Ein Wort an das deutsche Volk Von Karl Helfferich 1919 Verlag: Reimar Hobbing in Berlin Die Friedensbedingungen Ein Wort an das deutsche Volk Von Karl Helfferich 1919 Verlag: Reimar Hobbing in Berlin Ein furchtbares Schicksal ist über das deutsche Volk hereingebrochen, ohnegleichen in der Geschichte aller Zeiten und Völker. Ein Schicksal, unfaßbar schier für uns, die wir es mit sehenden Augen und hörenden Ohren, am eigenen Leib und der eigenen Seele erleben. Es ist der Sturz aus der höchsten Höhe, die je unser Volk in seiner zweitausendjährigen Geschichte erklommen, in die tiefsten Tiefen, in die ein Volk hinabgeschmettert werden kann. Von dem, was wir in den Jahrhunderten seit dem Dreißigjährigen Krieg erkämpft und erarbeitet haben an deutscher Einheit und Freiheit, an wirtschaftlichem Fortschritt und Wohlstand, an geistigen und sittlichen Gütern, an Ansehen unter den Völkern ist vieles verloren, alles in Frage gestellt. Wenn jetzt das Teufelswerk von Versailles Gesetz wird zwischen uns und den Nationen der Erde, dann geht die Sonne für Deutschland unter, dann wird es Nacht um das deutsche Volk, Todesnacht, aus der es keine Auferstehung gibt Vor mir liegt das dicke Buch der „Friedensbe- dingungen". Es, ist das grausamste, niederträchtigste Dokument, das je einem Volke präsentiert worden ist. Jeder der 440 Artikel und der ungezählten Paragraphen ist ein Keulenschlag, geführt von Haß und Rachsucht, von Raub- und Raffgier, von kaltherziger Unmenschlichkeit und von der bleichen Furcht, aus unseren Gebeinen könne uns ein Rächer auferstehen. Aber wir dürfen uns von diesen Keulenschlägen nicht betäuben lassen. Wir stehen für die kommenden Generationen. Wir sind die Treuhänder der deutschen Zukunft. Deshalb müssen wir dem Ungeheuerlichen kalt und klar in 1* — 4 — die Augen sehen. Das erste Erfordernis der Stunde ist, daß unser deutsches Volk sich nüchtern und sachlich Rechenschaft üher das Schicksal gibt, das seine Feinde mit ihren „Friedensbedingungen" ihm auferlegen wollen. Wenn es sich nicht erreichen läßt, die Forderungen der Feinde auf ein erträgliches Maß herabzubringen, und dazu ist keine Hoffnung, dann muß das deutsche Volk in voller Kenntnis der Lage seine Entscheidung treffen. Seine Stimme darf und wird bei den Männern, die heute seine Geschicke lenken, nicht ungehört verhallen. * Die Presse überschüttet uns mit Einzelheiten. An Unglaubliches reiht sich Unglaublichere^. Bei jeder neuen Zumutung an unsere Ehre, an unsere Lebensmöglichkeiten stockt der Blick und ballt sich die Faust. Und doch ist es nötig, dieses Buch der Hölle als ein Ganzes zu begreifen, um ganz zu erkennen, von welchem Geiste diese Bedingungen diktiert sind und zu welchem Ende sie uns führen müssen. Ich will deshalb versuchen, aus der verwirrenden Fülle der uns zugedachten Züchtigungen und Knebelungen, Beraubungen und Todesstreichen das Wesentliche herauszuschälen; das, worauf es unseren Gegnern ankommt und worauf es für uns ankommt: das, was jeder Deutsche, Mann oder Frau, der nicht blind und losgelöst von der Volksgemeinschaft seines Weges tappt, in der schwersten Stunde seines Vaterlandes sehen und wissen muß. Der Raub an Volk und Land. Die Grundlage des nationalen Lebens ist das Territorium. In schweren Kämpfen durch die Jahrhunderte hindurch hat das deutsche Volk, in Europas Mitte dem slawischen Druck von Osten, der gallischen Eroberungslust von Westen ausgesetzt, seinen Boden behaupten müssen. Zuletzt hatte der von dem napoleonischen Frankreich „leichten Herzens" heraufbeschworene Krieg von 1870 uns die unter Ludwig XIV. und in der französischen Revolution — 5 — geraubte Westmark wiedergebracht, Elsaß-Lothringen, ein Gebiet zu nahezu neun Zehnteln bewohnt von einer ur- deutsehen Bevölkerung. Die offenen Annexionen. Jetzt, wo wir, im blinden Vertrauen auf den Friedenswillen und die Gerechtigkeit unserer Feinde und auf das Wort des amerikanischen Präsidenten., die Waffen niedergelegt und uns wehrlos in die Hände unserer Feinde begeben haben, ist das erste, daß unsere Feinde sich auf uns stürzen und uns die Stücke vom lebendigen Leibe reißen. Elsaß-Lothringen wird zu Frankreich, die Kreise E u p e n und M a 1 m e d y werden zu Belgien, fast die ganze Provinz Posen, fast ganz Westpreußen mit der nordöstlichen Ecke von Pommern, fast ganz Ober Schlesien und der nördliche Streifen von Niederschlesien werden zu Polen gesclüagen, M e m e 1 mit dem nordöstlichen Zipfel von Ostpreußen wird an die „alliierten und assoziierten Hauptmächte", d. h. die Vereinigten Staaten, das britische Reich, Frankreich, Italien und Japan, abgetreten — alles ohne daß der großenteils deutschen Bevölkerung Gelegenheit gegeben wird, ihren Willen kundzutun. Aber mit diesem offen ausgesprochenen Länderraul) hat es nicht sein Bewenden. Weitere große und wichtige Gebiete sollen uns in anderen Formen entrissen werden; vor allem in der Form von „Volksabstimmungen". die stattfinden sollen, nachdem die für diese Form der Annexion ausersehenen Gebiete von allen deutschen Behörden geräumt, von feindlichen Truppen besetzt und einer von unseren Feinden eingesetzten Kommission übergeben worden sind, die mit unbeschränkten „Verwaltungsbefugnissen" ausgestattet ist und für den richtigen Ausfall der Volksabstimmung zu sorgen hat. So soll verfahren werden mit großen Teilen Ostpreußens, mit dem Rest W e s t - preußens, der östlich der Weichsel bleibt, mit Schleswig, das unsere Feinde den Dänen geben — 6 - möchten, die überhaupt nicht mit uns im Kriege waren und an dem Friedensschluß nicht beteiligt sind. Man kana sich vorstellen, mit welchen Mitteln, mit welchem materiellen und moralischen Druck die von unseren Feinden eingesetzten Verwaltung arbeiten wird, um das Werk der „Friedensbedingungen" zu vollenden. Schon in den „Friedensbedingungen" selbst ist dafür gesorgt, jede mögliche Versuchung für eine Abstimmung zugunsten einer Lostrennung von Deutschland zu schaffen. Dem verkrüppelten und verstümmelten Deutschland, das nach diesen Bedingungen bleiben würde, werden zu den gewaltigsten eigenen Kriegslasten eine untragbare Bürde und schwere Fesseln für seine wirtschaftliche Betätigung auferlegt; die Gebiete aber, die von Deutschland losgetrennt werden oder sich im Wege der Volksabstimmung selbst lostrennen, stellt man in dem neuen Staatsverband von diesen Lasten frei, um so auf dem Wege niedrigster Bestechung deutsche Volks,teile zur Abkehr vom Deutschen Reich und der deutschen Volksgemeinschaft zu veranlassen. In dieser teuflischen Absicht haben unsere Feinde den Bogen so weit überspannt, daß sogar Dänemark, das durch Schleswig beglückt werden soll, Einspruch erhebt. Gewiß wünscht Dänemark den vorwiegend dänisch bevölkerten Teil von Nord-Schleswig zurückzuerhalten; aber das dänische Volk sträubt sich in seiner großen Mehrheit gegen die Aufnahme der vorwiegend oder ausschließlich deutsch bevölkerten Gebiete von Mittel- und Süd- Schleswig, von denen es eine auf die Dauer für Dänemark verhängnisvolle deutsche Irredenta fürchtet. Das Ideine Dänemark hat aus der Geschichte mehr gelernt als die „alliierten und assoziierten Hauptmächte". Danzig. Aber trotz aller Versuchungen, die sie zu schaffen, und allen Druckes, den sie auszuüben entschlossen sind, genügt diese Art von Volksabstimmung unseren Feinden nicht, um sie ihrer Beute zu versichern. — 7 — Unsere Feinde wissen, daß die alte deutsche Stadt D a n z i g durch kein Blendwerk der Hölle dazu gebracht werden kann, sich vom Reich zu trennen und an Polen anzuschließen. Die einmütige Stimme des Protestes der Danziger Bevölkerung gegen das ihrer Stadt zugedachte Schicksal war so laut, daß sie auch in Versailles nicht überhört werden konnte. Und Herr Wilson hatte mit zu großer Emphase das Selbstbestimmungsrecht der Völker und .Volksbestandteile zum Grundstein seiner neuen Weltordnung erklärt! Man hat sich in Versailles geholfen. Man hat Danzig und seine Umgebung zu einem „Freistaat" gemacht, dessen „Freiheit" bezeichnend ist für das, was die Väter dieses Weltfriedens und des Völkerbundes unter den Begriff der Freiheit bringen können. Die Freiheit dieses Freistaates besteht zunächst darin, daß die zu 98 vom Hundert deutsche Bevölkerung seines Gebietes in ihren wichtigsten Lebensfragen keinerlei Recht der Mitbestimmung hat. Der Freistaat wird regiert von einem „Oberkommissar des „Völkerbundes", der, wenn es dem „Völkerbund", der zunächst nur aus unseren Feinden besteht, so gefällt, ein Pole sein kann. Die Verfassung des Freistaates wird ausgearbeitet nicht etwa von einer gewählten Vertretung der Bevölkerung, wie es den hochgepriesenen demokratischen Grundsätzen unserer Feinde entsprechen würde, sondern von „ordnungsmäßig ernannten Vertretern" des Freistaates im Einvernehmen mit dem Oberkommissar. Wer zu ernennen hat, und was ordnungsmäßig ist, bleibt dahingestellt, d. h. dem Ermessen des Oberkommissars oder unseren Feinden im Völkerbund überlassen. Im voraus aber wird in den Friedensbedingungen über diesen Freistaat u. a. folgendes festgelegt: Die polnische Regierung übernimmt die Vertretung des Freistaates Danzig in ihren auswärtigen Angelegenheiten, wozu auch ihre Beziehungen zu Deutschland gehören. — 8 — Der Freistaat wird dem polnischen Zollgebiet eingegliedert. Polen hat ohne irgendwelche Einschränkung die freie Benutzung und den Betrieb der Wasserstraßen, Docks, Binnenhäfen, Kais usw., außerdem das Recht, diese Anlagen nach Belieben auszubauen; ferner die Kontrolle und Verwaltung der Weichsel, der sämtlichen innerhalb der Grenzen des Freistaates befindlichen Eisenbahnen, sowie die Überwachung und Verwaltung der Post, Telegraphen- und Telephonverbindungen zwischen Polen und dem Danziger Hafen. Die im Gebiet des Freistaates ansässigen Reichsangehörigen, nicht etwa auch die dort ansässigen Polen^ verlieren ohne weiteres ihre Nationalität und werden Bürger des Freistaates; sie können für die deutsche Reichsangehörigkeit optieren, müssen aber dann nach Deutschland auswandern, während die polnischen Staatsangehörigen selbstverständlich in diesem neuen Freistaat unbehelligt bleiben. - Dieser sogenannte „Freistaat" ist also eine Form ohne jeden Inhalt. Er ist eine Maske für das Gesicht der Annexion. In Wirklichkeit wird Danzig mit seinem Gebiet den Polen genau ebenso ausgeliefert wie durch eine formelle Abtretung. Von den übrigen dem polnischen Staate zugeschlagenen Deutschen werden sich die Danziger nur dadurch unterscheiden, daß sie gegenüber der ihnen aufgedrängten Staatsgewalt gänzlich rechtlos sind und nicht, einmal im Wege der Wahlen zur Volksvertretung des polni- nischen Staates einen bescheidenen Einfluß auf ihre Geschicke ausüben können. Das Saargebiet. Wie im Osten, so im Westen I Die Franzosen haben von Beginn des Krieges an ihre begehrlichen Augen nicht nur auf Elsaß-Lothringen, sondern auch auf das S a a r g e b i e t, ja auf das ganze linke — 9 — Rheinufer geworfen. Wir wissen aus den von der bolschewistischen Regierung Rußlands veröffentlichten Geheimakten, daß im Februar 1917 die französische Regierung mit der russischen sich dahin geeinigt hat, daß im Friedensschluß Frankreich Elsaß - Lothringen und