Die schon von den Persern ins Leben gerufene Reichspost wurde von den Nachfolgern Alexanders reorganisiert. Von Tagreise zu Tagreise befanden sich Posthalte- reien, welche die offiziellen Depeschen zu befördern hatten, aber auch Briefe der Privaten mitnahmen. Auch die Küsten des Indischen Ozeans wurden nun dem griechischen Handel geöffnet. Die Mittelpunkte des Verkehrs der neuen Zeit bildeten sich naturgemäß da, wo die Handelswege zusammenliefen. Insbesondere da, wo die Handelswege aus dem Osten an das Mittelmeer traten, bildeten sich Zentren der nach allen Seiten hin ausstrahlenden griechischen Kultur. Das gilt für keinen Ort mehr als für das ägyptische Alexandria. Alexander der Große hatte an der Stätte des alten Örtchens Rhakotis an der Ausfahrt aus dem Nil in das Meer am 21. Januar 331 v. Chr. dazu den Grundstein gelegt. Seine Nachfolger, die Ptolomäer, taten alles, um das Aufblühen der Stadt zu fördern. Der Hafen war der einzige an der Nordküste Ägyptens, der großen Schiffen einen sicheren Ankerplatz bot. Der Nil setzte ihn in Verbindung mit allen Teilen des reichen ägyptischen Hinterlandes. Die Ptolomäer bauten Landstraßen, verbanden das rote Meer durch Kanäle mit dem Mittelmeer, erbauten den berühmten Pharus am Hafeneingang, alles um den Handel in Alexandrien zu konzentrieren. Von da aus gingen die Handelszüge nach Arabien und Indien — nach dem Innern Afrikas — nach den Ländern des Mittelmeeres. Alles was von irgendeiner Richtung nach Ägypten kam, mündete in Alexandria, und die Erzeugnisse aus allen Teilen der damals bekannten Welt, die dort zusammenströmten, das Getreide, von dem der Nil Überfluß schaffte, und die Produkte der heimischen Industrie gingen von da aus in alle Länder. Um ihre Einnahmen zu steigern, haben die ptolomäi- schen Herrscher sich auch mit eigenen Betrieben am Ge- Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 61 werbbetrieb beteiligt 1 ). Dabei ist bemerkenswert, daß der Qewerbbetrieb nicht nur in Betrieben mit Anwendung von Arbeitsteilung unter der Aufsicht von Zuteilern der Arbeit stattfand 2 ), sondern daß wir schon von der Anwendung der mannigfachsten Maschinen im Gewerbbetrieb hören 3 ). Als blühende Industriezweige wird besonders die Textilindustrie, mit Industriezentren an verschiedenen Orten des Landes (darunter Pelusium, woher die Bluse), genannt, und zwar Spinnerei, Weberei, Stickerei, Färberei, Purpurfärberei, ferner die Holzbearbeitung, die Bergwerksindustrie, die Glasindustrie, die Gewinnung von Bergkristall, die Lederbereitung, die Bearbeitung des Marmor, vor allem aber die Papierindustrie, die Herstellung von Schreibmaterialien, und die von Weihrauch, anderem Räucherwerk und Salben 4 ). Dabei finden wir unter den Ptolomäern zum Zweck der Preissteigerung eine Anzahl von Produktions- und Ausfuhrbeschränkungen in Anwendung, die nicht nur ein kapitalistisches, sondern ein durchaus merkantilistisches Gepräge tragen, so hinsichtlich der Papyrusstaude 5 ), des Silphium, eines aus den Wurzeln und den Stengeln einer Pflanze gepreßten Saftes, der eingekocht und von den Griechen als Gewürz und Heilmittel gebraucht wurde 6 ), so ferner hinsichtlich der Ausbeutung der Bergwerke und des Handels mit Topasen; ferner Beschränkungen des Aufenthaltes fremder Verkäufer in Alexandrien, Beschränkungen der Freiheit des Marktes, der Geldleihe usw. Möglich, daß, wenn wir den Handel zwischen Indien und Ägypten ausschließlich in den Händen der Araber und nicht auch in denen unternehmender Griechen finden, dies nicht bloß auf natürlichen Ursachen, sondern auch auf den Handelsprivi- 1) Lumbroso S. 101, 109. 2) Lumbroso S. 105. 3) Lumbroso S. 102. 4) Lumbroso S. 107—134. 5) Siehe Strabo XVII, 800. 6) Strabo XVII, 836; Hüll mann, Handelsgeschichte der Griechen, S. 25. 62 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. legien beruhte, welche die Araber von den Ptolomäern teuer erkauft haben 1 ). Als die Städte des griechischen Mutterlandes zurückgingen, wurde die griechische Pflanzstadt Alexandrien ihre Lehrmeisterin, von der sie neue Anregung empfingen. Im 3. Jahrhundert v. Chr. war Alexandrien die größte Stadt, welche die Welt bis dahin gesehen hatte. Sie zählte etwa 500 000 Einwohner, umfaßte also etwa ein Zehntel der auf 5 Millionen angegebenen Einwohnerschaft Ägyptens 2 ). Dieses erscheint nur als Ausbeutungsgebiet der Hauptstadt. Die in dieser gesprochene griechische Sprache wurde die Amtssprache des Landes. Der in ihr herrschende griechische Geist aber schuf das Kulturband, das die Völker zusammenbrachte. Mit Alexandria wetteiferte Antiochia, da erbaut, wo sich der Euphrat der Küste des Mittelmeeres bis auf wenige Tagreisen nähert; es wurde der Ausgangspunkt für den Landverkehr nach dem innern Asien. Aber die Bedeutung von Alexandrien hat es doch nie ganz erreicht. Größer als Antiochia war Seleukia am Tigris. Es befand sich im Mittelpunkt der reichen und stark bevölkerten babylonischen Ebene. Hier trafen die Handelsstraßen vom iranischen Hochland und Persischen Golfe zusammen. Es nahm die Stellung ein wie früher Babylon und später Bagdad. Infolge des Aufblühens dieser und anderer griechischen Städte in Asien und Afrika erhielt für die Länder am Ägäischen Meere der Verkehr mit dem Osten eine Bedeutung, der gegenüber alle übrigen Handelsbeziehungen in die zweite Linie traten. Eine seiner Wirkungen war auch das Aufblühen von Rhodos. Wer immer von Ägypten oder Syrien nach Griechenland fuhr, mußte hier anlegen. Seine kleine, aber tüchtige Kriegsmarine suchte das Meer von Seeräuberei möglichst frei zu machen. Da Rhodos keine Fabrikstadt war, war sein Handel Zwischenhandel. Die _ l 1) Vgl. Lumbroso p. 158, 159. Über die Handelsverbindungen der Ptolomäer mit Indien siehe H ü 11 in a n n a. a. O. S. 221 ff.; Lumbroso p. 139ff. 2) Vgl. B e 1 o c h, Bevölkerung, S. 258 ff., 497. Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 63 Zolleinnahmen von Rhodos betrugen 1000 000 Drachmen im Jahr, nach heutigem Geldwert etwa 100 Millionen Mark *). So war die griechische Volkswirtschaft zur Weltwirtschaft geworden. Sie trug einen ausgesprochen kapitalistischen Charakter; das gilt insbesondere für den Industriebetrieb, wie er in Ägypten überwiegend mittels gedungener, freier Arbeiter stattfand 1 2 ). Die Geldwirtschaft und das Bankwesen haben nunmehr weitere Ausbildung erfahren. Dabei wird uns auch schon über die unerfreulichen Begleiterscheinungen der kapitalistischen Wirtschaft berichtet, über die Anhäufung großer Reichtümer in wenigen Händen, das Hinschwinden des Mittelstandes, die Proletarisierung der Massen, die Aufsaugung des kleinen Grundbesitzes durch Großgrundbesitzer, die selbst immer verschuldeter werden 3 ). Ausgezeichnet war die Finanzorganisation in Ägypten 4 ). Unter den Ptolomäern wurde die Steuerverpachtung, wie sie in der ganzen griechischen Welt üblich war, dorthin übertragen. Der Zuschlag erfolgte an den Meistbietenden; das war als Regel eine Gesellschaft von Kapitalisten. Besondere Ausbildung erhielten die Einnahmen aus Zöllen, ferner die Fabrikakzisen und die Gebühren. Daneben gab es einen ausgedehnten Domanialbesitz der Krone. In dem, was ich im vorstehenden von der griechischen Wirtschaftsentwicklung erzählt habe, habe ich dargetan, daß das Aufblühen der griechischen Volkswirtschaft auf dem Handel beruht hat. Unter seinem Einfluß ist das gesamte griechische Wirtschaftsleben der historischen Zeit auf kapitalistischer Grundlage organisiert worden. Daraus ergibt sich als selbstverständliche Folge, daß es das Streben nach unbegrenztem Gewinn war, der sogenannte kapitalistische Geist, der es beseelt hat. Ja, er tritt uns schon in der 1) Be loch, Griech. Gesch. 111, 308. 2) Be loch, a. a. O. S. 310. 3) Be loch a. a. O. S. 325—329. 4) B e 1 o c h a. a. O. S. 334 ff. 64 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. homerischen Zeit entgegen. Obwohl auf den Edelhöfen der homerischen Zeit die reine Naturalwirtschaft herrschte, erklärt Odysseus, lieber noch länger in der Welt umherstreifen zu wollen, wenn er dann nur um so mehr Hab und Gut nach Haus brächte, und an Erwerbsgier und Unehrlichkeit steht der edle Dulder sicher nicht hinter den von Homer geschmähten Phönikern zurück. Ich habe in meiner Darstellung ferner wiederholt hervorzuheben Gelegenheit gehabt, wie sich Könige und Adel schon frühzeitig an kommerziellen und industriellen Unternehmungen beteiligt haben. Von Solon stammt der Vers: „Reichtum hat kein Ziel, das kennbar dem Menschen gesteckt ist“ 1 ) und auch die Erscheinung der heutigen kapitalistischen Zeit, daß ein Junker, der die neue Zeit bekämpft, auf ihren Wegen selbst wandelt, finden wir schon damals. So den großen Reaktionär Theognis aus Megara; er lebte in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhundert v. Chr.; er hat in unglücklichen überseeischen Handelsunternehmungen seine Güter verloren und sich dann eifrig bemüht, das Verlorene durch Handel „sowohl zu Land wie auf dem breiten Rücken des Meeres“ wiederzugewinnen; aber vergeblich, worauf er in ermüdender Wiederholung klagt, daß „Maß nicht kennen die Menschen, noch Ziel im Trachten nach Reichtum“ und die Reichen schmäht, denen es besser geglückt 2 ). Daß zur Zeit des Perikies und Xenophon die Athener vom Handel 1) Ebenso heißt es in Platos Gesetzen XI, 919: „Die Klasse der Menschen ist klein, die, wenn sie in Bedürfnisse geraten und Begierden nach gewissen Dingen bei ihnen rege werden, imstande sind, sich in die Grenzen der Bescheidenheit zu bequemen, und die, wenn sie Gelegenheit haben, große Schätze zu sammeln, nüchtern bleiben und den Stand der Mäßigkeit dem hohen Reichtum vorziehen; ihrer sind von Natur wenig und diese bedürfen noch einer vollkommenen Erziehung. Weit der größere Teil der Menschen ist von ganz entgegengesetzter Art: wo sie Bedürfnisse haben, gehen diese ins Ungemessene, und wo sie einen mäßigen Gewinn machen könnten, sind sie unersättlich im Verlangen zu gewinnen.“ 2) Die Elegien des Theognis, deutsch von Binder. Die griechische 'Wirtschaftsentwicklung. 65 lebten, habe ich schon erzählt; daß sie dabei keine andere Rücksicht kannten, als den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, zeigt, was Plato von dem üblen Rufe sagt, in dem die Kaufleute eben deshalb ständen 1 ), und von Demosthenes 2 ) rührt der Ausspruch her: „Ein betriebsamer und dabei ehrlicher Kaufmann gehört zu den Wundererscheinungen". Dabei waren die Kaufleute in diesem Punkt von ihren griechischen Landsleuten überhaupt nicht verschieden. Gilt doch der Mangel an Ehrlichkeit und an Achtung vor dem gegebenen Wort als einer der schlimmsten sittlichen Nationalfehler der Griechen 3 ). Nicht umsonst haben sie den Hermes besonders verehrt, den Gott der Gesandtschaften, der Kaufleute und der Diebe; und Odysseus, der würdige Enkel von Mutters Seite des durch seine Diebereien berüchtigten Autolykos 4 ) war recht eigentlich ihr Nationalheld. Große Bestechlichkeit und Unehrlichkeit von Richtern und Staatsbeamten begegnen wir während der ganzen griechischen Geschichte; für Geld war in Athen Alles zu haben; und noch in römischer Zeit war die Unredlichkeit, zu der sich die griechischen Händler in ihrer Erwerbsgier hinreißen ließen, sprichwörtlich 5 6 ). Wenn Plato den Erwerb um des Erwerbs willen verurteilt 0 ) und den Handel, Wucher und sonstigen verächtlichen Erwerb gering geschätzt 7 ), und wenn Aristoteles den Erwerb, der keine Grenzen kennt, schmäht 8 ), so sind diese Urteile also keine Widerlegung 1) Pato, Gesetze XI, 918d, 919. 2) Demosthenes, Rede für Phormio, 44. 3) Siehe Be loch, Griech. Gesch. 2. A. I, 1. S. 95. 4) Siehe Odyssee XIX, 394 ff.: „Als zum Parnaß er kam, zu Autolykos hin und den Söhnen, Seinem Ahn von der Mutter, der hoch vor Menschen berühmt war Durch Ausrede mit Schwur: ihm gewährt es ein Himmlischer selber, Hermes; denn dem brannt’ er erkorener Lämmer und Zicklein Fette Schenkel zur Gab’: und huldreich schirmte der Gott ihn." Vgl. dazu Platos Staat I, 8. 5) Plautus, Asinar I, 3, 50: Graeca fide mercari. 6) Plato, Gesetze VIII, 831, 832; IX, 870. 7) Ebenda V, 743 d. 8) Aristoteles, Politik I, 3. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 5 66 Die griechische Wirtschaftsentwicklung. der Behauptung, daß die Griechen voll kapitalistischen Geistes gewesen sind x ). Derartige Urteile finden sich in großer Menge auch in der heutigen Zeit, und Niemand würde in ihnen etwas anderes als gerade eine Bestätigung ihres kapitalistischen Charakters erblicken. So haben nach den Phönikern die Griechen zuerst den Kapitalismus in Europa entwickelt. Wie die Phöniker sind sie durch die Natur ihres Landes dazu genötigt worden 1 2 ). Zum Ackerbau war Griechenland im allgemeinen wenig geeignet; schon früh sah sich daher die wachsende Volksmenge zur Auswanderung über See genötigt; erst als Handel und Industrie auf kamen und statt der Menschen Waren auszuführen gestatteten, konnte sie sich in der Heimat ernähren. Die Griechen sind dann vor Allen die Träger des kapitalistischen Geistes geworden; denn der hellenistische Geist hat die ganze Welt überflutet, und, wo er einzog, kamen mit ihm der Kapitalismus und das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn. Das Volk aber, dessen Hellenisierung bis zum heutigen Tage die einschneidenste Wirkung auf die kapitalistische Entwicklung Europas geübt hat, ist dasjenige gewesen, das nach den Phönikern und Griechen das Haupthandelsvolk der Welt geworden ist — die Juden. Ich wende mich zur wirtschaftlichen Entwicklung dieses Volkes am Ostbecken des Mittelmeeres. 1) Vgl. auch O. Neurath, Zur Anschauung der Antike über Handel, Gewerbe und Landwirtschaft in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, 3. F. Bd. 32, 1906; ferner Eduard Meyer, Kleine Schriften, S. 121 ff. 2) Vgl. auch Be loch, Griech. Geschichte, 2. A., I, 1, S. 50. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Bei Beurteilung der Bedeutung der Juden in der Wirtschaftsgeschichte kommt es zwar gar nicht auf das an, was sie in Palästina getrieben haben. Wie Mommsen es ausgedrückt hat: „Die Geschichte des jüdischen Landes ist so wenig die Geschichte des jüdischen Volks wie die Geschichte des Kirchenstaats die Geschichte der Katholiken.“ Aber die Rolle, welche die Juden in der Wirtschaftsgeschichte der Welt gespielt haben, ist eine so eigenartige, daß wir, um diese Eigenart und ihre Entstehung zu begreifen, doch auch auf ihr Wirtschaftsleben in Palästina zurückkommen müssen, wenn es auch nur wäre, um an die Stelle der Irrtümer, welche Sombart 1 ) hierüber verbreitet hat, richtigere Anschauungen zu setzen. Für uns verknüpft sich heute mit der Vorstellung der Juden die Vorstellung eines ganz überwiegend Handel treibenden Volks. Ein Handelsvolk aber sind die Juden ursprünglich nicht gewesen. Darin stimmen alle, die sich mit ihrer Geschichte beschäftigt haben, überein. Man nimmt wohl ganz allgemein an, daß Israel sowohl wie Juda durch die Vermischung verschiedener orientalischer Völker entstanden sei 2 ). Im 15. Jahrhundert v. Chr. haben sie sich das Land Kanaan unterworfen. Die Art und Weise, wie die einzelnen Stämme das unterworfene Land nutzten, war verschieden, je nach der natürlichen Beschaffung des Gebietes, in dem sie sich niedergelassen hatten. 1) Die Juden und das Wirtschaftsleben. 1911. 2) Siehe Sombart a. a. O. S. 340. 5 * 68 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Im Bergland östlich vom Jordan waren die Bedingungen für Viehzucht gegeben. Daher nach Numeri 32 den Stämmen Rüben, Gad und dem halben Stamme Manasse mit Rücksicht auf ihren großen Viehstand die Bezirke östlich des Jordans zugewiesen worden sind. Anders die übrigen Teile des Landes Kanaan. Gewiß, auch von Judäa spricht Strabo 1 ) als einer Gegend, „die nicht beneidenswert, und derenthalben sich wohl Niemand in einen ernstlichen Kampf einlassen möchte“, und diese Kennzeichnung wird von den modernen Beobachtern bestätigt. Aber das gilt nur für einen Teil von Judäa; auch in diesem fand Viehzucht, in den übrigen Teilen dagegen fand Weinbau statt. Von den übrigen Gebieten Palästinas wird berichtet 2 ), daß sich in dem kleinen Lande klimatische Zonen der mannigfachsten Art finden, wie sie in anderen Gegenden der Erde um Hunderte von Meilen auseinander liegen. Es ist völlig irrig, wenn Sombart behauptet, Palästina sei ein zum Landwirtschaftsbetrieb ähnlich dem europäischen völlig ungeeignetes Land. Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft hat 1907 die Ergebnisse der wissenschaftlichen Reise Auhagens zur Feststellung der Landesnatur und Landwirtschaft in Syrien veröffentlicht 3 ). Danach ist es falsch, daß das Klima erschlaffend wie das tropische Klima wirke. „Im Gegenteil“ schreibt Auhagen, „es treibt den Landmann immer wieder zu energischer Arbeit. Die körperliche Arbeit ist auch hier für den europäischen Bauer durchaus gesundheitsförderlich. Unsere schwäbischen Landsleute in Palästina haben es erfahren, daß ihr Gesundheitszustand, seitdem sie angefangen haben, ihren Acker, wie in Deutschland selbst zu bebauen, sich bedeutend gebessert hat. „Während der Sommermonate fällt in der Nacht fast regelmäßig ziemlich starker und, wenn der Wind gerade 1) Strabo XVI, 2, 36. 2) Max Löhr, Israels Kulturentwicklung. Straßburg 1911, 5, 3. 3) Berichte über Land- und Forstwirtschaft im Auslande. Mitgeteilt vom Auswärtigen Amte. Buchausgabe, Stück 16. Berlin, Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, 1907. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 69 nördliche Richtung hat, sogar sehr starker Tau. Die jährlichen Regenmengen sind bedeutend, vielfach stärker als in Deutschland. Die ausgedehnten palästinischen Ebenen sind von großer Mannigfaltigkeit. Früher waren sie fruchtbarer als heute; aber noch heute steigt die Weizenernte im Hauran, in der Philister- und Jesreel-Ebene auf bis zu 28 dz pro ha. Die Halbbeduinen im Hauran nähren sich ausschließlich von Landwirtschaft. Dem entspricht, was sich über die Wirtschaft der Israeliten aus dem Alten Testamente entnehmen läßt. Man schlage es auf, wo man will, und man wird finden, daß von Getreidefeldern und Fruchtgärten, Weinbergen, Feigen- und Ölbäumen mindestens ebensoviel die Rede ist wie von Weiden und Viehzucht. So heißt es in den Sprüchen Salomos 12, II: „Wer seinen Acker baut, wird Brot die Fülle haben.“ Hiob wird im Besitze von 500 Joch Rindern, mit denen gepflügt wird, geschildert. Im Prediger steht der Satz (5, 9): „Doch ein Vorteil des Landes ist allewege dies: daß ein König herrsche über bebautes Feld.“ Die Regeln des Ackerbaues von Jesaia (28, 24ff.) werden als von Gott empfangene Lehren hingestellt. Das Ideal, das den Israeliten vorschwebt, ist, daß ein jeder in Ruhe und Sicherheit unter einem Weinstock und Feigenbaum wohne (I. Kön. 5, 5. Micha 4, 4). Fragen wir nach der Wirtschaftsverfassung, unter der die Hebräer das von ihnen eroberte Land nutzbar gemacht haben, so erscheint es als wahrscheinlich, daß sie, gleich andern Völkern, welche in ein fremdes Land eingedrungen, dessen Bewohner unterworfen haben und gleich den Griechen und später den Germanen, zunächst nicht selbst arbeitstätig gewesen sind. Sie zogen in die Städte und Dörfer 1 ), welche die Einwohner, die sie in Palästina vorfanden, bis dahin bewohnt hatten, ließen durch diese die Felder bestellen, und wenn die Städte später besonders genannt werden, so wissen wir ja auch von den Griechen, daß die Stadt bei ihnen das Übergewicht über das Land erlangt hat. 1) Josua, Kap. 15 u. ff. 70 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Gewiß, daß die Gefahr vor räuberischen umherschweifenden Horden dazu besonders veranlaßt haben mag. Das war in den Zeiten fehlenden staatlichen Rechtsschutzes bei allen Völkern der Fall. Die in Palästina Vorgefundenen Städte hatten den Charakter von Landstädten, bewohnt von Ackerbürgern, welche bei Tag den Boden bestellten, um am Abend in den mit starken Stadtmauern umgebenen ärmlichen Häusern zu nächtigen. Aber wie wir bei den Griechen und später bei den Germanen in den auf das Seßhaftwerden folgenden Jahrhunderten freie Volksgenossen finden, die selbst im Landbau tätig sind, so auch bei den Israeliten. Von Boas erzählt das Buch Ruth, daß er selbst seine Schnitter beaufsichtigt und nachts hinter einer Mandel auf der Tenne schläft 1 ). Saul wird uns geschildert 2 ), wie er des Abends hinter seinen Pflugochsen vom Felde zurückkehrt, und von Elisa wird erzählt 3 ), daß er selbst eines der 12 Ochsengespanne geführt, mit denen seine Felder bestellt wurden, und vom Manne der reichen Sunamitin, daß er sich bei seinen Schnittern auf dem Feld befand 4 ). All’ das deutet auf das Vorhandensein großbäuerlicher Betriebe. Unter Salomo scheinen dann zahlreiche Fronhofswiri- schaften in Israel bestanden zu haben, ähnlich wie wir diese in Griechenland im mykenischen Zeitalter gefunden haben. Somit war das Volk Israel in den auf seine Besitznahme des Landes Kanaan folgenden Jahrhunderten in der Hauptsache ein Landwirtschaft treibendes Volk. Daneben finden wir die Israeliten aber in den Gebieten des Landes, in denen sich dazu besondere Gelegenheit bot, auch in anderer schwerer körperlicher Tätigkeit arbeitend. So heißt es vom Stamme Issachar 5 ), dem ein nicht weit vom Land der Phöniker liegendes Gebiet zugewiesen worden: „er beugt seinen Nacken zum Lasttragen und wird zum dienstbaren Fröner“. Der angrenzende Stamm Sebulon tritt uns wiederholt 6 ) als Seefahrer entgegen. Von ihm heißt es, 1) Ruth 111, 7. 2) I. Satnuelis II, 5. 3) Könige 19, 19. 4) Könige II, 4, 18. 5) G en esis 49, 11. 6) Genesis 49, 13; Deuteronomium 33, 18. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 71 daß er zusammen mit dem Stamme Issaschar, „den Überfluß des Meeres eingesaugt habe und die verborgensten Schätze des Sandes“. Beide ruderten also Meeresschiffe für die Phöniker und beschäftigten sich mit Aufsuchen von Purpurschnecken und Graben nach Sand für die Glasbereitung. Außerdem wurden Handwerke von nicht wenigen Israeliten betrieben. Unter den Juden, die Nebusar-Adan ins Exil geschleppt hat, werden ausdrücklich Schlosser und Schmiede genannt*). So hat denn das Volk Israel, nachdem es in Palästina seßhaft geworden, je nach der Beschaffenheit des Gebiets, in dem sich der einzelne Stamm niedergelassen hatte, die einen Viehzucht, die anderen Ackerbau, Weinbau, Obstbau getrieben, die andern als Seefahrer und Handwerker gelebt. Aber von Anfang an haben sie Waren verbraucht, die sie weder selbst hergestellt; noch anderen geraubt hatten, und von Anfang an dürften Erzeugnisse Palästinas auf dem Wege des Verkaufs ins Ausland gekommen sein. Nur daß es anfänglich fremde Hausierer gewesen zu sein scheinen, welche das Land mit fremden Produkten durchzogen, gleich wie der Überfluß an einzelnen heimischen Erzeugnissen anfänglich von Phönikern 1 2 ) und Philistern ausgeführt worden 1) J e r e m. 39, 10. 2) Selbst in der Zeit nach dem Exil, im 3. Jahrh. v. Chr., in welches (vgl. Kautzsch, Altes Testament, 3. A. Tübingen 1910, I, 249) die Abfassung der Sprüche fällt, waren noch phö- nikische Kaufleute inmitten der Juden angesiedelt. Das buhlerische Weib, von dem in den „Sprüchen“ 7 die Rede ist, war die Frau eines phönikischen Kaufmanns, der, wie dies die Tyrier zu tun pflegten (vgl. Movers, Die Phönizier II, 3, S. 146) zur Neumondzeit den Markt besuchte und erst am Vollmondstage wieder heimkehrte. Hätte Sombart „Die Juden und das Wirtschaftsleben“, Leipzig 1911, S. 365, die Worte (Sprüche 7, 5) „daß sie dich vor dem fremden Weibe bewahre, vor der Auswärtigen, die einschmeichelnd redet“ beachtet, so hätte er, um die von ihm verfochtene These zu halten, aus dem abwesenden Manne nicht einen Bauern gemacht, der seinen Pachtzins an einen entfernt wohnenden Villicus abführt und bei dieser Gelegenheit ein Paar Ochsen einkaufen will (! !). Vgl. über die Stelle Movers a. a. O. S. 202 Anm. 12. 72 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. ist. Übrigens berichten Genesis 49, 13 ff. und Deuteronomium 33, 18 ff., daß die Stämme Sebulon und Issachar durch Handel reich geworden, wobei freilich nicht feststeht, daß dieser Gewinn aus eigenen Handelsgeschäften geflossen sei; wahrscheinlich wurden sie reich aus dem Heran,- strömen von fremden Kaufleuten gelegentlich der Opfer auf ihrem Bergheiligtum. Dagegen aber steht aus späterer Zeit von Salomo fest, daß er Handel getrieben hat; und daß die Israeliten, seinem Beispiel folgend, sich am Handel beteiligt haben, zeigt, daß sie noch Jahrhunderte nach dem Verfall von Salomos Macht in dem von Salomo in den entfernten Gebieten von Chamat errichteten Kaufhallen Handel getrieben haben 1 ). Auch weist der Friedensschluß zwischen Benhadad von Damaskus und Achab, König von Israel, im Jahre 857 v. Chr., in welchem jener diesem die Errichtung von Kaufhallen in Damaskus gestattet, wie sein Vater solche in Samaria errichtet hatte 2 ), darauf hin, daß es schon ein Jahrhundert vor der assyrischen Gefangenschaft nicht nur auf israelitischem Gebiete Bazare gegeben hat, in denen fremde Kaufleute ihre Waren ausboten, sondern umgekehrt, auch israelitische Bazare im Ausland, die von israelitischen Kaufleuten besucht worden sind. Ferner schreibt schon im Jahre 760 v. Chr., also weit früher als die Abfassung des Deuteronomiums, Arnos 3 ), der älteste Prophet, gegen das Betrügen der Kornhändler mit Maß und Gewicht und gegen ihre Bewucherung der Geringen und Dürftigen, und zehn Jahre später heißt es bei Hosea 4 ) von Ephraim (d. h. Israel): „In seiner Hand ist falsche Wage: er liebt es zu übervorteilen. Aber Ephraim sagt: Ich bin doch reich geworden, habe mir Vermögen erworben.“ Genau wie bei allen Völkern, von denen wir Kunde haben, wie bei den Phönikern, über deren Spitzbübereien Homer so viele Scheltworte hat, und bei den Griechen, deren betrügerische Kaufleute wir kennen gelernt haben, waren also die ersten jüdischen Kaufleute im Handel 1) Vgl. Jesaia 11, 11. 2) I. Kön. 20, 34. 3) Amos 8, 4—7. 4) Hosea 12, 8. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 73 dem Betrüge ergeben 1 ). Aus solchem Handel dürfte auch in Judäa der Reichtum jener Geldbesitzer gestammt haben, über welche kurze Zeit darauf Jesaia 2 ) und Micha 3 ) Wehe rufen, weil sie Häuser und Äcker zusammenkaufen. Aber trotz des Triumphgesangs, den Ezechiel 4 ) die Stadt Tyrus über den Fall Jerusalems als einer Handelsrivalin anstimmen läßt — der Triumph scheint sich nach dem Wortlaut lediglich auf den Wegfall eines Stapelrechts bezogen zu haben, das Jerusalem gegenüber den durch- und vorüberziehenden Kaufleuten in Anspruch genommen zu haben scheint — war all der Handel, den die Juden vor dem Exil trieben, nicht geeignet, ihnen den Charakter eines Handel treibenden Volkes zu geben* Wenn Ezechiel 5 ) unter den Völkerschaften, welche mit Tyrus Handel getrieben haben, Juda auch ausdrücklich anführt, so handelt es sich bei dessen Handel doch nur um den Verkauf seiner eigenen Erzeugnisse nach Tyrus. So hat denn in Palästina die große Masse der Israeliten aus kleinen Bauern bestanden, „die im Schweiße ihres Angesichts ihre Felder pflügten und ihr Öl preßten“ 6 ). Das hat sich gegen Ende der Selbständigkeit des jüdischen Reichs geändert. Zahlreiche Bibelstellen aus dieser Zeit lassen auf wachsende Handelstätigkeit schließen. Bis dahin waren, wie bei allen Völkern, bevor sie vom Handel berührt worden sind, Autorität und Herkommen in der Regelung der inneren Beziehungen der Israeliten maßgebend 1) Sombart a. a. O. S. 152 ff. sieht im Betrügen beim Handel einen spezifisch jüdischen Zug, verschweigt aber, daß das gleiche von Phönikern und Griechen, überhaupt von allen Kaufleuten der Völker, die eben erst in den Handel eintreten, berichtet wird. Vgl. auch über die Japaner. Wilhelm Joest, Aus Japan nach Deutschland durch Sibirien, 2. A., Köln 1887, S. 222. 2) Jesaia 5, 8. 3) Micha 2, 1. 4) Ezechiel 26, 2: „Ha! sie ist zerschmettert; die Tür zu den Völkern hat sich mir zugewandt.“ Vgl. Kautzsch, Die Heilige Schrift d. Alten Testaments, 3. A. I, Tübingen 1909, S. 892 Anmerkung. 5) Ezechiel 27, 17. 6) Mommsen, Röm. Gesch., V. 5. A., S. 487. 74 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. gewesen; in den jegliche Übervorteilung ausschließenden mosaischen Vorschriften hatten sie Ausdruck gefunden; zahlreiche Stellen zeigen von da ab ihre Verdrängung durch das dem Handel eigentümliche Streben nach dem größtmöglichen Gewinn. Nun fing das Land an voll zu werden von Gold und Silber und der Schätze kein Ende; das Land voll Rosse und der Wagen kein Ende (Jes. 2, 7). Das Volk aber zerfiel in Reiche und Arme. Familien und Geschlechter verschwanden oder sind zu Bettlern geworden, während die Geldbesitzer ein Haus an das andere zogen und einen Acker zum anderen brachten (Jes. 5, 8; Mich. 2, 2). Die Latifundienwirtschaft verdrängte den kleinen Bauern in Israel; als Begleiterscheinung die Abwendung von den Vorschriften der jüdischen Religion und die flammende Entrüstung der Propheten über die Geldbesitzer, welche die Äcker an sich reißen und Feld an Feld rücken, bis kein Platz mehr bleibt und sie allein die Besitzer im Lande geworden sind; eine weitere Folge die Unfähigkeit, dem Ansturm erst der As- syrer, dann der Babylonier zu widerstehen. Und nun erst beginnt die Bedeutung des Volkes Israel für die Wirtschaftsgeschichte. Denn nicht jene kleinen Bauern, die in Palästina ihre Felder pflügten und ihr Öl preßten, sind für die übrige Welt von Bedeutung geworden, sondern die, welche für die Wirtschaftsentwicklung bedeutungsvoll geworden sind, waren die aus ihrer Heimat gewaltsam Fortgeführten, die Juden in der Diaspora. Die erste dieser Wegführungen hat im Jahre 722v. Chr. stattgefunden; die Bewohner des östlichen Galiläa und die Stämme jenseits des Jordans wurden in die assyrische Gefangenschaft geführt; sie sind es nicht, welche in der Entwicklung weiter eine Rolle gespielt haben; sie haben sich unter den Völkern, in deren Gebiet sie angesiedelt wurden, aufgelöst; jedenfalls lassen sich ihre Spuren in der Geschichte nicht weiter nachweisen. Die Schriften, die sich mit ihrem weiteren Schicksal beschäftigen, bilden zwar eine ganze Bibliothek. Sogar die Behauptung, daß die Indianer Nordamerikas ihre Abkömmlinge seien, hat Anhänger gefunden; aber auch alle übrigen über das, was aus Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 75 ihnen geworden, aufgestellten Theorien sind nicht glaubwürdiger wie diese. Ganz anders die Bedeutung, als von 597 v. Chr. an wiederholte Abführungen der Bewohner Judas in die babylonische Gefangenschaft stattfanden. Das Ereignis ist von folgenschwerer Bedeutung nicht nur für die Juden, sondern für die Geschichte der gesamten Menschheit bis zum heutigen Tage geworden 1 ). Denn hier im Exil ging in der jüdischen Religion 2 ) die Umwandlung vor, welche die Juden inmitten anderer Völker den höchsten Typus nationaler Exklusivität entwickeln ließ. Auch in wirtschaftlicher Beziehung ist dies von einschneidender Bedeutung gewesen. Jahve ist von Haus aus nur der Gott der Seinen gewesen. Das gilt für die Götter aller Völker auf primitiver Kulturstufe; aber für keinen trifft es so sehr zu wie für den Gott Israels. Andere Götter standen neben ihm; Kadmos und Dagon und Hadad, und er hatte mit ihnen zu kämpfen. Aber er war mächtiger wie sie alle. „Jahve ist ein Kriegsmann, Jahve heißt er, Roß und Reiter hat er gestürzt ins Meer.“ Der Gott eines jeden Volks hatte sein Gebiet, in dem er herrschte, und der Gott des einen hatte in dem Lande des anderen kein Recht. Auch war Jahve anfänglich nicht übersinnlich und geistig in unserem Sinne. Noch im Debohraliede wohnt er nicht in Palästina, sondern in der Wüste auf dem Berge Sinai und kommt von dort, wenn nötig, den Seinen zu Hilfe. Dann aber nimmt er als Kriegsgott im Kriegslager seinen Aufenthalt; seine Gegenwart ist durch die Lade dem Volke sichtbar, und nachdem diese nach Jerusalem übergeführt worden, hat er seinen Wohnsitz im dortigen Heiligtum. Dementsprechend auch niemand daran dachte, daß er außerhalb Israels verehrt werden müsse oder auch nur könne. ln all dem eine Änderung mit der Wegführung der Juden nach Babylon. Es läge die Meinung nahe,, daß ihr 1) Mommsen a. a. O. S. 487. 2) Vgl. J. Wellhausen, Israelitische und jüdische Geschichte, 4. A. Berlin 1901. — Eduard Meyer, Geschichte des Altertums III. Stuttgart 1901, S. 166 ff. 76 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Glaube an die Übermacht ihres nationalen Gottes durch die Vernichtung ihres nationalen Staates zerstört worden wäre. Ganz im Gegenteil. Sie wurden ein Beweis für seine Allmacht. Denn nicht, weil er schwächer war als die Götter anderer Völker, waren die Juden besiegt worden, sondern indem er, um sein Volk zu züchtigen, Völker zur Herrschaft führte, die von ihm keine Ahnung hatten. Und gerade darin zeigte er sich als der einzige Weltenherr; und gleichzeitig zeigte sich damit Israel erst recht als das auserlesene Volk, indem um seinetwillen selbst der unwissende Heide Jahves Willen ausführen mußte und die ganze Weltenbewegung nur um Israel willen da ist. Somit wandelte sich Jahve aus einem das Land Kanaan, ähnlich wie andere Götter ihre Länder, beherrschenden Gotte in den allein wahren Gott, der Himmel und Erde, Länder und Meere erschaffen hat und dem „die Völker sind wie Tropfen am Eimer und Stäubchen auf den Wagschalen“. Diese Wandlung in der Auffassung Jahves hatte aber notwendig auch andere Wandlungen zur Folge. Jetzt wurde es möglich, eine Gottheit fern von ihrem Wohnsitz zu verehren, losgelöst von ihrem Heimatboden und dem eigenen Volk. Weiter aber erschien nun jeder dem Gott eines anderen Kultus geleistete Dienst als schwerer Frevel an dem eigenen, über alle Völker, auch über die, welche nichts von ihm ahnten, regierenden Gotte, dem Gotte der Juden 1 ). Endlich, gerade weil dieser nationale Gott zum Gott für alle Völker wurde, diese aber von ihm nur im Hinblick auf sein auserlesenes Volk, das Volk Israel, regiert wurden, empfand man, etwas Besonderes zu sein, allen anderen Völkern weit überlegen. Ihnen soll man diesen Gott verkünden und sie bekehren, bis dahin aber jede Berührung mit ihnen meiden. Das „Gesetz“ des Priesters Esra hat diese Auffassung bis in ihre letzten Konsequenzen durchgeführt und, indem Esra es zur Annahme brachte, hat er das „Judentum“ geschaffen. 1) Vgl. auch Jean Juster, Les Juifs dans l’Empire Romain 1, 245, 249. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 77 Der Schwerpunkt der Wandlung in der Gottesauffassung, zu welcher die Erlebnisse des jüdischen Volkes geführt haben, liegt also, wie Eduard Meyer 1 ) bemerkt, weniger in dem Monotheismus, als vielmehr in der scharfen Betonung der Alleinigkeit Jahves. Darin aber auch die Grundlage der hochmütigen Überlegenheit, mit der die Juden als alleinige Bekenner des wahren Gottes allen anderen Völkern entgegentreten und des Gefühls der Erbitterung, weil ihre äußere Stellung dieser Überlegenheit des von Gott auserlesenen Volks nicht entspricht. Daher ferner ihre selbstgewollte scharfe nationale Absonderung und daher auch der „Judenhaß“ 2 ) der mit der Entstehung des „Judentums“, bei allen Völkern, in deren Mitte sie wohnen, in die Erscheinung tritt. Von Babylon aus haben sich die Juden nach Ost und West verbreitet. Als Cyrus im Jahre 536 v. Chr. den Juden die Rückkehr nach Kanaan und den Wiederaufbau des Tempels erlaubte, sind es nur die Ärmeren und Frommen gewesen, die zurückgekehrt sind; die wohlhabenderen blieben da, wo sie sich niedergelassen hatten, und bildeten durch ihren religiösen Glauben zusammengehaltene Gemeinden, die in Beziehungen mit ihren Stammesgenossen standen. Und ebenso war es mit den Juden, welche in anderen Ländern zwangsweise angesiedelt worden sind; so in Phönikien, Cypern, den griechischen Inseln, Ägypten und ebenso mit denen, die ihnen freiwillig nachgefolgt sind 3 ). Ihre Einwanderung nach Ägypten, der Cyrenaika und den bewohnbaren Gegenden Libyens ist von den Ptolo- mäern sehr begünstigt worden; sie wurden dort so sehr hellenisiert, daß sie die Sprache ihrer Väter nicht mehr ausreichend verstanden und das Alte Testament für sie ins Griechische übersetzt werden mußte. Besonders viele Juden gab es in Alexandrien. Es ist „seit den Zeiten des ersten 1) Eduard Meyer, Geschichte des Altertums III, 189. 2) Vgl. Mommsen, Römische Geschichte V, 5. A., S. 499, 512, 515, 551. — Eduard Meyer a. a. O. S. 215ff. 3) Über die Juden in der Diaspora vgl. Jean Juster a. a. O. I, 179 ff. 78 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Ptolomäus fast ebensosehr eine Stadt der Juden wie der Griechen gewesen und die dortige Judenschaft an Zahl, Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten 1 ). „Hier hatten sie zwei Viertel der Stadt inne, darin eigene Verwaltung, Gebetshäuser, Synagogen 2 ). Sie besaßen das Bürgerrecht in ganz Ägypten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf 8 Millionen Ägypter eine Million Juden 3 ). Ebenso ist in der Hauptstadt Syriens, in Antiochien, den Juden ein gewissermaßen selbständiges Gemeinwesen und eine privilegierte Stellung eingeräumt worden 4 ). Ganz ebenso in Kyrene 5 ). „In sämtlichen neuhellenischen Gründungen und daneben in zahlreichen althellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, z. B. in Korinth, hat es selbständig organisierte Judengemeinschaften gegeben 6 ). In allen wurde den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen Konsequenzen gewahrt; d. h. bei der Untrennbarkeit der jüdischen Kirchenordnung und der jüdischen Rechtspflege übten die Vorsteher über sie auch die Jurisdiktion; nur der Gebrauch der griechischen Sprache wurde von ihnen gefordert. Aber „das unvergleichlich zähe Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, wie es in der rückkehrenden Exulanten-Gemeinde sich festgesetzt und dann jene Sonderstellung der Juden in der Griechenwelt mit durchgesetzt hatte, behauptete sich trotz Zerstreuung und Spaltung. Am bemerkenswertesten ist das Fortleben des Judentums selbst in den davon in der inneren Religion losgelösten Kreisen 7 ). „Durch und mit dem Hellenismus sind die Juden auch nach dem Westen gedrungen, wo ihnen indes eine ähnliche weit- 1) Mommsen a. a. O. S. 489. 2) Giacomo Lumbroso, Recherches sur l’economie politique de l’Egypte sous les Lagides. Turin 1870, p. 62. 3) Jean J u s t e r a. a. O. I, 209. 4) Mommsen a. a. O. S. 456. 5) Flavius Josephus, Jüdische Altertümer XIV, 7; Jean Juster a. a. O. I, 209, 211. 6) Mommsen a. a. O. S. 496. 7) Mommsen a. a. O. S. 496. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 79 gehende Selbstverwaltung wie in der griechischen Welt wenigstens rechtlich nie zugestanden worden ist. In Rom finden wir sie bereits im Jahre 70 v. Chr.; im Jahre 3 n. Chr. waren sie da schon so zahlreich, daß von 8000 Juden berichtet wird 1 ), die sich einer Gesandtschaft an Augustus, die damals nach Rom kam, anschlossen., Wir finden sie bereits vor Christus in Spanien, nach einer Sage sogar in Trier und Worms. Zur Zeit der Zerstörung Jerusalems gab es bereits mehr Juden außerhalb Palästinas, in der Diaspora, als in ihrer Heimat. Und wie die Ausbreitung der hellenisierten Juden zur Hellenisierung der Alten Welt auf das wirksamste beigetragen hat, so hat auch die Ausbreitung des Christentums an diese Ausbreitung des jüdischen Elements angeknüpft 2 ). Und nun zur wirtschaftlichen Bedeutung dieser Entwicklung. Sie hat den wirtschaftlichen Charakter der Juden geändert. Zuerst in Babylon. Allerdings haben die Juden in Babylon Häuser gebaut und darin gewohnt, Gärten gepflanzt und ihre Früchte 1) Jean Juster a. a. O. I, 209. 2) „An den Orten, wo die Hauptstationen des phönizisch- palästinischen Handels waren, fand das Christentum zuerst Eingang und verbreitete sich von da aus in die Umgegend, denn dieser große Handelsverkehr, an dem nach dem Beispiel der Phönizier in jüngerer Zeit auch die Juden sich lebhaft beteiligten, hatte in den ersten Küsten- und Handelsstädten am Mittelmeer und im Binnenlande Niederlassungen der Kaufleute aus Phönizien und Palästina ins Leben gerufen; die dabei beteiligten Juden hatten, ebenfalls nach dem Vorgang anderer kaufmännischer Landsmannschaften, an diesen Orten für ihre religiösen Bedürfnisse Versammlungshäuser, Synagogen und Proseuchen mit den daran haftenden Rechten. An diesen Versammlungsstätten der jüdischen Landsmannschaften verkündigten die Apostel, nach einem jeden Juden zustehenden Rechte die christliche Lehre und gründeten hier die ersten episkopalen Sitze, von wo peripherisch das Christentum sich weiter verbreitete. Mit wenigen Worten: der phönizisch-palästinische Handel hat dem Judentum, nach ihm dem Christentum in heidnischen Landen die Wege gebahnt. Movers, Die Phönizier II, 3, S. 2. Berlin 1856. 80 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. genossen; auch Handwerk haben sie getrieben; beides selbst noch in der nachbiblischen Zeit 1 ). Aber vor allem haben sie sich da zu jenem Handelsvolk zu entwickeln begonnen, als welches wir sie in der Wirtschaftsgeschichte vornehmlich kennen. Bei den Babyloniern hatten sie hoch- entwickelte Handelsverhältnisse vorgefunden. Zahlreiche in den neuerdings veröffentlichten Keilschrifttexten enthaltene Qeschäftsurkunden zeigen, daß sich die exilierten Juden an diesem Handelsleben eifrig beteiligt haben 2 ), sowohl als Großhändler, als auch in den in Babylonien insbesondere ausgebildeten Geldgeschäften. Nun geht der Handel darin auf, ein Sachvermögen nutzbar zu machen, indem billig gekauft und teuerer verkauft wird, und naturgemäß ist dabei sein Ziel, daß die dabei erzielten Überschüsse möglichst groß seien. Der Handel ist seinem innersten Wesen nach kapitalistisch. Soweit die Juden Handel trieben, wurden sie also notwendig vom kapitalistischen Geiste erfaßt. Aber noch mehr. Alsbald äußert sich der kapitalistische Geist auch im Gelddarlehen. Gelddarlehen hatte es schon vor dem Exil gegeben, als die Juden noch in Palästina lebten. Aber sie waren, wie bei allen primitiven Völkern, noch nicht vom kapitalistischen Geiste getragen gewesen. Im Leviticus Kap. 25, Vers 36 und 37 wird es ausdrücklich und ohne jedwede Einschränkung verboten, beim Darlehen Zinsen zu nehmen. Anders dagegen in dem späteren, erst nach dem Exil abgeschlossenen Deuteronomium. Da wird Kap. 23, Vers 20 und 21 das Wucherverbot für Darlehen unter Israeliten wiederholt, aber der Zusatz hinzugefügt: „Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern.“ Der Unterschied zwischen der früheren und der späteren Vorschrift ist sehr bemerkenswert. Bei allen Völkern galt der Fremde ursprünglich als Feind. Während für die Be- 1) Vgl. Funk, Die Juden in Babylonien 200—500. Berlin 1902, 1908. II, 68, 66 u. a. a. O. 2) Es finden sich in diesen Geschäftsurkunden eine große Anzahl jüdischer Namen, die zugleich meist in den Büchern Esra und Nehemia Vorkommen. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 81 Ziehungen unter Volksgenossen Autorität und Herkommen maßgebend waren, war demgemäß dem Fremden gegenüber auch im friedlichen Verkehr die Wahrung jedweden Vorteils gestattet. Aber bei den übrigen Völkern ist mit fortschreitender Kultur dieser Unterschied geschwunden; bei den Juden tritt er uns in der Diaspora erst recht entgegen. Die scharfe Absonderung von allen Völkern, wie sie das „Gesetz“ statuiert hat, ist also auch auf das wirtschaftliche Gebiet übertragen worden. Nicht nur im Großhandel, auch im Darlehen wird der Jude nunmehr vom kapitalistischen Geiste beherrscht. Das ist so sehr der Fall, daß nach der Rückkehr aus dem Exil die Adeligen auch ihre dürftigen Volksgenossen auszuwuchern beginnen. Doch zeigt das entrüstete Einschreiten des Nehemia 1 ) das Anormale dieses Vorgangs. Wo immer jüdische Volksgenossen bewuchert wurden, geschah es gegen das „Gesetz“, das für die Juden alles war. Anders steht es mit der Bewucherung der Fremden, welche das Gesetz ausdrücklich erlaubt hat 2 ). Die Juden fangen an, die großen Geldverleiher zu werden, als welche sie uns in den folgenden Jahrhunderten entgegentreten. Auch fangen sie an, für den Staat Geschäfte zu machen, welche den Besitz von größeren Geldkapitalien zur Voraussetzung hatten. So werden sie Steuerpächter, Zollaufsichtsbeamte, ln Alexandrien haben sie das Amt des Alabarkos, des obersten Zollaufsichtsbeamten, für lange Zeit monopolisiert 3 ). 1) Nehemia 5, 1 ff. 2) Funk, Die Juden in Babylonien 200—500, Berlin 1902, 1908, führt I, 21 zwar aus dem Talmud die Stelle an (Baba mes. 70 b): „Wenn ein Jude einem Heiden auf Zins leiht, so wird ihn der Himmel strafen, als wenn er einem Israeliten geliehen hätte“; aber an späterer Stelle (II, 83) erzählt er selbst, daß manche Juden das Verbot, vom Juden Zins zu nehmen, umgangen hätten, indem sie das Geld einem Heiden liehen, der es an den Juden weitergab. Das kennzeichnet, wie sehr, wenn auch nicht auf den Geist, so doch auf das Wort des Gesetzes gehalten wurde. 3) Vgl. Jean Just er a. a. O. II, 311. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 6 ■im i • ' II; ii 82 Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. Aber auch in Palästina beginnt nach der Rückkehr der Juden aus dem Exil der Handel eine größere Rolle zu spielen. Denn wenn nach dem „Gesetz“ der Acker jedes siebente Jahr ruhen sollte, mußte notwendig auf andere Weise für die Ernährung des Volkes während desselben gesorgt sein. Das Mittel zur Beschaffung der benötigten Lebensmittel gab der Austausch anderer palästinischen Produkte gegen dieselben 1 ). In gleicher Weise wie das babylonische Exil wirkten die gewaltsamen Wegführungen der Juden in andere Länder, welche nach ihrer Rückkehr aus Babylon stattgefunden haben. Hinter den Heeren der Seleukiden und Ptolomäer marschierten Kaufleute, um die Juden, die zu Gefangenen gemacht worden, als Sklaven zu fesseln und auf den verschiedenen Märkten der Welt zu verkaufen 2 ). ln allen Ländern bildeten die Juden ein großes Kontingent der Sklaven 3 ). Daß von den in der Diaspora angesiedelten freien Juden eine sehr große Zahl in der Landwirtschaft tätig war, habe ich schon erwähnt. Andere waren im Gewerbe tätig; einzelne Gewerbe scheinen, wo die Juden sich niedergelassen hatten, fast völlig in ihrer Hand gewesen zu sein, so die Glasfabrikation, die Färberei und das Textilgewerbe 4 ). Auch unter den Soldaten finden wir zahlreiche Juden 5 ); ferner als Reeder und als Seeräuber 6 ), welcher Beruf ja nicht als unehrenhaft erachtet wurde, endlich als Geldverleiher und in den schon genannten Finanzbeamtenstellen. Die Juden liebten, wo sich niedergelassen hatten, zusammenzuwohnen. So schon früh in Damaskus 7 ). Sie verlangten danach als nach einer Gunst 8 ). Wo sie zahlreich 1) Siehe Well hausen, Iraelitische und jüdische Geschichte S. 157. 2) Jean J us t e r II, 17. 3) Ebenda S. 313. 4) Ebenda S. 305—308, 313. 5) Ebenda 312. 6) Ebenda 202. 7) I. Könige 20, 34. , 8) Jean Justers II, 177—178. Die altjüdischen Wirtschaftsverhältnisse. 83 waren, hatten sie einen eigenen Markt 1 ). In diesem ihrem Stadtteil schlichteten sie ihre bürgerlichen Angelegenheiten untereinander vor jüdischen Richtern 2 ). Der jüdische Ghetto war also ursprünglich ein Privileg, gleich den Kolonien der Phöniker und Griechen in Ägypten und den späteren mittelalterlichen Kolonien der Italiener in griechischen und in den mohammedanischen Reichen. Aber wenn auch noch so privilegiert, ja selbst wenn, wie in Ägypten, mit dem Bürgerrecht ausgestattet 3 ), die Juden fühlten sich und blieben stets Fremde gegenüber den Völkern, unter denen sie sich in der Diaspora niedergelassen hatten. Und dem Fremden gegenüber galt für sie das Streben nach dem größtmöglichsten Gewinn als leitendes Prinzip. Auch die Juden haben ihre mit der Entstehung des „Judentums“ eingetretene feindliche Haltung gegen die Andersgläubigen auf das wirtschaftliche Gebiet übertragen; und wenn schon die hochmütige Verachtung, mit der das auserlesene Volk auf die übrigen Völker herabsah, den Judenhaß hervorgerufen hat, so konnte ihre nationale Exklusivität, als sie zur Ausbeutung der übrigen Völker führte, ihn nur steigern. Beide Momente dürften bei der Hervorrufung der Judenverfolgungen in der Diaspora zusammengewirkt haben, von denen die Quellen aus der Zeit lange vor Christus berichten 4 ). Beide haben auf die weitere Entwicklung des Völkerlebens während Jahrtausenden die tiefgreifendsten Wirkungen ausgeübt. 1) Jean Justers I, 361—362. 2) Ebenda II, 93 ff. 3) Ebenda II, 1 ff. 4) Vgl. Eduard Meyer, a. a. O. S. 217 — ferner in Se- leukia vgl. Mommsen a. a. O. S. 546. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Ich habe in den vergangenen Stunden von den Ländern am Ostbecken des Mittelmeeres gehandelt, denn von dort stammen alle Anfänge unserer Kultur, auch die wirtschaftlichen. Von da sind sie nach Italien gekommen und von Italien nach den Ländern nördlich der Alpen. Die italische Geschichte beginnt in einem vorgeschritteneren Stadium der Kultur als die griechische, die wir kennen gelernt haben, und als die germanische 1 ). Als die Italer in Latium, dem Stammgebiet der römischen Herrschaft, einwanderten, kannten sie bereits den Ackerbau 2 ). Die Wirtschaftseinheit, welche das Gebiet als Ganzes in Besitz nahm, war das Volk, d. h. ein zu gegenseitiger Heeresfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechter 3 ). Wir finden, daß Latium in ältester Zeit in Geschlechterbezirke zerfiel; das deutet darauf hin, daß die Ansiedlung der Einwandernden nach Geschlechtern erfolgt, das in Besitz genommene Gebiet also an die einzelnen Geschlechtsgenossenschaften als nächst untergeordnete Wirtschaftseinheiten verteilt worden ist. Ein jedes Geschlecht besaß als solches eine Mark. Die zusammengehörigen Geschlechter bildeten einen Gau unter einem Stammesoberhaupt 4 ). Den •1) Mommsen, Römische Geschichte I 146, 9. A., Berlin 1903. 2) Ebenda 18, 21. 3) Ebenda 36. 4) Vgl. ebenda 25. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 85 Mittelpunkt des Gaus bildete eine gemeinsame Versammlungsstätte, das Kapitol; dort auch die Dingstätte und die gemeinsamen Heiligtümer des Gaus. Hier fanden sich an jedem achten Tage des Verkehrs und des Vergnügens wegen die Gaugenossen zusammen. Brachen Feinde ein in den Gau, so rettete man dorthin sich und die Seinen und das Vieh 1 ). Ein solcher Gaumittelpunkt war Rom. Wie bei allen Völkern, so war auch bei den Bewohnern von Latium die unterste Wirtschaftseinheit nicht der Einzelne, sondern die Großfamilie. Die Geschlechter, die als solche sich angesiedelt hatten, waren ein jedes aus einer Großfamilie hervorgegangen, und ein jedes bestand aus den Großfamilien, die von einem gemeinsamen näheren Stammvater abstammten. Die Großfamilie war aber die unterste Wirtschaftseinheit nicht etwa nur in der Zeit unmittelbar nach der ersten Ansiedlung, sondern bis weit hinein in die Kaiserzeit. Alle einer und derselben Hausgewalt Unterworfenen, nicht die Einzelnen, haben auch in Rom die unterste Wirtschaftseinheit gebildet, und kein Volk hat die Gewalt des Hausvaters gleich schroff wie das römische ausgebildet 2 ). Die Hausgemeinschaft wurde durch den allmächtigen Willen des Hausvaters unbedingt gelenkt 3 ). Ihm gegenüber war alles, was innerhalb des Hauses stand, rechtlos. Der Hausvater übte richterliche Gewalt über die Seinen; er hatte das Recht, sie nach Ermessen an Leib und Leben zu strafen; er konnte sie in die Knechtschaft verkaufen; nur der Einfluß der Verwandten in dem bei schwereren Fällen herkömmlicherweise zu berufenden Familiengericht und die nota censoria, sowie die geistliche Strafe, welche in Fällen des Mißbrauchs drohte, stellte einen tatsächlichen Schutz für den der Gewalt Unterworfenen dar. Der erwachsene Sohn konnte zwar einen gesonderten Hausstand gründen oder sein „eigenes Vieh“, pe- culium, vom Vater angewiesen erhalten; aber rechtlich blieb 1) Mommsen, a. a. O. 36. 2) Ebenda 24. 3) Ebenda 56 ff. Vgl. auch R. S o h m, Institutionen des römischen Rechts § 88. 86 Die Entwicklung- der römischen Volkswirtschaft. aller Erwerb der Seinigen, mochte er durch eigene Arbeit oder durch fremde Gabe, im väterlichen Hause oder im eigenen Haushalt erworben sein, Eigentum des Vaters, und die untertänige Person konnte, solange der Vater lebte, niemals eigenes Vermögen haben, daher auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veräußern und nie vererben. Und in dieser Abhängigkeit vom Hausvater blieb der Haussohn bis hinein in die Kaiserzeit, selbst wenn er die höchsten Würden im Staate erlangte. Umgekehrt zeigt sich aber doch eine tatsächliche Gebundenheit des Hausvaters in seinen Verfügungen, insofern er sein Erbgut nicht veräußern und seine Kinder desselben nicht berauben durfte; tat er es, so wurde er von der Obrigkeit gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt 1 ). Daraus erhellt: trotz der Unum- schränktheit seiner Gewalt besaß auch er das Familiengut nicht als Einzelner, sondern nur als Verwalter im Namen der Familie und unterlag fremdem Einschreiten, sobald er deren Interessen verletzte. Auch zeigt sich in dem Erbrecht aller Kinder, einschließlich der Töchter, ein Ausfluß davon, daß die Familie das Familiengut tatsächlich zu gesamter Hand, als Einheit besaß, und wenn sie sich auflöste, demnach jedem Familienglied ein gleicher Anteil zukam. Eine solche Auflösung fand statt, wenn der Hausherr starb. Dann traten die Söhne von selbst als Hausherrn ein; sie erlangten nun ihrerseits über die Frauen und Kinder und das Vermögen die bisher vom Vater über sie geübten Rechte 2 ). Und auch darin zeigt sich die Auffassung der Familie als einer Einheit, daß man den Frauen, wenn sie sich verheirateten, regelmäßig einen Geschlechtsgenossen zum Mann gab 3 ). Es dauerte die Einheit der Familie eben auch noch nach dem Tode des Hausherrn fort in dem von ihm abstammenden Geschlecht; daher das einmal erworbene Vermögen der Familie erhalten bleiben sollte. Die Fortdauer der Bedeutung des Geschlechts zeigt sich ferner auch darin, daß die einem jeden Geschlechte 1) Mommsen, a. a. O. 149. 2) Ebenda 60. 3) Ebenda 188. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 87 zugeteilte Mark bis in die verhältnismäßig späte Zeit nach dem System der Feldgemeinschaft bestellt wurde 1 ). Der zur Bestellung bestimmte Teil der Mark wurde alljährlich unter die Geschlechtsgenossen zur Sondernutzung verteilt. Selbst die römische Rechtsüberlieferung berichtet noch, daß das Vermögen anfänglich in Vieh und Bodennutzung bestand und das Land erst später unter die Bürger zu Sondereigentum aufgeteilt wurde 2 ). Darauf deutet auch, daß das älteste Maß des Eigenlands 2 Jugera oder preußische Morgen betrug. Das wäre zur Ernährung viel zu wenig gewesen, besonders bei dem gleichen Erbrecht sämtlicher Kinder. Die Sache dürfte wohl so gewesen sein, daß alljährlich eine Neuverteilung unter sämtliche Bürger stattfand, wodurch gleichzeitig für die Versorgung der heran- wachsenden Bevölkerung, wie für den Ausbau der Feldmark gesorgt war. Außerdem trieb jeder Geschleehtsgenosse sein Vieh auf die dem ganzen Geschlecht gehörige Allmend, und der Schwerpunkt seiner Wirtschaft lag ursprünglich in der Viehzucht. Reichte aber die von einer Geschlechtsgenossenschaft oder einem Gau besessene Gemarkung nicht mehr aus, so fiel man über den Nachbar her; die Festung des eroberten Gaus wurde geschleift, seine Mark zur Mark des Siegers geschlagen, den Gaugenossen wie ihren Göttern im Hauptort des Siegers eine neue Heimat gegründet 3 ), ln die eroberte Mark siedelte man die Söhne an, die auf dem alten Land keinen Platz mehr fanden. Dabei ist zu bemerken, daß nur die bestellte Flur unter die einzelnen Großfamilien verteilt wurde; das Weideland wurde von der Landaufteilung nicht betroffen. Es gehörte dem Staat, nicht der Geschlechtsgenossenschaft. Der Staat benutzte es, wie wir noch hören werden, in späterer Zeit sei es für seine eigenen Herden, sei es daß er es gegen Abgaben verlieh 4 ). Rom ist aus der Verschmelzung vieler Gaue zu einem Staate hervorgegangen 5 ). Sein Schwerpunkt lag ursprüng- 1) Mommsen a. a. O. 35, 65 A 182. 2) Ebenda 183. 3) Mommsen a. a. O. 98. 4) Ebenda 191. 5) Ebenda 100. 88 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. lieh in der Bauernschaft 1 ). Daß es trotz geringerer Fruchtbarkeit und wenig gesunder Verhältnisse seines Landes die Hauptstadt Latiums geworden ist, verdankt es seiner Lage am Tiberfluß 2 ). Die Tiber ist Latiums natürliche Handelsstraße, ihre Mündung am hafenarmen Strande der notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Kein Platz Latiums eignete sich besser zum Stapelplatz für den latinischen Fluß- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung. So wurde es zum Emporium der latinischen Landschaft. Als Folge hat sich in ihm neben und über der latinischen Feldwirtschaft ein städtisches Leben entwickelt, das Rom über das übrige Latium erhob. Es wurde dadurch das Eigentümliche bedingt, was die Römer und ihre Geschichte vor anderen Völkern auszeichnet: ihre öffentliche und ihre Privattätigkeit ruht auf ihrem städtischen und kaufmännischen Wesen. Obwohl Rom zunächst ackerbauende Landstadt war, herrschte in ihm infolge seiner Handelsstellung städtisches Leben und städtischer Geist, und damit war der Grund zu einer über die übrigen latinischen Städte sich erhebenden Sonderstellung gelegt 3 ). Mit der Zerstörung von Alba hat es die Führerschaft in Latium erlangt. Ein ewiger Landfriede in der ganzen latinischen Mark und ein ewiges Bündnis für den Angriff wie für die Verteidigung ward festgestellt 4 ). „Friede soll sein zwischen den Römern und allen Gemeinden der Latiner, solange Himmel und Erde bestehen; sie sollen nicht Krieg führen untereinander noch Feinde ins Land rufen noch Feinden den Durchzug gestatten; dem Angegriffenen soll Hilfe geleistet werden mit gesamter Hand und gleichmäßig verteilt werden, was gewonnen ist im gemeinschaftlichen Krieg.“ Die verbriefte Rechtsgleichheit im Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im Erbrecht, verflocht die Interessen der schon durch die gleiche Sprache und Sitte verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen Beziehungen des Geschäftsver- 1) Mommsen, a. a. O. 180. 3) Mommsen, a. a. O. 45—48. 4) Ebenda 101. 2) Ebenda 46 ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 89 kehrs; ganz Latium wurde zu einem einheitlichen Wirt- schaftsgebiet, seine Wirtschaften zu einer Volkswirtschaft. Rom wurde aus einer regsamen Handels- und Landstadt der mächtige Mittelpunkt einer blühenden Landschaft 1 ). Roms Handel war zuerst italischer Binnenhandel. Neben den gewöhnlichen Wochenmärkten (nundinae) finden sich in sehr früher Zeit in Latium Messen (mercatus). Sie fanden statt in Verbindung mit religiösen Festen 2 ). Die bedeutendste unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte im Hain der Feronia abgehalten ward in einer Lage, wie sie nicht günstiger sein konnte für den Verkehr unter Römern, Etruskern und Sabinern. Der Handel war Tauschhandel, das älteste Tauschmittel waren Rinder und Schafe, so daß auf ein Rind zehn Schafe gingen. Daneben kam als Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, dessen man auch zur Ackerbestellung und Rüstung bedurfte 3 ). An der Westküste, wo in Campanien Griechen und Italiker friedlich nebeneinander wohnten, in Latium und noch mehr in Etrurien, trieb man frühzeitig auch Handel überSee. Er ist älter als die Entstehung des Goldschmiedgewerbes, wie die Gräberfunde beweisen, und sicher kaufte man längere Zeit auch andere fremde Manufakte, bevor man daran ging, sie nachzuahmen. Im ganzen leidet es keinen Zweifel, daß die ganze italische Westküste in ältester Zeit Metallwaren aus dem Osten bezogen hat 4 ). Die römische Plastik in Ton und Metall hat in sehr früher Zeit durch griechischen Einfluß eine mächtige Anregung empfangen, d. h. die ältesten Werkzeuge und die ältesten Muster sind aus Griechenland nach Italien gekommen. Desgleichen kamen Luxuswaren aus dem Orient, aus Phönikien und Ägypten 5 ). Den Handelsgott, den Merkur, haben die Römer von den Griechen entlehnt. Als Gegengabe für das Eingeführte hatte Italien nichts zu bieten als seine Rohprodukte, als vor allen Dingen Kupfer, Silber, Eisen, dann Sklaven, 1) Mommsen, a. a. O. 105. 2) Ebenda 192. 3) Ebenda 193. 4) Ebenda 194. 5) Ebenda 195, 196. 90 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Schiffbauholz, den Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa im Auslande Mißernte war, Getreide 1 ). Die frühe Entwicklung des städtischen Lebens in dem Emporium mußte aber auch zur Entstehung von Gewerb- betrieben den Anlaß geben, und zwar nicht nur zur Entstehung von selbständigen Gewerben derjenigen, welche Dienstleistungen für eigene Rechnung anderer darboten, wie' die Flötenbläser, sondern auch zu Gewerben, welche Produkte in Nachahmung der aus der Fremde eingeführten, herstellten, wie die Goldschmiede. Inwiefern auch die Kupferschmiede, Zimmerleute, Walker, Färber, Töpfer und Schuster in Nachahmung fremder Gewerbbetriebe aufgekommen sind, läßt sich nicht feststellen. Wir finden die genannten Gewerbe seit unvordenklicher Zeit in acht Handwerkzünften organisiert. Mit diesen Gewerben dürfte für die älteste Zeit, wo man das Brotbacken und die ge- werbmäßige Arzneikunst noch nicht kannte und die Frauen des Hauses die Wolle zu den Kleidern selbst spannen, der Kreis der auf Bestellung für fremde Rechnung arbeitenden Gewerben im wesentlichen erschöpft sein. Immerhin zeigt ihr Vorkommen, daß in Rom selbst für die älteste Zeit, in welche unsere Quellen zurückreichen, von einer wirtschaftlichen Autarkie im Sinne von Rodbertus und Bücher keine Rede sein kann. Merkwürdig ist, daß von keiner eigenen Zunft der Eisenarbeiter berichtet wird. Man hat eben in Latium erst verhältnismäßig spät mit der Bearbeitung des Eisens begonnen 2 ). Im ältesten Rom ist, wie allerorten, die Kunst, die Pflugschar und das Schwert zu führen und sie zu schmieden Hand in Hand gegangen 3 ). Überhaupt hat Rom, wenn ihm auch seine Stellung als das Emporium Latiums die führende Stellung in der latinischen Landschaft verschafft hat, damit keineswegs den Charakter einer Handelsstadt wie Caere und Tarent angenommen; es war und blieb der Mittelpunkt einer ackerbauenden Gemeinde 4 ). Im Vordergrund aber stand in Rom 1) Mommsen, 3) Ebenda 192. a. a. O. 196, 197. 4) Ebenda 202. 2) Ebenda 191. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 91 die Erwerbstätigkeit durch den Krieg. „Zwei einzige Beschäftigungen“, schreibt Dionys von Halikarnass 1 ), „ließ Romulus den Freigeborenen übrig, den Ackerbau und den Krieg“, und kein Volk der Erde hat den Satz des Aristoteles 2 ): „Die Kriegskunst ist ein Teil der Erwerbskunst“ in gleichem Maße wahr gemacht, wie die Römer. Man möchte fast sagen, daß er bei ihnen alle übrigen Teile angefressen hat, so daß, als die Bereicherung durch den Krieg aufhörte, nichts übrig blieb, wovon Italien leben konnte und es an dem Fehlen aller eigenen produktiven Tätigkeit zugrunde ging. Nachdem die Römer erst Latium Rom einverleibt, dann die Etruskermacht gebrochen, die eingefallenen Nordvölker zurückgewiesen und Mittelitalien ihrem Gebiet angegliedert hatten, kam es zum Kampf mit den griechischen Ansiedlungen in Unteritalien. In diesem Kampfe verbündeten sich zunächst Rom und Karthago, wobei Rom das Landheer, Karthago die Schiffe stellte. Der Krieg endete mit der Unterwerfung der unteritalischen Städte unter die Römer. Nun blieb noch Sizilien und die Frage, ob man es Karthago überlassen oder die Macht darüber selbst an sich reißen sollte. Die Entscheidung fiel für den Krieg. Karthago war eine Kolonie des phönikischen Tyrus. Als die Griechen, wie wir gesehen haben, die Phöniker im Ostbecken des Mittelmeeres allenthalben zurückdrängten, verlegten diese den Schwerpunkt ihres Wirkens in ihre westliche Kolonie, und dieser gelang es, sich Nordafrika, Westsizilien und Südspanien zu unterwerfen. Karthago wurde die Beherrscherin des westlichen Mittelmeeres und des darin betriebenen Handels. Seine Handelsherrschaft duldete keinen Nebenbuhler, und wo es fremden Handel überhaupt zuließ, suchte es ihn durch Handelsverträge so einzugrenzen, daß er seine Handelsherrschaft nicht gefährdete. Charakteristisch dafür sind die Handelsverträge mit Rom, deren ersten Polybios in das Jahr 509 v. Chr. setzt 3 ), eine Datierung, die freilich für um ein Jahrhundert 1) II, 28. 2) Politik I, 3, 8. 3) Po ly bi os, Geschichten III, 22. 92 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. zu früh erachtet gilt 1 ). Danach sollen die Römer und ihre Bundesgenossen nicht über das schöne Vorgebirge, das heißt das Vorgebirge, das sich unmittelbar vor Karthago gegen Norden erstreckt, hinaus fahren, es sei denn, daß sie durch Sturm oder Feinde dazu gezwungen würden. ,^Wenn aber Einer widerWillen dort zu landen genötigt ist, soll er nichts kaufen oder nehmen dürfen, außer was zur Ausbesserung des Fahrzeuges oder zu Opfern nötig ist. In fünf Tagen aber sollen die Gelandeten wieder abfahren“. Die Ursache dieser Bestimmung war echt phönikisch; sie sollte nämlich, wie Polybios schreibt 2 ), verhindern, daß die Römer die genannten Gegenden kennen lernten. Nach Karthago aber und der ganzen libyschen Küste diesseits des schönen Vorgebirges, sowie nach Sardinien und Sizilien, soweit es den Karthagern gehörte, soll den Römern gestattet sein, zum Behuf des Handels zu fahren, und die Karthager versprechen, unter Bürgschaft des Staats jedem sein Recht zu sichern, und Römer und Karthager sollen einander gleichgestellt sein usw. Noch zwei weitere Handelsverträge wurden zwischen Rom und Karthago abgeschlossen. Der Inhalt dieser Verträge entspricht dem Geiste des karthagischen Gemeinwesens. Die Regierung ruhte in Karthago bei geldstolzen, handeltreibenden Geschlechtern 3 ) die Masse des Volkes hatte nur geringen politischen Einfluß. Ihr Streben ging dahin, den Seehandel im westlichen Mittelmeer sowohl dem Ausland wie den eigenen Untertanen gegenüber zu monopolisieren. Dabei schreckten sie von keiner zum Zweck führenden Gewaltat zurück. Nach Erato- sthenes wurde jeder Schiffer, der nach Sardinien oder der Meerenge von Gibraltar fuhr, wenn er ihnen in die Hände fiel, ins Meer gestürzt, und in dem Vertrag von 306 wurden den römischen Handelsschiffen die spanischen, sardinischen und libyschen Häfen, mit Ausnahme des eigenen karthagischen Hafens, gesperrt 4 ). Das war durchaus merkanti- 1) Mommsen, a. a. O. 351, 414, 416, 496. 2) Polybios III, 23. 3) Aristoteles, Politik VIII, 10, 4. 4) Mommsen, a. a. O. 496. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 93 listisch. Der kapitalistischen Grundlage der karthagischen Volkswirtschaft entsprach auch ihr Landwirtschaftsbetrieb. Ich habe bei Besprechung der Phöniker erzählt, daß sie es in der Technik der Landwirtschaft zu großer Meisterschaft gebracht hätten. Sie haben es sich von jeher angelegen sein lassen, ihre Kapitalien auch als Grundbesitzer zu nutzen und nach dem Vorbild der Babylonier den Feldbau im großen zu betreiben durch Sklaven oder gedungene Arbeiter; ein großer Teil der Juden ist den tyrischen Kaufherrn in dieser Art um Taglohn dienstbar gewesen. Das hat in ihrer afrikanischen Kolonie Nachahmung gefunden. Um die Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr. finden wir den Plantagenbetrieb auch bei den Karthagern: gefesselte Sklaven bestellten das Land; einzelne Bürger haben deren bis zu zwanzigtausend besessen. Man ging aber noch weiter, unterwarf die ackerbauenden Dörfer der Umgegend mit Waffengewalt, und verwandelte die freien libyschen Bauern in Hörige, die ihren Herren den vierten Teil der Bodenfrüchte als Tribut entrichteten und Rekruten zum karthagischen Heere lieferten 1 ). Wir werden noch sehen, in welcher Weise die karthagische Latifundienwirtschaft als Vorbild auf Rom und von Rom aus auf die spätere germanische Entwicklung zurückgewirkt hat. Selbstverständlich, daß auch das Heerwesen der Karthager gleich dem der Phöniker auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut war. Abgesehen von jenen aus Hörigen rekrutierten Soldaten, bestand das Heer der Karthager, wie das des phönikischen Mutterlands, aus Söldnern. Ihre Flotte war selbst der der Griechen und in der Zeit vor den putschen Kriegen selbstverständlich der der Römer in allen Stücken überlegen. Ihr Handel und ihre kapitalistischen Großbetriebe stellten dem Staate die Mittel zur Verfügung, sowohl um die Ausrüstung großer Heere als auch überlegener Flotten zu ermöglichen. War der Kampf zwischen Rom und Karthago zunächst 94 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. auch nur Siziliens wegen entbrannt, so blieb er doch dabei nicht stehen. Rom wurde in die Händel des ganzen Mittelmeerbeckens verstrickt. Ober hundert Jahre hat der Kampf zwischen Rom und Karthago gedauert, und nachdem einmal die Grenzen Italiens überschritten waren, gab es kein Halten mehr. Die nie aufhörende Kriegführung mußte aber notwendig auf das römische Wirtschaftsleben zurückwirken, und da die Römer von Haus aus ein Bauernvolk gewesen waren, vor allem auf die Lage der Bauern. Ich habe erzählt, daß bei den Römern wie bei andern Völkern ursprünglich Feldgemeinschaft bestanden habe. Nachdem ein Sondereigentum am Acker an die Stelle der jährlich wechselnden Sondernutzung getreten war, herrschte anfänglich Kleinbesitz und Kleinbetrieb in der Landwirtschaft. Der Bauer mit seiner Familie, mit Weib und Kind und eventuell einem Sklaven besorgte die Wirtschaft 1 ). Die Hauptfrucht war Getreide 2 ); frühzeitig fand auch Weinbau statt 3 ); der Ölbau ist jünger 4 ). Wie groß das normale Bauerngut gewesen sei, ist strittig. Gehen wir, um zu einer annähernden Vorstellung zu gelangen, von dem aus, was die Bauernfamilie zu ihrem Lebensunterhalte brauchte 5 ). Nehmen wir an, daß der Nahrungsbedarf 260 kg (3,4 hl) Weizen pro Kopf der bäuerlichen Haushaltung betragen habe, wozu noch ein Bedarf von 8,75 1 Salz und 6,5 1 Öl gekommen sei. Das landwirtschaftliche Bestellungssystem war die Zweifelderwirtschaft. Das ist ein recht extensives System. Nur das 7. Korn wurde geerntet; also 3,06 hl auf ein jugerum = ein Magdeburger Morgen, oder 12,25 hl auf 1 ha. Erwägen wir nun, daß die bäuerliche Wirtschaft keine sich selbst genügende Hauswirtschaft war. Kleider und Schuhe, 1) Vgl. Horaz, Ep. II, 1, 138ff.; Sat. II, 115. — Varro I, 17, 2. — Mommsen, a. a. O. 186, 187. 2) Mommsen, a. a. O. 184. 3) Ebenda 185. 4) Ebenda 186. 5) Vgl. die Berechnungen von Gerhard Pfeiffer in seiner Schrift „Agrargeschichtlicher Beitrag zur Reform des Tibe- rius Gracchus“, Münchner Doktordissertation, 1914, S. 59 ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 95 ebenso sämtliche Eisengeräte, die kupfernen Küchen- und Wirtschaftsgeräte und alle Tongefäße mußten gekauft werden. Um dies zu ermöglichen, mußte der Bauer, um unabhängig bestehen zu können, noch ein Fünftel mehr ernten, als der Oesamtnahrungsbedarf betrug. Nimmt man an, daß der Haushalt 4 Personen umfaßte, so mußten etwa 6,42 jugera mit Weizen bestellt werden, bei 5 Personen 8 jugera. Das setzt bei Zweifelderwirtschaft einen notwendigen Umfang des Bauerngutes von 13 bzw. 16 jugera voraus. Somit mußten Güter unter 16 jugera entweder noch Nebenerwerb haben, oder ein Stück vom ager publicus okkupieren, um existieren zu können. Auch reichten bei der Oberflächlichkeit des Anbaus die Arbeitskräfte des bäuerlichen Betriebs aus, um 12 bis 14 jugera zu bestellen; nur zur Erntezeit bediente man sich auch auf kleinen Betrieben zeitweilig der Beihilfe von freien Taglöhnern. Aber schon im 3. Jahrhundert begann sich neben der Bauernwirtschaft der Großgrundbesitz und Großbetrieb zu entwickeln. Die ersten Anfänge eines größeren Grundbesitzes erklären sich leicht teils aus der Aufteilung der Geschlechtsmarken — bei der ungleichen Kopfzahl derer, welche in den verschiedenen Geschlechtern daran Teil hatten, mußte von selbst ein Stand größerer Grundbesitzer entstehen — teils aus der Menge der in Rom zusammenströmenden kaufmännischen Kapitalien 1 ). Allein das genügt nicht, um zu erklären, daß die kleinen Bauernwirtschaften, mit denen die römische Entwicklung begonnen hatte, durch die Latifundienwirtschaft verhältnismäßig weniger Reicher mittels Sklaven und Kolonen — erst freier, dann unfreier Kolonen — verdrängt worden sind. Wie ist das gekommen? Die Ursache liegt nicht in dem Fehlen von Getreidezöllen und in den freien Getreidespenden, die den Getreidebau in Italien unrentabel gemacht hätten. Zwar hat dies 1) Mommsen, a. a. O. 1, 188. 96 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Sueton x ) schon behauptet und kein Geringerer alsMommsen hat es ihm nachgesprochen 1 2 ), und sehr gegen Mommsens Willen 3 ) haben dann die heutigen Verteidiger deutscher Getreidezölle seinen Ausspruch verwertet. Allein Mommsens Ausspruch erscheint nicht haltbar. Ihm steht entgegen, daß 1. wie wir noch sehen werden, in Italien schon zur Zeit des Cato es nur Wein und Öl gewesen sind, die für den Verkauf produziert worden sind; Getreide dagegen wurde nur für den eigenen Bedarf gebaut. Wo Getreide nur für den Eigenbedarf produziert wurde, wurde man von den Getreidepreisen gar nicht berührt. 2. Daß der italienische Bauer durch die freien Getreidespenden und die freie Getreideeinfuhr auch deshalb nicht berührt werden konnte, weil die freie Getreideverteilung nur in Rom und Getreideeinfuhr nur in den italienischen Seestädten stattfanden 4 ), die Binnenmärkte bei den damaligen elenden Verkehrsmitteln also gar nicht berührt wurden. 3. Daß der Niedergang der römischen Bauern längst eingetreten war, bevor die freien Getreidespenden in Rom eingeführt worden waren. Diese haben erst seit Gaius Gracchus stattgefunden; schon 9 Jahre vor dem Auftreten 1) Gaius Suetonius Tranquillus, Caesar Augustus XLII: Magna vero quondam sterilitate, ac difficili remedio cum venalitias et lanistarum familias, peregrinosque omnes, exceptis medicis et praeceptoribus, partemque servitiorum, Urbe expullis- set: ut tandem annona convaluit, impetum se cepisse scribit, fru- mentationes publicas in perpetuum abolendi, quod earum fiducia cultura agrorum cessaret: neque tarnen perse- verasse quia certum haberet, posse per ambitionem quandoque restitui. Atque ita post hanc rem temperavit, ut non minorem aratorum ac negotiantium quam populi rationem deduceret. 2) M o m m s e n a. a. O. I 839 ff. 3) Vgl. die Mitteilung von Theodor Barth „Ein Citat“ in Barth’s „Nation“, 11. Jahrg. 1885, S. 222. Daß dieser Aufsatz von Mommsen selbst herrührt, wird von Zangemeister bezeugt; siehe Karl Zangemeister, Theodor Mommsen als Schriftsteller, Berlin 1905, S. 102. 4) Vgl. Max Weber, Römische Agrargeschichte 225. — Salvioli, Der Kapitalismus im Altertum, Stuttgart 1912, S. 147. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 97 des Gaius Gracchus hat aber der Niedergang der Bauern zum Aufstand unter seinem Bruder Tiberius den Anlaß gegeben. Die Ursachen sind anderswo zu suchen. Sie waren: 1. die Usurpation des Gemeinlandes durch die Patrizier; 2. die Ausbeutung der Plebejer durch die Patrizier mittels des Schuldrechts; 3. die wirtschaftliche Erschöpfung der römischen Bauern als Folge der wachsenden Ansprüche, welche die unaufhörlichen Kriege an ihre Leistungsfähigkeit stellten. Wir wollen die drei Ursachen, die zusammenwirkten, die Aufsaugung des römischen Bauern durch einen kapitalistischen Großgrundbesitz herbeizuführen, gesondert betrachten. Als erste Ursache habe ich die Usurpation des Gemeindelandes durch die Patrizier genannt. Sie tritt uns am frühesten entgegen. Ich habe wiederholt betont, daß bei allen Völkern der Krieg die älteste auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gewesen sei. Der Satz desTacitus über die alten Deutschen. „Pigrum et iners videtur sudore aquirere, quod possis sanguine parare“ galt ebenso für die alten Römer. „Maxime sua esse credebant, quae ex hostibus cepissent“, heißt es bei Gaius IV, 16. Da es vorgekommen war, daß ein siegreiches Heer, indem es sich dem Plündern hingab, dem Feinde Gelegenheit gab, sich zu sammeln und den Plündernden wieder den Sieg zu entreißen, wurde das Plündern sogar systematisch geordnet. Die eine Hälfte des Heers mußte in Reih und Glied stehen bleiben, während die andere zum Plündern sich wandte. Jeder Soldat mußte schwören, alles, was er beim Plündern erbeutet hatte, dem Feldherrn abzuliefern. Dieser nahm dann die Verteilung vor*). Nicht selten kam es zu Streitigkeiten über die Beuteverteilung 1 2 ). Aber nicht das, was der Feldherr an die Soldaten oder Bürger überhaupt verteilte, ist der Ausgangspunkt 1) Po ly bi os, Oeschichten, X, 16 ff. 2) Livius V, 20 ff. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 7 98 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. des Untergangs des römischen Bauernstandes gewesen, sondern das, was dem Staate als solchem zufieL Ich werde auf die den einzelnen Soldaten zugewiesene Beute noch zurückkommen. Zunächst über das staatliche Eigentum der Besiegten, das auf den siegenden Staat übergegangen ist. Ich habe schon erwähnt, daß bei der anfänglichen Ansiedlung das Weideland von der Landaufteilung nicht betroffen worden sei. Es war nicht an die Geschlechtsgenossen verteilt worden, sondern im Eigentume des Volks als Wirtschaftseinheit geblieben. Ich habe schon erwähnt, daß der Staat dieses Weideland teils für seine eigenen Herden, welche durch die Viehbußen stets in ansehnlichem Stande erhalten wurden, benutzt, teils den Viehbesitzern zum Auftreiben von Vieh überlassen habe 1 ). Dann, nachdem ein bleibendes Sondereigentum der Familien am Acker entstanden war, hatte man nach einer Anordnung, die dem Servius Tullius zugeschrieben wird, wenn neue Domänen durch Eroberung gewonnen waren, regelmäßig Landauslegungen vorgenommen, bei denen alle ärmeren Bürger und Insassen berücksichtigt wurden; nur dasjenige Land, das sich nicht zum Ackerbau eignete, wurde zur Gemeinweide geschlagen 2 ). Aber schon in der Rede, in welcher Dionys von Halikarnaß den Servius Tullius sich über die Patrizier, die seinem Leben nachstellen, beklagen läßt 3 ), bezeichnet dieser nächst den Wucherern als seine Feinde die Räuber des Gemeinguts, weil er angeordnet habe, daß sie das Gemeingut, das sie rechtswidrig inne hatten, innerhalb bestimmter Zeit räumen müßten, und weil er jedem Bürger, der kein Ackerland hatte, eins habe zuschreiben lassen. Wie wir gesehen haben, konnte aber eine Bauernfamilie von 4 bis 5 Personen bei der damaligen extensiven Wirtschaftsweise von einem Bauerngute von 10 oder 12 Jugera nicht leben. Sie brauchte notwendig den Anteil am Gemeingut, 1) Mommsen, a. a. O. 190. 2) Siehe Dionys von Halikarnaß II, 16; IV, 10. — Mommsen a. a. O. 266. 3) Dionys von Halikarnaß IV, 11. Vgl. auch IV, 10 und 13. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 99 auf welches jeder Bürger sein Vieh auftrieb; der Schwerpunkt der Landwirtschaft der römischen Bauern lag eben ursprünglich in der Viehzucht 1 ). Aber die Patrizier waren von Anfang an auf die Aneignung dieses Gemeinguts bedacht, und nach der Vertreibung der Könige waren sie darin erfolgreich 2 ). An die Stelle der genannten, nach Besiegung eines Volkes stattfindenden Landauslegungen trat das verderbliche Okkupationssystem. Das erste war, daß die patrizischen Quästoren das Entgelt, das für das Recht, Vieh auf das nicht verteilte, als Gemeinweide dienende Land zu treiben, entrichtet werden sollte, säumig und nachlässig eintrieben. Dann wurden die erwähnten Landauslegungen seltener und karger; dagegen machte man nach Unterwerfung eines Volkes und Aneigung von dessen Land durch den römischen Staat bekannt, daß jeder römische Bürger, der einen Teil desselben anbauen wolle, es nehmen könne gegen Abgaben des Zehnten vom Korn und des Fünften von Baumfrüchten 3 ). Solche Okkupanten waren die privilegierten Personen, die Patrizier und deren Günstlinge, und der Zehnte und Fünfte wurde mit Lässigkeit von ihnen eingetrieben; und ihr Okkupationsbesitz wurde dauernd. „Sie vertrauten“, schreibt Appian, „den Zeitumständen, daß die unverteilten Ländereien, deren sie sich bemächtigt hatten, ihnen nicht mehr würden abgenommen werden, und kauften die in ihrer Nähe gelegenen Stücke der Armen zum Teil mit deren Willen, zum Teil nahmen sie diese ihnen mit Gewalt, so daß sie nunmehr weit ausgedehnte Felder statt einzelner Äcker 1) Vgl. Niebuhr, Römische Geschichte II, 2. A., Berlin 1830, S. 179. 2) Livius II, 21. In der von Augustinus, De civitate Dei II, 18 enthaltenen Einleitung zu seiner Geschichte schreibt Sallust: „Nam injuriae validiorum, et ob eas discessio plebis a patribus, aliaeque dissensiones domi fuere jam inde a principio, neque amplius quam regibus exactis, dum metus a Tarquinio et bellum grave cum Etruria positum est, aequo et modesto jure agitatum.“ Vgl. auch Niebuhr a. a. O. 186. 3) Siehe Appian, Bürgerkriege I, 7. — Vgl. auch Momm- sen, Römische Geschichte I, 266ff. 7 * 100 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. bebauten. Sie gebrauchten dabei Sklaven zum Landbau und zur Viehzucht, weil ihnen freie Leute von der Arbeit weg zum Kriegsdienst genommen worden wären. Auch dieser Besitz von Sklaven brachte ihnen zu gleicher Zeit noch insofern großen Gewinn, als sich diese wegen ihrer Befreiung vom Kriegsdienst ungefährdet vermehren konnten und eine Menge Kinder bekamen. So zogen die Mächtigen durchaus allen Reichtum an sich und die ganze Gegend wimmelte von Sklaven. Die Italer dagegen wurden immer weniger, und ihr männlicher Mut verschwand, weil sie durch Armut, Abgaben und Kriegsdienste aufgerieben wurden. Traten aber auch Zeiten des Friedens ein, so sahen sie sich in vollkommene Untätigkeit versetzt, weil die Reichen im Besitze des Bodens waren, und statt freier Leute Sklaven zum Ackerbau gebrauchten.“ Diese Verdrängung der Plebejer aus ihrem Anteil an dem ager publicus, den sie miterobert hatten, wurde nicht bloß seitens volksfreundlicher Patrizier, wie des Spurius Cassius 1 ) und des Lucius Sittius Dentatus 2 ), aufs heftigste angegriffen, sondern auch Appius Claudius 3 ), der Führer der Reaktionäre, konnte nicht umhin, zuzugeben, ,,daß die Erbitterung der Armen gegen die Reichen, welche das öffentliche Eigentum sich angeeignet haben und besitzen, gerecht und es nicht zu verwundern sei, wenn sie verlangten, lieber sollten alle das öffentliche Eigentum unter sich teilen, als die Schamlosesten und nur Wenige es be- 1) Er stellte den Antrag, man solle das Land austeilen, das, im Kriege erobert, zwar den Worten nach Staatsgut, in der Tat aber Eigentum der rücksichtslosesten und ohne alles Recht es besitzenden Patrizier sei. Dafür stellten diese den Antrag, er erstrebe das Königtum und er wurde wegen dieses Verbrechens vom Tarpejischen Felsen gestürzt Dionysius von Halikarnaß VIII, 70 ff. 2) Er führte aus (Dionys X, 37), daß die gewalttätigsten und schamlosesten den besten Teil des eroberten Landes besäßen, und seit Jahren den Nutzen davon zögen, ohne es vom Volke zum Geschenk erhalten oder gekauft zu haben, ohne einen anderen rechtmäßigen Erwerb desselben nachweisen zu können. 3) Dionys von Halikarnaß VIII, 73. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 101 sitzen“. Appius Claudius hat daran den Vorschlag geknüpft, diese Erbitterung zu beheben, indem man diese öffentlichen Ländereien für Rechnung der Staatskasse verpachte und denen, welche in den Krieg ziehen, aus dem Erlös Beköstigung und Sold verabreiche. Aber es ist dazu nicht gekommen, und die Erbitterung über die mißbräuchliche Aneignung des allen gehörigen Landes durch die Reichen wurde die Ursache der sich bis zum Ende der Republik hinziehenden agrarischen Unruhen und schließlich des Unterganges der Republik. Denn alle Agrargesetze, die erkämpft wurden, haben es nicht vermocht, dieser Anhäufung des Großgrundbesitzes der Reichen Einhalt zu tun 1 ). 2. Hand in Hand mit dieser Usurpation des Gemeinlandes durch die Patrizier ging deren Aufsaugung des bäuerlichen Besitzes mit Hilfe der außerordentlich strengen römischen Schuldgesetze. „Die Patrizier und Plebejer hatten ein ganz verschiedenes bürgerliches Recht, da sie aus verschiedenen Staaten zusammengekommen waren“, sagt Nie- buhr 2 ). Das hat sich auch im Schuldrecht geltend gemacht. Wir finden in den Anfängen aller Völker das Verbot, vom Stammes- und Standesgenossen Zins zu nehmen; dagegen war das Zinsnehmen vom Stammesfremden erlaubt 3 ). So gewährte auch in Rom der Patrizier dem Patrizier das Darlehen zinslos, nicht aber dem Plebejer 4 ); und wehe dem Plebejer, der dem Patrizier die schuldigen Zinsen nicht zahlen konnte. Seine Freiheit wie sein Leben war der Gnade des patrizischen Wucherers preisgegeben, und was Shylock sich von seinem Todfeind ausbedingt, war hier dem Gläubiger durch Gesetz eingeräumt; ja der Punkt wegen des Zuvielabschneidens ist sorgfältiger geregelt, als es der Jude vorgesehen. Sind es der Gläubiger mehrere, so 1) Vgl. Sallust, Jugurtha XL1. 2) Niebuhr, Vorträge über römische Geschichte. Berlin 1846, I, 230. 3) Vgl. 5.Mose, Kap. 23, Vers 19, 20. — Appian, Bürgerkriege I, 54. 4) Vgl. Salvioli, Der Kapitalismus im Altertum, Studien über die römische Wirtschaftsgeschichte, übersetzt von Karl Kautsky jun., Stuttgart 1912, S. 22 ff. 102 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. können sie seinen Leib teilen; hackt einer ein größeres Stück ab, als dem Verhältnis seiner Forderung entspricht, so ist er darum nicht zu strafen. Niebuhr * 1 II, ) faßt die wirtschaftliche Lage folgendermaßen zusammen: „Um das Schicksal des plebejischen Schuldners zu erfassen, denke sich der geschäftskundige Leser die Gesamtheit der Privatschulden in einer Landschaft in Wechsel auf ein Jahr verwandelt, welche zwanzig und mehr Prozent Zinsen tragen könnten; auf deren Nichteinlösung nach summarischem Prozeß Schuldgefängnis und Übertragung des gesamten Vermögens, wenn es auch die Schuld überstiege, an den Gläubiger erfolgte.“ Dieses Schuldrecht gab den reichen Leuten eine furchtbare Handhabe, auf Kosten der Bauern ihren Grundbesitz zu vergrößern 2 ), zumal da die geschilderte Usurpation des Gemeinlandes durch die Patrizier die Plebejer schwächte und zur Schuldaufnahme leicht nötigte. Wenn die Ernte einmal nur um ein Drittel geringer war, mußten die geschwächten Wirtschaften Darlehen aufnehmen. Das bedeutete bei den damaligen Zinsverhältnissen den Anfang vom Ende. Auch hat die Strenge des römischen Schuldrechts zu dem ersten Generalstreik aus politischen Gründen geführt, von dem die Geschichte erzählt 3 ). Als im Jahre 495 v. Chr. bei einem drohenden gefahrvollen Krieg die Aushebung veranstaltet ward, weigerte sich die pflichtige Mannschaft, dem Gebote zu folgen. Als darauf der Konsul Publius Ser- vilius die Anwendung der Schuldgesetze vorläufig suspendierte und die schon in Schuldhaft sitzenden Leute zu entlassen befahl, stellten sich die Bauern und halfen, den Sieg erfechten. Aber die als Sieger Heimgekehrten wurden alsbald als Schuldner wieder in Ketten und Kerker gelegt und der einer berüchtigten Wuchererfamilie angehörige andere Konsul Appius Claudius weigerte sich, die von 1) Niebuhr, Römische Geschichte, 3. Auflage. Berlin I, 646. ) Siehe die Klagen des Schulden halber von seinen Gläubigern in deren ergastulum geworfenen Bauern bei L i v i u s II, 23. 3) Vgl. Mommsen, Römische Geschichte I, 271. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 103 seinem Kollegen den Plebejern vor dem Feldzug gegebenen Versprechungen zu erfüllen. Als dann im folgenden Jahre der Krieg abermals ausbrach, fügten sich die Bauern zwar dem Gebote des Diktators Manius Valerius im Vertrauen auf die erneuten Versprechungen des aus einer wegen ihrer Volksfreundlichkeit berühmten Familie stammenden Mannes; der Sieg war abermals auf Seiten der Römer; aber als die Sieger heimkamen, und der Senat abermals die Einlösung der Versprechen des siegreichen Heerführers verwarf, verließ das noch versammelte Heer seinen Feldherrn und besetzte in musterhafter Ordnung einen zwischen Tiber und Anio gelegenen Hügel, um dort im fruchtbarsten Teil des römischen Stadtgebietes eine neue Plebejerstadt zu gründen. Die Erpresser erkannten, daß ein solcher Bürgerkrieg auch mit ihrem ökonomischen Ruine enden müsse. Der Senat gab nach. Die drückendste Schuldnot wurde abgestellt; eine Anzahl Bauern wurde durch Gründung neuer Kolonien versorgt; das wichtigste Ergebnis war die Einsetzung eines Volkstribunats, dessen Vetorecht die Volkstribunen instand setzte, jeden von den Beamten erlassenen Befehl, durch den der davon betroffene Bürger sich verletzt hielt, auf dessen Protest hin zu vernichten. Aber erst 324 v. Chr. haben die Plebejer durch Abschaffung des strengen Schuldrechts, wie Livius *) sich ausdrückt, eine neue Freiheit erlangt. Dann aber kamen noch andere Verhältnisse hinzu, auf die ich alsbald zu sprechen kommen werde, welche dem Reichen das Bauernlegen leicht machen sollten. 3. Endlich wuchs der Großgrundbesitz infolge des Kriegsdienstes 1 2 ). Durch ihn gelangten die nachteiligen Wirkungen der mißbräuchlichen Aneignung des Gemeinlands und der Schuldgesetze für das Fortbestehen des bäuerlichen Kleinbesitzes erst voll zur Geltung. In Rom war jeder freie Bürger Wehrmann. Das ging, solange die Stadt klein war und nur kleinere Kriege zu 1) Livius VIII, 28. 2) Vgl. Ludo Moritz Hartmann, Der Untergang der antiken Welt. Wien 1903, S. 5. 104 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. führen hatte. Anders, als der römische Staat sich ausbreitete. Der Bauer kehrte dann während Dezennien nicht zurück. Nun erhielt, wie ich bereits erzählt habe, der siegreiche Soldat allerdings Anteil an der Beute und es kam vor, daß Veteranen aus den Kriegen geradezu Wohlstand mitbrachten 1 ). Aber selbst dann fand er oft nicht mehr die Heimstätte vor, von der er ausgezogen war. War er schon verschuldet, als er ausrückte, so fand er bei seiner Rückkehr seine Wirtschaft in völliger Auflösung; war er es nicht, so fand er sie verschuldet. Denn die Seinen waren während seiner langen Abwesenheit heruntergekommen, und die Beute, die er heimbrachte, war für ihn nicht mehr bloßer Zuschuß zu seinem sonstigen, meist agrarischen Einkommen, sondern meist sein gesamtes Einkommen. Nun war auf Antrag des Appius Claudius allerdings bestimmt worden, es solle den ins Feld Ziehenden aus dem Ertrag der Gemeinländereien Sold bezahlt werden. Infolge der Aneignung der Gemeinländereien durch die Patrizier waren aber auch die Mittel versiegt, aus denen er früher Sold bezogen 2 ), und wurden die Mittel zu seiner Besoldung aus Steuern bestritten, so brachte ihm die drückende Steuerlast den Ruin. Schon im zweiten Jahrhundert v. Chr. wird darüber geklagt, daß sich der römische Bauer nicht halten könne. Er steht zwanzig Jahre im Feld, und zurückgekehrt findet er die Seinen vertrieben von Haus und Hof. Er kehrt zurück als Besitzloser. In Etrurien hatte die alte einheimische Aristokratie im Bund mit den römischen Kapitalisten es schon im Jahre 134 v. Chr. so weit gebracht, daß es in Etrurien keinen freien Bauern mehr gab 3 ). Daher Tiberius Gracchus auf dem römischen Forum sagen konnte 4 ): „Die Tiere, die Italien durchschweifen, haben ein Loch; für jedes von ihnen ist ein Lager, ein Platz vorhanden, um hinein zu 1) Vgl. Livius VIII, 36. 2) Niebuhr, Römische Geschichte II, 187. 3) Vgl. Morn msen II, 81. 4) Siehe Plutarch, übersetzt von Kaltwasser, S. 126. Magdeburg 1804, Tiberius Gracchus. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 105 kriechen. Nur die, welche für Italien kämpfen und sterben, haben wohl auch Luft und Licht, sonst aber nichts, rein gar nichts; unstät, ohne Haus und Wohnsitz müssen sie mit Weib und Kind im Lande umherirren. Die großen mächtigen Feldherrn lügen, wenn sie ihre Soldaten in der Schlacht auffordern, für ihre Gräber und Heiligtümer zu streiten wider den Feind; kein einziger hat einen väterlichen Altar im Hause, keiner eine Ruhestätte seiner Ahnen, keiner von so viel Römern. Für fremde Schwelgerei, für fremde Reichtümer fechten und sterben sie, diese Leute, von denen man spricht, sie sind die Herren der Welt, und die auch nicht eine Scholle ihr eigen nennen können.“ Dies sind die Ursachen der beginnenden Konzentration des bäuerlichen Grundbesitzes in den Händen einer immer geringeren Anzähl von Großgrundbesitzern. Was so begonnen, steigerte sich mit der weiteren Entwicklung des Kapitalismus. Bis dahin hatte er sich nur in Gelddarlehen gegen sehr oft exorbitante Zinsen und, wie aus den Handelsverträgen zwischen Rom und Karthago zu schließen ist, im Handel betätigt. Seit dem zweiten punischen Krieg drang er aber, wie wir noch sehen werden, in die Landwirtschaft ein, und begann auch die nationalste Erwerbstätigkeit der Römer, das Kriegswesen, umzugestalten. In Spanien finden wir keltische und iberische Söldner im Dienste der Scipio- nen 1 ), und je größer das Reich wurde, desto nötiger wurden Legionen mit langer Dienstzeit. Daß die eroberten Ländereien von je die Beute der römischen Aristokraten gewesen, haben wir kennen gelernt; nun wird die Verwaltung der eroberten Provinzen ihre Beute. Daher die kolossalen Reichtümer, die sich ohne jede produktive Tätigkeit in ihren Händen anhäuften und die mit jeder Eroberung wuchsen. Man warb mit eigenem durch Wucher gewonnenen Gelde oder mit Geld, das man von Wucherern erborgt hatte, Legionen gegen Bezahlung und Aussicht auf Beute und führte damit einen Krieg, der mit eigener Be- 1) Livius XXIV, c. 49. 106 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. reicherung endete. Der Ruhm der Generäle wurde nach der Masse Geld, die sie nach Rom brachten, geschätzt, und Generäle, Statthalter, Zöllner wetteiferten, fremde Völker und die Provinzen zu plündern. Nach dem Zeugnis des Plinius 1 ) hatte Aemilius Paulus nach Besiegung des Perseus 300 Millionen Sesterzien = 12 Millionen Mark in die Staatskasse gebracht, und von dieser Zeit an hörte das römische Volk auf, Abgaben 'zu zahlen. Unter den Kon,- suln Sextus Julius und Lucius Marcius zu Anfang des Bundesgenossenkriegs (90—88 v. Chr.) befanden sich nicht weniger als 1 620 831 Pfund röm. an Gold, gleich 504000 000 Reichsmark, in der Staatskasse Roms. Den römischen Heeren folgten Tausende von Kaufleuten, die die Beute der Soldaten zu Geld machten und den von den Generälen in den eroberten Ländern begonnenen Raubzug vollendeten. Der große Reichtum Roms war das Ergebnis des Kriegs 2 ); er kam infolge der Besiegung Afrikas und Asiens; Rom wurde und blieb für Jahrhunderte der große internationale Geldmarkt. Ein armes Land, mangelnd an Geldreichtum, wurde Rom infolge seiner Siege also mit Geld überschwemmt. Nunmehr auch eine Änderung'in dem Ziel, auf welches das unbegrenzte Streben nach Erwerb sich richtet. Ehedem äußerte sich das Bedürfnis nach Anerkennung durch Andere in dem Streben nach einem großen Gefolge abhängiger Leute und auf Landbesitz als Mittel, um ein großes Gefolge zu halten. In der Zeit der ersten Anfänge des römischen Großgrundbesitzes wurde er nicht erstrebt, um des Geldes willen, welches gesteigerte landwirtschaftliche Erträge brachte; die Voraussetzung ihrer Verwertung wären Märkte gewesen ausreichend groß,'um diese Erträgnisse in Geld zu verwandeln. Ein Markt von solcher Größe war zur Zeit jener Anfänge noch nicht vorhanden. Damals 1) Plinius, Historia naturalis, lib. 33, 17. 2) Sallust, Verschwörung des Catilina § 11; Jugurtha cap. XLI und passim. — Plinius, Historia naturalis, lib. 33. — Vgl. auch Nie buh r, Vorträge II, 187 ff. — Guglielmo Fer- rero, Größe und Niedergang Roms I. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 107 hatte man den Großgrundbesitz genutzt, ähnlich wie bei den Kelten die Klanshäuptlinge ihren Landbesitz nutzbar gemacht haben. Man verlieh den Teil des Bodens, den man nicht selbst bestellte, an geringe Leute. Nach einer alten Definition werden die Senatoren Väter genannt, weil sie, wie der Vater an die Kinder, Äcker an geringe Leute austeilten. Die Empfänger traten damit in ein Treuverhältnis zu dem Verleiher, ähnlich dem, welches später unter dem Namen Precarium begründet wurde. Der Empfänger behielt das ihm verliehene Land, solange es dem Verleiher beliebte, und hatte kein' gesetzliches Mittel, um sich gegen diesen in dem Besitz zu schützen; dieser konnte ihn nach Belieben ausweisen. Eine wirtschaftliche Gegenleistung des Empfängers an den Bodeneigentümer hat nicht notwendig in dem Verhältnisse gelegen, aber wohl regelmäßig, und zwar wahrscheinlich in einem Teil des Fruchtertrags stattgefunden. Der Hauptvorteil, den der Verleiher von seinem so verliehenen Boden zog, bestand in dem politischen Einfluß, den er damit gewann. Das Klientelverhältnis nämlich beruhte in letzter Linie auf dieser Zuweisung von Bodennutzungen: der Empfänger des Bodens wurde der Klient des Verleihers. Es war also in Rom, wie überall, bevor die Entstehung von Märkten, für die man produzieren konnte, die Gelegenheit gab, den Reichtum kapitalistisch zu nutzen. Wie überall war der Vorläufer des Strebens nach unbegrenztem Gewinn, das Streben nach einer großen Anzahl von Abhängigen, weil diese es damals waren, die Ansehen und Macht verliehen. Der Hauptvorteil, den der Verleiher von seinem als precarium verliehenen Boden zog, bestand in dem politischen Einfluß, den ihm eine große Klientel von ihm abhängiger Proletarier gab. Allein die wirtschaftlichen Verhältnisse änderten sich. Mit seinem kriegerischen Erfolge ein Aufblühen und außerordentliches Wachstum Roms. Damit entstand dort ein großer Markt für landwirtschaftliche Produkte aller Art. Ähnlich in den Provinzialstädten. Gleichzeitig im Zusammenhang mit der wachsenden Anhäufung von Geld in Rom eine Änderung in dem unmittelbaren Ziel des Erwerbs. Alle 108 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Seelen ergreift die auri sacra fames, denn mit Geld läßt sich nun alles erwerben. Land, politischer Einfluß, Macht 1 ). Daher die Klage in der ersten Epistel des Horaz: O Mitbürger! Zuerst sucht Geld zu erwerben, die Tugend Folget dem Geld; so tönt es laut vom ersten zum letzten Janus; frisch sonach singet den Spruch so Alte, wie Junge Immer zum Rechnen bereit, Zahltafel und Kapsel am Arme. Und ebenso heißt es in seinen Satiren 2 ) und Oden 3 ), ebenso in den Elegien des Properz 4 ), in den Fasten des Ovid 5 ), in den Satiren des Juvenal 6 ). Cicero erzählt von den trefflichen Männern, die unter den Bogen auf dem Markt, der Börse, sitzen und über die Methode, Geld zu erwerben und anzulegen, besser disputieren, als irgendwelche Philosophen. Plinius 7 ) meint, in Rom blühe nur eine Kunst, die Habsucht; er klagt: „Seitdem man nur einen Genuß kennt, möglichst viel zu besitzen, ist Alles, was das Leben ziert, ehrlos geworden; und wie der Tugend begegnet man auch allen Künsten mit Verachtung, und nur mit knechtischer Gesinnung kann man emporkommen. „Pe- tronius 8 ) führt den Verfall der Kunst auf die Liebe zum Reichtum zurück. Dann fährt er fort: „Wer tritt heute in einen Tempel, wer legt heute ein Gelübde ab, um die Bered- 1) Vgl. Gaius Sallustius Crispus, Catilina, 12. Jugurtha 8, 20, 35, 41. 2) Q. Horatii Flacci Satirarum 1, I, ... Nil satis est, inquit, quia tanti, quantum habeas, sis. 3) Carmina III, 16, 9: Aurum per medios ire satellites, Et perrumpere amat saxa potentius Ictu fulmineo. 4) S. Aurelii Propertii elegiarum 1., III, 13, 48: Aurum omnes victa jam pietate solunt. Auro pulsa fides, auro venalia jura, Aurum lex sequitur, mox sine lege pudor. 5) P. Ovidii Nasonis Fastorum, lib. I, 217: In pretio pretium nunc est: dat census honores, Census amicitias: pauper ubique jacet. 6) D. Junii Juvenalis Satirae I, 112 et sequ. 7) Historia Naturalis XIV, 1. 8) Satyrikon LXXXVIII. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 109 samkeit zu erlangen oder um zu den Quellen der Philosophie vorzudringen? Man bittet die Götter nicht einmal mehr um Gesundheit. Der eine gelobt vor dem kapitolinischen Tempel, ehe er noch über die Schwelle schreitet, eine Opfergabe, wenn ein reicher Verwandter stirbt, der Andere, wenn er einen Schatz entdecken, ein Dritter, wenn er bei Lebzeiten 30 Millionen Sesterzen erwerben würde. Selbst der Senat, der über Gut und Böse entscheidet, pflegt dem Jupiter 1000 Pfund Gold zu versprechen; er muß das allgemeine Streben nach Gold ermutigen, wenn er sich Jupiters Gunst mit Gold zu erkaufen sucht. Wundere dich darum nicht über den Verfall der Malerei, denn ein Barren Goldes dünkt den Göttern und den Menschen schöner als die Meisterwerke des Apelles und des Phidias, ja als alle Werke der närrischen Griechen.“ Lucian spottet ein Jahrhundert später über die kapitalistische Gesellschaft der Epoche. Man vergleiche insbesondere seine Neuordnung des Olymps nach Maßgabe wirtschaftlicher Prinzipien 1 ). Aber schon lange vorher hat Marcus Porcius Cato, wie ein nach Dollars jagender Amerikaner, den neuen Sittenkodex formuliert, der mit den Worten beginnt: „Erste Pflicht des Menschen ist es, Geld zu verdienen.“ Und sein ganzes Buch über den Landbau ist, von dem Gedanken getragen, daß die einzige Aufgabe des Landwirts sei, mit dem geringstmöglichen Aufwand möglichst große Überschüsse herauszuwirtschaften. Eben dieses sein Buch über den Landbau beginnt mit den Sätzen 2 ): „Zuweilen ist’s besser, durch Handel nach Vermögen streben, nur ist er vieler Gefahr unterworfen, auch wohl durch Wucher, wenn er nur ehrsam wäre.“ Aber die Unehrlichkeit des Wuchers hat ihn selbst wenigstens nicht davon abgeschreckt. Plutarch 3 ) erzählt von ihm: „Als er anfing, an seine Bereicherung zu denken, fand er bald, daß der Landbau mehr einen Zeitvertreib als einen guten Ertrag gäbe. Er legte daher seine Kapitalien an solche Dinge, 1) ... (Der tragische Jupiter III, 6—10.) 2) M. Porcii Catonis De agri cultura über, c. 1. 3) Plutarch, Marcus Cato der Ältere, § 21. 110 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. von denen er sich gewisse und sichere Einkünfte versprechen konnte und kaufte Teiche, warme Quellen, frei gelegene Plätze, die sich für Walker und andere solche Arbeiter schickten, und Güter, die aus natürlichen Weiden und Gehölzen bestanden. Von diesen hatte er ansehnliche Einkünfte, die, wie er zu sagen pflegte, selbst von Jupiter nicht beschädigt werden konnten. Auch erlaubte er sich den am meisten verschrienen Wucher beim Seehandel auf folgende Art. Er hieß diejenigen, die bei ihm Geld auf- nahmen, mit mehreren anderen in Gesellschaft treten. Wenn ihrer 50 und ebenso viele Schiffe beisammen waren, nahm er selbst nur einen Teil (Aktie) durch seinen Freigelassenen Quintio, der mit den Anleihern zugleich den Handel besorgte und die Seereise mitmachte. Auf diese Weise wagte er nie das Ganze, sondern nur einen geringen Teil und hatte immer einen ansehnlichen Gewinn dabei. Überdies schoß er seinen Sklaven, die es verlangten, Geld vor. Diese kauften dafür Knaben, welche sie auf Kosten des Cato übten und unterrichteten und nach einem Jahre wieder verkauften. Viele behielt auch Cato selbst und ließ sich die höchste Summe, die ein anderer dafür bot, anrechnen.“ Auch was Plutarch zu Beginn desselben Paragraphen über die Art und Weise, wie Cato seine Sklaven, männliche und weibliche, ausgebeutet hat, sagt, läßt den großen Sittenzensor als einen Mann erscheinen, der nicht vor den schimpflichsten Handlungen, wenn sie nur Geld bringen, zurückschreckt 1 ). Seinen Bericht über Cato als Wirtschafter schließt dann Plutarch mit den Worten: „Zu dem allen hielt er auch seinen Sohn an und sagte: „Die Verminderung des Vermögens ist wohl einer Witwe, aber nie einem Manne zu verzeihen.“ Ein noch stärkerer Ausspruch des Cato ist: „daß er den einen bewunderungswürdigen, ruhmvollen und göttlichen Mann zu nennen wagt, in dessen Rechnungen sich nach seinem Tode findet, daß er mehr erworben als geerbt hat“. 1) Cato ließ seine Sklaven, seine Mägde gegen ihm zu entrichtendes Entgelt beschlafen. Vgl. Plutarch, ebenda c. 21. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 111 Als Mittel, um Geld zu erwerben, dienten vor allem Lieferungen für die Heere, deren Siegen der Reichtum zu danken war. Und schon bei den ersten Lieferungen, von denen wir hören, begegnen uns einige der schlimmsten Schattenseiten des Kapitalismus. Schon im zweiten putschen Krieg, als die Sache Roms sehr schlecht stand, haben sich Gesellschaften von Lieferanten gebildet, welche sich verpflichteten, den in Spanien kämpfenden Scipionen das nötige Kriegsmaterial zu beschaffen, mit der Bezahlung jedoch bis zum Friedensschluß zu warten. Als Gegenleistung gewährte der Staat den Aktionären Befreiung vom Kriegsdienst (nach anderer Lesart, daß während dreier Jahre keine anderen Heereslieferanten zugelassen würden) und Versicherung gegen See- und Friedensgefahr. Livius schreibt dazu voll Anerkennung: so wurde der Staat mittels privaten Geldes verwaltet x ). Aber bald zeigte sich, daß dieser Patriotismus der Geldmänner nur der Deckmantel schnöder Gewinnsucht gewesen.. Sie hatten alte, mit wertlosen Gegenständen beladene Schiffe beim Staate hoch versichert, dann auf der See angebohrt und versenkt und dann hohe Forderungen auf Ersatz des Nominalwertes geltend gemacht. Es ist bezeichnend, daß der Senat, als ihm der Betrug angezeigt wurde, nicht gegen die Schuldigen einschritt, weil er, wie Livius schreibt, in so schwerer Zeit den Stand der öffentlichen Lieferanten nicht kränken wollte; das Volk dagegen sei ein strengerer Richter gewesen 1 2 ). 1) Livius XXlil, c. 49: An dem vom Prätor bestimmten Tage ad conducendum tres societates aderant hominum undevi- ginti, quorum d.uo postulata fuere: unum, ut militia vacarent dum in eo publico essent (al. unum, ne alii triennio eo publicani essent): alterum, ut quae in navibus impossuissent, ab hostium tempestatisque vi, publico periculo essent. Utroque impetrato, conduxerunt: privataque pecunia respublica administrata est. 2) Livius XXIV 3: Publicanus erat Posthumius, qui multis annis parem fraude, avaritinoque neminem in civitate habuerat, praeter L. Pomponium Vejentanum ... Hi, quia publicum peri- culum erat a vi tempestatis, in iisque postarentur ad ad exercitus, et ementiti erant falsa naufragia, et ea ipsa quae vera renuntia- verant, fraude ipsorum facta erant, non casu; in veteres quas- 112 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Wohl nichts konnte die Macht, zu welcher der kapitalistische Geist gelangt war, besser bezeichnen, als diese Beschönigung. Außer Armeelieferungen finden wir als kapitalistische Erwerbsunternehmungen * 1 ) den Bau von Straßen, wie den der Via Appia, und von Wasserleitungen, die Pacht von Steuern, Schauspielen, öffentlichen Ländereien, Bergwerken, Begräbnisunternehmungen, Sklavenzucht, um die Sklaven wieder zu verkaufen, Spekulationen in Grundstücken, Wohnhäusern 2 ). Man begreift nicht, wie man angesichts dieser Tatsachen bestreiten kann, daß die antike Welt, und speziell das alte Rom die kapitalistische Unternehmung gekannt habe, noch weniger, wie gerade diejenigen dies bestreiten können, deren Definition von kapitalistischer Unternehmung diese Vorgänge aufs genaueste entsprechen. Sie haben die kapitalistische Unternehmung definiert 3 ) als die Wirtschaftsform, deren Zweck es ist, ein Sachvermögen durch eine Reihe von Vertragsabschlüssen über geldwerte Leistungen und Gegenleistungen zu verwerten. Gerade darum handelt es sich bei all diesen Vorgängen. Die privatrechtliche locatio operis, bei welcher der eine Kontrahent, der conductor oder redemptor operis, die Ausführung des Werks für einen Anderen, den locator operis, gegen Entgelt übernimmt, ist ihre rechtliche Grundlage. Diese privatrechtliche locatio operis ist aus den locationes operis entstanden, durch welche die römischen Magistratus, insbesondere der römische Zensor, in republikanischer Zeit sasque naves paucis et parvi pretii impositis, quum mersissent eas in alto, exceptis in praeparatas scaphas nautis, multiplices fuisse merces, ementiebantur. Ea fraus indicata M. Atilio Prae- tori priore anno fuerat, ac per eum ad senatum delata, nec tarnen ullo senatusconsulto notata: quia patres ordinem publi- canorum in tali tempore offensum nolebant. Populus severior vindex fraudis erat etc. 1) Vgl. Antonin Deloume, Les manieurs d’argent ä Rome. Paris 1889, p. 10 ff. 2) Vgl. Niebuhr, Vorträge II, 191. — E. Belot, Histoire des Chevaliers romains II, 148. 3) Werner Sombart, Der moderne Kapitalismus I, 196. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 113 und später die Staatsarbeiten vergaben, als z. B. die Herstellung von Straßen und Wasserleitungen, von Befestigungswerken, von Staatsgebäuden und Tempeln, ja von ganzen Kolonien, insbesondere von Militärkolonien. Der römische Staat baute nicht in eigener Regie, sondern vergab — wie die griechischen Stadtstaaten — alles an den Mindestnehmenden im Wege der Submission, wie er umgekehrt seine Staatseinnahmen, insbesondere Steuern und Zölle, an den Meistbietenden vergab. Für die Übernahme derartiger staatlicher Arbeiten bildeten sich große Gesellschaften, die societates publicanorum, die über bedeutende Kapitalien und eine große Arbeiterzahl verfügten 1 ). Die Rechtsform für alle derartigen Verdingungen von Staatsarbeiten war die locatio operis 2 ). Die Verträge des Staats mit den societates publicanorum waren also ähnlich den modernen Verträgen einer europäischen Großbankiergruppe zur Anlage von Eisenbahnen in diesem oder jenem Weltteil. Nach dem Vorbild der locationes operis des römischen Staats ist dann die privatrechtliche locatio operis entstanden. Sie ist so alt, wie die Wohnungsmiete in Rom 3 4 ), gehört also schon der Zeit vor Sulla an; denn es wird berichtet 1 ): daß Sulla als junger Mann in einem Mietshaus gegen einen Mietzins zu 3000 Sesterzen, gleich 528 Mark, wohnte, während im gleichen Hause ein Freigelassener um 2000 Sesterzen, gleich 352 Mark, als Mieter wohnte. 1) Formulare von derartigen Submissionen sind uns erhalten. Vgl. Rudorf, Gromatische Institutionen in den „Schriften der römischen Feldmesser“ II, 335 und I, 211 c. 22 ff.; ferner „Fontes juris romani“ 6. Aufl., herausgegeben von Mommsen und Gradenwitz S. 332. Hier findet sich unter der Überschrift „lex parieti faciendo Puteolana“ a. u. c. 619, also vom Beginn des letzten Jahrhunderts der Republik, eine locatio operis, die in bezug auf Exaktheit der Detailbedingungen der Submission mustergültig ist. 2) Vgl. Mommsen, Römisches Staatsrecht II, 1. Abt., 404 ff. 3) Vgl. Pernice, Antistius Labeo I, 468ff. 4) Plutarch im Leben Sullas Cap. 1. L. Brentano, Das Wirtschaftslehen der antiken Welt. 8 114 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Aber der Haupterwerb floß außerhalb Italiens. Die großen Vermögen wurden gemacht in der Verwaltung von Provinzen, im Pachten der Steuern, welche die Provinzen zu zahlen hatten und in der Bewucherung der auswärtigen Könige, von Gemeinden in der Provinz und in Geschäften jeder Art mit den Provinzialen. Zur Zeit Ciceros gab es eine Klasse von negotiatores und publicani, so stark, daß sie bei feierlichen Gelegenheiten als Korporation auftrat. Sie machten Gelddarleihen an Gemeinden, an den Staat. Die asiatischen Reguli waren sämtlich Schuldner römischer Ritter. Das kleine Kapital beteiligte sich als Aktionär. Und zahlte der König nicht, so stand hinter den Gläubigern das römische Heer, um für die Erfüllung der Schuldverpflichtungen einzutreten 1 ). Wir kennen durch Cicero eine große Zahl von Männern, welche auf diese Weise reich geworden sind 2 ): Verres, Pompejus, Brutus, Rabirius, Plancius, Sittius, Castricius, Heraklides, Egnatius, Cluvius, Puteolanus und andere. Eines der ausgebildetsten Exemplare aber war der Freund Ciceros, Attikus. Seine Korrespondenz mit Cicero und seine Biographie, verfaßt von Cornelius Nepos, geben uns ein Bild der Geschäfte, wie sie die Plutokratie machte zur Zeit, da Rom den Geldmarkt beherrschte 3 ). Attikus gehörte von Geburt zur Ritterschaft, von der es hieß: „Wohin einer von ihnen kam, hörten Gerechtigkeit und Freiheit für Alle auf.“ Er hatte von seinem Vater zwei Millionen Sesterzen, gleich 352000 Reichsmark, geerbt und eine Erziehung zum Ästheten erhalten. Beides war bestimmend für die Einrichtung seines Lebens., Er lebte weiterem Gelderwerb und seiner weiteren Ausbildung, und 1) Ein typisches Beispiel bietet die Geschichte des Rabirius und des von ihm bewucherten Ptoljomaeus Auletes. Siehe Gui- raud, Histoire d’un financier romain in seinen ßtudes economi- ques sur l’antiquite, 2. ed., p. 204. 2) Vgl. über sie Emile Belot, Histoire des Chevaliers romains, 2 vols, Paris 1873, bes. II 148 ff. 3) Vgl. Salvioli a. a. O., Deutsche Übersetzung, p. 34ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 115 seine für alle Ästheten charakteristische Teilnahmslosigkeit an allen öffentlichen Geschehnissen wußte er seinemStreben nach immer mehr Reichtum wunderbar dienstbar zu machen. Seine Zeit war die des Bürgerkriegs zwischen Marius und Sulla, Cäsar und Pompejus, der Cäsarmörder und Antonius und Octavianus. Es wäre schade um die Welt gewesen, wenn ein so feingebildeter junger Mann in dem Streit der sich befehdenden Parteien das Leben hätte lassen müssen. Um sich dem nicht auszusetzen, zog er sich nach Athen zurück zu seiner weiteren Ausbildung, aber ohne dabei gewinnbringende Spekulationen zu vernachlässigen. Er gewährte Darlehen, arrangierte die Vermögensverhältnisse Athens und war dabei generös, wo es ihm öffentliche Anerkennung brachte, ohne seine Interessen zu schädigen. Bevor er Italien verlassen hatte, hatte er seinen dortigen Landbesitz verkauft, um ihn der Konfiskation durch die streitenden Faktionen zu entziehen. Aus dem Erlös und den 10 Millionen Sesterzen = 1 760 000 Mark, die ihm ein Onkel hinterlassen, suchte er Anlagen in Athen, aber vorsichtigerweise nicht in Land oder Häusern, da er auch hier eventuelle Konfiskationen fürchtete. Er legte sie in entfernten Gegenden an, in Epirus, Cypern, den Balkanländern, Kleinasien; er wurde Großgrundbesitzer außerhalb der Kampfplätze der streitenden Parteien und konsolidierte so seine Position als Finanzmann. Mit dem Rest pachtete er Steuern und öffentliche Ländereien, assoziierte sich mit publicani, besonders auch mit dem schon besprochenen Cato, der die Bereicherungstheorie formulierte:„Konzentrationvon Grundbesitz und Geld als Lebenszweck, Erwerb neuer Kapitalien mittels Geldspekulationen, sie in Umlauf setzen, um sie zu mehren, und sie dann in weiterem Landerwerb anlegen.“ Attikus wurde der Fürst der Ritter genannt; er nahm an allen Spekulationen dieser Klasse teil; das Gebiet seiner Operationen war Griechenland und Kleinasien; er lieh Geld aus zu 3 und 4 Prozent pro Monat, sei es an Private, sei es an Kommunen, sei es direkt, sei es durch Mittelsleute. Dabei trug er Sorge, nicht nach außen als Spekulant zu erscheinen; aber er war der getreue Verbündete der publicani, die er 8 * 116 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. durch seine zahlreichen Beziehungen gegen die Habgier der Prokonsuln schützte. Dabei erwarb er sich, weil er sich mit 4 Prozent pro Monat, d. h. 48 Prozent per Jahr begnügte, wo Andere 73 Prozent verlangten, noch die Dankbarkeit der von ihm beliehenen Kommunen, so daß sie ihm Statuen errichteten und er in Rom den Ruf eines edelmütigen Literaten genoß. Auch muß man nicht glauben, daß er sich mit Geschäften dieser Art begnügt hätte; er übernahm die Sorge für die Interessen von in Rom residierenden Senatoren und jedweder Person, die sich an ihn wandte, in der Hoffnung, davon Gewinn oder Geschenke zu erhalten; alle Gewinne, die großen, wie die kleinen, lockten ihn, und als Cicero ihm diese Schwäche vorhielt, antwortete er, die großen Flüsse entständen aus kleinen Bächen 1 ). Er wird Unternehmer von Gladiatorenspielen, Eigentümer von Schulen, in denen Sklaven zu Gladiatoren erzogen wurden, von Schreibbureaux, er wurde Buchhändler und Verleger. Dabei konnte man bis zu 100 Prozent verdienen. Aber auch das genügte ihm nicht. Er wurde Erbschleicher bei kinderlosen Witwen und alten Fräuleins, die sich nach einem Liebhaber sehnten, und bei alten Wucherern. So bereichert kehrte er nach Rom zurück. Dort schaukelte er zwischen den Parteien, war demütig gegenüber den Siegern, zog sich zur gelegenen Zeit als Gelehrter und Büchersammler in sein Studierzimmer zurück und verwaltete sein enormes Vermögen, unter Vermeidung von Luxus, der die Aufmerksamkeit auf ihn hätte ziehen können. Seine im Osten gewonnenen Gelder legte er in Land und Häusern an, bewirtschaftete seine Ländereien teils mit Halbpächtern, teils als Weiden. So nachdem er sich an den Provinzialen bereichert hatte, erwarb er den Grundbesitz derer, welche von Haus und Hof vertrieben, die Stadtbevölkerung vermehrten. Sein Einkommen stieg auf 12,5 Millionen Sesterzen = 2 200000 Reichsmark. Attikus ist typisch für die 2000 Reichen, die es nach dem Zeugnis des Cicero in Rom gab, und welche die 1) Cicero ad Atticum 11, 1. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 117 Herren des römischen Reiches waren. Ihnen fielen die Bauern zum Opfer. Die großen Kapitalisten kauften sie aus, und blieb der eine oder andere Bauer eigensinnig, so wurde sein Acker wohl auch ohne Kaufbrief eingezogen, wobei es nicht immer gütlich abging 1 ). Anlaß dazu gab die Verschuldung, in welche die bäuerliche Familie, namentlich bei Abwesenheit des paterfamilias, im Kriege geriet. Man ging sogar so weit, daß man nicht einmal die Gerichte in Anspruch nahm, um sich die verschuldeten Bauerngüter anzueignen. Wenn der Besitzer im Felde abwesend war, trieb man die schutzlose Familie einfach mit Gewalt aus, und der Zurückgekehrte suchte oft vergebens die in Not und Entbehrung verkommenen Angehörigen. Wie allgemein diese Art des Vorgehens war, zeigt, daß es dem Pompejus zur großen Ehre angerechnet wurde, daß er niemals Bauern ausgetrieben habe 2 ). In dieser Weise war der Latifundienbesitz in Italien entstanden. Weder das Ackergesetz des Gaius Licinius, noch die gracchische Bewegung, noch die Ansiedlung von 120 000 Bauern durch Sulla 3 ) hatte der Entwicklung Einhalt zu gebieten vermocht. Noch stärker war die Anhäufung des Grundbesitzes in wenigen Händen in den Provinzen. Insbesondere zeigte sich die Ansiedlung der Veteranen in den Provinzen nicht als Mittel, um neuen kleinen Grundbesitz zu schaffen. Nachdem sie den größten Teil ihres Lebens als Soldaten zugebracht hatten, sagte es ihnen nicht zu, gegen Ende ihres Lebens Bauern zu werden. Sie verkauften ihren Grundbesitz an die Senatoren, die Latifundien bildeten. Daher der bekannte Satz bei Pli- nius 4 ): „Die Latifundien haben Italien zugrunde gerichtet, schon ruinieren sie auch die Provinzen“. Die Hälfte der Provinz Afrika gehörte 6 Großgrundbesitzern; da expro- 1) Appian, Bürgerkriege I 7. Vgl. auch Morn msen, Römische Geschichte II, 81. 2) Vgl. Hoffmeister, Die wirtschaftliche Entwicklung Roms, Wien 1899, S. 53. 3) N i e b u h r, Vorträge II, 380. 4) Historia naturalis XVIII 7. 118 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. priierte Nero die Expropriateure. Er ließ sie umbringen und schlug ihr Vermögen zum kaiserlichen Privatbesitz. Dieser in der Hand der senatorischen und der zur Ritterschaft gehörigen Familien entstandene Großgrundbesitz nahm nach der Entstehung des Prinzipats noch zu. Zu Beginn des Prinzipats war der römische Senat eine Geldaristokratie, dann aber bestand der Senat mehr und mehr aus Beamten, und im vierten Jahrhundert hatten diese im Senate die Mehrheit. An dem plutokratischen Charakter aber war damit nichts geändert. Denn einmal setzten die meisten Ämter, deren Bekleidung die Voraussetzung für die Mitgliedschaft des Senats war, wie die Quästur und die Prätur, den Besitz eines großen Vermögens voraus; andererseits führten eben diese Ämter zu großer Bereicherung und insbesondere zum Erwerb von großem Grundbesitz durch Mittel, von denen noch die Rede sein wird. Augustus hatte den Senatoren das Reisen außerhalb Italiens ohne seine Erlaubnis verboten. Aber nach ihm hörten die Senatoren auf, ihren Sitz im Senat einzunehmen; sie zogen sich auf ihre Domänen in den Provinzen zurück 1 ), wo sie, wie wir noch hören werden, ihre Stellung zum Aufsaugen des Klein- g'rundbesitzes mißbrauchten. So war der Senat eine Versammlung plutokratischer Großgrundbesitzer, deren Macht und Einfluß die der Zentralgewalt trotz deren unumschränkten Charakters bald in Frage stellen sollte 2 ). Zu diesem schon aus den Tagen der Republik stammenden senatorischen Großgrundbesitz kamen dann nach Entstehung des Prinzipats die großen kaiserlichen Domänen in den Provinzen. Mit der Entstehung des Prinzipats war in den eroberten Provinzen alles, was ehemals Volkland gewesen, Eigentum des Kaisers geworden. Der Ager publicus in den Provinzen war Ager principis geworden. Die meisten kaiserlichen Domänen waren an Senatoren in Erbpacht (Emphyteuse) verpachtet. 1) Vgl. Ch. Lee rivain, Le Senat romain depuis Diocle- tien ä Rome et ä Constantinople. Paris 1888, p. 63, 64. 2) Vgl. Lecrivain, a. a. O. p. 118. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 119 Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, kam dazu der Großgrundbesitz der Kirche. Zunächst wurde durch eine allgemeine Maßregel alles Eigentum des früheren heidnischen Kultus samt den Tempeln und deren oft beträchtliche Einnahmen der Kirche übertragen 1 ). Bald kamen die Güter hinzu, welche die Frömmigkeit der Neubekehrten der Kirche zuführte; es wurde ein Intestaterbrecht der Kirche und Klöster für die ohne Hinterlassung von Eltern, Kindern oder Frau verstorbenen Kleriker und Mönche eingeführt 2 ), und dann wurde es kanonische, vom Staate anerkannte Rechtssatzung, wonach das Kirchengut zwar zunehmen, nicht aber abnehmen konnte. Ein Besitz, der einer Kirche einmal übertragen ist, kann nie wieder veräußert werden. Die Folge war, daß der überwiesene Teil des Bodens der Provinzen aus großen Domänen bestand 3 ). Das gilt auch für die römischen Provinzen nördlich der Alpen. Ihr Boden befand sich teils im Eigentum der großen senatori- schen Familien, teils in dem des Kaisers, teils in dem der Kirche. Wir verdanken unsere Kenntnis über den römischen Landwirtschaftsbetrieb den römischen Agrarschriftstellern; einige sind nur in Fragmenten auf uns gekommen; von den erhaltenen kommen in Betracht in erster Linie das Buch des Marcus Porcius Cato, de agri cultura, des weiteren die Schrift des Marcus Terentius Varro von der Landwirtschaft und die zwölf Bücher von der Landwirtschaft des Lucius Junius Moderatus Columella 4 ). Wir werden, indem wir sie betrachten, sehen, wie frühzeitig der römi- 1) Vgl. Andre Ferradou, Des Biens des Monasteres ä Byzance. Bordeaux 1896, p. 13. 2) Cod. Theod. V, 3. 3) Vgl. auch Fustel de Coulanges, Le domain rural chez les Romains in Revue des deux mondes, LXXVII, 336. — Lecrivain, a. a. O. p. 82: „II ne faut pas oublier que l’aristo- cratie possedait presque tout le sol.“ 4) Vgl. Hermann Gummerus, der römische Gutsbetrieb als wirtschaftlicher Organismus nach den Werken des Cato, Varro und Columella. Leipzig 1906. 120 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. sehe Landwirtschaftsbetrieb von kapitalistischen Gesichtspunkten beherrscht worden ist. Cato lebte von 234 bis 149 v. Chr. Bei seiner Schrift über den Landbau hat er ein bestimmtes Gut im Auge. Es besteht aus drei Teilen. Den einen Teil bilden zwei Haupthöfe auf ager privatus, eine Olivenpflanzung von 240 jugera, gleich 60 ha, und eine Weinpflanzung von 100 ju- gera, gleich 25 ha. Den zweiten Teil bildet von Pächtern bestelltes Getreideland, den dritten Teil Weideland auf dem ager publicus. Die Produktion ist auf den Absatz gerichtet, wobei Öl bzw. Wein die Güter sind, die hauptsächlich zum Verkauf gestellt werden. Nur wenn Überschüsse vorhanden sind, soll Getreide verkauft werden. Im Wein- und Ölbau sieht Cato den Schwerpunkt der italischen Landwirtschaft. Die Weidewirtschaft betrachtet er als die am besten sich rentierende Kapitalanlage. Cato entspricht nichts weniger als der Vorstellung von einem Bauern, der lediglich für den Bedarf des eigenen Haushalts produziert und zufrieden ist, wenn er so viel herstellt, als er dazu benötigt. Die Landwirtschaft ist für ihn eine Kapitalanlage; ausschließliches Ziel der Wirtschaft ist, die größtmögliche Rente herauszuwirtschaften; sein pater familias erscheint als vornehmer, reicher Grundbesitzer, der meist in der Stadt wohnt und sein Gut, oder vielmehr seine Güter durch einen dem Sklavenstand entnommenen Verwalter, vilicus, mit Hilfe von Scharen unfreier Arbeiter bewirtschaften läßt. Der dominus selbst macht nur dann und wann Inspektionsreisen dahin. Hauptbedingung für die Rentabilität eines Gutes ist nach Cato die Nähe einer bedeutenden Stadt oder gute Verkehrswege zu Wasser und zu Land, um die Produkte mit Vorteil absetzen zu können. Andererseits soll man die Betriebskosten möglichst herunterzudrücken bemüht sein. Die vorhandene Arbeitskraft soll man methodisch auszunützen wissen, direkte Ausgaben möglichst vermeiden nach dem Grundsätze: viel verkaufen, wenig kaufen. Alle dauernd auf dem Gute angestellten Leute ge- Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 121 hören dem Sklavenstande an. Cato empfiehlt deren schonungslose Ausbeutung und größte Sparsamkeit bei ihrer Ernährung. Neben den Sklaven beschäftigt das Gut regelmäßig auch freie Taglöhner. Wo man nur eine geringere Anzahl Hilfsleute braucht, bedient man sich der einfachen Dienstmiete. Wo größere Arbeitsintensität nötig ist, wie bei der Olivenlese und der Ölbereitung, vergibt man lieber die ganze Arbeit an einen Unternehmer, der sie mit ange- worbenen Taglöhnern ausführt. Auch kommt es vor, daß man die Früchte auf dem Stocke verkauft, wobei man den Käufer auch mit der Ernte beauftragen kann. Die Bestellung der Getreideäcker überläßt man auf diesen Gütern, wo die Baumkultur die Hauptsache ist, einem sogenannten politor, d. h. einem Unternehmer, gegen einen gewissen Prozent des Ertrags. Auch die Bestellung des Weinbergs vergibt man an einen partiarius, wenn man sie aus irgendeinem Grund mit eigenen Kräften nicht besorgen kann oder will. Parzellenpacht im eigentlichen Sinn erwähnt Cato nicht, kam aber schon in sehr früher Zeit vor. „Berufsmäßig ausgebildete Handwerker gibt es unter den Gutssklaven nicht. Infolgedessen können nur gewöhnliche Zimmermanns- und Tischlerarbeiten, sowie leichtere Flecht- und Seilerarbeiten durch die eigenen Leute des Guts verrichtet werden. Für die schwierigeren auf dem Hofe benötigten gewerblichen Arbeiten müssen fremde Handwerker gemietet werden, wenn man es nicht vorzieht, die betreffende Arbeit, wie den Hausbau, einem Unternehmer in Akkord zu geben. In anderen Fällen überläßt man die auf dem Gute erzeugten Rohstoffe dem städtischen Handwerker zur Verarbeitung. Aber die meisten Erzeugnisse der gewerblichen Produktion werden in fertigem Zustande von den Handwerkern und Händlern der Nachbarstädte gekauft. So alle Töpfer- und Metallwaren, die feineren Körbe und Seile, die Arbeits- und Dreschwagen usw. Sogar die Tuniken, Mäntel und Flickröcke der Sklaven werden nicht zu Hause verfertigt — lieber verkauft man die erzeugte Wolle roh — sondern aus Rom bezogen“ 1 ). 1) Gummerus, a. a. O. S. 49. 122 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Cato war 149 v. Chr. gestorben. Seinen Spuren folgten die beiden Saserna, Vater und Sohn, in ihren um das Jahr 100 v. Chr. verfaßten libri de agricultura. Ich habe sie vorhin nicht genannt, denn wir wissen wenig von dem Inhalt ihrer Werke, außer daß sie über Parzellenverpachtung und Ziegeleien, die sich auf Landgütern befinden, handeln; beides deutet auf das Anwachsen der Größe der Besitzungen, wie es nach der Eroberung Karthagos stattgefunden hat. Von den beiden landwirtschaftlichen Schriftstellern C. LiciniusStolo und Gn.Tremellius Scrofa wissen wir nur aus Zitaten, welche sich in den Schriften anderer Schriftsteller finden; sie müssen vor dem Jahre 37 v. Chr. geschrieben haben, in welchem Jahre Varro sein Werk verfaßt hat. Dieses trägt keinen selbständigen Charakter; es beruht nicht, wie das des Cato, auf eigenen Erfahrungen, sondern überwiegend auf literarischen Studien. Die Betriebsweise, wie Varro sie schildert, unterscheidet sich nicht wesentlich von der zu Catos Zeit üblichen. Das einzige Bemerkenswerte ist, daß die Kleinpächter, coloni, zu Varros Zeit größere Bedeutung gewonnen zu haben scheinen. Doch fehlt noch jede Spur, daß sie kraft Pachtvertrages auf dem Herrenhofe zu arbeiten haben; höchstens daß dies geschah, soweit sie sich als freie Taglöhner verdingten. Aber bei der Unselbständigkeit des Varro lassen sich aus seinem Werke keine sicheren Schlüsse auf die zu seiner Zeit bestehenden tatsächlichen Zustände ziehen. Und doch müssen sich diese seit Cato bedeutend geändert haben. Infolge der Eroberung Karthagos im Jahre 146 v. Chr. hatte ein bedeutendes Anwachsen des Großbesitzes auf Kosten des Kleinbesitzes stattgefunden. Aber die Kunst, einen großen Besitz zu bewirtschaften, kannten die Römer noch nicht. Anders die Karthager. Sie hatten, wie ich schon betont habe, in Nordafrika große Latifundien in Plantagenwirtschaft in der Weise nutzbar gemacht, wie dies vor ihnen schon Babylonier und Phöniker getan hatten. Der Karthager Mago hatte darüber ein Werk — 28 Bücher über die Landwirtschaft — verfaßt. Auf Veranstaltung des Senats wurde das'Buch zur Belehrung der Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 123 römischen Kapitalisten ins Lateinische übersetzt. In den zwölf Büchern de re rustica des Columella finden wir dann auch die Wirkung, welche das in den 200 Jahren seit Cato stattgehabte gewaltige Anwachsen des Großgrundbesitzes auf diesen größten unter den uns erhaltenen landwirtschaftlichen Schriftstellern des Altertums geübt hatte. Umfaßte die uns von Cato geschilderte Ölpflanzung 240 jugera, so die des Columella mindestens 1500 jugera. Die ganze Gutseinrichtung ist für den Großbetrieb berechnet. Damit auch das Neue, das uns aus Columella entgegentritt: Schon in sehr früher Zeit kam, wie schon bemerkt, die Parzellenpacht vor, spielte aber noch keine nennenswerte Rolle. Sie existierte also auch schon zur Zeit des Cato, obwohl er sie nicht nennt. Bei Varro tritt sie schon mehr hervor; bei Columella ist sie mit der gewaltigen Ausdehnung der Besitztümer eine regelmäßige Einrichtung geworden. Columella sagt 1 ): „Die Arbeiter bestehen aus Bauern und Sklaven und diese gehen entweder frei herum oder sind gefesselt.“ Also das Besitztum zerfällt nach Columella in zwei Teile, der eine besteht aus Grundstücken, die an Bauern verpachtet sind, der andere wird mittels Sklaven vom Herrenhof aus bewirtschaftet. Die Grundstücke, welche weit entfernt vom Herrenhof liegen, werden verpachtet, insbesondere Kornland. Mit diesen Pächtern, sagt Columella, „geht der Gutsherr freundlich und gütig um und fordert die Arbeit strenger als die Zahlung des Pachtschillings, weil ihnen jene nicht so schwer fällt und dem Herrn doch überhaupt mehr Vorteil bringt. Denn ein wohlbestellter Acker verinteressiert sich gemeiniglich; wenigstens leidet man niemals Schaden, es sei denn durch Ungewitter oder Plünderung; deswegen untersteht sich der Bauer nicht, Erlaß zu fordern“. Danach waren also die Kolonen zur Zahlung eines Pachtschillings und zu Diensten auf dem Herrenhof verpflichtet, und Columella erklärt die letzteren für wichtiger für den Herrn als das Pachtgeld. Diese Deutung der Worte: „avarius opus exigat quam pensiones“ 1) Columella I 7. 124 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. ist aber neuerdings auf Widerspruch gestoßen 1 ). Man will darin nur eine Mahnung sehen, darauf zu achten, daß der Kleinpächter sein Pachtgut nicht verkommen lasse. Aber das Pachtgut würde für den Herrn in diesem Falle überhaupt nur Wert haben, insofern es einen Pachtschilling bringt. Wenn nun Columella sagt, man solle auf den Pachtschilling lieber verzichten als auf die Arbeit, so wäre es ganz unverständlich, wenn unter der Arbeit Arbeit auf dem Pachtgute des Bauern statt auf dem Herrenhofe zu verstehen wäre. Denn was würde ihm die bessere Arbeit auf dem Pachtgute des Bauern nützen, wenn von diesem doch kein Pachtschilling gezahlt würde? Anders wenn die Arbeit des Pächters, auf deren Leistung der Verpächter mit größerer Sorgfalt als auf die Zahlung des Pachtschillings achten soll, auf dem Herrenland geleistet werden soll. Dann erklärt sich mit Leichtigkeit die Fortsetzung: Der Gutsherr hat dann wenigstens unter allen Umständen ein gut bestelltes Gut, leidet keinen Schaden außer durch Ungewitter und Plünderung; um dessentwillen aber wagt kein Bauer, um Erlaß seines Pachtgeldes zu bitten.“ Der Haupt- nutzen, den der Gutsherr von der Verpachtung der vom Herrenhof entfernt liegenden Grundstücke zieht, besteht also in der Sicherheit, die zur Bestellung des Herrenlandes nötigen Arbeitskräfte, insbesondere zur Erntezeit zur Verfügung zu haben. Im übrigen würde er diese bei der Verpachtung auch zur Verfügung haben, wenn dem Pächter nicht schon im Pachtvertrag Frondienste auf dem Herrenhofe auferlegt wären; der Verpächter brauchte das Pachtgut nur so klein zu gestalten, daß der Pächter um seines Lebensunterhaltes willen genötigt war, sich als Taglöhner zu verdingen, um den nötigen Unterhalt zu finden. Vergegenwärtigen wir uns nunmehr, in welcher Weise ein römischer Latifundienbesitz seit dem letzten Jahrhundert der Republik organisiert war. 1) Vgl. darüber Gummerus, a. a. O. S. 85ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 125 Er zerfiel in zwei Bestandteile: die Villa x ), den Herrenhof, und das durch Kolonen bewirtschaftete Land, Vici. Die Villa war ein Landgut, der Mittelpunkt eines landwirtschaftlichen Großbetriebes. Sie zerfiel in zwei scharf gesonderte Teile: villa urbana und villa rustica. Villa urbana nannte man den für die Wohnung der Herrschaft, des Herrn und seiner Familie und, in Abwesenheit des Herrn, des Großpächters oder des Prokurators ausgeschiedenen Teil. Also ein Wohnhaus mit allem städtischem Luxus ausgestattet, mit Bädern, allen Einrichtungen zum Vergnügen, Garten, Park 1 2 ). Die familia urbana umfaßte auch die Sklaven, aber nicht die Sklaven, die in der Stadt wohnten, sondern die Sklaven der Domäne, die im persönlichen Dienste des Herrn standen: Kammerdiener, Köche, Jäger, Boten, Sekretäre, Abschreiber, kurz persönliche Dienerschaft. Diese villa urbana war meist befestigt. Es fanden sich dabei Türme. Ein Turm wird regelmäßig als Turm des Aufsehers bezeichnet. Die villa rustica war der der Wirtschaft gewidmete Teil. Sie bestand aus zwei Höfen, einem äußeren und einem inneren. In dem äußeren waren die Wohnungen der Sklaven, die cellae, d. h. die Wohnungen derjenigen, welche unge- 1) Das Wort villa hat eine wunderbare Wandlung von seiner ursprünglichen Bedeutung in deren Gegenteil durchgemacht. Das Wort wird abgeleitet von vehere = führen; daher vehilla, d. h. der Ort, wohin die Wagen geführt werden. Schon in der Römerzeit wurden sie befestigt; daher die mittelalterliche Etymologie des Worts; Ducange schreibt: „Villa dicitur a vallis, quasi vallata, eo quod vallata sit solum vallatione vallarum et non munitione murorum. Inde villanus.“ Daraus dann das französische ville für Stadt. Heute versteht man in Deutschland unter villa eine besondere Art von Stadthaus. In Italien dagegen bedeutet das Wort noch ein Landgut. 2) C. Plinius hat in einem Briefe an seinen Freund Gallus die Reize geschildert, welche seine 17000 Schritt von Rom gelegene Villa „Laurentinum“ hatte. Plinius Briefe, lib. II, 17. 126 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. fesselt arbeiteten, und das ergastulum, der Arbeiterzwinger, ein Kellergeschoß mit vielen schmalen Fensteröffnungen, die vom Boden nicht mit der Hand zu erreichen waren, zum Aufenthalt für die Sklaven, die gefesselt zur Feldarbeit verwendet wurden. Es befanden sich ferner im äußeren Hofe die Küche für die Sklaven, der Keller und die Speicher, die Wein- und Ölpressen. Da ferner die ta- bernae fullonicae, sutrinae, tonstrinae, d. h. die Werkstätten und Buden zur gewerblichen Verarbeitung und Verkauf der hergestellten Produkte an Kolonen und Nachbarschaft. Im inneren Hofe waren die Ställe und das Vieh. Die in der Bewirtschaftung beschäftigten Sklaven hießen im Gegensatz zu denen, welche den persönlichen Bedürfnissen dienten, zur familia urbana: familia rustica. Die villa war also ein mittels Sklaven bewirtschaftetes Landgut. Der leitende Wirtschaftsbeamte hieß Vilicus. Er nimmt die Instruktionen des Herrn entgegen, nimmt ein, gibt aus, kauft und verkauft, trifft Anordnungen, straft in Abwesenheit des Herrn. Die Sklaven waren auf dem Höhepunkt des Sklavenbetriebs, im Anfang der Kaiserzeit, streng militärisch organisiert 1 ). Sie schliefen kaserniert und aßen gemeinsam; von monogamischen geschlechtlichen Verhältnissen kann im allgemeinen nicht die Rede gewesen sein. Sie waren eingeteilt in Gruppen von je 10, Decurien; dekurienweise hatten sie des Morgens anzutreten, wurden vom vilicus und der vilica gemustert und dann in Gruppen von 3—10 zur Arbeit geführt, unter der Aufsicht von „Antreibern“, monitores. Die Arbeit war ihnen nach Körperkräften zugeteilt. „Zum Pflügen“, sagt Columella 2 ), „nimmt man die Längsten, einmal weil ein langer Kerl schon durch seine Leibesstatur dem Vieh Furcht einjagen kann und er die Ochsen nicht so sehr zu prügeln braucht, damit sie gehorchen; so- 1) Über die Lage der Sklaven vgl. Weber, Römische Agrargeschichte 238 ff., 272 ff. 2) Columella, Zwölf Bücher von der Landwirtschaft I, 9 . Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 127 dann weil er nicht so sehr bei der Feldarbeitet ermüdet, da er sich bei dem Pflügen fast mit geradem Leibe auf die Pflugstürze legen kann; bei den übrigen Ackerknechten kommt es auf die Statur nicht an, wenn sie nur zur Arbeit geschickt sind. Der Weinbau erfordert nichts so sehr als breitschultrige und starke Leute, diese sind zu dem Behacken und Beschneiden am brauchbarsten. Die Mäßigkeit ist bei diesen nicht so sehr unentbehrlich, wie bei den andern Ackerleuten, weil viele Winzer zugleich und unter einem Aufseher arbeiten. Überdies ist ein leichtfertiger Kerl gemeiniglich von geschwinderem Begriff, als andere; und dieses wird zum Weinbau erfordert: denn dazu gehört sowohl Stärke als hurtige Einsicht, weshalb man auch den Wein meistens durch gefesselte Sklaven bauen läßt.“ Columella 1 ) empfiehlt, die Sklaven grundsätzlich bis zur totalen Erschöpfung arbeiten zu lassen, da sie alsdann nur noch an den Schlaf und nicht an andere Dinge denken. So vor ihm schon Cato. Plutarch erzählt von ihm: „Jeder Sklave mußte entweder zuhause notwendige Arbeiten verrichten oder schlafen.“ Die Stelle bei Columella lautet: „Nichts hält auch den boshaftesten Menschen mehr von Vergehungen ab, als wenn man ihn unter der Arbeit hält, und ihn sein Tagwerk abarbeiten läßt und wenn allenthalben der Verwalter selbst zugegen ist.“ Wir finden bei Columella auch magistri offi- ciorum erwähnt. Die Sklaven waren also nicht nur rein korporalschaftsweise in classes, decuriae, gegliedert, sondern auch nach den officia, den Arten der Arbeitsleistungen. Das hängt mit der gesteigerten Sorgfalt der Technik zusammen. So nicht nur die Hirten nach der Art der zu hütendeii Tiere, sondern als man anfing, zum Weinbau statt der billigsten Arbeitskräfte gelernte Weinbauer zu erwerben, und noch schärfer, als man anfing, auf den größeren Gütern eigene Handwerker zu organisieren. Die Organisation der späteren Zeit schied dann scharf zwischen 1) Columella I, 8. 128 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. den ländlichen Arbeiterabteilungen (officia) und den Handwerkabteilungen (artificia). Besser war die Lage der Qutsbeamten (officiales). Der vilicus, actor, praefectus, leben monogamisch, haben pecu- lium, werden gelegentlich zu Tisch gezogen. Die Sklaven waren anfänglich verkäuflich wie alle römischen Sklaven — ohne Rücksicht auf das Landgut, auf dem sie beschäftigt waren. Allein ebenso wie heute bei einem Gutsverkauf regelmäßig der zum Gute gehörende Viehstand mitverkauft wird, so damals die dazu gehörigen Sklaven. Der fundus instructus, d. h. das Landgut, das mit Inventar verkauft wurde, umfaßte stets auch die Sklaven 1 ). So die villa. Der andere Teil der Domäne wurde von Kolonen bewirtschaftet. Mitunter lagen diese Kolonen- wirtschaften zerstreut in alleinstehenden Höfen, casae, ein jeder umgeben von dem dazu gehörigen Ackerland. Mitunter standen sie dorfweise zusammen in einem vicus. Der Agrimensor Frontinus berichtet 2 ), bevor man zur villa komme, müsse man oft durch keineswegs kleine Kolonen- dörfer, welche die villa wie ein Festungsgürtel umgäben. Oft waren sie befestigt, dann hießen sie castella. Aus welchem Grunde die Kolonenwirtschaft? Die Ursache liegt in der Schwierigkeit der Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte, sobald ein Grundbesitz über das Maß dessen hinauswächst, was der Besitzer mit seiner Familie selbst bewirtschaften kann. Einmal entstehen mit dem Wachstum des Besitztums entfernt vom Wirtschaftshof liegende Äcker. Wie soll sie der Besitzer bestellen lassen? Durch Sklaven? Sie arbeiten nicht, sobald sie nicht beaufsichtigt sind. Daher denn schon 1) Vgl. Pauli Sent. III, 6, §§ 42—58. Dig. XXXIII, 7, 27. 2) Frontinus, De controversiis agrorum, in Gromatici veteres ex rec. C. Lachmanni, p. 53: „habent autem in sal- tibus privati non exiguum populum plebeium et vicos circa villam in modum munitionum“. Vgl. auch Weber, Römische Agrargeschichte, 271. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 129 Kolonen in Babylon 1 ), Karthago und Sizilien, und daher Columella, wie schon bemerkt, den Rat gibt, die entfernt vom Wirtschaftshof liegenden Felder zu verpachten. Die andere Ursache liegt in dem Saisoncharakter der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat im Gegensatz zum Gewerbe einen sehr verschieden großen Arbeitsbedarf in den verschiedenen Jahreszeiten. Im Gewerbe kann man einen Arbeiter jahraus jahrein mit denselben Arbeiten beschäftigen, nicht so in der Landwirtschaft. Im Winter ist der Arbeiterbedarf sehr gering. Er ist größer im Frühjahr, am größten im Herbst, um gleich darauf wieder ganz einzuschrumpfen. Wo der Grundbesitz nicht größer ist, als daß er mit Hilfe der Familienglieder bewirtschaftet werden könnte, macht sich diese Schwierigkeit nicht fühlbar. Dann ruht eben die Familie in den Monaten, in denen der Boden nicht ihre Kräfte in Anspruch nimmt, oder stellt in primitiver Weise die benötigten gewerblichen Produkte für ihren Haushalt her. Desgleichen machte sich die Schwierigkeit nicht fühlbar, solange der größere Grundbesitzer nicht für den Markt produzierte. Er begab, wie wir gesehen haben, das nicht selbst bewirtschaftete Land an geringe Leute, die ihm dafür als Klienten anhingen, ihn politisch einflußreich machten, und vielleicht noch eine Ertragsquote leisteten. Anders als man anfing, in Plantagenwirtschaft für den Markt zu produzieren. Es ging nicht an, sich so viele 1) Vgl. An Assyrian Doomesday Book, of Liber Censualis (es bildet den XVII. Teil von F. Delitzsch und P. Haupt, Assyriologischen Bibliothek), herausgegeben vom Rev. C. H. W. Johns. Leipzig, Hinrichs, 1901. Es erscheint daraus, daß die Bebauer des Bodens Hörige waren, die zusammen mit ihren Familien als Pertinenz des Landes gekauft und verkauft wurden. Aus dem Ertrag war zunächst ihr Unterhalt zu bestreiten. Der Hörige konnte Vermögen haben als peculium und konnte damit seine Freiheit kaufen. Absentismus des Grundherrn nicht selten. Alle, außer bei spezieller Exemtion, hielten ihr Land auf Grund einer Art feudaler Belehnung, indem sie dem Staat durch Hörige gewisse Dienste zu leisten hatten. Zeit 7. Jahrhundert v. Chr. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt 9 130 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Sklaven zu halten, daß man auch zur Erntezeit genug Arbeitskräfte gehabt hätte. Man hätte da durch lange Zeit die Sklaven müßig durchfüttern müssen. Es wäre also sehr kostspielig, sehr unwirtschaftlich gewesen. Dabei drohte beim Tode des Sklaven ein Kapitalverlust. Da waren freie Arbeiter vorzuziehen; der freie Arbeiter stirbt für eigene Rechnung. Man half sich also zunächst, indem man zu den Zeiten des großen Arbeitsbedarfes, namentlich zur Erntezeit, freie Lohnarbeiter dazu mietete. Aus den Schriften des Cato, des Varro, des Columella geht hervor, daß man bei der Korn- und Heuernte gedungene Schnitter hinzunahm; Mommsen berichtet 1 ), daß diese oft als Lohn die 6. bis 9. Garbe, oder wenn sie auch druschen, das 5. Korn empfingen. Auch gab es Unternehmer, denen man die Ernte in Akkord gab, und welche sie dann mit Hilfe gedungener Freier oder eigener Sklaven einbrachten. Allein das Auskunftsmittel wurde unzureichend; bald fehlte es an den nötigen freien Saisonarbeitern. Zusammen mit dem Anwachsen der Latifundien ein Anwachsen der Sklavenzahl. Die Kriege, welche den Großen die Latifundien brachten, brachten auch große Sklavenmengen nach Rom. Die Konkurrenz der Sklavenarbeit beraubte die kleinen Bauern des Nebenerwerbs als Taglöhner, ohne den sie, wie wir gesehen haben, nicht leben konnten 2 ). Auch wo sie nicht mit unrechtmäßigen Mitteln ihres Besitztums beraubt wurden, verloren sie es, weil sie es, da sie sich nicht halten konnten, verkaufen mußten. Um so mehr mußte die Stadt Rom ihre Anziehungskraft geltend machen. Eine große Landflucht trat ein, je weniger die Menschen auf dem Lande fortkommen konnten. Um die Hungernden in der Stadt zu beruhigen, hat man dann schon seit G. Gracchus Getreideverteilungen in Rom eingeführt. Wenn der freie Bürger aber, wenn er nach Rom ging, auf Staatskosten Getreide erhielt, was sollte er sich als Lohnarbeiter 1) Römische Geschichte I, 9. A. 835. 