1 r j Voikswirthschaftliche Zeitfragen, 1 ■\7i- 1AI111 S Vortrage und Abhandlungen herausgegeben von der Yolkswirthschaftlichen Gesellschaft in Berlin. Heft 166. (lahrgang 21, Heft 6.) s I L Der Abschlufs der deutschen Münzreform. Von Karl Helfferich. • BERLIN. VERLAG VON LEONHARD SIMION. ^ \ J^^-. ^2*^£ l 9^F" Jährlich erscheinen 8 Hefte zum Abonnementspreise von 6 Mark. "4MB Einzelpreis für jedes Heft i Mark. //- Der Abschlufs der deutschen Münzreform. Von Karl Helfferich. Verlag BERLIN 1899. von Leonhard Simion. Vorwort. Dem Reichstag ist in diesen Tagen der Entwurf einer Novelle zu den Münzgesetzen zugegangen, welcher neben verschiedenen kleinen Aenderungen nicht mehr und nicht weniger bewirken wird, als dafs die deutsche Münzreform, welche durch die vorzeitige Einstellung der Silberverkäufe im Jahre 1879 unterbrochen worden ist, im Laufe des nächsten Jahrzehnts zu einem endgiltigeu Ab- schlufs gelangt. Es ist keineswegs eine grofse Staatsaktion, die durch den Entwurf in die Wege geleitet werden soll; es handelt sich vielmehr um eine in ihren Dimensionen ganz bescheidene Mafsregel. Der Grundgedanke, von welchem die Vorlage ausgeht ist nicht etwa ein theoretisches Prinzip, auch nicht die Absicht in dem seit einigen Jahren zum Stillstand gekommenen Streit um die Währungsfrage eine epochemachende Entscheidung herbeizuführen; der Ausgangspunkt ist vielmehr das viel weniger sensationelle Bestreben, unsre Münzgesetze mit den Erfahrungen, welche man in jahrzehntelanger Beobachtving der Bedürfnisse des Geldverkehrs gesammelt hat, in Uebereinstimmung zu bringen. Der währungspolitische Inhalt der Vorlage, um welchen mau von gewisser Seite alsbald einen heifsen Kampf zu entfachen versucht hat, ergab sich gewissermafsen von selbst aus dem Bestreben, unsre Münzzirkulation den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend zu gestalten. Dafs von derjenigen Seite, welche bis in die letzten Jahre hinein die Grundlagen unserer Geldverfassung bekämpft hat, von welcher die deutsche Goldwährung fortgesetzt auf das Schärfste angegriffen worden ist und von welcher noch in diesem Jahr die Reichsbank als die Hüterin der deutschen Währung ihrer bewährten Verfassung beraubt werden sollte, —■ dafs von dieser Seite jeder Schritt, welcher zur Festigung und Sicherung unseres Geldwesens beiträgt, zu verhindern gesucht wird, dafs auf dieser Seite namentlich der Gedanke an eine Durchführung der reinen Goldwährung, auch wenn sich diese nahezu von selbst ergiebt, zu 1* 4 einern letzten Aufgebot der miserer Geldverfassung feindlichen Kräfte führen würde, das kann Niemauden überraschen, der die Vorgänge auf diesem Gebiet während der letzten Jahrzehnte beobachtet hat. Und auch die Taktik, welche von dieser Seite befolgt wird, um den Entwurf zu Fall zu bringen, ist keine Ueber- raschuug. Dieselben Leute, welche viele Jahre hindurch die heftigste Agitation gegen die Goldwährung unterhalten haben, o o o o o welche trotz aller Milserfolge stets wieder aufs neue die Angriffe gegen die bestehende Währungsverfassung orgauisirt und geleitet haben, welche mit allen Mitteln Aufregung und Beunruhigung in die weitesten Schichten des Volkes getragen haben, — sie spielen jetzt die harmlose und friedfertige Unschuld und erheben die Klage, dafs durch die Münznovelle der eben erst beruhigte Währungsstreit künstlich wieder augefacht werde. Dieselben Leute, welche bisher vom Krieg auf dem Gebiet der Währung förmlich gelebt haben, die sich gegen das „Versumpfen des Währungsstreites", solange es ging, zur Wehr gesetzt habeu, erdreisten sich jetzt, die Einbringung der Müuznovelle als einen vom Zaun gebrocheneu o O o Friedensbruch hinzustellen und sich darüber zu entrüsten. Zwar hat diese Taktik der Novelle bisher nicht geschadet. Die von den Agrariern und Bimetallisten offen bekundete Hoffnung, o o' der Bundesrath könne sich durch ihr Lärmen und Toben zur Ablehnung der Vorlage bestimmen lassen, ist kläglich gescheitert. Der Entwurf ist im Bundesrath ohne jede wesentliche Aenderung angenommen worden, und in der nächsten Zeit bereits wird sich der Reichstag mit ihm zu beschäftigen haben. Dort freilich werden die sattsam bekannten Vorkämpfer des internationalen Bimetallismus ■— dessen Internationalität nur noch in seinem gänzlich internationalen Fiasko besteht — es sich nicht nehmen lassen, ihr möglichstes zu thun, um die Vorlage zu Fall zu bringen, wie sie anch jetzt schon ihr möglichstes thuu, um die öffentliche Meinung über die Tragweite und die Absichten der Novelle zu verwirren. Einige Worte über den Inhalt und die Bedeutung des Ent- O O wurfs, der vielleicht dazu bestimmt ist, als bescheidener Schluis- stein das grofse Werk der deutschen Münzreform abzuschliefsen, dürften deshalb in weiteren Kreisen willkommen sein. Berlin, im November 1899. Karl Helfferich. I. Als das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens an die schwierige Aufgabe herantrat, die verschiedenartigen Landeswährungen durch eine einheitliche Reichswährung zu ersetzen, die sich in wichtigen Punkten von den bestehenden Geldsystemen unterschied, war man sich wohl in den entscheidenden Prinzipienfragen über die neu zu schaffende Ordnung klar, aber in vielen Einzelheiten liefs sich maugels jeder praktischen Erfahrung ein willkürlicher Griff nicht vermeiden. Mit Ausnahme der freien Stadt Bremen hatten bis dahin alle deutschen Staaten Silberwährung. Nachdem man sich im Prinzip dafür entschlossen hatte, das neue deutsche Geldwesen auf der Grundlage der Goldwährung zu ordnen, entstanden eine Reihe von Fragen, für deren Lösung die bisherigen Verhältnisse keine Anhaltspunkte boten. Die wichtigste dieser Fragen war. wie grofs der Bedarf des deutschen Verkehrs an Silbergeld und kleineren Scheidemünzen sein werde, wenn der Umlauf mit Goldmünzen gesättigt sein und Goldmünzen allein zu allen grölsereu Zahlungen Verwendung finden würden. Eine andere wichtige Frage, welche durch die Neueinführung des Dezimalsystems noch komplizierter wurde, war die Wahl der einzelnen Münzstücke des neuen Systems. Für die Beurtheilung der ersteren Frage kam in Betracht, dafs bei einer Goldwährung darauf gehalten werden inufs, dafs der Umlauf von Silbermünzen und andern Scheidemünzen das Be- dürfnifs des Verkehrs nicht überschreitet. Bei den fortgesetzten Schwankungen im