das Saargebiet sich einverleiben und außerdem das linke Rheinufer zu einem französischem Einfluß unterstehenden Pufferstaat gemacht werden sollte. Wir wissen heute ferner, daß Anfang April 1917 die französische Regierung ein Angebot des Kaisers von Österreich, mit allem seinem Einfluß sich bei Deutschland für die Befriedigung der „berechtigten Ansprüche Frankreichs auf Elsaß-Lothringen"' einsetzen zu wollen, deshalb abgelehnt hat, weil sie darüber hinaus die Abtretung des Saargebiets und „Garantien auf dem linken Rheinufer" als unverrückbares Kriegsziel festhielt. Jetzt, bei den Beratungen zwischen Clemenceau, Lloyd George und Wilson in Versailles, hat man einen Weg gesucht, um Frankreich diesen im schreiendsten Widerspruch zu allen Wilsonschen Grundsätzen stehenden Länder- und Menschenraub in Formen zu ermöglichen, die schamhaft die nackte Brutalität dieser Vergewaltigung verhüllen sollen. Man ist, soweit das S a a r g e b i e t in Betracht kommt, auf den genialen Ausweg verfallen, Frankreich als Ersatz für die • Zerstörung der Kohlenminen in Nordfrankreich das Eigentum an den Kohlenbergwerken im Saarbecken zuzusprechen und, um „Frankreich die vollständig freie Ausbeutung der Bergwerke zu gewährleisten", Land und Menschen des Saargebiets, einschließlich eines beträchtlichen Teiles der bayerischen Pfalz, zunächst einmal von Deutschland abzutrennen und dem „Völkerbund" als „Treuhänder" zu übertragen. In Wirklichkeit wird Frankreich der entscheidende Einfluß eingeräumt. Das Saargebiet wird sofort dem französischen Zollgebiet eingegliedert; das französische Geld wird eingeführt; der französische Staat kann jederzeit „als Nebeneinrichtung zu den Bergwerken" (1) Volksschulen und — 10 — technische Schulen einrichten und den Unterricht darin in französischer Sprache nach einem von ihm festgesetzten, Lehrplan durch von ihm gewählte Lehrer erteilen lassen. Es behält sich außerdem vor, „fremde Arbeiter" im Saargebiet anzusiedeln, d. h. die deutsche Arbeiterbevölkerung durch Franzosen, vielleicht auch durch Kulis aus Cochin- china und Anain zu verdrängen. Nachdem dieses System fünfzehn Jahre hindurch gewirkt hat, soll, um das Dekorum zu wahren, die „Bevölkerung berufen werden, ihren Willen zu erkennen zu geben" darüber, ob die durch die Friedensbedingungen geschaffene Ordnung beibehalten oder ob die Vereinigung mit Frankreich oder die Vereinigung mit Deutschland in ihren Wünschen liegt. Nicht die Volksabstimmung entscheidet, sondern der Völkerbund „unter Berücksichtigung des von der Bevölkerung ausgedrückten Wunsches". Und nun kommt die größte Infamie: Wenn nach fünfzehn Jahren der Trennung und Fremdherrschaft die Bevölkerung sich für die Rückkehr an Deutschland ausspricht und der Völkerbund die Vereinigung des Saarbeckens oder eines Teiles davon mit Deutschland beschließt, so hat Deutschland die Eigentumsrechte Frankreichs an den Bergwerken in Gold zurückzukaufen. Wird der Preis nicht binnen sechs Monaten bezahlt, so fällt'das ganze Gebiet, endgültig an Frankreich! Dafür, daß Deutschland nach fünfzehn Jahren weder über das Gold noch über irgendwelche andere Zahlungsmittel verfügen wird, um die Kohlenbergwerke des Saarbeckens zurückzukaufen, ist in den Friedensbedingungen gesorgt. Also weil Deutschland die Bergwerke, die man ihm jetzt abnimmt, nach fünfzehn Jahren nicht wird zurückkaufen können, deshalb sollen Land und Leute, auch wenn sie sich dagegen sträuben und protestieren, zu einem Staate geschlagen werden, mit dem sie nichts gemein haben. Der Satz „cujus regio, ejus religio" hat hier sein Gegenstück gefunden. Jetzt wird verkündet: Wess' die Kohlen,dess'dieMenschen! — Man muß weit in der Geschichte zurückgehen, um einen schäm- — 11 — loseren Länderschacher und Menschenhandel aufzudecken, als er hier zur Verhüllung einer „Annexion" verwirklicht wird; und das im Beisein und unter Kopfnicken des großen Menschheitsapostels Wilson, des Künders einer neuen Zeit, in der es nach seinen hochgeschwellten Worten nicht mehr vorkommen darf, „daß Volksbestandteile wie Figuren und Steine in einem Spiel von einem Staat zu einem anderen geschoben. werden"! Aber wir selbst wollen uns wenigstens nicht belügen: Wird der Friedensvertrag unterzeichnet, dann ist das Saargebiet mit seiner rein deutschen Bevölkerung, das Saargebiet, das seit einem Jahrtausend nur während zweier kurzer Perioden in der Hochflut der Eroberungspolitik Ludwigs XIV. und Napoleons I. zu Frankreich gehört hat, endgültig an die französische Fremdherrschaft ausgeliefert. Das linke Rkeimifer. Und nur das Saargebiet? Nein! Dem ganzen linken Rheinufer steht ein ähnliches Schicksal bevor. Das Schicksal von Saarbrücken und Homburg wird geteilt werden von Speyer und Worms, von Mainz und Trier, von Bonn und Koblenz, von Köln und Aachen. „Um die Ausführung des gegenwärtigen Vertrags von seiten Deutschlands zu sichern, werden die deutschen Gebiete westlich des Rheins nebst den Brückenköpfen während einer Zeit von 15 Jahren durch die Truppen der alliierten und assoziierten Mächte besetzt gehalten." Eine teilweise frühere Räumung ist vorgesehen, falls die Bedingungen des Friedensvertrages von Deutschland pünktlich erfüllt werden. Wenn aber während der Besetzung oder nach Ablauf der 15 Jahre die „Wiedergutmachungs-Kommission" erachten sollte, daß Deutschland seine Verpflichtungen nicht völlig eingehalten hat, würden auch die bereits geräumten Gebiete wieder besetzt werden. Außerdem -ist vorgesehen, daß unsere Feinde, falls a. i e nachAblaufderl5Jakredie„ Bürgschaften * ' — 12 — gegen einen nichtprovozierten Angriff von Seiten Deutschlands nicht als hinreichend betrachten", die Zurückziehung der Besatzung Struppen „in einem zur Erlangung dieser Bürgschaften für nötig e r - achtetenMaße" verzögernkönnen. Jetzt schon behalten sich die alliierten und assoziierten Mächte vor, auf das deutsche, von ihren Truppen besetzte Gebiet ein eigenesi Zollregime anzuwenden, wenn ihnen das erforderlich erscheint, „um die wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung der von ihren Truppen besetzten deutschen Gebiete zu sichern." Es wird also ganz in das Belieben unserer Feinde gestellt, das linke Rheinufer und die Brückenköpfe, ebenso wie dias Saargebiet, dem französischen Zollgebiet, oder im nördlichen Teil dem belgischen Zollgebiet, anzugliedern, um jetzt schon die wirtschaftliche Abtrennung von Deutschland durchzuführen. Die uns durch die Friedensbedingungen auferlegten finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen sind, das geben selbst die Gegner zu, unerfüllbar. Siee,indmit Absicht aufs Unerfüllbare gestellt, einmal, um jede praktische Begrenzung unserer Beraubung und Ausbeutung zu vermeiden, dann. 1 aber auch, um uns auf Grund der Nichterfüllung der finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen dauernd in der Hand zu behalten und unsere Zerstückelung vollenden zu können. Und sollten wir sie durch ein Wunder pünktlich bis aufs letzte erfüllen können, dann braucht Frankreich nur zu „erachten", daß die Bürgschaften gegen einen nicht provozierten Angriff Deutschlands noch nicht genügen! Nach allem, was wir erlebt haben, kann nur ein Irrsinniger daran glauben, daß nach Unterzeichnung der Friedensbedingungen unsere linksrheinischen Gebiete jemals wieder mit uns vereinigt werden, es sei denn durch den neuen Krieg, zu dem dieser Frieden den Keim in sich trägt. „D erganze Kriegistgemacht worden, damit wir an den Rhein kommen. — 13 — Wir sind da, wir bleiben da!" s,o schrieb kürzlich das Pariser • „Journal". Das ist der Sinn der Friedensbedingungen. Wer diese „Friedensbedingungen" unterschreibt, der liefert das ganze linke Rheinufer mit meinen „Brückenköpfen" sehenden Auges an unsere Feinde aus. Das Ergebnis. Die Friedensbedingungen bedrohen uns, auch wenn ich das Rheinland nicht in Rechnung stelle, mit dem Verlust von etwa einem Sechstel des, Reichsgebiets und etwa einem Achtel der Reichsbevölkerung. Dabei wird, was uns von Ostpreußen bleibt, als Insel im polnischen Meer, die auf sich gestellt, nicht lebensfähig ist, von jeder Verbindung mit Deutschland abgetrennt und der Aufsaugung durch Polen preisgegeben. Von der Bevölkerung, die wir verlieren, ist der größere Teil deutscher Abstammung. Die ganze Ostmark, auch soweit sie von Polen bevölkert ist, verdankt ihre Kultur und ihren wirtschaftlichen Wohlstand ausschließlich deutscher Arbeit und deutscher Verwaltung. Die Gebiete, die wir verlieren, sind lebenswichtige Teile des deutschen Volkskörpers. Straßburg war in den Händen der Franzosen stets ein Ausfalltor gegen den deutschen Süden. Der Rhein in Frankreichs Händen bedeutet den dauernden französischen Druck auf ganz Süd- und Westdeutschland. Wir sind der unruhigen, ruhmsüchtigen und kriegerischen Macht, die Jahrhunderte hindurch unser Erbfeind war und nach einem solchen Frieden mehr denn je unser Erbfeind sein wird, schutzlos preisgegeben. Im Osten rückt der unersättliche Pole auf 140 Kilometer an die Reichshauptstadt heran. Für die Ernährung unserer Bevölkerung haben allein die östlichen Gebiete, die uns entrissen werden sollen, ein Fünftel unserer Erzeugung an Brotgetreide und Kartoffeln geliefert. Wir verlieren ferner rund ein Drittel unserer Kohlenförderung, mehr al9 drei Fünftel unserer Produktion an Zink und fast drei Viertel unserer Gewinnung an Eisenerzen. Fast die ganze Erzeugung der für unsere .Landwirtschaft so wichtigen Thomasschlacke geht in die Hände der Franzosen über. Wir werden als,o nicht nur an Gebiet und Bevölkerung, sondern mehr noch in unserer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit durch den Länderraub, den diese Friedensbedingungen sanktionieren sollen, zum Krüppel geschlagen. Unsere österreichischen Brüder aber, die mit uns ein Fleisch und ein Blut sind, die — nachdem die Zertrümmerung der Donaumonarchie sie aus ihrer Bindung an volksfremde Gruppen befreit hat, mit allen Fasern ihres Herzens zu uns streben — sie werden zu Hunderttausenden den Tschecho- Slowaken und den Italienern ausgeliefert. Der Rest soll einen unabhängigen Staat bilden, von dem in den Friedensbedingungen nur eines festgelegt wird: daß seine Unabhängigkeit von Deutschland als „unabänderlich" anerkannt wird, d. h. daß er entgegen seinem Willen für alle Zeit von Deutschland getrennt bleiben muß. Militärische Ohnmacht. Dieses verkrüppelte und verstümmelte Deutschland soll zu Lande, zu Wasser und in der Luft im dauernden Zustand völliger Ohnmacht gehalten werden. Das deutsche „Heer". Im Verlauf zweier Monate nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages soll die Gesamtstärke des deutschen Heeres auf 100 000 Mann zurückgebracht werden und darf nicht mehr als 7 Infanterie- und 3 Kavallerie-Divisionen umfassen, deren Zusammensetzung und Stärke genau vorgeschrieben wird. Wir dürfen nicht mehr als zwei Generalkommandos halten. Der Generalstab wird aufgelöst. Das Personal des Zollwächterdienstes, des Forst- und Küstenschutzes, der Gendarmerie und der Polizei darf nicht ver- mehrt werden. Die allgemeine Wehrpflicht wird für Deutschland verboten. Die Werbung von Freiwilligen für das auf 100 000 Mann beschränkte Heer wird