DER WIRTSCHAFTENDE MENSCH IN DER GESCHICHTE üMÜi GESAMMELTE REDEN UND AUFSÄTZE VON LUJO BRENTANO -s v 19 2 3 VERLAG VON FELIX MEINER IN LEIPZIG a'/o\M4 - Die Ausschaltung des Währungsrisikos nebst Grundsätzen und Umrechnungstafeln für eine Goldmarkbilanz von Dr. H. Behnsen und Dr. W. Genzmer VIII, 128 Seiten mit vielen wertvollen Tabellen. GZ 3.6 Wie geschickte Anatomen am Leichnam, ao legen diese Verfasser am lebenden Wirtschaftskörper die Zusammenhänge dar, wie Wirtschaft und Währung verbunden sind, wie Währung und Wirtschaft sich aber auch schaden können . . . Jedenfalls gehörte viel Scharfblick und Mut dazu, die Fehlerquellen unserer althergebrachten Fakturierung und Zahlungsweise zu erkennen und gegenüber der Konkurrenz die richtigen Preis-, Zahlungs- und Lieferbedingungen durchzuseizen. Behnsen und Genzmer vertiefen sich ln die wirtschaftlichen Einzelheiten und geben wohlüberlegte und hundertfach erprobte Ratschläge, auf welchem Wege man zur wertbeständigen Rechnungs- und Zahlungsweise unter Ausschaltung des Währungsrisikos gelangt und wie man insbesondere durch Aufstellung von Goldmarkbilanzen seine Lage genau erkennen lernt. Da. Küchen, TH. d, R, In der Industrie- und Handelszeitung v. 31. S. 23. Von denselben Verfassern erschienen früher: Valuta-Elend und Fried ensvertrag Zweite, neubearbeitete Auflage. 96 Seiten. GZ 1 - Nicht mit den leider in dieser Diskussion^ auch heute noch anzutreffenden allgemeinen Redensarten und Radomontaden,- sondern in nüchtern, sorgfältig erwägender Prüfung der Verschiebungen, die durch den Vertrag und seine Annexe in unserer Zahlungsbilanz eingetreten sind, und der Bedeutung dieser- Verschiebung für den Stand unserer Valuta. Durch diese Art der Behandlung des Themas gewinnt die Schrift einen über den Augenblick hinausgreifenden Wert. Pro/. Dr. Rubin, Universität. Halle a. S„ ln Conrads Jahrbüchern für TtationaJ&kamomU und Statistik. _ V Die Folgen der Markentwertung für uns und die andern 1921. X, 127 Seiten. GZ 2 ' Es zeugt.von dem guten Urteil der Verfasser, daß sie in dieser im September abgeschlossenen Broschüre schon den neuesten sensationellen Sturz der deutschen Valuta vorhergesagt haben.. Es ist Ja gerade dieser Sturz, der die Frage der deutschen Valuta ln voller Größe auch dem nicht völlig sachkundigen Beobachter der Weltereignisse aufgedrängt hat. ■ . Pu« einem durch zwei Nummern fortgesetzten ausführlichen Rufsatz in „Het Vaterland", Haag. VERLAG VON FELIX MEINER IN LEIPZIG LDJO BRENTANO DER WIRTSCHAFTENDE MENSCH IN DER GESCHICHTE Vom gleichen Verfasser liegt vor: ERBKEOHTSPOLITIK, Alte und Neue Peudalität. XII, 592 S. G.Z. 10 — In Vorbereitung: DIE NATIONALÖKONOMIE ALS WISSENSCHAFT Aus dem Inhalt: Abstrakte und realistische Volkswirtschaftslehre. — Privatwirtschaftsleben und Volkswirtschaftsleben. — Die Meinungsverschiedenheiten unter den Volkswirtschaftslehrern. — Die klassische Nationalökonomie. — Die Möglichkeit einer Wirtschaftswissenschaft. — Die Schwierigkeiten der Forschung. DER WIRTSCHAFTENDE MENSCH IN DER GESCHICHTE GESAMMELTE REDEN UND AUFSÄTZE VON LUJO BRENTANO 192 3 p r of. Dr.J^ Lon&Aa VERLAG VON FELIX MEINER LEIPZIG Made in Gennany. Copyright 1923 by Felix Meiner in Leipzig. Inhaltsverzeichnis Seite ' I. Die klassische Nationalökonomie ........ 1 II. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte .... 34 III. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 77 IV. Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit . . . 144 V. Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum . . . 169 VI. Die Anfänge des modernen Kapitalismus.204 VII. Uber Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 261 VIII. Über den vierten Kreuzzug.282 IX. Handel und Kapitalismus.301 Y. Puritanismus und Kapitalismus.363 XI. Judentum und Kapitalismus.426 Sachverzeichnis.491 Namenverzeichnis.494 Vorwort Was die in diesem Buche vereinigten Reden und Aufsätze verbindet, ist das Streben nach einer mit den Tatsachen des Lebens übereinstimmenden Lehre vom Wirtschaftsleben. Als ich nach Zurücklegung meiner Universitätsjahre auf nationalökonomischem Gebiete selbständig zu arbeiten anfing, wurde ich alsbald von Zweifeln an Vielem, was ich gelernt batte, -ergriffen. Meine Studien über die Arbeiterverhältnisse in England , dem Lande, in dem die klassische Nationalökonomie ihre vollendetste Ausbildung erfahren hatte, hatten mich auf den Widerspruch zwischen ihren Lehren und der Wirklichkeit aufmerksam gemacht, und sowohl meine diesbezüglichen Beobachtungen als auch historische Studien hatten mir die Unwahrheit ihres Ausgangspunktes von den Triebfedern, die in der Neuzeit die bürgerlichen Klassen Europas beseelen, bei der Erklärung des Handelns der Menschen aller Klassen, Länder und Zeiten gezeigt. Je mehr die Notwendigkeit , über alle Zweige des Wirtschaftslebens Vorlesungen zu halten und meinen Zuhörern auch dessen Entwicklung vorzuführen, mich genötigt hat, meine Studien immer mehr zu verbreitern, um so mehr ist meine Skepsis gewachsen. Der Vortrag „über die klassische Nationalökonomie“, mit dem ich 1888 das Lehramt in WUen angetreten habe, bringt meine Bedenken gegen deren Methode und Lehre vm Vorwort sowie die Folgerungen, die ich für meine wissenschaft- liclie Tätigkeit daraus gezogen habe, zum Ausdruck. Ich habe ihn trotz der Anfeindungen, die er seitens der Anhänger der Methode der klassischen Nationalökonomie gefunden hat, unverändert an die Spitze dieses Bandes gestellt, weil seine Ausführungen den Ausgangspunkt für alle weiteren hier folgenden Reden und Aufsätze bilden. Ich halte heute noch daran fest. Meine darauffolgende Rektoratsrede „über Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte“ ist ein weiterer Ausfluß meines Strehens nach einer mit der Wirklichkeit übereinstimmenden Lehre. Ich hatte vor der akademischen Jugend zu sprechen, und diese ist erfreulicherweise allzeit von Idealen erfüllt. Der Geist der Einen wird bei ihren Vorstellungen vom Seinsollenden von Wünschen, nach Rückkehr der Vergangenheit , die sie verklären, getragen, der der Anderen vom Glauben an unbegrenzte Fortschrittsmöglichkeiten. Beide vergessen, daß nur das möglich ist, was wirtschaftlich möglich ist, und daß wirtschaftlich nur möglich ist, was mit der Natur des wirtschaftenden Menschen übereinstimmt. Das konnte nicht besser gezeigt werden wie durch eine Darlegung, wie selbst die erhabensten Lehren vom Seinsollenden, die des Christentums, da, wo sie mit dieser Natur im Widerspruch stehen, ihr haben weichen müssen. Dieser Darlegung ist meine Rektoratsrede gewidmet. Der darauffolgende Aufsatz „über die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums“ hält gegenüber denen, die angesichts der praktischen Unhaltbarkeit jener Lehren deren Sinn hinwegdeuten möchten, die Richtigkeit meiner Darstellung derselben an der Hand der Quellen aufrecht. Demselben Ideengang sind die Aufsätze IV und V entsprossen. Der erstere zeigt, daß es nicht ein ewiges Vorwort IX und unsterbliches Ideal, die Vorstellung von der höheren Bestimmung aller Menschen, gewesen ist, das die Anerkennung der persönlichen Freiheit gebracht hat, und wie es das Prinzip der Zweckmäßigkeit war, was die Vorstellung, daß kraft Naturrechts allen alles gemein sei, überwunden und vom ursprünglichen Kommunismus, soweit ein solcher bestanden hat, zum Sondereigentum und dessen immer schärferer Ausbildung geführt hat. Die eine wie die andere Entwicklung, die zur persönlichen Freiheit wie die zu immer schärferer Ausbildung des Sondereigentums, sind getragen gewesen von dem Bedürfnis der fortschreitenden Kultur nach intensiverer Widmung von Produktivkräften und Produktionsmitteln an den Produktionszweck. Vom Standpunkt des Einzelnen fällt dies zusammen mit dessen Streben nach immer größerem Reichtum. Dieses hat die Wirtschaftseinheiten von ihrem ersten Auftreten in der Geschichte bis heute beseelt. Wo ein Volk sich stärker als ein anderes fühlte, führte es zum Krieg. Die gewaltsame Wegnahme von Ländereien und anderen Gütern, die man begehrte, war die erste anf Erwerb gerichtete Tätigkeit bei allen Völkern. Aber nicht alle Völker waren widerstandsunfähig gegen Kaub und Gewalt, und da trat der Handel als der jüngere Bruder des Kriegs an dessen Stelle. Aber eben als solcher war er von dem gleichen Geiste wie dieser beseelt. Wenn auch nicht bewaffnet, so trat er dem Fremden doch als Feind gegenüber, von dem es galt den größtmöglichen Vorteil zu erzielen. Und das ist ihm geblieben. Im Wesen des Handels liegt ein stetes Vergleichen des Wertes, mit dem man auszieht, mit dem Wert, den man heimbringt, und das Streben, daß der Überschuß des Letzteren über den Ersteren möglichst groß sei. Er hat mit zunehmendem Verkehr zur fortschreitenden Durchsäuerung aller I* X Vorwort Wirtschaftszweige mit seinem Geiste und zur Auflösung der auf der Landleihe beruhenden feudalen Wirtschaftsordnung und ihrer Ersetzung durch die kapitalistische geführt. Der Darlegung dieser Entwicklung seit dem Anfang des germanischen Mittelalters ist der YI. Abschnitt „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“ gewidmet. Nun aber erwarte ich einen Ein wand. Ich habe oben gesagt, daß einer der Gründe, die mir an den Lehren der klassischen Nationalökonomie Zweifel erweckt haben, der war, daß sie das StrebeD des modernen bürgerlichen Individuums nach dem größtmöglichen Gewinn zum Ausgangspunkt ihrer Betrachtungen gemacht habe, so zwar, daß sie daraus wie aus einem Axiom ein vollständiges Lehrgebäude der Volkswirtschaft deduziert hat, während in verschiedenen Zeiten und Klassen die Beziehungen der Einzelnen zueinander auf ganz anderen Prinzipien aufgebaut gewesen sind. Andererseits habe ich in der zweiten bis fünften Abhandlung darzulegen gesucht, wie gerade an diesem wirtschaftlichen Egoismus die christlichen Lehren vom Seinsollenden gescheitert seien und wie alle idealen Forderungen nur soweit zur Verwirklichung gelangten, als die von diesem Egoismus getragene Zweckmäßigkeit dies zulasse. Die Lösung dieses scheinbaren Widerspruchs gibt der VII. Abschnitt über Begriff und Wandlungen der W irtschaftseinheit. Der Begriff der Wirtschaftseinheit ist nämlich mit Nichten mit dem jedes Einzelnen zusammenfallend. Eine Wirtschaftseinheit kann aus einer Vielheit von Menschen bestehen; das ist sogar heute noch die Regel, und noch weit mehr gilt es für die Vergangenheit. Sie ist gegeben, wo immer eine Einheit der Tätigkeit, Vorwort XI des Erwerbes, des Bedürfens, dem dieser Erwerb dient, des Besitzes, der Haftung sich findet. Was immer eine Wirtschaftseinheit bildet, nach Außen, anderen Wirtschaftseinheiten gegenüber, ist sie stets beseelt gewesen und noch beseelt von dem Streben, ihren Vorteil möglichst zu wahren, und gegenüber diesem Streben können, wie ich dargelegt habe, die idealen Forderungen nur aufkommen, soweit sie sich mit dem Prinzip der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit vereinbaren lassen; in den Beziehungen der ihr Angehörigen zueinander dagegen herrscht Autorität und Herkommen. Was zur Auflösung der eine Vielheit umfassenden Wirtschaftseinheiten geführt hat, ist ihre unter dem Einfluß der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit stehende Spaltung in immer kleinere Einheiten, bis endlich fast jeder Einzelne eine selbständige Wirtschaftseinheit bildet. Das Individuum, von dem die klassische Nationalökonomie ausgeht, steht nicht am Anfang, sondern am Ende der Entwicklung. In meinen Vorlesungen über englische Wirtschaftsgeschichte habe ich an der Entwicklung eines Landes gezeigt, in welcher Weise in demselben, insbesondere unter dem Einfluß des Handels, die Auflösung der alten natürlichen und der ihnen nachgebildeten künstlichen Wirtschaftseinheiten vor sich gegangen ist. Was ich in der VII. Abhandlung in diesem Bande geben konnte, ist nur eine Skizze. Immerhin scheint sie mir ausreichend, um zu erklären, woher das grenzenlose Streben nach dem größtmöglichen Vorteil kommt, das die Menschen heute in ihren Beziehungen zueinander beherrscht. Die Wirtschaftseinheiten sind von jeher in ihren Beziehungen zueinander von diesem Streben beherrscht gewesen. Es ist die Folge der Auflösung der alten Wirtschaftseinheiten in solche, die nur mehr aus Mann und Frau und deren un- XII Vorwort mündigen Kindern oder ans alleinstehenden Einzelnen bestehen, wenn diese von dem gleichen Geiste in ihren Beziehungen zu anderen Wirtschaftseinheiten erfüllt sind. Mit Puritanismus oder Judentum hat es nicht das geringste zu tun. Vielmehr ist dies den Menschen aller religiösen Anschauungen und 'aller europäischen Nationen gemein. Der Widerlegung der entgegenstehenden Anschauungen dienen die Abhandlungen VIII bis XI. Der Leser wird es angesichts der Tatsache, daß die in diesem Bande vereinigten Beden und Aufsätze im Laufe der Jahre an verschiedenen Orten gehalten worden, bzw. erschienen sind, entschuldigen, daß manche Wiederholungen derselben Ausführungen, die des Zusammenhangs halber jeweils notwendig waren, sich in ihnen finden. Prien am Chiemsee, den 5. August 1923. Lujo Brentano. I Die klassische Nationalökonomie 1 ) Meine Herren! Als ich mir die Frage vorlegte, welchen Gegenstand ich heute vor Ihnen behandeln solle, waren es hauptsächlich zwei Aufgaben, zwischen denen ich schwankte. Es lag nahe, meine Lehrtätigkeit an der hiesigen Universität zu beginnen, indem ich die Verdienste des glänzenden Mannes schilderte, dessen Nachfolge als schwere Bürde mir zugefallen ist. Andererseits war naheliegend, Ihnen heute über mich selbst zu reden. Die erstere Aufgabe hatte ungemein viel Verlockendes. Denn was an sich Anziehenderes kann es geben, als von der Fülle geistvoller Gedanken zu sprechen, welche der Vorgänger auf meinem Lehrstuhle da hat aufleuchten lassen, wo vor ihm nur öder Dogmatismus oder stumpfe Materialseligkeit herrschten! Aber bei weiterer Überlegung erschien mir die Behandlung dieser Aufgabe doch wenig rätlich. Denn von Lorenz von Stein reden, hieße mit ihm selbst einen *) Vortrag, gehalten beim Antritt des Lehramts an der Universität Wien am 17. April 1888. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 1 2 Lujo Brentano ungleichen Wettkampf auf nehmen. Strahlt er doch in jugendfrischer Schaffenslust in unserer Mitte. Und wer möchte es wagen, von seinem Lehenswerke zu sprechen, solange er in jedem Jahre durch neue Taten seines Geistes in der beredtesten Weise von sich selbst zeugt! Ich mußte mich also der zweiten Aufgabe zuwenden ; und entbehrt dieselbe auch des bestechenden Glanzes der ersteren, so bietet sie den praktischen Vorteil, Ihnen zu sagen, was ich, der ich hier fortan wissenschaftlich tätig sein soll, wissenschaftlich will. Es scheint mir dies um so mehr geboten, als ich nicht voraussetzen kann, daß hierüber richtige Vor- stellungen herrschen. Der beste Weg, um hiervon Kenntnis zu geben, ist aber wohl der, daß ich Ihnen erzähle, wie ich zu meiner wissenschaftlichen Auffassung gelangt bin. Bietet derselbe den Nachteil, meine subjektiven Gedankengänge in den Vordergrund zu drängen, so schließt er andererseits vorweg den Vorwurf aus, als ob ich über solche, die anders denken, den Stab bräche. Denn selbstverständlich kann es mir nicht beifallen, in eigener Sache das Urteil sprechen zu wollen. Ich möchte nur auch meinen Standpunkt begreiflich machen. Um dies zu erreichen, dürfte es am besten sein, von dem auszugehen, von dem auch ich ausgegangen bin und zu dem ich mich jetzt im Gegensätze befinde: von der sogenannten ldassischen Nationalökonomie. Man versteht darunter die volkswirtschaftliche Theorie vom Ende des achtzehnten und von der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Sie wird so nicht bloß von jenen genannt, welche sie als nachzuahmendes Muster verehren. Auch ihre Gegner pflegen sie so zu bezeichnen. Der Grund der Benennung liegt nämlich in gewissen Eigentümlichkeiten, welche der klassischen Nationalökonomie mit den klassischen Die klssische Nationalökonomie 3 Richtungen auf anderen Gebieten menschlichen Schaffens gemein sind. Da ist z. B. die klassische Bildhauerei. Bür dieselbe gilt es allgemein als charakteristisch, daß sie bei ihren Darstellungen die individuellen Besonderheiten zugunsten des allgemein Menschlichen übersieht. Aus der Wirklichkeit sind wenige Züge herausgenommen; andere Züge dagegen sind fortgelassen. So ist ein abstrakter Mensch geschaffen, ein Ideal, dem keine Wirklichkeit oder diese nur in seltenen Exemplaren entspricht. Daher fehlen bei den der klassischen Richtung zugehörigen Bildwerken jene Falten und Runzeln, in welchen so viel von dem individuellen Geiste der einzelnen zum Ausdruck gelangt, daß wir sie im Leben ohne dieselben gar nicht erkennen würden. Bei manchen Büsten und Statuen läßt sich überhaupt nur aus gewissen konventionellen Beigaben oder Stellungen erraten, was damit gemeint sei. Und hat nicht die moderne vervielfältigende Industrie vielfach durch Ersetzung dieser Zutaten durch andere mittelst derselben Figuren die beliebigsten Gedanken plastisch darzusteilen gesucht? An Stelle des wirklichen Menschen ist ein abstrakter Mensch getreten, und gibt man der Figur mit der Schaufel statt dieser einen Geldbeutel in die Hand, so ist diese Abstraktion plötzlich ein Kaufmann, wie sie vordem ein Bauer gewesen ist. Ebenso nun wie die klassische Bildhauerei hat die klassische Nationalökonomie einen von allen Besonderheiten des Berufes, der Klasse, der Nationalität und Kulturstufe freien Menschen geschaffen. Auch sie unterscheidet nicht den Bauer vom Kaufmann, nicht die Instinkte des ungebildeten Proletariers von denen des verfeinerten Kulturmenschen, geschweige denn die großen Verschiedenheiten innerhalb der arbeitenden Klasse selbst. Sie kennt keine Verschiedenheit der 4 Lujo Brentano Rasse, der Religion, des Zeitalters. Die normalen Glieder der Antike vertreten bei ihr gewisse normale Triebfedern, welche das Handeln der Menschen beherrschen, und zwar gibt es in ihrer Psychologie nur zwei Triebfedern menschlichen Handelns. Die eine davon ist das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn. Dies ist das Prinzip, das nach ihr alle menschlichen Beziehungen, bei denen nicht der Geschlechtstrieb in Frage kommt, allgewaltig beherrscht. Der Geschlechtstrieb allerdings gilt ihr als noch gewaltiger. Wo beide Triebfedern in Konflikt kommen, unterliegt ihm die andere. Aber überall sonst herrscht der Erwerbstrieb. Dabei ziehen die französischen Physiokraten, Adam Smith, Ricardo und die übrigen Häupter der klassischen Nationalökonomie, die volle Konsequenz dieser Auffassung. Nicht etwa, daß sie zugeben, daß die individuelle Dummheit, welche die Erkenntnis des Vorteils verhindere, eine Verschiedenheit zwischen ihren Lehrsätzen und dem wirklichen Handeln der Menschen zur Folge haben könne. Diese Konzession an die Wirklichkeit ist erst von ihren Schülern gemacht worden, welche ihre Methode zu verteidigen suchten. Jenen Häuptern der Schule dagegen sind alle Menschen, der Philosoph wie der Lastträger, von Geburt gleich begabt; ein jeder ist ihnen ferner in gleichem Maße von dem Triebe nach Reichtum beherrscht; da alle gleich sind, erkennt auch ein jeder selbst am besten, was sein Vorteil erheischt. Und daher ja jenes Verlangen, alle Bevormundung zu beseitigen, da sie nichts anderes als die unverschämteste Anmaßung sei! Es muß sofort zugestanden werden, daß die aus den genannten Triebfedern abgeleitete Volkswirtschaftslehre einen eigentümlichen Zauber auf jugendliche Gemüter anszuüben pflegt. Nachdem der Geist der jungen Leute lange Jahre hindurch auf den Gymnasien mit Die klassische Nationalökonomie 5 allen dem Leben fernstehenden Kenntnissen überfüttert worden ist, kommen sie nach Wirklichkeit dürstend zur Universität. Da treten in der klassischen Nationalökonomie, wenn auch nicht das wirkliche Leben, so doch die Fragen, die das Leben bewegen, zum ersten Male an sie heran, und da die Theorie nichts weniger als idealistisch ist, gilt sie als realistisch. Dabei hat die lediglich formale Ausbildung, die ihr Geist bisher genossen, ein lebhaftes Bedürfnis nach übersichtlicher Erfassung und einheitlicher Erklärung in ihnen entwickelt. Und kein Zweifel, daß die klassische Nationalökonomie diesem Bedürfnisse entgegenkommt. Ist doch nach ihr alles so einfach! Wenige allgemeine Sätze, und die ganze Welt liegt da, wie ein offenes Buch. Auch erscheint es, um urteilen zu können, nicht nötig, sich mühsam positive Kenntnisse zu erwerben. Sie ermöglicht ein fertiges Urteil über alle jene öffentlichen Fragen, welche die Jugend so locken. Ja selbst zur wissenschaftlichen Tätigkeit bedarf es keines positiven Studiums der einzelnen Vorgänge des Lebens und keines gelehrten Apparates. Ist doch das Bedauern bekannt, welches ein englischer Nationalökonom einem Chemiker zuteil werden ließ, weil dieser der Beobachtungen und eines dazu nötigen Laboratoriums bedürfe, während er lustwandelnd durch Deduktion aus wenigen allgemeinen Sätzen ewige Gesetze zu entdecken imstande sei! In der Hermannschen Schule aufgewachsen, habe auch ich einst den Zauber dieser Lehre empfunden. Allerdings währte sein Bann für mich nur kurz. Allzu gewaltsam rückten die damaligen Zeitumstände selbst dem Anfänger den Widerspruch zwischen Wirklichkeit und Lehre vor Augen. Es war die Zeit Ferdinand Lassalles, und die Unfähigkeit der Doktrin, die von der Agitation aufgeworfenen Fragen zu beantworten, 6 Lujo Brentano trat erschreckend hervor. Was nützte es uns, wenn wir unsere Universitätsprüfungen noch so glänzend bestanden , nicht aber das Examen, welches das Leben nun mit uns abhielt! Auf allen Gebieten der Volkswirtschaft wurden wir vom Zweifel gegenüber dem Erlernten ergriffen, und die Stimmung, die uns beherrschte , fand ihren bezeichnenden Ausdruck in der Antwort eines mir gleichaltrigen Genossen, als er am Tage nach seinem musterhaft bestandenen Examen von seinem Professor über die Ursache seines Mißmuts befragt wurde: Ach Herr, erwiderte er, ich möchte so gern etwas lernen! Schon als Student hatte es mich stutzig gemacht, daß die klassische Nationalökonomie selbst auf dem Wirtschaftsgebiete, auf dem ihre Voraussetzungen am meisten mit der Wirklichkeit übereinstimmen, auf dem Gebiete des Geld- und Bankwesens, in der Theorie Irr- tiimer wie die Quantitäts- und die Currency-Tlieorie und in der Praxis verkehrte Maßregeln wie die Peelsche Bankakte zu Tage gefördert habe, daß dagegen Tooke es gewesen war, der durch das unmittelbare Studium der historischen Vorgänge zur Erkenntnis jener Irr- tümer geführt hatte. Um so mehr erwartete ich nur von einem derartigen Studium das Heil auf jenen Gebieten, auf denen die klassische Nationalökonomie selbst zu ahnen schien, daß von dem erleuchteten Streben nach dem größtmöglichen Vorteil in der Weise, wie sie es bei ihren Deduktionen voraussetzte, in der Wirklichkeit nichts zu finden sei, und dementsprechend gelegentlich an die Stelle des behaupteten Seins ein Seinsollen einzuschmuggeln bemüht war. Ich will hier nicht bei der Auffassung verweilen, wonach der Wert jedes Gutes bedingt sein soll durch die Menge Arbeit, die auf seine Herstellung verwendet wurde. Allerdings ist auch sie nur eine Folge jenes Die klassische Nationalökonomie Axioms von dem erleuchteten, alles beherrschenden Streben nach dem größtmöglichen Vorteil. Denn ist dieses richtig, so ergibt sich auch von selbst, daß ein jeder nur das her stellt, was jeweilig am meisten begehrt wird; die Voraussetzung, welche Karl Marx als selbstverständlich vorhanden annimmt, daß das mit der Arbeit Hergestellte Gebrauchswert habe, ist dann wirklich gegeben, und mit Notwendigkeit ergeben sich daraus seine weiteren Folgerungen. Allein gerade hier hat am frühesten eine Rückkehr zur unmittelbaren Beobachtung der Vorgänge des Lebens stattgefunden, in Deutschland durch Hermann und Schaefile, in England durch Jevons, und angesichts der Verdienste, welche neuerdings insbesondere die Schule Karl Mengers sich um die Klarstellung dieser Irrtümer erworben hat, genügt es hier, ihrer nur zu erwähnen. Dagegen muß ich etwas nachdrücklicher an die ganz abstrakte Betrachtungsweise der klassischen Nationalökonomie erinnern, wo sie das Verhältnis der Arbeiter zueinander und zum Arbeitgeber behandelt. Ricardo, James Mill, Mc Culloch kennen eigentlich gar keine Arbeiterklasse, noch weniger die verschiedenartigen Klassen von Arbeitern, die Verhältnisse, in denen sie leben, die Beweggründe, welche ihr Handeln bestimmen. Sie kennen eigentlich auch keine Arbeitgeber. Nach der klassischen Nationalökonomie ist der Lohn bestimmt durch das Verhältnis der Bevölkerung zum Kapital. Unter der Bevölkerung versteht sie hierbei eine Menge vereinzelter Personen, als deren einziges charakteristisches Merkmal zu verzeichnen ist, daß sie kein Kapital haben. Sie spekulieren mit ihrer Arbeit gleich Kaufleuten mit ihren Waren und machen sich gleich diesen Konkurrenz. Wie ein Kaufmann, der bei sinkenden Zucker- und steigenden Kaffee- preisen sein Kapital ans der einen Anlage zurückzieht, 8 Lujo Brentano um es in der vorteilhafteren anzulegen, wählt der Arbeiter seine Beschäftigung je nach dem Stand der Konjunktur. Diese Erwägungen bestimmen sowohl seine erste Berufswahl als auch seinen späteren Berufswechsel. Als ob es ihm technisch und ökonomisch möglich wäre, jederzeit von der niedriger zur höher gelohnten Beschäftigung überzugehen, ist er heute Landarbeiter, morgen Hutmacher, übermorgen Baumwollspinner, dann wieder Maschinenbauer, Tischler, Uhrmacher usw. Daher auch die Lehre, daß ebenso, wie die Kapitalgewinnste der verschiedenen Anlagen sich ausgleichen, in keinem Gewerbe der Lohnsatz auf die Dauer höher sein könne, als in den übrigen, — außer wenn besondere mit einem Gewerbe verbundene Unannehmlichkeiten von ihm ahschrecken. Genau so wie auf dem Weltmarkt der Warenpreis sich nach den Schwankungen von Angebot und Nachfrage richtet, schwankt dieser Lohnsatz je nach dem Stand von Angebot und Nachfrage nach Arbeit; aber ebenso wie der Warenpreis nach den Produktionskosten gravitiert er stets nach dem, was der Arbeiter landesüblich zum Leben braucht. Steigt er darüber, so macht es sich fühlbar, daß der Geschlechtstrieb noch gewaltiger ist als der Erwerbstrieb, bis der Lohn wieder auf das Minimum sinkt. Sinkt er darunter, so führt dies zur Steigerung der Sterblichkeit und diese wiederum zur Lohnerhöhung. Und was bedeutet es, wenn dann regelmäßig einige Sätze eingeschohen sich finden, in denen anerkannt wird, daß dieses Minimum je nach Land und Zeit ein verschiedenes ist! Bleibt doch dieses Anerkenntnis für alle weiteren Erörterungen ohne Belang, indem diese trotz desselben jenes Minimum als durch die Kornpreise bedingt voraussetzen. Die Kornpreise erscheinen somit als der Haupt-Lohnregulator. Daher das eherne Lohngesetz Ferdinand Lassalles. Die klassische Nationalökonomie 9 Und gerade darauf beruht es, wenn weiter gelehrt wird, daß alle Fortschritte in der Produktivität der Arbeit nicht dem Arbeiter, sondern lediglich dem Kapitalisten zufallen, wie ja nicht erst Rodbertus und Marx behauptet haben, sondern Ricardo schon darlegt 1 ). Allein noch aus einem anderen Grunde erscheint es der klassischen Nationalökonomie unmöglich, daß der Anteil des Arbeiters am Ertrage ein größerer werde. Denn wie sie statt der Arbeiter die Bevölkerung setzt, so kennt sie statt der Arbeitgeber nur das Kapital. Sie argumentiert, als ob das, was in jedem gegebenen Augenblicke als Lohn unter die Bevölkerung verteilt wird, identisch wäre mit der Summe des jeweilig vorhandenen Kapitals. Somit erscheint der jeweilige Lohnsatz als infolge eines unabänderlichen Naturgesetzes bestimmt. Er ist der Quotient, der sich durch die Teilung des vorhandenen Kapitals durch die gegebene Bevölkerungsziffer ergibt. Und wenn eine Klasse von Arbeitern auch nur vorübergehend eine Lohnsteigerung für sich durchsetzen sollte, wäre dies folglich nur möglich auf Kosten einer anderen, deren Lohn entsprechend niedriger sein müßte. Es ist unglaublich, welche Verwüstungen diese Theorie angerichtet hat! Die Sozialdemokraten haben vollständig recht, wenn sie die Lehren und Forderungen von Rodbertus und Marx als ihre allein folgerichtige Ausbildung hinstellen, und es ist in dieser Beziehung bemerkenswert, daß in den kürzlich veröffentlichten Briefen Ricardos an Malthus sich Vorahnungen dieser Forderungen finden 2 ). Aber auch *) Vgl. Bonar, Letters of Ricardo to Malthus, Oxford 1887, S. 46. 2 ) So kann es als Antizipation der sozialdemokratischen Forderung nach planmäßiger Regelung der Produktion gelten, wenn Ricardo (vgl. Bonar a. a. 0. S. 174) in einer Erörterung 10 Lujo Brentano nach der entgegengesetzten Richtung wurden diese Lehren nutzbar gemacht. Noch in den sechziger, ja bis in die siebziger Jahre wurde in England und Deutschland in Aufsätzen und Zeitungsartikeln unter Berufung auf die ewigen Gesetze der Volkswirtschaft den Arbeiterkoalitionen die Unmöglichkeit von Lohnsteigerungen außer auf Kosten einer anderen Klasse von Arbeitern dargelegt, und in beiden Ländern haben die daran geknüpften Mahnungen, die Arbeiter möchten im Namen der von . ihnen proklamierten Brüderlichkeit von Lohnsteigerungen absehen, nicht wenig zur Mehrung der Erbitterung beigetragen. Und wie verhält es sich in der Wirklichkeit? Vor allem fand ich den Arbeiter weit verschieden von dem Warenspekulanten, als welchen die klassische Nationalökonomie ihn voraussetzt. Nirgends gaben Erwägungen über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in diesem oder jenem Gewerbe bei der ersten Berufswahl den Ausschlag; vielmehr wirkten dabei das Herkommen oder irgendwelche nächste Gelegenheit, Arbeit zu finden, schon seltener irgendwelche Berufsneigung bestimmend; ja oft konnte nach Lage der Verhältnisse nur das Entgegengesetzte von jenen Erwägungen das Maßgebende sein. Oft fand sich bei sinkender Nachfrage ein steigendes Angebot und umgekehrt bei Besserung der Konjunktur eine Minderung der Arbeitskräfte, die einem Gewerbe sich zuwandten. So fand ich z. B. den armen Handweber seine Kinder um so frühzeitiger- zu seinem eigenen Gewerbe anlernen, je mehr sein Gewerbe zurückging, während die bessere der Heilmittel der Überproduktion sagt: „Wenn ein überlegener Genius das Kapital des Landes zu seiner Verfügung hätte, -würde er in sehr kurzer Zeit die Geschäfte wieder so lebhaft wie je machen.“ Die klassische Nationalökonomie 11 Konjunktur ihm ermöglichte, sie ein besseres Gewerbe erlernen zu lassen. Der kleine Knabe, der seit dem zartesten Alter in der Seidenweberei beschäftigt war, wird aber als Mann nicht etwa Landarbeiter, wenn der Ackerbau aufblüht und die Seidenweberei zurückgeht. Seine dem ererbten Berufe angepaßten Glieder machen ihn ja untauglich zu fast allem anderen. Auch mindert er bei abnehmender Nachfrage nicht etwa sein Angebot; im Gegenteil; er verlängert die eigenen Arbeitsstunden, da er bei den gesunkenen Preisen nur so die äußerste Lebensnotdurft verdienen kann. Überhaupt fand ich nicht die von der klassischen Nationalökonomie vorausgesetzte einheitliche Arbeiterklasse. Jedes Gewerbe hat seine besondere; und statt der Berufswechsel je nach dem jeweiligen Stande der Löhne finden sich, im alten Europa wenigstens, solche nur innerhalb mäßiger Grenzen und zwar auch dann nur unter dem Druck schwerer gewerblicher Stockungen. Dem entsprechend in der Wirklichkeit auch keine Ausgleichung der Lohnsätze in der Art und Weise, wie die klassische Nationalökonomie sie voraussetzt. Und zwar sind sie nicht bloß aus den von dieser bereits zugestandenen Gründen, wie z. B. der Verschiedenheit der Lebensmittelpreise, verschieden, sondern je nach dem Vorhandensein von Beziehungen, von denen ihre abstrakte Betrachtungsweise gar nichts weiß, nämlich je nach der Verschiedenartigkeit des Verhältnisses der Arbeiter sowohl zum Arbeitgeber als auch zueinander. In ersterer Beziehung kommt es hauptsächlich darauf an, ob die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter überwiegend auf einem Autoritätsverhältnisse beruhen oder lediglich auf einem kurzlebigen Dienstvertrag. Nach der vom Kongreß deutscher Landwirte 1875 veröffentlichten Erhebung über die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen 12 Lujo Brentano Reich hat sich der Lohn der Landarbeiter in Posen von dem zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts bis zum großen Aufschwung nach dem deutsch-französischen Kriege nicht verändert, trotz aller dazwischenliegenden Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen. Es handelte sich hier eben nicht um Robinsons, die wie in der klassischen Nationalökonomie erwägen: ist es vorteilhafter für mich, Beeren zu pflücken oder durch Anfertigung einer Steinaxt das erste Kapital herzustellen, sondern um Arbeiter, die, eben von der Hörigkeit befreit, sich in ihren wirtschaftlichen Erwägungen nach wie vor durch das Herkommen leiten ließen. In anderen Gegenden, wie z. B. in den Fabrikdistrikten des Elsaß, wo von alten Hörigkeitsreminiszenzen keine Rede sein kann, hat die Fesselung der Arbeiter durch Kassen und andere sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen vielfach eine ähnliche Stetigkeit der Lohnsätze erzielt. Wo aber der kurzlebige Dienstvertrag allein die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter bestimmt, hat, wo nicht politische Hemmnisse im Wege standen, das’ Selbstinteresse die Arbeiter statt zu der von der klassischen Nationalökonomie vorausgesetzten Konkurrenz zu Koalitionen geführt, welche bei der Lohnbestimmung dann vielfach maßgebend geworden sind. Jene absolute Konkurrenz zusammenhangsloser individueller Arbeiter fand ich dagegen nur bei ganz geschichtslosen Arbeiterklassen auf der Stufe ärgster wirtschaftlicher Verwahrlosung, wie z. B. hei jenen Unglücklichen, die sich um die Hafentore im Ostende von London drängen. Dementsprechend fand ich nur unter diesen und analogen Verhältnissen die Arbeiter auf jenes äußerste Minimum der Lebensnotdurft beschränkt, um welches nach der klassischen Nationalökonomie der Lohnsatz allzeit herumtanzt. Dagegen fand ich, daß dem von Die klassische Nationalökonomie 13 dieser zwar erwähnten, aber so folgelos gelassenen Momente des „Landesüblichen und Zeitgemäßen“ der Lebenshaltung die Bedeutung zukam, alles zu beseitigen, was in dem sogenannten ehernen Lobngesetz bisher als grausam erschien. Denn jenes „Landesübliche und Zeitgemäße“ ist selbstverständlich nichts Absolutes, sondern etwas Historisches. Jede Lohnerhöhung und jede Verkürzung der Arbeitszeit, welche von den organisierten Arbeitern durchgesetzt wird und einige Dauer hat, führt zu seiner Erhöhung, d. h. also zu einer gesitteteren Lebenshaltung und zu einem steigenden Anteil der Arbeiter an der fortschreitenden Produktivität ihrer Arbeit. Es ist also völlig irrig, wenn Lassalle alle Versuche, auf Grundlage der bestehenden Ordnung die Lage der Arbeiter zu heben, mit Rücksicht auf das eherne Lohngesetz als illusorisch verhöhnt, wenn er z. B. von den Konsumvereinen sagt, daß sie nur zu Lohnherabsetzungen entsprechend den gemachten Ersparnissen den Anlaß gäben. Vielmehr ermöglichten umgekehrt die Überschüsse über den bisherigen Bedarf, die sie dem Arbeiter lieferten, häufig erst den nachhaltigen Bestand jener Arbeiterorganisationen, mittelst deren dauernd höhere Löhne und kürzere Arbeitsstunden, damit eine bleibende Steigerung der Lebenshaltung und damit ein größerer Anteil der Arbeiter an der fortschreitenden Gesittung erkämpft wurde. Die Möglichkeit solcher Lohnsteigerungen aber erklärt sich daraus, daß den andrängendenArbeiternebennichtdas„Kapital“ gegenüberstand, das, in seiner Größe durch ein unabänderliches Fatum festgestellt, unter die vorhandene Menge verteilt wurde, sondern eine Anzahl von Arbeitgebern, welche, solange sie nur Aussicht auf Gewinn hatten, die Größe der Kapitalien, welche sie auf die Lohnzahlung verwandten, nach der Notwendigkeit, größere oder geringere Löhne zu zahlen, bemaßen. ln 14 Lujo Brentano der Tat, wenn nacli dem Urteil aller Sachverständigen die wirtschaftliche, sittliche, politische und soziale Lage der englischen Arbeiter heute eine unendlich bessere ist als um 1840, so ist die Ursache lediglich die, daß die von der klassischen Nationalökonomie über Arbeit und Kapital vorgetragenen Lehren samt dem dazu gehörigen ehernen Lohngesetz absolut falsch waren! Und als nicht minder unzutreffend zeigten sich mir ihre den Grundbesitz betreffenden Lehren. Es war 1777, als James Anderson in seiner Verteidigung der Korngesetze gegen Adam Smith den Satz aufstellte, was man Rente nenne, werde bestimmt durch den Unterschied im Ertrag zweier ungleich fruchtbarer Grundstücke, weshalb auch von Grundstücken schlechtester Bodenbeschaffenheit nie eine Rente bezahlt werden könne. Anderson, ein sehr scharfsinniger und mitunter geistreicher Schriftsteller, antizipiert hier wie an manchen anderen Stellen, wo er den Boden der Beobachtung verläßt, um zu Deduktionen aus dem wirtschaftlichen Egoismus seine Zuflucht zu nehmen, gewisse Lehren, die mit wunderbarer Zähigkeit mit dem Namen Ricardos verknüpft werden, obwohl sie lange vor Ricardo sich finden, teilweise sogar von diesem als von anderen entlehnt bezeichnet werden. Allein trotz der Berühmtheit, welche diese Lehre Andersons unter dem Namen Ricardos erlangt hat, deckt sie sich weder, als sie zuerst aufgestellt wurde, mit den Tatsachen, noch auch tut sie dies heute. Nicht als ob nicht jemand, der im Grund und Boden lediglich eine Kapitalanlage sucht, die Pachtrente oder den Kaufpreis, welche er bezahlt oder fordert, nach dem Ertrage des Grundstücks bemäße. Allein diese Berechnung ist bei Verpächtern und Pächtern und bei Käufern von Grundstücken keineswegs in dem Maße vorherr- Die klassische Nationalökonomie 15 sehend, daß sie ausreichte, die Höhe der gezahlten Renten und Preise zu erklären. Die Renten, wie sie im 18. Jahrhundert in Schottland bezahlt wurden, beruhten meist auf dem Herkommen, und nach Maine ist dies noch heute teilweise der Fall. Diese herkömmlichen Renten aber stammten aus Unfreiheits- und Feudalitätsverhältnissen. Bei ihrer Bemessung war nicht bloß die Verschiedenheit in der natürlichen Fruchtbarkeit oder der Lage der Grundstücke maßgebend gewesen, sondern ebenso, ja meist noch mehr, eine Fülle von subjektiven Beziehungen zwischen dem Grundherrn und dem Unfreien. Die Folge war: wenig fruchtbare Grundstücke konnten größere Renten abwerfen als äußerst fruchtbare; ja, es wurden noch Renten für nahezu unfruchtbare Grundstücke bezahlt, wobei nämlich Teile dessen, was anderwärts den Arbeitern als Arbeitslohn blieb, abgeführt wurden. Nach den Voraussetzungen der klassischen Nationalökonomie war dies freilich unmöglich. Daher war sie auch ganz hilflos gegenüber solchen Erscheinungen; und es ist wahrhaft komisch zu sehen, wie sie sich windet und dreht, um die Tatsache, daß auch die unfruchtbarsten Grundstücke Renten abwerfen, mit ihrer Lehre in Einklang zu bringen. Hätte sie, statt von ihren abstrakten Menschen auszugehen, vorurteilslos in das wirkliche Leben hineingesehen, so wäre die Erklärung so einfach gewesen. Und auch da, wo die letzten Spuren vergangener Unfreiheits- und Feudalitätsverhältnisse längst verschwunden sind und die Menschen dem Boden gegenüberstehen mit dem Streben, die ihnen verfügbaren wirtschaftlichen Kräfte rücksichtslos auszunutzen, decken sich ihre Deduktionen nicht mit dem wirklichen Leben. 16 Lujo Brentano Es gilt dies sowohl hinsichtlich der Pachtschillinge als auch der Kaufpreise der Grundstücke. So berichtet die ausgezeichnete Erhebung über die Lage der Landwirtschaft im Großherzogtum Baden 1 ) von Pachtrenten, welche bei der Verpachtung im kleinen bezahlt werden und, vom Standpunkt der Kapitalisten betrachtet, außer allem Verhältnis zum Bodenertrag stehen. Die Pächter suchen nämlich heim Pachten nicht eine rentierende Kapitalanlage, sondern lediglich die Verwertung ihrer während eines Teils des Jahres unfreiwillig feiernden Arbeitskraft. Da sie in dem Pachtschilling einen Teil des so verdienten Arbeitslohns dem Verpächter ablassen, ist das, was ihnen bleibt, freilich nur gering. Aber immerhin können sie damit besser als ohne dies leben, und sie erlangen damit die selbstständige und unabhängige Existenz, nach der sie begehren. Und bekanntlich beherrscht diese Erwägung noch weit mehr den Ankauf von Grundstücken durch kleine Leute. Es ist eine alte Beobachtung, daß in den Ländern mit kleinbäuerlichem Grundbesitz die Bodenpreise regelmäßig zu hoch sind, auch wenn man den Bodenertrag mit einem sehr niedrigen Zinsfüße kapitalisiert; so in der Schweiz, im Elsaß, am Rhein, ln Baden übersteigen die Bodenpreise mitunter um 50 Proz. den Kapitalwert des Bodenertrags, und zwar finden sich die verhältnismäßig höchsten Preise häufig gerade an Orten mit minder gutem Boden und ungünstigen Vegetationsverhältnissen; denn die zur Ernährung einer Familie nötige Fläche muß hier einen erheblichen Umfang haben, während die Gemarkungen klein sind. Ja im Lande des Großgrundbesitzes, in Norddeutschland, *) Ygl. Ergebnisse der Erhebungen über die Lage der Landwirtschaft im Großherzogtum Baden. 1883. S. 33, 41. Die klassische Nationalökonomie 17 konnte man neuerdings die Beobachtung machen, wie angesichts der schlechten wirtschaftlichen Konjunktur Rittergüter und größere Bauerngüter bei Subhastationen nur sinkende Preise erzielten, während gleichzeitig für kleine Bauerngüter und einzelne Grundstücke steigende Preise bezahlt wurden. Der Großgrundbesitzer, der Arbeitslohn zahlen muß, kann eben nur Preise entsprechend dem reinen Bodenerträge bezahlen; dagegen war in den von den kleinen Leuten gezahlten Preisen ein Teil des auf dem Grundstück zu verdienenden Arbeitslohns kapitalisiert. Sie bezahlen diese Preise, weil sie die Landwirtschaft nicht als ein Gewerbe betrachten, sondern nur als eine Ernährungsgelegenheit, und zwar als eine solche, welche ihnen Selbständigkeit und Unabhängigkeit verleiht. Nun kennt die klassische Nationalökonomie zwar ein Streben nach großem, nicht aber nach unabhängigem Einkommen, und außerdem ist ihr abstrakter, nach dem größtmöglichen Gewinn strebender Mensch ein Kapitalist und kein Bauer. Wie sollten ihre Deduktionen da zutreffen, wo sowohl die Beweggründe des Handelns als auch die Verhältnisse, unter denen und für welche gehandelt wird, ihr gleich fremdartig sind! Leider hat das Unglück gewollt, daß auch hier die Mängel der Theorie nicht ohne schlimme praktische Folgen geblieben sind. Die Preise, welche so von sehr verschiedenartigen Beweggründen beeinflußt zustande kommen, werden häufig nach den Lehren der klassischen Nationalökonomie als dem reinen Bodenerträge entsprechend behandelt. Sie werden z. B. bei Kreditgewährungen, bei Erbteilungen zugrunde gelegt, als ob sie auch nicht ein Teilchen kapitalisierten Arbeitslohnes enthielten, und es sind ganz unerträgliche Verschuldungsverhältnisse hieraus hervorgegangen. Erst neuerdings hat hier die realistische Betrachtungsweise L, Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 2 18 Lujo Brentano einen Umschwung angebahnt. Eine Reihe von Gesetzgebungen hat sich vom Banne der abstrakten Theorie losgemacht, die tatsächlich bestehende Verschiedenheit von Ertragswert und Kaufswert anerkannt und wenigstens für Erbteilungen die Veranschlagung nach dem Ertrage statt nach den Kaufpreisen angeordnet. Angesichts dieser so wenig erfreulichen Ergebnisse auf den wichtigen Gebieten, die hier berührt wurden, muß es aber sonderbar anmuten, wenn John Mill und andere nach ihm die klassische Nationalökonomie damit zu rechtfertigen suchen, daß ihre Deduktionen, wenn auch nicht zu Sätzen, die mit der Wirklichkeit übereinstimmten, so doch zu hypothetisch richtigen Lehrsätzen führten. Denn die hier beanspruchte Anwendung von Hypothesen ist von der üblichen sehr weit verschieden. Gewiß kann es niemand geben, der sich nicht freuen würde, wenn jemand auch unter Annahme von Bedingungen, wie sie der Wirklichkeit nicht entsprechen, zu Ergebnissen kommt, welche das wirkliche Leben erklären. Sobald nur die Wahrheit erkannt wird, ist der Weg gleichgültig, auf dem man zu ihr gelangt; und wer bewundert nicht die Untersuchungen, mittelst deren uns Thünen die Kenntnis des Standorts der verschiedenen Landwirtschaftssysteme gebracht hat! Allein anders, wenn nicht nur die Voraussetzungen willkürliche sind, sondern auch das Ergebnis nicht zur Erklärung der Wirklichkeit führt, oder gar, wenn die Voraussetzung von der treibenden Kraft mit der Wirklichkeit annähernd übereinstimmt und trotz aller Folgerichtigkeit der Deduktion das Ergebnis mit dem Leben im Widerspruch steht. Dies nämlich ist bezüglich der vorhin berührten Lehren vom Arbeitslohn und von der Grundrente der Fall. Sie decken sich nicht bloß da nicht mit dem Leben, wo Arbeiter und Bauern und Die klassische Nationalökonomie 19 Pächter außer vom wirtschaftlichen Egoismus auch von anderen Beweggründen geleitet werden; auch unter Verhältnissen, in denen das rücksichtslose Seihstinteresse die bestimmende Triebkraft ist, sind sie falsch, und zwar deshalb, weil der wirtschaftliche Egoismus nicht unter allen Verhältnissen sich gleichmäßig äußert, die Verhältnisse, die ihn beeinflussen, aber so mannigfaltig und kompliziert sind, daß weder sie und noch weniger ihre Wirkungen sich vorhersehen lassen. Hat doch aus demselben Grunde — um noch auf etwas von allgemeinerer Bedeutung zu verweisen — die klassische Nationalökonomie aus dem wirtschaftlichen Egoismus nur die Konkurrenz abgeleitet, nicht aber a priori erkannt, daß, so oft eine Unfähigkeit, das Angebot vom Markte zurückzuziehen, den Vereinzelten die Möglichkeit nimmt, den Preis der Ware auf der Höhe der Kosten zu halten und darüber zu steigern, das Selbstinteresse statt zur Konkurrenz zur Vereinigung führt, zu Fusionen, Kartellen und Koalitionen. Dazu kommt ferner, daß bei dem Verlangen, die klassische Nationalökonomie wenigstens als eine hypothetisch richtige Lehre gelten zu lassen, für ihre Hypothese nicht etwa Berechtigung als für eine Untersuchungsmethode, sondern als für ein Lehrgebäude in Anspruch genommen wird, — etwas, wofür in anderen wissenschaftlichen Disziplinen nur die Lehre von der vierten Dimension ein Analogon bietet. Endlich aber, selbst angenommen, man könnte dieses Lehrgebäude als hypothetisch richtig anerkennen, würde es angelien, sich bei einem aus einer einzigen Triebfeder des Handelns abgeleiteten volkswirtschaftlichen Systeme zu beruhigen, wenn nicht gleichzeitig gelehrt würde, welche Beweggründe daneben tätig sind, und in welcher Weise sie die Wirkungen jener Triebfeder beeinflussen ? Das letztere hat aber die klassische 20 Lujo Brentano Nationalökonomie nicht einmal versucht. Die Folge war, daß der nach ihren Lehren ausgebildete junge Mann im Lehen alsbald verwaltete und wirkte, als oh seine hypothetisch richtigen Sätze der Wirklichkeit allenthalben und vollständig entsprächen. Die Nachteile, welche dies brachte, wurden vorhin hervorgehoben. Aus diesen Mißerfolgen der klassischen Nationalökonomie ergab sich für mich eine doppelte Aufgabe. Zunächst glaubte ich feststellen zu müssen, unter welchen Verhältnissen das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn das wirtschaftliche Leben durchschlagend beherrscht, und unter welchen Bedingungen andere Faktoren bestimmend wirken. Hierbei gaben mir für die ältere Zeit die Untersuchungen der deutschen Hechts- und Wirtschaftshistoriker sowie der Engländer Lubbock und Maine M wichtige Fingerzeige. Danach finden wir am Anfang der geschichtlichen Periode das Land im Gemeinbesitz der Dorf- oder Markgenossen. Eine jede Markgenossenschaft ist autonom. Eine jede bebaut ihre Feldmark inmitten ihres Gemeindelands. Eine jede befindet sich in Fehde mit ihren Nachbargenossenschaften. Allein es gibt verschiedene Plätze — Plätze wahrscheinlich, an denen die Grenzen Zusammenstößen —, die neutral sind. *) Ygl. Sir John Lubbock, Die Entstehung der Zivilisation usw. Deutsch von A. Passow. Jena 1875, S. 253. — H. S. Maine, Yillage Communities in the East and West, 3. ed. London 1876. S. 186—199. — Vgl. auch Goldschmidt, Handelsrecht I, 3. A. S. 24, 29. — Karl Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft, 3. A. S. 79. Die klassische Nationalökonomie 21 Dies sind die Märkte 1 ). Hier treffen die Angehörigen der verschiedenen Genossenschaften zusammen zu anderen Zwecken als denen der gegenseitigen Befehdung. Hier findet ein friedlicher Austausch unter den verschiedenen Genossenschaften statt. Allein war der Markt, durch besondere Heiligtümer geschützt, auch der neutrale Punkt 2 ), an dem die Mitglieder der verschiedenen Dorfgenossenschaften in Sicherheit sich begegnen konnten, so fand der Austausch unter ihnen doch unter ganz anderen Bedingungen statt wie der unter den Genossen desselben Dorfes. Beim Austausch unter Dorfgenossen war der Preis durch Autorität und Herkommen bestimmt; unter Mitgliedern der verschiedenen Dorfgenossenschaften wurde gehandelt lediglich mit Rücksicht auf den größtmöglichen Gewinn. Der Fremde blieb, auch wo man ihm nicht mit dem Speere entgegentrat, immer der Feind, den es sogar löblich erschien eventuell zu übervorteilen 3 ). Hier entstand die Vorstellung vom Rechte eines jeden, den bestmöglichen Preis zu erzielen. Sie ist die Maxime für den Handel mit Fremden, d. h. mit Feinden, im Gegensatz zum Verkehr mit Dorfgenossen. Von jenen neutralen Märkten aus verbreitete sie sich über die Welt. Allein in dem konservativsten Lande, in Indien, hat sich der Unterschied zwischen dem Handel unter den Dorfgenossen und dem mit Fremden noch heute in voller Schroffheit erhalten. Für den ersteren bestimmt noch heute ausschließlich das Herkommen den Preis; für eine Ware des inneren Dorf- ') Vgl. dazu Goldschmidt, Handelsrecht, 3. A. 1 24, 49. Über Seehandel und Seeraub, ebenda 27. 2 ) Vgl. auch die geistreichen Aufsätze von Dr. A. Peez, Dolmetscher und Dolmetscher Städte, in der Münchener Allgemeinen Zeitung, 1887, Nr. 184 und 185. “) Vgl. auch 5. Mose 14, 21. Leviticus 25, 44 ff. 22 Lujo Brentano Verkehrs mehr als das Übliche zu verlangen gilt als die größte Ungerechtigkeit, während für eine Ware, welche durch fremde Händler geboten wird, ohne weiteres jeder Preis, wie er sich aus der Konkurrenz ergibt, bezahlt wird. Allmählich drang die Maxime für den Handel unter Fremden auch in die natürlichen Gruppen der Menschen, die JDorfgenossenschaften und ähnlichen Verbände ein. Indes sie erlangt nie völlig die Oberhand, solange als das Band, das die Menschen vereint, der Familienoder Geschlechtsverband und das Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Herrn und dem Arbeiter gilt. Sie siegt erst in dem Maße , in dem jene ursprüngliche Gemeinschaft zerfällt, in dem an die Stelle dieses Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisses das Verhältnis zweier rechtlich gleichstehender Kontrahenten tritt, in dem an Stelle jener natürlichen und historischen Bande die Arbeitsteilung und der Tausch das Mittel werden, welches die Individuen zusammenhält. Und zwar sind es der auswärtige Handel und der ihn beseelende Geist, von denen die Unterwerfung auch der übrigen Wirtschaftsgebiete unter die Handelsmaxime ausgeht 1 ). In den historisch feststellbaren Anfängen der Kultur der verschiedenen Völker findet sich beim Verkehr mit Grundstücken von dem Streben nach dem größtmöglichen Preise keine Spur 2 ). Den Fremden war die Erwerbung von Grundstücken allenthalben versagt, und unter den Einheimischen dürften Kauf und Verkauf von Ländereien in alten Zeiten äußerst 2 ) Vgl. auch Goldschmidt, Handelsrecht, 3 A. I 39. 2 ) Vgl.v.Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaf tsgeschichte I. Leipzig 1879. S. 99. III. Die klassische Nationalökonomie 23 selten gewesen sein. Renten ferner wurden wesen tlicli nur von unfreien Personen bezahlt, und überall waren es subjektive Beziehungen, welche ihre Höhe bestimmten. Wo uns aber freie Rentenzahler, wie in den alten irischen Gesetzen begegnen, stoßen wir sofort auf den charakteristischen Unterschied zwischen rack-rent, d. h. Rente entsprechend dem größtmöglichen Ertrage, erhoben von den Angehörigen eines fremden Stammes, und billiger Rente, erhoben von einem Stammesgenossen. Dieselbe Unterscheidung tritt uns ferner entgegen in der bekannten mosaischen Vorschrift 1 ) über das Darlehen : „Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Gelde, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann. An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder 2 ). Und auch das Mittelalter, dessen Gesetzgebung die mosaischen Zinsverbote für die Christen aller Völker zur Geltung brachte, behielt diese Unterscheidung bei, indem das Zinsnehmen den Juden gestattet und bei den Kaufleuten geduldet war. Dagegen finden wir den Verkauf gewerblicher Produkte in den mittelalterlichen Städten völlig durch das Herkommen geregelt. Ein jeder Gewerbetreibende ist auf sein Gewerbe beschränkt, während Preis- und Lohntaxen dem Streben nach größtmöglichem Gewinn sowohl auf seiten des Käufers wie des Verkäufers in einer Weise Schranken ziehen, welche den Interessen beider gerecht zu werden bemüht ist. Und dies gilt selbst für Waren, die zur Ausfuhr in die Fremde be- 1 ) 5. Mose XXIII, 19, 20. 2 ) 5. Mose XV, 6 heißt es vorausschauend: „Denn Jahwe, dein Gott, hat dir den Segen verliehen, wie er dir verheißen hat, so daß du vielen Völkern leihen wirst, selber aber nicht zu entlehnen brauchst.“ 24 Lujo Brentano stimmt sind. Denn der Absatz dieser Waren ging meist in Länder, welche dieselben nicht selbst herzustellen verstanden; sodann waren die Grundlage ihres Absatzes nach diesen Ländern die mehr oder minder exklusiven Privilegien, welche geldbedürftige Fürsten den Kaufleuten gegen große Abgaben verliehen l ); endlich waren die Verkehrsmittel derart, daß sie die Konkurrenz in keiner Weise erleichterten. Die Kaufleute, die ins Ausland verkauften, waren also imstande, dort Monopolpreise zu verlangen, und diese betrugen so unverhältnismäßig viel mehr als die Herstellungskosten, daß es auf einen etwas größeren oder geringeren Betrag derselben nicht ankam. Es kam viel mehr auf die Güte der Waren an als auf ihren Preis, und bei guter Ware konnte der Kaufmann eines Preises sicher sein, der den heimischen Gewerbetreibenden ein behäbiges Einkommen gestattete. All dies wird anders in dem Maße, in dem die allmähliche Entwicklung der wirtschaftlichen Zustände das Merkantilsystem in der Politik der Staaten zur Herrschaft bringt. Nun werden alle den fremden Händlern erteilten Privilegien beseitigt 2 ); nur in den seltensten Fällen gelingt es einem mächtigen Staate, seinen Kaufleuten des weiteren solche Privilegien im Ausland zu sichern. Nunmehr wird es das erste Sreben, alle Industriezweige im Inland großzuziehen und deren Produkte ins Ausland auszuführen. Allein, da die schützenden Verkaufsmonopole fehlen, ist dies nur möglich bei großer *) Vgl. z. B. die den fremden Kaufleuten von den mittelalterlichen englischen Königen erteilten Privilegien bei Richard Fab er, Die Entstehung des Agrarschutzes in England. Straßburg 1883. S. 74 ff. a ) Vgl. Georg Schanz, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters. Leipzig 1881. Die klassische Nationalökonomie 25 Billigkeit der Produkte. Dabei führen gleichzeitig bedeutende Fortschritte in den Verkehrsmitteln, besonders zur See, zu einer Steigerung der Konkurrenz auf den internationalen Märkten. Das Streben, mit dem geringstmöglichen Aufwand möglichst viel zu erwerben, das von jeher das Prinzip des Handels war, wird somit zur äußersten Spannung gebracht, und in dem Maße, in dem mit der Entwicklung des Weltverkehrs eine jedwede Wirtschaft in größere oder geringere Abhängigkeit vom Handel einbezogen wird, fängt es an, sich in allen Arten von Wirtschaften geltend zu machen. In dem Handel selbst zeigte sich die schärfere Nötigung, jede Gelegenheit zum Gewinn bestmöglich auszubeuten, naturgemäß am frühesten, Hier waren die Versuche, den einzelnen auf den Handel mit bestimmten Waren rechtlich einzuschränken, niemals ertragen worden * 1 ). Tatsächlich freilich war es auch bei den Kaufleuten üblich, bei dem einmal ergriffenen Geschäftszweig zu bleiben. Wie die hiergegen ge- richteteten Ausführung Defoes 2 ) zeigen, war es erst das Merkantilsystem, welches den englischen Kaufmann nötigte, der Spekulant zu werden, der mit wechselnder Konjunktur von einem Geschäftszweige zum anderen übergeht, als welchen bald darauf die klassische Nationalökonomie jedweden Arbeiter ansah. Aber weit größere Veränderungen hatte der Umschwung der Verhältnisse im Gewerbetriebe zur Folge. Hatte man früher beim Verkauf jedes einzelnen Stücks *) Vgl. Anderson, Geschickte des Handels. Deutsche Übersetzung. Riga 1773. II 436ff. Siehe auch die Polemik zwischen Gustav Cohn und mir im 33. und 34. Bande der Tübinger Zeitschrift für die gesamten Staatswissenschaften. a ) Vgl. The Complete English Tradesman. London 1762. I 42 ff. 26 Lujo Brentano großen Gewinn gemacht, aber nur wenige Stücke verkauft, so kam es nun darauf an, bei geringem Verdienst am Stück durch Verkauf großer Mengen zu gewinnen. Die unvermeidliche Folge war das Streben nach möglichst billigen Produktionskosten und nach Massenproduktion. Dies wird die Ursache, warum nunmehr viele Gewerbe aus den Städten aufs Land ziehen; denn in den Städten machen die überlieferte Ordnung des Gewerbebetriebs und die zünftige Regelung der Arbeitsbedingungen sowohl Massenproduktion als auch billige Produktionskosten unmöglich. So entsteht in England bereits zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts in dem damaligen englischen Hauptgewerbe, der Tucli- fabrikatien, der hausindustrielle Betrieb 1 ). So führt bei weiterer internationaler Konkurrenz das fieberhafte Streben, die Herstellungskosten noch weiter zu mindern, zur Erfindung jener Maschinen, welche den ganzen Gewerbebetrieb auch technisch revolutionieren. Die Veränderungen in den gewerblichen Absatzverhältnissen und die Verflechtung in die Weltwirtschaft sind es also, welche den Erwerbstrieb, wie sie ihn vom zünftigen Gewerbe zur -Hausindustrie geführt haben, so von dieser zum Fabrikbetrieb führen und von der herkömmlichen Regelung der Arbeitsbedingungen zur rücksichtslosen Geltendmachung des Selbstinteresses im sogenannten freien Arbeitsvertrag. Siehe Le Debat des Herauts d’Armes, veröffentlicht von der Societe des anciens textes fran 9 ais. Paris 1877. S. 105. Ygl. dazu ferner über den 1533 aufgetauchten Gedanken eines Gesetzes „that craftsmen shall continually use their crafts in cities and towns, and not leave the same and fake farms in the country“ Froude, History of England I 36. London 1872. In Italien ist die Hausindustrie, die für entfernte Mächte arbeitete, schon weit früher entstanden. Siehe meine „Anfänge des modernen Kapitalismus“, München 1916. S. 46, Anm. 1 u. 2. Die klassische Nationalökonomie 27 Allein den gewaltigsten Umsturz verursacht das Auftauchen des Handelsgeistes in der Landwirtschaft; denn die feudalen Herrschafts- und Abhängigkeits- Verhältnisse, die sie bis dahin beherrschten, waren am wenigsten unter allen wirtschaftlichen Beziehungen durch das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, am meisten durch das Herkommen bestimmt. Auch hier wird es mit dem Auftauchen des Merkantilsystems anders, wie sich in England, wo die Quellen besonders reichhaltig fließen, klar konstatieren läßt. Auch hier geht der Umschwung von Kaufleuten aus. Wir hören von Kauf leuten, welche Grundeigentum erwerben, teils um Schafe zu züchten und ihre Wolle im hausindustriellen Betrieb auf dem Lande verarbeiten zu lassen 1 ), teils zu Spekulationszwecken 2 ), und dabei die Grundsätze, die ihren Handelsbetrieb bestimmten, auf ihre neue Wirtschaft übertragen 3 ). Ganz ebenso verhalten sich die Erwerber des in der Reformation konfiszierten Kloster- und Kirchengutes 4 ). Beide Arten von Neuerwerbern kennen keine Rücksicht gegenüber den herkömmlichen Beziehungen zwischen Grundherren und Bauern. Das Ackerland wird in Weideland verwandelt, die Bauernhöfe werden niedergelegt, die Grundrenten werden erhöht, soweit der Ertrag es irgend gestattet, ja bis zur Verkümmerung ’ des Arbeitsverdienstes. Kein Gesetz vermag ihr Vorgehen aufzuhalten. Ja noch mehr! Der neue Geist wirkt an- ') Vgl. Le Debat des Herauts d'Armes a. a. 0. 2 ) Vgl. Froude a. a. 0.; ferner Vox populi, Vox Dei in Ballads from Manuscripts printed for the Ballad Society I part I, 128—133. 3 ) Vgl. Ähnliches für Rußland in D. Mackenzie Wallace, Rußland, übersetzt von Ernst Röttger, Leipzig 1880. S. 592. *) Vgl. die Klagen in Rüssel, Kett’s Rebellion in Norfolk, London 1859. S. 4. Anm. 2. 28 Lujo Brentano steckend auf die alten grundbesitzenden Familien. Schon im sechzehnten Jahrhundert beginnen die ehelichen Verbindungen des Adels mit der City 1 ); im siebzehnten Jahrhundert wird bereits darüber gejammert 2 ); im achtzehnten Jahrhundert wird ganz England vom Handelsgeist überwuchert 3 ). Für die Landwirtschaft aber bedeutet diese Entwicklung, daß alle Maßnahmen des Merkantilsystems nunmehr auf die Landwirtschaft angewandt werden, um sie aus einem bloßen Nahrungszweige zu einem Gewerbe, und zwar zu einer Exportindustrie zu machen 4 ). Und während es noch bis in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in der Regel als etwas Selbstverständliches gilt, daß die Pachtverträge unter denselben Bedingungen, wie sie seit Generationen bestanden, erneuert werden, beginnen von da ab die Steigerungen der Renten allgemeiner zu werden 5 ). Es erhellt also: die alte Handelmaxime, jede Gelegenheit zum Gewinn rücksichtslos auszunützen, welche zuerst im friedlichen Verkehr mit den Feinden entstanden ist, wird zu einem allgemeiner gültigen Prinzip der Wirtschaftlichkeit erst in dem Maße, in dem die Einzelwirtschaften in die Weltwirtschaft verflochten und statt von lokalen und geschützten Absatzverhält- *) Vgl. John Stow, A Survay of London 1598. S. 478ff. 2 ) Temple, Miscellanea, III; published by J. Swift. London 1701. S. 79. Vgl. auch über die Veränderung des Verhältnisses des englischen Adels zum Handel und Gewerbe : Edward Chamberayne, The present State of England 1672, pp. 318, 314. 3 ) Vgl. Lecky, Geschichte Englands im achtzehnten Jahrhundert, deutsch von Löwe. Leipzig und Heidelberg 1879. I, 215 ff, 425, 464, 502, 506. 4 ) Vgl. Dr. Richard F a b e r a. a. 0. 5 ) So Arthur Y o u n g (Inquiry into the progressive value of money in England, 1812), zitiert beiTooke und Newmarch, Geschichte der Preise, deutsche Übersetzung II 518. Die klassische Nationalökonomie ‘29 nissen vom Weltmarkt abhängig werden. Liegt einerseits die Rechtfertigung dieser schärferen Spannung des wirtschaftlichen Egoismus in diesen Verhältnissen, die sie hervorrufen, so erscheint dieselbe damit andererseits doch als etwas durchaus Modernes. Es handelt sich dabei nicht um einen den Menschen gemäß ihrer Natur gleichmäßig innewohnenden Trieb, sondern jenes Streben wird erst durch gewisse historische Entwicklungen ausgebildet 1 ). Allein auch heute noch ist es nicht das ausnahmslos alle wirtschaftlichen Er- *) Ebenso wie mit dem Aufkommen des Merkantilsystems das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn auch andere Wirtschaftsgebiete als den Handel im Leben zu beherrschen beginnt, liegt auch bereits den Ausführungen der merkantilistischen Schriftsteller die Vorstellung zugrunde, daß dieses Streben bei allen die Wirtschaft betreffenden Handlungen das ausschließlich Maßgebende sei. Der Unterschied zwischen den sog. Merkantilisten und dem klassischen Nationalökonomen liegt also nicht in der Auffassung vom Menschen. Hier sind jene schon genau so einseitig wie diese. Er liegt auch nicht in den Zielen; in dieser Beziehung zeigt-es vielmehr von großer Unkenntnis, wenn heute vielfach, selbst von Gelehrten, Gesichtspunkte als „manchesterlich“ bezeichnet werden, die bereits für die Merkantilisten des 17. und 18. Jahrhunderts das Entscheidende sind; so z. B. wenn in Besprechungen des Werkes von G. F. Knapp über die Bauernbefreiung in Preußen Gesichtspunkte, welche für die großen englischen Agrarschriftsteller des 18. Jahrhunderts wie Anderson, Marshall und vor allem für den agrarischen Schutzzöllner Arthur Young in den landwirtschaftlichen Organisationsfragen die maßgebenden waren (vgl. A. Young, Political Arithm. London 1774 p. 47 und Ricardo, Works ed. Mc. Culloch, S. 210—211), mit den Beiworten „freihändlerisch“ oder „manchesterlich“ belegt wurden. Der Unterschied zwischen den Merkantilisten und den klassischen Nationalökonomen besteht bloß in den Mitteln, welche zur Erreichung der Ziele empfohlen werden. Und hier verdienen die Merkantilisten entschieden den Vorzug, indem sie bei ihren Vorschlägen die konkreten Verhältnisse berücksichtigen, in denen der wirtschaftliche Egoismus sich betätigen soll, während die klassischen Nationalökonomen nur den abstrakten Menschen „im luftleeren Raum“ vor Augen haben. 30 Lujo Brentano sclieinungen beherrschende Prinzip. Denn sowohl gibt es heute noch Länder, deren wichtigste Wirtschaften sowenig in den Weltverkehr verflochten sind, daß das Herkommen noch vollständig die volkswirtschaftlichen Verhältnisse zu bestimmen vermag, als auch sind selbst in den wirtschaftlich entwickelten Ländern noch nicht alle Verhältnisse von jenem rücksichtslosen Erwerbsegoismus durchdrungen. Sehen wir doch selbst auf dem Gebiete des Geldwesens die Preise im Kleinhandel und die Löhne nicht, wie die klassische Nationalökonomie annimmt, entsprechend den Veränderungen des Geldwertes schwanken. Auch in vielen anderen Beziehungen zeigt sich der Kleinhandel noch vom Herkommen beherrscht. Noch weniger rücksichtslos kommt der Erwerbsegoismus in der Regelung der gewerblichen Arbeiterverhältnisse zum Ausdruck. Am wenigsten beherrscht derselbe die Verhältnisse der kleinen Bauern, kleinen Pächter und landwirtschaftlichen Arbeiter. Nur in Amerika scheint, wenn wir den darüber berichtenden Schriftstellern glauben sollen, der abstrakte Mensch der klassischen Nationalökonomie soweit Fleisch geworden zu sein, daß selbst der Arbeiter seinen Beruf mit der wechselnden Konjunctur ändert, wie anderswo seine Kapitalanlage der Kapitalist J ). Das hier dargelegte Ergebnis führt aber mit Notwendigkeit zu einer weiteren Aufgabe. Für denjenigen, der dasselbe annimmt, kann es offenbar nur eine Losung geben: die unmittelbare Beobachtung der wirtschaftlichen Erscheinungen. Diese hat nicht nur festzustellen, wie weit sie vom wirtschaftlichen Egoismus oder von anderen Faktoren beherrscht werden, sie wird auch klarlegen, in welcher Art und Weise die konkreten Verhältnisse, innerhalb deren der wirt- *) Vgl. Sartorius von Walterehausen, Die amerikanischen Gewerkschaften. Die klassische Nationalökonomie 31 scliaftliche Egoismus sich betätigt, denselben beeinflussen, und zum Verständnis der morphologischen Veränderungen der Volkswirtschaft führen, welche mit Veränderungen in diesen konkreten Bedingungen Zusammenhängen. Mit dieser Losung sind aber zwei weitere Konsequenzen gegeben. Notwendig tritt damit fürs erste die spezielle oder praktische Nationalökonomie in den Vordergrund, die allgemeine oder theoretische dagegen zurück. Denn es gibt eben keine allgemeine Wirtschaft; eine jede Wirtschaft beruht entweder auf dem Landbau oder dem Gewerbe oder dem Handel oder dem Verkehr oder der Dienst- oder Ivapitalmiete, und wirtschaftliche Beobachtungen lassen sich also nur auf diesen Spezialgebieten der Volkswirtschaft anstellen. Daher das Überwiegen der Arbeiten auf dem Gebiete der sog. praktischen Nationalökonomie während der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Es geschah dies nicht aus einer Verachtung der theoretischen Nationalökonomie, sondern weil nur auf diese Weise die Steine zu einem Neubau derselben beschafft werden können. Notwendig fhrner werden für denjenigen, der das hier Dargelegte als richtig erkennt, fürs erste die geschichtliche Erforschung der wirtschaftlichen Entwicklungen und die Beschreibung der wirtschaftlichen Zustände das Wichtigste. Es ist dies nicht etwa deshalb der Fall, weil die Kenntnis der konkreten Verhältnisse in der Tat von der größten praktischen Wichtigkeit ist, noch auch weil etwa die Theorie der Volkswirtschaft durch deren Geschichte ersetzt werden soll. Der Grund ist vielmehr derselbe, aus dem die Naturwissenschaften seiner Zeit an Stelle von aphoristischen Deduktionen die Beschreibung der Tatsachen und Vorgänge gesetzt haben. Die Beschreibung selbt der bescheidensten wirtschaftlichen Erscheinungen, die genau ist, muß für den 32 Lujo Brentano empirischen Nationalökonomen einen größeren wissenschaftlichen Wert haben als die scharfsinnigste Deduktion aus dem wirtschaftlichen Egoismus, deren Ergebnisse trotz aller formalen Folgerichtigkeit mit den Tatsachen im Widerspruch stehen. Somit ergab sich auch für mich als die vornehmste wissenschaftliche Aufgabe die Erforschung der konkreten Grundbedingungen, welche wie das Territorium, die Bevölkerung, die Religion und Sitte, der Staat, das Recht, die gesellschaftliche Klassenbildung und die geistige und materielle Kulturstufe die Wirtschaft der Völker bestimmen. Noch frisch von der Universität weg haben mich seiner Zeit langjährige Studien über die konkreten englischen Wirtschaftsverhältnisse belehrt, wie völlig unzutreffend die von der klassischen Nationalökonomie eben der Engländer für die Arbeiterverhältnisse aufgebauten Lehren sind, wie wenig ihre dem Kontor entnommenen Vorstellungen in die Wirklichkeit des Arbeiters passen. Darauf hat mir ein mehr als zehnjähriger Aufenthalt im Norden von Deutschland Wirtschaftsverhältnisse gezeigt, die statt *voin ungezügelten Egoismus noch in der mannigfachsten Weise von Autorität und Herkommen bestimmt werden. Ein sechsjähriger Aufenthalt im Elsaß hat mir alsdann vielfach neue Belege für das sowohl in England als auch in Norddeutschland Beobachtete geliefert; insbesondere aber hat mir ein Land, in dem Staat und Volk einander so fremd sind wie dort, nahegebracht, wie unzulänglich eine Finanzwissenschaft sei, welche, wie die herrschende, eine Art republikanischer Identität von Volk und Staat zur unbewußten Voraussetzung hat. Ich hatte somit Ursache, einer jeden Veränderung meines Beobachtungsfeldes dankbar zu sein; überall hat die Berührung mit den neuen Verhältnissen mich aufs lebhafteste Die klassische Nationalökonomie 33 angeregt und zur Erweiterung meiner wissenschaftlichen Auffassung geführt. Aber wieviel größer ist nicht das Gebiet, welches es hier wissenschaftlich zu verstehen gilt, hier an dem Zentrum einer großen Monarchie, unendlich reich an den mannigfaltigsten wirtschaftlichen Gestaltungen und Entwicklungsstufen! Ist der Gewinn, den ich mir für die eigene Entwicklung versprechen bann, hier gleichfalls viel größer, so ist andererseits die gestellte Aufgabe in demselben Maße weit schwerer. Ich werde nicht anstehen, meine ganzen Kräfte derselben zu widmen. Möge mir dabei wohlwollende Unterstützung zuteil werden, damit ich von dem gesteckten Ziele nicht allzu fern bleibe! L, Brentano, Der wirtschaftende Mensch. II Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 1 ) H o ch an s e h n 1 i c h e Versammlung! Seit ich vor dreißig Jahren die Lehrkanzel zum ersten Male betreten habe, ist das Interesse der Studierenden, und zwar das Interesse der Studierenden aller Fakultäten, an dem Fache, dem ich diene, in außerordentlichem Maße gewachsen. Die Ursache ist nicht schwer zu finden. Sie wurzelt nicht in einer Zunahme des streng wissenschaftlichen Interesses. Nicht das Streben nach Erkenntnis der Kausalzusammenhänge ist es, was die große Zahl der jungen Leute in erster Linie heranlockt. Die wirtschaftlichen und sozialen Fragen haben seit dreißig Jahren eine immer stärker hervortretende Bedeutung im öffentlichen Leben erhalten. Gerade die Besten unter der Jugend haben sich auf Grund des im elterlichen Hause oder in der Schule Gehörten, einige auch nach dem, was sie in den öffentlichen Blättern gelesen haben, gewisse Ideale bezüglich der Lösung dieser Fragen gebildet. Was sie zum Studium der Volkswirtschaftslehre treibt, ist derWunsch, eine wissenschaftliche Bestätigung ihrer vorgefaßten Meinungen und eine Kenntnis der Mittel uhd Wege zu erlangen, um ihre Ideale zur Verwirklichung zu *) Rede beim Antritt des Rektorats der Münchener Universität, gehalten am 23. November 1901. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 35 bringen. Diese Ideale des Seinsollenden bilden dann auch den Maßstab bei ihrer Beurteilung der Erscheinungen des Lebens, mit denen sie ihr Studium bekannt macht. Dieser Standpunkt der Jugend war auch der des Denkens über wirtschaftliche Dinge, als es sich in seiner Jugend befand. Er war lange Zeit das Hindernis der Entstehung einer selbständigen Wirtschaftswissenschaft. Im Kampfe mit ihm hat sie sich emporgerungen. Noch heute ist er die Hauptursache ihres relativ langsamen Eortschreitens. Lassen Sie mich in meiner heutigen Betrachtung dies zeigen. Schon das Problem, das Aristoteles in seiner Politik wie in seiner Ökonomik sich stellt, besteht im wesentlichen stets in der Auffindung des besten Regiments und des an sich guten Zustands. Indes nicht hei ihm will ich verweilen; denn nicht unmittelbar aus dem Altertum, seinen Zuständen und seinem Denken hat sich unser wirtschaftliches und soziales Denken entwickelt. Wichtiger für uns ist das Mittelalter, das in seiner zweiten Hälfte von Aristoteles ja so sehr beeinflußt worden ist und mit dessen Anschauungen wir heute vielfach noch ringen. Sehen wir vom mittelalterlichen Wirtschaftsrecht, von Erörterungen über Wirschaftstechnik, von einzelnen Wirtschaftsheschreibungen und Wirtschaftsstatistiken ab. so sind die mittelalterlichen Schriftsteller, die sich mit wirtschaftlichen Dingen beschäftigen, Moralphilosophen. *Der Standpunkt aber, von dem aus sie an die Betrachtung der wirtschaftlichen Dinge herantreten, ist ein im voraus gegebener. Ihre durch die kirchliche Lehre bestimmten Vorstellungen vom Seinsollenden sind maßgebend für ihre Beurteilung aller wirtschaftlichen Erscheinungen. 3 36 Lujo Brentano Dies mußte eine nahezu feindliche Haltung sowohl gegenüber der natürlichen Stellung der Menschen zu den wirtschaftlichen Gütern, als auch gegenüber der Haupttriebfeder des wirtschaftlichen Handelns und ebenso gegenüber der weiteren Entwickelung des Wirtschaftslebens zur Folge haben. Ist doch der Gegenstand der Wirtschaftslehre das Irdische und ihre Aufgabe die Untersuchung der Bedingungen, welche die Zunahme und Verteilung der irdischen Güter bestimmen. Das Evangelium dagegen hatte die Menschen verschiedentlich vor dem Trachten nach Reichtum gewarnt 1 ), und die Kirchenväter hatten seine Lehre in alle ihren Konsequenzen ausgebildet. Daher ihre Lehre von der Verdienstlichkeit der Weltflucht, Lossagung vom Materiellen, Unterdrückung des Sinnlichen, Zurückziehung des Geistes in sein eigenes Selbst erschien als die höchste Aufgabe des sittlichen Strebens, Entsagung dem Irdischen und allem Eigentum als die höchste Vollendung. Während neuere Nationalökonomen von dem Menschen ausgehen als von einem Wesen, das von dem Streben nach Reichtum beherrscht ist, hatte der heilige Hieronymus geschrieben 2 ): Dives aut iniquus, aut *) Vgl. Matth. VI 19, 20, 24—34. Lucas XII 33, 34, 22—30. Marcus IV 19. — Matth. XIX 21. Marcus X 21. Lucas XVIII 22.— Lucas VI 20, 21, 24, 25. Vgl. auch Jacob. I 9—11, II 1, 5, 6, V 1, 5, 6. 2 ) „Onines enim divitiae de iniquitate descendunt, et nisi alter perdiderit, alter non potest invenire. Unde et illa vulgata sententia mihi videtur esse verissima. Ditfes aut iniquus, aut ini- qui haeres.“ Hieronymus ad Hedibiam. Migne, Patrologia latina XXII 984. Der katholische Kirchenhistoriker Funk hat in den historisch-politischen Blättern (139, 12. S. 888ff.) den hl. Hieronymus als meinen Hauptgewährsmann bezeichnet und gegen den seiner Schrift ad Hedibiam entnommenen Satz geltend gemacht, daß es sich bei demselben um ein Zitat handle und zwar um ein Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 37 iniqui haeres. Daher vor allem denen, welche Gott auserwählt hat, die anderen zur Tugend zu leiten, den Geistlichen, die Sorge für irdische Dinge auf das strengste verboten war. „Die Tonsur“, sagt der heilige Hieronymus 1 ), „bedeutet den Verzicht auf alles Irdische. Die sie empfangen, sollen, zufrieden mit Lebensunterhalt und Kleidung, ohne daß einer Sondereigentum besitze, alles miteinander gemein haben“. Nur den Laien sei es erlaubt, irdische Güter zu besitzen, aber auch ihnen nur zum Gebrauch. Die Kirchenväter sehen nämlich im Eigentume keineswegs eine naturrechtliche Einrichtung. Das Natürliche ist ihnen der Sprichwort aus dem Munde der Heiden: „Demgemäß ist das Hauptzeugnis über den Reichtum, das Brentano aus den Kirchenvätern angeführt, nicht etwa diesen eigentümlich oder spezifisch christlich; es reicht in die heidnische Welt zurück, und als der Ausdruck eines in dieser herrschenden Anschauung ist es schwerlich als Zeugnis für eine Auffassung zu verwenden, die erst durch das Christentum in die Welt gekommen sein soll.“ Diese Ablehnung des Ausspruchs des hl. Hieronymus und die Art seiner Begründung setzt angesichts des Ausspruchs Christi vom Kamel, das eher durch ein Nadelöhr geht, als ein Reicher ins Himmelreich kommt, und der übrigen in der vorstehenden Anmerkung zitierten Bibelstellen einigermaßen in Staunen; auch müßte vieles, das erst durch das Christentum in den Vordergrund gelangt ist, als christlich abgelehnt werden, wollte man allem den Charakter als christliche Lehre verweigern, was dieser mit Anschauungen, die schon vor ihr vorkamen, gemein ist. Im übrigen ist es keineswegs Hieronymus allein, der so spricht. Ähnlich erklärt Augustinus (Migne XXXVI 552) die Stelle bei Lukas XVI, 1—2 „Fac tibi amicos de mammona. iniquitatis“ folgendermaßen: „Fortasse ea quae aquisisti, de ini- quitate aquisisti; aut fortasse ea ipsa est iniquitas, quiatuhabes et alter non habet, tu abundas et alter eget. De ista mammona iniquitatis, de divitiis istis quae iniqui vocant divitias, fac tibi amicos et prudens eris; comparas tibi, non fraudaris“. *) Vgl. Decr. Grat. II C. 12 qu. 1 c. 7. Caput inertum. Vgl. aber Hieronymus ad Nepotianum (Migne XXII 527 ff; ferner Augustinus, De Vita et moribus clericorum suorum. (Migne XXXIX 1568—1581). 38 Lu jo Brentano Kommunismus*). Wie die Luft nicht Sondereigentum werden kann, noch das Licht der Sonne, so sollte auch das übrige in der Welt, was allen gemeinsam gegeben ist, nicht verteilt, sondern gemeinsam besessen werden * 2 ). Das Eigentum erscheint ihnen nur als ein infolge des Sündenfalls notwendig gewordenes Übel. Es mag daher im gewöhnlichen Leben geduldet werden. Aber niemand soll so unverschämt sein, das für sein Eigentum zu erklären, was über seinen Bedarf vom Gemeingut entnommen ist 3 ). Die Nutzung alles dessen, was auf der Welt ist, sollte allen Menschen gemein sein; ungerechterweise nennt der eine dies, der andere jenes sein Eigen, und so ist Zwietracht unter den Menschen entstanden 4 ). Besitzt ein Mensch mehr, als er nötig hat, so ist er verpflichtet, seinen Überfluß den Armen zu geben 5 ). Erscheint somit der Reichtum als ein so große Gefahr für die Seele, so war es nur folgerichtig, wenn die Kirchenväter mit ihrer kraftstrotzenden Beredsamkeit den Handel verurteilten. Denn der Handel erschien von Anfang an als Träger des verpönten Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn. Daher 6 ): „Nullus *) Ygl. Decr. Grat. I D. 1. c. 7. Isidor in V libro Ethymo- logiarum. c. 4 Migne LXXXII, 199. a ) Vgl. Decr. Grat. II C. 12 qu. 1. c. 2. Der im Text stehende Satz ist von Pseudoisidor. Das beweist aber nur, daß dieser im Sinne der Kirchenvater Stellen erfunden hat. 3 ) Operum Seti Ambrosii Mediolanensis episcopi tom. V. Paris 1561 p. 92, 93. *) Vgl. Decr. Grat. II C. 12. qu. 1. c. 2. Pseudoisidor. ®) Vgl, Augustinus in Migne, Patrol. lat. t. 83 p. 808. 809. V „Kjiciens Dominus vendentes, et ementes de templo, signi- Üofivit, quin horno mercator vix, aut nunquam potest Deo placere. Et ädeo nullus Christianus debet esse mercator, aut si voluerit esse, projieiatur de ecolesia Dei.... Sed omnes homines videntor esse memitores, Ostendem ergo, qnis non est negotiator, ut qui i'jthik und Volkswirtschaft in der Geschichte 39 Christianus debet esse mercator, aut si voluerit esse, projiciatur de ecclesia Dei.“ So weit ging man freilich nicht. Aber den Geistlichen wurde verboten, Handel zu treiben ’). Kaum daß man einräumte, daß es, wenn auch häufig, so doch nicht notwendig sei, daß im Verkehr zwischen Käufer und Verkäufer Betrug und Verbrechen vorkämen; und wenn Papst Leo der Große auch schrieb 2 ), daß einzig und allein die Art, wie ein Kaufmann seinen Handel betreibe, den Handel als gut oder schlecht kennzeichne, da der Gewinn ebensogut ehrlich wie unehrlich sein könne, so fügte er doch hinzu, immerhin sei es für jemand, der sich in der Buße oder nach derselben befände, besser, sich des Handels zu enthalten, da es schwer sei, daß ein Handelsgeschäft ohne Sünde vor sich gehe. talis non fuerit, eum intelligas esse negotiatorem. Quicumque rem comparat, non ut ipsam rem integram, et immutatam vendat, sed ut materia sibi sit inde aliquid operandi, ille non est ne- gotiator. Qui autem comparat rem, ut illam ipsam integram, et immutatam dando lucretur, ille est mercator, qui de templo Dei ejicitur.“ Ygl. Decr. Gat. I D. 88 c. 11. Vgl. auch den von Thomas von Aquin zitierten Cassiodorus super Psalm 70: quo- niam non cognovi literaturam (vel negotiationem, secundam aliam literam); quid, inquit, est aliud negotiatio, nisi vilius comparare, et carius veile distrahere? Et subdit: Negotiatores tales Dominus ejecit de templo. Aber die Stelle hat bei Cassiodor (Migne LXX, 500, 501) nicht ganz den Sinn, den Thomas ihr beilegt; der Sinn ist etwas milder, ähnlich wie in dem Briefe des Papstes Leo an Rusticus. l ) Vgl. Decr. Grat. I. D. 88. Cf. S. Hieronymi ad Nepotia- num Epistola. (Migne XXII, 531.) s ) S. Leonis Magni epistola ad Rusticum c. 11. Migne, Patr. lat. t. 54. p. 1206. — Ebenso Augustinus in Psalm 70 (Migne XXXVI, 886, 887). Aber selbst diese Stelle, in der Augustinus den ehrlichen Handel verteidigt, endet mit dem Satze: Merito dictum negotium, quia negat otium, quod malum est, neque quaerit veram quietem, quae est Deus. 40 Lujo Brentano Das war eine vollständig neue Auffassung, im Widerspruch mit dem das Leben beherrschenden römischen Hecht und im Widerspruch zu der stoischen Philosophie, die mehr und mehr in diesem zur Geltung gelangt war. Die Stoa hatte als Ideal das vernünftige, der Natur gemäße Leben gelehrt 1 ). Sie hatte das Streben nach Reichtum als weise gebilligt, denn der Reichtum sei der Armut vorzuziehen, da er ein tugendhaftes Leben erleichtere. Sie hatte gelehrt, daß das, was für den einzelnen naturgemäß und vernünftig sei, dies auch für die Gesamtheit der Menschen sei, und daß der einzelne, der dem Vernunftgesetz folge, notwendig zugleich zum Vorteil der Gesamtheit wirke. Das individuelle Streben nach Gewinn steht nach ihr dem, was für aequum et bonum gelten müsse, nicht entgegen ; vielmehr verlange die aecjuitas eben Freiheit für die Betätigung des Egoismus im Erwerbsleben. Und wenn Pomponius auf Grund dieser Anschauungen geschrieben hatte 2 ): jure naturae aequum est, neminem cum alterius detrimento et injuria fieri locupletiorem, so hatte derselbe Pomponius doch auch weiter gesagt — und Paulus hatte es wiederholt —, daß bei Kauf und Verkauf jeder das natürliche Recht habe, einen Gegenstand, der tatsächlich mehr wert sei, für ein Geringes zu kaufen, und einen Gegenstand, der weniger Wert besitze, für einen hohen Preis zu verkaufen, und jeder könne den anderen übervorteilen 3 ). Man ging eben von der Auffassung aus, daß, wenn jeder sein ’) Vgl. Zeller, Philosophie der Griechen III 1. Abt. 1. Abschn. Abs. 4. — Schwegler, Gesch. d. Philos. § 17. 2 ) 1. 206 D. de Reg. jur. 50, 17 und 1. 14 D. de cond. indebiti 12, 6. 3 ) 1. 22 § 3 D. loc. cond. 19, 2 und 1. 16 § 4 D. de minor. 4, 16. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 41 eigenes Interesse möglichst wahre, das Gesamtinteresse am besten gewahrt werde. Den Kirchenvätern dagegen gab den Maßstab bei der Beurteilung, wann der Handel ehrlich, wann unehrlich sei, die Lehre vom gerechten Preis. Darunter verstanden sie nicht den Preis, den der Käufer nach dem, was ihm die Ware unter den gegebenen Verhältnissen wert ist, zu zahlen bereit ist, noch auch den Preis, zu dem ein Verkäufer nach der Bedeutung, welche er sowohl der zu verkaufenden Ware als auch dem gebotenen Entgelte für seine konkreten Bedürfnisse beilegt, die Ware zu lassen willig ist. Der gerechte Preis der Kirchenväter ist ein normaler Preis, der unabhängig ist von allen subjektiven Verhältnissen des Käufers wie Verkäufers. Die Kirchenväter, ausgehend von der natürlichen Gleichheit aller Menschen 1 ), setzen ein normales Individuum voraus mit normalen Bedürfnissen unter normalen Verhältnissen. Die Bedeutung, welche dieser Normalmensch einem Gute für die Befriedigung seiner Bedürfnisse beilegt, erscheint als dessen Wert. Der konkrete Gebrauchswert erscheint also als etwas Gegebenes; alle subjektiven Wertbestimmungsgründe werden als gleich gesetzt und *) Vgl. Firm. Lactantii Div. Institut. V. c. 15. Migne, Patr. lat. VI 598: „Deus enim, qui homines generat, et inspirat, omnes aequos, id est pares esse voluit. Eamdem conditionem vivendi Omnibus posuit, omnes ad sapientiam genuit, omnibus immortali- tatem spopondit; nemo a beneficiis ejus coelestibus segregatur. Nam sicut Omnibus unicum suum lumen aequaliter dividit, emmittit omnibus fontes, victum subministrat, quietem somni dulcissimam distribuit: sic omnibus aequitatem virtutemque largitur. Nemo apud eum servus est, nemo dominus. Si enim cunctis est pater, aequo jure omnes liberi sumus . . . Ubi enim non sunt universi partes, aequitas non est; et excludit inaequalitas ipsa justitiam, cujus vis omnis in eo est, ut pares faciat eos, qui ad hujus vitae conditionem pari Sorte venerunt.“ 42 Lu jo Brentano damit eliminiert, und somit bleibt als einziges Wert bestimmendes Moment nur mehr das objektive der Herstellungs- oder Beschaffungskosten. Als der gerechte Preis der Kirchenväter erscheint derjenige, bei dem Güter von gleichen Beschaffungskosten gegeneinander vertauscht werden *), und es erscheint als Sünde, sowohl mehr für ein Gut zu nehmen, als auch weniger für dasselbe zu geben, als seinen Kosten entspricht. Es erscheint dann lediglich als Konsequenz dieser Lehre, wenn alles Zinsnehmen als Wucher verboten wird. Denn indem man Zins für ein Darlehen nahm, verstieß man nicht bloß gegen das „Leihet, daß ihr nichts davon hoffet“ des Lukasevangeliums * 2 ), sondern man schien mehr zurückzunehmen, als man gegeben hatte 3 ). Daher das Konzil von Nicäa den Geistlichen unter Androhung von Amtsentsetzung Zins zu nehmen verbot 4 ) und die Kapitularien Karls des Großen 5 ) und die Kirchenversammlungen des neunzehnten Jahrhunderts das Verbot auch auf die Laien des westlichen Europas ausdehnten. So blieb die Lehre vom Seinsollenden bis ins dreizehnte Jahrhundert. Und was war der Erfolg ihrer durch Jahrhunderte dauernden Herrschaft? Ist es in diesem langen Zeitraum gelungen, dem Ideale auch im Leben allgemeine Anerkennung zu schaffen? Das war ganz ausgeschlossen. Es widersprach zu sehr sowohl der menschlichen Natur als auch den Bedingungen , unter denen die Menschen zu wirken berufen waren. Ja daß nur wenige danach leben konnten, q Vgl. auch die Bemerkung bei Knies, Polit. Ökonomie vom geschichtl. Standpunkte 2. A. S. 116. 2 ) Lucas VI 35. 3 ) Vgl. Decr. Grat. II C. 14 qu. 1 c. 2; qu. 3 c. 1—4. 4 ) Decr. Grat. I D. 47 c. 2. 5 ) Vgl. Pertz, Monumenta Germ, histor. Legum. I 55. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 43 hatte zur Voraussetzung, daß die Mehrzahl nicht danach lebte, wenn anders die Menschheit nicht in Mönchsklöstern aussterben sollte. Im direkten Gegensatz zur vorgeführten Lehre führte die Entwicklung zu immer schärferer Durchführung des Prinzips des Eigennutzes im Wirtschaftsleben des einzelnen. Das Eigentum entwickelte sich zu immer größerer Verfügungsfreiheit des einzelnen über seine Habe. Die Kirche selbst wurde, nachdem sie aus einer Verfolgten zur Beherrscherin des Staates geworden war, nur allzusehr in das Irdische- verstrickt. Die Besitztümer, die ihr eben infolge ihrer Eigentumslehre übertragen wurden, machten sie allenthalben zum größten Eigentümer, und der schnelle Verfall der kirchlichen Armenpflege zeigt, daß sie selbst ihr Eigentum keineswegs in strenger Befolgung ihrer Eigentumslehre verwaltete 1 ). Da flüchtete die von der Kirche verlassene Entsagung sich in die Klöster. Indes auch hier zeitigte der Widerspruch der dargelegten ethischen Postulate mit den natürlichen Grundlagen der Gesellschaft die unvermeidlichen Folgen. Auf eine kurze Blütezeit des Ideals folgte allenthalben eine lange Zeit des Verfalls. Daher die Notwendigkeit fortwährender Erneuerungen der Orden, deren Wirkung doch nur kurze Zeit vorhielt, worauf wieder neue Anläufe notwendig wurden, sie zu ihrem Anfang zurückzuführen 2 ). In der kirchlichen Lehre aber führte die Entwicklung zu einer bemerkenswerten Milderung der ursprünglichen Strenge. Nicht als ob der Kampf gegen das Streben nach dem größtmöglichen Gewinne aufgegeben worden wäre. Die ') Vgl. Ratzinger, Geschichte der kirchlichen Armenpflege. Freiburg i. B. 1868. *) Vgl. schon Macchiavelli, Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio, III. Einleitung. 44 Lujo Brentano Kirche predigte nach wie vor die Entsagung als das Ideal. Aber als einige Extreme die christliche Welt in strenger Übereinstimmung mit dem Evangelium zu organisieren bemüht waren, wurden sie verfolgt, exkommuniziert und verbrannt 1 * ). Die praktische Richtung behielt die Oberhand. Ihr dienten die Kommentare zu der neu bekannt gewordenen Ethik und Politik des Aristoteles, insbesondere die des Thomas von Aquin. Vor allem zeigt sich der Einfluß des Aristoteles in seiner Beurteilung des Eigentums. Gewiß, der Grundgedanke der Auffassung, der Kirchenväter wird prinzipiell festgehalten. Das Eigentum steht nach wie vor allein bei Gott; aber den Menschen ist der Gebrauch gegeben a ). Und während die Kirchenväter lehren, daß nach natürlichem Rechte alle Güter gemein seien, und im Privateigentum nur ein notwendiges Übel erblicken, sucht der heilige Thomas ihre extremen Aussprüche milder zu deuten 3 ); auch heiße, wenn man sage, daß von Natur alle Dinge gemein seien, dies nicht, daß das Naturrecht den gemeinsamen Besitz aller Dinge verlange und das Privateigentum verbiete, sondern nur, daß die Teilung der Güter nicht auf Naturrecht, sondern auf positivem Rechte beruhe, und dem entsprechend sei das Privateigentum nicht im Widerspruch mit dem Naturrecht, sondern es sei durch die menschliche Vernunft dem Naturrecht hinzugefügt 4 ); als Gründe aber, warum das positive Gesetz das Privateigentum eingeführt habe, bezeichnet er den gemeinen Nutzen, das individuelle Interesse und das Interesse der Sache selbst 5 ). *) Vgl. Hundeshagen, Ausgewählte kleinere Schriften und Abhandlungen. Gotha 1874. I 35 ff. ■) Summa Theol. 2“ 2“ e qu. 66 art. 1. 2. 3 ) Ibidem art. 1 ad 2, art. 2 ad 2, 3. 4 ) Ibidem art. 2 ad 1. Vgl. hierzu qu. 57 art. 3 respondeo etc. 5 ) Ibidem qu. 66 art. 2 respondeo etc. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 45 Dieselbe Wandlung tritt uns in der kirchlichen Beurteilung des Handels entgegen. Im Gefolge der Kreuzzüge hatte der Handel einen unerhörten Aufschwung genommen. Das Land, in welchem das Oberhaupt der Kirche seinen Sitz hatte, war der Mittelpunkt des Welthandels geworden. Seine Städte waren aufgeblüht und in ihnen die Geld Wirtschaft, und mit diesem Aufblühen war der Triumph der Kirche über das Feudal wesen und den Kaiser aufs engste verknüpft. Naturgemäß war gleichzeitig auch das römische Hecht, das den Handel rechtfertigte, wieder zur Geltung gelangt. War es da möglich, daß die Kirche bei dem Urteil der Kirchenväter über den Handel verblieb? Noch gleichzeitig mit dem hl. Thomas hatte der Dominikanergeneral Haimund von Penriaforte gelebt, der alle unterschiedslos verdammt hatte, welche Güter kauften, um sie teuerer wieder zu verkaufen * 1 ). Bei Thomas von Aquin dagegen ein entschiedenes Suchen nach einem Kompromiß mit dem Leben 2 ). An sich, so lehrt er, haftet dem Handel zwar ein gewisser Makel an, insofern sein Ziel der Gewinn ist. Wenngleich, fährt er fort, der Gewinn seinem Begriffe nach nichts Ehrenvolles oder Notwendiges mit sich führt, enthält sein Begriff doch auch nichts Fehlerhaftes und nichts, was der Tugend entgegen wäre. Darum steht nichts im Wege, ihn mit einem notwendigen oder ehrenvollen Ziele zu verbinden. So erscheint ihm denn der Handel erlaubt, wenn einer einen mäßigen Gewinn, den er durch Handel erwirbt, zum Unterhalt seines Hauses oder zur Unterstützung der Dürftigen bestimmt, oder auch, wenn jemand Handel treibt wegen seines öffentlichen Nutzens, damit nicht die notwendigen Güter *) Vgl. Henrici a Gandavo, Aurea Quodlibeta. Venetiis 1613 i. f. quodl. 1, qu. 40 f. 43. 3 ) Summa Theol. 2» 2 ao qu. 77. 46 Lujo Brentano seinem Vaterlande fehlen, und er den Gewinn, den er dabei zieht, anstrebt, nicht um seiner selbst willen, sondern als Lohn seiner Arbeit'). Indem der hl. Thomas die Erhaltung des Hauses aus dem Handelsgewinn als eines der ehrenvollen oder notwendigen Ziele des Handels anerkannte, war der Ausweg zur Anerkennung dessen, wozu die wirtschaftliche Entwicklung geführt hatte, gegeben. Denn wenn Thomas auch nur einen mäßigen Gewinn, der nicht um seiner selbst willen, sondern als Lohn der auf den Handelsbetrieb verwendeten Arbeit erstrebt wird, als berechtigt anerkennt, so hat doch die Fortentwicklung, welche die Lehre vom gerechten Preise fand, das Tor eröffnet, durch welches tatsächlich die Berechtigung jedweden Gewinns ihren Einzug halten konnte. Die Lehre der Scholastiker über gerechten Preis enthält nämlich zwei Neuerungen. Die eine ist folgende : Der gerechte Preis ist dem hl. Thomas und der Scholastik nach wie vor der den Beschaffungskosten entsprechende Preis, und die Beschaffungskosten werden wesentlich durch das bedingt, was zum Lebensunterhalt des Arbeiters nötig ist. "W as aber bedeutete dies im Mittelalter ? Die Kirchenväter waren wie das römische Hecht von der natürlichen Gleichheit der Menschen ausgegangen. Im Mittelalter dagegen herrschte Standesverschiedenheit mit verschiedenem Standesrecht, und das Recht des Standes, dem einer angehörte, bestimmte die einem jeden zustehende Lebenshaltung, diese das Maß dessen, was zum Unterhalt seines Hauses nötig war, und somit die Größe des ihm erlaubten Gewinns * 2 ). Es kam also *) Ibidem art. 4. 2 ) Vgl. W. J. Ashley, Englische Wirtschaftsgeschichte, deutsch von R. Oppenheim. Leipzig 1896 I. § 16, S. 142, 151. II 418 ff. Die von Ashley angeführten Stellen aus Chaucer und Wyclif zeigen, Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 47 nur auf den den Großhändlern zuerkannten Rang an — man denke an die vielfach fürstliche Stellung vieler mittelalterlicher Kaufleute, namentlich in den italienischen Städterepubliken —, um jedweden Handelsgewinn eines venezianischen Nobile, eines Strozzi oder Medicäers als berechtigt erscheinen zu lassen. Sodann: Thomas hielt an dem Prinzip fest, daß zum gerechten Preise gehöre, daß Güter von gleichen Beschaffungskosten gegeneinander vertauscht würden. Allein hiervon ließ er eine Ausnahme zu. Der Verkäufer soll mehr nehmen können, wenn die Ware, die er verkauft, für ihn mehr wert ist, als ihren Beschaffungskosten entspricht; denn ohne solche Mehrforderung würde er Schaden erleiden, den ihn niemand zumuten könne. In diesem Falle also dürfe sie teuerer verkauft werden, als sie an sich wert sei, wiewohl sie nicht teuerer verkauft werde, als sie dem wert sei, der sie besitze J ). Damit hielten die subjektiven Preisbestimmungsgründe ihren Einzug, um in welchem Maße die Standesberechtigung die Anschauungen des mittelalterlichen Volkes beherrschte. In welchem Maße das im Text Vorgetragene mit der Deutung, welche die späteren Scholastiker der thomistischen Lehre gaben, übereinstimmt, zeigt der von Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland, S. 18—20, vorgeführte Vizekanzler der Pariser Universität und spätere Wiener Professor der Theologie Heinrich von Langenstein, nach dessen Lehre „der einzelne die richtige Preishöhe seiner Ware danach berechnen kann, daß er seinen Stand fortführen und sich in demselben angemessen ernähren möge“. Ja noch nach dem Dreißigjährigen Kriege hat der Ingolstädter Professor Mantz dem Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Forderungen nur insoweit zuerkannt, als dem Schuldner dadurch nicht die Mittel zu einem standesgemäßen Lebensunterhalte entzogen wurden, und zwar nahm mit jeder etwaigen Standeserhöhung des Schuldners der Anspruch des Gläubigers ab. Vgl. Ein neu, nützlich und lustigs Colloquium von etlichen Reichstagspunkten, herausgg. von E. Gothein. Leipzig 1893 S. 16. *) Summa Theol. 2“ 2“ qu. 77 art. 1, 48 Lujo Brentano bereits im folgenden Jahrhundert zu triumphieren 1 ). Und was hieß dies, dem Verkäufer mehr wert ? Wenn die Ware seit ihrer Beschaffung im Preise gestiegen war, war sie ihm mehr wert, denn, wenn er sie weggab , konnte er sie nur teuerer wieder beschaffen; er konnte sie also ohne Gewissensbisse teuerer verkaufen 2 ). Die Ausnahme, die der hl. Thomas zuließ, war also der Art, daß die Entwicklung dazu führen mußte, nahezu jedwedes Teuerer-Verkaufen als berechtigt anzuerkennen 3 * * * * 8 ). *) In Buridans Lehre, daß der Tauschwert der Güter durch das Maß, in dem sie den jeweiligen Bedürfnissen der einzelnen dienen, bestimmt werde. Buridani Quaestiones super decem libros Ethicorum, lih. Y. qu. 16. 2 ) So erklärt der Servitenmönch Heinrich von Gent (f 1289) das Teuerer-Wiederverkaufen ausdrücklich für erlaubt, ,si multis equis in multis navibus deductis ad portum aliquis emat unum equo justo pretio juxta precium equorum in praesenti venalium; si statim omnes hahentes equos venales extollant vela, et cum equis suis recedant, et propter raritatem ille unus equus factus sit carior, non est illicitum ut statim cum multo plus vendat quam emit, propter solius horae immutationem circa equum“. (Henrici a Gandavo, Aurea Quodlibeta I f. 43.) 8 ) Die Ausführung Heinrichs von Gent, welcher die vorstehend zitierte Stelle entnommen ist, bietet dafür den schlagendsten Beleg. Sie ist auffällig einmal wegen ihres für jene Zeit ganz ungewöhnlichen Verständnisses für die wirtschaftlichen Funktionen des Handels, dann für die Schnelligkeit, mit der das fortschreitende Verständnis zu der im Text ausgesprochenen Entwicklung der thomistischen Lehre geführt hat, endlich durch die sophistische Dialektik, mit der sie es fertig brachte, die Neuerung in der Lehre mit der dem Chrysostomus zugeschriebenen Lehre, der sie direkt widersprach, in Einklang zu bringen. Der hl. Chrysostomus hatte daraus, daß Christus die Händler aus dem Tempel vertrieb, den Schluß gezogen, nicht, daß er dies getan, weil sie durch den Betrieb von weltlichen Geschäften im Gotteshaus den Tempel entweihten, sondern „quia homo mercator vix aut nunquam potest deo placere“. Erlaubt sei nur dann, teuerer zu verkaufen, als man gekauft habe, wenn man das Gekaufte durch Arbeit veredelt habe, Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 49 Ganz besonders wurde der von Thomas von Aquin eröffnete Ausweg alsbald in der Zinslehre ergriffen. wie der Schmied das Eisen. Ein Christ, der Kaufmann sein wolle, sei ausgestoßen aus der Kirche. Diese Lehre hält Heinrich von Gent wiederholt mit Nachdruck fest. Aber damit sei keineswegs gesagt, daß jedweder Handel verboten sei, bei dem eine Sache, ohne durch gewerbliche Arbeit veredelt worden zu sein, teuerer wiederverkauft werde. Man muß sich die Worte des Chrysostomus nur genauer ansehen (ponderanda sunt verba Chrysostomi). Er verurteilte, wenn eine Ware, ohne eine Veränderung erfahren zu haben, teuerer wiederverkauft wird. Aber meint er damit, daß die Veränderung gerade durch Arbeit vor sich gehe, wie sie der Schmied verrichtet? Gewiß nicht. Veränderung durch Schmiedearbeit ist nur ein Beispiel. Außer durch Stofiveredlung kann eine Sache Veränderungen erfahren et ratione loci, et ratione temporis, et ratione ipsius ementis. Für den Fall, daß jemand eine Sache, die durch keine dieser drei Ursachen eine Veränderung erfahren hat, teuerer wiederverkauft, ist der Satz des Chrysostomus wahr. Solches Verkaufen ist Sünde. Nicht aber, wenn eine Veränderung vor sich gegangen ist: 1. Ratione loci. Wenn jemand eine Ware von einem Orte, wo sie im Überflüsse und daher geringwertig ist, nach einem Orte überführt, wo sie selten und daher wertvoll ist, werden die Waren durch die Ortsveränderung wertvoll. Der Kaufmann, der diese Ortsveränderung vornimmt und dann die Waren teuerer wiederverkauft, als er sie gekauft hat, begeht damit ebensowenig eine Sünde wie der Schmied, der das von ihm bearbeitete Eisen teuerer wiederverkauft. Dabei bringt der Seehandel größeren Gewinn als der Landhandel, weil die Kosten des Seehandels geringere sind. 2. Ratione temporis. Wenn ein in der auf die weltlichen Güter bezüglichen Kunde Erfahrener weiß, wann die Waren selten und daher wertvoll sind, und wann im Überfluß und daher geringwertig, Waren in der Zeit, in der sie geringwertig sind, kauft, um sie in eine Zeit, in der sie wertvoller sind, zu übertragen, so dürfen die Waren schon, weil sie durch die Aufbewahrung (per custodiam temporis) kostbar geworden sind, teuerer wieder verkauft werden. 3. Ratione ementis. Wenn jemand kraft seiner Sachkenntnis erkennt, welche Waren die wertvollsten sind, und sie kauft, darf er sie teuerer wieder verkaufen. So, wenn ein Pferdekenner auf dem Pferdemarkt den Wert von Pferden erkennt, deren Wert andere mit geringerer Pferdekenntnis nicht erkennen, und die Pferde kauft, so werden die Pferde, weil jedermann den L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 4 50 Lujo Brentano Zwar hatte Thomas seihst sich gegen diese spezielle Nutzbarmachung verwahrt 1 ). Aber ihm trat Duns Scotus entgegen 2 ), und noch weiter ging dessen Schüler Franciscus de Mayronis, der das Zinsnehmen für durch das Naturrecht gerechtfertigt erklärte 3 ). Der Kirche aber hot die Lehre vom damnum emergens die Möglichkeit, unter Wahrung ihres prinzipiellen Standpunkts ein Kompromiß mit dem Leben zu finden, das ihr Prinzip tatsächlich auf hob. Das Verbot, für die Überlassung einer Kapitalnutzung ein Entgelt zu fordern, wurde prinzipiell aufrechterhalten, ja sogar verschärft. Aber nicht nur, daß man in der Praxis eine Reihe Käufer als Pferdekenner kennt, durch die bloße Tatsache, daß er es ist, der sie kauft, wertvoller; daher darf ein solcher Pferdekenner diese Pferde auch sofort wieder teuerer verkaufen, denn er hat den Wert der Pferde erhöht durch das „opus industriae suae, quod circa equos illos exercuit in emendo eos“. In solcher Weise ist es erlaubt, billig zu kaufen und teuerer zu verkaufen, auch wenn keine Stoff Veredlung durch Arbeit stattgefunden hat. So Heinrich von Gent. Sein Kommentator, der Camaldulenser- mönch Vitalis Zucolius Patavinus zieht daraus den richtigen Schluß, mit dem allerdings die ganze bisherige Lehre ad absurdum geführt wird: „His itaque cum mutationibus, licet rem carius vendere, quam empta fuerit. Probatur, quia quod plus aequali recipitur pro expensis, labore, industria, lucro cessante, et hujusmodi. Quod autem rationabili aliqua ex causa sit id licitum esse videtur.“ *) Summa Theol. 2a 2ae qu. 62 art. 4 ad 2. 2 ) Joanni8 Duns Scoti, Quaestiones in lih. IV. sententiarum, dist. 15. qu. 2. tom. IX. p. 172 Lugduni 1639. s ) Francisci de Mayronis in IV lihros sententiarum Venetiis 1504—1507, i. f., lib. IV dist. 16 qu. 4. fol. 29 (30): „De jure naturali non apparet quod (usural sit illicita. Una ratio assignatur: usura est usus aeris, Pecunia sterilis est, et ideo non debet reddere fructum, ut plus recipiatur quam mutuatum fuit. Respondes: usus rei in politia attenditus ad utilitatem rei publicae unde in se res non dantur steriles, sed ut cadunt in usu: quo pecunia est multum utilis. “ Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 51 von Umgehungen duldete, man erkannte an, daß der Kapitalist Ersatz für den Schaden zu fordern berechtigt sei, der ihm aus Nichteinhaltung der für die Rückzahlung bedungenen Frist erwachse. Was war die Folge? Man bedang sich bei Gewährung eines Darlehens einen naheliegenden Rückzahlungstermin und für den Fall der Nichteinhaltung desselben Verzugszinsen aus. Für die Zeit bis zum Rückzahlungstermin Zinsen zu fordern, blieb streng verboten; für die von da ah laufende Zeit konnte man beliebig hohe Zinsen sich ausbedingen; es kam nur darauf an, daß man den Darlehensvertrag vorsichtig abfaßte. So betrug, während man das Zinsverhot formell aufrecht erhielt, der Zinsfuß tatsächlich bis zu 60 Prozent 1 ). Eben dies führte zur tatsächlichen Aufhebung des Zinsverhots und Ersetzung desselben durch Einführung eines Zinsmaximums. Ungemein anschaulich zeigt den Übergang eine königliche Verordnung in Frankreich, welcher der Klerus zwar nicht zustimmte, aber auch nicht widersprach 2 ). 0 Vgl. den von Matth. Paris in seiner Ckron. Maj. (ed Luavd) III 329 erzählten Fall bei Ashley a. a. 0. I 203. Vgl. auch Ashley II 432. 2 ) Ordonnace du 25 mars 1332. Darin heißt es: „Pour ce que nostre petit pueple, et subgiez de nostre Royaume de France, qui pour labourer et soustenir leurs terres et possessions, et supporter leurs autres necessitez ont emprunte ä usure. Et ont este ou temps passe moult grevez, domagiez et apauriez, par extorsions de tres grandes usures. Nous meuz de pitie et ayant compassion d’euls, combien que Nous ne veullons, ne entendons ä aucun donner taisiblement ne expressement licence, auctorite ne pouvoir de prester ä usure, par chose, qui apres s’ensuive ne par autre, toutevoie pour eschiver le grand dommage de nos diz pueples et subgiez, meuz de pitid, voulons, videnons, et establissons, que nul ne preste en nostre Royaume ä plus de un denier la livre la semaine, de laquelle chose toutevoie Nous ne donnons licence, auctorite ne pouvoir, si comme dit est, mais Nous n’en leverons et ferons lever amende, quelle que eile soit. Et cest 4 * 52 Lujo Brentano Sie sehen: In dem Maße, in dem die "Wirtschaftsentwicklung fortschritt, nötigte überall der Widerspruch zwischen vorgefaßten ethischen Urteilen und der natürlichen Grundlage der Gesellschaft zu Auskunftsmitteln, um die ethische Lehre zu retten. Was sie charakterisiert, ist die prinzipielle Aufrechthaltung, ja in einzelnen Fällen die Verschärfung des ethischen Urteils hei tatsächlicher Preisgebung seiner Befolgung. Indes, es gab ein Gebiet, auf dem auch diese Auskunftsmittel versagten, das Gebiet des auswärtigen Handels. Hier war von Anfang an das Streben, den größtmöglichen Vorteil wahrzunehmen, maßgebend gewesen, und von hier aus unterwarf sich das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, in dem Maße, in dem die einzelnen Wirtschaftszweige von dem Absatz nach außen abhängig wurden, alle Wirtschaftsgebiete. Und an ihm scheiterte auch die Lehre vom gerechten Preise in der Ausbildung, die sie im späteren Mittelalter gefunden. Als Fremder war der auswärtige Kaufmann in die heimische Standeshierarchie nicht eingegliedert. Was war somit seine berechtigte Lebenshaltung, was sein ihr gemäß berechtigter Gewinn und der diesem entsprechende gerechte Preis ? Nach den festen Regeln der Standesordnung konnte dies nicht festgestellt werden. Hier kam dementsprechend das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, wie am frühesten, so auch am rücksichtslosesten zur Herrschaft, und von hier aus nahm die Auflösung der gesamten mittelalterlichen Gesellschaftsordnung ihren Anfang. In welcher Weise erfolgte nun die Emanzipation article les prelats n’octroient ne contredisent ä. present; mais nous faisons fort que il n’en leveront nulles amendes. Et toua ceuls qui feront le contraire, tous leurs biens Nous seront acquis, et sera le corps puni, comme de cas criminel.“ Ordonnances des roys de France, t. II 85. Paris 1729. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 53 des ökonomischen Denkens von der überkommenen Lehre vom Seinsollenden ? Sie vollzog sich auf zweifache Weise. Wir haben es zu tun mit einer heidnischen Emanzipation und mit einer Emanzipation auf christlicher Grundlage. Man kann die erstere auch die .Rebellion der Staatsräson gegen die Oberherrschaft der Kirche, die zweite die Auflehnung des Individuums gegen Bestimmung seines Gewissens durch Autorität und Tradition nennen. Beiden gemein ist das Zurückgreifen auf das Ursprüngliche gegenüber dem Überkommenen. Beide haben in erster Linie nichts mit wirtschaftlichen Dingen und dem ökonomischen Denken zu tun. Aber so tiefgreifend ist der Einfluß beider, daß er auch in der Welt des Wirtschaftslebens sich fühlbar macht und wir, ohne uns ihrer bewußt zu werden, den Umschwung, der auch in der Betrachtung des Wirtschaftslebens eintritt, nicht zu begreifen vermögen. Die heidnische Emanzipation begann in Italien. Hand in Hand mit dem Aufblühen des Handels im Gefolge der Kreuzzüge hat hier die Auflösung der ständisch gegliederten Gesellschaft am frühesten stattgefunden. Aber es fehlte in Italien eine Macht, die stark genug gewesen wäre, die Individuen, in welche die Gesellschaft nunmehr zerfiel, zusammenzufassen und ihre Kraft einer nationalen Organisation dienstbar zu machen. Die Eolge war nicht nur ein Kampf der Städte, um sich ihrer Selbständigkeit gegeneinander zu erwehren, sondern es bestand auch innerhalb einer jeden einzelnen Stadt keine Einheit. Das Individuum wurde auf sich gestellt und bei der Wahrung seines Interesses nur von Selbstsucht geleitet. Das Ende war, daß die Städte Tyrannen anerkennen mußten, welche gegenüber der Anarchie im Innern Ordnung schaffen und die Selbständigkeit nach außen aufrecht- 54 Lujo Brentano erhalten sollten. Diese, häufig Personen dunklen Ursprungs und genötigt, sich der Gewalt unter tausend Gefahren zu bemächtigen und gegen tausend Feinde sich zu behaupten, befänden sich im Zustand eines beständigen Kriegs, in dem sie sich alles erlaubten. Das Schlechte fing für sie erst an, wo die Opportunität oder der persönliche Nutzen auf hörte ; wo es zur Erreichung der Zwecke dienlich schien, wurde es unbedenklich angewandt. Weiter zu gehen war aber auch kein Verbrechen. Es galt nur als eine eines Staatsmanns unwürdige Torheit, unwürdig, weil es keinen Vorteil brachte. Gewissensbisse kannten sie nicht; ihr Verstand berechnete und bemaß alles. Und dieser Sittenverfall zeigte sich nicht nur in den weltlichen Staaten, er herrschte ebenso in der Kirche. Welch klaffender Widerspruch zwischen Lehre und Wirklichkeit! Die mittelalterlichen Lehrer hatten die erhabensten Lehren über das Seinsollende vorgetragen ; diese Lehren waren von allen mit Begeisterung aufgenommen worden; aber wer hatte daran gedacht, ihnen Folge zu leisten? Von den wildesten Leidenschaften beherrscht, fuhren die Menschen fort, sich zu zerfleischen. Da die Lehre der Natur der Menschen und Dinge zu wenig Rechnung getragen, war es ihr auch unmöglich gewesen, das wirkliche Handeln der Menschen zu leiten. Dieser Widerspruch führte zu einer neuen, von der Beobachtung des wirklichen Lebens ausgehenden Betrachtungsweise. Allmählich ist sie herangereift. Allein ich kann hier nicht ihren Werdegang schildern 1 ). Ich eile zu dem, der das ungeheuere Material von *) Vgl. darüber J. Ferrari, Histoire de la raison detat, Paris 1860, und Villari, Niccolo Machiavelli und seine Zeit, deutsch in 3 Bänden, Rudolstadt 1882. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 55 Beobachtungen, welches Italien in Jahrhunderten angesammelt hatte, gewissermaßen einheitlich ordnete, zu dem Begründer der modernen Staatswissenhaft, zu Machiavelli. Was Machiavelli und seine Schriften in Gegensatz zu den mittelalterlichen Schriftstellern stellt, ist sein völliges Absehen von vorgefaßten ethischen Urteilen. Er befand sich damit nur im Einklang mit den zeitgenössischen Staatsmännern Italiens, mit den weltlichen wie mit den kirchlichen. „Viele“, so schreibt er an einer berühmten Stelle 1 ), „haben sich Republiken und Fürstentümer vorgestellt, wie maii sie niemals gesehen, noch in der Wirklichkeit gekannt hat. Es ist aber zwischen dem Menschen, wie er ist, und dem, wie er sein soll, ein so großer Unterschied, daß, wer nicht achtet, was man tut, und sich allein damit beschäftigt, was man tun sollte, eher sein Verderben lernt als seine Erhaltung. In der Tat müßte ein Mann, der sich in allen Stücken stets tugendhaft zeigen wollte, in der Mitte so vieler, die es nicht sind, zugrunde gehen. Um sich daher auf dem Throne zu erhalten, muß ein Fürst lernen, nicht tugendhaft zu sein, und sich dann in seinen Handlungen durch die Notwendigkeit bestimmen lassen. Ich will also nichts von einem idealen Fürsten sprechen, sondern mich an die Wirklichkeit halten 2 ).“ *) II principe, cap. 15. a ) Ganz ähnlich sagte der erste große Bekämpfer Machiavellis, IvardinalPole: „Quanto quisprivatam vitamagens Christi similiorerit tanto minus aptus ad regendum id munus judicio hominum existi- mabitur.“ (Vgl. Lord Acton in seiner Einleitung zu Burds Ausgabe des Principe. Oxford 1891 p. XXVII.) Papst Clemens VII. (vgl. Acton ibid. XXI) sagte ähnlich zu Contarini: „Gewiß erkenne ich an, daß Ihr die Wahrheit sagt, und daß Ehrlichkeit wie Pflicht es erheischen würden, so zu handeln, wie Ihr es andeutet; aber man 56 Lu jo Brentänö Indem Machiavelli bei seiner Erforschung des Seienden von dem Menschen der Renaissance ausging, gelangte er nun zu einem Menschen, der sein eigenes Selbst zum Mittelpunkt des Universums macht. Egoismus ist die särkste Triebfeder seines Handelns. Alle Rande der Pflicht zerreißt er bei jeder Aussicht auf eigenen Vorteil. Dabei ist dieser Egoismus wesentlich wirtschaftlicher Natur. Der Mensch, sagt Machiavelli 1 ), verzeihe eher den Tod seines Vaters als den Verlust seines Vermögens. Und da er davon ausgeht, daß alle Menschen gleich sind und ewig unter allen Umständen sich gleich bleiben, ist ihm dieser Mensch der Mensch. So groß nun die Förderung war, welche die Staatswissenschaft dadurch erfahren, daß Machiavelli sie von dem, was die Menschen tun sollten, auf das, was sie wirklich tun, gelenkt hat, so lagen seiner Betrachtungsweise doch zwei tiefgreifende Fehler zu Grund. Geht Machiavelli auf die Natur des Menschen zurück, so fehlt ihm doch noch jede Einsicht in die Natur der Dinge. Er weiß noch nichts von notwendigen Zusammenhängen, welche die Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens verbinden. Die Wechselmüßte dann auch auf eine entsprechende Handlungsweise bei den anderen rechnen können. Seht Ihr nicht selbst ein, wie es in der Welt so weit gekommen ist, daß der, der am schlauesten ist und am listigsten zu Werk geht, am meisten gelobt und als der Tüchtigere geschätzt und gepriesen wird, während man von dem, der das Gegenteil tut, sagt: er ist ja ein ganz guter Kerl, aber es ist nicht viel mit ihm los? Und diesen Namen eines guten Kerls erreicht er, aber auch weiter nichts. —-Wer auf ehrliche Weise zu Werk geht, wird als Schafskopf behandelt (Chi va bona- mente vien trata da bestia).“ Ganz anders hatten die Kirchenväter geredet. Vgl. Lactantii Divin. Instit. 1. V cap. 17, 18. Migne VI, 602 ff. *) II principe, cap. 17. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 57 fälle der Geschichte sind ihm ausschließlich das Werk großer Männer. Die Macht, welche er der Kunst des Staatsmanns zuschreibt, seinem Willen und seiner Klugheit, den Institutionen und Gesetzen, die er erdenken kann, wenn er die nötige Begabung und Energie besitzt, hat also keine Grenzen. Das ist der Grund, warum sich denn auch der Mann nicht gefunden hat, der Italien entsprechend seinen Träumen geeinigt hat; an hervorragenden Männern, welche die dazu nötige Begabung besessen hätten, hat es dem damaligen Italien gewiß nicht gefehlt, wohl aber an den unentbehrlichen Bedingungen seines erfolgreichen Wirkens. Vor allem aber sollten sich die verhängnisvollen Wirkungen dieses Irrtums zeigen, als der Machiavellismus im Merkantilsystem seine Anwendung auf das Wirtschaftsleben fand. Es gewann die Vorstellung Geltung, als ob es lediglich von der Intelligenz und Energie der Herrschenden abhänge, um durch wirtschaftspolitische Maßregeln, trotzdem sie einander widersprachen oder die natürlichen Verhältnisse ihren Erfolg geradezu ausschlossen, jedwedes gewollte Ziel zu erreichen. Der zweite Hauptirrtum Machiavellis lag auf ethischem Gebiete. Gewiß, darin, daß er lediglich das, was wirklich war, ins Auge faßte, lag der durch ihn bewirkte Fortschritt; aber indem er von dem Menschen als einem ausschließlich egoistischen Wesen ausging, sah er doch nur die Hälfte der menschlichen Natur. Zu seinem Menschen hatte die sittlich verkommene Gesellschaft der oberen Klassen Italiens Modell gesessen. Aber während der Sittenverfall bei diesen eingerissen, war das eigentliche Volk brav und tüchtig geblieben 1 ), und in Florenz selbst hatte die Bewegung Savonarolas *) Vgl. Villari a. a. 0. III 332. 58 Lu jo Brentano gezeigt, welches Übergewicht höhere ethische Motive über die egoistischen bei den Massen eventuell zu erlangen vermögen. Und wenn Machiavelli eben des Savonarola Schicksal als Beleg dafür anführt J ), daß nur die bewaffneten Propheten siegen und die unbewaffneten untergeben, so lag darin eine Verkennuug jener ethischen Kraft, welche, wie sie früher dem Christentum die weltliche Macht in die Hand gegeben, die es zum Siege geführt hat, so auch zukünftigen Propheten die Waffen schaffen sollte, um eben den bloß auf egoistischer Pfiffigkeit aufgebauten Regierungssystemen den Untergang zu bereiten. Dies führt zu der zweiten Emanzipation, die neben der heidnischen stattfand, zu der auf christlicher Grundlage. Um dieselbe Zeit, da Machiavelli in Florenz wirkte und schrieb, entstand nördlich der Alpen eine religiöse Bewegung, welche der auf alle bedeutungsvollen Erscheinungen seiner Zeit so achtsame Mann mit keinem Worte berücksichtigt hat, die Reformation. Es ist nicht meine Aufgabe, mich über die von den Reformatoren vorgetragenen Lehren irgendwie kritisch zu äußern. Aber diejenigen ihrer Lehren muß ich hervorheben, die auf die Umgestaltung des politischen Lebens und Denkens von dem größten Einfluß gewesen sind. Die eine war die, daß der Mensch von Gott in die Welt gesetzt sei, nicht damit er die Welt fliehe, sondern damit er in der Welt Gott diene; die andere, daß das Individuum in seiner innersten heiligsten Überzeugung sich keiner äußeren Autorität zu beugen habe, sondern allein der selbsterkannten göttlichen Wahrheit. Trat die erste in Widerspruch mit der bis dahin empfohlenen Lossagung von allem Irdischen, erschienen das Eigen- ‘) II pi-ineipe, cap. 6. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 59 tum an irdischen Gütern, das Streben nach ihrem Erwerb und nach Reichtum, sowie der Handel, weil naturnotwendig, als Bestandteile der von Gott gewollten Ordnung, ja wurde seihst das Zinsnehmen nunmehr gerechtfertigt 1 ), so mußte die Kritik, die selbst auf dem heiligsten Gebiete fortan von jedem Einzelnen an den überkommenen Lehren an der Hand der Bibel geübt werden sollte, notwendig auf die Selbständigkeit des Einzelnen auf allen Gebieten zurückwirken. Politisch noch wichtiger aber war die Calvinistische Kirchenverfassung. Nach Calvin ist der Gläubige dem Staat nur in weltlichen Dingen unterworfen. In allem Geistlichen und Kirchlichen hat die weltliche Gewalt nichts zu sagen. Hier ist die Kirchengemeinde souverän. Sie darf nicht nur gegen Glaubensentscheidungen des Staats, sondern muß sich gegen sie auflehnen, wo sie dem Glauben zuwider sind, und wann dies der Fall ist, entscheiden die Einzelnen, welche die Gemeinde bilden. Danach war also das Verhältnis von Kirche und Staat, wie es nach Calvin bestehen sollte, tatsächlich wenig von dem verschieden, für welches die katholische Kirche Jahrhunderte lang gekämpft hatte. Aber in einem Unterschied machte sich die Grundverschiedenheit des alten und neuen Glaubens geltend. In der katholischen Kirche herrschten Autorität und Tradition über den Glauben; sie strebte nach Herrschaft über den Staat, damit er die einzelnen zwinge, ihre Autorität anzuerkennen. Nach Calvin ist aber der Glaube Sache des Gewissens und der göttlichen Erleuchtung der Einzelnen und die Kirche die Summe dieser Siehe Kampfschulte, Johannes Calvin, seine Kirche und sein Staat in Genf. 1 429. 60 Lujo Brentano Gläubigen. Der Schwerpunkt also lag nach ihm in dem Einzelnen. Die Calvinistische Kirchenverfassung erregte die Furcht der Fürsten. Sie waren gelehrige Schüler Machiavellis geworden. Das Schicksal hatte es gewollt, daß das Buch des freiheitsdürstendeu Patrioten zu einer Fibel der Willkürherrschaft geworden, zur Lehre einer Staatsräson, welche dem Fürsten jedwede Niederträchtigkeit gestattete, wenn dies in seinem Interesse gelegen sei. Diese Staatsräson verlangte, sich die Religion als Polizeianstalt zu unterwerfen 1 ). Hier aber war eine religiöse Lehre, welche die Unabhängigkeit der Gewissen gegenüber Autorität und Tradition proklamierte und eventuell sogar Widerstand in Aussicht stellte. Geschickt wurde dies gegen die Neuerer ausgeniitzt. So wurde der Kampf um die neue Kirchenverfassung tatsächlich zu einem Kampfe zwischen der heidnischen und der Renaissance auf christlicher Grundlage, und in diesem Kampfe machten die Gegner der letzteren sich den Machiavelli, so wie man ihn damals auffaßte, dienstbar. Die Zeiten, da man Machiavellis Schriften mit pästlicher Genehmigung hat drucken lassen 2 ), waren zwar längst einer Bekämpfung derselben durch die Jesuiten gewichen 3 ). Aber diese Bekämpfung war nur formell 4 ), und vielfach triumphierte der formell bekämpfte Machiavelli in verhängnisvoller Weise in *) Vgl. Machiavelli, Discorsi I cap. 11—16. 2 ) Siehe Burds Einleitung zu seiner Ausgabe des Principe c. 2. 3 ) Vgl. Villari II 371. Burd, a. a. 0. 48. 4 ) Vgl. Mariana, De rege I, 7; ferner Lord Actons Einleitung zu Burds Ausgabe des Principe. Bottero ging sogar so weit, während er formell Machiavelli bekämpfte, alle seine Mittel zur Bekämpfung Andersgläubiger zu empfehlen. Vgl. Ferrari a. a. 0. pp. 299 ff. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 61 der Praxis, die nun vielfach gegenüber der Renaissance auf christlicher Grundlage zur Anwendung kam. Der Konflikt zwischen der alten und neuen Auffassung gelangte zuerst zum Austrag in Genf. Hier schuf Calvin einen sich seihst verwaltenden Staat, beherrschte ihn, verteidigte ihn, hielt ihn aufrecht und machte ihn zum Mittelpunkt einer Bewegung, die Frankreich erschütterte, über die spanische Herrschaft in den Niederlanden triumphierte, Schottland und England beherrschen sollte und die amerikanischen Staaten ins Lehen rief 1 ). Die weittragendste Bedeutung hat für unsere Betrachtung die Entwicklung in Großbritannien 2 ). Der englische Independentismus war die äußerste Entwicklung des religiösen Individualismus. War schon Elisabeth sein Gegner gewesen, so wurden es noch mehr die Stuart. Jakoh I. sagte : Keine Bischöfe, kein König, und seine Verfolgung der Independenten trieb sie nach Amerika, wo sie ein nach ihren Grundsätzen geordnetes Gemeindelehen begründeten. Unter Karl I. entwickelte sich der Gegensatz zwischen dem an der Episkopalkirche festhaltenden König und den vereinigten Presbyterianern und Independenten zum welthistorischen Entscheidungskampf. Karl I. war ein Machiavellist ganz nach italienischem Vorbild. Treulos verhandelte er gleichzeitig mit allen Parteien, in seinem Herzen gewillt, keiner einzigen das Versprochene zu halten. Rücksichtslos in der Wahl seiner Mittel, suchte er jede zu überlisten, x ) Vgl. Kampfschulte, J. Calvin, seine Kirche und sein Staat, zwei Bände; ferner G. Weber, Geschichtliche Darstellung des Calvinismus im Verhältnis zum Staat in Genf und Frankreich. Heidelberg 1836. 2 ) Vgl. vor allem Weingarten, Die Revolutionskirchen Englands. Leipzig 1868. 62 Lujo Brentano um lediglich seinen Willen zur Geltung zu bringen. Durch allerlei Gewaltmittel, durch Zwang und Ränke glaubte er, den Gang der Dinge nach seinem Sinne ausschließlich lenken zu können, und gescheit und vor keiner List zurückschreckend, hätte er in einem italieni- nischen Tyrannenstaat wohl triumphiert. Allein es standen ihm keine sittlich entnervten Italiener gegenüber, sondern Männer, von denen ein jeder bereit war, voll Freuden sich dem, was er als Gottes Willen ansah, zu opfern. Der religiöse Enthusiasmus, über den Machia- velli gelegentlich der Bewegung Savonarolas gehöhnt hatte, hier hatte er den Propheten die Waffen in die Hand gegeben, welche der christlichen den Sieg über die heidnische Renaissance verleihen sollten. Denn in den Siegen Cromwells triumphierten die sittlichen Ideen der Reform über den heidnischen Machiavellismus Karls I. Aber dieser Sieg führte zu einer neuen Krisis. Der Verlauf des Kampfes hatte schlagend die Einseitigkeit Machiavellis gezeigt, als er den Menschen als ausschließlich egoistisches Wesen ins Auge faßte. Der Sieg der Independenten sollte aufs neue die Unmöglichkeit zeigen, von vorgefaßten ethischen Anschauungen aus die wirtschaftlichen und politischen Dinge der Welt zu meistern. Die Konsequenz der Calvinistischen Auffassung, daß die Bibel die alleinige Quelle und Norm des Glaubens sei, hieß für das praktische Leben strengste Unterordnung desselben unter den Buchstaben der Bibel. Die Calvinisische Lehre kannte kein historisches Werden, keine Entwicklung. Das Christentum war ihr etwas durchaus Fertiges, durch den Buchstaben der Schrift Abgeschlossenes, über allen Wechsel und Wandel der Zeiten Erhabenes. Damit war alle opportunistische Anpassung an die sich fortentwickelnden Verhältnisse Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 63 des Lebens ausgeschlossen. Die Folgen sollten nach dem Siege der Independenten sich zeigen. In Cromwells Heer herrschten fast ausschließlich jene Bestrebungen, die England umgestalten wollten zu einem Reiche der Heiligen. Mit den Enthusiasten hatte Cromwell seine Siege erfochten, und nachdem die Presbyterianer sich eben deshalb vom Kampfe zurückgezogen hatten, kam in dem sog. kurzen Parlamente, dem Parlamente der Heiligen, die Probe auf die Regierungsfähigkeit des Enthusiasmus. Seine Beschlüsse hätten einen allgemeinen Umsturz in Stauf, Gesellschaft und Kirche bedeutet. Da jagte Cromwell das Parlament auseinander und nahm die Herrschaft an sich, um einerseits die religiösen Ideale zu retten, andererseits die Auflösung aller sozialen und staatlichen Ordnung zu hindern. Er begann jene die Natur der Dinge sorgfältig beachtende, kluge Politik, durch welche er, auf dem von Elisabeth gelegten Grunde fortbauend, die wirtschaftliche und politische Machtstellung Englands im 18. und 19. Jahrhundert vorbereitete. Für die Entwicklung der ökonomischen Doktrin wurde der Verlauf und der Ausgang der englischen Revolution epochemachend. Von da ab datiert das Aufkommen einer wissenschaftlichen Betrachtungsweise, in der die wissenschaftliche und die ethische Renaissance ihre Versöhnung fanden. Nach der Niederlage des Enthusiasmus und der wenige Jahre später folgenden Restauration kam auf die ungemeine Erregung der Geister eine ebenso große Abspannung. Mit seiner übertriebenen Sittenzncht hatte auch der Puritanismus der menschlichen Natur Gewalt angetan. Er hatte die Bedeutung des Bedürfnisses nach Freude, Schönheit und Heiterkeit für das menschliche Leben verkannt. Die Folge war, daß, als mit der Restauration die Schranken fielen, der 64 Lu jo Brentano strenge Ernst des Puritanismus in sein Gegenteil um- ' schlug. Auf das Regiment der Heiligen folgte das „merry reign“ einer alles übertreffenden Sittenlosig- keit und Frivolität. Auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik ist es die Zeit, da der wirtschaftliche Machiavellismus, das Merkantilsystem, seinen Höhepunkt erreichte unter Wilhelm III., der durch systematische Bestechung aller Arten von Interessenten auf Kosten des Ganzen seinen unsicheren Thron zu festigen suchte. Unterdessen aber hatte in der Stille die empirische Philosophie sich entwickelt, welche, indem sie voraussetzungslos an die Erforschung der Dinge herantrat, dazu gelangte, auf allen Gebieten den Einklang der natürlichen und sittlichen Weltordnung darzutun. Eine neue Welt war mit ihr angebrochen. Eine ihre Töchter ist auch die moderne Volkswirtschaftslehre. Ich kann angesichts der beschränkten Zeit ihre Entstehung nur mehr mit wenigen Strichen andeuten. Schon frühzeitig hatte sich gegen die Machiavel- listische Gesetzgeberei auf wirtschaftlichem Gebiete eine Opposition geregt, welche auf die Natur der Dinge zurückgriff. In Deutschland tritt sie uns schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts in den Albertinischen Münzschriften x ) entgegen. Dann hat Bacon das allgemeine Prinzip formuliert 3 ), daß nur der die Natur zu beherrschen vermag, der ihr zu gehorchen versteht, und ausdrücklich betont, daß seine Erneuerung der Wissenschaften sich auch auf die politischen Disziplinen !) Siehe die drei Flugschriften über den Münzstreit der sächsischen Alhertiner und Ernestiner um 1530, herausgg. von W. Lotz, Leipzig 1893, 10. 2 ) Natura non nisi parendo vincitur. Nov. Org. Aph. 3. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 65 zu erstrecken habe 1 ). Gleichzeitig führte das Aufblühen des Handels, wie es zur Römerzeit zur Durchsäuerung des jus civile mit dem jus gentium und damit zur Annäherung an das Naturrecht der griechischen Philosophen geführt hatte 2 ), abermals zur Begeisterung für ein Naturrecht, das durch keinerlei positive Gesetze geändert werden könne 3 ). Damit war die wissenschaftliche Grundstimmung gegeben, von der aus man mit Notwendigkeit zu einer auf der Beobachtung der Natur der wirtschaftlichen Dinge auf gebauten Volkswirtschaftslehre gelangen mußte. Freilich hat Bacon die Verwirklichung seines wissenschaftlichen Programms auf dem Gebiete der politischen Disziplinen selbst nicht unternommen; er hat sich sogar, wo er als praktischer Staatsmann mit wirtschaftlichen Fragen zu tun hatte, durchaus in *) Etiam dubitabit quispiatn potius quam objiciet, utrum nos de naturali tantum philosopkia, an etiam de scientiis reliquis, Logicis Ethicis, Politicis, secundum viam nostram perficiendis loquamur. At nos certe de universis haec, quae dicta sunt, in- telligimus. Nov. Org. Aph. 127. Vgl. hierzu: Gratias agamus Machiavello, et kujusmodi scriptoribus, qui aperte et indissimu- lanter proferunt, quid liomines faeere solent, non quid debent. De augm. scient. VII 2. 2 ) Vgl. Maine, Ancient Law. London 1861. p. 54 ff. 3 ) Um von den holländischen Schriftstellern ganz abzusehen, verweise ich auf Malynes, der in seiner Lex Mercatoria (1622) schreibt: „This law of merchants, or Lex Mercatoria, in the fundamentale of it, is nothing eise but (as Cicero definetb true and just law) Recta Ratio, naturae congruens, diffusa in omnes, constans sempiterna . . . Even as the bills, contracts, or testaments of particular men, cannot derogate or undoe the Ordinances of the magistrates, and as the Order of the magistrates cannot abolish ancient good customes, nor customes cannot abridge the generali Lawes of an absolute Prince; no more can the Law of Princes alter or change the Law of God and Nature.“ L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. £ Lujo Brentano 66 merkantilistischem Fahrwasser bewegt 1 ), und in seinen Essays Anschauungen geäußert 2 ), die mit den Grundprinzipien seiner Erneuerung der Wissenschaften in Widerspruch stehen, und — noch mehr ! — sein früherer Lieblingssekretär Hobbes lieferte eine theoretische Rechtfertigung der über das Naturrecht triumphierenden Gewalt und gab damit auch dem Merkantilsystem eine neue philosophische Grundlage. Aber weder Bacon noch Hobbes waren spezifische Volkswirtschaftler; sie waren dies ebensowenig, wie etwa Machiavelli oder die Reformatoren. Ihre Bedeutung für die Entwicklung des volkswirtschaftlichen Denkens liegt vielmehr in ihrem Einfluß auf die gesamte wissenschaftliche Entwicklung. Und diese indirekte Wirkung war groß. Während das Merkantilsystem in der Praxis wahre Orgien feierte, war in der Stille die englische Akademie der Wissenschaften, die Royal Society, erwachsen, welche mit absoluter Voraussetzungslosigkeit an jedes Gebiet des Wissens mit der empirischen Methode Bacons herantrat. Zu ihren bedeutendsten Mitgliedern gehörte der Freund von Hobbes, William Petty, der Begründer der modernen Wirtschaftswissenschaft. Schon als Vierundzwanzigjähriger hatte er nach einer Abhandlung verlangt 3 ), in welcher die „freie Natur“ oder Künste und Gewerbe, frei von Beschränkung, der „Geschichte der gehemmten oder gestörten Natur“, oder dem durch das Merkantilsystem gefesselten Wirtschaftsleben gegenübergestellt würde. Seine volkswirtschaft- ') Vgl. E. A. Abbot, Francis Bacon, An account of bis lifo and works. London 1885. p. 226, 251. 2 ) Vgl. bes. Essay XV. 8 ) Siehe Fitzmaurice, The life of Sir Wm. Petty. London 1895 p. 12. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 67 liehen Schriften : ) zeigen uns den Schüler Bacons. Er beobachtet und erklärt das Beobachtete aus der Natur der Dinge. Namentlich die Handelsbeschränkungen seiner Zeit und die Geldausfuhr verböte lassen ihn erkennen , daß die natürliche Ordnung stärker ist als alle positiven Gesetze. Nicht als ob er ein prinzipieller Feind von Staatseinmischung wäre. Aber getreu dem angeführten Satze Bacons ist er gegen alles Eingreifen entgegen der natürlichen Entwicklung; denn die positiven Gesetze sind ihm nur haltbar, wo sie mit der natürlichen Ordnung in Übereinstimmung sind. * Mit Petty tritt also die volkswirtschaftliche Betrachtung in Gegensatz zu der Überschätzung des Einflusses des Gesetzgebers, deren Machiavelli sich schuldig- gemacht hat, wie auch zum rohen Interessenten- Empirismus der Merkantilisten. Den nächsten Fortschritt von prinzipieller Bedeutung für die entstehende Wirtschaftswissenschaft brachte Montesquieu. Er zeigte, wie in der menschlichen Gesellschaft die einzelnen Teile einander halten, — daß man den einen nicht ändern kann, ohne auch den anderen indirekt zu ändern. Die Einrichtungen, Gesetze und Sitten seien nicht aus Zufall oder Laune vereint, wie in einem Haufen; sie seien durch Notwendigkeit miteinander verbunden. Sie ständen in notwendigen Korrelatverhältnissen, die es gilt zu begreifen. Dies waren gegenüber Machiavelli und der Anwendung, welche seine Lehren auf wirtschaftlichem Gebiete im Merkantilsystem gefunden hatten, vollständig neue Anschauungen. An die Stelle der Willkür des Gesetzgebers, die bei entsprechender Intelligenz und fl Neuerdings zum ersten Male vollständig gesammelt in Sir Wm. Pettys economic writings, edited by C. H. Hüll, 2 vols. London 1900. 68 Lujo Brentano Energie alles, auch das in sich Widersprechendste, zu leisten vermag, war die Erkenntnis des notwendigen Zusammenhanges, der Gesetzmäßigkeit der wirtschaftlichen Erscheinungen gesetzt. Dann kamen die Physiokraten. Sie haben in der Frage, die uns beschäftigt, nur noch eines hinzugefügt: die Lehre von der Übereinstimmung dieser wirtschaftlichen Naturgesetze mit dem Sittengesetz ‘). Das einzige Prinzip, das nach ihnen das Handeln des sittliche» Menschen beherrscht, ist der Selbsterhaltungstrieb und der Trieb des Wohlbefindens, und wenn ein Mensch auf kluge Weise sein eigenes Interesse verfolgte , würde er ein Leben vollkommener Tugend führen. Daher denn Quesnay und seine Schüler, einen bekannten Satz Bacons sich aneignend, nicht müde werden, zu wiederholen, daß die Erkenntnis der natürlichen Ordnung den Menschen zu Gott führe und zur Erkenntnis der Weisheit und Güte der von Gott den Menschen gegebenen Gesetze. Dieselbe Grundanschauung über die Übereinstimmung der natürlichen Wirtschaftsordnung mit dem Sittengesetz findet sich auch bei Adam Smith. Man hat daran Anstoß genommen, daß A. Smith in seiner Untersuchung über die Ursachen des Nationalreichtums der Völker den Menschen als ausschließlich vom Eigennütze beseelt auffaßt, während er in seinem Werke über Moral die Sympathie des unparteiischen Zuschauers zum Maßstab der sittlichen Handlung gemacht hatte. Ein Widerspruch ist nicht vorhanden, da nach Adam Smith der unparteiische Zuschauer es billigt,, wenn ') Siehe eine ausreichende Zusammenstellung ihrer diesbezüglichen Aussprüche bei Louis de Lomönie, Les Mirabeau, t. II p. 283 ff. Paris 1879. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 69 jeder in wirtschaftlichen Angelegenheiten sich lediglich von seinem eigenen Interesse leiten läßt. So war die Volkswirtschaftslehre hei ihrem größten Meister bei der Auffassung wieder angelangt, von der schon die stoische Philosophie und das von ihr beeinflußte römische Recht ausgegangen waren. Denn wie die Stoiker lehrten, gibt es nur ein Gesetz, das den gesamten Stoff durchdringt; es besteht die unbedingte Abhängigkeit aller Dinge von der Vernunft, welche das Weltganze beherrscht und seinen Lauf bestimmt. Es kann daher auch kein Widerspruch zwischen der natürlichen und der sittlichen Ordnung stattfinden. Das Sittengesetz kann kein anderes sein als das Gesetz, das die Natur der Dinge beherrscht. Das ethische Gesetz herrscht in der Natur; das Naturgesetz ist das ethische; das Vernunftgesetz ist das anerkannte Naturgesetz. Es besteht eine vollkommene Harmonie zwischen Natur und Vernunft. Mit dieser Auffassung war das größte Hindernis, welches der wissenschaftlichen Erkenntnis des Wirtschaftslebens im Wege gestanden hatte, beseitigt. Die Wirtschaftsordnung, wie sie sich als Ausfluß der Natur des Menschen und der Dinge ergab, war damit als etwas Notwendiges anerkannt. Damit mußte an die Stelle der Lehre dessen, was nach irgend einem vorgefaßten Urteile sein sollte, das Streben treten, das Seiende zu verstehen, also die wirtschaftlichen Tatsachen festzustellen und’Hhren Kausalzusammenhang zu erkennen. Aber freilich, die Forschungsmethode der Physio- kraten, wie auch A. Smiths, litt an einem Fehler, dessen Ansätze sich schon hei Petty beobachten lassen. Der Eigennutz war ihnen nicht bloß die Haupttriebfeder wirtschaftlichen Handelns, aus welcher vorher beobachtete Erscheinungen sich nachträglich zumeist 70 Lujo Brentano erklären ließen; er war ihnen, ähnlich wie Hohhes, ein Axiom, aus dem sie weitere Lehrsätze deduzierten. Dabei gingen sie nicht bloß von der rechtlichen, sondern von einer tatsächlichen Gleichheit der Menschen aus. Da alle Menschen gleich und in gleichem Maße vom Streben nach dem größten Gewinn beseelt seien, folgerten sie dann weiter, daß das größtmögliche Wohl aller verwirklicht werde, wenn nur der Staat sich jedweder Einmischung in das Wirtschaftsleben enthalten wolle. Die Folge ihrer fehlerhaften Voraussetzungen und ihrer fehlerhaften Methode war also der Optimismus der Laissez-faire-Politik, und die Folge dieser war die Vergewaltigung der Schwachen durch die Starken. Dies führte zur Erkenntnis der gedachten theoretischen Fehler. Man erkannte, daß die Menschen sehr ungleich ausgestattet in den Wirtschaftskampf eintreten. Die Beobachtung zeigte die mannigfachen Triebfedern, welche, die Wirkung des Eigennutzes modifizierend, das Wirtschaftsleben beeinflussen. Sie zeigte als Wirkung der Laissez-faire-Politik statt der Verwirklichung des größten Wohls aller auf der einen Seite Kolosse, auf der anderen Herabdrückung in einen Zustand, welcher die Erfüllung der sittlichen Lebensaufgaben unmöglich machte. Die Folge war, daß man von der fehlerhaften Methode sich abwandte: an die Stelle der Deduktion wissenschaftlicher Lehrsätze aus dem Eigennutze trat die Unmittelbare Beobachtung der Einzelerscheinungen des Lehens. Sie führte zur Erkenntnis dessen, was in einer wirtschaftlichen Erscheinung durch die Natur der Dinge gegeben, was zufällige Begleiterscheinung ist, und während man vor dem ersteren als etwas Notwendigem sich beugte, rief man zur Bekämpfung des Zufälligen aufs neue die Staatshilfe überall an, wo die Begleiterscheinung mit Eltliik und Volkswirtschaft in der Geschichte 71 den den wirtschaftlichen übergeordneten sittlichen und politischen Zielen in Widerspruch trat. Somit gelangte man zu neuer Anerkennung der Berechtigung der Staatseinmischung in das Wirtschaftsleben. Allein es war eine andere, die man forderte, als zur Zeit des Merkantilsystems. Nicht der Gang der wirtschaftlichen Erscheinungen sollte künstlich gestaltet oder gar irgendwelche neue, ideale Wirtschaftsordnung verwirklicht werden. Die Grundbedingungen des Wirtschaftslebens erkannte man als gegebene und die Entwicklung, welche dieses unter ihrem Einflüsse nahm, als etwas Notwendiges an. Aber wo innerhalb der durch diese Bedingungen und ihre Entwicklung geschaffenen Ordnung die Gefahr auftrat, daß die Übermacht der Starken über die Schwachen höhere Ziele in Frage stelle, erkannte man ein Eingreifen des Staats für berechtigt, um innerhalb der durch jene Bedingungen und ihre Entwicklung geschaffenen Ordnung einem jeden zu ermöglichen, seine Anlagen und Fähigkeiten zu freier Entfaltung zu bringen. Kommen wir nunmehr zum Schluß und damit zum Anfang dieser Betrachtung zurück! Ich habe gesagt, daß das Interesse der Studierenden an volkswirtschaftlichen Studien in den letzten Jahrzehnten zugenommen habe, wesentlich veranlaßt durch die wachsende Bedeutung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen im öffentlichen Leben. Veränderungen in den Absatzverhältnissen und in der Technik der Produktion haben gewaltige Verschiebungen in unseren Wirtschaftsverhältnissen hervorgerufen. Neue Methoden der Bedarfsdeckung haben alte verdrängt; neue leistungsfähigere Betriebsformen sind an die Stelle weniger leistungsfähiger getreten oder im Begriffe, es zu tun; Erwerbszweige, welche bisher nur als anderen untergeordnet erachtet wurden, sind an die erste Stelle 72 Lu jo Brentano getreten; unsere gesamte Wirtschaftsorganisation hat eine ungeheuere Veränderung erfahren. Mit allen diesen Änderungen sind große Einkommens -Verschiebungen, Verschiebungen im sozialen Einfluß und in der politischen Bedeutung der verschiedenen Kreise und Klassen verbunden. Die bisher die Ersten waren, sehen sich in Gefahr, diese Stellung zu verlieren, und neue streben mit elementarer Gewalt in die Höhe. In diesem Kampfe um den Vorrang begnügen sich die Menschen nicht mit der Staatseinmischung, die sich darauf beschränkt, allen die Bedingungen eines gesitteten Daseins zu gewährleisten ; sie verlangen, daß der Staat ihre Sonderinteressen zu den seinen mache, die einen, um sich in ihrer überkommenen ersten Stellung künstlich zu erhalten, die anderen, um durch staatliches Eingreifen die ihnen vorschwebenden Zukunftsideale zu verwirklichen. Nirgends mehr als auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens bewahrheitet sich der Satz Lord Actons, daß der Machiavellismus einer der lebenden Kräfte der Gegenwart ist. Wir leben in einer Zeit des Neo- Merkantilismus. Und nichts, was die Adaptionsfähigkeit des Machiavellismus charakteristischer zeigte, als folgender Zug. Wenn Voltaire aus Anlaß des Anti- machiavel an den Kronprinzen Friedrich schrieb x ): „Ich glaube, der erste Hat, den Machiavelli einem Schüler gegeben hätte, wäre gewesen, eine Widerlegung seines Buches zu schreiben,“ so finden wir heute Machiavellisten, die einen Ausflug ins Sittliche machen, um zugunsten mächtiger Sonderinteressen Forderungen zu vertreten, welche mit dem Satze Kants, daß kein Mensch nur Mittel zum Zweck für Andere sein soll, in direktem Widerspruch stehen. Ja wir haben von Interessenten zu hören bekommen, daß einzelne Er- l ) Villari II 383. Acton XXXYI. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 73 werbszweige sittlicher als andere und deshalb besonderer Begünstigung wert seien; Institutionen, welche unentbehrliche Funktionen in unserem Wirtschaftsleben erfüllen, wurden als Griftbaum bezeichnet und in der Erfüllung ihrer Aufgabe durch Gesetze zu behindern versucht; Betriebsformen, welche mit der Konzentration des Wirtschaftslebens, zu welcher unsere Entwicklung notwendig geführt hat, in engstem Zusammenhang stehen, werden als hassenswert hingestellt, und sogar von der Sittlichkeit des im Wirtshaus getrunkenen Biers und der Unsittlichkeit des Flaschenbiers hat man gesprochen. Und während die fortschreitende Wirtschaftswissenschaft uns zu der Erkenntnis geführt hatte, daß der Handel den beiden Tauschenden Vorteil bringe, indem er einem jeden für das, was er weniger braucht, das gebe, was seinem Bedürfnisse in höherem Maße dient, haben wir den Bückt all in jene Anschauung erlebt, welcher der hl. Hieronymus den klassischen Ausdruck verliehen hat: Nisi alter perdiderit, alter non potest invenire. Dem entsprechend gilt es wieder als höchste Aufgabe der Handelspolitik, den Mitkontrahenten zu übervorteilen, und manche handelspolitischen Lehren erinnern mehr an einen Unterricht in der Roßtauschkunst als an eine Anweisung zum Verständnis der Kausalzusammenhänge, welche den internationalen Austausch der Güter beherrschen. Und all dies im Namen der Sittlichkeit! Haben wir es hier mit volkswirtschaftlich reaktionären Strömungen gegenüber einer durch die Natur der Dinge gebotenen Entwicklung zu tun, so begegnen wir gleichzeitig entgegengesetzten revolutionären unter den neu aufstrebenden Klassen und ihren Vertretern. In Plänen von sich überstürzendem Ungestüm verlangen sie, daß der Staat eingreife, um die Naturbasis der Gesellschaft, die Ungleichheit, zu beseitigen. Also rechts und links 74 Lujo Brentano Anrufung der Staatsgewalt, die über allen zu stehen bat, um ihre Macht in den Dienst von Sonderinteressen zu stellen und diese zum Triumph über die Interessen des Ganzen zu führen. Ein betrübender Anblick für den Vertreter der Wissenschaft! Ist dieses wilde Durcheinander sich widersprechender Meinungen das Endergebnis mehr als zweihundertjähriger selbstloser Forschung nach Wahrheit? Und doch darf uns dieses Ergebnis nicht überraschen. Hat doch schon Hobbes L ) auf die Frage, warum auf mathematischem Gebiete das logische Denken zu so großen Ergebnissen kommt, die Antwort erteilt, weil hier Wahrheit und Interesse der Menschen einander nicht gegenüberstehen. Das sei hingegen der Fall, wenn man, anstatt Linien und Figuren, Menschen miteinander zu vergleichen unternehme; sogleich stoße man auf ihr Hecht und ihren Vorteil und werde zurückgestoßen. „Denn so oft,“ fährt er fort, „die Vernunft gegen einen Menschen ist, so oft wird der Mensch gegen die Vernunft sein.“ Verehrte Kommilitionen! Nach dem Wunsche des Stifters unserer Universität habe ich am Schlüsse unserer festlichen Versammlung Worte der Ermahnung an Sie zu richten. Welche Mahnung ergibt sich aus dem, was ich Ihnen vorgetragen habe ? Nicht, daß Sie die Ideale, die Sie heute beseelen, aufgeben sollen. Selbst wenn ich nicht wüßte, daß jede solche Mahnung fruchtlos sein würde, würde ich sie nicht aussprechen, da ein Aufgeben Ihrer Ideale in keiner Weise wünschenswert ist. Wir brauchen Ihre Ideale, um üble Begleiterscheinungen unserer Wirtschaftsentwicklung zu überwinden. Aber einen Schluß sollen Sie aus meiner Betrachtung ziehen. Wie die Erscheinungen der Natur, so sind auch die Ordnung im Wirtschaftsleben und die *) Elements of Law, Ep. ded. Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte 75 Änderungen in demselben, welche die Bedingungen, unter denen die Menschen leben, und deren natürliche Entwicklung mit sich bringen, Ausfluß jener Vernunft, welche das Weltganze beherrscht. Es geht nicht, die göttliche Schöpfung quasi korrigierend, das Unmögliche anzustreben und die Aufgabe des sittlichen Daseins durch mechanische Eingriffe verwirklichen zu wollen, welche, gleichviel ob reaktionär oder revolutionär, mit den Lebensbedingungen der Gegenwart und den Aufgaben des Staatsganzen im Widerspruch stehen. Alle Versuche der Vergangenheit, die Gesellschaft im Widerspruch mit ihren natürlichen Grundlagen zu ordnen, sind, wie ich Ihnen heute vorgeführt habe, fehlgeschlagen, ein deutlicher Beweis, daß alle positive Gesetzgebung nur insofern Bestand haben kann, als sie nicht mit der Natur der Dinge in Widerspruch tritt. Und daß eine solche Gesetzgebung, wie sie die allein wirksame, so auch die allein gerechte ist, das hat, um der Lehren pantheistischer Philosophen ganz zu geschweigen, auch Thomas von Aquin ausgesprochen 1 ), als er lehrte, daß nichts, was dem Naturgesetz, dem Ausfluß der göttlichen Vernunft, widerspreche, durch q Est aliqua lex aeterna, ratio videlicet gubernativa totius universi in mente divina existens . . . Est in hominibus lex quae- dam naturalis, participatio videlicet legis aetemae, secundum quam bonum et malum discernunt. (Summa Theol. 1» 2ao pu. 91.) Dicendum quod voluntas bumana ex communi conducto potest aliquid facere justum in bis quae secundum se non habent aliquam repugnantiam ad naturalem justitiam: Et in his habet locum jus positivum . . . Sed si aliquid de se repugnantiam habeat ad jus naturale, non potest voluntate bumana fieri justum. (Ibidem 2 1 2ae qu. 57 art. 2.) Ad secundum dicendum quod ratio bumana secundum se non est regula rerum, sed principia ei naturaliter indita sunt regulae quaedam generales et mensurae omnium eorum quae sunt per hominem agenda, quorum ratio naturalis est regula et mensura, licet non sit mensura eorum quae sunt a natura. (Ibidem la 2ae qu. 91 art 3.) 76 Lujo Brentano positives Gesetz gerecht werden könne. Auch in Konsequenz seiner Lehren bleibt als einzige Aufgabe des Gesetzgebers die Feststellung, welche Gesetze sich im einzelnen aus der Natur der Dinge ergeben. Es erhellt: alle Einwirkung auf das Gesellschaftsleben kann nur insoweit sowohl erfolgreich als auch gerecht sein, als sie der Natur der Dinge, von der die natürliche Entwicklung ein Teil ist, nicht widerstrebt. Also halten Sie immerhin Ihre Ideale fest, aber vergessen Sie nicht, daß es Ihre erste Aufgabe als Beflissene der Wissenschaft ist, voraussetzungslos das Seiende in all’ den Ursachen, die es bedingen, zu studieren und die Funktionen der einzelnen bestehenden Einrichtungen kennen zu lernen! Sie werden dann dazu gelangen, das Notwendige von den es zufällig begleitenden Mißständen zu unterscheiden. Und dann verfolgen Sie zur Bekämpfung der letzteren Ihre Ideale innerhalb des Rahmens, den die Notwendigkeit zieht! Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums *) „Die mittelalterlichen Schriftsteller, welche sich mit wirtschaftlichen Dingen beschäftigten, waren Moralphilosophen. Dabei war der Standpunkt, von dem aus sie an die Betrachtung der wirtschaftlichen Dinge herantraten, ein im voraus gegebener. Ihre durch die kirchliche Lehre bestimmten Vorstellungen vom Seinsollenden waren maßgebend für ihre Beurteilung aller wirtschaftlichen Erscheinungen. Dies mußte eine nahezu feindliche Haltung sowohl gegenüber der natürlichen Stellung der Menschen zu den wirtschaftlichen Gütern als auch gegenüber der Haupttriebfeder des wirtschaftlichen Handelns und ebenso gegenüber der weiteren Entwicklung des Wirtschaftslebens zur Folge haben.“ Mit diesen Worten habe ich in meiner .Rektoratsrede meine Ausführungen über die christlichen Morallehrer begonnen. Was darauf folgt, sind nur Illustrationen dieser Behauptung. Ich glaubte mit ihnen nichts Neues zu sagen. Allein meine Ausführungen sind auf lebhaften Widerspruch gestoßen. Ich soll Vorgetragen in der historischen Klasse der Bayer. Akademie der Wissenschaften, am 7. Juni 1902, 78 Lujo Rrentano ein „Zerrbild der katholischen Lehre“ entworfen haben, und alles, was ich über die Weltflüchtigkeit der Lehre des christlichen Altertums, über die Lehre der Väter vom Reichtum und Eigentum gesagt habe, soll ebenso unhaltbar sein wie meine Auffassung der kirchlichen Lehre vom Handel. Nun ist es mein ernstes Bestreben gewesen, die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums richtig darzustellen. Der mir gewordene Tadel wurde mir daher ein Anlaß, mich aufs neue mit der Frage zu befassen. Ich biete im folgenden die Ergebnisse meiner erneuten Prüfung. Dabei sei es mir gestattet, mich an die Reihenfolge der einzelnen Lehren zu halten, in der ich sie bereits in meiner Rede vorgetragen habe. Es ist dies die logische Ordnung, in der eine Lehre aus der anderen hervorgeht. Ich habe mit dem Hinweis begonnen, daß Gegenstand der Wirtschaftslehre das Irdische und ihre Aufgabe die Untersuchung der Bedingungen sei, welche die Zunahme und Verteilung der Güter beherrschen. Das Evangelium dagegen habe die Menschen verschiedentlich vor dem Trachten nach Reichtum gewarnt, und die Kirchenväter hätten seine Lehre in allen ihren Konsequenzen ausgebildet. Sollten auch diese Behauptungen etwa bestritten werden? — Dann sei mir gestattet, von allen Stellen der Evangelien, auf die ich in den Anmerkungen meiner Rede verwiesen habe, nur eine anzuführen. Allerdings, wer kennt sie nicht? Aber sie ist für die Entwicklung der kirchlichen Lehre die wichtigste geworden; es ist jene Erzählung von dem reichen Jüngling, die fast gleichlautend bei Matthäus, Marcus und Lucas sich findet. Ich gebe den Wortlaut bei Matthäus XIX, 16 ff.: „Und siehe, einer trat zu ihm und sprach: Guter Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 79 Meister, was soll ich Gutes tun, daß ich das ewige Leben möge haben? Er aber sprach zu ihm: Was heißest du mich gut? Niemand ist gut, denn der einige Gott. Willst du aber zum Lehen eingehen, so halte die Gebote. Da sprach er zu ihm: Welche? Jesus aber sprach: Du sollst nicht töten; du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht falsch Zeugnis geben; ehre Yater und Mutter; und du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Da sprach der Jüngling zu ihm: Das habe ich alles gehalten von meiner Jugend auf, was fehlt mir noch ? Jesus sprach zu ihm: Willst du vollkommen sein, so gehe hin, verkaufe, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komme und folge mir nach. Da der Jüngling das Wort hörte, ging er betrübt von ihm ; denn er hatte viele Güter. Jesus aber sprach zu seinen Jüngern: Wahrlich, ich sage euch: Ein Reicher wird schwer ins Himmelreich kommen. Und weiter sage ich euch: Es ist leichter, daß ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, denn daß ein Reicher ins Reich Gottes komme. Da das seine Jünger hörten, entsetzten sie sich sehr und sprachen: Ja, wer kann da selig werden? Jesus aber sah sie an und sprach zu ihnen: Bei den Menschen ist’s unmöglich; aber bei Gott sind alle Dinge möglich.“ Diese Stelle bildet den Mittelpunkt aller Erörterungen der Kirchenväter über die irdischen Güter. Bekanntlich war es diese Botschaft, welche den hl. Franz von Assisi veranlaßte, der Welt den Rücken zu kehren; und wie von ihm, so war sie von Anfang an als eine Aufforderung zur Weltflucht gedeutet worden. Es bildete sich auf Grund derselben in der ersten Zeit unter den Christen und Gliedern der Kirche sogar eine gesellschaftsfeindliche Anschauung, und gegen die durch diese Entsagung hervorgerufene Lebensweise 80 Lu jo Brentano richteten sich heftige Angriffe der Heiden *). Zweierlei aber war die Folge. Die Angriffe der Heiden riefen Apologien hervor, in denen die Christen gegen die ihnen gemachten Yorwiirfe verteidigt wurden; gar manches wurde darin abgeschwächt, was man da, wo man zn Christen redete, diesen selbst predigte. Dies gilt insbesondere vom Apologeticus des Tertullian, wie noch gezeigt werden wird. Außerdem machten es viele Reiche wie der Jüngling, zn dem Jesus geredet hat: sie gingen von dannen, d. h. da sie an ihrer Seligkeit verzweifelten, handelten sie in allem der Welt zu Gefallen. Daher die Schrift des Clemens von Alexandrien: „Welcher Reiche wird das Heil finden?“, um den entmutigten Reichen zu zeigen, daß ihnen das Erbe des Himmels nicht völlig abgeschnitten sei. Daß die Botschaft Christi an die Reichen der natürlichen Stellung der Menschen zu den wirtschaftlichen Gütern widersprach, wurde also schon vom ältesten Kirchenlehrer empfunden, und Hieronymus nennt 2 ) sie später geradezu „difficile, durum et contra naturam“. „Aber“, fügt er hinzu, „willst du vollkommen sein und auf der ersten Stufe der Würdigkeit stehen, tue, was die Apostel getan haben, verkaufe alles, was du hast, und folge dem Heiland, arm und allein folge dem armen Kreuze allein. Willst du aber nicht vollkommen sein, sondern den zweiten Grad der Tugend einnehmen, so verlasse alles, was du hast, gib es deinen Kindern, deinen Verwandten.“ Es wird also unterschieden zwischen Gebot, durch welches eine für alle ausnahmelos verbindliche Pflicht begründet wird, und Rat, der sich nur an die wendet, *) Ygl. F. X. Funk, Kirchengeschichtliche Abhandlungen und Untersuchungen II, 47 ff. s ) Ad Hedibiam c. 1. Migne, Patr. lat. XXII, 985. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 81 welche nach Vollkommenheit streben 1 ). Dementsprechend habe ich auch in- meiner Rede von der Entsagung nicht als von einem für alle gültigen Gebote, sondern nur als von dem christlichen Ideale gesprochen. Jesus sagt: „Willst du vollkommen sein, so gehe hin und verkaufe, was du hast, und gib es den Armen“ ; meine Worte lauten: „Daher ihre (der Kirchenväter) Lehre von der Verdienstlichkeit der Weltflucht. Lossagung vom Materiellen, Unterdrückung des Sinnlichen, Zurückziehung des Geistes in sein eigenes Selbst erschien als die höchste Aufgabe des sittlichen Strebens, Entsagung dem Irdischung und allem Eigentum als die höchste Vollendung.“ Das formuliert den Gedanken Christi weit weniger schroff, als er vom hl. Ambrosius formuliert worden ist 2 ), da er schrieb: „Wir erklären nichts für nützlich, als was der Erlangung des ewigen Lebens dient, keineswegs das, was zur Ergötzung des jetzigen Lebens gereicht. Auch erkennen wir in dem Glanze und der Fülle irdischer Güter keinerlei Vorzug; vielmehr erscheint uns alles dies als Nachteil, sofern wir uns nicht davon losreißen; und wir sind überzeugt, daß der Besitz mehr eine Last als ihr Verlust einen Schaden einschließt.“ Ist dies die Stellung der christlichen Lehre zum Irdischen überhaupt, so bedarf es eigentlich keiner weiteren Worte über ihre Stellung zum Reichtum. Daß der Rat, welcher den nach Vollkommenheit Strebenden gegeben wurde, den irdischen Gütern zu entsagen, nicht geeignet war, gerade bei den Besten die Geistesrichtung zu fördern, welche dazu führen konnte, die fl Ygl. auch Ambrosius, De off. ministr. I. c. 11 Migne, Patr. lat. XVI, 37. fl De off. ministr. I. c. 9 Migne, Patr. lat. XVI, 35. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 0 82 Lujo Brentano Ursachen der Entstehung und Verteilung des Reichtums zu erkennen, liegt auf der Hand. „Niemand kann zweien Herren dienen“, heißt es bei Matthäus im 6. Kapitel. „Entweder wird er einen hassen und den anderen lieben; oder er wird einem anhangen und den anderen verachten. Ihr könnet nicht Gott dienen und dem Mammon. Darum sage ich euch: Sorget nicht für euer Lehen, was ihr essen und trinken werdet; auch nicht für euren Leib, was ihr anziehen werdet. Ist nicht das Leben mehr denn die Speise? Und der Leib mehr denn die Kleidung? Sehet die Vögel unter dem Himmel an; sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen ; und euer himmlischer Vater nähret sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr denn sie? Wer ist unter euch, der seiner Länge eine Elle zusetzen möge, ob er gleich darum sorget? und warum sorget ihr für die Kleidung? Schauet die Lilien auf dem Felde, wie sie wachsen ; sie arbeiten nicht, auch spinnen sie nicht. Ich sage euch, daß auch Salomo in aller seiner Herrlichkeit nicht bekleidet gewesen ist, als derselben eine. So denn Gott das Gras auf dem Felde also kleidet, das doch heute stehet und morgen in den Ofen geworfen wird; sollte er das nicht vielmehr euch tun? 0 ihr Kleingläubigen! Darum sollt ihr nicht sorgen und sagen: Was werden wir essen? Was werden wir trinken ? Womit werden wir uns kleiden ? Nach solchem allem trachten die Heiden. Denn euer himmlischer Vater weiß, daß ihr das alles bedürfet. Trachtet am ersten nach dem Reiche Gottes und nach seiner Gerechtigkeit ; so wird euch solches alles zufallen. Darum sorget nicht für den anderen Morgen, denn der morgende Tag wird für das seine sorgen. Es ist genug, daß ein jeglicher Tag seine eigene Plage habe.“ So das Evangelium, und getreu seinen Lehren Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 83 haben die Kirchenväter diese in unzähligen Homilien und Briefen gegen und an die Reichen wiederholt. Und nun betrachten wir den Gegensatz, in den sie sich damit zum Wirtschaftsleben gestellt haben! Ich habe in meiner Rede gesagt, daß „neuere Nationalökonomen von dem Menschen ausgehen als von einem Wesen, das von dem Streben nach Reichtum beherrscht ist“. Nicht alle tun dies; und die, welche es tun, tun es nicht etwa, weil sie dieses Streben für besonders lobenswert ansehen, sondern, weil es die das ganze Wirtschaftsleben beherrschende Tatsache sei. Darin, daß dies der Fall sei, stimmen sie mit den Kirchenvätern überein, und gerade die den Menschen innewohnende cupiditas ist diesendie Wurzel alles Übels. Hatte doch schon der Apostel Paulus geschrieben (ad Timoth. I, c. 6): „Wir haben nichts in diese Welt gebracht, können aber auch nichts mit uns fortnehmen. Haben wir nun Nahrung und Bedeckung, so laßt uns damit zufrieden sein. Die aber. welche reich werden wollen, geraten in Versuchnng und Fallstricke und viele schädliche Begierden, welche den Menschen ins Elend und Verderben stürzen. Denn die Wurzel aller Übel ist die Habsucht (die Vulgata sagt: cupiditas), und manche, die ihr nachhingen, haben im Glauben Schiffbruch gelitten und sich viele Schmerzen zugezogen.“ Schon Paulus also eifert gegen die Gewinnsucht als gegen die Wurzel alles Übels, und dementsprechend die Kirchenväter. Selbst der Tröster der Reichen, Clemens von Alexandrien, nennt die Gewinnsucht die Akropolis der Sünde x ). Tertullian * 2 ) wiederholt die Paulinische Bezeichnung des Strebens nach Reichtum *) Paedagog. II, c. 3, Migne, Patr. graec. VIII, 437. 2 ) De idol. c. 11, Migne, Patr. lat. I, 752. 84 Lujo Brentano als der Wurzel alles Übels; er nennt es die Mutter der Lüge, des Meineids, des Abfalls vom Glanben. Nach Cyprian x ) kam die Christen Verfolgung zur Strafe, weil „jeder sann auf Vermehrung des väterlichen Erbguts und, vergessend, was die Gläubigen entweder zu den Zeiten der Apostel früher getan hatten oder immer tun sollten, von unersättlicher Erwerbsgier entflammt, sich auf die Bereicherung seines Vermögens verlegte“. Basilius * 2 ) ruft mit Jesaias: „Wehe denen, welche Haus an Haus reihen und Acker mit Acker verbinden. . . Der Habsüchtige ist ein böser Nachbar in der Stadt, ein böser auf dem Lande. Das Meer kennet seine Schranken, die Nacht überschreitet nicht die alte Grenzbestimmung. Der Habsüchtige aber scheut keine Zeit, kennt keine Schranken, weicht nicht der Ordnung der Nachfolge, sondern ahmt die Gewalt des Feuers nach; er ergreift alles, er verzehrt alles. Gleichwie die Flüsse, welche in ihrem ersten Entstehen unbedeutend sind, dann allmählich zunehmend, unwiderstehlich wachsen und in gewaltigem Drange, was ihnen im Wege steht, fortreißen, so gewinnen auch diejenigen, welche zu großer Macht gelangt sind, durch diejenigen, welche sie bereits unterdrückt haben, an Macht, größeres Unrecht zu tun, und unterjochen durch den Beistand der früher Beeinträchtigten die übrigen. Ihre Macht wächst mit der Gewalt ihrer Bosheit; denn diejenigen, welche früher durch sie Schaden erlitten, gewähren ihnen notgedrungene Hilfe und fügen gemeinschaftlich mit ihnen anderen Schaden und Unrecht zu. Welcher Nachbar, welches Haus und welcher Handelsgenosse wird nicht *) Cyprian, de laps. IY. 2 ) Homilie gegen die Reichen c. 5, Migne, Patr. graeca XXXI, 293. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 85 fortgerissen ? Nichts widersteht der Gewalt des Reichtums, alles weicht der Herrschaft des Wüterichs, alles bebt vor seiner Macht, da ein jeder der Beeinträchtigten mehr darauf sieht, daß ihm kein weiteres Ungemach widerfahre, als daß er für das frühere Rache nehme. Er reißt Rindergespanne an sich, pflügt, säet und erntet, was ihm nicht gehört. Wenn du widersprichst, so wirst du mit Schlägen gezüchtigt; wenn du jammerst, so wirst du der Unbill angeklagt, fortgeschleppt und in das Gefängnis geworfen werden. Die Angeber sind bereit, dich in Lebensgefahr zu setzen. Gern wirst du auch noch etwas anderes geben, um dich von diesen Bedrückungen zu befreien.“ Den Kirchenvätern erschien also das Streben nach Reichtum als unvermeidlich verknüpft mit Treulosigkeit und Lüge, mit Meineid, Vergewaltigung und Unterdrückung , und der Reichtum als das Ergebnis der iniquitas. Daher der klassische Ausspruch des Hieronymus : Omnes divitiae de iniquitate descendunt, et nisi alter perdiderit, alter non potest invenire. Unde et illa vulgata sententia mihi videtur verissima. Dives aut iniquus aut iniqui haeres J ). Das sind die Quellenbelege für das, was ich bereits in meiner Rektoratsrede über die Lehren der Väter vom Reichtum gesagt habe. Sie könnten noch sehr vermehrt werden. Nach der Wiedergabe der Stelle aus Hieronymus fährt meine Rektoratsrede fort: *) In dem Abdrucke meiner Rede steht, wie bei Migne, Patr. lat. XXII, 984, Dives autem. Wie P. Odilo Rottmanner, 0. S. B., in einem Aufsatze „über unrichtige patristische Zitate“ im Historischen Jahrbuch 1902 mit Recht bemerkt, muß es heißen: aut. . aut. Durch die Korrektur gelangt der Gedanke noch prägnanter zum Ausdruck. 86 Lujo Brentano „Daher war vor allem denen, welche Gott auserwählt hat, die anderen zur Tugend zu leiten, den Geistlichen, die Sorge für irdischeDinge aufs strengste verboten.“ Ich habe zum Belege eine Stelle aus dem Abschnitte des Decretum Gratiani angeführt, der überschrieben ist: Clericos nihil possidere multis auctori- tatibus jubetur. Hierbei habe ich den Fehler begangen, eine Stelle herauszugreifen, welche als pseudo-isidorische Fälschung erkannt ist. Ich bedauere dies sehr. Allein es ist nur ein Schönheitsfehler; an der Sache wird dadurch nicht das Geringste geändert, da das, was die pseudo-isidorische Stelle besagt, nichts anderes ist, als was andere unzweifelhaft echte Stellen besagen. So sagen ganz dasselbe wie das gefälschte Kap. YII die irnzweifelhaft echten Kap. V, VI, VIII und X. Es zitiert z. B. das Kap. V aus dem Briefe des hl. Hieronymus an den Priester Nepotianus folgenden Satz : „Der Kleriker, welcher der Kirche dient, soll zuerst seinen Namen verdolmetschen und nach der Bedeutung seines Namens bestrebt sein, das zu werden, was er bezeichnet. Denn, wenn das griechische y.lrQoc; lateinisch sors, d. h. Loos bedeutet, so werden sie deshalb Kleriker genannt, weil sie entweder vom Herrn durchs Loos erwählt sind, oder weil der Herr seihst das Loos, d. h. der ihnen durchs Loos zuteil gewordene Anteil der Kleriker ist. Wer aber selbst ein auserwählter Teil des Herrn ist oder den Herrn zu seinem Anteil hat, muß sich als solchen erweisen, daß er sowohl den Herrn besitze als vom Herrn in Besitz genommen sei. Wer den Herrn besitzt und mit dem Propheten spricht: „Der Herr ist mein Anteil“ (Ps. 15, 5 und 72, 26), darf außer dem Herrn nichts besitzen. ’) Migne, Patr. lat. XXII, 531. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 8? Wenn jemand noch etwas anderes außer dem Herrn als seinen Anteil besitzt, so wird nicht der Herr sein Teil sein. Wenn er z. B. Gold, Silber, weltliche Besitztümer und mannigfachen Hausrat hat, so wird sich mit jenen Anteilen zusammen der Herr nicht herablassen, sein Anteil zu werden. Wenn ich aber ein Teil des Herrn bin und ein Teil seines Erbes, so empfange ich keinen Anteil unter den übrigen Stämmen, sondern als Levit und Priester lebe ich von den Zehnten und werde, dem Altäre dienend, unterhalten von den Opfergaben des Altars und mit Lebensunterhalt und Kleidung zufrieden arm dem armen Kreuze folgen.“ Das Kap.YI aber zitiert eine Stelle aus der Schrift des hl. Ambrosius de fuga saeculi c. 2, Nr. 7 : „Der, dessen Anteil Gott ist, soll sich um nichts kümmern außer um Gott, damit er in dieser Sorge durch kein anderes Geschäft behindert werde. Was nämlich an Sorgen anderen Ämtern zugewendet wird, wird der Pflege der Religion und diesem unserem Amte entzogen. Die wahre Flucht des Geistlichen besteht eben darin, daß er dem Häuslichen entsagt und sich lossagt selbst von dem, was das Liebste ist; wer Gott zu dienen erwählet hat, muß auch den Seinigen entsagen. “ Anders wie mit der Geistlichkeit stand es mit den Laien. Sie erstrebten ja nur den minderen Grad der Vollkommenheit. Ihnen war der Besitz irdischer Güter daher gestattet. Aber auch die auf sie bezügliche Eigentumslehre der Väter soll ich falsch vorgetragen haben. Ich habe nämlich gesagt: „Die Kirchenväter sahen im Eigentume keineswegs eine naturrechtliche Einrichtung. Das Natürliche ist ihnen der Kommunismus. Wie die Luft nicht Sondereigentum werden kann, noch das Licht der Sonne, so sollte auch das übrige in der Welt, das allen gemein- 88 Lu jo Brentano sam gegeben ist, nicht verteilt, sondern nur gemeinsam besessen werden. Das Eigentum erscheint ihnen nur als ein infolge des Sündenfalls notwendig gewordenes übel. Es mag daher im gewöhnlichen Leben geduldet werden. Aber niemand soll so unverschämt sein, das für sein Eigentum zu erklären, was über seinen Bedarf vom Gemeingut entnommen ist. Die Nutzung alles dessen, was auf der Welt ist, sollte allen Menschen gemein sein; ungerechterweise nennt der eine dies, der andere jenes sein eigen, und so ist Zwietracht unter den Menschen entstanden. Besitzt ein Mensch mehr, als er nötig hat, so ist er verpflichtet, seinen Überfluß den anderen zu geben.“ . Jeder dieser Sätze ist inhaltlich richtig. Für dem Jus naturale entsprechend erklärt der hl. Isidorus x ) nicht das Privateigentum, sondern communis omnium possessio, und gehört er auch nicht mehr zu den großen Kirchenvätern, so war er doch einer der einflußreichsten Kirchenlehrer, und die Kirche hat seine diesbezüglichen Sätze in den Eingang ihres Rechtsbuchs aufgenommen 2 ). Auch hat Thomas von Aquin, der unter dem Einfluß des Aristoteles das Privateigentum zu rechtfertigen bemüht ist, der alten kirchlichen Lehre, daß von Natur alle Dinge gemein seien, nicht widersprochen, sondern nur ihren Sinn dahin zu deuten gesucht * * * 8 ), daß damit nur gesagt sein solle, daß die Teilung der Güter nicht auf Naturrecht, sondern auf positivem Rechte beruhe. Dagegen stammt die Verweisung auf Luft und Licht, welche nicht Sondereigentum werden könnten, und gleich welchen alles übrige in der Welt, das allen *) Isidorus in Y. libro Etymologiarum c. 4 (Migne, Patr. lat. LXXXII, 199). s ) Decr. Grat. I. D. I, c. 7. 8 ) Summa Theol. 2 a 2 ae , qu. 66, art. 2 ad 1. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 89 gemeinsam gegeben ist, nicht verteilt, sondern gemeinsam besessen werden solle, nicht von Clemens Romanus, welchem das Decretum Gratiani sie zuschreibt. Auch diese Worte beruhen auf einer pseudo-isidorischen Fälschung, wie ich selbst schon früher einmal betont habe 1 ). Für meine Darlegung ist dies aber ganz gleichgültig, da der in den Worten Pseudo-Isidors zum Ausdruck gelangte Gedanke der Lehre des christlichen Altertums entspricht, wie die Aussprüche eines Clemens von Alexandrien, eines Cyprian, Basilius, Hieronymus, Augustinus, Chrysostomus beweisen. Bei Clemens von Alexandrien heißt es 2 ): „Gott hat die Menschheit zu brüderlicher Gemeinschaft erschaffen, indem er zuerst seinen Sohn hingab und den Logos verlieh als Gemeingut für alle, alles gewährend für alle. Alles ist also gemeinsam, und die Reichen sollen nicht mehr haben wollen als andere. Das Wort: „Ich habe es, warum soll ich es nicht genießen?“ ist also nicht menschlich, nicht brüderlich. Mehr nach christlicher Liebe klingt ein anderes: „Ich habe es; warum soll ich nicht anderen mitteilen ?“ Ein solcher Mensch ist vollkommen und erfüllt das Gebot: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“ Das ist wahrer Genuß, das ist ein reicher Schatz .... Ich weiß es: Gott hat uns das Recht des Genusses gegeben, aber nur bis zur Grenze der Notwendigkeit, und seinem Willen nach muß der Genuß gemeinsam sein. Es ist nichtinderOrdnung, daß einer imUberfluß sitzt, während mehrere darben.“ x ) Brentano, Die Arbeiterversicherung gemäß der heutigen Wirtschaftsordnung. Leipzig 1879, S. 254. 2 ) Paedagog. II, c. 12. Migne, Patr. graeca VIII, 542, 543. 90 Lujo Brentano Und ebenso führt er in seiner schon erwähnten Tröstung der Reichen aus*): „Daß von Natur aus zwar jeglicher Besitz, den einer selbst für sich besitzt, nicht sein Eigentum ist, daß es aber möglich ist, aus diesem Unrecht auch ein gerechtes und heilbringendes Werk zu schaffen, nämlich einen von denen zu erquicken, die beim Vater eine ewige Hütte haben.“ Oder hören wir den hl. Cyprian: „Damals,“ d. h. z. Z. der Apostel, sagt er * 2 ), „war der Reichtum an guten Werken ebenso groß als in Liebe die Eintracht, wie wir in der Apostelgeschichte lesen: „Die Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele, und es herrschte unter ihnen kein Unterschied, und sie hielten keines der Güter, die sie besaßen, für ihr Eigentum, sondern alles war ihnen gemein. “ Das . heißt, durch geistige Geburt wahrhaft Gottes Kinder werden; das heißt, nach himmlischem Gesetze die Gleichheit Gottes, des Vaters, nachahmen. Denn alles, was Gottes ist, ist uns, die wir es usurpiert haben, zu gemeinsamem Gebrauche gegeben, und niemandem wird der Zutritt zu seinen Wohltaten und Vorteilen verwehrt, auf daß das ganze Menschengeschlecht der göttlichen Güte und Freigebigkeit in gleichem Maße genieße 3 ). So leuchtet der Tag, strahlt die Sonne, feuchtet der Regen, weht der Wind gleichmäßig ; die Schlafenden haben einen Schlaf, und ge- meinsan ist der Sterne und des Mondes Glanz. Der b Quis dives c. 31. Migne, Patr. graeca IX, 638. 2 ) Liber de opere et eleemosynis c. 25. Migne, Patr. lat. IV, 644. 3 ) Quodeunque enim Dei est, in nostra usurpatione commune est, nec quisquam a beneficiis eius et muneribus arcetur, quominus omne bumanum genus bonitate ec largitate divina aequaliter perfruatur. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 91 Besitzer, welcher auf Erden nach diesem Muster der Gleichheit seine Einkünfte und Früchte mit der Brüdergemeinde teilt, indem er bei seinen freiwilligen Spenden allen mitteilt und Gerechtigkeit übt, ahmt Gott den Yater nach 1 ).“ Dies ist nicht nur derselbe Gedanke, wie in der pseudoisidorischen Stelle, sondern auch dieselbe Argumentation. Hier wie dort wird auf die in der Apostelgeschichte berichteten Vorgänge als auf ein Muster verwiesen; hier wie dort wird auf die Gemeinsamkeit der Naturgaben exemplifiziert; es werden zur Illustration sogar dieselben Bilder gebraucht. Und dasselbe zeigt der andere Satz, den meine Rede der Fälschung entnommen hat: „ungerechterweise nenne der eine dies, der andere jenes sein eigen, und so ist Zwietracht unter den Menschen entstanden“. Schreibt doch Basilius der Große: „Wem, sagt er (der Habsüchtige), tue ich Unrecht, wenn ich das Meinige behalte? Sage mir, was ist dein? Woher hast du es bekommen und für das Leben gebraucht ? Wie wenn einer, der im Schauspielhaus einen Platz eingenommen hat, alle später Eintretenden wegdrängt, in der Meinung, daß dasjenige, was allen zum Gebrauche gemeinsam offen steht, ihm besonders angehöre, so sind auch die Reichen beschaffen : denn sie nehmen das Gemeinsame im voraus in Besitz und maßen sich, weil sie es früher erhalten haben, dasselbe als Eigentum an. Denn wenn er das, was zur Befriedigung der Notdurft gehört, nähme und den Überfluß den Dürftigen überließe, so gäbe es keinen Reichen und keinen Armen. Kamst du nicht Quo aequalitatis exemplo qui possessor in terris redditus ac fractus suos cum fraternitate partitur, dum largitionibus communis ac justus est, Dei Patris imitator est. 92 Lujo Brentano nackt aus der Mutter Leib ? Wirst du nicht nackt wieder zur Erde zurückkehren? Woher hast du das Gegenwärtige? Wenn du sagst: durch Zufall, so bist du gottlos, da du den Schöpfer nicht erkennst und dem Geber nicht Dank weißt; wenn du aber bekennst, daß es von Gott sei, so sage uns die Ursache, warum du es erhieltest. Ist etwa Gott ungerecht, weil er den Lebensbedarf ungleich unter euch verteilt? Warum bist du reich, jener arm? Ganz gewiß, damit du den Lohn der Rechtschaffenheit und treuer Austeilung empfangest, und jener für seine Geduld mit herrlichen Preisen gekrönt werde. Du aber verschließest alles in den unersättlichen Schoß der Habsucht und glaubst niemandem Unrecht zu tun, obgleich du so viele beraubst. Wer ist habsüchtig? Derjenige, welcher nicht in der Genügsamkeit verharrt. Wer ist ein Räuber? Derjenige, welcher einem jeden das Seinige nimmt. Bist du nicht habsüchtig? Bist du nicht ein Räuber, da du, was du zur Austeilung empfingst, dir als Eigentum anmaßest? Wird der nicht ein Dieb genannt, welcher den Bekleideten auszieht, und verdient der, welcher den Nackten nicht bekleidet, obgleich er es tun kann, einen anderen Namen ? Dem Hungrigen gehört das Brot, das du behältst, dem Nackten der Mantel, den du bewahrst, dem Unbeschuhten der Schuh, der bei dir modert, dem Dürftigen das Silber, das du vergraben hältst. Daher tust du so vielen Menschen Unrecht, so vielen du geben könntest.“ Diese Homilie des hl. Basilius ist, worauf mich P. Odilo Rottmanner verwiesen hat, von Rufinus, dem Freunde des hl. Hieronymus, der so viele griechisch geschriebene Schriften der Yäter den Lateinern zugänglich gemacht hat, glänzend aber frei ins Lateinische übersetzt worden. Dabei hat Rufinus an Stelle des Gleichnisses vom Zuschauer im Schauspielhaus, der Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 93 alle später Eintretenden wegdrängt und so sich allein anmaßt, was allen zum Gebrauche gemeinsam gegeben ist, den Satz gestellt: „Die Erde ist allen Menschen gemeinsam gegeben; niemand nenne sein eigen, was über seine Notdurft aus dem, was gemeinsam ist, und gewaltsam erlangt ist.“ Die so übersetzte Rede galt dann Jahrhunderte lang als Werk des hl. Ambrosius; Thomas von Aquin hat sie als solches angesehen und kommentiert ‘); sie steht als solches auch in der von mir benützten Pariser Ausgabe von 1561 und in anderen Ausgaben. Auch ist dies wohl begreiflich, denn Ambrosius hat in seiner Schrift „von den Pflichten der Kirchendiener“ da, wo er den Gegensatz zwischen dem Begriff Gerechtigkeit bei den heidnischen Philosophen und dem christlichen Begriff der Gerechtigkeit erörtert, folgendermaßen ausgesprochen 2 ): „Sodann erschien es ihnen als ein Ausdruck der Gerechtigkeit, daß man Gemeinschaftliches als Gemeinschaftliches und das, was öffentliches Wohl betrifft, ausschließlich als gemeinsame Angelegenheit, dagegen das Privatrechtliche ebenso als persönliche Sache behandle. Das ist aber nicht einmal dem Naturrechte entsprechend: denn die Natur hat alles gemeinschaftlich für alle ausgeströmt. So hat ja auch Gott befohlen, daß alles Wachstum allen gemeinschaftliche Nahrung biete, daß die Erde gewissermaßen ein gemeinschaftlicher Besitz aller sei. Die fl Summa Theol. 2 a 2 se , qu. 66, art. 2. fl De off. ministr. I, c. 28. Migne, Patr. lat. XVI. 67. „Deinde formam justitiae putaverunt, ut quis communia, id est publica pro publicis habeat, privata pro suis. Ne hoc quidem secundum naturam, natura enim omnia omnibus in commune profudit. Sic enim Deus generari jussit omnia, ut pastus omnibus communis esset, et terra foret omnium quaedam communis possessio. Natura igitur jus commune generavit, usurpatio jus fecit privatum.“ Ü ' i i 94 Lujo Brentano Natur hat also das gemeinsame Anrecht Aller geschaffen; erst die Usurpation der Einzelnen hat ein Privatrecht hervorgerufen.“ Der Satz des Rufinus bringt also in der Tat einen Gedanken des Ambrosius, und zwar nahezu in dessen Redewendungen, zum Ausdruck. Für die'Frage, um die es sich für mich handelt, nämlich was die Lehre des christlichen Altertums vom Eigentum war, ist es aber ganz gleichgültig, an welcher Stelle Ambrosius die ihm zugeschriebenen Äußerungen gemacht hat, und in welcher Weise die mit Texten bona und mala fide so frei schaltenden kirchlichen Schriftsteller von Rufinus angefangen die einzelnen Aussprüche der Väter zu immer neuen wirksamen Reden und Aphorismen zusammengebraut haben. Was für mich allein in Frage kommt, ist, daß Ambrosius den ihm zugeschriebenen Gedanken wirklich gehegt und ausgesprochen und daß er, indem er dies tat, die altchristliche Auffassung richtig wiedergegeben hat. Daß das erstere zutrifft, zeigt, daß sich ebenso wie Basilius, Ambrosius und Rufinus auch Hieronymus, Augustinus und Chrysosto- mus geäußert haben. Es schreibt nämlich Hieronymus *): „Wenn du mehr hast, als dir zur Nahrung und Kleidung nötig ist, so gib es weg und für so viel erachte dich als Schuldner,“ und Augustinus 2 ) verteidigt die Katholiken gegen den Vorwurf, daß sie Eigentum hätten, mit den Worten: b Ad Hedibiam c. 1. Migne. Patr. lat. XXII, 985. s ) Migne, Patr. lat. XXXIII, 809. An anderer Stelle erklärt Augustinus den Ausspruch bei Lueas XVI: Fac tibi amicos de mammona iniquitatis folgendermaßen: Fortasse ea, quae acquisisti, de iniquitato acquisisti, aut fortasse ea ipsa est inquitas, Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 95 „Wenn wir aber zu eigen besitzen, was für uns ausreicbt, so gehört dies nicht uns, sondern den Armen, deren Verwaltung wir gleichsam führen, und wir sprechen uns nicht in verdammenswerter Usurpation das Eigentum daran zu.“ Geradezu kommunistische Ausführungen aber finden sich bei Chrysostomus. In der zwölften Homilie über den I. Brief an Timotheus heißt es x ): „Sage mir, woher stammt dein Reichtum? Du verdankst ihn einem anderen ? Und dieser andere, wem verdankt der ihn ? Seinem Großvater, sagt man, seinem Vater. Wirst du nun, im Stammbaum weit zurückgehend, den Beweis liefern können, daß dieser Besitz auf gerechtem Wege erworben ist? Das kannst du nicht. Im Gegenteil, der Anfang, die Wurzel desselben liegt notwendigerweise in irgendeinem Unrecht. Warum? Weil Gott von Anbeginn nicht den einen reich, den anderen arm erschaffen und keine Ausnahme gemacht hat, indem er dem einen den Weg zu Goldschätzen zeigte und den anderen hinderte, solche aufzuspüren, sondern allen dieselbe Erde zum Besitze überlassen hat. Wenn also diese ein Gemeingut aller ist, woher hast dann du so und so viel Tagwerk davon, dein Nachbar aber keine Scholle Land? Mein Vater hat es mir vererbt, antwortet man. Von wem hat es denn dieser geerbt ? Von seinem Vorfahren. Aber man kommt jedenfalls zu einem Anfang, wenn man zurück geht. Jacob war reich, aber sein Besitz war Arbeitslohn. Der Reichtum muß gerecht erworben quia tu habes et alter non habet, tu abundas et alter eget. De ista mammona iniquitatis, de divitiis istis, quae iniqui vocant divitiaa, fac tibi amicos et prudens eria: comparea tibi non fraudariä. Migne, Patr. lat. XXXVI, 52. l ) Migne, Patrol. graeca LXII, 563, 564. 96 Lujo Brentano sein, es darf kein Raub daran kleben. Freilich, du bist nicht verantwortlich für das, was dein geiziger Vater zusammengescharrt hat. Du besitzest zwar die Frucht des Raubes, aber der Räuber warst nicht du! Aber zugegeben, daß auch dein Vater keinen Raub beging, sondern daß sein Reichtum irgendwo aus dem Boden gequollen ist, wie steht es dann? Macht das den Reichtum zu einem Gute ? Durchaus nicht. Aber etwas Schlechtes ist er auch nicht, sagst du. Ist man nicht geizig, teilt man den Dürftigen mit, so ist er nichts Schlechtes; ist das nicht der Fall, so ist er schlecht und ein gefährliches Ding. Ja, erwidert man, wenn einer nichts Böses tut, so ist er nicht böse, auch wenn er nichts Gutes tut. Ganz recht. Heißt das aber nicht etwasBöses tun, wenn einerfürsich allein über alles Herr sein, wenn er Gemeinsames allein genießen will? Oder ist nicht die Erde und alles, was darin ist, Eigentum Gottes? Wenn also all unser Besitz Gott gehört, so gehört er auch unseren Mitbrüdern im Dienste Gottes. Was Gott dem Herrn gehört, ist alles Gemeingut. Oder sehen wir nicht, daß es auch in einem großen Hauswesen so gehalten wird? Zum Beispiel alle bekommen das gleiche Quantum Brot. Es kommt ja aus den Vorräten des Herrn. Das Haus des Herrn steht allen offen. Auch alles königliche Eigentum ist Gemeingut, und Städte, Marktplätze, Arkaden gehören allen zusammen, alle partizipieren wir daran. Man betrachte einmal den Haushalt Gottes ! Er hat gewisse Dinge zu einem Gemeingut gemacht, damit er das Menschengeschlecht damit beschäme, z. B. Luft, Sonne, Wasser, Erde, Himmel, Licht, Sterne, — das verteilt er alles gleichmäßig wie unter Brüder. Allen schuf er dieselben Augen, denselben Körper, dieselbe Seele; Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 97 es ist bei allen dasselbe Gebilde. Yon der Erde, von einem einzigen Manne ließ er alles stammen, allen wies er uns dasselbe Haus an. Aber alles das half nichts bei uns. Er hat auch andere Dinge zum Gemeingut gemacht, z. B. Bäder, Städte, Plätze, Promenaden. Und man beachte, wie es bei solchem Gemeingut keinen Hader gibt, sondern alles geht friedlich her. Sowie aber einer etwas an sich zu ziehen sucht und es zu seinem Privateigentum macht, dann geht der Streit an, gleich als wäre die Natur selbst darüber empört, daß, während Gott uns durch alle möglichen Mittel friedlich beisammen halten will, wir es auf eine Trennung voneinander absehen, auf Aneignung von Sondergut, daß wir das „Mein und Dein“ aussprechen, dieses frostige Wort. Yon da ab beginnt der Kampf, von da ab die Niederträchtigkeit. Wo aber dieses Wort nicht ist, da entsteht kein Kampf und kein Streit. Also die Gütergemeinschaft ist mehr die adäquate FormunseresLebensalsderPrivatbesitz, undsieistnatur gemäß. Warum streitet niemand vor Gericht um den Marktplatz ? Nicht darum, weil er Gemeingut aller ist? Über Häuser dagegen oder über Geld sehen wir ewige Verhandlungen vor Gericht- Was wir notwendig haben, das liegt alles da zum gemeinsamen Gebrauch; wir aber beobachten diesen Kommunismus nicht einmal in den kleinsten Dingen. Darum hat Gott uns jene notwendigen Dinge als Gemeingut gegeben, damit wir daran lernen, auch die anderen Dinge in kommunistischer Weise zu besitzen. Aber wir lassen uns auch auf diesem Wege nicht belehren. „Aber um auf das Gesagte zurückzukommen: Wie wäre es denkbar, daß der Reiche ein guter Mensch ist ? Das ist unmöglich; gut kann er nur sein, wenn er anderen von seinem Reichtum mitteilt. Besitzt er L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 7 98 Lu jo Brentano nichts, dann ist er gut; teilt er anderen mit, dann ist er gut. Solange er bloß besitzt, kann er wohl kein guter Mensch sein.“ Enthält schon diese Stelle eine leidenschaftliche Anklage gegen das Privateigentum und eine begeisterte Aufforderung zum Kommunismus, so noch mehr die elfte Homilie des Chrysostomus zur Apostelgeschichte 1 ). Es ist von Sapphira und Ananias die Rede. Die Zustände, wie sie, nach der Apostelgeschichte, in der christlichen Gemeinde damals bestanden, werden als die denkbar glücklichsten hingestellt. Es gab keine Dürftigen. Indem die Reichen durch Hingabe ihres Überflusses die Ungleichheit im Besitz beseitigten, wurden sie nicht arm, denn sie erhielten aus dem in das Gemeinsame Eingeworfenen das, was sie brauchten, wieder; die Armen hörten auf, arm zu sein. Wenn dies wieder eingeführt würde, würden Reiche wie Arme mit größerer Lust leben ; und darauf geht Chrysostomus zur Beschreibung des Zustandes über, wie er alsdann in Konstantinopel herrschen würde: „Ich habe gesagt, alle möchten das Ihre verkaufen und in eins zusammenwerfen, und niemand verschlechtere sich, sei er reich und arm. Wie viel Gold, glaubst du, würde Zusammenkommen ? Ich schätze (denn auch dies kann nicht mit Gewißheit gesagt werden), wenn jeglicher und jegliche all ihr Geld herausgäben,, wenn sie ihre Ländereien, ihren Besitz, ihre Häuser — ich erwähne nicht ihre Sklaven, denn es gab damals keine, sondern die welche hatten, gaben ihnen die Freiheit — hergeben würden, so würde etwa 1 Million Pfund Gold Zusammenkommen, vielleicht aber auch das Doppelte oder Dreifache . . . Wie groß aber ist die Zahl der Armen ? Ich schätze sie auf nicht mehr als 50 000. *) Migne, Patrol. graeca LX, 96—98. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 99 Wieviel aber wäre nötig, um sie täglich zu nähren? Wenn man sie an gemeinsamem Tisch gemeinsam speiste, würde gewiß die Ausgabe keine allzu große sein. Was nun, fragst du, würden wir tun, nachdem wir diese Reichtümer verbraucht hätten ? Du glaubst also, sie könnten jemals verbraucht werden ? als ob die Gnade Gottes nicht tausendfach fruchtbringender wäre? als ob die Gnade Gottes nicht aufs reichlichste ausgegossen werden würde ? Und wie? Würden wir nicht so die Erde in einen Himmel verwandeln? Wenn dies bei drei oder fünf Tausend der glänzende Erfolg war, und keiner unter ihnen sich über Armut beklagt hat, um wieviel glänzender wäre es, wenn es einer so großen Menge zuteil würde ? Und wer von den draußen Stehenden, der nicht etwas beisteuerte ? Damit ich aber zeige, daß der zerstreute Besitz mehr Kosten macht und die Ursache der Armut sei, wollen wir annehmen, da sei ein Haus, worin zehn Kinder und Frau und Mann ; jene sei mit Wolleweben beschäftigt, dieser bringe Vorrat von draußen herbei: sage mir, werden die Genannten mehr brauchen, wenn sie in einem Hause gemeinsam oder wenn jedes für sich leht? Es ist klar, daß sie mehr brauchen, wenn jedes für sich lebt. Denn wenn sie zerstreut leben, sind für die zehn Kinder zehn Häuser, zehn Tische, zehn Diener nötig und in ähnlicher Weise das Zehnfache an dem, was sonst nötig ist. Wie ist es aber da, wo jemand eine große Zahl von Dienern hat ? Haben da nicht alle nur einen Tisch, um an dem Aufwand zu sparen? Denn die Teilung hat stets eine Schmälerung zur Folge, die Eintracht und das Zusammenleben eine Mehrung. So lebt man heute in den Klöstern, wie ehemals die Gläubigen lebten. Wer ist dabei Hungers gestorben? Wem ist nicht reichliche Nahrung geworden? Jetzt aber fürchten sich die Menschen hiervor mehr wie 100 Lujo Brentano davor, in ein unermeßliches Meer zu fallen. Hätten wir aber einmal einen Versuch in dieser Sache gemacht, so würden wir uns weit mutiger an sie machen. Wie groß, glaubst du, würde der Vorteil sein? Wenn damals, als kaum einer gläubig war, sondern nur drei oder fünf Tausend, da die gesamte übrige Welt feindlich war, da man von nirgends Hilfe erhoffen konnte, die Gläubigen die Sache so herzhaft angepackt haben, um wieviel größer würde der Erfolg heute sein, da infolge der Gnade Gottes der ganze Erdkreis voll von Gläubigen ist? Wer würde noch Heide bleiben? Nach meiner Meinung keiner; so sehr würden wir alle an uns herangezogen und uns versöhnt haben. Übrigens, wenn wir auf diesem Wege vorwärtsschreiten, hoffe ich hei Gott, daß sich so die Zukunft gestalten wird. Gehorchet mir nur, und wir werden allmählich die Sache gut machen, und wenn Gott das Lehen gibt, so hoffe ich, daß wir schnell ein solches Gemeinwesen herbeiführen werden.“ Die Auffassung der Kirchenväter vom Eigentum steht also im schärfsten Gegensatz zu der des gleichzeitig geltenden weltlichen Hechts. Nach diesem erscheint das Eigentum als „das seinem Inhalt nach unbeschränkte Recht der Herrschaft über eine Sache 1 )“. Nach der Auffassung der Kirchenväter ist es eine ver- dammenswerte Usurpation, wenn sich jemand als Herrn dessen, was er sein eigen nennt, betrachtet. Es gibt keinen anderen Eigentümer außer Gott; den Menschen ist nur der Gebrauch gegeben. Damit hätten sie nun allerdings die Hauptsache, wenn dieser Gebrauch in ihr Belieben gestellt wäre; denn, wie Clemens von Alexandrien treffend bemerkt 2 ), „aller Besitz ist nur *) Ygl. Sohm, Institutionen des römischen Rechts § 48. -) Paedagog. II, 3. Migne, Patr. graeca VIII, 431 ff. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 101 vorhanden, um gebraucht zu werden“. Aber der Gebrauch, der den Menschen verstattet wird, ist nicht etwa das jus utendi et abutendi des römischen Rechts. Der Mensch darf mit dem Seinen nicht machen, was er will. Selbst nach Clemens von Alexandrien, der doch zur Aufmunterung der Reichen die Schärfen der altchristlichen Eigentumslehre möglichst abzustumpfen bemüht war, erscheint das, was ein jeder für sich verwenden darf, auf das Notwendigste beschränkt 4 ); aller Überschuß hat, wie Cyprian sich ausdrückt * 2 ), zu gemeinsamem Gebrauche zu dienen. Somit erscheint nach der Lehre der Väter gerade der wesentlichste Ausfluß des Eigentums, der freie Gebrauch, den es seinem Inhaber gestattet, diesem zugunsten derer, die nichts haben, entzogen. Dem sogenannten Eigentümer bleibt nur die Verteilung seines Überschusses an die Dürftigen 3 4 ), und der Reiche, der dies nicht tut, kann nach der eben angeführten Rede des Chrysostomus „kein guter Mensch sein“. Infolge richtiger Ableitung aus dieser Lehre hat dann Thomas von Aquin, der unter dem Einfluß des Aristoteles die Einführung des Eigentums durch das positive Recht doch gerechtfertigt hat, weiter ausgeführt 4 ), daß der Dürftige im Falle äußerster Not sich sogar selbst nehmen könne, was er brauche, und, um einen in solch äußerster Not Befindlichen zu unterstützen, auch ein anderer Fremdes in Besitz nehmen dürfe. Aus dieser Stellung des christlichen Altertums zum Besitz der irdischen Güter ergibt sich mit zwingen- 4 ) Vgl. die Stellen, auf welche Funk, Kirchengeschichtliche Abhandlungen und Untersuchungen II, 58, 59, verweist. 6 ) Vgl. die oben zitierte Stelle des hl. Cyprian. 3 ) Vgl. die oben zitierte Rede des hl. Basilius. 4 ) Summa Theol. 2“ 2 ae , qu. 76 ad. VTI. Utruni liceat alicui furari propter neccessitatem. 102 Lujo Brentano der Notwendigkeit auch seine Stellung zu dem Streben, diesen Besitz zu vermehren. Stehen alle irdischen Güter im Eigentum Gottes und haben sie dem gemeinsamen Gebrauche der Menschen zu dienen, — erscheint ein jeder für alles, was er über das Notwendige besitzt, nur als der Verwalter zugunsten derjenigen, die nichts haben, und alles, was er darüber für sich verwendet, als in verdammenswerter Weise von ihm usurpiert, so gibt es nichts, was verwerflicher sein könnte, als das Streben nachdem gr ößtmögliclienGewinn. Damit aber war dem eigentlichen Handel das Urteil gesprochen, d. h. dem gewerbsmäßigen Bestreben, möglichst billig einzukaufen, um möglichst teuer wieder zu verkaufen. Gewiß, es war an sich denkbar, daß der Handel auch frei von Gewinnsucht betrieben wurde. Solche, welche den gewinnsüchtigen Handel verurteilen, haben, wie Thomas von Aquin 1 ), doch den Händler ausgenommen, der lediglich Handel treibt, damit andere nicht eine Ware entbehren; wogegen freilich schon Adam Smith bemerkt hat 2 ), daß selbst Kaufleute nur selten vorgeben, nur um der öffentlichen Wohlfahrt willen Handel zu treiben. Es war ferner an sich denkbar, daß der Händler beim Einkauf bestrebt sei, dem Verkäufer einen gerechten, d. h. den seinen Beschaffungskosten entsprechenden Preis zu zahlen und beim Wiederverkauf sich mit einem Zuschlag zu begnügen, der ihm gerade gestattete, sich und seine Familie zu erhalten. 'Einen solchen Handel, der nicht nach Beichtum strebt, hat das Christentum der drei ersten Jahrhunderte sogar den Geistlichen gestattet 3 ), um ihnen die Beschaffung des Lebensunterhalts zu er- *) Summa Theo], 2 a 2»°, qu. 77, art. 4. 2 ) Wealth of Nations IV, c. 2. 3 ) Vgl. Harduin Gone. I, 252, can. 18. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 103 möglichen. Ja, es war sogar denkbar, daß jemand nur Handel trieb, um Dürftigen Almosen zu geben; und wenn es gestattet war, selbst Fremdes zu nehmen, um einen in äußerster Not Befindlichen zu unterstützen, so mußte auch solcher Handel erlaubt sein. Aber solch edelmütiger Handel war es nicht, bei dem die eigentliche Natur des Handels zum Ausdruck kam. Weder in dem Maße seines Gewinns beschränkt noch aus altruistischen Motiven war der Handel entstanden. Er war hervorgegangen aus dem nicht kriegerischen Verkehr mit Fremden. Der Fremde aber, auch wo man ihm nicht mit der Waffe entgegentrat, blieb immer der Feind. Im Verkehr mit ihm gab es keine Gebundenheit durch Herkommen. Hier herrschte ausschließlich das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil. Dies gilt für alle Völker. Auch im Alten Testament tritt uns dies dem Handel eigentümliche Prinzip in drastischen Bestimmungen entgegen 1 ). Und so nahm im Handel das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn seinen Anfang, um von da aus sich alle übrigen Erwerbszweige mehr und mehr zu unterwerfen. Wenn Paulus an Timotheus schrieb 2 ): „Wenn wir Nahrung und Kleidung haben, so lasset uns begnügen. Denn die Erwerbsgier ist die Wurzel alles Übels“, so war es demnach, wie ich in meiner Hede gesagt habe, „nur folgerichtig, wenn die Kirchenväter mit ihrer krafttrotzenden Beredsamkeit den Handel verurteilten: denn der Handel erschien von Anfang an als der Träger des verpönten Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn“. Nun ist allerdings die Stelle, welche ich dem ‘) 5 Mose XXIII, 19, 20; XY, 2, 3; XIY, 21. Vgl. auch 3 Mose XXY, 44 — 46. a ) Brief I, c. VI, 8-10. 104 Lujo Brentano Corpus Juris Canonici x ) entnommen habe: „Nullus Christianus dehet esse mercator, aut si voluerit esse, projiciator de ecclesia Dei“, nicht von Chrysostomus. Wenn ich, indem ich sie ihm zuschrieb, geirrt habe, so befinde ich mich dabei in Gesellschaft aller mittelalterlichen Kirchenlehrer, vor allem des Thomas von Aquin * 2 ); und nach den oben angeführten Reden des Chrysostomus über das Eigentum ist nicht zu verwundern, daß sie ihn auch dieses Satzes für fähig hielten. Es ist aber für unsere Betrachtung ganz gleichültig, ob die Stelle von Chrysostomus stammt oder nicht. Nicht die Lehre des Chrysostomus ist hier in Frage, sondern das Verhältnis des christlichen Altertums zu den irdischen Gütern. Diesem aber ist der angeführte Satz so sehr entsprechend, daß sich sein Inhalt bei nicht wenigen anderen Vätern findet und er eben deshalb der Mittelpunkt aller Diskussionen der kirchlichen Schriftsteller des Mittelalters über den Handel geworden ist. Auch wenn ich den Satz als von einem anderen als Chrysostomus herrühend bezeichnet hätte, so hätte seine Erwägung als des klassischen Ausdrucks der Anschauung, zu der alle folgenden Stellung nehmen, nicht unterbleiben können. Ein paar Belege für die Behauptung, daß der Inhalt des dem Decretum Gratiani entnommenen Satze, auch bei anderen Vätern sich finde! Da ist zunächst Tertullian, der die Frage aufwirft: „Ist ist schicklich für den Christen, Handel zu treiben?“ Unter Bezugnahme auf die angeführte Stelle in dem Briefe des Paulus an Timotheus antwortet er 3 ): „Wenn die Gewinnsucht ausscheidet, welche die Ursache des Erwerbs *) Decr. Grat. I, D. 88, c. 11. 2 ) Summa Theol. 2 a 2 ae , qu 7, art. IV. 8 ) De idol. e. 11. Migne, Patr. lat. I, 752. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 105 ist; hört aber die Ursache des Erwerbs auf, dann auch die Notwendigkeit, Handel zu treiben.“ Trotz der Deutlichkeit dieser Stelle hat schon Thomassin ] ) den Nachweis zu führen gesucht, daß Tertullian den Handel gar nicht verurteilt habe; und Funk ist ihm darin gefolgt * 2 ). Der vom Evangelium den nach Vollkommenheit Strebenden gegebene Rat, dem Irdischen und allem Eigentum zu entsagen, hatte nämlich den Christen den Vorwurf der Gemeinschädlich- keit eingetragen. In seiner Verteidigungsschrift für die christliche Religion und ihre Anhänger hat Tertullian erwidert 3 ), daß die Christen stets eingedenk seien, daß sie Gott als Herrn und Schöpfer Dank schuldeten, und keine Früchte seiner Werke verschmähten. „ Daher wohnen wir“, schreibt er, „in dieser Welt zusammen nicht ohne den Gebrauch des Forums, nicht ohne Fleischmarkt, ohne die Bäder, ohne euere Kaufläden, Werkstätten, Ställe, Jahrmärkte und sonstigen Verkehrseinrichtungen; wir trelfen mit euch auf Schiffen zusammen, tun mit euch Kriegsdienst und treiben Ackerbau und Handel“. Das Wort „mercamur“ soll beweisen, daß er dies auch gebilligt habe. Allein die Stelle zeigt nur, daß die Christen der Handelsfeindlichkeit angeklagt wurden und daß Tertullian in seinem Bemühen, alles vorzubringen, was die gegen sie erhobenen Vorwürfe entkräften konnte, hervorhob, daß von Christen auch Handel getrieben werde. Daraus schließen zu wollen, daß Tertullian dies gebilligt habe, ist genau so, als wollte man, ent- *) Louis Thomassin, TraitA du negoce et de l’usure. Paris 1697, Ch. I. 2 ) Punk a. a. 0. 65. s ) Apol. c. 42. Migne, Patr. lat. I, 555 ff.. 106 Lujo Brentano gegen seinen ausdrücklichen Worten 1 ), aus dem „vobiscum militamus“ desselben Satzes den Schluß ziehen, er habe es auch als für den Christen schicklich gehalten, Soldat zu werden. Ja, noch mehr! Nicht nur, daß Tertullian, wo er nicht an die Heiden, sondern an die Christen sich wendet, ausführt: aller Handel entspringt der Gewinnsucht, die Gewinnsucht ist verwerflich, also ist auch der Handel verwerflich; er fährt sogar fort 2 ), „zugegeben, es gebe einen gerechten Erwerb , der gegen den Vorwurf der Gewinnsucht und Lüge geschützt ist“, so sei selbst dieser zu verurteilen. Was er unter dem gegen den Vorwurf der Gewinnsucht geschützten Handel versteht, kann nach dem, was Tertullian selbst gegen diese Art Handel vorbringt, keinem Zweifel unterliegen. Es ist der Handel, bei dem der Händler dem Verkäufer einen gerechten Preis zahlt und sich darauf beschränkt, nur so viel zum Einkaufspreis zuzuschlagen, als zu seinem und seiner Familie Unterhalt absolut notwendig ist. In der Zeit vor der Anerkennung des Christentums durch den Staat war solcher Handel nicht nur den Laien ver- stattet, sondern durfte, wie aus dem Beschluß des Konzils von Elvira um das Jahr 300 hervorgeht 3 ), selbst von Geistlichen betrieben werden. Aber Tertullian ist so sehr ein Feind des Handels, daß er selbst derartigen nicht znlassen will, da er möglicherweise den Vertrieb von Waren fördere, welche, wie z. B. Weihrauch, auch beim Götzendienst Verwendung finden könnten. Auch sei es keine Entschuldigung, wenn einer geltend mache, er habe nichts zu leben. Solche Ausrede sei durch den Herrn abgeschnitten, der die De idol. c. 19. Migne, Patr. lat. I, 767. Über den Kranz des Soldaten c. 11. Migne, Patr. lat. II, 111. 2 ) De idol. c. 11. Migne, Patr. lat. I, 752. 3 ) Harduin, Conc. I, 252, can. 18. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 107 Dürftigen glücklich preise und verlange, daß man sich nickt um den leiblichen Unterhalt kümmere. Desgleichen sei der Eiuwand unzutreffend, daß man Vermögen brauche und für Kinder und Nachkommenschaft zu sorgen habe, da der Herr seinen Jüngern die Aufgabe stelle, alles zu verkaufen und es den Armen zu schenken, und keiner, der zurückschaue, nachdem er die Hand an den Pflug gelegt, zum Dienste tauglich sei. Die ganze Einrede komme nach Empfang der Taufe zu spät. Nun ist Tertullian gewiß ein unerträglicher Rigorist; aber auch andere ihm zeitgenössische Väter verurteilen, ausgehend von der Ungerechtigkeit des Strebcns nach Mammon, den Handel, und Tertullian geht über sie nur insoweit hinaus, als er auch den Handel verurteilt, der sich mit dem Zuschlag der notwendigsten Betriebskosten zum Preise begnügt. Freilich hat man auch die übrigen Zeugnisse aus dem 2. und 3. Jahrhundert hinweg zu interpretieren gesucht! Wenn Irenäus J ) an derselben Stelle, wo er dem Handel die natürliche Tendenz zu gewinnen zuschreibt, den Erwerb als etwas Ungerechtes bezeichnet, weil er in der Habsucht seine Quelle habe, und sogar den Gewinn, den die Christen beim Handel mit den Heiden machten, für schlimmer als den Raub der Gefäße und Gewänder der Ägypter durch' die Juden bei deren Auszug aus Ägypten erklärt, und wenn Tjactantius * 2 ) erklärt, daß der Gerechte, frei von Begierde nach fremdem Gut, keinen Grund habe, Schiffahrt zu treiben und Güter aus fremden Ländern herbeizuschaffen, •) Adv. haeres. IV, 30, 1. S. Irenaei Episc. Lugdunensis quae supersunt omniS ed. Stieren. Lipsiae 1848. I, 658. 2 ) Divin. inst. V, c. 18. Migne, I’atr. lat. VI, 609. 108 Lujo Brentano und daß der Handel bei dem Weisen wenigstens nicht vorkomme, da er niemals nach Gewinn strebe und die irdischen Güter verachte, so glaubt Funk x ) das Gewicht der Aussprüche beider Väter durch den Hinweis beseitigen zu können, daß sie durch die Schwierigkeit, gegnerische Einreden auf einem anderen Gebiete zu entkräften, veranlaßt seien. Danach hätte man es also mit bloßen Fechtargumenten zu tun! Es geht aber um so weniger, die Urteile der Väter in dieser Weise ihres Ernstes zu entkleiden, als sie sich als die logischen Folgerungen aus der christlichen Grundanschauung darstellen, welcher Minucius Felix mit den Worten Ausdruck verliehen * 2 ): ,Wenn ihr uns vorwerft, daß die meisten von uns arm sind, so ist dies nicht unsere Schande, sondern unser Ruhm. . . Wie kann man jemand arm nennen, der nichts nötig hat, dem nichts fehlt und der vor Gott reich ist? Weit ärmer ist der, der viel hat und noch mehr verlangt. . . Wir finden es besser, den Reichtum zu verachten; wir ziehen es vor, unschuldig zu sein.“ Und nicht anders ist der Sinn der Worte des Ambrosius 3 ), wo er ausführt, das sittlich Gute und das Nützliche seien zwei sich deckende Begriffe, nicht etwa weil das, was die Menschen gewöhnlich für nützlich halten, auch das Sittliche sei. „Unter Nutzbringendem ist hier nicht Geldgewinn zu verstehen, sondern Zuwachs an Frömmigkeit“. . . „Ich darf hier so reden, weil ich hier nicht zu Händlern spreche, welche von Gewinnsucht erfüllt sind.“ Wohl am erstaunlichsten aber ist es, wenn Funk, um zu zeigen, daß die Lehre des christlichen Altertums ') Funk, a. a. 0. 63. 2 ) M. Minucii Felicia Octavius etc. rec. Carolus Halm. Vindo- bonae 1867, p. 51. 3 ) De officiis ministr. II, c. 6. Vgl. auch ibidem c. 14. Migne, Patr. lat. XVI, 116, 127. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 109 nichthandelsfeindlich gewesen, schreibt: „SelbstBischöfe gaben sich mit Handelsgeschäften ab“ und dabei auf die Schrift des hl. Cyprian „Über die Gefallenen“ verweist, und dann fortfährt: „und Kallistus, der nachmals den Stuhl Petri bestieg, betrieb als Sklave des Karpophorus ein Bankgeschäft 1 )“. Was wir über das Leben des Kallistus wissen 2 ), steht in jener Widerlegung aller Ketzereien, welche von den meisten dem hl. Hippolytus, dem Schüler des oben genannten Irenäus, zugeschrieben wird. „Kallistus war der Sklave eines Christen, der zum Hause des Kaisers gehörte, Namens Karpophorus. Da er desselben Glaubens wie dieser war, vertraute ihm sein Herr eine beträchtliche Summe an, damit er sie im Bankgeschäft nutzbar mache. Kallistus eröffnete somit sein Geschäft auf einem öffentlichen Platz, der Piscina publica, und mit Rücksicht darauf, daß er der Agent des Karpophorus war, erhielt er alsbald von zahlreichen Witwen und Gläubigen bedeutende Einlagen. Nachdem er alles vergeudet hatte, geriet er an den Rand des Bankerotts. Karpophorus, als er davon vernahm, erklärte, er werde ihn schon zur Rechenschaft ziehen. Als Kallistus dies hörte, versteckte er sich aus Furcht vor dem Zorn seines Herrn und der ihm dräuenden Gefahr, floh zum Meere hin und, da er in Portus ein Schiff fand, das die Segel zu lichten bereit war, bestieg er es, ohne zu fragen, wohin es bestimmt sei; denn er hatte kein anderes Ziel, als sich außerhalb des Bereichs seines Herrn zu bringen. Allein all dies ließ sich nicht so geheim machen, daß dieser davon nicht gehört hätte. Ohne Zeit zu verlieren, eilte er fl Funk, a. a. 0. 63. -) Siehe Philosophumena sive haeresium omnium confutatio ed. Patricius Cruce. Pariaiis 1860, p. 436—446. 110 Lujo Brentano zum Hafen; dank der Langsamkeit des Schiffers war das Schiff noch nicht abgefahren. Karpophorus springt in eine Barke, um es zu besteigen. Kallistus, der an Bord war, sieht ihn nahen. Da er bemerkt, daß er nun gefaßt werde, glaubt er sich verloren und, ein rasches Ende vorziehend, springt er ins Meer. Darauf große Aufregung. Die am Ufer versammelte Menge schreit. Matrosen stürzen sich in Barken, und Kallistus, der trotz seines Widerstands herausgezogen wird, wird seinem Herrn übergehen, der ihn nach Rom zurückbringt und auf die Tretmühle schickt. Einige Zeit darauf kam es, daß Brüder den Karpophorus aufsuchten und ihn angingen, seinem Sklaven zu verzeihen. Sie machten geltend, daß der Unglückliche behaupte, er habe das Geld in guten Händen. Karpophorus, der ein sehr ehrlicher Mann war, antwortete, es liege ihm nicht an dem Geld, das ihm selbst gehöre, sehr wohl aber an dem, das ihm anvertraut worden sei; denn viele hätten sich beklagt, daß sie nur im Vertrauen auf ihn dem Kallistus das Geld anvertraut hätten. Er lies sich erweichen und entließ den Kallistus aus der Mühle. Der arme Kallistus aber hatte keinen Pfennig, den er hätte zurückzahlen können ; auch konnte er nicht mehr davonlaufen, da man ihn genau überwachte. So faßte er den Plan, zu sterben. An einem Sabbat ging er unter dem Vorwand, seine Schuldner mahnen zu wollen, in die Synagoge, wo die Juden versammelt waren, und begann zu lärmen. Die in ihrem Gottesdienste gestörten Juden überhäuften den Störenfried mit Beschimpfungen und Schlägen und schleppten ihn vor das Gericht des Fuscianus, des Stadtpräfekten. Sie machten geltend, daß ihnen die ungestörte Ausübung ihres Gottesdienstes gesetzlich gewährleistet sei; Kallistus aber habe ihn gestört, indem er gerufen habe, er sei ein Christ. Während der Gerichtsver- Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 111 Handlung kam Karpophorus, dem man den Vorgang gemeldet hatte, und sagte dem Stadtpräfekten: „Glaube nicht diesem Menschen. Er ist nicht Christ. Er sagt dies nur, um zu sterben, denn er hat mir große Geldsummen durch gebracht.“ Die Juden aber hielten dies nur für eine Lüge des Karpophorus, um seinen Sklaven zu retten, und bestürmten nur um so mehr den Präfekten. Um ihnen genug zu tun, ließ dieser den Kallistus geißeln und schickte ihn nach Sardinien in die Bergwerke. Hier aber befanden sich andere Christen um ihres Glaubens willen. Kurze Zeit darauf wandte sich Marcia, die einflußreichste Mätresse des Cornmodus — nach Döllinger J ) „eine eifrige Christin“ ; der Bericht nennt sie die „gottliebende Buhlerin des Cornmodus“ — „erfüllt von dem Wunsche, ein gutes Werk zu tun“ an den damaligen Bischof von B,om um ein Verzeichnis der nach Sardinien verbannten Bekenner. Kallistus befand sich nicht auf der Liste, da der Bischof seine Missetaten kannte. Marcia erlangte von Cornmodus die Freilassung der in dem Verzeichnis Aufgeführten und übergab die Liste einem Prister, dem Eunuchen Hyacinth. Dieser eilte nach Sardinien, und der Statthalter gab allen auf der Liste verzeichneten Christen die Freiheit. Da warf sich Kallistus dem Hyacinth zu Füßen und beschwor ihn unter Tränen, auch ihn zurückzuführen. Hyacinth, gerührt, machte beim Statt- *) Döllinger, Hippolytu3 und Kallistus, Regensburg 1853. S. 187: „Marcia, Konkubine des Kaisers Cornmodus, die eine eifrige Christin war, und deren Einflüsse die Christen die Ruhe, welche sie unter Cornmodus genossen, vorzugsweise verdankten. Allem Anschein nach war sie in der Gemeinschaft der Kirche und wurde zu Sakramente zugelassen; sonst würde sie wohl nicht vom Bischof Viktor ein Verzeichnis der nach Sardinien verbannten Bekenner begehrt und die Freilassung derselben bewirkt haben.“ Vgl. auch B. Aube, Le christianisme de Marcia, Revue archeologique XXXVII, 154 ff. 112 Lujo Brentano halter geltend, er sei der frühere Erzieher der allmächtigen Marcia; es sei daher nicht gefährlich, wenn er auch den Kallistus freigebe; und so erlangte Kallistus die Freiheit. Später wurde er Bischof von Rom.“ Sollen wir nun alles, was diese Erzählung von den Christen berichtet, als im Einklang mit der damaligen christlichen Lehre halten ? Nach Döllinger allerdings mußte es in der großen Weltstadt Rom, der Kloake der Nationen, auch Christinnen geben, die gelegentlich zu Falle kamen; zu ihnen habe Marcia gehört, und über ihr Verhältnis zu Commodus meint er, der Papst habe sich aus den „Verwicklungen, in welche die Kirche der herrschenden Sitte gegenüber schon damals geriet“, herausgezogen, indem er die kaiserliche Hauptkonkubine nach Hinrichtung der Kaiserin Crispina als Gemahlin des Commodus betrachtet habe x ). Dann freilich hätten Döllinger beschönigt dies, indem er von Marcia sagt: „daß sie unzüchtig gelebt habe, wird ihr von keiner Seite her vorgeworfen.“ Dies soll wohl heißen, daß sie es nicht gleichzeitig mit Mehreren zu tun hatte, was für eine Mätresse des Commodus auch gefährlich gewesen wäre. Nach den Quellen war sie zuerst Mätresse des Quadratus, wurde, nachdem Commodus diesen hatte töten lassen, dasselbe bei Commodus, und heiratete, nachdem sie den Commodus umgebracht hatte, ihren Mordsgehilfen Eklektus, den Kammerdiener zuerst des Quadratus, dann des Commodus. Auch war Marcia, wenn auch die Erste, so doch nicht die Einzige im kaiserlichen Harem. Aber vielleicht ist die ganze Annahme, daß sie Christin war, falsch. Vielleicht war sie nur christenfreundlich, wie die heidnischen Geschichtsschreiber sie nennen. Gefälligkeit gegen ihren früheren Erzieher, den Eunuchen Hyacinth, würde dies genügend erklären. Vielleicht daß dieser, nachdem er sie zur Buhlerin erzogen, sich bekehrte und, zum Priester geworden, ihr Vorstellungen machte, die sie mit christenfreundlichen Handlungen beschwichtigte. Über das Ende des Commodus und der Marcia finden sich bei den heidnischen Schriftstellern folgende Stellen: In tantum depravatus (Commodus), ut gladiatoriis armis saepissime in amphitheatro dimicaverit. Huic Marcia generis li- Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 113 wir uns auch nicht zu verwundern, wenn Durchbrennen nnd Selbstmordversuch eines verkrachten Bankdirektors diesem das Vertrauen der damaligen Kirche so wenig entzogen, daß er danach noch Papst werden konnte! Aber sehen wir von der „Gott liebenden“ Marcia, der späteren Mörderin des Commodus, sowie von der Persönlichkeit des Kallistus vollständig ab, und halten wir uns nur an die Geschäfte, welche dieser nach dem Berichte im Namen des sehr ehrlichen, unzweifelhaft christlichen Karpophorus betrieben hat. Seine Bank war eine Depositenbank, und Kallistus machte das darin hinterlegte Geld nutzbar, indem er es gegen Zinsen auslieh. Nun kann nicht bestritten werden, daß die Väter das Zinsnehmen verboten haben 1 ). Wenn Funks Beweisführung richtig wäre, müßte also nicht nur der Handel, sondern auch das Zinsnehmen die Billigung der Väter gefunden haben ; und in der Tat behauptet 2 ) Funk, Clemens von Alexandrien habe nicht schlechthin, sondern nur dem „Bruder“ auf Zinsen zu leihen verboten, wobei unter Bruder nicht bloß der zu verstehen sei, der dieselben Eltern habe, sondern auch, der dem bertini, forma tarnen meretrietis artibus pollens, cum animum ejus penitus devinxisset, egresso e balneo, veneni poculum obtulit. Ad extremum ab immisso validissimo palaestrita, compressis fan- cibus expiravit, anno vitae tricosimo secundo. (Sexti Aurelii Victoria Epitome). Im Leben des Commodus Antoninus des Aelius Lampridius heißt es: His incitati, licet nimis sero, Quintus Aemi- lius Laetus praefectus, et Marcia concubina ejus (Commodi), ini- erunt conjurationem ad occidendum eum. Primum ei venenum dederunt: quod cum minus operaretur, per athletam, cum quo exerceri solebat, eum strangulaverunt. Nach der Ermordung des Commodus ließ der zweite Nachfolger des Commodus Didius Julianus, der von der Großmutter des Commodus erzogen worden war, die Marcia und den Eklektus hinrichten. *) Vgl. Thomassin, Traite du neg. et de l’usure. Par. 1697, p. 187—243. a ) Funk, a. a. 0. 56, 57. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 8 114 Lujo Brentano gleichen Stamm angehöre, die gleiche Gesinnung hege und des gleichen Logos teilhaftig geworden sei. Nach Funk wäre also die Zinslehre des Neuen Testaments keine andere als die des Alten, wo es im 5. Buch Mose, Kap. 23, v. 19, 20 heißt: „Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Geld, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann. An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder.“ Wir müßten uns die Sache so vorstellen, daß, nachdem die Juden bisher einander zinslos geliehen und nur von Nichtjuden Zins genommen hatten, Kallistus umgekehrt den Juden Zinsen abgenommen und dies die Billigung der Christen gefunden habe! Aber Clemens von Alexandrien J ) spricht wohl aus, daß man Brüdern im weitesten Sinne des Worts zinslos leihen müsse, nicht aber, was Funk ihm unterlegt, daß man von Nicht- Brüdern Zins nehmen dürfe. Wie auch ließe sich das letztere mit dem Satze Tertullians * 2 ) vereinen: „Übles zu wünschen, Übles zu tun, Schlechtes zu reden und Schlechtes zu denken ist uns in gleicher Weise jedem gegenüber verboten“ ? Die Pflicht der Nächstenliebe war nach Tertullian für die Christen eine allgemeine; und kein Zweifel, daß er sich darin mit der Lehre Jesu (vgl. Lucas X, 29—37) im Einklang befand. Die Geschichte des Kallistus beweist also, wenn sie überhaupt etwas beweisen soll, zu viel. Will man den Schluß daraus ziehen, daß die Christen der ersten Jahrhunderte den Handel gebilligt hätten, so kann man sich dem weiteren Schluß nicht entziehen, daß sie auch das Zinsnehmen billigten! Und wie steht es mit der Stelle bei Cyprian ? Nachdem die Christen unter Commodus und seinen ') Strom. II, 18. Migne Patr. graeca VIII, 1023. 2 ) Apolog. c. 36. Migne, Patr. lat. 1, 523. Vgl. auch S. Thomae Aquinatis Summa Theol. 2 a 2 ae , qu. 78, art. I ad secundum etc. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 115 Nachfolgern nicht mehr als die übrigen Bewohner des Römerreichs za leiden, ja unter Philippus Arabs so ruhige Tage gehabt hatten, daß die Sage aufkam, der Kaiser selbst bekenne sich zum Evangelium, war die Christenverfolgung des Deeius gefolgt. Als der Kirche der Friede wiedergegeben, schrieb Cyprian seine Schrift „Uber die Gefallenen“, in der er die Ursache der Verfolgung erörtert. „Der Herr“, schreibt er 1 ), „wollte, daß seine Familie geprüft werde; und weil ein langer Friede die uns durch göttliche Fügung überlieferte Lehre verdorben hatte, erweckte die göttliche Strafe den darniederliegenden und fast, um mich so auszudrücken, schlummernden Glauben.“ Darauf führt er die Sünden auf, in welche die Christen verfallen seien: „Jeder sann auf Vermehrung des väterlichen Erbguts, und vergessend, was die Gläubigen entweder zu den Zeiten der Apostel früher getan hatten oder immer tun sollten, verlegte er sich, von unersättlicher Begier entflammt, auf die Bereicherung seines Vermögens. Den Priestern gebrach andächtige Gottesfurcht, den Dienern ungeschwächter Glaube, in den Werken der Barmherzigkeit , in den Sitten die Zucht. Entstellt war der Bart bei den Männern, geschminkt das Gesicht bei- den Frauen, geschändet waren die von Gottes Händen geschaffenen Augen, die Haare durch Farbe gefälscht. Schlauer Betrug täuschte die Herzen der Unbefangenen, tückischer Sinn die Brüder. Man knüpfte das Band der Ehe mit Ungläubigen, man stellte die Glieder Christi den Heiden bloß. Man schwur nicht nur unbesonnen, sondern auch noch falsch, man ver- b S. Caecilii Cypriani, episc. Karthag. et martyr., libri de catliol. ecclesiae unitata, de lapsis et de habitu virginuni, ed. Krabinger. Tubingae 1853, p. 62 ff. 8 * 116 Lujo Brentano achtete die Vorgesetzten mit übermütiger Aufgeblasenheit , verleumdete sie mit giftiger Zunge und lebte durch hartnäckigen Haß wechselseitig in Feindschaft. Sehr viele Bischöfe, welche die übrigen nicht nur ermahnen, sondern ihnen auch zum Muster dienen sollten, setzten sich über die göttliche Verwaltung hinweg und wurden Verwalter des Zeitlichen; sie verließen ihren Stuhl, entfernten sich von ihrer Gemeinde, schweiften in fremden Sprengeln umher und haschten auf Märkten nach einträglichem Handel, und während die Brüder in der Kirche hungerten, wollten sie Geld imUberflusse besitzen, rissen durch hinterlistige Bänke Grundstücke an sich und vermehrten den Gewinn, Zinsen auf Zinsen häufend. Was verdienten wir nicht als solche für dergleichen Sünden zu leiden“ etc. Diese Anklage des Cyprian bestätigt vollauf die uns aus der dem hl. Hippolytus zugeschriebenen Schrift entgegentretende Verweltlichung der damaligen Christen. Weil nun in diesem mit beißender Ironie verfaßten Berichte von der Gründung eines späteren Papstes und in der jene Verweltlichung geißelnden Anklage des Cyprian von Handel treibenden Bischöfen die Rede ist, sollen wir annehmen, die christliche Lehre der ersten Jahrhunderte habe an dem Handel keinen Anstoß genommen ! Es muß um eine Behauptung schlecht stehen, für deren Richtigkeit man zu solcher Beweisführung greift. IlQay/.iaz£vräs ovx dnodeyszai d)J.d vnoÖEEOZEQOvg ndvrwv rjyslzai heißt es in der Expositio fidei catholicae des Epiphanius, Bischofs von Konstantia*); und einerlei, ob man dnods%o[.iai mit „annehmen“ oder „aufnehmen“ oder mit „beifällig aufnehmen“ übersetzt, — es heißt ») Epiphanii episc. Const. opera ed Dindorf III 1, 586. Lipsiae 1861. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 117 beides, und die ältere lateinische Übersetzung Amer- pacbs x ) sagt negotiatores non recipit et infimos putat omnium, die neueren Übersetzungen sagen non admodum probat — die Mißachtung des Handels durch die Kirche des christlichen Altertums wird durch jede der beiden Übersetzungen ausgedrückt, und nach jeder erachtet die Kirche die Kaufleute als „geringer als alle“. Wie ich aber schon in meiner Rede gesagt habe, soweit ging man nicht, daß man, wie die dem Chry- sostomus zugeschriebene Stelle verlangte, den Christen, der Handel trieb, aus der Kirche ausschloß. Wohl aber begann eben in der Zeit des Chrysostomus eine verschiedenartige Behandlung der Geistlichen und der Laien hinsichtlich des Handels. Bisher war beiden der Handel, der, um Reichtum zu erwerben, betrieben wird, verboten, dagegen der Handel, der sich mit solchem Gewinn, als zur Beschaffung des zum Leben Unentbehrlichen nötig ist, begnügte, erlaubt gewesen. Zwar hat sich Ambrosius dafür, daß den Geistlichen jedweder Handel verboten gewesen sei, auf den Apostel Paulus berufen * 2 ), der an Timotheus geschrieben: „Nemo militans Deo implicat se negotiis saecularibus“, und sein Schüler Augustinus hat an diese Paulinische Stelle die weitere Ausführung geknüpft 3 ), daß zwar Handwerk und Landwirtschaft, nicht aber Handel den Geistlichen gestattet sei, weil die körperliche Arbeit den Geist nicht hindere, sich Gott hinzugeben, die mit dem b Oratio D. Epiphanii Const. Cypr. episc. de fide catholica etc. per Yitum Amerpachium in lat. conversa. Augustae Rhaeticae, 1548. 2 ) Ambrosius de off. ministr. I, c. 36. Migne, Patr. lat. XVI, 83. 3 ) Augustinus, de opere monaeh. c. 15. Migne, Patr. lat. XL, 561. 118 Lu jo Brentano Handel verbundene fortwährende Sorge dagegen von Gott abziehe. Allein diese Aussprüche sind historische Zeugnisse nur für die Denkweise des Ambrosius und Augustinus. Unter den früheren Verhältnissen war es unvermeidlich, daß auch Geistliche, um ihren Lebensunterhalt zu gewinnen, Handel trieben, und das Konzil von Elvira um das Jahr 300 hat es ihnen, wie schon bemerkt, sofern sie dabei nur nicht ihren Sprengel verließen, sogar ausdrücklich erlaubt. Und so blieb es noch in den unmittelbar auf die Bekehrung Konstantins folgenden Jahrzehnten. Schon Konstantin allerdings ist bemüht, die Geistlichen vor allem zu bewahren, was sie ihrem heiligen Berufe abziehen könnte, und befreite sie daher von allen ölfentlichen Pflichten 1 ). Die Konsequenz, daß sie aber alsdann erst recht den weltlichen Privatgeschäften ferngehalten werden müßten, wurde noch nicht gezogen. Vielmehr verlieh eine Konstitution des Konstantius aus dem Jahre 343 den Geistlichen, welche, um ihre Nahrung damit zu erwerben, Handel trieben, sogar Privilegien 2 ), und zwei weitere Konstitutionen der folgenden Regierungen aus den Jahren 353 und 357 haben diese Privilegien noch erweitert 3 ), da es gewiß sei, daß die Geistlichen allen aus solchem Handel erzielten Gewinn den Armen zuwendeten. Allein in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts erhebt sich ein wachsender Widerspruch der Väter gegen den Handelsbetrieb durch die Geistlichen. Die Grenze zwischen dem Zuschlag zum Einkaufspreise, der nur in dem Maße stattfindet, als zum Lebensunterhalt des Händlers nötig ist, und dem, welcher zu 0 1. 2, Cod, Theod. XVI, 2. 2 ) 1. 8 ibidem. 3 ) 1. 10 und L 14 ibidem. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 119 Gewinn and Bereicherung führt, war gewiß schwer innezuhalten. Jedenfalls scheint sie von den Geistlichen, die Handel trieben, nicht innegehaltcn worden zu sein. Ebensowenig scheint die Annahme der kaiserlichen Konstitutionen, daß die Geistlichen allen aus dem Handel erzielten Gewinn den Armen zuwendeten, der Wahrheit entsprochen zu haben. Daher denn Hieronymus an Nepotianus schrieb x ): „Negotiatorem clericum, et ex inope divitem, ex ignobili gloriosum, quasi quandam pestem fuge“. Er ist dafür, daß der, der dem Altäre dient, „unterhalten werde von den Opfergaben des Altars und, mit Lebensunterhalt und Kleidung zufrieden, arm dem armen Kreuze folge“. Dieselbe Anschauung tritt uns bei Ambrosius entgegen, wobei von dem großen Sohne des Oberstatthalters von Gallien zur Verstärkung der Verurteilung des Handels aus religiösen Motiven auch Reminiszenzen aus dem römischen Staatsleben herangezogen werden. Schon zu Zeiten der Republik nämlich war den Senatoren der Handel als ihres Standes unwürdig verboten worden * 2 ), wenn man auch später dieses Verbot umging, indem man ihn durch Sklaven oder Freigelassene für sich betreiben ließ. Aus diesem Verbot war das gleiche für die Beamten des Kaisers erwachsen. Unter Anziehung der schon angeführten Worte des Paulus an Timotheus schreibt nun Ambrosius 3 ), wenn das Gesetz schon den Dienern des Kaisers den Verkauf von Waren verbiete, solle noch mehr der Diener des Glaubens, mit dem Ertrag seines Ackerchens oder, wenn er keines besitze, mit seinem Gehalte sich begnügend, aller Art von Kaufmannschaft fern bleiben; das sei die *) Migne, Patr. lat. XXII, 531. *) Ygl. Liviua XXI, 63. Cicero, acc. in Yerr. V, 18, 45. 3 ) De off. ministr. I, c. 36, Nr. 184. Migne, Patr. lat. XVI, 83. 120 Lujo Brentano wahre Ruhe des Geistes, die weder durch Gewinnsucht bewegt, noch durch Furcht vor Mangel geängstigt werde. Jedweder Handel seitens der Geistlichen wird hier also verurteilt; und an dieselbe Paulinische Stelle anknüpfend, führt Augustinus den Gedanken des Ambrosius , seines Lehrers, weiter aus 1 ). Geist und Herz dessen, der sich dem Dienste Gottes widme, müsse völlig freibleiben von allen irdischen Sorgen. „Denn etwas anderes ist es, freien Geistes körperlich zu arbeiten, wie dies der Handwerker zu tun vermag, sofern er nicht betrügerisch und geizig und voll Gier nach Besitztümern ist, etwas anderes, den Geist mit der Sorge, ohne körperliche Arbeit Geld anzuhäufen, zu erfüllen, wie dies die Kaufleute, Verwalter und Großpächter tun; denn voll Sorge leiten sie ihr Geschäft, aber arbeiten nicht mit den Händen ; daher ihr Geist von dem Gedanken, zu erwerben, in Beschlag genommen ist.“ Es ist dann nur eine Paraphrase der Worte des Bischofs von Hippo, wenn die Synode von Karthago vom Jahre 397 verordnet 2 ): „Ut episcopi et presbyteri et diaconi vel clerici non sint conductores neque procuratores privatorum neque ullo turpi vel inhonesto negotio victum quaerant, quia respicere deheant scriptum esse: nemo militans Deo implicat se negotiis saecularibus. “ *) De opere monach. c. 15. Migne, Patr. lat. XL, 561. s ) Harduin, Conc. I, 963, can. 15. Die angeblich der 4. Synode von Karthago angehörige Bestimmung bei Harduin, Conc, I, 982, can.51—53, ergänzt dies in positiverWeise: „Clericus quantumlibet verbo Dei eruditus artificio victum quaerat. — Clericus victum et vestimentum sibi artificiolo vel agricultura, absque officii sui detrimento, paret. — Omnes clerici, qui ad operandum validiores sunt, et artificiola et literas discant.“ Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 121 Was aber unter turpe vel inbonestum negotium zu verstehen ist, zeigen die Worte des Ambrosius in seiner Schrift von den Pflichten der Diener der Kirche x ): „Nichts ist so unwürdig, als wenn man keine Liebe zu ehrenhafter Gesinnung hat, und als wenn man durch gewohnheitsmäßiges Betreiben niedrigen Schachers von steter Gewinnsucht gequält wird. Oder ist es etwa des Menschen würdig, von Gewinnsucht gewissermaßen zu brennen, Tag und Nacht auf die Schmälerung fremden Vermögens zu eigenem Vorteil bedacht zu sein, den Geist gar nicht mehr zu dem Glanze ehrenhafter Gesinnung zu erheben und die sittliche Schönheit wahren Ruhms nicht mehr zu betrachten ? “ Es lohnt nicht, die Ausführungen der Kirchenlehrer und die Synodalbeschlüsse der folgenden Jahrhunderte weiter zu verfolgen 2 ). Meist schließen sie sich nicht nur in der Motivierung, sondern sogar im Wortlaut an die im obigen vorgeführten Stellen an. Außer aus seinem Gehalt soll der Geistliche seine Nahrung und Kleidung aus dem Ertrag eines gewerblichen Kleinbetriebs oder einer Ackerwirtschaft bestreiten, nicht aber Handel treiben. Unter Bezugnahme auf die Väter, welche dies bereits gelehrt hätten, wird dies unzählige Male wiederholt, bis Thomas *) De off. ministr. III, c. 9, Nr. 57. Migne, Patr. lat. XVI, 170, 171. Vgl. auch ibidem II, c. 14, Nr. 67: „Es verdient höchstes Lob und ist des edelsten Mannes würdig, wenn man mit syrischen Geschäftsleuten und galaaditischen Krämern die Begierde nach schmutzigem Gewinne nicht teilt: man darf eben nicht die ganze Glückseligkeit im Gelde anfgehen lassen und sich nicht damit begnügen, den täglichen Gewinn mit kaufmännischem Eigennutze zu berechnen.“ 2 ) Vgl. dafür Thomassin a. a. 0. p. 147 ff. 122 Lujo Brentano von Aquin x j die ganze bisherige Lehre mit den Worten zusammenfaßt: „Geistliche sollen sich nicht nur der Dinge enthalten , die an sich schlecht sind, sondern auch derjenigen , welche den Schein des Schlechten erwecken. Dies gilt für die Handelsschaft, einmal, weil ihr Zweck lediglich auf irdischen Gewinn abzielt, den Geistliche verachten sollen, sodann auch wegen der mit dem Handel häufig verbundenen Laster, da, wie es Eccl. XXVI heißt, difficiliter exuitur negotiator a peccatis labiorum. Es gibt noch eine andere Ursache, weil der Handel allzusehr den Geist mit irdischen Sorgen erfüllt und folglich von den geistigen abzieht, daher der Apostel sagt 2 Tim. II: Nemo militans Deo implicat se negotiis saecularibus. Indes ist es den Geistlichen erlaubt, sich des Umtauschs erster Ordnung zu bedienen, desjenigen, der dazu dient, die zum Leben unentbehrlichen Güter einzukaufen oder zu verkaufen.“ Während die Yäter des 4. Jahrhunderts den Geistlichen Handel zu treiben verbieten, wird der Handel der Laien immer noch für äußerst gefährlich für ihr Seelenheil erachtet, da man der Meinung ist, der Gewinn des einen sei der Yerlust eines anderen * 2 ); auch seien Lüge, Betrug, Schwören und Meineid regelmäßige Begleiterscheinungen des Handels. Aber es wird wenigstens eingeräumt, daß es doch nicht notwendig sei, daß sie im Yerkehr zwischen Käufer und Verkäufer vor kämen. Ja, Augustinus räumt sogar ein, daß auch der Handwerksbetrieb und Ackerbau von den gleichen Lastern nicht frei seien. Er knüpft an den Vers des Psalmisten 3 ): *) Summa Theol. 2“ 2 aB , qu. 77, art. IV ad 3. 2 ) Hieronymus ad Hedibiam: „Nisi alter perdiderit, alter non potest invenire.