Werthverhältnifs zwischen Gold und Silber hat es sich als nothwendig herausgestellt, die Silbernlünzen nicht zu ihrem vollen Goldwerth, sondern soweit unter ihrem Werth auszuprägen, dafs auch eine denkbare Steigerung des Silberpreises den 6 Metallwerth der Silbermünzen nicht über den ihnen beigelegten Geldwerth erhöhen kann. Denn sobald eine solche Erhöhung eintreten würde, würden die Edelmetallhändler ihren Vortheil dabei finden, die Silbermünzen einzuschmelzen und sie als Barren zu verkaufen. Die Erfahrungen der früheren Doppel Währungsländer sprechen in dieser Beziehung sehr deutlich; namentlich die Geschichte des französischen Geldwesens ist belehrend. Dort waren auf Grund der bestehenden Doppelwährung die Silbermünzen nach einem Werthverhältnifs von lö'/a Pfund Silber = 1 Pfund Gold ausgeprägt. Als nun in den fünfziger und sechziger Jahren der Werth des Silbers gegenüber dem Golde, infolge der Gold- fuude in Kalifornien und Australien und infolge der starken Silbernachfrage für Indien, eine Steigerung erfuhr, so dafs bereits 15 Pfund Silber soviel werth waren wie ein Pfund Gold, wurden die französischen Silbermünzen in so grofsen Massen eingeschmolzen und exportirt, dafs sich die französische Regierung, um das für den kleinen Verkehr nothwendige Silbergeld im Lande zu erhalten, genöthigt sah, die Silbermünzen vom Zweifrankenstück abwärts zu einem wesentlich unter dem ihnen beigelegten Nennwerth bleibenden Silbergehalt auszumünzen. Nun läuft jede Münze, deren Metallwerth hinter ihrem Nennwerth zurückbleibt, Gefahr, in kritischen Zeiten auf ihren Metallwerth zurückzusinken, also gegenüber dem vollwerthigeu Gelde einer Entwerthung zu verfallen. Zur Aus- schliefsung dieser Gefahr giebt es verschiedene Mittel. Das wichtigste dieser Mittel, das geradezu die Vorbedingung für die Erhaltung des Nennwerthes unterwertiger Münzen darstellt, ist die Beschränkung der Ausgabe solcher Stücke auf den durch den D O Bedarf des Verkehrs gegebenen Umfang. So lange die Scheidemünzen das Bedürfnifs des Verkehrs nicht überschreiten, wird sie jedermann gern zu dem ihnen beigelegten Werthe nehmen. Wenn J (D O O aber mehr Scheidemünzen in Umlauf gebracht werden, als für die kleineren Zahlungen des täglichen Verkehrs nothwendig sind, wenn infolgedessen jedermann sich bestrebt, sich der Scheidemünzen zu erwehren oder sie anderen zuzuschieben, dann ist die Möglichkeit einer Entwertung gegeben. Auch die übrigen Mittel, durch welche die Gefahren der Unterwerthigkeit der Scheidemünzen aufgehoben Averden sollen, die Beschränkung ihrer Zahlungskraft auf kleinere Beträge — bei uns in Deutschland für die Silbermünzen auf Be- O träge bis zu "20 Mk. —, und die Verpflichtung des Staates, die 7 Scheidemünzen auf Verlangen gegen vollwerthiges Geld einzulösen, dürften sich hei einem Übermals von Scheidemünzen in kritischen Lagen nicht als ausreichend zur Verhinderung einer Eutwerthung erweisen; mindestens aber würde die Einlösungsverpflichtung des Staates bei einem Uebermai's von Scheidemünzen stets zu einer Erschwerung von Krisen führen müssen. Bei uns in Deutschland liegt dem Reich die Verpflichtimg ob, Reichssilbermünzen in Beträgen von mindestens 200 Mk. auf Verlangen gegen Goldgeld einzuwechseln. Irgend welche Fonds sind aber zu diesem Zweck nicht bereit gestellt. Dagegen hat der Bundesrath eine Anzahl von Reichsbank-Kassen mit der Umwechsehmg beauftragt. Ein Uebermafs von Reichssilbermünzeu, dessen der Verkehr nicht be- nöfchigt und dessen er sich vor allem in Zeiten allgemeiner Vertrauenserschütterung zu entledigen suchen wird, würde sich also gerade zur Unzeit fühlbar machen. Die Reichsbank würde sich genöthigt sehen, diese Müuzen gegen Goldgeld einzulösen und dadurch würde ihr Goldvorrath gerade in Augenblicken, in welchen sie ihn besonders uöthig hat, eine vielleicht verhänguii'svolle Schmälerung erfahren. Eine vorsichtige Abmessung des Umlaufs von Silberscheide- münzen ist heute mehr geboten, denn je. Ursprünglich waren unsere Reichssilbermünzeu nur 10 % unter ihrem Werth ausgeprägt, aber seit dem Erlafs des Münzgesetzes hat diese Differenz eine euorme Vergröfserung erfahren durch die starke Entwerthung des Silbers, welche inzwischen eingetreten ist. Der Preis des Silbers ist seit der Zeit des Erlasses unserer Münzgesetze von 180 Mk. pro Kilogramm auf etwa 80 Mk. pro Kilogramm gesunken; dadurch sind unsere Silbermünzeu, deren Silbergehalt ursprünglich uur um 10 % hinter dem ihnen beigelegten Goldwerth zurückblieb, um 60 % unter werthig geworden, mit anderen Worten: der Metallwerth des Einmarkstücks, der ursprünglich 90 Pfennig war, ist infolge des Rückganges des Silberpreises bis auf 40 Pfennig herabgesunken. Bei einer so starken Unterwerthigkeit der Silbermünzen ist natürlich eine sorgfältige Beschränkung der Silberprägung auf den Umfang des Verkehrsbedürfnisses doppelt und dreifach geboten. Andererseits hat der Verkehr ein Recht darauf, dafs ihm das für seine Bedürfnisse erforderliche Quantum von Scheidemünzen geliefert wird. Eiu Maugel an kleinem Geld würde sich im täg- 8 liehen Verkehr sehr unangenehm fühlbar machen und könnte, trotz der Unterwerthigkeit der Scheidemünze, geradezu zu einem Aufgeld auf kleines Geld führen. Am meisten getroffen würden dadurch die breiten Massen, welche ihr Einkommen im Wochenlohn in gröfseren Beträgen beziehen und es fortgesetzt im Kleinen verausgaben müssen. Man hat früher in England der Goldwährung zum Vorwurf gemacht, dafs sie, weil sie zu einer knaj)pen Ausgabe von Scheidemünzen nöthige, nothwendig zu einem Wucher mit kleinem Geld führen müsse. Sicherlich läfst sich aber hier bei gutem Willen und sorgfältiger Beobachtung der Bedürfnisse des Verkehrs eine richtige Mitte finden. Ferner kann der Verkehr beanspruchen, dafs ihm das Geld in der geeigneten Form, in der seinen Bedürfnissen entsprechenden Stückelung zugeführt wird; dafs die einzelneu Stücke handlich sind, nicht zu grofs und nicht zu klein, dafs ihr Werth deutlich erkennbar ist und die Form der einzelnen Stücke Verwechselungen ausschliefst, dafs die Sorten zahlreich genug sind, um mit möglichst wenigen Stücken die verschiedensten Summen darstellen zu o können, dafs sich aus den einzelnen Sorten Rollen von runden Summen bilden lassen, u. s. w. Auf diesem Gebiet wird es nun freilich niemals möglich sein, es allen recht zu machen. Ein Stück, das dem Arbeiter und dem Bauern als handlich erscheinen mag, ist vielleicht bereits zu grofs für ein niedliches Damen-Portemonnaie. Der Süddeutsche, welcher durch seine kleinen silbernen Kreuzerstücke an Miniaturmünzen gewöhnt war, findet sich im allgemeinen mit kleinen Sorten besser ab als der Norddeutsche. Das Wort „Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen", gilt hier nicht ohne Einschränkung. Der Geldumlauf zerfällt nicht in streng geschiedene Zonen, und die rastlos wandernden Stücke ziehen durch alle Sphären des Verkehrs. Was der eine liebt, das belästigt den andern. Ferner erschwert die Vielheit der Sorten die deutliche Unterscheidung der einzelnen Stücke. Da die Form unserer Münzen eine feststehende und wohlbegründete ist, ist der Spielraum für die Unterscheidung durch die blofse Gröfse nur gering, namentlich wenn es sich um so ähnliche Metalle wie Nickel und Silber haudelt. Daher die Klagen über die Verwechselung von nickeinen 10 Pfennig- und silbernen 50Pfennigstücken und auch zwischen nickelneu 20Pfennig- und silbernen Einmarkstücken. 9 Bei diesen Fragen liegt vor allem die Gefahr nahe, dafs man die Notwendigkeit und Ueberflüssigkeit, Eeliebtlieit und Unbeliebtheit der einzelnen Sorten nach seinem persönlichen Geschmack oder nach dem Geschmack seines Bekanntenkreises be- urtheilt, während andere Schichten ganz anderer Ansicht sind. Daher kommen die zahlreichen sich häufig ganz widersprechenden Gesuche, welche iu Bezug auf die Stückelung unserer Münzen fortgesetzt an die Reichsbehörden gerichtet werden. Nun giebt es aber im deutschen Geldverkehr eine Stelle, bei welcher sich sowohl die Beliebtheit und Unbeliebtheit der einzelnen Müuzsorten als auch der Gesammtbedarf des Verkehrs an Scheidemünzen deutlich kund thnt. Diese Stelle ist die Reichsbank. Das Baukgesetz vom 14. März 1875, durch welches die Reichsbank ins Leben gerufen worden ist, hat diesem Institut die Verpflichtung auferlegt, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiet zu regeln. Zu dieser Verpflichtung gehört insbesondere auch die örtliche Regulirung des Scheidemünzumlaufs. Es war D O deshalb durchaus im Sinne des Bankgesetzes, dafs der Bundes- rath einer Anzahl von Reichsbankkasseu die dem Reiche obliegende Verpflichtung der Umwechselung von Scheidemünzen gegen Goldgeld übertrug. Die Reichsbank ist aber behufs Regelung des Geldumlaufs über diese ihr ausdrücklich auferlegte Verpflichtung noch weit hinausgegangen. Obwohl sie nicht verpflichtet ist — so wenig wie eiu Privatmann —, Reichssilbermünzen iu Beträgen von mehr als zwanzig Mark in Zahlung zu nehmen, nimmt sie diese Münzen in ihren Geschäftsräumen in jedem Betrage an. Obwohl sie ferner, wie Jedermann, berechtigt ist, Thaler bis zu jedem Betrag in Zahlung zu geben, zahlt sie in Berlin stets, in der Provinz, soweit ihre Bestände ausreichen, auf Verlangen in Gold. Sie liefert ferner an allen ihren mit Ivassen- einrichtung versehenen Zweigniederlassungen gegen Noten und Gold O D O O O bereitwillig diejenigen Münzsorten, welche von ihr verlangt werdeu, soweit ihr Vorrath ausreicht. Die Zweiganstaiten sind ferner angewiesen, an die Zentralstelle über die bei ihnen verfügbaren Bestände und die an sie herantretende Nachfrage nach den einzelnen Sorten fortlaufende Meldung zu erstatten. Die Reichsbank liefert also dem Verkehr soviel Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, wie der Verkehr von ihr verlaugt; 10 sie nimmt andererseits bereitwillig alle im Verkehr überflüssigen Scheidemünzen auf. Man hat mithin alles Recht zu der Annahme, dafs der Verkehr aufserhalb der Reichsbank jeweils so viel von diesen Münzsorten nöthig hat, wie sich thatsächlich aufserhalb der Kassen der Reichsbank befindet. Da ferner der Verkehr Gelegenheit hat, die seinen Bedürfnissen nicht entsprechenden Sorten der Reichsbank zuzuschieben und von ihr andre Sorten zu verlangen, so müssen die Kassen der Reichsbank auch Aufschlufs geben können über die Beliebtheit der einzelnen Münzstücke. Vor allem aber müssen die Berichte der einzelnen Zweiganstalten über ihre verfügbaren Bestände und über die an sie herantretende Nachfrage nach den einzelnen Sorten der Reichsbankleitung ein klares Bild von den Bedürfnissen des Verkehrs geben, welches deutlich zeigt, au welchen Sorten Ueberflufs und an welchen Mangel ist, welche Münzen der Verkehr bereitwillig aufnimmt und welche er beharrlich zurückweist. Hier haben wir also ein objektives Kriterium für die Beur- theilung der praktischen Verkehrsbedürfnisse, und die hier zu Tage tretenden Erfahrungen werden die Grundlage abgeben müssen für jede Aenderung der Münzgesetze, welche den Geldumlauf den praktischen Verkehrsbedürfnissen mehr als bisher anpassen will. II. Die Münzuovelle stellt sich durchaus auf den Boden der bisher über die Bedürfnisse des Verkehrs gesammelten Erfahrungen. Sie schlägt die Beseitigung einiger Münzstücke vor, welche der Verkehr bisher beharrlich zurückgewiesen hat; sie will ferner den liüchstbetrag, welchen das Münzgesetz vom y. Juli 1873 für die Ausgabe von Reichssilbermünzen festgesetzt hat, entsprechend dem thatsächlichen Bedarf au Silberscheidemünzen erweitern.*) Die Münzstücke, welche in Wegfall kommen sollen, sind das goldene Fünfmarkstück, das silberne und das nickehie Zwanzigpfennigstück. *) In einem V. Artikel will die Novelle das immer noch als Miinzgewicht geltende Pfund (in der Schwere von 500 g) durch das Kilogramm ersetzen. Diese Aenderung, welche auch für die Münzstätten das allgemeine Verkehrsgewicht einführen will, hat lediglich formelle Bedeutung. 11 Die Reichsgoldmünzen zu fünf Mark sollen auf Anordnung des Bnndesraths mit einer Einlösungsfrist von einem Jahr aufser Kurs gesetzt werden (Artikel I des Entwurfs). Der ursprüngliche Entwurf des Münzgesetzes von 1873 enthielt das goldene Fünfmarkstück nicht; das silberne Fünfmarkstück, dessen Prägung er vorschlug, fand im Reichstag starken Widerspruch. Mau hielt es für zu grofs, um zweckentsprechend als Scheidemünze dienen zu können. Da aber die völlige Beseitigung der Thaler im Plane der Münzreform lag und mau ein Mittelglied zwischen dem Zweimarkstück, das übrigens im Entwurf des Münzgesetzes gleichfalls fehlte, und dem goldenen Zehnmarkstück nicht Ö O ' o entbehren zu können glaubte, schlugen die Gegner des silbernen Fünfmarkstückes die Ausprägung eines goldenen Fünfuiarkstückes vor. Die Reichsregieruug wollte von einem solchen Stück nichts wissen. Sie hielt es, wie sich später zeigte mit Recht, für zu klein, um den Bedürfnissen des Verkehrs zu entsprechen; aufser- dem sind sowohl die Prägekosten als auch die Verluste durch O Abnutzung im Verhältnis zum Wert einer Münze um so gröfser, je kleiner die Münze ist. Der Reichstag beschlol's jedoch die Einführung des goldenen Fünfmarkstückes, und die Regierung nahm diesen Beschlufs an unter der Bedingung, dafs der Reichstag auch das silberne Fünfmarkstück anerkenne. Man werde dann, sagte der damalige Präsident des Reicbskauzleramtes Dr. Delbrück, beiden Stücken fair play geben, und der Verkehr werde entscheiden, welches der beiden Stücke das bessere sei. Der Verkehr hat in der That entschieden, und seine Entscheidung ist durchaus gegen das goldene Fünfmarkstück ausgefallen. D o o D o Im Ganzen ist an goldenen Fünfmarkstücken überhaupt nur ein Betrag von 27 969 925 Mk. ausgemünzt worden, davon allein etwa 24 V2 Millionen Mark im Jahre 1877, der Rest im Jahre 1878. Schon bei der ersten Ausgabe dieser Münzsorte zeigte sich, dals der Verkehr nicht gewillt war, sie aufzunehmen. Ihre Ausprägung wurde deshalb eingestellt, und bereits im Jahre 1881 wurden die Reichsbankanstalten angewiesen, diese Stücke nicht wieder in Ver- O 7 kehr zu setzen. Ende Mai 1898 befand sich von dieser Sorte ein Betrag von 23,4 Millionen, also mehr als vier Fünftel der gesaruni- ten Ausprägung, in den Kassen der Reichsbank. Davon sind auf Grund eines Bundesrathsbeschlusses vom 26. Mai 1898 22 Millionen Mark in Kronen umgeprägt worden, so dafs also nicht mehr ganz 12 6 Millionen Mark in halben Kronen vorhanden sein können, von denen 1 '/ 2 Millionen Mark in der Reichsbank liegen. Im Umlauf bekommt man die goldenen Fünfmarkstücke nur noch in ganz seltenen Fällen zu Gesicht. Ihr gänzliches Verschwinden wird vom Geldverkehr überhaupt nicht empfunden werden. Mehr Widerspruch als die Beseitigung der goldenen Fünfmarkstückes wird vielleicht die Abschaffung der silbernen und nickeinen Zwanzigpfennigstücke finden. Hier liegen die Dinge folgendermafsen: Der Entwurf des Münzgesetzes, wie er dem Bundesrath vorgelegt wurde, enthielt überhaupt kein Zwanzigpfennigstück; zwischen dem nickeinen Zehnpfennigstück und dem silbernen Fünfzigpfennigstück war kein Mittelglied vorgesehen, Die Verfasser des Münzgesetz-Entwurfes gingen von der Ansicht aus, dafs der Verkehr mit einer verhältnismäfsig o-eringen Anzahl von Münzsorten aus- o o o kommen könne und dafs ein allzugrofser Ueberflufs an Sorten die Unterscheidbarkeit beeinträchtige. Auf das Verlangen von Bayern und Württemberg fügte jedoch der Bundesrath das Zwauzigpfennigstück in das Gesetz ein, das namentlich für Süddeutschlaud als Ersatz für das beliebte Sechskreuzerstück als wünschenswert erschien; und in Süddeutschland hat sich in der That das silberne Zwanzigpfeunigstüek noch am meisten im Umlauf erhalten. Von Anfang au war man zweifelhaft, ob man das Zwanzigpfennigstück aus Nickel oder aus Silber prägen solle. Man entschied sich für das Silber. Bestimmend dafür war nach dem Bericht der mit der Vorberathung des Gesetzes betrauten Bundesraths- aiisschüsse die Erwägung, „es könne zu der beträchtlichen Menge, welche ausgeprägt werden würde, das überschüssige Silber aus den einzuziehenden Silberkurantmünzen passend verwendet und damit zugleich der Anschaffungspreis des Nickel- und Kupfermetalls (für die kleineren Scheidemünzen) auf mäfsiger Höhe erhalten werden." Man hatte sich jedoch in der Annahme, dafs der Verkehr grofse Summen absorbiren werde, sehr getäuscht. Am Ende des Jahres 1877 belief sich die Gesammtprägung von silbernen Zwanzigpfennigstücken auf 35 717 922,80 Mk., und es zeigte sich damals schon, dafs diese Summe sich nicht im Umlauf werde 13 halten können. Die Ausprägung wurde eingestellt, aber die Stücke sammelten sich in immer gröi'seren Beträgen bei der Reichs- bank au. Schon im Jahre 1879 wurde die Umprägung von 5 Mill. Mk. Zwanzigpfennigstücken in andere Reichssilbermünzen beschlossen; ähnliche Beschlüsse ergingen später in den Jahren 1883, 1888, und 1898. Insgesammt sind bisher Zwanzigpfennigstücke im Betrage von mehr als 21 Mill. Mk. umgeprägt worden, und trotzdem sammelten sich immer wieder Bestände von dieser Münzsorte in den Kassen der Reicbsbauk an, aus Avelchen das Material für die Umprägung entnommen wurde; ein deutliches Zeichen dafür, dafs der Verkehr sich dieser Stücke immer mehr zu entledigen sucht. Aber nicht nur in Rücksicht auf die Bedürfnisse des Verkehrs, sondern auch in rein technischer Beziehung haben sich die silbernen Zwanzigpfennigstücke als unpraktisch erwiesen. Wie alle kleinen und dünnen Münzstücke unterliegen die silbernen Zwanzigpfenuigstücke einer raschen und starkeu Abnutzung. Die Zählung von 25 000 Stück bei der Reichsbank hat ergeben, dafs bei 10,a % die Prägung bereits undeutlich geworden war, dafs bei 84,7 % die Prägung zwar noch zu erkennen war aber bereits anfing undeutlich zu werden, und dafs nur 4,7 % aller Stücke eine gut erhaltene Prägung zeigten. Wie stark die Abnutzung dieser Stücke ist, geht daraus hervor, dafs die im Jahre 1898 umgeprägten Stücke bereits 3,oos % ihres Feingehaltes verloren hatten, obwohl ein Theil der umgeprägten Stücke, wie die Begründung der Münznovelle hervorhebt, sich noch garnicht in Umlauf befunden hatte. Die gänzliche Beseitigung dieser für den Verkehr entbehrlichen Münzsorte erscheint daher geboten. Die Novelle bestimmt, dafs sie auf Anordnung des Bundesraths mit einjähriger Einlösungsfrist aufser Kurs gesetzt werden solle; die Aufserkurs- O O ' setzung soll nicht vor dem 1. Januar 1902 erfolgen (Artikel II), „weil die Einziehung allmählich mit tbunlichster Rücksichtnahme auf diejenigen Gebiete erfolgen soll, in denen die Münze noch umläuft." Die Nickelmünze zu zwanzig Pfennig ist durch ein Gesetz o o vom 1. April 1886 eingeführt worden. Nachdem sich das silberne Zwanzigpfennigstück als unpraktisch erwiesen hatte, wollte man einen neuen Versuch macheu, eine brauchbare Münze zwischen <* 14 dem 10- und dem 50-Pfennigstück zu schaffen. Der Versuch ist nach dem allgemeinen Urtheil gänzlich mißglückt. Die neuen Nickelmünzen wurden vom Verkehr noch viel