erschwert und die Heranbildung eines Ersatzes wird unmöglich gemacht durch die Vorschrift, daß sich die Mannschaften für 12 Jahre, die Offiziere für mindestens 25 Jahre verpflichten müssen. Den Unterrichtsanstalten, Universitäten, Kriegerund Schützenvereinen und allen anderen Vereinen irgendwelcher Art ist die Beschäftigung mit militärischen Fragen verboten, sie dürfen keinerlei Verbindung mit militärischen Behörden unterhalten, sie dürfen ihre Schüler und Mitglieder in der Handhabung von Kriegswaffen nicht unterrichten. Deutschland muß sich verpflichten, zu verhindern, daß Reichsdeutsche in den Armeen, Flotten und Luftstreitkräften fremder Mächte Dienst nehmen; nur Frankreich behält sich vor, weiterhin Deutsche in seine berüchtigte Fremdenlegion einzureihen! Die Höchstzahl der Gewehre, Masthinengewehre, Minenwerfer und Geschütze, die wir halten dürfen, wird genau festgesetzt, ebenso die Gesamtmenge der zugehörigen Munition. Es sind 102 000 Gewehre mit 40 800 000 Schuß, 1926 Maschinengewehre mit 15 408 000 Schuß, 252 Minenwerfer mit 176 400 Schuß, 204 Geschütze 7,7 cm mit 204 000 Schuß, 84 Haubitzen 10,5 cm mit 67 200 Schuß. Das Halten, die Herstellung und die Einfuhr von Militärflugzeugen ist Deutschland verboten; ebenso die Herstellung und die Einfuhr von Tanks, Panzerwagen und ähnlichem Kriegsgerät. Alle Waffen, alle Munition und alles Kviegsgerät, einschließlich jeden Flugabwehrgeräts, die in Deutschland über die genehmigten Höchstzahlen hinaus vorhanden sind, müssen innerhalb zweier Monate den alliierten und assoziierten Hauptmächten ausgeliefert werden. Waffen, Munition und Kriegsgerät jeder Art dürfen in Deutschland künftig nur in einem für die Erzeugung der zugelassenen Ausrüstung angepaßten Umfang hergestellt werden. Alle hierfür nicht nötigen Fabriken und Werkzeuge werden geschlossen, die übrigen unter die Aufsicht unserer Feinde gestellt. Die Herstellung von Waffen, — 16 — Munition und Kriegsgerät für das Ausland ist verboten; desgleichen die Einfuhr. Alle Befestigungen in der Zone von 50 km östlich des Rheins müssen abgerüstet und geschleift, die übrigen Befestigungen müssen in ihrem gegenwärtigen Zustand verbleiben, dürfen also nicht vermehrt und verstärkt werden. Die deutsche „Flotte". Unsere Seestreitkräfte dürfen höchstens betragen: 6 Schlachtschiffe der Deutschland- oder Lothringen- Klasse, . 6 kleine Kreuzer, 12 Zerstörer, 12 Torpedoboote. Die gesamte Kopfstärke der deutschen Kriegsmarine einschließlich der Küstenverteidigung und der sonstigen an Land befindlichen Dienstzweige darf 15 000 Mann, darunter 1500 Offiziere und Deckoffiziere, nicht übersteigen. Alles, was über den zugelassenen Bestand unserer Kriegsflotte vorhanden ist, muß, soweit es für unsere Feinde bräuchbar ist, an diese abgeliefert, der Rest unter ihrer Aufsicht zerstört werden. Die uns verbleibenden Kriegsschiffe dürfen nur mit denjenigen Mengen von Waffen, Munition und Kriegsmaterial ausgerüstet sein, die durch unsere Feinde festgesetzt sind; der Rest muß ausgeliefert werden. Die Werbung von Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren für die Marine unterliegt denselben Einschränkungen wie für das Landheer. Kein Offizier oder Mann im Dienst der Handelsmarine darf irgendwelche militärische Unterweisung erhalten. Die Befestigungen, militärischen Anlagen und Häfen von Helgoland müssen unter der Kontrolle unserer Feinde zerstört, alle Befestigungen, die den Seeweg zwischen Nord- und Ostsee beherrschen könnten, müssen niedergelegt werden. Die Durchführung aller dieser Bestimmungen hat unter der Überwachung einer zu diesem Zweck von unseren — 17 — Hauptfeinden zu ernennenden internationalen Kommission zu erfolgen, die mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet wird. Darüber hinaus muß sich Deutschland ausdrücklich verpflichten, jeder Nachforschung gegenüber, die der Rat des Völkerbundes mit Mehrheitsbeschluß für notwendig halten sollte, entgegenzukommen. Alle diese Bestimmungen sprechen für sich selbst. Jede Erläuterung würde nur die Wucht ihrer Brutalität abschwächen. Niemals in der Geschichte sind einem Volke ähnliche Bedingungen auferlegt worden; nur den Karthagern beim Schluß des dritten punischen Krieges als Einleitung zur völligen Zerstörung ihrer Stadt und Vernichtung ihres Staatswesens. Deutschland unter Vormundschaft. Das also zerfetzte und wehrlos gemachte Deutschland wird durch die Friedensbedingungen unter die Vormundschaft seiner Feinde gestellt. Schon die Einrichtung einer Kontrolle unserer Feinde über die Durchführung unserer Entwaffnung und Aufrechterhaltung unserer Wehrlosigkeit macht der Selbständigkeit Deutschlands ein Ende. Dazu kommen weitere dauernde Einmischungen schwerster Art. Die großen deutschen Flüsse hören auf, deutsche Flüsse zu sein. Der Rhein und die Mosel, die Elbe, die Oder, die Memel, die Donau und alle schiffbaren Teile ihrer Flußnetze werden für international erklärt und der Verwaltung durch internationale Kommissionen unterstellt, die sich alle dadurch auszeichnen, daß sich in ihnen die deutschen Vertreter in rettungsloser Minderheit befinden. Unter den sieben Mitgliedern der Kommission für die Oder soll sich ein einziger Deutscher befinden, unter den elf Mitgliedern der Donau-Kommission zwei Deutsche; unter den achtzehn Mitgliedern der Zentralkommission für den Rhein, deren Sitz Straßburg und deren Vorsitzender ein Franzose sein 2 * — 18 — soll, werden vier Vertreter deutscher Uferstaaten zugelassen. In keiner der Kommissionen fehlen die Vertreter Großbritanniens und Frankreichs. Das Recht dieser Kommissionen, auf deutschem Boden zu schalten und zu walten > geht so weit, daß, falls die in der Zentralkommission für den Rhein und in der Donau-Kommission vertretenen alliierten und assoziierten Mächte innerhalb von 25 Jahren den Bau eines Donau—Main-Kanals- beschließen sollten — Deutschland hat bei diesem Beschluß keine Stimme! — Deutschland verpflichtet ist, den Kanal nach den ihm von den genannten Mächten mitzuteilenden Plänen zu bauen. Wenn Deutschland die Arbeiten ganz oder teilweise nicht ausführt, ist die unter französischem Vorsitz stehende Zentralkommission befugt, sie an seiner Stelle ausführen zu lassen. Der Kanal soll unter dasselbe Verwaltungsregime gestellt werden, wie der Rhein, also unter einen französischen Vorsitzenden! Die gleichen Bestimmungen gelten, falls Belgien sich entschließen sollte, einen Verbindungskanal von der Maas zum Rhein zu bauen, für den auf deutschem Gebiet liegenden Teil dieses Kanals. In dasselbe Kapitel gehört die Deutschland zugedachte Verpflichtung, in den Häfen von Hamburg und Stettin dem Tschecho-slowakischen Staat für eine Periode von 99 Jahren Freizonen zu verpachten. Alles Nähere setzt eine Kommission fest, die aus je einem Delegierten Deutschlands, der Tschecho-Slowakei und Großbritanniens besteht. Deutschland erklärt im voraus, die Entscheidungen, die so getroffen werden, anzunehmen! Auch die deutschen Eisenbahnen werden Bestimmungen unterworfen, die — ohne jede Spur von Gegenseitigkeit — eine schwere Beeinträchtigung der deutschen Eisenbahnhoheit bedeuten. Ja, Deutschland soll 25 Jahre lang verpflichtet sein, auf den Antrag einer der alliierten und assoziierten Mächte, dem der Völkerbund zugestimmt hat, auf seinem Gebiet die „Herstellung und Verbesserung solcher Strecken und Anschlüsse zuzulassen, die zur Herstellung guter direkter Züge und zur Verbesserung der Verbin- — 19 — düngen zwischen dem Gebiet der antragstellenden Macht und dem irgendeiner anderen Macht nötig sind". Vollendet wird dieEntmündigungDeutsch- lands durch diejenigen Vorschriften und Einrichtungen, die der Durchführung der uns zugedachten wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen dienen eollen. Diese Vorschriften und Einrichtungen lassen, wie ich zeigen werde, der deutschen Staatsgewalt in der Verfügung über die deutschen wirtschaftlichen und finanziellen Hilfsquellen weniger Bewegungsfreiheit als sie eine Person hat, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist. Wehrlos — ehrlos! Die Feinde wollen zur Ohnmacht den Schimpf, zur Entwehrung die Entehrung hinzufügen. Dem Deutschen Reich wird zugemutet, sich in dem von ihm zu unterschreibenden Friedensvertrag als Staat dritterKlasse behandeln zu lassen. Die Bestimmungen über den „Völkerbund", die Herrn Wilson zu Ehren in den Friedensbedingungen die erste Stelle einnehmen, sehen drei Kategorien von Staaten vor: Die „ursprünglichen Mitglieder des Völkerbundes", das sind die alliierten und assoziierten Staaten von den Vereinigten Staaten von Amerika bis zur Tschecho-Slowakei und der Negerrepublik Liberia; ferner „Staaten, die aufgefordert worden sind, dem Völkerbunde beizutreten", das sind die während des Krieges neutral gebliebenen Staaten; schließlich die übrigen Staaten, nämtfch Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten sowie Rußland, die nicht zum Beitritt aufgefordert werden, die jedoch Mitglieder des Bundes werden können, wenn ihre Zulassung von zwei Dritteln der Mitglieder des Völkerbundes angenommen wird, „vorausgesetzt, daß sie tatsächliche Garantien für ihre aufrichtige Absicht, ihre internationalen Verpflichtungen zu beobachten, geben und die hinsichtlich ihrer Land- und Seestreitkräfte und Rüstungen von dem Bunde festgesetzte Ordnung annehmen". 2* — 20 — Schlimmer ist die Zumutung, daß Deutschland in dem von ihm zu unterzeichnenden Friedensvertrag sich mehrfach, so gleich im Eingang des Vertrages, als den schuldigen Urheber des Krieges bekennen soll. Mit diesem Bekenntnis soll Deutschland nicht nur alles rechtfertigen, was ihm als Strafe für die Schuld am Kriege in den Friedensbedingungen an unerträglichem Schimpf und Schaden auferlegt wird; es soll gleichzeitig vor der ganzen Welt eine moralische Selbsthinrichtung vollziehen. Aber all das wird übertroffen durch das Ansinnen, Deutschland solle durch Unterzeichnung des Friedensvertrages zustimmen, daß der Kaiser W i 1 h e 1 m II. „wegen schwerster Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der geheiligten Macht der Verträge" vor einen Gerichtshof gestellt wird, dessen Mitglieder von den feindlichen Großmächten ernannt werden und dem es — mangels jeder strafrechtlichen Norm für die angeblichen Verbrechen — zustehen soll, „die Strafe zu bestimmen, die er für angemessen erachtet". Ferner soll die deutsche Regierung unseren Feinden das Recht einräumen, solche deutsche Reichsangehörige, die angeklagt werden, „Handlungen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges begangen zu haben", vor ihre Militärgerichte zu stellen; zu diesem Zweck soll sich die deutsche Regierung verpflichten, unseren Feinden alle Personen auszuliefern, die ihr die alliierten und assoziierten Mächte bezeichnen werden; wenn es der Entente gefällt, etwa den Generalfeldmarschall von H i n - denburg zu verlangen, würde unsere Regierung auch diesen ausliefern müssen. Diese Zumutungen zeigen, daß unsere Feinde uns keine Demütigung ersparen und uns jedes Maß von Ehrlosigkeit glauben zutrauen zu können. Wirtschaftliche Knebelung. Das Werk der Erniedrigung und Vernichtung Deutschlands wäre unvollständig