! *WSW j y . jS SW fa ; M7UN ■i . ! I M £9*. * ^‘ 3 ^? ff * C » TESTSCHRIFT 2UM FURI FHUH9CRTJAH RI : OEM 6EBURTSTH6E VOM JOHÄHM IH AUFTRÄGE DER STADT MAINZ HERÄUSGEGEBENVON OTTO HARTWIG 4 ‘MAINZ AM Z4-*JVNI 1900‘ K°MAISSI0NSV£KIA6 VON OTTO HARRASSOWIT? IH LEIPZIG 4 KCmSTDRÜCK6R6I VOR PJiILIPP VOR^HB6RV ®hr o#im£+® INHALTS-ANGABE gM® 1. Otto Hartwig in Marburg: Zur Einführung. . . . S. 1— 23 2. W. L. Schreiber in Potsdam: Vorßufen der Typographie 25— 58 3. Franz Falk in Klein -Winternheim: Der Stempeldruck vor Gutenberg und die Stempeldrucke in Deutfchland . 59— 64 4. Gußav Frhr. Schenk zu Schweinsberg in Darmßadt: Genealogie des Mainzer Gefchlechtes Gänsfleifdi . . 65—131 5. Karl Schorbach in Straßburg: Die urkundlichen Nachrichten über Johann Gutenberg. 133—256 6. Franz Falk in Klein-Winternheim: Die Mainzer Pfal- terien von 1457, 1459, 1490, 1502, 1515 und 1516 nach ihrer hißorifch-liturgifchen Seite. 257—260 7. Heinrich Wallau in Mainz: Die zweifarbigen Initialen der Pfalterdrucke von Johann Fuft und Peter Schöffer . 261—304 8. Arthur Wyß in Frankfurt am Main : Der Türkenkalender für 1455. Ein Werk Gutenbergs. 305—321 9. Wilhelm Velke in Mainz: Zur früheren Verbreitung der Druckkunß. 323—346 10. L. H. Labande in Avignon: L’imprimerie en France au XV e siede. 347—391 11. K. Häbler in Dresden: Deutfche Buchdrucker in Spanien und Portugal. 393—405 12. Demetrio Marzi in Florenz : I tipografi tedeschi in Italia durante il secolo XV. 407—453 Schlußwort. i. t^'" ft, 1 } gt> ^ -innb ;£???** ;a» -i.avi' tfc!'.N‘ Vcjj* -< :^':>I, *- ';•.a-7- o^cgW: ÜJ. ,4 -*^iÄStS> ^£$5« rdf’p'L.?: ;.* •«*+v '~S3* S-'%: .r*.^ ssiisi^3P !' st üi?; r «8ffci ?ä& wVv äüi ix • *> ->-. to^ae- 5^»ägff 8* - SV ZUR EINFÜHRUNG Die Entschlüsse der Menschen gehen von den Möglichkeiten aus, welche die allgemeinen Zustände darbieten; bedeutende Erfolge werden nur unter der Mitwirkung der homogenen Weltelemente erzielt; ein Jeder erscheint uns als eine Geburt seiner Zeit, als der Ausdruck einer auch ausser ihm vorhandenen Tendenz. L. v. RANKE. IE Erforfchung der Anfänge faß aller großen Entdeckungen vergangener Tage wird von künftlichen und natürlichen Schwierigkeiten gedrückt. Einzelne Individuen, Familien, Städte, ja ganze Völker haben von jeher verflicht, die Ehre, eine große Erfindung oder Entdeckung gemacht zu haben, widerrechtlich an (ich zu reißen. Ift aber einmal eine folche falfche Behauptung aufgeftellt, dann finden (ich immer Leute, welche mit dem Aufgebot alles Sdharfßnns die Wahrheit zu beftreiten und mit den fadenfcheinigßen Gründen das Unrechtzu vertheidigen bereit sind. Daß solche Entßellungen des Thatbeftandes überhaupt möglich find, hat jedoch feine natürlichen Gründe. Nicht immer verlieren fleh die Anfänge großer Entdeckungen in ein Dunkel, das nicht mehr aufzuhellen ift, und von großen Erfindungen felbß verblaßen nicht immer, wenn auch häufig, die Namen der Erfinder fo, daß ihnen keine hißorifche Forfchung beikommen kann. Die Schwierigkeit liegt vielmehr darin, daß ein und diefelbe Entdeckung gleichzeitig von Mehreren gemacht wird, oder Streit darüber herrfcht, was das letjte Neue und Ausfchlaggebende an einer Erfindung gewefen fei, und wer denn die- fes zu dem (chon Vorhandenen oder Gewußten hinzugethan habe. Beides, die Streitigkeiten über die Priorität einer Erfindung zwifchen Mehreren und über das, was das Wesen derselben ausmache, gehen im Grunde von Einer Urfache aus. Keine große Entdeckung fpringt wie Athene aus dem Kopfe des Zeus unvermittelt und vollkommen ausgebildet an das Licht des Tages. Sie ift vielmehr das Produkt einer Entwicklung, welche in der Regel erst nach mehrfachen Schwankungen und Fehlßhlägen auf ihr Ziel losgeht. Diefes klar zu erfaffen und zu erreichen, ift das Werk eines genialen Menfchen, der damit zum Entdecker einer neuen Wahrheit, zum Urheber einer großen Erfindung wird. Ist nun eine Entwicklung an dem Punkte angelangt, auf den fie hindrängt, dann kann fich der Lichtgedanke, der fie zum Abßhluffe bringt, gleichzeitig in verfchiedenen Köpfen entzünden, ohne daß der eine etwas von dem anderen weiß. Die Entdeckung ift eben gleichzeitig von Mehreren gemacht. Doch wird ein Jeder von ihnen nach dem Maße feiner Genialität und feines ausdauernden Fleißes feiner Erfindung etwas Befonderes aufprägen und ihr fofort einen mehr oder weniger hohen Grad der Vollendung geben. Was Wunder daher, daß bei einer folchen allmählich fleh ausgeftaltenden Erfindung fchließlich Verfchiedene den Ruhm der endgültigen Entdeckung für fich in Anfpruch nehmen und das Wefentliche derfelben in dem fehen, was gerade fie hinzugethan haben, oder daß fie, wenn fie nicht leugnen können, daß ein Anderer über fie hinausgekommen iß, hierin etwas Zufälliges und an ßchUnwefentliches erblicken. Je nachdem nun folche Geifter ihre Stimme recht laut erheben und hierbei von Zufälligkeiten und dem perfönlich beeinflußten Beifalle Dritter unterftütjt werden, gelingt es ihnen und ihren Nachbetern auch hier und da, für längere oder kürzere Zeit die Wahrheit in den Schatten zu ftellen und dem ächten Ver- mm* mm 2 OTTO HARTWIG dienße feine Krone ftreitig zu machen. Schließlich bricht fich aber doch die Wahrheit wieder Bahn, wenn eine unparteiifche, kritifche Gefchichtfchreibung fich der ßrittigen Frage bemächtigt und einem Jeden der an folcher Entdeckung Betheiligten die ihm thatfächlich zukommende Stellung in der Entwicklungsreihe anweiß. So hat ßch auch Johann Gutenberg trotj aller Anfechtungen und Angriffe, die gegen ihn als den Urheber der wichtigßen, weil für alle Lebensgebiete folgenreichßen, technifchen Erfindung, welche die Welt einem Sohne Deutfchlands verdankt, im Laufe der Jahrhunderte erhoben worden find, dennoch fo ßegreich behauptet, daß wir das Feß feines fünfhundertjährigen Geburtstags in dem alten goldenen Mainz an der Schwelle eines neuen Saeculums mit dem frohen Bewußtfein feiern dürfen, daß ihm fernerhinkeinUnbefangener die Ehre feiner großen Erfindung wird rauben und feiner Geburtsftadt Mainz den Ruhm wird beftreiten können, die Wiegenftätte der Buchdruckerkunß gewefen zu fein. Diefes hier durch eine kurze Zufammenßellung der wichtigßen und ßcher überlieferten Thatfachen aus dem Leben Johann Gutenbergs und dem Entwicklungsgang feiner Erfindung vor den hier mitgetheilten Urkunden und eingehenderen Ausführungen einleitend zu erhärten, iß der Zweck der folgenden anfpruchslofen Zeilen. Auf jede Polemik iß in ihnen verzichtet und die umfangreiche Literatur nur in ihren neueßen werthvolleren Er- fcheinungen in den Anmerkungen kurz berückßchtigt. 1 I ß jede große Erfindung das Werk eines genialen Geißes, wenn gleich in ihrer Ent- ßehung abhängig von den Zußänden und Bedürfniffen der Zeit und des Ortes, an dem ße auftritt, fo iß in demfelben Maße ihr Fortgang und ihr endgültiges Gelingen bedingt durch die Fähigkeit der Umgebung, in der ße entfteht, ihre Bedeutung und ihren wahren Werth richtig zu erkennen und zu fchä^en. Wurzelt doch hierin auch ein Theil der Berechtigung des Stolzes auf ein großes Werk eines Volks- oder Stadtgenoffen, den fo Viele empfinden, und der verbunden mit der Dankbarkeit gegen einen der größten Wohl- thäter des menfchlichen Gefchlechtes auch unfere Feßfeier gefchaffen hat. Sicher wäre Deutfchland nicht das Geburtsland und die Wiegenftätte der Buchdruckerkunß geworden, wenn nicht in Mainz und den zahlreichen alten Städten der gefegneten oberrheinifchen Tiefebene, von dem Rheingau hinaufbis Straßburg und Bafel, im 15.Jahrhundert eine Cultur geherrfcht hätte und geißige Bedürfniffe zu Tage getreten wären, welche in ihrer Weife über die der übrigen Gegenden Deutfchlands und vieler anderen Länder Europas hinausgegangen wären. In diefem breiten, fruchtbaren und lackenden Thale, das der Rhein 45 Meilen lang durchftrömt, hat fich wie kaum in einer anderen Landfchaft Deutfchlands im Mittelalter eine einheitliche und hohe Cultur früh ausgebildet und ßch durch viele Jahrhunderte hindurch bei großem Wechfel der äußeren Gefchicke behauptet. Hier hatten in den Anfängen unferer Gefchichte die früheften dauernden, theils freundlichen theils feindlichen, Beziehungen zwifchen den germanifchen Volks- ßämmen und dem römifchen Weltreiche ßattgefunden. Hier war Mainz als die Haupt- ßadt der Germania prima an der Stelle erblüht, wo eine alte Völkerfurt den ßolzen Strom durchfe^te und nicht allzuweit davon entfernt lag im „Wonnegau“ Worms, die Bur- gunderhauptßadt, welche unfere Heldenfage tragifch umfpielt. Und wie eng verknüpft iß die Gefchichte von Mainz, deffen Bisthum im 8. Jahrhundert durch den h. Bonifatius an die Spitje der rheinifchen Bisthümer geftellt war, und das fpäterhin dem deutfchen Reiche feine ZUR EINFÜHRUNG. 3 Erzkanzler lieferte, mit dem Namen des großen Frankenkönigs, der die römifche Kaifer- würde an Deutfchland brachte, in Mainz verjchiedene Reichstage hielt und in der Pfalz des nahen Ingelheim fo gerne refidirte! Unweit hiervon lag auch der berühmte Königshof von Tribur, der faß zwei und ein halbes Jahrhundert lang eine Art Mittelpunkt der Reichsverwaltung bildete. Und wer denkt nicht an die treue Hülfe, welche dann fpäter in [chwierigen, ja in verzweifelten Lagen der deutßhen Königsgewalt die rheinißhen Städte dem Reichsoberhaupte leißeten und damit den Grund zu ihren ßädtifchen Freiheiten und Rechten, ihrer Blüthe und Macht legten? Es war wohl der Höhepunkt des mittelalterlichen Kaiferthums, als Friedrich Barbaroffa zu Pfingßen 1184 die Schwertleite feiner beiden älteßen Söhne vor Mainz in glänzenden Feßen feierte. Siebenzigtaufend Ritter aus Deutjch- land, Frankreich, Burgund und Italien follen dazu gekommen fein. Aber nicht nur ritterliche Künße gediehen hier. In den Städten der oberrheinifchen Tiefebene hat ßch zuerß ein Umfchwung angebahnt und vollzogen, der zu den größten Umgeßaltungen, die unfer Vaterland je erfahren, geführt hat. Denn der Uebergang von der alten Naturalwirthßhaft zu der Geldwirthßhaft hat in Deutfchland von diefer durch natürliche Fruchtbarkeit und die große Waßerßraße begünßigten, mit alten und jet 3 t freien Reichsftädten befetjten Landfchaft aus feinen Ausgang genommen. Im dreizehnten Jahrhundert war hier eine ftädtifche Cultur und ein Wohlftand erblüht, deßen Zeugen von Stein noch heute gen Himmel ragen. Aber diefe Landfchaft behauptete ßch nicht allzulange auf diefer Höhe ihrer Entwicklung. Allzueng waren ihre Gefchicke mit denen der deutfchen Reichsgewalt verknüpft. Bei dem kläglichen Verfalle, in den diefe feit dem Tode des lebten Staufers immer tiefer gerathen war, trat auch für ße ein Rückfchlag an Macht und Anfehen ein. Die territoriale Fürßen- gewalt entwickelte ßch immer mehr zu Ungunften des Reiches und der Reichsftädte, deren lofe Vereinigungen ße niederfchlug. Ungefähr feit der Mitte des 14. Jahrhunderts ging es mit der Blüthe des Städtewefens hier abwärts. Denn faß noch verheerender als der Verfall der Reichsgewalt hatten in ihnen die inneren Kämpfe und Parteiftreitigkeiten gewirkt. Der alte Stadtadel, die Gefchlechter, waren faß überall den nach der Herrfchaft ßrebenden Zünften erlegen oder doch fehr ftark zurückgedrängt. Endlos war der Hader, den die Pfaffheit im Kampfe für ihre Privilegien mit jeder geordneten Stadtverwaltung entzündete. Dazu erneuerten ßch, durch diefe Streitigkeiten unter der Stadtbevölkerung ermuthigt, die Angriffe, welche die alte Stadtherrßhaft, die bifchöfliche Gewalt, im Bunde mit dem Landadel und nicht feiten der Reichsgewalt gegen die Stadtfreiheiten erhoben und die jetjt nur zu häufig mit Niederlagen der Städte endeten. Zu den ununterbrochenen kleinen Fehden mit Raubrittern und anfpruchsvollen Führern abgelohnter Söldnerfcharen kamen im 15. Jahrhunderte Kriege mit Frankreich, deffen Armagnaken die Rheinebene ebenfo heimfuchten und brandjchatjten, wie diefes im öftlichen Deutfchland einige Jahrzehnte zuvor die Huffiten gethan hatten. In der erften Hälfte des 15. Jahrhunderts befanden ßch die rheinifchen Städte finanziell fchon in der ärgßen Bedrängniß, wenn ße auch nicht fämmt- lich wie Mainz ßch kaum des Bankerottes erwehren konnten. Betrugen doch die Schulden diefer Stadt im Jahre 1444 nach unferem Gelde beinahe 2900000 Mark bei einer Einwohnerzahl von kaum fechstaufend Köpfen! 2 Und dabei konnte in abfehbarer Zeit auf eine Beruhigung aller Lebensverhältniffe und auf eine gleichmäßige Steigerung derVolks- zahl innerhalb der Städte allein fchon wegen der verßhiedenen Epidemien, die damals 4 OTTO HARTWIG Europa heimfuchten und decimirten, nicht gerechnet werden. Denn es werden von 1326 bis 1400 zweiunddreißig Peßjahre gezählt und im 15. Jahrhundert gar vierzig. 3 Eine Stadt, wie Frankfurt a. M., welche im Jahre 1354 rund 7800 Einwohner gehabt hatte, war daher am Schluffe des 15. Jahrhunderts auf 7600 zurückgegangen. Es kann nicht Wunder nehmen, daß die Entßhließungen einer Stadtgemeinde, die von einer folchen Schuldenlaß und der ewigen Peftnoth gedrückt wurde, nach noch engherzigeren Geßchtspunkten gefaßt und fchwächlicher ausgeführt wurden, als es bei dem Zunftregiment faß überall in befferen Verhältniffen ßhon üblich war. Ebenfowenig, daß unter folchen Zußänden dem Demagogenthum Thür und Thor geöffnet blieb. Und doch war in der Bürgerßhaft felbß unter diefen überaus traurigen Zußänden der tapfere Muth und die Liebe zur Freiheit und Selbßßändigkeit keineswegs gebrochen. Das bewiefen die Hunderte muthiger Mainzer Bürger, welche in der Mordnacht des 28. Oktobers 1462, da der Erzbifchof Adolf von Naffau mit Taufenden von Söldnern ße überfiel, zehn Stunden lang auf Leben und Tod mit der Uebermacht rangen und vierhundert Todte auf dem Platje ließen. Sie wußten freilich, was ihrer Heimath bei dem Siege diefes Kirchenfürften bevorßand. Die Stadt wurde denn auch durch feine Scharen geplündert, wobei hundert und fünfzig Häufer in Flammen aufgingen und vierzigtaufend Mark an Silber und Kleinodien von der Soldateska erbeutet wurden. Die Stadt verlor damals alle ihre Privilegien und wurde verfaffungsrechtlich auf einen Zuftand zurückgeworfen, dem ße feit drei Jahrhunderten entwachfen war. Die wiederholten Austreibungen von Hunderten von Bürgern, die nicht gut naflauißh geßnnt waren, verrathen, wie ßark der Freiheitsßnn diefer tapferen Bürgerßhaft entwickelt war. Aber was half er bei der heil- lofen Zerrüttung aller Reichsgewalten und der Zerfplitterung der gefunden Kräfte! Und doch, trot} dieses Rückganges des Wohlßandes und des Friedens in dem großen oberrheinißhen Fruchtgarten, der Kornkammer Deutßhlands, — eines Rückganges, der übrigens nicht alle Städte gleich furchtbar betroffen hat, wie das niedergeworfene Mainz — behauptete und entwickelte ßch hier eine Cultur, die der sonst in Deutßhland vorhandenen in den verßhiedenften Beziehungen überlegen war. Konnten ßch Städte wie Straßburg, Worms, Mainz ßhon am Ausgang des 14. Jahrhunderts an Macht und Reichthum mit Ulm, Augsburg und Nürnberg nicht mehr meffen, fo verloren ßch doch in ihnen nicht die Nachwirkungen der Blüthe vorausgegangener Zeiten. Sie gingen vielmehr in die Breite. In Folge des rafchen Wachsthumes des Wohlftandes im 13. Jahrhundert und des Emporkommens der Zünfte im Stadtregimente im 14. hatte hier früher als fonßwo in Deutßhland eine Ausgleichung der Standesgegenfätje ßattgefunden. Der Adel mit feiner mehr internationalen Cultur ging auf die deutßhe Richtung des Bürgerthums ein, das ßch die feineren Formen der vornehmen Stände aneignete. Der geßeigerte Verkehr, Handel und Wandel, erforderten das Erlernen von Lesen und Schreiben in immer weiteren Volksßhichten. Die Gesammtbildung nahm hiermit und unter der Einwirkung des aus Italien ßch nach Deutßhland verbreitenden Humanismus einen mehr weltlichen Charakter an. Liest man von Prälaten des 14. Jahrhunderts, daß ße des Schreibens unkundig gewesen seien, fo galt dagegen diefe Kunst und die des Lesens ßhon damals als die unentbehrliche Grundlage der Bildung eines Bürgers. 4 Auch das Gefallen an den Hervorbringungen der Kunß verbreitete ßch in den mittleren Schichten des Volkes immer stärker. Waren diefe nicht mehr fo großartige, wie die Münßerbauten ZUR EINFÜHRUNG. 5 des 13. Jahrhunderts, in denen (ich das ganze Können einer mächtig aufßrebenden Stadtgemeinde zufammenfaßte, fondern dem nüchternen demokratifchen Zug der Zeit entfpre- chend mehr in den Dienst des individuellen Wohlbefindens der Bürgerfchaft getreten, fo trugen fie doch dazu bei, das Leben der unteren Volksmaffen zu heben und zu veredeln. Die hohe ritterliche Kunßpoeße war freilich in’s Volkslied ausgeklungen und zum Meistergesang erßarrt, die durchgeißigte Frömmigkeit tieffinniger Myßiker hatte fich in eine prak- tifdi nüchterne, bürgerliche Religiofitätverwandelt, die zunächst gut kirchlich bleiben wollte, aber bei der in der Kirche herrfchenden Verwirrung und Spaltung und bei der Sittlichen Empörung über die Zuchtlofigkeit und die Herrfchfucht fo vieler Geglichen und Mönche zur Befehdung der kirchlichen Inßitutionen führte und vielfach in kirchenfeindliche Ge- finnungund Unglauben umfchlug. Eine ironifche, farkaßifche Stimmung ergriff weite Kreife der Bevölkerung und fand ihren Niederfchlag in der Litteratur diefer „arißophanifchen Jahrhunderte.“ Satiriker und derblußige Bußprediger hatten das Ohr des Volkes vor Allem. Aber überall pflegte man doch auch die Schulbildung und berief tüchtige Lehrer, wenn es zu Hause an folchen fehlte. Und in den Dienß diefer Volksbildung traten auch die zeichnenden Künße. Es gab hier im Elfaß hervorragende Künftler. Ein jüngerer Zeitgenoffe Gutenbergs, Martin Schongauer in Colmar, war der beße Maler und Kupfer- ftecher Deutfchlands. Aber die vervielfältigenden Künfte, Kupferftich und Holzfchnitt, die dem popularißrenden Zuge der Zeit entfprachen, und die Kunftindußrie überwucherten die Hervorbringungen der höheren Künße. In den Werkftätten der profefßonellen Bücherilluftratoren, wie in der des Diebold Lauber zu Hagenau, wurden faß nur Zeichnungen zu volkstümlichen Werken hergeftellt. Höher ßand das wirkliche Kunßhand- werk, das der Waffen- und Goldfehmiede, die in Oberdeutfchland, namentlich in Nürnberg, den Ruhm Deutfchlands in Hervorbringung wahrer Kunßwerke begründeten. Aber auch in Mainz gab es nach 1475 noch neunundzwanzig Goldfehmiede gegen nur Sechzehn in Nürnberg. Von diefen war die Kunß des Niellirens und des Metallfchnittes und damit des Kupferftiches ausgegangen. Neben ihnen erfreuten fich aber auch Erzgießer, Holz- fchnitjer und Steinmetjen eines weit verbreiteten Rufes. Auch Techniker in größerem Style traten auf, lehrten Gefchü^e gießen, Feftungen anlegen, hydraulifche Werke ausführen und Schiffe bauen, worüber ße in trefflich ausgeftatteten Werken Auskunft gaben. 5 Die ganze Richtung der Zeit drängte auf die Bahnen mechanifcher Erfindungen in Deutfchland ebenfo wie in Italien, ebenfo wie fich hier wie dort in dem gährenden Leben ein Streben nach neuer Formengebung in der Kunß im Anfchluffe an die Antike allmählich durchfet 3 te. Die großen Techniker und Mechaniker, von denen einzelne auch größte Künßler waren, find gewiß nicht immer wirklich praktifche und gefchäftlich einwandsfreie Männer ge- wefen. Bei dem Abßande ihres hohen Gedankenfluges von dem wirklichen Können ihrer Zeit find manche zu Phantaften geworden, und gewiß haben viele von ihnen Schiffbruch im Leben gelitten. Das ift ja das Loos fo vieler Vorkämpfer für neue Ideen und neue Zeiten. Nur verhältnißmäßig Wenigen ift es befchieden gewefen, ihre Gedanken und Empfindungen foweit in die Wirklichkeit umgefetjt zu fehen, daß ße fich fagen konnten, es fei ihnen wirklich gelungen, was ße gewollt hätten. Zu diefen Glücklichen gehört der Mann, dem, wenn auch offenbar erft nach fehr harten, Schweren Kämpfen die Erfindung gelang, welche die größte Wirkung auf die Cultur der Menfchheit geübt hat: Johann Gutenberg von Mainz. 6 OTTO HARTWIG D as Leben des Erfinders der Buchdruckerkunß umfpannt einen Zeitraum von ungefähr ßebenzig Jahren. Nach den Orten, an denen er (ich vorzugsweife aufgehalten hat und nach den Entwicklungsftufen feiner großen Erfindung, foweit wir über Beides unterrichtet find, zerfällt es in drei Perioden. Die erße umfaßt feine Jugendzeit, aus der uns leider nur eine perfönliche Notiz und über feine Erfindung gar Nichts überliefert iß. Sie erßreckt fich bis zu feinem nachweisbar ficheren Aufenthalt in Straßburg i. J. 1434. Die zehn folgenden Jahre finden wir ihn in diefer Hauptftadt des Elfaffes. Sie find ausgefüllt mit verßhiedenen technifchen Unternehmungen, unter denen die Kunß zu drucken die wichtigße iß. Diefe zweite Periode reicht bis in’s Jahr 1444, in dem Gutenberg aller Wahrfcheinlichkeit nach Straßburg verließ. Wo er die nächften drei Jahre verbracht hat, ift uns bisher unbekannt geblieben. Im Jahre 1448 taucht er dann in feiner Vaterftadt Mainz wieder auf, um fie und ihre Umgebung nicht nochmals dauernd zu verlaffen. Auf die Zeit der Vorbereitung feiner Erfindung folgte in Mainz die Periode ihrer Ausführung, der Abfchluß feines Lebenswerkes. Betrachten wir das nach diefen drei Perioden jetjt näher! Johann — oder in den Kofeformen Henne, Henchin, Henle genannt — Gensfleißh zum Gutenberg, fpäter fchlechtweg Johann Gutenberg und fchon 1470 in Paris latinifirt Bonemontanus genannt, war der Sohn des Friele (Frylo) Gensfleifch (des älteren) und der Elfe Wyrich. Der Namenswechfel erfolgte, weil das Haus zum Gutenberg wahr- (cheinlich der Mutter zußand. Der Vater gehörte einem Mainzer Geßhlechte an, deffen Stammbaum fich bis ins 13. Jahrhundert hinauf verfolgen läßt und das in den Kämpfen der Geßhlechter gegen die Zünfte ßets der Partei der „Alten“ d. h. der Adelsgefchlechter angehört hat. Einen wichtigen Beßandtheil der Vorrechte, welche die Alten für fich im 14. Jahrhundert in Anfpruch nahmen, und die man ihnen im 15. Jahrhundert, felbß nachdem man fie 1444 aus dem Rathe der Stadt verdrängt hatte, als ein erbliches Standesrecht beließ, bildete das fog. Hausgenoffenrecht, d. h. der Inbegriff der Rechte, welche diefen Privilegirten als Hausgenoffen des erzbißhöflichen Münzmeifters zuftanden. Als folche lieferten fie diefem das Metall zur Prägung der Münzen, beforgten das Wechfeln der verfchiedenen Münzforten, faßen bei Münzfälfchungen zu Gericht u. f. w. Diefe Hausgenoffen, die fich aus den Alten durch Neuwahl felbft ergänzten, mußten demnach im Be- ßtje von technifchen Kenntniffen und Fertigkeiten fein, in denen fie wohl von Jugend auf unterrichtet wurden. Zu den Hausgenoffen gehörten i. J. 1421 fünf Angehörige des Ge- fchlechtes der Gensfleifch, unter denen fich Friele Gensfleißh, sicher der ältere Bruder unferes Johann, befand. Denn der gleichnamige Vater beider lebte damals ßhon nicht mehr. Er ßarb 1419 in Mainz. Nachdem lenterer, Friele Gensfleifch der Vater, 1386 eine Eheberedung mit Elfe Wyrich abgeßhloffen hatte, 6 wurden dem Paare drei Kinder geboren, von denen Johann das dritte war. Sicher war fein Bruder Friele älter als er. Dann folgte eine Schwefter, welche mit Claus Vit 5 thum verheirathet war. (Sie kommt feit 1443 nicht mehr vor. Ihr Mann ftarb 1449 auf 1450.) Von unferem Johann iß es nicht feftzußellen, ob er im lebten Jahrzehnt des 14. oder im Anfang des 15. Jahrhunderts geboren ift. Friele Gensfleißh der ältere war 1410 einer der drei Rechenmeifter der Stadt und iß noch 1411 in ihr nachweisbar.Vondabiszu feinem 1419 in Mainz erfolgtenTodeverßhwindenalle Nachrichten über ihn, während andere Glieder des Gefchlechtes häufig genannt werden. Ob er mit Angehörigen der Adelspartei an der Seceffion derfelben von 1414 Theil ge- ZUR EINFÜHRUNG. 7 nommen hat, wiffen wir nicht. Jedenfalls verließ Frau Elfe zum Gutenberg ihre Heimath nicht dauernd mit ihrem Manne. Hatten doch die Frauen der aus den mittelalterlichen Städten Deutfchlands und Italiens freiwillig Ausgewanderten oder Vertriebenen die In- tereffen der Familie zu Haufe zu wahren. Audi behielten fie ihre Kinder, wenn fie noch nicht erwachfen waren, fämmtlich oder wenigßens theilweife bei fich zurück. In diefer ihrer Eigenfchaft als Haupt der Familie verkaufte Frau Elfe 1425 ein Haus und einen Garten zu Mainz. Sie ift im Jahre 1433 fchon todt. Ueber den Verbleib ihrer beiden Söhne in den zwei erßen Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts find wir ungenügend unterrichtet. Der ältere, Friele, gehörte, wie oben angegeben, 1421 zu den Hausgenoffen in Mainz. Dann tritt er in einer Straßburger Urkunde 1429 auf, in der er diefer Stadt bezeugte, von ihr 26 Gulden Leibrente ausgezahlt erhalten zu haben, welche theilweife auch noch fpäter 1448—52 an die Erben, vielleicht weil rück- ßändig, bezahlt worden find. Er wird wohl nie in Straßburg gelebt, überhaupt die Heimath nie verlaffen haben. Denn in der Rachtung (Sühnevertrag) vom 28. März 1430, die der Erzbißhof Konrad III zwißhen den ßädtißhen Parteien zu Stande brachte, wird fein Name nicht genannt, während mehrere Gefchlechtsgenoffen, von denen dem einen die Rückkehr geßattet, dem anderen aber ausdrücklich verfagtwird, und fein Bruder Johann namentlich angeführt find. Er war 1430 alfo fchon in der Heimath, in der wir ihn bis zu feinem Tode, und zwar in Eltville wohnend finden. Er war verheirathet mit Elfe Hirz und hatte zwei Kinder, Ort und Odilge, die 1448 urkundlich genannt werden, nachdem ihr Vater geßorben war. 7 Noch weniger als von Friele, wiffen wir aus der Jugendzeit feines Bruders Johann. Daß er in der Rachtung von 1430 als „nit inlendig“ genannt wird, wurde ßhon erwähnt. Wo er fich aber außerhalb feiner Vaterßadt damals aufhielt und wann er fie verlaffen hat, erfahren wir nicht. Wir können nur vermuthen, daß er damals in Straßburg lebte. Es iß das umfo wahrfcheinlicher, als er und fein Bruder ßhon 1427 Renten von Straßburg bezogen, ßcher in Verbindung mit Straßburg waren, vielleicht alfo ältere Familienbeziehungen mit der Hauptßadt des Elfaffes beftanden. Da er in der Rachtung ausdrücklich erwähnt wird, fo müffen wir doch annehmen, daß er feine Heimath aus politifchen Gründen verlaffen hatte. Das ift Alles, was wir über die 30 bis 40 erßen Lebensjahre Johann Gutenbergs wissen. Ueber die Dürftigkeit diefer Nachrichten fich zu verwundern, iß aber nicht angebracht. Wiffen wir doch über die Jugendzeit anderer großer und größter Männer, die lange Zeit nach Gutenberg lebten, auch verzweifelt wenig. So find uns über die erßen vierzig Lebensjahre eines der größten künftlerißhen und technifchen Genies aller Zeiten, Leonardos da Vinci, nur einzelne fpärliche Nachrichten überkommen. Und was wiffen wir über die Jugend und den Bildungsgang William Shakefpeares? D ie erfte ßchere Nachricht, welche wir über den Aufenthalt Gutenbergs in Straßburg beß^en, datirt vom 14. März 1434. 8 Seine Vaterßadt Mainz war in der Auszahlung ihm jährlich zuftehender Zinfen rückßändig geblieben. Um fich für diefe „vilvergeffenen zinßen“ ßhadlos zu halten, ergriff er „aus barlicher notdurfft,“ d. h. aus offenbarer Noth, zur Vertheidigung feiner Rechte, 9 den in Straßburg anwefenden Stadtßhreiber Nicolaus von Mainz. Diefer mußte ihm nun geloben, bis zu Pfingßen 1434 an Gutenbergs Vetter 8 OTTO HARTWIG Ort Gelthus in Oppenheim 310 rheinijche Gulden zu zahlen. Auf Verwendung des Rathes der Stadt Straßburg gab jedoch Gutenberg den Verhafteten dann nicht nur frei, fondern erließ ihm auch die Zahlung der Summe „zu ehren und zu liebe den Meißern und Rat der Stadt Straßburg.“ Aller Wahrfcheinlichkeit nach wurde die Angelegenheit nach ihrer finanziellen Seite hin aber anderweitig geregelt. Denn es jcheint doch mit ihr zufammenzuhängen, daß die Stadt Mainz mit Gutenberg am 25. Mai 1434 (ich dahin vertrug, ihm eine jährliche Leibrente von zwölf Gulden in zwei Terminen zu zahlen, welche ihm in Folge der Erbtheilung mit feinem Bruder Friele zugefallen war und früher in der Flöhe von vierzehn Gulden an diefen hatte bezahlt werden follen. 10 Man hat aus der Thatfache, daß Gutenberg fo rafch auf die Auszahlung des Kapitals verzichtete, fchlie- ßen wollen, daß er fleh damals in „leidlich guten“ pecuniärenVerhältniffen befunden habe. Dem fcheint jedoch nicht fo gewefen zu fein. Denn bezog er auch aus der Heimath außer diefer Rente nachweislich noch eine andere von zehn Gulden, die ihm von feinem Oheim Joh. Leheymer vererbt worden war, fo mußte er fich daneben doch feinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen. Eher könnte man aus dem Umftande, daß er mit einem zweiten Adligen (miles), der (ich auch in Straßburg aufhielt, i. J. 1441 vom dortigen Thomasftifte als Bürge eines Dritten für 100 Pfund Heller angenommen wird, auf eine günftigere Finanzlage fchließen. Aber ein Jahr fpäter (17. Nov. 1442) muß er felbß mit dem Straßburger Bürger Martin Brechter für fich eine Schuld von 80 Pfund Straßburger Denare gegen eine jährliche Rückzahlung von 4 Pfund Denare aufnehmen und verpfändet dafür obenerwähnte Jahresrente von zehn Gulden. Bis zum Jahre 1457 ift Gutenberg, felbft von Mainz aus, diefer Verpflichtung nachgekommen. Später hat das Thomasftift die Schuld ßreichen müffen. Der Umftand, daß er 1439 mit'dem kleinen Steuerbeitrage von 12 Schillingen zu dem „Weinumgelte“ in Rückßand blieb und ihn erß 1440 zahlte, fowie einige andere Angaben laffen gleichfalls feine preeäre Lage erkennen. Er hatte im Anfang der vierziger Jahre nur für ein halbes Pferd im Dienfte der Stadt aufzukommen, feine ganze Habe war nach den damaligen Anfätjen alfo nur bis zu fechshundert Pfund Heller gefchätjt und für den fog. „Helbelingzoll“ hatte er, und zwar für zwei Perfonen, nur einen Gulden jährlich zu entrichten. Ueber die Lebensftellung, die Gutenberg in Straßburg einnahm, find wir nur theilweife unterrichtet. Ift er in dem Anfänge der zwanziger Jahre als Flüchtling nach Straßburg gekommen, fo wird er fich fofort an den Stadtadel angejchloffen haben. Gehörte doch feine Familie zu den Alten von Mainz, und in Straßburg lebten die Patrizier im Anfänge des 15. Jahrhunderts in lebhaften Streitigkeiten mit den Zünften, welche 1419 zu einer großen Adelsfeceffion und zu dem fog. Dachfteiner Kriege führten. Wir finden jedoch Johann Gutenberg erft feit 1439, und zwar bis 1444, in der Liße der Conftofler (Conßabularii) d. h. der Stadtariftokratie, welche dem Rathe der Stadt zu Pferde diente, geführt. Diefe beferen damals noch ein Drittel der Rathsßellen, während den Zünften zwei Drittel zugefallen waren. Doch war Gutenberg kein voller Conftofler, fondern diente nur bei diefen. Denn er ift nie Vollbürger geworden, fondern blieb ein „Ausbürger,“ der vom Rathe der Stadt officiell als „Hinterfaß“ bezeichnet wird. Da Gutenberg fich wenigftens ein Jahrzehnt, aller Wahrjcheinlichkeit nach viel länger, in Straßburg aufgehalten, fich dazu in verfchiedene gefchäftliche Unternehmungen eingelaffen hatte, und die Zuftände feiner Heimath nicht fehr zur Rückkehr einladend ausfahen, wird er wohl daran gedacht ZUR EINFÜHRUNG. 9 haben, ßch dort für immer niederzulaflen und Bürger zu werden. Dazu konnte ihm die Heirath mit einer Straßburger Bürgerstochter die Wege ebnen. In der That befitjen wir Nachrichten, welche diefe Vermuthung zu betätigen fcheinen. Es foll eine Urkunde vorhanden gewefen fein, nach der Gutenberg der Straßburger Patrizierstochter Anna zur eifernen Thüre am Weinmarkte ein Eheverfprechen gegeben habe. Da aber die uns über einen angeblichen Rechtsftreit mit diefer „Ennel“ überkommenen Angaben, fowie andere Nachrichten, nach denen er verheirathet gewefen und Kinder gehabt haben foll, nicht ganz ficher und einwandsfrei überliefert find, fo wollen wir fie hier nicht weiter verwerthen und nicht näher auf fie eingehen. Eine andere Schwierigkeit über die Lebensßellung Johann Gutenbergs in Straßburg bereitet uns eine vollkommen fichere Nachricht vom 25. Januar 1444, nach der er mit feinem Gefchäftsgenoffen Andreas Heilmann „Zudiener“ der Zunft der Goldfehmiede gewefen fei. Denn da er am 12. März 1444 noch als „Nachconßofler“ in der Lifte der Conftofler geführt wird, muß er gleichzeitig Mitglied einer gewerblichen und einer nicht- gewerblichen Innung, wenn auch nicht vollberechtigt, gewefen fein. Waren damals die Stände hier auch nicht mehr fo ßreng als früher geßhieden und Einzelne häufiger Angehörige mehrerer gewerblicher Zünfte, fo ift doch eine Stellung, wie wir fie hier Gutenberg einnehmen fehen, als ein feltener Ausnahmefall zu betrachten. Die Anomalie erklärt (Ich wohl aus der in Dunkel gehüllten Thätigkeit des raftlos in feiner, in der nach dem Bene- diktinerkloßer von St. Arbogaft genannten Vorftadt Straßburgs gelegenen Werkßätte la- borirenden und [chaffenden Mainzer Patriziers und Technikers. Es ift nur Einzelnes, was wir hierüber aus den ziemlich umfangreichen, wenn auch nicht lückenlos erhaltenen Akten eines Prozeffes aus dem Jahre 1439 erfahren. Die Arbeiten, mit denen Gutenberg am intenfivften befchäftigt war, treten uns der Natur diefer Akten- ftücke entfprechend nicht fo deutlich entgegen, daß über fie vollftändige Klarheit zu gewinnen wäre. Gutenberg hatte Ende 1437 oder Anfang 1438 mit dem Vogt Hans Riffe von Lichtenau ein Compagniegefchäft gegründet, um für die alle fieben Jahre ftattfindende, damals in ganz befonderer Blüthe ftehende „Heilthumsfahrt“ nach Aachen Spiegel zu verfertigen. Von diefem Unternehmen erhielten Andreas Dritjehn und Andreas Heilmann aus Straßburg Kunde und wünfehten Gefchäftstheilhaber zu werden. Es wurde ihnen gewährt und der Gewinnantheil, der früher für Gutenberg auf zwei Drittel und für Riffe auf ein Drittel feßgefetjt gewefen war, jetjt fo geregelt, daß Gutenberg die Hälfte, Riffe ein Viertel und die beiden anderen je ein Achtel des Gewinns erhalten follten. Dafür mußten die beiden neuen Theilhaber hundertundfechzig Gulden an Gutenberg zahlen. In der That hat jeder von ihnen am 22. und 23. März 1438 je achtjig Gulden an ihn entrichtet. Bei einem der Befuche, welche die neuen Socii bei Gutenberg in St. Arbogaft machten, bemerkten fie, daß diefer noch andere Künße, als die Herftellung von Spiegeln, betreibe. Da der Vertrag mit ihnen in der Meinung abgefchlojfen war, daß die Heiligthumsfahrt 1439 ftattfinden werde, fie aber nach ihrem fiebenjährigen Turnus erft 1440 ftattfinden konnte und der Gefchäfts- betrieb dadurch eine Störung erlitt, fo ließ fich Gutenberg nach einigem Zaudern auf einen neuen Vertrag mit feinen drei Genojfen auf deren Wunfch für fünf Jahre ein. In diefem verfprach er ihnen, „alle fin künfte und afentur fo er fürbaffer oder in ander wege mer erkunde oder wuße auch zu leren und des nicht vür Inen zu verhelen.“ Hierfür follten 10 OTTO HARTWIG Drißehn und Heilmann zweihundert und fünfzig Gulden neu einzahlen und zwar ein Jeder fofort fünfzig Gulden und die weiteren fünf und fiebenzig in drei Terminen; ßerbe einer der Contrahenten innerhalb fünf Jahren, fo follen deffen Erben hundert Gulden zurückerhalten, dafür aber kein Recht auf einen Theil des gemeinfchaftlichen Gefchäfts- materials oder auf Eintritt in das Geßhäft felbft haben. Auf diefe Weife dachte man offenbar dieWahrung des Gefchäftsgeheimnifles ficher zu {teilen. Die hiermitvorgefehene Eventualität trat fchon 1438 ein, indem Andreas Drißehn (tarb. Da er große Hoffnungen auf den Gefchäftsgewinn gefegt und fich in Schulden gekürzt hatte, obgleich er nicht allen Verpflichtungen gegen Gutenberg hatte nachkommen können, ftrengten feine Brüder Jörge und Klaus Drißehn einen Prozeß an und verlangten, in die Gefellfchaft aufgenommen zu werden. Das wollte ihnen Gutenberg nicht zugeftehen und erftritt bei dem Meifter und Rath der Stadt Straßburg auf feine und der beiden Gefchäftstheilnehmer eidlich bekräftigtes Zeugniß hin ein obfiegendes Erkenntniß. Er wurde nur verpflichtet, den Brüdern Drißehn fünfzehn Gulden auszuzahlen, da deren Bruder mit fünfundachßig Gulden noch im Rückftande gegen Gutenberg geblieben war. Mit diefen fünfzehn Gulden wurden die ftipulirten zurückzuzahlenden hundert Gulden als getilgt angefehen. Was in diefem Prozeffe, in dem Gutenberg uns als ein auf feinem formellen Rechte ßreng begehender Gefchäftsmann entgegentritt, befonders intereffirt, find die Auffchlüffe, welche wir aus den Ausfagen der zahlreich vernommenen Zeugen über die gefammte Gefchäftsthätigkeit, über feine in tiefes Dunkel gehüllte Kunft erfahren. Es ift deffen leider nicht allzuviel. Und hierüber dürfen wir uns nicht verwundern. Handelt es fich doch bei dem Prozeffe nur um die juridifche Seite des Gefellfchaftsvertrages, und nicht um das Wefen der neuen Kunft, die Gutenberg feine Genoffen lehren follte. Ein Theil der Zeugen wußte offenbar nichts von ihr, ebenfowenig wie die Kläger felbß, und die Eingeweihten hüteten fich wohl, etwas davon gerichtskundig werden zu laffen und damit der Oeffentlichkeit zu übergeben. Zweierlei nur tritt ganz beßimmt aus der Thätigkeit Gutenbergs in den Ausfagen zu Tage. Andreas Drißehn hatte (chon „ettliche Jare“ vor dem Eintritt in das Compagniegefchäft mit Gutenberg in Verbindung geßanden. Diefer hatte ihn „ettliche kunft“ gelehrt, unter denen ausdrücklich das „Stein bolliren“ genannt ist und hinzugefügt wird, daß er daraus Nußen gezogen habe. Das mochte ihn angetrieben haben, in eine nähere Geßhäftsver- bindung mit Gutenberg zu treten und ihn mit der von ihm ausgefprochenen Hoffnung erfüllen, daß er feine Geßhäftsunkoßen, welche er auf weit mehr als dreihundert Gulden bezifferte, wieder herausholen und dann „felig“ fein werde. Ferner ftehtfeß, daß Gutenberg fich mit dem Anfertigen von Spiegeln beßhäftigte. Um diefes in größerem Maßftabe für eine befonders geeignete Abfaßgelegenheit thun zu können, war er in die Verbindung mit dem Richter Riffe und den beiden Andreas eingetreten. Der Bruder des Andreas Heilmann, ein Prießer Anton Heilmann, ßheint Gutenberg perfönlich nahe geßanden zu haben. Auf welche Thätigkeit des Bewohners von St. Arbogaft weifen nun diefe beiden Angaben hin? Es kann zweifelhaft fein, ob auf die eines Buchbinders oder eines Gold- fchmiedes. So fonderbar das auf den erßen Blick erßheinen mag, fo erklärt es fich doch aus den damaligen Zunftverhältniffen. Daß Gutenberg 1444 Zudiener bei den Gold- (chmieden war, wiffen wir ja. Nach den Straßburger Zunftftatuten von 1502 wiffen wir aber auch, daß damals die Buchbinder und Drucker förmlich in die Zunft der Goldßhmiede ZUR EINFÜHRUNG. 11 aufgenommen worden find. Das verbindende Element zwifchen der Buchbinderei und der Goldfchmiedekunft waren die Verzierungen, welche an den befferen Einbänden der Handfchriften und Bücher angebracht wurden. Waren diefe im 15. Jahrhundert nicht mehr fo luxuriös wie früher und nicht mehr fo häufig mit eingelegten Halbedelsteinen verziert, fo waren doch immer noch in der Regel Metallfchließen und -buckel an ihnen angebracht. Zu den Buchbindern zählten, fpäter wenigftens, auch die Spiegelmacher, z. B. in Nürnberg, weil es bei der Fabrikation der kleinen Handfpiegel auf deren verzierte Käfkhen und Futterale fehr ftarkankam. Da fich Andreas Dritjehn felbft einen Spiegelmacher nennt, auch in feinem Nachlaffe zahlreiche Edelfteine, die geftohlen wurden, fowie eine Anzahl großer und kleiner Bücher gefunden haben, fo dürfen wir wohl als gefichert annehmen, daß Andreas Dritjehn ein Mann war, der fleh mit der Herflellung von verzierten Büchern, Käftchen u. f. w. und den dazu erforderlichen Materialien befaßte. Hierbei hatte ihn Gutenberg unterftütjt, der das Poliren und Schleifen der Steine wahrfcheinlich fchon in Mainz gelernt hatte, wo die noch jetjt an der Nahe blühende Induflrie bereits damals wohl nicht unbekannt war. War er, dem eine Wahl unter die Zahl der Mainzer Hausgenoffen durch feine Herkunft winkte, vielleicht von Jugend auf bei einem Gold- fchmied in die Lehre gegangen, fo begreift fich feine frühe Verbindung mit Andreas Dritjehn ebenfo einfach, wie fein 1444 vollzogener Eintritt in die Goldfchmiedezunft in Straßburg. Sein Gefchäftsgenoffe Andreas Heilmann, der ihr damals gleichzeitig beitrat, war übrigens mit einem feiner Brüder auch Befitjer einer Papiermühle. Da von Gutenberg die Initiative zu der Fabrikation der Spiegel für die Aachener Heiligthumsfahrt ausgegangen war, fo verräth das offenbar eine gewiffe Weite und Umficht in feiner gefchäftlichen Thätigkeit. War doch gerade bei diefen Heiligthumsfahrten der Umfatj in Spiegeln ein bedeutender, wie aus den für die Aachener Spiegelmacher am 15. Januar 1493 vom Rathe diefer Stadt erlaffenen Statuten und den darin angefetjten Zollfätjen für Händler mit Spiegeln fich ergibt. Nur die Herftellung der mit goldenem und filbernem Schmuck ausgeftatteten Spiegel wurde damals den Aachener Goldfehmieden refervirt. Weniger deutlich und beftimmt erkennbar als diefe Thätigkeit Gutenbergs ift die geheime Kunftübung, die er in Straßburg betrieb und bis zum Abfchluffe des neuen Vertrags mit feinen Gefchäftsfreunden vor diefen geheim gehalten hatte. Wir find über fie auf unbeftimmte und mehrdeutige Ausdrücke in den Prozeßakten angewiefen. Doch kann kaum ein Zweifel darüber beftehen, daß es fich bei ihr um eine, wenn auch noch unvollkommene, Methode der mechanifchen Vervielfältigung von Schriftftücken gehandelt hat. Denn es ift in ihnen vom „trucken“ die Rede, bei dem ein Zeuge, ein Goldfehmied, feit ungefähr drei Jahren an hundert Gulden verdient hatte. Ferner von einer Preffe, die der Drechsler Conrad Saspach gemacht hatte, und die jedenfalls keine gewöhnliche Buchbinder- preffe war, da Gutenberg wenigftens einen Theil feines Geheimniffes in ihr befchloffen glaubte und nach dem Tode von Andreas Dritjehn das Auseinandernehmen derfelben eifrig verlangte. Noch dunkler find die Ausdrücke für einen Theil des Inventars der Gefellfchaft, das als allerlei „Ding gemäht und ungemaht, formen und allem gezügk“ bezeichnet wird. Auch von eingefchmolzenen Formen ift die Rede. Da nun der Ausdruck Formen (formae) in den Schlußfchriften der älteften Drucke nichts anders als Typen, Lettern, d. h. aus Metall hergeftellte Einzelbuchftaben bedeuten kann und von Drucken und Preffen die Rede ift, fo fcheint der Schluß unausweichlich, daß fich Gutenberg fchon 12 OTTO HARTWIG um 1438 in Stragburg mit der Hergellung aller zur Buchdruckerei in erfter Linie erforderlichen Inftrumente beghäftigt habe. Und doch mügfen wir hier forgfältig unterfcheiden. Es ift unzweifelhaft, dag (ich Gutenberg fchon feit fpäteftens 1436 mit dem Gedanken getragen hat, zu drucken, d. h. Vervielfältigungen von Figuren, befonders von Buchftaben auf mechanifchem Wege zu machen, und fich zu diefer „neuen Kunft“ allerlei Inftrumente ausgedacht und hergeftellt hatte. Dagegen ift fchlechterdings nicht zu erweifen, dag er fchon in Stragburg Druckverfuche im fpäteren Sinne der Buchdruckereipraxis mit gegoffenen Metalllettern von abfolut gleichem Kegel (d. h. gleicher Dicke der Metallftäbchen, in der Richtung des Buchftabenbildes von oben nach unten gemeffen) und gleicher Höhe der Typen gemacht habe, von der ganz unftatthaften Behauptung abgefehen, dag uns noch Refte folcher Druckverfuche erhalten feien. Das erfte in unferem Sinne gedruckte Buch ift erft um 1450, wahrgheinlich erft nach 1450, in Mainz entftanden und diefe Stadt daher als die Wiegenftätte des Buchdrucks anzufehen, der in Stragburg nur infoweit vorbereitet wurde, als es dort Gutenberg gelang, Stempel mit Buchftaben zu ftechen und mit diefen durch eine von ihm ausgedachte Preffe einzelne Worte, vielleicht auch kurze Sätje abzudrucken. Es ift nach obigem gar nicht unwahrgheinlich, dag fich diefe Abdrücke oder, richtiger gefagt, Eindrücke nur ebenfo auf Buchbinderbänden befanden, wie auf denen, über die uns Herr Profeffor Falk unten Mittheilungen macht. Immerhin find es Druckverfuche, die den raftlofen Geift Gutenbergs zu weiteren Verfudien angefeuert haben werden. Für diefe Vorbereitungszeit fcheint das Jahr 1444 in verfchiedener Beziehung von Bedeutung gewefen zu fein. Nachdem 1443 der von Gutenberg mit feinen Genoffen auf fünf Jahre abgefchloffene Vertrag abgelaufen war, hat er wohl im folgenden Jahre Stragburg verlaffen. Er ift am 12. März 1444 zuletzt dort nachweisbar. In demfelben Jahre verzichtete auch der Verfertiger feiner Preffe, der Drechsler C. Saspach, auf fein Bürgerrecht dafelbft, um es 1451 wieder erneuern zu laffen. Beftandtheile diefer Preffe wurden damals in dem Haufe Andreas Dritjehns, wo noch andere Diebereien nach deffen Tode begangen wurden, geftohlen. Dag bei dem Erfinder des Buchdrucks in Stragburg das Geheimnig durch einen untreuen Diener verrathen worden fei, lief als ein im perfönlichen Intereffe des Stragburger Druckers J. Mentelin entftelltes Gerücht fpäter in Stragburg noch um. Nimmt man nun noch hinzu, dag 1444 an einem ganz anderen Orte Verfuche zu Drucken gemacht wurden, die uns die Kung auf der Stufe der Entwicklung zeigen, wie wir fie uns in Stragburg von 1438 bis 1443 nach den Akten des Prozeffes etwa vorzugellen haben, fo liegt die Annahme nahe, dag Gutenberg, der geh 1444 feines Geheimniffes vollends beraubt fah, darum Stragburg verlieg; dag auf feinen Entfchlug die Bedrohung der Stadt durch die Armag- naken von Einflug gewefen fein kann, lägt geh nicht bezweifeln; dag ge es gewefen ift, aber nur behaupten und nicht erweifen. Wie dem nun auch fein mag, jedenfalls finden wir, dag die Verfuche, die der Silber- ghmied Prokopius Waldvogel, welcher einer deutfehen aus Prag vertriebenen Meffer- fchmiedfamilie entftammte, 11 im Jahre 1444 in Avignon machte, mit den von Gutenberg in Stragburg unternommenen geh nahe berührt haben. Prokop Waldvogel verfpricht in uns erhaltenen Urkunden verfchiedenen Perfonen „die Kunft künftlich zu (chreiben“ — ars artificialiter feribendi — zu lehren und zeigt geh im Begtje von den dazu nöthigen Werkzeugen aus Metall, welche „ingrumenta gve artificia tarn ferro de calibe, de cupro, ZUR EINFÜHRUNG. 13 de lethono, de piombo, de ftagno, de fufte“ genannt werden. Ferner werden zwei Alphabete (abecedaria) aus Stahl, zwei eiferne und achtundvierzig zinnerne Buchßaben (formae und literae formatae) angeführt. Da die Männer, mit denen Waldvogel in Gejchäftsver- bindung treten wollte, die Geheimhaltung feiner Kunß in beßimmten Grenzen verfprechen mußten, fo finden wir in den uns über diefe Gefchäftsverträge erhaltenen Urkunden eben fo wenig genaue Beitreibungen über die mit diefem Apparate auszuübende neue Kunft, als in den Straßburger Akten. Da jedoch in beiden diefelben Ausdrücke wiederkehren und die Werkzeuge offenbar in Avignon zu denfelben oder ähnlichen Zwecken verwendet werden follten wie in Straßburg, fo scheint 12 bei der Gleichzeitigkeit des Auftretens hier wie dort ein innerer Zufammenhang zwifchen beiden Vorkommniffen zu begehen. Und diefer Schluß ift wohl um fo berechtigter, als Waldvogel fich in den Urkunden in keiner Weife als Erfinder diefer neuen Kunft ausgibt. Er war vielleicht kurz zuvor in Straßburg zu ihrer Kenntniß direkt oder indirekt auf unrechtmäßige Weife gekommen und wußte mit ihr auch nichts Rechtes anzufangen. Es ift wenigftens keine Spur von ihr übrig geblieben. A ls Gutenberg auf die Idee gekommen war, Schriftwerke auf mechanifche Weife zu - vervielfältigen, mußte ihm gleichzeitig hiermit klar geworden fein, daß es nur durch ein Abdruckverfahren möglich fei . 13 Hatte man doch fchon längft auf gewebte Stoffe Figuren gedruckt und waren dann feit viel neuerer Zeit Spielkarten, Briefe und Initialen in Handjchriften durch Metallfchnitte hergeftellt worden. Da die Familie Gutenbergs mit der Münzftätte zu Mainz in enger Verbindung ftand, werden ihm die Manipulationen bei der Münzprägung, die Herftellung von Stempeln, Münzprägeftöcken und das Gra- viren in Metall vielleicht von früher Jugend an nickt fremd geblieben fein. Daß er fich zu den Goldfehmieden rechnete, wenigftens fpäter, wiffen wir gleichfalls. Ebenfo ift es kaum zweifelhaft, daß die erften Kupferftecher Goldfehmiede waren und daß das Nielliren, d. h. das Ausfüllen von Zeichnungen, die befonders in Silber oder Gold eingegraben waren, mit der fog. (fchwarzen) Niellomaffe zur Erfindung des Kupferftichs geführt hat. In Mainz gab es aber viele Goldfehmiede, und es find (nach W. L. Schreiber) fehr alte Metallfchnitte von dort bekannt. Wenn nun Gutenberg eine Handfchrift vor Augen hatte und darüber nachfann, wie er am leichteften die vorliegende Seite vervielfältigen könne, fo mußte ihm wohl als das einfachfte Verfahren vor die Seele treten, diefe Seite in Metall zu graviren und von der Platte abzudrucken, fei es daß auf diefe Weife die eingefchnittenen Buchftaben weiß heraus kamen oder nach der Niellomanier fchwarz. Das war aber ein äußerft umftänd- liches, theueres Verfahren, durch welches das zu vervielfältigende Werk, das „künftlich gefchrieben“ werden follte, nicht viel billiger wurde. Da die Buchftaben der zu repro- ducirenden Handfchriften in der Regel recht gleichmäßig gefchrieben waren, lag für einen Mann, der mit gefchnittenen Stempeln umzugehen verftand, der Gedanke nahe, den Text der zu vervielfältigenden Platte auf eine mehr mechanifche Weife, die zugleich die Gewähr für eine größere Gleichmäßigkeit der einzelnen Buchftaben bot, zu behandeln. Das konnte durch das Einfchlagen von harten Stempeln, auf deren Köpfen die Buch- ßaben herausgearbeitet waren, in eine Platte von weicherem Metall, etwa von Blei oder Kupfer, gefchehen. Der Abdruck der fo eingeprägten Buchftaben wurde aber kein ganz 14 OTTO HARTWIG reiner. Wollte man dagegen durch ein entgegengefe^tes Verfahren, durch den fog. Form- (chnitt, bei dem die Buchftaben aus der Platte herausgeholt und die nicht abzudruckenden Theile derfelben vertieft werden, die Aufgabe löfen, fo war diefes noch weit umftänd- licher und zeitraubender, wenn der Abdruck dann auch beffer gelang. War es aber nicht möglich, die Vortheile beider Arten der Vervielfältigung zu verschmelzen und die (ich (cheinbar ausfchließenden beiden Methoden in einer einzigen zu vereinigen? Man (chrieb ja die Buchftaben einzeln und einzelne hatte man fchon auf Pergament und Papier abgedruckt, mehrere Buchbinder hatten auch [chon in der erften Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweislich einige Worte, ja Reihen, direkt auf ihre Bände als Titel u. f. w., Buchftabe nach Buch(iabe oder Wort nach Wort, eingepreßt. War es nun nicht möglich, ähnlich den Text ganzer Blattfeiten fozufagen in feine Urbeftandtheile aufzulöfen und durch einzelne metallene Typen (Stempel), an deren Köpfen die Buchftaben herausgeholt waren, herzußellen und dann die angefchwärzten Buchftaben direkt auf das Papier oder Pergament zu übertragen, d. h. abzudrucken? Es ist unwahrfcheinlich, daß diefes nicht verfucht sein follte. Befanden fich doch im Befitje Prokop Waldvogels in Avignon fo zahlreiche derartige Lettern (formae, literae formatae, Abecedaria) daß man kaum glauben kann, fie feien nur für Aufdrucke auf Buchbinderbände hergeflellt worden. Aber Ueberrefte von irgend welchen Druckwerken, die auf diefe Weife entftanden find, kennen wir nicht. Größere Werke find auch wohl fchwerlich auf diefe Weife herzuftellen verfucht worden. Denn das Verfahren war doch^ fehr umftändlich. Für eine einzige auf einmal gedruckte Seite eines Buches waren für die vermiedenen Buchßabenarten, große und kleine Typen, Doppelbuchftaben, Abkürzungen, Trennungszeichen u. f. w. an hundert verfchiedene Zeichen nöthig, die in Metall gravirt, zum Theil in recht vielen Exemplaren vorhanden fein mußten. War aber auch die nöthige Anzahl diefer harten Stempel mit den ausgefchnittenen Buchftaben darauf da, fo handelte es fich weiter darum, fie fo in Reih und Glied zu ordnen, daß der Abdruck ein guter wurde, mindeftens nicht unregelmäßiger ausfah als die zum Theil fehr (chön gefchriebenen Handfchriften. Dazu war durchaus erforderlich, daß die Stempel, auf deren Köpfen die Buchftaben gefchnitten waren, wo fie natürlich eine vermiedene Breite von rechts nach links hatten, doch von oben nach unten ganz gleich groß fein, an ihren Seitenflächen ganz glatt an(chli e f 5 en d gearbeitet und ein und diefelbe Länge haben mußten. „Kegel“ und „Höhe,“ wie die technifch en Ausdrücke lauten, mußten ganz gleich fein. Denn fonft wurden die abzudruckenden Buchftabenreihen nicht geradlinig, es gab Zwifchenräume zwifch en den einzelnen Stempeln und ein gleichmäßiges Blattbild war unmöglich. Alle diefe Schwierigkeiten waren nur zu heben, wenn es gelang, eine einfachere Herftellung der Typen (formae) zu entdecken, welche eine abfolute Gleichheit des fog. Kegels garantirte und zugleich eine bequeme und billige Herftellung des Buchftabens an deffen Kopffeite einfchloß. Mit einem Worte, man mußte von der Herftellung der einzelnen Typen durch Eingraviren des Buchftabenbildes zum Guffe derfelben fortfchrehen. Und das ift mit Zuhilfenahme aller vorausgegangenen Einzelverfuche gefchehen. Es wurde an den Kopf eines harten Metallftäbchens der herzuftellende Buchftabe eingefchnitten, die fog. Patrize gebildet. 14 Diefe harten Stempel (chlug man in ein weiches Metall, in dem nun das Buchftabenbild eingeprägt wurde, und die fog. Matrize entftand. In diefer ent- [tandenen Vertiefung wurde das weiche Typenmetall in einer Gießform gegoffen, welche ZUR EINFÜHRUNG. 15 die Matrize in ihrem Grund hatte und einen vollständig gleichen Kegel für die einzelnen Lettern (formae) lieferte. Diese Methode, gegorene Lettern für den Abdruck von Schriftwerken herzuftellen, und deren Abdrude in muftergültiger Weife durch eine wahrfchein- lich auch von ihm erfonnene Buchdruckerpreffe, in der die abzudruckenden Lettern die Unterlage bildeten, bewirkt zu haben, darin begeht das unterbliebe Verdient Johann Gutenbergs, das ift fein Ruhmestitel. Wir haben keine Vorftellung von der von ihm erfundenen Gießform. Kein Gießwerkzeug von ihm ift uns erhalten, auch keine der Lettern, mit denen er gedruckt hat. Daß aber diefe den jetjt noch gebräuchlichen nickt allzu unähnlich gewefen fein können, beweifen uns die unabfichtlichen Abdrücke von fehr dünnen Lettern in drei uns erhaltenen alten Incunabeln, welche bei dem Abdruck des Satjes einer Seite aus diefem herausgefallen waren und ßch nun auf diefer mitten im Texte abgedruckt finden. Wie die italienijchen Medailleure, die feit ungefähr 1430 die bis dahin geprägten Medaillen in den feinen Formenfand gegojfen und fertig geteilt haben, wiffen wir noch. In Betreff der Großthat unferes Erfinders, der Vollendung feines ganzen Gießapparates, herrfcht Dunkel. Ueber Gutenberg und den Gejchicken feiner Vaterßadt Mainz hat überhaupt im dritten Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts kein günftiger Stern geleuchtet. Diefe Darlegung der Erfindungsgefchichte des Buchdrucks wird vielleicht von Manchen als eine Conftruction angefehen werden, der die pofitiven Unterlagen fehlten. Sie iß das auch; Aber doch nur in ihrem erften Theile. Die Anfänge der Kunft, die früheften Versuche, die Gutenberg in ihr machte, find uns unbekannt. Wir können fie nur unter Berückfchtigung aller vorausgegangenen ähnlichen Verfuche auf verwandten Gebieten ahnen und reconftruiren. Und wir müffen uns hier um fo mehr befchränken und vor- fichtig fein, als auch die Anfänge der verwandten Künfte noch nicht ficher feftgeftellt und chronologifch genau beftimmt find und beftimmbar erjeheinen. Die Erfindung des Kupfer- ftichs, die für den Goldßhmied Gutenberg, welcher 1458 fchon am Parifer Königshofe als gefchickter Stempelfchneider bekannt war, allerdings faß allein in Betracht käme, wird jetjt zwar ziemlich übereinstimmend auf die Zeit um 1440 verlegt und Deutfchland zu- gewiefen. Der Metallguß für Medaillen tritt um 1430 in Italien zuerß auf. Aber haben beide Erfindungen auf Gutenbergs Ideen Einfluß ausgeübt? Wir wiffen es nicht. Erß mit dem Jahre 1438 beginnen poßtive Nachrichten über die Kunft des „Drückens,“ die, fo unbeftimmt und mehrdeutig fie fein mögen, uns doch einen feften Anhaltspunkt gewähren. Aber erft feit ungefähr 1450 treten neue poßtive Angaben auf, und von derfelben Zeit an find uns Ueberrefte, großartige Ueberrefte der erften Produkte der neuen Kunft erhalten. Betrachten wir beides getrennt von einander. Seit dem Jahre 1448 erfcheint Johann Gutenberg nachweisbar wieder in Mainz. Am 6. Oktober diefes Jahres erhält er von feinem Vetter Arnold Gelthus zum Echtzeller hundert und fünfzig Goldgulden geliehen, die er mit acht und einem halben Goldgulden jährlich zu verzinfen verfpricht. Wozu er diefe Summe braucht, wird uns nicht gefagt. Wir können nur mit großer Wahrßheinlichkeit vermuthen, daß fie beßimmt war, feine Erfindung praktißh zu verwerthen. Aber mit einem folchen kleinen Betriebskapital war nicht viel anzufangen. Wie viele Stempel mußten gefchnitten werden und wie viel Metall war zum Guffe der erßen noch fehr großen (Miffal-)Typen erforderlich! Und Papier- 16 OTTO HARTWIG und Pergam entvorräthe mußten befchafft und immerhin complicirte Preffen angefertigt werden! Kein Wunder, daß dazu die von feinem Vetter vorgeftreckte Summe nicht ausreichte. Gutenberg fand 1450 einen kapitalkräftigeren Beißand in der Perfon des Johannes Fuß, eines Bruders des Bürgermeißers Jakob Fuß von Mainz. Unter beftimmten Bedingungen, welche man vielfach in übertriebener Weife als zu harte angefehen hat, erhielt Gutenberg zunächft 800 Goldgulden, „domit er das werde volnbrengen follt“ d. h. nach dem damaligen Sprachgebrauch von vollbringen, [chärfer als heute: fein fchon angefangenes Werk zu Ende führen follte. DiefesWerk follte er „in ßnen nocz“ (Gutenbergs) ausführen und dazu „ßn geczuge zurichten und machen.“ Unter dem öfters wiederkehrenden Ausdruck „geczuge,“ der damals synonym mit Instrument, Werkzeug jeder Art gebraucht wurde, hat man vorzugsweife an alle Druckapparate im Gegenfatj zu den „Formen, Buchftaben“ zu denken. Das zu diefem Werke vorgefchoffene Kapital hatte Gutenberg mit fechs Prozent zu verzinsen, Fuft aber follte den mit ihm befchafften, beziehungsweife ergänzten technifchen Apparat als Pfand erhalten. Zahlte Gutenberg die Summe zurück, so follte das Pfandverhältniß damit aufgehoben fein. Diefes für feine Zeit hohe Kapital genügte jedoch Gutenberg zur Fertigßellung des von ihm begonnenen und von ihm allein und für fich geleiteten Werkes nicht. Beide Con- trahenten verftändigten {ich über einen Zufatjvertrag. Fuft machte neue Einzahlungen unter veränderten Bedingungen. Er follte jährlich dreihundert Gulden zur Beßreitung von Gutenbergs (und der mit ihm häufenden Gefellen) Unterhalt einfehießen, außerdem die nöthigen Materialien, Papier, Pergament, Druckerßhwärze (Tinte) liefern und die Hausmiethe zahlen. Das mit diefem Kapital aus dem „werck zu irer beider nocz“ Gewonnene follte zwifchen dem Erfinder und dem Kapitaliften getheilt werden. Ueber diefe Abmachung, beziehungsweife diefe beiden Abmachungen, die uns nicht vollftändig in ihrem Wortlaute, fondern nur nebenbei angezogen erhalten find, und zu denen mündliche Verfprechungen neben den (chriftlichen Aufzeichnungen herliefen, ent- ftanden Differenzen zwijehen den beiden Contrahenten, die zu einer gerichtlichen Klage von Seiten Fußs gegen Gutenberg führten. Für die Urfachen des Zwistes find wir nur auf Vermuthungen, wenn auch recht naheliegende, angewiefen. Die Geldfrage fpielte dabei eine Rolle. Gutenberg zahlte an Fuft von den erften achthundert Gulden keine Zinsen, und Gutenberg befchuldigte Fuft, er habe ihm das Kapital nicht voll eingezahlt. Soviel wird man ferner mit Sicherheit annehmen können, daß es nicht zur Trennung gekommen wäre, wenn der aus der Verbindung mit Gutenberg von Fust erhoffte Gewinn fich fofort reichlich eingeftellt hätte. Ob die beiden contrahirenden Männer ihrem ganzen Wefen nach zu verßhieden waren, — der eine z. B. nur auf den Gewinn, der andere mehr auf die Verbefferung feiner Erfindung bedacht, — um fich mit einander vertragen zu können, wiffen wir nicht. Das nur ßeht feft, daß Fuft Gutenberg im Laufe des Sommers oder des Herbftes 1455 auf die Rückzahlung des vorgeftreckten Kapitals und deffen Zinfen, ja Zinfeszinfen verklagte. Er verlangte zu den erften achthundert Gulden und den erwachfenen zweihundertundfünfzig Gulden Zinfen noch weitere nachgezahlte achthundert Gulden nebß hundertundvierzig Gulden Zinfen und fechsunddreißig Gulden Zinfeszinfen, im Ganzen rund zweitaufendundzwanzig Gulden. Das Gericht gab in feinem Erkenntniffe Fuß infofern Recht, als es Gutenberg zur Rückzahlung des erften Kapitals nebß Zinfen verurtheilte, da nachgewiefen wurde, daß Fuft diefes Kapital felbft erborgt ZUR EINFÜHRUNG. 17 und verzinst habe, dagegen follte Gutenberg von dem weiteren Zufchufle nur fo viel zurückzahlen, als nicht für das gemeinfame Unternehmen verausgabt fei. Das iß der wefentliche Inhalt des berühmten Helmaspergerßhen Notariatsinßrumentes vom 6. November 1455. Einzelne Ausdrücke desfelben find [triftig, der Sinn einiger Wendungen auch deßhalb nicht ganz ficher, weil die beiden Parteien die von ihnen ab- geßhloffenen Verträge verfchieden interpretirten. 15 Es ergibt fich aus ihm auch nur indirekt als die Zeit der definitiven Abmachungen zwifchen den Contrahenten das Jahr 1450. Denn die Berechnung der Zinfen eines Kapitals von achthundert Gulden mit 6 % zu zweihundertfünfzig Gulden führt, untergeordnete Umßände noch mit in Betracht gezogen, ungefähr auf diefen Anfangstermin. Aus dem Inßrumente erfieht man ferner nicht, ob das Erkenntniß fofort rechtskräftig werden follte, Gutenberg alfo den ihm gehörenden, aber verpfändeten Apparat (geczuge) fofort ausliefern mußte, wenn er nicht zahlte. Da das Aktenftück im Grunde nur die Bedeutung hatte, den eidlich erhärteten Nachweis zu liefern, daß Fuft die Gutenberg gegebene Summe felbß erborgt und verzinß habe, um deßhalb erß den Anfpruch auf die Zahlung von Zinfen gegen Gutenberg erheben zu können, finden wir in ihm ebenfowenig als in den Straßburger Gerichtsverhandlungen des Drißehn gegen Gutenberg genauere Mittheilungen über das „Werk,“ zu dem fich die beiden Partner 1450 vereinigt hatten. Hierüber vor Gericht zu reden, lag ficher auch nicht im Intereffe der beiden Männer, die fchon damals getrennte, wenn auch wohl noch mit dem Schleier des Geheimnifles nach Möglichkeit verdeckte Gefchäfte betrieben. Wo diefes in Mainz gefchah, wiffen wir gleichfalls nicht beßimmt. Nur foviel fteht feß, daß nach der beßen Ueberlieferung das fog. Drudehaus, früher zum Humbrecht (Heimbrecht), oder Dreikönigshof genannt (jeßt Schußerftraße Nr. 18, 20, 22), die Buch- druckerei von Fuft und Schöffer, und aller Wahrßheinlichkeit nach auch die älteße von Johann Gutenberg, in feinen Mauern beherbergt hat. Ueber alle diefe Verhältniffe würden wir ßcherer urtheilen können, wenn die Provenienz und die Chronologie der erften Erzeugniße der Buchdruckerkunß aus ihnen felbß zu ermitteln wären, wenn wir die aus der Werkftätte Gutenbergs allein hervorgegangenen Drucke von denen aus der vereinten und dann wieder getrennten Officin von Gutenberg und Fuft fcharf fondern könnten. Aber weder die uns erhaltenen Reße der früheßen Drucke noch die erften Prachtdrucke reden eine deutliche Sprache und verrathen uns das Geheimniß ihrer Entßehung. Denn die älteften Druckwerke tragen weder den Namen ihres Urhebers noch ein Datum ihrer Entßehung. Erft mit dem Jahre 1454, beziehungsweife mit dem erßen genau fubferibirten Drucke vom 14. Auguß 1457, der aus der Officin von Fuft und Schöffer hervorging, haben wir feften Boden unter den Füßen. Doch herrfcht darüber jeßtwohl ganz allgemeine Uebereinftimmung, daß die beiden älteften größeren Drucke, die wir der Erfindung Gutenbergs verdanken, die zwei Ausgaben der Vulgata (der lateinifchen Bibelüberfeßung) find, welche nach der Zeilenzahl der zwei Folio- columnen die fechsunddreißig- und die zweiundvierzigzeilige Bibel genannt werden. Niemand aber, der einmal eines der uns mehr oder weniger zahlreich erhaltenen, auf Pergament oder Papier gedruckten Exemplare 16 diefer Bibelausgaben vor fich gehabt hat, wird es für glaublich halten, daß einer diefer beiden Drucke das frühefte Erzeugniß der Druckerei Gutenbergs oder Gutenberg-Fufts gewefen iß. Denn diefe Druckwerke find bei allerlei Incorrektheiten und Ungleichmäßigkeiten im Einzeln typographifche Kunß- 18 OTTO HARTWIG werke zu nennen, die als Ganzes kaum übertroffen werden können. Sie fetjen zahlreiche Verfuche und Vorbereitungen voraus, von deren Ergebniffen uns aber nicht ficher nachweisbare Reße übrig geblieben find. Vielleicht haben wir in dem jetjt in Paris aufbewahrten vierfeitigen Fragmente des Schulbuches: Donatus de octo partibus orationis, das aus Mainz ftammt, einen Ueberreß jener Druckerthätigkeit Gutenbergs vor uns, die vor der Inangriffnahme der Bibel liegt. Die Lettern derfelben find denen der 36 zeiligen Bibel fehr ähnlich, ficher aber nicht diefelben. 17 Sie (cheinen auch fehr abgenutzt, vielleicht weil fie aus zu weicher Gußmaffe hergeßellt waren. Wie dem nun auch fein möge, wichtiger als die Entßheidung diefer Frage ifl die andere nach dem Verhältniffe der beiden großartigen Bibeldrucke, die, von ungefähr 1450 an in Angriff genommen, uns in die Geheimniffe der früheren typographißhen Großarbeit Gutenbergs einführen könnten. Iß es nun an fich (Ikon auffallend, daß der Mann, der felbß über keine Mittel verfügte, ficher wenige Jahre nach einander zwei Drucke, von denen der eine rund achthundertundachtzig, der andere fechshundertund- vierzig Folioblätter einnimmt, in Angriff genommen hat, fo iß das Verhältniß, in dem beide Drucke zu einander ftehen, noch merkwürdiger. Vorausfetjen follte man, daß die 36 zeilige Bibel die ältere von beiden fei. Denn wie follte im entgegengefetjten Falle Gutenberg, der foeben einen vortrefflichen Druck desfelben Werkes hergeßellt hatte, auf den Gedanken haben gerathen können, er werde mit einem neuen Druck, der über ein Viertel mehr Raum beanfpruchte, ohne mehr Inhalt zu geben, alfo feines Umfangs wegen weit theurer werden mußte, ein Gefchäft machen können? In der That finden wir auch, daß die erften Drucker durch die Wahl immer kleinerer Lettern — im Jahre 1462 war man (chon auf achtundvierzig Zeilen für einen Bibeldruck angekommen und Gutenberg felbß hat, abgefehen von den kleinen Typen der Ablaßbriefe von 1454, im Jahre 1460 (Ikon im Katholikon fechsundfechzig Zeilen auf eine Seite gebracht — ihre Drucke zu verbilligen bemüht waren. Man wird das um fo begreiflicher finden, wenn man erwägt, daß für die Herßellung eines einzigen Pergamentexemplares der 36 zeiligen Bibel die Felle einer kleinen Schafheerde mehr nöthig waren als für ein entfprechendes Exemplar der 42 zeiligen. Und daß Gutenberg folchen Erwägungen nickt unzugänglich war, beweiß die Thatfache, daß die 42 zeilige Bibel anfänglich als eine 40 zeilige geplant war. Sind uns doch noch einige 40 zeilige Blätter aus ihrem Anfang in einigen Exemplaren erhalten. Und dock iß das Verhältniß der beiden Ausgaben ein umgekehrtes! Wir haben die 42 zeilige Bibel als die frühere, die 36 zeilige im Großen und Ganzen als die fpätere anzuerkennen. Diefe Erkenntniß ift dasRefultat fehr umßchtiger, [charffinniger und umfaffender Unterfuchungen, 18 welche an verßkiedenenExemplaren der beiden Ausgaben vorgenommen find und das Refultat geliefert haben, daß beide Drucke im Großen und Ganzen den- felbenText bieten, der Drucker der einen den gefammten Druckapparat der anderen genau gekannt haben muß, und daß die 36zeilige Bibel als ein nicht ganz correkter Neu- oder Nackdruck der 42 zeiligen anzufehen iß, der erß einige Jahre nach diefem vollendet fein kann. Da nun ein Exemplar der 42zeiligen Bibel 1456 ficher vollendet war, fo rückt der Abfchluß des Druckes der 36 zeiligen in die letzten Jahre des fechften Jahrzehnts hinab. Wie follen wir uns nun diefe Thatfache, die nur das Produkt ganz eigenthümlicher per- fönlicher und gefckäftlicker Verhältniffe fein kann, erklären? Eine an einzelnen Exemplaren ZUR EINFÜHRUNG. 19 der 36zeiligen Bibel beobachtete Thatfache, mit Aussagen des Helmaspergerjchen Nota- riatsinßrumentes combinirt, fcheint mir den Schlüffel zu bieten. Nicht die ganze 36zeilige Bibel bietet denfelben Text wie die 42zeilige. Den erßen fünf Blättern einiger uns erhaltener Exemplare der 36zeiligen, genauer gefagt den erßen neun Seiten liegt ein etwas anderer Text zu Grunde, als der iß, welchem die 42zeilige folgt. Die Vermuthung liegt nahe, daß diefe fünf Blätter (neun Seiten) den Ueberreß eines Druckes bilden, mit dem Gutenberg begann, den er dann aber aus Sparfamkeitsgründen liegen ließ, um zu dem 40zeiligen und dann weiter definitiv zu dem 42zeiligen Text überzugehen. 19 Und mit diefer Vermuthung ßimmen Ausfagen aus den im Helmaspergerfchen Inßrumente enthaltenen Beßimmungen des erßen Vertrags zwifchen Gutenberg und Fuß überein. Nach ihnen follte Gutenberg mit den zuerß geliehenen achthundert Gulden das angefangene Werk fertigßellen (volnbrengen), ob es mehr oder weniger koße, gehe ihn (Fuß) nichts an. Das zu vollendende Werk war die 36zeilige Bibel, zu deren Herßellung Gutenberg feinen Apparat, das „geczuge zurichten und machen folte,“ wie er nach dem Inßrumente ßch ausgedrückt hat. Gutenberg fah nun ein, daß fein angefangener Druck, der wohl Fuß in die Augen geßochen und ihm die Gewähr des Gelingens gegeben hatte, fo daß er ihm achthundert Gulden darauf borgte, zu groß angelegt fei, und mit der disponibel Summe nicht ausgeführt werden könne; er beßhloß daher mit abermaliger Hilfe von Fuß, der „ym ye hab wellen ein gnungen thun“ einen neuen Drude zu beginnen, und [chnitt dazu neue Lettern. Der mit ihnen hergeßellte Druck, „zu beider nocz,“ iß die 42zeilige Bibel. Diefe wurde in einem Zuge und mit genügenden Mitteln fertiggeßellt. Aber während diefer Arbeit, an der Gutenberg als leitender Geiß betheiligt war, fcheint der Conflikt zwißhen den beiden Partnern begonnen zu haben. Doch können wir hierüber es zu keiner poßtiven Sicherheit bringen. Ebenfowenig wie über die vielumftrittene Frage, wer die beiden Erzeugniffe des Mainzer Buchdrucks von 1454, die beiden verßhiedenen für den Generalprocurator des Königs von Cypern Paulinus Chappe hergeßellten Ablaßbriefe gedruckt hat, ob Gutenberg, Gutenberg und Fuft, oder Fuß allein oder Albrecht Pfißer. Der Name des Letztgenannten, der hier zuerß auftritt und der mit der früheßen Gefchichtedes Buchdrucks fo eng verknüpft iß, wie der Peter Schöffers von Gernsheim, des nachherigen Schwiegerfohnes von Johann Fuft, fcheidet hierbei wohl zuerß aus. Denn es ift viel wahr- ßheinlicher, daß der ältefte der beiden Ablaßbriefe, deffen erßesWort: Univerßs mit einem V und nicht wie der zweite mit einem U gedruckt iß, und zu deffen Herßellung Typen der 36zeiligen Bibel mit verwendet worden find, von Gutenberg herrührt als von Pfißer. Diefer hättejafonft[chonl454dasVerfügungsrechtüber dieTypenderDruckereiGutenbergs haben müffen, in dem wir ihn allerdings fpäter finden. Mir will es fcheinen, daß das Helmasperger- fche Inßrument den älteften Typenfchatz Gutenbergs und feinen Druckapparat, der Fuß verpfändetwar, noch Ende 1455 in den Händen Gutenbergs vorausfetzt. Und damit ftimmt überein, was wir fonß von der Druckerthätigkeit Gutenbergs aus diefer Zeit nach anderen uns erhaltenen Ueberreßen wiffen. Denn Gutenberg hat noch mit den Typen der 36zeiligen Bibel in Mainz die Conjunctiones et oppoßtiones folis et lunae für das Jahr 1457 gedruckt. Ob in diefe felbige Zeit der Druck des mit den Typen der 42zeiligen Bibel gedruckten Pfalte- riums fällt,von dem in Paris achtunddreißig Blätter aufgetaucht find, ßeht dahin. Dagegen iß als ßcher anzufehen,daß nachl457derTypenfchatz der36zeiligen Bibel in die Hände Albrecht Pfißers kam, der fpäter noch verfchiedene Drucke mit ihm ausgeführt hat. Wie diefe Trans- 20 OTTO HARTWIG aktion ßattgefunden hat, ob Pfifter durdh die Zahlung eines Kapitals an Gutenberg, beziehungsweife an Fuß das Pfandverhältniß diefes Apparates getilgt hat, oder ob er auf eine andere Weife in den Beßtj der Typen und der erßen fünf Blätter der mit ihnen gedruckten 36zeiligen Bibel gekommen iß, wiffen wir nicht und werden es wohl auch nie erfahren, wenn nicht etwa noch neue Akten von Prozeffen zwifchen den Prototypographen aufgefunden werden. Der Umßand, daß diefer einmal vorhandene umfängliche Apparat in den Befitj Pfißers kam, während der der 42zeiligen Bibel in dem Fußs und feines Gehülfen und Gejchäftsge- noffen Peter Schöffer verblieb, ift für ihn die Veranlaffung geworden, den Druck der 36zeili- gen Bibel wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen. Wie weit Gutenberg noch bei der Wiederaufnahme des Druckes mitbetheiligt war, wiffen wir nicht. Bei derengenVerwandt- .fchaft des Druckes der 36zeiligen Bibel mit dem der 42zeiligen ift nur ein zweifaches möglich: entweder war Gutenberg an ihm betheiligt, indem er nachträglich einen verzweifelten Concurrenzkampf gegen die 42zeilige Bibel eröffnete, oder Albrecht Pfifter war fdion in der Druckerei Gutenberg-Fußs thätig gewefen und fo in alle Gefchäftsgeheimniffe der- felben eingeweiht, daß er felbftftändig den Neudruck der 36zeiligen Bibel wagen konnte. Und das war ja diefer nicht nur nach der gefchäftlichen, fondern auch nach der technifchen Seite hin. Wahrjcheinlich iß der Druck in Bamberg von Albrecht Pfißer fertiggeßellt oder doch von dort aus verbreitet worden. Nachdem aber fo das von Gutenberg gefchaffene Typenmaterial in die Hände von Fuft einerfeits und Pfifter andererfeits übergegangen war, war der Erfinder der Kunft ein finanziell ruinirter Mann. Das geht daraus auch mit Sicherheit hervor, daß er von 1458 an die geringfügigen Zinfen des vom Thomasftift in Straßburg erlangten Kapitales, gewiß nur deßhalb nicht mehr (f. oben S. 8) zahlte, weil er es nicht mehr konnte. Denn eine ganze Reihe von Jahren hatte er ße gezahlt. Gutenbergs Muth und Geßhäftsluftwar aber damit keineswegs gebrochen. Von Neuem ßellte er einen Satj von Typen her, die, weil kleiner als die zuerft verwendete Miffaltype, eine viel größere Ausnutjung der Druckfläche geftatteten und die Bücherpreife verbilligten. In dem Drucke des Katholikon des Johannes von Janua, aus dem Jahre 1460, das eine Grammatik und einealphabetißh geordnete Encyclopädie enthält, ift die Type noch kleiner als die kleinfte in den Ablaßbriefen von 1454 verwendete. Es ftehen hier fechsundfechzig Zeilen auf der gefpaltenen Columne. Das zur Herftellung diefes dreihundertdreiund- ßebenzig Blätter ßarken Buches erforderliche Kapital erhielt Gutenberg von den Brüdern Heinrich und Nicolaus Bechtermünze, Mainzer Bürgern, die in Eltville wohnten. Man hat bisher geglaubt, er fei von einem Führer der Mainzer Volkspartei, dem Kanzler des Stadt- rathes, dem Dr. jur.Conrad Humery, mit Geld unterßütjt worden. Denn diefem wurde nach dem Tode Gutenbergs am 26. Februar 1468 deffen Druckapparat („etliche formen, buch- ßaben, inßrument, geczuge,“ d. h. die Lettern und Preffen), der „ime geweft ift und noch iß“ gegen einen dem Kurfürften von Mainz, Grafen Adolf von Naffau, auszuftellenden Revers ausgehändigt. Humery durfte das Geräthe nur in Mainz verwenden und mußte bei einem Verkaufe desfelben einem Mainzer Bürger das Vorkaufsrecht einräumen. Die „etliche formen, buchßaben, inßrument, geczuge,“ die Dr. Humery zurückerhielt, fcheinen aber nur der Druckapparat gewefen zu fein, mit dem Gutenberg in dejfen Aufträge das bekannte Manifeß des Erzbifchofs Diether von Mainz vom 30. März 1462 hergeftellt hatte . 20 Ob Gutenberg von dem Katholikondrucke noch reichliche Einnahmen zugefallen find, wiffen wir nicht. Jedenfalls geftalteten ßch die letzten Jahre feines an Enttäußhungen ZUR EINFÜHRUNG. 21 reichen Lebens in materieller Beziehung erfreulicher als bisher. Trotjdem daß er in Gefchäftsverbindung mit dem Dr. Humery, der in den Dienßen des Gegners des fteg- reichen Erzbifchofs Adolf von Naffau, des Grafen Diethervon Yfenburg, geßanden hatte, getreten war, erwies ihm der Sieger feine Gunß. Denn am 18. Januar 1465 nahm er Gutenberg in einem vonEltville aus datirten Decrete „wegen feiner annemigen und willigen Dienß“ unter fein Hofgeftnde auf, fetjte ihn in den freien Bezug der Hofkleidung, von zwanzig Malter Korn und zwei Fuder Wein. Diefelben dürfe er aber nicht verkaufen und ver(chenken, eine Beftimmung, die Gutenberg nicht, wie man wohl gemeint hat, gegen die Befchlagnahme derfelben von Seiten feiner Gläubiger fchütjen, fondern nur feine perfonliche Steuerfreiheit in Mainz, ebenfo wie feine Befreiung von allen Bürgerdienften und Schalungen zum Ausdrude bringen follte. Aus der Formelhaftigkeit aller derartigen fürftlichen Erlaffe erklärt es fich auch, daß in diefen nicht von den fpeciellen Verdienten Gutenbergs, die man hier vermißt hat, fondern ganz allgemein nur von feinen guten Dienften die Rede ift. Vielleicht war der Kurfürft, der in Eltville, auf der rechten Seite des Rheins gelegen, oft refidirte, hier erft genauer mit Gutenberg bekannt geworden. Denn die Familie Gutenberg ftand fchon längt in Beziehungen zu diefem Städtchen. Hatte fein Bruder Friele doch hier fich aufgehalten, und war er mit den hier anfäffigen Brüdern Heinrich und Nicolaus Bechtermünze verwandt und in gefchäftlicherVerbindung. Diefe beiden unterwies er auch noch in Eltville in der von ihm erfundenen Kunt, und fie haben dann verfchiedene Schriften mit der Katholikontype im Drude erßheinen laffen. Gutenberg ift aller Wahrfcheinlichkeit nach in Mainz und zwar Ende 1467 oder Anfangs 1468 getorben. Daß er in feinem hohen Alter erblindet gewefen fei, erzählt der Humani t Wimpheling. Nach einer guten Tradition ift er in der Franziskanerkirche feiner Vaterßadt beigefetjt worden. Diefe feine Ruheßätte ift längft von der Erde verßhwunden, und feine Gebeine find vermodert. Wenn es aber Namen unter den Menfchen giebt, die nimmer vergehen werden, fo wird ftets der Johann Gutenbergs aus Mainz unter ihnen genannt werden. OTTO hartwig. A nrnAflrn flp'6n f 11 * 1 we ' t leichter eine Gefchichte der Gutenbergliteratur als eine Bio- ® graphie Gutenbergs fchreiben. Der hervorragende Gutenbergforfcher K. Dziaßko meinte 1895: „Eine eigentliche Biographie Gutenbergs zu fchreiben, iß bisher nicht unternommen worden und bei dem geringen dafür vorhandenen Materiale wohl auch dauernd unmöglich.“ Sammlung bibliotheks- wiffenfchaftlicher Arbeiten 8. Heft. S. 36. Deßhalb haben auch wir uns hier auf eine Sammlung von Arbeiten, welche Beiträge zu feinem Leben und feinem Werke bringen, befchränken zu follen geglaubt. Ich bemerke noch, daß diefer Auffaß fertig gegellt worden iß, ehe die nachfolgenden Auffäße mir zugegangen waren, und daß aus ihnen im Texte und in den Anmerkungen nur hie und da Einzelnes nachgetragen iß. 2. Hegel, Chroniken von Mainz II. 2. S. 83. Anm. 3 u. S. 194. 3. Boos, Gefchichte der rheinifdien Städtekultur. II. 417. 4. G. Schmoller, Straßburg zur Zeit der Zunftkämpfe etc. (Quellen und Forfchungen etc. Heft XI) S. 71 hat die Erfindung der Buchdruckerei mit der ßch allgemein verbreitenden Schreibekunß in direkte Verbindung gebracht, „ähnlich wie der Auffchwung der Weberei im 18. Jahrhundert zur Erfindung der Spinnmafchinen nöthigte, weil die Handfpinnerei derfelben nicht mehr folgen konnte.“ 5. M. Jähns, Gefchichte des Kxiegswefens in Deutfchland I. 291. (Hierauf hat mich mein Freund Wilhelm Meyer aus Speyer hingewiefen.) 6. Nach einer Notiz, die ßch in den Akten des Darmßädter Archivs findet. 7. Nach Freiherrn G. Schenk zu Schweinsberg, dem ich überhaupt die neuen Nachrichten verdanke. 22 OTTO HARTWIG 8. Zu dem Folgenden vergleiche auch die unten mitgetheilten Urkunden. Ueber den Mainzer Beßß der Kinder des Bruders von Johann Gutenberg hat Freiherr Schenk, f. unten, Neues mitgetheilt; Karl Schorbachs Abhandlung: Straßburgs Antheil an der Erfindung der Buchdruckerkunß im 7. Bande der N. F. der Zeitfchrift für die Gefchichte des Oberrheins (1892) S. 577 u. f. A.Wyß in den Quartalblättern des hißorifchen Vereins für das Großherzogthum Heffen 1879 S. 9 u. f. 9. Lexer, Mittelhochdeutfches Wörterbuch II. 105». 10. Es würde das der Höhe des damaligen Zinsfußes in Mainz ungefähr entfprechen. Hegel 1.1. II. S. 105. Ein ähnlicher Fall wird dort S. 107 berichtet. 11. Vergleiche über die Familie die Mittheilungen, die ich Herrn Dr. Anton Schubert in Prag verdanke, im Oktoberhefte 1899 des Centralblattes für Bibliothekswefen S. 500 u. f. Zur Sache iß auch die unten abgedruckte Arbeit W. L. Schreibers zu vergleichen, die überhaupt für alle die Künße von Bedeutung iß, die der Typographie vorausgegangen find oder neben ihr her ßch entwickelt haben. 12. Mehr läßt ßch nicht behaupten, denn es iß nicht ganz ausgefchloffen, daß Waldvogels Kunß ßch lediglich auf den Aufdruck von Worten und Säßen auf Bucheinbände bezog, die er auch in Nürnberg z. B. hätte lernen können. 13. Für die leßte Lebensperiode Gutenbergs, in der feine Erfindung vollendet wurde, find befonders die Arbeiten K. Dziaßko’s in der Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten Heft 2, 4 und 8, und die Auffäße von A.Wyß im Centralblatte für Bibliothekswefen, Jahrgang 5, 7 und 8 zu nennen. Ueber wichtige Punkte der älteßen Buchdruckertechnik geben Arbeiten Adolf Schmidts und H. Wallau’s in derfelben Zeitfchrift erwünfchte Auffchlüffe. Auch die Abhandlung W. L. Schreiber’s: „Darf der Holz- fchnitt als Vorläufer der Buchdruckerkunß betrachtet werden ?“ ebendafelbß Jahrg. 12 iß von Bedeutung. 14. Es handelt ßch hier felbßverßändlich nur um eine ganz elementare Darßellung des Verfahrens. 15. Mein Landsmann, Herr Profeffor Edward Schröder in Marburg, hat mit mir die Urkunde wiederholt durchgegangen. 16. Zahlreiche Bruchßücke eines auf Pergament gedruckten Exemplars der 36zeiligen Bibel ßnd kürzlich in Wildungen (Waldeck) aufgetaucht. Ich vermuthe, daß das Exemplar hierher aus dem nahen Kur- mainzifchen Frißlar im 16. Jahrhundert verfchleppt iß. 17. So urtheilt die ausgezeichnete Kennerin der Incunabeldrucke, Fräulein M. Pellechet. Ich kenne nur photographifche Nachbildungen des Originals. Das Facßmile bei A. v. d. Linde, Gefchichte der Erfindung u. f. w. S. 812 nach Duverger iß, wie das der 36zeiligen Bibel S. 820, unbrauchbar. Ueber einen anderen Druck, den der Statuta concilii Maguntinensis, deffen Text den Unterfchied der vetera von den nova statuta von 1451 noch nicht kennt, nach dem einzig bekannten Exemplare diefes Druckes, fowie über das im Beßß von L. Rofenthal befindliche Exemplar eines Missale fpeciale hier zu handeln, erfcheint mir verfrüht, da über ihre Entßehungszeit noch fehr auseinander gehende Anßchten herrfchen. 18. Diefe Ergebniffe ßnd niedergelegt in der Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Abhandlungen XIV. Heft. Gutenbergs früheße Druckerpraxis. Dargeßellt von K. Dziaßko. — L. Delisle und A.Wyß haben in dem Hauptrefultate zugeßimmt. 19. Dziaßko l.c. S. 111 iß nur „geneigt,“ diefe fünf Blätter auch für jünger als den Anfang von der 42 zeiligen Bibel zu halten, „ohne jedoch volle Gewißheit für diefes zeitliche Verhältniß zu beanfpruchen.“ Ich glaube dagegen annehmen zu müffen, daß der Druck der erßen Blätter der 36 zeiligen Bibel der ältere iß. Und zwar aus zwei Gründen. 1. „Auf Blatt 1—4,“ fo fchreibt mir auf eine Anfrage der Vorßand der Leipziger Univerßtätsbibliothek, O. von Gebhardt, „ßnd die Zeilen (des Leipziger Exemplars), wie in Handfchriften, von verfchiedener Länge, während weiterhin die Schlußbuchßaben nicht über den Rahmen der Columne heraustreten. Die Anordnung der Columne iß auf den erßen Blättern eine ungleichmäßige; die Columne des verfo deckt ßch nicht mit der Columne des recto auf den Blättern 1—6, weder in der Höhe noch der Breite. Befonders fchlimm iß Blatt 2; Blatt 5 decken ßch die Columnen von oben und unten. Von Blatt 7 an decken ßch die Columnen in der Breite, oben und unten bleiben kleine Abweichungen.“ Diefe Befchreibung der erßen Blätter der 36zeiligen Bibel läßt uns doch fchließen, daß ße Fragmente eines älteren, noch unvollkommenen Druckes ßnd. Auch das Parifer Exemplar der 36zeiligen zeigt bekanntlich Differenzen im Drucke der beiden Theile, wie fchon A. Bernard gefehen hat, „wenn auch nicht Alles, was er vom Parifer Exemplar ausfagt, für das Leipziger gilt.“ (Gebhardt.) Einzelne ZUR EINFÜHRUNG. 23 Buchßaben, z. B. das Doppel-P, finden (ich noch nicht in den erßen fünf Blättern. (Dziaßko 1. c. S. 111 Anm.) 2. Daß diefe fpäteren Blätter aus einer anderen Druckerei hervorgegangen (Ind als die früheren, beweiß auch folgende Thatfache. H. Wallau hat im Centralblatte für Bibliothekswefen (V.91) auf die Punkturen aufmerkfam gemacht, welche ßch in älteßen Drucken finden. Auf eine Verßhiedenheit in diefen Punkturen hat er mich nun neuerdings hingewiefen. Ich legte ihm ein Blatt des Pergament-Druckes der 36zeiligen Bibel vor. In ihm fand er Punkturen zu beiden Seiten des Druckes, nicht nur oben und unten. Diefes Blatt gehörte nicht dem erßen Theile an. Nachdem ich die gleichen Punkturen auf zahlreichen anderen Pergamentblättern gefehen hatte, machte ich die Probe darauf, ob ßch das Gleiche auch auf den erßen Blättern des nach meiner Anßdit älteren Druckes, in dem Papierexemplar zu Leipzig, finde. Gebhardt fchreibt mir auf diefe Frage: „Die auf Ihrer Zeichnung blau angedeuteten Punkturen zur Seite der Columnen fehlen auf den Blättern 1—9, von Blatt 10 (nicht erß Blatt 11) an ßnd ße regelmäßig wahrzunehmen, auch im 2. Bande.“ Der Thatbeßand iß nun folgender: Auf den erßen Blättern der 36zeiligen Bibel, in dem Berliner Exemplar der 42zeiligen Bibel, fo theilt mir Wallau mit, im Katho- likon-Drucke von 1460 und dem Fuß-SchöfFerfchen Bibeldrucke von 1462 finden ßch die feitlichen Punkturen nicht, wohl aber in den Pergament- und Papierdrucken der 36zeiligen Bibel. Ebenfo finden ßch zahlreiche feitliche Punkturen in dem Berliner Exemplare von dem mit den Typen der 36 zeitigen Bibel ßcher von Pfißer 1461 in Bamberg gedruckten Fabelbuch: Der Edelßein, wie auf meine Bitte Dr. G. Nae- tebus conßatirte und mir mittheilte. (In dem Wolfenbütteler Exemplare, das ßark befchnitten iß, ßnd, aller Wahrfcheinlichkeit in Folge hiervon, die Seitenpunkturen nicht mehr erßchtlich, wie Dr. Milch fack verßchert.) Das weiß auf eine verfchiedene Druckereipraxis zweier Officinen in diefem Punkte deutlich hin. In der von Gutenberg geleiteten Druckerei hält man die feitlichen Punkturen nicht für nöthig. Ebenfowenig in der aus der älteßen Gutenbergifchen hervorgegangenen von Fuß-SchöfPer, der Gutenberg anfänglich noch angehört hatte. In der Pfißerfchen, die mit dem älteßen Typenmateriale Gutenbergs arbeitete und die Anfänge feiner 36zeiligen Druckexemplare befaß, führte man ße ein. Als eine begründete Einrede gegen diefe Auffaffung der Sachlage kann es nicht gelten, wenn nicht in allen vorhandenen Exemplaren der 36zeiligen Bibel auf fämmtlichen erßen Blättern die Punkturen fehlen follten. Denn einzelne diefer Blätter werden von Pfißer bei der Steigerung der Auflage nachgedruckt sein. 20. So nach Dr. Velke’s Ermittelungen. Siehe unten deffen Abhandlung. VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE US dem Jahre 1454 (lammen die früheren, mit Sicherheit datirbaren typogra- phifchen Erzeugniffe, und zwar find es deren nicht weniger als drei, nämlich zwei Arten von Ablaßbriefen und eine kleine, 9 Quartfeiten umfaffende Flug- fchrift „Eyn manüg d’ crißeheit widd’ die durke.“ Daß wenigßens die eine und zwar die ältere Ausgabe der Ablaßbriefe in Mainz gedruckt iß, ergiebt fich daraus, daß alle uns erhaltenen Exemplare derfelben innerhalb der Erz- diöcefe Mainz ausgeftellt worden find. Ebenfo ficher ift aber auch die „Türkenmahnung“ dort gedruckt, denn Formen wie roit, grois, blois, erloist für rot, groß, bloß, erlöß bei fonß oberdeutßhem Dialect weifen fo beßimmt auf Mainz, daß die mehrfach ausgefprochene Vermuthung, es handle fich um ein Bam- berger Druckwerk, keiner weiteren Widerlegung bedarf. Da Gutenberg zweifellos der erße Mainzer Drucker war, fo können wir die genannten Druckerzeugniffe mit Sicherheit als Werke feiner Preffe bezeichnen. Wir vermögen fogar den Urfprung der Typographie noch über diefe datirbaren Erftlingdrucke zurückzuführen, nämlich bis in den Anfang des Jahres 1450, da damals Gutenberg von dem Mainzer Bürger Fuß zur Errichtung einer Druckerei Geld entlieh. Darüber hinaus laffen fich die Anfänge der Buchdrucker- kunft aber nicht zurückdatiren, obfchon wir andererfeits urkundliche Beweife beßtjen, daß ßhon vordem Schriften auf irgend eine Art mechanifch vervielfältigt wurden. In dem Tagebuche des Abtes Jean le Robert zu Saint Aubert in Cambray befinden fich nämlich folgende Eintragungen: S. 158. Item pour un doctrinal jette en molle envoye chercher ä Bruges par Marquet, un escripvand de Valenciennes au mois de janvier xlv pour Jacquet ä xx sous tournois. II en heia Sandrins un pareil que Veglise paya. S. 161. Item envoye ä Arras un doctrinal pour apprendre ledit dom. Gerard, qui fut achete ä Valenciennes et etait jette en molle et couta xxiiij gros. II me renvoya ledit doctrinal le jour de toussaint l’an Ij, disant qu’il ne fallait rien et etait tout faute. II en avait achete un ä x patards en papier. 1 Ferner ßeht im Gedächtnißbuch des Klofters Weidenbach zu Cöln bei dem Jahre 1450 nachstehender Vermerk: Eode äno obijt wynand9 de roremüdis qui dedit nobis vrceü ad coionem frm cü libris ipressis valore x x- florenord. 2 In der niederrheinißhen Tiefebene (im weiteßen Sinne gedacht) waren alfo fpäteßens 1445 gedruckte Bücher käuflich und zwar in verfchiedenen Ausgaben. Von den Doctri- nalien exißirten deren mindeßens zwei, nämlich eine richtige und eine fehlerhafte, wahr- fcheinlich aber fogar drei, fo daß wenigßens zwei concurrirende Werkftätten beftanden haben müffen. Ebenfo gebraucht der Weidenbacher Chronift den Pluralis, woraus man nicht nur auf verfchiedene Ausgaben, fondern auf verfchiedene Werke fchließen darf. Leider fehlt es aber an einer näheren Angabe über die Art des Drückens, denn imprimere wurde ebenfo auf den Tafel- und Zeugdruck wie auf den Buchdruck angewendet, und das Wort molle iß nichts anderes als das deutßhe Model (Form). Es iß wohl richtig, daß mettre en molle und escrire en molle (übrigens nie jetter en molle) fpäter in übertragener Bedeutung den Buchdruck bezeichneten, aber fchon 1444 werden die Karten- ‘• v r 26 W. L. SCHREIBER macher in den Lyoner Steuerbüchern tailleurs de molles de cartes genannt, während der Ausdrude graveur en tailles de bois erß 1483 vorkommt. 3 Etwas deutlicher drückt (ich der allerdings erß aus fpäterer Zeit ftammende und überdies in verfchiedenen Punkten mit den hißorifchen Thatfachen im Widerfpruch flehende Bericht der Cölner Chronik v.J. 1499 aus, in dem über die Buchdruckerkunß u. A. gefagt wird : Item wie wail die kunst is vonden tzo Mentz als vurss vp die wijse, als dan nu gemeynlich gebruicht wirt, so is doch die eyrste vurbyldung vonden in Hollant vyss den Donaten, die daeselffst vur der tzijt gedruckt syn. Ind va ind vyss den is genömen dat begynne der vurss kunst. ind is vill meysterlicher ind subtilicher vonden dan die selue manier was, vnd ye lenger ye mere künstlicher wurden Hier wird alfo zwifchen den „gedruckten“ Holländer Donaten und den Mainzer Drucken ein ftrenger Unterfchied gemacht; zwar (ollen die erfteren als Vorbild gedient haben, aber die neue Kunß wurde viel meifterlicher „erfunden“ und gelangte unter den Händen des Erfinders, den der Chroniß „jonckerJohan Gudenburch“ nennt, zu immer größererVollkommenheit. Leider hat es auch diefer Chronift nicht der Mühe werth erachtet, die Herftellungsart und das Ausfehen der vorgutenbergfehen Druckwerke zu befchreiben, fodaßwirverfuchen müffen, uns auf anderem Wege ein Bild derfelben zu verfchaffen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts begann eine neue Epoche des Geifteslebens: eine Univerfität wurde nach der anderen begründet; Schulen, die nicht nur von Kindern, fondern auch von Erwachfenen befucht wurden, wurden allenthalben eingerichtet; Fürften und Herren legten auf ihren Schlöffern Bücherfammlungen an, und in den Klößern erwachte die Geiftesthätigkeit zu neuer Frifche. An diefer Umwälzung hatten der (ich hebende Wohlßand und die rafch fich ausbreitende Papierfabrikation nicht unwefentlichen Antheil. Der hohe Preis der Bücher und des Schreibmaterials hatte in früherer Zeit die Befchaffung derfelben erfchwert, fo daß der Schulunterricht den Schwerpunkt auf das Auswendiglernen legen mußte; je^t ließ fich die Fertigkeit im Lefen und Schreiben viel leichter erwerben, und wer fich erft einmal damit vertraut gemacht hatte, wollte auch einige Bücher als Eigenthum befitjen. Deswegen ßieg nicht nur die Nachfrage nach Schulbüchern, fondern auch nach Bibeln, Erbauungsbüchern, naturwiffenfchaftlichen Werken, Kalendern und fonftigen volkstümlichen Schriften, fo daß Schreiber,Schullehrer, Notare und andere des Schreibens kundige Leute fich dem Bücherabfchreiben als einer neuen Einnahmequelle zuwendeten, ja in Italien fowohl als am Rhein Schreibwerkftätten entftanden, welche wiffenfchaftliche und populäre Werke in Maffen anfertigten. Diefe überftürzte Bücherfabrikation hatte natürlich ihre gewaltigen Nachtheile. Bei Volksfchriften, namentlich Gedichten, können wir häufig feftftellen, daß der Schreiber überhaupt keine Vorlage hatte, fondern den Text aus dem Gedächtniß niederfchrieb. Doch felbß wiffenfchaftliche Werke wurden nicht feiten nur nach dem Dictat niederge- fchrieben, und an einzelnen Univerfitäten war den Magißern ausdrücklich gewährleißet „scribentibus pronunciare.“ Dazu kam fchließlich noch, daß auch Leute mit unzureichender Bildung das Abfehreiben übernahmen, fodaß die damals meiß aus Geißlichen undjurißen beßehende Gelehrtenwelt in laute Klagen über die zunehmende Fehlerhaftigkeit der Texte ausbrach. Eine befchleunigtere oder billigere Herftellung der Bücher war daher am allerwenigften erwünfeht; man forderte vielmehr correcte Abfchriften, felbß wenn ße theurer waren. VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 27 Halten wir dies fe(l, fo ergiebt (ich, daß die Grundidee der mechanifchen Buchvervielfältigung ausßhließlich das Ziel angeßrebt haben kann, eine möglichß große Anzahl fehlerfreier und gleichlautender Exemplare herzußellen. Daß (ich das mit Hilfe beweglicher Typen erreichen laßen werde, konnte Niemand vorausfehen, vielmehr mußte der Gedanke vorfchweben, daß eine unveränderliche Druckfläche nur aus unbeweglichem Material hergeßellt werden könne. Wir werden daher, der Scheidung der Cölner Chronik entfprechend, annehmen dürfen, daß (ich der niederrheinißhe Buchdruck auf die Her- ßellung unveränderlicher, zum Abdruck geeigneter Platten befchränkte, 4 während Gutenberg erß nach jahrelangen Mühen, Arbeiten und Erfahrungen das Geheimniß entdeckte, Bücher mit beweglichen Typen zu drucken. In Uebereinstimmung mit diefen Ausführungen hat man auch ßhon feitjahrhunderten den Plattendruck als den Vorläufer der Buchdruckerkunß bezeichnet; nur nahm man irriger Weife an, daß derfelbe von Holztafeln erfolgt fei, obßhon man (ich bei ruhiger Ueberlegung hätte fagen können, daß wenigßens der Cölner Chroniß keinesfalls den Holzplattendruck gemeint haben kann. Die Cölner Chronik felbß iß nämlich mit hunderten von Holzßhnitten geßhmückt. Iß es da wohl denkbar, daß der Verfaffer (ich fo weit- fchweifig ausgedrückt und fich ausdrücklich auf den bekannten Cölner Buchdrucker Ulrich Zell als Gewährsmann berufen haben follte, wenn er hätte fagen wollen „in Holland wurden ganze Bücher, wie heute die Buchilluftrationen in Holz gefchnitten?“ — Ja, wir werden weiterhin fehen, daß Holztafel - Druckwerke vereinzelt noch im 16. Jahrhundert erßhienen, fo daß derVerfaffer der Cölner Chronik (ich nur auf ße zu beziehen brauchte, wenn er Xylographie im Sinn gehabt hätte. Auf der irrigen Anßcht fußend, daß der Holztafeldruck die Vorßufe der Buchdrucker- kunß fei, bildete ßch dann das Märchen aus, der Erfinder habe eine in Holz gravirte Textplatte auseinandergefchnitten und mit den fo erlangten einzelnen Holztypen feine erßen Druckverfuche gemacht. 