weniger auf- o genommen als ihre silbernen Vorgänger, sodafs überhaupt nur ein Betrag von 5 Mill. Mk. zur Ausmünzung gelangte. Seit 1892 ist keine neue Ausprägung dieser Stücke erfolgt. Man kann zweifeln, ob nicht die plumpe Form und das häfsliche Gepräge die Ursache der ungünstigen Aufnahme dieser Stücke ist; aber wie dem auch sein mag, die Erfahrungen mit den beiden Sorten von Zwanzigpfenuigstücken haben dargethan, dafs ein solches Münzstück ohne Unbequemlichkeit entbehrt werden kann und dafs die Müuzgesetzgebung hier, ohne den Verkehr zu erschweren, das gesunde Prinzip der Einfachheit der Stückelung befolgen kann. Die Einziehung dieser Stücke soll gleichfalls nur allmählich o-eschehen und ihre Aufserkurssetzung soll deshalb nicht vor dem o o 1. Januar 1903 erfolgen (Art. III). Im Verkehr sollen sie durch eine entsprechende Vermehrung der Zehnpfennigstücke ersetzt werden. $ * ■Je Ueber alle diese Vorschläge wird eine Einigung auch im Reichstag leicht zu erzielen sein. Dagegeu wird der Artikel IV des Gesetzes allem nach der Gegenstand eines lebhaften Kampfes werden. Dieser Artikel schlägt nämlich vor, den Höchstbetrag für die Ausprägung von Reichssilbermünzen, welcher im Münzgesetz vom 9. Juli 1873 auf 10 Mk. pro Kopf der Reichsbevölkerung festgesetzt ist, auf 14 Mk. pro Kopf zu erhöhen und für die dadurch möglich werdenden Neuprägungen das aus einzuziehenden und einzuschmelzenden Thalern zu gewinnende Silber zu verwenden. Es handelt sich also zunächst bei diesem Artikel um die Um- prägung von Thalern in Reichssilbermünzen. Dieser Vorschlag ist es, der nebenbei eine währungspolitische Tragweite von nicht zu unterschätzender Bedeutung hat, aber damit werden wir uns später beschäftigen. Hier wollen wir diesen Vorschlag nur nach den praktischen Bedürfnissen des Geldverkehrs beurtheilen. Als das Münzgesetz den Höchstbetrag der Reichssilbermünzen auf 10 Mk. pro Kopf der Bevölkerung festsetzte, fehlte es an 15 jedem praktischen Anhaltspunkt für eine derartige Bestimmung. Die Verhältnisse der früheren deutschen Landeswährungen waren durchaus verschieden von denjenigen der neuen Ordnung. Silber war bis zur Münzreform der wichtigste Bestandtheil des deutschen Münzumlaufs. Silberseid war gesetzliches Zahlungsmittel OD O bis zu jedem Betrag und das Gold vermochte infolge der ihm wenig günstigen gesetzlichen Bestimmungen neben dem Silber O O O D O keinen Boden zu gewinnen. Wie sich die Verhältnisse gestalten würden, wenn der Verkehr genügend mit Gold versehen sein und Goldgeld das alleinige Zahlungsmittel für Beträge über zwanzig Mark sein würde, davon konnte man sich unmöglich eine zutreffende Vorstellung machen. Auch die Erfahrungen anderer Länder waren nicht zu verwenden. Das einzige grofse Land mit Goldwährung war damals England. In England ist mm ein Höchstbetrag für die Ausgabe von Silberscheidemünzen nicht festgesetzt, es ist doi't vielmehr der Regierung gänzlich freie Hand gegeben, den Scheidemünzumlauf den hervortretenden Bedürfnissen anzupassen. Die thatsächlich stattgehabten Ausmünzungen englischer Silbermünzen waren — abgesehen von der verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklung beider Länder — für Deutschland schon deshalb nicht zu verwenden, weil ein grofser aber nicht näher bestimmbarer Theil der englischen Silbermünzen in den englischen Kolonien Verwendung findet. — In den Ländern der Frankenwährung ferner war allerdings ein Höchstbetrag für die Ausgabe von Silberscheidemünzen festgesetzt, nämlich G Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Aber an diesen Satz konnte mau sich in Deutschland deshalb nicht anlehnen, weil in Frankreich und den anderen Ländern des lateinischen Münzbundes damals noch gesetzlich die Doppelwährung bestand und weil neben den silbernen Scheidemünzen vom Zweifrankstück abwärts silberne Fünffrankenstücke in unbeschränkten Mengen ausgeprägt werden konnten. Wenn mau also überhaupt ein Maximum für die Prägung von Reichssilbermünzen festsetzen wollte, so blieb nichts anderes übrig, als auf gut Glück einen mehr oder weniger willkürlichen Griff zu thun und sich eventuelle Korrekturen auf Grund der zukünftigen Erfahrungen vorzubehalten. Für den notwendigen Betrag an Nickel- und Kupfermünzen glaubte man an den bisherigen Erfahrungen genügende Anhalts- 16 pnnkte zu haben. Mau stellte sich vor, diese Sorten würden im Umlauf ungefähr den Raum der Scheidemünzen der bisherigen o O Silberwährung eiunehmen, die im Wiener Münzvertrag' von 1857 auf 3 /o Thaler pro Kopf kontingentirt waren. Mau setzte deshalb für diese Münzen eiueu Maximalbetrag vou 2'/ 2 Mk. pro Kopf fest. Aber hier zeigte sich, wie sehr man sich in diesen Fragen irren kann. Der Verkehr bedurfte von diesen Münzsorten eine soviel geringere als die angenommene Menge, dafs ihre Ausmünzung bereits im Jahre 1877 eingestellt werden mufste, als kaum 44 Mill. Mk., knapp eine Mark pro Kopf der Reichsbevölkerung ausgeprägt war. Später freilich hat die Nachfrage nach diesen Sorten eine wesentliche Steigerung erfahren, so dafs seit der Mitte der achtziger Jahre fortgesetzt neue Ausprägungen stattfinden, welche die Gesammtausgabe von Nickel- und Kupfermünzen auf 70 Mill. Mk. erhöht haben; das ist nahezu 1,30 Mk. pro Kopf, immer noch erheblich weniger als der Quote von 2,50 Mk. entsjDräche. Der Höchstbetrag für die Ausgabe von Reichssilbormüuzeu wurde auf 10 Mk. pro Kopf festgesetzt, freilich mit einem gewissen vorsichtigen Vorbehalt. Der Artikel IV des Müuzgesetzes bestimmt nämlich, dafs der Gesammtbetrag von Reichssilbermünzen „bis auf Weiteres" zehn Mark für den Kopf der Bevölkerung des Reichs uieht überschreiten soll. Im Bundesrath wurden die angenommenen Maximalbeträge aufgefafst als „versuchsweise Suppositionen, welche eine Berichti- guug im Wege des Gesetzes je nach Bedürfnis zulassen". In der Begründung des Müuzgesetzes wurde ausdrücklich hervorgehoben, es sei fraglich, ob die Grenze für die Ausgabe von Silbermünzen nicht zu eug sei; indessen werde es erst Zeit sein, diese Frage zu erwägen, wenn die Einziehung der Landessilbermünzeu ihrem Ab- schlul's entgegengehe. Das war eine durchaus vernünftige und sachgemäfse Auffassung; denn solange neben den Reichsgoldmünzen und den Reichssilbermünzen erhebliche Beträge von alten Landessilbermünzeu vorhandeu sind, ist ohnedies jede Koutingentiruug