ohne unsere Verurteilung zu wirt- — 21 — schaftlichem Siechtum. Der größte Teil der Friedensbedingungen dient diesem Zweck. Vollständig werden uns die Hände gebunden in der Regelung unserer wirtschaftlichen Beziehung zu der Gesamtheit der alliierten und assoziierten Mächte, d. h. zu der ganzen Welt mit Ausnahme der wenigen neutral gebliebenen Staaten und der Reste, die von unseren Bundesgenossen nach der Zertrümmerung Österreich-Ungarns und der Türkei übrig bleiben werden. Wir sollen gezwungen werden, der Welt unserer Feinde die unbeschränkte Meistbegünstigung zu gewähren für Einfuhr, Ausfuhr, Schifffahrt, Niederlassung und Betrieb von Handel und Gewerbe, und das nicht nur ohne jede Gegenseitigkeit; nein! es wird uns sogar der ausdrückliche Verzicht auf sämtliche Rechte und Ansprüche zugemutet, die Deutschland außerhalb seiner neuen Grenzen in Europa aus irgendwelchen Gründen gegenüber den alliierten und assoziierten Mächten zustehen. Die Verpflichtung der meistbegünstigten Behandlung unserer Feinde soll allerdings zunächst nur für fünf Jahre gelten; aber der Rat des Völkerbundes, der ausschließlich aus Vertretern unserer Feinde und damit Vertretern der Nutznießer dieser ungeheuerlichen Bestimmung zusammengesetzt ist, hat das Recht, zu entscheiden, daß diese Verpflichtung für einen weiteren beliebigen Zeitraum aufrechterhalten werden soll! Wir sollen ferner gezwungen werden, für eine Frist von 6 Monaten von der Einfuhr der alliierten und assoziierten Mächte keine höheren Abgaben zu erheben, als die günstigsten Abgaben, die bei uns am 31. Juli 1914 gegenüber irgendeinem Lande in Kraft waren; dieselbe Verpflichtung soll weitere 2y 2 Jahre in Kraft bleiben für alle Erzeugnisse des Acker-, Garten- und Wiesenbaues, für die am 31. Juli 1914 Vertragszölle bestanden. Die Anpassung unseres Zolltarifs an unsere durch den Weltkrieg von Grund aus veränderten wirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnisse ist uns also für drei Jahre gänzlich — 22 — unmöglich gemacht; darüber hinaus ist unsere Handelspolitik, so lange es unseren Feinden beliebt, durch die uns einseitig auferlegte Meistbegünstigung, die uns nicht einmal einen zollpolitischen Zusammenschluß mit Deutsch-Österreich gestattet, so schwer behindert, daß von einer auswärtigen Wirtschaftspolitik für das künftige Deutschland keine Rede wird sein können. Welche Möglichkeit bleibt uns, mit irgendeinem Staate Handelsverträge und sonstige Abmachungen abzuschließen, wie wir sie für den Wiederaufbau unserer Wirtschaft brauchen, wenn jedes Zugeständnis, das wir machen können, ohne weiteres der ganzen Welt unserer Feinde zugute kommt? Welche Möglichkeit bleibt uns, fremde Unbill und schlechte Behandlung abzuwehren, wenn uns das Recht verschränkt ist, unsere Feinde durch Zuschlagszölle und ähnliche Maßnahmen zu treffen? Wir haben den Freunden nichts mehr zu bieten und sind den Feinden ein wehrloser Spielball ihrer Willkür. Geknebelt an Händen und Füßen, sind wir feindlicher Ausbeutung ausgeliefert. Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung. Aber die Ausbeutung durch Mittel der Handelspolitik genügt unseren Feinden noch nicht. Sie wollen in den Friedensbedingungen das deutsche Volk mit allem, was es ist und hat, mit seinem staatlichen Besitz, seinem privaten Eigentum und seiner Arbeitskraft, sich in der rücksichtslosesten Weise aneignen und dienstbar machen wie eine eroberte Sache. Den moralischen Titel für die Ausraubung Deutschlands und die Versklavung des deutschen Volkes soll unsere Schuld am Weltkrieg bilden. Dem furchtbaren Kapitel der „W i e d e r g u t m a c h u n g e n" ist ein Artikel vorangestellt, der folgendermaßen lautet: „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine — 23 — Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch Deutschland und seine Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben." Zwar erkennen die alliierten und assoziierten Regierungen ausdrücklich an, daß die Hilfsmittel Deutschlands nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung aller dieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber sie verlangen und Deutschland soll sich verpflichten, alle Schäden wieder gutzumachen, die ihre Zivilbevölkerung durch Kriegshandlungen beider kriegführender Gruppen zu Land, zu Wasser und in der Luft an ihrer Person oder ihrem Eigentum, wo immer es auch sei, erlitten haben. — Dazu gehört nach der Erläuterung der „Friedensbedingungen" auch die Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Ehre durch irgendwelche Maßnahmen Deutschlands und seiner Verbündeten, sowie die Schäden auf Grund einer nicht angemessenen Vergütung für die der Zivilbevölkerung von Deutschland oder seinen Verbündeten auferlegten Arbeitsleistungen; ferner alle Schäden, die durch jede Art schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen verursacht sind; weiter alle Pensionen und ähnliche Vergütungen an die militärischen Opfer des Krieges und deren Hinterbliebenen, ein Betrag, der nach der Schätzung des Reichsfinanzministers Dernburg allein zehn Milliarden Mark jährlich erreichen kann; ebenso die Kosten der Unterstützung von Kriegsgefangenen und ihren Angehörigen sowie der Unterstützung der Familien der Kriegsteilnehmer. Außerdem sollen wir wiedergutmachen alle Schäden, die dem Eigentum der alliierten und assoziierten Mächte selbst, außer an Werten und Material von Armee und Marine, infolge von irgendwelchen Kriegshandlungen zugefügt worden sind; schließlich die Schäden durch Kontributionen, Geldstrafen oder ähnliche Beitreibungen, die von Deutschland oder seinen Verbündeten der Zivilbevölkerung auferlegt worden sind. — 24 — Neben diesen „Wiedergutmachungen" soll uns eine Reihe weiterer Leistungen aufgebürdet werden. So hat Deutschland die gesamten Vorschüsse, die von unseren Feinden während des Krieges an Belgien gewährt worden sind, also die gesamten Kriegskosten Belgiens, zurückzuzahlen. Ferner hat Deutschland alle seine Forderungen aus 'Kriegsvorschüssen an Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei an seine Feinde abzutreten, ein Betrag, der allein 10 Milliarden Mark übersteigt; dagegen hat es alle seine aus. den Finanztransaktionen mit seinen Verbündeten entstandenen und noch nicht beglichenen Verpflichtungen zu Händen seiner Feinde zu erfüllen. Das gesamte Eigentum des Reichs und der Einzelstaaten sowie des Kaisers und der deutschen Bundesfürsten in Elsaß-Lothringen, den an Belgien abzutretenden rheinischen Gebieten und in den deutschen Kolonien soll ohne jede Gegenleistung oder Verrechnung an unsere Feinde abgetreten werden. Außerdem hat die deutsche Regierung bereits während dea Waffenstillstandes die Verpflichtung übernommen, die in Belgien umlaufenden Reichsbanknoten und Darlehnskassen- scheine zum Wert von 1,25 Frank für die Mark einzulösen. Diese Verpflichtung hat zu einer Verschiebung unerhörten Umfangs von deutschem Papiergeld nach Belgien geführt, so daß sich der einzulösende Betrag auf 7 Milliarden Mark beziffert. Zum heutigen Kurs der Mark erfordert die Anschaffung des hierfür zu zahlenden Betrags von 8% Milliarden Frank einen Betrag von rund 20 Milliarden Mark, so daß allein diese Verpflichtung das Deutsche Reich mit einem Verlust von 13 Milliarden Mark belastet. Schließlich sollen die gesamten Kosten der militärischen Besetzung deutscher Gebiete zu unseren Lasten gehen. Dies alles und noch einiges andere kommt zu der uns zugedachten Entschädigung aus dem Titel der „Wiedergutmachung" hinzu. — 25 — Die „Kominission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands. Für die Festsetzung und Eintreibung des uns für die „Wiedergutmachung" aufzuerlegenden Schadenersatzes soü eine „Kommission für Wiedergutmachung" eingesetzt werden, in der die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Belgien und Serbien vertreten sein werden; die übrigen alliierten und assoziierten Staaten können für diejenigen Sitzungen, in denen Ansprüche und Interessen ihres Staates zur Verhandlung stehen, einen Beisitzer ohne Stimmrecht ernennen. Deutschland wird in der Kommission nicht vertreten sein; die Kommission wird lediglich „der deutschen Regierung nach Billigkeit das Wort erteilen, ohne daß diese jedoch in irgendeiner Weise auf die Beschlüsse der Kommission Einwirkung hat". Die Kommission soll mit den „weitestgehenden Kontroll- und Vollstreckungsbefugnissen" sowie,mit dem „Recht der Auslegung" der die Wiedergutmachung betreffenden Bestimmungen des Friedensvertrags ausgestattet werden. Deutschland wird die Verpflichtung auferlegt, „alle Gesetze, Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, in Kraft zu halten und zu veröffentlichen, die für die vollständige Durchführung der Wiedergutmachungsbestimmungen nötig sein könnten". Die deutsche Regierung hat der Kommission jede von ihr verlangte Auskunft zu geben über ihre Finanzen, über das Eigentum, die Produktionskraft, die Vorräte und die Erzeugung von Rohstoffen und gewerblichen Erzeugung Deutschlands und seiner Staatsangehörigen. Die Kommission wird in periodischen Schätzungen die Zahlungsfähigkeit Deutschlands prüfen und dafür sorgen, daß alle Einkünfte Deutschlands in erster Linie für die „Wiedergutmachung" verwendet werden und daß die deutsche Besteuerung mindestens ebenso schwer ist, wie die irgendeines der in der Kommission vertretenen Staaten. Deutschland ist also der Kommission auf Gnade und — 26 — Ungnade ausgeliefert. Die Kommission ist der Konkursverwalter Deutschlands. Der Blankowechsel. Spätestens am 1. Mai 1921 wird die Kommission der deutschen Regierung den Gesamtbetrag der von ihr zu erstattenden Schäden bekanntgeben. Da Deutschland kein Mittel gegeben ist, diesen Betrag anzufechten, verpflichtet sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Friedensbedingungen, den unbekannten Betrag, den die Kommission nach zwei Jahren über uns verhängen wird, im voraus anzuerkennen. Deutschland soll also einen Blankowechsel unterschreiben und seinen Feinden in die Hand geben, von dem es genau weiß, daß seine Feinde ihn mit einem Betrag ausfüllen werden, der seine Zahlungsfähigkeit weit übersteigt. Einstweilen wird in den Friedensbedingungen eine Abschlagszahlung vpn 100 Milliarden Mark in Gold festgesetzt. Davon hat Deutschland 20 Milliarden bis zum 1. Mai 1921 in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren und ähnlichen Werten zu bezahlen; ferner sind alsbald zu zahlen 40 Milliarden Mark Gold in Schuldverschreibungen, die von 1921 bis 1926 mit 2y 2 v. H. verzinslich sind, dann mit 5 v. H. für das Jahr verzinst und mit 1 v. H. jährlich amortisiert werden müssen; für die restlichen 40 Milliarden Mark hat die deutsche Regierung gleichfalls, ßprozentige Schuldverschreibungen zu übergeben, sobald die Kommission die Überzeugung gewinnt, daß Deutschland die Zinsen und Tilgungsraten dieser Schuldverschreibungen aufbringen kann. Für den Betrag der Entschädigung, der 100 Milliarden Mark übersteigt, gilt die Bestimmung: „Neue Emissionen, als Anerkenntnis und Garantie können unter den Bedingungen, die die Kommission späterhin festsetzen wird, von Zeit zu Zeit gefordert werden." Unsere Feinde