2) Vgl. A p p i a n, Bürgerkriege I, 7. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 131 verdingen. Darauf ergriff man das Auskunftsmittel, daß man auf den Latifundien Alles herstellte, was man brauchte. Auch alle gewerblichen Produkte, ' Luxusgegenstände, ließ man durch eigene Handwerker herstellen 1 ). Ein jedes Latifundium wurde so der Sitz nicht bloß eines Landwirtschaftsbetriebes, sondern auch von Gewerbebetrieben, nicht bloß für den eigenen Bedarf, sondern auch für den Verkauf. Die Handwerkssklaven wurden dann in den Zeiten außer^ ordentlichen landwirtschaftlichen Arbeitsbedarfes, vor allem zur Erntezeit, zur Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeiten herangezogen. Das hauptsächliche Auskunftsmittel aber war, daß man die Domäne in zwei Teile teilte. Nur den einen Teil bewirtschaftete man vom Herrenhof aus mittels Sklaven, den andern bewirtschaftete man durch Kolonen, mit anderen Worten, man parzellierte einen Teil der Domäne an Kleinpächter. Jeder dieser Pächter hatte sein eigenes Haus und trieb seine eigene Wirtschaft, colonia. Die Früchte, welche diese Kolonen auf ihren Grundstücken zogen, gehörten ihnen. Allein sie unterlagen wirtschaftlichen Verpflichtungen von dreierlei Art 2 ): 1. Einem Pachtschilling, pensio, canon. Der Pachtvertrag, häufig für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen, setzte fest, wieviel der jährliche Pachtzins betragen solle. In der älteren Zeit war er wahrscheinlich in Geld zu entrichten; später traten Naturalabgaben an die Stelle des Geldzinses 3 ), schließlich der Teilbau. 2. Zu dem Zinse kamen noch kleinere, ursprünglich freiwillige Abgaben hinzu (Xenia), verschieden nach der Art und Lage der Wirtschaft: Wachs, Honig, Milch, Spanferkel 4 ). 1) Vgl. auch Max Weber, Röm. Agrargeschichte, 241. 2) Vgl. Hart mann, Über den römischen Kolonat und seinen Zusammenhang mit dem Militärdienste, S. 128. 3) Vgl. Plinius, ep. IX, 37; vgl. III, 19. 4) Vgl. Martial III, 58 (Philostr. mai. imag. II, 26, 4 rec. sem. Vind.). Von parvae accessiones (zur pensio), zu denen der Herr den Kolonen verpflichtet, spricht auch Columella c. r. I, 7. 132 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 3. Ferner — und dies ebenso wie das Vorhergehende mit Rücksicht auf die Pflichten des späteren mittelalterlichen Hörigen besonders zu beachten — sind die Kolonen ihrem Grundherrn gegenüber auch zu Fronden, Scharwerken, verpflichtet 1 ). Nach einem Dekrete des Commodus wurden Hand- und Spanndienste (operae und juga) und zwar jährlich 6 Tagwerke, je zwei zum Pflügen, zwei zum Säen, zwei zum Ernten verlangt. In einer anderen Inschrift (ebenfalls aus Afrika, ist von zwölf Frontagen die Rede 2 ). Man half sich also, indem man die Kleinpächter verpflichtete, zur Zeit des außerordentlichen Arbeitsbedarfs auf dem Herrenhof diesem ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. So wurde der alte Prekarist zum abgabe- und dienstpflichtigen Kolonen 3 ). So war die Landwirtschaft in Rom organisiert, als die Germanen zuerst in der Weltgeschichte auftauchten. Wie stand es mit Gewerbe und Handel im Römerreich? Wie die Landwirtschaft des Mittelalters durch die Organisation des römischen Latifundiums, so sind auch Gewerbe und Handel im Mittelalter durch das Vorbild des römischen Gewerbes und durch den Handel der Römer beeinflußt worden. Von den Gewerben, wie sie zur Zeit des Königs Numa, d. h. seit undenklicher Zeit in Rom bestanden haben und den Zünften der Flötenbläser, Goldschmiede, Kupferschmiede, Zimmerleute, Walker, Färber, Gerber habe ich schon S. 90 gesprochen, sowie davon, daß unter diesen die Bäcker, Fleischer und Eisenarbeiter gefehlt haben. Allein anders zu Ausgang der Republik und während der Kaisern zeit. Da müssen wir unterscheiden: 1) Vgl. das oben S. 75 über die Stelle bei C o 1 u m e 11 a I, 7: „avarius opus exigat (dominus) quam pensiones“ Gesagte. 2) Vgl. Mommsen, Das Dekret des Commodus über den Saltus Burunitanus im Hermes XV (1880) S. 402 ff. Eph. ep. V, n. 465. Aus den Rechtsquellen führt Mommsen an C. Th. V, 14, 4 v. J. 365; auch unter redhibitio operarum, die in C. Just. XI, 53, 1, un. v. J. 371 vorgeschrieben wird, dürfte der Ersatz von Fronden gemeint sein. 3) Vgl. auch Weber, Römische Agrargeschichte 244. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 133 1. das Kleingewerbe, 2. die Staatsfabriken, 3. die kapitalistische Unternehmung. 1. Das Kleingewerbe. Es ist zu unterscheiden Kleingewerbe von zweierlei Art: Gewerbe, die zum Unterhalt notwendig sind und die sonstigen Gewerbe. Einiges, was zu sagen ist, betrifft beide Arten. Beide sind in collegia organisiert, ähnlich unseren mittelalterlichen Zünften. An der Spitze eines jeden Collegiums ein für Lebenszeit gewählter Vorsteher. Außerdem stellt sich das Collegium unter das Patronat eines Reichen und Mächtigen, der die Vertretung der öffentlichen Interessen des Collegiums übernimmt. Die Gewerbsangelegen- heiten werden geregelt in der Versammlung sämtlicher Mitglieder. Jedes Collegium hat gemeinsame Gottesdienste, gemeinsame Feste und Male, gemeinsame Aufzüge bei feierlichen Gelegenheiten, Die Kosten werden gedeckt durch Beiträge, durch Zuschüsse der Patrone und den Ertrag des Vermögens des Kollegiums. Das Collegium hat nämlich Vermögen, ein Zunfthaus, Gebäude, gemeinsame Begräbnisplätze für die Genossen, deren Kinder, Weiber und Konkubinen, ja für deren Sklaven und Freigelassene; es hat sogar Erbrecht. Nun, wodurch sie sich unterscheiden: a) Nahrungsgewerbe. Die Sorge für Nahrung mit fortschreitender Kultur hat längst aufgehört, Sorge des einzelnen Haushalts zu sein. Besondere Nahrungsgewerbe sind entstanden, die indes noch zu Ciceros Zeit besonders wenig geachtet waren. Diese Mißachtung findet sich auch bei den Griechen, wie Hero- dot II 167 ausdrücklich hervorhebt, wobei er es im Zweifel läßt, ob die Griechen sie von den Ägyptern angenommen, da sie sich auch bei den Thrakern, Skythen, Persern, Lydern und bei fast allen Barbaren fände. Daß die Griechen der späteren Zeit nichtsdestoweniger von Gewerbe und 134 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Handel gelebt haben, haben wir kennen gelernt. Die Minderwertigkeit derjenigen, die Gewerbe und Handel betreiben, findet sich später nur noch von den Philosophen, bei Plato 1 ) und Aristoteles 2 ) betont, teils weil ihrer Lehre vom Seinsollenden der Erwerb um des Erwerbes willen als verächtlich erscheint und der Handwerker als unfähig, seine Gedanken zu den höheren Problemen des Menschenlebens zu erheben, teils weil ihr Betrieb regelmäßig mit Lug und Trug verbunden sei. Wie aus Livius XXI c. 63 hervorgeht, herrschte diese Auffassung auch in Rom; aber bereits zur Zeit des zweiten punischen Kriegs scheint ihr entgegengehandelt worden zu sein, denn es wurde ein Gesetz erlassen: ne quis Senator, quive senatoris pater fuisset, maritimam navem, quae plus quam trecentarum amphorarum esset, haberet. It satis habitum ad fructus ex agris vectandos. Quaestus ommis Patribus indecorus visus est. Cicero schließt sich der Auffassung der griechischen Philosophen an 3 ). In einer Stelle, die in alle Schulbücher übergegangen ist, äußert er sich mit souveräner Geringschätzung über Gewerbe und Handel. Allein ein Unterschied besteht zwischen Cicero und den griechischen Philosophen. Diesen ist jeder Erwerb um des Erwerbes willen verächtlich; Cicero ist es nur der Gewerbbetrieb, der nicht viel einbringt. Ihm ist es nur der Kleinbetrieb, der verächtlich macht, der Handwerker und der kleine Krämer, nicht aber der Großbetrieb, und Senatoren und andere Vornehme, darunter vor allem Ciceros Herzensfreund Attikus trieben selbst Handel und Gewerbe im Großen; nur taten sie es unter falschem Namen und durch Sklaven und Freigelassene. Die Kleinhändler waren also nur deshalb verachtet, weil sie nur im Kleinen dasselbe taten wie die Reichen im Großen. In der Kaiserzeit wurde das anders. Mit der Entstehung des Prinzipats erlangten die Nahrungsgewerbe be- 1) Plato, Gesetze XI. 2) Aristoteles, Politik. 3) Cicero, De officic I, 42. Siehe auch acc. in Verr. V, 18, 45. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 135 sondere Wichtigkeit: denn der inneren Politik der Kaiser kam es besonders darauf an, daß die Bevölkerung der großen Städte, vor Allem die der Stadt Rom, allzeit satt und folglich zufrieden war. Daher besondere Überwachung des Nahrungsgewerbes, und zwar nicht bloß derjenigen Qe- werbtreibenden, welche die Nahrung herstellten, sondern auch derjenigen, welche mit dem Handel und Transport der Nahrungsmittel sich beschäftigten, der Bäcker, Fleischer, Oetreidehändler, Viehhändler, Schiffer usw. Diese Gewerbe standen unter Taxen; dafür hatten die, welche ihnen angehörten, aber auch das Monopol ihres Gewerbebetriebs. Die Angehörigen dieser Gewerbe bestanden in späterer Kaiserzeit nicht bloß aus solchen, welche dieselben freiwillig ergriffen; es gab auch solche, welche zum Betrieb von Gewerbe gezwungen wurden. Der Gewerbbetrieb wurde erblich in dem Sinn, daß die Kinder — wahrscheinlich allerdings nur der älteste Sohn und in Ermangelung eines Sohnes der Mann der ältesten Tochter — das Gewerbe des Vaters ergreifen mußte. Niemand darf das Gewerbe verlassen, ohne einen Nachfolger gestellt zu haben. Wer sich seinem Gewerbe durch Flucht entzog, wurde zwangsweise dazu zurückgeführt und bestraft. Ebenso durften die durch den Gewerbebetrieb erworbenen Güter nur innerhalb des Gewerbes vererbt werden. b) Anders bei den übrigen Gewerben. Man unterschied collegia splendida und tenuiorum collegia. Die Mitgliedschaft wurde erworben durch Zurücklegung einer Lehrzeit, gerade wie im mittelalterlichen Handwerk bis zur Neuzeit. Nach vollendeter Lehrzeit fand Aufnahme ins Collegium statt gegen Erlegung von Eintrittsgeldern. Diese Collegia wurden oft zu Organisationen der Unzufriedenen. Deshalb waren sie seitens der Kaiser gefürchtet. Daher die Errichtung eines Collegiums nur durch kaiserliches Dekret oder Senatuskonsult für zulässig erklärt wurde. Erst unter Alexander Severus wurden alle Gewerbe in collegia organisiert zum Zwecke der Erhebung der Ge- 136 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. werbesteuer. Das Collegium eines jeden Gewerbes an jedem Ort muß als solches die Gewerbesteuer entrichten und repartiert sie dann unter die einzelnen Gewerbsgenossen. 2. Staatsbetriebe, besonders unter den Kaisern. Im Staatsbetrieb befanden sich meist die Bergwerke, Steinbrüche, Salzwerke; mitunter finden wir sie auch verpachtet, seit der Kaiserzeit meist aber in eigener Regie. Ferner wurden die Münzen, die Goldarbeiten für Kaiser und Hof in kaiserlichen Manufakturen hergestellt. Desgleichen gab es kaiserliche Waffenmanufakturen, ferner Gynäceen für jegliche Art von Weberei; ferner Färbereien. Auch gab es im Anschluß an die Bedürfnisse der kaiserlichen Verwaltung eine organisierte Brief- und Paketpost (cursus publicus)*). ln Gallien gab es acht Waffenmanufakturen, besonders im Norden und Osten, in der Nähe der Standlager der Legionen, darunter zwei in Trier, eine in Reims, eine in Straßburg. In Trier auch Münze, Goldarbeiter, Webereien, ebenso in Metz und Tournay. Auch Goldwäschereien in Gallien. An der Spitze des Betriebs ein praepositus. Die Arbeiterzahl war verschieden; wir finden Betriebe von 27 bis 400 Arbeiter. Die Arbeiter bestanden aus Sklaven, Freigelassenen und Freien. Die Aufseher waren meist Freigelassene. In den Berg- und Salzbergwerken beschäftigte man meist Verbrecher als Arbeiter. Eine strenge Arbeitskontrolle fand statt, und strenge Strafen wurden verhängt. Die Lage der in diesen Betrieben Beschäftigten muß eine wenig erfreuliche gewesen sein. Damit sie sich den Arbeiten nicht entzogen, wurden sie an den Betrieb gebunden. Ihr Arbeitsverhältnis war lebenslänglich und erblich. 1) V. Humbert, Les postes chez les Romains. Rec. de I’Academie de legislation de Toulouse, 1872, p. 298 et ss. — Le- quien de Lenneville Usage des postes chez les anciens et les modernes, 1730. — Naudet, Memoire sur l’administration des postes chez les Romains. Paris 1846. — Duruy, Hist. Rom. T. IV, p. 15 ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 137 3. Die kapitalistische Unternehmung. Ich habe schon bei Darlegung der Organisation des Landwirtschaftsbetriebs auf den römischen Latifundien gesagt, daß dessen Besitzer schon aus landwirtschaftlichen Gründen dahin strebten, die gewerblichen Produkte, die sie benötigten, selbst herzustellen: die gewerblichen Arbeiter mußten nämlich in der Erntezeit in der Landwirtschaft mithelfen. Die auf dem Latifundium in gewerblicher Arbeit beschäftigten Sklaven arbeiteten in erster Linie für die Bedürfnisse ihres Herrn. Ein Reicher besaß alle Arten von Sklaven für seine Luxusbedürfnisse. Aber der Ankauf einer familia von Sklaven war gleichzeitig auch eine Kapitalanlage. Die Sklaven arbeiteten für die Bedürfnisse des Publikums. Auch wurden solche Sklaven an andere verpachtet, die sie gegen Entrichtung des Pachtgeldes nutzbar machten und den Geschäftsgewinn zogen. Indes hat der kapitalistische Großbetrieb des Gewerbes in Italien wohl nie große Bedeutung erlangt. Sein Sitz war in den griechischen Städten des Ostens in Griechenland, Kleinasien, vor allem in Alexandria. Von dorther bezogen die Römer die begehrten Luxusprodukte. Ich habe den wirtschaftlichen Zustand Griechenlands und der durch Alexander den Großen und seine Nachfolger durchaus hellenisierten übrigen östlichen Mittelmeerländer im § 3 geschildert. Ich habe insbesondere von Alexandria gesprochen und wie es unter den Lagiden zum Sitze blühender industrieller Großbetriebe und zur ersten Handelsstadt der Welt geworden war. Durch die Römer, wurde daran nichts geändert. Es blieb der Hauptsitz einer blühenden Großindustrie. In einem angeblich von Hadrian herrührenden Briefe heißt es 1 ) von Alexandrien: „Die Stadt ist reich an Schätzen und Hilfsquellen. Da legt keiner die Hände in den Schoß. Hier wird in Glas gearbeitet, dort in Papier, dort in Leinwand. Alle diese geschäftigen Menschen scheinen irgendein Gewerbe zu betreiben. Selbst solche, die von Podagra und Chiragra geplagt oder blind sind, machen sich zu tun. Ihr Gott ist das Geld; Christen, 1) Vopiscus, Vita Saturnini, cap. II. 138 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Juden, alle Nationen beten ihn an.“ Von Firmus, einem alexandrinischen Papierfabrikanten, erzählt Vopiscus 1 ), daß er sich häufig gerühmt habe, aus dem Ertrag seines Betriebs ein Heer unterhalten zu können; gewiß ein Zeichen hochentwickelten kapitalistischen Betriebs. Auch hat er, wenn auch erfolglos, den Versuch gewagt, sich zum Imperator ausrufen zu lassen. Vor Allem war Alexandria, wie schon früher bemerkt, der Ort, wo Osten und Westen sich die Hand reichten. Dorthin wurde Alles gebracht, um von dort aus in alle Länder der Welt verfrachtet zu werden. Zur Zeit Ciceros ging eine Linie regelmäßig von Alexandrien nach Puteoli, wo jederzeit alexandrinische Schiffe jeder Art und jeder Größe vor Anker lagen 2 ). Und wie Strabo bezeugt 3 ), verschiffte Ägypten zu seiner Zeit die Ausfuhr vieler Länder des Ostens nach den Ländern des Mittelmeeres. Auch hören wir von Maßnahmen zur Mehrung ihrer Einkünfte, wie sie später die Holländer ergriffen, daß sie nämlich einen Teil der natürlichen Erträge vernichteten, um durch die Seltenheit den Preis in die Höhe zu treiben 4 ). Was der Osten von Rom für seine Waren erhielt, waren aber nicht römische Produkte; die produzierte es, wie gesagt, nicht; er erhielt dafür Edelmetalle. Die Mittel, diese Edelmetalle schicken zu können, gaben den Römern ganz andere Arten von kapitalistischen Unternehmungen. 1) Vospicus, Vita Firmi, cap. III: De hujus divitiis multa dicuntur. Nam et vitreis quadraturis, bitumine aliisque medi- camentis insertis, domum induxisse perhibetur; et tantum habuisse de chartis, ut publice saepe diceret, exercitum se alere posse papyro et glutino. Idem et cum Blemyis societem maximam tenuit, et cum Saracenis; naves quoque ad Indos negotiatorias saepe misit. 2) Lumbroso S. 157. 3) Strabo XVII, 793. 4) Strabo XVII, 800 berichtet von der Papyrusstaude: „Auch hier haben einige, die ihre Einkünfte erhöhen wollten, die Schlauheit der Judäer angewendet, welche jene bei der Dattel, besonders der Nußdattel und beim Balsam erfanden. Denn sie lassen sie nicht an vielen Orten wachsen und indem sie durch die Seltenheit den Preis in die Höhe treiben, vermehren sie so zwar ihre Einkünfte, vernichten aber die allgemeine Benutzung.“ Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 139 Wir haben gesehen, die den Römern eigentümliche Erwerbstätigkeit war der Krieg. Wir haben gesehen, wie sie die Plünderung systematisch geregelt haben, damit einem Jeden der ihm zukommende Anteil an der Beute zuteil werde und nicht die ungezügelte Erwerbsgier der Plündernden den schon erfochtenen Sieg gefährde. War ein fremdes Land erobert, so sorgte die Organisation der publicani für die weitere Aussaugung der zur Provinz gewordenen unterworfenen Landes. Wer waren die publicani? Ulpian gibt von ihnen 1. 1, § 1, D. de publicanis 39, 4 folgende Definition: Publicani sunt qui publico fruuntur: nam inde nomen habent, sive fisco vectigal pendant, vel tributum consequantur: et omnes qui quid a fisco conducunt, rechte appellantur publicani. Das heißt also: Publicani sind diejenigen, welche mit dem Staate Geschäfte abschließen, sei es um die Steuern oder die Erträge der öffentlichen Ländereien zu pachten, sei es um Lieferungen oder den Transport von Lebensmitteln oder von Waffen für das Heer, sei es die Ausführung großer öffentlicher Unternehmungen zu übernehmen. Wie schon die griechischen Republiken, so hat der römische Staat nichts in eigener Regie unternommen. Er vergab alle Lieferungen an Unternehmer, sei es an den Meistbietenden, wie die Erhebung der Steuern, sei es an den Mindestfordernden, wie die Ausführung von Bauten u. dgl. Die Rechtsform, in der dies geschah, war die locatio operis. Ich erinnere an das oben S. 112 ff. über diese Gesagte. Solche Geschäfte mit dem Staat waren die Grundlage der Existenz der publicani. Alle großen industriellen und finanziellen Unternehmungen, welche Zeit und Geld in Anspruch nahmen, waren in Rom nur möglich, wenn der Staat sie erlaubte; denn nur denen, welchen er den Zu- schlag erteilte, gestattete er, sich in dauernden Gesellschaften zu organisieren. Alle übrigen Gesellschaften waren nur vorübergehende Organisationen von Personen und ebendeshalb an deren Schicksal gebunden; sie hörten auf, sobald ein Gesellschafter starb; nur die Gesellschafter der 140 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. publicani überdauerten das Leben des einzelnen Gesellschafters; nur ihre Gesellschafter hatten das Recht, ihre Anteile am Gesellschaftsvermögen auf ihre Erben zu übertragen mit dem Rechte einer juristischen Person und einer Organisation, welche der der modernen Aktiengesellschaft ähnelte. Ich habe schon gesagt, daß zum Geschäftskreis der publicani die Steuerpacht, öffentliche Bauten und andere große öffentliche Unternehmungen gehörten. Dazu waren große Kapitalien nötig. Auch die einzelnen equites besaßen so große Kapitalien nicht. Nach Cicero hat es zu seiner Zeit nur 2000 Reiche in Rom gegeben; aber auch deren Vermögen reichte nicht zu so großen Unternehmungen aus; und selbst wenn sich darunter Reiche von dem Reichtum eines Crassus befanden, war es vorsichtig, nicht Alles auf eine Karte zu setzen. Daher sich die Reichen auch nie nur an einer, sondern stets an mehreren societates publicanorum beteiligt haben. Nach Polybios VI, 17 waren die Mitglieder dieser societates von dreierlei Art: 1. Die erste Kategorie bildeten die mancipes. Das waren diejenigen, die beim Bieten auf eine öffentliche Unternehmung den Zuschlag erhalten hatten — die Gründer. 2. Die zweite bildeten diejenigen, welche sich für die Gründer verbürgten — die Bürgen. 3. Die dritte waren die participes oder affines, die Gesellschafter des Unternehmens. Die Gründer beteiligten nämlich kleine Kapitalisten als Aktionäre. Die Gesellschaft der publicani war eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die participes waren wahre Kommanditisten; die meisten davon in Rom; es gab aber auch participes in den Provinzen. Durch die Beteiligung des kleinen Kapitals am Unternehmen wurde auch die Masse des Volks an diesem interessiert. Eben dadurch aber gab seine Beteiligung den Leitern des Unternehmens auch Einfluß, Herrschaft über das Volk. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 141 Die kleinen Aktionäre konnten ihre Anteile verkaufen. Wir finden ein Börsenspiel in Aktien und Makler, die den Ankauf und Verkauf vermittelten. Sobald die mancipes, die Gründer, den Zuschlag erhalten hatten, begaben sich die publicani mit einem Heere von Agenten und Sklaven in die Provinz, die ihnen ausgeliefert war. Wir finden eine großartige Organisation des Betriebs, so z. B. Spezialkuriere, welche den Verkehr zwischen den in den Provinzen weilenden Beauftragten der Gesellschaften und deren Leitern in Rom, sowie den Spekulanten auf der Börse vermittelten. In den Provinzen befand sich die Einsammlung der Steuern in der Hand von Steuererhebern. Die Evangelien reden wiederholt von ihnen und stellen sie regelmäßig schlecht beleumdeten Personen gleich; die publicani sind ihnen gleichbedeutend mit peccatores. Zur Zeit Christi sind die Steuererheber tief verachtet. So heißt es bei Lucas Kap. 18, 13: „Und der Zöllner stand von ferne, wollte auch seine Augen nicht aufheben gen Himmel, sondern schlug an seine Brust und sprach: Gott sei mir Sünder gnädig.“ Im Kapitel 19 bei Lukas heißt es von Zachäus: „der war ein Oberster der Zöllner, und war reich“, und als Jesus bei ihm einkehrt, heißt es weiter, „murreten sie alle, daß er bei einem Sünder einkehre“. Desgleichen heißt es bei Matthäus Kap. 9, V. 11, daß, als viele Zöllner zu Jesus kamen und mit ihm und seinen Jüngern zu Tisch saßen, die Pharisäer zu diesen sprachen: „Warum isset euer Meister mit den Zöllnern und Sündern?“ Beide, Zachäus und Matthäus, waren höhere Steuerbeamte. Die untergeordneten Beamten (coactores, tabellarii, Boten, Schreiber) waren Sklaven und Freigelassene, ln einzelnen Provinzen waren sie übelberüchtigte Gesellen. Die Senatoren konnten nicht mancipes, wohl aber parti- cipes sein. Der Senat hatte das Schicksal der publicani in seiner Hand. Er konnte nämlich bei Eintritt eines Unglücks eine Erleichterung gewähren, und wenn Unmöglichkeit, eine übernommene Verpflichtung zu erfüllen, vorlag, von dieser entbinden. „Es gibt viele Gelegenheiten“, sagt 142 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. Polybios VII, 7, „bei denen der Senat denen, welche vom Staate Pachtungen übernommen haben, großen Schaden und andererseits Vorteile schaffen kann.“ Diese Abhängigkeit vom Senat hat aber nur zu dem intensiven Streben der mächtigen Gesellschaften geführt, den Senat in die Hand zu bekommen. Daher der Senat oft zu ihren schlimmsten Mißbräuchen die Augen schloß (vgl. Livius XXIV). Auch die Gerichte waren zugunsten der publicani parteiisch. So wurden diese zu Beherrschern des Staats. Ihre Geschichte spielt sich ab zwischen dem zweiten punischen Krieg und Augustus. Sie führen zum Ende der Republik. Die auf diese folgenden Kaiser sind systematisch bemüht gewesen, die Gesellschaften der publicani zu zerstören. Verschieden von den publicani waren die negotiatores. Die publicani waren kapitalistische Ausbeuter im Großen, die negotiatores im Detail. Wir haben gesehen: Rom verdankte seine Stellung in Latium seiner Lage am Tiber. Diese hat den Handelsgeist in den Römern geweckt und Rom zum Handelsemporium von Latium gemacht. Roms frühe Handelsverträge mit Karthago habe ich erwähnt. Ebenso habe ich erzählt, wie im Gefolge der punischen Kriege der Goldhunger erwacht ist und Rom aus einem Agrarstaat ein Geldstaat mit überwiegender Geldwirtschaft geworden ist. Die Leidenschaft für Handelsgeschäfte hat die Römer bis in die untersten Klassen erfaßt. Selbst die römischen Soldaten wurden zu Händlern und trugen Sorge, in ihrem Gürtel Geld mitzur nehmen, um bis in die entferntesten Gegenden, in die sie der Krieg führte, Geschäfte zu machen. Sie spekulierten, wo immer der Dienst ihnen Zeit dazu ließ, wurden zu negotiatores und hatten wenig Skrupel beim Betrieb ihrer Geschäfte. Sie kumulierten den Handelsbetrieb mit dem Waffenhandwerk (vgl. Livius XXXIII 29). Aber oft waren — ganz so wie heute — die Geschäfte der negotiatores das, was erst zum Krieg geführt hat. Schon bevor man Truppen in ein Land entsandte, hatten die negotiatores davon Besitz genommen. Von den Grenzen der Provinzen verbreiteten sie ihre Finanz- und Handelsherr- Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 143 Schaft bis in das Innere der angrenzenden Länder durch alle verfügbaren Mittel mit äußerster Energie. Ihre Mißbräuche haben dann zu Aufständen in den von ihnen aus- gebeuteten Ländern geführt. So ist der Aufstand der Gallier unter Vercingetorix entstanden. Darauf Massa- krierung der römischen Händler durch die empörten Eingeborenen und darauf die Eroberung Galliens. So auch war’s in Kleinasien; die Folge war der Krieg mit Mithri- dates. Es war also ganz so, wie wenn wir heute bei der Erschließung Chinas die Eingeborenen so ausbeuten, daß ein Boxeraufstand entsteht, worauf wir Heere zur Unterwerfung der Aufständigen und Plünderung des Landes entsenden, nur daß die negotiatores von heute meist noch Missionare als Hilfstruppen haben und es vorziehen, diese statt ihrer ermorden zu lassen. Eine dritte Art von Händlern waren die Bankiers. Ihr Betrieb war der früheste kapitalistische Handelsbetrieb. Mit dem Gelddarlehen hat dieser begonnen. Ich habe schon von der Strenge der römischen Schuldgesetze gesprochen, habe erwähnt, wie Shakespeares Shylock im alten römischen Schuldrecht begründet ist, habe von dem Generalstreik der verschuldeten Plebejer und ihrem Auszug auf den heiligen Berg erzählt. Im Jahre 323 v. Chf. ist eine Erleichterung des Schuldgesetzes beschlossen worden. Nur das Gut, nicht der Körper des Verschuldeten sollte fortan haften. Auf diesem Prinzip beruht das Bankierwesen. Schon seit der Zeit des Tarquinius standen um das Forum herum Wechseltische. Ihre Inhaber handelten zugleich mit Edelmetallen. Sie versahen gleichzeitig die Funktionen einer Art Amtsschreiber und liehen bei öffentlichen Verkäufen dem, der den Zuschlag erhalten hatte, Geld. Ferner nahmen sie Depositen an und standen mit den Einlegern in Kontokorrentverkehr. Ihre Register galten vor Gericht als Bescheinigung, — der Anfang davon, daß kaufmännisch geführten Büchern Glaubwürdigkeit zukommt.. Das kam auch darin zum Ausdruck, daß diesen Bankiers 144 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. außer dem Gewinn beim Geldhandel auch Notariatsgebühren zuflossen. Um den Wuchergesetzen zu entgehen, nahmen die römischen Kapitalisten Latiner als Strohmänner. Als auch die Latiner im Jahre 193 v. Chr. den römischen Gesetzen unterworfen wurden, machten sie ihre Geldanlagen in den Provinzen. Unter den in Rom und den römischen Provinzen tätigen Bankier befanden sich viele Griechen. Nach ihrer Unterwerfung unter die Herrschaft Roms ist ihre Stellung zu ihren Beherrschern in doppelter Hinsicht von der anderer unterworfener Völker verschieden gewesen. Das Streben der Römer ging nicht etwa dahin, die durchaus helleni- sierten östlichen Mittelmeerländer römisch zu machen, sondern sich selbst zu hellenisieren. Daher auch umgekehrt die Hellenen in ihrem eigenen Leben nichts änderten. Bei den von den Römern unterworfenen westlichen Völkern finden wir, daß sich deren Angehörige alsbald nach ihrer Unterwerfung an den römischen Staatsgeschäften beteiligt haben. Nicht so bei den Hellenen und den Angehörigen der hellenisierten Länder des Ostens. Erst in später Zeit und nur in beschränktem Umfang sind sie in den römischen Staatsdienst eingetreten 1 ). Aus den griechischen Städten siedelte man nicht so leicht nach der Hauptstadt des Reichs über, wie aus Vienna und Narbo 2 ). Man ging auf in dem kapitalistisch organisierten Erwerbsleben, wie wir es kennen gelernt haben, beschäftigte sich mit Wissenschaft und Kunst und mit Spielen, und wurde in den guten, wie in den schlimmen Tätigkeiten des Friedens Vorbild und Lehrmeister der Römer. So rekrutierten sich auch aus Hellenen und hellenisierten Orientalen die Geschäftsleute in Rom, namentlich auch aus Juden. Wie anderswo so finden wir sie schon vor Christi Geburt in Rom. Ich habe erzählt, wie die Juden in der Diaspora zum Handelsvolk geworden waren, und 1) Mommsen, Römische Geschichte V, 5. A., S. 261. 2) Ebenda S. 333. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 145 habe schon erwähnt, daß es vor Augustus 8000 Juden in Rom gegeben habe. Aus Strabo zitiert schon Flavius Jo- sephus in seinen Jüdischen Altertümern XIV, 7, 2: „Die Juden sind schon fast in jeder Stadt des Erdkreises verbreitet, und man kann nicht leicht einen Ort in der Welt finden, der dieses Volk nicht beherbergte und nicht in seiner Gewalt wäre“. Das Mittel, das ihnen die Gewalt verlieh, war das Geld. Nach der Zerstörung Jerusalems durch Titus verteilten sich die Juden noch mehr über die ganze Welt, und überall, wo sie sich niederließen, bildeten sie besondere Gemeinden, die inmitten der Völker, unter denen sie sich niedergelassen hatten, als Fremde weilten und sich in hochmütiger Verachtung von ihnen absonderten. Daher auch ihre Ausnahmestellung in Rom*). Die Römer pflegten zur Kaiserzeit die Götter der ihrem Reiche einverleibten Völker in ihr Pantheon aufzunehmen. Nach der Unterwerfung der Juden hätte also eigentlich auch Jahve darin Aufnahme finden sollen. Damit wäre er romanisiert worden. Aber das war bei Jahve ausgeschlossen. Er war ein eifersüchtiger Gott, der Alleinigkeit beanspruchte; er vertrug sich nicht mit den anderen Göttern im Pantheon. Obwohl die Juden römische Bürger geworden, erhielt man daher in Religionssachen, um des Friedens willen, die Fiktion aufrecht, daß sie Fremde seien, deren Kultur nur geduldet sei, und der kluge Finanzmann Vespasian wußte aus dieser Fiktion Nutzen zu ziehen. Er begründete den fiscus judaicus; dahin hatten die Juden für die Duldung ihres den Römern fremden Gottes und seiner Kultur an den Jupiter Capitolinus eine Steuer zu zahlen; in Wirklichkeit flössen diese Abgaben in die Kasse des Kaisers. Dieser fiscus judaicus erhielt eine eigene Organisation unter einem procurator ad capitularia Judaeorum. Vielleicht liegt darin der ideelle Ursprung der Beibehaltung des Fremdencharakters der Juden auch in den auf das Römerreich 1) Siehe für das im folgenden Gesagte die Belege in Lu jo Brentano, Die Anfänge des modernen Kapitalismus. München 1916, S. 193. Wiederabgedruckt in dessen „Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte“, Leipzig 1923, 480 ff. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 10 146 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. folgenden Germanenreichen, sowie der Kammerknechtschaft der Juden in Deutschland, des Exchequer of the Jews in England und der besonderen Besteuerung der Juden in Frankreich. In Rom sind die Juden Wechsler und Bankiers gewesen; aber sie waren nicht die einzigen. Es ist bekannt, welche Förderung die Verbreitung der Juden über die Welt der Ausbreitung des Christentums gebracht hat. Das Christentum aber mußte seinem ganzen Wesen nach mit dem Prinzip des Handels in Widerspruch treten*). Der Handel strebt nach seinem innersten Wesen nach dem größtmöglichen Gewinn; das Evangelium dagegen warnt die Menschen nachdrücklichst vordem Trachten nach Reichtum, und unter dem Einfluß der griechischen Philosophen hatten die Kirchenväter diese seine Lehre in allen ihren Konsequenzen ausgebildet. Aber auch bei den Christen siegte in der Praxis die Erwerbslust über die Lehre. Zum Beleg verweise ich auf das schon angeführte Zeugnis in dem angeblichen Briefe Kaiser Hadrians aus Alexandria: „Ihr Gott ist das Geld; Christen, Juden, alle Nationen beten ihn an“, und ganz besonders zeigt uns die Beteiligung der Christen am Bankiergeschäft der Bericht des hl. Hippolytus über die Bank des Kallistus zur Zeit des Kaisers Commodus 1 2 ). Danach hatte Commodus einen Kammerherrn Namens Karpophorus, der Christ war. Dieser besaß einen Sklaven Kallistus, der gleichfalls Christ war. Er vertraute ihm eine beträchtliche Summe an, damit er sie in Bankgeschäften nutzbar mache. Kallistus eröffnete damit ein Geschäft am Fischmarkt. Als Agent einer so hoch stehenden Persönlich- 1) Vgl. Lujo Brentano, Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte in dessen „Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte“ 34 ff. 2) Siehe Philosophumena sive haeresium omnium con- futatio ed. Patricius Cruce. Parisiis 1860, p. 436 ff. Vgl. dazu meine Abhandlung „Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums“ in „Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte, 109 ff. Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 147 keit wie Karpophorus erhielt er alsbald bedeutende Einlagen von zahlreichen Witwen und gläubigen Christen. Darauf scheinen die Juden eifersüchtig geworden zu sein und einen Sturm auf die Bank des Kallistus organisiert zu haben. Die Folge war, daß Kallistus an den Rand des Bankerotts geriet. Als Karpophorus dies vernahm, war es ihm sehr peinlich, was sich angesichts seiner Stellung wohl begreifen läßt, und er erklärte den Gläubigern der Bank, er werde den Kallistus zur Rechenschaft ziehen. Als Kallistus dies hörte, versteckte er sich aus Furcht vor dem Zorn seines Herrn, floh hin zum Meere, um der ihm drohenden Gefahr zu entgehen, und, da er in Portus ein Schiff fand, bereit die Anker zu lichten, bestieg er es, ohne zu fragen, wohin es bestimmt sei; denn er hatte kein anderes Ziel, als sich außerhalb des Bereichs seines Herrn zu bringen. Aber all dies ließ sich nicht so geheim machen, daß Karpophorus nicht davon gehört hätte. Ohne Zeit zu verlieren, eilte er zum Hafen und fand das Schiff gerade im Abfahren. Er sprang in eine Barke, um es zu besteigen, worauf Kallistus, der ihn kommen sah, sich ins Meer stürzte. Er wurde aber gegen seinen Willen gerettet und seinem Herrn übergeben, der ihn nach Rom zurückbrachte und auf die Tretmühle schickte. Damit war aber den Christen, die in der Bank des Kallistus ihr Geld hinterlegt hatten, nicht gedient. Sie drangen in Karpophorus, er möge seinem Sklaven verzeihen; dieser behaupte, er habe das Geld in guten Händen, und wenn man ihn freiließe, werde er imstand sein, die Anlage zu realisieren und das ihm Anvertraute zurückzuzahlen; andernfalls werde das Geld verloren sein. Karpophorus, der ein sehr ehrlicher Mann war, antwortete, „es liege ihm nicht an dem Geld, das ihm selbst gehöre, aber sehr viele hätten ihm geklagt, daß sie nur im Vertrauen auf ihn ihr Geld in der Bank des Kallistus hinterlegt hätten.“ Er ließ sich also erweichen und entließ den Kallistus aus der Tretmühle. Der arme Kallistus aber hatte keinen Pfennig, den er hätte zurückzahlen können; auch konnte er nicht mehr davonlaufen, da man ihn genau überwachte. So faßte er den Plan, zu sterben. An einem Sabbath ging er unter 10 * 148 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. dem Vorwand, seine Schuldner mahnen zu wollen, in die Synagoge, wo die Juden versammelt waren, und begann zu lärmen. Die in ihrem Gottesdienst gestörten Juden überhäuften ihren Gläubiger mit Schmähungen und Schlägen und schleppten ihn vor das Gericht des Stadtpräfekten Fuscianus. Hier beriefen sie sich auf das Gesetz, das sie in der ungestörten Ausübung ihres Gottesdienstes schützte; Kallistus habe sie gestört, indem er gerufen habe, er sei ein Christ. Der Vorgang wurde dem Karpophorus gemeldet, der schleunigst herbeieilte und dem Stadtpräfekten sagte: „Glaube nicht diesem Menschen; er ist nicht Christ; er sagt nur so, weil er sterben will, denn er hat mir große Geldsummen durchgebracht“. Die Juden aber hielten dies für eine Lüge des Karpophorus, um seinen Sklaven zu retten, und drangen um so mehr in den Präfekten. Um ihnen genugzutun, ließ der Präfekt den Kallistus geißeln und schickte ihn nach Sardinien in die Bergwerke. Hier traf er andere Christen, die um ihres Glaubens willen zum Arbeiten in den Bergwerken verurteilt worden waren. Um diese Zeit machte Marcia ihren Einfluß zugunsten der in den Bergwerken Sardiniens arbeitenden Christen geltend. Marcia war die allmächtige Mätresse des Com- modus. Sie stand bei ihm so in Gnaden, daß nach der Hinrichtung von dessen Gemahlin Cispina ihr Bild neben dem des Commodus auf den Münzen geprägt wurde. Sie war Christin, und ihrem Einfluß ist die gute Behandlung der Christen unter Commodus zu danken gewesen, daher der hl. Hippolytus sie „die gottliebende Buhlerin des Commodus“ nennt. Erfüllt von dem Wunsche, ein gutes Werk zu tun, hatte sie sich an den damaligen Bischof von Rom um ein Verzeichnis der nach Sardinien verbannten Bekenner des christlichen Glaubens gewandt. Mit dieser Liste sandte Marcia ihren früheren Erzieher Hyacinthus, einen Eunuchen des Commodus und gleichzeitig christlichen Priester, nach Sardinien, damit er die auf der Liste Bezeichneten befreie; denn sie hatte von Commodus deren Freilassung erwirkt. Darauf gab der Statthalter von Sardinien alle auf der Liste verzeichneten Christen frei. Aber Kallistus befand sich nicht Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 149 auf der Liste; da der Bischof von Rom seine Missetaten kannte, hatte er ihn nicht auf die Liste gesetzt. Da warf sich Kallistus dem Hyacinth zu Füßen und beschwor ihn unter Tränen, auch ihn zurückzuführen. Der Eunuch wurde gerührt und machte beim Statthalter geltend, daß er der frühere Erzieher der Marcia sei. Da sie allmächtig sei, so sei es nicht gefährlich, wenn er auf seinen Wunsch hin auch den Kallistus frei gebe. So erlangte Kallistus die Freiheit. Er wurde später Bischof von Rom und nach ihm sind die Katakomben des Papstes Kallistus benannt. Diese vom hl. Hippolytus erzählte Geschichte gewährt einen merkwürdigen Einblick in die römische Bankwelt in dem 2. Jahrhundert n. Chr. und die in dieser sich abspielenden Intriguen. In welchem Maße sich die Christen in der Zeit ihrer der Marcia verdankten Duldung unter. Commodus am gewinnsüchtigen Handelsbetriebe beteiligt haben, zeigt die zur Zeit nach der Decianischen Christenverfolgung verfaßte Schrift des hl. Cyprian „Über die Gefallenen“ 1 ). Cyprian stellt darin die Christenverfolgung des Decius hin als Strafe Gottes für den zur Zeit des Wohlergehens der Christen unter Commodus und dessen Nachfolgern eingetretenen Verfall ihres Glaubens und ihrer Sitten. Darin heißt es: „Jeder sann auf Vermehrung des väterlichen Erbguts, und vergessend, was die Gläubiger entweder zu den Zeiten der Apostel früher getan hatten oder immer tun sollten, verlegte er sich, von unersättlicher Begier entflammt, auf die Bereicherung seines Vermögens.“ So beschaffen war der Kapitalismus in Rom. Es war ein Kapitalismus ohne Warenproduktion, lediglich eine An- 1) Nachdem die Christen unter Commodus und seinen Nachfolgern nicht mehr als die übrigeil Bewohner des Römerreichs zu leiden, ja unter Philippus Arabs so ruhige Tage gehabt hatten, daß die Sage aufkam, der Kaiser selbst bekenne sich zum Evangelium, war die Christenverfolgung des Decius gefolgt. Als der Kirche der Friede wiedergegeben war, schrieb Cyprian seine Schrift „Über die Gefallenen“, worin er die Ursache der Verfolgung erörtert. S. Caecilii Cypriani, episc. Karthag. et Martyr., libri de cathol. ecclesiae unitate, de lapsis et de habitu virginum, ed. Krabinger. Tubingae 1853, p. 62 ff. 150 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. eignung von wertvollen Gütern, die andere geschaffen hatten, durch Kapitalisten, ein Kapitalismus reiner Ausbeutung. Da in Italien keine Waren hergestellt wurden, die man für die Waren, die man aus dem Orient, aus dem hellenistischen Ägypten und Asien, aus Arabien und Indien senden konnte, mußte Geld dafür geschickt werden. Daher der große Goldabfluß aus Italien nach dem Orient, den schon Plinius bezeugt. Woher aber das Geld? Solange man reiche Völker bekriegt und Provinzen ausgesogen hatte, hatte die Beute die Mittel zur Bezahlung der aus dem Osten einströmenden Luxusgüter geliefert. Da war mit Augustus die Pax Romana und die Zerstörung der Ausbeutergesellschaften der publicani erfolgt, und damit war das Ende der römischen Volkswirtschaft, wie wir sie kennen gelernt haben, da. Die Ausbeutung, auf der sie beruhte, hörte auf. Es gab keine reichen Völker mehr, die man plündern konnte. Bei Germanen und Sarmaten war nichts zu holen. Die Plünderung der produzierenden Provinzen hatte ein Ende. Italien selbst aber produzierte nichts. Damit auch das Ende der Geldwirtschaft; an ihrer Stelle wieder Rückkehr zur Naturalwirtschaft. Der Übergang zur mittelalterlichen Natural- und Feudalwirtschaft macht sich schon Ende des dritten Jahrhunderts n. Chr. geltend. Bevor wir uns zur Betrachtung des Wiederbeginns der Naturalwirtschaft wenden, aber noch eine Frage. Wir haben gesehen, wie das Durchdringen des römischen Lebens mit dem Streben nach dem größtmöglichen Gewinn zur Aufsaugung des bäuerlichen durch Latifundienbesitz geführt hat, und was die gleichzeitige Entwicklung von Gewerbe und Handel und die kapitalistischen Betriebsformen des letzteren gewesen sind. Was ist die gleichzeitige Entwicklung der Wirtschaftseinheit gewesen? Die Antwort lautet: Das Durchdringen des römischen Lebens mit dem Streben nach Gewinn hat auch zur Auflösung der Großfamilie als Wirtschaftseinheit geführt. Ich habe dargelegt, daß bei keinem Volk die Hausgewalt des Hausvaters in ähnlicher Straffheit entwickelt gewesen ist wie bei den Römern. Der Haussohn, auch Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 151 wenn er die höchsten Würden im Staate erlangte, blieb wirtschaftlich immer dem Willen des Hausvaters untergeordnet. Er konnte für sich nichts erwerben; alles, was er erwarb, gehörte dem Hausvater. Er konnte selbständig nichts veräußern und nichts vererben. Ich habe von dem „eigenen Vieh“, dem peculium, gesprochen, mit dem der Hausvater den Haussohn oft ausstattete, womit er selbst wirtschaften konnte, aber hinzugefügt, daß das an der wirtschaftlichen Unselbständigkeit des Haussohns nichts änderte. Jeden Augenblick konnte der Hausvater das peculium zurückziehen und, was der Haussohn damit erwarb, gehörte dem Hausvater. Unter den ersten Kaisern wird nun bestimmt, daß die Haussöhne, was sie aus Anlaß ihres Kriegsdienstes erwerben, sich selbst erwerben*); sie können auch darüber testieren und werden überhaupt in Beziehung auf das durch Kriegsdienst Erworbene als Hausväter behandelt. Das durch Kriegsdienst Erworbene heißt peculium castrense. Es wird also, um zur Tapferkeit anzureizen, nunmehr ein eigenes Recht des Sohns auf die ihm zuerkannte Beute anerkannt. Das war infolge des Durchdringens des ganzen Lebens mit dem Streben nach Gelderwerb nötig geworden. Diese Entwicklung schritt mit weiterer Ausbildung des Staats- und Hofdienstes fort 1 2 ). Um die intensivere Widmung an den kaiserlichen Dienst zu sichern, wurde alles, was der Haussohn in diesem erwarb, dem im Kriegsdienst Erworbenen gleichgestellt. Es hieß peculium quasi castrense. Der Haussohn hatte daran unumschränktes Eigentum wie an dem durch Kriegsdienst Erworbenen. Dasselbe galt dann auch für das durch kaiserliche Schenkungen und, 1) L. 11. D. de castr. pec. (49, 17): Castrense peculium est, quod a parentibus vel cognatis in militia agenti donatum est, vel quod ipse filius familias in militia adquisivit, quod, nisi militaret, adquisiturus non fuisset. Nam quod erat et sine militia adquisiturus, id peculium ejus castrense non est (L. 2 D. de S. C. Maced.[14, 6]): quum filii familias in ca- strensi peculio vice patrum familiarum fungantur. 2) L. un. C. de castr. omn. pal. pec. (12, 30). 152 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, auch für das im geistlichen Stande Erworbene. Durch Kaiser Konstantin wurde auch bestimmt, daß die mütterliche Erbschaft (bona materna), und durch spätere Kaiser, daß Alles, was die filii oder filiae familiarum von mütterlicher Seite her (bona materni generis) oder durch die Ehe (lucra nuptialia), also durch reiche Mitgift ihrer Frau, erwerben, ihr Eigentum werden, und die Römer nannten auch dieses Vermögen peculium quasi castrense. Als im weströmischen Reiche die Qeldwirtschaft längst in Verfall geraten war, bestand sie im oströmischen Reiche, wie wir noch sehen werden, fort und gelangte zu weiterer Entfaltung. Damit steht denn auch die Fortentwicklung der Wirtschaftseinheit, wie sie dort stattgefunden, in Zusammenhang. Kaiser Justinian hat dem Haussohn ein selbständiges Eigentum an Allem zugesprochen 1 ), was vom Kinde nicht als Stellvertreter des Vaters und nicht ex re patris erworben wurde. Zuweilen soll der Vater daran nicht einmal Nießbrauch und die Verwaltung haben. Damit erst war der Haussohn als eine selbständige Wirtschaftseinheit anerkannt. Alles was er erwarb, gehörte nun nicht mehr der Hausgemeinschaft, sondern ihm allein — ein mächtiger Anreiz, sich wirtschaftlich zu betätigen. 1) § 1. J. per quas personas (2, 9). Die Wirtschaftsverfassung der römischen Provinzen nördlich der Alpen. 1. Zunächst gilt es, das Grenzgebiet der Provinzen festzustellen, deren Zustände wir betrachten wollen, vor allem das der Provinzen Gallien und Germanien. Gallien umfaßte nicht nur das heutige Frankreich, sondern auch (ungefähr) das heutige Belgien, Elsaß-Lothringen, das Großherzogtum Luxemburg und den Regierungsbezirk Trier. Daneben dann die beiden Germanien: Ober- und Untergermanien, oder auch Germania prima et secunda. Die ursprüngliche Provinz Germania hatte das Land zwischen Rhein und Elbe umfaßt. Allein ihre Zugehörigkeit zum römischen Reich hatte nur 20 Jahre gedauert, vom Jahre 12 vor Christus bis 9 nach Christus, bis zur Niederlage des Varus. Seitdem gehörte zu den Provinzen Germanien nur mehr das heutige Holland und das linke Rheinufer bis ungefähr Koblenz. Von da lief die Grenze das Taunusgebirge entlang, um sich plötzlich südlich bis zum Main zu wenden, den sie bei Wörth verließ. Von da ging die Grenze in schnurgerader Linie bis Lorch in Württemberg. Hier erreichte sie die Grenze der Provinz Raetia, die sich, ziemlich an der Altmühl hin, bis nach Kelheim erstreckte. Von da ab bildete die Donau die Grenze der Provinzen Rätien und Noricum. Von dem Deutschen Reich und von Deutsch-Österreich in ihrem Umfang vor dem Weltkriege waren also römische Provinzen: die preußische Rheinprovinz links des Rheins, 154 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Der Regierungsbezirk Wiesbaden, der größte Teil des Großherzogtums Hessen, die Pfalz, Elsaß-Lothringen, Baden, Teile von Unterfranken, Württemberg und das ganze Land südlich der Donau. Diese Striche waren keineswegs rein von Germanen bewohnt, sondern stark mit Kelten untermischt. Bemerkenswert aber für unsere weitere Betrachtung und für Beantwortung der Frage über den Ursprung der späteren mittelalterlichen Verhältnisse: diese Striche waren weit früher und weit vollständiger romanisiert als das westliche und nördliche Gallien x ). Hier nämlich standen die römischen Legionen. Aus diesen Legionslagern erwuchsen überall römische Städte, von der Mündung des Rheins bis in das österreichische Land an der Donau. Trier aber war seit Diokletian sogar die Hauptstadt Galliens, vielleicht die des Okzidents. 2. Was waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in diesen Strichen? Gallien in dem eben geschilderten Umfang galt als die reichste Provinz des sinkenden Römerreichs. Es allein brachte so viel an Steuern auf, wie alle übrigen Provinzen zusammen genommen. „In Gallien“, sagt ein Schriftsteller der vespasianischen Zeit, der bekannte Josephus in seiner Schrift über den jüdischen Krieg (2, 16, 4) 1 2 ), „sind die Quellen des Reichtums heimisch und ihre Fülle strömt über die ganze Erde“. „Und“, so fügt Mommsen hinzu 3 ), 1) Mommsen V, 92, 93. 2) Flavius Iosephus: Über den jüdischen Krieg. Ausgabe von Gfrörer und W. Hoffmann. Leipzig und Stutgart 1836 (2. 