der Silberscheidemünzeu illusorisch. Die jetzt noch vorhandenen Thaler erfüllen in Konkurrenz mit deu Reichssilbermünzen die Funktionen, welche das Silbergeld bei einer Goldwährung zu erfüllen hat. Ist die Begrenzung für die Reichssilbermünzen zu D O 17 eng, so wird das für den Verkehr infolge der noch vorhandenen Thaler nicht fühlbar. Wenn aber andererseits Thaler und Reichssilbermünzen zusammen den Bedarf des Verkehrs an Silbergeld überschreiten, dann müssen trotz der engen Koutingentirung der Reichssilbermünzen sich die bereits dargestellten Nachtheile eines Uebermafses von Silbergeld fühlbar machen. Kurz, die Kontingen- tirnng der Reichssilbermünzen ist ein todter Buchstahe, sie kann weder zum Guten noch zum Schlimmen wirken, solange neben den Reichssilbermünzen noch erhebliche Mengen anderen Silbergeldes vorhanden sind. Deshalb war es keiue allzugrofse Verantwortung, mit einem willkürlichen Griff das Maximum für die Ausgabe von Reichssilbermünzen festzusetzen, wenn man sich nur die Möglichkeit einer Aenderung auf Grund der noch zu sammelnden Erfahrungen vorbehielt. Hinsichtlich des Bedarfs des deutschen Verkehrs an Silbergeld haben wir nun seit Jahren die zuverlässigsten Anhaltspunkte. Bei der bereits geschilderten Praxis, welche die Reichsbank bei der Regulirung des Scheidemünzumlaufs verfolgt, — bei der Praxis, alles Silber- und Scheidegeld, das ihr gebracht wird, anzunehmen, niemanden zur Annahme von Silber Millionen Mark auf den Gewinn hoi der Prägung von Eeichsilbermiinzen, 45,3 Millionen auf den Gewinn bei der Nickel- und Kupferprägung kamen. Die Ausgaben stellten sich auf 132,3 Millionen Mark. Der Ueberschufs der Ausgaben, mithin die Kosten der gesäumten Münzreform. stellten sich also nur auf 20,9 Millionen Mark. würde sich, die Richtigkeit der Schätzungen des Thalervorrathes vorausgesetzt, nach Vollendung der gesammten Umprägung aller Thaler auf etwa 850 Millionen Mark stellen, eine Summe, die bei einer Kopfquote von H Mk. erst bei einer Bevölkerung von 61 Millionen Seelen, und auch bei einer Kopfquote von 15 Mk. erst bei einer Bevölkerug von nahezu 57 Millionen Seelen zulässig wäre, während wir heute erst eiue Bevölkerung von 55 Millionen haben. Die Bevölkerung des Reiches hat nun aber in den letzten Jahren um etwa 800 000 Köpfe pro Jahr zugenommen; selbst wenn man für die Zukunft nur eiue Zunahme um 600 000 pro Jahr ansetzt, würde bei einer Kopfquote von 15 Mk. bereits in drei bis vier Jahren die Umpräguug des gesammten Thalerbestandos in Reichssilbermüuzeu gesetzlich zulässig sein, bei einer Kopfquote von 14 Mk. nach Ablauf eines Jahrzehnts. Auf alle Fälle wird der Vorschlag der Novelle dahin führen, dafs in nicht allzu langer Zeit mit der Zunahme der Bevölkerung die Thaler und damit die hinkende Goldwährung verschwinden werden, dafs nur noch Reichsgoldmünzeu und ein dem Bedarf des Verkehrs entsprechender Betrag von Scheidemünzen vorhanden sein werden, und dafs somit die feierlich als Endziel der Münz- reform aufgestellte reine Goldwährung erreicht sein wird, ohne finanzielle Opfer und ohne einen Druck auf den Silbermarkt, ohne jedes Aufsehen und Geräusch, sondern als eine natürliche Nebenwirkung der Bevölkerungszunahme und der Anpassung des Münzumlaufs au die Bedürfnisse des Verkehrs. Wenn einst Fürst Bismarek die grofsen finanziellen Verluste, für die er die Verantwortung nicht mehr tragen wollte, und wenn der frühere Reichsbankpräsideut von Dechend den Druck auf den Silberpreis als Grund für die Einstellung der Silberverkäufe geltend gemacht hat, so sind das Gesichtspunkte, welche gegen die Novelle nicht ins Feld geführt werden können. Man könnte sich überhaupt wundern, dafs der Gesetzentwurf, welcher doch unverkennbar eine Besserung des bestehenden Znstandes herbeiführen wird, eine erbitterte Gegnerschaft Befunden 1 O O hat, und zwar gerade von derjenigen Seite, von welcher die Nach- theile des bestehenden Zustaudes stets über Gebühr betont worden sind. 33 Wenn jetzt von extrem-bimetallistischer Seite die Behauptung aufgestellt wird, es bestehe praktisch überhaupt kein Unterschied zwischen der „hinkenden" und der reinen Goldwährung, so Schlagen sich diese Leute mit solchen Behauptungen selbst ins Gesicht; denn solange sie der Meinung waren, niemand wage an die Beseitigung der hinkenden Währung heranzutreten, konnten sie die Gefahren der hinkenden Währung uicht schwarz genug ausmalen. Derselbe bimetallistische Wortführer, der jetzt keinen Unterschied zwischen der hinkenden und der reinen Goldwährung sehen will, hat noch vor nicht allzu langer Zeit in mafsloser Uebertreilmng geschrieben: „Die Reichsbank hatte also beinahe ebensoviel Thaler wie Reichsgoldmünzen. Wenn die Goldpartei damit zufrieden ist, weil sie es nicht ändern kann, so sind wir Bimetallisteu doch bessere Menschen. Wir erkennen an, dafs die jetzigen „glänzenden und bewährten" Verhältnisse der Reichsbank in Wahrheit unhaltbar und höchst gefährlich sind." Derselbe Herr, der hier „ein besserer Mensch" sein will, ist jetzt, wo die Regierung und die „Goldpartei" den „unhaltbaren und höchst gefährlichen" Zustand zu ändern versucht, auf einmal mit diesem Zustand viel zufriedener, als es die „Goldpartei" wohl oder übel jemals war. Während er früher in dem Thalerbestand der Reichsbank eine grofse Gefahr erblickte, schreibt er jetzt höchst sentimental: „Unseren alten, guten Silberthalern soll jetzt ein gewaltsames Ende gemacht werden. Warum? Niemand hat sich über die allgemein beliebte Münze beschwert." — — Der Hafs gegen die Goldwährung geht bei diesen Leuten soweit, dafs ihnen die „hinkende" Goldwährung, auf deren Nachtheil sie bisher nicht zum wenigsten ihre Angriffe gegen das ganze O O CT O o System gründeten, immer noch lieber ist, als die reine Goldwährung. Für den nüchternen Beurtheiler dagegen, mag er im D D n I O Prinzip Anhänger der Goldwährung oder des Bimetallismus sein, ist kein Zweifel darüber möglich, dafs, wenn nur die hinkende und die reine Goldwähruug zur Wahl steht, die letztere unbedingt vorzuziehen ist. Ich möchte mich hier auf Adolf Wagner berufen, der seit nahezu zwei Jahrzehnten die bimetallistische Sache in Deutschland wissenschaftlich vertreten hat, und der in seiner ■', 34 Schrift: „Die neueste Silberkrisis und unser Münzwesen" (1894) sich folgendermafsen äufserte: „Die blofse Erhaltung des Status quo, wie seit anderthalb Jahrzehnten, ist keine richtige Politik für uns. Wir stehen nun vor dem Entweder — Oder: entweder rücksichtslos auf weitere Kosten .... alles zu thun, um endlich aus unserer mangelhaften 7 c3 „hinkenden" Goldwährung herauszukommen — oder unsererseits mit den interessirten und bereitwilligen Staaten zu internationalen Vereinbarungen über die Währungs-, Münzverhältnisse und das Werthverhältnifs von Gold und Silber die Hand zu bieten . . . ." Die Aussichtslosigkeit aller internationalen bimetallistischen Vereinbarungen ist inzwischen durch den Gang der Dinge so durchschlagend dargethan worden, dafs wir vor diesem Entweder- Oder nicht mehr stehen. Nachdem die ganze Welt aus dem Schiffbruch des bimetallistischen Gedankens die Konsequenzen gezogen hat, nachdem ehemalige Silberländer wie Indien und Japan deu Uebergang zur Goldwährung in Angriff genommen oder gar schon durchgeführt haben, nachdem sogar Rufsland zur reinen Goldwährung übergegangen ist, bleibt uns in Deutschland überhaupt keine Wahl mehr, als entweder in der hinkenden Goldwährung stecken zu bleiben, oder endlich mit der Durchführung der reinen Goldwährung Ernst zu machen, sogar wenn ihre Durchführung nicht ohne Verlust, sondern nur mit erheblichen finanziellen Opfern zu bewirken wäre. Man muthet auch den Anhängern des Bimetallismus kein Opfer ihrer Ueberzeugung zu, wenn mau sie auffordert, sich in dieser Frage einfach auf den Boden der gegebenen Verhältnisse zu stellen und, wenn sie das nach ihrer Ansicht Beste nicht erreichen können, doch wenigstens nicht die einzige nach Lage der Dinge erreichbare Verbesserung unserer Münzverhältnisse abzulehnen. Die „Politik des Abwartens", welche gewisse bimetallistische Fanatiker gegen die geplante Reform ausspielen möchten, hat nach den Ereignissen der letzten Jahre keinen Sinn mehr. Wer jetzt noch den Sieg des Bimetallismus abwarten will, den ist man wirklich versucht an ein zwar unhöfliches aber wahres Sprichwort zu erinnern, das besagt: „Hoffen und Harren, macht manchen zum Narren." In Wirklichkeit jedoch scheint es den Vertretern dieser Politik nur darum zu thun zu sein, einen Fehler unserer Geldverfassung, mit dessen uach- theiligen Wirkungen sich bequem agitireu läfst, künstlich zu er- 35 halten. Wenn von dieser sonst antiklerikalen und antisozialen Seite sogar das Centrum und die Sozialdemokratie zu diesem Zweck zu Hilfe gerufen wird, so darf man doch wohl darauf vertrauen, dafs in einer Frage, die nichts weniger ist als eine Partei- und Prinzipienfrage, die nüchterne Erwägung und die gesunde Vernunft den Ausschlag gehen werdet], und dafs eine Vorlage, deren erstes Ziel die Anpassung des Geldwesens au die Bedürfnisse des Verkehrs ist, nicht deshalb abgelehnt wird, weil sie implicite eiue Verbesserung uuserer Währungsverhältnisse und den Abschlufs der Münzreform enthält. Druck von Lüuulmrd .inuiuu in Uflrlia BW. Verlag von Leonhard Simion, Berlin SW., Wilhelmstrasse 121. Volkswirtschaftliche Zeitfragen, Vortrüge ufl ä Abhau (Hungen herausgegeben von der Volkswirthschaftlichen Gesellschaft in Berlin. 1. Das Schreiben des Reichskanzlers an den Bundes- rutli vom 15. December 1878 betreffend dieBevision des Zolltarifs. Von Dr. Ludwig Bamberger. 2. Her Staat und die Volkswirtschaft. Von Dr. K. B raun. 3. Aus der Geschichte der englischen Kornzolle. Von Dr. H. B. Oppenheim. 4. Der Schutz in der Weltwirtschaft^ Von Prof. Dr. F. X. v. Xeumann-Spallart. 5. ZurEntwickelungsgeschiohte der heutigen reuetio- nären Wirtschaftspolitik. Von Dr. Th. Barth. (1. Die Bettelplage. Von A. Lammers. 7. Gegen die Verstaatlichung der PreuTsischen Privat- bahnen. Von Dr. Marcus. 8. Der Volkswirtschaftliche Senat. Von Dr. Max Weigert. !). Die handelspolitische Stellung der Deutschen See- Städte. Von Dr. Th. Barth. 10. Die Entlastung der Kulturarbeit durch den Dienst der physikalischen Kräfte. Von M. M.V.Weber. 11. Die BeichstagSTerhandlungen über Miinzreform und Bankwesen. (34. u. 25. Februar 1880.) Herausgegeben und eingeleitet von Dr. Ludwig B a m b e r g e r. 12/13. lieber (Kolonisation. Von F. C. Philippsön. lt. Die Amerikanische Weizenproduktion. Von Fr. Kapp. 15. Das Faustpfandrecht und die Hypotheken-Banken. Von Julius Bäsch. 16. Staats-Armenpflege. Von A. Lammers. 17/18. Der Stouerrcformplnn in seiner neuesten Form. Von E. Fitger. 19. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vereinigten Staaten von Amerika in ihrer Bückwirkung auf diejenigen Europas. Von A. v. Totis. 20/31. Die .Männer des Zollvereins. Von Dr K. Braun. 22. Deutschlands Getreideproduktion, Brodbedarf und Brodbeschaffung. Von Ch. Lorenz. 2:!. Sparen und Versichern. Von A. Lammers. 25. Zur Reform des Actlengesellschaftsrechts. Von Dr. F. Hecht. 2(1. Das Irische Landgesetz vom Jahre 1881. Von Dr. Eduard W i s s. 27. Wandinngen im Welthandel. Von Dr. Th.B arth. 28. Ziele und Hahnen der Deutschen Armenpflege. Von A. L a m m e r s. 2». Unsere Binnenschifffahrt. Von Dr. A. v. Stud- nitz. 81. Die Buchdruckerkunst und der Kulturfortschritt der Menschheit. Von Dr. Karl v. Scherzor. 33. Die praktischen Versuche zur Lösung der socialen Probleme. Von Dr. jur. Victor Böhmert. 88. DerColportagebuehhandel und die Gewerbenovelle. Von Dr. K. Baumbach. 3«. Die Vagabundenfrage. Von Karl Braun. 37/38. Der Werth des Menschen. Von Dr. E. Engel. I. Der Kostenwerth des Menschen. 30. Bemerkungen zu dem Entwurl eines Gesetzes betr. Gommanditgesellsohaften auf Actien und Aetiongescllsehaflen. Von Adelb. Delbrück. 40. Armen-Beschäftigung. Von A. Ummers, 41/42. (legen den StaatssoolaliSmus. Drei Abhandlungen von Ludw.Bamberger, Th. Barth M. Broemel. 43/44. Die bäuerlichen Zustände in Deutschland. Von N. M. Witt. Iii. Die Capltalrentensteuer. Von Max Broemel. 47/48. Ueber Lebensmittelversorgung von Grofsstädten. Von E. Eberti. 49. Friedrich Kapp. Ciedächtnilsrede von (iciir:; von Bunsen. 50/51. Was ist ein altes Kunstwerk Werth 1 Von Dr. J. Lessing. 52. Öffentliche Kinder-Fürsorge. Von A.Lammers. 53. Die Krisis des Zwischenhandels. Von Dr. Max Weigert. 54. Der Normal-Arbeitstag. Von Karl B au mba ch 55/50. Die Seehäfen Englands und ihre Ausrüstung mit Bücksicht auf die Hafenbauten heim Zoll- anschlufs Hamburgs und Bremens. Von E. F itge r. 57. Das Branntwein-Monopol. Von Dr.AVolfg.Eras. 58. Die Koloniaatiöns-Bestrebungen der modernen europäischen Völker und Staaten. Von Dr. Karl Braun. 59. Die sozialistische Gefahr. Von L. Bamberger. «0. Die Seehäfen im heutigen Weltverkehr. Von Dr. V. Marcus. 01/02. Der wirtschaftliche Werth des Geschmacks. Von Alexander Dorn. 03 Ol. Heber Welthandelsstrassen des Abendlandes. Von Dr. J. J a s t r o w. 05. Armenreohi und Armenwesen. V.Adolf Lasson. 00. Die Organisation des Binnenschlfffahrts-Betriebes. Vgn Dr. W. Eras. 07. Handarbeit. Von Dr. J. Lessing. 08. Amerikanisches Wirtschaftsleben. Von Dr. Th, Barth. 09. Zünftlerthum. Ein Gutachten 'Ick Freiherrn v. Patow. Von Karl Baumbach, Mitglied des Reichstags. 70. Erhöhung der Kraft in .Menschen und Völkern. Von A. Lummers. 71,72. Volkswirtschaft und Unterricht. Von Dr. E. Herr mann. 73. Scheinbare und wirkliche Soclalreform. Von Dr. Th. Barth. 71. Ueber Altersversicherung der Arbeiter. Von Dr: A. Meyer. 75/70. Staatsbürgerthuni oder eine neue ständische Gesellschaft in Deutschland. VonE.F. Seem n im. 77/78. Deutschlands Waarcnhandcl mit dem Auslande in den Jahren 1872—1887 nach den Ergebnissen der deutschen Beichsstatistik. Von Prof. M. Diezmann. 79. Die Präsidentenwahl und die Zollpolitik di r Vereinigten Staaten von Amerika. Von 1 >r.Tb.Barth SO. Die Familie vom Standpunkte der Gesammtwirth- schüft. Voll Dr. Emmuiel Horrmann. 81. Frauenarbeit und Frauenschutz. Von K.Baumbach. S2 s:!. Unserer Täter Werke. Von Jnt Lessing. S4. Zur Beurteilung des Verbrauchs und der indirekten Abgraben bei verschiedenem Einkommen. Von Dr. Karl. 85/86. Der Kreuzzug Arider den-Terminhandel. VonE.T. 87/SS. l>iis Interesse des Kaufmanustandes an dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Von .T. .Tastrow. S9. I>ie Kosten des Haushalts in alter Zeit. Von Prof. Dr. Heinrich Brugsch. 90/91. IMe Volksschule und der gewerbliche Unterricht in Frankreich. Von Dr. Max "Weigert. 92/9+. Die Wohnungsfrage und die Bestrebungen der Berliner Baugenossenschaft. VonDr. P.Natlw n. 95/96. Die sozialdemokratische Gedankenwelt. Von Dr. Theodor Barth, Mitglied d. Beichstags. 97. Das Kunstgewerbe als Beruf. Von J. Lessing 98. Der Telegraphengesetzentwurf und seine Gefahren: Von Dr. jur. Georg Maas. 99/100. Das Völkerrecht im Dienste des Wirthschafts- lebens. Von Dr. Hugo Breuls. 101. Deutschlands VVaarenausfuhr nach den Vereinigten Stauten. Von Prof. M. Diozmann. 102. Von der Freiheit zur Gebundenheit. Von H. Spencer. 108. Die Selbsteinschätzung und die geistige Arbelt. Von Dr. J. Jastrow. 101. Das unendlich Kleine im wirtschaftlichen beben. Von Adolf Lasson. 105. Schiffsbau und Seesclilfffalirt in den letzten Jahren. Von E. Fitger. 106/107:. Die amtliche Statistik und die; Arbeiterfrage im Deutschen Reich. Von Dr. E. Hirschberg. 10S. Der gegenwärtige Stand der Elektrotechnik und ihre Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Von F. Uppenborn. 109, II. Die Bodenbesttzreform als sociales Heilmittel. Von Dr. Hugo Preufs. 112. Der Tabak als Objeci für Finanzniafsregeln. Von Dr. Gustav Lewiiistein. 113. Das Fremdenrecht und seine volkswirtschaftliche Bedeutung. Von Dr. L. von Bar. 114. Die Honopolisirung des Petrolenmhandels und der Petroleum-Industrie. Von E. F.^Seemann. 115/16. Ist eine Abnahme der Goldproduktion zu befürchten! Eine Vorfrage zur WiihrungsfragD. Von Georg Heini. 117. Hin Rückblick auf die Weltausstellung in Chicago. Vortrag von Prof. A. Eiedler. HS. Der Kolportagebuchhandel und seine Widersacher. Von Dr. Karl Baumbuch. 119 20. Die agrarische Frage. Von G. W ilbr a ndt. 121/22. Reichs- und Landes-Finanzen. Von HiPxeufs- 12:!,2t. Lotterie u. Volkswirtschaft. Von A.La sson. 125. Die Haftnahmen gegenüber der Arbeitslosigkeit. Von Dr. E. Hirschberg. 120. Zur Frage der Ingenieur-Erziehung. Von Prof. A Biedler. 127. Hypothekarisches Vorrecht für Bauhandwerker. Von Dr. Max M e s c h e 1 s o Ii n. 12S. liegen den WüIuiiiil-s-I mstiirz. Von Dr. Karl Helfferioh. Mit einem Vorwort von L. Bamberger. 129. Probleme derEinkommen-Besteuerung. Mit besonderer Bücksieht auf die Neuordnung der Einkommensteuer in Bremen. Von E. Fit gor. 130/31* Die agrarischen Angriffe auf den Handel Insbesondere den GeteeidehändeL Von <>. Kühne- m a n n. 182. Die Forderung des deutschen Ausfuhrhandels, namentlich nach Amerika. Von Carl Haller. 138. Die Wirkung der Handelsverträge. Von Gr.G-o- t h e i n. l:ll. Der BSrsengesetxentwurf. Von Ed. TiefseA, Stettin. 135. Zum Börsengesetz. Von F. Tliorwnrt, Frankfurt a. M. 130. Getrelde-Absatz-Genpssensohaften. Von Dr. H. C r ü g e r. 137. Zur Geschichte der Goldwährung. Von K. Helf- f er ich. 188. Handbuch der deutschen Getreidestatistik seit 1880. Bearbeitet von Ed. Tiessen, Stettin. 13!». Friedrieh List. Von Dr. phil. L. Katzen s tein HO 11. Handelsinteressen und Grundbesitzinteressen. Von Adolf Lasson. 112/43. Die deutsche Tabak.-Industrie. Von Dr. Gustav Lewinstein. 111. Die Zunahme der Bevölkerung Deutsehlends und die lluudclsvcrtrugspolitik. Von E. Fitger. j 145/46. Zur Entwicklung der Enternationalen Social- demokratie. Bericht über den vierten internationalen Sociulisten-Congrefs in London vom 27. Juli bis 1. August 189G. Mit einem Vorwort von Ludwig Bamberger. 147. Wirtschaftliche Grundsitze des neuen deutschen Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897. Von Dr. Meschelsohn. 148/49. Die Agrarreform in Preufsen. Von Lujo Brentano. 150. Kaufmännische Schiedsgerichte. Von Dr. jur. Conrad Ernst Biesenfeld. 151J52. Betrieh und Organisation der wissenschaftlichen Arbeit. Von Bichard M. Meyer. 153/55. Der heutige Stand des deutschen Genossenschaftswesens. Von I>r. Hans Crüger. 150. Die Entwicklung des englischen Erbrechts in das Grundeigentum. Von Lujo Brentano. 157. Das Moderne in der Kunst. Vortrag von Julius Lessing. I5s. Einige lictmchtumrcu Bber die aktive und passive Handelsbilanz der Staaten. Von Dr. G. Lewinstein. 159. Der Schutz der Arbcitsuiiiigen. Von Lujo Brentano. 160. Der Hypothekenbank• Gesetzentwurf. Von H. Dove. 10102. Praktische Beiträge zu einein Reiehs-HypO- tekenbank-liesetz. Von Dr. Max Witt enberg. 163. Der Anarchismus und die anarchistische Bewegung. Von Dr. Herrn. Tobias. 104/105. Wirtschaftliche Folgen der Entwicklung Deutschlands zum Industriestaat. Von i>r. Paul Arndt. Die Helte 24, 30, 34/35, 45 sind vergriffen. Krück von LMDhlid Sltnion in Ilcrllu SW