sehen also selbst ein, daß schon die Leistung der als Anzahlung gedachten 100 Milliarden Mark, zu denen noch eine ganze Anzahl von Milliarden aus den — 27 — verschiedenen anderen Forderungen unserer Feinde hinzukommen, die Kraft Deutschlands bei weitem übersteigt Der Privatmann, der in Konkurs gerät, befreit sich durch den Konkurs von den Verbindlichkeiten, die sein Vermögen übersteigen, und kann ein neues Leben beginnen. Dem deutschen Volke soll nicht einmal diese Rechtswohltat gewährt werden. Sobald sich die Ansätze neuer Vermögensbildung zeigen, dürfen unsere Feinde von neuem zugreifen. Auf Jahrzehnte, vielleicht auf ein Jahrhundert hinaus, wird damit dem deutschen Volke die Möglichkeit genommen, für sich selbst zu arbeiten und für sich selbst zu sparen. Das deutsche Volk wird damit zum Sklaven und Arbeitstier für seine Feinde gemacht, zum Sklaven und Arbeitstier, dem man von dem Ertrag seiner Arbeit höchstens das zubilligt, was es zur Erhaltung seines Lebens braucht, soweit unsere Feinde daran überhaupt ein Interesse nehmen. Die erste Hypothek auf Deutschland. Für ihre wahnwitzigen Forderungen wollen sich unsere Feinde die erste Hypothek auf Deutschland sichern. Die Friedensbedingungen schreiben vor: „Der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches und der deutschen Einzelstaaten haften an erster Stelle für die Bezahlung der Kosten der Wiedergutmachung und alle anderen Lasten, die sich aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus jeglichen ihn ergänzenden Verträgen und Abmachungen oder aus den zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten während des Waffenstillstandes und seiner Verlängerung geschlossenen Abkommen ergeben." Auf unseren Goldvorrat, der heute noch etwa 1,7 Milliarden Mark beträgt, wird sofort Beschlag gelegt durch die weitere Bestimmung, daß die deutsche Regierung bis zum 1. Mai 1921 weder Gold ausführen noch über Gold verfügen, noch Ausfuhr- oder Verfügungsermächtigungen über Gold erteilen darf, wenn hierzu nicht im vorhinein die Genehmigung seitens der durch die Kommission für — 28 — Wiedergutmachung vertretenen alliierten und assoziierten Mächte erteilt worden ist. Die erste Hypothek auf den Besitz und die Einnahmequellen des Reiches und der Einzelstaaten bedeutet, daß Reich und Einzelstaaten nicht in der Lage sein werden, ihre sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen, solange nicht die uns gegenüber unseren Feinden auferlegten Verpflichtungen erfüllt sind. Weder das Reich noch die Einzelstaaten werden Zinsen auf ihre Anleihen bezahlen können, solange nicht die uns auferlegten Abschlagszahlungen und späterhin die Zins- und Tilgungsraten auf die Forderungen unserer Feinde geleistet sind. Solange wir nicht die uns auferlegten Invaliden- und Hinterbliebenenpensionen für Franzosen und Engländer, für Italiener und Amerikaner, ja für Senegalesen und Anamiten, für Gurkhas und Spahis gezahlt haben, dürfen wir unseren eigenen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen nicht das kärglichste Almosen zukommen lassen ! Die Zwangsvollstreckung in Volks- vermögen und Arbeitskraft. Da unsere Feinde wissen, daß sie uns eine unsere Kräfte weit übersteigende Last auferlegen, warten sie gar nicht erst ab, ob wir pünktlich bezahlen werden oder nicht; sie beginnen vielmehr alsbald mit der Zwangsvollstreckung. Sie begnügen sich dabei nicht mit der Zwangsvollstreckung gegen staatlichen Besitz, sie strecken ihre Hände aus auch nach dem deutschen Privatvermögen und nach der deutschen Arbeitskraft. Am brutalsten wird die Zwangsvollstreckung exekutiert gegen das deutsche Vermögen, das sich im Gewaltbereich unserer Feinde befindet. Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen. Auf unsere sämtlichen Kolonien haben wir zugunsten unserer Hauptfeinde zu verzichten, ein- — 29 — schließlich allen Eigentums des Reiche, wie Bahnen, Hafenanlagen, Grundstücke und Gebäude, Inventar usw., das in ihnen vorhanden ist. Ebenso zugunsten Chinas auf unsere Konzessionen in Tientsin und Hankau und alles Reichseigentum, das sich in diesen Konzessionen oder in anderen Teilen des Chine- siscben Reiches befindet. Zugunsten Großbritanniens sollen wir auf das deutsche Staatseigentum in der britischen Konzession von Shameen in Canton, zugunsten der französischen und chinesischen Regierung auf das Eigentum der deutschen Schule in Shanghai verzichten. Alle unsere Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die sich auf das Gebiet von Kiautschou und die Halbinsel Schantung beziehen, einschließlich der Eisenbahnen, Bergwerke und Unterseekabel, gehen an Japan über. In der gleichen Weise werden wir in Siam, Liberia, Marokko und Ägypten enteignet. Aber das alles ist nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was uns zugedacht ist. Unsere Feinde in ihrer Gesamtheit behalten sich das Recht vor, alles Eigentum, alle Rechte und Interessen deutscher Reichsange höriger innerhalb ihrer Gebiete, einschließlich der Kolonien und Schutzgebiete und einschließlich der ihnen durch den Friedensschluß zuzusprechenden Gebietsteile, zu beschlagnahmen und zu liquidieren. Die während des Krieges vorgenommenen Liquidationen deutschen Privateigentums und sonstigen Kriegsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum, deutsche Rechte und deutsche Interessen werden als endgültig bestätigt. Die Mißachtung aller völkerrechtlichen Grundsätze der Unverletzlichkeit des Privateigentums, die England in diesem Krieg zum System erhoben hat, wird also in dem uns angesonnenen Friedensvertrag sanktioniert. Natürlich nur einseitig gegen uns; denn wir selbst sollen dazu verpflichtet werden, unsere durch deutsche Kriegsmaßmahmen gegen das Privateigea- — 30 — tum getroffenen Feinde nach deren Wahl entweder in den früheren Stand wieder einzusetzen oder zu entschädigen. Das Deutsche Reich selbst jedoch muß für seine Staatsangehörigen auf jeden Einspruch und jede Klage wegen der von seinen Feinden vorgenommenen Enteignungen und Entrechtungen verzichten. Gleichzeitig wird als Einleitung für den neuen Völkerfrieden das gesamte noch vorhandene deutsche Privateigentum außerhalb der neuen deutschen Grenzen, außerhalb des Gebiets der wenigen neutral gebliebenen Staaten und außerhalb der Restgebiete unserer ehemaligen Bundesgenossen weiterhin für vogelfrei erklärt und dem Zugriff unserer Feinde ausgesetzt. Das gilt für deutsches Eigentum in Elsaß-Lothringen und in unserer Ostmark, soweit die Eigentümer nicht etwa die französische oder polnische Staatsangehörigkeit erwerben, genau ebenso wie für die deutschen Unternehmungen in unseren Kolonien, wie für den deutschen Besitz in Frankreich, England, Italien, den Vereinigten Staaten und den weiteren überseeischen Gebieten. Wir selbst aber sollen uns verpflichten, das Eigentum, die Rechte der Interessen unserer Feinde keinerlei Maßnahmen zu unterwerfen, die nicht gleichermaßen auf die deutschen Reichsiangehörigen angewandt werden. Aber damit nicht genug; der Haß und die Raffgier unserer Feinde verfolgt uns bis in die Gebiete unserer ehemaligen Bundesgenossen. Die „Kommission für Wiedergutmachung" kann verlangen, daß die deutsche Regierung ihr alle Rechte und Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an allen öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen in Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei überantwortet. Die Anatolische Bahn und die Bagdadbahn fallen damit ebenso in die Konkursmasse, wie die Schantungbahn oder die Venezuela-Eisenbahn, wie unsere Plantagen und Faktoreien. Dem gleichen Schicksal verfallen die 14 deutschen Unterseekabel, mit denen wir im Laufe der Zeit unseren wirtschaftlichen und politischen Nachrichtendienst aus der Abhängigkeit von — 31 — England zu befreien versucht haben. Sie werden uns weg- genommne und unter unsere Feinde aufgeteilt. Kurz, alles was deutscher Unternehmungsgeist und deutsche Arbeit draußen in der Welt geschaffen haben an Handelsniederlassungen, an gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, an Verkehrspnternehmungen, wird zur Beute unserer Feinde und wird mit Stumpf und Stiel ausgerottet. Der Raub unserer Handelsflotte. Ohne weiteres weggenommen wird uns ferner unsere gesamte dem Überseeverkehr dienende Handelsflotte. Die deutsche Regierung soll sich verpflichten, alle ihren Staatsangehörigen gehörenden Handelsschiffe von 1600 Bruttotonnen und darüber — das sind die für den Überseeverkehr in Betracht kommenden — unseren Feinden auszuliefern; darüber hinaus die Hälfte der Tonnage der Schiffe mit einem Raumgehalt zwischen 1000 und 1600 Bruttotonnen und je ein Viertel der Tonnage sowohl der Fischdampfer wie der anderen Fischereifahrzeuge. Die Auslieferung hat innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des Friedensvertrages zu erfolgen. Unsere Handelsflotte, nach derjenigen Englands die größte der Welt, unser Stolz und das wichtigste Werkzeug unseres auswärtigen Handels, hat damit aufgehört zu existieren. Deutschland außerhalb des Rechts. Zu der Vernichtung unseres auswärtigen Besitzes und unserer Handelsflotte wollen unsere Feinde die völlige Rechtlosigkeit des Deutschen im Auslande hinzufügen. Die Friedensbedingungen verlangen, wie bereits erwähnt wurde, von Deutschland den Verzicht auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorzugsrechte, die ihm außerhalb seiner neuen Grenzen in Europa aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten gegenüber zustehen. Auch soll sich Deutschland verpflichten, auf jede Vertretung oder Teilnahme an der Verwaltung und Kontrolle von Agenturen, Staatsbanken und allem sonstigen inter- — 32 — nationalen finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle und Verwaltungseinrichtungen zu verzichten, die in irgendeinem der alliierten und assoziierten Staaten, in Österreich-Ungarn, Bulgarien, der Türkei und dem früheren russischen Kaiserreich bestehen. Hierher gehören z. B. die wichtigen deutschen Rechte auf Vertretung in der türkischen, ägyptischen und griechischen Staatsschuldenkommission. Zu dieser Entrechtung des Reiches kommt die Entrechtung der Reichsangehörigen. Die Verträge zwischen Deutschen und Angehörigen der alliierten und assoziierten Mächte werden als annulliert angesehen, mit Ausnahme derjenigen, deren Ausführung die Regierungen dieser Mächte fordern! Deutlich tritt hier die Absicht zutage, nicht nur von Deutschland Geld und geldwerte Leistungen für den Zweck der angeblichen Wiedergutmachung zu erpressen, sondern Deutschlands wirtschaftliche Stellung außerhalb seiner eigenen Grenzpfähle dn Grund und Boden zu vernichten und uns jeden Wiederaufbau ein für allemal unmöglich zu machen. Die Natural-Lieferungen. Der Zugriff unserer Feinde macht vor unseren Grenzpfählen nicht halt. Ihre Forderung für „Wiedergutmachung" soll ihnen die Möglichkeit und das Recht geben, auch innerhalb der deutschen Grenzen nicht nur auf das Vermögen und die Einnahmen des Deutschen Reiches und der deutschen Bundesstaaten ihre Hand zu legen, sondern auch auf die im privaten Besitz befindlichen Objekte, die ihnen begehrenswert erscheinen. Deutschland soll, wie die Friedensbedingungen vorschreiben, seine Mittel direkt zur materiellen Wiederherstellung der im Kriege zerstörten Gebiete soweit verwenden, wie das von unseren Feinden bestimmt wird. Zu diesem Zweck soll die „Kommission für Wiedergutmachung" Listen aufstellen, enthaltend: a) Tiere, Maschinen, Ausrüstungsstücke, Werkzeuge und alle ähnlichen Gegenstände, die im Kriege vernichtet worden sind und deren Ersatz in natura aus den in Deutsch- — 33 — land vorhandenen Beständen von der betreffenden Regie- rung gewünscht wird; b) Stoffe zum Wiederaufbau, wie Steine, Ziegel, Bauholz, Fensterglas, Stahl, Kalk, Zement, ferner Maschinen, Heizeinrichtungen, Möbel und andere Gegenstände, die unsere Feinde in Deutschland hergestellt und zum Wiederaufbau der betroffenen Gebiete geliefert zu sehen wünschen. Bei der Aufstellung dieser Listen soll die Kommission „den inneren Bedürfnissen Deutschlands soweit Rechnung tragen, wie es zur Aufrechterhaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens Deutschlands notwendig sein wird". Sie soll dabei „das allgemeine Interesse berücksichtigen, das die alliierten und assoziierten Regierungen daran haben, das gewerbliche Leben Deutschlands nicht soweit zu stören, daß ihm die Möglichkeit, die anderen Wiederherstellungsverpflichtungen zu erfüllen, genommen wird". Zynischer als in diesem letzten Satz kann kaum eingestanden werden, daß unsere Feinde dem deutschen Volk von seinem Eigentum und seiner Arbeit nur gerade soviel lassen wollen, daß es weiter für sie arbeiten kann. Was wir von dieser Auflage zu erwarten haben, zeigen einige Einzelheiten. Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung. Als „unmittelbare Abschlagszahlung" auf die zu liefernden Tiere soll Deutschland innerhalb von 3 Monaten an Frankreich und Belgien 140 000 Milchkühe, 4000 Stiere, 40 000 Stück junges Rindvieh, 700 Zuchthengste, 40000 Stutenfüllen und Stuten, 1200 Schafböcke, 120 000 Schafe, 10 000 Ziegen und 15 000 Mutterschweine liefern. Als unmittelbare Abschlagszahlungen und innerhalb von drei Monaten! Nicht etwa als Gesamtleistung, wie nach den ersten Preßauszügen vielfach irrtümlich angenommen wird. Wenn wir die Friedensbedingungen unterschreiben, dann stehen uns weitere derartige Auflagen bevor. Die Kommission für Wiedergutmachung hat es in der Hand, solche Lieferungen nach ihrem Ermessen vorzuschreiben. 3 A — o4 — Wir sind im voraus verpflichtet, uns ihrer Entscheidung zu unterwerfen. Für unsere Landwirtschaft und für unsere Volks- ernährung ist allein schon die erste Abschlagszahlung unerschwinglich. Unser Viehbestand, und vor allem unsere Milchproduktion, ist auf einen geradezu gefährlichen Tiefstand herabgegangen. An dem Mangel an Milch gehen heute schon ungezählte Kinder zugrunde. Mit dem Abschluß des Brüsseler Nahrungsmittelabkommens haben unsere Feinde selbst den Notstand unserer Versorgung mit Nahrungsmitteln, vor allem mit Fleisch, Fett und Milch, anerkannt und uns den Bezug von Nahrungsmitteln von außerhalb zugestanden. Wenn sie uns heute solche Abgaben aus unseren Viehbeständen auferlegen, die nicht nur die unmittelbare Versorgung unserer Bevölkerung mit Fleisch und Milch weiter verschlechtern, sondern auch die Feldbestellung und die künftige Ernte an Körnerfrüchten schwer beeinträchtigen müssen, so ist ihr Friedensvertrag die verschärfte Fortsetzung des Hungerkrieges. Der Deutsche, der solche Bedingungen mit unterschreibt, macht sich an diesem Verbrechen gegen unser Volk mitschuldig. Die Auslieferung von Maschinen usw. Bei der Anforderung von Maschinen, Ausrüstungsgegenständen, Werkzeugen und ähnlichen Dingen wollen unsere Feinde so gnädig sein, sofern kein ausreichender verkäuflicher Vorrat vorhanden ist, nicht mehr als 30 vom Hundert der in deutschen Unternehmungen und Betrieben verwendeten Gegenstände dieser Art in Anspruch zu nehmen! Kein landwirtschaftlicher, industrieller und kaufmännischer Betrieb, aber auch keine Haushaltung, wird vor den Eingriffen, die sich aus dieser Verpflichtung der Lieferung aller möglichen für die Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete nützlichen und verwendbaren Gegenstände ergeben, sicher sein. Sobald die Kommission befiehlt, wird die deutsche Regierung, die sich im Friedensvertrag ver- — 35 — pflchten muß, die von der Kommission in ihre Listen aufgenommenen Gegenstände zu liefern, mit Enteignungen vorgehen müssen. Die Kohlenlieferungen usw. Die hieraus zu erwartende schwere Schädigung unserer Industrie wird verschärft durch die geradezu unsinnig hohen Kohlenlieferungen, die in den Friedensbedingungen uns auferlegt werden sollen. Wir sollen an Frankreich, Belgien und Italien Kohlenmengen liefern, die 40 Millionen Tonnen und mehr im einzelnen Jahre erreichen, etwa doppelt so viel als in den besten Friedensjahren unsere gesamte Nettoausfuhr an Kohlen nach sämtlichen Ländern betrug. Infolge des während des Krieges eingetretenen und unter der Revolution verschärften Produktionsrückganges leidet die deutsche Volkswirtschaft ohnedies an empfindlichem Kohlenmangel. Wenn uns jetzt mit dem Saargebiet und Oberschlesien ein Drittel unserer Kohlenproduktion weggenommen werden soll, so wird die Lage ohnedies geradezu katastrophal. Ein großer Teil unserer Industrie müßte zum Erliegen kommen, unsere Eisenbahnen würden ihren Verkehr noch weiter einschränken müssen. Die Lieferung von weiteren 40 Millionen Tonnen an das Ausland würde sich bei dieser Sachlage nicht nur als verhängnisvoll, sondern als völlig unmöglich erweisen. Weiter werden Deutschland erhebliche Lieferungen auferlegt an Benzol, an Steinkohlenteer, an schwefelsaurem Ammoniak, an Farbstoffen und pharmazeutischen Produkten. Auch von unserem Bestand an Flußfahrzeugen f sollen wir auf Verlangen der „Kommission für Wiedergutmachung" bis zu 20 Prozent herausgeben. Außerdem sollen wir unsere Werften, statt sie für den Neubau einer eigenen Handelsflotte zu verwenden, für fünf Jahre in den Dienst unserer Feinde stellen und jährlich bis zu 200 000 Bruttotonnen Schiffsraum nach den Anweisunegn der „Kommission für Wiedergutmachung" für die alliierten und assoziierten Regierungen bauen. 3* ■v. ;i "% ■ : . ■ — 36 — Für alle die Liquidationen und Veräußerungen deutschen Eigentums und deutscher Rechte, für alle Lieferungen und Leistungen gewähren unsere Feinde den Eigentümern und Lieferanten keinerlei Entschädigung. Sie verrechnen den erzielten Erlös oder veranschlagten Gegenwert lediglich auf ihre Forderung an das Deutsche Reich für die Wiedergutmachung und überlassen es den private» Interessenten, sich wegen der Entschädigung mit der Reichsregierung auseinanderzusetzen. Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft. Welchen Teil ihre maßlosen, vorläufig nur nach unten, aber nicht nach oben begrenzten Forderungen unsere Feinde durch solche Lieferungen und Beitreibungen werden decken können, steht dahin; jedenfalls aber wird es nur ein bescheidener Bruchteil der uns jetzt schon aufzuerlegenden „Abschlagszahlung" sein können. Deshalb sehen die Friedensbedingungen vor, daß Zahlungen für die „Wiedergutmachung" von der Kommission auch in anderen als den uns ausdrücklich zur Lieferung auferlegten „beweglichen und unbeweglichen Gütern, Waren, Unternehmungen, Rechten und Konzessionen auf deutschem oder außerdeutschem Gebiet, Schiffen, Obligationen, Aktien, Wertpapieren jeder Art und deutschen oder nichtdeutschen Geldsorten" angenommen werden können. Das sieht auf den ersten Blick nach Erleichterung aus. Aber das Annehmenkönnen für die Kommission wird mit Notwendigkeit für uns zu einem Liefernmüssen. Wie anders sollen wir die ungeheuren Summen, die man uns auferlegen will, auch nur verzinsen und tilgen als durch Ausantwortung nicht nur unseres auswärtigen, sondern auch unseres inländischen Kapitalvermögens! Auch nur 100 Milliarden Mark erfordern für Verzinsung und Tilgung 6 Milliarden Mark jährlich; 6 Milliarden Mark Gold, gleich mehr als 20 Milliarden Mark deutsches Papiergeld nach seinem heutigen Kursstand! Unsere höchste Ausfuhr in der Friedenszeit hat rund 10 Milliarden Mark betragen; darin stecken einige Milliarden als — 37 — Wert der für die Ausfuhrgüter verwendeten ausländischen Rohstoffe; einige weitere Milliarden werden wir auch in der Zukunft für die Einfuhr des notwendigsten Nahrungsmittelzuschusses und der für unsere Industrie und unser Leben unentbehrlichen Rohstoffe aufwenden müssen. Dazu kommt die Herabsetzung unserer Produktionskraft durch den Krieg, der uns rund 2 Millionen der kräftigsten Männer gekostet hat, die weitere Schwächung unserer Produktions- krai't durch die Wirren der Revolution und schließlich die Verkrüppelung unserer Industrie durch die geplante Ab- trenung des Saargebiets und Oberschlesiens. Wir werden für Jahre hinaus bei der größten Anspannung unserer geschwächten Kräfte und bei der schärfsten Einschränkung unseres inneren Verbrauchs im Wege der Ausfuhr überhaupt keine irgendwie nennenswerten Beträge für Zahlungen an das Ausland verfügbar machen können, sondern im Gegenteil auf die finanzielle Hilfe des Auslandes angewiesen sein. Was; würde uns also übrig bleiben, als unsere nationalen Produktionsmittel selbst, unsere Unternehmungen und Betriebe, unsere Gebäude und Maschinen, unsere Bodenschätze und Grundstücke, unser lehendes und totes Inventar Stück für Stück erst auf die Anzahlungen, dann auf die jährlichen Zins- und Tilgungsraten der uns auferlegten Entschädigungen an unsere Feinde auszuantworten, sei es in natura, sei es in Form von Aktien, Gesellschafts- und Geschäftsanteilen und von Obligationen. Die Reichsregierung wird durch die Kommission für Wiedergutmachung gezwungen werden, sich diese Werte von den Reichsangehörigen im Wege der Enteignung oder Vermögensabgabe genau ebenso zu beschaffen, wie die Schiffe, die Maschinen, das Vieh und alle die anderen Dinge, deren Lieferung uns von vornherein zwangsweise auferlegt werden soll. Was dem deutschen Volke droht, ist der kaltherzigste Kapitalismus, verbunden mit Fremdherrschaft, ein System, da3 die Bevölkerung Irlands in 40 Jahren von 8 Millionen auf 4 Millionen Seelen herabgedrückt hat. — 38 — So reihen sich die „Wiedergutmachung" und die sonstigen Entschädigungen, die uns auferlegt werden sollen, in das System der Friedensbedingungen ein, in das System der Verkrüppelung, der Entwaffnung, der Entrechtung. Versklavung und der Erdrosselung des deutschen Volkes. Das Ziel der Feinde. Ich mache keinen Versuch, unseren Feinden nachzuweisen, daß ihre Forderungen unerfüllbar sind. Denn das wissen unsere Feinde, deren Fachleute die deutschen Verhältnisse auf das genaueste studiert haben, so gut wie ich selbst. Das ist's ja gerade, daß unsere Feinde uns Unerfüllbares wollen unterschreiben lassen, damit sie aus uns das Höchstmaß des jetzt und in Zukunft Erreichbaren herauspressen und trotzdem aus der mangelhaften Erfüllung des Vertrages die Erfüllung ihrer weiteren Absichten herleilen können. Die Unerfüllbarkeit der uns zugedachten Verpflichtungen wird den Franzosen das Saargebiet und das linke Rheinufer bringen; sie ermöglicht den Engländern die völlige Vernichtung aller unserer Niederlassungen und Unternehmungen