5 Zwar iß diefe Annahme fchon mehrfach bekämpft worden, doch hat man bisher überfehen, daß ße lediglich auf der unbewiefenen Vorausfetjung beruht, die Dicke der damals zum Graviren benutzten Holzplatten habe der Höhe der beweglichen Typen entfprochen. Für die letzteren mußte Gutenberg im Laufe der Verfuchszeit eine Normalhöhe ausfindig machen, denn zu hohe Typen ßellen ßch während des Druckes in der Form leicht ßhief(„ftürzen ßch“), während ße doch eine folche Länge haben mußten, daß ße der Se^er bequem mit Daumen und Zeigefinger faffen konnte. Derartige Rück- ßchten fielen für die Holzplatte gänzlich fort, denn ße ließ ßch gleich gut graviren, ob ße 10 oder 30 mm ftark war. Für die zum Zeugdruck beftimmten, ziemlich großen Tafeln mag ßch vielleicht ein gewiffes Durchfchnittsmaß herausgebildet haben; für die zum Bilddruck benutzten Platten, die ßch ein jeder Formfehneider wohl felbß zurecht machen mußte, lag aber keine Veranlaffung zu einem folchen vor. Ich werde weiterhin erörtern, daß die Metallfchnittplatten jener Epoche nur eine Stärke von 6 mm hatten und daß man, als ße gleichzeitig mit Typen für den Buchdruck verwendet werden follten, ßch in der Weife helfen mußte, daß man ße auf Holzblöcke aufnagelte und ihnen dadurch die nöthige Höhe verfchaffte. Von Holzplatten der Frühperiode habe ich bisher nur zwei prüfen können. Die Donatplatte im Mufeum Meerman-Weßreenen, welche ihre urfprüngliche Dicke zweifellos bewahrt hat, da auf der Rückfeite eine bildliche Darßellung aus jener Zeit eingefchnitten ift, hat nur eine Stärke von 21 mm; die Donatplatte der Bibliotheque 28 W. L. SCHREIBER Nationale ift nicht mehr in ihrem Originalzuftand, fondern auf einem Holzblock aus jüngerer Zeit befeftigt, fo daß (ich zwar nicht mehr die ursprüngliche Stärke feßftellen läßt, wohl aber erweislich ift, daß fie niedriger als die Typenhöhe war, da fonft das Erhöhen ja unnöthig gewefen wäre. Die Typen haben fich mithin nicht der Stärke der Holztafeln angepaßt, fondern die letzteren mußten fleh, als der Holzßhnitt für die Bücherillußration Verwendung fand, der Höhe der erfteren anbequemen. Wenn Speclin und Andere ver- fichern, in alten Druckereien „in Holz gefdinittene Buchßaben, auch ganze Wörter und Syllaben“ gefehen zu haben, fo iß die Thatfache an ßch nicht anzuzweifeln, denn dergleichen Titel- und Vorrede-Verzierungen waren am Ende des 15 . und in der erften Hälfte des 16 . Jahrhunderts gang und gäbe, aber die betreffenden Autoren täufchten ßch in Bezug auf das Alter derfelben. Diefe Täußhung hinßchtlich der Entßehungszeit der xylographißhen Erzeugniffe hat feit Jahrhunderten die allgemeine Anßhauung derartig beeinflußt, daß meine bisherige indirekte Beweisführung diefelbe Schwerlich erßhüttern dürfte. Man beruft ßch weniger auf die geringen Ueberbleibfel xylographißher Donate, als auf die in ziemlicher Zahl uns erhaltenen Blockbücher d. h. jene Werke, bei denen Bild und Text gemeinfam in Holz gefchnitten find, und es wird daher meine nächße Aufgabe fein, nachzuweifen, daß diefe keine Vorläufer der Buchdruckerkunß find, fondern erft entftanden, als Gutenberg bereits mit den Erßlingen feiner Erfindung an die Oeffentlichkeit getreten war. Während noch vor fechszig Jahren allgemein die Anficht verbreitet war, daß der Zeugdruck erß nach Erfindung der Buchdruckerkunß aufgekommen fei, haben uns einige vor wenigen Jahren gemachte glückliche Funde R. Forrers belehrt, daß bedruckte Stoffe ßhon im 6. Jahrhundert unferer Zeitrechnung in Aegypten getragen wurden. Die ursprüngliche Methode, von der bereits Plinius d. Aeltere berichtet, und die auch heute noch bei aßatifchen Völkerfchaften im Gebrauch iß, beftand darin, daß die Färber die Ornamente aus freier Hand mit einer mit flüffigem Wachs gefüllten Tute, die an der Spitje eine kleine Öffnung hatte, auf den Stoff zeichneten. Das fo präparirte Zeug wurde in einen Farb- keffel getaucht; die mit Wachs getränkten Stellen nahmen die Farbe aber nicht an, fo daß das Mußer weiß auf farbigem Grunde ßch zeigte. An Stelle diefes Verfahrens trat, wie gefagt, im 6. Jahrhundert in Aegypten eine Mißhung von Druck und Handarbeit. Der Färber benutjte kleine hölzerne Handftempel, in welche verschiedenartige Mußer gravirt waren, und druckte ße, nachdem er ße mit Farbe verfehen hatte, in beliebiger Entfernung von einander ab und fügte darauf die verbindenden Linien aus freier Hand hinzu. Diefe Manier, bei welcher immer noch dasMeiße von dem Geßhmack und der Handfertigkeit des Färbers abhing, gelangte im 11. oder 12. Jahrhundert nach Europa und blieb längere Zeit die ausßhließlich übliche. Der Druck von feßen Platten, den ich am deutlichsten vielleicht mit dem Ausdruck „Tapetendruck“ kennzeichne, und der an den Drucker überhaupt keine andere Anforderung mehr ßellt, als die Holztafel, die obenein noch von einem Andern gravirt fein kann, mit Farbe zu verfehen, fcheint erft im 13 . Jahrhundert aufgekommen zu fein. Die Platten nahmen immer mehr an Ausdehnung zu, bis ße Schließlich eine durchschnittliche Flächengröße von 1800 qcm erreichten. Weniger unterrichtet ßnd wir über die einzelnen Herßellungsorte. In Spanien müffen bedruckte Stoffe ziemlich früh getragen worden fein, da ßhon 1234 Jacob I., König von Arragonien, verbot, daß die „Estampados“ verbrämt würden. In Lyon wohnte von 1472 VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 29 bis 1483 im Hotel de Chaponay eine Wittwe Copin Dayre, welche als „maistresse des presses“ bezeichnet wird, worunter wir ficherlidi eine Begtjerin von Zeugpreffen zu vergehen haben. Für Italien beweig das bekannte Einfuhrverbot von 1441, in dem auch bedruckte Stoffe aufgezählt werden, fowie dag ein befonderes Kapitel in Cennino Cennini’s „Trattato della pittura“ der Hergellungsweife derfelben gewidmet ig, dag in Venedig die Zeugdruckfabrikation in Blüthe (fand. Ebenfo verräth fleh auf einer Anzahl uns erhaltener Stoffrefte fo deutlich der in Süddeutfchland und den benachbarten Alpenländern heimifche Kunftgil, dag das Begehen von Zeugdruck-Werkftätten in jener Gegend auger Zweifel geht, aber gerade der Hauptgt 3 der damaligen Fabrikation für Deutghland fcheint noch nicht ermittelt. Man fucht ihn in Cöln, aber fo viele Maler, Seidenfticker, Glasmaler und fonftige Kunfthandwerker in den dortigen Urkunden, die feit dem 12. Jahrhundert erhalten find, auch verzeichnet gehen, einen Zeugdrucker hat man noch nicht gefunden, und als erger Formfehneider ig 1526 „Franz Formengecher, einWale“ erwähnt. Wir werden annehmen dürfen, dag die Zeugdrucker an denjenigen Orten thätig waren, in denen die Zeugfabrikation eine hervorragende Rolle fpielte, und vielleicht führt uns daher das in den Jahren 1442—1458 geführte Handlungsbuch des Ulmer Kaufmanns Ott Ruland auf den richtigen Weg. 6 Diefer Handelsherr, der ein recht bedeutendes Ge- ghäft in Tuchgoffen machte, bezog den weitaus grögten Theil derfelben aus Aachen, und nur in den beiden lebten Jahren finden wir auch Cölner Tuche in feinen Rechnungen erwähnt. Ob alle diefe Stoffe in Aachen felbft hergeftellt wurden oder ob diefer Ort vornehmlich als Lagerplatj für niederländighe Tuche zu betrachten ig, mag dahin gegellt bleiben, aber wir dürften kaum das Unrechte treffen, wenn wir die Niederlande und den ihnen nächggelegenen Theil Deutfchlands als Hauptfit} der Zeugdruckerei anfehen. Stiligrte Blatt-und Blumenmufter bilden neben DarftellungenvonThierenverfchiedener Gattung das Hauptmotiv der Zeugdruck-Ornamentik, doch kommen vereinzelt auch menghliche Figuren vor. Aber felbft im letjteren Falle ift, abgefehen von wenigen, meig fpäterer Zeit angehörenden Ausnahmen, der kunggewerbliche Charakter vorherrfchend. Der Uebergang zum eigentlichen Bilddruck, d. h. zur Herftellung von Holztafeln, die auf Papier oder Pergament abgedruckt werden follten, (cheint geh, foweit auf Grund der uns erhaltenen Originale ein Urtheil möglich ig, erft gegen den Ausgang des 14. Jahrhunderts vollzogen zu haben. Hierbei ig ein direkter Uebergang vom Stoffmufter zum Heiligenbild kaum zu ver- muthen, vielmehr dürften die Spielkarten das verbindende Mittelglied gebildet haben. Die letzteren wurden urfprünglich mit der Hand gezeichnet, doch artete das Kartenfpielen gegen Ende des 14. Jahrhunderts zu einem folchen Lager aus, dag es allenthalben verboten wurde, beifpielsweife in Nürnberg 1380—84, in Cagilien 1387, in Ulm und Paris 1397, in Augsburg 1400, 1403 und 1406. Man darf wohl annehmen, dag zu jener Zeit die Nachfrage nach Spielkarten fo grog war, dag die Kartenmacher derfelben kaum zu genügen vermochten und daher zwecks fchnellerer Hergellung die Contouren derfelben durch Holzghnittdruck hergellten. Diefe Annahme gewinnt auch durch andere Erwägungen an Wahrßheinlichkeit. Wir haben erfahren, dag die zum Zeugdruck verwendeten Holztafeln ein fehr groges Format hatten, und folch groger Platten bedienten geh auch die Kartenmacher zur Herftellung der Spielkarten. Sie verkauften die letjteren aber nicht in Bogen, fondern zerßhnitten, und es ig daher wohl eher zu vermuthen, dag eine 30 W. L. SCHREIBER einzelne Spielkarte den Gedanken zurVervielfältigung eines Heiligenbildes anregte, als dag ein Kartenmacher aus einem folchen die Idee fchöpfte, große Holztafeln zur Spielkarten-Fabrikation anzufertigen. Ferner waren die Spielkarten von vornherein ein Handelsartikel, während Heiligenbilder zunächß wohl nur als Erinnerungsblätter an Wallfahrer vertheilt wurden und berufsmäßige Holzfchneider, die mit religiöfen und profanen Bildern Meffen und Märkte bezogen, kaum viel vor 1440 aufgetreten fein dürften. Ein paar Heilige wie Chrißoph, Dorothea, Georg, Hieronymus, Magdalena, Sebaßian und Veronika, einige Scenen aus dem Leben und Leiden Chrifii, das jüngfte Gericht und wenige Marienbilder find alles, was wir an xylographifchen Darftellungen aus dem erften Drittel des 15. Jahrhunderts befitjen. In der Technik fehlte es noch an der Einheitlichkeit; einige Blätter (cheinen von Holzbildhauern gefchnitten zu fein, bei anderen läßt der mit Arabesken oder Sternen ausgefüllte Hintergrund auf einen für den Zeugoder Tapetendrude thätigen Modelfchneider Schließen, wieder andere gleichen völlig einer Handzeichnung und find zweifellos von Geißlichen felbß ge(chnitten. — Schon im ^.Jahrhundert war es an manchenWallfahrtsorten üblich gewefen, den Pilgern bleierne Medaillen als Andenken zu überweifen, und es wäre daher wohl denkbar, daß unter dem Pontifikat Bonifacius IX. (1389—1404), der mehreren Orten in Italien und Deutschland das Recht verlieh, päpßlichen Ablaß zu gewähren (was bis dahin ein Vorrecht Roms gewefen war), an letzteren die Sitte aufkam, Heiligenbilder als Erinnerungszeichen zu vertheilen. Fand fich irgend ein Mönch, der die nöthige Geschicklichkeit befaß, fo Schnitt diefer das Blatt in Holz, fonß beauftragte man irgend einen in der Nähe des Wallfahrtsortes wohnenden Schreiner oder fonftigen mit der Holzbearbeitung vertrauten Profeffionißen mit der Anfertigung des Holzßockes. Daraus erklärt es fich auch, warum für die Heiligenbild-Holzfchneider in den einzelnen Städten fo verfchiedenartige Bezeichnungen exißirten, bis im lebten Viertel des 15. Jahrhunderts der Ausdrude „Formfehneider und Briefmaler“ fich einzubürgern begann und dann dauernd erhielt. In Nördlingen (cheinen fie die einfache Bezeichnung „Schreiner“ (1449 Jörg, 1470 Hürning) geführt zu haben; in Ulm hingegen „Sehniger“ (1398 Ulrich, 1441 Peter von Erolzheim, Jörg u. f. w.), was urfprünglich wohl Holzbildhauer bedeutete und dem Beruf der tailleres ymagiers entfprach, die fich 1391 unter den Mitgliedern der St. Lucas-Gilde zu Paris aufgezählt finden. Das Wort „ Drucker,“ gleichbedeutend mit dem niederländifchen prenter, findet fich ziemlich gleichzeitig in Frankfurt a. M. (1356 Hartwich) und in Nördlingen und bezeichnete ficherlich einen Zeugdrucker. Davon abgeleitet ift „Aufdrucker,“ ein in Regensburg mehrfach angewendeter Ausdruck (1460Margko Rotnfeld,1461 Wenczl maler,1471Johannes Eyfenhut),der fich aber auch zweimal in den Nürnberger Akten (1461 Franz Veßenberger, 1464 Merten Kolberger) findet. Das Wort „Formfehneider,“ dem niederländischen printsnyder entfprechend und zunächftwohl einen Zeugdruckmodel- (chneider bedeutend, läßt fich zum erßen Male in Nürnberg (1423 Hans Pömer), etwas fpäter in Straßburg (1440 Joh. Meidenbach) nachweifen. Den Titel „Briefmaler“ führt zuerß 1434 HansWachter inUlm; erverbreitetefich dann nach Nürnberg (1459 Dürnrot),Augsburg(1474 Kropfenßein),Regensburg(1481 UlrichKetner),Bafel (1489Jacob Reideler);dem früheren „Briefdrucker“ begegnen wir in Nördlingen (1428 Wilhelm), dann kommen Frankfurt a. M. (1459 Hans von Pedersheim), Regensburg (1463 Görg), Bafel (1478 Chriftoffel) an die Reihe, doch ver(chwindet der Ausdruck bald darauf völlig; die Bezeichnungen „Heiligen- VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 31 maler“ oder „Heiligendrucker“ ßheinen ausßhließlich, aber auch nur vorübergehend, in der Stadt Bafel vorzukommen und zwar zuerß 1468 (Lienhart Yffenhut). Bisher mußte Deutfchland als das Urfprungsland des Bild - Holzßhnittes betrachtet werden, und zwar deuten die älteften auf uns gekommenen Originale nach Tirol, dennoch wäre es nicht völlig ausgeßhloffen, daß die Wiege noch etwas füdlicher, nämlich in Nord-Italien ftand. Erhalten ift uns allerdings nichts, was diefe Vermuthung glaubhaft machen könnte, denn die älteften italienißhen Einzelblätter reichen kaum bis 1460 zurück, doch wißen wir aus der bereits angezogenen Verordnung von 1441, daß „die Kunß und das Handwerk der Karten und gedruckten Bilder“ damals zu Venedig in ftarkem Niedergang begriffen war, fleh mithin in einer vorherliegenden Zeit in Blüthe befunden haben muß. Ich möchte hierbei befonders auf die italienißhen Hochzeitstruhen des 14. Jahrhunderts (Caffone) aufmerkfam machen, deren Ornamente in Stuckrelief (ceflo-duro) mittels Holzmodeln gepreßt find. DenTapeten nachgebildet, zeigen fie fchwarz auf rothem oder roth auf fchwarzem Grunde neben anderen Verzierungen auch Bildgruppen von etwa 180:120 mm, welche Liebespaare, Jäger oder Jägerinnen mit Falken auf der Hand, Könige zu Pferde und ähnliches darßellten. Die hierzu verwendeten Holzmodel find viel zierlicher als die Zeugdruckmodel geßhnitten, fo daß die Kunß, in Holz zu graviren, am Ausgange des 14. Jahrhunderts zweifellos in Italien auf hoher Stufe ßand. Die Möglichkeit, daß neue Funde uns zwingen werden, diefem Lande auch in Bezug auf den Bildholzßhnitt einen völlig anderen Plat 3 als bisher einzuräumen, ift mithin nicht von der Hand zu weifen, und thatfächlich ift bereits im vergangenen Jahre auf dem Gebiete, welches für uns am meiften in Frage kommt, eine nicht unwefentliche Entdeckung gemacht worden. Bis dahin waren als einziges italienißhes Blockbuch die Opera nova contemplativa bekannt, welche in Venedig und zwar keinesfalls vor 1510 gefchnitten find. Wie ich einer privaten Mittheilung verdanke, hat aber der Herzog von Rivoli neuerdings feftgeßellt, daß die Platten einer xylographifchen Paffion, die fich in Folge ihrer Eigenart bisher nirgends recht unterbringen ließ, im zweiten Zußande in den Devote Medi- tazione sopra la Passione, Venezia, Hieronymo di Sancti 1487 abgedruckt find. Die Originalausgabe dürfte in der Zeit zwifchen 1465—70 entßanden fein, und wir kennen jetjt alfo auch ein italienißhes Blockbuch, das aus derfelben Zeit ftammt, in welcher diefe Art von Werken in Deutfchland und den Niederlanden befonders beliebt war. 7 Dagegen entßammen die durch Berjeau und Dutuit in den Vordergrund gerückten, gewöhnlich auf Pergament gedruckten niederbretonifchen Seemannskalender erß einer fpäteren Zeit. Das mehrfach citirte Exemplar des British Mufeum iß deutlich mit der Jahreszahl 1537 verfehen, und diefes Inßitut befitjt noch verßhiedene andere, die erß der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angehören. Damit ßheidet alfo Frankreich von vornherein für die Blockbuch-Frage völlig aus. Was die auf deutfehem Boden entftandenen Holztafeldruckwerke betrifft, fo iß ein nicht unbeträchtlicher Theil derfelben mitjahreszahlen verfehen oder doch ziemlich genau datirbar. Von den beiden Ausgaben der Armenbibel iß die eine 1470 von Friederich Walthern in Nördlingen, die andere 1471 von Hans Spoerer zu Nürnberg angefertigt. Diefelben Jahreszahlen tragen auch die beiden Ausgaben des Defensorium inviolatae virginitatis Mariae ; dieerfte hat der obengenannte Walthern, die zweiteJohannes eyfenhut in Regensburg veröffentlicht. Von den beiden Ausgaben des Antichriß iß die fpätere 32 W. L. SCHREIBER 1472 zu Nürnberg durch Jung hannß (identißh mit Hans Spoerer) gefchnitten worden, und von ihm (lammt auch eine 1473 erßhienene Ausgabe der Ars moriendi. Letztere lägt uns zugleich mit voller Sicherheit erkennen, dag zwei andere Ausgaben desfelben Buches, welche die Adreffe des Ludwig ze ulm tragen, früheftens 1470 erphienen fein können. Auf einem Bilde des Salve Regina nennt (ich . lienhart .*. czv. reginspurck als Urheber, und diefes iß höchß wahrßheinlich der Briefdrucker Lienhart Wolff, der 1463 dort das Bürgerrecht erhielt. Die Mirabilia Romae, das umfangreichße aller Blockbücher, dejfen Text 184 Oktavfeiten füllt, find mit dem Wappen des Papftes Sixtus IV. gefchmückt und müffen daher zwißhen 1471 und 1484 entßanden fein. Hartliebs Chiromantie trägt in fpäterer Auflage die Verlags-Adreffe des iorg fchapff zu augfpurg, eines Buchbinders, der 1478 zum erßen Male in den dortigen Steuerbüchern nachweisbar iß und 1517 ftarb; ein Werk über die Ringkunß hat Gedrückt zu landshüt Hanns Würm, deffen Name zwißhen 1501 und 1504 in den dortigen Bürgerbüchern verzeichnet ßeht. Unter den Kalendern ift der umfangreichße der Regiomontankalender; er iß für die Jahre 1475—1530 berechnet und kann daher auch nicht vor 1475 erfchienen fein; von ihm giebt es eine zweite oder dritte Auflage, welche die fonderbare Bezeichnung maister hans briefftruck zu berg trägt. Ich möchte glauben, dag es ßch um den bereits mehrfach genannten Hans Spoerer handelt, da diefer urfprünglich in Nürnberg wohnte, um 1493 aber feinen Wohnßtj nach Bamberg verlegte. Ferner giebt es zwei einander fehr ähnliche Kalender, deren einer die typographißh hinzugefügte Adrefle des Leipziger Buchdruckers Cunradt Kachelouen, der andere die Angabe Gedruckt zu Mentz trägt. Proctor hat durch Typenvergleichung das Erßheinen des erfteren zwißhen 1487 und 1494 feßgeftellt und in dem zweiten Peter Schöffers feit 1484 verwendete ßebenteType erkannt. Bezüglich des letjteren mug ich jedoch bemerken, dagweder der Dialect des Buches noch das darin enthaltene Stadtwappen etwas mit Mainz zu thun haben; ich halte ihn für ein fchwäbifches Erzeugnig und kann Schöffer nur als Buchführer betrachten, der vielleicht die Platten an ßch gebracht hatte. Etwa aus der nämlichen Zeit ßammt auch ein kleiner Kalender, auf dem ßch ludwig zu baffel als Herausgeber nennt. Diefer könnte wohl mit dem Kartenmacher Ludwig Bottßchuh identifch fein, von dem ßch urkundliche Nachrichten aus dem Zeitraum von 1484—1494 erhalten haben. Xylographißhe Wandkalender endlich erfchienen von etwa 1465 bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts hinein in ßattlicher Zahl; namentlich machten der von etwa 1484—1515 in Nürnberg thätige Illu- miniß Jorg Glogkendon und der von 1530—1548 erß in Regensburg, dann in Augsburg anfäfßge Hanns Hofer aus deren Herftellung eine Spezialität. 8 Diefe Blockbücher, deren Mehrzahl aus den Jahren 1470—75 ftammt, die uns aber auch beweifen, daß ßch die Anfertigung derfelben bis in das 16.Jahrhundert hineinzog, führen uns nur diejenige Periode vor Augen, in welcher ßch die Holzßhneidekunft bereits zu folcher Gefchicklichkeit heraufgearbeitet hatte, dag ihr die Wiedergabe von Text nicht viel größere Schwierigkeiten als die von Bildern bereitete, ja in der man ßch fogar an die Reproduktion von Werken wagte, welche, wie die Mirabilia Romae, faß nur aus Text beßanden. Wir müjfen uns daher jetjt jenem Zeitraum zuwenden, in welchem die Holzfchneidekunß ßch entwickelte, und über ihn giebt uns nichts beffere Auskunft als der Codex Palat, germ. 438 der Heidelberger Univerßtätsbibliothek, welcher nicht weniger als ßeben Blockbücher enthält. Die früheße Stufe zeigt ßch uns in einer „Armenbibel“ VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 33 (XLV). Objchon der Holzjchneider einen ziemlich bedeutenden Grad von Routine bewies, indem er für das Werk vier Paffepartouts herßellte und in deren leergelaffene Felder die auf kleine Holzßöcke gejchnittenen einzelnen Bibelbilder nachträglich eindruckte, fo find doch nur die wenigen innerhalb der Bilder vorkommenden Namensbezeichnungen und Inßhriften xylographißh hergepellt, während der gefammte Text handjchriftlich hinzugefügt ip. Diefelbe Stufe vertritt auch das „Symbolum Apostolicum“', die Namen der Apoßel und Propheten find in Holz gephnitten, für die handjchriftliche Einfchaltung des verhältnismäßig nur kurzen Textes ip aber auf jedem Bild entfprediender Raum ausge- fpart. Einen ziemlichen Schritt weiter führt uns die „Fabel vom kranken Löwen,“ denn in ihr find nicht nur Bandrollen mit in Holz gefchnittenen Ausfprüchen in beträchtlicher Zahl vorhanden, fondern unterhalb des einen Bildes befindet ßch fogar ein mehrzeiliger xylographifcher Text. Die „Zehn Gebote“ find das erPe Werk, bei dem die Hand des Schreibers überhaupt nicht mehr zur Geltung gelangt; allerdings ip der Text nur winzig und außerdem innerhalb des Rahmens der Bilder angebracht (LXV), aber der wichtige Schritt der völligen Wiedergabe eines Werkes durch Holzßhnittdruck war nichtsdeßo- weniger gefchehen. Außerdem find die einzelnen Blätter mit den Ziffern I bis X ver- fehen, wobei es allerdings zweifelhaft bleibt, ob diefe als Signaturen aufzufajfen find oder nur die Reihenfolge der Gebote kennzeichnen follten. In ähnlicher Weife find die „Gebete für die einzelnen Wochentage“ ausgeführt, nur befindet ßch hier der Text nicht mehr innerhalb der Bildflächen, fondern oberhalb derfelben, und die im oberen Rande fichtbaren Zahlzeichen I, III, IIII, IIIII lajfen keine Zweifel, daß pe als Signaturen dienten. Einen überhalb der eigentlichen Darßellung angebrachten Text, und zwar jedesmal im Umfange von zwölf Zeilen, hat auch das „Planetenbuch,“ jedoch hat diefes keine Signaturen. Den größten Fortfehritt bekundet der „Totentanz,“ der den zu jedem Bilde gehörenden Text in zwei Abtheilungen bringt, und zwar die Anreden des Todes oberhalb desfelben, die Antworten unterhalb; als Signaturen dienten die arabijchen Ziffern 13 bis 28, die uns zugleich von einer weiteren Neuerung Kunde geben, nämlich daß der Holzfchneider von vornherein das ganze Werk in einer einzigen Lage herauszugeben plante. Leider fehlt es an jedem Mittel, zu bepimmen, wann diefer Band zufammengefügt wurde und noch mehr an der Möglichkeit, die Herausgabe der einzelnen Theile desfelben feßzu- ßellen. Wenn ich nun annehme, daß die älteßen derfelben nicht allzulange vor 1460, die jüngßen nicht viel nach 1465 entftanden find, fo möchte ich zur Begründung diefer An- ßcht zunächft auf einen anderen Sammelband verweifen, den das Kgl. Kupferßichkabinet in Berlin bepßt. Diefer intereffante, aber feit längerer Zeit in feine einzelne Theile zerlegte Band, enthielt fogar zehn Blockbücher, von dem aber nur ein einziges, nämlich der kranke Löwe, ebenfalls in dem Heidelberger Bande enthalten ip. Wir haben gefehen, daß gerade das leßtere Werk einer noch ziemlich frühen Entwickelungsßufe in der Ge- ßhichte der Holztafeldruckwerke angehört, da der gefammte Text von Schreiberhand hinzugefügt wurde, und doch finden wir es in dem Berliner Bande mit dem 1468 gedruckten Gamundia-Kalender und der erßen Antichrift-Ausgabe zufammen, die, wie wir bereits gefehen haben, früheftens gegen 1470 zu feßen iß. Auch pnd nur zwei oder drei der übrigen im Bande enthaltenen Bücher etwas älter als der Gamundia-Kalender, die anderen pnd um oder nach 1470 entßanden. Es iß mithin auch nicht der geringße Grund vorhanden, die Entftehungszeit des kranken Löwen in eine allzu frühe Zeit zu feßen. 34 W. L. SCHREIBER Damit foll nun allerdings nicht gefagt fein, dag der Heidelberger Band überhaupt die älteßen uns erhaltenen Blockbücher enthält, vielmehr find auf der k. k. Hofbibliothek in Wien und der Hof- und Staatsbibliothek in München einige folche, die fehr wohl in Bezug auf ihr Alter mit den genannten rivalifiren können. In Wien befindet fleh eine auf Pergament gedruckte Ausgabe des Symbolum apostolicum (LXXXV), die zweifellos älter als die Heidelberger und wahrjcheinlich das ältefte uns überhaupt erhaltene deutßhe Blockbuch iß. In der Technik zeigen ßch zwar keine Verjchiedenheiten gegenüber dem vorher beßhriebenen Exemplar, doch lägt ßch in der Zeichnung die urfprünglichere Auf- faffung daran erkennen, dag bei jedem Bilde der Tradition gemäg nur die Büße des betreffenden Apoßels angebracht ift, während im Heidelberger Exemplar jedesmal noch ein Prophetenbildnig hinzugefügt wurde. Eine dritte Ausgabe beßtjt die Hof- und Staatsbibliothek in München; ße zeigt diefelbe Gruppirung wie die Heidelberger, doch iß der Text bereits xylographißh und zwar in deutßher Ueberfetjung hinzugefügt. Auf dem Vorblatt diefes Exemplars, das alfo der jüngßen der drei uns erhaltenen Ausgaben angehört, ßeht handßhriftlich die Jahreszahl IRAl. — Von dem „Totentanz“ befindet ßch in München ebenfalls eine Ausgabe; diefe iß jedoch von der Heidelberger völlig verfchieden und vielleicht noch etwas älter als jene. Als Signaturen dienten gleichfalls arabißhe Ziffern, und derText war urfprünglich xylographißh in zweiColumnen unterhalb der Bilder angebracht; er mugaber ßhon in alter Zeit fortgeßhnitten und durch einen gleichzeitigen hand- ßhriftlichen Text erfetjt worden fein. — Zu dem bereits erwähnten Berliner Sammelbande gehört auch eine Ausgabe des „Planetenbuches“ (CXI), die in der Zeichnung wefent- lich reicher als die Heidelberger und vermuthlich auch ein wenig älter als jene ift. Sie iß anfeheinend auf niederrheinifchem Boden entftanden, und der Text, obwohl mit jenem gleichlautend, iß nicht xylographißh, fondern mit der Hand hinzugefügt. In London und in Wien befinden ßch noch Bruchftücke einer dritten Ausgabe desfelben Werkes, doch iß diefe weniger gut geßhnitten als die Heidelberger. Zu den bereits in frühefter Zeit durch Holztafeldruck vervielfältigten Schriften gehört auch das dem Chordienft angepaßte „Leben und Leiden Chrißi,“ doch find faß nur Fragmente der verßhiedenen Ausgaben auf uns gekommen. Die ältefte derfelben (LXXXX) beßtjt die k. k. Hofbibliothek in Wien; die 38 Bilder find auf den Rück feiten der einzelnen Blätter abgedruckt, und auf den gegenüberftehenden leeren Seiten find Bezug habende Gebete in lateinißher Sprache geßhrieben. Einen ziemlichen alterthümlichen Eindruck macht auch eine andere Ausgabe von 32 Bildern und ebenfo vielen Textfeiten, von denen ich die eine Hälfte auf der Bibliotheque Nationale, die andere in einer Leipziger Privat- fammlung fand; der Text iß aber bereits in deutßher Ueberfegung gegeben und xylographißh vervielfältigt. Erß nach 1470 ift dagegen das „Zeitglöcklein“ entftanden, deffen einziges Exemplar in Bamberg aufbewahrt wird und ßch aus 28 Bildern mit darunter ßehenden xylographißhen Erklärungen zu fam men fegt. Etwas älter iß ein aus 11 Blättern beßehendes Paffionsfragment, das ßch in der ebengenannten Leipziger Sammlung befindet. Damit in gewiffem Grade verwandt, aber wefentlich erweitert und mit Gebeten an ver- ßchiedene weibliche Heilige vermehrt, iß eine Ausgabe, von der ßch ein aus 8 Bildern und 24 xylographißhen Textfeiten beßehendes Bruchßück in St. Gallen erhalten hat. Hiermit iß die Liße der deutfehen Blockbücher ziemlich erfchöpft, und es bleiben nur noch wenige Werke zu erwähnen übrig. Wie ßch durch Stilvergleichung unßhwer ergiebt, VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 35 iß keine der drei Ausgaben der Ars memorandi vor 1470 entbanden, und dasfelbe lägt geh auch ohne weiteres von dem in einem einzigen Exemplar erhaltenen „Beicht- fpiegel“ behaupten, welcher nur zwei verfchiedene Bilder aber 12 Textfeiten enthält. Früheren Datums iß hingegen die „St. Meinratlegende,“ und es iß faß anzunehmen, dag ße im Jahre 1466 angefertigt wurde, als in Einßedeln zu Ehren diefes Heiligen das Feß der Engelweihe begangen wurde. In diefem Falle wäre ße das erße Werk, bei dem be- fondere Textfeiten in Holz geßhnitten wurden, während vordem nur immer Text in Verbindung mit Bildern auf eine Holzplatte gravirt wurde. Der nämlichen Zeit etwa gehören auch zwei von den drei in Deutßhland entßandenen Ausgaben der Apocalypfe an ; ein Exemplar der einen hat ßch in einem mit der Jahreszahl 1467 verfehenen Einbande erhalten, und ein Exemplar der zweiten iß mit einer Handfchrift zufammengebunden, welche mit den Worten Finit 1869 ßhließt. Iß nun auch die in Deutßhland erfchienene Blockbuch-Litteratur nur fehr lückenhaft auf uns gelangt, fo liegt doch die Entwickelung klar vor unferen Augen. In der erßen Periode, die vielleicht fchon 1450, wahrfcheinlich aber erft etwas fpäter beginnt, ßehen die Holzßhneider im Dienße von Schreibern oder geißlichen Gefellfchaften; ße haben lediglich die Bilder anzufertigen, während der Auftraggeber den Text und zwar faß immer in lateinißher Sprache hinzufügt. In der zweiten Periode, deren Anfang zwißhen 1460 und 1465 zu liegen ßheint, find die Holzßhneider, wie die vorwiegend in lateinißher Sprache abgefaßten Erläuterungen beweifen, zwar zumeift noch in fremdem Dienfte thätig, doch überläßt man ihnen nicht nur die Reproduktion der Bilder, fondern auch diejenige der Texte. Zwißhen 1465 und 1470 beginnt die dritte Periode, in welcher die Holzßhneider als die eigentlichen Verleger auftreten; ße beßhränken ßch nicht darauf, bereits vorhandene Tafeldruckwerke oder eine ähnliche ihnen zu Gebote ßehende Bilderhand- ßhrift nachzußhneiden, fondern ße erweitern noch den Kreis und ziehen namentlich die volksthümliche deutßhe Litteratur heran. Ziemlich derfelbe Entwickelungsgang läßt ßch auch bei den niederländißhen Blockbüchern wahrnehmen, nur könnte dort die Landesfprache ßhon etwas früher zur Geltung gekommen fein; während andererfeits der theologißh-lehrhafte Charakter viel ßhärfer als bei den deutßhen Blockbüchern in den Vordergrund tritt und es an volkstümlichen Werken faß ganz gebricht. Der früheßen Entwickelungsperiode gehört eine Ausgabe des „Exercitium super Pater noster “ an, ja ße zeigt uns fogar eine Urftufe, von der ßch ein deutßhes Beifpiel überhaupt nicht erhalten hat. Es iß nämlich nicht nur der Text unterhalb der Bilder hand- ßhriftlich hinzugefügt, fondern fogar innerhalb derfelben find die zahlreichen zur Erläuterung dienenden Inßhriftsrollen leer gelaflen und von dem Schreiber nachträglich mit rother Tinte ausgefüllt (LXXXVII). Das Exemplar der Bibliotheque Nationale, das einzige uns erhaltene (es wurde für den lächerlich geringen Preis von 1 fl. 8 sous angekauft), dürfte allerdings kaum vor 1460—65 hergeßellt fein; aus dem Umftande aber, daß die Bilderinßhriften lateinißh, die Unterßhriften jedoch in niederländifcher Sprache abgefaßt find, läßt ßch fchließen, daß die früheßen Exemplare durchweg lateinißh waren, und die Platten könnten mithin fehr wohl ßhon zwißhen 1450—55 geßhnitten fein. Sind die Bilder diefer Ausgabe getreue Nachbildungen von Handzeichnungen, wie ße in den damaligen Bilderhandßhriften üblich waren, fo erfchien um 1470 eine neue, deren Illu— 36 W. L. SCHREIBER ßrationen zwar ähnlich gruppirt, aber wefentlich künftlerifcher entworfen find. Die In- fchriften und der Text find in Holz gefchnitten und zwar i[t oberhalb der Darftellungen eine Erklärung in lateinißher, unterhalb derfelben eine folche in niederländißher Sprache. Um die nämliche Zeit erßhien auch noch eine für Deutpitland beftimmte Copie, welche mit lateinißhen und deutßhen Erläuterungen verfehen iß. Die nächße in der Reihenfolge iß die „Legende des hl. Servatius.“ Sie entfpricht der Technik der früheren deutßhen Blockbücher, d. h. der Text des einen dort vorkommenden Spruchbandes iß xylographißh vervielfältigt, während die Erklärungen handfchrift- lich, und zwar in dem einzigen uns erhaltenen Exemplare in franzöfißher Sprache, hinzugefügt worden find. Befondere Gefchicklichkeit kann man dem Holzßhneider nicht nachrühmen, dennoch läßt fich in der Zeichnung eine Verwandtfchaft mit der Biblia pauperum-G ruppe nicht verkennen. Da dem Anfcheine nach imjahre 1458 eine Aende- rung in der Reihenfolge der Ausßellung der Maeßrichter Heiligthümer vorgenommen wurde, das Buch aber der neuen Anordnung folgt, fo kann es nur nach jenem Zeitpunkt entßanden fein; ob aber ßhon für die Ausßellung von 1461 oder erß für jene von 1468, läßt fich kaum entßheiden. Das dritte der niederländifchen xylo-chirographifchen Werke iß das Spirituale Pomerium. Die reichliche angewendete Schraffirung auf den in Handzeichnungsart geßhnittenen Bildern deutet darauf hin, daß diefe kaum vor 1470 entßanden fein dürften, auch handelt es fich überhaupt um kein eigentliches Blockbuch, da die Illuftrationen nicht eingedruckt, fondern eingeklebt find. Der Text war im Verhältniß zu den Bildern ein fehr umfangreicher, und man begnügte fich daher damit, ein Duzend Illuftrationen in Holz fchneiden zu laßen und ße an die Spille jedes der 12 Kapitel, die durch Schreiberhand vervielfältigt wurden, einzußhalten. Eine gemeinfame Gruppe bilden die Biblia pauperum, die Sibyllen -Weisfagungen, der Gamundia-Kalender und das Speculum humanae salvationis, während das Canticum Canticorum, die Ars moriendi und ein Grotesken-Alphabet ihr fehr nahe ßehen. Sie find die Erzeugniße eines Zeitraums von acht bis zehn Jahren: ihre Vorlagen gehen, wenn nicht auf denfelben Meißer, fo doch auf diefelbe Schule zurück; der Schreiber hat nichts mit dem Text zu thun, fondern diefer iß völlig xylographißh wiedergegeben; der Schnitt iß von erßaunlicher Sicherheit, Feinheit und Geßhicklichkeit, und felbft das Druckverfahren iß ein eigenartig neues. Während nämlich die erße Ausgabe des Pater noster und das Pomerium, entfprechend den älteren deutfchen Blockbüchern, nicht eigentlich gedruckt, fondern geßempelt iß, indem man die mit fchwarzer Farbe beftrichene Holzplatte von oben (petßhaftartig) auf das Papier abdrückte, fo daß auf der Rückfeite des letzteren fich nur ein geringer Eindruck bemerkbar machte, zeigt fich bei den zur Biblia pauperum- Gruppe gehörenden Tafelwerken eine fo tiefe Einpreßung, daß eine Benutjung der Rückfeiten des Papiers aus- geßhloßen war. v. Heinecken, dem diefe Eigenart nicht entging, gab dafür folgende Erklärung: „Man ßrich die Farbe oben auf den hölzernen Stock mit dem Handpinfel, legte fodann ein Papier, fo etwas angefeuchtet, darauf, damit es beßer anzöge, und fuhr endlich über das Papier mit einem hörneren Reiber hin und her.“ Diefe, vor 130jahren geäußerte Anßcht hat nie Widerfpruch erfahren, vielmehr gilt das „Reiberdruckverfahren“ als verbürgte hiftorißhe Thatfache, und doch haben fich meine Zweifel an der Richtigkeit VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 37 der Erklärung nur vergrößert, je mehr Originale ich geprüft habe. Mir fcheint ein hartes Inßrument, wie es der Reiber gewefen fein foll, am allerwenigßen geeignet, tiefe Ein- preffungen hervorzubringen. Ich vermuthe vielmehr, daß der Druck auf einer Handpreffe erfolgte und daß man auf den Drudebogen Filz oder ähnliches weiches Material auflegte. Befand fich die mit der gravirten Seite nach oben liegende und mit Druckfarbe verfehene Holzplatte auf dem Boden der Preffe und wurde dann das Papier fowie die Filzplatte darauf gelegt und der Preßtiegel durch einen Hebel oder dergleichen herabgedrückt, fo könnte wohl die tiefe Einpreffung entßanden fein. Möglich wäre allerdings auch, daß man damals fchon das einfache, heute noch übliche Bürßenabzugverfahren oder „Abklopfen“ angewendet hat, da farblofe Drucke, wie fie bei der Verwendung von Deckblättern entßehen, fchon verfchiedentlich gefunden worden find. Für die Zeitbeßimmung der uns jetjt befchäftigenden Gruppe laffen ßch folgende Daten verwerthen: Ein Exemplar einer der früheften Ausgaben der Biblia pauperum befindet fich in einem Einbande mit der eingepreßten Jahreszahl 1467, während die erße Ausgabe in deutfeher Sprache, wie wir bereits erörtert haben, 1470 erfchien; der Gamundia-Ka- lender trägt die Jahreszahl 1468 und iß mit einem Künftler-Monogramm bezeichnet, das auf den Sibyllen-Weisfagungen wiederkehrt; ein in Paris befindliches Exemplar des Canticum Canticorum iß mit der handfchriftlichen Jahreszahl 1470 verfehen, das auf der Münchener Univerßtätsbibliothek vorhandene Exemplar der erßen Ausgabe des Speculum humanae salvationis trägt in gleicher Weife die Jahreszahl 1471 und dem Grotesken- Alphabet ift von dem Holzfchneider die Jahreszahl 1464 hinzugefügt. Mit ziemlicher Sicherheit werden wir alfo das Erfcheinen diefer Perlen der Blockbuchlitteratur in den Zeitraum von etwa 1464—1471 fetjen können. Es gebricht an Raum, auf die Einzelheiten diefer Werke und ihrer zahllofen Copieen einzugehen; nur das Speculum humanae salvationis hat eine zu große Rolle in der Litte- ratur über die Erfindung der Buchdruckerkunß gefpielt, als daß feiner nickt wenigßens mit einigen Worten Erwähnung geßhehen müßte. Es unterßkeidet fich nämlich dadurch von den anderen aufgezählten Werken, daß in drei der vorhandenen vier Auflagen der Text typographißk hergeftellt ift, während in der übrigbleibenden ein Drittel der Seiten in Holz gefchnitten, der Reft aber ebenfalls mit beweglichen Typen gedruckt ift. Diefe Sonderbarkeit hat vor drei und ein halb Jahrhunderten die Vermuthung angeregt, daß die letjtgenannte Auflage die früheße von allen fei und daß der Herausgeber während der Herßellung das Geheimniß der Buchdruckerkunß entdeckt habe. So wurde diefes, noch in einer ziemlicken Anzahl von Exemplaren erhaltene Werk zum Grundftein für die Haarlemer Anfprüche und galt als untrüglicher Beweis für das Wirken Laurenz Coßers. Ottley zerftörte aber 1816 diefen Trugßhluß, indem er auf Grund der an den Holzftöcken ßchtbaren Abnutjungen nackwies, daß die in Rede ßehende Auflage nickt die erße, fondern die dritte fei. Für die Erfindung der Buchdruckerkunß laffen fick mithin keinerlei Schlüffe aus diefer eigenartigen Auflage ziehen, vielmehr muß irgend eine Störung in der Druckerei eingetreten fein, für welche als Nothbehelf der Holzfchneider eintrat. Inzwifchen hat Bradshaw den Wahrfcheinlichkeitsbeweis geführt, daß das Speculum zwifchen 1471 und 1474 gedruckt fei, und Wyß hat deffen Gründe noch vermehrt, fo daß die dem Münchener Exemplar beigefügte Jahreszahl 1471 annähernd als Druckjahr aufgefaßt werden darf. Es handelt fich alfo nur um ein illußrirtes typographifches Werk, wie folche um diefelbe 38 W. L. SCHREIBER Zeit in Augsburg genug erfchienen und fchon ein Jahrzehnt früher von Pfißer in Bamberg gedruckt find, und Proctor hat dementfprechend in feinem Index der Incunabeln des British Mufeum die vielumßrittene Auflage nicht mehr unter die Holztafeldruckwerke, fondern unter die typographifchen Erzeugniffe aufgenommen. Die nun noch übrigbleibenden Blockbücher, nämlich die Apocalypse, das Liber regum, die fieben Todfunden und die nur in einem winzigen Bruchßück erhalten & Historia sanctae crucis (lammen aus fehr verfchiedenen Werkßätten und weichen in Zeichnung und Schnitt nicht nur wefentlich von einander, fondern auch von der vorhergehenden Gruppe ab. Damit drängt fich uns eine neue Frage auf: kann Haarlem, wenn es fchon auf die Erfindung der beweglichen Buchßaben verzichten muß, eine hervorragende Stellung als Entßehungsort von Blockbüchern für fich in Anfpruch nehmen? Obfchon feit Jahrhunderten das Speculum und die mit ihm verwandten Blockbücher im Mittelpunkt des Intereffes ftehen, iß über deren Urfprungsort noch nichts beßimmtes ermittelt worden, fondern wir behelfen uns auf dem Continent mit dem Collectivbegriff „niederländifch,“ während die Engländer das Wort „flämifch“ vorziehen. Daraus, daß fich die Holzplatten der Biblia pauperum und des Canticum feit 1487 bezw. 1494 nachweislich im Befitj des Peter van Os zu Zwolle, die des Speculum feit 1481 in den Händen desjohann Veldener zu Utrecht und Kuilenburg befanden, laffen fich keine Schlüffe ziehen. Ich glaube, daß die zur Biblia pauperum- Gruppe gehörenden Werke urfprünglich im Verlage einer geißlichen Corporation erfchienen, und da die erfte Speculum- Auflage mit niederländifchem Text fich nicht nur durch wefentlich gefchickteren Druck von der zweiten unterfcheidet, fondern auch orthographifche Abweihungen erkennen läßt, 9 fo möhte ih annehmen, daß etwa zwifchen 1475—80 die betreffende Brüderfchaft ihren ganzen Vorrath an Holzplatten verkaufte und daß diefe dann erß nah dem nördlihen Theile der Niederlande gelangten. Die letzteren find, wie es ja auh der Name ausdrückt, eine Ebene, die zum großen Theile unter dem Meeresfpiegel liegt, und nur in dem damals zu Brabant gehörenden Limburg und dem anßoßenden füdlichen Theile Belgiens erheben fich die Gebirgsformationen des Hohen Venn. Stufenartig anßeigende, mit einzelnen Bäumen beßandene Felspartieen find aber faß auf jedem Blatte der zur Biblia pauperum-Gruppe gehörenden Blockbücher (übrigens auh auf einer Seite der erßen Ausgabe des Pater noster) dargeßellt, und wenn ih daher niht die nördlihen Niederlande, fondern eher die Gegend von Limburg als deren Entßehungsort anfehe, fo fheint ßh eine fhwache Beßätigung aus dem Umßande zu ergeben, daß die in gewiffem Sinne verwandte Servatius-Legende in Maeftriht und ein der Gruppe noh näher ßehendes Einzelblatt (XX) in dem benahbarten Lüttih entßanden ift. Andererfeits fcheint mir aber auh die feit dreißig Jahren vielfah wiederholte Anßht, daß die Princeps-Ausgabe der Ars moriendi in Cöln entßanden fei, in keinerlei Weife begründet zu fein. Ih möhte im Gegentheil aus dem Umßande, daß mit den Platten derfelben auh eine Ausgabe in franzößfher Sprahe hergeßellt wurde, fhließen, daß hier die Limburger oder Lüttiher Gegend gleichfalls als Urfprungsort anzufehen iß, zumal da die Servatius-Legende und der Lüttiher Holzfchnitt ebenfalls mit franzößfchem Text erfhienen find. — Die Lokalifirung des letjteren verdanke ih Herrn Hymans, dem Direktor des Brüffeler Kupferßihkabinets, und diefer hat kürzlih noh zwei andere für die Gefchichte des niederrheinifhen Holzfhnitts wihtige Druckorte feßgeßellt, nämlih daß das Kloßer „Unferer Frau ten trooß“ ein Kar- VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 39 meliterkloßer zu Vilvorde nahe Brüflel war und daß das Klofter Mariaftern bei Gouda lag. Einige andere Grundlagen, namentlich die Illuftrationen in typographifchen Werken, find auch noch vorhanden, und wenn daher ein niederländifcher oder belgifcher Gelehrter die in Betracht kommenden Blockbücher und Einzelholzfchnitte vom Standpunkte des Sprachforfchers aus unterfuchen wollte, fo würde die Gefchichte der graphifchen Künfte in den einft burgundifchen Landen wohl leidlich klar vor unferen Augen liegen. Ob nun Haarlem wirklich Antheil haben follte oder nicht, fo ergiebt (ich aus den -uns erhaltenen niederländifchen fowohl als deutfchen Blockbüchern übereinftimmend, daß eine Vervielfältigung von Schrift durch Holzßhneider keinesfalls vor dem Jahre 1460 angenommen werden darf, und daß mithin auch die Holzfchneidekunft nicht als Vorläufer der Buchdruckerkunft betrachtet werden kann. Wir verftehen es nun auch, warum der einzige xylographifche Donat, der uns vollftändig erhalten iß, erß einer fo fpäten Zeit angehört. Als deffen Verfertiger nennt ßch nämlich der Ulmer Bürger Conrad Dinckmut, der von 1476—81 dort als Buchbinder, von 1482—99 als Buchdrucker thätig war, fo daß der Donat wohl aus dem erßgenannten Zeitraum ßammen muß. Den niederländifchen prenters ift jedoch bisher eine folche Bedeutung beigemeffen worden, daß wir uns wohl oder übel mit denfelben befchäftigen müffen, zumal noch in jüngßer Zeit Weale den Verfuch gemacht hat, die Anfänge t der niederländifchen Holzfchneidekunft weiter zurückzudatiren, als dies je bisher gewagt wurde. Ohne auch nur die Spur von Beweismaterial beizubringen, behauptet er, daß es in Brügge, Varffenare und Middelburg in Seeland feit 1412, wenn nicht früher, üblich gewefen fei, in den ausgemauerten Grabßellen der Kirchen colorirte Holzfchnitte anzukleben, und zwar zu Kopfenden des Verftorbenen gewöhnlich eine Darßellung des gekreuzigten Heilands, zu Fußenden die Krönung der Jungfrau mit ßngenden und muficirenden Engeln. Nun find allerdings im Jahre 1841 zwei folche Holzfchnitte in einer Gruft der Kathedrale von Brügge entdeckt worden, aber Delepierre, der den Fund ausführlich befchrieb, betonte ausdrücklich, daß das betreffende Grab nicht vor 1490 ausgemauert fein könnte. Bis 1865 waren noch keine Entdeckungen, die diefes Refultat änderten, gemacht worden, fonß hätte Ruelens in feiner Befchreibung der Brüffeler Madonna mit der angeblichen Jahreszahl 1418 ßcherlich darauf Bezug genommen. Wenn feitdem irgendwo von neuen Funden, die für die niederländifche Kunftgefchichte doch von wefentlicher Bedeutung wären, berichtet fein follte, fo ift diefe Mittheilung der Kunftforfchung bisher entgangen. Leider entbehren Weales übrige Angaben fo fehr der hiftorifchen Gründlichkeit, daß wir ihm auch in diefem Punkte — obfchon deffen Richtigkeit keineswegs ausgefchloffen wäre — nicht ohne weiteres Glauben fchenken können, fondern das Refultat weiterer Prüfung abwarten müffen . 10 Die prenters, die ßch in der erßen Hälfte des 15. Jahrhunderts in Löwen, Antwerpen und Brügge nachweifen laffen, waren augenfcheinlich Zeugdrucker, und es iß fehr fraglich, ob ße nebenbei auch den Bilddruck ausübten. Von dem früheßen derfelben, dem 1417 in Antwerpen thätigen Jan de prentere, kennen wir drei Schuldurkunden: die eine Verpflichtung ging er in Gemeinfchaft mit einem Färber ein; die zweite Rechnung war fo hoch (130 Pfd. 7 fchil.), daß ße ßch nur durch einen Ankauf von Zeugßoffen erklären läßt; die dritte Schuld nahm er bei einem Pergamentmacher auf, und nachdem neuerdings erwiefen ift, daß die Zeugdrucker Pergament-Abfälle brauchten, um damit die zum 40 W. L. SCHREIBER Bedrucken beßimmte Leinewand zu ßärken, laffen ßch Zweifel, daß Jan ein Zeugdrucker war, wohl nicht mehr aufreckt erhalten . 11 Ebenfo ßcher iß es aber auch, daß die Leute, die 1447 in Brügge mitOelfarbe druckten (wrochten metprenten metolye varwe), nichts mit der Buchdruckerkunß oder ihren Vorläufern zu thun hatten, wie dies noch in jüngßer Zeit behauptet wurde , 12 fondern ße waren Zeugdrucker, und in der betreifenden Urkunde werden ausdrücklich ihre beildwerke in bancleedren (ledernen Stuhlßtjen )saergen (Leinßoffen) ende andere lakenen (Tücher) aufgezählt. Die erße Nachricht von einem Holzfchneider, der Bilder und Buchßaben zu fchneiden verßand, ßammt aus der Stadt Löwen. Die dortige Radmacher-, Schreiner-, Drechsler- und Böttcherzunft beßhwerte ßch nämlich 1452, daß ein gewiffer Jan van den Berghe ihr nickt als Mitglied beitreten wolle. Der Befchuldigte vertheidigte ßch mit den Worten, daß das snyden van Letteren ende Beeldeprynten (Bilddrucken) een sunderlinghe const waere, des men hier ’t sgelyex niet en dade (daß man hier dergleichen nie that), ende ginghe eensdeels meer der Clerckgien (Schreiber) aen dan den Rademakers, Scrynmakers, Draeyers ende Cuypers . 13 Jan, der nickt prenter, fondern printsnydere genannt wird, war alfo ein Holzfchneider in unferem Sinne, und er bezeugt direkt, daß es vor ihm noch keinen folchen in Löwen gab. Diefe Stadt ßkeint auch nickt der reckte Boden für ihn gewefen zu fein, denn er fiedelte bald nach der Buchhändlerßadt Brügge über, wo er von 1458 bis 1491 als Mitglied der St. Johann-Evangelift-Gilde, in der alle an der Bücherherßellung betheiligten Gewerke vereint waren, nachweisbar iß. Nun ßkeint allerdings immer noch ein kleiner Widerfpruch zu beftehen, denn Jan fertigte bereits 1452 Letteren, während unfere Ergebniffe darauf deuteten, daß damals nur die Bilder in Holz gefchnitten wurden, der Text aber bis um 1460 handfchriftlich hinzugefügt wurde. Letteren kann aber nickt nur Text, fondern auch Buchßaben bedeuten, und es wird fich daher vermuthlich um xylographifche Initialen gehandelt haben, wie wir ße in deutßken Manufcripten aus der Mitte des 15. Jahrhunderts mehrfach eingeklebt (aber noch nicht „eingedruckt“) finden. Ob wir die Frage alfo auf Grund der Urkunden oder der uns erhaltenen Originale prüfen, ob wir ße auf deutfchem oder niederländifchem Boden unterfuchen, nirgends bietet fick der geringße Anhalt, daß Text in irgend welchem nennenswerthen Umfange fchon vor 1460 xylographifch vervielfältigt fei; aber felbß für die Folgezeit dürfen wir weder die Zahl noch die Fähigkeit der Holzfchneider überfeinen. Ueberaus lehrreich iß in diefer Beziehung ein Brief, den der Hagenauer Buchdrucker Thomas Anshelm am 7. Januar 1518 an feinen berühmten Collegen Anton Koburger in Nürnberg richtete: „Nun hat der Plinius 37 Bücher zu denen ick große Kapital (Initialen) bedarff hab ick kein Formenfchnider by mir darum bitt ick uch, ir wölt mir ein alphabeth by uch ryffen (zeichnen) und fchnyden laffen.“ Alfo in der ziemlich bedeutenden Reichs- ftadt, in welcher faß ein Jahrhundert früher die Schreibwerkßätte des Diebolt Louber geblüht hatte, war damals noch kein Holzfchneider dauernd anfäfßg. Faß noch fonder- barer erfcheint es, daß 1558 Wolfgang Lazius in feinen Commentaren zur griechißhen Geßhichte und Typographie ßch beßhwerte, daß es in Wien Niemand gäbe, der die Figuren zu feinen Werken anfertigen könne, fo daß er ße felbß in Kupfer ftechen oder in Holz fchneiden müffe. Ebenfo ergiebt ßch aus den Arbeiten Conways, daß für die gefammte Illußration typographifcher Werke während des 15. Jahrhunderts in Belgien und den Niederlanden zufammen nur 25 Holzßhneider thätig waren. Desgleichen deutete VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 41 ich ghon an, dag für die Original-Ausgaben der niederländighen Blockbücher vermutlich nicht allzu viel verghiedene Hände thätig waren, und ebenfo lägt geh annehmen, dag derjenige Holzschneider, der ein Blockbuch copirte, auch ein zweites und drittes nach- fchnitt. Auf Hans Spoerer weniggens lagen geh, wie ich bereits bemerkte, vier ver- ghiedene Blockbuchausgaben zurückführen, ja man könnte ihm vielleicht noch eine Ausgabe der lateinighen Biblia pauperum zughreiben. Auch ig es mit der Gegchicklichkeit der Holzghneider im allgemeinen nicht weit her, fondern Geduld mugte alles ergeben. Aus einem eing dem Nürnberger Katharinen- kloger gehörenden Rezeptbuch ergiebt geh, dag das Durchpaufen damals bereits bekannt war: „Wiltu abentwerfen (copiren),“ g> heigt es da, „fo nimm ein dünns papier das lauter fei vnd begreich es mit leinöl an beiden feiten vnd reib es gar wol darein; vnd nimm denn dasfelb papier vnd legs auf, fo fcheint es dir herdurch vnd nimm denn ein tinten vnd ein ghreibfedern vnd ftreich es (zeichne es durch) auf das papier vnd leim es auf ein hobelt brett und ghneit es darnach aus, wie dus haben wilt.“ Und die Holzghneider zeichneten nicht nur die Bilder, fondern auch jeden einzelnen Buchgaben durch, fo dag auf den ergen Blick eine Ausgabe der nächften wie ein Ei dem andern ähnelt; bei genauerer Prüfung zeigen geh dann aber nicht nur Textunterghiede, die durch den Mangel an Sprachkenntniffen entftanden, fondern es tritt auch die mehr oder minder groge Ge- gchicklichkeit in der Führung des Schneidemeffers zu Tage. Die Eigenart des einzelnen Holzghneiders lägt geh hingegen aus der Behandlung der Schraffirung erkennen. In den Original-Ausgaben fehen wir meig kurze unregelmägige Striche, wie ge der Xylograph in der ihm als Vorlage dienenden Bilderhandghrift fand; von den Copiften hingegen zerlegte ge der eine in zarte, faft punktartige Strichchen, ein anderer gab langen, kräftigen horizontalen Linien den Vorzug, ein dritter zerghnitt diefe wieder in diagonaler oder vertikaler Richtung, ein vierter bevorzugte eine ftufenartige oder alternirende Anordnung der Striche, kurz jeder folgte feiner eigenen Gefchmacksrichtung. Einzelne allerdings, zu denen namentlich Spoerer gehörte, machten geh die Sache bequemer; ge liegen alle Schraffirungen und fonftige zeitraubende Details einfach fort und fuchten nur gelegentlich durch Stehenlagen größerer ghwarzer Flächen einen gewiffen Effect hervorzubringen. Es ig mir allmählich zweifelhaft geworden, ob geh unter den Holzfchneidern der uns befchäftigenden Periode auch nur ein einziger befand, der Entwürfe für den Holzßhnitt felbggändig zu zeichnen vermochte. Bei den Originalausgaben kann man fag immer gcher fein, dag eine Bilderhandghrift als Vorlage diente, während die fclavißh getreuen Nach- ghnitte natürlich überhaupt nicht in Frage kommen. Es können alfo nur jene, verhältniß- mäßig wenigen Ausgaben in Betracht gezogen werden, welche zwar den Original-Typus erkennen laßen, aber doch mehr oder minder bedeutende Aenderungen aufweifen. Ich möchte aber auch bei diefen einen Maler oder Zeichner als vermittelnde Perfönlichkeit vermuthen: fei es, dag derurfprünglicheMeifter einen zweiten etwas abweichenden Entwurf lieferte; fei es, dag die Originalhandßhrift von einem anderen Schreiber mit Veränderungen copirt worden war und nun die letztere Handßhrift als Vorlage diente; fei es endlich, dag irgend ein Maler eine vorhandene Bilderhandghrift oder ein Tafeldruckwerk fpeziell für den Nachghnitt umarbeitete, wie dies beifpielsweife bei der Biblia pauperum durch den Nördlinger Maler Friederich Walthern für den Holzghneider (Schreiner) Hans Hürning geghah. 42 W. L. SCHREIBER Iß es alfo bei dem geringen Bildungsgrade der Holzjchneider fchon an fich wenig wahr- fcheinlich, daß ein foldier auf den Gedanken gekommen fei, ein lateinifches Schulbuch mechanifch herzuftellen, fo wäre es völlig unerklärlich, warum, wenn zwifchen 1440—50 Donate u.f.w. xylographifch vervielfältigt worden wären, zwifchen 1450—60 derwefent- lich kürzere Text der damaligen Blockbücher handßhriftlich hinzugefügt wurde. Der Entwicklungsgang der Blockbücher deutet vielmehr darauf hin, daß bis etwa 1465 die Herftellung der Bücher und der Buchhandel felbft ausjchließlich in den Händen der Schreiber ruhte. In dem Tagebuche des Abtes Jean le Robert wird auch ausdrücklich erwähnt, daß die Doctrinalien bei einem escripvand gekauft wurden. Bei den Blockbüchern fahen wir, wie die Schreiber zwar die Bilder durch Holzfchneider anfertigen ließen, aber den verhältnißmäßig unbedeutenden Text felbß hinzufügten, um zu beweifen, daß fie die letjte Hand an das Werk legten und die Herausgeber waren. Bei den Schulbüchern wäre eine folcheTrennung unmöglich gewefen, und dieAnnahme, daß etwa ein Schreiber einen Xylographen mit der Anfertigung eines folchen betraute, muß deswegen als ausgeßhloffen gelten, weil er dann felbft gar nichts mehr mit der Herßellung des Buches zu (chafifen und feinen eigenen Broterwerb gejchädigt hätte. Gelangen wir fomit zu dem Ergebniß, daß die in Rede ftehenden Schulbücher weder mit Typen gefegt noch in Holz gefchnitten waren, fo giebt uns Paulus Paulirinus in der bekannten Stelle „ciripagus est artifex sculpens subtiliter in laminibus ereis ferreis aut ligneis solidi ligni aut altero ymagines scripturam et omne quodlibef‘ einen Fingerzeig, daß noch eine dritte Möglichkeit, nämlich der Drude von Metallplatten, in Betracht zu ziehen ift. Und da wir jawiffen, daß die erften Buchdrucker keineTypen kaufen konnten, fondern die Matrizen zu denfelben eigenhändig anfertigen mußten, alfo eine gewifle Kenntnißder Metallgravirung nöthig hatten, fo erfcheint eine derartige Löfung der Frage an fleh keineswegs unwahrßheinlich. Wann die Anwendung metallener Tafeln zum Zwecke des Bilddrucks ihren Anfang genommen hat, hat (ich bisher mit Genauigkeit noch nicht feftftellen laffen. Wir können nur behaupten, daß um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine zweifache Art der Bearbeitung bekannt war, erftens der Kupferftich, zweitens der Metallfchnitt. Von beiden iß die Kupferftich-Technik die einfachße und bietet verhältnißmäßig die geringeren Schwierigkeiten: das Bild wird mit dem Stichel eingeritjt und dann der Grad (d. h. die erhabenen [chmalen Ränder, die fich zu beiden Seiten der eingegrabenen Linien auf der Platte bilden) durch den Schaber entfernt. Um jedoch von einer folchen Metallplatte Abzüge auf Papier machen zu können, bedarf es eines ziemlich complicirten Verfahrens : zunächft wird die ganze Tafel gefchwärzt, dann aber die Farbe von der glatten Fläche mittels einesBaujcheswieder entfernt, während fie in denvertieften Linien Zurückbleiben muß. Das angefeuchtete Papier wird nun auf die Platte gelegt und fo ftark angepreßt, daß die Druckfarbe — die in Folge der mangelhaften Preßvorrichtung in früherer Zeit mehr dünnflüffig war, während man heute im Gegentheil eine möglichft zähe verwendet und die Platte fogar erwärmt — fich aus der Vertiefung heraushebt und am Papier haften bleibt. Gerade umgekehrt ßeht es mit dem Metallßhnitt. Bei ihm braucht die Platte, dem Holzfchnitt entfprechend, nur einfach gejehwärzt zu werden, um für den Druck fertig zu fein, zu dem es auch keiner befonderen Kraftentwickelung bedarf. Die Gravirung hin- VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 43 gegen iß mit großer Mühe verbunden, da die Technik eine eigenartige Mifchung von Tiefgravirung (Kupferßich), von Relieffchnitt (Holzfchnitttechnik) und von Punzenarbeit bildet. Die Umriffe der Figuren und die hauptfächlichßen Falten ihrer Gewänder blieben erhaben flehen und erfchienen deswegen auf dem Papierabzug fchwarz. Zartere Linien, Ornamente, die Vegetation des Erdbodens, landfchaftliche Staffage und — was für uns das Wichtigfte iß — die Infchriften wurden mit Stichel oder Meffer vertieft und zeigten (ich daher weiß. Die Gewänder aber wurden, um ein ßoffartig „geblümtes“ Ausfehen zu bekommen, durch Schläge mit Punzen, deren früheße nur kleinere oder größere Kreife, die fpäteren aber auch Sterne, Wappenlilien u. dergl. zeigen, aufgehellt. Die Härte des Materials erfchwerte das Fortfehneiden des Hintergrundes, wie es bei dem Holzfchnitt angewendet wurde. In Folge deffen lichtete man, wenn eine Landfchaft dargeftellt werden follte, den Hintergrund durch diagonal gerichtete Schnittlinien, fo daß die Atmofphäre wie durch einen Regenfchauer gefüllt erfchien, oder man bedeckte ihn mit blumentragenden Ranken oder einer rautenförmig gemußerten Tapete. Als vorläufiges, aber für unfere Zwecke doch recht wichtiges Ergebniß ffellt (ich aus diefem Vergleich heraus, daß Texte in Metallplatten ßets vertieft gravirt wurden, gleichviel ob diefe für den Kupferftich- oder für den Metallfchnittdruck beßimmt waren. Während die Wiege des Holzfchnitt-Bilddrucks, wie fchon gefagt, in der Nähe der Alpen geßanden haben muß, müffen wir den Niederrhein als die Heimath der Erfindung anfehen, Papierabdrücke von Metallplatten zu nehmen. Auf die Autorität Vasaris hin, hatte man feit der Mitte des 16. Jahrhunderts Italien als das Urfprungsland des Kupfer- ftichs betrachtet, dann führten die Unterfuchungen v. Heineckens zu der Annahme, daß dem füdweftlichen Deutfchland die Ehre der Erfindung gebühre, aber die Forfchungen der beiden lebten Jahrzehnte weifen auf das Land, in dem einß die Bataver häuften. Die älteften uns erhaltenen Kupferftiche ftammen von der Hand des „Spielkarten-Meifters,“ der gegen 1440 feine Thätigkeit begonnen zu haben fcheint; ihm folgte um 1445 der „Meißer der Liebesgärten“ und anfeheinend nicht viel fpäter der „Erasmus-Meißer.“ Diefe drei Künftler geben (ich durch das Koftüm der von ihnen dargeßellten Figuren und durch die Art ihrer Zeichnung als niederrheinifche Meißer zu erkennen. Bei dem erß- genannten wäre es vielleicht nicht ausgefchloffen, daß er auf niederdeutfehem Boden thätig war; die beiden anderen haben aber wohl zweifellos in den Niederlanden gearbeitet. — Unter den deutfehen Arbeiten iß eine Pafßon mit der Jahreszahl 1446, die in ihrer ganzen Weife lebhaft an die Metallfchnitte erinnert, die ältefte. An ße fchließen ßch die Arbeiten des„Meißers von 1462“ und des anfeheinend in Mainz thätig gewefenen Meifters E.S, deffen früheße Werke um 1450 entßanden fein mögen . 14 Hierdurch gewinnt eine von Renouvier bereits vor vierzig Jahren ausgefprochene Ver- muthung, daß die Kupferßechkunft von dem Goldfehmiede Hans Steclin (oder Stechin) erfunden worden fei, nicht unwefentlich an Gewicht. Er berief ßch auf Jean Lemaire (t 1524), der in feiner „Couronne margaritique“ fagt: Car chacun scait la main fort prompte et seure De Hans Steclin, qui fut ne a Coulongne, und eben diefer Steclin iß 1438 in den Archivrechnungen von Lille bezeichnet als „demourant ä Valenciennes,“ dem- felben Orte alfo, der bei den Doctrinalien jettes en molle eine fo wichtige Rolle fpielt. Noch viel weniger wiffen wir von der Gefchichte des Metallfchnitts. In dem zweiten Viertel unferes Jahrhunderts kannte man nur fo wenige Drucke diefer Kunßgattung, daß 44 W. L. SCHREIBER man fie allefamt einem einzigen Meifter, einem angeblichen Franzofen Bernard Milnet, zuphrieb. Etwas fpäter verfiel der bekannte Sammler T. O.Weigel, irregeleitet durchUnter- fchiede in der Zufammenfetjung der Druckerfchwärze, die er fälfchlich durch eine Ver- phiedenheit des Materials zu erklären verfuchte, in den entgegengefetjten Fehler und behauptete von einer nicht unbeträchtlichen Zahl alter Holzphnitte, dag fie Metallghnitte feien. Bei der hierdurch entgandenen und auch heute noch nicht völlig überwundenen Unficherheit fcheint es mir nöthig, hier kurz im Zufammenhang zu fchildern, was ich über dieVorgefchichte und die Entwichelung des Metallphnitts fegzugellen vermochte. 15 Die Punze, das eigenartige Werkzeug der Metallfchneider, fand bereits im Alterthum bei der Verzierung von Metall- und Töpferwaaren Verwendung, wie ich mich an ver- fchiedenen Stücken im Beg^e der Berliner Mufeen überzeugen konnte. Aufaltitalienifchem Thongephirr begegnet uns namentlich eine aus zwei ineinander liegenden Kreifen © begehende Verzierung, und in die Bronzen derfelben Epoche wurden Ornamente, fowie Menfchen- und Thierfiguren mittels Stempel erhaben getrieben. Auch an den alt- griechighen Bronzen lagen geh ähnliche gepunzte Verzierungen wahrnehmen, und fehr zierliche Palmettenmufter erfcheinen auf den fchwarzgefirnigten, befonders im 4. Jahrhundert v. Chr. beliebten Vafen. Den barbarighen Völkerfchaften war diefe Technik ebenfalls nicht fremd, wie ein mit Doppelkreifen verzierter, fonderbar geformter Gladiatorenhelm im Mufeum zu Neapel beweig; ja, auf den Topfwaaren der Pfahlbau-Periode lagen geh nicht nur verfchieden geformte, mit Stempeln eingedrückte Verzierungen erkennen, fondern man hat fogar etliche der zu diefem Zwecke benutjten knöchernen Werkzeuge gefunden. 16 Diebyzantinifchen Künftler waren mit Stempel und Punze ebenfalls vertraut und zur Zeit der Kreuzzüge war in den Klofterwerkgätten des Abendlandes bereits eine Technik ausgebildet, die geh von derjenigen unferer Metallphnitte kaum noch unterfchied. Der zu Anfang des 12. Jahrhunderts im Benedictinerklofter Helmershaufen in Hegen lebende Theophilus Presbyter giebt in feiner Diversarum artium schedula an, dag man bei Kupferplatten nach Vollendung der Gravirung den freigebliebenen Hintergrund entweder fortphneiden könne oder ihn mittels der Punze verzieren (opus punctile) oder endlich ihn abphabenundmit phwarzem Kitt ausfüllen (opus interragle). Dieverfchiedenen Arten diefer Technik können wir an zahlreichen Erzeugnigen der damaligen Goldfchmiede- kung, namentlich aber an Bucheinbänden beobachten, worauf wir noch weiterhin zurückkommen müffen. Eine Fortfetjung diefer Metallbearbeitungskung tritt uns in den über Norddeutfchland und die nordiphen Länder verbreiteten Metall-Grabplatten entgegen. Mit Recht hat phon Liph darauf aufmerkfam gemacht, 17 dag man zwei verphiedene Arten der Bearbeitung unterpheiden müge. Die ältere, welche namentlich während des 14. Jahrhunderts im Gebrauch war, beftand darin, dag man die Umriffe der Figuren gehen lieg, das übrige aber durch Schaben und Graben vertiefte. Die jüngere, die etwa 1430 auftritt und geh bis in das 16. Jahrhundert hielt, zeigt die dargegellte Perfon, deren Schild, den Helm und die Infchrift in vertieften, oft mit fchwarzer oder farbiger Mage ausgefüllten Linien, während der Reg unberührt gehen blieb. Für die ältere Art und die frühegen Beifpiele der jüngeren wurde fag ausfchlieglich Meffing verwendet, während man fpäter dem Kupfer den Vorzug gab. Wir haben hier alfo genau diefelben Unterphiede, die zwiphenMetallphnitt und Kupfer- VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 45 (lieh 18 obwalten, und fehen, da ß die mühfeligere Kunft durch die vereinfachte verdrängt wurde. Als Mittelpunkt diefer Metall-Grabplatteninduftrie ift anfdieinend Lübeck zu betrachten, von wo aus fich die Technik über das ganze nördliche Deutfchland bis nach Dänemark, Schweden und Finnland einerfeits und über die Länder des Niederrheins bis nach England andererfeits verbreitete. Und Lübeck ift es auch, aus dem uns die erfte urkundliche Nachricht über zum Zwecke des Bilddrucks hergeftellte Metallfchnitte erhalten ift. 19 Am 20. Auguft 1459 verpflichtete fich ein gewiffer Bertold Borfteld (der Name Borfteld kommt fpäter unter den Lübecker Goldfehmieden vor) dem Hans Leiden, dem er 100 Mark Lübifch fchuldig war, zehn Bilder in Kupfer zu fchneiden (to snyden teyn stucke koppers). Das eine follte „ dat cruce “ (der Gekreuzigte zwifchen Maria und Johannes), ein zweites das jüngfte Gericht und ein drittes die Hiftorie von Troja darftellen, während die übrigen fieben anfdieinend eine Serie bildeten. Borfteld mußte verfprechen, „alle dese stucke ok nyn nummer na to makene efft laten maken vnd ok nicht aff to setten effte sette latten to vorkopende effte to vorghevende,“ auch fich verpflichten „alle stucke (Abzüge) mit den kopperen to leverende (abzuliefern).“ Diefer in fo mannigfacher Beziehung überaus wichtige Vertrag läßt keinen Zweifel, daß Leiden ein Kunftverleger war, daß es dem Kunfthandel jener Tage nicht mehr an Gefchäfts-Erfahrung gebrach und daß der Metallfchnitt bereits eingebürgert war. Thatfächlich hat fich auch ein Metallfchnitt mit der Jahreszahl 1454 erhalten; während es andererfeits allerdings nicht möglich ift, von einem der übrigen auf uns gelangten Abdrücke zu behaupten, daß er vor der Mitte jenes Jahrhunderts entftanden fei. Einen Beweis, wie verbreitet diefe Blätter im nordöftlichen Deutfchland gewefen fein müffen, liefern noch heute die alten Inkunabelbeftände der Königsberger Univerfitäts-Bi- bliothek, der Allerheiligen-Bibliothek der Marienkirche zu Danzig, der Klerikalfeminar- Bibliothek zu Pelplin, der Univerfitäts-Bibliothek zu Leipzig und der Marien-Bibliothek zu Halle, in denen man eine nicht unbeträchtliche Zahl fchöner großer Metallfchnitte, dagegen faft gar keine Holzfchnitte eingeklebt fand. Auch fonft haben fich wohl Metallfchnitte mit eingravirtem Text in nieder- oder mitteldeutfcher Mundart erhalten, aber keine folche mit ausgefprochen fchwäbifchem oder bayrifchem Dialekt. Daß der Metallfchnitt in den niederrheinifchen Städten ebenfalls gepflegt wurde, fleht außer Zweifel; wenigftens können mit ziemlicher Sicherheit Cöln, Mecheln und Gent als folche bezeichnet werden. In Frankreich gelangte der Metallfchnitt zu einer reichen Nachblüthe, von der uns die gefchmackvollen Illuftrationen der berühmten Parifer „Heures“ genugfam Kunde geben. — Aber auch den Rhein hinauf hatte die Metall- fchneidekunft — und zwar fchon fehr früh — ihren Weg gefunden. Die älteften und her- vorragendften der uns überhaupt erhaltenen Metallfchnitte wurden 1804 von dem Bene- dictinermönch Maugerard in der Stadt Mainz und deren Umgebung gefunden und bilden jeßt einen Schatj der Bibliotheque Nationale; 20 andere bedeutfame Blätter wurden aus Exemplaren der 42zeiligen Mainzer Bibel losgelöft. Dürften diefe Ausführungen als Beweis genügen, daß Kupferftich und Metallfchnitt an beiden für die Erfindung der Buchdruckerkunft in Frage kommenden Centren, Mainz und die Niederlande, bekannt waren, fo muß ich jetjt einer Frage näher treten, für welche erft die Kunftforfchung des lebten Jahrzehnts einige Anhaltspunkte geliefert hat, nämlich der Herftellung von Büchern mit Hilfe von Kupferftichen oder Metallfchnitten. 46 W. L. SCHREIBER Im Jahre 1890 führte Lehrs den Nachweis, daß die Holzßhnitte der Ars moriendi in einer um die Mitte des 15. Jahrhunderts entßandenen Kupferßichfolge des Meißers E.S ihren Vorläufer hätten. Sie wurde von dem Erasmus - Meißer, deßen Thätigkeit um 1460 abzufchließen fcheint, copirt, und nach diefer Nachbildung entßand, ebenfalls in Kupfer geßochen, noch eine dritte Serie. Da nun die Stiche ohne erläuternden Text un- verßändlich waren, fo bin ich der Anßcht, daß diefe drei Kupferßichfolgen dazu beßimmt waren, mit handfchriftlichem Text verfehen und in Buchform verkauft zu werden, und ich zweifle um fo weniger an der Richtigkeit meiner Annahme, weil ßch von beiden Copieen je ein Exemplar mitvollßändigem Text erhalten hat. 21 Wir müffen alfo (chließen, daß neben den xylo-chirographifchen Blockbüchern — und zwar zur nämlichen Zeit — auch metallo-chirographißhe imVerkehrwaren. Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, daß die bereits erwähnte deutfche Kupferßich-Pafßon von 1446 ßch durch ihr Format ebenfalls als Buchillußration ausweiß. Sie iß nicht nur ein Jahrzehnt älter als die xylo-chirographißhe Pafßon-Ausgabe, fondern überhaupt das früheße Blockbuch (als zufammenfaffender Begriff für alle Werke gedacht, bei denen ein mecha- nifcher Vervielfältigungsprozeß zur Anwendung gelangte), von dem wir Kenntniß haben. Endlich hat Lippmann nachgewiefen, daß den in Holz gefchnittenen deutfchen Planetenbüchern zwei italienifche, mit gravirtem Text verfehene Kupferßich-Ausgaben vorangingen, die um 1460 in Florenz entßanden fein dürften. 22 Was den Metallfchnitt anbetrifft, fo habe ich bereits an anderer Stelle darauf aufmerk - fam gemacht, daß von dem mit 28Metallfchnitten gefchmückten Buche „Die ßeben Freuden Mariä“ die früheßen Exemplare handfchriftlichenText hatten und daß die Ausgabe, welche mit einem der Pfißer-Type ähnlichen typographißhenTextverfehen iß, ßch erß an diefe anreihte. 23 Aehnliches iß bei einemPafßonale mit Metallfchnitten derFall, deßen zweiAusgaben ßch nur bruchftückweife erhalten haben: in der erßen iß der Text handßhriftlich, für die zweite iß er auf Holzplatten geßhnitten, fo daß wir hier das Curiofum einer metallo- xylographißhen Ausgabe haben. Mithin hat der Metallßhnitt, gleich dem Kupferßich, vor 1460, alfo in einem Zeitraum, in dem Blockbücher mit Holzfchnitten nur fehr fpärlich nachweisbar find, für die Bücherillußration keine unbeträchtliche Rolle gefpielt; ja, wir werden vermuthen dürfen, daß beide als Illuftrationsmittel früher als der Holzfchnitt zur Verwendung gelangten. Wir haben uns daran gewöhnt, die Initialen und Zierleiften in den typographißhen Werken ohne weiteres als Holzfchnitte zu bezeichnen und doch wurden fowohl im 15. als im 16. Jahrhundert oft genug Metallfchnitte zu diefem Zwecke verwendet. Es iß mir unverßändlich, wie Faulmann in feiner Schrift „Die Initiale“ (Wien 1887, S. 12) die Anfangsbuchßaben der 1454 und 1455 gedruckten Ablaßbriefe als Holzßhnitte bezeichnen kann, obfchon ße zweifellos in Metall gefchnitten find. Aber auch die berühmten Pfalter- Initialen von 1457 find nicht von Holzßöcken gedruckt. Wären die Buchßaben ßets roth, die Verzierungen ßets blau gedruckt, fo hätte ßch dies zur Noth auch mit Holztypen erreichen laßen. Wir finden aber, daß bald der Körper roth und das Ornament blau, bald das Umgekehrte der Fall iß. Die völlige Entfernung der Farbe von einem Holz- ßock ift ziemlich ßhwierig, da ße in deßen Poren eindringt; durch das fortgefetjte Waßchen wären ßhon nach kurzer Zeit keine ßharfen Abdrücke mehr möglich gewefen und die Platte würde bald unbrauchbar geworden fein. Die Pfalter-Initialen haben aber bis 1516, VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 47 ohne daß ihnen eine außergewöhnliche Abnutjung anzumerken iß, für eine Reihe von Werken Dienße geleißet. Sie müffen mithin in Metall geßhnitten gewefen fein, und da, wie bereits bemerkt, die Drudefarbe damals eine ziemlich dünnflüfßge war, fo ließ ßch das Reinigen auch fchnell und ohne Schädigung beforgen. 24 Herr Heinrich Wallau iß ebenfalls zu dem Refultat gelangt, daß diefe Initialen ausMetall waren und berichtet auf den folgenden Blättern eingehend über ihre Zufammenfetjung. Wenn fomit alles daraufhindeutet, daß vor dem Jahre 1460 die Metallgravirung im Buchgewerbe den erften Rang einnahm und daß ße dann erß durch den (chneller und billiger herzußellenden Holzßhnitt verdrängt wurde, fo fteht dies auch mit der Entwicke- lungsgeßhichte des Bucheinbandes fehr wohl im Einklang. Jedes Klofter befaß neben der Schreibftube eine Werkftätte, in welcher die in den ver- fchiedenen Gewerben ausgebildeten Brüder ihre Thätigkeit entfalteten. Der wichtigße der dort betriebenen Indußriezweige war das Goldßhmiedhandwerk, und diefem lag es auch ob, für das Einbinden der Bücher zu forgen. Koßbare Elfenbeinfchnitjereien und aus edelen Metallen hergeßellte und mit Halbedelfteinen verzierte Befchläge bildeten damals die Bekleidung der hölzernen Buchdeckel. Als dann die billigeren, mit Leder bezogenen Einbände in Aufnahme kamen, wurde das Goldßhmieds-Handwerkzeug auch zur Bearbeitung des Leders verwendet. Das mefferartige Inftrument, mit dem man Ornamente in die Befchläge gravirte, diente zugleich dazu, um Contouren und Gewandfalten in das Leder zu [chneiden, während man dem Hintergründe mit der Punze ein perlartiges Ausfehen (opus punctile) gab. Außerdem bediente man ßch feit dem 13. Jahrhundert zum Preffen des Leders runder, viereckiger, rautenförmiger oder länglicher Metallftempel, in welche allerhand Verzierungen vertieft eingegraben waren, fo daß ße auf dem Leder in Blinddruck erhaben (en relief) erfchienen; ja, in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden diefe Metallftempel mit (chwarzer Farbe aufgedruckt, und den Deckel eines um 1480 angefertigten Cölner Einbandes zieren zwei große, (chwarz aufgedruckte Metallßhnitte . 25 So bildet die Geßhichte des Bucheinbandes zugleich eine Gefchichte des Metallßhnittes. Die frühen Einbände ftellen die Entwickelung desfelben in einer Zeit dar, aus welcher noch keine Abzüge auf Papier bekannt find, und die Buchdeckel des 16. und 17. Jahrhunderts lehren uns den Metallfchnitt in einer Periode kennen, in der die Papierabdrücke bereits wieder außer Mode waren. Aber noch mehr! Der Bucheinband verkörpert in gewißem Sinne felbft die Vorgeßhichte der Typographie. Nicht nur, daß ßch auf den Metallbeßhlägen zuerft vertieft gravirte, dann durch Abguß hergeßellte Reliefinfchriften befinden, fondern Herr Prof. Dr. Falk wird uns in den folgenden Bättern fogar Auskunft darüber geben, daß bereits im erften Viertel des 15. Jahrhunderts Inßhriften in das Leder mit beweglichen Buchftaben eingepreßt wurden. Allerdings waren es keine Typen mit erhabenem Buchftaben, wie ße Gutenberg gebrauchen konnte, fondern es handelte ßch um Punzen, auf deren Ende je ein einzelnes Buchftabenbild, vertieft wie bei einem Pet- fchaft oder Siegelring, eingegraben war, fo daß es auf dem gepreßten Leder erhaben zum Vorfchein kam. Vielleicht war ein Buchbinder der Erfinder der Neuerung, vielleicht aber entlehnte man ße einem anderen Gewerbe, doch weiß felbft Paulus Paulirinus, der erß gegen die Mitte des Jahrhunderts fchrieb, nur von den Goldfehmieden und den Gürtlern zu berichten, daß ße „totum alfabetum“ unter ihrem Werkzeug befaßen . 26 Gerade diefe beiden Gewerke find aber diejenigen, die mit der Buchbinderei in innigßem Zusammenhänge flehen, denn aus dem Goldfchmiedhandwerkging fie hervor und die Gürtler waren es, die den Buchbefchlag, als die Nachfrage größer wurde, fabrikmäßig herflellten, fo daß einige derfelben direct „Klaufurmacher,“ in Frankreich „fermailleurs,“ genannt wurden. Bevor aber eine folche Theilung der Arbeit flattfand, waren die Buchfchreiber meift auch ihre eigenen Buchbinder und zu gleicher Zeit Buch- und Schreibmaterialienhändler. Zahlreiche Anmerkungen in alten Handfchriften befagen, daß diefelbe Perfon das Buch gefchrieben und gebunden hat. Gegen den Ausgang des 13. Jahrhunderts laffen fich die erften Buchbinder, welche ihr Gewerbe als Spezialberuf betrieben, nachweifen und zwar zuerft in Florenz, dann in Paris, etwas fpäter in Cöln. Das waren die Centren der Wiffenfchaft, in welchen der ftarke Verbrauch an Büchern eine Trennung der Arbeits- leiflung frühzeitig begünfligte. An weniger litterarifch hervorragenden Orten konnten aber berufsmäßige Buchbinder nicht exifliren, fo daß in Hamburg überhaupt kein folcher vor 1588 nachweisbar ifl. Die Stadt Caffel ließ 1553 ein Urkundenbuch durch einen Kleriker einbinden, die Stadt Dixmuyden in Belgien 1530 ein Meßbuch durch die „Brüder vom dritten Orden.“ Genugfam bekannt ift es, daß die Brüder vom gemeinfamen Leben nicht nur das Abfehreiben der Bücher gefchäftsmäßig betrieben, fondern daß es laut Ordensregel deren Procurator oblag, für Holztafeln, Leder und Meffing, alfo für das Buchbinden, zu forgen. 27 Hat es bei diefer Sachlage nicht einen viel höheren Grad der Wahrfcheinlichkeit, anzunehmen, daß ein College des escripvand Marquet, der fich durch das Buchbinden mit der Gravirung von Metallplatten vertraut gemacht hatte, auf den Gedanken gekommen fei, in ähnlicher Weife Schulbücher auf mechanifchem Wege zu vervielfältigen, und daß feine Collegen den Vertrieb derfelben übernahmen, als daß ein Holzfchneider, dem noch dazu das Abfaisgebiet damals durch die Innungsvorfchriften wahrfcheinlich fehr gefchmälert worden wäre, auf die Idee verfallen fei, gefchriebene Bücher zu faefimiliren ? Ich glaube, diefe Frage bejahen zu dürfen, und bin zugleich überzeugt, daß die Schulbücher jettes en molle von Metallplatten gedruckt wurden. Zweifelhaft kann es aber fein, ob man fich beim Abdruck des Kupferjtich- oder des Metallfchnitt - Druckverfahrens bediente, was infofern einen großen Unterfchied bedeutet, weil im erfteren Falle der Text (chwarz auf weiß, im andern aber weiß auf (chwarz erfchien. Da wir von Kupferjtichen Papierabzüge älteren Datums als von Metalljchnitten befitjen, und auch das befprochene italienifche Planetenbuch geltend gemacht werden kann, fo wäre das erjlere keinesfalls unmöglich . 28 Andererfeits weifen aber unfere bisherigen Unter- fuchungen daraufhin, daß die verwendeten Platten wahrßheinlich nicht aus Kupfer, fondern aus Meffing befanden, und da überdies der Kupferdruck damals nur wenigen Gold- (chmieden, der für den Metallfchnitt genügende Petfchaftdruck aber allgemein bekannt war, fo werden wir beinahe das zweite Verfahren als das wahrjcheinlichere annehmen müjfen. Auch dürften die Schüler (chwerlich an den weißen Buchftaben auf (chwarzem Grunde Anjloß genommen haben, da die (chwarz gewachsten oder aus geßhwärztem Holz angefertigten Schreibtafeln, vielleicht auch fchon die fchwarzen Wandtafeln in den Schulen allgemein gebräuchlich waren. Jedenfalls (ind die zahlreichen Inßhriften auf Metallßhnitten, unter denen fich fogar der Text eines Ablaßbriefes befindet, (ammtlich weiß auf fchwarz . 29 VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 49 Unfere bisherigen Refultate ßheinen daraufhinzudeuten, daß der erße Schulbücher- fa,brikant eher in Flandern als in Holland gewohnt habe, aber es giebt doch einen Grund, der midi an die Richtigkeit der Angabe der Cölnifchen Chronik glauben läßt. Wenn wir HoltropsMonuments typographiques, dieeinen fo vorzüglichenUeberblick über die nieder- ländifcheBuchilluftration bieten, durchblättern, fo fällt uns bei einer großen Zahl der Abbildungen auf, daß der Erdboden fchwarz gelaffen und die auf demfelben fprießenden Pflanzen und Gräfer in weißen Contouren eingefchnitten find, oder daß, wenn es fich um Innenräume handelt, der Fußboden in verjchiedenßer Manier fchwarz und weiß getäfelt iß. Forfchen wir nach den Orten, wo diefe Schnitte entßanden find, dann kommen in erßer Reihe die holländifchen Städte Gouda, Haarlem und Delft in Betracht. Als Leeu feinen Wohnßtj nach Antwerpen verlegte, ging diefe Manier auch nach dort über, während fie in Deventer und Zwolle wohl fchon urfprünglich war. — In die Entwicklungsgefchichte des Holzfchnitts, foweit fie uns bisher bekannt iß, läßt fidi diefe fonderbare Behandlungsart kaum einreihen; man beachte nur einmal, welche Mühe der gar nicht ungefchickte Holzfchneider der bekannten Gregormejfe 30 auf die Ausarbeitung des Fußbodens verwendet und wie er trotjdem eine ganz verfehlte Wirkung erzielt hat. Betrachten wir hingegen einen Metallfchnitt, auf dem ein ähnlich fliefenartiger Boden dargeftellt iß, 31 fo erkennen wir fofort, daß die Technik dort völlig berechtigt war. Ebenfo war das Verfahren, die Blumen auf dunklem Erdboden weiß einzuzeichnen, für den Metallfchnitt die einzig mögliche Löfung, während es dem Holzfchnitt ein unbeholfenes, fpielkartenartiges An- fehen verleiht. Dies legt die Vermuthung nahe, daß in den Städten des Herzogthums Holland die Holzfchneidekunß erß in fpäterer Zeit Aufnahme fand, während der Metallfchnitt fchon früher von Niederdeutfchland aus eingedrungen und von heimifchen Künßlern ausgebildet worden war. 32 Jetjt werden wir uns darüber klar werden müffen, ob Gutenberg wohl von diefen nieder- ländifchen Schulbüchern, deren Verbreitung kaum eine allzu bedeutende gewefen fein dürfte, Kenntniß erhalten haben kann. Wir wiffen aus den Straßburger Prozeßakten (die auf fpäteren Blättern von anderer Seite noch ausführlicher gewürdigt werden), daß Gutenberg dort 1438 eine Gefellfchaft bildete, welche Spiegel in Maffen anfertigte, um ße „uff der Ocher heiltumsfart“ zu verkaufen. Die Ausßellung der großen Reliquien in Aachen erfolgte nur alle ßeben Jahre, und es läßt fleh daher leicht feßßellen, daß Gutenberg die vom 10.—23. Juli 1440 ßattfindende Schauftellung im Auge hatte — alfo dasfelbejahr 1440, das auch die Cölner Chronik als das Anfangsjahr der Buchdruckerkunß bezeichnet. Daß Gutenberg, der für hunderte von Gulden Spiegel angefertigt und fein und feiner Gefellfchafter Vermögen hineingeßeckt hatte, die Reife nicht angetreten haben follte, iß nicht anzunehmen; vielmehr läßt der Umßand, daß er am 25. März 1441 als Bürge auftrat, darauf fchließen, daß das Ergebniß der Reife für ihn nicht ungünßig ausgefallen war. Ebenfo wird der Verfertiger der holländifchen Schulbücher (ich nicht die Gelegenheit haben entgehen laffen, mit feinen Erzeugniffen das benachbarte Aachen, das zu folchen Zeiten hunderttaufende von Pilgern aufnahm, zu befuchen. Die oft erörterte Möglichkeit, daß Gutenberg fchon 1436 Druckverfuche angeßellt habe, iß um deffentwillen unwahrßheinlich, weil fleh dann nicht erklären ließe, warum er von 1440 ab — wie es doch allen Anjchein hat — bis zu feinem 27 Jahre fpäter erfolgten Tode feine Energie ausßhließlich auf die Erfindung und Ausbildung der Buchdruckerkunß ver- 7 50 W. L. SCHREIBER wendet hat, während er, wie wir fahen, in dem Zeitraum von 1436—40 feine Kraft zerfplitterte. Das Jahr 1440 muß alfo einen Wendepunkt in feinem Leben gebildet haben. Denkbar wäre es aber wohl,, daß er auch vorher fchon dem Buchgewerbe naheßand, denn in der Hinterlaffenfchaft feines Gefellfchafters Dritzehn fanden fich „große und kleine Bücher,“ er lehrte „Steine poliren,“ was nicht nur für Goldfchmiedarbeiten, fondern auch für das Einbinden koßbarer Bücher in Betracht kam, er lehrte „Spiegel machen,“ was wenigßens fpäter ein Vorrecht der Buchbinder bildete, 33 er hatte eine Preffe mit zwei Wirbeln, und folche benutjt noch heute der Buchbinder, er preßte mit Metallformen und diefe waren zum Treiben von Lederarbeiten (Kafletten, Einbänden, Futteralen) nöthig, felbß das „Snytzel gezug“ des Dritzehn könnte zum Lederfchnitt von Bucheinbänden gedient haben. Es iß dies natürlich nur eine vage Möglichkeit— obfchon es fonderbar genug iß, daß faß alles, was wir von Gutenbergs Lebensumßänden wiffen, in diefen Rahmen hineinpaßt — aber dann wäre auch erklärlich, daß der Meißer in dem Augenblick, in dem er das rohe holländifche Vorbild in die Hand bekam, ßch über die zukünftige Bedeutung der Neuheit klar war und ßch raftlos ihrer Weiterentwicklung widmete. Ob nun Gutenberg die oben erwähnten, zur Herßellung von Inßhriften auf Bucheinbänden benutjten Buchßabenßempel kannte oder ob ihm die im Goldßhmiedhandwerk vielfach verwendeten Punzen (Ornamente, Werkftattßempel, Beßhauftempel u. f. w.) als Vorbild dienten, fo muß der erfte Schritt m. E. darin beßanden haben, daß er den Text nicht mehr aus freier Hand gravirte, fondern Punzen mit einzelnen gravirten Buchßaben benutjte, um ße nach Erforderniß des Textes in die Metallplatten zu fchlagen. 34 Das Buch- ßabenbild mußte in der gewöhnlichen Stellung erhaben auf dem Stempel gravirt fein, diefer erzeugte auf der Metallplatte ein Spiegelbild, das auf dem Papierabzug wieder rechtfeitig erfchien; das Aneinanderreihen der Buchftaben konnte jedoch nicht in der gewöhnlichen Weife erfolgen, fondern mußte von rechts nach links geßhehen. Befaß Gutenberg ein in diefer Weife hergeßelltes Majuskel- und ein Minuskelalphabet mit den üblichen Ligaturen, fo war die Arbeit in wefentlich kürzerer Zeit herzußellen und das Aus- fehen derfelben wurde gleichmäßiger. Zu klein werden wir uns das Buchßabenbild der- felben nicht vorßellen dürfen, fondern ein fogenannter langer Buchßabe wird, wie auf den älteren Metallfchnitten und dem 27zeiligen typographifchen Mainzer Donat, eine Höhe von etwa 9 mm gehabt haben. Faß hat es den Anfchein, als wären ähnliche Verfuche nicht nur von Gutenberg, fondern auch von Anderen unternommen worden; wenigftens läßt ßch aus alten Avignoner Notariats- akten folgendes feßßellen : 35 Ein aus Prag ßammender Goldfehmied Procop Valdfoghel, der in der päpftlichen Stadt Avignon feinen Wohnßt} genommen hatte, beßätigte am 4. Juli 1444, von einem Magißer Manaudus Vitalis „duo abecedaria calibis et duas formas ferreas, unum instrumentum calibis vocatum vitis, 48 formas stangni necnon diversas alias formas ad artem scribendi pertinentes“ geliehen erhalten zu haben und verpflichtete ßch, diefelben nach Aufforderung fofort zurückzugeben. Er trennte ßch am 26. Auguft von feinem damaligen Gefell- fchafter, dem Uhrmacher und Schloffer Girardus Ferrofe ausTrier und nahm an deffen Stelle folgenden Tags einen gewiffen Georgius de la Jardina alsTheilhaber auf. Ferrofe mußte beeiden, daß er Niemand im Umkreife von zwölf Meilen die erlernte Kunß zeigen dürfe; Jardina zahlte 10 Gulden Lehrgeld, wofür Valdfoghel noch die nöthigenWerkzeuge lieferte. VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 51 Valdfoghel lehrte ferner in demfelben Jahre einem Juden Davinus von Carderouse die „scienda et practica scribendi“ und verpflichtete [ich am 10. März 1446, ihm „27 litteras ebraycas formatas, scisas in ferro bene, unacum ingeniis de fuste , de stagno et de ferro“ zu liefern, während der Jude als Gegenlei[tung dem Goldfehmied die Kunß, Stoffe zu färben, beibringen follte. Der Jude fuchte fich feinen Verpflichtungen zu entziehen und wurde daher zur Herausgabe ihm verpfändeter „48 litterae gravatae in ferro“ aufgefordert und zur Beteuerung, die „dicta ars artificialiter scribendi“ innerhalb eines Umkreifes von 30 Meilen geheimzuhalten, gezwungen. Zur nämlichen Zeit ßand aber Valdfoghel auch an der Spitje einer Gefellfchaft, die einen gemeinfchaftlichen Apparat (instrumenta sive artificia scribendi) befaß, und an welcher der fchon genannte Magißer Vitalis und der Magißer Arnoldus de Cofelhaco betheiligt waren. Vitalis trat am 5. April 1446 aus und verkaufte feinen Antheil an den „instrumenta sive artificia causa artificialiter scribendi tam ferro de calibe, de cupro, de lethono, de plumbo, de stagno et de fuste “ an Valdfoghel und den ebenfalls bereits genannten Schloffer Ferrofe um 12 Gulden. —Wenige Wochen fpäter, am 1. Juli, hatte Valdfoghel bereits Avignon verlaßen, und Ferrofe [cheint bald darauf ebenfalls aus der Stadt fortgezogen zu fein. Daß 48 Buchßaben keinen typographifchen Apparat bilden können, liegt auf der Hand, und wir haben nur die Wahl, entweder an ein metallographifches Vervielfältigungsverfahren zu denken, ähnlich dem oben gefchilderten, oder auch nur an einfaches Schön- [chreiben, verbunden mit der Herftellung correcter Manufcripte. Für die letjtere Auf- faffung läßt ßch die Ankündigung des niederdeutfehen Schreibmeifters Johanns vamme Hagen anführen, der ßch zum Unterricht „in diversis modis scribendi magistraliter et artificialiter “ empfahl und dabei von „diversis nottulis neenon cum auro et argento similiter cum metallo extra pennam “ fprach. 36 Schon zu Karls des Großen Zeiten fcheint deffen Schreibmeißer Bertcaudus Vordrude -Modele für die Initialen befeffen zu haben, und bei den im 12.Jahrhundert zu Engelberg hergeßellten Handfchriften macht ßch ebenfo wie bei den zu Frovins Zeiten in Einßedeln gefertigten Manufcripten folch Vordrude bemerkbar. Aus dem 15. Jahrhundert wißen wir von Hartmann Schedel, daß er Metallpatronen für diefen Zweck befaß; der Italiener Felice Feliciano fchrieb ein Werk über die geometrifche Conftruction der Buchftaben, das Albrecht Dürer und den Franzofen Geoffroy Tory zu gleichen Verfuchen anfpornte und bis in das vorige Jahrhundert hinein die Geifter befchäftigte; auch die 17 messing illuminier mödel, die das Kloßer Benedictbeuern 1499 für 10 den. kaufte, dürften zu ähnlichem Zweck gedient haben. Andererfeits wißen wir aus der bekannten Schlußfchrift der 1470 zu Paris gedruckten Briefe des Gafparinus fowie aus zahlreichen Schlußfchriftenoberitalienißher Druckwerke, daß man die Buchdruckerkunft auch als nova ars scribendi bezeichnete, und felbß in Deutfchland behalf man ßch mitunter mit dem Ausdruck Schreiber für einen Drucker. 37 Man konnte die Bezeichnung ars artificialiter scribendi daher auch fehr wohl auf einen Vorläufer der Buchdruckerkunft anwenden. Nicht ganz leicht erfcheint es allerdings, das Bedürfniß für die vielen angeführten Utenßlien zu erklären, da nach meiner Schilderung das metallographifche Verfahren das denkbar einfachfte fein müßte. Aus dem Werke des Paulirinus können wir jedoch eine gewiße Vorliebe jener Zeit für Aufzählung felbß der nebenfächlichften Inßrumente entnehmen, und von folchen war in unferem Falle eine 52 W. L. SCHREIBER ziemliche Anzahl nöthig. Es bedurfte einer Vorkehrung zum Ziehen gerader Zeilenlinien auf der Platte, eines Hammers zum Einjchlagen der Punzen, eines Schabers zum Ebenen der Druckfläche, eines Griffels oder Meters zum Nachhelfen der eingeßhlagenen Buchßaben, eines Ballens oder Polfters zum Aufträgen der Farbe, eines Behälters für die Druckjchwärze, einer Prefle oder fonftigen Druckvorrichtung (vitis?), eines Holz- kaßens mit Fächern für die alphabetifch geordneten Punzen (ingenium de fuste?), eines Rahmens zum rechtwinkligen Feßhalten des Papiers während des Druckes (duas formas ferreas?), dann der Metallplatten felbft (48 formae stagni?) und vielleicht noch anderer Dinge. Wie dem nun auch fein möge, jedenfalls war das ganze Valdfogheljche Unternehmen herzlich unbedeutend. 38 Von Papier oder Pergament iß überhaupt keine Rede; als Lehrgeld forderte er 10 Gulden, während Gutenberg 80 bezw. 125 Gulden verlangte; den Antheil eines Gefelljchafters kaufte er für 12 Gulden zurück, während bei Gutenberg der Werth eines Gejchäftsantheils von vornherein auf 100 Gulden feftgefetzt wurde. Schließlich lernte Valdfoghel felbft das Zeugfärben, das damals im füdlichen Frankreich in höchfter Blüthe ftand, und verließ Avignon; wahrßheinlich doch nur, weil die ars scribendi ihm nicht einträglich genug erjchien und er irgendwo anderwärts die Zeugfärberei betreiben wollte. Wir dürfen uns ja darüber auch nicht im Unklaren fein, daß dem metallographißhen Verfahren vielerlei Uebelßände anhafteten. Erftlich dürften die Rückfeiten des Papiers, wie es ebenfo bei den fpäteren xylographißhen Blockbüchern der Fall war, nicht benutzbar gewefen fein, und da für handjchriftliche Schulbücher ein fehr geringer Preis feßgefetzt war, fo konnte bei dem mechanifchen Verfahren, noch dazu wenn das doppelte Papierquantum erforderlich war, nur ein fehr bejcheidener Verdienß bleiben. Noch [chlimmer aber war es, daß, wenn bei der Herftellung der Textplatten irgend ein Fehler gemacht war, diefer ßch nicht fortfchaffen ließ, fondern in fämmtlichen Exemplaren zu Tage trat, worauf ßch wahrßheinlich die Klage im Tagebuche des Abtes le Robert bezieht „et etait tout faute.“ Früher oder fpäter muß nun Gutenberg eingefehen haben, daß ßch, fo widerfpruchsvoll es urfprünglich erjcheinen mußte, doch unveränderlicher Text mit beweglichem Material herßellen ließe, daß man direkt von Punzen drucken könne und daß diefe Manier fogar noch den Vortheil böte, Setzfehler corrigiren zu können. Er mußte daher daran denken, feinen Vorrath an Punzen zu vergrößern, oder richtiger gefagt, zu der Herftellung einer großen Menge völlig neugeftalteter Punzen (Typen) [chreiten. Daß das Buchßabenbild jetzt verkehrt (in Spiegelßhrift) gravirt werden mußte, war noch das Wenigße — es kam darauf an, den bisher runden Punzen eine fcharf vierkantige Form zu geben, fo daß eine genau an die andere paßte, und die frühere Länge von vielleicht 10 Centimeter auf die forgfältig ausgeklügelte von nicht ganz 3 Centimeter zu verkürzen und dabei zu forgen, daß die Höhe jeder einzelnen haarßharf der andern entfprach. Diefe Punzen, welche einzeln mühfam mit der Hand geßhni^t wurden, hatte Peter Schöffer jedenfalls im Sinn, als er dem Trithemius fagte „quos prius manibus sculpebant Sich in Berechnungen zu ergehen, wieviel folcher Typen nothwendig waren, iß völlig nutzlos, denn wenn wir auch wißen, daß man in der früheften Zeit immer nur Seite für Seite fetzte und druckte, alfo das Material für eine folche nebß dem für die Schwankungen nothwendigen Ueberfchuß VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 53 genügte, fo hängt doch eben alles von der Größe der Seite und der Größe der Typen ab, und hierüber fehlt uns jeder Anhalt. Aber es galt nicht allein, die richtige Form für die Typen zu finden, fondern es mußten auch Spacien und Durchfchüße, Rahmen zum Zufammenhalten der Seite, Inßrumente zum Faßen der einzelnen Zeile und zahllofe andere Werkzeuge und Hilfsmittel erdacht oder zurechtgeßutjt werden. Wir können uns aber deswegen kein vollßändiges Bild von allen diefen Schwierigkeiten machen, weil wir ja nur die gelungenen und deswegen auch von Beßand begleiteten Schritte einigermaßen beurtheilen können, nicht aber die vergeblichen Verfu die, die, ohne zum Ziele zu führen, doch Arbeit und Zeit genug erfordert haben mögen. — Zweifellos hat Gutenberg durch die Erfindung einer Gießform zurHer- ßellung der Typen feinem Werke die Krone aufgefe^t. 39 Wenn für das neue Verfahren trotjdem die Bezeichnung „Drucken“ beibehalten wurde, wie fich dies aus dem Worte „ impressus “ in der Schlußfchrift des Catholicon und „ gedruckef‘ in Pfißers Hißorie von Jofeph ergiebt, fo läßt fich dies nur dadurch erklären, daß fich durch die Vorläufer das Wort bereits als Begriff für mechanijch vervielfältigte Texte eingebürgert hatte. Die Preffe an fich kann auf die Bildung des Ausdrucks jedenfalls nicht von Einfluß gewefen fein, da fich Abzüge (man denke nur an die noch heute vorkommenden, mit der „Bürße“ hergeftellten Korrekturbogen, auf die ßch allerdings der Uebelßand der unverwendbaren Rückfeiten vererbt hat) auch ohne deren Mitwirkung herftellen laffen. 40 Neu war aber das Verfahren, daß man nicht mehr wie früher petßhaftartig von oben druckte, fondern das Papier auf die feßßehende Form legte und dabei ermöglichte, daß Vorder- und Rückfeite genau zu einander ßimmten. — Hat ßch nun auch anfcheinend nichts von den früheßen Druckverfuchen erhalten, fo beßtjt doch das British Museum ein aus der Weigelfchen Sammlung ftammendes Donatbruchßück, das einigermaßen meinenVorßellungen von dem Ausfehen derfelben entfpricht. 41 Diefes Fragment bietet die Eigenheit, daß dieColumnen durch Linien eingefaßt find und daß jede Zeile von der folgenden durch eine Linie getrennt iß. Es iß ziemlich ßcher, daß der Druck erft nach 1470 entftanden iß, auch find die Linien (chwerlich gedruckt, objchon ße andererfeits auch nicht mit Tinte gezogen zu fein (cheinen; jedenfalls entfpricht diefes Trennen durch Linien völlig der Praxis der Metall- jchneider, und ich möchte faß glauben, daß in folcher Weife die metallographifchen, vielleicht aber auch die typographißhen Erftlinge gedruckt waren. Dabei (cheint es mir übrigens nicht nothwendig, anzunehmen, daß alle Vorläufer das gleiche Ausfehen gehabt haben müffen, da fo vieles dafür fpricht, daß verjchiedene Leute an dem Problem der mechanijchen Textvervielfältigung arbeiteten, wie dies (chonWimphe- ling in denWorten „sed cum is (quidam Argentinensis) Moguntiam descenderet ad alios quosdam in hac arte similiter laborantes “ zum Ausdruck brachte. Ebenfo, wie man von Metallfchnitt-Bildern Reliefplatten, die fogenannten Teigdrucke, herßellte, könnte man auch von den mit Text verfehenen Metalltafeln Abgüße genommen und mit ihnen gedruckt haben. Dies würde den doppelten Vortheil geboten haben, daß bei den Papierabzügen der Text fchwarz auf weiß erfchien und die Buchftaben auf der urfprünglichen Metallplatte nicht in Spiegelßhrift, fondern in gewöhnlicher Weife gravirt wurden. Auf derartiges fcheinen zwei Eintragungen im Hinterlaffenfchafts-Inventar der Jacoba van Looz-Heinsberg, die am 3. März 1465 als Aebtifßn des Klofters Bethanien bei Mecheln ßarb, hinzudeuten: „Unum instrumentum ad imprimendas scripturas et ymagines — 54 W. L. SCHREIBER Novem printe lignee ad imprimendas ymagines cum quatuordecim aliis lapideis printis.“ Es haben fich wohl außer einigen in Schiefer gravirten Siegeln auch ein paar aus hartem [chwarzem Graphit gejchnitteue Formen erhalten, die vermuthlich von der Hand eines in der Gegend von Cöln oder Aachen thätigen Goldjchmiedes mit bildlichen Darßeilungen und kurzen Schriftbändern verfehen find; zum Abdrude auf Papier (cheinen ße aber jedenfalls nicht geeignet, fondern dienten vermuthlich zur Preffung von Backwerk oder Wachsbildern, Thongefäßen, Pappdeckeln oder irgend etwas derartigem. — Unter diefen Umßänden iß es als ein äußerß glücklicher Zufall zu bezeichnen, daß ßch zwei verfchiedene Drucke des Wahrzeichens des Kloßers Bethanien, deffen Aebtiffin Jacoba war, erhalten haben. Der eine iß ein Metallfchnitt, der andere ein Kupferßich; beide ftellen den Be- fuch Chrifti im Haufe des Lazarus zu Bethanien dar und tragen die Unterfchrift Ex bethnia ppe mechlina tradif pressa. i2 Wenn ja auch beide einer etwas fpäteren Zeit entßammen als derjenigen, um die es ßch für uns handelt, fo darf dock wohl die Ver- muthung, daß die printae lapideae in irgend einer-Weife auf Metallgravirungen zurückzuführen find, als nicht unberechtigt erjeheinen. Zum Schluß möchte ich noch des Poema encomiasticum de chalcographiae inventione erwähnen, das der Se^er und Corrector Arnold Bergellanus 1541 dichtete und dem damaligen Erzbifchof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, widmete. Bisher wurde auf dieses Zeugniß fehr wenig Gewicht gelegt, ja man hat es direct verfpottet, und doch läßt ßch nicht verneinen, daß der Mann ein Fachmann war und, da er in Mainz arbeitete, nicht gut etwas berichten konnte, was den dortigen Traditionen zuwiderlief. Bergei fagtalfo, daß Gutenberg durch feinen Siegelring zu der Erfindung veranlaßt wurde, daß er Metall verwendete und daffelbe auf verfchiedene Weife mit dem Grabßichel bearbeitete, bis er darauf kam, Typen aus hartem Mefßng mit den Händen zu fchnitjen. Diefe Art der Her- ßellung wäre jedoch zu theuer geworden, er habe daher den Text zunächß in Holztafeln gefchnitjt, endlich aber das Gießen der Typen erfunden. Im wefentlichen entfpricht diefe Darßellung alfo dem Ergebniß unferer Unterfuchung: Die Typographie beginnt mit dem Graviren von Metallplatten, und zwar muß es ßch um vertiefte Buchftaben handeln, da auf den Siegelring verwiefen wird; ebenfo gefchieht als Metall des Meffings Erwähnung. Zeitlich nicht unrichtig iß auch das Eingreifen der Holzfchneidekunft gefchildert, nur daß irriger Weife die Perfon Gutenbergs damit in Verbindung gebracht wird. Endlich gelingt die Herßellung von Typen mittels einer Gießform, und von da ab handelt es ßch nicht mehr um ein Vervielfältigungsverfahren in der Weife graphifcher Kunßblätter, fondern um eine völlig neue Erfindung — die Buchdruckerkunft. w. L. Schreiber. Anmerkungen 1. Diefe zuerftvon Ghesquierre im Esprit desJournaux, Juni 1779, S. 234 erwähnten Urkunden find hier etwas modemißrt, jedoch möglichß getreu wiedergegeben; man findet (ie faefimilirt bei A. Bernard, De l’origine et des debuts de l’imprimerie enEurope, Paris 1853, Bd. I, Tf. 1. — Der Januar 1445 iß nach heutigem Kalender der Januar 1446. Zwanzig sous tournois ßnd etwa 78 Pfennige. 2. Ms. boruss. 4« Nr. 249 der Königl. Bibliothek in Berlin. Bl. 60 v. Wie aus dem Regißer hervorgeht, war Wynand kein Mitglied, fondern benefactor des Kloßers. — Die von ihm vermachten Bücher erreichten natürlich nicht den Werth von 20 Gulden, wie dies Weale in den Transactions of the Biblio- graphical Society Vol. IV London 1898, S. 203 ff. behauptet, fondern der weitaus größte Theil diefer - Summe kommt zweifellos auf den an erßer Stelle genannten Abendmahlskelch, und der Bücher gefchah wohl weniger ihres Werthes als der Neuheit wegen Erwähnung. VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE 55 3. Der Holzfchneider Johannes Eyfenhut nennt [Ich am Ende feines Defensorium Mariae „impressor“ und ebenfo iß der xylographifche Donat des Conrad Dinckmut in der Schlußfchrift kurzweg als „ impressus “ bezeichnet. — Bernard hat a. a. O. I S.99 und II S.330 viele Beläge für das mettre en molle gefammelt, von dem im Februar 1474 den Parifer Druckern Friburger, Gering und Cranß gewährten Patent „de faire livres de plusieurs manieres descriptures en molle“ bis ins 16. Jahrhundert hinein, wozu [Ich noch ergänzen läßt, daß der Canonicus Guillaume Paradin in feiner Chronique de Savoye (1552) Gutenberg direkt l’art d’impression etfacon de moller les escritures et livres zufchreibt. 4. de Roches berichtete in den Memoires de l’academie de Bruxelles Bd. I, S. 536, daß er einen alten Bibliothekskatalog des bei Ulm belegenen Benedictinerkloßers Wiblingen beßße, in dem (Ich die Eintragung befände: „It. doicale i puo lib’o stmpto i bappiro no scrpo.“ Der Ausdruck stampare (ßempeln) bedeutet urfprünglich einen petfchaftartigen Druck und wurde ebenfo auf das Münzprägen wie auf den Zeug- und Bilddruck angewendet. In Italien übertrug [Ich das Wort auch auf dieBuchdruckerkunß, doch fcheint dies in Deutfchland nicht der Fall gewefen zu fein. — Die Wiblinger Bücherfammlung iß fpäter der Kgl. Oeffentlichen Bibliothek in Stuttgart einverleibt, de Roches befaß den Band 1777, wahrfcheinlich aber fchon früher, da ihn Martin Gerbert in feinem Iter italicum (St. Blaßi 1765) nicht erwähnt. Eine Ueberfeßung des Berichts von de Roches gab J. G. J. Breitkopf in feiner Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß, Leipzig 1779. — Dominicale, liber in quo continentur lectiones et alia quae ad officium dominicarum vel festorum dominicalium pertinent (Carpenter). 5. Angebliche Gutenberg-Buchßaben (in der Wirklichkeit aber Initialen, die eine Höhe von 50—75 mm haben) findet man abgebildet bei G. Libri, Monuments inidits, London 1863/64 Tf. 52. 6. Publication des Stuttgarter Literarifchen Vereins I, 4. Stuttgart 1843. In Ulm felbß wurde ebenfalls Tuch, vornehmlich aber Parchent hergeßellt; auch machte man fremde Tuche nach, und wir finden folche „auf brüchifche (brüggefche) und auf englifche Färb“ erwähnt. Das Aachener Tuch mußte namentlich in grüner Farbe geliefert werden; roth und kornblau waren ebenfalls beliebt, feltener wurden lichtblau, braun und fchwarz verlangt. Billiges Tuch kam aus Arras, fehr theures hingegen wird als möchlich (aus Mecheln), berner oder welfches Tuch bezeichnet. — Das ßimmt alles fehr wohl zu den fonßigen hißorifchen Ueberlieferungen, wonach Ulm und Augsburg derHauptßß der Leinweberei waren, während die Tuchweberei in Friesland, unter welcher Bezeichnung man damals den ganzen nördlichen Theil der Niederlande zufammenfaßte, und in Flandern in befonderer Blüthe ßand. 7. Abbildungen aus fämmtlichen uns erhaltenen Blockbüchern und Blockbuch-Fragmenten ßnd in W. L. Schreiber, Manuel de l’amateur de la gravure au XVe si&cle Bd. VII und VIII; die italienifche Pafßon findet ßch auf Tf. LXXXIX. Der Kürze wegen werde ich bei den wichtigßen Blockbuchausgaben gleich die betreffende Tafel im Text eingeklammert hinzufügen. 8. Ich habe die Entßehungszeit der einzelnen Blockbücher fehr eingehend im Centralbl. f. Bibliothekswefen 1895, S. 201—266 behandelt und verweife Intereffenten auf diefe auch als Sonderabdruck erfchienene Arbeit. Muß ich mich jeßt des Raumes wegen ziemlich kurz faffen, fo habe ich andererfeits meine in der Zwifchenzeit gemachten Beobachtungen nach Möglichkeit für die vorliegende Schrift verwerthet. 9. In der älteren iß faß durchgängig die Schreibart gh (coningh, gheboert) angewendet; in der jüngeren iß hingegen g (conig, geboert) bevorzugt. 10. W. H. Weale, Eearly Printing at Bruges. Transactions of the Bibliographical Society. Vol. IV London 1898, S. 203 ff. — Delepierre, Notice sur les tombes decouvertes en aoüt 1841 in den Annales de la Societe d’emulation de la Flandre occidentale. Vol. IV Brügge 1842, S. 129 ff. — Ch. Ruelens, La Vierge de 1418 in den Documents iconographiques et typographiques de la Bibliotheque Royale de Belgique, Brüffel 1865. — Wir haben fchon oben das ungenaue Citat Weale’s in Bezug auf das Legat desWynand von Roermond kennen gelernt, ebenfo falfch iß feine Behauptung, daß nach dem Berichte des Paulus Paulirinus die Spielkartenmacher Alphabete befeffen hätten. Nach feiner Angabe wären einige der in Rede ßehenden alten Holzfchnitte an das Archäologifche Mufeum zu Brügge gelangt, doch habe ich von dort keinerlei Auskunft erlangen können. Auch die gleich zu erwähnende Urkunde vom 17. Auguß 1447 iß mit völlig verfehlter Ueberfeßung zuerß in derZeitfchrift LeBeffroi tom. IV, Brügge 1873 S.244 erfchienen und, wenn v. d. Linde III, S. 819 Anm. 1 recht berichtet, wäre Weale auch für diefe irrige Interpretation verantwortlich. 11. R. Forrer, Die Kunß des Zeugdrucks vom Mittelalter bis zur Empirezeit. Straßburg 1898, S. 16.— Zum erßen Male wurde die Vermuthung, daß Jan de prentere kein Bilddrucker, fondern ein Zeug- 56 W. L. SCHREIBER drucker gewefen fei, von F. Lippmann im Repertorium für Kunßwiffenfchaft, Berlin 1878, Bd. I, S. 234 äusgefprodien. 12. Gilliodts, L’oeuvre de Jean Brito, prototypographe Brugeois, Brügge 1897. 13. E. van Even im Messager des Sciences historiques de Belgique, Gand 1866, S. 284 ff. 14. Lehrs im Jahrbuch der K. preuß. Kunßfammlungen Bd. XVIII (1897) S. 46 und Kämmerer ebendort Bd. XVII (1896) S. 143; dieAnßchten des leßteren über dieHeimath desSpielkartenmeißers erfcheinen mir aber weniger zutreffend. — Für das folgende vgl. Jules Renouvier, Histoire de Vorigine et des progr&s de la gravare. Bruxelles 1860, S. 28. 15. Selbß der allgemein übliche Ausdruck „Schrotblätter“ fürMetallfchnitte verdankt nur einer Flüchtigkeit fein Entßehen. v. Murr hatte in dem 1618 gefchriebenen Katalog des Nürnberger Kunßfammlers Paul Behaim gelefen: „11 Stuck einer vhralten Passion von gefchrotner Arbeit mit dieferjahrzahl: Ao. 1440“ und hierunter Metallfchnitte vermuthet. v. Heinecken bezweifelte bereits (Neue Bibliothek der fchönen Wiffenfchaften, Leipzig 1777, Bd. XX. Stück 2, S. 238 und Neue Nachrichten von Künßlern und Kunß- fachen, Leipzig 1786, Bd. I, S. 279) die Richtigkeit der Hypothefe, aber Sotjmann nahm 1841 den Ausdruck wieder auf und bürgerte ihn ein, wahrfcheinlich weil die gepunzten Metallfchnitte faß den Eindruck erwecken, als wären [ie von einem Schrotfchuß durchlöchert, welche Eigenthümlichkeit auch die Bezeichnungen „maniere criblee“ und „ dotted manner“ zum Ausdruck bringen. Behaim meinte aber zweifellos etwas anderes, denn er verzeichnete in feinem Katalog auch „Etlich Passionalßuck, Geißliche Männer vnnd Weiber von gefchrotner Arbeit mit Roth vnnd Weiß gedruckt,“ und derartige, farbig gedruckte Metallfchnitte ßnd bisher nirgends aufgetaucht. 16. Der Helm iß abgebildet bei G. von Suttner, Der Helm, Wien 1878 Tf. V; die Werkzeuge ßnd es in Forrer’s Zeitfchrift „Antiqua,“ Straßburg 1890, S. 53. 