16. 4). Die Städte Galliens veranschlagt Josephus nach einer freilich wohl sehr willkürlichen und übertreibenden Schätzung auf etwa 1200 (Josephus, B. J. II 16); indes soll Cäsar mehr als 800 erobert haben (Plutarch, Cäsar c. 15). Und wenn der größere Teil derselben noch in der Kaiserzeit dort ähnlich gewesen sein mag, so haben andererseits auch manche, namentlich im Narbonensichen Gallien wie Narbo, Arausio, Arelate die heute auf demselben Boden stehenden Städte weit übertroffen. 3) Römische Geschichte V, 97. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 155 vielleicht nirgends sind gleich zahlreiche und gleich prächtige Landhäuser zum Vorschein gekommen, vor allen Dingen im Osten Galliens, am Rhein und seinen Zuflüssen“, also in den, wie schon gesagt, ganz besonders romani- sierten beiden Germanien. Köln war nach Tacitus 1 ) schon im Jahre 71, also 21 Jahre nach der römischen Kolonisierung, durch seine Wohlhabenheit und sein Wachstum für die Deutschen auf dem rechten Rheinufer ein Gegenstand des Neides. Darauf deutet auch, daß, während uns Tacitus 2 ) die Agri Decumates, das Neckargebiet, als einen Strich bezeichnet hatte, wo nur levissimus quisque Gallorum et inopia audax sich ansiedle, Ammianus Marcellinus 3 ) von den Häusern der Alamannen auf dem rechten Rheinufer von Straßburg bis Mainz, die Julian nach der Schlacht bei Straßburg zerstörte, berichtet als domicilia cuncta cura- tius ritu romano constructa. ln Württemberg allein haben sich bei 160 Städten und Orten Spuren größerer und kleinerer römischer Ansiedlungen gefunden, deren Blüte Reste von Bädern, Wasserleitungen, Marmorornamenten, Skulpturen, Mosaiken, Bronzen, verzierten Glas- und Tongeschirren, sowie der Bestand gewerblicher Colle- gien bezeugen 4 ). Von Augsburg aber hatte schon Tacitus gesprochen als splendidissima Raetiae provinciae colonia 5 ). Die Provinzen Gallien und Germanien standen in besonderer Blüte. Erste Grundlage derselben war die Landwirtschaft. Wie war diese Landwirtschaft organisiert? Es gab Großbesitz und Kleinbesitz. Von beiden war der erstere der wichtigere, denn: 1. der Kleinbesitz wurde vom Großbesitz aufgesogen; 1) Tacitus, Historiarum lib. IV, 63. 2) Tacitus, Germania, c. 29. 3) Lib. 17, 1, § 7, Ausgabe von Eyssenhardt, Berlin 1871, S. 94: Extractisque captivis domicilia cuncta curatius ritu Romano constructa flammis subditis exurebat. 4) Stälin, Geschichte Württembergs, I, 104—109. 5) Tacitus, Germania, c. 41. 156 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 2. die Organisation des Qroßbesitzes wurde Vorbild und Muster der Grundherrschaft bei allen Völkern. Ich habe in § 5 erzählt, in welcher Weise in Italien der Großgrundbesitz entstanden ist und den Kleinbesitz mehr und mehr verdrängt hat. Schließlich zerfiel das Land fast nur mehr in große Domänen. Ich habe dargetan, in welcher Weise eine solche Domäne wirtschaftlich organisiert war: in villa und vici. Eine solche Domäne war aber nicht bloß in wirtschaftlicher Beziehung ein Großbesitz, ein Latifundium. Sie zeichnete sich vor dem Kleinbesitz auch in verwaltungsrechtlicher Beziehung aus, und diese ihre verwaltungsrechtliche Stellung übte wieder außerordentliche wirtschaftliche und soziale Wirkungen. Die Domäne bildete einen von der herrschenden Verwaltungsorganisation exemp- ten Verwaltungsbezirk, den Saltus 1 ). Ursprünglich bedeutet das Wort „Saltus“ Heide- und Weideland. Als Weideland waren die großen Ländereien von den Einzelnen ursprünglich in Besitz genommen worden. Das Volkland, das ager principis geworden, war Weideland. Dieses Land wurde in den Provinzen nicht der Jurisdiktion der benachbarten Munizipien unterworfen, sondern bildete einen eigenen Verwaltungsbezirk. Schließlich heißt Saltus so viel wie eine von der Munizipaljurisdiktion eximierte Domäne. Vergeblich haben die Kaiser in der Zeit der klassischen Juristen gegen diese Exemtionen und Usurpationen der Attribute der öffentlichen Gewalt durch die Großgrundbesitzer angekämpft. Schon Hadrian, Sep- timius Severus und Caracalla verbieten den Procuratoren der kaiserlichen Domänen, die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit über deren Inwohner zu usurpieren. Auch der private Großgrundbesitzer will auf seiner Domäne den Souverän spielen; schon Marc Aurel muß erzwingen, daß ein Mächtiger gestattet, nach einem flüchtigen Sklaven auf seinem Besitz zu fahnden. Die Gläubiger greifen zu gewalttätiger Selbsthilfe statt zu gesetzlichen Formen; der 1) Vgl. Weber, Röm. Agrargeschichte 251 ff., 260 ff. — A. Schulten, Die römischen Grundherrschaften, Weimar 1896. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 157 Schwache erliegt dem Mächtigen. Alle Maßnahmen der Kaiser dagegen bleiben ohne Erfolg 1 ). Das ganze römische Reich also war in Munizipien organisiert, die im Namen des Kaisers sich selbst verwalteten. Von dieser Organisation eximiert aber waren die großen Domänen, die Saltus. Der Inhaber eines Saltus hatte dessen Verwaltung auch in öffentlich-rechtlicher Beziehung. Die Stellung des Saltus war also ähnlich dem Rittergut und der Hofmarch vor Aufhebung der Grundherrlichkeit 2 ). Vor allem bildeten diese Domänen eigene Steuerbezirke; sie waren nicht in das allgemeine Steuerkataster eingetragen, sondern hatten ihre eigenen Steuerkataster 3 ). Das war von größtem Vorteil für die Besitzer dieser Domänen. Die in das Steuerkataster eines Munizipiums eingetragenen Steuerpflichtigen hafteten nämlich solidarisch für den von ihnen aufzubringenden Steuerbetrag und hatten dementsprechend für die Steuer desjenigen aufzukommen, der sein Grundstück, da er die darauf lastende Steuer nicht zahlen konnte, aufgab; eine solche Haftpflicht bestand nicht für die großen Domänen, da sie eigene Steuerbezirke bildeten 4 ). Die Steuereinschätzung der Domänen erfolgte ferner durch Senatoren, d. h. durch Personen, welche selbst Großgrundbesitzer waren und bei der Steuerveranlagung ihre Standesgenossen schonten 5 ). Gewährten die Kaiser eine Herabsetzung der Steuer, so verteilten die senatorischen Steuer- veranlager den Steuernachlaß unter ihre Standesgenossen 6 ). 1) Vgl. über die „Mächtigen“ zur Zeit der klassischen Juristen Henri Monnier in der Nouvelle Revue historique de droit fran^ais et etranger, XXIV, Paris 1900, p. 76 ff. 2) Cf. Rudorff, Gromatische Institutionen, S. 454f., in den Schriften der römischen Feldmesser, herausgegeben von Blume, Lachmann, Rudorff. II. B. 81 IX (ad Front, de contr. agrorum. ed. Lachmann S. 53). 3) Cod. Theod. XI, 23, 1. 4) Lecrivain a. a. O. p. 89. 5) Ebenda p. 90. 6) Salvianus, De gubernat. Dei V, c. 8 (Monumenta Germaniae). „Nam sicut sunt in adgravatione pauperes primi, 158 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. So zahlten die Großen an Steuer nur so viel sie wollten; die kleineren trugen die Steuerlast. Noch wichtiger waren die Gerichtsprivilegien. Die kaiserlichen Domänen unterstanden nicht der munizipalen Gerichtsbarkeit. Die meisten aber waren an Senatoren in Erbpacht (Emphyteuse) vergeben. Diese Tatsache war von weittragender Bedeutung bei der ungeheuren Ausdehnung der kaiserlichen Domänen; der Senator übertrug die Exemtion der Domäne, die er in Erbpacht hatte, auf seinen eigenen Besitz * 1 ). Der Senator selbst richtete über die seine Domäne Bewohnenden unter der illusorischen und völlig unwirksamen Oberaufsicht des Statthalters 2 ). Diese Unabhängigkeit der großen Domänen tritt noch in anderem hervor. So betraten die Beamten des Staats nicht die Domänen zu Zwecken der Rekrutierung, sondern der Eigentümer sandte seine Beamten an den Ort, wo der Staatsbeamte sich aüfhielt 3 ). Dasselbe gilt für die Erhebung der Steuern 4 ). Den Richtern war untersagt, sich in den Privatdomänen aufzuhalten und auf ihrem Gebiet Gericht zu halten 5 ). Im Falle Verbrecher sich auf einer Domäne aufhalten, wurden zuerst die Amtsleute derselben und die Vorstände der Dörfer aufgefordert, sie auszuliefern; erst wenn sie dies verweigerten, wurden Soldaten geschickt 6 ). Dasselbe galt für Sklaven, die sich eines Verbrechens gegen Dritte schuldig gemacht hatten; ihr Herr, wenn er sie nicht verteidigen wollte, war verpflichtet, sie zum Erscheinen zu zwingen 7 ). Der Staat verkehrte mit den Sklaven nur durch Ita in relevatione postremi. Si quando enim, ut nuper factum est, consulendum defectis urbibus aut minuenvas in aliquo tri- butarias functiones potestates summae existimaverint, illico re- medium cunctis datum soli divites inter se partiuntur.“ 1) Lecrivain a. a. O. p. 117. 2) Ebenda p. 121. 3) Nov. Valentin, 111, tit. VI, § 2. 4) Nov. Maioran. II, Cod. Theod. XI, 1, 13. 5) Cod. Theod. I, 16, 11. 6) Cod. Just. IX, 39, 2. 7) 1. 22. § 3, D. IX, 4. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 159 Vermittlung ihres Herrn. Er räumte diesem eine Quasi-Souveränität auf seinem Gebiete ein und dieser zögerte nicht, sie in seinem Interesse zu gebrauchen. Der heilige Augustin erwähnt öfters des fundus als einer Bildung, der Unabhängigkeit und eigenes Leben zusteht 1 ). Einen Teil der Domanialgüter bewirtschaftete der Kaiser in eigener Regie, durch Verwalter, vor allem Besitzungen, auf denen sich Paläste, große Webereien, Ziegeleien oder ähnliche industrielle Anlagen befanden. Der weitaus größte Teil der Domänen war indes verpachtet, in der Regel in Großpacht an Senatoren. Hie und da kommen auch Kleinpächter vor. Allein da war die Erhebung der Pachtgelder an Unternehmer vergeben. Dies führte dazu, daß die Kleinpächter zu Afterpächtern der großen Kapitalisten wurden. Ein solcher Großpächter hieß Conduktor. Die conductores waren große Herren, Offiziere, comites consistoriani, viri senatoriae fortunae. An sich standen sie unter den Finanzbeamten des Kaisers, den pro- curatores. Indes procuratores und conductores scheinen weit mehr unter einer Decke zusammengewirkt zu haben, als daß jene eine wachsende Kontrolle über diese geübt hätten. Gleichviel aber, welches deren Verhältnis im einzelnen Falle gewesen war, die Stellung des tatsächlichen Inhabers des saltus war nahezu allmächtig. Er hatte, wie schon dargelegt, innerhalb des Gebietes des Saltus die niedere Gerichtsbarkeit, wenn auch nicht die Kriminalgerichtsbarkeit. Kriminalfälle gehörten vor den kaiserlichen Statthalter. Er war ferner, wie gesagt, die Steuerbehörde. Er hatte die Veranlagung der Steuer und die Steuern an die Staatskasse abzuführen. Er ernannte die Geistlichen, und oft brachte er vermöge seiner Kirchengewalt den Grundsatz cujus regio illius religio zur Geltung. 1) Vgl. Ep. 43 c. 24 (Migne, Patr. lat. XXXI11): „parco jam dicere singularum par Africam regionum et civitatem et fundorum tyrannicas potentates.“ 160 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. So finden wir in den Händen der römischen Großgrundbesitzer der Kaiserzeit eine Fülle von Befugnissen, ähnlich wie wir sie in den Händen der späteren feudalen Grundherren finden. Wie diesen, finden wir ferner, daß jenen schon mitunter ein Marktrecht verliehen wird. Durch die Marktgerechtsame wurde das Gut ein soziales Zentrum, wie sonst die Städte. Damit erhielten die Produkte des Guts bequemen Absatz. Auch diente der Markt zur Versorgung der kleinbäuerlichen Umgebung mit den Produkten, die sie nicht selbst erzeugten. Dazu kam, daß dieser Grundherrschaft zum Teil das Privileg, keine Rekruten zu stellen, verliehen war; sie zahlte dann eine Ablösungssumme. Dies gilt für kaiserliche wie für senatorische Besitztümer. Es war dies eine Attraktion der Grundherrschaft. Wenn es im späteren Mittel- alter hieß, Stadtluft macht frei, so zu Anfang der römischen Grundherrschaft: Landluft macht frei. Man zog dahin, um den Lasten der römischen Munizipalverfassung zu entrinnen. Dies aber nur zu Anfang. Bald anders. Ich habe soeben gezeigt, wie einflußreich die Stellung des Inhabers eines saltus gewesen ist. Als Amtsperson, in der eine Fülle von Befugnissen sich konzentrierte, konnte er auf das Wohl und Wehe des ihm untergebenen Kolonen einen weitgehenden Einfluß üben. Wir werden nun kennen lernen, in welcher Weise sie diesen Einfluß benützt haben. Vorher, wer waren diese coloni? Die Frage zerfällt in zwei Teile, in die nach dem ökonomischen Ursprung des Kolonats und in die nach seinem historischen Ursprung. Die erstere habe ich bereits beantwortet: der Kolonat hat seinen Ursprung in dem Anwachsen des Großgrundbesitzes und der damit entstehenden Unmöglichkeit, die nötigen Arbeitskräfte zu beschaffen, sowohl zur Bestellung entfernt liegender Äcker, als auch zur Bestellungszeit, namentlich aber zur Erntezeit. Da es nicht angeht, entfernt liegende Felder durch Sklaven ohne Aufsicht bestellen zu lassen, und da es ferner zu teuer wäre, die zur Bewirt- Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 161 Schaffung des ganzen Qroßbesitzes nötigen Arbeitskräfte als Sklaven zu halten, und es nicht möglich ist, die zur Zeit des gesteigerten Bedarfs nötigen Arbeitskräfte als freie Lohnarbeiter zu dingen, gibt man einen Teil des Großi- grundbesitzes an Kolonen zur Selbstbewirtschaftung gegen die Verpflichtung zu regelmäßigen Abgaben und Dienstleistungen zur Zeit der Bestellung und zur Erntezeit. Etwas anderes aber ist die Frage nach dem historischen Anfang des Kolonats. Ursprünglich ist der Kolone ein freier Kleinpächter gewesen. Allein zu Ende der Kaiserzeit ist es anders geworden. Noch werden sie zwar im Gegensatz zu den Sklaven als Freie (ingenui) bezeichnet; allein es ist etwas Eigentümliches um ihre Freiheit. Sie können wie Sklaven geprügelt werden. Sie werden, wenn fluchtverdächtig, gefesselt. Sie sind an die Scholle gebunden. Dabei geht das Verhältnis mit Rechten und Pflichten auf die Kinder über*). Man bezeichnet ihren Zustand mit Recht als jugum servitutis 1 2 ). Den Freien ist die Ehe mit ihnen verboten. An die Stelle des freien ist der tatsächlich unfreie Kolone getreten. Woher diese Unfreiheit? Das klassische römische Recht kennt noch nicht den unfreien Kolonat. Weder in den Digesten noch im Codex befindet sich eine Bestimmung, die ihn betrifft. Er ist keine Institution, sondern eine Praxis 3 ). Das für die Römer geltende Recht kennt nur servi und coloni. Die unfreien Kolonen haben einen mehrfachen Ursprung. Ein Teil derselben ging hervor aus Sklaven 4 ). Man gab entfernt liegende Grundstücke an tüchtige Sklaven 1) Tit. 48 des Codex Buch 11. Vgl. auch Max Weber, Römische Geschichte 248—50. 2) Cf. Henricus Bolkestein, De colonatu Romano eius- que origine. Amstelodami 1906. 3) Fustel de Coulanges, Revue des deux mondes, T. 77, 836. 4) C. 12, § 3, D. 33, 7: quaeritur an servus qui quasi co- lonus in agro erat etc. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 11 162 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. zur Bewirtschaft für eigene Rechnung, als peculium. Schon Varro hatte dazu geraten 1 ) und Columella 2 ). Das war kein Pachtverhältnis entsprechend den Regeln der Jurisprudenz, denn der Sklave war nicht rechtsfähig, er konnte keinen Vertrag mit seinem Herrn abschließen. Es war ein rein tatsächliches Verhältnis. Es hatte aber nicht weniger festen Bestand, denn es entsprach dem Interesse beider Teile. Der Sklave arbeitet weit lieber, weil er nicht bloß für den Herrn, sondern auch für sich arbeitete. Der Herr aber hatte den denkbar bequemsten Pächter. Dabei fiel beim Tode des Sklaven dessen ganzes Besitztum an den Herrn. Ließ man ihn aber vorher frei, so konnte man bei der Freilassung ausbedingen, daß er den Acker weiter bestellen werde. Vererbte der Freigelassene das ihm gegen Abgaben und Dienste überlassene Grundstück auf seine Kinder, so entstand tatsächlich ein unfreier Kolonat. Allein aus Sklaven konnten unfreie Kolonen nur so lange hervorgehen als ein reichliches Angebot auf dem Sklavenmarkt stattfand. Das war der Fall gegen Ende der Republik. Die Ausbreitung des Reichs über Völker, die unterworfen wurden, und die Bürgerkriege brachten Tausende ins Sklavenverhältnis. Unter Augustus und Tiberius begann der Verzicht auf weitere Ausdehnung der Reichsgrenzen. Damit hörte die Sklavenzufuhr auf. Nun machte sich Sklavenmangel fühlbar. Zunächst half man sich durch Förderung der Sklavenerzeugung. Man setzte Prämien aus für Sklavinnen, die Kinder gebären würden 3 ), und überließ die Regelung des Geschlechtsverkehrs der freien Konkurrenz unter zweckentsprechender Aufsicht des vilicus 4 ). Allein das war unzureichend. Nun ging man aus auf Menschenraub im Innern des Reichs. Schon unter Augustus 1) „gewährt den Sklaven, mit denen ihr zufrieden seid; sie werden dafür Euerer Domäne um so mehr anhangen.“ 2) Columella 1, 7. 3) Zeitweise Arbeitsfreiheit, eventuell sogar Freilassung. Columella I, 8. 4) Weber, Röm. Agrargeschichte 240. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 163 wird darüber geklagt. Sueton berichtet 1 ): „rapti per agros viatores sine discrimine liberi servique ergastulis possesso- rum opprimebantur.“ Augustus ließ als Folge die erga- stula revidieren. Aber unter Tiberius wird die Klage wiederholt. Touristen, fahnenflüchtigen Rekruten wird aufgelauert und die Überwältigten werden in die ergastula geschleppt. Darauf verordnet Tiberius eine allgemeine Revision der ergastula 2 ); allein er dringt mit seiner Inspektion nicht durch. Sie scheitert am Senat. Er war ein Parlament von Großgrundbesitzern 3 ). Allein auch der Menschenraub beseitigt nicht den Sklavenmangel. Dazu kam die Entvölkerung des Reichs um die Mitte des zweiten Jahrhunderts durch die Pest. Darauf erfolgte die Ansiedlung kriegsgefangener Germanen als Laeti. So nannte man die Germanen, welche seit der Besiegung der Markomannen durch Marc Aurel bis zum Untergang des weströmischen Reiches in Rätien, Germanien, Belgien und Britannien in Massen angesiedelt wurden. Laeti, so heißen die Halbfreien, bei den Germanen Liti, Laten, Aldionen, Barschalke. Diese finden wir nun auch in den römischen Provinzen nördlich der Alpen. Nach Grimm 4 ) sind Laeti, Lassi Leute, die Land bebauen gegen Abgaben und die Verpflichtung zu Kriegsdiensten. Sie sind die Vorläufer der späteren sächsischen Liti, Leti und der lassitischen Besitzer, Laßbauern, denen man im ostelbischen Deutschland bis ins 19. Jahrhundert begegnet. Wie kamen sie in die römischen Provinzen? Die germanischen Völkerschaften sind Wanderheere gewesen, die sich um der Aussicht auf Land und Leute willen auf den Kriegspfand begaben. Unter dem Druck, den andere hinter ihnen sitzenden Völkerschaften auf sie übten, hatten sie ihre Sitze in Asien verlassen und waren nach Westen und Süden gezogen. Da stießen sie auf den 1) Sueton, Leben des Augustus, cap. 32. 2) Sueton, Leben des Tiberius, cap. 8. 3) Tacitus, Ann. II, 33; III, 53. 4) Jakob Grimm, Rechtsaltertümer 307. 11 * 164 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. festgefügten Bau des römischen Reiches. Das bewirkte eine Änderung in dem politischen, nicht aber in dem wirtschaftlichen Charakter ihrer Züge. Sie gaben vor, nicht als Feinde zu kommen; sie kamen als Schutzflehende, die gerne bereit waren, gegen Aufnahme und Zuweisung von Land Gegendienste zu leisten. Schon die Cimbern und Teutonen, mit denen der Konflikt zwischen Germanen und Römern begann, hatten gebeten, „ut Martius populus aliquid sibi terrae daret quasi Stipendium; ceterum, ut vellet manibus atque armis suis ute- retur“ 1 ). Allein damals waren die Römer noch imstand gewesen, sich der Andrängenden zu erwehren. Dagegen wurden schon unter Augustus, Tiberius, Claudius, Nero germanische Völkerschaften im Römerreich angesiedelt 2 ). Sie hatten den Römern Steuern zu zahlen und Rekruten zu stellen. Dann hat die Ansiedlung von Barbaren im Römerreich mehr als ein Jahrhundert geruht. Der erste, von dem uns berichtet wird, daß er sie als unfreie Kolonen ansiedelte, war Marc Aurel. Um die Zeit der Thronbesteigung Marc Aurels (161 nach Christus) ein Drängen der germanischen Stämme an der mittleren Donau, der Langobarden, Ösen, Victovalen, Quaden, Markomannen. Sie bitten um Aufnahme ins Reich. Als im Jahre 166 6000 ohne Erlaubnis auf römisches Gebiet übergingen, wurden sie besiegt. Im Jahre 167 verheerte eine große Pest das römische Reich. Über die Hälfte der Bevölkerung soll gestorben sein. Nun überschritten die Germanen 169 abermals die Grenze, mehr als 20 Völkerschaften. Sie wurden durch Marc Aurel besiegt. Doch nun gewährte er ihnen die Ansiedlung im Reiche. Allerdings unter harten Bedingungen. Nach Kriegsrecht waren sie Sklaven geworden; Marc Aurel machte sie zu Sklaven nach germanischer Art, d. h. sie wurden halbfrei, Laeti, verpflichtet zu Abgaben und Diensten. Er verteilte sie an römische 1) Florus III, 3. 2) Vgl. S e e c k, Geschichte des Untergangs der antiken Welt, I, 403—407. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 165 Grundbesitzer als Privateigentum unter der Bedingung, daß sie nur für den Feldbau verwendet würden und nur mit ihrer Scholle veräußert werden dürften. Sie wurden also schollenpflichtige Freie. Man nannte sie inquilini, Einlieger, Menschen, die aus fremden Ländern kamen, und sich auf einem Boden niederließen, der ihnen nicht gehörte. Die Ansiedlung in Italien hatte keinen Bestand. In der Umgebung von Ravenna erhoben sich die Angesiedelten und mußten wieder fortgeschafft werden 1 ). Von da ab wurde die Ansiedlung auf die Provinzen beschränkt. Hier aber fand sie nunmehr in steigendem Maße statt, namentlich an den Ufern des Rheins und in Gallien. Oft wurden ganze Stämme angesiedelt 2 ). Die Adoption dieser germanischen Form der Unfreiheit durch die römischen Kaiser, welche Germanen ansiedelten, läßt sich aber sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus politischen Gründen begreifen. 1) Vgl. Dio Cassius LXXI cap. II über die Markomannen; ib. c. 15, über die Naristen c. 21; ferner Julii Capi- tolini M. Antonius Philos. cap. XXII. Vgl. auch Mommsen, Römische Geschichte, V. 216. 2) So wurden angesiedelt Goten vom zweiten Claudius i. J. 270 (vgl. Trebelli Poliionis Divus Claudius cap. 9; ed. Ulrici Ob- brechti 1677, S. 545. Zosimus, Ausgabe von Immanuel Bek- ker in Niebuhrs Corpus Scriptorum historiae byzantinae, Bonn 1837 I, 41). 16 000 Germanen (ohne nähere Stammesangabe) von Kaiser Probus i. J. 277 (vgl. Flavii Vopisci Syracusii Probus Imperator cap. 14, 15, ed. Ulrici Obrechti, Argentoratum 1677, р. 635 f.), Franken i. J. 291 (Eumenii Panegyr. Constantio Caesari с. 21, ed. Schwarzii et Arntzeniorum London 1828, p. 1302 f.), Chamaver und Friesen i. J. 296 (Eumenius ib. c. 9, 3 p. 1286), Carper, Basterner und Sarmaten von Diokletian und Maxianus (Entropii Breviarum historiae romanae IX c. 15) Franken von Konstantin (Eumenius loc. cit. c. 8, 4, p. 1285), salische Franken und Chamaven von Julian (Ammianus Marcellinus XVII, 8, 3. Ausgabe von Eyssenhardt, Berlin 1871. S. 107), Goten ferner i. J. 377 in Parma, Modena und Reggio (Ammianus Marcellinus XXXI, 9), Alamannen nach ihrer Besiegung durch Theodosius am Po (Ammianus Marcellinus XVIII 5, 15); vgl. ferner über die Scyren Cod. Theod. lib. 5, tit. 4, const. 3. 166 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Aus wirtschaftlichen: Zwei wirtschaftliche Ursachen mußten dazu führen: Die wirtschaftliche Entwicklung, welche den Großbesitz gebracht hatte. Infolge derselben war auch in Italien der unfreie Kolonat im Entstehen begriffen. Auf den Latifundien begann in jener Zeit der unfreie Kolonat an die Stelle des alten Sklavereiverhältnisses zu treten. Sodann die Entvölkerung infolge der Pest und des Rückgang der Geburtenziffer bei hoher Sterblichkeit; die Folge war Arbeitermangel. Da erschienen Germanen als Arbeitskräfte hoch willkommen. Naturgemäß daß man sie auf den Latifundien nicht in das Sklaven-, sondern das unfreie Kolonenverhältnis brachte. Aus politischen: Die angesiedelten Germanen sollten nicht nur den Fluren Arbeitskräfte, sondern auch dem Staate Soldaten liefern. Der römische Sklave aber war vom Kriegsdienste ausgeschlossen. Den wenn auch schollenpflichtigen, so doch nach römischen Rechtsbegriffen persönlich freien Kolonen konnte man als Rekruten verwenden. Daher eine Menge von Kohorten von Laeti ausgehoben wurden 1 ). In der Notitia dignitatum werden sie und ihre Präfekten ausdrücklich erwähnt 2 ). Es waren deren so viele, daß das nördliche Gallien schon lange vor der fränkischen Invasion halb deutsch war 3 ). Die Germanen wurden also als halbfreie kleine Stellenbesitzer in doppelter Weise angesiedelt: Entweder sie wurden einem Privaten als ihrem Herrn zugeteilt als schollenpflichtige Kolonen. So bei ihrer Ansiedlung in Italien und später auch hie und da in den Provinzen. Oder es wurden ganze Stämme als Laeti angesiedelt. Da hatten sie niemand über sich als den Kaiser und hatten nur diesem Abgaben und Dienste zu leisten. Hier also waren sie Bauern, die nicht einem Gutsverbande angehörten, 1) Vgl. Ammianus Marcellinus XX, cap. 8. 2) Notitia dignitatumCXL,ed. Boecking 120. Boeckings Note de Laetis 1044 ff. 3) Vgl. Preuß, Kaiser Diokletian und seine Zeit, Leipzig 1869, S. 54. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 167 sondern eine Art halbfreie Lehenbesitzer 1 ). Dies war wohl für weitaus die Mehrzahl der Laeti der Fall. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die öffentlichen rechtlichen Fronden, die sordida munera, zu denen diese Laeti, abgesehen von ihrer Verpflichtung zu Abgaben und Kriegsdiensten, verpflichtet waren, sich später, als auch sie einen privaten Oberherrn erhielten, in dieselben Dienste wandelten, die der mittelalterliche Hörige dem Grundherrn zu leisten hat. Dies zeigt der Codex Theodosianus. Wie hat die Ansiedlung dieser Laeti stattgefunden? Nicht nach den Regeln der Agrimensoren; man überließ einem Stamm ein großes Gebiet zur Ansiedlung. Da fand sie statt nach Geschlechtsgenossenschaften. Da gemeinsame Rodung des Lands und Dreiteilung des von jeder Genossenschaft besetzten Landes in Allmend, bestellte Flur mit Zuweisung von Streifen an jeden Genossen in jedem Gewanne und Dorf. Nur daß wahrscheinlich kein jährlicher Wechsel in den Streifen stattfand. Die Bestellung war schon zu intensiv, als daß sie sich damit hätte vertragen können. Die Streifen standen in dauerndem Eigentum. Der vorherrschende Charakter der Landwirtschaft der als Laeti angesiedelten Germanen ist nicht mehr wie zur taci- teischen Zeit die Viehzucht, sondern der Ackerbau; seit Kaiser Probus (Ende des dritten Jahrhunderts) findet sich sogar Weinbau 2 ). 1) Vgl. Max Weber, Römische Agrargeschichte, 266. 2) Dem Weinbau war weder der gallische Winter noch die Gesetzgebung günstig. So weit freilich, wie die Republik, welche den Wein- und Ölbau an der gallischen Südküste polizeilich untersagte, ging das Kaiserreich nicht. Aber noch in augustischer Zeit war in dem nördlichen Teil der Narbonensi- schen Provinz der Weinbau unbekannt und dann blieb er auf Jahrhunderte auf Narbonensis und das südliche Aquitanien beschränkt. Von gallischen Weinen kennt die bessere Zeit nur den in den biturigischen Landesteilen, nach unserer Redeweise den Burgunder und den Bordeaux. Erst als die Zügel der Regierung den Italienern entfielen, im Laufe des 3. Jahrh., änderte sich dieses, und Kaiser Probus gab endlich den Provinzen den Weinbau frei. 168 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Dieser intensive Anbau war nur möglich nach Entstehung von Eigentum an der Scholle. Die Streifen in jedem Gewanne darf der Besitzer nicht mehr jedes Jahr wechseln. Sie müssen in das definitive Eigentum der Bebauer übergegangen sein; sonst würden diese nie die zum Anbau oder gar Weinbau nötige Arbeit hineinstecken. Das ist auch geschehen. Das zeigt die Schilderung bei Siculus Flaccus 1 ). Er schildert die Gemenglage der Felder mit Sondereigentum an jedem Streifen und mit der Fülle von Servituten, die dies zur Folge hat. Weiter gingen unfreie Kolonen hervor aus Freien, die in die Unfreiheit herabgedrückt wurden; das sind die freien Kleinpächter, an die verpachtet worden war gegen einen Pachtschilling und die Pflicht, auf dem Herrenhof zu arbeiten. Schon Columella 2 ) hatte empfohlen, mehr darauf zu halten, daß die Pächter die Felder gut bestellen, als daß sie ihre Pachtgelder genau bezahlen. „Besonders achtet darauf, den Pächter möglichst selten zu wechseln. Glückliches Land, das Pächter hat, bei denen der Sohn dem Vater folgt.“ Damit war das Ziel ausgesprochen, den Pächter an das Grundstück zu fesseln. In der Zeit der klassischen Juristen diente dazu die Verschuldung des Pächters gegenüber dem Verpächter. Der jüngere Plinius hat sie beschrieben und die Digesten zeigen, daß sie häufig war. Ohne Kapital und Kredit kann der Pächter häufig nicht zahlen. Er wird Schuldner seines Herrn. Allein er wird nicht fortgeschickt. Seine Arbeit haftet für seine Schuld und diese Arbeit ist wertvoller als der Pachtschilling. Jahr für Jahr wird er zahlungsunfähiger und damit an die Scholle gebunden. 1) Vgl. Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum, Ausgabe der Gromatici veteres von Lachmann und Rudorff. Berlin 1848. S. 152, 5—17. 2) Columella I, 7. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 169 Und es ist leicht, den Pächter in den Zustand der Verschuldung zu versetzen. Es gab nämlich kein Pachtgesetz, das Pachtschilling oder Dienste beschränkt hätte. Außerdem ist zu beachten: zu den privatrechtlichen Pflichten des Kolonen kamen noch öffentlichrechtliche; sie waren dem Inhaber der Amtsgewalt zu leisten. Im 18. Jahrhundert würde man in Bayern gesagt haben: gerichtsherrliche Fronden. Ferner hatten die Kolonen Baufronden zu leisten, vor allem zum Bau oder zur Wiederherstellung der castella des saltus. Das Verbot des Kaisers Konstantin 1 ), die herkömmlichen Abgaben der Kolonen zu steigern, zeigt einerseits die Lust der Grundherren zu willkürlichen Steigerungen, andererseits die Sorge des Kaisers in einer Zeit, da die Felder wegen Landflucht der Bebauer vielfach unbestellt blieben, die Leistungen der Kolonen in gemessene zu verwandeln und sie so zu schützen und damit der Landwirtschaft zu erhalten. Allein vergeblich! Auf dem Saltus, zu dem der Kolone gehörte, galt die Arbeitsordnung des saltus, die vom Grundherrn einseitig festgesetzt wurde. Der Kolone war mit der bloßen Tatsache, daß er auf dem saltus Dienst genommen, ihr unterworfen. Nun hatte der freie Kolone noch die Freizügigkeit. Er konnte fortziehen, wenn ihm die Lage zu drückend 1) C. 1, 2. C. Just, in quib. caus. coloni 11. 49. Imp. Con- stantinus A. ad Maximum vicarium orientis: quisquis colonus plus a dominio exigitur quam ante consueverat et quam in anterioribus temporibus exactus est, adeat judicem, cuius pri- mum poterit habere praesentiam, et facinus comprobet ut ille, qui convincitur, amplius postulare, quam accipere consueverat, hoc facere im posterum prohibeatur, prius reddito quod super- exactione perpetrata noscitur extorsisse. C. 2. Impp. Arcadius ed Honorius A.A. Nebridio comiti Asiae. „sed ut in causis civilibus huiusmodi hominum generi ad- versus dominos vel patronos et aditum intercludimus et vocem negamus exceptis superexactionibus in quibus retro principes fa- cultatem eis super hoc interpellandi praebuerunt, ita. 170 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. wurde. Allein er war gegenüber dem Grundherrn der Schwächere. War doch der Grundherr der Inhaber der öffentlichrechtlichen Gewalt auf dem saltus. Die Freizügigkeit des Kolonen bestand also bloß in der Theorie. Versuchte er es, von seinem Rechte Gebrauch zu machen,, so wurde er gewaltsam zurückgeführt, sogar mit Militärgewalt 1 ). Das kaiserliche Gesetz verbot allerdings, Kolonen nach Ablauf des Pachtvertrags gewaltsam zurückzuhalten. Dieses Gesetz galt noch Mitte des dritten Jahrhunderts 2 ). Allein die Grundherren konnten es leicht umgehen. Sie statuierten in ihren Arbeitsordnungen für den saltus, daß das Pachtverhältnis auf demselben ein ewiges sei. Somit konnten sie Militärgewalt requirieren, um die Kolonen zurückzu- halten 3 ). Schließlich kam aber selbst die kaiserliche Gesetzgebung aus fiskalischem und militärischem Interesse dazu, den Zustand, wie er sich tatsächlich herausgebildet hatte, anzuerkennen. Die Finanzlage des Reichs wurde immer schlimmer. Um den Eingang der Steuern zu sichern 4 ), mußte der Grundbesitz leistungsfähig bleiben. Dazu war nötig, daß es ihm nicht an Arbeitern fehlte. Daher wurden die auf einem Grundbesitz Beschäftigten im Steuerkataster verzeichnet. Kein Kolone konnte fortan von seiner Scholle getrennt werden. Er wurde mit ihr verkauft und sie mit 1) Keine andere Gemeinde nahm den Entlaufenen auf. Sie werden auf ihre Scholle zurückgeschickt. 2) Das Gesetz verbot ausdrücklich, ihn zuruckzuhalten. Daß der Grundherr dem entgegenhandelte und sogar die Erben der Kolonen gegen deren Willen zurückzuhalten suchte, zeigt die häufige Wiederholung dieser Gesetze, so noch durch Kaiser Philipp i. J. 287. 3) Dieses Verfahren fand zuerst auf den kaiserlichen Domänen statt; dann auch auf denen die Senatoren sind denen der Kirche. 4) ne onera ac pensitationes publicae i. c. re tributa ac re- ditus reipublicae perirent. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 171 ihm 1 ) und das Verhältnis wurde, wie alle Stände zu Ausi- gang der Kaiserzeit, erblich. Das Gesetz also proklamierte schließlich (332) die Schollenpflichtigkeit 2 ). Durch die Schollenpflichtigkeit aber wurde die Lage der Kolonen verschlechtert. Solange sie noch nicht gesetzlich sanktioniert war, hatten die Herren das Interesse, ihre Kolonen zu schonen, damit sie nicht davongingen. Mit der gesetzlichen Sanktion der Schollenpflichtigkeit fiel diese Rücksicht weg. Dafür gab nicht etwa Ersatz, daß nun auch der Kolone nicht etwa vertrieben werden konnte. Die vielen gewaltsamen Zurückführungen Entlaufener zeigen, daß er darauf wenig Wert legte. War dieses Recht aber einmal wertvoll für den Kolonen, so war er zu schwach, um es gegenüber dem Grundherrn geltend zu machen. Gesetzliche Verbote zeigen, daß solche Vertreibungen vorkamen. Daher denn die Lage der Kolonen fortan von den Zeitgenossen als eine klägliche und in nichts von der der Sklaven verschiedene hingestellt wird 3 ). 1) C. 7. pr. Codicis Iustinianei, de agricolis censitis vel co- lonis 11, 47 (48) Imppp. Valentianus, Valeno et Gratianuo A.A.A. ad Maximum pp. Quemadmodum originarios absque terra, ita rusticos censitosque servos vendi omnifarium non licet. Cf. auch Henricus Bolkestein: De colonatu Romano eiusque origine. Amstelodami 1906. 2) C. un. § 1. C. Just, de colonis Thracensibus XI 51 (52) D. K. Theodosius et Valentin, an Rufin Praef. Pr. „In der ganzen Provinz Thrazien soll fortan die Schatzung der Kopfsteuer wegfallen und nur die Grundsteuer entrichtet werden. Und damit nicht etwa den Hörigen (coloni) es erlaubt scheine, frei von den Banden der Personensteuer umherzuschweifen, und zu gehen, wohin es ihnen beliebt, so sollen sie nach dem Rechts- verbande der Erbuntertänigkeit haften (originario iure teneantur) und wenn sie auch ihrer Lage nach als Freigeborene (licet con- dicione videantur ingenui), dennoch als Sklaven des Bodens, wo sie geboren sind, betrachtet werden, und keine Befugnis haben zu gehen, wohin sie wollen und ihren Wohnort zu vertauschen . 3) Cf. Henricus Bolkestein a. a. O. 172 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Allein nicht bloß die freien Pächter, auch die selbständigen Kleinbesitzer wurden zu unfreien Kolonen herabgedrückt. Da waren zunächst die Ureinwohner, die, auf genossenschaftlicher Grundlage wie bei den Germanen angesiedelt waren, mit der Dreiteilung ihrer Gemarkung in Dorf, bestellte Flur und Wald und Weide im Gemeinbesitz. Sie waren auch nach der Eroberung in ihrem Besitz verblieben, aber allerdings nicht als volle Eigentümer. In den römischen Provinzen galt der Grundbesitzer nicht als voller Eigentümer. Voller Eigentümer war der römische Staat. Mit der Eroberung Galliens und Germaniens beanspruchte er ein Bodenregal am dortigen Boden. Die bisherigen Grundbesitzer wurden indes nicht vertrieben. Allein aus Eigentümern wurden sie zu bloßen Nießbrauchern 1 ). Bisher hatten sie den Boden frei besessen. Jetzt hatten sie dem Kaiser Steuern und Abgaben zu zahlen und öffentlich rechtliche Fronden zu leisten. Aber einen anderen Herrn als den Kaiser hatten sie nicht über sich. Sodann gab es die römischen Veteranen. Nach Beendigung jeden Kriegs erhielt jeder Veteran eine Bauernstelle und zwar frei von Diensten und Abgaben 2 3 ) als Bezahlung für geleistete Kriegsdienste. Entweder man gründete eine Kolonie nach italienischem Muster. Die Landverteilung fand statt durch Agrimen- soren, und diese teilten einem jeden ein zusammenhängendes Stück zu. Die Wohnhäuser aber standen zusammen im Dorf. Hier intensive Wirtschaft — in Italien freie Wirtschaft, mit Düngung der Felder 2 ). Oder aber der Veteran erhielt eine Ausstattung. Sie bestand für gewöhnliche Soldaten in einer Summe Geldes, 1) Gaius schreibt II, 7: „in provinciali solo dominium populi Romani est vel Caesaris; nos possessionem tantum et usufructum habere videmur“. 2) Cf. Cod. Th. lib. VII tit. 20. 3) Vgl. Weber, Röm. Agrargeschichte 220, 221. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 173 zur Beschaffung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, in einem Paar Ochsen und 50 modiis sowohl von Winterais auch von Sommerkorn zur Aussaat, für die Soldaten höheren Ranges und für die Garde in je 2 Paar Ochsen und 100 modiis von jeder der beiden Kornarten zur Aussaat. Mit dieser Ausstattung durften sie sich auf Ödland niederlassen, steuerfrei, wo sie wollten 1 ). Bei dieser Ansiedlung auf terris vacantibus hatte der Agrimensor mit seiner Meßschnur nichts zu tun. Diese terrae vacantes waren unregelmäßig in Grenzen und Einteilung. Jeder Ansiedler nahm so viel Land, als er hoffen konnte, anzubauen 2 ). Mitunter erfolgte die Ansiedlung seitens mehrerer Veteranen gemeinsam 3 ). Sie erfolgte statt nach der Vorschrift der Agrimensoren, nach der Sitte des Landes, in dem die Ansiedlung stattfand, d. h. sie erfolgte so, wie bei den Germanen mit der Einteilung des Landes in Dorf, Feldflur und Allmend und mit Gemenglage der dem Einzelnen gehörigen Streifen. Daher die Beschreibung 1) „Veterani juxta nostrum praeceptum vacantes terras acci- piant, easque perpetuo habeant immunes; et ad emenda ruri necessaria pecuniae in nummo viginti quinque millia follium (Vi Unze also Vs6 As) consequantur, bonum quoque par et fru- gum promiscuarum modios centum“. 1. 3. Cod. Theod. de veteranis, 7, 20. Imperator Constantinus A. ad universos vete- ranos. Lb. 1. 8. Impp. Valentianus et Valens. A.A. ad universos Provinciales. Omnibus benemeritis veteranis quam volunt patriam damus, et immunitatem perpetuam pollicemur. Habeant ex vacantibus sive ex diversis, ubi elegerint, agros, et a lege habeant, ut sibi soli eorundem fructus cessuros esse cognoscant; nullum ex his agris Stipendium, nullam annuam praestationem postulabimus. (Cf. C. Theod. VII, 3; ib. 8.) 2) Singuli deinde terram, nec tantum occupaverunt, quod colere potuissent, sed quantum in spem colendi reservavere. ’Hi ergo agri occupatorii dicuntur.“ Siculus Flaccus, de condicionibus agrorum Ausgabe der Gromatici veteres von Lachmann und Rudorff, Berlin 1848, S. 137, 19 und 20. 3) „Inscriptiones in centuriis frequenter invenimus tales, Datum Assignatum singulis personis certum modum, aliquando vero compluribus unum modum.“ Ibidem S. 156, 4. 174 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. solcher Ansiedlung bei Siculus Flaccus *). Hier extensivere Bewirtschaftung. Also es gab in Gallien und Germanien freie Dörfer von Veteranen, angesiedelt auf dem ager publicus des Reiches, steuerfrei, mit keinem anderen Herrn über sich außer dem Kaiser. Und endlich gab es als selbständige Stellenbesitzer mit keinem Herrn über sich als den Kaiser die Laeti, die seit Marc Aurel angesiedelten Germanen, von denen bereits die Rede gewesen ist. Allein alle diese freien oder halbfreien Kleinbesitzer, die Ureinwohner, die als usufructuarii auf römischem Provinzboden saßen 1 2 ), die freien Veteranen, die unter Zusicherung ewiger Abgabenfreiheit angesiedelt worden, und die Laeti, welche nur dem Kaiser fronden und Kriegsdienste leisten sollten, wurden zu unfreien Kolonen herabgedrückt 2 ). Das geschah mittels des patrociniums, griechisch Tcpoaraata, oder der Kommendation. Sie war in Gallien seit Cäsars Zeit bekannt. Schon Cäsar berichtet 3 ) von den alten Galliern: „Sehr viele, die sei es durch Schulden, sei es durch die Größe der Steuerlast, sei es durch Vergewaltigung seitens der Mächtigen bedrückt wurden, begeben sich in die Sklaverei der Vornehmen. Diese haben über sie alle Rechte, welche dem Herrn über die Sklaven zustehen.“ 1) Praeterea et in multis regionibus comperimus quosdam possessores non continuas habere terras, sed particulas quasdam in diversis locis, intervenientibus complurium possessionibus; propter quod etiam complures vicinales viae sint; ut unus quisque possit ad particulas suas jure pervenire. Sed et de viarum con- dicionibus locuti sumus. Quorundam agri servitutem possessori- bus ad particulas suas eundi redeundique praestant. Quorundam etiam vicinorum aliquas silvas quasi publicas, in uno proprias quasi vicinorum, esse comperimus, nec quemquam in eis cedenti pascendique jus habere, nisi vicinos quorum sint; ad quas itinera saepe, ut supra diximus, per alienos agros dantur. Ibidem S. 152, 5—17. 2) So wurde schließlich geschrieben: C. 1. XI 47, 13: Inter inquilinos colonosve quorum indiscreta ex dunque paene videtur esse condiüo, licet sit discrimen in nomine. 3) De bello gallico VI, c. 13—15. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 175 Dies hörte in den folgenden Jahrhunderten nicht auf. Im Gegenteil: wir sahen, die Provinzen waren besetzt mit kaiserlichen Beamten. Diese waren mit der Steuererhebung und mit der Eintreibung der sordida munera betraut. Allein der Codex Theodosianus zeigt, daß diese Beamten sich diese Abgaben und Dienste zu eigenem Vorteil anmaßten 1 ). Andere Stellen 2 ) zeigen, daß sie ihre Stellung mißbrauchten, um Ansiedler und oft ganze Dörfer zu nötigen, sich in ihren Schutz (patrocinium) zu begeben. Die Kaiser suchen diesen Mißbräuchen entgegenzuwirken. Denn mit dem Schwinden der ländlichen Kleinbesitzer schwinden gleichzeitig Rekruten und Steuerzahler. Insbesondere ihr fiskalisches Interesse ruft ihr Einschreiten hervor. Kampf gegen die Mächtigen ist die regelmäßige Mahnung in allen von Konstantin bis Justinian an den Statthalter gerichteten Reskripten. Kaiser Constantius gebietet im Jahre 360, alle, welche sich in das Patrocinium der Mächtigen begeben hätten, daraus zu befreien 3 ). 370 bedrohen Valentinian, Valens und Gratian sowohl diejenigen, welche sich in den Schutz eines Mächtigen begeben, als 1) I. unica Cod. Theod. ne damna provinciarum inflicantur XI, Tit. 11 Impp. Valentinianus et Valens. A.A. ad Probum Pf. P. Illyrici. Si qui eorum, qui provinciarum rectoribus obsequuntur qui- que in diversis agunt officiis principatus, et qui sub quocunque praetextu muneris publici possunt esse terribiles, rusticano cui- piam necessitatem obsequii, quasi mancipio sui juris imponat, aut servum eius vel forsitan bovem in usus proprios necessitates- que converterit, sive xenia aut munuscula, quae canonica ex more fecerunt, extorserit, vel sponte haec, quae improbata sunt, ob- lata non refutaverit, sublatis Omnibus, facultatibus ultimo sub- iugetur exitio, et nihilo minus rusticanum, qui se in eiusdem operas sponte propria detulisse responderit, par poenae servitudo constringat. Eadem vero circa eos censura servetur, qui xenia aut munera deferri sibi a possessoribus cogunt, aut oblata non respuunt. Dat. prid. Kal. Oct. Agrippinae, Valentiniano et Valente A.A. Coss. (365). 2) Cod. Theod. XI, tit. 24. De patrociniis vicorum und Salvianus, V, 6—8. 3) Cod. Theod. XI, 24, 1. 176 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. auch den Mächtigen, der sie in sein patrocinium nimmt, 1 ). 395 wiederholten Arcadius und Honorius diese Strafandrohungen und abermals 399 2 ). Honorius und Theodosius der Jüngere erklären 415, daß selbst der Name patronus auszurotten sei, und erlassen bis ins Einzelne gehende Bestimmungen zur Beseitigung des patrociniums 3 ). Aber alles vergeblich. Die Flucht in das patrocinium wird immer häufiger. Um den Steuerdruck 4 5 ), der auf den Kleinbesitzern immer stärker lastet, je mehr die Großgrundbesitzer sich ihm entziehen, zu entgehen, begeben sich die Kleinen in den Schutz eines Mächtigen, übertragen ihm ihr Eigentum, um es gegen die Zusage von Schutz abgabepflichtig wieder von ihm zurückzuerhalten. Sie rechnen dabei, daß sie weniger an Abgaben an ihren Schutzherrn zu zahlen haben, als sie an Steuern bisher gezahlt haben. Noch kurz vor dem Untergang des weströmischen Reichs, im Jahre 468, haben die Kaiser Leo und Anthemius abermals ein Gesetz 4 ) gegen diejenigen erlassen, welche zum Nachteil des Fiskus ihre Zuflucht zum patrocinium nehmen; der Schenkungs-, Verkaufs- und Vermietungsvertrag, unter dessen Schein die Übergabe stattfindet, soll nicht sein und, wenn es Adelige sind, die die Kleinen in ihr patrocinium nehmen, sollen sie zur Zahlung von 100 Pfund Gold, wenn Personen von geringerem Vermögen, zum Verlust ihres ganzen Vermögens verurteilt werden; und mit gleicher Strafe werden die bedroht, welche dazwischentretend ihr Amt zur Förderung 1) Cod. Theod. XI, 24, 2. 2) Cod. Theod. XI, 24, 3—5. 3) Cod. Theod. XI, 24, 6. 4) Augustinus (Ep. 96 Migne Patr. lat. XXXIII) berichtet sogar von einem Bischof, der eine Domäne kauft und sie unter den Schutz eines Mächtigen stellt, um den Reklamationen des Fiskus zu entgehen. Im Cod. Theod. XIII, 1, 21 sprechen Honorius und Theodosius im Jahre 413 von Kaufleuten und Eigentümern von Sachen, welche die lustralis auri collatio schulden und sich, um ihr zu entgehen, unter den Schutz eines Mächtigen stellen. 5) Cod. Just. XI, 53. Ut nemo ad suum patrocinium su- scipiat rusticos vel vicos eorum § 1. ulZI02a*IIIIxSfsi02fll iSlfsiiiiiilUlilulilfaSilllillilSf &Zi£fliilI!lll£ls(iIl«iiiIIf llllillllllltt Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 177 solcher Geschäfte herleihen. Bald darauf hört das weströmische Reich auf. Trotzalledem haben sowohl in den germanischen Reichen, die aus seinen Trümmern hervorge- gangen sind, als auch im byzantinischen Reiche die Geringen fortgefahren, sich in den Schutz eines Mächtigen zu begeben. Aber nicht nur wegen des Steuerdrucks hat dies stattgefunden; es geschah auch, um den Ungerechtigkeiten zu entfliehen, deren sich die Großgrundbesitzer als Gerichtsherrn und Verwaltungsbehörden schuldig machten; wiederum andere taten es, weil sie von ihnen als Gläubigern bedrückt wurden. Hören wir darüber Salvianus x ). Er klagt über den großen Druck der Grundsteuer, die hauptsächlich auf den Armen laste, weil die Reichen alle Erleichterungen sich 1) Salvianus, De gubernatione Dei, lib. V., c. VIII, IX. Ausgabe von Halm in den Monumenta Germaniae S. 61—64. c. 8. „nam cum plerique eorum agellos ac tabernacula sua deserant, ut vim exactionis evadant, quomodo non quae com- pelluntur deserere vellent, sed secum, si possibilitas pateretur, auferent? Ergo, quia haec non valent, quod forte mallent, fa- ciunt, quod unum valent. Tradunt se ad tuendum protegendum- que maioribus, dediticios se faciunt divitum et quasi in jus eorum dicionemque trascendunt. . quod plerique pauperculorum atque miserorum spo- liati resculis suis et exterminali agellis suis cum rem amiserint, amissarum tarnen rerum tributa patiuntur; cum possessio ab his recesserit, capitatio non recedit; proprietatibus carent et vecti- galibus abruuntur . . . Itaque nonnulli eorum, de quibus lo- quimur qui aut consultiores sunt aut quos consultos necessitas fecit cum domicilia atque agellos suos aut pervasionibus perdunt aut fugati ab exactoribus deserunt, quia teuere non possunt, fundos maiorum expetunt et coloni divitum fiunt ... c. 9. Et quidem, quia ita infelix necessitas eogit, ferenda utcumque ex- trema haec sors eorum, si non esset aliquid extremius. Illud gravius et acerbius, quod additur huic malo, saevius malum. Nam suscipinutur ut advenae, fiunt praeiudicio habitationis indi- genae, et exemplo quondam illius maleficae praepotensis, quae transferre homines in bestias dicebatur, ita et isti omnes, quia intra fundos divitum recipiuntur, quasi Circaei poculi trans- figuratione mutantur. Nam quos suscipiunt ut extraneos, et alienos, incipiunt habere quasi proprios: quos esse constat inge- nuos, vertuntur in servos. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 12 178 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. allein zuzueignen verständen. Die Folgen dieses Drucks gibt er in folgender Abstufung an. Einige begäben sich in den Schutz der Reichen, überließen diesen ihr Grundeigentum und würden deren Klienten. Für den gewährten Schutz aber forderten ihnen die Reichen alle ihre Habe ab, und ließen sie dennoch die Steuern für diese weiter tragen, so daß sie die Grundsteuer, der sie hätten entgehen wollen, fortwährend tragen müßten. Die Klügeren aber verließen ihr eigenes Gut ganz und würden Kolonen auf den Gütern der Reichen. Dabei erführen sie aber doch das allerhärteste Schicksal, indem sie zuerst als freie Fremdlinge aufgenommen, dann aber zu wirklichen Sklaven gemacht würden 1 ). Die Folge dieser Kommendationen ist das Wachsen der Grundherrschaften. Zu den Latifundien der gallo-römischen Magnaten und der Kirche kommen die durch die Usurpationen der Beamten entstandenen hinzu. Das Kronland ist aufgeteilt in villae der Beamten. Somit besteht das Ergebnis der Entwicklung der römischen Agrarverfassung für die römischen Provinzen nördlich der Alpen in der Ausbildung des Vorbildes für die Grundherrschaft des Mittelalters und in der Entstehung des unfreien Kolonats. Diese Provinzen sind mit Villen bedeckt, bestehend einerseits aus einem Herrenhof, bewirtschaftet mit Sklaven unter einem vilicus, und andererseits aus einem Dorfe von schollenpflichtigen, abgabe- und dienstpflichtigen Kolonen. So zeigt sich denn, daß es ein Irrtum ist, wenn man das grundherrlich-bäuerliche Verhältnis des Mittelalters erst für ein Produkt der germanischen Entwicklung dieser Epoche hält. Es ist weit älter. Es geht hervor aus der 1) Vgl. von Savigny, Über den römischen Kolonat. Abhandlungen der Kgl. Preuß. Akademie der Wissenschaften für die Jahre 1822 und 1823, Historisch-philologische Klasse, S. 23. Libanius, itspl repoataauiv, im zweiten Band der Ausgabe von i’eiske. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 179 Entstehung des landwirtschaftlichen Großbesitzes und dem Verfall der Zentralgewalt des Kaiserreichs, wie er schon vor der sogenannten Völkerwanderung stattfand. Und daraus erklärt es sich auch, warum wir das gleiche Verhält- hältnis finden, nicht nur in den germanischen Reichen, die auf den Trümmern des Römerreiches entstanden, nicht nur in Gallien, Spanien, Germanien, Britannien, Italien, die später von Germanen überzogen wurden, sondern ebenso in Afrika, Illyrien, Mazedonien, Griechenland, Palästina, Syrien, Ägypten, den pontischen Gegenden. Gewerbe und Gewerbeverfa ssung. Ich habe meine Darlegungen über die wirtschaftlichen Zustände in den römischen Provinzen nördlich der Alpen mit der Bemerkung begonnen, die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Blüte sei die Landwirtschaft gewesen. Auf dieser Grundlage entstand der Handel und dieser führte zur Entstehung von Gewerben. Es bleibt noch, über Gewerbe und Handel zu sprechen. Die ersten Händler, welche nach dem Abendlande kamen, waren die Phöniker. Sie brachten Waffen und Bronzegefäße, Gold- und Elfenbeinschmuck, Glasperlen, Stoffe, Töpferwaren aus Sidon, Tyrus, Sarepta. Dafür tauschten sie die Naturprodukte des südlichen Gallien ein: Wolle, Blei, Gold. Dann folgten die Griechen und Etrusker. Und allmählich lernten die Gallier selbst, die Gewerbeprodukte her- stellen, die sie bisher von Phönikern, Griechen und Etruskern bezogen. Aber nur soweit Gallien durch den Handel zivilisiert war, war dies der Fall — also nur in der Provinz Narbonensis. Im Innern Galliens gab es noch keine Anfertigung von Gewerbeprodukten. Dann kamen die Römer. Mit ihrem Vorrücken drang auch der Handel vor. Hinter den Legionen des Cäsar marschierte der Kaufmann aus Massilia. Dann aber entstand diesen Griechen von Marseille eine lebhafte Konkurrenz, als sich die römischen Kolonisten, publicani, Kaufleute und Spekulanten mit römischer Zähigkeit und Härte 12 * 180 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. des Verkehrslebens in den Provinzen Gallien und Germanien bemächtigten. 75 Jahre nach der ersten Expedition zirkuliert kein Denar ohne Dazwischenkunft eines römischen Bürgers. Wie nun die Provinzen Gallien und Germanien sich überhaupt rasch an Rom assimilierten, so finden wir auch dieselbe Organisation des Gewerbebetriebes in diesen Provinzen wie in Rom. Im § 5 bei Schilderung der römischen Volkswirtschaft habe ich von der Organisation der Gewerbe in Collegia gesprochen. Viele Spuren solcher Collegia finden sich auch in den beiden Germanien und Belgica, namentlich In j Schriften ausgegraben in Mainz, Metz und Trier. Die Solidarhaft der Gewerbegenossen für die Gewerbesteuer führte auch hier zur Bindung derjenigen, die ein Gewerbe einmal ergriffen hatten, an das Gewerbe, wenigstens seit dem vierten Jahrhundert. Auch hier zwangsweise Zurückführung zum Collegium und zur Arbeit bei Flucht. Allein das genügte nicht, um die nötige Zahl von Gewerbetreibenden zu sichern. Daher man auch bedacht war, neue Gewerbetreibende in die Gewerbe zu locken. Zu dem Zweck stellte man denen, die ein Gewerbe ergreifen würden, Privilegien in Aussicht. Solche Privilegien waren Freiheit vom Militär und vom städtischen Dienst, mitunter auch von Frondiensten, in den Nahrungsmittelgewerben sogar von Steuer. Die Schiffer erhielten den Rang von Rittern. Die^ jenigen, welche in einem der 34 liberaleren Gewerbe sich ausgezeichnet hatten, sollten den Titel von Comites erhalten, desgleichen derjenige, der 5 Jahre Schweinehändler gewesen. Bäcker wurden seit 364 bei Austritt aus dem Gewerbe mitunter in den römischen Senat aufgenommen. Das sind deutliche Zeichen des Verfalls, der als Folge der Unterdrückung der Freiheit eingetreten. Nichts charakteristischer, als wenn es an einer Stelle heißt, man solle solche emporgestiegene Leute nicht verachten, weil sie früher als Detailhändler von den Ädilen gepeitscht werden Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 181 konnten; oder wenn bestimmt wird, daß der Gewerbetreibende, der Comes geworden sei, den Titel aber wegen der darauf ruhenden Lasten nicht annehmen wolle, doch gehalten sein sollte, diese Lasten zu tragen. Der Handel. Angefangen hatte er hier ebenso als Hausierhandel, wie er im Mittelalter, nach Sturz der Römerherrschaft, wieder als Hausierhandel beginnt. Die Waren auf dem Rücken zog der Kaufmann von Markt zu Markt; oder lange Reihen von Saumtieren und von mit Ochsen bespannten Wagen besorgten den Austausch. Allein in der Kaiserzeit ist dies ganz anders geworden. An Stelle von Marseille und Narbonne wurde zunächst Lyon zum kommerziellen Mittelpunkt dieser Provinzen. Von hier gingen vortreffliche Verkehrsstraßen nach den Rheinlagern, ferner über die Alpen und die Pyrenäen. Hier war der Sitz der wichtigsten Schifferkorporationen, die auf Rhone und Saone, Durance, Seine und Loire nach allen Weltgegenden den Transport besorgten. Die Römer räumten ferner mit der Fülle von Weg- und Flußzöllen auf, mit denen in vorrömischer Zeit die mächtigen Eingeborenen den inneren Verkehr beeinträchtigt hatten. Sie umgaben ganz Gallien mit Grenzzollinien, und erhoben die Quadragesima Galliae. Es gab Zollstätten, auch im Innern, mit Plombierung. Mit der Erleichterung des Verkehrs trat eine Veränderung ein im Charakter des Kaufmanns. Der mercator ist zum negotiator geworden. Oft begleitet er noch seine Waren. Aber es ist nicht mehr nötig. Er hat seine Asso- cies, Korrespondenten, Agenten, die ihn vertreten. Er hat Geschäftsniederlassungen an verschiedenen Orten. Die Hauptstädte waren zu bleibenden Märkten geworden, von wo der kleine Handel, sowohl der angesessene als auch der Hausierhandel, seine Waren bezieht. Erst mit der Überschreitung der Reichsgrenze ist der Kaufmann noch den Abenteuern und Zufällen ausgesetzt, die ihn früher allenthalben bedrohten. 182 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Die Waren, in denen hier mit den nichtrömischen Germanen Handel getrieben wurde, waren Zuckerrüben, Rhein- und Donaufische, Gänsefedern, Laugenseife zum Rotfärben der Ware, germanische Ware, Pelzwerk, Sklaven und Bernstein. In der Kaiserzeit sind als besonders wichtige Handelsartikel hervorzuheben: die bei den Friesen hergestellten groben, und die bei den Nerviern hergestellten feinen Wollenzeuge. Es ist bemerkenswert, daß nach der Völkerwanderung in diesen Gegenden die Tuchindustrie zuerst zu besonderer Blüte gelangt und eine Grundlage der wirtschaftlichen Blüte dieser Gegenden im frühen Mittelalter geworden ist. Ich habe schon am Schlüsse des § 5 erwähnt, wie der kapitalistische Geist, der in Rom seit dem zweiten punischen Kriege zur Herrschaft gelangt war, den Triumph des Christentums überdauert hat. Mit der Lehre Christi, der die Menschen vor dem Trachten nach Reichtum gewarnt hatte, stand er allerdings in schneidendem Widerspruch. Aber schon im § 5 habe ich erzählt, wie die Christen in der Zeit von Commodus bis zur Decianischen Verfolgung, als es ihnen gut ging, in ihrem Handeln die Lehre Christi völlig vergaßen und, wie der heilige Cyprian klagt, ein Jeder, von unersättlicher Erwerbsgier entflammt, sich auf die Bereicherung seines Vermögens verlegte. Nachdem das Christentum Staatsreligion und alle Streber Christen geworden, überwucherte der kapitalistische Geist so sehr das gesamte Leben, daß der heilige Ambrosius schrieb, daß Josua zwar imstande gewesen sei, die Sonne zum Stillstand zu zwingen, nicht aber der Gewinnsucht Herr zu werden, und daß der heilige Augustinus einen Beleg hierfür in der Geschichte des Schauspielers gibt, der bekannt gemacht hat, er werde im Theater alles sagen, was ihre Seele erfülle und wonach Jeder strebe. An dem bestimmten Tage sei darauf eine große Menge ins Theater geströmt. Da habe er den in gespannter Erwartung Schweigenden zugerufen: Ihr wollt billig kaufen und teuer verkaufen. Und Alle hätten sich in dem Ausspruch so sehr wiedergefunden, daß sie dem scharfblickenden Spötter begeistert Beifall geklatscht hätten. Das Eifern der Kirchen- Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 183 väter gegen diese Gewinnsucht hat ihr keine Schranken gezogen. Es sind ihr vielmehr auch die Häupter der Kirche verfallen, und nicht zum mindesten in den römischen Provinzen nördlich der Alpen. Wir haben nun die Grundlage der wirtschaftlichen Blüte der Provinzen Gallien und Germanien kennen gelernt. Hand in Hand mit der wirtschaftlichen ging die Blüte in anderen Zweigen der Kultur. Gallien war damals das gelobte Land des Lehrens und Lernens. Noch heute zeigen die römischen Ruinen von Arles bis Trier, welch hohe Blüte auch die Kunst erreicht hat. Allein diese Kulturblüten des wirtschaftlichen Wohlstands sind in den letzten zwei Jahrhunderten des weströmischen Reiches nur mehr und mehr schwindende Reste einer schönen Vergangenheit. Und zwar haben wir diese Reste nur bei den damals herrschenden Gesellschaftsklassen, bei den gallo-römischen Latifundienbesitzern, den weltlichen wie den geistlichen, zu suchen. Im allgemeinen ein rapides Fortschreiten der Auflösung. Die Römer hatten als ein kriegerisches Bauernvolk angefangen. Ihre kriegerischen Erfolge haben seit Beendigung der punischen Kriege zur außerordentlichen Bereicherung der herrschenden Klasse, zu deren Kapitalansammlung und zur Verdrängung des kleinen Mannes aus seinem Besitztum und damit zur Entstehung riesiger Latifundien geführt. Vom kapitalistischen Geist, von dem ganz Rom schon vor Ende der Republik erfüllt war, habe ich schon gesprochen; aber er hat sich nur in Wucher, und Handel, in großen Unternehmungen zur Ausführung der der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung dienenden Staatsarbeiten und in Spekulationen aller Art betätigt. Gewerbebetriebe im Großen finden sich in Italien nur als Nebenbetrieb auf den Latifundien. Die erworbenen Reichtümer wurden in Landbesitz angelegt, da nur dieser öffentlichen Einfluß gab und damit die Möglichkeit, sich durch weitere Erpressungen und sonst auf Kosten des Ganzen zu bereichern. Die Mehrheit des römischen Volks aber wurde zu Proletariern, die aus öffentlichen Mitteln erhalten werden mußten, um Umsturz- 184 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. bewegungen zu verhindern, während die Provinzen besteuert wurden, um die hierzu nötigen Mittel aufzubringen. Die Konsequenz dieser Entwicklung war der Untergang der Republik, die Entstehung des Prinzipates. Unter diesem eine gesteigerte Ausbeutung der Provinzen zugunsten der Hauptstadt. Die Art, wie der Reichtum Roms erworben war, Raub und Erpressung, und die Art und Weise, wie er verausgabt wurde, in Prachtbauten und nicht selten in sinnlosem Luxus, wurde auch zur Ursache seines wirtschaftlichen Verfalls. Alle großkapitalistischen Unternehmungen der Römer, wie ich sie vorgeführt habe, waren, wie ich schon bemerkt habe, keine, in denen neue Brauchbarkeiten produziert, sondern nur solche, in denen Anderen das, was sie produziert hatten, abgenommen wurde, und es kam eine Zeit, da die Kriege mit reichen Völkern aufhörten; von Germanen und Sarr maten ließen sich keine Schätze holen. Damit schwand auch die Gelegenheit, sich auf Kosten anderer Völker zu bereichern. Es kam ferner die Zeit, da die systematische Ausbeutung der Provinzen aufhörte. Damit hörte Italien auf, das Zentrum des Reichtums zu sein. Auch hatte der Luxus eine nachteilige Wirkung auf die Anhäufung. Bei der Vernachlässigung und Verachtung der Arbeit, welche die Begleiterscheinung der Sklaverei ist, wurden in Italien keine Produkte hergestellt, gegen die man die Luxuswaren des Orients hätte eintauschen können; auch wurden die Darlehen an Auswärtige nicht länger durch römische Heere geschützt. Als Folge: Kein großes Vermögen, das länger als drei bis vier Generationen dauerte. Das Geld floß ab für die Waren des Orients. Diese Minderung der Edelmetalle hat Fiskus und Volkswirtschaft aufs schwerste getroffen. Der Geldmangel, den sie hervorrief, hatte ein großes Steigen des Geldwertes, d. h. Sinken der Warenpreise zur Folge. Das schädigte die Produzenten, ohne bei dem allgemeinen Geldmangel den Konsumenten zu helfen. Um den Eingang der Steuern zu sichern, nun auf allen Gebieten steigender Zwang; damit die Grundsteuer und die Kopfsteuer aufgebracht werden Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 185 können, werden die Kolonen an die Scholle gefesselt; damit die zum Unterhalt nötigen Produkte beschafft werden können, werden die Menschen zwangsweise den einzelnen Nahrungsgewerben zugeführt; damit die Gewerbesteuer aufgebracht werde, müssen alle, die ein Gewerbe betreiben, für die von demselben aufzubringende Steuer solidarisch haften; und damit keiner sich oder seine Kinder dieser Pflicht entziehe, darf keiner sein Gewerbe aufgeben, und diese Pflicht geht auf die Kinder über. Und ebenso ist es mit der Selbstverwaltung der Städte. Die Führung der Stadtverwaltung war früher ein von den Reichen begehrtes Ehrenamt gewesen; um sie zu erlangen, hatten sie großen Aufwand im öffentlichen Interesse nicht gescheut. Was früher ein von ihnen begehrtes Recht war, ist zu ihrer Pflicht geworden, seit sie für den Eingang der von einer Gemeinde aufzü.- bringenden Steuer persönlich haften. Nichts charakteristischer für die Verhältnisse als das berüchtigte Preisedikt Diokletians. Es ist die Folge davon, daß, als die Kriege mit den reichen Völkern aufhörten, die Geldwirtschaft, weil man nichts für den Export produzierte, infolge des Geldabflusses für die Waren des Orients in Verfall geriet. Das Edikt war kein vollständiges Novum, noch auch ist es der letzte Versuch, die Preise von oben herab festzustellen. Schon vor Diokletian hatten Tiberius, Commodus, Alexander Severus, die Preise gesetzlich festzustellen versucht. Nach Diokletian versuchte es noch Julian und das ganze Mittelalter ist voll solcher Versuche. Der Versuch Diokletians ist besonders bemerkenswert, eben wegen seines Zusammenhanges mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Verfall. Die notwendige Folge des Verfalls war, daß die Steuern nicht mehr entrichtet werden konnten. An die Stelle von Geldsteuern traten wieder Naturalsteuern mit aller sie begleitenden Willkür. Die öffentlichen Kassen wandelten sich in Staatsmagazine. An die Stelle der Grundsteuer trat die Annona. Wirtschaftlich ist das Mittelalter bereits da. Indes vermochte die Reichsverwaltung doch nur gewissen Ansprüchen, die an sie gestellt wurden, durch Natural- 186 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. lieferung zu genügen. Zu anderen Zwecken brauchte sie Geld, und, um ihren Zahlungsverpflichtungen in Münze zu genügen, griff man zur Münzverschlechterung 1 ). Es kommt die Vorstellung auf, daß der Staat den Geldwert willkürlich festsetzen könne; man setzt Zinn- und Bronzemünzen in Umlauf und die staatliche Geldtheorie erleidet ihr erstes Fiasko. Die Folge der Münzverschlechterung war nämlich ein allgemeines Steigen der Preise; dadurch aber wurde die Lage der Truppen und Beamten verschlechtert. Namentlich klagten die Soldaten, wenn die Regimenter verlegt wurden, und sie an den neuen Orten höhere als die gewohnten Preise zahlen mußten. Daher setzt Diokletian 301 Höchstpreise fest, die nicht überschritten werden sollten. In der Einleitung des Preisediktes ist viel von der „rasenden Gier und der mit reißender Wut überschäumenden Habsucht der Verkäufer“ die Rede, der im Namen der Gerechtigkeit entgegenzutreten eine Gewissenspflicht der Väter sei. Wir dürfen uns dadurch nicht irreleiten lassen 2 ). Das waren nur moralische Floskeln, mit denen ja auch sonst Gewaltmaßnahmen verschleiert zu werden pflegen, zu denen man durch die verzweifelte Lage, in der man sich befindet, getrieben wird. Hohe Strafen wurden für die Überschreitung der festgesetzten Preise bestimmt. Sogar Hinrichtungen fanden statt wegen Verletzung des Lohn- und Preistarifes. Trotzdem hatte Diokletian damit ebensowenig Erfolg wie mit seiner Christenverfolgung. Die Preisedikte konnten nicht durchgesetzt werden, ebensowenig wie das spätere des Kaisers Julian. Indes nicht nur in der Wiederkehr von Naturalsteuern an Stelle der Geldsteuern tritt uns der Beginn des Mittelalters entgegen. Wir haben gesehen, auch die mittelalterliche Grundherrschaft steht völlig ausgebildet schon da. Die Latifundien der Senatoren, der die kaiserlichen Domänen be- 1) Vgl. Lactantius, De mortibus peccatorum, c. 7. Migne Patr. lat. VI. 2) Vgl. Bücher in der Zeutschrift für die gesamte Staatswissenschaft, L, 189 ff. Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. 187 wirtschaftenden Pächter, der Kirche sind zu quasi-souveränen Verwaltungsbezirken geworden, in denen der Kaiser nur mehr wenig zu sagen hat. Der unverantwortliche Cäsarismus regiert durch Vermittlung einer grundbesitzenden Aristokratie. Die übrige Bevölkerung befindet sich bereits in der Lage von Menschen, die nur als Ausbeutungsobjekt für den Staat und die in ihm herrschende Klasse der Mächtigen in Betracht kommen. Sie haben alles Interesse an der Aufrechterhaltung der Staats- und Gesellschaftsorganisation verloren. Kein Wunder, wenn schon der heilige Hieronymus den Tag voraussieht, da die Barbaren deren Erbschaft antreten werden. So hat das Leben der Römer von Erpressung und militärischer Ausbeutung der Provinzen zum Untergang des Römerreichs geführt. Ihr Leben von der Ausbeutung Unterworfener erzeugte notwendig die Verachtung der Arbeit. Das rief den alles Maß übersteigenden Staatssozialismus 1 ) der Cäsaren hervor, und dieser hat zur Ertötung der letzten Reste individueller Initiative und damit der Lebensbedingungen des Reiches geführt. Während das freie Selbstinteresse die Menschen zur Ergreifung derjenigen wirtschaftlichen Tätigkeit führt, welche den Bedürfnissen aller am meisten dient, da ein jeder dabei seinen Vorteil findet, vermag der Zwang nur ungenügend das zur Erhaltung der Völker und des Reiches Unentbehrliche zu schaffen. Die Äcker werden trotz der Schollenpflichtigkeit der Kolonen von den Bebauern verlassen 2 ), namentlich in den Grenzprovinzen; lieber gingen die Kolonen zu den Barbaren. In Belgien lagen ganze Strecken unbebaut. Von Kaiser 1) Schon von den alten Athenern nach Perikies schreibt B. Büchsenschütz, Besitz und Erwerb im griechischen Alter- tume, Halle 1869, S. 291: „Indem jeder Einzelne sich gewöhnte, alles vom Staate zu erwarten, schwand nicht allein die Opferfreudigkeit für das Ganze, so daß niemand mehr ohne Ehrenbezeugungen und ohne klingenden Lohn für das Gemeinwohl etwas tun mochte, sondern es ging auch die Lust verloren, durch eigene Arbeit sich eine befriedigende Existenz zu schaffen.“ 2) Eumen. Grat. act. Kap. VI u. VII. 188 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen. Konstatin heißt es in dem Panegyrikus des Eumenes 1 ), er habe Tränen vergossen, da er die früher blühenden, nun verödeten Felder erblickt habe. Ebenso suchen in der Stadt die Gewerbetreibenden dem Kollegium, die Kurialen dem Stadtdienst zu entfliehen. Die Steuer, welche die Zünfte tragen sollen, wächst, der Verdienst nimmt ab, die Einzelnen werden unfähig, ihre Steuerquote zu tragen. Ebenso ist’s mit dem Stadtdienst der Decuriones. Aus der Selbstverwaltung ist eine Zwangsanstalt geworden, aus dem Recht eines Jeden ist eine Pflicht geworden, unfreiwillig für Andere zu fronden, aus dem freien Berufe ein Erbgefängnis, dem Jeder zu entfliehen sucht. Das Leben hat alle Lebensfreudigkeit verloren. Eine stumpfe Gleichgültigkeit scheint die Bevölkerung ergriffen zu haben. Es fehlte dem Einzelnen jede Aussicht, jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft. So erklärt es sich denn, wenn wir bei Salvian lesen, daß die Reichen einer Stadt bei einem Festgelage saßen, als ihnen gemeldet wurde, die Barbaren drängen ein in die Stadt; die Nachricht läßt sie vollkommen eindruckslos; es wird fortgetafelt. 1) Eumen, Paneg. in Constant. Kap. 21 Collection des Histor. de France I, 714 c. § 7 . Die byzantinische Volkswirtschaft. Das Land, von dem die Wiederbelebung des Kapitalismus im Abendland ausgegangen ist, ist Italien gewesen. Das römische Reich war in zwei Hälften zerfallen. In der Westhälfte bildete Italien den Mittelpunkt. Sein Reichtum hatte, wie wir gesehen haben, auf Krieg und Ausbeutung beruht. Daher sein Verfall, als es keine reichen Völker und Provinzen zum Plündern mehr gab, und in Rückwirkung seines Verfalls und des Eindringens der Barbaren waren auch die reichen römischen Provinzen im Westen, Spanien, Gallien und die beiden Germanien verarmt. Anders stand es mit der Osthälfte des Römerreichs. Wir haben gesehen, welch glänzende Entfaltung ihrer Volkswirtschaft unter den Nachfolgern Alexander des Großen stattgefunden hat. Altgriechenland allerdings ist unter der Konkurrenz der in Mazedonien, Kleinasien, Syrien, Ägypten aufblühenden Reiche ganz heruntergekommen. Um so glänzender war die Handels- und Industrieblüte in diesen. Und diese Reiche waren hellenistische Reiche, von Griechen besiedelt und mit griechischem Geiste durchtränkt. Ich habe ihre wirtschaftliche Blüte am Schlüsse meiner Schilderung der griechischen Wirtschaftsentwicklung vorgeführt. Als dann die Römer die Herrschaft über die durchaus hellenisierten östlichen Mittelmeerländer antraten, haben sie daran nichts geändert. Ihr Streben war nicht dahingegangen, den Osten römisch zu machen, sondern sich selbst zu helle- nisieren. So schritt in den östlichen Gebieten, die sie sich unterwarfen, die Entwicklung weiter auf der einmal betretenen Bahn. Wo sie bergab ging, kein neues Aufblühen; wo sie im Aufsteigen war, weiteres Fortschreiten. 190 Die byzantinische Volkswirtschaft. Hellas selbst hat sich aus dem wirtschaftlichen Tiefstand, auf den es in vorrömischer Zeit schon gesunken war, nicht erhoben. Seine Bevölkerung, deren Abnahme schon zur Zeit Philipps von Makedonien zu Besorgnissen Anlaß gegeben hatte, nahm infolge von Seuchen und Kriegen so sehr ab, daß Cäsar und Augustus durch Anwendung italischer Kolonisten abzuhelfen suchten 7 ). In den kleineren Landstädtchen standen zahlreiche Häuser leer; das Vieh weidete auf den Straßen 1 2 ). Von Theben in Böotien berichtet Strabo, es sei kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen und, mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae, gelte daselbe von sämtlichen böotischen Städten 3 ). Zu Augustus Zeit war der Piräus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, und „es war ein Ereignis, wenn sich eines der großen ägyptischen Getreideschiffe einmal dorthin verirrte“ 4 ). In Athen gab es für die Bürgerschaft insgemein, wie für den einzelnen Bürger, nur e i n blühendes Gewerbe, den Bettel 5 ). Doch fehlte es an anderen Orten nicht an Gewerbe- und Handelsbetrieb, so namentlich nicht in dem dichtbevölkerten Patrae. Hier gab es zahlreiche Spinnereien; hier und in Korinth blühte das Bankgeschäft; doch lag es hier wie in den Plätzen zweiten Ranges in der Hand römischer Kaufleute. Kunst und Kunsthandwerk wurden auch jetzt noch vorzugsweise von den Griechen betrieben; überwiegend aber trieben sie beides im Ausland. Im allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr danieder 6 ). Diese Zustände bestanden hin bis zur Zeit Konstantins. In einer von Mommsen 7 ) wiedergegebenen Schilderung eines ägyptischen Kaufmanns aus dieser Zeit heißt es: „Das Land Achaia, Griechenland und Lakonien hat viel Gelehrsamkeit, aber für die übrigen Bedürfnisse ist es unzulänglich, denn es ist eine kleine und gebirgige Provinz und kann nicht viel Getreide liefern, erzeugt aber etwas Öl und 1) Mommsen, Röm. Gesch. V, 5. A., S. 268. 2) Ebenda S. 269, Anm. 2. 3) Strabo IX, 2 (403). 4) Mommsen, a. a. O. S. 269. 5) Ebenda S. 255. 6) Ebenda S. 268. 7) Ebenda S. 269, Anm. 2. Die byzantinische Volkswirtschaft. 191 den attischen Honig, und kann mehr wegen der Schulen und Beredsamkeit gepriesen werden, nicht aber so in den meisten übrigen Beziehungen. Von Städten hat es Korinth und Athen. Korinth hat viel Handel und ein schönes Ge- bäude, das Amphitheater, Athen aber die alten Bilder und ein erwähnenswertes Werk, die Burg, wo viele Bildsäulen stehen und wunderbar die Kriegstaten der Vorfahren darstellen. Lakonien soll allein den Marmor von Krokeä aufzuweisen haben, den man den lakedämonischen nennt.“ Selbstverständlich gab es in Hellas auch noch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand 1 ). Aber im ganzen war es arm. Indes der Schwerpunkt des Griechentums lag, wie schon gesagt, nicht mehr im griechischen Mutterland, sondern in den hellenistischen Gebieten des angrenzenden Europa, in Kleinasien, Syrien, Ägypten. Von diesen bedeuteten Epirus und Illyrikum wirtschaftlich allerdings nichts; nach Strabo waren sie beide großenteils verödet, und was noch bewohnt war, bestand nur in Dörfern und Trümmern 2 ). Dagegen führte Thessalien, weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel, noch im vierten Jahrhundert Getreide aus 3 ). Auch Makedonien war, weil fruchtbarer, weit besser daran als Griechenland. Unter Konstantin gehörte es zu den besonders wohlhabenden Bezirken 4 ), und T hes salo nich, die Hauptstadt der Provinz, war nach Antiochien und Alexandrien der blühendste Sitz neuhellenischen Lebens 5 ). Im dritten Jahrhundert haben die römischen Kaiser eine große Heerstraße quer durchs Land von Dyrrhachium nach Thessalonich geführt, die dazu beigetragen hat, letzteres zur volkreichsten und gewerbreichsten Stadt des Landes zu machen. Thrakien war nur im Küstenland hellenisiert 6 ); von Abdera bis zum taurischen Chersones ein Kranz hellenischer Städte; doch unter ihnen war nur Byzanz von größerer Bedeutung infolge der 1) Mommsen, a. a. O. S. 260. 2) Siehe Strabo, S. 322 u. 327 im 5.Kapitel des 7. Buches. 3) Mommsen, a. a. O. S. 277. 4) Ebenda S. 277. 5) Ebenda S. 297. 6) Ebenda S. 277—279. 192 Die byzantinische Volkswirtschaft. Fruchtbarkeit seines Gebiets, der einträglichen Thunfischerei, der ungemein günstigen Handelslage, seines Ge- werbfleißes und der durch die exponierte Lage gesteigerten und gestählten Tüchtigkeit seiner Bürger * 4 ). Thrakien selbst war reich. Seine Erzeugnisse, Getreide, Wein, Silber, Gold, Rosen und Rosenöl, machten eine dichte Bevölkerung wohlhabend 2 ). Gefährdeter war das Leben der griechischen Ansiedlungen bis hin nach Panticapäum, dem heutigen Kertsch, in der Krim 3 ). Vor den Toren der Städte hausten räuberische Barbaren; nur weil diese den auswärtigen Handel weder selbst zu führen noch zu entbehren vermochten, konnten die hellenischen Küstenstädte überhaupt fortbe- stehen; die Barbaren kauften in ihnen Salz, Kleidungsstücke, Wein, und die zivilisierten Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die wohlhabenden, dort wohnenden Kaufleute hielten begreiflicherweise stets an Rom. Für das Reich aber ist der Handel und Verkehr dieses nordischen Griechenlands stets wertvoll geblieben; in der augusteischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sklaven und Felle, die Griechen Kleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel 4 ). Aber die Bedeutung dieses nordischen Griechenlands stand weit zurück hinter der der hellenisierten Teile von Asien und Afrika. Die hellenistische Auswanderung hatte sich nirgendhin in so breitem Strome ergossen, wie über die Inseln im Ägäischen Meere und die Küste Vorderasiens. Alexander hatte dann auch das Binnenland den Hellenen erschlossen. Und unter den Römern war Kleinasien, insbesondere Vorderasien, eines der reichsten Gebiete ihres großen Reichs 5 ). Sein Wohlstand beruhte ebenso auf der Bodenkultur, wie auf Industrie und Handel. Besonders die Küstenlandschaften waren von der Natur begünstigt. Die ungeheuren Triften des Binnenlands mit ihren Schaf- und Ziegenherden machten Kleinasien zum 1) Morn ms en, a. a. O. S. 280. 2) Ebenda S. 282. 3) Ebenda S. 284 ff. 4) Ebenda S. 293 ff. 5) Ebenda S. 329. Die byzantinische Volkswirtschaft. 193 Hauptland der Wollindustrie und Weberei 1 ). In seinen zahlreichen Städten — Asia hieß die Provinz der 500 Städte — blühten außerdem attalische Goldstickereien, die Anfertigung von Tuchen nach flandrischer Art, die Goldschmiedekunst. Wahrscheinlich, daß in den bedeutenderen dieser Städte nicht bloß eine Menge Handwerker, sondern auch eine zahlreiche Fabrikbevölkerung wohnte, und zwar fand reges gewerbliches und kaufmännisches Treiben nicht bloß in den Häfen statt; durch galatische Händler kam eine beträchtliche Menge Sklaven nach Kleinasien; der Geld- und Handelsverkehr Kleinasiens beruhte hauptsächlich auf der mit Hilfe derselben betriebenen eigenen Produktionen 2 ). Aber so groß der Reichtum Kleinasiens war, noch größer war der von Syrien 3 ). Obwohl semitisch, war dieses wirtschaftliche Herrschaftsgebiet der Phöniker schon lange, bevor es römisch wurde, völlig hellenisiert. Wenn auch kein Ausfuhrland für Bodenfrüchte, so hatte Syrien doch stets Überfluß an Getreide, Wein und Öl. Dagegen hatte sich der schon in phönikischer Zeit berühmte Fabrikbetrieb in seinen Städten erhalten. Zu dem Vertrieb seiner Produkte kam die ganze Warenmasse, welche auf den Euphratstraßen aus dem Orient ins Abendland gelangte: Leder- und Pelzwaren, Salben, Spezereien, Sklaven. Neben Petra und Palmyra vermittelte Bostra in Ostsyrien den Verkehr vom Osten in die syrischen Städte. Die da großartig betriebene Reederei verbrachte die heimischen wie die aus dem Osten herbeigeführten Waren nach dem Westen, wo wir in allen größeren Emporien Niederlassungen der Syrer finden. Die Hauptstadt Syriens aber, Antiochien, bestehend aus Fabrikanten und Kaufleuten und einer Masse von Arbeitern und Schiffern, stand nur hinter Rom, Alexandrien und etwa noch Seleukia an Volkszahl zurück. Und ebenso bestand in Ägypten die unter den La- giden bestehende wirtschaftliche Blüte fort, die wir bereits 1) Mommsen, a. a. O. S. 331. 2) Ebenda S. 333. 3) Vgl. darüber Mommsen, a. a. O. S. 449—467. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 13 194 Die byzantinische Volkswirtschaft. kennen gelernt haben. Seine Landwirtschaft versorgte großenteils Rom mit Getreide. Die Kaiser hatten großen Domanialbesitz in Ägypten, der ganz kapitalistisch nutzbar gemacht wurde. Er war an Großpächter verpachtet, die dann das Land an Bauern weiter vergeben haben x ). Seine Fabriken, deren Produkte wir bereits kennen gelernt haben, beschäftigten Tausende 1 2 ) und verschafften selbst Kranken Unterhalt. Von der Entwicklung seiner Schiffahrt gibt eine Vorstellung, wenn wir hören, daß unter Augustus ein Lastschiff außer einem Obelisk 200 Matrosen, 1200 Passagiere, 400 000 römische Scheffel = 34 000 Hektoliter Weizen und eine Ladung von Leinwand, Glas, Papier und Pfeffer nach Rom geführt hat 3 ), ln Alexandrien strömten alle Waren aus Äthiopien, Indien und Arabien zusammen, um von da aus zusammen mit den eigenen Produkten des Landes nach dem Westen vertrieben zu werden. „Alexandrien“, sagt ein römischer Schriftsteller des dritten Jahrhunderts, „ist eine Stadt der Fülle, des Reichtums und der Üppigkeit, in der niemand müßig geht; dieser ist Glasarbeiter, jener Papierfabrikant, der dritte Leinweber; der einzige Gott ist das Geld“ 4 ). Allgemein galt es in der vorkonstantinischen Zeit als die erste Handelsstadt der Welt und die zweite Stadt des römischen Reiches. Es war das Zentrum der hellenistischen Kultur, und schon Cäsar, Antonius, Nero, Geta sollen den Gedanken erwogen haben, auch den Sitz der Regierung dahin zu verlegen 5 ). Blicken wir auf das Dargelegte zurück. Es zeigt, daß die Wirtschaftsordnung der Osthälfte des Römerreichs den kapitalistischen Charakter, welcher ihr, sobald die Bevölkerung zunahm, durch die Natur der Länder aufgedrängt wurde, im Laufe der Jahrhunderte nicht nur festgehalten, sondern immer schärfer entwickelt hat. Der, 1) Mommsen, a. a. O. S. 573, 574. 2) Vgl. den angeblichen Brief des Kaisers Hadrian bei Vo- piscus in der vita Saturnini 8. 3) Mommsen, a. a. O. S. 576. 4) Vgl. Vopiscus, a. a. O. 5) Mommsen, a. a. O. S. 573. Die byzantinische Volkswirtschaft. 195 Handel, der neben dem Seeraub die erste Grundlage des Reichtums der Länder des östlichen Mittelmeeres gewesen ist, ist dies noch in der Römerzeit. Er hat im Laufe seiner Entwicklung immer feinere Geschäftsformen ausgebildet. Das gilt auch von der Reederei und vom Seedarlehen; es gilt auch von anderen Darlehen. Der Wucher, der neben dem Handel als früheste kapitalistische Unternehmung auf- tritt, hat eine erschreckende Ausbildung erfahren. Spekulationen, um von erwarteten Werterhöhungen Gewinn zu izehen, erstrecken sich so ziemlich auf alles, was gekauft und verkauft werden kann. Dementsprechend von dem ersten Auftreten der Phöniker bis zu den Kirchenvätern das Streben, billig zu kaufen und teuer zu verkaufen. Auch äußert es sich nicht bloß im Handel. Wir haben die kapitalistische Warenproduktion in Fabriken und die kapitalistische Sklavenwirtschaft in Phönikien, Griechenland, Ägypten kennen gelernt, und sie bestehen noch ebenso unter den Römern. Dasselbe gilt von der Landwirtschaft. Da finden wir beim Großgrundbesitz die Großpacht mit Verafterpachtung im kleinen und beim Kleingrundbesitz hohe Verschuldung der Bauern. Heer und Flotte sind auf kapitalistischer Grundlage organisiert, die Einnahmen des Reichs sind in der Hauptsache auf Geld gestellt und ihre Erhebung verpachtet. Dabei kapitalistische Großunternehmungen zur Ausführung öffentlicher Arbeiten. Entsprechend diesem städtischen Charakter des Wirtschaftsr lebens bleibt auch die politische Organisation in dem großen Römerreich auf Munizipien begründet. Die ganze Kultur hat einen städtischen Charakter. Von den Städten strahlt die Zivilisation aus, zuerst die Hellenisierung, später die Christianisierung des Orbis Romanus; ja der paganus, der Bauer, wird mit dem Fortschreiten der letzteren mit dem Heiden identisch. So der wirtschaftliche Charakter der östlichen Hälfte des römischen Großstaats; in vollem Gegensatz dazu stand der einzige Großstaat, an den er grenzte, das Perserreich. Es war statt wie das Römerreich auf städtischer, auf feudaler Grundlage auf gebaut; und nicht anders stand es mit 13 * 196 Die byzantinische Volkswirtschaft. dem bald unter der Oberhoheit Roms, bald unter der der Perser stehenden Armenien 1 2 3 4 ). ln beiden Ländern gab es Familien von sehr großem Grundbesitz und fürstlicher Autorität, und daneben und unter ihnen verschiedene andere mit Grundbesitz angesessene höhere und niedere Adelsfamilien. Prokop berichtet 2 ), daß das persische Gesetz Staatsämter nur an Personen zu übertragen erlaubte, welchen ihrer Geburt nach jedwede besondere Würde zukommt. Der König war also bei Verleihung gewisser Ämter an bestimmte Familien gebunden 3 ). Die persischen Adeligen erhielten vom König Land und Häuser gegen die Verpflichtung zu Kriegsdienst 4 ). Die persischen Heere waren keine stehenden Heere; zu allen Zeiten war vielmehr die persische Kriegsführung angewiesen auf das Angebot der Lehensfürsten und der ihnen untergeordneten Lehensträger, sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diese geboten 5 ). Wie im mittelalterlichen Europa, so haben auch in Persien der rebellische Feudaladel und die Geistlichkeit manchem König das Leben sauer gemacht; und wie sich im Mittelalter die Könige des Abendlands des übermächtigen Feudaladels zu erwehren suchten, indem sie die Bauernbefreiung förderten, so sucht in Persien schon im fünften Jahrhundert ein König sich durch Schutz des Bauernstands der Über- 1) Vgl. darüber Gibbon, Decline and fall of the roman empire, Chapt. VIII. Nöldeke im Anhang zu seiner Übersetzung von Tabari, Geschichte der Perser und Araber zur Zeit der Sasaniden. Leyden 1879, S. 437. — Mommsen, Röm. Gesch. V, Kap. IX. 2) Persische Denkwürdigkeiten I, Kap. 6. 3) Außer den Priestern gab es nach Nikephorus Kalli- stos (XVIII, 30) sieben weltliche Stände, die Erbrecht auf bestimmte Beschäftigungen hatten. Der erste war die regierende Familie, der zweite enthielt die Kriegsleute, der dritte die eigentlichen Staatsgeschäftsmänner, der vierte die Richter, der fünfte die Reiter, der sechste die Steuereinnehmer und Kassenverwalter, der siebente diejenigen, welche die königlichen Pferde und die Kriegskleider besorgten. 4) Gibbon, Chapt. VIII in fine. 5) Mommsen, a. a. O. S. 345, 417. Nöldeke, a. a. O. S. 442. Die byzantinische Volkswirtschaft. 197 macht des Adels und der mit diesem zusammenhängenden Priesterschaft zu erwehren. König Kawadh (Regierungsantritt im Jahre 488 n. Chr.), der Vater des Chosran (des Chosroes der Griechen) hat sich zu diesem Zweck sogar mit den Anhängern eines Mannes, namens Mazdak, verbunden 1 ), der lehrte, daß alle Menschen gleich geschaffen seien, und es daher unrecht sei, wenn der eine mehr Güter und mehr Weiber habe als der andere; Kawadh ist eben deshalb von seinen rebellischen Großen abgesetzt worden. Persien ist ein auf feudaler Grundlage aufgebauter Staat geblieben; und wenn wir hören 2 ), daß Perserkriege abgebrochen wurden, weil sich das persische Aufgebot auflöste und nach Hause ging, so erinnert dies an Vorgänge, die sich ganz ähnlich später im europäischen Lehenswesen finden. Dieses Perserreich hat schon den Römern große Schwierigkeiten bereitet, als sie in der letzten Zeit der Republik nach der Besetzung Syriens in unmittelbare Berührung mit ihm kamen. Unter dem römischen Kaiserreich war es eine steigende Sorge der Regierung, den Persern entgegenzutreten. Das mußte um so mehr der Fall sein, als mit der Pax romana die Beraubung von reichen Völkern und Provinzen zugunsten Italiens auf hörte und damit der Verfall Italiens, dessen Reichtum darauf beruht hatte, eintrat. Damit wurde der wirtschaftliche Schwerpunkt des Reichs in seine östliche, griechische Hälfte verlegt, deren Wohlstand im Gegensatz zu Italien auf eigener wirtschaftlicher Produktion beruhte. Und wenn, wie bemerkt, schon Cäsar, Antonius, Nero, Geta an die Verlegung der Regierung in die Hälfte des Reichs gedacht hatten, welche vermöge ihres natürlichen Reichtums und ihrer überlegenen Kultur den Westen weit übertraf, so mußte dieser Gedanke immer mehr nach Verwirklichung drängen, je größer die Gefahr wurde, die dem Römerreich vom Osten her drohte. Nur 1) Vgl. Tabari, Geschichte der Perser und Araber, übersetzt von Nöldeke. S. 140ff., 455ff. 2) Mommsen, a. a. O. S. 419, 421. 198 Die byzantinische Volkswirtschaft. hat Konstantin, der ihn ausgeführt hat, nicht Alexandrien zum Sitze der Regierung gewählt; zu seiner Zeit gab es außer den vom Osten auch vom Norden her drohende Gefahren. Er hat sein Neu-Rom erbaut, wo es möglich war, beiden entgegenzutreten, und wo gleichzeitig, vermöge der unvergleichlichen Lage des Ortes, aus allen Teilen der damals bekannten Welt der Reichtum zusammenströmte, der zur Überwindung beider Gefahren nötig war. Denn allein mittels der rohen Kraft seiner Bürger hätte sich das römische Reich gegenüber dem Andrang der Barbaren nicht lange halten können; aber wie Strabo, wo er von Böotien spricht, sagt 1 ), die Hellenen haben, um Krieg zu führen, stets die Wissenschaften und den Verkehr nutzbar gemacht, und die Römer waren Gebieter über alle geworden, indem sie dem Beispiel der Hellenen gefolgt sind, ln dem hier entstandenen byzantinischen Reiche hat die antike Kultur ihren Untergang im weströmischen Reich tausend Jahre überdauert; von ihm aus hat ihre Wiedergeburt im westlichen Europa ihren Ausgang genommen. Die wirtschaftliche Grundlage der so langen Dauer des byzantinischen Reichs waren die Erwerbszweige, auf denen, wie wir gesehen haben, von den ältesten Zeiten an der Reichtum der Länder am Ostbecken des Mittelmeers beruht hat: Gewerbe und Handel. Sie blühten weiter in den Provinzen, in denen sie schon vor der Verlegung der Hauptstadt nach Konstantinopel geblüht hatten, ln Kleinasien, Syrien und Ägypten blühten sie, bis die dortigen Städte erst unter die persische, dann die arabische Herrschaft gelangten. Nicht als ob ihre Blüte damit aufhörte; aber sie gingen dem byzantinischen Reiche verloren. In den althellenischen Städten nahmen sie unter den byzantinischen Kaisern sogar einen neuen Aufschwung; vor allem aber blühten sie in der neuen Hauptstadt, in Konstantinopel. Was zum neuen Aufschwung von Gewerbe und Handel im byzantinischen Reiche besonders beitrug, war die Einführung der Seidenwurmzucht im byzantinischen Reich im 1) Strabo IX, Kap. 2 (401). Die byzantinische Volkswirtschaft. 199 6. Jahrhundert 1 ). Den Ausgang der Seidenwurmzucht bildet China. Sie wurde dort so geheim betrieben, daß Ausländer über den Hergang bei der Erzeugung der Seide nicht das mindeste erfahren konnten. Erst verhältnismäßig spät gelangte die Kenntnis davon in das in Zentralasien gelegene kleine Königreich Khotan. Einstmals heiratete eine chinesische Prinzessin den König dieses Landes, und, die Grenzwächter täuschend, soll sie Seidenraupeneier und Maulbeersamen mit sich genommen haben. Aber es steht nicht fest, ob um die Mitte des 6. Jahrhunderts die Seidenwurmzucht in ihrer Verbreitung von Ost nach West schon über Khotan hinausgeschritten war. Jedenfalls stammte der größte Teil der Seide, die damals im Handel der westlichen Völker vorkam, aus China. Von da gelangte sie entweder auf dem Landweg durch Karawanen oder auf dem Seeweg über Ceylon in das Land der Perser, die mit großer Eifersucht darüber wachten, daß die Seide durch keine andere Hand als die ihre zu den Byzantinern gelange. Gewisse Grenzstädte wurden bezeichnet, an welchen die aus Persien kommenden Waren den Byzantinern verkauft werden sollten. Diese Plätze durften um so weniger umgangen werden, als sie zugleich Zollstädte waren. Strenge Gesetze, die aus dem 5. Jahrhundert stammten, und die Justinian erneuert hat, bestraften mit Konfiskation der Waren und einer weiteren Strafsumme jedweden Betrug und jedwede Konterbande. Bis in die Einzelheiten waren die Bedingungen des Austausches darin bestimmt: die Gegenstände, die zu verkaufen verboten war, und die Zölle, die man für diejenigen entrichten mußte, die man kaufte. Das Hauptziel Justinians ging nun dahin, den byzantinischen Handel, namentlich den in der begehrtesten Ware, in der chinesischen Seide, von Persien zu emanzipieren; denn das Monopol der Perser im Seidenhandel hatte für die byzantinische Volkswirtschaft unangenehme Folgen: bei jedem Bruch mit Persien stiegen die Preise der Seidengewebe, und da sie ein Gegenstand 1) Vgl. darüber Wilhelm Heyd, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter. Stuttgart 1879, 1, 5—24. 200 Die byzantinische Volkswirtschaft. starken Verbrauchs waren, wurde dies von allen als lästig empfunden. Um das Monopol der Perser zu brechen, hat Justinian im Jahre 532 den Versuch gemacht, den chinesischen Seidenhandel über Äthiopien zu leiten; die Äthiopier sollten die Seide von den Indern kaufen und dann an die Byzantiner Weiterverkäufen. Aber der Versuch schlug fehl, denn es fehlte den Äthiopiern an Unternehmungsgeist. Darauf gelang es Justinian durch Mönche, welche auf Missionsreisen in Länder mit Seidenbau vorgedrungen waren, Eier von Seidenraupen, wahrscheinlich aus Khotan, sich zu verschaffen, und davon datiert das Aufkommen der Seidenwurmzucht auch im griechischen Reiche. Justin II. konnte schon 568 einer türkischen Gesandtschaft, die an seinen Hof kam, die Seidenfabrikation in vollem Betrieb zeigen. Immerhin haben die Griechen noch lange den größeren und qualitativ besseren Teil ihres Rohstoffs aus China, und zwar, von wenigen Jahren abgesehen, in denen der Seidenhandel über türkisches Gebiet seinen Weg nahm, über Persien bezogen. Die Perser aber haben nicht nur als Vermittler des Handels zwischen dem östlichen Handel und Byzanz gedient; auch in Persien ist eine Seidenindustrie entstanden. Die Perser begannen die Seide, die ihr Gebiet überschritt, selbst zu verweben, und ebenso haben sie sich von je auf das Weben von Wollzeugen und Teppichen verstanden. Als dann Justinians Monopolsystem die Seidenweberei im griechischen Reiche ruinierte, wurden viele Seidenweber zur Auswanderung nach Persien veranlaßt, andere wurden von König Schapur I. als Teil der Beute, die er von seinem Siegeszug nach Mesopotamien und Syrien heimbrachte, zwangsweise nach Persien versetzt. Auf diese griechischen Arbeiterkolonien führte die noch in späteren Geschlechtern fortlebende Tradition den Ursprung der Seidenfabrikation in einer großen Anzahl persischer Städte zurück. In jenen Grenzstädten, in denen nach den Verordnungen der griechischen Kaiser der Warenaustausch zwischen ihren Untertanen und den Persern vor sich gehen Die byzantinische Volkswirtschaft. 201 sollte, fungierten die kaiserlichen Beamten nicht bloß als Zolleinnehmer, sondern zugleich als kaiserliche Kommissäre für den Einkauf von Rohseide. Was sie kauften, war zu einem großen Teil für die kaiserlichen Qynäceen in Konstantinopel, die unter Aufsicht des kaiserlichen Schatzmeisters standen, bestimmt. Hier wurde die Rohseide durch Sklaven verarbeitet, gewebt und gefärbt, und alle Seidenstoffe, die der Hof brauchte, gefertigt. Einzelne kostbare Gattungen durften sogar nur in diesen Gynäceen fabriziert werden. Die Seidenindustrie der Privaten war durch die kaiserlichen Gynäceen beschränkt und teils um ihren Absatz gebracht; doch durfte sie wenigstens noch neben ihnen bestehen. Auch lieferten die kaiserlichen Zollbeamten nicht alle Seide, die sie ankauften, an den Hof. Sie waren sogar angewiesen, einen Teil der Seide an Private zu verkaufen, und zwar zum Ankaufspreis. Möglicherweise, daß die Seidenhändler und Seidenfabrikanten die Ware dadurch billiger erhielten, als wenn sie mit den Persern persönlich gehandelt hätten. Im allgemeinen aber konnte die Seide bei der Feindseligkeit der Perser nur eine teuere Ware sein. Außer in den Gynäceen Konstantinopels hatte die griechische Seidenindustrie ihren Hauptsitz in den Städten Tyrus und Berytus. Syrien war überhaupt eine der blühendsten Provinzen des byzantinischen Reiches. Seine Hauptstadt Antiochien schildert Prokop als die erste von allen Städten im Morgenlande an Reichtum, Größe, Volkszahl, Herrlichkeit, und damit stimmt das Zeugnis anderer überein. Als aber Kaiser Justinian so niedere Höchstpreise für die Seidenstoffe festgesetzt, daß dabei weder Kaufleute noch Fabrikanten bestehen konnten, und durch hohe Abgaben und sein Monopolsystem viele Arbeiter zur Auswanderung trieb, wurde dieser Glanz Syriens vorübergehend getrübt. Doch dauerte dies nicht lange; die bald darauf erfolgende Einführung der Seidenwurmzucht machte die heimischen Seidenfabrikanten nicht mehr davon abhängig, daß sie ihren Rohstoff zu hohen Preisen vom Ausland kauften, sie konnten ihn jetzt mit wenig Kosten im eigenen Land erzeugen. 