draußen in der Welt; sie gestattet dem von England und Amerika geführten internationalen Kapital, die Hand nach Deutschlands natürlichen Hilfsquellen und Produktionsmitteln auszustrecken und zu unserer Verstümmelung und Wehrlosmachung die kapitalistische Beherrschung Deutschlands hinzuzufügen. Ich mache auch keinen Versuch, unser enFeinden nachzuweisen, daß ein also verstümmeltes, entwaffnetes, belastetes und ausgeplündertes Deutschland nicht mehr imstande ist, seine Bevölkerung zu unterhalten, daß unser Volk unter den schwersten Leiden und Entbehrungen in seiner Zahl, in seiner Lebenshaltung, in seiner Arbeitsfähigkeit und seinem Kulturstand herabgedrückt werden wird. Denn unsere Feinde wissen so gut wie ich, ein wie großer Teil der 68 Millionen Einwohner, die das alte Deutsche Reich beherbergte, in der Produktion für die Ausfuhr seinen Unterhalt fand und durch die Zufuhr von Nahrungsmitteln aus dem Ausland ernährt wurde. Unsere Feinde wissen so gut wie ich, daß sie viele Millionen der heutigen deutschen Bevölkerung zum Verkommen und Absterben durch Hunger und Elend verurteilen, wenn sie die Quellen verstopfen, aus denen unserm Volk bisher Arbeit und Brot geflossen ist. Die leitenden Staatsmänner unserer Feinde müßten nicht die klugen und weitblickenden Männer sein, als die sie sich bisher erwiesen haben, wenn sie diese Wirkung nicht in ihre Berechnung eingestellt hätten. Ich kann mir denken, daß neben der Verstümmelung des Deutschen Reiches, neben der Zertrümmerung unserer politischen und militärischen Macht, neben der Vernichtung unseres Außenhandels und unserer wirtschaftlichen Stützpunkte auf dem Kontinent und über See, neben der Zerstörung unseres Wohlstandes und unserer wirtschaftlichen Kräfte — daß neben all' dem gerade ein Herabdrücken der uns verbleibenden 60 Millionen Einwohner auf und unter den Stand der 40 Millionen Franzosen den Leuten eine erwünschte und gewollte Wirkung sein könnte, deren größter Albdruck in den letzten Jahrzehnten der Stillstand der französischen und das Wachstum der deutschen Bevölkerung gewesen ist. Ich weiß auch, daß in der Politik weder der Gallier noch der Angelsachse die Sentimentalität zu verlernen braucht, weil er sie nie gekannt ha£ Aus allen diesen Gründen verzichte ich darauf, unsere Feinde belehren und bekehren zu wollen. Ich wende mich nicht an unsere Feinde. Ich wende mich an das deutsche Volk. Denn das deutsche Volk muß wissen, was für ein Los ihm zugedacht ist. Es muß wissen, daß es sich, auch wenn in den Friedensbedingungen von Geld und Geldeswert die Rede ist, nicht nur um eine Sache der Wohlhabenden und Reichen handelt, sondern ebenso gut um die Sache des Arbeiters, dessen einziger Reichtum seine Hände sind. Das deutsche Volk muß wissen, daß es unseren Feinden nicht nur darauf ankommt, sich an dem deutschen Gut zu — 40 — erholen und zu bereichern, sondern daß sie die Vernichtung der deutschen Wirtschaft und die ausbeuterische Beherrschung der deutschen Arbeitskräfte, ja die Abdrosse- lung der deutschen Volkszahl durch Hunger und Elend als Ziel verfolgen. Jede Zeile der Friedensbedingungen zeigt, daß unsere Feinde über den Friedensschluß hinaus gegen uns einen Vernichlungskrieg führen wollen und daß der Friede, dessen Unterzeichnung sie von unserer Regierung verlangen, ihnen das Vernichtungswerk des Krieges vollenden soll. Wir sollen werden ein Volk von Ehrlosen und Wehrlosen, ein Volk von Knechten und Bettlern, ein Volk ohne Recht und ohne Zukunft. Die Friedensbedingungen sind ein körperliches und moralisches Todesurteil. Man mutet dem deutschen Volke zu, was man dem schwersten Verbrecher nicht ansinnt, daß es sein eigenes Todesurteil bestätigen und unterschreiben soll. Deshalb sage ich mit Scheidemann: Die Hand soll verdorren, die ihre Unterschrift unter diesen Frieden setzt! — Herr Wilson als Garant. Von allen Anklagen, die unsere Feinde gegen uns erheben, haben sie als Hüter von Recht und Moral am lautesten betont den Bruch internationaler Verträge durch unseren Einmarsch in Belgien. Die Heiligkeit internationaler Verträge hat namentlich Herr Wilson stets gegen uns im Munde geführt. Um die Heiligkeit der Verträge zu sichern, soll der Völkerbund gegründet werden, und wegen Verletzung der geheiligten Macht der Verträge soll Kaiser Wilhelm II. von unseren Feinden abgeurteilt werden. Jetzt ist es die Heiligkeit der Verträge und die Ehre des Wortes im internationalen Verkehr, die wir gegen die ixnsag- bare Gewalt anrufen, die unsere Feinde uns antun wollen. — 41 — V .»*■ Der Inhalt des abzuschließenden Friedens steht nicht mehr im freien Belieben unserer Feinde. Denn es ist den Friedensverhandlungen vorausgegangen ein Austausch von Erklärungen zwischen der deutschen Regierung und dem Präsidenten Wilson, die zu der Vereinbarung eines festen Programms für den abzuschließenden Frieden und auf dessen Grundlage zum Abschluß des Waffenstillstandes geführt haben. Die Waffenstillstands-Verhandlungen. Ich erinnere an die Tatsachen: Am 5. November 1918 hat der Reichskanzler den Präsidenten der Vereinigten Staaten ersucht, die Herstellung, des Friedens in die Hand zu nehmen, mit der Erklärung, „daß die deutsche Regierung das von dem Präsidenten Wilson in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. September, aufgestellte Programm als Grundlage für die Friedensverhandlungen annimmt". Gleichzeitig ersuchte die deutsche Regierung um die sofortige Herbeiführung eines allgemeinen Waffenstillstandes. Am 8. Oktober kam die Antwort Wilsons. Er ersuchte um die Bestätigung, daß die deutsche Regierung die von ihm in seinen verschiedenen Botschaften niedergelegten Bedingungen annehme, so daß der Zweck der Verhandlungen nur die Verständigung über die praktischen Einzelheiten ihrer Anwendung sein würde. Dies wurde von der deutschen Regierung in ihrer _ Rückantwort vom 12. Oktober ausdrücklich bestätigt. Der Präsident Wilson verlangte ferner in der, Note vom 8. Oktober als Voraussetzung für Waffenstillstandsverhandlungen die Zurückziehung der deutschen Truppen aus den von ihnen besetzen Gebieten Frankreichs und Belgiens. Die deutsche Regierung erklärte sich hierzu bereit. Der Präsident Wilson fragte schließlich an, ob der Kanzler nur für diejenigen Gewalten des Reiches spreche — - 42 — gemeint waren der Kaiser und die Oberste Heeresleitung —, die bisher den Krieg geführt hätten. Er erhielt als Antwort den Hinweis auf den parlamentarischen Charakter der von dem Prinzen Max von Baden gebildeten Regierung. Der Reichskanzler spreche im Namen dieser Regierung und des deutschen Volkes. In einer weiteren Note vom 14. Oktober verlangte nun Herr Wilson u. a. die Einstellung des U-Boot-Krieges und, deutlicher als bisher, die Beschränkung oder Aufhebung der kaiserlichen Macht. Die deutsche Regierung stellte daraufhin den U-Boot- Krieg ein und machte in ihrer Antwort vom 21. Oktober dem Präsidenten Wilson Mitteilung von den grundlegenden Änderungen der deutschen Reichsverfassung, nach denen jetzt die Regierung aus den Führern der Mehrheitsparteien des Reichstags gebildet sei und auch künftighin keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen könne, ohne das Vertrauen des Reichstags zu besitzen. Nun erklärte der Präsident Wilson in einer weiteren Note vom 23. Oktober, daß er nur einen Waffenstillstand vorschlagen könne, der die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten in der Lage beließe, „jede zutreffende Vereinbarung erzwingen und eine Erneuerung der Feindseligkeiten deutscherseits unmöglich zu machen". Die Annahme eines solchen Waffenstillstandes durch Deutschland werde der beste Beweis dafür sein, daß Deutschland die Grundbedingungen und Grundsätze der ganzen Friedensaktion unzweideutig annehme. Im übrigen zeigte sich der Präsident mit den deutschen Verfassungsänderungen noch nicht befriedigt; er müsse offen aussprechen, daß die Völker der Welt kein Vertrauen in die Worte derjenigen setzten, die bisher die Herren der deutschen Politik gewesen seien, und daß beim Friedensschluß die Vertreter der Vereinigten Staaten einzig und allein mit echten Vertretern des deutschen Volkes würden verhandeln können. „Wenn die Vereinigten Staaten jetzt mit den militärischen Beherrschern — 43 — und monarchischen Autokraten verhandeln sollen, müssen sie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe verlangen." Die deutsche Antwort vom 27. Oktober lautete: „Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedensverhandlungen werden von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten unterstellt. Die,deutsche Regierung sieht nunmehr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekennzeichnet ha t." Das Schlußs,tück in diesem Notenwechsel war die Rückäußerung des Präsidenten Wilson in der Note vom 5. November. Der Präsident teilte mit, daß er den Notenwechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Regierungen mitgeteilt habe; darauf habe er ein Memorandum der alliierten Regierungen erhalten, in dem es hieß: „Die alliierten Regierungen erklären mit den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft zum Friedensschluß mit der deutschen Regierungauf Grund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten Wilson an den Kongreß vom 8. Januar 1918, sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind." Die Einschränkungen bezogen sich auf Wilsons Forderung der Freiheit der Meere, hinsichtlich deren sich die alliierten Mächte alles vorbehalten müßten; ferner auf die Wiederherstellung der besetzten Gebiete, worunter sie verstehen wollten, „daß Deutschland für allen durch seine Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll". — 44 — Der Präsident fügte hinzu, daß nunmehr der Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten Regierungen ermächtigt worden sei, Vertretern der deutschen Regierung die Waffenstillstandsbedingungeii mitzuteilen. Die von dem Präsidenten Wilson verkündeten Programmpunkte und Grundsätze sind also vor Abschluß des Waffenstillstandes, der Deutschland wehrlos gemacht hat, mit den beiden oben erwähnten Vorbehalten auch von unseren Feinden als Grundlage für den Friedensschluß angenommen worden. Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen". Mit diesen Programmpunkten und Grundsätzen stehen die uns vorgelegten Friedensbedingungen im schreiendsten Widerspruch. In der Botschaft vom 8. Januar 1918 hatte Herr Wilson erklärt: „Ein klar ersichtlicher Grundsatz geht durch mein ganzes Programm: es ist der Grundsatz der Gerechtigkeit für alle Völker und Nationalitäten und ihres Rechtes auf gleiche Bedingungen für Freiheit und Sicherheit, seien sie stark oder schwach." Und in der Rede vom 27. September 1918: „Wenn es in Tat und Wahrheit das gemeinsame Ziel der gegen Deutschland verbündeten Völker ist, in den kommenden Friedensverhandlungen einen dauernden und gesicherten Frieden zustande zu bringen, dann werden alle bereit und gewillt sein müssen, den einzigen Preis zu zahlen, um den er zu haben ist. Dieser Preis ist unparteiische Gerechtigkeit in jedem Punkt, einerlei wessen Interessen dadurch gekreuzt werden. . . . Die unparteiische Gerechtigkeit darf keinen Unterschied machen zwischen solchen, gegenüber denen wir gerecht zu sein wünschen, und solchen, gegenüber denen wir lieber nicht gerecht sein möchten. Es muß eine Gerechtigkeit sein, die keine Begünstigung und keine Abstufung kennt, sondern ein gleiches Recht für die beteiligten Völker." . — 45 — r Wo ist üi dem Versailler Teufelswerk von dieser un-. parteiischen Gerechtigkeit auch nur eine Spur zu finden? Aber halten wir uns an die praktischen Einzelheiten! 