17. Deutfehes Kunßblatt, Jahrgang II, Leipzig 1851, S. 21. 18. Die in der jüngeren Manier ausgeführte Grabplatte des flämifchen Ritters Martin seigneur de la Capelle iß in der Zeitfchrift „L’art pour tous“ Jahrgang XX No. 507 farbig abgebildet, und der Herausgeber bemerkt dazu: „In Frankreich ßnd die Grabmäler diefer Gattung in Stein ausgeführt; in Flandern aber, dem Lande der Mefßngwaaren, trifft man deren in Rothkupfer geßoehen, die wie ein zum Drucken be- ßimmter Kupferßich ausfehen.“ — Wenn in diefem Falle, wie überhaupt in fpäterer Zeit, ßatt der einfachen Bearbeitung des Hintergrundes mit Punzen, diefer mit einem teppichartigen Mußer bedeckt wurde, fo mögen die fchachbrett- oder rautenartig verzierten Goldgründe der Miniaturen dabei allerdings vorbildlich mitgewirkt haben, aber die eigentliche Veranlaffung blieb doch die Abßcht, die bei dem Schaben des Hintergrundes unvermeidlichen Unebenheiten deffelben zu verfchleiern. 19. Veröffentlicht von Senator Dr.W.Brehmer in den „Mittheilungen des Vereins für Lübeckifche Gefchichte“ 1889, S. 208. 20. Der fchon erwähnte hl. Bernardin mit der Jahreszahl 1454, abgebildet bei W. Y. Ottley, An inquiry concerning the invention ofprinting, London 1863, S. 194; eine hl. Catharina, abgeb. Schreiber, Manuel Bd. VI, Tf. 28; ein hl. Chrißoph, abgeb. W. Schmidt, Druckdenkmale Tf. 32, und ein hl. Georg, abgeb. Vicomte Henri Delaborde, la Gravüre, Paris o. J. S. 53. — Der Raum geßattet es nicht, näher auf die Einzelheiten einzugehen, und ich muß für diefe auf den III. Band meines Manuel verweifen. Bemerkt fei aber noch, daß auch das erße in Mainz erfchienene illußrirte typographifche Werk, die 1479 von Nu- meißer gedruckten Meditationes Turrecrematae, mit einer ßattlichen Zahl von Metallfchnitten geziert iß. 21. Lehrs, im Jahrbuch der preuß. Kunßfammlungen Bd. XI S. 161; Abbildungen der Originale und Copieen bei L. Cuß, The master E. S. and the Ars moriendi. Oxford 1898. 22. F. Lippmann, Die ßeben Planeten. Publikation der internat. chalcographifchen Gefellfchaft für 1895. — Abbildungen eines Blattes der Kupferßich-Pafßon bei von Lütjow, Gefchichte des Deutfchen Kupfer- ßichs und Holzfchnitts, Berlin 1891 S. 15, F. Lippmann, Der Kupferßich, Berlin 1896 S. 17 und anderwärts. 23. Zuerß vollßändig befchrieben von F. X. Stöger, zwei der älteßen deutfchen Druckdenkmäler, München 1833. — In meinem Manuel Bd. III 2500 hob ich hervor, daß bei den Ausgaben mit handfchriftlichem Text die Bildplatten völlig unverleßt ßnd. Als die Metallplatten, die nur eine Stärke von etwa 6 mm hatten, gleichzeitig mit den Typen gedruckt werden follten, ßellte ßch die Unmöglichkeit, dies zu thun, heraus. In Folge deffen wurden die Metalltafeln einzeln auf Holzplatten aufgenagelt, fo daß ße diefelbe Höhe wie die Typen erreichten, und man bemerkt bei jedem Bilde diefer Ausgabe deutlich die Abdrücke der Nagelköpfe. — Wegen der folgenden Pafßon vgl. Manuel III 2233. VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. 57 24. Audi die erßen am Niederrhein verwendeten Initialen, d. h. diejenigen, die (ich in Johann von Weß- falen’s 1475 zu Löwen erfchienenem Vergil roth eingedruckt finden, find in Metall gefchnitten, und das gleiche läßt (idi von verfchiedenen Zierbuch [laben, die Erhard Ratdolt in feinen venetianifchen Drucken verwendete, vermuthen. Für das 16. Jahrhdt. hat A. Kirchhoff im Archiv für Gefdiichte des deutfdien Buchhandels (Bd. X. S. 225 und XI. S. 358) aus den Nachlaßinventarien verfdiiedener damaliger Buchdrucker weitere Beweife beigebracht. Wir finden dort in Kupfer gefdinittene Leißen (Bordüren), ge- goffene Leißen und gegoffene Initialen, aber auch „vf holtj gegoßene Buchßaben“ aufgezählt, worunter wir jedenfalls Clichös zu verßehen haben. Es geht ferner aus diefen Urkunden hervor, daß die Buchverzierungen von Formfehneidern geliefert wurden, doch werden auch Goldfehmiede als Verfertiger der- felben genannt. — Wenn es bei manchen Illußrationen des 16. Jahrhunderts nahezu ausgefdiloffen iß, feßzußellen, ob ße in Holz oder Metall gefchnitten waren, fo liegt dies daran, daß die alte Metallfchnitt- technik im Laufe der achtzigerjahre des 15. Jahrhunderts ausßarb. Von da ab warder Metallfchnitt nichts anderes als ein in Metall ausgeführter Holzfchnitt, der ßch von diefem auch gar nicht äußerlich, fondern nur durch feine größere Haltbarkeit unterfcheiden follte. 25. Die Bezeichnung des Buchbefchlages als gesmeyd oder gesmeydspangen erhielt ßch bis in die Zeit hinein, wo er längß nicht mehr aus vergoldetem Silber oder Kupfer, fondern aus einfachem Mefßng hergeßellt wurde. — Perlartige Einbände, die völlig das Ausfehen von Metallfchnitten haben, ßnd abgebildet im Katalog der Bucheinbände des Germanifchen Mufeum. Nürnberg 1889 S. 16—22 und Tf. II. — Der mit Metallfchnitten bedruckte Einband iß abgebildet bei H. Lempertj, Bilderhefte zur Gefchichte des Bücherhandels, Cöln 1853—65; ein ähnlicher intereffanter Einband, von dem bekannten Buchdrucker Johannes Veldener gebunden, bei J. IV. Holtrop, Monuments typographiques des Pays-Bas. La Haye 1868 Tf. 33. — Die lange Zeit vorwiegende Anßcht, daß die zur Einbandpreffung verwendeten Stempel in Holz gefchnitten waren, iß jetjt wohl allfeitig aufgegeben. Nicht nur, daß in Buchbinder-Inventaren aus dem 16. und 17. Jahrhundert „meffene Stöcklein, meffene Stempfell und meffene Lehderßöcke“ aufgezählt ßnd, fondern es haben ßch auch allmählich ziemlich viele Originalformen gefunden, wovon eine bei Libri, a. a. O. Tf. XII abgebildet iß. — Mit Rückßcht auf die folgenden Ausführungen fei gleich erwähnt, daß in den Buchbinder-Inventaren auch immervonMeffingfchriften undMefßngliniendieRedeiß. 26. J. Kemke im Centralblatt für Bibliothekswefen Bd. VII, Leipzig 1890, S. 149. 27. Näheres befonders bei A. Kirchhoff, die Handfchriftenhändler des Mittelalters m. Nachtrag Leipzig 1853/55 und Bücher im Archiv für Gefchichte des d. Buchhandels Bd. XIX S.309ff. — Papier und Tinte durften in Luzern um die Mitte des 15. Jahrhdts. nur von Apothekern feil gehalten werden und 1313 bekleidete im Cißercienferkloßer Kaifersheim „Bruder Hainrich apotecker“ das Amt des Buchbinders. Da die Apotheker damals eigentlich nur Krämer waren, fo erklärt es ßch auch wohl, warum die Parifer ipiciers nicht nur stilos (Schreibgriffel), fondern wie die englifchen mercers gelegentlich auch Handfchriften verkauften. Darauf mag es auch zurückzuführen fein, daß die 1595 in Berlin gegründete Buchbinderinnung zwei Jahrhunderte lang mit den Krämern wegen des Handels mit Schreibpapier und Büchern im Kampfe lag. In Italien wurden die Schreiber oft als chartularii (Schreibwarenhändler) bezeichnet; die heute noch in England für die Schreibwarenhändler übliche Bezeichnung stationer bezeichnet hingegen urfprünglich einen Bücherverleiher. 28. Im 18. Jahrhdt. wurden 'fogar fo umfangreiche Werke wie der Vergil und der Horaz auf Kupferplatten gravirt und als Buch herausgegeben. Vgl. Janfen, Essai sur l’origine de la gravure ;Paris 1808 Bd. II S. 178 ff. 29. Stanislaus Julien hat 1847 in den Comptes rendues des seances de VAcademie des Sciences, Paris, Tome XXIV (7 et 21 juin) nachgewiefen, daß auch die erßen Holztafeldrucke der Chinefen den Text weiß auf fchwarz Wiedergaben. 30. Abgebildet bei Holtrop Tf. 32, Weigel u. Zeßermann 113, Effenwein Holzfchnitte des Germanifchen Mufeums Tf. 13. 31. Beifpielsweife Manuel VI Tf. 31,4. 32. In Florenz und Mailand bietet ßch eine analoge Erfcheinung. Am erßeren Orte erfchienen feit 1477 mit Kupferßichen illußrirte Werke. Holzfchnittillußrationen treten aber erß 1490 auf; in Mailand erfchien 1479 der erße mit Kupferßichen gefchmückte Druck, der Holzfchnitt fand erß 1496 Eingang. Die frü- heßen Holzfchnittillußrationen diefer beiden Städte zeigen nun, ganz ähnlich den holländifchen, dunkel gelaffene Erdflächen mit weißen Pflanzen und perlartig punktirte Hintergründe, nur in wefentlich geiß- 8 58 W. L. SCHREIBER VORSTUFEN DER TYPOGRAPHIE. reicherer Auffaffung und Ausführung. — Eins allerdings darf nicht überfehen werden. Auf den holländifchen Miniaturen jener Zeit findet (ich zuweilen der Erdboden fchwarzgrün gemalt, während die Blumen in gelblichem Ton aufgefeßt find. Wollte der Xylograph dies getreu wiedergeben, dann blieb ihm freilich nichts übrig, als den Grund flehen zu laffen und die Pflanzenumriffe einzufchneiden. 33. 1667 verordnete der Nürnberger Rath, es folle „hinfüro keinem das Futteral- und das Spiegelmachen mehr verßattet werden, der nicht daneben das Buchbinder-Handwerk ordentlich gelernet, feine Zeit erfanden und die Meiflerflück darauf verfertiget.“ Da durch diefesUrtheil das Spiegelmacherhandwerk als folches aufgehoben wurde, müffen diejBuchbinder glaubhaft gemacht haben, daß beide Handwerke von Alters her mit einander verbunden waren. 34. Die vielfach verbreitete Anficht (z. B. H. Bouchot, Le livre, Paris o. J. S. 27), daß die Münzßempel- fchneider längft Buchßabenpunzen befeffen hätten, ift unerwiefen, vielmehr flammen die bisher nachweisbar ältefen aus dem Ende des 15. Jahrhdts. und zeigen einzelne Buchftaben, Kronen und andere Verzierungen. Die Form der Punzen felbft ift noch nahezu diefelbe wie die der Töpferftempel aus der Pfahlbau-Zeit. In dem bekannten Kabinetsbefehl Karls VII wird Gutenberg „komme adextre en tailles et caracteres de poincons“ genannt und die Buchdruckerkunft als „linvention de imprimer par poincons“ bezeichnet. Der Ausdruck poingon, der urfprünglich Punze bedeutete, wurde alfo auf die Typen übertragen. Vgl. auch Numismatifche Zeitfchrift Bd. XX, Wien 1888 S. 154. 35. Die Dokumente wurden vom Abbö Requin gefunden und von ihm zuerß in einer Schrift L’imprimerie ä Avignon en 1444, Paris 1890 mitgetheilt. 36. Hierüber und über das Folgende vgl. W. Wattenbach, das Schriftwefen im Mittelalter, Leipzig 1896. 37. C. Caßellani, L’origine tedesca e l’origine olandese dell’ invenzione della stampa. Venedig 1889 S. 15 ff. In Augsburg wird Joh. Schüßler 1466 in den Steuerbüchern als Schreiber aufgeführt und behält diefe Bezeichnung bis zu feinem 1473 erfolgten Tode. Günther Zainer ließ ßch um 1468 in Augsburg nieder; bis 1472 wird er nur als commanens (Beifäß) und erß von da ab als civis Augustensis angeführt und zwar zunädift als Günther der Schreiber. Johann Bämler endlich, der fchon 1453 als Schreiber nachweisbar ift, behielt diefe Bezeichnung auch bei, als er 1472 zu drucken begann; 1477 wird er zum erften Male als Drucker bezeichnet. 38. Der Parifer Buchhändler A. Claudin (Les origines de l’imprimerie en France, Paris 1898) ift wohl der Erfte gewefen, der dies öffentlich ausgefprochen hat. Seine eigene Anficht, daß es fich um eine Art Schreibmafchine gehandelt habe, dürfte allerdings auch nicht zu viel Anhänger finden. 39. Daß dies übrigens nicht fo einfach war, ergibt ßch zur Genüge aus den Ablaßbriefen von 1454/55. Gutenberg gebrauchte 2 Exemplare der großen Initiale M; er fertigte aber nicht etwa eine Gießform zu diefem Zwecke an, fondern zog es vor, beide aus freier Hand zu fchnitjen. 40. Die Herßellung folcher Bürßenabzüge erfolgt, wie zugleich zur Ergänzung der auf S. 37 über das fogenannte Reiberdruckverfahren geäußerten Vermuthungen bemerkt fei, durch das fogenannte „Abklopfen:“ Der angefeuchtete Bogen wird auf die mit Farbe verfehene Druckfläche gelegt, dann werden ein oder zwei Deckbogen feuchten Papiers darauf gelegt und fchließlich klopft man die Papieroberfläche mit einer kräftigen dichten Bürße leicht an. Das Papier nimmt die Farbe fehr gut an, namentlich wenn man nach Entfernung der Deckbogen die hervortretenden Theile der Schrift oder des Holzßockes mit der Bürße oder dem Handballen nochmals leicht übergeht. Diefes Verfahren iß überaus einfach und erfordert nur wenig Zeit. 41. Abgebildet Weigel und Zeftermann Bd. II No. 291. 42. Ueber den erßeren ßehe Documents iconographiques et typographiques de la Bibliothüque Royale de Belgique. Bruxelles 1877 S. 18; der zweite iß abgebildet bei H. Bradshaw, Collected Papers, Cambridge 1889 S. 247. DER STEMPELDRUCK VOR GUTENBERG UND DIE STEMPELDRUCKE IN DEUTSCHLAND. NTER den Verfuchen, welche fchon vor der Mitte des 15. Jahrhunderts gemacht worden find, einzelne Worte und kurze Sä^e 1 auf mechanische Weife zu vervielfältigen, tritt uns ein Verfahren entgegen, das unfere befondere Beachtung verdient, weil bei ihm die Einzeltype, fo Scheint es wenigstens, zum erften Male in Anwendung gebracht wurde und feine Entftehung in eng(ter Verbindung mit der Herstellung von Büchern vorkommt. Wenn es auch nicht dazu diente, den Text von Mijfalien und Schriftwerken anderer Art auf mechanifchem Wege zu reproduciren, fo wurde es doch vorzugsweife zum Aufdrude auf Bucheinbände verwerthet. Hat diefes Verfahren überhaupt einen Einfluß auf die Erfindung der Typographie durch Johann Gutenberg ausgeübt, fo tritt alfo die eigentümliche Erfcheinung zu Tage, daß die Buchdruckerkunft, fo zu fagen, von außen nach innen in das Buch eingedrungen ift. Die Befchreibung der bis jetjt bekannt gewordenen Buchdecken mit Stempeldruck unter Beigabe photographifcher Copien, f. Tafel 1, wird das Verfahren deutlich machen. Dergleichen Einbände befinden fich zu Leipzig,Würzburg und Nürnberg; diefe bilden eine Gruppe. Eine andere Gruppe jüngeren Datums findet fich vertreten durch (nunmehr) nach Frankreich und England verfprengte und feither verfchollene Exemplare, welche alle aus Deutschland {lammen. In der ftillen Klofterzelle, der wir fo manches Erzeugnis mit Liebe gepflegter Kun(t während des Mittelalters verdanken, finden wir, wenn auch nicht gerade die Erfinder, fo doch die fehr geübten Hände, welche mit dem Einbande und feiner Verzierung durch eingeprägte Infchriften und Zierrat meifterhaft umzugehen verbanden. Eine folche Zelle bewohnte zu Nürnberg, dem berühmten Kunßfitse, bei den Dominikanern Frater Conrad Forfter, gebürtig von Ansbach, welchem ein Ordensgenoffe Johann Wirfing, von Eichßädt gebürtig, fich anfchloß. Beide beforgten für die Ordens(chwe{tern in Nürnberg bei St. Katharina und für die Ordensbrüder in Würzburg verfchiedene noch erhaltene Einbände, welche hier in Betracht kommen. I LEIPZIG Ffüheftens finden wir unferen Conrad Forfter im Jahre 1436 auf der Decke einer jet$t in Leipzig verwahrten Handfchrift. 1. Das aus der Klemmfchen Sammlung 2 in das Leipziger Mufeum für Buchgewerbe übergegangene Aemterbuch 3 (Pergamenthandfchrift von 236 Blättern in Folio vom Jahre 1431) zeigt einen Einband (Holz mit Lederüberzug) mit einer doppelten Infchrift, einer lateinifchen auf dem Vorder- und einer deutfehen auf dem Rückdeckel. Die lateinifche Injchrift lautet: Anno § Domini § mccccxxxvi liber § iste § ligatus %est per § fratrem § Conradum § forster § de § onoldspach § sacristam § Conuentus § Nurem- bergensis § ordinis predicatorum. (f. Taf. 1, Abb. d, e und f.) Die deutfche Infchrift: Disz § puch § ist § des § Conuents § der § suesteren § zu § sant katheryn § prediger § ordens § zu § Nuremberg § ihesxps §§ maria § katherina § ursula barba[ra ]. .yjgssjn 60 FRANZ FALK Die Worte von ihesxps an dienten nur zur Ausfüllung der Zeile und find nicht als Namen von Kloßerinfaffen anzufehen. 4 Dasfelbe Mufeum verwahrt ferner ein lateinifches Brevier in zwei Großfoliobänden, wovon der eine Band, Wintertheil, 5 laut Infchrift 1446 von der Bürgerin Anna Grum- bergerin für das eben genannte St. Katharinakloßer, der andere Theil, Sommertheil, im Jahre 1452 von der Nonne Marg. Kartheuferin 6 gefchrieben iß, zu Nutj ihres Kloßers St. Katharina Predigerordens. Jeder der beiden Bände, Chorbücher, zeigt zwei In- fchriften in Stempeldruck, eine auf dem Vorder- und eine auf dem Unterdeckel. 2. Wintertheil,Vorderdeckel: Anno $domini § mccccxxxxx iii § ligatus § est$ liber iste § per § fratres § Conradum § Förster %de% onoldpach § et § Johannem § eysteten. Conuentus § Nurembergensis § ordinis § predicatorum § in § crastino §s.§ Marci § ewangel. Rückdeckel: Ave § virginum § gemma § Katherina § aue § sponsa § regis § regum § gloriosa § ave.. .a... p... a... tia § tua § deprecantibus § patrocinia § impetrata § non § deneges suff$ ragia § Alleluia § alia § alia. Blatt la hat den handfchriftlichenVermerk: Nach xpi gepurt m? cccc? jn dem xlj iar hat diß buch gefchriben fraw anna grumpergerin bürgerin czu nur [mberg] czu nutj dem cloßer czu fant Katharina jn nur[mberg] predigerordens. pit got für ße. 7 3. Sommertheil,Vorderdeckel: Anno$ domini § mcccclvi i § liber % iste $ ligatus § est per § fratres § Conradum § Förster i de i onoldspach § z § iohannem § wirsing § Cantorem Conuentus § Nurembergensis § ordinis § predicatorum § sit § laus §§ \deo\. Rückdeckel : Lectionarius § iste § scriptus § est § per § sororem § Margaretham § Car- theuserin § z § illuminatus § per § barbaram § gwichtmacherin § Monasterii § sancte Katherine § in Nuremberg § deo § gracias. Die Schreiberin iß nochmals handfchriftlich bezeugt auf der Rüdefeite des erften Blattes: Nach xpi gepurt m? cccc? jn dem lij iar hatdißboch geßhriben fwefterMargaretha karteuserin czu nutj irem cloßer czu fant Katherina jn nuremb. prediger ordens. pit got für ße. 8 Darnach verdankt der ßattliche Foliant mehreren Perfonen fein Entßehen, der Schweßer Margaretha mit dem Familiennamen Cartheuferin 9 als der Schreiberin, der Barbara Gewichtmacherin als derjenigen, welche das Illuminiren beforgte, den Buchbindern Conrad Forßer und Johann Wirßng. II WÜRZBURG 4* Die Bibliothek der Hochfchule zu Würzburg verwahrt eine aus dem Würzburger Dominikanerkloßer 10 ßammende Pergament- handfehrift Expositio in Lucam u aus dem 15. Jahrhundert mit einem Einbande von der Hand unferes Kloßerbruders Forßer von 1442. 12 Anno § domini § mccccxxxxij % liber § iste § ligatus § est § per § fratrem § Conradum Förster § conuentus § Nurembergensis § ordinis § predicatorum. ff. Taf. 1, Abb. a u. c) nt wnnMDrnp 5. Die Bücherei der Stadt Nürnberg befißt unter der Bezeich- nung Centuria II, 35 eine aus dem Dominikanerkloßer (Bl. la unten: Iste liber est conventus Norembergensis fratrum ordinis predicatorum) ftammende Pergamenthandjchrift von 268 Folioblättern. 13 ! Auf dem Lederbande (f. Taf. 1, Abb. b u. g) lefen wir: Anno § domini %mccccxxxxxi% ligatus § est § liber § iste § per § fratres § conradum forster § et § iohannem eysteten § conventus § Nurembergensis § ordinis predicatorum. Die mitgetheilten fünf Infchriften, außer welchen gleichartige anderwärts noch zumVor- DER STEMPELDRUCK VOR GUTENBERG. 61 (cheine kommen dürften, belehren uns, daß der Dominikaner Conrad Forßer, aus Ansbach (Onoldsbach) gebürtig, im Orden das in befonderer Geltung (teilende Amt eines Sacrißans bekleidete, daneben über zwanzig Jahre, 1437—1457, die Kunß desBuchbindens übte. Weitere Lebensumßände konnte ich nicht feßßellen. Sein Genoffe, Frater Johann von Eichßädt, das andere Mal Johann Wirßng aus Eich- ßädt, wird als Cantor bezeichnet; er gefeilte ßch dem erßeren eine Zeit lang bei. Forßers Werkßätte verfügte über zwei, etwas verfchieden gefchnittene Stempel- „Garnituren,“ von denen die Abbildungen Proben geben. Die zu dem Einbande des Jahres 1436 benutzten Stempel von rund 10 mm Kegelhöhe (Abb. d, e u. f) zeigen faß alle einfache, etwas gedrungene Buchftabenformen, während die Schrift der Bände von 1442 und 1451 (Abb. a, b, c u. g) bei 11,5 mm Kegel ßhlankere, offenbar mit großer Sorgfalt durchgebildete Formen aufweiß. Bezeichnend für die „jüngeren“ Stempel iß die weiter entwickelte Ausßhweifung der Anfätje und Apices; vergi, befonders die Minuskeln e, d, f, s, auch das Worttrennungszeichen. Von den Buchßaben des Alphabets fehlen nur q und z. Sonß kommen vor: abcdefghiklmnoprfstu (als v)xy A C E FJ M N X W; § für Worttrennung; 9 Abkürzung für us; z für et; 2J- für rum; — über dem benachbarten Vocal für m oder n. Mit Ausnahme des A finden ßch alle Anfangsbuchstaben auf die Kegelhöhe der Kleinbuchftaben geßhnitten. Bei den „älteren“ Stempeln fehlt das lange f. Die Form des Majuskel-N der jüngeren Garnitur nähert ßch der Antiqua, ßehe Abb. g. Für Minuskel-n und -u [cheint in beiden Garnituren nur ein Stempel gedient zu haben ; vergl. Abb. e, wo in Conradü u offenbar ein Abdrude des umgedrehten n-Stempels iß; ebenfo Abb. b, wo jedoch der betr. Stempel zweimal unrichtig, d. h. bei n die verbundenen Haßen nach unten, bei u nach oben gerichtet, eingepreßtwurde. Die Buchßaben wurden eigens für diefe Art der Technik geßoehen; die Verwendung für Lederpreffung ßellt es außer Zweifel, daß ße, wie andere Buchbinderftempel, aus Metall gearbeitet waren. Ein Blick aufunfere photographißhe Lichtdruck-Tafel 1 zeigt fofort die Einzelbuchftaben; deutlich erkennt man das einzeln erfolgte Einpreffen der heißgemachten Stempel. Diefe trugen auf der Kopffeite das Buchftabenbild vertieft, petßhaftartig, eingravirt. Der Abdruck zeigt daher die Schrift erhaben heraustretend. Die erhöhte Fugenlinie zwißhen einzelnen Buchßaben bezeichnet den Zwißhenraum, der beim Auffetyen des Stempels neben dem vorher eingepreßten gelaffen wurde. Diefe Trennungslinie verfchwindet indeflen vollkommen, wenn die Stempel fo eng nebeneinander gepreßt werden, daß die Stempelkante ohne Zwißhenraum auf die Kante des links danebenßehenden Abdrucks aufgefetjt wurde, f. Taf. 1, Abb. d. Einzelne, verßhieden ftark eingepreßte Stempel diefer Zeile haben treppenartige Preffungen erzeugt, wie das befonders tief eingedrückte M der Jahreszahl oder das ziemlich flach gepreßte i von dni. Technißh bezeichnend iß auch das nach rechts fchiefe r von liber in Abb. c, wo der folgende, gerade aufgedrückte Stempel eine keilförmige Fugenlinie bewirkt hat. Ebenfo ift zu beachten das doppelt aufgepreßte m in Nurembergeßs (f. Abb. g.), deffen erfter Abdruck zu tief, dejfen zweiter aber etwas zu hoch ausgefallen iß. Weitere Beifpiele von ßhiefftehenden, über oder unter die Linie gepreßten Stempeln bieten die Zeilen der Abb. a, b, e und f. Der erße Anblick überraßht in einer Weife, daß man einen eigenartigen Druck, ein befonderes Druckverfahren, vor ßch zu fehen glaubt. Liegt einerfeits ein vervielfältigendes 62 FRANZ FALK Verfahren keineswegs vor, fo darf andererfeits die Bedeutung des Verfahrens nicht unter- fchätjt werden; es zeigt uns die metallene Einzeltype in befonderer Verwendung. Wir haben hier eine neue Art der Wiedergabe von Schriftzeichen, von „künßlichem Schreiben,“ characterizare sine penna , freilich ohne das Moment der Vervielfältigung. Wie weit diefes Stempeldruckverfahren von der Herßellung eines gedruckten Buches entfernt iß, liegt auf der Hand: das Verdienß der Erfindung Gutenbergs bleibt davon unberührt . 14 E in anderer in der Handhabung des Stempeldruckesbewanderter Buchbinder, geißlichen Standes, begegnet uns in Südweßdeutßhland, nämlich Kaplan Johannes Richenbach von Geislingen, der noch in den 60 und 70ger Jahren, bei längß bekannt gewordener Thätigkeit der Typographie, Einbände gleich den Nürnbergern herßellte. Seinen Namen finde ich drei Mal vertreten in Wiegendrucken. Leider konnte ich nicht eines einzigen diefer Bände anßchtig werden und muß mich auf die Wiederholung bibliographißher Angaben Anderer (Eberts Lexikon und Kloß’ Catalog) beßhränken. Hoffentlich gelingt anderen Nachforfchern in diefer Hinßcht mehr als mir. 1. Ebertim Allgemeinen Bibliographifchen Lexikon 1821 führtS.778unterNr.9688einen Wiegendruck an: Hieronymi epistolae, Argentorati, Mentelin (ohne Jahr, jedoch 1469) und fügt die Bemerkung bei: „In Briennes 15 Exemplar (für 1200 fr. verkauft) waren auf beiden Einbanddeckeln mit einem heißen Eifen zwei Infchriften eingebrannt, von welchen die auf der Rückfeite befagte: Per me Johannem Richenbach capellanum in Gyelingen (verlesen ftatt Gysi.) illigatus est a. D. 1469.“ Es [cheint, daß Ebert den Lederband fah oder auf einen guten Beobachter ßch ßütjte, wie käme er fonß zu der wichtigen Bemerkung: mit einem heißen Eifen eingebrannt? Es darf die Hoffnung ausgefprochen werden, daß der Band irgendwo auftaucht, dann wird ßch beßätigen, daß im Wefentlichen fein Ledereinband dem der Nürnberger Col- legen gleicht. 2. Der Verßeigerungscatalog der Kloßfchen Bücher, London 1835 S. 34 Nr. 460 und S. 35 Nr. 468 gibt Nachrichten über zwei vom Kaplan Richenbach hergeftellte Büchereinbände. 460. Augustinus De civitate Dei L. XXII cum commentariis Thomae Vallois et Nie. Triveth. Argentorati, Joh. Mentelin 1468/69 nebß der Bemerkung: An exceedlingly inter esting and curious copy, in the original binding, whereon is impressed the following inscription, in large letters, on the one side: „Agu. sti. nus. de civitate . dei.pertinet dho georgio. ruch. de gamundia.“ On the other: „Illigatus . est . anno .1470 .per. me. iohannes. richenbach. capellanum. in .gys. lingen.“ 468. Augustini Confessiones L. XIII. Argentorati, Joh. Mentelin 1468/69 mit der Bemerkung : This volume is also in its original binding, with the following inscription in large letters impressed thereon, on the one side: „Agustinus. in. li. bro . confession.pert'. dmo . i. ruch.“ On the other: „Illegatus . ano 1470 .per me rieh . en . bach in gislingen.“ Der Beßtjer Georg Ruch, Prießer in Gmunden, ließ alfo bei dem Kaplan Joh. Richenbach in Geislingen, nicht etwa Straßburg, dem Druckorte, binden. 16 Daß Richenbach Einzel- ßempel verwendete, iß erfichtlich an dem „i“ zwifchen Punkten vor Ruch in Nr. 468, DER STEMPELDRUCK VOR GUTENBERG. 63 ferner an „richenbach“ in Nr. 460 verglichen mit rich.en.bach in Nr. 468. Wenngleich Richenbach über den Einzelbuchßaben verfügte, [cheint er doch Silben und Worte zuerft zufammengefetjt und dann vermittels eines Inftrumentes gleichzeitig aufgedrückt zu haben, ein Verfahren, das etwa mit dem in der Buchbinderei heute noch üblichen „Schrift- kaften-Druck“ verglichen werden kann. W ährend der Dru ddegung begegnet mir bei erneuerter Durchficht von W. L. Schreiber „Darf der Holzjchnitt als Vorläufer der Buchdruckerkunß betrachtet werden?“ (Sonderabdruck aus dem Centralblatt für Bibliothekswefen) S. 16 eine Notiz über einen „Einband mit der eingepreßten Injchrift:“ ISTE . LIBER . EST . FRIS VLRICIGYSLINGER. LECTORIS . I. VLMA . MINOR. ILLIGAT VS. EST ANO\. DNI. M. CCCC.LXVII.P ME IOHANNES RICHENBACH. DE GYLLINGEN. Schreiber fand bei feiner lebten Anwefenheit in England die Bibliothek des Lord Spencer, nicht zugänglich. Inzwi[chen kam die berühmte Sammlung nach Mancheßer, wo fie als Rylands-Stiftung Aufhellung fand. Ohne Zweifel findet fich darin diefer Band, über den ich jedoch weitere Auskunft nicht zu geben vermag. FRANZ FALK. Anmprkunopn !• Geprägte Einbände mit einzelnen Worten, z. B. Namen des Buchbinders, oder ö mit mehreren Worten, wi ejacobus Filius Vincentii Illuminatoris in einen viereckigen Rahmen auf einem Stempel, fiehe in Lemperß, Bilderhefte 1854 Tafel IX; 1857 Tafel V. 2. Befchreibender Catalog des Bibliographifchen Mufeums von Heinr. Klemm. Dresden 1884. 3. Das Aemterbuch liber officiorum, officiale, wie es bei den Dominikanern in Gebrauch war, enthält eingehende Vorfchriften für die „Buch- und Briefmeifterin.“ Eine gleiche Handfchrift im Catalog Kloß 4603, wozu Kelchner im Centralblatt für Bibliothekswefen I, 307 zu vergleichen. Ueber eine Handfchr. aus Adelhaufen bei Freiburg i. B. (Vorrede 1454) vergl. Freib. Diöz. Archiv XIII, 202. 4. Der Handfchrift geht voran ein Calender mit necrologifchen Angaben, fo Febr. 3 obiit soror Gertrudis, Gwichimacherin ; Febr. 14. ob. soror Kungunt clos schreiberin ao Ix; id. aug. ob.fr. Joh. Niders. th.prof. vicarius huius domus ao XXXVIII; 16 cal. sept. Cristina Kartheuserin quefuit nostra sacrista et suorum. Vgl. A. Würfel, Todtenkalender von S. Cathar. Altdorf 1769. DiefeKunigund beendete 1443 ein deutfches N. Teftament. Murr, Mirabilia urbis Norimb. I, 253. 5. In der älteren Zeit fonderten fich die Breviare in zwei Theile: Winter- und Sommertheil, während das heutige römifche Breviar deren vier hat: pars hiemalis, vernalis, aestivalis und autumnalis. 6. Diefe vorzügliche Schreiberin fchrieb acht Bände Chorbücher innerhalb 13 Jahren, 1458—1470, vorher zum Theil mit Marg. Imhof andere liturgifche Bücher 1452. Sighart, Künfte in Bayern S.653 ; 652 Anm. 3; Murr, Mirabilia I, 251. 7. Auf derfelben Seite oben: presens liber pertinet ad monasterium Sororum See Katherine jn nuremberga Ordinis predicatorum. 8. Oben auf derfelben Seite findet fich derVermerk: Pars lectionarij Estiualis de Tempore a festo Corporis xpi usque ad aduentum dei Et de Sanctis a festo Translacionis Sti Dominici usque ad fest. Sti Andree apostoli pertinens ad monasterium Sororum Sande katherine jn Nuremberga sub cura ord. pred. 9. Laut Kloftercalendarium ftarb Marg. C. 1489 XIII. cal. dec., Barbara G. 1491, 2. id. iun. 10. „Sum bibliothecae fratrum ord. praed. Herbipoli“ als Infcript. Man bemerkt auf dem unteren Deckel die Spuren der Kette oben und unten, wonach fie zu Zeiten auf verfchiedene Art angekettet war. 11. Der Text beginnt mit dem intereffanten Rubrum: Incipit katholica et completissima elucidacio luce ewang. in herbipoli edita a uenerabili patre et domino Alberto epo quondam ratispon. quam conscribi fecit frater theodricus herbipol. adiutorio amicorum suorum quorum anime requiescant in pace amen. 12. Schon Hirfching fah die Handfchrift im Dominikanerklofter. Siehe feinen Verfuch einer Befchreibung fehenswürdiger bibliotheken Teutfchlands. Erlangen 1786. 1.295. Auf die Stelle bei Hirfching weift hin F. Meß, Gefchichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunft. 1835 S. 145. \l i r \‘ t i '1 : *1 .. A 64 FRANZ FALK DER STEMPELDRUCK VOR GUTENBERG. i:p l : 13. 14. 15. 16. Inhalt: 90 quaestiones (tertia pars fratris Thomae de Aquino) nebst Complementum tertiae partis summae; das Buch lag an der Kette. Die Metallbuckeln, Schließen, das Hornfchildchen nebß darunter gelegenem Buchtitel, ebenfo der auf der Längsfeite befindliche lederne Schußlappen ßnd entfernt. Eine nur mehr vereinzelte Erfcheinung des Druckverfahrens findet ßch in dem dritten Jahrgang der in Berlin erfcheinenden und von Robert Eitner redigirten Monatshefte für Mufik - Gefchichte 1871, wo- felbft Seite 2 Freiherr von Biedermann das Fragment eines liturgifchen Manufcriptes des 15. Jahrhunderts unter dem Titel: Ob Druck oder Schrift, unter Beigabe einer Facßmile-Tafel behandelt. Die Buchftaben nämlich und die Noten zeigen aufgedrückte Buchftaben, welche jedoch nicht durch ganze Typen hergeftellt, fondern durch verfchiedene Stempel, Rhomboiden, Vierecke u. f. w. zufammengefeßt ßnd: ein mühfamer, fdiwerfälliger, immerhin intereffanter Verfuch, welcher keineswegs zur Nachahmung einlud. Sammlung des Lomenie de Brienne, geb. 1727 zu Paris, Erzb. v. Touloufe 1763, Finanzminifter 1787, Card. 1788; er ftarb feiner geiftlichen Würden verluftig 1794. Der Beßßer Ruch fchrieb in das Ex. def Civitas am Ende: Nota quod anno domini 1469 die post festum Luciae emi istum Librum Augustini pro novem florenis de manu in stuba mea, presente fratre meo magistro marco In super ego georgius ruch presbiter humilis proposui mihi quod amplius velim contentari in libros quos habeo quia sufficientis[es?] habeo ad legendum praetaedio. o sancte Augustini [ne] lux doctorum imperti mihi ad illuminationem intellectus mei. Amen. In das andere Buch fchrieb Ruch : Anno domini 1470 emi istum libellum pro 30 grossis in sexternis et quaternis non ligatis nec rubricatis et eum aliquando labore inter gravi literas incompletas. Ueber das Schickfal beider Bücher konnte ich troß Anfrage an richtiger Stelle nichts erfahren. m •i \ ' m Tiriri stamrl \V GENEALOGIE DES MAINZER GESCHLECHTES GÄNSFLEISCH. ENN es auch bei der Würdigung einer Erfindung von der Wichtigkeit des Buchdruckes gleichgültig ift, welchem Gefchlechte der Mann angehört hat, dem ße glückte, fo verhält (ich das anders bei einer Unterfuchung, die (ich mit der äußeren Geßhichte des Ereigniffes befaßt. Zu dem Wenigen,was man bis jetjt über die perfönlichen Verhältniffe des Erfinders weiß, muß eine Darlegung der Umgebung, in der er aufgewachfen iß, und der Stellung feines Gefchlechts in der Heimath ihren Beitrag liefern. Gutenberg gehörte durch Geburt einem angefehenen Mainzer Stadtge- fchlecht an; einer der Familien, die die Selbßftändigkeit ihrer Vaterßadt gegen die drohende Landeshoheit des mächtigen, im Eießtje der ordentlichen Gerichtsgewalt befindlichen, geißlichen, Reichsfürßen zu erringen, ver- ftanden hatten. Das Gefchlecht zum Gänfefleifch tritt unter diefem feinem Hapsnamen urkundlich erß im Jahre 1330 auf. Doch liegen genügende Anhaltspunkte dafür vor, um es noch faß ein Jahrhundert rückwärts verfolgen zu können. Es theilte ßch in zweiiHauptßämme, zwifchen denen keinp BeJitj- gemeinfchaft mehr beftand. Troadem war es erforderlich, auch den andern Starpm, dem Gutenberg,nicht angehörte, zu berückßchtigen; fchon der Unterfcheidung der vielen, mit ihm gleichnamigen und gleichzeitigen .Perfonen halber. -<;ir. Der Mannsftamm des älteren Zweiges erlofch wahrfcheinlich mit dem Erfinder felbft. Der jüngere, von Sorgenloch zubenante, Stamm theilte ßch irn 14. Jahrhundert abermals. Der Mannsftamm der älteren, auch durch eine Wappenänderung von ihren Geßhlechts- vettern ßch abfondernden, Linie erlofch im Anfang des 16. Jahrhunderts. Sie .hatte ßch, nach dem Verlaffen der Stadt, faß völlig mit der Ritterßhaft der NachbarßhafLvon Mainz verßhmolzen. Der im Jahre 1443 nach Frankfurt übergezogene Ort zum Jungen bezeugt in feinen Aufzeichnungen, daß die von Sorgenloch genant Gänsfleifch, auch, wie fein eigenes Gefchlecht, von Alters her frei feien und viele Lehen hätten. Die jüngße Linie blühte, wenn auch in den beiden letzten Generationen in (chwächerer focialer Stellung, bis zum Jahre 1567. Die letjtlebende Frau des Gefchlechts ßarb fogar erß im Jahre 1605, in der Hauptftadt der Landgrafßhaft He(fen-Darmftadt. Die alte Stellung diefer wehrhaften ftädtifchen Ariftokratie war eine (ehr günftige. An der Spitze eines ftarkbefeftigten, kriegstüchtigen Gemeinwefens, vergaß ße nicht, die Grundlage ihrer Stellung zu erhalten. Durch Geld- und Waarenhandel, Gewandfchnitt, Landwirthßhaft auf eigenem Grund und Boden, und Vertrieb der Erzeugniffe daraus, ßcherte ße ßch den ererbtenWohlftand. Dabei war die rechtliche Stellung der Gefchlechter durch ihre alte Verbindung mit dem Erzbißhof, als Münzer-Hausgenoffen, eine eximirte. Während des 15. Jahrhunderts ßchern ße ßch oft perfönlich, durch Eintritt in die erzbißhöfliche Dienftmannfchaft, gegen ihre politißhen Gegner bei den Zünften. Heute lebt, meines Wiffens, nur noch eins diefer alten Mainzer Gefchlechter: die Freiherrn v. Molsberg; wie auch nur ein einziges aus dem benachbarten Frankfurt: die Freiherrn v. Holzhaufen. y 66 G. FRHR. SCHENK Die Durchführung diefer genealogi{chen Arbeit, die fich natürlich auch auf die Befitj- verhältniffe zu erftrecken hatte, gefaltete fich oft recht Schwierig. Der häufige Namenswechfel und die freie Vererbung des ßädti{chen Grundbefitjes boten mitunter fchwer zu enträtfelnde Probleme. Oft war die Einordnung nur durch genaue Beachtung der Siegel möglich. Außer meiner eigenen, vor 25 Jahren begonnenen Excerptenfammlung, deren Ver- werthung (chon weit früher geplant war (f. Anm.), kam mir zu (latten, daß ich auch die umfangreichen und forgfältigen Auszüge des Herrn Archivraths Dr. Arthur Wyß benutjen konnte. Sodann hatte ich mich der eifrigsten Unterftütjung der Herrn Profeffor Dr. Velke und Dr. Heidenheimer in Mainz zu erfreuen, die alles Einschlägige aus dem dortigen Stadtarchive mittheilten. Für den topographifchen Theil war mir die Sachkunde des Herrn Heinrich Walläu fehr förderlich. Ganz ungeahnte Ausbeute ergab das Frankfurter Stadtarchiv, deffen fehr weitgehende Inanfpruchnahme mir durch Herrn Oberbürgermeister Adickes und Herrn Stadtarchivar Dr. Jung ermöglicht worden i{t. Die oft in Anfpruch genommene Hülfsbereitßhaft des Herrn Kreisarchivars Dr. Göbl in Würzburg lieferte mir reiche Ausbeute aus den dortigen Mainzer Befänden. Auch das Wiesbadener Staatsarchiv gewährte werthvolle Ergänzungen. Der fonßigen Förderer der Arbeit iß gelegentlich im Texte gedacht worden. Einen Haupttheil der hier neu veröffentlichten Nachrichten lieferten die älteren handschriftlichen Arbeiten der Frankfurter Genealogen J. M. zum Jungen, J. E. v. Glauburg und J. K. v. Fichard. Sie find mit der Liebe und Sorgfalt bearbeitet, wie fie bei genealogischen Arbeiten in der Regel nur das perfönliche und heimathliche Intereffe mit fich bringt. Daß ich in vieler Hinficht troßdem {tark von ihren Refultaten abweichen konnte, verdanke ich in erfter Linie der Vereinigung eines reicheren Materials. Die häufig benutjten gedruckten Quellen find in abgekürzter, am Schluß der Arbeit vermerkter, Form wiedergegeben. Eine Ueberfichtstafel wird die Benutjung der Abhandlung erleichtern helfen. ANMERKUNG. Als Fortfetjung meines Auffatjes: „Ueber Johann Gutenbergs Grabßätte und Namen“ im Archiv für hefßfche Gefchichte und Alterthumskunde XV, S. 337. Obgleich ich dem verdorbenen A. v. d. Linde aus Gefälligkeit einige meiner damals bereits feßftehenden Hauptrefultate für feine Gefchichte der Erfindung der Buchdruckkunß mitgetheilt hatte, glaubte er die Verzögerung des Erfcheinens zu einem in jeder Beziehung grundlofen Angriff benuljen zu müffen. Ich habe darauf bei Lebzeiten diefes Schrift- ßellers gefchwiegen, und halte es auch heute .nicht für nothwendig, midi ausführlicher damit zu befaffen, als hiermit gefchieht. Genealogische Tafel 1 •*, .'■»;- ■' ■ ; • • »PSW ' K mr .- 4 “' •■■:•■ : -j'. V?.V : ■ .^ 1 .-;:: ■■ Genealogische Tafel I über die Familie GÄNSFLEISCH. 1. Die Linie des Erfinders. (II) HERR FRILE ZUM GENSEFLEISCHE, GENANT RAFIT, Ratherr zu Mainz, 1330—46, 1352 f. Ehefrauen: 1. N. N. 2. N., Witwe des N,von Oppenheim [geborene v. Sorgenloch?]. (12) FRIELE z.G., (13) JOHANN z.G. (14) PETERMAN z.G., Schöffe zu Mainz. Canonicus 1332, 1337 +. zu St. Peter Ehefrau: N. N. 1332—1370. vor Mainz. Ehefrauen: 1333. 1. Grede (zum Bechtolfmünzer?). 2. Nefe, Tochter Petermans z. Efelweck, (Wittwe Tilmanns zum Jungen ?). 1370, f 1386. 1. Ehe: 2. Ehe: (18) KATHERINE z.G. (19) FR1ELO z.G. (110) PETERMAN z. G., (111) KATHARINA (I 12) FRIELE z. G. (113) GREDE z. G. 1337. 1337. Ratherr (1353,55 Ehefrau (1353), zu Mainz. zum Herbolde. ), 1368,f 1383. 1373,79. : Grede. Ehemann: .382—92. Peter zum Herbolde. genant z. Efelweck, zur Laden. 1356—66, 1372 f. Ehefrauen: 1. N. N.? 2. Grete zur jungen Aben. 1356, f 1404. 1386. ? 1. Ehe: 2. Ehe: (118) JOHANN z.G. (119) FRIELE, (120) PETER, (121) GÖTZE (122) FRIELO G., (123) KETTE (124) HENNE p 25) FRIELE der Alte, Canonicus Canonicus (Gotfrid). Canonicus gen. z. Laden. gen. zur Laden. genant zur Laden, Ratherr zu S. Maria zu St. Stephan 1397. zu St. Victor. 1366, f 1432. 1366— 99,1400 f. zu Gutenberg. zu Mainz. ad gradus in Mainz. 1379. 1390 —1403. Ehemann: Ehefrau: 1372 f 1419. 1383—1405, in Mainz. Peter Ennechin Ehefrauen: 1414 -p. 1379 — 1414. Schlüffel. Grogjohann. 1. N. N. Ehefrau: 1407 t. 1400, f 1441. 2. Eisgen Wyrich. Katharine 1386- -1430,1433 f. Berwolf 1391 f 1395. 1. Ehe : ( 2. Ehe : (129) GREDE, (130) KETTE (?), (131) PATZE G. (132) FRIELE zur Laden, (133) ELSE z. Laden. (I34)HENNE zur Laden, Nonne zu Nonne Bis 1449. gen. zu Gutenberg. 1414—1443. genant Gutenberg. St. Clara zu St. Clara Ehemann: 1420, f 1447. Ehemann: 1420—1467 , 1468 f. in Mainz. in Mainz, 1427; Peter z. Blasofen, Ehefrau: Clas Vigthum. Ehefrau: (?) 1389, 92. Aebtiffin da- Bürgermeißer Elschen Hirt* 1411, f 1449/50. Ennelin felbft bis 1450. zu Mainz. zu Eltville. | m der eifern Thüre. 1382, f 1403. Bis 1457. 1 1437 ff. Tochter: N. zumBlasofen, (140) ORTEG. (141) ODILGEN G. (142) ELSE VITZTHUM. 14.. 1448—52. 1448—52. 1428, f 1475. Ehemann: Ehemann: Ehegatte: Michel Gänfefleifch Henne Gänsfleifch Henne Humbredit (II9). der Junge. zu Frankfurt. 1450—52 (II18). 1412, f 1477. 2. Ehe: (15) FRIELE z.G., Ratherr z.Mainz. 1348-63,1364f. Ehefrau: N. N. (16) CLARA z. G. Nonne zu Kloster Dalen. 1342. (114) HEILMAN. (115) GREDE. (116) NESE. (117) WONNE. 1364. 1363, -j- 1366. f 1374. Ehemann: Ehemann: Heinze zum Nicolaus Jungen zum Juckel. Bodram. (126) GREDE. 1372, 1399 f. (127) ORTLIEB genant zur Laden. 1372, f 1428/9. Ehefrauen: 1. N. N. 2. N. (Wappen: z. Schwan). 1. Ehe: (135) GRETE. Ehemann: Johann Molsberg, Richter zu Mainz. 1417 ff. (136) FRIELE zur Laden, der Junge. 1421, 42, 44. Ehefrau: N. N. 2. Ehe: (137) FRIELE G. zur Laden, Canonicus zu St. Stephan in Mainz. 1417/8, f 1460. (138) ULMAN zur Laden, Geiftlicher. 1417/8—1429. (143) HILDEGARD die Junge zur Laden. 1442. (17) CLAS z.G. (Siehe II1). (128) PETERMAN gen. zurLaden, zumLenfriede. 1411—21. 1426 f. Ehefrau: Kettchen. 1426—31. ? CLARA (139) GREDE zur Laden, 1413. Priorin von St. Agnes. 1450—53. Zu Seite 67. llM gliBia«SPgIP Itffiiili ■ ici&tj.nUsni'üi: ÜeS ui? ■1 in •üß~s '5>- '■äaök raamaim^^ Vvüiüi. V./» “.■#;. <*T* ■vi >^vv #s*? • ;}*ii***i: : ?cs*a Pj •^r "v-v v$£* . DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 67 I. Belege zu der I. Tafel über (H) friele zu dem Gänsefleische, j. v »ion ric^n der Stammvater des Gefchlechts. die Familie GÄNSFLEISCH. Nach Angabe desj.M. z. Jungen war er bereits 1. Die Linie des Erfinders, im Jahre 1330 Ratherr zu Mainz (F. G.Ch. III, f.389’). In 1331 bezeugt Herr Fryl zum Genfefleifch, als Erßer nach den Rittern, den Lehnbrief über die Vogtei zuVilzbach für die Stadt Mainz (Schaab, E. B. II, S. 137). Am 10. April 1331 und am 8. Januar 1332 wird ein Backhaus auf dem lojcher Hofe, gegenüber der Scheuer des Frilo z. G., erwähnt (Baur, Heff. Urkunden III, N. 995 u. *); ebenfo im Jahre 1346 (Baur, Heff. Urk. III, N. 239* u. 240). Audi im Käßrich befaß Fr. z. G. eine Scheuer und zu Hechtsheim Grundftücke, die dem Stephansftift grundzinspflichtig waren (Zins- regißervon ca. 1340 im Darmftädter Archive). Am 27. Januar 1332war er der erfte Bürger nach den Rittern in dem langen Verzeichniffe der wegen der Zerftörung der Klößer Geächteten (Würdtwein, Diplomataria Mag., S. 480). In der Sühne zwifchen dem alten Rathe und der Gemeinde war er der achte in der Reihe der vierundzwanzig Ratherren (Die Chroniken der deutfchen Städte XVII, S. 9). Bei dem Mainzer Tumult am 13. November 1332 fah ein Zeugein Herrn Frielen Hof zum Genfefleifche diefen felbft und feine Kinder, Pfaffen und Laien, gewappent fitjen, die Helme vor fich geteilt (Schaab, E. B. II, S. 146). Aus der Anfprache der 129 jungen Gefchlechter erhellt, daß Friele z. G. bei diefem Tumult fein Vieh und Anderes verlor, obgleich er felbft mit dem Kriege nichts zu thun hatte; während allerdings zwei feiner Söhne (Henne und Peter) unter den 129 waren (Die Chroniken der deutfchen Städte XVIII, S. 21 u. 31). Aus zwei Urkunden vom 14.No- vember 1337 erhellt, daß Friele von feinem bereits verftorbenen Sohne Johann zwei er- wachfene Enkel hatte, daß er alfo damals ein bejahrter Mann war. Am 28. Dezember 1338 bezeugt Fr. z. G., als Erfter von drei Mainzer Ratsherrn, famt feinem Stieffohn Petrus v. Oppenheim, Bürger zu Mainz, ein Notariatsinftrument (Schaab, E. B. II, S. 163). Am 11. März 1339 war der weife Mann Fr. z. G. einer der beiden Vertreter der Stadt und des Rathes in der Sühne mit dem Domftift (Baur, Heff. Urk. III, N. 1111). In der Zeugenreihe einer Sühne zwifchen zwei Mainzer Klöftern vom 18. Juni 1339 erfcheint Herr Fr. z. G. als Erfter hinter dem Kämmerer und Schultheißen (Schaab, E. B. II, S. 159). Am 5. Juni 1344 bezeugte Fr. dictus z. G., hinter Petrus g. z. Waldertheimer, Ratsherrn zu Mainz, ein Notariatsinftrument (Copialbuch von St. Agnes im Darmftädter Archive, N. 183; Schaab, E. B. II, S. 166, m. falfchem Datum). Am 5.Juli 1346 bezeugt Herr Fryl z. G., als Erfter hinter Kämmerer und Walpod, vor vier andern Ratsherrn, den Verkauf der Vogtei in Aftheim (Köhler, E.G.,S. 178).Eine Urkunde vom28. September 1348 bezieht fich offenbar bereits auf einen gleichnamigen Sohn (II5), da darin ein Ratherr Friele z. G. erft als vierzehnter unter fechsundzwanzig fteht (Senckenberg, Selecta juris et hiftoriarum. II, S.132). Friele ftarb vor dem 6.Juni 1352, wie ausdem hanauifchen Lehnrevers feines Sohnes Pedirman (1.4) erhellt. Danach hatte er felbft bereits diefes hanauifcheLehen von 6 Pfd. Geld getragen. (Reimer, Heff. Urkundenbuch, II Abth., 3. Band, N. 53). Er muß ein fehr hohes Alter erreicht haben. Verheirathet war er mehrmals, wie aus der Wiederholung des Vornamens Friele unter feinen Kindern erhellt. In le^ter Ehe hat er wahrfcheinlich einWitwe geheirathet, deren Sohn aus früherer Ehe, der Mainzer Bürger Peter v. Oppenheim, zum Jahre 1338 oben bereits erwähnt wurde. In den Belegen zu II6 habe ich die Gründe erörtert, welche dafür fprechen, daß fie von Geburt einem Gefchlecht von Sorgenloch angehört hat. 68 G. FRHR. SCHENK Das fchöne Siegel Frieles ift auf der Siegeltafelzu VI, Taf. 3, unter N. 1 abgebildet worden. Es trägt die Umfchrift: f S. FRILO DICT RAFIT CIWES DE MAGVCIA. Ueber diefen Namen und die näheren Umgände der Siegelung vergleiche man die Ausführungen bei VI und die Belege zu 14. (12) FRIELE genant zum G., Sohn Frieles (11). Er wird nur ein Mal als Canonicus des St. Petersftifts vor Mainz erwähnt, als er, in feiner Gegenwart, am 21. Augufbl333 zum Tegamentsvollftrecker des Pfarrers v. S. Maria in Udenmünfter beftellt wurde. (Sauer, Naffauifches Urkundenbuch I, 3 Abth., N. 2008, aus Copialbuch v. St. Peter im Darmftädter Archiv, II, N. 210). Da Friele einen gleichnamigen Bruder hatte, und als Tega- mentsvollftrecker eines Pfarrers wol ein gereifter Mann war, fo nehme ich an, dag diefer geiftliche Sohn aus erfter Ehe des Vaters ftammte. . .. (13) JOHANN (Henne) zum G., Sohn Frieles (11). Johann war im Jahre 1332 mit feinem, Bruder Peder an der Vereinigung und dem Auszug der 129 jungen Leute von den Ge- jchlechtern aus Mainz betheiligt (gehe 11). Am 14. November 1337 war er bereits verdorben, und zwar mit Hinterlaffung zweier, bereits handlungsfähiger Kinder. (Schaab, E. B. II, S. 155 u. 157). Damals wird er ausdrücklich als Sohn des Frilo zu dem G, bezeichnet. Man wird alfo feine Geburtszeit auf ca. 1285^-1290 anfetjen können. (14) PETER (Peterman) zu dem G., Sohn Frilos'fl 1). 1332 war er unter den 129jungen von den Mainzer Gefchlechtern (gehe 11 u. 3), wo er als.Bruder Johanns (13) bezeichnet wird. Im Jahre 1350 ftellt die Stadt Wetzlar einen Schuldbrief über 50 fl. jährlicher Gülte an den Mainzer Bürger Peter zum G. aus. Ebenfo 1355' über 25 fl. an denfelben und deffen Sohn von feiner Hausfrau Greda. (Aus Wet^larer Archivalauszug bei Fichard, G. G., v. Sorgenloch, A 2). Der weitere Verlauf diefes Wetjlarer Schuldverhältniffes wird geh bei diefem feinem Sohn (110) ergeben. Am 6. Juni 1352 ftellt Pedirman zum G., felgen Frilen Son z. G., Bürger zu Mainz, dem Ulrich Herrn zu Hanau einen Lehnrevers aus, über 6 Pfd. Geld, das fein feiger Vater bisher gehabt habe, und das nun auf ihn erftorben fei. Er fetjt dem Lehnsherrn dafür fein Gadern zu Unterpfand, unweit der Thüre zur Mainzer Münze gelegen. Wenn er außerhalb Mainz eine gleiche Rente mit 60 Pfd. Heller erwerbe und dem Lehnsherrn auftrage, fo folle fein Gadern wieder ledig fein. Er begegelt die Urkunde mit feinem Ingeggel. (Reimer, Hefgßhes Urkundenbuch, II Abth., 3. Band, N. 53; von mir mit dem Marburger Original verglichen). Das anhängende Siegel ift zwar fehr.verdrückt; es lieg geh aber doch mit aller Beftimmtheit ermitteln, dag es das Siegel unter Nr. 1 der Siegeltafel ift, das noch in zwei anderen, beffer erhaltenen Exemplaren vorhanden iß.* Da auf der Umfchrift diefes Siegels der Inhaber als Frilo bezeichnet wird, fo bleibt nur dieAnnahme, dag es geh um denSiegel-Stempel des kurz vorher verftorbenen Vaters Frilo (11) handelt. Im Januar 1356 war Pedirman als einer der vier Mainzer Schöffen thätig (Schunk, Beyträge zur Mainzer Geßhichte III, S. 291). Am 8. November 1357 wurden Peterman zum Jungen und Peterman z. d. G., fein Schwager, von Adolf und Johann Grafen z. Naffau mit der Au gegen Ginsheim über beliehen, wie ge Katherine zu dem Schwane inne gehabt habe. Diefer Lehnbrief fei zu Palmarum 1359 von Kaifer Karl beftätigt worden (z. Jungen F. G. Ch. III, f. 391’). Im Jahre 1358 kommt er als Begtjer eines Gaderns zu Mainz vor, das neben dem feines Bruders Clas lag (gehe II1). Am 13. September 1370 (uhnten geh Pedirmann z. G. und Nefe zum Jungen, Pedirmans zum Efelweck Tochter, und Pedirmans z. G. Hausfrau, einer- • * u • - r 7 \ .K DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 60 feits, mit Herrn Heinsen z. Jungen, andrerfeits, über alle Zweiung, Anfprache u. f. w. (Köhler, E. G., S. 79). Der Streit (cheint (ich auf eine Erbauseinanderfetjung über den Efel- weckfchen Nachlaß zu beziehen, da auch der gleichnamige Vater des Heim? z. Jungen, Schultheis zu Oppenheim (*j* 1366), in er(ier Ehe mit Grede zu dem Efelwecke verheiratet gewefen war (Baur, Heff. Urk. III, N. 1292). Nefe könnte etwa als Witwe in zweiter Ehe den Witwer Pedirman z. G. geheiratet haben. Das i(i das letzte fichere Vorkommen Peters, der, wie fein Vater, fehr alt geworden fein muß. Peter war alfo zwei Mal verheiratet. Zuerß mit einer früh verdorbenen Grede (zum Bechtolfmünzer? Siehe bei 110 u. 11, 1373 u. 79), die 1355 einen Sohn hatte; dann aber mitNefa,Tochter Petermans zum Efelweck. Nefa „z. Jungen,“ Petermanszum G. Witwe, lebte noch 1386, wo fie mit ihrer Tochter Grede zum G. dem Predigerklofter zu Mainz eine Rente von einer Mark Geldes ftiftete (z. Jungen, F. G. Chr. III, f. 394’). Im felben Jahre aber muß fie geftorben fein. Denn das Predigerkloßer quittirte am 30. Januar 1386 der erbaren Frau Grete z. G., Bürgerin zu Mainz, wegen einer Mark ewigen Geldes, um damit das Jahrgezeit ihrer leiblichen Mutter felig, Nefen z. Jungen, zu begehen. (Zum Jungen, Rothbuch, S. 133). Das Todtenbuch der Dominikaner gibt nur über eine Nefe zum jungen zum 31. März Auskunft: Domine Nefe, uxor domini Thilmanni zum Jungen. DerGrabßein zeigte die Schilder der z. Jungen und Gänsfleifch (Bockenheimer, Beiträge z. Gefch. d. St. Mainz IV, S. 22, und mein Auffat} im Archiv f. Heff. Gefch. u. Altertumskunde XV, S. 352). Nese (cheint alfo in erfter Ehe einen entfernten Vetter aus ihrem Gefchlecht geehelicht zu haben. Da Friele, der Sohn aus der zweiten Ehe, 1356 bereits verheiratet war, fo müßte Nefe ca. 1330 zur zweiten Ehe geßhritten fein. (15) FRIELEz. G., Sohn Frieles (11). Bereits bei den feinen Vater betreffenden Belegen wurde ausgeführt, warum ein am 28. September 1348 vorkommender Ratsherr Friele z. G. ein Sohn des alten Friele gewefen fein muß. Er entflammte, der Wiederholung des Taufnamens halber, ficher aus andrer Ehe, als der Canonicus Friele (12). Friele fcheint noch 1363 gelebt zu haben (Köhler, E. G., S. 79). Am 26. Juni 1364 wird dagegen ein Weingarten im Kestrich erwähnt bei Frielen felgen z. G. (Baur, He(f. Urk. III, N. 1354. Doch wäre es denkbar, daß die Bezeichnung des Nebenliegers aus einer Vorurkunde entnommen wäre und fich noch auf den verftorbenen Vater bezöge). (16) CLARA z. G., Tochter Frilos (11). Am 14. September 1342 wird Clare, Frielen Tochter z. G., Nonne zu Dalen, in der Satsung der Cezilie zum Baumgarten bedacht (Schaab, E. B., S. 164). (17) CLAS z. G., Sohn v. Friele (11), fiehe unter II1. (18) KATHERINE z. G., Tochter Johanns (13). (19) FRIELO z. G., Sohn desfelben. Wir kennen diefe Gefchwißer nur aus den Leib- gedingsverträgen, die fie.am 14. November 1337 über eine jährliche Fruchtrente von je 25 Malter Rocken, gegen Zahlung von je 13772 Pfd. Heller, mit dem Stift St. Peter vor Mainz abfchloffen. Sie werden in diefen Urkunden als Kinder ihres bereits verdorbenen Vaters Johann, des Sohnes des Frilo z. d. G., bezeichnet (Schaab, E. B. II, S..155 und 157; nach dem Mainzer Originale corrigirt laut Angabe des Herrn Dr. Heidenheimer). (110) PETERMAN z. G., Sohn Petermans (14). Als Sohn erfter Ehe des Vaters mit feiner Ehefrau Grede. wurde er bereits zum Jahre 1355 erwähnt (fiehe 14). Im Jahre 1368 ift Herr Peder zum G. Baumeifter der Stadt Mainz (Schaab, E. B. II, S. 171). Im 70 G. FRHR. SCHENK Jahre 1379 war Pedirman z. G. Treuhänder des Clas, Heinrichs Sohn zum Bechtolf- münzer (Köhler, E. G., S. 79; Orig, im Darmß. Archive), was, in Verbindung mit der bei 111 erwähnten Urkunde, eine nahe Verwandtßhaft mit diefer Familie vermuthen läßt. Es wäre wol möglich, daß die Mutter Grede aus diefer Familie geftammt hätte. In den Jahren 1379, 81 und 82 wird Peder von feinem Sohne Frilo (119) zum Treuhänder beßellt. Am Schluffe des Jahres 1379 erßheint er als Bruder der Kathrine zum Herbolde. (Orig.-Urk. im Darmftädter Archive, Mainz, Stadt N. 766. Den Hinweis verdanke ich den Auszügen von A. Wyß). Peter ftarb am 15. September 1382 und wurde zu St. Clara in Mainz beigefetjt. Sein und feiner Frau Grabßein bezeichnet ihn als Ratherr zu Mainz. Das Wappen über der Figur der Frau enthält die 3 Jagdhörner. (Epitaphienbuch der z. Jungen auf der Mainzer Stadtbibliothek, Beilagen N. 8. Die Jahreszahl lautet irrig 1383.) Am 24. Sept., beziehungsweife am 12. Nov. 1382 wird bereits Gredichin, Peder- mans fei. Witwe z. G., als Gläubigerin der Stadt Weilar für den Betrag von 1932 fl. genant. Das ift offenbar die bereits in dem Jahre 1355 erwähnte, inzwißhen aufge- wachfene Rentenßhuld (Fichard, Frankfurtifches Archiv pp, S. 179 ff). Im Jahre 1385 vermachte fie, als Witwe des Ratherrn Peter z. G., der Fabrik des Liebfrauenßifts und der derjoh. Kirche einen 6 Pfd. Heller werthen Mantel (Seelb. des Liebfrauenftifts f. 9’, im Mainzer Stadt-Archiv). 1389 wird Grede als Herrn Petermans fei. Witwe z. G. bezeichnet. Sie gibt damals ihrem Sohn Henne d. Alten, dem Eidam des Joh. Berwolf (118), Weingärten und Aecker an dem Salzberge, die dem St. Jacobsftift 30 Malter Korngülte pflichtig find, fowie 8 Pfd. Heller der Grede feiner Tochter, die Nonne zu St. Clara ift (Schaab, E. B., S. 180 u. S. 187). Diefer Umftand fpricht dafür, daß fie zu den Erben des Friele zum Efelweck des Jüngeren gehörte, der diefe St. Jacobsbünde 1318 in Erbleihe erhielt (Schaab, E. B. II, S. 533). Grede foll ihn nach den zum Jungenfchen Nachrichten (im Darmftädter Archive) bereits 1353 geheirathet haben. Es liegen aber keine fpeciell belegten Angaben darübervor. Peterman führte 1368 ein ähnliches rundes Siegel, wie das feines Großvaters, das auf der Siegeltafel unter Nr. 1 wiedergegeben ift. Der Pilger erßheint im mit Ranken verzierten Siegelfeld. Von der Umßhrift ift nur erhalten : f S.M GENSFLEISCHE (Schaab, E. B. II, S. 171. Das Original im Mainzer Stadtarchive, St. Urkunden N. 156. Der Ausfteller der Urkunde heißt Wener). Bei dem hohen Alter, das Peter der Vater (14) damals gehabt haben muß, ift wol nicht daran zu denken, daß Er noch das, auch körperliche Thätigkeit erfordernde ftädtifcheBaumeifteramt verfehen haben könnte. (111) KATHARINA zum Herbolde, Tochter Peters (14). Sie wird im Jahre 1379 als Schwefter Pedirmans z. G. (110) erwähnt(Orig.Urk. im Darmstädter Archive, Mainz, Stadt, N. 766, nach einem Excerpte v. A. Wyß). Im Todtenbuche der Dominikaner heißt es zum 23. Sept: Domine Katharine zum Herbold, uxoris domini Petri zum Herbold;.und zum 11. Sept: Domini Petri zum Herbolde (Bockenheimer, Beitr. z. Gefch. d. Stadt Mainz IV, S. 20). Schon im Jahre 1373 wird Herrn Pedirmans Tochter z. G. als Eigenthümerin von Haus und Scheuer in der Nußhelgaffe erwähnt, die früher dem Heint? zum Bechtolfmünzer gehörten. (Baur, Heff. Urk. III, N. 1407). Katharina ftammte darnach wohl aus erfter Ehe ihres Vaters, war alfo vollbürtige Schwefter Petermans (110). (112) FRIELE z. G., Sohn Petermans (14). Ausweislich der Leibgedingsregifter der Stadt Frankfurt kaufte 1356Vryle z. G. eine Leibgedingsrente von 25 fl., fällig am Son- DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 71 tag vor Remigii und vor Ambrosii. Ebenfo feine Hausfrau Grede. Von den Quittungen über diefe Rente liegen zwei im Original vor: die eine vom 13. April 1359, die andere vom 21. April 1366. Sie find bei Köhler, E. G., S. 79, gedruckt, aber mit dem, wenn auch zutreffenden, fo doch im Original fehlenden Zufatje verfehen, daß er die Gülte von feinem Vater Pedirman habe (Orig. Urk. im Darmß. Archive, z. Jungen). Die auch bereits von Köhler bejchriebenen Siegel find auf der Tafel unter N. 1 u. 2 abgebildet. Das erfte Siegel ift nämlich ganz dasfelbe, deffen fich fein Vater in 1352 bedient hatte, das von dem Großvater Friele herrührte, und alfo auf den Enkel vererbt war. Im Jahre 1366 dagegen hatte er fich einen neuen fchönen Stempel fchneiden laffen, der die Umjchrift trägt: S. FRILO . DCI. ZV. DEM . ESELWEKE. Er bezeichnet fich darin mit dem Beinamen feiner Mutter Nefe, Tochter Petermans z. Jungen, zu dem Efelwecke. Friele kaufte im Jahre 1366 für feine Kinder Ketirchin und Henne noch eine Frankfurter Leib- gedingsrente von je 25 fl. Am 12. April 1368 quittirt Friele diefe 4 Renten mit 50 fl. (J.E.v. Glauburgs Auszug aus denz.JungenfchenGrünbuchs-Beilagen.) Am31.Juli 1368 veräußern Friele zum Gensefleifche zur Laden und Jungfrau Grede feine eheliche Hausfrau, Bürger zu Mainz, vor Gericht in Mainz 10 Mark Pfennige, weniger 3 Schillingen, Grund- zinfen auf den Häufern zum Mompafelier und ein Gewandgadem an den jeweiligen Vicar des St. Nicolaus-Altars zu Sanct Stephan. Und zwar zum Seelenheil des Herrn Jacob Hufers, Dechant zu St. Stephan, für die Siechen im Spital zum heil. Geift. Am 27.Juni 1369 erhielt der damaligeVicar feinen dritten Bann über diefe Erwerbung, ohne daß bei der Erwähnung des Veräusserers derselbe als inzwifchen verdorben bezeichnet wäre (Baur, Heff. Urk. III, N. 1385; die Originale im Darmftädter Archive, Stadt Mainz N. N. 681b u. 688a). Friele wohnte alfo im Haufe zur Laden, nach dem fich eine Mainzer Ge- fchlechter- Familie nannte (fiehe bei VIIIB); auch feine Witwe blieb in diefem Hofe ßtjen. Am 17. März 1372 war Friele bereits todt. An diefem Tage quittirt Grede zu der Ladin, Frielen Witwe zum G., 12 V 2 fl. für fich und 25 fl. für ihre zwei Kinder (Köhler, E. G., S. 80). Am 8. Juli 1372 erwarb die Witwe Leibgedingsrenten von je 25 fl., auf die Lebzeit ihrer drei Kinder Friele, Ortlieb und Margarete, von der Stadt Frankfurt (Leibgedingsregifter im Frankfurter Stadtarchiv). Mit Hülfe der auf diefe Frankfurter Renten bezüglichen Einträge konnte ich in den dortigen Stadtrechnungen ermitteln, daß Grete zwißhen dem 11. October 1404 und dem 10. Januar 1405 verftorben fein muß. Im Seelbuche des Liebfrauenftifts wird ein von ihr vermachter Mantel zum Jahre 1405 verrechnet (Mainzer Stadtarchiv 1. c. f. 27’). Bereits am 5. Auguß 1364 findet fich als zu Klein-Winternheim begütert: „Friele zu der Laden unde Heilman fein Bruder, Bürger zu Mainz“ (Copialbuch des St. Peterftifts im Darmftädter Archive II, N. 180). Grede war, ausweislich einer Urkunde vom 13. Dezember 1375, die Tochter des damals [chon verftorbenen Herrn Johans zur jungen Aben (zum Gelthaus) und der Frau Fene. Ueber den Grund zur Annahme, daß Friele, vor feiner Verheirathung mit Grede, bereits in kurz dauernder erßer Ehe gelebt habe, vergleiche man bei 122. (113) GREDE z. G., Tochter Petermans (14). Sie wird nur zwei Mal im Jahre 1386 mit ihrer Mutter Nefa erwähnt, und [cheint unverheirathet gewefen zu fein (fiehe 14). (114) HEILMAN (=- Heinrich) z. G., Sohn Peters (14). Er wird 1364 am 5. Auguft als Bruder des Friele zu der Laden erwähnt (fiehe 112). Sonß kommt er niemals vor. Da nur ein Copialbuch die Quelle iß, fo kann ein Irrthum des Copißen vorliegen. 72 G. FRHR. SCHENK (115) GREDE z. G., Tochter Frieles (15). Nach einer Urkunde von 1363 war ße die Gattin des Heinde zume Jugel und Tochter eines Friele z. G. zu Mainz (Köhler, E. G. S. 79). Es war wol ihr Sohn, der 1389 den Thurm in dem Weinberge befaß, der früher ihrem Großvater Friele gehört hatte (Schaab, E. B. II, S. 181). Sießarb, nach ihrem Grab- ßein im Kreuzgang bei den Dominikanern, am 18. Juni 1366. Der Schild zu ihrer Linken zeigte das Wappen der Gänsfleißh ohne Beizeichen (Fichard, G.G., v. Sorgenloch, A4). (116) NESEz. G., vermuthlich Tochter Frieles (15). Wir kennen ße nur aus demTodten- buch der Dominikaner. Sie war mit Nicolaus Bodram verheirathet, und wol die Schwerer der Wonne, die ausdrücklich als Tochter des Herrn Friele G. bezeichnet wird, und im Grabe des Junkers Bodram beigefetst wurde. (117) WONNE(wol aus Wonnegardis gekürzt) G., Tochter Frieles(15)(Bockenheimer, Beiträge z. Gefch. d. Stadt Mainz, IV, S. 12. u. 18. Archiv.f. He[f. Geßh.u.A. XV, S. 351). (118) JOHANN (Henne) G., Sohn Petermans (110). Am 25. Juni 1387 (teilt, neben anderen Renten-Gläubigern der Stadt Wetzlar, auch Henne zum Genfefleißhe, Petermans seligen Son, Bürger zu Mainz, eine Quittung aus. Diefer Urkunde hängt fein Siegel an, das, ebenfo wie die Siegel feines Vaters und Großvaters, den Pilger im runden Siegelfeld zeigt. Die Umßhrift des fehr kleinen Siegels iß faß ganz zerfrört. (Stadtarchiv zu Weilar. Nach Mittheilung und Siegelabguß des Herrn Pfarrers Allmenröder zu Ober-Biel). Es handelt (ich in der Urkunde offenbar um die bei feiner Mutter Gredichin, Pedermans feligen Witwe zum Genfefleißhe, erwähnte Forderung an die Stadt Wetßar (ßehe bei 110). Am 20. Mai 1389 gibt Frau Grede, Herrn Petermans Witwe z. G., vor Gericht ihrem Sohne Henne die St. Jacobsbunde vor dem Gauthor auf. Er hat davon die Korngülte an St. Jacob zu entrichten, fowie 8 Pfd. Heller Leibgeding an Grede, feine eigene Tochter, Nonne zu St. Clara (Schaab, E. B. II, S. 180). Am 26. Juni 1392 erhielt HenneG. der Alte, Johan Berwolfes Eidam, feinen 3.Bannüber die 1389 erfolgte Abtretung durch Frau Grede, Pedermans Witwe zum Genfefleifch, feiner Mutter. Dabei werden die Beftimmungen zu Gunften feiner Tochter wiederholt (Schaab, E. B. II, S. 181). Aus dem Todtenbuche der Dominikaner iß bekannt, daß beide Eheleute in diefem Klofter bei- gefet^t wurden, fowie, daß feine Ehefrau, die Tochter J. Berwolfs, Kettergin hieß (Archiv für Hefßßhe Geßhichte und Alterthumskunde XV, S. 337 ff). Henne war alfo 1392 der Aelteße der 4 oder 5 gleichzeitigen Familienglieder dieses Namens (123, II4 (?), II6, II10). Katharina kommt 1391 als feine Ehefrau vor (Schaab, E. B. II, S. 182). 1399 war Johann Baumeifter der Stadt Mainz (Fichard, G. G., v. Sorgenloch ©. Im Jahre 1405 machte Henne G., zu feinem und feiner Aeltern Seelenheil eine Stiftung aus Binger Grundzinfen bei St. Stephan. Dabei wird erwähnt, daß er diefen Verzicht wegen feiner Brüder, Herrn Peter, Canonikus zu St. Stephan, und Gotjo, geleißet habe (Copialbuch v. St. Stephan im Darmft. Archive, N. 183. Nach Excerpten v. A. Wyß). Im Frühjahr 1414 wird Henne als verftorben bezeichnet. (Ingelheimer Gerichts-Buch im Darmßädter Archive, Urk. N. 1809). Seine nächßen Erben ßheinen nach diefer Urkunde Peter Gänsfleißh und Pedirchen zu Silberberg gewefen zu fein (ßehe bei II11, wo auch die Beziehungen zu Peder Silberberg erörtert ßnd. Der Hof Gänsfleißh könnte, wenigßens theilweife, auch aus der Erbfchaft Johans an P. Silberberg gelangt fein). Katharina fcheint bereits 1395, wo ße ein Legat an das Liebfrauenßift vermachte, verftorben zu fein (Seelbuch d. Stifts im Mainzer Stadtarchiv, f. 22). Katharina war, wie erwähnt, die / DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 73 Tochter des Henne Berwolf und feiner Ehefrau Anna. Sie kommt mit ihren Aeltern, als Andernacher Rentenempfängerin, von 1368—1393 vor (Annalen d. hifl. Vereins f. d. Niederrhein, Heft 59, S. 54 ff.). (119) FRIELE G., Sohn Petermans (110). 1379 ift er Canonicus zu St. Maria ad gradus in Mainz. Er fetjte damals und 1381 als Treuhänder feinen Vater Peter und feinen Bruder Peter, Canonikus zu St. Stephan (Würdtwein, Biblioth. Mog., S. 217). Im Jahre 1396 trifft er eine Verfügung über feine 2 Stiftshöfe. Dabei wird fein Bruder Johann erwähnt (Orig, im Darmftädter Archiv, Mainz Stadt, N. 906 und Schaab, E. B. II, S. 195); den er 1398 zu feinem Treuhänder beftellt (Würdtwein, a. a. O., S. 219). Im Jahre 1414 wird er von feinem Stifte als abwefend bezeichnet und kommt nicht weiter vor (Würdtwein a. a. O., S. 222). (120) PETERG., Sohn Petermans (I 10). Er kommt nur zwei Mal in den Jahren 1379 und 1381 als Treuhänder feines Bruders Friele (119) vor. Er war damals Canonikus zu St. Stephan. Was die Erwähnung in der Ueberfchrift einer Urkunde feines Bruders Johann von 1405 angeht (118), fo ift es nicht ficher, ob er damals noch lebte. (121) GOZE (Gotfridus) z. G., Sohn Petermans (110). Im Jahre 1397 vermachte er dem Liebfrauenftift Mantel, Panzer, Bruftftück, Haube und Armfchienen. Er war alfo damals wohl verftorben (Mainzer Stadtarchiv, Seelbuch d. Stifts f. 23’). 1405 wird Goze in der Ueberfchrift einer Urkunde des Johann (118), als deffen und des Canonikus Peter Bruder bezeichnet (Siehe bei 118). (122) FRIELE G., vielleicht Sohn Frieles (112). Ein Canonicus Friele G. zu St. Victor vor Mainz kommt in den Jahren 1390, 91, 99 und 1406 vor. (Schaab, E. B. II, S. 184, 186, 196 u. 200. Copialbuch v. St. Victor im Darmftädter Archive II, NN. 218 u. 277). Unter den lofen Siegeln aus dem Befitje Bodmanns, die auf der Mainzer Bibliothek verwahrt werden, befindet fich unter Nr. 1 eines, auf deffen Pergamentpreffel Bodmann gefchrieben hat: „S. Frilonis dicti Gensfleifch, Canonici S. Victor. Mog. 1391.“ Das Siegel ift das unter Nummer 1 der Siegeltafel, alfo das des Stammvaters Friele, das von Sohn (14) und Enkel (112) zeitweife geführt wurde. Ift die Angabe Bodmanns richtig, fo kann man den Inhaber nur für einen Sohn des lebten Siegel-Inhabers (II12) halten. Da er aber nicht zur Laden, wie alle Kinder der Grede, genant wird, fo bleibt nur die Annahme, dag Friele, der Vater, in unbekannter erster Ehe, vor der Grede, gelebt hat. Auch im Bruderfchaftsbuch v. S. Victor ift fein Name unter den verdorbenen Canonikern eingetragen (Darmftädter Archiv, f. 8’). (123) KETTE zur Laden, Tochter Frieles (112). Im Jahre 1366 erwarb ihr Vater Friele für fie ein Leibgeding von 25 fl. auf die Stadt Frankfurt, deffen Zahlung fich bis zu ihrem Ableben im Jahre 1432 verfolgen lägt (Frankfurter Stadtarchiv, Leibgedingsregifter). Auch von der Stadt Andernach war für fie ein Leibgeding erkauft, das fich von 1378 ab verfolgen lägt (Annalen des Hist. Vereins f. d. Niederrhein, Heft 59, S. 54). Sie hatte fich vor 1376 mit Peter Lindenfels genant Schlüffel verheirathet, der aber bereits zwifchen 1386 und 1391 verftorben war (Köhler, E. G., S. 80; z. Jungen, Grünbuch, Auszug des J. E. v. Glauburg im Darmftädter Archive; Würdtwein, Bibi. Mog., S. 218). Ihre Söhne Henchin und Dietherich Schlüffel werden häufig nur als „zur Laden“ bezeichnet; fo z. B. in dem Gefchlechter-Verzeichnig von 1411. Dietrich heirathete 1403 Liebechin, Tochter desjeckel Hirz. (Schaab, E. B. II, S. 207.) 74 G. FRHR. SCHENK (124) HENNE zur Laden, Sohn Frieles (112). 1366 kaufte fein Vater Friele für ihn ein Leibgeding von 25 fl. auf die Stadt Frankfurt, das fich jedoch nur bis ins Jahr 1399 verfolgen läßt, in dem er geworben fein muß (Frankfurter Leibgedingsregißer und Stadtrechnungen ; Köhler, E. G., S. 80). Henne fiegelte 1391 eine Quittung feiner Mutter Grede über diefe Frankfurter Rente (Köhler, E. G., S. 80. Original im Darmß. Archive, Urk. z. Jungen, u. Glauburgifche Siegelabbildungen im Frankfurter Stadtarchive B 2) Sein Siegel zeigt nur den Schild mit dem Pilger und der Umßhrift: ßjjillum genfeßeifc^e. Seine Ehefrau war Ennechin, Hartman Großjohans Tochter v. Friedberg. Sie kommt, ausweislich der Frankfurter Leibgedingsregißer, als feine Witwe feit 1400 vor und ßarb 1441 auf 42. Peterman zum Silberberg war ihrer Schweßer Sohn (Frankfurter Leibgedingsregißer von 1420; Mainzer Stadtarchiv, Jefuiten-Archivalien A. Lad. 56 G.; und Köhler, E. G., S. 80, 81). Kinder diefer Ehe find nicht bekannt. (125) FRIELE zur Laden (zu Gudenberg) Sohn Frieles (112). Friele wird zuerß 1372 erwähnt, als feine Mutter Grede zur Laden auch ihm ein Leibgeding von 25 fl. bei der Stadt Frankfurt erwarb. Er empfing noch, in Gemeinßhaft mit feinem Bruder Ortlieb, am 1. Juli 1419 den am 24. Juni für ße fällig gewefenen Betrag. Die folgende, am 27. December fällige Zahlung traf ihn nicht mehr am Leben, da fein genanter Bruder nur die Hälfte diefes Betrages für fleh allein empfing. Im Leibgedingsregißer für 1420 iß fein Name geßrichen, auch iß der Frielen, Gredens Sohn zur Laden, betreffende Poßen unter der abgeßorbenen Gülte aufgeführt (Leibgedingsregißer und Stadtrechnung von 1419, f. 54’ u. 59, im Frankfurter Stadtarchive). Im Jahre 1392 war er Teftamentszeuge des Johann Salman zum Altenßhultheißen (Mainzer Stadtarchiv, Urk. d. Heiliggeiß- Spitals). Sein Vorkommen in den Jahren 1400, 1407 u. 1410, auch eine Abbildung feines Siegels, vergleiche man bei Köhler (E. G., S. 81). Sein, der Frankfurter Quittung von 1407 aufgedrücktes, Siegel, iß unter N. 3 der Siegeltafel neu abgebildet worden (Darmßädter Archiv, Urk., z. Jungen). Es trägt die Umßhrift: *j* S. FRILE . ZV . GENSEFLEISCH, und zeigt das volle Wappen, ohne Beizeichen. In dem Jahre 1403 wirkte er bei der Ehe- beredung feines Neffen Dietrich Schlüjfel, famt feinem Oheim Arnold zum Gelthufe, mit. Beide bezeugten 1418diefeEheberedungvorGericht(Schaab,E.B.II,S.207). In derMainzer Stadtrechnung für 1410/11 iß Frylo dictus Genfefleißh als einerder4Rechenmeißer genant. In der Rechnung felbß wird er abwechfelnd als Herr Fr. G. und als Herr Fr. zur Laden bezeichnet. Er und feine Brüder waren, ausweislich diefer Rechnung, bei der Stadt Mainz mit fünftägigen und 14 tägigen Renten von je 12y 2 und 8V- 2 fl* bezugsberechtigt. (Mainzer Stadtrechnungen im Würzburger Kreisarchive, theilweife nach Auszügen des H. Dr. Schorbach). Im Jahre 1411 fteht Friele zur Laden mit feinen beiden jüngeren Brüdern in dem Gejchlechterverzeichniß (Die Chroniken d. deutßhen Städte XVII, S. 47). Am 1. Februar des Jahres 1414 ßegelt Friele G., Bürger zu Mainz, einen Mainzer Bündnißbrief(Die Chroniken der deutßhen Städte XVII, S. 52). In demfelben Jahre wurde eine Eheberedung zwißhen feiner Tochter Elfe und Clesgen Vitjthum errichtet (ßehe 133). Nach feinem Tode werden feine Söhne als Fryelen feligen fun „zu Gudenberg“ bezeichnet. Diefer Hof war alfo fein Wohnßtj. Das Nähere darüber vergleiche man bei VIII C. Verheirathet war Friele wahrßheinlich zwei Mal. Der Name feiner erßen Frau iß unbekannt. Ueber Patje, das vermutliche Kind aus diefer Ehe, ßehe 131. In 2. Ehe trat er 1386 mit Elfe Wyrich, Tochter des Werner Wyrich. Der DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 75 bezügliche Auszug des J. E. v. Glauburg aus den zum Jungenjchen Papieren lautet: „1386. Eheberedung gemacht zwischen Frielen, Greten Sohn zur Laden, und Eisgen, Werner Wyrichs Tochter. Grünbuchs Beylagen p.“ Diefe Nachricht war auch bereits Köhler mitgetheilt worden (E. G., S. 18 und Stammtafel zu S. 77). Ueber die Aeltern der Elfe fiehe IV3. 1422 übergibt Contj Franckenßein einen Flecken in Mainz zum Lutjerumb (zweifellos verlefen für zur Luzernen) genant, Greten und Elfen zu Gudenberg, Gefchwißern (Glauburgijcher Zettel aus den zum Jungenfchen Grünbuchsbeilagen im Darmßädter Archiv). Ueber diefe Schwerer der Elfe vergi. V. Am 28. Juli 1425 gab Elsichin zu Gudenberg vor Gericht in Mainz das Flaus zu der kleinen hohen Stegen auf (Schaab, E. B. II, S. 463. Original der 1426 publizirten Vergabung im Mainzer Stadtarchiv); im felben Jahre erhielt Frau Eisgen zu Gudenberg von Contj Franckenftein und Georg Walthertheymer deren Behaufung (Quelle wie bei 1422). Am 16. Januar 1430 kam Elfe zu Gudenberg, Mutter des Henne, FrieleGenfefleifche feligen Sohn, mit der Stadt Mainz wegen einer wöchentlichen Gülte überein (Köhler, E. G., S. 81,14). Am 2. Auguß 1433 wird der Nachlaß der Elfe getheilt. Die Stelle in z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 390 lautet: „Ao. 1433. Sontags nach Vincula Petri theilen Claus Vitzthumb und Elsge seine Hfr. mit Frielen und Hennen Gensfleisch Gebrüdern all dz Guth so ihre Schwieger und Mutter selige Elsge verlassen. Testes Johan Leyhemer, Rudolf Humbrecht, Reinhard Weydenhojf und Peter Gelthauss. Grünbuch Documentor. die Ffurter Geschlecht betr. litt V.“ Auf f. 47’ am angegebenen Ort wird diefe felbe Nachricht in kürzerer Form wiedergegeben, unter Verweifung auf f. 390; fie iß aber hier wohl aus Verfehen vom Jahre 1430 datirt. (126) MARGARETE z. Laden, Tochter Frieles (112). Ihre Mutter Grede erwarb am 8. Juli 1372 auf ihre Lebensdauer ein Leibgeding von 25 fl. auf die Stadt Frankfurt. Diefe Rente fiel im Jahre 1399 nicht mehr; Margareta war alfo bereits todt. (Frankfurter Stadtarchiv, Leibgedingsregifter u. Stadtrechnung von 1399.) (127) ORTLIEB(Ort) zur Laden, Sohn Frieles (112). Am 8. Juli 1372 erwarb feine Mutter Grede auch für ihn ein Leibgeding von 25 fl. auf die Stadt Frankfurt, das bis ins Jahr 1428 ausbezahlt wurde. Ortlieb muß alfo 1428, oder Anfangs 1429, verdorben fein. Man hatte aber in Frankfurt keine Nachricht von feinem Tode erhalten, fo daß er noch in 1439 nachgeführt wurde. Damals wurde der Eintrag als verfehentlich geßrichen, „da die Perfon muße fere alt fin, ob erlebte.“ (Frankfurter Leibgedingsregifter im Stadtarchive.) Vor dem Jahre 1378 hatte feine Mutter auch ein Andernacher Leibgeding für ihn und feine Schwefter Ketterchin erworben, deffen Auszahlung fich bis 1395 verfolgen läßt (Annalen des histor. Vereins f. d. Niederrhein, 59. Heft, S. 54 ff.). Im Jahre 1399 war er Baumeißer zu St. Quintin. Der diefer Pfarrkirche zinspflichtige Garten zum Herbolde fei zum Hofe zur Laden gebrochen; den Zins gebe Ortlieb zur Laden. (Handfchrift der Habel’fchen Stiftung, jetzt in München; Bodmanns Auszüge, Mainzer Häufer betreffend, III 79). Ortlieb hatte alfo in der Theilung wol den Hof zur Laden erhalten. Im Frühjahre 1405 tritt er als Erbe feiner Mutter bezüglich einer Weingülte auf, die zu Ingelheim fiel (Ingelheimer Ger. Buch im Darmßädter Archive N. 1263). Im Jahre 1410 pachtete er einen Theil der ßädtifchen Einnahmequellen zu Mainz (Stadtrechnung von 1410/11 im Würzburger Kreisarchive). Im Jahre 1411 fteht er mit feinen Brüdern Friele und Peder- man in dem Mainzer Gefchlechter-Verzeichniß. 1421 wird er als einer der Aeltesten 76 G. FRHR. SCHENK unter den Mainzer Münzerhausgenoffen aufgezählt. (Die Chroniken der Deutßhen Städte XVII, S. S. 47 u. 352). Ortlieb führte im Jahr 1414 ein (chön verziertes Siegel, Schild und Helm darftellend, mit der Umßhrift: f. ort gensßetfcß. (Nr. 2 der lofen Siegel Bodmanns in der Mainzer Stadtbibliothek. Auf dem Pergamentabfchnitt (leht von feiner Hand: Ortliep zu der Laden, Bürger zu Mainz. 1414.) Ortlieb war wahrfcheinlich zwei Mal verheirathet. Die Anhaltspunkte dafür siehe bei 136 und 137. Die zweite Ehefrau wird nach ihrem Wappen etwa eine geborene Bechtermünze, oder zur Britfche gewefen fein. (128) PETERMAN zur Laden, Sohn desFriele (112). Wir lernen ihn mit Sicherheit erß aus einer Urkunde von 1413 kennen, als feine Tochter Grede vom Kloßer Altenmünßer Grundftücke erwarb (Schaab, E. B. II, S. 205). Sie nennt fich darin Pedermans Tochter, wohnhaftig zum Lenfriede, der da i[t Frielen feligen Sone zum Genfefleiße. Peter der Vater fiegelte den Vertrag für feine Tochter. Möglich wäre es auch, dag er identißh mit dem Peter zur Laden war, der im Jahre 1405 von St. Peter eine Wein- und Fruchtrente bezog (Würdtwein, Diplom. Mog. I, S. 524). Mit Hülfe diefer Urkunde von 1413 lägt er fich mit dem Pederman zur Laden identificiren, der mit feinen zwei älteren Brüdern Friele und Ortliep z. L. im Verzeichnig von 1411 erfcheint. Auch wird er der 1421 erwähnte Münzerhausgenoffe Peter Genfefleifch gewefen fein, der noch in der erften Hälfte des Verzeichniffes fteht. (Die Chroniken d. deutßhen Städte XVII, SS. 47 u. 352.) Im Jahre 1426 war er bereits verftorben. Seine Gattin Kettechin wird in diefem Jahre und in 1431 genant, als Kettechin, Peter Genfefleighs Witwe, die (den?) man nent zu der Laden und K. zum Lentfriden, P. s. W. z. L. Sie verkauft dem Arnold z. Jungen und deffen Ehefrau Kette ein Haus am Hofe zum Flois. (Mainzer Stadtarchiv, Urk. IV, 179; Copialbuch des Claraklofters 134/431; z. Jungen, Rothbuch, S. 134.) Ihre Herkunft iß unbekannt. Das Haus und Gefchlecht zum alten Lenfride wird 1312 erwähnt (Baur, Urkundenbuch d. Kl. Arnsburg, N. 410). (129) GREDEG., Tochter Johanns (118). Sie wird nur zwei Mal in den Jahren 1389 und 92 erwähnt, als Nonne zu St. Clara (gehe bei 118). (130) KETTEG., Tochter Johanns(118, oder II6). Im Jahre 1427 wird Kette, Henne G. seligen Tochter, Nonne zu St. Clara, erwähnt, die 1447—50 Aebtifßn diefes Kloßers war (Schaab, E. B. II, S. 216; Stadtarchiv Mainz IV, 202, 203; z.Jungen, F. G. Chr. III, f. 95). Es iß zweifelhaft, ob ße hierher, oder zu II 6 , als Tochter Hennes, gehört. (I 31) PATZE, vermutlich Tochter erfter Ehe Frieles zur Laden (125). „Ao. 1420. Ist ein Instrument auffgerichtet worden wegen ettlicher gespänn und Irrthumb antreffend Friele zur Laden, Henchen seinen Bruder, und Clos Vitzthumb ihren Schwager an einem, sodann Patzen, Peter Blashojfs Witwe an dem andern theil. Ist Peter zum Jungen zum Blashoff so Ao. 1403 verstorben Hfr. gewesen.“ So lautet ein eigenhändiger Nachtrag des J.M. zum Jungen (F. G. Ch. III, f. 389’). Die drei Kinder des Friele zur Laden (125) aus der Ehe mit Eisgen Wirich hatten alfo, bei Lebzeiten ihrer Mutter, Streit mit Page, der nur aus der Nachlaßregulirung ihres kurz vorher ver- ßorbenen Vaters herrühren kann. Diefer Umftand erlaubt die Vermuthung aufzuftellen, dag Page ein Kind aus früherer Ehe Frielens gewefen iß, das vor 1386 geboren fein muß. Da ihr Mann bereits 1403 ftarb, fo müßte ße fpäteßens ca. 1383 geboren fein. Eine andre, bei Fichard verzeichnete, z. Jungenfche unbelegte Nachricht befagt zwar, dag ihr DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 77 Ehevertrag bereits von 1386 laute (G. G., v. Sorgenloch D 5). Das würde vorausfet}en, daß ihr Vater bereits ca. 1370verheirathet war. Als unmöglich könnte man das aber auch nicht anfehen. Außer diefen beiden Anhaltspunkten iß nur noch die gemalte Tafel bei St. Clara zu erwähnen, die den Todestag des Peter Blasofen, Bürgermeißers von Mainz, auf den 24. December 1403 angibt.f Sie hatte rechts das zum Jungenßhe Wappen, links das der Gänsfleißh, aber mit anderen Farben (vergl. darüber die Ausführung bei VI). Wenn, wie wahrfcheinlich, die Witwe die Stifterin war, fo hätte die Anbringung auch ihres Wappens nichts Auffälliges (Fichard, G. G., zum Jungen I O 1). Patje überlebte ihren, nach Fichards Angabe zuerß 1382 erwähnten, Ehemann noch lange. 1412 hatte ße Streit mit Pedir zum Wildegräfen und feiner Ehefrau Katherina, die ihr in der Sühne eine Rente von 7 1 / 2 fl. verfchrieben, auf Güterftücken zu Ober-Olm etc. (Darmßädter Archiv, Urk. Ober-Olm). Sie kommt noch in der Mainzer Stadtrechnung von 1449 vor (Würzburger Kreisarchiv). (132) FRIELE G. zur Laden, genant zu Gutenberg, Sohn Frieles (125). Die Urkunde von 1420 über feinen und feiner beiden vollbürtigenGeßhwißer Streit mit Pat}e Blasofen ßehe bei 131. Er heißt darin Friele zur Laden. In den Jahren 1426 ff. gab Friele zuGuden- berg dem Klofter Altenmünfter einen Grundzins von der Scheuer und Häufern neben St. Brigidenhaus. DiefeGrundßücke, die früher feinem Schwiegervaterjekel Hirt^ gehört hatten, gab er 1430 dem Johann im Grafe auf, der ßefofort an Gedieh in, WitweWalter Molsbergs, weiter gab (Bodmanns Auszüge, Mainzer Häufer betr., in der Habelßhen Stiftung zu München, III, 79. Schaab, E. B., S. 222 u. 224). Im Jahre 1429 quittirt er der Stadt Straßburg, als Friele G.v. Ment}e, eine Rente von 26 Gulden (Karl Schorbach, Straßburgs An- theil an der Erfindung der Buchdruckerkunft, in Zeitßhrift für die Gefchichte des Oberrheins, Neue Folge VII, Seite 583). Sein Siegel führt die Umßhrift: f. friel jjcrtfflrifd?. Es enthält nur den Schild. Es foll fehr dem Siegel feines Brudersjohann ähnelen (Mittheilung K. Schorbachsaus Bibliographealsacien IV, S. 203). Ueber die Mainzer Leibgedingsrenten, die er und feine Frau Elsechin, Jekel Hirt} feligen Tochter, hatten, vergleiche man Köhler, E. G., S.82. Die Nachricht über die Theilungzwißhen ihm und feinen beiden Gefchwiftern, bezüglich des Nachlaßes ihrer Mutter, iftbei 125 gedruckt. Im Anfang der 1430er Jahre war Fryle zu Gudenberg im Mainzer Rath (Mainzer Bücher verßh. Inhalts im Würzburger Kreisarchive N. 2, f. 75’). Im Jahre 1434 wohnte er zu Eltville (Köhler, E. G., S. 82). In der Mainzer Stadtrechnung von 1436/37 wird Friele G. zu Gudenberg als Rentenempfänger fürßehund feine Ehefrau erwähnt (KreisarchivWürzburg, a.a.O., f. 33). Die Quittung ßellte fein Schwager Clefe Viztum für ihn aus. Im Jahre 1437 ergibt ßch, daß die Scheuer gegenüber dem lorfcher Hof, die dem Ahnherrn Friele (11) zugeftanden hatte, jeqt ihm,dem Fryle zu Gudenberg gehörte (Schaab, E. B. II, S. 232). Im Jahre 1439 machte er und feine Ehefrau Eifa ihrTeßament, und im Jahre 1444 ftiften Junker Friele G. der Alte zu Gudenberg und Jungfrau Eisgen Hirt}, Eheleute, eine Seelmeffe zu den Barfüßern in Mainz (z. Jungen, F. G. Ch. I, S.965; III, f. 102 u. 390). Daß Friele gegen den 15. Auguß 1447 verßorben fein muß, erhellt aus den Vormundfchaftsrechnungen über feine Kinder, die bei X, III abgedruckt ßnd. Seine Ehefrau Eisgen Hirt}, mit der er bereits vor 1426 verheirathet war, iß noch 1457 am Leben. Damals wahrte ße ihre Rechte bezüglich zweier Häufer im Kirfch- garten, wo 1429 auch Joh. Leheimer Beßt} hatte. (Copialbuch v. St. Agnes im Darmßädter Archive, N. N. 219,111 u. 112. Schaab, E. B., S. 464). Am 4. April 1456 quittirte der Pfarrer 78 G. FRHR. SCHENK zu Eltville der erfamen Jungfrau Elfe Hirij, Frielen G. fei. Witwe, über 2 fl. ewiger Gülte auf ihrem Haus, da sie itzo in wohnet, in der Stadt Eltville Ringmauern, neben Gretgen Schwalbach gelegen, fo auf Michaelis, des Frielejahrgezeit, gefallen, die mit Vigilien und Seelmeffen begangen werden folle(z. Jungen, F. G. Ch. I,f. 965; III f. 102 u. 390; nach dem zumjungenfchen Rothbuch, S. 136). Die Kinder aus diefer Ehe fiehe bei 140 u. 41. (133) ELSE zur Laden zu Gutenberg, Tochter Frieles (125). J. M. z. Jungen gibt in feiner Fr. G. Chr. III, f. 47’ folgende Nachricht: „Eine Eheberedung zwischen Clesgen, Clos sei. Sohn zum Vitzthumb, sodann Eisgen Frielen Tochter zum Gensfleisch, l. Brieffs allegirtaus einem alten Register bey H.J. Marq. v.Glauburg de dato 1414.Commu- nicirt 1643).“ Die Sühne mit Patje Blashof in 1420 und die Theilung mit ihren Brüdern in 1433 find bei 125 u. 31 erwähnt. Ihr Mann quittirt im Jahre 1436 die Mainzer Renten für feine Schwäger. Elfe kommt bis zumJahre 1443 vor; ihr Mann (larb 1449auf50. ErwarderSohn des Claus V. und der Eifa v. Holzhaufen (Fichard, G. G., zum Humbrecht. Frankfurter Leib- gedingsregißer von 1450, wo der Poßen unter den 1450 abgeßorbenen erwähnt wird). (134) JOHANN (Henchen) G. zur Laden, genant Gutenberg, SohnFrieles(125). Ueber fein erßes Vorkommen im Jahre 1420 als Henchen, Bruder des Friele zur Laden, vergleiche man den Beleg zu 131. Als Geburtshaus iß zweifellos der Hof zu Gutenberg anzufehen, den fein Vater bei der Auseinanderfetjung mit feinen Gefchwißern erhalten haben muß, foweit er Eigenthum der Familie war (VergleicheVIII C). Da Johann fehr wahrßheinlich ein Kind zweiter Ehe feines Vaters war (ßehe 131), fo muß deffen felbftftändiger Haushalt bei Eingehung feiner zweiten Ehe im Jahre 1386 längß beßanden haben. Ohnedies wäre auch das Wohnen eines Mitglieds der Gefchlechterariftokratie im Haufe feines, einer reichgewordenen Krämerfamilie entftammenden, zweiten Schwiegervaters unter folchen Umßänden wenig wahrßheinlich. Daß Johann im Jahre 1434 ein Mal als Joh. Gänsfleißh der Junge bezeichnet wurde, bezieht ßch auf den 1443 verßorbenen Johann G. den Alten von der Sorgenlocher Linie (II10). Später zählte er nicht mehr bei den verßhiedenen älteren und jüngeren Johannen von der Sorgenlocher Linie mit, fondern wird ßändig als Johann G., den man nent Gutenberg, oder, kurzer Hand, als Joh. Gutenberg bezeichnet. Auffallend ift die Nichtbetheiligung Gutenbergs an der Vormundfchaft feiner Bruderskinder, wie ße ßch aus der Urkunden-BeilageX, III ergibt. Es fpricht das für feinen, auch fonft bekannten Vermögensverfall. In Verbindung mit dem Umßande, daß Gutenberg erß nach dem Tode feines Bruders wieder in Mainz nachweisbar iß, drängt das zu der Annahme, daß die Brüder zerfallen waren. Ueber Gutenbergs wahrßheinlich erßes Drudehaus, das Haus zum Humbrecht, vergleiche man die Darlegungen bei IX C. Die Nachricht über feine Beifetjung in der Franciscanerkirche erhält eine neue Stütze durch den Umftand, daß auch die Großmutter Gutenbergs dort ihr Grab hatte (ßehe bei V). — Es iß nur Ein Siegel Gutenbergs bekannt geworden, das an der Straßburger Urkunde vom 17. November 1442 hing und mit ihr zu Grunde ging. Es iß unter Nr. 4 der Siegeltafel, nach der von Archivar Dr. L. Schneegans im Jahre 1857 gelieferten eigenhändigen Zeichnung (H. Lempertj, Bilder-Hefte zur Ge- ßhichte des Bücherhandels, 1858, Tafel I, A) vergrößert wiedergegeben worden. Es zeigt, ähnlich dem Siegel feines älteren Bruders Friele, nur den Schild mit dem Pilgerwappen, ohne Beizeichen, innerhalb eines Ornamentes. Die beßhädigte Umßhrift lautet: f * * 0enff(leifc)^ * bei * {jutertb#. Im Uebrigen kann ich mich lediglich DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. I. DIE LINIE DES ERFINDERS. 79 auf die nachfolgende Arbeit des Herrn Dr. K. Schorbach beziehen, insbefondere auch für feine Heirath mit Ennel zur eifernen Thüre (K. Schorbach, Straßburgs Antheil a. d. Erfindung der Buchdruckerkunß, in Zeitfchrift für die Geßhichte des Oberrheins, N. F. VII, S. 584 ff.). Was die bis jetjt nicht wieder aufgefundene Quelle Köhlers für die Urkunden von 1430und 1433 (S. S. 81 u. 82,14) u. 16) betrifft, fo kann ich anführen, dag diefelbe von J. E. v. Glauburg in der zum Jungen. F. G. Chr. III, f. 209, genauer bezeichnet wird, als „altes pergamenten Schuld- oder Gültbuch der Stadt Maintj, pag. 134, bey denen Docum. der Frhr. zum Jungen. Familie befindlich.“ (135) GRETE zur Laden, Ortliebs Tochter (127). Sie war die erße Ehefrau des Johann Molsberger, weltlichen Richters zu Mainz, 1417 ff. (z. Jungen, F. G. Chr. III, f. 366.) Für die 1451, durch den Tod der Frau gelöfte zweite Ehe Johanns mitHilgart(Wydenhof), bezieht (Ich der Autor nachträglich auf eine ihm 1644 mitgetheilte Nachricht aus dem Verzeichniß des Ort zu Landeck. Die Kinder aus 1. Ehe, Walter undGetjge, heiratheten in den Jahren 1439 und 1442. (136) FRIELE zur Laden der Junge, vermutlicher Sohn Ortliebs (127). Im Jahre 1421 iß ein Friele Genßfleißh der Junge Münzerhausgenoffe zu Mainz. Er ßeht in der Reihenfolge der 58 damals lebenden Hausgenoffen als der 43. Da der andere Friele zur Laden (132) wiederholt und noch 1444 als der Alte bezeichnet wird, fo fordert das die gleichzeitige Exiftenz eines gleichnamigen, ebenfalls weltlichen Vetters. Nun wird zur Hochzeit der Tochter der Grete Molsberg, geb. zur Laden (135), an zweiter Stelle ein Friele zur Laden eingeladen, auch eine Hilgart die Junge zur Laden (z. Jungen, F. G. Ch. III f. 366’). Es liegt alfo nahe, diefe Beiden für Vater und Tochter zu halten, für Bruder und Nichte der Brautmutter. Wegen der Wiederholung des Namens Friele bei feinem geiftlichen Bruder (137) ift man zur Annahme genöthigt, daß Ortlieb zwei Mal vermählt war, und daß diefer Friele, mit feiner Schweßer Grede, aus erßer Ehe ftammte. (137) FRIELE G. zu der Laden, Sohn Ortliebs (127). 1417 auf 18 werden die Gebrüder Frilo und Rulemannus zu der Laden zu Erfurt immatriculirt (Weiffenborn, Act. d. Univ. Erfurt I, S. 110. Dies Citat verdanke ich den Excerpten von A.Wyß). Im Herbft 1428 verwandelt Her Friele zur Laden, Canonike zu St. Stephan, die 1 1 / 2 Ohm Weingülte, die ihm und feinem Bruder, Hern Ulman, feither aus Ingelheim geliefert wurden, in eine ablösbare Geldrente v. 1V 2 fl. Dies ift offenbar diefelbe Rente, die Ortlieb zur Laden 1405 in der Erb- theilung zugefallen war (ßehe 127). Im Jahre darauf gab auch HerUlman zur Laden zu Mainz fein Recht an diefer Rente auf. (Ingelheimer Gerichtsbuch im Darmftädter Archive N. 1863 u. 1869.) Friele kommt in den Jahren 1431, 1437, 1440, 1441 und 45 als Canonicus von St. Stephan vor. Auf feinem Grabftein zu St. Stephan iß bemerkt, daß er am 16. April 1460 geßorben fei. Er wird darauf,wie auch im Bruderßhaftsbuchev. St. Stephan, als Friele Gens- fleifch bezeichnet (Schaab, E. B. II, S. 231 u.279. Darmft. Archiv, Urk. St. Stephan u. Mainz, Stadt; Gudenus Cod. dipl. III, S. 967). Im Nekrolog v. St. Agnes heißt er F. G. z. d. Laden, Can. z. St. Stephan (Mainzer Stadtarchiv). Das Wappen feiner Mutter auf dem Grabßeine zeigt den Schild der Bechtermünze, oder den der zur Britfchen. (138) ULMANN z. d. Laden, Bruder Frieles (136). Alle ihn betreffenden Belegßellen von 1417—1429 ßehe bei 136. Ulmann ßheint Geiftlicher gewefen zu fein. (139) GREDE zum Lentfriede, Tochter Petermanns zur Laden (128). Sie wird nur ein Mal im Jahre 1413 erwähnt, worüber man den Beleg bei 128 vergleiche. 80 G. FRHR. SCHENK (140) ORTE G.z. Gutenberg, SohnFrieles (132). Er wird nur in den Jahren 1448—52 erwähnt, als Sohn der Elfe Hirt}. (Vergi. X, III.) (141) ODILGEN G.z. Gutenberg,Tochter Frieles(l32). Für fiegiltdasfelbe, wie für ihren Bruder. Der Henne Gänsfleifch der Junge, den pe etwa 1450 geheirathet hat, kann nur das unter II18 behandelte Glied der Sorgenlocher Linie gewefen fein. Kinder hat fie offenbar nicht gehabt. Vergleiche darüber bei IX C. (142) ELSE Vitjthum, Tochter der Elfe zur Laden zu Gutenberg (133). Siehe über fie die Ausführung unter IX C. (143) HILDEGARD zur Laden, vermutliche Tochter Frieles (136). Sie wird nur zwei Mal erwähnt. Im Jahre 1442 wurde, neben Friele zur Laden, den ich für ihren Vater halte, auch eine Hilgart die Junge zur Laden zur Hochzeit der Getjge Molsberg, der Tochter der Grete zur Laden (135), mit Weicher Knoblauch zu Frankfurt eingeladen (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 366’). Im Nekrolog des Agnesenklogers ift fodann eine Hildegard Gensfleifch als am 11. October verdorben aufgeführt. (Mainzer Stadtarchiv.) II. Belege ZU der II. Tafel über ( ni ) CLAS zum Gänfefleifch, Sohn des Friele j. ... pVikirci (II)- Am 27.Juni 1358 erfchien vor dem Mainzer die ramme L*AJNörLbIbL>H. Stadtgericht Glas, Herrn Frielen felgen Son zum 2. Die Linie Sorgenloch. Genfefleifche, Bürger zu Mainz, und gewann feinen 3. Bann über Weingärten vor Mainz, hinter dem Thurm feines Vaters, auch über einen Zins auf einen Gadern zu M., das an das Gadern feines Bruders Petermann angrenzte. Diefen Zins hatte er zu Lehen von Junker Dietrich v. Gudenberg (Köhler, E. G., S. 83. Original im Darmgädter Archive). Am 13. Juli desfelben Jahres verkaufte Junker Clas zu dem Genfefleifch, Jungfrau Gudel feine eheliche Frau, Bürger zu Mainz, dem Klofter Arnsburg eine Fruchtrente aus dem Klogerhofe zu Edersheim. Schon der Vater Clafens hatte diefe Rente bezogen; nach deffen Tode war fie dem Clas in der Erbtheilung mit feinen Gefchwiftern zugefallen. Der erfte Zeuge ift Herr Johann Hünbreht, der Vater der Jungfrau Gudel. Der Urkunde hängt das Siegel der Clas G. an. Es zeigt nur den Schild mit dem Pilger, ohne Beizeichen. Der Pilger hat deutlich eine herabhängende Kapuzze. Die Umfchrift lautet: S. NICOLAE . D . GENSEFL. IS. (Baur, Urkundenbuch d. Kl. Arnsburg, N. 863, im Auszug. Nach dem Original im fürftl. Solmgfchen Archive zu Lieh ergänzt). Imjahre 1377 am 6.Juni wiefen vierMainzer Schöffen vor Gericht ein Unheil. Der erfte unter ihnen war Clas Genfefleifch (Orig.-Urkunde im Darmftädter Archive, Stadt Mainz N. 739; Schaab, E. B. II, S. 173). Nicolaus G. fcheint aus zweiter oder fpäterer Ehe feines Vaters geftammt zu haben; darüber dag feine Mutter vermutlich dem Gefchlecht von Sorgenloch angehörte, vergleiche man die Darlegung bei II6. Seine Ehefrau hieg, wie oben erwähnt, Gudela zum Humbrecht. (II2) HENNE G., Sohn des Clas(II 1). Im Jahre 1383 ift Henkinus dictus G. Ratherr zu Mainz (Würdtwein, Bibi. Mag., S. 217); 1389 igHenn, Clefchin Genfefleifch feligen Son, Zeuge eines gerichtlichen Actes der Grede, Petermans fei. Witwe zum G., zu Gungen ihres Sohnes Henne (Schaab, E. B. II, S. 181). Im jahre 1390 erhält Henne G., Bürger zu Mainz, Eve, feine eheliche Wirtin, und ihre gemeinfamen Kinder Clas, Henne und Gude, Rudolfs zu Landeck eheliche Wirtin, einen Zehntantheil zu Oppenheim in Verfaß, für ein Darlehen, das Glas G., der Vater Hennes, dem Vater des Schuldners Genealogische Tafel II 4 1 mm- v ÜfS C V^! « 3 & | ! Hgst GenealogischeTafel.il über die Familie GÄNSFLEISCH. 2. Die Linie Sorgenloch. (II) HERR FRILE ZUM GENSEFLEISCHE, GENANT RAFIT, Ratherr zu Mainz. 1330—46, 1352 f. 2. Ehefrau: N., Witwe des N. v. Oppenheim, geborene v. Sorgenloch (?). (II1 =17) Junker CLAS zum Genfefleifch, Schöffe zu Mainz. 1358-77,89 f. Ehefrau: Gudel z. Humbrecht. 1358. (II2) JOHANN (Henne) G., Ratsherr zu Mainz, 1383-1390, 1392 f. Ehefrau: Eva. 1390. (II3) CLAS G. 1390—95, 1409 f. Ehefrau :N.N. 1409 f. (II4) HENNE G. 1390, 1395 f. Ehefrau: N. N. (II6) HENNE zu dem G. „der junge;“ auch H. Sorgenloch. 1392—1412, 1420 f. Ehefrau: N. N. (II7) RUDOLF zum G., Ratsherr zu Mainz. 1392, f 1440. (II 7a) JACOB G., (II8) RUDOLF G. Canonicus zu 1395. St. Maria ad Gradus. 1395. (II5) GUDE G. 1390. Ehemann: Rudolf zu Landeck. 1390—1436. (II10) JOHANN (Henne) G., der alte, Ratsherr zu Mainz. 1423, f 1443. Ehefrau: Kettechin (?). 1443 +. (II9) MICHEL G., Ratsherr zu Mainz. 1419—29. Ehefrau: N. (zum Jungen) zumBlasofen, Tochter der Pacze G. (131). (II11) PETER v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch. 1402—37, 38 f. Ehefrauen: 1. Sele (zum Jungen), f 1402/3. 2. Agnes v. Udenheim. 1438, f 1459. (II12) JACOB (Jeckel), Pa[tor zu Ginsheim und Roßdorf, Scholaßer zu St. Victor vor Mainz. 1399, f 1452. (II 13)JORGEv. Sorgenloch gen. Gänsfleifch. 1402—41, 42 f. Ehefrau: N. N. KETTE G.?, Nonne zu St. Clara 1427, dann Aebtiffin bis 1450 (S. 130). (II14) JOHANN v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch, Burgmann zu Oppenheim. Seit 1443 „der alte.“ 1437, f 1467. Ehefrau: Kette Goftenhofer zu Schenckenberg. 1437, f 1503. 1. Ehe: (1115) KETTE. 1432, f 1435. Ehemann: Henne Adolf v. d. jungen Aben zuOppenheim. 1464 f. 2. Ehe: (II16) JACOB v. S. g. G. zu Eltville. 1441, f 1478. Ehefrau: Eisgin Bechtermünze. 1464—1502. (1123) PHILIPP v. S. g. G. 1478, f 1511. (II24) MARGARETHE v. S. g. G. 1481. Ehemann: Johann Molsberg, weltlicher Richter zu Mainz. (II17) PETER v. S. g. G. 1443, 44. (II18) JOHANN v. S. g. G. (II19) MICHEL. (1120) KETTE. (1121) HANS v. S. g. G., (1122) HENNE v. S. g. G. Bis 1467„der junge,“ Geb. 1439. Geb. 1442, f 1497. weltlicher Richter zu zu Frankfurt. dann „der alte.“ Ehemann: Bernhart Mainz feit 1476. Geb. 1449, f 1520. 1442—76, f 1478. v. Kirchdorf gen. Geb. 1444, f 1504. Ehefrauen: Ehefrauen: Liederbach, f 1499. Ehefrau: Magdalena 1. Chrißina v. Geis- 1. Odilgen Gänsfleifch v. Grebenradt. pitjheim. 1503. gen. Gutenberg (141). 1477—1508. 2. Gudchin Reut- 2. N. v. Silberberg (?). linger. 1506. (1125) MARGARETHE, (II26) JOHANN v. Sorgenloch, (1127) BERNHART Nonne zu Dalen. Amtmann zu Dalberg, v. S. g. G. 1465. Neu-Bamberg und 1480, -j- 1512. Nieder-Olm. 1477, 1513 f. Ehefrau: Ehefrauen: Marta v. Clap 1. Geßgen Gelthaus v.d. jungen Aben. 1496. 2. Margarethe Seltin von Saulheim. 1506, f 1515. 1502—09. (1128) KATHARINA. (1129) JOHANN v. S. g. G., (1130) MICHEL v. S. g. G. 1480—1550. Magißer, Pfarrver- zu Frankfurt. Nonne zu St. Clara walterz.St.Emmeran 1503—50, 1551 f. in Mainz. in Mainz, Canonicus Ehefrauen: u. Prediger zu Lieb1. Elifabeth Blomin. frauen in Worms, 1521. Caplan u. ev. Predig. 2. Margreth Rofen- zu Darmßadt. 1502, f 1562/3. Ehefrau: N.N. 1531. lecher. 1539, 51. 1. Ehe: (1132) MARGARETHE v. S. zu Bodenheim. 1511 ff. Ehegatten: 1. Philipp von Gerolßein. 1514. 2. Philipp von Langeln. 3. Johann Knebel v. Katjenelnbogen. 1524. (1133) SARA G. Geb. ca. 1520, f zu Darmßadt 1605. Ehemann: Georg Schaff aus Worms. 1568. 1586 f. (II34) JOHANN ORTH G. 1563, f 1566. Ehefrau: Barbara Finck. f 1561. (1135) MARGRETH G. 1570, f 1587. Ehemann: Peter Pfeilßicker der ältere, Bürger zu Darmßadt. 1570, + 1587. (II 31)WALTHERv.S.g.G., Canonicus zu Liebfrauen in Worms und zu Straßburg. 1493—1550. Zu Seite 80. «-i-il«‘1 tX0'} •■1. . ;>•,,,:a •:-;-vi»«n--:y.'jffrär“ Vu». • 'i-S*:. r%^. i..ß^- 3*<£ i-ysS" ^>,' *2»?* ir .VfeS**- ■ ■*-^v* J>-**Z*. :. 5VS Ä f§ll 3-ÄS^, ^Ä>. Utl: »«'SÄ* «£M§ -'ääSk. iWi '*'C kv& ■ *•*■&> .S , 5 *jC» -;vs<.'- -K>* 4 IggJJ äffe :»V.^Ä->- «U DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 81 gegeben hatte (Köhler, E. G., S. 84). Damit iß die Filiation für die drei erßen Generationen diefer Linie feßgeßellt. Da bereits 1392 Henne, Petermans Sohn (118), als der Alte bezeichnet wird, fo muß Henne, Sohn des Clas, damals bereits todt gewefen fein. Die Herkunft feiner Ehefrau Eva iß nicht bekannt; wahrfcheinlich (lammte fie aus einem Friedberger Gefchlecht. (113) CLAS G., Sohn des Henne (II2). Die Filiation erhellt aus der Urkunde von 1390 bei II2. Im Jahre 1395 vergleicht fich Clas, für fich und feines Bruders Henne G. Sohn Rudolf, mit seinem Schwager Rudolf zu Landeck über Grundbeßt? (Köhler, E. G., S. 84). Seitdem kommt er nicht mehr vor. Der Name feiner Ehefrau i(l unbekannt. Außer feinen Söhnen Henne und Rudolf (II6 und 7) fcheint Clas eine Tochter gehabt zu haben, die an Peter Silberberg den Alten zum Gänsfleißh verheirathet gewefen fein wird. Die Anhaltspunkte dafür fiehe bei II6 und 7 und VIII A. (114) HENNE G., Sohn des Henne (II2). Die Filiation erhellt aus der Urkunde von 1390 bei II2. Im Jahre 1395 vergleicht fich fein Bruder Clas mit feinem Schwager Rudolf zu Landeck. Statt des Henne felb(l, wirkt aber fein Sohn Rudolf dabei mit, fo daß es den Anfchein hat, als ob Henne bereits vorher verdorben fei. Der Name feiner Ehefrau i(t unbekannt. Wahrfcheinlich (lammte fie aus einem Friedberger Gefchlecht, deffen Erbfchaft fie theilweife auf ihre Nachkommen gebracht hat. (115) GUDE G., Tochter des Henne (II2). Im Jahre 1390 war fie bereits mit Rudolf zu Landeck vermählt (II2), der fich in 1395 mit ihrem Bruder und Neffen verglich (II3). Ihr Mann fchloß im Jahre 1431 einen Vergleich mit feinem „Schwager“ Henne Gänsfleifch dem Alten, über eine ihm aus Güterßücken zu Hechtsheim zu zahlende Rente. Ihr Sohn Rüdiger entlaflete im Jahre 1438 feinen „Vetter“ Henne G. den Alten von feiner für ihn geführten Verwaltung. (Siehe die Belege bei II10.) (116) HENNE ZUM G. der Junge, Sohn des Clas (II3). Da Henne fa(l (ländig mit der Bezeichnung „der Junge“ vorkommt, fo wird er möglicher Weife auch bereits mit dem Henn G. dem Jungen gemeint fein, der im October 1392 als Zeuge erßheint (zum Jungen, F. G. Ch. III, f. 47). Mit Sicherheit i(l das Vorkommen im Mai 1394 und im Frühjahr 1395 auf ihn zu beziehen (Reimer, Heff. Urkbch. II Abth. IV B., N.667. Originalquittung im Darmftädter Archive, Urkunden, zum Jungen), in dem er als Henne zum G., Bürger zu Mainz, bezeichnet wird. Eine Vergleichung des daran hängenden Siegels, das die Um- fchrift: f. jjerrne $enfefleiö trägt, hat nämlich ergeben, daß esdasfelbe iß wie jenes, das an dem unten zu erwähnenden Lehnrevers von 1407 des Henne Genfefleifch von Mainz, des Vaters des Peter undjurge, hängt. In einer Urkunde von 1409 wird er ausdrücklich wieder als der Junge, und als Sohn des verßorbenen Clas G. bezeichnet (Köhler, E. G., S. 84). Auch in einem Zinsregißer von St. Stephan in Mainz im Darmßädter Archive werden als Pflichtige zu Hechtsheim 1405/6 erwähnt: Henne zu demGenfefleifch et Rudolffus frater fuus quondam filii Nicolai Genfefleifch. Diefer Zinspoßen läßt fich dafelbft bis 1399 zurück verfolgen, jedoch iß da nur Henne allein genannt. Diefe an St. Stephan zinspflichtigen, früher dem Henne G. gehörigen Grundßücke waren, ausweislich eines beigebundenen Verzeichniffesvon 1436, auf Gele zum Humbrecht übergegangen. Auf weichen Rechtsgrund hin, iß jedoch nicht erßchtlich. Im Jahre 1400 erßheint ein Johann Sorgenloch“ vor dem Rathe zu Frankfurt, als Vormund Johann Landecks des jüngeren (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 190; nach einem dem Autor 1645 von Veronika zum Jungen mitgetheilten Extract). 82 G. FRHR. SCHENK Dies ig das erge Auftreten des bei den Nachkommen Hennes und feiner nächgen Seiten* verwandten fpäter gändigen Linienbeinamens. Da fich ein folcher Hausname in älterer Zeit in Mainz nicht nachweifen lägt, die Bezeichnung später auch gets „von“ S., nicht „zum? S. lautet, fo wird fie fich auf das gleichnamige Dorf beziehen. Nach diefem Orte nannten fich zwiphen den Jahren 1177 und 1193 Cunradus et frater ejus de Sulegloch (Schaab, E. B., S. 467). Ob ein 1293 vorkommendes Ehepaar Sibodo de Sulgeloch u. Odilia, das Grundgücke im Dorfe Sorgenloch, mitConfens des Lehnsherrn, des Mainzer Kämmerers Eberhard, an die Fabrik von St. Jgnaz in Mainz verkaufte, dem Landadel angehörte, oder bäuerlichen Standes war, geht dahin. Da die Söhne Hennes (II 11 , 12,13) und ihr Nach- gephwigerkindsvetter Johann (II14) den Beinamen von Sorgenloch führten, fo mug dejfen Urfache mindeftens auf den gemeinfamen Stammvater Johann (II2) zurückführen. Wahr- (cheinlicher dünkt es mir aber, dag des Letjteren Grogmutter, die letzte Gattin Frieles z. G. (11), die Mutter des Peter v. Oppenheim, einem Gephlecht v. Sorgenloch durch Geburt angehört hat. Ein mit Wappenänderung (gehe bei VI) verbundene Grundtheilung zwiphen Clas und feinen Halbgephwiftern mag die Urfache des Beinamens gewefen fein, der im gewöhnlichen Leben vielleicht eher gebräuchlich war, als er in den Urkunden zum Ausdrude gelangte. Zur Scheidung der einzelnen Linien eines zahlreichen Gefchlechts war es damals hier zu Lande ein häufig nachweisbares Mittel, dag die Kinder den Gephlechts- namen ihrerMutter, alsBeinamen annahmen. Befonders häufiggephah das,wenn dieMutter einer angefehenen Familie entgammte, oder eine bedeutende Mitgift einbrachte. DieMutter des Clas z. G. könnte recht wol die Erbtochter eines kleinen Gefchlechts des Landadels gewefen fein. Am 10. December 1401 wurde Joh. G.v. Mentje der junge von Graf Adolf zu Najfau u. zu Diet}, aus befonderer Gnade, mit den Mannlehen beliehen, die der ver- gorbene Clas v. Gudenberg und feine Aeltern von der Grafghaft Dietj getragen hatten. Das Lehen begand aus dem Kirchfatj u. Zehnten zu Mettenheim, Mühlenwager im Rhein oberhalb Mainz, Fifchwajfer in der Gerau, der Vogtei zu Agheim, Weingärten, Zehnten und Zinfen zu Hechtsheim und Mainz (Köhler, E. G., S. 74). Diefer Clas v. Gudenberg war, wie fein Wappen zeigt (Frkf. Stadtarchiv, Reichsfachen, N.473 von 1395), der legte männliche Sprog des Mainzer Kämmerer- und Herrengefchlechts zum Thurm, das geh feit dem Ende des 13.Jahrhunderts nicht mehr nach feinem Sigein der Stadt Mainz, fondern nach feiner Burg Gudenberg, nordweglich Kreuznach, benannte (Quartalblätter des higo* rijehenVereins für das Grogh. Heffen, 1876, N. 3 u. 4, S. 16 u. v. 1882, N. 3 u. 4, S. 10). Am 25. Juli 1402 verlieh ihm Erzbifchofjohann, als feinemDiener und lieben Getreuen, auf feine und feiner Söhne Peter undjorge Lebenszeit, eine Anzahl Mainzer Zinsgaden und Häufer, diedererzbifchöfliche Schneider Henchin v.Breidenbach feither gehabt hatte. Ueberdiefes Lehen gellte Henne am 25. Juni 1407 einen Revers aus, der Rege feines Siegels trägt (Darm- gädter Archiv, Urk. Mainz, N. 1057a). 