“ Migne, Patr. lat. XXII, 984. Vgl. auch Ambrosius, de off. ministr. III, c. 9. Migne, Patr. lat. XVI. 3 ) Migne, Patr. lat. XXXVI, 886, 887. Die 'wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 123 Quoniam non cognovi negotiationes, introibo in potentias Domini, und hält den Kaufleuten vor, wie sie von Habgier erfüllt, so oft sie einen Schaden erleiden, Gott lästern, wie sie beim Anpreisen ihrer Waren lügen und falsch schwören. Wenn der Psalmist sich glücklich preise, weil er keinen Handel getrieben, indem dies die Begleiterscheinungen des Handels seien, dürfen die Christen nicht Handel treiben. Aber, läßt er einen Kaufmann erwidern: „Siehe, ich habe aus der Ferne Waren dahingebracht, wo sie fehlten, um davon zu leben; indem ich mehr fordere, als ich gegeben habe, verlange ich den Lohn meiner Arbeit, und es steht geschrieben: der Arbeiter ist seines Lohnes wert. Was aber Lug, Betrug und Meineid angeht, so ist dies mein Laster, nicht aber das Laster des Handels, und wenn ich wollte, könnte ich auch ohne diese Laster Handel treiben. Wenn ich sagte: ich habe für so viel gekauft und verkaufe für so viel, würden wahrheitsliebende Käufer nicht abgeschreckt werden, sondern im Gegenteil herbeieilen. Also ermahne mich, nicht zu lügen, nicht zu betrügen, nicht falsch zu schwören, nicht aber mein Geschäft aufzugeben! Was soll ich denn an seiner Statt treiben? Soll ich Schuster werden? Aber sind die Schuster nicht ebensolche Lügner und Meineidige? Wenn ein Schuster sich verpflichtet hat, für jemand Schuhe bis zu einem bestimmten Tage zu liefern, und es kommt ein anderer und gibt ihm Geld, daß er ihm seine Schuhe früher liefere, verläßt er nicht den ersten zugunsten des zweiten? Versprechen die Schuster nicht fortwährend, ich werde heute arbeiten, heute fertigmachen? Dabei begehen sie fortwährend eine Menge Betrügereien bei ihrer Arbeit; sie sagen das eine und tun das andere: aber das ist ihr Fehler und nicht der ihres Gewerbes. Es ist somit etwas, was allen Arten von 124 Lujo Brentano Gewerbetreibenden, die ohne Gottesfurcht sind, gemein ist, daß sie aus Gewinnsucht und aus Furcht vor Verlust und Armut lügen und falsch schwören. Warum gerade den Handel aufgeben ? Oder soll ich etwa Landmann werden und Gott fluchen, so oft ein Gewitter mir in die Quere kommt ? Soll ich gegen Hagelschlag Zauberkünste zur Anwendung bringen? Sehnen sich die Bauern nicht immer nach einer allgemeinen Hungersnot, damit sie ihre Vorräte teuer verkaufen können ? Ist’s vielleicht dies, dem ich mich zuwenden soll? Wenn du aber antwortest, daß Bauern, die brav sind, von diesen Fehlern frei sind, so sind dies ganz ebenso die braven Kaufleute. Die Fehler, welche diesen vorgeworfen werden, sind Fehler der Menschen, nicht aber des Gewerbes, das sie betreiben.“ Augustinus gibt dem Kaufmann, der so reden würde, recht, und in einem Kommentar zu einem anderen Psalm 1 ) tröstet er den Kaufmann, der da sagt, er wisse nicht, wovon leben, wenn er ohne Betrug Handel treiben solle: „Nährte dich Gott nicht, da du gegen ihn sündigtest; wie sollte er dich verlassen, wenn du seine Gebote befolgst ? “ Aber trotz aller Anerkennung, daß der Handel nicht notwendig sündhaft sei, bleibt doch auch Augustinus bei der Minderwertigkeit des Handels aus dem schon oben angegebenen Grunde, daß er den Geist von Gott abziehe. Merito et negotium dictum est quia negat otium; er sucht nicht die wahre Ruhe: Gott 2 ). Auch hat Pabst Leo der Große, der ebenso wie Augustin schrieb 3 ), daß einzig und allein die Art, wie ein Kaufmann seinen Handel betreibe, den Handel *) In Psalm. XXXIII, 14; a. a. 0. p. 315. 2 ) In Psalm. LXX, 18; a. a. 0. p. 887, 888. 3 ) Migne, Patr. lat. LIY, 1206. S. Leonis Magni epistola ad Rusticum c. 11. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 125 als gut oder schlecht kennzeichne, da der Gewinn ebensogut ehrlich wie unehrlich sein könne, doch hinzugefügt, jedoch sei es für den, der sich in der Buße oder nach derselben befinde, besser, selbst Verluste zu erleiden, als sich den Gefahren der Handelsschaft aus- znsetzen, da es schwer sei, daß ein Handelsgeschäft ohne Sünde vor sich gehe. Worin fanden nun die Kirchenväter den Maßstab bei der Beurteilung, wann der Handel ehrlich, wann unehrlich sei? Diesen Maßstab gab ihnen, wie ich in meiner Bede ausgeführt habe, die Lehre vom gerechten Preis. Meine diesbezüglichen Ausführungen haben keinerlei Anfechtung erfahren; ich komme daher hier nur des Zusammenhangs halber auf die Frage zurück. Der gerechte Preis der Kirchenväter ist unabhängig von dem subjektiven Bedürfnisse des Käufers wie des Verkäufers. Ausgehend von der natürlichen Gleichheit der Menschen setzen sie ein normales Individuum voraus mit normalen Bedürfnissen. Die Bedeutung, welche dieser Normalmensch einem Gute für die Befriedigung seiner Bedürfnisse beilegt, erscheint als dessen Wert. Dabei kommt die objektive Brauchbarkeit eines Gutes wohl in Betracht, z. B. beim Pferd, ob es stark ist, ob es gut läuft 1 ). Diese gegeben, ist aber der Gebrauchswert des Gutes für alle Menschen derselbe. Der konkrete Gebrauchswert eines Gutes erscheint somit als etwas Gegebenes; alle subjektiven Wertbestimmungsgründe werden als gleich gesetzt und damit eliminiert, und somit bleibt als einziges wertbestimmendes Moment nur mehr das objektive der Herstellungs- und Beschaffungskosten. Als der gerechte Preis der Kirchenväter erscheint somit derjenige, bei *) Vgl. Augustinus in II De civitate Dei cap. 15 und dazu S. Thomae Aquin. Summa Theol. 2“ 2&°, qu. 77, art. 2 ad tertium. 126 Lujo Brentano dem Güter von gleichen Beschaffungskosten gegeneinander vertauscht werden, und es erscheint geradezu als Sünde, unter Ausnützung der besonderen Verhältnisse, welche einem einzelnen ein Gut als wertvoller oder weniger wertvoll erscheinen lassen, d. h. der subjektiven Wertbestimmungsmomente auf seiten eines der beiden Kontrahenten, für ein Gut sowohl mehr zu nehmen als auch weniger zu geben, als seinen Kosten entspricht. Es war, wie ich gesagt habe, nur eine Konsequenz dieser Lehre, wenn alles Zinsnehmen als Wucher verboten war. Auch beruft man sich für das Zinsverbot nicht bloß auf Lukas VI, 35, sondern ebenso darauf, daß man im Zins mehr nehme, als man gegeben habe. Allein aus der wirtschaftlichen Lehre, wie ich sie hier dargelegt habe, ergeben sich noch weitere Folgen, welche die Kirchenväter mit besonderem Nachdruck denn auch gezogen haben. Hat Clemens von Alexandrien gelehrt, daß Gott den Menschen nur ein Recht des Genusses gegeben, aber auch dieses nur bis zur Grenze des Notwendigen, und daß der Genuß nach seinem Willen gemeinsam sein soll; — gilt es selbst diesem gegenüber den Besitzenden mildesten Kirchenvater als nicht in der Ordnung, daß einer im Überfluß sitzt, während mehrere darben; — schreibt der hl. Cyprian, daß niemand der Zutritt zu dem verwehrt werde, was allen zu gemeinsamem Gebrauche gegeben, auf daß das ganze Menschengeschlecht der göttlichen Güte und Freigebigkeit in gleichem Maße genieße; — bezeichnet Basilius der Große als Räuber und Dieb den, welcher dem Hungernden Brot vorenthält, und äußern Ambrosius, Hieronymus, Augustinus den gleichen Gedanken in gleich wuchtiger Sprache; — bezeichnen sie alle mit dem Apostel Paulus die Erwerhsgier als die Wurzel alles Übels und gilt Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 127 ihnen allen demnach als Sünde, ein bereits vorhandenes Bedürfnis eines einzelnen auszunützen, um ihm einen höheren Preis abzunötigen, so galt es ihnen allen begreiflich noch weit sündhafter, künstlich eine Bedürfnislage hervorzitrufen, bei der man höhere Preise erzielen konnte. Daher sie sich denn in flammenden Worten gegen die Bestrebungen wenden, künstlich den Preis des Getreides zu steigern 1 ). „Wer den Preis des Getreides erhöht, ist vom Volke verflucht“, zitiert Basilius 2 ) aus den Sprüchen Salomonis. „Erwarte“, fährt er fort, „keine Hungersnot um des Goldes willen; nicht allgemeine Not, um deinen Reichtum mehren zu können! Wuchere nicht mit menschlichem Unglück! Benutze nicht den Zorn Gottes, um Schätze zu sammeln! Reiße nicht auf die Wunden der durch Geißelhiebe Zerfleischten! Auf Gold siehst du; auf den Bruder aber nimmst dukeine Rücksicht; du kennst das Gepräge der Münze und unterscheidest von der echten die falsche; den Bruder aber verkennst du zur Zeit der Not ganz und gar.“ Aber nicht nur der, welcher Getreide aufkauft, um es teuerer wieder zu verkaufen, wird also verurteilt; genau so der Landmann, der den Preis dessen, was seine Scheunen füllt, zu steigern bemüht ist, indem er verhindert, daß Getreide zu Markt gebracht werde. ’) Angesichts der so zahlreichen Ausführungen der Väter des 4. Jahrhunderts gegen den Brotwucher scheint mir zweifelhaft, ob Büchers Satz, daß in den antiken Städten der Staat es war, der das Brot selbst auf den Markt brachte (Zeitsehr. f. d. Ges. Staatswiss. L, 201), ausnahmslos zutrifft. -) Über den Spruch in dem Evangelium nach Lukas XII, 18: „Niederreißen will ich meine Scheunen und größere bauen,“ Migne, Patr. graeca XXXI, 208. 128 Lujo Brentano „Schmachvoll“, so beginnt Ambrosius 1 ), „und mit göttlichem und weltlichem Rechte im Widerspruch ist es, den Vorteil des Nächsten zu beeinträchtigen. Will jemand allgemein gefallen, so muß er vor allem vermeiden, dem eigenen Nutzen nachzujagen; statt dessen muß er suchen, was vielen Nutzen bringt, wie der Apostel Paulus es tat . . . . 2 ). Bedenke wohl, o eingeborener Mensch, woher du deinen Namen leiten mußt: von der Erde nämlich 3 ), die niemals jemand etwas raubt, die vielmehr allen alles zuteilt und ihre mannigfaltigen Früchte zum Gebrauche aller lebenden Wesen darbietet. Daher ist denn auch die Humanität recht eigentlich eine angestammte Tugend des Menschen, weil sie dem Teilhaber gleichen Loses Hilfe bringt .. . 4 ). Niemals darf man dem Nächsten um des eigenen Vorteils willen einen Schaden zufügen . . . 5 ). Was dem einzelnen nützen soll, muß der Gesamtheit nützen . . . 6 ). Was erträgst du nicht lieber eigenen Schaden, als daß du fremden Vorteil dir zueignest? . . . 7 ) Steht es nicht geschrieben: „Verflucht soll sein dem Volke, wer nach Gewinn strebt durch Zurückhalten des Getreides?“ . . . 8 ) „Aber“, so läßt er einen erwidern 9 ), „ich habe mit besonderem Eifer gepflügt, reichlicher gesät, fleißiger den Acker bestellt; danach habe ich eine reiche Ernte sorgfältig ein gescheuert, sie treulich bewahrt und bewacht. Wenn ich dann zur Zeit des Mangels . . . ') De off. ministr. III, c. 3. Migne, Patr. lat. XVI, 158. 2 ) Ibidem Nr. 15. 3 ) Der Text hat: „Considera, o homo, unde nomen sumpseris; ab humo utique.“ ‘) Ibid. Nr. 16. B ) lbid. Nr. 20, p. 159. °) Ibid. cap. 4, p. 160. ’) Ibid. Nr. 28, p. 162. 8 ) Ibid. cap. 6, Nr. 37, p. 165. ») Ibid. Nr. 39. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 129 nicht fremde, sondern eigene Frucht verkaufe, . . . wo ist da die Spur von Ungerechtigkeit?“ . . . Aber, erwidert Ambrosius *), was wendest du das, was die Produktivkraft und Güte der Natur dir bietet, zur Ungerechtigkeit? Warum neidest du dem allgemeinen Gebrauche, was für alle gewachsen ist ? Warum strebst du danach, den Völkern ihren Überfluß zu mindern? Was willst du Not künstlich herbeiführen? Warum willst du bewirken, daß die Armen geradezu wünschen, es möge Mißernte und Unfruchtbarkeit eintreten? Wenn sie nämlich doch nichts von den Wohltaten der Fruchtbarkeit haben, da du den Preis dadurch, daß du Getreide vom Markte zurückhältst, in die Höhe treibst, so müssen sie ja wünschen, daß überhaupt nichts wachse, damit du nicht mit dem allgemeinen Hunger Geschäfte machst. Du gehst auf Mangel an Getreide aus, auf Knappheit der Lebensmittel, du seufzest über die Erträge reicherer Böden, du weinst über die allgemeine Fruchtbarkeit und siehst mit trübem, mißgünstigem Blick auf die gefüllten Lagerhäuser. Im voraus suchst du zu berechnen, wann der Ertrag geringer sein wird, und ergehst dich in Wünschen, daß der Fluch erfüllt sein werde, daß nirgendswo etwas wachse. Dann, jubelst du, sei deine Ernte gekommen; denn dann sammelst du aus dem Elend der anderen Schätze für dich, und das nennst du Fleiß, das Umsicht, während es doch nichts ist als verschlagene List und Pfiffigkeit des Unredlichen. Und das nennst du ein Heilmittel, während es nichts ist als Bosheit. Soll ich da von Gewinn oder nicht viel mehr von Raub sprechen? Solche Not erstrebst du wie ein beutereiches Kriegsjahr, um als harter Verfolger in die Eingeweide der Menschen dich einzuschleichen. Für dich bedeutet die *) Ibid. Nr. 41, p. 166. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 9 130 Lujo Brentano Preissteigerung eine Steigerung deines Gewinns, für die Hungernden bedeutet sie eine größere Gefährdung ihres Lebens. Wie ein Wucherer hältst du Getreide dem Markte fern; als Verkäufer treibst du den Preis in die Höhe. . . . Der Gewinn, den du ziehst, schädigt das gemeine Wohl.“ Blicken wir auf die dargelegten Lehren der Väter über den Handel nunmehr zurück! Wie ihre Lehren vom Eigentum, so stehen auch sie in vollstem Gegensatz zu den Anschauungen, welche das Leben beherrschten und im Rechte zum Ausdruck gelangt waren; aber nicht nnr zu diesen; sie widersprachen auch, und zwar bewußt, den Triebfedern des wirtschaftlichen Handelns. Funk freilich, welcher, wie wir gesehen haben, alle dem modernen Leben widersprechenden Lehren aus der Lehre der Kirchenväter hinwegzudeuten bemüht ist, hat auch die Bezeichnung des Handels durch Ambrosius als schmutzige und schimpfliche Erwerbsart auf den Einfluß der antiken Verachtung des Ge werbsieb ens zurückgeführt *) und so ihres spezifisch patristischen Charakters zu entkleiden gesucht. Sehr zu Unrecht; denn die Anschauungen der Väter, einschließlich der des Ambrosius, waren denen der heidnischen Schriftsteller gerade entgegengesetzt. Wie Funk selbst an anderer Stelle hervorhebt 2 ), galt den Griechen und Römern der Betrieb eines Handwerks und des Kleinhandels als etwas Schmutziges und des freien Mannes Unwürdiges; dem Großhandel dagegen ließen sie bessere Würdigung widerfahren. Bei den Kirchenvätern aber war es gerade umgekehrt. Der Apostel Paulus hatte alle Arbeit um den Lebensunterhalt zu Ehren gebracht, nicht aber die Tätigkeit, welche den *) Funk a. a. 0. 67. J ) Ibidem 62. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 131 Geist mit fortwährender Sorge um das Irdische füllt. Dementsprechend galt auch den Kirchenvätern Ackerbau und Handwerk als erlaubt, sofern diejenigen, die sie betrieben, sich frei hielten von Erwerbsgier; ja unter dieser Bedingung ließen sie selbst den Kleinhandel zu, der lediglich um des Unterhalts willen betrieben wird. Dagegen sind sie geradezu leidenschaftliche Gegner aller Tätigkeit, als deren Seele das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn erscheint, und damit vor allem des Großhandels. Wie ihre Eigentumslehre von einem stark sozialistischen Grundzug durchweht ist, so erscheint ihre Lehre vom Handel als ausgesprochen antikapitalistisch. Damit standen sie aber gewiß nicht unter dem Einfluß irgendwelcher antiker Anschauung über das Gewerbsleben; es war dies vielmehr die logische Folgerung, die sich mit zwingender Notwendigkeit aus ihrer Lehre vom Seinsollenden ergab. Es stand geschrieben: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“, aber es stand auch geschrieben: „Wehe denen, welche Haus an Haus reihen und Acker mit Acker verbinden“. Es stand geschrieben: „Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert“, aber ebenso: „Die Gewinnsucht ist die Wurzel alles Übels“. Um des Gewinns allein willen aber wird das Kapital tätig; die Aussicht auf die Größe des Gewinns bestimmt das Maß seiner Tätigkeit; was als die Wurzel alles Übels erschien, war die Seele aller kapitalistischen Tätigkeit und insbesondere des Handels. Nichts ist für den antikapitalistischen Charakter der Lehre des christlichen Altertums charakteristischer als jener oben angeführte Beschluß der Synode von Karthago von 897, durch welchen, entsprechend den Ausführungen des Augustinus, den Geistlichen verboten wird, conductores oder procuratores privatorum zu sein oder ullo turpi vel inhonesto negotio ihren 132 Lujo Brentano Unterhalt zu suchen. Das sind die drei hauptkapitalistischen Erwerbsarten jener Zeit: conductio, die Großpacht von Latifundien, procuratio privatorum, die finanzielle Verwaltung derselben, wo sie in eigener Regie betrieben wurden, turpe vel inhonestum negotium, der Handel, der auf Gewinn ausgebt. Die Zusammenstellung begegnet uns in einer ganzen Anzahl späterer Synodalbeschlüsse. Erwerbsarten, welche nicht mehr als den Unterhalt brachten und bei denen die Seele von fortwährendem Streben nach Vorteil freibleiben konnte, blieben erlaubt; alle, bei denen der Geist durch die stete Sorge um Nutzbarmachung des Kapitals oder, wie Ambrosius sich ausdrückt, „von steter Gewinnsucht“ gequält wird, wurden verboten. In naiver Weise tritt uns die antikapitalistische Auffassung in der Ausführung des Papstes Gregors des Großen*) entgegen, in welcher er das Verhalten des Petrus und des Matthäus nach ihrer Bekehrung vergleicht. Obwohl geschrieben stehe: „Wer seine Hand an den Pflug legt und siehet zurück, der ist nicht geschickt zum Reich Gottes“, sei Petrus wiederholt zu seiner Eischerei zurückgekehrt, selbst noch nach der Auferstehung Christi; Matthäus, der Zollpächter, dagegen, habe sein Geschäft für immer verlassen, sobald ihn Christus gerufen habe. Der Papst zieht daraus den Schluß, daß, da das Eischergewerbe unschuldig sei und sich ohne die geringste Gefahr, daß man sündige, ausüben lasse, Petrus volle Freiheit gehabt habe, zu ihm zurückzukehren ; anders aber sei es mit dem Geschäfte eines Zollpächters, welches ohne Sünde kaum oder gar nicht ausgeübt werden könne. „Sunt enim pleraque negotia, quae sine peccato exhiberi aut vix, aut nullatenus possunt. “ q Hom. 24 in Bvang. Migne, Patr. iat. LXXVI, 1184. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 133 Welches sind diese negotia? Alle Geschäfte, die nicht Vorkommen ohne einen Preiszuschlag zum Einkaufspreis, der die Beschaffungskosten und die Kosten des zum Unterhalt des Händlers Notwendigen übersteigt. Denn dieser höhere Preis bringt den „ schmutzigen “ Gewinn. Der Maßstab für ehrlichen und unehrlichen Handel liegt, wie schon bemerkt, darin, daß sein Ertrag nicht größer ist, als die Deckung der notwendigsten Betriebskosten erfordert; mehr zu nehmen widerspricht dem Prinzip, daß der Genuß der den Menschen von Gott gegebenen Dinge gemeinsam sein soll und niemand von seinem Besitze mehr für sich verwenden darf, als zum Leben notwendig ist. Aber in welcher Weise sucht die Lehre des christlichen Altertums ihr ideal vom gerechten Preis zu verwirklichen ? Hier kommen wir zum schwächsten Punkt der Lehre. Wie die modernen Nationalökonomen gehen die Väter von der Auffassung aus, daß die große Masse der Menschen in erster Linie vom Streben nach dem größtmöglichsten Gewinne beseelt sei. Augustinus berichtetvon einem Schauspieler, der sich verpflichtete, allen zu sagen, was ein jeder wünsche; die Losung war: Billig kaufen und teuer verkaufen. Und Ambrosius führt aus * 2 ), daß Josua zwar imstande gewesen sei, die Sonne zum Stillstand zu zwingen, nicht aber der Gewinnsucht Herr zu werden. Aber das einzige Gegenmittel, welches die Väter kennen, ist die Ermahnung zur Genügsamkeit und Nächstenliebe und der Verweis auf die ausgleichende Gerechtigkeit im Jenseits. ') De Trinitate lib. 13, cap. 3. Migne, Patr. lat. XLII, 1017. 2 ) De off. ministr. II, b. 26, Nr. 130. Migne, Patr. lat. XVI. 146. 134 Lu jo Brentano Gegenüber der erklärten Allgewalt und Allgemeinbeit des bekämpften Triebes war dies ein unwirksames Mittel. Es hieß dies, die, welche auf das Jenseits hofften, im Diesseits den entgegengesetzt Handelnden ausliefern. Der Trost, den Ambrosius den Tugendhaften gab 1 ), daß jene trotz scheinbaren Glücks innerlich doch unglücklich seien, konnte bei aller Wahrheit die erstrebte Lebensordnung doch nicht gewährleisten. Sehr bald, nachdem die Kirche vom Staate anerkannt war, finden wir daher die irdische Zwangsgewalt im Dienst der Durchführung der im Namen der Nächstenliebe gestellten Forderungen. Allerdings hatte auch Diokletian in seiner Tax- ordnung vom Jahre 301 im Namen der Gerechtigkeit die Preise zu regeln gesucht. Aber schon Lactantius 2 ) hat hervorgehoben, es habe sich dabei lediglich um ein Gegenmittel gegen die Teuerung gehandelt, die Diokletian selbst hervorgerufen. Und wenn wir auch die Worte des christlichen Eiferers gegen den Christen- verfolger nicht ohne weiteres als vertrauenswürdig hinnehmen dürfen, so zeigt sich doch auch die Würdigung, die Bücher 3 ) dem Preisedikt hat zuteil werden lassen, daß es sich dabei um eine Maßnahme handelte, um gewissen Folgen der Münzverschlechterung entgegenzuwirken. Die Lage der Truppen und der Beamten war durch diese gewaltig verschlechtert worden. Namentlich litten die Soldaten, wenn die Regimenter nach einem anderen Orte verlegt wurden und nun höhere als die gewohnten Preise zahlen mußten. Daher wurde eine Maximalgrenze festgesetzt, welche die Warenpreise nie überschreiten sollten. Wenn dabei in der Ein- J ) De off. ministr. I, c. 12. Migne, Patr. lat. XVI, 38. 2 ) De mortibus peccatorum c. 7. Migne, Patr. lat. VI. 3 ) Zeitschrift für die Gesamte Staatswissenschaft L, 189 ff. Die -wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 135 leitung zum Edikt viel von der rasenden Gier und der mit reißender Wut überschäumenden Habsucht der Händler die Rede ist, der im Namen der Gerechtigkeit entgegenzutreten eine Gewissenspflicht der Väter des Volkes sei, so dürfen wir uns dadurch nicht irreleiten lassen. Wie Bücher treffend bemerkt 1 ): Sozialpolitische Rücksichten auf die konsumierende Bevölkerung kamen bei Erlaß des Edikts sicher nicht in Frage; der moralisierende Schwulst der Einleitung diente nur dazu, die wahren Gedanken des Gesetzgebers zu verbergen; im wesentlichen handelte es sich um eine münzpolitische Maßnahme mit dem Nebenzwecke, die Lage der Truppen zu verbessern. Und ebensowenig war das Motiv des späteren Preisedikts Julians 2 ) vom Jahre 362, durch welches der Getreidepreis in Antiochien geregelt werden sollte, oder der ähnlichen früheren Maßnahmen des Tiberius 3 ), Commodus 4 ) und Alexander Severus 5 ) ein ethisches. Der Zweck aller dieser Maßnahmen war, wie Bücher bemerkt 6 ), die städtische Menge für den Imperator zu gewinnen. Nun hat dieses Motiv gewiß bei den nach Annahme des Christentums erlassenen Verordnungen über die Preise auch eine Rolle gespielt. Das aber, was neu ist, ist ihre Verquickung mit der Lehre der Kirchenväter vom gerechten Preise; durch sie erhielt die von verschiedenen Kaisern aus politischen Motiven ver- q Ibidem 196. 2 ) Vgl. Ammianus Marcellinus XXII, 14, 1, rec. Eyssenhardt. Berolini 1871, p. 253. Libanii Sopbistae Orationes et Declama- tiones, ed. Reiske, Altenburg 1791, I, 587. s ) Tacitus, Ann. II, 86. 4 ) Lampridius, Commodus c. 14 in Scriptores histor. Aug. rec. Peter p. 108. 5 ) Lampridius, Alexander Severus c. 22, ibidem p. 263. *>) A. a. 0. 195. 136 Lujo Brentano folgte Preispolitik eine religiöse Begründung; und neu ist auch die entsprechende Heranziehung der kirchlichen Organe zu ihrer Durchführung. So enthält der Kodex ein Reskript der Kaiser Valentinian und Valens ’), in welchem die Bischöfe angewiesen werden, darüber zu wachen, daß die Verkäufer keinen höheren als den gerechten Preis verlangen; die Aufgabe wird ihnen übertragen, da es ihre Sache sei, für die Armen und Dürftigen zu sorgen. Ob es Kirchenstrafen oder weltliche Strafen waren, welche die Bischöfe verhängen konnten, gibt der Kodex nicht an. Dann finden wir stärkere Maßnahmen. Kaiser Zeno * 2 ) verbietet alle Verabredungen und Vereinbarungen der Verkäufer zur künstlichen Steigerung der Preise; wer der Teilnahme an solche monopolistischen Bestrebungen überführt werde, solle alle seine Güter verlieren und für immer verbannt sein. Dann erläßt Kaiser Justinian 3 ) nach einer großen Kalamität, welche von Bauern, Kaufleuten, Gewerhtreibenden und Schiffern zur Erzielung höherer Preise und Löhne benützt worden war, ein Verbot, mehr, als bisher üblich gewesen war, zu verlangen ; die, welche mehr verlangen, sollen zur Zahlung des dreifachen Betrags an den kaiserlichen Fiskus verurteilt werden. Allein man ging noch weiter, indem man die erlaubten Preise und Gewinnste amtlich festsetzte. Das von Jules Nicole im Jahre 1893 herausgegebene Buch des Präfekten 4 ) von Konstantinopel aus der Zeit Kaiser Leos des Weißen, das auch unsere unvollständige Kenntnis des römischen Zunftwesens ] ) 1. 1, Cod. J. 1. 1, tit. 4. s ) 1. a. a., Cod. J. 1. 4, tit. 59. 3 ) Novella 122. 4 ) Aeovtos tov Socpov tu ijiaoyiHov ßißUov. Le Livre du prefet ou l’Edit de l’Empereur Leon le Sage, sur les corporations de Constantinople, par Jules Nicole. Geneve 1893. Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 137 des 4. bis 6. Jahrhunderts bereichert, hat uns gezeigt, daß der Verkauf an das Publikum durch Bestimmungen geregelt wurde, durch welche die einzelnen Zünfte für die Ausübung ihres Gewerbes auf gewisse Stadtteile beschränkt werden, in denen die einzelnen Gewerb- treibenden ihre stationes und ergasteria haben sollten; wo dies nicht anging, wurden wenigstens gewisse Minimaldistanzen vorgeschrieben, innerhalb deren nicht zwei Buden desselben Gewerbes errichtet werden sollten. Art und Weise, Zeit und Ort des Einkaufs erscheint genau bestimmt, und der Präfekt und sein legatarius bestimmen den Verkäufern die Preise und den Wiederverkäufern den Gewinn. Diese Einrichtungen wurden dann auch auf die germanischen Reiche übertragen, die auf dem Gebiete des alten Römerreiches entstanden. Hatte doch schon Cassiodorus x ) im Namen des Königs Athalarich an den Grafen von Syrakus geschrieben, man beschuldige ihn, daß er der zur See zugeführten Waren sich bemächtige und, sei es aus Ehrgeiz oder Habsucht, sie entsprechend den alten (durch die früheren Zölle bedingten, höheren) Preisen taxiere. Um diese Gerüchte zu zerstreuen, sei es nötig, daß der Bischof und das Volk seiner Preisfeststellung anwohnten. Es sei nötig, daß das, was zur allgemeinen Wohlfahrt geschehe, die Zustimmung aller habe. Der Preis der Waren solle in gemeinsamer Beratung festgestellt werden, da man an einem Händel, zu dem man gegen seinen Willen genötigt werde, keine Freude habe. J ) Cassiodorus 1. 9, Ep. 14. Cassiodori Senatoris Yariae, recensuit Theod. Mommsen. Berol. 1894, p. 179, Nr. 9. Die beiden anderen in denVariae enthaltenen Edikte betreffend Preise (p. 341) bestimmen lediglich Lebensmittel- und Hoteltaxen. Doch finden sich unter den Stellen, auf welche im Register unter dem Worte pretium verwiesen wird, einige, welche auf einen obrigkeitlich festgesetzten Preis hindeuten; z. B. p. 209, 210. 138 Lujo Brentano Die bloße Nächstenliebe hatte sich also unfähig gezeigt, den Käufern das justum pretium zu sichern. Es ist aber bekannt, daß auch die Maßnahmen der Zwangsgewalt, die zu seiner Sicherung ins Leben gerufen wurden, gegenüber der Allgewalt und Allgemeinheit des Erwerbstriebs ihr Ziel nicht erreichen konnten. In den vorgeführten Maßnahmen des Kaiserreichs finden wir die Anfänge der Preispolitik, welche das ganze Mittelalter beherrschen sollte und bis in die Neuzeit nach Geltung strebte. Da zeigt sich denn eine bemerkenswerte Ironie des Schicksals: Jene Maßnahmen waren in der römischen Kaiserzeit dem christlichen Streben entsprungen, den Armen und Dürftigen gegen Überforderung zu sichern; es ist aber bekannt, daß sie, einmal ins Leben gerufen, schließlich denen, gegen welche sie schützen sollten, das Mittel wurden, um den Käufern Monopolpreise aufzuzwingen. Dies wurde, wie ich in meiner Rektoratsrede gezeigt habe, um so leichter, als sich mit der Lehre vom justum pretium die mit der mittelalterlichen Standeshierarchie verknüpften Vorstellungen der berechtigen Lebenshaltung der verschiedenen Stände verknüpften. Ich komme hier nicht auf meine dortige Darlegung zurück, wie es der auswärtige Handel war, von dem aus dann die ganze Lehre vom justum pretium unterminiert wurde, bis das der menschlichen Natur innewohnende Streben nach ' dem größtmöglichen Gewinn gerade als das Mittel erkannt wurde, um einen den Beschaffungskosten der Ware entsprechenden Preis wirklich herbeizuführen. Dies nämlich ist das für den Unterschied zwischen der altchristlichen und mittelalterlichen Auffassung und der Auffassung der modernen Volkswirtschaftslehre Entscheidende: nicht, daß beide nicht anerkannten, daß das justum pretium ein Ideal sei, oder daß nicht Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 139 beide in dem den Beschaffungskosten entsprechenden Preise das jnstum pretium erblickten, sondern daß die Anhänger der ersteren ihr Ideal unter Verwerfung der Haupttriebfeder des wirtschaftlichen Handelns und unter Bekämpfung derselben zuerst nur mit religiösen, später auch mit Mitteln der weltlichen Zwangsgewalt zu erreichen suchen, daß dagegen die moderne Volkswirtschaftslehre jene Haupttriebfeder weder billigt noch mißbilligt, sondern einfach als Tatsache hinnimmt und sie eben in den Dienst der Verwirklichung desselben Ideals stellt. Die moderne Volkswirtschaftslehre nämlich lehrt, daß gerade infolge des Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn nirgends, wo die Konkurrenz unbeschränkt ist, der Preis der Ware auf die Dauer über den Beschaffungskosten des Teils der Ware zu stehen vermag, der am billigsten hergestellt werden kann und noch nötig ist, um den Bedarf des Marktes zu decken; nur, wo Monopole und Zölle künstliche Preisverteuerungen ermöglichen, vermag das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn die Herabdrückung des Preises auf das justum pretium der billigsten Beschaffungskosten nicht zu bewirken. Jedenfalls hat eine Politik, die von der verurteilten Wirklichkeit statt vom Seinsollenden ausging, vom Egoismus statt vom Altruismus, der Erfüllung der dem letzteren vorschwebenden Ideale nähergeführt als alle im Interesse derselben ergriffenen Zwangsmaßregeln. Da aber, wo auch bei freier Konkurrenz dieses Ziel nur ungenügend erreicht wurde, hat die von den Kirchenvätern verurteilte Haupttriebfeder des wirtschaftlichen Handelns eine Bewegung gezeitigt, welche innerhalb gewisser Grenzen das wirtschaftliche Ideal der Kirchenväter zu verwirklichen bestimmt scheint 1 ). *) Vgl. Mrs. SidneyWebb, Die britische Genossenschaftsbewegung, und Reinhold Riehn, Das Konsumvereinswesen in Deutschland. 140 Lujo Brentano Robert Owen war ein Gegner des nach schimpf liebem Gewinn strebenden Handelns gleich einem Kirchenvater. Gleich den Kirchenvätern erstrebte er die Abschaffung jedweden die Beschaffungskosten übersteigenden Preises. Gleich ihnen gehörte ihm zu den Beschaffungskosten, die der Preis zu ersetzen hatte, das, was der Unterhalt des Händlers bei menschenwürdigem Dasein notwendig machte. Gleich ihnen sah er in allem Gewinn, der darüber erzielt werde, einen zurückzuerstattenden Betrag. Aber, um sein Ziel zu erreichen, knüpfte auch er an das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn an, nur nicht an das der Verkäufer, sondern der Käufer. Aus seinen Bestrebungen ging die große Konsumvereinsbewegung hervor, der heute in England bereits der siebente Teil der gesamten Bevölkerung angehört, und die im letzten Jahrzehnt auch auf dem Kontinent, speziell auch in Deutschland, Riesenfortschritte gemacht hat. In diesen Konsumvereinen mit ihren großen Fabriken, welche der Erzeugung der von ihnen benötigten Waren dienen, und ihren Dampfern, welche alle Meere durchkreuzen, um an den billigsten Beschaffungsorten ihren Bedarf einzukaufen, ist der „schimpfliche“ Gewinn der Kirchenväter beseitigt. Der Kaufmann ist darin aus einem Händler, der für eigene Rechnung und Gefahr kauft und verkauft, ein Beamter geworden, der einen seinen Leistungen und dem zu seinem Leben notwendigen entsprechenden Gehalt erhält: die beschäftigten Arbeiter erhalten einen Lohn, der ihnen ermöglicht, außer ihrer Arbeit auch den dem Menschen von den Kirchenvätern gesteckten Zielen zu leben. Alles, was der Preis der verkauften Waren über die Einkaufspreise, resp. die Erzeugungskosten derselben abwirft, wird dem Käufer der Ware zurückerstattet. Nun noch einen Augenblick zu der Beschuldigung, Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 141 meine Darlegung der Lehre der Yäter von der Verdienstlichkeit der Weltflucht und vom Reichtum, Eigentum und Handel sei ein Zerrbild der katholischen Lehre gewesen. Nach den Beweisen für ihre Richtigkeit, die ich hier vorgeführt habe, erwarte ich getrost das Urteil des Lesers über ihre Berechtigung. Es erhebt sich angesichts der großen Fülle der für meine Darstellung beigebrachten Belege vielmehr die Frage, wie soll man sich erklären, daß diese Beschuldigung überhaupt erhoben worden ist? Ich erkläre es folgendermaßen: Von Anfang an stand die christliche Lehre mit der natürlichen Stellung der Menschen zu den wirtschaftlichen Gütern in Gegensatz. Von Anfang an klang sie den Reichen hart: selbst die Jünger hatten sich schon darüber entsetzt, und der hl. Hieronymus nannte sie difficile, durum et contra naturam. Wie der Jüngling im Evangelium gingen viele betrübt fort und verzweifelten an ihrer Seligkeit. Sehr früh begegnen wir daher Bestrebungen, die Strenge der Lehre zu mildern. In der Schrift: Quis dives salvetur des Clemens von Alexandrien haben wir sie kennengelernt. Thomas von Aquin hat sich, wie ich in meiner Rektoratsrede gezeigt habe, bemüht, Auswege zu finden, um die fortgeschrittene wirtschaftliche Entwicklung seinerzeit mit der christlichen Lehre in Einklang zu bringen. Unter seinen Nachfolgern tritt das Bestreben, Auskunftsmittel zu schaffen, um Lehre und Leben zu vereinigen, in steigendem Maße hervor. Seit dem 16. Jahrhundert aber hat sich das wirtschaftliche Leben von den ethischen Urteilen der alten Kirche ganz emanzipiert. Da ist denn, wie auf anderen Gebieten, so auch auf dem der Wirtschaftslehre das Bestreben hervorgetreten, eine Wiederversöhnung zwischen Leben und Wissenschaft einerseits und kirchlicher Lehre andererseits herbeizuführen. Das war nur möglich, wenn man offen 142 Lu jo Brentano die Reformbedürftigkeit der kirchlichen Lehre einräumte und sie entsprechend dem sich fortentwickelnden Lehen umgestaltete. Tatsächlich hat man das letztere wohl auch getan, ganz ebenso wie es schon Thomas von Aquin und dessen Nachfolger getan hatten. Aber daß man es tat, konnte man prinzipiell nicht einräumen, solange man, wie es geschieht, behauptet, daß die katholische Kirche von Anfang an bis heute in nichts sich geändert habe. .So gelangte man denn, angesichts der wachsenden Bedeutung der materiellen Güter und des Strebens nach ihrem Besitz auch bei den katholisch gebliebenen Völkern, dazu, den Sinn umzudeuten, der der Lehre der Väter innewohnt. Nun verdienen gewiß alle diejenigen die wärmste Sympathie, die bemüht sind, zu hindern, daß die kirchliche Lehre in nicht allzu großen Gegensatz zur wissenschaftlichen Erkenntnis trete; nur müssen ihre Bemühungen auf die Fortbildung der kirchlichen Lehre gerichtet sein. Wenn sie aber dahin gehen, den Sinn umzudeuten, welcher der kirchlichen Lehre der Vergangenheit innewohnt, treten sie mit der Wahrheit in Widerspruch. Und nicht nur mit der Wahrheit, sondern auch mit dem erhabensten Inhalt der alten christlichen Lehre. Denn, wie unzureichend immer die Predigt der Nächstenliebe war, um die von den Kirchenvätern erstrebte Gerechtigkeit im Wirtschaftsleben zu verwirklichen, dieses ihr Ziel wird nicht vergehen, solange es Menschen gibt; und die unerschütterliche Charakterstärke und das unvergleichliche Talent, womit sie ihre Zeitgenossen dafür zu begeistern gesucht haben, wird stets die Bewunderung derer finden, welche dem Zauber ihres Ideales verfallen sind. Erstände doch in unserer Zeit künstlicher Getreideverteuerung und der Preistreiberei durch Kartelle wieder ein Basilius, der da predigte über das: „Wehe denen, die Acker an Acker Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 143 reihen“, ein Ambrosius, der da schrieb über den Spruch: „Dem, der den Preis des Getreides erhöbt, fluchet das Volk“, oder ein Augustinus, welcher die Mahnung des Evangeliums: „Erwirb dir Freunde mit dem Mammon der Ungerechtigkeit“ in ihrer .Bedeutung erklärte! Wie würde er aufflammen in heiligem Zorn, wenn er fände, daß diese an die Besitzenden gerichtete Aufforderung, den Armen zu Hilfe zu kommen, die Auslegung gefunden hätte, daß man zur Festigung politischer Machtstellung in rastlosem Wetteifer mit anderen Parteien dahin zu streben habe, durch Begünstigung egoistischer Sonderinteressen und monopolistischer Bestrebungen auf Kosten der Hungernden gewisse Bevölkerungsklassen an sich zu fesseln! Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit *) „Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden den Menschen, die eines guten Willens sind.“ Diesen Yers bei Lukas II 14 haben seit mehr als 1800 Jahren die Gläubigen am heutigen Tage gesungen; denn sie feiern an ihm die Geburt desjenigen, der von sich gesagt hat: „Der Geist des Herrn ist bei mir, deshalben er mich gesalbet hat und gesandt, zu verkündigen das Evangelium den Armen, zu heilen die zerstoßenen Herzen, zu predigen den Gefangenen, daß sie los sein sollen, und den Blinden das Gesicht und den Zerschlagenen, daß sie frei und ledig sein sollen, und zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.“ (Luk. IV, 18, 19.) Danach ist begreiflich, daß das Christentum in seiner ersten Zeit seine Anhänger in solchem Maße unter den Sklaven fand, daß der Philosoph Celsus es eben deshalb angriff. Und wenn er auch übertrieben x ) Der obenstehende Aufsatz ist in etwas kürzerer Form am 25. Dezember 1910 in Nr. 356, Erstes Morgenblatt der Frankfurter Zeitung, erschienen. Er hat in katholischen Zeitschriften und Zeitungen Anfeindung gefunden, so durch Emil Michaels. J., „Kirche und Sklaverei nach Lujo Brentano“ in der Zeitschrift f. kath. Theologie, XXXV, Jahrgang 1911, S. 386 ff., danach in der „Augsburger Postzeitung“ vom 16. Oktober 1915 von Hochschul- Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 145 hat, so ist doch die Eroberung der Welt durch das Christentum von den unteren Klassen zu den höheren fortgeschritten, nicht umgekehrt. Auch hat Leo XIII. in dem Briefe, den er am 5. Mai 1888 aus Anlaß der Aufhebung der Sklaverei in Brasilien an die brasilianischen Bischöfe gerichtet hat, gesagt, man könne der katholischen Kirche, welche kraft der übergroßen Gnade Christi des Erlösers die Sklaverei ausgerottet und die wahre Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit verwirklicht habe, für ihre Verdienste um die Wohlfahrt der Völker nie Loh und Dank genug spenden. (Acta Leonis XIII vol. VIII 185.) Dagegen hat am 12. Juni 1910 der Bischof von Regensburg, Dr. von Henle, dem bayrischen Eisenbahnminister von Fraundorfer erwidert: „ Seine Exzellenz haben hingewiesen auf die soziale Entwicklung des Christentums. Das Christentum hat sich mit der sozialen Frage Jahrhunderte lang nicht beschäftigt. Wenn Seine Exzellenz die Güte haben wollten, die Paulinischen Briefe nachzulesen, so würden Sie aus denselben entnehmen, daß der Apostel Paulus beständig dahin gewirkt hat, sich in die gegebenen Verhältnisse zu schicken. Wer Knecht ist, soll Knecht bleiben, wenn er nicht freiwillig von seinem Herrn der Knechtschaft enthoben wird. Das Christentum hat also mit der Sozialdemokratie in Beziehung auf seine Entwicklungsgeschichte und seine Stellung zur sozialen professor Dr. Niederhuber „Die Frage nach dem Ursprung des Christentums“ und in der Zeitschrift „Hochland“, Mai 1916, von Franz Meffert „Der proletarische Charakter des Urchristentums“. Das ist mir der Anlaß zu erneuter Prüfung meiner Auffassung geworden. Angesichts der von mir angeführten Tatsachen, die ich in dem obenstehenden Wiederabdruck vermehrt habe, vermögen aber die apologetischen Ausführungen Michaels nach meiner Meinung nicht standzuhalten. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. io 146 Lujo Brentano Frage auch nicht die geringste Berührung. Das möchte ich hier konstatiert haben.“ Das ist gerade das Entgegengesetzte von dem, was Leo XIII. an die brasilianischen Bischöfe schrieb. Wer hat Recht, Papst oder Bischof? Die Entwicklung von der Sklaverei zur Freiheit wird von zwei Prinzipien beherrcht, einem idealen und einem materiellen. Das ideale ist die Vorstellung von der natürlichen Gleichheit aller Menschen, das materielle das der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit. Es soll diejenige Ordnung getroffen werden, welche den jeweilig gegebenen konkreten Bedürfnissen und Verhältnissen am angemessensten ist. Der ökonomische Laie kennt nur das erstere Prinzip und schreibt ihm alles zu. In der Tat ist es das ewige, unsterbliche, nie versiegende. Aber es ist das schwächere; sonst ließe sich angesichts einer vieltausendjährigen Übereinstimmung hinsichtlich des idealen Prinzips die Unfreiheit niemals begreifen. Das materielle Prinzip ist das stärkere; es läßt das ideale nur insoweit zur Geltung kommen, als es die jeweiligen konkreten Verhältnisse gestatten, ja leider nur, soweit sie es direkt notwendig machen. Das zeigt der Verlauf der Geschichte. Sie zeigt die Schwäche des idealen Prinzips. Schon das Altertum hatte anerkannt, daß die Sklaverei wider die Natur sei, da der Unterschied zwischen dem Herrn und dem Sklaven nur ein konventioneller, von Natur aber beide gleich seien. Weil widernatürlich, beruhe das Herrentum somit auf Gewalt und sei somit widerrechtlich. Das war die Lehre der Philosophen, welche Aristoteles, der die Sklaverei zu rechtfertigen suchte, bekämpft hat 1 ). Diese Lehre ist Politik, I, 4. Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 147 im Altertum aucli trotz Aristoteles siegreich geblieben. Sie bat, als es in der älteren Kaiserzeit die stoische Philosophie Rom eroberte, auch die großen römischen Juristen erobert. Institutionen und Pandekten reden von der Sklaverei als einer naturwidrigen Einrichtung 1 ). Die römischen Juristen sind es, die den Grund gelegt haben zu den unveräußerlichen Menschenrechten der modernen Emanzipationstheorien. Unter ihrem Einfluß hat die erste Kaiserzeit die Sklaverei ungemein gemildert , und es wäre sicherlich noch im römischen Reiche zur gänzlichen Abschaffung der Sklaverei gekommen, wenn nicht im 3. und 4. Jahrhundert die wirtschaftliche Entwicklung eine so rückläufige gewesen wäre, daß der Fortbestand der Unfreiheit wiederum als das Zweckmäßige erschien. Dagegen haben sich Christus und die Apostel nirgends direkt gegen die Sklaverei ausgesprochen, und Paulus hat dazu aufgefordert, daß ein jeder in seinem Stande bleibe. Nicht etwa, weil er, wie man gesagt hat, eine Umsturzbewegung zu entfesseln sich scheute. Er sah einen viel größeren Umsturz voraus 2 ). Im Hinblick auf das nahe bevorstehende Hinschwinden der gegenwärtigen Weltgestalt erschien alle irdische Ungleichheit als gleichgültig gegenüber der Gleichheit aller, die nicht sündigen, vor Gott. Daher er an die Korinther I, 7 schrieb : „Wurdest du als Sklave berufen , laß es dich nicht kümmern; doch kannst du frei werden, so brauche dess viel lieber 3 ). “ Die Abschaffung der Sklaverei wurde von den Aposteln nicht einmal als entfernte Möglichkeit ins Auge gefaßt. ») Inst. 13, 2. Dig. 15, 4 § 1. 2 ) . Siehe Paulus, Corinth. I 7, 26, 29—31. — Römer 13, 11. 3 ) Die Vulgata übersetzt: „Servus vocatus es? Non sit tibi curae: sed etsi potes fieri über, magis utere.“ 10 * 148 Lujo Brentano Und so ist es mit der Kirche der ersten drei Jahrhunderte gehliehen. Vor ihren Augen haben sich die erwähnten Reformen im Zustand der Sklaven durch die Kaiser Augustus bis Septimius Severus vollzogen; nirgends ist sie aus ihrer völligen Gleichgültigkeit ihnen gegenüber hervortreten. Erst der späteren Zeit hat sich der Widerspruch zwischen den an alle ohne Ausnahme gerichteten Aussprüchen Christi und der Sklaverei aufgedrängt, und nicht erst moderne Apologeten wie Möhler und Hefele haben geschrieben, daß die anerkannte Gleichheit aller vor Gott in der Gleichheit aller vor dem Recht ihr Abbild finden müsse. Der heil. Augustinus hat sehr im Gegensatz zu den „gottgewollten Abhängigkeiten“ des Herrn von Beth- mann-Holl weg geschrieben: „ N achdem Gott dem Menschen den Verstand verliehen und ihn nach seinem Vorbilde geschaffen hatte, wollte er ihm die Herrschaft nur über die unvernünftige Schöpfung übertragen: es sollte herrschen nicht der Mensch über den Menschen, sondern der Mensch über das Vieh.“ Und kein Zweifel, daß nach der Lehre der Kirchenväter, nach welcher von Natur Kommunismus bestanden hat und das Eigentum erst durch Usurpation entstanden ist, das Eigentum des Menschen am Menschen erst recht naturwidrig gewesen ist. Chrysostomus erblickte in dem Sündenfall und der Erbsünde die Ursache der Existenz sowohl des Eigentums als auch der Sklaverei. Nun waren ja aber die Christen durch die Taufe von den Folgen des Sündenfalls erlöst. Nach Chrysostomus hätte es denn auch wirklich in der ersten Christengemeinde weder Eigentum noch Sklaven gegeben r ). Allein jedenfalls hat auch die Kirche die aus den Lehren Christi *) M i g n e , Patrol. graeca, LX, 96—98. Vgl. auch Möhler, Gesam. Schriften, herausgeg. von Döllinger II, 91. 149 Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit sich ergebenden Postulate erst verwirklicht, als die jeweiligen konkreten Verhältnisse es notwendig machten. So verbietet sogar Ignatins den Sklaven unter den Gläubigen, ihre Loskaufung auf Gemeindekosten zu erlangen ’). Noch auffallender ist, daß ein vor- konstantinisches Rechtsbuch, die apostolischen Konstitutionen * 2 ), die Aufnahme eines Sklaven in die christliche Gemeinde von der Bewilligung seines Herrn abhängig macht, unbedingt, wenn der Herr ein Gläubiger, unter Vorbehalt, wenn er ein Heide ist. Dem einmal in die Kirche aufgenommenen Sklaven standen dann aber ihre höchsten Ehren im Himmel wie auf Erden ebenso wie den Freien offen. Ein Beispiel ist der Papst Kallistus, der Sklave eines christlichen Kämmerers des Kaisers Commodus. Noch weniger ändert das Christentum an der Sklaverei, als es Staatsreligion wurde 3 ). Die Synode von Gangra in Paphlagonien belegte i. J. 360 jeden mit dem Anathem, der aus Gründen der Religion Sklaven von ihrem Herrn abwendig machte. Die Kirchenlehrer verbieten es den Sklaven, Ansprüche auf Freiheit mit Rücksicht auf die Beschränkung der Dienstzeit der hebräischen Knechte im Alten Testament auf sechs Jahre (Exodus 21, 2) zu erheben; denn jede Anwendung dieser Bestimmung sei durch das Gebot des Apostels, die Sklaven sollten ihren Herren untertan sein, ausgeschlossen. Ja noch mehr: die Kirche wird selbst Eigentümer von Sklaven und bedient sich zur Wahrung ihres Eigentums aller möglichen Rechtsmittel. ') Ep. I g n a t. ad Pobjc. c. 4. 2 ) Lagarde, Relig. juris eccl. antig. graece. 1836, p. 87. 3 ) Ygl. Franz Overbeck, Studien zur Geschichte der alten Kirche. I Heft. Schloß Chemnitz 1875. III. Über das Verhältnis der alten Kirche zur Sklaverei im römischen Reiche. S. 158 ff. 150 Lu jo Brentano Sind die Sklaven aber Eigentum der Kirche, so entsteht die Frage, wer bei kirchlichem Eigentum der Eigentümer sei. Synoden von 541 und 633 erteilen dem Bischof ein beschränktes Freilassungsrecht. Aber es wird an die Bedingung geknüpft, daß der Bischof den Freigelassenen doppelt ersetze, d. h. für einen Sklaven deren zwei von derselben Tüchtigkeit und desselben Vermögens schaffe. Bischöfe, welche aus dem ihren nichts zum Vermögen der Kirche beitragen, dürfen keine Sklaven freilassen. „Dem Abt oder Mönch ist es nicht gestattet, einen Klostersklaven freiznlassen. Denn wer selbst nichts zu eigen hat, kann einer fremden Sache nicht die Freiheit geben. Denn wie nach weltlichem Recht feststeht, kann nichts außer von seinem Eigentümer veräußert werden.“ So das kanonische Recht. Die orientalischen Mönche dagegen sind, wie das Auftreten Theodors von Studium zeigt, Eiferer gegen den Sklavenbesitz der Klöster gewesen. Im Abendland richten sich die Verbote, Sklaven zu halten, lediglich gegen Heiden und Juden, die Christen zu Sklaven hatten. Und während schon der Kalif Omar I. den Grundsatz aufstellte, daß kein Araber Sklave sein könne J ), ist die Kirche nie dagegen aufgetreten, daß Christen andere Christen zu Sklaven hatten. Vielmehr hat Overbeck recht, wenn er im Hinblick auf die soeben angeführte Stelle aus dem Decretum Gratiani (c. 22. D. LIV) schreibt: „Das Altertum hat die Vorstellung des unveräußerlichen Rechts des Menschen zur Freiheit erzeugt; die Kirche“ (nicht das Christentum) „dagegen ist die Erfinderin eines unveräußerlichen Rechts zur Knechtschaft“. So hat die Kirche nicht den Gefangenen gepredigt, ’) Siebe A. v. Kremer, Kulturgeschichte des Orients unter den Chalifen, Wien 1875. I. 524 ff. — Vgl. auch GeorgEbers, Ägyptische Studien, 1900. 151 Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit daß sie los sein sollen, und den Zerschlagenen, daß sie frei und ledig sein sollen; sie hat den Armen nicht das angenehme Jahr des Herrn verkündigt. Nicht Leo XIII. hat recht, sondern der Bischof von Regensburg. Die Sklaverei ist erst ausgestorhen, als die Bedingungen für ihr Fortbestehen auf hörten, also einmal, als ihre Ursache aufhörte, d. h. als man aufhörte, Kriegsgefangene zu Sklaven zu machen, sodann, als es vorteilhafter wurde, statt Sklaven mehr oder minder freie Arbeiter zu verwenden. Anfänglich hatte man die Kriegsgefangenen getötet. Die Sklaverei hatte einen Fortschritt bedeutet gegenüber diesem Zustand der Barbarei. Sie deutet auf einen Zustand, in dem Menschenkräfte bereits willkommen waren zu wirtschaftlichen Zwecken. Ihr Entstehen ist also ein Zeichen bereits vorgeschrittener Kultur. Man hörte auf, Kriegsgefangene zu Sklaven zu machen, im Mittelalter und in der Neuzeit aus verschiedenen Beweggründen. Im Mittelalter in dem Maße, in dem die Nationen, mit denen man Krieg führt, selbst Christen werden und Christen sind. Daher die Sklaverei fortdauerte, solange man die Heiden bekämpfte. Daher kein Anstoß an der Versklavung der Feinde des Papstes, auch wo sie Christen waren, denn sie galten als schlimmer denn Heiden; endlich kein Anstoß an der Sklaverei der Neger. So bestand ein lebhafter Sklavenhandel während des Mittelalters, bis die Slaven das Christentum an- nahmen, mit kriegsgefangenen Slaven 1 ). Sie gaben >) Siehe Andreae Danduli Chronicon, Cap. V., pars XXIII (Rer. Italic, soript. XII 186. — Mas Latrie, Histoire de l’isle de Chypre, Paris 1852, 125—128. Auch den Append. ä Ibn- Khaldoun, Hist, des Berberes, t. II p. 573, bei Mas Latrie p. 215 der Einleitung, Anm. 11, u. a. a. 0. 152 Lujo Brentano dem Sklaven sogar den Namen. Namentlich die Venezianer, Amalfitaner und Genuesen machten in Sklaven ein großes Geschäft. Ein Hauptsklavenmarkt im Occident war Rom selbst, im Orient Byzanz, wo, solange das griechische Kaiserreich bestand, die Sklaverei überhaupt nicht ausstarb, und ferner die sarazenischen Königreiche. Hier vor allem eine starke Nachfrage nach Sklaven; denn das mohammedanische Recht gestattete, wie bemerkt, nicht, daß ein Mohammedaner Sklave eines Mohammedaners sei. Die mohammedanischen Sklaven waren indes wesentlich nur Haussklaven, besonders weibliche Sklaven. Die Nachfrage danach wurde wesentlich durch italienische Kaufleute gedeckt. Dabei verkauften sie, trotz aller dagegen gerichteten Verbote von Kaiser und Papst, an die Sarazenen ebenso Christen wie Heiden. In Italien 1 ) finden wir nicht nur während des ganzen Mittelalters christliche Sklaven, sondern bis ins 14. Jahrhundert wurden sogar griechische Knaben und Mädchen als Sklaven eingeführt. Thomas von Aquin, den Leo XIII. auch noch unserer Zeit als den einzigen Philosophen empfohlen hat, Egidius Colonna, der hl. Antonius von Florenz haben sogar, im Anschluß an Aristoteles, die Sklaverei zu rechtfertigen gesucht, und während des ganzen Mittelalters haben Kirchen und Klöster christliche Sklaven besessen; desgleichen die geistlichen Ritterorden. So bildeten Sklaven einen nicht unbeträchtlichen Bestandteil des Besitzes des Hospitaliterordens 2 ). Den Ordensbeamten und Brüdern ') Vgl. Otto Langer, Sklaverei in Europa während der letzten Jahrhunderte des Mittelalters. Wissenschaftliche Beilage zum Programm des Gymnasiums zu Bautzen. Ostern 1891. — Ferner: Filippo Zamboni, Gli Ezzelini Dante e gli Schiavi. (Roma e la Schiavitü personale domestica.) Wien 1897. 2 ) P r u t z , Kulturgeschichte der Kreuzzüge. 252. Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 153 war streng untersagt, einen Sklaven zu verkaufen, es sei denn, daß derselbe alt und gebrechlich sei; doch soll man einen Sklaven sich loskaufen lassen, wenn man für den von ihm gezahlten Preis 2 oder gar 3 neue Sklaven erwerben kann. Ebenso darf die Taufe eines Sklaven, weil sie seine Freilassung zur Folge hatte, nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Meisters geschehen. Als die Gemeinde Florenz 1289 alle Hörigkeit in ihrem Gebiete abschaffte, blieben die Hörigen und Sklaven der Kirche, auch wenn sie italienischer Nationalität waren, von dieser Wohltat ausgeschlossen 1 ). Solange dann die Kriege mit den Sarazenen dauerten, fand neue Sklaven zufuhr durch Kriegsgefangene statt. Zahlreiche Verkaufsurkunden betreffend Sklaven sind uns erhalten. Es gab Sensale für derartigen Mobilienverkehr. Auch an Zahlungsstatt wurden häufig Sklaven gegeben, so z. B. öfters zur Begleichung ärztlichen Honorars. In vielen Testamenten wird ihrer erwähnt. Namentlich in Spanien fanden, solange die Kämpfe mit den Mauren dauerten, fortwährend neue Versklavungen von Kriegsgefangehen statt. Der Jesuit Antonio Agapida erzählt in seiner Geschichte von Granada von dem entsetzlichen Schicksal der 11- bis 15000 Bewohner von Malaga. Sie hatten im Jahre 1487 ihre Stadt tapfer gegen Ferdinand von Aragonien verteidigt, schließlich aber kapitulieren müssen. Sie baten um ihr Leben. Ferdinand fürchtete, sie würden ihr Geld und ihre Juwelen in die Brunnen werfen, wenn er sie nicht begnadige. Er versprach ihnen die Freiheit, wenn ein jeder innerhalb bestimmter Frist sich loskaufe; sie sollten solidarisch haften. Darauf lieferten sie ihre Habe ab, die sorgfältig gebucht wurde und ihnen aufs Lösegeld angerechnet werden sollte. 154 Lu jo Brentano Nach Ablauf der Frist war die vorgeschriebene Summe nicht beisammen. Darauf wurden sie alle als Sklaven verkauft und hundert von ihnen nach Rom dem Papste als Geschenk geschickt. Der genannte Geschichtsschreiber rühmt Ferdinand oh dieser klugen Handlungsweise mit den Worten: „Nie hat man von einer geschickteren und klügeren Handlungsweise gehört, als die war, welche der katholische Fürst befolgte, durch die er nicht nur alles Eigentum und die Hälfte der Lösungssumme dieser Ungläubigen an sich zog, sondern zuletzt auch noch sie selbst in den Handel mit darein bekam. “ Auch bei Kriegen, welche die Päpste im Bunde mit anderen Mächten gegen die Ungläubigen führten, empfingen sie ihren Anteil an der Menschenbeute. Auf den päpstlichen Schiffen finden wir vom 16. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts zahlreiche Sklaven, die in der Regel erbeutet oder gekauft waren; gelegentlich waren sie auch von Privatpersonen gemietet. Noch 1657 hat der Papst Alexander VII. Sklaven gehabt. Was sodann die Versklavung von Christen angeht, welche der Kirche entgegenhandelten 1 ), so hat nicht nur das 9. Konzil von Toledo (655) erklärt, daß alle Kinder von Geistlichen Sklaven der Kirche sein sollten, und es wurde nicht nur noch zu Beginn des 11. Jahrhunderts jeder mit Anathema bedroht, der behauptete, die Kinder der Kleriker seien frei, nicht nur hat 1215 Innocenz III. alle diejenigen für der Sklaverei verfallen erklärt, welche den Sarazenen Waffen lieferten, sondern seit dem 14. Jahrhundert trugen die Päpste oft kein Bedenken, ihre Feinde mit Sklaverei zu bedrohen. Am 27. März 1309 bestimmte Clemens V. nach der Besetzung Ferraras durch die Venezianer, daß diese, ’) Siehe Langer und Zamboni a. a. 0. Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 155 wo immer sie ergriffen würden, als Sklaven gelten sollten. 1376 befahl Gregor XI., die Florentiner, mit denen er verfeindet war, zu Sklaven zu machen. 1450 bestimmte eine Bulle Nikolaus V.: Si personas eorum (schlechter Christen) capi contigerit in servitutem et capientium illorum esse volumus, in quorum ceciderint captionem. 1483 zogen sich die Venezianer abermals wegen Ferraras die Androhung der Sklaverei zu, und sogar den venezianischen Geistlichen wurde bei Strafe der Slaverei verboten, Rom zu verlassen. Dann wieder wurden die Venezianer durch Julius II. 1506 und 1509 mit Sklaverei bedroht. Paul III. entband 1535 alle Untertanen Heinrichs VIII. von England vom Treueid; wer ihm trotzdem treu bleibe, sei zum Sklaven zu machen. 1539 entzog Papst Paul III. dem römischen Senate das Recht, Sklaven, die sich zu ihm geflüchtet, die Freiheit zu geben. 1550 gab Pius V. den Konservatoren dieses Recht zurück, aber nur zugunsten derjenigen Sklaven, die vorher die Taufe empfangen hätten, eine Bestimmung, welche die Herren davon abhielt, ihre Sklaven taufen zu lassen. Wenn dies die Stellung des Hauptes der katholischen Kirche zur Sklaverei war, kann man sich nicht wundern zu lesen, daß 1447 Franz Sforza nach der Eroberung von Piacenza 10 000 Einwohner an den Meistbietenden verkaufte, und daß die Franzosen 1501 nach der Eroberung von Capua die Capuanerinnen als Sklaven verkauften. Diese Auffassung, daß die Versklavung dem Christentum nicht wiederspreche, sobald es sich um Heiden oder Feinde der Kirche, d. h. des Papstes, handle, erklärt auch die Haltung der Kirche gegenüber der Sklaverei in der neuen Welt. Erst recht spät nahm der Papst daran Anstoß, die Indianer, die man in dem neu entdeckten Lande vorfand, zu Sklaven zu machen, und 156 Lujo Brentano bezeichnend ist der Ausspruch des Kolumbus: „Der wahre Reichtum der Insel Espanola sind ihre Menschen. “ Als die Königin Isabella Anstoß nahm, die Indianer, die man in dem neu entdeckten Lande vorfand, zu Sklaven zu machen, beruhigte man sie durch den Hinweis, daß sie dafür durch die Taufe den Himmel gewännen 1 ); und als die Indianer sich als Slaven unbrauchbar zeigten, begann, veranlaßt durch den an sich menschenfreundlichen Bischof Las Casas, die Heranziehung von Arbeitskräften aus Afrika. Schon 1501 begannen die ersten Negereinfuhren, und mit erstaunlicher Schnelligkeit dehnten sich dann Negerhandel und Negersklaverei aus. Papsttum und Kirche sind also erst spät zur Erkenntnis gelangt, daß die Sklaverei dem Christentum widerspreche. Nicht anders aber als die katholische verhielt sich die protestantische Kirche. Man lese nur Luthers Kommentar zum 3. der zwölf Artikel der Bauern in seiner „Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“, 1525. „Es soll kein Leibeigener sein, weil uns Christus fast alle befreiet? Was ist das? Das heißt christliche Freiheit ganz fleischlich machen. Hat nicht Abraham und andere Patriarchen und Propheten auch Leibeigene gehabt? Leset St. Paulum, was er von den Knechten, welche zu der Zeit alle leibeigen waren, *) Die Herren wurden nämlich verpflichtet, ihren Leibeigenen das Ave Maria, natürlich in spanischer Sprache, beizubringen. „Welch ein Katechismus“, schreibt Las Casas, „dieses Ave Maria für Leute, die nicht wußten, ob diese Worte einen Stein, einen Stock oder zu essen oder zu trinken bedeuteten!“ (Vgl. G. F. Knapp, Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien in „Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit“. 2. Aufl. Leipzig 1909. S. 8.) 157 Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit lehret. Darumb ist dieser Artikel stracks wider das Evangelium und räubisch, damit ein jeglicher seinen Leib, so eigen geworden ist, seinem Herrn nimpt. Denn ein Leibeigener kann wohl Christen sein und christliche Freiheit haben gleichwie ein Gefangener oder Kranker Christen ist, und doch nicht frei ist. Es will dieser Artikel alle Menschen gleich machen und aus dem geistlichen Reiche Christi ein weltlich äußeres Reich machen, welches unmöglich ist. Denn weltlich Reich kann nicht stehen, wo nicht Ungleichheit ist in Personen, daß etliche frei sein, etliche gefangen, etliche Herren, etlicher Untertan usw. Wie St. Paulus (Galater III 28) sagt, daß in Christo Herr und Knecht ein Ding sei“ usw. Desgleichen haben die christlichen Grundsätze, welche die protestantischen Engländer zur Schau trugen, sie nicht abgehalten, Sklavenhandel zu treiben, ja sogar Kriege um das Monopol im Negerhandel zu führen 1 ). Schon 1562 hat der englische Sklavenhandel nach Südamerika begonnen. Elisabeth hat ihn für verabscheuungswert erklärt und daß er die Rache des Himmels herabrufen werde. Wie weit es ihr damit ernst gewesen ist, läßt sich angesichts ihrer Privilegierung der Piratenfahrten Francis Drakes und Sir Walter Raleighs nicht beurteilen. Das Streben der Stuarts jedenfalls ging dahin, den Negerhandel zu entwickeln. 1618 erhielt Lord Warwick ein Privileg, von der Küste Guineas aus Sklavenhandel zu treiben; 1631 wurde einer Gesellschaft zu gleichem Zweck ein Freibrief erteilt. Nicht anders verfuhr der sich im J ) Ygl. Eg ertön, A short history of british colonial policy. London 1897, p. 109ff. — Dr. Franz Hochstetter, Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels i. J. 1806/1807. Leipzig 1905. S. 5ff. 158 Lu jo Brentano völligen Besitze der göttlichen Gnade fühlende Puritaner Cromwell; nach der irischen Rebellion ließ er sogar 1000 irische Knaben und 1000 Mädchen nach Jamaica schaffen und dort als Sklaven verkaufen 1 ). Unter der Restauration steigerte sich der englische Sklavenhandel zu den schmachvollsten Proportionen. Im Jahre 1663 erhielt die königliche afrikanische Kompagnie ihren Freibrief. Aktionäre waren u. a. der König seihst, die Königin, die Königin Mutter, die Schwester des Königs, aber auch der Philosoph der angeborenen Freiheit und Gleichheit der Menschen John Locke. Leitender Direktor war der Bruder des Königs, der Herzog von York, der spätere Jakob II. Ihre Hauptaufgabe war die Versorgung der Kolonien mit Negersklaven. Zu diesem Zweck wurden Festungen und Niederlassungen längst der afrikanischen Küste gebaut. Die Kompagnie verwendete in einem J ahre ungefähr 40 Schiffe. 1672 wurde ihr Freibrief erneut. Er gab ihr das Monopol im Negerhandel von Tanger bis zum Cap der guten Hoffnung. Jamaica war der Hauptmarkt für Neger, nächstdem Barbadoes; auch Virginien war beträchtlich. Der feste Preis für Negersklaven war £ 15 bis Barbadeos, £ 16 bis zu den Leeward-Inseln, £ 17 bis Jamaica, £ 22 bis Virginien. Es wurden mehrere Tausend Sklaven pro Jahr nach den Kolonien verschifft. Aber die Revolution von 1688 machte dieser Gesellschaft ein Ende. Die „Petition and Delcaration of Right“ erklärte alle ohne Zustimmung des Parlaments von der Krone verliehenen Freibriefe für nichtig und stellte den Sklavenhandel für jeden englischen Untertan frei. Unter'Wilhelm III. wurde das Monopol tatsächlich wiederhergestellt, 0 Lappenberg, Geschichte Irlands in Erseh und Gruber, S. II, Bd. 24, S. 82. 159 Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit und als die Gesellschaft dicht vor dem Bankrott stand, wurde ihr das Glück zuteil, daß ihr in dem neben dem Vertrag von Utrecht, der dem spanischen Erbfolgekrieg ein Ende bereitete, abgeschlossenen sogenannten Assientovertrage das Privileg zugesprochen wurde, das Portugal und Frankreich bis dahin besessen hatten: dreißig Jahre sollte sie das Recht haben, jährlich 4800 Neger den spanischen Kolonien in Amerika zu liefern. Die Könige von England und Spanien sollten je ein Viertel des bei diesem Geschäfte erzielten Reingewinnes erhalten. Indes führte die Mißwirtschaft der königlichen Kompagnie 1750 zu ihrer Auflösung. Nun wurde, um dem Bedürfnis der westindischen Pflanzer möglichst entgegenzukommen, der Sklavenhandel abermals allen britischen Untertanen freigegeben und nahm unter jeder nur denkbaren Förderung seitens der Regierung einen gewaltigen Aufschwung. Die Kolonisten erklärten ihn als die Stärke und Seele der westlichen Welt. Die Gouverneure wurden angewiesen, den Händlern jede Erleichterung zu gewähren. Die von den kolonialen Gesetzgebungen als bequeme Einnahmequelle bevorzugten Einfuhrzölle auf Neger wurden vom Mutterlande sehr ungern gesehen. Als der gesetzgebende Körper von Jamaica 1760, 1765 und noch 1774 die übergroße Sklaveneinfuhr aus Gründen der Sicherheit einschränken wollte, hinderte sie die englische Regierung, „weil der Sklavenhandel dem Wohlstände der Nation zugute komme“. Und doch hatte 1778 bereits die von William Wilberforce geleitete Agitation gegen die Sklaverei aus prinzipiell ethischen Gründen begonnen. Aber auch sie liefert einen Beleg dafür, daß das materielle Prinzip stärker ist als das ideale und dieses nur insoweit zur Geltung kommen läßt, als es die jeweiligen konkreten Verhältnisse als vorteilhaft erscheinen lassen. 160 Lujo Brentano Wie Hochstetter l ) schreibt, konnten die geistig-sittlichen Ideen den Negerhandel nicht eher überwinden, als bis seine ökonomischen Grundlagen und Voraussetzungen gefallen waren. Die Ersten, welche in der Neuzeit aus prinzipiell ethischen Gründen gegen die Sklaverei Stellung ge- nommmen haben, waren edelgesinnte Missionare, Gelehrte, Dichter, Schriftsteller, Weltreisende, darunter Godwin, Baxter, Montesquieu und Rousseau. Die Ersten, welche mit dem Sklavenhandel, weil im Widerspruch mit der allgemeinen und christlichen Moral, praktisch gebrochen haben, waren die Quäker. Dann haben sich interkonfessionelle Gesellschaften zum Zweck der Sklavenbefreiung in England gebildet. Es war ein Triumph von weittragender Bedeutung, als es einem ihrer Mitglieder, dem scharfsinnigen Juristen Granville Sharp, 1772 gelang, als Rechtssatz zur Anerkennung zu bringen: „Ein Sklave ist frei, sobald er einen Fuß auf britischen Boden setzt.“ 1774 hat sich auch in Amerika, in Pennsylvanien, die erste interkonfessionelle Abolition sgesellschaft gebildet, an deren Spitze später Franklin getreten ist. Diese Gesellschaften suchten in steigendem Maße die Parlamente für ihre Bestrebungen zu gewinnen. Aber noch 1776 erhielt D. Hartley, Quäker und Mitglied des englischen Parlaments, auf seinen Antrag, den Sklavenhandel, weil im Widerspruch mit Gottes Gebot und den Rechten der Menschen, zu unterdrücken, die Antwort, der Sklavenhandel sei gegenwärtig für jede europäische Nation notwendig. Die geeignete Zeit zur parlamentarischen Behandlung der Frage kam erst, als Thomas Clarkson, ein vier- undzwanzigjährigerKandidatder Theologie, und William Wilberforce, der Jugendfreund William Pitts, ihre ‘) a. a. 0. S. 4. Dio Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 161 ideale Begeisterung für die Freiheit ihrer Mitmenschen und ihren Scharfblick für das praktisch Erreichbare in den Dienst der Sklavenbefreiung stellten. Am 22. Mai 1787 bildete sich ein neues Komitee aus 12 Personen, zumeist Quäkern. Zunächst beschränkten sie ihr Ziel auf die Unterdrückung des Sklavenhandels. Das war sehr klug; denn bei der völligen Abschaffung der Sklaverei hätten die kolonialen Gesetzgebungen mitzureden gehabt, für die Beseitigung des britischen Sklavenhandels stand die Zuständigkeit des Mutterlandes außer Zweifel. Zunächst erstreckte das Komitee seine Tätigkeit auf Gewinnung der öffentlichen Meinung. Leicht verständliche Flugschriften schilderten die Greuel der Sklavenwirtschaft. In unzähligen Versammlungen wurde unter Vorführung der Folterwerkzeuge, mit denen die unglücklichen Neger gepeinigt wurden, im ganzen Lande das Mitleid erregt. Wie immer, wo es sich um einen Fortschritt des Ganzen handelt, durch den die Sonderinteressen von Mächtigen bedroht werden, wurden diejenigen, die für den Fortschritt eintraten, von den Sklavenhändlern und den ihnen dienenden Federn und Rednern als Revolutionäre denunziert. Aber angesichts der haarsträubenden Greuel des Menschenhandels, welche die Agitation und die auf ihr Drängen eingesetzte Untersuchungskommission enthüllten, erhob sich die Stimme des Landes mit solchem Nachdruck für das Verbot des Negerhandels, daß kein Sonderinteresse dagegen mehr aufkommen konnte. Und doch hat sich erst, nachdem es nach dem Abfall der Vereinigten Staaten offensichtlich geworden war, daß die Fortdauer des britischen Sklavenhandels nur mehr den Abgefallenen und anderen ausländischen Konkurrenten Englands zugute komme, das Unterhaus mit 151 gegen 132 Stimmen auf ein sofortiges Verbot des nach den aus- L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. ii 162 Lujo Brentano ländischen Kolonien geführten britischen Sklavenhandels und die allmähliche Beseitigung der Negereinfuhr in die eigenen Kolonien ab 1. Januar 1796 geeinigt. Aber noch trat das Oberhaus dem Beschlüsse des Unterhauses nicht hei. In ihm saßen die Vertreter des Großkapitals, die ihr Vermögen in Sklavenschiffen und in den westindischen Zuckerplantagen angelegt hatten. In Folge der glänzenden militärischen und kommerziellen Erfolge Großbritanniens während des Kriegs gegen Frankreich nahm der Sklavenhandel von 1796—1800 sogar beispiellos zu. Da hat der Friede von Amiens 1802 Groß- britanien die Rückgabe sämtlicher westindischer Eroberungen bis auf Trinidad auferlegt, und damit wurde das Sonderinteresse derjenigen, die für Fortdauer des Sklavenhandels waren, geschwächt. Nun nahm das Abolitionskomitee seine Agitation wieder auf, und als Pitt, dessen Abolitionseifer durch geheime Gründe gelähmt worden zu sein scheint, 1806 gestorben war und das Ministerium Fox-Granville ans Ruder kam, war das Verbot des britischen Sklavenhandels gesichert. Charles Fox ist aus idealen Gründen, aus rein menschlichen wie aus Gesichtspunkten für das wirtschaftliche Interesse des Ganzen, stets ein begeisterter Vorkämpfer der Sklavenbefreiung gewesen. „Hätte ich in meinem Leben weiter nichts getan, als dieses Werk zu vollenden,“ hat er am 10. April 1806 im Unterhause gesagt, „so hätte ich meine Pflicht erfüllt.“ Auch sein frühzeitiger Tod im Oktober 1806 hat den Sieg nicht mehr aufzuhalten vermocht. Am 25. März 1807 hat das Gesetz, das den britischen Sklavenhandel, soweit er noch bestand, verbot, die königliche Unterschrift, erhalten. Außer durch die Erkenntnis, „daß die britischen Zuckerinseln gegen Ende des 18. Jahrhunderts ihre Plantagenwirtschaft nicht nur ohne Sklaveneinfuhr weiterzuführen imstande waren, sondern daß Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 163 die von 1783—1806 von Grund aus veränderten Verhältnisse unerbittlich die Einstellung des Negerhandels verlangten, wenn England seinen glänzenden Kolonialhandel nicht an das konkurrierende Ausland verlieren wollte“ *), sind es auch politische Erwägungen gewesen, welche den idealen Bestrebungen der Wilberforce, Clark- son und Genossen zugute gekommen sind. Als es zu Anfang 1794 in Paris bekannt geworden, daß Martinique und Guadeloupe vor den überlegenen britischen Streitkräften in Westindien hatten kapitulieren müssen, hatte der französische Nationalkonvent das Dekret vom 4. Februar 1794 erlassen, welches die Sklaverei und den Sklavenhandel in den französischen Kolonien ab- .schaffte. 2 ) Unter stürmischen und theatralischen Szenen ist es zustande gekommen. Danton frohlockte : „Heute ist der Engländer tot; Pitt und seine Helfershelfer sind vernichtet.“ Der Konvent bezweckte durch die Freiheitserklärung, die Schwarzen gegen ihre neuen Herren zum Kampfe aufzurufen und mit ihrer Hilfe letztere zu verjagen. Auch ist, wenn auch nicht auf Martinique, so doch auf Guadeloupe und St. Lucie das Experiment geglückt. Wie wenig es den Franzosen bei ihrem Dekret um sittliche Beweggründe zu tun war, zeigt nicht nur dieser sein Ursprung, sondern auch, daß sie, nachdem sie im Frieden von Amiens ihre Kolonien wieder erhalten hatten, die Sklaverei 1802 dort wieder zuließen. In England aber kam die Erfahrung der Sklavenbefreiung zugute, und als es Frankreich niedergeworfen hatte, ist es ihm gelungen, den Wiener Kongreß zum Beitritt zu seinem Verbot des Negerhandels zu vermögen und zu erreichen, daß es selbst mit seiner Durchführung betraut werde. Nun lag die Kontrolle 9 Hochstetter, a. a. 0. 17. a ) Hochstetter, a. a. 0. 4. 11 * 164 Lujo Brentano seiner Konkurrenten in seiner Hand. v ) 1832 hat es dann alle Krön- und Domänensklaven freigelassen. 1838 wurde durch Parlamentsakte ganz allgemein die Sklaverei in den britischen Kolonien abgeschafft. Aber erst 1889, als in Europa — von der Türkei abgesehen — auch die letzten Spuren der Sklaverei vertilgt waren, hat es Gregor XVI. für seine Pflicht erkannt, die Gläubigen von dem unmenschlichen Handel mit Negern und anderen Menschen abzuwenden; er hat deshalb Laien wie Geistlichen verboten, den Handel mit Negern zu verteidigen. Dagegen ist noch zur Zeit des Kampfes um die Sklavenbefreiung in den Vereinigten Staaten Onkel Toms Hütte auf den Index gesetzt worden. 1848 wurde die Sklaverei in den französischen Kolonien verboten; durch das Emanzipationsdekret vom 22. September 1862 erfolgte Abschaffung der Sklaverei in den Vereinigten Staaten, allerdings erst nach einem Bürgerkriege; 1888 auch in Brasilien. Wir sehen also, daß das ideale Prinzip zwar zu allen Zeiten sich geltend machte, aber erst sehr spät, erst in unseren Tagen, zum Siege gelangt ist. Was ihm zum Siege verholten hat, war das materielle Prinzip : das der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit. Warum und aus welchen Motiven hat es zur Beseitigung der Sklaverei geführt? Wir müssen die verschiedenen Arten der Verwendung der Sklaven unterscheiden: als Haussklaven, J ) Schon Goethe (Vgl. Ecker mann, Gespräche mit Goethe, Ausgabe Leipzig, Max Hesses Verlag, S. 298) hat sich am 1. September 1829 dahin geäußert, als seien die Engländer gegen den Sklavenhandel nur aufgetreten, um fremde Konkurrenz im Sklavenhandel abzuhalten. Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit 165 zu Dienstbotenzwecken, nncl als Arbeiter zu produktiven Zwecken. Man kann sagen, daß die Sklaverei, wo sie im Mittelalter in Europa vorkommt, Haussklaverei war. Zu produktiven Zwecken war der Sklave im Wirt- schaftsbetriebe des mittelalterlickenEuropa nickt brauchbar. Wohl aber als Dienstbote. Hier hört die Sklaverei auf, sobald die Erhaltung des Sklaven dem Herrn in den Tagen, wo der Sklave arbeitsunfähig ist, also bei Krankheit, Invalidität, Alter, zu kostspielig wird. Desgleichen wird der Sklave frei, wenn der Herr infolge von Verarmung außerstande ist, ihn zu ernähren. Anders, wo die Arbeit zu produktiven Zwecken begehrt wird. Der Sklave ist ein Kapital, das in wenigen Jahren verbraucht ist. Damit es amortisiert sei, bevor es aufgehört hat, nutzungsfähig zu sein, muß man es fortwährend nutzen. Das ist nicht möglich in der Landwirtschaft, je mehr die Vegetationszeit durch die Ungunst des Klimas beschränkt wird. Je mehr dies der Fall ist, um so länger muß man die Sklaven in in der unproduktiven Zeit ohne Entgelt durchfüttern. Der Sklave ist aber noch aus anderen Gründen eine kostspielige Arbeitskraft, sobald er auf Großgrundbesitz verwendet werden soll. Er arbeitet nur unter Zwang. Sklavenarbeit setzt also Aufsicht voraus. Daher konnte sie sich in der Plantagenwirtschaft in südlichen Klimaten halten 1 ). Da herrscht lange Vegetationszeit und Großbetrieb. Die erstere macht die Beschäftigung das ganze Jahr oder nahezu das ganze Jahr möglich. Hier auch einheitliche Aufsicht und die Aufsichtskosten daher nicht übermäßig. Dagegen *) Vgl. auch Dr. Ernst Sohultze, Eine Revolution in der Baumwollgewinnung, Schmollers Jahrbuch 1911. 166 Lujo Brentano wurden auch in den Vereinigten Staaten keine Sklaven zu produktiven Zwecken über einen gewissen Breitegrad nördlich hinaus verwendet. Da war sie wirtschaftlich unhaltbar, weil kein Plantagenbetrieb möglich war. Rhode Island verbot schon 1774 die Einfuhr von Sklaven; 1780 schafften Massachusetts und Pennsylvanien die Sklaverei ab; dann folgten die übrigen Kordstaaten. Dagegen wurde sie in den Südstaaten nur durch Gewaltanwendung seitens des Nordens beseitigt, als er die Vorherrschaft der auf der Sklaverei beruhenden Aristokratie in den Vereinigten Staaten brechen wollte. Anders im Wirtschaftsbetrieb des mittelalterlichen Europa und schon vor dem Mittelalter im Römerreich. Da herrschte zwar Großgrundbesitz, nicht aber Großbetrieb. Landwirtschaftlicher Großbetrieb mit Sklaven war da aus klimatischen Gründen unwirtschaftlich. Man gab also dem Sklaven die vom Herrenhof entfernter liegenden Grundstücke zu selbständiger Bewirtschaftung für eigene Rechnung gegen Abgaben und Dienste. Gewiß nur ein Teil des Ertrags fiel dabei dem Herrn zu; aber dieser Teil war größer als früher der ganze Ertrag, denn das Selbstinteresse ist ein mächtigerer Sporn zur Arbeit als der physische Zwang. So wurde im Sklaven der Mensch erkannt. An die Stelle des Sklaven trat der Kolone, der Hörige. Das Arbeitsverhältnis blieb aber noch ein Herrschaftsverhältnis. Allein der Hörige war nicht mehr Sache; er hatte einen Stand und ein Recht. Das zog der Herrschaft, welche das Arbeitsverhältnis über ihn verhängte, die Grenzen, sowohl der Herrschaft über ihn als Produktionsmittel, als auch der Herrschaft über ihn als Mensch. Das steigende Interesse der Volkswirtschaft an intensiverer Bearbeitung des Bodens führte dann zur Ersetzung der ungemessenen Dienste 167 Die Kirche und die Entwicklung zur Freiheit und Abgaben durch gemessene und schließlich zur Ersetzung des unfreien Arbeiters durch den freien. An die Stelle der Fixierung der Arbeitsbedingungen durch den Herrn trat zunächst die durch Behörden und dann die durch freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter im Arbeitsvertrag. Damit dieser wirklich frei sei, bestimmt die moderne Gesetzgebung die volle Gleichberechtigung beider beim Abschluß des Arbeitsvertrags und entschließt sich, alle früheren Verbote von Verabredungen zur Erzielung besserer Arbeitsbedingungen zu beseitigen. Notwendig aber ist, daß diese Koalitionsfreiheit in Wirklichkeit und nicht bloß auf dem Papier bestehe. Sonst Fortbestehen aller Nachteile der widerwillig geleisteten Arbeit. Das Prinzip der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit hat aber nicht nur die Entwicklung von der Unfreiheit zur Freiheit getragen; diese unter seinem Einfluß stehende Entwicklung hat auch die diesbezüglichen Anschauungen der Kirche erzogen. Der große Politiker auf dem päpstlichen Stuhle, Leo XIII., bietet dafür den schlagendsten Beweis. Er hat unrecht gehabt, als er 1888 an die brasilianischen Bischöfe schrieb, als ob die katholische Kirche seit den ersten Zeiten des Bestehens des Christentums der Gegner der Sklaverei gewesen sei; sie hat ja gerade in den katholischen Ländern bis in die neueste Zeit bestanden, und der Peon im katholischen Mexiko ist noch heute tatsächlich ein Sklave. Der Bischof von Regensburg hat diesbezüglich tausendmal recht gegenüber dem Papst. Aber Papst Leo XIII. hat tausendmal recht, wenn er die wirtschaftliche Notwendigkeit, welche heute die Emanzipationsbestrebungen der Arbeiter trägt, begriffen hat, und ebenso wie er in seiner Rechtfertigung des Privateigentums auf Grund des Naturrechts den Lehren der Kirchenväter ins Gesicht geschlagen hat, welche 168 Lujo Brentano es als im Widerspruch mit dem Naturrecht erst infolge des Sündenfalls auf Grund des positiven Rechts entstanden erklärt hatten, so hat er nunmehr die Kirche als Bannerträgerin der Freiheit gegenüber dem Kapitalismus hingestellt. Er hatte den Instinkt des Herrschers, den der Bischof von Regenshurg und auch Papst Pius X. nicht zu haben scheinen, daß, wer die Herrschaft der Kirche auf die demokratischen Erdteile Amerika und Australien erstrecken und angesichts der Demokratisierung selbst des alten Europas in diesem aufrechterhalten will, sich nicht auf den Apostel Paulus berufen darf, der angesichts des von ihm für die nächste Zeit erwarteten Weltuntergangs alle Klassen- und Standesverschiedenheiten für gleichgültig erklärt hat. Ich weiß nicht, ob der Bischof von Regensburg oder Papst Pius X. der Meinung sind, daß demnächst die Welt untergehe. Leo XIII. hat sich in seinen Ansprachen und Briefen jedenfalls von dieser Erwartung nicht leiten lassen, und ich zweifle, ob er wie der Bischof von Regensburg dem bayerischen Eisenbahnminister geantwortet und ob er die Miinchen-Gladbacher als verdächtige Modernisten nach Rom zitiert haben würde, um sich gegenüber den Anschuldigungen der „Berliner Richtung“ zu rechtfertigen. Denn auf politischem Gebiete ist er selbst Modernist gewesen. Y Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum') Kein Stammbaum, der älter wäre als der der Angriffe gegen das Eigentum. Ich denke dabei nicht an die kommunistischen Ausführungen, die hei einzelnen griechischen Philosophen sich finden. Sie sind auf die Ausbildung der neueren kommunistischen Lehren nicht ohne Einfluß gehliehen; aber sie waren dies weniger unmittelbar, als insofern sie die christlichen Anschauungen in der Zeit der Kirchenväter beeinflußt haben. Liese sind es, von denen die kommunistischen Ideen in ununterbrochener Linie in die Neuzeit hinüberlaufen. Ihre Grundgedanken wirkten auch dann noch nach, nachdem die Angreifer den christlichen Boden verlassen hatten. Damit geht der Stammbaum dieser Angriffe zurück auf das ehrwürdigste Element unserer Kultur, die Bibel. Nach der Auffassung des Alten Testaments gab es nur einen Eigentümer: Jehovah. Dieser hatte jeder Familie den ihr .gebührenden Anteil am Lande verliehen. In jedem Jubeljahre sollte das Land aufs neue gleichmäßig verteilt und so der auf die Ebenmäßigkeit J ) Der obenstehende Aufsatz ist zuerst im 19. Band des Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik erschienen. 170 Lu jo Brentano des Besitzes und Gleichheit des Rechts begründete normale Zustand des Reichs wiederhergestellt werden. Wie es sich mit dieser Vorschrift verhalten haben mag, — ob wir es hier mit einer Theorie zu tun haben, mittels deren man den periodischen Wieder Verteilungen des Landes, die zu Anfang der Entwicklung des jüdischen Volkes wie zu Anfang der Entwicklung anderer Völker etwa stattfanden, eine tiefere Begründung zu geben versuchte, oder oh diese Vorschrift, wie andere behaupten, niemals zu praktischer Ausführung kam, — jedenfalls vermochte sie es nicht zu hindern, daß bei den Juden eine periodische Neuverteilung des Bodens nicht stattfand, sobald sie den Wirtschaftsverhältnissen nicht entsprach. Immerhin blieb die Vorstellung, daß Gott der einzige Eigentümer sei, daß die Einzelnen alles, was sie besitzen, nicht zu freiem Eigentum, sondern nur zur Nutznießung besitzen. Für diese ihnen überlassene Nutznießung mußten die Einzelnen sowohl den Leviten als auch den Armen bestimmte Anteile an allem Gute, an beweglichem wie an unbeweglichem, ahgehen. Die Armen hatten an den Ertrag eines bestimmten Teiles des Feldes, der Ackerecke, an die Nachlese, den Armenzehent und an Almosen dasselbe Recht wie der sog. Eigentümer an das Seine. Das mosaische Recht sah im Almosen ein Mittel zur Wiederherstellung der durch die Verteilung des allen gehörigen Eigentums unter die einzelnen zeitigen Nutznießer gestörten normalen Ordnung. Bereits das Alte Testament betrachtet also die Existenz hilfloser Armen als die Folge des Bestehens eines Privatrechts an den Produktionsmitteln und sucht nach einer entsprechenden Abhilfe. Es ist dies wohl zu beachten. Wir werden sehen, wie dieses Korrelatverhältnis der Gedanke ist, welcher alle sozialen Reformer der Folgezeit bis in unsere Tage beherrscht, 171 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum gleichviel oh sie die Fürsorge für die durch das Bestehen des Eigentums hervorgerufenen Armen den Eigentümern als Pflicht auferlegen oder mit Rücksicht auf die Not der durch das Sondereigentum vom Genuß des allen Gegebenen Ausgeschlossenen das Eigentum an den Produktionsmitteln beseitigen wollen. Wir werden diesem Gedanken im Evangelium, bei den Kirchenvätern, bei den im Mittelalter für das „arme Lehen“ Begeisterten, beim heiligen Franziskus, bei Wyclifiten und Hussiten, hei den kommunistischen Sekten des 16. und 17. Jahrhunderts, wie bei den Neuerern des 18. und 19. Jahrhunderts begegnen. Außerdem ergab sich aus der Eigentumslehre des Alten Testaments das unbedingte Verbot jedes rücksichtslosen Strebens nach Erwerb und Gewinn. Das Ansammeln von „viel Gold und Silber“ wird darin ausdrücklich verboten, und das Zinsnehmen vom Volksgenossen wird gerade unter Hinweis darauf, daß alles Eigentum nur eine Gabe Gottes sei, untersagt. Die alttestamentarische Auffassung vom Eigentum ist auch die prinzipielle Auffassung des Christentums bis zur Reformation, und, wo die Welt auch nach derselben katholisch blieb, bis nahe an unsere Tage. Aber allerdings ist es nur die prinzipielle Auffassung des Christentums geblieben, und wehe denen, welche sie im Leben verwirklichen wollten. Sie wurden, seit die Kirche Staatsanstalt geworden ist, grausam verfolgt. Die christliche Lehre aber hat sich mit den Notwendigkeiten des wirklichen Lebens schrittweise soweit verständigt, daß die Lehre ihrer heutigen autoritativsten Interpreten mit der altchristlichen Lehre nahezu in Widerspruch steht. Christus hat die Verachtung der irdischen Güter gelehrt und wiederholt und eindringlich betont, wie schwierig, wenn nicht unmöglich, es dem Reichen sei, 172 Lujo Brentano das Himmelreich zu erlangen. „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“, heißt es Matth. YI. „Sorget nicht für eur Leben, was ihr essen und trinken werdet; auch nicht für euren Leib, was ihr anziehen werdet. Nach solchem allem trachten die Heiden. Trachtet am ersten nach dem Reiche Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch solches alles zufallen.“ Und von noch folgenschwererer Bedeutung war das von Jesu dem reichen Jüngling gesagte Wort: „Willst du vollkommen sein, so gehe hin und verkaufe, was du hast, und gib es den Armen.“ Damit war das Eigentum nicht verneint; man kann sogar sagen, es war damit anerkannt. Allein es war doch nur als eine Tatsache anerkannt, und zwar als eine Tatsache, welche der Erlangung des Reiches Gottes und seiner Gerechtigkeit hinderlich sei, und von der man sich befreien müsse, um vollkommen zu werden. Zur Vollkommenheit gehört also, daß man das Seine beiträgt zur Wiederherstellung des Idealzustandes, wie er vor der Entstehung des Eigentums bestanden hat, indem man sein Eigentum den Armen zuwendet. So haben die ersten Christen diese Lehren aufgefaßt, wie die Apostelgeschichte zeigt. Allein, wie schon Luther hervorgehoben, forderten sie nicht, daß die Güter anderer gemein würden, sondern freiwillig legten sie ihre eigenen Güter zusammen, und nur die Lüge derjenigen, welche Sondereigentum zurückbehielten, während sie, um den Schein des Strebens nach Vollkommenheit zu erwecken, angeblich ihre Güter hingaben, wurde in dem Falle von Ananias und Saphira mit dem Tode bestraft. Immerhin aber bildete sich auf Grund der in Christi Worten enthaltenen Aufforderung zur Weltflucht eine gesellschaftsfeindliche Anschauung unter den Christen und Gliedern Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 173 der Kirche, und gegen die durch diese Entsagung hervorgerufene Lebensweise richteten sich heftige Angriffe der Heiden. Die Christen erschienen diesen als Anarchisten, was Apologien hervorrief, in denen die Christen gegen die ihnen gemachten Vorwürfe verteidigt wurden; darin wurde dann manches abgeschwächt, was man da, wo man zu Christen redete, diesen seihst predigte. Außerdem klang die Lehre Christi den Reichen von Anfang an hart. Wie der Jüngling im Evangelium gingen viele betrübt fort und verzweifelten an ihrem Seelenheil. Dies führte zur schärferen Ausbildung einer bereits von Christus (Matth. XIX, 6 ff.) gemachten Unterscheidung zwischen Gebot und Rat: Die Entsagung galt nicht als ein für alle gültiges Gebot, wohl aber als Rat, der denen gegeben wurde, die nach Vollkommenheit strebten, und Clemens von Alexandrien bemühte sich in der Schrift „Welcher Reiche wird das Heil finden?“, den entmutigten Reichen zu zeigen, daß ihnen das Erbe des Himmels nicht völlig abgeschnitten sei. Solange das Christentum sich in ganz überwiegendem Maße aus den unteren Volksschichten rekrutierte, und dies war in den ersten Jahrhunderten der Fall, stand die rigorose Auffassung über das Verhältnis von Heiligkeit zum Reichtum im Vordergrund. Sie widersprach der natürlichen Stellung der Menschen zu den irdischen Gütern. „Difficile, durum et contra naturam“ nannte sie selbst der asketische Hieronymus. Mit diesem Widerspruch hängt zusammen, daß schon vor der Zeit Konstantins die weltlichen Gelüste auch unter den Christen die Oberhand gewannen, sobald diese, wie in der Zeit von Commodus bis zu Decius, staatlicherseits geduldet wurden. Ganz besonders aber machte der Konflikt zwischen Lehre und Lehen sieh in einer veränderten Haltung der Christen geltend, 174 Lujo Brentano seit das Christentum vom Staate anerkannt wurde. Damit fand eine doppelte Änderung im Christentum statt. Man schätzt die Christen im Römerreich z. Z. Konstantins auf ungefähr ein Drittel der damaligen Bevölkerung; nachdem das Christentum Staatsreligion geworden, traten ihm ziemlich schnell auch die übrigen bei, die nicht aus innerem Antrieb, sondern aus weltlichen Motiven dazu veranlaßt wurden; damit trat jene die Verachtung der irdischen Güter lehrende Richtung von selbst in den Hintergrund. Sodann wurde die Kirche mit ihrer Verstaatlichung aus einer staatsgefährlichen Religion eine Stütze der staatlichen Ordnung. Die eigentums- und reichtumsfeindlichen Lehren aber vertrugen sich nicht mit der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, und gar bald zeigte sich dies auch darin, daß die Kirche eben als ein Träger dieser allenthalben der reichste Eigentümer wurde. Allein damit verschwand die alte Auffassung nicht aus der Lehre; sie wurde nur nicht beachtet, weder von den Trägern der kirchlichen Gewalt, noch von der Mehrheit der Christen; ja, bald kam die Zeit, wo sie dazu nutzbar gemacht wurde, gerade den irdischen Reichtum der kirchlichen Gewalten zu mehren. Gerade an diese Entwicklung und den mit ihr hervortretenden Widerspruch zwischen Lehre und Wirklichkeit knüpft sich die Entstehung der kommunistischen Bestrebungen des Mittelalters, welche das Verbindungsglied zwischen denen des Altertums und denen der Neuzeit bilden. Zunächst über die Fortdauer der alten Auffassung in der Lehre. „Omnes divitiae“, schreibt noch der heilige Hieronymus, „de iniquitate descendunt, et nisi alter perdiderit, alter non potest invenire. Unde et illa vulgata sententia mihi videtur esse verissima: dives aut iniquus aut iniqui haeres.“ Daher denn denen, welche nach Vollkommenheit streben, aufs nach- Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 175 drticklichste an Herz gelegt wird, die Welt zu fliehen und dem Besitz entsagen. Nur denen, die auf die höchste Stufe der Vollkommenheit verzichten, soll gestattet sein, irdische Güter zu besitzen, nämlich den Laien; aber auch ihnen nicht zu beliebigem Gebrauche. Und nun begegnen wir bei den Kirchenvätern nicht zu verkennenden Anklängen an die Lehren verschiedener griechischer Philosophen, die mit der jüdisch-christlichen Eigentumslehre zu einem Ganzen verbunden werden. Im Stande der Natur gab es kein Eigentum. Von Natur war allen alles gemein. Erst die Usurpation einzelner hat ein Privatrecht hervorgerufen. Daher auch der Laie mit dem Seinen nicht machen darf, was er will. Nur das Notwendigste darf ein jeder von dem Seinen auf sich verwenden; aller Überschuß hat zu gemeinsamem Gebrauche dienen. „Dem Hungrigen“, ruft der heilige Basilius, „gehört das Brot, das du behältst, dem Nackten der Mantel, den du bewahrst, dem Unbeschuhten der Schuh, der bei dir modert, dem Dürftigen das Silber, das du vergraben hältst. Daher tust du so vielen Menschen Unrecht, so vielen du geben könntest.“ Gerade der wesentlichste Ausfluß des Eigentums, der freie Gebrauch, den es gestattet, erscheint somit nach der Lehre der Kirchenväter dem Inhaber zugunsten derer, die nichts haben, entzogen. Wurde der Laie, der Eigentümer war, so zu einem bloßen Verwalter mit vorgeschriebener Art der Nutznießung degradiert, so waren die Vorschriften für die Geistlichen begreiflich weit strenger. Ihnen, welche Gott auserwählt hat, die anderen zur Tugend zu leiten, wird die Sorge für irdische Dinge aufs strengste verboten. Um aus dem Abschnitte des Decretum Gratiani „Clericos nihil possidere multis auctoritatibus jubetur“ nur zwei nicht speudoisidorische Belege anzuführen: 176 Lujo Brentano „Wer den Herrn besitzt und mit dem Propheten spricht: ,Der Herr ist mein Anteil', darf außer dem Herrn nichts besitzen“, schreibt Hieronymus, und Ambrosius sagt in gleicher Weise: „Der, dessen Anteil Gott ist, soll sich um nichts kümmern außer um Gott, damit er in dieser Sorge durch kein anderes Geschäft behindert werde.“ Auch beruft sich Augustinus auf den Bericht im 4. Kapitel der Apostelgeschichte über das Leben der ersten Christen, in dem alles gemeinsam gewesen sei, um die Gütergemeinschaft als den idealen Zustand hinzustellen, nach dessen Verwirklichung zum mindesten die Kleriker streben sollten. Das war die Rückkehr zu der Vorschrift des Apostels Paulus „Nemo militans Deo implicat se ne- gotiis saecularibus“. Daß dieser Satz nicht den Erwerb durch die Hände Arbeit, um den Lebensunterhalt zu gewinnen, ausschloß, hat Paulus damit gezeigt, daß er selbst Weber war, um das zum Leben Unentbehrliche sich zu erarbeiten. Allein unter den früheren Verhältnissen war es auch unvermeidlich gewesen, daß Geistliche, um ihren Lebensunterhalt zu gewinnen, Handel trieben. Tertullian hat vergeblich dagegen geeifert. Wir wissen sogar aus Cyprians Schrift „über die Gefallenen“, daß selbst Bischöfe mit Handelsgeschäften sich abgaben. „Sie verließen ihren Stuhl, entfernten sich von ihrer Gemeinde, schweiften in fremden Sprengeln umher uud haschten auf Märkten nach einträglichem Handel, und während die Brüder in der Kirche hungerten, wollten sie Geld im Überflüsse besitzen, rissen durch hinterlistige Ränke Grundstücke an sich und vermehrten den Gewinn, Zinsen auf Zinsen häufend.“ Das war freilich in direktem Widerspruch zu den Evangelien und zu den Worten des Paulus. Dagegen denn auch der Eifer des heiligen Cyprian. Allein soweit die Geistlichen dabei nur nicht ihren 177 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum Sprengel verließen, hat ihnen das Konzil von Elvira um das Jahr 300 dann ausdrücklich Handel zu treiben erlaubt, und nach der Verstaatlichung des Christentums hat eine Konstitution des Kaisers Konstantius aus dem Jahre 343 den Geistlichen, welche, um ihre Nahrung damit zu erwerben, Handel trieben, sogar Privilegien verliehen, und zwei weitere Konstitutionen der folgenden Regierungen aus dem Jahre 353 und 357 haben diese Privilegien noch erweitert, da es gewiß sei, daß die Geistlichen allen aus solchen Handel erzielten Gewinn den Armen zuwendeten. Man beachte auch hier wieder die Verbindung von Genehmigung von Eigentumserwerb und Unterstützungspflicht gegenüber den Armen. Indes die Grenze zwischen dem Zuschläge zum Einkaufspreise, der nur in dem Maße stattfindet, als zum Lebensunterhalt des Händlers nötig ist, und dem, welcher zu Gewinn und Bereicherung führt, scheint nicht innegehalten worden zu sein; und ebensowenig scheint die Annahme der kaiserlichen Konstitutionen, daß die Geistlichen allen aus dem Handel erzielten Gewinn den Armen zu wendeten, der Wahrheit entsprochen zu haben. Daher denn Hieronymus an Nepotianus schrieb: „Negotiatorem clericum, et ex inope divitem, ex ignobili gloriosum, quasi quandam pestem fuge. “ Er ist dafür, daß der, der dem Altäre dient, „unterhalten werde von den Opfergaben des Altars und, mit Lebensunterhalt und Kleidung zufrieden, arm dem armen Kreuze folge“. Der Geistliche soll also nach dem heiligen Hieronymus nicht zu den unterstützungspflichtigen Eigentümern, sondern zu den zu unterstützenden Armen gehören. DieselbeAuffassung finden wir bei Ambrosius und seinem großen Schüler Augustinus, und nun begegnen wir einer Unterscheidung, die als die erste Betonung von Eigentümlichkeiten des L». Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 12 178 Lujo Brentano kapitalistischen Betriebs auch für die Geschichte des entstehenden Kapitalismus Interesse hat. Es soll nämlich den Geistlichen fortan mehr Handwerk und Landwirtschaft, nicht aber Handel zu treiben gestattet sein. „Denn etwas anderes ist es, freien Geistes körperlich zu arbeiten, wie dies der Handwerker zu tan vermag, sofern er nicht betrügerisch und geizig und voll Gier nach Besitztümern ist, etwas anderes, den Geist mit der Sorge, ohne körperliche Arbeit Geld anzuhäufen, zu erfüllen, wie dies die Kaufleute, Verwalter und Großpächter tun; denn voll Sorge leiten sie ihr Geschäft, aber arbeiten nicht mit den Händen; daher ihr Geist von dem Gedanken, zu erwerben, in Beschlag genommen ist.“ Es ist dann nur eine Paraphrase dieser Worte des Augustinus, wenn die Synode von Karthago vom Jahre 397 verordnet: „Ut episcopi et presbyteri et diaconi vel clerici non sint conductores neque procuratores privatorum neque ullo turpi vel inhonesto negotio victum quaerant, quia respicere de- heant scriptum esse: nemo militans Deo implicat se negotiis saecularibus. “ Also den Betrieb eines Handwerks oder die Bestellung eines agellus soll den Geistlichen erlaubt sein; nicht dagegen die kapitalistischen Erwerbsarten jener Zeit: conductio, die Großpacht von Latifundien, procuratio privatorum, die finanzielle Verwaltung derselben, wo sie in eigener Regie betrieben wurden, turpe vel inhonestum negotium, der Handel, der auf Gewinn ausgeht. Diese Zusammenstellung bleibt in einer ganzen Anzahl späterer Synodalbeschlüsse. Wie aber stand es in der Wirklichkeit? Die christliche Lehre betrachtete den Eigentümer nur als einen Verwalter; der derzeitige Inhaber eines Vermögens sollte jeden Uberschuß über das zum Leben Unentbehrliche den Dürftigen zuwenden; in welcher 179 Zur Genealogie cler Angriffe auf das Eigentum Weise diese Spenden in den beiden ersten Jahrhunderten zugunsten der Armen verwaltet wurden, ist dunkel; aber seit dem 3. Jahrhundert war es der Bischof, dem die milden Gaben der Gläubigen abgeliefert wurden. So entstand das Kirchenvermögen als patrimonium pauperum. Allein der Bischof war keinem anderen als Gott für seine Verwaltung Rechenschaft schuldig, und so wurde die weltflüchtige Eigentumslehre des Christentums die Ursache der schreiendsten Verweltlichung der Kirche. Während nur das Notwendigste auf den Unterhalt des Klerus und zu Kulturzwecken verwendet und lieber die heiligen Gefäße verkauft als die Armen in Not gelassen werden sollten, begann ein luxuriöses Leben der Kleriker und eine Pracht im Kultus, welche den Anteil der Armen an Kirchengut mehr und mehr minderte, bis, um den Armen überhaupt einen Anteil zu retten, bestimmt wurde, daß ein Viertel des Kirchengutes der Bischof, ein anderes Viertel der Klerus erhalten, ein drittes Kultuszwecken dienen und das letzte Viertel den Armen verbleiben solle. So entstand auf Grund der Lehre von der Entsagung ein Kirchenvermögen als patrimonium pauperum, aus diesem eine quarta pauperum, und in den folgenden Jahrhunderten geht den Armen auch dieses verloren. „Das kirchliche Bewußtsein, daß das Kirchenvermögen Armenvermögen sei, verlor sich gänzlich“, schreibt Ratzinger. Die Kirche erinnerte sich dessen nur mehr, wenn es galt, ihr Vermögen gegen die Eingriffe räuberischer Fürsten zu verteidigen oder fromme Schenkungen zur Mehrung desselben zu veranlassen. Man muß diese Kausalzusammenhänge sich stets vergegenwärtigen, um zu begreifen, warum die kommunistischen Bestrebungen des Mittelalters einerseits an die kirchliche Lehre anknüpfen, andererseits in 180 Lujo Brentano erster Linie gegen die Kirche sich richten. Die erste gegen diese gerichtete Bewegung, die an die christliche Eigentumslehre anknüpft, finden wir bereits zu Ende des 3. Jahrhunderts. Die Armut, als sie von der Kirche verlassen wurde, flüchtete sich zunächst in das Mönchtum. Schon im Jahre 270 hatte das Evangelium vom reichen Jüngling (Matth. XIX) den reichen Oberägypter Antonius veranlaßt, sein Vermögen unter die Armen zu verteilen und selbst in die Wüste zu ziehen. Gegen Ende des 3. Jahrhunderts ergriff der Gedanke, das christlich vollkommene Leben zu verwirklichen, eine große Anzahl und veranlaßte sie, dem Antonius nachzufolgen. Die Historiker des Mönchtums sprechen von einer Massenflucht in die Wüste, die dort zur Gründung zahlreicher Eremitenkolonien den Anlaß gegeben. Von hier aus verbreiteten sich die Klöster über die christlichen Länder des Orients und, seit den siebenziger Jahren des 4. Jahrhunderts, auch des Okzidents. Dorthin flüchtete nun, wer es mit der christlichen Lehre ernst nahm. Wer in ein solches Kloster eintrat, mußte sein Eigentum aufgeben und durfte nichts ins Kloster mitbringen. Angesichts der steigenden Verweltlichung der Kirche war nunmehr der Mönch der wahre Christ. Auch übten die Mönche eine scharfe Kritik an der Weltkirche. Allein nunmehr folgte eine Wiederholung dessen, was mit der Anerkennung des Christentums als Staatsreligion eingetreten war. Trotz allen gegen sie gerichteten Tadels suchte die Kirche das Mönchtum ; war dieses doch gewissermaßen ein Sicherheitsventil, durch welches der überschüssige Keligionseifer besonders kräftiger Individuen, ohne die bestehende kirchliche Organisation zu erschüttern, entweichen konnte; bald gestaltete sich das Verhältnis zwischen Mönchtum und Weltkirche freundlich; der Klerus wurde vermöncht, Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 181 die Mönche wurden klerikalisiert; wie Kontantin die Kirche, so hat dann Justinian das Mönchtum verstaatlicht ; und wie vorher die Kirche, so verweltlichen nunmehr die Klöster. Es zeigte sich eben auch hier alsbald der Widerspruch zwischen der natürlichen Stellung des Menschen zu den irdischen Gütern und der geforderten Entsagung. Der Einzelne, der ins Kloster eintrat, entsagte zwar allem persönlichen Eigentum, aber nur, um den Genuß alles dessen, was das Eigentum geben kann, in gesteigertem Maße als Mitglied der klösterlichen Gemeinschaft wieder zu erhalten. Und diese Genüsse wuchsen, als die Klöster gar noch als die Armen Christi angesehen und infolge der den Reichen anempfohlenen Zuwendungen an die Armen sehr reich wurden. Die Eolge war: in den Klöstern lebten die, welche der Welt und ihren Freuden entsagt hatten, in Üppigkeit, während die Dürftigen in der Welt bittere Not litten. Daher die fortwährenden Anläufe glaubensstarker Individuen, die Mönchsorden zu erneuern; aber stets war ihre Wirkung von kurzer Dauer; worauf wieder neue Anläufe, sie zu ihrem Anfang zurückzuführen, mit gleich kurzlebigem Erfolge stattfanden. Allein im Volke starb deshalb des Verlangen nach Rückkehr zum christlichen Ideale nicht aus. Sehr begreiflich! Die Kirche war es, die dem Volke jener Tage die einzige geistige Nahrung bot, und trotz ihrer fortschreitenden Verweltlichung hielt sie in ihrer Lehre an der altchristlichen Auffassung fest. Nach wie vor eiferte sie gegen das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn; nach wie vor predigte sie die Entsagung als Ideal. In der Wirklichkeit wurde sie freilich als Folge der von anderen geübten Entsagung der größte Eigentümer und, wie der schon erwähnte Verfall der kirchlichen Armenpflege zeigt, verwaltete sie selbst ihr 182 Lujo Brentano Eigentum keineswegs in Befolgung ihrer Eigentumslehre. Angesichts dieses Widerspruchs zwischen Lehre und Lehen entstanden nun Reformbewegungen unter den Laien; das volkstümliche Ideal einer sozialen Reform wurde die Verwirklichung des Gedankens vom „armen Lehen“. Da diese Bewegungen sich naturgemäß in erster Linie gegen die Kirche richteten, welche von der Nachfolge Christi soweit sich entfernt hatte, suchte diese sie mit Gewalt zu ersticken. Diejenigen, welche die christliche Welt in Übereinstimmung mit dem Evangelium zu organisieren bestrebt waren, wurden verfolgt, exkommuniziert und verbrannt. Die frühesten hierher gehörigen Reformbewegungen haben Hundeshagen (Ausgewählte kleinere Schriften und Abhandlungen, Gotha 1874 I 35 ff.) und Döllinger (Beiträge zur Sektengeschichte des Mittelalters, München 1890) erzählt. Dr. Friedrich Glaser hat in seiner Schrift J,Die franzikanische Bewegung“, Stuttgart 1903, einen Beitrag zur Geschichte sozialer Reformideen im Mittelalter geliefert, hei dem ich etwas länger verweilen möchte. Denn die Franziskanische Bewegung bedeutet den letzten Versuch von sozialreformatorisclien Bestrebungen innerhalb der katholischen Kirche auf Grund der evangelischen Lehre. Glaser beginnt mit einer Schilderung der reforma- torischen Bestrebungen Arnolds von Brescia und der von ihm hervorgerufenen Bewegung. Wenn die Nachfolge Christi, so lehrte Arnold, die Geistlichkeit zur Armut verpflichtet, so bedeutet der weltliche Besitz der Kirche ihren Abfall vom Evangelium. Wie können Papst und Kardinäle mit Petrus sagen: siehe, wir haben alles verlassen und folgen dir nach ? oder: Silber und Gold besitzen wir nicht! Die Anschauungen Arnolds griffen reißend um sich. Die Not des Volkes war groß. Zahlreiche Bettlerscharen durchzogen das Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 183 Land, und zu diesen Vaganten gehörten nicht wenige Studenten und arme Kleriker. Das Evangelium (Matth. XIX) vom reichen Jüngling kannten sie gut, und die sich daran knüpfenden Lehren der Väter hatten sie auf der Schule gehört. Nicht minder aber kannten sie das ihnen widersprechende Lehen der Beherrscher der Kirche. In heißenden Spottliedern brachten sie dem Volke diesen Widerspruch zum Bewußtsein. Liest man, was Glaser daraus anführt, so glaubt man einen Simplizissimus des 12. Jahrhunderts zu lesen. Dem damals in seiner ersten Ausbreitung befindlichen kapitalistischen Geiste gegenüber wird die Lehre Jesu vom ungerechten Mammon wieder Volksideal. Und wenn Arnolds Wirken zur Entstehung einer Reihe von Organisationsversuchen der Nichtbesitzenden zur Ausbreitung dieser Ideen den Anstoß gab, so war es Joachim v. Floris, der für viele kommende Generationen allen diesen Bestrebungen das ihren Ideen entsprechende Ziel setzte. Er entwarf phantastische Bilder eines glücklichen Zukunftsstaates, des tausendjährigen Reiches. Alsdann wird völlige Besitzlosigkeit herrschen; an die Stelle des tätigen Lebens wird die Ruhe des Beschauens treten; das heilige Jerusalem kommt vom Himmel danieder ; und zwar wird diese höchste Stufe gesellschaftlicher Entwicklung, wo ewiger Friede herrscht, wo es weder Eigentum noch Knechtschaft gibt, und wo Milch und Honig fließt, eingeleitet werden durch einen besitzlosen Mönchsorden. Damit schien der Orden des heiligen Franziskus, als er bald darauf in die Erscheinung trat, prophezeit. Es ist begreiflich, daß diese Bestrebungen zur Verwirklichung des »armen Lebens“ in den Teilen Europas den fruchtbarsten Nährboden fanden, in denen die beginnende kapitalistische Entwicklung am vorgeschrittensten war. Es waren dies Oberitalien und 184 Lu jo Brentano die Provence. Hier waren sowohl die sozialen Gegensätze als auch die Widersprüche zwischen der christlichen Lehre und dem christlichen Lehen am größten. Daher dort „die lombardischen Armen“, hier die Waldenser. Alle diese Bewegungen sehen ihren Hauptzweck in der Bekämpfung der verweltlichten Kirche: Sie werden daher von der Kirche mit allen Waffen, welche ihr die Welt an die Hand gab, bekämpft. Anders Franziskus von Assisi. Er predigt die Verachtung des Reichtums nicht der Kirche, sondern der Welt überhaupt'. Wie Christus vom reichen Jüngling verlangt er Preisgabe des Besitzes und Verteilung desselben an die Armen. Dabei aber ein bemerkenswerter Zug: Entsprechend der um sich greifenden kapitalistischen Entwicklung ist es der Geldbesitz, der mehr als aller andere Besitz dem Hasse des Heiligen begegnet. Sehr begreiflich; denn im Gelde ließen sich die Besitztümer anhäufen, wie dies hei keiner Besitzform früher der Fall gewesen. Daher predigt Franziskus besonders eindringlich die Verachtung des Geldes und die Verwerflichkeit des Strebens nach Gewinn. Wer ihm folgt, soll fürder kein Geld annehmen, in Armut leben, arbeiten, aber nur gegen Nahrung, nicht gegen Geld, und findet er keine Arbeit, so soll er das Nötige sich erbetteln. Aber kein Aufhäufen des Überflüssigen in Sorge für den morgigen Tag. Alles, was er über die bare Lebensnotdurft erhält, soll den Armen gehören. Und um die Klippen zu vermeiden, an denen das Mönchswesen bisher gescheitert, unternahm es Franziskus, das Armutsideal nicht bloß für den einzelnen Mönch, sondern auch für die Kloster- und Ordensgemeinschaft zu verwirklichen: auch die Gemeinschaft der Mönche, das Kloster, der Orden soll eigentumsunfähig sein. Bettelarm im wahren Sinne des Wortes sollen die Brüder, auf den Ertrag ihrer Arbeit und 185 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum auf Liebesgaben für ihren Unterhalt angewiesen, in Entsagung und Demut allein der Liebe und dem Dienste anderer leben. Dabei war Franziskus durchaus keine polemische Natur. Im Gegenteile ermahnte er seine Genossen, „daß sie keinen Menschen verurteilten, noch jene verachteten, welche köstlich leben und in Pracht und Überfluß gekleidet sind; denn Gott ist unser und ihr Herr und kann sie zu sich rufen und rechtfertigen“. Im Jahre 1210 trat Franziskus vor Innocenz III. und legte ihm seine Hegel zur Bestätigung vor, und der Papst, der allen gegen die verweltlichte Kirche gerichteten Bestrebungen zur Verwirklichung des armen Lebens mit allen Mitteln der Gewalt entgegengetreten, erkennt die gegen die Welt im ganzen gerichtete Beformbewegung an und gliedert sie ein in die kirchliche Organisation. Das war eine Handlung würdig Konstantins, als er das Christentum zur Staatsreligion machte, und Justinians, als er das Mönchswesen verstaatlichte. Es wurde damit der Beformbewegung jede gegen die Kirche gerichtete Spitze abgebrochen. Es war damit für alle, welche sich für ein Leben entsprechend dem Evangelium begeisterten, die Möglichkeit der Bealisierbai’keit dieses Ideals und zwar innerhalb der Kirche bewiesen. Die Kirche selbst erhielt die Kontrolle über diese Bestrebungen, um sie entsprechend ihren Wünschen zu beeinflussen ; ja, man konnte die Begeisterung, welche diese Verwirklichung des Volksideals vom armen Leben bei den Gläubigen erwecken mußte, zu weiterer Steigerung von Beicktum und Macht der kirchlichen Organisation gebrauchen. War die Anerkennung statt der Bekämpfung der Bestrebungen des heiligen Franziskus, die Welt zum christlichen Leben zurückzuführen, im Interesse der bestehenden kirchlichen Organisation, so doch nicht in dem der Verwirklichung des Franziskanischen Ideals. 