1. Gebietsfragen. In welchem der Wilsonschen Programmpunkte oder Grundsätze findet die Verstümmelung und Verkrüppelung des deutschen Reichs- und Volkskörpers eine Begründung? In keinem einzigen! Im Gegenteil, sie steht zu dem Wilson-Programm im schärfsten Widerspruch. Alles was Wilson in seinen Reden verlangt hat, war, daß das Unrecht von 1870 in Ordnung gebracht werden müßte (Punkt 8 der Rede vom 8. Januar 1918) und daß ein unabhängiger polnischer Staat zu errichten- sei, der die von einer unbestreitbar polnischen Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließe und dem ein freier und sicherer Zugang zur See gewährleistet werden sollte (Punkt 13 derselben Rede). Das Unrecht von 1870 ist nach der von Wilson immer wieder entwickelten Auffassung von dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und Volksbestandteile die Nicht- befragung der elsaß-lothringischen Bevölkerung im Jahre 1871. Möge man dieser Bevölkerung heute die Gelegenheit geben, ihren Willen kundzutun! Daß dem polnischen Staate Gebiete zugeschlagen werden sollen, die nicht nur nicht von einer unbestreitbar polnischen Bevölkerung, sondern im Gegenteil von einer stark überwiegend deutschen Bevölkerung bewohnt sind, daß Frankreich sich des Saargebiets bemächtigt und auf Schleichwegen das ganze linke Rheinufer in seine Gewalt zu bringen sucht, daß Italien die deutschen Gebiete Tirols bis zum Brenner erhalten soll und daß man den Deutsch-Österreichern den Anschluß an Deutschland unmöglich machen will — wie kann dazu der Mann seine Hand bieten, der erklärt hat: „Völker und Provinzen dürfen nicht von einem Staat zu einem anderen verschoben werden, als seien sie lediglich Figuren oder Steine in einem Spiel. Vielmehr muß jede — 46 — durch den Krieg aufgeworfene Gebietsfrage im Interesse und zum Vorteil der betroffenen Bevölkerung gelöst werden, nicht lediglich als Teil eines Ausgleichs oder Kompromisses zwischen rivalisierenden Staaten." (Rede vom 11. Februar 1918.) 2. Entwaffnung. Präsident Wilson hat im dritten Punkt seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 verlangt, daß „geeignete Garantien gegeben und genommen werden sollten, daß die nationalen Rüstungen auf den niedrigsten mit der inneren Sicherheit verträglichen Umfang zurückgeführt werden sollten". — Also eine auf gegenseitigen Verpflichtungen beruhende Rüstungsbeschränkung. Deutschland dagegen wird jetzt einseitig eine Entwaffnung auferlegt, die weit unter dem Maße des für die innere Sicherheit Erforderlichen geht, und zwar in Formen, die Deutschlands Selbständigkeit geradezu aufheben. Zwar ist in dem in den Friedensbedingungen enthaltenen Statut des Völkerbundes eine Rüstungsbeschränkung vorgesehen. Aber auch hier wird eine Rüstungsbeschränkung den einzelnen Mitgliedern des Völkerbundes nicht diktiert, vielmehr sind die von dem Rate des Völkerbundes auszuarbeitenden Abrüstungspläne den einzelnen Regierungen „zur Prüfung und zur Entscheidung zu unterbreiten". Deutschland kann und muß auf Grundlage des auch von seinen Feinden für den Friedensschluß als maßgebend anerkannten Wilson-Programms verlangen, daß ihm keinerlei Abrüstung auferlegt wird, die nicht auf voller Gegenseitigkeit und Gleichheit der Bedingungen beruht. 3. Einmischung in die innern deutschen Verhältnisse. Die Forderung der Internationali- sierung der deutschen Ströme, die Ansprüche hinsichtlich der deutschen Eisenbahnen und alle weiteren Versuche. Deutschland unter internationale Vormundschaft zu stellen, haben in den als Friedensgrundlage angenommenen Wilson- Reden keinerlei Begründung und stehen mit dem Geist des Wilson-Programms im schärfsten Widerspruch. — 47 — 4. Die moralische Demütigung Deutsehlands. Das gleiche gilt von der Forderung der Auslieferung des Kaisers und derjenigen deutschen Reichsangehörigen, die die Alliierten vor ihre Gerichte zu ziehen wünschen. In dem Völkerbund muß Deutschland auf Grund der Wilsonschen Erklärungen von dem gleichen Recht für alle Völker den gleichen Platz wie jedes andere Kulturvolk verlangen. 5. Die wirtschaftspolitische Knebelung Deutschlands widerspricht eklatant dem 3. Punkt der Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918, lautend: „Die Beseitigung, soweit es möglich ist, aller wirtschaftlichen Schranken und die Schaffung gleicher Handelsbedingungen zwischen allen Nationen, die dem Frieden zustimmen und sich zu seiner Erhaltung vereinigen wollen." 6. Der Raub der deutschen Kolonien widerspricht ebenso eklatant dem Punkt 5 der Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918 3 lautend: ,.Eine freie, offenherzige und unbedingt unparteiische Regelung aller kolonialen Fragen, beruhend auf der strikten Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung aller solcher Souveränitätsfragen das Interesse der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben sollte wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, über deren Rechtstitel entschieden werden soll. 7. Die finanzielle und wirtschaftliche Erdrosselung Deutschlands. In dem Wilson- Programm und, dem dazu von den Alliierten gemachten Vorbehalt ist die Entschädigungspflicht Deutschlands genau begrenzt, und zwar auf den Schaden, den Deutschland durch seine Angriffe der Zivilbevölkerung der Aliierten und ihrem Eigentum zugefügt hat. Alles andere hat auszuscheiden. Denn nach Wilsons Rede vom 11. Februar 1918 soll es keine Kontributionen und keine als Strafe auferlegten Entschädigungen geben. Über den Umfang und die Art der Wiedergutmachung der uns zur Last fallenden Schäden — 48 — haben wir nicht ein Diktat entgegenzunehmen, sondern haben nach dem Notenaustausch unzweifelhaft Verhandlungen stattzufinden, da es sich hier um praktische Einzelheiten der Anwendung eines der Wilsonschen Grundsätze handelt. Dabei hat jeder Zugriff auf deutsches Privateigentum innerhalb wie außerhalb der deutschen Grenzen, als in keiner völkerrechtlichen Norm Und in keinem der Wilsonschen Grundsätze begründet, selbstverständlich auszuscheiden. „Lieber tot als Sklav'". Wenn der Präsident Wilson den Mut und die Kraft findet, den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit, zu denen er sich so oft und so beredt bekannt hat und den Programmpunkten, die er immer wieder als Grundlage für den Frieden proklamiert hat, bei seinen eigenen Verbündeten Geltung zu verschaffen; wenn er sich außerdem daran erinnert, daß er nach dem zwischen ihm und der deutschen Regierung geführten Notenwechsel Deutschland gegenüber der Garant für einen seinen Grundsätzen entsprechenden Frieden ist, daß Deutschland im Vertrauen auf sein Wort sich mit dem Abschluß des Waffenstillstandes in die Hand seiner Feinde gegeben hat, dann ist die Hoffnung noch nicht verloren, daß es doch noch- zu einem gerechten und Dauer versprechenden Frieden kommt. Findet der Präsident Wilson diesen Mut und diese Kraft nicht, erweist es sich als unmöglich, unsere Feinde zu veranlassen, den Boden ihrer Friedensbedingungen preiszugeben und auf den uns zugesicherten Grundlagen mit uns zu verhandeln, dann gibt es für das deutsche Volk nur eine Wahl: Aufjede Gefahrhindie Unterzeichnung dieses Friedens verweigern. Ich weiß, die Feinde sind im Besitz starker Druckmittel, und wir haben uns selber wehrlos gemacht aus Gründen, über die niemand in dieser Stunde rechten kann. Ich weiß, daß uns schwere Zeiten bevorstehen, noch schwerere als im ganzen Krieg. Aber ich weiß auch und bin davon aufs tiefste durchdrungen: Ein schlimmeres Schicksal, als wir es uns mit der Unterzeichnung dieser F r i e d e n s b e d in - gungen bereiten, kann kein Feind über uns bringen. Was sollen wir von der Weigerung unserer Unterschrift fürchten, das uns mehr schrecken könnte als die Folgen der Unterzeichnung? Etwa die Hungerblockade? — Dem Hunger verschreiben wir uns mit unentrinnbarer Sicherheit und auf die Dauer, wenn wir uns Bedingungen unterwerfen, die uns die wichtigsten Erzeugungsgebiete entreißen, die uns jede Möglichkeit nehmen, ausländische Nahrungsmittel zu bezahlen, und die uns verpflichten, aus dem eigenen Viehbestand, so knapp er ist, unübersehbare Lieferungen an unsere Feinde zu machen. Etwa den Einmarsch fremder Truppen? ■— Dieser Friede bringt den Einmarsch in der kürzesten Zeit. Er ist die Errichtung der Fremdherrschaft über ganz Deutschland und auf unabsehbare Zeit. Es ist unsier Sklavenbrief. Etwa diebolschewistischeRevolution? — Nichts ist uns sicherer als der Bolschewismus, wenn eine deutsche Regierung es übernimmt, diesen Frieden der Ausplünderung und Knechtung, des Hungers und der Verelendung als Büttel und Scherge, als Fronvogt und Henkersknecht im Dienste unserer Feinde an dem eigenen Volke zu vollstrecken. Mit der Unterzeichnung dieses Friedens berauben wir uns selbst aller moralischen und materiellen Mittel der Wiederaufrichtung. Mit unserer Zustimmung und Unterwerfung beschwichtigen wir das schlagende Gewissen der Völker, ersticken wir im Keim jede Regung der Empörung und Auflehnung, die da und dort vielleicht doch noch auflodern mag, wenn wir unsere Feinde zwingen, die Maske abzulegen, ihr wahres Gesicht zu zeigen und ihre siegeswahnsinnigen Untaten an einem Volk, das nichts will als Frieden, Freiheit, Arbeit und Brot, in den nackten Formen himmelschreiender Gewalt zu begehen. - Den Dank für alle Unterwerfung hätten wir dahin I Denn da wir das Unmögliche nicht möglich machen können, da wir in der Erfüllung der uns auferlegten und von uns übernommenen Tribute und Fronden von Anfang an hinter dem zurückbleiben würden, was dann unsere verbriefte und besiegelte Verpflichtung wäre, so steht es unseren Feinden auch nach Unterzeichnung des Vertrags, ja erst recht nach Unterzeichnung des Vertrags, immer wieder frei, von ihren Druckmitteln Gebrauch zu machen. Nui daß wir dann den Wortbruch unserer Feinde, aus dem dieser Friede geboren ist, wieder ehrlich gemacht, die Gewalt, die man uns antut, in Recht verwandelt hätten 1 Ein Volk von 60 Millionen, wie wir es trotz allem heute noch sind, ein Volk, das in seiner mehrtausendjährigen Geschichte durch die schwersten Schicksale hindurch eine unerschöpfliche Lebenskraft und einen unzerstörbaren Freiheitsdrang bewiesen hat, kann auf die Dauer von keinem Feinde unterjocht werden, wenn es dem Feinde nicht selbst den Arm dazu leiht. Darum dürfen wir uns vor feindlicher Drohung nicht beugen und nicht schwach zeigen. Wir wollen uns auf das äußerste gefaßt und bereit machen und uns mit harter Entschlossenheit wappnen, alles zu tragen und alles zu wagen, um Knechtschaft und Untergang von unserem Volke abzuwenden und den Keim deutscher Wiedergeburt treu bewahrt den kommenden Geschlechtern zu überliefern. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW.