Die Politik der Erfüllung Von Karl Helfferich 1922 München, Berlin» Leipzig I. Schweißer Verlag (Arthur Sellier) 110Z Ml^k^kicn, X.: Die Politik äer LrküIIunZ. Ivlüncken u^^, ^ 8cknsit- ?er, 1922. 103 88^. brosck.. (8009) 25,- ^«.^«-^«^ ^6^6? Die Politik der Erfüllung Von Karl Helfferich 1922 München, Berlin, Leipzig I. Schweißer Verlag (Arthur Sellier) Ocuck von E. Hubcr's Buchdruckerei. München. Schönfeldstrasze 12. Vorwort. Mit der Unterwerfung unter dasLondvner Ultimatum vom S.Mai 1921 und der Kanzlerschaft des Herrn Dr. Wirth begann die „Politik der Erfüllung". Ich habe in der vordersten Reihe derer gestanden, die der Unterwerfung unter das Ultimatum auf das entschiedenste widerraten und die Politik der Erfüllung des Unerfüllbaren auf das schärfste bekämpft haben. Die Erfüllung hat sich inzwischen als unmöglich erwiesen, eine Erfahrung, die das deutsche Volk mit dem Zusammenbruch seiner Valuta, mit einer furchtbaren Preisrevolution, mit der Zermalmuug des Mittelstandes, mit schwerer sozialer Unruhe und mit neuen Erschütterungen der Fundamente von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bezahlt. Aber die „Politik der Erfüllung" soll nach dem Willen unserer derzeitigen Machthaber gleichwohl fortgesetzt werden. Der Kampf um die Erfüllungspolitik geht also weiter. Diesem Kampf gegen selbstmörderischen Wahn soll die vorliegende Schrift dienen. In ihr habe ich, zahlreichen Anregungen folgend, versucht, die bisherige Entwicklung der „Reparationsfrage" und der „Erfüllungspolitik" darzustellen und die wesentlichsten Gesichtspunkte zusammenzufassen, die ich seit der Waffenstreckung von Compikgne in Zeitungen und Zeitschriften, im Auswärtigen Ausschuß und im Plenum des Reichstags, in geschlossenen Beratungen und in öffentlichen Versammlungen immer und immer wieder vertreten habe. Möchte die Schrift helfen, dem deutschen Volke und der Welt die Augen zu öffnen und — ich nehme ein Wort des britischen Schatzkanzlers auf — eine „unsagbare .Katastrophe" abzuwenden. Berlin, März 1922. Karl Helfferich. Inhaltsverzeichnis. Seite Zchuldlüge und Wortbruch als Grundlage der Kontribution .......... 1 Vom Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum 4 Der Inhalt deö Ultimatums...... 8 Ultimatum und Kriegsschäden ,..... 12 Ultimatuni und deutsche Wirtschaftskraft , , 15 Ultimatum und Reichsfinanzen . . ... . 21 Ultimatum und Zahlungsbilanz..... 23 Ultimatum und Arbeit........ 2(> Ultimatum und Vermögenssubstanz . ... 27 Die Unterwerfung unter das Ultimatum , . 29 Der Erfüllungsversuch........ 34 Die „Erfolge" der Erfüllungspolitik ... 38 Das Wiesbadener Abkommen...... 43 Die „Erfassung der Goldwerte"..... 55 Die Kreditaktion der deutschen Industrie . , «!2 Erfüllungssteuern und Zwangsanleihe ... 72 Der Zusammeubruch der Erfüllungspolitik . . 81 Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch 90 Genua . . . . - . . . ^ - . . ^. ... 97 ^.ä Ädsurclura........... 100 Schuldlüge und Wortbruch als Grundlage der Kontribution. „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben." So lautet der berüchtigte §231 des sogenannten Friedensvertrags von Versailles, der weder ein Vertrag ist, noch der Welt den Frieden gebracht hat, der vielmehr ein uns einseitig und ohne Verhandlungen aufgezwungenes Diktat darstellt und lediglich die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln bedeutet. Der Z 231 enthält die Lüge von der Schuld, ja von der Alleinschuld Deutschlands und seiner Verbündeten am Kriege. Die Regierung Bauer-Erzberger hat sich das Anerkenntnis, daß diese Lüge Wahrheit sei, erpressen lassen; sie hat mit den Ver- sailler „Friedensbedingungen" auch dieses Anerkenntnis durch die Unterschrift ihrer Vertreter besiegelt. Die „alliierten und assoziierten Regierungen" wissen, daß auf diesem Anerkenntnis das ganze Gebäude des Versailler Diktats beruht. Lloyd George hat am 3. März 1921 bei den Londoner Verhandlungen mit dem Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons offen ausgesprochen: „Für die Alliierten ist die deutsche Verantworlichkeit für den Krieg aufgerichtet, und wenn dieses Anerkenntnis zurückgewiesen oder preisgegeben wird, ist der Vertrag zerstört." Diese Feststellung machte derselbe Lloyd George, dem zehn Wochen zuvor — am 22. Dezember 1920 in einer in Birmingham gehaltenen Rede — das Eingeständnis entglitten war, bei genauem Studium habe sich in ihm die Erkenntnis immer mehr vertieft, daß keiner der verantwortlichen Männer den Krieg mit Willen herbeigeführt habe, daß sie vielmehr alle mehr oder weniger in den Krieg hineingeschlittert und hineingetaumelt seien. Gegen die immer stärker aufdämmernde Wahrheit über die Entstehung des Weltkrieges halten sich die Staatsmänner der Entente au die erzwungene deutsche Unterschrift unter der Schuldlüge. Diese erzwungene Selbstbezichtigung ist ihnen die eiserne Klammer, die das Gebäude von Versailles, trotz aller Erschütterung seines Bodens durch die geschichtliche Wahrheit, zusammenhalten soll. Schnloliigc und Wortbruch nls Grundlage der Kontribution Der § 231 des Versailler Diktates steht an der Spitze des VIII. Teiles, der die Überschrift trägt „RepÄi-g-tions" — in der amtlichen, in jeder Beziehung miserabelen deutschen Übersetzung „Wiedergutmachungen". Die richtige Überschrift für diesen Teil des Versailler Diktates wäre „Kontribution". Denn niemals in der Geschichte aller Völker und aller Zeiten ist einem Volke eine schwerere Kontribution auferlegt worden, als sie der Teil VIII des Versailler Diktats von dem deutschen Volke verlangt. Man hat das Wort „Kontribution" mit Vorbedacht vermieden; denn einer der berühmten Punkte des Präsidenten Wilson, die von den Entente- Regierungen vor der deutschen Waffenstreckung als Grundlage des abzuschließenden Friedensvertrags angenommen worden waren, besagte, daß es in dem kommenden Frieden „keine Kontribution und keiue als Strafe auferlegte Entschädigung" geben solle. (Rede Wilsons vom I I. Februar 1918.) In dem Schluß-Stück des Notenwechsels zwischen dem Reichskanzler Prinzen Max von Baden und dem Präsidenten Wilson, der Note des amerikanischen Staatsdepartement vom b. November 1918, hieß es: „Die alliierten Regierungen erklären mit den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft zum Friedensschluß mit der deutschen Regierung aufgrund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten Wilsyn an den Congreß vom 8. Januar 1918, solvie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind." Die Einschränkungen bezogen sich auf die Wilsou'schen Forderungen der „Freiheit der Meere" und der „Wiederherstellung der besetzten Gebiete"; unter dieser Wiederherstellung wollten die Alliierten verstehen, „daß Deutschland für alle durch seine Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Schäden Ersatz leisten solle." Diese Ersatzleistung für die der Zivilbevölkerung der Alliierten durch den Krieg erwachsenen Schäden ging bereits weit über das hinaus, was Wilson in seinen verschiedenen Botschaften als die Deutschland aufzuerlegende finanzielle Last bezeichnet hatte. Aber auch der in der Note vom 5. November 1918 so weit gezogene Rahmen wurde bei den Pariser Beratungen, die den Vertrag von Versailles vorbereiteten, noch ganz erheblich überschritten. Herr Clemenceau setzte gegenüber den allerdings nur schwachen Einwendungen, die ursprünglich aus Gründen der Vertragstreue und ans Gründen der wirtschaftlichen Vernunft von den englischen, amerikanischen nnd italienischen Staatsmännern gemacht wurden, auch in der „Wiedergutmachungsfrage" das französische Rache- und Vernichtungsprogramm ohne Einschränkung durch. So kam unter völliger Mißachtung der feierlichen Zusage, im Vertrauen auf die Deutschland die fälschlicherweise „Waffenstillstand" genannte Waffenstreckung unterzeichnet hatte, der „Wiedergutmachung" überschriebene Teil VIII der Versailler Bedingungen zustande. Herr Keynes hat Schuldlügc und Wortbruch als Grundlage der Kontribution in seinem Buch über „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages" dieses Vorgehen mit folgenden Worten charakterisiert: „Die Umstände des Abkommens (gemeint ist der Notenwechsel zwischen dem Prinzen Max von Baden und der amerikanischen Regierung) tragen ein ungewöhnlich feierliches und verpflichtendes Gepräge; denn eine der Bedingungen war, daß Deutschland Waffeu- stillstandsbedingungen annehmen sollte, die es wehrlos machten. Nachdem Deutschland im Vertrauen auf dieses Abkommen sich wehrlos gemacht hatte, erforderte es die Ehre der Alliierten, auch ihre Verpflichtungen zu erfüllen und, wenn es Zweideutigkeiten enthielt, daraus keinen Vorteil zu ziehen (S. 46)." „Es gibt wenige geschichtliche Vorgänge, die die Nachwelt weniger Grund haben wird zu verzeihen. Ein Krieg, der anscheinend und angeblich zum Schutze der Heiligkeit völkerrechtlicher Verträge geführt wurde, endete mit einem offenen Bruch eines der denkbar heiligsten solcher Verträge, durch die siegreichen Vorkämpfer dieses Ideals." Er unterstreicht dieses Urteil in einer Anmerkung folgenden Wortlauts: „Ich habe diese Worte erst nach peinlichster Überlegung niedergeschrieben. Das fast völlige Fehlen eines Einspruchs führender englischer Staatsmänner gibt einem das Gefühl, daß man sich irren muß. Aber ich glaube, ich kenne alle Tatsachen, und kann keinen solchen Irrtum entdecken." (S. tl!^.) Auch iu seinem neuesten Buch „Eine Revision des Vertrages" hält Keynes dieses Urteil aufrecht. Dem gegen die Wahrheit erpreßten Geständnis der deutschen Schuld am Kriege wurde also der schnödeste Wort- und Treubruch hinzugefügt, um die finanzielle und wirtschaftliche Ausplünderung Deutschlands unter dem Titel der „Wiedergutmachung" zu rechtfertigen. Der von Deutschland im Artikel 231 anerkannten Gesamt- verantwortung für alle aus dem Krieg den alliierten und assoziierten Regierungen und ihren Staatsangehörigen erwachsenen Verluste und Schäden wurde allerdings in Artikel 232 das Anerkenntnis der alliierten und assoziierten Regierungen angefügt, daß die Hilfsmittel Deutschlands nicht ausreichten, um die volle Wiedergutmachung aller dieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber diesem Anerkenntnis folgte die Verpflichtung Deutschlands, alle Schäden, die in der Anlage I zu dem Artikel 232 zusammengestellt sind, wiedergutzumachen. Dazu gehören nach den Ziffern 5, 6 und 7 dieser Anlage I alle „Pensionen und gleichartigen Vergütungen, die von den alliierten und assoziierten Mächten an die militärischen Opfer des Krieges und deren Angehörigen zu zahlen sind", und zwar nach dem in Frankreich maßgebenden Tarife; ferner die Unterstützungen, die von den alliierten und assoziierten Regierungen den Kriegsgefangenen und ihren Familien während des Krieges gezahlt worden find; schließlich die von den alliierten und assoziierten Regierungen 4 Schnldliigc und Wortbruch als Grundlage der Kontribution an die Angehörigen der Mobilisierten während des Krieges gezahlten Familienunterstützungen, gleichfalls nach den in Frankreich maßgebenden Tarifen. Allein schon durch diese Auflagen, welche die für den Frieden grundlegenden Abmachungen vom 5. November 1918 um ein Gewaltiges überschreiten und die Keynes in seinem neuesten Buch als unehrenhaft (Äi8Qonvui-g,bIs) erklärt, sind die deutschen Verpflichtungen auf ein auch für ein sehr viel reicheres Lanb untragbares Maß gesteigert worden. Die alliierten und assoziierten Regierungen selbst trugen offenbar Bedenken, die ungeheuerlichen Ziffern, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben mußten, in den Versailler Bedingungen zu nennen und sie damit zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Sie hätten damit die Schwere der Deutschland angetanen Gewalt und die Schwere ihres eigenen Wortbruchs vor aller Welt enthüllt. Sie zog es daher vor, Deutschland zu zwingen, einen Blankowechsel zu unterschreiben. Der endgültige Betrag der deutschen Reparationsverpflichtungen sollte durch die nach Artikel 233 einzusetzende „Reparationskommission" bis spätestens 1. Mai 1921 festgesetzt und der deutschen Regierung gleichzeitig mit einem Zahlungsplan, der eine Tilgung innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren vorsehen sollte, bekannt gegeben werden. Auch dieser Blankowechsel ist von den Vertretern der Regierung Bauer-Erzberger unterschrieben worden. Er wurde mit dem Versailler Vertrag unterzeichnet, nachdem die deutsche Regierung vorher den vergeblichen Versuch gemacht hatte, durch ein festes Angebot der Höhe der uns auferlegten Kontribution eine Grenze zu ziehen. Allerdings hat dieser Versuch nur geschadet; denn die von der Regierung Bauer-Erzberger angebotene Entschädigung belief sich auf 100 Milliarden Goldmark, die ohne Berechnung von Zinsen in einer längeren Frist abgetragen werden sollten. Jedem Einsichtigen mußte klar sein, daß die Entente aus diesem Angebot nur die Folgerung ziehen würde, daß Deutschlands Leistungsfähigkeit noch beträchtlich mehr als 100 Milliarden Goldmark betrage und daß Deutschland, wenn es das Kapital anbiete, auch die Zinsen werde leisten können. So hat dieses Angebot ohne Not und Nutzeu die Lage Deutschlands in den Verhandlungen über die Ausfüllung des Blankowechsels noch erheblich verschlechtert. Vom Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum. Bei der Unterzeichnung der Versailler Bedingungen wurde auf Betreiben der deutschen Vertreter in das Schlußprotokoll unter Ziffer 5 eine Bestimmung aufgenommen, die Deutschland das Recht einräumte, innerhalb von 4 Monaten den alliierten und assoziierten Regierungen Vorschläge für die Regelung der Reparationsfrage zu unterbreiten. Die Frist lief von dem Tage der Unterzeichnung. Es ist nicht bekannt geworden, daß die deutsche Regierung irgend etwas Boin Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum 5 getan hätte, um innerhalb dieser Frist Vorschläge ;u machen Auch nach Ablauf der Frist ist bis zur Konferenz von Spaa (Juli 1920) den Ententeregierungen kein deutscher Vorschlag für die Regelung der Reparationsfrage überreicht worden. Man erwartete in Deutschland und wohl auch draußen in der Welt, daß die Konferenz von Spaa (Juli 1920) über den Umfang der Deutschland auferlegten Kontribution endlich Klarheit schaffen werde; denn die „Neparationsfrage" stand ausdrücklich auf der Tagesordnung. Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Auf der Konferenz von Spaa haben sich die Ententeregierungeu damit begnügt, Deutschland in der Entwaffnnngsfrage und in der Frage der Kohlenliefernngen ihr hartes Diktat aufzuerlegen. Auf deutscher Seite hielt man es für gute Politik, in diesen Fragen nachzugeben, um für die Regelung der Kontributio.nsfro.ge eine bessere „Atmosphäre" zu schaffen. Um der besseren „Atmosphäre" willen bestand man nicht darauf, daß nach der Unterwerfung in der Entwaffnungsund Kohleufrage auch die Reparationsfrage in Spaa diskutiert wurde; man gab sich vielmehr mit der Zusage zufrieden, daß die Reparationsfrage auf eiuer Konferenz von Sachverständigen behandelt werden sollte, deren Zusammentritt in Genf man noch für den Juli 1920 in Aussicht stellte. Mit dieser neuen Zusage haben es die Ententeregierungen gehalten wie mit zahlreichen anderen Versprechungen: sie wurde nicht erfüllt. Der Zusammentritt der Sachverständigen-Konferenz wurde immer uud immer wieder hinausgeschoben. Erst Mitte Dezember 1920 konnten sich die Konferenz-Delegierten in Brüssel versammeln. Man begrüßte die Brüsseler Konferenz bei uns mit neuen Hoffnungen, deun es hatte den Anschein, als ob in Besprechungen, die zwischen dem deutschen Staatssekretär Bergmann und dem französischen Unterstaatssekretär Seydoux in Paris geführt wordeu waren, eine tragfähige Grundlage wirtschaftlicher Natur für die Lvsuug des Reparationsproblems gefunden worden sei. Aber auch diese Hoffnung wurde enttäuscht. Die Brüsseler Konferenz beschränkte sich auf eine mehr akademische Erörterung der allgemeinen finanziellen und währungspolitischeu Probleme; als sie sich am 22. Dezember bis zum 10. Januar vertagte, hatte sie noch keine Zeit gefunden, sich den zwischen Bergmann und Seydoux besprochenen Vorschlägen zuzuwenden. Es wurde die Abrede getroffen, daß während der Vertagungsfrist das Seydoux'sche Projekt in unmittelbaren Besprechungen zwischen den deutschen und französischen Sachverständigen weiter gefördert werden sollte. Aber diese Besprechungen kamen nicht vom Fleck, und die Brüsseler Konferenz selbst wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt, um niemals wieder zusammenzutreten. Noch im Dezember 1920 waren von den offiziösen französischen uud englischen Telegraphenagenturen die Besprechungen zwischen den Herren Bergmann und Seydoux als ein „Schritt vorwärts" bezeichnet worden. Der „Schritt vorwärts" wurde in einer „bemer- 0 Lom Lcrsciillcr Diktnt zum Loiidvucr Ultiiiicitiliu kenswerten Übereinstimmung" des französischen und deutschen Sachverständigen über die wesentlichsten Punkte der zu treffenden Regelung gefunden. Es hatte den Anschein, als ob auch auf der französischen Seite sich eiue gewisse Bereitschaft zeige, die reiu finanzielle Betrachtung des Reparationsproblems zugunsten einer wirtschaftlichen Behandlung wenigstens einzuschränken. Aber auf den „Schritt vorwärts" vom Dezember 1920 folgte Ende Januar 1921 ein starker Schritt zurück. An die Stelle der Sachverständigenberatungen traten Konferenzen zwischen den leitenden Staatsmännern der Entente, die sich in Paris ohne Zuziehung deutscher Vertreter über die Deutschland aufzuerlegenden Zahlungsbedingungen schlüssig machten. Das neue Diktat wurde der deutschen Regierung am 29. Januar mit einer Note des Herrn Briand überreicht. Die Presse der Ententestaaten brachte mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen ließ, zum Ausdruck, daß sich au diesen „Propositionen", die unter großen Mühen vereinbart worden wären, nichts wesentliches werde ändern lassen. Die leitenden Staatsmänner Frankreichs und Englands verkündeten in Interviews und Parlamentsreden, daß über Deutschland schwere „Sanktionen" verhängt werden sollten, wenn Deutschland die Pariser „Propositionen" nicht annehme. Zugleich wurde die deutsche Regierung für den 1. März zn einer Konferenz nach London eingeladen. Die Pariser „Propositionen" brachten das Reparationsproblem wieder auf die rein finanzielle Grundlage zurück. Sie verlaugten von Deutschland eine Geldentschädigung, die im Lause von 42 Jahren abgetragen werden sollte und deren Jahresraten sich insgesamt auf 226 Milliarden Goldmark beliefen. Außerdem sollte Deutschland während der 42 Jahre 12°/» des Wertes der deutschen Jahresausfuhr an die Entente in Goldmark entrichten. Der damalige Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons bezeichnete die „wirtschaftliche Versklavung des deutschen Volkes" als die notwendige Folge einer Annahme der Pariser „Propositionen". Der Wortführer der Mehrheitssozialisten, der Abgeordnete Müller- Franken, erklärte in der Reichstagssitzung vom 2. Februar 1921 im Auftrage der sozialdemokratischen Fraktion: „Die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages stimmt der Erklärung des Herrn Reichsaußenministers über die Unausführbarkeit der Pariser Wiedergutmachungsvorschläge zu (Bravo bei den Soz.- Dem.). Eine deutsche Regierung, die bereit wäre, diese Vorschläge als ausführbar zu erklären, wird sich nicht finden (lebhaftes Bravo bei den Soz.-Dem.). Sie würde das Vertrauen weder des Inlandes noch des Auslandes verdienen (sehr richtig!) denn sie würde sich einer Unwahrheit schuldig machen. (Lebhaftes Bravo bei den Soz.-Dem.)" Die deutschen Gewerkschaften einschließlich der sozialdemokratischen erließen damals eine Kundgebung, in der gesagt wurde: „In Afrika hat man die Sklaverei abgeschafft; in Europa will man sie für Deutschland wieder einführen." Vom Versailler Diktat 5»m londoner Ultimatum 7 vi-. Simons begab sich zu der Londoner Konferenz mit einem Gegenvorschlag, der nach dem Urteil der von der Regierung befragten Sachverständigen weit über die deutsche Leistungsfähigkeit hinausging. Im Laufe der Londoner Verhandlungen ließ sich Dr. Simons zu weiteren Zugeständnissen drängen, für die er auch die Billigung des Reichskabinetts nicht mehr besaß. Trotzdem stellten die Staatsmänner der Entente den deutschen Gegenvorschlägen ein schroffes „Nein" entgegen und verlangten unter Androhung der sofortigen Ausführung der angekündigten „Sanktionen" die einfache Unterwerfung unter ihren Willen. Selbst eine Bitte des Dr. Simons um einen kurzen Aufschub, der ihm ermöglichen sollte, mit seiner Regierung erneut Fühlung zu nehmen, wurde zurückgewiesen. In der Tat wurden nach dem Abbruch der Londoner Verhandlungen die „Sanktionen" sofort in Kraft gesetzt. Innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise des Dr. Simons aus London würden Düsseldorf, Ruhrort, Duisburg und die umliegenden Gebiete von Ententetruppen besetzt (8. März 1921). Die Errichtung der Zollgrenze zwischen dem besetzten Gebiet und dem übrigen Deutschland wurde iu den folgenden Wochen durchgeführt. Trotz dieser mit allem Völkerrecht, ja sogar mit den Bestimmungen des Versailler Diktates im schärfsten Widerspruch stehenden Gewaltakte sprach der Reichstag am 12. März 1921 mit einer Mehrheit, die alle Parteien außer den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Kommunisten umfaßte, der Regierung seine Billigung dafür aus, daß sie die Pariser Forderungen abgelehnt und sich geweigert hatte, unerfüllbare Verpflichtungen zu übernehmen. Aber sowohl die deutsche Regierung wie auch die Mehrheit des Reichstages zeigten sich nicht gewillt, aus der Gewalttat der Entente irgend welche Folgerungen zu ziehen. Die Regierung lehnte es ausdrücklich ab, die gegen den Versailler Vertrag nnd gegen jedes Völkerrecht verstoßende militärische Invasion deutschen Gebietes ihrerseits als ein Zerreißen des Versailler Vertrages zu behandeln. Sie ließ vielmehr durch den Mund ihres Außenministers verkünden, man dürfe nicht „Böses mit Bösem vergelten". Sie fand auch bei diesem Verzicht auf jede Gegenwehr, der gleichbedeutend mit einem Freibrief an die Entente für weitere Gewaltakte war, die Zustimmung einer Mehrheit des Reichstages, zu der iu diesem Falle allerdings die beiden Rechtsparteien nicht gehörten, dafür jedoch die Unabhängigen und die Kommunisten. Die Ententeregierungen zögerten nicht, von diesem Freibriefe sofort Gebrauch zu machen. Am 5. Mai 192 t stellten sie der deutschen Regieruug ein neues Ultimatum zu, das über die bereits vollzogenen „Sanktionen" hinaus für deu Fall der Ablehnung weitere Besetzungen deutschen Gebietes androhte. Vergeblich hatte die deutsche Reichsregierung versucht, diese nenen Gewalttaten abzuwenden. Vergeblich hatte sie der Reparationskommission mit einer Note vom 22. April 1921 neue Vorschläge für 8 Vom Vcrsaillcr Diktat zum Londoner UliimlUmn die Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der zerstörten Gebiete gemacht. Vergeblich hatte sie sich mit einer Bitte um Vermittlung an den neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Herrn Harding, gewandt, mit der Zusage, daß sie sich dessen Spruch „ohne Einschränkungen und Vorbehalt" unterwerfen werde. Die Reparationskommission hat die deutsche Regierung überhaupt keiner Antwort gewürdigt, und Präsident Harding hat die nachgesuchte Vermittlung abgelehnt. Der Inhalt des Ultimatums. Die der deutschen Regierung am 5. Mai zugestellte Note der alliierten Regierungen verlangte von der deutschen Regierung innerhalb von 6 Tagen die Abgabe der Erklärung, daß sie entschlossen sei: 1. ohne Vorbehalt oder Bedingung die von der Reparationskommission festgestellten und gleichzeitig mit dem Ultimatum mitgeteilten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, 2. ohne Vorbehalt oder Bedingung die von der Reparationskommission hinsichtlich dieser Verpflichtungen vorgeschlagenen Garantiemaßnahmen anzunehmen, 3. ohne Vorbehalt oder Verzug die in der Pariser Note vom 29. Januar 1921 verlangten Entwaffnuugsmaßnahmen durchzuführen, 4. ohne Vorbehalt oder Verzug die Aburteilung der sogenannten „Kriegsbeschuldigten" durchzusühren. Hinzugefügt würde, die Ankündigung, daß die alliierten Regierungen entschlossen feien, falls die deutsche Regierung die vorstehenden Bedingungen nicht bis zum 12. Mai annehme, zur Besetzung des Ruhrgebietes zu schreiten und alle etwa sonst erforderlichen Mahnahmen zu Lande und zur See zu treffen; oiese Besetzung werde solange andauern, als Deutschland mit der Erfüllung der gestellten Bedingungen im Rückstände sei. In der Einleitung zu dem Zahlungsplan, der dem Ultimatum angehängt war, wurde ausgeführt, daß die Reparationskommission in Übereinstimmung mit § 233 des Vertrags von Versailles die Termine und die Art und Weise der deutschen Zahlungen festgestellt habe, um die gesamten Reparationsverpflichtungen Deutschlands sicherzustellen und zu erledigen. Der Gesamtbetrag der deutschen Reparationsverpflichtungen wurde festgestellt auf 132 Milliarden Goldmark, abzüglich gewisser, praktisch kaum in Betracht kommender Beträge und zuzüglich der belgischen Schuld an die Alliierten. Letztere ist inzwischen — viel zu hochl — auf etwa 6 Milliarden Goldmark festgesetzt worden, sodaß sich der Gesamtbetrag der deutschen Reparationsschuld auf der Grundlage des Londoner Ultimatums auf 138 Milliarden Gold mark berechnet. Der Inhalt des Ultimatums '! Für den Gesamtbetrag dieser Reparationsschuld sollte Deutschland drei Serien von Schuldverschreibungen ausstellen und übergeben; nämlich: Schuldverschreibungen Serie ^. für einen Betrag von 12 Milliarden Goldmark. Diese Schuldverschreibungen sollten bis spätestens I.Juli 1921 ausgestellt und übergeben werden; sie sollten mit 5°/° jährlich verzinslich und mit 1"/» zuzüglich ersparter Zinsen durch Auslosung zum Nennwert tilgbar sein; Schuldverschreibungen Serie L für einen Betrag von 38 Milliarden Goldmark, auszustellen und zu übergeben bis spätestens 1. November 1921, verzinslich und tilgbar wie Serie ^.; Schuldverschreibungen Serie O im Betrage von 82 Milliarden Goldmark vorbehaltlich endgültiger Feststellung aufgrund der vorgesehenen Abzüge und Zuschläge; nach Feststellung der belgischen Kriegsschulden an die Alliierten stellt sich die Serie auf 88 Milliarden Goldmark. Diese Schuldverschreibungen sollten spätestens bis zum 1. November 1921 ausgestellt und der Reparationskommission übergeben werden; die Reparationskommission sollte ihrerseits die Schuldverschreibungen der Serie O ausgeben, sobald sie überzeugt sei, daß die von Deutschland aufgrund des Ultimatums übernommenen Jahreszahlungen ausreichten, um Verzinsung und Tilgung dieser Schuldverschreibungen zu decken. Die von der deutscheu Regierung auszugebenden Schuldverschreibungen sollten von allen deutscheu Steuern und Lasten jeder Art für alle Zeiten frei sein. Die Schuldverschreibungen sollten gesichert sein durch das gesamte Eigentum und die gesamten Einnahmen des deutschen Reiches und der deutschen Länder. Als spezielle Sicherheiten für den Dienst der Schuldverschreibungen wurden verlangt: g.) die Einnahmen aller deutschen See- und Landzölle, insbesondere die Erträgnisse aller Ein-und Ausfuhrabgaben; >>) die Erträgnisse einer Abgabe von 26 v. H. auf den Wert aller Ausfuhr; e) die Erträgnisse solcher direkter oder indirekter Steuern oder irgendwelcher anderer Einnahmen, die von der deutschen Regierung vorgeschlagen und von dem Garantiekomitee in Ergänzung oder als Ersatz der unter a) und b) angeführten Einnahmen angenommen würden. Bis zur Tilgung der Schuldverschreibungen hat Deutschland jedes Jahr zu zahlen: 1. eine feste Summe von 2 Milliarden Goldmark, 2. eine variable Summe entsprechend 26 °/o vom Werte der jährlichen Ausfuhr. Die feste Annuität ist in 4 Quartalsraten am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober, die variable Annuität gleichsalls in 4 Quartalsraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. li> Der Inhalt des Ultimatums Innerhalb von 25 Tagen von der Mitteilung des Ultimatums an, also bis zum 31. Mai 1921, sollte Deutschland eine Milliarde Goldmark in Gold oder in deutschen Schatzwechseln mit dreimonatlicher Laufzeit, die mit der Bürgschaft anerkannter deutscher Banken zu versehen waren, entrichten, und zwar in Anrechnung auf die ersten beiden (am 15. Juli und 15. Oktober 1921 fälligen) Quartalsraten der festen Annuität. Die regelmäßigen Quartalsraten der festen Annuität beginnen demgemäß mit dem 15. Januar 1922 ; der Termin für die Zahlung der ersten Quartalsrate der variablen Annuität wurde auf den 15. November 1921 festgesetzt. Die für den Dienst der Schuldverschreibungen verschriebenen Einnahmen sind in Gold oder in Golddevisen dem nach den Vorschriften des Ultimatums von den Ententeregierungen einzusetzenden und mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten Garantie- Komitee zu überweisen. Deutschland hat außerdem auf Verlangen der alliierten Regierungen gewisse Sach- und Arbeitsleistungen zu bewirken. Ein Überschuß der deutschen Zahlungen über den Bedarf für den Dienst der jeweils ausgegebenen Schuldverschreibungen soll verwendet werden, um auf die jeweils noch nicht ausgegebenen Schuldverschreibungen der Serie O einfache Zinsen von nicht mehr als 2,5 °/o jährlich für die Zeit vom 1. Mai 1921 bis 1. Mai 1926 und von nicht mehr als 5°/° für die spätere Zeit zu zahlen. Die in dem Ultimatum verlangte Kontribution unterschied sich von der Kontribution der Pariser „Propositionen" darin, daß sie nicht in Annuitäten, sondern in einem zu verzinsenden und zu tilgenden Kapitalbetrag ausgedrückt wurde: an die Stelle von 42 Jahreszahlungen im Gesamtbetrag von 226 Milliarden Goldmark trat eine zu verzinsende und zu tilgende Kapitalsorderung in Höhe von 138 Milliarden Goldmark. Auf Grund einer 5prozentigen Verzinsung würden die 42 Jahresraten der Pariser „Propositionen" ein Kapital im Jetztwert von nicht ganz 90 Milliarden Goldmark darstellen, also beträchtlich weniger, als die 138 Milliarden Goldmark, die das Londoner Ultimatum verlangte. Allerdings sollten den festen Annuitäten der Pariser „Propositionen" noch 12 Prozent des Wertes der deutschen Jahresausfuhr hinzutreten, wodurch sich der Kapitalwert der Pariser „Propositionen" erhöht, während die im Londoner Ultimatum geforderte variable Annuität von 26 Prozent des jährlichen Ausfuhrwertes zur Verzinsung und Tilgung des festen Kapitals von 138 Milliarden Goldmark mit verwendet werden sollen. Keinesfalls kann das Londoner Ultimatum als eine Milderung der Pariser „Propositionen" angesehen werden. Die tatsächliche Jahresbelastung, die das Londoner Ultimatum dem deutschen Volke auferlegt, und ebenso die Zeitdauer, für die das deutsche Volk an der Erfüllung des Ultimatums zu tragen haben wird, sind abhängig von der Gestaltung der deutschen Ausfuhr. Der Inhalt des Ultimatums I l Als das Londoner Ultimatum überreicht wurde, rechnete man mit einer deutschen Jahresausfuhr in Höhe von rund 5 Milliarden Goldmark. Darauf berechnet ergeben die 26 °/° der variablen Annuität eiuen Betrag von 1,3 Milliarden Goldmark. Zusammen mit den 2 Milliarden Goldmark der festen Annuität würde sich also die Jahreslast auf 3,3 Milliarden Goldmark stellen. Die den Ententeregierungen zu übergebenden Schuldverschreibungen Serie und L im Betrage von zusammen 50 Milliarden Goldmark, die vom Jahre 1921 an mit 5°/° zu verzinsen und mit 1°/° zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen sind, erfordern jährlich 3 Milliarden Goldmark, sodaß also nur ein Betrag von 300 Millionen Goldmark jährlich für eine sehr bescheidene Verzinsung und nichts für eine Tilgung der Schuldverschreibungen Serie im Betrage von 88 Milliarden Goldmark übrig bleibt. Erst wenn die Schuldverschreibungen Serie ^. und L völlig getilgt sind, was 37 bis 38 Jahre erfordern wird, oder wenn eine sehr beträchtliche Steigerung der deutschen Ausfuhr eintreten sollte, kann an eine verstärkte Verzinsung der Schuldverschreibungen Serie L gedacht werden. Die Tilgung der Serie liegt in weitester Ferne. Jedenfalls muß man bei unveränderten! Fortbestehen des Ultimatums damit rechnen, daß Deutschland ein volles Jahrhundert an der ihm auferlegten Kontribution zu tragen haben wird. Nicht nur die lebende Generation, sondern auch Kinder und Kindeskinder werden durch das Ultimatum mit dem schwersten Tribut belastet, der je einem Volke auferlegt worden ist. Auf diesen ungeheuren Tribut sollte das deutsche Volk nach dem Willen den Ententemächte nicht nur, wie es durch das Versailler Diktat geschehen war, gegenüber diesen selbst, sondern auch gegenüber der neutralen Welt festgelegt werden. Der ganze „Zahlungsplan" des Ultimatums war darauf zugeschnitten worden, daß die deutsche „Reparatiousschuld" durch die Begebung der neu zu schaffenden deutschen Schuldverschreibungen auf den wichtigsten Geldmärkten der Welt „mobilisiert" werden könne. Zu diesem Zweck sollten die deutschen Schuldverschreibungen „marktfähig" gemacht werden, indem sie von allen deutschen Steuern und Lasten jeder Art freigestellt wurden und indem sie neben der allgemeinen Hastuug des Eigentums und der Einnahmen des deutschen Reiches und der deutschen Länder durch Spezialsicherheiten besonderer Art, durch die Verpfändung bestimmter deutscher Einnahmen, gesichert wurden. (Art. III des Zahlungsplanes.) Dem gleichen Zweck sollte die Einsetzung.des Garantiekomitees (Art. VI des Zahlungsplans) dienen, dem der Dienst der von Deutschland auszustellenden deutscheu Schuldverschreibungen und die Überwachung der von Deutschland für diesen Dienst verschriebenen Einnahmequelle:? obliegt. Das Garantiekomitee soll nicht nur aus Vertretern der in der Reparationskommission des Versailler Vertrages vertretenen alliierten Mächte bestehen, sondern auch Vertreter von l^ Der Jnh.Ut dc^ Illtimatuluo Staatsangehörigen anderer Mächte cooptieren dürfen, in deren Besitz sich ein ausreichend großer Teil der deutschen Schuldverschreibungen befinden sollte. Die deutsche „Reparationsschuld" soll also durch diese Bestimmungen gewissermaßen internationalisiert und gleichzeitig entpolitisiert werden. Die Begebung der deutschen Schuldverschreibungen an das Publikum nicht nur der Ententemächte, sondern auch der neutralen Staaten hat die Wirkung, anstelle der Ententemächte die privaten Erwerber der Schuldverschreibungen zu Gläubigern Deutschlands zu machen. Die politische Verpflichtung des Versailler Vertrages, die durch neue politische Ereignisse verändert oder aufgehoben werden könnte, soll in eine privatrechtliche Verpflichtung umgewandelt werden, die unabhängig von der künftigen politischen Entwicklung ist. Die finanziellen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Versailler Vertrag, die auf der prekären Grundlage des erpreßten Schuldbekenntnisses und des Bruches der mit der amerikanischen Note vom 5. November 1918 übermittelten Zusage beruhen, würden durch die Begebung der Schuldverschreibungen unwiderruflich und unabänderlich werden. Es ist weder die Schuld der alliierten Regierungen noch das Verdienst der deutschen Regierung, wenn diese Mobilisierung und Jn- ternationalisierung der deutschen „Reparationsschuld" bisher nicht gelungen ist. Ultimatum und Kriegsschäden. So ungeheuerlich hart die Bestimmungen des Versailler Diktats über die Deutschland auferlegte „Wiedergutmachung" sind, so weit sie über die Entschädigungspflicht hinausgehen, die in dem Notenwechsel vom November 1918 festgelegt worden war, so waren immerhin auch noch in den Bestimmungen von Versailles der Unersättlichkeit der Ententemächte zwei Grenzen gezogen, nämlich 1. in der Bezeichnung der von Deutschland zu ersetzenden Schäden, wie sie in der Anlage I zu Teil VIII aufgezählt sind; 2. in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Deutschlands. Wcis den ersten Punkt anlangt, so bestimmt § 233 ausdrücklich, daß der „Betrag der bezeichneten Schäden" — gemeint sein kann nur der Betrag der in dem vorhergehenden Z 232, der auf die Anlage I verweist, bezeichneten Schäden — durch einen interalliierten Ausschuß, die „Reparationskommission", zu prüfen, und, „nachdem der deutschen Regierung nach Billigkeit Gehör gewährt ist", festzusetzen ist. Hinsichtlich des zweiten Punktes ist in § 234 vorgesehen, daß die Reparationskommission „von Zeit zu Zeit die Hilfsmittel und die Leistungsfähigkeit Deutschlands prüft"; sie hat Vollmacht, nach Ge- Ultimatum und Kriegsschädcn Währung billigen Gehörs an die Vertreter Deutschlands die Fristen für die Deutschland auferlegten Zahlungen zu verlängern und die Form der Zahlungen abzuändern; für einen Erlaß von Zahlungen ist allerdings eine besondere Ermächtigung der verschiedenen in der Neparationskommission vertretenen Regierungen erforderlich. Die Rechtslage wird verdeutlicht durch die Note, mit. der Herr Clemenceau als Präsident der Friedenskonferenz von Versailles am 16. Juni 1919 die deutschen Bemerkungen zu den Friedens- bedingungen beantwortete. Dort heißt es: „Die durch den Vertrag selbst der Reparationskommission gegebenen Anweisungen schärfen ihr ein, ihre Vollmachten so auszuüben und auszulegen, daß im Interesse aller die möglichst vollständige und schnelle Ausführung der deutschen Reparationsverpflichtungen gesichert wird; sie schürfen ihr auch ein, hierbei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die gesellschaftliche, wirtschaftliche und finanzielle Organisation eines Deutschland aufrecht zu erhalten, welches sich aufrichtig austrengt, seine volle Tatkraft der Wiedergutmachung der von ihm verursachten Verluste und Schäden zu widmen." Und an anderer Stelle: „Die Bemerkungen der deutschen Delegation scheinen zu zeigen, daß sie nicht verstanden hat, daß die der Kommission vorgeschriebene Prüfung der deutschen Finanzwirtschaft den Zweck hat, das deutsche Volk nicht weniger als die alliierten Völker zn schützen." Das Londoner Ultimatum hat sich weder au die eine noch an die andere der beiden im Versailler Diktat selbst gezogenen Grenzen gehalten. Über die Art und Weise, wie die Schadensfeststellung durch die Reparationskommission vorgenommen worden ist, weiß man in Deutschland heute noch nichts. Wir wissen nur, daß einmal das der deutschen Regierung im § 233 des Versailler Diktates zugesicherte „billige Gehör" nicht gewährt worden ist. Es ist wohl im Dezember 1920 in Brüssel mit deutschen Sachverständigen und im März 1921 iu London mit dem deutschen Außenminister „verhandelt" worden, aber nur über Fragen allgemeiner Natnr. Niemals aber ist die deutsche Regierung, wie das in §233 ausdrücklich vorgesehen ist, über die Ersatzansprüche der einzelnen alliierten und assoziierten Mächte gehört worden: ja es sind ihr diese Ansprüche, über die sie vor Festsetzung der Entschädigung gehört werden muß, überhaupt niemals in irgend einer Form zugänglich gemacht worden. Es liegt hier eine formelle Verletzung des Versailler „Vertrages" vor, die auch nicht durch die mit Gewaltdrohungen erzwungene Annahme des Londoner Ultimatums geheilt ist, eine Verletzung, die uns das Recht gibt, die ganze Festsetzung der Repa- rationssumme anzufechten. 