1411 geht er mit feinen 3 Söhnen in dem Verzeichnis der Mainzer Gefchlechter (D. Chroniken d. deutphen Städte XVII, S. 47). 1412 wird er als zinsberechtigt zu Hechtsheim erwähnt (Bockenheimer, Beitr. z. Gegh. d. St. Mainz IV, S. 18 2 ). Seitdem kommt er urkundlich nicht mehr vor. Als feine Söhne im Jahre 1420 beliehen wurden, kann er, da einWechfel in der Perfon des Erzbifchofs eingetreten war, längg, vermutlich vor 1416, vergorben gewefen fein. Er hatte bei den Mainzer Dominikanern ein Jahrgezeitgegiftet. Mitwem erverheirathetwar, igunbekannt. Beerbtwurde ervon feinen drei Söhnen (Lagerbuch des Dominikanerconvents zu Mainz auf der Stadtbibi., f. 23’): DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 83 (117) RUDOLF G., Sohn des Cias (II3). „Rudolffe Cleßchen Genßefleifch feligen Son“ kommt bereits am 10. September 1392, im Teßamente des Johann Salman zum Altenfchultheißen, als letzter unter 8 Zeugen vor. (Mainzer Stadtarchiv, Archivalien des Heilig-Geiß-Spitals.) Da fein älterer Bruder Henne (II6) auch bereits 1392 erfcheint, fo darf man diefes Vorkommen auf ihn beziehen, und ifl nicht genöthigt, darunter etwa einen jüngeren Sohn des erßenClas(II l)zufuchen. In einem Zinsregißer von St. Stephan wird 1405/6 Rudolf als jüngerer Bruder Hennes, und Sohn des verdorbenen Nicolaus bezeichnet (S. II6). Im Herbft 1407 hatte Rudolf, Cias G. fon, eine Leibrente von 26 fl. auf die Stadt Frankfurt, für 260 fl. erworben, die bis zu feinem Ableben im Jahre 1440 gezahlt wurde (Leibgedingsregißer und Frankfurter Stadtrechnung v. 1407). Audi von der Stadt Mainz erwarb Rudolf, Cias G. fei. Sohn, 1410 eine wöchentliche Rente von '/ 2 fl ., auf Lebenszeit, für 260 fl . Vorher bezog er von Mainz bereits eine 14 tägige Rente von 3, dann 4 fl. (Mainzer Stadtrechnung von 1410/11 im Würzburger Kreisarchive). Nach der ebenfalls in Würzburg verwahrten Mainzer Stadtrechnung von 1436/37 bezog er eine Wiederkaufsgülte von halbjährlich 21 Gulden. Rudolf erfcheint nicht in dem bekannten Gefchlechterverzeichniß von 1411. Er kommt 1421 als Hausgenojfe auf der Mainzer Münze vor (Die Chroniken d. deutfchen Städte XVII, S. 352); 1423 war er Münz- meißer (Fichard, G. G., fub Glauburg IK) und Rechenmeißer der Stadt. (Schuldbuch des Henne z. Jungen im Frankf. Stadtarchiv, f. 11.) Ca. 1431 war Herr Rudolff G. als Fünfter im alten Rathe zu Mainz (Mainzer Bücher verfch. Inhalts im Kreisarchive zu Würzburg, N. 2, f. 75). Rudolf war, nebß Peter Silberberg dem Alten, Miterbe des vor 1432 verßorbenen Henne Humbrecht zum Spenshard (z. Jungen, Grünbuchs Beilagen im Darmßädter Archive, zum Jahre 1432 u. 38). Peter Silberberg der Alte zum Gänsfleifch mag der Mann einer Schweßer Rudolfs gewefen fein und alfo für diefe Humbrecht’jcher Miterbe. (Vergl. auch bei II6 und II11.) Rudolff „zum“ G. war am 17. März 1433 Zeuge beim Abhör der Kirchenrechnung von St. Emmeran (Pfarreiarchiv v. St. E. zu Mainz). Erbe Rudolfs (oder Miterbe) warArnold Gelthaus von der jungen Aben; was darauf fchließen läßt, daß Rudolf entweder verheirathet war und mindeftens eine Tochter hatte, oder daß feine Mutter diefem Gefchlecht entßammte. Das runde Siegel Rudolfs zeigt nur den Schild, ohne Beizeichen, mit der Umfchrift: * S . RODOLF. GINSFLEIS (Or. Quittungen über den Empfang der Frankfurter Leibgedingsrente von 1408 im Darmftädter Archiv, Urkunden, zum Jungen). (II7a) JACOB G., vermutlicher Sohn des Clas(II3). Nur vermutungsweife kann man hier noch diefen Jacob, als dritten Bruder einfchieben, der 1395 als Canonicus zu St. Maria ad Gradus erwähnt wird (Würdtwein, Bibliotheca Moguntina, S. 219). Die getroffene Auswahl unter den verfchiedenen Einreihungsmöglichkeiten iß lediglich durch die Wiederkehr der Vornamens Jacob in diefer Linie veranlaßt. (118) RUDOLF G., Sohn Hennes (II4). Er kommt mit Sicherheit nur Ein Mal im Jahre 1395 vor (ßehe bei II4). Sein gleichnamiger Vetter (II7) wird in der Regel als Sohn des Claus bezeichnet, fo daß es fcheint, als wenn Rudolf, Sohn des Henne, auch noch im Anfang des 15. Jahrh. gelebt hätte. Jedenfalls iß er aber frühe und ohne Leibeserben verftorben. Die Stelle in Köhlers E. G., S. 84, wonach Rudolf G. feinen Vater im Jahre 1427 als Henne bezeichne, hat ßch bei Nachprüfung als Lefefehler herausgeßellt. Sie ßeht auf S. 87 des Schuldbuchs des Henne z. Jungen im Frankfurter Stadtarchive 84 G. FRHR. SCHENK und lautet:.82 fl. hieß mer (d. i. H. z. Jungen) Rodolf Ginjffleyjch geben, da ir die Korngült kauft umb Hennen fynen vyttern. Gemeint find damit zweifellos II7 u. II10. (II9) MICHEL G., vermutlicher zweiter Sohn Hennes (II4). Er erfcheint zuerß am 4. Dec. 1419, als Zeuge beim Mainzer Stadtgericht (Mainzer Stadtarchiv IV, 145, und Copialbuch von St. Peter im Darmßädter Archive I, N. 274). Im Januar 1421 wird er als der 49. in der Reihe der 58 Münzerhausgenojfen zu Mainz aufgeführt (Die Chroniken der deutjchen Städte XVII, S. 352). Im Jahre 1428 fetjen Rudolf zu Landeck (der Ehemann der Gude G. (II5), Michel Gensfleijch v. Mainz, Meckel zum Berne zu Friedberg und Henne Gensfleifch zu ihrem Mompar in Frankfurt den Engel Saffen von Friedberg, in der Erbfchaftsfache der Eifa zum Berne, geb. Hohenhaus aus Frankfurt. Im Jahre 1429 kommen Michel und Henne G., Gebrüder, neben Rudolf zu Landeck und Meckel zum Berne zu Friedberg im Frankfurter Schöffenprotokoll vor (Fichard, G. G. N. 282, v. Sorgenloch g. G., fub E 2; N. 19, zum Bern und zum Hohenhaus E 2). Fichard hat diefe Erb- [chaftsangelegenheit ausführlich erörtert, ohne dag aber volle Klarheit darüber gewonnen worden wäre. Die Erbintereffenten find, wie aus feinen Angaben erhellt, zur Verleihung des Altars S. Barbara zu Friedberg berechtigt, der fich fpäter im Beßtje der vier Gebrüder Gänsfleifch (II 27, 29, 30 und 31) wiederfindet. Da außerdem der 1439 geborene älteße Sohn des Johann G. (1114) auch den in der Familie G. damals noch allein gehenden Namen Michel führt, fo iß nicht daran zu zweifeln, daß Michel der Aeltere fein Großvater war; alfo der Stammvater der 1567 erlojchenen jüngften Sorgenlocher Linie, für die (ich fonft nirgends ein Anfchluß finden läßt. Er felbß kann nur ein Sohn des Henne (Il4)gewefen fein, ein jüngerer, 1395 noch unmündiger Bruder Rudolfs (II8). Seine Ehegattin war höchft wahrßheinlich die Tochter der Patje zum Blasofen, geborenen Gänsfleifch (131). Man vergleiche darüber bei IX A und C. (II10) JOHANN (Henne) G. der Alte, vermutlicher dritter Sohn Hennes (II4). Im Jahre 1423 wird Henne G. der Alte als Münzmeißer zu Mainz erwähnt (Fichard, G. G., v. Glauburg, I K). Der Beiname „der Alte“ kann fich damals nur auf den jüngeren Henne G. gen. Gutenberg bezogen haben. In 1427 wird er als Vetter des Rudolf (117) bezeichnet (Beleg bei II8). Von 1428—40 kommt er wiederholt in den Frankfurter Schöffenprotokollen vor (Fichard, G. G., v. Sorgenloch g. G., E 3). Im Jahre 1429 wird er dafelbß ausdrücklich als Bruder Michels (II9) bezeichnet. 1431 vergleicht er fich mit Rudolf zu Landeck, feinem Schwager, dahin, daß er diefem jährlich 6V 2 fl- von den Gütern zu Hechtsheim entrichten folle (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 190). Die Bezeichnung Schwager iß bekanntlich durchaus nicht immer wörtlich zu verftehen. Rudolf zu Landeck war der Ehemann einer Vaterjchweßer Hennes. Im Jahre 1436 verkauft er den Mainzer Kar- thäufern eine 56 Morgen große Gutshälfte zu Hechtsheim, die vor Zeiten der verftorbene Henne Spenshart v. Mainz gehabt hatte, für 250 fl. (Schaab, E. B. II, S. 228, mit d. Darmßädter Original verglichen). Henne hatte diefenGrundbefi^aufdem Klageweg gewonnen. Da aber fein Vetter Rudolf (II7) an der Erbßhaft des vor 1432 verftorbenen Henne Spenshart betheiligt war, fo mag es fich mit Henne ähnlich verhalten haben, und fich auch die Vereinbarung mit R. z. Landeck auf diefe Erbfchaft beziehen. Im Jahre 1438 bekundet Rüdiger, Sohn des Rudolf z. Landeck, daß ihn fein Vetter Henne G. der Alte, bezüglich des Grundbeßtjes feiner Aeltern befriedigt habe (Köhler, E. G., S. 82 und Original im Darmßädter Archive). Ausweislich der Mainzer Stadtrechnung von 1436/37 (Würzburger DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 85 Kreisarchiv) bezog Henne von der Stadt Mainz eine jährliche Leibgedingsrente von 48 fl. Im Jahre 1439 war Herr Johann Genßfleifch im Mainzer Stadtrat (Mainzer Bücher verfch. Inhalts im Würzb. Kreisarchive, N. 5 7 2 , f. 60. Nach Auszug v. A.Wyß). Audi im folgenden Jahre war Henne G. Ratgefelle der v. Mainz. Er hatte einen Reditsßreit mit dem Frankfurter Clas Hochhus, und war felbß auch damals in Frankfurt begütert (Frankfurter Stadtarchiv, Reichsfachen, N. 3818). Vom 28. Okt. 1443 ab vermiethete Ort zum Jungen dem Henne G. dem Alten feinen Hof zum Jungen zu Mainz auf 3 Jahre. In dem Schuldbuch des Ort zum Jungen iß nur die Zahlung für das erße halbe Jahr verzeichnet, die im Voraus beim Vertragsabschluß erfolgt war. Es fcheint alfo, als wenn Henne während diefes halben Jahres verdorben fei (Köhler, E. G., S.67; verglichen mit dem Frankfurter Original, S. 231). Wenn eine Nachricht Fichards zum Jahre 1443 (G. G., v. Sorgenloch, E 3) hierher zu beziehen iß, und nicht auf den damals fchon faß 30 Jahre verßorbenenjoh. G. den Alten u. feine Ehefrau Katherine Berwolf (116), fo müßte Henne mit einer fonß nie vorkommenden Kettechin verheirathet gewefen fein. Damals verkaufte nämlich Walter Schwarzenberg der Alte, Schöffe und Ratsgefelle zu Frankfurt, eine Gülte auf dem Haufe Laderam zu Frankfurt, die ihm von Henne Gänsfleijch und deffen Ehefrau Kettechin zugefallen fei (Fichard, G. G., v. Sorgenloch, E 3). Diefe Verwandtfchaft würde gut zu den fonßigen Friedberger Beziehungen Hennes paffen, deffen Mutter, wie oben erwähnt, einem dortigen Gefchlecht angehört haben wird. (II11) PETER V. SORGENLOCH genant G., Sohn des Henne (II6). Er kommt zuerß am 25.Juli 1402 vor, als fein Vater, auf feine und feiner Söhne Peter und Jorge Lebenszeit, vom Erzbifchof mit Mainzer Zinsgaden und Häufern (Merenberg, Weißenberg) beliehen wurde (Würdtwein, Bibliotheca Moguntina, S. 220). Diefes Lehen wurde 1407 erneuert (Lehnbriefvom 7. Juni in Würdtwein, Nova Subßdia Diplomatica IV, S. 295, u. Originalrevers im Darmß. Archive vom 25. Juni). Im Verzeichniß der Gefchlechter aus dem Jahre 1411 fteht er mit feinem Vater und feinen Brüdern (Die Chroniken der deutfdien StädteXVIII, S. 47). Am 1. Sept. 1416 hatte er mit Peter Silberberg dem Alten gemeinfame Bejchwerden gegen den Ritter Frank v. Kronberg (Frankfurter Stadtarchiv, Reichsfachen, 1583). Ueber ihre gemeinfamen Beziehungen zur Erbjchaft des Johann Gänsfleifch des Alten ßehe bei 118. Es iß das wohl derfelbe Peter Silberberg, der 1420 ff. im Hofe zum Gänsfleifch wohnte, und daraus 1425 eine Rente von 10 fl. an Jeckel zum Jungen, unter Bürgjchaft diefes Peter Gänsfleißh, verkaufte (zum Jungen, Rothbuch, S. 135). Er mag ein naher Verwandter Peters, etwa der Mann einer Vaters -Schweßer, gewefen fein. Am 25. Februar 1420 wurde er allein vom Erzbifchof zu Mannlehen beliehen mit einem Haus zu M., am Eingänge des Hofes von den Gewandgaden her, und 3 Pfd. Grundzins auf dem Haus zum Knopf unter den Schwertfegern. Mit feinem Bruder Jorg erhielt er gemeinfam, auf Lebenszeit, das ihrem verßorbenen Vater 1402 gegebene Lehen über Mainzer Häufer und Gaden. Diefes Lehen wurde 1435 erneuert. Am 18. April 1420 war er Amtmann in den Montat der Propßei zu St. Victor in Weißenau, und wohnte auch dafelbß (Copialbuch v. S. Victor II, N. 52). Sein Siegel, das nach Angabe Bodmanns an der bezüglichen Originalurkunde gehangen hat, zeigt das ungeänderte Wappenbild. Die Umfchrift lautet: f. pctter. (Be infßcia. (Lofes Siegel auf der Stadtbibliothek zu Mainz, Gänsfleißh, N. 3). Peter wurde 1427 mit dem naffauijchen Lehen über die ehemals dem Joh. zum Humbrecht geliehenen drei Rheinauen zwifchen Nackenheim und Ginsheim — 86 G. FRHR. SCHENK die Mitte, die hohe Au und die Au gegenüber Ginsheim — beliehen (Revers im Wiesbadener Staatsarchiv u. Akten über die Rheinauen). 1432 erhielt er, nach vorgängigem Vergleich, das Eppßein-Dietjifche Lehen (z. Jungen, F. G. Ch. I, S. 960, u. Köhler, E. G., S. 75). Am 13. Jan. 1437 empfängt er für Emmerich Keßler v. Saulheim eine Mainzer Leibgedingsgülte (Mainzer Stadtrechnung von 1436/37 im WürzburgerKreisarchive, f. 341). Am 17. Januar 1437 refignirt er dem Erzbifchof das zu feinem Lehen gehörige Haus Merenberg (Würdtwein, Bibliotheca Mog., S. 228). Im felben Jahre noch fcheint er verdorben zu fein, jedenfalls vor Juli 1438 (Schaab, E. B. II, S. 233). Peter wohnte fpäter zu Bodenheim (Fichard, G. G., z. Jungen N. 155, II DI); im Jahre 1431 wird er als zu Udinheim wohnhaft bezeichnet (Copiar v. St. Peter II, N. 38 im Darmftädter Archive). Peter war mindeßens zwei Mal verheirathet. In erßer Ehe angeblich mit einer Anna zum Jungen, Tochter Peters zum Juckel, wofür uns indeffen genügende Beweife nicht vorliegen (Fichard, G. G., N. 155, I Z 3). Dagegen muß ein Eintrag im Seelbuche des Mainzer Liebfrauenßifts von 1402/3 (Mainzer Stadtarchiv, f. 25’): Item domicilia Seele, quondam uxor Petri zum Genfefleyfch, legavit pallium R. 4 */ 2 flor., hierher bezogen werden. Aus diefer 1. Ehe ßammt feine vor ihm verdorbene Tochter Kette (II15). In 2. Ehe war er vermählt mit Agnes v. Udenheim, der Mutter feiner Söhne, die fich nach feinem Tode mit Henne Adolf zur jungen Aben, dem Witwer feiner Tochter Kette, wieder vermählte, und 1459 verßarb. Diefe auffällige Ehe des Schwiegerfohnes Peters mit der Stiefmutter feiner erßen Frau wird durch eine Urkunde von 1452 außer Zweifel geftellt (Lagerbuch des Mainzer Dominikanerconvents auf der Mainzer Stadtbibliothek, f. 23’ u. Fichard, G. G., N. 106, V ! 3). Am 8. März 1439 wurde der Mompar und Mutterbruder feiner unbenanten unmündigen Kinder, Hans v. Udenheim, mit dem Eppßein- Dietjijchen Lehen beliehen (J. E. v. Glauburgs Auszüge im Darmftädter Archive). (II12) JAKOB (Jeckel) Gänsfleifch, Sohn Hennes (II6), Schulmeifter zu St. Victor vor Mainz, Paftor zu Ginsheim und Roßdorf. Ein Jakob genant G. wurde 1399 in Heidelberg immatriculirt (Toepke, die Matrikel der Univ. H. I, 71). 1411 fteht Jakob mit feinem Vater Henne und feinen Brüdern in dem MainzerVerzeichnis. Er wird damals bereits als „der Paftor“ bezeichnet (Die Chroniken d. deutfchen Städte XVII, S. 47). Er war nämlich Pfarrer zu Ginsheim (Köhler E. G., S. 55. Schuldbuch des Henne z. Jungen im Frankfurter Stadtarchiv an verfchiedenen Stellen.) Im Jahre 1426 war er Canonicus zu St. Victor (Mainzer Stadtarchiv, Urkunden, IV, 185). Er pachtet damals von der Dompräsenz das Haus zum Schreibhaufe auf dem Leichhofe. Unter den lofen Siegeln aus der Sammlung Bodmanns findet (ich eins, das nach dem Vermerk Bodmanns an diefer Urkunde gehangen zu haben fcheint. Es zeigt Schild und Helm mit dem Pilger. Im Schilde finden fich aber, als Neuheit, Beizeichen, die wahrfcheinlich Kreuze darftellen follen. Die Umfchrift lautet: f. jctcob jjenffleyfcf). 1433 war er zum Scholafter v. St. Victor aufgerückt (Joannis, script. rer. Mog. II, S. 634). Als folcher befchwert er fich 1437 bei der Stadt Frankfurt über die Gräfin Margaretha von Naffau und ihren Sohn Johann, die ihm, von feinem Vater ererbte, Schuldbriefe feit langer Zeit nicht halte. Diefes Schreiben iß mit einem anderen, nur den Schild enthaltenden Siegel verfehen (Frankfurter Stadtarchiv, Reichsfachen, N. 3627). Der in Frankfurt diefem Schreiben beigefügte Inhaltsvermerk nennt den Jacob nicht Schulmeißer, fondern Paßor. Im felben Jahre wird ein Jacob G. als Paßor zu Roßdorf und Bruder des Jorge G. bezeichnet DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 87 (Hefßjches Samtarchiv zu Marburg VIII B III). An der Identität iß alfo nicht zu zweifeln. Im Jahre 1439 fiegelte er, als Schulmeißer zu St. Victor, nur mit dem Schildwappen und den Kreuzen. Die Umfchrift lautet angeblich: f 0. tfacobe be 0or£eloc^ jjenat ©efßeifd?. (Schlechte Zeichnung bei den Schaabfchen Papieren in der Mainzer Stadtbibliothek.) Jakob war, ebenfo wie feine Brüder, zu Bodenheim begütert (Schaab, E. B. II, S. 238). Nach dem Todtenbuch des Stifts v. St. Victor ßarbJacob an einem 14.Januar; das muß nach dem Eintrag in dem Bruderfchaftsbuch v. St. Victor im Jahre 1452 gewefen fein (Schaab, E. B. II, S. 240’; Bruderfchaftsbuch, f. 9, Index benefactorum, und Todtenbuch im Darmftädter Archive zum 14. Januar). Im Jahre 1445 hat Jakob auch noch ein drittes, nur den Helm darßeilendes Siegel geführt, das bereits die drei Federbüfche, ßatt des Pilgers, als Helmzierde zeigt (z. Jungen, F. G. Ch. I, S. 952). (II13) JORGE v. Sorgenloch, genant G., Sohn Hennes (II6). Ueber fein, mit feinem Vater und feinen Brüdern gleichzeitiges Vorkommen in den Jahren 1402, 1407, 1411, 1420, 32, 35 u. 37 vergleiche man die Belege bei II11 u. 12. Im Jahre 1420 war er und Dietrich v. Hatjßein in Fehde mit Heflen, in der ein Frankfurter Bürger irrig bei Caßell gefchädigt wurde (Frankfurter Stadtarchiv, Reichsfachen, N. 1764). Sein Siegel auf dem bezüglichen Schreiben zeigt das gewöhnliche Wappenbild mit der Umfchrift: f. tforjje ©einffleie. Dasfelbe Siegel findet (Ich auch an einer Rachtung mit Frankfurt von 1428 (Fr. Stadtarchiv, Rachtungen, 882). In der Rachtung zwifchen den alten Gefchlechtern und der Gemeinde Mainz von 1430 wird Jorge G. ausdrücklich ausgenommen (Die Chroniken d. deutfchen Städte, XVII, S. 77). Im Mai 1441 wird er noch als lebend erwähnt (Schaab, E. B. II, S. 244); im Auguft 1442 als verdorben (fiehe den Beleg bei II18). Er wohnte vermuthlich, ebenfo wie fein älterer Bruder, außerhalb der Stadt Mainz. Der Name feiner Ehefrau ift unbekannt. (II14) JOHANN (Henne) v. Sorgenloch g. G., wahrfcheinlich Sohn Michels (II9). Da fowohl der älteße Sohn diefes Johann, wie einer feiner Enkel, den fonß der Familie fremden Vornamen Michel tragen, fo iß nicht daran zu zweifeln, daß er der Sohn des Michel (II9) gewefen iß. Er wird nachweislich im Jahre 1461 zuerß auch mit dem Beinamen „v. Sorgenloch“ bezeichnet, den die ältere Linie diefes Stammes bereits früher führte. Die von feinen Vettern vorgenommene Wappenänderung ahmte aber weder er, noch feine Nachkommen nach, fo daß es mit Hülfe der Siegel möglich iß, diefe jüngere Linie Sorgenloch in Zweifelsfällen von der älteren zu unterfcheiden. Durch die Aufzeichnung feines Schwiegervaters, des Richters Clas Goßenhofer zu Schenkenberg, iß man über feine Perfonalien genau unterrichtet (Köhler, E. G., S. 86 ; „qwamen zu hauff“ muß es ßattder Köhler’fchen Lefung nach dem Frankfurter Originale heißen). Danach heirathete er am 22. Januar 1437 die Kettchen Goßenhofer. Ihr älteßes, Michel getauftes, Kind wurde am 29. September 1439 geboren. Danach darf man annehmen, daß Johann damals ca. 25 Jahre alt war, alfo fpäteftens 1411 geboren wurde. Das Ehepaar hatte ßeben, zum Theil früh geßorbene Kinder. Johann ßarb am 22. September 1467; in der Abfchrift des J. E. v. Glauburg und im Frankfurter Original fteht hinter Henn Ginfzfleifch „der alte,“ was Köhler ausgelaffen hat; feine Witwe Katharina am 29. Mai 1503. Nach dem Tode feines Oheims Henne (II10) wurde er, zur Unterßheidung von feinem gleichnamigen Vetter, ßetsals „der Alte“ bezeichnet. So bereits 1445 (Die Chroniken der deutfchen Städte XVII, S. 263, und Schuldbuch des Henne zum Jungen im Frankfurter Archive, S. 111). Er lebte 88 G. FÜHR. SCHENK damals in Mainz (FrankfurterSchöffenprotokoll von 1447 bei Fichard, G. G., v. Sorgenloch y N 1; Frankfurter Reichsfachen N. 4331). Er hatte zu diefer Zeit, offenbar mit dem Nachlaß feiner Friedberger Ahnfrau zufammenhängende Streitigkeiten mit Henne Stumpf v. Dettingen zu Friedberg. Drei Urkunden aus den Jahren 1448 und 1449 zu Folge (Sdiaab, E. B. II, S. 259 u. 263; Köhler, E. G., S. 82) erwarb Johann das Haus Lauffenberg neben dem Haufe Schenkenberg in Mainz und darauf laßende Zinfen. Am 19.Januar 1450 kaufte der erbarejunker Henne G. der Alte für feine Ehefrau Kettgin eine Weingülte aus Laubenheim, auf Lebenszeit der Kettgin und ihres damals erft acht Jahre alten Töchterchens Kettgin. Im Jahre 1451 kommt zwei Mal der Junker Henne G. als Schöffe des Gerichts zu Hechtsheim vor (Schaab, E. B. II, S. 264 u. 265). Das zu diefer Urkunde gehörige Siegel befindet fich jet^t unter den lofen Siegeln Bodmanns auf der Mainzer Stadtbibliothek. Es trägt die Nummer 5 und zeigt das vollftändige, ungeänderte Wappenbild der Familie mit der Umfchrift: f. ^en. genaßeifd?. b. alb. Im Jahre 1452 war Henne bereits zu Oppenheim wohnhaft (Frankfurter Stadtarchiv, Reichsfachen, 4772). Er hatte Streit mit der Witwe des Henne Stumpf v. Dettingen über eine von Engel Hochhaufen herrührende Erbfchaft (Fichard, G. G., v. Sorgenloch, N 1). Am 23. April 1461 wurde Henne v. Sorgenloch der Alte, gen. G., zu Oppenheim von Pfalzgraf Friedrich bei Rhein mit einem Burglehen von 6 fl. Rente auf der Oppenheimer Judenßeuer beliehen. Henne hatte es von Hans Heiles erworben (Auszug mit Wappenabbildung [fiehe Wappen-Tafel bei VI] im Lehnbuch Pfalzgraf Friedrichs zu Karlsruhe, Generallandesarchiv, Copialbuch 635 yy 2, f. 277b). Seine Ehefrau war, wie obenerwähnt, Katharina Goßenhofer zu Schenkenberg, die erft am 29. Mai 1503 verßarb. (1115) KATHARINA v. Sorgenloch genant G., Tochter Peters (II11). Sie war vermählt mit Henne Adolf von der jungen Aben dem Alten zu Oppenheim. Es ift nicht ßcher, ob die im Jahre 1439 bereits vorkommenden zwei erwachfenen Kinder ihres Mannes: Henne Adolf der Junge und Kette, Ehefr. Sifrids v. Wachenheim, aus ihrer Ehe ßammten; dann müßte ße bereits im 2. Decennium des Jahrhunderts verheirathet ge- wefen fein (Köhler, E. G., S. 86, u. Sdiaab, E. B. II, S. 241; ergänzt aus dem Copialbuch v. St. Victor im Darmßädter Archive, II N. 196 und 197). Sie ßarb am 15. Auguft 1435, ausweislich ihres Grabßeines in der Katharinen-Kirche zu Oppenheim (Köhler, E. G., S. 86). Daß ße aus erßer Ehe ihres Vaters ßammte, ift dargelegt bei II11. (1116) JAKOB v. Sorgenloch genant G., Sohn Peters (II11). Am 20. Januar 1441 wird fein Mompar Hans v. Udenheim, der Bruder feiner Mutter, für ihn mit dem Naffauifchen Lehen über die Rheinauen beliehen (Original - Revers im Staatsarchiv zu Wiesbaden). Am 1. Auguß 1443 wird er als der Aeltefte, für fich und feinen Bruder Peter, mit dem Mainzifchen Lehen feines Vaters beliehen (Mainzer Lehnbuch im Würzburger Kreisarchive, N. 2, f. 323’). Daß er aus der Ehe feines Vaters mit Nefe v. Udenheim ßammte, erhellt aus einer Urkunde von 1452 (Lagerbuch des Mainzer Dominikaner- Convents auf der Mainzer Stadtbibliothek, f. 23’). Am 6. Mai 1463 wurde Jakob, als er aus dem Rheingau nach Mainz ziehen wollte, von Anhängern Erzbißhof Diethers v. Isenburg verwundet. Der Chroniß bezeichnet ihn als „einen vornehmen Geßhlechter“ (Die Chroniken der deutßhen Städte XVIII, S. 69, 33). Seine Ehefrau war Eisgin Bechtermünze, die ßch nach Bodmann 1464 mit ihm verheirathet haben foll (Rhein- gauifche Alterthümer, S. 135*). Sie lebte noch 1502 bei ihrem Sohne (z. Jungen, F. G. DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 89 Ch. III, f. 400’). Für Bodmanns Angabe, dag ße fich mit dem Richter Joh. G. (1121) wiedervermählt habe, hat fich kein Beleg gefunden; feine Angabe iß fogar nachweislich falfch. (Beiläufig bemerkt heißt 1484 der Patron des Altars St. Nicolai bei St. Chrißoph nach dem Original Clais Bechtermontj „genant Floß“ von Obernsawlnheim, und nicht „genant Claß,“ wie Severus, ParochiaeMoguntinae, S. 164 druckt). An dem Naffäuifchen Lehnrevers von 1446 hängt fein Siegel mit der Umßhrift: e >: facob vö ßl#elod>. (Wiesbadener Staatsarchiv). Der Grabßein Jakobs hat fich auf dem Kirchhof zu Eltville vorgefunden. Er ßarb danach am 22. Juni 1478. Sein darauf gehauenes Wappen hat im Schild die Kreuze, auf dem Helm den Hut mit den drei Federbüfchen (Naffauifche Annalen II, S. 21 fF.) (II17) PETER v. Sorgenloch g. G., Sohn Peters (II11). Er war der jüngere Bruder Jakobs, der zugleich für ihn am 1. Auguß 1443 mit dem Mainzifchen Lehen beliehen wurde (fiehe bei 1116). Am 24. Dec. 1443 wurde Peter mit dem Eppßein - Dietjifchen Lehen beliehen. Unter den Lehnßücken wird auch eine freie Pfründe zu St. Gangolf erwähnt (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 390’). Dann verfchwindet er aus den Lehnbriefen, offenbar weil er früh geftorben ift. (II18) JOHANN (Henne) v. Sorgenloch genant Gänsfleifch, Sohn Jorges (1113); bis zum Tode von II14 „der Junge,“ dann, bezüglich 1121 „der Alte“ genant. Er wurde 1442, 18. Auguß, von Gotfried Herrn v. Eppßein mit dem Dietpßhen Lehen feines Großvaters Henne G. beliehen (Köhler, E. G., S. 86, 13). Auch im Jahre 1450 kommt er als Patron der zu diefem Lehen gehörigen Pfarrei Mettenheim vor (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 393). Er erwarb 1457 das Schlüffel-Gut zu Bodenheim (Schaab, E. B. II, S. 270). Im Nov. 1467 wird er zuerß als Hans v. S. g. G. „der Alte“ bezeichnet (Schaab a. a. O., S. 284). Ungefähr im Jahre 1465 wird er im Schuldbuch Hennes zum Jungen ebenfalls ausdrücklich als Henne G., Jorge G. fei. Son, bezeichnet (Köhler, E. G., S. 86. Mit dem Original im Frankfurter Stadtarchiv [Glauburg 1854, Nr. 2] verglichen). Seine erße Ehefrau war Odilgen G. gen. Gudenberg, worüber man die Belege zu 141 vergleichen möge. Der Name feiner 2. Ehefrau, von der feine Kinder abßammen werden, iß unbekannt. Vermutlich gehörte ße der Familie z. Silberberg an (ßehe 1132). Noch im Juni 1477 lebte er. Er war damals Schöffe zu Bodenheim und Beßßer des erwähnten Schlüffelgutes (Würdtwein, Biblio- theka Moguntina, S. 235. Verglichen mit Copialbuch des St. Victorßifts im Darmßädter Archiv II, N. 191). Zu Bodenheim fcheint er auch gewöhnlich gewohnt zu haben. Sein Siegel ift auf der Siegeltafel unter N. 5 abgebildet. Es hat die Umßhrift a. j^erfe vö felgeloud? £fenät gTfflefd?. Die von Fichard (G. G., 282 F 2) aus den zum Jungenßhen Aufzeichnungen überlieferte Nachricht, daß ein Johann G. im Jahre 1478 verßorben und zu St. Emmeran in Mainz begraben fei, kann fich, im Falle ihrer Zuverläffigkeit, nur auf diefen Johann beziehen. (II19) MICHEL v. S. g. G., Sohn Johanns (II14). In der Aufzeichnung feines Großvaters Claus Goßenhofer ift zwar feine Geburt im Jahre 1439 vermerkt, nicht aber, wie bei feinen anderen jung verßorbenen Gefchwißern (Johannes, geb. 1442; Clais, geb. 1446; Margarethe, geb. 1447) die Zeit feines Ablebens. (1120) KETTE v. S. g. G., Tochter Johanns (II14). Sie wurde im Jahre 1442 geboren, und ßarb im Jahre 1497 zu Nierßein, als Ehefrau des dortigen Schultheißen Bernhart v. Kirtorf genant Liederbach, der ihr felbß 1499 im Tode folgte. (Köhler, E. G., S. 86 u. 87, und Helwigs Syntagma monumentorum etc., Copie im Darmßädter Archive, S. 202). 12 90 G. FRHR. SCHENK Im Jahre 1468 trat Kette Goßenhofern* Henne v. S. g. G. Witwe, dem Ehepaar Kirtorf allen ihren Beßtj im Mainzer Burgbann ab, außer Dem, was fie von ihrer Mutter her noch gemeinsam mit ihrem Bruder, hatte. Im Jahre 1470 erhielt Bernhard v. Kirtorf vom Erzbißhof Adolf, vergleichsweife wegen der wol bei der Einnahme von Mainz befchlag- nahmten Gefälle feines Schwiegervaters, 30 fl. Rente zu Mann-Lehen aus benanten Grund- zinfen von Häufern, Aeckern und Weingärten zu Mainz; den Reß aus den Kaufhausgefällen (Mainzer Lehnbuch N. 5 im Würzburger Kreisarchive, f. 192). (1121) HAN S v. Sorgenloch gen. G., Sohn Johanns (II14). Bis 1478 heißt er, in Beziehung auf II18, „derjunge,“ dann, im Hinblick auf feinen Bruder (II22), „der Aeltere.“ Erwurde am 8. März 1444 geboren und ßarb am 3. September 1504 (Köhler, E. G., S. 86 und Severus, Parochiae Moguntinae, S. 83). Er wurde zu St. Emmeran in Mainz begraben. Im jahre 1470 empfängt er das kurpfälzifche Burglehen zu Oppenheim, das feine Mutter lebenslänglich beziehen foll (J.M. z.Jungen’s Auszüge im Darmßädter Archive, aus Grünbuch, S.325). Von 1476bis zu feinem Ableben war er weltlicher Richter zu Mainz (Gudenus, Codex diplom. II, S. 492.; z. Jungen, F.G.Ch. III, f. 395’; Schaab, E.B., II, S. 323). Hans wohnte 1480 zur Miethe im Hofe zum Gänsfleißh; er bezahlte der Gretchen Gelthaus, geb. Fürßenberg, 15 fl. jährliche Miethe dafür (Z. Jungen, Rothbuch, S. 14). Im Jahre 1489 verkaufte ihm Anna Rofen- berg,Witwe des Johann z. Jungen, ihren Hof und Garten zum Nöllen für 188 Goldgulden (Rothbuch, S. 138). Nach der Adreffe eines Briefes vom 3. April 1502 wohnte Hans damals bei der Pfarrkirche zu St. Emmeran (Brief des Conradt Fuchs, Canonikus zu Liebfrauen in Worms, im Archive des Freiherrn v. Holzhaufen zu Frankfurt a. M.); offenbar im Hof zum Nöllen, der Emmeransßraße 8 u. 10 lag, gegenüber den Erben zum GreifFenßein und Bierbaum, oben an dem Haufe zum Dodderich, unten an dem Erb zum gibbelichten Haus, hinten an Dr.K.Elers Garten (Mainzer Borgationsbuch von 1572/3, f. 166, im Darmßädter Archive). Im Jahre 1488 verzichtete feine Mutter zu feinen Gunßen auf das Oppenheimer Burglehen (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 395). Hans war bereits vor demjahre 1477 verheirathet mit Magdalena v.Grebenradt,Tochter des Conrat v.G. und der Agnefe Böcklin (Lehnbriefe Landgraf Heinrichs III für Joh. Meilsheimer von 1480 und für Hans S. g. G.von 1489 im Darmßädter Archive). Da fein Schwiegervater föhnelos verftarb, fo ging deffen Katjenelnbogenfches Lehen (das Dorf Sprendlingen, ein freier Hof zu Darmßadt zu Mannlehen und 4 Pfd. Geld zu Burglehen zu Dornberg) mit Confens an feine beiden Töchter [Margrethe, verheirathet zuerß an Johann Meilsheimer, dann an Heinrich v. Bobenhaufen, undMagdalene] im Jahre 1477 zur Hälfte über. Daher die Bezeichnung des Hans auf feinem Grabßein als Burgmann zu Oppenheim und Dornberg. Magdalena lebte noch 1508 (z.Jungen, F. G. Ch., III, f. 396’). Im Jahre 1475 trieb Hans auch noch Handelsgefchäfte, wie aus einem pfälzifchen Paßzettel für ihn, feine Diener und Waaren erhellt (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 395). Zahlreiche Urkunden und Correfpondenzen des Hans befanden fleh im Beßtje der zum jungen in Frankfurt ; fie find jetjt zum Theil im Darmßädter Archive, zum anderen im Archive des Freiherrn v. Holzhaufen zu Frankfurt a.M. Hans führte nidit weniger als drei Siegelßempel. 1) Ein Privatfiegel: Schild ohne Beizeichen und Helm mit dem Pilger; die nicht ganz zweifelsfreie, theilweife in zwei Reihen angeordnete Umßhrift lautet: f. ^eme. fojjelod;. gißßeiß. ber. tüg. (Orig.Urk.v. 1478 u. 1485 im Darmßädter Archive unter z. Jungen, und Lehnrevers v.1489 dafelbß). 2) Das beffer gefchnittene und größere Richterfiegel, auch Schild ohne Beizeichen und Helmmitdem Pilger enthaltend. Die Um fchrift, deren erßerBuchßabe auf einem Band DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 01 im Siegelfeld fteht, lautet: f* j)ane.jjer>ßßeifd).t»erntUd?e richtet ?u ment}. 3) Ein kleines, achteckiges Ringßegel, nur das Helmwappen im Siegelfeld darßellend, darunter: H S. Es iß 1498 als Rückßegel auf dem Richterßegel benutzt worden (Mainzer Stadtbibliothek, Siegel Bodmanns, N. 14). (1122) HENNE v. Sorgenloch gen. G., Sohn Johanns (II14). Anfänglich heißt er, im Gegenfaß zu feinem Bruder Hans (1121), der Junge; feit 1504, zur Unterßheidung von 1126 und fpäter von 1129, der Alte. Er wurde am 23. Aug. 1449 geboren, und ßarb zu Frankfurt am 2. März 1520 (Köhler, E. G., S. 87; z. Jungen, Fr. G. Ch. III, f. 397). Begraben wurde er zu St. Leonhard. Auf feinem Epitaph i(t er als Burgmann zu Oppenheim bezeichnet. Er wohnte zu Frankfurt im Haufe zum alten Gral (Groll) in der Mainzer Gaffe (1509, fiehe Fichard, G. G.,v. Sorgenloch P7; 1517 z.Jungen, F. G. Ch. III, f. 401’). Im Jahre 1518 errichtet er ein Teßament, aus dem erhellt, daß er, außer in Frankfurt, auch in Mainz und Hechtsheim begütert war. Seine Erben find die Kinder feines Bruders Hans und feiner Schwerer Kette (Fichard, G. G., v. Sorgenloch, P 7, Nachtrag). Seine erße Ehefrau [cheint Chrißine von Geispißheim gewefen zu fein, die J.M.z. Jungen im I.Theil feiner Fr. G. Ch., S.963, zum Jahre 1503, unter Berufung auf feine Handßhriften lit. S., erwähnt. Die zweite Ehefrau war Gudchin Reutlinger, Witwe des Hans Heinrich. Sie wird in den Jahren 1506, 1518 u. 21 erwähnt, und überlebte auch ihren zweiten Ehegatten (Fichard, G. G., v. Sorgenloch P 7). (1123) PHILIPP v. Sorgenloch gen. G., Sohn Jakobs (II 16). 1478 wird er zuerft als Sohn Jakobs und der Elfe Bechtermünze erwähnt (Bodmann, Rheingauißhe Alter- thümer, S. 135+). Er war damals noch unmündig; fein Mompar und Oheim Hans Bechtermünze empfing 1478 für ihn die Naffauifchen Lehen, während fie 1484 fein neuer Mompar u. Schwager Joh. Molsberg erhielt (Lehenreverfe im Wiesbadener Staatsarchive). Im Jahre 1485 wurde Joh. Molsberg für ihn mit dem Mainzißhen Lehen beliehen (Mainzer Lehnbuch N.9 im Kreisarchive zu Würzburg, f. 97). Am 27. Februar 1494 wurde Philipp dann felbß mit einem Naffau-Saarbrückenßhen Erblehen beliehen, das aus zahlreichen Zinfen und Gefällen zu Aßmannshaufen, Kiedrich, Rüdesheim, Hattenheim, Kempten und Gaulsheim beßand. Im nächßen Jahre hatte er die ererbten Lehen und Erbgüter mit feinem Schwager Joh. Molsberg getheilt, und wurde von Naffau mit den beiden Auen gegenüber Nackenheim (die Mitte und die hohe Au) beliehen (Reverfe im Wiesbadener Staatsarchive). Er empfing im Frühjahr 1495 auch das Mainzer Lehen feines Vaters, das er 1506 zum Theil gegen eine Rente von 5 fl. aus dem Eltviller Ungeld vertaufchte (Mainzer Lehnbücher im Würzburger Kreisarchive, N. 7, f. 2 u. N. 8, f. 118). Nach unbelegter Angabe Bodmanns fei er mit Walpurg v. Rumpenheim ver- heirathet gewefen (Rheingauißhe Alterthümer, S. 135). Ich habe dafür keinen Beweis gefunden. Er wohnte, wie fein Vater, zu Eltville. Im Jahre 1509 wurde er erzbißhöflich Mainzißher Dienßmann (Mainzer Ingroffaturbuch N. 50 im Kreisarchive zu Würzburg, fi 251). Nach feinem Grabßein im Kloßer Eberbach ßarb Philipp im Jahre 1511, Dienßag den 8. Tag nach Martini, alfo am 8. November (Roth, Geßhichtsquellen aus Naffau III, S. 84, laut Mittheilung des Herrn Pfarrers Dr. Falk). Hellwich u. Schaab (E. B. II, S. 330) hatten 1510 gelefen, was nicht zu dem Tagesdatum ßimmt. Auf dem Stein find die Wappen feiner vier Ahnen dargeßellt: Sorgenloch, Bechtermünze, Udenheim und Sdiwalbach (mit den Schwalben). io 92 G. FRHR. SCHENK (1124) MARGARETHE v. Sorgenloch gen. G., Tochter Jakobs (1116). Sie war im Jahre 1484 bereits mitjohann Molsberg, lic. jur. und weltl. Richter zu Mainz, verheirathet (Mainzer Ingroflaturbuch N. 40 im Würzburger Kreisarchive, f. 142; Bodmann, Rhein- gauijche Alterthümer, S. 136). Im Jahre 1495 war eineTheilung zwifchen ihrem Bruder Philipp und ihrem Ehemann zu Stande gekommen, wonach dem Johann Molsberg, unter Anderem, aus dem Naßauißhen Lehen eine Rheinau gegenüber Ginsheim zufiel (Lehenrevers des Philipp v. S. gegen Graf Adolf v. Najfau, vom 8. Mai 1495, im Wiesbadener Staatsarchive). Sie iß die Ahnfrau der heute noch allein von den alten Mainzer Ge- (chlechtern blühenden Familie der Frhrn. v. Molsberg auf der Langenau bei Ginsheim. (1125) MARGARETHE v. S. g. G., Tochter Johanns (II18), Nonne zu Kloßer Daten feit 1465. Das bezügliche, zu Bodenheim ausgeßellte, Notariatsinßrument über ihre Ausßattung iß gedruckt bei Schaab, E. B. II, S. 280. (II 26)JOHANN v. Sorgenloch gen. G., SohnJohanns(II 18). Bereits am 9. October 1477 wurde er mit den Dietjijch-Eppßeinißhen Lehen beliehen (Originalrevers im Wiesbadener Staatsarchive). Die Lehensobjecte find gegen den 1. Lehnbrief von 1401 um eine freie Pfründe zu St. Gangolf vermehrt, auch um 2 Morgen Wingert im Hechtsheimer Berg, 17 Malter Korn auf den geißlichen Gütern in der Mark Hechtsheim, einen Zehnten im Mainzer Bürgerfeld, ca. 6 Malter Korn ertragend, und 4 Malter von dem Schutj in diefem Feld. Johann war Amtmann zu Hallgarten, Bodenheim, Dalberg, Neu-Bamberg und Nieder-Olm, auch Schöffe zu Hechtsheim. Er wird auch mit dem Johann v. S. g. G. gemeint fein, der 1483 mainzißher Dienßmann wurde (Joannis, Rerum Moguntinarum Tom. I, S. 795). Er war zwei Mal verheirathet. Zuerß, vor 1489, mit Getjgen Gelthaus von der jungen Aben, Tochter Heinrichs und der Drude Knoblauch (zum Jungenßhes grünes Documentenbuch, S. 180, nach Glauburgs Auszügen); dann mit Margarethe Seltin v. Saulheim, wie aus dem Confens des Lehnsherrn vom 12. Nov. 1506 zur Bewidmung auf die Güter zu Hechtsheim erhellt (Orig. Urk. im Wiesbadener Staatsarchiv). Nach der Rückaufßhrift diefer Urkunde fiel diefes Witthum durch Ableben der Berechtigten im Jahre 1515 dem Lehnsherrn heim. Am 28. Mai 1513 war Hans bereits todt (Schaab, E. B. II, S. 332). Er wurde im Klofter Dalen begraben (Schaab, E. B. II, S. 330). Im Siegel und auf feinem Grabßein, führte er dasfelbe Wappenbild wie fein Vater (II18). Es hat die Umßhrift: g . tyane . t>ö . forffetrlüd?. (1127) BERNHART v. Sorgenloch gen. G., Sohn des Hans (1121). Bereits am 22. März 1480 wird er und feine Schweßer Katherina in einem ihren Aeltern ertheilten Ablaßbrief erwähnt (z. Jungen, F. G. Chr. III, f. 396’). Im Frühjahre 1502 heirathete er Martha von Clapis (z. Jungen, F. G. Chr., f. 400’. Orig.-Schreiben v. 3. Auguß 1502 an feinen Vater im Frhrl. v. Holzhaufenßhen Archive zu Frankfurt a.M.). Am 17. November 1502 erwarb Bernhart von dem Heirathsgeld feiner Ehefrau eine Wiederkaufsgülte von 1 fl. von einem Mainzer Handwerker, für 20 fl. (Pfarrarchivv. St. Emmeran zu Mainz). Seine Ehefrau erwarb im Jahre 1503 den Eckhof und Erbe genant Gänsfleißh, auf derMarktßraße gelegen, den ihr Bruder, Meißer Peter Anthonius v. Clapis, leg. baccalaureus, ihr taußh- weife gegen Kölner Häufer aufgegeben hatte (Vom Kreisarchiv Würzburg mitgetheilt. Mainz, weltl. Schrank, Lade 68, N. 84). Eine Anfrage beim hißorißhen Archiv der Stadt Köln ergab, daßMartha de Clapis ßhon 1496 dort begütert war, und daßder feit 1488 vorkommende, 1511/12 verßorbene Mag. Petrus Anthonii v. Clapis, Dr. jur., Propß des 93 DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. Domesund zu St. Andreas inWorms,ein naher Verwandter von ihr, wol Vatersbruder war (Schannat, Hist. Worm., S. 76 u. 131). Nach dem Auffatj von Merlo: Peter v. Clapis, ein Kölner Gelehrter und Kungfreund des 16. Jahrhunderts (Annalen des higorifchen Vereins f. d. Niederrhein, XVIII, S. 1 ff.), auf den mich das Kölner Archiv verwies, erhellt, dag der, den Beinamen Breitgain führende, Bruder Marthas etwa 1480 geboren war, und aus einem vornehmen Gefchlecht aus Novara abgammte. Er war fpäter Dr. jur. und Profeflor zu Köln, auch im gädtifchen Dienge thätig. Der Oheim war danach auch Propg von Maria ad gradus in Köln; vorher und in 1479 Canonikus zu Speier und Cantor und Canonikus des Wormfer Doms, auch Propg zu S. Andreas dafelbg (a. a. O., S. 10 2 ) u. 15). Der Vater der Martha wird einer der beiden Brüder Andreas und Petrus de Clapis ge- wefen fein, die dem Erzbijchof am 3. April 1492 zu Mainz einen Revers wegen des Mainzer Haufes zum Wolf, Holzftrage 17, ausgellen. Diefes Haus war dem Herrn Petrus Anthonius de Clapis, Propft zu Worms und Prothonotar des Apogolifchen Stuhls, vom Erzbifchof auf Lebenszeit von Abgaben befreit worden. Es war angekauft, dann abgeriflen, neu aufgebaut und mit ihrem Hofe vereinigt worden. Nach dem Tode des Propges follten ge künftig davon jährlich 1 fl., je zur Hälfte für Wachtgeld und Hertjchilling, bezahlen. Das Verwandtfchaftsverhältnig zwifchen den Brüdern und dem Propg ig nicht bezeichnet (Mainzer Ingroffaturbuch N. 46 im Würzburger Kreisarchive, f. 307). In den Jahren 1508 und 1509 wurde Bernhart und feine Frau von den Erzbijchöfen auf Lebenszeit vom Mainzer Hertfchilling und Wachtgeld befreit (Würdtwein, Nova Subgdia diplom. X, S. LXXIII, u. Ingroff.-Buch E. B. Uriels). Am 13. März 1512 wurden Bernhart und Michel (II 30) mit den hefgfchen Lehen beliehen (Orig. Rev. im Darmg. Archive). Schon am 3. Juli 1512 garb Bernhart. Sein Grabmal ftand in der Kirche zu Höchft a. M., vor dem Liebfrauen-Altar (Aus Helwichs liber divers, epitaphiorum bei z. Jungen, F. G. Chr. III, f. 402’). Nachkommen Bernharts werden nicht erwähnt. (1128) KATHARINA v. S. g. G., Tochter des Hans (1121). Im Jahre 1480 wird ge bereits erwähnt (gehe 1127). 1518 wird ge, ohne namentliche Bezeichnung, im Tegamente ihres Oheims, als Nonne zu St. Clara in Mainz genant (gehe 1122). Noch im Jahre 1550 bedenkt ge ihr Bruder Michel letjtwillig (gehe 1130). (1129) JOHANN v. S. g. G., Sohn des Hans (1121). Im, oder bald nach dem Jahre 1501 wird Joh. Gänsfleifch als 7. Altarig zu St. Quintin in Mainz erwähnt (Severus, Parochiae Mog. pp.jhandghriftlich ergänztes Exemplar der Stadtbibliothek zu Mainz, S. 103). Johann hatte ftudiert; im März 1502 wird er als Magiger bezeichnet (Brief an feinen Vater im Archive des Frhrn. v. Holzhausen zu Frankfurt, und Fichard, G. G., v. Sorgenloch, R 4). Im October 1503 war er bereits Canonikus zu Liebfrauen in Worms (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 402). Am 12. Augug 1507 war Johann als Amtmann (officiatus) der Pfarrkirche v. St. Emmeran in Mainz thätig (Urkunde im Pfarrarchive); nach Schaab (E. B., Tafel II, Sorgenloch, ohne Beleg) fei er Inhaber des St. Katharinen-Altars in diefer Kirche ge- wefen. Vom 18. März 1509 bis zum 18. März 1510 igjohann als Vicepleban und Ver- wefer diefer Pfarrei, für den, wol durch feine Docentenpflichten gehinderten, Pfarrer Jacob Mergetter nachweisbar (Schaab, E. B. II, S.327, undPfarrarchiv v. St. Emmeran z. Mainz). Auch 1517 wird er noch als Prediger bezeichnet (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 401’); was geh aber nicht mehr auf St. Emmeran, fondern auf fein Predigeramt in Worms bezog. 1518 war er Canonikus zu Liebfrauen in Worms (Tegament feines Oheims bei Fichard, 94 G. FRHR. SCHENK G. G., v. Sorgenloch P 7). Johann fchlofj (ich, wie manche feiner Wormfer Amtsgenoffen, der Reformation an, während er Prediger zu Liebfrauen war. In Folge davon wurde er durch Capitelsbefchluß entlaffen; fein Hausrath wurde mit Beghlag belegt. Am 12. Dec. <1528 brachten die kurpfdlzifchen Räte einen Vergleich zwifchen ihm und dem Liebfrauen- (lift zu Stande. Johann erhielt feinen Hausrat zurück, nebg 150 fl.; wogegen er die von ihm arregirten Stiftsgefälle zu Rorheim freigab und auf alle Ansprüche verzichtete (Mittheilung des Kreisarchivs Speier, Urk. des Hochgifts Worms, N. 757). Am 10. Januar 1531 fchreibt eine ungenante Perfon an Michel G., ihren Bruder, dag fie fich verehelicht habe mit der, die bisher feine Concubine gewefen fei (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 400’). Er fcheint von 1528 bis zu feinem Tode ununterbrochen lutherifcher Prediger zu Darm- gadt und Inhaber der dortigen Altarpfründe der h. drei Könige gewefen zu fein (Archiv f. heff. Gefch. und Alterthumskunde XV, S. 579). Vermutlich hatte er diefe Pfründe bereits alsWormfer Canoniker erhalten. Johann war der Haupterbe feines Bruders Michel. Durch befondere Vergüngigung Landgraf Philipps (d. d. Darmgadt 1. April 1534) folgte er ihm auch am 17. Nov. 1551 in das Grebenradtfche Lehen zu Darmgadt mit Zubehör (Lehnbrief im Darmgädter Archiv). Audi bereits vorher (cheint ihm, nach den Darmgädter Stadtrechnungen zu fchliegen, fein Bruder Michel den Genug des Lehens überlaffen zu haben. Johann erwarb in den Jahren 1536 und 1542Grundgücke zu Darmgadt (Gerichtsbücher der Stadt D.). Im Jahre 1551 trat Johann, als Erbe feines Bruders, ein ftreitiges Stolberg-Königgeinfches Mannlehen zu Hechtsheim an den Stolbergifchen Rath Dr. Hiero- nimus v. Glauburg ab (Fichard, G. G., Sorgenloch R 4). Er fiegelte nur mit dem bekannten Schildwappen der Familie. Im Jahre 1556 präfentirte er dem Propg zu St. Maria ad gradus zu Mainz den Wolfgang Welle, (tudiofus und clericus Moguntin., auf den Altar zu St. Barbara vor Friedberg. In der Urkunde bezeichnet er fich als „armiger;“ vermutlich um bei dem katholifchen Prälat feinen Uebertritt nicht in Erinnerung zu bringen (O. Urk. im Darmgädter Archive, Friedberg). Johann garb, ausweislich der Darmgädter Stadtrechnungen, im Jahr 1562, oder zu Anfang 1563, offenbar in hohem Alter. Der Name feiner ehemaligen Dienerin und fpäteren Ehefrau ig unbekannt. (1130) MICHEL v. S. g. G., Sohn des Hans (1121). Er wird zuerg am 25. Februar 1503 in einem Familienbriefe erwähnt (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 402). Im Frühjahr 1509 war er vor Gericht zu Mainz thätig, und wird als lediger Gefelle bezeichnet (Schaab, E. B. II, S.327). Am 22. Dez. 1509 verkaufte ihm Philipp v. Langeln das Haus zum Birnbaum an St.Emmeran (gegenüber demHofe zum Nöllen) zu Mainz für eine dem Johann, demVetter Michels (II22), daraus fallende ablösliche Rente (Schaab, E. B. II, S. 329). Am 13. Dezember 1511 berieth er geh mit feinem Frankfurter Oheim über die von ihm und feinem Bruder Bernhartzu empfangendenheffighenLehen (Köhler, E. G., S.88). Am 13.März 1512wurde er und fein Bruder Bernhart damit beliehen (S. 1127), im Jahre 1515 Michel allein (Orig. Revers im Darmgädter Archive). Seit 1512 war er, durch den Tod feines Bruders, alleiniger Inhaber diefes Lehens geworden. Am 25.Januar 1513 wurde er erzbifchöflicher Diengmann (Mainzer Ingroffaturbuch N. 50 im Würzburger Kreisarchive, f. 252). Gemeinfam mit feinen Brüdern war er zu Finthen bei Mainz begütert (Schaab, E. B. II, S. 334 u. 347). Bereits 1447 ig dort Begtj der Familie nachweisbar (Zinsregiger des Johannisgifts im Mainzer Stadtarchiv, K. 14, f. 79’). Gegen Ende 1516 und noch im Sommer 1517 war Michel zu Hagenau im kaiferlichen Dieng; er fei in vollem Harnifch beim Kaifer Maxi- DAS GESCHLECHT GANSFLEISCH. II. DIE LINIE SORGENLOCH. 95 milian; wie (ich ergibt, als Hofgejinde (Familienbrief bei z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 401’ und Köhler, E. G., S. 77). Damals verfuchte er vom Haufe Eppßein die Succefßon in das Dietjifche Lehen zu erlangen, das durch den föhnelofen Tod des Johann v. Sorgenloch (1126) dem Lehnsherrn in, oder kurz vor 1513 heimgefallen war. Er wurde, unter Hinweis auf die Wappenverfchiedenheit, mit vollem Rechte abgewiefen, da er gar nicht von dem er(ten Erwerber des Lehens (II6) abßammte (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 397’ bis 399’). Man mochte den Zufammenhang felb(l nicht kennen. In Folge feiner unten zu erwähnenden erßen Heirath wurde Michel im Jahr 1521 Frankfurter Bürger, und Jahrs darauf als Gefelle auf Alten-Limburg aufgenommen (Fichard, G. G., v. Sorgenloch, R 3). Michel vergrößerte feinen Darmftädter Grundbeßtj durch Ankäufe in den Jahren 1528 und 1532 (Darmftädter Gerichtsbuch). Michel befaß das von feinem Vater 1489 zu Mainz erworbene Haus zum Nolden bei St. Emmeran noch im Jahre 1530 (Schaab, E. B. II, S. 346). Im Jahre 1545 verzichtet er auf das Haus zum Schlegel in der Hubelgaffe zu Mainz (Mainzer Stadtbibliothek, Schaabs Papiere, 18). Im Jahre 1550 lagerte fein Getreide im Mainzer Haufe zum Maulbaum. Vom 24.Juni 1529 bis 7. Mai 1545 war er Ratsherr zu Frankfurt (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 397’); er refignirte die Stelle wegen Schwerhörigkeit. Außer des Altars St. Barbara vor Friedberg, war Michel 1538 auch Patron des Altars S.Crucis in der Stadtkirche dafelb(t(Orig.Präfent. v. 6. Nov. imDarmßädterArchive). Zu Mainz befaß die Familie zwei Altäre; über den zu St. Emmeran ertheilten die Baumeißer diefer Kirche den drei Gebrüdern, ebenfo wie über ihr Erbbegräbnis, Zeugniß (z.Jungen, F. G. Ch. III, f. 397). In den Jahren 1544 und 1546 kaufte Michel Wiederkaufsgülten im Betrage von 105 fl. auf die Stadt Frankfurt, für zufammen 1800 fl. (Regißer im Frankf. Archive pro 1544—47). Michel hatte ßch der Reformation vor 1527 angefchloffen; in dem Codicill zu feinemTeßamente vom 29.November 1550vermacht erden fechsFrankfurter Prädicanten Legate (z.Jungen, F. G. Ch. III, f.399’ u. 400.) Michel ßegelt nur mit dem Schildwappen. Die Umfchrift lautet: S.MICHEL. VO.SORGELOCH . GENSFLEIS. Michel war zwei Mal verheirathet, aber kinderlos. Zuerß, laut Eheberedung vom 13. Juni 1521 im Darmftädter Archive, mit Elifabeth Blum, Witwe des Conrad zum Jungen, Tochter des Wolf Blum und der Lifa v. Holzhaufen. Das feiner Frau ausgeworfene Witthum von 1000 fl. wird auf feine Güter zu Finthen, auf das Orthaus Hanau unter den Kannegießern und das Haus zum Schlegel in der Hubelsgaffe zu Mainz u. a. m. verßchert. Elifabeth ßarb vor 1539 (Fichard, G. G., Blum L 4). In zweite Ehe trat er 1539 mit Margreth Rofenlecher, Tochter des Johann R. und der Barbara v. Gelnhaufen. Sie überlebte ihren Mann, der zwifchen dem 29.November 1550 und dem 7.März 1551 verßarb (Fichard, G. G., v. Sorgenloch R 3). (1131) WALTHER v. S. g. G., Sohn des Hans (1121). Im October 1493 war Walther als Knabe bei Heinrich v. Bobenhaufen, dem Schwager feines Vaters, in Darmßadt. Diefer fchickte ihn damals wegen des dortigen fchlechten Gefundheitszuftandes nach Mainz zurück (Orig.-Brief im Archiv des Frhrn. v. Holzhaufen z. Frankfurt a. M.). Im Jahre 1513 und 1521 war er Kapitular des Liebfrauenstifts in Worms (Schaab, E. B. II, 334 und Würdtwein, Subßdia diplomatica XII, S. 49). An Pfründen befaß er außerdem die Altäre S. Laurentii zu St. Emmeran in Mainz und zu St. Barbara vor Friedberg. Ueber letzteren, der Patronat der Brüder G. war, verglich er und feine Brüder ßch im Jahre 1519 mit der Stadt Friedberg, bezüglich einer von der Familie Großjohann geßifteten Spende für 06 G. FRHR. SCHENK die Armen (Depos. der Stadt Friedberg N. 251 im Darmflädter Archive). Im Jahre 1541 wird Walther als Präbendar der Straßburger Domkirche erwähnt (Schaab, E. B. II, S. 348). Im Codicill zum Teflament feines Bruders Michel (fiehe 1130) wird er noch 1550 als lebend erwähnt. Fichard hat aus dem Inhalt diefer Verfügung mit Recht gefolgert, daß er mit feinen Brüdern, die (Ich der Lehre Luthers zugewendet hatten, zerfallen war. In den hefftfchen Lehnsacten vom Jahre 1551 wird er nicht erwähnt, fo daß er vielleicht verdorben war (fiehe bei 1129). (1132) MARGARETHA v. Sorgenloch zu Bodenheim, Tochter Johanns (1126). Sie (lammte aus der Ehe ihres Vaters mit Getjgen Gelthaus. Am 28. Mai 1513 wird ihr Mompar Johann Knoblauch zu Frankfurt mit dem Erblehen der Herrfchaft Falkenflein für (ie beliehen: mit dem [teinernen Stock und der Häufung zu Bodenheim mitten im Dorf (Schaab, E. B. II, S. 332). Sie felbfl war drei Mal verheirathet. Zuerfl, laut Ehebe- i redung vom 16. September 1514 (Original im Darmflädter Archive) mit Philipp v. Gerolt- ' (lein (a. d. Wisper). Ihre dabei mitwirkenden nächflen angeborenen Freunde, vom Vater her, waren Heinrich und Hans von Silberberg. Alfo wird ihre Großmutter diefer Fa- : milie angehört haben. Aus ihrer Eheberedung mit Johann Knebel v. Katjenelnbogen | vom 24. Dezember 1524 erhellt, daßfie inzwifchen zum zweiten Male mit Philipp v. Langeln verheirathet gewefen war, und daß fie aus erfter Ehe vier Kinder hatte (Schaab, E. B. II, , S. 338). Aus dritter Ehe hatte fie Nachkommen, die den Bodenheimer Befitj ererbten. (II33) SARA v. S. g. G., Tochter Johanns (1129). Im Codicill des Michel G. von 1550 wird auch Sara, feines Bruders Johanns Tochter, mit einem Stück englifchen Tuches zu i einer Schauben bedacht (z. Jungen, F. G. Chr. III, f. 400). Ausweislich des Darmftädter Kirchenbuches (tarb fie am 13. Januar 1605, 84 Jahre alt, als Witwe des Georg Schaff von Worms. Sie war alfo etwa 1520,11 Jahre vor der Verehelichung ihrer Aeltern geboren. Sie wird damals ausdrücklich als Tochter des Herrn Johann Gänsfleifch bezeichnet. Ihr Mann befaß 1568 ein Haus am Plan, auf dem jetjigen Marktplatj, vor dem Schlöffe . zu Darmfladt. Sara felbfl verkaufte 1586, als Witwe Schaff und Bürgerin zu Darmfladt, I ein Wohnhaus, auf die Bach (loßend, an Landgraf Georg (Darmftädter Archiv, Lehnsacten: Fifcher gen. Walter und Urkunden, Darmfladt). Ueber ihren Ehegatten hat (ich ^ nichts Näheres inWorms ermitteln laffen. Sie war dasletjte lebende Glied des Gefchlechtes \ Gänsfleifch. Sara hatte, ausweislich des Darmflädter Kirchenbuches (deffen Durchficht ich Herrn K. Anton verdanke), aus ihrer Ehe mit G. Schaff eine Tochter Margarethe, die (ich am 7. November 1586 zu Darm(ladtmitJo(lWogeffer, für(ll. Kanzlei fekretär, verheirathete. (1134) JOHANN ORT v. S. g. G., Sohn johanns (1129). Nach AngabeJ. M. z. Jungen foll er „Johann Ort“ getauft worden fein (F. G. Ch. III, f. 401), während er in hiefigen s Urkunden flets nur mit feinem Rufnamen Ort heißt. Er trat nach dem Tode feinesVaters 1563 in den Genuß des halben Grebenradtfchen Lehens zu Darmfladt und Umgegend, mit dem er am 22. Januar 1564 beliehen wurde (Orig. Revers im Darmftädter Archive). Die andere Hälfte war, nach dem Erlöfchen des Meilsheimer’fchen Mannsftammes, an Balthafarv. Weitolshaufen, gen. Schrautenbach, gelangt). Er muß, ausweislich der Darmflädter Stadtrechnungen, 1566 auf 1567 verflorben fein; in letzterem Jahre war das Lehen heimgefallen, während 1566 die von der Stadt zu zahlende Geldrente noch für Ort verausgabt ifl. Sein Wohnort ift nicht mit Gewißheit feflzuftellen; vermuthlich war es Darmfladt. Nach z. Jungen’fcher Angabe (F. G. Chr. III, f. 401) war er mit einer Barbara \ ' * K - . \ V A \ DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. III. NICHT EINREIHBARE PERSONEN. 97 Finck verheirathet, die am 13. Mai 1561 verftorben fein foll. Sein eigener Todestag wird dort, zweifellos irrig, auf den 17. November 1561 angegeben. Es wird der 17. Nov. 1566 dafür zu fetjen fein. Nach den zum Jungenfchen Nachrichten habe Ort auch noch zwei nicht namentlich genante Gefchwifler gehabt, die frühe geworben zu fein fcheinen. (1135) MARGARETHE v. S. g. G., Tochter Johann Orts (1134). Unter den Archivalien, welche austaufchweife aus Schweden ins Darmflädter Archiv gelangt find, fand fich auch eine Vollmacht des Peter Pfeilflicker des Aelteren, Bürgers zu Darmfladt, und feiner Ehefrau Margreth, vom 19. Dezember 1572, für Hans Heinrich Epflein, Schultheis zu Rüffelsheim, ihren Schwager, zur Erhebung ihrer Zinfen, Renten und Gülten in und bei Mainz, mit alleiniger Ansnahme der zu Finthen fälligen. Sie geben ihm auch Vollmacht zum Verkauf diefer ihnen entlegenen Beßrungen. Die Rückauffchrift der Urkunde lautet: Gewalt Peter Pfeilflickers pp. „zu Verkaufung der Genssfleisch. Zinss gegeben.“ Mit Hülfe diefer Urkunde ließ fich ermitteln, daß derfelbe Peter Pfeilflicker der Aeltere zu Darmfladt bereits am 1. Mai 1570 einem zu VilQbach wohnenden Ciliax Ditj Vollmacht zur Eintreibung feiner Forderungen ertheilt hatte. Auf Grund derfelben veräußerte diefer am 17. Augufl 1570 einen 2 Pfd. Heller betragenden Grundzins aus Weinbergen vor Mainz für 30 fl. (Mainzer Stadtgerichts-Borgationsbuch von 1570/71, f. 80’). Diefes Ehepaar ftarb, nach dem Darmflädter Kirchenbuche, im Sommer 1587 (Peter begraben am 19. Juni, Margarethe am 10. Juli). Am 8. Januar 1588 wurde ferner ihr Sohn Johann Orth Pfeilflicker zu Darmfladt mit Katharina, Tochter des Burggrafen Konrad Noding von Marburg, getraut. Die Uebereinftimmung der in diefem Kreife feltenen Namensverbindung Johann Ort mit dem Namen des 1566 verdorbenen letjten männlichen Gänsfleifch, in Verbindung mit der Vollmacht von 1572, erlaubt den Schluß, daß Johann Ort Pfeilflicker,Pathe feines Großvaters war. Im Darmftädterjudicialbuchvon 1575—1616, f. 145’, ift zudem ein Eintrag vom 13. Nov. 1587 enthalten, wonach Johann Ort Pfeil- fticker und fein Bruder fich von dem Kammerfchreiber Joft Wogeßer und feiner Schwiger, der Sara Schaff, geborenen Gänsfleifch (1133), gröblich übervortheilt glaubten. Margarethe muß alfo eine etwa 1545 geborene Tochter des Johann Ort Gänsfleifch gewefen fein: der letjte den berühmten Namen tragende Sprößling des Stammes. III. Nicht einreihbare, (III 1 ) PETRUS DICTUS GENSEFLEIS. 1286 . Unter oder nicht mit Sicherheit befindet pdl ein Quartblatt mit rchlechten Zeichnungen ZU belegende Personen. vonSiegeln der FamilieGänsfleifch, ohne Quellenangabe. Das erfle, ein [childförmiges, zeigt das Familienwappen in einem, mit Kreuzen beftreutem Schilde und der Umfchrift: f S . PETRI DCl. GENSEFLEIS. Neben der Zeichnung fleht die Jahreszahl 1286; darunter die Angabe „cer. alb.“; was alfo eine urfprüngliche Originalvorlage aus weißem Wachs bedeuten würde. Schaab hat diefes Siegel nirgends verwerthet. Die Umfchrift weicht ganz von derFaffung der auf dem Siegel desFriele (11) ab. Vermutlich hat man es mit einer fchlecht copirten Vorlage von Bodmanns Hand zu thun, der fich bekanntlich Fälfchungen von Urkunden zur Genealogie Gutenbergs hat zu Schulden kommen laffen. Ich halte das Stück für ganz verdächtig. (III2) 1337, 14. Kal. Julii O(biit) FRILO zo dem Genfefleis can. eccl. huj. So lautet die Umfchrift eines im Jahre 1806 von Lindenfchmit forgfältig gezeichneten Grabfteins 13 . 98 G. FRHR. SCHENK auf dem Kirchhofe von St. Stephan zu Mainz. Rechts neben dem Kopfe der Figur iß das Wappen Gänsfleißh, links das der zum Jungen, oder ihrer Wappengenoffen, angebracht. Es iß nicht zu entfdieiden, ob es ßch um einen Sohn des Stammvaters Friele (11) handelt, dem dann wol mindeßens drei Ehefrauen zugetheilt werden müßten, deren jede einen Friele getauften Sohn hatte; oder ob es ßch um einen Neffen oder Enkel handelt. DieVor- lage findet ßch ebenfalls auf der Mainzer Stadtbibliothek. Je nach der getroffenen Wahl würde dann dem Friele (11) auch eine Ehefrau mit dem Hörnerwappen zuzuweifen fein. (III3) CLARE zur Laden. Es muß dahin geßellt bleiben, ob eine Clare zur Laden, Priorifßn zu S. Agnes in Mainz, als Schweßer von 137 u. 38 einzureihen iß. Sie kommt von 1450—53 als folche vor (Mainzer Stadtarchiv, noch ohne Nummer, u. Darmßädter Archiv, Urk., Mainz, Stadt, N. 1575). IV. PI »« p i Zu IV 1, 2, 3, 4, 5,8 und 9 vergleiche man die Belege Belege zur /\nnentarei. zu j 34> 25> 12> 4 u . { . zu IV7 den Abfchnitt v. (IV6) WERNER Wyrich zum ßeinen Crame, Bürger zu Mainz, der Vater der Eisgen. Er wird zuerß in einer Urkunde vom 26. Juni 1370 genant. Damals gewann er feinen dritten Bann über eine Anzahl Mainzer Häufer, Grundftücke und Grundzinfen. Es werden aufgeführt: 1) das Erbe zum ßeinen Crame, hinter den Gaden gelegen. Es grenzte an das Erbe zum Fleminge, nach dejfen Seite es drei Lichtöffnungen von Alters zu haben berechtigt war. Das Haus lag Markt 1 und Schuftergaffe 2 (H. Wallau, Alte Häufernamen in Mainz, im 1891er Adreßbuch für Mainz). 2) Das Häuschen, das vor dem ßeinen Crame ßehet. 3) 16 fl. auf dem Erbe zu der kleinen Luczernen auf dem Hauwemarte gelegen. 4) 4 Pfd. Heller Grundzins auf einem Haufe an der niederßen Fißhpforte, das Brunen zum Rade iß. 5) l l / 2 Morgen Wingerte vor der Gaupforte am Salzberge. 6) der Hof zum Foße auf der Schweinmißen. 7) 4 Häufer, die gegen Focken Langenafen, dem Weber, über gelegen find. 8) der Hof zum Schellenßhläger. 9) Das Steinhaus zum Schellenßhläger, allernächß an dem Fuße. 10) Das andere Haus und Hof, auch zum Schellenßhläger genant, neben dem Steinhaufe auf der Schweinmiße (Originalurkunde von 1407, in welche die von 1370 aufgenommen ift. Stadtarchiv Mainz, Urk. III, 878; Copialbuch von St. Peter II, f. 217, im Darmstädter Archive). Es hat den Anßhein, als wenn Werner Wirich diefe gerichtliche Beftätigung feines Grundbeßtjes anläßlich eines Erbfalls, etwa dem Tode feinesVaters, erwirkt hätte. Im Jahre 1378 bekennt ßch Volgmar v. Wackernheim gegen W. W. zum ßeinen Krome, Bürger zu Mainz, zu einer Schuld v. 118fl. (Ingelheimer Gerichtsbuch imDarmßädterArchive,N.35). DieErwähnung zum Jahre 1385, gemeinfam mit feinem Stieffohne Henne, ßehe in der Urkundenbeilage X, I. Im Jahre 1399 iß er erßer Zeuge bei der Eheberedung des Otte, Heinzen Schencken Sohn, und der Grede, Pedirmans Tochter zu Silberberg, vor drei Perfonen von den alten Ge- ßhlechtern. Dabei war auch Peter Blasofen, der vermutliche Schwiegerfohn des Friele zur Laden (Darmßädter Archiv, Urk., z. Jungen). Am 30. Juni 1400 bewohnte W. W. den Hof zur Sommerwonne (Schaab, E. B. II, S. 466). Am 5. April 1402 war er verßorben. In einer Urkunde von diefem Tage für Jekel Hircz den Jungen heißt es, daß diefem 16 Schillinge Grundzins auf zwei Häufern in der Huntgafle, hart an dem Orthaus, da unfer Frauen Bild an ßehet, bei der großen Sommerwyllen, beßätigt werden, mit dem Bemerken, daß Wernher Wyrich felge einen eben fo hohen Zins darauf gehabt habe. Genealogische Tafel III. Genealogische Tafel III. Die AHNEN des JOHANN GUTENBERG. (26) FRILO ZUM ESEL- (27) ELISABETH. WECK der ältere. 1318. 1304, 18. (24) THILMAN (Tilo) (25) N. zum Efelwedc. ZUM JUNGEN. 1305, 14. 1305. (16) FRIELE Z. GÄNSE- N. N. FLEISCH (11). (1. Ehe) 1330—46, 1352 +. (17) PEDERMAN (zum (18) ELISABETH Jungen) ZUM ESEL- genant zum Efelweck. WECK. 1332, 1339 +. 1339, 43. (19) ORTLIEB Z. JUNGEN (20) RUDOLF Z. SILBERABEN. 1318, 1327 f. BERG, Kämmerer zu Mainz, f 1328. (21) GREDE. 1331. (22) WIRICH der Krämer zu Mainz. 1332. (Lombardifche Händlerfamilie, wohnhaft zu Bingen?) (23) Herr HERMANN SCHILLING ZU FÜRSTENBERG. 1346—56, 57 f. (8) PETERMAN z. Gänsfleisch (14). 1332—1370. (9) NESE ZUM JUNGEN, ZUM ESELWECK. 1370, f 1386. (10) JOHANN Z.JUNGEN ABEN, zum Gelthaus. 1327—59, 1375 +. (11) FENE ZU SILBERBERG. 1368—1399. (12) NICOLAUS WIRICH, Krämer zu Mainz. 1361, 1370 f. (13) NETTA. 1361. (14) HERMANN SCHILLING (15) ALHEID. ZU FÜRSTENBERG. 1358—82, 1358. (4) FRIELE z. Gänsfleisch, genant zum Efelweck, zur Laden (112). (5) GRETE ZUR JUNGEN ABEN, zur Laden. (6) WERNER Wirich zum [leinen Krame. (7) ENNECHIN ZU FÜRSTENBERG. (1358), 1385 f. 1356—66, 1372 +. 1356, f 1404. 1370—1400, 1402 +. (2) FRIELE zur Laden, zu (3) ELSGEN WIRICH. Gutenberg (125). 1386—1430, 1433 -j*. 1372, f 1419. (1) HENNE GÄNSFLEISCH ZUR IADEN, GENANT GUTENBERG (134). 1420-1467, 1468 f. Zu Seite 98 DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IV. BELEGE ZUR AHNENTAFEL. 99 Der Hirzfche Zins [lammte von feinem verftorbenen Schwiegervater Johann Berwolf her (Darmft. Archiv, Urkunden, Mainz, Stadt, N. 965). Da fich der Stieffohn Werners, Joh. Leheimer, am 7. Mai 1402 über das Jahrgezeit feiner Mutter, der Ehefrau desWerner Wirich, mit den Franciscanern einigte (fiehe bei V), fo fcheint es, als wenn W. W. nicht lange vorher verftorben fei. (IV 10 u. 11) JOHANN zur jungen Aben und feine Ehefrau FENE zu Silberberg, die Aeltern der Grete zur Laden (I 12). Frau Fene, Herrn Johanns feligen Witwe zur jungen Aben, wird im Jahre 1375 mit folgenden Kindern erwähnt: Grede zur Laden, Henne (zum Gelthufe, feine Ehefrau Selind zum Humbrecht, f 1405), Ortlieb, Jofte (f 1406, Ehefrau desClaszum Rebeftocke), Arnold (verheirathet) und Pedirman (Mainzer Stadtarchiv, Urk. III, 702). Fene zum Gelthaufe lebte noch 1399 (Darmftädter Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 925). Im Jahre 1368 kommt eine Vene mit ihren Schweftern Margrethe und Katharina vor. Letjtere war die Witwe des 1366 geftorbenen Heinrichs zum Jungen, Schultheißen zu Oppenheim; fieverheirathete fich damals von Neuem mit Heinrichzum Juckel zu Mainz (zum Jungen, Rothbuch, S. 30. Der Fertiger der Notiz hat fich den Namen Vene als Venus zurecht gelegt, während er eine Kofeform des Namens Eufemia ift). ObdiefeVeneidentifch mit der Mutter der Grede zur Laden ift, mag dahin geftellt bleiben. Zweifellos aber darf man fie mit der Frau Vene zum Gelthufe identificiren, die 1382, auch als Schwerer einer Katharine, der Witwe des Hennekin zum Humbrecht, vorkommt, fowie der 1381 verftorbenen Nefa, der Witwe des Ritters Claus v. Scharfenftein (*J* 1357). Alle drei waren Töchter des Mainzer Kämmerers Rudolf zu Silberberg und feiner Ehefrau Grede (Gudenus, Codex Diplomaticus V, S. S. 668, 705, 706; Fichard, G. G., Fürftenberg, B 8. Er führte die 3 Löwenköpfe und den Sparren im Schild). Hennekin zu der jungen Aben kommt 1345 bis 1359 vor (Fichard, G. G., Gelthaus z. j. Aben, E; Sauer, Na[f. Urkbch. I, 3 Abth., N. N. 1647 und 2410). (IV 12, 13 u. 22) NICOLAUS dictusWirich, institor moguntinus, et NETTA ejus uxor legitima, fchenken am 28. Juli 1361 zu ihrem Seelenheil einen Grundzins auf einem Haufe zu Bingen in der Kirchgaffe, beim Haufe zum Stern, an die Präfenz des dortigen St. Martins- ftifts(FehlerhaftbeiWeidenbach, Regefta Bingienfia, N.313. Original im Darmftädter Archiv, Urk. Bingen. Nach Auszug von A. Wyß). Diefer Mainzer Krämer, deffen Ehefrau vielleicht aus Bingen [lammte, könnte nach Zeit, Name und Beruf recht gut der Vater des Werner W. zum fteinen Crame gewefen fein. Der Name Netta macht einen entfchieden fremden Eindrude; es [cheint, auch nach Anficht competenter Fachmänner, eine italiänifche Kofeform vorzuliegen. Das würde gut zu dem Umftand paffen, daß zu Bingen bereits 1353 der Handelsmann Leo de Ottinis aus A[ti in der Lombardei anfäffig war, und 1356 auch drei andere lombardifche Familien dort auf 10 Jahre Aufnahme fanden (Schunk, Beyträge zur Mainzer Gefchichte I, S. 73 ff; die Orginale jetjt im Darmftädter Archive; Bodmann, Rheingauifche Alterthümer, S. 715b; Weidenbach, Regefta Bingienfia, im Regifter unter Lombarden). Nach Bodmanns Angabe feien diefe lombardifchen Handelsleute bereits im Anfang des 14. Jahrhunderts in Bingen nachweisbar. LeweOttin der alte Lamperter zu Bingen war im Jahre 1387 auch zu Mainz anfäffig, wo er die Höfe zum Richter Folgmar und zum kleinen Jungen befaß (Mainzer Ingroffaturbuch N. 20 im Würzburger Kreisarchive, f. 199). Die Heirath eines Mainzer Handelsfreundes mit einer Angehörigen der Binger Lombardenfamilien hätte alfo nichts Auffälliges. AlsVaterdesNicolaus Wirich wäre mit Wahrfcheinlichkeit der 1332 100 G. FRHR. SCHENK vorkommende Mainzer Einwohner „Wyrich der cramir“anzufehen, der damals mit vielen andern Mainzer Bürgern geächtet wurde (Würdtwein, Diplomataria Moguntina I, S. 482). (IV 14,15 u. 23) DieAeltern derEnnechin zu Fürßenberg waren zweifellos HERMANN SCHILLING zu Fürftenberg und feine Ehefrau ALHEID. Erßerer wird nur ein Mal in 1358 erwähnt (fiehe bei V), lentere aber kommt noch bis 1382 vor (Fichard, Frankf. Archiv etc., S. 183). Vor 1395 war fie verftorben (Darmft. Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 873). Der Vater Hermann Schillings z. F. war der gleichnamige Mainzer Bürger Herr HERMANN Schilling z. F., 1346—1356, der zu Aßheim begütert war, und 1357 als verftorben erwähnt wird (Köhler, E. G., S. 78; Baur, Heff. Urk. III, N. 1578 und 1579). (IV 17) PEDERMAN zum Efelweck, der Vater der Nefe Gänsfleifdh (I 4). Nach feinem Wappen war er ein Glied der Familie zum Jungen. In dem Manufcript des Ort zum Jungen, in dem ein großer Theil der Wappen der 129 jungen Gefchlechter, die 1332Mainzverließen, gezeichnet find,;figurirt er als Peder zum Efelweg mit den 3 Jagdhörnern imWappen (Darm- ßädter Archiv, Adel, z. Jungen). Pederman fcheint frühe, vor 1339, geßorben zu fein. (IV18) Frau ELSE genant zum Efelweck. In den Jahren 1339, 1340 und 1343 erfcheint eine Frau Elifabeth genant zum Efelwecke mit ihren Söhnen Hennekin und Friele (Darm- ßädter Archiv, Urkunden, Mainz, Stadt, N. 472a; Schaab, E. B. II, S. 540; Bodmanns Auszüge zur Gefchichte der Mainzer Häufer, III 79, in der Habelfdien Stiftung zu München). Sie könnte recht wol die Witwe Pedermans zum Efelweck (IV 17) gewefen fein. Ein Friele Efelweck führte 1371 im Siegel das Wappen der zum Jungen (Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, Heft VII, S. 56. Das Siegel nach Angabe des H. Dr. Hänfen an A. Wyß). (IV 19) ORTLIEB zur jungen Aben, Bürger zu Mainz. Er erhielt 1318 Befreiung feiner zu Naffauifchem Erblehen aufgetragenen Güter zu Nordenftatt von Abgaben (Sauer, Naff. Urkundenbuch I, 3. Abth., N. 1647). Daß die zum Gelthaus feine Lehenserben waren, erhellt aus den fpäteren Lehenbriefen. Es liegt offenbar nur ein Namenswechfel vor. (IV 24 u. 25) THILMAN (Tilo) zum Jungen und feine Ehegattin. Mit großer Wahr- fcheinlichkeit war diefer Thilman ein Schwiegerfohn des Friele zum Efelweck des Aelteren, und der Vater Pedermans zum Efelweck. Er kommt in drei Urkunden des Jahres 1305 als Zeuge vor (Bauer, Heff. Urk. II, N. 649. 3 Originalurkunden im Darm- ftädter Archiv, Stadt Mainz, NN. 157a, 158a u. 166. Nach Auszügen v. A. Wyß). Thilman fcheint frühe geftorben zu fein. Seine Witwe verheirathete fich dann vermutlich wieder mit dem Petrus zur Wolkenburg, der als Schiegerfohn Frieles zum Efelwecke 1314 erfcheint (Baur, Heff. Urk. II, N. 757. Siehe auch bei VII). (IV 26 u. 27) FRILO genant zum Efelwecke der Aeltere, und feine Ehefrau ELISABETH. Er kommt in den bei IV 23 angezogenen Urkunden von 1305 und 1314 vor. 1318 ßiftete er mit feiner Gattin den Altar der hh. Nicolaus und Catharina zu St. Quintin (fiehe bei IX A). Sein Sohn Frile E. der Junge und deffen Gattin Katharina fcheinen keine männlichen Nachkommen hinterlaffen zu haben. Das fpäter nach dem Hofe zum Efelweck benante Gefchlecht fcheint anderer Abßammung zu fein. Es erlofch erft kurz vor 1433. Als Wappen führte die jüngere Familie zum Efelweck in Mainz 3 rothe Flügel in Weiß (Genealogie etc. der zum Jungen im Darm ßädter Archive, S. 16); das des älteren Gefchlechts iß unbekannt. In dem Verzeichniß der 129 jungen Gefchlechter vom Jahre 1332 kommt kein Efelweck mit dem Flügelwappen vor. Diefes Wappen führten, nach den DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. V. JOHANN LEHEIMER, GUTENBERGS OHEIM. 101 Zeichnungen Orts zum Jungen, damals nur Jakop zu Lichtenberg und Peder zu Lichtenberg ; erfterer mit einemStern in der Schildesmitte, als Beizeichen. Man darf alfo annehmen, dag das Haus zum Efelwecke allein dem Pederman (zum Jungen) zum Efelweck gehörte. Es ift nicht (icher, ob der Herr Jakob zum Efelwecke, der im Jahre 1370 einen Grenzßreit mit dem Beßtjer des an den Garten zum Efelwecke anßoßenden Hofes zum Birbaum hatte, ein zum Jungen war, oder ob er bereits dem jüngeren Gefchlechte mit dem Flügelwappen angehörte (Urkunde v. 2. Juli im fürfil. Ifenburgifchen Archive zu Birftein). V. Johann Leheimer, Guten- Am 17 - November 1442 wird in einer Straßburger bergS Oheim und seine Urkunde (ßehe hinten bei K. Schorbach) erwähnt, Halbgeschwister Wirich. H daß w“ ,e H n T g ”“ f s,ac " “ ainz , fa ! len - ö den Wiederkaurszins von feinem Oheim Johann Leheimer ererbt habe. Das nachßehende Schema zeigt die Art diefer Verwandtfchaft: ENNECHIN ZU FÜRSTENBERG (IV 7) (1358), 1385 f. Erjler Ehemann: Zweiter Ehemann: JEKEL RODE zu FürJVenberg. WERNER WIRICH zum [leinen Krame (IV 6). 1358, ca. 1365 f. 1370—1400, 1402 f. GRETE WIRICH. ELSE W. (IV 3). 1422. 1386—1430, 1433 f. Ehemann: FRIELE G. zur Laden, zu Gutenberg. 1372 f 1419. FRIELE ELSE. HENNE G. G. z.L. z. G. 1414—1443. gen. Gutenberg. 1420 f 1447. Ehemann: 1420—67, 1468f. CLAUS VITZTHUM. 1411, f 1449/50. Die Urkundenbeilage X, I von 1385 beweift, daß Werner Wirich, der Großvater Gutenbergs, einen Stieffohn Namens Henne hatte, der noch in Gemeinfchaft mit feinem Stiefvater ftand. Da die Gattin und Mutter bei diefem Anlaß nicht erwähnt wird, fo war pe damals bereits verßorben. Ihren und ihres erßen Ehemannes Namen lernt man aus einem zum Jungenfchen Urkundenauszug kennen. Am Sonntag Exaudi 1402 bekennen Gardian und Convent der Barfüßer zu Maint?, daß pe Junker Jeckein Roden feel. zu Forßenberg und Jungfrau Ennechin feel., feine Hausfrau, die Vater und Mutter waren Richter Johann Leheymers, die in ihrer Kirche begraben find, eine ewigejahrzeit halten füllen (Fichard, G. G., N. 98, Fürftenberg II, A). Da Elfe Wirich (chon im Jahre 1386 heirathete, auch eine ältere Schwefter Grete hatte, fo mußJeckelRode, der erfteMann der Ennechin, fpäteßens ca. 1365 verftorben fein. Er ift in einem 1358 als Zeuge vorkommenden Jeckel zum Fürftenberg wieder zu erkennen, in einer Urkunde, laut welcher Hermann Schilling zu Fürftenberg und feine Ehefrau Adelheid von Dietrich v. Gudenberg mit einem Lehen zu Aßheim beliehen wurden (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 277’). Da Jeckel von feinem Sohne den Beinamen Rode erhält, diefer Sohn auch ein ganz anderes Wappen führte, als das Fürftenbergißhe, fo wird nicht er, fondern feine Gattin HENNE LEHEIMER, weltlicher Richter zu Mainz, 1398—1426. 1385, 89—1433, 1441 f. Ehefrau: NESE. 1448. 102 G. FRHR. SCHENK Ennechin dem Gefchlecht Fürßenberg mit den 3 Löwenköpfen und dem Balken angehört haben. Das Wappen desjoh. Leheimer ift [chlecht abgebildet im Archiv f. heflf. Gefchichte u. Alterthumskunde XI (S. 241), Tafel VII, N. 109. Statt der 3 Blumen erscheinen in den Originalflegeln ßets 3 Scheiben auf dem Schrägbalken, wie bei dem Wappen des Gefchlechts Silberberg, das dort auf Tafel V, N. 75 dargeßellt ift. Alheidzu Fürßenbergwird 1410, alsjohann Leheimer eine ihrer letjtwilligen Stiftungen zuGunften von St.Quintin ausführte, als feineAnefrau bezeichnet (Severus, ParochiaeMog., Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek mit Nachträgen, S. 24 der Nachträge zu S.29Lit. o). Bei der Eheberedung des Heinrich Fürßenberg im Jahre 1426 nennt deffen Vater Hermann den Johann Leheimer feinen Vetter (Fichard, G. G., Fürftenberg II, C 2). Der Vater Leheimer aber mag mit dem Gefchlecht zum Damlutje genant Rode verwandt gewefen fein, das im 14. Jahrhundert oft vorkommt (z. B. bei Lehne, gefammelte Schriften IV, 1, S. 175; Archiv, f. heff. Ge(ch. u. Alterth. XV, S. 357; Fichard, G. G., zum Jungen I, F 6). Henne Leheimer, Bürger zu Mainz, kommt zuerft 1389 als Zeuge vor (Copialbudh von S. Victor im Darmßädter Archive II, N. 235, nach Auszug v. A. Wyß). Als weltlicher Richter zu Mainz erfcheint er nicht vor dem 27. März 1398 (Darmßädter Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 921a). Diefe Richter-Stelle refignirte er erß am 17. Januar 1426, und zwar zu Gunften feines bereits erwähnten Verwandten Heinrich Fürßenberg. Am felben Tage nahm ihn der Erzbifchof zum Dienftmann auf (Mainzer Ingroffatur-Buch N. 21, f. 419’ und Mainzer Lehnbuch N. 1, f. 130, beide im Würzburger Kreisarchive). Joh. Leheimer hatte zu Mainz vermiedene Grundzinfen; das Haus, nach dem er (ich genant haben wird, kann er aber nur miethweife befeflen haben, da es dem anftoßenden Auguftiner-Klofter gehörte, und von diefem noch 1385 an Andere verliehen wurde (Au- gußiner Copialbuch im Darmftädter Archiv, ff. 17’, 19, 69’ N. 171). Er wohnte übrigens fpäter im Hofe zum alten Gelthaufe, der ihm von der Eigenthümerin, der Pfarrei zu St. Quintin, auf Lebenszeit überlaffen war (Bodmanns Excerpte zur Gefch. der Mainzer Häufer, III, 79, in der Habelfchen Stiftung, jetjt zu München). Daß Joh. Leheimer verheirathet war, erfährt man erß aus einer Urkunde von 1448 über den Nachlaß feines Verwandten Hermann Fürßenberg (Darmftädter Archiv, Urk., z. Jungen). Die Erben desfelben füllten, unter anderen Poften, jährlich gemeinfam bezahlen: 26fl. und 20Pfd. Leibgedingsgülten aufNefen, Richter Leheimers Witwe, Lebtage. Von ehelichen Kindern Leheimers ift nichts bekannt, wol aber von zwei unehelichen. Im Jahre 1402 wird Ulrich, Richter Johann Leheimers Sohn, ein lediger Knecht, erwähnt (Darmft. Archiv, Copialbuch v. St. Agnes, N. 131). Am 13. Oktober 1441 entfchied das Mainzer Gericht, auf Klage Clefe Ficztums und Herman Fürftenbergs, — alfo offenbar der Vertreter der Erbintereffenten — gegen Henne von Gerau „der rechter Leheimers dochter hat,“ daß die ihm von Leheimer gemachte Schenkung auf feinem Krankenlager, da er nicht gehen oder ftehen mochte, nach altem Herkommen, ungültig fei (Schuldbuch des Ort z. Jungen im Frankfurter Stadtarchiv, f. 133). Auch in der erwähnten Urkunde von 1448 wird ein dem Henne v. Gerau aus dem Nachlaffe Leheimers zu zahlendes Leibgeding von 5 fl. erwähnt. Ein in diefer Urkunde ebenfalls mit demfelben Betrage, ablöslich mit 100 fl., aufgeführter „Henne Genßfleifch“ kann der Neffe Leheimers fein, ebenfogut aber auch der Ehemann feiner Großnichte Odilie. DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VI. WAPPEN UND SIEGEL. 103 Unter dem den Fürßenbergißhen Erben, für die Zahlung der Renten gemeinfam verbleibenden Activvermögen werden erwähnt: 15 Pfd. auf dem Steinkrame und auf dem Krämlein daran an der Hofpforte. Bei der Auseinanderfetjung Leheimers mit feinen Halbßhweßern Wirich, oder bereits bei der mit feinem Stiefvater, muß alfo diefer Wirichßhe Befitj, Ausgleichs halber beiaßet worden fein. Im Jahre 1422 erßheint, neben der Mutter Johann Gutenbergs (125), noch eine ältere Schweßer. Der bezügliche AuszugJ. E. v. Glauburgs aus den zum Jungenden Grünbuchs- Beilagen lautet: „1422 übergibt Contz Franckenstein einen Flecken in Mentz, zum Lutzerumb genant, Greten und Elsen zu Gudenberg, Geschwistern Elfe iß zweifellos die Witwe Frieles zur Laden; auf ihre Schweßer iß die Bezeichnung „zu Gudenberg“ nicht mitzubeziehen. Da der Vater der Schweßern, Werner Wirich (siehe bei IV 6), in 1370 das Erbe zu der kleinen Luczernen auf dem Heumarkt befaß, fo iß nicht daran zu zweifeln, daß nur ein Lefefehler in dem Hausnamen vorliegt. Zum Jungen hatte die Gewohnheit, allen auf um und heim endenden Namen ein „b“ anzuhängen. — Ueber diefe Grete iß fonß nichts bekannt. VI. Wappen und Siegel Das Geßhlecht Gänsfleifch führte einen nach rechts A i? n • , [chreitenden Pilger im Schilde. Er hält in der Rechten der ramme (jansrleiscn. e j ne ge i be Schale, wie eine Gabe heifchend, empor; (Mit einer Wappen- u. einer Siegel-Tafel.) dje Linke ^ f ich auf einen langen gelben Stachel- Stock. Der Mann iß mit gelbem Rode, Hofe und Mantel bekleidet; der Kopf iß mit einer gleichfarbigen, enganliegenden Gugel bedeckt, an deren Spitze eine große Kugeltroddel hängt. Auf einigen der älteßen Siegel hängt über den Mantel noch eine Kapuze herab. Rode, Mantel und Gugel find mit weißem, fpäter ßhwarzgetupften Pelz gefüttert. Die Helmzierde beßeht aus einem ebenfo gekleideten Rumpf eines Pilgers. Was die Farben des Schildes und der Helmdecken betrifft, fo haben wir ßchere Nachrichten nur über die jüngße Linie des Stammes von Sorgenloch: der Schild roth, die Decken gelb-roth. Die älteße farbige Darßellung, die nach einer von dem großh. Badifchen General-Landesarchive mitgetheilten Paufe auf der Wappentafel wiedergegeben worden iß, rührt ungefähr aus dem Jahre 1461 her. Sie ßeht in dem Lehnbuche Pfalzgraf Friedrichs, neben der Regißratur über das dem Henne von Sorgenloch gegebene kurpfälzifche Burglehen zu Oppenheim (Karlsruhe, Copialbuch 635J. J. 2, f. 277’; eine Skizze danach bei von Neuenßein, Wappen aus dem Lehensbuche Friedrich I. von der Pfalz, S. 177). Die ältere Linie des Stammes Sorgenloch nahm im 15. Jahrhundert eine andere Helmzierde an; auch beßreute ße den Schild mit Kreuzen. Es iß ein Hut mit umgeßhlagener Krempe, oben mit einer Kugel, und beßeckt mit drei Pfauenfederbüßhen. DerWechfel des Helmes iß zuerß im Jahre 1439 bei dem Scholaßer Jacob G. (1112) nachweisbar; Beizeichen im Schilde führte er bereits 1426. Seinem Beifpiel folgten dann feine Brudersföhne und deren Nachkommen. Die jüngere Linie des Sorgenlocher Stammes dagegen behielt das 1461er Wappen unverändert bei. Eine farbige Darßellung des Schildes findet ßch auch in dem Wappenbuche der Gefellfchaft Alten-Limburg zu Frankfurt aus dem Jahre 1558 (Darmßädter Archiv, Adel, v. Glauburg). Von dem älteren Stamme, dem des Erfinders, iß eine farbige Darßellung nicht bekannt geworden; auch kommen auf den Siegeln keine Beizeichen vor. Bei der durch Beinamen 104 G. FRHR. SCHENK kenntlichen Scheidung der beiden Stämme, iß auch eine heraldifche Trennung wahrscheinlich. Stimmt man meinen Ausführungen über die genealogißhe Zugehörigkeit der Patje zum Blasofen (1131) zu, fo würde damit auch diefe heraldißhe Lücke ausgefüllt fein. Es findet (ich nämlich bezüglich ihres Wappens folgende Nachricht (J. M.z. Jungen, Genealogie . . . d. z. Jungen I, 1638, S. 32 [im Beßtj des Frhrn. M. v. Bellersheim]; auch bei Fichard, G. G.,z. Jungen 1,01): .... liegt zu St. Clären in Mentz, dasselbsten im Eingang der Kirchen an einer Seulen eine kleine Taffel, darauff die Jungfraw Maria den hn. Christumb im Schos haltend, mit zum Jungen zur rechten, und Gensfleisch Wapen zur lincken Handt (letzteres, nach dem Zufatje Glauburgs, in einem blauen Schild mit 10 goldenen Lilien beßreuet) mit diesser Umbschrift: Ao . Dhi. M. C C C C. III .fer . 2 ante nativit. Christi obiit Petrus Blashoff, magister civium civitatis Moguntinensis. Danach würde der Stamm des Erfinders einen blauen Schild, alfo auch gelb-blaue, ßatt gelb-rothe Helmdecken geführt haben. Die Lilien-Beizeichen fallen wol auf Rechnung der Frau Pacze, die, von einer vornehmeren Mutter ßammend, ßch auch äußerlich von ihren Halbgeßhwißern zu fcheiden gewünßht haben mag. . Die Schildfigur wird in dem Mainzer Dominikanernecrolog aus den 1420er Jahren verßhieden bezeichnet: als peregrinus und als Schotte (Bockenheimer, Beiträgez. Geßh. d. Stadt Mainz IV, SS. 12,17 u. 22; Archiv fürheff. Geßh.u. Alterthumskunde XV, S. 337 ff.); alfo als Pilger und als umherziehender fchottißher Krämer. Da der Mann barfuß iß, auch keinerlei Behälter für feine Waaren trägt, fo fcheint die Bezeichnung als Pilger richtiger zu fein. Ob aus der Tracht, die auf den älteften, vortrefflich geßhnittenen Siegeln dargeßellt iß, ein Schluß auf die Herkunft des Pilgers möglich fein wird, vermag ich nicht zu beurtheilen. Da bereits der Stammvater Friele z. Gänsfleifch Kreuze im Siegelfelde führte, fo hatte er das Bedürfniß, ßch von anderen Gliedern des Gefchlechts zu unterßheiden; man hat aber keinen Anhaltspunkt dafür, wer das gewefen fein könnte (vergl. bei yil). An Stelle der Kreuze und Lilien finden ßch auf einem Schild mit dem Wappen Gäns- fleißh, der an der Rückfeite des Haufes Köthergäßchen Nr. 8 eingemauert iß, Schindeln als heraldifches Beizeichen. Diefes Werkßück war der Schlußßein einer gothißhen Thüre im Innern des an derfelben Stelle geßandenen, vor ungefähr 60 Jahren abgeriflenen Haufes (Schaab, E. B. II, S. 44; Gefchichte der Stadt Mainz I, S. 473. Mittheilungen des Herrn Heinrich Wallau über den heutigen Befund). Da die Wohnung des Richters Hans von Sorgenloch genant Gänsfleißh (1121) im Jahre 1502 als bei S. Heilram, der Pfarrkirchen, gelegen bezeichnet wird, das von ihm erworbene Haus zum Nöllen (Belege zu 1121) an Stelle der heutigen Häufer Emmeransßraße 8 und 10 gelegen haben muß, fo kann das Gebäude mit dem Schindelwappen recht gut ein feitlicher Nebenflügel des Gänsfleißh-Hofes zum Nöllen gewefen fein. Das Haus zum Nöllen gehörte noch 1530 dem Michel Gänsfleißh (Schaab, E. B. II, S. 346). [Im Jahre 1541 war die Witwe des Dr. Rücker Eigenthümerin (Rechnung des heil. Geiß-Spitals in der Mainzer Stadt- Bibliothek); 1573 verkaufen die Vormünder der Kinder des Fulgenz Rücker, eines Sohnes des Dr. Nicolaus Rücker, den Hof zum Nöllen an den Mainzer Kanzler Chriftoph Fabri (Mainzer Borgationsbuch pro 1572/4, f. 166, im Darmßädter Archive)]. Man müßte dann allerdings weiter annehmen, daß der Richter Hans v. Sorgenloch, zur Zeit der Erbauung diefes Hinterhaufes, fein Wappen durch Zufügung der Schindeln vermehrt hätte, DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VII. VERMUTUNGEN ÜBER ABSTAMMUNG. 105 etwa um fich von feinen Vettern mit den Kreuzen bejfer zu unterfcheiden. In den Siegeln diefer Linie findet fich jedoch keine Spur von einem folchen Vorgang. Als einzigeWappengenoflen der Familie Gänsfleifch find die zurWolkenburg in Mainz bekannt. Die Quelle dafür iß allein das Wappenbuch des Ort zum Jungen aus dem 15. Jahrhundert. Im Verzeichniß der 1332 ausgezogenen jungen Gefchlechter führt er Henckin zu Wolkenburg, getrennt von den Gebrüdern Gänsfleifch, auf, und gibt ihm das Gäns- fleißh-Wappen, natürlich ohne Farbenangabe (Darmßädter Archiv, Adel, zum Jungen). Ein diefe Angabe betätigendes Siegel des damals längt erlofchenen Gefchlechts zur Wolkenburg it bis jetjt nicht bekannt geworden. Wie aus den älteten abgebildeten Siegeln und vielen andern erhellt, war die Kunt des Stempeljchneidens in Mainz frühe fchon zu großer Blüthe gelangt. Audi die Heraldik der Gefchlechter-Familien war, wie fch aus den vorkommenden Wappenvereinigungen, den Beizeichen verfchiedenßer Art, Aenderungen des Helmfchmuckes, Farbenwechfel etc. ergibt, fehr entwickelt. Für die Befchreibung der auf der Tafel abgebildeten Siegel wird auf die Belege für ihre Träger verwiefen. Sehr fngulär ift die Vererbung des Siegelßempels des erßen Ahnherrn auf einen Sohn, Enkel und Urenkel. Die Tafel enthält folgende Siegel: 1. Friele Rafit zum Gänfefleifch, 1359 (11); ftark vergrößert. 2. Friele z. G. gen. zum Efelweck, zur Laden, 1366 (112); ftark vergrößert. 3. Friele zur Laden, der Vater des Erfinders, 1407 (125). 4. Johann Gutenberg, 1442 (134); ftark vergrößert. 5. Hans v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch der Alte, 1468 (II18). VII. Vermutungen über die Der einzige fchere Anhaltspunkt dafür iß der Name des Stammvaters Friele (II), der in der Umfhrift Abstammung der bamilie. feines Siegels enthalten ift (Siegeltafel N. 1). Frilo genant Rafit, Bürger von Mainz, heißt darin der Mann, der im Text der Urkunden ßets als Frile zum Gänfefleijch erjcheint. Das berechtigt zu dem Schluß, daß man den älteren Annamen feiner Vorfahren durch die Siegelumfchrift kennen lernt, der, wie häufig, durch den des neuen Wohnftjes erft kürzlich in der gewöhnlichen Sprechweife des Volkes verdrängt worden war. Ravit bedeutet Streitroß, arabifches Roß. Es gab auch einen Mainzer Hof diefes Namens, der von 1305 bis 1525 nicht feiten vorkommt (Zinsbuch von St. Agnes von 1525 ff. im Darmftädter Archiv, f. 16). Er lag beim Dominikanerkloßer und war ein Eckhaus; alfo vielleicht an Stelle des fpäteren Keffelßadter Hofs, Fußßraße N. 11. Im Jahre 1525 wurde er von Conrad Stockhufen bewohnt, 1483 gehörte er Fürßen- bergs Schweßer, 1473 der Selge, der Witwe des Ort (Gelthaus zu) Landeck (Copialbuch v. St. Agnes, N. 61). Im Jahre 1355 gab es einen Rupelo genant zum Ravid, deffen Ehefrau Gudela hieß (Baur, Heff. Urk. III, N. 1272); 1305 kommt eine Begine Margarete zum Ravide vor (Darmßädter Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 158a. Nach Auszug von A. Wyß). Ob diefe Perfonen irgend welchen Zufammenhang mit Friele genant Rafit hatten, mag dahin geßellt bleiben. Dagegen kann fich das älteße Vorkommen des Namens — 1250, November 3. Fridericus Rauid, Mainzer Bürger — recht gut auf einen nahen Ascendenten Frilos beziehen (Baur, Heff. Urk. I, N. 33 und Roffel, Eberbacher Urkunden- 14 106 G. FRHR. SCHENK buch II, 1, S. 40). Er könnte etwa der Großvater Frilos gewefen fein, der feinen Taufnamen — Frilo, Fridilo ifl nur Kofeform von Friedrich — von ihm erhalten haben wird. Damit wäre das auffällig fpäte Auftreten einer fo angefehenen Familie erklärt. Möglich ifl es allerdings auch, daß nur die Mutter Frilos dem Geßhlecht Ravit angehört hat. Audi bezüglich des Wappengenoffen der Gänsfleißh, des 1332 ausgezogenen jungen Gefchlechters Henckin zu Wolckenborg (fiehe bei VI) und feiner Familie iß ein geneä- logißher Zufammenhang mit dem Geßhlecht Gänsfleißh nicht nachweisbar. Er könnte etwa der Sohn des Peter zur Wolkenburg gewefen fein, der 1314 als Schwiegerfohn des Friele des Aelteren zum Efelweck vorkommt. Die Mutter Peters, Greda z. Wolkenburg, erßheint mit ihren Söhnen Heinrich, der Geißlicher war, Peter, Hannemann und Jacob in einer Urkunde von 1314 {Baur, Heff. Urk. II, N. 757. Die 3 lebten Söhne allein auch 1315. Darmßädter Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 197. Nach A. Wyß). Der Mann der Grede könnte ein 1288 vorkommender Petrus de Wolkenburg gewefen fein (Baur, Heff. Urk. II, N. 427). Das Erbe zu Wolkenborg lag 1401 in der Brotgaffe, von dem Haufe zum Rinberg durch ein Backhaus getrennt. Diefes Haus zum Rinberg lag hinter dem Kaufhaufe, zwißhen dem Cleman und dem eben genanten Backhaufe (Bockenheimer, die Zinsbücher des Spitals zum heiligen Geiß in Mainz, SS. 7,11 n. 52 u. 19 n. 222). Danach wird der Grund des Hofes zur Wolkenburg jetjt wol in das Hauptpoftamt verbaut fein (Schaab, Geßh. der Stadt Mainz I, S. 303, 3). Ohne die heraldifche Nachricht des Ort zum Jungen würde kein Anhaltspunkt für die Vermutung eines genealogißhen Zufammenhangs vorliegen. Der Umßand, daß Frilo zum Gänfefleifch (II) in feinem Siegel den Pilger in mit Kreuzen beftreutem Siegelfeld führt, fpricht allerdings entßhieden dafür, daß er ßch durch diefe heraldißhen Beizeichen von andern Wappengenoffen unterßheiden wollte. Das könnte aber auch ein, ohne Descendenz verßorbener Halbbruder gewefen fein. VIII. Die Mainzer Familienhäuser. Die Entßehung des heute fonderbar er- Neb[t einem Lageplan. fcheinenden Namens für denHof, nach dem A. Der Hof zum Gänsfleisch, ßch die Familie des Erfinders benante, (Emmeransftraße N. 23). kann urkundlich klar gelegt werden. Dort wohnte vorher ein Mann, der den urfprünglich fcherzhaft gemeinten Annamen Gänfe- fleißh, wol von feiner Lieblingsfpeife, beigelegt erhalten hatte. SeinWohnßtj hieß deshalb „zu dem Gänfefleißh.“ Eine Mainzer Urkunde des Jahres 1293 nennt diefen Mann. Eine Begine Gudela, dieSchweßertochter desverßorbenen Herbord genant Genfefleifch, wird darin zur Nachfolgerin einer Begine Sophie beftellt, die ßch damit abgab, in ihrem Haufe bei St. Heimeram den Mädchen Lefen und Schreiben zu lernen (literalis doctrix virginum puellarum. Original im Darmßädter Archive, Urk. Mainz, Stadt, N. 114. Fehlerhafter Abdruck bei Schaab, E. B. II, S. 133). Es iß wol kein Zufall, daß das an den Hof zum Gänfefleißh anftoßende Haus (Emmeransßraße 25) den Namen „zum Herbold“ führte. Dort wird das alte Wohnhaus des Herbord gen. Gänsfleißh geftanden haben, deffen Hof, etwa nach feinem Tode, von dem reichen GeßhlechterFrilo genant Rafit, oder dessen Vater, theilweife erworben und ausgebaut fein wird. DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VIII. DIE MAINZER FAMILIENHÄUSER. 107 Nach dem kurz vor 1352 erfolgten Tod des Frile zum Gänfefleifch fcheint fein Hof getheilt worden zu fein, und zwar zwifchen den Söhnen Pederman (14) und Cias (II 1). Die Hälfte Pedermans vererbte fich bis auf feinen Enkel Johann den Alten (118), der im Jahre 1414 nicht mehr lebte. Seine Erben waren Peter Gänsfleifch (II11) und Peter zum Silberberg; auf die, von ihrem, beziehungsweife der Frau des Silberberg, Ahnherrn Claus z. G., auch Antheile der anderen Hälfte vererbt fein werden. Peter Gänsfleifch verließ Mainz. Fortan kommt Peter Silberberg als Bewohner des Hofes vor; fo, nach den Zinsregißern von Altenmünßer, von 1425—1443 (Schaab, E. B. II, S. 82 und zum Jungenfehes Rothbuch, S. 135 u. 144). Danach verkaufte im Jahre 1425 Peter Silberberg der Alte eine Rente von 10 fl. auf dem Erbe zum Gänsfleifch an Jeckel zum Jungen, unter Bürgfchaft des Peter Gänsfleifch. Diefe Rente kam auf den Schwiegerfohn des Käufers, Clos Dulin, der fie 1430 an Johann Leheimer weiter veräußerte. Nach einer Handfchrift des Kirchenarchivs zu St. Emmeran in Mainz (das mir durch Herrn Pfarrer L. Waffermann bereitwillig zugänglich gemacht wurde) war bei der Rechnungsablage der Kirchenbaumeißer am 17. März 1433 Rudolff „zum“ Genfefleiß (II7) als Zeuge anwefend. Diefer 1440 verdorbene jüngere Bruder Hennes (II6) wohnte alfo noch im Stammhofe, der in der Pfarrei St. Emmeran lag. Im April 1480 war Gretgen Fürßenberg, Tochter des Heinrich und der Eisgen zum Maulbaum, und Witwe des Adam Gelthaus, Beßtjerin des Hofes, den ße dem Richter Johann v. Sorgenloch für jährlich 15 fl. vermiethet hatte. Der Miether erwarb im Dezember desfelben Jahres von Grede Fürftenberg (wol der Ehefrau des Peter Fürßenberg, des Bruders der Grede Gelthaus) eine Rente von 10 fl., die ße aus dem Erbe z. G. jährlich fallen hatte (zum Jungenßlies Rothbuch, S. 136 u. 140). Es wurde bereits in den Belegen zu Bernhart v. S. g. G. (1127) ausgeführt, daß deffen Ehefrau Martha v. Clapis im Jahre 1503 von ihrem Bruder Meißer Peter Anthonius v. Clapis zu Cöln den „Eckhof“ und das Erbe genant Gänfefleifch auf der Mareßraßen gelegen, tauß&weife erwarb. Das muß alfo die von der Emmeransßraße her zugängliche Hälfte des Hofes gewefen fein. Nach dem frühen Tode Bernharts (cheint das Haus bald wieder in fremde Hände gelangt zu fein. Eine Urkunde vom 8. September 1526 im Pfarrarchiv von St. Emmeran zu Mainz wird ausgeftellt von „Augußinus Bergheym ader Lichtnaw zum Genfefleyfch zu Mencz.“ Deffen Ehefrau Agnes Moniß (*J* 1563) gehörte zu einer Frankfurter Gefchlechterfamilie. Bergheim war Dr. med.; er ßammte aus Lichtenau bei Caffel (Froning, Frankfurter Chroniken, S. 430. Zeitfchrift des Vereins für hefßfche Gefch. u. Landeskunde, N. F. XXII, S. 56 u, 58). Eine Tochter diefer Ehe war feit 1559 an den bekannten Buchhändler Sigmund Feyerabend zu Frankfurt verheirathet (Archiv für Frankfurts Gefchichte u. Kunß, N. F. VII, S. 9, 22). Am 29. November 1545 verkaufte der Convent zu St. Nicomed vor Mainz feine Behaufung zum Gänsfleifch auf der Markt- ßraße an Agnes Monißen von Frankfurt, Witwe des Dr. Augußin, für 831 fl. und Ueber- nahme einer auf dem Haufe ruhenden Kapitalfchuld von 200 fl. Alfo befaß Bergheym die hintere Hälfte, St. Nicomed die vordere. Der Hof zum Gänsfleifch muß alfo bis dahin noch immer getheilt gewefen fein (Schaabs Papiere auf der Mainzer Stadtbibliothek, I 8. Nach dem verlorenen Mainzer Borgationsbuch von 1541—48. Schaab hat die falfche Lefung „Plefßn“ für Monißen). Das ergibt ßch auch aus einem Zinsregißer von Kloßer Altenmünßer, wonach im Jahre 1537 Dr. Auguftinus und Elifabeth v. Königßein gemeinfam Grundzinfen aus dem Hofe G. an Altenmünßer entrichteten (Schaab, E. B. II, S. 83). 108 G. FRHR. SCHENK Die fpäteren Begtjwechfel, die hier nicht weiter interefgren, kann man bei Lehne und Schaab vergleichen (Gefammelte Schriften IV, 2, S. 247 ff. und E. B. II, S. 84 ff). Die Anficht des Hofes auf dem Mascopghen Stadtplane von 1575 und feiner Copie von 1724 zeigt deutlich,, dag der Hof durch einen, der Emmeransgraße gleichlaufenden, Querflügel, in der Mitte des längs der Pfandhausgraße geh ergreckenden Hauptbaues, getheilt war. Die Linie Gutenbergs war jedenfalls feit ungefähr dem Jahre 1370 nicht mehr an dem Hofe zum Gänsfleipii betheiligt. B. Der Hof zur Laden, Es ig nicht bekannt, wie diefer Hof, nach dem von der (Schu(ier(iraße N. 12, 14 u. 16). Familie G. zuerg Friele genant zum Efelweck (112) im Jahre 1364 bezeichnet wird, an ihn gelangt ift. Es gab nämlich ein eigenes Gejchlecht diefes Namens, deflen Glieder geh nur durch ihr anderesWappenbild von den Nachkommen Frieles fondern lagen. UmVermengungen vorzubeugen, feien ge hier aufgeführt. Zuerg lägt geh ein Heinricus zur Laden, Canonikus zu St. Johann in Mainz, nachweifen, der vor 1327 vergorben war. In, oder bald nach 1327 lebten dominus Jacobus z. Laden und Johannes (Henckin) dictus z. Laden, Bürger zu Mainz, der mit Heinricus dictus Gugenhover zu Meygelon dem Stift St. Johann grundzinspflichtig war (Zinsbuch des Stifts St. Johann von 1327, im Darmgädter Archive, f. 5, Nachtrag. Zinsbuch desfelben Stifts im Mainzer Stadtarchive, K. 14, ff. 5’, 6’, 20 u. 25). Am 17. Januar 1332 war unter den Mainzer Bürgern in der Urk. Kaifer Ludwigs: Henchin zur Laden; 1338 erhält derfelbe Zollfreiheit für 50 Fuder Wein; auch 1352 kommt er in Mainz vor (Würdtwein, Diplom. Mog. I, S. 482; Sauer, Naffauifches Urkbch. I, III, N.2114; Baur, Heff. Urk. III, N. 1249). Derfelbe Hennekin zu der Laden, Bürger zu Mainz, wird es fein, der 1354 vorkommt (Publications de la societe hiftorique de l’inst. de Luxembourg XXXVI, p. 68, N. 328. Nach Auszug v. A.Wyg). Dann erfcheint 1363 und 71 Johann zu der Laden, Canonikus und Amtmann des Stifts S.Maria ad gradus (Sauer, Naff. Urkbch. I, III, N.3105 u. 3367) der, als Dechant diefes Stifts, 1373 bereits als vergorben angeführt wird (Mainzer Stadtarchiv, Präfenzbuch von Liebfrauen von 1373, f. 92). Abermals ein Johannes z. d. Laden war Canonikus, fpäter Dechant zu Liebfrauen, 1375, 83, 87; vergorben 1391 (Seelbuch von Mariengreden in Mainz, f. 4’ u. 17; Mainzer Stadtarchiv, Urk. III, 548 und Reimer, Heff. Urkundenbuch II Abth. IV, N. 429 mit Siegel); weiter ein Jacob z. Laden, Canonikus zu St. Johann, 1389, 90, 91 u. 93 (Mainzer Stadtarchiv, Urk. III, 663; Copialbuch von St. Peter im Darmgädter Archive II, N. 303; Urkunde des hl. Geig- Spitals im Mainzer Stadtarchive von 1401; Gudenus, Codex Diplom. III, S. 834). Ein Mainzer Bürger Johann zu der Laden, zum Siechenkorbe, der 1373 erwähnt wird (Darmgädter Archiv, Urk., Mainz, Stadt, N. 725), verheirathet mit Grede, der Witwe des HeinzeMerenberg, quittirte dieAndernacherLeibrenten feiner Ehefrau in 1387, 89 und 98 (Annalen des higorigiien Vereins für den Niederrhein, Heft 59, S. 71 u. 73, NN. 854, 855 u. 877. Sein Siegel ig zwei Mal erhalten.) Im Jahre 1395 wird er, oder fein Sohn, als Hensichin zur Laden bezeichnet, Neben ihm kommt noch Johann zur Laden, Canonikus zu Liebfrauen vor (Baur, heff. Urk. III, N. 1504). Endlich 1419, als letztes Vorkommen, Hensechin zum Siechenkorbe (Darmgädter Archiv, Urk., zum Jungen). DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VIII. DIE MAINZER FAMILIENHÄUSER. 109 Die nebenftehende Skizze, die ich der Gefälligkeit des Herrn Geh. Archivraths Dr. Becker zu Coblenz verdanke,gibt die erhaltenen Theile der Siegel an den erwähnten Andernacher Urkunden von 1387 und 1389 wieder. In dem arg zerdrückten Siegel des Johann z. Laden, Canonikus zu Liebfrauen, von 1387, hat (ich mit Hülfe diefer Skizze das gleiche Wappenbild erkennen laßen. Nach dem Erlöfchen der Linie Gänsfleifch zur Laden iß lange Zeit keine Nachricht über das Haus erhalten. Erß am 28. December 1531 erfcheint die Behaufung zur Laden wieder, als der gewöhnlicheWohn- fitj des 1525 zum Mainzer Untervitjthum beleihen Philips v. Schwalbach (Orig.-Urk. im Mainzer Stadtarchiv; Gudenus, Codex diplom. I, S. 945). Das Erbe zur Laden, das die Gebrüder Erhard, Philipp und Bernhart v. Schwalbach, von dem Ritterge- fchlecht aus Schwalbach bei Bad-Soden am Taunus, im Jahre 1542 an Dr. Jacob Reuter und feine Ehefrau für 600 fl. verkauften, lag in der Quintinsgaße; es (ließ hinten an das Haus zum Korb (Schaabs Papiere auf d. Mainzer Stadtbibliothek 18. Auszug aus dem verlorenen ftädtifchen gerichtlichen Borgationsbuch von 1541—48. Ergänzt nach dem erzbifchöflichen Confens vom 16. Juni 1542 im Mainzer Ingroffaturbuch N. 61 im Würzburger Kreisarchiv, f. 160’). Da eine Ritterfamilie vom Lande das Haus inne hatte, und zwar mindeßens [chon in der vorigen Generation, fo drängte fich die Vermuthung auf, daß der Hof zur Lade bei der Eroberung der Stadt im Jahre 1462 eingezogen worden und den v. Schwalbach fpäter verliehen worden fei. Eine bezügliche Anfrage beim Kreisarchiv Würzburg ergab aber, daß weder die gleichzeitigen Mainzifchen Lehnbücher, noch die Ingroßaturbücher etwas darüber enthalten. Das fpricht dafür, daß der Befitjwedifel in anderer Weife ftattgefunden hat. Erzbifchof Adolf hatte am 22. Mai 1464 einen eigenen Verwalter für die zu feinen Händen genommenen Häufer der Stadt, der Vertriebenen und Ausgebliebenen, beftellt: feinen Baumeißer Johann Mancherley. Vielleicht waren die Verkäufer die Nachkommen des Hans von Schwalbach, der ßch bei dem Ueberfall von Mainz hervorthat. So wurde z. B. im Jahre 1465 vom Erzbifchof der Hof zum Vitzthum bei St. Emmeran, eine Mühle unter dem Hartenberg und ein Weingarten, darin ein Thurm ßeht, an der Bingerftraße, dem Domherrn Seltin v. Scharffenftein auf Lebenszeit verliehen (Mainzer Ingroffaturbuch N. 30 im Würzburger Kreisarchive, f. 179’ u. 230). Dagegen hat Bodmann eine aus dem Ende des 14. oder dem Anfang des 15.Jahrhunderts ßammende auffällige Nachricht aus den Urkunden von St. Quintin, daß der Garten zum Herbolde gebrochen fei zum Hofe zur Laden. Den Zins gebe Ortliep zur Laden (Bod- manns Auszüge über Mainzer Häufer, III 79, in der Habel’fchen Stiftung zu München). Ein Haus zum Herbolde hat ßch in diefer Stadtgegend bisher meines Wiffens nicht nachweifen laßen. Da das Kirchenarchiv von St. Quintin in diefem Jahrhundert verzollen fein foll, fo läßt ßch diefe Angabe Bodmanns leider ebenfowenig mehr auf ihre Berechtigung prüfen, als dies in der bei IX A zu erörternden Frage eines Altars in diefer Mainzer Pfarrkirche möglich ift. Anhaltspunkte für die Exißenz eines zweiten gleichnamigen Haufes haben ßch nicht gefunden. Der Stadtplan von 1575 zeigt den Hof zur Laden nicht; er ßellt nur einen großen, von Gebäuden umgebenen Hof dar, der vom Rebßock bis in die Quintinsgaße reicht. Das ftimmt gut zu der Stadtaufnahme von 1568, die ebenfalls den Rebßock bis an die Quintinsgaße ßoßen läßt (Schaab, Geßh> d. Stadt 110 G. FRHR. SCHENK Mainz I, S. 300). Der Kaufbrief vom 24. Januar 1575 über den nördlich angrenzenden Drudehof, der damals von den Kindern des verdorbenen Daniel Dechant auf den Kranen- meißer Gerhardt Ebersheimer für 2440 fl. überging, betätigt diefe Daten. Er bezeichnet als oben (rheinaufwärts) angrenzend: das Erb und Hauß zum Rebßock, unten den Meißer Hanß Haffellochen, hinten die Behaufung zum Korb. Es gab alfo damals keinen Hof zur Lade mehr: er war mit dem Hofe zum Rebßock vor 1568 vereinigt worden (Mainzer Borgationsbuch pro 1574 und 1575 im Darmßädter Archive, f. 206). Die drei Hofreiten Quintinsgaffe 12, 14 und 16 zufammen bieten genügend Raum für den Sitj eines der alten Mainzer Ratsgefchlechter. 