186 Lujo Brentano Schon hei Lebzeiten des Franziskus sollte sich der dem Papste eingeräumte Einfluß auf seine Schöpfung sehr zu seinem Schmerze geltend machen. Arbeiten im Dienste anderer kam außer Übung; die Haupterwerbsquelle wurde der Bettel; aus dem Bettlergewand machte die Kirche eine Uniform. Zunächst blieben Besitzlosigkeit, Armut und das Verbot von Annahme von Geld. Aber selbst die Besitzlosigkeit erlitt alsbald Einschränkungen. Franziskus hatte seinen Brüdern feste Wohnsitze verboten. Als er erfuhr, daß sie in Bologna ein Gebäude bewohnten, welches man das Haus der Brüder nannte, befahl er, es zu räumen, und beruhigte sich erst, als der seinem Orden als Protektor gestellte Kardinal erklärte, das Haus stehe nicht im Eigentum der Brüder, sondern nur in ihrer Nutznießung. So begann schon bei seinen Lebzeiten sein Prinzip, daß auch die Gemeinschaft nicht eigentumsfähig sein solle, umgangen zu werden. In seinem kurz vor seinem Tode verfaßten Testamente vermag man aus der nachdrücklichen Betonung der früheren Armut und namentlich der Verpflichtung zur Arbeit deutlich den Protest gegen alle diese Wandlungen herauszulesen. Er verlangte darin wörtliche Erfüllung der Regel ohne künstliche Wegdeutung und verbot die Annahme von Privilegien seitens der Kurie. Man versetzte Franziskus zwar unter die Heiligen; aber über seinen letzten Willen schritt man hinweg. Der Orden erhielt eine Menge päpstlicher Privilegien. Bereits 1230 wird die Verbindlichkeit des Testaments aufgehoben; das Verbot der Geldannahme wird gemildert ; das Gebot der Besitzlosigkeit wird zunächst noch aufrechterhalten. Allein bereits 1245 wird auch dieses in seiner Wirkung aufgehoben, indem man bestimmte, daß das Eigentum am Besitz der Brüder der römischen Kirche zustehen solle, der Gebrauch den 187 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum Brüdern. Schnell haben die Franziskaner unter dem Schutz dieser Deutung nun Schätze gesammelt und Paläste errichtet. Dieses rasche Preisgeben der wesentlichen Züge der Franziskanischen Ordensregel ist um so beachtenswerter als gleichzeitig ein Wandel in der kirchlichen Eigentumslehre stattfand. Unter dem Einfluß der neu bekannt gewordenen Ethik und Politik des Aristoteles bewirkte Thomas von Aquin eine große Annäherung der kirchlichen Lehre ans Leben. Der Grundgedanke der Auffassung der Kirchenväter wird von ihm allerdings prinzipiell festgehalten. Das Eigentum steht nach wie vor allein hei Gott; aber den Menschen ist der Gebrauch gegeben. Aber während die Kirchenväter lehren, daß nach natürlichem Rechte alle Güter gemein seien, und im Privateigentum nur ein notwendiges Übel erblicken, sucht Thomas ihre extremen Aussprüche milder zu deuten; auch heiße, wenn man sage, daß von Natur alle Dinge gemein seien, dies nicht, daß das Naturrecht das Privateigentum verbiete, sondern nur daß dieses durch die menschliche Vernunft dem Naturrecht hinzugefügt sei. Als Gründe, warum das positive Gesetz das Eigentum eingeführt habe, bezeichnet Thomas den gemeinen Nutzen, das individuelle Interesse und das Interesse der Sache seihst. Nun ist klar: wenn man alle Rechte, welche das Eigentum verleiht, einem anderen als dem Eigentümer zuspricht, macht man das Eigentum zu einem inhaltlosen Schemen, denjenigen dagegen, welcher jene Rechte ausüben darf, tatsächlich zum Eigentümer. Das gilt sowohl für die Eigentumslehre des Thomas als auch für jene Wandlung der Franziskanischen Ordensregel, wonach den Franziskanern Besitz unter Zuschreibung des Eigentumsrechts an die römische Kirche eingeräumt wurde. Diese Distinktionen vermochten daher die über- 188 Lujo Brentano kommenen Anschauungen weder im Volke noch bei den Eifrigeren unter den Franziskanern zu verdrängen. Ick will hier nickt die Geschichte der Bewegungen wiederkolen, welcke nunmekr sowokl inner kalb des Franziskanerordens als auch außerhalb desselben in der Welt stattfanden, um das arme Leben in der Nachfolge Christi zu verwirklichen. Glaser hat sie im einzelnen erzählt. Im Franziskanerorden sind es zunächst Antonius von Padua, Alexander von Haies, Bonaventura, welche der rasch fortschreitenden Verweltlichung des Ordens Einhalt zu gebieten versuchen; völlig vergeblich; die Instinkte der menschlichen Natur sind stärker als das Vermächtnis des heiligen Franziskus und siegen über die Forderungen der Askese. Die Brüder, welche aus der Zeit des Franziskus noch überleben, werden, wenn sie demonstrieren, verfolgt; einem Bruder, der sich auf das Testament des Heiligen beruft, wird dieses auf dem Kopfe verbrannt; selbst der heilige Bonaventura vergleicht seine Brüder mit Räubern. Die Bewegungen zur Verwirklichung des armen Lebens in der Welt aber werden mit blutiger Gewalt unterdrückt; die Saccati in der Provence werden aufgelöst, Segarelli in Oberitalien wird verbrannt, Dulcinus von Novara unter grausamen Foltern getötet. Und ein Franziskaner, Fra Salimbene, ist es, der uns über alle diese Grausamkeiten in einem Tone berichtet, der mehr als alles beweist, wie völlig in kürzester Zeit der Geist des liebenswürdigen Heiligen von seinen Jüngern gewichen war. Von allen war er allerdings noch nicht gewichen. Indes möge man bei Glaser selbst die Einzelheiten nachlesen des nun entbrennenden Kampfes der Spiritualen, der Fraticellen und Beghinen gegen die Verweltlichung des Ordens wie der Kirche, welche Hand in Hand mit dem in der Welt fortschreitenden 189 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum Kapitalismus fortschritt, eines Kampfes, der sich innerhalb wie außerhalb des Franziskanerordens abspielte. Die ausgezeichnetsten Ordensbrüder, darunter der begeisterte Sänger der Armut Jacopone da Todi, werden wegen ihrer nicht zu erschütternden Anhänglichkeit an das Franziskanische Ideal jahrelang im Gefängnis gehalten; andere werden gemartert; ja selbst nach ihrem Tode sucht man noch einen Makel auf sie zu werfen, indem man, wie bei Olivi, ihre Gebeine ausgräbt und ihre Gräber zerstört; wieder andere, die sich beim Papste über die Nichtbeobachtung der evangelischen Armut beklagen, werden der Inquisition übergeben, vier darunter werden verbrannt, ein anderer wird eingemauert, ein anderer in Stock und eiserne Fesseln geschlossen; und doch bestand ihrer aller Verbrechen nur darin, daß sie gepredigt, die Regel des Franziskus sei identisch mit dem Evangelium Christi. Nicht anders ergeht es den außerhalb des Franziskaner - ordens auftretenden Fraticellen und Beginnen. Besonders verdient hervorgehoben zu werden der 1321 in Narbonne ausgefochtene Streit über die Armut Christi. Ein Beghine wurde angeklagt, weil er behauptet, daß Christus und die Apostel weder gemeinsam noch für sich Eigentum besessen hätten; einer der Richter tritt auf die Seite des Angeklagten; die Frage wird zu einem Streite zwischen Dominikanern und Franziskanern. Die Dominikaner, um die Vorstellung zu verbreiten, daß Christus Eigentum besessen habe, lassen ihn abbilden, wie er gerade einer Geldbüchse Geld entnimmt, ja sogar mit der einen Hand ans Kreuz geheftet, mit der anderen Geld in die am Gürtel hängende Tasche steckte. Die Franziskaner dagegen sprachen sich 1322 dahin aus, daß die Armut und Besitzlosigkeit Christi katholische und rechtgläubige Lehre sei. Eine Reihe von Gutachten spricht 190 Lujo Brentano sich gegen die Armut Christi aus. Der Papst Johann XXII. schließt sich diesen an. Dem Franziskanerorden aber verleiht er das Eigentum an seinen Gütern, das bisher der Kirche zustand; die Unterscheidung zwischen Eigentum und Nießbrauch sei eine Fiktion, und der Verzicht auf den Besitz trage nichts zur Vollkommenheit bei. Damit war auch der letzte Rest des Unterschieds zwischen der Besitzlosigkeit der Franziskaner und der anderen Ordensmönche beseitigt. Der Streit aber dauerte fort, und die Scheiterhaufen rauchten weiter. Alvarus Pelagius, der Beichtvater desselben Papstes Johann XXII., schrieb noch 1332 (De planctu ecclesie I art. 41 lit. G & H. Lugd. 1671) wie die Kirchenväter geschrieben: Iure nature communis est possessio et communis omnium possessio, und wenn einst Petrus von sich gesagt habe, daß er weder Gold noch Silber besitze, so müßte ein Prälat heute das Gegenteil von sich sagen. Sein Beichtkind aber gab das Evangelium vom reichen Jüngling preis, als das wirkliche Leben der Kirche mit ihm in Widerspruch trat; und im Franziskanerorden schritt die Verweltlichung nun unaufhaltsam fort. Der Bettelorden des heiligen Franziskus wurde zu einer Organisation des Bettels zum Nutzen der Kirche. Allein so sehr es die Verwaltung des in der Kirche organisierten Christentums in eine weltliche Organisation mit sich brachte, daß jede zur Verwirklichung der Nachfolge Christi ihr eingegliederte Organisation alsbald mit verweltlichte, die Lehre des Evangeliums erzeugte immer wieder neue Bekenner. In den Lehren Wiclifs treten uns deutliche Anklänge an die Lehren der Kirchenväter entgegen, und richtete er seine Pfeile auch in erster Linie gegen den größten damaligen Eigentümer, die verweltlichte Kirche, so gingen seine Anhänger doch weiter. Der Priester John Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 191 Ball predigte, es werde in England nie gut werden, solange es keine Gütergemeinschaft und solange es leibeigene Bauern und Herren gebe. Und endete die durch diese Lehren hervorgerufene Bewegung mit einer Niederlage in England, so sollten sie doch bald darauf in Böhmen eine Hussitische Auferstehung erfahren. Allen den bisher vorgeführten kommunistischen Beweguugen war eines gemein. So sehr sie sich in erster Linie gegen die Kirche richteten, so standen sie in der Lehre vom Eigentum doch im Prinzip auf dem gleichen Boden wie diese. Hat doch noch der sogenannte letzte Scholastiker, der 1495 gestorbene Gabriel Biel, geschrieben: Lege naturae omnia sunt Omnibus com- munia . . . Iure humano dicitur haec domus mea: haec villa mea: hic servus meus est . . . Tolle jura im- peratoris; et quis audet dicere, haec villa mea est . . . Per jura regia possidentur possessiones. Eben weil die hier erwähnten Bewegungen auf dem gleichen prinzipiellen Boden wie die kirchliche Lehre standen, hatten sie sich gegen die Kirche in erster Linie gewendet. Diese erschien in erster Linie verpflichtet, das in Matth. XIX gesetzte Ideal zu verwirklichen; sie war am meisten von ihm gewichen. Alle diese Bewegungen wurzelten also auf einem asketischen Gedanken. Es war eine Art negativer Kommunismus, den sie erstrebten, eine Gemeinsamkeit des Besitzes auf Grundlage des Verzichts auf das Überflüssige, um mittels desselben die Dürftigen über die Not zu erheben. Das änderte sich mit der Reformation. Sie lehrte, daß der Mensch in die Welt gesetzt sei, nicht damit er die Welt fliehe, sondern damit er in der Welt Gott diene; damit trat sie in Widerspruch mit der bis dahin empfohlenen Lossagung von allem Irdischen; das Eigentum an irdischen Gütern, das Streben nach ihrem Erwerb und nach dem Reichtum, sowie der 192 Lujo Brentano Handel, erschienen, weil naturgemäß, nunmehr als Bestandteile der von Gott gewollten Ordnung. Damit änderte sich auch der Charakter der kommunistischen Bestrebungen. An die Stelle eines auf Gedanken der Askese beruhenden negativen Kommunismus tritt fortan ein auf der Weltfreudigkeit beruhender positiver Kommunismus. Nicht mehr Verwirklichung des armen Lebens erscheint als das Ziel, sondern Gemeinsamkeit des Genießens der sich bietenden und zu vermehrenden irdischen Güter. Der prinzipielle Bruch mit der alten Eigentumslehre erfolgt mit Luther. Während die christliche Lehre im Anschluß an die Auffassung des Alten Testaments von den Kirchenvätern bis zu Gabriel Biel den Kommunismus immer als den dem natürlichen und göttlichen Hechte entsprechenden Zustand betrachtet hatte und das Eigentum nur als ein infolge der Schwäche der menschlichen Natur notwendiges Übel, ist Luther ein entschiedener Gegner des Kommunismus. Die Anziehung des Alten Testaments lehnt er ab unter dem Hinweis auf den Gegensatz des Alten Testaments zum Neuen. Dagegen beruft er sich auch fürs Alte Testament auf Ahraham, der selbst sehr reich an Vieh, Silber und Gold und doch sehr gottselig gewesen, und fürs Neue auf Christus, der selbst Eigentum besessen habe. Ein gleich entschiedener Verteidiger des Privateigentums ist Calvin. Dabei war unter dem Einfluß der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwicklung im 15. Jahrhundert in den kontinentalen Ländern nördlich der Alpen das römische Hecht rezipiert worden mit seiner Auffassung vom Eigentum als dem jus utendi et abutendi. Was war die Folge? Unter dem Druck der wirtschaftlichen Entwicklung gelangt nun in den reformierten Ländern, auch wenn sie das römische Recht 193 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum nicht rezipieren, unter dem Einfluß der reformierten Lehre, in den katholischen Ländern unter dem Einfluß der Rezeption des römischen Rechts eine neue Auffassung vom Eigentum zur Geltung: die Auffassung vom Eigentum als subjektivem Rechte. In der Lehre der katholischen Theologen und ihrer Geistesverwandten aber bleibt nach wie vor die alte Auffassung, daß nach dem Natur recht der allein normale Zustand der Kommunismus sei, daß das Eigentum nichts weiter sei als eine infolge des Sündenfalls notwendig gewordene Konzession an die Schwäche der menschlichen Natur. So z. B. hei Pascal, Bossuet. Der Jesuit Bourdaloue, der berühmte Kanzelredner des 17. Jahrhunderts, wiederholt in seinen Predigten über den Reichtum und über das Almosen unter starken Anklängen an die Reden eines Basilius, Ambrosius, Chrysostomus deren Lehren über das Eigentum. Welches aber ist die weitere Entwicklung? In den reformierten Ländern entstehen im Gegensatz zu der zur Herrschaft gelangenden Auffassung des Eigentums als eines subjektiven Rechtes kommunistische Sekten, wie die Wiedertäufer, die Diggers, die Huterischen Brüder. Namentlich in England erschien im 17. Jahrhundert eine Anzahl Broschüren, welche alle davon ausgehen, daß von Natur Allen Alles gemein sei. Indem das Sondereigentum entstand, wurden die Nichtbesitzenden die Sklaven des Eigentümers. Dem Staate wird zugemutet, in der einen oler anderen Weise die Produktion und Verteilung der Güter in die Hand zu nehmen. Wie bei den Kirchenvätern der Eigentümer nur der Verwalter seines Gutes im Interesse der Armen sein soll, so erscheint in allen diesen Schriften das Wohlergehen der Armen als der Maßstab bei der Beurteilung sowohl des politischen, als auch des sozialen und wirtschaftlichen Zustands des Landes. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 13 194 Lujo Brentano Unter den hierhergehörigen Schriftstellern sind zu nennen Hartlib, der Holländer Peter Cornelius, Gerard Winstanley, alles Quäker. Im Jahre 1696 veröffentlichte John Bellers seine „Proposals for raising a College of industry of all useful trades and husbandry, with profit for the rieh, a plentiful living for the poor, and a good education for youth; which will he ad- vantage to the government by the increase of the people and their riches“, eine Schrift mit Gedanken ähnlich denen des genannten Peter Cornelius und denen Robert Owens. 1775 wirft Thomas Spence die Frage auf, ob alle Mitglieder der Gesellschaft alle Vorteile genießen, die sie infolge ihres natürlichen und gleichen Rechtes auf Land und Freiheit zu verlangen berechtigt sind, und beantwortet die Frage mit Nein. Wenige Jahre später tritt Professor Ogilvie in Aberdeen ein für Verstaatlichung des Bodens. Dasselbe verlangt Godwin in seiner Political Justice und 1817 verlangt Robert Owen die Reorganisation der Gesellschaft auf genossenschaftlicher Grundlage. Damit sind wir bei der modernen sozialistischen Bewegung in England angelangt, welche über Gray, Thompson, Hodgskin, Ed- monds, Bray zu Karl Marx führt. In den katholischen Ländern, wo, wie bemerkt, zunächst noch die alte katholische Auffassung vom Eigentum von den Theologen aufrecht erhalten wird, ist die Entwicklung nicht anders. Diese Auffassung genügt hier, solange die Menschen wirklich katholisch denken. Wie aber, wenn dies aufhört ? Die alte Auffassung vom Kommunismus als dem allein dem Naturrechte entsprechenden Zustande bleibt; aber die Rechtfertigung des Eigentums als Notwendigkeit infolge des Sündenfalls fällt. Folglich hier die heftigsten theoretischen Angriffe auf das Eigentum und Versuche, den Kommunismus theoretisch zu begründen. Das 195 Zur Gencalogio der Angriffe auf das Eigentum Eigentum wird als Quelle aller ökonomischen Ungleichheit und sittlichen Verworfenheit und politischen Mißstände hingestellt. Charakteristisch, daß Alle, von denen diese Angriffe ausgehen, selbst entweder Geistliche gewesen sind oder doch eine theologische Bildung durchgemacht haben, und vom Christentum abgefallen. So der Abbe Horelly, der Abbe Mably, der Pfarrer Jean Meslier, Vairasse. Es ist der Kirchenvater, der den Priesterrock abgestreift. Der alte Radikalismus ist geblieben, der christliche Kompromiß mit der Wirklichkeit fiel. Darauf dann auch andere wie Brissot. Babeuf sucht die neue Idee im Leben zu verwirklichen. Darauf St. Simon, Eourier, Proudhon, Cabet, Consi- derant bis zu den heutigen französischen Sozialdemokraten, die sich zu Marx bekennen. Als in der Zeit nach der Reformation die moderne Wissenschaft aufkam, empfand sie das Bedürfnis nach einer Rechtfertigung des Eigentums als eines subjektiven Rechts; sie fand sie zunächst in der sei es durch einen Urvertrag, sei es durch Befehl des Gesetzgebers, dem Einzelnen übertragenen Befugnis. So Grotius; ursprünglich war nach ihm Alles gemein; das Sondereigentum entstand auf Grund ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrags, ausdrücklich, wo man die Güter, die ehedem gemein waren, teilte, stillschweigend, wo man okkupierte. Der Grund, warum die Menschen auf die ursprüngliche Gütergemeinschaft verzichteten, und zwar zuerst an Mobilien, dann an Immobilien, war einmal, daß sie sich nicht länger mit einfachen Bedürfnissen zufrieden gaben, denn um besser zu leben, benötigt man der Arbeit, die der eine auf dieses, der andere auf jenes verwandte; und sodann der Mangel an Billigkeit und Eintracht, infolge deren man keine gerechte Gleichheit weder in der Arbeit (Produktion) noch im Verbrauche des Ertrags (Verteilung) bewahrt 196 Lujo Brentano haben würde. Der Grund der Anerkennung eines Sondereigentums war also die Eücksicht auf seine Wirkungen. So ferner Hobbes. Das Eigentum entsteht ihm infolge des Willens des Gesetzgebers, da ohne seine Anerkennung ewiger Krieg herrschen würde. So weiter Wolf, Pufendorf, Montesquieu, Bentham. Nach ihnen Allen wurzelt das Eigentum nicht im Naturrecht, sondern im Willen des Gesetzgebers wie nach der alten kirchlichen Lehre. Dabei findet sich auch der Hinweis auf die Notwendigkeit, Streitigkeiten zu verhüten, den Hobbes als Motiv des Gesetzgebers in den Vordergrund stellt, schon bei Aristoteles und nach ihm hei Thomas v. Aquin. Freilich war damit nur die Notwendigkeit des Bestehens einer bestimmten Ordnung hinsichtlich des Genusses der Güter dargetan, nicht aber, daß diese Ordnung in der Anerkennung eines Eigentums Privater bestehen müsse. Diese Begründung hat erst John Locke zu geben versucht. Seine Lehre ist die erste, wonach das Eigentum nicht als Einrichtung der positiven Gesetzgebung, sondern des Naturrechts erscheint. Locke sieht Ursprung und Rechtfertigung des Eigentums in der Arbeit. Jeder hat Eigentum an seiner Person; an dieses hat niemand ein Recht außer ihm; die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände gehören ihm eigentümlich. Was immer also der Mensch aus dem Zustand, in welchen es von der Natur versetzt und in dem es von ihr gelassen ist, entfernt, damit hat er seine Arbeit verbunden und etwas hinzugefügt, was sein eigen ist und wodurch es somit sein Eigentum wird. Dadurch, daß er es aus dem Zustand der Gemeinsamkeit, in welchen es die Natur versetzt hat, entfernt hat, ist ihm durch seine Arbeit etwas beigefügt worden, was das gemeinsame Recht anderer Menschen aus- schließt: denn da diese Arbeit das unzweifelhafte 197 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum Eigentum des Arbeiters ist, so kann niemand ein Anrecht an dem haben, mit dem diese Arbeit verbunden ist, wenigstens da, wo genug davon da und ebenso Gutes für den Gemeinbesitz anderer gelassen ist. Ähnlich auch die Physiokraten. Freiheit und Eigentum waren nach Quesnay schon vor der Gesellschaft verhanden. Das Eigentum erscheint ihm als berechtigt als Ergebnis der Arbeit. Das Eigentum ist also ein Naturrecht. Es beruht auf der absoluten Gerechtigkeit, welche der Willkür und Wandelbarkeit der Gesetzgebung entzogen ist. So ferner noch viele andere, wie M. Mendelssohn, Charles Comte, Adolph Thiers. Allein die Gegner des Eigentums wurden durch diese Beweisführung nicht überzeugt. Sie hatten es nicht schwer, nachzuweisen, daß für die große Masse des bestehenden Eigentums die als Entstehungsursache angenommene Voraussetzung nicht zutrifft. Nicht aus der Arbeit des dermaligen Eigentümers oder dessen Rechtsvorgängers, sondern aus angeeigneter fremder Arbeit sei es entstanden. Daher denn Hieronymus mit Recht sage: Omnes divitiae ab iniquitate descen- dunt . . . dives aut iniquus aut iniqui haeres. Nirgends seien in Europa die Spuren der mittelalterlichen Vermögensverteilung, wie sie sowohl das Ergebnis der Feudal- wie der Kirchenverfassung seien, verschwunden. Noch heute entständen die großen Vermögen weniger durch eigene Arbeit der Inhaber als vielmehr durch Werterhöhung und Spekulation. Auch das nicht durch Arbeit entstandene Eigentum aber werde geschützt. Die modernen Sozialisten haben daher den Gedanken eines auf Arbeit beruhenden Eigentums als Postulat, nicht aber als Rechtfertigung des bestehenden Eigentums aufgenommen. Rodbertus hat die Rechtfertigung des Eigentums aus der Arbeit eine Theorie des bösen 198 Lujo Brentano Gewissens genannt. Arbeitseigentum sei ein Ziel der Zukunft, entspreche aber nicht der Gegenwart. Es war dann eigentlich nur die Hervorkehrung einer anderen Seite der Auffassung Lockes, wenn andere eine naturrechtliche Basis für das Eigentum darin sahen, daß sie es als natürliche Erweiterung der Persönlichkeit hinstellten. Auch finden sich hierfür bereits Ansätze bei den Physiokraten. So ferner Kant, Hegel und seine Schule. Darauf antworteten die Nichteigentümer: auch wir bedürfen der äußeren Dinge zum vollen Auswirken unserer Persönlichkeit. Voraussetzung dafür, daß das Eigentum in dieser Weise gerechtfertigt werden könne, ist, daß jeder die Möglichkeit habe, zur Aufrechterhaltung seiner Persönlichkeit sich Eigentum zu erarbeiten. Diese Voraussetzung, von der auch Locke ausgeht, trifft nicht mehr zu. Daher Umwandlung und Erweiterung des Eigentums, so daß es für jeden Menschen seine natürliche und notwendige Ausdehnung in bezug auf diese Dinge, das unerläßliche Werkzeug des Lebens und der Entwicklung wird. „Aus der Apanage einer gewissen Anzahl Menschen soll es das Erbteil Aller werden.“ So Milleraud, der spätere Präsident der französischen Republik, als er noch Sozialist war. Dann kam Stahl und zeigte abermals eine neue Seite der Grundidee Lockes. Eigentum sei Stoff für die Offenbarung der Individualität des Menschen, aber nicht bloß dies, sondern auch für die Erfüllung seiner sittlichen Pflichten, besonders gegen sich und seine Familie. Eigentum sei also nicht bloß ein Mittel der Selbstsucht, sondern auch der Pflichterfüllung. In seiner 1864 erschienenen Schrift „Die Arbeiterfrage und das Christentnm“ hat Freiherr von Ketteier, Bischof von Mainz, diese Auffassung Stahls in merkwürdiger Weise mit der der Kirchenväter verquickt, Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 199 um mit Rücksicht auf die von diesen den Reichen gepredigte Unterstützung der Armen das Postulat staatlicher Subvention von Produktivgenossenschaften abzulehnen: durch eine von Majoritäten dekretierte Staatshilfe werde dem Reichen die Möglichkeit genommen , seine Pflicht gegenüber seinem armen Mitbruder zu erfüllen. Dies ist eine Rechtfertigung des Eigentums vom Standpunkte des Aristokraten. Der Nichteigentümer dagegen erklärte, auch er habe das Bedürfnis nach Offenbarung seiner Individualität sowie Pflichten gegen sich und andere. Er könne sich nicht dazu verstehen, durch das Eigentum anderer in Not versetzt und gehalten zu werden, um diesen Eigentümern als Himmelsleiter zu dienen, indem er ihnen Gelegenheit gebe, an ihm, dem notleidenden Nichteigentümer , die Pflichten des Eigentums zu erfüllen. Er ziehe es vor, in der Lage zu sein, es nicht nötig zu haben, daß andere Pflichten gegen ihn erfüllten, und imstande zu sein, selbst seinen Pflichten gegen sich nachzukommen. Adolph Thiers endlich, der im übrigen ein Anhänger der Arbeitstheorie war, suchte diese naturrechtliche Begründung noch durch einen Erfahrungsbeweis zu verstärken, indem er die völlig unhaltbare Behauptung aufstellte, der eigentumslose Zustand sei gegen die Natur, indem es niemals einen Zustand ohne Eigentum gegeben habe; ein solcher sei unmöglich. Das historisch Merkwürdigste haben wir dann unter dem Pontifikate Leos XIII. erlebt: in der Enzyklika De conditione opificum „Rerum novarum semel excitata cupidine“ vom 15. Mai 1891 hat der Papst alle die vorstehenden naturrechtlichen Begründungen des Eigentums gewissermaßen enzyklopädisch zusammengefaßt. Es war dies eine große Neuerung. Die Kirchenväter haben aufs energischte bestritten, daß das Eigen- 200 Lujo Brentano tum im Naturrecht begründet sei; es sei erst durch Akt der positiven Gesetzgebung entstanden. Das kanonische Recht hat dieselbe Auffassung mit Nachdruck vertreten. Selbst Thomas v. Aquin hat daran festgehalten, daß die Teilung der Güter nicht auf Naturrecht, sondern auf positivem Gesetze beruhe, und nur betont, das Privateigentum widerspreche nicht dem Naturrecht, sondern sei durch die menschliche Vernunft dem Naturrecht hinzugefügt. Und noch jahrhundertelang nach dem heiligen Thomas haben die größten Lehrer der katholischen Kirche sogar die Lehre eines Basilius, Gregor v. Nazianz, Ambrosius, Augustinus, Hieronymus, Chrysostomus, häufig unter Gebrauch von deren eigenen Worten, wiederholt. In Gegensatz hierzu hat Leo XIII. in der gedachten Enzyklika erklärt: Merito universitas generis humani, dissentientibus paucorum opinionibus nihil admodum mota, studioseque naturam intuens, in ipsius lege naturae funda- mentum reperit partitionis bonorum, possessionesque privatas, ut quae cum homi- num natura pacatoque et tranquillo convictu maxime congruant, omnium saeculorum non consecravit. Leges autem civiles, quae, cum justae sunt, virtutem suam ah ipsa naturali lege ducunt, id jus, de quo loquimur, confirmant ac vi etiam adhibenda tuentur. Dies ist eine völlige Umkehr der mehr als tausendjährigen kirchlichen Lehre. Bisher ging diese dahin, daß gemäß dem Naturrecht Allen Alles gemein sei und die Teilung der Güter in Sondereigentum lediglich auf positivem Gesetze beruhe; Leo XIII. sagt, daß sie auf Naturrecht beruhe und daß das positive Gesetz, indem es sie mit Zwangsgewalt schütze, lediglich das Gebot des Naturrechts zur Geltung bringe. Während Clemens von Alexandrien (Paedagog. II c. 12 Migne, Patr. graeca VIII, 543) schrieb: „Gott hat uns das liecht des Ge- Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum 201 nasses gegeben, aber nur bis zur Grenze der Notwendigkeit, und seinem Willen nach muß der Genuß gemeinsam sein. Es ist nicbt in der Ordnung, daß einer im Überfluß sitzt, während mehrere darben“, und Ambrosius (De off. ministr. I c. 28 Migne, Patr. lat. SYI, 67): „ Natura omnia omnibus in commune profudit. Sic enim Deus generari jussit omnia, ut partus omnibus communis esset, et terra foret omnium quaedam communis possessio. Natura igitur jus commune generavit, usurpatio jus fecit privatum“, bekämpft Leo XIII. die Sozialisten, welche „sollicitata egentium in locupletes invidia, evertere privatas bonorum possessiones con- tendunt oportere, earumque loco communia universis singulorum bona facere“, mit den Worten: „remedium px’oponunt cum justitia aperte pugnans, quia possidere res privatim ut suas, jus est homini a natura datum.“ Während der heilige Basilius wütend über den herzieht, der da sagt: „Wem tue ich unrecht, wenn ich das Meinige behalte?“ und ihn als einen Räuber hinstellt, der, nachdem er einen Platz eingenommen hat, alle später Kommenden wegdrängt, behauptend, daß das, was allen zum Gebrauche gemeinsam offen steht, ihm besonders angehöre, bezeichnet Leo XIII. umgekehrt die als Räuher „qui usum quidem soli, variosque praediorum fructus homini privato con- eedunt: ut possideri ab eo et domino vel solum, in quo aedificavit, vel praedium quod excoluit, plane jus esse negant.“ Ja, während Basilius den einen Dieb nennt, „der den Nackten nicht bekleidet, obgleich er es tun kann“, und ausruft: „Dem Hungrigen gehört das Brot, das du behältst, dem Nackten der Mantel, den du bewahrst, dem Unbeschuhten der Schuh, der bei dir modert, dem Dürftigen das Silber, das du vergraben hältst. Daher tust du so vielen Menschen unrecht, so vielen du geben könntest“, und Hieronymus 202 Lu jo Brentano schreibt: „Wenn du mehr hast, als dir zur Nahrung und Kleidung nötig ist, so gib es weg, und für so viel erachte dich als Schuldner“, sagt die Enzyklika: „Nemo jubetur . . . tradere aliis quo ipse egeat ad id servandum quod personae conveniat, quodque deceat: nullus enim inconvenienter vivere debet.“ Indes wo bin ich angelangt ? Ich wollte eine Anzeige der Schrift Glasers schreiben und der von ihm behandelten Bewegung ihre Stellung in der Entwicklung der Anschauungen über das Eigentum anweisen und bin darüber zu einer Abhandlung über die Entwicklung der Angriffe auf das Eigentum, die Stellung, welche die kirchliche Lehre in dieser Entwicklung einnimmt, und die Wandlung, welche diese kirchliche Lehre erfahren hat, gekommen. Dabei sei bemerkt, daß sowohl Glaser wie auch ich selbst keinerlei Tadel gegen die Kirche wegen dieser Wandlung auszusprechen beabsichtigen. Wir finden sie völlig in der Natur der Dinge begründet. Nur erheischt es die wissenschaftliche Wahrhaftigkeit, daß diese Wandlung gegenüber der Behauptung einer Unwandelbarkeit in der kirchlichen Lehre festgestellt werde. Leo XIII. war ein eifriger Verehrer des Thomas v. Aquin. Er hat ihn auch in seiner Enzyklika wiederholt zitiert. Allein wenn er sich als seinen Schüler bekennt, so ist er dies nicht, indem er dessen Eigentumslehre wiedergibt; denn die Eigentumslehre Leos XIII. ist weit moderner als die des Thomas; sie verhält sich zu dieser, wie die thomistische sich etwa zu der der Kirchenväter verhält. Leo XIII. ist der Schüler des Thomas vielmehr eben in der Art und Weise, wie er gleich diesem seine Eigentumslehre mit den vorgeschritteneren wirtschaftlichen Verhältnissen in Einklang zu bringen bemüht ist. Glaser ist bei allem dem Eleiße, den er dem Studium der Franziskanischen Bewegung gewidmet 203 Zur Genealogie der Angriffe auf das Eigentum hat, doch stets bereit, die weltliche Haltung der Kirche ihr gegenüber zu entschuldigen; vielleicht, daß er hier und da sogar zu viel entschuldigt. Was das Eigentum angeht, so scheint er dessen Hechtfertigung nicht in den Gründen zu sehen, welche seit Locke, wie eben dargelegt wurde, für dasselbe geltend gemacht worden sind, und die alle an dem Fehler leiden, daß sie das Eigentum zwar in den Augen derjenigen, die etwas besitzen, zu rechtfertigen vermögen, auf die Nicht- besitzenden aber völlig eindrucldos bleiben. Er scheint sie vielmehr in dem zu sehen, worin bereits ffrotius die Berechtigung für jene Anerkennung erblickt, welche das Eigentum nach seiner Meinung im Urvertrag, sei es ausdrücklich, sei es stillschweigend, gefunden habe, nämlich in seinen Wirkungen, und zwar in seinen Wirkungen nicht für die Einzelnen, sondern für die Gesamtheit. VI Die Anfänge des modernen Kapitalismus Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der bayrischen Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913 Wir leben heute im Zeitalter des Kapitalismus. Für viele ist das Wort Kapitalismus ein Greuel. Aber vielen, welche gegen den Kapitalismus eifern, geht es wie Herrn Jourdain im Bourgeois Gentilhomme, der über 40 Jahre Prosa gesprochen, ohne es zu wissen. •Sie praktizieren selbst den Kapitalismus, ohne davon eine Ahnung zu haben. Daher gilt es, um die Frage nach den Anfängen des Kapitalismus zu beantworten, vor allem, festzustellen, was man darunter versteht. Der moderne Kapitalismus ’) ist im Gegensatz zur feudalen Wirtschaftsordnung erwachsen, und diese ist ’) Wenn ich von modernem Kapitalismus spreche, meine ich den Kapitalismus, der sich im Abendlande mit dem Wiedererwachen der Geldwirtschaft im Mittelalter entwickelt hat. Im Gebiet des byzantischen Reiches ist der Kapitalismus, wie er sich im Phönikerland, in Griechenland, im ptolomäischen Ägypten und nach dem zweiten punisclien Kriege in Rom entwickelt hatte, nie untergegangen, und auch der Kapitalismus des Abendlands hat sich nur als Fortsetzung und Übertragung des im byzantinischen Reiche fortbestehenden Kapitalismus der alten Welt nach Italien und anderen abendländischen Gebieten entwickelt. Sombart Die Anfänge des modernen Kapitalismus 205 der notwendige Ausfluß der Naturalwirtschaft, sobald der Landbesitz und die Reiche so groß werden, daß sie bei dem Fehlen eines ausgebildeten Systems von Verkehrsmitteln von einer Zentrale aus nicht mehr allerdings bestreitet, ebenso wie andere dies tun, daß es im Altertum einen Kapitalismus gleich dem modernen überhaupt gegeben habe; in einer neuerlich erschienenen Abhandlung (Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik XLT, 304, 305) sieht er einen Beweis hierfür darin, daß die antike Welt den Begriff „Geschäft“ nicht gekannt habe. Dieser Begriff ist im Mittelalter entstanden, als aus der Hausgemeinschaft durch Ausscheiden von Mitgliedern derselben aus der gemeinsamen Verbrauchswirtschaft eine gemeinsame Erwerbswirtschaft vertragsmäßig fortbestand. (Vgl. Max Weber, Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittel- alter. Stuttgart 1889.) Nun läßt sich allerdings nicht mit Sicherheit sagen, ob die Firma Igibi und Söhne, die in Babylon von den Zelten Sanheribs (705—681) bis zu denen Nebukadnezars, also über ein Jahrhundert lang blühte, schon über das Stadium der Hausgemeinschaft hinausgeschritten war. (Siehe J. Köhler und F. E. P e i s e r , Aus dem Babylonischen Rechtsleben IV. Leipzig 1898, S. 21.) Auch die Geschäfte, welche Murashü und seine Söhne in der Zeit des persischen Königs Artaxerxes I. (465—424) bis zu der von Artaxerxes II. (404—359) abgeschlossen haben, sind zwar ein Zeugnis dafür, daß ein und dieselbe .Familie durch Generationen gleichartige Geschäfte betrieben hat; es liefern aber die veröffentlichten Urkunden nicht den sicheren Beweis, daß es berechtigt ist, von einer Firma Murashü und Söhne in Nippur zu sprechen. (Siehe Cuneiform Texts, ed. by H. V. H i 1 p r e c h t and A. T. Clay. Philadelphia 1898, 1904.) Dagegen war, auch wenn das Wort „Geschäft“ in unserer Bedeutung in der antiken Welt wirklich nicht vorgekommen sein sollte, so doch der Begriff pes „Geschäfts“ gegeben, so oft ein Römer einen Sklaven oder Freigelassenen mit einem Sachvermögen ausstattete, um e3 für ihn durch planmäßig wiederholten Abschluß von Verträgen über geld- werte Leistungen und Gegenleistungen zu verwerten. So war es unzweifelhaft ein Bankgeschäft“, das Kallistus, der Sklave des Karpophorus, mit dem Gelde seines Herrn auf einem öffentlichen Platze in Rom, der Piscina publica, betrieb. (Siehe oben S. 109ff. und Philosophumena sive haeresium omnium confutatio ed. Patricius Cruce. Parisiis 1860, p. 436-ff.) 206 Lujo Brentano verwaltet werden können. Daher die feudale Wirtschaftsorganisation sich überall findet, wo bei Großbesitz Naturalwirtschaft vorherrscht und die Verkehrsmöglichkeit beschränkt ist. Ehedem hielt man sie für eine den germanischen Völkern eigentümliche Gesellschaftsverfassung, dem spezifisch germanischen Geiste entsprossen. Heute kennen wir sie als Stufe in der Entwicklung der Volkswirtschaft auch in anderen Ländern; sie ist dort ähnlich entstanden und trägt den gleichen Charakter, von den Japanern im äußersten Osten angefangen bis über die westlichsten Gestade Europas hinaus nach Mexiko und Peru. Ja, wir sehen sie mit dem Verfall der römischen Volkswirtschaft, mit der Rückbildung von der Geld- zur Naturalwirtschaft, sogar eindringen ins Römerreich. Hier entsteht der saltus, aus dem die mittelalterliche Grund- herrschaft herausgewachsen ist, und bevor die Franken in Gallien eingebrochen sind, hat jener dieselben verhängnisvollen Wirkungen für den Fortbestand eines freien Bauernstands wie später diese gezeitigt. Auch finden wir schon vor der Scheidung des Römerreichs in eine östliche und.eine westliche Hälfte die römischen Kaiser aufs eifrigste bemüht, diesen vorzubeugen 1 ). Vergeblich! Die Natur der Dinge zeigte sich als stärker, als die einschneidendsten gesetzlichen Blaßnahmen. Es entstehen große Grundherrschaften, deren Quasi-Souveränität der ländliche Kleinbesitz im Westen wie im Osten zum Opfer fällt 2 ). Im oströmischen Reich finden wir sie so mächtig, daß ihre Herren Heere zu halten vermögen, stärker als die Armee des *) Vgl. hierzu besonders die drei Aufsätze von Henri Monnier, Etudes de droit byzantin in der Nouvelle Revue historique du droit fran 9 ais et etranger, XXIV. Band. Paris 1900. 2 ) Vgl. Ch. Lecrivain, Le senat Romain depuis Diocletien ä Rome et ä Constantinople. Paris 1888. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 207 Kaisers. Mit seiner eigenen Hausmacht hat Beiisar das Reich des großen Theodorich zugrunde gerichtet 1 ). Besonders in Kleinasien, wo unter persischem und armenischem Einfluß die feudale Wirtschaftsorganisation auf dem Lande stets vorherrschend war, hat sich die darin wurzelnde Macht der Großgrundbesitzer zur Gefahr der Fortbestandes der kaiserlichen Autorität entwickelt 2 ). Die Bemühungen der kräftigen Kaiser der makedonischen Dynastie, im Interesse der Reichserhaltung die kleinen freien Bauern vor der Feudali- l ) Siehe Prokopius von Caesarea, Gotischer Krieg III, 1. Vgl. auch Prokop, Historia arcana, cap. IV, 9. a ) Auf die Gleichheit der Erscheinungen bei der abendländischen und byzantinischen Eeudalität hat schon Zachariae, Geschichte des griechisch-römischen Rechts, 3. A., S. 277 hingewiesen. Als Unterschiede hebt er hervor: 1. Don Byzantinern fehle der Feudalnexus. Und in der Tat fehlt bei ihnen der Treueid, der Lehensherrn und Vasallen im Abendland verbindet; dafür hatte in Byzanz der Kaiser gegenüber jedem Großgrundbesitzer despotische Gewalt. Tatsächlich sind das aber nur rechtliche Verschiedenheiten ohne praktische Bedeutung gewesen; denn im Abendland konnte der Lehnsherr, in Byzanz der Kaiser seinen Willen gegenüber den mächtigen Großgrundbesitzern nur insoweit zur Geltung bringen, als er selbständig über ein Heer verfügen konnte. Das zeigte sich deutlich, als Kaiser Alexios I. im ersten Kreuzzug von den abendländischen Fürsten verlangt, sie sollten ihm für das ehemals zum griechischen Reich gehörige Land, das sie den Türken abnehmen würden, Lehenstreue geloben; Boemund leistet den Treueid, hält ihn aber ebensowenig, wie dem Alexios die griechischen Großgrundbesitzer gehorchen. Außerdem hebt Zachariae als zweiten Unterschied das Fehlen eines besonderen Erbrechts in das Grundeigentum im Byzantinischen Reich hervor. Dieses Fehlen ist aus zwei Gründen nicht maßgebend: einmal, weil ein besonderes Erbrecht in das Grundeigentum auch nach den libri feudorum nicht besteht und die Singularerbfolge in Lehen auch in den Ländern des Abendlands, in denen sie vorkommt, sich erst Ende des 11. und im 12. Jahrhundert durchgesetzt hat; zweitens, weil auch im Orient die Familien das Grundeigentum zu gesamter Hand besaßen. 208 Lujo Brentano sierung durch die weltlichen und geistlichen „Mächtigen“ zu retten *), sind ebenso erfolglos geblieben, wie die fast gleichzeitigen der abendländlichen Könige und Kaiser um die Kettung des freien Bauernstandes. Und als nach der Eroberung Ägyptens und der syrischen Städte, zuerst durch die Perser, dann durch die Araber, zuletzt durch die Türken, der byzantinische Handel mehr und mehr zurückging, und Konstantinopel in seiner Stellung als erste Handelsstadt der Welt durch die Italiener erschüttert zu werden begann, als im Zusammenhang damit die Geldeinnahmen des Kaisers zurückgingen, da wurde es auch den tüchtigsten Inhabern des Thrones schwer und schwerer, sich der inneren und äußeren Feinde zu erwehren 2 ). Das griechische Reich wurde die Beute derer, welche die kapitalistische Wirtschaftsorganisation von ihm übernommen hatten. Und — ein sprechender Beleg für die Abhängigkeit der Wirtschafts- und Gesellschaftsorganisation von den ge- *) Vgl. darüber Zachariae, Jus Graeco-Romanum. Lipsiae, 1856—1884, Novellae Coli. 111. — A. F. G fr 5 rer, Byzantinische Geschichten III. Graz 1877, Kapitel I und III. — Lecrivain, a. a. 0. I, Ch. VII, VIII. — Henri Monnier, Etudes de droit byzantin. L’ hrißobj Nouvelle Revue Historique du droit fran^ais et etranger 1892, 1894, 1895. — Dr. Karl Neu mann, Die Weltstellung des Byzantinischen Reichs vor den Kreuzzügen. Leipzig 1894, II und III (in der Beurteilung des Nikephoros Fhokas etwas zu sehr von Gfrörer beeinflußt). — Ferradou, Des Biens des monasteres it Byzance. Bordeaux 1896. — Testaud, Les rapports des puissants et des petita proprietaires ruraux dans l’empire byzantin au X 1 » 0 siede. Bordeaux 1898. — F. W. Busseil, The Roman Empire, Essays on the eonstitutional history from the accessiou of Domitian (81 A. D.) to the retirement of Nice- phorus III. (1081 A D.). London 1910 II, Chapter VH, pp. 145 bis 159 (mehr absprechend als belehrend). >) Man lese die Denkwürdigkeiten aus dem Leben des griechischen Kaisers Alexios Komnenos, beschrieben durch seine Tochter Anna Komnena. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 209 gebenen Verhältnissen! — während der Verfall der Geldwirtschaft zum Triumph der feudalen Wirtschaftsorganisation in Ostrom und zur Auflösung des oströmischen Reichs führt, sieht sich das über dieses triumphierende kapitalistische Venedig, trotz des entgegenstehenden Verbots der venezianischen Verfassung, genötigt, venezianische Nobili mit seinen im 4. Kreuzzug erworbenen Besitzungen zu belehnen; denn die wirtschaftlichen Verhältnisse ließen keine andere Art, sie zu beherrschen, zu. Das Charakteristische der Naturalwirtschaft ist, daß eine jede einzelne Wirtschaft alles, dessen sie bedarf, selbst erzeugt und nichts herstellt, als was sie selbst verbraucht. Es fehlt also jeder Anlaß, sowohl Sachgüter als auch Dienste von anderen zu kaufen; und ebensowenig kann man die Produktionsmittel, über die man verfügt, in der Weise nutzbar machen, daß man Güter herstellt, • die man an andere verkauft. Nur gelegentlich kommen Kaufleute, die ein Gut bieten, welches das Verlangen, es zu besitzen, erregt, ohne daß man es selbst herzustellen vermöchte. Dann findet ein Austausch von Selbsterzeugtem gegen das fremde Gut statt. Aber diese Kauf leute sind Fremde, und solcher Kauf bildet die Ausnahme. Dasselbe gilt von den wenigen Fällen, in denen sich freie Personen gegen Lohn zu Arbeitsleistungen verpflichten. Dementsprechend vermögen die Reichen, welche über mehr Güter verfügen, als sie selbst brauchen, sie nur nutzbar zu machen, indem sie andere ernähren, die ihnen dafür als Abhängige dienen, oder indem sie ihre Güter anderen zur Nutzung gegen die Verpflichtung zu Abgaben und Diensten leihen; und umgekehrt kann derjenige, welcher Güter begehrt, ohne über die zu ihrer Produktion nötigen Mittel zu verfügen, sie nur erlangen, indem er sich in den Dienst eines anderen begibt, der L. Brentano^ Der wirtschaftende Mensch. \4 210 Lujo Brentano ihn dafür ernährt oder ihm dafür Land oder andere nutzbare Rechte überläßt. Je größer die Zahl der Personen, die vermöge solcher Beleihungen im Dienstverhältnis eines anderen stehen, desto größer ist dessen Ansehen und Macht. Diese Wirkungen der Naturalwirtschaft machten sich geltend im öffentlichen, wie im privaten Lehen. Der König vermag sich die benötigten Dienste nicht zu verschaffen, außer indem er seinen Beamte mit Land belehnt. Der Private, der einen Besitz hat, größer, als daß er ihn mit seinen Hausgenossen bewirtschaften könnte, kann ihn nicht nutzbar machen, außer indem er Teile desselben an andere gegen die Verpflichtung zu Diensten und Abgaben verleiht. Der Feudalherr, der die Nutzung eines Guts einem anderen überträgt, begibt sich aber damit nicht seines Eigentums. Er verzichtet nur auf dessen Nutzung zugunsten eines anderen. Er bleibt der Obereigentümer; dieser ist der Nntzeigentiimer. Umgekehrt: Der Träger von Arbeitskraft überläßt einem anderen nicht nur eine vorübergehende Nutzung in freiem Vertrag, sondern er ist, sei es als Unfreier von Geburt, sei es, weil er das Land von dessen Eigentümer zur Nutzung innehat., zu persönlichen Leistungen und Abgaben gezwungen. Das Prinzip der feudalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ist also Uber- und Unterordnung der Menschen auf dem Wege der Leihe. Der Eigentümer von Land oder Inhaber anderer nutzbarer Rechte überträgt deren Nutzung auf einen anderen, gegen dessen Verpflichtung, ihm bei gewissen Gelegenheiten größere oder geringere Abgaben in Anerkennung seines höheren Rechts zu entrichten und regelmäßig Dienste oder Abgaben oder beides zu leisten. Der Leihende wird infolge der Übertragung der Herr des Beliehenen, dieser sein Mann. Beide treten durch die Beleihung Die Anfänge dos modernen Kapitalismus 211 in ein Treuverhältnis zueinander. Sie werden dadurch zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Imvölligen Gegensatz hiezu steht die kapitalistische Wirtschaftsordnung. In ihr hat statt des Landes die führende Rolle das Geld. Es ist das Hauptproduktionsmittel geworden. Nicht als ob Kapital identisch wäre mi t. Geld. Aber man produziert nicht mehr ausschließlich für den Eigenbedarf. Oft produziert man gar nicht mehr, was zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse dient. Man produziert ganz oder teilweise für den Verkauf. Ebenso verbraucht jeder nicht nur das, was er selbst produziert hat; ein jeder erhält, was er braucht, in wachsendem Maße gegen Geldzahlung, nicht bloß die Sachgüter und Dienste, die er für persönliche Zwecke, sondern auch die, welche er zu weiterer Produktion nötig hat. Daher werden die Güter nicht mehr mit Rücksicht auf ihre technischen Eigenschaften ins Auge gefaßt, sondern als Verkörperung von Geldwert, und ebenso die Produktionsmittel. die bei ihrer Herstellung Verwendung finden 1 ). Das gilt sowohl für die dabei verwendeten Sachgüter als auch für die dabei verwendeten Arbeitsleistungen. Die ersteren erzeugt man nicht mehr ausschließlich selbst, oder wo man es tut, stellt man ihren Geldwert in Rechnung. Die Verfügung über die benötigten Arbeitskräfte erwirbt man nicht mehr, indem man Sklaven hält oder andere durch Beleihung mit Land zu Diensten verpflichtet, sondern indem man vom freien Arbeiter dessen Arbeitsleistungen kauft. Das die Menschen verbindende Band ist nicht mehr das *) Insofern sagt Sombart in seiner Abhandlung „Die Entstehung der kapitalistischen Unternehmung“ (Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik von Jaffe, KLI, 319) treffend: „Man kann Kapital geradezu definieren als das mit der doppelten Buchführung erfaßte Erwerbsvermögen.“ 14 * 212 Lujo Brentano auf Landleihe beruhende Treuverhältnis, sondern die Barzahlung; keiner ist mehr dem anderen zu mehr verpflichtet, als er bei Abschluß des Vertrages auf sich nimmt; und sowohl beim Kauf der zur Produktion benötigten Sachgüter als auch der dazu nötigen Arbeitsleistungen sind Käufer undVerkäufer von dem Bestreben erfüllt, je nach Gelegenheit, ihren Vorteil bestmöglich wahrzunehmen 1 ). Vor allem gilt dies für den Produzenten neuer Produkte. Denn davon, daß er die zur Produktion nötigen Elemente billig kauft und die mit Hilfe desselben hergestellten Produkte teuer verkauft, wird die Höhe seines Gewinns bedingt, und sein Streben geht nach dem größtmöglichen Gewinn. Was ihn zum Ankauf dieser Produktionselemente befähigt, ist sein Kapital. Kapital nennen wir mit Karl Marx einen „Mehrwert heckenden Wert“ oder mit Karl Menger das dem Erwerbe dienende Vermögen, welches rechnerisch als werbende Geldsumme gebucht wird 2 ). Kapitalistische Unter- J ) Siehe die Formulierung hei dem römischen Juristen Paulus: „Quemadmodum in emendo et vendendo naturaliter concessum est, quod pluris est, minoris emero, quod minovis sit, pluris vendero, et ita invicom se circumscribere, ita in locationibus quoque et conductionibus juris est (I. 22 § 3, cf. I. 23 D. loc. 19, 2, cf. I. 16 § 4 D. min. 4, 4). Das gilt für jede Art von locatio conductio, auch für die locatio conductio operarum, die Dienstmiete, den Arbeitsvertrag. ! ) Karl Menger, Zur Theorie des Kapitals, in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, N. F. XVII, 40. — Eberhard G o t h e i n hat, seit ich den hier wiedergegebenen Vortrag gehalten habe, in einer sehr dankenswerten, in den Sitzungsberichten der Heidelberger Akademie der Wissenschaften wiedergegebenen Abhandlung „Die Reservearmee des Kapitals“ diese Definition des Kapitals bemängelt; er erachtet den Boden, welcher, wo er sich rechnungsmäßig als eine werbende Geldsumme darstellt, d. h. in unserer heutigen Geld Wirtschaft aller nicht fideikommissarisch gebundene Boden, nach meiner Definition, Kapital ist und als solches im Leben behandelt wird, nicht als Die Anfänge des modernen Kapitalismus 213 nehmung die Wirtschaftsform, deren Zweck es ist, ein Sachvermögen durch eine Reihe von Vertragsabschlüssen über geldwerte Leistungen und Gegenleistungen zu verwerten, und kapitalistische Wirtschaftsordnung die, in welcher die kapitalistische Unternehmung die spezifische Wirtschaftsform ist (Sombart) 1 ). Es liegt in der Natur der Dinge, daß uns der kapitalistisch betriebene Erwerb am frühesten beim Handel entgegentritt. Denn der Handel kauft die Güter nicht, um sie technisch zu nutzen, sondern um sie zu einem höheren Preis wieder zu verkaufen. Dem Handel sind sie bloße Verkörperungen von Geldwert, und zwar von Geldwert zur Zeit, da er sie einkauft, Kapital. Er will mit Knies den Begriff des Kapitals auf produzierte Produktionsmittel beschränken. Ich erachte diese Beschränkung weder für historisch noch für begrifflich gerechtfertigt. Gewiß bestehen Unterschiede zwischen den beliebig vermehrbaren und den begrenzt verfügbaren Kapitalien, und diese Unterschiede sind von weittragender Bedeutung. Das hindert aber nicht, daß beide nur Unterarten des umfassenden Begriffs Kapital sind, was von nicht geringer Wichtigkeit ist. Das hat vor Knies schon Hermann in seinen Staatswirtschaftlichen Untersuchungen (1. Aufl. von 1832, S. 48; 2. Aufl. von 1870, S. 234) dargetan, und nach Knies hat Karl M enger, a. a. 0. S. 11 ff., die Lehre, welche den Begriff des Kapitals auf produzierte Produktionsmittel beschränken will, sehr zutreffend widerlegt. Ygl. auch meine Kritik der gegen die Subsumption des Bodens unter das Kapital gerichteten Ausführungen von Karl Rodbertus in meiner Agrarpolitik I, Stuttgart 1897, S. 105 ff. Daß auch historisch der Boden, seitdem die Geld Wirtschaft sich in ihren ersten Anfängen geregt hat, als eine werbende Geldsumme behandelt worden ist, wird weiter unten sich zeigen. Und dem entspricht auch, daß schon Lucas Paciolus in seinem Traktat von 1494 über die doppelte Buchhaltung die Felder unter den Gütern aufführt, die bei der Aufstellung der Bilanz nach ihrem Geldwert zu buchen sind. *) Werner Sombart, Der moderne Kapitalismus. Leipzig 1902, I, 196. 214 Lujo Brentano und von Geldwert zur Zeit, da er sie wieder verkauft. Seiner Tätigkeit eigentümlich ist also ein stetes Vergleichen und Rechnen. Er legt eine Geldsumme an in einer Ware, um diese wieder in eine Geldsumme zurückzuverwandeln. Er vergleicht also die Geldsumme, die er anzulegen hat, mit der Geldsumme, die er, wenn er sie in der einen oder anderen Ware anlegt, beim Wiederverkauf erhält. Der Vergleich des angelegten mit dem wiederempfangenen Geldwert zeigt ihm den erzielten Uberschuß, und sein Streben geht dahin, daß dieser Überschuß möglichst groß sei. Daher denn von Anfang an der Handel in schroffem Gegensatz zu jeder auf Naturalwirtschaft beruhenden Wirtschaftsordnung steht. Eben weil in dieser jede Wirtschaft alles, was sie braucht, selbst herstellt, finden wir bei allen Völkern als die ersten Kauf leute Fremde. Der Fremde ist aber bei allen Völkern auf niedriger Kulturstufe der Feind 1 ). Und daher auch von Anfang an ein anderes Prinzip, das den Handel beherrscht. Die Beziehungen der Angehörigen derselben Wirtschaftseinheit zueinander werden ja noch heute durch Autorität und Herkommen geregelt, und einem jeden Familienmitglied werden die der Familie verfügbaren Güter nach Maßgabe seiner vom Familienhaupt als berechtigt anerkannten Bedürfnisse zuteil. Und nicht anders war es unter Volksgenossen, Stammesgenossen, den Angehörigen einer Grundherrschaft oder einer Gilde, als noch das Volk, der Stamm, eine Grundherrschaft oder eine Gilde die Wirtschaftseinheit bildeten 2 ). *) Vgl. Caesar, De bello gallico VI, 23. — Leist, Altarisches Jus Gentium. Jena 1889, S. 28, 29. — Georg Ebers, Ägyptische Studien, Stuttgart 1900, S. 421. 2 ) Siehe die weitere Ausführung des im Texte Gesagten in Abhandlung VII „Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit“. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 215 Ganz anders aber von je die Beziehungen der Angehörigen einer zu denen anderer Wirtschaftseinheiten. Für sie galt von je als oberstes Prinzip das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil. Die Angehörigen anderer Wirtschaftseinheiten sind Fremde. Und trat man ihnen an den unter dem Schutz besonderer Gottheiten stehenden Märkten *) auch nicht mit Waffengewalt gegenüber, so blieb der Fremde doch auch beim friedlichen Güteraustausch immer der Feind * 2 ). Thm gegenüber gab es keinen herkömmlichen Preis, sondern es galt als das größte Verdienst, von ihm so viel zu erlangen, als nach Lage der Umstände zu erlangen war; und List und Täuschung, die dabei zur Anwendung kamen, ernteten, vorausgesetzt, daß sie erfolgreich waren, alles Lob 3 ). Das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn ist das Prinzip, das von An- *) Ygl. Sir John L u b b o c k, Die Entstehung der Zivilisation etc., deutsch von A. Passow. Jena 1875, S. 253. — Maine, Village Communities in the East and West, 3. ed. London 1876, S. 192ff.— Goldschmidt, Handelsrecht I, 3. Aull., S. 24, 49. Weitere Literatur ebenda S. 24, Anmerk. 24. — Karl Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft, 3. Aufl., S. 79. 2 ) Vgl. Deuteronomium 14, 21. Vgl. auch Leviticus 25, 44ff. 3 ) So wurde nicht nur in Sparta die Jugend zu Diebstahl bei den Messeniern ermutigt, und nicht dieser, sondern nur dabei erwischt zu werden galt als schimpflich, sondern B. W. Leist, a. a. 0. S. 28, zitiert über Indien aus Ancient India as described by Megasthenes and Arrian, by M c C r i n d 1 e, p. 42: „Man nehme einen Mann aus seiner Dorfgemeinde heraus, und jeder gesellschaftliche Zwang hört für ihn auf . . . Selbst zwischen Dorf und Stadt werden die üblichen Verbote der öffentlichen Moral nicht immer anerkannt. Was zu Hause Diebstahl und Raub genannt werden würde, heißt glücklicher Streifzug und Eroberung, wenn es gegen fremde Dörfer gerichtet ist, und was im Privatleben Falschheit oder Betrug sein würde, erhält die ehrenvolle Benennung Klugheit oder Berechnung, wenn es gegen Feinde gelingt. Dagegen sind Falschheit und Lüge zwischen Dorfgenossen beinahe unbekannt.“ 216 Lujo Brentano fang an clen Handel mit Angehörigen anderer Wirtschaftseinheiten beherrscht hat. Somit ist der Handel der erste kapitalistische Wirtschaftsbetrieb gewesen'). Bald aber stellte sich als zweite Art neben den Handel das verzinsliche Darlehen * 2 ). Auch hier zuerst Ygl. die folgende Abhandlung IX. 2 ) Wie ich bereits in meiner Schrift „Über Anerbenrecht und Grundeigentum“, Berlin 1895, S. 17, 18, ausgeführt habe (vgl. seitdem auch Michael Hainisch, Die Entstehung des Kapitalzinses. Leipzig und Wien 1907, S. 50 ff.; Eberhard Gothein, Die Reservearmee des Kapitals, Heidelberg 1913, S. 38), stammt das Wort Kapital vielleicht aus der alten Viehleihe. Viehhäupter wurden hingegeben; Milch, Dünger, Kälber wurden als Zins geleistet; eine gleiche Zahl Viehhäupter, wie empfangen, wurdezurück- gegeben — also nicht dieselben, die man empfangen hatte, sondern nur eine gleiche Zahl gleichartiger; die empfangenen und zurückgegebenen Viehhäupter waren also ihrer Individualität entkleidet, waren vertretbare Sachgüter, und gleichzeitig diente das Vieh als Geld. Es läßt sich also sagen, daß die auf dem Wege der Verleihung nutzbar gemachten Viehhäupter nicht nach ihren technischen Eigenschaften, sondern nur nach ihrem Geldwert in Betracht kamen, als „Mehrwert heckender Wert“. Ein deutliches Bild dieser Verhältnisse ermöglichen uns die Brehon Laws aus dem 9. oder 10. Jahrhundert (vgl. P. W. J o y c e, A Social History of Ancient Ireland, London 1903, I, 14). Das Stammesvermügen bestand in Land und Vieh. An Land war ursprünglich Überfluß. Allein wenn auch Landbesitz zum Leben damals ebenso notwendig war, wie heute die Luft, so konnte doch damals jemand ebensowenig vom Land wie heute von der Luft allein leben. Die nötige Voraussetzung für die Nutzbarmachung des Landes war der Besitz von Vieh—vonKapital. Daran aber war kein Überfluß. DasStammes- haupt wies das Vieh den einzelnen Stammesgenossen zu, die ihm dafür zu Renten, Diensten, Gefolgschaft verpflichtet wurden. Dabei berücksichtigte es in erster Linie die ihm zunächst Stehenden, seine engere Familie, und schaffte somit die Grundlage für deren Reichtum und damit deren Rang. So entstand ein Adel, ausgezeichnet durch Viehbesitz, die Kuhherren. Die entfernter verwandten Stammesgenossen empfingen Vieh, sei es vom Stammes- Die Anfänge des modernen Kapitalismus 217 nur gegenüber dem Fremden. Vom Stammesgenossen Zins zu nehmen, ist ursprünglich bei allen Völkern verboten, so dem Juden vom Juden, nicht aber vom Fremden 1 ). So dem römischen Patrizier vom Patrizier, nicht aber vom Plebejer 2 ), und bald übertrifft der Gewinn aus der Nutzbarmachung des Sachvermögens durch Vertragsabschluß über geldwerte Leistungen in Form von Darlehen und Gegenleistungen in Form von Zinsen und anderen Vorteilen bei weitem den Handelsgewinnst. Und dann erobert der Kapitalismus den Krieg. Er ist die älteste auf den Erwerb gerichtete Tätigkeit der Freien bei allen Völkern 3 ); der friedliche Verkehr liaupt, sei es von den „Kuhherren“, zur Leihe. So entstand eine Klasse persönlich freier Stammesgenossen, die sich gegenüber dem Stammeshaupte und den ihm nahestehenden Familien in einem Klientelverhältnis befand, das, abgesehen von allen Banden 'wirklichen oder angenommener Blutsverwandschaft, auf einer wirtschaftlichen Abhängigkeit beruhte. Der Viehbesitz wurde dann maßgebend für den Anteil eines jeden am Land. Indem das Stammeshaupt das Vieh verteilte, beeinflußte es somit auch den jedem zukommenden Anteil am Land — secundum dignationem. Wahrscheinlich beruhten die Verschuldungsverhältnisse, die Cäsar in Helvetien und ganz Gallien bei den dortigen Kelten vorfand, in ähnlicher Weise auf der Viehloihe. Auch hier noch kein Sondereigentum am Grund und Boden, sondern nur erst prekärer Besitz des Volklands seitens der Grundbesitzer. Erst infolge der Steuerreform des Augustus wurde aus diesem prekären Besitz ein Sondereigentum der Inhaber (vgl. D’Arbois de Jubainv.ille, Kecherches sur l’origine de la propriete fonciere p. XXIV, 6 ff., 61, 67, 99—121). Daraus ergibt sich: bei den Kelten zeigt sich uns in der Viehloihe das Kapital schon vor dem Sondereigentum am Land. *) Deuteronomium c. 23 v. 19, 20. 2 ) A p p i a n, Bürgerkriege I, 54. S a 1 v i o 1 i, Le capitalisme dans le monde antique, Paris 1906, p. 26 ff. 3 ) So nennt schon Aristoteles, Politik I, 3, 8, die Kriegskunst eine Erwerbskunst und sucht den Krieg zu rechtfertigen, da zur Kriegskunde auch die Jagd gehöre, und man diese anwenden 218 Lujo Brentano mit dem Fremden im Handel ist nur sein jüngerer Bruder; aber bald hat der jüngere Bruder den älteren seinen Zwecken dienstbar zu machen verstanden; er nahm den Krieger in Sold, und die Söldnerheere der Handelsstaaten am östlichen Mittelmeer und Karthagos dienten seinen Zwecken. Aber auch in Rom ist bekanntlich an Stelle des Volkheeres die kapitalistische Kriegsorganisation getreten. Vom zweiten punischen Krieg an treffen wir römische Söldnerheere ! ). Um dieselbe Zeit dringt der Kapitalismus ein in die Lieferung des Kriegsmaterials 2 ) und den Bau von müsse gegen die wilden Tiere und gegen diejenigen Menschen, welche ihre natürliche Knechtsbestimmung zu erfüllen sich weigerten, da solcher Krieg dem Rechte der Natur gemäß sei. b Livius XXIV, c. 49. J ) Schon bei den ersten Lieferungen, von denen wir hören, begegnen uns einige der schlimmsten Schatten seiten des Kapitalismus. Als die Sache Roms im 2. punischen Kriege sehr schlecht stand, haben sich Gesellschaften von Lieferanten gebildet, welche sich verpflichteten, den in Spanien kämpfenden Scipionen das nötige Kriegsmaterial zu beschaffen, mit der Bezahlung jedoch bis zum Friedensschlüsse zu warten. Als Gegenleistung gewährte der Staat den Aktionären Befreiung vom Kriegsdienst (nach anderer Lesart, daß während dreier Jahre keine anderen Heereslieferanten zugelassen würden) und Versicherung gegen See- und Friedensgefahr. Livius schreibt dazu voll Anerkennung (XXIII, c. 49): So wurde der Staat mittelst privaten Geldes verwaltet. Aber bald zeigte sich, daß dieser Patriotismus der Geldmänner nur der Deckmantel schnöder Gewinnsucht gewesen war. Sie hatten alte, mit wertlosen Gegenständen beladene Schiffe beim Staate hoch versichert, dann auf der See angebohrt und versenkt und dann hohe Forderungen auf Ersatz des Nominalwerts geltend gemacht. Es ist für die Verseuchung mit kapitalistischem Geiste, die in Rom schon zur Zeit des Beginns des 3. Jahrh. v. Chr. eingetreten war, bezeichnend, daß der Senat, als ihm der Betrug angezeigt wurde, gegen die Schuldigen nicht einschritt, weil er, wie Livius XXIV, 3 schreibt, in so schwerer Zeit nicht kränken wollte; das Volk dagegen sei ein strengerer Richter gewesen. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 219 Heeresstraßen 1 ). Bald wird der Ruhm der Generäle nach der Menge Geldes geschätzt, die sie nach Rom bringen, und Generäle, Statthalter, Zöllner wetteifern, fremde Völker und die Provinzen zu plündern. Der große Reichtum Roms war das Ergebnis des kapitalistisch organisierten Kriegs. Er wurde in Prachtbauten und nicht selten in sinnlosem Luxus verschwendet. Daher auch der Verfall Italiens. Es kam die Zeit, da die Kriege mit reichen Völkern aufhörten, und nach der Schlacht bei Actium im Jahre 31 v. Chr. kam die pax romana, die bis zum Einfall der Goten im Jahre *) Der römische Staat baute nicht in eigener Regie, sondern vergab alle öffentlichen Arbeiten an den Mindestnehmenden im Wege der Submission, und zwar nicht bloß die Herstellung von Heeresstraßen, sondern ebenso die von Wasserleitungen, von Befestigungsarbeiten, von Staatsgebäuden und Tempeln, ja die Gründung von ganzen Kolonien, insbesondere Militärkolonien. Für die Übernahme derartiger Arbeiten bildeten sich große Gesellschaften, die societates publicanorum, die über bedeutende Kapitalien und Arbeitermassen verfügten. Formulare von derartigen Submissionen sind uns erhalten (vgl. R u d o r f f, Gromati- sche Institutionen in den „Schriften der römischen Feldmesser“ II, 335 und I, 211 v. 22 ss., ferner „Fontes juris romani 4 6. Aufl., herausgegeben von M o m m s e n und Gradewitz S. 332). Hier findet sich unter der Überschrift „lex parieti faciendo Puteolana“ u. a. 649, also vom Beginn des letzten Jahrhunderts der Republik eine locatio operis, die in bezug auf Exaktheit der Detailbedingungen der Submission mustergiltig ist. Die Rechtsform für alle derartigen Verdingungen von Staatsarbeiten war die locatio operis (vgl. Mommsen, Röm. Staatsrecht II, 1. Abt. 404ff.). Die Verträge des Staats mit den societates publicanorum waren also ähnlich den modernen Verträgen einer europäischen Großbankiergruppe zur Anlage von Eisenbahnen in diesem oder jenem Weltteil. Ulpian hat die publicani definiert als diejenigen, welche mit dem Staate Geschäfte abschließen, sei es, um die Steuern oder die Erträge der öffentlichen Ländereien zu pachten, sei es um Lieferungen oder den Transport von Lebensmitteln oder von Waffen für das Heer, sei es die Ausführung großer öffentlicher Unternehmungen zu übernehmen. 1. 1 § 1 D. de publicanis 39, 2. 220 Lujo Brentano 376 n. Chr. währte. Damit Aufhören der systematischen Plünderung der Provinzen. Damit aber hörte auch Italien auf, das Zentrum des Reichtums zu sein. Denn alle großkapitalistischen Unternehmungen, die nach Anhäufung von Reichtum in Italien aufgekommen waren, wie die Steuerpacht 1 ), die Züchtung von Luxussklaven, die man verkaufte, Spekulationen in Grundstücken , Häusern 2 ), wie auch in den niedersten Gewerben waren keine solchen, in denen neue Brauchbarkeiten produziert wurden ; es wurde darin nur anderen, was sie hatten, abgenommen ; es wurden also in Italien keine Produkte hergestellt, die man gegen die Luxuswaren des Orients hätte eintauschen können. Man bezahlte sie mit Geld. Also auf der einen Seite ein Versiegen der bisherigen Geldquellen, auf der anderen Seite ein fortwährendes Abfließen der Edelmetalle für *) Wie der römische Staat nicht in eigener Regie haute, sondern wie in der vorstehenden Anmerkung bemerkt worden ist, alles an den Mindestnehmenden im Wege der Submission vergab, so vergab er umgekehrt seine Staatseinnahmen, insbesondere Steuern und Zölle, an den Meistbietenden. Dabei ist es bis zum Ende des oströmischen Reichs geblieben (vgl. Deloume, Les manieurs d’argent ä Rome, Paris 1889, pp. 44, 95. Henri M o n n i e r in der Nouvelle revuo historique du droit fran^ais et ßtranger XXIV, 305). 2 ) Die privatrechtliche locatio operis ist aus den locationes operis des römischen Staates entstanden. Sie ist so alt wie die Wohnungsmiete in Rom (vgl. P e r n i c e , Antistius Labeo I, 468 ff.). Was aber das Alter der Wohnungsmiete in Rom betrifft, so genügt die Erinnerung daran, daß Sulla als junger Mann in einem Miethaus gegen einen Mietzins zu 3000 Sesterzen wohnte, während im gleichen Hause ein Freigelassener um 2000 Sesterzen wohnte. Schon damals gab es in Rom Mietskasernen. Die locatio operis gehört quellenmäßig schon der vorsullanischen Zeit an (vgl. auch N i e b u h r , Vorträge über römische Geschichte, Berlin 1846, II, 191). Die Anfänge des modernen Kapitalismus 221 die Waren des Orients ! ). Die Folge war der Verfall der Geldwirtscliaft nnd die Rückkehr zur Naturalwirtschaft. Damit treten an die Stelle von Geldsteuern wieder Naturalsteuern mit aller sie begleitenden Willkür. Die öffentlichen Kassen wandelten sich in Staatsmagazine. An die Stelle der Grundsteuer trat die Annona. Wirtschaftlich war das Mittelalter bereits da. Die Einwanderung und Ansiedlung der germanischen Völkerschaften im weströmischen Reich hat nur die Rückbildung zur Naturalwirtschaft vollendet, die uns bereits in den Edikten des Diokletian als weit vorgeschritten entgegentritt. Und nun erfolgt jene zuerst natural wirtschaftliche, in ihrer weiteren Entwicklung feudale Wirtschafts- und Gesellschaftsorganisation, von der ich eingangs gesprochen habe. Die Frage ist, wo die Anfänge des neuen Kapitalismus zu suchen sind, welcher diese feudale Wirtschaftsorganisation überwunden hat. Vor allem sind auch mit der Rückbildung der Geldwirtschaft zur Naturalwirtschaft im sinkenden weströmischen Reich einige kapitalistische Erwerbsarten nicht untergegangen. Das zeigen schon die an die Geistlichen gerichteten Mahnungen eines Ambrosius * 2 ) und Augustinus. Augustinus 3 ) schreibt: „Etwas anderes ist, freien Geistes körperlich zu arbeiten, wie dies der Handwerker zu tun vermag, sofern er nicht betrügerisch und geizig und voll Gier nach Besitztümern ist, etwas *) Zu Plinius’ Zeit flössen aus dem römischen Reich jährlich 100 Millionen Sesterzen, ungefähr 15900000 Goldmark, in Edelmetallen für Waren, davon allein die Hälfte nach Indien (Plinius, Hist, natur. YI, 26; XII, 41). 2 ) Vgl. Ambrosius, De off. ministr. I, c. 36, Nr. 184. M i g n e, Patr. lat. XVI, 83. De fuga saeculi cap. II No. VII, Collectio Patrum, Parisiis 1826, 55. Band, S. 97. 3 ) De opere monach. c. 15. Migne, Patr. lat XL, 561. 222 Lujo Brentano anderes, den Geist mit der Sorge, ohne körperliche Arbeit Geld anzuhäufen, zu erfüllen, wie dies die Kaufleute, Verwalter und Großpächter tun; denn voll Sorge leiten sie ihr Geschäft, aber arbeiten nicht mit den Händen; daher ihr Geist von dem Gedanken, zu erwerben, in Beschlag genommen ist. “ Dementsprechend haben eine Anzahl Synoden*) dem Geistlichen zwar den Betrieb eines Handwerks oder die Bestellung eines Ackerchens erlaubt, nicht aber die kapitalistischen Erwerbsarten jener Zeit: die Großpacht, die finanzielle Verwaltung von Latifundien, den Handel, um von den damals den Christen allgemein verbotenen Darleihen gegen Zins ganz zu schweigen. Dasselbe zeigen die Bemerkung des Ambrosius * 2 ), daß Josua zwar imstande gewesen sei, die Sonne zum Stillstände zu zwingen, nicht aber der Gewinnsucht Herr zu werden, und die lustige Geschichte von einem Schauspieler, welche Augustinus 3 ) als Beispiel dafür erzählt, daß es ein Begehren gibt, das alle gleichmäßig beseelt, so daß es sich Vorhersagen lasse. Dieser Schauspieler habe bekannt gemacht, er werde im Theater allen sagen, was ihre Seele erfülle, und wonach ein jeder strebe. An dem bestimmten Tag sei darauf eine große Menge ins Theater geströmt. Da habe er den in gespannter Erwartung Schweigenden zugerufen: Ihr wollt billig kaufen und teuer verkaufen. Und alle hätten sich in dem Ausspruch so sehr wiedergefunden, daß sie dem scharfblickenden Spötter begeistert Beifall geklatscht hätten. *) Harduin, Conc. I, 963 can. 15; vgl. dazu ebenda 1, 982 can. 51—53; ferner Harduin, Conc. II, 601 can. 3; II, 774, c. 14; II, 796, c. 13; II, 1041, c. 2. 2 ) De off. ministr. II, c. 26, Nr. 130. Migne, Patr. lat. XYI, 146. 8 ) De Trinitate lib. 13, cap. 3. Migne, Patr. lat. XLII, 1017. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 223 Trotz der im dritten Jahrhundert einsetzenden Rückbildung zur Naturalwirtschaft waren also noch zu Beginn des fünften Jahrhunderts Alle vom kapitalistischen Geiste erfüllt, und in den Seestädten Italiens ist er niemals unter gegangen. Vielmehr wurde der da betriebene Handel lange vor den Kreuzzügen die Grundlage für die Ansammlung neuen Reichtums*) und für die Entstehung von Seemächten von solcher Bedeutung , daß griechische Kaiser * 2 ) und moslemische Herrscher 3 ) mit ihnen paktierten. Sie sind der Ausgangspunkt geworden für die allmähliche Unterwerfung des feudal-agrarischen Elementes unter die wieder erwachende städtische Wirtschaft und die Hand in Hand damit wieder erstehende zentrale Beamtenverwaltung. Auch in den nördlicheren Ländern finden wir nach der Völkerwanderung ein Fortbestehen des Handels mit dem Orient und Indien. Zuerst werden uns die Händler als Syrer bezeichnet 4 ). Dann, wohl unter *) Vgl. M u r a t o r i, Antiquitates Italicae medii aevi, Mailand 1738—42, II, 863—922, die Abhandlung De Mercatibus et mercatura saoculorum rudium. Siehe ferner unten Abhandlung IX. 2 ) Eo autem crevit Pisanorum et Genuensium potentia in Oriente, ut Saeculo Christi XII. Graecorum Imperatores utrique populo annuum censum persolverint, uti Annales Pisäni, et Caffari editi fidem faciunt. M u r a t o r i, a. a. 0. II, 886. Über die Traktate Venedigs mit den griechischen Kaisern vgl. Tafel und Thomas, Urkunden zur älteren Handels- und Staatsgeschichte der Republik Venedig in Fontes rerum austriacarum, 2. Abt., Bd. 12—14, Wien 1856—57, und W i 1 h e 1 m Heyd, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter, Stuttgart 1879, I, 120 ff. 3 ) Vgl. M. L. de Mas L a t r i e , Traites de paix et de commerce et documents divers concernants les relations des Chretiens avec les Arabes de l’Afrique septentrionales au moyen- äge, Paris 1866. Die venezianischen Verträge mit dem Sultan von Ägypten vor dem 4. Kreuzzuge werden noch weiter unten besprochen werden. 4 ) Über die syrischen Kaufleute und ihre Habsucht vgl. den hl. Hieronymus, Epist. ad Demetriadem (Migne, Patr. lat. XXIII, 224 Lnjo Brentano dem Einfluß der Eroberung der syrischen Städte zuerst durch die Perser und dann durch die Araber, drängen die Juden die Syrer ganz in den Hintergrund. Hatten sie schon vor dem Sturz des Römerreichs Anteil am Welthandel, so gelangten sie zu noch größerer Blüte nach seinem Ende * 1 ). Durch Glauben und gemeinsame Tradition verbunden und in fortwährender Beziehung zu ihren Glaubensgenossen in Spanien, Italien, Afrika und im Orient waren sie in der allgemeinen Auflösung allein organisiert. Gegen die indischen Spezereien und die übrigen Kostbarkeiten des Orients gaben sie das Gold und Silber der europäischen Bergwerke und die Gefangenen, welche die germanischen Völker in ihren Kriegen zu Sklaven gemacht hatten. Dabei kam ihnen das kanonische Recht noch zu Hilfe. Denn indem es den Christen das Zinsnehmen verbot, verschaffte es ihnen in der Geldleihe das Monopol 2 ). Durch den Geldbesitz wie durch die orientalischen Luxusgegen- p. 1111): „Hic (comes Heraclianus) matrum gremiis abducere pactas; negotiatoribus et avidissimis mortalium Syris, nobilium puellarum nuptias vendere,“ und Commentai'ia in Ezechiel. (Migne, Patr. lat. XXV, p. 267): „Usque hodie autem permanet in Syris ingenitus negotiationis ardor, qui per totum mundum lucri cupiditate dis- currunt, et tantam mercandi babent veseniam, ut, occupato nunc orbe Romano, inter gladios, et miserorum neces quaerant divitias, et paupertatem periculis fugiant.“ Siehe ferner W. Heyd, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter, Stuttgart 1879, 1, S. 24ff. Nach Seheffer-Boichorst (Zur Geschichte der Syrer im Abendland in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, VI. Bd., 4. Heft) verstanden die Franken darunter alle Geschäftsleute aus Ägypten und dem römischen Asien. 1 ) Über die Juden und ihr Verhältnis zum Kapitalismus vgl. die letzte Abhandlung in diesem Bande. 2 ) Das wurde schon im Mittelalter anerkannt. So klagt das lateranische Konzil von 1215, daß, je mehr die Christen durch ihre Religion vom Zinsennehmen zurückgehalten würden, desto Dio Anfänge des modernen Kapitalismus 225 stände, nach denen das Herz des barbarischen Großen begehrt, werden sie unentbehrlich, sowohl den Königen, wie dem Adel, sogar der Kirche 1 ). Sie haben folglich unter den Merowingern, wie später unter den Karolingern eine äußerst angesehene Stellung, erlangen selbst Verwaltungsstellen und werden bei Gesandtschaften als Dolmetscher benutzt 2 ). Dann aber haben die Stadtbewohner in Frankreich, Deutschland und England den Handel von ihnen erlernt, und auch in diesen nördlichen Ländern entsteht in der heimischen Kaufmannschaft das Element, von dem die Auflösung der agrarisch-feudalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ausgeht. Aber die Juden haben viel vor den einheimischen Kaufleuten voraus. Sie dürfen Zinsen nehmen, diese nicht. Dabei kamen ihnen ihre internationalen Handelsverbindungen zugute. Sie werden daher wegen ihrer Privilegien und des vermöge derselben erworbenen Reichtums beneidet und gehaßt. Sie werden nur mehr geduldet. Ohne den besonderen Schutz der Grundherren, in deren Gebiet sie sich niedergelassen, können sie angesichts der Anfeindungen der Bevölkerung nicht existieren. Daher die sonderbare Stellung der Juden zur Zeit der feudalen Wirtschaftsorganisation. Sie sind nicht persönlich unfrei; aber mehr widmeten die Juden sich diesen Geschäften. Vgl. Julius Aronius, Regesten zur Geschichte der Juden im fränkischen und deutschen Reiche bis zum Jahre 1215. Berlin 1902, S. 174. *) Die Juden rühmen sich dieser ihrer Kundschaft so, daß dies die Besorgnis Karls des Großen erregt. Siehe Capitulare Caroli Magni duplex ad Niumagam cap. 4. „Ut singuli episcopi, abbates, abbatissae diligenter considerent thesauros ecclesiasticos, ne propter perfidiam aut negligentiam custodum aliquid de gemmis aut de vasis, reliquo quoque thesauro perditum sit, quia dictum est nobis, quod negotiatores Judaei necnon et alii gloriantur quod quidquid eis placeat possint ab eis emere. s ) Vgl. Aronius, a. a. 0. S. 25. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 15 226 Lujo Brentano sie sind auch nicht so frei wie andere Freie. Sie sind Fremde, die auf christlichem Gebiete wohnen unter Bedingungen, wie sie ihnen der Herr des Gebiets willkürlich auferlegt 1 ). Yor allem erlangen sie nur ein Nutzeigentum an allem, was sie haben und erwerben. Aber sie haben nicht die Abgaben der Hörigen zu leisten. Dagegen unterliegen sie der Besteuerung nach Belieben der Herren, die nur durch die Erwägung eingeschränkt wird, daß man die Henne nicht töten dürfe, welche die goldenen Eier legt. Der Jude war also eine Quelle großer Einnahmen. Daher freuen sich Fürsten und Bischöfe, Juden in ihrem Gebiete zu haben, und man sucht sie durch Privilegien an sich zu ziehen. So siedelt z. B. der Bischof Rüdiger von Speyer im Jahre 1084 Juden an, „damit er dadurch den Glanz des Ortes vertausendfache“ 2 ), und ähnlich Herzog Ludwig von Bayern bei der Gründung von Landshut im Jahre 1204 3 ). Allein Handel und Geldleihe sind importierte, ihrer Natur nach kapitalistische Erwerbstätigkeiten gewesen. Was uns interessiert ist: welches ist in den nach dem Untergang des weströmischen Reichs entstandenen Germanenreichen die nationale Erwerbs- 1 ) Über den Ursprung dieser eigentümlichen Stellung der Juden als persönlich freie Glieder einer im Lande anerkannten fremden Nation vgl. die von mir aufgestellte Vermutung am Schlüsse der letzten Abhandlung in diesem Bande. 2 ) Siehe A r o n i u s , a. a. 0. S. 70. a ) Der Herzog scheint, als er gelegentlich eines mit dem Bischof von Regensburg geführten Kriegs Stadt und Burg Landshut erbaute, sich dabei der Hilfe, d. h. des Geldes der Juden bedient zu haben. Es siedelten sich dort auch Landleute an, welche von ihm durch Privilegien gegen ihre Gläubiger unterstützt wurden. Endlich läßt sich dort auch ein Jude nieder, welcher den Eingeborenen gegen Zins Geld vorstreckt. Siehe Aronius, a. a. 0. S. 162. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 227 tätigkeit gewesen, in der die kapitalistische Organisation am frühesten in die alte naturalwirtschaftliche eingedrnngen ist? in welcher beginnt sie am frühesten, sie zu verdrängen? Dies war, ebenso wie bei den Römern, bei den germanischen Völkerschaften der Krieg. Der Krieg war die erste Erwerbstätigkeit der freien Germanen. Von ihrem ersten Auftreten in der Geschichte an begegnen uns die germanischen Völkerschaften als Wanderheere, die sich um der Aussicht auf Land und Beute willen auf den Kriegspfad begeben. Caesar und Tacitus schildern uns Krieg und Beutezüge als ihre Haupterwerbstätigkeit. Und wie sich damals die überschäumende Kraft des Volkes in das Gefolge eines Mächtigen begab, um von ihm zu Beutezügen geführt zu werden, so war es auch noch nach Gründung des Frankenreiches. Einen Beleg bietet der Kriegszug der Erankenkönige Chlotar I. und Childebert gegen die Burgunder. Gregor von Tours erzählt*), wie diese Söhne Chlodowechs ihren Bruder Theodorich, dem die Herrschaft über die Ostfranken zugefallen war, aufforderten, an diesem Kriegszug teilzunehmen. Theodorich lehnte ab. Darauf zogen die beiden anderen Könige allein gegen die Burgunder. Als die Ostfranken dies hörten, murrten sie, daß ihr König Theodorich sie so der enormen Kriegsbeute. beraube, welche die Befehdung der Burgunder versprach, und sagten ihm : „Wenn du nicht mit deinen Brüdern gegen die Burgunder ziehen willst, verlassen wir dich und folgen ihnen statt dir.“ Darauf Theodorich: „Folgt mir gegen die Stadt der Averner (das war das Land seines Bruders Childebert, der ihn soeben zum Zug gegen die Burgunder aufgefordert hatte); ich werde euch in ein b Zehn Bücher fränkischer Geschichte III, 11, 12. 15* 228 Lujo Brentano Land führen, wo ihr Gold und Silber findet, soviel ihr wünschen könnt; wo ihr Herden, Sklaven und Kleider in Hülle und Fülle erbeuten könnt; nur folget jenen nicht.“ Der Vorschlag fand ungeteilte Zustimmung, und nun zog man nach der Auvergne und rauhte und plünderte nach Herzenslust. Desgleichen beruhte das ganze Gefolgschaftswesen zuerst auf dem Unterhalt mit der Aussicht auf Beute x ), welche der Gefolgschaftsherr seinen Mannen gewährte, und das Haus Pippins von Heristall triumphiert über die mit ihm rivalisierenden fränkischen Großen mit Hilfe der großen Gefolgschaften, die er an sich zu fesseln verstanden hatte. Die Schätze, über die Karl Marteil 2 ) verfügte, ermöglichten ihm, das Heer zusammenzubringen , mit dem er die Sarazenen bekämpfte, — das erste Söldnerheer des germanischen Mittelalters, — und die von ihm säkularisierten *) Um der Aussicht auf Beute willen leistete sogar Chlotar I. seinem Bruder Theodorich in dessen Krieg gegen die Thüringer Gefolgschaft (vgl. Gregor von Tours III, 7); und wie die vornehmen Thüringer dem König ihren Treueid brachen, als Chlodowech ihnen goldene Armspangen und Wehrgehänge schickte (Ibid. II, 42), so gewann Theodobert die fränkischen Großen durch Geschenke, daß sie für ihn gegen seine Oheime die Waffen ergriffen (Ibid. III, 23). a ) Tanta enim profusione thesaurus totius aerarii publici dilapidatus est, tanta dedit militibus, quos sodarios vocari mos obtinuit, qui ex Omnibus mundi partibus causa questus ad eum concurrebant, quorum genus infestum et improbum tempore ejus sumpsit inicium, ut non ei suffecerit thesaurus regni, non depraedatio urbium, non multimodae vasta- tiones regnorum exterorum, non expoliatio aecclesiarum et mo- nasteriorum, non tributa provinciarum. Ausus est etiam, ubi haec defecerunt, terras aecclesiarum diripere, et aes commilitionibus illis contradere. (Chronicon Hugonis Monachi Virdunensis et Divisionensis Abbatis Flaviniacensis, Pertz, Mon. germ. Hist. Scriptores VIII, 342.) Die Anfänge des modernen Kapitalismus 229 Kirchengüter gaben ihm die Mittel, um die Krieger auszustatten, mittels deren sein Sohn Pippin die Königsmacht des Karolingischen Hauses begründete. Mit der Beleihung mit Land trat an die Stelle des früheren Unterhaltes das beneficium als Lohn des Gefolgsmannes, und auf seine Treue war nur zu rechnen, soweit sie durch ein beneficium vergolten ward. Daneben bestand als Entgelt für Kriegsdienste der Anteil an der Beute nach wie vor fort. Einhard berichtet 1 ), daß die Franken in den Kriegen gegen die Avaren und Hunnen diesen die Schätze, welche sie von allen übrigen Völkern zusammengeraubt hatten, wieder abnahmen und soviel Gold und Silber heimbrachten, daß sie, die bis dahin arm gewesen, in Reichtum schwammen. Und so war es nicht bloß in den Anfängen, sondern auch noch auf dem Höhepunkt des Feudalsystems. Die Haupterwerbstätigkeit der Herrenmenschen war der Krieg und dessen Ziel die Beute. Gab ihnen der Lehnsherr keine Beschäftigung, so zogen sie für eigene Rechnung auf Raub und Plünderung aus. Daher die mittelalterlichen Chronisten selbst zu staunen scheinen, wenn sie einmal berichten 2 ), es habe in einem bestimmten Zeitpunkt Ruhe im ganzen Reiche geherrscht; weit häufiger haben sie zu erzählen, „die ganze Welt war damals mit Krieg erfüllt, und fast alle Reichsfürsten befehdeten einander“ 3 ). Nehmen wir mittelalterliche Chroniken zur Hand, so trifft man immer *) Einhard, Vita Karoli Magni rec. G. Waitz, ed. VI, curavit 0. Holder-Egger. Ilanoverae ot Lipsiae 1911, pp. 15, 16. 2 ) Vgl. Radewichs Fortsetzung dor Denkwürdigkeiten aus dem Lehen Kaiser Friedrichs I„ den Anfang des ersten Buchs. 3 ) Vgl. Otto von Freising, Denkwürdigkeiten aus dem Leben Friedrichs I. Erstes Buch, zweiter Teil. Vgl. auch über die Anfänge dor Normannen in Sizilien und Unteritalien Gustave Le Bon, La civilisation des Arabes. Paris 1884, p. 812, 313. 230 Lujo Brentano und immer wieder die Sätze wie „er sammelte ein Heer und erklärte dem Grafen von X. Fehde“ oder „er drang in das Gebiet des Herrn von Z. und verwüstete es“. Man lebte auf Kosten des Landes, das man mit Krieg überzog. Lange hat sich die Kirche vergeblich bemüht, diesem Rauben und Morden Einhalt zu tun. Endlich im Jahre 1041 J ) kam der berühmte Gottesfriede zustande, der die Fehden für die Zeit von Advent bis Dreikönig und vom 7. Sonntag vor Ostern bis zur Pfingstoktave verbot und für die übrige Zeit des Jahres auf drei Tage in der Woche beschränkte. Aber die Großen wollten lange von der Einschränkung ihres privaten Eroberungsrechts nichts wissen. Da predigte Papst Urban II. den Kreuzzug. Und wie es unter den kirchlichen Motiven, die zu den Kreuzzügen führten, eines war, die Kräfte von den inneren Fehden abzulenken * 2 ), so wurden Große und Kleine durch die Aussicht auf Bereicherung angelockt, welche die Träume von den *) Im deutschen Reich ist er erst später zur Geltung gelangt. Vgl. Karl Wilhelm Nitz sch, Geschichte des deutschen Volkes im 11. und 12. Jahrhundert. Leipzig 1883, II, 32, 110 ff. 2 ) Auf dem Konzil zu Clermont im Jahre 1095 hat Papst Urban II. gesagt: „Non vos protrahat ulla possessio, ulla rei familiaris sollicitudo, quoniam terra haec quam inhabitatis clau- sura maris undique jugis montium circumdata numerositate vestra coangustatur. Nec copia divitiarum esuberat; vix sola alimenta suis cultoribus administrat. Indo est quod vos inuieem mordetis, comeditis; bella movetis, plerunque mutuis vulneribus occiditis. Cessent igitur inter vos odia, conticescant iurgia bella quiescant, totius controversiae saepiantur. Viam Sancti Sepulchri incipite; terram illam nefariae genti auferte, eamque vobis subiicite. Terra illa filiis Israel a Deo in potestatem data fuit, sicut Scriptura dicit, quae lacte et melle fluit. . Hierusalem est umbilicus terrarum, terra prae caeteris fructifera quasi alter paradisus deliciarum.“ B o n g a r s Gesta Dei per Francos Hist. Hierosolimitana Roberti Monachi über I, pp. 31, 32. Auch blieb die gewünschte Wirkung der Kreuzzüge für den inneren Frieden nicht aus. Otto von 231 Die Anfänge des modernen Kapitalismus Schätzen Konstantinopels und der im Orient zu machenden Beute der bei allem religiösen Enthusiasmus golddurstigen Seele der Abendländer vor spiegelten 1 ). Daher, wenn ein Kreuzzug verkündet war, das Streben, sich mit möglichst viel eigenen und gedungenen Leuten zu beteiligen; denn damit steigerte man seinen Anspruch auf Beute und Land. Mit dem erstarkenden Königtum Freising, nachdem er berichtet hat, wie kurz vor dem ersten Kreuzzug die ganze Welt und das Reich insbesondere von Krieg erfüllt gewesen, fährt fort: „Allein die Hand des Höchsten bewirkte plötzlich eine solche Veränderung, daß alle diese fürchterlichen Gewitter vorüberzogen, und in kurzer Zeit über die ganze Erde eine Stille verbreitet ward, was daher kam, daß unzählige Scharen in Deutschland und Frankreich gegen die Feinde des Kreuzes in den Krieg zogen.“ >) Dieser Beutelust hatte sich schon Alexius I. zu bedienen gesucht, um die Abendländer wie ein großes Warägerkorps zur Wiedereroberung des an die Seldschuken verlorengegangenen Kleinasiens zu vermögen. In einem Brief an den Grafen von Flandern preist er die Schätze Konstantinopels und die griechischen Frauen (vgl. Gibbon, The Decline and Fall of the Roman Empire, Chapt. 57, ed. by J. B. Bury. London 1902, vol. VI, p. 251, Anm. 64. H. v. S y b e 1, Geschichte des 1. Kreuzzugs. 2. Aull. Leipzig 1881, S. 7, 9; 260). Boemund, der Fürst von Antiochien, der von seiner ersten Jugend an wie sein Vater Robert, das Ziel verfolgt hatte, Herr von Konstantinopel zu werden (vgl. Anna Comnena im 6. und 10. Buch ihrer Denkwürdigkeiten aus dem Lehen ihres Vaters), hat auf der im Jahre 1106—1107 zugunsten der Kreuzzügo unternommenen Agitationsreise durch Frankreich die Kanzel in der Kirche bestiegen, da seine Schicksale und Heldentaten erzählt und, obwohl er durch Treueid der Mann des griechischen Kaisers geworden war, alle Waffentragenden auf- gefordert, ihm gegen das Haupthindernis des Erfolgs der Kreuzzüge, gegen den griechischen Kaiser, zu folgen, und als Lohn die reichsten Städte in Aussicht gestellt. „Worauf“, berichtet Ordericus Vitalis, Hist. Ecclesiastica, lib. IX, Ausg. von A. Le Prevost, t. IV, Paris 1852, p. 213, „viele heftig erregt wurden, und nachdem sie das Kreuz genommen hatten, alles verließen, und als ob sie zu Festmahlen eilten, den Weg nach Jerusalem einschlugen.“ 232 Lujo Brentano erfolgte die Verstaatlichung des Erwerbs durch den Krieg, des Eroherungs- und Beuterechts, aber nicht ohne daß Überreste des vorausgegangenen Zustandes noch während Jahrhunderten blieben. Vor allem blieb der Anspruch auf Anteil an der Beute. In der Schlacht erstrebte man nach wie vor, besonders einen Reichen und Mächtigen zum Gefangenen zu machen: das Lösegeld gehörte dem, der ihn gefangen genommen hatte. Nun sollte man meinen, eine solche Klasse von Menschen habe ein ausgezeichnetes Material zum Kriegführen für die gebildet, denen sie zu dienen verpflichtet waren. Der Ritter unterschied sich ja von allen anderen Kriegern vor und nach ihm. Er war Krieger vermöge seiner Geburt. Von seiner ersten Jugend angefangen trieb er das Waffenhandwerk. Er wie kein anderer war in allen Künsten des Waffenhandwerks geübt. Und trotzdem bildete das Feudalheer das schlechteste Heer zum Kriegführen, das man sich denken kann. Das war, wie schon Garreau 1 ) vortrefflich hervorgehoben hat, einmal der Ausfluß der Unbändigkeit und Willkür dieser ungezügelten Individualisten. Sie äußerte sich selbst in der Schlacht. Der Ritter war nicht wie ein römischer Soldat das Glied einer Centurie oder wie ein moderner Soldat ein Mann in einer Kompagnie, einem Bataillon, einem Regiment, das mit anderen einheitlich zusammenwirkte. Er blieb stets ein Einzelner. Hundert Ritter bildeten nicht eine Schwadron; sie blieben stets hundert Ritter; höchstens, daß man sie mit Mühe zu Beginn der Schlacht zu gemeinsamem Ansturm bewegte 2 ). Im übrigen kämpfte fl Garreau, L’etat social de la France au temps des croisades. Paris 1899, p. 165 ff. s ) So heißt es z. B. hei Order icus Vitalis a. a. 0. lib. XII, ed. Le Prevost, IV, 359, von der Blüte der Ritterschaft Die Anfänge des modernen Kapitalismus 233 jeder Einzelne für sich. Er suchte sich einen Gegner, mit dem er sich herumschlug; allenfalls, daß er, wenn er mit ihm fertig geworden, einem anderen beisprang. So artete die Schlacht stets in Zweikämpfe aus, und oft sah man einzelne noch miteinander kämpfen, nachdem die Schlacht schon entschieden war. Vor allem aber war das Feudalheer das schlechteste Heer wegen der Beschränktheit der Pflicht des Vasallen, seinem Lehnsherrn zu dienen. Eine unbeschränkte Verpflichtung bestand nur für den Fall, daß sein Herr angegriffen worden war. Sonst hatte der Ritter seiner Pflicht genügt, wenn er sechs Wochen gedient hatte; nur bei der Römerfahrt des deutschen Königs galt die Dienstpflicht bis zur erfolgten Krönung 1 ). Dabei machte Frankreichs, welche 119 bei Bremule (Brenneville) gegen die Engländer stritt: „Omnes hi turgentes Bremulam convenerunt et fortiter praeliari contra Normannos adorsi sunt. Primun utique in conflictu Galli acriter ferire coeperunt; sed inordinate properantes superati sunt, citoque fatiscentes terga verterunt.“ J o i n v i 11 e erzählt in seinen Memoiren (Collection universelle des memoires particuliers relatifs ä l’histoire de France t. 1, Londres 1785, p. 75 ff) von Gaultier d'Eutrache, der entgegen dem Befehl des Königs Ludwig gegen die Sarazenen lossprengt und dabei umkommt. *) Vgl. Homeyer, des Sachsenspiegels zweiter Teil, Berlin 1844, II, 379, 380. — Kraut, Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht, neu bearbeitet von Frensdorff, 6. Auf!., Berlin und Leipzig, 1886, S. 507. Genau so in den übrigen Ländern des Abendlands. Selbst in den Kreuzfahrerstaaten bestand die Beschränkung des Kriegsdienstes, obwohl es hier, in erobertem Lande, die Natur der Dinge mit sich brachte, daß der Dienst länger dauerte als in Europa. (Vgl. Assisses de Jerusalem, publides par M. le eomte de Beugnot, Paris 1841, I, p. 346, Note c.) Unter dem König Amalrich 11. wurde aber auch da bestimmt, daß kein Ritter an der Belagerung einer Burg oder einer Stadt teilzunehmen verpflichtet sei, die er nicht in einem Tag zu Pferd erreichen könne. (Vgl. Ibidem p. 455, Note c.) Im Königreich Cypern fand im Jahre 1271 eine sehr interessante 234 Lujo Brentano sich bei der Mobilmachung als Nachteil geltend, daß der Yasall im Land, womit er belehnt war, seinen Lohn voraus hatte und die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten von seinem guten Willen abhing. So konnten die deutschen Könige keinen Feldzug ohne Zustimmung der deutschen Fürsten unternehmen, und obwohl es als selbstverständliche Folge des vom Auseinandersetzung zwischen dem König und den Rittern von Cypern über die Kriegspflicht der Vasallen statt. Der Streit sollte unter dem Vorsitz des Prinzen Eduard von England, des späteren Eduard I., ausgetragen werden. Der König behauptete, daß alle Vasallen des Königreichs ihm Kriegsdienst sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen des Königreichs schuldig seien. Jaques d'Ibelin vertrat ihm gegenüber den Standpunkt der Ritter. Nur innerhalb der Grenzen des Königreichs seien die Ritter kriegsdienstpflichtig, und zwar nur zu Land, nicht zur See. Der Einzelne könne freiwillig darüber hinausgehende Verpflichtungen auf sich nehmen; auch fehle es nicht an Gelegenheiten und Beweggründen hiezu, so vor allem um Gott zu dienen und Ablaß der Sünden zu erlangen; ferner der Ehre und des Ruhmes wegen und aus Ergebenheit gegen den Souverän oder zugunsten eines Freundes; endlich wegen der guten Bezahlung, welche den Rittern geboten würde. Anders sei es auch nicht in Frankreich, England, Deutschland, Ungarn und anderen Ländern. Ibelin schloß seine Rede mit den Worten, die noch heute gegenüber anderen Ansprüchen aller Arten von Großen beachtenswert: „Wenn es unserm Herrn gefällt, unsere Herzen und Dienste zu haben, kann er dies wohl erreichen, und wir sind sicher, daß er es zu tun verstehen wird, wenn er es will. Die Mittel dazu sind leicht. Das eine ist, gegen uns höfliche Worte zu gebrauchen, was wenig kostet. Das andere ist, denen entgegenzukommen, die cs nötig haben, und die dafür dankbar sein werden (d. h. sie für die gewünschten Dienste zu bezahlen). Aber möge unser gnädiger Herr es wissen, es ist nicht durch Zwang, daß man sich der Herren und Dienste der Edelleute und Tapferen versichert. So etwas hat man nie erlebt und wird es nie erleben.“ Die Streitfrage wurde nicht entschieden. (Vgl. darüber L. de Mas Latrie, Historie de l’Isle de Chypre sous les Lusignans, I, 437 ff.) Die Anfänge des modernen Kapitalismus 235 Vasallen geleisteten Treueids hätte gelten sollen, daß sie zur beschlossenen Heerfahrt erschienen, ließen die deutschen Könige die Fürsten, und diese ihre Vasallen nochmals schwören, nicht von der gebotenen Heerfahrt zurückzubleiben, d. h. ihren Treueid nicht zu brechen 1 ). Hem entsprach es, daß der König, gleichviel was die politischen Verhältnisse erheischten, eine gegen einen bestimmten Feind beschlossene Heerfahrt nicht eigenmächtig ändern konnte 2 ). Endlich war, wer einen triftigen Grund Vorbringen konnte, um, wenn auf- geboten, zu Haus zu bleiben, entschuldigt 3 ). Haber denn die Schwierigkeit, einen Angriffskrieg zu führen 4 ). Hie Belege dafür sind unzählig. So kann es 1073 Kaiser Heinrich IV. nicht durchsetzen, die gegen die Polen versammelte Heerfahrt gegen die Sachsen zu führen. Ähnliches wiederholt sich unter Heinrich V. und Friedrich Barbarossa 5 ). Vor allem aber, was konnte man, zumal bei der Mangelhaftigkeit der J Verkehrsmittel, mit einem Heere anfangen, dessen Mannschaft nur sechs Wochen zu dienen verpflichtet war? Manche Vasallen waren aber auch während der *) Siehe Weiland, Die Reichsheerfahrt Heinrich V. bis Heinrich VI. nach ihrer staatsrechtlichen Seite, in Forschungen zur Deutschen Geschichte VII, S. 117—127; indes verweise ich auf Weiland nur für die von ihm angegebenen Belegstellen, ohne seiner Deutung, die ich für verfehlt halte, beizutreten. *) Siehe Weiland S. 166, 167, auch S. 115, 116. *) Vgl. Homeyer a. a. 0. S. 381; Weiland a. a. 0. S. 142 ff. *) Vgl. auch Köhler, Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegsführung in der Ritterzeit von Mitte des 11. Jahrhunderts bis zu den Hussitenkriegen. III, 3. Breslau 1899, S. 1 ff. Vgl. Weiland, a. a. 0. S. 166ff. Auf dem ersten Römerzug Friedrichs I. verweigern sich nach geschehener Krönung die Großen in seinem Heere, ihm nach Apulien zu folgen; die Armee geht heim. Otto von Freising II, 1. 236 Lujo Brentano sechs Wochen nicht verpflichtet, außer Landes zu dienen 1 ); um sie dazu zu vermögen, mußte man sie besonders bezahlen. Keiner aber diente in einem Angriffsknieg länger als vierzig Tage und Nächte ohne Extrabezahlung 2 ). Ja wir finden, daß die Fürsten ihr Zustimmungsrecht zum Feldzuge dazu benutzen, um den König schon zu vorheriger Bestimmung des Solds, der den Truppen zuteil werden soll, zu nötigen 3 ). Umgekehrt gibt es nicht wenige Fälle, in denen die Truppen, nachdem sie ihrer Dienstpflicht genügt, Sold oder Erlaubnis zur Heimkehr verlangten und, wenn sie ') „Der Mann dient regelmäßig nur in deutschem Lande des römischen Reichs; der östlich der Saale (oder Osterlande) Belehnte nur gegen Wendenland, P.olen und Böhmen“, Homeyer a. a. 0. S. 379. Daher auch Ekkehard 1124: Teutonici non facile gentes impugnant exteras. Aber es war nicht anders in anderen Ländern. Als Eduard I. sich 1297 nach Flandern begeben will und einige seiner Barone auffordert, eine Expedition nach der Gascogne zu unternehmen, weigern sich diese, Dienst außer Landes außer im Gefolge des Königs zu leisten. Das führte zur Con- firmatio Cartarum von 1297. Siehe S t u b b s , Select Charters 4. ed. Oxford 1881, p. 487 f. s ) Unter Heinrich IV. sehen wir die Truppen 1075 nach dem Sommerfeldzug gegen die Sachsen vom König stürmisch die Belohnung für den überstandenen Kriegsdienst fordern. Der Herzog von Böhmen erhält um dieselbe Zeit die Ostmark vom König: in praemium exactae militiae (Lambert, Hersfeld 1075, S. 230, Zeile 14). Friedrich I. gibt 1158 dem König von Böhmen den zehnten Teil der Mailänder Kontribution (Vincentius P ragen sis, S. 675). Als er 1160 das Heer entläßt, gibt er jedem den von ihm versprochenen Beuteanteil in Gold, Silber, kostbaren Gewändern und Lehen (Ragewin II, 75). Ich entnehme alle diese Belege der zitierten Abhandlung Weil an ds, S. 161, ohne mich dessen Auffassung anzuschließen. 3 ) So wurde 1166 schon vor dem Feldzug der Sold, sowohl seine Höhe als auch der Termin, an dem er zu zahlen war, durch Urteilsspruch der Fürsten bestimmt (Chron. M. Seren. 1165). Siehe Weiland, a. a. O. S. 160, 163. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 237 keines von beiden erhielten, nach Hause entwichen 1 ). „Daher auch“, wie Heusler 2 ) treffend sagt, „die vielen Mißerfolge in Italien: Kaum war die Krönung vollzogen, so löste sich das Reichsheer auf und suchte jeder möglichst rasch nach der Heimat zu kommen, und der Kaiser, der beim Eintritt in Italien auf dem ronkalischen Feld eine herrliche Kriegsmacht gemustert hatte, sah sich inmitten der feindseligen römischen Bevölkerung von allen Truppen verlassen und mußte sich oft wie ein Dieb unter beständiger Lebensgefahr durch Italien über die Alpen zurückschleichen.“ So wird denn schon frühzeitig das Schicksal der Schlachten wesentlich durch die Größe des Geldbeutels der Kriegführenden bestimmt. Die Truppen, mittels deren das byzantinische Reich sich gegen die von allen Seiten auf es eindringenden Feinde so lauge hält, waren von je die einheimischen oder fremden Völkern entsprossenen Söldner gewesen 3 ). Aber auch im Abend- *) Gerlach von Mülhausen 1175; Weiland S. 160; die noch zu zitierenden Stellen in den Denkwürdigkeiten der Anna Komnona über Boemund und in den Memoiren des Sire de Joinville. a ) A. Heusler, Deutsche Verfassungsgeschichte. Leipzig 1905, S. 141, 142. 3 ) Den Hauptbestandteil der byzantinischen Armee bildeten barbarische Abenteurer, welche die Grenzen des Reichs umschwärmten, bereit, sich dem zu verkaufen, der sie bezahlte. Sie führten den Namen „Bundesgenossen“. Byzanz warb sie als Söldner. So bestand sein Heer aus einem wahren Mosaik aus allen Nationen: Hunnen, Gepiden, Herulern, Vandalen, Gothen, Langobarden, Anten, Slaven, Persern, Armeniern, Kaukasiern, Arabern, Mauren, meist von Häuptlingen ihres Stammes befehligt; im 6. Jahrhundert waren es Russen, Chazaren, Ungaru, Slaven, Angelsachsen, Normannen und Araber; später Deutsche, Italiener, Katalaner, Franzosen; die Leibwache bildeten die berühmten Waräger, wahrscheinlich Skandinaven. Harald III. Haardraade, der 1047 den norwegischen Thron bestieg, diente von 1033—1044 als Oberfeldherr der fremden Leibwache der Waräger. (Vgl. 238 Lujo Brentano land datierten die Anfänge des Eindringens des Kapitalismus in das Heerwesen schon aus der Zeit vor den Kreuzzügen. Ich denke dabei nicht an das schon erwähnte Söldnerheer, mit dem Karl Martell die Sarazenen schlug; denn das war eine vorüber- Adam Bremensis, Gesta Hammaburgensis eccles. pontificum III, 12, 16 in Pertz, mon. germ. bist. IX, 339; Annalista S a x o bei Pertz VIII, 695). Eine süditalienische Chronik beschreibt im Jahre 1002 die Elemente des Heers, das unweit Baris vereinigt ward: „es bestand aus Russen, Warägern, Türken, Bulgaren, Walachen, Makedoniern und anderem Volke“ (Pertz, V, 53 unten). Die Tapferkeit dieser Truppen war groß. Sie betrachteten den Krieg als einen freudigen Lebensberuf. Indes doch nur, solange der Sold regelmäßig einging und es an Beute nicht fehlte. Ihre Treue währte nur solange wie ihre Bezahlung. Blieb diese aus, so gingen sie zum Feinde über (vgl. Prokop, Persischer Krieg II, 7; H, 17; Gothischer Krieg IH, 1; III, 5 i. f. III, 6; III, 20; HI, 30). Außerdem gab es noch in den Grenzgebieten seit den ersten Zeiten des römischen Kaiserreichs Grenzsoldaten. Diesen hatte man die Beschützung der Grenzen gegen Verleihung von Ländereien zur Pflicht gemacht, und ähnlich gab es auf den Inseln Schifier, denen gegen die Verpflichtung, auf der Flotte zu rudern, Land verliehen ward. Sie bildeten eine Art Reserve, die man im Notfall heranziehen konnte. Abgesehen davon gab es keine innerhalb des Reichs ausgehobenen Mannschaften, abgesehen von Resten alter römischer Regimenter, die unter den Bauern Illyriens, Thrakiens, der Bergbevölkerung Isauriens, Pisidiens, Lykäoniens rekrutiert wurden; aber sie waren schlecht bewaffnet, nicht eingeübt, militärisch wertlos. Nicht bloß die Krieger des Abendlands, sondern auch der Jude Benjamin von Tudela, der um das Jahr 1170 Konstantinopel besuchte, schreibt über die Griechen: „Sie mieten von allen Nationen Krieger, Barbaren genannt, um gegen' den Sultan Masud, den König der Seldschuken, die Türken genannt werden, zu kämpfen; denn die Eingeborenen sind nicht kriegerisch, sondern wie Weiber, die keine Kräfte zum kämpfen haben. (The itinary of Benjamin of Tudela by M. N. Adler, London 1907, p. 13.) Vgl. auch Ch. Diehl, Justinien et la civilisation byzantine au VI mo siede, Paris 1901, p. 146, und Etudes Byzantines, Paris 1905, p. 126. — Gfrörer, Byzantinische Geschichten HI,’ 113, 167. Die Anfängo des modernen Kapitalismus 239 gehende Erscheinung. Beachtenswerter ist vielleicht die Söldnerschar des Pietro Orseolo 1., der 976—978 Doge von Venedig war x ); in Venedig war man eben natnrnotwendig auf Söldner angewiesen. Im 11. Jahrhundert finden wir apulische Normannen als Söldner des Herzogs von Salerno * * 3 ); ebenso standen die Truppen, mit denen Robert Guiscard und sein Sohn Boemund dem griechischen Reiche zusetzten, in ihrem Sold. Auch vom Grafen Fulco von Anjou wird berichtet 3 ), daß er in dem Streit mit Odo von Chartres um Teile der Bretagne neben eigenen Leuten auch Söldner ins Feld gestellt habe, und die Markgräfin Mathilde 4 ) hatte Söldner aus allen Nationen, auch Deutsche, in ihrem Dienst. Überhaupt finden sich in den Söldnerheeren in fremden Ländern die Deutschen zahlreich vertreten 5 ), während wir für Deutschland nur von *) PetrusDamianus, Vita S. Romualdi c. 5 Mon. Germ. Hist. Script. IY, 848: Petrus, cognomine Ursiolus, . , . multos ex Langobardiae et Tusciarum partibus milites, profligatis pecuniarum etipendiis acquirebat. ! ) Ex Orderici gestis Ducum Normanorum, Mon. Germ. Hist. Script. XXVI, 7: Primus Apuliensibus Normannis, dum adhuc et advenae Waimalchi ducis Salerniae stipendiarii erant, prefuit Turstinus etc. 8 ) Richeri bistoriarum lib. IV, 82. Mon. Germ. Hist. Script. III, 650: Nec minus Fulco, copias parabat, et exercitum tarn de suis quam conducticiis congregabat. 4 ) D o n i z o , vita Matbildae II, v. 34 ff. Mon. Germ. Hist. Script. XII, 380: Gens Alemanna quidem sibi gratis servit ubique. Russi, Saxones, Guascones atque Fresones, Arverni, Franci, Loteringi quinve Britanni, Hane tantum noscunt, quod ei sua plurima poscunt. Post ipsam gentes hae mittunt saepius enses. Omnibus ex istis equites habet alta Mathildis. 5 ) Vgl. C o s m a s , Cbron. Boemorum lib. III, 15; Mon. Germ. Hist. Script. IX, 108. — Hermann von Reichenaus Chronik, Mon. Germ. Hist. Script. V, 132. 240 Lujo Brentano Kaiser Heinrich IV. wissen *), daß er 1075 und 1076 Truppen angeworben habe, und sich erst in den italienischen Feldzügen Friedrichs Barbarossa wieder Söldner in den kaiserlichen Heeren finden. Als wahrscheinlicher Grund erscheint mir, daß es den deutschen Kaisern an dem zur Haltung eines Söldnerheeres nötigen Gelde fehlte. Dafür spricht, daß in dem geld- reichsten Teil des Deutschen Reichs, in Niederlothringen, Grafen * 2 ) und Bischöfe 3 ) Geld aufwenden, um Söldner- *) Siehe Ber toldi, Annales A. 1075: „Delfine igitur autumnali tempore rex item passim recollecto et undecumque praemiis conducto militiae non parvae apparatu, Saxonum religuias perdomandas sibique ad libitum suum mancipandas, comminatorio simul et promissorio sermonicio artificiosus satis et importunus agreditur. — Ibidem A. 1076: Propossuit (Henricus) namque, ut aut collecta peccunia qualitercumque conducta maxima suorum militari copia territum eum in fugam coegisset etc. Mon. Germ. Hist. Script. Y, 279 und 288. *) Chronicon S. Andreae üb. III c, 7. Mon. Germ. Hist. Script. VII, 541: De bello apud villam Castenarias facto. In illo tempore (1083) apud Cameracum inter Oilardum preclarum militem et Johannem, Ottonis filium pro quadam villa Vinciaco, gravissima exorta est contentio, adeo ut av invicem, separati, alter eorum, id est Johannes, cum Fulchone nepote suo Cameraci manens, bella pararet; alter vero, id est Oilardus, in hanc villam veniens, conductorem militum sibi copiam adsumeret ... Et sic Oilardus victoriam adeptus, gaudens recessit, et spolia equos et captivos militibus suis largissime divisit. 3 ) In den Gesta Galcheri Episcopi Cameracensis, c. 7 de adversariis ejus (Mon. Germ. Hist. Script. XIV, 190, 191) heißt es für das Jahr 1094: vers 118 collegit solidarios vers 136 Sic in quiete patria 119 qui septingentos milites 137 De suo autem munere privatos et extraneos ad expugnandos impios crudeles atque rabidos aliquantulum posita solidariis merita fecit magna donaria hic tenens per multos dies defendit se et pauperes de hostibus civiliter quos nequivit conducere conduxit fidelissime de thesauro aecclesiae. Din Anfänge des modernen Kapitalismus 241 truppen zu werben. Und ebenso finden wir den Kapitalismus am frühesten ausgebildet in den kriegerischen Unternehmungen der italienischen Handelsstädte [ ) zur See. Da nehmen die Kriegszüge mitunter den Charakter von Aktienunternehmungen an. Demjenigen, der sich beteiligt, wird Anteil an der zu erwartenden Beute, je nach seiner Beteiligung, versprochen. Wer sich nur als Krieger beteiligt, erhält weniger, als wer eine Kapitaleinlage macht * 2 ). Demselben Prinzip begegnen ') Ygl. Heinrich Leo, Geschichte der italienischen Staaten 11 78 fl’. Hamburg 1829. 2 ) Am anschaulichsten ist die Schilderung, welche L. d e Mas-Latrie, Histoire de l’isle de Chypre sous le regne des princos de la maison de Lusignan II, 366, 367, Paris 1852, davon gibt: „Die kriegerischen Expeditionen der genuesischen Republik“, schreibt er, „fanden statt durch das Zusammenwirken von zwei sehr verschiedenartigen Kräften: der Personen, welche persönlich an den kriegerischen Unternehmungen, sei es als Anführer, sei es als einfach Angeworbene, teilnahmen, und der Personen oder Gesellschaften, welche zu den Kriegsrüstungen durch Kapitaleinlagen beisteuerten. Eine Verpflichtung zum Kriegsdienst kannte die Republik nicht; sobald sie Krieg führen wollte, sandto sie Boten entlang der Riviera di Levante und di Ponente, welche die Expedition verkündeten; dann versammelten sich die Leute, welche bei dieser Gelegenheit Kriegsdienste zu nehmen bereit waren, nach Quartieren, Seehäfen und Flußufern und begaben sich am festgesetzten Tag nach Genua. Jeder Freiwillige erhielt Sold und außerdem ein Anrecht auf einen Teil der Beute, die als Regel in Waren, Waffen und Sklaven bestand. Nur die erbeutete Artillerie behielt sich in späteren Zeiten die Republik für sich selbst vor. Eine große Prämie, die von der gemeinsamen Beute vorweg abgezogen werden sollte, wurde außerdem der Galeere versprochen, welche als erste ein Schiff der feindlichen Flotte enterte, oder welche als erste ihre Fahne auf den Mauern einer belagerten Stadt aufpflanzte. War der Feldzug vorbei, so wurde die Mehrzahl der geworbenen Mannschaften entlassen und ging wieder nach Haus. Gleichzeitig während die Truppe sich organisierte, traten Kommanditgesellschaften ins Leben, die oft in einer Generälgesellschaft ihren Mittelpunkt fanden, um der Republik das Geld, die L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch.. 26 242 Lujo Brentano wir seit dem 11. Jahrhundert häufig hei den an die Stelle der Beutezüge der alten Gefolgschaften getretenen Angriffskriegen. Es scheint auch von Wilhelm von der Normandie bei der Eroberung Englands angewendet worden zu sein. Als er an seine Vasallen die Zumutung stellte, ihn zu begleiten, lehnten sie ah, weil sie dazu nicht verpflichtet seien und einen Präzedenzfall nicht schaffen wollten. Darauf nahm er sie einzeln vor und machte ihnen Versprechungen 1 ). Lebensmittel und die Galeeren zu liefern, die sie zur Kriegs- fiihrung brauchte. Das nannte man Mahonen, oder eine Mahone. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurden bereits die erheblichsten Flotten der genuesischen Republik auf diese Weise beschafft. Aus C a f f a r o (Annales Genuenses apud M u r a t o r i, Scriptores rerum italicarum, tom. YI, col. 247 sequ.) geht hervor, daß das System der Mahonen, wenn auch der Name noch nicht gebraucht wird, schon im Jahre 1100 bei der Bildung der ersten Flotte, mit der sich die Genuesen an den Kreuzzügen beteiligten, und auf welcher Caffaro sich selbst befand, zur Anwendung kam. Es besteht eine große Ähnlichkeit zwischen der Organisation der genuesischen Mahonen und der Ausrüstung von Kaperschiffen auf Aktien, welche das Völkerrecht heute noch (Mas-Latrie schrieb 1852) in Kriegszeiten duldet. Die Mahona bildete sich durch Zusammentreten von Reedern, Kapitalisten, Kaufleuten, kleinen Eigentümern, Arbeitern und religiösen oder Laien-Korporationen, welche ihr Vermögen gemeinsam der Republik liehen, um bei der in Aussicht genommenen Expedition ihr Glück zu wagen. Es wurde über jede von dem Einzelnen gemachte Einlage genau Buch geführt, und wenn der Krieg glücklich ausgegangen war, erhielt der Gesellschafter, den man den Mahonen nannte, nach Maßgabe derselben einen Anteil am Gewinn, sei es in Geld, sei es in Waren, mitunter auch in Grundbesitz. Infolge einer solchen Gesellschaft ließen sich die Justiniani von Genua auf der Insel Chios nieder, deren Herren sie mehr als 200 Jahre lang geblieben sind.“ Vgl. auch über solche maonas zu Kriegszwecken L. G o 1 d - schmidt, Handbuch des Handelsrechts, 3. Aufl., Stuttgart 1891, I, 291 ff. Nach Goldschmidt stammt das Wort maona aus dem Arabischen. *) So heißt es in Willelmi Malmesbiriensis Monachi, De gestis regum Anglorum, ed. William Stubbs, London Die Anfänge des modernen Kapitalismus 243 Vor allem aber bestand das Heer, mit dem er sich England unterwarf, aus Söldnern, die, angelockt von einem hohen Sold und der Aussicht auf die Plünderung Englands, aus allen Teilen Frankreichs und den angrenzenden Ländern zusammenströmten; seine normannischen Vasallen dagegen lohnte er nach Maßgabe ihrer Teilnahme durch Land, womit er sie belehnte '). Vom 11. Jahrhundert ab finden wir sogar schon Kriegsunternehmer, die, wie die Condottieri im alten Griechenland 2 ), eine Mannschaft gegen Geld warben und ihre Leistungen, sowie die eigenen anderen gegen Entgelt zur Verfügung stellten. Wenn es früher schon vorgekommen , daß die Führer von Gefolgschaften ihre eigenen und ihrer Leute Kriegsdienste gegen Entgelt verdingt haben, so beginnen jetzt von den Führern geworbene Truppen an die Stelle der Gefolgschaften zu treten. Wie es mit den 500 auserlesenen Rittern war, welche der Graf von Flandern, wie Anna Komnena im 7. Buch der Denkwürdigkeiten ihres Vaters erzählt, diesem zur Bekämpfung der Türken gesandt hat, läßt sich nicht sagen. Dagegen hat 1082 der Bischof Otto von Regensburg dem Herzog Wratislaw von Böhmen, 1889, p. 299: Cumque omnes ejus voluntatem plausibus excipientes, magnificis promissis animasset, commeatum navium omnibus, pro quantitate possessionum, indixit (Willelmus). x ) Ygl. Augustin Thier ry, Histoire de la conquete d’An- gleterre par les Normands. Paris 1867, p. 126: Guillaume fit publier son ban de guerre dans les contrees voisines; il offrit une forte solde et le pillage de l’Angleterre ä tout homme robuste qui voudrait le servir de la lance, de l’epee ou de l’arbalete. Im Roman de Rou et des Ducs de Normandie par Robert W a c e, Edit. F. Pluguet, Rouen 1827, heißt es Vers 13 794: „De maint'e terre out soldiers Cels par terre, cels par deniers.“ s ) Siehe Bel och, Griechische Geschichte II, 471 ff. Straßburg 1897. 16 * 244 Lujo Brentano noch dazu in einem Kampf gegen Deutsche, gegen Geld eine Schar auserlesener Kitter vermietet, über die er, selbst wenn es Vasallen gewesen sein sollten, bei deren beschränkter Lehenspflicht nur gegen Bezahlung verfügen konnte *). Cid Campeador, der ritterliche Held der Romanzen, war in Wirklichkeit nur ein großer Condottiere; mit einem Söldnerheer von 7000 Mann, bestehend aus dem Abhub aller Nationen, schlug er sich bald für Christus, bald für Mahomet, je nachdem ein christlicher oder maurischer König ihm und seinen Truppen größeren Sold und die Aussicht auf größere Beute * 2 ) hot. Ja wir finden bereits zu Anfang des 12. Jahrhunderts bei Fürsten mit großem Geldreichtum die Ausnützung feudaler Rechtsformen in kapitalistischer Weise. Heinrich I. von England verfügte nach dem Zeugnis seiner Zeitgenossen über außerordentliche Geldschätze 3 ). Diese hat der „mirabilis militum mercator et solidator“ im Ankauf von Kriegsdiensten von Söldnern angelegt 4 ). ') Cosmas, Chron. Boemorum lib. II, 35. Mon. Germ. Hist. Script. IX, 90: Wratislaus Ratisponensis episcopi unam scaram ex electibus militibus precio conducit sibi in auxilium. 2 ) Ygl. D o z y, Recherches sur l’histoire et la litteraturo de l'Espagne pendant le moyen äge. Leyde 1881, II, 103 ff. CI. Huart, Geschichte der Araber, deutsch, Leipzig 1915, II, 177. 3 ) Henrici Huntendunensis Historiae Anglorum VI. ed. Thom. Arnold. London 1879, p. 211: Wilhelmus . . . dimiserat Henrico tertio (filio) thesauri copiam. Über den großen Reichtum Heinrichs ebenda pp. 236, 255, 313. Vgl. auch Orderici Vitalis, Historia Ecclesiastica, ed. Le Prevost, II, 244. Nach dem Tode Wilhelms II. war sein erstes, nach Winchester zu eilen und sich in Besitz des großen von diesem hinterlassenen Schatzes zu setzen; ib. IV, 88, berüchtigt durch seine Anhäufung von Reichtum; ib. IV, 237. Divitiis et justitia, sensu, probitate, strenuitas ejus manifesta refulsit ubique. Ibid. V, 53, 54. Vgl. auch ibid. IV, 163, 164. *) Vgl. Ex Willelmi Calculi Gemetioensis Mo- nachi historiae Normannorum continuatione. Da heißt es (Script. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 245 Namentlich waren es JBretonen, deren Armut er sich auf diese Weise nutzbar gemacht hat 1 ). Er hat aber nicht bloß direkt Truppen geworben. Im Jahre 1103 hat er den Grafen Robert von Flandern mit einer jährlichen Geldrente von 400 Mark belehnt, wofür dieser ihm 1000 Ritter zu je 3 Pferden zu stellen hatte 2 ). Da die Ritter zu solcher Kriegsfolge nicht kraft Lehensrecht verpflichtet waren, mußte der Graf von Flandern ihre Dienste also kaufen. Er war ein kapitalistischer Unternehmer, der geldwerte Leistungen kaufte, um sie wieder zu verkaufen. Dieses System rer. gall. et francic. XII, 577 a): Multitudo militum quos excellen- tissimus princeps (Henricus I.) suis stipendiis sufficientes alebat et donativis muneribus lionorabat weiter: Sed cum sapiens Rex (Henricus I.) misericordia et divitiis fere Omnibus sui temporis Principibus excelleret; altero eorum, scilicet misericordia, Ecclesiis et Monasteriis et pauperibus hominibus suae terrae condescendebat altero vero, id est opulentia tbesaurorum infinita, plui'ismas cen- turias militum in diversis locis hostium propinquis opponebat, qui eos a rapina ecclesiarum vel pauperum acie ferrie repellerent. Unde factum est ut raro etiam illa terra inclyti Augusti Henrici, quae in confinis caetorarum provinciarum erat, aliqua bostili laesione laederetur, nedum illa quae ab eis longe aberat; quia, ut dictum est, multitudo militum quos excellentissimus Princeps suis stipendiis sufficienter alebat et donativis muneribus honorabat, illis obsistebant. b So heißt es in Willelmi Monacbi Malmes- biriensis De gestis regum Anglorum lib. V § 402 (Rerum Britannicarum Medii Aevi Scriptores Willelmi Malmesbiriensis Monachi . . ed. by Williams Stubbs, London 1889, vol. II p. 478): Britones transmarinos, quos adolescens vicinos Castellis Danfronto et Sancti Michaelis liabuerat, pecuniis ad obsequium transducebat. Est enim illud genus hominum egens in patria, alisque externo aere laboriosae vitae mercatur stipendia: si dederis, nec civilia sine respectu juris et cognationis, detrectans praelia; sed pro quantitate numerum adquascunque voles partes obnoxium. Huius consuetudinis ille (seil. Heinrich I.) non inscius, si quando opus habuisset stipendiariis militibus, multa perdebat in Britones, fidem perfidas nationis nummis mutuatus. 2 ) Rymer, Foedera I, 1, p. 7. 246 Lujo Brentano hat Heinrichs Neffe und Nachfolger König Stephan noch weiter ansgebildet 1 * ). Mit Hilfe der großen yon seinem Oheim hinterlassenen Schätze nahm er ausländische Ritter in Sold, die ihm ein stehendes Heer Ton 1000 von ihnen geworbenen Söldnern schufen, das kein anderes Interesse als Stephans Gold kannte*). Der einflußreichste seiner Condottieri war Wilhelm von Ypern, der Krieger niederen Standes, Bürger und Handwerker in seinen Sold nahm; in ähnlichem Verhältnis befanden sich Ritter aus der Bretagne. Wir überlegen die so entstandene kapitalistische der feudalen Kriegsorganisation war, tritt uns anschaulich in den Angriffskriegen des genannten Heinrichs I. von England im Gegensatz zu denen seines Schwiegersohns, des Kaisers Heinrich V., entgegen. Heinrich I. besiegte mit seiner Übermacht geworbener Truppen 1119 hei Bre- mule spielend 3 ) das auserlesene Ritterheer Ludwigs VT. l ) Willelmi Malmesburiensis historia novella in der Ausgabe William Stubbs vol. II, London 1889, p. 540: Habebat feniin, ut supra tetigi, rex immensam vim thesauroruin, quas multis surnis rex Henricus avuueulus suus aggeserat; aestimabantar denarii, et bi exquisitissimi, fere et centummilia libras: erant et Tasa tarn anrea quam argentea magni ponderis et inaestimabilis pretü. et anüquonim regum, et Henrici potissinmm, prodentia congeeta. Hane eopiam gaxarum habend auxiliatores deesse non poterant; praesertinr vom esset ipse in dando diffisus, ed, qnod minime prineipem decet, prodigus. Currebatur ad eum ab omni um ge- onu militibns, et a levis a rin atu nie bominibus, maxüneqne ex Flandria et Britannia. Erat genus hominum rapaetainnum et violenttainmsi, qni nihil pensi haberent vol eimiteria tangere rel eeelodsws exspoliar«; religiosi quin etiam eidinis vta® non so] um equis protubare, sed est in eapüonem abdueere: non solum advenae, sed etiaui indigenae ruilitos qui paeem regis Henrid oderant, qnod sub ea tenui viotii vitum tansagebant. *) J. M. L a p p « n b e r g, Oesehieht© von HagHand BL Hamburg 1M7, S. 80h, 306. Orderieas Vitalis, a. auO, 1. XU, ed. I*«Rt«“v©st IV, p. 861: Tres solunituodo intereiuptos Mss© eomperi. Die Anfänge des modernen Kapitalismus von Frankreich; Kaiser Heinrich V. dagegen mußte 1124 von dem von ihm beabsichtigten Feldzuge gegen Frankreich abstehen * 1 ). Der König von Frankreich bot seine Vasallen gegen ihn auf; fiir sie handelte es sich nicht um einen Angriffskrieg, sondern um die Verteidigung ihres angegriffenen Lehnsherrn; da war ihre Pflicht unbeschränkt; sie strömten in Massen herbei 2 ); dem Kaiser dagegen hatten die zu einem Feldzug gegen die Sachsen versammelten Fürsten die Heerfahrt gegen Frankreich verweigert; ein Söldnerheer aber stand dem Kaiser nicht zur Verfügung. Am drastischsten illustrieren, wie hilflos schon in der Feudalzeit mittellose Führer waren, Vorkommnisse, wie sie der große Boemund und später der Sire de Joinville, der Vertraute und Biograph Ludwigs des Heiligen, erlebt haben. Als sich Kaiser Alexios I. des Boemund nur schwer erwehren konnte, spielte er, wie Anna Komnena berichtet 3 ), „ihm einen Streich, dessen sich dieser am wenigsten versah. Er schickte Unterhändler in sein Lager, die mit Hilfe vieler Versprechungen die da befindlichen Grafen anstiften mußten, von Boemund ihren Sold zu fordern und ihn, wenn er nicht bei Geld wäre, zu zwingen, die Armee zu verlassen und die erforderliche Summe bei seinem Vater zu holen. Außerdem bot er jedem, der in seinen Dienst treten würde, reichlichen Sold und pünktliche Erfüllung der Kapitulation. Dem aber, der Lust bezeugte, nach Hause zurückzukehren, versprach er, sicheres Geleit durch Ungarn *) Vgl. Weiland, a. a. 0. S. 167. — Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich IV. und Heinrich V., Band VII, 278. *) Vgl. Oeuvres complhtes deSuger, ed. A. Lecoy de 1 a Marche, 54, 55. ') In den Denkwürdigkeiten aus dem Leben ihres Vaters, V. Buch. 248 Lujo Brentano zu verschaffen. Die Gfrafen ließen sich leicht bereden und forderten ungestüm ihren seit vier Jahren rückständigen Sold. Boemund hatte kein Geld. Er suchte allerhand Ausflüchte, wollte sie auf die Zukunft vertrösten, fand aber kein Gehör. Dieser widrige Umstand nötigte ihn, nach Aulon zu gehen . . . Jetzt konnte der Kaiser einmal in seiner Hauptstadt als Sieger erscheinen.