14 Ultimatum und Kricgsschndcn In welcher Weise die Ententeregierungen bei ihren Ersatzansprüchen überfordert haben, darüber empfehle ich das Nähere in dem Buche von Keynes über „die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages" (S. 97 ff.) nachzusehen. Hier genüge die Feststellung, daß am 5. November 1919 der damalige französische Finauzminister Klotz in einer Kammerrede die französischen Gesamtforderungen für Eigentumsschaden (ausschließlich Pensionen, Unterstützungen usw.) auf 107,2 Milliardeu Goldmark beziffert hat, während das gesamte französische Volksvermögen vor dem Kriege nicht viel mehr als Milliarden Goldmark betragen hat und kaum mehr als ein Zehntel des französischen Territoriums voin Kriege überhaupt berührt worden ist. Herr Keynes kommt in Übereinstimmung mit objektiven französischen Statistikern — er verweist insbesondere aufRenöPupin — zu dem Schluß: „Es wird schwer sein, eine Rechnung von über 10 Milliarden Goldmark für physischen und materiellen Schaden im zerstörten und besetzten Gebiete Nordfrankreichs aufzumachen." In seinem nenen Buche bezeichnet er die im Londoner Ultimatum festgesetzte Entschüdignngssumme als unhaltbar, da sie wenigstens viermal so hoch sei als der wirkliche Schaden, für den Deutschland aufzukommen hätte.*) Es fcheiut allerdings, daß die französische Regierung sich schließlich bemüßigt gesehen hat, mit ihren offiziellen Schadensanmeldungen an die Reparatiouskommission nicht unerheblich hinter der von Herrn Klotz proklamierten Summe zurückzubleiben. Der Betrag, der in der Zeit der Londoner Konferenz als Gesamtforderung Frankreichs wiederholt genannt wurde, war 218,5 Milliarden Franken; das entsprach bei dem damaligen Kurs von 13,4 französischen Franken für 1 Dollar einer Summe von 16,3 Milliarden K oder 68,5 Milliarden Goldmark. Auch dieser Betrag ist, selbst unter Einrechnung des kapitalisierten Betrages der Kriegspensionen und Kriegsunterstützungen, zweifellos noch viel zu hoch. Auffallend aber und gleichzeitig in hohem Maße bezeichnend ist die Tatsache, daß die im Londoner Ultimatum festgesetzte Kontribution unter Berücksichtigung des vorher zwischen den Ententemächten vereinbarten Verteilungsschlüssels Frankreich fast genau den Betrag zuerkannte, auf den es seiue Forderung beziffert hatte. Nach diesem Verteilungsschlüssel sollen von den von Deutschland zu leistenden Zahlungen entfallen: -") Nach seiner Berechnung würde, auch wenn man den strengen Wortlaut des Vcrsniller Diktats zugrunde legt, die Nevarationsschnld Deutschlands 110 Milliarden Goldmark, gegenüber den 133 Milliarden des Londoner Ultimatums ergeben; davon kämen auf Pensionen ?c., die nach der Vorvereinbarung znm Waffenstillstand von Deutschland nicht verlangt werden können, 74 Milliarden, auf eigentliche Kricgsschädcu L0 Milliarden, auf die belgische Kriegsschuld an die Alliierten 6 Milliarden. Nach Keynes ist also 36 Milliarden Goldmark der Höchstbetrag, der Deutschland auferlegt werden darf, Ultimatum und Kriegsschcidcn 15 auf Frankreich „ England „ Italien „ Belgien „ Portugal 52°/° 22°/° 10°/° 8°/° „ Japan „ sonstige Staaten 0,75°/° 0.75°/» 6,5°/° 100°/° Die Frankreich zugestandenen 52°/° bedeuten auf Grundlage der 132 Milliarden Goldmark, auf die das Londoner Ultimatum die deutsche „Reparationsschuld" festgesetzt hat, 68,640 Millionen Goldmark, also bis auf eine geringfügige Abweichung den Betrag, auf den bei den damaligen Kursen die von der französischen Negierung geforderten 218,5 Milliarden Franken sich berechneten. Der Schluß ist geradezu unabweisbar, daß die Summe von 132 Milliarden Goldmark, zu der die Ententeregierungen Deutschland mit dem Londoner Ultimatum verurteilt haben, nicht das Ergebnis irgendwelcher Nachprüfungen der angemeldeten Forderungen auf Schadenersatz gewesen ist, sondern das Ergebnis der einfachen Berechnung: wie hoch muß die Deutschland aufzuerlegende Gesamtkontribution sein, damit Frankreich auf Grnnd der ihm zugestandenen Quote von 52°/° den von ihm geforderten Betrag von 218,5 Milliarden Franken — 68^/- Milliarden Goldmark erhält. Eine Aufgabe, zu deren Lösung man allerdings keine Reparationskommission sondern nur einen in der Regeldetrie einigermaßen bewanderten Sextaner benötigt hätte! Ultimatum und deutsche Wirtschaftskraft. Ebenso wenig wie die Berechtigung der angemeldeten Reparations- fvrderungen ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Deutschlands von der Reparationskommisston geprüft und bei der Bemessung der Reparationsschuld Deutschland durch das Londoner Diktat berücksichtigt worden. Auch in diesem Punkte hat eine in die weitschichtige Materie eindringende Erörterung zwischen der Reparationskommission und Vertretern der deutschen Regierung überhaupt nicht stattgefunden. Die Gutachten, Denkschriften und sonstigen Äußerungen der dentschen Sachverständigen sind einfach beiseite geschoben worden; ebenso die Gutachten neutraler Sachverständiger und sachverständiger Angehöriger der Ententestaaten selbst, wie des Herrn Keynes. Man vergleiche nur den Vorschlag zur Regelung der Reparationsfrage, zu dem Keynes nach eingehender Prüfung aller Verhältnisse in seinem Buche gelangt (S. 214), und die Forderung des Londoner Ultimatums! Keynes schlug vor: l!i Ultimatum und deutsche Wirtschaftskraft 1. Der von Deutschland für Reparationszwecke und Besatzungskosten zu zahlende Betrag wird auf insgesamt 40 Milliarden Goldmark festgesetzt. 2. Davon gelten durch die vou Deutschland aufgrund des Waffenstillstandes bewirkten Leistungen als abgegolten 10 Milliarden Mark. 3. Die verbleibenden 30 Milliarden sollen unverzinslich sein und von Deutschland in 30 Jahresraten von je'1 Milliarde Goldmark vom Jahre 1923 ab beglichen werden. Statt dieser 30 Milliarden ohne Zinsen verlangt das Londoner Ultimatum 138 Milliarden mit 5°/°iger Verzinsung; das ist etwa das Achtfache der von Keynes noch für erträglich gehaltenen Last! Unabhängig von Keynes und von dem Gutachten der von der deutschen Regierung berufenen Sachverständigen sei im nachstehenden die uns durch das Ultimatum auferlegte Kontribntionslast in Beziehung gebracht zu den wichtigsten Tatsachen, die als Anhalt für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Deutschlands dienen können. Zunächst zu dem deutschen Volksvermögen und dem deutscheu Volkseinkommen. Für das deutsche Volksvermögen und Volkseinkommen vor dem Kriege liegen einigermaßen zuverlässige Berechnungen vor. Auch ich habe in meinem 1913 herausgegebenen Buch über „Deutschlands Volkswohlstand" eine solche Berechnung vorgenommen, von der ich hier umsomehr ausgehen kann, als gerade auf meine Ziffern in der Diskussion über die Deutschland aufzuerlegende Entschädigung von seilen der Entenlesachverständigen und der Ententepresse vielfach Bezug genommen worden ist. Ein Zurückgreifen auf den Stand des Volksvermögens vor dem Kriege ist notwendig, weil selbständige Schätzungen für die Gegenwart angesichts des Mangels aller Unterlagen, wie sie z. B. eine geordnete Steuererhebung und eine darauf beruhende sorgfältige Steuerstatistik bietet, gänzlich ausgeschlossen sind. Den Gesamtwert des deutschen Volksvermögens unmittelbar vor dem Kriegsausbruch habe ich auf 310 Milliarden Goldmark geschätzt („Deutschlands Volkswohlstand" 7. Aufl. S. 112). Schon gegenüber dieser Summe würde eine uns auferlegte Entschädigung von 138 Milliarden Goldmark eine in der Weltgeschichte beispiellose Ungeheuerlichkeit darstellen. Sie wäre ein Tribut von mehr als zwei Fünfteln alles öffentlichen und privaten, beweglichen und unbeweglichen Besitzes, der in Deutschland vorhanden ist. Das deutsche Volksvermögen hat jedoch durch den Krieg, die Revolution und die Friedensbedingungen eine starke Minderung erfahren. Deutschland hat zwar, da es auch in finanzieller Beziehung blockiert war, aus der Not eiue Tugend gemacht und den Krieg in der Hauptsache im Jnlande finanziert. Aber die Aufbringung der Kriegskosten im Inland bedeutet keineswegs, daß der ganze Verbrauch des Krieges durch gleichzeitige Neuproduktion von Sachgütern auch nur annähernd Ultimatum und deutsche Wirtschaftskraft 17 gedeckt worden wäre. Gewiß ist die Produktion während des Krieges nach jeder Möglichkeit angespannt nnd der Verbrauch der Bevölkerung in der Heimat ans das schärfste eingeschränkt worden. Trotzdem waren die Anforderungen, die der Krieg selbst stellte, so ungeheuerlich, daß ihnen nur durch tiefe Eingriffe in die Substanz des Volksvermögens genügt werden konnte. Durch mangelhafte Bewirtschaftung und Raubbau ist der landwirtschaftlich genutzte Boden und seine Ertragsfähigkeit vermindert worden; das tote Inventar hat eine, wesentliche Verschlechterung erfahren, das lebende Inventar ist an Zahl und Qualität erheblich zurückggegangen. In der Industrie ist die ganze maschinelle Einrichtung durch Umstellung auf die Kriegswirtschaft, durch überstarke Beanspruchung, durch mangelhafte Unterhaltung und Erneuerung in ihrem Werte stark verringert worden. Dasselbe gilt von den Bergwerken, von den Eisenbahnen, von Anlagen und Gebäuden aller Art. Darüber hinaus sind die in Friedenszeiten sehr ansehnlichen Warenbestände in Lagern und Fabriken, ja in jedem einzelnen Haushalt fast gänzlich aufgebraucht worden. Man wird nicht zu hoch greifen, wenn man die aus allen diesen Ursachen hervorgegangene Verringerung unseres Volksvermögens auf mehr als ^/s der eigentlichen Kriegskosten, also auf mindestens 50 Milliarden Goldmark schätzt. Dazu kommt, daß unser Besitz an ausländischen Werten und Kapitalanlagen, der sich bei Kriegsausbruch auf 20—2b Milliarden Goldmark belief, schon im Kriege stark angegriffen worden ist, um die dringend notwendigen Zufuhren aus dem Auslande zu bezahlen. Schon während des Krieges haben serner die meisten der feindlichen Staaten ihre Hand auf das innerhalb ihres Territoriums befindliche deutsche Eigentum gelegt. Dieses völkerrechtswidrige Verfahren ist durch das Versailler Diktat sanktioniert und vollendet worden. Nach den Bestimmungen des Versailler Diktates sind die Staaten, die mit uns im Kriege gelegen haben, berechtigt, die Liquidation des deutschen Eigentums bis zum Ende durchzuführen und sich die Erlöse in Anrechnung auf die deutschen Reparationsverpflichtungen anzueignen. Von dieser Berechtigung haben weitaus die meisten dieser Staaten Gebrauch gemacht. Dadurch ist der weitaus größte Teil der deutschen Kapitalanlagen im Ausland aus dem deutschen Volksvermögen ausgeschieden. Darüber hinaus hat sich Deutschland im Krieg und späterhin in erheblichem Maße an das Ausland verschuldet, um den wachsenden Passiv-Saldo seiner Handelsbilanz zu decken. Außerdem hat das Ausland von der günstigen Gelegenheit, die ihm der Rückgang der deutschen Valuta bot, Gebrauch gemacht, um im großen Umfange inländische deutsche Vermögenswerte — Grundstücke, Häuser, Hypotheken, industrielle uud kommerzielle Unternehmungen und Aktien von solchen — zu erwerben. Der Verlust an ausländischen Kapitalanlagen jeder Art, die Verschuldung an das Ausland und der Übergang inländischen Vermögens in fremde Hände ist zusammen mit 30 Milliarden Gold mark eher zu niedrig als zu hoch veranschlagt. 15 UUinmtuui und deutsche Wirtschaftskraft Eine weitere sehr erhebliche Schmälerung des deutschen Volksvermögens ist eingetreten durch die territorialen Verluste, die das Versailler Diktat über Deutschland verhängt hat. Mit den in Europa uud den in der überseeischen Welt abgetretenen Gebieten ist nicht nnr das in diesen Territorien belegene deutsche Staatseigentum ohne Entschädigung an die feindlichen Mächte übergegangen; darüber hinaus ist auch das ganze in den verlorenen Gebieten vorhandene deutsche Privateigentum aus dem deutschen volksvermögeu ausgeschieden. Der hieraus sich ergebende Verlust am Volksvermögeu ist auf mindestens 25 Milliarden Gold mark zu beziffern. Dazu kommt schließlich noch alles, was wir aufgrund des Waffenstillstands und Friedensvertrags an Vermögenswerten den Ententemächten aushändigen mußten: all das wertvolle Material, das beim Rückzug hiuter deu Rhein zurückgelassen worden ist; die Lokomotiven, Wagen, Krastfahrzenge usw., die wir den Feinden auszuliefern hatten; all das Kriegsmaterial, das in der Heimat zerstört oder ausgeliefert werden mußte; nahezu die Gesamtheit unserer Handelsflotte, die teils im Kriege verloren ging, teils während des Waffenstillstandes als Preis für dessen Verlängerung den Ententemächten übergeben wurde; dazu alle die Zwangslieferungen, die der Frieden von Versailles Deutschland auferlegte. Der Friedenswert all dieser Einbußen an Volksvermögen ist auf mindestens 10 Milliarden Goldmark zu beziffern. Zusammen belaufen sich diese unmittelbaren Verluste auf mehr als 110 Milliarden Goldmark. Das deutsche Volksvermögeu würde also hiernach für die Gegenwart — und auch schon sür die Zeit in der wir vor das Londoner Ultimatum gestellt wurden — auf weniger als 200 Milliarden Goldmark zu schätzen sein. Dabei darf nicht übersehe» werdeu, daß durch den Krieg nnd die Revolution die Ertrügnisse uuserer inländischen Unternehmungen, auf Gold umgerechnet, einen erheblichen Rückgang erfahren haben, der sich in der Bewertung dieser Unternehmungen in Gold stark fühlbar macht. Am deutlichsten tritt dies in Erscheinung bei unseren Aktiengesellschasten. Die Steigerung des Kurses in unserem inländischen deutschen Gelde darf darüber nicht hinwegtäuschen. Im Frühjahr 1921 mag die Kurssteigerung der deutschen Aktien im Durchschnitt hoch gerechnet das dreifache des Friedenskurses betragen haben. Gleichzeitig war jedoch der Wert der deutschen Papiermark am Dollarkurs gemessen nur noch 1/15 des Wertes der deutschen Goldmark. Das bedeutet, daß für den nach wie vor nach Goldmark rechnenden Ausländer die Aktien der deutschen Unternehmungen für den 5. Teil des Friedenswertes erhältlich waren. Für Ende Februar 1921 berechnete der Reichsbankpräsident den Nennwert des Grundkapitals aller deutschen Aktiengesellschaften auf 35 Milliarden Mark; bei einem Durchschnittskurs von etwa 350°/° ergab sich daraus ein Kurswert von rund 120 Mit- Ultimatum und deutsche Wirtschaftskraft l9 liarden Papiermark — rund 8 Milliarden Gold mark. Vor Kriegsausbruch hatten sich Kapital und Reserven der deutschen Aktiengesellschaften auf 19 Milliarden Goldmark gestellt. Der Friedenskurswert der sämtlichen deutschen Aktien ist auf kaum weniger als 30 Milliarden Goldmark zu veranschlagen. Trotz aller in der Zwischenzeit vorgenommenen Kapitalerhöhungen konstatieren wir also bis zum Frühjahr 1921 einen Rückgang des Goldwertes der sämtlichen in Aktienform bestehenden deutschen Unternehmungen von 30 auf 8 Milliarden Goldmark, also auf nicht viel mehr als ein Viertel. Auch wenn man diese innere Entwertung der deutschen Unternehmungen, beruhend auf der durch die Revolution herbeigeführten Verschiebung zwischen Arbeit und Kapital und auf der Discrepanz zwischen der Entwicklung der deutschen Valuta und des inneren Geldwertes, ausschaltet, muß man also heute mit einem deutschen Volksvermögen von weniger als 200 Milliarden Goldmark rechnen; und diesen nicht ganz 200 Milliarden steht die uns im Londoner Ultimatum aufgezwungene Reparationsschuld von 138 Milliarden Goldmark gegenüber. Die Reparationsschuld allein stellt sich also aus wesentlich mehr als zwei Drittel des gesamten deutschen Volksvermögens! Das deutsche Volkseinko mmen habe ich für das letzte Friedensjahr auf rund 43 Milliarden Goldmark berechnet. Die Änderungen im Volkseinkommen sind angesichts der katastrophalen Entwicklung der Geldwertsvcrhältnisse noch viel schwerer zu übersehen, als die Verschiebungen im Volksvermögen. Die Sachverständigen der Entente haben im Dezember 1920 bei der Brüsseler Konferenz das deutsche Volkseinkommen auf 3 900 Papiermark pro Kopf der Bevölkerung geschätzt. Das würde ein Gesamteinkommen von nicht ganz 240 Milliarden Papiermark ergeben. Inzwischen mag in Anpassung an den weiteren Rückgang der deutschen Valuta das deutsche Volkseinkommen auf mehr als 300 Milliarden Papiermark gestiegen sein. Die von uns auf die Reparationsschuld des Londoner Ultimatums zu zahlenden Annuitäten sind in Goldmark festgesetzt und stellen sich bei dem gegenwärtigen Stande der deutschen Ausfuhr auf rund 3 Milliarden Goldmark. Beim gegenwärtigen Dollarkurs von etwa 250 ist eine Goldmark gleich 60 Papiermark. Nimmt mau einen Entwertungsfaktor von 50 an, so würden die 3 Milliarden Goldmark 1b0 Milliarden Papiermark bedeuten. Die Jahreszahlungen für den Dienst der Reparationsschuld würden also allein schon etwa die Hälfte des gesamten deutschen Volkseinkommens in Anspruch nehmen! Mit dem Dienst der im Londoner Ultimatum festgesetzten Reparationsschuld sind aber die Jahresleistungen Deutschlands an die Entente keineswegs erschöpft. Es kommen hinzu einmal die Zahlungen Deutschlands aus dem sogenannten Clearing-Verkehr, der uns ^! Ultimatum mid dcutschc Wirtschciftekmft im Versailler Diktat zu außerordentlich ungünstigen Bedingungen aufgezwungenen Bereinigung der Vorkriegsschulden ?c. Zurzeit sind die von Deutschland aus diesem Titel zu leistenden Zahlungen auf 2 Millionen Pfund Sterling pro Monat pauschaliert. Das ergibt 2-t Millionen Pfund Sterling pro Jahr — etwa 400 Millionen Goldmark. Dazu kommen weiter die Besatzungskosten, die sich bis zum März vorigen Jahres auf rund 1,6 Milliarden Goldmark pro Jahr belaufen haben. Dazu kommen ferner noch alle die anderen Ansprüche, die außerhalb der eigentlichen Reparationsschuld aufgrund des Versailler Vertrages an uns gestellt werden können. Wie kürzlich durch die Presse gegangen ist, beanspruch! allein Portugal außerhalb seines Anteils an der Reparationsschuld von uns nicht weniger als 5 Milliarden Goldmark. Vor allem aber ist die Frage der von nns aufgrund des Versailler Vertrages an die Vereinigten Staaten zu leistende Reparation noch gänzlich offen. Auch durch deu Vertrag für die Beendigung des Kriegszustandes zwischen den Vereinigten Staateir und Deutschland, der im Laufe des Jahres 1921 abgeschlossen worden ist, hat diese Frage keine Lösung erfahren. Es steht nur das eine fest, daß in den 1ZL Milliarden Goldmark des Londoner Ultimatums keine Entfchädigung für die Vereinigten Staaten enthalten ist. Ebenso waltet noch geheimnisvolles Dunkel darüber, wie weit Deutschland aufgrund des Artikels 116 des Versailler Diktates für Rußland in Anspruch genommen werden wird. Dort heißt es: „Die alliierten und assoziierten Mächte behalten ausdrücklich die Rechte Rußlands vor, von Deutschland alle Wiederherstellungen und Wiedergutmachungen zu erlangen, die den Grundsätzen des gegenwärtigen Vertrages entsprechen." Bei den in der letzten Zeit stattgehabten Verhandlungen zwischen Vertretern Sowjet-Rnßlands mit Deutschland einerseits, Frankreich andrerseits hat der § 116 des Versailler Diktats eine große Rolle gespielt. Die russischen Vertreter haben den Versuch gemacht, diesen Paragraphen als Druckmittel gegen Deutschland zu benutzen, indem sie mit der Abtretung ihrer Rechte aus diesem Paragraphen an Frankreich drohten. Aber auch wenn man nur die heute feststehenden Jahresverpflichtungen aus dein Versailler Vertrag und dem Londoner Ultimatum in Rechnung stellt, kommt man für die nächsten Jahre auf einen Jahrestribnt von mindestens 4 Milliarden Goldmark — 200 Milliarden Papiermark (bei einem Entwertungsfaktor von 50). Etwa zwei Drittel des heutigen, gegenüber dem Friedensstande auf das Empfindlichste zusammengeschrumpften deutschen Volkseinkommens würden also durch den uns auferlegten Tribut in Anspruch genommen werden. Was das bedeutet, ergibt sich aus einigen Ziffern der von den Sachverständigen der deutschen Regierung für die Londoner Kon- Ultimatum und dcutschc Wirtschaftskraft ^t ferenz vom März 1921 ausgearbeiteten Denkschrift über den Rückgang des Verbrauchs lebenswichtiger Waren. Es stellte sich der Verbrauch auf den Kopf der deutschen Bevölkerung in von Fleisch auf „ Mehl „ Zucker „ Baumwolle „ „ Wolle Wie soll angesichts dieser furchtbaren Zahlen das deutsche Volk von seinem zusammengeschrumpften Jahreseinkommen zwei Drittel oder auch nur die Hälfte au die Euteute abgeben können? 1913 1920 52 etwa 20 125 " 83 19,2 14,1 7,2 2,3 2,2 „ 1,0 Ultimatum und Reichsfmcmzeu. Die Unmöglichkeit der Erfüllung der Forderungen des Ultimatums mußte sich auch aus der Gestaltung des Reichshaushalts ergeben. Zu der Zeit, als das Ultimatum gestellt wurde, war es uvch uicht gelungen, das Gleichgewicht im inneren Haushalt des Reiches (also abgesehen von allen Ausgaben zur Durchführuug des Friedensvertrages) auch nur auf dem geduldigen Papier herzustellen. DerReichs- kanzler und Reichsfinanzminister Dr. Wirth bezifferte in seiner ersten großen Fiuauzrede nach der Annahme des Ultimatums die Ausgaben der eigentlichen Reichsverwaltung für das laufende Finanzjahr auf 62,7 Milliarden, die für die Betriebsverwaltung (Post und Eisenbahnen) erforderlichen Zuschüsse auf 18,9 Milliarden, insgesamt also den Gesamtbedarf des inneren Haushalts auf 81,6 Milliarden Mark. Die Neichseinnahmen wurden damals auf 55 Milliarden Mark geschätzt, sodaß sich allein aus dem inneren Haushalt — also ohne Berücksichtigung des „Budgets der Kontributionen" — ein Fehlbetrag von rund 27 Milliarden Mark ergab. Der Reichskanzler entwickelte damals bereits ein umfangreiches Steuerprogramm, das sich im wesentlichen mit den jetzt dem Reichstag vorliegenden Steuervorlagen deckt; nach dessen Durchführung rechnete er für das Reich auf eine Gesamtsteuereinnahme von etwa 80 Milliarden Mark. Also auch nach Durchführung der geplanten neuen Steuern war an eine Balancierung des inneren Etats nur zu denken, wenn es gelang die Zuschüsse zu den Betriebsverwaltungen energisch abzubauen. Andernfalls blieb auch nach Durchführuug der neuen Steuern kein Pfennig für die Zahlungen an die Entente übrig. Schon bei der Schätzung des inneren Bedarfs war der Reichskanzler in jener Rede vom 6. Juli außerordentlich optimistisch. Wenige 22 Ultimatum und Rcichsfinanzeu Monate später mußte er seine Ziffern erheblich berichtigen; nach dem im Februar 1922 dem Reichstag vorgelegten 5. Nachtrag zum Reichsetat für 1921 erhöhten sich die Ausgaben sür die eigentliche Reichsverwaltung von 62,7 auf 91,4 Milliarden Mark, die Zuschüsse für die Betriebsverwaltung von 18,9 auf 24 Milliarden^), sodaß der Gesamtbedarf des inneren Etats sich — vorbehaltlich weiterer Nachtragsetats, die kaum ausbleiben werden — auf rund 115,4 Milliarden Mark stellt. Die Einnahmen wurden allerdings jetzt infolge der Aufblähung durch die Geldentwertung auf 72,7 Milliarden geschätzt. Trotzdem erhöhte sich der Fehlbetrag des inneren Etats von rund 27 auf 42,7 Milliarden Mark. Geradezu unglaublich ist jedoch der Optimismus, mit dem der Reichskanzler und Finanzwinister Dr. Wirth am 6. Juli die Wirkungen des Ultimatums auf den Reichsetat veranschlagte. Als Ausgaben des Rechnungsjahres 1921 für die Durchführung des Friedensvertrages nannte er am 6. Juli 1921 deu Betrag von 26,6 Milliarden Mark. Für die ersten Jahre, in denen das Ultimatum voll in Wirksamkeit treten sollte — also für die Jahre von 1922 an — werde man, so erklärte er, „mit einer Papiergeldbelastung aus dem Ultimatum in Höhe von 42 Milliarden rechnen müssen"; dazu kämen dann noch die Kosten für die Besatzung. „Unter der Voraussetzung — so fuhr er fort — daß der Geldwert im Inneren auf der gegenwärtigen Basis eine gewisse Stabilisierung erfahren würde, und daß im Laufe der Zeit der Außenwert des Geldes an den inneren heranwächst, würden sich die Leistungen in Papiermark für 3,3 Milliarden Goldmark mit den Besatzungskosten auf etwa 40—45 Milliarden stellen." Ich habe damals in sofortiger Erwiderung der Ausführungen des Reichskanzlers dessen Ansätze für die Durchführung des Friedensvertrages anf das schärfste kritisiert. Aber auch meine Kritik ist durch die Tatachen noch übertroffen worden. Nach dem 5. Nachtragsetat für 192t stellen sich die Ausgaben für die Durchführung des Friedensvertrages statt auf die vom Reichskanzler genannten 26,6 auf 112,5 Milliarden Mark. Der Reichskanzler war bei seinen Berechnungen von der Voraussetzung einer Besserung der deutschen Valuta ausgegangen, während der kleinste ABC-Schütze auf dem Gebiete der Volkswirtschaft und des Geldwesens aus dem bloßen Versuch der Durchführung des Ultimatums einen gewaltigen Druck auf unsere Valuta . erwarten mußte. So erklärt es sich, daß der Reichsetat für 1921, der nach den Ziffern des Herrn Wirth vom 6. Juli mit einer Gesamtausgabe von 108,2 Milliarden abschloß, nach dem Nachtragsetat vom *) Dabei ist nicht eingerechnet ein Betrag von 16,9 Milliarden Mark, der als Abschlagszahlung an die Länder auf den Übernahmepreis für die Eisenbahnen im 3. Nachtragsetnt figuriert. Ultimatum und ReichSfinauzeu Februar 1922 sich auf 227,9 Milliarden*) stellt; daß ferner der sich aus den Julizahlen des Herrn Wirth ergebende Fehlbetrag in Höhe von rund 53 Milliarden sich im Februar 1922 auf rund idb Milliarden*) berechnet. Die für das laufende Finanzjahr erwarteten Einnahmen von 72,7 Milliarden decken noch nicht den 3.Teil der nach dem 5. Nachtragsetat veranschlagten Ausgaben. Auch wenn die neuen Steuervorlagen in Bezug auf ihr Erträgnis alle Erwartungen der Reichsregierung erfüllen und übertreffen sollten, wird sich dieses Verhältnis nicht wesentlich ändern; denn der Steigerung der Reichseinnahmen würde die Tatsache gegenüberstehen, daß das Ultimatum erst vom Jahre 1922 an in volle Wirkuug tritt. Dabei sind heute schon die Steuern in Deutschland in einem Maße angespannt, wie in keinem anderen Lande der Welt. Angesichts der durch den Krieg und die Revolution geschaffenen Verhältnisse ist allein schon die Herstellung des Gleichgewichts im inneren deutschen Etat eine Riesenaufgabe, der sich die bisherigen Regierungen des republikanischen Deutschland in keiner Weise gewachsen gezeigt haben. Die Deckung irgendwelcher Leistungen für die sogenannte „Reparation" aus laufenden Einnahmen des Reiches ist so lauge völlig ausgeschlossen, als das Problem der Herstellung des Gleichgewichts im inneren Neichshaushalt noch nicht gelöst ist. Der Reichskanzler uud Reichsfiuanzminister Dr. Wirth aber hat angesichts dieser Lage geglaubt, am 6. Juli 1921 im Reichstag ausführen zu dürfeu: „Für uns hat sich die Lage so gestellt, daß die laufenden Kontributionen durch laufende Einnahmen zu decken sind. Das ist das Ziel, dem wir zustreben müssen und um desseutwillen wir auch nicht vor schweren Steuern zurückschrecken dürfen. Ob es sich gleich im Anfang erreichen läßt, ist zweifelhaft." Diesen Worten des Reichskanzlers sei eine Äußerung des Herrn Keynes gegenübergestellt, dahingehend, daß es keiner Regierung uud keiner Polizeigewalt der Welt jemals gelingen könne, aus einem Volke auch nur annähernd Steuern in Höhe von zwei Dritteln des gesamten Volkseinkommens herauszupressen. Ultimatum und Zahlungsbilanz. Noch deutlicher als aus der Papierbilanz des Deutschen Reiches ergibt sich die Unmöglichkeit der Erfüllung des Ultimatums aus der Goldbilanz der deutschen Volkswirtschaft. Die Abweichung der obigen Zahlen von denjenigen der Zusammenstellung n f Nr. 3576 der Drucksachen des Reichstags — 22« Milliarden Gesamtausgabc und 172 Milliarden Fehlbetrag — erklären sich daraus, daß ich die in der Anmerkung zu S. 22 erwähnten 16,9 Milliarden Abschlagszahlung für die Reichs- eisenbahuen, die mir einen Übertrag von dem einen ans ein anderes Schuldkonto des Reiches sind, nicht als Ausgaben in Rechnung gestellt habe. 24 Ultimatum und Zahlungsbilanz Die Verpflichtungen Deutschlands sind im Friedensvertrag von Versailles grundsätzlich und im Londoner Ultimatum mit bestimmten Ziffern in Goldmark festgesetzt worden. Man braucht den 138 Milliarden Goldmark des Ultimatums nur die eine Milliarde des Goldbestandes der deutschen Reichsbank entgegenzustellen um deutlich zn machen, daß Deutschland über das Gold in dem es zahlen soll, nicht verfügt. Deutschland kann sich das Gold oder die auf Gold lautenden Zahlungsmittel zur Abtragung der Reparationsverpflichtungen nur beschaffen, indem es wirtschaftliche Werte anderer Art an das Ausland liefert, und zwar entweder gegen Goldzahlung oder unter direkter Verrechnung auf seine Reparationsverpflichtungen. In der Tat sind sowohl im Versailler Diktat als im Zahlungsplan des Londoner Ultimatums Sachleistungen vorgesehen, deren Wert auf die Deutschland auferlegten Reparationszahlungen anzurechnen ist. Die Fähigkeit der deutschen Wirtschaft zur Erfüllung der Reparationsverpflichtungen hängt also in erster Linie davon ab, wie weit Deutschland in der Lage ist, seine Warenausfuhr über seinen Ein^uhrbeoarf hinaus zu steigern. Sie ist also bedingt von der Gestaltung der deutschen Handelsbilanz. Schon in den Vorkriegszeiten war die deutsche Handelsbilanz regelmäßig passiv. Im Jahre 1913 hat im SpezialHandel die deutsche Wareneinfuhr 10,8, die Warenausfuhr 10,1 Milliarden Mark betragen. Der Fehlbetrag der Handelsbilanz stellte sich also auf 700 Millionen Mark. In den vorhergegangenen Jahren hatte der Fehlbetrag der Handelsbilanz zeitweise den Betrag von 1^/2 Milliarden Mark nicht unerheblich überschritten. Diese Fehlbeträge in der eigentlichen Handelsbilanz wurden jedoch mehr als ausgeglichen durch verschiedene für Deutschland günstige Faktoren, vor allem durch die Zinserträgnisse und Gewinne der deutschen Kapitalanlagen und Unternehmungen im Ausland, die allein auf mehr als I V2 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen waren; ferner durch die Einnahmen aus der internationalen Frachtvermittlung durch die deutsche Handelsflotte, die auf einige hundert Millionen Mark jährlich zu bemessen waren. Die deutsche Zahlungsbilanz zeigte infolgedessen einen Aktivsaldo, der uns befähigte, Jahr für Jahr nicht unerhebliche Kapitalbeträge neu in ausländischen Werten und Unternehmungen zu investieren. Diese Lage hat sich durch den Krieg, die Revolution und die Friedensbedingungen völlig geändert. Zu der Zeit als das Londoner Ultimatum der deutschen Regierung überreicht wurde, schätzte man die deutsche Jahreseinfuhr auf mehr als 7 Milliarden, die Ausfuhr auf etwa 5 Milliarden Goldmark, den Passivsaldo der eigentlichen Handelsbilanz also auf etwa 2 Milliarden Goldmark. Die Kapitalanlagen und Unternehmungen im Ausland, die in der Vorkriegszeit einen so wichtigen Beitrag zur deutschen Zahlungsbilanz lieferten,. find aus den bereits dargestellten Gründen nahezu völlig verschwunden. Darüber Ultimatum und Zahluugsbllciuz 25 hinaus hat sich Deutschland an das Ausland stark verschulden müssen und hat das ausländische Kapital in erheblichem Umfange in Deutschland selbst Fuß gefaßt. Die deutsche Handelsflotte ist bis auf einen bescheidenen Rest an die Entente übergegangen; was uns geblieben ist, genügt nicht entfernt, um den eigenen Bedürfnissen Deutschlands gerecht zu werden. Sowohl in Bezug auf Kapitalanlagen als auch hinsichtlich der Seetransporte ist also Deutschland gegenüber dem Auslande tributpflichtig geworden. Die Höhe dieser Tributpflicht ist mit einer Milliarde jährlich nicht zu hoch veranschlagt. Der Passivsaldo unserer Zahlungsbilanz stellt sich also, ohne jede Berücksichtigung der sich aus dem Versailler Vertrag und dem Londoner Ultimatum ergebenden Verpflichtungen, auf etwa 3 Milliarden Goldmark. Rechnet man die 3,3 Milliarden Jahreszahlung aus dem Londoner Ultimatum, die 400 Millionen Goldmark aus dem uns aufgezwungenen Clearing-Verkehr und schließlich rund I Milliarde Goldmark für Besatzungskosten hinzu, so ergibt sich für unsere Zahlungsbilanz einPassivsaldovon nahezu 8 Milliarden Goldmark. Das ist etwa so viel, wie die gesamte deutsche Ausfuhr des unverstümmelten uud in voller Wirtschaftsblüte stehenden Deutschen Reiches im Jahre 1910 betragen hat. Schon die Ausgleichung unserer eigentlichen Handelsbilanz durch die Beseitigung des Passivsaldos von 2 Milliarden Goldmark hat eine erhebliche Besserung unserer gesamten inneren Verhältnisse und eine wesentliche Kräftigung der deutschen Wirtschaft zur Voraussetzung. Ehe durch eine Steigerung der deutschen Produktion und Ausfuhr diese 2 Milliarden und darüber hinaus eine Milliarde an Zinsen auf unsere Auslandsschulden ?c. gedeckt sind, hängen unsere Reparationsverpflichtungen aus dem Versailler Diktat und dem Londoner Ultimatum nicht nur finanziell sondern auch wirtschaftlich völlig in der Luft. Eine Steigerung unserer Ausfuhr bis zu demMaße jedoch, daß sie die Gesamtheit unserer Verpflichtungen aus dem Versailler Diktat und dem Londoner Ultimatum decken würden, ist eine vollendete Unmöglichkeit. Deutschland ist schon vor dem Kriege ein rohstoffarmes Land gewesen und durch das Versailler Diktat, das ihm das Lothringische Erzgebiet nnd jetzt auch Oberschlesien genommen hat, noch wesentlich ärmer an Rohstoffen geworden. Der größte Teil unserer Ausfuhr hat infolgedessen eine entsprechende Einfuhr von Rohstoffen zur Voraussetzung. Auch bei einer völligen Wiedergesundung der deurschen Wirtschaft wird man im Ganzen kaum mit einem günstigeren Verhältnis von Ausfuhr und Einfuhr als dem Verhältnis von 100 zu 70 rechnen können, d. h. um eine Ausfuhr von 100 Millionen zu erzielen, wird mindestens eine Einfuhr von 70 Millionen notwendig sein. Das Londoner Ultimatum hat, indem es der festen Annuität von 2 Milliarden Goldmark eine variable Annuität von 26°/o des Jahresansfuhrwertes hinzufügte, die Wirkung, daß die Steigerung 26 Ultimatum und Zahlungsbilanz unserer Ausfuhr, die das einzige Mittel zur Abdeckung der uns auferlegten Verpflichtungen ist, gleichzeitig diese Verpflichtungen vergrößert. Infolgedessen kann ein Ausgleich unserer Verpflichtungen durch den Ausfuhrüberschuß erst bei einer geradezu phantastischen Höhe unserer Gesamtausfuhr erreicht werden. Selbst wenn man die Besatzungskosten, die Zahlungen aus dem Clearing-Verkehr, die Zinsen auf die wirtschaftliche Verschuldung Deutschlands usw. ganz außer Ansatz läßt, also nur die sich aus dem Londoner Ultimatum ergebenden Reparationsverpflichtungen berücksichtigt, würde eine Steigerung unserer Aussuhr bis auf 27,6 Milliarden Goldmark notwendig sein, um die feste und die variable Annuität bis zu der Höchstgrenze von 8,280 Millionen Goldmark (5°/° Zinsen und 1°/° Tilgung der 138 Milliarden) zu decken. Die Probe auf das Exempel liegt in der Rechnung, daß ein Ausfuhrüberschuß von 30°/° der Gesamtausfuhr bei einer Höhe der letzteren von 27,6 Milliarden Goldmark die 8,280Millionen Goldmark ergibt,die zur vollen Deckung der 5°/° Zinsen -r- 1 °/° Tilgung auf die 138 Milliarden der im Londoner Ultimatum festgelegten Reparationsschuld erforderlich sind. Eine Ausfuhr von 27,6 Milliarden Goldmark bedeutet aber mehr als 2 ^2 mal so viel als der Wert, den die deutsche Ausfuhr im letzten Friedensjahr (1913) erreicht hat. Die Summe der Ausfuhrwerte aller am Welthandel beteiligte Länder berechnet sich für das Jahr 1913 auf wenig mehr als 80 Milliarden Goldmark. Deutschland würde also etwa Vs des Ausfuhrhandels der Welt vom Jahre 1913 für sich allein erreichen müssen, um aus dem dann erzielbaren Ausfuhrüberschuß die Verpflichtungen desLondoner Ultimatums abdecken können. Gegenüber dem Stande der deutschen Ausfuhr vom Jahre 1920 wäre eine Steigerung auf das bV-fache notwendig. Eine solche Entwicklung liegt auf viele Jahre hinaus jenseits der Grenzen des Möglichen. Auch wenn eine solche phantastische Steigerung der deutschen Ausfuhr möglich wäre, würden sie die Ententemächte selbst mit allen Mitteln zu verhindern suchen. Daraus ergibt sich, daß auch die größte Steigerung unserer Gütererzeugung für deu Export, die praktisch überhaupt denkbar ist, nicht entfernt ausreichen wird, um die uns mit dem Londoner Ultimatum auferlegten Verpflichtungen erfüllbar zu machen, ganz abgesehen von den anderen oben erwähnten finanziellen Lasten. Ultimatum und Arbeit. Auch wenn nur ein bescheidener Teil der Reparationsverpflichtungen aus laufenden Erträgnissen der deutschen Wirtschaft erfüllt werden soll, ist eine gewaltige Steigerung der deutschen Arbeitsleistung erforderlich. Deun nur vermehrte Arbeitsleistung kann angesichts des Tiefstandes, auf den unser innerer Verbrauch Ultimatum und Arbeit 27 herabgesunken ist und der eine weitere Einschränkung von irgendwelcher Bedeutung nicht mehr verträgt, unsere Ausfuhr nennenswert gehoben werden. Allein schon die physische Arbeitsfähigkeit des deutschen Arbeiters hat durch die Entbehrungen des Krieges und die Leiden der Hungerblockade — von Verstümmelungen und Krankheitsfolgen ganz abgesehen — eine starke Verminderung erlitten. Dazu kommen die Einschränkungen der Arbeitszeit und die Verminderung der Arbeitswilligkeit, wie sie aus dem durch die Revolution geschaffenen Geisteszustande erwachsen sind. Als schlagendes Beispiel für das Nachlassen der Ergiebigkeit der deutschen Arbeit sei die Entwicklung des rheinisch-westfälischen Kohlenbergbaues angeführt: Im Januar 1913 stellte sich die Belegschaft auf 407 000 Köpfe, die arbeitstägliche Kohlenförderung auf 389000 Tonnen, die Förderung pro Kopf und Arbeitstag also auf 957 k»-; im Januar 1922 dagegen förderte eine Belegschaft von 561 000 Mann arbeitstäglich nur 322 000 Tonnen, also pro Kopf und Arbeitstag nur 574^'. Die Arbeitsleistung pro Kopf ist also gegenüber der Vorkriegszeit um rund 40 vom Hundert zurückgegangen: Die von der deutschen Regierung berufeneu Sachverständigen haben in ihrer für die Londoner Konferenz vom März 1921 ausgearbeiteten Denkschrift die Verlängerung der Arbeitszeit als das letzte Mittel der Erfüllung der uns auferlegten Reparationsverpflichtungen bezeichnet. „Um die von Deutschland geforderten Leistungen — so heißt es dort — zu erfüllen, müßte, wenn alle Voraussetzungen hinsichtlich der Produktionsmittel, der Rohstoffe, der Absatzmöglich keit und des Kapitals gegeben wären und wenn die stündliche Arbeitsleistung und der Staud der Technik nicht sinken, die Arbeitszeit des deutschen Arbeiters von 8 auf 14 Stunden erhöht werden." Zwar hat der Reichskanzler 1)r. Wirth nach der Annahme des Ultimatums das Schlagwort in Kurs gesetzt: „Durch Arbeit zur Freiheit!" Aber Herr vr. Wirth würde wohl selbst am meisten erschrecken, wenn man ihm zutrauen sollte, daß er die Konsequenz aus diesem Schlagwort zieht. Ultimatum und Vermögenssübstanz. Wenn Deutschland nicht über das Gold verfügt, das für die Zahlung der Reparationsverpflichtuugen erforderlich ist, und wenn die deutsche Volkswirtschaft nicht imstande ist, auch nur annähernd einen Ausfuhrüberschuß zu liefern, wie er für die Erfüllung des Londoner Ultimatums notwendig wäre, so bleibt für die Erfüllung über diese begrenzten Möglichkeiten hinaus nur noch ein weiteres Mittel: Die Auslieferung der Substanz unseres Volksvermögens an die Ententemächte. 2.^ Ultimatum und Vennögcnssubsrnnz Was diese Auslieferung, was insbesondere die Ausantwortung unserer nationalen Produktionsmittel an das Ausland bedeutet, darüber besteht nicht einmal bei den unabhängigen Sozialdewokraten ein Zweifel. Als bei den Beratungen über Annahme oder Ablehnung des Londoner Ultimatums diese Konsequenz der Annahme hervorgehoben uud der „Eingriff in die Substanz" als Mittel der Erfüllung von mehrheitssozialistischer Seite befürwortet wurde, da war es der unabhängige Abgeordnete Ledebour, der in der schärfsten Weise Einspruch erhob. Er wies darauf hin, daß durch den Übergang unserer Fabriken' und Bergwerke iu die Hände der Entente die sozialen Kämpfe zwischen Unternehmertum und Arbeiterschaft in Zukunft mit den Bajonetten und Maschinengew ehren der Entente ausgefochten werden würden. In der Tat ist die Ausantwortung des deutschen produktiven Volksvermögens an die Entente nicht mehr eine Frage von Wohlstand oder Armut, sondern die Frage von Freiheit oder Knechtschaft. Die Erfüllung des Ultimatums im Wege der Auslieferung unserer Vermögenssubstanz bedeutet die Aufrichtung der Herrschaft des Ententekapitals über Deutschland, bedeutet Kapitalismus gepaart mit Fremdherrschaft, jenes fürchterliche Regime, unter dessen Druck die Bevölkerung Irlands im 19. Jahrhundert von acht Millionen auf vier Millionen zurückgegangen ist. Aber selbst um diesen unerhörten Preis würde die Erfüllung der Londoner Forderungen nur . für eine kurze Zeitspanne und nur in beschränkten Maße möglich sein. Von dem deutschen Nationalvermögen, das — wie oben geschildert, durch Krieg, Revolution und Friedensbedingungen auf einen Stand von weniger als 200 Milliarden Goldmark herabgedrückt worden ist, kann auch bei der strengsten Exekution nur ein bescheidener Bruchteil auf dem Weltmarkt gegen Gold oder Goldwerte umgesetzt werden. Der am leichtesten zu mobilisierende Teil unseres Volksvermögens sind die Unternehmungen in Gesellschaftsform, deren Anteile ohne weiteres verkäuflich oder übertragbar sind, insbesondere die Aktiengesellschaften. Auf die durch Aktiengesellschaften dargestellten großen Unternehmungen von Weltruf richtet sich in der Tat in erster Linie die Begehrlichkeit des Auslandes, Von den in Aktiengesellschaften steckenden und aus ihnen herauszuholenden Werten macht man sich jedoch zumeist gauz übertriebene Vorstellungen. Es wurde oben bereits dargestellt, daß Ende Februar 1921 der Kurswert der sämtlichen deutschen Aktien, und damit der Verkaufsweit aller in Aktienform vorhandenen deutschen Unternehmungen auf nicht mehr als 8 Milliarden Goldmark zu schätzen war. Das sind nicht einmal 2^2 Annuitäten des Loudouer Ultimatums. Aber von diesen Aktien ist in den letzten Jahren bereits ein erheblicher Teil in ausländische Hände übergegangen. Ein anderer erheblicher Teil stellt Anteile an kleinen und mittleren Unternehmungen dar, für die im Auslande keinerlei Interesse besteht und die infolgedessen gegen Goldvaluten nicht verkäuflich find. Ich habe schon bei den Beratungen über Annahme oder Ablehnung des Ultimatums den ttltmmlllm und Vermögcnssubstanz 29 Betrag der äußerstenfalls aus dem am leichtesten zu mobilisierenden Teil des deutschen Nolksvermögens herausgepreßt werden kann, auf nicht viel mehr als zwei Milliarden Goldmark, also auf weniger als eine einzige Jahresrate des Londoner Ultimatums geschützt Auch die Bereitwilligkeit, das deutsche Privateigentum an nationalen Produktionsmitteln dem Auslande auszuliefern, konnte also das Ultimatum nicht erfüllbar machen. Die Unterwerfung unter das Ultimatum. - Wenn allen diesen Tatsachen zum Trotz das Ultimatuni--angenommen und der Versuch zu seiner Durchführung gemacht wurde, so mußte das, wie vorauszusehen war, und mit allem Nachdruck vorausgesagt worden ist, in kurzer Zeit den Zusammenbruch der deutschen Valuta zur unmittelbaren Folge haben. Die mit der Annahme des Ultimatums und mit dem Erfüllungsversuch für die Reichsregierung eintretenden Notwendigkeit, fortgesetzt Golddevisen in gewaltigen Beträgen zu kaufen, mußte dazu führen, den Kurs der ausländischen Zahlungsmittel in die Höhe zu treiben und den Stand der deutschen Valuta entsprechend herabzudrücken. Bei dem ungeheueren Ausmaß in dem die Forderungen des Ultimatums die deutsche Leistungsfähigkeit überschritten, konnte nur eine Katastrophe der deutschen Valuta die Folge des Erfüllungsversuches seiu. Diese unmittelbare Folge wenigstens hätten auch Politiker von überdurchschnittlicher Kurzsichtigkeit voraussehen müssen. Gegenüber den Stimmen, die bei den Beratungen über Annahme oder Ablehnung des Ultimatums den Sturz der deutschen Valuta ins Bodenlose in sichere Aussicht stellten, zeigten die Vertreter der Reichsregierung einen Optimismus, wie er nur bei einem von keiner Sachkenntnis getrübten Urteil erklärlich ist. Es wird dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes Dr. Hirsch unvergessen bleiben, daß er die ernsten Warnungen vor den Folgen der Unterzeichnung als unbegründet hinstellte; daß er vielmehr in Aussicht stellte, die Annahme des Ultimatums durch Deutschland werde eine solche „Entspannung der politischen Atmosphäre" herbeiführen, daß mit einer Steigerung der deutschen Valuta gerechnet werden könne; daß er schließlich die zum geflügelten Wort gewordene Äußerung von sich gab: wir verfügten über ein solches „Fettpolster von Devisen", daß unsere Valuta schon einen Puff vertragen könne. Auch der Reichskanzler Dr. Wirth ist noch am k. Juli 1921, als der Zusammenbruch unserer Valuta schon begonnen hatte, bei seiner oben (S.. 21/22) zitierten Berechnung unseres Geldbedarfs für die Deckung der Ültimatumsverpflichtungen von der Voraussetzung ausgegangen, daß der „Außenwert des Geldes" an seinen „Jnnenwert", den er für die Papiermark auf ^/i» der Gold mark annahm, „heranwachsen" werde. Hclsjcrl-Ii, PoUli! der (kri«ttu»g, 3 Die Uutcrwcrfung unter das Ultimatum Napoleon I. hat den Satz ausgesprochen: Aouvki'NLr, o'sst pi'kvoir! — Regieren heißt voraussehen! — Herr Dr. Wirth, der in solchem Maße das Gegenteil von Voraussicht an den Tag gelegt hat, fährt fort als Reichskanzler zu regieren, uud Herr vi-. Hirsch, der Mann, dem das „Devisenfettpolster" die Unsterblichkeit sichert, wurde im Jauuar 1922 mit Herrn Dr. Rathenau als Vertreter der deutscheu Regierung zu den Verhandlungen mit den Ententeregierungen nach Cannes geschickt! Heute will allerdings von den verantwortlichen Persönlichkeiten der Rxichsregierung und von den Parteien, auf die sie sich stützt, niemand mehr sich für die Erfüllbarkeit eingesetzt haben. Heute lautet die Formel: man habe durch den Versuch der unmöglichen Erfüllung die Unmöglichkeit der Erfüllung nachweisen wollen. Die Herren, die in dieser Weise die Behauptung der Erfüllbarkeit des Ultimatums von sich abschütteln wollen, verfügen entweder über nicht ganz pupillarisch sichere Gedächtnisse, oder sie besitzen in ungewöhnlichem Maße die Gabe, sich mißverständlich auszudrücken. Der Reichskanzler Dr. Wirth selbst hat sogar noch am 6. Juli 1921, wie oben (S. 23) angeführt, das Ziel aufgestellt, daß die Ultimatumsverpflichtungen durch laufende Einnahmen gedeckt werden müßten, und er hat lediglich daran einen leisen Zweifel geäußert, ob sich dieses Ziel „gleich im Anfang" erreichen lasse. Der „Tag" vom 20. Juni 1921 berichtete über die Rede, die damals Herr Dr. Wirth in einer Essener Volksversammlung gehalten hat: „Die Frage, ob die Kriegsentschädigung gezahlt werden könne, beantwortete Herr Dr. Wirth mit Ja. Für ihn sei es gewiß, daß wir das Ziel, die Zahlungen leisten zu können, erreichen werden, wenn wir nur wollen." Herr vi'. Wirth hat neuerdings behauptet, er habe eine solche Äußerung nicht getan; aber er hat damals jene Äußerung unwidersprochen durch die Presse gehen lassen. Und Herr vr. Rathenau? Im „Berliner Tageblatt" vom 10. Mai 1921, in der Morgenausgabe des Tages, an dem der Reichstag die Annahme des Ultimatums beschloß, äußerte sich Herr Dr. Rathenau zu dem Ultimatum wie folgt: „Der Rest unserer Ehre ist: daß wir halten, was wir versprechen und nichts versprechen, was wir nicht halten können . . . Deutschland soll zahlen, aber nicht wieder hochkommen. Je mehr es zahlt, — also ausführt — desto tiefer soll es sich in Schuld verstricken..... Deutschland soll nie in der Lage sein zn leisten, was es versprochen hat. Es soll jedes Jahr winseln und betteln, entschuldigen und versprechen, und die anderen wollen je nach ihrer Jnteressenkonstellation barmherzig, schnöde, drohend oder vernichtend austreten und das Recht zu jeder Repressalie und Folter haben. Das ist unmöglich, und deshalb dürfen wir nicht unterschreiben." Die Unterwerfung unter das Ultimatum Nachdem aber am nächsten Tage trotz dieser Beschwörung des Herrn Dr. Rathenau das Ultimatum unterschrieben war, hat Herr vr. Rathenau seine Stellung geändert. Am 2. Juni 1921 hat er im Reichstag ausgeführt: „Die Überzeugung, wie man sich übernommenen Verpflichtungen gegenüber, gleichviel ob sie freiwillig oder unfreiwillig übernommen sind, zu stellen hat, entnehme ich meinem früheren wirtschaftlichen Leben. ... Der Kaufmannsstand in der ganzen Welt und in allen Jahrhunderten hat auf Vertrauen beruht, und dieses Vertrauen hat als Symbol das geschriebene Wort: die Unterschrift. Wenn ein Papier die Unterschrift meines Hauses oder meines Namens, oder gar die Unterschrift meines Volkes und Reiches trägt, daun verteidige ich diese Unterschrift als meine Ehre (sehr gutl bei den Sozialdemokraten) und als die Ehre meines Landes. (Zurufe rechts.) Ich halte sie nur für erfüllbar, wenn wir entschlossen sind, uns in tiefe Not zu begeben, darauf kommt es an (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, Zurufe und hört! hört! rechts, erregte Zurufe bei den Vereinigten Kommunisten). Zwischen Nichtersüllen und Erfüllen liegt der Faktor der Not. Die Not hätte ich gern vermieden, die kommen wird, wenn wir ehrlich erfüllen sollen. (Erneute Zurufe rechts). Ob man erfüllen kann, hängt von dem Maße der Not ab, in die man sich begibt. (Erregte Zurufe rechts). — Es gibt keine absolute Unerfüllbarkeit, denn es handelt sich lediglich darum, wie tief man ein Volk in Not geraten lassen darf." Vor der Entscheidung über Annahme oder Ablehnung hatte es allerdings einen Augenblick lang den Anschein, als ob die große Mehrheit des Reichstages davor zurückschreckte, abermals unerfüllbare Verpflichtungen zu übernehmen und fo mit eigener Hand die uns angedrohte Gewalt in Recht zu verwandeln. Sogar die Mehrheitssozialdemokratie schien damals nicht gewillt, einen neuen Akt der Unterwerfung unter ein unausführbares Diktat mitzumachen. Damals schrieb der „Vorwärts" als Antwort auf französische Stimmen, die der Sozialdemokratie im Interesse der „Völkerversöhnung" zur Unterwerfung rieten: „Von allen Versprechungen, die uns gemacht worden sind, ist keine einzige gehalten worden. Hinter der Maske internationalen Verständigungstrebens traten immer wieder die Züge eines bald naiven, bald verschmitzten Nationalismus hervor. Ehrliches Verständnis dafür, daß wir als Sozialdemokraten auch die Interessen unseres eigenen schwer bedrängten Volkes zu vertreten verpflichtet sind, haben wir jenseits der deutschen Grenzen immer nur bei einem Teil der Arbeiterschaft und bei überzeugten, internationalen Sozialisten gefunden, niemals bei den verantwortlichen Staatsmännern Frankreichs oder Englands und erst recht natürlich nicht in der Pariser Boulevardpresse. Das Verständnis der Machtlosen kann uns aber nichts helfen, wenn das Mißverständnis zwischen uns und den Mächtigen von drüben, den Mehrheitsführern und den großen 3* 32 Die IlutMvcrsuug unter das Ultimatum Meinungsmachern unüberwindlich bleibt. Um wieviel hat denn die Entente die Deutsche Republik besser behandelt, als sie die deutsche Monarchie hätte behandeln können? Um wieviel ist von draußen her sozialdemokratischen Reichskanzlern und Ministern des Auswärtigen das Regieren leichter gemacht worden als den bürgerlichen? Man könnte es nach Lage der Dinge fast als eine Ehre betrachten, daß bisher ein Unterschied der Behandlung garnicht zu bemerken gewesen ist. Wohl hat man uns gern angehört, wenn wir von den Opfern sprachen, die das deutsche Volk für eine ehrliche Völkerversöhnung zu bringen bereit ist. Aber wann immer wir genötigt waren, die Lebensinteressen des deutschen arbeitenden Volkes gegen mörderische Ansprüche des Ententekapitalismus zu verteidigen, hat mau uus drüber beschimpft, und immer waren es dann Gewalt oder Gewaltandrohung, die das letzte Wort sprachen. Darnm sei den lockenden Stimmen drüben gesagt, daß die deutsche Sozialdemokratie uicht gesonnen ist, dieses Spiel mitzuspielen......Kurz und gut: fragt man uns, ob wir unserem eigenen Volk helfen, den wahren Frieden herstellen, ein ehrliches auf Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung beruhendes Verhältnis zwischen den Völkern herstellen wollen, dann antworten wir Ja und tausendmal Ja! Aber auf die Frage, ob wir uns zum Anwalt nnd Vollzieher unausführbarer, vernichtend wirkender, jeden wahren Frieden zerstörender Forderungen machen wollen, gibt es als Antwort nur ein entschiedenes, eindeutiges Nein!" Am folgenden Tag veröffentlicht der sozialdemokratische Reichs- tagspräsident Löbe in der „Breslauer Volksmacht" einen Artikel, in dem es hieß: „Auch die Sozialdemokraten sind wie alle bürgerlichen Parteien von der Unmöglichkeit der Erfüllung der geforderten Leistungen überzeugt. Auch sie können die Verantwortung für ein Dokument, das Kinder und Kindeskinder in Schuldknechtschaft hält, nur gemeinsam mit allen anderen Volksgenossen übernehmen. Alle Parteien, nicht nur wir, müssen vor die Frage gestellt werden, ob sie die Auslieferung deutschen Gebiets an die Feinde oder den Versuch der Bezahlung horrender Geldsummen für den richtigen Ausweg aus unserer verzweifelten Lage halten.....Regierung und Sozialdemokratie können den Riesenschuldschein nur dann unterschreiben, wenn auch die Deutschnationalen erklären, daß es keinen anderen Ausweg gibt..... Die auswärtige Lage unseres Landes ist so verzweifelt, daß hier die oft mißbräuchlich verlangte „Einheitsfront" in Wirksamkeit treten muß — gemeinsam müssen wir den Druck der Feinde tragen, wenn der letzte Versuch scheitert, gemeinsam müssen wir die Verpflichtungen erfüllen, wenn sie uns vor dem Äußersten bewahren sollten, gemeinsam muß auch die Verantwortung für beides getragen werden I" Der sozialdemokratische Reichstagspräsident hat also damals — zwei Wochen vor der Entscheidung über das Ultimatum — die Erfüllung der Ententeforderungen für unmöglich erklärt; er hat die Zustimmung seiner Partei zu der Unterwerfung unter das Ultimatum Die Unterwerfung unter das Ultimatum 33 davon abhängig gemacht, daß alle anderen Parteien, auch die Deutschnationalen, für diese Unterwerfung und ihre Folgen die volle Mitverantwortung übernehmen würden. Er hat die Herstellung einer Einheitsfront zur Abwehr des ungeheuren Druckes als das Gebot der Stunde bezeichnet. Diese seiue Auffassung von der Lage und der aus ihr zu ziehenden Folgerungen hat er nicht nur in dem angeführten Artikel in der „Breslauer Volksmacht" festgelegt, sondern anch in einer persönlichen Unterredung gegenüber dem Führer der Deutschnationalen, dem Staatsminister Hergt, entwickelt. Die Möglichkeit schien gegeben, daß endlich einmal alle Parteien von den Deutschnationalen bis zu den Mehrheitssozialisten sich in der entschlossenen Abwehr unerfüllbarer Forderungen zusammenfinden würden. Im Reichstag schienen die Dinge, nachdem das Ultimatum überreicht worden war, sich in der Tat in jener Richtung zu entwickeln. Die Aussprache über das Ultimatum im Auswärtigen Ausschuß versstärkte den Eindruck, daß völlig Unerfüllbares verlangt werde, daß die deutsche Unterzeichnung nutzlos die Ehre des deutschen Namens opfern und daß der Versuch der Erfüllung des Unerfüllbaren in kurzer Zeit zum Znsammenbruch führen müsse. Im letzten Augenblick jedoch trat ein Umschwung ein. Nicht nur die Sozialdemokratie, auch das Zentrum wurde wankend. Den der Annahme des Ultimatums Widerstrebenden wurde vorgehalten, daß durch die Unterwerfung der Einmarsch in das Ruhrgebiet abgewendet und Oberschlesien dem Reiche erhalten werden könne, daß die Annahme des Ultimatums ein greifbarer Beweis unseres guten Willens sei, ans den man in den Ententeländern warte, um uns gegenüber eine freundliche, verständnisvollere Haltung einzunehmen und die im März über nns verhängten „Sanktionen" rückgängig zu machen. Obwohl festgestellt wurde, daß in keinen, dieser Punkte irgendwelche konkreten und greifbaren Zusicherungen für den Fall nnserer Unterwerfung vorlagen, verfehlten die also eröffneten Aussichten ihre Wirkung nicht; als es am 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Frankfurter Friedens im Reichstag zur Abstimmung über das Ultimatum kam, wurde mit 220 gegen 172 Stimmen ein Antrag Müller-Franken-Trimborn angenommen, lautend: „Der Reichstag ist einverstanden, daß die Reichsregierung die von deu alliierten Regierungen in deren Note vom 5. Mai 1921 geforderten Erklärungen abgibt." Die Deutschnationale Volkspartei war die einzige große Fraktion, die geschlossen für die Ablehnung eintrat. Von der Deutschen Volkspartei stimmten fünf, von der Bayerischen Volkspartei zwei Abgeordnete für die Annahme des Ultimatums. Die Demokraten waren geteilt, Zentrum, Mehrheitssozialdemokraten uud Unabhängige stimmten geschlossen für die Annahme. Schon vor der Abstimmung war das Kabinett Fehrenbach- Simons zurückgetreten. Der bisherige Finanzminister Dr. Wirth war vom Reichspräsidenten mit der Kabinettsbildung betraut worden 34 Die Unterwerfung unter das Ultimatum und hatte ein aus Zentrum, Sozialdemokraten und Demokraten gebildetes Kabinett zusammengestellt, in dem er selbst den Posten des Reichskanzlers, des Reichsfinanzministers und zunächst auch des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten übernahm. Der „Vorwärts" aber schrieb jetzt, die neue Regierung habe die „verdammte Pflicht, das Unmögliche möglich zu machen." Der Erfüllungsversuch. Die neue Regiernng des Herrn Dr. Wirth machte die „Erfüllung" zu ihrem Hauptprogrammpunkt. Mit einem ungewöhnlichen Aufwand großer Worte machte der Reichskanzler vor dem Reichstag und vor Volksversammlungen Propaganda für das „Erfüllungsprogramm." In seiner am 1. Juui 1921 vor dem Reichstag gehaltenen Programmrede erklärte er namens des Kabinetts, nach außen und innen zeigen zu» wollen, „daß es uns ernst ist mit dem Beginn der neuen Zeit, daß wir unseren Verpflichtungen bis zum äußersten nachkommen, und durch Arbeit und Leistungen Freiheit und Vaterland erkämpfen wollen." Das Londoner Ultimatum verlangte bis zum 31. Mai 1921 Zahlung einer Milliarde Goldmark, nnd zwar entweder in bar oder Golddevisen oder in dreimonatlichen, auf Gold lautenden deutschen Schatzauweisungen, die von deutschen Großbanken garantiert sein mußten. Schon diese erste Leistung — darüber waren sich alle Sachkenner einig —, überstieg die Kräfte der deutschen Wirtschaft. Herrn Dr. Wirth dagegen erschien sie offenbar als ein Kinderspiel. In seiner bereits erwähnten Reichstagsrede vom I.Juui 1921 erklärte er: „Auf finanziellem Gebiete ist die bis zum 31. Mai zu zahlende eine Milliarde Goldmark rechtzeitig trotz der äußerst starken Inanspruchnahme durch laufende Bedürfnisse und die anderen Ausgaben des Friedensvertrages geleistet." Was war damals geleistet? — In Golddevisen waren bezahlt 150 Millioneu Goldmark; d.h. nahezu die gauze von der Reichsbauk von langer Hand angesammelte Devisenreserve war an das Garantiekomitee ausgehändigt worden. Für den Rest von 850 Millionen Goldmark hatte der Reichskanzler uud Reichsfinanzminister Dr. Wirth Reichsschatzwechsel mit Fälligkeit vom 31. August 1921 unterschrieben. Herrn vr. Wirth ist damals das Verseheu unterlaufen, daß er das Unterschreiben von Wechseln, also die formellste Unterschrift unter einen Schuldschein, mit der Zahlung, d. h. der Tilgung einer Schuld, verwechselte. Diese Verwechslung glaubte er sich gestatten zu können; denn — so führte er weiter aus — „das Reichsfinanzministerium hat die erforderlichen Vorbereitungen und Anordnungen getroffen, um die Einlösung innerhalb dieser Frist sicherzustellen." Was es mit diesen „erforderlichen Vorbereitungen uud Anordnungen" auf sich hatte, sollte die deutsche Wirtschaft zu ihrem Schrecken erleben. Der Erfnllmigsvcrsuch 35 Um die 850 Millionen Goldmark für die fristgemäße Einlösung der Reichsschatzwechsel zu beschaffen, war die Reichsbank gezwungen, fortgesetzt in großem Umfang Golddevisen aufzukaufen. Wie jeder Sachkenner vorausgesehen hatte, reichte das Angebot von Golddevisen nicht entfernt aus, um diese Nachfrage zu decken. Die notwendige Wirkung war ein starker Druck auf die deutsche Valuta. Zur Zeit der Anuahme des Ultimatums hatte der Dollar in Berlin etwa 60 -^5 notiert. Nur für ganz kurze Zeit trat infolge der amtlich begünstigten Schönfärberei ein leichter Rückgang des Dollarkurses ein. Schon nach wenigen Tagen aber begann die neue Aufwärtsbewegung. Die Regierung versuchte zu beschwichtigen. Nach längeren Verhandlungen mit dem Garantiekomitee, das im Jnni zur Prüfung der Sachlage nach Berlin kam, wurde eine amtliche Mitteilung ausgegeben, die besagte, daß bis zum 1. Mai 1932 nur noch 300 Millionen Goldmark in Gold oder Golddevisen für die Zwecke der Erfüllung des Londoner Ultimatums zu beschaffen seien. Aus den ausführlicheren Mitteilungen des Garantiekomitees selbst ergab sich jedoch, daß diese Berechuuug an gewisse Voraussetzungen geknüpft war, nämlich erstens an die Voraussetzung, daß die am 31. August fälligen Reichsschatzwechsel bereits als gedeckt betrachtet werden könnten, während bis dahin in Wirklichkeit die Deckung für 760 Millionen Goldmark noch fehlte; zweitens an die Voraussetzung, daß alle weiteren bis zum 1. Mai 1929 fällig werdenden Ultimatumsraten, soweit sie den Betrag von 300 Millionen Goldmark überschritten, durch „Sachleistungen" und den von England aufgrund der „rseoverbot" auf deutsche Waren erhobenen Einfuhrzoll von 25°/° abgedeckt werden würden, eine Voraussetzung, an deren Verwirklichung damals schon in gar keiner Weise zu denken war.. Es handelte sich dabei um folgende Summen: über die bis zum 31. August zu zahlenden Goldmilliarden hinaus wareu bis zum 1. Mai 1932 zu leisten am 15. Januar und 15. April 1992 je 500 Millionen Goldmark, dazu am 15. November 192l und am 15. Februar 1922 je eine damals auf 330 Millionen Goldmark geschätzte Quartalsrate der 26°/» unserer Jahresausfuhr, zusammen alfo 1,660 Millionen Goldmark. Die amtliche Beschwichtigungsnotiz hatte also zur Voraussetzung, daß die Sachleistungen zuzüglich des englischen Einfuhrzolls sich bis zum I.Mai 1922 ans 1,360 Millionen Goldmark belaufen würden. Dieser Berechnung bin ich schon in der Reichstagssitzung vom 6. Juli 1921 mit folgenden Ausführungen entgegengetreten: „Wo sind die Sachleistungen, die diesen Betrag abdecken könnten? Der weitaus wichtigste Punkt ist die Kohle. 2 Millionen Tonnen pro Monat sollen geliefert werden. Das macht 24 Millionen Tonnen im Jahr; uud wenn ich auch einen Preis von 20 Goldmark für die Tonne, der wohl eher zu hoch als zu niedrig gegriffen ist, zugrunde lege, so würde das auf höchstens 480 Millionen oder rund 500 Millionen Goldmark hinauslaufen. Dann bleibt immer noch ein ungedeckter Fehlbetrag von 860 Millionen. Ich sehe nicht, woher die Deckung 36 Der Erfiillungsvcrsuch für diesen Fehlbetrag kommen soll. „Die Exportabgabe von England!" wurde mir vorhin zugerufen. Das sind die 25°/», die England von unserer Ausfuhr nach England erhebt. Wir haben nun alle in der Presse gelesen — auch in der englischen Presse steht es — daß seit Einführung dieser Jmportabgabe der Wert der englischen Einfuhr aus Deutschland ganz außerordentlich zurückgegangen ist. Wenn nun aber diese Einfuhrabgabe in England nahezu 1 Milliarde Goldmark ergeben sollte, dann würde das ja heißen, daß unser Export allein nach England dem Betrag von 4 Milliarden Goldmark nahekommen müßte, und das bei einem Gesamtexport von 5 Milliarden im letzten Jahre I Das ist natürlich nicht möglich. Also auch hier kann die Deckung nicht gefunden werden." In Wirklichkeit waren im Juni 1921, als von amtlicher Seile die Summe von 300 Millionen Goldmark für die bis zum 1. Mai 1922 noch zu beschaffenden Golddevisen genannt wurde, aus die am 31. August 1921 fälligen Wechsel noch 760 Millionen Goldmark ungedeckt, und der Betrag, der auf die weiteren bis zum I.Mai 1922 fälligen Raten von insgesamt 1,660 Millionen Goldmark dnrch Sachleistungen usw. abgedeckt werden konnte, war noch durchaus unsicher. Gewissenhafterweise durfte man diesen Betrag nach den damals vorliegenden Erfahrungen in Anlehnung an die von nur damals im Reichstag gegebenen Ziffern nicht höher als vielleicht MO Millionen Goldmark schätzen.