202 Die byzantinische Volkswirtschaft. So war es noch unter Justinian. Aber was die Byzantiner in Syrien und Ägypten an blühenden gewerbe- und handeltreibenden Städten besaßen, verloren sie im 7. Jahrhundert zuerst an die Perser, dann an die Araber. Im Jahre 641 wurde Alexandrien, bis dahin die erste Handelsstadt der Welt, arabisch. Dagegen finden wir die europäischen Städte des Byzantinerreichs um diese Zeit wieder im Aufblühen. Trotz der Slavisierung gab es in den althellenischen Städten noch eine große Wohlhabenheit 1 ). Namentlich waren Theben und Korinth durch Seidenweberei berühmt 2 ). In Patras fabrizierte man reich gestickte Purpurkleider, Wollengewebe aller Art, Seidenstoffe so fein, daß man von ihnen rühmte, sie seien feiner als das Gewebe der Spinne, und Teppiche, die mit prachtvollen Gemälden geschmückt waren 3 ). 1) Hopf, Griechenland im Mittelalter, im 85. Teil der Allgemeinen Enzyklopädie von Ersch und Gruber, S. 127. 2) Ebenda S. 156, 162. 3) Paparrigopoulo, Histoire de la civilisation hell6- nique. Paris 1878, p. 294. Die Geschenke, welche im 9. Jahrhundert Danilis, eine reiche Matrone aus Patras, dem Kaiser Basilius I., ihrem Adoptivsöhne, machte, waren ohne Zweifel auf griechischen Webstühlen gefertigt. Sie schenkte ihm einen aus feiner Wolle gefertigten Teppich, dessen Muster den Schwanz eines Pfaus wiedergab, und der so groß war, daß er den ganzen Boden einer neuerbauten Kirche bedeckte. Sie gab 600 Stück Seide und Leinwand zu verschiedenartigem Gebrauch. Die Seide war mit tyrischem Purpur bemalt und gestickt. Die Leinwand war so fein, daß ein ganzes Stück in das Innere eines Schilfrohrs gesteckt werden konnte. In seiner Beschreibung der griechischen Gewerbeprodukte unterscheidet ein Geschichtsschreiber Siziliens ihren Preis je nach dem Gewicht und der Feinheit der Seide, der Dichtigkeit des Gewebes, der Schönheit der Farben und dem Geschmack und Stoff der Stickerei. Ein einfacher, doppelter oder dreifacher Faden genügte für gewöhnliche Ware; wurden sechs Fäden verwebt, so war das Ergebnis ein stärkeres und kostbareres Produkt. Unter den Farben wird die feurige Pracht des Scharlach und der sanftere Schmelz des Grün mit Beredsamkeit von ihm gepriesen. Auf dem Gewebe befand sich erhabene Stickerei in Silber und Gold; neben den einfacheren Mustern von Streifen und Kreisen fanden sich herrlichere Nachahmungen von Blumen. Die hergestellten Gewänder dienten dem Gebrauch bei Die byzantinische Volkswirtschaft. 203 Thessalonich wird als reiche, blühende Stadt geschildert; nicht bloß wegen der Mannigfaltigkeit seiner landwirtschaftlichen Produkte, sondern wegen seines großen Gewerbbetriebs, des lebhaften Verkehrs in seinem Hafen, wegen seiner Beziehungen zum Westen, die ihm die große Heerstraße, die sich vom Thermaischen Golf bis zur Adria zog, brachte. Eine große Menge von Fremden und Eingeborenen füllte seine Straßen und besonders seinen Markt. Zur Zeit der großen Messe, die am Namenstag des Stadtheiligen Demetrius stattfand, traf man da eine Menge von Hellenen, besonders Seidenhändler aus Theben, ferner Slawen, Italiener, Franzosen, Spanier und Mohammedaner. Seine Werkstätten, worin Kupfer, Eisen, Zinn, Blei verarbeitet und Glas hergestellt wurden, waren so groß, daß sie für eine doppelt so große Stadt genügt hätten. Seine Einwohner waren durch Wohlstand ausgezeichnet, wovon der hier herrschende Luxus Zeugnis gibt. Viele darunter besaßen großen Reichtum an Gold, Silber und Edelsteinen. Die Stoffe aus Seide waren dort so häufig wie anderwärts die aus Wolle x ). Andere durch den Handel blühende Städte waren Du- razzo, Ancona, Korfu, Vonitza, Koron, Nauplia, Athen, Chalkis, Demetrias, Chrysopolis, Peri- theorion, Abydos, Rhodosto, Adrianopel, Apros, Heraklea, Selyvria * 1 2 ). Indes alle Städte des byzantinischen Reichs wurden in Schatten gestellt durch die Hauptstadt Konstantinopel. Ihre Einwohnerzahl wird auf 500 000 Seelen beziffert 3 ). Hier war der Sitz des Hofs, und auch die „Mächtigen“, die Großgrundbesitzer der Provinzen, hatten hier ihre Paläste, von denen aus sie ihre Intrigen spannen, um für sich und Hof oder am Altar; sie glitzerten von kostbaren Steinen, und die Umrisse der darauf angebrachten Figuren waren mit orientalischen Perlen gezeichnet. Vgl. Gibbon, Decline and fall, Chapt. LIII. — Hopf, a. a. O. S. 128. 1) Papagarrigopoulo, a. a. O. p. 293. 2) Ebenda p. 294. 3) Ebenda p. 292. 204 Die byzantinische Volkswirtschaft. ihre Familien Einfluß, Herrschaft, eventuell den Thron zu erlangen. Ein unerhörter Luxus wurde entfaltet. Die unvergleichliche Lage des Orts an dem Punkt, wo Ost und West sich berühren, machte Konstantinopel zum großen Stapelplatz, auf dem die Waren aus Asien, Afrika, Italien, Spanien, Deutschland und Rußland zusammenströmten. Teils über Syrien, teils über das Rote Meer stand es in Handelsbeziehungen mit dem äußersten Orient, und sei es direkt, sei es durch Vermittlung der Perser, später der Araber, trieb es Handel mit Ceylon und China. Über das Schwarze und das Kaspische Meer erhielt es aus Zentralasien Spezereien, Arome, Edelsteine. Nach Norden hin zogen sich seine Handelswege bis zu den Skandinaven und Russen, von wo es Pelzwerk, Honig, Wachs, Sklaven bezog. Die byzantinischen Kaufleute, vor allem die Syrer und Armenier, gingen nach Afrika, Italien, Gallien. Was aus allen diesen Gegenden zusammenströmte, wurde hier, soweit es nicht am Orte verbraucht wurde, weiterverarbeitet oder an andere Völker weiter verhandelt. Aus den Händen seiner Arbeiter ging alles hervor, was das Mittelalter an kostbarem und raffiniertem Luxus gekannt hat, nicht nur die schon erwähnten bildergeschmückten Seiden- und Purpurstoffe, sondern auch die goldglänzenden Brokate, die wundervollsten Werke der Qoldschmiedekunst, Geschmeide, besetzt mit Edelsteinen und Perlen, Elfenbeinschnitzereien, Manuskripte, bemalt mit Miniaturen, silberniellierte Bronzen, goldemaillierte Reliquarien. Welches war die Organisation des Gewerbbetriebs und auch des Handels? Sie stand überwiegend unter dem Zeichen des Monopols. Nicht nur daß Justinian die Produktion gewisser seidener Artikel monopolisiert hat und gewisse Stoffe nur in den Staatsfabriken hergestellt werden durften, auch den Verkauf der nötigsten Lebensmittel hat er den Privatpersonen entzogen. Die Sache hat ihren Anfang in den Getreidespenden genommen, welche in Konstantinopel, wie früher in Rom, unter das Volk, um es bei guter Laune zu erhalten, verteilt wurden. Außer Brot und Getreide hat Konstantin Fleisch, Wein und Öl im kaiserlichen Palaste Die byzantinische Volkswirtschaft. 205 austeilen lassen. Die Provinzen hatten zu diesem Zweck ihre Abgaben zum Teil in Früchten zu leisten. Justinian, der für seine Kriege, für Tribute an Barbaren, um sie von Einfällen ins Reich abzuhalten, und für Bauten außerordentlich viel Geld brauchte, hat diese unentgeltlichen Spenden in ihr Gegenteil: in Erpressungen verwandelt. Er bestimmte, daß der Untertan von keinem Bauer Getreide kaufen dürfe; er mußte seinen Bedarf von den kaiserlichen Finanzbeamten kaufen, und in den Jahren der Not wurde das Getreide den bedrängten Städten um das Doppelte des Preises verkauft, der den Bauern als Steuer angerechnet worden war. So ist es dann auch unter seinen Nachfolgern, sicher bis zum ersten, vielleicht bis zum vierten Kreuzzug geblieben 1 ). Dabei haben sich dann auch die kaiserlichen Beamten bis hinauf in die höchsten Stellen auf Kosten des Volkes bereichert. So Leo Phokas, der Bruder des Kaisers Nikephoros II. Phokas. Unter der Regierung des letzteren wurde der Getreidepreis so hoch getrieben, daß ein Greis mit weißen Haaren, wie erzählt wird, um seinen Unterhalt zu finden, sich als Soldat anwerben lassen wollte. Nikephoros frug ihn, wie er bei seinem Alter dazu komme. „Majestät“, antwortete der Greis, „ich muß viel stärker wie früher geworden sein. In meiner Jugend hatte ich zwei Esel nötig, um das Getreide zu tragen, das ich für ein Goldstück kaufte; aber seit Beginn Euerer glücklichen Regierung trage ich leicht auf meinen Schultern, was mich das Doppelte kostet“ 2 ). Aber auch im übrigen war Konstantinopel das Paradies der Monopole. Nach dem Livre du prefet 3 ) aus der Zeit 1) Vgl. K. D. Hü 11 mann, Geschichte des byzantinischen Handels bis zum Ende der Kreuzzüge. Frankfurt a. O. 1808, S. 11—17. 2) Lebeau, Histoire du Bas-Empire. Paris 1773. XVI, 125, 126. 3) Siehe J. Nicole, Le livre du prefet ou l’edit de l’em- pereur Leon le sage sur les corporations de Constantinople. Geneve et Bäle 1894. — Albert Stöckle, Spätrömische und byzantinische Zünfte. Untersuchungen zum sog. ercapxtxöv ßißkiov Leos des Weisen. Leipzig 1912. (Klio, Beiträge zur alten Geschichte. Neuntes Beiheft.) 206 Die byzantinische Volkswirtschaft. Leos des Weisen (886) gab es Zünfte in Konstantinopel. Sie standen unter der Aufsicht des Polizeipräsidenten der Stadt, des praefectus urbi. Zunft und Stadtverwaltung wirkten zusammen^ zur Regelung von Produktion und Verkehr. Art und Weise, Zeit und Ort des Einkaufs der Rohstoffe waren genau bestimmt. Der Präfekt und sein Lega- tarius bestimmten die Preise und den Gewinn der Wiederverkäufer. Der Zunftvorstand verteilte die Ware an die Zunftgenossen nach Maßgabe der von den einzelnen entrichteten Summen. Die Menge von Produkten, die jeder zum Verkauf bringen durfte, war kontingentiert. Die einzelnen Gewerbetreibenden waren beschränkt auf gewisse Teile der Stadt. Also sowohl Produktions- als auch regionale Kontingentierung, ganz wie in einem modernen Kartell. In anderen Gewerben waren die einzelnen Gewerbetreibenden durch Minimaldistanzen voneinander entfernt. Die Gewerbetreibenden hatten Eintrittsgelder beim Eintritt in die Zunft zu zahlen und Bürgen beim Eintritt zu stellen. Sehen wir hier schon die Zunftorganisation, wie sie im Abendland während des späteren Mittelalters bestand, vollkommen ausgebildet 1 ), so kann es um so weniger wundernehmen, daß wir auch im Handel ähnliche Beschränkungen zugunsten der einheimischen Bürger vorfinden, als uns diese ja schon im alten Ägypten, in Athen zur Zeit des Solon und in der Zeit des Demosthenes begegnet sind. Wie in Athen und Ägypten, bestand man in Byzanz darauf, daß die 1) Carl Koehne hat in seiner sehr wohlwollenden Kritik dieses Kapitels über die byzantinische Volkswirtschaft (Mitteilungen a. d. historischen Literatur XLVII, 169) meinem im Texte wiedergegebenen Satze gegenüber geltend gemacht, daß die Handwerkerverbände des Byzantinerreichs unter schärfster Polizeiaufsicht gestanden haben, während im Abendland für die Zünfte jener Zeit die Selbstverwaltungs- und politischen Rechte charakteristisch seien. Ich gebe letzteres für die deutschen Zünfte zu, nicht in gleichem Maße für die englischen. (Vgl. das 13. Kapitel meiner Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung Englands I, 315 ff). Wenn aber auch nicht politisch, so war die byzantinische Zunftorganisation doch wirtschaftlich dieselbe wie in Westeuropa. Die byzantinische Volkswirtschaft. 207 sich da treffenden fremden Kaufleute nicht miteinander verkehrten und zum Beispiel der Italiener nicht unmittelbar an den Asiaten verkaufte und umgekehrt; sondern jeder fremde Kaufmann sollte nur an einen byzantinischen verkaufen und von diesem kaufen können; die Vorschrift hat dann dazu geführt, daß die Italiener direkt nach den Gestaden des Schwarzen Meeres fuhren; sie war also eine der Maß*- nahmen, welche dazu führen sollten, die Handelsherrschaft der Byzantiner zu brechen. Die Gewerbe, welche in dem Buche des Präfekten geregelt sind, waren handwerksmäßige Betriebe. Neben dem Handwerk finden wir auch schon den kapitalistischen Betrieb; denn die Seidenfabrikation, nicht bloß die des Staats, deren Erträgnisse einen wichtigen Bestandteil der kaiserlichen Zivilliste ausmachen 1 ), sondern auch die, in denen der Privatbetrieb zugelassen war, ebenso die Verfertigung von Brokaten, Samt, Teppichen, Glas dürfte hausindustriell und in Manufakturen stattgefunden haben. Befanden sich doch gegen Ende des 11. Jahrhunderts in Byzanz sogar schon Fabriken, die für Rechnung venezianischer Häuser betrieben wurden; um dieselbe Zeit geschieht der Werkstätten von Bürgern aus Melfi Erwähnung; weiterhin kommen pisanische und nochmals venezianische Fabrikanten vor 2 ). Auch wurden die Seidenarbeiter, welche Roger 11. von Sizilien aus Theben und Korinth nach Palermo übergeführt hat 3 ), hausindustriell oder in großen Räumen unter Leitung von Werkmeistern, also in Manufakturen, beschäftigt 4 ). Daß damals auch schon technische Fortschritte gemacht wurden, sowohl mechanische als auch chemische, zeigen die Nachrichten über die Maschinen und das griechische Feuer, 1) Vgl. Testaud, a. a. O. S. 30. 2) Vgl. Hüllmann, a. a. O. S. 37. 3) Vgl. Otto von Freisingen, Denkwürdigkeiten aus dem Leben Kaiser Friedrichs 1., im zweiten Teile des ersten Buches. 4) Siehe R. Straus, Die Juden im Königreich Sizilien. Heidelberg 1910, S. 68, 71. 208 Die byzantinische Volkswirtschaft. welche die Byzantiner im Kriege so erfolgreich zur Anwendung brachten, sowie die Schilderung Luitprands über die brüllenden Löwen und die singenden Vögel, die den Thron des griechischen Kaisers umgaben, und den Aufzug, der ihn bei Audienzen den erstaunten Augen der Gesandten barbarischer Völker entschwinden ließ. Freilich fehlen jedwede Nachrichten, ob technische Erfindungen auch der gewerblichen Produktion dienstbar gemacht wurden. Neben den kapitalistischen Betriebsformen von Hausindustrie und Manufaktur und dem Großhandel finden wir den Kapitalismus in ununterbrochener Fortdauer seit der antiken Welt im Bankwesen, in der Reederei und im Kriegswesen des Reichs. Desgleichen hat bis zum Ende des oströmischen Reichs die Ausführung öffentlicher Arbeiten und die Einsammlung der Staatseinnahmen auf kapitalistischer Grundlage stattgefunden. Wie der römische Staat nicht in eigener Regie gebaut hatte, so vergab der byzantinische alle öffentlichen Arbeiten an den Mindestnehmenden im Wege der Submission und die Erhebung der Staatsr einnahmen, insbesondere der Steuern und Zölle, an den Meistbietenden 1 ). Der Geldreichtum, der durch die hier vorgeführten Erwerbsarten im byzantinischen Reich und besonders in Konstantinopel angehäuft wurde, hat es zum Märchenland des frühen Mittelalters gemacht und, wie zum Mittelpunkt des Verkehrs und zum Reiche, wohin die golddurstige Jugend aller Nationen strömte, um als Söldner ihr Glück zu machen 2 ), so zur Zielscheibe der Angriffe aller Völker des Morgen- wie Abendlands. 1) Vgl. Deloume, Les manieurs d’argent ä Rome. Paris 1889, p. 44, 95. Henri Monnier in der Nouvelle revue histo- rique du droit fran^ais et etranger XXIV, 305. 2) Ein Beispiel: Harald III. Hardraade, der 1047 den norwegischen Thron bestieg, diente von 1033—1044 als Oberfeldherr der fremden Leibwache der Waräger. Im byzantinischen Dienste bekämpfte er die sarazenischen Piraten im Ägäischen Meer und die Bulgaren zu Lande, und kehrte 1043 mit Schätzen so reich beladen, daß kaum 12 Jünglinge die Masse des Goldes tragen konnten, in die Heimat zurück. (Vgl. Ad am. Bre m ensis, Die byzantinische Volkswirtschaft. 209 „Für die ganze Welt“, schreibt Charles Diehl * 1 ), „war Byzanz der Ort, von dem alle Initiative ausging; durch es hat der barbarische Westen die Idee eines zivilisierten und eleganteren Lebens erhalten; durch es ist . der slawische Osten erst zu einem geschichtlichen Leben erwacht, und selbst die Araber, ungeachtet ihrer unvergleichlichen Anlagen, haben ihm einen Teil des Glanzes von Bagdad und Cordova verdankt. Man erwäge, daß das ganze Mittel- alter von Konstantinopel als der Stadt der Wunder geträumt hat, die es in einer Goldspiegelung erblickte. Man träumte davon in den kalten Nebeln von Norwegen und an den Ufern der russischen Flüsse, auf denen die nordischen Abenteurer hin gegen das unvergleichliche „Tsari- grad“ herabfuhren; man träumte davon in den Burgen des Abendlands, wo die Troubadoure von den Wundern sangen, welche den kaiserlichen Palast schmückten, von den bronzenen Kindern, die ins Horn stießen, und dem sich drehenden Saale, welchen die Wellen des Meeres bewegten, und dem leuchtenden Karbunkel, der des Nachts die Gemächer erhellte; man träumte davon auch bei den Banken Venedigs, wo man berechnete, daß die Kaiser aus ihrer Hauptstadt allein ein jährliches Einkommen von 8 300 000 Goldsolidi zogen, mehr als 550 Mill. Fr. von heute.“ Der Jude Benjamin von Tudela in Spanien besuchte Konstantinopel um das Jahr 1170. In seiner Beschreibung 2 ) der Stadt wird unter anderem gesagt: „Alle Arten von Kaufleuten kommen hierher aus Babylonien, Shinar (Abessinien?), Persien, Medien, Ägypten, Kanaan, Rußland, Ungarn, dem Land der Petzenegen und dem der Chazaren, aus Gesta Hammaburgens. eccles. pontificum III, 12. 16 in Pertz’ Monum. germ. hist. IX, 339; Annalista Saxo bei Pertz VIII, 695). Die Sage hat Heldentaten und Erfolge des Königssohnes bald in der lockendsten Weise ausgemalt. Vgl. Harald Haardraades Saga in den Oldnordiske Sagaer ud- given i Oversaettelsen af der Kongelige Nordiske Oldskrift-Sel- skab. Bd. VI. Kjöbenhavn 1832, 8. Cap. 3—15, S. 109—141). 1) Ch. Diehl, Etudes Byzantines. Paris 1905, p. 12. 2) The itinerary of Benjamin of Tudela by Marcus Nathan Adler. London 1907, p. 12, 13. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 14 210 Die byzantinische Volkswirtschaft. der Lombardei und Spanien. Es ist eine geschäftige Stadt, und Kaufleute kommen dahin aus jedem Lande zur See und zu Land, und es findet sich keine ihresgleichen in der Welt außer Bagdad, der großen Stadt des Islam. Der unendliche Reichtum, welcher aus jedem Reiche, aus jedem Ort und jeder Festung in diese Stadt strömt, übersteigt die Kraft der Einbildung und übertrifft den Reichtum der gesamten Welt. Innerhalb der Sophienkirche ist eine Unmasse von goldenen und silbernen Säulen. In dem Palaste des Kaisers befinden sich Schätze und Edelsteine, deren Wert gar nicht zu bestimmen ist. Die Bewohner der Stadt sind wohlhabend, tragen seidene Gewänder und über diese goldgestickte Mäntel. So gekleidet, bewegen sie sich zu Pferd herum und sehen aus, als wären sie Prinzen. Das Land ist groß und reich an Brot und Fleisch und Wein, und in der Welt gibt’s keine reicheren Leute als hier.“ Und als 50 Jahre später aus diesen im Herzen gehegten Visionen und all der so erregten Begehrlichkeit der vierte Kreuzzug hervorging, scheint die Wirklichkeit die Träume der Abendländer noch übertroffen zu haben. Als die Lateiner, zur Eroberung von Konstantinopel herangerückt, vor San Stefano Anker warfen und es von ihren Schiffen aus erblickten, konnten, so schreibt Villehar- douin 1 ), „die, welche es noch nicht gesehen, nicht glauben, daß es in der ganzen Welt eine so reiche Stadt geben könne wie diese, mit ihren hohen Mauern, ihren Riesentürmen, mit ihren prachtvollen Palästen und ihrer unglaublich großen Zahl herrlicher Kirchen, mit einer Länge und Breite dieser Stadt, die sie zur Fürstin machten unter allen Städten“. Als sie aber die Stadt erobert hatten und sich der Schätze bemächtigten, deren Traum seit Jahrhunderten ihre gierige Seele erfüllt hatte, nahm ihr Wundern nicht ab. „Die Beute“, schreibt derselbe Villehardouin 2 ), „war so groß, daß man sie nicht zählen konnte: Gold, Silber und Edel- 1) Villehardouin, Conquete de Constantinople, Chapt. XXVI. 2) Villehardouin, Chapt. IV. Die byzantinische Volkswirtschaft. 211 steine, goldene und silberne Gefäße, seidene Gewänder und Pelzwerk und was es sonst Schönes auf dieser Erde gibt.“ All dieser Reichtum, all diese Macht und Herrlichkeit wurzelten aber ausschließlich in Gewerbe und Handel. Dagegen waren die landwirtschaftlichen Verhältnisse im byzantinischen Reiche derart, daß in ihnen eine der Hauptr ursachen seines Untergangs zu erblicken ist. Das ist nicht zu verwundern, wenn wir uns der landwirtschaftlichen Zustände in der weströmischen Reichshälfte erinnern, wie ich sie für die letzten Jahrhunderte des weströmischen Reiches geschildert habe. In beiden Reichshälften waren die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse dieselben. In beiden dieselbe Aufsaugung des Kleinbesitzes durch den Großgrundbesitz, in beiden dasselbe gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis, um diesen nutzbar zu machen, und in beiden auf Grund desselben eine steigende Unabhängigkeit der Großgrundbesitzer von der Zentralgewalt und schließlich die Auflösung des Reiches. Was diese in der östlichen Reichshälfte so lange aufgehalten hat, war, daß hier im Gegensatz zur westlichen die Erträgnisse von Gewerbe und Handel der Zentralgewalt die Mittel gaben, das Übergewicht über die großen grundherrlichen Familie: zu behaupten. Solange dies der Fall war, hat das byzantinische Reich fortbestanden. Vergegenwärtigen wir uns die landwirtschaftlichen Zustände im byzantinischen Reiche. Wir haben bei Besprechung der römischen Volkswirtschaft kennen gelernt, wie zur Zeit des Ausgangs der römischen Republik und in den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit der Latifundienbesitz in Italien wie in den Provinzen entstanden ist. Usurpationen öffentlicher Ländereien durch Kapitalisten, Verschuldung des Kleinbesitzes, die Verwandlung des ager publicus in große kaiserliche Domänen, der entstehende Großgrundbesitz der Kirche und der Mißbrauch der öffentlichen Gewalt seitens der großen Beamten in ihrem Privatinteresse haben, wie wir gesehen haben, dazu geführt, daß im 4. und 5. Jahrhundert der Boden in den Provinzen nördlich der Alpen weit mehr großen Do- 14* 212 Die byzantinische Volkswirtschaft. mänenbesitzern als freien Bauerndörfern gehörte. Eine solche Domäne wurde mit Sklaven und rechtlich oder tatsächlich unfreien Kolonen bewirtschaftet und bildete einen von der Munizipaljurisdiktion eximierten Verwaltungsbezirk; diese ihre verwaltungsrechtliche Stellung war auch wirtschaftlich von Bedeutung; sie wurde die Grundlage ihrer fortschreitenden Vergrößerung; bis dann die germanischen Völker einbrachen und auf Grund einer Verbindung der Wirtschaftsorganisation des Latifundiums mit den aus den germanischen Gefolgschaftsverhältnissen hervorgegangenen Ab- hängigkeits- und Treuverhältnissen das germanische Lehnswesen und die mittelalterliche Grundherrschaft entstand. Genau so war es in der oströmischen Reichshälfte; nur daß hier nicht die Neuansiedlung von Völkern erfolgte, deren führende Familien an Stelle oder neben den römischen Latifundienbesitzern zu Grundherren wurden. Zwar hat es auch im oströmischen Reich nicht an Einfällen der Barbaren gefehlt. Goten, Hunnen, Avaren haben seit dem Ende des 4. Jahrhunderts das Reich hintereinander plündernd durchzogen und Ruinen zurückgelassen. Aber nur die Slawen und dann die Bulgaren sind zurückgeblieben. Die Slawen, wenn sie auch in das stark entvölkerte Griechenland vordrangen und dessen Bewohner zum großen Teil ersetzt haben, wurden unterworfen und sind nicht an die Stelle von Herren vorgerückt, sondern eine den großen Grundbesitzern dienende Bevölkerung geworden. Die Bulgaren bildeten ein das byzantinische Reich, mit geringer Unterbrechung, gefährdendes selbständiges Reich. So ist durch Slawen und Bulgaren im europäischen Teil des byzantinischen Reichs an der Wirtschaftsorganisation nichts geändert worden. Etwas anderes in Armenien. Auch hier Großgrundbesitzer mit einer großen, von ihnen abhängigen dienenden Bevölkerung. Aber hier war das gutsherrlichbäuerliche Verhältnis nicht eine Rückbildung von einer vorher bestehenden kapitalistischen Wirtschaftsordnung. In Armenien bestand eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die mit der feudalen in Persien viel Ähnliches hatte. Und gerade die großen armenischen feudalen Familien Die byzantinische Volkswirtschaft. 213 haben sowohl in der Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses wie in der Auflösung des Reichs eine große Rolle gespielt. Um die Entwicklung zu begreifen, müssen wir vor allem von den Staatsbedürfnissen ausgehen. Sie waren von dreifacher Art: einmal für Heer und Flotte, ferner für Bestechungen fremder Könige und Völker, um sie von kriegerischen Unternehmungen gegen das Reich abzuhalten, endlich und nicht zum wenigsten für Prachtbauten und den Luxus des Hofs und den Unterhalt all des vornehmen und minder vornehmen Gesindels, das als Parasit am Hofe lebte. Gehen wir aus von der Zeit Justinians, dessen Regierung seine Zeit und die nachfolgenden Jahrhunderte mit dem Ruhme seines Namens erfüllt hat. Die Organisation von Heer und Flotte 1 ) beruhte auf durchwegs kapitalistischer Grundlage. Das hatte schon für das römische Heer zur Zeit des Ausgangs der Republik und der römischen Kaiser gegolten', es galt noch mehr für das byzantinische Reich mit einem Unterschied: damals gab es noch ein römisches Volk; dienten im römischen Heer auch die Angehörigen unterworfener Völker, so gab es doch noch römisches Volksgefühl, und Civis Romanus zu sein 1) Vgl. Charles Die hl, Justinien et la civilisation byzan- tine au Vl me siede. Paris 1901, p. 145ff. — Derselbe, Etudes byzantines. Paris 1905, p. 126ff. — Qfrörer, Byzantinische Geschichten III. Graz 1877, S. 18, 23, 113, 167ff., 277. — Benjamin von Tudela, der um das Jahr 1170 Konstantinopel besuchte, schreibt über die Griechen: „Sie mieten von allen Nationen Krieger, Barbaren genannt, um gegen den Sultan Masud, den König der Seldschuken, die Türken genannt werden, zu kämpfen; denn die Eingeborenen sind nicht kriegerisch, sondern wie Weiber, die keine Kraft zum Kämpfen haben.“ (The itinerary of Benjamin of Tudela, by Marcus Nathan Adler. London 1907, p. 13.) Auch nannten bereits die Byzantiner das Geld den Nerv des Kriegs: ßXfiuuv [mXioTa xal xä veupa xöv itXoöxov, expeuaavxa itpos xoi>? ßapßdpou?. Georg Pisides, Heraclias, Vers 163, 164. Corp. script. histor. byzantinae, ed. B. G. Niebuhr 1837. 27. Bd., S. 75. 214 Die byzantinische Volkswirtschaft. oder zu werden, war noch immer das Ziel des Ehrgeizes auch der Unterworfenen; dementsprechend gab es noch ein römisch-nationales Heer. Anders in Byzanz. Wie es kein byzantinisches Volk gab, so auch kein nationales byzantinisches Heer. Allerdings gab es noch zur Zeit Justinians in den Grenzgebieten die Grenzsoldaten, denen man in den ersten Zeiten des römischen Kaiserreichs Land verliehen hatte gegen die Pflicht, die Grenzen gegen Barbareneinfälle zu verteidigen 1 ); aber diese waren unzureichend zu Schutz und Trutz. Und ebensowenig lassen sich die Schiffer, denen man auf den Inseln Land verliehen hatte, gegen die Verpflichtung, auf der Flotte zu rudern 2 ), als nationale Flotte bezeichnen; sie bildeten bestenfalls eine Reserve, die man im Notfälle heranziehen konnte. Außerdem gab es noch Reste alter römischer Regimenter, die unter den Bauern Illyriens, Thraziens, der Bergbevölkerung Isauriens, Pisi- diens, Lykäoniens rekrutiert wurden, aber schlecht bewaffnet waren, nicht eingeübt, militärisch wertlos. Sonst gab es keine innerhalb des Reichs ausgehobene Mannschaften. Den Hauptbestandteil der byzantinischen Armee bildeten barbarische Abenteurer, welche die Grenze des Reichs umschwärmten, bereit, sich dem zu verkaufen, der sie bezahlte. Sie führten den Namen „Bundesgenossen“. Byzanz warb sie als Söldner. So bestand sein Heer aus einem wahren Mosaik aus allen Nationen 3 ): Hunnen, Gepiden, Heruler, Vandalen, Goten, Langobarden, Anten, Slawen, Persern, Armeniern, Kaukasiern, Arabern, Mauren, meist von Häuptlingen befehligt; im 6. Jahrhundert waren es Russen, Cha- 1) Vgl. Zachariae, Geschichte des griechisch-römischen Rechts, 3. Auflage. Berlin 1892, S. 271 ff. — Alfred Rambaud, L’empire grec au X e siede. Paris 1870, p. 287. 2) Vgl. Gfrörer, a. a. O. III, 18, 23. — Rambaud, a. a. O. 3) Eine süditalienische Chronik beschreibt im Jahre 1002 die Elemente des Heeres, das unweit Bari vereinigt ward: „Es bestand aus Russen, Warägern, Türken, Bulgaren, Walachen, Makedoniern und anderem Volke.“ Pertz, Mon. germ. hist. V, 53 unten. Die byzantinische Volkswirtschaft. 215 Czaren, Ungarn, Slawen, Angelsachsen, Normannen und Araber; später Deutsche, Italiener, Katalaner, Franzosen. Die Tapferkeit dieser Truppen war groß. Sie betrachteten den Krieg als einen freudigen Lebensberuf. Indes doch nur, solange der Sold regelmäßig einging und es an Beute nicht fehlte. Ihre Treue währte nur so lange wie ihre Bezahlung. Blieb diese aus, so gingen sie zum Feinde über 1 ). Sie huldigten dem Grundsatz, daß der Krieg den Krieg nähren müsse. Gierig nach Beute und Weibern, waren sie ein Fluch für das Land, in das sie, gleichviel ob freundlich oder feindlich, kamen; jede Gelegenheit zu plündern veranlaßte sie, sich zu zerstreuen; selbst am Vorabend einer Schlacht vermochte man nicht, sie zusammenzuhalten, und ihre Führer hatten die größte Mühe, sie im Plündern zu mäßigen 2 ). Wohin sie kamen, wünschte man die Barbaren zurück. Dabei zeigten sich auch die Ausartungen des Kapitalismus. Die Berichte wimmeln von Betrügereien, deren die Offiziere gegenüber den Soldaten sich schuldig machten: sie suchten am Sold und an ihrer Ernährung zu profitieren, und zwar herauf bis zu Justinian 3 ). 1) Vgl. Prokopius von Caesarea, Persischer Krieg II, 7: Die römischen Söldner gehen zum Feind über, weil sie von Byzanz keinen Sold erhalten hatten. II, 17 i. f.: Die römische Besatzung von Petra tritt in persische Dienste. Gothischer Krieg UI, 1: Den Soldaten wird der Gehalt geschmälert, worauf sich keiner mehr der Kriegsgefahr aussetzen will. III, 5 i. f.: Die meisten der von Totilas geschlagenen Römer leisten unter ihm für die Folge freiwillig Kriegsdienst gegen die Römer. III, 6: Das Heer der Römer, weil Justinian ihm den Sold schuldig bleibt, folgt nicht mehr seinen Führern. III, 20: Die Isaurier im Dienste der Römer verraten Rom an Totilas. III, 30: Die römische Besatzung von Rom tötet ihren Befehlshaber, weil sie ihm den zu ihrem Nachteil geführten Handel mit Getreide und anderen Lebensmitteln zur Last legt, und schickt Botschaft an Justinian, daß sie, wenn er ihnen ihr Vergehen nicht verzeihen und innerhalb einer bestimmten Frist nicht die Löhnungen, soviel die Staatskasse ihnen schuldig geblieben, auszahlen wolle, ohne Aufschub zu Totilas und den Goten übertreten würden. 2) Vgl. Prokop., Persischer Krieg II, 25. 3) Die hl, Justinien etc., p. 156. 216 Die byzantinische Volkswirtschaft. Selbst von Beiisar, einem im übrigen idealen Heerführer, an dem seine Soldaten mit unerschütterlicher Ergebenheit hingen 1 ), wird berichtet, daß er das Geld allzusehr geliebt habe und sich einen allzu großen Anteil an der in Afrika und Italien gemachten Beute angeeignet habe 2 ). Außer dieser kaiserlichen Armee gab es aber noch eine Privatarmee der Großgrundbesitzer. Der große Reichtum, den die Beamten erwarben, von ihnen in Grundbesitz angelegt, gab ihnen die Mittel, sich auf diesem eine eigene bewaffnete Macht zu halten, und diese war so groß, daß zum Beispiel Beiisar im gotischen Kriege „7000 Reiter aus seinem eigenen Hause stellte, von denen an keinem etwas auszusetzen war, von denen jeder Einzelne voran in der Schlachtordnung zu stehen und die tapfersten Feinde zum Kampfe hervorzurufen begehrte“, so daß die bejahrten Leute unter den Römern voll Staunen ausriefen: „ein einziges Haus richte Theodorichs Macht zugrunde“ 3 ), und daß Justinian, als er Beiisar zum zweiten Male den Oberbefehl in Italien übertrug, zur Bedingung machen konnte, daß er für diesen Krieg niemals Subsidien verlangen, sondern aus eigenen Mitteln die Finanzierung desselben bestreiten werde 4 ). Das war aber nur bei einem, gleichviel aus welchem Grunde, der Krone so ergebenen Manne wie Beiisar möglich; wir werden alsbald sehen, wie eben in diesen riesigen Besitztümern der byzantinischen Großen, welche ihnen eigene Heere zu halten gestatteten, die Wurzel des Untergangs der kaiserlichen Autorität und des byzantinischen Reiches zu suchen ist. Um die Mittel zur Bestreitung der Heeresausgaben, der den Barbaren gezahlten Tribute und des enormen Luxus des kaiserlichen Hofs zu beschaffen, gab es ein ausgebildetes System direkter und daneben noch indirekte Steuern 1) Vgl. Prokop., Goth. Krieg III, 1. 2) Vgl. Prokop., Historia arcana, cap. IV, 7. 3) Prokop., Goth. Krieg III, 1. 4) Prokop., Historia arcana, cap. IV, 9. Die byzantinische Volkswirtschaft. 217 und Monopole *). Die wichtigste direkte Steuer war die Grundsteuer; sie war verschieden hoch nach der Fruchtbarkeit und wurde alle 15 Jahre auf neue veranlagt. Sie wurde von dem im Kataster als Eigentümer Eingetragenen erhoben. Sie wurde besonders drückend durch einen Zuschlag (e7ußoXYj) 1 2 ), der von den Angrenzern eines Grundstücks erhoben wurde, wenn dessen Eigentümer es preisgab, weil er die daraufliegende Steuer nicht tragen konnte; das Grundstück wurde dann dem Angrenzer zugeteilt, der aus dem Ertrag seines fruchtbaren Besitzes die auf das verlassene unfruchtbare Grundstück fallende Steuer zahlen mußte. Außer der Grundsteuer wurde noch eine Herdsteuer (%a rcvixov) und eine Kopfsteuer und in den Städten eine Haussteuer erhoben. Alle diese Steuern waren in Gold zu zahlen und wurden durch Steuerpächter 3 ) unbarmherzig eingetrieben. Dazu kamen noch gewisse Naturalleistungen, die sordida munera, die Fronfuhren, Pflichten der Beherbergung, Einquartierungslasten und außerdem eine Anzahl unbeträchtlicher Steuern, wie auf Vieh, Weiden, Bienen. Das waren die direkten Steuern. Die wichtigste darunter war die Grundsteuer. Auch die Großgrundbesitzer hatten sie zu zahlen. Aber einmal wurden sie, vermöge ihrer alles überragenden sozialen Stellung, nur niedrig eingeschätzt; sodann bildeten ihre Domänen, wie in der weströmischen Hälfte des Reichs, eigene Steuerbezirke mit eigenem Steuerkataster und waren als Folge frei von der Epibole, d. h. der Verpflichtung, die Steuer der infolge von Steuerdruck und Verarmung preisgegebenen angrenzenden Grundstücke zu 1) Vgl. Ch. Die hl, £tudes Byzantines. Paris 1905, p. 124 ff. — Ferdinand Chalandon, Essai sur le regne d’Alexis 1« Comnene (1081—1118). Paris 1900, p. 293—302. — Ferner die schon angeführten Werke von Lecrivain, Ferradou und T estaud. 2) Vgl. darüber Zachariae, a. a. O. S. 228ff. — Henri Monnier, fitudes de droit byzantin. L’fciußoX-f], Nouvelle revue historique du droit frangais et etranger, 1892—94—95. 3) Vgl. H e n r i M o n n i e r, a. a. O. XXIV, 305. 218 Die byzantinische Volkswirtschaft. zahlen *). So fiel die Hauptlast der Grundsteuer auf die Bauern. Sie wurden hoch eingeschätzt. Sie allein hatten den Steuerzuschlag zu tragen. Die Folge war, daß immer mehr Bauern ihren Grundbesitz preisgaben und es vorkam, daß ganze Gegenden verödeten 1 2 ). Den Großgrundbesitzern umgekehrt kam dies zugute. Kamen die Bauern infolge der Steuern herunter, so kauften sie ihnen den fruchbareren Teil ihres Besitzes ab und verleibten ihn ihrer einen exempten Steuerbezirk bildenden Domäne ein. Die unfruchtbaren Teile mußten, wenn deren Besitzer entfloh, von den angrenzenden Kleinbesitzern übernommen werden und brachten dann auch diesen den Untergang 3 ). Allein das ist nur die eine Ursache, welche zum Bauernlegen durch die Großgrundbesitzer geführt hat. Andere lagen, wie in den Provinzen des untergehenden weströmischen Reiches, in dem Mißbrauch der überwiegenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Stellung der Mächtigen gegenüber den Geringen. Das gilt ebenso für die Klöster wie für die Laien. Oft griffen die Klöster sogar zu einem 1) Die Epibole hat zu einer Art Gesamteigentum der Gemeinde am Grund und Boden des Steuerbezirks geführt, so zwar, daß auch die Gläubiger eines Gemeindemitglieds die übrigen Gemeindeglieder für dessen Schulden haftbar machten. Das war freilich ein Mißbrauch, der gesetzlich unterdrückt wurde. Dagegen blieb die Epibole bis zum Anfang des 11. Jahrhunderts bestehen (vgl. Testaud, a. a. O. S. 74, 75), nachdem sie durch Kaiser Nikephorus 1. Generalis eine Umbildung erfahren. Der Kasier Nikephorus I. (802—811) hat befohlen, die Einwohner eines Gemeindebezirks sollten dem Fiskus samtverbindlich (&XXy]Xsyyöi“?) haften. (Vgl. Zachariae, Geschichte des griech.-röm. Rechts, 3. Aufl., S. 324.) 2) Prokop., Historia arcana, cap. 11, § 8 erzählt, bei einer Ketzerverfolgung in Kleinasien seien, wie einige angäben, 100 000 Menschen umgebracht worden; das habe den christlichen Eigentümern jener Gegenden großen Schaden gebracht; denn sie wurden, obgleich sie keinerlei Ertrag gehabt, gezwungen, den auf den unbestellten Äckern der Hingeschlachteten liegenden Steuerbetrag an den Fiskus zu zahlen; infolgedessen sei das fruchtbarste Land der Erde wüst geworden. 3) Vgl. L e c r i v a i n, a. a. O. S. 88, 89. Dagegen richtet sich Cod. Theod. XIII, 11, 9; wiederholt in Cod. Just. XI, 95, 10. Die byzantinische Volkswirtschaft. 219 Mittel, das sich ähnlich wieder im Adjazentenkauf der preußischen Rentengutsgesetzgebung findet, um Bauern zu veranlassen, ihr freies Eigentum in ein gebundenes Rentengut zu verwandeln. Um den Bauern zur Kommendation zu ermuntern, verpflichtete sich der Mächtige, ihm andere Grundstücke als precarium zu verleihen; dafür wurde dann der Gesamtbesitz des Bauern dem Mächtigen dienst- und abgabepflichtig 1 ). Schon die Kaiser der ersten Jahrhunderte sind bemüht gewesen, der Aufsaugung des Kleingrundbesitzes durch die Mächtigen entgegenzuwirken. Ich habe dies bei Schilderung der weströmischen Verhältnisse erzählt 2 ). Im oströmischen Reich wird der Gegensatz zwischen reich und arm, der bis dahin nur ein tatsächlicher war, in den Gesetzen anerkannt 3 ) und zur Grundlage einer weitgehenden, den Bauernschutz bezweckenden Politik. Der Mächtige ist eine durch Reichtum, Amt, Würde oder Geburt oder durch alle diese Eigenschaften zusammen hervorragende Persönlichkeit. So tritt uns der Begriff während der ganzen Dauer des byzantinischen Reiches entgegen. In der Gesetzgebung des 10. Jahrhunderts wurden die Mächtigen definiert als Personen, welche nach Belieben ihren Kontrahenten, sei es Gefühle des Schreckens, sei es der Sicherheit einzuflößen vermögen, und zwölf Jahre später als diejenigen, denen die Vorsehung die Macht ge- gegeben, und die es vermöge ihres Ansehens und Vermögens über alle davontragen 4 ). Die Gesetzgebung führt die zu den Mächtigen gehörigen Kategorien namentlich auf. Es sind die höchsten Würdenträger und Beamten der Zivil-, Militär- und Palastverwaltung, die Senatoren, die 1) Vgl. Ferradou, a. a. O. S. 159. 2) Vgl. auch die treffliche Darstellung in Heinrich v. Sy- bel, Entstehung des deutschen Königtums. 2. Aufl. Frankfurt a. M. 1881, S. 438—452. 3) Vgl. Zachariae, a. a. O. S. 267ff. — Lecrivain, a. a. O. S. 62ff. — Ferradou, a. a. O. S. 189. — Testaud, a. a. O. S. 1 3 ff., 92 ff. — Henri M o n n i e r, a. a. O. S. 62 ff. 4) Zachariae von Lingenthal, Jus Graeco-Romanorum. Lipsiae 1656—1884: Novellae, coli. III. nov. 2 und 5. 220 Die byzantinische Volkswirtschaft. Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und sonstigen hohen geistlichen Würdenträger, die Vertreter, Pächter und Familiären aller dieser Mächtigen. Im byzantinischen Staate bringen die Ehren Reichtum, und Reichtum bringt Ehren. Der geschätzteste Reichtum aber ist wegen der Quasisouveränität, die er bringt, der Großgrundbesitz. So fließt der Mächtige und der Großgrundbesitzer in eins zusammen. Der Mächtige ist der Großgrundbesitzer und sein Vertreter. Diesen Mächtigen gegenüber stehen die Geringen. Sie werden bezeichnet als Leute, welche durch die auf ihnen liegenden eigenen und fremden Lasten nahezu erdrückt werden. ln den Städten gibt es dazwischen noch eine Mittelklasse 1 ). Dazu gehören die Höherstehenden unter den Kaufleuten und Gewerbetreibenden. Auf dem Lande hat diese Mittelklasse aufgehört; da gibt es nur noch Mächtige und Geringe. Schon vor der Gründung von Konstantinopel haben die Kaiser angefangen, sich über die wachsende Macht der Mächtigen zu beunruhigen 2 ); im byzantinischen Reich begegnen wir Maßnahmen, die sich in steigendem Maße gegen sie richten. Der Grund ist, daß die patrocinia den Staat aufzulösen drohen. Da aber alle gegen die Mißbräuche der Mächtigen gerichteten Gesetze fehlgeschlagen, werden nun alle Verträge, welche der Habsucht und Tyrannei der Mächtigen zu dienen vermochten, durch seine Vorschriften mehr oder minder betroffen. Monnier hat die Entstehung einer ganzen Anzahl in der Kaiserzeit erlassener Bestimmungen, die das Vertragsrecht betreffen, auf das Streben der Kaiser, die Kleinen vor Ver- 1) Aus ihr ist Michael Psellos hervorgegangen, wie er selbst in seiner Grabrede auf seine Mutter erzählt. 2) Schon Konstantin hat 322 dekretiert: Praesides pro- vinciarum oportet: si quis potentiorum extiterit insolentior, et ipsi vindicare non possunt aut examinare, aut pronuntiare ne- quent: de ejus nomine ad nos aut certe ad praetorianae praefec- turae scientiam referre: quo provideatur, qualiter publicae dis- ciplinae, et laesis tenuioribus consulatur. Cod. Just. I, 40, 2. Die byzantinische Volkswirtschaft. 221 gewaltigung durch die Großen zu schützen, zurückgeführt 1 ). Während Pomponius lehrte, daß es nach Naturrecht den Vertragsschließenden gestattet sei, einander zu übervorteilen, hätten Diokletian und Maximian bestimmt 2 ), daß es gestattet sein solle, den Verkauf eines Grundstücks rückgängig zu machen, wenn der Verkäufer einen um die Hälfte des Werts desselben zu niedrigen Preis erzielt habe. Ferner sei für die sogenannten Innominatkontrakte oder die un- benannten Realkontrakte bestimmt worden, daß der Verkäufer, wenn das Geschäft ihn gereue, die Wahl haben solle, statt der Gegenleistung Zurückgabe des Hingegebenen zu fordern 3 ), und diese Bestimmung sei auf den Mietsvertrag 4 ) ausgedehnt worden, da der Mächtige, der das Grundstück eines Geringen begehrte, sich auch der Miete, um es zu erlangen, bedient habe. Aber es muß zweifelhaft bleiben, ob diese die Vertragssicherheit schwer gefährdenden Bestimmungen jemals angewendet worden sind. Schon die Tatsache spricht dagegen, daß die Großgrundbesitzer auf ihren Besitzungen in den Provinzen wie Könige hausten, und die Klage fortdauert, daß sie die ganze Verwaltung einschüchterten. Auch läßt sich die Wiederholung dieser und die Neuverordnung anderer Bestimmungen, welche den Schutz der Geringen gegen die Mächtigen bezwecken, unter Justinian 5 ) und Tiberius II. 6 ) nur aus ihrer Nichtanwendung erklären. Dabei hat Justinian die Kleinbesitzer weiter geschädigt und die Stellung der Großbesitzer ihnen gegenüber sehr verstärkt, indem er die Kleinbesitzer verpflichtete, an die Großbesitzer, in deren Schutz sie sich begaben, außer der Staatssteuer noch ein Schutzgeld zu zahlen. Und auch das steigerte die Machtherrlichkeit der großen Grundherren, daß sie nicht nur Jurisdiktion über Sklaven, Freigelassene und Kolonen 1) Vgl. Henri Monnier, a. a. O. XIV, S. 169ff. 2) Cod. Just. IV, 44, 2 und 8. 3) Vgl. Monnier, a. a. O. S. 185ff. 4) Ebenda S. 198 ff. 5) Novella 8, c. 1. 6) Novella de divinis domibus, c. IV. 222 Die byzantinische Volkswirtschaft. in deren Streitigkeiten gegen Dritte hatten, sondern daß selbst ihre Freigelassenen und Kolonen sich gegen sie nur mit Erlaubnis der Behörden beklagen konnten 1 ). Auch das 7. Jahrhundert hat den Geringen eine weitere Verschlechterung ihrer Lage gebracht. Kaiser Heraklius, ein Vorläufer Karl Martells, hat, als das Reich von allen Seiten bedroht war, die seit Konstantin angehäuften unermeßlichen Schätze der Kirche der Beschaffung von Soldaten und anderen Mitteln zur Rettung des Reiches dienstbar gemacht; aber der Kirche wurde nach Besiegung der Perser das Genommene teils aus den den Persern abgenommenen Schätzen, teils aus dem Ertrag drückender Steuern wieder ersetzt, und eben diese Steuern hatten die Geringen aufzubringen, wodurch ihre Widerstandskraft gegen die Mächtigen abermals verringert wurde. Dagegen scheint im 8. Jahrhundert unter dem kräftigen Regiment der Isaurier wenigstens vorübergehend ein Stillstand im Bauernlegen eingetreten zu sein. Sie haben die Schollenpflichtigkeit der Bauern beseitigt. Aber ihre kirchliche Politik hat die weltlichen Interessen der Geistlichkeit und der Klöster empfindlich verletzt. Leo III., der Isaurier, war ein Puritaner. Sein Ziel war die Verinnerlichung der Religion, die Erneuerung der bürgerlichen Gesellschaft und die Stärkung der kaiserlichen Gewalt. Daher traten er und seine Nachkommen gegen den Bilderkult auf, der bei der Masse des Volks zur Götzenverehrung ausgeartet war. Darin hatten sie den Klerus und vor allem die Mönche zu Gegnern; denn ein Bild, das sich eines großen Rufes erfreute, bedeutete den Reichtum einer Kirche oder eines Klosters. Sie sind daher der Rache der kirchlichen Geschichtsschreibung noch mehr als Heraklius und Karl Mar- tell zum Opfer gefallen, und erst die Neuzeit hat sie in ihrem reichserhaltenden Wirken richtig gewürdigt 2 ). Auf 1) Vgl. Lecrivain, a. a. O. S. 118—123. 2) Vgl. Gibbon, Decline and Fall etc., Chapt. XLVIII. — Ferradou, a. a. O. S. 22ff. — Monnier, a. a. O. S. 206. •— Harnack, Dogmengeschichte II (4), 1939, S. 481. — Bus sei, The Roman Empire. London 1910, II, 98, 114. — Während Carl Die byzantinische Volkswirtschaft. 223 die Anarchie des 7. Jahrhunderts ist unter den Isauriern eine Periode der Macht und des Wohlstands gefolgt, die von dem Verfall der vorausgegangenen, je tiefer dieser gewesen ist, um so mehr absticht. Indes die Mönche hatten die Masse des Volks hinter sich; sie triumphierten über den Puritanismus der Isaurier, und die Kaiserin Irene, die Mutter Konstantins VI., des letzten isaurischen Kaisers, wurde, weil sie den Bilderkult wiederhergestellt hat, trotzdem sie ihren eigenen Sohn blenden ließ, heilig gesprochen. In der Tat würde der dauernde Triumph der Bilderstürmer die Klöster einer sehr beträchtlichen Quelle ihres Reichtums beraubt haben. Nun nehmen die Klöster an Zahl und Reichtum wieder zu, und abermals erregt das Bauernlegen durch die Mächtigen die Besorgnis der Zentralgewalt. Die europäische Bevölkerung hatte infolge der Pest unter Konstantin erschreckend abgenommen. Das „römische“ Reich war unter den Isauriern völlig asiatisch geworden; Kronprätendenten, Beamte und die oberen Klassen stammten aus Kleinasien oder Armenien. Das aber waren Länder, die von alters her feudal organisiert waren. Nun nach dem Sturz der Bilderstürmer wird die von Leo III. beseitigte Schollenpflichtigkeit der Kolonen wieder eingeführt; die Abgaben, die der Kolone dem Grundherrn zu leisten hat, werden erhöht; das Gemeinland wird von diesen usurpiert; der freie Bauernstand schwindet nahezu völlig; auch die Soldatenlehen verschwinden. Das brachte der kaiserlichen Gewalt im Innern wie nach Außen Gefahr. Wenn schon Beiisar auf seinen Besitzungen ein Heer hatte rekrutieren können, stark genug, um damit und mit den von Beiisar besoldeten Söldnern Theodorichs Reich zu zerstören, um wieviel gefährlicher mußte solche Macht der Großgrundbesitzer werden, sobald diese weniger ideale Persönlichkeiten wie Koehne in seiner oben S. 206 erwähnten Kritik meine Rechte fertigung des Nikephorus Phokas besonders belobt, hat Ernst Stein (Wien) sie in der Deutschen Literaturzeitung 1917, 17.Mai, S. 379, für völlig mißlungen erklärt. Ich habe im Folgenden aber nur die im Texte angeführten Gesetze für sich selbst sprechen lassen. 224 Die byzantinische Volkswirtschaft. Beiisar waren. Namentlich in dem feudalen Armenien mußten die großen Familien des Landes zu außerordentlicher Macht gelangen, und es ist nicht zu verwundern, daß gerade von da die Familien kamen, die, vom 10. Jahrhundert angefangen, die kaiserliche Gewalt wiederholt usurpiert haben 1 ). Daher die Bauernschutzpolitik, welche die byzantinischen Kaiser des 10. Jahrhunderts verfolgen. Schon der erste Kaiser der makedonischen Dynastie, Basilius I., hatte durch Beseitigung der Epibole, d. h. der Besteuerungsmethode, kraft deren die Grundsteuer, welche wegen Verarmung des Bauern nicht mehr erhoben werden konnte, auf dessen Nachbarn gelegt wurde, bis auch diese der Last erlagen, auf die Erhaltung des Bauernstands hingewirkt. Aber die eigentliche Bauernschutzgesetzgebung beginnt erst mit Romanus 1. Lecapenus. Dieser erließ im Jahre 922 ein Gesetz 2 ) gegen die Mächtigen, da sie, statt den Geringen, wie es ihre Pflicht sei, zu Hilfe zu kommen, an nichts dächten, als wie sie sich deren Güter bemächtigen könnten. Daher wird den Mächtigen verboten, gleichviel unter welchem Rechtstitel, Güter von den Geringen zu erwerben, außer wenn diese ihre Verwandten sind und die Verwandtschaft nicht auf Adoption beruht; und auch in diesem Falle soll die Erwerbung erst nach zehn Jahren rechtskräftig sein. Aber damit nicht genug: es wird den 1) So schreibt auch G fror er, Byzantinische Geschichten, Graz 1877, III, S. 390: „Alle griechischen Aristokraten, die es so machten (d. h. erst den Dienern des Basileus, dann ihm selber zu trotzen und, auf ihr Schwert gestützt, zu sagen wagten: Wir sind auch da und wollen gefragt sein): die Phokas, die Skieros, die von Maleina, die Kurkuas, die Komnenen usw. hatten ihre Stammsitze auf kleinarmenischem Boden, in Kappadokien und dem Pontus. Wahrlich, bei diesem Sachverhalt muß man der Vermutung Raum geben, daß die griechischen Herren irgendwie bei ihren Nachbarn, den eingewanderten Großarmeniern, in die Lehre gegangen seien.“ Vgl. über diese Familien auch die von Zachariae, Jus Graeco-Romanum. Coli. III mitgeteilten Varianten der Handschriften von Nov. 29 c. 1. 2) Zachariae, Jus Graeco-Romanum. Nov. 2. Novell. Coli. III Die byzantinische Volkswirtschaft. 225 Mächtigen weiter verboten, Kauf-, Tausch- oder Pachtverträge in Gemeinden abzuschließen, in denen sie nicht bereits Grundbesitz haben. Falls der Fiskus Güter, welche den Geringen gehören, veräußert, sollen als Käufer andere Geringe den Mächtigen vorgezogen werden. Hat ein Mächtiger im Widerspruch zu dieser Bestimmung etwas erworben, so ist die Erwerbung nichtig. Er hat das Gut zurückzugeben, ohne daß er einen etwa gezahlten Preis zurückfordern oder für etwa vorgenommene Meliorationen des Guts Entschädigung verlangen kann. Soldatenlehen, die während der letzten dreißig Jahre oder von nun an in Zukunft ihrer ursprünglichen Bestimmung entfremdet werden, müssen — und zwar ohne alle Entschädigung — dem Heeresdienste zurückerstattet werden *). Da wurde von 927 bis 933 das Reich von der Pest und als Folge von Hungersnot heimgesucht. Die Geringen in ihrer Not wurden genötigt, ihre Besitztümer den Mächtigen zu übertragen, um sie von ihnen abgabe- und dienstpflichtig zurückzuerhalten; die Mächtigen aber verstanden es, die Anstrengung von Rückerstattungsklagen innerhalb der von der Novelle von 922 vorgesehenen zehn Jahre zu hintertreiben. Der Kaiser, heißt es in einer weiteren Novelle von 934 1 2 ), vernahm die Seufzer der Armen und, um der unersättlichen Habgier der Großen einen Zaum anzulegen, wurde nach aufregender Schilderung der stattgehabten Mißbräuche besonders Wert darauf gelegt, daß beim Erwerb von Gütern der Geringen deren Verwandte, Miteigentümer, Nachbarn und Bewohner derselben Gemeinde bevorzugt werden sollen. Aber das Gesetz von 934 fand denselben Widerstand wie das von 922. Doch ließen sich die Kaiser dadurch nicht einschüchtern; und eine weitere Novelle 3 ) des Kon- 1) Vgl. die Bestimmungen über das Normaljahr für den Bestand der Bauerngüter in Preußen bei G. F. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens. Leipzig 1887. II, 77ff. 2) Z a c h a r i a e, a. a. O. N ov. 5. 3) Ebenda Nov. 6. L Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 15 226 Die byzantinische Volkswirtschaft. stantin VII. Porphyrogenetes von 947 erklärt mit erneuter Energie jedwede Umgehung der erlassenen Gesetze für nichtig. Ich kann hier nicht auf alle Einzelheiten dieser zum Bauernschutz erlassenen Gesetze eingehen. Aber kein Zweifel 1 ), der Gedanke, der ihnen zugrunde liegt, war großartig. Alles bäuerliche Privatvermögen wird für unantastbares Eigentum des gemeinen Volkes erklärt. Kein Edelmann, kein Vornehmer geistlichen oder weltlichen Standes sollte rechtlich ein bürgerliches oder bäuerliches Gut erwerben können. Wären diese Grundsätze verwirklicht worden, so wäre der weiteren Zunahme von Reichtum und Macht des Adels eine Schranke gezogen gewesen; denn der einzige Stoff, auf dessen Kosten er sich ausdehnen mochte, das Volksvermögen, war seiner Begehrlichkeit verschlossen; auch hätte er vieles, was er bereits erworben, wieder herausgeben müssen. Aber die Hintergedanken des Gesetzgebers gingen noch weiter: er hatte es auch darauf abgesehen, in der Stille das adelige Gut in bürgerliches oder bäuerliches zu verwandeln und dadurch den Stand so zu schwächen, daß er eine das Reich gefährdende Rolle nicht mehr zu spielen vermochte. Insbesondere aber hatten es die Edikte auch darauf abgesehen, die den Grenzsoldaten und Schiffern auf den Inseln gegen die Verpflichtung zu Kriegsdienst und zu Ruderdiensten verliehenen Güter in der Hand von Soldaten und Schiffern zu erhalten. Das ist auch die Hauptsorge, welche den großen Kaiser Nikephoros II. Phokas in nicht weniger als fünf zur Erhaltung dieser Soldatengüter erlassenen 1) So sehr richtig Gfrörer, Byzantinische Geschichten III, 30. — Man vergleiche dazu die königlich preußische Konstitution vom 14. Juli 1749, „nach welcher Schlesien und die Grafschaft Glatz so wenig denen adelichen Dominiis Bauerngüter oder dazu gehörige Pertinenzien an sich zu ziehen erlaubt, als denen Bauer- Gemeinden gestattet werden soll, adeliche Güter, Dörfer oder Herrschaften vor sich allein oder mit andern in communione an sich zu bringen“. G. F. Knapp a. a. O. II, 48. Vgl. auch das ähnliche, für die übrigen Provinzen erlassene Edikt, ebenda S. 51. Die byzantinische Volkswirtschaft. 227 Edikten 1 ) erfüllt. Der Wiedereroberer von Kreta, der so Außerordentliches zur Erneuerung des Glanzes des Reiches geleistet, ging ganz in dieser Fürsorge auf. Und eben daher auch sein merkwürdiges, gegen die Habsucht des Klerus gerichtetes Edikt 2 ); seine großen Würdenträger und Äbte gehörten zu den Mächtigen, gegen welche der Gesetzgeber die Geringen zu schützen bezweckte, und gerade sie haben ganz besonders zur Aufsaugung des Bauernstandes beigetragen. Das Edikt ist ausgefertigt 964, im ersten Regierungsjahr des Nikephoros, und besagt: „Das Wort des ewigen Vaters, der Erlöser, welcher uns den Weg des Heiles zeigt, hat Reichtümer für ein wesentliches Hindernis der Seligkeit erklärt, indem er vor allem Überflüssigen so ernstlich warnte, daß er uns sogar verbot, einen Stock und einen Ranzen zu tragen, zwei Oberkleider zu besitzen und im voraus für den kommenden Tag zu sorgen. Wenn ich aber ins Auge fasse, wie es heutzutage in Klöstern und anderen heiligen Häusern zugeht, weiß ich gar nicht, wie eine gewisse schwere Krankheit — denn wahrlich, eine Krankheit ist es, was ich meine — geheilt werden mag. Haben die heiligen Väter, die Leuchten des Glaubens, ihr Leben damit zugebracht, Schätze über Schätze aufzustapeln? Nein, das taten sie nie; aber wohl machen es diejenigen so, welche Schüler, Nachfolger dieser Heiligen zu sein behaupten. Täglich, ja stündlich ist ihr Dichten und Trachten dahin gerichtet, unermeßliche Landgüter zu erlangen, prächtige Bauten aufzuführen, Herden von Pferden, Ochsen, Kamelen, Kleinvieh zu erwerben.“ „Das Gebaren dieser Mönche und Kleriker unterscheidet sich in nichts von dem weltlichen Treiben; während doch der Erlöser das Gegenteil anbefiehlt. Steht nicht im Evangelium: ,Ihr sollet nicht sprechen, was werden wir essen, was werden wir trinken?', und hält er uns nicht die 1) Zachariae, Jus Graeco-Romanum Novellae, Coli. III. Nov. 18. 2) Ebenda Nov. 19, 20, 21. 15 * 228 Die byzantinische Volkswirtschaft. Sorglosigkeit der Sperlinge zum Muster vor! Sagt nicht der große Apostel (Apstg. XX, 34): ,Diese meine Hände haben mir und denen, die bei mir waren, den nötigen Unterhalt verdient.' Schreibt er nicht (Timoth. VI, 8): ,Wenn wir Nahrung und Kleidung haben, so , lasset uns begnügen.' In der Tat haben die göttlichen Väter, die einst in Ägypten, in Alexandrien, in Palästina und anderen Orten weilten, so sehr allen Überfluß gemieden, daß sie gleichsam nur für die Seele lebten und an Bedürfnislosigkeit den Engeln nacheiferten.“ „Im Hinblick auf diese Tatsachen muß man bekennen: das Leben und Treiben der heutigen Geistlichen ist ein wahrer Spott auf die Lehren des Evangeliums.“ Die Verordnung, die Nikephoros darauf erläßt, geht viel weiter als die seiner Vorgänger. Er bestimmte wie diese, daß Güter der Mächtigen nur von Mächtigen, Güter der Geringen nur von Geringen erworben werden dürften; aber während seine Vorgänger der hohen Geistlichkeit und den Äbten nur den Erwerb von Gütern der Geringen, gleichviel unter welchem Rechtstitel, verboten hatten, verbot ihnen Nikephoros jedweden unentgeltlichen Erwerb von Gütern, gleichviel ob von den Mächtigen oder von Geringen. Denn er sah in der fortschreitenden Zunahme der Klöster eine Schwächung des Reichs, indem diesem dadurch tatkräftige Männer und Güter, die es zu seiner Verteidigung brauchte, entzogen würden; während er peinlich bemüht war, die bestehenden Klöster und ihren Besitz zu erhalten, war er daher gegen die Vermehrung derselben. In Vorahnung des Widerstands, auf den seine Verfügung stoßen würde, schloß diese mit den Worten: „Wohl weiß ich, daß viele über diese meine Verfügungen Ach und Wehe schreien werden; aber ich bin nichtsdestoweniger entschlossen, dieselben aufrecht zu erhalten, und der große Apostel Paulus selbst ist es, der mich bestimmt, so zu handeln, denn schreibt er nicht: ,Ihr sollet nicht den Menschen, sondern Gott zu gefallen streben?“ Im übrigen getroste ich mich, daß alle, deren Blick nicht auf der Oberfläche haften bleibt, sondern die scharfsichtiger in das Die byzantinische Volkswirtschaft. 229 Wesen der Dinge einzudringen vermögen, diese meine Verordnung, als dem öffentlichen Wohle entsprechend, billigen und segnen werden.“ In dieser Erwartung wurde der Kaiser bitter enttäuscht. Er selbst 1 ) war ein Mann von wahrhaft asketischer Frömmigkeit, der in härenem Untergewand ging und am liebsten den kaiserlichen Purpur mit dem Mönchsgewand vertauscht haben würde. Er selbst hatte das Kloster Lauros auf dem Berge Athos gestiftet und wird dort noch heute als Heiliger verehrt. Aber alle seine außerordentlichen Verdienste um das Reich und seine Frömmigkeit wogen in den Augen der in ihren weltlichen Interessen gekränkten Geistlichkeit das Verbrechen nicht auf, das er in ihren Augen durch seine gegen das Bauernlegen der Klöster erlassenen Verfügungen begangen hatte. Es ist ihm wie den Isauriern, wie Karl Martell und allen denen ergangen, welche im Mittelalter sich gegen die Verweltlichung der Kirche und ihren überwuchernden Besitz erhoben haben. Er wurde der Gegenstand blutigen Hasses eben der Geistlichkeit, und als er bald darauf den Mordanschlägen seines buhlerischen Weibes und des Johann Tzimisces zum Opfer fiel, jubelten Geistlichkeit und die betörte Menge; und noch nach seinem Tode ist er als fanatischer Religionsfeind hin- gestellt worden; ja selbst noch im 19. Jahrhundert kann der ultramontane Geschichtsschreiber Gfrörer 2 ) sich nicht 1) Vgl. über ihn Sc h 1 um berge r, Un empereur byzantin au X me siede, Nicephore Phocas. Paris 1890. Ein anschauliches Bild aller Zeitverhältnisse gibt der auf Grund der Quellen geschriebene Roman von Frederic Harrison, Theophano, The crusade of the tenth Century, a romantic monograph. London 1904. Hierher gehören besonders Kapitel 28 bis zum Schluß. 2) Siehe Gfrörer, a. a. O. S. 59ff. Ihm scheint Dr. Carl Neumann, Die Weltstellung des byzantinischen Reiches vor den Kreuzzügen, Leipzig 1894, S. 56, zu folgen, obwohl er selbst hervorhebt, daß Nikephoros Phokas die Grundzüge der Bauernschutzpolitik, soweit sie die Erhaltung des Solatenstandes bezweckte, billigte. Wenn Nikephoros das Wertmaß der Soldatengüter um das Dreifache erhöht hat, so liegt der Grund, wie N e u m a n n selbst angibt, in den erhöhten Ansprüchen an die 230 Die byzantinische Volkswirtschaft. genug tun, den nur auf die Stärkung der Reichsgewalt bedachten großen Kaiser nicht nur wegen seiner Bauernpolitik zu schmähen, sondern diese sogar in völliger Verdrehung der Sachlage als eine im Interesse der armenischen Großgrundbesitzer gelegene Adelspolitik hinzustellen. Johann Tzimisces hat als Kaiser die von seinem Vorgänger gegen den zunehmenden Reichtum der Kirche erlassenen Verfügungen wieder beseitigt; der Patriarch vollzog die Krönung nur unter der Bedingung, daß der Usurpator die gegen das Anwachsen der kirchlichen Besitztümer gerichteten Dekrete wieder aufhebe * 1 ). Mit ihm übernahm ein Armenier die Regierung des Reichs. Nun nahm das Bauernlegen seitens des Adels und der Kirche wieder zu mit allen seinen die Zentralgewalt auflösenden Folgen. Als er im Jahre 976 starb und nun Basilius II., in dessen Namen sowohl Nikephoros Phokas als auch Tzimisces als Mitregenten regiert hatten, die Regierung selbständig übernahm, hatte er eben deshalb, um sich gegenüber den großen armenischen Familien durchzusetzen, mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Er konnte sich anfänglich nur be- haupten, indem er sich bald dem einen, bald dem anderen der rivalisierenden Adelsgeschlechter in die Arme warf und ihrem Landhunger Konzessionen machte. Dann aber, nachdem er der feudalen Rebellen Herr geworden, griff er zur Gesetzgebung seines Großvaters Romanus’ I. Lecapenus zurück und erließ 988 und 997 zur Verhinderung der Aufsaugung des Kleinbesitzes durch die Mächtigen und zur Erhaltung des gelernten Soldatenstands Edikte, die seine Erlebnisse mit den von ihm eben besiegten Adelsgeschlechtern widerspiegeln. So heißt es in seiner im Januar 997 erlassenen Novelle 2 ): militärische Rüstung und Leistung; es fehlt also aller Anlaß, darin ein System zu sehen, daß Nikephoros der Meinung gewesen sei, eine Restauration des kleineren Grundbesitzes sei als erfolglos und unnötig aufzugeben. 1) Gfrörer, a. a. O. S. 521. 2) Zachariae, a. a. O. Nov. 29. Die byzantinische Volkswirtschaft. 231 „Auf unseren Reisen durch das Reich und auch sonst sind unzählige Klagen an uns gelangt, daß das Eigentum der Armen fortwährend von Reichen und Mächtigen verschlungen oder vorenthalten wird, sintemalen letztere des Besitzes von Grundeigentum — mögen sie es auch auf ungerechte Weise erworben haben — sich versichert wähnen, sobald es ihnen gelingt, die Armen, die aus dem Besitze verdrängt wurden, während eines Zeitraums von 40 Jahren durch List oder Gewalt an Anstellung einer gerichtlichen Klage zu hindern“.. A). „In der angegebenen Weise haben die Geschlechter der von Maleia und der Phokas unermeßliches Gut an sich gebracht und bis auf den heutigen Tag behauptet. Konstantin von Maleia, der Patrizier, und dessen Sohn, Eustathius, der General, sind seit 100 Jahren, vielleicht seit 120 Jahren, im ungestörten Besitz widerrechtlich erlangter Ländereien.“ „Ebenso die Phokas, welche vom Großvater bis auf die Enkel herab seit mehr als einem Jahrhundert fast ununterbrochen widerrechtlich erworbene Güter festzuhalten wußten. Auch erst neuerdings sind Emporkömmlinge zu gleicher Höhe aufgestiegen. Da ist ein gewisser Philokales, von Haus aus ein Bauer, der, solange er in niedrigem Stande blieb, von seiner Hände Arbeit lebte und dieselben Steuern entrichtete wie die übrigen Bauern, aber nachdem er Hofwürden erlangt hatte, große Ländereien erschlich. Nicht ungestraft ging ihm solches hin. Als wir in die Gegend kamen, wo seine Güter lagen, und die Klagen derer vernahmen, die durch ihn aus ihrem Besitz verdrängt worden waren, haben wir angeordnet, daß die von ihm aufgeführten Bauanlagen vom Grunde aus zerstört, und die Äcker, welche er den Armen entrissen hatte, denselben zurückgegeben würden. Jetzt sitzt er wieder auf der Steuerhufe, die er vor Jahren besaß, und ist wieder, was er von Haus aus gewesen, — ein Bauer.“ 1) Man erinnere sich (siehe oben S. 222), daß die Freigelassenen und Kolonen der Mächtigen sich gegen sie nur mit Erlaubnis der Behörden beklagen konnten. 232 Die byzantinische Volkswirtschaft. „Ebenso soll es — dies ist unser Wille — allen, seien sie hochgestellt oder nicht, ergehen, die in ähnlicher Weise das Gut der Armen antasteten. Demgemäß verordnen wir, wie folgt: Grundeigentum, das vor den Zeiten unseres mütterlichen Großvaters, des Kaisers Romanus Lecapenus, erworben worden ist, soll fest und stet sein, jedoch nur dann, wenn die Eigentümer aus genügenden Urkunden den Beweis liefern, daß die Besitzergreifung vor dem angegebenen Zeitpunkt stattfand; jede Erwerbung dagegen, die nach der Zeit, da unser Großvater sein Edikt erließ, und wider die Bestimmungen desselben gemacht wurde, ist kraftlos; keine Frist der Verjährung, sei es von 40 Jahren oder eines noch längeren Zeitraumes, vermag sie für jetzt und in alle Zukunft zu schützen, sondern die ursprünglichen Besitzer (aus dem Bauernstände), welche durch die großen Grundherren ausgetrieben wurden, sind berechtigt, jeden Augenblick ihr Gut, und zwar ohne Rückgabe des (beim Wechsel) empfangenen Kaufpreises und ohne Ersatz für die von den Landherren gemachten Verbesserungen zurückzufordern . . .“ „Auch durch Klöster ging, wie wir uns überzeugt haben, viel bäuerliches Eigentum zugrunde. Da und dort geschah es, daß der oder jener Bauer eine Kirche erbaute, ihr sein Gut mit Einwilligung der übrigen Gemeindegenossen schenkte und zuletzt selbst Mönch an der gestifteten Kirche wurde. Zwei, drei andere Bauern ahmten später das von dem ersten gegebene Beispiel nach, ver- gabten gleichfalls ihr Erbe und traten als Mönche in den Dienst besagter Kirchen. Starben dann die ursprünglichen Stifter weg, so zog der nächste Metropolit oder Bischof den Nachlaß ein und die übrigen Güter dazu, nannten es ein Kloster und behielt dasselbe für sich oder verschenkte es gar an andere. Überall, wo Fälle der Art vorgekommen, gebieten wir, daß die betreffenden Güter an die Armen zurückgegeben und wieder in Bauernland verwandelt werden, mag nun der Bischof oder der Metropolit dasselbe für sich behalten oder an andere vergabt haben; keine Verjährungsfrist, sei sie auch noch so lang, kann den ungesetzr Die byzantinische Volkswirtschaft. 233 liehen Erwerb schützen, sondern so wie es ursprünglich geschah, sollen wieder zwei oder drei Mönche den Dienst an der fraglichen Kirche versehen; die gestifteten Ländereien aber werden die Eigenschaft von bäuerlichem Gute haben, und der Bischof oder Metropolit darf nur die geistliche Oberaufsicht über besagte Mönche ausüben, sonst jedoch keine Nutzungen ansprechen.“ So die Bauernbefreiungsgesetzgebung der byzantinischen Kaiser. Von den früheren Versuchen des persischen Königs Kawadh, sich durch ein Bündnis mit den Geringen der Übermacht des Adels und der mit diesem zusammenhängenden Priesterschaft zu erwehren, habe ich schon gesprochen; in Europa bildet die byzantinische Gesetzgebung der makedonischen Dynastie den ersten Versuch der Zentralgewalt eines Landes, durch Bauernschutz der Auflösung des Reichs durch den Acker auf Acker häufenden Adel entgegenzuwirken. Ist dieser Versuch erfolgreich gewesen? Die Antwort muß „Nein“ lauten. Es ist den Herrschern der makedonischen Dynastie mit ihrem Bauernschutz wie den ISauriern mit ihrer Bauernbefreiung gegangen. Diese hatten, wie schon bemerkt, die Schollenpflichtigkeit der Bauern beseitigt 1 ), nichtsdestoweniger finden wir sie in den Basiliken und später wieder vor 2 ). So ist auch der Bauernschutz der Makedonier am Widerstand der „Mächtigen“, d. h. des großen Adels und der Kirche und der mit beiden verbündeten oder durch sie eingeschüchterten Beamten, gescheitert. Abgesehen von dem im Edikte Basilius II., des Bulgarentöters, erwähnten Bauern Philokales, sind die Gesetze gegen niemand zur Anwendung gekommen 3 ), und 1) Vgl. Paparrigopoulo, a. a. O. S. 205, 206. — Zachariae, Geschichte des griechisch-römischen Rechts, 3. A., S. 251. 2) Vgl. Zachariae, a. a. O. S. 257 ff. 3) Dr. Carl Neumann, Die Weltstellung des byzantinischen Reichs vor den Kreuzzügen, Leipzig 1894, S. 59, führt als Fälle der Anwendung gegen Mächtige an, daß Basilius II. nicht nur das Vermögen des Eunuchen Basilius konfisziert, sondern 234 Die byzantinische Volkswirtschaft. auch gegen Philokales wären sie wohl nicht angewendet worden, hätte er zu den von Geburt Mächtigen gehört; er war eben nur ein emporgekommener Bauer. Die Folge war, daß nach dem Tode Basilius’ II. die Krone in noch höherem Maße als vorher ein Kampf Objekt der großen kleinasiatischen Adelsfamilien wird. Sie haben Besitzungen so groß, daß jede ein ansehnliches Heer zu halten vermag, und auch auf der Balkanhalbinsel fehlt es nicht an solchen Familien * 1 ). Ein jeder Kaiser muß, um seine Autorität zur Geltung zu bringen, daher nicht bloß den äußeren Feinden des Reichs die Spitze bieten, sondern vor allem die Großgrundbesitzerfamilien sich unterwerfen. Daher denn auch die Notwendigkeit, solchen „Mächtigen“ gelegentlich ein nur für ein beschränktes Gebiet gültiges Kaisertum zuzugestehen, wie jenem Melissenus, von dem Anna Komnena im zweiten Buch des Lebens ihres Vaters berichtet, und daher auch die Leichtigkeit, mit der nach der Eroberung von Konstantinopel durch die Lateiner in Kleinasien neue griechische Kaiserreiche entstehen. Das Kirchengut aber nahm seit Nikephoros Phokas und Basilius II. wieder so zu, daß zur Zeit, da die Türken dem byzantinischen Reiche das Ende bereiteten, die Hälfte seines Grund und Bodens der Kirche und den Klöstern, und zwar den letzteren allein ein Drittel desselben, gehörte 2 ). Der freie Bauernstand aber war völlig untergegangen. So finden wir im byzantinischen Reich eine Grundeigentumsverfassung, welche in allem und jedem der im sogar die von diesem gemachten reichen geistlichen Stiftungen sehr stark beschnitten hat; dabei handelte es sich aber um einen Akt der persönlichen Rache, der kraft kaiserlicher Machtvollkommenheit stattfand, ebenso wie bei der Einziehung des Vermögens des im Edikte des Basilius II. genannten Eustathios nach dessen Tode. Es wird nicht berichtet, daß die Konfiskationen beider Vermögen gerade auf Grund der Bauernschutzedikte stattgefunden haben. 1) Man vergleiche, was Anna Komnena im 1. Buch der Denkwürdigkeiten aus dem Leben ihres Vaters Alexius Kom- nenus über die Besitzungen des Wilhelm Maskabeles berichtet. 2) Vgl. Ferradou, a. a. O. S. 165, 249. Die byzantinische Volkswirtschaft. 235 Abendland gleicht. Dieselben Ursachen haben in beiden zu demselben Ergebnis geführt. In beiden ist sie aus der Latifundienwirtschaft, die gegen Ende der Republik im Römerreich um sich griff, hervorgegangen. In beiden ist der Latifundienbesitzer der Inhaber der öffentlichen Gewalt geworden. In beiden hat er diese zur Erweiterung seines Besitzes mißbraucht. In den Riesenreichen konnte bei den fehlenden Verkehrsmitteln in den entfernteren Provinzen der Wille der Zentralgewalt und der Rechtsschutz der Geringen gegen die Mächtigen im Morgenland ebensowenig wie im Abendland zur Geltung gebracht werden. Daher in beiden die Verwandlung der freien Kleinbesitzer in schollenpflichtige Kolonen. Daher in beiden das Aufsteigen der Großgrundbesitzer zu Inhabern von Fürstentümern, welche den Bestand des Reiches gefährdeten. Nur in einem besteht ein Unterschied, den schon Zachariae x ) hervorgehoben hat; den Byzantinern fehlt der Feudalnexus, das Band gegenseitiger Abhängigkeit und Treue, das im Abendland aus der Entwicklung des alten Gefolgschaftsverhältnisses zu dem des Vasallen, dem ein Latifundium verliehen wird, herausgewachsen ist. Im Abendland konnte der König einen seine Pflicht verletzenden Grundherrn als Folge dieses Feudalnexus vor den Lehensgerichtshof fordern; im Morgenland hatte der Kaiser gegenüber jedem Großgrundbesitzer despotische Gewalt. Tatsächlich sind aber diese rechtlichen Verschiedenheiten von keiner Bedeutung gewesen; denn in beiden vermochte der rechtliche Beherrscher eines Landes seinen Willen nur insoweit zur Geltung zu bringen, als 1) Zachariae, Geschichte des griechisch-römischen Rechts, 3. Aufl., S. 277. Zachariae hebt noch einen zweiten Unterschied hervor, das Fehlen eines besonderen Erbrechts in das Grundeigentum im byzantinischen Reiche. Dieses Fehlen ist aus zwei Gründen nicht maßgebend: einmal weil ein besonderes Erbrecht in das Grundeigentum auch nach den libri feudorum nicht besteht und auch in den Ländern des Abendlandes, in denen eine Singularerbfolge in Lehen stattfindet, diese Änderung erst Ende des 11. und im 12. Jahrhundert eintritt; zweitens weil auch im Orient die Familien das Grundeigentum zu gesamter Hand besitzen. 236 Die byzantinische Volkswirtschaft. große Geldeinnahmen ihm ermöglichten, ein entsprechend großes Söldnerheer zu halten. So erzählt Cedrenus 1 ) eine sehr bezeichnende Geschichte von dem über einen großen Schatz verfügenden Kaiser Basilius II. Als er um 991 durch Kappadokien zog, wurde er daselbst samt seinem ganzen Heere von eben jenem General Eustathius, der in seinem oben angeführten Gesetz von 997 als im Besitz widerrechtlich erlangter Ländereien aufgeführt wird, stattlich bewirtet. Basilius tat, als sei er über die Großmut seines Wirtes sehr erfreut, nahm ihn aber mit nach Konstantinopel und behielt ihn da, solange Eustathius lebte, wie man ein seltenes Tier in einem kostbaren Käfig hegt. Nichts ging dem Gefangenen ab; was er wünschte, stand ihm zu Gebote. Aber nach dem Tode des Eustathius zog Basilius seinen ganzen Nachlaß für die Staatskasse ein. Wo dagegen dem Kaiser die Mittel fehlten, blieb er trotz seiner despotischen Gewalt gegenüber den großen Grundherren ebenso ohnmächtig wie die abendländischen Kaiser und Könige, wo ihnen die finanziellen Mittel fehlten, die Treupflicht ihrer Vasallen zu erzwingen. Dann muß der byzantinische Kaiser mit seinen Großen paktieren, ihnen die Anerkennung als Teilkaiser anbieten, ganz ebenso wie im hl. römischen Reich deutscher Nation der Kaiser die Landeshoheit der großen Grundherren anerkennen muß; nicht selten siegt der rebellische Große gegenüber dem byzantinischen Kaiser und setzt sich an seine Stelle; und hier wie dort führt diese Unabhängigkeit der großen Grundherren zur Auflösung des Reiches. Also nicht im ländlichen Grundbesitz ist die Ursache der langen Dauer des byzantinischen Reiches zu suchen, sondern in den Geldeinnahmen, die ihm aus anderen Quellen flössen. Das waren außer denen aus den schon genannten direkten Steuern solche aus Zöllen, Fabriken, Patenten und Monopolen. Die Einzelheiten betreffend die indirekten Steuern, die erhoben wurden, sind uns nicht bekannt; aber nach den Befreiungen von Zollabgaben, welche 1) Opp. edit. Bonnensis II, 448. Die byzantinische Volkswirtschaft. 237 den Venezianern, Genuesen und den Kaufleuten anderer italienischer Städte zuteil geworden sind, müssen sie beträchtlich gewesen sein. Noch mehr weist auf die hohen Erträge, die das Reich aus indirekten Steuern und Erwerbseinnahmen bezog, das große Einnahme- und Ausgabebudget des byzantinischen Reiches. Justinian muß zur Bestreitung seiner Kriegsausgaben, seiner Tribute an Barbaren und der Kosten seiner Bauten enorme Einnahmen gehabt haben. Für das 9. Jahrhundert hat man berechnet, daß die damaligen Kaiser allein aus Konstantinopel ein Jahreseinkommen von 8 300 000 Goldsolidi, mehr als 550 Millionen Goldfranken im Werte vor dem Weltkrieg, zogen, und daß die Gesamteinnahmen des Reiches um dieselbe Zeit 650 Millionen Goldsolidi, was mehr als 3 Milliarden Goldfranken wären, betrugen. Beim Tode des Basilius II. fanden sich 220 Millionen Goldsolidi, mehr als 1 Milliarde Goldfranken, im Staatsschatz 1 ). All diese Geldeinnahmen flössen aus Wirtschaften, die auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut waren. Der große Reichtum 2 ), welchen der Handel in den Städten des byzan- 1) Siehe Demetrius Bikelas, Die Griechen des Mittelalters und ihr Einfluß auf die europäische Kultur. Gütersloh 1878, S. 75, 76. — Ch. Diehl, £tudes Byzantines. Paris 1905, p. 124ff. — Ernst Stein (Wien) hat die im Texte wiedergegebenen Ziffern Diehls als zu hoch bezeizchnet. Nach ihm befanden sich beim Tode des Basilius nur 14 400000 Goldsolidi im Staatsschatz. Auch haben nach ihm der genannte Einnahmenetat nicht 650 000 000, sondern nur 43000 000 Goldsolidi und die Einnahmen aus Konstantinopel allein nur 8 000000 Goldsolidi betragen. Ich überlasse die Entscheidung der Meinungsverschiedenheit den byzantinischen Fachgelehrten. Für meine Betrachtung handelt es sich nur um den Gegensatz der byzantinischen zu den westeuropäischen Reichen. 2) Nichts bezeichnender als die Antwort, welche im Jahre 968 die kaiserlichen Beamten Luitprand, dem Gesandten Kaiser Ottos I., gegeben haben, als dieser mit Repressalien drohte: „Mit dem Golde, das wir besitzen, werden wir alle Völker der Welt gegen ihn in den Kampf führen; wir werden ihn zerbrechen wie einen irdenen Topf, der nicht wieder zusammengeflickt werden kann, wenn er einmal zerbrochen ist.“ 238 Die byzantinische Volkswirtschaft. tinischen Reiches aufgehäuft hatte, ermöglichte ihm, die Söldnerheere und Flotten zu erhalten und die Tribute an einfallslüsterne Barbaren zu bezahlen, womit es sich tausend Jahre länger als das weströmische Reich erhalten hat. Den ersten verhängnisvollen Stoß hat es erhalten, als im 7. Jahrhundert die Araber ihm die syrischen Städte und Ägypten entrissen. Die drei großen Soldatenkaiser Nikephoros II. Phokas, Johann Tzimisces und Basilius II. haben in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts die Inseln Kreta und Cypern, die syrischen Städte dem Reiche zurückgewonnen und die Fahnen über den Euphrat getragen; Antiochien kam nach 330 jähriger Trennung zurück an das Reich. Aber die Folge war die Sperrung des Euphrat für den Handel gewesen. Die großen Handelsstädte im nördlichen Syrien gingen zugrunde. Der indische Mittelmeerhandel konnte seinen Weg nicht mehr über den Persischen Meerbusen, den Euphrat und Antiochien nehmen. Er wurde auf den Weg durch das Rote Meer und den Nil beschränkt. Das hat Kairo als Handelsplatz in die Höhe gebracht und den Aufschwung Venedigs bewirkt. Venedig und die übrigen italienischen Städte haben nun in steigendem Maße direkt von Ägypten die asiatischen Waren geholt; Konstantinopel begann für deren Bezug überflüssig zu werden. Die unvergleichlich größere Rührigkeit der Italiener hatte für die Byzantiner den Verlust eines Handelsgebietes nach dem anderen zur Folge. Von da ab war das Reich in der Hauptsache Kleinasien. Die dort von je heimische feudale Wirtschaftsorganisation erlangte allenthalben im Reich Schritt für Schrittt das Übergewicht. Außerordentlich energischen Kaisern, wie denen der makedonischen Dynastie, ist es gelungen, durch außerordentlich scharfe Anspannung der Steuerkraft lediglich vom Kaiser abhängige Söldnerheere und Flotten zu erhalten, mittels deren sie die kaiserliche Autorität im Innern wie nach außen aufrechterhalten konnten. Aber der Steuerdruck war auf die Dauer unerträglich und die Wirkung der zurückgehenden Geldeinnahmen war, daß die Privatheere, welche die Großgrundbesitzer auf ihren Grundherrschaften hielten, eine immer wachsende Die byzantinische Volkswirtschaft. 239 Bedeutung erhielten, und die Kaiser immer weniger die Mittel hatten, um sowohl ihren rebellischen Großen als den andrängenden auswärtigen Feinden mit Erfolg entgegenzutreten. Die Denkwürdigkeiten der Anna Komnena geben davon ein anschauliches Bild 1 ). Nur mittels Anleihen, und als diese keine ausreichenden Summen ergeben, durch Angreifen der Kirchenschätze, vor allem aber durch Listen aller Art vermag sich Alexios I. seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren. Und während die feudale Organisation des Grundbesitzes im Byzantinerreich triumphiert, geht die Herrschaft über auf diejenigen, welche die kapitalistische Wirtschaftsorganisation von ihm übernommen hatten. Anfangs unter der Ägide der Regierung von Konstantinopel und als Vasallen und Untertanen des byzantinischen Reiches rissen die Kaufleute der italienischen Seestädte mehr und mehr den Handel mit Asien an sich, und viele Produkte, welche ehedem Monopole von Byzanz gewesen, wurden später nach Italien, sogar nach Spanien übertragen. Die Berührung der Italiener mit den Byzantinern wurde aber auch der Hauptanlaß und der Ausgangspunkt der intellektuellen Blüte der italienischen Staaten, welche die Wiedergeburt des übrigen Europa eingeleitet haben. Das führt zur Betrachtung Italiens. 1) Vgl. zum Beispiel das V. Buch. Namen- und Sachregister. Adel, ägyptischer 6—9. — griechischer 26—29, 38 f., 64. — in Ostrom 219—226, 228, 230, 234. Afrika 16, 60, 91, 106, 117, 122, 179, 192, 204, 216. Ägina 32, 34, 36, 39. Ägypten 2—12, 16, 17, 18, 31, 34, 56, 60—63, 77 f., 83, 89, 133, 138, 150, 179, 189, 191, 193 f., 198, 206, 209, 238. Alexander der Große 56 f., 60, 192. Alexandria 57, 60—62, 77 f., 81, 137 f., 193 f., 202. Antiochia 62, 78, 193, 201, 238. Antonius 115, 194, 197. Arabien 14, 16, 60, 150. Araber 202, 204, 209, 238. Arbeitsverhältnisse in Griechenland 35 f-, 47—52. — in Rom 121—128, 130 f., 136. Armenien 196, 212, 223 f. Asien 10, 60, 106, 150, 163, 192 f., 204, 239. — Vgl. Kleinasien. Assyrer 11, 13 t., 16—18, 74. Athen 32—35, 39 f., 45, 49, 55 f., 57, 115, 190 f., 206. Attika 28, 30, 32, 36, 39, 55 f. Attikus 114—116, 134. Augsburg 155. Augustus 79, 115, 118, 142, 150, 162, 164, 190, 194. Babylonien 13—14, 16 f., 62, 77, 79 f., 129. Babylonische Gefangenschaft der Juden 74 f., 82. Banken in Assyrien 14. Bankwesen in Griechenland 45 t., 63. — in Ostrom 208. Bauernschutz in Ostrom. 224—233; Bauernstand, ägyptischer 3 f., 8, 10 . — babylonischer 13 f. — Vgl. Landwirtschaft, Kolonen, Latifundien. Belgien 163, 180, 187. Bergbau in Ägypten 61. — in Griechenland 50 f. — in Rom 136. Bevölkerungsverhältnisse in Griechenland 23, 30, 56, 58 f., 190. — im späten Rom 162 f. — in Ostrom 190. Böotien 28 f. Britannien 179. Byzanz 39, 177, 189—239. Caesar 115, 174, 179,190, 194,197. Cato, Marcus Portius 109 f., 115, 119—123, 130. Chammurabi, König 14. China 16, 143, 199 f., 204. Christentum 79, 119, 146—149, 152, 182, 195, 222. Christus 141. Cicero 114, 116, 133, 138. Cimbern u. Teutonen 164. Columbella 123—127, 129 f., 162, 168. Cypern 34, 77, 115, 238. Deutschland 146, 153 f., 204. Diokletians Preisedikt 185 f. England 146. Etrusker, Etrurien 35, 89, 91, 104, 179. Familienrecht, römisches 85 f., 150—152. Feldgemeinschaft in Rom 87. Feudalstaat, ägyptischer 2, 7—10. Feudalsystem in Griechenland 26 —30. — in Persien 196f. — im Abendland 235. Finanzverhältnisse in Ägypten 10, 63. — in Rom 139 f., 157, 170. — in Byzanz 205, 2J.7 f., 236 f. Finanzwir'schaft der griechischen Städte 46, 63. Frankreich (Frankenreich) 19, 146. Gallien 30, 136, 143, 153—188, 204. Namen- und Sachregister. 241 Gaue, ägyptische 5 f. — griechische 20—23. — italische 84 f., 87. Geldwirtschaft in Ägypten 8. — in Assyrien u. Babylonien 13 f. — bei den Phönikern 18. — in Griechenland 31—37, 44, 63. — bei den Juden 80 f. — in Rom 105f., lllf., 140f., 143 f., 184—187. — in Ostrom 236—239. Germanen-Ansiedlung 163—168, 172. Germanenreiche 146, 177. Germanien 153—188. Getreidehandel in Griechenland 32. Getreidewirtschaft in Rom 95—97. — in Byzanz 205. Gewerbe in Ägypten 3, 11 f., 60 f. — bei den Phönikern 17f. — bei den Griechen 23 f., 29, 34—36, 47 f. — bei den Juden 71, 82. — in Rom 90 f., 121, 131, 132— 140, 188. — in Gallien und Germanien 179—181, 188. — in Ostrom (Byzanz) 198—210. Ghetto, jüdischer 83. Gracchus, Gaius 96 f., 130. Gracchus, Tiberius 97, 104. Griechen 12, 20—66, 72. 78, 83, 89, 91, 133, 144, 179, 192. Griechenland 17, 20—66, 70, 115, 137, 179, 189 f. Griechische Inseln 9, 30, 31, 77. Handel in Ägypten 4,8 f., 12,61 f. — in Babylonien 13 f. — der Phöniker 15—18, 179. — in Griechenland 24, 27, 29— 34, 42 f„ 57, 60—63, 65 f. — bei den Juden 71—74, 80—83. — römischer 89 f., 142—144. — in Gallien und Germanien 179 f, 181 f. — karthagischer 91 f. — in Ostrom 195, 198—210. 238 f. Handelsverträge, römische 91 f., 105. Heerwesen der Phöniker 18. — der Griechen 25 f., 52. — der Karthager 93. — der Römer 97, 103—106, 166, 172. Heerwesen in Byzanz 213—216, 223, 238. Homerische Wirtschaftsverhältnisse 28 f. Hyksos 2f., 9. Hlyrien 30, 179, 191, 214. Indien 14, 16, 56, 60, 150. Isaurier -Herrschaft in Byzanz 222 f. 233. Italien 22, 34 f., 39, 83 f., 96, 104 f., 115, 117, 137, 150, 156, l 165 t., 172, 179, 189, 197, 204, 216, 238 f. I — s. a. Mittelitalien u. Unteritalien. Jerusalem 73, 75, 79, 145. Juden 67—83, 93, 138, 144 f. Jüdische Diaspora 77—79, 82f. — Religion 75—78. Justinian, Kaiser 199 f., 201, 204 f., 213—216, 221, 237. Kaiserzeit, römische 85 f., 118 f., i 134—136, 160, 170 f., 181 f., ; 220 f. ! Kapitalismus bei Assyrern und i Babyloniern 18. i — bei den Phönikern 19. — bei den Griechen 37—55, 63 — 66 . — bei den Juden 80—83. — in Rom 105, 108—132, 137 —150, 182 f. — in Byzanz (Ostrom) 194 f., 207 t., 237—239. Karthago 18, 54, 91—94, 105, 122, 129, 142. Kirchenbesitz 119, 222, 227—230, 232 f. 234. Kleinasien 22, 24, 30 f., 56 f., 115, 137, 143, 189, 191 f., 198, 223, 234, 238. — vgl. Asien. Klienten in Rom 107. Köln 155. Kolonen, babylonische 13. — römische 123, 123 f., 131 f., — in Gallien und Germanien 160 —179, 187 f. — in Ostrom 235. Kolonien der Phöniker 16, 24. Kolonisation, Griechische 24 f., 30, 35. Königtum in Griechenland 22— 27. Konstantin, Kaiser 19S, 204, 223. Konstantinopel 19S, 203—206, 208 f., 220, 234, 2361., 238. L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt. 16 242 Namen- und Sachregister. Korinth 32, 34 f., 36, 39 f., 57, 78, 190 f., 202. Kreta 9, 24, 26, 39, 52, 227,238. Landflucht in Rom 130. Landwirtschaft, phönikische 15. — in Griechenland 21, 23, 27, 63. — bei den Juden 69 f., 74. — römische 87, 94—105, 107, 117—132, 156 f. — karthagische 93, 122. — in Gallien und Germanien 155—179. — in Ostrom (Byzanz) 195,211— 219, 221, 223. Latifundienbildung und -Wirtschaft in Rom 117 f., 124— 132, 137, 156—179, 211. — in Byzanz (Ostrom) 218 f., 223, 230—236. Latium 84 f., 88, 90, 142. Libyen 77, 92 f. Lydien 34. Lyon 181. Mainz 180. Makedonien, Makedonier 30, 56, 179, 189, 191. Malta 16. Marc Aurel 163 f., 174. Marius 115. Megara 32, 64. Metallgewerbe in Griechenland 25 f., 35 f. Metz 136, 180. Mykeniscne Kultur in Griechenland 22—26, 70. Naturalwirtschaft in Ägypten 3—7. — in Griechenland 23 f. — in Rom 150, 185—188. Nero 118, 164, 194, 197. Nikephoros II., Kaiser, 226—230, 238. Oktavianus s. Augustus. Ostrom 189—239. Palestina 67—76, 79 f. 82, 179.- Persien, Perser 18, 53, 60, 115— 197 199 f., 202, 204, 209, 233. Perserkriege 32 f. Peloponnes 28, 30, 34, 53. Philipp von Makedonien 59,190. Phöniker 12, 14—19, 24 f., 29, 31, 41, 43, 66, 71 f., 77, 83, 89, 179. Pompejus 114 f., 117. Pontos 34, 179. Post in Persien u. Griechenland 60. Preisedikt Diokletians 185 f. Priestertum in Ägypten 4, 11. Provinzen, römische 105f., 117 f., 137, 140 fi, 144, 153—188, 179. Ptolemäer 60 f., 77, 82. Rechensystem der Griechen 55. Reims 136. Rom, Römer 18 f., 57, 79, 84— 188, 193, 197, 204. — vgl. Ostrom. Romanisierung Galliens 154. — Germaniens 154. Rußland 204, 209. Sardinien 16, 25, 92, 148. Schollenpflichtigkeit 168—171, 222 f. Schuldrecht, römisches 101—103. Scipionen 105, 111. Seidengewerbe in Byzanz 198-— 202, 207. Seleukia 62, 193. Sidon s. Phöniker. Sizilien 16, 22, 25, 30, 34 f., 39, 57, 91 f., 94, 129. Soziale Gliederung in Byzanz 219 _225. Spanien 16, 79, 91, 105, 111, 179, 204, 210. Sparta 26, 39, 52. Straßburg 130, 155. Sußa 1T3, 115, 117. Syrakus 39 f., 57. Syrien 9, 24, 62, 68, 189, 191, 193, 197 f., 200 f., 238. Tarent 40, 90. Thessalien, Thessalonich 191,203. Thrakien 30, 39, 191 f., 214. Tiberius 162 f., 164, 185. Trier 79, 136, 154, 180. Tyrus 73, 91, 201; s. a. Phöniker. Unteritalien 25, 30, 57 f., 91. Varro 122, 130, 162. Verfall der römischen Herrschaft und Kultur in Gallien und Germanien 183—188. — Ostroms 238 f. Wirtschaftsstufen 41 f. Worms 79. Frommannsche Buchdruckerei (Hermann Pohle) in Jena — 5842 Verlag von Gustav Fischer, in- Jena Eine Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung Englands Von Dr. Lujo Brentano Professor an der Universität München Drei Bände I. Band: Von den Anfängen bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts. 396 S. gr. 8° 1927 Rmk 15.—, geb. 17.— Inhalt: Einleitung. Keltische, gallo-römische und altgermanische Wirtschaftsverfassung. — Erstes Buch: Die Zeit der Naturalwirtschaft und der feudalen Wirtschaftsorganisation. — 1. Entstehung der Grundherrschaft. 2. Feudalisierung des Manors. 3. Bewirtschaftung des Fronhofs. 4. Anfang der Städte und der Ursprung der Gilden, ö. Englische Stadtverfassung bis Mitte des 12. Jahrh.— Zweites Buch: Die Zeit der Auflösung der feudalen Wirtschaftsorganisation. 6. Englische Staatswirtschaft von 1154—1471. 7. Befreiung der Stadt. 8. Kaufmannsgilden. 9. Englische Handwerkergilden. 10. Zunftkämpfe in den englischen Städten. 11. Gesellen und ihre Bruderschaften. 12. Englischer Außenhandel im Mittelalter. 13. Englische Wollindustrie. 14. Beginn der Auflösung von Lebensverband und Fronhofswirtschaft. 15. Die Wirtschaftslehre des Mittelalters und die im praktischen Leben daraus gezogenen Folgerungen. 16. Die Juden in England vor ihrer Vertreibung. 17. Die Kreditpolitik nach Vertreibung der Juden. 18. Die Ordnung des Unterstützungswesens zur Zeit der feudalen Wirtschaftsordnung und ihrer Auflösung. — Anhang: Chronologische Tabelle zur englischen Geschichte. II. Band: Die Zeit des Merkantilismus. 453 S. gr. 8° 1927 Rmk 17.—, geb. 19.— Inhalt: Drittes Buch: Die Zeit des Merkantilismus. 19. Das neue Denken. 20. Die englische Staatswirtschaft vom Ende des 15. bis Anfang des 18. Jahrhunderts. 21. Weiterentwicklung des englischen Erbrechts. 22. Aufkommen von Hausindustrie und Manufaktur auf dem Lande. 23. Die ersten Einhegungen und die Erhaltung des Getreidebaus. 24. Vom zünftigen Meister zum Unternehmer. 25. Arbeitsordnung und Unterstützungsordnung. 26. Entwicklung des englischen Außenhandels und der engischen Schiffahrt. 27. Von der munizipalen zur nationalen Schutzpolitik. 28. Die Anfänge des englischen Welthandels. 29. Münzverschlechterungen. 30. Rationeller Merkantilismus. 31. England nach der Restauration. 32. Die Anfänge der Bank von England. 33. Begründung des englischen Kolonialreichs und die englischen Handelskriege. 34. Gründung des Britisch-Indischen Reiches. 35. Gewerbebetrieb im 17. und 18. Jahrhundert. 36. Der landwirtschaftliche Fortschritt und das Schwinden des Bauernstands. 37. Englands Binnenverkehr im 18. Jahrhundert. 38. Englands Unterstützungswesen im 18. Jahrh. — Chronologische Tabelle der englischen Geschichte. III. Band: Die Zeit der Befreiung und Neuorganisation. Zwei Halbbände I. Halbband: Das Aufsteigen des Bürgertums und der Arbeiterklasse. VI, 665 S. gr. 8° 1928 Kmk 25.—, geb. 27.— Inhalt: Viertes Buch: Die Zeit der Befreiung und Neuorganisation. 39. Die befreiende Volkswirtschaftslehre. 40. Die Umgestaltung der englischen Gesellschaft nach 1870. 41. Die englische Staatswirtschaft, einschließlich des Bankwesens, von Pitt bis zum Sturze Peels. 42. Die Abschaffung der Sklaverei. 43. Pauperismus und Armengesetzgebung. 44. Der Sieg des Mittelstands. 46. Eisenbahnen, Schnellsegler, Dampfschiffe. 46. Der Triumpf des Freihandels. 47. Vollendung der Entwicklung zum Individuum als Wirtschaftseinheit. 48. Die Fehler in Adam Smiths Auffassung vom Arbeitsvertrag. 49. Die Anfänge der 'Gewerkvereine. 50. Die Anfänge der Arbeiterschutzgesetzgebung. 51. Die Anfänge der Arbeiterversicherung. 52. Die Entstehung des englischen Sozialismus. 53. Die Chartistenbewegung. 54. Fabrik - feudalität und Fabrikantenadel. 55. Von der Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung auf die in den Bergwerken beschäftigten Kinder und Frauen bis zum Erlaß des Zehnstundengesetzes. 57. Die weitere Entwicklung der Gewerkvereine, die Verwirklichung der Freiheit des Arbeitsvertrages und die gesetzliche Anerkennung der Gewerkvereine als der Organisationen der Arbeiter ihres Gewerbes. 58. Der kollektive Arbeitsvertrag. 59. Finanzen, Parlament und Verwaltung nach dem Sturze Sir Robert Peels. 60. Die Fortbildung der Arbeiterschutzgesetzgebung. 61. Die Gewerkvereine bis zum Ende des Weltkriegs und die Entstehung der Arbeiterpartei. 62. Die Neuordnung des Unterstützungswesens. 63. Die Wohnungsreform. — Anhang: Chronologische Tabelle zur englischen Geschichte. II. Halbband: Das britische Weltreich. 1929 im Bruch Inhalt: 64. Die Entwicklung zur Weltwirtschaft und ihre Wirkungen. 65. Die britische Landwirtschaft von 1874 bis zum Ausbruch des Weltkriegs. 66. Industrie und Handel von 1874 bis zum Ausbruch des Weltkriegs. 67. Wandel in der Beurteilung der Kolonien. 68. Die Herrschaft Kanada. 69. Die Herrschaften Australien und Neuseeland. 70. Die Herrschaft Südafrika. 71. Die westindischen und afrikanischen Kronkolonien und Protektorate. 72. Das britisch-indische Kaiserreich. 73. Der britische Handel mit Ostasien. 74. Vor dem Weltkrieg und nachher. 75. Schlußbetrachtungen. — Literaturverzeichnis. Namen- und Sachregister. Jahrbücher f. Nationalökonomie. Bd. 128 (1928), Heft 3: Es ist Brentano in unübertrefflicher Weise gelungen, eine überwältigende Fülle wissenschaftlichen Stoffes in einer derart flüssigen und ansprechenden Form vorzutragen, daß die Lektüre dieses Werkes zugleich ein seltener Genuß und eine unschätzbare Wissensbereicherung ist. Während 55 Jahren hat der Verfasser den Stoff der englischen Wirtschaftsgeschichte innerlich zu dem geschlossenen Bilde verarbeitet, als welches er ihn uns hier vor Augen führt. Und so trägt das ganze Werk als sein auffallendstes Charaktermerkmal den Stempel größter Abgeklärtheit, ein Überden-Dingen-, aber auch Über-den-Meinungen-Stehen, welches das Gefühl kritischer Sicherheit fast zwingend von dem Autor auf den Leser überträgt. . . . Prof. Dr. B. Josephy, Jena. Deutsche Wirtschaftszeitung. 1928, Nr. 23: . ..Die Fülle des hier verarbeiteten Materials ist außerordentlich. Nur ein Wissen und Lernen, ein Forschen und Untersuchen, das sich über Jahrzehnte erstreckt, konnte solche Leistung hervorbringen. ... Es liegt nicht im Sinne Brentanoscher Lehren, das historische Geschehen nach den jeweiligen Einstellungen der Menschen (Gruppen, Klassen) relativistisch zu beurteilen, vielmehr: an demselben die Richtigkeit nationalökonomischer Gesetze zu überprüfen, an deren Objektivität er auch ohne die „Beseitigung der Werturteile“ zu glauben vermag. Es bleibt: der außerordentliche Gewinn der historischen Arbeit, welche ein kaum zu überbietendes Material zusammentrug. Und eine Art des Stils, welche von klassischer Schönheit ist. Prof. Dr. Hermann Levy, Berlin. Arbeit und Wirtschaft. 1928, Heft 13: ... Mit staunenswerter Sachkenntnis und Gründlichkeit schildert Brentano das Werden des neuen England. In meisterhaften Zügen werden dem Leser die Wandlungen, die England im 19. und 20. Jahrhundert auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens durchgemacht hat vorgeführt. ... Jakob Rappaport. mm iüiitüiifiiiiiiiitfiiHiiiiiiHiiüiniiHiiimiii m?'* Ktfifl itfS33S£j £ *$? A"* *$ gr '^mm $sm Kt mm ”*-*-J f Ügfö W fjCi^c* j. •R^* Inhalt: Soziologie und Geschichte. / Das Gesetz der cyklischen Katastrophen. / Zur Soziologie von Krisenzeiten. / Der Staat und die Sünde. / Die Theorie der Klassenentstehung. / Die logische Abkunft des Kommunismus. / Gustav Schmollers „Soziale Frage". / Lorenz von Stein und die Deutsche Soziologie. / Sozialismus oder Liberalismus ? / <0 CD C K> +• :ge zur N 3 2. 33 3 D- i O 3* '"O 30 Rmk O CD 3 ft • tr CD . Co p ft) 1—» • 3 Cf) O 3 h—* • 3 fS Ci <* CR o er er p p: i-t es». p N S O ro ifü ;s*'. Sfc.:. • ■■ v\ f5> ; .£y Verlag von Gustav Fischer in . Jena Franz Oppenheimer Frankfurt a. M. • Reden und Aufsätze Zwei Bein de Band I: Wege zur Gemeinschaft VJI, 513 S. gr. 8° 1924 Rmk 10.—, geb. 12.50 Inhalt: Soziologie und Geschichte. / Das Gesetz der cyklischen Katastrophen. / Zur Soziologie von Krisenzeiten. / Der Staat und die Sünde. / Die Theorie der Klassenentstehung. / Die logische Abkunft des Kommunismus. / Gustav Schmollers „Soziale Frage“. / Lorenz von Stein und die Deutsche Soziologie. / Sozialismus oder Liberalismus ? / Fürst IvfbpotVm und r .-§ « JS £ « «-• ^*. L_ «O £ 0» .$< u * w £ £2 o» £ o •£ c E* ö « w g n« ^ 5 07 O Q 73 oft ü o:o „8‘3 Cj _ /X O 6 J 'd u c *-- ^ jO 0 j ** JO CV >10 jo a ^ 73 S oft o CS er. ^ £5§ ^ > W C* 73 , o Ü 07 -4-* -W *=♦ cs:^ « §b ^S^-S j?et£) •*'° )Q »ff ^ c Oft 07 ö Ö 70 Oft o $ <3(3 a£ ä «««»s« ö •♦- o-S 3 S £j C_> -3 JQ 7Q 07 flft "’ll 07 EJ *?.Sä 8 <2) 70 70 a:rs ss^w _ £ ®ä :o w ■^JQ-O 3 £ Q 3 5 vw 2 ct) Ä 3 Q 3 £ £3 >« J0 &* i 2 3 tu W C£ „ u ati £ Ojq^ O 3 £ -ä j-. 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