“ Der Sire de Joinville aber begleitete seinen König auf seiner Kreuzfahrt mit einer Anzahl von Rittern. Kaum waren sie in Cypern angekommen, als diese ihm erklärten, ihn verlassen zu wollen, wenn er sich nicht mit weiteren Mitteln, sie zu bezahlen, versehe 1 ). Es erhellt: im Angriffskrieg versagt das Feudalsystem; man muß die Dienste des Ritters gegen Geld kaufen 2 ). Das ist der erste Ansatz zum Eindringen *) Collection universelle des memoires particuliers relatifs ä l’histoire de France, 1.1, p. 58, Londres 1785. Die Stelle lautet: „Et quant je fu arrive en Chippre, je n’avoie plus que douze vingt livres tournois d’or ne d’argent, quant je eu paye ma nef. Tellement que plusieurs de mes Chevaliers me disdrent, qu’ilz me abandonne- roient, si ne me pourveoye de deniers.“ Der gleiche Vorgang hat sich unter Heinrich I. von Cypern daselbst abgespielt. Siehe Assises de Jerusalem publiees par le Comte de Beugnot I, 384, Paris 1841. Ähnliches berichtet Giraldus Cambrensis in seiner Eroberung von Irland von Richard Earl von Poitou, dem späteren Richard Löwenherz. Dieser war nach Irland zur Bewältigung des Aufstands von seinem Vater geschickt worden. „Nachdem“, heißt es II 1, „der Schatz, den er mit sich gebracht hatte, verausgabt war und es an Geld fehlte, um die Soldaten zu bezahlen, kamen Richards eigene Truppen, die von Hervey, dem Rivalen Raymonds, der noch Befehlshaber war, befehligt wurden, da sie von Plünderung, wie sie gewohnt waren, nicht zu leben vermochten, in Gesamtheeit zu Richard und erklärten, wenn nicht Raymond zu ihrem Befehlshaber ernannt würde, würden sie sofort seinen Dienst verlassen und entweder nach England zurückkehren oder, was noch schlimmer, zum Feinde übergehen.“ a ) Wir sehen sogar die ritterlichsten Könige keinen Anstand nehmen, es zu versuchen, sich die Krieger durch Angebot höheren Die Anfänge des modernen Kapitalismus “249 des Kapitalismus in das Kriegswesen. Man kauft sich die benötigten Reiterdienste gegen Geld und das Versprechen von Anteil am Gewinn, an der Beute. Noch mehr aber finden wir das Eindringen von kapitalistischen Prinzipien bei den übrigen Mannschaften, die neben den Rittern zur Verwendung kamen. Das waren die Bogen- und Armbrustschützen. Sie sollten durch einen Regen von Pfeilen die anstürmenden Ritter überschütten und so demoralisieren. Sie waren von Anfang an gegen Geld gedungene freie Arbeitskräfte. Dasselbe gilt vom Train und vor allem von den Banden zügelloser Söldner, den ruptuarii, wie die Quellen sie nennen, Werbetruppen, die so sehr raubten und mordeten, daß die Kirche wiederholt, wenn auch vergeblich, ihre Verwendung verbot. Also die Ritter waren selbst schon teilweise mit Geld bezahlt und ihre Dienste geworben. Ihre Hilfstruppen waren sämtlich auf kapitalistischem Wege gewonnen. Dies alles auch im Abendland schon im 11. Jahrhundert. In den Kreuzzügen und als Eolge derselben eine fortschreitende Verquickung von Kapitalismus und Kriegswesen. Wie schon bemerkt, pflegen die großen Barone außer den Leuten, die zu ihren Grundherrschaften gehörten, noch unabhängige Ritter gegen Sold in Dienst zu nehmen, um ihre Ansprüche und ihren Einfluß bei Verteilung der Beute und der eroberten Länder zu mehren. Diese auf Beute und Länderbesitz ausgehende Politik hat ihren Höhepunkt Lohns auszuspannen. So nicht nur Kaiser Alexios I. dem Boe- mund seine Ritter, wie soeben im Texte erzählt worden ist, sondern selbst Richard Löwenherz hat im hl. Lande den Rittern im Dienste Philipp Augusts von Frankreich einen höheren Sold geboten, wenn sie in seinen Dienst eintreten wollten. (Continuatio de Guill. de Tr. p. 180; Ricardi regis itiner. Hierosol. ap. Gale, Hist. Angl. Script. II, 332.) 250 Lujo Brentano im vierten Kreuzzug und der daran anschließenden' Expedition des Wilhelm von Champlitte nach der Morea erreicht. Begonnen, um große Vasallen, die ihren Lehnseid gebrochen hatten, im Besitz ihrer Länder zu erhalten, ist der vierte Kreuzzug in seinem Verlauf durch den raffiniertesten kapitalistischen Erwerbssinn der Venezianer und der beteiligten französischen Großen bestimmt worden und hat damit geendet, daß die mit dem Kreuze gezeichneten Kitter nicht mohammedanische, sondern christliche Länder unter sich verteilt und die Venezianer Gebiete und Handelsverträge mit mohammedanischen Fürsten erlangt haben, welche ihnen die Handelsherrschaft im Mittelmeere für Jahrhunderte sicherten. Die Geschichte des Wilhelm von Champlitte aber ist nur die Wiederholung im kleineren Maßstabe eines zu Erwerbszwecken unternommenen Krieges, wie er sich im vierten Kreuzzug im großen abgespielt hat 1 ). Aus allem, was ich hier vorgeführt habe, erhellt: von dem vierten Kreuzzuge datiert nicht der Beginn des modernen Kapitalismus 2 ); hätte dieser nicht bereits lange vorher eine hohe Ausbildung erreicht, so wäre der vierte Kreuzzug gar nicht denkbar gewesen. Statt des Beginns bedeutet er eine wahre Orgie des modernen Kapitalismus, die selbst in unseren Tagen nicht viel Ähnliches aufzuweisen hat. Aber kehren wir vom vierten Kreuzzug und seinen für Venedig weittragenden Folgen zu der vorausgegangenen Zeit zurück, um nur in wenigen Worten noch darzulegen, in welcher Weise schon in dieser Handel und Geldleihe, die ihrer Natur *) Über den vierten Kreuzzug und die Expedition des Wilhelm von Champlitte nach der Morea vgl. Abhandlung VIII in diesem Bande. 2 ) Das ist die Ansicht, welche W. Sombart im ersten Band seines Werkes „Der moderne Kapitalismus“, Leipzig 1902, vertreten hat. Vgl. Abhandlung IX in diesem Bande. Die Anfänge des modernen Kapitalismus 251 nach kapitalistisch sind, das kapitalistisch organisierte Kriegswesen ihren Zwecken dienstbar gemacht haben. Daß der Kaufmann von jeher im Gefolge des Kriegsmannes einherging, um diesem die gemachte Beute für einen Bettel abzukaufen und sie dann teuer wieder zu verkaufen, ist bekannt 1 ). Aber ganz anders die Vorteile, die der Handel nun von den Kreuzzügen zog. Schon lange vor den Kreuzzügen waren die italienischen Seestädte durch Schiffahrt und Handel reich geworden, und zwar durch einen Handel, für den das Wort Mephistos im Faust: „Ich müßte keine Schiffahrt kennen: Krieg, Handel, Piraterie, Dreieinig sind sie nicht zu trennen“ seine volle Bewahrheitung fand. Schon vor den Kreuzzügen finden wir Handelsniederlassungen der italienischen Seestädte in Konstantinopel und in den mohammedani- So marschierten hinter den Heeren, welche die Seleukiden und Ptolomäer gegen Palästina führten, Kaufleute, um die Juden, die zu Gefangenen gemacht worden waren, als Sklaven zu fesseln und alsdann auf den verschiedenen Märkten der Welt zu verkaufen. (Siehe Jean J u s t e r , Les Juifs dans l'empire romain, Paris 1914, II 17.) Nachdem die Juden selbst zu Kaufleuten geworden waren, haben sie die gleiche Rolle im Gefolge byzantinischer und germanischer Heere übernommen. Aber auch andere Kaufleute taten dasselbe. Muratori, Antiqu. II 882 berichtet, daß die Kreuzzüge der Byzantiner gegen die Assyrer von venezianischen und amalfitanischen Kaufleuten begleitet wurden. Ähnlich folgten Kaufleute nicht bloß aus den italienischen. Kommunen, sondern aus dem ganzen Abendlande den Kreuzfahrern. (Vgl. Beugnot in seiner Einleitung zum 2. Band der Assises de Jerusalem p. XVII, Paris 1843.) Dasselbe wird noch von den. spanischen Kaufleuten aus der Zeit der Kriegszüge der Spanier gegen Granada am Ende des 15. Jahrhunderts berichtet. (Vgl. Washington Irving, Die Eroberung N. Granada aus den. Papieren Bruders Antonio Agapida, deutsch von K. M e u r e r_ Frankfurt a. M. 1829, I, 96.) 252 Lujo Brentano sehen Staaten in Asien und Afrika ’), und ihre Handelsverträge * 2 ) mit den Beherrschern dieser Länder erwecken die Vorstellung von der Großartigkeit dieses Handels, die auch durch die Schilderungen der Zeitgenossen von dem dabei gewonnenen Reichtum bezeugt wird. Aber ganz anders der Aufschwung, den ihr Handel mit den Kreuzzügen nahm 3 ). . Vor allem verdienten sie sehr viel am Transport. Sie vermieteten ihre Schilfe zu hohen Preisen an die Kreuzfahrer. Sodann befanden sich infolge der Kreuzzüge alle Häfen Syriens und Palästinas, welche für den Bezug der orientalischen Waren auf gesucht werden mußten, nun in der Gewalt der Christen, und in jeder derselben besaßen die italienischen Seestädte eigene Quartiere 4 ). Sie wurden der Ausgangspunkt eines weithin strahlenden und in sich vielfach verzweigten Systemes von Handelsstraßen. Nun brauchten sich die europäischen Kaufleute, um ihre Vorräte zu erneuern, nicht mehr in das Gebiet *) Vgl. Muratori, De mercatibus et mereatura saeculorum rudium, Antiqu. med. aevi II. — H e y d , Geschichte des Levantehandels I, 114—120, 162. — Beugnot, Introduction aux assises de la cour des bourgeois p. XXI. Assises de Jerusalem t. II, Paris 1843. 2 ) Vgl. Mas Latrie, Traites de paix et de commerce et documents divers concernants les relations des Chretiens avec les Arabes de l’Afrique septentrionale au inoyen äge, Paris 1866. 3 ) So heißt es z. B. bei Moratori, Antiquitates Ital. med. aevi II, 886: Eo autem crevit Pisanorum et Genuensium potentia in Oriente, ut saeculo Christi XII, Graecorum Imperatores utrique populo annuum censum persolverint, uti annales Pisani, et Caffari editi fidem faciunt. *) Die Ritter im Kreuzheer waren sich über die Motive der Teilnahme der italienischen Seestädte an den Kreuzzügen klar. Das zeigt u. a. folgende Stelle inWillelmi Malmesbiriensis Monachi De gestis regum anglorum, lib. IV § 380 (ed. S t u b b s p. 444): Tune (es handelt sich um das Jahr 1100) stolus navium Januensium et Pisanorum Laodiciam applicuerat, ed inde Joppen 253 Die Anfänge des modernen Kapitalismus der Ungläubigen zu begeben; diese kamen mit ihren Waren zu ihnen. Ein jedes dieser Quartiere wurde von der Stadt, der es zugebörte, autonom regiert. Keine ihrer Nationalen konnte vor einem anderen als vor den dort errichteten Gerichtshöfen belangt werden, und in diesem galt statt des feudalen Rechts und Beweisverfahrens das den Bedürfnissen ihrer Handelstätigkeit entsprechende römische Recht. Und wie in den Assisen von Jerusalem, dem für die Kreuzfahrer ausgearbeiteten Rechtsbuch, einerseits das Feudalrecht seine feinste Ausbildung erhielt, begegnen wir darin andererseits neben der cour feodale la cour des bourgeois, der alle dort Handel treibenden Nationen unterworfen sind, worin nach dem der kapitalistischen Wirtschaftsordnung entsprechenden Rechte prozessiert und geurteilt wird 1 ). Indes nicht nur, daß das bewegliche Kapital sein ihm eigenes Recht erhält, auch die Grundlage des Feudalsystems, das Land, fängt an, Kapitalcharakter anzunehmen. Ehemals war es lediglich auf dem Wege der Leihe vergeben worden; jetzt kommt es als Quelle von Geldrenten in Betracht und wird dementsprechend nach Maßgabe der Rente, die es abwirft, und des herrschenden Zinsfußes nach seinem Geldwert geschätzt und verkauft. Es wird betrachtet als „Mehrwert prospero cursu navigaverat: nautaeque, tractis ad terram ratibus Jerosolimae cum rege Pascha exegerant, quorum ipse virtutem pretio vadatus, tertiam partem pecuniae pepigit de omnibus urbibus quas adquirere pariter possent, et vicum unum civitatis quem eligerent: ita praecipites, aurique cupidine caecos magis quam pro Doi amore, impulit ut, sanguinem suam nundinantes, statim Azotum obsiderent, et ad deditionem post tres dies flecterent. ') Vgl. über die Bedeutung der italienischen Handelsniederlassungen in den Kreuzfahrerstaaten die gegen Sombart gerichteten Ausführungen in Abhandlung IX in diesem Bande. 254 Lujo Brentano heckender Wert.“ Das geschieht nicht nur, wenn der spätere Heinrich I. von England 1087 seinem Bruder Robert, Herzog der Normandie, für 3 000 Mark Silber nahezu ein Drittel der Normandie abkauft *), oder sein Urenkel Richard Löwenherz Cypern erst an die Templer und dann an Guy von Lusignan oder der Markgraf von Montferrat Candia an die Venezianer verkauft; es werden auch ganze Grundherrschaften gekauft und verkauft mit allen dazu gehörigen Rechten, und ein dem Ertrag derselben entsprechender Preis wird dafür gezahlt. Und ebenso alle die einzelnen nutzbaren Rechte der Feudalzeit: Marktrecht, Münzrecht, Bannrecht, Gerichtsbarkeit usw.; ja selbst der Jude, den man ausbeutet, ist nicht nur als Geldverleiher, Kaufmann und Inhaber von Manufakturen Kapitalist, sondern als Ausbeutungsobjekt, das Geld einbringt, Kapital, das verkauft- und verpfändet wird * 2 ). Mit dem Anwachsen von Geldreichtum und Geldwirtschaft wird auch die TruppenbeschafFung, wie wir sie hei dem geldreichen Heinrich I. von England schon 1103 begegnet haben, häufig: es tritt an die Stelle der Belehnung mit Land zur Gewinnung von Kriegs- und anderen Verwaltungsdiensten die Belehnung mit Geldrenten unter Verpfändung gewisser Staatseinkünfte 3 j. Hat man schon früher das Fußvolk und die Ritter, soweit man ihrer Dienste über die Lehenspflicht hinaus 0 Ordericus Vitalis, a. a. O. III, 267. 2 ) Vgl. z. B. Albert A. Hyamson, A history of tbe Jews in England. London 1908, p. 78, 86, 87. — R. Straus, Die Juden im Königreich Sizilien unter Normannen und Staufern. Heidelberg 1910, S. 58, 95 ff. a ) Über die Belehnung in Renten handeln die Kapitel 173, 174 und 235 der Assisen von Jerusalem (vgl. Assises t. I 270, 373 und dazu die Anmerkung Beugnots p. 272 Note 6 zu den Paragraphen, die von den fiefs en besants handeln), ferner Mas Latrie, Histoire de l’ile de Chypre III, 179 Note 4, 193 ff., 201, Die Anfänge des modernen Kapitalismus 255 bedurfte, bezahlt, so fördert dies den Übergang von der alten feudalen Verwaltung zur modernen Verwaltung durch in Geld bezahlte, technisch geschulte Beamte. Der moderne Staat wird dadurch erst möglich. Umgekehrt aber auch eine Rückbildung vom Kapitalismus zum Feudalsystem, wo angesichts des mangelhaften Verkehrswesens entfernte Besitztümer nur nutzbar gemacht werden können, indem man jemand mit der Herrschaft gegen Verpflichtungen, die man ihm auferlegt, belehnt. Durch die Notwendigkeit, Candia und Corfu mit kriegerischen Mitteln zu halten, werden die Kapitalisten Venedigs zur Einführung einer feudalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den genannten Inseln und später auch in Morea veranlaßt. Der venezianische Nobile wandelt sich da in einen feudalen Grundherrn. Das reizte dann den venezianischen Kapitalistenadel zu ähnlichen Privateroberungen. Man okkupierte mit kriegerischen Mitteln dieses oder jenes Gebiet, machte sich zu dessen Herrn und stellte sich unter den Schutz der Vaterstadt. Und dies wirkt zurück auf die Verfassung Venedigs selbst. Die Entstehung einer feudalen Aristokratie in den venezianischen Kolonien führte im Jahre 1297 zu einer erblichen Aristokratie in Venedig, die sich gegen das übrige Volk abschloß. Auch Genua hatte Lehensfürstentümer im Besitz seiner Nobili. Andererseits findet in eben den Kolonien der Venezianer und der Genuesen in der Levante der Übergang der alten feudalen Nutzungsweise des Großgrundbesitzes ins Kapitalistische statt. Auf Candia, 246, 247 Note; ferner R y m e r, Foedera I, 1 p. 110, I, 2, pp. 815, 820, II, 970- E. ßoutaric, InBtitutions militaires de la France avant les armees permanentes. Paris 1863, pp. 250, 251. — Köhler, Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegsführung etc. Breslau 1889, III. 2, S. 157 ff. 256 Lu jo Brentano Chios und Cypern wandelt sich das mittelalterliche grundherrlich-bäuerliche Verhältnis in die Plantagenwirtschaft, eben in der Zucker- und Baumwollindustrie, in der wir sie, nach Amerika verpflanzt, dort später wieder finden. Und dann bringt die Bekanntschaft mit der Herstellung von Seiden- 1 ) und Samtstoffen im Orient auch im Gewerbebetrieb die ersten kapitalistischen Betriebsformen nach Italien: es entstehen das hausindustrielle Verlagssystem und die Manufaktur 2 ). Und *) Roger von Sizilien hat, ähnlich wie Friedrich der Große, um die Damastweberei in Schlesien einzubürgern, Damastweber in Sachsen ausheben und nach Schlesien verbringen ließ, gelegentlich seines Feldzugs nach Griechenland Seidenarbeiter aus Athen, Theben und Korinth nach Palermo fortgeführt. Es waren ins- besonders jüdische Seidenweber, die er angesiedelt hat. Vgl. R. Straus, Die Juden im Königreich Sizilien etc., S. 69ff. „Von der Zeit an“, schreibt Otto von Freising im 2. Teil des I. Buchs seiner Denkwürdigkeiten aus dem Leben Friedrichs I., „gibt es in den Abendländern Seidenmanufakturen, welche bisher unter allen christlichen Völkern nur von Griechen getrieben wurden.“ Tatsächlich gab es solche in Lucca schon früher; siehe die in der folgenden Anmerkung zitierte Schrift von Broglio d’Ajano. 2 ) Während Roger von Sizilien die Seidenindustrie kurzer Hand nach Palermo verpflanzt hat, haben Venedig und Genua zunächst das Hauptgewicht auf die Förderung der in ihren Niederlassungen in der Levante bestehenden Seidenindustrie gelegt. Eine Urkunde aus dem 11. Jahrhundert erwähnt venezianische Seidenfabriken in Konstantinopel; eine zweite spricht von syrischen Seidenwebern, welche im 12. Jahrhundert im venezianischen Quartier in Tyrus angesiedelt waren. So kam es, daß die Seidenindustrie in Italien nicht von Venedig oder Genua, sondern von Lucca ihren Ausgang genommen hat. Die Seidenweber waren zünftig organisierte Kleinmeister, die aber nur formell selbstständig, tatsächlich von den Kaufleuten abhängig waren, an die sie überwiegend verkauften. Die italienische Seidenindustrie war also tatsächlich eine von kapitalistischen Verlegern abhängige Hausindustrie. Vgl. Romolo Graf Broglio d’Ajano, Die venezianische Seidenindustrie und ihre Organisation bis zum Ausgang des Mittelalters. Stuttgart 1893. „Die Färberei, mit der die 257 Dio Anfänge des modernen Kapitalismus dann dringt der Kapitalismus ein auch in die Landwirtschaft Italiens und anderer Länder, in denen mit den aufblühenden Städten Märkte für den Absatz landwirtschaftlicher Produkte entstehen. Eine intensivere Bestellung tritt ein. Sie läßt sich mit Hörigen, die nur zu herkömmlichen Leistungen verpflichtet sind, nicht durchführen. Daher die Ersetzung de3 alten gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses durch eine kapitalistische Organisation des Landwirtschaftsbetriebes in Sizilien und dem übrigen Italien und anderen Ländern mit aufblühendem Städtewesen. Das rechnerische Vergleichen von Aufwand und Erlös dringt ein auch in die Landwirtschaft x ). Es führt zur Ablösung der bäuerlichen Lasten, zuerst durch Friedrich II. auf den königlichen Domänen in Sizilien. An die Stelle des feudalen Abhängigkeitsverhältnisses des Bauern Appretur (celandra) verbunden zu sein pflegte, wurde in großen Teilen des Mittelmeergebiets bis weit in den Orient hinein vornehmlich von Juden betrieben. In den Königreichen Jerusalem und Sizilien war sie für sie monopolisiert“ (R. Straus, Die Juden im Königreich Sizilien, S. 66). Sie wurde in großen Räumen unter Leitung von Werkmeistern, also als Manufaktur, betrieben (Straus 68, 71). ') Sehr bemerkenswert ist in dieser Beziehung die aus dem 13. Jahrhundert stammende Abhandlung von Walter Henley über die zweckmäßigste Ordnung eines großen Landwirtschaftsbetriebes (Walter of Henley s Husbandry etc. by Elisabeth Lamond, with an introduction by W. Cunningham, London 1890). Wir sehen daraus, daß, als mit dem Aufblühen der Städte eine Absatzgelegenheit für landwirtschaftliche Produkte entstand, schon im 12. Jahrhundert in Geld gelohnte Taglöhner vielfach an Stelle der Dienste unfreier Bauern in Anwendung kamen. Ebenso wie man anfing, die Jahreserträgnisse der einzelnen Felder miteinander zu vergleichen und, bei Zurückbleiben des Ertrags, den Ursachen nachzugehen, so fing man an zu vergleichen, was die freie und die unfreie Arbeit koste, und unter welchen Bedingungen die in Geld gelohnte freie Arbeit vor der Arbeit eines dienstpflichtigen Bauern den Vorzug verdiene. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 17 258 Lujo Brentano vom Grundherrn tritt dessen Verfügung über freie Arbeitskräfte durch Vertrag. Der hörige Bauer wird freigelassen und ersetzt teils durch Taglöhner, teils durch Erbpächter, Halbpächter, Zeitpächter *). So erscheinen die Kreuzzüge einerseits als die höchste Blüte der feudalen Ordnung; andererseits erzeugte diese ihre Blüte eine Neuordnung, welche sie allenthalben beseitigen sollte. Ja noch mehr: eben diese ihre Wirkung führte zum Ende der Kreuzzüge. Denn die Interessen des beweglichen Besitzes, welche durch sie so gefördert wurden, vertrugen sich nicht mit ihrer Fortsetzung 2 ). Der Handel mit der Levante und den ferner liegenden Ländern des Ostens, welcher infolge der Kreuzzüge einen so mächtigen Aufschwung genommen hatte, wäre dadurch zu sehr gestört worden. Schon damals zeigte sich, wie der als der jüngere Bruder des Kriegs zuerst entstandene Handel, der dann das Kriegswesen auf Grund seiner Prinzipien umgestaltet und sich der kriegerischen Mittel zu seiner Entfaltung häufig bedient hat, auf einer gewissen Entwicklungsstufe angelangt, zu solcher internationaler Verflechtung der wirtschaftlichen Interessen der Völker führt, daß an die Stelle des Kriegs friedliche Beziehungen unter den sich bis dahin Befehdenden treten. Der moderne Kapitalismus hat also im Handel, !) Allerdings hat damit die Unfreiheit in Italien noch nicht aufgehört. Noch 1657 hat der Papst Alexander VII. Sklaven gehabt. Aber die Sklaverei, die noch vorkam, war Haussklaverei; es gab noch unfreie Dienstboten. Anders, wo der Arbeiter zu produktiven Zwecken verwendet wurde. Hier trat mit fortschreitender Intensität der Wirtschaft an Stelle des unfreien der freie, in Geld gelohnte Arbeiter. ! ) Vgl. darüber Mas Latrie, Historie de l’ile de Chypre etc. I. Ch. XIX pp. 499 ff. 259 Die Anfänge des modernen Kapitalismus der Geldleihe und dem Kriegswesen seinen Anfang genommen; die auf kapitalistischer Grundlage organisierten Kriegszüge der Kreuzfahrer hatten als Rückwirkung das Eindringen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung auch in das Gewerbe und die Landwirtschaft Italiens und anderer Länder mit aufblühendem Städtewesen. Im 13., 14. und 15. Jahrhundert wird sie in Italien in allen Erwerbszweigen vorherrschend, so zwar, daß die Denkweise des Kaufmanns auch alle übrigen Beziehungen des Lebens durchdringt 1 ). Jacob Loredano, der Gegner des Dogen Francesco Foscari, schreibt in sein Hauptbuch: „Der Doge Foscari, mein Schuldner für den Tod meines Vaters und meines Oheims“, und nachdem er den Sohn des Dogen und diesen selbst zu Fall gebracht, schreibt er auf die gegenüberstehende ‘) Daher der Gegensatz zwischen der auf Grundeigentum basierten Herrenbevölkerung der germanischen Völker des Mittelalters, wie sie L. Gar re au, a. a. 0. p. 143 ff., charakterisiert, und dem venezianischen Nobile, wie ihn Heinrich Leo, Geschichte der italienischen Staaten I, 12, 13, Hamburg 1829, schildert. Jene sind impulsive Naturen von oft brutaler Energie. Aber sie verlassen ein Ziel, das sie soeben verfolgt haben, um einem neuen nachzujagen, sobald sie unter den Einfluß eines neuen Eindrucks gelangen. Im kleinen sind sie scharfsinnig; aber sie sind unfähig zu abstraktem Denken. Sie haben Ähnlichkeit mit Kindern; ihr Denken hat nie eine geistige Schulung durchgemacht. Sie können von unbarmherziger Grausamkeit sein; dann aber geraten sie plötzlich unter den Einfluß eines religiösen Gedankens. Dann werden sie von bitterer Reue erfaßt; laut bekennen sie ihre Sünden und empfinden geradezu Wollust, sich anzuklagen. Im nächsten Augenblick aber benehmen sie sich mit gleicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit wie vorher. Ganz anders der venezianische Nobile. Hier kein impulsives Handeln. Seine Existenz, sein Reichtum, seine Macht hängt davon ab, daß er die Verhältnisse richtig erfaßt und mit eiserner Konsequenz handelt. Bei ihm keine Herrschaft des Gemüts, sondern des strengen Verstands. Bei ihm ist alles Berechnung. Was dieser Unterschied bedeutet, hat der vierte Kreuzzug gezeigt. 17 ; 260 Lujo Brentano Seite: „hat bezahlt“ r ). Und um dieselbe Zeit begegnen wir auch dem theoretischen Niederschlag der neuen Wirtschaftsverhältnisse. Lucas Paciolus, ein Franziskaner aus Borgo San Sepulchro im Herzogtum Urbino, schreibt seinen Traktat über die doppelte Buchführung 2 ), der 1494 in Venedig gedruckt wird. In ihm die konsequente Durchführung der Auffassung des Kapitals als eines Sachvermögens, das zum Erwerbe genutzt wird lind rechnerisch nur als Geldwert in Betracht kommt. b Siehe Daru, Histoire de la republique de Venise. Paris 1819, II, 411. J ) Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Pro- portionalita. Die Abhandlung über die doppelte Buchführung bildet die Distinctio nona tractatus XI De scripturis. Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit. Seit Dezennien behandeln wir im Gegensätze zu den klassischen Nationalökonomen die Volkswirtschaftslehre vom geschichtlichen Standpunkt. Allein selbst die historische Schule scheint mir noch an manchen Irrtiimern zu kranken, welche an die Betrachtungsweise der klassischen Nationalökonomen anknüpfen. Diese gingen von dem Einzelnen aus, von seinen Bedürfnissen und seiner auf deren Befriedigung gerichteten Tätigkeit. Der Einzelne war ihnen die Wirtschaftseinheit. So sehr auch im übrigen die Betrachtungsweise der historischen von der der klassischen Nationalökonomen verschieden ist, in diesem Punkte haben sie nichts geändert. Sie haben die Frage nicht aufgeworfen, was denn im Leben wirklich die Wirtschaftseinheit sei, und welche Wandlungen sie im Laufe der Zeiten durchgemacht habe. Damit scheint mir manches irrige Urteil sowohl über vergangene wie gegenwärtige wirtschaftliche Erscheinungen zusammen- zuhängen. Nur zögernd habe ich in dem ersten Exkurse zu meiner akademischen Festrede über die Anfänge des modernen Kapitalismus, die im vorstehenden wieder- 262 Lujo Brentano gegeben ist, meine diesbezüglichen Anschauungen dargelegt. Um das Thema zu erledigen, wäre nötig, an der Hand der Wirtschaftsgeschichte eines Landes die Wandlungen der Wirtschaftseinheit, ihr Anwachsen wie auch ihre Auflösung, vorzuführen. Aber ich hoffte, durch die Kritik, der meine Skizze begegnen würde, hinzu zu lernen. Diese meine Hoffnung ist nicht erfüllt worden. Meine Fachgenossen haben mit Ausnahme eines etwas groben Wortes eines jüngeren Kollegen geschwiegen. Dieses ist von Georg von Below bereitwillig aufgenommen worden 1 ): „Tatsächlich ist dieser von Brentano konstruierte Begriff der Wirtschaftseinheit 1 eine terminologische Konfusion (Passow, Weltwirtschaftliches Archiv, Juli 1917, S. 345) und zugleich eine unzulässige Zuspitzung der historischen Verhältnisse.“ Mit solchen Worten wird nichts gefördert. Demgegenüber war mir die begeisterte Zustimmung ein Trost, die meiner Festschrift seitens dreier unserer ausgezeichnetsten Rechtshistoriker geworden ist, seitens Paul Labands, Rudolf Sohms und Otto von Gfierkes. Letzterer ist, als ich ihm über das wiedergegebene Urteil Passows und Gf. v. Belows geschrieben hatte, in einem zweiten Briefe vom 24. August 1916 gerade auf diesen Exkurs noch besonders zurückgekommen : „Ich möchte Ihnen nachträglich noch aussprechen, daß ich mit Ihren Ausführungen über Begriff und Entwicklung der Wirtschaftseinheit im ganzen durchaus einverstanden bin. Ich finde sie schlagend und glaube, daß die Nationalökonomen, wenn ihnen wirklich, wie Sie versichern, derartige Betrachtungen bisher völlig fern gelegen haben, sich dem Gewicht Ihrer Darlegungen nicht werden entziehen können.“ l ) G. v. Below, Probleme der Wirtschaftsgeschichte, Tübingen 1920, S. 345. Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 263 Desgleichen hat mir der grundlegende Forscher über die italienische Wirtschaftsverhältnisse, Robert Davidsohn, am 13. März 1921 geschrieben: „Der Inhalt Ihres ersten Exkurses über ,Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit' scheint mir durchaus überzeugend. Meine jetzigen Arbeiten werden manchen Beitrag dazu liefern, zunächst im ersten Teil der Kulturgeschichte den Begriff der Konsorten, später die Geschichte der Firmen, die zuerst Familiengruppen waren.“ So wage ich es trotz Dr. Passows und seines Eideshelfers, die Darlegungen jenes ersten Exkurses hier zu wiederholen. Zunächst ein paar Worte über den Begriff. Wirtschaftseinheit ist nicht etwa dasselbe wie ein einzelner Mensch. Das ist es, außer bei bei selbständigen Unverheirateten, selbst heute noch nicht, geschweige denn in vergangenen Zeiten. Nehmen wir z. B. eine heutige Familie, bestehend aus Mann und Frau und einer Anzahl noch schulpflichtiger Kinder. Diese haben zwar physisch eigene Bedürfnisse; aber wirtschaftlich sind ihre Bedürfnisse die ihrer Familie; sie erwerben als Regel noch nichts, oder wo sie es tun, ist es unzureichend zu ihrem Unterhalt. Das, was die Familie erwirbt, kommt ihnen zugute; sie haben noch keinen selbständigen Besitz, sondern nur Mitgenuß am Besitz der Familie; und wenn sie etwas tun, wodurch sie Strafe verwirken, haften für diese nicht sie, sondern das Haupt der Familie. Umgekehrt haben sie das, was sie etwa erwerben, an das Familienhaupt abzugeben und eine freie Verfügung darüber nur, insoweit dieses sie ihnen gestattet. Das gilt auch für die Frau, und selbst da, wo das heutige Recht dieser ein selbständiges Verfügungsrecht über eigenes Vermögen oder selbst Erworbenes zuspricht, ist sie nur erst teilweise oder unvollkommene Wirtschaftseinheit, insofern 264 Lujo Brentano auch da der Mann für sie einstehen muß, wo ihr Eigenes zur Deckung ihrer Bedürfnisse nicht ausreicht. Also selbst heute ist noch nicht jeder einzelne Mensch eine Wirtschaftseinheit! Wohl aber können viele Personen zusammen eine Wirtschaftseinbeit bilden; es kommt nur darauf an, daß die Tätigkeit, die auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtet ist, für gemeinsame Rechnung stattfinde, und daß die Ergebnisse dieser Tätigkeit den einzelnen zur Wirtschaft gehörigen Personen nicht nach Maßgabe ihrer Leistungen, sondern nach Maßgabe ihrer von den übrigen als berechtigt anerkannten Bedürfnisse zugute komme, daß also ein jeder der Mehreren mit allen seinen wirtschaftlichen Leistungen für die berechtigten Bedürfnisse eines jeden hafte. Also was die Wirtschaftseinheit kennzeichnet, ist Einheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Erwerbes, des Bedürfens, dem dieser Erwerb dient, des Besitzes, der Haftung. Wo und insoweit solche Einheit sich findet, bilden nicht nur viele Individuen, sondern auch viele Einzelfamilien, ja viele Geschlechter oder Sippen und eine Vielheit von Stämmen zusammen eine Wirtschaftseinheit. Die ursprüngliche Wirtschaftseinheit ist die sogenannte Großfamilie gewesen 1 ). Darunter'versteht man alle einer und derselben Hausgewalt unterworfenen Personen, die Hausgemeinschaft. Der Annahme nach besteht sie aus Blutsverwandten. Doch gehörten dazu auch Personen fremder Abstammung, die, sei es als Freie, sei es als Unfreie, in die Haus- *) Ich gehe liier nicht mehr auf die Lehre derjenigen ein, welche den Anfang der Gesellschaft statt in der Familie in der Horde erblicken. Mit ihr habe ich mich in der Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, I, 102fb, auseinandergesetzt. Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 265 gemeinschaft aufgenommen worden sind. Das Entscheidende liegt in der Unterwerfung unter ein und dieselbe Hausgewalt. Uber den Hausgemeinschaften wölbten sich dann die Geschlechter oder Sippen, ferner über diesen die Stämme und schließlich über diesen das Yolk zu umfassenden Wirtschaftseinheiten für bestimmte Zwecke, alle durch Einheit von Bedürfnissen, von Erwerb und Besitz, die diesen dienen, und Einheit der Haftung zusammengehalten unter einer Autorität, welche den einzelnen ihr Unterworfenen das einem jeden Zustehende zukommen läßt. Nachdem die Völker als Einheiten ein Gebiet in Besitz genommen, schritten sie fort zur Gebiets- verteilung unter die Stämme, welche die ihnen zugewiesenen Landstriche, unter Ausschluß der übrigen Stämme, als selbständige Wirtschaftseinheiten innehatten, dann zur Seßhaftmachung der Geschlechtsgenossenschaften auf bestimmten Gemarkungen innerhalb der Stammesgebiete, zur Anerkennung eines Sondereigentums der Hausgemeinschaften an einzelnen Teilen der Mark, von da zur Aufteilung dieses Besitzes an einzelne Familien, nur bestehend aus Mann und Frau und ihren Kindern, bis zur Anerkennung dieser einzelnen Familienmitglieder als in gewissen Beziehungen selbständiger Wirtschaftseinheiten in dem heutigen Hecht. Allein die Entwicklung zeigt nicht bloß einen von der umfassenden Wirtschaftseinheit zum Individuum fortschreitenden Auflösungsprozeß. Sie zeigt auch einerseits eine natürliche Erweiterung der ursprünglichen Wirtschaftseinheit der Hausgemeinschaft zur Grundherrschaft, andererseits künstliche Nachbildungen der ursprünglichen natürlichen Wirtschaftseinheiten. Jene Erweiterung findet sich bei den Hausgemeinschaften, welche eine große Zahl von Abhängigen um- 266 Lu jo Brentano fassen. Besonders nach Entstehung des Sondereigentums am Yieh und dann am Boden finden wir nicht bloß Blutsverwandte, sondern auch Blutsfremde, welche Yieh und später Land vom Hausvater zur Leihe haben, in Abhängigkeit vom Oberhaupte reicher Hausgemeinschaften. Der Yiehherr und später der Grundherr steht den von ihm Abhängigen, den persönlich Freien wie den Unfreien, wie der Hausvater den seiner Hausgewalt Unterworfenen gegenüber. Seine Autorität ist erweiterte Hausgewalt. Alle Bedürfnisse der ihm Unterworfenen sind seine Bedürfnisse und seine Bedürfnisse die ihren ; und seine Autorität ist maßgebend für das, was einem jeden von ihnen zukommt. Andererseits traten, wo nach der Ansiedlung die Bande der Blutsverwandtschaft durch die der Nachbarschaft ersetzt wurden, an die Stelle der Geschlechtsgenossenschaften Mark- und Dorfgenossenschaften und Städte, und es entstanden, wo die Bande der Hausgemeinschaften nicht ausreichten, in künstlicher Nachbildung und Anpassung von deren Organisation an ihre Zwecke Brüderschaften und Gilden, jene auf dem Zusammenwohnen beruhenden Genossenschaften wie diese Brüderschaften zusammengehalten durch Einheit des Bedürfens, Einheit der zu seiner Befriedigung dienenden Tätigkeit und des ihm gewidmeten Besitzes und durch Einheit der Haftung. Auch bei diesen Erweiterungen und Nachbildungen aber eine fortschreitende Auflösung in einzelne Individuen, die sich als selbständige Wirtschaftseinheiten gegenüberstehen. Während diese Auflösung der alten Wirtschaftseinheiten vor sich geht, erhebt sich über alle ein gemeinsames Territorium Bewohnende eine neue selbständige Wirtschaftseinheit: unter jenen Grundherrschaften, welche sich vielfach aus der Hausgemeinschaft entwickelt haben, beündet sich nämlich eine, welche sich sowohl andere Haus- Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 267 gemeinscliaften als auch andere Grundherrschaften, sowie die Gilden und die Städte unterwirft: der Staat. Er ist sehr verschieden von jenen alten kommunistischen Wirtschaftseinhaften, die anfänglich über allen Volksgenossen standen und an deren Besitze Alle unmittelbare Nutzungsrechte hatten. Er ist auch nicht identisch mit der Summe aller einzelnen Volksgenossen; er steht diesen als ein besonderes Individuum gegenüber, mit besonderen Bedürfnissen, führt zu ihrer Befriedigung eine besondere Wirtschaft, bildet eine selbständige Wirtschaftseinheit neben und über den Wirtschaftseinheiten, die auf seinem Territorium bestehen. Er begrenzt den Bereich dieser Wirtschaftseinheiten, den Bereich einer jeden gegenüber den anderen. So entstehen immer kleinere selbständige Wirtschaftseinheiten, die eine gegenüber der anderen durch ihn geschützt, bis dieser wirtschaftliche Auflösungsprozeß selbst die aus Mann und Er au und den aus ihrer Verbindung hervorgegangenen Kindern bestehende Eamilie ergreift, und im Gegensatz zu dem früheren Eamilien- kommunismus gesonderte wirtschaftliche Sphären der einzelnen ihr angehörigen Individuen rechtlich anerkannt werden. So ging die Entwicklung der Wirtschaftseinheit vom Ganzen zum Einzelnen, nicht umgekehrt. Das Individuum als Wirtschaftseinheit steht nicht am Anfang, sondern am Ende der bisherigen Entwicklung, indes nicht unabhängig und nicht sich selbst überlassen, sondern beschränkt, geschützt, gefördert durch die sich darüber erhebende Wirtschaftseinheit des Staats. Das aber, was diesen ganzen Entwicklungsprozeß veranlaßt und in seiner Entwicklung selbst wieder durch ihn beeinflußt wird, ist der Handel. Um dies zu veranschaulichen, muß ich ein paar Worte über die Prinzipien vorausschicken, welche alle 268 Lujo Brentano Wirtschaftseinheiten von Anfang an bis heute nach innen wie nach außen beherrschen. Was immer auf der jeweiligen Entwicklungsstufe Wirtschaftseinheit sein mag, nach außen wird eine jede stets von einem Egoismus beherrscht, der schrankenlos ist, soweit ihm nicht durch eine sich über ihm erhebende höhere Wirtschaftseinheit Grenzen gezogen werden. Anderen Wirtschaftseinheiten gegenüber strebt eine jede stets nach unbegrenzter Gütermenge. Anders im Innern einer Wirtschaftseinheit. Wo immer imd insoweit eine Mehrheit von Personen zusammen eine Wirtschaftseinheit bildet, werden deren Beziehungen zueinander nicht von der rücksichtslosen Geltendmachung des eigenen Vorteils, sondern durch Autorität und Herkommen bestimmt. In dem Maße aber, in dem diejenigen, welche früher unter einer Wirtschaftseinheit miteinander verbunden waren, zu selbständigen Wirtschaftseinheiten werden, wird das Prinzip, das von Anfang an das Verhalten der Wirtschaftseinheiten nach außen beherrscht hat, auch für ihre Beziehungen zueinander maßgebend: das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil. Die Wandlung tritt ein, sobald eine Wirtschaft aufhört, eine sich selbst genügende, abgeschlossene zu sein, sobald sie in Verbindung tritt mit Fremden. Das geschieht durch den Handel. So lange das Volk, der Stamm, das Geschlecht die Wirtschaftseinheiten waren, gab es innerhalb derselben keinen Handel; ebensowenig innerhalb der Markgenossenschaft, der Grundherrschaft, der ihr untertänigen Dorfgenossenschaft. Die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder waren die der Einheit. Sie bestimmte, was jedes Mitglied nach Maßgabe der herkömmlichen Ordnung erhalten sollte. In sich selbst genügenden Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 269 Wirtschaften wurden die geringen Bedürfnisse aller Mitglieder befriedigt. Handel fand bloß mit Angehörigen fremder Wirtschaftseinheiten statt, wenn solche gelegentlich mit Gütern nahten, mittels deren sie die Begehrlichkeit und neue Bedürfnisse weckten, um das, wonach sie verlangten, zu erhalten. So machten es Phöniker, Griechen und Römer, als sie mit den primitiven gallischen und germanischen Völkerschaften in Handelsverkehr traten, so verhielten sich die syrischen und jüdischen Händler zu den großen Grundherren der Merowinger- und Karolingerzeit, und so machen wir es heute noch im Verkehr mit unzivilisierten Völkern und Stämmen. Der Fremde aber war der Feind. Ursprünglich war der Verkehr mit ihm nur kriegerisch. Fühlte man sich stärker wie er, und war das Land fruchtbarer als das eigene, so suchte man es ihm zu nehmen. Daher, wie Thukydides schreibt, der anfänglich häufige Wechsel der Bewohner derjenigen griechischen Landschaften, die sich durch Fruchtbarkeit auszeichneten. Vermochte man ihn nicht zu vertreiben, so unternahm man Raubzüge zu Wasser und zu Lande. So berichtet Thukydides von den an der Meeresküste wohnenden Hellenen, daß sie anfänglich auf Seeräuberei sich verlegten und daß sie auch auf dem Festlande einander ausraubten. Es geschah dies unter Führung der Mächtigen, der Gruudherren, teils weil diese sich selbst bereichern, teils weil sie den von ihnen Abhängigen Nahrung schaffen wollten. Aus diesem Handwerk hätten sie ihren Hauptunterhalt gezogen, ohne daß auf ihm irgend ein Schimpf gehaftet hätte. Ebenso finden wir, wie oben dargelegt worden ist, hei den Germanen als den ersten organisierten Erwerhszweig den Krieg; und Erwerbstätigkeit ist er ja auch noch das ganze Mittelalter durch geblieben. 270 Lujo Brentano Vermochte sich der Fremde aber zu verteidigen, so trat an die Stelle des kriegerischen Verkehrs mit Fremden der Handel. Es entstanden Märkte, auf denen der Austausch stattfand. Sie waren unter den Schutz besonderer Gottheiten gestellt. Allein wenn man da, wie schon S. 21 und 215 bemerkt, dem Fremden auch nicht mit Lanze und Schwert gegenübertrat, der Fremde blieb immer der Feind. Der Güteraustausch mit ihm wurde daher nicht beherrscht durch das Herkommen, sondern durch das Streben, den nach Lage der Umstände größtmöglichen Vorteil zu ziehen. Die Gottheit, unter deren Schutz die neutralen Märkte gestellt waren, war der Merkur, der Gott der Gesandtschaften, der Kauf leute und Diebe. Es galt nicht als Schande, den Fremden in diesem Verkehr zu übervorteilen; im Gegenteil, die Überlistung desselben galt als Tugend. Damit steht die große Unehrlichkeit der Kaufleute aller Länder auf niedriger Kulturstufe in Zusammenhang und die Verurteilung des Handels durch die Kirchenväter, die lehrten, daß heim Handel der Gewinn des Einen nicht möglich sei ohne Verlust des Anderen. So ist das Streben nach Wahrnehmung des größtmöglichen Vorteils im Wirtschaftsleben zuerst im friedlichen Handelsverkehr mit demFr emden entstanden. Allein dieses Prinzip blieb auf das Gebiet des auswärtigen Handels beschränkt, solange die Volkswirtschaft noch wesentlich nur für den eigenen Bedarf produzierte. Solange blieb im inneren Handel und Verkehr, in Gewerbe und Landwirtschaft die Herrschaft von Autorität und Herkommen bestehen. So waren die Preise, die der mittelalterliche Kaufmann von seinen Stadtgenossen nehmen durfte, behördlich geregelt. Die Stadt bildete eben im Mittelalter noch eine Wirtschaftseinheit, deren Mitglieder sich nicht nur nach außen hin als ein Ganzes Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 271 fühlten, sondern auch in ihren inneren Beziehungen einander nahestanden J ). Der mittelalterliche Kaufmann konnte in einer Zeit, da der Fremde als Feind galt, da die Handelsstraßen sich in schlechtestem Zustande befanden und Lehen und Gut auf ihnen gefährdet war, die dem Handel entgegenstehenden Hindernisse vereinzelt nicht überwinden; uud da es an einer Staatsgewalt fehlte, welehe Ordnung geschaffen hätte, nahmen die Kaufleute den Schutz ihrer Interessen gemeinsam in ihre Hand. Genossenschaftlich organisiert, suchten sie sich gegen Bedrückung seitens der eigenen wie der fremden Grundherren zu schützen. Yon beiden suchten sie Privilegien zu erlangen. So vor allem das Recht, überhaupt zu reisen, sodann Sicherheit von Leib, Leben und Gut, eigene Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten untereinander, Schutz gegen willkürliche Konfiskationen, Freiheit von lästigen und willkürlichen Zöllen. Statt deren wurden Pauschalabgaben geleistet, und zwar von den Genossenschaften, in welchen die Handeltreibenden organisiert waren, zunächst von den Gilden, später, nachdem die Gilden den maßgebenden Einfluß in den Städten erlangt haben, von den Städten. Über den Wirtschaftseinheiten der einzelnen Kaufleute erhob sich als höhere Wirtschaftseinheit die Kommune, die Stadt bzw. die Gilde. Die Stadt bzw. die Gilde war der Inhaber der Befugnis zum Handels- b So ist es noch heute innerhalb der indischen Dorfgemeinschaft. In Indien sind noch heute die Preise für die Güter, die innerhalb des Dorfes selbst hergestellt werden und an Dorfgenossen abgesetzt werden, dieselben, wie sie seit Jahrhunderten gewesen sind, so z. B. für Schuhe; dagegen ist das Getreide, das von fremden Getreidehändlern herbeigeführt wird, den größten Preisschwankungen unterworfen. An jenen Preisen zu ändern, gilt als schimpflich; bei diesen gilt das Schwanken als selbstverständlich. Vgl. H. S. Maine, Village Communities, S. 192ff. 272 Lujo Brentano betrieb in der Stadt; der einzelne Kaufmann hatte das Hecht dazu nur, weil er ihr angehörte. Die Wirtschaftspolitik der Gilden und Städte aber war eine doppelte, verschieden nach innen, was die Beziehungen ihr er Angehörigen zueinander angeht, und nach außen gegenüber den Fremden. In beiden Beziehungen waren ihre Prinzipien die aller Wirtschaftseinheiten. Nach außen strebten sie nach dem größtmöglichen Gewinn; daher das Streben nach möglichst vorteilhaften Privilegien für Absatz und Einkauf an anderen Orten und in anderen Ländern, dagegen nach Stapelrechten zugunsten der heimischen Kaufleute; ferner das Streben, Nahrungsmittel, namentlich Getreide, sowie gewerbliche Rohstoffe möglichst billig zu verschaffen und demgemäß ihre Zufuhr zu erleichtern. Denn wer nicht Stadtbürger war, gleichviel ob Kaufmann einer anderen Stadt oder Grundherr oder Bauer, von denen man Lebensmittel oder gewerbliche Rohstoffe kaufte, galt als Fremder, dem gegenüber nicht Autorität und Herkommen, sondern das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil maßgebend war. Und selbstverständlich, daß man in Zeiten des Kriegs mit anderen Städten eine Handelssperre über diese verhängte. Die Beziehungen der Angehörigen der Gilde zueinander dagegen waren durch Autorität und Herkommen geregelt, und dabei war der Gesichtspunkt maßgebend, daß ein jeder die ihm zukommende „Nahrung“ finde. Daher eine genaue Abgrenzung der einem jeden zustehenden Tätigkeit. Genau so hat es sich mit den Gilden der Handwerker verhalten. Inhaber der Befugnis zum Handwerksbetrieb ist nicht der Einzelne, sondern die Zunft. Sie ist die Wirtschaftseinheit; der Einzelne hat das Recht zum Gewerbebetrieb nur, weil er ihr angehört, und nur zu den Bedingungen, die sie ihm setzt. Nach Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 273 außen ist die Zunft beseelt von dem Streben nach Wahrnehmung des größtmöglichen Vorteils. Ihr Ziel sind möglichst große Privilegien, ferner ein Zwangs- reeht, das Monopol. Daher Verbote der Einfuhr der in anderen Städten gefertigten gewerblichen Produkte, Verbot der Ausfuhr von Rohstoffen, welche die heimischen Handwerker zum Betrieb ihrer Gewerbe benötigten, eine genaue Abgrenzung der einem jeden Gewerbe zustehenden Tätigkeit. Alle, die dasselbe Gewerbe betreiben , müssen der Zunft beitreten; keiner darf es betreiben, der ihr nicht angehört. Im Innern äußert sich der Charakter der Zunft als Wirtschaftseinheit, indem sie alle Genossen wie Mitglieder einer Familie umschließt und ihre Beziehungen zueinander dementsprechend regelt. Ihr Prinzip ist Ausschluß der Konkurrenz unter den Gildegenossen: durch Beschränkung der Arbeitszeit, durch Anordnung von Gewerbeferien, Verbote des Unterbietens oder Über- bietens, durch Anordnung, daß ein jeder Gildegenosse an den Materialienkäufen des anderen teilzunehmen berechtigt sei. Sie beschränkt die Zahl der Gesellen, stellt den Gewerbegenossen häufig Rohstoffe und Arbeitsmittel, regelt den Ort, die Zeit des Absatzes, verbietet die Reklame, bestimmt den Preis. Der Produktionsprozeß beruht auf Autorität und Herkommen; desgleichen das Verhältnis zwischen Meister und Gesellen. Unfreiheit des Gewerbebetriebes in jeder Beziehung. Das Individuum ist unfrei in der Verwendung seiner Arbeit und seines Vermögens, damit ein jeder, der zum Handwerk gehört, seine Nahrung verdiene. Genau so in der Landwirtschaft. Wir haben hier einen Wirtschaftsbetrieb, dessen Technik Jahrhunderte lang fast unverändert geblieben ist. Wir haben als Wirtschaftseinheit die Grundherrschaft mit Hintersassen als untergeordnete Wirtschaftseinheiten. Nach L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. Jg 274 Lujo Brentano außen vertritt die Grundherrschaff rücksichtslos ihren eigenen Vorteil. Die Beziehungen ihrer Hintersassen zu ihr sind je nach deren Status bestimmt: je nachdem diese Freie sind oder Halbfreie usw. bis herunter zum Sklaven. Die Abgaben eines jeden an seinen Herrn sind rechtlich bestimmt. Allein auch hier ein hervorstechendes Merkmal: in den alten irischen Gesetzen treffen wir auf den charakteristischen Unterschied zwischen rack-rent, d. h. Rente entsprechend dem größtmöglichen Ertrage, erhoben von den Angehörigen eines fremden Stammes, und billiger Rente, erhoben vom Stammesgenossen. Und ähnlich finden wir allenthalben das, was die Hörigen zu leisten hatten, verschieden, je nachdem sie Abkömmlinge waren der unterworfenen Stammesfremden oder als Stammesangehörige eines besseren Rechtes teilhaftig waren. Von Anfang an also sehen wir die Wirtschaftseinheiten von zwei Prinzipien beherrscht: in ihrem Verhalten nach außen vom Streben nach Wahrnehmung des größtmöglichen Vorteils, nach unbegrenztem Reichtum und Macht, in der Ordnung der Beziehungen ihrer Mitglieder zueinander durch Autorität und Herkommen durch den Gesichtspunkt, einem jeden ihrer Angehörigen das, was nach seinem Stande und Rechte als unentbehrlich zur Bestreitung seines Unterhalts gilt, zukommen zu lassen. Der Wandel in diesem die inneren Beziehungen der Mitglieder einer Wirtschaftseinheit beherrschenden Prinzip tritt ein in dem Maße, in dem die Wirtschaftseinheit sich auf löst, und diese Wandlung tritt ein in dem Maße, in dem eine Wandlung eintritt zuerst von der Naturalwirtschaft zur Wirtschaft für einen Markt, sodann eine Änderung in den Verhältnissen des Markts, auf dem man seine Produkte verkauft. In dem Maße, in dem eine Volkswirtschaft Güter für den Absatz in Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 275 einer anderen herstellt, gerät sie in Abhängigkeit von den Marktverhältnissen, und in dem Maße, in dem freie Konkurrenz auf dem Markte eintritt, von dem Streben nach dem größtmöglichen Gewinn. Der auswärtige Absatz ist zuerst ein zufälliger, unregelmäßiger gewesen. Allmählich entstanden regelmäßige Handelsbeziehungen auf Grund der schon erwähnten Privilegien und Monopole. Mit dem Aufkommen des modernen Staates wurden diese Privilegien beseitigt. Als der moderne Staat sich zu entwickeln begann, trat er auf als Befreier des Individuums von mittelalterlicher Gebundenheit im Innern, und nach außen beseitigte er alle den Ausländern erteilten Vorrechte zugunsten der freien Entfaltung der Kräfte seiner Staatsangehörigen. Damit trat für die Kaufleute der verschiedenen Nationen an die Stelle der Herrschaft, welche sie bis dahin auf verschiedenen fremden Märkten geübt hatten, die lebhafteste Konkurrenz , nicht nur mit den Kaufleuten fremder Nationen und Städte, sondern auch unter Auflösung der alten Gildebande, die sie in gewissem Maße zu einer Wirtschaftseinheit vereint hatten, untereinander. Das letztere hatte sich schon früher angehahnt in dem Maße, in dem der auswärtige Handel an Bedeutung gewonnen; ein Zeichen dafür ist der Wegfall der Haftung der Kaufleute einer Stadt für Delikte und Schulden eines der Ihren. Diese Konkurrenz auf den auswärtigen Märkten übt eine Rückwirkung auf das innere Wirtschaftsleben. Wenn das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn den Absatz der Produkte beherrscht, so muß es sich auch bei deren Herstellung geltend machen. So bricht es ein in ein volkswirtschaftliches Gebiet nach dem anderen; überall wirkt es auflösend auf das Fortbestehen der alten Wirtschaftseinheiten; die Mitglieder 18* 276 Lujo Brentano derselben machen sich frei von der Gebundenheit, welche diese ihnen bisher auferlegt; Autorität und Herkommen schwinden in der Regelung ihrer Beziehungen zueinander; an deren Stelle tritt das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn und macht sich geltend nicht nur in der Verteilung, sondern auch in der Bestimmung von Produktion und Verbrauch der Güter. Sobald die Preise, welche der Kaufmann auf dem auswärtigen Markt erzielt, durch die Konkurrenz gedrückt werden, ist er nämlich nicht mehr imstande, den heimischen Produzenten die gewohnten Preise zu zahlen. Die Produkte müssen also wohlfeiler produziert werden. Damit fällt die Möglichkeit einer Regelung der Produktion durch Autorität und Herkommen fort; das Streben, mit den geringstmöglichen Kosten möglichst viel zu erreichen, löst sie ab in der Herrschaft iiher das Wirtschaftsleben. Das neue Prinzip macht sich zuerst geltend im inneren Handelsverkehr, ganz besonders in der Regelung des Darlehens. Ursprünglich war, wie in den vorstehenden Aufsätzen wiederholt gesagt worden ist, das Zinsnehmen vom Stammesgenossen bei allen Völkern als Wucher verboten. Im Mittelalter war den Christen das Zinsnehmen vom Christen verboten; gegenüber Andersgläubigen war es ihnen gestattet und ebenso den Juden gegenüber Christen. Allein auch bei den Kaufleuten muß es mit der eintretenden Entwicklung des Handelsverkehrs geduldet werden. Sodann finden wir, daß die unter dem Zeichen des Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn stehenden Kaufleute ihren Handel auf jedwede Gewinn versprechende Ware ausdehnen und damit mit den herkömmlichen heimischen Ordnungen in Widerspruch geraten, welche zur Sicherung der „Nahrung“ das Recht Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 277 eines jeden zum Handelsbetriebe auf bestimmte, seiner Gilde zugewiesene Waren beschränkten. Sobald ferner das Gewerbe für den Absatz seiner Produkte unter den Einfluß einer zuerst nationalen, dann internationalen Konkurrenz gelangt, sind die Schranken, welche Autorität und Herkommen dem Gewerbebetrieb auferlegt haben, nicht mehr haltbar. Es entsteht eine neue Technik infolge des Strebens, zu den niedrigsten Kosten zu produzieren; die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Behörden und Herkommen gerät in Verfall, und es tritt an Stelle des alten rechtlich geordneten Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis auf Grund des Vertrags unter Freien, von denen ein jeder seinen Vorteil aufs äußerste auszunutzen bestrebt ist. Zuletzt kommt auch der konservativste Wirtschaftsbetrieb , die Landwirtschaft, an die Reihe. Autorität und Herkommen herrschen ausschließlich, solange ein jeder Betrieb ein sich selbst genügender ist. Anders, als die Isolierung der Domänen aufhörte. Mit dem Aufkommen der Städte entstanden Märkte für die landwirtschaftlichen Produkte. Nun regelmäßiger Verkauf eines Teiles des Ernteertrags. Jetzt beginnt eine Buchführung auf den großen Domänen. Man stellt fest, wieviel ein jedes Land herkömmlich jedes Jahr bringt, und vergleicht damit das erzielte Jahresergebnis. Bald macht sicht die Erwägung geltend, ob nicht durch die eine oder die andere Änderung im Betriebe eine größere Ernte und größere Überschüsse über die Kosten erzielt werden können; zu dem Zwecke werden die Naturalabgaben und Dienste durch Geldrenten und in Geld gelohnte Arbeiter ersetzt. Allein nach dem schwarzen Tod, als die Löhne zu steigen anfingen, macht sich das Standesrecht geltend. Der dem Arbeiter dem Herkommen nach zukommende Lohn 278 Lujo Brentano wird gesetzlich als das Maßgebende hingestellt und jede Abweichung mit Strafen bedroht. Dann aber, als der Verkehr sich entwickelt, entsteht die Möglichkeit, regelmäßig Getreide nach solchen Ländern zu exportieren, die weniger als ihren eigenen Bedarf produzierten. Und nun beginnt an die Stelle der alten feudalen mehr und mehr die kapitalistische Organisation der Landwirtschaft zu treten. Unter dem Einfluß der Produktion für den Markt tritt der Landwirtschaftsbetrieb unter die Herrschaft des Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn. Am längsten bleiben die Löhne in der Landwirtschaft stabil. Zuletzt macht sich auch auf dem ländlichen Arbeitsmarkt die Konkurrenz fühlbar und steigert den Arbeitslohn über das Herkommen. So führt die mit der Berührung fremder Märkte eintretende Konkurrenz beim Absätze auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens zur Auflösung der alten Wirtschaftseinheiten. Auf allen Gebieten schwindet der Einfluß von Autorität und Herkommen; und so allgemein wird nun das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, auf dem die neuen Zustände beruhen, daß man es schließlich als das angeblich für alle Wirtschaften ausnahmslos und von Ewigkeit gültige Prinzip der Wirtschaftlichkeit formuliert hat: Befriedige mit dem geringstmöglichen Aufwand möglichst vollkommen deine Bedürfnisse. Was freilich die Ewigkeit dieses Prinzipes angeht, so zeigt das Vorstehende, daß sie nicht von weit her ist; und auch heute beherrscht es noch nicht ausnahmslos das Wirtschaftsleben. Ausschließlich gilt es auch heute nur in den Wirtschaften, welche vom Weltmärkte abhängig sind. Abweichungen kommen noch heute vor, sowohl, wo dies nicht der Fall ist, insbesondere im Verkehr des Konsumenten mit dem Ver- Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 279 käufer im kleinen, ferner infolge wirtschaftlicher Untüchtigkeit, infolge von gesellschaftlichen Anschauungen, welche das eine oder andere Verhalten als ehrenvoller erscheinen lassen, infolge des Überwiegens der Gesichtspunkte der Technik über die der Wirtschaft, infolge von altruistischen Motiven und ethischen Gesichtspunkten. Aber diese Ausnahmen ändern nichts an der Tatsache , daß das Prinzip der Wirtschaftlichkeit heute das das Wirtschaftsleben beherrschende ist. Es beginnt sogar unter dem Einfluß der Geldwirtschaft die Grundlage der alten Gesellschaftsordnung, der Kommunismus, unter den Familienangehörigen geregelt durch die Autorität des Familienhauptes, aus der individuellen Familie zu verschwinden. Sehen wir uns z. B. eine moderne Arbeiterfamilie an. Sie bestehe aus Vater, Mutter, zwei schulpflichtigen Kindern, einem sechzehnjährigen Mädchen, das schon in die Arbeit geht, und einem achtzehnjährigen Burschen, der schon ordentlich arbeitet. Der Vater verdiene — das gilt allerdings nicht mehr seit Ausbruch des Kriegs — wöchentlich 25 Mark, die Frau als Wäscherin 7—9 Mark die Woche; die zwei schulpflichtigen Kinder erwerben noch gar nichts. Das sechzehnjährige Mädchen dagegen verdiene schon etwas, wenn auch wenig, und der achtzehnjährige Bursche schon mehr. Aber alle, nehmen wir an, wohnen zusammen, und die Kosten des Haushalts werden aus dem Verdienst, den der Vater nach Hause bringt, aus dem Zuschuß der Arbeit der Frau und aus dem, was die Kinder abliefern, bestritten. Auch haftet dieses Gesamteinkommen für etwaige Schulden, für Steuern, sowie für Strafen, wo sie solche verwirkt haben sollten. Da haben wir allerdings noch als Wirtschaftseinheit die Familie, bestehend aus Mann und Frau und 280 Lujo Brentano den aus ihrer Verbindung hervorgegangenen Kindern. Allein dies ist nicht die einzige Wirtschaftseinheit, mit der wir es hier zu tun haben. Abgesehen vom Vater, der die Wirtschaftseinheit der Familie nach außen vertritt, und der alle Bedürfnisse der von ihm abhängigen Personen wie seine eigenen zu befriedigen hat, haben wir die Frau, die nach dem neuen bürgerlichen Gesetzbuch ein selbständiges Verfügungsrecht über das selbst Erworbene besitzt, dann das sechzehnjährige Mädchen, das vielleicht noch alles selbst Erworbene abliefert, und endlich den achtzehnjährigen Burschen, der vielleicht für Kost und Logis nur mehr einen bestimmten Beitrag bezahlt, den Überschuß seines Verdienstes für sich selbst behält und verwendet und vielleicht schon erwägt, ob es nicht zu viel ist, was er an den Familienhaushalt abliefert, und ob er nicht billiger anderswo wohnt und ißt. Wir haben da also schon abgesehen von der Wirtschaftseinheit des Vaters innerhalb der Familie die Frau und den achtzehnjährigen Sohn 1 ). Wir sehen also: die Anerkennung eines Sondervermögens der Frau gegenüber dem Mann, der Kinder gegenüber den Eltern ist bereits erfolgt. Hand in *) Sehr bezeichnend sind die diesbezüglichen Bemerkungen des Sozialdemokraten Ludwig Quessel in den Sozialistischen Monatsheften 1909, S. 811 ff: „Ich selbst habe . . trotz lebhafter Anteilnahme an der Arbeiterbewegung, niemals etwas von neuen Gemeinschaften mit kommunistischem Gepräge entdecken können. Auch am proletarischen Familientisch sitzt der Individualismus zu Gast. Die erwerbenden Familienglieder, Vater, Söhne, Töchter, werden in der Regel entsprechend ihrem Beitrag zu den Haushaltungskosten von der Hausfrau verschiedenartig verpflegt. Dabei fühlt sich z. B. der Bruder durchaus nicht geniert, wenn die Schwester entsprechend ihrem geringen Kostgeld mit kleineren Fleischportionen abgefunden wird, sondern nimmt die größere Ration sogar als sein gutes Recht in Anspruch.“ Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 281 Hand damit geht eine Beschränkung der Autorität des Familienhaupts gegenüber Frau und Kindern. Das aber, was diese Emanzipation von Frau und Kindern ermöglicht, ist ein neues Individuum, das sich in dem Maße, in dem die Autorität der alten, auf gemeinsamer Abstammung beruhenden Verbände, die alten Wirtschaftseinheiten, schwinden, über allen ein gemeinsames Territorium Bewohnenden erhoben hat: der Staat. Frau und Kinder werden gegenüber dem Gatten und Vater in wachsendem Maße in ihrer persönlichen Freiheit durch die moderne Gesetzgebung geschützt. Mit anderen Worten: auch innerhalb der individuellen Familie gelangt die Individualität von Frau und Kindern in wirtschaftlicher wie in persönlicher Beziehung zu einer wachsenden Anerkennung; von dem alten Familienkommunismus ist nichts als eine magere Unterhaltungspflicht zwischen Mann und Frau und Aszendenten und Deszendenten geblieben. VIII Uber den vierten Krenzzug Es war im Jahre 1199. Der dritte Kreuzzug hatte mit den ärgerlichsten Zwistigkeiten zwischen Philipp August von Frankreich und Richard Löwenherz geendet. Nach Richards Rückkehr war heftiger Krieg zwischen beiden entbrannt. Dabei hatte sich gezeigt, wie wenig man sich in Wirklichkeit auf die dem Rechte nach ideale feudale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung verlassen konnte. Die größten französischen Kronvasallen hatten im Widerspruch zu ihren Pflichten gegen den französischen König die Partei Richards genommen. Da war Richard bei der Belagerung des Schlosses Chaluz gefallen, und nun sollten die wortbrüchigen Kronvasallen sich vor dem Lehensgerichtshof verantworten 1 ). Ihre Sache stand schlecht. Da kam ihnen zu statten, daß Papst Innozenz III. zu einem vierten Kreuzzug aufforderte. Damals galt, daß, wenn ein Herr das Kreuz nahm, seine Person und sein Besitz unter den Schutz der b Vgl. J. A. Buchoa, Historie des conquetes et de l’etablissement des Frai^ais dans les etats de l’ancienne Grece sous les Yille-Hardoin ä la suite de la quatrieme croisade, t. I, Paris 1846. Vgl. auch Chronique d’Ernoul et de Bernard le Tr&sorier, par L. de Mas Latrie, Paris 1871, p. 337. 283 Über den vierten Kreuzzug Kirche kamen und, wer ihn oder seinen Besitz während der Pilgerfahrt angreifen sollte, dem Interdikt verfiel; Innozenz war nicht der Mann, diesen kirchlichen Schutz in Mißachtung geraten zu lassen. Die großen französischen Vasallen machten sich diese Satzung zu Nutzen. Bei einem Turnier, zu dem sie in Ecry versammelt waren, erhöhen sie, als sie in die Schranken reiten sollten, plötzlich den Ruf der Kreuzfahrer, ließen auf ihre Turniergewänder das Kreuz nähen, erklärten sich für Streiter Gottes und retteten so ihren Besitz ’). Darauf sandten sie sechs Delegierte nach Venedig, um wegen der Überfahrt zu verhandeln * 2 ). Man kam überein, daß die Venezianer gegen ein Entgelt von 85000 Mark Silber, 4500 Ritter mit ihren Pferden, 9000 Knappen und 20000 wohlausgerüstete Fußsoldaten innerhalb eines Jahres transportieren und verpflegen sollten. Außerdem erklärten die Venezianer, daß sie „aus Liehe zu Gott“ noch 50 ausgerüstete Galeeren mitgeben würden 3 ), unter der Bedingung jedoch, daß sie, solange der Gesellschaftsvertrag dauere, von jeder Eroberung an Land oder Geld, zu Wasser oder zu Land die Hälfte erhalten sollten 4 ). *) Natalis de W a i 11 y , La conquete de Constantinople par Geoft'roy de Ville-Hardouin, Paris 1872, p. 5 ff. a ) Ibidem p. 9. 3 ) Im lateinischen Text des Vertrags (Muratori. Rer. Ital. Script. XII, 324c) lautet die Stelle: „Super his autem et nos propria voluntate nostra quinquaginta galeas armatas dare debe- mus in Dei servitiam, quas similiter erunt in servitium Domini per annum, si oportuerit, nisi nostra et vestra communi voluntate remanserit.“ 4 ) W a i 11 y a. a. O p. 14. Der Satz in den vom Dogen Enrico Dandolo vorgeschlagenen, von den Delegierten der Kreuzfahrer angenommenen Bedingungen „tant con nostre compaignie durra“ ist bezeichnend für die Auffassung, mit der die Venezianer an den Kreuzzug als geschäftliches Unternehmen herantraten. 284 Lujo Brentano Aber nicht alle, welche sich für einen neuen Kreuzzug begeistert und die Teilnahme versprochen hatten, hielten Wort. Andere fanden es bequemer oder billiger, sich in flandrischen Häfen, in Marseille, Aigues- Mortes, Genua, Brindisi, einzuschiffen 1 ). Die Folge war, daß in Venedig nicht so viele Kreuzfahrer eintrafen, als man erwartet hatte, und es den Gekommenen an Geld fehlte, um die den Venezianern zugesagte Summe zu zahlen. Darauf wollten die zum Kreuzung Gekommenen unter Verzicht auf diesen wieder nach Hause gehen. Da aber hatten sie nicht mit den Venezianern gerechnet. Diese machten geltend, daß sie alles, wie ausbedungen, vorbereitet hätten, Schiffe wie Verpflegung, und bestanden auf ihrem Schein. Sie hatten die Kreuzfahrer auf der Insel Nicolo di Lido untergebracht. Da waren sie völlig in ihrer Gewalt uud sahen im Verbrauch für ihren täglichen Unterhalt ihre Mittel Tag für Tag schwinden. Nun beschloß der Doge Dandolo, ihre Verlegenheit zum Vorteil Venedigs zu nutzen. Die Venezianer hatten schon früher Dalmatien unterworfen. Die Byzantiner hatten dies ungern gesehen. Aber sie hatten sich wohl gehütet, deshalb mit den Venezianern selbst anzubinden; sie hatten die Ungarn veranlaßt, Kroatien und Dalmatien zu erobern. Auch Zara, die festeste Stadt in Dalmatien, war von Venedig abgefallen und hatte begonnen, unter dem Schutz des Ungarnkönigs ihrem Handel und ihrer Schiffahrt Eintrag zu tun. Die Im lateinischen Text des Vertrags (bei Muratori, Rer. Ital. Script. XII, 324D) heißt es: „Et debet inter nos et vos firma societas et talis esse, quod nos debemus vos bene tractare et vos nos et si, Deo favente, per vim vel conventionem aliquid fuerimus ac- quisiti eommuniter vel divisim, nos ex omni medietatem habere debemus et vos aliam medietatem. *) W a i 11 y a. a. 0. p. 28 ff. 285 Über den vierten Kreuzzug Venezianer wären außerstande gewesen, allein Zara zurückzugewinnen. Da machte Dandolo den Kreuzfahrern den Vorschlag, wenn sie ihm behilflich sein wollten, Zara zu unterwerfen, wolle er an ihrer Kreuzfahrt teilnehmen und die Republik bereden, ihnen die noch fehlende Geldsumme solange zu stunden, bis ihnen eine reiche Eroberung die Mittel zur Abtragung der Schuld geben würde; es störte ihn nicht, daß der Ungarnkönig, gegen den sich der Zug richten sollte, selbst das Kreuz genommen hatte, und daß der Papst protestierte. In ihrer Zwangslage gingen die Kreuzfahrer auf den Vorschlag 1 ) ein. Nun berief Dandolo seine Venezianer am Markustage, der gerade auf einen Sonntag fiel, in die Markuskirche, bestieg nach dem Hochamte die Kanzel und nahm unter viel Tränen über die dem heiligen Grabe durch seine Besitznahme durch die Ungläubigen zugefügte Schmach das Kreuz. Darauf ging es nach Zara, das für die Venezianer erobert wurde. Gemäß dem den Kreuzfahrern gegebenen Versprechen hätten die Venezianer diese nunmehr nach Ägypten, von dem aus die Wiedereroberung Jerusalems geplant war, überführen müssen. Das aber wäre in schroffem Widerspruch mit ihren Handelsinteressen gewesen. ') Nachdem Günther von Paris ausgeführt, daß es angesichts der Not, in der sich seit 5 Jahren das ägyptische Volk befunden habe, ein leichtes gewesen sein würde, nicht bloß Alexandrien, sondern ganz Ägypten zu erobern, fährt er fort: „Impediebatur autem illud principum nostrorum laudabile satis Consilium fraude et nequitia Venetorum, qui tanquam domini navium et principis Adriatici maris, eis navigium penites abnegabant, nisi prius cum ipsis celebrem Dalmatiae civitatem, juris autem Ungarici, laziram expugnarent“ etc. Guntherus Parisiensis, Historia Con- stantinopolitana, cap. VI, R i a n t, Exuviae sacrae constantino- politanae. Genevae 1877, p. 71. 286 Lujo Brentano Schon der Doge Pietro II. Orseolo (991—1009) hat an die Fürstensitze Haleb, Kairo, Kairewan und Palermo Gesandte geschickt; die Privilegienbriefe, die sie heimgebracht, hatten den venezianischen Kaufleuten aufs neue gute Aufnahme unter den Muselmännern in Syrien, im nördlichen Afrika und Sizilien verbürgt 1 ). Die so seit Jahrhunderten des Handels wegen angeknüpften freundschaftlichen Beziehungen mit dem ägyptischen Sultan standen zu Beginn des 13. Jahrhunderts in voller Blüte. Da hörte dieser von den Vorbereitungen zu einem vierten Kreuzzug, der sich zunächst gegen sein Land wenden sollte. Er schickte Gesandte mit reichen Geschenken nach Venedig und versprach den Venezianern, falls sie die Franken vom heiligen Land ablenken wollten, große Vorrechte im Hafen von Alexandria 2 ). Venedig änderte nichts an den Vorbereitungen, die es im Interesse des Kreuzzugs gemacht, und nichts an seiner Sprache; aber es bediente sich geschickt der Ereignisse, um in seinem eigenen Interesse die Wünsche des Sultans zu erfüllen. Diese Gelegenheit bot sich bald. König Philipp, der Hohenstaufe, hatte eine Tochter des byzantischen Kaisers Isaak zur Frau. Kaiser Isaak *) Siehe H e y d a. a. 0. I, 127. s ) „Et si envoia le Soldan et au duc de Venisse et as Ve- nissiens grans presens, et si lor maTida salus et amistes. Et si lor manda que si il pooient taut faire qu’il destoumaissent les Chrestiiens, qu’il n’alaissent en le tierre d’Egypte il lor donroit grant frankise et port d’Alixandre, et grand avoir. Li message alerent in Venisse et fisent bien ce qu’il durrent et ce qu’il qui- sent, et puis si s’en retournerent.“ Chronique D’Ernoul et de Bernavd le Tresorier, Paris 1871, p. 345. Par L. de Mas Latrie. — Vgl. Buchon, Le livre de la conquete de la prineee de la Moree in dessen Recherches sur la principaute fran^aise de Moree et ses hautes baronies, I, 481, Paris 1845. L. de Mas Latrie, Histoire de l’isle de Chypre sous le regne des Princes de la Maison de Lusignan, I, 162, 163. Paris 1861. 287 Über den vierten Kreuzzug aber war von seinem Bruder Alexios des Thrones beraubt, geblendet und ins Gefängnis geworfen worden. Isaaks Sohn Alexios hatte sich zu seinem Schwager, König Philipp, geflüchtet und ihn gebeten, seinem Vater und ihm wieder zu ihrem Hecht zu verhelfen. Aber Philipp hatte selbst mit seinem Gegenkönig Otto von Braunschweig zu viel zu tun; er sandte Boten an die Kreuzfahrer, sie möchten seinen Schwager Alexios auf seinen ihm zukommenden väterlichen Thron wieder einsetzen; dieser werde ihnen dann 200 000 Mark Silber geben und mit ihnen ziehen, um Ägypten zu erobern. Diese Botschaft kam Dandolo in höchstem Maße willkommen. Sie bot die Gelegenheit, was soeben gegen Zara gelungen war, in größerem Maßstab gegen Konstantinopel, mit dem er eine große Rechnung zu begleichen hatte, zu wiederholen. Als Robert Guiscard im Jahre 1081 den Weg über Durazzo nach Konstantinopel suchte, mit der Absicht, dem griechischen Reiche das Ende zu bereiten, hatte Kaiser Alexios I. die das Meer beherrschenden Venezianer zu Hilfe gerufen; sie hatten schon in ihrem eigenen Interesse dem Rufe Folge geleistet; denn eine Festsetzung der Normannen an der Adria wäre ihren Handelsinteressen gefährlich gewesen. Die venezianische Flotte hatte Robert in wiederholten Schlachten geschlagen. Dafür hatten die Venezianer im Jahre 1108 durch Vertrag zwischen Alexios und der Republik gegen die Verpflichtung, auch künftighin den griechischen Herrschern bei Bedrohung durch auswärtige Feinde beizustehen, ganz außerordentliche Privilegien in Konstantinopel und im ganzen byzantinischen Reiche erhalten. Schon früher hatten viele venezianische Kaufleute in Konstantinopel Häuser besessen; das war aber nur Privatbesitz gewesen; jetzt wurde an der günstigsten Stelle der Stadt, da, wo von jeher 288 Lujo Brentano der Mittelpunkt alles Verkehrs gewesen, im Hafen von Pera, zunächst der Judenstadt, der Republik ein bestimmtes , genau bezeichnetes Areal durch Staatsvertrag zugeteilt, auf dem eine venezianische Kolonie, ein kleiner Staat im Staate, emporblühte; sie besaßen da eine eigene Landungsstätte, Häuser, Speicher, Kirchen und Unabhängigkeit von der griechischen Ge- richtsbarkeit. Dem Dogen von Venedig wurde die Würde eines Protosebastos nebst dem zuständigen Gehalte erteilt. Desgleichen setzte Alexios eine ansehnliche Summe fest, die den Kirchen zu Venedig aus dem kaiserlichen Schatze jährlich gezahlt werden mußte. Das rivalisierende Amalfi wurden zugunsten Venedigs besteuert. Außerdem erhielten die Venezianer noch viele liegende Gründe, sowohl in Konstantinopel, als auch in Durazzo und an anderen Orten, wo sie etwas ausbaten. Das Vorzüglichste aber, was sie erhielten, war eine allgemeine Zoll- und unumschränkte Handelsfreiheit im ganzen byzantinischen Reiche, so daß sie von ihren Waren auch keinen Obolus abzugeben brauchten 1 ). Damit war die Handelsherrschaft Venedigs im griechischen Reiche begründet. Ihr Reichtum und ihr Übermut gegen die Byzantiner stieg ins Maßlose. Die ganze byzantinische Bevölkerung stand unter dem Druck der venezianischen Kapitalisten. Begreiflich, daß die Byzantiner dagegen reagierten. Der Nachfolger des Alexios I., Kaiser Kalojoannes, verweigerte 1119 den Venezianern die Bestätigung ihrer Privilegien. Ich will hier nicht bei allen Einzelheiten, die b Ygl. Anna Komnena in den Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Alexios Komnenos im 6. Buche. — Tafel und Thomas, Urkunden zur älteren Handels- und Staatsgeschichte der Republik Venedig. Wien 1856—57, I, 52 ff. — W. H e y d , a. a. 0. I, 132. — Reinhard Heynen, Zur Entstehung des Kapitalismus in Venedig, Stuttgart 1905, S. 45 ff. 289 Über den vierten Kreuzzug schließlich doch zu ihrer Neuhestätigung führten, verweilen. Genug, daß sie erfolgte und zu weiterer Zunahme des Reichtums und weiterem Übermut der Venezianer führte. Die Griechen konnten eben die venezianische Flotte als Bundesgenosse gegen die Normannen nicht entbehren. Aber Byzanz empfand die Unverschämtheiten der Venezianer als große Schmach und sann auf Rache. Nachdem Kaiser Manuel eine große Zahl von venezianischen Kaufleuten mit ihren Waren nach Byzanz gelockt, ließ er am 12. März 1171 alle Venezianer in seinem Reiche gefangennehmen und ihre Waren konfiszieren. Darauf ein Racheschrei in Venedig. Aber erst nachdem sich die Venezianer 1175 mit dem Normannenkönig Wilhelm II. von Sizilien verbündet hatten, kam es 1179 zu einem Abkommen zwischen ihnen und dem griechischen Kaiser. Dieser ließ die Gefangenen frei und versprach die Zahlung von 15 Zentnern Gold als Schadenersatz. Aber es wurde nichts gezahlt, und die Spannung blieb groß. Im April 1182 fanden in Byzanz sogar neue Ausbrüche der Volkswut gegen die fremden Kapitalisten statt. Erst im Jahre 1184 scheint der Friede wiederhergestellt gewesen zu sein. Jetzt endlich drang die Republik mit ihrer Schadenersatzforderung für die Güterkonfiskation im Jahre 1171 durch. Sie ging auf 330000 Goldperper. Aber 1185 waren nur erst 2,2°/ 0 davon gezahlt. Dagegen erfolgte die Wiedereinsetzung der Venezianer in alle ihnen von Alexios I. verliehenen und dann von Kalojoannes und Manuel bestätigten Rechte. Aber die zum Ersatz für den 1171 ihnen zugefügten Schaden bestimmten Gelder gingen nur langsam ein. Die Venezianer hatten das ihnen von den Byzantinern 1171 zugefügte Unrecht noch nicht vergessen; soll doch der Doge Dandolo seihst damals von den L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 290 Lu jo Brentano Byzantinern geblendet worden sein. Auch war die Schadenersatzsumme, zu deren Zahlung sich Kaiser Manuel verpflichtet hatte, noch immer nicht ganz bezahlt. Dagegen hatten die Byzantiner den Pisanern und Genuesen, den Handelsrivalen Venedigs, neuerdings Handelsvorteile erteilt, von denen, wenn sie auch der Handelsfreiheit der Venezianer innerhalb des byzantinischen Reichs nicht gleichkamen, die Venezianer Nachteile für sich befürchteten. Nun hatte, wie die Berichte zeigen, der kühl berechnende Dandolo die Führung des ganzen Kreuzzugs in seiner Hand. Welche Gelegenheit, an den Byzantinern Rache zu nehmen und für Venedig weitere Vorteile zu sichern, darunter auch den, den Wunsch des ägyptischen Sultans zu erfüllen 1 )! Es war ihm nicht schwer, die vornehmsten Kreuzfahrer, die sich von dem Zug nach Konstantinopel reiche Beute, Herrschaften und Fürstentümer versprachen, zu gewinnen. Schon beim ersten Kreuzzug hatte der Brief des Alexios I. an den Grafen von Flandern, worin er die Schätze Konstantinopels und die Schönheit seiner Frauen anpries , um das Abendland zum Beistand gegen die Seldschuken zu verlocken, eine Rolle gespielt. Dann hatte Boemund, der Fürst von Antiochien, auf seiner Agitationsreise zugunsten der Kreuzzüge als Lohn der Beteiligung die reichsten Städte in Aussicht gestellt, worauf viele, wie Ordericus Vitalis schreibt, „als ob sie zu Festmalen eilten, den Weg nach Jerusalem ein- Da, wo Ernoul von der Abfahrt der Flotte spricht, bemerkt er: „Or, eurent bien oi la priere et la reqneste que li Soudan d’Egypte lor fist qu’il detournassent les pelerens ä mener ä Alixandre dont je vous parlai ci-devant.“ Chronique d’Ernoul et de Bernard le Tresorier, par L. de Mas Latrie, Paris 1871, p. 362. 291 Ober den vierten Kreuzzug schlugen“ 1 ). Die Normannen und dann wieder Kaiser HeinrichVI. hatten nach dem griechischen Thron als dem begehrenswertesten Ziele gestrebt. Hat doch „das ganze Mittelalter“, wie Charles Diehl schreibt 2 ), „von Konstantinopel als der Stadt der Wunder geträumt, die es in einer Goldspiegelung erblickte. Man träumte davon in den kalten Nebeln von Norwegen und an den Ufern der russischen Flüsse, auf denen die nordischen Abenteurer gegen das unvergleichliche ,Tsarigrad‘ herabfuhren; man träumte davon in den Burgen des Abendlandes, wo die Troubadours von den Wundern sangen, die den kaiserlichen Palast schmückten, von den bronzenen Kindern, die ins Horn stießen, und dem sich drehenden Saale, welchen die Wellen des Meeres bewegten, und dem leuchtenden Karbunkel, der des Nachts die Gemächer erhellte. Man träumte davon auch in den Kontoren Venedigs, wo man berechnete, daß die Kaiser aus ihrer Hauptstadt allein ein jährliches Einkommen von 8300000 Goldsolidi zogen, mehr als 550 Millionen Franken von heute.“ Die Aufforderung König Philipps, gen Konstantinopel zu ziehen, brachte die Besitznahme dieser Wunderstadt in den Bereich des Möglichen. Um den Papst aber hatte sich Dandolo schon nicht gekümmert, als dieser gegen die Ablenkung des Kreuzzugs gegen Zara protestiert und die Kreuzfahrer, die trotzdem gegen Zara zogen, exkommuniziert hatte; jetzt, als er abermals empört war, daß die dem Bann kaum Entronnenen den Zug nach Ägypten aufs neue zurückstellten, beruhigte man ihn, da Alexios als Folge seiner Einsetzung auf den Thron die Wiedervereinigung der griechischen mit der römischen Kirche x ) Vgl. oben S. 27, Anmerkung 1. — 6. Hopf, Geschickte Griechenlands im Mittelalter im 85. Band d. Allg. Encyklopädie von Ersch und Gruber, S. 144, 151. 3 ) Ch. Diehl, Etudes Byzantines. Paris 1905, p. 12. 19* 292 Lujo Brentano versprach, und indem man die Befreiung des heiligen Grabes mit Hilfe der wiedergewonnenen Griechen als ein Leichtes hinstellte 1 ). Das Ende war die Eroberung Konstantinopels durch die Lateiner, wobei sich die Venezianer unter Führung ihres blinden Dogen Dandolo besonders hervortraten 2 ). Aber Alexios konnte sein Versprechen nicht halten. Reibereien zwischen Franken und Griechen führten zu deren Aufstand, zur Ermordung des Alexios und zu einer zweiten Eroberung und Plünderung durch die Franken am 12. April 1204. Nun erst hatten sie unumschränkte Gewalt über die Stadt, die seit so lange der Gegenstand ihrer sehnsuchtsvollen Träume gewesen. Als die Lateiner noch vor San Stefano vor Anker lagen und Konstantinopel von ihren Schiffen aus erblickten, schreibt Villehardouin 3 ), der zeitgenössische 0 Günther von P a i r i s a. a. 0. p. 85 sagt, die Kreuzfahrer hätten sich zum Zug gegen Konstantinopel entschlossen „tum ob gratiam regis Philippi, qui nostris pro ipso attentius supplicabat, tum quia pium eis videbatur, si fieri posset, legiti- mum, regni heredem, crudeliter deiectum, in sedem suam redu- cere, tum etiam propter eiusdenr iuvenis preces atque promissa, qui, si restitutus foret, magnum peregrinis omnibus et tune et postea. prestare posset auxilium. Aderat autem et illud quos eandem civitatem sancte romane ecclesiae noverant esse rebellem et odiosam, nec putabant eius oppressionem a nostris summo pontifici, vel etiam Deo, plurimum disciplicere. Sed et Veneti, quorum navigia utebantur, ad hoc precipue im- pellebant, partim in spe promisse pecuniae, cuius illa gens maxime cupida est, partim vero pro eo quod eadem civitas multitudine navium freta in toto illo mari principale sibi dominium arrogabat. Harum omnium rerum et forte aliarum eoncursu illud actum est, ut omnes in favorem iuvenis unanimiter consentirent, et ei suum pollicerentur auxilium. 2 ) Vgl. W a i 11 y, Villehardouin, conquete de Constantinople, Ziffer 173—175. 3 ) Villehardouin, Conquete de Constantinople, ChapitreXXV I. 293 Über den vierten Kreuzzug Geschichtsschreiber des vierten Kreuzzuges, „konnten die, welche es noch nicht gesehen hatten, nicht fassen, daß es in der ganzen Welt eine so reiche Stadt geben könnte wie diese mit ihren hohen Mauern, ihren Riesentürmen, mit ihren prachtvollen Palästen und ihrer unglaublich großen Zahl herrlicher Kirchen, mit einer Länge und Breite, die sie zur Fürstin unter allen Städten machte“. Als • sie aber die Stadt erobert hatten und sich der Schätze bemächtigten, deren Traum seit Jahrhunderten ihre gierige Seele erfüllt hatte, nahm ihr Wundern nicht ab. „Die Beute“, schreibt derselbe Villehardouin J ), „war so groß, daß man sie nicht zählen konnte; Gold, Silber und Edelsteine, goldene und silberne Gefäße, seidene Gewänder und Pelzwerk, und was es sonst Schönes auf dieser Erde gibt. Sie wurde zu gleichen Hälften zwischen Kreuzfahrern und Venezianern geteilt. Dann zahlten die ersteren aus ihrem Anteile den Rest dessen, was sie ihnen noch für die Überfahrt schuldeten, nämlich 50000 Mark Silber * 2 ). Hierauf schritt man zur Kaiserwahl. Zunächst dachten die Sieger, Dandolo zum Kaiser zu machen. Doch dieser lehnte die Ehre ab. Graf Balduin von Flandern wurde zum Kaiser gewählt. Er erhielt Konstantinopel und das angrenzende Gebiet. Der Graf von Montferrat erhielt das Königreich Saloniki und andere Teile des griechischen Reichs. Die Venezianer erhielten drei Achtel desselben 3 ) und kauften dem Markgrafen die diesem zugefallene Insel Kreta, sowie andere Besitzungen, welche dieser vom 0 Ebenda Chapitre IY. 2 ) Wailly, ebenda, Ziffer 254. 3 ) Auf Wunsch seiner Vaterstadt führte Dandolo hinter seinem Dogentitel nunmehr den Titel: quartae partis et dimidiae totius Imperii Romaniae Dominator. Muratori, Rer. Ital. Script. XII, 331. 294 Lujo Brentano griechischen Kaiser zu Lehen hatte, für 1000 Mark Silber 1 ) ab. Außerdem erhielten die Venezianer in Konstantinopel selbst Pera nebst anderen günstig gelegenen Stadtteilen. Als Folge besaßen sie nahezu die Hälfte des griechischen Reiches und von Ragusa bis an den Bosporus Faktoreien und Stapelplätze und machten das ihnen zugeteilte Stadtviertel von Konstantinopel zum Markt und zum Warenlager der Nationen. Vom Sultan von Ägypten Malek Adel aber erhielten die Venezianer im Jahre 1208 eine Reihe von Privilegien 2 ). Das war die Erfüllung des Versprechens, J ) Vgl. Fontes Austr. XII, 512 ff. 2 ) Die Urkunden, welche die vom Sultan den Venezianern erteilten Privilegien enthalten, sind in Tafel et Thomas, Fontes rerum austviacarum, diplomataria et acta, XVII. Band, Wien 1856, p. 186 ff., abgedruckt. Die wichtigste Stelle darin lautet: „Cognovimus que nobis significastis, et que intelleximus de vestris agendis quod nohis estis amicus intimus et carus, et quod erga nos habetis integrum dilectionis affectum sine fraude et sine dolo. Cujus legalitatis famam regratiamur et bonitatis, sicut eum qui pro bono amico habemus. Venerunt ad nos nuntii vestri; fortes milites Marinus Dandolus et Petrus Michael quos Deus salvet! Recepimus eos magnifice et gloriose. Et audivimus, cum venissent ad presentiam nostram que proposuerunt, et in- tellexismus eorum dicta, et placuit nobis eorum sapientia et intellectus. Quorum complevimus facta et voluntatem ad bene- placitum eorum, et confirmavimus dicta eorum quod dixerunt de Cuffo et Arso. Precipimus ut omnes qui habent quid facere in duana et qui cum mercatoribus Venitie aliquid facere habent, ut nichil superfluum adferatur, ut augeatur et crescat factum mercatorum. Et junximus eis fundicum in Alexandria, ut habitent in eo, ut honoremus eum et meatores veneticos ab hodie in eternum. Et hec omnia dux cognoscat quem Deus salvat! Et hec ostendat Omnibus mercatoribus suis, ut sint bone voluntatis, ut leti veniant et vadant in omni terra Egypti, sentientes quod tale responsum dedimus vobis duci. Sicque licentiavimus legatos vestros cum honore et magnifieentia et exaltatione; volentes ut litteras vestras 295 Über den vierten Kreuzzug das er ihnen gegeben hatte, als er hat, den Zng der Kreuzfahrer von seinem Gebiet abzulenken. Abgesehen von der Zusicherung von Schutz für alle Christen, welche unter venezianischem Namen die heiligen Orte nobis mittatis, ut ostendatur amicitia nostra vera utrimque. Mitti- mus vobis de balsamo et septem captivos, exceptia illia quos missis vestris dedimus. Seiatis sanus, si Deo plaeet. L. de Mas Latrie (Histoire de l’ile des Chypre I, 193), Hopf (Ersch und Gruber, Encyklopädie 85. Band, S. 188 ff), Streit (Venedig und die Wendung des vierten Kreuzzugs gegen Konstantinopel, Anklam 1877) u. a. haben in diesen Privilegien die Quittung des Sultans für die ihm von den Venezianern im vierten Kreuzzug geleisteten Dienste gesehen, die Betätigung dessen, was Ernoul über die von ihm, als die Überziehung seines Landes mit Krieg durch die Franken drohte, an die Venezianer geschickte Gesandtschaft berichtet hat, und was Günther von Pairis im gleichen Sinn erzählt. Dagegen hat man neuerdings Ernoul, die Hauptquelle für jene Gesandtschaft des Sultans nach Venedig, als Mundstück des über die Ablenkung des vierten Kreuzzugs nach Zara und Konstantinopel mißvergnügten Teils der Kreuzfahrer zu diskreditieren gesucht (vgl. die Literatur bei Aug. Molinier, Le söurces de l’histoire de France I, 3, pp. 39, 40). Was man aber zur Erklärung derWendung des vierten Kreuzzugs an die Stelle zu setzen gesucht hat, scheint in keiner Weise stichhaltig. Das gilt besonders von dem in der Erstlingsschrift von G. Hanotaux (Monod et Fagniez, Revue historique IV, 1877, pp. 73 ff.) Vorgebrachten; als das einzig Richtige in seinen Ausführungen erscheint mir die Festlegung des Datums für die Gewährung der Privilegien durch den Sultan auf das Jahr 1208. Es war allerdings ein Fehler von Hopf gewesen, diese Gewährung für das Jahr 1202 anzunehmen. Aber das Datum, an welchem der Sultan das nach Ernoul gegebene Versprechen eingelöst hat, ist für das Wesentliche des Vorgangs gleichgültig. Auch L. de Mas Latrie (a. a. 0.) und Heyd (Levantehandel I, 444) nehmen an, daß diese Einlösung erst später erfolgt sei, und selbst Hano taux (a. a. 0.) gibt zu, daß der Nachfolger Dandolos, der Doge Pietro Ziani, als er 1208 die in den Urkunden genannten Gesandten zum Sultan schickte, es nicht unterlassen habe, die Verdienste, welche sich Venedig durch die Ablenkung des Kreuzzugs um den Sultan erworben habe, ins rechte Licht zu setzen 296 Lujo Brentano besuchen würden, wurden ihnen darin Sicherheit ihres Handels in allen Staaten des Sultans, außerordentlich und an seinen Dank zu appellieren. Damit aber ist die Hauptsache eingeräumt. Es hieße ja Törichtes von dem Sultan voraussetzen, wollte man annehmen, daß er die in Aussicht gestellten Privilegien früher verliehen hätte, als die Gegenleistung von venezianischer Seite vorlag. Nun, nachdem die Venezianer geleistet hatten, schickten sie die Gesandtschaft, um ihre Verdienste in Erinnerung zu bringen und erhielten den versprochenen Lohn. Ebensowenig stichhaltig scheint mir die von Walter Norden (Der vierte Kreuzzug im Rahmen der Beziehungen des Abendlands zu Byzanz, Berlin 1898) aufgestellte Theorie. Danach soll die Ablenkung des Kreuzzugs nach Konstantinopel nur ein Ausfluß des Strebens erst der Normannen, danu Heinrichs VI. nach dem griechischen Kaiserthron gewesen sein. Kein Zweifel, daß der vierte Kreuzzug ideell damit zusammenhing; in concreto hatte er aber gar nicht bei den Beherrschern des Abendlands seinen Anfang genommen, sondern bei den großen französischen Kron- vasallen, welche sich, indem sie das Kreuz nahmen, den Folgen der Verletzung ihrer Lehenspflichten entziehen wollten. Wenn diese von Anfang an von jenen Tendenzen gegen Konstantinopel getragen gewesen wären, warum schlossen sie dann den Vertrag mit Venedig, sie nach Ägypten überzuführen? Allen Schwierigkeiten, welche die Beantwortung dieser Fragen mit sich bringt, entrinnt man, wenn man sich an das hält, was Ernoul, Günther von Pairis und Andere berichten; und mit diesem Berichte steht die zielbewußte Überlegenheit, mit welcher die Venezianer vom Anfang bis zum Schluß des vierten Kreuzzugs ihr Interesse ohne Rücksicht auf Papst oder Andere verfolgt haben, in müheloser Übereinstimmung. Daß aber Villehardouin in seiner Geschichte nichts von den Abmachungen der Venezianer mit dem ägyptischen Sultan erwähnt, ist nicht wie, Hanotaux (a. a. 0. p. 77) es haben will, ein Beweis, daß solche Abmachungen nicht stattgefunden haben. Denn mit Recht schreibt Molinier (a. a. 0. 40, Ziffer 2349) über seine Geschichte, daß die Meinung an die absolute Wahrhaftigkeit bei seiner Geschichtserzählung, die lange geherrscht habe, heute nicht länger aufrechterhalten bleiben könne. „Villehardouin hat nicht alles gesagt und einen großen Teil der Geschehnisse im Dunkel gelassen. Er schrieb, wie es scheint, um sein Verhalten und das der obersten Führer zu rechtfertigen, und hat gewissermaßen die Wahrheit mehr ent- 297 Über den vierten Kreuzzug vorteilhafte Tarife und außer dem Warenhaus in Alexandrien, das sie schon besaßen, noch ein zweites stellt durch das, was er unterschlagen, als durch das, was er gesagt hat.“ Dieses Urteil bewahrheitet sich gerade in dem vorgetragenen Fall. Nach den Kritikern, welche den Bericht Ernouls als unglaubwürdig erscheinen lassen wollen, hat Ernoul lediglich die Verdächtigungen derjenigen Kreuzfahrer wiedergegeben, welche, mit der Ablenkung des Kreuzzugs nach Konstantinopel unzufrieden, sich von dem Heere der Kreuzfahrer getrennt haben, um sich direkt nach dem heiligen Lande, um dort zu kämpfen, zu wenden. Da Villehardouin, wie unbestritten ist, ausgezeichnet unterrichtet gewesen ist, wäre für ihn aller Anlaß gewesen, diesen Gerüchten entgegenzutreten, wären sie nicht wahr gewesen. Daß er dies aber mit keinem Worte tut, zeigt, daß er es, ohne zu lügen, nicht tun konnte. Er hat daher über sie einfach geschwiegen. Auch im übrigen macht es einen wenig glaubwürdigen Eindruck, wenn er den Dogen Enrico Dandolo und seine Venezianer, deren kühl berechnende Überlegenheit über die Franken und Unbekümmertheit um den Papst, sobald er ihrem Interesse entgegen war, aus seiner eigenen Darstellung hervorgeht, uns im Gegensatz dazu als Männer von überquellender Weichheit hinstellt (vgl. z. B. Villehardouin Ziffer 28, 31). Was die Unbekümmertheit der Venezianer um den Papst angeht, sobald seine Befehle mit ihren Interessen in Widerspruch traten, so hat auch Walter Norden sie hervorgehohen (a. a. 0. S. 81) und mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Vertrage belegt, den Venedig am 27. September 1198 mit Kaiser Alexios III. schloß. Danach sollte der Vertrag nicht gebrochen werden „neque ob ecclesiasticam excommunicationem vel absolutionem alicuius pontificum aut ipsus pape Romani“. (Tafel et Thomas, Fontes rer. Austr. Bd. XII, p. 255.) (Dabei ist die Klausel wiederholt aus dem Vertrag mit Isaak vom Jahre 1187 1. c. p. 201. Eine solche Klausel findet sich in keinem der Verträge, welche die griechischen Kaiser his zum Untergang des byzantinischen Reiches im Jahre 1204 mit Pisa und Genua geschlossen haben.) Ähnlich nach der eigenen Darstellung von Villehardouin (Ziffer 83, 84) die Nichtachtung des Einspruchs des Papstes gegen die Belagerung von Zara. Daher Norden mit Recht schreibt (S. 83): „Venedigs Beziehungen zum Papsttum, weit entfernt, einen venezianischen Verrat unwahrscheinlich zu machen, konnten eher dazu verleiten, an einen solchen zu glauben.“ 298 Lu jo Brentano daselbst zugesagt 1 ), wo sie wobnen sollten, frei von sieb selbst regiert, mit venezianischem Gerichte. Dies Anfang, Verlauf und Ende des vierten Kreuzzugs. Was sich in ihm im Großen abgespielt hat, ein zu Erwerbszwecken unternommener Krieg, hat sich in der Geschichte des Wilhelm von Champlitte in kleinerem Maßstab dann wiederholt 2 ). Der Graf von Champagne war es gewesen, in dessen Kopf das Projekt des vierten Kreuzzugs entstanden war. Er war als Oberfeldherr in demselben ins Auge gefaßt worden. Aber bevor er dieses Amt hatte an treten können, war er gestorben unter Hinterlassung zweier jüngerer Brüder. Als diese hörten, die Kreuzfahrer hätten sich statt zum heiligen Land gegen das griechische Reich gewandt und dort Herrschaften begründet, kamen sie überein, daß einer von ihnen zu Hause bleiben, der andere sich aber nach dem griechischen Reich begeben sollte, um dort gleichfalls Eroberungen zu machen. Der jüngste, Wilhelm, wurde als der unternehmendere dazu auserwählt, soviel Mannschaften wie möglich zusammenzubringen, um sich nach Morea zu begeben und dort aus eroberten Ländern und Städten ein neues Eamilienbesitztum zu gründen. Sein älterer Bruder gab ihm zu dem Zweck alles Bargeld, das sich im Familienbesitz fand, und Wilhelm begann nun, Mannschaften um sich zu sammeln. Aus Burgund strömten ihm viele Leute zu. Die einen warmen arme Leute, die gegen Sold sich verdingten; die anderen, die reich waren, folgten, um für sich ein *) Daran, daß ihnen zu dem Warenhause (Fondaco) in Alexandrien, das sie dort schon besaßen, noch ein zweites durch die Privilegien von 1208 verliehen worden ist, hält H e y d, Geschichte des Levantehandels I, 445, trotz Hanotaux fest. 2 ) Vgl. darüber Chronique des guerres des Fran 9 ais en Roinanie et en Moree in B u c h o n , Collection des Chroniques nationales frangaises, Paris 1825, pp. 108 ff. 299 Über den vierten Kreuzzug Familienbesitztum zu erobern. Sie gingen nacbVenedig, mieteten sich Schiffe und versahen sich mit allem zu ihrem Unternehmen Nötigen. Darauf fuhren sie im März 1205 nach Morea und bauten sofort nach ihrer Landung ein Schloß, das ihnen als Stützpunkt dienen sollte. Den Griechen ward Plünderung angedroht, falls sie sich nicht unterwürfen, und Tod ihnen und ihren Familien. Darauf erfolgte der Abschluß von Verträgen zwischen ihnen und Wilhelm von Champlitte; die Söhne der vornehmen Familien im Besitz von Privilegien sollten diese im Verhältnis zu ihrem Besitze behalten; die Huldigungen und militärischen Leistungen sollten in gleichem Maße verteilt werden. Der Rest sollte den Franken von Rechtswegen zustehen. Die Landbewohner sollten in den gleichen Verhältnissen bleiben, wie unter griechischer Herrschaft. Nach dem Tode des älteren Bruders von Wilhelm von Champlitte ging dieser in seine Heimat zurück, und Gottfried von Villehardouin trat an die Spitze der Franzosen. Er verteilte das eroberte Land an die Teilnehmer der Expedition. Jeder erhielt Land in dem Verhältnis zu dem Vermögen, das er in Truppen, die er führte, angelegt hatte. Dieser kapitalistische Charakter der Eroberung von Morea durch die Franzosen wurde von dem griechi- Kaiser sogar formell ausgesprochen. Als der Nachfolger Wilhelms von Champlitte und Gottfrieds von Villehardouin und ein großer Teil seiner Mannen in die Gefangenschaft des griechischen Kaisers geraten waren, sagte dieser zu ihnen, wenn er jetzt Heer und Flotte nach Morea sende, könne er das Land leicht erobern, da es von Truppen entblößt sei. „Aber da eure Ahnen beträchtliche Summen verausgabt haben, um Morea zu erobern, welches ihr von ihnen überkommen habt, so fordere ich dich, Fürst, auf, statt 800 Lujo Brentano das Ergebnis aller dieser Opfer zu verlieren und aller eurer Güter beraubt zu werden, daß du und deine Ritter das Geld, das icb euch als Ersatz biete, annehmt. Damit gewinnt ihr eure Freiheit und könnt euch in Frankreich anderes Land kaufen, das ihr und eure Kinder in Ewigkeit besitzen könnt; mir aber laßt Morea, das mir gehört, und verlaßt das Land.“ Aber Wilhelm von Villehardouin erwiderte, daß er über das Land nicht allein zu verfügen berechtigt sei; er sei an den Rat und den Willen aller seiner Genossen gebunden; er bot Lösegeld, und schließlich erhielt der griechische Kaiser gewisse Festungen eingeräumt und Geiseln. IX Handel und Kapitalismus Im Jahre 1902 ist das zweibändige Werk von Werner Sombart „Der moderne Kapitalismus“ erschienen. Das Werk ist kein historisches; nur der erste Band „Die Genesis des Kapitalismus“ beschäftigt sich überhaupt mit geschichtlichen Problemen; es ist ein theoretisches Buch und will auch in letzter Linie nichts anderes sein; die Geschichte dient.dem Verfasser nur zum Nachweis der Richtigkeit seiner theoretischen Sätze. Trotzdem hat das Buch in den Kreisen der Historiker Aufsehen wie wenige andere erregt. Bald nach seinem Erscheinen hat man auf' dem Historikertag in Heidelberg darüber verhandelt; eingehende Kritiken namhafter Historiker sind darüber veröffentlicht worden; ganze Bücher wurden gegen seine Aufstellungen geschrieben. Sehr begreiflich. Ist doch das Werk trotz seiner vielen, zum Teil schreienden Geschmacks Widrigkeiten augenscheinlich die Frucht . außerordentlich fleißiger und umfassender Studien eines sehr begabten Mannes, und wenn seine Lehren alle richtig wären, müßte die Welt alles umlernen, was sie seit Ezechiel, Thukydides und Aristoteles über die Bedeutung des Handels für die Anhäufung des Reich- 302 Lujo Brentano tums wie für den Entwicklungsgang der Kultur gedacht und gelehrt hat. Um mit Aristoteles zu beginnen. Er hat zwischen Haushaltskunst und Bereicherungskunst unterschieden : ); Einige, sagt er, identifizierten die Bereicherungskunst mit der Haushaltungskunst, während andere sie nur für deren wichtigsten Teil gelten lassen wollten. Auf die Erörterung dieser Frage geht er dann an späterer Stelle ein 2 ): es sei klar, daß Bereicherungskunst nicht einerlei sei mit Haushaltungskunst, denn jene gehe auf Erwerb, diese auf Bedarfsdeckung; wohl aber lasse sich streiten, ob die Bereicherungskunst ein Teil der Haushaltungskunst sei oder eine andere Art von Wissenschaft. Eine Art von Erwerbskunst gehöre zur Haushaltungskunst, nämlich die, welche auf den Erwerb der Dinge gehe, die zum Leben notwendig und zum gemeinen Nutzen des Staats oder der Familie dienlich seien; dazu rechnet er die Tätigkeit des Hirten, des Ackerbauers, des Fischers, des Jägers und merkwürdigerweise auch den Seeraub und die Kriegskunst, soweit diese gegen solche Menschen sich richtet, „welche, obgleich von Natur dazu bestimmt, sich nicht wollen beherrschen lassen“. In diesen Dingen scheint ihm der wahre Reichtum zu bestehen; „denn das zum Lebensgenuß hinreichende Maß von solchem Besitz ist nicht unbegrenzt“. Es gebe also eine „naturgemäße“ Erwerbskunst für Haushalter und Staatsmänner. Es gebe aber noch eine andere Art von Erwerbskunst, die man vorzugsweise und mit Recht Bereicherungskunst nenne 3 ); für sie scheine Reichtum und Besitz kein Ziel zu haben. Sie sei mit der Bedarfsdeckungswirtschaft verwandt; sie sei aber mit ihr weder einerlei, noch auch von ihr sehr entfernt. Jene sei natur- ') Politik i, 3. s ) Politik I, 8. 3 ) Politik I, 9. Handel und Kapitalismus 303 notwendig, diese beruhe auf Übung und Kunstfertigkeit. Der Kleinhandel gehört nach Aristeteles seinem Ursprung nach noch nicht zur Bereicherungskunst; der Tauschhandel, der nur ein Gebrauchsgut gegen ein anderes vertauscht, dient bloß zur Bedarfsdeckung. Aber aus ihm wurde eine Kunst. Da nämlich das zur Ergänzung des naturgemäßen Bedarfs Nötige immer weiter hergeholt wurde, indem man einführte, woran man Mangel, und ausführte, woran man Überfluß hatte, kam man notwendigerweise auf den Gebrauch des Geldes; denn nicht jedes den Bedürfnissen unmittelbar dienende Gut läßt sich leicht verfrachten. Nun kam die Erwägung auf, bei welchem Umsatz des Geldes man am meisten Gewinn mache. Es entstand die Bereicherungskunst; ihre Aufgabe ist, ausfindig zu machen, bei welchem Umsatz des Geldes man am •meisten Gewinn machen könne. Sie ist als die Kunst auzusehen, Reichtum und Schätze zu erwerben. Sie ist Sache des Handels. Er hat es nur mit dem Gelde zu tun; denn das Geld ist Anfang und Ende des Tausches; und der Reichtum, der aus dieser Art von Bereicherungskunst stammt, ist wirklich ohne Grenzen. Ihr Ziel ist ein unbegrenzter Reichtum und Geldbesitz. Der Unterschied zwischen der Haushaltungskunst und der Bereicherungskunst ist also nach Aristoteles der, daß jene in der Bedarfsdeckung ihre Grenze sieht, während diese ins unendliche strebt. Der Handel ist’s, der ihr seinem innersten Wesen nach dient; aber nicht bloß der Handel. Es ist zu beachten, daß Aristoteles das Streben nach unbegrenztem Reichtum von der Persönlichkeit nicht loslöst; vielmehr sagt er, „weil die Lust zu leben ins unendliche geht, so verlangen die Menschen nach endloser Anhäufung der Mittel 304 Lujo Brentano dazu“ ; er erklärt es als Ausfluß der Unendlichkeit des Begehrens der Menschen 1 ). Daher diese auch, wo sie die Mittel zu diesem Übermaß des Genusses sich nicht durch die Bereicherungskunst verschaffen könnten, dies auf anderem Wege versuchten, indem sie ihre Anlagen und Kräfte, der natürlichen Bestimmung zuwider, dazu verwendeten. Augenscheinlich denkt er an die, welche um der Bereicherung willen sich als Söldner verdingten; ferner an die Condottieri und die Arzte, von denen die einen ihre Feldherrnkunst, die anderen ihre Heilkunde in den Dienst des Gelderwerbs stellten; denn er fährt fort: „Die Mannhaftigkeit ist nicht bestimmt, Geld zu verschaffen, sondern Mut; ebensowenig die Kriegskunst oder Heilkunde, sondern die eine, um Sieg, die andere, Gesundheit zu verleihen. Jene Leute aber machen alle Künste zu Mitteln der Bereicherung, da ja dies ihr Zweck sei und auf den Zweck Alles bezogenwerden müsse“. Diese Ausführungen des Aristoleles scheinen, ebenso wie sie auf Karl Marx nicht ohne Einfluß gewesen sind, auch Sombart beeinflußt zu haben, als er den Gegensatz der Wirtschaft des Mittelalters zu der unserer Zeit in den Gegensatz zwischen handwerksmäßiger und kapitalistischer Organisation der Wirtschaft setzte; doch weicht Sombart, wie wir gleich sehen werden, in sehr wesentlichen Punkten von Aristoteles ab. Handwerk ist nach Sombart ein in der Hauptsache auf Handarbeit beruhender Betrieb, der technisch 1 ) Ebenso Plato, Gesetze XI 919: „Wo sie (der größere Teil der Menschen) Bedürfnisse haben, geben diese ins ungemessene, und wo sie einen mäßigen üewiun machen könnten, sind sie unersättlich im Verlangen zu gewinnen“. Handel und Kapitalismus 305 unvollkommen für einen sei es lokalen, sei es durch Privilegien geschützten interlokalen Markt produziert. Soweit stimmt Sombart mit der allgemeinen wissenschaftlichen Auffassung überein. Aber er fügt seiner Definition des Handwerks noch als weiteres Merkmal hinzu: das Ziel des Handwerkers geht nicht weiter, als sich durch Austausch seiner Leistungen oder seiner Erzeugnisse gegen entsprechende Äquivalente seinen Lebensunterhalt zu verschaffen; es geht nicht weiter als auf Beschaffung der „Nahrung“. Diese eigenartige Wirtschaftsorganisation ist nach Sombart auf dem Gebiete der gewerblichen Produktion entstanden; sie ist — und er bezeichnet dies als einen der Grundgedanken seines Werks — „alsdann bestimmend geworden für den Gesamtcharakter des Wirtschaftslebens während langer Zeiträume, ebenso wie es später die aus kaufmännischem Geiste geborene kapitalistische Unternehmung wird. Ehemals erschien auch der Handel als Handwerk; heute erscheint auch die Produktion als kaufmännisches Unternehmen“. Er betrachtet das Handwerk so, wie er es definiert, als typisch für die mittelalterliche Wirtschaft. Die kapitalistische Unternehmung definiert Sombart als „die Wirtschaftsform, deren Zweck es ist, ein Sachvermögen durch eine Summe von Vertragsabschlüssen über geldwerte Leistungen und Gegenleistungen zu verwerten“. Bei ihr erscheint nicht der Mensch, sondern das Sachvermögen als der Mittelpunkt, um den Alles sich dreht; der Leiter des Betriebs ist gleichsam nur der Repräsentant des Sachvermögens und als solcher vertretbar; das Sachvermögen selbst aber kommt nicht in Betracht entsprechend seiner ihm eigentümlichen Natur als Fabrik, Rohstoff, Werkzeug, Maschine, Grundstück usw., sondern seiner technischen Natur völlig entkleidet, lediglich als Vertreter eines Geldwerts, L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 20 306 Lujo Brentano der dem Erwerb weiterer Geldsummen dienen soll. Das geschieht, indem man den Wert des Sachvermögens in eine Ware umsetzt, sei es, daß man diese mit Hilfe der Leistungen anderer, die man gekauft hat, herstellt, sei es, daß man die Ware von anderen kauft, um sie durch abermaligen Verkauf in Geld zurückzuverwandeln. Oder um in der Formelsprache des Karl Marx zu sprechen: an die Stelle der handwerksmäßigen Produktion, die Waren herstellt und sie in Geld umsetzt, um dafür Waren für den eigenen Bedarf einzutauschen, an die Stelle der Formel W—G—W, tritt die Formel G (Geld)—W (Ware) — Gg (vergrößerte Geldsumme). Und nun kommt das Wichtigste, die Folge der Verselbständigung des Sachvermögens für die Zwecksetzung : Ist es nicht mehr eine lebendige Persönlichkeit, sondern das Abstraktum Sachvermögen, das im Mittelpunkt steht, so wird damit der Zwek der Unternehmung losgelöst von der leiblichen individuellen Persönlichkeit des Wirtschaftssubjekts. Nicht mehr der quantitativ und qualitativ fest umschriebene Bedarf einer Person oder einer Mehrheit von Personen ist für die Tätigkeit maßgebend, die in der kapitalistischen Unternehmung entfaltet wird, sondern lediglich die Verwertung des Kapitals. Damit ist die Beschränktheit des Zwecks überwunden. Indem an die Stelle der Fürsorge für die „Nahrung“ die Verwertung des Kapitals tritt, tritt ein abstrakter und damit unbegrenzter Zweck an Stelle des früheren begrenzten. In dieser Unbegrenztheit des Zwecks der kapitalistischen Unternehmung liegt nach Sombart ihre fundamentale Eigenart. Das Kapital wirkt in ihr nicht nur wie ein Automat, sondern wie ein Moloch, der durch seine Natur getrieben wird, alles zu verschlingen. An diese elementare Einsicht ist nach Sombart jedes Verständnis für kapitalistische Organisation gebunden. Handel und Kapitalismus 307 Aus dem vorstehenden ergibt sich, wie weit Somhart mit den wiedergegebenen Gedanken des Aristoteles übereinstimmt und wo er von ihm abweicht. Er weicht ab, insofern dem Aristoteles der Handel seinem innersten Wesen nach der Bereicherungskunst dient, d. h. vom Streben nach unbegrenztem Reichtum getragen ist, während nach Somhart der mittelalterliche Handel nur Bedarfsbedeckungswirtschaft ist, und zwar nicht im Sinne des Kleinhandels des Aristoteles, der vor Aufkommen des Geldes der Ergänzung der Eigenproduktion durch Umsatz eines Gehrauchsgutes gegen ein anderes diente, sondern weil der mittelalterliche Kaufmann gleich dem Handwerker nur nach „Nahrung“ gestrebt habe. Er weicht ferner von Aristoteles ah, indem er nicht wie dieser das Streben nach unbegrenztem Reichtum als Ausfluß der Unendlichkeit des menschlichen Begehrens, sondern als Folge der Verselbständigung des Sachvermögens in der kapitalistischen Unternehmung hinstellt. Beides ist falsch. Als ein Hauptfehler Sombarts erscheint mir, daß er der kapitalistischen Wirtschaftsorganisation die handwerksmäßige gegenübergestellt hat. Das ist ein Verstoß nicht minder gegen die Logik wie gegen die Geschichte. Denn nicht nur daß das, was dem Kapitalismus vorausgegangen ist, im Altertum wie im Mittelalter, nicht etwa die handwerksmäßige Wirtschaftsorganisation, sondern die Naturalwirtschaft und die daraus hervorgegangene feudale Wirtschaftsorganisation gewesen ist, es verstößt diese Unterscheidung gegen die logische Forderung, daß man bei einer Klassifikation der Erscheinungen stets nur von einem und demselben Standpunkt ausgehe. Ich kann die Wirtschaftsorganisation einteilen, indem ich vom Standpunkt der darin Herrschenden ausgehe, oder indem ich 20 * 308 Lujo Brentano sie vom Standpunkt derer betrachte, die ihr als Abhängige angehören; allein ich darf nicht die Wirtschaftsorganisation der Abhängigen der einen Epoche derjenigen der Herren einer anderen Epoche gegenüberstellen. Das Handwerk hat sich im Altertum wie im Mittelalter in der Zeit des erwachenden Kapitalismus nicht in einer führenden, sondern in einer durchaus untergeordneten Stellung imWirtschaftsleben befunden v ). Der Handwerker ist noch ganz überwiegend ein Minderberechtigter gewesen, teils gebunden durch die Grundherrschaft , teils in Abhängigkeit von den in den Städten herrschenden Geschlechtern. Die Herren, deren Wille die Wirtschaftsorganisation beherrschte, waren ganz überwiegend die Grundherren, und daneben nur erst schwach die neu aufkommenden Herren, die über das Kapital verfügenden Kaufleute 2 ). Nicht zum Handwerk ist der entstehende Kapitalismus in Gegensatz getreten — das Handwerk befand sich vorher wie nachher’ in der Rolle des Abhängigen —, sondern zur Naturalwirtschaft und Feudalität; die kapitalistische Herrenstellung beginnt mit der feudalen Herrenstellung um die Oberhand zu ringen, und gerade die Entstehung des Kapitalismus hat das Gewerbe erst zur Emanzipa- *) Für das germanische Mittelalter vgl. Hadrianus Yalesius in seinem Kommentar zu dem Gedichte des Bischofs Adalbero von Laon in Rerum Gallicarum et Francicarum Scriptores T. X, Paris 1760, pp. 94, 97. Vgl. ferner L. Garreau, L’etat social de la France au temps des croisades, Paris 1899, pp. 270 fE., 275: „Ainsi dans les ,Metiers 1 , les bourgeois se trouvent tributaires et justiciables de simples membres de la population souveraine“. 2 ) In Paris sind es im 12. Jahrhundert die Mercatores hansati aquae Parisii, die allein unter allen Bürgern ein Lehen vom König haben, la maitrise des crieries de Paris; sie sind Königsvasallen, nahezu Adlige; vgl. Garreau, a. a. 0. p. 303. Die untergeordnete Stellung der Handwerker zur Zeit der Geschlechterherrschaft ist bekannt. Handel und Kapitalismus 309 tion sowohl von den Herren außerhalb wie innerhalb der Städe geführt 1 ). Dieser Grundfehler scheint mir mit einem zweiten zusammenzuhängen, dessen Sombart sich schuldig gemacht hat. Er hat es unterlassen, den Begriff der Wirtschaftseinheit und deren Entwicklung zu untersuchen. Allerdings hat er in seinem „modernen Kapitalismus“ auch von Wirtschaftseinheit gesprochen. Er versteht darunter „ die Organisation, welche ein Wirtschaftssubjekt schafft, um einen seinem Wirtschaftsprinzip entsprechenden Nutzeffekt zu erzielen,“ 2 ) oder mit anderen Worten die Organisation, in welcher der Verwertungsprozeß vor sich geht. Da Sombart für den einheitlich geordneten Arbeitsprozeß die Bezeichnung Betriebsform gewählt hat, wäre für den einheitlich geordneten Verwertungsprozeß das Wort „Wirtschaftsform“ vielleicht geeigneter als das Wort „Wirtschafteinheit“. Aber einerlei, welche Bezeichnung man für die Form, in welcher die wirtschaftliche Tätigkeit verwertet wird, wählen mag, jedenfalls ist das, was Sombart unter Wirtschaftseinheit versteht, völlig verschieden von dem, was ich darunter verstehe, und über das, was ich darunter verstehe, hat er nirgends gehandelt. Ich verstehe unter Wirtschaftseinheit Einheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, aber nicht bloß Einheit des *) Das ist eine schon oft hervorgehobene Wahrheit. So hat Samuel Johnson, Works VIII, 351, treffend geschrieben: „Das Geld zerstört Über- und Unterordnung, indem es mächtiger ist als Verschiedenheit von Rang und Geburt, und schwächt die Autorität, indem es Widerstandskraft gibt oder Mittel, sich ihr zu entziehen. Das Feudalsystem war entstanden für ein landwirtschaftlich tätiges Volk und hat sich nirgends lange halten können, wo Gold und Silber gemein geworden sind.“ 3 ) Der moderne Kapitalismus I, 50. 310 Lujo Brentano Erwerbes, sondern auch Einheit des Bedürfens, dem dieser Erwerb dient 1 ), Einheit des Besitzes nnd Einheit der Haftung. Wo und insoweit solche Einheit sich findet, bilden nicht nur viele Individuen, sondern auch viele Einzelfamilien, ja viele Geschlechter oder Sippen und eine Vielheit von Stämmen zusammen eine Wirtschaftseinheit. Die ursprüngliche Wirtschaftseinheit ist die sog. Großfamilie gewesen, bestehend aus allen einer und derselben Hausgewalt unterworfenen Personen, die Hausgemeinschaft. Ich habe in der VII. Abhandlung von der natürlichen Erweiterung dieser ursprünglichen Wirtschaftseinheit zur Grundherrschaft und ihrer künstlichen Nachbildung in den Bruderschaften und Gilden gesprochen. Was immer, so habe ich gesagt, auf der jeweiligen Entwicklungsstufe Wirtschaftseinheit sein mag, nach außen wird eine jede stets von einem Egoismus beherrscht, der schrankenlos ist, soweit ihm nicht durch eine sich über ihn erhebende höhere Wirtschaftseinheit Grenzen gezogen werden. Anderen Wirtschaftseinheiten gegenüber strebt eine jede stets nach unbegrenztem Erwerb. Anders im Innern einer Wirtschaftseinheit. Da wird der ihren einzelnen Angehörigen zukommende Anteil geregelt durch Autorität, Herkommen, Standesrecht. Der Handel ist’s, der bei allen Völkern zuerst in diese Gebundenheit Bresche legt: die ersten Kaufleute sind allenthalben Fremde, stehen als solche außerhalb dieser Wirtschaftseinheiten und kennen ihnen gegenüber nichts anderes als die Wahr- x ) Dadurch unterscheidet sich mein Begriff der Wirtschaftseinheit von dem Sombartschen Begriffe des Wirtschaftssubjekts. Er versteht unter Wirtschaftssubjekt die Persönlichkeit, durch deren Willen die wirtschaftliche Tätigkeit bestimmt wird, das Aktive im Wirtschaftsleben. (Sombart, Moderner Kapitalismus I, 4.) Handel und Kapitalismus 311 nehmung des größtmöglichen Vorteils. In dem Maße, in dem die einzelnen Angehörigen der Gesamtheiten, die jeweils eine Wirtschaftseinheit bilden, unter den Einfluß des Handels gelangen, fangen sie an, sich von deren Gebundenheit freizumachen. Der Einzelne fängt nun an, selbständige Wirtschaftseinheit zu werden, in der Grundherrschaft wie in der Gilde, schließlich selbst in der Familie. In dem Maße, in dem die Einzelnen zu selbständigen Wirtschaftseinheiten werden, ändert sich aber auch das Prinzip, das ihre Beziehungen zueinander beherrscht. Der Einfluß von Herkommen und Standesrecht auf diese Beziehungen beginnt nachzulassen; diese beginnen zu rein vertragsmäßigen unter rechtlich einander mehr und mehr gleichstehenden Personen zu werden; und da die früheren Angehörigen jener Gesamtheiten zu einander mehr und mehr fremden Wirtschaftseinheiten werden, beginnt auch das Prinzip, das von jeher die Wirtschaftseinheiten in ihren Beziehungen nach außen geleitet hat, zu dem für ihre gegenseitigen Beziehungen maßgebenden zu werden. An die Stelle der Gebundenheit durch Standesrecht und Herkommen tritt das Streben nach Wahrnehmung des größtmöglichen Vorteils. Hätte Sombart Begriff 1 und Entwicklung der Wirtschaftseinheit einer Betrachtung unterworfen, so würde er wohl auch vermieden haben, die handwerksmäßige der kapitalistischen Wirtschaftsorganisation entgegenzusetzen und das Streben nach unbegrenztem Erwerb erst von dieser als Folge der darin stattfindenden Verselbständigung des Sachvermögens zu datieren. Daß das Streben des mittelalterlichen Handwerkers auf Sicherung seiner „Nahrung“ gegangen sei, ist ja richtig, und schon 1870 habe ich die Fürsorge dafür als das Prinzip der Gewerbepolitik der Handwerker '312 Lu jo Brentano bezeichnet J ). Aber Sombart sagt freilich mehr, als die mittelalterlichen Quellen bezeugen und ich diesen entsprechend behauptet habe. Die mittelalterlichen Quellen betonen das Prinzip der Sichernng der „Nahrung“, d. h. des standesmäßigen Auskommens, nur da, wo feindliche Mächte dieses zu erschüttern drohten; d, h. sie bezeugen, daß die mittelalterlichen Handwerker auf der „Nahrung“ als dem Minimum ihrer Ansprüche bestanden haben. Nach Sombart soll ihr Streben auch nicht auf mehr als ihre „Nahrung“ gegangen sein; diese Begrenzung in dem, ü Schon in meiner 1870 erschienenen Einleitung zu der von Toulmin Smith hinterlassenen Sammlung englischer Gildestatuten habe ich über das auf Grund einer Petition Londoner Handwerker gegen die Grocers erlassene englische Gesetz 37. Edw. III. c. 6 von 1363, „daß jeglicher Handwerker und Angehörige von Gewerben vor der nächsten Lichtmeß ein bestimmtes Gewerbe erwählen solle, und daß er, nachdem er solches erwählt habe, fürderhin kein anderes betreiben solle“, geschrieben: „Dies war die gesetzliche Anerkennung des Prinzips der Gewerhepolitik der Handwerker, daß nämlich vorgesorgt werden solle, daß Jedermann mit einem kleinen Kapitale und seiner Arbeit frei und selbständig in seinem Gewerbe sein täglich Brot gewinnen könne, gegenüber dem Prinzip der Reichen, der Gewerbefreiheit. In gleicher Weise gelangte es auch in allen Zünften des Kontinents zur Geltung, und in der sog. weltlichen Reformation Kaiser Sigismunds von 1434 findet sich dasselbe besonders klar formuliert.“ An diese meine Ausführung hat sich eine lebhafte Polemik mit Gustav Cohn geknüpft. Unter Berufung auf das dem englischen Recht zugrunde liegende Prinzip der Gewerbefreiheit hat dieser behauptet,' jenes Gesetz Eduards III. sei bereits im Jahre seines Erlasses wieder abgeschafft worden. Damit ist er im Unrecht gewesen. Die Bestimmung Eduards HI. ist allerdings im Jahre ihres Erlasses wieder beseitigt worden, aber bezeichnenderweise nur für die Kaufleute, nicht für-die Handwerker; diese sind im Interesse ihrer „Nahrung“ bis zum Jahre 1562 auf ein Gewerbe beschränkt gebliehen. Die Polemik hat sich abgespielt im 33. und 34. Bande der Tübinger Zeitschrift für die gesamten Staatswissenschaften. Handel und Kapitalismus 313 was erstrebt wurde, soll eben im Handwerk seinen Ursprung genommen und von da aus das ganze mittelalterliche Wirtschaftsleben erobert haben; auch der Handel sei in seinem Verlangen nicht weitergegangen. All’ das ist unrichtig. Die mittelalterliche Wirtschaftsorganisation hat ihr charakteristisches Gepräge nicht durch das Handwerk, sondern durch die Landleihe erhalten. Sie hat zur Erweiterung der Wirtschaftseinheit der Hausgemeinschaft geführt. Daraus haben sich Abhängigkeitsverhältnisse ergeben, geordnet durch Autorität und Herkommen. Diese Abhängigkeitsverhältnisse und die darauf beruhende Standes Verschiedenheit sind auch für das Handwerk maßgebend geworden. Der Handwerker ist das ganze Mittelalter hindurch, ja darüber hinaus, solange es Zünfte mit ausschließlichem Recht des Gewerbebetriebes gegeben hat, nur Angehöriger einer höheren Wirtschaftseinheit gewesen, sei es als höriger Handwerker der Wirtschaftseinheit der Grundherrschaft, sei es als Gildegenosse der Wirtschaftseinheit der Gilde. Nach außen sind nicht nur die Grundherrschaften, sondern auch die Gilden stets äußerst bestrebt gewesen, ihren größtmöglichen Vorteil zu wahren. Bei den erbitterten Zunftkämpfen des 13. und 14. Jahrhunderts hat es sich für die Weber und die übrigen gegen die Geschlechterherrschaft kämpfenden Zünfte nicht bloß um Sicherung des standesgemäßen Auskommens der Handwerker gehandelt, sondern um die Hebung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage der Handwerker durch Beteiligung derselben am Stadtregiment, und in den berüchtigten Zunftprozessen des 17. und 18. Jahrhunderts um Versuche des einen Handwerks, seine wirtschaftliche Sphäre auf Kosten eines anderen zu erweitern, die von diesem dann ebenso heftig zurückgewiesen wurden. Ganz anders die inneren Beziehungen der Angehörigen dieser Wirtschaftseinheiten zueinander. 314 Lujo Brentano Da herrschten Autorität und Herkommen. Die Stellung des hörigen Hofhandwerkers war durch das Hofrecht geregelt, der Anteil des zünftigen Handwerkers an dem, was sein Gewerbe brachte, durch Preisregelung der Stadt und Satzung der Gilde, und zwar so, daß einem jeden seine „Nahrung“, d. h. sein standesgemäßes Auskommen, zuteil wurde 1 ). Und auch innerhalb des Handwerks wiederholt sich die Erscheinung, daß die jeweilige Wirtschaftseinheit gegenüber anderen Wirtschaftseinheiten ihren Vorteil möglichst zu wahren sucht, während die Beziehungen der ihr Angehörigen zueinander durch Herkommen geregelt sind, sobald die Handwerksknechte zu einem vom Stand der Meister verschiedenen besonderen Gesellenstand werden. Der Gesellenschaft als Ganzes gehörte die in einem Gewerbe vorhandene Arbeit. Als geschlossene Wirtschaftseinheit ist sie den Meistern und aller übrigen Welt gegenübergetreten. Die zahlreichen Gesellenaufstände bezeugen, daß sie sich nicht bei der herkömmlichen „Nahrung“ beruhigt hat; sie war stets bemüht, die materielle und gesellschaftliche Lage ihres Standes zu heben. Was aber den Einzelnen, die zu diesem gehörten, zukam, ward nicht durch Konkurrenz, sondern nach Statut und Herkommen bestimmt. Was für das Handwerk gilt, gilt aber für den Kaufmann nur da, wo er selbst nicht die Wirtschaftseinheit war, sondern als Höriger eines Eronhofes für dessen Rechnung kaulte und verkaufte; nicht als ob nicht auch da für die Bedingungen, unter denen die Geschäfte getätigt wurden, das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil maßgebend gewesen wäre; aber für den Händler selbst galt das Hofrecht. Wo immer wir es dagegen mit freien Kaufleuten im Mittelalter *) Vgl. das oben S. 272, 273 Gesagte. Handel und Kapitalismus 315 zu tun haben, ist nichts unrichtiger als Sombarts Behauptung, daß auch sie lediglich von der Idee der „Nahrung“ beherrscht gewesen seien. Vergessen wir doch nicht, daß hei allen Völkern, insbesondere auch bei den germanischen Völkern des Mittelalters, die ersten Kaufleute Fremde gewesen sind. Das gilt nicht bloß für die Römer, Syrer und Juden, die, wie berichtet wird, von unersättlicher Erwerbsgier getrieben, zu den nördlichen Völkern gekommen sind, sondern nicht minder für die Kaufleute der italienischen Seestädte, die mit dem Orient, mit Afrika und miteinander Handel trieben, und die nie von etwas anderem als kapitalistischem Geiste beseelt gewesen sind, und nicht minder für die nordischen Kaufleute, als diese von den fremden zu ihnen gekommenen Händlern den Handel gelernt hatten. Man erinnere sich, was schon die Kapitularien Karls des Großen 1 ) von der grenzenlosen Gewinnsucht der Kaufleute berichten, oder denke an die Hanseaten, unter deren rücksichtslosem Streben nach Gewinn die Engländer, Skandinaven und Russen sich aufbäumten, *) So heißt es in einem Kapitulare von 806: „Diejenigen machen schimpflichen Gewinn, welche darauf ausgehen, um des Gewinnes willen und mittelst verschiedener Kniffe alle Arten von Gütern aufzuhäufen.“ Das richtet sich augenscheinlich nicht gegen handwerksmäßigen Handelsbetrieb, der nichts anderes erstrebt als seine Nahrung. Und ebenda heißt es an anderer Stelle: „Wer immer zur Erntezeit oder zur Zeit der Weinlese nicht, weil er es braucht, sondern aus Gewinnsucht Getreide und Wein kauft und aufbewahrt, bis er wieder verkaufen kann“ usw.; und ein solcher wird in Gegensatz gesetzt zu dem, der „aus Not kauft, um es selbst zu brauchen oder an andere zu verteilen“ (siehe Boretius, Kapitularien I 132, § 16, 17), also zu dem, der bloß nach seiner „Nahrung“ strebt. Vgl. auch A m i e t, Die französischen und lombardischen Geldwucherer des Mittelalters, namentlich in der Schweiz, in den Jahrbüchern für schweizerische Geschichte 1, 183, Jahrgang 1876: quod scüicet quidam clericorum et lai- corum ... in tantam turpissimi lucri rabiem exarserint, ut multi- 316 Lujo Brentano und die aus dem Reichtum, den ihr Handel brachte, die Städte aufbauten, deren herrliche Bauten wir noch heute bewundern. Auch ist nicht richtig, wenn Som- bart behauptet 1 ) daß zwischen den Handwerkszünften und den Kaufmannsgilden gar keine strenge Scheidung bestanden habe. Mußte man doch das Handwerk abschwören, um in die Kaufmannsgilde aufgenommen zu werden. Auch war dies begreiflich; es war eben die Folge davon, daß der Handel von einem anderen Prinzip als dem Streben nur nach „Nahrung“ beherrscht wurde. War doch der Handwerker im Interesse der „Nahrung“ auf ein Gewerbe beschränkt, während eine solche Beschränkung für den Kaufmann nicht bestand; er konnte sein Streben nach Gewinn betätigen, wo immer ihm solcher winkte; wo man, wie 1363, in England versuchte, jene Beschränkung auch auf den Kaufmann auszudehnen, wurde der Versuch alsbald wieder aufgegeben 2 ). Aber Sombart hat die Bedeutung des Handels für das Wiedererwachen kapitalistischer Wirtschaft im Abendland nicht nur wegen angeblichen Fehlens kapitalistischen Geistes bei den damaligen Händlern bestritten; es ist auch eine seiner Haupttheorien, daß die Ableitung des Kapitalismus aus dem Handel unhaltbar sei, weil der Handel vor 1204 zu unerheblich gewesen sei, als daß man selbst bei 100 °/ 0 Gewinn plicibus at queinnumeris usurarum generibus .... pauperes Christi affligant .... So die Konzile von Konstanz 814, Paris 829, Worms 829. Nicht anders war es bei den Griechen. So berichtet Schiitberger in seinem Reisebuch (er kam 1427 aus dem Orient zurück), Inselverlag S. 52: „Sie sprechen: Wer von 100 Pfennigen 10 in einem Monat zu Gewinn nähme, das sei nicht Wucher, es sei göttlicher Gewinn.“ *) Der moderne Kapitalismus I, 186. s ) Siehe oben S. 312, Anm. I. Handel und Kapitalismus 317 den zum kapitalistischen Betrieb nötigen Reichtum habe ansammeln können. Er habe also nicht die dazu nötige objektive Voraussetzung geliefert. Der Handel vor 1204 sei nur Hausierhandel gewesen, der trotz enormen Gewinnstes heim einzelnen Umsatz wegen der Geringfügigkeit des umgesetzten Kapitals nur unerhebliche Erträgnisse abwirft. Als Beleg hat er sich an drei Stellen seines 1902 erschienenen Buches auf ein Werk des Leonardo Fi-Bonacci, genannt Leonardo Pisano, berufen, das unter dem Titel „II über Abbaci di Leonardo Pisano“ im Jahre 1857 in Rom von Baldassare Boncompagni veröffentlicht worden ist. Da finde sich eine Stelle, die wie mit einem Blitzlicht die mittelalterlichen Verhältnisse erhelle. Sie lautet: Ein Mann geht in Geschäften nach Lucca, verdoppelt sein Kapital und gibt 12 d aus; von da reist er nach Florenz, verdoppelt sein Kapital und gibt 12 d aus; nach seiner Rückkehr nach Pisa verdoppelt er sein Kapital und gibt 12 d aus, und es bleibt ihm nichts. 90 Prozent aller Händler hätten froh sein können, wenn sie damals so viel verdient hätten, daß sie ihre Familie hätten ernähren können; was habe dabei für den Einzelnen übrig bleiben können! Da sei im Jahre 1204 die Eroberung und Plünderung Konstantinopels erfolgt. Damit sei die für den Großbetrieb der Handels nötige Grundlage, ein größeres Kapital, geschaffen worden. Das Buch des Leonardo Pisano habe dann auch die theoretische Grundlage für die wichtigste Eigenschaft des Kapitals, für seine „Rechenhaftigkeit“ geschaffen. Daher hat Somhart in seinem Werke von 1902 das Jahr 1204 als den „Wendepunkt in der Weltgeschichte“, „das Geburtsjahr des Kapitalismus“ bezeichnet 1 ). 0 Der moderne Kapitalismus I, 392. 318 Lujo Brentano Das war nun absurd. Indem Sombart die aus dem Buche des Leonardo Pisano zitierte Stelle dreimal zur Bekräftigung seiner Lehre wiederholt hat, erweckt er die Vorstellung, als solle sie als historischer Beleg für sie dienen. Das ist sie nicht 1 ). Das Buch Leonardos ist ein Rechenbuch, das Rechenaufgaben enthält, deren Bemeisterung einen Jeden instandsetzen sollte, im Augenblick zu erkennen, was vorteilhaft sei und was nicht. In Sombart hat Leonardo nun einen weit weniger gelehrigen Schüler gehabt als bei seinen Landsleuten. Denn Sombart meint, das Beispiel zeige, wie unrentabel bei den damaligen geringfügigen Kapitalien der Handel gewesen sei, und hat daraus den Schluß gezogen, daß 90°/ 0 aller damaligen Kaufleute nicht mehr die „Nahrung“ verdient hätten. Die Italiener erkannten allerdings auch, daß Jemand, dessen Kapital weniger betrage, als sein Inhaber während der Zeit, da er es nutzbar macht, zum Leben braucht, kein Kapitalist sei und daher besser zu Hause bleibe, als auf Handelsgeschäfte auszugehen. Sie dachten aber weiter und fanden, daß ein nur um ein weniges größerer Betrag des Kapitals den Handel zu einem gewinnbringenden mache. In der von Leonardo gestellten Aufgabe nämlich beträgt das Kapital, mit dem der Pisaner nach Lucca geht, 10 1 / 2 d; schon bei der geringfügigen Erhöhung auf 12 d bleiben dem Pisaner *) Leonardo Fibonacci sagt selbst von seinem Buche: „Sane hic über magis ad theoricam spectat quam ad practicam. Unde qui per eum buius scientiae practicam bene sciro voluerint, oportet eos continuo usu et exercitio diuturno in eius practicis perstudere: quod scientia per practicam versa in habitum, memoria et intellectus adeo concordeut cum manibus et figuris, quod quasi uno impulso et anelitu in uno et eodem instanti circa idem per omnia naturaliter consonent; et tune cum fuerit discipulus habitudinom consecutus, gradatim poterit ad perfectionem huius facile per venire.“ Handel und Kapitalismus 319 zum Schluß 12 d, d. h. nachdem er an den drei Orten gelebt hat, soviel wie die Summe, mit der er auszog. Schon bei einem Ursprungskapital von 13 bleiben ihm 20, bei einem von 24 bleiben ihm 118. Es zeigte sich also, daß bereits eine geringfügige Steigerung des Kapitals den Handel gewinnbringend machte und daß mit jedem d mehr dieser Gewinn steige. Die Italiener zogen daraus den Schluß, den Leonardo wollte, und zogen nur mit ausreichendem Kapitale aus; daß sie aber damit sehr großen Gewinn machten, zeigen der Reichtum und die Macht, welche der Handel schon lange vor 1204 ihren Städten gebracht hat. Man muß sich nur gegenwärtig halten, daß die italienischen Seestädte auch nach dem Untergang des weströmischen Reichs mit Byzanz und auch mit den Sarazenen in lebhaften Handelsbeziehungen gestanden haben und in dem Reichtum, den ihr Handel ihnen brachte, eben die Mittel erlangt haben, um dem germanischen Andringen zu widerstehen 1 ). Da war zunächst Ravenna, der Sitz des Exarchats. Damit ist es stets Sitz antiker Kultur und der Haupthandelsplatz mit Konstantinopel geblieben. Das Leben des hl. Neon, der um das Jahr 450 Erzbischof von Ravenna gewesen ist, gibt sofort einen Beleg für den Reichtum, der damals im Handel erworben wurde. Er erzählt von einem Kaufmann ans Ravenna, der 300 Goldsolidi geborgt und sich auf Reisen begeben habe, um damit Handel zu treiben. Er vervierfachte die geborgte Summe, kam nach Konstantinopel, und als er *) Dafür, daß es möglich war, im Mittelalter durch Seeschifffahrt und Handel beträchtliche Kapitalien anzuhäufen, vgl. auch auch Walther Y o g e 1, Geschichte der deutschen Seeschiffahrt, Berlin 1915, I, 374 ff. und 408 ff., und R. Davidsohn, Forschungen zur Geschichte von Florenz, IV, Berlin 1908, S. 268 ff. 320 Lujo Brentano sah, wie dort das Geld in seinen Händen sieh mehrte, wollte er in seine Heimatstadt nicht wieder heimkehren 1 ). Ravenna ist auch, als es vorübergehend Hauptstadt des Ostgotenreichs wurde, der Haupthandelsplatz mit Konstantin opel gehlieben. Entsprechend dieser Bedeutung des Kapitalbesitzes hat sich in Ravenna auch die alte Stadtverfassung und eine römische Rechtsschule erhalten. Seine Handelsverfassung, sagt Leo 2 ), hat dann später, als der Handel Italiens überhaupt lebhafter wurde, mehr oder minder zum Beispiel und Muster gedient. Ebenso, wenn auch in minderem Maße, ist in Neapel städtisches und gewerbliches Lehen erhalten gehliehen. Auch blieb es unter byzantinischer Schutzherrschaft ; auch hier erhielt sich die griechisch- römische Verwaltung. Es war der Hafen für den Verkehr mit Sizilien. Trotz aller Verbote des griechischen Kaisers wie des Papstes, mit den Sarazenen Handel zu treiben, bestanden im 9. Jahrhundert fortwährende Handelsbeziehungen zwischen Neapel und den Sarazenen. Die Rücksichtslosigkeit im Streben nach Gewinn unter Nichtachtung aller christlichen Grundsätze ging hier so weit, daß im Jahre 887 der Bischof Athanasius mit den Sarazenen in Gesellschaft trat, ihnen Gelegenheit zu Rauhzügen schaffte und dafür einen Teil der Beute von ihnen erhielt. Auch Amalfi war eine unter byzantinischer Schntz- herrschaft stehende Handelsrepublik. Es war ganz auf die Seeschiffahrt gewandt und auf Handel. Schon in der Merovingerzeit finden wir die Amalfitaner in 9 G. Zanetti, Dell’ origine di alcuni arti principali ap- presso i Yeneziani, libri due. Venezia 1758, in 4°, p. 17. 2 ) Heinrich Leo, Geschichte der italienischen Staaten, I, 336. Hamburg 1829. Handel und Kapitalismus 321 Rom Sklaven kanfen und nach dem Orient verhandeln. „Sie machten“, schreibt Leo 1 ), „die weitesten Seefahrten, trieben den Handel am großartigsten, und während die Neapolitaner mit den Sarazenen nur in dem niedrigen Verkehr von Hehlern und Beutetrödlern standen, schlossen die Amalfitaner mit den Sarazenen Handelsverträge, schifften nach fast allen sarazenischen Häfen, um dort die Produkte der südlichsten Länder zu holen und nach den nördlichen, besonders den französischen und ligurischen Küsten des Mittelmeeres, zu verfahren.“ Im 9. und 10. Jahrhundert tauschten sie kostbare Gewänder im Orient ein und vertauschten sie anderwärts gegen Lebensmittel.. Amalfitanische Kaufleute begleiteten die Kriegszüge der Byzantiner. Seit dem 10. Jahrhundert finden wir sie handeltreibend an der syrischen und nordafrikanischen Küste. „Für die Zeiten der sächsischen Kaiser wurde Amalfi das, was später eine Zeitlang Venedig für den europäischen Handel war 2 ).“ Die Amalfitaner besaßen nicht nur eine blühende Kolonie in Konstantinopel, sondern Niederlassungen in allen mohammedanischen Seestädten und, schon vor der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzfahrer, in dieser Stadt dua coenobia et unum xeno- dochium. Allenthalben sehen wir sie in Freundschaft mit den Arabern. Sie übermitteln Europa deren kommerzielle Fortschritte in rechtlicher und technischer Beziehung. In rechtlicher: Ihre Handels- und Seegesetze, die sog. tabula Amalfitana, finden allgemeinen Eingang und werden die Grundlage des späteren Con- solato del mare. Diese tabula Amalfitana aber beruht auf dem rhodischen Seerecht, wie es durch die Araber vermittelt wurde. Ferner: Sie machen den von den 1 ) H. Leo a. a. 0. L 370. 2 ) Leo a. a. 0. L. Brentano, Der wirtschaftende Meusch. 21 322 Lujo Brentano Arabern erfundenen Kompaß allgemein bekannt; noch beute führt Amalfi den Kompaß im Wappen. Die Münzen Amalfis wurden überall genommen. Amalfi ist am Ausgang des ersten und Anfang des zweiten J ahr- tausends die erste Handelsstadt des Okzidents. Im 11. Jahrhundert schreibt Gruilelmus Apulus lib. 3 de Normannis von den Amalfitanern: Haec gens est totum prope nobilitata per orbem Et mercanda ferens, et amans mercata referre. Fulcandus 1 ) erwähnt anno 1189 Amalfitanorum vicurn, peregrinarum quidem mercium locupletem, in que vestes diversi coloris ac pretii, tarn sericae, quam de gallico contextae vellere, emtoribus exponuntur, und Wilhelm von Tyrus sagt 2 ) nach Beschreibung der Lage der Stadt von ihren Bewohnern: Hujus regionis habita- tores primi merces peregrinas et quas Oriens non no- verat ad supra nominatas partes (hoc est ad regnum Hierosolymorum, Syriam et Aegyptum) lucri faciendi causa inferre tentaverunt. Aber bald wurden die Städte im Norden Italiens wichtiger. Schon 1031 hat Amalfi gegenüber dem gleich zu besprechenden Venedig an Terrain verloren, und ein noch viel gefährlicherer Feind erwuchs ihm in Pisa, das in der Zeit der burgundischen und sächsischen Könige aufkam. Zwar war es unter die Langobardenherrschaft gekommen, aber verhältnismäßig spät, nachdem diese angefangen, sich zu zivilisieren, und, was besonders zu beachten ist, in einer Zeit, da die Entwicklung schon bei den Langobarden dazu geführt hatte, daß es auch bei ihnen schon landlose Freie gab, die anfingen, Kaufleute zu werden. Die Langobarden ’) In der Vorrede zur Geschichte Siziliens. 2 ) Lib. 18, Histor. Sacr. Handel und Kapitalismus 323 legten solchen landlosen Kaufleuten bereits gleiche Lasten auf wie den freien Grundbesitzern. Also der grundbesitzlose Freie wurde durch Handel bereits instandgesetzt, dieselben Lasten wie der grundbesitzende zu tragen, was sehr gegen die Sombartschen Aufstellungen spricht. Pisas Lage am schiffbaren Arno prädestinierte es zum Handelsemporium in jener Zeit. Es wurde Hafen für die bis dorthin eindringenden Seeschiffe ; andererseits erleichterte der Arno den weiteren Vertrieb in das Innenland. Zu seinen Messen strömte man von allen Seiten zusammen. Mohammedanische Kaufleute aus Asien und Afrika waren dort nicht ungewohnte Erscheinungen. Daher der Mönch Donizo in seiner 1116 geschriebenen Vita Mathildae Comi- tissae schilt: Qui pergit Pisas, videt illic monstra marina. Haec urbs Paganis, Turchis, Lybicis quoque Parthis Sordida; Chaldaei sua lustrant litora tetri. Umgekehrt fuhren die Pisaner, um Handel zu treiben, nach dem damals sarazenischen Palermo. In seiner Blütezeit soll Pisa 200 000 Einwohner gehabt haben, eine Zahl, die wie alle mittelalterlichen Zahlenangaben mit Mißtrauen aufzunehmen ist, immerhin aber, wenn man die noch heute auffällige Größe des Pisaner Stadtgebiets ins Auge faßt, ausnahmsweise zutreffend gewesen sein könnte. Sein durch Handel erworbener Reichtum gab ihm solche Macht, daß es Tunis eroberte und vorübergehend besaß. Im 11. Jahrhundert eroberten die Pisaner Sardinien, und der Papst, der sie aufgefordert hatte, die Insel den Sarazenen zu nehmen, ließ ihnen den Besitz. Klug, ihren Handelsvorteil berechnend, unterstützten die Pisaner dann die Normannen, als diese daran gingen, die Araber aus Sizilien zu vertreiben. Dann aber benützten sie einen Krieg des Normannenkönigs Roger mit seinen unter- 21 * 324 Lujo Brentano italienischen Vasallen, um 1136 Arnalfi. zu zerstören und die letzte Blüte der alten Handelsrivalin zu vernichten. Und ebenso unterstützten die Pisaner, durch Handelsvorteile gewonnen, den Kaiser Heinrich VI. bei Gewinnung des normannischen Reichs in Sizilien und wurden von ihm dauernd der ghibellinischen Sache gewonnen. Allein auch selbständig gingen sie auf Eroberungen aus und unterwarfen sich Korsika und die Balearen. Besonders innige Handelsbeziehungen bestanden zwischen den Pisanern und den Arabern in Afrika. Um die Zeit der Kreuzzüge erfolgte die Trennung des Magreb von den übrigen arabischen Reichen. Daher auch Fortdauer ihrer Handelsfreundschaft mit den dort wohnenden Arabern trotz der Kreuzzüge, wie ihre zahlreichen, uns erhaltenen Handelsverträge mit den Arabern zeigen. In Afrika traten sie auch in Beziehungen zur arabischen Kultur. Der Vater des Leonardo Pisano, von dem Sombart die Entstehung des Kapitalismus datiert, war Pisaner Zollbeamter in Bugia in Afrika. Dort lernte Leonardo von den Arabern die kaufmännische Rechenkunst, von der sein Buch Zeugnis gibt. Der Reichtum, welchen die Pisaner durch ihren Handel erworben hatten, wurde sprichwörtlich. So heißt es, um den großen Reichtum eines Abtes zu kennzeichnen, von ihm ditior ille Pi- sanis 1 ). Und von den Pisaner Kaufleuten, die schon im 11. und 12. Jahrhundert solche kommerzielle und damit verbundene kriegerische Leistungen aufzuweisen hatten, wagt uns Sombart zu sagen, daß das Rechenexempel, wonach einer aus Pisa mit 10 1 / 2 d auszieht und nach Bestreitung seines Lebensunterhalts als Er- *) Hariulfus Monachus Centulensis, elogium Anscheri Abbatis, in Mabillon Annal. Bened. t. V. Handel und Kapitalismus 325 gebnis eines dreimaligen Umsatzes seines Kapitals mit je 100 °/ 0 Gewinn nichts mehr übrig hat, typisch gewesen sei für 90 °/ 0 ihrer damaligen Kaufmannschaft! Pisa wurde dann wiederum zunächst von Genua überwunden. Anfangs stand Genua unter byzantinischer Herrschaft. Dann ist auch es den Langobarden erlegen. Darauf eine neue Entwicklung der Stadtverfassung auf germanischer Grundlage. Allein mit der Unterwerfung unter die Langobarden wurde es nicht etwa agrarisiert. Dem standen schon die Bodenverhältnisse entgegen. Genua konnte nicht leben außer vom Handel. Dazu kommt, daß es besonders geeignet war als Handelsplatz zwischen dem Kontinent und Sardinien und Korsika. Im 10. J alirkundert teilt es sich bereits mit Venedig in den pontisch-grieckiscken Zwischenhandel. Die Schiffe der Genuesen brachten Wolltücher, Bauholz, Waffen und Sklaven nach Syrien und Ägypten, um dagegen Spezerien und kostbare Gewänder, namentlich die purpurgefärbten von Tyrus und die golddurchwirkten von Damaskus, einzutauschen 1 ). Im 11. Jahrhundert bringen die Genuesen schon die Produkte der aufblühenden lombardischen Industrie nach der Levante. Besonders interessant für unsere Betrachtung ist der kapitalistische Charakter und die kapitalistische Organisation der kriegerischen Unternehmungen der Genuesen schon im 11. Jahrhundert; am 1. Kreuzzug haben sie sich beteiligt, indem sie eine Aktiengesellschaft (Maona) ins Leben riefen, welche 12 Galeeren ausrüstete und demjenigen, der sich beteiligte, einen Anteil an der zu erwartenden Beute, je nach seiner Beteiligung, versprach. Wer sich nur als Krieger beteiligte, sollte weniger erhalten, als ') Hans P r u t z , Kulturgeschichte der Kreuzzüge. Berlin 1883. S. 355. 326 Lu jo Brentano wer eine Kapitaleinlage machte 1 ). Im 12. Jahrhundert, erzählt Huratori von Pisa und Genua, sei deren Macht so groß gewesen, daß die griechischen Kaiser ihnen Zins gezahlt hätten 2 ). Dann aber hat Genua seine Rivalin Pisa überflügelt. Im dritten Kreuzzug 1192 haben genuesische Kaufleute den letzten König von Jerusalem, Guy de Lusignan, finanziert, um ihm zu ermöglichen, König von Cypern zu werden 3 ). Ich frage abermals: Sind es etwa die Kauf leute Sombarts, deren Handel vor 1204 durchaus das Gepräge handwerksmäßiger Beschäftigung getragen hat und nicht mehr als der Handel von Hausierern und Packenträgern gewesen ist, die nur nach der „Nahrung“ streben, deren Erwerbsgier sie schon im 10. Jahrhundert nach dem Schwarzen Meere und Ägypten und im 11. zur Ausrüstung von kriegerischen Expeditionen getrieben hat, denen im 12. Jahrhundert die griechischen Kaiser Zins gezahlt haben und die am Ende desselben Königen zur Erwerbung von Königreichen verholten haben ? Diejenige italienische Stadt, deren kaufmännische Bedeutung aber alle übrigen übertraf und durch welche die kapitalistische Wirtschaftsordnung, die sich im byzantinischen Reiche erhalten hatte, als sie da in Verfall geriet, mehr als durch irgend eine im Abendland wieder eingebürgert worden ist, war Venedig. Seine Geschichte ist allbekannt, und namentlich hat einer meiner Schüler, Reinhard Heynen- 4 ), in so vortrefflicher Weise dargetan, daß sein Reichtum nicht ') Vgl. oben S. 241, Anmerkung 2. 2 ) Siehe oben S. 223, Anmerkung 2. 3 ) L. de Mas L a t r i e, Histoire de l’ile de Chypre, I 38, II 21 Anmerkung. 4 ) Reinhard Heynen, Zur Entstehung des Kapitalismus in Venedig. Stuttgart 1905. Handel und Kapitalismus 327 in akkumulierter städtiscker Grundrente, wie Sombart will l ), sondern im Handelsgewinn seinen Ursprung hatte, daß es sich erübrigt, darüber noch ein "Wort zu verlieren. Bis um die Mitte des 9. Jahrhunderts war es noch abhängig von Byzanz; von da ab war es eine selbständige Republik. Die Existenz ihrer Bewohner hat von Anbeginn auf dem Wasser gelegen. Den Hauptgewinn hat ihnen der Zwischenhandel gebracht zwischern Byzantinern und Arabern und zwischen Byzantinern, Arabern und den abendländischen Großen. In allen ihren Handelsbeziehungen haben es die Venezianer frühzeitig verstanden, sich gewinnbringende Privilegien zu sichern. In Byzanz genossen sie vermöge eines Privilegs vom Jahre 992 allein unter allen Kaufleuten den niedrigen Zollsatz von 2 °/ 0 für die Einfuhr und 15 °/ 0 für die Ausfuhr. Außerdem genossen sie allerlei Vorrechte zum Schutze gegen Beamtenwillkür. Auch wurde damals bestimmt, daß die venezianischen Schiffe nie ohne Not mehr als drei Tage zurückgehalten werden dürften, wenn sie nach Hause fahren wollten. Dafür mußten die Venezianer versprechen, zum Übersetzen griechischer Heere nach Italien jederzeit ihre Schiffe zu stellen 2 ). Aber noch weit bedeutsamer war die völlige Handelsfreiheit, die sie bei dem Angriff' von Robert Guiscard auf das griechische Reich im Jahre 1081 von Kaiser Alexius I. erlangten. Ich habe in der VIII. Abhcndlung erzählt, wie aus diesen und anderen den Venezianern erteilten Handelsprivilegien eine venezianische Kolonie in Konstaninopel, ein kleiner Staat im Staate, herangewachsen ist, und b Der moderne Kapitalismus, I 315ff. Vgl. dagegen Heynen a. a. 0. besonders S. 18 ff. a ) Wilhelm H e y d, Geschichte des Levantehandels im Mittel- alter. 1 127 ff. 328 Lujo Brentano wie die Konflikte desselben mit den Griechen den Grund gelegt haben für die Teilnahme der Venezianer am vierten Kreuzzug, und wie sie es verstanden haben, den heiligen Eifer wie die unheilige Erwerbsgier der Kreuzfahrer ihrem unbegrenzten Verlangen nach Reichtum dienstbar zu machen. Nicht das „Geburtsjahr des modernen Kapitalismus“ ist das Jahr 1204 gewesen, sondern das Jahr, in dem der schon völlig Ausgewachsene einen Triumph gefeiert hat, wie er in der antiken, wie in der modernen Welt kaum jemals größer gewesen ist 1 ). Der Fehler Sombarts, daß er die Reichtum anhäufende Kraft des mittelalterlichen Handels bestreitet, hat ihn auch zu einer völlig irrigen Beurteilung des Verhältnisses der italienischen Städte zu ihren Kolonien in der Levante geführt. Es ist allbekannt, daß die Kolonialwirtschaft der Portugiesen, Spanier, Holländer nichts anderes gewesen ist als Ausbeutung von Besiegten durch den Sieger, erst durch Gewalt, dann durch Kapital. Auch wird niemand bestreiten, daß auf Grund solcher Ausbeutung großer Reichtum angehäuft, d. li. zur Schaffung der objektiven Voraussetzung des modernen Kapitalismus wesentlich beigetragen worden ist. Dagegen ist aufs lebhafteste zu bestreiten, daß der Gewinn, den die italienischen Städte aus dem Handel mit ihren Kolonien 0 Die gleiche Bedeutung wie für die frühe Blüte der italienischen hat der Handel für die der nördlich der Alpen gelegenen Städte gehabt. So hat London sein Aufblühen lediglich seiner günstigen Lage für den Handel verdankt. Schon in angelsächsischer Zeit war der Portgereefe sein oberster Magistrat. An ihn richtet sich der Freibrief, den Wilhelm der Eroberer den Bürgern von London erteilt hat. Zur Zeit von Richard Löwenherz, also vor 1204, war Londons Reichtum so groß, daß Richard sagte, er würde es gern verkaufen, wenn er Jemand fände, der es bezahlen könnte. Handel und Kapitalismus 329 in der Levante gezogen haben, ans solcher Ausbeutung geflossen sei. Sombart unterscheidet verschiedene Methoden kolonialer Ausplünderung. Als erste nennt er den kolonialen Handel. Darunter versteht er l ) ein kunstvolles Verfahren, wehrlosen Völkerschaften mit List und Gewalt auf dem Wege einer scheinbar freiwilligen Tauschhandlnng möglichst unentgeltlich Wertobjekte abzunehmen. Ganz richtig; so ist das Verhalten der sog. zivilisierten Völker im Handel mit Naturvölkern bis zum heutigen Tag. Damit eine solche Ausplünderung aber stattfinden könne, ist die erste Voraussetzung, daß derartige Naturvölker vorhanden seien. Nun hebt aber Sombart selbst hervor, daß im Mittelalter den Westeuropäern nur die Russen als ein solches auszubeutendes Volk verfügbar gewesen seien. Da er somit den italienischen Städten keinen kolonialen Handel, wie er ihn allein kennt, zuschreiben kann, andererseits aber bestreitet, daß Handel anderer Art Reichtum bringe, muß er für sie eine zweite Methode kolonialer Ausplünderung behaupten. „Systematische Ausbeutung der Mittelmeer Völker mittelst Zwangsarbeit bildet das Fundamentum, auf dem sich die Machtstellung Venedigs und Genuas erhebt, woneben das bißchen „Levantehandel“ eine quantite negligeable ist 2 ).“ Das sei bisher verkannt worden. Es ist aber ein völlig unstatthaftes Mittel, das er anwendet, um für seine Neuerung Zustimmung zu finden. Er behandelt die italienischen Kommunen in den Kreuzfahrerstaaten, als ob sie und der übrige Kolonialbesitz italienischer Städte in der Levante etwas Gleichartiges wären. Von beiden behauptet er: „Es wäre durchaus verkehrt, *) Der moderne Kapitalismus, I 326. 2 ) Der moderne Kapitalismus, I 332. 330 Lujo Brentano anzunehmen, daß dieser ganze Kolonialbesitz den italienischen Städten lediglich als , Stützpunkt für ihren Handel 1 gedient hätte. Vielfach waren es ja nur Zwingburgen, die man in Feindesland anlegte, um die Einwohner dem doux commerce geneigter zu machen. Überwiegend jedoch nütze man die unterworfenen Gebiete zur Gütererzeugung, sei es zur Hervorbringung landwirtschaftlicher Produkte, sei es gewerblicher Erzeugnisse 1 ).“ Und dann folgt eine Schilderung, aus der man entnehmen müßte, es seien die vici Venetorum, Januensium, Pisanorum, Amalfit’anorum in Syrien Pflanzungskolonien ähnlich den späteren der Portugiesen, Spanier und Holländer gewesen. Vielleicht führt es zur wenigst ermüdenden Widerlegung dieser Sombartschen Aufstellungen, wenn ich kurz vorführe, welcher Art die Abhängigkeit der italienischen Kolonie in der Levante von ihrer .Mutterstadt gewesen ist. Wir können dreierlei Arten solcher Abhängigkeit unterscheiden. Die Abhängigkeit der alten außeritalienischen Besitzungen Venedigs, z. B. der Städte und Inseln an der dalmatinischen Küste, war eigentlich nur ein ausgedehntes Schutzbündnis gewesen. Sie erkannten zwar Venedigs Hoheit an, zahlten ihm Tribut, erhielten vom Rat einen höchsten Beamten, gewöhnlich unter dem Titel eines Grafen, und leisteten in Kriegszeiten Galeeren ; im übrigen aber blieben sie in ihren heimischen Verhältnissen und hergebrachten Einrichtungen unangetastet und geschützt. Der Handelsvorteil für die Venezianer bestand darin, daß sie sich in den unterworfenen Städten des Rechts vollkommen freien Handels erfreuten, während diese die Verpflichtung hatten, nur in Venedig zu kaufen und dort zu verkaufen. Venedig *) Ebenda, I 334. Handel und Kapitalismus 331 batte hatte also das Stapelrecht, das sich schon im alten Ägypten bei den griechischen Kauf leuten findet, weitergebildet, ein Monopol für den Verkehr mit den von ihm unterworfenen Städten, das Vorbild des späteren Kolonialsystems. Außerdem gab es zwei Arten von italienischen Kolonien. Die einen dienten als Stützpunkte des Handels der italienischen Städte mit Griechen und Mohammedanern in Europa, Asien und Afrika; sie dienten dem Eintausch von Waren, wie sie von Kaufleuten der betreffenden Länder freiwillig geboten wurden. Die anderen waren Pflanzungskolonien, in denen teils mit erzwungener, teils mit freier Arbeit die Produkte hergestellt wurden, die der Handel weiter vertrieb. Hier kommen wir zu Sombarts Neuerung, welche die italienischen Handelsniederlassungen als Zwingburgen zur Ausbeutung einer feindlichen Bevölkerung erscheinen läßt. Sie setzt voraus, daß die Bewohner Syriens und Palästinas widerstandsunfähige Völker gewesen seien; von den kulturüberlegenen Bewohnern der italienischen Städte seien sie durch Übertölpelung und Zwang „ausgepowert“ worden. Es standen den Italienern aber weder Indianer, noch Neger, noch Malayen gegenüber, sondern Griechen und Araber, deren Kultur der des damaligen Italiens überlegen war. Sombart hebt dies sogar selbst hervor, indem er den blühenden Zustand der seit einem halben Jahrtausend unter arabischer Herrschaft stehenden Gebiete Palästina und Syrien schildert 1 ). Außerdem: die Amalfitaner 2 ) ’) Der moderne Kapitalismus, I 334 ff. s ) Mu.ratori, De mercatibus et mercatura saeeulorum rudium, Antiqu. med. aevi II. — Heyd a. a. 0. I 114—120, 162. 332 Lu jo Brentano und die Venezianer *) haben schon vor den Kreuzzügen Handelsniederlassungen im Gebiete der späteren Kreuzfahrerstaaten gehabt. Wären sie Zwingburgen gewesen , um die Eingeborenen dem doux commerce geneigter zu machen, so hätten die tatkräftigen mohammedanischen Beherrscher jener Gegenden sie sicher nicht geduldet. Da sie trotzdem bestanden und Amal- fitaner und Venezianer großen Wert auf sie legten, muß deren Handel, auch ohne auf Übertölpelung und Zwang zu beruhen, für sie wohl gewinnbringend gewesen sein. Dasselbe beweisen die zahlreichen Handelsbeziehungen, Handelsniederlassungen, Handelsverträge mit Magreb * 2 ). Und darauf geht auch schon das besprochene Streben Venedigs, Pisas und Genuas, einerseits sich an der Eroberung Syriens und Palästinas mit eigener Wehrkraft zu beteiligen, andererseits sich für diese Beteiligung die Überlassung von Stadtvierteln auszubedingen, zurück. Man vergleiche 3 ) doch die Zusicherungen, welche Gottfried von Bouillon 1100 den Venezianern und König Balduin 1101 den Genuesen für Kriegshilfe, der Stellvertreter Balduins den Venezianern für Kriegshilfe bei der Belagerung von Tyrus und für ein Gelddarlehen von 100 000 Goldbyzantiner gegeben hat. Die Venezianer erhielten über die Bürger des ihnen eingeräumten Stadtviertels von Tyrus dieselbe Autorität, wie sie dem König über seine Untertanen zustand 4 ). 0 Assises des Jerusalem t. II, Paris 1843. Introduction par M. le Comte de Beugnot p. XXI. Eben mit Rücksicht auf diese ihre Handelsniederlassungen sind die Venezianer den Kreuzzügen zuerst sehr ablehnend gegenübergestanden. 2 ) Vgl. L. de Mas Latrie, Traites de paix et de commerce et documents divers concernant les relations des Chretiens avec les Arabes de l’Afrique septentrionale au moyen äge. Paris 1866. 3 ) Siehe H e y d , Geschichte des Levantehandels, I 145 ff. 4 ) Der Vertrag steht im Chron. Andr. Danduli p. 275. Handel und Kapitalismus 333 Die Pisaner und Amalfitaner haben nicht minder wertvolle Privilegien in Antiochien erlangt. Noch weiter gingen die den Marseillern im Jahre 1190 für ihre hei der Belagerung von Accon geleisteten Dienste eingeräumten Privilegien 1 ). Diese Beleihungen waren nicht eine „modifizierte Belehnung“, wie Sombart sagt, sondern gaben durch Staatsvertrag zwischen gleichberechtigten souveränen Staaten den italienischen Republiken die volle Souveränität über ihre Stadtteile. Wie die Handelsniederlassungen der Italiener vor den Kreuzzügen als Stützpunkte ihres Handels gedient hatten, so erst recht diese Quartiere, in denen ihren Heimatstädten die Souveränität zustand. In den Zeiten des Friedens und der Waffenstillstände fand hier Handel und Verkehr zwischen Christen und Mohammedanern statt. Was war nun der Grund, warum die italienischen Städte so sehr darauf aus waren, für ihre Kaufleute solche mit dem Recht der Exterritorialität ausgestattete Handelsniederlassungen zu erwerben? Warum waren sie nicht zufrieden, unter der Herrschaft der Feudalherren in den Kreuzfahrerstaaten Handel zu treiben? Sombart 2 ) vermag einen solchen Grund nicht zu erkennen, wenn nicht ein großer Teil der gewerbe- *) Assises de Jerusalem t. IL Introduction par M. le Comte de Beugnot p. XXII. Dagegen geht aus der Stelle in David- sohns Geschichte von Florenz I 282, Berlin 1896, auf welche Sombart verweist, nicht hervor, daß auch Florenz nicht unbedeutenden Kolonialbesitz in Syrien gehabt habe; das eine Casale, das in der Hand eines Florentiners nachweisbar ist, kann doch wohl nicht als solcher bezeichnet werden, und ebensowenig wird es dadurch bewiesen, daß Florentiner seit den letzten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts bedeutende Stellungen in Palästina eingenommen haben. 2 ) Der moderne Kapitalismus, I 340. 334 Lujo Brentano treibenden Bevölkerung in den Städten in einem sklavenartigen Verhältnis zu den herrschenden Klassen gestanden hätte. Das zeigt aber nur, wie sehr seine einmal gefaßte Meinung, daß ein nicht auf Erpressung beruhender Handel nicht gewinnbringend sein könne, seinen Sinn verblendet, und wie wenig er trotz aller Schriften, die er zitiert, begriffen hat, warum die handeltreibenden Bürger des Mittelalters nach Stadt- recht und Stadtherrschaft verlangt haben. Der für die Stadtbürger wertvollste Teil der mittelalterlichen Stadtverfassung war das Marktrecht. Um dieses haben sie mit den feudalen Stadtherren, den Bischöfen oder wer sonst Stadtherr war, im Abendlande gekämpft. Dessen wichtigster Bestandteil aber ist die Einrichtung eines Spezialgerichtes für alle Arten von Handelsgeschäften und ein besonderes Beweisverfahren gewesen. Das deutsche und das feudale Recht war dem platten Lande angepaßt, wenn man will, ein Ackerbaurecht, äußerst formal und schwerfällig. Jeder Kauf und Verkauf war an die Einhaltung bestimmter Formen geknüpft, und die Formen waren der Art, daß sie für Handelsgeschäfte undenkbar waren. Vor allem aber war das Beweis verfahren für Kaufleute unbrauchbar. Das Beweisen bestand nicht darin, daß man dem Gerichte die Richtigkeit einer behaupteten Tatsache dartat, sondern darin, daß eine Partei den «Widerspruch des Gegners gegen ihre Behauptung durch Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form beseitigte. Das Gericht untersuchte nicht, welche Partei mit ihrer Behauptung im Rechte sei, sondern wartete ah, welcher Partei es gelingen würde, die zur Beseitigung des Widerspruchs ihres Gegners vorgeschriebene Form zu erfüHen. Solche Form war vor allem der eigene Eid der Partei; nur eine Partei wurde zum Eid zugelassen, und zwar 335 Handel und Kapitalismus hatte der Angegriffene den Vorrang vor dem Angreifer. Nicht wie nach römischem Recht actori incumbit pro- batio, sondern umgekehrt: der Angegriffene hat ein Beweisrecht. Wem der Beweis zuerkannt ist, hat den Sieg in der Hand; es gibt keinen Gegenbeweis. Dabei braucht die Behauptung, die beschworen wird, nicht erhärtet zu werden; es genügt, daß sie beschworen wird. Dabei wird dann der Eid der Partei durch den von Eideshelfern verstärkt. Auch sie beschwören nicht die Tatsache, sondern nur ihre Überzeugung, daß die Behauptung ihrer Partei richtig sei. Die Zahl der geforderten Eideshelfer ist je nachdem sechs oder zwei; man schwört selbsiebent oder selbdritt mit Handreichung, d. h. alle Schwörenden bilden eine Kette und schwören mit einem Munde, unisono. Da ein Gegenbeweis ausgeschlossen, ist der Kläger verloren, wenn er den Eid zuläßt. Daher er die Hand des Schwörenden umdreht und ihn des Meineids bezichtigt. Dann kommt es zum Gottesurteil oder Zweikampf, den man auch durch Stellvertreter ausführen lassen kann. So war es nach deutschem Recht x ); nicht anders war es in den Kreuzfahrerstaaten nach den Assisen von Jerusalem * 2 ). Da wird einer wegen Schulden oder aus Anlaß einer Bürgschaft, oder auch wegen Realinjurien, Raub, Notzucht, Mord, Anwendung von Gewalt und Ähnlichem vor dem Lehnsgerichtshof verklagt. Der Angeklagte verteidigt sich, indem er Punkt für Punkt verneint und Zeugen beibringt, die seine Glaubwürdigkeit beschwören. Aber, so sagt der Kommentator der Assisen, Jean von Ibelin, das bringt Gefahr, daß *) Vgl. J. W. Planck, Das deutsche Gerichtsverfahren im Mittelalter. Braunschweig 1879, II, Kapitel 2. 2 ) Assises de Jerusalem, publiees par M. le Comte de B e u g n o t, t. I. Paris 1841. 336 Lujo Brentano Meineide geschworen werden, für Geld oder aus Freundschaft, aus Haß oder aus Furcht. Der Kläger kann datier die Zeugen ablehnen, indem er die Wahrhaftigkeit bestreitet. Er tut dies, indem er die Schwurhand im Augenblick, da der Zeuge sie auf das Reliquienkästchen legen will, umdreht; damit verhindert er, daß dieses durch Meineid befleckt wird. Kein Zeuge, der nicht für immer des Rechts, Zeugenschaft zu leisten, beraubt sein will, kann sich dieses gefallen lassen. Daher ruft er: „Du lügst! mit Gottes Hilfe werde ich meine Ehrlichkeit dir gegenüber beweisen, indem ich dich im Kampf Leib gegen Leib zur Zurücknahme oder zum Tode führen werde.“ Nun kommt es zum Kampf; wie nach deutschem Landrecht kann ihn auch nach den Assisen von Jerusalem jede der Parteien durch einen Anderen auskämpfen lassen. Dieser Kampf findet unter Beobachtung gewisser Zeremonien statt. Dauert er noch, wenn die ersten Sterne am Himmel erscheinen, so gilt der Angeklagte als unschuldig. Aber meist sinkt vor Anbruch des Abends der eine oder der andere der beiden Kämpfer, um sich nicht mehr zu erheben. Dann stürzen die beiden Kampfwächter hin, um zu hören, ob der Besiegte seine Lüge gesteht. Vernehmen sie dieses Geständnis , so gebieten sie seinem Gegner Einhalt und tragen den Besiegten fort, damit mit ihm nach dem Willen des Gerichtsherrn geschehe. Und dieser, fährt Ibelin fort, sollte ihn hängen lassen; denn er ist ein elendiger Meineidiger. Ein solches Beweisverfahren läßt sich nur begreifen, wenn wir uns den rein agrarischen Charakter der Gesellschaftsklassen, unter denen diese Streitigkeiten sich abspielten, vergegenwärtigen. In einer agrarischen Gesellschaft gibt es Streitigkeiten regelmäßig nur unter Nachbarn; dies heißt: die Tatsachen, um die es sich Handel und Kapitalismus 337 handelt, sind als Regel den Teilnehmern an der Gerichtsverhandlung ohnedies bekannt. Da mögen, trotz Ibelin, Meineide wenig vorgekommen sein, und eben deshalb mögen auch Zweikämpfe zur Verneinung des Meineids nur selten stattgefunden haben. Ganz anders, wo die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, die allein die Einrichtung halbwegs erträglich erscheinen lassen, fehlten. Wo es sich um Handelstransaktionen unter Kaufleuten, meist Angehörigen verschiedener Städte, oft verschiedener Nationen, ja Hassen handelte, erscheint das Beweisverfahren mittelst Duells von vornherein als unmöglich. Man denke vor allem an die unendlich größere Häufigkeit dieser Transaktionen. In einer großen Handelsstadt brachte oft ein Tag mehr Kauf- und Verkaufsverträge , mehr Darlehensverträge und Übernahmen von Bürgschaften, als in einer agrarischen Gemeinde in einem Jahre stattfanden. Alle Streitigkeiten, die daraus hervorgingen, mittelst Zweikampfes zum Austrag zu bringen, hätte die Gerichtshöfe der Städte in permanente Paukböden verwandelt. Dann — wo hätte der fremde Kaufmann immer die nötigen Eideshelfer gefunden, die seine Glaubwürdigkeit zu beschwören bereit waren? Dem rationalistischen Geiste des Kaufmanns mußte es als ein Unding erscheinen, den Ausgang eines Prozesses von der Geschicklichkeit, Stärke, Tapferkeit eines bezahlten Paukanten abhängig zu machen, ganz abgesehen davon, daß der Ausgang des Prozesses Leib und Leben des Unterlegenen, auch wenn er tatsächlich im Rechte war, in die Gnade des Gerichtsherrn stellte. Daher wir denn schon vor dem ersten Kreuzzug in den Städteprivilegien des Abendlandes Bestimmungen finden, welche die Bürger einer Stadt gegen die Zumutung, durch Zweikampf ihre Ansprüche zu erhärten, schützen. Mit dem Aufblühen L. Brentano Der wirtschaftende Monsch. 22 338 Lujo Brentano von Handel und Wandel in den Städten nach dem ersten Kreuzzug mehren sich im Abendlande die Städteprivilegien, in denen der Zeugenbeweis an die Stelle des Beweises mit Zweikampf tritt 1 ). In den Gildestatuten, wie sie von da ab den Kaufmannsgilden in England verliehen werden, wird es zur regelmäßigen Formel 2 ): „Auch haben wir ihnen verliehen, daß keiner derselben im Zweikampf kämpfe.“ Im Handelsvertrag Friedrich Barbarossas mit Flandern heißt es 3 ): „Niemand fordere einen Kaufmann aus Flandern zum Zweikampf, sondern, wenn er gegen ihn zu klagen hat, nehme er seinen Eid entgegen.“ Im zweiten Stadtrecht von Straßburg um 1200 wird bestimmt, daß, wer es unterlassen hat, beim Abschluß eines Schuldvertrags Zeugen zuzuziehen, seinen Schuldner nicht zum Zweikampf fordern könne, sondern mit dessen Eid sich begnügen müsse 4 * ). Sachlich übereinstimend lauten die Städteprivilegien in Frankreich. Nichts ist ferner bezeichnender, als daß die italienischen Kaufleute, die in Frankreich Handel treiben, die Tonsur nahmen 6 ). Diese Kaufleute dachten nicht daran, Priester zu werden; auch verpflichtete sie die Tonsur zu weiter nichts; aber 0 Siehe die bei Ferdinand Walter, Deutsche Rechtsgeschichte, Bonn 1857, S. 281 und 288, zitierten Stadtrechte von Freiburg, Nürnberg, Regenburg, Köln, Soest, Eisenach. 3 J Siehe Dr. B r a d y , An historical treatise of cities and boroughs, London 1777, Appendix pp. 12, 45; ferner die Rotuli Chartarum (1199—1216), ed. Tb. D u f f u s H a r d y , London 1837; C. Groß, The Gild Merchant, Oxford 1890, I 290, II 29, 293, 373. а ) Siehe L. A. Warnkönig, Flandrische Staats- u. Rechtsgeschichte bis zum Jahre 1305, I, Tübingen) 1835 Urk. XIV; auch III, 1 Tübingen 1842, S. 299. 4 ) Siehe Wilhelm Wiegand, Urkundenbuch der Stadt Straßburg, Straßburg 1879, I 479 c. 27. б ) Rambaud, Histoire de la civilisation franfaise, 8. ed , Paris 1901, I 231. Handel und Kapitalismus 339 • indem sie die Tonsur nahmen, wurden sie dem geistlichen Gerichte untertänig. Damit erlangten sie an Stelle eines mit ihren Interessen schlechthin unverträglichen Prozeßrechts das des kanonischen Rechts. In den Kreuzfahrerstaaten aber, wo Franken, Griechen, Syrer, Araber, Türken in Handelsverkehr miteinander traten, mußte das Bedürfnis nach einem rationellen Beweisverfahren vor allem sich geltend machen. Da ist es denn charakteristisch, daß in demselben Königreiche Jerusalem, in dem der Feudalkodex zur höchsten Verfeinerung ausgehildet worden ist, auch das auf entgegengesetzten Prinzipien beruhende Beweisverfahren des Bürgertums seine erste Kodifikation gefunden hat in den Assises de la cour des bourgeois 1 ), das Verfahren mittelst Zeugen, welche statt der Glaubwürdigkeit der Parteien die Wahrheit der behaupteten Tatsachen beschwören. Die italienischen Städte aber setzten in den Kreuzfahrerstaaten für ihre Nationalen an die Stelle des feudalen Rechtes und Beweisverfahrens ihr heimisches Stadtrecht, ihr heimisches Beweisverfahren, das den Bedürfnissen ihrer Handelstätigkeit entsprechende römische Recht. Das war der Hauptvorteil der italienischen Kommunen in den Kreuzfahrerstaaten für die italienischen Kaufleute. Um seinetwillen haben sie, auch ohne daß ihnen deren Bewohner hörig wurden, nach besonderen Stadtvierteln, die unter der Souveränetät ihrer Heimatstadt standen, verlangt. Damit ihnen diese Souveränetät und deren Rechtsvorteile tatsächlich gewahrt blieben, mußten sie aber auch imstande sein, sich seihst zu genügen. Daher die übrigen Bedingungen, auf denen J ) Assises de Jerusalem publiees par M. le Comte de Beug- n o t t. II., Paris 1843. 22 • 340 Lujo Brentano sie bestanden *): eine Kircbe, ein Marktplatz, auf dem als Zeichen ihrer Souveränität ihr Stadtwappen auf hoher Säule stand, ein Bad und ein Backofen, eine Mühle, eigene Wage, Maße und Gewichte. Dazu kamen noch Casalia, d. h. Landgüter. Was aber da produziert wurde, war nur für den Lebensbedarf der italienischen Kommunen * 2 ). !) Die beste Vorstellung von den übrigen Vorteilen, welche die italienischen Kommunen im Orient den Kaufleuten der italienischen Städte gewährten, erhalten wir aus den Privilegien, welche den Venezianern auf Grund des Pactum Warmundi 1123 zuerkannt und 1125 vom König Balduin II. bestätigt worden sind. Sie sind in den Fontes rerum Austriacarum XII 1 pp. 81—94 abgedruckt. 2 ) Es ist richtig, daß einzelne Bauern auch Zuckerrohr bauten; allein das sind relativ so wenige Fälle, daß es ausgeschlossen ist, darin eine Plantagenwirtschaft und in dieser das Vorteilhafte der italienischen Handelsniederlassungen für ihre Mutterstädte zu sehen. Der einzige Beleg, den Sombart für seine Behauptung anführt, bezieht sich auf Kreta und ist aus dem Jahre 1428! Allein Kreta war Pflanzungskolonie; seine Verhältnisse haben mit denen der italienischen Kommunen auf dem Festland nichts gemein. Kreta wurde nach der Eroberung Konstantinopels durch die Lateiner im Wege des Kaufs von Venedig erworben und vom venezianischen Staate wurden einzelne Nobili mit Grundherrschaften nach Lehnrecht beliehen. Also der völlige Gegensatz zur Rechts- und Wirtschaftsverfassung der italienischen Kommunen. Sodann beruft sich Sombart auf Strafbedingungen gegen das Entlaufen von Sklaven in Kreta. Die Stelle, die er anführt, richtet sich aber gegen kontraktbrüchige freie Lohnarbeiter in den Zuckerkochereien. Die Stelle steht bei Hippolyte Noiret, Documents inedits pour servir ä l’histoire de la domination venitienne en Crete de 1380 ä 1485, Paris 1892, p. 325, und lautet: »Item si aliqui ex hominibus quos habebit ad suum Stipendium sive salarium, pro coquendo seu laborando dictos zucharos, fugerent, possit et liceat sibi hos tales fugitivos ubique in terris et super Insula intromittere et capere, et illos ponere in manibus Rectorum nostrorum, qui fugitivi tractentur et puniantur eodem modo, quo tractantur faliti galearum, et Rectores nostri faciant sibi jus contra dictos fugitivos suos, sicut facere tenentur Handel und Kapitalismus 341 Also die Zuteilung eines Stadtviertels an die Bürger und italienischen Städte bedeutete in den Kreuzfahrerstaaten die Verleihung einer Niederlassung zu voller Souveränität. Damit das Recht praktisch gewährleistet sei, erhalten sie alles, was zu ihrer tatsächlichen Unabhängigkeit in kirchlicher, hygienischer und ökonomischer Hinsicht nötig ist. Sie erhalten das Recht, alle Einrichtungen in ihrer Niederlassung zu treffen, wie sie zum Handelsbetrieb nötig, ferner eigene Gerichtsbarkeit, Sicherheit des Besitzes und Erbes, Freiheit vom Strandrecht, oft auch noch Zollfreiheit. So groß war die Bedeutung dieser Freiheiten für den Handelsbetrieb, daß nach dem Zusammenbruch der Kreuzfahrerstaaten die italienischen Kommunen zwar nicht alle ihre Besitzungen und Rechte behalten pro faliti galearum. Sed idem Marcus teneatur ad- visare dictos suos salariatos quando eos accipiat de ista condition e.« Obgleich namentlich der letzte Satz jeden Zweifel daran ausschließen muß, daß es sich hier um freie Lohnarbeiter handle, sucht Sombart die Freiheit dieser Arbeiter mit der Bemerkung in Zweifel zu ziehen: „dann wäre deren Arbeit in Wirklichkeit ebensosehr Zwangsarbeit gewesen wie die eines gemeinen Sklaven ‘. Als ob nicht ähnliche Strafbestimmungen bis vor der Revolution im ostelbischen Deutschland gegenüber kontraktbrüchigen Landarbeitern Rechtens gewesen wären! Auch der weitere Satz: »Item quod libris suis, quos tenebit pro pagis salariatorum suorum pro dicto misterio, detur plena fides, nisi reprobarentur«, beweist, daß es sich um freie Lohnarbeiter handelt. Gleichzeitig zeigt er, daß Sombart zu Unrecht behauptet (Archiv f. Sozialwiss. v. Jaffe, XLI, 322), Frankreich sei das erste Land in Europa gewesen, in dem vom Gesetze jedem Kaufmann eingeschärft (aber nicht befohlen) worden, Bücher zu führen; der einzige Zwang sei indirekt gewesen, sofern nur durch Bücher der Nachweis strittiger Forderungen zu erbringen war. Die Stelle zeigt, daß schon 1428 im venezianischen Kreta den Büchern Beweiskraft zukam, also schon dort derselbe indirekte Zwang, Bücher zu führen, geübt wurde. 342 Lujo Brentano haben, aber sofort mit den Mohammedanern neue Handelsverträge abschlossen, um sich die wichtigsten zu erhalten. Die siegreichen Mohammedaner würden sich wohl schwerlich zu solchen Verträgen herbeigelassen haben, wenn diese nicht auch für sie vorteilhaft gewesen, wenn ihre Untertanen dadurch „ausgepowert“ worden wären. Und auch heute noch haben wir in asiatischen Ländern solche exterritoriale Niederlassungen im Interesse unseres Handels, ohne daß jemand je eingefallen wäre, sie als Zwingburgen anzusehen, um die Eingeborenen jener Länder, wie Sombart sich ausdrückt, dem doux commerce geneigter zu machen. Anders verhält es sich mit den Pflanzungskolonien der Italiener. Sie beruhten auf Eroberung, sei es der italienischen Städte selbst, sei es einzelner ihrer Bürger, welche dann das eroberte Gebiet unter den Schutz ihrer Vaterstadt stellten. Der Ausgangspunkt für diese Art von Kolonien war der vierte Kreuzzug. Ich habe auf S. 293 erzählt, daß Venedig dem Markgrafen von Montferrat die diesem nach der Eroberung von Konstantinopel zugefallene Insel Kreta oder Candia, wie sie schon damals genannt wurde, im Jahre 1204 abgekauft hat 1 ). Aber das Abgekaufte war erst zu erobern 2 ). In den 160 Jahren nach der Okkupation der Insel waren nicht weniger als 14 große Aufstände zu bewältigen, bis die Venezianer ihrer wirklich Herr wurden. Erst dann war ihre Herrschaft gesichert. Sie sandten nun Adelige *) Vgl. auch Fontes Austr. XII 512 ff. 2 ) Über die Herrschaft der Venezianer in Kreta und ihre Rückwirkung auf Venedig vgl. die von großer Einsicht zeugende Darstellung Leos im 3. Bande seiner Geschichts der italienischen Staaten und Wilh. II e y d, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter I 308. Handel und Kapitalismus 343 und Patrizier auf die Insel, um sie in Besitz zu nehmen. Die Insel wurde in drei Teile geteilt: 1. Zur Dotation von Kirchen und Klöstern, um der lateinischen Kirche ein festes Fundament zu schaffen. 2. Staatsgut — nur ein kurzer Küstenstrich und die Hauptstadt. Die Einkünfte aus der Verwaltung derselben wurden von der venezianischen Verwaltung der Insel verwendet; dazu kamen die Regalien, die teils im Bergwerksertrag, namentlich in Silber, der Benützung der Flüsse zu Goldwäschereien und in städtischen Einkünften bestanden. Diese Einkünfte der Republik haben die Verwaltungskosten niemals gedeckt 1 ). 3. Der letzte Teil wurde in 132 Reiterlehen und in 408 Fußdienstlehen geteilt. Jeder Ritter hatte die Pflicht, der Republik selbst mit der Lanze zu dienen, eine rittermäßige Rüstung und zwei Schildknappen bei sich zu führen. Alle Kolonisten schworen der Republik den Eid der Treue, und die Lehen gingen auf die männliche Nachkommenschaft über. Jedes Reiterlehen wurde mit 24, jedes Lehen eines Fußknechts mit 4 sarazenischen Leibeigenen ausgestattet. Diese waren noch aus früherer Zeit auf der Insel und wurden nun in eine ähnliche Lage wie die Hörigen in Frankreich versetzt. Sie erhielten Nahrung, Kleidung und geringen Lohn. Später in einem Augenblick der Geldnot gestattete man ihnen, sich freizukaufen, wovon viele Gebrauch machten. Die Ländereien, welche der Kirche und dem Staate anheimfielen, waren fast durchgängig von Griechen gebaut, die sich in einem abhängigen Besitzstand als Hintersassen verhielten. Außerdem befanden sich Juden auf der Insel, als Händler und Geldverleiher ; sie waren wenig beliebt 2 ). 0 Ygl. Leopold von Ranke, Sämtliche Werke 5LH 21. 2 ) Ygl. die Einleitung von A. Haudecoeurzu der zitierten Dokumentensammlung von Hippolyte N o i r e t p. XII. 344 Lu jo Brentano Der Boden war fruchtbar. Die hergestellten Erzeugnisse bestanden in Wein und Getreide. Doch war der Anbau der letzteren kontingentiert, um zu verhindern, daß Lebensmittel angehäuft wurden, was bei Aufständen den Rebellen zugute gekommen wäre. Ferner trieb man Bienenzucht, produzierte Baumwolle, etwas Seide, baute Zuckerrohr und Mastix. Die Steinbrüche wurden abgebaut, und Fässer wurden fabriziert. Die Insel diente im Handel mit Asien als Entrepot der Gewürze. Hohe Steuern wurden erhoben; außerdem bestanden Salzmonopol und Salzkontingent. Der Hauptwert der Insel Kreta für Venedig bestand übrigens nicht in ihrer außerordentlichen Fruchtbarkeit als vielmehr in ihrer höchst bedeutsamen Weltstellung auf dem Kreuzweg zwischen drei Erdteilen. Während die übrigen venezianischen Niederlassungen, wie die vorhin besprochenen zum Zwecke des Handels, in ihrer politischen Einrichtung kleinere Abbilder Venedigs waren, mit republikanischen Einrichtungen, wie dieses sie hatte, wurden diese in Candia und ebenso in Corfu, das Venedig etwas später zufiel, durch die Notwendigkeit, die Insel zu erobern und bei den damals unvollkommenen Verkehrsmitteln mit kriegerischen Mitteln zu halten, modifiziert. Sie führten die Kapitalisten Venedigs zur Einführung einer feudalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in dem eroberten Land. Der venezianische Nobile verwandelte sich auf Kreta und Corfu und später ebenso in Morea in einen feudalen Grundherrn. Das reizte dann den venezianischen Kapitalistenadel zu ähnlichen Privateroberungen. Man okkupierte mit kriegerischen Mitteln dieses oder jenes Gebiet, machte sich zu dessen Herrn und stellte sich unter den Schutz der Vaterstadt. Das übte dann seine Rückwirkung auf die Verfassung Venedigs selbst, Handel und Kapitalismus 345 wie denn der durch den Besitz von Kolonien lebendig gehaltene Geist der Eroberung hei allen Völkern stets rückschrittlich auf die heimische Entwicklung gewirkt hat. Die Entstehung einer feudalen Aristokratie in den venezianischen Kolonien führte im Jahre 1297 zu einer erblichen Aristokratie in Venedig, die sich gegen das übrige Volk abschloß. Es entstand die Herrschaft einer starren Oligarchie, welche mit furchtbarer Konsequenz Adel und Volk, den Ehrgeiz der Vornehmsten wie die freiheitlichen Regungen der Masse im Zaum zu halten wußte. So war die Entwicklung gerade umgekehrt, wie Somhart behauptet. Er läßt diese Pflanzungen aus der Lehensverfassung herauswachsen und aus ihnen den kapitalistischen Reichtum. Das erstere ist richtig, das zweite falsch. In Venedig war der Kapitalreichtum zuerst. Er hat ihm schon vor den Kreuzzügen eine dem beweglichen Besitz entsprechende Rechts- und Wirtschaftsverfassung gegeben und es reich und mächtig gemacht. Auf Grund, dieses seines Reichtums hat es im vierten Kreuzzug Ländereien im Gebiet des griechischen Kaiserreiches erlangt. Und um diese zu halten, führt es die damalige Kriegsverfassung, das Lehenssystem, die Kolonisation auf militärischem Wege durch Lehensträger ein. Nun werden die Besitzungen in den Kolonien nach dem Lehenssystem mittelst Unfreier bewirtschaftet und eventuell die Zufuhr männlicher Sklaven zu diesem Zwecke vom Staate prämiiert. Die Nobili werden aus Kaufleuten zu Rittern, und die Heimatverfassung wird unter dem Einfluß der feudalistisch organisierten Kolonie aristokratisch. Während Somhart vom Fall des griechischen Kaisertums im Jahre 1204 die Entstehung des Kapitalismus datiert, datiert davon das Eindringen des Feudalismus in Venedig. Genau so wie im 19. Jahrhundert der 346 Lujo Brentano Kapitalist Großgrundbesitzer zu werden bestrebt ist, strebte damals der reiche Nobile danach, Feudalherr zu werden. In ähnlichem Verhältnis wie die Privateroberungen der venezianischen Nobili zu Venedig standen die der genuesischen zu Genua 1 ). So wurde die Stadt Phokäa in Kleinasien und die davor liegende Insel Chios eine Privatherrschaft zuerst des Genuesen Zaccaria, dann der Vignosi, schließlich der Giustiniani. Die Alaungruben von Phokäa und die Mastixpflanzungen von Chios brachten ihnen großen Gewinn unter genuesischer Oberhoheit. Auch hier wächst wie in Kreta aus dem feudalen gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnis die Plantagenwirtschaft hervor. Dasselbe gilt für die Insel Cypern 2 ). Richard Löwenherz hatte sie im Mai 1191 erobert und, nachdem er dort eine Beute gemacht, welche die Phantasie der Zeitgenossen mit den Schätzen des Krösus verglichen hat, an die Templer verkauft. Diese hausten derart, daß sie alsbald einen großen Aufstand hervorriefen. Sie behandelten die Insel wie ein großes Landgut und die Einwohner als Tributpflichtige und Hörige. Den Aufstand schlugen sie nieder, verkauften aber im Bewußtsein, sich danach nicht halten zu können, die Insel an den letzten König von Jerusalem, Guy von Lusignan, dafür, daß dieser in ihren Vertrag mit !) Vgl. W. H e y d , a. a. 0. I 482, 507—509, 538 ff., 549. a ) Für die Geseichte des Übergangs von der alten Feudalwirtschaft zur Geldwirtschaft und das Aufleben des Handels im Gefolge der Kreuzzüge ist Cypern von besonderer Wichtigkeit. Vgl. darüber, L. de Mas Latrie, Histoire de l’ile de Chypre sous le regne des Princes de la maison de Lusignan. Der 1. Band, Paris 1861, gibt die Darstellung der Geschichte von 1191—1291, Band II, Paris 1852, und Band III, Paris 1854, geben Quellenauszüge von 1191—1671. Handel und Kapitalismus 347 Richard ein trat. Das dazu nötige Geld streckten ihm in Tripolis weilende genuesische Kaufleute vor. Der König von Cypern rief nun fränkische Ritter ins Land, welche er mit Ländereien belehnte. Die Bauern, die bis dahin den Griechen gefrondet, mußten nun den Franken fronden. Mit ihren Arbeitsleistungen betrieb man Weinbau und Zuckerplantagen. Außerdem aber befand sich eine Fülle von griechischen und abendländischen Kaufleuten im Land. Die Lage der Insel war für den Handel mit Asien äußerst günstig gelegen, namentlich Famagusta, gerade gegenüber Accon. Diese Lage wurde für den abendländischen Handel um so bedeutsamer, als die Kreuzfahrerstaaten, einer nach dem anderen, verschwanden. Es ist nun charakteristisch *), daß die siegreichen Mohammedaner die Italiener, wenn auch nicht in allen ihren Besitzungen und Freiheiten erhielten, so doch ihnen so viele ließen und neu verliehen, daß sie ihren Handel weiter gewinnbringend betreiben konnten. Aber trotzdem war es für die abendländischen Kauf leute von Vorteil, nach dem Scheitern der Kreuzzüge noch Stützpunkte für ihren Handel auf christlichem Boden .zu haben, und so kam der Verlust der abendländischen Besitzungen dem Handel auf Cypern und auch auf Candia sehr zugut, ganz besonders dem ersteren. Hier mündeten alle Handelsstraßen, sowohl die von China und Indien über Bagdad, als auch die über Arabien und Ägypten. Wie gewinnbringend der Handel für die dortigen Kaufleute gewesen, mögen wir *) Es ist dies auch eine weitere Illustration der Unhaltbarkeit von Sombarts Aufstellung, daß die Ansiedlungen der italienischen Städte in Kleinasien Zwingburgen gewesen seien, um die einheimische Bevölkerung dem doux commerce geneigter zu machen. 348 Lujo Brentano aus dem entnehmen, was der westfälische Pfarrer Ludolph in seiner Beschreibung der Reise in das heilige Land vom Jahre 1350 von Famagusta erzählt 1 ): „Diese Stadt ist die reichste und ihre Bürger sind die reichsten von allen. Als ein Bürger dieser Stadt seine Tochter verheiratete, gab er ihr solche Kleinodien als Kopfschmuck, daß die mit uns kommenden französischen Ritter sie als wertvoller als den ganzen Schmuck schätzten, den die Königin von Frankreich besaß. Ein Kaufmann dieser Stadt verkaufte dem Sultan einen goldenen Reichsapfel, der mit vier kostbaren Juwelen geschmückt war, mit einem Karfunkel, einem Smaragd, einem Saphir und einer Perle, für 60000 Gulden; er wollte den Apfel darauf für 100000 Gulden zurückkaufen, was abgelehnt wurde.“ Und andere Beispiele mehr. Die Gewürze seien dort so gewöhnlich, wie in seiner Heimat das Brot, und wenn er von den Juwelen, die es da gehe, sprechen würde, würde man es ihm nicht glauben. Die galanten Damen in Famagusta seien sehr reich; es gäbe solche, die mehr als 100 000 Gulden besäßen 2 ), was auf einen allerdings stark entwickelten Kapitalismus, zwar nicht, wie Sombart neuerdings will 3 ), als Ursache, sondern als Wirkung des- ‘) L. de Mas L a t r i e , a. a. O. II 213 ff. 2 ) »In hac civitate degunt infinitae meretrices ditissimae, quarum quaedam plus quam centum mille florenos habentes; de quarum diviciis dicere non ausus sum.« DeMasLatrie, a. a. O. H 214. 3 ) Werner Sombart, Luxus und Kapitalismus, München und Leipzig, 1913. Auf S. 77 bezeichnet der Verfasser selbst als den „Grundgedanken“ seines Buchs, „inwiefern die Frau, zumal die von Unrechtswegen geliebte Frau, wir können auch sagen: das Weibchen, Anteil an der Ausgestaltung des äußeren Lebens in unserer Epoche genommen hat“ und auf S. 206 schreibt er: „So zeugte der Luxus, der selbst, wie wir sahen, ein legitimes Kind der illegitimen Liebe war, den Kapitalismus.“ Danach er- Handel und Kapitalismus 349 selben hinweist; aber von den Reicktiimern dieser Damen will der Pfarrer lieber nicht reden. Sehr gut aber versteht er die Ursachen des Reichtums von Cypern, der unter anderem den dortigen Reichen gestattet, die dortigen galanten Damen mit solchen Vermögen zu beschenken. „Auch auf Cypern“, schreibt er, „gibt es sehr reiche Kaufleute; auch ist dies nicht zu verwundern, denn Cypern liegt am Ende der Christen- seheint also als wesentliche Ursache des Strebens nach unbegrenztem Gewinn das Verlangen nach dem „Weibchen“ und damit Sombarts Lehre, wonach das unbegrenzte Streben nach Gewinn der Ausfluß der Verselbständigung des Sachvermögens in der kapitalistischen Unternehmung sein soll, als tatsächlich preisgegeben; denn Sombart dürfte das Verlangen nach dem „Weibchen“ doch nicht für „naturwidrig“ erklären, für etwas, was voraussetze, daß „dem naturalen, dem triebhaften Menschen erst alle Knochen im Leibe gebrochen und ein spezifisch rational gestalteter Seelenmechanismus an die Stelle des urwüchsigen, originalen Lebens gesetzt“ worden sei. (Siehe Sombart, Die Juden und das Wirtschaftsleben, 1911, S. 281; vgl. dazu S. 272, 279.) Jedenfalls zeigt die Reisebeschreibung des Ludolph aus dem Jahre 1350, daß das „Weibchen“ weit früher geboren ist, als Sombart S. 64, 65 seines Buches von 1913 meint. Jeder, der die Geschichte des Mittelalters von Fredegunde angefangen bis hin zur Beherrschung des päpstlichen Stuhls durch Theodora und Marozia, zur Zeit, da Rom feudalisiert war, und zu den Mätressen der feudalen Könige und Großen des Abendlands kennt, weiß, daß das Auftreten des „Weibchens“ mit keiner besonderen Art von Wirtschaftsverfassung etwas zu tun hat. Hat man doch in der Zeit der feudalen Wirtschaftsordnung sogar das Halten von „meretrices“ durch Belehnung mit Land vergolten. So lese ich in den Fragmenta Anti- quitatis, Ancient tenures of land etc. by T. B. of the Inner Temple, London 1679, p. 8: Pia. Coronae 19 Henr. 3 Surrey: Robertus Testard tenuit quandam terram in Villa de Guideford per seriantiam custodiendi meretrices in Curia Domini Regis. Et arrentata est ad XXV s; ferner p. 39. Pia. Cor. apud Windesor. 12. Edw. I rot. 28 in dorso: In Bokhampton Willielmus Hoppeshort tenet dimi- diam Virgatam terrae in eadem Villa de Domino Rege; per servitium custodiendi Domino Regi sex Damisellas, seil. Meretrices, ad custum Domini Regis. Siehe daselbst auch p. 82. 350 Lujo Brentano heit; als Folge müssen alle Schiffe und alle Waren, welcher Art immer sie sind, und woher immer sie kommen, notwendig stets zuerst nach Cypern kommen; sie können es in keiner Weise umgehen. Auch müssen alle Fremde, aus welohen Teilen der Welt sie nach dem überseeischen Land gehen wollen, nach Cypern kommen. Täglich hört man da alle Nachrichten und Neuigkeiten von Sonnen-Aufgang bis -Untergang. Auch hört und liest und spricht man in Cypern täglich alle Sprachen der Welt, und in besonderen Schulen werden sie alle gelehrt.“ Gleiches Verständnis für die Bedeutung des Handels für den Reichtum eines Landes zeigen die Reden der Königin Veritas an den König Karl VI. von Frankreich im „Songe du vieil pelerin“ von Philippe de Maizieres aus dem Jahre 1381 1 ). Darin wird an dem Königreich Cypern im Vergleich zu anderen Ländern dargetan, daß ein Land, das sich, wie das Königreich Schottland und andere nordische Länder, anf den Ackerbau beschränke, notwendig arm bleiben muß, während es durch Handel zum Reichtum gelange, und daß die Beeinträchtigung des Handels die Finanzen der Könige ruiniere. Famagusta ist von 1382—1464 genuesisch gewesen. Als Genua den Plan faßte, Cypern zu bekriegen, hat es 1373 die Maona von Cypern gebildet 2 ), eine Aktiengesellschaft , um aus der beabsichtigten Expedition Gewinn zu ziehen. Das eingelegte Kapital betrug 400 000 Dukaten. Die Eroberung von Famagusta brachte enormen Gewinn. Darauf konstituierte sich die Maona 0 Siehe L. de Mas L a t r i e , a. a. O. II 388 ff. 3 ) Siehe über die Maona von Cypern und den Ursprung der Bank zum hl. Georg in Genua L. deMasLatrie, a. a. 0. II 366—370. Handel und Kapitalismus 351 als bleibende Gesellschaft, um unter dem Schutze der Republik Handel zu treiben. Im Jahre 1408 hat sie unter dem Patronat des hl. Georg die Pacht der Steuer übernommen, woraus später die Bank des hl. Georg hervorgegangen ist. Die cyprische Maona ist beigetreten, indem sie im Betrag ihrer Forderungen auf Famagusta und an den König von Cypern Aktien nahm. Indes hat sie getrennte Rechnungsführung behalten. Der Handel von Famagusta ist unter ihr zurückgegangen. Im Jahre 1489 kam es mit der ganzen Insel Cypern durch Katharina Cornaro an Venedig. Der Reichtum Famagustas muß die Phantasie der Welt damals außerordentlich beschäftigt haben, wie die Rolle zeigt, die es in den Erzählungen von 1001 Nacht spielt. Die vorstehenden Ausführungen über die Bedeutung des Handels der italienischen Städte vor der Eroberung Konstantinopels durch die Lateiner im Jahre 1204 und den Charakter der italienischen Handelsniederlassungen in den Kreuzfahrerstaaten dürften ausreichen, um Sombarts Lehre, daß der berufsmäßige Handel „in aller früher Zeit, historisch bestimmt während des ganzen europäischen Mittelalters, außer in Italien, hier bis ins 14. Jahrhundert hinein, sich in ganz engem Rahmen bewegt und durchaus das Gepräge handwerksmäßiger Beschäftigung getragen habe“ r ), als unhaltbar zu erweisen. Sollten sie aber nicht ausreichend erscheinen, so fehlt es nicht an weiterem Material, um ihre Unhaltbarkeit darzutun * 2 ). 0 Der moderne Kapitalismus I 165. 2 ) So hat Sombart z. B. in seinem Streben, alle mittelalterlichen Gewerbe- und Handelsbetriebe als „handwerksmäßige“, die nicht nach mehr als der „Nahrung“ strebten, hinzustellen, die 352 Lujo Brentano Es erübrigt noch, Sombarts zweiten grundlegenden Irrtum, den, daß das Streben nach unbegrenztem Reichtum erst als Folge der in der kapitalistischen Unternehmung stattgehabten Verselbständigung des Sachvermögens ins Leben getreten sei, näher ins Auge zu fassen. Es ist dies um so nötiger, als Sombart mit Nachricht Giov. V i 11 a n i s , Storie fiorentine lib. XI cap. 93, bestritten, wonach im Jahre 1308 in Floren z 100000 Stück Tuch hergestellt worden seien. Er macht dagegen geltend (a. a. O. I 166): „Ende des 13. Jahrhunderts betrug die Gesamtausfuhr an Wolle aus England nach Italien etwa 4000 Sack.“ Das würde nur eine Ausbeute von 12000 Stück Tuch ergeben haben. „Mochte nun Florenz auch noch anderswoher seine Wolle beziehen: Hauptausfuhrland war doch England.“ Es sagt aber Villani, im Jahre 1308 seien in 300 Werkstätten 100000 Stück Tuch, aber von gröberer Art, hergestellt worden, gegen nur 80000 Stück, die 1338 in 200 Werkstätten gefertigt wurden; trotzdem aber habe — eben infolge der Verwertung der englischen Wolle — der Wert der geringeren Menge dss Doppelte der früher hergestellten größeren betragen. Villanis Angabe über die 100000 Stück, die 1308 hergestellt wurden, bezieht sich also auf Tuche, die, im Gegensatz zu den 1338 hergestellten, nicht aus englischer Wolle gefertigt worden sind. Die 1338 hergestellten waren feinere Tuche. Nur zur Herstellung solcher bediente man sich der teureren fremden Wolle. Die gröberen Tuche wurden aus Wolle, die aus Toskana, Sardinien, Rom und Neapel kam, die feineren aus Wolle aus England, Frankreich, den Balearen, Sardinien, der Barbarei, aus Puglia und Romagna hergestellt, die ganz feinen aus spanischer und portugiesischer Wolle. Vgl. P a g n i n i, Deila decima II 92, 93. Fast scheint es, daß Sombart die Stelle bei Villani selbst gar nicht gelesen hat. Daß die Florentiner Tuchmanufaktur nach mehr als der „Nahrung“ strebte, zeigt übrigens auch, daß die Medizäer darin tätig gewesen sind. Um die Frachtkosten zu sparen, entschloß sich Lorenzo von Medici, die Wolle, die er bisher aus England bezogen hatte, um in Florenz Tuch herzustellen, in England verarbeiten zu lassen (vgl. R y m e r , Foedera V p. 3, 62; Mengotti, Über den Colbertismus, deutsch, S. 115). Handel und Kapitalismus 353 dieser seiner Lehre auch bei anderen Gelehrten Anklang gefunden hat * 1 ). Ich habe schon oben dargelegt, daß diese Lehre Sombarts zweierlei übersieht: die Lage des Handwerks zur Zeit, da der Handwerker nicht weiter strebte als nach Sicherung seiner „Nahrung“, und das Streben, welches die damaligen Herrenmenschen erfüllte. Der Handwerker war damals kein gleichberechtigtes Glied der Gesellschaft. Er befand sich in einer abhängigen Stellung. Er war noch nicht einmal eine vollkommen selbständige Wirtschaftseinheit, sondern nur ein Glied sei es der Fronhofs Wirtschaft, sei es der dem Stadtregiment unterworfenen Gilde. So lange dies der Fall war, konnte sein Streben selbstverständlich nicht auf Unbegrenzten Erwerb gehen. Er mußte zufrieden sein, wenn es ihm gelang, gegenüber den Übermächtigen seinen herhömmlichen Unterhalt zu wahren. Anders die Herrenmenschen. Schon lange vor Entstehen des Kapitalismus waren sie vom Streben nach unbegrenztem Erwerbe erfüllt. Es tritt uns bei ihnen die Schrankenlosigkeit des Strebens nach Reichtum schon auf den primitivsten Kulturstufen mit derselben Intensität wie auf den entwickeltsten entgegen. Daher schon bei Homer Odysseus lieber noch länger in der Welt umherstreifen will, wenn er dann nur mehr Hab und Gut nach Hause brächte. Um ihren Reichtum zu mehren, haben bei den alten Griechen Könige und Adel sich schon frühzeitig an kommerziellen und industriellen Unternehmungen beteiligt. Von Solon stammt der Yers: *) So bei R. v. Pöhlmann, Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt, 2. A., München 1912, I 168. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 23 354 Lujo Brentano „Reichtum hat kein Ziel, das kennbar den Menschen gesteckt ist“, und schon im 6. Jahrk. v. Chr. schreibt Tkeognis aus Megara, daß Reichtum von allen Dingen die größte Macht verleiht (Vers 520), und an anderer Stelle (Vers 653): „Wäre ich reich und hätte die Gunst der Unsterblichen, so würde ich mich um andere Tugend nicht kümmern“. Daher ferner die unzähligen Stellen bei Dichtern, Rednern und Philosophen zur Blütezeit Griechenlands und ebenso gegen Ende der römischen Republik und zu Beginn der römischen Kaiserzeit, die auf den Grundton gestimmt sind, daß die Mertschen von nichts anderem erfüllt seien als von dem Streben nach dem größtmöglichen Gewinn 1 ). Daher auch die schon in meinem Akademievortrag 2 ) angeführte Bemerkung des Ambrosius, daß Josua zwar imstande gewesen sei, die Sonne zum Stillstand zu zwingen, nicht aber der Gewinnsucht Herr zu werden, und die Geschichte , welche Augustinus von dem Schauspieler erzählt, der angekündigt habe, er wolle einem jeden sagen, was er am meisten wünsche, und den Zusammenströmenden zurief: Billig kaufen und teuer verkaufen. Aber vielleicht erwidert man, schon bei Homer zeigten sich die ersten Spuren des Kapitalismus und im 6. Jahrh. v. Chr., am Ende der römischen Republik und in den Anfängen der Kaiserzeit wie zur Zeit des hl. Ambrosius und des hl. Augustinus sei er schon in vollster Entfaltung gewesen. Ich will darüber nicht streiten; aber dasselbe nnbegrenzte Streben nach Erwerb zeigt sich auch bei den Barbaren auf frühester, rein naturalwirtschaftlicher Kulturstufe. *) Ygl. P1 a t o s Gesetze XI 919. 2 ) Siehe oben S. 222. Handel und Kapitalismus 355 Wie ich schon 1908 geschrieben habe v ): Zur Zeit, als noch Land im Überfluß vorhanden war und das Kapital noch keine Rolle spielte, war es die Arbeit allein, wovon der Ertrag abhing. Daher ging das Streben damals dahin, durch Gewalt möglichst viel Arbeitskräfte in Abhängigkeit von sich zu bringen. Je größer die Anzahl Menschen, über die einer verfügte, desto größer sein Ansehen, seine Macht über Andere. So war es sowohl bei den alten römischen Patriziern, wie bei den germanischen Großen, die nach möglichst großer Gefolgschaft strebten. Dann, als zwar das Land noch gemein, aber Viehbesitz nötig war, um es zu nützen, war das Streben nach Viehbesitz das Allbeherrschende. Wer es besaß, lieh es an Andere aus gegen Abgaben und Dienste, und je größer seine Viehzahl, desto größer die Zahl der von ihm Abhängigen, desto größer sein Ansehen und seine Macht. Derartige Zustände zeigen die Brehon Laws für die Kelten in Irland, und nach dem , was wir dort finden, können wir schließen, daß die Zustände der Kelten in Gallien die gleichen waren, als Caesar dahin kam 2 ). Dann, als das Land in Sondereigentum übergegangen war, richtete sich das Verlangen der Mächtigen nach immer mehr Landbesitz. Denn wer Land besaß, hatte das Mittel, um andere in Abhängigkeit von sich zu briugen; und je größer sein Landbesitz, um so größer die Zahl seiner Anhänger, um so größer sein *) Lujo Brentano, Versuch einer Theorie der Bedürfnisse. Sitzungsberichte der K. Bayer. Akademie der Wissensch. Philos.-philol. und histor. Klasse, Jahrgang 1908, 10. Abhandlung, S. 55 ff. a ) Vgl. die diesbezüglichen Ausführungen in meiner Schrift „Über Anerbenrecht und Grundeigentum“, Berlin 1895, S. 17, 18, und das oben S. 216 in Anmerkung 2 Gesagte. 23 * 356 Lujo Brentano Ansehen und seine Macht. Das gilt für die weltlichen wie für die geistlichen Grundherren. Beweis die wilde Anarchie, die unter den Merowingern wie unter den schwachen Nachfolgern Karls des Großen daraus entstand, daß jeder Grundherr von der Krone möglichst viel an sich zu bringen und Einer dem Anderen seinen Besitz zu entreißen suchte. Beweis die heftigen Klagen der spanischen Konzilien des 6. und 7. Jahrhunderts über die unbegrenzte Habsucht, die dazu führe, Kirchen als Kapitalanlagen zu bauen, und die Bischöfe veranlasse, sich das anzueignen, was für die Kirchen gestiftet sei'), und die Strafpredigt, die Karl der Große 811 auf der Synode von Aachen an die Geistlichkeit gerichtet hat * 2 ). Und genau so war es mit den Klöstern im byzantinischen Reiche, wie die Novelle 19 des Nikephoros Phokas 3 * * * * 8 ), eines Kaisers von un- *) So spricht die Synode von Braga im Jahre 572 sogar von Personen, welche Kirchen aus Spekulation bauen, um die Hälfte der dort gespendeten Opfer zu beziehen (Concilia generalia et provincialia. Coloniae Agripp. 1606 T. II, 665) und die von Toledo im Jahre 646 von den Klagen der Pfarrgeistlichkeit von Galizien über ihre Bischöfe, welche aus Habsucht pene usque ad exaustionem extremae virtutis das an sich nähmen, was für die Kirchen gestiftet sei. Ygl. ebenda p. 1043. 2 ) Inquirendum etiam, si ille seculum dimissum habeat, qui cotidie possessiones suas augere quolibet modo, qualibet arte, non cessat, suadendo de coelestis regni beatitudine, comminendo de aeterno supplicio inferni, et sub nomine Dei aut cujuslibet sancti tarn divitem quam pauperem, qui simpliciores naturae sunt, et minus docti atque cauti inveniuntur, si rebus suis expoliant, et legitimos heredes eorum exheredant, ac per hoc plerosque ad flagitia et seelera propter inopiam, ad quam per hos fuerint devoluti, perpetranda compeliunt, ut quasi necessario furta et latrocinia exerceat, cui paterna rerum hereditas, ne ad eum perveniret, ab alio praerepta est. Monumenta Germaniae historica. Legum t. I 167. Hanoverae 1835. Hierher gehört auch die S. 87 zitierte Stelle aus Amiet. 8 ) Zachariae, Novellen. Coli. III. Ch. D i e h 1, Etudes Byzantines. Paris 1905, p. 135. Handel und Kapitalismus 357 bestreitbar außerordentlich großer Frömmigkeit, zeigt. „Die Mönche“, sagte er, „besitzen keine der evangelischen Tugenden; sie denken lediglich ohne Unterlaß auf den Erwerb irdischer Güter.“ In meiner oben S. 204 ff. wieder abgedruckten Akademierede habe ich dargelegt, wie die Beutelust der treibende Faktor aller Kriege des Mittelalters gewesen ist. Von was anderem waren die Normannenzüge *) vom ersten Auftreten der Normannen an, ihre Eroberung von England, von Sizilien und Apulien, ihre Einbrüche in das byzantinische Reich bis hin nach Ägypten beherrscht als von ungezügelter Erwerbsgier? Von Cid, der Verkörperung des ritterlichen Ideals der Spanier, habe ich oben erzählt * 2 ), wie all sein Tun und Treiben von skrupellosester Erwerbsgier nach Land und Vieh, Gold und Schätzen beherrscht war. Welche Rolle sie bei den Kreuzzügen gespielt hat, habe ich ebenda ausreichend dargetan. Damit übereinstimmend berichtet Raoult de Caen 3 ), Diener und Biograph des Helden des ersten Kreuzzugs, Tancred von Hauteville: „Tancred wurde von großer Sorge bedrängt, als er erwog, wie *) Vgl. D e p p i n g , Histoire des expeditions maritimes des Normands etc. Paris 1844: »Normanni possident Apuliarn, devicere Siciliam, propugnant Constantinopolim, ingorunt metum Baby- loni« zitiert Depping a. a. O. p. 8 aus Guill. Pictav. Histor. Wilhelmi ducis. 2 ) Siehe oben S. 244. 3 ) Radulfus Cadomensis, Gesta Tancredi Principis bei Muratori, Script. V, 28ti: »Disputabat in dies secum animus prudens, eaque frequentior cum coquebat anxietas, quod militiae suae certamina praecepto videbat obviare Dominico; Dominus quippe moxillam percussum jubet et aliam percussori praebere; militia vero secularis, nec cognato sanguini parcere. Dominus tunicam auferenti dandam esse, et penulam admonet; militiae necessitas ambabus spoliato reliqua, quae supersunt, esse auferenda.« 358 Lujo Brentano sehr seine Kämpfe als Ritter mit den Vorschriften unseres Herrn im Widerspruch zu stehen schienen. Der Herr fordert uns auf, unser Kleid und unseren Mantel dem zu geben, der da kommt, uns desselben zu berauben. Die Pflicht des Ritters dagegen ist, dem, dem er bereits Kleid und Mantel genommen hat, auch alles, was ihm noch bleibt, zu nehmen.“ Und ist nicht das alte deutsche Reich an der Erwerbsgier zugrunde gegangen, welche die großen Vasallen antrieb, die Krone ihres Domanialbesitzes und aller ihrer übrigen nutzbaren Rechte zu berauben! Und auch theoretisch finden wir schon früh im germanischen Mittelalter, ganz ebenso wie bei Ambrosius und Augustinus, das Streben nach größtmöglichem Vorteil als die Handlungsmaxime, von der die Menschen geleitet würden, ausgesprochen; in der Disputation ') zwischen Alcuin und Pippin, dem zweiten Sohne Karls des Großen, findet sich folgender Dialog: Pippin: „Wovon haben die Menschen nie genug?“ Alcuin: „Vom Gewinn“. Und in Byzanz schreibt Kaiser Konstantin VII * 2 ): „Sie haben von Natur, wie es scheint, eine Gier in sich, daß sie Alles haben wollen und immer noch mehr, und daß sie auch für kleine Dienste die höchsten Preise fordern.“ Somit unterscheiden sich die Wirtschaftsstufen und Wirtschaftsformen nicht psychologisch durch Begrenztheit und Unbegrenztheit des Bedürfens. Es ist nicht, wie Marx und nach ihm Sombart gesagt haben, daß es das 5 charakteristische Merkmal der kapitalistischen Periode sei, daß in ihr das Erwerben auf mehr als das Maß des persönlichen Bedürfens sich richte, während es in früherer Zeit an dieser Grenze haltgemacht *) Siehe Oeuvres d’Alcuin II 352—4. 2 ) De administratione imperii 81 f. Handel und Kapitalismus 359 habe. Das Verlangen nach Gütern über das Maß des persönlichen Bedarfs ist nicht etwas Unpersönliches, das aus dem Wesen des Kapitals fließt. Es ist etwas höchst Persönliches, denn es wurzelt tief in der menschlichen Natur und zwar in dem bei Menschen aller Rassen und aller Völker sich findenden Streben, sich über Andere hervorzutun und sie zu beherrschen. Es tritt nicht erst in der kapitalistischen Wirtschaftsperiode hervor; es ist dieser mit allen vorausgegangenen Perioden gemein. Die Änderung, welche der bestehende Kapitalismus hervorgerufen hat, besteht lediglich darin, daß er diesem Streben eine andere Richtung gegeben hat. In dem Maße, in dem der Handel die anderen Wirtschaftszweige durchsäuert, ist das Produktionsmittel , mit dem der Kaufmann, der sich zuerst als neuer Herrenmensch neben den alten, den Grundherrn, gestellt hat, hantiert, das Geld, auch für die übrigen Wirtschaftszweige wichtiger und wichtiger geworden, und damit trat an die Stelle des unbegrenzten Strebens nach Landbesitz das nach Geldgewinn; und in dem Maße, in dem der Handel die alten Wirtschaftseinheiten aufgelöst hat, sind auch alle anderen Angehörigen derselben von dem Streben nach dem größtmöglichen Gewinne erfaßt worden. Also nicht geschaffen worden ist das Streben nach unbegrenztem Erwerb mit dem Enstehen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Die einzige Änderung, die durch das Aufkommen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung bewirkt worden ist, besteht darin, daß in dem Maße, in dem die kapitalistische an die Stelle der feudalen Wirtschaftsordnung getreten ist, an die Stelle des unbegrenzten Strebens nach Land das nach Geld und Geldeswert getreten ist. Denn während es früher der Landbesitz war, ist es seit- 360 Lujo Brentano dem der Greldbesitz, der die Herrschaft über Andere verleibt * 1 ). Und auch hier dieselbe Erscheinung, welche die Befriedigung aller Arten der Bedürfnisse aufweist. Während das Bedürfen nach Macht und Herrschaft als psychisches Bedürfnis grenzenlos ist, daher nie seine Befriedigung findet und ebendeshalb auch nie Übersättigung eintritt, begegnet jede gleich große Zuwachseinheit an Macht einer abnehmenden Reizempfindung ; und eben weil das Machtbedürfnis grenzenlos ist, wächst, je mehr Widerstände besiegt worden sind, um so mehr die Unlustempfindung, welche durch die Existenz eines noch nicht Unterworfenen, mag dieser noch so unscheinbar sein, ausgelöst wird. Sombart ist aber in seiner Lehre von der Verselbständigung des Sachvermögens in der kapitalistischen Unternehmung noch über die Behauptung hinausgeschritten, daß die Wirtschaft dadurch von dem Bedürfen der individuellen Persönlichkeit des Wirtschaftssubjekts losgelöst worden sei. Er bezeichnet des weiteren als für die kapitalistische Unternehmung ') Vgl. Walter Scott im Quarterly Review, XIV, 299, 300: »The same chief (Macdonald of Keppoch) being asked by some strangers, before wliom he had placed a very liandsome entertainment, what inight be the rent of the estate which fur- nished such expenditure, answered the blunt question with equal bluntness »I can raise 500 men«. Such was the ancient mode of computing the value of a highland estate. »I have lived two woeful days said an Argyleshire chieftain to us in 1788: »When I was young the only question asked concerning a man’s rank was how many men lived in his estate — then it came to be how many black cattle it could keep — but now they only ask how many sheep the land will carry.« Vgl. auch Samuel Johnsons Works VIII, 319, 326. John Anderson, Prize essay on the state of society and knowledge in the Highlands of Scotland etc. Edinburgh 1827, pp. 100—103, 130- 133. Handel und Kapitalismus 361 charakteristisch, daß der kapitalistische Unternehmer gleichsam nur Repräsentant des Sachvermögens und als solcher vertretbar sei. „Nicht sein individuelles Können entscheidet notwendig über die im Rahmen der kapitalistischen Unternehmung vollzogene Tätigkeit (wie etwa im Handwerk), sondern die durch Nutzung des Sachvermögens ausgelösten Kräfte und Fähigkeiten beliebiger anderer Personen 1 ).“ All dies ist nichts anderes als ein Rückfall in die Lehre der alten englischen Nationalökonomen, welche angesichts der Tatsache, daß nur derjenige die Funktionen eines Geschäftsunternehmers erfüllen kann, der über Kapital verfügt, und zwar nur in dem Maße, in dem er dies tut, über dem Kapitalbesitz die Person desjenigen, durch dessen Erkennen und Wollen das Kapital erst belebt wird, so sehr vergessen haben, daß bei ihnen ein Wort für Unternehmer sich gar nicht findet. Von diesem Standpunkt aus wirkt das in einem Unternehmen nutzbar gemachte Kapital wie ein Automat — es strebt objektiv nach ungemessenem Gewinn und sein Gelingen erscheint unabhängig von den Zufälligkeiten der Individuen 2 ). Es bleibt dann nur unerklärt, warum Kapitalien von gleicher Größe in der einen Anlage glänzenden Gewinn abwerfen, in einer anderen daneben gar keinen. Wie viel einsichtsvoller war da nicht schon Antonin von Florenz, geb. 1389, gest. 1459, als er schrieb 3 ): „Pecunia ex se sola minime est lucrosa nec valet seipsam multi- plicare; sed ex industria mercantium fit per eorum mercationes lucrosa“, und wie viel treffender hat da nicht einer der größten modernen Unternehmer, Dr. 9 Der moderne Kapitalismus I 196. s ) S o m b a r t a. a. 0. 3 ) Siehe Funk, Über die ökonomischen Anschauungen der mittelalterlichen Theologen, in der Tübinger Ztsclir. f. d. Ges. Staatswissensch., XXV, 151. 362 Lujo Brentano Strousbei’g, das Verhältnis gekennzeichnet, als er die Aktiengesellschaft eine Begattung zwischen Kapital und Intelligenz genannt hat 1 ). Denn selbst in der Aktiengesellschaft hat der moderne Kapitalismus nur etwas Unpersönliches erlangt. Auch in den erfolgreichsten modernen Kapitalkonzentrationen, den amerikanischen Trusts, zeigt sich im Erstreben wie im Vollenden die mächtige Persönlichkeit ihrer Leiter; ohne diese wäre ihr Erfolg nicht zu denken. Weit entfernt davon, daß sie unpersönlich seien, bedeuten sie vielmehr die Ausstattung von Cäsarennaturen mit den Hilfsmitteln von Massen zur höchsten Ausbildung der Persönlichkeit ihrer Leiter. ! ) Dr. Strousberg und sein Wirken, von ihm selbst geschildert. Berlin 1876, S. 34. X Puritanismus und Kapitalismus Die Lehre des christlichen Altertums wie die des Mittelalters hat das unbegrenzte Streben nach Reichtum mißbilligt. Das Evangelium hatte die Menschen verschiedentlich vor dem Trachten nach Reichtum gewarnt. „Niemand kann zweien Herren dienen“ heißt es bei Matthäus im 6. Kapitel. „Entweder wird er einen hassen und den anderen lieben, oder er wird einem anhängen und den anderen verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.“ Dem Jüngling der trug : Was soll ich Gutes tun, damit ich das ewige Leben möge haben, hat Jesus geantwortet: „Willst du vollkommen sein, so gehe hin, verkaufe was du hast und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben“. „Da das seine Jünger hörten“, heißt es weiter, „entsetzten sie sich sehr und sprachen: Ja, wer kann da selig werden?“ Daher die Unterscheidung der katholischen Kirche zwischen Gebot, durch welches eine für alle ausnahmslos verbindliche Pflicht begründet wird, und Rat, der sich nur an die wendet, welche nach Vollkommenheit streben. Für alle ohne Unterschied galt, was Paulus an Timotheus geschrieben: „Wenn wir Nahrung und Kleidung haben, so lasset uns genügen . . . denn die Erwerhsgier (eupiditas übersetzt die Vulgata) ist die Wurzel alles 364 Lujo Brentano Übels.“ Das christliche Ideal aber wurde die Weltflucht. „Lossagung vom Materiellen, Unterdrückung des Sinnlichen, Zurückziehung des Geistes in sein eigenes Selbst erschien als die höchste Aufgabe des sittliche Strebens. Entsagung dem Irdischen und allem Eigentum als die höchste Vollendung 1 ).“ Erscheint aber die Erwerbsgier als die Wurzel alles Übels, so war es folgerichtig, den Handel zu verurteilen ; denn der Handel erschien von Anfang an als der Träger des verpönten Strebens nach dem größtmöglichen Gewinn ; seiner innersten Natur nach strebt er danach, möglichst billig zu kaufen und möglichst teuer wieder zu verkaufen. Daher denn die Handelsfeindlichkeit des christlichen Altertums 2 ). Ich habe in meiner Rektoratsrede über „Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte“ dargetan, daß diese Lehre vom Seinsollenden sich nicht hat durchsetzen können, weil sie zu sehr sowohl der menschlichen Natur als auch den Bedingungen, unter denen die Menschen zu wirken hatten, widersprach 3 ). Ich *) So sagte ich in meiner Rektoratsrede am 23. November 1901 über „Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte“. Siehe oben S. 36. 2 ) Vergleiche meine Rektoratsrede oben S. 38 ff.; dazu meine Abhandlung „Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums“, oben S. 77 ff. 3 ) Ernst Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen, Tübingen 1912, S. 51, Anmerkung 31, hat über meine Rede und die daran anknüpfende Abhandlung geschrieben: „Brentanos Darstellung entbehrt jeder Vertrautheit mit dem Geist der alten Kirche, will ja auch nur die Unbrauchkeit der altchristlichen Ideen für eine liberale kapitalistische Wirtschaftspolitik dartun, woran ohnedies nicht zu zweifeln war.“ Nun gilt wohl auch vom „Geist der alten Kirche“, was Faust von „der Herren eigenem Geiste“ sagt, „in dem die Zeiten sich bespiegeln“. Der einzige Beleg, den Troeltsch für meine mangelnde Vertrautheit mit dem „Geiste der alten Kirche“ anführt, ist, daß Puritanismus und Kapitalismus 365 habe darauf verwiesen, wie sogar die Kirche selbst immer mehr ins Irdische verstrickt worden ist, wie sie ihr Streben nach ungemessenem GHiterbesitz zum größten Eigentümer gemacht hat und wie der schnelle Verfall auch aus den von mir angeführten Stellen der Kirchenväter hervorgehe, „daß die kommunistisch-sozialistischen Äußerungen der Kirchenlehrer erst in der nach konstantinischen Zeit stark hervortreten“. Darauf ist aber dem gelehrten Kirchenhistoriker zu erwidern, daß dies keineswegs zutrifft. Clemens von Alexandrien, den ich oben auf S. 89 meiner Akademie-Abhandlung zitiere, hat geschrieben: „Alles ist also gemeinsam, und die Reichen sollen nicht mehr haben wollen als andere“ . . . „Seinem (d. h. Gottes) Willen nach muß der Genuß gemeinsam sein. Es ist nicht in der Ordnung, daß einer im Überfluß sitzt, während mehrere darben.“ Clemens ist aber um 160 geboren und um 220 gestorben. Desgleichen schrieb der von mir ebenda zitierte Cyprian (geboren um 200, gest. 258) unter Berufung auf die Apostelgeschichte von den Gläubigen zur Zeit der Apostel: „Es herrschte unter ihnen kein Unterschied, und sie hielten keines der Güter, die sie besaßen, für ihr Eigentum, sondern alles war ihnen gemein“, und nach einigen weiteren Sätzen fährt er fort: „Denn alles, was Gottes ist, ist uns, die wir es usurpiert haben, zu gemeinsamem Gebrauche gegeben, und niemandem wird der Zutritt zu seinen Wohltaten und Vorteilen verwehrt, auf daß das ganze Menschengeschlecht der göttlichen Güte und Freigebigkeit in gleichem Maße genieße. So leuchtet der Tag, strahlt die Sonne, feuchtet der Regen, weht der Wind gleichmäßig; die Schlafenden haben einen Schlaf, und gemeinsam ist der Sterne und des Mondes Glanz. Der Besitzer, welcher auf Erden nach diesem Muster der Gleichheit seine Einküufte und Früchte mit der Brüdergemeinde teilt, indem er bei seinen freiwilligen Spenden allen mitteilt und Gerechtigkeit übt, ahmt Gott den Vater nach.“ Das aber sind die ältesten Kirchenväter! Was Troeltsch dann weiter quasi wohlwollend und überlegen zur Beschönigung meiner angeblich falschen Auffassung des „Geistes der alten Kirche“ sagt, zeigt ein Mißverständnis meines Geistes, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte. Von liberaler kapitalistischer Wirtschaftspolitik ist in meinen beiden Abhandlungen weder die Rede, noch habe ich daran auch nur gedacht. Was ich in der Rektoratsrede wollte, zieht sich wie ein roter Faden deutlich von der ersten Seite bis 366 Lujo Brentano der kirchlichen Armenpflege zeigt, daß sie ihren Besitz keineswegs in strenger Befolgung ihrer Eigentumslehre verwaltet hat. Als Folge hat, wie ich ausgeführt habe, die von der Kirche verlassene Entsagung sich in die Klöster geflüchtet 1 ). Allein auch da hat der Widerspruch der dargelegten ethischen Postulate mit der Natur des Menschen die unvermeidlichen Folgen gezeitigt: auf eine kurze Blütezeit des Ideals folgte allenthalben eine lange Zeit des Verfalls. Daher die Notwendigkeit fortwährender Erneuerung der Orden, deren Wirkung doch nur kurze Zeit vorhielt, worauf wieder neue Anläufe notwendig wurden, sie zu ihrem Anfang zurückzuführen. Ich habe dargelegt, wie die wirtschaftliche Entwicklung zu einer bemerkenswerten Milderung der ursprünglichen Strenge der kirchlichen Lehre geführt hat. Nicht als oh der Kampf gegen das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn aufgegeben worden wäre; die Kirche predigt nach wie vor die Entsagung als das Ideal. Aber die praktische Richtung behielt die Oberhand, und angesichts des unerhörten Aufschwungs, den der Handel im Gefolge der Kreuzzüge genommen, hat sich insbesondere auch zur letzten: nämlich warnen, mit sittlichen Werturteilen an das Studium des Wirtschaftslebens heranzutreten. An der Hand der Geschichte wollte ich dartun: „Wie die Erscheinungen der Natur, so sind auch die Ordnung im Wirtschaftsleben und die Änderungen in demselben, welche die Bedingungen, unter denen die Menschen leben, und deren natürliche Entwicklung mit sich bringen, Ausfluß jener Vernunft, welche das Weltganze beherrscht.“ Vorgefaßte ethische Urteile seien daher Hemmnisse der Erkenntnis. Aber während ich der Ansicht bin und dafür auch Belege beigebracht habe, daß die ethische Beurteilung durch die Wirtschaftsentwicklung bestimmt wird, nicht aber sie bestimmt, scheint Troeltsch der umgekehrten Anschauung zu huldigen; das hat vielleicht sein Verständnis dessen, was ich gewollt habe, beeinträchtigt. ’) Vgl. oben S. 180—190. Puritanismus und Kapitalismus 367 die Stellung der Kirche gegenüber dem Handel geändert. Bei Thomas von Aquin ein entschiedenes Suchen nach einem Kompromiß mit dem Leben. An sich, lehrt er, haftet dem Handel zwar ein gewisser Makel an, insofern sein Ziel der Gewinn ist; aber der Gewinn läßt sich mit einem notwendigen oder ehrenvollen Ziele verbinden, so, wenn einer einen mäßigen Gewinn, den er durch Handel erwirbt, zum Unterhalt seines Hauses oder zur Unterstützung der Dürftigen bestimmt, oder auch wenn jemand Handel treibt wegen seines öffentlichen Nutzens, damit die notwendigen Güter nicht seinem Vaterlande fehlen, und er den Gewinn anstrebt, nicht um seiner selbst willen, sondern als Lohn seiner Arbeit. Mit der Anerkennung der Erhaltung des Hauses aus dem Handelsgewinn als eines der ehrenvollen oder notwendigen Ziele des Handels war der Ausweg zur Erkenntnis dessen, wozu die wirtschaftliche Entwicklung geführt hatte, gegeben. Allerdings hat Thomas nur einen mäßigen Gewinn, der nicht um seiner selbst willen, sondern als Lohn der auf den Handelsbetrieb verwendeten Arbeit erstrebt wird, gebilligt; aber die Fortentwicklung, welche die Lehre vom gerechten Preis, fand, hat das Tor eröffnet, durch welches tatsächlich die Berechtigung jedweden Gewinns ihren Einzug halten konnte. Als gerechter Preis gilt Thomas und der Scholastik der den Beschaffungskosten entsprechende Preis und die Beschaffungskosten werden wesentlich durch das bedingt, was zum Lebensunterhalt des Arbeitenden nötig ist. Im Mittelalter aber war die Gesellschaft ständisch gegliedert, und das Recht des Standes, dem Einer angehörte, bestimmte die einem Jeden zustehende Lebenshaltung, diese daß Maß dessen, was zum Unterhalt seines Hauses nötig war, und dieses die Größe des ihm erlaubten Gewinns. Es kam also nur auf den den Großhändlern zuerkannten Rang an — 363 Lujo Brentano man denke an die vielfach fürstliche Stellung vieler mittelalterlicher Kaufleute, namentlich in den italienischen Städterepubliken —, um jedweden Handelsgewinn eines venezianischen Nobile, eines Strozzi oder Medici als berechtigt erscheinen zu lassen. Sodann gestattete Thomas dem Verkäufer, mehr als die Beschaffungskosten zu nehmen, wenn die Ware, die er verkauft, für ihn mehr wert ist, als diesen entspricht, da er ohne solche Mehrforderung Schaden erleiden würde, den ihm niemand zumuten könne. Damit hielten die subjektiven Preisbestimmungsgründe ihren Einzug, um bereits im folgenden Jahrhundert in Buridans Lehre, daß der Tauschwert der Güter durch das Maß, in dem sie den jeweiligen Bedürfnissen des Einzelnen dienen, bestimmt werde, zu triumphieren. Und was hieß dies, dem Verkäufer mehr wert? Wenn die Ware seit ihrer Beschaffung im Preise gestiegen war, war sie ihm mehr wert, denn wenn er sie weggab, konnte er sie nur teurer wieder beschaffen; er konnte sie also ohne Gewissensbisse teurer verkaufen. Die von Thomas zugelassene Ausnahme war also der Art, daß die Entwicklung dazu führen mußte, nahezu jedwedes Teurerverkaufen als berechtigt anzuerkennen. Auf Grund dieses von Thomas eröffneten Auswegs wurde dann sogar das Zinsnehmen von Franciscus de Mayronis, dem Schüler von Duns Scotus, für durch das Naturrecht gerechtfertigt erklärt. Der Kirche aber bot die Lehre vom damnum emergens die Möglichkeit, unter Wahrung ihres prinzipiellen Standpunktes einen Kompromiß mit dem Leben zu finden, der ihr Prinzip tatsächlich auf hob. Das Verbot, für die Überlassung einer Kapitalnutzung einen Entgelt zu fordern, wurde prinzipiell aufrecht erhalten, ja sogar verschärft. Faßte man den Darlehensvertrag aber vorsichtig ab, so konnte man beliebig hohe Zinsen sich ausbedingen. So betrug, Puritanismus und Kapitalismus 369 während man das Zinsverbot formell aufrecht erhielt, der Zinsfuß tatsächlich 60 Prozent. Eben dies führte zur tatsächlichen Aufhebung des Zinsverbots und Ersetzung desselben durch ein Zinsmaximum — in Frankreich durch eine königliche Verordnung von 25. März 1332, welcher der Klerus zwar nicht zustimmte, aber auch nicht widersprach. So nötigte überall, wie ich in meiner Rektoratsrede gesagt habe, „in dem Maße, in dem die Wirt- schaftsentwicklung forschritt, der Widerspruch zwischen vorgefaßten ethischen Urteilen und der natürlichen Grundlage der Gesellschaft zu Auskunftsmitteln, um die ethische Lehre zu retten. Was sie charakterisiert, ist die prinzipielle Aufrechthaltung, ja in einzelnen Fällen die Verschärfung des ethischen Urteils bei tatsächlicher Preisgebung seiner Befolgung. Indes, es gab ein Gebiet, auf dem auch diese Auskunftsmittel versagten, das Gebiet des auswärtigen Handels. Hier war von Anfang an das Streben, den größtmöglichen Vorteil wahrzunehmen, maßgebend gewesen, und von hier aus unterwarf sich das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn in dem Maße, in dem die einzelnen Wirtschaftszweige von dem Absatz nach außen abhängig wurden, alle Wirtschaftsgebiete. Und an ihm scheiterte auch die Lehre vom gerechten Preise in der Ausbildung, die sie im späteren Mittelalter gefunden. Als Fremder war der auswärtige Kaufmann in die heimische Standeshierarchie nicht eingegliedert. Was war somit seine berechtigte Lebenshaltung, was sein ihr gemäß berechtigter Gewinn und der diesem entsprechende gerechte Preis ? Nach den festen Regeln der Standesordnung konnte dies nicht festgesetzt werden. Hier kam dementsprechend das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, wie am frühesten, so auch am rücksichtslosesten zur Herrschaft, und von hier aus nahm L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 24 370 Lujo Brentano die Auflösung der gesamten mittelalterlichen Gesellschaftsordnung ihren Anfang“. Und dann hin ich zur Beantwortung der Frage geschritten, in welcher Weise die Emanzipation des ökonomischen Denkens von der überkommenen Lehre vom Seinsollenden stattgefunden hat. Ich habe ausgeführt, daß eine heidnische Emanzipation und eine solche auf christlicher Grundlage zu unterscheiden sei. Beiden gemein sei das Zurückgreifen auf das Ursprüngliche gegenüber dem Überkommenen, und beide hätten in erster Linie nichts mit wirtschaftlichen Dingen und dem ökonomischen Denken zu tun. Aber der Einfluß beider sei so tiefgreifend gewesen, daß er auch in der Welt des Wirtschaftslebens sich fühlbar gemacht habe. Die heidnische Emanzipation hat in Italien begonnen. Seit dem Aufblühen des Handels im Gefolge der Kreuzzüge ist sie dort allmählich herangereift. Der, welcher diese gesamte Geistesentswicklung gewissermaßen einheitlich geordnet hat, ist Macchiavelli gewesen. Bei ihm ein geflissentliches Absehen von vorgefaßten ethischen Urteilen. Er hat, wie Bacon sich ausgedrückt hat, offen und ohne jede Heuchelei gesagt, wie die Menschen zu handeln pflegen, nicht wie sie handeln sollen. Dabei ist er zu einem Menschen gelangt, der sein eigenes Selbst zum Mittelpunkt des Universums macht. Egoismus ist die stärkste Triebfeder seines Handelns. Alle Bande der Pflicht zerreißt er bei jeder Aussicht auf eigenen Vorteil. Dabei ist dieser Egoismus wesentlich wirtschaftlicher Natur. Der Mensch, sagt Macchiavelli, verzeiht eher den Tod seines Vaters als den Verlust seines Vermögens. Und dieser Mensch ist ihm der Mensch. Und so richtig hat Macchiavelli die in Italien das Handeln beherrschenden Anschauungen erkannt, daß selbst der erste große Bekämpfer Macchiavellis, Kardinal Pole, den Ausspruch Puritanismus und Kapitalismus 371 tat, daß je mehr einer sein Privatleben dem Leben Christi anpasse, um so ungeeigneter sei er nach dem Urteil der Menschen zur Regierung, und Papst Clemens VII. den Ausspruch tat: Chi va bonamente vien trata da bestia (wer auf ehrliche Weise zu Werk geht, wird als Schafskopf behandelt). Die Emanzipation auf christlicher Grundlage ist erfolgt im Gefolge der Reformation. Die Reformatoren lehrten, daß der Mensch in die Weit gesetzt sei, nicht damit er die Welt fliehe, sondern in der Welt Gott diene. Außerdem hat sie jeden Einzelnen in seinem Verhältnis zu Gott auf sich gestellt. Die erstere Lehre trat in Widerspruch zu der bis dahin empfohlenen Lossagung von allem Irdischen; das Eigentum an irdischen Gütern, das Streben nach ihrem Erwerb und nach Reichtum, sowie der Handel, weil naturnotwendig, erschienen als Bestandteile der von Gott gewollten Ordnung; ja selbst das Zinsnehmen wurde nunmehr gerechtfertigt. Die zweite Lehre hat notwendig auf die Selbständigkeit des Einzelnen auf allen Gebieten zurückgewirkt. Als das Wichtigste aber habe ich den Einfluß Calvins bezeichnet und als von weittragendster Bedeutung die Entwicklung des englischen Independentismus , der äußersten Entwicklung des religiösen Individualismus. Nachdem aber in den Siegen Cromwells die sittlichen Ideen der Reform über den heidnischen Maccliiavellismus Karls I. triumphiert hatten, habe ich ausgeführt, hat der Sieg der Independenten aufs neue die Unmöglichkeit gezeigt, von vorgefaßten ethischen Anschauungen aus die wirtschaftlichen und politischen Dinge der Welt zu meistern. Die Calvinistische Auffassung, von welcher die Independenten beherrscht gewesen, hat alle opportunistische Anpassung an die sich fortentwickelnden Verhältnisse ausgeschlossen. Die Folge ist gewesen, daß Crom well das sogenannte 24 * 372 Lujo Brentano Parlament der Heiligen auseinanderjagte und die Herrschaft an sich nahm, um einerseits die religiösen Ideale zu retten, andrerseits die Auflösung aller sozialen und staatlichen Ordnung zu hindern. Unterdessen während diese Kämpfe sich abspielten, hat sich in der Stille die empirische Philosophie entwickelt, welche, indem sie voraussetzungslos an die Erforschung der Dinge herantrat, dazu gelangte, auf allen Gebieten den Einklang der natürlichen und sittlichen Weltordnung darzutun. Eine neue Welt ist mit ihr angebrochen. Eine ihrer Töchter ist auch die moderne Volkswirtschaftslehre. Ich habe also in meiner Rektoratsrede von 1901 einerseits die Bedeutung der Reformation, insbesondere die Calvins und der Puritaner, für die veränderte Stellungnahme des sittlichen Denkens zum Reichtum hervorgehoben, andererseits aber nicht aus der Lehre der Puritaner, sondern aus der Lehre der ethisch voraussetzungslosen empirischen Philosophie jene Lehre hervorgehen lassen, welche von dem Menschen ausgeht als von einem Wesen, das, vom Verlangen nach Reichtum beherrscht, mit dem geringstmöglichen Aufwand seine Bedürfnisse möglichst vollkommen zu befriedigen strebt. Seitdem ich diese Ausführungen gemacht habe, hat Max Weber seine Aufsätze über „Die protestantische Ethik“ und den „Geist des Kapitalismus“ geschrieben 1 ), worin er den Calvinismus noch in ganz ') Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik XX. und XXL Band, 1904, 1905. Die Arbeit hat in weiten Kreisen der Wissenschaft reichen Beifall gefunden. Aber auch ablehnende Kritik ist nicht ausgeblieben. Siehe insbesondere Felix R achfahl, Calvinismus und Kapitalismus, in der Internationalen Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik, 1909, Nr. 39—43. Dagegen dann Max Weber, Antikritisches zum Puritanismus und Kapitalismus 373 anderer Weise, wie ich es getan hatte, mit der Ausbreitung des Strebens nach dem größten Gewinn in Beziehung gesetzt hat. Ich hin — ganz ebenso wie die gesamte christliche Lehre, die wie sie die Unterwerfung der Natur unter das ihr entgegenstehende Sittengesetz fordert, so auch die Erwerbsgier bekämpft 1 ), — nicht davon ausgegangen, daß das Streben „ Geist“ des Kapitalismus, im Archiv f. Sozialwiss. etc. XXX. Band, 1910 und ErnstTroeltscli, Die Kulturbedeutung des Calvinismus, in der genannten Internationalen Wochenschrift, 1910, Nr. 15 und 16. Dagegen abermals Rachfahl, Nochmals Calvinismus und Kapitalismus, in Nr. 22—25 der Internationalen Wochenschrift, 1910. Trotz der in vielem sehr erheblichen Kritik Rachfahls ist die Zustimmung zur Weberschen These überwiegend geblieben. *) Seit der Apostel Paulus die Erwerbsgier als die Wurzel alles Übels bezeichnet, hat die Kirche gegen die unersättliche Habsucht geeifert, nicht aber als gegen etwas Naturwidriges, sondern als gegen einen Ausfluß der seit dem Sündenfall sündhaften Natur. So z. B. wenn Basilius in seiner Homilie gegen die Reichen schreibt (Migne, Patr. graeca XXXI, 293: „Allein du nennst dich arm. Ich gebe es zu; denn arm ist der, welcher vieles bedarf. Daß ihr aber vieles bedürfet, daran ist eure unersättliche Habsucht schuld. Zu den zehn Talenten willst du zehn andere fügen; sind es zwanzig, so suchst du ebenso viele andere, und der stete Zuwachs stillt dein Verlangen nicht, sondern entflammt deine Begierde. Gleichwie die Zugabe des Weins den Trunkenen Anlaß zum Trinken gibt, so verlangen auch die, welche erst reich geworden, obgleich sie vieles besitzen, nach mehrerem, durch beständiges Hinzufügen der Krankheit Nahrung gebend, und ihr Streben schlägt in das Gegenteil um; denn das Gegenwärtige, obgleich es groß ist, freut sie nicht so sehr, als sie das Mangelnde Bchmerzt, das nämlich, wovon sie meinen, daß es ihnen fehlt, so daß sie stets von Sorgen gequält werden, weil sie nach Übermäßigem ringen . . . Die Hölle sagte nicht: „Es ist genug“ (Sprüche 30, 16), noch sagte jemals der Habsüchtige: „Es ist genug“. Wann wirst du das Gegenwärtige gebrauchen? Wann wirst du es genießen, da du stets durch die Mühen des Erwerbs gehindert wirst? . . . Das Meer kennt seine Schranken, die Nacht überschreitet nicht die alte Grenzbestimmung. Der Habsüchtige 374 Lujo Brentano nach unbegrenztem Reichtum etwas Naturwidriges sei, und hatte den Reformatoren nur insofern einen Anteil an dessen Entfesselung zugeschrieben, als die Kritik, die nach ihren Lehren von jedem Einzelnen an den überkommenen Lehren selbst auf dem heiligsten Gebiete an der Hand der Bibel fortan geübt werden sollte, notwendig auf die Selbständigkeit des Einzelnen auf allen Gebieten zurückwirken und damit auch zur Emanzipation des natürlichen Gewinnstrebens von allen überkommenen Hemmungen führen mußte. Max Weber dagegen erachtet, ebenso wie Sombart, den kapitalistischen Geist, d. h. das Streben nach Geld- aber scheut keine Zeit, kennt keine Schranken, weicht nicht der Ordnung der Nachfolge, sondern ahmt die Natur des Feuers nach: er ergreift alles, er verzehrt alles“ usw. Niemand, der diese lebenswahre Schilderung der unbegrenzten Erwerbsgier liest, wird auf den Gedanken kommen, der beredte Kirchenvater habe in den mit unersättlicher Erwerbsgier Behafteten Menschen erblickt, welche erst künstlich zu diesem Streben diszipliniert worden seien; er bekämpfte vielmehr in ihrer Erwerbsgier eine angeborene Leidenschaft ihrer seit dem Siindenfalle sündhaften Natur. Wie allgemein aber diese Erwerbsgier verbreitet war, zeigt, daß Cyprian, de Laps. IV, die Decianische Christenverfolgung als Strafe dafür hinstellt, daß „jeder sann auf Vermehrung des väterlichen Erbguts und . . . von unersättlicher Erwerbsgier entflammt, sich auf die Bereicherung seines Vermögens verlegte“. Nicht anders aber haben Ambrosius, Augustinus, Alcuin gesprochen. Bei ihnen allen gilt das Streben nach ungemessenem Gewinn und das Billig-kaufen und Teuer-verkaufen als die Leidenschaft, die alle Menschen beseelt; der Verzicht auf das, was das zum Leben Notwendige übersteigt, ist immer nur Sache philosophisch gestimmter oder derjenigen gewesen, die durch ihren Stand genötigt wurden, sich mit der „Nahrung“ zu begnügen. Ebendeshalb ja die Mahnung des Paulus in seinem Brief an Timotheus I 6 und 8 als allgemein gültiges Gebot. Insbesondere aber waren im Mittelalter die Bewohner der italienischen Seestädte als auri cupidine caeci bekannt (siehe oben S. 44 Anm.) und die Venezianer als gens pecuniae maxime cupida (siehe oben S. 72 Anm. 1). Puritanismus und Kapitalismus 375 erwerb um des Geldes willen, nach Geld als summum bonum, als etwas gegenüber dem „Glück“ oder dem „Nutzen“ des Individuums schlechthin Irrationales, Unnatürliches. Nur durch eine besondere Disziplinierung des triebhaften Menschen sei es hervorgerufen worden. Diese Disziplinierung ■— also eigentlich eine Rationalisierung des Lebens zu einer irrationalen Lebensführung — habe die Rationalisierung des Lebens durch die Calvinistische Berufsethik bewirkt, und wenn sich Weber auch ausdrücklich dagegen verwahrt, den Kapitalismus schlechthin aus dem Calvinismus ableiten zu wollen, wenn er auch zugibt, daß der kapitalistische Geschäftsbetrieb erheblich älter ist, und er nur feststellen wollte, ob und inwieweit religiöse Einflüsse bei der qualitativen Prägung und quantitativen Expansion des kapitalistischen Geistes über die Welt mitbeteiligt gewesen sind, haben doch seine gelehrten und scharfsinnigen Nachweise, daß nach der Lehre der Puritaner der Erfolg der Erwerbstätigkeit zeige, ob sich der Mensch im Zustand der Gnade befinde, da der Erfolg nur dem zuteil werde, der seiner Berufspflicht in majorem Dei gloriam lebe, die Vorstellung hervorgerufen, als ob nach seiner Meinung die Anfänge des Kapitalismus vom Puritanismus datierten. Noch mehr freilich haben die Schriften derjenigen, die sich zu seiner Lehre bekennen, diese Meinung erzeugt. Ich glaube, den Gedankengang von Max Weber, wenn auch in meinen Worten, im folgenden richtig wiederzugeben. Die christliche Lehre ging aus von einem Gegensatz zwischen der sündigen Welt und Gott. Sie predigte den Menschen die Entsagung vom Irdischen, damit sie zum ewigen Leben gelangten. Sie tat dies in Geboten, welche an alle sich wandten, und in Ratschlägen, welche an diejenigen sich wandten, welche 376 Lujo Brentano einen ganz sicheren Weg gehen wollten. Den ersteren sagte sie: „Wenn wir Nahrung und Kleider haben, so lasset uns begnügen“, und ferner: „Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darinnen er berufen ist“. Denen, die nach Vollkommenheit strebten, empfahl sie die Weltflucht. Mit dieser Lehre hat der Protestantismus gebrochen. Er hat die katholische Unterscheidung der Sittlichkeitsgebote in für alle gültige Gebote und den nach Vollendung Strebenden erteilte Ratschläge verworfen. Als das einzige Mittel, Gott wohlgefällig zu leben, erklärte er nicht eine Überbietung der innerweltlichen Sittlichkeit durch mönchische Askese, sondern ausschließlich die Erfüllung der innerweltlichen Pflichten, wie sie sich aus der Lebensstellung des Einzelnen ergeben, die dadurch eben sein „Beruf“ wird. Es ist in dieser Beziehung bezeichnend, daß sich sogar das Wort Beruf, englisch „calling“, zuerst in der Bibelübersetzung Luthers findet, und zwar als Ausfluß des Geistes des Übersetzers, nicht desjenigen des Originals, während die lateinisch-katholischen Völker das Wort Beruf im Sinne von Lebensstellung, von umgrenztem Arbeitsgebiete, nicht kennen. Aber, lehrt Weber, wenn auch der Begriff des weltlichen Berufs mit diesem religiösen Beigeschmack auf Luther zurückgeht, so doch nicht die Auffassung des Erwerbs als Berufsarbeit. Sie war ihm ebenso fremd wie der katholischen Kirche. Luther ist noch durchaus Traditionalist. Das in Paulus’ Brief an Timotheus an alle gerichtete Gebot: „Wenn wir Nahrung und Kleidung haben, lasset uns begnügen“, sowie die Stelle im Korintherbrief: „Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darinnen er berufen ist“, ist für ihn noch ebenso maßgebend wie für die Lehre der katholischen Kirche. Daher bei den Lutheranern dieselbe traditionalistische Lebenshaltung wie bei den Katholiken. Puritanismus und Kapitalismus 377 Anders bei Calvin. Er legt den Nachdruck auf die Erwählung durch den Willen des allmächtigen Gottes, der zu seiner Ehre den einen zur Seligkeit beruft, den anderen verwirft. Das Moment der Ehre Gottes ist es, worauf nach Calvin alles ankommt. Die ganze Welt ist bestimmt zu seiner Yerherrlichung. Sie ist auch die Aufgabe des Christen. Er erfüllt sie durch Tätigkeit in Welt und Gesellschaft. Die nach dieser Lehre so folgenschwere Frage, woran der Einzelne erkennen könne, ob er zu den Erwählten gehöre, hat Calvin nicht beantwortet. Nach ihm gibt nichts diese Gewißheit. Dabei haben Calvins Epigonen sich aber nicht beruhigt. Sie verlangten nach einem sicheren Kennzeichen, daß sie zu den Erwählten gehörten. Zu dieser Sicherheit gehörte vor allem, daß man nicht selbst an dieser Zugehörigkeit zweifelte; denn mangelnde Selbstgewißheit sei die Folge unzulänglichen Glaubens, also unzulänglicher Gnade. Um diese Selbstgewißheit zu erlangen, bedarf es nach ihrer Lehre rastloser Berufsarbeit, denn sie verscheucht die religiösen Zweifel und gibt Sicherheit des Gnadenstands. Sodann muß sich die Wirkung des Glaubens in einer Lebensführung äußern, die zur Mehrung von Gottes Ruhm dient. So ungeeignet gute Werke sind als Mittel zur Erlangung der Seligkeit, so unentbehrlich sind sie als Zeichen der Erwählung. Die Folge dieser Auffassung war der der reformierten Frömmigkeit eigentümliche asketische Zug. Die reformierte Askese hat eines mit der katholischen gemein: die Rationalisierung des Lebens. Bei beiden wird jede einzelne Handlung auf das jenseitige Leben bezogen; bei beiden muß der Gläubige sich fortwährend Rechenschaft geben, ob das, was er tut, nicht seine Seligkeit im Jenseits gefährdet. Beide arbeiten darau, den Menschen instand zu setzen, den status naturae zu 378 Lujo Brentano überwinden, ihn der Macht der irrationalen Triebe und der Abhängigkeit von Welt und Natur zu entziehen, der Suprematie des planvollen Wollens zu unterwerfen, seine Handlungen uuter beständige Selbstkontrolle zu stellen. Aber abgesehen davon, daß nach katholischer Lehre die Heiligkeit des Lebens ein Real- grund, nach reformierter Lehre ein Erkenntnisgrund des Gnadenstands ist, besteht der gewichtige Unterschied zwischen beiden : die katholische Askese betätigt sich durch Weltflucht, die reformierte durch Tätigkeit in der Welt. Ferner wird die calvinistische Askese nicht bloß denen zugemutet, die vollkommen werden, sondern allen, die ihrer Seligkeit gewiß sein wollen. Sie gipfelt in der Berufsidee. Das Alltagsleben wird durch sie rationalisiert. Der Calvinismus ist, wie Max Weber hervorhebt, die bedeutendste, aber nicht die einzige Richtung des *) Hier bei Weber ein Widerspruch. An einer Stelle (Archiv f. Sozialwiss. usw. XX, 16) schreibt er von der „Ethik“, die er Benjamin Franklin und dem Puritanismus zuschreibt: ihr »sunmum bonum« sei „der Erwerb von Geld und immer mehr Geld, unter strengster Vermeidung alles unbefangenen Genießens, so gänzlich aller eudämonistischen oder gar hedonistischen Gesichtspunkte entkleidet, so rein als Selbstzweck gedacht, daß es als etwas gegenüber dem „Glück“ oder dem „Nutzen“ des einzelnen Individuums jedenfalls gänzlich Transzendentes und schlechthin Irrationales erscheint“. Dagegen setzt nach seinen Ausführungen, welche Ähnlichkeit und Unterschiede von katholischer und reformierter Askese darlegen (Archiv, XXI, 28 ff.) die Erziehung des Menschen zum Streben nach Geld und immer mehr Geld die Überwindung seiner »status naturae« und der „i r - rationalen“ Triebe voraus! Umgekehrt wie Weber die Meinung des Abbe Galiani, Deila moneta Buch 1, Kap. 2: »Giano persuabi i leggitori che con tanta esatteza corrispondono le leggi del commercio a quelle della gravitä e de’fluidi che niente piü. Quel che la gravitä e nella fisica e il desiderio di guadagenare o sia di viver felice nell’ uomo«. Das Streben des Menschen nach Gewinn steht ihm gleich dem nach Glück. Puritanismus und Kapitalismus 379 Protestantismus, die eine solche methodisch-gepflegte und kontrollierte, d. h. asketische Lebensführung vorschreibt; sie findet sich auch im Pietismus, Methodismus und Baptismus. Die unbedingte Herrschaft über das eigene Selbst ist das höchste Ziel des Puritanismus. In dem Erfolg der Arbeit sieht dieser den Beweis, daß der Einzelne auserwählt sei, und in rastloser und erfolgreicher Berufsarbeit trachtet er die Selbstgewißheit des Erwähltseins stets neu zu erwerben. Weber bezeichnet Richard Baxters „Christian Directory“ als das umfassendste Kompendium der puritanischen Moraltheologie. Darin findet sich, wie Weber selbst betont, allerdings die schärfste Warnung gegen jedes Streben nach Erwerb zeitlicher Güter. Aber, meint Weber, bei näherem Zusehen bemerke man den entscheidenden ethischen Sinn und Zusammenhang, in dem diese Warnung gemeint sei. Das sittlich wirklich Verwerfliche sei für Baxter nämlich das Aus ruhen auf dem Besitz, der Genuß des Reichtums mit seiner Konsequenz von Mäßigkeit und Fleischeslust, vor allem von Ablenkung von dem Streben nach dem heiligen Leben. Und n u r weil der Besitz die Gefahr dieses Ausruhens mit sich bringe, erachte Baxter ihn für bedenklich. Denn die „ewige Ruhe der Heiligen“ liege im Jenseits; auf Erden aber müsse auch der Mensch, um seines Gnadenstandes sicher zu werden, „wirken die Werke dessen, der ihn gesandt hat, solange es Tag ist“. Nicht Muße und Genuß, sondern nur Handeln diene nach dem unzweideutig geoffenbarten Willen Gottes zur Mehrung seines Ruhms. Zeitvergeudung durch Faulheit, Geselligkeit, Luxus, übermäßigen Schlaf und untätige Kontemplation auf Kosten der Berufsarbeit sei die erste und schwerste Sünde. Auch der Reiche dürfe nicht essen, ohne zu 380 Lujo Brentano arbeiten. Aber „nicht Arbeit an sich“ schreibt Weber 1 ), sondern rationale Berufsarbeit ist das von Gott Verlangte. Auf diesem methodischen Charakter der Berufsaskese liegt bei der puritanischen Berufsidee stets der Nachdruck, nicht, wie bei Luther, auf dem Sich- bescheiden mit dem einmal von Gott zugemessenen Los. Daher wird nicht nur die Frage, ob jemand mehrere »callings« kombinieren dürfe, unbedingt bejaht, wenn es für das allgemeine Wohl oder das eigene zuträglich und niemandem sonst abträglich ist, und wenn es auch nicht dazu führt, daß man in einem der kombinierten Berufe ungewissenhaft wird; sondern es wird auch der Wechsel des Berufs als keineswegs an sich verwerflich angesehen, wenn er nicht leichtfertig, sondern um einen Gott wohlgefälligeren und das heißt, dem allgemeinen Prinzip entsprechend: nützlicheren Beruf zu ergreifen erfolgt. Und vor allem: die Nützlichkeit eines Berufs und seine entsprechende Gottwohlgefälligkeit richtet sich zwar in erster Linie nach sittlichen und demnächst nach Maßstäben der Wichtigkeit der darin zu produzierenden Güter für die „Gesamtheit“; aber alsdann folgt als dritter und natürlich praktisch wichtigster Gesichtspunkt: die privatwirtschaftliche „Profitlich- keit“. Denn wenn jener Gott, der die Puritaner in allen Fügungen des Lebens wirksam sieht, einem der Seinigen eine Gewinnchance zeigt, so hat er seine Absichten dabei. Und mithin hat der gläubige Christ diesem Rufe zu folgen, indem er sie sich zunutze macht. „Wenn Gott euch einen Weg zeigt, auf dem ihr ohne Schaden für eure Seele oder für andere in gesetzmäßiger Weise mehr gewinnen könnt, als auf einem anderen Wege, und ihr dies zurückweist und den minder gewinnbringenden Weg verfolgt, dann *) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XXI, S. 84—87. Puritanismus und Kapitalismus 381 kreuzt ihr einen der Zwecke eurer Berufung; ihr weigert euch, Gottes Verwalter zu sein und seine Gaben anzunehmen, um sie für ihn gebrauchen zu können, wenn er es verlangen sollte. Nicht freilich für Zwecke der Fleischeslust und Sünde, wohl aber für Gott dürft ihr arbeiten, um reich zu sein.“ Der Reichtum ist eben nur als Versuchung zu faulem Ausruhen und sündlichem Lebensgenuß bedenklich und das Streben danach nur dann, wenn es geschieht, um später sorglos und lustig leben zu können. Als Ausübung der Berufspflicht aber ist es sittlich nicht nur gestattet, sondern geradezu geboten. Das Gleichnis vom Schalksknecht, der verworfen wurde, weil er mit dem von Gott ihm anvertrauten Pfunde nicht gewuchert hatte, schien das ja auch direkt auszusprechen. Arm sein wollen hieße, wie häufig argumentiert wurde, dasselbe, wie krank sein wollen; es wäre als Werkheilig- keit verwerflich und Gottes Ruhm abträglich. Und vollends das Betteln eines zur Arbeit Befähigten ist nicht nur als Trägheit sündlich, sondern auch nach des Apostels Wort gegen die Nächstenliebe. Mit der Bekämpfung des Genusses und der Auffassung von Reichtumserwerb durch Berufsarbeit als Segen Gottes, noch mehr aber mit der religiösen Wertung der rastlosen Berufsarbeit als höchsten asketischen Mittels und zugleich sicherster und sichtbarster Bewährung des wiedergeborenen Menschen und seiner Glaubensechtheit war der denkbar mächtigste Hebel der Expansion jener Lebensauffassung gegeben, die als „Geist des Kapitalismus“ bezeichnet wird. Das Ergebnis der Calvinistischen Weltanschauung mußte sein: Entfesselung des Erwerbstriebs und Einschnürung der Konsumtion: Kapitalbildung und immer weitere produktive Anlage des angesammelten Kapitals. Das 17. Jahrhundert vermachte ihren utilitaristischen Erben 382 Lujo Brentano ein pharisäisch, gutes Gewissen beim Gelderwerb, wenn er sich nur in legalen Formen vollzog. Jeder Rest des Deo placere non potest ist verschwunden. Eine spezifisch bürgerliche Berufsethik ist entstanden. Mit dem Bewußtsein, in Gottes voller Gnade zu stehen und von ihm sichtbar gesegnet zu sein, vermag der bürgerliche Unternehmer, wenn er sich innerhalb der Schranken formaler Korrektheit hält, sein sittlicher Wandel untadelig und der Gebrauch, den er von seinem Reichtum macht, kein anstößiger ist, seinen Erwerbsinteressen zu folgen und soll dies tun. Die Macht der Askese stellte ihm überdies nüchterne, gewissenhafte, ungemein arbeitsfähige und an der Arbeit als gottgewolltem Lebenszweck klebende Arbeiter zur Verfügung. Sie gab ihm die Versicherung, daß die ungleiche Verteilung der Güter dieser Welt ganz spezielles Werk von Gottes Vorsehung sei, der mit diesen Unterschieden ebenso wie mit der nur partikulären Gnade seine geheimen, uns unbekannten Ziele verfolge. Dieser ethisch gefärbte Erwerbstrieb ist es, was Weber den „Geist des Kapitalismus“ nennt. Wenn Jakob Fugger einem Geschäftskollegen, der ihn auffordert, sich gleich ihm zur Ruhe zu setzen, da er nun „lange genug gewonnen“ habe, dies als Kleinmut verweist und antwortet: „er habe viel einen anderen Sinn, wollte gewinnen, dieweil er könnte“, so ist dies daher für Weber nicht eine Äußerung des „Geistes des Kapitalismus“, denn sie trägt nicht den Charakter einer ethisch gefärbten Maxime, sondern ist Ausfluß kaufmännischen Wagemuts und einer persönlichen sittlich indifferenten Neigung. Ebenso verhält es sich mit der auri sacra fames. Sie ist, wie Weber zugibt, so alt wie die Menschengeschichte. Aber sie entbehrt der religiösen Färbung und ist daher nicht Massenerscheinung. Sie wird diese erst dann, wenn sie jene Puritanismus und Kapitalismus 383 erhält; denn die religiösen Mächte sind die entscheidenden Bildner des Yolkscharakters. Die religiöse Färbung erhält sie erst durch den Puritanismus. Weber lehnt es wiederholt ab, daß die Ansichten der Puritaner eine Wiederspiegelung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewesen seien, in deren Mitte sie lebten. Gehörten die Puritaner doch alle zum kleinen Mittelstand, waren Handwerker, kleine Fabrikanten und Bauern. Gerade darin, daß die ethische Verklärung des Erwerbstriebs in diesen Kreisen stattgefunden, dagegen bei den reichen Kapitalisten gefehlt habe, sieht er eine Bestätigung seiner Auffassung. Einen klassischen Beleg findet er in dem Leben und den Schriften Benjamin Franklins. In seinem Geburtslande, der von Predigern, Kleinbürgern, Handwerkern und Bauern begründeten Kolonie Massacliussetts, sei der kapitalistische Geist vor der kapitalistischen Entwicklung gewesen, während er in den von großen Kapitalisten zu Geschäftszwecken begründeten Nachbarkolonien viel unentwickelter gewesen sei. Aber Franklin hat in seiner Selbstbiographie geschrieben : „ Aus meines Vaters Munde hatte ich als Knabe oft den Spruch des Salomo gehört: „Ein Mann, der fleißig ist in seinem Berufe, soll vor Königen stehen, nicht vor geringen Leuten.“ „Daher hielt ich den Fleiß für das beste Mittel, zur Wohlhabenheit und Auszeichnung zu gelangen.“ Und in seinen „notwendigen Winken für diejenigen, die reich werden wollen“ und den in seinem schriftlichen Nachlaß aufgefundenen Ratschlägen „für junge Geschäftsleute“ gipfelt sein „Rat“ in den beiden Worten: Betriebsamkeit und Sparsamkeit; das heißt: „verschwende weder Zeit noch Geld, sondern nutze beides, so gut du kannst!“ Das ist eben das, was hier als Inhalt der puritanischen Berufsaskese ermittelt worden ist. Als Franklin jene Winke und Ratschläge schrieb, 384 Lujo Brentano war deren Calvinistische Fundamentierung bei ihm allerdings schon abgestorben; er hatte sich, wie er schreibt, schon früh von den Presbyterianern zurückgezogen und sich eigene deistische Glaubensartikel entworfen x ). Aber die protestantische Berufsethik hat den Umschlag zur utilitarisch-liberalen Theorie, welcher Franklin huldigt, eingeleitet. Und ist auch heute der Geist des Kapitalismus ein anderer geworden, arbeitet der Kapitalist nicht mehr zur Ehre Gottes, sondern um des Erwerbs willen, so waren doch mit dem Calvinismus Geist und Voraussetzungen des Kapitalismus geschaffen. Dies der Inhalt der Weberschen Ausführungen. — Ihr erster Fehler liegt in Webers Formulierung des Begriffs „Geist des Kapitalismus“. Sonst pflegt man darunter das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn schlechthin zu verstehen. Weber aber schließt davon nicht nur das Streben nach Gelderwerb um des Genusses willen, zu dem der Reichtum die Mittel bietet, und des Ansehens und der Macht wegen, wozu der Reichtum verhilft, sondern sogar das Streben nach Gelderwerb um des Geldes willen aus, wenn es nicht „den Charakter einer ethisch gefärbten Maxime der Lebensführung annimmt“. Das heißt einen Begriff so fassen, daß mit seiner Fassung das, was man beweisen will, notwendig gegeben ist; man nennt das eine petitio principii. Selbst angenommen, man könnte den Calvinismus bezichtigen, einen solchen ethisch verklärten Geiz gepredigt zu haben, was er nicht getan hat, so hat es bei solcher Begriffsformulierung einen kapitalistischen *) Dieser Hinweis auf die von Franklin in seinem 22. Lebensjahre niedergeschriebene „Liturgie zu seinem eigenen Privatgebrauch“ findet sich, wie ich, um Einwendungen vorzubeugen, bemerke, bei Weber nicht. Er ergänzt aber seinen Gedankengang, daher ich ihn eingefügt habe. Puritanismus und Kapitalismus 385 Geist vor Calvin allerdings nicht gegeben; denn so groß die Ausbildung ist, welche der Kapitalismus im mittelalterlichen Italien erlangt hat, zur Verklärung der Erwerbsgier als einer „ethisch gefärbten Maxime der Lebensführung“ hat er es nicht gebracht. Dann gibt es aber auch heute keinen kapitalistischen Geist; denn daß der Geist des heutigen Kapitalismus nicht „ethisch“ verklärt ist, wird nicht von Weber betritten. Faßt man aber den Begriff des kapitalistischen Geistes so, wie er der Wirklichkeit entsprechen würde, d. h. so, daß er jedwedes grenzenlose Streben nach Gelderwerb umfaßt, so erscheint als der Hauptmangel der Weberschen Darlegungen seine völlige Ignorierung der heidnischen Emanzipation vom Traditionalismus, von der ich, wie oben wiedergegeben worden ist, in meiner Rektoratsrede von 1901 gesprochen habe. Li den Städten Italiens, zumal in seinen Seestädten, hat seit dem Altertum der Handel nicht aufgehört, eine große Rolle zu spielen. Bei jedem Güterumsatz aber war das Ziel, billig zu kaufen und teuer zu verkaufen, um möglichst großen Gewinn zu ziehen, wie die im vorstehenden schon des öfteren zitierten Kirchenväter und Kirchenlehrer bezeugen. Das entsprach freilich nicht deren Lehren; aber es entsprach dem römischen Recht, das seine Geltung in Italien nie ganz verloren hatte und in dem Maße, in dem der Handel an Bedeutung gewann, wieder zur Herrschaft gelangt ist. Das römische Recht aber lehrte, daß bei Kauf und Verkauf jeder das natürliche Recht habe, einen Gegenstand, der tatsächlich mehr wert sei, für einen Geringes zu kaufen, und einen Gegenstand, der weniger Wert besitze, für einen hohen Preis zu verkaufen. Das stand allerdings mit der Lehre der Kirche im Widerspruch, die nur den gerechten Preis zulassen wollte. Darunter verstand sie einen den Beschaffungskosten entsprechenden L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 25 386 Lujo Brentano Preis; aber ich habe oben dargelegt, in welcher Weise die unter dem Druck der sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse stattfindende Fortentwicklung der Lehre vom gerechten Preis tatsächlich der Berechtigung jedweden Gewinns Tür und Tor geöffnet hat, bis schließlich die Erkenntnis, daß derjenige, der in seinem Privatleben Christi Lehre befolge, zu Schaden komme, zu jener Emanzipation von der Lehre des Seinsollenden geführt hat, die in Macchiavellis Lehre des Seienden gipfelte. Denen aber, welche nicht bloß als gute Juristen, sondern auch als gute Christen leben wollten, bot die Lehre von der Pflicht, den Überfluß über das standesgemäß Nötige den Armen zu geben, den Ausweg, das Streben nach Reichtum mit dem guten Gewissen zu versöhnen. Wenn der venezianische Kaufmann in der Markuskirche die Worte des hl. Hieronymus las: Omnis dives aut iniquus aut iniqui haeres, so sah er darin nicht die Aufforderung, sich des Strebens nach Reichtum zu enthalten, sondern nur die, mittelst des über seinen standesgemäßen Bedarf Erworbenen Gutes zu tun; und Jakob Fuggers Ausspruch, daß er gewinnen wollte, dieweil er könnte, war nicht, wie Weber schreibt, der Ausfluß einer persönlichen sittlich-indifferenten Neigung, sondern, wie sein ganzes an praktischer Betätigung der Frömmigkeit reiches Leben zeigt, nichts anderes als der Ausdruck der Lehre, die der ehemalige Kleriker in sich aufgenommen hatte, als er nach seinem Austritt aus dem geistlichen Stand die hohe Schule des Handels in Venedig bezog. Was er aussprach, war die Lebensregel der dortigen Geschäftskreise. Für die Anhäufung von Kapital aber kam es auf dasselbe hinaus, ob der fromme Katholik großen Gewinn machte und dann in großen Stiftungen und Almosenspenden sich einen Platz im Himmel sicherte, oder der Calvinist nach großem Gewinn strebte Puritanismus und Kapitalismus 387 und mittelst desselben gute Werke verrichtete, weil großer Gewinn und gute Werke sichtbare Zeichen seines Glaubens und seines Gnadenstands waren. Denn es ist nicht richtig, die Tatsache, daß Italien im 17. Jahrhundert wirtschaftlich zurückging, während die reformierten Länder im Norden auf blühten, oder daß die Calvinistische Diaspora die „Pflanzschule der Kapital Wirtschaft“ war, mit dem Glaubensbekenntnis in Zusammenhang zu bringen. Italien ist aus ganz anderen Gründen relativ zurückgegangen als aus dem, daß man in Holland, Schottland und England sich zur Lehre Calvins bekannte. Wie wenig der kapitalistische Geist der Italiener hinter dem in den reformierten Ländern herrschenden zurückstand, zeigt, daß die Loredani, als Venedig zurückging, ihre Gelder, gleich modernen Engländern, die ihr Vermögen in dem zukunftsreichen Amerika anlegen, in Holland anlegten, und es ist eine allgemeine Erscheinung, daß Angehörige eines Glaubensbekenntnisses, welches immer dies sein mag, in der Diaspora ihre Fähigkeiten außerordentlich betätigen und zu großem Wohlstand gelangen. Das gilt wie für Hugenotten so auch für Katholiken in der Diaspora. Wenn Max Weber als Beleg für die Richtigkeit seiner Aufstellungen Beobachtungen aus dem Kreise ihm nahestehender Unternehmer heranzieht, darf ich dies vielleicht auch tun. Meine Familie stammt aus der Tremezzina am Corner See. In demselben 17. und 18. Jahrhundert, in dem nach Max Weber der Calvinismus das Aufblühen der Länder im protestantischen Norden verursacht haben soll, hat sie ihre Söhne eben dahin entsendet; diese haben in Amsterdam 1 ), Breslau, Mannheim, Augsburg, Frankfurt und a. a. 0. Geschäftshäuser gegründet, in denen sie im Kolonialwarenhandel *) In Amsterdam gibt es noch heute eine Brentano-Stiftung. 25 * 388 Lujo Brentano und gleichzeitig als Bankiers großen, einzelne sehr großen Reichtum erworben haben. Zahlreiche, vielfach palastähnliche Villen aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die noch heute in der Tremezzina stehen, sind mittelst des so erworbenen Reichtums von ihnen erbaut worden. Noch der ältere Bruder meines Vaters, Franz Brentano, der bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts das von meinem Großvater übernommene Geschäftshaus in Frankfurt geleitet hat, war einer der ersten Frankfurter Kaufleute seiner Zeit. Aber er war kein Puritaner außer in seiner allgeachteten Rechtschaffenheit und Ehrbarkeit; er war zeitlebens gläubiger Katholik, selbst zur Zeit, da alle seine Geschwister ungläubig waren. Aber er war trotz seines außerordentlich erfolgreichen Geschäftssinns kein Banause, der puritanisch in jedem, selbst dem edelsten Genüsse etwas Sündhaftes erblickte. Er war ein ungemein feinsinniger Kunstkenner, bei dem ebendeshalb Goethe gern weilte, ein hilfreicher Freund Beethovens und ein Wohltäter der Armen; also ein großer Kaufmann, wenn auch nicht an Größe seines Reichtums, so doch seiner Gesinnung dem Jakob Fugger und den großen italienischen Kaufleuten in der Glanzzeit Italiens ähnlich; und ganz charakteristisch für den großen katholischen Kaufmann waren die Worte, die er auf seinem Sterbebett immerfort wiederholte, Aufforderungen, Almosen zu geben. Auch heute noch gibt es unter den großen Kapitalisten gläubige Katholiken von ähnlicher Denkungsart. Nichtnur aber, daß Webers Theorie die Emanzipation vom Traditionalismus ignoriert, welche in Italien zur glänzendsten Entfaltung des Kapitalismus geführt und es in der zweiten Hälfte des Mittelalters zum reichsten Land in Europa gemacht hat, ich erachte auch seine Zusammenbringung der Schätzung der Profanarbeit Puritanismus und Kapitalismus 389 als einer von Gott gestellten Aufgabe mit dem Protestantismus für unhaltbar. Schon der hl. Basilius wird vom Breviarium Komanum als der Mann bezeichnet 1 ), dem das Verdienst zufalle, in den Klöstern die Profanarbeit mit dem beschaulichen Leben verknüpft zu haben; seine von der Kirche im Orient allgemein anerkannte Ordensregel besteht ganz besonders auf der Pflicht zur Arbeit. Basilius ist sogar dagegen, daß das Fasten der Arbeit Abbruch tue: „Wenn das Fasten eurem Arbeiten im Wege steht, ist es besser, ihr eßt als Arbeiter Christi, die ihr seid 2 ).“ Im Okzident ist Augustinus’ Schrift „über die Arbeit der Mönche“ für die Ausgestaltung der Ordensregeln im Mittelalter maßgebend geworden 3 ). Darin wendet er sich energisch gegen diejenigen, welche den Eintritt in ein Kloster suchen, um darin zu einem arbeitslosen Genuß des Lebens zu gelangen. Er geht aus von der Stelle im 2. Brief des Apostels Paulus an die Thessa- loniker 3, 10: „So jemand nicht will arbeiten, der soll *) Monasteriis exstructis, ita monachorum institutum tem- peravit ut solitariae atque actuosae vitae ultilitates praeclare simul conjungeret. Brev. Rom., die 14. Junii. Schiitberger berichtet in seinem Reisobuch (Ausgabe des Insel-Verlags) S. 52 von den Griechen: „Ihre Priester müssen alle arbeiten und sein Handwerksleut“ und S. 69 von den Mohammedanern: „Es sagen auch ihre Priester, wann sie ihr Gebet vollbracht haben an ihrem Feiertag, so mögen sie wohl arbeiten, wann arbeiten sei heilig, und der Mensch tue mehr Sünden mit Müßiggehen, dann mit Arbeiten“. Schiitberger ist 1427 aus dem Orient heimgekehrt. (Größere Ausgabe seines Reisebuchs wurde von Dr. Valentin Langmantel als 172. Band der Bibliothek des literar. Vereins in Stuttgart, Tübingen 1885, herausgegeben.) 2 ) Entnommen, Montalembert, Les moines d’occident, I., Paris 1860, p. 106. 8 )S. Aurelii Augustin i etc. opera VI 475, Parisiis 1685. Migne, Patr. lat XL, 561. 390 Lujo Brentano auch nicht essen“. Damit ist ihm die Arbeit als eine den Menschen von Gott gestellte Aufgabe erwiesen, und zwar die körperliche Arbeit. Aber selbstverständlich muß die Arbeit eine ehrbare sein. „Denn die Ehrbarkeit scheut nicht die Dinge, die lediglich von den Hochmütigen, die für ehrbar gehalten werden wollen, obwohl sie selbst unehrbaren Dingen nachlaufen, für verächtlich gehalten werden.“ Sei doch Jesus’ Nährvater Joseph ein Zimmermann gewesen. Daher Paulus dagegen gewesen sei, daß für die leiblichen Bedürfnisse der Diener Gottes durch Gaben der Gläubigen gesorgt werde; sie hätten durch eigene körperliche Arbeit sich das dazu Nötige zu beschaffen. „Da die physische Notwendigkeit die Diener Gottes dazu zwingt, dem Unterhalt des Körpers sich mit gewissen zeitlichen Unterbrechungen zu widmen, warum sollte man nicht bestimmte Stunden festsetzen, um den Befehl des Apostels hinsichtlich der körperlichen Arbeit zu folgen: wissen wir doch, daß eine gehorsame Bitte eher erhört wird, als tausend Forderungen eines rebellischen Geistes.“ Es stehe ja nichts im Wege, daß man während der Arbeit zur Ehre Gottes singe. Augustinus schließt, indem er nach der regelmäßigen und maßvollen Arbeit der Mönche seufzt, welche ihren Tag zwischen körperlicher Arbeit, Lesen und Beten teilten. Was Augustinus ersehnt hat, ist dann in der Regel des hl. Benediktus Vorschrift geworden. „Der Müßiggang“, heißt es im 48. Kapitel derselben, „ist ein Feind der Seele; darum müssen sich die Brüder zu bestimmten Stunden mit Handarbeit und wiederum zu bestimmten Stunden mit geistiger Lesung beschäftigen.“ Diese Lehren werden da n n von Gegnern derjenigen Mönche, welche nur der geistigen Arbeit und dem kontemplativen Leben sich widmeten, gegen diese ausgebeutet, so zwar 391 Puritanismus und Kapitalismus daß Thomas von Aquin x ) und der hl. Bonaventura sich veranlaßt sahen, zu deren Verteidigung Schriften zu verfassen. Aber wenn der Aristoteliker Thomas darin auch die intellektuelle Fähigkeit der Vernunft über die körperliche Arbeit stellt, so betrachtet doch auch er diese als eine von Gott den Menschen gestellte Aufgabe: 1. weil sie nötig sei, um das Leben zu erhalten; 2. weil sie den Müßiggang, aller Laster Anfang, banne; 3. um die sinnlichen Triebe zu kasteien; 4. um den Dürftigen Almosen geben zu können. Die Lehre des Bonaventura * 2 ) stimmt mit der Lehre des hl. Thomas überein. Luther aber war Augustinermönch gewesen. Er dürfte wohl mit der Schrift des Augustinus über die Arbeit der Mönche vertraut gewesen sein, und seine Auffassung von der weltlichen Arbeit als einer von Gott gestellten Aufgabe wäre somit keine andere als die des Verfassers seiner Ordensregel gewesen. Angesichts dessen erscheint mir die Behauptung, daß die Auffassung von der weltlichen Arbeit als einer Tätigkeit, in deren Verrichtung man Gott diene, erst mit dem Protestantismus gekommen sei, als willkürlich 3 ). q Sancti Tliomae Aquinatis quaestiones quod- libetanae. quodlibet VII, quaestio VII. de opere manuali, artic. XVII et XVIII. 2 ) Doctoris Seraph. Bonaventurae opera onmia, jussu et auctoritate Aloysii Lauer edita t. VIII. 1918. Opusculum XVI. cap. V de modo laborandi p. 420. °) Der Predigermönch Johann Tauler, geh. um 1300, f 1369 oder 1361, hat in seiner ersten Predigt am 10. Sonntag nach der hl. Dreifaltigkeit (vgl. Johann Taulers Predigten, Frankfurt a. M. 1826, II 323) ausgeführt, daß ein jeglicher Christ eben wahrnehmen soll, was sein Amt sey, zu dem Gott der Herr ihn berufen hat, und wie er solches also handeln soll und möge, daß Gott darin geehret, und sein Nächster gebessert werde, und er in seinem Gewissen ruhig bleibe. Die Predigt ist über den Text Pauli 1. Cor. XII v. 6. Tauler geht aus von der Arbeitsteilung und führt aus, daß die Verrichtung auch der niedrigsten Tätigkeiten 392 Lujo Brentano Hat aber Augustinus die von ihm als ehrbar bezeichnten Arbeiten des Schreiners, Schneiders, Baumeisters , Taglöhners den Mönchen ausdrücklich als solche empfohlen, in deren Verrichtung man Gott diene, so läßt sich nicht annehmen, daß er über diese zum Leben, wie es einmal ist, unentbehrlichen Tätigkeiten, wenn von Laien zur Bestreitung ihres Unterhalts verrichtet, anders geurteilt habe. Weber legt, um seine Behauptung, daß die Auffassung vom weltlichen Berufe als einer Aufgabe, in deren Erfüllung man Gott diene, erst mit dem Protestantismus entstanden sei, dem Leser nahezubringen, allerdings besonderes Gewicht darauf, daß „die lateinisch-katholischen Völker für das, was wir ,Beruf' (im Sinne von Lebensstellung, umgrenztesArbeitsgebiet) nennen, einen Ausdruck ähnlicher Färbung ebensowenig kennten, wie das klassische Altertum, während es bei allen protestantischen Völkern existiere“. Doch möchte ich zweierlei darauf antworten: 1. Es erscheint mir als eine unzulässige Übertreibung der Bedeutung des Wortschatzes einer Sprache, wenn man aus dem Fehlen „alles Gnaden sind, die der Geist Gottes 'wirket“. Er nimmt auf d. hl. Augustin Bezug, der geschrieben: „Gott ist ein einförmiges, ein göttlich einfältiges Wesen, und wirkt doch alle Mannigfaltigkeit, und ist alles in allen Dingen, Eins in Allem, und Alles in Einem“. Es ist nirgends so ein kleines Werklein, noch Künstlein, noch so schnöde, es kommt alles von Gott, und es ist sonderliche Gnade, und das soll ein jeder für den anderen vortun, der es nicht so wohl kann, und aus Liebe Gnade um Gnade gehen. Der Sinn seiner Predigt ist, daß jede Arbeit, auch die niederste, Gott wohlgefällig sei und zur Seligkeit führe; es komme nur darauf an, daß sie um Gottes Willen und zu seiner Ehre geschehe. Auch der geringste Ackersmann soll nicht seine Tätigkeit aufgehen und statt dessen in der Kirche sitzen: „er sollte sein Brot mit seinem Schweiß gewinnen und verdienen, seinem (Christi) edlen treuen Blut zu Ehren“. Puritanismus und Kapitalismus 393 eines eigenen Worts in derselben für einen bestimmt abgetönten Begriff den Schluß zieht, daß denen, die sich dieser Sprache bedienen, jene besondere Begriffsvorstellung fehle. So kennen weder die französische noch die englische Sprache ein das männliche wie das weibliche Geschlecht umfassendes Wort, das gleich dem deutschen „Mensch“ lediglich zur Bezeichnung für den beiden Geschlechtern gemeinsamen Begriff des menschlichen Wesens zur Anwendung käme; würde Weber daraus den Schluß ziehen, daß Franzosen und Engländern der Begriff Mensch unbekannt sei ?') 2. Es ist unbegreiflich, wie Weber zu seiner Behauptung gekommen ist, die lateinisch-katholischen Völker hätten kein Wort für „Beruf“ im Sinne von Lebensstellung. Ist doch das Wort „Beruf“ die Übersetzung des lateinischen »vocatio«, und »vocatio« wird von der Vulgata nicht bloß im Sinne von Berufung zum ewigen Leben * 2 ) sondern gerade von Lebensstellung gebraucht. So übersetzt sie die Stelle 1. Korinth. 7, 20—27: »Unusquisque in qua vocatione vocatus est, in ea permaneat. Servus vocatus es? non sit tibi curae; sed et si potes fieri über, magis utere . . . Unusquisque in quo vocatus est, fratres, in hoc permaneat apud Deum.“ Wie aber steht es mit dem Worte „Beruf“ im Sinne von „umgrenztem Arbeitsgebiet“ in den Sprachen der lateinisch-katholischen Völkern ? Hieronymus hat die Stelle Jesus Sirach XI, 20 u. f., in deren Übersetzung Luther nach Weber als Erster 0 Dieselbe Frage ist an Sombart zu richten, der (siehe oben S. 205, Anmerkung) daraus, daß, rvie er sagt, das Wort „Geschäft“ in unserer Bedeutung in der antiken Welt nicht vorgekommen sei, den Schluß zieht, es habe damals auch den Begriff des „Geschäfts“ nicht gegeben. 2 ) Epli. 1, 18 und 4, 1; 2. Thess. 1, 11; 2. Petr. 1, 10; 394 Lu jo Brentano das Wort „Beruf“ „ganz in unserem Sinne“, d. tu wohl im Sinne von „umgrenztem Arbeitsgebiet“, gebraucht hat, in der Vulgata folgendermaßen wiedergegeben: »Sta in testamento tuo, et in illo colloquere et in opere mandatorum tuorum veterasce. Ne manseris in operibus peccatorum. Confide autem in Deo et mane in loco tuo«; aber auch die von der Calvinistischen Kirche in Genf herausgegebene Bibelübersetzung gibt die Stelle mit folgenden Worten wieder : ): »Demeure en ton rang et t’exerce en celui, et vieilli en faisant ton office. Ne t’emerveille point des oeuvres du meschant: fie toi au Seigneur, et continue en ton laben r«. Also auch die Calvinistische Wiedergabe der Stelle kennt da, wo Luther das Wort „Beruf“ im Sinne von umgrenztem Arbeitsgebiet gebraucht, keine anderen Worte als das von Weber für „ethisch farblos“ erklärte office, von officium, dem Worte, das im christlichen Altertum und im Mittel- alter unzählige Male im Sinne von Amt, umgrenztem Arbeitsgebiet, gebraucht wird, und »labeur« gleich dem in der Vulgata gebrauchten Wort opus. Dabei hat Weber diese Übersetzung der Stelle bei Calvin selbst gekannt * 2 ), und wenn sich das Wort „Beruf“ im Sinne von umgrenztem Arbeitsgebiet in der deutschen Sprache auch erst bei Luther findet, so soll doch nach Weber nicht Luthers, sondern Calvins Auffassung vom Berufe für die Entstehung des kapitalistischen Geistes maßgebend geworden sein! Allein es ist gar nicht richtig, daß die Vulgata in der Übersetzung von Jesus Sirach XI, 20 f., wo die *) La Bible etc. bei-ausgegeben par les pasteurs et professeurs de l’Eglise de Geneve, 1588, Batt 43, auf der Rückseite des Blattes. 2 ) Archiv für Sozialwissenschaft usw., XX, S. 37. Puritanismus und Kapitalismus 395 Lutliersche Bibelübersetzung „Beruf“ schreibt, lediglich »opus« geschrieben habe; Hieronymus hat — ich habe seine Übersetzung oben wiedergegeben — »opus mandatorum tuorum« geschrieben, und dieser Zusatz scheint mir von Wichtigkeit. Das heißt entweder soviel wie „werde alt in der Verrichtung der Arbeit, die Gott durch seine Mandate dir auferlegt hat“, also in der Erfüllung der dir von Gott gestellten Aufgabe, deiner Berufspflichten, m. a. W. das wäre dasselbe, was Luther, nach Weber, mit dem Worte Beruf hat ausdrücken wollen; es läßt sich aber vielleicht auch anders erklären. Das deutsche Wort „Beruf“ ist, wie gesagt, die genaue Wiedergabe von vocatio. Vocatio wird bei den kirchlichen Schriftstellern in erster Linie von der Berufung zu einem vollkommenen Leben gebraucht'). Von da ist der Gebrauch des W orts übergegangen auf die Beruf ungzumKloster- leben. Noch heute wird es von Katholiken in diesem Sinne gebraucht. Aber um der inneren Stimme Folge leisten zu können, muß man Freiheit haben, die dies gestattet. Der Unfreie hat diese Freiheit nicht gehabt. Er konnte nur mit Zustimmung seines Herrn dem Klosterleben sich widmen. Vielleicht hängt es damit zusammen, daß Hieronymus bei Übersetzung von Jesus Sirach XI, 20 f. weder das Wort vocatio, noch auch bloß das Wort opus, sondern opus mandatorum gebraucht hat. Die Stelle würde dann nichts anderes besagen, wie die 1. Korinth. 7. v. 21, 22; eine Aufforderung, in der Arbeit zur Erfüllung der Aufträge seiner Herren zu beharren, ist nichts anderes als die J ) Siehe die Summa Theologiae des Thomas von Aquin im Register sub verbo »vocatio«. Da heißt es: Vocatio dicit auxilium Dei moventis interius et excitantis mentem ad deserendum peccatum. Ideo non est remissio peccatorum, nec justificatio, sed causa ejus. Siehe dazu 12, qu. 113 1 ad 5, worauf dort verwiesen wird. 396 Lujo Brentano Aufforderung, im Knechtzustand zu beharren, wenn man durch Gottes Fügung in diesen Stand versetzt ist. Augustinus allerdings hat sich dafür ausgesprochen, auch Sklaven zum Klosterleben zuzulassen, da viele darunter schon den Beweis großer Tugend gegeben hätten 1 ). Aber eben seine Schrift „über die Arbeit der Mönche“ zeigt, daß viele die Klöster nur aufsuchten, um einem harten und dürftigen Leben in der Welt zu entrinnen, sich ernähren und kleiden und außerdem noch von denen ehren zu lassen, die gewohnt gewesen, sie zu verachten und zu unterdrücken. Außerdem konnte es einen Konflikt der Pflichten geben, wenn ein Sklave zum Kloster zugelassen oder zum Priester geweiht würde. Daher trotz Augustins Befürwortung der Zulassung von Sklaven zum heiligen Leben schon Papst Leo I. Sklaven zu Priestern zu weihen verboten hat; und bei ihrem Ausschluß sowohl vom Klosterleben als auch vom geistlichen Stand, außer wenn ihre Herren zustimmten, ist es während des Mittelalters geblieben 2 ). Ebenso setzt der Begriff vocatio im Sinne von Berufung zu einem begrenzten Arbeitsgebiet seinem innersten Wesen nach die Freiheit voraus, dem B-ufe Folge zu leisten; eine vocatio konnte also nur au Freie ergehen. Daher das Wort vocatio, Beruf, im Sinne von banausischer Tätigkeit während des Mittelalters nicht gebraucht wird. Begreiflich, wenn wir die damalige Gliederung der Gesellschaft ins Auge fassen. Wir haben eine klassische Schilderung derselben in dem Gedichte des Bischofs Adalbero von Laon aus dem Jahre 1006, gerichtet an König Robert 0 De opere monachorum, c. 22. 2 ) Decretum Gratiani, prima pars, distinetio f>4. Puritanismus und Kapitalismus 397 von Frankreich ! ) ; sein Inhalt stimmt überein mit dem einer Predigt eines Bischofs vom Cambrai aus dem Jahre 1024 2 ). In beiden wird ausgeführt: Die Laien bestehen aus Personen von zweierlei Stand. Der Adlige und der Hörige stehen nicht unter demselben Gesetze. Die einen werden durch keinerlei Gesetz eingeschränkt. Krieger, Schutzherren der Kirche, verteidigen sie Große und Kleine des Volks. Der andere Stand ist der der Hörigen. Diese Hasse besitzt nichts als ihre Arbeit. Sie liefert der anderen Nahrung und Kleider. Der Freie kann ohne den Unfreien nicht leben. Außerdem gibts noch die Geistlichen. Sie danken den Kriegern, daß sie frei von Sorgen ihre Seele zu Gott erheben können, und den Bauern, daß sie die leibliche Nahrung nicht entbehren. Dafür erheben sie die Bauern durch Gebet zu Gott, und. in gleicher Weise beten sie für die Krieger, daß ihnen die Sünden, die sie mit den Waffen begehen, verziehen werden. Triplex ergo Dei domus est, quae creditur una. Nunc orant, alii pugnant, aliique laborant. Daß der Begriff vocatio, Beruf, zuerst für die Geistlichkeit aufgekommen ist, habe ich schon gesagt. Dann, als mit dem Schwinden der Gemeinfreiheit der Reiterdienst an die Stelle der allgemeinen Wehrpflicht der Freien getreten ist, hat sich das Waffenhandwerk als Beruf im Sinne sowohl von Stand als auch von umgrenztem Arbeitsgebiet herausgebildet. Es entstanden die Ritter, quales, sagt Adalbero, constringit nulla potestas. Sie lebten von Krieg und innerer *) Adalberonia episcopi laudunensis carmen ad Rodbertum regem Francorum, in Rerum Gallicarum et Francicarum scriptores. XVII, Parisiis 1760, pp. 69, 70. ! ) Siehe Gesta episcoporum Cameracensium in Mon. Germ. Hist. Script. VII 485. 398 Lujo Brentano Fehde, namentlich von letzterer, und in rücksichtsloser Erwerbsgier suchte der eine dem anderen soviel zu nehmen und ihn zu schädigen, als er vermochte. Da hat die Kirche diese rücksichtslose Konkurrenz zu bändigen gesucht, indem sie dem Waffenhandwerk eine religiöse Weihe gab; sie setzte dem Ritterstand die Erfüllung gewisser Berufspflichten als eine von Gott gestellte Aufgabe, insbesondere den Schutz des Rechts, die Beschützung der Schwachen und die Verteidigung der Kirche *). Endlich kamen die Hörigen. Sie waren ein Stand, in den sie durch Gottes Fügung versetzt waren, hatten aber kein umgrenztes Arbeitsgebiet im Sinne einer von Gott gestellten Aufgabe; was ihre Arbeit bestimmte, waren die Mandate ihrer Herren. Sie hatten also keine vocatio im Sinne von freiem Beruf. Sie wurden in ihre abhängige Stellung geboren, müssen darin beharren und leisten, was von ihren Herren von ihnen verlangt wird; daher der Vers bei Adalbero: Servorum lacrimae, gemitus non terminus ullus. Sie arbeiteten für die Herrenmenschen, d. h. für Ritter und Geistlichkeit. Zu ihnen wurden nach dem Kommentator von Adalberos Gedicht, Hadrianus Valesius, nicht bloß die Haussklaven und unfreien Landarbeiter, sondern auch die Handwerker und Kaufleute gezählt. „Diese Art Menschen“, sagt Valesius, „leben mühselig und sind, als wären sie nur geboren und geschaffen, um von anderen gebraucht zu werden.“ Da kam die Vertreibung der bisherigen Stadtherren, der Bischöfe oder wer immer die Stadtherrn sein mochten, aus dem Stadtregiment, und mit der Freiheit der Bürger trat auch an die Stelle der Arbeit *) Siehe bei K. H. F r h r n. Roth von Schreckenstein, Die Ritterwürde und der Ritterstand, Freiburg i. B. 1885, den Abschnitt kirchliche Einflüsse u. a. a. 0. Puritanismus und Kapitalismus 399 entsprechend den Mandaten ihrer Herren die freie Berufsarbeit. Es entsteht in den Zünften der Begriff der Handwerksehre und bei sämtlichen Stadtbürgern der Begriff der Bürgerehre und damit der Berufspflicht und der Bürgerpflicht. Und wie die Kirche die Berufstätigkeit der Ritter zu heiligen bestrebt gewesen war, so war sie auch bestrebt, diese Neuorganisationen von Bürgern und Handwerkern in ihr hierarchisches System einzugliedern. Sie erhielten ihre besonderen heiligen Schutzpatrone, eigene Gottesdienste und Geistliche, und wenn schon die Augustiner- und Benediktinermönche die ununterbrochene Arbeit als von Gott gewollt und die Beschränkung des Verbrauchs auf das zum Leben Nötige als Pflicht erachtet hatten, so predigten selbstverständlich die Geistlichen nunmehr denen, welche die Arbeit von diesen Mönchen erlernt hatten gemäß der Mahnung des Apostels Paulus 1. Kor. 10 und 31: „Ihr eßt oder trinket oder was ihr tut, so tut es alles zur Ehre Gottes“; sie erachteten die Arbeit, ohne welche die Menschen, wie sie von Gott geschaffen waren, das zum Leben Nötige nicht erlangen konnten, wie Basilius und Augustinus dies getan hatten, für eine von Gott gestellte Aufgabe, genau so wie sie die Erfüllung der Ritterpflichten dazu gemacht hatten. Es kamen die Kämpfe der Städte um ihre Befreiung von der feudalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. In Italien hatten schon die Kämpfe der Städte gegen die deutschen Kaiser und den Feudalismus, im Nordwesten Europas die Sporenschlacht von Kortryk (1302), im Norden die Waffentaten der Dithmarschen, im Süden des deutschen Reichs die großen Schweizerschlachten des 14. und 15. Jahrhunderts das Selbstbewußtsein der bis dahin abhängigen Gesellschaftsklassen, insbesondere der Stadtbürger, gegenüber den Herrenmenschen gehoben. Durch Arbeit erworbener Reichtum hatte sie stark gemacht; 400 Lujo Brentano Arbeit und Sparsamkeit hatte es den Handwerkern möglich gemacht, in den Zunftkämpfen ihre eigenen regierenden Geschlechter zu bestehen. Daher sahen sie mit Verachtung auf den sowohl auf dem Schlachtfeld als auch durch verschwenderisches Leben bei ungenügendem Erwerb immer mehr zurückkommenden .Ritterstand. „Es ist gewiß nicht zufällig, daß die einzelnen Gewerbekorporationen Ämter oder officia, welches Wort den Begriff eines persönlich Dienenden voraussetzt, genannt werden. Mag immerhin das Wort äußerlich von den Handwerksämtern auf den Fronhöfen entlehnt sein, bei dem völlig verschiedenen, wirtschaftlichen wie juristischen Charakter des Fronhofs und der Zunftämter hätte es sich schwerlich so lange erhalten und so allgemein verbreitet, wenn nicht jene Auffassung der Pflicht gegen die Stadt die überall geltende gewesen und auch den einzelnen Zunftgenossen zum Bewußtsein gelangt wäre. Daß dies auch in der Tat der Fall gewesen, folgt aus den Zunfturkunden und Zunftinstitutionen mit Evidenz. Wenn wir die zahlreichen Zunftstatuten und Ordnungen durchlesen, so tritt uns aus ihnen überall, oft mit direkt ausgesprochenen Worten, die Anschauung der Zünfte entgegen, daß die Förderung des gemeinen Wohls ihre Pflicht, daß sie um des gemeinen Nutzens und Bestens willen das Hecht ihrer Organisation haben, und wo dieselben nicht mehr gewahrt werden, auch ihr Recht verwirkt ist.“ Schoenberg, der diese Sätze geschrieben *), hat sie mit einer großen Zahl von Auszügen aus Urkunden belegt. Wenn dem aber so war, so ist es naturgemäß, wenn, ebenso wie in den Kompromissen der wirtschaftlichen Lehren des l ) G. Schoenberg, Zur wirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Zunftwesens im Mittelalter. Berlin 1868, S. 38. Puritanismus und Kapitalismus 401 Thomas von Aquin die Wirtschaftsentwicklung, welche der Okzident, namentlich Italien, seit den Kreuzzügen - genommen hatte, sich spiegelt, nun auch in der Zeit der Blüte der Zünfte, wie Weber sich ausdrückt 1 ), „Ansätze“ zu einer Auffassung des wirtschaftlichen Berufs der Städter als einer von Gott gestellten Aufgabe bei Tauler (gest. 1861) sich finden. Und ebenso naturgemäß ist es, daß die Reformatoren, deren Lehre, statt wie die Kirche des Altertums und des Mittelalters in der Entsagung, in der Erfüllung der innerweltlichen Pflichten den Weg zum ewigen Leben sah, diese Auffassung nun auch auf die Erfüllung der Berufspflichten ausdehnte, wie sie vom Bürgertum längst als Handwerksehre, als Bürgerehre, als Stärke des Bürgertums in seinem Kampf gegen die Feudalität und den Adel, als Pflicht zur Förderung des gemeinen Wohls und dementsprechend als Pflicht gegen die Stadt erkannt worden war. Insbesondere aber mußte diese Lehre in den Ländern auf fruchtbaren Boden fallen, wo wie in Holland das Bürgertum im Kampfe gegen die Gewaltherrschaft der Spanier oder wie in Schottland und England im Kampfe gegen den Absolutismus der Stuarts und der Kavaliere begriffen war. Sie gab dem, worin schon seit Jahrhunderten die Stärke des Mittelstands gelegen war, der unermüdlichen Arbeit im Berufe und der Sparsamkeit, die Stütze religiöser Begeisterung. Aber wenn auch Luther, Calvin und die verschiedenen independentistischen Sekten die Erfüllung der weltlichen Berufspflichten als eine von Gott gewollte Aufgabe lehrten, so lehrten sie damit mitnichten den kapitalistischen Geist. Daß Luther noch völlig in traditionalistischem Geiste befangen gewesen fl Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 38. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 26 402 Lujo Brentano ist, hebt Max Weber selbst hervor J ). „Der Beruf ist (für Luther) das, was der Mensch als göttliche Fügung hinzunehmen, worin er sich ,zu schicken' hat; diese Färbung übertönt den auch vorhandenen anderen Gedanken, daß die Berufsarbeit eine oder vielmehr die von Gott gestellte Aufgabe sei. “ Aber auch Calvin ist weit entfernt vom kapitalistischen Geiste. Wenn er auch die von Luther noch bekämpfte Rechtmäßigkeit des Kapitalzinses darzulegen bemüht war, so war er doch dagegen, daß aus dem Zinsnehmen ein Geschäft gemacht werde * 2 ); er verwarf es, wenn der Reiche den Armen Darlehen verweigert, weil sie ihm zu geringe Sicherheit bieten, und verlangt, daß neben dem privaten Nutzen auch auf das Beste des Staatswesens Rücksicht genommen werde. Das ist nicht kapitalistisch gedacht und noch weniger, wenn er ermahnt, man solle sich und alles, was man sein nenne, ganz und gar außer acht lassen, sein Hab und Gut, da man es hier doch nicht lange genießen kann, den Armen geben, da man also davon größeren Genuß im Himmel haben werde 3 ). Es erscheint dies beinahe als Rückfall in die Lehre der mittelalterlichen Kirche. Ja, selbst die Independenten sind weit entfernt von kapitalistischem Geiste. Wenn Weber 4 ) für die spezifisch „kapitalistische“ Denkweise Cromwells sich auf dessen Entgegnung auf die Manifeste des katholischen Klerus in Irland beruft, in welcher er auf die Gelder hinweist, welche die Engländer in Irland angelegt, und die dadurch, daß die Iren den Frieden gebrochen hätten, gefährdet seien, und daran die Frage *) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 46 ff. 2 ) Vgl. Kampschulte, Johannes Calvin, seine Kirche und sein Staat in Genf, I 429. 8 ) Zitiert von R a c h f a h 1 a. a. 0. S. 1324. *) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 44. Puritanismus und Kapitalismus 403 knüpft, ob Gott mit den Irländern sei, so hat Boemund, als er nach dem ersten Kreuzzuge als Agitator Frankreich bereiste, noch ganz anders, und zwar von der Kanzel in den Kirchen geredet 1 ). Allerdings hatte Cromwell Sinn für die Bedeutung von Kapitalreichtum für die Wohlfahrt eines Landes und hat die Juden, weil sie kapitalreich seien, wieder in England zugelassen; aber er war weit entfernt, den Gelderwerb um des Geldes willen zu rechtfertigen; und Weber selbst scheint einräumen zu wollen, daß es nicht für den spezifisch kapitalistischen Geist Cromwells spricht, wenn er 1650 an das Lange Parlament schreibt: „Bitte, stellt die Mißbräuche aller Berufe ab, und gibt es einen, der viele arm macht, um wenige reich zu machen: das frommt einem Gemeinwesen nicht.“ Desgleichen sind die Lehren der Puritaner, statt kapitalistisch zu sein, geradezu traditionalistisch. Weber macht allerdings besonderes Aufheben von der Lehre des Verfassers des umfangreichsten Kompendiums puritanischer Moraltheologie Richard Baxter. Aber ich finde bei ihm zwar die Aufforderung zu ununterbrochener Berufsarbeit und energisches Warnen vor Müßiggang und Genuß; aber die Aufforderung zu rastloser Arbeit ist nicht gerade etwas Kapitalistisches, sonst wären auch Basilius, Augustinus und Benediktus zu den Vertretern kapitalistischen Geistes zu rechnen. Er warnt vielmehr vor dem Reichtum, wie Weber selbst hervorhebt 2 ), als einer schweren Gefahr und erklärt, wie die Kirchenväter, das Streben danach nicht nur für sinnlos gegenüber der überragenden Bedeutung des Gottes- *) Siete Ordericus Vitalis, Historia Ecclesiastioa lib. XI, Ausgabe von A. Le Prevost IV, Paris 1852, p. 213. Siebe oben S. 27 Anm. 1. a ) Archiv für Sozialwissenschaft XXI, 76. 26 404 Lujo Brentano reich s, sondern wegen der Versuchung zu Müßiggang und Genuß, die es mit sich bringe, für sittlich bedenklich. Wenn Baxter ferner für den Paulinischen Satz: „Wer nicht arbeitet, soll nicht essen“ bedingungslose Geltung für jedermann, auch für die Reichen, verlangt, ist dies gleichfalls alles eher wie kapitalistisch. Und wenn er als Gesichtspunkt bei der Berufswahl in erster Linie die Rücksicht auf die Sittlichkeit des Berufs, in zweiter die Wichtigkeit der darin zu produzierenden Güter für die Gesamtheit, in dritter Linie die privatwirtschaftliche Profitlichkeit nennt, so heißt es doch, Baxter eine Auffassung, die man als die seine erst nach weisen soll, willkürlich unterlegen, wenn Weber, entgegen der von Baxter aufgestellten Reihenfolge der Maßstäbe, den Gesichtspunkt der privatwirtschaftlichen „Profitlichkeit“ als den „natürlich praktisch wichtigsten“ bezeichnet x ). Auch bezieht sich die Lehre Baxters, daß Gott, wenn er einem der Seinigen eine Gewinnchance zeigt, seine Absichten dabei habe und der gläubige Christ diesem Rufe somit zu folgen habe, nur auf Berufswahl und Berufs Wechsel, ferner, wie die von Weber angeführte Stelle * 2 ) zeigt, auf das Arbeiten A. a. 0. S. 85. Dazu gehört auch, wenn Weber ebenda Anmerkung 33 die antikapitalistische Bemerkung von Th. Adams über das Streben nach Gewinn: »He (the knowing man) knows . . . that money may make a man richer, not better, and thereupon chooseth rather to sleep witli a good conscience than a full purse . . . therefore desires no more wealth an honest man may bear away« durch den Zusatz „aber soviel will er eben doch auch“, ihrer Beweiskraft gegen seine Theorie berauben zu können glaubt. 2 ) A.a.O. S. 86: „Wenn Gott euch einenWeg zeigt, auf dem ihr ohne Schaden für eure Seele oder für andere in gesetzmäßiger Weise mehr gewinnen könnt, als auf einem anderen Wege und ihr dies zurückweist und den minder gewinnbringenden Weg verfolgt, dann kreuzt ihr einen der Zwecke eurer Berufung (calling), ihr weigert euch, Gottes Verwalter (stewart) zu sein und seine Puritanismus und Kapitalismus 405 in einem Beruf. Sie bezieht sich weder auf das Nutzbarmachen von Kapital, noch auch auf das Verhalten innerhalb des Berufs. Gerade das letztere, das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn, ist das, worin der kapitalistische Geist sich äußert, und gerade dieses wird von den Puritanern aufs energischste verurteilt; energischer hätten Paulus, Clemens von Alexandrien, Basilius, Hieronymus, Augustinus, Ambrosius und alle Kirchenlehrer des Mittelalters nicht davor warnen können. Man befrage nur John Bunyan, den gelesensten unter allen puritanischen Predigern, ln seinem „Leben und Sterben des Herrn Schlechtermann“ hat er die Frage, ob es erlaubt sei, so teuer wie möglich zu verkaufen und so billig wie möglich zu kaufen, behandelt J ), und er hat sie verneint. Denn I. muß man, um so teuer als möglich zu verkaufen, sein Gewissen hintansetzen: denn 1. muß man dabei die Unwissenheit des Käufers ausnützen; 2. oder man muß dabei die Dringlichkeit des Bedürfnisses des Käufers ausnützen, oder 3. dessen Vorliebe für einen Gegenstand. Alles dies widerspricht aber den Mahnung des Paulus 1. Thess. 4, 6: „Und daß Niemand zu weit greife noch vervorteile seinen Bruder im Handel.“ Dasselbe wie für das Verkaufen gilt für das Kaufen. Man soll nicht so billig kaufen als man kann, sondern sich ein gutes Gewissen wahren. Man kann aber nicht so billig wie möglich kaufen, ohne die Unwissenheit, Not oder Neigung des Verkäufers auszubeuten. II. Es Gaben anzunekmen, um sie für ihn gebrauchen zu können, wenn er es verlangen sollte. Nicht freilich für Zwecke der Fleischeslust und der Sünde, wohl aber für Gott dürft ihr arbeiten, um reich zu sein.“ b Siehe The works of that eminent servant of Christ Mr. John Bunyan late Minister of the Gospel and Pastor of t.he Congregation at Bedford, London 1737, II, 774, 775, 406 Lujo Brentano sollen alle Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer durch die Liehe geleitet sein. ■ Wer aber eine Ware so teuer wie möglich verkauft, lieht nicht seinen Nächsten, sondern nur sich selbst; er verhärtet sein Herz gegen alle vernünftigen Vorstellungen des Käufers. III. Es ist nicht möglich, eine Ware so teuer wie möglich zu verkaufen, ohne zu lügen, zu schwören und zu betrügen. IV. Wer so teuer wie möglich verkauft, handelt gegen das Naturrecht, welches sagt: Tue allen Menschen so, wie du wünschest, daß dir getan werde. V. Wer so teuer verkauft als er kann, nutzt die Kenntnis aus, die Gott ihm, aber nicht anderen gegeben hat, um Gottes Gesetz zu mißbrauchen und seinen Nächsten auszuheuten. Dazu aber gibt Gott nicht größere Fertigkeit, Kenntnis und Verstand. Er gibt sie, damit man dem Nächsten helfen und ihn vor den Nachteilen bewahren könne, die ihm sonst seine Unwissenheit, seine Not oder seine Vorliebe bereiten könnte. VI. Alles, was der Mensch tut, soll er tun zur Ehre Gottes; das kann er aber aus den dargelegten Gründen, wenn er so teuer wie möglich verkauft und so billig wie möglich kauft, nicht tun. VII. Alles, was er tut, soll er tun im Namen Christi; das kann der nicht tun, der so teuer wie möglich verkauft. Endlich VIII. Alles, was der Mensch tut, soll er tun im Hinblick auf das jüngste Gericht und auf die Beurteilung, welche seine Handlungen an diesem Tage erfahren werden. Daher soll niemand allzeit so teuer verkaufen als er könnte, wenn er nicht das Risiko laufen will, wie das Urteil über ihn an diesem Tage ausfällt. Kann es etwas Antikapitalistischeres gehen, als diese Stelle, an welcher Bunyan die Frage, von deren Beantwortung es'abhängt, oh es erlaubt ist, nachdem größtmöglichen Gewinn zu streben — denn davon, daß man zum niedrigsten Preise einkauft und zum höchsten Puritanismus und Kapitalismus 407 verkauft, wird der größtmögliche Gewinn bedingt — mit Nein beantwortet? Und diesen Mann will Max Weber zu einem typischen Vertreter kapitalistischen Geistes stempeln, weil er „das alte mittelalterliche (und schon antike) Bild von der Buchführung Gottes bis zu der charakteristischen Geschmacklosigkeit gesteigert habe, das Verhältnis des Sünders zu Gott mit dem eines Kunden zum Shopkeeper zu vergleichen *).“ Ich gebe zu, daß es weit großartiger ist, wenn es in der Offenbarung Johannis 20 v. 12—15 heißt: „Und ich sähe die Todten, beide groß und klein, stehen vor Gott: und die Bücher wurden aufgetan, und ein anderes Buch ward aufgetan, welches ist des Lebens. Und die Toten wurden gerichtet, nach der Schrift in den Büchern, nach ihren Werken. Und das Meer gab die Toten, die darinnen waren; und der Tod und die Hölle gaben die Toten, die darinnen waren; und sie wurden gerichtet, ein jeglicher nach seinen Werken. Und der Tod und die Hölle wurden geworfen in den feurigen Pfuhl. Das ist der andere Tod. Und so jemand nicht ward erfunden geschrieben in dem Buch des Lebens, der ward geworfen in den feurigen Pfuhl.“ Aber gerade darin, daß Bunyan an die Stelle des gewaltigen Bildes von dem auf weißem Stuhle sitzenden Weltenrichter, vor dessen Antlitz Erde und Himmel fliehen, den Shopkeeper gesetzt hat, sehe ich einen weiteren Beleg dafür, daß der Kesselflicker Bunyan ebensowenig von kapitalistischem Geiste erfüllt war, wie der Apostel Johannes, als er als dritten apokalyptischen ßeiter den Händler aufs Pferd gesetzt hat * 2 ). Bunyan wußte, zu wem er sprach. Man sieht sie ordentlich vor sich, die Gevatter Schneider und Handschuhmacher, die 0 Archiv für Sozialwissenschaft; usw. XXT, 35. 2 ) Offenbarung Johannis VI 5, ti. 408 Lujo Brentano Handwerker und Handwerksgesellen, wenn er ihnen zu Gemüt führt: wer einmal in die Kreide geraten ist, wird mit dem Ertrag all seiner eigenen Verdienste allenfalls die auffallenden Zinsen, niemals aber die Hauptsumme abtragen können. Das war die Sprache, die Bunyans Hörer verstanden; das gehörte zu ihrem Erfahrungskreis und machte Eindruck auf sie. Aber es machte Eindruck, eben weil sie k e i n e Kapitalisten waren, sondern kleiner Mittelstand und Arbeiter 1 ). Der Geist, der sie beseelte, war, durch rastlosen Fleiß und Sparen zu Wohlstand zu gelangen, aber nicht, um zu genießen, sondern der Ehrbarkeit und des Ansehens wegen, die es brachte; ihre Politik war, wie in Bunyans Antwort auf die Frage, ob es erlaubt sei, möglichst billig zu kaufen und möglichst teuer zu verkaufen, sich spiegelt, Mittelstandspolitik; kapitalistischer Geist war es nicht. Der war, weil unzertrennlich vom Handel, bereits mit dem auswärtigen Handel entstanden; wie er von da aus auf die Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern übergangen, dann im Kriegswesen sich geltend gemacht und schließlich alle Erwerbszweige, auch die Landwirtschaft durchsäuert hat, habe ich an anderer Stelle ausgeführt; nach den Kreuzzügen war er namentlich in der italienischen Kaufmannschaft, in dem Frankreich Jacques Coeurs und dem Deutschland der Fugger und der großen Monopolgesellschaften, gegen die Luther gewettert hat, aber auch in den Niederlanden und in England sowohl im Erwerb als auch in den großartigsten Schöpfungen auf q So schreibt der von Hermann Levy, Die Grundlagen des ökonomischen Liberalismus in der Geschichte der englischen Volkswirtschaft, Jena 1912, S. 62 zitierte Wood im Jahre 1719 in seinem Survey of Trade: »Those who differ from the Established Church are generally of tlio lowest rank — mechanics, artificers, and manufacturers«. Puritanismus und Kapitalismus 409 allen Gebieten des Lebensgenusses zu bober Entfaltung gelangt. Daß ibm gegenüber in der Nordwestecke Europas das Banausentum und seine Lebensführung die Grundlage einer ethisch-religiösen Lebensanschauung abgegeben hat, ist nur ein bemerkenswertes Kuriosum; es erklärt sich daraus, daß eben in dieser Nordwestecke das Kleinbürgertum gegen das Königtum und die Aristokratie im Kampfe lag und in diesem vorübergehend gesiegt hat. In diesem Kampfe mußte es in einer Lehre, welche das, worin seine Stärke war, die erfolgreiche Berufsarbeit, als Verherrlichung Gottes verklärte und jegliches aristokratisches Wesen als Kreaturvergötterung, welche Gottes Ruhm Abbruch tue, verwarf 1 ), eine mächtige Stütze finden. Aber gerade den Gedanken, daß die puritanische Berufslehre eine Wiederspiegelung der Verhältnisse sei, in deren Mitte die puritanischen Prediger lebten, lehnt Weber ab®). Er beruft sich auf Baxter, der in seiner Autobiographie selbst hervorgehoben habe, daß für die Erfolge seiner inneren Missionsarbeit mitentscheidend gewesen sei, daß diejenigen Händler, welche in Kidder- minster angesessen waren, nicht reich gewesen seien, sondern nur Nahrung und Kleidung verdient und daß die Handwerksmeister nicht besser als ihre Arbeiter von der Hand zum Munde gelebt hätten. Wäre die puritanische Berufslehre kapitalistisch gewesen, so würde ich diesen Einwand als triftig anerkennen. Da sich aber, wie gezeigt wurde, diese Lehre vollständig in der Anschauungsweise der Händler und Handwerker von Kidderminster bewegt hat, sehe ich in der Aussage Baxters einen Beleg für die Richtigkeit meiner *) Siehe Archiv für Sozialwissenschaft usw. XXI 33, Anmerkung 27. 2 ) Ebenda S. 85, Anmerkung 33. 410 Lu jo Brentano Auffassung. Und ebenso stimmt es mit dieser vollständig überein, wenn ein so warmer Verteidiger der Weberseben These wie Ernst Troeltsch zugestebt, daß nur im englischen Puritanertum sich „jener Geschäftsgeist gebildet habe, der die rationale arbeitsteilige Wirtschaft, die systematische Ausnützung der Zeit, möglichste Steigerung des ehrlichen Gewinns und Verwertung für allgemeine Zwecke zur Aufgabe des frommen Christen und guten Bürgers machte und eben damit freilich auch Gott von der Höhe des prä- distinierenden Weltwillens herabzieht auf das Niveau des die Berufstreue seiner Erwählten mit irdischem und jenseitigem Segen lohnenden Arbeitgebers. Gegenüber dem alten Genfer Kapitalismus ist das mit seiner Werkheiligkeit, seiner Gesetzlichkeit und seiner Messung mit Geschäftsmaßstäben freilich eine starke Veräußerlichung ... In Genf selbst, in dem immer zugleich stark intellektuell interessierten Hugenottis- mus, in dem Arminianisch gesinnten und den Renaissancebildung erliegenden Reichtum Hollands und vollends in dem agrarisch-aristokratischen Ungarn ist diese Entwicklung nicht eingetreten 1 )“. Das heißt, wo immer es Aristokraten waren, die sich zur reformierten Lehre bekannten, fehlt dieser der banausische Zug, den Troeltsch in dieser Stelle fälschlich als kapitalistischen Geist bezeichnet. Er findet sich nur in der englischen Welt und bei den nach Amerika aus- gewanderten englischen Puritanern und deren Nachkommen. Aber auch für die englischen Puritaner ist charakteristisch: diejenigen, die aus ihren Reihen zu Reichtum aufgestiegen waren, verleugneten alsbald ihren Puritanismus und dessen Verwerfung aller „Kreaturvergötterung“ als einer Entwertung der Gott ‘) Zitiert von R a c h f a h 1 a. a. 0. S. 1266. 411 Puritanismus und Kapitalismus allein geschuldeten Ehrfurcht x ). Sie strebten danach, selbst in den Kreis der vergötterten Kreaturen auf- genommen zu werden. „Sobald sie reich geworden,“ schreibt Leslie Stephen * 2 ), „kauften sie ein großes Haus in Clapham oder Wimbledon, und wenn sie ein großes Vermögen erworben hatten, wünschten sie Herren eines Großgrundbesitzes auf dem Lande zu werden.“ Das heißt, sobald die Puritaner Kapitalisten wurden, beeilten sie sich, dem Puritanismus den Rücken zu kehren; umgekehrt haben die im Kampf gegen die großen Kapitalisten stehenden arbeitenden Klassen Englands und die kleinen Krämer noch während des ganzen 19. Jahrhunderts die Masse der dortigen Methodisten und Baptisten gebildet. Desgleichen sind mir Benjamin Franklins Leben und Lehre ein Beleg für die Richtigkeit meiner Auffassung. Weber hat sich durch Kürnbergers, wie Weber selbst sagt 3 ), „giftsprühende“ Charakteristik der amerikanischen Kultur zu arger Mißhandlung Franklins verleiten lassen. Franklins Vater war ein puritanischer Seifensieder. Aber wenn er seinen Benjamin, um ihn zur Tüchtigkeit in seinem Berufe anzuspornen, auf die Sprüche Salomos 4 ) c. 22 v. 29 verwies, so liegt darin weder etwas spezifisch Puritanisches noch etwas Kapitalistisches. Es kommt bei Eltern 9 Siehe Archiv für Sozialwissenschaft usw. XXI, 65. 2 ) Leslie Stephen, The English Utilitarians, London 1900, I, 20. s ) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 14. *) Die Vulgata übersetzt den Vers: »Vidisti virum velocem in opere suo? coram regibus stabit, nec erit ante ignobiles«. Luther übersetzt: „Siehest du einen Mann endelich in seinem Geschäfte, der wird vor den Königen stehen, und wird nicht vor den unedlen stehen“. In der englischen Bibelübersetzung heißt die Stelle: »Seest thou a man diligent i n his business? he shall stand before kings, he shall not stand before mean men.« 412 Lujo Brentano von jedweder Art religiöser Denomination vor, daß sie ihre Kinder zur Tüchtigkeit anzuspornen suchen, indem sie auf die ihnen aus der Tüchtigkeit erwachsenden Ehren verweisen; der Spruch Salomos aber entsprach, statt spezifisch kapitalistischem Geiste, dem Handwerkerstolz, wie ihn die Zünfte großgezogen hatten. Genau so verhält es sich mit den Ratschlägen für junge Geschäftsleute, die Benjamin Franklin selbst niedergeschrieben hat. Sie enthalten 1 ): 1. eine Warnung vor Zeitvergeudung; 2. einen Hinweis auf den Vorteil, den guter und ausgebreiteter Kredit bringe; 3. die Aufforderung, jeden Taler zu nützen; 4. eine Ermahnung, sparsam in den Ausgaben zu sein, da eine kleine tägliche Ersparnis eine große Summe im Jahre ausmache ; 5. die Aufforderung, den eigenen Zahlungsverpflichtungen pünklich nachzukommen, weil dies den Kredit mehre, und 6. alles, was dem Kredit schaden könne, wie offensichtlichen Unfleiß und Billardspielen und Kneipen in den Stunden, welche der Arbeit gehören, zu meiden; 7. eine Warnung, die Mittel, über die man nur durch empfangenen Kredit die Verfügung habe, zu verausgaben, als ob sie die eigenen wären. Das sind die Lehren, die Ferdinand Kürnberger als Glaubensbekenntnis des Yankeetums verhöhnt hat, und von denen Max Weher schreibt 2 ). „Daß es der ,Geist des Kapitalismus' ist, der aus ihm in charakteristischer Weise redet, wird niemand bezweifeln“! Ich frage umgekehrt: Wer bezweifelt, daß in jedwedem Lande jedweder Geschäftsmann einem Handlungsbeflissenen, mit dem er es gut meinte, dieselben Ratschläge erteilt *) Ich halte mich an die mir vorliegende deutsche Übersetzung von Benjamin Franklins Leben und Schriften von Dr. A. B i n z e r , Kiel 1829, IV, 89—93. a ) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 14. Puritanismus und Kapitalismus 413 hat, und zwar um so eindringlicher, je geringfügiger die Mittel waren, welche diesem zur Verfügung standen, und je handwerksmäßiger dementsprechend sein Betrieb war x ) ? Es setzt m. E. schon eine starke Voreingenommenheit voraus, um diese biederen, durchaus kleinbürgerlichen Klugheitsregeln zu einer „ Philosophie des Geizes“ zu stempeln. Sie tritt uns auch in den weiteren Ausführung Webers entgegen, in denen er aus der Erzählung Franklins, wie er, um eine gemeinnützige Bibliothek ins Leben zu rufen, den Widerstand von Eifersüchtigen dadurch entwaffnet habe, daß er seine Person als Anreger in den Hintergrund stellend diesen die Ehre überlassen habe, wobei er hinzufügt, daß es am Ende doch herausgekommen sei, wer in Wirklichkeit der Anreger gewesen, den Schluß zieht, „daß *) Das Paradigma von Betriebsamkeit und Sparsamkeit entsprechend den von Franklin für junge Geschäftsleute niedergeschriebenen Ratschlägen bietet „Johann Gottlob Nathusius, Ein Pionier deutscher Industrie, von Elsbeth von Nathusius, 2. A., Stuttgart und Berlin 1915“. Nathusius hat sich aus den kleinsten Verhältnissen zu großem Wohlstand emporgearbeitet. Mit 26 Jahren stand er auf eigenen Füßen. Auch die unbedeutendsten Handlungen, die den Kredit eines Mannes beeinflussen, zu beachten, hat Nathusius, als ob er Franklins Ratschläge gelesen hätte, beachtet. So heißt es auf S. 57: „Mit Klugheit wußte er den so notwendigen Kredit zu erhalten, und die große Sparsamkeit und Einfachheit der Sitten, in der er auferzogen war, half ihm dazu. Aber so anspruchslos er für seine Person hlieb, so gewann er doch jetzt Geschmack an Gastfreundschaft und heiterer Geselligkeit, die er bis dahin kaum gekannt hatte. So gestattete er sich zu jener Zeit schon, seinen Geburtstag mit einigen guten Freunden bei einer Flasche Wein zu feiern. Unversehens trat dazu der Gläubiger herein, von dem Nathusius den meisten Kredit genoß. Sofort stellte er die Flasche heimlich unter den Tisch, damit jener im Vertrauen auf seinen Schuldner nicht irre werden möchte.“ Vgl. dazu die auf der folgenden Seite zitierte Entrüstung Webers! 414 Lujo Brentano nach Franklin die Bescheidenheit wie alle Tugenden nur soweit Tugend ist, als sie in concreto dem einzelnen ,nützlich' ist und das Surrogat des bloßen Scheins überall da genügt, wo es den gleichen Dienst leistet. . . ,Das‘, fährt "Weher fort'), ,was Deutsche an den Tugenden des Amerikanismus als ,Heuchelei' zu empfinden gewohnt sind, scheint hier in flagranti zu ertappen.“ Ihr armen uneigennützigen Menschen, die ihr in allen Ländern, um andere zur Stiftung von Gutem zu vereinen, ganz ebenso wie Franklin verfährt, nun müßt ihr euch noch als „Heuchler“ brandmarken lassen! Und nicht geringere "Willkür zeigt Weber, wo er schreibt a ), Franklin habe „die Tatsache selbst, daß ihm die ,Nützlichkeit' der Tugend aufgegangen sei, auf eine Offenbarung Gottes zurückgeführt, der ihn dadurch zur Tugend bestimmen wollte“. Der Satz Franklins, den Weber als Beleg für die Richtigkeit dieser Behauptung aufführt 3 ), besagt gerade das Gegenteil. Franklin schreibt: „Die Offenbarung als solche hatte jedoch in der Tat kein Gewicht bei mir, sondern ich war der Meinung, daß, obschon gewisse Handlungen nicht schlecht, bloß weil die offenbarte Lehre sie verbietet, oder gut deshalb seien, weil sie selbige vorschreibt, doch — in Anbetracht aller Umstände — jene Handlungen uns wahrscheinlich nur, weil sie ihrer Natur nach schädlich sind, verboten, oder weil sie wohltätig sind, uns anbefohlen worden seien.“ Franklin war, wenn auch kein gläubiger Christ, doch ein Geist, der die Morallehren Christi für die vollkommensten hielt 4 ). Der von Weber angeführte l ) Archiv für Sozialwissenschaft XX, 16. 2 ) Ebenda. 3 ) Ebenda S. 15, Anmerkung 3. *) Siehe Franklins Leben und Schriften II, 201; II, 118 und a. a. 0. Puritanismus und Kapitalismus 415 Satz besagt nun, daß er diesen Lehren nicht deshalb Gewicht beilege, weil sie geoffenbart seien, sondern er halte dafür, daß sie geboten seien, weil sie der Natur der Dinge 'entsprächen. Endlich ist es geradezu das Gegenteil von wahr, wenn Weber von Franklin sagt 1 ): „das ,summum bonum 1 seiner ,Ethik' sei der Erwerb von Geld und immer mehr Geld, unter strengster Vermeidung alles unbefangenen Genießens, so gänzlich aller eudämonistischen oder gar hedonistischen Gesichtspunkte entkleidet, so rein als Selbstzweck gedacht, daß es als etwas gegenüber dem ,Glück 1 oder dem ,Nutzen 1 des einzelnen Individuums jedenfalls gänzlich Transzendentes und schlechthin Irrationales erscheint“. Lesen wir dagegen Franklins „Gespräche über Tugend und Freude“ ; darin läßt er den seine Ansicht vertretenden Philokles sagen 2 ): „Das, was du so bitter tadelst und als das schrecklichste Übel in der Welt verschreiest, die S elbst ver 1 eugnung , ist in der Tat das größte Gut und führt zur höchsten Selbstzufriedenheit.“ Unter dieser Selbstverleugnung versteht er den Verzicht auf Genüsse. Aber warum und wann mutet er dem Menschen Verzicht auf Genüsse zu? Etwa weil er „alles unbefangene Genießen“ vermieden sehen will? Franklin hat ja den Luxus damit gerechtfertigt 3 ), daß „die Hoffnung, einst Gegenstände des Luxus erlangen and genießen zu können, ein scharfer Sporn zu Arbeit und Betriebsamkeit sei“. Er ist also für nichts weniger als für Gelderwerb rein als Selbstzweck gedacht. Vielmehr hat er in seinem Briefe „Die Pfeife“ an Madame Brillon geschrieben 4 ) : „Wenn ich einen Geizhals traf, J ) Archiv usw. XX, 16. 3 ) Franklins Leben usw. II, 216. 8 ) Ebenda IV, 57. *) Ebenda IV, 140. 416 Lujo Brentano der jede Behaglichkeit des Lehens, alle Freude, anderen Gutes zu tun, alle Achtung seiner Mitbürger und das beseligende Gefühl wohlwollender Freundschaft aufgab, um Schätze zu sammeln, sprach ich: ,Armer Mann, du gibst zuviel für deine Pfeife““, und in seinem Aufsatz „über wahre Glückseligkeit“ bezeichnet er J ) statt des Erwerbs von Geld und immer mehr Geld, als das summum bonum, vielmehr die „Gleichgültigkeit gegen dieDinge dieserWelt, Ergebung in den Willen der Vorsehung und wohlbegründete Erwartung einer besseren Zukunft; nur sie könnten uns zum Genüsse der wahren Selbstzufriedenheit führen“. Philokles aber erläutert 2 ) die Selbstverleugnung als Ursache des größten Glücks, indem er sagt: „Ich spreche von allen Freuden der Sinne. Das Heil der Menschen kann nie in bloß sinnlichen Genüssen bestehen; denn, wenn irgendeiner der Gegenstände, die du sinnlich begehrst, abwesend oder nicht zu bekommen ist, so bist du gewiß unglücklich, und wenn der Gegenstand da, die Fähigkeit zum Genüsse aber geschwächt ist, so kannst du ihn dennoch nicht genießen, so daß der sinnliche Genuß durch tausenderlei Dinge, in und außer dir, bedingt ist, welche alle nicht in deiner Macht sind. Kann darin das Heil der Menschen bestehen? Sage selbst, ist das nicht ein schwankendes, flüchtiges und launisches Heil ? Kann dasjenige, bei einiger Genauigkeit der Sprache, das Heil der Menschen genannt werden, in dessen Besitz er noch elend sein kann, und bei dessen Entbehrung er notwendig elend sein muß ? Kann das unser Heil sein, dessen Erwerbung uns. viel Mühe und Sorge macht, dessen Besitz aber zum Überdruß führt, so daß wir erst die Wiederkehr des Appetits abwarten müssen, bevor wir es wieder genießen können? Oder ') Franklins Leben usw. II, 208. ! ).Ebenda II, 224ff. Puritanismus und Kapitalismus 417 ist das unser wahres Heil, was wir ohne Schwierigkeit erlangen können, was durch den Besitz an Wert gewinnt , was nie zur Übersättigung und Täuschung führt, und was eben durch den fortgesetzten Genuß immer genießbarer für uns wird? . . . Ich habe dir gezeigt, was das Heil nicht ist; es ist kein sinnliches, sondern ein vernünftiges Gut; es ist die wahre Wohltätigkeit, diedarinbesteht, daßwir durch Handlungen der Menschlichkeit, der Freundschaft, der Großmut und des Wohlwollens anderen soviel Gutes tun, als wir können; das ist jenes beständige dauernde Heil, welches uns eine immer gleiche Zufriedenheit und Genugtuung gewährt, ohne Wechsel und ohne Abnahme. Ich will mich auf deine eigene Erfahrung berufen. Ist es dir jemals überdrüssig geworden, das Elend anderer zu erleichtern, oder die von Kummer Gebeugten wieder aufzurichten zu neuer Lebenslust? Oder hast du nicht vielmehr gefunden, daß die öftere Wiederholung solcher Handlungen deine Freudigkeit nur erhöhte und daß diese in der Erinnerung noch größer war, als bei der Handlung selbst? Gibt es eine Freude auf Erden, die zu vergleichen wäre mit derjenigen, welche aus dem Gefühle entspringt, andere glücklich gemacht zu haben ? Kann diese Freude dich je verlassen oder jemals aufhören, solange du existierst? Begleitet sie dich nicht fortwährend; legt sie sich nicht mit dir schlafen; steht sie nicht mit dir wieder auf; lebt sie nicht, solange du selbst lebst; wird sie dir nicht Trost gewähren in der Todesstunde; dir nicht treu bleiben, wenn alles andere dich verlassen will, oder wenn du von allem anderen dich trennen mußt ?“ Und dann schließt der Dialog mit folgender Ausführung: „Wenn du aber tieferforschest, . . . warum die moralischen Freuden größer sind als die sinnlichen, L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch 27 418 Lujo Brentano so wirst du finden, daß es dem Wesen aller Geschöpfe auf dieselbe Weise eigen ist, daß ihre Glückseligkeit oder ihr höchstes Gut darin besteht, ihrer höchsten Fähigkeit gemäß zu handeln, oder durch ihre Handlungsweise den Forderungen derjenigen Fähigkeit zu entsprechen, welche die besondere Art dieses einen Geschöpfes von allen anderen Geschöpfen unterscheidet. Die höchste Fähigkeit des Menschen ist seine Vernunft; mithin besteht sein höchstes Gut, oder das, was mit Recht sein Heil genannt werden kann, in einer Handlungsweise, welche den Forderungen der Vernunft entspricht, deren natürliche Tendenz dahin geht, ihn zur wahren, reinen Glückseligkeit zu führen; und diese Handlungsweise nennen wir vorzugsweise die moralisch gute.“ Das ist die Ethik Benjamin Franklins in seinen eigenen Worten. Sie enthält starke Anklänge an die nikomachische Ethik des Aristoteles X, 6—9. Und von diesem Manne schreibt Max Weber 1 ): „Eine Gesinnung, wie sie in den zitierten Ausführungen Benjamin Franklins (seinen oben wiedergegebenen Ratschlägen an junge Geschäftsleute) zum Ausdruck kam und den Beifall eines ganzen Volkes fand, wäre im Altertum wie im Mittelalter ebenso als Ausdruck schmutzigsten Geistes und einer schlechthin würdelosen Gesinnung proskribiert worden, wie dies noch heute von allen denjenigen sozialen Gruppen regelmäßig geschieht, welche in die spezifisch moderne kapitalistische Wirtschaft am wenigsten verflochten oder ihr am wenigsten angepaßt sind.“ Es scheint mir überflüssig, ein Wort der Kritik hinzuzufügen. Max Weber zieht daraus, daß Benjamin Franklin im Erwerb von Geld und immer mehr Geld das summum l ) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, 19. Puritanismus und Kapitalismus 419 bonum erblickt habe, den Schluß 1 ), daß in seinem Geburtslande Massachussetts der „kapitalistische Geist“ vor der „kapitalistischen Entwicklung“ dagewesen sei, und sieht darin eine weitere Widerlegung derjenigen, welche derartige „Ideen“ als „Widerspiegelung“ oder „Überbau“ ökonomischer Situationen ins Leben treten * lassen. An einer späteren Stelle kommt er abermals hierauf zurück. „Wie ist es historisch erklärlich,“ so fragt er 2 ), „daß im Zentrum der kapitalistischen Entwicklung der damaligen Welt, in Florenz im 14. und 15. Jahrhundert, dem Geld- und Kapitalmarkt aller politischen Großmächte, als sittlich bedenklich galt, was in den hinterwäldlerisch-kleinbürgerlichen Verhältnissen von Pennsylvanien im 18. Jahrhundert, wo die Wirtschaft aus purem Geldmangel stets in Naturaltausch zu kollabieren drohte, von größeren gewerblichen Unternehmungen kaum eine Spur, von Banken nur die vorsintflutlichen Anfänge zu bemerken waren, als Inhalt einer sittlich löblichen, ja gebotenen Lebensführung gelten konnte?“ Die Antwort, die Weber auf die Frage gibt, lautet: In Pennsylvanien herrschte die puritanische Ethik, welche den Gelderwerb um seiner selbst willen dort schon, bevor eine kapitalistische Wirtschaft ins Leben getreten war, zu einem „Berufe“ im Sinne Benjamin Franklins gemacht hatte, in Florenz dagegen die Wirtschaftsethik der katholischen Kirche, welche der hl. Hieronymus in dem Satze omnis dives aut iniquus aut iniqui haeres zusammengefaßt hatte. Ich habe schon oben als den Hauptfehler Webers bezeichnet, daß er die heidnische Emanzipation vom Traditionalismus, die von Italien ausging, ganz vernachlässigt habe; jetzt haben wir auch kennen gelernt, 1 ) Archiv für Sozialwissenschaft usw. XX, S. 18. 2 ) Ebenda S. 33. 27 * 420 Lujo Brentano daß die puritanische Ethik die traditionalistische Wirtschaftsethik des Kleinbürgertums gewesen ist, in welcher sich der Handwerkergeist der zweiten Hälfte des Mittelalters in seiner Weiterentv/icklung gespiegelt hat, und daß Franklin die Berufspflicht des Bürgers keineswegs im Gelderwerb um des Geldes willen erblickt hat. Damit ist Webers Frage erledigt. Also: es ist völlig unhaltbar, daß der Puritanismus den kapitalistischen Geist als Massenerscheinung erzeugt habe. Damit soll aber mitnichten bestritten werden, daß seine Gnadenlehre da, wo der Kapitalismus infolge der Entwicklung tatsächlich schon gegeben war, die der Ausbreitung des kapitalistischen Geistes bei religiös Gesinnten etwa entgegenstehenden inneren Hemmnisse beseitigt und damit seiner Ausbreitung mächtigen Vorschub geleistet hat. Es ist schon oft über den Geschäftsmann gespottet worden, der sechs Tage in der Woche rücksichtslos nach Gewinn strebt und, wenn der Wochenabschluß am Samstag abend einen großen Überschuß aufweist, am Sonntag in die Kirche wandelt als Typus der Respektabilität im stolzen Bewußtsein, daß, wie seine Bilanz erweise, er sich in der besonderen Gnade Gottes befinde, zu den Auserwählten Gottes gehöre. Auch soll in Amerika der Beitritt von Geschäftsleuten zu den Wiedertäufern oft deshalb erfolgen, weil die Zugehörigkeit zu einer Sekte, welche die Rechtschaffenheit zum obersten Prinzip erklärt, ihnen Kredit schaffe, und umgekehrt soll es dort auch Vorkommen, daß Trustmagnaten ihre Zugehörigkeit zu methodistischen Kirchen durch groß- artigeSpenden für derenWohltätigkeitszwecke in hervorragender Weise betätigen, um durch gute Werke, die sie als im Gnadenstand befindlich dokumentieren, den Unmut über ihre Aufsaugung kleiner selbständiger wirtschaftlicher Existenzen zu beschwichtigen. Doch Puritanismus und Kapitalismus 421 sei ihnen dies nicht immer geglückt; mitunter hätten methodistische Gemeinden diese Spenden zurückgewiesen und die Spender ausgeschlossen. Danach würde also der amerikanische Puritanismus die rücksichtslose Dollarjagd selbst heute noch ebenso verurteilen, wie er sie in den Zeiten Bunyans verurteilt hat. Der kapitalistische Geist ist, wie schon bemerkt, mit dem Handel entstanden, der seinem innersten Wesen nach den größtmöglichen Gewinn anstrebt. Seine Ausbreitung ist mit der Entwicklung des Handels Hand in Hand gegangen. Was ihr besonders gedient hat, war die Wiederbelebung und Ausbreitung der Herrschaft des römischen Rechts, das seinen Interessen entgegenkam. In das römische Recht aber war die Berücksichtigung des Strebens nach Gewinn unter dem Einfluß der stoischen Philosophie gedrungen. Bekanntlich haben die Stoiker ein Naturrecht gelehrt, das mit den Gesetzen der Natur, der Vernunft, des Weltganzen in Einklang steht 1 ). Sie lehrten, daß es nur ein Gesetz gibt, das den gesamten Stoff durchdringt; es besteht die unbedingte Abhängigkeit aller Dinge von der Vernunft, welche das Weltganze beherrscht und seinen Lauf bestimmt. Es kann daher auch kein Widerspruch zwischen der natürlichen und der sittlichen Ordnung stattfinden. Das Sittengesetz kann kein anderes sein als das Gesetz, das die Natur der Dinge beherrscht. Das ethische Gesetz herrscht in der Natur; das Naturgesetz ist das ethische; das Vernunftgesetz ist das erkannte Naturgesetz. Es besteht eine vollkommene Harmonie zwischen Natur und Vernunft. ’) Ich entnehme die folgenden Worte meinen Ausführungen in „Die Volkswirtschaft und ihre konkreten Grundbedingungen“ in der Zeitschrift fiir Sozial- und Wirtschaftsgeschichte I S. 81 ff. 422 Lujo Brentano Wären nicht unglückliche Störungen dazwischen gekommen, so würden die Menschen noch heute nach diesem natürlichen Rechte leben, und gemäß der Natur leben bleibt das Ziel, nach dem die Besten zu streben haben. Denn gemäß der Natur leben heißt soviel als sich über die unordentlichen Gewohnheiten und groben Genüsse des Gemeinen zu den höheren Gesetzen des Handelns erheben, denen zu genügen nur durch Selbstbeherrschung und Selbstverleugnung möglich ist; es heißt soviel wie vernünftig leben, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Weltordnung leben — es ist mit einem Worte die Tugend. Infolge von Verderbnis ist das positive Gesetz notwendig geworden. Ihm gegenüber behält aber das Naturrecht absolute Gültigkeit. Soweit Naturrecht und positives Recht einander widerstreiten, entbehrt das letztere alle verbindliche Kraft. So ist das Leben gemäß der Natur die Summe der Lehren der stoischen Philosophie. Diese Anschauung erlangte einen maßgebenden Einfluß auf die römische Jurisprudenz. Gegen Ende der Republik fand sie in Cicero ihren weittönenden Verbreiter. Unter dem Kaiserreich eroberte sie die oberen Klassen von Rom. Auf das römische Recht erlangte sie Einfluß, indem das Naturrecht, das die Stoiker lehrten, mit dem jus gentium der römischen Juristen verquickt wurde. Auch die römischen Juristen hatten nämlich ein Recht, von dem sie lehrten, daß es gegolten habe, bevor die nur für Römer gültigen Vorschriften des jus civile erlassen waren. Dies war das jus gentium. Es war ursprünglich aus den Gebräuchen der nichtrömischen Völkerschaften abstrahiert und in Streitigkeiten der Fremden untereinander und der Fremden mit Römern zur Anwendung gekommen. Je mehr aber der Handel und mit ihm der bewegliche Besitz bei den Römern Puritanismus und Kapitalismus 423 zur Entwicklung gelangt waren, hatte dieses deren Bedürfnissen mehr angepaßte jus gentium auch das den Bedürfnissen eines agrarischen Gemeinwesens entsprechende jus civile der Römer verdrängt. Nun kam die Bekanntschaft mit dem Rechte, von dem die griechischen Philosophen gelehrt hatten, daß es die Menschen im Naturzustand beherrscht habe, und die römischen Juristen, die sich für dasselbe begeisterten, identifizierten es mit ihrem jus gentium. In dem Vordringen des letzteren sahen sie eine Restauration des Naturrechts. In diesem sahen sie ein Recht, das bestimmt war, das positive römische Recht mehr und mehr zu durchdringen, ohne es, bevor es abgeschafft war, zu ersetzen. In Italien, Frankreich und Spanien war die Geltung des römischen Rechts auch durch die Völkerwanderung nicht völlig beseitigt worden, und insbesondere galt es als persönliches Recht in den Städten und auch in der Kirche. Seit dem 12. Jahrhundert, also zur Zeit des im Gefolge der Kreuzzüge in Italien besonders aufblühenden Handels, war hier das römische Rechtsstudium zu besonderer Blüte gelangt. In Deutschland und Frankreich war die Rezeption des römischen Rechts als gemeines Recht am Ausgang des Mittelalters vollendet, getragen durch die Bedürfnisse des beweglichen Besitzes in den Städten. Und überall, wo das römische Recht zur Geltung gelangte, gelangte auch die Auffassung der Stoa vom Wirtschaftsleben im praktischen Leben zur Geltung. Ihr Ideal war, wie eben dargelegt, das Leben gemäß der Natur 1 ). Sie hatte das Streben nach Reichtum als weise gebilligt, denn der Reichtum sei der Armut vorzuziehen, da er ein tugendhaftes Leben er- *) Ich entnehme diesen Absatz wörtlich meiner Rektoratsrede vom 23. November 1901. Siehe oben S. 40. 424 Lujo Brentano leichtere. Sie hatte gelehrt, daß das, was für den Einzelnen naturgemäß und vernünftig sei, dies auch für die Gesamtheit des Menschen sei, und daß der Einzelne, der dem Yernunftgesetz folge, notwendig zugleich zum Vorteil der Gesamtheit wirke. Das individuelle Streben nach Gewinn steht nach ihr dem, was für aequum et bonum gelten müsse, nicht entgegen ; vielmehr verlange die aequitas eben Freiheit für die Betätigung des Gewinns im Erwerbsleben. Und wenn Pomponius auf Grund dieser Anschauungen geschrieben hatte: jure naturae aequum est, neminem cum alterius detrimento et injuria fieri locupletiorem, so hatte derselbe Pomponius doch auch weiter gesagt — und Paulus hatte es wiederholt —, daß bei Kauf und Verkauf jeder das natürliche Recht habe, einen Gegenstand, der tatsächlich mehr wert sei, für ein Geringes zu kaufen, und einen Gegenstand, der weniger Wert besitze, für einen hohen Preis zu verkaufen, und jeder könne den anderen übervorteilen. Man ging eben von der Auffassung aus, daß, wenn jeder sein eigenes Interesse möglichst wahre, das Gesamtinteresse am besten gewahrt werde. Das stand mit der Lehre der katholischen Kirche allerdings in argem Widerspruch. Aber da man, wie schon bemerkt, erkannt hatte, daß man nach den Geboten Christi nicht wirtschaften könne, ohne wirtschaftlich zurückzugehen, nahm man als Maßstab der Lebensführung nicht das, was die Kirche, sondern das, was das für die Ordnung der weltlichen Verhältnisse gültige weltliche Recht erlaubte. Die Kirche selbst aber gab, wie schon dargelegt, den Ausweg, indem sie den Reichen zur Unterstützung der Armen verpflichtete. In diesen, Weber wohlbekannten Verhältnissen die Antwort auf seine schon erwähnte Frage, wie es zu erklären sei, daß in Florenz im 14. und 15. Jahrhundert als sittlich Puritanismus und Kapitalismus 425 bedenklich galt, was die Puritaner als Inhalt einer sittlich gebotenen Lebensführung betrachteten. Aber weder die eine noch die andere Lehre vom Seinsollenden war für die weitere Entwicklung maßgebend, sondern, wie schon bemerkt, die empirische Philosophie, die das Seiende zum Ausgangspunkt nahm. Wie die Volkswirtschaftslehre, die in dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit: Befriedige mit dem geringst möglichen Aufwand möglichst vollkommen deine Bedürfnisse, das Alpha und Omega wirtschaftlichen Handelns sieht, sich aus der Betrachtung des Seienden im Wirtschaftsleben entwickelt hat, ist bekannt. Die Physiokraten und Adam Smith haben das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn systematisiert. Dabei haben sie die Übereinstimmung ihrer aus der Betrachtung des wirtschaftlich handelnden Menschen abgeleiteten wirtschaftlichen Naturgesetze mit dem Sittengesetz ganz nach Art der Stoiker gelehrt'). In ihrem Banne ist auch Benjamin Franklin gestanden. Er ist der Freund der Physiokraten * 2 ) und Adam Smiths gewesen und war von denselben Gfrundanschauungen beherrscht wie diese. Er selbst hat sogar erzählt, daß Adam Smith ihm sein großes Werk über den Reichtum der Nationen, Kapitel für Kapitel, in dem Maße, in dem diese fertig wurden, vorgelesen habe 3 ). *) Siehe eine ausreichende Zusammenstellung ihrer diesbezüglichen Aussprüche bei Louis de L o m e n i e, Les Mirabeau 11. 283 ff. Paris 1879. 2 ) Siehe Franklins Leben und Schriften II 97 ff. 8 ) Siehe John Rae, Life of Adam Smith, London 1895, p. 264. XI Judentum und Kapitalismus Sombart hatte in seinem Werke von 1902 gelehrt, in der kapitalistischen Unternehmung sei an die Stelle der Fürsorge für die persönlichen Bedürfnisse des Wirtschafters die Verwertung des Kapitals als Zweck der Wirtschaft getreten, das heißt ein abstrakter und unbegrenzter Zweck an die Stelle des früheren begrenzten. Davon habe der kapitalistische (reist, das unbegrenzte Streben nach Reichtum, seinen Ausgang genommen. Darauf kam im Jahre 1904 Max Weber und fand einen persönlichen Träger für dieses abstrakte Ziel. Auch nach ihm widerspricht das unbegrenzte Streben nach Reichtum der Natur des Menschen. Um diesen dazu zu bringen, solchem naturwidrigen Ziele sein Leben in allen seinen Einzelheiten unterzuordnen, mußte der triebhafte Mensch erst diszipliniert werden. Diese Disziplinierung sei durch den Puritanismus erfolgt. Er lehrte die Verherrlichung Gottes durch rastlose Erfüllung der weltlichen Berufspflicht und sah in dem Genuß des Schönen und Guten, das die Welt bietet, nur Ablenkungen von der einem jeden von Gott gestellten Aufgabe; in dem wirtschaftlichen Erfolg der Berufsarbeit und den guten Werken, die man mittelst derselben verrichte, sah er sichtbare Zeichen, daß man sich im rechten Glauben und in der Judentum und Kapitalismus 427 Gnade Gottes befinde. Je größer der Gewinn, desto größer der sichtbare Gnadenstand. Der Puritaner strebte also nach dem größten Gewinn nicht bloß, um reich zu werden, sondern auch, um zum ewigen Leben zu gelangen. Ich will ganz davon absehen, daß damit die Lehre Sombarts, daß in der kapitalistischen Unternehmung ein abstrakter Zweck der Wirtschaft an die Stelle des konkreten, der Fürsorge für die persönlichen Bedürfnisse des Wirtschafters trete, wieder verlassen ist. Denn zu den persönlichen Bedürfnissen gehört auch die Fürsorge für die Zeit nach dem Tode. Und wenn dieses Bedürfnis so stark war, daß es alles Triebhafte im Menschen zu disziplinieren und dessen ganzes Leben zu rationalisieren imstande war, ist dies ein Beweis für die Intensität, mit welcher dieses Bedürfnis vom Puritaner empfunden wurde. Trotzdem huldigt auch Max Weber der Lehre Sombarts, daß mit der kapitalistischen Unternehmung ein abstrakter an die Stelle der früheren konkreten Zwecke der Wirtschaft getreten sei. Indes es gibt noch ganz andere Gründe, welche die Irrigkeit der Weberschen These dartun. Ich habe sie im vorigen Abschnitt dargelegt. Nach der Veröffentlichung von Max Webers Aufsätzen ist Sombart auf die Frage der Anfänge des modernen Kapitalismus zurückgekommen. In seinem Werke von 1902 hatte er das Jahr 1204 für dessen Geburtsjahr erklärt und ihn in Italien entstehen lassen. Der Puritanismus datiert aber erst aus dem 17. Jahrhundert; außerdem hat man von je die Juden als typische Vertreter des Kapitalismus betrachtet. Das waren augenscheinliche der These Webers entgegenstehende Hindernisse. Es gab ein Mittel, diese zu überwinden : wenn man in der von Weber den Puritanern zugewiesenen Rolle an deren Stelle die Juden setzte. 428 Lujo Brentano Max Weber selbst hat an verschiedenen Stellen seiner Aufsätze anf die enge Verwandtschaft von Juden und Puritanern verwiesen. Auch ist es eine alte Sache, daß die Puritaner dem Alten Testament mit Ausnahme jener Lehren, die durch das Neue ausdrücklich beseitigt worden waren, den gleichen Rang wie dem Neuen beigelegt haben. Seine Vorschriften waren auch ihre Vorschriften; mit Vorliebe haben die Puritaner alttestamentarische Namen als Taufnamen gewählt, und ■wie die Juden hielten sie sich für das auserwählte Volk. Darauf hat Sombart 1911 sein Buch „Die Juden und das Wirtschaftsleben“ veröffentlicht, in dem er, angesichts der weit schärferen Ausprägung der für die kapitalistische Entwicklung bedeutsamen Ideen des Puritanismus in der jüdischen Religion, an Stelle des Puritaners den Juden zum konkreten Träger des abstrakten Strebens nach unbegrenztem Gewinn gemacht hat. Dadurch waren dann alle die Schwierigkeiten behoben, welche das Auftreten des Kapitalismus, lange bevor es Puritaner gab, der Weberschen These bereitet; man mußte nur die Welt davon überzeugen, daß überall, wo sich vor den Puritanern Kapitalisten finden, in Italien und anderen Ländern, diese offene oder heimliche Juden oder Nachkommen von Juden gewesen seien. Dieses Sombartsche Buch von 1911 ist eine der betrüblichsten Erscheinungen auf dem Gebiete der deutschen Wissenschaft. Wenn ich im vorigen Abschnitte der Lehre Max Webers entgegen getreten bin, habe ich dies nur mit der größten Überwindung getan ; denn ich verehre in ihm einen Mann von ungewöhnlichem Geiste, außerordentlicher Gelehrsamkeit und unerbittlichem wissenschaftlichem Ernst. Aber da ich seine Lehre vom „Geist“ des Kapitalismus für falsch und seinen Trrtum für den Ausgangspunkt weiterer Judentum und Kapitalismus 429 wissenschaftlicher Irrtümer erachte, habe ich mich trotz aller meiner persönlichen Verehrung für verpflichtet gehalten, seiner Lehre entgegenzutreten. Anders mit Sombart. Schon sein Werk von 1902 hat, wie im ersten Abschnitt gezeigt worden ist, über das, was die Quellen besagen, nicht selten mit der größten Willkür geschaltet, um sie mit seinen Lehren in Übereinstimmung zu bringen. Sein Buch von 1911 zeigt diese Willkür in gesteigertem Maße. Gewiß ist es erfreulich, daß Sombart manche der in seinem 1902 erschienenen Werke mit großer Sicherheit vorgetragenen Sätze fallen gelassen zu haben scheint. Wir hören nichts mehr von der Entstehung des Kapitals aus akkumulierter Grundrente, wenn er auch als an einem Eckstein seiner Lehre daran festhält, daß die Entstehung des Kapitals mit dem Handel nichts zu tun habe 1 ). Immerhin aber wird nicht mehr das in seinem „Modernen Kapitalismus“ an drei Stellen wiederholte Rechenexempel Leonardo Pisanos von dem Kaufmann, der dreimal sein Kapital verdoppelt und nichts übrig behält, als Beleg für die unerhebliche Bedeutung des Handels vor 1204 heran gezogen, und von dem Erscheinen des Rechenbuchs Leonardos im Jahr 1204 und der gleichzeitigen Eroberung Konstantinopels durch die Lateiner wird nicht mehr die Entstehung des modernen Kapitalismus datiert. Diese Auffälligkeiten seines früheren Werkes haben aber nur ärgeren Einfällen Platz gemacht. Das Buch ist voll der Frivolitäten eines sich als Übermensch fühlenden Übermütigen, der die Seifenblasen seiner Laune dem durch Geistreicheleien verblüfften Leser mit souveräner Verachtung ins Gesicht bläst und dazu von ihm verlangt, daß er seine l ) Werner Sombart, Die Juden und das Wirtschaftsleben. Leipzig 1911, S. 364-368. 430 Lujo Brentano Einfälle als „unwiderleglich richtige“ wissenschaftliche Sätze annehme. Ein so hartes Urteil über ein Buch, das so viele Auflagen erlebt hat, bedarf der Begründung. Um mit seiner Darstellung zu beginnen: Der moderne Kapitalismus entsteht in Sombarts Buche über „Die Juden und das Wirtschaftsleben“ 1 ) nahezu drei Jahrhunderte später wie früher, 1492 bzw. 1495 und 1497, mit der Austreibung der Juden aus Spanien 1 ). Diese erklärt nach ihm auch „eine für den Verlauf der modernen wirtschaftlichen Entwicklung entscheidend wichtige Tatsache, die Verlegung des Schwergewichts der wirtschaftlichen Beziehungen ebenso wie des ökonomischen Energiezentrums aus dem Bannkreise der südeuropäischen Nationen (Italiener, Spanier, Portugiesen, denen sich einige süddeutsche Gebiete angliederten) unter die nordwesteuropäischen Völker : Zuerst die (Belgier und) Holländer, dann die Franzosen, die Engländer, die Norddeutschen.“ Die „Historiker“ hätten bisher die schnurrigsten Grunde dafür angeführt: so z. B. die Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien. Dadurch sei der Levantebandel in seiner Wichtigkeit beeinträchtigt und dadurch die Stellung namentlich der süddeutschen und italienischen Städte als dessen Träger erschüttert worden. Und nun geht Sombart gegen diese Auffassung vor. Was er dagegen vorbringt, ist für seine Argumentationsweise typisch. Es sei mir daher gestattet, in meiner Kritik etwas ausführlicher zu sein. Als erstes sagt er, der Levantehandel habe das ganze 17. und 18. Jahrhundert hindurch seine Vorherrschaft vor dem Handel mit „fast“ allen anderen Ländern behauptet. Das Wort „fast“ soll wohl für l ) Ebenda S. 13 ff. 431 Judentum und Kapitalismus den Handel mit Ostindien um das Kap herum und für den mit Amerika die Türe offen lassen; gerade für den Handel mit diesen Ländern wird aber behauptet, daß er den Schauplatz des Welthandels vom Mittelmeer nach dem Atlantischen Ozean und seinen Gestaden verlegt habe. Daß um die Mitte des 16. Jahrhunderts daneben der Levantehandel seine Bedeutung noch besaß, haben gerade die „Historiker“ hervorgehoben 1 ). Zum anderen, sagt Sombart, hätten verschiedene italienische Städte, die dann im 17. Jahrhundert an Macht verloren, das ganze 16. Jahrhundert hindurch trotz der verödeten Handelswege noch stark am Levantehandel teilgenommen (wie z. B. Venedig). Man sehe nicht ein, warum Italiener, Spanier und Portugiesen durch die Entfaltung der neuen Handelsbeziehungen mit Ostasien und Amerika hätten Schaden leiden sollen. Sei doch der Weg von Genua nach Ostasien und Amerika derselbe wie der von Amsterdam oder London oder Hamburg. Das ist abermals ein für Sombart charakteristischer Einwurf. Er hätte nur Bedeutung, wenn jemand behauptete, Italien sei in seiner durch die Kreuzzüge begründeten Weltstellung durch die nordischen Länder depossediert worden. Das ist aber durch Spanien und Portugal geschehen, welche Sombart, indem er sie mit Italien zusammen den nordischen Ländern in einem Satz gegenüberstellt, in der Rolle, die sie im 16. Jahrhundert ausfüllten, verdunkeln zu wollen scheint. Sie waren es, wodurch Italien aus seiner Vormachtstellung verdrängt und der Schauplatz des Welthandels in den Atlantischen Ozean verlegt worden ist. Warum aber haben Venedig und Genua nicht den Mächten der pyrenäischen Halbinsel den Handel um das Kap der guten Hoffnung und Amerika streitig gemacht? Für *) Siehe Leopold von Ranke, Sämtliche Werke, XLII, 26. 432 Lujo Brentano den ersteren war ihre Lage denn doch nicht so günstig wie die von Portugal, dessen Seeschiffahrt sich im Laufe des 14. Jahrhunderts glänzend entwickelt hatte; und was Amerika angeht, so hatte Papst Alexander VI. die neue Welt unter Spanien und Portugal verteilt. Im Vertrage von Tordesillas vom 7. Juni 1494 wurde eine Demarkationslinie festgestellt, welche, 2770 km westlich von den Azoren und kapverdischen Inseln laufend, die neue Welt zwischen Kastilien und Portugal teilte. Venedig und Genua hätten also mit Portugal und Spanien Krieg führen müssen, wollten sie dorthin Kolonien entsenden oder direkt Handel treiben, — mit Spanien, das sich anschickte, die erste Macht in Europa zu werden, das 1495 Neapel eroberte, das in Mailand der Nachbar Venedigs war und dessen Wille in Italien den Anschlag gab! Auch haben die damaligen Venezianer weit besser als Sombart erkannt, was infolge der Entdeckung des Vasco da Gama für sie auf dem Spiele stand. Hatten sie doch die Wirkungen der neuen Entdeckungen unmittelbar vor Augen. Denn als sich in Venedig die Nachricht verbreitete, daß unmittelbar nach Vasco da Gamas Fahrt vier Kara- vellen, mit Spezereien beladen, geradewegs von Kalkutta auf dem Tajo angekommen seien, da sank, wie Machia- velli aus Venedig nach Florenz meldet, der Preis aller an der Adria aufgestapelten indischen Gewürze um mehr als die Hälfte. Den gänzlichen Verfall ihres Handels fürchtend, verfolgten sie mit Schrecken die Entdeckungen der Portugiesen und suchten durch Vermittlung des ägyptischen Sultans die Araber gegen das Wachstum der portugiesischen Macht zu unterstützen. Allein 1517 wird auch Ägypten von den Türken erobert. Nunmehr schwindet ihnen jegliche Hoffnung, und zunächst suchen sie um 1522 sich durch Verträge mit Portugal den Weitervertrieb der nach Judentum und Kapitalismus 433 Lissabon gebrachten indischen Waren — wenn auch vergeblich — zu sichern. Indes noch kommt das Übergewicht der pyre- näischen Halbinsel im Welthandel nicht ganz zur Geltung. Die Portugiesen beschränken sich darauf, die indischen Waren nach Lissabon zu bringen. Von dort aus geht das, was die Portugiesen nicht brauchen, teils nach den Niederlanden, teils nach Venedig. Dagegen erwächst Italien ein weiterer Schaden, daß Ende des 15. Jahrhunderts die Manufakturen der nordischen Länder aufzublühen beginnen, teilweise in Folge von Maßnahmen der Italiener selbst. So war die Tuchmanufaktur von Florenz sehr berühmt, bis, nachdem 1463 die Einfuhr wollener Tuche i n England verboten worden war, Loren zo von Medici, um die Kosten einer weiten Fracht der englischen Wolle zu sparen, sich entschloß, in England viele Fabriken mit floren- tinischen Arbeitern zu errichten 1 ). Als dann auch aus Mexiko und Peru die Silberflotten nach Spanien fuhren und stets wachsende Erträge abwarfen, da war der wirtschaftliche Schwerpunkt Europas zunächst nach der pyrenäischen Halbinsel verlegt. Zu dieser Wendung im Gange des Welthandels kam, daß gleichzeitig ein politisches Mißgeschick nach dem anderen Italien heimsuchte. Im Jahre 1504 wird Italien von den Franzosen erobert. Auf die Franzosen kommen die Spanier, die sie vertreiben, und Neapel wird spanisches Nebenreich. Italien wird der Schauplatz der Kriege zwischen Frankreich und Spanien unter dem Hause Habsburg. Dabei sinkt 1508 das politische Ansehen Venedigs durch die Liga vom Cam- brai, und im Jahre 1517 wird dann auch die Weltstellung des Papstes durch die Reformation erschüttert, 0 Vgl. Rhymer foedera V p. 3, p. 62. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch, 28 434 Lujo Brentano was eine große Einbuße für Italien bedeutet. 1571 gelangt das venezianische Cypern an die Türken. Dagegen macht gleichzeitig die wirtschaftliche wie die politische Entwicklung Spanien zur ersten Macht in Europa. Sombart dagegen bringt Auf- und Niedergang der Völker in Zusammenhang mit den Wanderungen der Juden. Er schreibt: „Wie die Sonne geht Israel über Europa: wo es hinkommt, sprießt neues Leben empor; von wo es wegzieht, da modert alles, was bisher geblüht hatte“ ; und indem er, wie gesagt, Italien, die Länder der pyrenäischen Halbinsel und „einige süddeutsche Gebiete“ in einem Satze den nordischen Ländern gegenüberstellt, beginnt er die Wechselfälle vorzuführen, denen das jüdische Volk seit Ende des 15. Jahrhunderts ausgesetzt gewesen sei, um seine erstaunliche Aufstellung zu beweisen. Er beginnt mit den Ländern der pyrenäischen Halbinsel und sieht die Ursache ihres Verfalls in der Vertreibung der Juden. „Es sollte“, schreibt er 1 ), „niemals vergessen werden, daß am Tage, ehe Columbus aus Palos absegelte, um Amerika zu entdecken (3. August 1492), wie man sagt, 300000 Juden aus Spanien nach Navarra, Frankreich, Portugal und nach dem Osten auswanderten, und daß in den Jahren, in denen Vasco da Gama den Seeweg nach Ostindien fand, andere Teile der Pyrenäenhalbinsel ihre Juden vertrieben.“ Nun geraten Spanien und Portugal im Verlauf des 16. Jahrhunderts unter Karl V. und Manuel dem Großen aber nicht in Verfall, sondern erreichen den Höhepunkt in ihrer Geschichte. Selbst noch zu Anfang der Regierung Philipps II. ist Spanien die erste Macht in Europa, und unermeßlich sind die ihm aus Mexiko und Peru zuströmenden Reich- tümer. Gegen diesen Einwand deckt sich Sombart, *) Sombart, Die Juden usw. S. 15, Judentum und Kapitalismus 435 indem er auf die Juden verweist, die als Scheinchristen (Marranos) auf der pyrenäischen Halbinsel geblieben und erst unter Philipp III. dem Lande verloren gegangen seien. Wenn aber ein großer Teil der spanischen und portugiesischen Juden erst während des 16. Jahrhunderts, namentlich gegen dessen Ende — Philipp III. regierte übrigens von 1598 bis 1621 —, Spanien verlassen hat, so kann ihre Vertreibung in den neunziger Jahren des 15. Jahrhunderts nach Somharts eigener Theorie nicht den nach ihm (freilich nicht in Wirklichkeit) seit 1497 eingetretenen Verfall Spaniens verursacht haben. Was aber soll dann die Heranziehung jener Vertreibung von 1492, 1495 und 1497 ? Und wenn dann später unter Philipp III. die Juden erst wirklich ausgerottet werden, so war der Verfall schon lange vorher eingetreten und aus Ursachen, welche mit der Vertreibung der Juden nicht das Geringste zu tun haben. Aber auch die übrigen angeblichen Belege, welche Sombart in diesem Zusammenhang bringt, erweisen sich nur als Staunen erweckende Blendungsversuche. So, wenn er fortfährt: „Das 15. Jahrhundert bringt den Juden die Vertreibung aus den wichtigsten deutschen Handelsstädten: Köln (1424/25), Augsburg (1439/40), Straßburg (1438), Erfurt (1458), Nürnberg (1498/99), Ulm (1499), Regensburg (1519).“ Denn wenn wir von Regenshurg ahsehen, sind das 15. und die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts für alle genannten deutschen Städte die Zeit ihrer höchsten Blüte; Regenshurg aber hatte schon lange vorher seine frühere Bedeutung verloren, und warum hat Sombart gar nicht von England gesprochen? Dort sind die Juden schon unter Eduard I. vertrieben worden, und gerade Ende des 14., im 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts, also gerade zu einer Zeit, wo es dort keine Juden gab, begann dort 28 * 436 Lujo Brentano der moderne Kapitalismus zuerst in der Landwirtschaft, als Folge auch in den Gewerbebetrieb einzudringen und das ganze Wirtschaftsleben zu revolutionieren. Und wenn wir nach den Ländern blicken, in welche die 1492—1497 aus der pyrenäischen Halbinsel vertriebenen Juden sich hingewandt haben, so waren dies vor allem die europäische und asiatische Türkei und Nordafrika. Die Türken waren damals allerdings im Vordringen, und dies sowie die Toleranz des Islam konnte die vertriebenen Juden wohl anlocken; aber niemand wird behaupten, daß die 120000 Juden, die nach Sombarts Gewährsmann in diese Länder eingewandert sind, diesen zu einer beherrschenden wirtschaftlichen Stellung geholfen hätten. Und wenn Som- bart behaupten sollte, er habe seine Behauptung von dem sonnengleichen Zuge Israels auch nur für dessen Wanderungen in Europa aufgestellt, so sollen von den nach seinem Gewährsmann noch verbleibenden 43000 Juden 9000 in Italien eingewandert sein; Italien aber ist im 16. Jahrhundert nicht mehr im Aufsteigen, sondern im Rückgang. Und wenn Sombart dagegen hervorhebt, daß ja die Juden auch 1492 aus Sizilien, 1540/41 aus Neapel, 1550 aus Genua, in demselben Jahr aus Venedig vertrieben worden sein, so schreibt Huratori 1 ) noch von der außerordentlich großen Zahl von Juden, von denen es seit ihrer Vertreibung aus Spanien durch Ferdinand und Isabella in den italienischen Städten wimmele. Nur 3000 von den vertriebenen Juden ferner *) Quod si nunc in aliis compluribus Italiae Urbibus recutita gens abundat, it potius Hispaniae, quae onus eius- modi a se amotum in nos effudit, est tribuendum. Nam Anno MCCCCXCII iussu Ferdinandi ac Isabellae Regum eiusmodi pro- genies in immensum aucta, ex finibus universae Hispaniae deturbata est. Muratori, Dissertatio 16: De foeneratoribus, Judaeis etc. in Antiquitates Italicae medii aevi t. I. p. 897—898. Judentum und Kapitalismus 437 sind nach Sombarts Gewährsmann nach Frankreich eingewandert, das im 16. Jahrhundert weit mehr als Italien aufzublühen beginnt: 25000 sollen sich auf Holland, Hamburg, England, Skandinavien verteilt haben. Davon dürfte der Löwenanteil allerdings auf die aufblühenden Niederlande gekommen sein; und auch später unter Philipp II. und III. dürften sie als Einwanderungsland von den vertriebenen Juden bevorzugt worden sein, zumal sie damals in ihrem Unabhängigkeitskampf gegen eben den spanischen König, welcher die Juden vertrieb, begriffen waren. Allein die Niederlande waren lange vorher das reichste Land nördlich der Alpen, und der enorme Aufschwung, der Antwerpen im 16. Jahrhundert bis zu seiner Zerstörung durch die Spanier im Jahre 1575 zur führenden Handelsstadt Europas gemacht hat, datiert nicht von der Einwanderung der Juden, sondern von dem Zuströmen von fremden christlichen Kaufleuten aus allen Teilen Europas. Augenscheinlich ist das Kausalverhältnis das umgekehrte des von Sombart behaupteten. Nicht wo Israel hinkommt, sprießt neues Leben empor, sondern wo ein wirtschaftlicher Aufschwung stattfindet oder zu erwarten ist, da zieht Israel hin. Die Türken waren im Aufsteigen, als sich die enorme Mehrzahl der aus Spanien vertriebenen Juden dahin wandte; Italien stand noch in voller Blüte, als sie die italienischen Städte überfluteten; von den nördlichen europäischen Ländern waren die Niederlande das blühendste, als sie sich dorthin wandten, und in Deutschland waren nur noch Frankfurt und Hamburg 1 ) von Bedeutung ; daher sind sie in diese und nicht in andere deutsche Städte *) Übrigens führen nach Dr. A. Feile henfeld, Anfang und Blütezeit der Portugiesengemeinde in Hamburg, Zeitschrift des Vereins für Hamburger Geschichte X, 200 ft’., auf den sich 438 Lu jo Brentano eingewandert; in England zeigten sich seit Eduard IV. und den ersten Tudors schon die Zeichen des Auf- steigens, und die skandinavischenLänder begannen damals das Joch der Hanseaten abzuschütteln. Wäre das Kausalverhältnis das von Sombart behauptete, wie ließ es sich erklären, warum in Polen und Rußland, obwohl da „das südliche Wüstenvolk“ seit Jahrhunderten am zahlreichsten vertreten ist, aus seiner Einwirkung auf die nordischen Völker eine wirtschaftliche Blüte so gar nicht hervorgegangen ist! Genau so irrig ist aber die zweite Hälfte der Sombartschen Behauptung, daß, wo Israel wegzieht, alles modert, was bisher geblüht hat, und dementsprechend daß die Vertreibung der Juden zum Verfall Spaniens geführt habe. Allerdings hatten die Juden in den arabischen Reichen Spaniens zu deren Blüte wesentlich beigetragen. In ihren Händen konzentrierte sich das Sombart beruft, die ältesten Spuren der Anwesenbeit portugiesischer Juden in Hamburg auf die siebziger Jahre des 16. Jahrhunderts. 1603 geschieht ihrer zum erstenmal amtlich Erwähnung. 1607 wird vom Senate festgestellt, daß nur 7 portugiesische Judenfamilien und 2 Junggesellen in Hamburg leben. Sie bringen der Stadt bedeutende Einnahmen durch Zoll (mehr als 10000 Mark in drei Jahren). Von 1612 ab wurden sie als Schutzverwandte gegen eine jährliche Abgabe von 1000 Mark aufgenommen. Der damalige Bestand der jüdisch-portugiesischen Bevölkerung betrug 125 erwachsene Personen ohne die Kinder und das Gesinde. Sie begründen den Handel auf Spanien und Portugal. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gingen rund 20 Proz. aller von Hamburg auslaufenden Schiffslasten nach Spanien und Portugal, während von dort ca. 150 Fahrzeuge jährlich in den Hamburger Hafen einliefen. Besonders kam Rohrzucker von dort; ferner ostindische Kattune, spanisch-portugiesische Weine, 01, Südfrüchte, Farbhölzer, Pfeffer und Gewürze. Auch Brasiltabak. Ausgeführt wurden Getreide, Leinwand, vlämische Tuche. Sie brachten ansehnliche Kapitalien nach Hamburg. Ende des 17. Jahrhunderts Verfall der jüdischportugiesischen Herrlichkeit in Hamburg. Judentum und Kapitalismus 439 Kreditgeben und das Geldwechseln; sie waren ausgezeichnet in Künsten und Wissenschaften, namentlich in der Mathematik und Medizin, und wir wissen von dem jüdischen Arzte Hasdai in Cordova, bei dem König Sancho von Leon, als Gast Abd-er-Rahmans III., eine Entfettungskur mit glücklichstem Erfolge durchgemacht hat. Aber als die Juden vertrieben wurden, entstand in den Gewerben, die ihre Spezialität waren, auf der pyrenäischen Halbinsel keine Lücke. In ihrer Rolle als Geldverleiher und Geldwechsler wurden sie alsbald reichlich durch die Eugger, andere oberschwäbische Kaufleute und durch die Genuesen ersetzt. Es waren ganz andere Vertriebene, als die Juden, es waren die vertriebenen Moriscos, die für Spanien unersetzlich gewesen sind. Sombart versichert in der Vorrede des Buchs, das mit den vorstehend kritisierten Ausführungen seine Darlegungen über die Rolle der Juden im Wirtschafts- leaen eröffnet, daß es „ein streng wissenschaftliches Buch“ sei 1 ). Er lehnt es nachdrücklichst ab, daß es Werturteile enthalte. Werturteile seien stets subjektiv. „Die Wissenschaft aber will objektive Erkenntnis vermitteln, sie sucht die Wahrheit, die grundsätzlich immer nur eine ist, während es Werte grundsätzlich so viele wie wertende Menschen gibt.“ Welcher Diener der Wissenschaft, der nach solchem begeisternden Bekenntnis nicht mit den größten Erwartungen an das ihm Gebotene heranträte ! Die eben kritisierten Behauptungen über die Ursachen der Verschiebung des Wirtschaftszentrums seit dem 16. Jahrhundert stehen aber in dem Teile seines Werks, für dessen Gedankengänge er absolute Unwiderlegbarkeit in Anspruch nimmt 2 ). Wie mag es mit denen stehen, bezüglich deren Sombart *) Sombart, Die Juden usw. S. XI. ') Ebenda S. IX. 440 Lujo Brentano selbst nicht gleiche Sicherheit fühlt! Vor allem, wie ist die Möglichkeit solcher von der objektiven Wahrheit so sehr abweichender Ausführungen zu erklären ? Es ist eine bekannte Sache, daß es Juden gibt, welche alle großen Männer der Geschichte und alles, was in der Welt Großes geleistet worden ist, für ihr Volk in Anspruch nehmen. Als eine jüdische Gesandtschaft vonCromwell die Aufhebung der Gesetze Eduards I. erbat, kraft deren ihnen die Niederlassung in England verboten war, verlangte er Bedenkzeit. Bis sie abgelaufen war, begab sich die Gesandtschaft, wie berichtet wird x ), nach Huntingdon, dem Geburtsorte Cromwells, um festzustellen, ob er nicht jüdischen Ursprungs sei; ein so großer Befreier konnte nach ihrer Meinung nur Jude sein, und wenn er dies war, vielleicht war er der Messias. In Disraelis Roman „Coningsby“ findet sich eine berühmte Stelle, worin Sidonia, eine idealisierte Ausgabe der Familie Rothschild, ausführt: j,Niemals gab es eine große geistige Bewegung in Europa, woran die Juden nicht sehr großen Anteil hatten. Die ersten Jesuiten waren Juden; die geheimnisreiche russische Diplomatie, welche Westeuropa so sehr beunruhigt, ist durch Juden organisiert und in der Hauptsache geführt; die große Revolution, die sich in diesem Augenblick (1844) in Deutschland vorbereitet und tatsächlich eine zweite und größere Reformation sein wird, entwickelt sich völlig unter den Auspizien der Juden, die nahezu das Monopol der Lehrstühle der deutschen Universitäten besitzen; und dann erklärt Sidonia den russischen Finanzminister Grafen Cancrin für einen Littauer Juden, den spanischen Minister Mendizabal für einen arragonesischen Kryptojuden, den Marschall Soult und andere der berühmtesten franzö- l ) Leti, Gregorio, Historia e Memorie sopra la vita di 01. Cromwele. Amsterdam 1692, vol. If, 443. Judentum und Kapitalismus 441 sischen Mai’schälle, wie Massena, dessen wirklicher Name Manasseh sei, für Judenstämmlinge, und von einem Geschäft, das er seihst mit dem französischen Minister Soult, einem Sohn des Marschalls, abzuschließen hatte, berichtet er, sie seien übereingekommen, einen streitigen Punkt dem Schiedsspruch des preußischen Gesandten zu übertragen: „Graf Arnim trat ein, und ich sah einen preußischen Juden.“ Aber alle diese Inanspruchnahmen weltbewegender Ereignisse und hervorragender Männer für das Judentum werden durch Sombarts Dithyrambus über den Sonnenzug Israels über die Erde übertroffen! Ich erkläre mir dies aus Sombarts Einsicht in die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kapitals. Ein Blick in die Geschichte aller Völker zeigt, daß ihre wirtschaftliche Blüte erst dann beginnt, wenn reichlichere Mittel zur Hebung ihrer von der Natur gebotenen Schätze verfügbar werden, und sie verfallen, wo diese Mittel schwinden. Das hat schon Bischof Rüdiger von Speyer gewußt, als er im Jahre 1084 das Dorf Speyer zur Stadt erhob und gleichzeitig Juden da ansiedelte „in der Überzeugung, daß er dadurch den Glanz des Ortes vertausendfache “ : ). Ohne Juden, denen allein verzinsbare Darlehen zu geben gestattet war, gab es nämlich damals kein Kapital. Desgleichen hat Crom- well die Juden um ihres Kapitalbesitzes willen in England wieder zugelassen 2 ). Nach Sombart aber hätten die Juden das Kapital aus dem Altertum in das Mittel- alter herübergerettet; sie sind ihm die Träger des Kapitalismus; daher er mit ihrem Kommen und Gehen die Völker werden und vergehen läßt. *) Siehe Aronius, Regesten der Geschichte der Juden. Berlin 1902, S. 69. *) Siehe Albert M. Hjamson, A history of the Jews in England. London 1908, pp. 191 ft'., 203. 442 Lujo Brentano Nun sollte man meinen, daß ein Mann, der so offene Augen für die Völker erhebende Macht des Kapitals hat, den Kapitalismus als etwas unter gewissen Bedingungen Notwendiges anerkennen würde. Aber vielleicht, daß ihn nur seine Scheu vor Werturteilen davon abgehalten hat. Sein Grundsatz, sich aller Werturteile zu enthalten, hat ihn freilich nicht abgehalten, entgegengesetzte Werturteile abzugeben. Oder ist es kein Werturteil, wenn er, wie schon dargelegt worden ist, das Streben nach Reichtum über das Maß des zur Deckung des Bedarfs Notwendigen für widernatürlich erklärt? Oder wenn er, da das unbegrenzte Streben nach Reichtum erst mit der Verselbständigung des Sachvermögens in der kapitalistischen Unternehmung entstanden sei, den Kapitalismus für ein Wirtschaftssystem erklärt'), „das wider die Natur (oder neben der Natur) sich aufbaut“ ? Oder wenn er schreibt 2 ) : „Moderner Kapitalismus ist nichts anderes als Ausstrahlung jüdischen Wesens,“ und dementsprechend, wie ein roter Faden, durch sein ganzes Buch der Gedanke sich hinzieht, daß das jüdische Volk in seinem ganzen Dichten und Trachten etwas Widernatürliches sei ? Folgerichtig erwächst ihm das Problem, woher dieses widernatürliche Wesen der Juden kommt. Hier nun der Punkt, wo seine Lehre an die Max Webers anschließt, dabei diese aber in seiner Weise eigentümlich weiter entwickelt. Weber hat, wie oben dargelegt worden ist, die Voraussetzung für das Streben nach Geld und immer mehr Geld in einer besonderen Disziplinierung des triebhaften Menschen, in einer Rationalisierung des Lebens zu einer irrationalen Lebens- *) Sombart, Die Juden usw. S. 281, *) Ebenda S. 38. Judentum und Kapitalismus 443 führung, zu einem naturwidrigen Zwecke gesehen. Diese Rationalisierung ist nach ihm durch die Calvi- nistische Berufsethik im Puritanismus bewirkt worden. Im Juden sieht aber Sombart den Urvater des Puritaners und in den Bestandteilen des puritanischen Dogmas, die ihm für die Herausbildnng des kapitalistischen Geistes bedeutsam erschienen, Entlehnungen aus dem Ideenkreise der jüdischen Religion. Judaismus ist ihm gleich Rationalismus und Rationalismus gleich Kapitalismus ; der jüdische Kapitalismus ist ihm Ausfluß der rationalistischen jüdischen Religion. „Damit“, so schreibt Sombart J ) „ der Kapitalismus sich entfalten konnte, mußten dem naturalen, dem triebhaften Menschen erst alle Knochen im Leibe gebrochen werden, mußte erst ein spezifisch rational gestalteter Seelenmechanismus an die Stelle des urwüchsigen, originalen Lebens gesetzt werden, mußte erst gleichsam eine Umkehrung aller Lebenswertung und Lebensbedeutung eintreten. Der homo capitalisticus ist das künstliche und kunstvolle Gebilde, das aus dieser Umkehrung schließlich hervorgegangen ist. Natürlich daß dieser Umbildungsprozeß zum großen Teil durch den Kapitalismus selbst erfolgt ist. Aber er wurde gefördert und vielleicht auch ursprünglich angeregt durch den Vorgang der Neugeburt, den jeder Jude unter dem Einfluß seiner Religion erlebte. Der homo Judaeus und der homo capitalisticus gehören insofern derselben Spezies an, als sie beide homines rationalistici artificiales sind.“ Und an derselben Stelle findet sich der Satz: „Die Erwerbsidee sowohl wie der. ökonomische Rationalismus bedeuten ja im Grunde gar nichts anderes als die Anwendung der Lebensregeln, die den Juden ihre Religion im allgemeinen gab, auf das Wirtschafts- *) Sombart, Die Juden usw. S. 281. 444 Lujo Brentano leben.“ Denn, wie Sombart des weiteren ausführt, die jüdische Religion sei nicht ein Erguß des Herzens, sondern ausschließlich das Werk des rechnenden Verstandes. Rationalismus in seiner reinsten Verkörperung sehe selbst zwischen Gott und dem Menschen nur ein rein geschäftsmäßiges Verhältnis 1 ). Diese Darstellung des Geistes der jüdischen Religion hat bei den jüdischen Gelehrten heftigen Widerstand hervorgerufen 2 ). Sie haben Sombart vorgeworfen, daß er das Zerrbild, das er von der jüdischen Religion entworfen habe, nicht auf Grund eingehenden Studiums des Judentums gewonnen habe; vielmehr habe er in seinem früheren Werke über den modernen Kapitalismus eine Schilderung dieses gegeben; dann habe er Max Webers Untersuchungen über die Zusammenhänge zwischen Puritanismus und Kapitalismus gelesen und angesichts der weit schärferen Ausprägung der für die kapitalistische Entwicklung bedeutsamen Ideen des Puritanismus in der jüdischen Religion das Bild, das er vom modernen Kapitalismus entworfen, von außen hei-, wie eine Etikette, dem Judentum aufgeklebt 3 ). Zu dem Zwecke habe er 1. aus den jüdischen Schriften das Viele, was ihm nicht paßt, einfach totgeschwiegen, und 2. wo er Stellen aus dem jüdischen Schrifttum l ) Ebenda S. 244. a ) Siehe u. a. die beiden Aufsätze „Das jüngste Bild vom Judentum“ des Freiburger Rabbiners Dr. Max Eschelbacker in „Ost und West,“ Heft 12 vom Dezember 1911, und Heft 2 vom Februar 1912; ferner Dr. M. Steckelmacher, Randbemerkungen zu Werner Sombart „Die Juden und das Wirtschaftsleben,“ Berlin 1912. 3 ) Vgl. hierüber auch Ernst Tröltsch, Die Bedeutung des Protestantismus für die Entstehung der modernen Welt, München und Berlin 1911, S. 71: „Sicherlich falsch ist die einfache Vereinerleiung der puritanischen und jüdischen Religion und Wirtschaftsethik.“ Judentum und Kapitalismus 445 anführt, ungenau zitiert und die zitierten Stellen nicht selten völlig entstellt, die Sätze häufig verstümmelt und dafür andere eigener Erfindung hinzugefügt, bis das Zitat seinen Wünschen entsprach. All’ dies wird ihm im einzelnen an der Hand der Quellen nachgewiesen. Ich selbst kenne von den jüdischen Schriften nur das Alte Testament 1 ). Nach der Art und Weise, wie Sombart dieses mißhandelt hat, kann ich diesem Urteil nur beitreten. Vor allem aber: nach den Anschauungen des Alten Testaments hat es nur einen Eigentümer gegeben: Jahve. Dieser hatte jeder Familie den ihr gebührenden Anteil am Lande verliehen. In jedem Sabbatjahr sollte das Land aufs neue gleichmäßig verteilt und so der auf die Ebenmäßigkeit des Besitzes und Gleichheit des Rechts begründete normale Zustand des Reichs wiederhergestellt werden; desgleichen sollte alle sieben Jahre ein vollständiger Schuldenerlaß stattfinden und das Land brach liegen bleiben, so daß „die Armen des Volks davon essen“ konnten. Wie immer es sich mit der praktischen Ausführung dieser Vorschrift verhalten haben mag, jedenfalls zeigt sich darin die der jüdischen Religion eigentümliche Vorstellung über das Verhältnis des Menschen zum Besitz, und diese Vorstellung ist auch, nachdem von einer praktischen Durchführung des Sabbatjahres längst nicht mehr die Rede sein konnte, maßgebend geblieben für die Regelung der Verhältnisse sowohl der Leviten als auch der Armen. Für die Nutznießung des Jahve allein gehörigen Eigentums mußten nämlich die einzelnen Nutznießer sowohl den Leviten als auch ') Wenn ich im folgenden Stellen aus dem Alten Testamente zitiere, lege ich die deutsche Übersetzung von E. Kautzsch, Tübingen 1910, zugrunde. 446 Lujo Brentano den Armen bestimmte Anteile an allem Gute, an beweglichem wie an unbeweglichem, abgeben. Das mosaische Recht sab im Almosen ein Mittel zur Wiederherstellung der durch die Verteilung des allen gehörigen Eigentums unter die einzelnen zeitigen Nutznießer gestörten normalen Ordnung. In einer Religion, die von so unkapitalistischen Grundanschauungen über den Besitz ausgeht, die ideelle Grundlage des Kapitalismus erblicken zu sollen, ist eine starke Zumutung. Aber über diese Eigentumsordnung des Alten Testaments findet sich bei Sombart kein Wort. Er ignoriert das Buch Hiob, das seiner Theorie von der Rechen- haftigkeit des Verhältnisses des jüdischen Menschen zu seinem Gott völlig widerspricht, und den Psalm 73, der vor Ärgernis an dem Glück der Gottlosen warnt und mit dem Versprechen schließt: „Aber ich bleibe stets bei dir; du hältst mich bei meiner rechten Hand. Nach deinem Ratschlüsse wirst du mich leiten und mich . . . annehmen. Wen habe ich im Himmel? und außer dir begehre ich nichts auf Erden. Wäre gleich mein Fleisch und mein Herz dahingeschwunden — Gott ist immerdar meines Herzens Fels und mein Teil.“ Er verweilt nur bei jener Rationalisierung des Lebens, die dem Judentum alle Anschaulichkeit, alle aufnehmende schöpferische Sinnenkraft, „alles unmittelbare Sich-in-die-Welt-, Sich-in-die-Natur-, Sich-in-den- Menschen-Versenken“ genommen und den Juden fremd gemacht habe „der heiligen Begeisterung für das Göttliche in der Sinnen weit 1 )“. Also es fehlt den Juden infolge des Einflusses ihrer Religion alle Anschaulichkeit, alle aufnehmende und schöpferische Sinnenkraft und jedwede Begeisterung für das Göttliche in der Sinnenwelt! Darauf hat *) Siehe Sombart a. a. 0. S. 244, 317. Judentum und Kapitalismus 447 schon Steckelmacher geantwortet, indem er darauf verwiesen 1 ), wie ganz anders Herder in seinem Geiste der hebräischen Poesie gedacht habe, und den Philosophen Lotze zitiert hat, wo er in seinem Mikrokosmos von dem vollen rauschenden Strome des Gottesbewußtseins spricht, das schon lange vor Aristoteles das Leben des hebräischen Volkes durchdrungen habe und in der heiligen Poesie desselben mit einer Mächtigkeit flute, gegen deren zweifellose Realität der höchste Schwung griechischer Ahnung als problematische Vermutung erscheine. Und wer auch nur den Psalm 104 oder die Schilderung der Unerforschlichkeit und Allmacht Jahves bei Jesaia 40 gelesen haben sollte, wird Sombarts Urteil nur als aprioristische Ableitung aus dem von ihm aufgestellten Dogma begreifen, die er vornehmen mußte, um seine These von der abstrakten Geistigkeit der Juden halten zu können 2 ). *) Steckelmacher a. a. 0. S. 44. a ) Genau so verhält es sich, wenn Sombart (S, 323 ff.) aus dem Intellektualismus der Juden die Behauptung ableitet, sie seien die geborenen Verkünder des „Forschritts“. Leider pflegen sie dies nur solange zu sein, als sie unterdrückt sind. Tn Holland, wo sie dies nicht waren, waren sie gegen den Fortschritt. Sie waren gegen Cromwell und Anhänger des Hauses Stuart und verbargen dies nur, um in England wieder zugelassen zu werden. (Siehe Hy amson a. a. 0. p. 189.) Stahl, ein Jude im Sombart- schen Sinn, schuf das reaktionäre Programm, von dessen Gedanken die preußischen Konservativen heute noch leben, und heute haben wir jüdische Ritterguts-, sogar jüdische Fideikommißbesitzer (das Wort Jude im Sombartschen Sinne genommen). Zur Zeit, als Stahl sein reaktionäres Programm schuf, war aber Bismarck, dem der Konservatismus nach Sombart im Blute gesteckt hat, radikal, und Carlyle, von dem er dasselbe sagt, stammte von Schweinefleisch fressenden Juden, von Puritanern! Ich möchte umgekehrt sagen: wo immer die Juden in ihrem Besitze geschützt und ihre Gleichberechtigung mit den übrigen Gesellschaftsklassen anerkannt und ihnen damit die Laufbahn innerhalb der bestehenden Ordnung geöffnet ist, sind sie vermöge ihrer Besitzfreudigkeit, ihrer Ziel- 448 Lujo Brentano Wie aber steht es denn mit jenem Dualismus, wonach Natur und Sittenlehre miteinander in Widerspruch stehen, mit jener Grundlage der Rationalisierung des Lebens, welche selbst das Verhältnis des Menschen zu Gott zu einem rein geschäftsmäßigen machte und die notwendige Voraussetzung dafür gewesen ist, daß dem neutralen, dem triebhaften Menschengeist alle Knochen im Leibe gebrochen wurden, wie dies nötig gewesen, damit der Kapitalismus sich hat entfalten können ? Ist dieser Dualismus etwas spezifisch Jüdisches? Findet sich jene Rechenhaftigkeit in dem Verhältnis zwischen Mensch und Gott nur bei den Juden? Sind die nichtjüdischen Völker etwa in dem Maße, in dem sie mit dem Christentum diese Lehre sich aneigneten, kapitalistisch geworden ? Jener Dualismus findet sich vor allem auch bei anderen Völkern des Orients; ganz besonders aber findet er sich bei dem Volke, dem die Menschheit für alles, was das Leben mit jedweder Art edlen Genusses erfüllt, am meisten verpflichtet ist, bei den Griechen. Allen diesen Völkern erscheint der Mensch doppelt bewegt. Einerseits ist er ein animalisches Wesen. Als solches verlangt er nach Sinnenlust und schreckt zurück vor Schmerz und Pein. Andererseits hat er ein Bewußtsein von Recht und Unrecht. Etwas — was immer dieses Etwas sein mag — nötigt ihn, das eine oder andere zu wählen. Das fühlt er in sich als Pflicht; das ist seine Religion. „Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust“ haben die Menschen Jahrtausende vor Faust gerufen. Der Streit zwischen beiden hat strebigkeit und ihrer Eitelkeit geborene Konservative. Man öffne ihnen nur die Tore, und es wird allenthalben aus dem radikalen Disraeli ein konservativer Lord Beaconsfield. Ein Blick unter die Marannen in unserer Beamtenwelt kann jeden überzeugen. Judentum und Kapitalismus 449 von je sein Gefühl und seinen Verstand beunruhigt. Um die Sinnenlust dem Gefühl von Recht und Unrecht zu unterwerfen, muß er seinen sinnlichen Trieben Gewalt antun. Er fürchtet Strafe, wenn er es nicht tut. Er erfindet Mittel, einerseits seinen Trieben zu folgen, andererseits der Strafe zu entgehen. Solche Mittel sieht er in Opfern, Zeremonien und Gebräuchen. Auch nach der Weltanschauung der alten Griechen wurden die Missetäter, sei es in diesem, sei es in einem zukünftigen Leben gelohnt und gestraft. Dem frommen Mann, heißt es bei Sophokles 1 ), sind hold die Götter; ihm mehren sie die goldenen Schätze; den Bösen hassen sie; ihm senden sie Pest und Verderben 2 ). Im Hades aber walten Minos, Rhadamantys und Aeakos ihres Richteramts und Tityos, Tantalos, Sisyphos erduldeten unsägliche Qualen, weil sie sich auf Erden gegen die Götter vergangen hatten. War dem Frevler aber die Strafe in diesem oder jenem Leben gewiß, so mußte er auf Sühnung der Schuld denken, und die Götter waren versöhnlich. So läßt Homer den Phönix zu Achilles sagen 3 4 ): „Zähme den heftigen Mut, o Achilleus! Nicht ja geziemt dir Unbarmherziger Sinn; lenksam sind selber die Götter, Die doch weit erhabner an Herrlichkeit, Ehr’ und Gewalt sind; Diese vermag durch Räuchern und demutsvolle Gelübde, Durch Weinguß und Gedüft ein Sterblicher umzulenken, Bittend mit Flehen, wann sich einer versündiget oder gefehlet.“ Und ebenso findet sich bei Homer schon das Abrechnen zwischen den Menschen und Göttern, wenn sie von diesen etwas erreichen wollen. Sie erinnern sie dann an die „Fetten Schenkel verbrannt von Rindern oder von Schafen“*), *) Ygl. Der rasende Ajax, w. 130—133. 2 ) Siehe z. B. Ilias I, v. 10—13; 43—52. 3 ) Ilias IX, v. 495—501. Ygl. auch I 142, 143; 146, 14? u. a. a. 0. 4 ) Odyssee IV, v. 763. Vgl. auch Ilias I, v. 39—42 u. a. a. 0. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 29 450 Lujo Brentano die ihnen früher geopfert wurden. Bricht ein Unglück über ein Volk herein, so erklären dies die Seher als Strafe für die Verletzung eines göttlichen Gebots 1 ). Herkules am Scheidewege steht vor keinen anderen Erwägungen als denen, mit denen der von Sombart zitierte 2 ) Rabbi die Frage beantwortet: „Welchen Weg soll der Mensch wählen?“ Und die in den heidnischen Tempeln auf gehangenen Votivtafeln derer, welche für ihre Errettung aus dem Schiffbruch Geschenke versprochen hatten, sind sie nicht sinnfällige Belege für die vertragsmäßige Auffassung der Beziehungen zwischen Menschen und Göttern bei Griechen und Römern? Das ist die Religion des Körpers, der Furcht. Wir nennen es Aberglaube. Die Edleren dagegen erkennen, daß dies nicht genügt. Er genügt nur, wenn der Mensch sich selbst opfert. Er muß nicht bloß die Sündenstrafe, sondern das Unrecht selbst fürchten. Er muß seine triebhafte Natur überwinden, sein Herz losmachen vom Genuß, das Gute um des Guten willen lieben, weil es allein das Gute ist. Das ist geistige Religion oder Frömmigkeit. Zwischen diesen beiden Formen der Religion hat die Menschheit hin und hergependelt, seit sie Gut und Böse zu unterscheiden gelernt hat. Der Aberglaube zieht an, weil er gegen Immoralität nachsichtig ist, indem er äußere Mittel, ihre Folgen abzuwenden, an die Hand gibt. Aber das edlere Empfinden bäumt sich dagegen auf und verachtet die äußeren Opfer als Götzendienst. Alsdann treibt das Bewußtsein des Bösen dazu, mit der ganzen Seele gegen die Triebe anzukämpfen. Der Kampf wird mit wechselndem Glücke gelührt. Nie Vgl. z. B. Ilias I, v. 93—100, 109—110 oder den König Ödipus des Sophokles. s ) Sombart, Die Juden usw. S. 245. Judentum und Kapitalismus 451 wird der Sieg völlig gewonnen. Der Kampf wird von jeder Art von Gemütsbewegung abwechselnd begleitet, vom Gefühl der Erniedrigung und dem der Zuversicht, der Verzweiflung und der Hoffnung. Das Wesentliche ist stets das Streben der besseren Natur, die niedere zu bewältigen. Die Form dieses Strebens ist in den verschiedenen Perioden verschieden, je nach den Zeitverhältnissen, dem Temperament der verschiedenen Völker, der jeweilig herrschenden Anschauung von der Weltregierung. Bald ist sie Enthusiasmus, bald Askese. Überall, wo der Mut vorhanden ist, für eine für heilig gehaltene Sache durch Verzicht auf persönlichen Genuß Opfer zu bringen, ist es gegeben, so in der Askese der katholischen Heiligen, so im Glauben an Christus. Es hat im Heidentum, Judentum und im Christentum jedweder Denomination die heiligsten Seelen hervorgebracht. So ist denn der Dualismus keineswegs eine spezifisch jüdische, sondern eine allgemeine Religionslehre. Speziell das Christentum aber hat in seiner Weiterentwicklung durch die katholische Theologie seine dualistische Lehre gar nicht unter dem Einfluß der jüdischen Religion, sondern unter dem des Platonismus ausgebildet. „Plato zuerst“, sagt Zeller 1 ), «hat es ausgesprochen, daß die sichtbare Welt nur die Erscheinung, und zwar die unvollkommene Erscheinung, einer unsichtbaren sei, daß der Mensch aus dem Diesseits ins Jenseits flüchten, das gegenwärtige Leben als Vorbedingung für ein künftiges benützen solle; er hat jenen ethischen Dualismus begründet, welcher in der Folge der vorher schon in orientalischen Religionen und or- *) „Der Platonische Staat in seiner Bedeutung für die Folgezeit.“ Vorträge und Abhandlungen geschichtlichen Inhalts von Eduard Zeller. Leipzig 1865, S. 74. 29 * 452 Lujo Brentano phischein Mysterienwesen vorhandenen Askese zur wissenschaftlichen Rechtfertigung wurde . . . Aus dieser Ethik stammt in der altchristlichen Sittenlehre die Forderung einer Weltentsagung, die in mönchischer Tugend ihren höchsten Ausdruck findet.“ Die beiden Fragen, ob die Lehre von dem Widerspruch zwischen der triebhaften Natur des Menschen und der Sittenlehre und ob sich die Rechenhaftigkeit in dem Verhältnis zwischen Mensch und Gott nur bei den Juden finden, sind also zu verneinen; dasselbe gilt für die dritte Frage. Es ist auch nicht richtig, daß die Völker nördlich der Alpen, als sie mit der Annahme des Christentums auch die dualistische Lehre annahmen, kapitalistisch geworden seien. Nach Sombarts Lehre hätte dies allerdings eintreten müssen. Denn diese Lehre führt ja nach ihm zu solchem Brechen der Knochen des triebhaften Menschen, daß nun auch der Rationalisierung seines weltlichen Lebens nichts mehr hemmend im Wege steht und der traditionalistische Geist vor dem kapitalistischen das Feld räumt. Das mit dem Dualismus, nach Sombart, eintretende geschäftsmäßige Verhalten der Menschen zu Gott hat auf die Wirtschaftsorganisation gar keinen Einfluß geübt. Es ist den gewalttätigen Großen im Mittelalter zwar oft energisch zu Gemüt geführt worden, daß sie sich durch fromme Stiftungen zugunsten des Reiches Gottes auf Erden von der Bestrafung ihrer Missetaten im Jenseits loskaufen müßten, und es ist bekannt, welch enormer Besitz sich als Folge in den Händen der Kirche vereinigt hat 1 ); aber das Wirtschaftsleben ist nach wie vor traditionalistisch geblieben. *) Siehe die reizende Legende vom Begräbnis des hl. Medardus und die vom Traume des Königs Dagobert bei Kambaud, Histoire de la civilisation fra^aise 8. ed. Paris 1901, I 96, vor allem aber Judentum und Kapitalismus 453 Eine Frage aber drängt sich bei Sombarts Lehre, daß der Kapitalismus nichts anderes sei als der Ausfluß der jüdischen Religion, notwendig auf. Sombart schreibt über die Leistungen der Juden: „Sie haben uns den Einigen Gott und Jesum Christum und also das Christentum geschenkt mit seiner dualistischen Moral . . . Die Juden haben den Kapitalismus in seiner heutigen Gestalt möglich gemacht.“ Nach Sombart haben die Juden also zweierlei getan: das Christentum angeregt und den Kapitalismus. Beide sollen Ausstrahlungen jüdischen Geistes sein. Beide aber widersprechen sich. Sombart selbst setzt den von der christlichen Lehre gelehrten Traditionalismus wiederholt dem kapitalistischen Streben nach unbegrenztem Reichtum gegenüber. Das Judentum hat also gleichzeitig das Entgegengesetzte ausgestrahlt, eine Religion des selbstlosen Sichgenügens und eine Religion des schrankenlosen Begehrens!! Wäre es da, statt den modernen Kapitalismus als Ausstrahlung jüdischen Wesens und den homo judaicus mit dem homo capitalisticus zu identifizieren, nicht angemessener gewesen, auf die Juden die Worte anzuwenden, welche Pasquale Villari in der Vorrede zu seiner Geschichte des mittelalterlichen Italien von Karl dem Großen bis zu Heinrich VII. geschrieben hat ? : „Wir haben ohne Widerrede uns dem Urteil fremder Schriftsteller unterworfen, daß die Italiener von Natur ein für Religion gleichgültiges, ja jeden religiösen Sinnes geradezu bares Volk sind. Man hat wiederholentlich über uns gesagt, daß wir uns immer ausschließlich mit Jurisprudenz, Handel, Gewerbbetrieb, Literatur und Kunst beschäftigt haben. Selbst in den Kreuzzügen sollen wir nur eine die zahllosen Kommendationen um Erlaß der Sündenstrafen willen bis hin zu den Spenden der Gläubigen zur Zeit von Tetzeis Ablaßhandel. 454 Lujo Brentano Gelegenheit, Geld zu verdienen, erblickt und nicht im geringsten Maße an dem unbezähmbaren religiösen Enthusiasmus teilgenommen haben, der andere Nationen hin nach dem Osten gedrängt hat, damit das Grab Christi aus der Hand der Ungläubigen befreit werde. Derartige Äußerungen würden fast zu der Annahme nötigen, daß der hl. Benedikt, der hl. Franziskus, der Abt Joachim, selbst Arnold von Brescia, Leo I., Gregor der Große, Gregor VII. und viele andere keine geborenen Italiener gewesen seien. Und doch ist unsere ganze Geschichte bis hin zum Tode Dante Alighieris ein Beweis des Gegenteils. Während dieses Zeitraums erhob sich das religiöse Leben zur allergrößten Bedeutung, und es hat kein großes politisches Ereignis gegeben, das nicht durch eine religiöse Bewegung und religiöse Kämpfe eingeleitet und von ihnen begleitet und belebt gewesen wäre . . . Man hat eben die verschiedensten Typen und Perioden untereinander gemengt. Um die dadurch entstandenen schweren Irrtümer zu verbessern . . . genügt es, die wohl erwiesenen Tatsachen zu erzählen, ohne ihnen irgendwie Gewalt anzutun, und einer jeden die ihr zukommende verhältnismäßige Bedeutung zuzuweisen.“ Warum hat sich Sombart, als er das Christentum und den Kapitalismus, die, wie er selbst nicht leugnet, miteinander in Widerspruch stehen, als Ausstrahlungen des Judentums und der jüdischen Religion hinstellte, nicht entschlossen, Villaris Beispiel zu folgen? Ich will nun erzählen, wie die Juden zum Kapitalismus gekommen sind. Dabei wird sich ausreichend Gelegenheit finden, einige der gröbsten Irrlehren Som- barts richtig zu stellen. Ursprünglich sind die Juden kein Handelsvolk gewesen. Darin stimmen alle, die sich mit ihrer Geschichte beschäftigt haben, überein. „Man nimmt wohl 455 Judentum und Kapitalismus allgemein an,“ sagt Sombart 1 ), „daß Israel sowohl wie Juda durch die Vermischung verschiedener orientalischer Völker entstanden sei.“ Im 15. Jahrhundert v. Chr. haben sie das Land Kanaan sich unterworfen. Als sie in das Land eintraten, sind sie aber nicht der umherirrende Beduinenstamm gewesen, als welchen sie Sombart bezeichnet 2 ). Vielmehr scheint, um mit Max Weber 3 ) zu sprechen, eines sicher: ein eigentliches Nomadenvolk oder ein „Beduinenstamm“ sind die historischen Israeliten, auch ihre herrschenden Schichten, niemals gewesen. Auch „dürfen die Hebräer, trotz der größeren Rücksicht, welche das alte Gesetz gegenüber dem Deuteronomium auf die Verhältnisse des Viehbesitzes nimmt, schwerlich als ein in jener Zeit auch nur vornehmlich viehzüchtendes Volk angesehen werden“. Vielmehr war die landwirtschaftliche Tätigkeit der Einzelnen je nach der natürlichen Beschaffenheit des Gebietes, in dem sie lebten, verschieden. Im Bergland östlich vom Jordan waren die Bedingungen für Viehzucht gegeben. Daher Numeri 32 den Stämmen Rüben, Gad und dem halben Stamm Manasse mit Rücksicht auf ihren großen Viehstand die Bezirke östlich des Jordans zugewiesen wurden. Gerade diese Stelle aber zeigt, daß die genannten Stämme im Gegensatz zu den übrigen besonders als Hirten gelebt haben 4 ). Und wenn es im Deboraliede, 1 Sombart, Die Juden usw. S. 340. 2 ) A. a. 0. S. 405. a ) Agrargeschichte des Altertums im Handwörterbuch der Staats Wissenschaften, 3. A., I, 90, 91. 4 ) Nach Max Löhr, Israels Kulturentwicklung, Straß bürg 1911, sind die Hebräer zwar ursprünglich Nomaden gewesen. Nach ihrer Niederlassung seien sie zunächst Halbnomaden, nicht gleich an der Scholle haftende Ackerbauer oder gar Städtebewohner geworden (S. 21, 22). So hätten Abraham, auch noch Jakob und seine Söhne in Zelten gewohnt. Aber schon von Isaak und Jakob würden Feldbestellung und Weizenernte erwähnt (S. 22, 23). Aber 456 Lujo Brentano um 1250 v. Chr., vom Stamme Rüben heißt, er sitze zwischen den Hürden, zu hören das Flöten hei den Herden, so hat dies mehr vom arkadischen Schäfer als vom rastlosen Beduinen. Auch wird geradezu über seine Bedächtigkeit geklagt, die ihn abhalte, sich in den Kampf zu stürzen 1 ). Anders die übrigen Teile des Landes Kanaan. Gewiß auch von Judäa hat Strabo 2 ) als einer Gegend gesprochen, „die nicht beneidenswert ist, und derent- halben sich ja wohl niemand in einen ernstlichen Kampf einlassen möchte,“ und diese Kennzeichnung wird von den modernen Beobachtern bestätigt. Aber das gilt nur für einen Teil von Judäa; auch in diesem fand Viehzucht, in dem übrigen Teil dagegen fand Weinbau statt 3 ). Von den übrigen Gebieten Palästinas alle diese Bemerkungen L ö h r s beziehen sich auf die frühere Zeit, bevor Israel nach Ägypten gezogen war. Sie haben mit den Zeiten nach Besitznahme des Landes unter Josua nichts zu tun. *) Richter V, 16. Wegen dieser Hirtentätigkeit der östlich vom Jordan sitzenden Stämme kann man die Israeliten ebensowenig Nomaden oder Halbnomaden nennen, wie etwa die heutigen Bewohner der Lombardei, von denen ein Teil gleichfalls aus Schäfern am Südabhang der Alpen besteht, die umherschweifend ein schweres Leben führen (vgl. G o r i o, Die Milchwirtschaft in der Lombardei. Münchener Doktordissertation 1900) und im Herbst aus den Bergen nach der Ebene ziehen. Und wenn Sombart aus den in der Bibel so häufigen Vergleichen des Verhältnisses von Gott zu den Menschen mit dem des Hirten zu seinen Schafen Schlüsse auf den nomadischen Charakter des Volkes Israel zieht, so finden sich diese Vergleiche ja noch ebenso in der katholischen Kirche von ihrer Entstehung bis heute. Würde er daraus, daß ihr der Papst der Oberhirt und die Erzbischöfe und Bischöfe die diesem untergeordnete Hirten der Christenheit sind, etwa auf den nomadischen Charakter der Katholiken schließen? *) Strabo XVI; 2, 36. ') Vgl. den Jakobssegen, Gen. 49, 11, 12. Da heißt es: „Er bindet an den Weinstock sein Eselfüllen und an die Edelrebe das Junge seiner Eselin. Er wäscht in Wein sein Kleid und in 457 Judentum und Kapitalismus wird berichtet * *), daß sich in dem kleinen Lande klimatische Zonen der mannigfachsten Art finden, wie sie in anderen Gegenden der Erde um Hunderte von Meilen auseinander liegen; und in Hubert Auhagens „Beiträgen zur Kenntnis der Landesnatur und der Landwirtschaft Syriens 2 )“ finden sich Angaben über den landwirtschaftlichen Charakter auch Palästinas, welche von dem Bilde, das Sombart davon entworfen hat, weit abweichen. Danach gehört es keineswegs zu jenen „heißen Gegenden, in denen die Arier sich nie hatten akklimatisieren können 3 ), wie denn ja auch die den Ariern zugezählten Hetiter schon vor den Juden daselbst gesessen hatten 4 ). „Das Klima“, schreibt Auhagen 5 ), „wirkt keineswegs erschlaffend wie das tropische Klima. Im Gegenteil treibt es den Landmann immer wieder zu energischer Arbeit. Die körperliche Arbeit ist auch hier für den europäischen Bauer durchaus gesundheitsförderlich. Unsere schwäbischen Landsleute in Palästina haben es erfahren, daß ihr Gesundheitszustand, seitdem sie angefangen haben, ihren Acker wie in Deutschland selbst zu bebauen, sich bedeutend gebessert hat.“ Während der Sommermonate fällt in Traubenblut sein Gewand, die Augen trübe von Wein.“ Es ist bemerkenswert, daß Sombart S. 4C6 nur den Schluß von Vers 12: „und die Zähne weiß von Milch“ zitiert. Es hindern ihn die vorausgehenden Sätze, wonach Juda als überfließend von Wein erscheint, nicht, die Eigenschaften der Wüste Juda auf ganz Juda zu übertragen und zu schreiben: „Die Naturbedingungen des Landes gestatteten nur die Viehzucht“. l ) Max L ö h r a. a. 0. S. 3. *) Berichte über Land- und Forstwirtschaft im Auslande. Mitgeteilt vom Auswärtigen Amte. Buchausgabe, Stück 16. Berlin, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft 1907. 8 ) Sombart a. a. 0. S. 416. *) J o s u a IX, 1; XII 8. Richter III, 5. H e s e k i e 1 16, 3. B ) Auhagen a. a. 0. S. 11. ««PW - 1 1 458 Lujo Brentano der Nacht fast regelmäßig ziemlich starker und, wenn der Wind gerade nördliche Richtung hat, sogar sehr starker Tau 1 ). Der Himmel ist weit entfernt von jener Klarheit, und die Gliederung der Erdoberfläche keineswegs so unbegrenzt durch Berg und Wald, daß sie den Blick ins Unendliche schweifen läßt, was nach Sombart die Abstraktheit des Denkens der Juden erzeugt haben soll. Vielmehr hat der Himmel zur Zeit des Frühjahrs-Schirokko eine eigentümliche fahle Färbung, so daß die Sonne nur einen matten Schein gibt. Von den darauffolgenden Tagen heißt es 2 ): „Die Luft ist in dieser Zeit mit feinen Staubteilchen erfüllt, so daß sie nur wenig durchsichtig ist,“ und während schon das Alte Testament häufig von Bergen und an einigen Stellen auch von Wäldern 3 ) spricht, zeigen die von Auhagen seinem Berichte beigegebenen Abbildungen eine Gestaltung der Erdoberfläche, die den Blick ins Unendliche weit mehr hemmen muß, als die Ebenen des ostelbischen Deutschlands oder die bayerische Hochebene südlich der Donau. Der Sumpf, der, nach Sombart, das klar rechnende Denken der germanischen Völker verhindert, dagegen die Grundlage ihrer mit dem Herkömmlichen zufriedenen Gemütsverfassung ist, findet sich auf großen Strecken auch in Palästina 4 ). Die jährlichen Regenmengen sind bedeutend, vielfach stärker als in Deutschland 5 ). Die ausgedehnten palästinischen Ebenen sind von großer Mannigfaltigkeit 6 ). Früher waren sie fruchtbarer wie heute 7 ); aber noch *) Ebenda S. 4. l ) Ebenda S. 6. 3 ) J o s u a XVII, 15, 18. *) Auhagen S. 11, 13, 21. 6 ) Ebenda S. 12. 6 ) Ebenda S. 13. ’) Ebenda S. 17. Vgl. für Getreidefelder und Fruchtgärten in alten Zeiten auch L ö li r a. a. 0. S. 19, 22, 23. Judentum und Kapitalismus 459 heute steigt die Weizenernte im Hauran, in der Philister- und Jesreel-Ebene auf bis zu 28 dz auf 1ha 1 ). Die Halbbeduinen im Hauran ernähren sich ausschließlich von Landwirtschaft 2 ). Dem entspricht, was sich aus dem Alten Testamente über die Wirtschaft der Iraeliten entnehmen läßt. Man schlage es auf, wo man will, und man wird finden, daß von Getreidefeldern und Fruchtgärten, Weinbergen, Feigen- und Ölbäumen mindestens ebenso viel die Rede ist, wie von Weiden und Viehzucht. In vielen Schriften ist von letzteren gar nicht mehr die Rede. So spricht der Prophet Hosea 3 ) (um 750 v. Chr.) fast nur von Korn, Most und 01, von Weinstöcken und Feigenbäumen, und in der Weissagung Mosis 4 ) heißt es: „So wohnte Israel in Sicherheit, gesondert der Quell (d. h. das Volk) Jakobs, in einem Lande, voll Getreide und Most, und sein Himmel träufelte Tau“ ; von Weiden, Herden und Milch findet sich nicht mehr ein Wort. Beim Propheten Arnos 5 ) heißt es: „Prächtige Weinberge pflanzet ihr, aber ihr werdet ihren Wein nicht trinken“; bei Micha 6 ): „Du wirst säen und nicht ernten, die Oliven auspressen, aber dich nicht damit salben, und Most (gewinnen) aber keinen Wein trinken“; bei Joel 7 ) und im 104. Psalm: „Der Mensch geht an seine Arbeit und an sein Acker werk bis an den Abend“; usw. 8 ) Man lese ferner die Vorschriften über das Sabbatjahr, die Ackerecke, die Nachlese und erwäge, daß Nehemia 9 ) wohl vom Zehnt aller Art von Bodenfrüchten, dagegen *) A u h a g e n S. 59. s ) Ebenda S. 4ß. a ) Hosea 2, 8; 2, 12; 2, 22; 7, 14; 9, 2. 4 ) Deut. 33, 28. ») Arnos S. 11. e ) Micha 6, 15; vgl. auch 7, 1. ’) Joel, Kap. I. passim. 8 ) Siehe z. B. Hiob 4, 8; 5, 5ff.; 5, 26; 8, 17; Jesaia 55, 10. B ) Nehemia 10, 38ff., 12, 44ff, 13, 5, 12. 460 Lujo Brentano schlechterdings nichts vom Viehzehnten weiß; daß es vom Stamme Ascher*) heißt, er habe Überfluß an Getreide, Most und 01; daß in den „Sprüchen“ nur ein einziges Mal 2 ) von Schafen und Herden die Rede ist, während es ebenda 3 ) heißt: „Wer seinen Acker haut, wird Brotes die Fülle haben“ und an nicht wenigen anderen Stellen auf den Landbau Bezug genommen wird; daß uns selbst Hiob als im Besitz von 500 Joch Rinder, mit denen gepflügt wird, geschildert wird 4 ), und im Prediger die Viehzucht überhaupt nicht mehr vorkommt, während ebenda der Satz steht 5 ): „Doch ein Vorteil des Landes ist allewege dies: daß ein König herrsche über behautes Feld“; daß die Regeln des Ackerbaus von Jesaia 6 ) als von Gott empfangene Lehren hingestellt werden und den Israeliten als Ideal vorschwebt, daß ein jeder in Ruhe und Sicherheit unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohne 7 ), und wird zugestehen, daß man weit eher sagen könnte, das Alte Testament sei durchaus getreide-, wein-, obstbaulich orientiert, statt wie Sombart 8 ), es sei ganz und gar nomadisch orientiert. Auch hat, was immer die praktische Bedeutung des Halljahrs gewesen sein mag, allein die Existenz darauf bezüglicher Vorschriften eine große Bedeutung des Ackerbaus zur Voraussetzung. Aber Sombart geht über alle den Ackerbau der Israeliten bezeugenden Bibelstellen schweigend hinweg und hat nur Spott für diejenigen, die sagen, die in *) Gen. 49, 20 und Deut. 33, 24. a ) Sprüche S a 1 o m o n i s 27, 23, 24. ’) Sprüche S al o m o n i s 12, 11. 4 ) Hiob I 3, 14. 5 ) Prediger 5, 9. a ) Jesaia 28, 24ff. ’) I. K ö n. 6, 5. M i c h a 4, 4. s ) Sombart a. a. 0. S. 407. Judentum und Kapitalismus 461 Kanaan seßhaften Hebräer hätten Landbau getrieben 1 ). Auch hält er mit dem Grunde dieser seiner Stellungnahme keineswegs zurück. „Denn wenn es anders gewesen wäre, wenn Israel auch nur im Sinne des Orients ein ,ackerbautreibendes 1 Volk geworden wäre, so würden wir die Entstehung und erste Gestaltung des jüdischen Religionssystems nimmermehr verstehen können“ 2 ). Dieses aber und der Kapitalismus stecken nach Som- b ar t dem Juden im Blute und sind in Wechselwirkung mit einander geworden. Um diese seine Lehre zu halten, dürfen die Hebräer also keine landwirtschaftliche, ja überhaupt keine körperlich schwere oder auch nur überwiegend körperliche Arbeit zu verrichten gehabt haben ; ihre überragende Geistigkeit wäre sonst nicht zu erklären ! Wiederholt kommt er darauf zurück 3 ) und leugnet trotz aller entgegen stehenden Zeugnisse 4 5 ), daß das Volk Israel, nachdem es seßhaft geworden, Landbau getrieben oder abgesehen von der Arbeit des Hirten, die er augenscheinlich für keine körperliche und schwere Arbeit hält, körperliche Arbeit verrichtet habe. Nun dürfen wir wohl annehmen, daß die Hebräer gleich anderen Völkern, welche, in ein fremdes Land eingedrungen, dessen Bewohner unterworfen haben, gleich den Griechen und später den Germanen, zunächst nicht selbst arbeitstätig gewesen sind? Sie zogen in die Städte und Dörfer 8 ), welche die Einwohner, die sie vorfanden, bis dahin bewohnt hatten, ließen die Felder durch diese bestellen, und wenn die Städte später besonders genannt werden, so wissen wir ja auch von den Griechen, *) Ebenda S. 408. J ) Ebenda S. 406. 3 ) Ebenda S. 414, 420. *) Vgl. insbesondere auch seine oben S. 177, Anmerkung 4, liervorgehobene Unterschlagung des größeren Teils des auf Juda bezüglichen Jakobssegens. 5 ) Vgl. J o s u a Kapitel 15 n ff. 462 Lu jo Brentano daß die Stadt bei ihnen das Übergewicht über das Land erlangt hat. Gewiß, daß die Gefahr vor räuberischen, umher- schweifenden Horden dazu besonders veranlaßt haben mag. Das war im Mittelalter aller Völker der Fall. Aber wie wir bei den Griechen und später bei den Germanen in den auf das Seßhaftwerden folgenden Jahrhunderten freie Volksgenossen finden, die selbst im Landbau tätig sind, so auch bei den Israeliten. Von Boas erzählt das Buch Ruth, daß er selbst seine Schnitter beaufsichtigt und nachts hinter einer Mandel auf der Tenne schläft 1 ); Saul wird uns geschildert 2 ), wie er des Abends hinter seinen Pflugochsen vom Felde zurückkehrt, und von Elisa wird erzählt 3 * ), daß er selbst eines der zwölf Ochsengespanne geführt, mit denen seine Felder bestellt wurden, und vom Manne der reichen Sunamitin, daß er sich bei seinen Schnittern auf dem Felde befand 1 ). All das deutet auf das Vorhandensein großbäuerlicher Betriebe. Unter Salomo scheinen dann zahlreiche Fronhofswirtschaften in Israel bestanden zu haben, ähnlich wie wir diese in Griechenland im mykenischen Zeitalter finden. Der Handel mit fremden Völkern, der sich seit Salomo zu entwickeln begonnen hat, scheint, wenn er auch noch nicht großartig war, doch ausreichend gewesen zu sein, um einigen die Mittel zum Bauernlegen gegeben zu haben. Sombart freilich sagt 5 ), nur äußerst selten finde sich der Bauer in der Bibel erwähnt; aber die flammende Entrüstung der Propheten G ) über die Geldbesitzer, welche die Acker an sich reißen und Feld an Feld rücken, bis kein Platz mehr bleibt und sie allein die Besitzer im Lande geworden sind, hat doch die *) Ruth HI, 7. ») I. Samuel II, 5. 3 ) Könige 19, 19. *) Ebenda II, 4, 18. “) Sombart a. a. 0. S. 407. # ) JesaiaV, 8. MichaHff. Judentum und Kapitalismus 463 Existens von Bauern zur Voraussetzung. Sombart freilich möchte auch die Stelle Jer. 39, 10 so deuten, daß sie sich mit seiner These vereinigen läßt. Da heißt es von Nebusar-Adan, dem Obersten der Leibwächter: „Von den geringeren Leuten jedoch, die gar nichts ihr Eigen nannten, ließ er etliche im Lande Juda zurück und verlieh ihnen an jenem Tage Weinberge und Gärten.“ Sombart sieht in den Zurückgelassenen Kolonen oder Fronarbeiter, welche nicht Israeliten gewesen seien, sondern den von den Hebräern unterworfenen Stämmen angehört hätten. Als ihre Herren ins Exil geführt worden, seien sie aus bloßen Bebauern fremden Eigens zu Eigentümern des von ihnen bewirtschafteten Landes geworden. Und allerdings scheint Nebusar-Adan die kluge Politik verfolgt zu haben, die Mächtigen ins Exil nach Babylon zu führen und zu versuchen, sich durch Ausstattung der zurückbleibenden Geringen mit dem konfiszierten Lande der Fortgeschleppten Freunde im Lande zu erwerben. Aber Sombart hat gar nichts dafür beigebracht, daß diese zurückgebliebenen Geringen nicht auch Juden gewesen seien. Gewiß, daß nicht wenige Stellen 1 ) zeigen, daß die Vorschriften 2 ) welche die wenn auch allmähliche, so doch rasche Ausstoßung der unterworfenen Bevölkerung gebieten, nicht völlig ausgeführt worden sind. Aber wenn es nicht eine große Zahl von Israeliten gegeben hätte, welche in Armut und Knechtschaft den Acker bestellt haben, woher die zahlreichen Vorschriften 3 ) über die Rechte der hebräischen Knechte? Zudem heißt es ausdrücklich 4 ): „Jeremia blieb inmitten des Volkes der im Lande Übriggebliebenen.“ Die Zurückgebliebenen 4 ) Richter I 1, 21; 1. Könige 9, 20ff. J ) Exodus 23, 28 ff.; Numeri 33, 55. ’) Exodus 21 u. a. a. 0. 4 ) Jeremia 40, 6. 464 Lujo Brentano waren also Stammes- und Glaubensgenossen sowohl der fortgeführten Reichen als auch des Jeremia; sonst würde weder Jeremia in ihrer Mitte zurückgeblieben sein, noch auch würde es Nehemia in solchem Maße bekümmert haben, als er 1 ) von Männern, die aus Juda zu ihm kamen, auf seine Frage „nach den Juden, den Geretteten, die die Gefangenschaft überlebt hatten“, die Antwort erhielt: „Die Übriggebliebenen, die die Gefangenschaft dort in der Provinz überlebt haben, sind in großer Not und Schmach.“ Außerdem steht der Sombartschen These die Stelle entgegen, wo es im Jakobssegen vom Stamme Issachar insbesondere heißt 2 ): „Er beugt seinen Nacken zum Lasttragen und wird zum dienstbaren Fröner“. Der Stamm Sebulon ferner tritt uns wiederholt 3 ) als Seefahrer entgegen. Yon ihm heißt es, daß er, zusammen mit dem Stamme Issachar, „den Überfluß des Meeres eingesaugt habe und die verborgensten Schätze des Sandes“. Ist Sombart etwa der Meinung, daß das Rudern der Meeresschiffe und das Aufsuchen von Purpurschnecken und das Graben nach Sand für die Glasbereitung ohne schwere körperliche Arbeit vor sich gegangen sei ? Außerdem nennt Sombart selbst 4 ) unter den Organisationstypen, die sich in der jüdischen Volkswirtschaft seit der Königszeit bis zum Ende der nationalen Selbständigkeit und wohl bis zur Kodifikation des Talmud fänden, auch das Handwerk. Läßt sich das Handwerk ohne körperliche Arbeit betreiben? Oder waren die Schlosser und Schmiede, die Nebusar-Adan außer den Fürsten und Obersten des Volkes ins Exil geschickt hat, vielleicht Angehörige *) Nehemia I l—3. ’) Genesis 49, 11. 9 ) Genesis 49, 13. Deuteronomium 33, 18. 4 ) Sombart a. a. 0. S. 363. Judentum und Kapitalismus 465 unterworfener Völkerschaften? Warum hat sie der babylonische Feldherr dann nicht zurückgelassen ? Und auch nach der biblischen Zeit haben die Juden Landbau getrieben. Nach dem Talmud * * 4 ) lebten in Babylon außer den Nachkommen der nach Babel deportierten Angehörigen des Zehnstämmereichs, die überhaupt aus dem Exil nie zurückgekehrt sind, noch die von den Stämmen Juda und Benjamin Zurückgebliebenen. Der überwiegende Teil dieser babylonischen Juden trieb Ackerbau, was, wie Funk betont 2 ), schon der Umstand beweist, daß in den Erntemonaten die Gerichte feiern mußten, wie denn auch Baba seine Hörer aufforderte 3 ), sich in diesen Monaten der Feldarbeit zu widmen, damit sie nicht das ganze Jahr hindurch von Nahrungssorgen gequält würden. Unter den babylonischen Juden entstand der agrarische Spruch: „Wer keinen Acker hat, ist kein Mensch“ 4 ), und nach Funk 5 ) waren die meisten jüdischen Traditionslehrer Landleute, Grundbesitzer und, wie ihre Aussprüche über landwirtschaftliche Regeln zeigen, mit der Landwirtschaft wohl vertraut. Ebenso enstand unter ihnen der Spruch, der ihre Stellung zum Handwerk kennzeichnet: „Sieben Jahre Hungersnot, und der Professionist hat noch immer Brot“ 6 ). Wie die assyrischen und persischen Könige, so haben nach ihnen die Seleukiden und die Ptolemäer Zehntausende von Juden in Kleinasien und Ägypten als Kolonen angesiedelt 7 ), und namentlich in Ägypten finden wir aus dem zweiten Jahrhundert v. Chr. bis zum zweiten Jahrhundert n. Chr. zahlreiche Juden als *) Ygl. Funk, Die Juden in Babylonien 200—500, Berlin 1902, 1908, I 11. ») Funk II, 11. 3 ) Funk II, 68. *)Jebam63a. 5 ) F u n k a. a. O. II, 66. •) Sanhedrin 29 a. ’) Siehe Jean J u s t e r a. a. O. II, 265 ff. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 30 466 Lujo Brentano Grundeigentümer, als Pächter oder einfache landwirtschaftliche Tagelöhner 1 ). Und nicht anders scheint es in den folgenden Jahrhunderten gewesen zu sein. Benjamin von Tudela hat im 12. Jahrhundert die Juden als Ackerbauer in Krissa in Griechenland, in Arabien und im Gebirge Naisabur in Persien gefunden. Von letzterem berichtet er: „Und es gibt Israeliten in Persien, die sagen, daß vier Stämme Israels im Gebirge von Naisabur wohnen, nämlich Dan, Sebulon, Ascher und Naphtali, welche von Salmanassar in die Gefangenschaft geführt worden sind, wie es II Kg. 18, 11 heißt: „Und der König von Assyrien führte die Israeliten gefangen nach Assyrien und siedelte sie an in Chalach und am Chabor, dem Flusse Gosans und in den Bergen der Meder.“ Desgleichen findet er in Antiochia 10 Juden, die Glas fabrizieren; in Sidon findet er jüdische Handwerker und Färber und in Tyrus, in der Nachbarschaft des Sitzes des Stammes Sebulon, jüdische Rheder und Glasmacher 2 ). An allen den Orten aber, wo sie Landbau und Gewerbe treiben, sind sie entweder die Herren oder wenigstens frei in derungestörtenYerwertungihrerwirtschaftlichenKräfte. Also nicht bloß in Polen während des 16. Jahrhunderts 3 ) haben die Juden Landbau getrieben. Wie will Sombart angesichts der vorgeführten Zeugnisse seine Behauptung aufrecht erhalten, die Juden hätten körperliche Arbeit allezeit gescheut? Soweit die Israeliten Landwirtschaft und Handwerke betrieben, finden wir trotz des Kapitalismus, der ihnen nach Sombart im Blut gesteckt haben soll, in ihrer Berufstätigkeit keinen kapitalistisch hervor- ») Ebenda S. 294—296. s ) Benjamin von Tudela pp. 16, 70, 83, 26, 29, 30. 8 ) Sombart S. 414. Judentum und Kapitalismus 467 tretenden Zug. Die Sache wird anders, sobald die Juden anfangen, sieb auch mit Handel zu beschäftigen. Daß sie ursprünglich kein Handelsvolk gewesen sind, habe ich schon gesagt * 1 ). "Wir haben gesehen, daß sie, nachdem sie in Palästina seßhaft geworden, je nach der Beschaffenheit des Gebiets, in dem der einzelne Stamm sich niedergelassen hatte, die einen Viehzucht, die anderen Ackerbau, Weinbau, Obstbau trieben. Aber von Anfang an haben sie Waren verbraucht, die sie weder selbst hergestellt noch anderen geraubt hatten, und von Anfang an dürften Erzeugnisse Palästinas auf dem Wege des Verkaufs ins Ausland gekommen sein. Nur daß es anfänglich fremde Hausierer gewesen zu sein scheinen, welche das Land mit fremden Produkten durchzogen, gleichwie der Überfluß an einzelnen heimischen Erzeugnissen anfänglich von Phö- nikern 2 * * S. ) und Philistern ausgeführt worden ist. Übrigens berichten Genesis 49, 13 ff. und Deuteronomium 33, 18 ff., daß die Stämme Sebulon und Issachar durch Handel reich geworden, wobei freilich nicht feststeht, *) Vgl. auch Jean ,T u s t e r a. a. 0. II. 297 ff. s ) Selbst in der Zeit nach dem Exil, im 3. Jahrhundert v. Chr., in welches (vgl. Kautsch, Altes Testament 3. A., Tübingen 1910, I. 249) die Abfassung der Sprüche fällt, waren noch phönikische Kauf leute inmitten der Juden angesiedelt. Das buhlerische Weib, von dem in den „Sprüchen 7“ die Rede ist, war die Frau eines phönikischen Kaufmanns, der, wie dies die Tyrier zu tun pflegten (vgl. Movers, Die Phönizier II 3, S. 146), zur Neumondzeit den Markt besuchte und erst am Vollmondstage wieder heimkehrte. Hätte S o m b a r t, Die Juden und das Wirtscsaftsleben, Leipzig 1911, S. 365, die Worte (Sprüche 7, 5), „daß sie dich vor dem fremden Weibe bewahre, vor der Auswärtigen, die einschmeichelnd redet“, beachtet, so hätte er, um die von ihm verfochtene These zu halten, aus dem abwesenden Manne nicht einen Bauern gemacht, der seinen Pachtzins an einen entfernt wohnenden Villicus abführt und bei dieser Gelegenheit ein Paar Ochsen einkaufen will (!!). Vgl. übor die Stelle Movers a. a. 0. S. .202, Anmerkung 12. 30 * 468 Lujo Brentano daß dieser Gewinn aus eigenen Handelsgeschäften geflossen sei: wahrscheinlich wurden sie reich durch den Gewinn, den sie aus dem Heranströmen von fremden Kaufleuten gelegentlich der Opfer auf ihrem Bergheiligtum zogen. Dagegen aber steht von Salomo fest, daß er Handel getrieben hat; und daß die Israeliten, seinem Beispiel folgend, sich am Handel beteiligt haben, zeigt, daß sie noch Jahrhunderte nach dem Verfall von Salomos Macht in den von Salomo in dem entfernten Gebiete von Chamat errichteten Kaufhallen Handel getrieben haben 1 ). Auch weist der Friedensschluß zwischen Benhadad von Damaskus und Achah, König von Israel, im Jahre 857 v. Chr., in welchem jener diesem die Errichtung von Kaufhallen in Damaskus gestattet, wie sein Vater solche in Samaria errichtet hatte 2 ), darauf hin, daß es schon ein Jahrhundert vor der assyrischen Gefangenschaft nicht nur auf israelitischem Gebiete Bazare gegeben hat, in denen fremde Kaufleute ihre Waren ausboten, sondern umgekehrt auch israelitische Bazare im Ausland, die von israelitischen Kaufleuten besucht worden sind. Ferner schreibt schon im Jahre 760 v. Chr., also weit früher als die Abfassung des Deuteronomiums, Arnos 3 ), der älteste Prophet, gegen das Betrügen der Kornhändler mit Maß und Gewicht und gegen ihre Bewucherung der Geringen und Dürftigen, und zehn Jahre später heißt es bei Hosea 4 ) von Ephraim (d. h. Israel): „In seiner Hand ist falsche Wage: er liebt es zu übervorteilen. Aber Ephraim sagt: Ich bin doch reich geworden, habe mir Vermögen erworben.“ Genau wie bei allen Völkern, von denen wir Kunde haben, wie bei den PhÖnikern, über deren Spitzbübereien Homer *) Ygl. J e s a i a 11, 11. J ) I. K ö n i g e 20, 84. *) A m o a 8, 4—7. ‘) H o s e a 12, 8. Judentum und Kapitalismus 469 so viele Scheltworte hat, und bei den Griechen, von denen Demosthenes gesagt hat: „ein betriebsamer und dabei ehrlicher Kaufmann gehört zu den Wundererscheinungen“ und deren graeca fide mercari noch zur Zeit des Plautus in Rom spriichwörtlich war, waren also die ersten jüdischen Kaufleute im Handel dem Betrüge ergeben 1 ). Aus solchem Handel dürfte auch in Judäa der Reichtum jener Geldbesitzer gestammt haben, über welche kurze Zeit darauf Jesaia 2 ) und Micha 3 ) Wehe rufen, weil sie Häuser und Acker zusammenkaufen. Aber trotz des Triumphgesangs, den Ezechiel die Stadt Tyrus über den Fall Jerusalems als einer Handelsrivalin anstimmen läßt — der Triumph scheint sich nach dem Wortlaut 4 ) lediglich auf den Wegfall eines Stapelrechts bezogen zu haben, das Jerusalem gegenüber den durch- und vorüberziehenden Kaufleuten in Anspruch genommen zu haben scheint —, war all der Handel, den die Juden vor dem Exil trieben 5 ), nicht geeignet, ihnen den Charakter eines Handelsvolks zu ') S o m b a r t a. a. 0. S. 152 ff. siebt im Betrügen beim Handel einen spezifisch jüdischen Zug, verschweigt aber, daß das gleiche von Phönikern und Griechen, überhaupt von allen Kaufleuten der Völker, die eben erst in den Handel pintreten, berichtet wird. Vgl. auch über die Japaner Wilhelm Joest, Aus Japan nach Deutschland durch Sibirien. 2. A. Köln 1887, S. 222. *) Jesaia 5, 8. 3 ) Micha 2, 1. *) Ezechiel 26, 2: „Ha! sie ist zerschmettert; die Tür zu den Völkern hat sich mir zugewandt.“ Vgl. Kautsch, Die Heilige Schrift des Alten Testaments, 3. A. I, Tübingen 1909, S. 892, Anmerkung. 5 ) Wenn Ezechiel unter den Völkerschaften, welche mit Tyrus Handel getrieben haben, Juda auch ausdrücklich anführt, so handelt es sich bei dessen Handel doch nur um den Verkauf seiner eigenen Erzeugnisse nach Tyrus. Ezechiel 27, 17. 470 Lujo Brentano geben. Indes kommt es bei der Beurteilung der Bedeutung der Juden in der Wirtschaftspolitik gar nicht auf das an, was sie in Palästina getrieben haben. Wie Mommsen es ausdrückt*): „Die Geschichte des jüdischen Landes ist so wenig die Geschichte des jüdischen Volks, wie die Geschichte des Kirchenstaats die Geschichte der Katholiken. ,In Palästina bestand die große Masse der Juden aus kleinen Bauern“, die im Schweiße ihres Angesichts ihre Felder pflügten und ihr Ol preßten l 2 )“; diejenigen, welche für die Wirtschaftsentwicklung bedeutungsvoll geworden sind, waren die aus ihrer Heimat gemaltsam Fortgeführten, die Juden in der Diaspora. Die erste dieser Wegführungen war die im Jahre 722 v. Chr.; die Bewohner des östlichen Galiläa und die Stämme jenseits des Jordans wurden in die assyrische Gefangenschaft geführt; sie sind es nicht, welche in der Entwicklung weiter eine Rolle gespielt haben; sie haben sich unter den Völkern aufgelöst, in deren Gebiet sie angesiedelt waren; jedenfalls lassen sich ihre Spuren in der Geschichte nicht weiter nachweisen. Anders, als von 597 v. Chr. an wiederholte Abführungen der Bewohner Judas in die babylonische Gefangenschaft stattfanden. Das Ereignis ist von folgenschwerer Bedeutung nicht nur für die Juden, sondern für die Geschichte der gesamten Menschheit bis zum heutigen Tage geworden 3 ). Denn hier im Exil ging in der jüdischen Religion 4 ) die Umwandlung vor, welche die Juden inmitten anderer Völker den höchsten Typus nationaler Exklusivität entwickeln ließ. Auch in wirt- l ) Mommsen, Römische Geschichte V, 5. Auflage, S. 487. s ) Mommsen a. a. 0., S. 528. ») Ebenda S. 487. 4 ) Vgl. J. Wellhausen, Israelitische und jüdische Geschichte, 4. Auflage, Berlin 1901. Eduard Meyer, Geschichte des Altertums III, Stuttgart 1901, S. 166 ff. Judentum und Kapitalismus 471 schaftlicher Beziehung ist dies von einschneidender Bedeutung gewesen. Jahve ist von Haus aus nur der Gott der Seinen gewesen. Das gilt für die Götter aller Völker auf primitiver Kulturstufe; aber für keinen trifft es so sehr zu wie für den Gott Israels. Andere Götter standen neben ihm : Kadinos und Dagon und Hadad, und er hatte mit ihnen zu kämpfen. Aber er war mächtiger wie sie alle. „Jahve ist ein Kriegsmann. Jahve heißt er, Roß und Reiter hat er gestürzt ins Meer.“ Der Gott eines jeden Volks hatte sein Gebiet, in dem er herrschte, und der Gott des einen hatte in dem Lande des anderen kein Recht. Auch war Jahve anfänglich nicht übersinnlich und geistig in unserem Sinne. Noch im Debohraliede wohnt er nicht in Palästina, sondern in der Wüste auf dem Berge Sinai und kommt von dort, wenn nötig, den Seinen zu Hilfe. Dann aber nimmt er als Kriegsgott im Kriegslager seinen Aufenthalt; seine Gegenwart ist durch die Lade dem Volke sichtbar,' und nachdem diese nach Jerusalem übergeführt worden, hat er seinen Wohnsitz im dortigen Heiligtum. Dementsprechend auch niemand daran dachte, daß er außerhalb Israels verehrt werden müsse oder auch nur könne. In all dem eine Änderung mit der Wegführung der Juden nach Babylon. Es läge die Meinung nahe, daß ihr Glaube an die Übermacht ihres nationalen Gottes durch die Vernichtung ihres nationalen Staates zerstört worden wäre. Ganz im Gegenteil! Sie wurde ein Beweis für seine Allmacht. Denn nicht, weil er schwächer war als die Götter anderer Völker, waren die Juden besiegt worden, sondern indem er, um sein Volk zu züchtigen, Völker zur Herrschaft führte, die von ihm keine Ahnung hatten. Und gerade darin zeigte er sich als der einzige Weltenherr; und gleich- 472 Lujo Brentano zeitig zeigte sich damit Israel erst recht als das auserlesene Volk, indem um seinetwillen selbst der unwissende Heide Jahves Willen ausführen mußte und die ganze Weltenbewegung nur um Israels willen da ist. Somit wandelte sich Jahve aus einem das Land Kanaan, ähnlich wie andere Götter ihre Länder, beherrschenden Gotte in den allein wahren Gott, der Himmel und Erde, Länder und Meere erschaffen hat und dem „die Völker sind wie Tropfen am Eimer und Stäubchen auf den Wagschalen“. Diese Wandlung in der Auffassung Jahves hatte aber notwendig auch andere Wandlungen zufolge. Jetzt wurde es möglich, eine Gottheit fern von ihrem Wohnsitz zu verehren, losgelöst von ihrem Heimatboden und dem eigenen Volk. Weiter aber erschien nun jeder dem Gott eines anderen Kultus geleistete Dienst als schwerer Frevel an dem eigenen, über alle Völker, auch über die, welche nichts von ihm ahnten, regierenden Gotte, dem Gotte der Juden ! ). Endlich gerade weil dieser nationale Gott zum Gott für alle Völker wurde, diese aber von ihm nur im Hinblick auf sein auserlesenes Volk, das Volk Israel, regiert wurden, empfand man, etwas Besonderes zu sein, allen anderen Völkern weit überlegen. Ihnen soll man diesen Gott verkünden und sie bekehren, bis dahin aber jede Berührung mit ihnen meiden. Das „Gesetz“ des Priesters Esra hat diese Auffassung bis in ihre letzten Konsequenzen durchgeführt, und indem Esra es zur Annahme brachte, hat er das „Judentum“ geschaffen. Der Schwerpunkt der Wandlung in der Gottesauffassung, zu welcher die Erlebnisse des jüdischen Volkes geführt haben, liegt also, wie Eduard Meyer 2 ) *) Vgl. auch Jean Just er a. a. 0. I, 245, 249. ’) Eduard Meyer, Geschichte des Altertums, 111, 189. Judentum und Kapitalismus 473 bemerkt, weniger in dem Monotheismus, als vielmehr in der scharfen Betonung der Alleinigkeit Jahves. Darin aber auch die Grundlage der hochmütigen Überlegenheit, mit der die Juden als alleinige Bekenner des wahren Gottes allen anderen Völkern entgegentreten, und des Gefühls der Erbitterung, weil ihre äußere Stellung dieser Überlegenheit de3 von Gott auserlesenen Volks nicht entspricht. Daher ferner ihre selbstgewollte scharfe nationale Absonderung und daher auch der „Judenhaß“ * *), der mit der Entstehung des „Judentums“, bei allen Völkern, in deren Mitte sie wohnen, in die Erscheinung tritt. Von Babylon aus haben sich die Juden nach Ost und West verbreitet. Als Cyrus im Jahre 536 v. Chr. den Juden die Rückkehr nach Kanaan und den Wiederaufbau des Tempels erlaubte, sind es nur die ärmeren und frommen gewesen, die zurückgekehrt sind; die wohlhabenderen blieben da, wo sie sich niedergelassen hatten, und bildeten durch ihren religiösen Glauben zusammengehaltene Gemeinden, die in Beziehungen mit ihren Stammesgenossen standen. Und ebenso war es. mit den Juden, welche in anderen Ländern zwangsweise angesiedelt worden sind; so in Phönikien, Cypern, den griechischen Inseln, Ägypten, und ebenso mit denen, die ihnen freiwillig nachgefolgt sind 2 ). So gab es besonders viele Juden in Alexandrien. Es ist „seit den Zeiten des ersten Ptolemäus, der nach der Einnahme Palästinas eine Masse seiner Bewohner dorthin übersiedelte, fast ebensosehr eine Stadt der Juden wie der Griechen und die dortige Judenschaft an Zahl, *) Vgl. Mommsen, Römische Geschichte V, 5. Auflage, S. 499, 512, 515, 551. — Eduard Meyer a. a. 0., S. 215 ff. *) Über die Juden in der Diaspora vgl. Jean Juster a. a. O. I, 179 ff. 474 Lujo Brentano Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten 1 )“. Hier hatten sie zwei Viertel der Stadt inne, darin eigene Verwaltung, Gebetshäuser, Synagogen 2 ). Sie besaßen das Bürgerrecht in ganz Ägypten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf acht Millionen Ägypter eine Million Juden 3 ). Ebenso ist in der Hauptstadt Syriens, in Antiochia, den Juden ein gewissermaßen selbständiges Gemeinwesen und eine privilegierte Stellung eingeräumt worden 4 ). Ganz ebenso in Kyrene 5 ). In sämtlichen neuhellenischen Gründungen und daneben in zahlreichen «,1t- hellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, z. B. in Korinth, hat es selbständig organisierte Judengemeinschaften gegeben 6 ). In allen wurde den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen Konsequenzen gewahrt, d. h. bei der Untrennbarkeit der jüdischen Kirchenordnung und der jüdischen Rechtspflege übten die Vorsteher über sie auch die Jurisdiktion; nur der Gebrauch der griechischen Sprache wurde von ihnen gefordert. Aber „das unvergleichlich zähe Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, wie es in der rückkehrenden Exulanten-Gemeinde sich festgesetzt und dann jene Sonderstellung der Juden in der Griechenwelt mit durchgesetzt hatte, behauptete sich trotz Zerstreuung und Spaltung. Am bemerkenswertesten ist das Fortleben des Judentums selbst in *) M o m m s e n , a. a. 0. S. 489. a ) Giacomo Lumbroso, Recherches sur l’economie politique de l’Egypte sous les Lagides, Turin 1870, p. 62. а ) Jean J u s t e r, a. a. 0. I, 209. 4 ) M o m m s e n , a. a. 0. S. 456. “) Flavius Josephus, Jüdische Altertümer, XIV, 7. Jean J u s t e r , a. a. 0. I, 209, 211. б ) M o m m s e n , a. a. 0. S. 490. Judentum und Kapitalismus 475 (len davon in der inneren Religion losgelösten Kreisen 1 )“. Durch und mit dem Hellenismus sind die Juden auch nach dem Westen gedrungen, wo ihnen indes eine ähnliche weitgehende Selbstverwaltung wie in der griechischen Welt wenigstens rechtlich nie zugestanden worden ist. In Rom finden wir sie bereits im Jahre 70 v. Chr. Im Jahre B n. Chr. waren sie da schon so zahlreich, daß von 8000 Juden berichtet wird 2 ), die sich einer Gesandtschaft an Augustus, die damals nach Rom kam, anschlossen. Wir finden sie bereits vor Christus in Spanien, nach einer Sage sogar in Trier und Worms. Zur Zeit der Zerstörung Jerusalems gab es bereits mehr Juden außerhalb Palästinas, in der Diaspora, als in ihrer Heimat. Und wie die Ausbreitung der hellenisierten Juden zur Hellenisierung der Alten Welt auf das wirksamste beigetragen hat, so hat auch die Ausbreitung des Christentums an diese Ausbreitung des jüdischen Elements angeknüpft 3 ). Und nun zur wirtschaftlichen Bedeutung dieser Entwicklung. Sie hat den wirtschaftlichen Charakter der Juden geändert. Zuerst in Babylon. *) Ebenda S. 496. s ) Jean Juster, a. a. Q. I, 209. ') „An den Orten, wo die Hauptstationen des phönizisch- palästinischen Handels waren, fand das Christentum zuerst Eingang und verbreitete sich von da aus in die Umgegend; denn dieser große Handelsverkehr, an dem nach dem Beispiel der Phönizier in jüngerer Zeit auch die Juden sich lebhaft beteiligten, hatte in den ersten Küsten- und Handelsstädten am Mittelmeer und im Binnenlande Niederlassungen der Kaufleute aus Phönizien und Palästina ins Leben gerufen; die dabei beteiligten Juden hatten, ebenfalls nach dem Vorgang anderer kaufmännischer Landsmannschaften, an diesen Orten für ihre religiösen Bedürfnisse Versammlungshäuser, Synagogen und Proseuchen mit den daran haftenden Rechten. An diesen Versammlungsstätten der jüdischen Landsmannschaften verkündigten die Apostel, nach einem 476 Lujo Brentano Wie schon oben erzählt worden ist, haben die Juden in Babylon Häuser gebaut und darin gewohnt, Gärten gepflanzt und ihre Früchte genossen; auch Handwerk haben sie getrieben. Aber vor allem haben sie sich da zu jenem Handelsvolk zu entwickeln begonnen, als welches wir sie in der Wirtschaftsgeschichte vornehmlich kennen. Bei den Babyloniern hatten sie hochentwickelte Handelsverhältnisse vorgefunden. Zahlreiche in den neuerdings veröffentlichten Keilschrifttexten enthaltene Geschäftsurkunden zeigen, daß sich die exilierten Juden an diesem Handelsleben eifrig beteiligt haben ^ sowohl als Großhändler als auch in den in Babylonien insbesondere ausgebildeten Geldgeschäften. Nun geht der Großhandel darin auf, ein Sachvermögen nutzbar zu machen, indem billig gekauft und teuerer verkauft wird, und naturgemäß ist dabei sein Ziel, daß die dabei erzielten Überschüsse möglichst groß seien. Der Großhandel ist seinem innersten Wesen nach kapitalistisch. Soweit die Juden Großhandel trieben, wurden sie also notwendig vom kapitalistischen Geiste erfaßt. Aber noch mehr. Alsbald äußert sich der kapitalistische Geist auch im Gelddarlehen. Gelddarlehen hatte es schon vor dem Exil gegeben, als die Juden noch in Palästina lebten. Aber sie waren, wie bei jedem Juden zustehenden Rechte, die christliche Lehre und gründeten hier die ersten episkopalen Sitze, von wo peripherisch das Christentum sich weiterverbreitete. Mit wenigen Worten: der phönizisch-palästinische Handel hat dem Judentum, nach ihm dem Christentum in heidnischen Landen die Wege gebahnt.“ Movers, Die Phönizier II, 3, S. 2, Berlin 1856. *) Es findet sich in diesen Geschäftsurkunden eine große Anzahl jüdischer Namen, die zugleich meist in den Büchern Esra und Nehemia Vorkommen. Judentum und Kapitalismus 477 allen primitiven Völkern, noch nicht vom kapitalistischen Geiste getragen gewesen. Im Leviticus Kap. 23, Vers 36 und 37 wird es ausdrücklich und ohne jedwede Einschränkung verboten, heim Darlehen Zinsen zu nehmen. Anders dagegen in dem späteren, erst nach dem Exil abgeschlossenen Deuteronomium. Da wird Kap. 23, Vers 20 und 21 das Wucherverbot für Darlehen unter Israeliten wiederholt, aber der Zusatz hinzugefügt: „Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern.“ Der Unterschied zwischen der früheren und der späteren Vorschrift ist sehr bemerkenswert.^ Bekanntlich galt ursprünglich der Fremde bei allen Völkern als Feind. Während für die Beziehungen unter Volksgenossen Autorität und Herkommen maßgebend waren, war demgemäß dem Fremden gegenüber auch im friedlichen Verkehr die Wahrung jedweden Vorteils gestattet. Aber bei den übrigen Völkern ist mit fortschreitender Kultur dieser Unterschied geschwunden; bei den Juden tritt er uns in der Diaspora erst recht entgegen. Die scharfe Absonderung von allen Völkern, wie sie das „Gesetz“ statuiert hat, ist also auch auf das wirtschaftliche Gebiet übertragen worden. Nicht nur im Großhandel, auch im Darlehen wird der Jude nunmehr vom kapitalistischen Geiste beherrscht. Das ist so sehr der Fall, daß nach der Rückkehr aus dem Exil die Adeligen auch ihre dürftigen Volksgenossen auszuwuchern beginnen. Doch zeigt das entrüstete Einschreiten des Nehemia 1 ) das Anormale dieses Vorgangs. Wo immer jüdische Volksgenossen bewuchert wurden, geschah es gegen das „Gesetz“, das für die Juden alles war. Anders steht es mit der Bewucherung der Fremden, *) Nehemia 5, 1 ff. 478 Lujo Brentano welche das „Gesetz“ ausdrücklich erlaubt bat 1 ). Die Juden fangen an, die großen Geldverleiher zu werden, als welche sie uns in den folgenden Jahrhunderten entgegentreten. Auch fangen sie an, für den Staat Geschäfte zu machen, welche den Besitz von größeren Geldkapitalien zur Voraussetzung hatten. So werden sie Steuerpächter, Zollaufsichtsbeamte. In Alexandrien haben sie das Amt des Alabarcos, des obersten Zollaufsichtsbeamten, für lange Zeit monopolisiert 2 ). Aber auch in Palästina beginnt nach der Rückkehr der Juden aus dem Exil der Handel eine größere Rolle zu spielen. Denn wenn nach dem „Gesetz“ der Acker jedes siebente Jahr ruhen sollte, mußte notwendig auf andere Weise für die Ernährung des Volkes während desselben gesorgt sein. Das Mittel zur Beschaffung der benötigten Lebensmittel gab der Austausch anderer palästinischer Produkte gegen dieselben 3 ). In gleicher Weise wie das babylonische Exil wirkten die gewaltsamen Wegführungen der Juden in andere Länder, welche nach ihrer Rückkehr aus Babylon stattgefunden haben. Hinter den Heeren der Seleukiden und Ptolemäer marschierten Kaufleute, um die Juden, die zu Gefangenen gemacht worden, als Sklaven zu fesseln und alsdann auf den verschiedenen Märkten der Welt >) Funk, Die Juden in Babylonien 200—500, Berlin 1902, 1908, führt I, 21 zwar aus dem Talmud die Stelle an (Baba mes. 70 b): „Wenn ein Jude einem Heiden auf Zins leiht, so wird ihn der Himmel strafen, als wenn er einem Israeliten geliehen hätte“; aber an späterer Stelle (II, 83) erzählt er selbst, daß manche Juden das Verbot, vom Juden Zins zu nehmen, umgangen hätten, indem sie das Geld einem Heiden liehen, der es an den Juden weitergab. Das kennzeichnet, wie sehr, wenn auch nicht auf den Geist, so doch auf das Wort des Gesetzes gehalten wurde. a ) Vgl. Jean J u s t e r a. a. O. II, 311. a ) Siehe Wellhausen, Israelitische und jüdische Geschichte, 4. Aufl. Berlin 1901, S. 203, Anmerkung. Judentum und Kapitalismus 479 zu verkaufen 1 ). In allen Ländern bildeten die Juden ein großes Kontingent der Sklaven 2 ). Daß von den in der Diaspora angesiedelten freien Juden eine sehr große Zahl in der Landwirtschaft tätig war, habe ich schon erwähnt. Andere waren im Gewerbe tätig; einzelne Gewerbe scheinen, wo die Juden sich niedergelassen hatten, fast völlig in der Hand der Juden gewesen zu sein, so die Glasfabrikation, die Färberei und das Textilgewerbe 3 ). Auch unter den Soldaten finden wir zahlreiche Juden 4 ); ferner als Rheder und als Seeräuber 5 ), welcher Beruf ja nicht als unehrenhaft erachtet wurde; endlich als Geldverleiher und in den schon genannten Finanzbeamtenstellen. Die Juden liebten, wo sie sich niedergelassen hatten, zusammenzuwohnen. So schon früh in Damaskus 6 ). Sie verlangten danach als nach einer Gunst 7 ). Wo sie zahlreich waren, hatten sie einen eigenen Markt 8 ). In diesem ihrem Stadtteil schlichteten sie ihre bürgerlichen Angelegenheiten untereinander vor jüdischen Richtern 9 ). Der jüdische Ghetto war also ursprünglich ein Privileg, gleich den Kolonien der Phöniker und Griechen in Ägypten und den späteren mittelalterlichen Kolonien der Italiener im griechischen und in den mohammedanischen Reichen. Aber wenn auch noch so privilegiert, ja selbst, wenn, wie in Ägypten, mit dem Bürgerrecht ausgestattet 10 ), die Juden fühlten sich und blieben stets gegenüber den Völkern, unter denen sie sich in der Diaspora niedergelassen hatten, Fremde. Und dem *) Jean Juster a. a. 0, II, 17. 2 ) Ebenda S. 313 ff. ») Ebenda S. 305—308, 313. *) Ebenda S. 312. ») Ebenda S. 202. «) I. K ö n i g e 20, 34. J) Jean Juster a. a. 0. II, 177—178. 8 ) Ebenda I, 361—362. 9 ) Ebenda II, 93 ff. 10 ) Ebenda II, 1 ff. 480 Lujo Brentano Fremden gegenüber galt für sie als leitendes Prinzip das Streben nach dem größtmöglichsten Gewinn. Auch die Juden haben ihre mit der Entstehung des „Judentums“ eingetretene feindliche Haltung gegen die Andersgläubigen auch auf das wirtschaftliche Gebiet übertragen ; und wenn schon die hochmütige Verachtung, mit der das auserlesene Volk auf die übrigen Völker herabsah, den Judenhaß hervorgerufen hat, so konnte ihre nationale Exklusivität, als sie zur Ausbeutung der übrigen Völker führte, diesen nur steigern. Beide Momente dürften hei der Hervorrufung der Judenverfolgungen in der Diaspora zusammengewirkt haben, von denen die Quellen aus der Zeit lange vor Christus berichten 1 ). Beide haben auf die weitere Entwicklung des Völkerlebens während Jahrtausenden die tiefgreifendsten Wirkungen ausgeübt. Ich kann darauf hier nicht eingehen, denn es ist nicht meine Absicht, eine Wirtschaftsgeschichte der Juden, seit sie Untertanen der Römer geworden, zu schreiben. Nur eine Vermutung möchte ich noch auszusprechen wagen in Anknüpfung an die eben berührte Tatsache, daß die Juden bis in die neueste Zeit inmitten der Völker, unter denen sie sich niedergelassen hatten, als Fremde geweilt haben. Die Römer pflegten zur Kaiserzeit die Götter der ihrem Reiche einverleibten Völker in ihr Pantheon aufzunehmen. Nach der Unterwerfung der Juden hätte also eigentlich auch Jahve darin Aufnahme finden sollen 2 ). Damit wäre er ro- manisiert worden. Aber das war bei Jahve ausgeschlossen. Er war ein eifersüchtiger Gott, der Alleinigkeit beanspruchte ; er vertrug sich nicht mit den anderen *) Vgl. Eduard M e y e r a. a. 0. S. 217; ferner in Seleukia vgl. M o m m s e n a. a. S. 546. s ) Vgl. Jean J u s t e r a. a. 0. I, 246. Judentum und Kapitalismus 481 Göttern im Pantheon. Obwohl die Juden römische Bürger geworden waren, erhielt man daher, um des Friedens willen 1 ), in Religionssachen die Fiktion aufrecht, daß sie Fremde seien, deren Kultus nur geduldet sei, und der kluge Finanzmann Yespasian wußte aus dieser Fiktion Nutzen zu ziehen 2 ). Er begründete den fiscus judaicus; dahin hatten die Juden für die Duldung ihres den Römern fremden Gottes und seines Kultus an den Jupiter capitolinus eine Steuer zu zahlen; in "Wirklichkeit flössen diese Abgaben in die Kasse des Kaisers. Dieser fiscus judaicus erhielt eine eigene Organisation unter einem procurator ad capitularia Judaeorum. Vielleicht liegt darin der ideelle Ursprung der Beibehaltung des Fremdencharakters der Juden auch in den auf das Römerreich folgenden Germanenreichen, sowie der Kammerknechtschaft der Juden in Deutschland, des Exchequer of the Jews in England und der besonderen Bedeutung der Juden in Frankreich. Indes ist es für die hier gepflogene Betrachtung gleichgültig, ob diese Vermutung haltbar ist oder nicht. Hier galt es nur zu zeigen, in welcher Weise das in seinen Anfängen durchaus nicht kapitalistische jüdische Volk zum Kapitalismus gekommen ist. Im Gegensätze zu dem hier Ausgeführten nun noch Som- barts Darlegung, wie das jüdische Volk zu der Eigenart gekommen sei, aus der sich die jüdische Religion und in Wechselwirkung mit ihr der Kapitalismus entwickelt habe. Es ist eigentümlich, daß sich Sombart gar nicht des Widerspruchs bewußt geworden ist, wenn er einerseits den Kapitalismus und damit auch das jüdische J ) Ebenda pp. 339 ff., bes. p. 349. s ) Ebenda a. a. 0. I, 246, II, 282 ff. L. Brentano, Der wirtschaftende Mensch. 31 482 Lujo Brentano Wesen, dessen Ausstrahlung er sei, als etwas Widernatürliches erklärt und anderseits, um die Entstehung der kapitalistisch gerichteten jüdischen Eigenart zu erklären, auf die Einwirkung besonderer natürlicher Verhältnisse auf die Entwicklung des jüdischen Menschen zurückgreift. Die germanischen Völker, lehrt er, sind aufgewachsen im Wald und am Wasser. Da herrschen Nebel. Hier kein klar rechnendes Denken. Man ist zufrieden mit dem Herkömmlichen. Aus dem Walde, den man rodet, aus dem Sumpfe, den man zur Scholle umwandelt, aus der Scholle, auf der der Pflug geht, stammt die „bäuerlich — oder feudal*— handwerksmäßige“ Wirtschaftsverfassung. Hier herrscht Patriarchalismus, der einem jeden die ihm zukommende Nahrung zuweist. Die Juden dagegen stammen aus der Wüste. Sie sind Beduinen. In der Wüste ist der Himmel klar, nicht nur bei Tage, sondern auch klare Nächte. Sie ist nicht durch Berg und Wald begrenzt. Der Blick schweift ins Unendliche. Da ist der Sitz des abstrakten Denkens statt des konkreten Empfindens. Daher auch nach Sombart dem Judentum, wie schon bemerkt, die heilige Begeisterung für das Göttliche in der Sinnenwelt fehlt. Aus den Wüsten Palästinas sind die Juden nach Babylon gekommen, in die Großstadt, und leben seitdem in Städten. An die Stelle der Sandwüste tritt die Steinwüste. In der Wüste ist bei ihnen Unendlichkeit des Begehrens an die Stelle des Verlangens bloß nach Nahrung getreten. Aberder Saharismus allein hätte die Juden nicht zu Kapitalisten gemacht ohne das Geld. Es dient nicht unmittelbar einem Bedürfnis; es entbehrt der Konkretheit; es ist die absolute Verkörperung von Reichtum. Daher die Unbegrenztheit des Verlangens, mit dem die Menschen nach ihm begehren. Diesem Verlangen dient die Geldleihe; sie bietet die Möglichkeit, den Beliehenen bis zur Preis- Judentum und Kapitalismus 483 gäbe seiner Persönlichkeit auszuwuchern. Die Raub- züge der jüdischen Beduinenkönige haben den Juden Beute gebracht an Geld, womit sie die anderen auswucherten, indem sie es ihnen liehen. Diese Beduinen sind sie geblieben. Sie sind nicht 40 Jahre, sondern seit 4000 Jahren durch die Wüste gewandert. Immer hat nur ein verschwindend kleiner Teil mit Landbau sich abgegeben; auch ihr Handel ist nur unerheblich, nur der von Packenträgern gewesen; dagegen war die Geldleihe der ihrer Eigenart — der Unbegrenztheit des Begehrens und dem rechnenden Verstände, der mit dem geringstmöglichen Aufwande möglicht viel zu erreichen sucht — entsprechende Erwerb. Im Kample mit den nördlichen Völkern hat sich ihre aus der Wüste stammende Eigenart auf dem Wege der Auslese erhalten und gesteigert. Aus dem Kampf zwischen dem Sylvanismus und Agrikulturismus und ihrem Saharismus, der Paarung der einzigen wissenschaftlich-technischen Befähigung der nordischen Völker mit ihrer überaus großen kommerziellen Begabung, ist der moderne Kapitalismus entstanden. Noch der heutige Jude ist voll von Wüstengeist, ist Beduine. Als Thomas Buckle vor etwa fünfzig Jahren die Rückwirkungen des Wohnorts auf die Erscheinungen der Gemütswelt zum Ausgangspunkt seiner Geschichte der Zivilisation machte, ist Oscar Peschei seinen Übertreibungen und Willkiirlichkeiten mit unbarmherziger Sachlichkeit entgegengetreten 1 ). Was aber Sombart in den hier wieder gegebenen Gedankengängen über den Einfluß der Wüste auf Entstehung und Entwicklung dessen, was er die jüdische Eigenart nennt, bietet, läßt alle Sünden Buckles weit hinter sich. Soviel Sätze, soviel falsche oder nach Falschem schielende ! ) Oscar Pesch e 1, Völkerkunde. Leipzig 1874, S. 325 ff. 31* 484 Lu jo Brentano Behauptungen. Nur das eine ist richtig, daß die Juden ursprünglich kein Handelsvolk gewesen sind. Dagegen habe ich im vorstehenden ausreichend dargetan, daß in Palästina die große Hasse der Juden aus kleinen Bauern bestanden hat, die im Schweiße ihres Angesichts ihre Beider pflügten und ihr Öl preßten. Desgleichen haben wir gesehen, daß die dortigen klimatischen Verhältnisse der Schilderung Sombarts in keiner Weise entsprechen. Auch läßt er selbst, unbekümmert um seinen Satz, daß die „bäuerlich- oder feudal-handwerksmäßige“ Wirtschaftsverfassung aus dem Walde, dem Sumpfe und der beackerten Scholle stamme, was alles er dem Lande Kanaan abspricht, an anderen Stellen ! ) die aus der unendlichen Wüste kommenden hebräischen Mächtigen und Großen in Kanaan Fronhöfe nach Art der Villen Karls des Großen organisieren, auf denen sie, gleich den zur Zeit der Völkerwanderung in das westliche Europa einbrechenden germanischen Eroberern, mit Hilfe der von ihnen Unterworfenen wirtschaften. Während endlich bei anderen Völkern des Altertums, die nicht aus der Wüste stammen, wie z. B. den Römern, Freiheit und Leben des Schuldners der Gnade des Wucherers bis zum Recht, seinen Leib zu zerstückeln, preisgegeben war 2 ), galt bei den Juden in der Zeit vor dem Exil für die Geldleihe das absolute Verbot, Zins zu nehmen, ohne jedwede Einschränkung, und jedes siebente Jahr fand vollständiger Schulderlaß statt. Auf all dies gehe ich nicht mehr weiter ein. Nur bei dem, was Sombart über den Einfluß der Wüste auf das menschliche Gemüt schreibt, möchte ich noch verweilen. b Sombart, Die Juden usw. S. 364, 406. b Siehe Niebuhr, Römische Geschichte, 3. Aufl. Berlin 1828, Judentum und Kapitalismus 485 Auch seine diesbezüglichen Aufstellungen zeichnen sich durch mutwilliges Auftrumpfen von Einfällen unbeeinflußt von Sachkenntnis aus. Sombart spricht von den Juden als hervorgegangen aus jenen Rassen, die in den großen Wüsten Nordafrikas. Arabiens und Kleinasiens von einer glühend heißen Sonne in einer trocken-heißen Luft ausgekocht worden seien 1 ). Danach sollte man meinen, daß es nahezu unerträglich sei, dort zu leben. Nun schreibt aber Peschei 2 ): „Wer immer die Wüste betreten hat, rühmt ihren wohltätigen Einfluß auf das körperliche Befinden. Alois Sprenger gesteht, daß ihre Luft ihn mehr gestärkt habe, als die unserer Hochalpen oder die des Himalaja“, und im nächsten Absatz fährt Peschei fort: „Jeder Reisende, der noch die Wüsten Arabiens und Kleinasiens durchzog, spricht begeistert von ihren Schönheiten, alle rühmen sie Luft und Licht, preisen sie das Gefühl der Erquickung und eine merkwürdige Steigerung der geistigen Spannkraft.“ Weit entfernt ferner davon, daß die Wüste der Sitz abstrakten Denkens im Gegensatz zum konkreten Empfinden wäre, schreibt Sprenger: „Die Phantasie, welche die Menschen in ihrer Kindheit leitet, wird in den unbegrenzten Ebenen mit ganz anderen Bildern erfüllt, als in den Wäldern. Sie sind wenig zahlreich, aber großartig, und zwar schafft sich der Mensch aus seinem eigenen Kraftbewußtsein eine kühnere Persönlichkeit, auf die er bei seinen Wanderungen angewiesen ist, einen persönlichen Gott.“ Also die Wüste ist die Stätte, die mit den erhabensten Eindrücken die Seele füllt und einer großartigen, das All gefühlsmäßig verklärenden Phantasie. Auch haben diese durch sie hervorgerufenen Eindrücke P Sombart, Die Juden usw., S. 404. 2 ) P e s c h e 1, Völkerkunde, S. 333. 486 Lujo Brentano zu begeisterter Hingabe an andere hingerissen; die Wüste ist von je eine bevorzugte Zone der Religionsstifter gewesen. „Der feurige Elia zog sich in die Wüste zurück 1 ); der Täufer wieder predigte in der Jordanswüste in Beduinentracht, nämlich in einem Ge- wand aus Kamelhaaren, und ernährte sich von Heuschrecken und wildem Honig.“ Und der Stifter der Religion, die, der Mysterien voll, mehr wie jede andere den Sinn der Menschen für die Anerkennung Gottes in den Erscheinungen der Sinnenwelt erschlossen hat — man denke nur an Franziskus von Assisi —, Jesus von Nazareth, hat sich in der Wüste vierzig Tage und vierzig Nächte für seine Laufbahn vorbereitet. Was ist es ferner für eine wissenschaftlich unwürdige Effekthascherei, wenn Sombart das städtische Leben, in welches die Juden infolge ihrer Fortführung nach Babylon versetzt worden seien, als Fortsetzung des Lebens in der Wüste hinstellt! Es wird damit der Einfluß der Wüste auf Denken und Empfinden dem der Stadt gleichgestellt. Beide sind aber einander völlig entgegengesetzt, und die Kinder der Wüste empfinden den Gegensatz zur Stadt ganz in der gleichen Weise wie die germanischen Anwohner von Wald, Sumpf und Feld 2 ). Zum Beleg hierfür sei mir gestattet, die Strophen hierher zu setzen, in denen Abd el Kader diese Empfindungen in einer Weise zum Ausdruck gebracht hat, welche gleichzeitig Sombarts Satz, die Wüste sei der Sitz des abstrakten Denkens statt des konkreten Empfindens, aufs bündigste widerlegt. Sie lauten: *) Ebenda a. a. 0. S. 334, 335. 2 ) „Der Beduine, der Getrocknetes ißt, bat einen Abscheu, in Städten zu wohnen, wo die Gewohnheit, sich von frischen Gemüsen zu ernähren, ihm unerträglich ist.“ Huart, Geschichte der Araber, Leipzig 1919, I 37. Judentum und Kapitalismus 487 „0 du, der begeistert preist den Aufenthalt in den Städten und das Leben des Nomaden in der Wüste schmäht, tadle nicht die Zelte ob ihrer Gebrechlichkeit, lobe nicht die Häuser aus Stein und Lehm gebaut. „Hättest du einmal in der Frühe auf einem Hügel der Sahara gestanden, unter dir Sand, schimmernd wie Perlen, oder wärest du gewandelt auf dem Teppich der Oase, bunt leuchtend von Blumen und voll berauschenden Dufts, so hätte deine Seele Kraft getrunken in ihrem Hauch. „Hättest du einmal am Morgen, nach reichlichen Regenschauern, von einer Höhe über die Ebene hingeblickt, so würdest du die Antilopen gesehen haben, wie sie von allen Seiten gleich Traumerscheinungen auftauchen und schwinden und die würzigsten Kräuter abweiden. „Süße Ruhe! Das Herz, in das du eingezogen, kennt kein Leid mehr; von Trauer überflutet, kennt es keine Sorgen“. Das sind aber nicht etwa Empfindungen eines durch harte Schicksalsschläge lebensmüde Gewordenen; es kommt in diesem Gedichte die Denkweise aller Wüstenbewohner zum Ausdruck. In demselben Buche, dem ich es entnommen habe, finde ich die folgende Beschreibung x ) der Geistesbeschaffenheit der Bevölkerung eines arabischen Dorfes im französischen Nordafrika: „Wir haben da die Nachkommen des phantasiereichsten Volkes, das die Erde getragen, vor Augen: ihre Tracht, ihre Sprache, ihre Sitten, nichts hat sich seit den Tagen der Kalifen geändert, und, glaubt mir, auch ihre Intelligenz ist nicht etwa verschwunden wie Jerome et Jean Tharaud, La fete avabe, 3. ed., Paris 1912, pp. 64 ff. 488 Lu jo Bfentano eine Quelle, die im Sande versickert. Gewiß, diese ihre Intelligenz ist weit von der unseren verschieden. Ich bestreite nicht ihre Mängel, ihre Schwäche im logischen Denken, ihren völlig intuitiven Charakter, die Unfähigkeit aller dieser Leute, ihre Gedanken zu beherrschen wie auch ihr Handeln zu regeln, ihre Unfähigkeit zu abstraktem Denken und zu politischer Verwaltung. Vergeblich würde man in dieser kleinen Oase eine intellektuelle Elite suchen; wer aber einige Monate dort verweilte, würde bei allen diesen unzivilisierten Menschen eine Phantasie und ein Empfindungsvermögen finden, wie man sie bei den Bauern Europas vergeblich suchen würde.“ Nach dieser Schilderung sind die Wüstenbewohner nicht anders wie die primitiven V ölker jedweden Breitegrads und jedweder Rasse. Wie bei allen primitiven Völkern ein Vorherrschen des Gefühls über den Verstand, daher des Impulsiven über die nüchterne Überlegung, der Anschauung über das abstrakte Denken, der Intuition und Phantasie über Methode und Berechnung. Es zeigen diese Wüstenbewohner dieselben Eigenschaften, welche noch zur Zeit der Kreuzzüge den germanischen Ritter im Gegensatz zum italienischen Nobile charakterisiert haben 1 ). Weit davon, daß die Steinwüste der modernen Stadt die Fortsetzung der alten Sandwüste wäre, steht der alte Wüstengeist zu dem Geist der modernen Stadt in demselben Gegensatz wie der Geist der Bewohner des nebel- und waldbedeckten Landes im Norden, bevor auch sie vom kapitalistischen Geiste ergriffen worden waren. Damit bricht das ganze Lehrgebäude vom Ursprung des kapitalistischen Geistes zusammen, das Sombart auf dem angeblichen Charakter der Juden als eines b Siehe oben S. 259, Anmerkung 1. Judentum und Kapitalismus 489 Wüstenvolks aufgeflihrt hat; es entbehrt jedweder Grundlage. Nun wird mir vielleicht jemand einwenden, Sombarts oben wiedergegebene Erklärung der Eigenart des jüdischen Volks stehe im dritten Hauptabschnitt seines Buchs über die Juden, und von diesem habe er selbst gesagt 1 ), daß er angesichts desselben nicht dasselbe Gefühl der Unwiderlegbarkeit empfinde, wie hinsichtlich des ersten und zweiten Hauptabschnitts. Ich würde den Einwand als zutreffend anerkennen und hätte demgemäß die obige Zusammenfassung des Inhalts seines 14. Kapitals unterlassen, wenn nicht Sombart eben dieses Kapitel mit den Worten eröffnete 2 ): „Keine Hypothese, sondern eine durch die Tatsachen sichergestellte Annahme ist es, daß die sogenannte kapitalistische Kultur unserer Zeit durch das Zusammenwirken eben der Juden, eines in nordische Länder vorgedrungenen Siidlingsvolks, mit den hier einheimischen Menschen ihr eigenartiges Gepräge erhalten hat“, und läge die hier zusammengefaßte Auffassung nicht allen seinen Gedankengängen auch in den beiden vorausgegangenen Hauptabschnitten zugrunde. Dabei soll nicht geleugnet werden, daß, was Sombart in diesem Kapitel geschrieben hat, lustig ist und daß man es angeregt liest. Das gilt auch für sein ganzes Buch. Aber das Kapitel ist zuchtlos, und zuchtlos ist sein ganzes Buch. Von dem zuchtlosen Geist in der Wissenschaft aber gilt dasselbe wie von der Schönheit des zuchtlosen Weibes 3 ). In Wirklichkeit datieren die Anfänge des Kapitalismus wahrscheinlich aus einer unbestimmt langen Zeit, *) Sombart, Die Juden usw., S. IX. 2 ) Ebenda S. 403. 3 ) Siehe Sprüche Salomonis XI, 22. 490 Lujo Brentano bevor die Juden in der Geschichte auftauchen, aus Babylon; ferner haben die Phöniker, lange bevor die Juden nach Kanaan gekommen sind, durch die Natur ihres Landes gezwungen, das kapitalistische als das einzige für sie mögliche Wirtschaftssystem zu hoher Entwicklung gebracht; auch im alten Griechenland ist vermöge der natürlichen Bedingungen des Landes eine kapitalistische Wirtschaftsorganisation an die Stelle der Naturalwirtschaft getreten, und das, was Sombart den kapitalistischen Geist nennt, das unbegrenzte Streben nach Gewinn, hat die Griechen schon seit den Tagen Homers gekennzeichnet. Mit der Hellenisierung der alten Welt hat dieser hellenistische Geist alle Völker, zu denen er drang, sich unterworfen. Auch die Juden sind von ihm erfaßt worden. Der hellenistische Geist auf wirtschaftlichem Gebiete war kapitalistischer Geist. Sach - Verzeichnis bearbeitet von Dr. S. Steinberg Aktiengesellschaft 241, 325, 350, 362. Angebot und Nachfrage 8, 10. Arbeit Spekulation mit 7 f. Arbeitsvertrag 26,167,258,277. Arbeiterklasse 7, 11. Arbeiterkoalitionen 10,12 f., 19, 167. Arbeitgeber 7, 9, 11, 13. Assisen von Jerusalem 335 f., 339. Beruf Ethik 376, 380 ff., 392 ff., 402, 409, 419 f., 443. Wahl 8, 10, 404. Wechsel 8, 11, 30, 380, 404. Bevölkerung 7, 9. Bodenertrag 16 ff. Buchführung, doppelte 260. C’alvinismus 59 f., 62 f., 371 f., 375, 378, 381, 384, 386 f., 394. Condottieri 243 ff., 304. Dualismus, ethischer 448 ff. Eigentum Privatbesitz 97 f., 192, 196 f., 265 ff., 355 f. Gemeinbesitz 20, 38, 88 ff., 93 ff., 97, 195 ft'., 355. Lehre d. Alten Testaments 171. Lehre der christl. Kirche 36 ff., 43 ff., 87 ff., 148, 179, 191 ff. Angriffe gegen das E. 169 ff. Rechtfertigung des E. 192 ff. Emanzipation, wirtschaftliche, vom Mittelalter 52 f., 58, 370, 385, 388, 419. Erwerbsegoismus 4, 19, 26, 30, 56, 268, 370, 373, 398. Fabrikbetrieb 26. Feudalwirtschaft 15, 206, 225, 229, 232 ff., 248, 253, 255, 278, 282, 307 f., 344 f., 359, 399, 482, 484. Feudale Gesellschaftsordnung 207 A. 2, 344, 399. Finanzwissenschaft 32. Fronhofswirtschaft 353. Gefolgschaftswesen 226. Geldleihe 2161, 226, 250, 259, 482 ff. Geldwirtschaft 45, 209, 221, 279. Gewinn, Streben nach, 4, 20, 23, 43, 52, 83, 1021,133,139,171, 181, 212, 215, 268, 270, 272 ff., 278, 303, 307, 311, 316, 320, 352ff., 3581, 364f£., 369, 3741, 384, 403, 405, 421, 423 ff, 442, 480, 490. Gilden 2661, 271 1, 275, 313, 316, 338, 353. Gottesfriede 230. Gottesurteil 335, 337 1 Großfamilie, als Wirtschaftseinheit 2641, 310. Grundbesitz 14, 27. Grundstücksverkehr 16, 22. Großgrundbesitz 16, 166, 2061, 346, 411. 492 Sach - V erzeichnis Grundherrschaft 265 f., 268,273 f., 310 313. Grundrente 14 ff.. 18, 23, 27 f., 253 ff., 274, 277 f., 327, 429. Handel Grundsätze 21 f., 28. Kleinhandel 30, 303. Großhandel 131, 476 f. Genossenschaftlicher 271. Zwischenhandel 327. Tauschhandel 303. Auswärtiger 268 ff., 369, 310 f., 462. als kapitalist. Erwerb 213 f., 2581, 3031, 359, 364, 429. und Kriegswesen 218, 250 ff., 2581, 269 1, 3661, 370. Kirchliche Lehre vom 78,130 ff., 364 ff., 4241 von Geistlichen 109 ff., 118 ff., 1761, 222, 320. Handwerksmäßige Wirtschaftsorganisation 3041,307f.,311if. Hanse, Deutsche, 3151, 438. Hausindustrie 26. Hörige 166, 257. Hussiten 171, 191. Jesuiten 60. Juden u. Kapitalismus 403,427 ff. als Händler 2241, 269, 315. als Kapital 254. als Geldverleiher 276. Judenhaß 473, 480. Ghetto 479. Judentum 444, 473, 480, 482. Kapital Wesen 211, 359. Bedeutung 441. Entstehung 429, 381. Arbeiter und K. 7, 9, 13 f. Kapitalismus Anfänge 317, 345, 353 1, 4891 Moderner 204 A. 1, 250, 258 f , 2611, 301, 328, 345, 362, 418, 427, 4291, 436, 442, 444, 453, 483. und Kriegswesen 217 ff., 2271, 238 ff., 249 ff., 259,269,298 ff.. 325 1, 357 1 und Landwirtschaft 257 1, 2771, 436. und Judentum 426 ff. Geist des K. 211 A.l, 212 A. 2, 316, 3741, 381 ff., 387,401 ff., 405, 4071, 410, 412, 419 ff., 426, 428, 452,4761,488,490. Kapitalisten 17, 2881, 318, 344, 346, 383, 3S8, 408, 411, 428. Kapitalistische Unternehmung 213,305 f., 352,3601,426 f., 442. Kapitalistische Wirtschaftsord- ordnung 211, 213, 253 1, 278, 304, 307, 311, 314, 326, 3581 Kirchenväter 36 , 41 1, 44 , 46, 791, 83, 85, 1001, 121, 125, 1301, 135, 1391, 142, 1481, 1671, 171, 175, 187, 190, 193, 1981, 202, 270, 385, 403, 405. Kirchenvermögen 179. Kolonialwirtschaft 328, 330, 342. Kommunismus 38, 98, 148, 169, 179, 192 ff., 279, 281. Konkurrenz, freie, 275. Internationale, 277. Konsumvereine 13, 140. Kreuzzüge 45, 53, 223, 249,2511, 2581, 321, 324, 331, 333, 347, 366, 370, 401, 408, 423, 431, 453, 488. Erster 230, 325, 337 1, 357, 403. Dritter 282, 326. Vierter 209, 250, 282 ff., 328, 342, 345. Kreuzfahrerstaaten 329, 3351, 339. Kultur, amerikanische 411 ff. ämissez-faire-Politik 70. Landleihe 210, 229, 313. Landwirtschaft Handelsgeist 27. Landarbeiter 11 ff. Kornpreise 8. Korngesetze, englische, 14. Sach - Verzeichnis 493 Lebenshaltung und Lohn 13. Levantehandel 430 f. Lohngesetz 7 ff., 18, 278. Markgenossenschaft 20,266,268. Markt 21, 215, 257, 270, 479. Merkantilsystem 24f.,27f., 29 A.l, 57, 66 f., 71. Neo-Merkantilismus 72. Mönchtum 180 f. Naturalwirtschaft 205 f., 209, 210, 214, 221, 223, 274, 277, 308, 490. Normannenzüge 357. Physiokraten, französische, 4, 68, 197, 425. Plantagenwirtschaft 165 f., 256. Preis, Lehre vom gerechten, 41 f., 46 ff., 52, 125 f., 133, 135 ff., 138 ff., 367 ff., 385 f. Protestantismus 376, 379, 391 f. Puritanismus 61, 63, 372, 375, 379, 383, 403, 4101, 419 ff., 425 ff., 4431 Quäker 1601, 194. Rationalisierung des Lehens 377, 442, 448, 452. Recht Deutsches 334. Feudales 334. Kanonisches 104,150, 200, 339. Keltisches 355. Kreuzfahrerstaaten 335 1, 339. Mosaisches 1691, 446. Naturrecht 65, 406, 421 ff. Positives 422. Römisches 69, 101, 147, 192 1, 334, 385, 421 ff. Völkerrecht 422. Reformation 58, 371, 401, 433. Reichtum, Kirchenlehre vom, 81 ff., 363 ff. Restauration, englische, 63. Scholastiker 46, 367. Sklaverei 1451, 149, 151, 156, 165, 258 A. 1, 479. Söldnerheere 218, 228, 237 ff., 2431 Sozialdemokratie 9, 145, 197. Sozialreform der Franziskaner 182 ff. Staat als Wirtschaftseinheit 267, 281. Städte als Wirtschaftseinheit 266 1, 271 1 als Vorkämpfer des Kapitalismus 398 ff. Stapelrecht 330, 469. Stoa 40, 69, 421 ff. Syrer als Händler 223, 269, 315. Talmud 4641 Tordesillas, Vertrag von, 432. Trust 362. Verkehrsmittel 241 Verlagssystem 256. Viehleihe 216 A. 2. Volkswirtschaftslehre Moderne 661, 372. Klassische 2 ff., 261. Theoretische 31. Praktische 31. Waldenser 184. Weltmarkt 8, 25. Wert Kaufwort 18. Ertragswert 18. Mehrwert 212, 253. Wirtschaftlichkeit, Prinzip der, 2781, 425. Wirtschaftseinheit 261 ff., 309ff., 353 359 Wirtschaftssubjekt 310 A. 1. Zins- Verbot für Christen 23, 42, 113, 126,171,2241,276,402. Umgehung des Verbots 49 ff., 114, 3681 Verbot für Juden 23, 4761, 484. Zünfte 26, 272, 313, 316, 399 ff. Z weckm äßigkeit, wirtschaftli che, 146, 167. Namen -Yerzeiclmis Abd el Kader 486 f. Acton, Lord, 72. Adalbero, Bischof von Laon, .. 396 ff. Ägypten 285 ff., 291, 294 ff., 432. Alcuin 358. Alexander VI., Papst, 432. Alexander von Haies 188. Alexander Severus, röm. Kaiser, 135. Alexandrien 297 f., 473, 478. Alexios I. von Byzanz 247, 287ff., 327. Alexios III. von Byzanz 287. Alexios IV. von Byzanz 287,291 f. Alvarus Pelagius 190. Amalfi 288, 320 ff., 324, 330 ff. Ambrosius 81, 87, 93 f., 108, 117 ff., 126, 128 ff, 133, 143, 176 f., 193, 200 f., 221 f., 354, 358, 405. Anderson, James, 14. Antonin von Florenz 361. Antonio Agapida 153. Antonius von Florenz 152. Antonius von Padua 188. Antwerpen 437. Aristoteles 35, 44, 88, 101,1461, 187, 196, 301 ff., 307, 418, 447. Arnold von Brescia 182, 454. Augsburg 435. Augustinus 89, 94, 1171, 124, 126, 131 ff., 143, 148, 176 ff., 200, 2211, 354, 358, 389 ff., 396, 399, 403, 405. Auhagen, Hubert, 457 f. Babeuf 195. Bacon 64 ff., 370. Balduin, Kaiser von Byzanz, 293. Ball, John 1901 Basilius d. Gr. 89, 911, 94, 1261, 1421, 175,193, 2001, 373 A. 1, 389, 399, 403, 405. Baxter, Richard, 160, 379, 403 1, 409. Beiisar 207. Bellers, John, 194. Below, Georg von, 262. Benediktus 390, 403, 454. Benjamin von Tudela 466. Bentham 196. Biel, Gabriel, 191. Boemund von Antiochien 247 1, 290, 403. Bonaventura 188, 391. Bossuet 193. Bourdaloue, Jesuit, 193. Bray 194. Brentano, Familie, 387 f. Brissot 195. Bücher, Karl, 127 A. 1, 135. Buckle, Thomas, 483. Bunyan, John, 405 ff. Buridan 48 A. 1, 368. Cabet 195. Calvin 59, 192, 371 1, 377, 394, 4011 Cassiodorus 137. Celsus 144. Chrysostomus 48 A. 3, 89, 94 ff., 101, 104, 148, 193, 200. Cicero 422. Namen-Verzeichnis 495 Cid Campeador 244, 357. Cromwell 621, 371 f., 402f., 440f. Cypern 326, 346 ff., 434. Cyprian 84, 89 ff., 101,109,114ff., 126, 176. Cyrus 473. Clarkson, Thomas, 160, 163. Clemens VII., Papst 371. Clemens von Alexandrien 80, 83, 89, 100 f., 1131, 126, 141, 173, 2001, 405. Clemens Romanus 89. Commodus, Kaiser, 135. Comte, Charles 197. Considerant 195. Cornelius, Peter, 194. Dandolo, Doge von Venedig, 2841, 289 ff. Danton 163. Davidsohn, Robert, 263. Defoe 25. Demosthenes 469. Diehl, Charles, 291. Diokletian, röm. Kaiser, 1341 Disraeli 440 f. Döllingor 111 A. 1, 112. Dulcinus von Novara 188. Duns Scotus 50, 368. Edmonds 194. Eduard I. von England 435, 440. Eduard IV. von England 438. Egidius Colonna 152. Einhard 229. Elisabeth vonEngland 61,63,157. Erfurt 435. Ezechiel 301, 469 A. 5. Florenz 419, 424, 433. Fourier 195. Fox, Charles 162. Franklin, Benjamin, 3831, 411 ff., 425. Franz von Assisi 79, 171, 183 ff., 454, 486. Friedrich Barbarossa 235, 240, 338. Friedrich II., deutscher Kaiser 257. Fugger 439. Jakob 382, 386, 388. Fulco von Anjou 239. Funk 36 A. 2, 80 A. 1, 105, 108, 1131, 130, 465, 478 A. 1. Genua 241 A. 2, 255, 290, 325 1, 330, 332, 346 1, 3501, 431 1, 436, 439. von Gierke, Otto 262. Glaser, Friedrich 182. Godwin 160, 194. Gottfried von Bouillon 332. Gray 194. Gratian, Dekrete 89, 104, 175. Gregor der Große, Papst 132,454. Gregor VII., Papst 454. Gregor XI., Papst, 155. Gregor XVI., Papst, 164. Gregor von Nazianz 200. Gregor von Tours 227. Grotius 1951, 203. Guy de Lusignan, König von Jerusalem, 326, 346. Hadrianus Valesius 398. Hamburg 437 A. 1. Hartlib 194. Hasdai, jüd. Arzt, 439. Hefele 148. Heinrich IV., deutscher Kaiser, 235, 240. Heinrich V., deutscher Kaiser, 235, 246. Heinrich VI., deutscher Kaiser, 291, 324. Heinrich I. von England 244, 246, 254. Herder 447. Hermann 5, 7. Heusler, Andreas 237. Heynen, Reinhard, 326. Hieronymus 37, 73, 80, 85 ff., 89, 94, 119, 126, 141, 173 ff., 176, 197, 200 ff., 393 ff., 405, 419, Hippolytus 109, 116. Hobbes 66, 70, 74, 196. 496 Namen - Verzeichnis Hochstetter 160. Hodgskin 194. Homer 353 f., 449 f. Ibelin, Jean von, 335 f. Ignatius 149. Innocenz III., Papst, 154,185,282 f. Irenaus 107. Isaak, Kaiser von Byzanz, 286 f. Isidorus 88. Jacob I. von England 61. Jacopone da Todi 189. Jahve 169, 445, 471 ff., 480 f. Jevons 7. Joachim von Floris 183, 454. Johann XXII., Papst, 190. Julian, römischer Kaiser, 135. Julius II., Papst, 155. Justinian, Kaiser, 136. Kallistus, Papst, 109 ff. Kalojoannes, Kaiser von Byzanz, 288 f. Kant 72. Karl der Große 42, 315, 356. Karl I. von England 61 f., 371. Karl V., deutscher Kaiser, 434. Katharina Cornaro 351. von Ketteier, Bischof von Mainz, Köln 435. [198. Kolumbus 156. Konstantin, röm. Kaiser, 118. Konstantin VII. von Byzanz 358. Konstantinopel 251, 287 ff., 351, 429. Konstantes, röm. Kaiser, 118, Korfu 344. [177. Kreta 293, 340 A. 2, 342 ff., 346 f. Kürnberger, Ferdinand, 411 f. liaband, Paul 262. Lactantius 107, 134. Las Casas 156. Lassalle, Ferdinand, 5, 8, 13. Leo der Große, Papst, 36, 124, 396, 454. Leo XIII., Papst, 145, 167,199 ff. Leo, H. 321. Locke, John 158, 196, 198, 203. Loredano, Jacob 259. Lotze 447. Lubbock, John 20. Ludwig von Bayern, Herzog, 226. Luther 156, 172, 192, 376, 380, 391, 393 ff., 401 f., 408. Mably, Abbe, 195. Machiavelli 55 f., 60, 66 f. 72, 370, 432. McCulloch 7. Maine 15, 20. de Maizieres, Philippe, 350. de Mayronis, Franciscus, 50, 368. Malek Adel, Sultan von Ägypten, Malthus 9. [294. Manuel, Kaiser v. Byzanz, 289 f. Manuel der Große, König von Portugal, 434. Marx, Karl, 7, 9, 194 f., 212, 304, 306, 358. Mathilde, Markgräfin, 239. Medici, Lorenzo von, 439. Meyer, Eduard, 472. Mendelssohn, M., 197. Menger, Karl, 7, 212. Meslier, Jean, 195. Mill, James, 7. Mill, John, 18. Millerand 198. Minucius Felix, 108. Möhler 148. Mommsen, Theodor, 470. Montesquieu 67, 160, 196. Montferrat, Graf von, 293, 342. Morelly, Abbe, 194. Muratori 436. Neapel 320, 433, 436. Niederlande 433, 437. v Nikephoros Phokas 356. Nürnberg 435. Ogilvie 194. Olivi 189. Omar I., Kalif, 150. Ordericus Vitalis 290. Otto IV., deutscher Kaiser, 287. Namen - Verzeichnis 497 Otto, Bischof v. Regensburg, 243. Overheck 150. Owen, Robert, 140, 194. lPaciolus, Lucas, 260. Palästina 455 ff., 478. Pascal 193. Passow 262. Paul III., Papst, 155. Paulus, Apostel, 40, 83,103,117, 12ö, 168, 176, 363, 376, 389 f., 399, 404 f. Paulus, röm. Jurist, 212A. 1, 424. Peschei, Oscar, 483, 485. Pett;y, William, 66 f., 69. Philipp von Schwaben, deutscher Kaiser, 286 f., 291. Philipp II. von Spanien 434, 437. Philipp III. von Spanien 435,437. Philipp August von Frankreich 282. Pietro I. Orseolo, Doge vonVene- dig, 239. Pietro II. Orseolo,DogevonVene- dig, 286. Pippin, Sohn Karls des Großen, 358. Pisa 290, 322, 826, 330, 332. Pisano,Leonardo, 317f., 324, 429. Pius V., Papst, 155. Pius X., Papst, 168. Plato 304 A. 1, 451. Plautus 469. Pole, Kardinal, 55 A. 2, 370. Pomponius 40, 424. Portugal 432 ff. Proudhon 195. Pseudo-Isidor,Dekretalien, 86,88. Pufendorf 196. amb SHicarbo ©rmtbgefege ber Bolfcsnrirtfd)aft unb ber Steuerung ©rfter Seil: Sie SRicarbo'fdjc 2Bertti)eoric — Sie '•Ricarbo’fdje ©runbrententijeoric. 3. 2Iufi. 1921. XV, 427 S. @ 3 . 10, geb. 12. 3 ioeiter Seil: Coljiitljeorie — 3ins unb Unternebmergeroinn — ©elbtfjeorie — Vusiutirtige ^anbelspolitik — S?rifen, Überpro» buhtion u. üUtafcfjinemuefcn — ©teuerleijre — Vebeutung Vicarbos — 23ibliograpl)ie u. Otegijier. 3.2lufl. 1922. VIII, 529 S. © 3 .12, geb. 15. ©as © 3 erh wirb iticfjt nur bem nationalökonomifd)cn Üfjeoretiker, ber bie 8 | Sbeeit ber Bätcr uitferer mobernen Bolhsnwtfcbaftsleljre 31t crforfdicn fud)t, fon* i 9 bent aitcf) bem prahtifdjen 9 iationalöhonomen. ber ben Quellen moberner fl n>irtfd)aftlicf)er $nfd)auungen nadjgräbt, eine nüglidje unb notroenbige Cektüre fein. I Bolksnurtfdjaftüdje BUitter. fl 9tuboIf Stammler Sojiaüöimts unb ©bäftentum 1920. VIII, 171 6 . ©3- 4, geb. 7. ©ic Ceiftuug bcs Budjcs ift Kritik nidjt nur in bem Sinne, feafj bie oerfcfjies benen Meinungen bes 2ages unb ber ©efd)id)te geprüft, fonbern augleid) in bem, boft bie bleibenben unb unaufgebbaren ©runblagen ber S03t als roiffenfdjaft Ijcrausgearbeitct merben. ©as gefd)iel)t mit einem (Einbringen in bie ‘Breite unb 2 iefc bes Stoffes, mie es nur einem aus bem oollcn fdjöpfen* ben Sfacijmatni unb ausgereiften ©enker müglid) ift. _ Sf)cologifd)er giteraturbertd)t. 3n Vorbereitung: ®ie STationaUj&üttonue ber ©egemtmrt in 6ßibftbarfiellungen 5)erausgegeben oon Dr. 3\ SDteiner 93litarfaeiter: Vüdjer, Sieljt, ©riinberg, Serfcner, 3ßftrotü, Vlenge, Votyle. »• Sd)ul 3 e=©aeoernifc, Sdjumadjcr, String, 0 . SBiefer, 21. Voigt, 3. VJoIf. ©te 9ted)teuriffenfd)aft ber ©egemtmrt 5)erausgegeben oott ^rof. Dr. irjans ^lanit} SJiitarb eiter: ©ofadi, ©berntoi)er, ©tyrenberg, Otto S'ifdjer, ßcnel, Otto Vtnger, 3itelnumn, 3orn. Ber lag oon ^elif SDt einer in £eip51g Sie Chronik bes SKttinoriten Saümbette oott ^5arma 9lad) ber 2Iusgabe ber Monumenta Germaniae in beutfcfjer Bearbeitung oon 31. 5)oren. Sb. 1. 1914. XXIX, 373 6. ©.=3. 8, gcb. 10. „ II. 1914. II, 424 6. „ 8, „ 10. „ I/II in ©anäpcrgamcnt gcb. „ 50. teilte (Ebronib fiifjrt mit jo unmittelbarer 51nfd)aulid)kcit in ben (Seift bes 13. 3af)rfjunbert5 ein roie biefcs beifpiellos farbenreiche Äulturgemälbe aus ber 5c_ber eines unbefangen alle (Sinbtücke in fid) aufnebmenben, gar nicht mönd)tfd)= finfteren ©ltnoriten. 'Slngefidjts biefes faft oerroirrenb reichen 3nf)alts ber (Ebronib Salimbenes roar es äußerft bankensroert, baß uns ©oren mit einer oollftänbigcn Überfeßung befrijenftt bat, beren ©3ert um fo büber ueranfdjlagt roerben muß, als fie mit außerordentlichen Sdjroierigfeeiten oerbunben mar. ©iefer Unnb ift bic feit 3abrcn roertooUftc 'öereidjerung ber fdjöncn Sammlung ,,©ie ©efd)id)tfdjreibcr ber beutfdjen 33orgcit'\ bic eigentlid) in allen £cI)rerbibIiotbeben oollftänbig oor» bonben fein füllte. 'Sagr. ©gmnafialfcbulroefcn 1915, Jpcft 5/6. ©wgen 3iofenfü>c& ^önig6l)öU5 unb Stämme in Seutfcfylcmb non 911 bis 1250 ©in fijftematifdjer Berfud) über bas beulfdje 9ieid)sred)t bes lateinifdjen SHittelaiters 1914. XII, 416 6. ©.=3. 10. 3m ©littelattcr bat bas Snbioibnum fo wenig roie bic juriftifdje ’ißerfon efi* ftiert. ©iefer oon £I)eologen roie i?)amadt, 3uriften roie ©ierhe betonte ©efid)ts= punkt bat Slnbrcas ioeuslers ^rioatredjt etnft geleitet, fH.'s ( 23ud) tnad)t ibn fiir bas Staatsrctfjt fruchtbar. 9Zid)t ber Äönig, fonbern fein 9)au s (mit il)m felbft nur an ber Spiße) ift SRegierungsorgatt. ©as jr>auo als Schnittpunkt sroeier Sippen unb ©3irtfd)aftsgcmcinfchaft groifdjen 9tid)toerfipptcn (£err imb Äncdjt, ^ringen, 9JUitiftcr, ©efolgc) ift fofliologifd) ein ©egen jag jur ognatifdjen fippe* mäßigen Stamtnesorbnung. 3m Sinne ttubolf Soljms unb Stößels Ijcrangejogenc SJtomente b®lfen bic grunblcgcnbe üEatfadjc erhärten, baß ber Höhepunkt biefer rein „germanifdjen“ polaren Spannung groifdjen Äötiigsbausunb 6 tarn* men in bas zehnte 3abrbunbcrt fällt, ©rft bamals ift bie Slntihe ftu ©nbe. 93on ba aus aber rollt in einem mächtigen ©efäilc bie Sleidjsgcfd)id)te ob: ©as Königs* haus, bureb feine geiftlidjcn ^ausgenoffen oerftärkt, aerfeßt bie ftammesfürfilid)cn Orbnungcn, bis cs als £)aus bes „Steidjs" um 1200 mit ben fturfürfteu an ber Spiße unb ben anbern SReicbsfürften Stammlänber unb Starken umfaßt. STun cift kann ftatt bes früheren ©egenfaßes nach außen &u ben Stämmen ber innere groifdjen Äaifcr unb Steid) b^oorbre^cn. Unb roeitcr löfen fid) innerhalb bes „Oleidjs" bie jeroetls engeren Räume als Rcgierungsorganc heraus: erft ber ir)of, bann bic Äammer, julcßt bas Kabinett unb bie „©emächcr" bes dürften bis jur enbgiUligen ftaatsrcd)ttid)en Slufeebrung ber fojiologifdjcn Urjelle „Stet GZ 120 A u s de n B .t s p r e c h ü . ö-i g h Wird die Arbeit raijleicher Weise fortgeffihrt, sowitd nanlihetiiSiS^fr»»•“ iSsisthen Körrtgvfc deutscher Sprache ein bessertr5Petk besitzen -als das Volk, dessfit.Qrösse er begründete. ‘ffyaiiedm-SeiäcMfL Pen de ptrsonne» pdurraiertt exprtiHEt rare opmron compSente sur uh Hvft dtt & la nonvenute et la largeur des Ylies ite Fanter; apn Intelligence pour la forme ne le cfdcnt gfitfe ä ja so 1 idttb s ci ga Tt fiqne. Reoue ctiüQuc. Oirtellicrihas treated Bft ahscure, corifnoed r ^and"tiTvolved period in the work of PhilippAugustus witha cle ar ness_ah d- fdtlnpss o f investlgaffoei thatdeservea the hearirest commendation. ' l: "' -- “.. TTxTtkejiran Hlswäat Reuten. ‘ VERLAG DER DYK’SCHEN BUCHHANDLUNG LEIPZIG Eine 25 jährige Arbeil zum Abschluß gekommen! Philipp II. August König von Frankreich Von Alexander Cartellieri o. Professor der Geschichte an der Universität Jena Vier Bände in 5 Teilen D Bd. I: XXVIII, 483 Seiten und 4 Stammtafeln . GZ 15 „ II:. XXXI, 360 Seiten und 4 Stammtafeln . . GZ 12 „ III: XXIV, 264 Seiten und 5 Stammtafeln . . GZ 12 ■ , IV1: X, 255 Seiten ................ GZ 9 „ IV2: XVI, 466 Seiten und 4 Stammtafeln. . GZ 15 Das vollständige Werk (5 Teile in 3 Halbfranzbände gebunden) kostet GZ 120 Aus de n Besprechungen: Wird die Arbeit in gleicher Weise fortgeführt, so wird man über den französischen König in deutscher Sprache ein besseres Werk besitzenais das Volk, dessen Orösse er begründete. Historische Zeitschrift. Pen de persohnes pourraieht expHmer unc opinion compütente snr un livre dü ä des recherches si serieuses et sl profondes. Mais tous les lecteurs reconnaitront que ia nonveautü et la largeur des vues de l’auteur, son Intelligence pour la forme ne le cüdent gahre k la soliditö scientiffque. Revue critlqüe. Cartellieri has treated an obscure, confused, and involved period in the work of PhilippAugustuswitHa clearness and fullness of Investigation thatdeserves the heartiest commendatioti. The Tlmerlcan Hlstorlcat Review. VERLAG DER D.YK'SCHEN BUCHHANDLUNG LEIPZIG ARISTOTELES WERKE Gesamtausgabe in 3 Halbpergamentbänden GZ 50 Metaphysik. Übersetzt, erläutert und mit einer Lebensbeschreibung versehen von Dr. E. Rolfes. 3. Aufl. 1022. 2 Bde. je GZ 3, geb. 4 Die Übersetzung, wahrlich keine leichte Aufgabe, ist vorzüglich gelungen; sie legt Überall von einem tiefgründigen Verständnisse Zeugnis ab. Oanz besonders tritt dies noch ln dem dritten Teile der Arbeit hervor: in den Anmerkungen zu den einzelnen Büchern. Überall sieht man die gründliche Kenntnis der Platonischen nnd Aristotelischer) Philosophie und völlige Vertrautheit mit der einschlägigen Literatur bis in die neueste Zeit herab; dabei zeigt sich der Verfasser als selbständiger Denker. Ein Namen- und Sachverzeichnis bildet den Schluß der höchst verdienstlichen Arbeit. Prof. A. StSlele in der Theologischen Bernte. Politik. Neu übers, v. E. Rolfes. '22. XXXI, 341 S. GZ 5.5, geb. 7 Drei Bücher über die Seele. Neu übersetzt von Gymn.-Direktor Dr. A. Busse. 2. Aufl. 1922. XX, 94 u. 27 S. . GZ 3, geb. 4 Nikomachische Ethik. Neu übersetzt und erläutert von Dr. theol. Eugen Rolfes. 2. Aufl. 1920. XXIV, 268 S. GZ 4, geb. 5.5 Poetik. Neu übersetzt v. Prof. Dr. Ä. Gudeman. 1921. XXIV, 91 S. GZ 2, geb. 3 Organon (riebst Eirileitung oes Porphyr!us). Neu übers, u. m. Anm. vers. v. E. Rolfes. 1920—23. (Jeder der sechs. Teile ist auch einzeln käuflich). Vollständig in 1 Hlwdbd. , . . . . GZ 22 Geschichte der Aristotelischen Philosophie im protestantischen Deutschland Von Peter Petersen. 1921. XII, 534 S. GZ 12.5, geb-15 Eine erschöpfende Darstellung des Einflüsse? des Aristoteles auf die Oedankenwelt des Protestantismus fehlte bisher. Fast war man geneigt anzunehmen, daß die Wirkungen des Aristoteles konfessioneU bedingt wären. Nun zeigt dies Buch, daß die Reformatoren Luther und Melanchthon selbst von Aristoteles ausgingen. Es verfolgt die Wirkungen des Aristoteles weiter über Nikolaus Taurellus au. Leibniz, über Pufendorf und Christian Wolf zu Gottsched, Lessing, Ooetbe nnd den anderen Dichterheroen. Augustinus. Vom seligen Leben Übersetzt und erläutert von Dr. theol. et phil. John. Hessen 1923. XXX, 43 Seiten. GZ 2, geb. 3 Dem Verlag gebührt jedenfalls ganz besonderer Dank für dieses Augnstlnbiridchen, das an dieser Stelle fast symbolisch wird für den Wandel unserer Zeit. Augsburger Pasteeiauig, 13. 9. 1923. Thomas von Aquin Die Philosophie von Thomas vön Aquin In Auszügen herausgegeben von Dr. theol. Bugen Rolfes 1920. XI, 224 Seiten. OZ 4, geb. 5.5 Auguste Comte Abhandlung über den Geist des Positivismus Übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Fr. Sebrecht 1915. XVII, 141 Seiten. OZ 3, geb. \ VERLAG VON FELIX MEINER IN LEIPZIG - Druck voa C. Gmmbach, Leipzig