*) Es waren also damals, statt der von der Regierung genannten 300 Millionen, in Wirklichkeit noch etwa 1.600 Millionen Goldmark bis zum 1. Mai 1922 zu beschaffen! In der ersten Juliwoche stieg trotz aller Beschwichtigungsversuche der Reichsregierung der Berliner Dollarkurs auf 75—76 Mark. Auch die Neichsregierung konnte sich jetzt nicht mehr der Erkenntnis verschließen, daß die von ihr unterschriebenen und dem Garantiekomitee ausgehändigten Reichsschatzwechsel, deren Einlösung nach der Erklärung des Reichskanzlers vom 1. Juni angeblich damals schon gesichert war, nur durch Anwendung außerordentlicher Maßnahmen würden abgedeckt werden können. Die Reichsregierung sah sich genötigt, zu dem Auskunftsmittel ausländischer Anleihen zu greifen. Durch Vermittlung der Reichsbank schloß sie Mitte Juli in Amsterdam ein erstes Kreditgeschäft mit ausländischen Geldgebern — Holländern, Engländern und Schweizern — in Höhe von 150 Millionen Goldmark ab. Der Kredit war, was damals nicht bekannt gegeben wurde, nur zu außerordentlich schweren Bedingungen und uur auf kurze Fristen erhältlich. Er mußte noch vor Ablauf des Jahres 1921 zurückgezahlt werden. Trotzdem wurde der Abschluß dieses Kredits, zu dem die ") Tatsächlich hat sich die deutsche Regierung genötigt gesehen, späterhin die Schätzung für den Wert der bis 1. Mai 1922 zu bewirkenden Sachleistungen und des Ertrages des englischen Einfuhrzolls ans deutsche Waren von etwa 1 3',v auf V50 Millionen Goldmark herabzusetzen. Der Erfüllungsversuch 37 Regierung durch die äußerste Not gezwungen wurde, als ein großer Erfolg der Erfüllungspolitik ausposaunt, außerdem wurde auch jetzt wieder durch amtliche Mitteilung an die Presse eine unverantwortliche Schönfärberei getrieben. In der amtlichen Verlautbarung über deu Abschluß des ersten Kreditgeschäftes hieß es: „Die von der Regierung getroffenen Maßnahmen werden durch eiue Kreditvperatiou so ergänzt, daß die Erfüllung der am 31. August fälligen Reparationsverpflichtung als gesichert anzusehen ist. Weitere Reparationszahlungen wären alsdann während des Jahres 1921 in Devisen nicht mehr zn leisten." In Wirklichkeit war die Regierung geuötigt, diesem ersten kurzfristigen Auslandskredit weitere Kredite dieser Art bis zur Höhe von 270 Millionen Golömark folgen zu lassen. Dazu hat sie im Inland einen Devisenkredit in Höhe von 36 Millionen Goldmark aufgenommen. Außerdem hat sie sich genötigt gesehen, ungefähr die Hälfte des Bestandes der Reichsbank an deutschen Silbermünzen im Auslande für 55—60 Millionen Goldmark zu verpfänden. Sie hat schließlich große Einkäufer lebensnotwendiger Einfuhrwareu veranlaßt, ihren Einsuhrbedarf bis zur Höhe von nahezu 200 Millionen Goldmark durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Auslandskredite zu begleichen, um auf diese Weise den inländischen Devisenmarkt für die Abdeckung der Reparationsverpflichtungen zu reservieren. Aber alle diese Auskunftsmittel haben nicht verhindert, daß bis zum letzten Augenblick die Einlösung der Reichsschatzwechsel im Ungewissen blieb. Die Einlösung konnte schließlich nur dadurch bewirkt werden, daß 83 Millionen Mark effektiven Goldes, von denen etwa 68 aus dem Goldbestand der Reichsbank entnommen wurden, in den letzten Tagen des August nach New-Iork verschifft wurden.*) Die Zahlung der ersten Goldmilliarde ist also in folgender Weise bewirkt worden: 1. durch kurzfristige Devisenkredite 306 Millionen Goldmark, 2. durch Inanspruchnahme der Devisenreserve der Reichsbank 150 „ „ , 3. dnrch Verpfändung von Reichsbanksilber 55—60 „ „ , 4. durch Inanspruchnahme der nationalen Goldreserve 83 „ „ 5. durch laufende Devisenbeschaffung 401-406 „ „ , zusammen 1 Milliarde Goldmark. *) Da die Neichsregierung über diese Dinge bisher sich öffentlich nicht geäußert hat und ich nicht in der Lage bin, im Auswärtigen Ausschusse unter Ausschluß der Öffentlichkeit gemachte Mitteilungen zu verwerten, gebe ich die obigen Zahlen nach einem Artikel im Handelsteil des ersten Morgenblattes der „Frankfurter Zeitung" vom 4. September 192l, :;8 Der ErMungsversuch Rund 60» Millionen mußten also durch Inanspruchnahme von Reserven, die in der Vergangenheit angesammelt worden waren, oder durch kurzfristige Kredite aufgebracht werden. Nicht viel mehr als 400 Millionen Goldmark konnten im Wege des normalen Devisenaufkaufs verfügbar gemacht werden, und auch das war nur möglich, weil andere Stellen, wie oben erwähnt, bis zu einer Höhe von nahezu 200 Millionen Goldmark dem Reiche auf dem Devisenmarkte den Vortritt ließen und sich ihrerseits im Ausland verschuldeten. Im Wege normaler und laufender Devisenbeschaffung sind also von der ersten Goldmilliarde in den 4 Monaten von Mai bis August 1921 nicht viel mehr als 200 Millionen Goldmark aufgebracht worden. Die „Erfolge" der Erfüllungspolitik. Trotzdem die Regierung alles tat um die Öffentlichkeit über den wirklichen Ernst der Lage hinwegzutäuschen, war die Wirkung dieses ersten Erfüllungsversuches auf die deutsche Valuta geradezu verheerend. Als der Staatssekretär Dr. Hirsch in der ersten Maihälfte 1921 seiner stolzen Zuversicht in die günstige Entwicklung der deutschen Valuta Ausdruck gab, stand der Dollar ans 62 Der Außenwert der deutschen Papiermark war also etwa Vio Goldmark. Als der Reichskanzler Dr. Wirth am 6. Juli 1921 den Außenwert des deutschen Geldes auf V" seines ursprünglichen Goldwertes „heranwachsen" sah und das Wort von der deutschen „Groschenwüh- rnng" sprach, war der Kurs des Dollar bereits auf 75 gestiegen, der Außenwert des deutschen Geldes also auf weniger als ^/is seines ursprünglichen Goldwertes gesunken. Am 1. September 1921, am Tage nach der Zahlung der ersten Goldmilliarde, notierte der Dollar in Berlin 85-^5, der Außenwert des deutschen Geldes war also nur noch seines Goldwertes. Nach dem Londoner Zahluugsplau sollte nun eine Zahlungspause bis zum 15. November eintreten; an jenem Tage war erstmalig die Quartalsrate der variablen Annuität von 26°/° des Wertes der deutschen Ausfuhr zu entrichten. Für diese Fälligkeit brauchte man sich nicht allzugroße Sorgen zu machen, denn für ihre Abdeckung stand der seit dem Monat Mai aufgelaufene Gegenwert der deutschen Sachleistungen an die Ententestaaten, vor allem der recht beträchtlichen Kohlenliefernngen, zur Verfügung. Allgemein erwartete man deshalb, daß jetzt eine gewisse Erholung der deutschen Valuta eintreten werde. Aber diese Hoffnung erwies sich als trügerisch. Sie beruhte auf der Unkenntnis, in der die Geschäftswelt und das Publikum über den tatsächlichen Hergang bei der Zahlung der ersten Goldmilliarde gehalten worden waren. Da die für die Abdeckung der ersten Goldmilliarde aufgenommenen umfangreichen Auslandskredite Die „Erfolge" der ErMungspolitik 39 ausnahmslos noch im Laufe des Jahres 1921 abzudecken waren, sah sich die Reichsbank genötigt, nach der Scheinzahlung der ersten Gold Milliarde ihre Devisenankäufe in verstärktem Maße fortzusetzen. Der Devisenmarkt kam infolgedessen nicht zur Ruhe. Er geriet vielmehr in einen sich immer mehr krisenhaft zuspitzenden Zustand. Am 1. Oktober erreichte der Dollarkurs in Berlin den Stand von 125-^5, also die doppelte Höhe des Standes vor der Annahme des Ultimatums; die Papiermark war damit nur.noch ^/s» Goldmark wert. Der „Corriere d'Jtalia" veröffentlichte in jener Zeit eine Unterredung seines Berliner Vertreters mit dem Reichskanzler Dr. Wirth, die unwidersprochen auch durch die deutsche Presse ging. Danach hat Herr Dr. Wirth damals ausgeführt: „Es werde unmöglich sein, die nächsten Zahlungen mit derselben Leichtigkeit vorzunehmen, wie dies gelegentlich der ersten Milliarde der Fall war. Man müsse sich daran erinnern, welchen tiefen Kurssturz die Mark infolge der Zahlung dieser ersten Goldmilliarde durchzumachen hatte; wenn Deutschland weiter in Gold zahleu müsse, so sei sein Bankerott unvermeidlich." Auch jetzt noch hielt also der Reichskanzler Dr. Wirth die Fiktion von der „Leichtigkeit" der Zahlung der ersten Milliarde Goldmark ausrecht, aber für die Zukunft begann er endlich, den bisher zur Schau getragenen Optimismus abzuwerfen. Um die Mitte des Monats Oktober erhielt die deutsche Valuta einen neuen schweren Schlag durch das Bekauntwerdeu der Entscheidung des Völkerbundrates in der oberschlesischen Frage. In den vier Tagen vom 13. bis 17. Oktober stieg der Berliner Dollarkurs von 132 auf 185^. Es folgte eine kurze Erholung bis auf 155^ am 21. Oktober, aber schon am 1. November war der Höchstkurs vom 17. Oktober wieder erreicht. Und nun ging es weiter in geradezu phantastischen Sprüngen. Am 2. November wurde zum ersten Male ein Dollarkurs von 290 überschritten, am 4. November wurden 249 notiert, am 7. November stieg der Dollar über den Stand von 399 hinaus, um am folgenden Tage im freien Verkehr die Hochwassermarke von 330 zu erreichen. Erst die mit großer Bestimmtheit auftretenden Gerüchte, daß die englische Regierung mit Ernst und Nachdruck die Gewährung eines Zahlungsaufschubs au Deutschland vertrete oder gar eine Revision des Londoner Zahlungsplanes durchzusetzen beabsichtige, vermochte einige Beruhigung zu schaffen und den Berliner Dollarkurs wieder unter den Stand von 399 hinabzudrücken. Als dann diese Gerüchte Ende November und Anfang Dezember festere Gestalt annahmen, kam es zn einer starken Reaktion, die den Dollarkurs in kurzer Zeit wieder bis auf etwa 160 zurückwarf. Unter starken Schwankungen hat er sich inzwischen wieder bis auf etwa 250—260 gehoben (Anfang März 1922). Das sind Schwankungen von einer Heftigkeit, wie sie niemals erlebt worden sind, seit ein Geldverkehr zwischen den verschiedenen Ländern der Erde besteht. 40 Die „Erfolge" der Erfullungspolitik Durch diese schwere Erschütterung der deutscheu Valuta wird uicht nur etwa der deutsche Handel mit dem Auslande betroffen, vielmehr wird unser ganzes Wirtschaftsleben in Mitleidenschaft gezogen. Alle Industrien, die ausländische Roh- und Hilfsstoffe verarbeiten, — also der weitaus größte ^eil der deutschen Gesamtindustrie — haben den Boden einer sicheren Kalkulation uuter den Füßen verloren. Für das Ergebnis eines Unternehmens in der Textilindustrie z. B. ist nicht mehr entscheidend die Arbeit und die Umsicht der fabrikatorischen Tätigkeit, sondern einzig und allein die Veränderungen in dem Stande der auswärtigen Zahlungsmittel, in denen Wolle und Baumwolle bezahlt werden müssen. Die ganze Wirtschaft bekommt zwangsläufig den Charakter der verwegensten Spekulation. Der katastrophale Kurssturz der deutschen Mark auf den fremden Märkten und die entsprechende Steigerung der wichtigsten Auslandsdevisen aus den deutschen Börsen hatte zur notwendigen Folge einen erneuten und verschärften Zusammeubruch des deutschen Geldwertes im Jnlande oder — anders ausgedrückt — ein erneutes und verschärftes Anschwellen der Teuerung. Unmittelbar wurden durch die Steigerung der Auslandsdevisen in Mitleidenschaft gezogen die Preise aller Nahrungsmittel und Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, die wir gezwungen sind, von den Ländern mit besserer Valuta zu beziehen. Mit dem Dollar verteuerten sich das amerikanische Getreide und die amerikanische Baumwolle, mit dem niederländischen Gulden die holländischen Kolonialwaren, mit dem englischen Pfund alle die zahlreichen Einfuhrartikel, die wir von oder über England beziehen. Im ganzen stieg die vom Statistischen Reichsamt berechnete Indexziffer für 22 Einsuhrwaren ^913 —100) von 1523 im Mai auf 5V62 im November 1921, also fast aus das Vierfache. Die Verteuerung aller Einfuhrwaren mußte unvermeidliche Rückwirkungen auf die Preise der einheimischen Erzengnisse ausüben; zunächst auf diejenigen, für deren Herstellung ausländische Roh- und Hilssstoffe benötigt werden; dann aber durch das Medium der durch die Verteuerung wichtiger Lebensbedürfnisse erhöhten Löhne und Gehälter auf die gesamte Jnlandsproduktion. Dazu kam, daß der Kurssturz des deutschen Geldes für das valutastarke Ausland den denkbar stärksten Anreiz zum Einkauf iu Deutschland schuf. Der „Valuta-Ausverkauf", der sich auf unseren Warenmärkten, bis in die kleinsten Kauflüden hinein, vollzog, mußte die Übertragung der Teuerung auf die Inlandswaren mächtig beschleunigen. Verstärkt wurde die Einwirkung der Valutakatastrophe auf das inländische Preisniveau durch die Tatsache, daß die „Politik der Erfüllung" eine gewaltige Steigerung der „Inflation", der Aufblähung des inländischen Papiergeldumlaufs, zur notwendigen Folge hatte. Um die Mittel für den Ankauf der für die „Erfüllung" . benötigten Devisen zu beschaffen, war die Reichsfinanzverwaltung genötigt, fortgesetzt steigende Beträge von Reichsschatzanweisungen Tie „Erfolge" der Erfüllungspolitik 41 auszugeben, die zum größten Teil nur bei der Reichsbank gegen Neuausgabe von Banknoten untergebracht werden konnten. Der Betrag der ausgegebenen Reichsschatzanweisungen, der sogenannten „Schwebende« Schuld" des Reiches, hatte am Ende des Jahres 19^0 rund 15-, Milliarden Mark betragen. In den vier Monaten bis Ende April war er bis auf rund 173 Milliarden, also im Monatsdurchschnitt um sechs Milliarden Mark, gestiegen. Am Jahresschluß !921 stellte sich die Schwebende Schuld des Reiches auf 247 Milliarden Mark; seit Ende April war sie also im Monatsdurchschnitt um mehr als neun Milliarden angewachsen; allein der Monat Dezember hatte ein Anschwellen um mehr als 20 Milliarden Mark gebrachtI Die Aufnahmefähigkeit des offenen Marktes für diese Schatzanweisungen war zu der Zeit, als das Ultimatum angenommen wurde, bereits erschöpft. Ende April 1921 befanden sich an diskontierten Schatzanweisungen außerhalb der Reichsbank 113,9 Milliarden Mark, Ende Dezember 1921 waren es auch nicht mehr als 114,0 Milliarden. Die Reichsbank hatte also die ganze Mehrausgabe jener acht Monate aufnehmen müssen; ihr Bestand an Reichsschatzanweisungen stieg von 58,8 Milliarden Ende April auf 132,3 Milliarden Ende Dezember 1921. In derselben Zeit stieg der Umlauf an Noten und Darlehnskassen- scheinen von 80 auf 122 Milliarden Mark. Diese durch die „Erfüllungspolitik" herbeigeführte gewaltige Vermehrung des Papiergeldumlaufs bei fortdauernder, ja durch die Valutakatastrophe verschärfter Warenknappheit konnte kaum andere Wirkungen haben, als das Hochtreiben der Inlandspreise. Das Statistische Reichsamt berechnet die Indexziffer für 10 wichtige Inlandswaren für den Mai 1921 auf 1200, für den November 1921 auf 2967. So stark und empfindlich diese Steigerung ist — in sieben Monaten auf mehr als das Doppelte —, so bleibt sie doch hinter der Steigerung der Einfuhrwaren auf fast das vierfache noch erheblich zurück. Die Gesamtindexziffer der Großhandelspreise des Statistischen Reichsamts lautet für Mai 1921 auf 1L08, für den Dezember 1921 auf 3484, für den Februar 1922 auf 4103. Auch die. hier zutagetretende Steigerung des allgemeinen Preisniveaus ist uoch weit entfernt von einer völligen Ungleichung an die durch deu Er- fülluugsversuch verursuchte Entwertung der deutschen Valuta. Unnötig, über die Wirkungen dieser ungeheuerlichen Preisrevolution ein Wort zu verlieren! Die unaufhörlichen Kämpfe um die Erhaltung der Lebensbedingungen, die immer wiederkehrenden Streiks, die völlige Zerreibung des Standes der Klein- und Mittelrentner sprechen eine beredte Sprache. Die staatliche und die gesellschaftliche Ordnung wird in ihren Grundfesten erschüttert. Und wo bleiben gegenüber diesen furchtbaren Wirkungen der Erfüllungspolitik die Erfolge? Die französischen Truppen stehen heute noch in den Hafenplätzen des Ruhrgebietes. Die Aussicht auf die Aufhebung dieses Teiles der Sanktionen hat sich als trügerisch erwiesen. 42 Die „Erfolge" der Erfüllungspolitik Die Rheinzollgrenze ist zwar im Herbst 1921 aufgehoben worden, dafür aber haben sich die Franzosen eine für uns höchst empfindliche und demütigende Kontrolle unseres Ein- und Ausfuhrhandels mit den Weststaaten gesichert. Und Oberschlesien? — Immer und immer wieder hat der Reichskanzler Dr. Wirth sein Vertrauen in eine gerechte Lösung dieser Frage, die nach den: Ergebnis der Volksabstimmung im März 1921 von Rechtswegen überhaupt keine „Frage" mehr sein durfte, der Welt und dem deutschen Volke verkündet. Die Äußerung, daß er mit Oberschlesien stehe uud falle, ist von ihm nicht bestritten worden. Da kani Anfang November der unerhörte Spruch des Obersten Rates, der nichts anderes bedeutete als eine neue Verhöhnung des im Kriege von den Entente-Regierungen proklamierten Selbstbestimmungsrechts der Völker, als eine neue Brutalisierung unveräußerlicher deutscher Rechte. Der Reichskanzler Dr. Wirth fiel mit Oberschlesien, aber nur um ohne Oberschlesien wieder aufzustehen. Nicht genug damit, — er hat durch sein persönliches Eingreifen eine Kundgebung oes Reichstages verhindert, die gegen den neuen Gewaltakt der Entente- Regierungen Einspruch erheben uud deu unverjährbaren Fortbestand unseres Rechtes auf Oberschlesien zum Ausdruck bringen sollte. Die von der Deutschnationalen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei und der Bayerischen Volkspartei beantragte, infolge des Eingreifens des Reichskanzlers vr. Wirth von dem Zentrum und den sozialistischen Parteien jedoch abgelehnte Entschließung lautete: „Mit tiefster Empörung hat der deutsche Reichstag von der Entscheidung der alliierten Regierungen über Oberschlesien Kenntnis genommen. Erneut sollen Hunderttauseude von Deutschen, deren heiligster Wille ist, in der deutschen Gemeinschaft zu bleiben, vom deutschen Volke weggerissen, erneut soll 'deutsches Land, das seinen Wert und seine Blüte ausschließlich vielhundertjähriger deutscher Kulturarbeit verdankt, von Deutschland abgetrennt werden. Die Entscheidung der alliierten Mächte ist ein Hohn auf das von den alliierten Regierungen proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Sie ist die schwerste Mißachtung des in der Abstimmung vom 20. März 1921 zum Ausdruck gekommenen Volkswillens. Sie ist ein Bruch allen Rechts. Sie ist eine Verletzung selbst des Versailler Vertrages. „Der deutsche Reichstag als die verfassungsmäßige Vertretung des deutschen Volkes erhebt gegen den neuen Gewaltakt der alliierten Regierungen den feierlichsten Einspruch und legt gegen diesen Rechtsbruch die schärfste Verwahrung ein^ Das deutsche Volk wird niemals diese neue Gewalt als Recht anerkennen. Das deutsche Volk wird stets in den deutschen Oberschlesiern seine Brüder und in der ober- schlesischen Erde deutsches Land sehen." In allen diesen Punkten hat die „Erfüllungspolitik" nichts als die schmerzlichsten und verhängnisvollsten Mißerfolge gezeitigt. So klammert sich denn das „Kabinett der Erfüllung" und die hinter ihm stehende Parteikoalition an den einen „Erfolg", daß bisher das Ruhr- Die „Erfolge" der Erfttllungspolitik 43 gebiet noch nicht besetzt worden ist. Auch dieser Erfolg negativen Charakters steht auf schwachen Füßen. Man kann sehr wohl der Meinung sein, daß die Franzosen, wenn sie nach einer Ablehnung des Londoner Ultimatums im Mai 1921 in das Ruhrgebiet eingerückt wären, heute nicht mehr im Ruhrgebiet stehen würden, auch nicht mehr in Ruhrort und Düsseldorf. Vor allem aber hängt das Damoklesschwert der Ruhrbesetzung immer noch über uns; in keiner Weise hat man sich in Frankreich durch die deutsche Erfüllungspolitik und durch das Vertrauen in Herrn vr. Wirth, auf das dieser so stolz ist, zu irgend einem Verzicht auf diese „Sanktion" bestimmen lassen. Unsere Erfüllungspolitiker, die gegenüber den unsagbaren Fehlschlägen und den verheerenden Wirkungen der Ersüllungspolitik immer nur zu betonen wissen: „Aber das Ruhrgebiet ist noch nicht besetzt" — geben sich wohl keine Rechenschaft darüber, daß sie damit den Franzosen immer wieder von neuem sagen: „Ihr braucht nur mit der Ruhrbesetzung zu drohen, und wir sind bereit zusammenzuklappen wie ein Taschenmesser!" Das Renommieren mit diesem „Erfolg" muß geradezu wie eine Einladung zu neuen französischen Erpressungen wirken. Das Wiesbadener Abkommen. Daß die uns im Londoner Ultimatum auferlegten Leistungen unmöglich für irgendwelche längere Dauer in Gold oder Golddevisen erfüllt werden könnten, hat sich in den ersten Anfängen des Erfüllungsversuches so deutlich gezeigt, daß die deutsche Regierung von Anfang an sich darauf hingewiesen sah, nach anderen Erfüllungsmöglichkeiten Umschau zu halten. Das Versailler Diktat selbst hatte solche anderen Möglichkeiten offen gelassen. In seinem Artikel 236 heißt es: „Des weiteren willigt Deutschland ein, daß seine wirtschaftlichen Hilfsmittel der Wiedergutmachung unmittelbar dienstbar gemacht werden, wie in Anhang III, IV, V, VI, betreffend Handelsflotte, Wiederherstellung in Natur, Kohle und deren Nebenprodukte, Farbstoffe und andere chemische Erzeugnisse, näher bestimmt." In diesen Anlagen sind bestimmte Leistungen von Sachgütern vorgesehen, deren Gegenwert auf den Gesamtbetrag der uns auferlegten Kriegsentschädigung anzurechnen ist. Neben der Auslieferung der Handelsflotte sind die bekannten großen Jahreslieferungen von Steinkohle, die für 10 Jahre zu bewirken sind, ferner bestimmte Lieferungen von Benzol, Steinkohlenteer und schwefelsaurem Ammoniak, die für 3 Jahre speziell an Frankreich zu liefern sind, sodann ein bis zum Ende des Jahres l924 geltendes Bezugsrecht auf 25°/° sämtlicher Farbstoffe uud sämtlicher chemisch- pharmazeutischen Erzeugnisse, die in Deutschland hergestellt werden, der Hauptinhalt dieser Anlagen. Dazu aber kommt iu der 44 Das Wiesbadener Abkomme» Anlage IV eine nur allgemein umschriebene Verpflichtung zu Sachleistungen zum Zweck des Wiederaufbaues der Kriegsgebiete. Die Regierungen der alliierten nnd assoziierten Mächte solleu der Reparationskommission Verzeichnisse derjenigen Sachgüter einreichen, die von Deutschland beschlagnahmt, verbraucht oder zerstört worden sind, oder die unmittelbar durch militärische Maßnahmen verloren gegangen sind und die die genannten Regierungen durch gleichartige Sachgüter, die auf deutschem Gebiet vorhanden sind, ersetzt zu sehen wünschen; ferner Verzeichnisse von Stoffen zum Wiederaufbau (Steine, Backsteine, feuerfeste Steine, Dachziegel, Bauholz, Fensterglas, Stahl, Kalk, Zement usw.), vou Maschinen, Heizeinrichtungen, Möbeln und allen im Handel erhältlichen Gegenständen, die die genannten Regierungen in Deutschland erzeugt und hergestellt nnd zum Wiederaufbau der Knegsgebiete geliefert zu sehen wünschen. Die Reparationskommission hat nach Eingang der Verzeichnisse zu prüfen, inwieweit die Lieferung der in ihnen aufgeführten Sachgüter von Deutschland verlangt werden kann; sie hat ferner der deutschen Regierung Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu äußern, wie weit es ihr möglich ist, die verlangten Sachgüter zu liefern. Auf dieser Grundlage hat der Ausschuß die Entscheidungen zu treffen, und sie den beteiligten Regierungen mitzuteilen. Die deutsche Regierung ist verpflichtet, die in diesen Entscheidungen näher bestimmten Sachgüter zu liefern, und die gegnerischen Regierungen sind verpflichtet, diese Lieferungen anzunehmen, sofern sie der gegebenen näheren Beschreibung entsprechen und nach Ansicht des Ausschusses zur Verwendung beim Wiederaufbau nicht ungeeignet sind. Der Preis der Sachgüter wird von der Wiedergutmachungskommission festgesetzt, die sich darüber zu vergewissern hat, daß der Preis den normalen Wert der geleisteten Arbeit oder der gelieferten Stoffe darstellt. Diese Bestimmungen haben durch das Londoner Ultimatum eine Erweiterung und Ergänzung erfahren. Es heißt dort in Artikel VIII: „Deutschland soll auf Verlangen, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kommission, solches Material und solche Arbeit beschaffen, wie sie jede der alliierten Mächte zwecks der Wiederherstellung der zerstörten Gebiete und für den Fortgang der Wiederherstellung oder die Entwicklung ihres industriellen und wirtschaftlichen Lebens bedarf. — Der Wert solchen Materials und solcher Arbeit soll durch einen von Deutschland und einen von der beteiligten Macht ernannten Schätzer und, mangels einer Vereinbarung, durch einen von der Kommission ernannten Schiedsrichter bestimmt werden." Diese neue Bestimmung bedeutet in einigen nicht unwesentlichen Punkten eine Abänderung der in Anlage IV zu Teil VIII des Ver- sailler Vertrages enthaltenen Vorschriften. Zunächst scheint die neue Bestimmung des Ultimatums eine starke Verallgemeinerung und Erweiterung der Verpflichtungen Das Wiesbadener Abkommen 45 zu enthalten, die Deutschland in Bezug auf Leistungen und Lieferung von Sachgütern durch den Versailler Vertrag auferlegt worden sind. Jedoch hat die englische Regierung vor der Annahme des Ultimatums auf eine Rückfrage der deutschen Regierung die Erklärung abgegeben, daß nur Materialien für den Zweck des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete augefordert werden sollten. Zum erstenmal werden in Artikel VIII des Ultimatums nicht nur Sachgüter, sondern auch Arbeitsleistungen genannt. Über den Versailler Vertrag hinaus gibt also der Artikel VIII den Ententemächten das Recht, von Deutschland die Stellung von Arbeitskräften anzufordern. Die Bestimmung des Versailler Diktats, wonach die Reparationskommission vor ihrer Anforderung von Sachgütern der deutschen Regierung Gelegenheit zn geben hat, sich darüber zu äußern, wieweit ihr die Lieferung der gewünschten Sachgüter möglich ist, hat in dem Artikel VIII des Ultimatums keine Aufnahme gefunden. Ich nehme an, daß trotzdem diese einschränkende Bestimmung des Versailler Vertrages auch aus die Zwangslieferungen nach Artikel VHI des Ultimatums Anwendung zu finden hat. Eine Erleichterung für Deutschland enthält die Bestimmung des Artikels VIII über die Preisfestsetzung. Der Deutschland gutzuschreibende Gegenwert der gelieferten Sachgüter und geleisteten Arbeit soll durch je einen von Deutschland und der beteiligten Ententeregierung ernannten Schätzer, nötigenfalls durch einen von der Reparationskommission ernannten Schiedsrichter, festgesetzt werden, während nach dem Versailler Diktat die Preisfestsetzung gänzlich in die Willkür der Reparationskommission gestellt war. Dieser letztere, für Deutschland ungünstige Modus der Preisfestsetzung bleibt jedoch für die im Teil VIII des Versailler Vertrages bereits vorgesehenen Zwangslieferungen in Kraft. Nachdem das Versailler Diktat unterzeichnet war, hatte es zunächst den Anschein, als ob Frankreich in größerem Umfange ans die praktische Mitarbeit der deutschen Industrie an dem Wiederaufbau Nordfrankreichs zurückgreifen wolle. Dafür sprach, daß bald nach Friedensschluß die frauzösische Regierung von Deutschland etwa 60 000 Holzbaracken mit Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung der Bewohner der zerstörten Gebiete anforderte, desgleichen größere Mengen von Baustoffen. Die deutsche Regierung war bereit, die verlangten Lieferungen sofort in Auftrag zu geben. Die Verhandlungen mit Frankreich führten jedoch zu keinem Ergebnis, da über die Lieferungsbedingungen eine Verständigung nicht zu erreichen war. Die französische Regierung ist inzwischen auf diese ihre erste Anforderung überhaupt nicht zurückgekommen. Im Frühjahr 1920, also nach der Ratifikation des Versailler Diktates, übersandte die Reparationskommission der deutschen Regierung die in Anlage IV zu Teil VIII des Friedensvertrages vorgesehenen Anforderungslisten der beteiligten alliierten Staaten (Frankreich, H-lff-rlch, Polilik der Erfüllung. 4 46 Das Wiesbadener Abkommen Belgien, Italien, Serbien, England) mit der Aufforderung zu einer Äußerung über die Lieserungsmöglichkeiten und die Lieferfristen. Es handelte sich dabei insgesamt um etwa 18000 einzelne Positionen aller Art von Fertigfabrikaten, Halbfabrikaten, Rohstoffen und sonstigen Naturerzeugnissen. Ihr Wert wurde auf mindestens zehn Milliarden Goldmark geschätzt. Das sah an sich nach sehr viel aus; in Wirklichkeit war jedoch mit diesen Anfordernngslisten nur zu einem geringen Teil praktisch etwas anzufangen. Die der deutschen Regierung überreichten Listen waren nämlich im wesentlichen, wie sich bald herausstellte, lediglich eine Zusammenstellung der Schadensanmeldungen der einzelnen Geschädigten, die kunterbunt durcheinander gingen, ohne daß aus ihnen die Einzelheiten ersehen werden konnten, die für die Vergebung der Lieferungen unerläßlich waren. Unter den Anforderungen war alles mögliche vertreten, von ganzen Fabrikanlagen bis zu den einfachsten Artikeln des täglichen Lebens und des persönlichen Bedarfs. Eine große Anzahl von Anforderungen mußte von vornherein ausscheiden, da sie sich auf Dinge bezogen, die in Deutschland nicht gewonnen oder hergestellt werden und zu deren Lieferung Deutschland auch nach der weitesten Auslegung der Anlage IV des Teil VIII des Friedensvertrages uicht verpflichtet ist. Das gilt z. B. für die Forderungen auf Gummi, Wolle, Baumwolle, Mangan, Kupfer und ähnliche Rohstoffe, die Deutschland selbst einführen muß und an denen der deutsche Inlandsbedarf noch immer nicht ausreichend gedeckt ist. Das Wiederaufbauministerium, das für die Bearbeituug dieser Dinge zuständig ist, hat an Hand der von der Reparationskommission überreichten Listen mühsame Verhandlungen geführt; das Ergebnis dieser Arbeit war, daß schließlich der Reparationskommission bis Ende April 1921 Angebote in einem Gesamtwert von rund 11 Milliarden Papiermark gemacht werden konnten. Von diesen Angeboten, die auf Gold umgerechnet noch nicht einmal 800 Millionen Goldmark darstellten, konnte jedoch nur ein Bruchteil praktische Bedeutung gewinnen, weil die Reparationskommission nachträglich einen großen Teil ihrer Listenanforderuugen zurückgezogen hat, und zwar vielfach erst, nachdem unsere Angebote bereits vorlagen. Von den Angeboten in Höhe von 11 Milliarden Papiermark, die das deutsche Wiederaufbauministerium den Entente- regierungeu auf deren Anforderungslisten gemacht hat, haben die Ententeregierungen nur solche in Höhe von etwa 500 Millionen Papiermark ihrerseits mit Bestellungen beantwortet. Ans diese Bestellungen waren bis Mitte 1921 nur Lieferungen in Höhe von etwa 100 Millionen Papiermark ausgeführt wordeu. Diese Ziffern sind geradezu lächerlich gering, nicht nur im Verhältnis zu dem tatsächlichen Bedarf für den Wiederaufbau uud zu den ursprünglichen Anforderungen der Ententeregierungen, sondern auch im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie. Das Wiesbadener Abkommen 47 Erst recht aber sind die Bestellungen und Lieferungen lächerlich gering gegenüber jenen Beträgen, welche uns in dem Ultimatum als Reparationsschuld auferlegt worden sind. Die von der Reparations- kommiffion in Deutschland bis Mitte 1921 gemachten Bestellungen in Höhe von 500 Millionen Papiermark repräsentierten damals nur einen Wert von Millionen Goldmark, und die von der deutschen Industrie getätigten Lieferungen an die Reparationskommission in Höhe von 100 Millionen Papiermark nur einen Wert von 6^/? Millionen Goldmark. Die Bestellungen sind also nur 1°/o, die bisher getätigten Lieferungen sogar nur ^/s °/° eines einzigen Jahrestribnts. Was im übrigen im Wege freiwilliger Verkäufe Deutscher an französische und belgische Geschäftsleute an Lieferungen von Materialien, Maschinen und anderen Sachgütern für die Zwecke des Wiederaufbaus getätigt worden ist, entzieht sich einstweilen der Feststellung. Eine besondere Rolle hat von Anfang an die Beteiligung deutscher Unternehmer und Arbeiter an den Wiederaufbauarbeiten selbst gespielt. Die deutsche Regiernug war von Anfang an bereit, sich in möglichst großem Umfang an diesen Arbeiten zu beteiligen. Ihre erste Anregung ging dahin, daß sie selbst für die von ihr zu übernehmenden Arbeiten als Generalunter- nehmer fungieren wollte, so daß die deutschen Arbeiter unter ihr gearbeitet hätten. Die Ententeregierungen schoben die Angelegenheit von dem praktischen auf das theoretische Gebiet. Als die deutsche Regierung beantragte, ihr zum Zwecke der Aufstellung praktischer Pläne die Besichtigung des wiederanfzubaueuden Gebietes zu gestatten, wurde dieser Antrag abgelehnt. Die Entente verwies die deutsche Regierung auf die Erörterung der die Unterbringung, soziale Behandlung und rechtliche Stellung der Arbeiter betreffenden Frageri. Die deutsche Regierung ließ die Sache auf dieses tote Gleis schieben. Die von beiden Seiten eingesetzten Unterkommissionen kamen zwar nach langwierigen Verhandlungen zu einer Einigung, aber die Zustimmung der französischen Regierung zu dieser Einigung blieb aus. Der im Herbst 1920 zwischen den Herren Seydoux und Bergmann besprochene Plan umfaßte nicht uur die Lieferung von Sachgütern, sondern auch die Mitwirkung deutscher Arbeit an dem Wiederaufbau selbst. Herr Seydoux hatte vorgeschlagen, daß deutsche Arbeitskräfte unter französischen Unternehmern am Wiederaufbau mitwirkeu und dafür von Deutschland in deutschem Gelde entlohnt werden sollten. Ich habe bereits erwähnt, daß die deutsche Regierung dnrchans geneigt war, ans die Seydoux'schen Vorschläge einzugehen, daß aber gleichwohl diese Vorschläge nach der Vertagung der Brüsseler Konferenz unter den Tisch gefallen sind. In der Note vom 22. April 1921 hat die deutsche Regierung Fehrenbach-Dr. Simons den Vorschlag der praktischen Mit- 4» 45 Das Wiesbadener Abkämmen Wirkung beim Wiederaufbau auf die breiteste Grundlage gestellt. Der Vorschlag konnte eine zweckmäßige Grundlage für Wiederaufbauverhandlungen bieten. Aber diese Note ist niemals beantwortet worden> es sei denn, daß man das Londoner Ultimatum als eine Antwort ansehen will. Bei dieser Behandlung kamen vor allem die französischen Geschädigten zu kurz. Während die französische Regierung in der geschilderten Weise alle deutschen Angebote, durch Arbeits- und Sachleistungen an dem Wiederausbau der zerstörten Gebiete mitzuwirken, ablehnte oder unerledigt ließ, zeigte sie selbst sich unfähig, mit Hilfe der französischen Industrie den Wiederaufbau so zu fördern, wie es die Geschädigten mit gutem Recht verlaugteu. Das Verhalten der französischen Regierung in der Wiederaufbaufrage wurde vou den Geschädigten, die endlich wieder einmal ein Dach über dem Kopf habeu wollten, immer mehr als skandalös empfunden. Der Drnck, den diese auf die französische Regierung ausübten, wurde immer stärker und hatte iu der Zeit nach der Annahme des Londoner Ultimatums offensichtlich die Wirkung, bei dem Pariser Kabinett eine größere Bereitwilligkeit zn Verhandlungen mit Deutschland über den Wiederaufbau herbeizufuhren. Die Voraussetzungen für ein vernünftiges Abkommen mit Frankreich über die Erfüllnng eines ansehnlichen Teiles unserer Verpflichtungen durch Sachleistungen sür deu Wiederaufbau erschien endlich gegeben. In der Tat kam es im Juli 192 l zu einer ersten unmittelbaren Aussprache des deutschen und des französischen Wiederaufbauministers, der Herren Rathen au uud Loucheur, in Wiesbaden. Ein Bericht, den Dr. Rathenau über das vorläufige Ergebnis dieser Zusammeu- kunft dem Reparationsausschuß des Reichswirtschastsrates erstattete, mußte jedoch bereits das starke Bedenken hervorrufen, daß Dr. Rathenau von Herrn Loucheur sich auf einen Weg drängen lasse, der nur deu französischen, nicht aber den deutschen Interessen entsprach. Um diese Gefahr zu signalisieren, schrieb ich damals (im „Industrie-Kurier" am 24. Juni 1921): „Herr Rathenau ist auf die konkreten Probleme der Beteiligung der deutschen Industrie an dem Wiederausbau der zerstörten Gebiete nicht eingegangen; seine Ausführungen waren lediglich allgemeiner Natur. Er hat zutreffenderweise die Frage in den Vordergrund gestellt, wie wir in möglichst weitem Umfang die uns auferlegten Goldleistungen in Sachleistungen verwandeln könneu. Er hat ausgeführt, daß Frankreichs Anteil an dem uns auferlegten Jahrestribut d2°/o betrage, also von einer Jahresleistung in Höhe von 3Vs Milliarden Goldmark 1,6 Milliarden. Diese Zahl bilde also das Höchstmaß dessen, was Frankreich an deutschen Lieferungen für den Wiederaufbau jährlich aufnehmen könne. Die Aufnahme dieses Höchstmaßes werde aber „Frankreich kaum zuzumuten sein; denn Frankreich hat einen erheblichen Bedarf an Gold bzw. Devisen." Das Wiesbadener Abkommen So entstehe die Frage, wie es möglich sei, den „Platzregen an Materialbedürfnissen", der über Frankreich hereinbreche, wenn der Wiederaufbau in drei oder vier Jahren beendet sein solle, so zu „kanalisieren", daß er nicht die Jahresaufnahmefähigkeit Frankreichs erheblich übersteige. Wenn wir einen großen Teil des französischen Jahresbedarfs zu uns herüberkanalisierten, so könnten wir von Frankreich nicht erwarten, daß es in einein Jahre auf Devisenempfang gänzlich verzichte oder uns gegenüber ins Debet komme, indem wir ohne vorherige Vereinbarung mehr lieferten, als Zahlungsansprüche in dem betreffenden Jahre an uns gestellt werden. „Ich habe diese Ausführungen nicht ohne einige Verwunderung gelesen. Wenn man die mehr als kläglichen Ergebnisse aller unserer bisherigen Bemühungen kennt, überhaupt irgendwelche Sachleistungen an die Stelle der uns auferlegten Goldleistungen zu setzen, — wenn man sich an die Tatsache erinnert, daß unsere gesamten bisherigen Sachleistungen für den Wiederaufbau Nordfrankreichs noch nicht einmal ein Fünftel Prozent eines einzigen Jahrestributs ausmachen, dann könnte man sich denken, daß der deutsche Wiederaufbauminister andere Sorgen hätte als die, wie sich verhindern läßt, daß wir Frankreich mit unseren Wiederaufbaulieferungen überschwemmen. Ich muß gestchen, daß die Fragen wie Deutschland die ihm auferlegten Goldzahlungen soll bewirken können, mir erheblich größere Sorgen macht als die Frage, wie wir unsere Sachleistungen soweit beschränken können, daß die Franzosen noch genng Devisen von uns zu fordern haben. „Auch in der zweiten für unsere praktische Mitwirkung am französischen Wiederaufbau wichtige» Frage, der Preisfrage, hat uns Herr Rathenau nicht sonderlich erleichtert. Er hat ausgeführt: „Es wird sich darum handeln, einen Maßsiab zu finden, der Preisfestsetzungen in gerechter Weise ermöglicht und gewährleistet, so daß die französische Industrie nicht in die Lage kommt, sich darüber zu beschweren, daß Leistungen, die Deutschland macht, erheblich teurer sind, als sie in Frankreich sein würden. Diesen Anspruch können wir nicht erheben." — Mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen, daß man uns eine solche Unbescheidenheit zutraute. Aber selbst für einen solchen unwahrscheinlichen Fall hat der Versaillcr Vertrag und das Ultimatum den Franzosen alle denkbaren Zwangsmitteln gegen uns in die Hand gegeben: Für wichtige Waren kann uns die Entente die Preise durch Spruch der Reparationskommission diktieren, sür andere sind sie im Zweiselsfall von einem durch die Reparationskommission ernannten Obmann festzusetzen. „Zu der dritten großen Frage, der Frage der Arbeitsleistungen, konnte Herr Rathenau gleichfalls keine erfreulichen Aussichten eröffnen. „Dieses Gebiet," sagte er, „wird verhältnismäßig in seinem Umfang zurücktreten". Schwierigkeiten in der Art des von den Franzosen gewünschten Wiederaufbaus der Städte, Schwierigkeiten in der sozialpolitischen Verständigung, Schwierigkeiten in der Lohnfrage! Nur 5,0 Das Wiesbadener Abkommen eine Schwierigkeit hat Herr Rathenau vergessen aufzuzählen, die Hauptschwierigkeit: die Schwierigkeit in der Frage des guten Willens der Franzosen, die nun eben einmal keine deutschen Arbeiter zu" sich hereinlassen wollen." Diese Warnung vor den Klippen der Verhandlungen mit Herrn Loucheur hat uichts gefruchtet. Das am 7. Oktober 1M1 von den beiden Ministern in Wiesbaden unterzeichnete Abkommen rechtfertigte in seinen Kernpunkten die schon im Juni von mir ausgesprochenen Befürchtungen. - Herr Dr. Rathenau war in die Verhandlungen mit dem an sich richtigen und durch den Zwang der Verhältnisse vorgezeichneten Programm hineingegangen:- Ersetzung der Goldz ah lungeu durch Sachleistungen für den Wiederaufbau. Mit diesem Programm hat er das Wiesbadener Abkommen nach seinem Abschluß zu verteidigen gesucht, und auf die Urteilslosen in Regierung, Parlament und Öffentlichkeit hat er damit einen unleugbaren Eindruck gemacht. Für den äußeren Erfolg kommt es ja nicht darauf au, wie die Dinge sind, sondern wie sie dargestellt werden. In Wirklichkeit har Dr. Rathenau in seinen Verhandlungen mit Herrn Loucheur das von ihm erstrebte Ziel der Ersetzung der deutschen Goldzahlungen durch Sachleistungen geradezu in sein Gegenteil umbiegen lassen. Von allem Beiwerk und allen Bedingungen zweiter und dritter Ordnung entkleidet, stellt sich der Kern des Wiesbadener Abkommens folgendermaßen dar: Der Gesamtwert der Sachleistungen Deutschlands an Frankreich sür die Zwecke der „Reparation" soll bis zum 1. Mai 1926, also in den nächsten viereinhalb Jahren, den Betrag von 7 Milliarden Goldmark nicht überschreiten. Um Mißverständnisse zu vermeiden, muß betont werden, daß Frankreich in keiner Weise verpflichtet ist, Materialien und Waren im Werte von 7 Milliarden Goldmark innerhalb der genannten Zeit von uns zu beziehe:?. Im Gegenteil: Die französische Regierung hat für sich selbst uud für die französischen Geschädigten ausdrücklich volle Freiheit in bezug auf die Bestellungen deutscher Materialien und Waren vorbehalten, sie braucht überhaupt nichts bei uns zu bestellen und wird sicher bei uns nur das bestellen, was sie in Deutschland besser und billiger erhalten kann als anderwärts — ein Erfolg, für den es eines Abkommens Rathenau-Loucheur nicht bedürfte. Jedenfalls bekamen wir mit dem Wiesbadener Abkommen keinerlei Titel in die Hand, der uns irgendeinen Anspruch auf französische Bestellungen gibt; wir siud nach dem Abkommen genau so wie vorher ganz und gar von dem guten Willen Frankreichs abhängig. Aber um diesen „Erfolg" zu erreichen, hat der deutsche Unterhändler folgendes entscheidende Zugeständnis gemacht. Soweit Frankreich für die Zwecke des Wiederaufbaues bis zum 1. Mai 1926 Materialien uud Waren bei uns bestellt, soll der Wert dieser Materialien und Waren nicht — wie in dem Ultimatum vorgesehen — in voller Höhe Das Wiesbadener Abkommen 5)1 auf die innerhalb der gleichen Zeit von uns zu leistenden Goldzahlungen angerechnet werden, sondern nur in Höhe von 35°/°, und zwar im Höchstfalle mit 1 Milliarde Goldmark im Jahr; nur in dem Fall, daß unsere Sachleistungen innerhalb eines und desselben Jahres weniger als 1 Milliarde Goldmark ausmachen, soll der auf unsere Goldverpflichtungen in Anrechnung kommende Satz auf 45 °/o erhöht werden. Für die restlichen 65 bzw. 55°/» hat das von den ihm aufgezwungenen Verpflichtungen erdrückte Deutschland gegenüber seinem Hauptgläubiger in Vorschuß zu treten: so „paradox" es klingt, um dieses von Or. Rathenau selbst gebrauchte Wort anzuwenden, das Wiesbadener Abkommen macht das verarmte und verschuldete Deutschland zum Baukier seines Hauptgläubigers Frankreich. Die Anrechnung unserer Vorschußleistungen auf unsere Goldverpflichtungen soll erst in der Zeit vom I. Mai 1926 bis zum 1. Mai 1936 in zehn gleichen Jahresraten erfolgen, jedoch immer so, daß Frankreich auch innerhalb dieses Zeitraumes uns einschließlich der dann etwa noch von uns bewirkten Sachleistungen niemals mehr als 1 Milliarde Goldmark anzurechnen hat. Daß bei diesem „Bankiergeschäft" Frankreich uns auf unsere Vorschußbeträge nur 5°/° einfache Zinsen — Zinseszinsen sind ausdrücklich ausgeschlossen — gewährt, sei nur nebenbei erwähnt. Statt die durch unsere Lage geradezu gebieterisch diktierte volle Anrechnung von Sachleistungen auf unsere Goldverpflichtungen als eine reine Selbstverständlichkeit durchzusetzen, hat also Herr ör. Rathenau mit Herrn Loucheur ein Abkommen geschlossen, das für die nächsten Jahre unsere Sachleistungen nur zu wenig mehr als einem Drittel für anrechenbar erklärt und das einen Höchstbetrag festsetzt, bis zu dem überhaupt innerhalb eines Jahres deutsche Sachleistungen auf unsere Goldverpflichtungen angerechnet werden dürfen. Herr Dr. Rathenan hat bei der Verteidigung des Abkommens als mildernden Umstand geltend gemacht, daß die enorme Mehrbelastung der Jahre bis zum 1. Mai 1926 in den darauf folgenden 10 Jahreu einen Ausgleich finden werde. Als maßgebendes Mitglied des „Kabinetts der Erfüllung" hätte er auf diesen mildernden Umstand verzichten sollen; denn er mußte ganz genau wissen, daß die Frage der Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Erfüllung sich in der allernächsten Zeit, für die sein Abkommen eine unerhörte Erschwerung bedeutet, entscheiden muß und nicht erst innerhalb der 10 Jahre nach dem 1. Mai 1926, für die er Erleichterungen verhieß. Herr Dr. Rathenau nahm als weiteren mildernden Umstand in Anspruch, daß die durch sein Abkommen dem deutschen Volke für die ersten 4^/2 Jahre auferlegte Mehrleistung keine Goldleistung, sondern eine Leistung von Sachgütern sei. Er übersieht dabei, daß unser einziges Mittel sür die Erfüllung von Goldverpflichtungen der Export von Sachgütern ist, und daß wir die Sachgüter, die wir in den nächsten 4^/ü Jahren auf Grund seines Abkommens über die Ultimatumsverpflichtungen hinaus vorschußweise au Frankreich liefern 52 Das Wiesbadener Abkommen müssen, nicht gleichzeitig an andere Länder gegen Golddevisen verkaufen können. Die 65°/» unserer Sachleistungen an Frankreich, die uns in deu nächsten Jahren auf unsere Goldverpflichtungen nicht angerechnet werden, sind nichts weiter als toter Export. Einen solchen toten Export kann sich Deutschland in seiner schweren Bedrängnis einfach nicht leisten. Wenn Herr Vr. Rathenau schließlich darauf hingewiesen hat, daß er gegen die Berechtigung des französischen Abscheus gegen die Inflation, die sich für Frankreich aus einer sofortigen vollen Anrechnung der deutschen Sachleistungen ergeben könnte, nicht habe ankämpfen können, so mußte die Gegenfrage gestellt werden, ob sich denn Herr Dr. Rathenau keine Gedanken über die Wirkungen seines Abkommens auf die deutsche Inflation und durch diese auf die deutsche Valuta gemacht hat. Solche Gedanken hätten ihm doch um so näher liegen müssen, als die Inflation in Frankreich nicht entfernt an das lawinenartig anschwellende Übermaß von Papiergeld heranreicht, in dem Deutschland unterzugehen droht, und als der französische Frauk — im Frieden gleich vier Fünftel der deutschen Mark — schon zur Zeit des Wiesbadener Abschlusses fast neunmal so hoch bewertet wnrde als unsere Papiermark*). Die so viel stärkere und gefährlichere deutsche Inflation muß um den Wert der Sachleistungen gesteigert werden, mit denen wir gegenüber den Franzosen in Vorschuß treten; denn diese Sachleistungen muß das Deutsche Reich der deutschen Industrie mangels anderer Mittel mit neuen Schatzanweisungen und neuem Papiergeld bezahlen. Jede Milliarde Goldmark an Vorschußlieferung bedeutet bei dem heutigen Stand der deutschen Mark eine Vermehrung der deutschen Inflation um mindestens 50 Milliarden Papiermark. Man fragt sich vergeblich, wie ein Mann von der anerkannten geschäftlichen Klugheit des Herrn Dr. Rathenau sich zu einem solchen Abkommen hat bereit finden können. Sollte Dr. Rathenau sich durch die Drohungen haben einschüchtern lassen, daß im Falle des Nicht- zustandekommens des Abkommens Frankreich überhaupt keiue Bestellungen für seinen Wiederaufbau an Deutschland vergeben werde? Wenn das Abkommen einem solchen Druck seine Entstehung verdankte, dann mußte der von Dr. Rathenau und dem Reichskabinett bekundete Stolz darüber, daß jetzt zum erstenmal seit dem Kriege ein Abkommen mit Frankreich auf Grund freier Verhandlung zustande gekommen sei, mehr als eigenartig anmuten. Ein Abkommen, das die Notlage eines Landes wie Deutschland dahin ausnutzt, daß ihm seine vollwertigen Leistungen für eine Reihe von Jahren nur zu etwa einem Drittel angerechnet werden, kann nicht anders, denn als ein wucherisches Abkommen bezeichnet werden. Zur Unterwerfung unter den französischen Druck lag aber um so weniger Veranlassung vor, als durch diese Unterwerfung nicht einmal erreicht worden ist, daß Frankreich irgendeine Verpflichtung *) Heute, Anfang März 1922, gilt der französische ^rank 23 Papicrmark. Das Wiesbadener Abkämmen für Bestellungen in Deutschland übernommen hat. Das von der deutschen Regierung bisher noch nicht veröffentlichte Hauptprotokoll zu dem Abkommen enthält nach französischen Quellen die folgenden Sätze: „Die deutsche Regierung hat ihren Willen bekundet, au dem Wiederausbau der zerstörten Gebiete durch Lieferung von Materialien in weitgehendem Maße mitzuarbeiten. Die französische Regierung hat von dieser Erklärung Kenntnis genommen, muß aber die Bemerkung machen, daß das französische Gesetz vom 7. April 1919 bezüglich der Wiedergutmachung ihrnicht gestattet, den französischen Geschädigten eine bestimmte Verwendung der Entschädigungssummen vorzuschreiben. Das gegenwärtige Abkommen darf also in keiner Weise das oben zitierte Gesetz beeinträchtigen." Damit hat sich Frankreich ausdrücklich gegen jede Verpflichtung aus dem Abkommen verwahrt. Herr Loucheur hat diese Verwahrung am 24. November 1921 in der Zollkommission der französischen Kammer durch die Erklärung noch unterstrichen, es sei ein Irrtum, in dem Wiesbadener Abkommen einen beide Teile bindenden Vertrag zu sehen; es handle sich vielmehr um ein Optionsrecht, das sich Frankreich auf eine bestimmte Menge deutscher Erzeugnisse gesichert habe, ein Recht, vom dem es Gebrauch machen oder zurücktreten könne, ganz wie es die Bedürfnisse des Wiederaufbaus erforderte:? und unter peinlicher Berücksichtigung des Grundsatzes, daß der französischen Industrie kein Nachteil erwachsen dürfe. Aus dem Nichtzustandekommen der Abmachung wäre also Deutschland kein Nachteil, ja nicht einmal der Entgang eines Vorteils erwachsen. Die innere Notwendigkeit, auf deutsche Sachleistungen für den Wiederaufbau Nordfrankreichs zurückzugreifen, besteht für Frankreich ganz unabhängig davon, ob in Wiesbaden ein Abkommen zustande kam oder nicht. Eine ähnliche Entschuldigung, wie sie den Unterzeichnern des Ultimatums in der französischen Drohung des Einmarsches in das Rnhrgebiet zur Seite steht, können diejenigen, die das Wiesbadener Abkommen abgeschlossen und ohne Befragung des Reichstags ratifiziert haben, nicht für sich iu Anspruch nehmen. Ich verzichte an dieser Stelle auf die Besprechung aller übrigen für Deutschland nachteiligen Einzelheiten des Abkommens (Preisfrage, Zwangsorganisation für die Lieferungen, Kohlenlieferung usw.), denn alle diese Fragen hat mein Reichstags-Kollege vr. Reichert in seiner Schrift „Rathenaus Reparationspolitik" treffend und erschöpfend behandelt. Ich begnüge mich mit der Feststellung, daß die Wiesbadener Abmachung in ihrem Kernpunkt geradezu widersinnig und für Deutschland auf das Höchste nachteilig ist, daß sie — statt die Abtragung unserer Goldvervflichtuugen durch Sachleistungen zu erleichtern — die Anrechnung unserer Sachleistungen auf unsere 5)4 Das Wiesbadener Abkommen Goldverpflichtungen in einer unerhörten und unerträglichen Weise beschränkt und damit den Zwang zn unerschwinglichen Goldleistungen endgültig aufrichtet. Das Wiesbadener Abkommen wird also — wenn es, was heute zweifelhaft geworden ist, überhaupt einmal zur Durchführung kommen sollte — die „Erfüllung" nicht erleichtern, sondern sehr erheblich erschweren. Es ist also auch vom Standpunkt der „Erfüllnngspolitik" aus gänzlich verfehlt. Abgesehen davon war sein Abschluß vom Standpunkte unserer auswärtigen Politik aus ein geradezu unbegreiflicher Fehler. Das Wiesbadener Abkommen gab Frankreich in der Kontributionsfrage die „Priorität" gegenüber seinen Verbündeten, die es in den Vorverhandlungen von Versailles und bei späteren Gelegenheiten vergeblich zu erreichen versucht hatte. Ein Deutschland, das sich bereits im Zustand der — zwar noch nicht formell erklärten, aber für jeden Einsichtigen feststehenden — Zahlungsunfähigkeit befand, sicherte einem seiner Gläubiger erhebliche Vorleistungen zu. die von den anderen Gläubigern nur als eine Benachteiligung ihrer Interessen aufgefaßt werden konnten. Ja, das zahlungsunfähige Deutschland verpflichtet sich, gegenüber Frankreich den Bankier zu spielen I Das geschah in einem Augenblick, in dem der „Oberste Rat" die Entscheidung über Oberschlesieu zu fällen hatte. Daß Frankreich in der oberschlesischen Frage sich durch die stärksten deutschen Konzessionen und Geschenke auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiete für eine Änderung seiner durch Dick und Dünn polenfreundlichen Haltung würde gewinnen lassen, konnte auch der blindeste Optimist nicht erwarten. Daß die anderen an der Entscheidung maßgebend beteiligten Staaten, insbesondere England, durch eine auf ihre Kosten gehende einseitige Begünstigung Frankreichs nicht gerade günstig für Deutschland gestimmt werden konnten, mußte auch eiuer ungewöhnlich kurzsichtigen Politik in den Gesichtskreis treten. Trotzdem war die Reichsregierung nicht dazu zu bewegen, den Abschluß des Rathenau-Loucheur-Abkommens bis nach erfolgter Entscheidung über Oberschlesien zurückzustellen. Die schweren Bedenken gegen diese Überstürzung suchte man mit der Behauptung zu beschwichtigen, der englische Vertreter in der Reparationskommission sei über die Wiesbadener Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten worden und habe keine Einwendungen erhoben. In Wirklichkeit hat England gegen das Wiesbadener Abkommen, nachdem sein Inhalt bekannt geworden war, protestiert und bis hente seinen Einspruch noch nicht zurückgezogen. In der oberschlesischen Frage aber fiel die englische Stimme gegen Deutschland, obwohl Llohd George sich vorher sehr stark für den deutschen Standpunkt eingesetzt hatte. Am 13. Mai 1921. hatte er im britischen Unterhaus sogar die Erklärung abgegeben, daß das Kabinett entschlossen sei, deu Deutschen in Schlesien gegenüber dem polnischen Aufstand freie Hand zu geben. Ja er sagte: „Es besteht kein Grund dafür, daß die Alliierten sich widersetzen sollten, Deutschland zu gestatten, in seiner eigenen Provinz durch Das Wiesbadener Abkommen 55 Einsetzen von deutschen Streitkräften die Ordnung wiederherzustellen." Diesen deutlichen Wink hat der Reichskanzler damals mit der Erklärung beantwortet, er denke nicht daran, in Oberschlesien deutsche Reichswehr einzusetzen, er vertraue aus den Gerechtigkeitssinn der Alliierten; und unmittelbar vor der Entscheidung der Alliierten hat er diese Erklärung der deutschen Jnaktivität dadurch noch überboten, daß er mit dem Wiesbadener Abkommen denjenigen der alliierten Mächte vor den Kopf gestoßen hat, von deren guten Willen wir allem eine Rettung Oberschlesiens erwarten konnten. Die „Erfassung der Goldwerte". Bei den Wiesbadener Verhandlungen war die Neichsregierung von dem an sich richtigen Gedanken ausgegaugen, daß nur eine weitgehende Ersetzung der deutschen Goldverpflichtiingen durch Sachleistungen den sofortigen Zusammenbruch der von ihr proklamierten Erfülluugspolitik verhindern könne. Die Sozialdemokraten hatten schon bei den Beratungen über die Annahme oder Ablehnung des Londoner Ultimatums einen Eingriff in die Substanz des deutschen Volksvermögens zum Zweck der Erfüllung das Wort geredet und damit, wie oben bereits erwähnt, den erregten Widerspruch sogar des unabhängigen Sozialdemokraten Ledebour herausgefordert. Aber dieser Einspruch hat die Sozialdemokraten nicht abgehalten, den Gedanken des Eingriffs in die Substanz des Volks- vermögens sofort nach der Unterwerfuug unter das Londoner Ultimatum aufzugreifen und mit allem Nachdruck zu betreiben. Mit besonderem Eifer nahm sich dieser Frage das Reichswirtschaftsministerium an, dem der Mehrheitssozialist Robert Schmidt als Minister vorsteht und in dem der Staatssekretär Dr. Hirsch die ausschlaggebende Rolle spielt. Noch im Laufe des Monats Mai legte der Reichswirtschaftsminister dem Reichskabinett eine Denkschrift vor, in der er die Erfassung der Goldwerte zum Zweck der Erfüllung des Londoner Ultimatums empfahl und eingehende Vorschläge für die praktische Durchführung dieses Gedankens machte. Die wichtigsten Punkte dieser Vorschläge waren: 1. Bei dem Eingriff in die Substanz des deutschen Volksvermögens sollten in erster Linie die sogenannten „Sachwerte" erfaßt werden, die definiert wurden als der ländliche und städtische Grundbesitz, sowie die gewerblichen und kaufmännischen Unternehmungen aller Art. Zugunsten des zu bildenden „Reparationsfonds" sollten zunächst 2v°/° dieser Besitzgattungen enteignet werden. 2. Bei dem ländlichen Grundbesitz sollte die Enteignung in folgender Weise durchgeführt werden: Zugrundegelegt wird der Friedensgoldwert der Grundstücke. Dieser wird zum Kurs vou 15 Papiermark sür die Goldmark in 56 Die „Erfassung der Goldwerte" Papiergeld umgerechnet. Eine Zwangshypothek in Höhe von 20 Prozent des sich so ergebenden Wertes, d.h. in Höhe von 300 Prozent des Friedenswertes, die mit Vorrang vor allen bisher bestehenden Lasten ausgestattet ist, wird auf jedes Grundstück eingetragen. 3. In gleicher Weise sollte bei dem städtischen Hausbesitz verfahren werden. Da bei den gesetzlich festgesetzten Höchstmieten offenbar nicht einmal ein bescheidener Teil dieser Zwangshypotheken verzinst werden könnte, schlug die Denkschrift vor, zu den bestehenden Mieten ^ einen Zuschlag von 300 Prozent der Friedensmiete zu erheben mit der ausschließlichenBestimmung der Verzinsung der zugunsten des „Reparationsfonds" eingetrageneu Zwangshypotheken. 4. Bei den gewerblichen und kaufmänuischeu Unternehmungen einschließlich der Banken sollte an die Stelle der erststelligen Zwangshypothek eine Zwangsbeteiligung des „Repara- tionsfouos" in Höhe von 20 Prozent des in den einzelnen Unternehmungen investierten Kapitals treten, mit der Maßgabe, daß bei künftigen Kapitalserhöhungcn die Beteiligung des Reparationsfonds stets entsprechend miterhöht werden sollte. 5. Durch neue Steuern und Abgaben sollte der Jnlandsver- brauch auf den „lebensnotwendigen Bedarf" eingeschränkt werden, um auf diese Weise eine Einstellung der Produktionsstätten auf die Herstellung von Ausfuhrwaren zu erzwingen. Gleichzeitig sollten die Reichszuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel in Wegfall kommen und die Lebensmittelpreise den Weltmarktspreisen angepaßt werden. Die Zuschüsse des Reiches zu den Verkehrsunternehmungen (Post und Eisenbahn) sollten durch erhebliche Steigerung der Tarife beseitigt werden. 6. Angesichts der Tatsache, daß der Ertrag aller denkbaren neuen Steuern zuzüglich der Zinsen aus den Zwangshypotheken und den Gewinnen aus den Zwangsbeteiligungen nicht ausreichen würde, um die durch das Londoner Ultimatum dem deutschen Reiche auferlegten Jahreszahlungen an die Entente zu decken, empfahl die Denkschrift schließlich eine schrittweise Veräußerung der Zwangshypotheken und der Zwangsbeteiligungen an das Ausland. Ich habe diesen Vorschlag des Reichswirtschaftsministers, nachdem seine Einzelheiten bekannt geworden waren, als die „Zwangsvollstreckung in das deutsche Volksvermögen zugunsten der Entente" charakterisiert (Deutsche Tageszeitung vom 31. Mai 1921). In der Tat bedeutet der Vorschlag nichts anderes als die Enteignung eines erheblichen Teiles unserer nationalen Produktionsmittel in Landwirtschaft und Industrie zum Zwecke der Überführung an die Entente. Sogar das Diktat von Versailles hatte wenigstens das in Deutschland selbst belegene deutsche Privateigentum respektiert und lediglich das Eigentum des Reiches selbst und der deutscheu Einzelstaaten für die deutschen „Reparationsverpflichtungen" haftbar gemacht. Die Unantastbarkeit des Privateigentums ist der letzte Schützengraben, der Die „Erfassung der Goldwerte" 5>7 uns in dem „Kriege nach dem Krieg" vor der völligen Versklavung schützen kann. Jetzt kam von deutscher Seite der Vorschlag, auch diesen letzten Schutz freiwillig an die Ententemächte auszuliefern. In dem Kampf um diesen verhängnisvollen Vorschlag nahm alsbald auch der Reichskanzler Dr. Wirth Stellung. Wie es von ihm nicht anders zu erwarten war, griff es das Schlagwort von den „Goldwerten" begierig auf uud warf es mit Schwung und Wucht iu die Agitation. Schon am I.Juni 1921 proklamierte er im Reichstag, die „sogenannten Goldwerte" müßten in erster Linie zur Erfüllung des Ultimatums herangezogen werden. Einige Wochen später hielt er es für angezeigt, in einer Volksversammlung in Essen den „Gedanken der Erfassung der Goldwerte" als eine „politische Notwendigkeit" hinzustelleu und alle diejenigen zn warnen, „die heute unser Volk zu spalten versuchen, hie Proletariat und hie Besitzer von Goldwerten", eine Warnung, der er die deutliche Drohung hinzufügte: „Ich will keinen Zweifel darüber lassen, welcher Gesinnung ich bin: mein Herz schlägt für das werktätige Volk in unserem Vaterlande." Über die Bedeutung dieser Drohung konnte sich niemand einer Täuschung hingeben. Herr Dr. Wirth hat in seiner Essener Rede selbst die Goldwerte als die „Produktionsmittel" definiert. Der von ihm in der wenig aufrichtigen Form der Warnung ausgegebene Schlachtruf „hie Proletarier, hie Besitzer von Goldwerten!" bedeutete also nichts anderes als die alte marxistische Parole des Klassenkampfes in einer zeitgemäß zugespitzten Form. Herr 1)r. Wirth, der in dieser Weise am 19. Juni 1921 in Essen den Klassenkampf neu proklamierte und dabei keinen Anstand nahm, in diesem Kampfe sofort Partei für das „werktätige Volk" — soll heißen Proletariat — zu nehmen, hat allerdings wenige Tage später, am 24. Juni im Reichstag Veranlassung genommen, von seinem eigenen Schlagwort etwas abzurücken, indem er ausführte: „Man hat das Wort „Goldwerte" geprägt. Es steckt wahrhaftig nichts hinter dem Wort „Goldwert". Ich will deshalb in Zukunft das Wort gar nicht mehr verwenden. Ich will dies Wort mal umschreiben als Produktionsmittel, und es gilt jetzt die Frage zu prüfen, in wieweit wir verpflichtet sind, gegenüber den anderen, die schon Opfer gebracht haben, gerade diese Kreise bei den neuerlichen steuerlichen Gesetzentwürfen gebührend zu berücksichtigen." Herr Dr. Wirth hatte, wie sich aus diesen Worten ergibt, offenbar selbst die Empfindung, daß er sich in Essen zu weit vorgewagt hatte. Aber sein Verhalten in der Frage der „Erfassung der Goldwerte" blieb auch in der Folgezeit zum Mindesten zweideutig. Im Reichskabinett regten sich starke Widerstände gegen das vom Reichswirtschaftsminister vorgelegte Projekt. Der Reichswirtschaftsminister selbst sah sich veranlaßt, etwas Wasser in seinen Wein zu gießeu, und in einer zweiten Denkschrift seine Vorschläge etwas vorsichtiger zu formulieren. Er vermied in dieser zweiten Denkschrift von der unmittelbaren Veräußerung der erfaßten Goldwerte an die Entente Die „(5rfc>ssmig der Goldwerte" zu sprechen und empfahl nur noch deren „Verpfändung". Als ob Verpfändung eines Wertes für eine Schuld, die man nie erfüllen kann, nicht gleichbedeuteud mit Veräußerung wäre! In der öffentlichen Agitation glaubte die Sozialdemokratie auf jede solche Rücksicht verzichten zu können. Sie witterte in dem Schlagwort von den „Goldwerten" eine zugkräftige Parole für etwaige Neuwahlen zum Reichstag und legte sich selbst so stark wie nur irgend möglich darauf fest, daß keine Steueru irgendwelcher Art auf Verbrauch uud Verkehr bewilligt werdeu dürften ohne gleichzeitige „Erfassung der Goldwerte". Die Stellung der Deutschuationalen Volkspartei zu der Frage der Heranziehung der „Goldwerte" habe ich in einer Reichstagsrede vom 7. November 1921 eingehend dargelegt. Ich habe ausgeführt, daß auch wir keineswegs die Unbilligkeit übersehen, die insbesondere aus der törichten Struktur des Reichsu otopfers infolge der Geldentwertung für die Besitzer von reinen Geldforderungen uud für die Besitzer von Sachwerten erwachsen ist. „Die Besitzer reiner Geldforderungen, also von Kriegsanleihen und sonstigen Reichs-, Staats- und Kominunalanleihen, von Pfandbriefen, Hypotheken usw. haben die volle Schwere der Geldentwertung zu tragen. Die durch die staatliche Finanz- und Geldpolitik ihnen auferlegte Besteuerung, wie sie in der Geldentwertung zum Ausdruck kommt, beträgt heute nach dem inneren Geldwert für diese Leute mehr als 90 Prozent, und nach dem äußeren Geldwert, dem Valutastand, nahezu 99 Prozent ihres Vermögens. Es wäre aber falsch, anzunehmen, daß die Besitzer von Sachwerten oder, wie die Herren gern sagen — es macht sich in der Agitation besser — von „Goldwerten" nicht auch schwer uuter der Geldentwertung zu leiden hätten. Auch die Sachwerte, namentlich die Erträgnisse der Sachwerte, sind nicht entfernt im Verhältnis der Geldentwertung gestiegen, weder in der Landwirtschaft noch in der Industrie. Wo ist ein Landwirt, der sein Reineinkommen in dem Maße hätte steigern können, in dem sich das Geld entwertet hat? Wo ist vor allen Dingen irgendeiner unter den städtischen Hausbesitzern, die heute noch unter der Zwangswirtschaft stehen, der weiß, wie er sein Auskommen finden kann? Wo ist heute ein städtischer Hausbesitzer, der nicht in der größten Sorge darüber ist, ob die Erträgnisse, die er aus seinem Hause zieht, auch nur zur notdürftigen Instandhaltung des Hauses ausreichen? Wo sind die industriellen und kommerziellen Unternehmungen, deren Erträgnisse auch nur auuähernd mit der Geldentwertung Schritt gehalten hätten? Ich habe schon erwähnt, daß, berechnet aus den Kurs unserer Aktien, die Dividenden 2 Prozent im Dnrchschnitt wohl kaum erreichen, bei den Kursen unserer Aktien, die heute bei der Geldentwertung aufgebläht erscheinen. Eine Deutsche Bank-Aktie von 1000 Mark im Nennwert kostet heute den Amerikaner bei einem Kurse von 690 — ich habe den Dollar zu 240 Mark zugrunde gelegt — noch keine Die „Erfassung der Goldwerte" 59 30 Dollar.^) Vor dem Krieg kostete bei einem Kurse von 260 bis 270 und bei einem Dollarwert von 4,20 Mark dieselbe Aktie den Amerikaner 620 Dollar, Die Aktien der Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft — ich nehme ein Unternehmen, das sein Kapital seit Kriegsausbruch uur ganz unwesentlich vermehrt hat — kostete den Amerikaner am 30. Juni 1914 rund 430 Dollar, heute noch keine 40 Dollar, also uur den zehnten Teil. „Ich will damit beweisen, daß das Schlagwort „Goldwert" ein Unsinn ist, daß „Goldwerte" auch in der Industrie nicht existieren. Wenn diese Werte Goldwerte wären, dann würden Deutsche Bank- Aktien heute nicht auf rund 700 stehen, sie müßten auf mindestens 7000 stehen; dann könnten Sie von „Goldwert" redenI Wenn Sie bei allen wichtigen Aktien des Kurszettels die Rechnung durchführen und dabei die VerWässerung des Aktienkapitals durch Neueinzahlungen in Papier berücksichtigen, so werden Sie zu dem Ergebnis kommen, daß trotz unserer aufgeblähten Kurse unsere großen kommerziellen und industriellen Unternehmungen in Gold heute noch nicht einmal mit dem zehnten Teil des Friedenswertes bewertet werden. Das nennt man „Goldwerte"! Diese Tatsachen zeigen, wie hohl und brüchig das Schlagwort von den Goldwerten ist. „Wir wehren uns gegen dieses falsche und gefährliche Schlagwort, wir wehren uns vor allen Dingen dagegen, daß unter diesem Schlagwort das durchgeführt wird, was der Abgeordnete Dr. Braun (Mehrheits-Sozialdemokrat) angedeutet hat: daß die Sachwerte erfaßt und an die Entente ausgeliefert werden. Wir haben an dem Ententemilitarismus, den Sie (zu den Sozialdemokraten) uns für den angeblichen deutschen Militarismus beschert haben, mehr als genug, und wir bedanken uns für den Ententekapitalismus, den sie uns jetzt bescheren wollen. „Wir wehren uus gegen dieses falsche und gefährliche Schlagwort aber nicht nur mit bloßer Negation. Wir sind bereit, das Unsrige zu tun, um diesem Schlagwort die Spitze abzubrechen durch eine billige Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden Ungleichheilen in dem Grade der Schädigungen, die aus der Geldentwertung für die Besitzer der verschiedensten Kategorien von Vermögenswerten erwachsen sind. Eine solche Berücksichtigung liegt bereits in der Ersetzung der noch ausstehenden Beträge des Reichsnotopfers durch eine Vermögenssteuer, die sich den Veränderungen der Vermögenswerte anpaßt. Das Vermögenssteuergesetz wird nach dieser Hinsicht eine Unbilligkeit, die heute zweifellos besteht, beseitigen. Wir sind aber bereit, auch noch einen Schritt weiter zu gehen. Wir halten es für eine maßlose Unbilligkeit uud Ungerechtigkeit, daß das Reich, das den Inhabern von reinen Geldforderungen durch seinen Noten- Gegenwärtig, Anfang März 1S22, ist der Kurs der Aktien der Deutschen Bank etwa 580, der Dollarkurs etwa 250-260! die auf Z000 Mark lautende Aktie stellt sich also in amerikanischem Geld nur noch auf etwa 23 Dollar. N0 Die „Erfassung der Goldwerte" druck bereits mehr als 90 Prozent ihres Vermögens abgenommen hat, nun auch noch den kümmerlichen Bruchteil, der bleibt, mit einer Vermögenssteuer belegt. Der Gipfel der Unbilligkeit wird erreicht, wenn es sich um Kriegsanleihen und andere Anleihen des Reiches handelt; denn bei den Kriegsauleiheu und anderen Anleihen des Reiches ist ja das Reich direkter Nutznießer der von ihm selbst herbeigeführten Geldentwertung. Wir sind deshalb der Ansicht, daß das in Kriegsanleihen und anderen reinen Geld- sorderungen, festverzinslichen Papieren, Hypotheken usw. bestehende Vermögen, soweit es sich im Jahre 1919 in den Händen der heutigen Besitzer befunden hat, von der geplanten Vermögenssteuer mit ihren Zuschlügen freizulassen ist. Das ist der geringste Ausgleich, den das Reich diesen am schwersten getroffenen Märtyrern der Geldentwertung schuldig ist. Mit einer solchen durch elementare Billigkeit erforderten Rücksichtnahme wird den durch die Geldentwertung am schärfsten betroffenen Bevölkerungsschichten mehr genützt, als durch alle phantastischen Ideen über die Erfassung mehr oder weniger imaginärer Goldwerte." Das Reichskabinett hat niemals den Entschluß gefunden, die sozialdemokratischen Forderungen eindeutig und bestimmt abzulehnen. Auch bei der Beschlußfassung über die vom Reichstag im Herbst 1921 vorzulegenden Steuervorlagen gewaltigen Umfangs vermochte das Reichskabinett sich nicht zu einer Entscheidung in Sachen der „Goldwerte" aufzuraffen. Die amtliche Begleitnotiz, mit der die neuen Steuern veröffentlicht wnrden, besagte vielmehr: „Ob und wie weit es> möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, unterliegt uoch der eingehenden Prüfung des Kabinetts". Bei dieser unentschlossenen und zwiespältigen Haltung der Reichsregierung ist es nicht erstaunlich, daß es der sozialdemokratischen Agitation gelang, die Frage der „Erfassung der Goldwerte", d. h. die Frage der Teilkonfiskation des deutschen Produktiv-Vermögens zum Zweck der Auslieferung an die Entente, immer mehr zum Mittelpunkt der Erörterung über die Erfüllungspolitik zu machen. Die sozialdemokratische Agitation für die „Erfassung der Goldwerte" hatte aber nicht nur die innere politische Wirkung einer neuen Entfachung des Klasfenkampfes, sondern sie griff darüber hinaus auch über auf das Gebiet der auswärtigen Politik. Wenn von den deutschen Sozialisten mit der beifälligen Ermunterung des Reichskanzlers den Eutenteregierungen das sogar von dem Versailler Diktat uud dem Londoner Ultimatum noch respektierte deutsche Privateigentum als Mittel der Erfüllung angegeben wird, dann kann sich niemand darüber wundern, wenn die Entente zugreift. Die französischen Staatsmänner konnten sich keine bessere Unterstützung für ihre These wünschen, daß nicht nur das Deutsche Reich und die deutschen Staaten, sondern auch das deutsche Volk mit seinem Privat- Die .Erfassung der Goldwerte" ""---stische Entrüstung erreichte ihren Höhepunkt, als am 10. Novem' .ie Abordnung des Reichsverbandes in Ausführung des in der Vollversammlung vom 5. November gefaßten Beschlusses dem Reichskanzler Eröffnungen über die vom Reichsverband für die Durchführung der Kredithilfe zu stellenden Bedingungen machte und dabei u. a. ein „Ermächtigungsgesetz, das den Verkauf zunächst der Reichseisenbahnen an eine gemischtwirtschaftliche juristische Person ermögliche", forderte. Obwohl dabei an die Überführung der Reichseisenbahnen aus dem rein staatlichen Betrieb, der sich unter der Republik als völlig unfähig zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines rationellen Betriebes erwiesen hatte, in einen gemischtwirtschaftlichen Betrieb gedacht war, an dem neben dem Reich und der Industrie auch die Angestellten- und Arbeiterschaft beteiligt sein sollte, wurde die Forderung des Reichsverbandes in einer Knnd- Die Kreditciktion der deutschen Industrie l!7 gebung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Allgemeinen Freien Angestelltenbundes sofort als eine „Provokation der gesamten werktätigen Bevölkerung" bezeichnet. Die sozialistische Presse tobte. Die „Freiheit" schrieb: „Größenwahnsinnige Despoten, betrunken durch ihre Macht, liegen auf der Lauer, alles was an Arbeit, an Fleiß, au Streben vorhanden ist, sich, nur sich allein dienstbar zu machen. Das kann uud darf es nicht geben! Schärfster, rücksichtslosester, entschlossenster Kampf der gesamten Arbeiterklasse gegen solche Pläne muß die Antwort sein." Aber auch Herr Bernhard schrieb in seiner „Bossischeu Zeitung": „Die Industrie muß jetzt von der Regierung vor die Wahl gestellt werden: entweder die Kreditaktion unter vernünftigen Garantien durchzuführen, oder sich diejenigen Steuergesetze gefallen zu lassen, die iu Ermangelung einer Kreditaktion zur Erfassung wesentlicher Teile der Besitzesmaterie notwendig sind. Die deutsche Industrie selbst hat die Dinge so auf die Spitze getrieben, daß eine andere Alternative kaum noch möglich erscheint." Man kann zweifeln, ob das Vorgehen des Reichsverbandes taktisch klug war. Es bot der sozialistischen Agitation zu leichte Handhaben sür die Darstellung, als ob das große industrielle Unternehmertum die Not des Reiches benutzen wolle, um sich des wertvollsten Reichsbesitzes, der Eisenbahnen zu bemächtigen. Die sachliche Berechtigung der Forderung, daß mit einer Inanspruchnahme des privaten Kredites der deutschen Wirtschaft eine Sanierung der eigenen Betriebe des Reiches ernstlich und auf Erfolg versprechendem Wege in Angriff genommen werden müsse, schlug bei der Geistesverfassung des deutschen Volkes nicht durch. Das war vorauszusehen und hätte vom Präsidium des Reichsverbandes in Rechnung gestellt werden müssen, ehe man sich durch geschickte Dialektiker auf das Glatteis der „Kredithilfe" führen ließ. Wenn nun die Frage der Kreditaktion auf ein totes Gleis kam, so lag das nicht nur an den vom Reichsverband gestellten Bedingungen und dem Widerstand, dem diese bei den Linksparteien begegneten, sondern mindestens ebensosehr an dem Ergebnis von Sondierungen, die bei den in Betracht kommenden ausländischen Geldgebern versucht worden waren. Dieses Ergebnis war für die „Politik der Erfüllung" schlechthin niederschmetternd. In der zweiten Novemberhälfte stand es mit den Rep aratio ns- zahlungeu folgendermaßen: Die am 15. November fällig gewordene Quartalsrate der 26 Prozent unseres Ausfuhrwertes war von dem Garantiekvmitee auf 250 Millionen Goldmark festgesetzt worden. Daraus war zu verrechnen der Wert der in den 6 Monaten Mai bis Oktober bewirkten deutschen Lieferungen an die Entente, die den enttäuschend niedrigen Betrag von nur 275 Millionen Goldmark erbrachten. Es blieb also nur ein Überschuß von 25 Millionen Goldmark für die am 15. Januar fällige Rate in Höhe von 500 Millionen Goldmark. Hierzu kamen 65 Tie Kreditaktion der deutschen Industrie die von der Reichsbank bewirkten Devisenankäufe, soweit sie den Bedarf für die Rückzahlung der für die erste Goldmilliarde aufgenommenen Anslandskredite überstiegen; dieser Betrag stellte sich Mitte November auf nur 8 — 10 Millionen Goldmark. Von der Januarrate waren also Mitte November, zwei Monate vor ihrem Verfall, mindestens 465 Millionen Goldmark ungedeckt. Für die Februarrate, die mit etwa 250 Millionen Goldmark anzunehmen war, standen als Deckung nur die Sachleistungen dreier Monate zur Verfügung, die nach dem Ergebnis der Monate Mai bis Oktober und unter Berücksichtigung des inzwischen eingetretenen Sturzes der deutschen Valuta sicher auf nicht mehr als etwa 120 Millionen Goldmark veranschlagt werden konnten. Unter diesen Umstünden konnte lediglich das rasche Zustandekommen eines Auslandskredits von mindestens 400 bis 500 Millionen Goldmark die Situation auch nur für die zwei nächsten Termine retten; um Deutschland für das volle Jahr 1922 Luft zu schaffen, mußte ein Betrag von etwa 2 Milliarden Goldmark nötig erscheinen. Aber auch damit war für die Zukunft nichts gewonnen, sondern, da neben den weiter laufenden Reparationsverpflichtungen die aufgenommene Anleihe hätte verzinst werden müssen, nur eine Erschwerung der Lage herbeigeführt, wenn es nicht gleichzeitig gelang, eine völlige Revision des Londoner Zahlungsplanes zu erreichen. Für Gewährung solcher Kredite bestand bei den allein in Betracht kommenden ausländischen Geldgebern keine Neigung. Bezeichnend sür die Lage war die Bemerkung eines Mannes, der innerhalb des Präsidiums des Reichsverbandes der deutschen Industrie die Kreditaktion am stärksten betrieben hatte, des Direktors Kraemer. Dieser sagte am 24. November in einem Vortrag vor dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller: „Bei den Bemühungen um die Auslandskredite ergab sich, daß die englischen Banken einen Kredit von 12—15 Millionen Pfund Sterlings) nur unter der Voraussetzung aufbringen wollten, daß ihn der „Mann auf der Straße" nach Jahresfrist in Form einer Anleihe abnimmt. Ich nannte als Gesamtbedarf Deutschlands dem Baron Rothschild im Answärtigen Amt eine Milliarde Dollar**). Rothschild antwortet, „soviel Geld gebe es gar nicht." Die Unmöglichkeit, auf irgend einer Grundlage Kredite für Reparationszwecke zu erhalten, wurde durch die Besprechungen des Reichsbankpräsidenten Havenstein, der Herren Stinnes und Dr. Rathen au in London, wie auch des Staatssekretärs Bergmann in den Vereinigten Staaten vollauf bestätigt. Der Reichskanzler Dr. Wirth sah sich am 22. November im Steuerausschuß des Reichstages zu folgender Erklärung genötigt: „Ich will nicht verschweigen, daß auf fremden Geldmärkten, die bei den Sondierungen der Industrie sich mit der Frage des lang- *) Ein solcher Betrag hätte noch nicht einmal geholfen, die Rate vom 15. Januar 1922 abzudecken. ") Auch dieser Betrag hätte Deutschland höchstens für 2 Jahre Luft gemacht. Die Krediwktion der deutschen Industrie 69 fristigen Kredites aufs engste verknüpft erwiesen, trotz gewisser Bereitwilligkeitserklärungen sich ernstliche Aussichten sür eine langfristige Kreditaktion auf dem Weltmarkte erst dann eröffnen, wenn die Washingtoner Atmosphäre sich etwas geklärt hat." Die Frage aber, ob die Reichsregierung und die Industrie eine Kreditaktion auch dann machen könne, wenn es sich nicht um einen langfristigen Kredit handle, beantwortete der Reichskanzler dahin: „Es ist ganz klar, daß, wenn wir zur Abdeckung der Januar- und Februarrate, soweit sie in Gold gezahlt werden müssen, einen Kredit von nur wenigen Wochen oder auch von 3 bis 3 Monaten aufnehmen müßten, ein solcher Kredit für unsere Währung absolut ruinös sein würde. Dieser Weg eines kurzfristigen Kredites kann nach der großen Katastrophe unserer Mark nicht beschritten werden..... Wird die Reichsregierung es erreichen, durch Besprechungen in London oder auf anderen Weltmärkten einen Kredit zu beschaffen, daß er in einer gewissen Zeit von Monaten sich unter Berücksichtigung der Gesamtlage abdecken läßt? Verhandlungen nach dieser Richtung sind aufgenommen. Ob sie Erfolg versprechen, kann ich jetzt nicht bestimmt sagen. Aussichtslos sind sie nicht." Die Aussichten, die der Reichskanzler noch am 22. November zu sehen glaubte, waren kurze Zeit darauf erledigt. Aufang Dezember teilte der Gouverneur der Bank von England dem deutschen Reichsbankpräsidenten Havenstein als Antwort auf dessen Bemühungen um einen Kredit für die Bezahlung der nächsten Reparationsraten offiziell mit: „daß unter der Herrschaft der Bedingungen, die zurzeit die Zahlungsverpflichtuugen der deutschen Regiernng gegenüber der Reparationskommisfion während der nächsten Jahre regeln, eine solche Anleihe in England nicht zu erlangen ist, und zwar weder als langfristige Anleihe, noch als kurzfristiger Bankkredit." Die Antwort war deutlich. Sie erledigte den Gedanken, die Fortführung der Erfüllungspolitik dnrch Kreditaufnahmen irgendwelcher Art zu ermöglichen. Sie brach damit den Stab über die Erfülluugspolitik als solche; denn Kredite waren das einzige Mittel, um die Erfüllungspolitik auch uur noch für wenige Monate zu fristen. Sie wies gleichzeitig den einzig möglichen Weg: nicht Erfüllung, sondern Revision des Londoner Zahlungsplanes. Der Reichskanzler Dr. Wirth aber steckte die Antwort des Gouverneurs der Bank von England in die Tasche und — ließ durch seine Freunde die „Kredithilfe" weiter betreiben, wie wenn nichts geschehen wäre. Herr Georg Bernhard sorgte dafür, daß der vom Reparationsausschuß des Neichswirtschaftsrates angenommene „Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer.Kre- ditvereiuigung der deutschen Gewerbe" (der sog. Hachen- burg'sche Entwurf) am 10. Dezember in der Vollversammlung des Reichswirtschaftsrates zur Erörterung gebracht und wenige Tage darauf angenommen wurde. 70 Die Krcditaktion der deulschcn Industrie Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes, der vielleicht noch einmal wiederauftauchen wird, und den sich die deutschen Berufsstände gar uicht deutlich genug ausehen können, ist: 1. Zur Erfüllung der Reparationsverpflichtungen des Reiches soll eine Anleihe aufgenommen werden. Die zu bildende Kreditvereinigung der deutschen Gewerbe hat diese Anleihe entweder selbst auszunehmen oder sie zu garantieren. Die Grundlage für diese Gewährleistung ist das Betriebsvermögen der Gewerbe, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die zur Vermietung dienenden Gebäude der Mitglieder der Kreditvereinigung. 2. Mitglieder der Kreditvereinigung sind, kraft Gesetzes alle Personen einschließlich der privatwirtschaftlichen juristischen, die innerhalb des deutschen Reiches ein Gewerbe ausüben, Land- oder Forstwirtschaft betreiben oder zur Vermietung dienende Gebäude besitzen, soweit deren in Deutschland steuerbares Vermögen einen noch näher festzusetzenden Mindestbetrag erreicht. Die Mitglieder der Vereinigung werden in Gruppen zusammengefaßt; als solche Gruppen sollen in erster Linie die Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung dienen. 3. Der Kreditvereinigung liegt die Zahlung der Zinsen und Tilgung der aufzunehmenden Reparationsanleihen ob. Mit derZahlung der Zins- und Tilgungsraten entsteht für die Vereinigung ein Ersatzanspruch gegen das Reich, der aber ausschließlich im Wege der Aufrechnung gegen steuerliche Ansprüche des Reiches an die Mitglieder der Vereinigung geltend gemacht werden kann. 4. Die Mitglieder der Vereinigung haften für die Verpflichtungen der Vereinigung aus den aufzunehmenden Anleihen. Die Beteiligung an den Verpflichtungen der Vereinigung wird durch den geschäftsführenden Ausschuß auf die einzelnen Gruppen und von diesen durch den Gruppenvorstand auf die einzelnen Mitglieder umgelegt. 5. Die Haftung der Mitglieder für die Verpflichtungen der Kreditvereinignng ist eine solidarische: sührt die Vollstreckung gegen ein Mitglied nicht zur vollen Befriedigung, so wird der Fehlbetrag auf die übrigen Mitglieder umgelegt. — Der Entwurf ist, wie man auf den ersten Blick sieht, von der ungeheuerlichsten Bedeutung. Die Verfasser des Entwurfes selbst haben zugeben müssen, daß ein solches Gesetz für jeden einzelnen Erwerbstätigen in Deutschland die unmittelbare Gefahr bedeutet, mit seinem ganzen Vermögen für die Kontributionsforderungen der Entente haftbar gemacht und ausgepfändet zu werden. Für mich steht es nach allen bisherigen Erfahrungen und nach den tatsächlichen Gi erizen der deutschen Leistungsfähigkeit fest, daß eine von einer solchen Kredit- vereiniguug aufgenommene Goldanleihe irgendwie erheblichen Umfangs im Zeitraum ganz weniger Jahre notleidend werden würde, weil die deutsche Wirtschaft einfach nicht im Stande wäre, die Golddevisen für den Dienst einer solchen Anleihe und sür die daneben einhergehende weitere Erfüllung des Londoner Zahlungsplanes zu liefern. Dann aber würden die ausländischen Inhaber der Anleihe- Die Krediwkttoii der deutschen Industrie 71 stücke dasRechthaben, die Mitglieder der Kreditvereinigung aufgrund ihrer solidarischen Haftung durch deutsche Gerichtsvollzieher exekutieren zulassen. Der Wunsch derjenigen Franzosen, die das Versailler Diktat in rmnot.0 Haftung des deutschen Privateigentums für die dem Reiche auferlegten Kontribution für unvollständig halten, wäre erfüllt; ein besseres Instrument als eine solche Zw^ngskreditorganisation kann sich auch HerrPoincarö sür die Zwangsvollstreckung in unsere nationalen Produktionsmittel und unser deutsches Privateigentum nicht wünschen. Der Reichskanzler vr. Wirth aber erschien im Reichswirtschaftsrat, um zu erklären, er brauche das Gesetz als „Instrument", um den Erfüllungswillen durch die Tat beweisen zu können! Gegenüber den schweren Bedenken und den dringenden Wünschen nach Vertagung der Abstimmung, die von hervorragenden Vertretern der Industrie, u.a. von Dr. Sorge, dem Vorsitzenden des Reichsverbandes der deutscheu Industrie, und von dem der demokratischen Reichstagsfraktion angehörenden Carl Friedrich von Siemens geäußert wurden, ergriff der Reichskanzler zum zweiten und drittenmal das Wort, um auf der sofortigen Annahme des Entwurfes zu bestehen. Dabei lehnte er es ab, über den Stand der Kreditverhandlungen mit dem Ausland mehr zu sagen, als daß er „den nächsten Tagen mit Spannung und einiger Hoffnug" entgegensehen — mit dem Absagebrief der Bank von England in der Tasche! — und daß, „wenn große Gedanken sich gestalten, man am besten tut zu schweigen". Die Vertreter der Industrie erreichten schließlich mit Muhe eine zweistündige Unterbrechung der Sitzung. In der Pause kam zwischen den verschiedenen Gruppen des Reichswirtschaftsrates ein Kompromiß zustande, aufgrund dessen in einer besonderen Entschließung eine zeitliche und ziffermäßige Beschränkung der Kreditaktion verlangt wurde. Mit dieser Entschließung wurde der Hachenburg'sche Entwurf am 13. Dezember bei Stimmenthaltung eines Teiles der Arbeitgebergrnppe angenommen. Auch jetzt noch hielt es der Reichskanzler nicht für angezeigt, den Reichswirtschaftsrat vor der Abstimmung von dem Briefe der Bank von England und dem Scheitern aller Kreditverhandlungen Mitteilung zu machen. Er hat sich deshalb später sagen lassen müssen, daß er die Annahme des Hachen- burg'schen Entwurfes einem „düpierten Reichswirtschaftsrat" zu verdanken habe. Ohne jeden unmittelbaren Zweck und ohne jeden Nutzen hat also der Reichskanzler durch das Einsetzen seiner Autorität, durch dunkle Andeutungen von Hoffnungen und durch Verschweigen einer entscheidenden Tatsache einen Beschluß des Reichswirtschaftsrates herbeigeführt, der geeignet ist, den Grundsatz der Richthaftung des deutschen Privateigentums für das Versailler Diktat auf das schwerste zu gefährden und damit den letzten Schutzwall gegen die völlige Auspowerung und Versklavung des deutschen Volkes zu unterwühlen. 72 Erfiillungssteucni und Zwaiigsnnlcihc Erfüllungssteuern und Zwcingscinleihe. Als Herr Dr. Wirth mit dem Programm der Unterzeichnung und Erfüllung des Londoner Ultimatums das Amt des Reichskanzlers übernahm, war er guten Mutes, daß es ihm iu nicht allzulanger Zeit gelingen werde, die Lasten des Ultimatums durch die Erschließung neuer Steuerquellen zu decken. Sehr stolz klangen seine Worte (Reichstag, t.Juni 192l): „Es geht nicht an, daß wir aus die Dauer zu Anleihen greifen, um das Budget der Kontributionen zu erfüllen. Die Erfahrungen, die wir nach dieser Seite hin während des Krieges gemacht haben, schrecken. Wir müssen sehen, wenigstens in möglichst naher Zeit die Reparationssnmme tatsächlich als jährliche Auflagen aufzubringen". Schon damals hat der Reichskanzler ein umfassendes Sleuer- programm angekündigt, bestehend aus allen erdenkbaren Steuern auf Verbrauch und Verkehr, Einkommen und Vermögen. Am 6. Juli 1921, kurz ehe der Reichstag in die Sommerferien ging, kam der Reichskanzler in ausführlicher Rede aus die Erfülluugssteueru zurück und stellte die Vorlage der einzelnen Gesetzentwürfe für die Herbsttagung des Reichstags in Aussicht. Als Zeitpunkt für den Wiederzufammentritt des Reichstags wurde der 6. September bestimmt. Aber es stellte sich heraus, daß die Regierung nicht in der Lage sein würde, bis zu diesem Termin die Steuervorlagen fertig zu stellen. Der Wiederbeginn der Tagung wurde aus den 27. September verschoben. Diesesmal trat der Reichstag wirklich zusammen, aber nur für wenige Tage und ausschließlich, um den Friedensvertrag mit den Vereinigten Staaten zu genehmigen und sich mit der Regierung über die Einschränknng der staatsbürgerlichen Rechte auseinanderzusetzen, die der Reichspräsident aus Anlaß der Ermordung Erzbergers verfügt hatte. ' Schon am 1. Oktober trennte man sich von neuem, ohne die Steuervorlagen erhalten zu haben. Erst als Ansang November der Gewaltsprnch der Entente über Oberschlesien den Reichstag aufs neue zusammenrief, vermochte die Reichsregierung ihre Steuervorlagen zn präsentieren. Es ist mir im Rahmen dieser kleinen Schrift nicht möglich, auf die Einzelheiten der 1ö Steuergesetzentwürfe einzugehen. Nur die Hauptpunkte seien hervorgehoben: Eine Mehrbelastung des Verbrauchs wird herbeigeführt durch Zollerhöhungen aus Kaffee, Kakao, Tee nsw., durch Steuer- erhöhungen auf Zucker und Süßstoffe, Bier, Branntwein, Tabak, Leuchtmittel und vor allem auf Kohle (Erhöhung der Kohlensteuer von 20 aus 40°/»). Dazu kommt die Erhöhung der Umsatzsteuer von 1 ^2 auf 2^2 °/°. Auf dem Gebiete der Besitzsteuern sehen die Entwürfe vor: Ersetzung eines Teiles des uachgerade allgemein als unsinnig erkannten Reichs»otopfers Erfiillungssttuern und Zwangsanlcihe 73 durch eine dauernde Reichsvermögenssteuer, gestaffelt bis auf 1°/-> des Vermögenswertes mit Zuschlägen bis zu 300"/° für die ersten 1ü Jahre; eine Steuer auf den Vermögenszuwachs der Nachkriegszeit; eine wesentliche Erhöhung der dauernden Vermögenszuwachssteuer; desgleichen der sogenannten „Körperschaftssteuer" (Einkommensteuer der Aktiengesellschaften und anderer privatrechtlicher Personenvereinigungen) und der Steuern vom Kapitalverkehr jeder Art. Soweit Erhöhung der Verbrauchssteuern vorgeschlagen wurden, gingen diese Erhöhungen auf ein unzweideutiges Gebot der Entente zurück, bei dem sich die Ententeregierungen auf die Bestimmung des Versailler Diktates stützten, daß die Steuern in Deutschland mindestens ebenso hoch sein müssen wie in den Ententeländern. Seit der Revolution sind die direkten Steuern in Deutschland ganz einseitig weit über das Maß dessen hinaus gesteigert worden, was in irgend einem Lande der Welt an Steuern auf Einkommen und Vermögen vorhanden ist. Das Reichsnotopfer umfaßte die Vermögen mit Sätzen, die bis auf Vö°/° durchgestafselt sind; die Erbschaftssteuer ist selbst für Ehegatten und Kinder bis auf 70 v. H. durchgestaffelt; die Sätze der Einkommensteuer sind durchgestaffelt bis zu 60°/°. Die Geldentwertung hat den Druck eines großen Teiles der direkten Steuern automatisch verschärft, während sie bei den meisten indirekten Steuern umgekehrt automatisch eine Erleichterung herbeigeführt hat. Wenn der Doppelzentner Zucker noch heute wie in Friedenszeiten mit einer Steuer von 14 ./i belastet ist, so ist diese Belastung heute angesichts der Geldentwertung sehr viel niedriger, als sie in Friedenszeiten war. Selbst die 100 für den Doppelzentner, wie sie die Neichsregierung vorschlug, sind in dem heutigen entwerteten Papiergeld eine weit geringere Belastung, als es ehedem 14 Goldmark waren. Dagegen hat bei den Steuer» auf Vermögen und Einkommen die progressive Gestaltung der Steuersätze die Wirkung, daß Vermögenssummen und Einkommenvbeträge durch jede scheinbare Steigerung, auch wenn diese nicht entfernt dem gesunkenen Geldwerte entspricht, in höhere Prozentsätze der Steuer- stafsel automatisch hineinwachsen. Nach dem jetzt geltenden Tarif der Einkommensteuer hat eiu unverheirateter Steuerpflichtiger auf 20 000 -^S Jahreseinkommen 6.1 "/o Steuer zu zahlen. Sinkt der Geldwert ans ein Fünftel und erhöbt sich das Einkommen des Steuerpflichtigen auf 50 000^, so hat in Wirklichkeit der Steuerpflichtige au effektiver Kaufkraft nur noch die Hälfte des früheren Einkommeus; denn bei einem Sinken des Geldwertes ans ein Fünftel hätte sein Einkomme» von 20 000 auf 100 000 steigen müssen, um die gleiche Kaufkraft zubehalten. Die 50 000.^ aber unterliegen bereits einer Einkommensteuer von 8,44°/». Bei Verminderung der Kaufkraft seines Einkommens um die Hälfte mnß also der Steuerpflichtige infolge der automatischen Wirkung von Geldentwertung und Steuer- turif eine um mehr als eiu Drittel höhere Einkommensteuer zahlen. 74 ErMuilgsstmem >md Ziv.ulgsculleihe Bei gleichbleibender Kaufkraft seines Einkommens, also bei einer Steigerung des Papiereinkommens auf 100 000 -F, würde der Steuerpflichtige gar einem Steuersatz von 15,5 °/o verfallen, seine Einkommensteuer würde sich also automatisch auf mehr als den fachen Prozentsatz erhöhen. Auch in den Ententekreisen wird anerkannt, daß die direkte Besteuerung in Deutschland längst die Grenze des Erträglichen erreicht hat. Schon bei den Verhandlungen der Brüsseler Konferenz im Dezember 19W hatten die Entente-Sachverständigen sich wie folgt ausgesprochen: „Die gegenwärtigen Tarife für die direkten Steuern scheinen in Deutschland bis auf das Höchstmaß gesteigert zn sein; vielleicht wird man sogar, wenn die Veranlagung wieder in Ordnung ist und die Steuern ihren vollen Ertrag bringen, zu der Feststellung kommen, daß im Interesse des fiskalischen Ergebnisses, das mit dem wirtschaftlichen Gedeihen eng verbunden ist, eine Ermäßigung gewisser direkter Steuern zu erwägen sein wird, besonders derjenigen, die auf Industrie und Handel lasten." Ein Jahr später, im Dezember 19^1, hat sich der französische Unterstaatssekretär Seydoux, der als Sachverständiger an allen wichtigen Verhandlungen über das Reparationsproblem von Anfang an teilgenommen hat, in ähnlicher Weise geäußert. Die „Germania", des Herrn vr. Wirth am nächsten stehende Blatt, gab seine Äußerungen am 8.Dezember mit folgenden Worten wieder: „Seydoux meint, die deutsche direkte Besteuerung sei zu schwer, die indirekte habe die deutsche Regierung aus Popularitätshasch erei vernachlässigt". Trotzdem sogar bei einigermaßen objektiven Beurteilern im Ententelager diese Ansicht besteht, hat die Regierung des Herrn Dr. Wirth eine neue erhebliche Verschärfung der direkten Steuern in Vorschlag gebracht. Die Begründung der neuen Besitzsteuern läßt sich in dem einen Satz der den Stenervorlagen beigegebenen amtlichen Denkschrift zusammenfassen: angesichts der von der Entente geforderten Verbrauchssteuern müsse darauf Bedacht genommen werden, die Belastung mit direkten und indirekten Steuern von vornherein gleich hoch zu gestalten. Das heißt in schlichtes Deutsch übersetzt: die bisher seit der Revolution ganz einseitig und ins Unerträgliche gesteigerten direkten Steuern müssen noch weiter erhöht werden, um den Sozialdemokraten die Zustimmung zu der von der Entente verlangten Erhöhung der Verbrauchssteuern zu erleichtern. Die Reichsregierung scheint sich sogar im Verein mit der Svzial- demokratie eine zeitlang in der Illusion bewegt zu haben, die Steuervorlagen könnten mit wechselnden Mehrheiten zustande gebracht werden: die Verschärfung der Besitzstenern mit den Sozialisten aller Schattierungen, dem Zentrum und einem Teile der Demokraten gegen die Rechtsparteien; die Verbrauchssteuern und die erhöhte Umsatzsteuer mit Zentrum, Demokraten und den Rechtsparteien gegen die Ei'fülluugsstnicrn und Zwnngscinlcihc 75> Sozialdemokraten. Die Deutschnationale Volkspartei hat diese Illusion sofort zerstört. Im Auftrage der Partei habe ich zu Beginn der Steuerberatungen im Reichstag (7. November 1922) erklärt: „Wir werden Ihnen, meine Herren von der Sozialdemokratie, unter keinen Umständen gestatten, sich auf unseren Rücken von der Verantwortlichkeit zu entlasten. Wenn die Sozialdemokratie in Sachen der Verbrauchssteuern gegen das Enteutegebot handeln will, mag sie diesesmal die volle Mitverantwortung für die Ablehnung der Ententesorderungen übernehmen. Es wäre freilich zum erstenmal, daß Sie das täten! Wenn Sie aber auch diesesmal sich dem Machtspruch der Enteute unterwerfen wollen, dann mag auch allem Volke draußen deutlich werden, wem es die Erhöhung der Verbrauchssteuern in erster Linie zu verdanken hat: der Entente, der Regierung der Erfüllung und der Sozialdemokratie I — Wir für unsern Teil denken nicht daran, der Sozialdemokratie diese Wahl zu ersparen und ihr zu erlauben, die Rolle weiter zu spielen, die sie nun lange genug gespielt hat: die Rolle, aus Machtbedürsnis in der Regierung zu sitzen und gleichzeitig aus Agitationsbedürfnis Oppositionspartei zu markieren." In der Tat haben die Rechtsparteien bei den Ausschußberatungen keinen höheren Sätzen für die den Verbranch belastenden Steuern zugestimmt, als sie auch von den Mehrheitssozialisten angenommen wurden. Die Erhöhungen blieben infolgedessen nicht unerheblich hinter den von der Regierung geforderten Sätzen zurück. So wurde bei der Zuckersteuer anstelle der von der Negierung vorgeschlagenen Erhöhung auf 1(19 ^ für den Doppelzentner nur eine solche auf 50 ^, bei der Umsatzsteuer statt der geforderten Erböhuug auf 2^/2°/» nur eine solche auf 2°/« genehmigt. Bei den Vermögens- und Vermögenszuwachssteuern fanden sich die bürgerlichen Parteien in der Erkenntnis zusammen, daß die Regierungsvorlagen sowohl in ihrer ganzen Struktur (namentlich in den Bewertungsgrundsätzen), wie auch in ihren Tarifen nicht unerheblich abgemildert werden müßten, wenn nicht die Kapitalbildung nnd Kapitalerhaltung in geradezu verhängnisvoller Weise bedroht werden sollten. Diese gemeinsame Erkenntnis kam darin zum Ausdruck, daß in der ersten Lesung des Stenerausschusses eine Reihe von Abänderungen der Steuervorlagen ohne jede gegenseitige Vereinbarung mit den Stimmen sämtlicher bürgerlicher Fraktionen gegen die Stimmen sämtlicher sozialistischer Fraktionen beschlossen wurde. Auch nach diesen Milderungen hätten die neuen Steuern eine starke Mehrbelastung des ohnedies bereits erheblich überlasteten Besitzes gebracht; ihre Bezahlung wäre ohne bedenkliche Eingriffe in die Vermögens- substauz nicht möglich gewesen. Die erste Lesuug der Steuervorlageu in den Ausschüssen war kurz vor Weihnachten beendet. Die Regierung hatte bis zum Wieder- 76 ErMungssteucrn und Zwangsnnleihc beginn der parlamentarischen Arbeiten die Aufgabe, zu den Ausschußbeschlüssen Stellung zu nehmen. Dies geschah in einer Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Hermes am 10. Januar 1922 vor einer Sitzung der vereinigten Steuerausschüsse des Reichstags hielt. Die „Wünsche der Regierung" faßte er dabeiwie folgt zusammen: Die Zölle auf Kaffee, Tee uud Kakao, deren Erhöhung in erster Lesung abgelehnt worden ist, müssen mindestens auf die vom Reichswirtschaftsrat vorgeschlagene Höhe gebracht werden. Bei der Tabaksteuer wird die Herabsetzung der Ermäßigung der Steuersätze für Zigaretten und für Feinschnitt von 20 auf höchstens 10 v. H. notwendig sein. Bei der Biersteuer wird die Steuerbegünstigung für Bier mit einem Stammwürzegehalt bis zu 9 v. H. beseitigt werden und im übrigen der gesamte Ertrag aus der vorgeschlagenen Biersteuer voll dem Reiche zufließen müssen. Den Gemeinden wird daneben die Befugnis zur selbständigen Erhebung eines bestimmten Zuschlages einzuräumen sein. Die Zuckersteuer, die in erster Lesung auf den Satz von nur 50 ^ für den Doppelzentner erhöht worden ist, muß auf den im Entwurf vorgeschlagenen Satz von 100 auf einen Doppelzentner gebracht werden. Bei der Kohlensteuer muß der größte Wert darauf gelegt werden, daß die vorgeschlagene Erhöhung auf 40 v. H. bewilligt wird mit der Maßgabe, daß je nach Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Ermäßigung oder Erhöhung dieses Satzes eintreten kann.... Die Umsatzsteuer soll nach den Beschlüssen in erster Lesung nur auf 2 v. H. erhöht werden. Diese Steuer bildet wegen ihres Ertrages das Rückgrat der vorgeschlagenen Finanzreform, nnd es muß deshalb aus finanziellen und auch ans sonstigen Gründen, die bereits in der ersten Lesung eingehend dargelegt worden sind, der größte Wert darauf gelegt werden, daß der im Entwurf vorgeschlagene Satz von 2^2 v. H. auch tatsächlich Gesetzeskraft erlangt. Die Reichsregierung glaubt sich zu dieser Bitte um so mehr berechtigt, als sie der Überzeugung ist, daß auch dieser Satz wirtschaftlich tragbar ist... Bei den Vermögenssteuergesetzen, die in verschiedener Hinsicht den Kernpunkt der Vorlagen bilden, sind ebenfalls wesentliche Änderungen erfolgt. Ich möchte hierbei die Änderungen der Bewertungsvorschriften besonders hervorheben. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, möchte ich die Hoffnung aussprechen, daß es in zweiter Lesung gelingen möge, eine Lösung in dieser Frage zu finden, auf deren Boden eine breite Mehrheit dieses Hohen Hauses treten kann. Der Tarif des Vermögenssteuergesetzes ist mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene Geldentwertung durch Auseinanderziehung der Steuerstufeu abgeschwächt worden. ErMungssteucrn und Zwangsanleihe 77 Ich möchte anerkennen, daß eine Abänderung des Tarifes aus den angegebenen Gründen notwendig ist, es wird aber zu prüfen sein, ob diese Abänderung in dem Umfange, wie sie in erster Lesung beschlossen ist, bestehen bleiben kann. Auch bei der Vermögenszuwachssteuer halte ich die weitgehende Ermäßigung des Tarifes nicht für tragbar. Bezüglich der Abgabe vom Vermögenszuwachs aus der Nachkriegszeit möchte ich bitten, bei den Bewertungsvorschriften die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Der Minister fügte hinzu, daß Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Einziehung der bereits geltenden Steuern sei, daß im Jahre 19^2 die Finanzbehörden nicht durch neue steuerliche Maßnahmen gestört würden. ' „Wegen der Geschäftslage bei den Steuerbehörden muß ich die Bitte an Sie richten, von neuen steuerlichen Maßnahmen über die Vorschläge der Regierung hinaus absehen zu wollen, da diese, selbst wenn sie innerhalb kurzer Frist in Gesetzesform gebracht werden könnten, unter keinen Umständen von den Steuerbehörden durchzuführen wären. Es würden hierdurch nur Gesetze geschaffen, die auf dem Papier stehen und dem Reiche und der Finanzverwaltuug im Aus- und Jnlande aufs neue den Vorwurf zuziehen würden, daß in Deutschland zwar Steuern geschaffen aber nicht eingezogen würden." Diese Sätze waren eine klare Absage an die weitergehenden Wünsche der sozialistischen Parteien, die sich darauf versteiften, in irgend einer Form bei Gelegenheit der neuen Steuergesetze die „Erfassung der Sachwerte" durchzusetzen und die drohten, ohne ein neues „weithin sichtbares Opfer des Besitzes" ihre endgültige Zustimmung zu jeder Erhöhung der Verbranchssteuern zu verweigern. Aber bei dieser Absage ist es nicht geblieben. Das bis in die Reihen der Deutschen Volkspartei hinein anerkannte Dogma, daß man in Deutschland ohne oder gar gegen die Sozialdemokraten nicht regieren könne, hat wieder einmal über alle sachlichen Erwägungen den Sieg davongetragen. Wären die Regierung, die bürgerlichen Parteien der Regierungskoalition und die Deutsche Volkspartei festgeblieben, so hätten sie mit der Unterstützung oer Deutschnationalen Volkspartei, die in den Steuerausschüssen durchaus positiv und sachlich mitgearbeitet hatte, die Steuerfrage in einer ihrer sachlichen Überzeugung entsprechenden Weise erledigen können, allerdings nur um den Preis der Trennung von der Sozialdemokratie. Diese Trennung wollten aber weder Herr Or. Wirth, dessen Kanzlerschaft auf der schwarzroten Koalition beruht, uoch die bürgerlichen Regierungsparteien. So kam es zu „Kompromißverhandluugeu", deren Ergebnis in den wesentlichen Punkten in Widerspruch zu der von den bürgerlichen Parteien gebilligten Regierungserklärung vom 10. Januar steht. H-lfscrich, Politik dcr Erllttlm,», 6 7^ vrfüllungsstcunn und Zwangsaulcihc Nicht erreicht hat die Regierung die von ihr geforderte Erhöhung der Zvcker- und Umsatzsteuer über die in der ersten Lesung beschlossenen Sätze. Dagegen hat sie die Verschärfung der Tarife der Vermögenssteuer und Vermögensznwachssteuer durchgesetzt, allerdings unter Preisgabe der sogenannten Nachkriegsgrwinnstener, bei der die Veranlagungsund Erhebungskosten in keinem Verhältnis zum Ertrag gestanden hätten. Die Frage Ertragswert oder gemeiner Wert bei land- wirtschaftlichen Grundstücken ist offengeblieben. Die sozialistischen Parteien werden nach wie vor versuchen, den gemeinen Wert durchzusetzen, während die am Kompromiß beteiligten bürgerliche« Parteien sich offengehalten haben, für den Ertragswert einzutreten. Bei der Stimmenverteilung ini Reichstag wird der Ertragswert nur mit deu Stimmen der am Kompromiß nicht beteiligten Deutschuatio- nalen Volksparte'i durchgesetzt werden können Das Kernstück des Kompromisses aber ist die Zwangsanleihe in Höhe von einer Milliarde Goldmark oder — beim gegenwärtigen Dollarkurs — rund 60 Milliarden Papiermark. Was das bedeutet, ergibt ein Vergleich mit dem Reichsnotopfer, dessen Gesamtertrag bei voller EinHebung sich auf etwa Milliarden Papiermark berechnet. Freilich die Zwangsanleihe unterscheidet sich dadurch von dem Notopfer, daß der Steuerzahler für seine Einzahlung einen Anleihetitel erhält, deu er verkaufen und lombardieren kann. Fragt sich nur zu welchem Satzl Wenn die Zwaugsanleihe zunächst für drei Jahre unverzinslich ist, wie das zwischen den Kompromißparteien vereinbart ist, und wenn sie dann nur Zinsen in Höhe von 2'/- Prozent erhält, so wird dieses Papier kaum zu einem höheren Kurse als zu etwa 3() Prozent verkäuflich sein; die restlichen 7V Prozent werden also ^ kouüs i>ercku hingegeben, sie sind nichts anderes als eine Steuerzahlung. Diese 70 Prozent vom Anderthalbfachen des Notopfers sind reichlich so viel, wie der ganze Notopferbetrag. Die Zwangsanleihe bedeutet also, daß dem Besitz zu dem bereits gezahlten und noch zu zahlenden Teil des Notopfers und zu der neuen Vermögenssteuer, die augebl-ich das Notopfer ersetzen sollte, das volle Notopfer neu aufgelegt wird, mit der Verpflichtung der Einzahlung innerhalb eines einzigen Jahres! Was diese neue Kapitalentziehung für unsere ganze Wirtschaft bedeutet, darüber brauche ich kein Wort zu verlieren. Und uun die große, meines Erachtens für die Beurteilung des Steuerkompromisses entscheidende Frage: Für welche Gegenleistung der Sozialdcmokraten haben die bürgerlichen Parteien dieses Opfer gebracht? Man sucht vergeblich nach irgendwelchen steuerpolitischen Gegenleistungen der Sozialdemokraten. Sie haben in dem sogenannten „Kompromiß" nichts konzediert, was sie nicht schon vorher, bei der Ersnllnngsstcuern und Zwangsanleihe 7!' ersten Lesung der Steuergesetze, zugestanden hatten. Weder hinsichtlich der Verbrauchssteuern, noch hinsichtlich der Umsatzsteuer sind sie den Wünschen der Regierung über die von ihnen bei der ersten Lesung bewilligten Sätze hinaus entgegengekommen. Bei der Vermögenssteuer und Vermögenszuwachssteuer haben sie ihre Forderung höherer Tarife durchgesetzt. Die Frage Ertragswert oder gemeiner Wert ist außerhalb des Kompromisses geblieben. Wofür also wurde der große Preis der Zwangsanleihe gezahlt? Wahnes außenpolitische Rücksichten, die hier entscheidend mitsprachen? Der außenpolitische Druck, den die Sozialdemokraten sich sonst zum Schaden der deutschen Wirtschaft für die Durchsetzung ihrer parteipolitischen Ziele zunutze zu machen Pflegen, geht in der Steuerfrage ausnahmsweise nicht in der Richtung der sozialdemokratischen Wünsche; er geht viel stärker in der Richtung der von den Sozialdemokraten bekämpften weiteren Erhöhung der Verbrauchssteuern, als in der Richtuug einer weiteren Erhöhung der auf dem Besitz ruhenden Lasten. Die Lösung des Kompromißrätsels liegt ausschließlich auf dem Gebiete der inneren Politik. Die sachgemäße, den Wünschen der Regierung in weitestem Maße entsprechende Erledigung der Steuergesetze war ohne jede ernstliche Schwierigkeit und ohne Zwangsanleihe milder in den bürgerlichen Parteien gegebenen Mehrheit möglich. Aber die „kleine Koalition" wäre darüber in die Brüche gegangen und die „große Koalition" in weite Fernen gerückt. Deshalb mußten bei den Kompromißverhandlungen die Deutschnationalen ausgeschaltet und die Sozialdemokraten gewonnen werden. Die Zwangsanleihe ist nichts anderes als oer Preis, der dafür gezahlt wird, daß die Sozialdemokratie geruht, bei der Steuergesetzgebung mitzutun, und daß sie sich dazu herbeiläßt, weiter mitzuregiereu. Die Deutsche Volkspartei hat ganz allgemein ihre endgültige Zustimmung zu dem Steuerkompromiß davon abhäugig gemacht, daß ihr „persönliche uud sachliche Gewähr für die richtige Verwendung der Reineinnahmen nnd für eine Gesunduug der Reichswirtschaft, insbesondere der Betriebsverwaltungen, gegeben wird." (Dr. Becker im Reichstag am 27. Jauuar 192^). Sie hat in der gegen ihren Widerspruch erfolgten Erueuuung des Herrn Dr. Rathenau zum Minister des Auswärtigen eine Verletzung der ihr uach dieser Richtuug gegebenen Zusagen erblickt und erklärt, daß sie nunmehr hinsichtlich des Steuerkompromisses wieder „freie Haud" habe. Sie hat jedoch vou dieser „freien Hand" keinen Gebranch im Sinne einer Abweichung von Steuerkompromiß gemacht. Die Stellung der Deutschen Volkspartei speziell zur Z w a n g s a n l e i h e ist, daß es sich hier um eine einmalige Maßnahme von ausgeprägtem Ausnahmecharakter handle, die nicht wiederholt werden könne. Im Gegensatz dazu haben sich die Sozialdemokraten mit der Zwangsanleihe als mit einem ersten Schritt auf dem von ihnen gewünschten Wege «6 5" C'rfiillungsstciicrn und Zwcmgscinleihc der Erfüllung durch Expropriation zufrieden gegeben; sie soll, wie der „Vorwärts" unmittelbar nach dem Abschluß des Kompromisses schrieb, „deu Weg öffnen!" Die neuen Steuern mit ihren sehr erheblichen Eingriffen in die Vermögenssubstanz sind als E r f ü l l u n g s st e u e r n augekündigt worden. Der ganze Jammer der Erfüllungspolitik faßt uus an, wenn wir das Mittel au dem Ziele messen. Der größte Teil der neucu Steuern soll schon dem Rechnungsjahre 1922 zugute kommen. Die Reichsfiuauzverwaltuug veranschlagt in dem jetzt dem Reichstag vorliegenden Haushaltsplan für 1922 die ordentlichen Einnahmen des Reiches auf 103,2 Milliarden Mark, gegen 62,2 im Jahre 1921. Die Steigerung würde danach mehr als 40 Milliarden betragen. Die ordentlichen Ausgaben des Reiches sind für 192^ mit 86,7 Milliarden, gegen 81,2 Milliarden im Vorjahr, eingesetzt. Es würde sich aber ein Überschuß des ordentlichen Etats von 16,5 Milliarden ergeben. Aber dieser Überschuß steht auf dem Papier. Seit drei Jahreu höreu wir bei der Einbringung des Haushaltsplanes stets, daß es endlich geluugeu sei, den ordentlichen Etat zu balanzieren; und immer wieder habeu die zahlreichen Nachtragsetats wachsende Fehlbeträge gebracht. Auch im Jahre 1922 wird es uicht auders kommen. Ja man kann heute schon sagen, daß die im Etatsentwurf veranschlagten Ziffern der ordentlichen Ausgaben heute schon durch die iu den letzten Wochen und Monaten gegebenen Zusagen für Gehalt uud Lohnerhöhungen über den Stand der veranschlagten Einnahmen hinaus beträchtlich erhöht sind. Der außerordentliche Etat der Reichsverwaltnng ist in der Einnahme mit 1,8, in der Ausgabe mit 4,9 Milliarden Mark veranschlagt, sodaß hier ein Fehlbetrag von 3,1 Milliarden Mark auf „Anleihe" zu nehmen ist. Die Betriebsverwaltungen (Post und Eisenbahn) sollen im Jahre 1922 infolge der ungeheuerlichen Erhöhungen der Gebühren und Tarife ihre ordentlichen Ausgaben decken. „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!" — Aber auch so bleiben 9,2 Milliarden Mark außerordentliche Ausgaben ungedeckt. Für die „Durchführung des Friedensvertrages" oder — wie Herr Dr. Wirth diesen Teil des Reichsetats genannt hat — für das„Budget derKontributionen" bleibt trotz der neuen Steuern auch im Jahre 1922 kein roter Heller. Die Ausgaben dieses Budgets der Kontributionen aber sind im „ordentlichen Etat" auf 147,7 Millionen, im „außerordentlichen Etat" auf 39,8 Millionen, zusammen also auf 187,5 Millionen veranschlagt, auf mehr als doppelt fo viel wie die Ausgaben der eigentlichen Neichsverwaltung, auf fast doppelt soviel wie die gesamten Reichseinnahmen! Dabei ist der „Entwertungsfaktor der Mark" mit 45 angenommen, während er bei dein gegenwärtigen Dollarstand (Anfang März 1922 1 Dollar — etwa 250 ^) mit etwa 60 anzusetzen wäre. Auf dieser Ersiilluugssteueril und Zwangsanlcihe 81 Grundlage würde sich das „Budget der Kontributionen" auf rund 250 Milliarden Mark erhöhen. Von diesem letzteren Betrag würde die Zwaugsanleihe von 1 Milliarde Goldmark nur 60 Milliarden Papiermark decken. Ungedeckt blieben also nach Steuern uud Zwangsanleihe noch rund l90 Milliarden! Das ist die „Erfüllung" im Lichte der Steuer- und Expropriationspolitik l Der Zusammenbruch der Erfüllungspolirik. Ehe das „Steuerkompromiß" nach schweren Wehen das Licht der Welt erblickte, war ein Ereignis eingetreten, das den Zusammeu- bruch der Erfüllungspolitik besiegelte. Der Reichskanzler Dr. Wirth als Träger der Erfüllungspolitik hat, das muß ihm auch der Gegner lassen, alles getan, um den Zusammenbruch so lange wie möglich hinauszuschieben oder ihn wenigstens solange wie möglich nicht in Erscheinung treten zu lassen. Er war, wie wir gesehen haben, sogar bereit, auch das deutsche Privateigentum au den nationalen Produktionsmitteln im Wege der erzwungenen „Kredithilfe" in das „Faß ohne Boden", - wie er felbst in einer Anwandlung richtiger Erkenntnis die „Reparation" bezeichnet hat, — hineinzuwerfen. Es ist nicht sein Verdienst, wenn dieser ungeheuerliche Anschlag auf unseren letzten Schutz vor kapitalistischer Fremdherrschaft vorläufig noch nicht zur Durchführung gekommen ist. Unsere Rettung war einzig und allein, daß sich im Auslande niemand fand, der sich bereit zeigte, uns gegen die von Herrn Dr. Wirth angebotene Verpfändung der deutschen Wirtschaft die für die Fortsetzung der Erfüllungspolitik notwendigen Kredite zu gewähren. Diese Verweigerung der Erfüllungskredite durch die englischen und amerikanischen Finanzkreise bedeutet das Ende der Erfüllungspolitik. Daß Deutschland aus eigener Kraft das Londoner Ultimatum nicht erfüllen konnte, stand für jeden einsichtigen und mit den Verhältnissen seines Vaterlandes vertrauten Deutschen schon in dem Augenblicke fest, in dem uns das Ultimatum gestellt wurde. Auch sür die Optimisten uud Illusionisten mußte es bei dem ersten Ersüllungs- versuch spätestens im Laufe des Monats Jnli 1921 klargeworden sein, als sich die Notwendigkeit ergab, in großen Beträgen kurzfristige Auslandskredite zu schweren Bedingungen für die Abtragung der ersten Goldmilliarde in Anspruch zu nehmen. Sogar die Blinden mußten sehend werden, als infolge des ersten Erfüllnngsversuches die deutsche Valuta aus eiu Fünftel ihres Standes zur Zeit der Annahme des Ultimatums zusammenbrach. Jetzt aber enthüllte die Absage der Bank von England, daß auf neue Anslandskredite zur Fortsetzung der Erfüllungspolitik bei eiuem Fortbestand des Londoner Zahlungsplanes unter keinen Umständen und in keiner Form gerechnet werden konnte. 82 Der Zusammenbruch der Erfüllungspolitik Der Reichskanzler Dr. Wirth hielt das Schreiben der Bank von England, das den Zusammeubruch seiner Erfüllungspolitik besiegelte, länger als eine Woche in seinem Geheimfach zurück. Auch seine journalistischen Freunde wußten diesesmal Stillschweigen zu bewahren. Erst am 16. Dezember 1921 wurde der Öffentlichkeit von dem wichtigen Ereignis Mitteilung gemacht, und zwar durch die Bekanntgabe eines Schreibens, das der Reichskanzler zwei Tage zuvor au den Präsidenten der Reparationskommission gerichtet hatte. Das Schreiben sei hier in seinem vollen Wortlaut wiedergegeben: „Wie ich der Reparatiouskommissiou bei ihrer letzten Anwesenheit in Berlin erklärt habe, ist die deutsche Regierung auf das ernstlichste bemüht gewesen, die beiden nach dem Zahlungsplan vom 5. Mai 1921 bevorstehenden Zahlungen zu sichern. Da dies nur mit Hilfe einer im Auslande aufzunehmenden Anleihe gelingen konnte, und hierbei eine wesentliche Mitwirkung der englischen Finanzwelt unerläßlich war, hat die deutsche Regierung in England wegen einer solchen Anleihe verhandelt. Von maßgebender Stelle ist ihr jedoch erwidert worden, daß unter der Herrschaft der Bedingungen, welche zurzeit für die Zahlungsverpflichtungen der deutschen Regierung gegenüber der Reparationskommission während der nächsten Jahre maßgebend seien, eine solche Anleihe in England nicht zu ergangen sei und zwar weder als langfristige Anleihe noch als kurzfristiger Bankkredit. „Unter diesen Umständen kann die deutsche Regierung nicht mehr damit rechnen, daß es ihr gelingen wird, diejenigen Beträge in voller Höhe zu beschaffen, die nötig wären, um die am 15. Januar und 15. Februar 1922 fälligen Raten zu bezahlen. Selbst bei aller Anstrengung und unter Nichtachtung ihrer budgetären Lage wird die deutsche Regierung für diese Termine außer dem Wert der Sachleistungen und der Gutschrist aus dem Recovery Act nicht mehr als ungefähr 150 Millionen Goldmark aufbringen können. „Die deutsche Regierung sieht sich daher genötigt, bei der Reparationskommission für den nicht erfüllbaren Restbetrag der Raten vom 15. Januar und 15. Februar einen Zahlungsaufschub zu beautrageu. Sie beschränkt sich zunächst auf diesen Antrag, obwohl sie sich bewußt ist, daß sie bei den nächstfolgenden Raten gleichfalls mit Schwierigkeiten zu rechnen haben wird." Der Kanzler, der die „Erfüllung" zum Kerupunkt seines Regierungsprogramms gemacht hatte, mußte also jetzt vor der Fälligkeit der ersten der regelmäßigen Ultimatumsraten, die vollendete Unmöglichkeit der Erfüllung den Regierungen mitteilen, denen gegenüber durch seine Unterschrift das Reich zur Erfüllung sich verpflichtet hatte. Der Bankerott der Erfüllungspolitik wurde vou dem Kanzler der Erfüllung verkündet. Der Zusammenbruch der Erfüllungspolitik 83 Das Scheitern aller Versuche der deutschen Regierung im Wege der Kreditaufnahme die Erfüllungspolitik wenigstens noch für einige Monate hinzuschleppen, insbesondere die mit dem Hinweis aus Deutschlands Kreditnnfähigkeit begründete Absage der Bank von England, brachte den Stein ins Rollen. England ist von einer schweren Wirtschaftskrisis heimgesucht. Die britische Erzeugung von Roheisen stellte sich im Jahre 1^2t auf nur 2,7 Millionen Tonnen gegen 8,1 im Jahre 19^0 und rnnd 10 Millionen in den Jahren vor dem Kriege. Die britische Ausfuhr des Jahres 1921 war der Menc^e nach nur noch ein Drittel der Ausfuhr des Jahres 1913. Die Arbeitslosigkeit hat einen erschreckenden Umfang angenommen. Die maßgebenden Männer der britischen Wirtschaft und Politik waren sich über die Ursachen dieses Niederganges von Industrie und Handel klar geworden: die Zerstörung der Aufnahmefähigkeit der mittel- und osteuropäischen Märkte. Nur eine zielbewußte Wiederaufbauarbeit kann hier Rettuug bringen. Dieser Wiederaufbau muß mit Deutschland beginnen; denn Deutschland allein hat vor dem Kriege mehr als ein Achtel der gesamten Weltausfuhr aufgenommen, und für Industrie und Handel Großbritanniens war es außerhalb des britischen Weltreichs der beste Kunde; außerdem aber ist Deutschland aus geographischen und völkerpsychologischen Gründen die Brücke zu dem europäischen Osten. Die Erkenntnis, daß die Reparationsbedingungen des Versailler Diktats und des Londoner Ultimatums nicht nur den Wiederaufbau Deutschlands unmöglich machen, sondern alles, was in Deutschland noch nicht zerstört ist, in kurzer Zeit vernichten müssen, ist in England unter dem Druck der eignen Not gewachsen. Die deutsche „Regierung der Erfüllung" hat nichts dazu getan, diese Erkenntnis zu wecken oder zu beschleunigen. Sie hat im Gegenteil durch die Annahme des Ultimatums durch das fortgesetzte Beteuern ihres Erfüllungsprogramms und — bis in den Sommer 1921 hinein — durch die Beteuerung ihrer Überzeugung von der Erfüllbarkeit des Londoner Zahlungsplanes dem Erwachen und Fortschreiten dieser Erkenntnis das schwerste Hindernis bereitet. Weuu jetzt britische Staatsmänner betont haben, sie hätten sich in der Einschätzung der deutschen Leistungsfähigkeit bis vor kurzer Zeit in einem verhängnisvollen Irrtum befunden, so trifft die Hauptschuld darau die deutsche Regierung, die in ihrem Erfüllungsfanatismus nichts zu tun wagte, was das Ausland über die engen Grenzen der deutschen Leistungsfähigkeit hätte aufklären können, die vielmehr durch ihre ganze Haltung das Ausland in der Täuschung über die deutsche Leistungsfähigkeit geradezu bestärkte. An diesem Sachverhalt mag man ermessen, was es ans sich hat, wenn jetzt die Regierung der Erfüllung sich das Verdienst daran zusckreiben möchte, daß man in England angefangen hat, die Unmöglichkeit der Erfüllung zu begreifen. Aber auch jetzt noch vermochte die Regierung Wirth aus der vor aller Welt offen liegenden und von England ausdrücklich anerkannten L4 Der Zusammenbrach der ErfüUungspolitik Unmöglichkeit der Erfüllung nicht die volle Konsequenz zu ziehen. Die Antwort der Bank von England an den Reichsbankpräsidenten erklärte Deutschland für kreditunfähig, solange die derzeit geltenden Zahlungsverpflichtungen des Londoner Ultimatums bestehen. Mit dieser Begründung legte der Gouverneur der Bank von England, sicher nicht ohne Einverständnis der britischen Regierung, dem Reichskabinett den Antrag geradezu in den Mund, die Reparationskommission möge auf gründ des § 234 des Versailler Diktats die Leistungsfähigkeit Deutschlands nachprüfen, um den Deutschland auferlegten Zahlungsplan dieser Leistungsfähigkeit anzupassen. Statt in diesem Punkte von einem der wenigen Rechte, die das Versailler Diktat Deutschland gibt, entschlossen Gebrauch zu machen, beschränkte sich die Reichsregierung, wie der oben wiedergegebene Text des vom Reichskanzler an die Reparationskommission gerichteten Schreibens zeigt, auf den schwächlichen Antrag, es möge ihr für deu nicht erfüllbaren Restbetrag der Raten vom 15. Januar und 15. Februar 1922 ein Zahlungsaufschub gewährt werden; lediglich den schüchternen Hinweis fügte sie hinzu, daß sie „bei den nächstfolgenden Raten gleichfalls mit Schwierigkeiten zu rechnen haben" werde. Auch jetzt noch ließ also die Reichsregierung den Anschein bestehen, daß es sich nur um Anfangsschwierigkeiten handle. Der wahren Sachlage hätte die Feststellung entsprochen, daß die bisherigen Versuche der Erfüllung die deutsche Valuta ins Bodenlose geworfen, über die deutsche Wirtschaft die schwersten, jetzt erst in den Anfängen sichtbaren Folgen heraufbeschworen nnd die gesamte Weltwirtschaft vor die größten Gefahren gestellt habe; daß die materielle Unmöglichkeit vorliege, den Londoner Zahlungsplan weiter zu erfüllen; daß die deutsche Reichsregierung aufgrund des Z 234 des Versailler Diktats die Revision des Londoner Ultimatums in seiner Totalität beantragen müsse. Die englischen Staatsmänner zeigten mehr Weitblick und Mut als die deutschen. Lloyd George setzte noch im Dezember 1921 in seinen Konferenzen mit Briand einen neuen Zahluugsplan wenigstens für das Jahr 1922 durch und vereinbarte gleichzeitig mit ihm eine internationale Konferenz zur Erörterung, des gesamten Problems des mittel- und osteuropäischen Wiederaufbaus, zu der auch Deutschland und Rußland zugezogen werden sollten. Als Ort dieser Konferenz ist späterhin Genua ins Auge gefaßt worden. Für 1922 sollte Deutschland nach den Londoner Abmachungen zwischen Lloyd George und Briand verpflichtet werden, 500 Millionen Goldmark in Devisen und 1750 Millionen Goldmark in Sachlieferungen zu leisten, insgesamt also einen Betrag von 2270 Millionen Goldmark, während nach dem Londoner Zahlungsplan und angesichts des niedrigen Standes der deutschen Ausfuhr mit einer Gesamtleistung von vielleicht 2900 Millionen Goldmark hätte gerechnet werden müssen. Der Nachlaß war nicht entfernt genügend. Aber es scheint, daß der Ter Zuscimmcnbruch dcr Ersüllmigspizlitik 85 in London anwesende Vertrauensmann des deutschen Reichskanzlers, vr. Rathenau, der über diese Abmachungen zwischen Lloyd George und Briand offenbar unterrichtet worden ist, keine ernstlichen Bedenken geltend gemacht hat. Auf die Londoner Besprechungen folgte die Konferenz in Cannes. Ihr Verlauf und ihr durch den Rücktritt des Herrn Briand und seine Ersetzung durch den Herrn Poincare herbeigeführtes vorzeitiges Ende sind bekannt. Es sei hier lediglich angemerkt, daß die deutsche Erfüllungspolitik, die Frankreich besonders umworben und ihm durch das Wiesbadener Abkommen eine auffällige Bevorzugung zugewendet hatte, über diese deutschen Bemühungen mit der Ministerpräsidentschaft eines der schärfsten Gegner Deutschlands quittierte — abermals ein eigenartiger Erfolg der deutschen „Erfüllungspolitik"! Unmittelbar vor dem französischen Ministerwechsel hatte der inzwischen als offizielle Vertreter der Reichsregierung nach Cannes entsandte Dr. Rathenau Gelegenheit, vor der Konferenz von Cannes einen eingehenden Vortrag über die deutsche Leistungsfähigkeit zu halten. Er legte dabei in ähnlicher Weise, wie es oben (s. S. 23) geschehen ist, und von mir und anderen feit langer Zeit immer und immer wieder geschehen war, die Passivität der deutschen Zahlungsbilanz und ihre Grüude dar. Aber noch ehe Dr. Rathenau seinen Vortrag beendet hatte, war die Konferenz durch das Eintreffen der Nachricht von Briands Rücktritt gesprengt, zwei Tage vor der Fälligkeit der 509 Millionen Goldmark'! Da Deutschlands Zahlungsunfähigkeit offen zutage lag und da der Oberste Rat infolge der französischen Ministerkrisis nicht weiter aktionsfähig war, blieb nur übrig, der Reparationskommission die in solchen Fällen nicht an Einstimmigkeit gebunden ist, sondern mit Mehrheitsbeschluß entscheiden kann, die Beschlußfassung über den deutschen Stunduugsantrag zu überlassen. Nach dem Beschluß der Reparationskommission wird Deutsch- land ein vorläufiger Zahlungsaufschub für die am 15. Januar und l5. Februar 1922 fälligen Raten gewährt, ü:veit auf diese nicht schon Zahlungen in bar oder durch Sachleistungen oder durch Einnahmen aus der britischen Recovery Act erfolgt sind. Die Bedingungen dieses Zahlungsaufschubes sind: 1. Während der Verzugsfrist zahlt die deutsche Regierung alle zehn Tage, erstmalig am 18. Januar, 31 Millionen Goldmark. 2. Binnen 14 Tagen hat die deutsche Regierung der Reparationskommission einen Reform- und Garantieplan betreffend das deutsche Budget und den deutschen Papiergeldumlauf, sowie ein vollständiges Programm für die Barzahlungen und Sachlieferungen des Jahres 1922 zu unterbreiten. 3. Mit der Entscheidung der Reparationskommission über das unter 2 erwähnte Programm geht die Verzugsfrist zu Ende. Die Reparationskommission kann verlangen, daß der Betrag, um den 86 Der Zusammeubruch der Ersilllungspolitik die deutschen Zahlungen während der Verzugsfrist hinter den Raten des Londoner Zahlungsplanes zurückbleiben, innerhalb von 14 Tagen fällig wird. Die 31 Millionen Goldmark, die die deutsche Regierung unabhängig von den Sachleistungen alle 10 Tage zahlen soll, bedeuten rund 1120 Millionen Goldmark im Jahr. Wie sehr dieser Betrag die deutsche Leistungsfähigkeit übersteigt, läßt sich schon daraus entnehmen, daß er mehr als doppelt so hoch ist als die Summe, auf die Llovd George und Briand in London sich verständigt hatten. Es ergibt sich auch daraus, daß auf die erste Goldmilliarde, die am ZI. August letzten Jahres füllig war, im Wege der normalen Beschaffung kaum mehr als 20l) Millionen Goldmark aufgebracht werden konnten, und auch das nur um den Preis der Katastrophe der deutscheu Valuta. Geradezu strangulierend ist die der Reparationskommission zugesprochene Befugnis, mit ihrer Entscheidung über das von uns vorzulegende Budget- und Zahlungsprogramm die Beträge, mit denen wir während der Dauer des Zahlungsaufschubs gegenüber den ungeheuerlichen Zahlen des Londoner Zahlungsplanes im Rückstand geblieben sein werden, innerhalb einer 14tägigen Frist von uns einzufordern. Mit dieser Bedingung behält die Entente die Hand an unserer Kehle. Punkt 2 der Bedingungen der Reparationskommission stellte die deutsche Regierung vor die Notwendigkeit, innerhalb von 14 Tagen nicht nur ein vollständiges Programm für die Reparationszahlungen des Jahres 1922 ihrerseits vorzuschlagen, sondern auch einen „Reform- und Garantieplan" betreffend das deutsche Budget und den deutscheu Papiergeldumlauf vorzulegen. Was die Entente-Regierungen unter dem „Reform- und Garantieplan für unser Budget und unseren Notenumlauf" verstanden, ist nach allem, was über die Verhandlungen in London und Cannes bekannt geworden ist, hinreichend klar. Unser Budget soll ins Gleichgewicht gebracht werden durch Maßnahmen, wie sie zwischen der britischen und französischen Regierung als Bedingung für die Gewährung eines Zahlungsaufschubs besprochen worden sind und wie sie uns bei einem normalen Verlauf der Konferenz von Cannes offiziell mitgeteilt und wahrscheinlich anfgezwungen worden wären. Es handelt sich in erster Linie um die Beseitigung der Zuschüsse zur Lebensmittelverbilligung, der Fehlbeträge der Post- und Eisenbahnverwaltuug uud um die Erhöhung der Kohlenpreise. Dazu kommen Wünsche hinsichtlich des deutschen Notenumlaufs, die sich in der Richtung einer Ententekontrolle über die Reichsbank oder wenigstens einer größeren Unabhängigkeit dieses Institutes von der Reichsregierung bewegten. Diese Forderungen waren schon vorher in einer viel beachteten Rede des britischen Schatzkanzlers Sir Robert Hörne (Manchester, 6. Dezember 1921) erhoben und begründet worden. Begründet nicht Tcr Zusnmmcnbnich dcr (5rfiillungspolitik ^7 nur mit der Sorge um deu Eingang der Deutschland auferlegten Reparationszahlungen; ja diese Sorge wurde von Sir Robert Horue geflissentlich in den Hintergrund gestellt, indem er mit einem deutlichen Seitenblick auf Frankreich betonte, England habe bisher den Grundsatz verfolgt und werde ihn weiter verfolgen, sein Budget ohne jede Rücksicht auf die deutschen Zahlungen auszustellen. Die weitblickendere englische Auffassung des Reparationsproblems brachte der britische Schatzkanzler in den Worten zum Ausdruck, daß „der Zusammen- bruch Deutschlands, sollte er unglücklicherweise dnrch irgend eine Aktion der Alliierten herbeigeführt werden, ein Unglück nicht nur für Deutschland sondern für Europa uud die ganze Welt sein würde, eine Katastrophe, die uicht uur vom wirtschaftlichen, sondern auch vom politischen Standpunkt aus gesehen von unsagbarer Einwirkung auf die Welt sein müßte." Aber auch die Sorge vor der Katastrophe des deutscheu Zusammenbruchs war wohl nicht der Hauptgrund, der Sir Robert Hörne bestimmte, Boraussetzungen und Bedingungen für irgendwelche Zugeständnisse Englands au Deutschland namhaft zumachen; in erster Neihe stand für ihn wohl die Sorge der britischen Industrie vor der durch die schlechte deutsche Valuta begünstigten deutschen Konkurrenz. Wenn Sir Robert Hörne den Wegfall der Reichszuschüsse für die Berbilligung des vom Auslaud bezogeueu Brotgetreides uud die Beseitigung der Fehlbeträge bei der Post uud Eiseubahn forderte, so kam es ihm vor allem darauf an, daß die „Subventionierung der deutschen Industrie", die mau auf euglischer Seite iu der Niedrighaltuug des Brolpreises und iu den niedrigen deutschen Postgebühren und Eisenbahnfrachten erblickt, beseitigt würde. Aus diesem Gesichtspunkte heraus erklärt es sich, daß er für die Sanierung der Betriebsverwaltungen des Reichs nicht die in erster Linie notwendigen inneren Reformen, sondern starke Tariferhöhungen verlangte. Noch deutlicher zeigt sich der Zweck der von Sir Robert Hörne formulierten Voraussetzuugeu iu der Forderung einer Erhöhung des deutscheu Kohlenpreises auf den Stand der Weltmarktpreise. Bei der Kohle kommt keinerlei künstliche Berbilligung in Betracht, wie sie beim Auslandsgetreide durch die Reichszuschüsse vorliegt und wie sie bei den Postgebühren und Eisenbahnfrachten aufgrund der Defizitwirtschaft dieser Betriebe wenigstens vermutet werden kann. Im Gegenteil, die Kohle unterliegt heute schon in Deutschland eiuer schweren Besteuerung, wie sie nirgends in der Welt auch uur annähernd ihresgleichen hat. Aber freilich, da unser inländischer Geldwert sich dem katastrophalen Sturz unserer Valuta uvch uicht voll angepaßt hat, stehen trotzdem die deutscheu Kohleupreise unter dem Weltmarktsniveau. Direkte Konkurrenz der deutschen Kohle mit der englischen ist zwar infolge der uns durch das Versailler Diktat auferlegten Lieferuugsverpflich- tungen für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Aber die Differenz zwischen Weltmarktspreis für Kohle und deutschem Inlandspreis wird 88 Der Zusammciibruch der ErMmigspolitik in England angesichts der Wichtigkeit der Kohle als Hilfsstoff für die gesamte industrielle Produktion als eine Begünstigung der deutschen industriellen Koukurrenz aufgefaßt. Was Sir Robert Hörne in Manchester und, ihm folgend, der Oberste Rat in Cannes von uns verlangt haben, ist im Grunde nichts anderes als die sofortige und vollständige Anpassung des inländischen Preisniveaus an die Sch wankungeu der deutscheu Valuta, mithin eine gewaltige Verschärfung der ohnedies ungeheuerlichen Wirkungen der durch die Entwertung der deutschen Valuta hervorgerufenen Preisrevolution. Sollte der Versuch gemacht werden, solche Forderungen zu erfüllen, so wird er fehlschlagen. Die Diskrepanz zwischen dem inländischen deutschen Geldwert und dem Stande der deutschen Valuta ist eine notwendige Folge der Tatsache, daß Deutschland gezwungen wird, an das Ausland fortgesetzt Zahlungen gewaltigen Umfangs zu leisten, denen es mit normalen Mitteln nicht annähernd gerecht werden kann. Solange dieser Druck auf Deutschland lastet, wird das deutsche Geld auf den ausländischen Märkten stets noch weniger wert sein, als im deutschen Inland; und wenn der Versuch einer künstlich beschleunigten Anpassung der Inlands- an die Weltmarktpreise gemacht wird, so wird stets wieder die Valuta davonlaufen. Das Ergebnis wäre ein geradezu katastrophales Wettrennen zwischen Geldentwertung im Inneren und Valutaentwertung nach außen und damit eine beschleunigte Annäherung an österreichische, wenn nicht an russische Zustände. Wie bei solchen Verhältnissen Deutschland gleichzeitig seine Papiergeldausgabe einschränken oder gar einstellen soll, bleibt ein Geheimnis. Es ist ein fundamentaler Irrtum, daß die Vermehrung unseres Papiergeldes die primäre Ursache der Entwertung unseres Geldes sei. Die primäre Ursache unseres ganzen Elends ist die uns aufgezwungene untragbare Kontribution. Der Zwang, Tag für Tag horrende Beträge in ausländischen Valuten, namentlich in Dollar, sür die Zwecke der Kontributionszahlung gegen deutsches Papiergeld zu kaufen, muß die fremden Valuten in die Höhe treiben und die deutsche Valuta immer tiefer hinabdrücken. Die Zunahme der Notenausgabe ist erzwungen durch den ungeheueren Fehlbetrag des Reiches, der zum weitaus größten Teil auf den Ausgaben für die Kontribution in allen ihren verschiedenartigen Formen beruht. Die Lösung liegt nicht in dem aussichtslosen Versuch der immer erneuten Anpassung von Preisen, Löhnen, Tarifen, Steuern ?e. an jede weitere Entwertung der deutschen Valuta, sondern im Gegenteil in der Stabilisierung der deutschen Valuta, die ihrerseits nur möglich ist aufgrund einer Anpassung der deutschen Reparationslasten an die deutsche Leistungsfähigkeit. Wie weit wir von dieser Lösung noch entfernt sind, zeigen die Vorgänge in Cannes, wo man sich im Kreise des Obersten Rates dahin einigte, in dem Zahlungsplan für 1922 Deutschland eine Bar- Der Zusammenbruch der Erfüllungspolitik ^9 leistung in Höhe von 720 Millionen und Sachleistungen in Höhe von 1450 Millionen Goldmark aufzuerlegen. Der Deutschen Regieruug wurden 14 Tage Frist gegeben, um sich über ihre Stellungnahme klar zu werden und ihre Antwort an die Reparationskommission zu formulieren. Sie hatte abermals die Wahl, ob sie sich Forderungen der alliierten Regierungen, die zwar gegenüber dem Londoner Ultimatum ermäßigt, aber immer noch schlechthin unerfüllbar waren, widersetzen oder sich diesen Wünschen — dieses- mal in Form eigener Vorschläge — unterwerfen wollte. „Die „Regierung der Erfüllung" ist sich selbst treu geblieben. In ihrer Antwort an die Reparationskommission vom 28. Januar 1922 hat sie abermals die Unterwerfuug unter unerfüllbare Forderungen vorgezogen. In der Antwortnote wird unter Hinweis auf die Ausführungen Dr. Ralhenaus in Cannes von den Gründen gesprochen, „die es Deutschland trotz höchster Kraftanstrengung zur Zeit unmöglich machen, die gesamten Reparationsleistungen aufzubringen." Es wird ausgeführt, daß jede erhebliche Zahlung iu Devisen eir.e neue Erschütterung des Markknrses bringen muß, daß sie gleichzeitig alle inneren Einnahmen entwertet und alle Ausgaben steigert und damit Deutschlands Fähigkeit zu Reparationsleistungen immer mehr schwächt. „Wenn man das Reparationsproblem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, so muß man zu dem Ergebnis kommen, daß es unbedingt erforderlich ist, Deutschland für längere Zeit, mindestens aber für das ganze Jahr 1922, von allen Reparationsleistungen in bar zu befreien." Aber diesem Satz, der endlich einmal die nackte Wahrheit hinzustellen wagt, folgt auf dem Fuß die Unterwerfuug: „Die deutsche Regieruug verschließt sich jedoch nicht der Erkenntnis, daß sie unter den gegebenen Verhältnissen selbst die schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reiches hinter die politischen Notwendigkeiten zurückstellen muß." Was sind diese „politischen Notwendigkeiten?" — die Note definiert sie in dem nächsten Satz: „Der deutschen Regierung ist bekannt, daß von alliierter Seite in Cannes für die Reparationsleistungen Deutschlands für das Jahr l922 folgende Ziffern in Erwägung gezogen worden sind: 720 Millionen Goldmark an Barzahlungen, bis zu 1450 Millionen Goldmark an Sachleistungen. Die deutsche Regierung darf nicht unterlassen, darauf hinzuweisen" — der uaive Leser erwartet uun: daß diese Leistungen für Deutschland unerschwinglich sind; aber er wird enttäuscht — „daß die Mittel zur Deckung so bedeutender Leistungen auch nach Durchführung der inneren Finanzreform zum großen Teil nur durch Erhöhung der schwebenden Schuld beschafft werden können, und daß 90 Der Zusainmeubnlch der Erfüllungspolitik sie mit Rücksicht hierauf bitten muß, die deutschen Barzahlungen, nötigenfalls uuter Erhöhung der Sachleistungen, auf geringe Beträge festzusetzen." Die „politischen Notwendigkeiten" sind also in den Augen der Reichsregierung offenbar die in Cannes vor der Zuziehung der deutscheu Vertreter zwischen den Alliierten getroffenen Vereinbarungen über die Deutschland für 1922 aufzuerlegenden Leistungen in Bar und Sachgütern. Ein Einwand gegen den Gesamtbetrag dieser Leistungen wird überhaupt nicht erhoben; nur die schüchterne Bitte wird ausgesprocheu, die deutschen Barzahlungen nötigenfalls unter Erhöhung der Sachleistungen zu ermäßigen. Niemand wird aus den entscheidenden Sätzen der deutschen Note etwas anderes herauslesen können als die Tatsache, daß die deutsche Regierung zwar die wirtschaftliche und finanzielle Unmöglichkeit der Erfüllung der uns in Cannes zugedachten Zahlungsbedingungen für 1922 voll erkennt, daß sie aber die wirtschaftliche Unmöglichkeit dem unterordnet, was sie als „politische Notwendigkeiten" bezeichnet. Nun ist die Reparationsfrage zwar in ihrem Ausgangspunkte politischen Ursprungs; ihre Lösung ist aber ein rein wirtschaftliches und finanzielles Problem. Auch die „politifchen Notwendigkeiten" des Herrn vr. Wirth vermögen aus schlechtem Papier kein gutes Gold zu machen und aus deutschen Zetteln den geschädigten Franzosen keine Häuser zu bauen. Nur die Wirtschaft vermag zu leisten, was von uus verlangt wird. Deshalb ist hier die Grenze des Wirtschaftlich-Möglichen auch die Grenze der Politik. Bismarck hat die Politik die „K u u st des Möglichen" genannt; Herr Dr. Wirth aber scheint die Politik als die Kuust des Uumög- licheu aufzufassen. In dieser Meinungsverschiedenheit wird leider der tote Bismarck gegenüber dem lebenden Dr. Wirth recht behalten. Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch. Die Autwort der Reparationskommission auf die deutsche Unter- werfuugsnote vom 28. Januar steht zur Zeit uoch aus. Es fcheint, daß die Reparationskommissivn, ehe sie in aller Form über das deutsche Angebot quittiert, sich in einigen Punkten darüber zu vergewissern beabsichtigt, ob und wie Deutschland die Erfüllung der neueu Verpflichtungen sicherzustellen vermag und sicherzustellen bereit ist. Offenbar zu diesem Zwecke hat das belgische Mitglied der Reparationskommission, Herr Bemelmans, in deren Auftrag während des Monats Februar mit der Reichsregierung iu Berlin Verhandluugen geführt, die hinsichtlich der von Deutschland angebotenen Sachlieferungen zu eiuem vorläufigen Abkommen geführt haben. Der Wortlaut dieses Abkommens ist bisher nicht veröffentlicht woiden. Die Regierung hat auch nicht die Absicht, das Abkommen dem Reichstag vorzulegen, da es sich nicht um eine Änderung des Friedensvertrages, sondern „nur um eine Die „freien Sachlicfernngen' als Rettungsversuch ^jl neue Regelung im Verfahren seiner Ausführung und Erfüllung" handle. (Pol. Parl. Nachr. vom I.März 1^22). Über diesen m. E. unhaltbaren Standpunkt wird im Reichstag noch zu sprechen sein. Vorläufig ist die Öffentlichkeit auf die nicht gerade übermäßig klaren offiziösen Mitteilungen über den Inhalt des Abkommens angewiesen. Das Wolff'sche Bnreau veröffentlichte am 1. März folgende Notiz: Das am 27. Februar paraphierte Ab kommen zwischen der Rei chs- rcgierung und der Reparationskommission bezweckt die Zulassnag freier Verträge zwischen deutschen und alliierten Staatsangehörigen, demn dabei bezüglich aller Vertragsbestimmungen, insbesondere der Preisbildnug volle Freiheit gelassen wird, für die Durchführung der in den Anlagen II und IV des Teils VllI des Friedensvertrages vorgeschriebenen Wachlieferungen. Das Abkommen soll zunächst bis zum 80 April 1923 Geltung haben. Es gewährt den reparationsberech- tigtcnRcgierungen mitAusnahme vonFrankreich eineOption, daS darin vorgesehene Verfahren für sich in Anspruch zu nehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß seine Annah me die gleichzeitige Anwendung irgendeines anderen Verfahrens ausschließt! insbesondere wird durch dieses Abkomme» jede Möglichkeit, gleichzeitig Zwangsauforderungen ans Grnnd Anlage IV des Versailler Vertrags oder Art. VIII des Zahlungsplanes zn stellen, genommen. Von dem freien Verkehr sind gewisse, listeumäßig bestimmte Waren ausgeschlossen, deren Ausfuhr entweder gänzlich verboten oder nur im Rahmen eines bestimmten Kontingents zugelassen ist, sowie alle Wiren fremder Herkunft, soweit sie nicht auf denlschem Gebiet verarbeitet worden sind, ferner alle aus eingeführten Rohstoffen hergestellten Nahrungsmittel, schließlich Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber. Für besonders vereinbarte Warengattnngcn mit einem erheblichen Gehalt an ausländischen Rohstoffen muß der Erwerber Bezahlung in Höhe eines listenmäßig vereinbarten Prozentsatzes des Rohstoffwertes zum Warenwerte leisten. Ausgenommen von dieser Bestimmnng bleiben Gegenstände, die von Kriegsbeschädigten znm Zwecke des Wiederaufbaues vou Gebäuden, Werkstälten, Fabriken »nd Fabrikeinrichtnngeu bezogen werden. Die im Wege des unmittelbaren Verkehrs abgeschlossenen Verträge müssen Lieferungen im Werte von mehr als 1500 Goldmark znm Gegenstand habe». Eine obere Grenze ist dagegen nicht gesetzt. Diese Lieferungen unterliegen der deutschen Ausfuhr- kontrolle, Die ausgeführten Wareu dürfen ausschließlich im Gebiete des beteiligten alliierten Staates (einschließlich seiner Dominions, Kolonien, Protektorate und Mandatsgebiete) verwendet oder verarbeitet werden, sodaß also für sie die Wiederausfuhr ausgeschlossen ist. Die im freien Verkehr abgeschlo sjenen Verträge werden durch die betreffende alliierten Negiernngen der Reparationskommission zur Genehmigung vorgelegt, die sie der deutschen Regierung mit Wirkung der vorläufigen Genchmignng zustellt. Deutscherseils kaun vor Ablauf vou 14 Tage» Antrag auf Aufhebung der Genehmigung gestellt werdeu, wenn der Vertrag in Widerspruch znm Abkommen steht oder wenn ein offenbarer Betrug bezüglich der Preise oder Vertragsbedingungen vorliegt, oder wenn die Ansfuhrerlaubuis verweigert wird. Hebt die Reparatiouskommission auf Grund dieses Antrages die Genehmignng auf, so behält der betreffende Vertrag zwischen deuParteienseineRechtswirksamkeit, wie ein gewöhn liches Handelsgeschäft, es sei deun, daß die Vertragsschließeuocn gegenteilige Abmachungen getroffen haben. Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch Die endgültige Genehmigung des Vertrages macht die deutsche Regierung verbindlich, alle dem alliierten Staatsang ehörig en gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen auf Grund des Vertrages erwachsenden finanziellen Verpflichtungen .(abgesehen von der Bezahlung für fremdländische Rohstoffe, die durch den alliierten Käufer zu erfolgen hat) zu den vereinbarten Zahlungsterminen zu übernehmen. Sie wird zu den im Vertrage für die verschiedenen Zahlnugen festgesetzten Zeitpunkten der beteiligten alliierten Regierung von ihr ausgestellte Scheck übersenden. Letztere übermittelt die Schecks ihrem Staatsangehörigen, der sie dann dem deutschen Vertragsgegncr zugchen läßt. Die Einlösung der Schecks erfolgt durch die Friedens vcrtragsabr cch- nungsstelle (FAST). Nach Einlösung der Schecks bewirkt die Reparationskommission die Gutschrift für den Gegenwert der geleisteten Zahlung in Goldmark zugunsten der deutschen Regierung. Die Umrechnungen in Goldniark, sowie die Umrechnungen der in dem Vertrage festgesetzten Beträge in Papiermark geschehen für den nämlichen Tag und zwar zu den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Kurse. Die deutsche Regierung übernimmt somit aus diesen Verträgen lediglich die Verpflichtung zur Ausführung bankmäßiger Zahlung, dagegen keiue weiteren Garantien für Ausführung der Verträge. Für die alliierten Regierungen, die das im Abkommen vorgesehene Verfahren annehmen, bleibt das Recht vorbehalten, ihren Staatsangehörigen Nachlässe ans die Zölle zu gewähren, und außerdem ihren Kriegsbeschädigten die in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Vorteile zuzuwenden. Dagegen darf den alliierten Staatsangehörigen kcinmittelbarer oder unmittelbarer Nachlaß ans den Fakturenpreis gewährt werden, es sei denn in außergewöhnlichen Fällen oder in Fällen unbedingter Notwendigkeit. Die deutsche Regierung wird rechtzeitig Mitteilung über die bewilligten Nachlaßsätze erhalten. In Ergänzung dieser Mitteilung brachten die „Pol. Parl. Nachen" am l.März uoch folgende Einzelheiten: Es handelt sich bei dem Abkommen um ciuen Vertrag mit der Reparationskommission, die bekanntlich zwischen Deutschland uud den alliierten Staaten steht zur Vermittlung in der Frage der Wiedergutmachung. Sie bleibt nach wie vor letzte Instanz in den Enlschcidnngen nnd hat anch fernerhin das Recht, wie bisher, deutsche Einsprüche abzulehnen. Von den in Cannes festgesetzten 1450 Millionen Goldmark für Sachleistungen entfallen 950 Millionen auf Frankreich, für das das Wiesbadener Abkommen gilt. Für die übrigen Länder verbleiben also noch 500 Millionen Goldmark. Darin sind jedoch enthalten die Kohlenliefernngcn für Italien nnd Belgien mit einem Betrage von 120 bis 140 Millionen Goldmark. Ferner sind abzuziehen die Lieferungen, die bisher erfolgt sind nnd im Jahre 1922 noch erfolgen, nnd die ans 100 Millionen Goldmark geschätzt werden. Ferner kommen in Abzug die 25 v. H., die England ans Grund des Recovcry Act auf die Ausfuhr legt, was L0 bis 100 Millionen Mark ausmacht. Übrig bleiben somit 150 bis 200 Millionen Goldmark. Eine Schlüsselverteilung dieser Quote auf die einzelnen Staaten, die sich an dem Abkommen beteiligen wollen, ist noch nicht erfolgt. Sie wird wahrscheinlich durch den Obersten Rat unter den in Frage kommenden Staaten vorgenommen werden. Jedoch kennen die einzelnen Mächteden Vertrag überhaupt noch nicht, er muß zunächst von der Reparationskommission anerkannt werden. Vermutlich dürften sich aber zunächst Belgien, Italien und Serbien an dem Abkommen beteiligen. Die „freien Sachlicferungen" als Rettungsversuch 93 Im übrigen verpflichten sich die deutsche Regierung uud die Neparatiouskommission, darüber stets zu wachen, daß die oben errechnete Quote von 150 bis 200 Millionen Goldmark im freienVerkchr nicht überschritten wird. Ferner verpflichten sich nach dem Vertrag die Länder zu gegenseitiger Unterstützung gegen Betrügereien bei Geschäftsabschlüssen; jeder einzelne Gcschäflscibschlnß muß gleichfalls die Bestimmung enthalten, daß er sich im Rahmen des Abkommens hält. Werden wenigerSachleistnugen auf Grund dieses Abkoi»mens geliefert, als die Quote an sich zuließe, so darf der Restbetrag nicht auf die Barleistungen angerechnet werden. Die Umrechnungen selbst erfolgen nach dem Stand der Kurse am Tage des Geschäftsabschlusses, danach werden z. B, die Franken in Papicrmark und diese in Goldmark umgerechnet. Deutschland kann, das Abkommen kündigen, wenn es nachweist, daß ein Land den Vertrag mehrfach gebrochen hat. Das neue Abkommen hat also zum Gegenstand die Sicherung der von der deutschen Regierung in der Note vom 28. Januar 1922 zugesagten Sachlieferungen in Höhe von 1450 Millionen Goldmark für das laufende Jahr, ein Betrag, der „nötigenfalls" gegen einen Nachlaß auf die mit 720 Millionen Goldmark in Aussicht genommenen Barleistungen noch erhöht werden soll. 1450 Millionen Goldmark sind beim heutigen Dollarkurs von rund 250 (Anfang März 1922) etwa 85 Milliarden Papiermark. Auf den Monat kommen also rund 7 Milliarden Papiermark. Unsere Gesamtausfuhr im Januar 1922'hat 14,5 Milliarden Papiermark betragen; danach würden also die von unserer Regierung der Reparationskommission mit dem Anheimstellen der Erhöhung zugesagten Sachleistungen mehr als die Hälfte unserer Gesamtausfuhr ausmachen. Leistungen auf Reparativnskonto auch nur annähernd in dieser Höhe sind jedenfalls weder aufgrund der Bestimmungen des Versailler Diktates und des Londoner Ultimatums, noch aufgrund des Wiesbadener Abkommens möglich. Denn alle diese Bestimmnngen sind lediglich auf Sachleistungen für den Wiederaufbau der im Kriege zerstörten Gebiete abgestellt und die Anforderungen für diese Zwecke sind bisher — schon in Rücksicht auf die eigenen Industrien der beteiligten Länder — auf Summen beschränkt geblieben, die an die jetzt von uns angebotenen Milliardenbeträge nicht entfernt heranreichen (vergl. oben S. 43). Wenn das Angebot der Note vom 28. Januar verwirklicht werden soll, dann müßte die deutsche Regierung notgedrungen die bisherige Begrenzung des Begriffs der Sachleistungen auf Lieferungen zu Zwecken des Wiederaufbaues fallen lassen. Noch im Wiesbadener Abkommen war diese Zweckbestimmung der Sachleistungen scharf vräzisiert worden und gerade Dr. Rathenau hat diese Präzisierung gegenüber dem etwas zweideutigen Wortlaut des Artikels VIII des Londoner Zahlungsplanes als einen wichtigen Erfolg gebucht. Am 9. November 1921 hat er vor dem Reparationsausschuß des N e-ichswirtschaftsrates ausgeführt: Heisserich, Politik der (krMlmg, 7 94 Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch „Eine wirkliche Gefahr besteht freilich bei jeder Leistung in Gütern, daß nämlich, wenn diese Leistung in Gütern wahllos geschieht, der Fall eintreten kann, daß die Güter, die wir an fremde Nationen liefern, unseren eigenen Gütern auf dem Weltmarkte Konkurrenz machen. Dagegen müssen die entschiedensten Vorkehrungen getroffen werden. Das war einer der Gedanken, die mich unablässig in den Wiesbadener Verhandlungen beschäftigten: In welcher Weise ist es möglich, dafür zu sorgen, daß Güter, die wir als Zahlung geben, uns diese Konkurrenz nicht machen. Mit diesem Gedanken ist die Tatsache zu verbinden, daß die Belastung des Weltmarktes selbst durch einen Mehrexport nur daun erträglich wird, wenn gewissermaßen Ablagerungsstätten für Güter gefunden werden, d. h. solche Stellen, bei denen die Güter, ich möchte sagen, im Abgrunde verschwinden, nicht wieder hervorkommen und den Weltmarkt nicht behelligen. Es wird also eines der Grundprinzipien sein, für alle Lieferungen, die in Sachleistungen gemacht werden, Ablagerungsstätten zu finden, d. h. diese Güter nicht auf den Weltmarkt zu bringen, sondern an solche Stellen, wo sie tätsächlich investiert werden und weder unseren eigenen Gütern noch auch den Gütern der Welt eine zu schwere Konkurrenz machen können. Das war einer der Hauptgründe, die dazu führten, daß mit den Franzosen ein Abkommen getroffen werden konnte, weil sich in Frankreich eine solche Ablagerungsstätte befindet. In Frankreich absorbiert das wiederherzustellende Gebiet die Güter, sodaß sie nicht wieder in die Zirkulation der Welt hineinkommen." In dem jetzt mit Herrn Bemelmans vorläufig vereinbarten Abkommen hat man diese Grenze fallen lassen. Es sollen jetzt — das ist m. E. der springende Punkt des neuen Abkommens ^ alle aus Deutschland an irgendwelche Bezieher in den Ententestaaten gelieferten Waren — ob Wiederaufbauzwccken dienend oder nicht, ob vom Staate angefordert oder von Privaten in Auftrag gegeben — über Reparationskonto geleitet werden oder wenigstens geleitet werden können. Der technische Modus, wie er für diesen Zweck vereinbart worden ist, besteht darin, daß der fremde Bezieher deutscher Waren den mit dem deutschen Lieferanten abgeschlossenen Vertrag durch seine Regierung der Reparationskommission vorlegt, die ihn der deutschen Regierung mitteilt, wenn nicht eine dieser Instanzen dem Vertrage die Genehmigung versagt, was seitens der deutschen Regierung nur aus bestimmt umschriebenen Gründen geschehen kann, so hat die deutsche Regierung die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungen — natürlich in Papiermark — für den fremden Besteller an den deutschen Lieferanten zu leisten, während der fremde Besteller seiner- Die „freien Sachtieferungen" als Rettmigstiersuch 95 seits die Zahlung in der bedungenen Valuta durch seine Regierung an die Reparationskommission bewirkt, die den Betrag der deutschen Regierung auf Reparationskommission gutschreibt. Von dieser Verrechnung über Reparationskonto ausgeschlossen sind lediglich gewisse Abschläge sür Waren aus ausländischen Rohstoffen; diese Abschläge hat der fremde Besteller direkt an den deutschen Lieferanten in der bedungenen Valuta zu entrichten. Aus der amtlichen Mitteilung über das Abkommen, die auch in anderen Punkten manchen Zweifel offen läßt, geht nicht hervor, ob die Ententestaaten berechtigt sind, die Verrechnung über Reparationskonto für die von ihren Staatsangehörigen ans Deutschland bezogenen Waren obligatorisch zn machen; ebenso wenig ob die Zustimmung des deutschen Lieferanten zu dieser Art von Verrechnung erforderlich ist oder nicht. Jedenfalls ist es die Absicht der Reparationskommission, einen möglichst großen Teil des deutschen Exports auf dem neueu Wege des „freien Verkehrs" zugunsten des Reparationskontos zu erfassen. Das kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß sich die Ententeregierungen das Recht vorbehalten, ihren Angehörigen für die über Reparationskonto zu verrechnenden Waren Zollnachlässe nnd gewisse andere Vergünstigungen zu gewähren. Zur Verteidigung des neuen Systems wird hervorgehoben, daß die Gegner des Wiesbadener Abkommens vor allem die Zwangsorganisation für die deutschen Sachlieferungen bekämpft hätten; nnn müßten sie doch dem jetzt in Aussicht genommenen „freien Verkeh r" zustimmen. Die Vorzüge des „freien Verkehrs" vor der Wiesbadener Plan- und Zwangswirtschaft sollen keineswegs bestritten werden. Aber ebensowenig wird nnt der Hervorkehrung dieser Vorzüge die Tatsache ans der Welt geschafft, daß in dem neuen Abkommen die in der Zweckbestimmung für den Wiederaufbau liegende sachliche Begrenzung unserer Sachleistuugsverpflichtung völlig beseitigt wird. Freier Verkehr für die bisher allein in Rede stehenden Wicderaufbau- lieferungen wäre ein begrüßenswerter Fortschritt. Anders aber, wenu der „freie Verkehr" die Auslieferung eines ansehnlichen Teiles unserer bisher unangefochten freien Ausfuhr an den Moloch der „Reparationen" maskieren soll. Eine Täuschung über die Wirkung des neuen Abkommens ist nicht gestattet. Wir haben es schon als eine katastrophale Schädigung unserer unentbehrlichen Nahrungsmittel- und Rohstoffbezüge wie unserer ohnedies schwer bedrängten Valuta empfunden, daß uns das Londoner Ultimatum zwang, 25 Prozent des Wertes unserer Ausfuhr in Golddevisen an die Reparationskonimission abzuliefern. Das neue Abkommen bedeutet — abgesehen von dem Nachlaß für die in den Ausfuhrwaren selbst enthaltenen ausländischen Rohstoffe — eine Beschlagnahme vo n 100 Prozent des Devisen-Gegen- 96 Die „freien Sachlicfernngen" als Rettungsversuch wertes unserer Ausfuhr uach den diesem Abkommen beitretenden Ententeländern. Bedenkt man, daß unsere Regierung für 1922 Sachleistungen in Höhe von 45 Prozent unserer vorjährigen Gesamtausfuhr bereits übernommen hat und bereit ist, diese Verpflichtung. noch zu erweitern, so heißt das, daß die Hälfte und vielleicht mehr unserer Gesamtaussuhr für die Bezahlung unserer lebenswichtigen Einfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen und für die Beschaffung von Devisen zum Zweck der von der Reichsregierung gleichzeitig übernommenen ungeheuerlichen Barzahlungen an die Entente ausfallen. Das ist nicht nur für unsere Valuta uud unsere gesamte Wirtschaft unerträglich, das rührt an die Lebenswurzeln unseres Volkes. Es kommt hinzu, daß die von den Ententeregierungen in Aussicht genommenen Begünstigungen des über Reparationskonto zu verrechnenden Warenbezuges dahin wirken müssen, daß diese Staaten sich einen ihren eigenen Bedarf überschreitenden Anteil am deutschen Export aneignen und nun ihrerseits mit deu so bezogenen deutschen Waren der deutschen Industrie und dem deutschen Handel auf dritten Märkten Konkurrenz machen. Herr Or. Rathenau selbst hat diese Gefahr für den jetzt durch das neue Abkommen herbeigeführten Fall am 9. November vor dem Reparationsausschuß des Reichswirtschaftsrates in aller Deutlichkeit signalisiert. Diese Entwicklung kann durch das in Aussicht genommene Verbot der Wiederausfuhr nicht verhindert werden, denn alle Kontrollen müssen versagen, wenn — wie vorgesehen — die Wiederausfuhr nach den „Dominions, Kolonien, Protektoraten und Mandatsgebieten" des beziehenden Staates ausdrücklich gestattet ist. Die über Reparationskonto geleitete Ausfuhr wird also nicht nur für unseren Nahrungsmittel- und Rohstoffbezug und für unsere Devisenbeschaffung zur toten Ausfuhr gemacht, sie wird gleichzeitig unter die Handelskontrolle der Ententeländer gebracht und gegen die tatsächlich freibleibende deutsche Ausfuhr eingesetzt werden. Daß die neue Abmachung „zunächst nur bis zum 23. April 1923 Geltung haben soll", ist ein schwacher Trost. Wenn Deutschland ein solches grundsätzliches Zugeständnis einmal aus der Hand gegeben hat, wird es die Entente nicht leichten Kaufes wieder fahren lassen. Ebenso ist es nur ein schwacher Trost, >mnn darauf hingewiesen wird, daß die neue Vereinbarung sich zunächst nur auf 150 bis 200 Millionen Goldmark beziehen werde. Einmal ist die Rechnung, die zu diesem Ergebnis führt, durchaus zweifelhaft, solange das Verhältnis des neuen Abkommens zu dem Wiesbadener Abkommen, unter das angeblich die 950 Millionen Sachleistungen für Frankreich fallen sollen, nicht geklärt ist. Das Wiesbadener Abkommen ist überhaupt uoch nicht in Kraft getreten; noch heute weiß niemand, unter welchen Bedingungen England und die anderen in der Reparationskommission vertretenen Staaten ihre Zustimmung zu dem Wiesbadener Abkommen geben werden. Ebensowenig ist bisher zu über- Die „freien Sachlieferungen" als Rettungsversuch 97 sehen, wie sich das Wiesbadener Abkommen in den Deutschland für 1922 auszuerlegenden Zahlungsplan einfügen wird; vor allem ist unklar, wie sich die von Frankreich in dem Wiesbadener Abkommen eingeräumte Priorität uud die von Deutschland gegenüber Frankreich übernommenen Bankierfunktionen hinsichtlich der größeren Hälfte der Sachleistungen mit dem neuen Zahlungsplan werden vereinbaren lassen. Sicher scheint mir zu sein, daß Frankreich im Jahre 1922 aufgrund des Wiesbadener Abkommens, also unter Beschränkung auf Zwecke des Wiederaufbaus, nicht in der Lage sein wird, auch nur annähernd die ihm zugesprochenen 950 Millionen Goldmark Sachleistungen aus Deutschland zu beziehen. Und in höchstem Maße zweifelhaft scheint mir, ob Frankreich dann für sich auf die Vorteile des neuen Berliner Abkommens verzichten wird. Aber wie dem auch sei, — auch hier ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die neue Berliner Vereinbarung als ein grundsätzliches Zugeständnis Deutschlands gewertet wird, auf das alle unsere Reparatiousgläubiger Anspruch erheben können, wenn es einmal einem von ihnen konzediert worden ist. Freilich, der Einwand liegt nahe: was soll die deutsche Regierung tun angesichts der Tatsache, daß sie von jedem Zurückbleiben hinter der Summe der einmal angegebenen Sachleistungen eine Erhöhung der von ihr übernommenen Barverpflichtungen zu befürchten hat? Das ist der Fluch der bösen Tat! Diese Regierung, die sich dem Londoner Ultimatum unterworfen, die seine „Erfüllung" zu ihrem vornehmsten Programmpunkt gemacht hat, die in Wiesbaden um der „Erfüllung" willen Herrn Loncheur ins Garn gegangen ist, die trotz des Zusammenbruches der Erfülluugspolitik an der „Erfüllung" festhält, die jetzt wieder in ihrer Note vom 28. Januar unmögliche Goldzahlungen und ebenso unmögliche Sachleistungen auf sich genommen hat — was kann eine solche Regierung tun? Sie gleicht der Fliege im Spinnennetz, die sich mit allem Zerren und Zappeln nur zu Tode verstrickt. Genua. Die Berliner vorläufigen Vereinbarungen zwischen der Reparationskommission und der deutschen Regierung sind ein schlechtes Vorzeichen für die endgültige Entscheidung der Reparationskommission auf den deutscheu Stuudungsantrag. Was können wir bei einem solchen Verhalten der Reichsregierung Gutes erhoffen? Können wir von Engländern und Franzosen, Italienern und Belgiern erwarten, daß sie deutscher sind als die Deutschen? Im besten Falle werden uns auch jetzt wieder — diesesmal aufgrund eines kaum verschleierten eigenen Angebotes der deutschen Regierung Verpflichtungen auferlegt werden, deren krasse Uuersüllbarkeit im voraus feststeht. Aufs Neue legen wir uns einen Strick um den Hals, den die Eutente- regierungen uach Belieben lockern oder zuziehen können. 98 Genua Die neueste Entwicklung der deutschen Valuta zeigt deutlich genug, wohin wir steuern. Das neue Jahr eröffnete mit einem Dollarkurs von etwa 188. Die uns in Cannes auferlegte Verpflichtung, bis zum Zustandekommen einer endgültigen Vereinbarung über den Zahlungsplan für 1922 alle zehn Tage 31 Millionen Goldmark an die Reparations- kommisfion zu zahlen, übte zunächst nur eine geringe Wirkung aus; man wußte ja, daß die Reichsregierung erklärt hatte, zum 15. Januar und 15. Februar zusammen 150 bis 200 Millionen Goldmark zahlen zn können. Daneben trat in den Monaten Dezember und Januar die durch den Valntazusammenbruch der vorangegangenen Monate erzwungene Einschränkung der deutschen Importe in Erscheinung. Bis jetzt (Mitte März) sind 7 Dekadenzahlungen im Gesamtbetrage von 217 Millionen Goldmark geleistet. Während wir gezwungen sind, in das „Faß ohne Boden" zu schöpfen, wird jetzt in unserem Faß der Boden sichtbar. Die Verpflichtung zu den zehntägigen Zahlungen wirkt jetzt wieder als unmittelbarer täglicher Zwang zum Ankauf von Golddevisen. Die notwendige Wirkung ist eine neue Krisis unserer Valuta. Schon seit Ende Januar ging der Dollarkurs wieder merkbar nach oben, zeitweise bis auf etwa 210. In der ersten Februarhälfte kam es zu einem leichten Rückschlag, der den Dollarkurs am 9. Februar bis auf etwa 192 warf. Dann aber setzte eine neue scharfe Aufwärtsbewegung ein, die an die katastrophale Entwicklung des letzten Spätherbstes erinnert. In kaum drei Wochen schnellte der Dollarkurs auf mehr als 280 hinauf. Diejenigen behalten wieder einmal recht, die gegenüber dem unverwüstlichen Optimismus maßgebender Leute unserer Regierung vorausgesehen und vorausgesagt haben, daß unsere Valuta das „vorläusige Teilmoratorium" von Cannes nur für eine beschränkte Anzahl von Wochen werde ertragen können. Der Unterschied zwischen den alle zehn Tage zahlbaren 31 Millionen und den im Ganzen für 1922 von der deutschen Regierung bereits akzeptierten 720 Millionen Goldmark ist nicht groß genug, um die neue Valutakatastrophe abzuwenden. Als rettendes Licht in diesem Dunkel wird dem deutschen Volke Genua gezeigt. Nach der Lloyd George vorschwebenden Idee soll eine gemeinschaftliche Anstrengung der Völker den wirtschaftlichen Wiederaufbau Mittel- und Osteuropas in die Wege leiten. Deutschland und Rußland sollten unter gewissen Voraussetzungen als gleichberechtigte Teilnehmer auf der zu diesem Zweck einzuberufenden Konferenz vertreten sein. Die Conferenz von Cannes stimmte zwar dem Vorschlag zu, aber das französische Mißtrauen gegen die englische Anregung war von Anfang an wach und stark; es hat nicht zuletzt zu der Ersetzung Briands durch Poincarö geführt. Genua 99 Seither haben Lloyd George und Poincars um die Konferenz von Genua unausgesetzt gerungen, zuletzt in der persönlichen Aussprache, die am 25. Februar in Boulogne stattfand. Nach dieser Aussprache begann sofort der Streit, wer in diesem Ringen Sieger geblieben sei. Die offiziösen Mitteilungen über das Ergebnis von Boulogne besagen im wesentlichen folgendes: 1. Die Friedensverträge scheiden aus der Erörterung der Genueser Konferenz aus; damit auch die Revision des Diktates von Versailles, ohne die es für Deutschland keine Gesundung gibt. 2. Ebenso soll die Reparationsfrage in Genua nicht erörtert werden; „weder die Höhe noch die Art der Reparation" darf in Genua in Frage gestellt werden. Es ist richtig, daß Lloyd George bereits in Cannes Herrn Briand über diese beiden Punkte beruhigende Versicherungen abgegeben hatte; er hat diese beruhigenden Versicherungen nunmehr in aller Form Herrn Poincare bestätigt. Um seine Konferenz zu retten, hat er ihr den Inhalt genommen. ° Z. Der Punkt 6 der in Cannes als Grundlage für die Konferenz beschlossenen Resolution, lautend: „Alle Länder müssen gemeinsam die Verpflichtung übernehmen, sich jeden Angriffs auf ihre Nachbarn zu enthalten", wird dahin interpretiert, daß „das Recht Frankreichs aus Sanktionen, namentlich auf etwa notwendig werdende neue Gebietsbesetzungen in Deutschland, vollkommen gesichert bleibt". Das „Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen" soll also für alle Völker gelten, nur nicht für Deutschland. Lloyd George hat anerkannt, daß deutsches Gebiet nach wie vor für französische Gewalt vogelfrei bleibt. 4. Die Rechte des Völkerbundes, in dem bekanntlich Deutschland nicht vertreten ist, sollen durch die Genueser Konferenz nicht eingeschränkt werden. — Kann uns kalt lassen. 5. Das Problem der europäischen Abrüstung wird in Genua nicht zur Erörterung gestellt, „da Deutschland die im Ver- sailler Friedensvertrag vorgesehenen Verpflichtungen noch nicht vollkommen erfüllt hat". — Jedes Wort ist zuviel für solche HeucheleiI — Alles in Allem ist Boulogne die Besiegelung der deutschen Verdammnis. Die Franzosen können mit Recht triumphieren, daß «unmehr der Genueser Konferenz „die Giftzähne ausgebrochen sind". Aber die Regierung Wirth-Rathenau und ihre Gefolgschaft hofft nach Cannes auf Genua, wie man dereinst nach Compiögne auf Versailles, dann auf Spaa, auf Brüssel, auf London, auf Wiesbaden gehofft hat. Sie wird Gednld üben müssen; denn von der mit so großen Hoffnungen begrüßten Brüsseler Konferenz unterscheidet sich die Konferenz von Genua bisher darin, daß Brüssel in einer Vertagung sein Ende gefunden hat, während Genua mit Vertagungen beginnt. 100 Genua Inzwischen aber wird der Zusammenbruch der deutschen Valuta und die Katastrophe der Teuerung den staatlichen Bestand und die soziale Ordnung Deutschlands weiter unterwühlen und erschüttern. Das deutsche Volk wird an der „Politik der Erfüllung" iu Schanden zugrunde gehen, wenn es sich nicht noch in letzter Stunde auf sich selbst besinnt. Denn die „Politik der Erfüllung" ist im Grunde nichts anderes als die tatlose Ergebung in fremden und feindlichen Willen. Sie ist der Verzicht auf jede „Politik". Der „Weg ins Freie", von dem der Verkünder der „Erfüllungspolitik" so gerne spricht, wird sich uns erst auftuu, wenn die Leiter der deutschen Geschicke nicht nur die Grenzen des Möglichen erkennen, sondern auch, gestützt aus ein entschlossenes Volk, den Mut finden, nach dieser Erkenntnis zu handeln. Ä^Zurdum. (Geschrieben cim 23. März 1922 nach Eingang der Ne>te der Reparatwns- koininission.) Die Pariser Note der Reparationskommission hat die Nebel gransam zerstreut, die auf dem Schlachtfeld der „Reparation" lagen. Die Stellung von Freund und Feind ist jetzt für jedermann klar zu übersehen. Die deutsche Regierungspolitik hat ihren Aufmarsch unter grundsätzlich falscher Einschätzung der strategischen Ziele uud taktischen Pläne des Gegners vollzogen. Sie steht jetzt beim Endkampf dem Gegner in einer nahezu aussichtslosen Lage gegenüber. Alle wichtigen, die Lage beherrschenden Positionen hat sie dein Gegner überlassen oder geradezu iu die Hand gespielt. Die Erfüllungspolitik des Kabinetts Wirth-Rathenau beruhte zunächst auf dem Gruudgedanken: „wir können erfüllen, wenn wir nur wolle»" oder: „es gibt keine absolute Unmöglichkeit der Erfüllung"; es handle sich also darum, daß das deutsche Volk die Last und Not der Erfüllung mit ehrlichem Entschluß auf sich nähme, um schlimmeren Übeln zu entgehen. Der erste Erfüllungsversuch, die Zahlung der ersten Goldmilliarde, enthüllte nach wenigen Wochen diesen Ausgangspunkt der „Erfüllungspolitik" als einen ungeheuerlichen Irrtum. Es zeigte sich, daß schou in den allerersten Anfängen der Erfüllungsversuch an der absoluten Unmöglichkeit der Erfüllung in kürzester Frist scheitern nmßte. Der Preis für diese Erkenntnis war die Entwertung der deutschen Valuta von ein Fünfzehntel auf ein Fünfundsiebenzigstel Goldmark, in deren Gefolge die noch lange nicht abgeschlossene Tene- rungskatastrophe, die Erneuerung und Verschärfung der sozialen Unruhe, die Zermalmung des Mittelstandes, der seit Jahrhunderten das Knochengerüst des deutschen Staates und des deutschen Volks- tums ist. zksurclum 101 Die Strategen der Erfüllungspolitik zogen aus ihrem ungeheuerlichen Irrtum nur die Folgerung, daß es gelte, für das Verhängnis eine beschönigende Formel zu finden. Erfülluugspolitik sollte jetzt bedeuten: durch den Versuch der Erfüllung die Unmöglichkeit der Erfüllung zn beweisen. Man pochte auf „Erfolge." Herr l)r. Rathenau, der Vertrauensmann und dann der auswärtige Minister des Erfüllungs- kanzlers würde von Engländern und Franzosen höflich und fast als gleichberechtigt behandelt. Das Verdienst seiner Novemberreise nach London soll es gewesen sein, daß die maßgebenden Persönlichkeiten Englands die Undurchführbarkeit des Londoner Ultimatums erkannt hätten. Sein Verdienst soll es gewesen sein, daß in dem Dezemberbrief der Bank von England Deutschland, solange die Londoner Bedingungen bestehen, für kreditunfähig erklärt wurde, sein Verdienst die Aussicht auf ein Moratorium, auf ein internationales Konsortium für den Wiederaufbau — Rußlands, sein Verdienst die Versöhnungskonferenz von Genua zur „Untersuchung der Ursachen der allgemeinen Welterkrankung." Auf den Versöhuuugs- und Wiederaufbauwillen der anderen hat das Kabinett Wirth-Rathenan alle seine Pläne und Verhandlungen eiugestellt. Auf den Versöhnungs- nnd Wiederaufbauwillen der anderen war die Note vom 28. Januar an die Repara- tionskommission gemünzt, in der die „Politik des Unmöglichen" auf die Spitze getrieben wurde: zwar sei Deutschland mindestens für das Jahr 1922 zu irgendwelchen erheblichen Leistungen außerstande, aber trotzdem sei die deutsche Negierung bereit, „selbst die schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reiches hinter die politischen Notwendigkeiten zurückzustellen." Was sind die politischen Notwendigkeiten? Nichts anderes als das, was die Raffgier der Ententeregierungen aus uns herauszupressen für gut hält. Die Antwort der Reparationskommission, datiert vom 22. März, dem 125. Geburtstage Kaiser Wilhelms I., ist die Quittung auf dieses Augebot der Unterwerfnng unter diese „politischen Notwendigkeiten." Die Reparationskommission kassiert als Selbstverständlichkeit ein, was das Kabinett Wirth-Rathenau in der Note vom 28. Januar an Bar- und Sachleistungen sür 1922 — entgegen bestimmten Erklärungen, die sie besorgten Fragestellern abgegeben hatte, - in nur schlecht verhüllter Form direkt angeboten hat: 720 Millionen Goldmark in Devisen und 1450 Millionen in Sachleistungen. Aber die Reparationskommission verlangt gleichzeitig für die Erfüllung konkrete Sicherheiten. Sie rechnet aus dem deutschen Hanshaltsvorschlag nach, daß die Deckung für das dentsche Angebot nicht vorhanden ist. Hat nicht der Erfüllungskanzler in seiner Sünden Maienblüte gesagt, daß die „laufenden Kontributionen durch laufende Ein- helsserich, PvIM! d-r (kri>>Uu»>,. 8 102 /^