1 C. Der Hof zu Gutenberg, An anderer Stelle bereits (S. 82) iß darauf hingewiefen (Chriftophftraße N. 2). worden, daß der fpätere Zuname des mainzifchen Nebft einer genealogirdien Tafel über die Kämmerer- Gefchlechts zum Thurm (ich auf feine Eigentümer des Hofes im Mittelalter. Burg bei Kreuznach bezieht, nicht aber auf die gleichnamige Hofreite Gutenberg in der Stadt Mainz. Diefe war vielmehr, ausweislich der Urkundenbeilage X, II, früher in jüdifchen Händen gewefen. Wie und wann fie daraus in den Befit} zweier der angefehenßen Mainzer Gefchlechter gekommen iß, läßt fich nur vermutungsweife feftßellen. 2 Vor der großen Verfolgung des Jahres 1349 war faß die ganze Umgebung der St. Chrißophskirche in jüdifchem Beßtj. So zum Beifpiel auch das Haus Liebenzell, neben dem Hofe Gutenberg, und die gegenüber gelegenen Häufer zum Affen. Die Gegend hieß noch im Jahre 1464 „unter den Juden“ (Mainzer Ingroffaturbuch N. 30 im Würzburger Kreisarchive, f. 259). Der größte Theil der verbrannten Judenhöfe wurde von der Stadt Mainz in Beßtj genommen, und figurirt in deren Rechnungen noch langehin als „der Stedejuddenerbe.“ Darunter war aber der Hof Gutenberg nicht begriffen; nur eine Scheuer, gegen Gudenberg über, wird genant, von der der Stadt 3 Pfd. zu Zins fielen (Mainzer Bücher vermiedenen Inhalts im Würzburger Kreisarchive, N. 2, f. 75). Unter den Judenhäufern wird auch Seligeneck, gegenüber St. Quintin, in der Betjelsgaffe angeführt, deffenName man irrig auf Sorgenloch gedeutet hat (Siehe auch Schaab, diplom. Geßhichte der Juden zu Mainz, S. 60 u. Ge{ch- d. St. Mainz, I, S. 569). Henne zum Jungen veräußerte im October 1391 den halben Hof zu Gutenberg und die halbe, gegenüber gelegene, Scheuer an feinen Vetter Heinrich zum Jungen. Dabei wird ausdrücklich erwähnt, daß Henne aus der Ehe feines Vaters mit Frau Kafele ßamme, und daß fein verßorbener, von ihm beerbter Bruder Heinrich auch Antheil daran gehabt habe (Urkundenbeilage X, II). DerVerkäufer, wie der Käufer, war Enkel des Heinrich zum Jungen, Schultheißen zu Oppenheim, der im Jahre 1366 verßarb (Baur, Heff. Urk. III, N. 1292; Fichard, G. G., z. Jungen; zum Jungenfche Regifter und Genealogie etc. im Darmftädter Archive). Entweder muß diefer Vertrag von den Parteien felbß rüdegängig gemacht, oder durch die nächßen ErbendesVerkäufers angefochten worden fein: denn, wie fich durch die nachfolgenden Belege ergibt, findet fich fpäter diejenige Linie zum Jungen in Beziehung zum HofeGutenberg, der Kafele, dieMutter desVerkäufers von 1391, angehörte. Im September 1392 find bei einer Rachtung, als Vertreter der St. Michelskapelle auf dem Kirchhof zu St. Chrißoph, thätig die erbaren Leute jeckei Schenkenberg und Henne Gudenberg. Der Hof Gutenberg grenzt an den Kirchhof zu St. Chrißoph; Jeckel Genealogische Tafel IV. Genealogische Tafel IV. DIE EIGENTHÜMER DES HOFES ZU GUTENBERG im Mittelalter. PETERMAN (ZUM JUNGEN) ZUM ESELWECK. 1332 . Ehefrau: Elifabeth gen. zum Efelweck. 1339—43. Vermuthliche Erwerber des Judenerbes zu Gutenberg. NESA ZUM JUNGEN zum Efelweck. 1370, f 1386. Ehemann: PETERMAN zum Gänfe- fleifch (14). 1332—70. HEINTZ z. J. ZUM JUCKEL, bis 1381 Schultheiß zu Mainz. 1399 f. Ehefrauen: 1. Grete z. Gänfefleifch. •}• 1366. 2. Katharina (z. Silberberg?). FRIELE z. G. genant zum KASELE z. J. FRIELE z. J. zu Oejtrich. DIELE z. J. HENNE z.J. der alte, zum Efelweck, zur Laden (112). 1368, 1391 f. f 1399. 1385, f 1415. Herbolde, zu Hattenheim. 1356—66, 72 +. Ehemann: GÖTZE, Sohn Ehefrau: Dinchen zum 1397, f 1433. Ehefrau: GREDE z. jungen Heinrichs zum JUNGEN, Efelweck. + 1422. Ging vor 1399 zu Guten- Aben, zur Laden. Schultheißen z. Oppenheim. berg bei Henne zur Kost. 1356, f 1404. 1357—77, 80 +. Ehefrau: Nefe zum Hum- brecht. FRIELE zur Laden zu Gutenberg (1 25). 1372, f 1419. Er und seine Nachkommen wohnten im Hofe Gutenberg. Ehefrauen: 1. N. N. 2. Elfe Wirich. HENNE z. J. 1377—91. HEINRICH z.J. 1392 als HENNE GUDEN- 1377, 1391 f. BERG bezeichnet. Besassen vor 1391 den halben Hof zu Gutenberg und die halbe Scheuer gegenüber. Peter z. J. zu Oeftrich. f 1450. Ehefrauen: 1. N. Falkenberg. 2. Clara Landeck. f 1422. 1. Ehe: PATZEG. (131). Ehemann: Peter z. Blasofen. 2. Ehe: FRIELE z. L. zu Gutenberg (I 32). Ehefrau: Eisgen Hircz zu Gutenberg. ELSE z. L. (I 33). Ehemann: Claus Vitjthum. HENNE G. gen. Gutenberg (I 34). Clara, f 1451. Katharina, f 1475. Ehemann: Eh em ann: Henne Rabenolt Sifrid v. Dienheim. v, Zimmern. KATHARINA. ORT z. J. 1399, f 1431. zu Frankfurt. Ehemann: Henne REISS Geb. 1405, f 1483. der junge, f 1420. Ehefrau: | Anna zum Maulbaum. ! f 1469. 1 - ' ' Hatte 1429 ein Gerüst HEINTZE REISS. im Hofe zu Gutenberg. 1426. 27. 30. Besassvorl431 die Scheuer gen Gutenberg über. GRETE. HENNE z. J. zu Hatten- Ehemann: heim. 1428, f 1478. Henne Salman. Ehefrauen: f 1471. 1. Mechtild v. Germersheim, f 1452. 2. Anna Rofenberg. f 1499. ORT ODILGE (140). (141). Zu Seite 110. V?v_ I .am f ■'Mim® >mm me ä$£r ■_ *&&&■ ’- ■ ä ’iiKWj) «•a.y$ä&y hsfS®* iS&'cÄS /Anu.,* I : ‘ 7 ^r . IM-& ■■ mp m** i$$§P •Mn^. f ' DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VIII. DIE MAINZER FAMILIENHÄUSER. 111 Schenkenberg aber, Angehöriger eines bekannten Gefchlechts, war Baumeißer zu St. Chrißoph (Schaab, E.B.II,S. 193;mitdem Originale im Pfarrarchive zu St. Chrißoph von mir verglidten). Es wird keine gewagte Vermutung fein, daß Henne Gudenberg kein anderer gewefen iß, als der im Jahre vorher alsMiteigenthümer diefes Hofes vorkommende Henne zum Jungen, der hier nach feinem Wohnhaus bezeichnet wird. Diefe nahe liegende Vermutung erhält eine gewichtige Stütze durch einen Eintrag in dem Schuldbuch des Bruders der Kafele, des Henne zum Jungen des Alten zu Hattenheim (Original im Frankfurter Archive, Glauburg N. 2). Dort heißt es auf S. 35, nach Aufzählung einiger Schuldpoßen aus 1401 und 1402: It.t Gulden leih ich Jekeln, da ich zo Godenberg by Hennen zur kost gyng; halte Jekel von sins fatter rechgengelt getan. Unter diefem Jeckel iß der gleichnamige Sohn des Friele zum Jungen gemeint, eines bereits 1399 verftorbenen älteren Bruders des Henne. Im Hofe zu Gutenberg wohnte alfo gegen Ende des 14. Jahrhunderts ein Henne, der nahe Beziehungen zu dem Schreiber des Schuldbuchs hatte: es war fein Neffe Henne zum Jungen, der Eigenthümer des halben Hofes in 1391. Das Schuldbuch des Ort zum Jungen zu Frankfurt (Frankfurter Stadtarchiv; Glauburg N. 1), eines Brudersfohns der Kafele, enthält auf S.249 folgenden Eintrag zum Jahre 1429: It. 5 Wispenge ist ir mir schuldig von myns gerustegens 3 wegen zu Gudenberg. Mit dem Schuldner ift, dem Zufammenhang nach, der Schwager des Ort, Henne Sal- man, gemeint, der mit Orts Schweßer Greta verheirathet war. Ort zum Jungen hatte alfo irgend eine Mafchine etc. im Hofe zu Gutenberg ßehen, was ßch nur dadurch genügend erklärt, daß Ort an diefem Hofe Antheil befaß. Kurz vor dem Jahre 1432 zahlte Heinrich zum Raiß der Stadt Mainz 3 Pfd. Zins „von der fchuren gein Gudenberg ubir gelegen.“ Da Heinrich Raiß Enkel eines Bruders der Kafele war, fo iß es wahrfcheinlich, daß es ßchum die 1391 zum Hofe gehörige Scheuer handelt (Mainzer Bücherverfchiedenen Inhalts im Würzburger Kreisarchive N.2, f. 75. Copialbuch von S. Peter im Darmftädter Archive II, N. 251. Lenterer Nachweis nach Excerpt von A. Wyß. Orig. Urk. v. 1427 dafelbß unter z. Jungen). Daß dem Friele zur Laden, dem Ehemann der Elfe Wirich, in derTheilung mit feinen Brüdern der andere Antheil an diefem Hofe zugefallen war, den er, feine Witwe und feine Söhne bewohnten, iß unter den Belegen zu 125 und 32 erörtert worden. Die anliegende Tafel IV enthält den Verfuch, den Urfprung diefes Beßtjes klar zu legen. Er gehörte fehr wahrfcheinlich zur Mitgift der Ehefrau Petermans zum Efelweck. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Erfinder im Hofe Gutenberg geboren wurde. Wann der Hof aus den Händen der Erben gelangte, ßeht nicht feft; ebenfowenig wie lange die zum Jungen noch im Beßtje ihres Antheils blieben. Aus dem von Schaab beigebrachten Material erhellt, daß der Hof Gutenberg ßch im Anfang des 16. Jahrhunderts im Beßtje der Mainzer Juriftenfacultät befand (Schaab, E. B. II, S. 90 ff u. 518 ff; desfelben Autors Gefchichte der Stadt Mainz I, S. 475). Die übrigen, hier unwefentlichen Beßtjübergänge bis zur Neuzeit können dort nachgelefen werden. Der beigegebene Lageplan der Mainzer Familienhäufer iß von Herrn Heinrich Wallau gefertigt worden. Zu Grunde gelegt wurden: Grundriße der Reßdenzßadt Mainz des Jahres 1575 von M. Godefridus Mascopius aus Emmerich, und deßen Copie: Abriss der 112 G. FRHR. SCHENK Churfürßlichen Reßdentj-StattMaintj_durch H.J. Oßertag, 1724 den 10. Märtj. Beide Stücke werden im Würzburger Kreisarchive verwahrt (S. Franz Falk, Zur alten Topographie von Mainz; Separatdrude aus dem Mainzer Journal 1899, 19. Aug., N. 192). JX. Nachlass des Er- Ueber den Nachlaß Gutenbergs ift direct nichts Weiteres bekannt, als daß Dr. Conrad Humery am finders und seine Erben. 26. Februar 1468 ihm gehörige Druckereiutenßlien aus demfelben vom Erzbifchof Adolf, unter gewiflen Bedingungen, zurückerhalten hat. Das fpricht dafür, daß Gutenbergs Mobiliar-Nachlaß damals nicht in den Händen feiner Erben war. Am einfachßen würde es fich dadurch erklären, daß er feit feiner, drei Jahre vorher geßhehenen Beßallung zum Hofgefinde in der That auch am Hofe lebte und in einem erzbifchöflichen Gebäude wohnte. Es könnte aber auch fein, daß der Erzbifchof nur feine Hand auf die Druckereieinrichtung gelegt hatte, die etwa theilweife mit feinen Mitteln befchafift worden war. Wahrßheinlich hat Gutenberg feine Bruderskinder (140 u. 41) überlebt. Ueber den Verbleib der aus der Urkundenbeilage X, III erfichtlichen wenigen Vermögensstücke der- felben — die Scheuer zum Birbaum und eine Rheinau — iß nichts bekannt. Es handelt {ich wahrfcheinlich um den Hof zum Birbaum, der 1463 an Ludwig v. Ifenburg, Graf zu Büdingen, gelangte (Gudenus, Codex dipl. II, S. 513). Es bleibt übrig, aus dem Verbleib des den Gänsfleifch zur Laden zußehenden Patronatrechtes über einen Altar zu St. Quintin in Mainz, fowie aus dem fpäteren Aufbewahrungsort der eigentlichen Familienurkunden der Linie zu Gutenberg eine Löfung zu verfuchen. Daßdiefer Zweig des Gefchlechts vor dem Jahre 1483 gänzlich erlofchen war, wird fich mit voller Sicherheit aus dem Nachßehenden ergeben. A. Der Altar Sti. Nicolai Im erzbifchöflichen Ingroflaturbuch N. 46 werden unter der und Stae Catharinae zu Ueberfchrift: Collationes archiepiscopi Moguntini sequun- “ * . . tur die von Erzbifchof Berthold (1484—1504) verliehenen St. Quintin in Mainz. Pfründen aufgeführt. Es heißt dort als Nachtrag: Altare sanctorum Nicolai et Katherine in ecclesia sancti Quintini in civitate Maguntina situm cujus collatio per mortem patronorum totius familie die Genffleis appellate ad dominum reverendissimum Maguntinum devoluta est (Mainzer Ingroffaturbuch N. 46 im Würzburger Kreisarchive, f. 29’). Unter diefer Familie Gänsfleifch kann hier, wie die beiden genealogifchen Tafeln I und II ausweifen, keine andere Linie des Gefchlechts verbanden worden fein, als die des Erfinders. Das 1464 erneute Verzeichnis der Altäre diefer Mainzer Pfarrkirche, wie es bei Severus, Parochiae Moguntinae etc., S. 13 ff-, abgedruckt iß, befagt: „Item Friele zum Effelweck und ßn Erben hant zu lyhen den Altar in Sant Quintins Kirche Sant Niclas Elter, die Vicarie die da hait Her Johan Happener.“ Mit neuerer Hand fei über den Namen des Collators nachgetragen: „modo Reverendifßmus Moguntinus vel dye züjongen;“ und hinter dem Namen des Inhabers in 1464: „ytzunt Her Casper Merßetter.“ Etwas abweichend lautet ein 1811 gefertigter Auszug Bodmanns (Mainzer Häufer betr. Auszüge, III 79, in der Habelfchen Stiftung, jetjt zu München): „Friele Ginsfleifch und DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 113 ßn Erben hant zu lihen den Altar i. S. Q. K. S. N. A., d. V. die da hat Her Johan Hoppener.“ Ueber Friele Gensfleifch ftehe mit jüngerer Hand nachgetragen: „zum Effelfweck, modo die zum Jungen zu Frankfurt.“ Die Angaben von Severus undBodmann, die (ich wegen desVerluftes des Pfarrardiivs von S. Quintin nicht mehr nachprüfen laffen, werden, was die Beßtjnachfolge betrifft,durch die oben erwähnte Verleihung Erzbißhof Bertholds betätigt. Es liegt aber auch eine Präfentation des Ort zum Jungen (f 1483, 19. Juni) für Heinrich Bart, vom 22. Mai 1483 vor (z. Jungen, Rothbuch, S. 130). Im Jahre 1492, oder 99, präfentirt dann der gleichnamige Sohn des Ort feinen Vetter, den Licentiaten Adam Gelthus (Sohn Adams und der Grede Fürßenberg, und Verfaffer des Epitaphs auf Gutenberg) auf den durch den Tod des Johann Buchfecke erledigten Altar (Fichard, G. G., Gelthaus zur jungen Aben CC 1; z. Jungen, Rothbuch, S. 685). Bald nach der Präfentation im Jahre 1483 entßand Streit über den Altar zwifchen dem Orator Johann Bouchfeck zu Rom, der fich auf Verleihung feitens eines Legaten berief, und dem von den Patronen präfentirten Heinrich Bart, vor dem Archipresbiter zu Mainz. Aus dem bezüglichen Eintrag des Suppliken- regißers vom 18. Auguft 1483 erhellt, daß der Altar durch den Tod des „Petri Rederi“ erledigt worden, und daß das Patronatrecht nicht unbeßritten fei (Supplikenregißer N. 1054, f. 254, im Vaticanifchen Archive. Diefe Nachricht verdanke ich Herrn Dr. Schellhaß zu Rom. Sie wurde mir durch freundliche Vermittelung des H. Profeffors Dr. Friedensburg zu Theil, der die Durchßcht des gefamten Materials aus den Jahren 1477—83 veranlaßt hat. Die Koften diefer umfaffenden Recherchen hat die großherzoglich hefßfche Staatsregierung in dankenswerther Weife übernommen. Den Herren DrDr. Schellhaß und Kupke bin ich für ihre zeitraubende Hülfe dabei zu großem Danke verpflichtet). Hierher darf wol, der augenfcheinlichen Namensähnlichkeit des Präfentirten halber, folgende Stelle aus dem Schuldbuch des Ort zum Jungen gezogen werden (Frankfurter Stadtarchiv, Glauburg N. 1, S. 250): (14)68. Itemsohan ichl altar zu lyhen in derpare- kirche zusce qintinzuMentz; hani(c)h geluwenh’ Martin vonSpire,cappelangraffJohans von Nassauwe; und lyt die fundacion hinde(r) Sellechin Juden, gesessen zu Landeck zuMencz, mit mynem willen und wiessen; so han ich auch 1 abeschrifft v. d. heubtbriff. Auf Seite 251 folgt dann unmittelbar: I(tem) und hat nuwe h.’ Rede von Assuffenburg. Bei der fchlechten und incorrecten Handfchrift des Ort zum Jungen fällt die geringfügige Differenz mit der Schreibung des Supplikenregißers wenig ins Gewicht. Nimmt man danach an, daß es ßch auch hier um den Altar zu St. Nicolaus und Catharina handelt, fo würde daraus folgen, daß derMannsftamm der ganzen Linie zur Laden vor 1468 erlofchen war, daß alfo der Erfinder felbft der Letjte derfelben gewefen iß. Da Friele zum Efel- weck (112) in dem Pfründen-Verzeichniß von St. Quintin als Vorbeßtjer erßheint, fo liegt es nahe anzunehmen, daß diefer Altar aus der, bei VIIIC erörterten, zum Jungen- efelweckißhen Erbfchaft herrührte. Gemäß der Fundation würde der Altar dann wieder an die Linie z. Jungen zurückgefallen fein, von der er als Mitgift an die Gänsfleißh zur Laden gelangt war (Genealogißhe Tafeln III u. IV). Im Beßge der Familie z. Jungen befand ßch auch die Stiftungsurkunde diefes Altars, die man aus dem Rothbuch, S. 132, kennen lernt: A? 1318 Kal. Maji hattFrilo dictus zum Eselwecke, civis Mogunt. senior, et Elisabetha ejus uxor, einen Altar zu St. Quinctin in der Pfarrkirchen, in honorem Dei, Sanctorumque Nicolai Episc. et Cathrinae virginis martyris, welchen allezeyt 15 114 G. FRHR. SCHENK der Eitest seines Geschlechts verleyhen und besitzen soll, gestift; welches Bischoff Petrus daselbsten conflrmiret. Laut Brieffs in latinisch. Auf diefe Urkunde wird sich auch, trotj fehlerhafter Subtraction, der Eintrag im Schuldbuch des Ort z. Jungen (a. a. O., S. 228) vom Jahre 1476 beziehen, wonach er hatte auch briff über Altar zu Sant Quetin zu Mentz, hat bischoff Peterus bestediget; ist 192 Jar alt. Die Sellechin Jude, gefeffen zu Landeck, bei der 1468 die Fundationsurkunde aufbewahrt wurde, war offenbar die 1473 vorkommende Witwe des Ort (Gelthaus zu) Landeck, des Bruders der Clara z. Jungen zu Oeftrich, die eine geborene Jude und Schwerer des Jeckel Jude war (Copialbuch v. St. Agnes im Darmgädter Archiv, N. 61; z. Jungen, Rothbuch, S. 82 u. 132). Zweifel erweckten anfänglich die folgenden Nachrichten, die auch die Urfache der in diefer Hinficht erfolglos gebliebenen Ermittelungen im vaticanifchen Archive waren. Sie führen direct auf Angaben des Ort zum Jungen zurück. Die erfte geht in feiner eigenhändigen Aufzeichnung für feine Söhne, die im Darmgädter Archive (Adel, zum Jungen) verwahrt wird; die andere findet fich bei Fichard, G. G., Humbrecht (Auch bei zum Jungen, Rothbuch, S. 683 u. Fr. G. Ch. I, S. 320, III f. 51’): Item Hanss Hornick hat auch 1 briff uber 1 altar zu Ste. Qintin, den Myrchin inhat, ist von Henne Humbrecht uff mich erstorben, uff (!) Henne zum Jongen wegen, und Herjohan Myrgin hat mit Henne Gensfleisch darumb gekrieget unt hot ime mit recht gewonnen. Die zweite damit übereingimmende Notiz lautet: Item sali man wissen, dass Henne Humbracht gesessen in Franckfurt ein altar, zu St. Quintine zu Meintz gelegen, geluwen hatt herrn Johann Merchen, nach lüde der fundatione zu lyhunge im dem LXXVII jahr ungefehrlich. Darwiedersatztesich Henne Gensfleisch, richter zuMeintz, und lye den altar eyme andern, und die kriegten mit einander und quam gen Rome, da gewann hr. Johann Merchen den altar, dem Henne Humbracht den altar geluhen hatte, nach lüde des lyhungsbrief, und den hatte Hans Horneck 4 zu Erbach hinder ihme, und der wardt ans recht gedrungen, den ir ... . herus det, und hatt sie noch hinder ihme, darnach soll mann sich richten. . und wandt h. Johann Myere abeget, so ist niemanden naeher, der den altar zu lyhen hatt, dann Ort zum Jungen zu Franckenfurt . Auch findet man hinter h.Johan Myrchen die römsche und andere brief wie er den altar ge- lyhen hatt von der Humbrachten syten, und nit von der Gensfleisch syte, des nehmend achte; und stehet der altar zu St. Quintine in der capeilen im kohr, da die Humbrachten begraben liegend, die die zynen gesatzt hantt, und liegend auch die Salmen da begraben, die die löwenköppe im Schild gesetzt handt, und findet das im seelenbuch, auch im Seelebrief zu St. Quintine geschrieben, und auch in der fundation, hinter Hans Horneck zu Erbach gesessen im Rinckaw, und hatt niemandt darin geredt, denn Henne Gelthuss (verfchrieben für Gensfleifch), der Richter zu Meyntze. Darnach . und hatt Nesse Salmen, Conrad v. Glauburg gelassen Witwe, auch die vicarien über denselben altar zu lyhen, nach lüde ihr fundation, und hatt sie geluwen by ihren leb- tagen, findet mann in der lyhungsbrieffen (Z. Jungen, Rothbuch, S. 683 ff. „Nach Ort z. Jungen des Alten eigener Hand“). Vergleicht man diefe Daten mit den Angaben von Severus (Parochiae Moguntinae, S. 14), und nimmt man dazu den Umfand, dag Ort z. Jungen und Elifabeth v. Glauburg 1492 auf diefen Altar präfentirten, fo ergibt fich, dag es fich bei diefer Nachricht des DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 115 Ort z. Jungen nicht um den vorigen, fondern um den Altar zu St. Leonhard handelt, der zwei Vicarien hatte (z. Jungen, Rothbuch, S. 686). 5 Weit wichtiger aber ift die Kenntniß, die man durch diefe Aufzeichnung des Ort zum Jungen erhält, daß Henne v. Sorgenloch, der Richter (1121), Anfprüche auf gänsfleifchifche Patronatrechte, und alfo wol auch auf andere Vermögensßücke im humbrechtßhen Nachlaße erhoben hat. Darüber wird bei IX C ausführlich gehandelt werden. B. Der Verbleib der bekannt, daß das genealogißhe Material, das Köhler zu feiner Ehrenrettung Guttenbergs benutzt und veröffentlicht Familien-Urkunden. h atj jh m yon ^em j m Auguß 1732 verdorbenen Johann Ernß v. Glauburg zu Nieder-Erlenbach bei Frankfurt a. M. mitgetheilt worden war. Die genealogißhen Manufcripte diefes eifrigen und forgfältigen Forßhers find vor faft 50jahren von dem Sohne der lebten Glauburg, dem Kammerherrn Frhrn. Friedrich v. Bellersheim, mit andern Archivalien dem Darmftädter Archive übergeben worden. Diefes werthvolle Gefchenk blieb nicht vereinigt, fondern gelangte im Jahre 1854 zum größten Theil in die Frankfurter Stadtbibliothek, die ihn 1888 an das dortige Stadtarchiv abgab (Jung, das hißorifche Archiv d. Stadt Frankfurt a. M., S. 150, II). Unter dem im Darmßädter Archiv verbliebenen Reft findet fich noch das Concept der dem Profeffor Köhler mitgetheilten „ad vindicias Guttenbergicas Probationes“ betitelten, großentheils eigenhändig von J. E. v. Glauburg gefchriebenen Abhandlung. Es ergibt fich daraus, daß Glauburg fehr forgfältig gearbeitet hat; ein Zufatj und eine Ausladung, die im genealogifchen Theile erwähnt worden find, fallen nicht ihm, fondern Köhler zur Laß. J. E. v. Glauburg felbft war übrigens noch nicht Eigenthümer der meiften, nach Darmftadt gelangten Archivalien. Er bezeichnet ße felbft zum Theil als die Documente der freih. zum Jungenfchen Familie (z. B. z. Jungen, Fr. G. Ch. III, f. 209). Sie wurden vielmehr erß feinem Sohne Hiero- nimus Maximilian v. G. von den von kaybißhen Erben übergeben. Auch Köhler citirt diefe Quelle auf S. 83, 1. Abfatj: „Ex documento orig, beym Herrn von Kayb.“ Es find das die Erben des 1699 verftorbenen Johann Balthafar v. Kayb und feiner Ehefrau Jußina zum Jungen, einer Schwefter des Leuten diefes angefehenen Gefchlechts. J. E. v. Glauburg felbft war mit einer Tochter des Johann Maximilian Freiherrn zum Jungen verheirathet. Die Durchficht des 20 Blätter ftarken kaybißhen Verzeichniffes ergibt fofort, daß darin das Familienarchiv des Frankfurter Zweiges der zum Jungen enthalten iß, deffen Ahnherr Ort z. J. von Mainz nach Frankfurt übergefiedelt war. Dabei befinden fich auch die genealogißhen Arbeiten des 1649 verftorbenen Johann Maximilian zum Jungen; eine reiche, im genealogifchen Theil diefer Arbeit oft citirte, Quelle für die Frankfurter und Mainzer Geßhlechter-Gefchichte. Unter den mit laufenden Nummern verfehenen Foliobänden fteht unter 14) „Documenta die Franckfurter Geßhlechter betr. msst. in grün Pergament. 16) Von denen Franckfurthifchen Adelichen Gefchlechtern, nb. ift nur angefangen, in roth Pergament.“ Das find die in der Frankfurter Geßhlechter-Chronik oft kurz als Grünbuch, Rothbuch citirten Manufcripte. Unter 31) folgt: Henn zum Jungen Schuld-Regißer de ao. 1424 et feqq. msst. Auf Seite 3: Herrn Orth zum Jungen Gültbuch de anno 1436. Beide oft citirten Schuldbücher find jetjt im Frankfurter Archive verwahrt. Ein nicht unbedeutender Theil der dann aufgezählten und mit Nummern verfehenen Originalurkunden 116 G. FRHR. SCHENK hinterliegen noch im Darmßädter Archive. Die Rückenauffchriften und die Nummerirung [cheint meißens vonjoh. Max. zum Jungen, dem Verfaffer der Gefchlechter-Chronik, herzurühren. N. 293 lautet: Der Stadt Mentj (pergamentern) Schuldbuch de äö 1429. Es iß das die leider verfchwundene Quelle für eine Reihe Gutenberg betreffender Stellen, die Glauburg an Köhler mitgetheilt hatte. Aber nicht alle Stücke find fpecificirt. So heißt es auf Seite 10: Ein Päddein uhralter Briefe, Quittungen etc. die Herren zum Jungen betreffend; S. 11: 11 Stüde Pergament von zerfchnittenen alten Briefen; S. 12: 59 Pergamentern Briefe de diversis materiis et annis, alle ohne Infiegel; S. 16: Ein Pack alter Brief, Documenten, Quittungen etc.; S. 19: Ein Pack fub titulo : Documenta et Diplomata Mogunt. N. 5. darinnen befindlich 15 ge- fchriebene Bogen von weyl. Herrn Doctor Conrad Humbracht, 2 Pergamenterne Brief, 15 pappierne dergleichen und 1 dito Quittung. Unter diefen nur allgemein bezeichneten Stücken könnten alfo auch die im Grünbuch eingetragenen Familienurkunden der Linie Gutenbergs, aus der Zeit von 1386—1456, 6 gewefen fein; bei den zerfchnittenen insbefondere früher auch das an Köhler und dann an die Göttinger Univerfitätsbibliothek gelangte Notariatsinßrument von 1455. Es iß bekanntlich auf der linken Seite, offenbar zu einer beabßchtigten Verwendung, oval be- [chnitten worden (Dziatjko, Beiträge zur Gutenbergfrage. Das Helmaspergerfche Nota- riatsinßrument vom 6. Nov. 1455; A. Wyß im Centralblatt für Bibliothekswefen VII, 10 H., S. 407 ff.). Diefes Document iß, außer dem J. F. Fauft v. Afchaffenburg, auch denzumjungenfehen älteren Genealogien des 17. Jahrhunderts bekannt; wie das Folgende ergibt. Im 1632 vollendeten I. Theil der F. G. Chr. des Joh. Max. zum Jungen, dem die Arbeiten desjoh. Friedrich und des Hans Hector Fauft v. Afchaffenburg zu Grunde gelegt find, 7 heißt es im Artikel Fauft, S. 1025: Truckerey Erfindung. Johann Faust hatt die Buchtruckerey helffen anfangen und verlegen, welche sein Tochtermann Peter Schöjfer von Gernsheim inventioniret, laut habenden Vertrags so er mit Johan von Gutenberg seinem Gesellen u. mit Verlegern diesser herrlichen Kunst etc. getroffen in Ao. 1455. Diefe Nachricht führt zweifellos auf die genealogifchen Manufcripte der Fauft von Afchaffenburg zurück. Ebenfo die Angabe auf Seite 571 des I. Theiles der Gefchlechter- Chronik: Die Fausten gestehen nicht, dass die zum Jungen die Truckerey erfunden. Diesses Geschlecht (gemeint find die z. Jungen) wurdt in Ao. 1450 von ettlichen Historicis vor Erfinder der Kunst der Truckerey gehalten, dieweil sie aber hierinnen irren, wurdt der wahrhaffte bericht davon im 2. theil dieses Buchs pag. . . . ettwas weitleufftiger zu finden seyn. Der 1634 datirte II. Theil enthält auf fol. 510 nur die kurze Nachricht, daß Johann Fauß Miterfinder und Verleger der Truckerey gewefen. Johann Maximilian zum Jungen fagt in feiner 1637 gefertigten Genealogie der zum Jungen (im Beßtj des Frhrn. M. v. Bellersheim zu Darmftadt), unter der Ueberfchrift Verzeichnus unterschiedlicher diesses adelichen Geschlechts, so in die ordentliche Genealogiam nicht haben können gesetzt werden: Henne zum Jungen zu Gudenberg, Miterfinder der Truckerey, hatt gelebt 1455. Videatur Instrumentum so hierüber DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 117 zwischen gedachtem Hennen zumjungen, und Johann Fausten von Mentz auffgerichtet worden cum aliis quibusdam huc facientia inter mea Manuscripta. Hierbei iß nicht davon die Rede, ob der Schreiber (ich auf ein bei ihm befindliches Original bezieht, oder nur auf eine Abfchrift, die er gefertigt hat, ohne (ich über die Quelle auszulaffen. In dem reich ausgeftatteten Exemplar der Genealogia etc. der zum Jungen aus dem Jahre 1638, das ganz von der Hand desjoh. Max. z. Jungen herrührt (im Beßtje des Frhrn. v. Bellersheim zu Darmßadt), hat die Einreihung Gutenbergs in der Familie zum Jungen einen Fortfehritt gemacht. Es heißt Theil II, S. 60, unter der Descendenz eines Heinrich z.Jungen: Henn zum Jungen zu Gudenberg Ist geb. in Ao. 13. starb 14. lebte noch 1455. Diessem wurdt von vielen Authorn die Erfindung der löblichen Truckerkunst zugeschrieben; vide mea Mss. vom Ursprung der Truckerey. Dann weilen sich ettliche zum Jungen von ihrer behaussung Gudenberg zu Mentz geschrieben, vid. fol. 45 hujus Genealog, (hier wird die Urkunde von 1391, Urkundenbeilage X, II angezogen) nennet ihn billig Wilhelmus Paradinus in Chron. Sabaudiae. fol. mihi 333 Johan Gutemberg zum Jungen, da er setzet: (folgt Citat. Vergi, v. d. Linde, Gefchichte d. Erfindung d. Buchdruckerkunß II, S. 467, Anm. 2). A. A. v. Lersners Chronica, deren I. Theil 1706 erfchien, hat diefe Ableitung Gutenbergs beibehalten; ebenfo J. M. Humbracht in feiner 1707 erfchienenen „Höchße Zierde Teutfchlandes“ auf Tafel 47. J. E. v. Glauburg hatte in feiner zu drei verfchiedenen Zeiten gefchriebenen Randbemerkung zum Manufcript von alten Dingen der erlichen ftadt Mentje (Frankfurter Stadtbibliothek II, 18) auf f. 56’ urfprünglich auch noch an der Ableitung Gutenbergs aus der Familie zum Jungen feftgehalten. Nachdem er die richtige Familienzugehörigkeit wieder aufgefunden hatte, radirte er die Worte „zum Jungen,“ den Namen des Vaters und den der Begräbnißkirche, und fetjte (tatt deffen: „Gänsfleifch,“ „Frilone Gänsfleifch“ und „D. Francisci.“ Er vergaß aber den Abfat} wegen des Wappens und dem angeblichen Todesjahre 1478 völlig zu tilgen, der ßch auf eine ganz andere Perfon bezog. Diefe Randnotiz iß bei Bockenheimer, Gutenbergs Grabßätte, S. 4, abgedruckt, ohne daß auf diefen Sachverhalt hingewiefen worden ift. Die Stelle im II. Theile der Fr. G. Ch., f. 510, wo davon die Rede ift, daß Johann Fauft Miterfinder der Kunft der Truckerei gewefen, gloffirte J. E. v. Glauburg, der das Nota- riats-Inßrument v. 1455 bereits 1712 abgefchrieben hatte, vier Jahre fpäter in (charferund treffender Art, unter Hinweis auf den Inhalt diefes Documentes. Auf Seite 571 des erften Theiles der Fr. G. Ch. wahrt Glauburg, bei Zurückweifung der Fauftifchen An- fprüche, feine Priorität in der richtigen Ableitung Gutenbergs mit folgenden Worten: Dennoch erfindet sich offenbahr auss einem alten Faustischen Document, dass Juncker Joh. Guttenberg der rechte Erfinder sey, Joh. Faust aber anfangs nur Geld dargeschossen zu denen Unkosten, nachmals aber darüber mit Guttenberg in Process gerathen und die Druckerey an sich bracht, auch unverschämter Weiss nachmahls vor den Ersten Erfinder aussgeben worden von seinem Enckel Joh. Schaeffern. Es war aber gemelter Juncker Johann Gutenberg ein Gaensfleisch von Geschlecht, Frielens zum Gaensfleisch und Elsen Wyrichin zu Gudenberg Sohn, und hatte die Denomination von seiner 118 G. FRHR. SCHENK Wohnung, dem Hoff Gudenberg in Mentz, pro more Seculi, bekommen, äö 1443 aber im Hoff zum Jungen, so er von Orten zum Jungen zu FFurth bestandweiss jährl. p. lOGoldfl. hatte, gewohnt, wie ich J. E. v. Glauburg solches auss vielen unverwerfflichen Documenten, doch nicht ohne grosse Mühe, endlich aussfündig gemacht. Der Vetter des Joh. Ernst v. Glauburg, der dem Profejfor Köhler 1728 das Original des Notariatsinßrumentes von 1455 mitgetheilt hat, mag ein Miterbe des lebten zu Frankfurt wohnhaften Fauft v. A. gewefen fein. Nach Fichard, G. G., 79, Fauß v. A., iß das der kinderlos verftorbene Georg Friedrich F. v. A. (geb. 1652, 1724) gewefen. Er hatte zwei Schweftern, die in die Familien v. Glauburg und Kayb verheirathet waren, fodaß eine Vetterfchaft mit Joh. Ernft v. Glauburg auf der Hand liegt. Die Rückenauf- fchrift des Helmaspergerjchen Notariatsinftruments aus dem 16. Jahrhundert aber rührt zweifellos von Johann Friedrich Fauft v. Afchaffenburg (geb. 1569, *j* 1621) her. Lieber das Nähere, und die Art wie das Document in den Befitjder Frankfurter Fauße gelangt iß, die keinen Zufammenhang mit den Mainzer Fußen hatten, vergleiche man den folgenden Abfchnitt. C. Die Erbin Gutenbergs Der am 8. Juni 1477 zu Frankfurt verßorbene Johann und deren Nachlass. Humbrecht, der letjte des alten Mainzer Gefchlechts (ein (Mit der genealogifchen Tafel V). Sohn des Rudolf zum Humbredit und der Margrete v. Marburg gen. zum Paradies, der Witwe des Conrads v. Glauburg), war mit Eisgen zum Vitjthum verheirathet, die ihm am 13. April 1475 oder 1476 im Tode vorausging. Das Ehepaar war kinderlos (Fichard, G. G., zum Humbredit; z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 44 ff.). Der Vater der Eisgen war Clefe Vitjthum zu Mainz. Die Eheberedung des Paares fand im Jahre 1428 ftatt, ausweislich der Angabe des J. M. zum Jungen auf f. 51 feiner F. G. Ch., Band III. Es heißt wörtlich, mit Einfchaltung einer nachträglichen Randbemerkung: Johan zum Humbrecht. . . hielt Hochzeyt 1428 — l. Heurathsbrieff in Ex- tract. ap.J. Marq.v. Glauburg deA°. 1428. communicat. 1643 — mit Elsa zum Vitzthum, Clausen Tochter. In diefem Jahre kann Johann Humbredit, nach der Eheberedung feiner Aeltern, die im Jahre 1403 ßatthatte, und der Reihenfolge feiner Gejchwifter, nicht älter als 23 Jahre gewefen fein. Es handelte ßdi alfo um eine erfte Ehe für ihn. Man darf annehmen, daß die Braut auch noch jung war. Dafür, daß die Eheberedung fofort ausgeführt worden wäre, liegt keinerlei Beweis vor. Es fteht nichts entgegen anzunehmen, daß die Braut, wie es im Mittelalter fehr häufig iß, noch im kindlichen Alter ßand, daß die Hochzeit alfo erft einige Jahre fpäter ßatt hatte. Dazu kommt der Umftand, daß im Teßamente des Mannes ausdrücklich erwähnt wird, es fei von feinem Schwiegervater Clefe Vitjthum Vermögen an ihn gelangt. Diefer muß alfo erß nach dem Jahre 1428 verftorben fein. Das paßt vortrefflich auf den Ehegatten der im Jahre 1414 verheirateten Elfe Vitjthum, geborenen Gänsfleifch zu Gutenberg (ßehe 133), aber nicht auf ihren Schwiegervater, der bereits 1412 als verftorben erwähnt wird. Bei den frühen Heiraten im Mittelalter hat eine Eheberedung mit einem 13 oder 14 Jahre alten Kinde, einer einzigen Tochter, nichts Ex- ceptionelles. Im Testamente des Claus Stalburger zu Frankfurt vom Jahre 1501 wird, zum Beifpiel, das heiratsfähige Alter feiner Kinder, bei den Mädchen, auf 15, bei den Knaben, auf 22 Jahre angefetjt (Fichard, G. G., Stalberger F). Da Johann Humbrecht erß Genealogische Tafel V. Genealogische Tafel V. Die Vererbung des NACHLASSES Johann Gutenbergs. FRIELE GÄNSFLEISCH ZUR LADEN, ZU GUTENBERG. 1372, f 1419 (125). Ehefrauen: 1. N. N. 2. Elfe Wirich. 1386—1430; 1433 f. 1. Ehe: PACZE G. 1386—1449 (131). Ehemann: Peter zum Blasofen. 1382, f 1403. 2. Ehe: FRIELE G. zu Gutenberg. 1420, f 1447 (132). Ehefrau: Elfe Hirtj. 1457. JOHANN GUTENBERG. 1420, f 1467/8 (134). Der Erblasser. ELSE G. zu Gutenberg. CLAUS VITZTHUM. 1414—43 (133). 1411, f 1449/50. Eheberedung 1414, N. (Tochter) z. Blasofen. Ehemann: Michel Gänsfleifdi (II 9). 1419—29. ORT G. z. G. 1448—52 (140). •j* vor 1467/8. ODILGEN G. z. G. 1448—52, f vor 1467/8. Ehemann: Henne Gänsfleifch der junge (II18). ELSE VITZTHUM (142). 1428, f 1475. Die Erbin Gutenbergs. Ehemann: Henne Humbredit. 1412, f 1477. Der Nachlass der Else ging durch Vertrag von 1487 in zwei Theile: JOHANN VON SORGENLOCH, genant Gänsfleifdi, der alte. 1437, f 1467 (1114). Ehefrau: Katharina Go(tenhofer. 1437, f 1503. t>¥ KETTE v. S. g. G. f 1497 (1120). Ehemann: Bernhart v. Kirtorf gen. Liederbach. HANS v. S. g. G., Richter zu Mainz. 1444, f 1504 (1121). G*' Erben der Else Humbrecht von mütterlicher Seite. l PETER V. f 1439. Ehefrau: Anna z. Weitenhofe. ELSECHIN V. 1439—58. Ehemann: Arnold Gelthaus genant zum Echzeller. 1431 ff. CLAUS VITZTHUM. 1412 f. Ehefrau: Eifa v. Holzhaufen. HENNE V., Bürger zu Oppenheim, f 1451. Ehefrau: Grede zur alten Münze, Tochter Rüdigers. ELSECHIN V. 1442, f 1473. Ehemann: Heilman Schildknecht, B. z. Frankfurt. GREDE V. 1442, f 1473. Ehemann: Hertwin v. Ergersheim, B. z. Fr. f 1479. KETTCHEN V. 1442, Nonne zu St. Clara in Mainz. "itlj Urtl fc e s e r. HEILMAN JACOB Schildknecht. 1475, f vor 1487. HERT v. Ergersheim. 1487, f 1494. ^6, &ii. MARGARETHE v. E. 1495 f. Ehemänner: 1. Claus Stalburg, f 1474. 2. Daniel Bromm. 1476. 87. Erben der Else Humbrecht von väterlicher Seite. "Id Zu Seite 118. BA ; ßCIfE ^1 R i H;, J 1 U ■' DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 119 1430 Frankfurter Bürger wurde, fo liegt die Vermutung nahe, dag er geh damals erg verheirathete. Die Frau Elfe Humbredit in Frankfurt war alfo im Jahre 1468 eine der nächgen überlebenden Blutsverwandten Johann Gutenbergs. Ihr mug, von Rechts wegen, jedenfalls ein Antheil an feinem Nachlaffe zugekommen fein. Erben ihres wolhabenden Ehemannes Johann Humbredit wurden die Kinder feines vergorbenen Halbbruders Conrad v. Glauburg (f 1463), der mit NeseSalman verheirathet war, fowie Henne zum Jungen zu Hattenheim, der Sohn einer Vatersfchweger des Erblaffers. Humbredit behält den Rückfall des von feinem Schwiegervater Vit}thum erhaltenen Vermögens an die gefetjlichen Erben feiner Ehefrau ausdrücklich vor. Sein Frankfurter Vermögen insbefondere vermachte er dem Dr. Ludwig zum Paradies, fowie drei Gliedern der Familie v. Holzhaufen. In dem vit}thum[chen Vermögen war nun aber auch das der längg vergorbenen Schwiegermutter Humbrechts, der Else Vitjthum, geborenen Gänsfleifch zu Gutenberg, enthalten. Es mug alfo eine Theilung der Erbghaft zwifchen den Blutsverwandten aus diefen beiden Familien ftattgehabt haben. Die betreffenden vitjthumjchen Erben find bekannt: es waren drei Töchter des Peter und Henne Vit}thum, der Brüder des Claus, oder ihre Nachkommen. Sie waren verheirathet mit Arnold Gelthaus genant Echzeler, Heilman Schildknecht und Hertwin v. Ergersheim. Margarethe v. Ergersheim, Tochter des Hert und der Grete Vitjthum, war zuerft mit Clos Stalburg (J* 1474) verheirathet; dann mit Daniel Bromm (Froning, Frankfurter Chroniken etc. des Mittelalters, S. 438). Die gutenbergijehen Erbintereffenten aber lernt man, in Uebereinftimmung mit dem bei IX A Gefagten, durch folgenden Urkundenauszug kennen: „Ein Vertrag zwifchen den vegen Ehrsamen und erbarn Bernhard v. Kirchdorff gnt. Liederbach und Hänfen von Sorgenloch gnt. Gensfleigh, weltlichen Richter zu Ment}, Gejchwägern, eines, fodann Daniel Brommen, Schöffen, Herten von Ergersheimb feinen Schwager, anders Theils, wegen ettlicher Korn und anderer Gülten und Erbe zu Ment} und Gongenheimb gelegen, von weylandt Johan Humbredit, welcher selbige von Clesen Vitzthumb seinem Schwäher sei. bekommen, herrurend. Actum 1487. Sambftag nach Martini. In dem Brieff wurdt auch gedacht Annae Rofenbergern, Hennen zum Jungen fei. Witwe, Orten zum Jungen des alten fei., Margrethen v. Ergersheimb, Daniel Brommen hsfrau, Herten v. Ergersheimb ihres Bruders, deffen Hsfrau Agnes. Teftes Johan Rayge, Advocat und Hans v. Rhein, Schöff (Rothbuch, Documenta des Gefchlechts deren zum Jungen betr., S. 139). Nach dem bei Fichard (G. G., v. Sorgenloch P3) gehenden Auszug diefer Urkunde heigt es noch weiter, dag Bernhard v. Liederbach um deswillen Anfprüche gemacht habe, weil ihm Henne z. Jungen, als nächfter Erbe des Johann Humbredit, feine Anfprüche übertragen habe ; während die Gegenfeite geh auf das humbrechtfche Teftament ftüt}te. Die Schiedsrichter fprachen dem erften Streittheil die Mainzer Gülten, dem andern die zu Gonfenheim zu. Hiernach darf man einen weiteren, für sich allein nicht genügend verftändlichen Urkundenauszug hierher beziehen: „1478 Mittwoch poft Catharinae gibt Bernhard v. Kirchdorff gnt. Liederbach, Kette v. Sorgenloch uxor, Orten zum Jungen dem Alten ein Schad- log-Brieff wegen deffen Zufage in Betreff des Erbfalls Enchen Rofenbergern Haugwirts fei., Hennen zum Jungen, Henn Humbrechts fei. Nahrung betreffend. Daran fiegelt als Zeuge Hans v. Sorgenl. gnt. G. weltl. Richter zu Ment}, Bernh. obgen. Schwager“ (zum Jungen, Rothbuch S. 93 u. F. G. Ch. III, f. 395’). 120 G. FRHR. SCHENK Dag die jüngfte Linie der v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch diefen ihren Erbanfpruch nicht etwa auf einen vitjthumfchen Ascendenten flütjte, fondern auf Verwandtfchaft mit der Elfe Vitjthum, geborenen Gänsfleifch zu Gutenberg, der Schwefter des Erfinders, geht aus dem auf Seite 114 erörterten Altarftreit hervor. Wie aber lägt fich diefe Verwandtschaft erklären, die, nach den Belegen zu Tafel II, mindejtens auf die Grogmutter, die Ehefrau des Michel Gänsfleifch (II9) zurückführen mügte? Dafür geben die Verhältniffe eines andern Altars zu St. Quintin erwünfchten Auffchlug (Severus, Parochiae Moguntinae, S. 14, vorletjter Abfatj): „Item die zu dem Blaseuff (modo die Gensfleifch — man. recent. —) und ire erben hant zu lyhen den altar der merteler (XI M. Jungfrauen — man. recent. —) in Sant Quintinskirdh, die vicarie die da hat her Hengin der alte Medeling.“ In derThat war auch Johann v. Sorgenloch (II29) 1501 Altarift zu St. Quintin (S. Seite 93). Die zum Blasofen genante Abzweigung der zum Jungen war alfo im 15. Jahrhundert erlofchen, und von einer Gänsfleifch-Linie beerbt worden. Wir wiffen, dag Pacze Gänsfleifch (131), die Gattin des 1403 verdorbenen Peter Blasofen war; fte felbft war nach meiner begründeten Vermutung eine Halbfchwefter des Erfinders. Auf ihre Nachkommen mügte alfo die Erbfchaft des Zweiges Gutenberg dann gefallen fein, nachdem diejenigen der beiden vollbürtigen Gefchwifter mit dem Tode der Elfe Humbrecht ausgeftorben waren. Von diefen blasofenfchen Nachkommen weig man feither nur, dag im Jahre 1423 eine Kettge zum Jungen zum Blasofen, Tochter Petermanns, als Pathe der Kettge Goften- hoffer erwähnt wird (z. Jungen, Rothbuch, S. 160 u. Fichard, G. G., z. Jungen, I T). Die jüngfte Linie der von Sorgenloch folgte in dem Präfentationsrecht über den blasofenfchen Altar zu St. Quintin; alfo rührten ihre Rechte an dem Nachlaffe der Elfe Humbrecht, geborenen Vitjthum, der Nichte des Erfinders, offenbar daher, dag ihre Ahnfrau eine Tochter der Pacze Blasofen, der Halbfchwefter Johann Gutenbergs war. Das kann der Zeit nach nur die Ehefrau des Michel Gänsfleifch gewefen fein. Nach diefer Darlegung mügten alfo die Urkunden der Linie Gutenberg, mit dem Mainzer Befitj, im Jahre 1487 an den Mainzer Richter Henne v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch und feine Gefchwifter gelangt fein; dann an deffen kinderlos verdorbenen, zu Frankfurt wohnenden Sohn Michel (1130), der mit einer verwitweten zum Jungen ver- heirathet war. Aus deffen Nachlag find diefe Urkunden, mit denen feiner eigenen Linie, offenbar an feine Stiefföhne zum Jungen gelangt, deren Familienarchiv zahlreiche forgen- logifche Originalien enthielt. In dem Nachtrage zu feinem Teftamente vom 29. Nov. 1550 beftellte er feine Stiefföhne Daniel und Anthoni zum Jungen zu feinen Teftamentarien. Es wäre aber auch möglich, dag die, kein rechtliches Intereffe mehr habenden, guten- bergifchen Archivalien im Jahre 1477 nicht an die vitjthumfchen Erben ausgehändigt wurden, fondern in den Händen der humbrechtifchen blieben. Sie wären dann an Henne zum Jungen und die Glauburger gelangt; fpäter an Ort zum Jungen und feine Nachkommen. Beide Wege würden alfo zum felben Ziele führen. Die mir durch die Gefälligkeit des Herrn Geh. Reg.-Raths Profeffor Dr. Dziatjko zugänglich gewordenen Rückenauffchriften des Notariatsinftrumentes von 1455 enthalten bekanntlich auch eine, die von einer Hand des 16. Jahrhunderts herrührt (Dziatjko? Sammlungbibliothekswiffenfchaftlicher Arbeitenil, S. 19). Sie lautet: „Inflrument zwifch. Gutenberg und Fauften 1455 ufgricht.“ Eine Vergleichung mit den Auffchriften der aus der DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 121 bellersheimijchen Schenkung herrührenden Darmßädter Originalien ergab, daß mindeßens 15 darunter Rückenaufjchriften derfelben Hand tragen: die eines fchreibgeübten Mannes mit gelehrter Bildung, etwa aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Aufjchriften find zum Theil zu genealogifchen Zwecken gefertigt, nicht nur behufs Repertorisirung der Urkunden. Den meiften Stücken ift ein Buchftabe als Signatur beigefügt, der Anfangsbuchßabe des Schlagworts für den Hauptinhalt der Urkunde. So z. B. Lit. S. auf zwei die Familie Sorgenloch betreffenden Stücken; Lit.J. auf 5 Stücken der Familie zum Jungen; Lit. F. auf 2 Stücken der Familie Frofch (zum Jungenfche Linie) zu Mainz, Lit. M. auf 2 Mainzer Urkunden. Eins diefer letjten Stücke wurde, nach eigenhändiger Auffchrift, dem J. E. v. Glauburg von feinem Schwager Juftinian v. Holzhaufen im Jahre 1724 gefchenkt. Die andern Stücke finden fich faft alle in dem kaybifchen Verzeichniß aufgeführt (fiehe Seite 115). Die bei diefen Urkunden befindliche Heiraths- verfchreibung des Maximilian zum Jungen mit Elifabeth v. Molheim datirt von 1595. Es ift alfo fehr wahrfcheinlich, daß auch das wichtigfte Stück für die Gefchichte der Erfindung, das Notariatsinftrument von 1455 — nachdem fein Inhalt jurißifch werthlos geworden, als altes Pergament, zu irgend einem praktifchen Zwecke auf einer Seite rund befchnitten und dann zu den alten zerfchnittenen Briefen gelegt wurde (fiehe Seite 116) — von dem Frankfurter Liebhaber der Genealogie des 16. Jahrhunderts bemerkt und dadurch gerettet worden ift. Bei der, durch Herrn Geh. Reg.-Rath Dr. Dziatjko in Göttingen vorgenommenen, wiederholten genauen Prüfung der Rückfeite hat fich eine Signatur nicht vorgefunden. Eine Anfrage beim Frankfurter Stadtarchiv nach dem Schreiber der ganz ähnlichen längeren Rückenauffchrift eines gänsfleifchifchen Briefes von 1458 ergab, daß auch das Schuldbuch desOrt zum Jungen an 50 Stellen von derfelben Hand mit oft längeren Randbemerkungen verfehen worden iß, die hiftorifches Intereffe des Schreibers beweifen. Auf fol. 75’ findet fich z. B. ein mißverftandener Eintrag: „Zum Jungen verkaufft Preßgezeug, puto zur truckerey.“ Es ift nicht daran zu denken, daß jemand Anderes, als der Eigenthümer felbft, oder ein naher Angehöriger, das Schuldbuch des Ort zum Jungen in folcher Weife hätte voll- [chreiben dürfen. Das Schuldbuch wird alfo gegen Ende des 16. Jahrhunderts denfelben Eigenthümergehabt haben, als das Notariatsinftrument von 1455. Ein demzumjungenfchen rothen Buch beiliegendes, nach 1578 gejchriebenes Concept einer Tafel der 16 Ahnen des Maximilian zum Jungen (geb. 1562, •f 1605) ift ganz von der in Rede ftehenden Hand gefchrieben. Auch finden fich im Darmftädter Archive damit handfchriftlich über- einftimmende Concepte der 8 Ahnen des Maximilian, fowie des Hieronimus z. Jungen. Alle charakterißifchen Buchftaben etc.der RückenauffchriftdesNotariatsinftrumentskehren darin deutlich wieder. So z. B. das „F,“ das „G,“ und „cht.“ Maximilian z. J. war der Vater des Hans Henrich z. J. (geb. 1591, 1640), der, laut Eintrag, im Jahre 1636 das Schuldbuch des Ort z. J. durchlefen hatte, alfo damals wol auch fein Befitjer war. Er fchrieb in den Deckel: „Ich Hanß Henrich zum Jungen hab d. 27. und 28. tag Januarii Anno 1636 difes Buch durchfehen aber nichts fonderlichs darein befunden, fo uns zum Jungen möge dienlich feyn.“ Darunter fteht: „NB. In dießem Buch finden fich allerhand, fonderlich das Gefchlecht zum Jungen betreffende Nachrichten, perlegi et rubricavi Ao. 1716. Joh. Ernft von Glauburg.“ Die Handfchrift des genanten Maximilian z. J. ift jedoch nicht die der erwähnten Ahnenproben, Gloffen 16 122 G. FRHR. SCHENK und Rückenauffchriften. Sie liegt mir in einem eigenhändigen Briefe aus dem Jahre 1594 vor, der ganz abweichende Schriftzüge aufweift. Audi der oben erwähnte Hieronimus z. J. (geb. 1547, J* 1612), den ich anfänglich für den Schreiber hielt, kann nicht in Betracht kommen. Ein Abrechnungsbuch über die Almofen aus der Stiftung des Jeckel zur Eich im Archive des Frhrn. v. Holzhaufen, die von dem Senior des Gefchlechts zum Jungen verwaltet wurde, lieferte eine große Anzahl eigenhändiger Einträge des Hieronimus aus der Zeit von 1594 bis 1612. Danach konnte ich meine, auf zwei kurze Präfentatums des Hieronimus und feine Unterßhrift geftütjte Vermutung nicht mehr aufrecht erhalten. Der Mannsftamm diefer Linie zum Jungen, der Nachkommen des Anthon (geb. 1513, •J* 1575) erlofch im Jahre 1640. Der nächfte Agnat war der 1649 verftorbene Johann Maximilian z. J., der oft erwähnte Schriftfteller, an den alfo damals die gemeinfamen Familienurkunden gelangt fein werden. Möglich wäre es allerdings auch, daß Einiges davon bei den Nachkommen der Erbtochter des Hans Heinrich z. J. zurückgeblieben wäre. Die erwähnte Eheberedung von 1595 ift nämlich nicht im kaybfchen Verzeichniffe enthalten; was allerdings auch auf Versehen beruhen könnte. Die Identificirung der Handfchrift gelang durch den Eigenthumsvermerk in einem Buche, das 1640 Joh. Max. z. Jungen erworben hatte: dem von alten Dingen der erlichen Stadt Menße handelnden Bande (Frankfurter Stadtbibliothek M. S. II, 18). Der Band trägt in dem hinteren Deckel die Worte: „E bibliotheca Joannis Friderici Fauften ab Afchaffen- burgo. A° aerae Chriftianae 1605.“ Das fehr charakteriftifthe deutfche F der Rückenauf- fchrift in dem Namen Fauft ift in diefem Eintrag gar nicht zu verkennen, auch die übrigen Schriftzüge ftimmen beftens dazu. Jeder Zweifel wegen der geringen Anzahl der darin zur Vergleichung vorhandenen Buchftaben muß aber bei Einftcht eines ganz von feiner Hand herrührenden, über 200 Blätter ftarken Bandes fchwinden. Er führt den Titel: „Hierinnen feind allerhandt der Statt Franckfurt und des Rahts fachen und notabilia verzeichnet, darumb wer nit des Rahts oder defen Verwander ift, der lafe es ohndurch- blettert und ohnbelefen“ (Frankfurter Stadtarchiv, Chroniken, N. 3). Die Einträge Faufts reichen bis zum Jahre 1613, wo er Frankfurt flüchtig verlaffen mußte. Er ftarb 1621 zu Niederkleen bei Butjbach. Seine wiffenfthaftliche Thätigkeit als Herausgeber von Chroniken ift bekannt (A. Wyß, Die Limburger Chronik pp.). Wie aber ift der fauftiphe Befttj und die Benutzung zum Jungenfther Documente der Anthons-Linie diefes Gefchlechts zu erklären? Anthoni zum Jungen (geb. 1513 1575) war feit 1557 in zweiter Ehe mit Margarethe Raißin verheirathet. Aus diefer Ehe ftammte ein Sohn Maximilian (geb. 1562 1605). Nach dem Tode ihres erften Ehemannes heirathete fte 1576 den Dr. jur. Johann Fauft v. Afchaffenburg (geb. 1535 1596), der, aus früherer Ehe mit Anna Bromm, den Sohn Johann Friedrich (geb. 1569 f 1621) hatte. Diefe Stiefverwandtfthaft wird die Veran- laffung gewefen fein, daß Johann Friedrich Fauft das zum Jungenfche Archiv für feine hiftorifchen und genealogifthen Studien benutjte und dabei auch ordnete. Das zerfchnittene Notariatsinftrument von 1455 mag fo von ihm zuerft wieder bemerkt und vom Untergang gerettet worden fein. Maximilian zum Jungen kann es feinem Stiefvater, oder Bruder, als ßheinbar fte angehende fauftiphe Familienurkunde, gephenkt haben; es phien damals noch für die zum Jungenphe Familie ohne Intereffe. Auch einige DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS. 123 andere gänsfleifchifche Urkunden werden fo in fauftfchen Beßtj gelangt fein; z. B. der Brief des Peter Schöffer, des fußßhen Schwiegerfohns, an den Richter Gänsfleißh vom Jahre 1485 (Lersner, Franckfurter Chronica I, S. 438). Es kann fich alfo recht wol, wie Arthur Wyß vermutet hat, um das Exemplar Gutenbergs handeln; die gleichzeitige Rückenauffchrift darf man für feine eigene Handßhrift halten (Centralblatt f. Bibliothekswesen VII, S. 408). Aus des J. M. zum Jungen F. G. Ch. erfährt man ferner, dag ein Regißer über die vitjthumfchen Archivalien — also über die dem anderen Streittheil 1487 aus der Erb- fchaft der Elfe Humbrecht zugefallenen — fich imjahre 1643 im Befi^e desjacob Marquard v. Glauburg befand. Es enthielt z. B. die Eheberedung des Cles Vitjthum mit Eisgen z. Gutenberg v. 1414, die der Elfe Vi^thum mit Johann Humbrecht von 1428, und die der GretgenVitjthum mitHertwin v. Ergersheim von 1436; fonft auch eigentlich humbrechtfche Stücke (z. Jungen Fr. G. Ch. III, f. 47’, 49’, 51, 79’). Es iß aber aus den Tafeln diefes Geßhlechts nicht erfichtlich durch welchen Erbgang J. M. v. Glauburg dazu gelangt iß. Eine Tochter Jac.Marq. v. Glauburg war anjoh. Jacob Fauft v. AfchafFenburg verheirathet; ein Bruder von ihm war der Ahnherr der Linie „im Pfuhlhof“ (J. E. v. Glauburgs genealogifche Tafeln über feine Familie im Darm- ftädter Archive). Das zum Jungenfche Grünbuch, das älter als das Rothbuch war, fcheint leider verloren zu fein. Aus ihm würde {ich, aller Wahrfcheinlichkeit nach, auch der Aufbewahrungsort, oder die Eigenthümer der benutjten Archivalien feßßellen laffen. Henn zum Jungen zu Hattenheim, der Miterbe desjohann Humbrecht, verftarb bereits 1478; fein Nachlaß fiel an feinen nächften Vetter Ort z. Jungen zu Frankfurt. Durch deffen Aufzeichnungen ift man über diefe Verhältniffe unterrichtet. — Von erheblichem Intereffe ift noch der Umßand, daß aus einem Verzeichniß Orts vom Jahre 1482 erhellt, daß unter den, zwifchen ihm und der Mutter feiner Miterben, Nefe v. Glauburg, geb. Salman, gemeinfamen zahlreichen Urkunden (die aus den beiden ihnen gemeinfamen Erbfchaften, der humbrechtfchen und falmanifchen, herrühren werden) auch 9 Stücke waren, die über den Hof zum Humbrecht in Mainz handelten. Diefe Documente müffen damals noch rechtliches Intereffe für die humbrechtfchen Erben gehabt haben: denn fie befanden fich unter doppelter Verwahrung. Dabei war auch ein Brief „Peter von Gernß- heym“ berührend. Der Ehemann der Nichte Gutenbergs war alfo vor 1462 ficher noch im Befitje feines Stammhofes. Hatte Gutenberg, wie wahrfcheinlich, damals kein eigenes Haus mehr, fo liegt es nahe anzunehmen, daß ihm von feinen Frankfurter Verwandten deren Mainzer Haus eingeräumt wurde: das fpäter als Druckhaus bezeichnete Haus zum Humbrecht (Schaab, E. B. II, S. 113 ff.; F. Falk, zur alten Topographie v. Mainz, im Mainzer Journal N. 192 vom 19. Aug. 1899). Daß Fuft bereits diefen Hof befeffen haben foll, ift alfo eine irrige Vermutung gewefen. Auch daß Peter Schöffer 1477 das an den Hof zum Humbrecht hinten anftoßende Haus zum Korb erwarb (Würdtwein, Bibliotheca Moguntina, S. 233), beweift nichts. Konrad Henckis aber, der Ehenachfolger desjohann Fuß, wohnte im Haufe Ifeneck (Quartalblätter des hift.Vereins f. d. Gr. Hejfen, 1899, 3. Heft). Während der Regierungszeit Erzbifchofs Adolf, von der Eroberung bis 1475, mögen allerdings auch die humbrechtfchen Häufer eingezogen gewefen fein (z. Jungen, Rothbuch S. 523); die Erben wurden aber von ErzbifchofDiether reßituirt. Im Jahre 1478 z. B. verkauften Ort z. Jungen und Nefe Salman, Conrads v. Glauburg Witwe zu 124 G. FRHR. SCHENK Frankfurt, hier als Erben des Henne Salman, dem Stift zu St. Peter einen Grundzins auf dem Erbe zur neuen Porten (Archiv der Stadt Mainz; früher im Darmftädter Archive, Mainz, Stadt, N. 1822). Audi für die Jahre 1445—47, die zwifchen dem Straßburger und Mainzer Aufenthalt Gutenbergs liegen, müßte nach dem Vorßehenden vor Allem Frankfurt in Betracht gezogen werden. Die von Herrn Archivar Dr. Jung angeftellten Ermittelungen haben aber keine Spur Gutenbergs und des gleichzeitig mit ihm von Straßburg verzogenen Drechslers Konrad Saspach zu Tage gefördert (K. Schorbach, Straßburgs Antheil an der Erfindung der Buchdruckerkunft, in Zeitfchrift f. d. G. d. Oberrheins N. F. VII, S. 645). ■v r\ • t i i j r> m /. Wernher Wirich gibt dem Henne Macheleyd X. Drei Urkunden-Beilagen. undseinerHausf ein Haus Mainz bei dem Bern auf, gegen einen ihm, oder seinem Stiefsohn Henne, fallenden Jahreszins. 1385, (7. und) 19. Juni. Aller menlich fal wießen, daz Wernher Wirich quam für richter Johannen, einen werntlichen richter czü Menczen, uff die nehfte mittewochen nach fant Bonifacius dage des jares do man czalte nach gots gebürte düfent drü hündirt und funflf und achczig jare und hat virgiftet und üff gegebin für {ich und fin erbin Hennen Macheleyd dem bendir, Geczen finre elichen hüffraüwen und yren erbin eweclichen und erblichen czü haben daz hüs daz da gelegen ift by dem Bern üff dem orte hinder Franckenßein, 8 als iß der vorgenaate Henne iczünt beßczet, czü achtemhalben phunde heller geldes alle jare da vone czü czinfe czü gebin Wernher Wirich vorgenannt odir Hennen firne ftieffone, wem der czins under yn czwein werden und fallen fal, üff die czwene fant Johans dage baptiße czü mittem fomer und ewangelifte czü wihenachten, ye halb und halb, odir binnen eyns mondes frifte nachye der czit, unbefangen und czü keyme czinfe me. Auch fal der vorgenannt Henne Macheleyd und Gecze fin eliche hüsfraüwe odir yre erbin czwolfF gülden an dem vorgenanten hüfe virbüwen binnen vier jaren die da nehst koment, mit namen czü yedem jare dry gülden, und wanne daz die vorgenante jarczale uß körnet, fo fal der vorgenant Henne, Gecze fin eliche hüffraüwe odir yre erbin daz hüs fürbafz ine in güdem büwe und befzerünge halden, daz der vorgenant Wernher und Henne fin ßieffon ires czinfes ficher fin. Und hant die vorgenant Henne und Gecze fin hüffraüwe deß geborget für (ich und ir erbin veft und ßede czü halden by einre penen drifzig gülden. So hat der vorgenant Wernher geborget für fich und fin erbin diefe gift veft und ßede czü halden, und dem vorgenant Hennen Macheleyde, Geczen finre hüsfraüwen und yeren erbin des erbeswerfchaft czü tüne als recht iß, by einre penen drifzig gülden, und fal doch veß und ftede bliben. Da by waz Dylichin Greden son, Heincze Kegeier und Heincze von Limpürg, des richters dyner. Diß iß allez mit eiden befait für dem erbern manne fchültheifzen Reynolde, fchulth eiszen czü Menczen, und waz da by richter Heinrich und richterWafmüd, fürfprechen und büdele. Actum anno et die quibus supra. Publicatam anno domini millesimo lxxx quinto, feria fecunda proxima ante diem beati Albani martiris. Von 4 Siegeln hängen nur noch 2, die der Richter Wasmud und Johann von Nefen, befchädigt an. In dorso von neuerer Hand „ad Lit. U. N. 42.“ Gr. Haus- u. Staatsarchiv zu Darmßadt, Urk., Stadt Mainz, N. 506a. DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. X. URKUNDEN-BEILAGEN. 125 II. Henne zum Jungen, Gotzichins fei. Sohn, verkauft dem Heinrich zum Jungen den halben Hof zuGudenberg in Mainz, mit Zubehör, seinen Antheil am Mainzer Zoll etc. 9 1391, October 27. Aller menniglich foll wißen, das Henne, Got?ichins feligen [ohne zum Jungen, den er hatte mit Kafeln feligen, feiner ehelichen haußfrauwen, (quam) vor den erbaren man fchultheißen Wafmuden, fchultheißen zu Meinte, undt (hat) vergifftet und uffgeben, vor fich und feine erbenn, dem erbaren manne Heinrichen zum Jungen, feinem vettern, und feinenn erben, erblich und ewiglich zu haben den hoff halb zu Gudenberg und die fcheure halb dargegen über gelegen, mit allen den zinfen und rechten, als fie gelegen findt. Die- felben erbe vorzeitten judenerbe gewefen findt; und zehen altte heller von jedem fuder weins und andern kauffmannfchafft nach denen marckzale uff dem zolle zu Meint?, und auch die brieffe, die darüber fprechett, als ihn die vorgenanntte erbe uns die zehen altte heller vonn Gotjichin, feime vatter feligen, und auch eins theils von Henrichen, feinem bruder feligen, anerftorben und zu erbtheill worden feinn, und hatt ihme auch darzu vergifftet und uffgeben alle fein ander gutt, es fei aigen, erbe, lehenn, burglehen und pfandtgutt, wie ehr die gehabt hatt, und alles das recht daz ehr heut zu tage darzu hadt, erfuchett und unerfuchett, nichts nit daran ausgenommen, es fei innwendig oder aufwendig Meinte; dag derfelbe Heinrich zum Jungen fürbaß damitt thun oder laffen mag, als mit andern feinen eigenen guttern, und diegifften und geben weme er will, ohne wehrung und hindernuffe des egenanntten Hennen, Got?ichins feligen fohne, feiner erben unnd allermenniglichs; außgefcheiden alleine der guder, die ihme anerftorben findt von Hennen feim bruder feligenn vorgenantt, 10 die ehr dem ehegenantten Hennen 11 zum Jungen, feinem vettern inn diefem brieffe nit vergifftet noch verkaufft hadt. Auch hadt fich Henne, Gotjichins feligen fohne, vorgenantt bekamt, daz ehr denn vorgenantten hof zu Gudenberg halb und die [cheure halb dargehen über gelegen, und die zehen altte heller an dem zoll zu Meinte von jedem fuder weins und anderer kauffmanßhafft nach marckzale, und auch alle die anden gutter, es fey eigen, lehen, burglehen und pfandtfchafft, und alles das recht, das eher heudtzu tage darzu gehabt hadt, als die hievor vergifft findt, und als vorge- [chrieben ßehett, Hennen 12 zum Jungen, feinem vettern vorgenentt, und feinen erben, auch recht und redtlich, eines ftarcken ewigen kauffs verkaufft habe umb eine benantte fuma gelts, als fie der mit einander, mit ratte und beywefen ihrer beider freunde und mage, uberkommen fein, und das ehr derfelben fummen geldes ime eins theils an gereichtem gelde bezaltt habe, daß ime wol begnüge, nu und alwege, und ihme vor das übrige theill der fummen geldes, die ihme daran außßend, anderhalb hundert gülden geldes verfichert habe zu geben alle jare, fein lebtäge und nit lenger, mit namen zu jedem mande zu geben, als fich geburtt nach der marckzale des geldes der anderhalb hundert gülden. Auch wanne der vorgenantt Henne, Got?ichins fohn, vor thode abgegangen ift, fo foll Henn 13 zum Jungen und feine erben vorgenantt, der egenantten anderhalb hundert gülden geldes nit mehr geben undt quidt, ledig und loß fein, und foll man dan dem egenamt Hennen 14 zum Jungen unnd feinen erben denn brieff wider geben, der über die vorgenantte anderhalb hundert gülden fpricht. Auch iß fonderlichen mit furwortten in diefem vorgenantten gifft und kauff geredt, wanne und zu welcher zeit Heinrich zum Jungen oder feine erbenHennen,Got?ichins feligen fohn, vorgenantt, kauffen die anderhalbhundert gülden gelts anderßwo, mit namen zu Meinte, zuWormße, zu Speir oder zu Franckfurtt, oder an welcher der vorgenantten- 126 G. FRHR. SCHENK ßette, eins theils oder zumale gekauffen können die gulte, foll Henne, Gotjichins fohn vorgenantt, nemen und ihme damitte laßen benugen; und foll dann Heinrich zum Jungen und feine erben fürbaß meh der vorgenantten anderhalb hundert gülden geldes nit mehr geben und ledig und log feinn, und foll ime Henne, Gotjichins feligen fohn, vorgenant, dann widter geben den erßen geborgetten brieff, der über die vorgenantt andertthalb hundert gülden geldes fprichett, und foll danne feiner gultte wartten und uffhebenn an den vorgenantten (letten, da fie ihme dann gekaufft werden. Und hatt der vorgenantt Henne, Gotjichins feligen fohn, dieße vorgeßhrieben giefft und kauff und alle die artickele fement- lich und ir jeglichen befonder gelobtt, mit rechter warheitt ingueden treuen, ahn eides flatt, dem vorgenantten fchultheißenWafmude, fchultheißen zu Meinte, in feine handt, (lede und ve(le und unverbrüchlichen zu haltten, nun und allewege, und den vorgenantten Heinrichen zum Jungen, feinen vettern und feinen erbenn, der vorgefchrieben erbe, mitnamen, den hoff zu Gudenberg halb und die ßheur halb, dargegen über gelegen, und der zehen heller an dem zolle zu Meintje und anders aller ander gutter, lehen, burglehen undt pfandtgudt, und alles des rechten, daß er heut zu tag darzu gehabt hatt, als 15 vorgefchrieben (lehett, ewiglich und erblich zu wehren, über kurz oder über lang, ohn allen ihren ßhaden, undt hat Henne, Go^ichins fohn, vorgenantt, vor fich undt feine erben, das alles geborget vefle, ßede und unverbrüchlichen zu haltten, inwendig und außwendig Meinte, bey einer poene zwei tufent gülden; und foll doch dieße vorgefchrieben gyfft undt kauff (lede und vefle verlieben. 16 Undt bei diefen vorgefchriebenen fachen feindt gewefen zu gezeuge dieße erbarn leude: herr Heinrich zum Juckel,JohanBerwollff, Henne zu der Eichen und Friele zum Jungen, burgerzuMeintje. Undtgeßhach in dem jareda man zaltte nach gottes geburtte daufentt drei hundert und ein und neunzig jare, uffden freitag uff der zweier apoßeln abent Simonis und Jude. Diß ift mit aide befagt vor dem erbarn herrn herrn Claße von dem Steine, Cammerer zu Meinte, und waß dabei richter Johan von Nefen 17 und richter Petter zum Mulboime, furfprechen und budele. Publicatum anno praenotato feria tertia proxima. Nach eigenhändiger Abfchrift desj. M. z. Jungen, von ca. 1639. Im Darmftädter Archive, Adel, zum Jungen. In der zumJungenßhen Genealogie von 1638, S. 43, wird diefe dort nur auszugsweife wiedergegebene Urkunde als Extract eines Original-Documents bezeichnet (Notiz des J. E. v. Glauburg, a. a. O.). Das Original felbft war nicht im Archive der Nachkommen des Ort z. Jungen. III. Rechnungseinträge über die Vormundschaftsverwaltung des Vermögens von Ort und Odilgen, der Kinder des verstorbenen Friele Gensfleisch zu Gudenberg und seiner Ehefrau Eisgin Hirtz. 1448, August 18. bis 1452, April 23. Item off fondag nach unfßir lieben frauwen dag afomcio anno etc. xLviij rechenten ich || Jeckel und Elfgin Hyricz mit Pettir Silberberg dem jung en und verlibet Pettir den || kinden fcholdig vij golden und vij ß, 18 als er des auch eyn zeddel hat (diß iß bezalt) Item tenetur viij golden von der auwen ßnt iiij golden fallen geweß off fant Myrtins dag anno xLviij || und iiij golden off fant Myrtins dag anno xLix || Item tenetur iij libras von Heyncz Aldenhorts wegen von zenffen, die er von em off gehaben hat, von || der fchuwern zum Birbaum , 19 mit namen ij libras , 20 worn fallen off fant Johans dag zu winachten||anno xLviij 21 und llibramofffantJohansdagimfomerannoxLix|| DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. X. URKUNDEN-BEILAGEN. 127 Item tenetur xv golden an golde, luwen wir 22 em off dinßag 23 nach fant Egidien dag anno L, und || hat er des eyn brieff dar obbir gebin under (im ingefi gel, lit hie bij || Item tenetur iiij golden ix albus von der gulde, die er von den L golden gap, warn fallen iif golden || off fant Beßgans dag anno v Li jar und if golden ix albus von fant Beß- gans dag || an bit off fant Lauerenczgin dag anno Li jar, als er die golde abeloß || 24 Item off fondag nach unffir lieben frauwen dag afomcio hanich JeckelHyrcz und|| Pettir Silberberg gerechent mit Elfgin Hyrcz von der kinde wegen, als fie von || ernt wegen ußgebin und ingenomen hat, und auch als fie Orten und Odilgen bij || er in der Kojt fint, und gefchach off den obg nanten dag anno etc. xLviij und verüben ich Elfgen den kinden fcholdig viij golden und xxj libras iiij ß (iß bezalt) 25 Item Hen Ginffleys der junge iß Orten fim fwager fcholdig if golden, als er die xiij golden || off Stroißborg 26 vorfolle off gehaben hat, die fallen warn off Oftern anno L (i(t) Item tenetur if golden, als er abber 27 die felben xiij golden zu Oftern anno Lund eyn jar off gehoben hat || Item t enetur iiij golden als Hans Orten fin deyle ane der auwen genomen hatte, als mir dacz || jerlich alfo verluwen hatten || Item dar vor hat Hans Orten fim fwager geben iij golden, als daz in eyn rachthing verdedingt || ift worden, und ift da mit beczalt || Item Hene Ginffleys der junge ift Orten finem fwager fchuldig 28 was er von der || auwen ingenomen hat 29 nach der rachthing || Item er ift em auch fchuldig vif golden , 30 als er em die off gehaben hat off den || von Straßborg, warn fallen off fant Jorgen dag anno Lij. Großh. Hefßfches Haus und Staatsarchiv, Copialbücher, liber litterarum des St.Marx- ftifts (Kugelhaus) zu Butzbach von 1481, f. 249’. Es iß ein aus Papier beftehender Band, in mit Leder überzogenen und mit Mefßng- buckeln befchlagenen Holzdeckeln. Die die Rechnungseinträge enthaltende Seite ift nachträglich zu zahlreichen, das Kugelhaus betreffenden, kreuz- und quergefchriebenen Notizen benut 3 t worden. Die auf die Familie Gänsfleifch bezüglichen Sätje find dazu durchftrichen, fo daß fie leicht überfehen werden konnten. Auf diefes Blatt folgten urfprünglidi noch zwei weitere, ebenfalls befchriebene, die herausgeriffen worden find. Das Papier zeigt eine Weintraube mitumgebogenem Stielende alsWaffermarke. Einige andere Lagen haben das p mit gefpaltenem Fuß und mit einer vierblätterigen Blume am Stengel befteckt. — Die nachträgliche andere Verwendung des Bandes läßt fleh fo erklären, daß das nur auf 5 Seiten befchriebene ftarke Buch aus dem Nachlaffe Gutenbergs, oder dem feiner Schwägerin, etwa zuerft in das 1463 gegründete Kugelherrnhaus zu Marienthal und von dort in das 1468 geftiftete Butjbacher Kugelhaus gelangt iß. Er bildet alfo eine fchwacheSpur dafür, daß Stücke aus dem Beßtje Gutenbergs nach Marienthal gekommen find (Falk, die Preffe zu Marienthal im Rheingau etc. S. 8). Der Buijbacher Schreiber des Codex hieß Peter Heilant, frater domus Sancti Marci in Buczpach. Wenn die Einträge auf den herausgeriffenen beiden lebten Blättern in ähnlicher Weife fortgefetjt waren, fo würde der Raum bis etwa in den Januar 1467 genügt haben. Aus ihnen könnte man Klarheit über den Ausgang der Linie des Friele Gänsfleifch zu Gutenberg fchöpfen. gvstav frhr. schenk zv schweinsberg. 128 G. FRHR. SCHENK AnmPfklinOPfl 1 (Zu Seite 110). Auch die Mainzer Stadtaufnahme von 1568'belegt, mehr als o es aus dem Auszuge bei Schaab erflchtlich iß, daß der Hof zur Laden damals bereits mit dem Rebßock vereinigt war (Mittheilung der Mainzer Stadtbibliothek). Die Angabe von 1542, daß das Erbe zur Laden hinten an das Haus zum Korb ßoße, fpricht dafür, daß damals der Hof getheilt war, weil fonß der Rebßock als hinten angrenzend auch erwähnt fein müßte. Eine durch die HH. Stadtbau- infpector W. Wagner und Kl. Kiffel nachträglich ausgeführte, forgfältige Unterfuchung der Kellergefchoffe zu beiden Seiten der angenommenen Grenze zwifchen Lade und Humbrecht ergab Betätigung derfelben. 2 (Zu S. 110). Meine vor 25 Jahren aufgeftellte, auf nicht genügendes Material fleh gründende Hypothefe zur Erklärung des Beinamens Gutenberg (Archiv für heffifche Gefchichte und Alterthumskunde XIV, S. 132) habe ich fofort wieder fallen laffen (Quartalblätterdes hiß. Vereins f. d. Großherzogthum Heffen, N. 3 u. 4 von 1876, S. 16). Sie wurde 1891 von Faulmann (Die Erfindung der Buchdruckerkunß etc.) wieder aufgenommen, und dann von A. Wyß fchlagend zurückgewiefen (Centralblatt für Bibliotheks- wefen VIII, S. 554 u. 555). 3 (Zu S. 111). Die Buchßaben „ru“ ßnd undeutlich. 4 (Zu S. 114). Selge, die Gattin des Hans Horneck, war die Tochter des Henne Gelthaus zum Echzeller und feiner Ehefrau Liebe (Darmßädter Archiv, Acten, Stifte, Mainz, St. Jacob). 5 (Zu S. 115). Der früher vißthumfehe Altar zum heiligen Kreuz bei St. Quintin (Severus, Parochiae Mog., S. 14, leßter Abfaß) wurde 1475 von den Söhnen der Eisgen Vißthum, Heilman und Jakob Schildknecht, durch Georg Schwarßenberger befeßt. Er rührte aus einerStiftung des Reinold z. Guldenfchaff und feiner Ehefrau Grethe vom Jahre 1311 her (z. Jungen, F. G. Ch. III, f. 61’). 6 (Zu S. 116). Es ßnd die Eheberedung des Friele zur Laden mit Elsge Wyrich von 1386, die Sühne mit Paße Blasofen von 1420, die Urkunden von 1422 u. 26 für Eisgen z. Gudenberg, die Theilung des Nach- laffes derfelben von 1433, das Teßament des Friele und der Elfe Hirz von 1439, Selgerätßiftung derfelben von 1444, Quittung über die Selmeffe für Friele zu Eltville von 1456. Nur die Eheberedung der Eisgen Vißthum wurde dem J.M. zumjungen vonJ.Marq.v. Glauburg 1643 aus einem altenRegißer mitgetheilt. 7 (Zu S. 116). Im zum Jungenfchen Rothbuch ßeht S. 443 ff.: Verzeichniß unterfchiedlicher des Gefchlechts deren zum Jungen. Extractum ex Jo. Friderici Fausten v. Aschaffenburg observationibus. (Zu S. 124). Nach Baur (heff. Urkunden III, N. 1472) habe am 28. Juni 1385 Pedir Dulin feinen 3. Bann gewonnen über 8 Pfd. Heller auf ganz demfelben Haufe. (Zu S. 125). Die Befprechung des Inhalts diefer Urkunde findet ßch unter VIII C. (Zu S. 125). Oben heißt der Bruder Henrich. 11, 12, 13, 14 (Zu S. 125). Der Käufer heißt oben und fpäter wieder Heinrich. 15 (Zu S. 126). Es iß irrig „alles“ abgefchrieben worden. (Zu S. 126). Die Copie hat „verliehen.“ (Zu S. 126). Die Copie hat „Drefen.“ (Zu S. 126). Abk. für Schilling. (Zu S. 126). Der Hof zum kleinen Birbaum zu Mainz lag 1401 auf dem Ort gegen der Bechtermünze über bei St. Chrißoph (Bockenheimer, die Zinsbücher des Spitals zum h. Geiß, S. 13, N. 94). 1370 ßieß der Giebel zum Birbaum hinten an den Garten des Herrn Jacob zum Efelweck (Orig. Urk. im fürßl. Ifenburgifchen Archive zu Birßein). 1463 kamen beide Häufer zum Birbaum, unbekannt wie, an Ludwig v. Ifenburg, Grafen zu Büdingen (Gudenus, Codex dipl. II, S. 513). (Zu S. 126). Zweifelhaft ob nicht hl (Abk. für heller). (Zu S. 126). Darunter gefchrieben. (Zu S. 127). Uebergefchrieben. (Zu S. 127). Korrigirt aus „fryttag.“ (Zu S. 127). Ueber 5 1 / 2 Centim. Abßand. (Zu S. 127). Ueber 1V 2 Centim. Abßand. (Zu S. 127). Friele Gänsfleifch, der Vater der Kinder, hatte 1429 auch eine Leibrente von 26 fl. von der Stadt Straßburg zu beziehen (Sauer, Bibliographe alsacien IV, p. 202). (Zu S. 127). Korrigirt aus „auch.“ (Zu S. 127). Schuldig ßeht doppelt. (Zu S. 127). „im“ iß geßrichen. (Zu S. 127). „hat“ geßrichen. 8 9 10 16 17 18 19 20 21 22 ‘23 24 25 26 27 28 29 30 DAS GESCHLECHT GANSFLEISCH. XI. NACHTRAGE. XI N ht “ Zii I 25, 31, 34 u. 37; Seite 74 ff. Der Umßand, daß die Mutter ^ ® ' JohannGutenbergs nicht aus einem altenGefcfalecht (lammte,Sondern aus einer zünftigen Familie, iß zweifellos die Urfache, weshalb ihre Söhne im Jahre 1421 nicht unter den Mainzer Münzer-Hausgenoflen erscheinen. Denn in der Notel vom 5. October 1445 aus dem Streite der alten Gefchlechter mit der Gemeinde wird ausdrücklich vorgefchlagen, daß nur diejenigen von den Alten „die da bewyflen mögen, daz fie von iren vieer anen off die montje gehören“ des Anschlußes an eine Zunft erlassen werden Sollten (Die Chroniken d. deutschen Städte XVII, S. 312, Z. 14; hier nach dem Original). Das kann keine Neuerung in betreff der Münzer bedeuten, Sondern es thut dar, daß zur Aufnahme in dieSe HausgenofSenSchaft eine Ahnenprobe bereits in Uebung war, die Johann Gutenberg nicht führen konnte. Das könnte auch ein UmStand Sein, der ihm den Aufenthalt in Mainz mit verleidete. Seine Oheime Ortlieb und Peter gehörten damals zu den Münzerhausgenoflen. Der weiter darunter genante Friele Gänsfleijch der Junge (I 36) iß nach dem Vorßehenden Sicher ein Sohn Ortliebs (127). Zu II 21, II 29, S. 90 ff. u. S. 104. Hof zum Nöllen. — Das kleine Zinsbuch des Mainzer Kloßers zu St. Agnes von 1525 enthält den Eintrag: zum Nullen. Item 2 ß (fällig Martini) vom hoffe zum Nullen gibt meißer JohanGynßfleys nuwe Mychel Gynß- fleys. Nach dem großen Zinsbuche deßelben Kloßers gab Anna RoSenburg zu Hattenheim vorher diefen Zins vom Hofe zu dem Nöllen. Sie veräußerte den Hof 1489 an den Vater der obengenanten Gebrüder GänsfleiSch. Die Stadtaufnahme von 1568(Schaab, Geßh. d. St. Mainz, I, S. 227) beschreibt den Hof, ohne Seinen Namen zu nennen, unter N. 1484: Eine BehauSung mit zweien großen ßeinen Stockwerken, Hof und Gang. Vor Zeiten zwei HäuSer und weltlich geweSen. Iß des Herrn Dr. Niclaus Rückers Witwen eigen. Iß das eine ledig und unbewohnt, das ander bewohnt ein Geißlicher. Die Aufnahme von 1594 Setjt hinzu: Je^o Herr Chrißoph Faber, alter mainzißdier Canzler etc. Diefe Aufnahmen nennen das oben anßoßende Eckhaus nicht, wie das Borgationsbuch von 1573, zum Dodderich, Sondern zu Götterich (Mittheilungen der Mainzer Stadtbibliothek). Ein Haus dieSes Namens wird aber vorher nie erwähnt, während ßch die Form Dodderich an den früher vorkommenden Hausnamen Dortrich anSchließen läßt, der in der Emmeransgaffe vorgekommen Sein Soll (Gudenus, Codex diplom. II, S. 518). Eine neue Bearbeitung der Topographie von Mainz wäre Sehr erwünjcht. Zu S. 97, III. Im I. Band der Frankfurter GeSchlechter Chronik des J. M. zum Jungen befindet ßch auf Seite 953 folgender Eintrag, der auch im III. Theil, f. 393, wiederholt wird: „Papalis indulgentia omnium peccatorum et poenae purgatorii Cathrinae Joannis GensfleiSchen conthorali quondam legitimae, quae de facultatibus suis pie erogavit sereniss. regis Cypri ambasiatori ad bellum contra infideles Tureos. A° 1454. mss. mea lit. S. Originale cum sigillo.“ Wenn die Bezeichnung der Cathrine als Witwe eines Johann G. richtig iß, S° bleibt nur übrig an die Witwe von II10 zu denken, die aber bereits 1443 als verßorben erwähnt wird. Vermutlich liegt aber ein VerSehen vor. Es wird ßch um die Ehefrau von II14 handeln. Zu S. 98 u. 100, IV 10 u. 19. Im Zinsbuch von St. Johann zu Mainz, begonnen im Jahre 1327 (Darmßädter Archiv, Copialbücher, f. 6’) heißt es: Item Hannemanus filius 17 130 G. FRHR. SCHENK Ortlibi ad juvenem Abam de stupa et coquina sitis in curia sua dicta zü der Widen in vico comitis viginti den. mogunt. et obulum. Damit iß die Filiation von IV10 zu IV 19 betätigt. Zu S. 100, IV 26. Die jüngere Familie zum Efelweck. Jacob und Peter zu Lichtenberg waren Brüder. Sie waren dem Stift zu St. Maria im Felde vor Mainz grundzinspflichtig wegen ihres Beßres zu Hechtsheim. An deren Stelle treten fpäterhin die Söhne zum Efelwecke. Die Kinder des Herrn Jacob zum Efelwecke werden 1381 als zu Bretzenheim begütert erwähnt. Jacob gehörte ficherlich bereits dem jüngeren Gefchlechte z. E. mit dem Flügelwappen an. Er mag ein Sohn eines der beiden Brüder zu Lichtenberg von 1332 gewefen fein (Zins- u. Copialbuch des Stiftes St. Maria im Felde vor Mainz (z. heil. Kreuz) im Darmftädter Archive, ff. 69’, 102 u. 113’). Zu S. 110, Zeile 8 v. o. Die ehemalige Quintinsgaffe heißt heute Schußerßraße. Zu S. 122. Die Mittheilungen aus dem Archive desFrhrn.v. Holzhaufen verdanke ich dem H. Bibliothekar Dr. H. v. Nathufius-Neinftedt zu Frankfurt. — Ueber diefe Frankfurter Handjchrift von alten Dingen der erlichen Stadt Mentje vergleiche man die Chroniken der deutfchen Städte XVII, S. XIX, und Arthur Wyß in Weßdeutjche Zeitßhrift für Gejchichte und Kunft III, S. 35. XII. Verzeichniss Fichard, G. G. = J. K. v. Fichard, Frankfurter Gefchlechterge- , fchichte, Manufcript im Frankfurter Stadtarchive (Vergleiche R. aer /\DKlirzungen. j un g, Das hiftorijcheArchiv d. Stadt Frankfurt a. M., S. 153 ff.). z.Jungen, F. G. Ch. = Frankfurter Gefchlechterchronik etc. I. Theil. Aus glaubhaften uralten Documentis originalibus Mss. u. Verzeichnißen zufammengezogen von J. F. u. H. H. F(auß) v. A([chaffenburg)a J.M.z(um)J(ungen) descriptum, auctum et continuatum 1632. Porro auctum et continuatum per me Johann. Erneß. de Glauburg Ao. 1713 et sq. II. Theil, durch J. M. z.Jungen 1634. III. Theil, durch J. M. z.Jungen 1634 (als Ge- [chenk des Frhrn. v. Bellersheim im Darmftädter Haus- u. Staatsarchive). zum Jungen, Rothbuch — Copia unterfchiedlicher Documenten und Verzeichnuß den Stam des adelichen Gejchlechts deren zum Jungen belangend. Vom Jahr Chrißi 1150 an biß auff diefe itjige Zeyt. Auß den alten Heurathsnodeln, Kauff- und Lehenbriefen, Verträgen, Stiftungen und andern dergleichen brieflichen documentis deren zum Jungen Franckfurter Lini colligiret und zufammengezogen durch Joannem Maximilianum zum Jungen. Im Jahr Chrißi unfers Erlöferß. 1632. Folioband von 686 Seiten in rother Pergamentdecke. Die Handßhrift wurde erft kurz vor Abßhluß der Arbeit als im Beßtje des Kammerherrn Frhrn. Max. v. Bellersheim zu Darmßadt befindlich ermittelt und von diefem in dankenswerther Weife zur Benutzung üb erlaffen. Köhler, E. G. =J. D. Köhler, Hochverdiente etc. Ehrenrettung Johann Guttenbergs etc. Leipzig 1741. Schaab, E. B. = C. A. Schaab, Die Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß durch Johann Gensfleifch gen. Gutenberg zu Mainz, 3 Bände, Mainz 1830 u. 31. DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. INHALTSÜBERSICHT. 131 Inhaltsübersicht. Seite Vorwort.65— 66 I. Genealogifche Tafel I über die Familie Gänsfleifch. 1. Die Linie des Erfinders. Nebfl Belegen 67— 80 II. Genealogifche Tafel II über die Familie Gänsfleifch. 2. Die Linie Sorgenloch. Nebfl Belegen 80— 97 III. Nicht einreihbare, oder nicht mit Sicherheit zu belegende Perfonen.97— 98 IV. Genealogifche Tafel III. Die Ahnen Johann Gutenbergs. Nebjt Belegen .... 98—101 V. Johann Leheimer, Gutenbergs Oheim, und feine Halbgefchwifler Wirich .... 101—103 VI. Wappen und Siegel der Familie Gänsfleifch. Mit einer Wappen- und einer Siegeltafel, Lichtdrucktafel 2 und 3.103—105 VII. Vermutungen über die Abdämmung der Familie.105—106 VIII. Die Mainzer Familienhäufer. Nebfl einer Anfichtstafel, Lichtdrucktafel 4. A. Der Hof zum Gänsfleifch.106—108 B. Der Hof zur Laden.108—110 C. Der Hof zu Gutenberg. Nebfl einer genealogifchen Tafel (IV) über die Eigenthümer des Hofes im Mittelalter.110—112 IX. Der Nachlaß des Erfinders und feine Erben. A. Der Altar Sti. Nicolai und Stae. Catharinae zu St. Quintin in Mainz . . . 112—115 B. Der Verbleib der Familienurkunden.115—118 C. Die Erbin Gutenbergs und deren Nachlaß. Nebfl genealogifcher Tafel V . . . 118—124 X. Drei Urkundenbeilagen.124—127 Anmerkungen.128 XI. Nachträge.129—130 XII. Verzeichnis der Abkürzungen.130 Berichtigung: S. 102, Z. 11 von oben: „Leheimers“ ftatt Leheimer. T T iiiiSi! h t M (SiÄ'G ’MkfHS-’sb-'i?w*w.4m jq «CSKSl ak s I ?3 fi d: •1 .X as ja ■J&mxi 51 ■■ »« ;8gSSs **& ;äf?=3f=». ’IJ mi / f -V 1 -vÄiQSlp' > ;.»ni ;;^»g^ihiim , !aau , .ja ■39ate%^3ysg DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG MIT NACHBILDUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN. INE Sammlung aller unanfechtbaren urkundlichen Nachrichten über Johann Gutenberg, gewiffermaßen ein „Gutenberg-Urkundenbuch,“ darf in diefer Feftfchrift, welche dem Andenken des großen Mainzers gewidmet iß, nicht fehlen. Diefe Vereinigung aller Aktenßücke, auf denen unfere Kenntniß vom Leben und Wirken Gutenbergs beruht, hat die Beßimmung, für künftige Zeiten feßzußellen, welches Urkundenmaterial uns im Jahre 1900, ungefähr 500 Jahre nach Gutenbergs Geburt, zu feiner Beurtheilung zu Gebote ßeht. Schon feit der Mitte des vorigen Jahrhunderts begann man, in den Archiven nach Gutenberg-Akten zu fuchen und die ermittelten Stücke zu veröffentlichen. Durch folche Zufammenftellungen machten ßch für ihre Zeit befonders der Göttinger Hißoriker Joh. Dav. Köhler, 1 der Straßburger Gefchichts- forßher Joh. Dan. Schöpflin 2 und in diefem Jahrhundert der gelehrte Mainzer K. A. Sch aab, 3 deffen Sammeleifer wir auch heute noch viel verdanken , um die Sache Gutenbergs verdient. Auf ihren, jetjt nicht mehr genügenden Vorarbeiten beruht im wefentlichen die Urkundenfammlung, welche Ant. v. d. L i n d e 4 feinem Buche über Gutenberg als Anhang beigegeben hat; was derfelbe 5 fpäter in feinem dreibändigen unerquicklichen Werke über die Erfindung der Buchdruckerkunß an Aktenßücken Neues hinzufügte, iß nicht von Bedeutung. Aber auch aus den Bemühungen der gegnerifchen Seite hat die Gutenbergforfchung Gewinn gezogen. So find durch den hartnäckigen Widerfacher v. d. Lindes,den bekannten Coßerianer J. H. Heffels, 6 die urkundlichen Zeugnifle für Gutenberg (allerdings nicht ohne Voreingenommenheit) genau unterfucht und über die ihm zugänglichen Quellen forgfältige Nachweife gegeben worden. Vieles verdankte er hierbei den Mittheilungen des Archivraths A. Wyß in Darmßadt. Heffels hat übrigens, ohne es zu wollen, durch feine Studien der Sache Gutenbergs mehr genügt, als gefchadet. Man könnte nun vielleicht glauben, daß einer neuen Ausgabe der Gutenberg-Urkunden nach den Arbeiten von der Lindes die Berechtigung fehle. Aber das Gegentheil iß der Fall. Abgefehen davon, daß v. d. Linde, dem feine fonßigen Verdienße durchaus nicht gefchmälert werden follen, als Herausgeber der Texte wenig Lob verdient, da er die erreichbaren Originale kaum zur Vergleichung heranzog und feinen Vorgängern einfach wieder nachdruckte, fo ift auch Manches anders zu ordnen und Einiges auszufcheiden. Befonders ift aber zu betonen, daß die Forfchung feitv. d. Linde und Heffels nicht ßehen geblieben ift. Verfchollene und angezweifelte Urkunden traten wieder ans Licht und manches neue Material wurde entdeckt, wodurch unfere Kenntniffe über Gutenberg und die Anfänge der Typographie nicht unwefentlich erweitert und vertieft wurden. Auch diefe Feßfchrift berichtet von unerhofften Funden, fodaß jetjt manche frühere Anfichten in Einzelnheiten Berichtigung erfahren haben. Im Folgenden foll daher eine Zufammenftellung aller heute bekannten unverdächtigen Gutenberg-Akten in zuverläffiger Faffung gegeben werden, und zwar in chronologifcher •IM m 0 » 134 K. SCHORBACH Anordnung. Der Abdruck der Texte folgt getreu den Originalen, foweit fie noch vorliegen ; für die verlorenen Quellen find die früheren Abdrücke benutjt und möglichß gebelfert. Bei der Transfkription der Texte wurden (meinem Aufträge gemäß) die Abkürzungen aufgelöß, moderne Satjzeichen eingeführt und große Buchßaben nur bei Eigennamen und am Satjanfang gefetjt. Einen fogenannten diplomatifchen Abdruck machen die beigegebenen Tafeln unnöthig. An der alten Orthographie der Urkunden iß nur wenig geändert; befondere Eigentümlichkeiten der Schreiber werden an paffender Stelle erwähnt. Offenbare Fehler in der Ueberlieferung find gebelfert, die urfprünglichen Lesarten aber in den Anmerkungen verzeichnet. Zu bequemerVergleichung derTafeln find die Zeilenfchlüffe durch || kenntlich gemacht. Sämtliche Nummern find gleichzeitige Aktenßücke, mit Ausnahme von I.II.V.X. XVIII. (mit Stern verfehen), welche fpäteren Quellen entnommen find, die indeß das Vorhandenfein alter Urkunden vorausfetjen laffen. Offenbare Fälfchungen und irrtümlich aufGutenberg bezogene archivalifche Nachrichten find von der Betrachtung ausgefchloffen . 7 Dem Texte der Urkunde find jedesmal die Angabe des Fundortes, Beßhreibung der Quelle und bibliographifche Notizen beigefügt. Daran {chließt fich die Nachweifung der Aechtheit und eine Erläuterung des Inhalts. Der Hauptwerth diefer Publikation foll in der Beigabe von Facßmile-Tafeln bestehen, durch welche die erhaltenen Originale der gleichzeitigen Aktenßücke oder alte Copien derfelben zum erßen Male in ihrer Gefamtheit vor Augen geführt werden. Durch diefes reiche Material an Nachbildungen ift fortan ein jeder in den Stand gefegt, die Dokumente felbßändig zu vergleichen und nachzuprüfen, was bisher noch niemand, felbft Heffels nicht, vergönnt war. Daß dies ermöglicht wurde, verdankt man dem überaus liberalen Entgegenkommen folgender Archive und Bibliotheken: dem Großh. Haus- u. Staats- Archiv zu Darmßadt, der Stadtbibliothek zu Frankfurt a.M., der Kgl. Univ.-Bibliothek zu Göttingen, der Stadtbibliothek zu Mainz, dem Stadt-Archiv und S. Thomas-Archiv zu Straßburg und dem Kgl. Kreis-Archiv in Würzburg. Die Nachbildungen find in Originalgröße gegeben. Von den photographißhen Aufnahmen wurden einige in Mainz unter Leitung von Prof. W. Velke, der größere Theil unter meiner perfönlichen Aufficht ausgeführt. Für das Helmaspergerfche Notariats- Inftrument von 1455 (Nr. XX) konnte das von Dziatjko, Sammlung bibliothekswiff. Arbeiten II (Berlin 1889) gegebene Facfimile mit gütiger Erlaubniß des Verlegers A. Asher & Co. fowie des Herausgebers Geh. Rath Dziatjko benutjt werden. Zu befonderem Danke verpflichtet bin ich Herrn Archivdirektor Dr. G. Freiherrn Schenk zu Schweinsberg, welcher mir feine archivalifchen Funde uneigennütjig mittheilte und nicht müde wurde, auf viele Anfragen ßets bereitwillige Auskunft zu geben. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 135 Nr. I* Auseinandersetzung der Geschwister Gutenberg mit Frau Patze Blashoff. 1420. „Anno 1420 ift ein Inßrument auffgericht worden wegen ettlicher Gefpänn und Irr- thumb antreffend Friele zur Laden, Henchen feinen Bruder, und Clas Viljthumb ihren Schwager an einem, fodann Patjen, Peter Blashoffs Witwe, an dem andern theil.“ 8 Die Originalurkunde ip nicht erhalten. Obiger Auszug peht bei Joh. Max. zum Jungen, Frankfurter Gefchlechter Chronik. Theil III (1634) fol. 389b, einem Manufkript im Gr. Haus- u. Staats-Archiv zu Darm- padt (Aktenabtheilung IV, 1). Der Autor excerpirte aus dem fog. „Grünbuch“ [d. h. Documenta die Frankfurter Gefchl. betr.], einer wohl von ihm angelegten Sammlung von Auszügen aus Akten verfchiedener Frankfurter Privatarchive. Vgl. über diefe Quelle oben S. 76 u. 115. Die Aeditheit derVorlage der zum Jungenfchen Chronik ift nicht zu bezweifeln, um fo weniger, als der mitgetheilte Urkunden-Auszug mit andern urkundlichen Nachrichten zufammenftimmt (vgl. Nr. VI u. VIII). Daß die in obiger Notiz genannten Friele und Henchen unzweifelhaft die Brüder Friele und Johann Gutenberg find, ift durch den voranftehenden Auffatj des Freiherrn Schenk fichergeftellt. Gegenftand der Auseinanderfetjung ift höchft wahrfcheinlich eineErbfchaftsangelegen- heit, denn Gutenbergs Vater war gegen Ende des Jahres 1419 geworben (vgl. oben S. 76). Frau Patje Blashoff war anfcheinend eine Halbfchwefter Gutenbergs, nach dem Zufat? des Chroniften die Witwe des 1403 verftorbenen Peter zum Jungen zum Blashoff, auf deffen Sterbetafel ein Gensfleißh -Wappen angebracht war. [Nach gütigen Mittheilungen des Frh. Schenk]. Ob die Brüder Friele und Henchen Gutenberg perfönlich der Verhandlung beiwohnten, ift nicht bekannt; vielleicht wurden fie durch ihren Schwager Clas Vitjtum vertreten. Nr. II* Uebertragung einer den Brüdern Friele und Johann Gutenberg ausgesetzten Leibrente von 20 Gulden (1427/28). (Mainzer Ms. Bl. 119 b , Z. 19 ff.) Refignacio lipgedings gulte, nit zu Widder- || kauffen zweijer 9 perfonen leptage off || filbern vnderphande. || Allermenlich fall wiffen, 10 das Hans Gutlichter 11 quam vor richter Johan Molfberg, || ein werntlich richter zu Mencz, vnnd hatt vergift vnnd off gegeben || vor fich vnnd ßn erben Johannes Imgraße vnnd feinen erben || zwenczig gülden gelts lipgedings zweijer perfonen leptage gancz uß || zu haben, mit namen Frielenvnd Hengi[n]sgebruder, Fryelen feligen fun zu Gudenberg, ir beyder leptag ganczs uß zu haben 12 vnnd nit lenger. Vnnd weres fache, daß der vorgenanten ]| zweijer perfonen einer von dodes. wegen abeging, fo fulden doch die || vorgefcriben zwenczig gülden gelts lipgedingß dem vorgenanten || Johanneß Imgraße vnnd fin erben deß andern 13 lebende perfonen fein || leptage gancz uß alle jor fallen vnnd werden, alß abe fie beide noch lebende || [weren]. 14 Vnd wan dan das letjft lebende 15 (Bl. 120 a ) vntter 16 den vorgenanten zweijen perfonen auch von dodeß wegen abegangen iß, fo fall || man dem vorgenanten Johannefen 'ader feinen erben die gulte reichen vnnd || geben, was der erlebett were, nach dem marczal deß jars vnnd der || zeijt, alß abe eß wochen gulte wer. Vnnd fullent die vorgefchriben xx || gülden gelts lipgedings dem vorgenanten Johannefen ader fein erben || der vorgenanten zweijer perfonen leptage gancz uß alle jor jerlichen fallen || vnnd werden vff den zwolfften dag vnnd uff fant Margreten dag ije || halb vnnd halb ader binnen einß mondes friß nach ijder zeijt vn- || befangen. Vnnd hat der vorgenant Hanß dem vorgenanten 17 Johannes vnnd || fein erben vor die vorgefcriben zwenczig gülden gelts. 136 K. SCHORBACH lipgedingß || der vorgenanten zweijer perfonen leptage gancz uß zu vnderphande gelacht || ein filbern horenfeßell 18 vnnd dreij bedier, vnnd wigt der vorgenant || horenfeffel mit dem leder vnnd die drij bedier zu famen feßs || vnnd drijßig marck. Vnnd were eß fache, das dem vorgenanten Johannes || vnnd fein erben die vorgefchriben gulte der vorgenanten zweijer perfonen || leptage gancz uß alle jor jerlidien nit enworden vff die zeijt vnnd || in der maffen, alß vorgefdiriben ßett, 19 fo mochten fie die vorgefchriben || vnderphande vor gericht off bidden, 20 alß deß gerichts redit iß, die dan || verfeczen, verkauffen, 21 verußern oder verphenden vnnd ir gelt vnnd gulte |[ dannen 22 nemen. Vnnd gienge ine 23 dar ane abe, vor den abegang fall || vnnd will der vorgenant Hanß gut vnd behafFt 24 fein 25 vnnd den || erfüllen. Vnnd hat der vorgenant Hanß geborget vor ßch vnnd fein || erben, diße 26 gifFt fefte vnnd ßede 27 zu halten. Da beij waß etc. || 28 Die Originalurkunde, 1427 oder 1428 anzufetjen, i[t nicht auf uns gekommen. Dagegen find zwei Copien derfelben in 2 Sammelhandfchriften des 16. Jh. erhalten, die u. A. Mainzer Gerichtsformeln aus dem Anfang des 15. Jahrh. überliefern. 1. Eine Papierhandfchrift der Stadtbibi. Mainz (Mog. I, 27), gefchrieben ca. 1520. Sie enthält 131 Bll. in 4° (30x21 cm). Unfer Aktenflüdc [teht auf Bl. 119b Zeile 19 bis Bl. 120“ Zeile 23. 2. Papiercodex im Kreisarchiv zu Würzburg („Mainzer Bücher verfchiedenen Inhalts“ Band V), bald nach 1520 copirt. Er begeht aus 194 Bll. in 4° (28X21 cm.). Auf dem alten Einband (Holzlederband) fteht als Titel: Liber ordinationum D. Alberti 1520. Unfere Urkunde findet [Ich Bl. 170b z. 26— 171 b z. 25. Ueber diefe beiden Formelhandfchriften und ihren Inhalt vgl. L. Hallein, Mainzer Civilrecht 1891 S. 15ff. Einige Mittheilungen aus dem Würzburger Codex gab fchon vorher Hegel, Chroniken XVIII, S. 214ff. Das Mainzer Formelbuch wurde abgedruckt von Hallein, Mainzer Gerichtsformeln (1891); unser Dokument i[t auf S. 102f. veröffentlicht, jedoch voller Fehler und ohne ausreichende Angabe der abweichenden Lesarten. Ich gebe den Text nach dem im Allgemeinen befferen Mainzer Codex (M) und ergänze feine Lücken aus der Würzburger Hs. (W). Auf eine Nachbildung der fpäten Quelle wurde verzichtet. Gegen die Glaubwürdigkeit der obigen Urkunden-Copie beßeht nicht das geringße Bedenken. Ohne jeden Zweifel hat der Verfaffer der Mainzer Formelfammlung wirkliche alte Urkunden des Mainzer Stadtgerichts, andern erthätigwar, benutzt; an eineFiktion iß nicht zu denken. 29 Wenn in der Mainzer Handjchrift die Namen der Gebrüder Gutenberg fehlen, fo erklärt ßch dies ungezwungen daraus, daß der Abfchreiber bei den zweimal wiederkehrenden Worten „uß zu haben“ das dazwijchen Stehende überfprang; ein ähnlicher Fall begegnet in der gleichen Urkunde wenige Zeilen fpäter. Die Datirung der Urkunde auf die Jahre 1427/28 ergiebt ßch aus dem Umftand, daß die Formelfammlung faß ausfchließlich Stücke aus den Jahren 1427 und 1428 enthält. Uebrigens bekleidete der Richter Joh. Molsberg, der mit der Familie Gensfleifch verjchwägert war, fein Amt nur bis 1434. 30 Der Inhalt unferer Urkunde iß nicht leicht verßändlich. Sicher iß, daß die Brüder Friele und Hengin Gutenberg nicht bei dem Gefchäft zwifchen Hans Gutlichter und Johann Imgrafe betheiligt waren. Der von den beiden Leßten vereinbarte Rentenkauf baßrte aber auf der „lipgedinges gülte“ von 20 Gulden, die den Brüdern als Erftberechtigten zußand. Nach ihrem Tode follte die Rente an Joh. Imgrafe fallen, wofür diefer ein Unterpfand erhielt. Wie Hans Gutlichter zum Verfügungsrecht über die Leibrente der Gutenbergs kam, wiffen wir nicht. Das Intereffanteße an obiger Urkunde ift für uns die Beftätigung des Todes von Gutenbergs Vater und die Bezeichnung des Letjteren als Friele zu Gudenberg. Die Namen der Zeugen find in der Urkundencopie weggelaffen; ob ßch Friele und Johann G. darunter befanden, iß alfo unbekannt. — DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 137 D iefe beiden Urkunden, die einzigen aufgefundenen Nachrichten aus den erften 3 Jahrzehnten von Gutenbergs Leben, enthalten wefentlich Mittheilungen, die für die Genealogie von Bedeutung find (vgl. oben S. 74 u. 76). Ueber den Aufenthalt Gutenbergs in den Jahren 1420 und 1427/28 erhält man daraus keine fichere Auskunft. Es ift fehr zu beklagen, dag wir über feine Jugendzeit keine nähere Kunde haben, dag wir „von den Einflügen, unter denen er aufgewachfen, dem Bildungsgang, den er durchgemacht, kurz von der für feine Entwickelung wichtigsten Zeit fo gar nichts erfahren.“ 31 Bei diefem Mangel unferer Kenntnig wird daher auch die wichtige Frage, wie der Gefchlechterfohn in den Befitj der technifchen Fertigkeiten gelangt ift, die er fpäter als Meifter beherrfcht, wohl immer unbeantwortet bleiben. Nur vermuthen kann man, dag Gutenberg bereits in Mainz Gelegenheit hatte, fich manche Kenntniffe in der Metalltechnik zu erwerben, da Angehörige feines Gefchlechtes, darunter Friele Gensfleifch d. J., zu den Mainzer Hausgenoffen zählten und in Folge deffen die Kunft des Münzens verbanden. 32 Wann Gutenberg feine Vaterftadt verlaffen hat, fteht nicht feft; jedenfalls gefchah es einige Zeit vor 1430. Ueber die Gründe, welche ihn in die Fremde trieben, find wir leider nur auf Vermuthungen angewiefen. Doch ift es mehr wie wahrfcheinlich, dag die damaligen politifchen Zuftände inMainz es waren, die erbitterten Kämpfe der Gefchlechter (der „Alten“) und der Zünfte, welche Gutenbergs fpäteres Leben beftimmten. Wohin fich derfelbe zunächft gewendet hat (Eltville oder Oppenheim?), ift nicht zu entfcheiden. Dag ein Henne G e n s f 1 e i fch, den ich unter den Anhängern des Stragburger Bifchofs Wilhelm von Dieft (1421) ermittelte, unfer Johann Gutenberg fei, fch eint wenig glaublich. 33 Erft für das Jahr 1430 haben wir die fichere Kunde, dag Gutenberg in der Verbannung weilte; die beiden folgenden Urkunden bieten den Beweis dafür. Nr. III Gutenbergs Mutter, Else zu Gutenberg, trifft mit der Stadt Mainz ein Abkommen über eine ihrem Sohne Johann zustehende Leibrente vonl 3 Gulden. 16.Jan.l430. „Item als Katherine, Cunge Schwarten dochtervan Delckelnheim 34 vorzydenufflebtage Henne, Friele G en fefleifche feligen fon, kaufft gehabt hat xiij. 35 gülden lipgedings wuchelicher gulten, des ift man mit Elfen zu Gudenberg, finer mutter, obir körnen, daz man ir nu für bagir, fo lange derfelbe Henne in leben ift, nit me geben fall, dann vjVa gülden, nemelich alle xiiij. dag vj fchillinge heller, 36 vnd die obirgen vjV 2 gülden leget fie ftene nach tode Hennen, irs fons. Actum feria fecunda anteAnthonij anno domini millefimo quadringentefimo tricefimo“ [16. Jan. 1430Y 1 Die Originalurkunde ift verloren. Ueberliefert war dies Dokument in dem verfchollenen „Schuldbuch der Stadt Mainz“ S. 3, einem Perg.-Codex vom Jahre 1429, der fleh früher im Familienarchiv der zum Jungen in Frankfurt a. M. und noch in diefem Jahrhundert im Glauburg’fdien Archiv dafelbfl befand (vgl. Schaab I, S. 53). Trotj aller Bemühungen konnte ich das Manufkript nicht wieder auffinden; meine Nachforfchungen in Frankfurt, Darmfladt, Mainz, München, Wien und Würzburg waren vergeblich. Auch die Stadtbibliothek zu Frankfurt, in der es Heffels (Gutenberg, S. 182) vermuthet, befltjt es nicht. Vielleicht befindet es fleh noch in Privatbefltj. Vgl. auch die Notizen des Frh. Schenk oben S. 79 u. 116. Obiger Text nach der Köhler mitgetheilten Abfchrift aus dem Nachlaffe desjoh. Ernflv. Glauburg im Darm fl. Archive (Acten, Adel, v.Glauburg). Joh. Dav. Köhler hat unfer Aktenflück zuerfl veröffentlicht (Ehrenrettung Guttenbergs 1741. S. 81 Nr. 14); danach K. A. Schaab, Erfindung der Buchdr. I, S. 45, J. Wetter, Erfind, d. Buchdr. S.38, A. v. d. Linde, Gutenberg Urk. II und derfelbe (moderniflrt) Erfind, d. Buchdr. III, S. 745. Vgl. ferner Schaab II, Nr. 77 u. 285, A.Bernard, Del’orig. del’imprim. I, S. 118 und Heffels, GutenbergS. 12, Nr.2. 18 138 K. SCHORBACH An der Aechtheit diefes Aktenßückes begeht kein Zweifel. Audi Heffels hat keine Bedenken geltend gemacht, obwohl er das Original nicht nachprüfen konnte. Der Inhalt des Dokumentes iß nicht befonders klar und wurde in Folge deffen von A. v. d. Linde und Heffels nicht richtig verbanden. Es handelt (ich um ein Abkommen zwißhen der Stadt Mainz — daher der Eintrag im Schuldbuch derfelben — und derWitwe Elfe zu Gutenberg über die Abänderung einer Leibrente (lipgedinges gülte) von 13 Gulden, welche von einer unbekannten (Verwandten?) Katharine Schwarg von Delkenheim gekauft worden und an Johann Gutenberg in wöchentlichen Raten zu zahlen war. Die halbe Rente foll fortan an die Mutter Gutenbergs verabfolgt werden, die andere Hälfte für Johann Gutenbergs Erben ftehen bleiben. Der Grund der Abänderung bleibt unklar; nur foviel ißverftändlich, daß die Kürzung der Rente durch gleichzeitige Verlängerung ausgeglichen wurde. Ueber derartige Abänderungen von Leibrenten, vergl. Hegel, Chroniken XVIII. Verfaffung S. 106f. Die Einwilligung Gutenbergs zu dem neuenVertrage ift vorauszufet^en. Dreierlei Nachrichten erhalten wir aus diefem Aktenßücke, die von Intereffe find: 1. Einmal erhalten wir die Betätigung, daß Friele, Gutenbergs Vater, 1430 nicht mehr am Leben war. Früher mußte man nach diefer Quelle annehmen, daß derfelbe kurz vor 1430 geftorben fei. Jetjt wiffen wir durch die Funde des Frh. Schenk, daß Friele Gensfleißh der Aeltere bereits im Jahre 1419 [färb (vgl. oben S. 74). 2. Aus unferer Urkunde ergiebt fich der berechtigte Schluß, daß Johann Gutenberg am 16. Jan. 1430 von feiner Vaterßadt abwefend war, weil feine Mutter eine Geldangelegenheit für ihn ordnete. Die Annahme v. d. Lindes (Gutenberg S. 18), daß Gutenberg damals noch unmündig gewefen, ift völlig unwahrßheinlich. Den vollen Beweis dafür, daß Gutenberg um diefe Zeit in der Fremde weilte, ergiebt übrigens die folgende Urkunde vom 28. März 1430; fie verbietet auch den Schluß auf feine Minderjährigkeit, da fie ihn als Anhänger einer politifchen Partei nennt. 3. Endlich erfahren wir, daß ihm eine Jahresrente der Stadt Mainz von 13 Gulden zußand. Die Hälfte derfelben foll von 1430 ab ruhen „nach tode Hennen,“ d. h. auf feinen Erben übergehen. Auf ungünßige Vermögensverhältnijfe läßt diefe Abmachung nicht fchließen. Nr. IV Sühnevertrag (Rachtung) des Erzbischofs Konrad III. zwischen den Geschlechtern und Zünften zu Mainz, in welchem u. A. Johann Gutenbergs Rückkehr in seine Vaterstadt freigegeben wird. 28. März 1430. [Tafel 5.] (Bl. 53 a ). Die alte rachtunge, die erczbifchoff || Cunradt feiger gemacht hat || Anno domini 1430. || 33 (Bl. 54 a ). Wir Conrat von gottes gnaden, des heilgen ftuls zu Mencze || erczbißhofF, des heilgen Romifchen rijchs in dutfchen || lannden erczkanczeler, bekennen vnd dun kunt aller- || menlich, die difen brieff vmmer anfehen, lefen odir hören || lefen, das wir bedrachtet han foliche irrunge vnd zwey- || dracht, fo leyder yczunt in den landen ge- meinlichen fint || vnd mee dan bifher gewonlichen ift, von dagen zu dagen || in dutßhen landen (ich erheben, vnd befunder folich zwey- || (chillikeit, die bifher in der ßadt Mencze zufchen den || erfamen von den alten geflechten off ein, vnd den erfamen || burgermeißern vnd radt, gemeinde vnd bürgern ge- || meinlichen zu Mencze off die ander fijten, fich erhaben, || offerftanden vnd ergangen hat, vnd zubeforgen, wo die || nit widderßanden DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 139 vnd hien gelacht würden, das dar || durch nit alleine der [ladtMencze, funder anfloffenden || landen vnd luten fchade, irrunge vnd verderplichkeit, beide || in geifllichem vnd in werntlichem ftade, entfteende modite: || Darumb folichs in zijt zuuerkomen vnd nach be- fundern || gnaden vnd willen, als wir zu der obgenanten ftat Mencze, || den] geflechten von den alten vnd zu den burgermeiftern, || radt vnd gemeinde gemeinlichen han, als billich ift, || nach dem fie vns gewant fin, fo han wir got dem || almechtigen zu lobe vnd zu eren, gutem wefen vnde Freden || der obgenanten ftadt mit bywefen der erfamen unfere || lieben befundern der ftede Worms, Spijer vnde || Franckfort erbern rede die obgenanten parthien mit irer beider || wiffen vnd bewilligunge früntlich vnd gütlich darumb || obir- tragen, geflacht vnd gerächt zu ewigen dagen in || der mafß hernach gefchreben fteet: Mit namen vnd zudem || irften als von des rats wegen zu Mencze, den zube- || (Bl.54 b ) ftellen als dan yczunt xxxv in den rat gene, das || nu fürbaßer zu ewigen dagen xxxvj in den rat gene || follen, derfelben follen zwölfe von den alten geflechten ||vnd xxiiijvon der gemeinde [fm]. 39 Vnd als yczunt nit me || dan drij menner von den alten in dem rade ficzen, follent || die von den alten bynnen difes jares friße nüne darzu || kiefen, nemlich an der flat, die yczunt an der zale xxxvj || gebrechen ; es enwere dan, das folich radampt von offgebunge 40 1| wegen odir anders ledig weren oder würden. Vnd || wereß fache, das bynnen difem nehften jare nit alsvil || ir radampt offgeben odir foj^von todes wegen odir || anders ledig würden, das fie an derfelben ftat ire zale || zwölfe mit namen erfollen mochten, fo follent fie doch || bynnen difem jare ire zale zwölfe kiefen, die mit den || von der gemeinde, dieyczunt in den rat geent, obe der || wole me dan xxiiij weren, zu rade gene follent. Vnd || follent die von der gemeinde, die yczunt in den radt || geent, auch in dem radeverliben bis alflange, das ir || einfteils ir radampt offgeben würden odir von todes || wegen odir foft ledig würden, bis das es kompt an die || zale xxiiij: da by fal es dan furtter von der gemeinde || wegen verüben vnd zu ewigen dagen an der zale xxxvj, || der xij von den alten vnd xxiiij von der gemeinde || fin follent vnd verüben. Vnd off wilch fijte einer odir || mee abgene würden, fal der rat gemeinlichen odir || der merer deil an der abgangen ftat uß der fijten, da dan || gebreche weren, ein odir mee, als vil dan gehöret, ratber || bidderber menner, die nit vndir zwenczig jaren alt fin, || angeuerde kiefen off den eydt. Wereß auch, da got || (Bl. 55 a ) lange vor fij, das die von den alten, fo fich gebürt, demrade || gemeinlichen off ir fijten zu kiefen, nit ratber menner hetten, || fo mochte der rat gemeinlich off das male an der abe- || gangen (lat uß der gemeinde kiefen. Vnd wan is fich || dar nach gebürt, das abir Jein radampt ledig würde, || fo folt der rat gemeinlichen an der abgangen ftat || vnd uß der fijten, daroff dan der ge- brechwere, einen odir || me andere off den eydt kiefen, alfo das die zale, als vorgerett || 41 ift, off beiden fijten erfüllet würde, vnd fal man das || auch alfo furtter halten, als dick fich das geboren wirdet, || in aller maffen, als vorgefchreben fleet. Auch ift gerette: || wereß, das Henne Waldertheimer obir kurcz odir übir || lang in die [ladt ziegen würde vnd burger dafelbß || fin wülde, wülde er dan zurade gene, weren dan uffer || den bürgern von den alten geflechten off die zijt zwölfe || in dem rade, fo fal einer von den zwölfen abtreden || vnd fal Henne Waldertheimer an des [lat zurade || gene, alfo das is by der zale zwolffen verübe, ane || alles argeüft vnd geuerde. Eß fal auch der rat || der xxxvj ein gemein vnuerdeilt rat fin, heifchen vnd || gehalten werden, vnd was das merer deil ußeryenvor || das be[te off den eydt erkennet in fachen, 140 K. SCHORBACH die yen ge- || boret zuhandeln, da by fal is bliben. Eg fal auch || niemantvndir den, die zurade gent, fie fint von den || alten odir von der gemeine, (ich befunder an einchen || ßeden beraden odir befprechen, funder was der vorgejchreben || gemeine vnuerdeilt rat zuhandeln hat, darumb follent || fie fich off dem rathufe gemeinlichen beraden vnd || befprechen ongeuerlich. Eg follent auch nu fürbaffer || (Bl. 55 b ) me affter dis jars zu ewigen dagen nit me dan drij bur- || germeiftere vnd drij rechenmeißere fin, alfo das die von der || gemeinde zwene burgermeißere vnd zwene redienmeiftere || haben vnd die von den alten einen burgermeißer vnd einen || rechenmeißer, audi alle jare von dem rade gemeinlichen || odir dem merer deil gekorne follent werden off den || eydt; vnd follent auch drij fluffele ßn zu der ßat || ßgele, damit man der ftat mifßuen pleget zuuer- ßgeln, || der iglicher burgermeißer einen haben fal. So follent || ßn drij fluffele zu dem groffenvnd alten ingeßgel || vnd zu der ftat friheit: derfelben flüffel einen der || burgermeißer von den alten haben fal, fo follent || die burgermeiftere vnd ratfherren ug der gemeinde || den andern flüffel han, fo follent auch die gemeinde || gemeinlich ug den zünfften, bürgern zu Mencze, || den dritten flüffel haben. Defglichen follent auch || die drij rechenmeißere drij flüffele zu dem gewelbe, || darin der ftadt regifter vnd gelt ge- halden wirdet, || haben mit namen ir iglicher einen. Eg fal auch || der rat gemeinlichen zu ewigen dagen alle jare || zwene buwemeiftere vnd wergkmeiftere off ir eyde vnd || ere kiefen, einen ug den von den alden vnd einen ug || den von der gemeinde. Soß alle andere ampt || in dem rade follent von dem rade gemeinlichen || off die eyde vnd ere odir dem merer deil des rades ge- || körne werden, alfo das keine deil einch befunder fortel || odir vorgabe daran habe. Audi follent die, die in || den rat gekorne werdent, folichen gewonlichen eydt || dun, als bifher gehalden vnd gefworen ift, angeuerde. || (Bl. 56 a ) Fürbaffer ift gerette: fo der rait ßczet, fo fal off yeder || fijten vnd bangk, da die von den alden plegen zu ßczen, || der eldeß von den alten anßczen vnd darnach der el- || deß von der gemeinde, vnd alfo die bangk furtter ug || hien ye einer von der gemeinde vnd darnach einer || von den alten, alfo das von beiden ßjten vnd bencken || der fefg nach dem alder von den jaren vnd doch nach || vorgefchreben vnderfcheit gehalten vnd geordent werden || fal. Me iß gerette: wanne is ßch geboren wirdet, || das des rades fründe inwendig odir ufwendig Mencze || gejchickt werdent, wilch dan vndir yen der rat be- || feiet, das wort zudun, der fal is dun nach der andern || rade. Eg follent auch die ratfherren, fo ße in der || ßat geßheffte ßnt, nach dem alter der jaren gene || vnd ftene. Auch follent die bürgere von den alten || geflechten bliben by iren münczrechten vnd gaden, gnaden || vnd friheiden, fo ße von vns, vnfern vorfaren, ercz- || bifchofe von dem ftifft zu Mencze hant, vnd vnuerdrengt || vnd vngeirret 42 von den bürgern vnd byfeffen || der ftadt zu Mencze, vnd follent burgermeiftere vnd || rat zu Mencze ße da by vor gewalt fchirmen, ane || alles geuerde. Auch fal ein fry zog ßn ug vnd in || der ftadt Mencze, eyme als dem andern, vnd were || einche gebott darwidder, das fal abe ßn. Eg follent || auch die burger- meißere ug der gemeinde vnd die || bürgere ug den zünfften von der gemeinde der fte- de || porten, thorne, muren, graben vnd flüffel darzu gehörig || inhaben, die begehen vnd verwaren der ßat zu || dem beften, als von alter her kommen ift, vngeuerlichen. || (Bl. 56 b ). Was da auch gefellet ug graben, almende odir andere || der ßadt rentten, das fal in der ßat gemeine rech- || enunge genczlichen fallen vngeuerlichen. Auch iß || DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 141 gerette, das die bürgere von den alten [vnd] 43 ire erben zu || ewigen dagen nicht plichtig fin follent noch gedrungen || werden zünfftig zuwerden, fie wollen is dan mit willen || gerne dun. Vnd wan 44 nu die von den alten etlicher |j ire fründe mit namen: Herman Furßenberg, wie wole || der inlendig i(t, vnd auch Hennen Hirczen, Henchin zu || Gudenberg, Ort Rudolffs felgen fone zur Eych, || Heincz Reyfe, die yczunt nit inlendig fint, Peter Genfe- || fleifch, die by den alden zu dirre zijt nit geweft fint, || nit mechtig fint, ift gerette: wereß, das derfelben || einer odir mee odir fie alle in difer füne vnd rach-|| tunge fin vnd fleh der gebrachen wolt, wan der odir || die des gefynnen odir begerten, in difer fiine vnde || rachtunge zu fin, den odir die folten die burgermeiftere || vnd rat vnd bürgere gemeinlich der (ladt Mencze || in dife füne nemen vnd kommen laßen, fich der zubruchen, || als die andern, angeuerde: alfo das der odir diefelben || des ir offen verfigelten briefe dem rade geben vor || fleh vnd ire erben, dife füne vnd rachtunge zu- halden. || Wereß auch, [das] 45 derfelben einer obgenant odir me fich obir || lang odir übir kurcz Widder die gemeine ftat dife || (une vnd rachtunge andreflfende feezte, tede odir vnder- || (lünde zudun, da enfollent die andern von den alden, || die in difer füne fin, denfelben nit zulegelich beholffen || odir beraden fin in dheine wife, noch mit Worten odir || wercken angeuerde. Auch ift Jorge Genfefleifch || von beiden obgenanten parthien in difer füne vnd || (Bl. 57 a ) rachtunge ußgenommen. Vnd heroflf fo follent beide parthien || gütlichen vnd fruntlichen gerächt vnd ein vor der andern || zu ewigen zijden libes vnd gutes ficher fin: doch das der || vorgefchreben eynmüdige rait fal vnd mag alle freuele vnd || miffedat der burger vnd ander by yen (Iraffen vnde || büßen nach lüde vnd ußwifunge des raits vnd der von || Mencze fride- buch, alfo das die {traffunge glich befchee, || is fij in dem rade odir ußwendig des rades, beide von || den alten odir der gemeinde, rijeh vnd arme, niemant || ußgeßheiden. Vnd fal fie niemants darin hindern odir || irren, doch alfo, das die andern, die folichen freuel nit || gedane hetten, des nit engelten odir darumb verarg- || willigen follent werden angeuerde. Auch fal der rat || kein groß fchult odir ußfart nit dun noch machen || odir auch kein verbünttenifß mit herren odir (leden || angene, eß fij dan mit wiffen vnd verhengnifß der ganczen || gemeinde, beide von den alten vnd auch von der gemeynde || von den zünfften, bürgern zu Mencze, odir iren fründen, || bürgern zu Mencze, den ein gemeinde alfdann macht || geben würde, folichs mit dem rade zu beflieffen. Vnd || wann die vorgefchreben füne vnd rachtunge mit vnfer || beider parthien gutem willen vnd wiffen gefcheen ift, || dauon fo han wir demüdicklich vnd flijßlich gebeten || vnd bitten in krafft diß brieffs den erwirdigen in || got vatter vnd herren, hern Cunrat, erczbifchoff zu || Mencze obgenant, vnfern gnedigen jieben herren, vnde || darzu die wirdigen herren des capittels zum dume || zu Mencze vnd auch die erfamen wifen burger- || meiftere vnd rat der dryer (tede Wormfß, Spijer || vnd Franckenfort, das fie ire ingefigel an difen briefF || (Bl. 57 b ) hant dun hencken, vns vnd vnfere erben vnd nachkomen || aller vürgefchreben ftücke zu befagende. Dann wir obgefchreben || beide parthien gerett vnd globet han, redden vnd globen || auch in krafft dis brieffs in guten trüwen an eins rechten || eydes ftat, dife vorgefchreben füne vnd rachtunge in allen || iren puntten vnd artickeln (tede, fe(te vnd vnuerbroch- 142 K. SCHORBACH lichen || zu ewigen dagen zuhalden vnd darwidder nummer zudun, || noch (chaffen gedane werden in einche wife, funder alle || geuerde. Darzu fo han wir burgermeißere vnd rat || der ßadt Mencze vnfer ftat groß vnd alt ingefigel, || vnd wir die gemeinde gemeinlich dafelbft vnfer der || gemeinde ingefigel, 46 vnd wir Clas Dulin der aide, || Wilkin Salman zum Alden Schultheifchen, Idel BerwolfF || vnd Heincz Rebßock audi vnfer ingefigel vor vns vnd || der obgenanten vnfere frunde wegen, die in difer rach-J| tunge fint, an difen briefF mit rechtem wiffen gehangen. || Des wir erczbifchoff Cunrat vnd capittel zum || dume zu Mencze obgenant, vnd wir die burgermeiftere || vnd rede der dryer ßede Worms, Spijer vnd || Franckenfort, auch obgenant, vns erkennen, das wir von || flijffiger bede wegen der obgeßhreben beider parthien || vnfere ingefigele by des rats vnd der gemeinde || der ftat Mencze vnd auch by der obgenanten Clas Dulins || des alten, Wilkin Salmans zu dem alten Schultheißen, || Idel Berwolff vnd Heincz Rebßock ingefigele an difen || brieff gehangen haben, fie, ire erben vnd nachkomen aller || obgefdireben fachen vnd artickele zubefagen, ftede vnd feße || gehalten werden. Geben off den dinftag nehß kommen || iß der funtag, da man fang in der kirchen letare Jherufalem, || da man (chreip nach Crifti gebürt Mccccxxx jare. || 47 [= 28. März 1430]. Die Originalausfertigung diefer Urkunde auf Pergament mit den 10 anhängenden Siegeln blieb nicht erhalten. Ueberliefert ift eine alte Copie im Codex Nr. II, 18 der Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M., der die „Mainzer Chronik“ enthält. Es iß eine Papierhandfchrift des 15. Jahrh. in kl. fol. in Holzlederband (29><20 cm) von urfpr. 346 gez. Blättern. Verfchiedene Hände waren bei der Niederfchrift des Manufkr. befchäftigt. Eine genaue Befchreibung der Hs. findet [ich bei Hegel, Chroniken XVII, S. XIX ff, wo auch überdie früheren Beßrer Auskunft gegeben iß. Einer derfelben fchrieb auf die Innenfeite des hinteren Deckels als Titel: „Diß buch iß von alten dingen der erlichen ßadt Mentje“ und darunter die Jahrzahl 1581. Die Rachtung bildet in der Frankfurter Hs. ein Heft von 6 Bll. für ßch, ße ßeht auf Bl. 53*—57b; Bl. 58 iß leer. Das Bl. 53 bildet das Titelblatt und enthält auf der Vorderfeite nur die Ueberfchrift. Ueber fpätere Copien findet man Näheres bei Hegel a. a. O. und bei Heffels, Gutenberg S. 13 ff. Den erßen Abdruck der Rachtung gab 1727 auszugsweife Joannis, Script, rer. Mog. III S. 460, welcher 2Manufkripte heranzog. Beffer und vollßändig edirt iß die Urkunde bei Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs S. 67 ff, deffen Text auf dem Frankfurter Ms. beruht. Einen Auszug bietet Wetter, Erfind. d.Buchdr. S. 45 Anm.; vgl. auch Schaab IIS. 222 Nr. 73. Von der Linde (Gutenberg Urk. I) druckte Köhlers Text wieder ab, einen modernen Auszug gab er Gefch. d. Erfind, d. Buchdr. III S. 745—47. Die beße Ausgabe beßtjen wir jeßt bei Hegel, Chroniken XVII S. 73—78, doch wurde die Orthographie geändert und es begegnen Verfetten und Auslaffungen. Die Orthographie unferes Dokumentes zeigt die Merkmale der 2. Hälfte des 15. Jahrh. Der Mainzer Schreiber, der die Urkunde copirte, hat die Manier, faß alle u mit 2 Punkten zu verfehen. In der Trans- fkription iß dies nicht wiedergegeben, abgefehen von den Fällen, wo das Zeichen Berechtigung hatte. — Zu der Tafel iß zu bemerken, daß nur die Seite 56b ; n Nachbildung gegeben wurde, auf welcher ßch in Zeile 10 der Name Gutenbergs findet. Die Randbemerkung auf diefer Seite, die Gutenberg betrifft, rührt nicht von Joannis her, wie man früher annahm, fondern von Joh. Ernß von Glauburg, der auch viele Worte im Texte roth unterßrichen hat. Gegen die Aechtheit diefer alten Urkunden-Copie iß nicht das Geringfte geltend zu machen. Audi Heffels vermochte nichts vorzubringen, obwohl er die Mainzer Chronik, in der fie enthalten ift, zeitlich herabzudrücken fuchte. Er hat übrigens das Manufkript gar nicht unterfucht und urtheilte nur nach der vom Beßßer in den Codex eingeßhriebenen Jahrzahl 1581. Nach Kenntnißnahme der Hegelfchen Publikation mußte er (S. 183) feinen Irrtum widerrufen. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 143 Der Inhalt unferer Urkunde bietet keine befonderen Schwierigkeiten. Die fogenannte „Rachtung“ vom 28. März 1430 iß ein Sühnevertrag, der nach den langwierigen Streitigkeiten zwißhen den Mainzer Geßhlechtern, den „Alten,“ und der Gemeinde einen Ausgleich herbeiführte. Die Uebereinkunft iß durch die Bemühungen des Erzbifchofs Konrad III. von Mainz unter Mitwirkung der Städte Worms, Speyer und Frankfurt zu Stande gekommen. Zur Beglaubigung des Vertrags wurden außer den Siegeln der 4 Vermittler das alte Stadtfiegel und das Gemeindefiegel von Mainz fowie Namens der Gefchlechter die Ingeßgel von 4 Patriziern der Urkunde angehängt. Ueber die nähere Veranlagung zu der Rachtung fehlen fichere Nachrichten; Vermuthungen darüber giebtjoh. Guß. Droyfen in feinem Auffat; über Eberh.Windeck. 48 Der Vertrag vom 28. März 1430 war nichts anderes, als eine neue Stadtverfaffung, die allerdings (Ilion 1437 durch einen neuen Vergleich wieder abgeändert wurde. Durch die Rachtung von 1430 erhielten die „Alten“ mancherlei Zugeßändniffe; ihre hergebrachten Rechte am Münzen etc. wurden ihnen zugefichert und ebenfo ein beßimmter Antheil an den Rathsßellen und Aemtern, auch füllten ße nicht zum Eintritt in die Zünfte genöthigt fein. Ein Punkt in der Uebereinkunft befagte, und dieferiftfür uns von befonderem Intereffe, daß auch die freie Rückkehr mehrerer Ausgewanderter aus den alten Gefchlechtern ausbedungen wurde. Unter den Zurüdeberufenen, die zur Zeit „nit inlendig“ waren, ift auch Hendiinzu Gudenberg, alfo unfer Johann Gutenberg, namentlich aufgeführt. Wir erhalten hierdurch die Beßätigung, daß derfelbe zu Anfang desjahres 1430 nicht in feiner Vaterßadt Mainz wohnte, was man (chon aus der vorhergehenden Urkunde (Nr. III) fchließen durfte. Nunmehr war es Gutenberg freigeßellt, in feine Heimath zurückzukehren, er mußte nur nach dem Wortlaute des Vertrags einen „offen verßgelten brief dem rade geben . . ., die füne und rachtunge zu halden.“ Aus Gründen, die uns unbekannt find, (cheint derfelbe hierauf nicht eingegangen zu fein. Jedenfalls treffen wir ihn im Jahre 1434 noch in der Fremde, und zwar in Straßburg. Die Stadt Mainz aber (chädigte Gutenberg zunächß dadurch, daß ße den Verpflichtungen gegen ihn nicht nachkam und die ihm zu- ßehenden Renten (zinfe und gülte) nicht ausbezahlte (vgl. Nr. VI). Nr. V* Theilung der Hinterlassenschaft von Else Gutenberg unter ihre Kinder . 2. August 1433. „Ao. 1433. Sontags nach Vincula Petritheilen Claus Vitjthumb und Elsge feine Hfr. mit Frielen und Hennen Gensfleifch Gebrüdern all dz Guth, fo ihre Schwieger und Mutter felige Elsge verlaffen. Teßes Johan Leyhemer, Rudolf Humbrecht, Reinhard Weydenhoff und Peter Gelthauss.“ Die Original-Urkunde ift verloren. Obiger Auszug ift überliefert in Joh. Max. zum Jungen, Frankfurter Gefchlechter-Chronik (1634) Theil III fol. 390, einem Manufkript im Staats-Archiv zu Darmftadt. Ueber die Quelle vgl. Nr. I, ferner die Ausführungen des Frh. Schenk oben S. 75, 115 und 130. Die Zuverläfßgkeit des vorßehenden Urkunden-Auszuges zu bezweifeln, iß kein Grund vorhanden. Ob bei der Erbßhaftstheilung Gutenberg perfönlich in Mainz an- wefend war oder durch einen feiner Angehörigen oder Verwandten dabei vertreten wurde, wie es am wahrfcheinlichften iß, kann aus dem kurzen Excerpt der zum Jungen- fchen Chronik, welche nur genealogifche Zwecke verfolgte, nicht entnommen werden. Auch über die Größe des Erbtheils und die Art der Theilung erfährt man nichts (eben- 144 K. SCHORBACH fowenig wie inNr.I), fodaß wir in dieVermögensverhältnifle Gutenbergs keinen Einblick erhalten. Aber wir lernen doch mancherlei Neues aus diefer urkundlichen Nachricht. Das Todesjahr der Mutter Elfe zu Gutenberg (1433) iß jetjt ßchergeßellt, über welches man bisher im Unklaren war. Die Annahme, daß Gutenbergs Mutter noch in einer Urkunde von 1457 (Schaab II Nr. 286) vorkomme, wird damit hinfällig; vielmehr iß die darin genannte Eisgin Gutenberg ohne Zweifel Elfe, die Witwe von Friele Gens- fleifch zu Gutenberg, alfo Johann Gutenbergs Schwägerin. Audi die bisher unbekannte Schwefter Gutenbergs Elfe tritt uns bei der Erbjchaftstheilung von 1433 entgegen. Ihren Gemahl, Clas Viztum, kennen wir bereits aus Nr. I. Im Jahre 1436 wird er uns wieder begegnen, indem er eine Zahlung für Gutenberg von der Stadt Mainz empfängt (vgl. Nr. VIII). Von den genannten Zeugen war der Stadtrichter Johann Leheymer Gutenbergs Stiefoheim (vgl. oben S. 101); er wird uns fpäter wiederholt (Nr. VIII u. XIII) Vorkommen. Verwandte waren auch die Zeugen Rud. Humbrecht und Peter Gelthus. Zu dem Inhalt diefer Urkunde vgl. man noch die Bemerkungen bei Nr. VII. Nr. VI Johann Gutenberg verspricht vor dem Rathe der Stadt Strassburg, den von ihm in Schuldhaft genommenen Mainzer Stadtschreiber Nikolaus freizulassen und auf die zugesagte Bezahlung von 310 Gulden zu verzichten. 14. März 1434. IchJohannGenfefleifch derjunge, genantGutemberg, künde mit diefem briefe: Als die erf[amen] wifen burgermeifter vnd rat der ftadt zu Mentje mir jerliches ettliche zinße vnd gülte verbunden ßnt zu geben, nach innhalt der briefe, die da vnder andern luter innhalten, were daß ße mir mine zinße nit richtetent vnd bezahleten, daß ich ße denn mag angriffen, bekümbern vnd pfenden: wenn mir nun ettwie vil verfeffener 49 zinße von der obgenanten ftatt Menze vßeftat, vnd mir von inen vntjhar nit bezahlet werden künten, darumb fo habe ich miner berlicher notdurfft halb zu hern Niclaufe ßat- fchriber zu Mentje griffen, vnd er hat mir gelobt vnd gefchworen drü hundert vnd x guter Rhinijcher gülden zu geben, zu weren vnd zu antwurten gen Oppenheim, in den hoff zum Lamparten 50 mines vettern Ort Geldhuß, 51 hinnen vntj pfingeften (chireß komen. Bekenne ich mit difem briefe, daß die meißer vnd rat der ßat Straßburg fo verre mir geret haben, daß ich inen zu eren vnd zu liebe denfelben hern Niclaufen den ßatt- fchriber folicher behabung vnd gefengnifle vnd auch der iij c vnd x gülden willeclich ledig gefeit habe. Datum vff fonntag nach fantGregorien tag des h[eiligen] pabßs A[nno] 1434 [= 14. März 1434]. 52 Die Ausfertigung der Originalurkunde auf Pergament if verloren. Erhalten war in den früheren Befänden des Straßburger Stadtarchivs das Concept derfelben, die bei der Verhandlung felbf gefertigte Niederfchrift. Diefe fand pch nach Schöpflin in dem Protokoll der „Kontraktfube“ von 1434. Nach Analogie der noch erhaltenen Bände diefer Akten haben wir uns den verlorenen Papiercodex als einen mittleren Quartband in Schweinslederdecke vorzufeilen. Er wird in den Stürmen der Revolution mit vielen andern Befänden des Stadtarchivs vernichtet worden fein. Nach M. Vachon, Strasbourg. Les musees, les biblio- thüques S. XVII foll der Band mit der alten Straßburger Bibliothek verbrannt fein, was aber wohl auf Mißverfändniß feiner Gewährsmänner beruht. Durch den Straßburger Archivar Jak. Wencker wurde unfer Aktenfück fpätefens 1740 im fädtifchen Archiv entdeckt und an den Hiforiker Jo. Dan. Schöpflin mitgetheilt. Diefer kennt es bereits in feinem Programma vom 13.0ct. 1740,das wieder abgedruckt if in SchöpflinsCommentationes hiforicael741,S.557—60. Näher bezeichnet er das Dokument in den Memoires de l’Acad. des Inscript. XVII, S. 765. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 145 Publicirt ift die Urkunde zuerß bei Schöpflin, Vindiciae typogr. 1760 im Anhang als Doc. Nr. I; hiernach bei Wetter, Erfind, d. Buchdr. S. 49 Anm., bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. III und moderniflrt in deinen Erfind, d. Buchdr. III, S. 747. Eine englifdie Ueberfetjung von H. H. Howorth [teht in der Academy 1896, S. 13. Vgl. außerdem noch Meermann, Origines typogr. I, S. 167 Note bf., Oberlin, Annales de la vie de Gutenberg (1801) S. 16, Schaab I, S.26 Nr. 1 u. S. 30 Nr. 1, A. Bernard, Orig, de l’impr. I S. 119, Heftels, Gutenberg S. 18, Nr. 4 und Zeitfchr. für Gefch. d. Oberrheins N. F. VII, S. 583. Die Aechtheit diefer Urkunde ift gegen jeden Zweifel gefiebert. Selbfl Heffels, der doch viele von Schöpflin mitgetheilte Nachrichten über Gutenberg verdächtig findet, hat nichts einzuwenden vermocht. Aber feine Sucht, überall Fälfchungen aufzufpüren, hat minderwerthige Nachbeter angefteckt. So hat K. Faulmann 53 in feinem dilettantifchen Buch über die Erfindung der Buchdruckerkunß unfer Dokument zu verdächtigen ver- fucht. Seine äußerß fchwachen Gründe wurden aber vonWyß 54 glänzend widerlegt. Auch neuerdings erklärte der Engländer H. Ff. Howorth 55 die Urkunde für eine Fälfchung Schöpflins und fand fie „ridiculous and incredible.“ Seine Ausführungen verrathen die- felbe Unkenntniß und Kritiklofigkeit, wie diejenigen feines Vorgängers. Zur Widerlegung greife ich nur einen fprachlichen Punkt heraus. Schon allein die faljche Lefung bei Schöpflin „miner Vettern Artgeld huß“ ftatt des zu emendirenden „mines vettern Ort Geldhuß“ muß fofort jedem Urtheilsfähigen beweifen, daß Schöpflin diefe Urkunde nicht erfand, fondern wirklich vor fich hatte. Aber was weiß Herr Howorth von Ort Gelthus, dem Verwandten Gutenbergs? Schöpflin fand offenbar in der Handfchrift „Ortgeldhuß,“ wie der Name oft zufammengefchrieben wird, und verftümmelte den Gejchlechtsnamen, den er ebenfowenig kannte, wie nach ihm Faulmann und Howorth. Auch der Lefefehler „vergeffener zinße“ ftatt „verfeffener zinße“ erweift deutlich das Mißverßändniß des Herausgebers. Wegen der oft verdächtig befundenen Bezeichnung Gutenbergs als „Johann Genfefleifch der Junge“ verweife ich auf die Darlegung des Freih. Schenk oben S. 78. Diefe erße Straßburger Urkunde von 1434 iß von befonderem Interejfe, weil darin zum erßen Male Gutenberg felbft handelnd auftritt, und zwar in einer Streitfache, diezwijchen ihm und feiner Vaterßadt Mainz fchwebte. Diefe hatte Gutenberg, als er 1430 nicht in die Heimath zurückkehrte, gewifle Renten, welche fie ihm fchuldete, widerrechtlich vorenthalten. Nach den Schuldbriefen der Stadt, die er in Händen hatte, durfte er bei Verweigerung der Zahlungen Mainz „angriffen, bekümbern und pfenden.“ Gutenberg machte nun 1434 von dem ihm zuftehenden Rechtsmittel Gebrauch und nahm den Mainzer Stadt- fchreiber Nikolaus von Werstat, 56 der in irgend einer Sendung nach Straßburg gekommen fein muß, dafelbß in Schuldhaft. Er that es „berlicher notdurft halb,“ wie er felbß angiebt, alfo in offenbarer Nothlage. Nikolaus mußte fchwören, die rückßändige Summe von 310 rheinifchen Gulden bis Pfingften nach Oppenheim an Gutenbergs Vetter Ort Gelthus abzuliefern. Auf Fürfprache von Meißern und Rath der Stadt Straßburg gab jedoch Gutenberg nicht nur denVerhafteten wieder frei, fondern fagte ihn perfönlich auch der Schuldfumme ledig. Gutenbergs Verhalten in diefer Angelegenheit zeugt von Ent- fchloffenheit und Thatkraft, aber ebenfowohl von Umficht und kluger Berechnung. Die Rückßchtnahme auf die Stadt Straßburg, in deren Mauern er als Hinterfaß Schutj und Schirm genoß, wird ihm vortheilhaft erschienen fein und auf feinen Entfchluß eingewirkt haben. Auch auf den Dank des Nikolaus von Werftat durfte er rechnen. Jedenfalls blieb Gutenbergs Vorgehen nicht ohne Erfolg, wie ein kleiner Fund erweiß, den ich im Mainzer 146 K. SCHORBACH Stadtrechnungsbuch von 1436 gemacht habe. Die Stadt Mainz zahlte thatfachlich von den „verfeflenen“ d. h. rückftändigen Zinfen nach (vgl. Nr. VIII). Man hat aus dem Verzicht Gutenbergs auf die anfehnliche Summe von 310 Goldgulden (rund 2400 Mark) gefchloffen, dag er fich damals (1434) in leidlich guten Verhältniffen befunden habe. Aber feine eigenen Worte in obiger Urkunde fprechen von „berlichernot- durft.“ Seine pecuniäre Lage wäre beffer zu beurtheilen, wenn wir wügten, was ihm 1433 aus der Hinterlaffenfchaft feiner Mutter zugefallen i[t (vgl. Nr. V). Von einer Rente, welche Gutenberg am 30. Mai 1434 von feinem Bruder Friele Theilung halber zugeßanden wurde, hören wir in der folgenden Urkunde. Nr. VII Johann Gutenberg trifft mit der Stadt Mainz ein Uebereinkommen wegen einer von seinem Bruder Friele ihm überlassenen Leibrente. 30. Mai 1434. Item ifl man oberkommen mit Hengin Gudenberg, Frielen Genffefleifche feligen fone, als von der xiiij. gülden wegin, die da ßent off Frielen, finen bruder, wonhafftig zu Eltuil, die dann dem obgenanten Hengin zu deylunge worden fint. Alfo das man demfelben Hengin Gudenberg nu forter alle jare, fo lange er lebet, xij. gülden geben fall, die halb fallen follent off Katherine, vnd halber Vrbani. Actum dominica proxima poft Vrbani anno etc. xxxiiij. (1434). [Dieser aus dem Schuldbuch der Stadt Mainz von 1429 stammenden Urkunde füge ich zur Ergänzung den von Joannis III, S. 456 mitgetheilten, etwas abweichendem Text bei, den er einer anderen Quelle, einem Mainzer Calendarium, entnahm.] Item, als Hengin Gudenberg, Frielen Genffefleifchen fon, xiiij gülden jerlicher gultenvff leptage Frielen, fins bruders, gehabt hat, dowill er nu forter alle jare fin leptage vß nit me nemen, dan zwolff gülden an golde, vnd darüber hat er eynen nuwen brieffe, der ime zußet, vnd den alten brieffe hat er vbergeben, vnd auch off die obigen zwene gülden genzliche zu dorchtedig 57 off verziegen: vnd feilt yem die gulte halber off fant Katherinen dag, vnd halber off fant Vrbans tag. Actum off fontag nehjt nach fant Vrbans tag, nach gots gebürte dufentvier hundert vnd in dem vier vnd dryffigißem jare. [=30. Mai 1434]. 58 Die Original-Ausfertigung des Vertrages iß nicht erhalten. Das Dokument war (wie Nr. III) im ver- fchollenen Schuldbuch der StadtMainz, einem Manufkript von 1429 überliefert, und zwar auf Seite32. Nach Schaab I S. 54 befand (ich der Codex noch 1830 in Frankfurt (vgl. die Notizen zu Nr. III). Auf Grund der handfchriftlich vorliegenden Mittheilungen von Joh. Ernß von Glauburg wurde der Eintrag des Schuldbuchs zuerß veröffentlicht bei Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs S. 82 Nr. 16 und danach bei Schaab I S. 45 Nr. 6 (vgl. dazu deffen Bemerkungen I S. 53 und II S. 227 Nr. 85), fodann bei Wetter, Erfind, d. Buchdr. S. 38 Anm. und v. d. Linde, Gutenberg Urk. IV. Der obige Text nach der Köhler mitgetheilten Abfchrift aus dem Nachlaße des J. E. v. Glauburgs im Darmßädter Archive, Acten, Adel, v. Glauburg. Joannis, Script, rer. Mogunt. III S. 456 unter XXIII hat den Eintrag nach anderer Quelle, „ex vetußo quodam Calendario [ive libro Civitatis Moguntinae foenebri olim f. 74“ mit abweichendem Wortlaut mit- getheilt. Nach diefem Text druckte v. d. Linde, Erfindung d. Buchdrudckunft III S. 747 in moderner Faffung ab, gab aber als Quelle das Mainzer Schuldbuch an. Vgl. noch A. Bernard, Orig, de l’impr. I S. 118 und Heffels, Gutenberg S. 19 Nr. 5, wo die Literatur weniger forgfältig, als fon[t, notirt iß. Nach einer Notiz bei M. Vachon, Strasbourg. Les musöes S. XVIII Nr. 2 könnte Mancher glauben, daß die alte Straßburger Bibliothek bis 1870 eine Urkunde von der Hand Gutenbergs befeffen habe, welche ßch auf obige Rentenumfchreibung bezogen hätte. Die Mittheilung Vachons iß aber fo thöricht, daß nur ein Mißverßändniß vorliegen kann. Solchen Unßnn haben ihm feine Straßburger Gewährsmänner, Prof. Reußner etc., nicht berichtet. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 147 Vorliegendes Aktenftück iß unzweifelhaft acht. Weder Heffels noch feine Anhänger haben etwas dagegen geltend gemacht, obwohl fie das Original nicht mehr nachprüfen konnten. Enthielte dies Dokument freilich irgend etwas von Bedeutung, fo wäre ihnen auch dies Zeugniß gewiß verdächtig erjchienen. Der Inhalt unferer Urkunde ift deutlich, doch fehlen uns zu völliger Klarheit ergänzende Nachrichten. Es handelt fich um eine Rentenumfchreibung. Durch Abkommen zwijchenJohannGutenberg und Mainz wird eine dem älteren, damals inEltville wohnenden, Bruder Friele G. zuftehende Leibrente von 14 Goldgulden (uf leptage Frielen) auf den jüngeren Bruder, Johann G. (fin leptage vß) übertragen. Dabei willigt Gutenberg in die Herabfetjung der Rente auf jährlich 12 Gulden. Die neue Leibrente foll in zwei halbjährigen Raten, am S. Katharinen-Tag (25. November) und S. Urbanstag (25. Mai), gezahlt werden. Gutenberg erhält von der Stadt Mainz einen neuen, auf feinen Namen lautenden Schuldbrief, nachdem er den alten Schuldbrief feines Bruders zurückgegeben hat (vgl. die 2. ausführl. Textrecenfion bei Joannis). Die Herkunft der Rente wird nicht angegeben, als Urfache der Uebertragung führt aber das Mainzer Schuldbuch an, daß die 14 Gulden Gutenberg „zu deylunge worden ßnt.“ Man wird alfo an die Erbfchafts- theilung von 1433 (vgl. Nr. V) denken können und darf etwa vermuthen, daß Friele aus dem Nachlaß der Mutter irgend einen Antheil Gutenbergs übernahm und dafür feine Leibrente abtrat. Daß diefe bei der Uebertragung um 2 Goldgulden gekürzt wurde, könnte (Ich aus dem geringeren Alter des neuen Rentenempfängers erklären. Andere Gründe für dies Zugeftändniß Gutenbergs kennen wir nicht. Daß Gutenbergs Vorgehen gegen den Mainzer Stadtfehreiber Nikolaus von Werßat im März 1434 (vgl. Nr. VI) auch von Einfluß aufFeftfetjung diefes neuen Uebereinkommens mit feiner Vaterßadt war, ift möglich, aber keine nothwendige Annahme. A. Bernard (a. a. O.) hat die Vermuthung ausgefprochen, daß Gutenberg zur Regelung diefer finanziellen Angelegenheit auf kurze Zeit von Straßburg nach Mainz gekommen fei. Diefe Annahme ift jedoch durchaus unnöthig und durch nichts bedingt. Nr. VIII Einträge im Mainzer Rechnungsbuch vom Jahre 1436. [Tafel 6], Einen bisher unbekannten Eintrag entdeckte ich in der Mainzer Stadtrechnung von 1436 unter der Rubrik: „Vfgeben der verfeffener vertedingter gülten diß zükunfftigen Jars.“ Darunter ift auf Bl. 40 a , Spalte I Z. 18—21 folgender Poßen an Dominica Quaft gebucht: Item Hengin Gudenberg von der vergangen faßen || Franckforter meffen von aller verfeffener gülten || wegin xxxv gülden an golde. Recepit Clais Viczt- dum et dedit || quitanciam. Dazu kommen die (chon früher von Heffner (a. a. O.) ganz ungenau veröffentlichten Einträge. So fteht in der Rubrik: „Vßgeben der verjehrieben gülten diß zukünftigen Jars“ unter Dominica Cantate auf Bl. 21 b , Spalte I Z. 6—10: Item || Henne G e n f fe f 1 e i f fe gnant Gudenberg von Richter || Le- heymers feligen wegin von Anuncciacionis Marie neft || vergangen zu widderkauff x gülden an golde. Recepit Cias Vicztdum || et dedit quitanciam. 59 Ferner wird unter der gleichen Rubrik „Vßgeben der verjehrieben gülten“ alle 14 Tage eine Zahlung von 16 Schillingen vermerkt, die „zu Gudenberg“ geleißet wird. 148 K. SCHORBACH Der erße Eintrag diefer Summe, der 23 mal wiederkehrt, findet {ich unter Dominica Quaß auf Bl. 20», Spalte I, Z. 13: 60 Item zu Gudenberg xvj ß [d. h. 16 Schillinge]. Nur einmal wird eine Doppelrate verabfolgt, nämlich 16 Tornofen. 61 Diefer Popen, unter Dominica Johannis Baptißae gebucht, lautet auf Bl. 24 a , Spalte I, Z. 29: Item zu Gudenberg xvj tornos von || zweyn penfien. Das Original befindet (Ich im Kgl. Kreisarchiv zu Würzburg, „Einnahmen- und Ausgabenbuch der Stadt Mainz“ vom Jahre 1436/37. Es iß ein Codex mit Schweinslederdecke mit 63 Pergam.-Blättern in folio (37><27 cm) und einem Anhang von 50 Papierblättern in 4°. Diefe Stadtrechnung wurde laut Eintrag auf Bl. 1« „fub dominis computißis Heinrico Kommoff, Nicolas Reyfe et Heinrico Ifenecke anno domini milleßmo quadringentefimo triceflmo fexto“ angelegt. Die Jahresrechnung beginnt mit dem Oßerfonntag (8. April) 1436 und fchließt mit der Woche nach Opern (6. April) 1437. Ueber die Eintheilung des Rechnungsbuches vergl. die Angaben bei Hegel, Chroniken XVIII S. 104—110. L. Heffner hat 1858 in einem Auffaße: „Zur Gefchichte der Erfinder [!] der Buchdruckerkunß“ (Archiv des hißor. Vereins von Unterfranken XIV S. 168ff) Auszüge aus den Mainzer Rechnungsbüchern gegeben, welche die Familie Gensfleifch betreffen. Die Excerpte aus der Stadtrechnung 1436/7, worin Einträge über Gutenberg pehen, gab er auf S. 171, aber in ganz fehlerhafter und ungenauer Weife. Eine Hauptpelle über Gutenberg entging ihm dabei. A. v. d. Linde, in feinem „Gutenberg“ hatte die Stellen überfehen; er wurde erp fpät (durch die Recenßon von Wyß, Quartalbl. des hip. Vereins für d. Gr. Helfen 1879 S. 10) auf die Quelle aufmerkfam und druckte die von Heffner ausgezogenen Einträge, ohne diefelben nachzuprüfen, mit allen Mängeln wieder ab (Erfind, d. Buchdr. III S. 748). Audi die falfche Schlußfolgerung Heffners (S. 171) hat er unbefehen übernommen. Ein Zweifel an der Aechtheit unferer Quelle iß ausgejchloffen. Heffels hat diefelbe nicht unterfucht, als er im Würzburger Archiv Nachforfchungen anftellte. Sie war ihm unbekannt geblieben, obwohl er fie aus der Wyßfchen Recenßon über v. d. Lindes Gutenberg hätte kennen follen. Die Einträge im Mainzer Stadtrechnungsbuch von 1436, welche ßch auf Gutenberg beziehen, (chließen ßch ausgezeichnet an andere urkundliche Zeugniffe an, die man früher nicht anzuknüpfen vermochte. Nicht ohne Bedeutung iß der oben abgedruckte, von mir entdeckte Poßen, worin eine von Mainz an Johann Gutenberg ausbezahlte rückftändige („verfejfene“) Gülte gebucht iß. Wir haben damit jetjt den Anfchluß an die Straßburger Urkunde vom 14. März 1434 (Nr. VI). Gutenbergs Nachgiebigkeit gegen den Rath der Stadt Straßburg blieb alfo nicht ohne Erfolg. Deffen Fürfprache wird er es zu verdanken haben, daß feine Vaterßadt Mainz nunmehr ihren Verpflichtungen nachzukommen fuchte und die fchuldigen Renten ihm nicht mehr vorenthielt. Vielleicht verzeichnete das verlorene Rechnungsbuch von 1435 ßhon eine Abßhlagszahlung. Jetjt haben wir aber den ßcheren Beweis, daß im Jahre 1436 am Sonntag nach Oßern Gutenberg 35 Goldgulden an „verfeffenen“ Gülten nachgezahlt wurden. Diefe Summe empfing für den Abwefenden fein Schwager Clas Vitjtum und ßellte eine Quittung darüber aus. Der andere Poßen in der Mainzer Stadtrechnung von 1436, unter dem Sonntag Cantate (Bl. 21 b ) eingetragen, betrifft eine „verfchriebene gülte“ von 10 Goldgulden, die Gutenberg von Richter Leheymer zugefallen war (vgl. dazu oben S. 102). Auch diefe Zahlung hat Gutenbergs Schwager Clas Viztum in Empfang genommen und darüber quittirt. Johann Leheymer, der Stiefoheim Gutenbergs, war kurz zuvor geftorben, denn wir finden in unferem Rechnungsbuch auf Bl. 16a verfo unter der Rubrik: „Diffe gulte iß abgeßorben ßnd Oßern“ als zweiten Eintrag: „Item Johan Leheimer 104 gülden.“ Diefe Gutenberg DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 149 verschriebene Rente von 10 Gulden begegnet uns wieder in der Straßburger Urkunde von 1442 (Nr.XIII); darin verpfändet nämlich Gutenberg diefelbe dem St. Thomas-Stift in Straßburg, bei dem er ein Kapital von 80 Pfund Straßburger Pfennige aufgenommen hatte. Bei dem Kontrakt übergab Gutenberg den deutfchen Verfchreibungsbrief über diefe Gülte von 10 Gulden (inftrumentum defuper teutonice confectum). 62 Ueber den in unferem Rechnungsbuch weiter vorkommenden Eintrag: „Item zu Gudenberg XVI ß,“ welcher alle 14 Tage wiederkehrt, wage ich keine Entfcheidung. Heffner, der übrigens nur zwei diefer Poften bemerkte, bezog ihn auf Gutenberg felbß. Aber dies ift nicht ohne Weiteres ficher, da kein Empfänger der Rente (wie oben) angegebenwird. Ursprünglich glaubte ich, daß die Mutter Elfe zu Gutenberg die Empfängerin fei, die ja fchon 1430 eine ähnliche „penße“ erhielt (vgl. Nr. III), aber durch Frhrn. Schenk wiffen wir jetjt, daß diefelbe bereits 1433 verftorben war. Zu bemerken ift, daß diefe kurzen Einträge immer direkt auf den Poften: „Item zum Vitjdum . . .“ folgen, der ebenfalls ohne nähere Namensnennung fteht. Jedenfalls wurden diefe Zahlungen in Mainz an einen Einheimifchen geleißet, da kein Vertreter genannt wird. An eine Zahlung an das Haus „zu Gudenberg“ in Mainz ift kaum zu denken. Möglicherweife ftand die Gülte von 16 Schillingen dem Bruder Gutenbergs, Friele Gensfleifch zu Gudenberg zu, der unter diefer Bezeichnung auch in unferm Rechnungsbuch vorkommt. Volle Sicherheit in diefem Punkte wird man wohl Schwerlich erreichen. In den Späteren Mainzer Stadtrechnungen von 1449, 1458 und 1460 kommt Gutenbergs Name auffälligerweife nie mehr vor; 1449 begegnet nur noch Elfe Hirtj, die verwitwete Schwägerin deffelben. 63 Nr. IX Einträge im verlorenen Strassburger Helbeling-Zollbuch von 1436 — 40. Die im vernichteten StraßburgerHelbeling-Zollbuch 64 (d.h.Weinungeld-Regißer) früher überlieferten Poften, welche Gutenberg betreffen, kannte man bisher nur aus Schöpflins Mittheilungen (vgl.unten). Jetjthabe ichdieQuelle entdeckt,ausweicher fie floffen. Eswar nicht das Zollbuch felbft, fondern handschriftliche Collectaneen des Straßburger Archivars Jak. Wencker (J* 1743), die vor kurzem in das Thomas-Archiv in Straßburg gelangten (Varia ecclesiast. XI in fol.). Wenckers Excerpte Sind genauer und geben die Rubriken Sorgfältiger, als Schöpflin, was für uns nicht ohne Werth ift. Die Wencker’fchen Auszüge der auf Gutenberg bezüglichen Stellen aus dem Zollbuch von 1436—40 lauten auf Bl. 299“ Z.20ff: „Extract Helbeling Zoll-Buchs de Anno 1436 et sqq. biß 40 inclufive, angefangen uff Mendag neß noch dem Sübenden tag anno XXXVI [d. h. am 1. Januar 1436]. Tit. Noch-Conftofeler. Item Hans Gutenberg von Men 5 .“ [Hierzu bemerkt Wencker: „Iß cancelliert und vnder die folgende Rubric deren, die mitniemand dienen t, gefettet worden.“] Unter diefer Rubrik, die nach andern Notizen Wendcers die Ueberfchrift trug: „Dife hienoch geßhrieben dienent mit nieman,“ findet ßch dann der fchon durch Schöpflin bekannte Poßen, nur in Kleinigkeiten und in der Orthographie abweichend: „Item Gutembergj f[uder] V 2 f[uder] vj o[men] (d. h. eingelegt). Item es iß mit jme gerechent uff Durnftag vor S. Margreden tag a° 1439 Jor, bleib fchuldig 150 K. SCHORBACH xij ß d. vnd wenne er die git, fo het er bezalt vnlj S. Johans tag zu Sungihten neheß vergangen. Item het geben xij ß vff denfelben tag.“ Man vergleiche hiermit den Auszug bei Schöpflin, Vindiciae typographicae Anhang S. 40, der hier wie auch fonft feine Quelle oberflächlich wiedergiebt. Die Originalhandfchrift des alten Straßburger „Helbelingzollbuchs“ für die Jahre 1436—40 iß zu Grunde gegangen. Im Straßburger Stadtarchiv waren um das Jahr 1740 von diefen Weinungeld-Regißern mindeßens noch die Jahrgänge 1421—1460 vorhanden, da ße Wencker benußte. Damit widerlegt fich die Anficht J. J. Oberlins, Annales de la vie de Gutenberg (1801) S. 2, daß diefe Helbeling-Steuer nur zur Armagnaken- zeit (1439—45) erhoben worden fei, was urfprünglich auch Schöpflin annahm. Wann diefe Akten zu Grunde gingen, iß nicht ficher. Wahrfcheinlich gefchah es bei dem großen Brandopfer von ßädtifchen Archivalien, das am 20. Nov. 1793 zu Ehren des „Etre supreme“ am Straßburger Münßer von Verblendeten vollzogen wurde (vgl. Lobßein, Manuel du notariat en Alsace 1844. S. 326). Daß fich der betr. Band bei den Gutenberg-Dokumenten der alten Straßburger Bibliothek befunden hätte und mit ihr zu Grunde gegangen fei, iß unwahrfcheinlich und nirgends behauptet. Schöpflin erhielt vor 1740 durch feinen Freund, den Straßburger Archivar Jak. Wendcer Kenntniß von den Einträgen des Helbelingzollbuches, was wir aus feinem Auffaße in den Memoires de l’Acad. des Inscript. XVII S. 766 und feinen Vindiciae typ. S. 13 erfehen. Veröffentlicht hat er die betreffenden Stellen in feinen Vindiciae im Anhang als Doc. VII; nach ihm v. d. Linde, Gutenberg Urk. VIII und modernißrt Erfind, d. Buchdr. III S. 750. Vgl. ferner Schaab I S. 44 Nr. 3 u. II S. 250 Nr. 108 fowie Heffels, Gutenberg S. 61 Nr. 11, der hier oberflächlich notirt. Der Band derWenckerfchen Collectaneen, aus denen Schöpflin unzweifelhaft feine Auszüge copirte, befindet ßch feit ca. 1896 im St. Thomas-Archiv zu Straßburg (Varia ecclesiast. XI in fol). Er ßammt aus dem Nachlaß des Prof. Reußner refp. deffen Schwiegervater, des bekannten Straßburger Bibliothekars und Theologen Prof. A. Jung. Für die Gefchichte Straßburgs iß diefer Sammelband eine unfchäßbare Fundgrube, da viele der darin excerpirten Quellen in den Stürmen der Revolution vernichtet wurden. Herr Dr. J. Bernays machte mich auf das Manufkript aufmerkfam, aus dem er mir eine lange gefuchte Nachricht überMentelin nachwies. Beim Durchblättern fand ich eine Menge Notizen über die verlorenen Helbelingzollbücher, über welche man bisher gar nichts wußte, und darunter auch die von Schöpflin benußten Stellen. Die Gutenberg betreffenden Poften im verlorenen Helbeling-Zollbuch von 1436/40 find unzweifelhaft acht. Selbft Heffels hat nichts dagegen vorgebracht, obwohl die Stellen durch Schöpflin und Wendcer aufgefunden und bekannt wurden, die er bei jeder denkbaren Gelegenheit, und zwar ganz ungerecht, verdächtigt. Durch die neugefundenen Excerpte Wendcers, die korrekter find als Schöpflins Notizen, bekommen wir Klarheit über einige Punkte, bei denen man früher nur auf Schlußfolgerungen angewiefen war. Meine früher ausgefprochenen Vermuthungen 65 haben fich hierdurch betätigt. Nach Schöpflin mußte man glauben, Gutenberg fei im Regifter des Helbeling-Zollbuchs von 1436 unter den „rechten Conßoflern“ d. h. der Straßburger Stadtariftokratie eingetragen gewefen. Durch Wencker lernen wir aber, daß fein Name urfprünglich auf der Liße der „Nach-Conßofler,“ alfo der nicht Vollberechtigten ftand, dort aber ausge- ftrichen und in die Rubrik derer gefetjt wurde, „die mit niemand dienen.“ Es wird uns alfo hieraus deutlich, daß Gutenberg fich in den Jahren 1436—40 als Gejchlechterfohn wohl zu den Conßoflern gehalten haben wird, aber weder bei ihnen noch bei einer Zunft diente. An Wein hatte er eingelegt 1V 2 Fuder und 6 Ohm (bei Schöpflin wohl durch Verfehen 1 Fuder und 4 Ohm), er befaß alfo ein anfehnliches Quantum (ca. 1924 Liter) in feinem Keller. In welchem Jahre er dies erwarb, 1436 oder fpäter, iß nicht ficher. Auch die Höhe DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 151 der gezahlten Steuerfumme wird nicht angegeben, die man aber leicht nach der bekannten Grundtaxe (1 Helbeling für 1 Maaß) beredinen könnte, wenn der Zeitraum bekannt wäre, für welchen gezahlt wurde. Bei der Abrechnung am Donnerßag vor S. Margarethentag (= 9. Juli) 1439 66 blieb Gutenberg 12 Schillinge Pfennige fchuldig, bezahlte fie aber fofort nach „uff denfelben tag,“ wie es im Regiper heißt. Hiermit hatte er die Steuer bis Johannis (24. Juni) 1439 entrichtet, alfo bis zum Schluffe des Rechnungsjahres. Was v. d. Linde, Gutenberg im Regeft zu Urk. VIII über die fchuldig gebliebene Summe fagt, iß total faljch. Auch die Angabe bei Heffels (a. a. O. S. 61) und Andern, daß Gutenberg erß am24.Juni 1440 nachgezahlt habe, iß unrichtig, denn vom Jahre 1440 ßeht nichts im Texte. „Uff denfelben tag“ bezieht fichaufden Tag der Abrechnung, alfoden9.Juli 1439, zurück. Gutenberg hatte demnach die übrigens kleine Reßfumme fofort geholt und an dem gleichen Tage das Fehlende berichtigt. Ich betone dies deßhalb, weil man aus den fchuldig gebliebenen 12 Schillingen auf die (chlechte pecuniäre Lage Gutenbergs geschloffen hat. Aber fein Weinvorrath und der Umßand, daß er fchon wenige Tage nach dem Termin (Johannistag) feine fällige, gewiß nicht unbedeutende Steuer entrichtete, deuten durchaus nicht auf ärmliche Verhältniffe. In dem Helbelingzollbuch von 1442—44 werden wir Gutenberg fpäter wiederfinden (vgl. Nr. XIV). Nr. X* Klage der Strassburger Patrizierin Ennelin zu der Iserin Thiire gegen Johann Gutenberg. 1437. Durch Schöpflin befitjen wir Aeußerungen über ein jetjt verfchollenes Aktenßück des Straßburger Stadtarchivs, nach welchem im Jahre 1437 Ennelin zu der Iferin Thüre, ein Edelfräulein aus einem 1418 im Mannesßamme ausgeftorbenen elfäffifchen Gefchlechte, Johann Gutenberg vor dem geiftlichen Gerichte verklagte, anfcheinend wegen ver- fprochener Ehe. Obwohl wir den Wortlaut diefer urkundlichen Nachricht nicht kennen, müffen wir doch näher darauf eingehen, da fie zahlreiche Zweifel und Angriffe hervorgerufen hat und Vielen die Veranlaffung wurde, auch andere Angaben Schöpflins über Gutenberg zu verdächtigen und abzulehnen. Die deutlichße Mittheilung Schöpflins über die genannte Klagefache findet ftch in feinen Vindiciae typographicae S. 17 und lautet fo: „Gutenbergius a. 1437 coram Judice Eccleßaßico litem habuit cum Anna [Ennelin zu der Iferin Thüre], nobili virgine, cive Argentinenfi, promiffi, ut videtur, matrimonii caufa; cujus exitum charta non docet. At idem Cataßrum Annam Gutenbergiam idem vectigal [Helbelingzoll], Gutenbergio jam profecto, folventem, nominatim cum exprimat, Gutenbergii conjugem eam deveniffe conjicimus.“ Diefe Angabe Schöpflins enthält 2 urkundliche Nachrichten: 1. den Bericht von einer Streitfache zwifchen Gutenberg und der Jungfrau Ennelin zur I ferin Thüre, 2. den Eintrag einer En ne 1 Gutenberg im Straßburger Helbelingzollbuch. Hierauf hat dann Schöpflin die von den urkundlichen Nachrichten ßreng zu trennende Hypoth efe aufgebaut, daß Gutenberg jene Ennelin zur Iferin Thüre geheirathet habe. 152 K. SCHORBACH Die „Charta“ des Straßburger Stadtarchivs, welche Schöpflin als feine erfte Quelle nennt, iß verfchollen. Es fehlt leider jede Angabe, unter welchen Akten (le fich befand. Gehörte ße zu den Gerichtsakten jener Zeit, fo iß ße verloren; das Gleiche gilt, wenn das Dokument im Protokoll der Kontraktßube enthalten war, was nicht unwahrfcheinlich iß. Nach M. Vachon, Strasbourg. Les musöes, les bibliothöques S. XVIII Nr. 3 foll ßch die Urkunde bis 1870 bei den andern Gutenbergdokumenten der alten Straßburger Bibliothek befunden haben und mit diefer zu Grunde gegangen fein. Außerdem verßdierte mir der verßorbene elfäfßfche Gelehrte Charles Schmidt, daß er das Aktenßück noch gefehen habe, er vermochte aber keine nähere Auskunft mehr zu geben. Auch die zweite Quelle, das von Schöpflin genannte Helbeling-Zollbuch, iß nicht mehr vorhanden. Dagegen beßßt man jeßt die daraus gefchöpften Excerpte Wenckers (vgl. Nr. IX). Schöpflin verdankte die Kenntniß der beiden Zeugniffe dem Leßtgenannten, der ße vor 1740 entdeckt hatte, und berichtet darüber nicht ganz übereinßimmend in feinem Programma von 1740 S. 6, in feinen Commentationes hißoricae (1741) S. 558, in den Memoires de l’Acad. des Infcript. XVII, S. 766, in feinen Vindiciae typographicae (1760) S. 13 u. 17 und endlich in der Alfatia illußrata (1761) II, S. 346. Diefe Berichte wurden fpäter von J. J. Oberlin, Essai d’annales de la vie de Gutenberg (1801) S. 13, Schaab I, S. 44 Nr. 3 u. II, S. 251 Nr. 109, von L. de Laborde, Döbuts de l’impr. ä Strasbourg (1840) S. 53, A. Bernard, De l’orig. de l’impr. I (1853) S. 120 u. 155 und vielen Andern weiter verbreitet. Von einfchlägiger Literatur iß noch zu vergleichen: G. Meermann, Origines typogr. I, S. 168, J. Wetter, Erfind, der Buchdr. S. 257, v. d. Linde, Gutenberg S. 34 Anm., Heffels, Gutenberg S. 19 Nr. 6, v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. I S. 121 Anm. und mein Auffaß in der Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII, S. 584—88. Die Aechtheit der beiden von Schöpflin mitgetheilten Nachrichten ift von verfchiedenen Seiten beftritten worden. Vor allem war es von der Linde, der Schöpflin einer Fäljchung bezichtigte; Heflels folgte hierin feinem Widerfacher und erklärte die Zeugniffe für eine „invention, if not a forgery, either of Schöpflin or of Wencker.“ Man hat es Schöpflin mit Recht zum Vorwurf gemacht, dag er jene von ihm genannte „Charta“ nicht im Wortlaut mittheilte. Dies war fchon 1761 Meermann aufgefallen, und er erbat deshalb von Schöpflin den Text der Urkunde. In einem Briefe vom 20. Febr. 1761 erfolgte die Antwort: „eiusmodi chartam non exftare, verum unice annotationem quandam.“ Dies heißt alfo, eine Urkunde begehe nicht, fondern nur eine N otiz (fo ift „annotatio“ zu über- fetjen, und nicht mit „Randbemerkung“). Es wäre nun wichtig, wenn fleh Schöpflins Brief im Nachlaß Meermanns noch auffinden ließe, damit man deutlich fehen könnte, wie erfich ausdrückte. Stand übrigens feine Quelle im Protokoll der Kontraktftube, wie es wahr- fcheinlich iß, fo wäre feine Bezeichnung „annotatio“ ev. vollkommen zutreffend. Schöpflin hat es leider unterlaffen, ßch fpäter öffentlich zu äußern. Dies iß fehr zu bedauern, denn feinem Schweigen folgten die Anklagen und Verdächtigungen. Schon Archivar Wyß 67 hat aber in feiner Recenßon Faulmanns betont, daß wir keinen Grund haben, an Schöpflins literarifcher Redlichkeit zu zweifeln; ich that fpäter das Gleiche und ebenfo Dziatjko. 68 Aus den Angaben Schöpflins ergeht man, daß er ein Aktenßüdc vor ßch hatte, welches kurz und nicht befonders deutlich war. Vielleicht wollte er es deshalb nicht im Wortlaut geben, vielleicht konnte er auch nach Wendcers Tode — erft 17 Jahre fpäter erfchien fein Buch — das betreffende Dokument im Archiv nicht wieder auffinden. Von der Linde hat in feiner vorschnellen Weife angenommen, die ganze Perfon der Ennelin zur Iferin Thüre fei eine Erfindung. Mit etwas gutem Willen hätte er aber ermitteln können, daß in Straßburg ein Gefchlecht diefes Namens beßand, welches von dem Stammhaus in der Stadelgaffe (jetjt Nr. 24) feine Benennung führte. 69 Mir ift es gelungen, in den Straßburger Archiven urkundliche Belege für die Exißenz einer Ennel zur Iferin Thüre aufzufinden. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 153 Im Fascikel AA. 194 des Stadt-Archivs, worin die Aufgebote und Ausrü(tungen Straß- burgs gegen die Armagnaken enthalten find, findet fich auf einem Blatt (jetjt gezählt 111) auch ein Verzeichniß von Witwen und Jungfrauen, welche zu Leitungen herangezogen wurden. Hier fleht auf Bl. 11 l b Zeile lf: „Item Ellewibel zur yferin ture vnd Ennel ir dohter am winmerckte.“ Der Zettel ift wohl ohne Datirung, gehört aber aus fachlichen Gründen in die Jahre 1439—44. Außerdem fand ich zwei Einträge im Liber donationum I des Frauenhaus-Archivs zu Straßburg, einer Pergament-Handfchrift mit Einträgen vom 13.—16. Jahrhundert. Hierin find die Schenkungen, welche für Unfer Frauen Werk, d. h. die Bauhütte des Münßers, gefpendet wurden, unter dem Tage der Stiftung gebucht, leider faß immer ohnejahresan- gabe. Auf Bl. 218 b Zeile 8 v. u. wurde unter dem S. Afra-Tag (7. Id. Aug.) verzeichnet: „Item Ennelina zu der yfern türen legavit pro fe et anteceffores ejus, fpecialiter pro Katharina vxorejoh. Boumer des kornskouffers, vnam albam et tunicam, ut habeatur memoria eorum. “ ' Auf Bl. 233 b Z. 18 ßeht am Tage Octava S. Mariae (11. Kal. Sept.): „Item frow Endel zu der yßnerin diere legavit unam albam pro remedio anime fue et progenitorum fuorum.“ [Diefe frow Endel könnte eine andere Perfönlichkeit fein; nothwendig iß die Annahme aber nicht, da auch patriz. Jungfrauen mit „frowe“ bezeichnet wurden.] Auch lentere beiden Einträge find[nicht ßcher zu datiren, gehören aber nach Vergleichung mitdatirten Poßen des Gabenverzeichnijfes gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts. Daß Schöpflin obige Stellen nicht kannte, iß zweifellos, denn fonßwäre er mit feiner Hypothefe vorßchtiger gewefen. Nach den voranftehenden Ausführungen ergiebt fich, daß wir nicht berechtigt find, Schöpflins Nachricht von einer Streitfache zwijchen Gutenberg und einer Ennelin zur Iferin Thüre anzufechten. Auch über die Aechtheit der zweiten urkundlichen Notiz kann uns kein Zweifel bleiben nachWiederauffindung derWenckerfchen Excerpte aus dem verlorenen Helbeling- Zollbuch. Diefe enthalten auch die Stelle von der EnnelGutenberg, die bei Schöpflin ganz ungenügend wiedergegeben war. In den (chon erwähnten Collectaneen Wenckers (Varia eccles. XI. fol. des S. Thomas-Archivs) findet fich auf Bl. 300 a die Angabe genauer: „Nota. Wegen obigen Extract auß deß Heilbeling Zolls Büchern iß zu wiffen, daß die Stiffter und Clößer mit der Stadt deß Zolls halb fich verglichen und ein Schirmgeld zu geben verwilligt, und befindet fich bey den Actis, der Geißlichen Schirm betreffend, eine Verzeichnuß der Stifft und Clößer, die folche Ordnung angefangen und geben de anno 1442. Ibi: die mitniemand dienen: Ennel Gutenbergen.“ Man vergleiche damit Schöpflins ungenaue Wiedergabe in feinen Vindiciae typogr» Anhang S. 40: „Alibi legitur: daß diefen Zoll gegeben habe Ennel Gutenbergen; fine anno.“ Diefe Vergleichung zeigt fo recht die Flüchtigkeit und Ungründlichkeit Schöpflins, beweiß aber zugleich, daß er nichts erfunden oder gefälfcht hat. Mit einer Erdichtung der Sache wäre für ihn auch nicht das Geringße gewonnen worden. 20 154 K. SCHORBACH Auf diefem von Wencker ermittelten Eintrag im Helbelingzollbuch beruhte die Hypo- t h e fe Schöpflins, daß Gutenberg jene Ennelin zur Iferin Thüre geheirathet habe. Seiner Combination iß leicht nachzugeben.. Lag in der obenerwähnten Streitfache der Bruch eines Eheverfprechens vor, fo war der Schiedsfpruch des geißlichen Richters leicht voraus- zufehen. Der Verklagte wurde gewöhnlich gezwungen, fein Verfprechen einzulöfen und die Klägerin zu ehelichen. Sicher war dies Schöpflin durch feine langen archivalißhen Studien bekannt, und fo war mit dem Auffinden des Namens „Ennel Gutenberg“ fein Schluß fertig. Uebrigens war es an ßch fehr denkbar, daß Gutenberg in feiner Lage nach einer Erbtochter, die man damals in Straßburg ßherzhaft als „der armen Conßofler Spital“ bezeichnete, ßch umgefehen hätte. Gegen die Combination Schöpflins, fo verführerißh ße auf den erßen Blick erfcheinen mag, beßehen indeß erhebliche Bedenken. Weder iß nachgewiefen, daß jene Ennel zur Iferin Thüre und diefe Ennel Gutenberg ein und diefelbe Perfon war, noch läßt ßch aus dem Namen Ennel Gutenberg ohne Weiteres ßhließen, daß hier die Frau Gutenbergs gemeint wird und nicht etwa eineVerwandte. Aus dem Excerpte Wenckers ßheint eher hervorzugehen, daß jene Ennel Gutenberg eine gei ft liehe Perfon war. Dr. J. Bernays, mit dem ich diefe nicht klare Stelle mehrfach überlegte, möchte in ihr wegen der Rubrik „die mit niemand dienen“ eine der allein wohnenden Beginen fehen, deren Vorkommen in Straßburg bezeugt iß. Noch mehr fpricht gegen eine Heirath Gutenbergs die urkundliche Erwähnung der Jungfrau Ennel zur Iferin Thüre in verhältnißmäßig fpäter Zeit (ca. 1444), als die Armag- naken Straßburg bedrohten, und ferner der Umßand, daß Gutenberg niemals als Straß- burgs Bürger bezeichnet wird. Dies wäre er aber durch die Heirath mit einer Bürgerin geworden, wie die Einrichtung des Straßburger Bürgerbuchs lehrt, 70 welches bei Erwerbung des „Burgrechts“ ftets unterfcheidend vermerkt, ob ße durch Kauf oder durch Heirath (von der hußfrowen wegen) gefchah. Schöpflins Hypothefe iß alfo nach dem jetzigen Stand unferer Kenntnißabzulehnen, dagegen iß kein Grund, feinen Bericht über eine Klage der Straßburger Patrizierin Ennelin zu der Iferin Thüre gegen Gutenberg anzuzweifeln. Nr. XI Text der verlorenen Strassburger Prozess-Akten. 1439. [vgl. Taf. 7 ]. I. Aussagen der Zeugen des Jörge Dritzehn gegen Johann Gutenberg. Aus dem Protokoll des Grossen Rathes zu Strassburg mit der alten Aufschrift: Dicta teßium magni conßlij || Anno domini M?cccc? trieeßmo nono. 71 (Ms.A,Blattl07 a -l 10 b ) Dis iß die worheit, die Jerge Dritzehen || geleit hat wider J o h a n von Mentje|| genant Gutenberg. || 72 In praefentia Claus Dundenheim vnd Claus zur Helten. || [Zeuge 1.] Item Bärbel von Zabern die koüffelerin hatt gefeit, das fü || vfif ein nacht allerleye mit Andres Dritjehen gerett habe, vnd || vnder andern Worten fprach fü zu ime: wöllent nitdolme 73 || gon flaffen? Do habe er ir geantwurt: ich mußdiß vor machen. || Alfo fprach dife gezugin: aber hülffe gott, was vertünt ir gros || geltes, es möchte dolme über x. guldin haben coßet. Antwurt || er ir wider vnd fprach: du biß ein dörin, weneftu, OIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 155 das es midi || nuwent x. guldin gecoßet habe. Höreftu, hetteßu als vil, als es || midi über iij c bare guldin gecoßet hett, du hetteß din leptage || gnüg, vnd das es midi minder gecoßet hatt, dann v c guldin, das iß || gar lüijel, one das es midi noch coßen würt: || darvmb ich min eigen vnd min erbe verfemt habe. Sprach || dife gezugin aber zu ime: heiliges liden, mißelinge vdi dann, || wie woltent ir dann tun ? Antwurt er ir: vns mag nit || migelingen, ee ein jor vßkommet, fo hant wir vnfer houbtgut wider || vnd fint dann alle felig, gott welle vns dann biogen. || 74 [Z. 2 .] Item frouwe E n n e 1, Hanns Sdiultheiffen frouwe, des holtjmans, hatt || gefeit, das Lorentj Beildeck zu einer zit inn irhus kommen fy||zu Claus Dritjehen, irem vetter, vnd fprach zu ime: lieber Claus || Dritjehen, [min juncher Hanns Gutemberg hatt uch gebetten das] || Andres xiij felig hatt iiij ßücke inn einer preffen ligen, do hatt [er || uch ] 75 Gutenberg gebetten, das ir die vß der preffen nement vnd die von einander || legent, (vffdaz man nit gewiffen küne, was es (tj), dann er hatt nit gerne, das das jemand fihet. || 76 Dife gezugin hatt ouch gefeit, als fye by || Andres Dritjehen, irem vetter, gewefen || fy, do habe fü ime deffelben wercks dick helffen || machen tag vnd naht. Sie hatt ouch gefeit, || das fü wolwiffe, das Andres Dritjehen, ir vetter felig, || in den ziten fin pfenning gelt verfemt habe: ob || aber er das zu dem werck gebrucht habe, wiffe || fü nit. || [Z. 3 .] Item Hanns Sidenneger hatt gefeit, das ime || Andres Dritjehen felig dick vnd vil gefeit habe, || das er gros gelt vff das egemelte werck geleit || habe .... . 77 vnd in vil coftete, vnd fprach || damit züdifemgezugen, er wufte nit, wie || er darinne tun folte. Alfo antwurte ime difer || gezuge vnd fprach: Andres, biftu darin || kommen, fo müßu ie ouch darus kommen. || Alfo fprach Andres aber zu difem || gezugen, er müfte das fine verfetjen. Antwurt im || difer gezuge: fo verfetje es vnd fage nyemand || nutjit davon. Das habe nu Andres geton; || ob aber der fumma vf die zit vil oder lutjel gewefen fy, || wiffe er nit. || [Z. 4 .] Item H a n n ß Schultheiß hatt gefeit, das Lorentj || Beildeck zu einer zit heim inn fin huß kommen || fy zu Claus Dritjehen, als || difer gezuge in heim gefürt hette, als Andres Dritjehen, Hßnbruder felige, von todeswegen abgangen was, vnd || fprach da Lorentj Beildeck zu Claus Dritjehen: Andres || Dritjehen, uwer bruder felige, hat iiij. ftücke vndenan inn || einer preffen ligen, da hatt uch Hanns Gutemberg gebetten, || das ir die daruß nement vnd vff die preffe 78 legent || von einander, fo kan man nit gefehen, was das iß. || Alfo gieng Claus Dritjehen vnd fuchete die ftücke, do vant || er nutjit. Difer gezuge hat ouch gefeit, das er vor || guter zit von Andres Dritjehen gehört habe, ee er von todes wegen || abgangen fy, das er fprach, das werck hette in me dann || iij c guldin coßet. || [Z. 5.] Item Cunrat Sahfpach hatt gefeit, das Andres Heilman || zu einer zit zü ime körnen (lj inn Kremer gaffe vnd fprach || zü ime: lieber Cunrat, als Andres xiij— || abgangen iß, do haftu die preffen gemäht vnd weift || vmb die fache; do gang do hin vnd (er) nym die ftücke || vß der preffen vnd zerlege fü von einander, fo weis nieman, || was es iß. 79 Da nu difer gezuge das tun wolte vnd || alfo fuchete, das were vff Sanct || Steffanns tag nehß vergangen, do was das ding hinweg. || Difer gezuge hatt ouch gefeit, das Andres Dritjehen felige || zu einer zit gelt vmb in gelehenet habe, das || habe er zu dem werck gebruchet. Er hatt ouch gefeit, || das Andres Dritjehen felige ime zu einer zit gefeit habe || vnd clagete, er müße pfenning gelt verfetjen. Sprach difer || gezuge: das iß böfe, doch bißu darin kommen, fo muftu ouch || darus, vnd alfo wiffe er wol, das er ßn pfenning gelt || verfetjt habe. || 156 K. SCHORBACH [Z. 6.] Item We r n h e r Smalriem hatt gefeit, das er ||.|| 80 by iij. oder vier koüffe geton || habe, wen aber das anegienge, wiffe er nit. Vnd vnder || andern ifl ein koufif gewefen by C. vnd XIII. guldin, [| an demfelben gelt hant ir drye für LX. guldin || verfiglet, do hant Andres Dritjehen felige XX. an gebürt. 81 || Vnd vff ein zit vor dem zile fprach Andres Dritjehen zu || difem gezugen, er folteheim kommen vnd die XX. gl. || nemen. Antwurt ime difer gezuge, er folte ime das || gelt zufamen bringen vnd infammein. Das tett Andres, || vnd alfo darnach kam Andres Dri^ehen aber zu difem || gezugen vnd fprach, das gelt wer by einander inn herrn |[ Anthonien Heilman hus, do folte er das holen. Das || tett difer gezuge vnd nam das gelt in herrn Anthonien || hus, vnd das überige gelt das habe allewegen || Fridel von Seckingen bezalt. || [Z. 7, vgl. 1 6.] Item Mydehart Stöcker hatt gefeit: Als Andres || Dritjehen felige vff Sanct Johannis tag zu Winahten, || do man den krutjgang tett, (Ich nydergeleit habe || vnd fiech wart, do lag er inn dis gezugen ftuben || an eim bette. Alfo kam nu difer gezuge zu || ime vnd fprach: Andres, wie got es? || Antwurt er ime: ich weis werlich, mir i[t gar tötlich, || vnd fprach damit: foll ich fterben, fo wolte ich, das || ich nye inn die gefellefchafft kommen wer. Sprach difer || gezuge: wie fo? Sprach er aber: do weis ich wol, das mine brüdere || mit Gutemberg nyemer überkommen kunnent. || Sprach difer gezuge: ifl dann die gemeinfchafift nit || verfchriben oder fint keine lute da gewefen? Sprach Andres: || ja, es ifl verfchriben. Do frogete in difer gezuge, wie || die gemeinfchafift zugangen wer. Do feite er ime, wie || das Andres Heilman, Hanns Rifife, Gutemberg vnd er inn || eine gemeinfchafift kommen werent, darin hetten Andres || Heilman vnd er ir jeglicher LXXX. guldin geleit, alz er behalten habe. || Alfo fü nu inn der gemeinfchafift werent, do werent || Andres Heilman vnd er zu Gutemberg kommen [zu] 82 Sanct || Arbogaft, do hette er nu ettliche kunfl vor inen verborgen, || die er inen nit verbunden was zü zöugen. 83 Darane hetten || fü nu nit ein gevallen gehebt vnd hetten darufif || die gemeinfchafift abgeton vnd ein ander gemeinfehafft || mitteinander verfangen alfo, das Andres Heilman vnd er ir jeglicher zu den erften || LXXX. guldin fo vil geben vnd legen folte, das es V c guldin || wurdent [das fie ouch getan haben]. 84 Vnd |[ werent fü zwene ein man inn der gemeinfehafft, || vnd desglich foltentGutember g vnd Hanns Riffe || ir jeglicher innfunders ouch als vil legen, als die zwene, || vnd darufif folte Gutemberg alle fine kunft, die er künde, || nit vor inen verbergen. Vnd darüber wer ein gemeinfchafift || brief gemäht worden: vnd wer, das ir einre inn der || gemeinfchafift abgienge, fo foltent die überigen gemeinere deffelben || abgangen erben C. guldin harus geben, vnd das überig || gelt vnd was inn die gemeinfchafift gehörte folte dann vnder den andern || gemeinem inn der gemeinfchafift bliben. Difer gezuge hatt ouch || gefeit, das ime Andres Driijehen felige zu der zit ouch || gefeit habe, fo wiffe er ouch das von ime felbs wol, das || er ettlich fin pfenning gelt verfetjet habe; ob aber das || vil oder wenig oder obe er das zu dem werde gebruchet || habe oder nit, wiffe er nit. || In praefentia Diebolt Brant vnd Jocop 85 Rotgebe. || [Z. S.] Herr Peter Eckhart lutprießer zu SantMartin dixit, || das Andres Dritjehen felig in den Winahten virtagen noch || ime fchihte, er folt fin bihte hören, vnd da || er zu im kam vnd er gerne gebihte, da || fragete in difer gezuge, ob er yeman fchuldig wer || oder ob man ime fchuldig wer, oder ob er utjit || geben hette, das folt er fagen. Da fprach DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 157 Andres, er || hette gemeinfehafft mit etlichen, Andres Heilman || vnd andern, vnd da hette er wol IK guldin oder IIP. vßgeleit, || das er keinen pfenig hette. Vnd feit ouch, das Andres || Driljehen dann zemol in den cleidern lege am bett. || [Z. 9.] T h o m a n S t e i n b a di het gefeit, das Heffe der vnderkouffer vff ein zit zu im kam vnd || frogte in, ob er keinen kouff wüfte, do man lutjel an verlure, wann || er wuße ettlidie vnd nante domit Johann Gutenberg, Andres || Dritjehen vnd einen Heilman, die bedörfften wol bar gelt. || Alfo do kouffte difer gezug inen xiiij. Lütjelburger vnd wu(te do- || mit wol einen kouffman, der fü wider kouffen wolt, vnd verkouffte fü oudi || widervmb vnd wurdentbi den XÜV 2 guldin daran verlorn vnd || wartFridel von Seckingen burge für fü vnd wart ouch in das || kouffhus budi verfchriben. || [Z. 10.] Loren 15 Bel deck het gefeit, das Johann Gutenberg in zu einer zit || gefchickt het zu Claus Dri^ehen, nach Andres fins bruders || feligen dode, vnd det Claufen Dritjehen fagen, das er die preffe, || die er hünder im hett, nieman oigete zoigete . 86 Das ouch difer || gezug det, vnd rette ouch me vnd fprach, || er folte fich bekumbern fo vil vnd gon über die preffe || vnd die mit den zweyen würbelin vff dun, fo vielent die ftucke || von einander. Diefelben ftucke folt er dann in die preffe || oder vff die prefTe legen, fo künde darnach nieman gefehen noch ut gemercken, || vnd wenn ir leit uskeme , 87 fo folt er zu Johann || Gutenberg hinus kumen, dann er het ettwas mit im 88 ze || reden. Difer gezuge ift wol ze wiffen, dasjohann Gu ten b er g Andres || feligen nut ze dun, fundern Andres Hans Gutenberg ze dun wer , 89 vnd || im follichs ze zilen geben folt, in den zilen er ouch abging. Er het ouch || gefeit, das er in nie keiner burfe 90 bi ime ge- wefen || fig, wann die burfe nach den Winahten anging. Difer || gezug het Andres Dri- tjehen feligen dick gefehen byJohann || Gutenberg effen, aber er gefach in nie kein pfening geben. || [Z. 11.] Reimboltvon Ehenheim het gefeit, das er vor den Winahten || vnlang zu Andres kam vnd frogte in, was er || alfo mehte mit den nötlichen 91 dingen, domit er umging. || Antwurt im Andres felige, es hett in me dannV c . guldin || ko(let, doch fo hoffte er, wann es us gefertiget wurde, das || fü gelt lö(Ien ein güt notdurfft, do von er difem gezugen || vnd andern gelt geben möhte vnd ouch alles des 92 leides ergebet || würde. Difer gezug het gefeit, das er im des felben moles || viij. guldin lech, wenn er gelt haben müft. So hett ouch dis || gezugen kellerin Andres ettwie dick gelt gelühen. Andres || kam ouch zu einer zit zu difem gezugen mit einem ring, || den fchetjet er für XXX. guldin, den verfatt er im ze Ehenheim || fürV. guldin hünder die juden. Difer gezug het ouch gefeit, || das im wol wiffen fig, das er im herbß II. halb omen || gefottens wins in zweyen veffeln gemäht het, do (chanckte|| er Johann Gutenberg l / 2 omen vnd den andren halben omen || (chenckte er Midehart vnd fchenckte ouchGutenberg|| etwie vil biren . 93 Andres bat ouch difen gezugen zu einer || zit, das er im II. halb fuder wins kouffte, das ouch difer gezug || dett, vnd von denfelben II. halben fudern hant Andres || Driljehen vnd Andres Heilman Hans Gutenberg || das eine halb fuder gemein gefchenckt. || [Z. 12.] Hans Niger von Bifcho vißheim het gefeit, das || Andres zu im kam vnd fprach, er bedörffte gelts, dar- || umb fo mü(Ie er im vnd andern finen lehenluten || dejjen getrangen dun , 94 wenn er het ettwas vnder henden, || darvff künde er nit gelts genug vffbringen. Alfo || do frogte difer gezug, was er fchaffen hett . 95 Antwurt || er, er wer ein fpiegelmacher . 96 Alfo do ftalte difer || gezuge tröfchen 97 vnd furte fin körn gon Molßheim 158 K. SCHORBACH vnd || Ehenheim vnd verkouffte das do vnd bezalt in. Difer || gezug het ouch gefeit, das er vnd Reimbolt im zu einer || zit II. halb fuder wines koufften, vnd furte es difer gezug || har, vnd alfo er kam bi Sant Arbegaß, do hatt er || ouch y 2 omen gefottens wins vff dem wagen, den nam || Andres vnd trug in Johann Gutenberg heim, vnd ouch || ettwie vil biren, 98 vnd von denfelben II. halben fudern || verfchanckte Andres felige vnd Andres Heilmann || Johann Gutenberg I. halb fuder wins. || In bywefen Bö(chwilers. [Z. 13.] Item Fridel von Seckingen hat gefeit, das G u te n b erg || ein koulF geton habe vnd das er für inen bürge würde vnd das er nit || anders wuß, dann das es her Anthonie Heilman ouch || angieng, vnd das aber darnoch die (chulde || von deflelben kouffs wegen bezalt worden fy. Er hat || ouch gefeit, das Gutenberg Andres Heilman vnd Andres || Dritjehen inen gebetten haben, ir bürge zu werden gegen Stoltj || Peters dohterman vür CI. guldin, das habe er geton, || alfo, das fü drye im defhalp einen (chadeloß briefF geben || foltent, der oudi ge(chriben vnd mit Gutenbergs || vnd Andres Heilmans infigeln verfigelt würde. Aber || Andres Dritjehen hette in alles hünder im vnd künde im || von im nit verfigelt werden, doch fo habe Gu ten berg || folich gelt darnoch alles bezalt in der va[t meße nehß vergangen. || Dirre gezuge hat ouch gefeit, das er von der obgenanten dryer gemein[chafft || nit gewiffet habe, dann er nye dar zu gezogen noch || doby gewefen fy. || II. Gütenbergs worheit" wider Jörge Dritjehen. In bywefen Frantj Berner vnd Böfchwiler. (TUs. A, Blatt 117 a — 118 b ) [Z. 14.] Item her A n thonieHeilman hat gefeit: Als er gewar wurde, das Gutenberg || Andres Dritjehen zu einem dirten teil wolte nemen in die Ochevart 100 zu den fpiegeln, || do bete er in gar fliffeclich, das er Andres finen bruder oudi darin neme, wolte er || zu mol gern vmb in verdienen. 101 Do fpreche er zu im, er enwufte, Andres frunde || möhten morn 102 fprechen, es were göckel werde, 103 vnd were im nit wol zu willen. || Do über bete 104 er in vnd mähte im einen zedel, den folte er inen beden zoigen vnd || folten daruff gar wol zu rate werden. 105 Den zedel brehte er inen vnd wurdent zu || rote, das fü es alfo woltent tun, was im zedel verzeichent ftunde, vnd ginge es || alfo mit im in. In difen dingen bäte Andres Dritjehen difen gezugen, || im vmb gelt zu helffen. Do fpreche er, hette er gut vnderpfant, er wolte im balde || helffen vnd hülffe im alfo zu lefle vmb LXXXX. S. vnd brehte im das gelt hin vß || zu SantArbgaß, vnd domit lofte er den frowen Sant Agnefen II. a. geltj abe. || Vnd fpreche dirre gezuge: was fol dir fo vil gelt}, du bedarfft doch nit me, dann LXXX. || guldin? Do antwurte er ime, er müße fuß oudi gelt han, || vnd das wer II. oder III. tage in der faßen vor vnfer frowen tage, || do gebe er LXXX. guldin Gutenberg. So gebe dirre gezuge oudi LXXX. guldin, wann|| die beredunge were LXXX. guldin jegelichem teil, vmb das überige dirte teil, || fo dann Gutenberg noch hette, vnd wurde das gelt Guten berg vmb den teil || vnd vmb die kunß, vnd wurde in kein gemeinfdiafft geleit. Darnoch || fo habe Gutenberg zu difem gezugen gefprochen, er müße ein anders gedencken, || das es in allen fachen glich würde, fit er in vor fo vil geton hette vnd ganl 3 1| mitenander in eins kement, nit das einer vor dem andern ut verhelen möhte, || fo dienet oudi es wol zu dem andern. Der rede was DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 159 dirre gezuge fro || vnd rümete es den zwein. Vnd darnoch über lang do fpräche er aber diefelbe || rede, do bäte in dirre gezuge aber als vor vnd fpräche, er wolte es vmb || in verdienen. Darnodi fo mehte er im ein zedel vff diefelbe rede vnd fpreche || zu difem gezugen: heißen fü wol zu rote werden, obe es ir gefug fy. Das || dete er vnd wurdent daruff etwie lange zu rate. Sü nement in joch ouch || zu rate, do fpreche er: fit dem mole, das yetj fo vil gezüges do iß vnd || gemäht werde, das uwer teil gar nohe iß gegen uwerem gelt, fo wurt uch || doch die kunß vergeben . 106 Alfo gingent fü die fache mit ime in || vmb zwen punten, den einen gar abe zu tunde vnd den andern || baß zu lüternde. Der punt abe zu tunde was, das fü nit wolten || verbunden ßn von Hans Riffen wegen groß oder dein, wan fü nit von || ime hettent: was fü hetten, das hetten fü von Gutenbergs wegen. || Der ander punte zu lüternde was, wer es das ir keiner 107 von todes || wegen abeginge, das das baß gelütert würde, vnd wart der alfo || gelütert, das man des erben, fo abeginge, folte vür alle ding, gemäht || oder vngemaht, vür gelt geleit, fo ßch jegelichem teil gebürt zu koßen || zu zu legen, vnd formen vnd allen gezügk, nütßt vfge- nommen , 108 noch || den fünff joren geben hundert guldin. Dodetter in groß vorteil, || wer es das er abeginge, wan er ließ in ouch darin gon alles, foer für || ßnen koßen folte voran han genommen zu finem teil, vnd folten doch || ßnen erben nit me wann hundert guldin geben für alle ding, || als der andern einer. Vnd gefchach das vf das, wer eß das ir einer || abeginge, das man nit mufte allen erben die kunß wifen vnd vffen || fagen oder offenboren, vnd das were alles eime alfo gut als dem || andern. Darnoch fo habent die zwene Andres difem gezugen vnder den || Kürfenern 109 gefeit, das fü mit Gutenberg eins worden ßent von des || zedels wegen, vnd hette inen den punten von Hans Riffen wegen || abegelon vnd wolte inen den leßen punten baß lütern,fo in dem || nehften artickel ßet, vnd feitent ouch doby, das Andres Drittelten hette || Guten berg geben XL. guldin, vnd dis gezugen bruder im L. guldin, || wann die beredungevffdaszil was fünfzig guldin, als der || zedel wifet, vnd darnach in den nehßen Winahten XX. guldin, vnd das || fyent die Winahten nehß vergangen, vnd dann darnach || zu halbvaften aber gelt, als der zedel wifet, do ßch dirre gezuge vff- || gezuhet, vnd fpricht ouch difer gezuge, das er den zedel bekenne by den || zilen, vnd würde das gelt nit in gemeinjchafft geleit, || es folte Gutenberges ßn. So habe ouch Andres Driijehen || kein burfe mitvns geleit vnd nye kein gelt vfgeben, do vffe || für effen vnd trincken, fo fü do vffe dotent. Dirre gezuge hat ouch || gefeit, das er wol wiffe, das Gutenberg vnlange vorWihnahten || ßnen kneht fante zu den beden Andrefen, alle formen zu holen, || vnd würdent zurloffen , 110 das er eß fehe, vnd in joch ettliche formen || ruwete . 111 Do noch, do Andres felige abeginge vnd dirre gezuge || wol wuße, das lüte gern hettent die prejfe gefehen, do fpreche Guten - berg, || fü foltent noch der preßen fenden; er forhte, das man fü fehe. Do fante || er ßnen kneht harin fü zurlegen, vnd wann er müfßg were, fo || wolte er mit in reden, das entbot er in. Er hat ouch gefeit, das von || ReimboltMufelers wegen vnd von ßnen wegen fy nye gedaht worden. || Item herAnthonieHeilman hat anderwerbe gefeit, das der lengeße || zedel vnder den zwein zedeln gewefen fy, von dem in ßner obegemelten fage || ftet, fo Gutenberg den zwein Andres geben ließ ßch daruff zu bedencken, || vnd von des andern zedels wegen, der der erß gewefen ßn fol, do || weis dirre gezuge nit, obe er es fy oder nit, dann es fy im vßer || fynne gangen. Er hat ouch gefeit, das Andres Dritjehen vnd. 160 K. SCHORBACH Andres || Heilman dem obgenanten Gutenberg ein halp fuder wins geben hant || vür das fü by im do vffe geflen vnd getruncken hant. So habe oudi Andres || Dritjehen im befonders geben I. omen gefottens wins vnd by hundert Regelsbiern. 112 || So hat er ouch gefeit, das er finen bruder darnoch gefraget habe, wann || fü anfingent zu leren, do habe er im geantwurt, Gutenberg breße || nodi X. guldin von Andres Dritjehen, an den fünfzig || guldin, fo er an Ruckes 113 geben folt han. || [Z. 15.] Item Hanns Dünne der goltfmyt hat gefeit, das er vor dryen || joren oder dobij Gütemberg bij den hundert guldin abe verdienet habe, || alleine das zu dem trucken gehöret. || 114 [Z. 16, vgl. 7.] Item Midehart Stöcker hat gefeit, dag er wol wifle, das Andreas xiij || den . . vj . .. gelts verfemet habe vür CXX. & vnd das || das felbe gelt Claus xiij finem brüder worden fy, vnd das der || felbe Claus folich gelt den von Bifchoffsheim by Rosheim geben habe || vür xij. 1. gelt lipgedinge vnd das er Andres xiij oudi zu im || ge- fetjet habe, alfo wer es, das er ee abginge dan er, fo folte Andres || die felbe lipgedinge finn lebetage auch nyeffen, || vnd das gelt, das || er in gemeinfehafft legen folte, wurde beret zu zilen zu geben G 115 || Er hat auch gefeit, das er von Andres xiij gehört habe, das er || fpreche: hülff in got, das das gemähte werde in der gemeinjehaft vertriben würde, fo hoffte || vnd truwete er, vg allen finen nöten zu kummen. || III. Klage des Lorenz Beildeck, Gutenbergs Diener, gegen Jörg Dritzehn. Aus dem Protokoll des grossen Rathes zu Strassburg mit der alten Titelaufschrift: Querimonie et teftes regißrati magni confilii, Anno domini M? cccc? xxx nono. (Ms. B, Blatt 21 a ). Ich Lorentj Beildeck clage uch herren der meifter abe Jorg Drittelten. Als hatt er mir für uch, mine gnedigen herren, meißer vnd rat, gebotten ime ein worheit zu fagen, da ich oudi by minem gefwornen eide gefeit habe, was ich davon wuße. Als iß nu der egenannt Jörg Dritjehen darnoch aber für uch körnen vnd hatt einen botten anderwerbe an midi gevordert, ime eine worheit zu fagen, vnd hat damit geret, ich habe vor nit wor gefeit. Darzu hat er oudi zu mir offenlich geruffet: höreftu, worfager, du muß mir wor fagen, folte ich mit dir vff die leiter kommen, vnd hatt midi damit frevenlidi gejchuldiget vnd gezugen, das ich ein meineidiger böfewidit fye, da er mir doch von den gnaden gottes vnrecht geton hatt, das doch fwer böfe fachen ßnt, etc. 116 IV. Zeugenliste des Beklagten (Johann Gutenberg). (Ms. B, Blatt 38 b ) Dis iß Gutenbergs worheit wider Jerge Dritjehen. Item her Anthonie Heilman [= Zeuge 14]. Item Ennel Drytjehen [= Z. 2]. Item Andres Heilman. Item Claus Heilman. Item Mudart Stöcker [— Z. 7 und /6]. Item Lorent} Beideck [= Z. 10]. Item Wernher Smalriem [= Z. 6]. Item Fridel von Seckingen [= Z. 13]. Item Conrat Safpadi [= Z. 5]. Item Hans Dünne [= Z. /5]. Item meifter Hir$. Item her Heinrich Ölfe. Item Hans Riffe. Item her Johans Driijehen. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN UBER JOHANN GUTENBERG. 161 V. Zeugenliste des Klägers Jörg Dritzehn. (Ms. B, Blatt 44 a ). Dis iß Jerge Dritjehen worheit gegen Hans G ütenberg. 117 Item lütprießer zu Sant Martin [= Peter Eckart, Zeuge S]. Item Fridel von Seckingen [Z. 13]. Item Jocop Imeler. Item Hans Sydenneger [Z. 3]. Item Midhart Honöwe. Item Hans Schultheis, der holtjman [Z. 4], Item Ennel Dritjehen, ßn husfröwe [Z. 2]. Item Hans Dünne, der goltfmit [Z. 75]. Item meiper Hirtj. Item Heinrich Bipnger. Item Wilhelm von Schütter. Item Wernher Smalriem [Z. 6]. Item Thoman Steinbach [Z. 9]. Item Safpach Cunrat [Z. 5], Item Mai Item Lorentj, Gutenbergs kneht, vnd pn fröwe [Z. 70]. 118 Item Reimbolt von Ehenheim [Z. 1 7]. Item HansIX jorvonBifchoffsheim [Z. 72]. 119 Item Stöffer Nefe von Ehenheim. 120 Item Berbel, das dein fröwel [Z. 7]. Item her Jerge Saltjmütter. Item Heinrich Sidenneger. Item ein brieff über x lb. gelts, hant die herren zum jungen Sant Peter her Andres verfemt. Item ein brieff über II. lb. gelts, hant die Wurmfer ouch. Item Hans Roß, der goltfmit, vnd pn fröwe. Item her Goffe Sturm zu Sant Arbegaß. in Verwör. VI. Urtheilsspruch des Rathes zu Strassburg vom 12. Dec. 1439. Aus dem Protokoll der Kontraktstube, Anno M°cccc°. tricesimo nono. (Ms. C., ohne Blattangabe). Wir Cune Nope der meißer vnd der rat zu Straßburg thun kunt allen den, die difen brieff fehent oder hörent leßen, daß für vns kummen ift Jerge Dritjehen, vnfer burger, im namen pn felbs vnd mit vollem gewalt Clauß Dritjehen, pns bruders, vnd vorderte anHansGenßefleifch von Ment? genant Gutenberg, vnfern hinderfoß,vnd fprach: alß hette Andres Dritjehen, pn bruder felige, ein erber gut von pme vatter feligen geerbet, vnd deßelben pns vetterlichen erbs vnd guts etwa vil verfetjet vnd darus ein trefflich fumme gelts broht, vnd wer alfo mit Hanß Gutenberg vnd andern zu einer gefell- ßiiafft vnd gemeinjchafft kommen, vnd hett folch gelt in diefelbe gemeinfehafft zu Hans Gutenberg geleit, vnd hettent gut zit ir gewerbe mittenander gemäht vnd getriben, des pe auch ein mychel teil zufammen broht hettent. So were auch Andres Dritjehen an vil enden, do pe bli vnd anders das darzu gehört kaufft hettent, bürge worden, das er auch vergolten vnd bezalt hette. Alß nu derfelbe Andres von tode abegangen were, hette er vnd pn bruder Clauß ettwie dick an Hannß Gutenberg gefordert, daß er pe an irs bruder feligen ftat in die gemeinjehafft nemen folte oder aber mit inen überkommen vmb folich ingeleit gelt, fo er zu im in die gemeinfehafft geleit hette. Das er aber alles nie getun wolte vnd ßch domit behülffe, daß Andres Dryzehen folich gelt in die gemeinfehafft zu im nit geleit haben folte, do er aber hoffte vnd truwete erberlich zu erzügen, wie er dovor geret hette, daß das alfo ergangen were, vnd darvmb fo begerte er noch hütbitage, daß Gutenberg in vnd pn bruder Clauß in ir erbe vnd in die gemeinfehafft an irs bruder feligen ßat fe^en oder aber folich ingeleit gelt von irs bruder feligen 21 162 K. SCHORBACH wegen wider harus geben wolte, alg inen das von erbes vnd rechtes wegen billich zugehörte; oder aber feite, warvmb er das nit tun folte. Dagegen antwurt Hanns Gutenberg, dag ime folich vorderunge von Jerge Dry- Qehen vnbillig neme, fit er doch durch etlich gefchrifft vnd zedel, fo er vnd fin bruder hinder Andres Dryzehen, irem bruder, noch tode funden hätte, wol vnderwigen were, wie er vnd fin bruder fich mittenander vereyniget hettent. Dann Andres Dryzehen hette geh vor ettlichen jaren zu im gefüget vnd vnderftanden, ettlich kunft von im zu leren vnd zu begriffen. Deg hett er in nu von finer bitt wegen geleret, gein bollieren, das er auch zu den ziten wol genoffen hette. Donoch über gut zit hette er mit Hanns Riffen, vogt zu Lichtenow, ein kunft vnderftanden, fich der vff der Ocher heiltums fart zu ge- bruchen vnd fich des vereynigt, dag Gutenberg ein zweiteil vnd Hans Riffe ein dirteil daran haben folte. Deg were nu Andres Dryzehen gewar worden vnd hette in gebeten, inen folich kunft auch zu leren vnd zu vnderwifen, vnd fich erbotten, dag noch fim willen vmb in zu verfchulden. In dem hette her Anthonie Heilmann inen degglichen von Andres Heilmanns, fins bruders, wegen auch gebetten, do hette er nu ir beden bitt angefehen vnd inen verfprochen, fie des zu leren vnd zu vnderwigen, vnd ouch von folicher kung vnd afentur das halbe zu geben vnd werden zu lagen, alfo dag fie zween ein teil, Hans Riff den andren teil, vnd er den halben teil haben folte. Darumb fo foltent diefelben zwene im Gutenberger hundert vnd LX. gülden geben in finen feckel von der kung zu leren vnd zu vnderwifen; do im auch vff die zit von ir jeglichem LXXX. gülden worden weren. Als hettent fie alle vor inen, 121 dag die heiltums fart vff dis jar folte gn, vnd geh daruff gerüftent vnd bereit mit ir kung. Alg nu die heiltumbfart geh eins jares lenger verzogen hette, hettent fie fürbas an in begert vnd gebetten, ge alle gn künfte vnd afentur, 122 fo er fürbafler oder in ander wege mer erkunde oder wufte, auch zu leren vnd des nicht vür inen zu verhelen. Alfo überbatent ge ine, dag ge des eins wurdent, vnd wurde nemlich beret, dag ge im zu dem ergen gelt geben foltent 11V 2 c ■ gülden, das were zufammen 410. gülden, vnd foltent im auch des hundert gülden geben alg bar, deg im auch vff die zit 50. gülden von Andres Heilmann vnd 40. fl. von Andres Dryzehen worden werent, vnd ftundent im von Andreg Dryzehen des noch 10. fl. vg. Darzu foltent die zwene ir jeglicher im die 75. fl. geben zu dryen zilen, noch dem dann diefelbe zil degmols beret worden werent. Do aber Andres Dryzehen in folichen zilen von tode abegangen were vnd ime folich gelt von gnet wegen noch vgftünde, fo were auch vff die zit nemlich beret, dag folich ir affenture mit der kunft folt weren fünff gantje jar, vnd wer es dag ir einer vnder den vieren in den fünff jaren von tode abeginge, fo folte alle kung, gefchirre vnd gemäht werck by den andern bliben, vnd foltent des abegangenen erben dafür noch vggang der fünff jor werden hundert gülden. Das vnd anders auch alles zu der zit verzeichent vnd hinder Andres Dryzehen kommen fy, darüber einen verfigelten brieff zu fetjen vnd zu machen, alg das die zeichenig luter vswiget, vnd habe auch Hang Gutenberg ge gthar vnd daruff folich afentur vnd kung gelert vnd vnderwifen, deg geh auch Andres Dryzehen an gnem totbett bekant hette. Darumb vnd wile die zedel, fo darüber begriffen vnd hinder Andres Dryzehen funden werent, das luter befagen vnd innhalten, vnd er das auch mit guter kuntfehafft hofte byzubringen, fo begerte er, dag Jörge Dryzehen vnd gn bruder Claug im die 85. gülden, fo im von irs bruder feligen wegen noch alfo vggünden, an den 100. gülden abefchlahent, fo wolle er inen die überigen DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 163 15. gülden nochgeben, wiewol er des noch etliche jar zil hette, vnd inen darumb tun noch wifunge folicher zedel davon begriffen. Vnd alß Jerge Dryzehen fürbas gemeldet hette, wie Andres Dryzehen, pn bruder felige, etwievil pnsvatters erbe vnd guts gehebt, verfemet oder verkauft habe, das gange ine nicht an, vnd im fy von im nit me worden, dann er vor erzalt habe, vßgefat ein halben omen gefotten wins, ein korp mit bieren, 123 vnd er vnd Andres Heilmann haben im ein halb fuder wins gefchencket, do pe zwene faP me by im verzert hettent, darumb im aber nütjit worden were. Darzu als er fordert, inen in pn erbe zu fetjen, do wiße er dehein erbe noch gut, do er ine infetjen folle oder dovon er im iht zu thun fy. So fy auch Andres Dryzehen niergent pn bürge worden, weder für bli oder anders, one ein mol gegen Fridel von Seckingen, von dem habe er ine noch pme tode wider gelidiget vnd gelöfet, vnd begert darumb pn kuntphafft vnd worheit zu verleien. Alß nochdem wir meißer vnd rat obgenannt forderunge vnd antwurt, rede vnd Widerrede, auch kuntfchafft vnd worheit, fo pe beder pte fürgewant habent, vnd befunder den zedel, wie die beredung vor vns gefcheen, verhörtent, do komment wir mit recht vrteil überein vnd fprodhent es auch zu recht: Wile ein zedel da ift, der da wifet, in welcher maße die beredunge zugangen vnd gefchehen pn foll, fy dann daß Hanns Riff, Andres Heilmann vnd Hanns Gutenberg fchwerent einen eit an den heiligen, daß die fache ergangen pent, alß das der obgemelt zedel wifet, vnd das derfelbe zedel daruff begriffen wurt, daß ein bepgelter brieff daruß gemäht pn folt, ob Andres Dryzehen by pnem leben blibenwere, vnddaßHanß Gutenberg do mit fweret, daß im die 85. gülden von Andres Dritjehen noch vnbezalt vßßont, fo follen im diefelben 85. gülden an den obgemelten 100. gülden abegon, vnd foll die übrige 15. gülden gemelten Jörge vnd Claus Dryzehen harus geben, vnd follent die 100. gülden domit bezalt pn noch innhalt der obgemelten zedel. Vnd foll Gutenberg fürbas von deß wercks vnd gemeinfehafft wegen mit Andres Dryzehen all nütpt zu tun noch zu fchaffen haben. Solichen eit Hans Riff, Andres Heil- man vnd Hanns Gu ten b e rg vor vns alfo geton habent, vßgenommen daß Hans Riff gefeit hat, daß er by der beredung am erften nit geweßen fy, fo bald er aber zu in kommen vnd pe im die beredung feiten, da ließ er das auch daby bliben: daruff gebieten wir diefe Verheißung zu halten. Datum vigil. Lucie et Otilie Anno XXXIX. [12. Dec. 1439]. Die fämtlichen Prozeß-Akten über den Rechtsßreit zwifchen dem Straßburger Schultheiß Jörg Drißehn und Johann Gutenberg find zu Grunde gegangen. Sie waren in 3 Papierhandfchriften überliefert. 1) Manu f kri pt A enthielt Nr. I und II unferes Textes, alfo die Zeugenausfagen für Drißehn (Zeuge 1—13) und die Ausfagen der Zeugen Gutenbergs (Zeuge 14—16). Der Band trug als Decke ein vergilbtes Pergamentblatt mit der Auffchrift: „Dicta testium magni consilii Anno domini M°cccc° tricesimo nono.“ Er beßand aus 2 Heften zu je 84 Blättern, alfo zufammen 168 Bll. Die Hefte waren mit fchmalen Pergament- ßreifen an dem Umfchlag befeßigt. Die Höhe des Papiers betrug 30 cm, die Breite 22 cm, das Format war demnach klein Folio. Das Papier hatte wagerechte alte Rippen, war vfergilbt und am Schnitt gebräunt. Als Waffermarke zeigte es zum großen Theile die Wage, in andern Partien zwei Arten des Ochfenkopfes; vgl. das Facfimile bei Laborde, Debüts de l’impr. ä Strasbourg PI. III. Der Text der Zeugenausfagen ßand auf Bl. 107» — 110 b und 117» — 118b, und zwar zwifchen andern Concepten von Verhandlungen, die vor dem großen Rathe von Straßburg ßattgefunden hatten. 2) Manufkript B überlieferte u. A. die No. III—V unferes Textes, d. h. die Klage des Lorenz Beildeck, gegen Jörg Drißehn und die beiden Zeugen lißen. Die Handfchrift trug als Titel: „Querimonie et testes registrati magni consilii Anno domini M°cccc°xxx nono.“ Es war ein Heft in Pergament-Umfchlag und beßand aus 48 Papierblättern, von denen Bl. 31—36 leer geblieben waren. Unfere 3 Stücke fanden ßch auf Bl. 21«, 38b und 44» zwifchen anderen Aufzeichnungen ähnlicher Art. 164 K. SCHORBACH Alle auf den Prozeß Drißehn-Gutenberg bezüglichen Stellen in jenen beiden Aktenheften rührten nach Labordes Angaben von demfelben Schreiber her, deffen Hand bei jedem neuen Abfaß mit mehr Ruhe und Sicherheit einfeßte. Die Tilgungen, Korrekturen und Randbemerkungen waren von gleicher Hand und derfelben Tinte (vgl. unfere Tafel 7 nach Laborde PI. I. II). Beide Handfchriften lagen in einer grauen Kapfel mit der gedruckten Auffchrift: „Documenta typo- graphiae Argentorati inventae“ und wurden in einem Cimelienfchrank der alten Straßburger Bibliothek aufbewahrt, mit der [ie 1870 zu Grunde gingen. Oeffentlich ausgeftellt waren ße noch 1840 beim Straßburger Gutenbergfeft im alten Schloß (Pöristyle de sortie); vgl. G. Silbermann et L. Wernert, Les fetes de Gutenberg cölöbröes ä Strasbourg 1840. S. 148 Nr. 22. Berichte und zum Theil Befchreibungen über diefe Akten beßßen wir von Dibdin, Bibliogr. tour III (1820) S. 53, vom Straßburger Bibliothekar Schweighäufer bei Schaab, Buchdr. I S. 52, von With u. Dr. Bernays (Quartalbl. des Vereins f. Lit. u. Kunft in Mainz IV S. 5ff), von Laborde, Döbuts de l’impr. ä Strasbourg S. 22 u. A. Bernard, De l’orig. de l’impr. I S. 121. Alle diese waren Augenzeugen. Vgl. ferner M. Vachon, Strasbourg. Les musees S. XVII. und J. Rathgeber, Die handfchriftlichen Schäle der Straßburger Stadtbibliothek S. 100. 3)ManufkriptC enthielt die Nr.VI unferes Textes, alfo denUrtheilsfpruch desRathes. Nach Schöpflin war es das Protokoll der „Kontraktßube“ (protocollum contractuum) vom Jahre 1439. Eine Befchreibung des Bandes beßßen wir leider nicht, auch nicht die Angabe, auf welchem Blatt (ich die „Sententia Senatus“ befand. Nach Analogie der noch im Straßb. Stadtarchiv erhaltenen Protokolle der Kontraktßube haben wir uns die Handfchrift als einen mittleren Papiercodex in 4° mit Pergamentdecke vorzußellen. Hierin fand [Ich unter mannigfachen anderen Aufzeichnungen von Verträgen, Kaufabfchlüffen, Vergleichen und Verdikten auch das Concept zum Urtheilsfpruch des Rathes in der Sache Gutenbergs. Nach diefem Con- cept mußte dann eine Pergament-Urkunde ausgefertigt werden, die [ich jedoch nicht erhalten hat. Diefer Band befand (Ich im 18. Jahrh. im ftädtifchen Archiy zu Straßburg. In unferem Jahrhundert wurde das Aktenßück von Dibdin, Bernays, Laborde und Bernard nicht mehr gefehen und befchrieben, was man immer zur Verdächtigung Wenckers und Schöpflins ausgebeutet hat. Die Erklärung iß jedoch äußerß einfach. Das Manufkript war nach Bericht eines Augenzeugen bereits am 12. Nov. 1793 mit vielen andern Akten des Straßburger Archivs verbrannt worden [vgl. J. J. Lobftein, Manuel du Notariat en Alsace (1844) S. 327]. 124 Heffels, welcher die Thatfache in Straßburg vom Archivar Brücker erfuhr, war aber nicht ehrlich genug, nun hieraus die nöthigen Schlüße zu ziehen. Von diefen 3 handfchriftlichen Zeugniffen wurde zunächß der Urtheilsfpruch des Rathes im Manufkript C entdeckt. Archivar Jak. Wencker fand ihn fpäteßens im Jahre 1740 im ftädtifchen Archive zu Straßburg. (Man achte im Folgenden genau auf die Jahreszahlen !) Schöpflin kannte dies Aktenftück bereits in feinem Programma vom Okt. 1740 S. 6f. (wieder abgedruckt in feinen Commentationes historicae 1741. S. 558) und in feinem Auffaße „Dissertation sur l’origine de l’imprimerie,“ welchen er am 9. Mai 1741 bei derAcademie in Paris einreichte (vgl. Memoires de l’Acad. des Inscript. XVII, S. 766), der aber erß 1751 gedruckt vorlag. Daß er Wencker die Kenntniß diefer urkundlichen Nachricht verdankte, erklärte Schöpflin ausdrücklich. Im Jahre 1745 (alfo 2 Jahre nach Wenckers Tode!) wurden die Manufkripte A u. B vom Straßburger Archivar Jo. Heinr. Barth in einem Gelaffe des Pfennigthurms aufgefunden, als dies Gebäude wegen Baufälligkeit theilweife abgetragen werden mußte (vgl. Schöpflin, Vindiciae typogr. S. 13 f und danach Schaab, Erfind, d. Buchdr. I S. 49). Sie befanden [Ich unter andern Bänden der Rathsprotokolle, welche von Barth und Schöpflin fofort geordnet wurden. Beim Auffchlagen des Jahrgangs 1439 — der ja Schöpflin befonders interefßren mußte — entdeckte diefer die Zeugenausfagen aus dem Proceß Drißehn-Gutenberg. Der Text unferer Prozeß-Akten wurde zuerft 1760 von Schöpflin in feinen Vindiciae typ. Anhang S. 5—30 veröffentlicht und zwar mit latein. Ueberfeßung, die aber nicht immer zutreffend iß. Hierauf beruhte Meermanns Abdruck in feinen Origines typographicae II (1765) S. 58ff, der die Schöpflinfche Ueberfeßung etwas modificirte. Nach neuer Vergleichung der Hs. wurden dann nur die Zeugenprotokolle von Dr. Bernays und With edirt (Quartalblätter des Vereins f. Lit. u. Kunß zu Mainz IV. 1833. S. 8ff) und einige Nachbildungen beigefügt. Der ganze Text erfchien dann wieder bei W. H. J. van Weßreenen, Verhandeling over de uitvinding der boekdrukkunß (1809) S. 60—83 und bei J. Wetter, Krit. Gefchichte der Erfindung der Buchdr. (1836) S. 56 ff. Im Jahre 1840 gab L. de Laborde (Döbuts de l’impr. ä Strasbourg S. 24 ff) einen diplomatifchen Abdruck, mit Ausnahme des Urtheilsfpruchs und der Klage Beildecks, und fügte eine franz. Ueberfeßung fowie 3 werthvolle Facßmile-Tafeln bei. Eine holländifche Ueberfeßung findet ßch in von der DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 165 Lindes Haarlemfche Coßerlegende 1870. S. 22 ff (englifdi von Heffels 1871. S. 13 flF); der Curioßtät wegen erwähne ich noch die catalanifche Uebertragung bei Jof. Brunet y Bellet, Erros historics V (1898) S. 175 ff. Größere Stücke aus den Akten find ferner in den meißen Werken über die Erfindung der Buchdrucker- kunß mitgetheilt, die hier nicht verzeichnet werden können. Vollßändige Abdrücke bieten noch von der Linde, Gutenberg (1878) Urk. V, Heffels, Gutenberg (1882) S. 34 fF mit engl. Ueberfeßung und v. d. Linde, Gefch. d. Erf. d. Buchdr. (1886) III S. 755—66. Einen genauen Abdruck gab ich 1892 in meinem Auffaß: „Straßburgs Anteil an der Erfindung der Buchdruckerkunß“ (Zeitfdirift f. Gefch. des Oberrheins N. F. VII S. 602—616) und verzeichnete dabei die verfchiedenen Lefungen fowie die Fehler und Mißverßändniffe der früheren Herausgeber. Jeßt kann ich dies nicht wiederholen. Meine Abficht iß, diesmal durch Ein- feßung der Interpunktion das Verßändniß des Textes zu erleichtern, soweit das bei dem fchwerfälligen Deutfeh der Akten möglich iß. Die Textabdrücke bei Sdiöpflin und Laborde boten die Grundlage; beide haben ihre Fehler, die man aber oft durch Labordes Schriftproben controlliren kann. Schöpflin war der Geübtere im Lefen, aber in der Herausgabe recht forglos. Unfere Facßmile-Tafel (Nr. 7) ift nach Labordes Planche I u. II wiedergegeben. Zur Vergleichung ver- weife ich auf die Reproduktion einiger Stellen in Quartalbl. des Vereins für Lit. u. Kunß in Mainz IV S. 5 f. fowie auf die bisher unbeachtet gebliebenen Nachbildungen in der kleinen Straßburger Feßfchrift vom Jahre 1840: „Gutenberg Erfinder der Buchdruckerkunß. Von den Zöglingen der Straßburger Indußrie- Schule“ S. 13 f., durch welche wir einige weitere Zeilen in Facßmile gewinnen. Gegen die Aechtheit der Straßburger Prozeß-Akten find von den verfchiedenften Seiten heftige Angriffe erfolgt, die aber alle auf Voreingenommenheit, Unkenntniß oder Kritiklofigkeit beruhen. J. Wetter, 125 der fchon 1836 eine Menge Verdachtsmomente zufammenftellte, um fie aber felbft als hinfällig zu bezeichnen, hat abfichtslos den Angriffen vorgearbeitet. Audi ein thörichter Ausfpruch v. d. Lindes, welchem die wichtige Ausfage des Goldßhmieds Dünne (Zeuge 15) nicht paßte, hat Manchen als Vorwand gedient. Vor allem find aber die Straßburger Akten durch die verfteckten Verdächtigungen des Coßerianers J. H. Heffels 126 als Fälfchungen Schöpflins und Wenckers hingeßellt worden und gelten trot; des Widerfpruchs unparteiifcher Männer wie K. Dziatjko und A. Wyß noch heute Vielen, nicht nur in England und Holland, fondern fogar in Gutenbergs Vaterland, als fabricirte Dokumente. Wir müffen daher näher betrachten, was diefer Hauptwiderfacher Gutenbergs an gewichtigen Gründen vorgebracht hat. Man wird ftaunen: vage Behauptungen und Anßhuldigungen, aber nicht die Spur eines Beweifes. Heffels verdächtigt zunächß die beiden Auffinder der Urkunden. Daß er gegen diefe beiden Männer in ungerechter Weife voreingenommen ift, haben wir bereits oben (Nr. X) gefehen. Einmal findet Heffels es auffällig, daß den Urtheilsfpruch des Rathes niemand (außer Wendcer und Schöpflin) fpäter mehr gefehen habe. Dagegen iß zu erwidern, daß dies Aktenftück bereits 1793 in den Stürmen der Revolution zu Grunde ging, alfo von Dibdin, Laborde u. A. in diefem Jahrhundert nicht mehr nachgeprüft werden konnte. Sodann findet Heffels es unglaublich, daß Schöpflin (refp. der Archivar Barth!) die Zeugenprotokolle im Pfennigthurm zu Straßburg gefunden habe, weil da keine derartigen Archivalien verwahrt worden feien. 127 Doch was weiß der Ausländer Heffels von den Schickfalen der Straßburger Archive! Schon bei Schilfer 128 war zu finden, daß dort auch andere, als das Scha^amt betreffende, Dokumente lagerten. Eine fchlagende Widerlegung von Heffels voreiliger Behauptung aber ergiebt fleh aus den Clußrath- fchen handfchriftlichen Miscellaneen 129 im Straßburger Stadtarchiv. Dortheißtes nämlich Bl. 130% daß von den vermißten alten Rathsbüchern (fo man Regiftra nennet) ßch einige in dem Pfennigthurm aufgefunden haben, welche dann in das Gewölbe unter der Pfalz, 166 K. SCHORBACH alfo das alte ßädtifche Archiv, verbracht wurden. Unter diefen befanden (ich auch die Rathsprotokolle des Jahres 1439, und fomit unfere Manufkripte A und B. Die fonftigen unerwiefenen Anfchuldigungen Heffels, es könnten (!) von Schöpflin, der doch wahrjcheinlich (!) alle Schriftarten nachzuahmen vermocht hätte, die theilweife gefäljchten Einträge auf leere Blätter der Handfchrift gefchrieben worden fein, find eines ernften Forjchers unwürdig. Wenn Hejfels einmal den handfchriftlichen Nachlaß Wendcers und die großen Urkundenwerke Schöpflins näher nachprüfen wollte, fo dürfte er ficher- lich von der literarifchen Ehrlichkeit diefer beiden Männer überzeugt werden. 130 Hat er dann den Muth der Wahrhaftigkeit, fo wird er (wie Wetter a. a. O. S. 257) noch feines voreiligen Verdachtes wegen Widerruf leißen; er braucht nur Wetters Worte ins Eng- lifche zu überfet$en. Heffels Nachbeter find dann mit ihren Angriffen auf Einzelnheiten eingegangen; ßich- haltige Gründe gegen unfere Prozeß-Akten hat aber bis jetjt keiner Vorbringen können. Diefe Akten tragen vielmehr die untrüglichften Merkmale ihrer Aechtheit und Urfprüng- lichkeit an fleh. A. Aeußere Kriterien. Für die Manufkripte A und B befitjen wir Berichte von Augenzeugen. Der ganze Zuftand diefer Dokumente zeugte von ihrem Alter. Das vergilbte Papier mit den ächten Waffermarken bewies entfehieden feine alte Fabrikation. Die Schrift, die wir jetjt noch nach Labordes Durchzeichnungen (vgl. unfere Tafel 7) nachprüfen können, zeigt alle Kennzeichen der Urfprünglichkeit; ihr Ductus ßimmt genau zum Schriftcharakter vieler noch erhaltener Straßburger Akten aus der gleichen Zeit. Die Zweifel Dibdins (a. a. O.), der die Schrift ins 16. Jahrhundert fetjen wollte und eine Copie (!) annahm, erweifen nur feine Unkenntniß. Ein weiteres Merkmal für die Originalität unferer Akten ift ferner der Umftand, daß die Zeugenausfagen (als erledigt) in den Akten durchßrichen und mit anderen Stücken ähnlicher Art vereint waren. Für das Manufkript C fehlt uns eine Befchreibung. Da aber Schöpflin berichtet, daß diefer Band, welcher denUrtheilsfpruch desRathes enthielt, zu den Protokollen der Kontraktftube gehörte und von Archivar Wencker, einem durchaus zuverläffigen Gelehrten, in dem ihm unterteilten Straßburger Stadtarchiv entdeckt wurde, fo haben wir keinen Grund, an der Aechtheit des Eintrags zu zweifeln, zumal diefelbe auch aus Sprache und Inhalt für jeden Urtheilsfähigen klar hervorgeht. B. Innere Kriterien. 1) Sprache und Stil bieten nicht das Geringfte, was Verdacht erwecken könnte. Die Ausdrucksweife ßimmt bis ins Kleinfte zu der in gleichzeitigen Straßburger Akten fich findenden Darßellungsart. Auch die dialektifche Färbung der Aktenßücke fpricht deutlich für ihre Aechtheit. Das Gleiche gilt von der Orthographie, welche durchaus im zeitgenöffijchen Gewand erfcheint. Auf diefem Gebiete hätte einem Fäljcher am eheften ein Fehler oder eine Unachtfamkeit begegnen können. Aber die (chärfße Prüfung findet kein Verfehen. Niemand hat auch bisher nur die geringße Ausheilung in Bezug auf Sprache und Stil Vorbringen können, am wenigften Ausländer wie Hejfels, der das fchwere Deutjch der Akten überhaupt nur mühfam verßeht. 2) Was den Inhalt betrifft, fo hat ßch befonders der kritiklofe Faulmann bemüht, 131 aus Fehlern und Widerfprüchen in Zeugenausfagen diefe Akten als Fälßhung zu erweifen. Sein Verfuch ift aber völlig mißglückt, wie feine Abfertigung durch Wyß 132 dargethan hat. Solche Gedächtnißfehler, Irrtümer und Verwechfelungen beim Verhör DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 167 von Zeugen werden keinen Einjichtigen verwundern. Die tägliche Praxis des Gerichts- Saals lehrt uns hinlänglich folche Vorkommnifle. Auch die fcheinbar falfche Angabe im Verdikt des Rathes, welche (ich auf die Aachener Heiltumsfahrt bezieht, beweiß nichts gegen die Akten, man muß nur eben zu ihrer Beurtheilung die alte Sprache derfelben vergehen. Der ßebenjährige Turnus der Feier ftand natürlich fchon damals feft, aber Gutenberg und feine Gefchäftsgenoffen waren in dem Glauben befangen („hettent fie alle vor inen“), daß die Wallfahrt fchon 1439 (anftatt thatfächlich 1440) ßattfinden würde. Ich habe bereits früher hierauf hingewiefen. 133 Ein Anhänger von Heffels, der Engländer H. H. Howorth, 134 macht in einem fchwäch- lichen Auffatj, worin er längft abgethane Sachen wieder aufwärmt, noch geltend, daß Gutenberg in den Prozeß-Akten einmal aulfällig „junker“ genannt werde. Die betreffende Stelle, die in Zeugenausfage 2 vorkommt, ift im Original durchftrichen. Diefe Benennung hat im Munde des Dieners Gutenbergs, des Lorent} Beildeck, nichts Verwunderliches. Außerdem war folche Bezeichnung üblich für Conftofler, die fich zu Handwerkern hielten; diefe wurden „dafelbft jungherren oder junckern genennet.“ 135 Wir fehen alfo, daß alle verfuchten Einwände als haltlos zurückzuweifen find. Zu dem Beweis der Aechtheit der Straßburger Prozeß-Akten kommt man aber auch auf i n d ir ektem Wege. Hätte Schöpflin die Aktenftücke, wie man behauptet, thatfächlich e r d i ch t e t, fo würde er klar und b e ft i m m t ausgefprochen haben, daß Gutenberg in Stra ßburg die Erfindüng des Buchdrucks gemacht habe, wie dies feineUeber- zeugung war. Nichts von dem iß gefchehen. Die von Gutenberg in Straßburg geübte Indußrie wird darin nie direkt als Buchdruck bezeichnet, fondern im Gegentheil in fo dunkeln und allgemeinen Ausdrücken erwähnt, daß deren Deutung die größten Schwierigkeiten bereitet. Das wäre alfo eine unglaublich ungefchickte Fälßhung! Schöpflin hätte aberweiter fein eigenes Fabrikat nicht einmal verftanden, denn manche feiner Erklärungen zeigen Mißverftändniffe, mehrere unklare Partien läßt er aus und einige Stellen feiner lateinifchen Ueberfetjung find direkt falfch. Ein Fälßher aber, der fein eignes Machwerk nicht verfteht, iß eine Unmöglichkeit! U nter allen urkundlichen Nachrichten, welche (ich über Johann Gutenberg erhalten haben, beanfpruchen die Akten des Straßburger Prozeffes von 1439 mit das größte Intereffe. Zwar find diefe Akten trotj ihres Umfanges nicht lückenlos überliefert, es fehlen grade fehr wefentliche Ausfagen, z. B. diejenigen von Hans Riffe und Andreas Heilmann, den beiden Gefchäftsgenoffen Gutenbergs, aber trotzdem gewähren ße, wie Dziat^ko betont hat, „einen deutlichen Einblick in feine rege induftrielle Thätigkeit und feine viel- feitigen Unternehmungen, laffen andrerfeits aber auch, was nicht minder erwünfcht iß, die Perfönlichkeit Gutenbergs hier und da klarer und beßimmter aus dem Dunkel hervortreten, welches ihn fonß umgiebt.“ I. Wer ein klares Bild über den Rechtsßreit gewinnen will, muß fich zunächßmit dem am 12. December 1439 gefällten Urth eil des R athes (Nr. VI un feres Textes) befchäftigen, denn diefes enthält: 1) die Klage der Brüder Dritjehn, 2) die Einrede Gutenbergs und 3) den Spruch des Rathes. Die Klage, welche Georg Dri^ehn, 136 zugleich im Namen-feines Bruders Klaus, beim Rathe der Stadt Straßburg einbrachte, war folgende. Andreas Dritjehn, der verßorbene 168 K. SCHORBACH Bruder der beiden Kläger, habe einen großen Theil feines Vermögens als Einlage in eine „Gefellfchaft“ gegeben, welche Joh. Gutenberg mit ihm und Anderen begründete. Die Unternehmer hätten längere Zeit ihr Gewerbe gemeinfam betrieben, „des (ie ouch ein mychel teil zufammen broht hettent.“ Nach dem Tode ihres Bruders (Dec. 1438) hätten die Kläger als feine Erben mehrfach verlangt, an deffen Stelle in die Genoffenfchaft aufgenommen zu werden oder die Einlagen des Verdorbenen erfetjtzu erhalten. Gutenberg jedoch habe beides entßhieden verweigert. Die beiden Dritjehn aber beharren auf ihrer Forderung, berufen zur Beweisführung 25 Zeugen und bringen außerdem 2 Schuldbriefe bei (vgl. Nr. V unferes Textes). Von den Zeugenausfagen find nur 13 erhalten (vgl. Nr. I, Zeuge 1—13). DieKlagebeantwortung durch Gutenberg war in den Hauptpunkten fo formulirt. Die Forderung der Kläger fei unbillig, da diefelben doch durch den (chriftlidhen Vertragsentwurf, welcher fich im Nachlaß ihres Bruders vorgefunden, darüber unterrichtet feien, wie er fich mit dem Verdorbenen geeinigt hätte. Vor etlichen Jahren wäreAndr. Driljehn mit ihm in Verbindung getreten und habe gewünfcht „ettlich kunft“ von ihm zu erlernen. Auf feine Bitten habe er ihn gelehrt „dein bollieren“ d. h. Steine zu [chleifen, woraus jener auch damals Nutzen gezogen habe. Längere Zeit darauf [etwa Anfang 1438] hätte' Gutenberg fich mit dem Vogt Hans Riffe von Lichtenau zur Ausführung von Arbeiten verbunden, die bei Gelegenheit der Aachener Heiligtumsfahrt abgefetjt werden follten. Es handelte fich dabei um die Anfertigung von Spiegeln, wie wir aus den Zeugenausfagen lernen. Dies fei Andr. Dritjehn gewahr geworden und habe gebeten, auch ihn in diefe Kund gegen Entgelt einzuweihen. Das nämliche Anliegen ftellte faft gleichzeitig der Prieder Antonius Heilmann für feinen Bruder Andreas. Gutenberg ging darauf ein und beßimmte den Gewinnantheil für die einzelnen Theilhaber. Als Lehrgeld hatte jeder der beiden Neueingetretenen 80 Gulden zu zahlen. Darauf rüfteten fich die Unternehmer mit dem Betrieb ihrer Arbeiten auf die Heiligtumsfahrt zu Aachen, in der Meinung, daß diefelbe [chon im folgenden Jahre (1439) ßattfinden würde. Als fie aber (im Laufe des Jahres 1438) erfuhren, daß die Wallfahrt erß 1440 falle, drängten die beiden neuen Genoffen ihren Meißer, „fie alle fm künfte vnd afentur, fo er fürbaffer oder in ander wege mer erkunde oder wuße, auch zu leren vnd des niht vür inen zu verfielen.“ Nach einigem Zaudern ging Gutenberg darauf ein und fchloß einen neuen Vertrag mit ihnen ab. Die beiden Andreas follten zufammen 250 Gulden neu einzahlen, davon 100 Gulden fofort baar. Andreas Heilmann entrichtete auch alsbald feinen Antheil mit 50 Gulden, Andr. Dritjehn blieb aber mit 10 Gulden imRückßand. Den Reft von 150 Gulden —auf jeden der beiden kamen 75 — follten fie an Gutenberg in 3 verabredeten Terminen geben. Vor Ablauf der Zahlungsfriß, „in difen zilen,“ ßarb aber Andr. Dri^ehn, und feine Geldbeiträge (d. h. 10 + 75 Gulden) ftanden noch aus. Nun war aber das Abkommen getroffen, daß die gemeinfame indußrielle Thätigkeit volle 5 Jahre [1438—1443] dauern folle. Falls einer der 4 Gefellfchafter im Laufe diefer Zeit ßürbe, fo füllte „alle kund, gefchirrevnd gemachtwerck“ den dreiAndern verbleiben unter alleiniger Verpflichtung, nach Ablauf der 5 Jahre den Erben des Verdorbenen 100 Gulden auszuzahlen. Das und anderes, bezeugt Gutenberg weiter, fei damals aufgezeichnet worden, um einen „verfigelten brief“ darüber aufzufetjen. Auch habe er feitdem feine Genoffen, wie ja auch Andr. Dritjehn auf feinem Todbette felbß bezeugt habe, in DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 169 folcher Kunß thatfächlich unterrichtet (und demgemäß Anfpruch auf das Geld). Weil nun der Vertragsentwurf (zedel), der (ich in der Hinterlaßenfchaft des verdorbenen Ge- [cMftstheilhabers vorgefunden habe, deutlidi diefe Beßimmung enthalte, fo verlange er von den beiden Klägern, daß fie die 85 Gulden, welche ihm A. Dritjehn (chuldig geblieben, von den ausbedungenen 100 Gulden in Abzug brächten. Die übrigen 15 Gulden wolle er dann, obwohl er laut Vertrag noch einigejahre damit Zeit habe, gleich ausbezahlen. Dies find die wefentlichften Punkte aus Gutenbergs Klagebeantwortung. Die 14 von ihm aufgerufenen Zeugen, darunter feine Genoffen Heilmann und Riff, find in der erßen Zeugenliße (Nr. IV unferes Textes) aufgeführt. Nur 3 Ausfagen aus diefem Verhör find uns aber erhalten (vgl. Nr. II, Zeuge 14—16). Der Urtheilsfpruch des Rathes vom 12. December 1439 lautete zu Gunßen Gutenbergs. Das Erkenntniß erfolgte gemäß der Einrede des Verklagten, es wurde aber den 3 Gefell(chaftern der Eid auferlegt, daß jene Vertragsklaufel wirklich befanden habe. Außerdem mußte Gutenberg noch die Rechtmäßigkeit feiner Kompenfationsforderung beßhwören. Nach Ablegung der Eide wurden die Brüder Dritjehn mit ihrer Klage ab- gewiefen und Gutenberg verpflichtet, die befagten 15 Gulden an diefelben auszuzahlen. II. Durch dieZeugen-Ausfagen erhalten wir werthvolle Ergänzungen hinfichtlich der vermiedenen Gefchäftsverbindungen Gutenbergs und der Art feiner Unternehmungen. Am wichtigßen iß unter diefen die Ausfage des Prießers Antonius Heilmann, 137 des Bruders von Gutenbergs Genoffen Andreas Heilmann, da ße am inhaltreichften iß. Sein Zeugniß erweiß, daß er den Werth der Unternehmungen des Meißers verßändnißvoll erkannt hatte. Aus feinem Munde erfahren wir auch Näheres über die verfchiedenen Abmachungen, über den Vertragsentwurf und die Berathungen, an denen er felbß betheiligt war, über die Eintrittsprämien der Theilhaber fowie über die feßgefetjtenTerminzahlungen. Zum Abfchlußdes neuen Uebereinkommens rieth er denGenoßen Gutenbergs eifrig zu, da es vortheilhaft für fie fei. Deutlich fpricht er fich auch über die Vertragsklaufel aus, welche für den Sterbfall eines Mitgliedes der Societät feßgefeßt war. Ihr Grund war folgender. Die Abfindung der Erben eines Theilhabers mit Geld follte deßwegen ge- (chehen, damit man nicht genöthigt fei, ihnen das Geheimniß der Kuriß zii offenbaren („das man nit rriuße allen erben die kunß wifen vnd vfFen fagen oder ofFenboren“). Die übrigen Zeugenausfagen hier näher zu fkizziren, würde zu weit führen. Man vergleiche über den Gegenßand, befonders über die Angaben der Zeugen 7, 8, 13 und 16, meine früheren Ausführungen (a. a. O. S. 628 f.) D ie im Zeugenverhör wie im Verdikt des Rathes mitgetheilten Thatfachen geben erß- lich deutliche Auskunft über die von Gutenberg in Straßburg gefchloffenen Gefchäfts- verbindungen, ße enthalten außerdem einige Andeutungen über die von ihm betriebenen Künße und liefern endlich manchen Aufßhluß über Gutenbergs Perfönlichkeit, feine Stellung und Lebensweife in Straßburg. Auch über diefe Ergebniffe kann ich nur in gedrängter Faßung berichten. I. Gutenberg (chl°ß mit feinen Gefellßhaftern nacheinander 2verfchiedene Verträge ab zum Zwecke verßhiedenartiger Unternehmungen. 138 Diefe Verträge find forg- fältig zu fcheiden. 22 170 K. SCHORBACH Der erfte Vertrag bezweckte die Anfertigung von Spiegeln, welche bei Gelegenheit der Aachener Heiligtumsfahrt verkauft werden follten (vgl. Zeuge 12 u. 14 fowie Gutenbergs Ausfage im Raths r Spruch). a) Zunächß hatte Gutenberg nur mit dem Vogt Hans Riff von Lichtenau abgefchlojfen. Der Gewinnantheil follte für Gutenberg 2 / 3 , für Riff 1 / 3 betragen. b) Andr. Dritjehn verlangt Aufnahme in das Gefchäft. Gutenberg ift bereit, ihm als Antheil V 3 zu geben (vgl. Zeugenausfage 14 am Anfang). c) Faß: gleichzeitig will auch Andreas Heilmann in die Gemeinfchaft eintreten. Andr. Dritjehn und Andr. Heilmann erhalten je y 8 , Riff y 4 und Gutenberg die Hälfte am Gewinn zugefprochen (vgl. die Klagebeantwortung im Urtheilsfpruch). Jeder der beiden Neueingetretenen legte 80 Gulden im März 1438 ein (vgl. Zeuge 7 u. 14). Der zweite Vertrag wurde zwischen Gutenberg, Riff, Driljehn und Heilmann vereinbart auf 5 Jahre, für den Zeitraum 1438—1443. Diefes Uebereinkommen galt der Ausbeutung anderer Ideen, denn Gutenberg verfprach den Unterricht in neuen Künßen (vgl. Zeuge 7 u. 14 fowie den Rathsfpruch). Drit^ehn und Heilmann follten zu dem neuen Unternehmen zufammen 250 Gulden nachzahlen, und zwar jeder 50 Gulden baar und dann je 75 Gulden, die in 3 Terminen zu entrichten waren. Jene Baarzahlung ift vermuthlich in denjuli 1438 zu fetjen. Die erfte Terminzahlung follte Weihnachten 1438 („in folichen zilen“ ftarb A. Dritjehn), diezweite im März 1439 ßattfinden; vom letzten Termin wiffen wir nichts. Diefe neuen Künfte, in denen die Genoffen von Gutenberg thatfächlich unterrichtet wurden, waren geheim und follten es bleiben. Nicht einmal die Rechtsnachfolger eines verftorbenen Mitglieds der Gefellfchaft durften lautVertragsbeftimmung darein eingeweiht werden. II. Welches war nun die geheime Kunßübung, die Gutenberg gemeinfam mit feinen Genojfen feit dem Spätfommer des Jahres 1438 betrieb und welche er bis zum Abfchluß des zweiten Vertrages fogarvor diefen verborgen hielt? Aus den Prozeß-Akten erhalten wir darüber leider nur ungenügende Auskunft. Der Verklagte hatte keinen Grund, ßch bei der Gerichtsverhandlung über das Wefen feiner Kunft zu äußern. Diejenigen Zeugen, welche in das Geheimniß eingeweiht waren (wie Safpach, Dünne, Beildeck und Heilmann), hatten ein Interefle daran, dasfelbe nicht preiszugeben. Die unbetheiligten Zeugen, denen das Verßändniß für die im Geheimen ausgeübten Kunßfertigkeiten abging, vermochten im Verhör nichts Wefentliches auszufagen und die Richter brauchten für den Urtheilsfpruch keine nähere Bezeichnung des Unternehmens. Wir müffen uns demnach an den wenigen Angaben technifchen Inhalts, welche die Akten enthalten, genügen laffen und damit rechnen. In Betracht kommen nur die Zeugenausfagen 2 , 4, 5, 10 , 14 und 15, von denen die 4 letzteren die wichtigften find, weil ße von unterrichteten Vertrauten Gutenbergs herrühren. Die von ihnen gebrauchten technifchen Ausdrücke beziehen ßch nicht, wie v. d. Linde fälfchlich annimmt, auf die Fabrikation der Spiegel (Vertrag I), fondern auf die geheim zu haltende Induftrie, welche A. Dri^ehn noch bis zu feiner tötlichen Erkrankung zu Weihnachten 1438 ausgeübt hat. Leider find diefelben fo unbeftimmt und mehrdeutig, daß ße die Art und das Wefen von Gutenbergs geheimer Kunßübung nicht mit völliger Sicherheit erkennen laffen. Gutenberg felbß bezeichnet fein neues Unternehmen ganz allgemein als „afentur vndkunß,“ und Andreas Dritjehn benennt die zuletjt von ihm ausgeübte Indußrie DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 171 (chlechthin „das werk“ (vgl. Zeugenausfage 3). Zum Betriebe der neuen Kunft gehörte eine Preffe, deren Geheimhaltung Gutenberg fehr am Herzen lag. Sie war von dem Drechsler Konrad Safpach in der Krämergaffe zu Straßburg verfertigt worden und befand (ich zur Benutzung in dem Haufe des Andr. Dritjehn. Nadi deffenTode (chickte Gutenberg feinen Diener in die Stadt und ordnete an, es follten zwei „würbelin“ an der Preffe aufgethan werden, fodaß die 4 „Stüde e,“ welche fich in der Preffe befanden, auseinander fielen. Aus dem Inventar der Gefellfchaft werden erwähnt „gefchirrevnd gemacht werk“ fowie „ding gemacht oder ungemacht, formen vnd aller gezügk.“ Auchwurde durch die Gefellfchaft „Blei vnd anders, das darzu gehört“ eingekauft, was nach Behauptung der Kläger deren verdorbener Bruder bezahlt habe. Die unter den Vorräthen der Gefellfchaft aufgeführten „Formen“ ließ Gutenberg kurz vor Weihnachten bei den 2 Gefchäftsgenoffen abholen und einfchmelzen. Am wichtigften ift endlich die leider allzu knappe Ausfage des Goldjchmieds Hans Dünne (Z. 15), welcher im Verhör bezeugte, daß er vor etwa drei Jahren (alfo 1436) an Gutenberg bei 100 Gulden verdient habe allein an dem, „das zu dem trucken gehöret.“ Auf Grund diefer in den Prozeß-Akten vorkommenden technifchen Ausdrücke find mannigfache Verfuche gemacht worden, Gutenbergs geheimnißvolles Unternehmen zu beftimmen. Schöpflin, welcher die Dokumente zuerft herausgab, trat zugleich mit der Behauptung hervor, daß die Geheiminduftrie nichts anderes fein könne, als der Buchdruck mit beweglichen Lettern, und daß nunmehr Straßburg als die Geburtsftätte der Typographie erwiefen fei. Es ift aber nicht zu verkennen, daß feine Deutungen und Erklärungen unter Voreingenommenheit leiden, denn er überfetjte manche Stellen ungenau und fchob ihnen einen Sinn unter, welchen fie nicht haben. Als vermeintliche Erzeugniffe aus Gutenbergs Straßburger Preffe hatte Schöpflin bald einige Drucke mit unvollendeter Technik gefunden, die zu feiner Vorausfetjung paßten, unter diefen den bekannten Lotharius-Druck mit der Jahrzahl 1448 (Hain 10209). 139 Diefe angeblichen Straßburger Erftlingsdrucke wurden aber mit Unrecht in fo frühe Zeit gefetjt; fie find vielmehr verfchiedenen ziemlich fpäten Offizinen zuzuweifen. 140 Schöpflins Anficht fand Anklang, namentlich bei elfäffifchen und franzöfifchen Gelehrten , aber auch Widerfpruch erhob fich. Eine umfangreiche Streitliteratur erwuchs, in welcher die Wortführer von Mainz und Straßburg fich bekämpften, ohne die Sache dadurch zu fördern. 141 Darin ftimmen aber faft alle vorgebrachten Meinungen überein, daß es fich bei Gutenbergs geheimgehaltener Thätigkeit entweder um Tafeldruck oder Typendruck handle. Diejenigen, welche die Aechtheit der Akten anfechten, nehmen die Fäljchung felbftverftändlich in dem gleichen Sinne. Der erfte, welcher mit der Behauptung hervortrat, daß die technifchen Ausdrücke fich auf das Hauptgefchäft der Straßburger Gefelljchaft, die Spiegel fabrikation, bezögen, war der Cofterianer Jak. Scheltema, 142 welchem Wetter 143 fofort beipflichtete. Hiermit wurden die erdichteten „gedruckten“ Spiegelrahmen in die Gutenbergliteratur eingeführt. Von der Linde 144 führte die Hypothefe diefer beiden Männer etwas modificirt weiter aus, ohne Nennung feiner Vorgänger, fodaß er jetjt als der Urheber diefer neuen Idee gilt. Seine Auffaffung, Gutenberg habe in der hölzernen Preffe Metallwände kleiner Spiegel geprägt (das ift doch nicht „gedruckt“ !), deren Stücke man durch Zerlegen unkenntlich machen konnte (!), ift völlig verfehlt und hat wenig Anklang gefunden. 145 Auch 172 K. SCHORBACH andere neuerdings ausgefprochene Vermuthungen, Gutenberg fei vielleicht ein Heiligendrucker, der von weichen Metallplatten Bilder in der Preffe abgedruckt habe 146 oder gar ein Zeugdrucker 147 gewefen, find als unhaltbar abzulehnen, weil die Akten direkt dagegen fprechen. Als vorherrfchend behauptet (ich jetjt die Anficht, dag die geheimnigvolle Thätigkeit Gutenbergs in Vorarbeiten und Verfuchen in der Kunft befanden habe, die er fpäter in Mainz zur Vollendung und praktißken Ausführung brachte. In diefem Sinne haben fich vorurtheilsfreie Männer wie Fr. Kapp 148 und unparteiifche Gutenbergforfcher wie K. Dzialjko und A. Wyß des öftern rückhaltlos ausgefprochen. Prüfen wir nun, ob diefe Auf- faflung in unferer Urkunde eine Stütze findet. Es iß nach der Ausfage des Goldfchmieds Hans Dünne (Zeuge 15) 149 unzweifelhaft, dag Gutenberg fich bereits im Jahre 1436, d.h. vor Abfchluß der Gemein (chaftsverträge, mit dem Gedanken trug zu „drucken,“ alfo irgend ein Druckverfahren auszuüben. Wenn der Holländer v. d. Linde meinte, das Wort „drucken“ könne im Munde des Goldfchmieds nur foviel heigen wie Metall drücken, preffen oder prägen, fo befand er fich im Irrtum. Die gemeinte Metalltechnik wird (chon im Mittelhochdeutfchen „praechen“ genannt und heigt fo bis auf den heutigen Tag. Das Kunftwort „drucken“ war (chon längß vor Gutenberg im Gebrauch für farbigen Abdruck von Holzßöcken auf Zeuge oder auf Papier. Das eine Gewerbe, das Aufdrucken von Muftern auf Stoffe, übten die Zeugdrucker in Deut(chland bereits feit langer Zeit . 150 Als „Drucker“ werden fie urkundlich zuerß 1356 bezeichnet, fpäter heigen fie auch,, Aufdrucker, “Tuchdrucker u.dergl. Auch das Abdruckverfahren auf Papi er, die xylographifche Vervielfältigung von Spielkarten und Heiligenbildern, war längft bekannt und wurde von den Kartenmachern und Formfehneidern (fpäter auch Heiligendruckern 151 ) mittelft des Reibers ausgeführt. Seit dem Jahre 1428 find ferner „Brieftrucker “ 152 belegt, die nach Schreiber anfänglich Illuminißen oder Goldfehreiber waren und mit farbigen Modeln auf Goldgrund druckten. Man geht demnach, das Wort „drucken“ bezeichnete verfchiedene Druckverfahren. Es konnte alfo fofort auf den neuen Vervielfältigungsdruck durch metallene Buchftabenßempel angewendet werden, als deffen terminus technicus wir es fpäter finden . 153 Als Gutenberg (1438) feine Genoffen in alle feine technifchen Fertigkeiten, alfo auch in die Kunft zu „drucken“ eingeweiht hatte, werden bei dem Gefchäftsbetrieb von den Gefellfdiaftern Formen verwendet. Kurz vor Weihnachten 1438 lieg Gutenberg bei Andreas Dritjehn und Heilmann alle Formen abholen, welche vor feinen Augen eingefchmolzen („zurloffen“) wurden nach Angabe des gut unterrichteten Zeugen Ant. Heilmann (Zeuge 14). Die Formen waren demnach aus Met all. Wasfiedarftellten, ob Buchbinderßempel oder Typen, lägt fich bei der Allgemeinheit des Ausdrucks nicht ficher beßimmen. Zieht man aber in Betracht, daß das Wort Formen (formae) in den Schlußfchriften von Erßlingsdrucken für Lettern gebraucht wird, wozu auch die „literae formatae“ und „formae ferreae“ Waldvogels in den Avignoner Urkunden von 1444/46 ßimmen, fo iß die M ö g 1 i ch k e i t nicht abzuweifen, dag auch die in den Prozeßakten von 1439 genannten „Formen“ Einzelbudißaben aus Metall gewefen find. 154 Die zu dem neuen Gewerbe verwendete Preffe follte, wie wir (chon fahen, geheim gehalten werden, denn Gutenberg fandte fofort nach Dritjehns Tode feinen Diener ab mit der Weifung, ße niemand zu zeigen (Zeuge 2, 4, 5, 10, 14). Es war alfo keine ge- DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 173 wohnliche Preße, wie fie Buchbinder und andere Handwerker [chon längß gebrauchten, fondern fie muß fich von den bekannten Preßen wefentlich unterfchieden und eine nicht preiszugebende Neuerung enthalten haben. Auch hier haben wir daher jedenfalls die Möglichkeit, in der von Safpach nach Gutenbergs Angaben konßruirten Preße ein Inventarftück für ein neues Druckverfahren zu fehen, alfo den erßen Verfuch zu einer Druckerpreffe, welche keineswegs von den Zeugdruckern oder den Formßhneidern übernommen wurde, fondern noch zu erfinden war. Was die „würbelin“ in dem Mechanismus der Preße für eine Rolle fpielten (vgl. Zeuge 10), wißen wir nicht. Der Wortbedeutung nach waren es vermuthlich Schrauben. Ebenfowenig läßt fich eine klare Vorßellung davon gewinnen, was die 4 „Stücke“ waren, die in der Preße lagen und deren Zweck durch Auseinandernehmen unklar wurde (Zeuge 2, 4, 5, 10). Gutenberg zeigt große Sorge, daß jemand die Stücke fäheund befiehlt, fie aus der Preße zu nehmen, „uff daz man nit gewißen künne, was es fy.“ Als aber Lor. Beildeck und Klaus Drißehn diefelben auf Anordnung Gutenbergs zerlegen follten, fanden fie die Stücke nicht mehr vor, ebenfowenig der Verfertiger der Preße, Konrad Safpach, welcher von Andr. Heilmann dazu aufgefordert wurde. Dies muß deßhalb betont werden, weil durch anderweitige Urkunden erwiefen iß, daß fich nach A. Drißehns Tode unredliche Hände in feiner Behaufung zu fchaffen machten, worauf auch eine entßellte Straßburger Tradition über die Erfindung der Typographie vielleicht zu beziehen ift. 155 Nach Schöpflins Anficht follten die 4 Stücke gefegte Kolumnen ge- wefen fein, nach der Meinung Anderer Holztafeln. Beides ift aber unwahrfcheinlich, weil weder die einen noch die andern durch Zerlegen unverftändlich wurden. Mir fcheint es am glaublichßen, daß die Stücke integrirende Beftandtheile der Preße felbft ausmachten, denn durch das Oeffnen der an leßterer angebrachten „würbelin“ fielen fie von einander. Der in den Prozeßakten erwähnte Verbrauch von Blei fowie die für den Betrieb der neuenKunfthergeßellten Geräthjchaften, „gefch irre“ und „gezüge,“ würden fehrgut auf die Ausübung eines Druckverfahrens paßen; letzterer Ausdruck ift fogar ein feß- ßehender terminus in der älteften Buchdruckerfprache geworden [vgl. z. B. den Revers Humerys (Nr.XXVII) und denProzeß von 1455 (Nr. XX), wo auch das „gezüge“ erwähnt iß]. Wenn auch in dem Straßburger Rechtsßreit nur von dem „Werk“ die Rede ift und nicht, wie in dem Mainzer Prozeß vom Jahre 1455, von dem „Werk der Bücher,“ und wenn wir darin auch nichts vonVerwendung von Pergament, Papier und Druckerßhwärze hören, fo find wir doch im Befiße einer anderweitigen urkundlichen Nachricht, welche den einen Theilhaber desUnternehmensinVerbindung mitdem Buchgewerbezeigt. Aus einem Straßburger Aktenftück vom Jahre 1446 lernen wir nämlich, daß fich im Nachlaße des Andr. Drißehn ein Vorrath von „großen vnd deinen buchern,“ außerdem ein „fnyßel gezug“ und „die preffe“ befunden habe. 156 Erfahren wir auch nichts über die Her- ßellungsart diefer Bücher, fo ift es immerhin intereffant, den Gefchäftsgenoffen Gutenbergs, einen Gewerbetreibenden, im Befiß einer Anzahl von Büchern zu fehen. Mag man fich diefelben nun als Manufkripte denken, die als Mußer und Vorlagen dienen follten, oder als Handfchriften, deren Einbände mit Edelßeinen 157 zu verzieren oder mit aufgedruckten Infchriften zu verfehen waren, immerhin handelt es fich um Bücher und Buchgewerbe. Außerdem mag hier noch darauf hingewiefen werden, daß der andere 174 K. SCHORBACH Genojfe Gutenbergs, Andr. Heilmann, zufammen mit feinem Bruder Nikolaus eine vor den Thoren Straßburgs belegene Papiermühle befaß . 158 Ueberblickt man vorßehende Erörterungen der in den StraßburgerAkten vorkommenden technijchen Ausdrücke unbefangen und unparteiifch, fo muß man zugeben, daß daraus kein ßrikter Beweis zu erbringen iß, Gutenberg habe bereits in Straßburg den Typendrude ausgeübt. Nachdrücklich muß auch betont werden, daß fich nicht die ge- ringße Spur einer praktijehen Verwerthung der „neuen Kunft,“ alfo keine Probe eines Druckerzeugniffes aus der Straßburger Preffe Gutenbergs, nachweifen läßt. Das Zufammenhalten aller Momente ergiebt jedoch einen hohen Grad innerer Wahr- fcheinlichkeit, daß feine geheime Thätigkeit in Verfuchen zur Herßellung eines Druckapparates und in primitiven Druckverfuchen befanden habe. Vermuthlich ftand das verfuchte Drudeverfahren noch auf derfelben unentwickelten Stufe, wie die mechanifche Schreibkunß, die „ars scribendi artificialiter,“ welche der Prager Silberfchmied Prokop Waldvogel 159 wenige Jahre fpäter (1444) in Avignon lehrte und ausübte (vgl. oben S. 12 f. und 50 ff.). Eine äußere Aehnlichkeit zwifchen den Unternehmungen in Straßburg und Avignon, die anfeheinend in irgend welchem Zufammenhang ßehen, ift nicht zu verkennen. Gutenberg und Waldvogel betrieben mit Genojfen eine geheime Kunft, die Gewinn verfprach. Zu beiden Induftrien wurden Metall-Formen neben anderen Werkzeugen verwendet. Beide Gefchäfte wurden mit unzureichendem Betriebskapital unternommen und erzielten deßhalb nicht den erwarteten Erfolg; beide Unternehmungen hinterließen endlich keine Spuren von praktijehen Ergebniffen. Ein bedeutender Unter- jehied beßeht aber zwifchen den beiden ausübenden Meißern. Nicht die leifefte Andeutung findet fich, daß Waldvogel, welcher auch zeitlich fpäter fällt, jene Technik er- fonnen habe, während Gutenberg durchaus als der Erfinder feiner Kunft erjeheint und auch als folcher von feinen Genojfen anerkannt wird. III. Aus den Straßburger Prozeß-Akten laffen ßch (chließlich noch einige willkommene Auffchlüjfe über Gutenbergs Perfon und fein Leben und Treiben gewinnen, die immerhin einzelne Charakterzüge hervortreten lajfen. Gutenberg lebte als „Hinterfaß,“ alfo nicht als Bürger Straßburgs, außerhalb der Stadtmauern abgefchloffen in einem der einzelnen Häufer (meiß Herbergen), die in der Nähe des Benediktinerklofters S. Arbogaft erbaut waren, aber nicht im Klofter felbft, wie oft von Unkundigen behauptet wird. Die ganze Vorftadt hieß zu St. Arbogaft; fie lag in der Gegend, wo fich heute dieVorftadt „Grüner Berg“ an der 111 ausdehnt. 160 GutenbergsWeg in die Stadt führte durch dasWeißthurmthor und Zollthor; in das Innere gelangte er auf der Oberftraße (heute Lange Straße). In feiner Zurückgezogenheit war Gutenberg raftlos mit der Ausübung von Kunfthand- werken — wir kennen das Steinpoliren, die Spiegelfabrikation und die Kunft zu drucken — und fortwährend mit neuen Verfuchen befchäftigt. Seine Fertigkeiten verwerthete er nutjbringend in der Art, daß er Andere gegen Entgelt darin unterrichtete oder ßch mit ihnen zur Ausführung beftimmter Induftrien gegen Zahlung einer Eintrittsprämie verband. 161 So gewann er Geldmittel und Arbeitskräfte, und die Akten von 1439 zeigen, daß er „ feine Schüler und die zur Herftellung feiner Erfindungen erforderlichen Kapitalien damals nicht zu fuchen brauchte, fondern ßch von ihnen fuchen ließ.“ 162 Von feinen Ge- fchäftstheilnehmern (cheint der Vogt Hans Riffe ßch auf die Geldleiftungen befchränkt zu haben, während die beiden Andern auch mitarbeiteten, befonders eifrig Andreas Dritjehn, DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 175 in deffen Wohnung die Werkßätte mit der neuerfundenen Prefle ßch befand. In den Gefchäftsbetrieb eingeweiht war auch Gutenbergs Diener Lorenz Beildeck, der ihm ver- muthlich alle grobe Arbeit abnahm und fein ganzes Vertrauen genoß. Von Handwerkern, welche für Gutenberg arbeiteten, werden genannt der Drechsler Safpach, von dem diePreffe verfertigt wurde, und der Goldfehmied Dünne, der im Jahre 1436 für 100 Gulden lieferte „das zu dem trucken gehöret.“ Neben der technifchen Erfindungsgabe ift auch das kaufmännifche Gejchick Gutenbergs nicht zu verkennen. Den klugen Gejchäftsmann zeigt die umfichtige Abfaffungder Genoflen- fchaftsverträge, Unternehmungsgeift und weiten Blick verräth fein Plan, die verfertigten Spiegel bei Gelegenheit des großen Aachener Kirchenfeßes auf den Markt zu bringen. Darin läßt fich die oft behauptete gefchäftlicheUnerfahrenheitGutenbergs nicht erkennen. Von dem Verhältniß Gutenbergs zu feinen Gefellßhafternwird foviel klar, daßer immer als die leitende Perfönlichkeit und der geiftige Urheber angefehen wird, deffen Ueber- legenheit die Andern willig anerkennen. Dies zeigt fchon die Bemeffung des Gewinnanteils und dasZeugnißHeilmanns: „was fü hetten, das hetten fü von Gutenbergs wegen“ (Zeuge 14). Er genoß auch das volle Vertrauen feiner Partner, welche von dem Erfolge des Unternehmens überzeugt waren, wie die Ausfagen des Andreas Dritjehn deutlich erkennen laffen (vgl. Zeugenausfage 1, 11, 16). Mit den Bedingungen, die Gutenberg ihnen bei der Gründung der Gefelljchaft (teilte, konnten fie wohl zufrieden fein, denn er war keineswegs felbßfüchtig auf feinen Vortheil bedacht. Befonders muß es auffallen, daß er für den Fall feines Todes feinen eigenen Erben nicht einmal das Befitjrecht an dem Ge- (chäftsgeheimniß wahrte. Wenn daher der totkranke Andreas Dritjehn fich beforgt zu dem Zeugen Stöcker (Zeuge 7) äußert, nach feinem Ableben würden feine Brüder fich niemals mit Gutenberg einigen können, und wenn es auch nach dem Tode A. Dritjehns wirklich zum Prozeß mit deffen Erben kommt, fo iß daraus nicht notwendig auf einen unverträglichen Charakter Gutenbergs zu fchließen, denn daß er nur fein Recht verfocht, zeigte der Schiedsfpruch des Rates. Der Verkehr mit feinen Gefellfchaftern fcheint in der Hauptfache ein rein geßhäftlicher gewefen zu fein. Er beobachtete ihnen gegenüber Zurückhaltung, er war und blieb der Gefchlechterfohn und hatte wohl hauptfächlich Verkehr mit Standesgenoffen, mit den Conßoflern (vgl. die Urkunde von 1441, Nr.XIII). Unerklärlich iß Gutenbergs Benehmen beim Tode Dritjehns, wo doch viel für ihn auf dem Spiele ftand. Er begiebt ßch nicht felbß in die Wohnung des Verftorbenen, obwohl er um dasGeheimniß der Prefle in Sorgen iß, fondern [chickt feinen Knecht mit Aufträgen dorthin; auch beßellt er den Bruder Dritjehns zu einer Befprechung zu ßch hinaus (vgl. Zeuge 2,4, 10). In feiner Behaufung zu St. Arbogaß pflegte Gutenberg feine Theilhaber zu empfangen und häufig zu bewirten (Zeuge 10,14), wofür Letztere ßch durch Gefchenke von Wein und Obft erkenntlich zeigten (Zeuge 11, 12, 14). Etwas näher ftand ihm vielleicht der Vogt Hans Riffe von Lichtenau, ein ßädtifcher Beamter, dem er günßige Vertragsbedingungen zugeftanden hatte. Fridel von Seckingen 163 fcheint nur in Geldfachen fein Helfer gewefen zu fein. Einmal übernahm derfelbe Bürg- fchaft für Gutenberg und erhielt dafür einen Schuldfchein, jedoch war er über die Gefell- fchaft und ihre Zwecke nicht unterrichtet (vgl. Zeuge 6,9,13 und den Rathsfpruch). Zu einem wirklichenVertrautenGutenbergs fcheint allmählich der Priefter Antonius Heilmann, Dekan zu Jung St. Peter, geworden zu fein. Er bewies Intereffe für das neue Unternehmen 176 K. SCHORBACH und wirkte beim Abfchlug des Geheimvertrags mit, war alfo völlig eingeweiht. Offenbar nahm er auch an der„burfe a der Genoflen zuweilen Theil, die vom Beginne desjahres 1439 regelrecht begehen follte und vielleicht auch befanden hat (vgl. Zeuge 10 und 14). Ueber das Fortbegehen der Genoflenfchaft, die bis zum Jahre 1443 geplant war, begtjen wir keine urkundlichen Nachrichten, aber wir haben keinen Grund für die Annahme, dag diefelbe nach Dritjehns Tode aufgelög worden fei. Nr. XII Johann Gutenberg verbürgt sich beim S. Thomas-Capitel zu Strassburg für den Edelknecht Joh. Karle. 25. März 1441. [Tafel 8. 9.]. Redditus v librarum in tranffixo fubfcripto pertinent capitulo fancti Thome fego fancti Hylarij dat Jo[hannes] Karle et condebitores. [| 164 Coram nobis judice curie Argentinengs congitutus Johannes Karle armiger pro fe et eius heredibus vniuergs vendidit et libere || reggnauit honorabilibus 165 viris, dominis decano et capitulo ecclege fancti Thome Agentinengs et eorum fuccefforibus in eadem ecclega, cum centum libris denariorum || Argentinenfium ex reempcione quorundam redituum, quatenus ad predictum capitulum dicte ecclege exfpectabant, ac de bigenijs et de trunco in choro || dicte ecclege fancti Thome coram prepogto ipgus ecclege exigente habitis et receptis, ut dicitur, ementibus redditus annuos quinque librarum || denariorum Argentinenfium vfualium fuper bonis et redditibus confcriptis in ingrumento, cui hec prefens litera, ggillo curie Argentinengs figillata, || eg tranffixa. Quos quidem redditus iam venditos prenominatus venditor pro fe et eius heredibus vniuergs dominis decano et capitulo || dicte ecclege, pro tempore exigentibus, fmgulis annis, in fego beati Hilarij epifcopi, de bonis et redditibus in dicto ingrumento confcriptis 166 1| foluere, dare et in ciuitate Argentineng prefentare, bona in edificijs et in cultura bona conferuare tenere promigt. Nullo cafu grandinis, || gewerre, litigij etc. ipfeque venditor pro fe et eius heredibus vniuergs bona et redditus in dicto ingrumento confcriptos ege velint || obnoxios, obligatos et ypotechatos dominis decano et capitulo dicte ecclege etc. Vt autem dominus decanus et capitulum annis 167 1| gngulis de folucione et prefentacione dictorum reddituum, ut prefertur, cerciores exigant, conftituti coram nobis judice fupradicto || grenuus vir Lütholdus de Ramgein miles et Johannes dictus Genfefleifch alias nuncupatus Gütenberg de Maguncia,|| Argentine commorantes, pro fe et eorum heredibus vniuergs vna cum prenominato 168 venditore erga dominos decanum et || capitulum dicte ecclege fancti Thome, pro tempore exigentes, pro prefcriptis iam venditis redditibus, ut prefertur, foluendis et prefentandis, || nec non pro bonis in pretacto ingrumento confcriptis etc. in edificijs et cultura bonis conferuandis condebitores in folidum con- gituerunt || prefentibus atque fecerunt ita et in modum hunc: videlicet g jam predictus venditor uel eius heredes anno aliquo in predicto termino || in folucione et prefentacione 169 reddituum venditorum, ut prefertur, faciendis negligentes 170 exigerent aut bona in pretacto 171 principali || ingrumento confcripta in edificijs et cultura bonis non con- feruarent, ex tunc prefatus Lütholdus Ramgein condebitor, g propria in || perfona fub- fcriptum obgagium feruare noluerit, vnum famulum honegum cum vno equo, loco fui, per fidem nomine juramenti, dictique || Johannes Karle venditor et Johannes Gütenberg condebitor fe proprijs fuis in perfonis periuramentaab ipgs coram nobis corporaliter || pregita, in ciuitatem Argentinenfem in hofpicium publici hofpitis, quod eis per DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 177 dominos decanum et capitulum dicte ecclefie fancti Thome, pro tempore || exiftentes, deputabitur in obftagium more 172 obfidum, et (blitum et confuetum ad res venales fine quouis pacto infra octo 173 || dies proximos, poft quam fuper hoc ex parte dominorum 174 decani et capituli, pro tempore exiftencium, de ore et ad os uel per literas || aut per nuncios feu ad hofpicia fua moniti vel requifiti fuerint, prefentabuntet prefentare promi- ferunt, nunquam ab 175 obflagio || huiusmodi receffuri, nifi prius redditus iam venditi, tunc neglecti, fuerint integraliter perfoluti. Et fi venditores aut || condebitores predicti vel aliquis ipforum huiusmodi obßagium infringerent vel id iuxta modum pretactum, quod abfit, non feruarent, quod || tunc venditor et condebitores predicti excommuni- cacionis fentencie, quam a nobis judice fupradicto in fe fuosque heredes vniuerfos fponte || fieri elegerant ac fe no(tre jurisdictioni in hac parte fubmiferant, debeant fubiacere. Et nihilominus licitum erit dominis || decano et capitulo dicte ecclefie fancti Thome, pro tempore exiftentibus, ac quoque 176 adiutoribus eorundem vniuerfis auctoritate ipforum propria uel mediante || judicio ecclefiaftico vel feculari aut fine judicio, ut magis placuerit eifdem, venditorem et condebitores predictos et eorum heredes || vniuerfos ac vniuerfa et fingula 177 ipforum mobilia et immobilia bona, vbicunque locorum fita funt, reperta fuerint || vel inventa, quocunque nomine nuncupata, et fpecialiter bona et redditus ypothecatos, in dicto inftrumento confcriptos, in folidum || occupare, invadere, apprehendere, pingnori capere et diftrahere, 178 vfque ad folucionem plenam reddituum iam venditorum, tunc || neglectorum predictorum, etquoufque bona, in predicto inftrumento confcripta, in edificia et culturas bonas fuerint redacta, pace || terre generali vel priuata, judicio ecclefiaftico vel feculari, ciuilegio, confuetudinibus et ftatutis, tam publicis quam || priuatis, ciuitatum, opydorum, terre et locorum quorumcunque, in premiffis non obftantibus. Et fi quas exfpenfas feu dampna || ex premiffis vel eorum occafione dominos decanum 179 et capitulum dicte ecclefie, pro tempore exiftentes, aut coadiutores ipforum || quofcunque, in iudicio uel extra, modum in quemcunque fuftinere contingerit, illas et illa prenominati venditor et condebitores in || folidum pro fe et eorum heredibus vniuerfis foluere et refundere promiferunt eifdem integraliter et in totum. Super quibus quidem 180 dampnis || et exfpenfis verbis fimplicibus dominorum decani et capituli dicte ecclefie, pro tempore exiftencium, ftandum erit atque credendum. || Si vero folucio et prefentacio predictorum iam venditorum reddituum vmquam anno aliquo a predicto termino per integrum annum protraheretur || ita, quod vnus cenfus attingeret alium, quod tunc licitum fit dominis decano et capitulo dicte ecclefie, pro tempore exiftentibus, auctoritate || ipforum propria uel mediante judicio ecclefiaftico uel feculari, bona et redditus in dicto inftrumento confcriptos ad fe vocare et attrahere, || [Bl. 293 *] fi voluerint, nec non cum ipfis difponere et ordinare pro fuo libito voluntatis, contradictione quorumcunque aliqualiter || non obftante. Hac condicione appofita, fi bona et redditus ypothecati, in dicto inftrumento confcripti, vmquam cafu quocunque contingenti || deteriorentur vel annichilarentur 181 ita, quod dominj decanus et capitulum dicte ecclefie, pro tempore exiftentes, 182 redditus iam venditos || annuatim de eifdem ypotechatis bonis et redditibus commode confequi et habere non poffent, aut fi defectum, dampnum uel || impedimentum aliquos fuflinerent in eifdem, huiusmodi defectum, dampnum et impedimentum venditor et condebitores prenominati || in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerfis de et cum vniuerfis alijs ipforum bonis mobilibus [et] immobilibus tollere et recompenfare || promiferunt eifdem 23 178 K. SCHORBACH integraliter fub obffagio et ceteris penis prenominatis. Condictum eff etiam et adiectum, fi vel quandocunque aliquem || ex venditore et condebitoribus fupra dictis ante reemptionem dictorum reddituum decedere contingerit, quod tunc fuperffites ex ipfis || venditore et condebitoribus alium eque bonum, certum etydoneum fine dolo in ipfius defuncti locum infra menfem proximum, || poffquam fuper hoc ex parte dominorum decani et capituli dicte ecclefie, pro tempore exiffencium, pari monicione ut fupra monerentur || uel requiruntur, fubrogent et fubffituant, fubrogareque et fubffituere teneantur, qui fic fubrogatus et fe obliget et afiringat || ad omnia et fingula, in prefenti inffrumento contenta , 183 atque et prout ipfe defunctus in prefenti inffrumento obligatus erat et || affrictus. Alioquin dicto menfe lapfo fuperffites ex ipfis venditore et condebitoribus obffagium in dicta ciuitate || Argentinenfi in modum pretactum per fidem et iuramenta ipforum pretacta et fub penis premiffis feruabunt, tamquam diu quoufque fub- || rogacio 184 huiusmodi debitum forciatur effectum. Et hanc vendicionem prenominatus venditor prefentibus publice e(t confeffus pro precio || centum librarum denariorum Argentinenfium, quam pecuniam ipfe venditor confeffus fuit fe a dominis decano et capitulo, emptoribus predictis, || plene et integraliter recepiffe fibique numeratam, traditam et folutam fore ac in vfus fuos totaliter conuertiffe. Conffituens fe || et eorum heredes vniuerfosin folidum venditor et condebitores prenominati warandos et principales debitores predictorum iam || venditorum reddituum in modum pretactum annuatim in dicto termino fuper bonis et reddituum in predicto inffrumento confcriptis foluendorum et || prefentandorum; et quod idem redditus et bona non fint dotales nec födales nullique alias obnoxij uel obligati, preter- quam in predicto || inffrumento continetur. Quod et ipfe venditor per pretactum fuum iuramentum fic effe afferuit erga dominos decanum et capitulum || dicte ecclefie fancti Thome, pro tempore exiffentes, et aduerfus omnes homines, uteff iuris. Tranffulit quoque prenominatus venditor || pro fe et eius heredibus vniuerfis per porrectionem calami, ut eft moris, in honorabiles viros dominos Nicolaum Merfwin fcolafficum || et Conradum Hüter, canonicos predicte ecclefie fancti Thome, coram nobis prefentes et fuo ac decani et capituli 185 ipfius ecclefie nomine || recipientes omne jus, poffeffionem, proprietatem et dominium, vel quafi, que fibi in dictis redditibus iam venditis competebant aut || competere poterant modo quouis, hac condicione appofita, ut licitum fit prefato venditori et eius heredibus anno et tempore quibus- || cunque, quibus voluerint, redditus iam venditos predictos pro centum libris denariorum Argentinenfium vfualium a dominis 186 decano et || capitulo dicte ecclefie reemere. Ita tamen quandocunque huiusmodi reempeio acciderit, quod tunc pro illo anno tantum pro rata temporis effluxi || a fefto beati Hilarij epifeopi, inmediate ipfam reempeionem precedente vfque in diem, qua huiusmodi reempeio acciderit, dominis decano || et capitulo predicte ecclefie exiffentibus cedat et foluatur de redditibus ante dictis. Infuper prenominatus Johannes Karle venditor pro || fe et eius heredibus vniuerfis promifit et promittit 187 annuatim de redditibus octoginta quartalium, in pretacto inffrumento || confcriptis, nichil percipere, leuare aut vfibus fuis applicare, nifi prius redditus quinque librarum predicti, tunc neglecti, || fuerint integraliter perfoluti, nec non vnumquemque colonum bonorum, in dicto inffrumento confcriptorum, redditus octoginta || quartalium pretactos inferencium, talem habere et inducere ac apud eum efficere et procurare, quod promittat eofdem redditus || octoginta 188 quartalium, quam diu •colonus ipforum fuerit, in ciuitate Argentinenfi ad locum vnum, fibi per dominos decanum DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 179 et capitulum || dicte eccleße deputandum, prefentare et reponere. Ad hecconßituti coram nobis judice 189 fupradicto Lauwelinus et Henfelinus || fratres, filij Henfelini dicti 190 Hannemans Henfel de Marie, coloni pretactorum bonorum, fuo et nomine || eiufdem Henfelini, ipforum patris, pro fe quoque et eorum Henfelino, ipforum patre, et eorum heredibus vniuerfis in folidum promiferunt et || prefentibus promittunt, de confenfu et voluntate predicti Johannis Karle venditoris, quam diu coloni pretactorum bonorum || fuerint, redditus octoginta quartalium prefcriptos annuatim in ciuitatem Argentinenfem ad locum vnum, fibi per dominos decanum et capitulum || dicte ecclefie fancti Thome deputandum, fi vel quandocunque ab ipßs dominis moniti uel requifiti fuerint, fub pena excommunicacionis || fententie, nec non occupacionis et invafionis judicij fecularium, prefentare et reponere, quomodolibet fine dolo. Renunciauerunt || infuper, quoad premiffa, venditor et condebitores prenominati in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerfis excepcioni diuidendarum 191 || actionum, epifiole diui Adriani, conftitucioni de duobus uel pluribus reis debendi vel promittendi, et fpecialiter venditor || ipfe excepcioni 192 pecunie predicte non numerate, non folute et in vtilitatem non conuerfe, doli mali, actioni in factum, beneficio || rejtitucioni in integrum, et quo deceptis vitra dimidium jufli precij fubuenitur, omnique 193 juris auxilio canonici et ciuilis etc. || Et in premiflbrum tejtimonium figillum curie Argentinenfis ad peticionem dictarum partium vna cum figillis venditoris et condebitorum pre-1| dictorum prefentibus e(l appenfum. Actum quoad Johannem Karle venditorem et Johann emGütenb erg condebitorem ac dominos || Nicolaum Merfwin et Conradum Hüter, canonicos 194 fupradictos, ij° ydus Januarij. [= 12. Jan.]. Actum autem quoad Lauwelinum, || colonum fupradictum, iiij 0 ydus Februarij. [= 10. Febr.]. Actum vero quoad Lütholdum de Ramjlein, condebitorem eciam fupradictum, xij kalend. || Marcij. [= 18. Febr.]. Actum quoque ad Henfelinum, colonum fimiliter prenominatum, viij 0 kalend. Aprilis Anno domini M°cccc° xlj° etc. || f= 25. März 1441]. Hierunter schrieb der Rechenmeister des S. Thomas-Stifts folgende Notiz über die Aufbewahrung der Originalurkunde etc.: Nota. Litere ypothecati reddituum et bonorum per Johannem Karle pofite funt in ladula, quorum numerus literarum in cedula dicte || ladule continetur, fed ipfe debet procurare de vna litera pro redditibus aliquorum bonorum ibidem non contentus (!) nec inventus (!), quamuis || in regijlro continetur in numero literarum et efl de melioribus literis et bonorum (!). Die Originalurkunde auf Pergament mit anhängenden Siegeln, unter denen auch Gutenbergs Inßegel, iß verloren. Von der Lindes Angabe (Erf. d. Buchdr. III 787), daß ßch diefelbe im S. Thomas-Archiv zu Straßburg befunden habe, ift irrig und beruht auf einer Verwechfelung mit der Urkunde von 1442 (vgl. Nr. XIII). Nur die alte Copie diefes Schuldbriefes hat ßch erhalten. Diefelbe findet ßch im Salbuch des S. Thomas-Archivs, welches die Bezeichnung führt: Regißrande B. Es iß ein ßarker Papiercodex in Folio (39X28 cm) in modernem Einband; er umfaßt 322 Blätter mit alter Zählung. Voraus geht ein Regißer auf 5Perg.-Bll. mit der Ueberfchrift: Tabula in librum fubfcriptum de reuendicionibus. Diefer Band, nicht ßreng chronologifch angelegt, enthält Copien von meiß lateinifchen Urkunden aus den Jahren 1343—1502. von verfchiedenen Händen gefchrieben (zumeiß lö.Jahrh.). Am Anfang und Schluß der einzelnen Stücke und 180 K. SCHORBACH am Rand find oft von andrer Hand (Rechner des Thomas-Stifts)Ueberfchriften und Bemerkungen hinzugefügt. Die meinen Einträge [ind als erledigt durchßrichen. Der Band hat etwas durch Feuer- und Wafferfchaden gelitten (vgl. Fac(lm.) Unfere Urkunde ift copirt auf Bl. 293 a , Wo (le auf Zeile 14 beginnt; (le endigt Bl. 293b Zeile 4 von unten. Als erledigt wurde [le durchflrichen. Die Ueberfchrift und Schlußnotiz, fowie einige Randnoten, [ind von der Hand des Stiftsrechners Heinrich Günther. Im Regißer (Bl. 2t> Zeile 10 von unten) iß auf diefe Urkunde hingewiefen; am Rand ßeht dafelbß von alter Hand die faß verlofchene Marginalie: reempt. Dies Dokument wurde 1717 durch Prof. Jo. Geo. Scherz aufgefunden und zuerß nach einer Copie des Marc Anton von Krafft bei Schellhorn, Amoenitates literariae IV S. 304 citirt; vgl. auch Joannis III S. 456 Nr. XXIII. Den erßen Abdrude lieferte Schöpflin, Vindiciae typogr. 1760 als Doc. V; den Text gab nach ihm v. d. Linde, Gutenberg Urk. VI fowie eine deutfehe Uebertragung Gefch. d. Erf. d. Budidr. III, S. 782—87. Vgl. ferner Schaab I, S. 27 Nr. 3 und S. 31, Ch. Schmidt, Nouveaux details sur la vie de Gutenberg S. 2, Heffels, Gutenberg S. 58 Nr. 8 und endlich Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 588 Nr. V. Eine Vergleichung unfres Facßmiles mit Schöpflins Textabdruck wird Vielen lehrreich fein; ße erlaubt eine Beurtheilung Schöpflins als Herausgeber. Die Aechtheit unferes Dokumentes ift zweifellos. Obwohl nur eine Copie vorhanden iß und diefelbe von Schöpflin veröffentlicht wurde, hat Heffels es nicht für nöthig gehalten, fie bei feinem Aufenthalt in Straßburg (1881) nachzuprüfen. DiesungleichmäßigeVerfahren des Haarlemer Kritikafters verdient feftgeftellt zu werden. UnferAktenßückbefagtin feinem fchwerfälligen Kanzleiftil in der Hauptfache Folgendes: Der Edelknechtjohann Karle 195 nimmt beim Thomas-Kapitel zu Straßburg eine Summe von 100 Pfd. Straßburger Pfennige (nach heutigem Geldwerth annähernd 6000 Mark) auf gegen einen jährlichen Zins von 5 Pfd. Als Bürgen (condebitores) erfcheinen der Ritter Lüthold de Ramßein 196 und Johannes dictus Genfefleifch alias nuncupatus Gutenberg de Maguntia, beide wohnhaft zu Straßburg. Falls der Schuldner mit Zahlung der Zinfen im Rückftand blieb, war außer ihm felbft auch Gutenberg durch Eid zum obftagium oder Einlager verpflichtet d. h. er mußte fich auf ergangene Aufforderung des Stiftes an beßimmtem Orte als Geißel (teilen, bis die fällige Schuldfumme getilgt war. Brach er aber das obßagium, fo verfiel er dem Kirchenbanne. Der Ritter Lüthold von Ramßein, der andere Bürge, konnte ßch nach der Sitte der Zeit bei dem obftagium durch einen berittenen Knecht (vnum famulum honeßum cum vno equo) vertreten laßen. Für jeden Verluß, der dem Thomas-Stift aus dem Abkommen erwuchs, hatten die Condebitores natürlich jedwede Garantie zu leißen. Die übrigen Beßimmungen des Schuldvertrags laßen wir, als für uns ohne Bedeutung, bei Seite. Bemerkenswerth iß es vielleicht, daß die Verhandlung mit Gutenberg zuerß und zu gleicher Zeit wie mit Joh. Karle felbft (am 12. Januar 1441) ftattfand. Auch hiernach würde Gutenberg als der Hauptbürge erfcheinen. Gutenberg kam nicht in die Lage, als Bürge herangezogen zu werden, denn Joh. Karle war ein gewiffenhafter Zahler, wie aus den Rechnungen des Thomas-Stiftes zu erfehen iß. Außerdem wurde fpäter durch Rüdekauf die Schuld wieder abgelöft, was ßch aus einer Randnote des Stiftsrechners ergiebt (vgl. unfer Facßmile Taf. 8, Randnote bei Zeile 11, u. Anm. 167). Nach zwei Seiten hin verdient die Urkunde von 1441 unfer Intereße. Einmal nämlich lernen wir daraus, daßGutenbergdamals noch näheren Verkehr mit Straßburger Patrizierföhnen pflegte, alfo ßch immer troß feiner indußriellen Thätigkeit zu feinen Standes- genoßen, den Conßoflern, hielt. Sodann aber erlaubt der Umßand, daß das vorßehtige Thomas-Capitel ihn als Bürgen für eine in damaliger Zeit recht anfehnliche Geldfumme DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 181 annahm, den gewiß berechtigten Schluß, daß Gutenberg im Jahre 1441 (ich in günftiger Finanzlage befand oder mindeftens als creditfähig angefehen wurde. Vielleicht hatte das Aachener Kirchenfeft (1440), auf das er mit kaufmännifchem Blick fpekulirt hatte, (ich doch noch als ergiebige Einnahmequelle bewährt. Nr. XIII Johann Gutenberg nimmt beim S. Thomas-Stift zu Strassburg ein Kapital von 80 Pfund Strassburger Denare auf. 17.Nov.1442. [Tafel 10]. [Bl. 302 b ] Redditus quatuor librarum fe(to Martini 197 ad portam dat Jo [hann es] Gutenberg et Martin Brehter. || Coram nobis judice curie Argentinenfis conftituti J o h a n n e s dictus Gen fef lei (che alias Güttenberg de Maguncia||et Martinus dictus Brehter, ciuis Argentinenfis, fubjiciens fe noßre jurifdictioni in hac parte, in folidum pro fe et eorum heredibus || vniuerfis vendiderunt et libere refignauerunt honorabilibus viris dominis decano et capitulo ecclefie fancti Thome Argentinenfis, ipfis et fucceffo- || ribus ipforum in eadem ecclefia vniuerfis, et fpecialiter officio porte ipfius ecclefie, cum pecunia habita et recepta ex reempcione annuorum || reddituum quinque librarum denariorum Argentinenfium, quos antea Jacobus dictus Buman armiger ipfis dominis decano et capitulo et fpecialiter || officio porte eiufdem ecclefie fancti Thome perfoluerat, ut dicitur, ementibus redditus annuos quatuor librarum denariorum Argentinenfium || vfualium fuper redditibus annuis decem florenorum Renenfium, quos prudentes viri magißri ciuium, confules et ciues ciuitatis || Maguntinenfis vendiderunt quondam Johanni Rihter alias Leheymer, judici feculari ciuitatis Maguntinenfis, fub pacto reempcionis pro || ducentis florenis Renenfibus fuper ipfius ciuitatis prouentibus et obuencionibus vniuerfis, fecundum tenorem inßrumenti, defuper theutonice confecti, || et figillo magno et antiquo ciuitatis Maguntinenfis nec non figillo vniuerfitatis jam dicte ciuitatis Maguntinenfis figillati, per nos vifi. || Qui quidem redditus decem florenorum ad prefatum Johannem Güttenberg ex fucceffione prefati quondam Johannis Leheymer, eius auunculi, || funt, ut dixerat, deuoluti, et eofdem jam venditos redditus quatuor librarum prenominati venditores in folidum pro fe et eorum here- || dibus vniuerfis dominis decano et capitulo et fpecialiter procuratorj officij porte pretacte ecclefie, pro tempore exiftentibus, fingulis annis in feßo || beati Martinj epifcopi de redditibus decem florenorum pretactis foluere, dare et prefentare promiferunt, ipfique venditores in folidum pro fe et eorum || heredibus vniuerfis redditus decem florenorum prefcriptos effe voluerunt obnoxios, obligatos et ypothecatos dominis decano et capitulo || pretacte ecclefie, pro tempore exiftentibus, et fpecialiter officio porte ecclefie eiufdem pro prefcriptis jam venditis redditibus foluendis et prefentandis || in modum antedictum ita videlicet, fi venditores fupradicti vel eorum heredes anno aliquo in predicto termino in folucione et prefentacione dictorum || jam venditorum reddituum facienda, vt prefertur, negligentes exifterent aut remiffi, quod tunc excommunicacionis fentencie debeant fubiacere. || Nichilominusque ex tunc licitum erit dominis decano et capitulo ac procuratori officij porte pretacte ecclefie, pro tempore exiftentibus, ac coadiuto-|| ribus eorundem vniuerfis auctoritate ipforum propria vel mediante judicio eccleßaßico vel feculari aut fine judicio, ut magis placuerit eifdem, || venditores fupradictos et eorum heredes vniuerfos ac vniuerfa et fingula ipforum mobilia et inmobilia bona, vbicunque locorum fita funt, || reperta fuerint vel inuenta, quocunque nomine nuncupata, et fpecialiter 182 K. SCHORBACH redditus ypothecatos pretactos in folidum occupare, inuadere, || apprehendere, pingnori capere et di(trahere vfque ad folucionem plenam reddituum jam venditorum, tunc neglectorum, predictorum. Et fi quas || expenfas et dampna ex premifps vel eorum occapone dominos decanum et capitulum ac procuratorem officij porte predicte ecclepe fancti Thome || ac coadiutores ipforum quofcunque, pro tempore exipentes, modum in quemcunque fupinere contigerit, in judicio vel extra, illas et illa || prefati venditores in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerps foluere et refundere promiferunt eifdem integraliter et in totum. Super || quibus quidem dampnis et expenfis verbis pmplicibus dominorum decani et capituli ac procuratoris officij porte pretacte ecclepe fancti Thome, || pro tempore exipencium, pandum erit atque credendum, hac condicione appopta, p redditus ypothecati prefcripti vmquam cafu quocunque || defingente diminuerentur, deuaparentur 198 vel annichilarentur ita, quod domini decanus et capitulum ac procurator officij porte predicte ecclepe, || pro tempore exipentes, redditus jam venditos annuatim de eifdem ypothecatis redditibus decem florenorum commode confequi et habere || non poffent, aut p defectum, dampnum vel impedimentum aliquos fupinerent in eifdem, huiusmodi defectum, dampnum et im-1| pedimentum prenominati venditores in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerps de et cum vniuerps alijs ipforum mobilibus et inmobilibus || bonis tollere et recompen- fare promiferunt eifdem integraliter, fub penis prenotatis. Se vendidiffe et libere repgnaffe pre-1| nominati venditores publice funt confefp pro precio octoginta librarum denariorum Argentinenpum vfualium. Quam pecuniam ipp venditores confefp || [ Bl.303 a ] 199 fuerunt, fe a dominis decano et capitulo emptoribus || fupradictis plene et integraliter recepiffe pbique numeratam, traditam et folutam fore ac in vfus prefati Johannis Güttenberg totaliter conuertiffe, || conpituentes fe et eorum heredes vniuerfos in folidum venditores prenominati warandos et principales debitores predictorum jam venditorum red- ||dituum, in modum pretactum annuatim in dicto termino fuper redditibus ypothecatis predictis foluendorum et prefentandorum, et quod ijdem ypothecati red- || ditus non pnt dotales, nullique alias obnoxij, venditi, reuenditi, vel aliqualiter obligati pne dolo, quod et ipfe Johannes Güttenberg ven- || ditor pc effe afferuit per fidem, nomine juramenti ab ipfo coram nobis corporaliter prepitam, erga dominos decanum et capitulum pretacte ecclepe fancti || Thome, pro tempore exipentes, et fpecialiter officium porte ecclepe eiufdem aduerfus omnem hominem, ut eP juris, tranftulerunt quoque jam dicti || venditores in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerps per calami porrectionem, ut moris eP, in honorabiles viros dominos Nicolaum Merfwin fco- || lapicum et Conradum Hütter, canonicos pretacte ecclepe fancti Thome, coram nobis prefentes, et fuis et dominorum decani et capituli ac officij porte eiufdem || ecclepe nominibus recipientes omne jus, pojfefponem, proprietatem et dominium vel quap, que pbi in redditibus jam venditis prefcriptis competebant || aut competere poterant modo quouis, hac condicione appopta, quod licitum pt prefatis venditoribus et eorum heredibus anno et tempore quibufcunque, quibus || voluerint, redditus jam venditos prefcriptos cum octoginta libris denariorum Argentinenpum vfualium a dominis decano et capitulo pretacte ecclepe, pro tempore || exipentibus, reemere. Ita tamen quandocunque huiusmodi reempcio acciderit, quod tunc pro illo anno tantum pro rata temporis effluxi, a fepo beati Martinj || epifcopi, inmediate ipfam reempcionem precedente vfque in diem, qua huiusmodi reempcio acciderit, dominis decano et capitulo 200 ac procuratori officij || porte pretacte ecclepe, pro tempore exiftenti- DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 183 bus, cedat et foluatur de redditibus jam venditis antedictis. Condictum ejt eciam et appo- ptum, p redditus || ypothecati prefcripti ante predictorum jam venditorum reddituum reempcionem reemerentur, quod tunc pecunia exinde recepta in alios certos redditus || feu inmobilia bona conuertatur, 201 qui dominis decano et capitulo predicte ecclepe fancti Thome, pro tempore exipentibus, et fpecialiter officio porte ecclepe || eiufdem obligati pnt in omnem eum modum, prout prefcripti redditus decem florenorum ex nunc obligati funt abfque dolo. Renunciauerunt infuper, || quoad premijfa, venditores fepedicti in folidum pro fe et eorum heredibus vniuerps excepcioni pecunie pretacte non numerate, non tradite, non folute, et || in vtilitatem predicti JohannisGtittenberg non conuerfe, doli mali, actioni in factum, beneficio repitucionis in integrum, et quo deceptis vitra dimidium iufli || precij fubuenitur, diuidendarum actionum, epipole diui Adriani, con- ftitucioni de duobus vel pluribus reis debendi vel promittendi, omnique juris auxilio || canonici et ciuilis, confuetudinibus et Patutis tam publicis quam priuatis, exceptionibus et defenponibus alijs quibufeunque, quibus juuari poffent || ad veniendum vel faciendum contra premiffa vel premifforum aliquod, quocunque modo, in judicio vel extra, impo- fterum vel ad prefens. Et in premifforum || tepimonium pgillum curie Argentinenps ad peticionem dictarum parcium prefentibus ep appenfum vnacum pgillis venditorum predictorum. Actum xv kalend. || Decembris Anno domini Millepmo quadringentepmo quadragepmo fecundo. || [= 1 7. Nov. 1442]. 202 Darunter schrieb der Stiftsrechner folgende Bemerkungen: Nota. Litera reddituum x florenorum ypothecatorum annexum (l)epiitere contractus. || Item prefcripti redditus iiij or librarum dantur: primo 203 xv ß equaliter pro anniverfario Anne Reubelerin et eius filie ut v jdus Mai et v ß publico, quos reemit Wendeflin] de Mül[nheim?] xxxvi. . . || Item dantur iij lib. de reempcione Jacobi Buman: primo dantur xv ß equaliter v kal. Junij pro anniverfario Nicolai Richenbach || canonici et thenfaurarii huius ecclepe. Item dantur xij ß viij jdus Junij equaliter pro anniverfario Conradi de Achar prebendarij huius ecclepe fancti Thome. || Item iij ß ad matutinales per femiporcionem. Item dantur xxiiij ß equaliter ij jdusjanuarij pro anniverfario Behtoldi deGifpngen presbyteri et prebendarii.|| Item dantur vj ß xij kal. Aprilis pro anniverfario Johannis Spörlin laici equaliter. || Die Originalurkunde auf Pergament mit dem Siegel Gutenbergs war bis zum Jahre 1870 in der alten Straßburger Bibliothek erhalten und ging mit diefer zu Grunde (vgl. J. Rathgeber, Die handfehr. Schäße der Straßb. Stadtbibi. 1876. S. 50). Sie wurde kurz vor 1840 vom Bibliothekar A. Jung auf dem Speicher der großen Meßig („dans lesgreniers desGrandes-Boucheries“) zu Straßburg aufgefunden und zwar in dem gleichen Aktenbündel, welchem etwas [pater (1867) Archivar J. Brücker die Quittung von Friele Gensfleifch, Gutenbergs Bruder, aus dem Jahre 1429 entnahm (vgl. Le Bibliographe Alfacien IV S.204). Wie die Urkunde, die doch indas S. Thomas-Archiv gehörte, dorthin kam, iß nicht aufgeklärt. Sicher iß, daß diefelbe beim Straßburger Gutenbergfeß 1840 im alten Schloß (peristyle de sortie) ausgeßellt war; vgl. G. Silbermann et L. Wernert, Les fetes de Gutenberg (1841) S. 149 Nr. 23. Die fchöne Pergamenturkunde hatte damals noch alle3 Siegel: des bifchöflichen Gerichts, Gutenbergs und Brechters (Ch. Schmidt, Nouveaux dötails sur la vie de Gutenberg. 1841. S. 4). Gutenbergs Siegel war damals unverleßt; im J. 1857 war es noch das einzige an der Urkunde vorhandene. Dasfelbe wurde von Archivar Schneegans im Lemperß Bilderheften Taf. 2 genau abgebildet und danach bei von der Linde, Erfind, d. Buchdr. III786 (vergrößert), Faulmann, Erf. d. Buchdr. S. 101 und Börckel, Gutenberg S. 45 (vgl. auch un[ereTafel3). Nach Ch. Schmidt befand ßch die Urkunde bereits 1841 in der Straßburger Bibliothek. 184 K. SCHORBACH Erhalten hat fleh bis heute die alte Copie jener Urkunde in der Regißrande B des Thomas-Archivs zu Straßburg (die Befchreibung diefes Manufkriptes flehe oben bei Nr. XII). Unfer Dokument beginnt auf Bl. 302 b Z. 26 und fchließt BI. 303 “ Z. 26. Das im Codex vorangehende Regijler hat Bl. 2 b Z. 4 v. u. unter den Revendiciones in Argentina folgenden alten Hinweis auf unfere Urkunde: Item iiij libras dat Johannes Gutenberg de Maguncia et Martin Brehter ut cccij prefentis libri. Der Schuldbrief ifl in dem Manufkript nicht durch[trichen, weil nicht erledigt durch Rückkauf. Voran fleht eine nachträgliche Ueberfchrift des Stiftsrechners. Die hinter dem Text der Urkunde von ihm hinzugefügten Bemerkungen betätigen in der erjlen Zeile das Vorhandenfein des Schuldbriefs von Mainz über 10 Gulden Rente, welche Gutenberg als Pfand gegeben hatte. In dem folgenden Paffus flehen Abrechnungen über die Verwendung der von Gutenberg zu zahlenden Zinfen. Sie find fchwer verfländlich und geben keinen Gewinn bringenden Auffchluß, zumal eine Angabe fehlt, wie lange das Geld in der vermerkten Weife verwendet wurde. Der Schreiber diefer nachträglichen Vermerke ifl der Procurator Heinrich Günther (vgl. Tafel 12 oben). Unfer Aktenflück wurde (wie Nr. XII) von Scherz aufgefunden und zuerfl bei Schöpflin, Vindiciae Doc. VI publicirt, danach bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. VII und in Ueberfeßung Erfind, d. Buchdr. III S. 787—89. Vgl. ferner Schaab I S. 27 Nr. 4 u. S. 31, A. Bernard, De Porig, de l’impr. I S. 149, Heffels, Gutenberg S. 60 Nr. 10 und Zeitfchr. f. Gefch. des Oberrheins N. F. VII, S. 589 Nr. VI. Die Aechtheit der verlorenen Originalurkunde ifl durch Berichte von Augenzeugen völlig gefichert. Die erhaltene alte Copie im Thomas-Archiv ifl ebenfalls unanfechtbar. Heffels hat nichts gegen letztere eingewendet, aber auch eine Nachprüfung unterlaffen, obwohl der erfte Herausgeber des Dokuments Schöpflin war. In der Urkunde vom 17. Nov. 1442 fehen wir Johann Gutenberg als Schuldner des S. Thomas - Stiftes zu Straßburg. Er erfcheint an diefem Tage vor dem bifchöflichen Richter und nimmt von der Schaffnei (officium portae) zu S. Thomas ein Kapital von 80 Pfund Straßb. Denare (heute ca. 4800 Mark) auf gegen eine jährliche Zahlung von 4 Pfund, alfo gegen 5% Zinfen, die am S. Martins-Tag entrichtet werden mußten. Dabei verpfändete er dem Kapitel eine Jahresrente von 10 Rhein. Gulden, die ihm aus der Erb- fchaft feines Stiefoheims Johann Leheymer, 204 des bekannten Mainzer Stadtrichters, zugefallen und von der Stadt Mainz auszuzahlen war. Die darüber ausgeftellte und mit dem Stadtfiegel verfehene Urkunde (inftrumentum defuper teutonice confectum) legte er vor. Die Verhandlung von Seiten des Stiftes führten (wie in Nr. XII) die Domherrn Nicolaus Merswin und Konrad Hüter. Als Garantie leiftender Mitfchuldner erfchien der Straßburger Bürger Martin Br echter. 205 Falls die Zinszahlungen nicht geleiflet würden, follten beide Schuldner dem Spruch der Excommunication verfallen. Beide bezeugen auf Verlangen, daß die 80 Pfund ihnen richtig zugezählt und Gutenberg zu feinem Gebrauch eingehändigt wurden (in ufus prefati Joh. Gutenberg totaliter convertiffe). Gutenberg muß noch an Eidesflatt verfichern, daß feine mit Hypothek belegten Einkünfte ihm aus- fchließlich ohne irgendwelche Beladung zugehörten. Im Uebrigen behielt er fich und feinen Erben das Rückkaufsrecht vor. Zur Beglaubigung des Vertrags wurden der Urkunde die Siegel des geglichen Richters und der beiden Schuldner angehängt. Man hat aus dem obigen Aktenflück fchließen wollen, daß fich Gutenberg Ende 1442 in finanzieller Nothlage befunden habe, weil er gezwungen gewefen fei, eine Jahresrente von 10 Gulden zu verpfänden. Aber diefe Annahme ifl doch wohl voreilig. Gutenberg bedurfte wahrfcheinlich zur Ausführung feiner Arbeiten augenblicklich einer größeren Geldfumme. Dem Thomas-Kapitel galt er offenbar als ficher, zumal er ihm einen höheren Betrag verpfändete, als feine Zinfen ausmachten. [Die 4 Pfund Jahreszinfen betrugen nach heutigem Geldwerth ungefähr 240 Mark, die Jahresrente von 10 Gold- DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 185 gülden aber galt damals in Straßburg ca. 330 Mark; vgl. Hanauer, Guide monetaire. 1894 S.8]. Auch in der Straßburger Gefellßhaft muß Gutenberg volles Vertrauen genoßen haben, fonft hätte (ich nicht ein angefehener Bürger wie Martin Brechter dazu verbanden, Garantie für ihn zu übernehmen. Schon Charles Schmidt 206 fah hierin „une nouvelle preuve de la confiance qu’alors on avait encore en Gutenberg.“ Wir wißen außerdem, daß ungefähr um diefe Zeit Gutenbergs Habe zwißhen 400 bis 800 Pfund eingeßhätjt wurde, weil er im ftädtifchenDienftedieHälfteder Koßen für ein Pferd aufzubringen hatte (vgl.Nr. XV). Endlich beptjen wir urkundliche Nachrichten darüber, daß er langeZeitfeine jährlichen Zinfenregelrechtan das Thomas-Stift entrichtete (vergi. Nr. XVII), fodaß alfo von wirklicher Nothlage nicht die Rede fein kann. Ueber die verpfändete Rente von 10 Gulden, die er feit 1436 von feinem Stiefoheim Leheymer bezog, find wir (chon aus dem Mainzer Stadtrechnungsbuch diefes Jahres unterrichtet (vgl. oben Nr. VIII). Gutenbergs condebitor Martin Brechter erwuchfen aus feinem Freundfchaftsdienft viele Jahre hindurch keinerlei Verpflichtungen; erft in weit fpäterer Zeit (feit 1461) kam er durch die übernommene Bürgfchaft in Ungelegenheiten, wie wir in der Folge fehen werden (vgl. Nr. XXIII). Die Frage, ob Gutenberg das erhaltene Darlehen, das zu alleiniger Benutzung ihm ausbezahlt wurde, für eigne Zwecke verwendete oder zur Einlage für den gemeinfamen Gefchäftsbetrieb nöthig hatte, läßt fich nicht ficher beantworten. Jedenfalls war das aus den Prozeßakten bekannte Anlagekapital für feine Zwecke unzureichend. Gutenbergs Experimente verlangten aber wohl mehr Geld, als er vorausfah, und mißlungene Verfuche brachten Verlegenheiten. Zudem ift es fraglich, ob Andr. Heilmann, der eine Gefchäfts- theilhaber, welcher als Beßtjer einer Papiermühle finanziell fchon in Anfpruch genommen war, weiterhin viel Kapital zufchießen konnte. Aus dem Umftande, daß weder er, noch der andere Compagnon Hans Riffe als Bürge Gutenbergs erjcheint, laffen (ich keine Schlüße ziehen, daß die Gefellfchaft nicht mehr beßand oder daß die Gefellfchafter zerfallen waren, oder daß etwa die beiden Theilhaber nicht als zahlungsfähig betrachtet wurden. Nr. XIV Einträge im verlorenen Strassburger Helbelingzollbuch von 1442ff. Das Excerpt in den Wenckerfchen Collectaneen (vgl. oben Nr. IX) lautet fo: „Helbeling Zollbuch de anno 1442 fqq. Tit. NochConftofeler. Jtem Hans Guttenberg vohet die ordenung an felbe ij Perfchone 207 uff S. Mathis dag anno 1443. het geben j gülden an S. Gregorigen dag anno xliiij.“ [ 12. März 1444]. Das alte Helbelingzollbuch von 1442 folg. iß mit den andern Jahrgängen diefer Regißer zu Grunde gegangen. Näheres hierüber vergl. in meinen Notizen zu Nr. IX. Auch diefe beiden Einträge wurden vor 1740 von Wencker im Straßb. Stadt-Archiv aufgefunden und find zuerß von Schöpflin, Vindiciae typogr. im Anhang alsDoc. VII mitgetheilt,aber nicht fo genau wie ßeWenckers Excerpt, feine Vorlage, copirt hatte. Vgl. ferner v. d. Linde, Gutenberg Urk. VIII und Erfind, d. Budidr. III S. 750 fowie Heffels, Gutenberg S. 61 Nr. 11. Der Wenckerfche Auszug findet fich auf Bl. 299 a feiner Collectaneen (Straßburg. S. Thomas-Archiv, Varia ecclesiastica XI. Fol.). Ueber die Aechtheit diefes urkundlichen Eintrages kann nicht der geringfte Zweifel beßehen, wenn es auch unmöglich ift, das Original nachzuprüfen. Selbft Heßels hat ihn 24 186 K. SCHORBACH (inconfequenter Weife) nicht angefochten, obwohl der Entdecker desfelbenWencker und der erge Herausgeber Schöpflin war, welche er fo gerne verdächtigt. Die obenftehenden beiden kurzen Vermerke im Helbelingzollbudi vom Jahre 1442 u. folg, find in mehrfacher Hinficht für uns von Werth. Einmal fehen wir aus der korrekteren Abfeh riftWenckers, dag Gutenberg um diefe Zeit unter der Rubrik Nach-Congofle r 208 geführt wurde, alfo nicht mehr wie in den Jahren 1436/39 in der Lige derer „die mit niemand dienent“ (vgl. oben Nr. IX). Sodann erfahren wir, dag er vom S.Mathis dag 209 1443 an die Steuer für 2 Köpfe entrichtete. Diefer Umgand mag zuerft auf Schöpflins Hypothefe von Gutenbergs Verheirathung in Stragburg (vgl. oben Nr. X) eingewirkt haben, fpäter jedoch (Vindiciae Anhang S. 41) überfetjte Schöpflin „felbe 2 perfonen“ ganz richtig mit „pro fe et contubernali.“ Obfchon wir über die Berechnung der Taxe nicht hinreichend unterrichtet find, fo ig doch kaum daran zu denken, dag eine Ehefrau befondere Abgabe zu leiften hatte. In unferem Falle ift vermuthlich unter der zweiten Perfon ein Diener zu vergehen, der in der Behaufung des Herrn lebte. In dem alten Wein-Ungeldbuch vom Jahre 1421 hieg es nämlich, das jeder in der Stadt und Burgbann, „wer wine in gnen keller fert oder darinne ligende hat vnd den mit finem g e fi n d e oder felbs trinken will, von jedem omen zu ungelte geben fol 5 V 2 d.“ 210 Von der Linde denkt daran, dag die zweite zahlende Perfon Andr. Heilmann, Gutenbergs Gephäftsgenoffe, gewefen fein könne, da die Theilhaber gemeinfamen Haushalt vorhatten. Aber die „burfe“ follte ja bereits Anfang 1439 beginnen (vgl. Nr. XI Zeuge 10). Möglicherweife wohnte Gutenberg im Jahre 1443 [chon in der Stadt felbg, worauf die Rechnungsbücher des Thomas- Stifts (chliegen laffen (vgl. Nr. XVII), und fein Diener Lor. Beildeck mit feiner Frau beforgten vielleicht das Hauswefen. Am wichtiggen ift jedoch die Angabe im letzten Vermerk des Helbeling-Zollbuches, wonach Gutenberg noch am 12. März 1444 das Weinungeld in Stragburg entrichtete. Hierin haben wir den fpäteften urkundlichen Beleg für feine Anwefenheit in diefer Stadt. Nr. XV Ausrüstung der Stadt Strassburg gegen die Armagnaken. Joh. Gutenbergs Name steht im Verzeichniss der Personen, welche Pferde für den städtischen Dienst zu stellen hatten, und zwar auf der Liste der Constofler (ca. 1443). [Tafel 11]. Die Ueberfchrift im Manufkript lautet Bl. 283 a (vgl. unfer Facgmile Spalte 1 oben): Dig gnt die perfonen die || hengefte vnd pfert ziehent || von gebotj wegen. || Die Stelle mit Gutenbergs Namen geht Bl. 285 a unter der Rubrik „Cunftou eier.“ Der Eintrag lautet Zeile 11 ff: Item Werlin Sturm j pfert || Item Symunt Buflener j pfert || Item Hanns Schultheig der||junge V 2 pfert || Item die von Künheim j hengeft || Item Hanns von Bergette V 2 pfert || Item Claus von Zwickouwe y 2 pfert || Item Hanns Guttenberg 1 / 2 pfert || Item Friderich Sturm j pfert. || Original im Straßburger Stadtarchiv AA 194. Ueber den Inhalt des Fafcikels vgl. J. Brücker, Inventaire sommaire des archives communales de la ville de Strasbourg! (1878) S.73. EsifteinConvolut von einzelnen Heften und Blättern (zuf. 297 Bll. Pap.), von verfchiedenen Händen des 15. Jahrhunderts, ohne Datum. Da aber unfer Fafcikel einen Theil der Armagnaken-Akten ausmacht, fo gehört es in den Zeitraum 1439—44. Die Pferdelifte ifl ein befonderes Heft (30X11 cm). Ich entdeckte den Eintrag im Jahre 1891 und theilte denfelben in der Zeitfchrift f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 593 mit. In unferer Nachbildung gebe ich zuerft die Ueberfchrift (Bl. 283 a ) und dann die Seite mit Gutenbergs Namen (Bl. 285 a ). DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 187 Die Aechtheit unferes Aktenßückes fteht außer Zweifel. Heffels kannte dasfelbe nicht, doch er mag es getroß nachprüfen. Vorftehende Liße der Perfonen, welche Pferde für den öffentlichen Dienß zu [teilen hatten, iß allerdings ohne Datum, ße läßt ßch aber annähernd fixiren auf 1443/44, wo wegen der Einfälle der Armagnaken im Elfaß größere Rüßungen in Straßburg vorgenommen wurden. Vielleicht ßeht dies Verzeichniß in Zufammenhang mit der neuen Stallordnung, welche 1443 in Kraft trat. In dem Helbelingzollbuch von 1442 (vgl. Nr. XIV) fahen wir Gutenberg bereits unter der Rubrik der „Nach-Conßofler“ aufgeführt. Auch in unferem Dokument befindet ßch fein Name auf der Lifte der Conßofler und zwar faß am Ende derfelben, alfo jedenfalls unter den nicht Vollberechtigten. Ein „rechter Conßofler“ konnte er ja auch als Hinterfaß oder Ausbürger nicht fein. Daß Gutenberg im ßädtifchen Dienße die Hälfte der Koften für ein Pferd aufzubringen hatte, erlaubt uns einen Schluß auf feine damaligen Vermögens-Verhältnifle. In der Stallordnung von 1443 heißt es : „Und der 400 lib. wert gütes hett, der fol der ßatt ziehen l / 2 pfert, 211 welher 800 lib. wert gütes hett, fol 1 ganz pfert ziehen; welher 2000pfunde wert gütes hett, der fol 1 hengß ziehen (etc.).“ Die hsl. Stadtordnungen (im Straßburger Stadtarchiv) enthalten im 13. Band ähnliche Beßimmungen betreffs des Pferdehaltens aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts: „Item wer do het vierhundert pfunde wert gütes, der fol ziehen ein halp pfert, alfo das ye zwenezüfamen geßoßen werdent und ein pfert ziehentvon zwenzig güldin.“ Auch finden ßch darin nähere Verordnungen, wie der Beßtj zu „verpferden“ fei. 212 Die Habe Gutenbergs war demnach in die niedrigfte Klafle von 400—800 Pfund Denaren eingeßhätjt, einem Vermögen, das auf einen Jahresertrag von ungefähr 1200—2400 Mark heutigen Geldwerthes [chließen läßt. Man erßeht daraus, daß ihm feine Unternehmungen keine Reichtümer eingebracht haben. Nr. XVI Aufgebot der waffenfähigen Mannschaft Strassburgs gegen die Armagnaken. Gutenberg steht auf der Liste der Goldschmiede. 22. Jan. 1444. [Tafel 11]* Die Liße der Goldßhmiede beginnt in der Handfchrift auf Bl. 128 a mit folgender Ueberfchrift: Item dif ßnt die meifter die golt || fmide vnd moler vnd fatteler vnd || glafer vnd harnfcher. || Gutenbergs Name findet ßch unter den „Zugefellen,“ die auf Bl. 129 a Z. 15 ff verzeichnet find. (Vgl. unser Facsimile Spalte 2). Item diffe noch gefriben ßnt zü || gefellen, die nvit gantj zvnft hant. || Item Hanß Gütenberg || Item Andref Heilman || Item Johanß Roeibel ein friber || Item Johanß Slimpbecher ein friber || (etc.). Original imStraßburgerStadtarchivAA 195. Ueber den Inhalt vgl.J.Brücker, Inventairesomm.desarchives comm. de StrasbourgI S.73. DasPapiermanufkript, indem unferVerzeichniß ßeht,umfaßt201 Bll.(30><11 cm) in Pergamentdecke. Die Zunftlißen rühren von verfchiedenen Schreibern her. Die Datirung findet [Ich auf Bl. 1“: Actum feria quarta po[i beate Agnetis (=22. Jan.) Anno & xliiij. Gutenbergs Name begegnet auf Bl. 129* Zeile 17 (vgl. unfer Facßm). Diefe Notiz wurde von Archivar J. Brücker aufgefunden und am 17. Jan. 1882 an v. d. Linde mitgetheilt, welcher darüber in feiner Gefch. d. Erfind, d. Buchdr. III S. 803 kurz berichtete. Nach eigener Prüfung des Eintrages druckte ich die Stelle ausführlicher ab (Zeitfchr. für Gefch. des Oberrheins N. F. VII, S. 592). Unfere Tafel giebt zuerß die Ueberfchrift des Verzeichniffes (Bl. 128 a ), dann die Seite mit dem Namen Gutenbergs wieder (Bl. 129“). 188 K. SCHORBACH Unfer Aktenftück ift zweifellos acht. Heffels kannte es nicht, wird es aber bei etwaiger Nachprüfung unanfechtbar finden. Aus obigem Eintrag in der Lifte der Waffenfähigen lernen wir, dag Gutenberg im Jahre 1444 zufammen mit feinem bisherigen Genoffen Andr. Heilmann bei der Gold- fchmiedezunft in Stragburg als „Zugefelle“ diente, d. h. nicht vollberechtigtes Mitglied derfelben war. Er konnte deghalb nicht „für volle“ dienen, weil er ja nicht Bürgerrecht hatte. In Folge feiner gewerblichen Thätigkeit war er ohne Zweifel genöthigt, „Zudiener“ bei einer der Zünfte zu werden, denn diefe grebten feit langer Zeit danach, fich durch Heranziehen der unzünftigen Handwerker zu verftärken. Gutenbergs Kung, die Metalltechnik, führte ihn zu den Goldfehmieden und Malern, der fpäter fogenannten Zunft zur Stelt}. Ihr gehörten fchon die erften Typographen Stragburgs an, aber erft feit 1502 wurden die Buchdrucker officiell derfelben zugetheilt. Nun fahen wir bereits (vgl. Nr. XIV), dag Gutenberg in demfelben Jahre 1444 noch in der Lifte der Conftofler d. h. der Nach-Congofler geführt wurde. Er hat demnach zu gleicher Zeit bei einer gewerblichen und nichtgewerblichen Innung gedient, aber bei keiner vollberechtigt. Dies kann (ich nur aus der Sonderftellung, die Gutenberg in Strag- burg als „Hinterfag“ einnahm, erklären. Bei Andr. Heilmann, Gutenbergs Genoffen, haben wir einen faft analogen Fall, der fich aber leichter vergeht. Er findet geh nämlich in dem nämlichen Verzeichnig (AA 195) einmal bei den Tüchern als Vollmitglied, weil er ja Bürgerrecht hatte und Begier einer Papiermühle war; dagegen wird er einige Blätter weiter neben Gutenberg als Zugefelle der Goldghmiede aufgeführt. Wer will, kann aus dem Umgand, dagdie Namen Gutenbergsund Heilmanns auf der Lifte der Goldghmiede nebeneinander gehen, den Schlug ziehen, dag Beide auch damals noch ihr gemeinfames Unternehmen verband. Doch ift immer zu bedenken, dag die Lifte fchon am 22. Januar 1444 aufgegellt wurde und ihr vermuthlich eine ältere Zunftlige zu Grunde lag. Dag der 1443 ablaufende Gefellfchaftsvertrag erneuert wurde, machen die nachfolgenden Erwägungen (vgl. Nr. XVII) wenig wahrfcheinlich. Nach Ausweis un feres Aktengü dc.es befand geh alfo Gutenberg unter den Mann fchaften, welche die Stragburger Goldfchmiedezunft dem Magiftrat zur Bekämpfung der Armag- naken gellte. Ob er aber in Wirklichkeit Waffendienge leigete, wie v. d. Linde anzunehmen fcheint, ig unbekannt. Während mir nämlich in den vorhandenen Kriegsakten Notizen über Andr. Heilmann, die Brüder Dritjehn, Martin Brechter und andere uns bekannte Perfonen begegneten, fand geh von Gutenberg nicht die geringfte Spur. In den vielen Vertheidigungsbeftimmungen und Befatjungsvertheilungen, welche erhalten blieben, trifft man niemals feinen Namen. Nr. XVII Einträge in den Rechnungsbüchern des S. Thomas-Stiftes zu Strassburg 1444/45—57/58. [Tafeln 12. 13]. Das Rechnungsbuch für 1444/45 ift das erfte unter den erhaltenen, das die Zinszahlung durch Gutenberg bucht. Es führt den Titel (Bl. l a ): „Conputacio porte pro capitulo remanente de anno etc. || xliiij 0 inclugvevfquefeftum fancti Johannis baptige annoxlvexclugve || per Heinricum Günther procuratorem porte ecclege fancti Thome. || (Vgl. Tafel 12oben). AufB1.2 a gehtals Ueberfchrift: Digift ein rechnunge der porten von füngihten anno xliiij 0 DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 189 vntj füngihten anno xlv°. || Unter der Rubrik „Thome,“ d.h. Kirdienbezirkvon S. Thomas, findet (ich Z. 10 als letjter Poften vor der Addition: Item Johannes Gütenberg dat iiij libras. || (Vgl. die Facsimile- Tafel 12 unten). Im Jahrgang 1445/46, deffen Auffchrift lautet: „Diß ift ein rechnunge der porten von füngihten anno xlv° vntj füngihten anno xlvj 0 1| Scholer“ || fteht wieder unter „Thome“ auf Bl. 10 b Gutenbergs Name: Z. 2 ff: Item her Otte Dunczenheim dat x ß || Item her Adam Riffe dat x ß || Item Johan Gütenberg dat iiij lib. || (etc.). Den gleichen Vermerk über die Zahlung Gutenbergs hat die Abrechnung für 1449/50 (Diß ift ein rechnunge von mir Heinrich Günther dem porten (chaffener von füngihten || anno xlix 0 vntj füngihten anno 1° vfgefloffen) auf Bl. ll b Z. 3, und ebenfo lautet der Eintrag in der Jahresrechnung 1452/53 von der Hand desfelben Schaffners (Dis iß die fume der zinfe fo die porte het in der ftat von füngihten anno etc. lij° || vntj füngihten anno Iiij 0 ) auf Bl. 9» Z. 9. Eine Variation bietet das Rechnungsbuch für 1456/57 (Rechenung Cün Hans porten {chaffener von Johannis || anno 1. fexto vntj vff Johannis anno 1 feptimo). Dort (leht Bl. 8 a neben Gutenbergs Namen auch fein Mitfchuldner, und zwar wiederum unter der Rubrik „Sant Thoman“ : (Z. 6 v. u): Item her Ott Dundenheim dat x ß || Item J o h a n Gü tten b e r g 1 , ....... „ vnd Martin Brehter j J Item Hans Sefenheim dat xxx ß. || (Vgl. die Facsimile-Tafel 13 oben). Endlich heißt der Poften in der Jahresrechnung 1457/58 (Rechenung Cün Hänfen des porten || fchaffeners von Johannis anno 1. feptimo || vntj vff Johannis anno 1. octauo) auf Bl. 8“ Z. 13 ff. ebenfalls unter „Sant Thoman“ : Item her Ott Dundenheim dat x ß || Item Johan Güttenberg dat iiij lib. || Item Hans Sefenheim dat xxx ß || (etc.). (Vgl. Tafel 13 unten). Die Originale diefer Akten befinden fich im S. Thomas-Archiv zu Straßburg (vorderes Gewölbe, ohne Signatur). Es ßnd 6 Papierhefte des 15. Jahrh. in 4 0 (30x21 cm) von verfchiedener Stärke (ca. 24—36 Bll). Sie rühren von 3 verfchiedenen Stifts-Schaffnern, Heinr. Günther, Scholer und Cün Hans, her und ßnd von diefen mit dem Datum verfehen. Von den Rechnungsbüchern von S. Thomas iß eine lange Reihe erhalten, jedoch find viele Lücken zu conßatiren. Aus dem Zeitraum, wo Gutenberg feine Zinfen zahlte, fehlen die Jahrgänge 1443/44,1446/47,1447/48,1448/49,1450/51, 1451/52, 1453/54, 1454/55 und 1455/56. Die Einträge wurden von Prof. Charles Schmidt 1841 entdeckt und in feiner Brofchüre: Nouveaux details sur la vie de Gutenberg S. 4 Anm. 2 kurz erwähnt, doch ohne Genauigkeit. Bei v. d. Linde und Heffels find obige Zahlungsvermerke nicht näher berückfichtigt.Vgl. dazu nochZeitfchr. f. Gefch.d. Oberrheins N.F. VII S.590. Fürunfere Facßmile- Tafeln konnten natürlich nicht alle Poßen nachgebildet werden; die getroffene Auswahl wird völlig genügen. Ueber die Aechtheit obiger urkundlicher Einträge kann kein Zweifel begehen. Heffels hat diefelben übergangen und nicht verglichen, als er in Straßburg war, obwohl fich dies gelohnt hätte. 190 K. SCHORBACH - i ' k i. \ * JS * * 3 f * i i ;30 cm) in der Stadt-Bibliothek zu Mainz [Urk. St. 243«]. DieUnter- fchrift des ausfertigenden Notars fehlt; vielleicht hat Bodmann fie weggefchnitten und feiner Autographen- fammlung einverleibt (vgl. die Notizen zu Nr. XXVI). Auf dem Rücken der Urkunde [teilt von einer Hand des 17. Jahrh. folgende Auffchrift: Quittung Hans Sdiugmans A° 1453. Links davon fchrieb eine neuere Hand: ein pfründten oder pfretten betreffent. Unfer Dokument hat ficher fchon Bodmann Vorgelegen, wie aus einer handfchriftlichen Notiz in feinem Nachlaß bekannt wurde. Wahrfcheinlich bildete dasfelbe die Grundlage für die beiden plumpen Bodmannfchen Fälfchungen, worin er Gutenberg in nähere Beziehungen zum S. Clara-Kloßer in“ Mainz zu bringen fuchte (vgl. darüber meine Anmerkung 7). Schaab II S. 267 Nr. 122 gab die Nachricht von Bodmanns handfchriftlichem Vermerk, konnte aber weder das Original noch eine Abfchrift der Urkunde auffinden. Seit der Zeit wurde die Exißenz derfelben [tets in Zweifel gezogen; vgl. v. d. Linde, Gutenberg S. 521 fowie Heffels, Gutenberg S. 63 Nr. 13 und S. 182. Beim Ordnen des ftädtifchen Archivs zu Mainz (1883/85) kam jedoch das Aktenßück wieder zum Vorfchein; vgl. Zuwadis-Ver- zeidiniß der Stadt-Bibliothek zu Mainz 1883—1885 (Mainz 1886). S. VIII. Die hier gegebene kurze Mittheilung hat v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III, S. 947 wieder abgedruckt. Der ganze Wortlaut des Textes iß bisher noch nicht veröffentlicht. Zu der Orthographie unferes Dokumentes iß zu bemerken, daß der Schreiber die Manier hat, über viele u ohne Princip zwei Punkte zu fetjen. Beim Abdruck wurde dies nicht wiedergegeben. Die Aechtheit unferes Notariatsin(trumentes ift zweifellos. He(fels erklärte dasfelbe ohne weiteres für eine Fälßhung Bodmanns. Jetjt kann er fich davon überzeugen, wie verkehrt es i(t, über verßhollene Dokumente voreilig zu urtheilen. Genügen feine paläo- graphifchenund fprachlichen Kenntnifle nicht, fich aus unferem Facfimilevonder Aechtheit des Originals zu überzeugen, fo mag er in Mainz die Pergamenturkunde „anfühlen.“ Auch das Fehlen der Unterßhrift des Notars wird ihm zur Anfechtung keinen Grund bieten. Das Notariatsin(trument vom 3. Juli 1453 giebt zu Protokoll, daß der Bruder und Diener des St. Clara-Klo(ters zu Mainz Hans Schuchmann 226 von Seligenßat auf alle Schuldforderungen an das Klofter freiwillig verzichtet und demfelben alle feine Habe vermacht. Dafür wird er als Pfründner des Kloßers aufgenommen. Er bedingt fich aus, bis zu feinem Tode im Kloßer Wohnung und Verpflegung zu haben und feine Grabßätte in der Kirche zu S. Clara zu erhalten etc. Für uns kommt diese Urkunde nur deßhalb in Betracht, weil unter den Zeugen der Verhandlung, die dazu „geheifchen vnd gebeten“ wurden, fich auch J o h a n n G u t enberg befindet. Ueber nähere Beziehungen desfelben zu diefem Kloßer iß daraus nichts zu entnehmen. N r. XX Das Helmaspergersche Notariatsinstrument vom 6. November 1455. Protokoll über die Eidesleistung des Johann Fust in seiner Klagesache gegen Johann Gutenberg. [Tafel 16]. In 227 gottes namen amen. Kunt fy allen den, die dieß offen inßrument fehent oder horent lefen, das des jars, als man zalt || nach Crißi vnfers hern gebürt dufent vierhundert vnd funffvndfunffzigk jar, in der dritten indictien, uff dornßag, der do was || V 4 DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 197 der feße dag des mondes zu latin genant Nouember, cronung des allerheiligßen in gott vater vnd hern, vnfers hern Calißi, von gotlicher 228 || vorfichtikeit des dritten babßes, in dem erßen jar, zufchen eilffen 229 vnd zwelff uwern in mittemdage, zu Mencz zu den barfuf- || fen in dem großen refender 230 in myn offenbar fchriber vnd der gezugen hernach benent gegenwertikeit perfonlich iß geßanden || der erfam vnd vorßchtig man Jacob Füß, burger zu Mencz, vnd von wegen Johannis Füß, fines bruders, auch do felbß gegen- || wertigk, hatvorgeleget, gefprochen vnd offenbart, wiezufchem dem itjgenant Johan Fuß, ßnem bruder, uff ein vnd Johan Guten - || berg uff die ander parthy, dem itjgenanten Johann Guttenberg zu fehen vnd zu hören, folchen eydt dem genanten Johann Füß||nach lüde vnd inhalt des rechtfpruchs zwißhen beden parthyen geßheen, befcheiden vnd offgefaczt, durch den felben Johan Fuß || thun, 231 ein entlicher tag 232 uff hude zu diefer ßunde in die couent ßuben 233 do felbß gefetjt, geßempt 234 vnd benent fy. Vnd off daz || die bruder deß it^genanten cloßers, noch in der couent ßuben verfamelt, nit bekümmert nach befwert werden, ließ der genant || Jacob Fuß durch ßn boden in der egemelten ßuben erfragen, ob Johann Gudenberg oder ymant von ßnt wegen in dem clofter || in obgerurter maiß wer, daz er ßch zu den fachen fchicken well. Noch folcher fchickung vnd fragung qwamen in den gemelten || referender der erfame her Henrich Guntherj, etwan pffarrer zu fant Criftoforus czu Mencz, Heinrich Keffer vnd Bechtolff || von Hanauwe, diner vnd knecht deß genanten J o h a n n Guttenberg. Vnd nachdem ße durch den genanten Johann Fuße gefreget || vnd befprochen worden, waz ße do teden vnd war vmb ße do wern, ob ße auch in den fachen macht 235 hetten von Johan Gutten - || bergs wegen, antwerten ße gemeinlich vnd in funderheit, ße weren beßheiden von irm junchernJohann Guttenberg zu hören || vnd zu fehen, was in den fachen gefcheen wurd. Darnoch Johann Fuß verbottet 236 vnd beczuget, das er dem tag gnungk thun || weit, noch dem er offgenummen vnd gefaxt wer, vnd er auch ßns widderdeyls Johann Gutenbergs vor zwelff uwern ge- || wartet het vnd noch wartet, der ßch dan felbes zu den fachen nit gefuget hett, vnd beweyß ßch do bereit vnd wolfertigk, 237 1| dem rechtfpruch vber den erßen artickel ßner anfprach geßheen noch inhalt des felben gnung zu thun, den er von wort || zu wort alfdo ließ lefen mitfampt der clage vnd entwert, 238 vnd ludet alfus: Vnd als 239 dan Johan Fuft dem obgenanten J ohan || Gutenberg zu gefprochen hait zum erften, als in dem zettel irs vberkummes 240 begriffen fy, das er Johan Gutenberg achthundert || gülden an golde vngeuerlich verlegen, 241 domit er das werde voln- brengen 242 folt, vnd ob das me oder mynner koft, ging yen nit an, || vnd dasj ohann Guttenberg ym von den felben achthundert gülden feß gülden von yedem hundert zu folde geben 243 {oll. Nu hab || er ym folch achthundert gülden uff gölte ußgenummen 244 vnd ym die geben, dar an er doch kein gnungen, 245 fundert ßch beklaget, || das er der achthundert gülden noch nit habe. Alfo hab er ym ye wellen ein gnungen thun vnd hab ym vber die felben acht || hundert gülden noch achthundert gülden me verlacht, 246 dan er ym noch lüde des obgemelten zetteis pfflichtigk fy geweß, vnd ||alfo hab er von den achthundert gülden, die er ym vberig verlacht hat, hundertvnd vierczigk gülden zu folde mußen geben. Vnd || wie wol ßch der vorgenant Johann Guttenb erg in der obgenanten zettel verßhrieben hait, das er im von den erften achthundert gülden || von ydden hundert feß gülden zu folde geben foll, fo hab er ym doch folchs keyns jars ußgeracht, 247 funder 198 K. SCHORBACH er hab folches || felber mußen beczalen, das ßch driffet 248 an dritthalp hundert gülden zu guter rechnung. Vnd want nuJohann GuttenbergH ym folchen folt, 249 nemlidi die feß gülden geltsvon den erßen achthundert vnd dan auch den folt von den vberigen achthundert || gülden, nyeußgeracht noch beczalt hat, vnd er den felben folt furtervnder crißen vnd juden hab mußen ußnemen vnd || do von feßvnddryßig gülden vngeuerlich zu guter rechnung zu gefuch 250 geben, daz ßch alfo zufammen mit dem heubpt- || geld vngeuerlich drifft an zweytufent vnd zwenczig gülden, vnd furdert ym folchs als an ßn ß^iaden ußzuriditen vnd || beczalen etc. Dar uffjohan Guttenberg geantwert hat, daß ym Johann Fuß acht hundert gülden verlacht folt hain, mit folchem gelde er ßn ge- || czuge 251 zuridhten vnd machen folte vnd mit folchem gelt ßch zu freden vnd in ßnen nocz verßellen mochte, vnd folche geczuge des egenanten || Johann pffant ßn folten, vnd das Johannes ym jerlichen dryhundert gülden vor koßen 252 geben vnd auch geßnde lone, 253 hußzinße, permet, 254 1| papier, dinte 255 etc. verlegen folt. Wurden ße alsdan furter nit eins, fo folte er ym ßn acht hundert gülden widdergeben vnd fol- || ten ßne geczuge ledig ßn. Do by wol zuuerßeen fy, das er folch werck mit ßnem gelde, das er ym uff ßn pffande geluhen || hab, volnbrengen folt, vnd hoff, das er ym nit pflichtig fy geweß, folch achthundert gülden uff das werde der bucher 256 zulegen. || Vnd wie wol auch in dem czettel begriffen fy, das er ym von yddem hundert feß gülden zu gölte geben foll, fo hab doch || Johannes Fuß ym zugefagt, das er folcher verfoldunge 257 nit begere von ym zunemen. So ßn ym auch folch achthundert gülden || nit alle vnd alßbalde noch inhalt deß czettels worden, als er das in dem erften artickel ßner anfprach gerne [1] det 258 vnd für-1| gewant 259 hab, vnd von der uberigen acht hundert gülden wegen begerter ym 260 ein rechnung zuthun. So geftett er auch ym || keins foltes noch wuchers vnd hofft, ym im rechten dar vmb nicht pflichtigk ßn etc. Wie dan folch anfprach, antwurt, wid-||derred vnd nachrede mit den vnd viel andern Worten geludet hait, do fprechen wir zum rechten : Wan 261 Johann GuttenbergH ßn rechnung gethain hat von allen innemen vnd ußgeben, daß er uff daz werde zu irer beider nocz ußgeben hait, was || er dan men 262 gelts dor über enpfanngen vnd ingenummen hait, das fall in die achthundert gülden ge- rechent werdenn. || Wer es aber, das ßch an rechnung erfunde, das er ym me dan acht hundert gülden her uß geben hette, die nit in ieren || gemeinen nocze kummen wern, fall er ym auch widder geben. Vnd brengt Johannes Fuft by mit dem eyde oder redlicher || kuntfehafft, das er das obge(chrieben gelt uff gulte ußgenummen vnd nit von ßnem eigen gelde dar geluhen hat, || fo fall im Johann Gutenberg folch gulde auch ußriditen vnd beczalen nach lüde 263 dez Zettels. Do folch rechtfpruch, als || itjgemelt iß, in by wefen der vorgenanten hern, Heinridis etc., Heinrichs vnd Bechtolffs, diener des genanten Johann Guttenbergk|| gelefen wart, der ieztgenante Johann Fuß mit uffligenden fyngern lyplichen uff die heilgen in myner offenbar [chribers || hant, das alles in einem zettel noch lüde des rechtfpruchs, den er mir dan alfo ubergap, begriffen gancz war vnd || gerecht wer, fwure, geredt vnd gelubt, 264 als ym got foll helffen vnd die heilgen vngeuerlich, vnd ludet der egenant || zedel von wort zu wort alfo: Ich Johannes 265 Fuft han ußgenummen fechczendehalp hundert gülden, die Johann Guttenberg || worden vnd auch uff vnfer gemein wergk gangen ßnt, do von ich dan DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 199 jerlichs gult, folt vnd fchaden geben han vnd || auch noch eins teils biß her fchuldig bin. Do rechen ich vor ein iglich hundert gülden, die ich alfo ußgenommen hain, || wie ob- gefchrieben (let, jerlidi feß gülden: was ym dez felben ußgenummen geldes worden iß, das nit uff vnfer beder || werde gangen iß, das fich in rechnung erfindet, do von heifchen idi ym den foldt noch lüde des fpruchs, vnd das das || alfo wäre fy, will ich behalten, als recht iß, noch lüde deß vßfpruchs über den 266 erßen artickel myner anfprach, || fo ich an den obgenanten Joha n Guttenbergen gethan han. Ober vnd uff alle obgerurte fach begeret der obgemeldet || Johannes Fuft von mir offenbarfchriber eins oder mer offen inftrument, fo vill vnd dick ym deß noit wurde, vnd || ßnt alle obgefchrieben fachen gefcheen in den jare, indictien, dag, ftund, babßumme, cronung, monet vnd ftade obgenant || in bywefen der erfamen menner Peter Granß, Johann Kift, Johann Kumoff,JohannYfeneck, Jacop Fuft, burger zu Mencz, || Peter Girnß- heim vnd Johannis Bonne, clericken Menczer ßadt vnd bißums, czu gezugen funderlichen gebeden vnde geheifchen ||. Und ich Vlrich Helmafperger, clerick Bamberger bißoms, von keyferlicher gewalt || offen fchriber vnd des heilgen ßuls zu Mencze gefworn notarius, want ich || by allen ob- gemelten punten vnd artickeln, wie obgeferiben ßeet, mit den || obgenanten geczugen geweft bin vnd ße mit han gehört, hirumb han ich || diß offen inßrumentum durch einen andern ge(chriben, gemacht, mit myner || hant vnderfchriben vnd mit mynem gewonlichen czeychen geczeichent, || geheißten dar 6ber vnd gebeden in geczugniße vnd warer orkunde aller || vorgefchribener ding. (Links vor dem letzten Abschnitt, der Unterschrift, steht das handschriftliche Notariats-Signet mit der eigenhändigen Aufschrift: Vlricus Helmafperger Notarius. Vgl. Tafel 16). Originalurkunde auf Pergament (42><28,5 cm) in der Univerfltäts-Bibliothek zu Göttingen (Cod. ms. hiß. litt. 123), zu deren werthvollßen Stücken fie zählt. Dorthin gelangte [diefelbe 1741 als Gefchenk des Göttinger Profeffors Joh. Dav. Köhler, welcher fie damals für feine „Ehrenrettung Gutenbergs“ benutjt hatte. Faß 150 Jahre blieb das Dokument in dem Cimelienfchrank der Georgia Augufla verborgen und galt als verloren, bis es 1886 von Prof. K. Dziaßko wieder entdeckt wurde zur großen Freude aller Verehrer Gutenbergs, aber auch zum Schrecken feiner Widerfacher. Die Urkunde liegt gefaltet in einem Blechkäßchen, in deffen Deckel eine Gutenberg-Denkmünze eingelaffen iß. Ein beiliegendes amtliches Schriftßück der Göttinger Bibliotheksverwaltung von 1741 betätigt die Provenienz derfelben. Das Original des Helmaspergerfchen Notariatsinßruments iß gut erhalten, nur iß durch Befchneiden der linken oberen Ecke die Initiale J befchädigt und das darauffolgende n faß ganz verloren gegangen (vgl. Facßm.). Die Schrift iß gut leferlich, felbß in den Pergamentfalten. Der Urkundentext rührt von einem Schreiber her, welcher den Anfang der Klage und Eidesleißung Fußs (vgl. Z. 22 u. 59) durch ßärkere Schrift hervorhob. Die Beglaubigungs-Unterfchrift (Z. 70—77) iß von der Hand des ausfertigenden Notars Ulr. Helmasperger, der auch fein handfehr. Signet mit eigenhändiger Namens-Auffchrift hinzufügte. Am Anfang des Aktenßückes finden fleh einige Unterßreichungen einzelner Worte mit rother Tinte, die von Joh. Ernß v. Glauburg herrühren, welcher in diefer Art alles von ihm benußte Aktenmaterial verunzierte (vgl. die Notizen zu Nr. IV). Auf dem Rücken der Urkunde findet fleh folgende Auffchrift: Inßrumentum eyns gefaezten dages || daz Fuß flne rechenfchafft || gethane vnd mit dem eyde beweret hat. || A Diefe Notiz verdient Beachtung. Sie rührt nämlich von gle i ch ze i t i ge r Hand her, jedoch weder von dem Schreiber des Textes noch von dem Notar. Daher iß es jedenfalls naheliegend, an einen der beiden 200 K. SCHORBACH 'V 11' »cXiLUA-v a&x; \ t dC21 cm) von ungleichem Umfang (10—32 Blätter). Die Jahresrechnungen [ind von dem damaligen Schaffner Cün Hans gefchrieben, die Receßbücher von anderer Hand. Bei Charles Schmidt, Nouveaux dötails sur la vie de Gutenberg (1841) wurden obige Verzeichnifle nicht näher berüdcßchtigt und in Folge deffen auch nicht bei v. d. Linde und Heffels. Für die Facftmile-Tafeln mußte eine Auswahl von Stellen genügen. Die Aechtheit der Rechnungsbücher von S. Thomas ßeht außer Zweifel. Heffels hat ßch nicht die Mühe genommen, fie nachzuprüfen, objchon es ßch verlohnt hätte. Irgend' welche Bedenken hat er nicht geäußert, doch wäre es feine Pflicht gewefen, auch minder wichtige Urkunden auf ihre Glaubwürdigkeit zu unterfuchen. Aus obigen Einträgen in den SchafFnei-Regißern des Thomas-Stifts, die ßch den in Nr. XVII mitgetheilten genau anreihen, ergiebt ßch Folgendes. Wie wir früher fahen, hatte Gutenberg bis Martini 1457 die Zinfen für die beim Thomas-Kapitel zu Straßburg aufgenommene Schuldfumme von 80 Pfund Straßb. Pfennige regelrecht bezahlt. Aber [chon bei diefem letzten Termin müffen Schwierigkeiten eingetreten fein, denn unter den Ausgaben des Schaffners (gebucht Johannis 1458) erfcheint ein Poßen von 2 Schillingen,, beredinet für Arreßierung Martin Brechters und Gutenbergs. Da jedoch die zu Martini 1 1457 fälligen Zinfen von 4 Pfund nicht im Receßbuch vom Jahre 1458 aufgeführt werden DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 215 und ebenfowenig in den fpäteren Verzeichnißen der Auslände, fo iß anzunehmen, daß fie that(ächlich entrichtet wurden. Vielleicht gejchah es erft nachträglich in Folge von Maßregeln, die durch das Kapitel getroffen wurden. Ob der Bürge Gutenbergs, Martin Brechter in Straßburg, zahlen mußte oder der Hauptfchuldner felbß, wißen wir nicht. Sicher ift hingegen, daß Gutenberg von Martini 1458 an mit den Zahlungen im Rück- ftand blieb. Die Jahresrechnungen und Receßbücher des Thomasßifts verzeichnen fortan regelmäßig die ausgehenden Zinfen von jährlich 4 Pfund; bei den Namen Gutenberg und Brechter ßeht nun immer der Zufatj: „tenentur 4 libras“ d. h. fie find rückßändig mit der Summe von 4 Pfund. Auch die beiden Mahnbriefe von Seiten des Thomas- Kapitels, die Gutenberg nach meiner Ermittelunginnerhalb des Rechnungsjahres 1459—60, alfo vor dem 24. Juni 1460, zugeftellt wurden, hatten keinen Erfolg. Dies kann (ich nur aus der wirklichen Nothlage erklären, in welcher (ich Gutenberg damals befand und in die ihn unzweifelhaft der unglückliche Ausgang feines Prozeßes mit Fuß verfemt hatte (vgl. oben S. 210f). Bisher war Gutenberg ßets feinen Verpflichtungen gegen das Thomas- Stift pünktlich nachgekommen, nun aber konnte er die jährlichen Zinfen von 4 Pfund Pfennige (nach unferem Geldwerth ungefähr 240 Mark) nicht mehr aufbringen. Was ihm aber von Straßburg aus drohte, wußte er aus dem Wortlaut feiner Schuldverjchreibung gewiß nur zu gut (vgl. Nr. XIII). Nr. XXIII Schreiben des St Thomas-Stifts zu Strassburg an das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil betreffend die Klage gegen Johann Gutenberg. 10. April 1461. [Tafel 20]. (Copia). Dem wolgebornen herren Grauff Johannjfen von Sultj, des heiligen Römifchen || richs hofrichter zu Rotwil, vnferm gnedigen herren, vnd den ftrengen, || fürfichtigen, erfammen vnd wyfen, den vrteilfprechern deßelben hoffge- || richts, die dann vrteil vnd recht dafelbs fprechent, vnfern guten fründen, || embieten wir, dechan vnd cappittel des ßiffts zu fant Thoman || zu Straßburg, vnfer willige dienft zuvor. Als wir Johann || Gutte m- berg für üch zu recht geladen haben vmb geuallen vnd || verfeßen zinß mitfampt dem koften, ouch vmb verfäßung vnfers || vnderphands, fo er vns noch befag vnfers houptbriefs pflichtig vnd || vffzerichten uerbunden ift, vnd aber wir zu difen zijten || vnfer bottfchaft vff das gericht zu Rotwil ßcher nit gefchicken || mögen, das wir ouch reden vnd by vnfer würdikeit vnd rechter || warheit fprechen vnd behalten: vnd darumb fo geben || wir vnfern vollen gewalt vnd gantj macht dem erfammen || herrn Michel Rofemberg, procurator des vorgenanten hoffgericht}, || den vorgenanten J ohann Gutemberg an vnfer ftatt vff dem || hofe zu Rottwil zu beclagen vnd vns vnfer clag wider in zu triben || zu gewyn vnd ze uerluß vnd zu allem rechten, biß es an den eyd gät. || Vnd ob der genant 295 herr Michel von vns me gewalts zu habend || notdurflftig were oder ßn wurde, nach gewonheit, recht vnd herkomen, || des benanten hoffgerichtj, denfelben gewalt allen wir im ouch hie- || mitte geben vnd beuelhen, in mäß vnd als ob der von wort zu || wort herinnbeftympt vnd begriffen were, alles vngeuerlich. || Vnd des zuvrkunde haben wir vnfers cappittels fecrete || ingeßgel tun hencken an difen brief, der geben iß an fritag nach || dem heiligen Oftertag, als man zalt nach der gebürt Crißi || viertzehenhundert fechßig vnd ein jare. || 216 K. SCHORBACH Der Original-Brief an das Rottweiler Hofgericht i[t nicht auf uns gekommen. Dagegen hat fich die alte Copie des Schreibens erhalten, welche das vorflchtige S. Thomas-Kapitel zurückbehielt. Sie wird jeßt im Thomas-Archiv zu Straßburg (Tiroir XV, Diverfes Nr. X) aufbewahrt Die Abfchrift (teilt auf einem Papierblatt in 4° (22xl4'/ 2 cm); die Rückfeite i(t leer. Ueber dem Briefanfang findet fich das Wort „Copia.“ Das Aktenßück wurde 1841 von Prof. Charles Schmidt aufgefunden und in feiner kleinen Schrift: Nou- veaux details sur lajvie de Gutenberg S. 5 f veröffentlicht (mit wenigen kleinen Verfehen). Nach ihm i(l der Text wieder abgedruckt von H. F. Maßmann im Serapeum III, (1842) S. 110 f, bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XIII und Gefch. der Erfindung d. Buchdr. III, S. 903 f (modernißrt). Vgl. ferner Charles Schmidt, Histoire du Chapitre de Saint-Thomas de Strasbourg (1860) S. 98, Heffels, Gutenberg S. 106 Nr. 18, wo die Literaturvermerke ungenügend find, fowie Zeitfdir. für die Gefch. des Oberrheins N. F. VII S. 590. An unferem Facflmile kann man die Manier des Schreibers beobachten, 2 Punkte über die u zu fetjen; dies i(t beim Abdruck nicht wiedergegeben. Die Aechtheit der alten Urkunden-Copie iß völlig geßchert. Heffels hat gegen das Dokument nichts vorgebracht, aber auch nicht für nöthig befunden, es nachzuprüfen. Sein kritiklofer Nachtreter Faulmann iß darum rathlos; die von Letjterem geäußerten Bedenken find indeffen nicht ernß zu nehmen. Wie fich aus den Rechnungsbüchern des Straßburger S. Thomas-Stifts (vgl. Nr. XXII) ergab, ging man mit dem zahlungsfäumigen Gutenberg zunächßfehr glimpflich um. Nachdem das Kapitel den Schuldner zweimal gemahnt hatte, ließ es wieder nachßchtig einige Zeit verßreichen, bevor fchärfere Mittel ergriffen wurden. Erß im Jahre 1461 reichte man von Straßburg aus die Klage beim Hofgericht zu Rottweil ein. 296 Gutenberg wurde verklagt wegen der fälligen und rückständigen Zinfen famt den Koßen fowie wegen Vorenthaltung desim Schuldbrief(houptbrief) feßgefetjten Unterpfandes d. h. der Rente von 10Goldgulden, die Gutenberg aus der Erbfchaft feines Stiefoheims Leheymer bezog (vgl. Nr. XIII). Durch obiges Schreiben vom 10. April 1461 an den Hofrichter Johann von Sultj erhielt der Procurator Michel Rofenberg zu Rottweil von Seiten des S. Thomas-Kapitels in Straßburg die Vollmacht, 297 an des Le^teren Statt gegen Gutenberg vorzugehen, die „clag wider in zu triben zu gewyn vnd ze verluß vnd zu allem rechten, biß es an den eyd gät.“ Weitere Aktenftücke über den Verlauf und Ausgang diefer Klagefache haben fich nicht erhalten oder find bisher noch nicht aufgefunden; wenigftens waren meine Anfragen bei den in Betracht kommenden Archiven ohne Ergebniß. Aber wir können ohnedies Manches aus den Rechnungsbüchern des Thomas-Stifts und aus andern ähnlichen Rechtsfällen erjchließen. Wie wir aus dem Ausgabenverzeichniß der S.Thomas-Schaffnei für 1461/62 (vgl. Nr. XXIV) erfahren, wurde durch den Rottweiler Boten eine Vorladung nach Mainz gefchickt. Diefe Ladung Gutenbergs nach Rottweil war jedoch rechtswidrig, da derfelbe als Unterthan des Erzbifchofs und Mainzer Bürger gegen auswärtige Gerichte mit Einfchluß des Reichshofgerichts gefreit war. 298 Die Sache Gutenbergs mußte demnach in Mainz verhandelt werden. Nur für den Fall, daß der dortige Gerichtshof binnen einer beßimmten Friß dem Kläger fein Recht nicht gewährte, war das Reichshofgericht zußändig, die Acht zu verhängen und das Anleiteverfahren (die Immobiliarexekution) eintreten zu laffen. 299 Es fcheint nun, daß in Mainz damals auf dem Rechtswege nichts auszurichten war — die Gründe kennen wir nicht, aber vielleicht wirkten die 1461 beginnenden Wirren in Folge des Kurftreites mit—jedenfalls ergiebtßch aus der Jahresrechnung von S.Thomas für 1461/62, daß vor Juni 1462 ein „Verbiets-Brief“ nach Mainz gefendet, alfo die „Belebung“ verkündet wurde, daß ferner Gutenbergs Name in das Rottweiler Acht-Buch eingetragen und ihm der Acht-Brief zugeßellt ward. 300 DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 217 Aber alle diefe Bemühungen des Straßburger S. Thomas-Stifts, wieder zu feinem Gelde zu kommen, waren vergeblich. Offenbar war Gutenbergs pecuniäre Lage fo mißlich, daß er feinen Verpflichtungen nachzukommen außer Stande war. Was hätte man da mit Befchlag belegen follen? 301 So fehen wir denn auch, daß man nunmehr in Straßburg verfuchte, den Martin Brechter, welcher 1442 die Bürgfchaft für Gutenberg übernommen hatte (vgl. Nr. XIII), zur Zahlung heranzuziehen. Aber auch hierin hatte das Thomas-Stift kein Glück, denn nach vermiedenen erfolglofen Maßregeln mußte es [chließlich die ausftehende Summe als verloren betrachten (vgl. Nr. XXIV). Nr. XXIV Einträge in den Rechnungsbüchern des S. Thomas-Stiftes zu Strassburg aus den Jahren 1461/62 — 1473/74. \Tafel 21]. Die „Rechenung Cün Hans der porten fchaffener von Johannis anno lx primo vnt} vff Johannis anno lx fecundo“ verzeichnet von B1.3 a an die Ausftände (An der vorgefchriben fum blibt vs fton vff difen noch gefchriben parfchonen). Unter der Rubrik „Zu fant Thoman“ findet fich auf Bl. 5 a Zeile 4f der Eintrag: Item J ohan Gu t e m berg ] ....... , „ ° ) tenentur mi lib. den. vnd Martin Brehter j ’ In der gleichen Jahresrechnung 1461/62 find Bl. 24 a f die Ausgaben des Schaffners gebucht: Dis noch gefchriben hab ich vs geben an aller hande || coften. Auf Bl. 24“ Zeile 3—15 fleht der folgende wichtige Poften (vgl. Facfimile): Dis ift der coften vff Martin Brehter || vnd Johann Güttenberg || Item xiiij ß dem Rotwiler botten von der ladung gon Ment} || Item xiiij ß von dem verbiet} brieff gon Ment} || Item ij ß vj d. dem procurator || Item ij ß vj d. in das ocht büch zu fchriben || Item ij ß vmb den ocht brieff || Item iiij ß d. vmb ij verbiet} brieffe || Item iiij d. dem heren kneht troftung Martin Brehter obe || zu fagen || Item i ß d. Felix alfo er fich verfchreip das er kein troftung || me folt haben || Summa ij lib. iiij d. || Die folgenden Rechnungsbücher der Schaffnei (Rechenung Cün Hans der porten fchaffener. ..) fürdiejahre 1462/63,1463/64,1464/65 und 1465/66 führen unter den Ausfländen bei „S. Thoman“ flets den fälligen Zins von 4 Pfund an, immer in der gleichen Weife: Item Johan Güttenberg vnd Martin Brechter tenentur iiij lib. den. In dem Receßbuch von 1466 (Alle vftonde zinß fo die porte hat in flatt vnd in lande. Receß aller vftander zinß von allen joren vnl} uff Johannis anno lx fexto) heißt es Bl. 5 b Zeile 9 f (vgl. Tafel 21): Item Johan Güttenberg vnd Martin Brechter tenentur iiij lib. Martini || anno lviij vnd alle jor fo vil vnt} uff Martini anno lxvj°. || Das Receßbuch von 1467 mit dem Titel: „Receß aller uftonder zinße von allen joren vncz uff Johannis anno lxvij 0 “ verzeichnet auf Bl. 5 b Zeile 4—7 nachflehenden Poflen (vgl. Facfimile): vacat | Item Johan Gütenberck vnd Martin Brechter tenentur iiij lib. || .22 c D 6 B o U vacat 28 218 K. SCHORBACH Martini de anno lviij 0 vnd alle jor fo vil vncz Martini || anno lxvj°. Item tenentur vij ß d. pro expenfis dummodo arreßatus || fuit Martin Brether in Hagenouwe. || 302 Die folgende der erhaltenen Jahres-Abrechnungen ift die „Computacio Theobaldi Herbft procuratoris porte collegij Sancti Thome a fefto Johannis Baptifte anno lxvij 0 vfque Johannis anno lxviij 0 .“ Sie bucht auf Bl. 4 a Z. 21 den bekannten Poften: „Item Johann Gutemberg vnd Martin Brechter tenentur iiij lib. den.“ || und fetjt an den Rand den Zufatj: vacat. In derfelben Art find die Einträge des gleichen Schaffners in den Jahresrechnungen 1468/69—1472/73, wobei nur ganz geringfügige Varianten Vorkommen. 303 Von den Receß- büchern ift allein noch das von 1472 (Receß aller uftonder zinfe von allen joren vncz uff Johannis Baptifte anni lxx fecundi) erhalten. Es verzeichnet aber nur den Rückftand des vorausgehenden Jahres auf Bl. 5 b Z. 27 f.: Item Johan Gütenberg vnd MartinBrehter tenentur iiij lib. den. || de anno lxxj. || Am Rand fteht wieder der Beifat?: vacat. Die „Computacio Theobaldi Herbft“ für 1473/74 führt den fälligen Zins von 4 Pfund nicht, wie fonfl, unter „S. Thoman“ auf, fondern verzeichnet ihn bei den ausfallenden Poften auf Bl. 2 a . Unter der Rubrik: Superior fumma minorata eft a fefto Johannis Baptifte inclufiue anni lxx tercij ufque eundem feftum anni lxx quarti exclufiue in hijs fequentibus“ findet fidi (Bl. 2 a Z. 19) diefer Eintrag: Item iiij lib. uff Martin Brehter vnd Gutemberg. || In der gleichen Rechnung ftehen unter den Ausgaben der Schaffnei folgende uns inter- effirende Notizen (Bl. 14 a Zeile 19 und 23): Item j ß viij d. ad arreftandum Martinum Brechter pro citacionibus et copijs || und ferner: Item j ßd. Felicj notario pro vna quittancia Petri Brehters ex parte Martini Brehters. || Endlich hat die „Colligenda procuratoris porte ecclefie fancti Thome Argentinenfis a fefto Johannis Baptifte inclufiue anni lxx tercij ufque eundem feftum exclufiue anni lxx quarti“ auf Bl. 22 a Z. 4 f. nachftehenden Eintrag: Item Johann Gütenberg vnd Martin Brehter dant iiij lib. den. || Martini. Aber am Rand [teht wieder: „vacat“ und über diefem Wort ift fpäter hinzugefügt worden: abeganck fi gnatum eft. In demfelben Heft ift auf Bl. 43 b unter den Ausgaben (varia expofita) der fchon oben erwähnte Poften noch einmal aufgezählt. Auf Zeile 11 heißt es nämlich: Item j ß d. Felici notario pro vna quitancia Petri Brehterß ex parte || Martin Br eh terß. || Das S. Thomas-Archiv zu Straßburg bewahrt die Sammlung der Original-Rechnungsbücher (ohne Signatur), welchen obige Auszüge entnommen find. Die Serie iß nicht lückenlos erhalten, aber immerhin haben wir eine verhältnißmäßig große Zahl von Lißen zur Verfügung. Für uns kommen hier nur 23 Papierhefte (30><21 cm) in Betracht. Sie find von ungleichem Umfang und enthalten 12—50 ungez. Blätter. Diejahres- rechnungen 1461/62—1465/66 (lammen von der Hand des Schaffners Cün Hans. Das Verzeichniß des Jahres 1466/67 fehlt; ebenfo eine Reihe von Receßbüchern. Von 1467/68—1473/74 fchrieb der procurator portae Diebold Herbjt. Für jeden diefer leßteren Jahrgänge ßnd 2 Ausfertigungen (meiß Concept und Reinfchrift) vorhanden, für das Rechnungsjahr 1471/72 fogar 3 Verzeichniffe. Bei Charles Schmidt, Nouveaux details sur la vie de Gutenberg (1841) S. 6 find Auszüge aus diefen Jahresrechnungen gegeben, aber es iß Manches überfehen. Nach Schmidts Abdruck wurden diefe Excerpte DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 219 wiederholt im Serapeum III (1842) S. 111, bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XIV, Faulmann, 111. Gefch. d. Budidr. (1882) S. 109, v. d. Linde, Erf. d. Buchdr. III S. 904 und Faulmann, Erf. d. Buchdr. (1891) S. 141. Auffällig find die dürftigen Angaben bei Heffels, GutenbergS. 106 Nr. 19. Einige Nachträge zu Schmidt gab ich bereits in der Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 591 f. An diefem Orte habe ich möglich)! ausführliche Notizen gebracht, um jedem die Möglichkeit einer Nachprüfung der Akten zu geben. Für die Facfimile-Tafel konnte felbjlverjländlich nur eine kleine Auswahl von Stellen geboten werden. An der Aechtheit der benutzten Aktenftücke ift jeder Zweifel ausgefchloffen. Heffels hat die Mittheilungen Ch. Schmidts unbefehen angenommen und keine Bedenken geäußert. Nur der unkritifche Faulmann, welcher von Urkunden nicht das Mindefte vergeht, blieb über die Glaubwürdigkeit der Rechnungsbücher im Unklaren. Durch die oben mitgetheilten Stellen aus den Jahresrechnungen des Thomas-Stifts in Straßburg erhalten wir einige Aufklärungen, die von Werth find. Die Verklagung Gutenbergs beim Hofgericht zu Rottweil (vgl. Nr. XXIII) hatte dem Kapitel von S. Thomas mancherlei Koßenverurfacht, welche in dem Ausgabenverzeichniß für 1461/62 überfichtlich gebucht find. Vierzehn Schillinge erhielt der Rottweiler Bote für die nach Mainz überbrachte Vorladung Gutenbergs vor das Hofgericht und ebenfo 14 Schillinge für den nach Mainz beforgten „Verbiets-Brief“ d. h. die Verkündigung von Arreft und Befchlagnahme. An weiteren Gerichtskoften finden fich verzeichnet 2 Schillinge 6 Pfennige für den Procurator in Rottweil fowie die gleiche Summe nebft 2 Schillingen als Ausgaben für die Achterklärung (vgl. oben S.217). Die 3 lebten Poftendeflelben Verzeichntes der Unkoßen beziehen fich auf die Maßregeln, welche das Thomas-Stift gegen Gutenbergs Mitfchuldner Martin Brechter ergriffen hatte. Auch diefer erhielt 2 „Verbiets-Briefe“ zugeftellt, und außerdem wurde ein Bote zu ihm gefchickt, um ihm „abe zu fagen,“ d. h. wahrfcheinlich eine letjte Frift zu ßellen, wofür dem Boten „troftung“ oder Geleit gewährt wurde. Aber alle Bemühungen, die rückftändigen Zahlungen von Gutenberg oder de jfen Bürgen einzutreiben, waren umfonft. Diejahresrechnungen verzeichnen nämlich regelmäßig die fälligen Zinfen als ausftehend, vermerken aber niemals eine Abzahlung von Seiten der Schuldner. Vom Jahre 1466 an (chrieb dann ßets der jeweilige Stiftsrechner zu dem betreffenden Poften die Randbemerkung „vacat.“ Daß von Gutenberg kein Erfatj der Schuldfumme mehr zu erhoffen war, davon muß man fich in Straßburg allmählich überzeugt haben. Aber das Thomas - Kapitel verfuchte noch zweimal, dejfen Mitfchuldner haftbar zu machen. So ergiebt fich aus dem Receßbuch von 1467, daß man damals den Martin Brechter in Hagenau 304 feßnehmen ließ, wofür 4 Schillinge Unkoften notirt wurden. Audi im Rechnungsjahre 1473/74 finden wir noch einmal eine Ausgabe zum Zwecke feiner Verhaftung (vgl. oben S. 218). Diefe Zwangsmittel führten ebenfowenig zu dem ge- wünfchten Ziel. Der im Auftrag des Stiftes abgefchickte Notar Felix erhielt nur eine „quittancia“ des Peter Brechter „ex parte Martini Brechters.“ Worauf fich diefe Quittung bezog, wißen wir nicht. Zweifellos aber waren die Bemühungen vergeblich. Das Kapitel von S. Thomas gab danach, von der Erfolgloßgkeit weiterer Schritte überzeugt, endlich fein Guthaben verloren. Jedenfalls war ihm inzwifchen auch die Kunde zugekommen, daß Gutenberg feit dem Jahre 1468 nicht mehr unter den Lebenden weilte. Nunmehr ließ das Kapitel durch den Stiftsrechner den alten Schuldpoßen in Verluß erklären; dies gefchah mittelft der Randbemerkung: „abeganck ßgnatum eß.“ Von Johannis 1474 ab find die Namen Gutenberg und Brechter aus den Rechnungsbüchern des S. Thomas-Stiftes für immer verfchwunden. 220 K. SCHORBACH Nr. XXV Erzbischof Adolf von Mainz nimmtjohann Gutenberg unter sein Hofgesinde auf. Bestallungsurkunde vom 17. Januar 1465 . 305 [Tafel 22], Als myn gnediger herre vonMenntj Johann Gudenberg || zu finer gnaden diener vnd hoffgefinde empfangen hat. || Wir Adolff etc . 306 bekennen vnd thun kunt vffintliche mit diefem brieff, das || wir haben angefehenn annemige vnd willige dinft, die vns vnd vnßerm || (lifft vnfer lieber getruwer Johann Gudenberg gethain hait vnnd inn || kunfftigen zijten wol thun fall vnnd mag, dar vmb vnd von befundern || gnaden ine zu vnnferm dhiener vnnd hoiffgefinde vff- gnommen vnnd || emphangen,emphaen vnnd nemen ine uff geynwertiglidi in crafft dießs || brieffs. Wir füllen vnnd wollen ime auch folichen dinft, dwile er lebet, || nit ufffagen, vnd uff das er folichs dinßes deflabas gewefen 307 möge, fo wollen || wir ine alle iar vnnd eynns iglichen jars, wan wir vnnfer gemeynn hoiff- || gefinde kleyden werden, zu iglichen zijten glich vnnßern edeln kleyden ||vnnd vnfer hoiffkleydung geben laißenvnnd alle iar eyns iglichen jars || zwenczig malder korns vnd zweij fuder wins zu gebruchung fines || hußs, doch das er die nit verkeuffe ader verfchengke, frij ane vngelt, nydderlage || vnnd wegegelt inn vnfer ftaidt Mentje inngeen laißen, ine auch, dwile || er lebet vnnd vnnfer dhiener fine vnnd bliben 308 wirdet, wachens, voll- || ge dynfte, fchatjunge vnnd anderer, die wir andern vnnßern bürgern || vnnd innwonern der bemelten vnnfer ftaidt Mentje bißher uffgefatjtü haben oder hernachmals ufffetjen werden, gnediglidi erlaißen. Vnnd || hait vns darüber der egenant Johann Gudenberg in truwen globt vnd || lipliche eynen eydt zu den heyligen gefworn, vns getruwe vnnd holt || zu find, vnnßern (chaden zuwarnen vnnd beftes zu werben vnd alles || das zuthun, das eyn getruwer dyener finem rechten hern fchuldig vor- || bunden vnd pflichtig ift zu thun. Alle obgefchribben [tugke, puncte || vnd artigkel gereden vnnd vorfprechenwir in guten waren truwen || in crafft dießs brieffs wäre, flede, vefte vnnd vnuerbrochlich zuhalten, || dar Widder nit zuthun ader fchaffen gethan werden in dheyne wiße,||ußgefcheyden alle argeliftevnd geuerde,vnnd des zu vrkunde fo habn || wir vnger ingefiegel thun hengken an diefen brieff, der gebenn || ift zu Eltuil am donrflagfantAnthonij tag Anno domini mil-||lefimo quadringentefimo fexagefimo quinto. || Dedit literam reuerfalem etc . 309 || Das Original des obigen Dekrets, die urfprüngliche Pergamenturkunde, iß nicht auf uns gekommen. Dagegen hat (ich eine gleichzeitige Abfchrift in einem alten Mainzer Copialbuch erhalten, welches ficher der Kanzlei des Erzbifchofs Adolf entflammt. Diefen Codex bewahrt jeßt das Kgl. Kreisarchiv zu Würzburg unter der Bezeichnung: Ingroffaturbudi Adolphi II. Lib. I. (Mainz-Afchaffenburger Ingroffaturbuch Nr. 30). Es i(l eine Pergament-Handfchrift des 15. Jahrh. in folio (36><26 cm), in Holzdeckeln mit weißem gepreßten Leder überzogen. Sie umfaßte früher 415 gez. Blätter, von denen aber jeßt einige fehlen. Vorgebunden find 34 neubezifferte Pergamentblätter, welche einen alphabetifchen Index jüngeren Datums (17. Jahrh.) enthalten. Die alten Abfchriften rühren von verfchiedenen Händen her; fie copiren Aktenßücke aus den Jahren 1463—68, aber nicht in ßreng chronologifcher Folge. Unfere Beßallungs-Urkunde ßeht auf Blatt 172® Zeile 1—33. Im Index des Bandes (Bl. XIII b ) findet (ich der Hinweis auf unfer Aktenßück in diefer Faffung: „Gudenberg. Wie Johann Gudenberg zum diener vfgenomen — 172.“ Eine neuere Abfchrift, welche Z. C. von Uffenbach anfertigen ließ, findet [ich in einem Manufkript der Hamburger Stadtbibliothek: Supellex epiflolica Uffenbachii et Wolfiorum, Vol. XXVI in folio (18. Jahrh.) auf Bl. 184®'b als Nr. LXXIV. Diefe Copie iß werthlos, denn ße bietet denfelben gekürzten Text, den Joannis III S.424abdruckte. Sie enthält keinen Zufaß, wie Heffels Gutenberg S. 115 fälfchlich behauptet; die betreffende Stelle findet ßch ebenfo bei Joannis und Köhler, dagegen fehlt ße bei v. d. Linde Gutenberg Urk. XV in Folge einer Nachläfßgkeit. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 221 Zuerp wurde das Dekret des KurfürpenAdolf veröffentlicht bei Geo.Chri[LJoannis, Scriptor. rer.Mogunt. III (1727) S. 424 ohne Angabe feiner Quelle; danach wiederholt von Jo. Chrip. Wolf, Monum. typogr. I (1740) S. 5f, von P. Marchand, Hip. de Porig, de l’impr. (1740) II S. 13 und bei Wetter, Erf. d. Buchdr. S. 475 Anm. Auch Joh. Dav. Köhler, Ehrenrett. Gutenbergs (1741) S. lOOf gab den Text nach Joannis, aber ohne ihn zu nennen; am Eingang der Urkunde fügte er jedoch willkürlich einige Worte hinzu. Auf Köhlers Text beruht der Abdrude bei van Wepreenen, Uitvind. der boekdrukkunp (1809) S. 112 f und bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XV, obwohl Lenterer Joannis citirt. Auch Faulmann, Erfind, der Buchdr. (1891) S. 156 geht noch auf den veralteten Text zurück. Alle diefe Abdrücke brachten den Text nur in verkürzter Form. V. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III 961 gab zuerp den ganzen Wortlaut nach einer Abfchrift Dr. A. Schaefflers in Würzburg; einen moderniprten Text bietet er a. a. O. III S. 913 f und ebenfo Börckel, Gutenberg (1897) S. 42. Eine catalanifche Ueberfeßung findet pch bei J. Brunet y Bellet, Erros hiporics V (1898) S. 187 f. Zu vergleichen ip ferner noch Sdiaab, Erfind, der Buchdr. I S. 48 u. 60, II S. 280 Nr. 136 fowie Heffels, Gutenberg S. 114, Nr. 21, wo fälfchlich auf Sdiaab I 472 verwiefen ip. Zu unferem Facpmile ip zu bemerken, daß viele der Schnörkel am Wortende nur Schreibermanier und ohne Bedeutung find. Die Aechtheit unferes Dokumentes ift völlig gefichert. Seine Glaubwürdigkeit wird noch befonders dadurch vermarkt, dag die alte erhaltene Copie direkt aus der erzbijehöf- lichen Kanzlei zu Mainz hervorgegangen iß. Auch Hegels, welcher das Würzburger Manufkript nachprüfte, war auger Stande, irgendwelche Bedenken vorzubringen. „I have found no grounds,“ fagt er, „to suspect the genuineness of the cartulary in which this transcript is preserved.“ Der Inhalt der obigen Beßallungsurkunde ift leicht verßändlich. Erzbifchof Adolf von Mainz nahm durch dies Dekret vom 17. Januar 1465, das er in feiner Refidenz Eltville ausfertigte, Johann Gutenberg unter feine Hofleute auf, und zwar auf Lebenszeit und unwiderruflich. Der Kurfürß that dies unter Anerkennung der „annemigen und willigen Dienße,“ die Gutenberg ihm und dem Stifte geleiftet habe, und in der Hoffnung, dag diefer auch in Zukunft noch folche Dienfte „wol thun fall und mag.“ 310 Innerhalb des kurfürßlichen Hofftaates, der nach beßimmter Rangordnung eingetheilt war, wurde Gutenberg gleich den Edeln behandelt, er empfieng jährlich diejenige Hoftracht, 311 welche den Adeligen zußand, und außerdem in jedem Jahre 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein (über 2000 Liter) zum Gebrauch in feiner Behaufung. LeßtereNaturalleißungen erhielt er zollfrei (ane vngelt, nydderlage vnd wegegelt) in die Stadt Mainz geliefert, jedoch unter der ausdrücklichen Beßimmung, dag er diefelben nicht verkaufen noch verfchenken dürfe. Zudem wurde Gutenberg auf Lebensdauer die Freiheit von allen, den Mainzer Bürgern auferlegten Dienßen, Laßen (wachen, volgedynft) und Steuern (jehaßunge etc.) zugeßchert. Beftimmte Gegenleißungen wurden von ihm nicht gefordert, 312 wenigftens nennt die Be- ßallungsurkunde keine befonderen Verpflichtungen und Obliegenheiten. Gutenberg leiftete nur dem Kurfürften den vorgefchriebenen Treueid und ßellte den üblichen Revers oder Verpflichtungsbrief aus, wie dies auch am Schlüge der Urkunden-Copie vermerkt worden iß, was man jedoch bisher überfehen hat. Dies Aktenßück hat ßch leider nicht erhalten, es läßt ßch aber leicht nach ähnlichen Dokumenten der erzbifchöflichen Kanzlei reconftruiren, 313 welche immer die gleichen herkömmlichen Formeln aufweifen. Mit der verliehenen Hofpfründe fiel Gutenberg gewiß kein glänzendes Loos zu, aber feine Lage geßaltete ßch doch erfreulicher; er konnte feinen Lebensabend forgenfrei und in angefehener Stellung im Verein mit Standesgenoffen verbringen. Aus den Nöthen feiner bedrängten Verhältniffe war er jeßt befreit und gegen die „Arreftierung“ feiner 222 K. SCHORBACH Perfon, welche von Straßburg her immer noch drohte, fand er Schuf* bei feinem Gönner, dem Erzbifchof, deffen Gerichtsbarkeit er ausfchließlich unterworfen war. In feiner Bewegungsfreiheit wurde Gutenberg durch feine Aufnahme in das kurfürßliche Gefolge anßheinend nicht gehindert. Da er nicht zum „tegelichen“ Hofgefinde gehörte und ihm als gealtertem Mann offenbar keine Dienftpflichten zugemuthet wurden, fo war es ihm wohl auch freigeßellt, dem Hoflager nach Eltville zu folgen oder feinen Wohnßtj in Mainz beizubehalten. 314 Daher mag er den Reß feiner Tage abwechfelnd in feiner Vaterßadt, wohin ihm fein Bedarf an Frucht und Wein abgabenfrei geliefert wurde, und während der befleren Jahreszeit in dem ßillen Eltville, der 2 Stunden ßromabwärts von Mainz am Rhein gelegenen Refidenz des Kurfürßen, verbracht haben. Was beßimmte aber den hohen Kirchenfürßen, Gutenberg an feinen Hof zu ziehen und dem Verarmten feine Gnade zu erweifen? Die Beftallungsurkunde giebt keine ausreichende Antwort hierauf. Sie fpricht nur ganz allgemein und formelhaft von Dienßen, welche Gutenberg dem Erzbifchof und dem Stifte geleiftet habe. Damit müffen wir uns begnügen. Alle Verfuche, jene erwähnten Dienße näher zu beßimmen, führen zu keinen fieberen Ergebniffen. Manche haben die verliehene Hofpfründe als Belohnung Gutenbergs aufgefaßt für feine Haltung während der Bißhofsfehde, indem ße annehmen, daß Gutenberg als Anhänger der Adelspartei auf der Seite Adolfs geftanden habe. Andere beziehen den Huldbeweis auf die typographißhen Leißungen, die er im Dienße der Kirche und zu deren Nutzen ausgeführt hätte. Alles dies muß dahingeßellt bleiben. Nur foviel läßt fleh als wahrßheinlich annehmen, daß der Gnadenakt des Kurfürften aus lebhaftem Mitleiden mit dem bedrängten Gutenberg und aus einem Gefühl der Achtung und Anerkennung feiner großen Leiftungen entfprang (vgl. unten S. 233). Uebrigens hat der Erzbißhof fcheinbar keinen Anßoß daran genommen, daß Gutenberg mit dem Führer der Volkspartei Dr. Humery, Adolfs altem Gegner, in Geßhäftsverbindung ftand (vgl. Nr. XXVII). Wenn aber die Widerfacher Gutenbergs, ihnen voran Heftels, es auffallend finden, daß in dem kurfürßlichen Erlaß nicht von Gutenbergs hohem Verdienß als Erfinder die Rede fei, fo verkeimen ße eben den Zweck der Urkunde und beachten nicht, daß folche Dekrete ßhablonenmäßig nach beßimmten Kanzleiformeln ausgefertigt wurden, was aus vielen derartigen Aktenßücken zu erweifen iß. Nr. XXVI Einträge im Liber fraternitatis des St. Victor-Stifts zu Mainz. Gutenberg als Mitglied dieser Bruderschaft. Vermerk seines Todes (1467/68). 315 [Tafel 23]. Im Bruderßhaftsbuch der St. Victorkirche beginnt das Verzeichniß der lebenden Laien-Brüder und Schweftern mit folgender rothen Ueberfchrift auf Blatt 7 b Spalte I: Incipiunt nomina viuorum || fratrum et fororum laycorum fraterni- 1| tatis eccleße fancti Victoris || extra muros Moguntinos. || [Vgl. Tafel 23 oben Spalte I], Auf Bl. 7 b Spalte II ßnd die alten Nameneinträge des 14. Jahrh. durch Rafur getilgt, um für neue Eintragungen von Mitgliedern Plat} zu ßhaffen. Hier finden ßch nach- ßehende Vermerke aus dem 15. Jahrhundert, von verßhiedenen Händen und mit ver- ßhiedener Tinte geßhrieben : Zeile 1—4: (durch Rasur getilgt) „ 5: Campanator eccleße noßre de gracia || » 6: (Rasur) DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 223 Zeile 7: Gela legittima fua f. nett (?) || „ 8: Hilla famula dominj Conradi Zubroit || „ 9: Hengin Gudenberg ciuis Maguntin[us]f’||(?) 316 [fast verloschen]. „ 10: Anna de Cronenberg famula domini Chri[Hani Gang || „ 11: Philippus Gang || (etc.). [Vergl. Tafel 23 oben Spalte II]. Das Verzeichnig der verftorbenen Laien-Mitglieder der St. Victor-Bruder(chaft hebt an auf Bl. 10 b Sp. I mit der rothen Ueberfchrift: Incipiunt nomina fratrum et fo- || rorum laycorum mortuorum frater- || nitatis ecclepe (ancti Victoris || extra muros Moguntinos. || Auf Bl. 12 b Sp. I ift links am Rande (bei Zeile 2) vom Rubricator folgender Vermerk eingetragen: Nota hic recitentur || nomina laicorum mortuorum || caufa breuitatis. || Unter diefer Rubrik (landen urfprünglich, als die Handfchrift des Liber fraternitatis noch unverfehrt war, die Namen in der Reihenfolge, wie fie das Facfimile (Tafel 23 unten Spalte II) zeigt. Der Eintrag auf Bl. 12 b Sp. II Z. 1—4 lautete: Zeile 1: Hengin Gudenberg ciuis Mag[untinus] || [jetzt ausgeschnitten ]. „ 2: Ruprechts Meckel || „ 3: Bugmans Elggin || „ 4: Clefe Gofgell de Algigheym et Kette vxor eius || (etc.). [NB. Der noch vorhandene Pergamentstreifen mit Gutenbergs Namen wurde bei der photographischen Aufnahme an seinen ursprünglichen Platz eingesetzt ]. Das Original des Bruderfchaftsbuches von S. Victor, das fich noch im Anfang unferes Jahrhunderts in Mainz befand, wird jeßt im Haus- und Staats-Archiv zu Darmßadt (Copialbüdier Mainz S. Victor Nr. 3) aufbewahrt. Es iß ein Pergament-Codex in klein Folio (33 1 / 2 X25 cm), der 20 Blätter mit alter Zählung umfaßt. Der urfprüngliche Holzleder-Einband trägt noch die frühere Signatur des Stifts-Archivs: Litt. L Nr. 13. Die Handfchrift ift im 14. Jahrh. begonnen und mit Nachträgen bis zur 2. Hälfte des 16. Jahrh. verfehen. Blatt l a des Manufkripts iß leer, Bl. l b enthält eine Inhaltsüberßcht von einem Schreiber des 16. Jahrh. Das zweite Blatt blieb unbenußt. Auf Bl. 3 a —5 a Spalte II ßeht, von einer Hand des 14. Jahrh. zweifpaltig gefchrieben, die Inßitutio fraternitatis, die Saßungen der Bruderfchaft vom Jahre 1384. Der Ordo recipiendi fratres (Aufnahmeceremonie der Mitglieder) findet ßch Bl. 4“—5 a . Auf Bl. 5 b beginnen die Verzeichniffe der lebenden Mitglieder, und zwar 1) Prälaten und Kanoniker 2) Vikare und 3) Laien. Daran fchließen ßch Bl. 8 b —13 a die Lißen der verßorbenen Bruderfchaftsmitglieder unter den gleichen Rubriken. Blatt 13 b iß leer. Es folgen dann noch Bl. 14 a —20 b als Anhang fpätere auf das S. Victorßift bezügliche Einträge, darunter Bl. 16 a —17 a die Renovatio fraternitatis vom Jahre 1494, fowie ferner Notizen über Vermächtniffe und Einkünfte des Stifts. Die Lißen der Mitglieder find im 14. Jahrh. begonnen und bis ins 16. Jahrh. fortgeführt worden, jedoch in der Weife, das der Raumerfparniß wegen vom 15. Jahrh. an die älteren Einträge ausradirt und an deren Stelle andere Namen gefeßt wurden. Die neuen Aufnahme- und Sterbfallvermerke find von verfchiedenen Händen und mit wechfelnder Tinte gefchrieben; Datirungen find äußerß feiten. Gutenbergs Name auf Bl. 7 b Spalte II Zeile 9 (vgl. Tafel 23 oben) war mit fehr blaffer Tinte gefchrieben und faß verlofchen. Durch Anwendung von Reagens haben Frhr. Schenk zu Schweinsberg und Archivrath A. Wyß in Darmßadt die Stelle aber noch ßcher entziffert. Auf unferem Facfimile können geübte Augen jeßt wenigßens noch Theile des Namenseintrags erkennen. — Der zweite Eintrag auf Bl. 12 b Sp. II Z. 1 mit dem Vermerk von Gutenbergs Ableben iß, wie fchon oben erwähnt, nicht mehr an feiner Stelle vorhanden. Er wurde von dem bekannten Fälfcher Bodmann herausgefchnitten. Der Ausfchnitt, ein Perga- mentßreifen von 107x14 mm, hat ßch aber glücklicherweife unter Bodmanns Papieren erhalten und befindet ßch jeßt in der Stadt-Bibliothek zu Mainz. Für das Facfimile habe ich ihn an feine urfprüngliche Stelle eingefeßt; feine Zugehörigkeit zum Liber fraternitatis iß (befonders durch die Rückfeite des Blattes) 224 K. SCHORBACH gegen jeden Zweifel geflchert. Die hier im Bild vereinten Theile finden fleh hoffentlich bald in natura wieder zufammen. Daß Bodmann bei der barbarifchen Verßümmelung des Codex keine lauteren Zwecke verfolgte, zeigt die Auffchrift, mit welcher er eigenhändig den Pergamentßreifen verfah : ex Elencho fratrum vivorum fraternitatis S. Victoris Mog.fvgl.Taf. 23 untenSp.il). Er beabfichtigte demnach, wie die Fälfdiung „vivorum“ ßatt „mortuorum“ zeigt, diefen Namenseintrag als Autograph Gutenbergs auszugeben und irgend einen Sammler damit zu befchwindeln. Den faß verlofchenen Eintrag auf Bl. 7b konnte er hierzu natürlich nicht gebrauchen. Auch ein anderer durch Bodmann bewirkter Ausfchnitt aus unferem Manufkript verräth feine Abficht. Auf Blatt 9 a Spalte I Zeile 5 des Bruderfchaftsbuchs ftand unter den ver ftorb enen Kanonikern der Name „Jacobus Genßfleifch fcolafticus.“ Bodmann entfernte den betr. Streifen (jetjt ebenfalls in der Stadtbibi. Mainz befindlich) und fchrieb eigenhändig darauf: „Autographa.“ In der Gutenberg-Literatur findet fich kein genügender Bericht über das Bruderfchaftsbuch von S. Victor. Die dürftigen Hinweife bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. I S. 69 u. III S. 895 find kaum erwähnenswerth. Von Heffels wurde unfere Quelle überfehen, obwohl er Studien in Darmftadt machte. Ueber den Mainzer Pergamentftreifen mit Gutenbergs Namen fteht eine kurze, aber ungenaue Notiz bei Schaab, Erfind, d. Buchdr. II S. 48 Anm. 1. An der Aechtheit des Liber fraternitatis von Sanct Victor und der beiden, Gutenberg betreffenden Einträge desfelben iß jeder Zweifel ausgefchloffen. Wenn Heffels freilich die Originalhandfchrift gekannt hätte, fo würde er gewiß in bekannter Kurzfichtigkeit Bedenken geäußert haben, weil Bodmanns Hände an dem Codex thätig waren. Aber jeder Kenner wird aus unferen Nachbildungen und aus obigen Angaben fich davon überzeugen, daß jeder Einwand unhaltbar ift. Das haarfcharfe Einpaffen des ausgefchnittenen Streifens in den verßümmelten Codex wird Niemand bei Betrachtung unferesFacftmile überfehen, an dem fich fogar Bodmanns Gefchick in der Scheerenführung noch erkennen läßt. Aus unferer Quelle geht mit vollfter Sicherheit hervor, daß Gutenberg der S. Victor- Bruderfchaft bis zu feinem Tode angehörte. Wann er in diefelbe eintrat, wiffen wir nicht, denn der Aufnahmevermerk im Liber fraternitatis (Bl. 7 b ), welcher übrigens nicht als eigenhändige Einfehreibung Gutenbergs aufgefaßt werden darf, 317 ift undatirt, wie die meißen Einträge im Bruderfchaftsbuch. Da wir aber Gutenberg bereits im Jahre 1457 (vgl. Nr. XXI) in Beziehung zum S. Victor-Stift fahen, fo fteht nichts der Annahme entgegen, daß er fchon um diefe Zeit Mitglied der Bruderfchaft war. Indeffen iß es auch möglich, daß dies noch früher der Fall war, und daß er fich bald nach feiner Rüdekehr in feine Vaterftadt (um 1448) hatte aufnehmen laffen. Was Gutenberg beftimmte, gerade die S. Victorbruderfchaft zu wählen, ift leicht erklärlich. Schon vor ihm zählten Angehörige feines Gefchlechtes zu ihren Mitgliedern. So finden wir unter den Kanonikern von S. Victor den Frylo Genfefleyfch und den Jacobus Genßfleifch fcolafticus erwähnt, unter den Laienbrüdern Peter Genffleys (letjteren Namen zeigt unfer Facfimile). Ueber Domizil und Satzungen der S. Victor-Bruderfchaft, foweit ße von Intereffe er- fcheinen, mögen hier einige Angaben folgen. Der Sit) der S. Victorbruderfchaft war das Kollegiat- oder Ritterßift zu St.Victor, 318 außerhalb Mainz beim Pfarrdorf Weifenau auf einer Anhöhe gelegen. Nach den Satzungen derfelben, welche im Liber fraternitatis (Bl. 3 a f) verzeichnet find, hatte jedes neu eintretende Mitglied 3 Grofchen und 1 Pfund Wadis (für Kerzen) zu geben (Sic et quilibet beneficiatus in eccleßa fancti Victoris predicta uolens intrare fraternitatem dabit tres groffos et vnam libram cere . .). 319 Alle Angehörigen der Bruderfchaft waren verpflichtet, jährlich 4 Meffen in der Kirche des heiligen Victor zu hören (Primo ordinatum eft, quod ßngulis annis celebrande funt quatuor miffe in eccleßa fancti Victoris pro fratribus viuis et defunctis, DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 225 in quatuor temporibus anni, ad quas omnes fratres conuenient...). Die feftgefetpen Tage hierfür waren 1) der Donnerftag nach Pfingften zur Feier des Kirchenpatrons St. Victor, 2) Donnerftag nach Kreuzerhöhung zu Ehren der Mutter Gottes, 3) Donnerftag nach S. Lucia für die lebenden Bruderfchaftsmitglieder und 4) Donnerftag nach Invocavit für die verdorbenen Angehörigen derfelben. Weitere Beftimmungen waren (Bl. 3 b Sp. 1): Item quilibet fratrum utriufque fexus, qui in aliqua predictarum miffarum ante offertorium aduenerit et offertorium fuum fuper altare porrexerit, habebit ex parte fraternitatis vnum album panem, quorum xl dantur de vno maldro tritici. Et [iquis ipforum aliqua graui et notabili infirmitate grauatus fuerit, equanimiter panem fuum habebit, ac fi prefens intereffet, dummodo offertorium fuum ad altare tranfmittat, et hec omnia procurabuntur per magiftros fraternitatis pro tempore exiftentes. Jedes Mitglied alfo, welches bei einer der 4 Meffen vor dem Offertorium zugegen war und feine Gabe am Altar darbrachte, erhielt von Seiten der Bruderfchaft ein Weißbrot, deren 40 aus einem Malter Weizen bereitet wurden. 320 Dies galt auch im Krankheitsfall, wenn die Opfergabe zum Altar gefendet ward. Für den Todesfall eines Angehörigen der Fraternität war Folgendes feftgefetjt: Item ordinatum eft, quod poft obitum cuiuslibet fratris et fororis quilibet fratrum in facerdocio exiftens pro falute anime ipfius defuncti celebrare debet tres miffas, fi commode poterit, uidelicet vnam in anniuerfario, fecundam in feptimo, terciam in xxx° ipfius defuncti. Quod fi non poterit aut in aliqua ipfarum negligens fuerit, ex tunc loco cuiuslibet non celebrate dabit tres helleros magiftris fraternitatis pro tunc exigentibus pro falute defuncti difponendos in ufum fraternitatis. Item confimiliter quilibet aliorum fratrum utriufque fexus dabit vnum folidum loco trium miffarum predictarum pro falute defuncti fratris difponendum per magiftros fabrice pro tempore exiftentes. Nach dem Ableben irgend eines Bruders oder einer Schwefter mußte demnach jedes Mitglied der Bruderfchaft, das dem Priefterftand angehörte, für deren Seelenheil 3 Meffen celebriren, und zwar eine am Jahrestag, die zweite am 7., die dritte am 30. Tage. Für jede nicht gelefene Meffe waren 3 Heller an die Vorfteher der Bruderfchaft zu entrichten. Jedes andere Mitglied hatte einen Solidus flatt der 3 Meffen zu geben. Dies Geld follte von den Verwaltern der Bruderfchaftskaffe zum Seelenheile des Verftorbenen verwendet werden. Auch über die Aufnahmefeierlichkeiten giebt der Liber fraternitatis (Bl. 4 a Sp. I ff) uns Auffchluß. Nota quod fecundum ordinem infrafcriptum funt fratres utriufque fexus ad fraternitatem recipiendi per magiftros fraternitatis pro tempore exiftentes. In nomine domini. Adiutorium noftrum in nomine domini, qui fecit celum et terram. Ps. Exaudiat te dominus in die tribulacionis (etc.). Nach diefem Pfalm (19) folgte die Verlefung der Pfalmen 66 (Deus mifereatur noftri) und 132 (Ecce quam bonum). Daran fchloß fich das Kyrie eleifon, Pater nofter und andere Gebete. Zule^t kam die Fürbitte für die neueingetretenen Bruderfchaftsmitglieder, welche folgendermaßen anhob (Bl. 4 b Sp. II): Oremus. Deus qui per os pueri tui David omnibus bene uiuentibus annunciafti: ecce quam bonum et quam iocundum effe habitare fratres in vnum, fufcipe preces humilitatis 29 226 K. SCHORBACH noftre fuper hunc famulum tuum, fidelem tuum, intra noftre fraternitatis habitacionem uenientem ; et ut in ea uocacione, in qua uocatus eft ftabilitus firmiter maneat, fac eum cum toto cordis ac mentis affectu te.deum omnipotentem fuper fe integra dileccione amare et proximum fuum ficut feipfum diligere, fiatque in eo fpiritus utriufque dileccionis in- fufus, fons aque falientis in uitam eternam. amen. (etc.). Die feierliche Handlung endigte mit der Spendung des Segens (Bl. 5 a Sp. II): Benediccio dei patris omnipotentis et filij et fpiritus fancti defcendat fuper uos et maneat. Amen. Der zweite Eintrag im Liber fraternitatis (Bl. 12 b Sp. II), welcher jetjt ausgefchnitten iß, aber in unferem Facfimile an feiner alten Stelle erßheint, führt Johann Gutenberg als verftorben auf. Sein Nameiß, was nicht zufällig fein wird,durch befonders große Schrift hervorgehoben. Audi bei diefem Eintrag fehlt, wie gewöhnlich, einejahresangabe. Wir wiffen aber durch den Revers des Doctor Humery (vgl. Nr. XXVII), daß Gutenberg ficher vor dem 26. Februar 1468 aus dem Leben geßdiieden war. Der Todestag felbft ift nirgends überliefert, man kann ihn jedoch annähernd ficher zuAnfang desjahres 1468 oder vielleicht Ende 1467 anfetjen. Wo Gutenberg ßarb, ob in feiner Vaterftadt Mainz oder in Eltville, darüber fehlt ein ficheres Zeugniß. Aber mit großer Wahrfcheinlichkeit darf man Mainz als den Sterbeort vermuthen. 321 Ueber den Begräbnißort hingegen befitjen wir eine glaubwürdige Nachricht. Nach ihrer Angabe wurde Gutenbergs fterbliche Hülle in der Franziskanerkirche zu Mainz beigefetjt. 322 Dies Zeugniß findet fich in der 1499 von Merßetter herausgegebenen kleinen Schrift zu Ehren des Heidelberger Profeffors Marßliusab Inghen (vgl. Hain 10781) abgedruckt. Es geht hier dem bekannten Epigramm Wimpfelings auf Gutenberg (Foelix Anßcare ...) voraus und befteht in der oft erwähnten fog. Grabfchrift, welche von Adam Gelthuß, einem Verwandten Gutenbergs, herrühren foll. Der Wortlaut iß folgender: In foelicem artis impreßorie inuentorem. D (eo) O(ptimo) M(aximo) S(acrum). Joanni Genßfleijch artis imprefforie repertori de omni natione et lingua optime merito in nominis fui memoriam immortalem Adam Gelthus pofuit offa eius in ecclefia diui Francifci Moguntina foeliciter cubant. 323 Daß diefe Grabfchrift nicht in folcher Faffung auf einem Denkftein geftanden haben kann, verßeht ßch von felbft. Nimmt man jedoch aus obigem literarißdien Epitaphium den Paflus DOMS — pofuit heraus, fo bildet diefer eine Infchrift, welche fehr wohl nach dem Brauche damaliger Zeit auf einer Sterbtafel (von Holz, Pergament oder Papier) angebracht ge- wefen fein kann, wie man ße an den Grabftätten aufzuhängen pflegte. 324 Gutenberg mag ßch die Kirche des heil. Franciscus, in welcher auch fchon feine Großmutter beigefetjt war (vgl. oben S. 101), felbft zur lebten Ruheftatt erwählt haben. 325 Sie lag feinem erften Druckhaus, dem Hof zum Humbrecht, gerade gegenüber, und in dem direkt an die Franziskanerkirche anftoßenden Kloftergebäude befand ßch das Refektorium, in welchem ßch am 6. November 1455 durch Fufts Eidesleiftung die folgenfchwere Ent- fcheidung in Gutenbergs Leben vollzogen hatte. Die Klofterkirche, feit 1577 denjefuiten eingeräumt, wurde imjahrel742 abgeriffen. Mit ihr ift Gutenbergs Grabftätte für immer verfdi wunden. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 227 Nr. XXVII Revers des Dr. Konrad Humery in Betreff des von Johann Gutenberg hinterlassenen Druckgeräths. 26. Februar 1468. 326 [Tafel 24]. eynen verphlichtunges brieff || doctor Homerij. || Ich Conradt Homerij doctor bekennen mit diefem brieff: So als der hochwirdige || furfte, myn gnediger lieber her, her Adolff ertjbifchoff zu Menlj, mir ettliche || formen, buchßaben, inftrument, gezauwe 327 vnd anders zu dem truckwerck || gehörende, dag Johann Gutemberg nach finem tode gelaigen hait vnd myn || geweft vnd noch i(t, gnediglich folgen laygen hait, dag ich dargegen fynen || gnaden zu eren vnd zu gefallen mich verphlichtiget han vnd verphlichtigen || mit diefem brieff alfo: weres dag ich foliche formen vnd gezuge zu || trucken gebruchen worde nu ader hernach, dag ich dag thun will vnd || fall bynnen der ftat Ment? vnd nyrgent anderfwoe, degglichen ob ich fie || verkeuffen vnd myr eyn burger dauor fouil geben wolte, als eyn fromder, || fo will vnd fall ich dag dem ingefefgen burger zu Mentj vor allen || fromden gönnen vnd folgen laygen, vnd han des alles zu vrkunde myn || fecret zu ende diefer fchrifft getruckt, der 328 geben ig des jars, als man || fchrieyb nach der gebürt Crifti vnfers hernMcccc vndlxviij jare vff || frijtag nach fant Mathijs dag. Das Original diefes Reverfes, die alte Pergamenturkunde, hat (ich nicht erhalten. Aber eine faft gleichzeitige Copie (15. Jahrh.) iß in dem Ingroffaturbuch Adolphi II. Lib. II. (Mainz-Afchaffenburger Ingroffatur- buch Nr. 31) des Kgl. Kreisarchivs zu Würzburg überliefert. Dies iß ein Papiercodex in folio (30><21 cm), in Holzdeckel mit weißem gepreßten Leder eingebunden. Die Handfchrift umfaßte 157 gez. Blätter; von diefen iß aber eins ausgefchnitten, und 2 Blattzahlen begegnen doppelt. Die Abfchriften rühren von ver- fchiedenen Händen des 15. Jahrh. her und enthalten Aktenßücke aus den Jahren 1463—1474, jedoch nicht ßreng chronologifch geordnet. Der Revers des Dr. Humery ßeht auf Blatt 85“ Zeile 6—22. In dem der Handfchrift vorgebundenen alphabetifchen Index von jüngerer Hand ßeht der Hinweis: „Homer — Verpflichtung doctor Homers 84.“ Eine jüngere Copie, welche Z. C. v. Uffenbach durch einen Schreiber anfertigen ließ, iß enthalten in der oben (unter XXV) erwähnten Handfchrift der Hamburger Stadtbibliothek : Supellex epißolica Uffenbachii et Wolfiorum Vol. XXVI fol. auf Blatt 184 b —185 a . Daß diefe Abfchrift direkt oder indirekt auf den Würzburger Codex zurückgeht, zeigt die Unterfchrift hinter diefer Urkundencopie: „Ex Lib. II Adolf. A. Ep. pag. 85.“ Zum erßen Male wurde unfer Dokument 1727 veröffentlicht von Joannis, Script, rer. Mogunt. III S. 424 ohne Quellenangabe, aber offenbar nach dem Mainzer Ingroffaturbuch. Nach Joannis gaben weitere Abdrücke: Chriß. Gottl. Schwarz, Primaria quaedam documenta de orig, typogr. I. (1740) S. 26 f, Jo. Chriß. Wolf, Monum. typogr. I. (1740) S. 6 f u. P. Marchand, Hist, de l’orig. de l’impr. II (1740) S. 13. Dann wurde die Urkunde publicirt beijoh. Dav. Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs (1741) S. 101 f mit der Quellenangabe: „ex libro Archiepiscopi Adolf! p. 80 in Archivo Moguntino.“ Sein Text floß alfo aus dem Würzburger Ingroffaturbuch, das ßch damals noch in Mainz befand. Weitere Abdrücke, meiß nach Joannis, finden ßch bei Würdtwein, Bibliotheca Moguntina (1787u. 1791) S. 96; bei W. H. J. van Weßreenen, Uitvind. der boek- drukkunß (1809) S. 115; Schaab, Erfind, der Buchdr. I S. 472; Wetter, Erfind, d. Buchdr. (1836) S. 418 Anm. und Umbreit, Erfind, d. Buchdr. (1843) S. 122 f. Der Text bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XVII iß nach Köhlers Abdruck gegeben und wiederholt bei Faulmann, 111. Gefch. der Buchdr. (1882) S. 91 und Erfind, d. Buchdr. (1891) S. 152. Durch A. Wyß wurde die alte Copie im Würzburger Codex wieder aufgefunden. Auf deffen Mittheilung hin publicirte Heffels, Gutenberg S. 121 den Text nach der Handfchrift (nicht ohne kleine Verfehen); danach wiederholt von F. W. E. Roth, Die Druckerei zu Eltville (1886) Anlage I. Modernißrt findet ßch unfer Dokument abgedruckt bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 918 f und bei Börckel, Gutenberg (1897) S.44. Eine franzößfche Ueberfetjung ßeht bei A. Bernard, Orig, de l’impr. I. S.211. Ferner vergleiche noch Schaab, Erfind, d. Buchdr. I. S. 48 Nr. 15 und II S. 285 Nr. 140 fowie Heffels, Gutenberg, S. 119 Nr. 23. 228 K. SCHORBACH Hinflchtlicii des Facflmiles i[t zu bemerken, dag die Schnörkel an den Wortenden meig bedeutungslos find, eine Liebhaberei des Copigen. Die Bezeichnung des u durch eine Schleife ig ungleichmäßig. Die Aechtheit unferer Urkunde fteht außer Zweifel. Eine befondere Beglaubigung erhält fie noch dadurch, daß die überlieferte alte Copie direkt aus der Mainzer Kanzlei des Erzbifchofs Adolf II. hervorgegangen iß. Auch Heftels 329 hat ihre Glaubwürdigkeit nach genauer Prüfung des Manufkriptes zugeßanden in den Worten: „I have found no grounds to suspecttheauthenticity of theCartulary in whidi this transscript is preserved.“ Die Bedenken, welche Faulmann 330 früher gegen unfer Dokument vorgebracht hat (und fpäter wieder zurücknahm), ßnd als lächerlich abzulehnen. Leider haben ßdi aber auch befonnene Forfcher wie Friedr. Kapp 331 durch die geäußerten Zweifel beeinflußen laßen. D er Inhalt des obigen Aktenßückes iß leicht verftändlich. Doctor Konrad Humery bezeugt am 26. Februar 1468 (ohne Zweifel in Mainz), daß ihm Erzbißhof Adolf dievon Johann Gutenberg hinterlaßenen Typen und Drudewerkzeuge (formen, buchftaben und inßrument, gezuge etc.), welche Humery gehörten, habe ausliefern laßen. Zugleich verpflichtet ßch derfelbe, folche „formen und gezuge,“ falls er ße felbß zum Drucken gebrauchen würde, nur innerhalb der Stadt Mainz zu benutjen. Außerdem willigt Humery in die ihm auferlegte Bedingung, daß er bei etwaigem Verkaufe des Druckerei-Inventars einem Mainzer Bürger das Vorkaufsrecht gewähren müße vor einem Fremden, welcher ein gleich hohes Gebot mache. Zweierlei geht aus diefem Verpflichtungsbrief Humerys in Bezug auf Gutenberg unwiderleglich hervor: 1) daß Johann Gutenberg vor dem 26. Febr. 1468 aus dem Leben geßhieden war und 2) daß er bei feinem Tode im Beßtj einer Druckerwerkftatt gewefen iß, welche Humerys Eigentum war. Hinßchtlich des erften Punktes iß zu bemerken, daß ein ßcherer Anhalt für die Feß- ftellung des Todestages fehlt (vgl. oben S. 226), weil wir nicht wißen, ob Humery fein Anrecht fofort geltend gemacht hat, und ob feinem Anfuchen alsbald oder erß nach weiteren Verhandlungen mit dem Kurfürften willfahrt wurde. Was den zweiten Punkt betrifft, fo hat ßch hier die Frage erhoben, ob Humery eine vollßändige Druckerei als fein Eigentum beanfprucht habe oder nur einige Lettern und Druckutenßlien. Dahl 332 warwohlder erfte, welcher die Worte obiger Urkunde „ettli che formen, buchßaben, inftrument“ etc. in lenterem Sinne auffaßte. Aber auf den einzigen, ganz allgemeinen Ausdruck „ettliche,“ der nach damaligem Sprachgebrauche mit „eine unbeßimmte Anzahl, manche“ zu überfein ift, kann man einen fieberen Schluß nicht bauen. Wetter 333 hat fchon hierauf hingewiefen und weiter geltend gemacht, daß die in unferem Aktenßücke gegebene Aufzählung des Druckapparats fowie der ausdrückliche Vorbehalt, daß Humery die Benutjung desfelben nur in Mainz geßattet wäre, auf eine völlig eingerichtete Offizin deute. Auch fei nicht anzunehmen, daß der Kurfürft Adolf wegen einiger weniger Formen und Lettern eine befondere Verfügung erlaßen habe, durch welche im Falle einer Veräußerung des Druckwerkzeugs Mainzer Bürgern das Vorkaufsrecht gewahrt werden follte. Diefes Druckwerkzeug felbß fcheint deutlich genug bezeichnet zu fein, und doch iß eine ausreichende Erklärung der technifchen Ausdrücke im Einzelnen nicht leicht zu DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 229 geben. Neben den „formen“ ßehen die „buchftaben,“ neben den „inßrument“ wird das „gezauwe“ oder „gezuge“ genannt. Wer eine vollftändige Offizin annimmt, kann unter den Formen, da fie von den Buchftaben d. h. Typen gefchieden werden, die Matrizen vergehen, welche lederen ja 1460 in der Schlußfchrift des Catholicon von Gutenberg felbß als „formae“ bezeichnet und von den „patronae“ oder Patrizen unterfchieden find. Aber in unferer Urkunde heißt es einige Zeilen weiter, daß „foliche formen“ zum Drucken gebraucht werden. Hier dürften ße alfo gleichbedeutend fein mit den „literae formatae“ oder „formae,“ die wir aus den Avignoner Urkunden kennen als Metalltypen. 334 Diefe doppelte Verwendung des gleichen Wortes wird weniger befremden, wenn man bedenkt, daß dem Ausßeller der Urkunde dietypographifchen Fachausdrücke kaum geläufig waren. Was ferner mit dem Ausdruck „inftrument“ gemeint ift, welcher offenbar etwas Anderes bezeichnen foll, als das „gezuge,“ kann nicht ficher gedeutet werden. Selbftverftändlich ift man berechtigt, ihn im weiteften Sinne zu nehmen. Wer bei der Annahme eines völligen Druckerei-Inventars bleibt, darf jedoch an die Vorrichtungen zum Schriftgießen denken, denn in der älteren Buchdruckerfprache war das Wort „Inftrument“ 335 der terminus technicus für Gießform; dasfelbe lebt noch heute in den Schriftgießereien als „Gieß- inßrument“ fort. Die allgemeine Bezeichnung „gezuge“ oder „gezauwe“ (zwei gleichbedeutende fprachliche Bildungen aus derfelben Wurzel) kennen wir bereits aus den Straßburger Prozeß-Akten und dem Helmaspergerfchen Notariatsinftrument vom Jahre 1455 (vgl. oben S. 173 u. 206). Der Sinn des Wortes ift ein ganz allgemeiner; es bedeutet „Geräthßhaften,Werkzeuge.“ Man mag fich darunter die Utenfilien derSetjer (alfo Winkelhaken, Setjjchiff, Schriftkaften, Schließrahmen etc.) fowie das Geßhirr und Handwerkszeug zum Anfetjen und Aufträgen der Farbe (z. B. Farbftein, Ballen und Anderes) vorftellen. Aber auch die Prejfe felbft nebft Zubehör ift einzubeziehen, weil man ja nach dem Wortlaut unferer Urkunde das „gezuge“ auch „zu trucken gebruchen“ konnte. Das Uebrige „zu dem truckwerk gehörende“ dürfte bei der Annahme einer vollftändigen Offizin ungezwungen als die Materialvorräthe an Schriftmetall, Pergament, Papier und Farbe (Druckerfchwärze) erklärt werden. Alle diefe Typen und Druckwerkzeuge befanden fich beim Ableben Gutenbergs jedenfalls im Hofbezirk des Erzbißhofs (vgl. S. 112) und wahrßheinlich in der Stadt Mainz. Eigentümer diefes Druckapparates war nach Ausweis unferer Quelle der Doctor juris canonici Konrad Homery oder Humery, wie der Name gewöhnlich in Mainzer Akten lautet. Diefer Mann iß eine aus der Stadtgefchichte von Mainz hinlänglich bekannte Perfönlichkeit. 336 Schon bei derPfaffenrachtung (1435) war eralsStadtjurift und Syndicus thätig. Im Jahre 1444 führte er, als einer der Zwanzig, die Sache der Gemeinde gegen den alten Rath und wurde nach dejfen Sturz Kanzler des neuerwählten Rathes. Zu den ftädtifchenRechenmeiftern gehörte er im Jahre 1445 und hatte mit feinen Genoffen damals Anfeindungen von Seiten der Gegenpartei zu ertragen. Er war einer der Hauptführer des Volkes und ftand während des Mainzer Kurftreites (1461—62) im Dienfte des Erzbifchofs Diether von Ifenburg. Daß Humery aus dem alten Gefchlecht der Humbrecht ßamme, wie v. Glauburg vermuthet hat, ift unrichtig. 337 Sein Vater war nach Schaabs Angabe Peter Humery, den ich im Mainzer Rechnungsbuche von 1410/11 mehrfach nebft feinem Sohne Henne erwähnt finde. Unfer Konrad Humery muß in guten Verhältniffen gelebt haben, was man aus den Stadtrechnungen von 1436 ff entnehmen kann; außerdem bezog er 230 K. SCHORBACH als Stadtkanzler ein Jahrgehalt von 208 Goldgulden. Er [cheint ein leidenjchaftlicher Politiker, aber ein luftiger Gefelle gewefen zu fein. In letzterer Hinficht kennen wir ihn als den Mitßifter einer im Jahre 1443 entßandenen gaßronomifchen Gefellfchaft, einer fogenannten Bruderfchaft „von leckerechtigten und vireßigen knaben,“ die fcherzhaft als „der felpweldie orden“ bezeichnet wurde. In diefem Verein führte Humery den Spitznamen „Zimernkrofe,“ worüber der in der Mainzer Chronik überlieferte „Spruch“ diefer Gefellfchaft in übermüthigen Verfen berichtet. 338 Uebrigens gehörte Humery auch der geißlichen Stephansbruderfchaft zu Mainz als Mitglied an, nach deren Necrolog er um das Jahr 1472 geßorben fein muß. W eitere fich nun aufdrängende Fragen, welcher Art die Beziehungen zwifchen Gutenberg und Humery waren, wann die Verbindung zwifchen ihnen zu Stande kam und welche Werke mit den Humery gehörenden Typen gedruckt wurden, laffen fich nur ver- muthungsweife beantworten. Als Grundlage für die bisher faft allgemein angenommene Combination diente, da urkundliche Nachrichten fehlen, eine Unterfuchung der erhaltenen Druckdenkmale aus der zweiten Schaffensperiode Gutenbergs in Mainz. Auszugehen war hierbei naturgemäß von dem einzigen d a t i r t e n Druck, dem berühmten C a th o 1 i c o n des Johannes Baibus de Janua vom Jahre 1460, als deffen Urheber wohl jetzt allgemein Gutenberg gilt. 339 Der Inhalt der fchönen, vom Drucker hinzugefügten Schlußfchrift: „Altissimi presidio . . . hic Uber egregius Catholicon, dominice incarnacionis annis Mcccclx alma in urbe Maguntina nacionis inclite germanice, quam dei clemencia tarn alto ingenij lumine donoque gratuito ceteris terrarum nacionibus preferre illustrareque dignatus est, non calami, stili aut penne suffragio, sed mira patronarum formarumque concordia, proporcione et modulo impressus atque confectus est . . .“ 34 ° deutet pfychologifch auf Gutenberg, der hier zuerft die neue Technik des Schriftguffes und Drückens genauer befchrieb und zugleich eine Antwort gab auf die abfichtlich zweideutigen Schlußfchriften der Firma Fuft-Schöfifer im Pfalterium vom Jahre 1457 und im Durandus von 1459. 341 Die Erzeugniffe von Gutenbergs neuer Druckerwerkßatt unterfcheiden fich fcharf von denen der erßen Mainzer Offizin durch charakterißifche Merkmale. Gegenüber den großen Bibeltypen der letzteren erfcheint jetzt eine neue ganz kleine Letternart, die kleinße bis dahin gebrauchte Buchfchrift, durch welche eine große Ausnutzung des Schriftfeldes (66 Zeilen auf der Spalte) und eine erhebliche Verbilligung des Bücherpreifes ermöglicht ward. 342 Bei diefer Neuerung war Gutenberg von feinem früheren Verfuche einer Nachbildung der Kanzleifchrift ausgegangen, einem Gedanken, auf welchen ihn zuerft der Druck der Ablaßbriefe von 1454/55 geführt hatte. Die verwendete Schrift zeigt ferner einen eigenartigen Ductus von runder Form, ganz abweichend von der Buchßabenzeich- nung von der Hand SchöfFers, des alten gewiegten Kalligraphen. Auffallend iß fodann auch die Einfachheit des Satzes, die Erfparniß einiger Abbreviaturen (z. B. für „et“ und die Endfilbe -us), das Fehlen des Rothdrucks und einer zweiten Typenart für Auszeich- nungsfchrift. 343 Alle diefe Momente erweifen mit völliger Sicherheit, daß das Catholicon nicht aus der Fuß-Schöfferfchen Preffe hervorgegangen iß, folglich allein Gutenberg zugewiefen werden kann. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG.. 231 Um das Catholicon gruppirtßch noch eine geringe Anzahl kleinerer Drudewerke, die mit den gleichen Lettern, aber ohne Angabe des Ortes [der Firma] und des Jahres gedruckt find und jedenfalls derfelben Preffe entftammen. Von diefen Drucken ging gewiß mindeßens einer zur Uebung der neuen Werkftatt dem Catholicon voraus. Vermuthlich war es des Matthäus de Cracovia „Tractatus rationis et conscientiae“ (22 Bl. zu 30 Lin. in 4°; Hain 5803), ein Schriftchen, das anfeheinend mit Hilfe Heinr. Kefers, den wir aus dem Prozeß vom Jahre 1455 als Gehilfen Gutenbergs kennen, herauskam. 344 Ferner find die zwei Ausgaben von Thomas Aquinas „Summa de articulis fidei“ [Ed. 1=13 Bll. zu 34 Lin. (Hain 1425); Ed.II = 12 Bll. zu 36 Lin.4°] hier zu nennen. 345 Sicher nach dem Catholicon fällt der Ablaßbrief für das Stift Neuhaufen bei Worms vom Jahre 1461. 346 Die Verlagsrichtung der genannten Werke zeigt Gutenbergs Beftreben, den literarifdien Bedarf der Geiftlichkeit zu befriedigen, für welche befonders das vielbenutjte Catholicon, das eine Grammatik und eine alphabeti fch angeordnete Encyclopädie enthält, und diezurVerlefung auf den Provinzialfynoden beftimmte Schrift des Thomas von Aquino willkommen fein mußte. Von diefen Mainzer Preßerzeugniffen in der Catholicontype heben fich deutlich zwei Druckwerke ab, welche die gleichen Lettern, jedoch mit einigen Bereicherungen des Schriftßhat^es, aufweifen undficher aus der El tvil 1 er Offizin der Brüder Bechtermünze hervorgingen. Es find zwei Ausgaben des „Vocabularius ex quo,“ eines Excerptes aus dem zweiten Theile des Catholicon. Der erfte Druck ift am 4. November 1467 zu Altavilla erßhienen, begonnen von Heinrich Bechtermünze und nach deflen Tode von feinem Bruder Nicolaus Bechtermünze in Gemeinfchaft mit Wigand Spyeß de Orthenberg beendet. Die zweite Ausgabe vom 5. Juni 1469 druckte Nicolaus Bechtermünze allein. 347 Vom Jahre 1472 ab, alfo gleichzeitig mit dem Tode Humerys, was jedenfalls beachtens- werthift, verfchwindet die Catholicontype, und die Eltviller Druckerei verwendet andere Lettern, einen Nachguß nach der Texttype der Gutenbergifchen 31zeiligen Ablaßbriefe von 1454/55. Das letzte Druckwerk endlich aus der Preffe des Nicolaus Bechtermünze, der Vocabularius ex quo vom Jahre 1477, ift mit einer Schriftart gedruckt, welche Peter Drach in Speyer zugehört, und daher wahrfcheinlich von Lenterem im Aufträge des Eltviller Verlags ausgeführt. 348 Daß die Eltviller Offizin thatfächlich eine Fortfetjung der Mainzer anonymen Druckerei des Catholicon war, hat noch Niemand geleugnet. Als Tochteroffizin erweiß fleh die- felbe nicht nur durch den gleichen Schriftßhatj und die ähnliche Druckerpraxis, fondern auch durch die Nachahmung der Schlußfchrift fowie durch diefelbe Richtung des Verlags. Die Zufammengehörigkeit der beiden Druckereien muß auch Heffels zugeben, er lehnt aber in bekannter Voreingenommenheit jeden Antheil Gutenbergs an denfelben ab und nimmt mit Bernard eine Wanderoffizin Bechtermünze an. Wir aber bleiben bei der gutbegründeten Anficht, daß Gutenberg das Catholicon druckte, und daß die Bechtermünze des großen Meißers Schüler waren. Auf Grund vorftehender Beobachtungen an den vorhandenen typographifchen Quellen find verfchiedene Combinationen über die Entßehung der letjten Mainzer Preffe Gutenbergs und deren Weiterführung in Eltville möglich. Die jetjt faß allgemein herrfchende Anßcht, welche den Revers des Dr.Humery vom 26. Februar 1468 heranzieht und Rück- fchlüffe auf ihn baut, ift die folgende. 232 K. SCHORBACH Gutenberg habe trotz des im Jahre 1458 eingetretenen Zufammenbruchs feiner Ver- hältniße den Muth und die alte Unternehmungsluß nicht eingebüßt. Nachdem er bereits fo glänzende Beweife von der Nutzbarkeit feiner neuen Kunß geliefert, fei es ihm nicht fchwer gefallen, einen anderen Kapitalien für fich zu gewinnen. In der Perfon des angefehenen Mainzer Jurißen Dr. Konrad Humery habe er einen folchen gefunden und mit deffen Geldvorfchüffen eine neue Druckerwerkßatt eingerichtet, welche Unterpfand des Gläubigers blieb. Mit den neu gegoflenen Typen fei alsbald gedruckt worden, und das Hauptwerk der wiedererftandenen Gutenbergißhen Offizin, die 373 Blätter umfaffende Riefenleiftung des Catholicon, habe bereits 1460 fertig Vorgelegen. Die ge- fchickt ausgewählten Verlagswerke hätten gute Einnahmen verfprochen, aber durch die unfelige Bifchofsfehde wäre das kaum begonnene Unternehmen beeinträchtigt und in Folge der Einnahme und Plünderung von Mainz (im Oktober 1462) völlig vernichtet worden. Nach diefer Störung des Druckerei-Betriebes fcheine Gutenberg dann feine typographifche Wirkfamkeit nicht wieder aufgenommen zu haben, da er vom Januar 1465 an zu den Hofleuten des Erzbifchofs Adolf zählte. Vorher oder fpäter müffe er aber den Heinrich Bechtermünze, mit welchem er im Jahre 1464 entfernt verwandt 349 wurde, in die Technik des Buchdrucks eingeführt und ihm, fcheinbar mit Zußimmung Humerys, die Catholicon-Typen leihweife überlaßen haben. 350 So wäre der erße Elt- viller Drude noch unter den Augen Gutenbergs im Jahre 1467 entßanden und wohl noch vor deffen Tode durch Nicol. Bechtermünze und Wigand Spyeß vollendet worden. Nach dem Hinfeheiden Gutenbergs hätte fleh dann anfeheinend Dr. Humery, deffen rück- fichtsvolle Haltung feinem unvermögenden Schuldner gegenüber Anerkennung verdiene, nach Auslieferung des Pfandobjekts irgendwie mit Nicolaus Bechtermünze verßändigt, weil Letzterem auch noch im Jahre 1469 die Weiterbenutzung der Catholicon-Typen freißand. Erß beim Ableben Humerys (um 1472) wären ße ihm in Folge der Erbfchafts- theilung entzogen worden, und Bechtermünze habe fich darauf neues Letternmaterial beßhaffen müflen. Die eben mitgetheilte landläufige Combination vermag Niemand völlig zu befriedigen, denn ße läßt einige fchwierige Fragen ungelöß, worauf fchon oft genug hingewiefen wurde. 351 Auch die Annahme verlorener Abmachungen zwißhen Humery und Bechtermünze hilft nicht darüber hinweg. Ebenfowenig kann die Auffaffung, daß Humery nicht der Gläubiger, fondern der Verleger gewefen fei, welcher für feine Zwecke die Druckerei felbß beßhaflft und darauf an Gutenberg fowie fpäter an die Bechtermünze Druckaufträge ertheilt habe, ganz genügen. Der Revers Humerys, in welchem ja nicht von Geldleiftungen die Rede iß, würde allerdings nicht gegen diefe Anßcht fprechen, auch Manches, wie das Wandern der Offizin von Mainz nach Eltville, auf folche Weife eine leichtere Erklärung finden, aber die Hauptfchwierigkeit bleibt immer beftehen. Bezieht man nämlich Humerys Verpflichtungsbrief von 1468 auf die Catholicon-Typen, fo ergiebt fich ein Widerfpruch zwißhen der Beftimmung des Kurfürßen, daß Gutenbergs Druckgeräth nur in der Stadt Mainz benuizt werden folle, mit der Thatfache, daß die- felben Typen bereits vorher (1467) und auch nachher (1469) in Eltville von den Brüdern Bechtermünze zum Drucke verwendet wurden. Auf diefe und andere fich darbietende Schwierigkeiten, deren ßchere Löfung nur durch neu hervortretendes Urkundenmaterial möglich fein wird, kann hier nicht näher eingegangen werden, weil DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 233 ße in dem nachfolgenden Auffatje von Prof. Velke zur Sprache kommen füllen. Dort wird auch eine neue Anficht über das Verhältniß Gutenbergs zu den Bechtermünze und zu Humery entwickelt werden. Kehren wir fchließlich noch einmal zu unferer Urkunde zurück und fehen wir die Verfügung des Erzbifchofs näher an, fo drängt fich die berechtigte Ueberzeugung auf, daß Gutenberg es verßanden hatte, diefen Kirchenfürßen für die Typographie zu intereffiren und ihn von deren hohem Werthe zu überzeugen. Gutenbergs Einfluß darf man es auch wohl größtentheils zufchreiben, daß die Errichtung einer Druckerei in der kurfürßlichen Refidenz zu Eltville zu Stande kam und deren Betrieb Gutenbergs Verwandten, den Brüdern Bechtermünze, bewilligt wurde. Aus dem Erlaffe des Erzbifchofs Adolf über die von Gutenberg hinterlaffene Druckerwerkßatt erkennen wir deutlich die Fürforge, welche er dem Buchgewerbe feiner Stadt Mainz widmete. Und fo liefert denn unfere Urkunde ein wichtiges Zeugniß für die wohlwollende Stellungnahme der geglichen Würdenträger gegenüber der jungen, im Dienfte der Kirche fich ausbreitenden Buchdruckerkunft, deren frühefte Pflegeftätten fich an den alten Bifchofsfi^en befanden. 352 H iermit hat die Zufammenßellung der urkundlichen Nachrichten über Johann Gutenberg, welche bisher durch die Forfchung ermittelt wurden, ihr Ende erreicht. Der kommenden Zeit bleibt vorausfichtlich noch mancher Fund von Gutenberg-Akten Vorbehalten, wenn einmal die Schäle fämtlicher Archive geordnet und gründlich durchforfcht find. Aber die Hauptfache fteht auch fchonjetjtfür jedenUnbefangenen unerfchütterlich feß. Unfere Quellen Hoffen nicht gerade fpärlich, aber der Gewinn an Thatfächlichem über Gutenbergs Leben und Wirken ift kein befonders großer. Einzelne individuelle Züge feiner Perfönlichkeit treten uns wohl in fchwachen Umriffen entgegen, aber ße reichen nicht aus, ein volles Charakterbild danach zu zeichnen. Wir erfahren allerdings Einiges von feinen äußeren Lebensumftänden, aber nichts von feinem geiftigen Entwickelungsgang, nichts von feinem inneren Leben, feinem Denken und Fühlen, und faß ebenfo- wenig von feinen Beftrebungen und Zielen fowie den Beweggründen feines Schaffens. Ueber GutenbergsThätigkeit geben nur drei Dokumente erwünfchten Auffchluß, die Straßburger Prozeßakten von 1439, dasHelmaspergerfcheNotariatsinftrument von 1455 und der Revers desDr.Humery vom Jahr 1468 (vgl. Nr. XI, XX u.XXVII). Diefe Aktenftücke, deren Aechtheit je< 3 t wohl jedermann anerkennen wird, find darum von fo unfchätjbarem Werthe. Indem e r ft en tritt Gutenberg als erfindungsreicherTechniker hervor, der mit ver- fchiedenen Genoffen verfchiedene Induftrien betrieb, darunter eine geheimnißvolle Kunft, welche als erfte Verfuche im Vervielfältigungsdruck, in der „ars fcribendi artificialiter,“ allem Anfcheine nach aufzufaffen fein wird. In der zweiten Urkunde von 1455 fehen wir Gutenberg und Fuft zu einer Druckgemeinfchaft verbunden, um „das Werk der Bücher“ zur Ausführung zu bringen. In Straßburg fowohl wie in Mainz ift Gutenberg der geiftige Urheber und technifche Leiter, deffen Ideen und Pläne mit Hilfe Anderer ausgebeutet werden follen. Das dritte Aktenftück endlich bezeugt, daß Gutenberg bei feinem Tode eine Druckerwerkßatt hinterließ. Wer diefe 3 Urkunden vorurtheilsfrei prüft und ihre Nachrichten miteinander verknüpft, der wird unfchwer zu der Ueberzeugung gelangen, daß ße auf Gutenberg als den 30 234 K. SCHORBACH Erfinder des Buchdrucks hindeuten. Für die Widerfacher Gutenbergs freilich find diefe Zeugniffe noch nicht überzeugend genug. Sie verkennen gänzlich das pfychologifche Moment, welches eine Vergleichung diefer drei Urkunden ergiebt, und berufen fich darauf, dag in keinem Aktenftück Gutenberg als Erfinder genannt wird, in keinem Drudewerke fein Name als der des ausführenden Typographen erfcheint. In der That haben wir nur eine von Gutenberg herrührende Schlußßhrift, die oben (S. 230) citirte Stelle des Catholicon von 1460, in welcher doch wenigßens die Typographie deutlich als deutfehe Erfindung und Mainz als Druckort bezeichnet wird. Daß Gutenberg diefe Gelegenheit nicht benutjt habe, fich als Erfinder zu nennen, und feinen Namen und Anfpruch verßhweige, findet Heffels 353 höchß auffallend. Aber was weiß man denn von den Beweggründen Gutenbergs, hier fo wenig wie in einem anderen Druckwerke feinen Namen zu nennen ? 354 Was fpeziell das Catholicon betrifft, fo war Gutenberg hier vielleicht gar nicht in der Lage, feine Offizin anzugeben, da er mit fremdem Gelde druckte. Aber es iß auch fehr fraglich, ob Gutenberg, felbft wenn er es g eko nnt hätte, fich nennen wollte. Er brauchte die von feinen Concurrenten Fuft und Schöffer eingeführte Sitte, in der Schlußßhrift die Firma anzugeben — eine Gepflogenheit, welche Schöffer aus feiner Schreiberpraxis übernommen hatte — nicht nachzuahmen. Eine Geßhäftsreclame hatte Gutenberg nicht nöthig. Sein Name war damals ßhon genügend bekannt und die Erzeugniffe feiner Kunß waren auch ohnedies der Welt nicht verborgen geblieben. W ir haben hierfür gewichtige Zeugniffe in den Ausfagen von Zeitgenoffen. In allen Kulturländern ward Deutfchland während der erften Decennien der Buch- druckerkunft als das Land der Erfindung hoch gepriefen. Allgemein galt bei den Zeitgenoffen Mainz als die Geburtsßadt der Typographie und J ohannGutenberg als ihr Erfinder. Aus der Menge der zeitgenöfßßhen Stimmen, welche laut ihrer Bewunderung für die großartigen Leiftungen der neuen Kunft Ausdruck geben, follen hier nur einige der frühe ft en angeführt werden, welche Gutenberg deutlich als den Erfinder des Buchdrucks bezeichnen und deren Glaubwürdigkeit unanfechtbar iß. Die Stimmen diefer unbefangenen gutunterrichteten Zeugen reden eine nicht mißzuverftehende klare Sprache und laffen fich nicht übertönen. Gleich das e r ß e Zeugniß ift ein äußerft gewichtiges. In der berühmten Ordonnan z 355 Karls VII. von Frankreich vom 4. Oktober 1458 heißt es, der König habe vernommen, „que mefßre Jehan Guthenberg Chevalier, demourant ä Mayence pays d’Alle- maigne, homme adextre en tailles et caracteres de poin§ons, avoit mis en lumiere l’invention d’imprimer par poincjons et caracteres . . .“ Hier ßehtalfo deutlich,daßjoh. Gutenberg inMainz die Kunft, mit Stempeln und Typen zu drucken, erfunden habe. — AufWunßh des Königs wurde dann ein Stempelfchneider der königlichen Münze, Nicolaus Jenfon , 356 nach Mainz gefendet, um diefe neue Kunft zu erlernen. Die zw eite Nachricht ßehtdiefem franzößfehen Zeugniß nicht nach, ßeißfogar in einer Hinficht noch bedeutfamer. Sie findet fich in einem kleinen Gedicht des Johannes Fons, das hinter der Schlußfchrift der Inftitutiones Jußiniani (Mainz, Peter Schöffer 1468) abgedruckt iß. Die berühmte Stelle lautet: DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 235 „Hos dedit eximios fculpendi in arte magißros, Cui placet en mactos arte fagire viros, QuosgenuitambosurbsMaguntinaJohannes, Librorum infignes prothocaragmaticos. Cum quibus optatum Petrus venit ad poliandrum, Curfu pofterior, introeundo prior.“ Diefer Paffus läßt an Deutlichkeit nichts zu wünfchen übrig. Die berühmten aDerer ft en Buchdrucker waren zwei Johannes, beide in der Stadt Mainz geboren. Als dritter gefeilte fich ihnen Petrus zu . 357 Jeder urteilsfähige Lefer wird die genannten drei Per- fonen fofort erkennen: Johann Gutenberg, Johann Fuß und Peter Schöffer. Nur Heffels 358 ift nicht fo [charfßnnig; gegen feinen bevorzugten Freund Peter hat er nichts einzuwenden, aber die beiden Johannes find ihm nicht ßcher erwiefen! Unfer Zeugniß vom Jahre 1468 ift deßhalb befonders werthvoll, weil es wenige Monate nach des Erfinders Tode direkt von Mainz ausging. Wohl ftellt es neben Gutenberg als erften Drucker deffen ehemaligen Gefchäftstheilnehmer Johann Fuft, aber in ihm wird Niemand den Erfinder der Typographie fuchen, welcher den Inhalt des Helmaspergerfchen Notariatsaktes von 1455 kennt. Und wem verdanken wir obiges Zeugniß, wer war der Verbreiter diefer Nachricht? Niemand anders als Peter Schöffer, der frühere Lehrling und nachherige Concurrent Gutenbergs, welcher fpäterhin dem unfterblichen Meifter feinen Ruhmeskranz aus Miß- gunß zu entwinden verfuchte. Noch zweimal, im Jahre 1472 und 1473, hat Schöffer diefe Verfe wiederabgedruckt; erß in der 3. Auflage des Juftinian (1476) ließ er ßeweg. Aber Schöffers erftes unanfechtbares Zeugniß bleibt beftehen trotj der fpäter von ihm verfuchten Gefchichtsfälfchungen. Wie unbequem dasfelbe übrigens den Gegnern Gutenbergs iß, erßeht man aus den fruchtlofen Bemühungen von Heffels, deffen Werth herabzumindern durch eine gezwungene und haltlofe Interpretation der durchaus klaren Verfe. Das d r i t te Zeugniß, welches ebenfo wie die vorhergehenden auf gut unterrichtete Kreife zurückgeht, liegt in dem oft genannten Briefe des PariferTheologen Guillaume F i ch e t 359 an Robert Gaguin vor (gedruckt zu Paris 1472). Fichet berichtet dem Freunde von einem „novorum librariorum genus, quos . . . effudit Germania.“ „Ferunt enim,“ fährt er fort, „illic haud procul 360 a civitate Maguntia Joan nem quendam fuiffe, cui cognomen Bonemontano , 361 qui primus omnium im- prefforiam artem excogitaverit, qua non calamo, ut prisci quidem illi, neque penna, ut nos fingimus, fed aereis litteris libri finguntur, et quidem expedite, polite et pulchre. Dignus sane hic vir fuit, quem omnes Mufae, omnes artes omnesque eorum linguae, qui libris delectantur, divinis laudibus ornent. . .“ Ueber den hohen Werth diefes ausländißhen Zeugniffes ift kein Wort zu verlieren* Heffels bemühte (ich vergebens, dasfelbe zu entkräften durch den nichtigen Einwand, daß Fichet nur von einem in Deutfchland umlaufenden „Gerücht“ fpreche. Seine gezwungenen Deutungen find von A. Wyß 362 fchlagend widerlegt worden. Auch in Italien wurde der Name des Erfinders bald bekannt, theils auf literarifchem Wege, theils durch den mündlichen Bericht der eingewanderten deutfchen Buchdrucker. So verbreiten die Chroniken des Joh. Philipp de Lignamine (Rom 1474), des Matteo Palmerio (Venedig 1483), die Chronica Bossiana (Mailand 1492) und andere früh gedruckte italienifche Quellen den Ruhm Gutenbergs. 236 K. SCHORBACH Dem Ausland ftand aber dasGeburtsland derTypographie nicht nach. Zwei Heidelberger Profeßoren, Adam Wernher und Johann Herbß, verfaßten imjahre 1494 Epigramme auf den ErfinderGutenberg. Ein weiteres Lobgedicht widmete ihm der elßäßißhe Humaniß Jakob Wimpfeling, das am Schluß einer Gedächtnißfchrift aufMarfilius von Inghen ßeht, welche in Mainz 1499 erfchienen ift. Audi die von den Cofterianern fo hochgeßhätjte Chronik der Stadt Köln vomjahre 1499, deren Bericht über die Anfänge des Buchdrucks allerdings eine wüße Compilation ift, nennt unanfechtbar als den Erfinder der Typographie denjunker Johann „Gudenburch“ und als die Wiege der Buchdruckerkunß die Stadt Mainz. 363 Weitere literarißheZeugniße anzuführen, müffenwir uns hier verfagen undverweifen Alle, welche ausführlichere Belege fuchen, auf die Zufammenftellungen bei v. d. Linde, die noch heute gute Führerdienße leiften. 364 Die oben mitgetheilten Aeußerungen der Zeitgenoffen laßen übrigens auch ßhon hinlänglich erkennen, daß alle Zeugniße desl5.Jahr- hunderts, welche die Erfindung der Buchdruckerkunft überhaupt einer beftimmten Perfon zuerkennen, ohne Ausnahme Johann Gutenberg als den Erfinder bezeichnen. An ihrer Glaubwürdigkeit kann um fo weniger gezweifelt werden, als fie anfchei- nend auf ganz verfchiedene Quellen zurückführen, und zudem herrßht zwißhen ihren Angaben und den Urkunden über Gutenbergs Thätigkeit der vollfte Einklang. 365 E rft zu Beginn des 16. Jahrhunderts verfuchte man, Gutenberg den Ruhm der Erfindung, welchen die Mitwelt ihm einftimmig zufchrieb, widerrechtlich zu entreißen. Aus Familieneitelkeit, Lokalpatriotismus und Unkenntniß entftanden nach einander ver- ßchiedenartige Mythen, welche andere Männer als die wahren Erfinder der Typographie feierten. So war es in Mainz Johann Fuft und in Straßburg Johann Mentelin, für die von ihren Nachkommen unberechtigte Anfprüche geltend gemacht wurden. Auf die Fußfabel und den Mentelmythus folgte erß fpäter die Haarlemfche Coßerlegende, welche in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aufkam und durch Hadrianus Junius in die Literatur eingeführtwurde. Noch jünger, als dieCoßerfage, ift die unhißorißcheTradition von dem fogenannten Erfinder Pamfilo Caftaldi in Feltre. Diefeund andere Erfinderfabeln wurden lange Zeit gläubig hingenommen undlößhten das Andenken Gutenbergs faß völlig aus. Erft imjahre 1740, als man die 3. Säcularfeier der Erfindung des Buchdrucks beging, wurde die Erinnerung an den wahren Urheber der Typographie von neuem wachgerufen. Und als ßch bald darauf eine gewichtige Stimme zu Gunften der hißorißchen Wahrheit erhob, als der Göttinger Profeßorjoh. Dav. Köhler die Ehrenrettung Gutenbergs (1741) unternahm, da vollzog ßch ein Umßhwung der öffentlichen Meinung und Gutenberg fand wieder allgemeinere Anerkennung. Aber die alten Gegner wichen nicht und neue traten auf den Plan. Andere Erfindernamen wurden aufgeßellt und neue unhißorißhe Anfprüche verfochten. Manche diefer Namen verfielen zwar fehr fchnell wieder der Vergeßenheit, einige dagegen erhielten ßch hartnäckiger und fanden immer wieder neue Anhänger, bis in unferer ZeitA. v. d. Lindes 366 einßhneidende Kritik die Widerfprüche und Unwahrßheinlichkeiten der Erfindungsmythen aufdeckte und mit den alten Irrtümern unhaltbarerTraditionen gründlich aufräumte. Trotjdem haben nochmals drei Rivalen Gutenbergs ganz neuerdings ernßhafte Ver- theidiger gefunden. Vor allem hat der hartnäckige Cofterianer J. H. Heßels 367 das alte Rüßzeug, welches den Anfpruch feiner Vaterßadt Haarlem vertheidigen foll, wieder her- DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 237 vorgeholt, für Caßaldi erhob ßch die Stimme feines Landsmannes Gius. Fumagalli , 368 und der längß vergebene Jean Brito wurde erß vor kurzem in Brügge durch L. Gilliodts- van Severen 369 wieder ausgegraben. Aber fo eifrig man auch diefe alten, aus nationaler Eiferfucht erwachfenen Hypothefen zu ßütjen verfuchte, vor einer kritifchen Prüfung der Wiffenfchaft, welche die Frage nach dem Erfinder der Typographie n i ch t als eine nationale Frage betrachtet, halten fie nicht Stand. Sie im Einzelnen zu widerlegen, i(t nicht die Aufgabe diefer Arbeit, welche nur die negative Kritik abzuwehren hatte, die vor allem Heffels Scharffmn an den Gutenbergakten geübt hat. S o wenig die Anfechtungen früherer Zeiten es vermochten, Gutenberg den verdienten Ehrenkranz zu rauben, ebenfo wenig können auch die neueren Beßrebungen feiner Gegner ihm den mühfam erworbenen Erfinderruhm ßreitig machen. Gutenbergs Name fleht unauslöjchlich eingetragen im Buche der Gefchichte, gehütet von allen unparteiifchen Vertheidigern hiftorifcher Wahrheit. Und je mehr das Verßändniß für das Wefen der großen technifchen Erfindung, die wir Gutenberg danken, fich vertieft, je deutlicher erkannt wird, welche Summe mühfamer Arbeit geleiflet werden mußte, bis die vollkommene Her- ftellung der gegoffenen Einzelbuchftaben und der vielfältigen Druckwerkzeuge gelang, je mächtiger die fegensreichen Wirkungen der Buchdruckerkunft bei allen Völkern der Erde zu Tage treten, um fo dankbarer wird die Nachwelt des Erfinders gedenken. Wenn aber im Jahre 2000 die Geburtsfladt Gutenbergs ein neues Säcularfeft zur Ehrung feines Andenkens feiert, dann wird die gefamte urtheilsfähigeMenfchheit einig fein in der Ueberzeugung, die fchon vor 4 Jahrhunderten Ivo Wittigs 370 Denkftein zum Ausdruck brachte, daßJohannGutenberges war, welcher die Kunft erfand, mit metallenen Buch- ftaben zu drucken, und (ich durch diefe Kunft um die ganze Welt verdient machte. KARL SCHORBACH. * I 1. Hochverdiente .... Ehren-Rettung Johann Guttenbergs. Leipzig 1741. ^»nmCrK.Un§CIl 2. Vindiciae typographicae. Argentorati 1760. Im Anhang Seite 3—42 [ind die „Documenta“ Nr. I—VIII abgedruckt, d. h. Urkundenbelege „ex Argentinenfibus tabulariis et bibliothecis.“ 3. Die Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß. 3 Bde. Mainz 1830 f, 2. Aufl. Mainz 1855. 4. Gutenberg. Gefchichte und Erdichtung aus den Quellen nachgewiefen. Stuttgart 1878. 5. Gefchichte der Erfindung der Buchdruckkunß [!]. 3. Bde. Berlin 1886. 6. Gutenberg: was he the inventor of printing? London 1882. Das neue[te Werk von Heffels, Haarlem, the birth-place of printing, not Mentz. London 1887 (holländifch mit einigen Zufäßen. Haarlem 1888) kommt für uns faß gar nicht in Betracht. Zu vergleichen iß nur Cap. 17. Intereffant iß, daß dies Buch von demfelben Verfaffer ßammt, der 1871 v. d. Lindes Haarlemfche Coßerlegende ins Englifche übertrug. Heffels machte die umgekehrte Wandlung durch, wie fein Haarlemer Landsmann A. v. d. Linde, der aus einem Anhänger Coßers zu einem Vertheidiger Gutenbergs wurde. 7. An thatfächlich erdichteten Nachrichten find folgende zwei BodmannfchenFälfchungen zu erwähnen, die übrigens fo plump find, daß man ßch wundern muß, wie feine Freunde ßch von ihm narren ließen. a) Ein angeblicher Brief Gutenbergs (dat. Straßburg 24. März 1424) an feine fingirte Schweßer Bertha(l), Nonne im S. Clara-Kloßer zu Mainz. Der Ausßeller heißt darin Henne Gensfleifch genannt Sorgenloch ! Eine französ. Ueberfeßung diefes Machwerks iß bei Oberlin, Essai d’annales de la vie de Gutenberg 1801 S. 3 und der deutfche Text (nach dem angeblichen Original im Mainzer Archiv) von G. Fifcher, Essai sur les mon. typ. 1802 S. 23 mitgetheilt. Die Fälfchung wurde von Schaab, Erfind, der Buch- druckerk. I S. 32 ff erwiefen; vgl. auch Heffels, Gutenberg S. 11 No. 1. b) Ein Dokument (dat. 20. Juli 1459), angeblich ausgefertigt in Urkundenform mit 4 anhängenden Siegeln, worin Gutenberg (Henne Gensfleifch von Sulgeloch (!), genannt Gudinberg) und fein Bruder Friele 238 K. SCHORBACH 8 . 9. 10 . 11 . 12 . 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19 . 20 . 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. (+ 1447!) auf alles Gut Verzicht leiteten, das ihre Schwerer Hebele (!) dem S. Clara-Kloßer in Mainz zugebracht habe. Gutenberg insbefondere überläßt alle Bücher, die er der Liberey des Kloßers übergeben, demfelben als ewiges Eigentum und verfpricht, auch ferner alle feine Drudewerke dem Kloßer zuzuweifen. Die Siegel der fogenannten Urkunde waren folche der Sorgenlocher Linie 1 Der Text der Fälfchung wurde (nach Bodmanns angeblicher Abfchrift vom Mainzer Original) deutfeh von G. Fifcher, Befchreibung typogr. Seltenheiten 1800 S. 42 und Essai sur les mon. typ. S. 46, fowie franzößfch von Oberlin a. a. O. S. 4 veröffentlicht. Den Nachweis der Fälfchung erbrachte Schaab, Erfind, der Buch- druckerkunß 1, S. 32 ff; vgl. dazu Heffels, Gutenberg S. 105 Nr. 17. Von den irrtümlich auf Gutenberg bezogenen urkundl. Notizen ift anzuführen der bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XVI abgedruckte Eintrag in dem Todtenbuche des Dominikanerkloßers in Mainz (unter dem 2. Febr.): „Obiit dominus Johannes zum Ginsefleis...“ Im Archiv für heff. Gefch. XV. 1884, S. 337 ff hat Frh. Schenk zu Schweinsberg erwiefen, daß diefe Stelle ßch nicht aufjoh. Gutenberg beziehen kann, fondern vielmehr auf einen Vetter feines Vaters (ßehe oben S. 72, 118.); vgl. auch Heffels, Gutenberg S. 116 Nr. 22. Es folgt noch der erklärende Zufaß des Chronißen: „Ift Peter zum Jungen zum Blashoff, fo anno 1403 verßorben, Hausfrau gewefen;“ vgl. oben S. 76, 131. wo zweijer: Mainzer Handfchrift (M). Vielleicht iß es verfchrieben für: von zweyer. wißen fehlt M. Gülichter: M. mit — haben fehlt M durch Verfehen des Schreibers; er fprang von ,haben“ zu ,haben.“ ander: M. weren fehlt M. W. (Würzburger Manufkript = W). Vnd — lebende fehlt M. oder den: M. Auch hier überfprang der Schreiber einige Worte durch Abirren (lebende—lebende), vorgemelten: W. hornvezzel = Riemen, woran das Hifthorn hängt, vgl. Lexer, Mittelhochd. Handwörterb. I 1342. ßeet: W. auffbieden: W. Die Namen der Zeugen ßnd in beiden Copien nicht überliefert; ebenfo fehlt das Datum. Vgl. Hallein, Mainzer Civilrecht S. 17 und Rieh. Schröder, Deutfche Rechtsgefchichte. 3. A. 1898. S. 694. Nach Gudenus, Codex diplom. Mogunt. II S. 491. Vgl. Dziaßko, Sammlung bibliothekswißenfchaftlicher Arbeiten VIII, S. 38. Ihre Namen hat die Urkunde von 1421; vgl. Schaab II S. 210 Nr. 66 und Hegel, Chroniken XVII, S. 352. Ueber die Thätigkeit der Hausgenoßen vgl. Hegel, Chroniken XVIII, Verfaßungsgefchichte von Mainz S. 66 f. 21. verfeßte verkaufft: M. 22. do von: W. 23. ije: M. 24. vmbehafft: M. 25. fein fehlt W. 26. dißs: M. diefe : W. 27. ßede vnd veß: W. Im Fase. AA. 1458 des Straßburger Stadtarchivs fand ich in einem Verzeichniß von Feinden, die „der ßatt Straßburg widderfeit hant von des bifchoffs wegen“ (1421) einenHenn Genfefleifch aufgeführt. Diefe Liße von 1493 Abfagen iß nicht mehr vollßändig erhalten. Der Eintrag ßeht auf einem einzelnen Blatt, das früher Nr. 12 bildete und jeßt die neue Zahl 23 trägt. Da das Verzeichniß außer elfäßifchen Gefchlechtern auch auswärtige Feinde der Stadt (darunter Städte) aufzählt, fo iß der Schluß, daß diefer Henne Gensfleifch damals in Straßburg gelebt und mit den Patriziern ausgezogen fei, gewagt. Unter den vorhandenen Abfagebriefen fehlt leider der des Henne Gensfleifch. Diefer wird, wie Frh. Schenk vermuthet, ein Glied der Sorgenlocher Linie fein. Daß er in Straßburg unbekannt war, kann man aus dem Eintrag felbß fchließen. Der Schreiber notirte nämlich zuerß Genfefuoß, einen ihm bekannten Straßburger Namen, und corrigirte dann feinen Fehler. Schon die Zeit fpricht gegen die Identificirung mit Gutenberg; fodann wäre es auffällig, diefen unter den Feinden Straßburgs zu finden, der Stadt, welcher er kurz darauf Zuflucht und Schuß verdankt. Delkenheim, ein Dorf am rechten Rheinufer, Mainz gegenüber. In der bei Köhler (Ehrenr. Gutenbergs S. 81 Nr. 14) genannten Summe von XIII Gulden fah man bisher immer einen Druckfehler für XIIII Gulden, weil als Hälfte der Rente je 7 Gulden angegeben war. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 239 Nach Köhlers Vorlage (der Glauburgfchen Abschrift der Urkunde von 1430) ergiebt ßch jedoch, daß im Original die beiden Theile der Rente zu je 6V 3 Gulden verzeichnet waren. Die Collation der Glauburgfdien Copie im Darmßädter Archiv verdanke ich Freih. Schenk. 36. Die Rechnung [timmt, wenn der Gulden mit 24 Schillingen berechnet wird. 37. Das Datum diefes Dokuments wurde oft falfch bejtimmt, fo von Wetter und v. d. Linde, (der in Folge deffen die Urkunde falfch einordnet) = 11. Juni, von Schaab I S. 45 = 13 Juni und von Bernard I S. 118 = 12. Juni. Der Antoniustag wurde in der Diözefe Mainz am 17. Januar gefeiert. Diefer Tag fiel 1430 auf Dienßag. Alfo ift feria fecunda ante Antonii in unferem Fall = Montag 16. Januar. 38. Das Datum: Anno domini 1430 ift von fpäterer Hand hinzugefügt. Blatt 53 ift das Titelblatt der darauf folgenden Urkunde und enthält nur die Ueberfchrift auf der Vorderfeite. 39. fin fehlt in der Frankfurter Hs. 40. offgeburge Hs. 41. voger’. Hs. 42. Vor ,vngeirret‘ iß in der Hs. ausgeßrichen: vngewert. 43. vnd fehlt Hs. 44. wollent Hs. Dafür ließ Joannis beffer: ,wan,‘ welches auch der Sinn des Saßes verlangt. 45. das fehlt Hs. 46. Die 10 Worte: vnd wir — ingeßgel fehlen bei Hegel XVII, S. 78 Z. 12 durch Verfehen. 47. Deutlicher iß die Datirung bei Joannis III, S. 463: Datum feria tercia proxima post dominicam, qua cantatur in ecclesia Dei Letare Jherusalem MCCCCXXX. Das Datum ist falfch beßimmt auf den 18. März bei Schaab II, S. 222 Nr. 73, WetterS. 44 und Droyfen, Eberh. Windeck S. 209, denen v. d. Linde, Gutenberg Urk. I nachdruckte. Bernard IS. 118 berechnet fälfchlich den 26. März. 48. Abhandlungen der Sächf. Gesellfchaft der Wiffenfch. Phil.-hiß. Claffe Bd. II S. 209 f. 49. vergeffener: Schöpflin. Entweder Schreibfehler der Hs. oder Verfehen des Herausgebers. „Verfeßene zinße“ heißt der terminus technicus für rückßändige Zinfen. 50. Der Hof hieß ,zum Lombarden 1 und fpäter durch Volksetymologie ,zum Lampertus 1 ; vgl. Franck, Gefch. von Oppenheim S. 129. Die falfche latein. Ueberfeßung Schöpflins berichtigte fchon Meermann, Origines typogr. I S. 168 Anm. 51. Die falfche Lefung Schöpflins „miner Vettern Artgeld huß“ berichtigte bereits Meermann a. a. O. S. 168 Note und nach ihm Wyß, Centralbl. f Bibi. VIII, S. 556. Die Hs. hatte jedenfalls Ortgeldhuß, wie oft in Mainzer Akten verbunden wird ßatt Ort Geldhuß. 52. Das Datum ift bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. III falfch (12. März) berechnet. A. Bernard, Orig, de l’impr. IS. 119 fchwankt zwifchen 12. März und 3. September. 53. K. Faulmann, Erfindung der Buchdruckerkunß 1892 S. 129. Es wäre an der Zeit, das von Irrtümern ftroßende Buch nicht mehr ernßhaft zu nehmen. 54. Vgl. deffen originelle Recenßon des Faulmannfchen Buches im Centralbl. für Bibi. VIII, S. 551 ff. 55. The Academy 1896, S. 13. Die Elaborate Howorth’s gereichen diefer Zeitfchrift nicht zur Ehre. 56. So heißt der Stadtfehreiber mit vollem Namen. Er ift eine aus der Mainzer Stadtgefchichte genügend bekannte Perfönlichkeit. Vgl. Hegel, Chroniken XVII im Regißer unter „Werstat.“ 57. Zu Grunde liegt ßcher das Wort „dordede“ = völlige Abmachung, Schenkung, das bei Gudenus III 939 belegt ift; vergl. auch Hegel, Chroniken XVII Verfaffung S. 106 Zeile 16. 58. Das Datum bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. IV, ift, wie gewöhnlich, falfch berechnet (25. Mai). Zu der Urkunde felbß habe ich noch Folgendes zu bemerken. Freih. Schenk macht mich darauf aufmerkfam, daß man auf Grund der Renten-Herabfeßung von 14 auf 12 Gulden den Altersunterfchied der Brüder Friele und Johann Gutenberg berechnen könne. Friele, der Erßgeborene kann im Jahre 1434 höchßens 46 Jahre alt gewefen fein (die Eheberedung der Eltern war im J. 1386; vgl. oben S.75). Sein jüngerer Bruder, Johann Gutenberg, dürfte demnach gemäß der Kürzung der Leibrente (nach dem Anfaß: 14:12 = 46 :x) im Jahre 1434 ein Alter von höchßens 39 Jahren und wenigen Monaten gehabt haben. Joh. Gutenberg könnte danach früheßens 1394, und da er fchon 1420 felbßändig handelt (vgl. Urkunde Nr. I), fpäteßens 1399 geboren fein. 59. Man vergleiche hiermit die Wiedergabe bei Heffner, Archiv des hiß. Vereins von Unterfranken XIV S. 171, die fehr flüchtig ift. Statt „zu widderker“ muß es natürlich heißen „zu widderkauff.“ Die Nennung des Empfängers der Rente, Gutenbergs Schwager Clas Vißdum, ift von Heffner weggelaffen. 240 K. SCHORBACH 60. Nach Heffner (a. a. O. S. 171) mußte man glauben, es fänden ßch nur 2 folcher Poßen. Ich verzeichne für künftige Benußer alle diefe Einträge zur leichteren Controle. 1 . Dominica Quasi Bl. 20 b , Spalte I Z. 13. 14. Dominica SimonisetjudeBl.31 ®,IZ.23 v.u. 2. 99 Jubilate Bl. 21®, II, Z. 5. 15. 99 Martini Bl. 31 b , II Z. 31. 3. 99 Vocem Jocundidatis Bl. 22®, I, 16. 99 Katherine Bl. 32 b , I Z. 28. Abfaß 2 Z. 7. 17. 99 poß Nicolai Bl. 33®, II Z. 29 f. 4. 99 Pentecoßen Bl. 22 b , II Z. 5 v. u. 18. 99 poß Thome Apoß. Bl. 34®, I 5. y> Johannis Baptiße Bl. 24®, I Z. 29 Z. 15 v. u. [zwei penßen]. 19. 99 poß Circumcis. Domini Bl. 34 b , 6. 99 Kiliani Bl. 25®, I Z. 13. I Z. 15 v. u. 7. 99 Magdalene Bl. 25 b , I Z. 5 v. u. 20. 99 poß Antonii Bl. 35®, II Z. 6. 8. 99 Ad vincula Petri Bl. 26 b , I Z. 27. 21. 99 poß Purific. Marie Bl. 35 b , II 9. 99 poßAffumpt. Marie B1.27®, II Z.ll. Z. 9 v. u. 10. 99 poß Decollat. Johannis Bapt. Bl. 22. 99 Invocavit Bl. 36 b I Z. 26. 27 b , II Z. 4 v. u. 23. 99 Oculi Bl. 37 ®, II Z. 8 v. u. 11. » poßExaltat. CrucisB1.28 b , II Z.25. 24. 99 Judica Bl. 38®, II Z. 15. 12. 99 poß Michaelis Bl. 29 b , I Z. 15 v. u. 25. 99 Pafche Bl. 39®, II Z. 12 f. 13. 99 poß Dyonißi Bl. 30®, II Z. 5 v. u. Zwei diefer Einträge (Nr. 1 und 5) findet man auf unferer Tafel 6 unten facßmilirt. 61. Die Silbermünze Turnos (groffus Turonenfis) hatte damals in Mainz einen Werth von 54 Pf., ein Schilling von 27 Pfennigen. Die Jahresrente betrug alfo 26x16x27 Pfennige u. W. = rund 112 Mark. 62. Die von Heffner (a. a. O. S. 171) an diefe Rente geknüpfte Folgerung, die Fürfprache Straßburgs (1434) werde ihre Auszahlung bewirkt haben, iß natürlich grundfalfch, weil die Rente ja erft von 1436 datirte. V. d. Linde III S.748 hat dies unbefehen nachgefchrieben und zwar, ohne feine Quelle deutlich zu nennen. 63. Die Rechnungsbücher im Archiv zu Würzburg find von Heffner nicht annähernd ausgefchöpft. So fand ich in der Stadtrechnung 1410/11 den Vater Gutenbergs unter verfchiedener Bezeichnung als Rentenempfänger. Auch über andere Glieder der Familie Gensfleifch begegnen verfchiedene von Heffner überfehene Stellen. 64. Diefe Bezeichnung führte das Zollbuch nach der berechneten Grundtaxe von einem Helbeling d. h. V 2 Pfennig von 1 Maß Wein. In der Verordnung über das Weinungeld heißt es in den Straßb. Stadtordnungen Bd. 19 Bl. 40: „daz menglich in unfer ßat und burgban von iedem ome wines, den man trincket, 1 ß d. geben fol oder von der moffe einen helbling“ (15. Jahrh.). Ueber die Einrichtung des Zollregifters findet ßch in Wenckers Collectaneen erwünfchte Auskunft. Die Folge der Rubriken war zuerß diefe: 1. Die Herren zu der hohen Stift. 2. Die Herren-Clößer. 3. Die Frauen-Clößer. 4. Die Conßofeler. 5. Die Zünft nach einander. 6. Dis ßnt die Perfonen dienent mit den Conßofelern. Zuleßt als Anhang die Gotteshüfer und die mit niemand dienen. Ueber die fpäteren Bücher fügt Wencker noch eine Bemerkung hinzu, die uns befonders interefßrt: „In folgenden Büchern de annis 30.40.50.60 interdum ordo mutatur vnd wird nach der Conßofeler Rubrick gefeßet: die Noch-Conßofeler, welches hier die 6. iß. Die Gotteshüßer vnd Sammenungen wie auch der Stette Diener haben befondere Rubricken nach denen Zünfften, vnd dann zu letß die mit niemand dienen.“ 65. Zeitfchrift für die Gefchichte des Oberrheins N. F. VII S. 594. 66. Das Datum bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. VIII ift falfch auf den 13. Juli berechnet. Der Margarethentag wurde in Straßburg am 15. Juli gefeiert, der im Jahre 1439 auf den Mittwoch fiel; alfo war der Donnerßag vorher der 9. Juli. 67. Centralblatt für Bibliothekswefen VIII S. 558. 68. Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 587 f und Sammlung bibl. Arbeiten VIII S. 53 Anm. 7. 69. Im Liber donationum I des Straßb. Frauenhaus-Archivs fand ich außer den vorn mitgetheilten Stellen auf Bl. 261 b eine Dina dicta zu der yfferin dür uxor Johannis de Mülnheim und Bl. 310 b einen Rul- mannus dictus zu der yferin türe, beides Einträge des 14. Jahrh. Ueber das Stammhaus der Familie vgl. Ch. Schmidt, Straßburger Gaffen- u. Häufer-Namen 2. A. S. 169 und Seyboth, Das alte Straßburg S. 66, 24. 70. Der von Dziaßko (Samml. bibl. Arbeiten VIII S. 53 Anm. 17) ausgefprochene Zweifel wird befeitigt durch die Einleitung zum Bürgerbuch von 1440 ff, welche jeßt bei Eheberg, Verfaffungs-, Verwaltungs- u. Wirtfchaftsgefchichte der Stadt Straßburg (1899) S. 110 f abgedruckt iß. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 241 71. Nachgebildet Quartalbl. des Vereins f. Lit. u. Kunß in Mainz IV S. 5 und auf unferer Tafel 7 oben (nach Laborde PI. I, 1). Die deutliche Correctur (Dicta aus Dictorum) vergeht Heffels nicht! Nur die Jahrzahl wurde reproducirt in der kleinen Feßfchrift: Gutenberg Erfinder der Buchdruckerkunß. Straßburg 1840. S. 13. 72. Facfimile von Dr. Bernays in Quartalbl. des Vereins f. Lit. u. Kunß in Mainz IV S. 6 und auf unferer Tafel 7 oben (nach Laborde PI. 1,2). Es i[t alfo mit Schöpflin zu lefen „geleit“ (— gelegt) und nicht „gefeit.“ Wörheit legen = Zeugniß ablegen. 73. ,dolme‘ elfäß. Wort, verßümmelt aus mhd. tälanc me, tagelanc me; vgl. Lexer, Mhd. Handwörterb. II 1390. nit dolme — heute nicht mehr. 74. ,blogen‘ elfäß. Wort = heimfuchen, ftrafen (mhd. plagen). 75. Die beiden curßv gedruckten Stellen ßnd in der Hs. getilgt. 76. Diefer ganze Saß iß facßmilirt bei Laborde Pi. 1,3. (vgl. unfere Tafel 7 oben). Die getilgten Worte ,er uch‘ vermag Heffels nicht zu lefen! Einige Worte ßnd am Rand nachgetragen. 77. Hier feßt Laborde Punkte. Es war wohl etwas in der Hs. getilgt. 78. Hanns — preffe: facßmilirt bei Bernays, Quartalbl. des Ver. f. Lit. u. Kunß in Mainz IV, S. 6. 79. do haßu — was es iß: nachgebildet bei Laborde PI. I, 4 (vgl. unfere Tafel 7 oben). Die 3 vorhergehenden Zeilen der Handfchrift: „Item Cunrat Sahfpach — abgangen iß“ wurden facßmilirt in der kleinen Straßb. Gutenberg-Feßfchrift vom Jahre 1840: Gutenberg Erfinder der Buchdruckerkunß. Von den Zöglingen der Strasburger Indußrie Schule S. 14. 80. Laborde feßt hier Punkte, Schöpflin nicht. Es war jedenfalls Einiges in der Hs. getilgt und nicht mehr lesbar. 81. hant. .. angebürt: fo iß zu lefen ßatt des überlieferten „hatt. . . angebürt.“ Laborde und Hejfels lefen fälfchlich: angehürt. 82. ,zu‘ fehlte in der Hs., was Schöpflin angiebt, und gleich ihm Bernays. 83. do hette — zöugen: facßmilirt bei Laborde PI. I, 5 (vgl. unfere Tafel 7 oben). 84. das ße auch gethan habe: Laborde. Fehlt bei Schöpflin und Bernays. Wahrfcheinlich war es am Rand nachgetragen. 85. Jocop: Schöpflin und Bernays nach der Hs., Laborde hat es überfehen. 86. oigete zoigete: fodieHs. Beide Ausdrücke befagen daffelbe (= zeigte); der erßere warfchon archaißifch. 87. Diefe Stelle wurde von Schöpflin richtig verßanden: „jußis folutis.“ Heffels verßeht ße nicht und über- feßt: and if he happened to go out! Daß man folche Ausdrücke nicht erfinden kann, hätte auch der Ausländer Heffels begreifen können. Der Sinn iß: nach den Trauerfeierlichkeiten. 88. in: hat die Hs. Beffer ,im,‘ da nur von Klaus Drißehn die Rede iß. 89. ze dun were — fchuldig wäre. 90. burfe: Genoffenfchaft? Gemeinfamer Haushalt? Schöpflin überfeßt: conventus. 91. nötlich — mühfam, befchwerlich. Heffels überfeßt: „thofe nice things“ und verbeffert dann ,dangerous!‘ 92. das: bietet die Hs. 93. „biren“ noch heute elfäß. = Birnen. Heffels überfeßte nach Laborde und v. d. Linde: a quantity of beer! 94. getrangen dun — drängen (mhd. gedranc). Noch heute elfäß. „einem drang andün.“ Heffels überfeßt fehr allgemein nach Laborde, deffen Ueberfeßung er überhaupt folgt. 95. Vielleicht ,det‘ zu lefen. 96. Facßmilirt bei Laborde PI. II, 6 (vgl. unfere Tafel 7 unten). Das Wort „Spiegelmacher“ hätte diejenigen vorßchtiger machen follen, welche mit Lacroix (vgl. Anm. 140) die Anßcht vertreten, Gutenberg habe in Straßburg das „Speculum humanae salvationis“ gedruckt. 97. ßalte . .. tröfchen — ließ drefchen. 98. - Birnen. Heffels verßeht es fo: a good deal of beer! 99. Facßmilirt bei Laborde PI. II Nr. 7 (vgl. unfere Tafel 7 unten). 100. Ochevart — Aachener Heiligtumsfahrt. 101. Hinter ,verdienen 1 ßeht bei Laborde ein Stern. Vielleicht ftand etwas am Rande oder es folgte eine unleferliche Stelle. 102. morn — morgen; v. d. Linde verßand es falfch (—„murren“). Heffels überfeßte das Wort fdilauer Weife gar nicht. 103. Facßm. bei Laborde PI. II Nr. 8 (vgl. unfere Tafel 7 unten), „goudcel werde“ überfeßt Heffels falfdt (nach Laborde) mit „sorcery;“ es heißt aber foviel als „Gaukelwerk, Schwindel.“ 31 242 K. SCHORBACH 104. über bete = bewog durch Bitten, überredete. 105. Laborde druckt hinter „werden“ 2 Sterne ohne Erklärung. Vielleicht folgte eine getilgte Stelle. 106. ,vergeben, 1 adv. -- unentgeltlich umfonß. 107. „keiner“ ßeht hier im alten, nicht negativen Sinne — mhd. dekein ,irgend einer.' 108. Faeßmilirt bei Laborde PI. II Nr. 9 (vgl. unfere Tafel 7 unten). 109. Von Laborde, v. d. Linde und Heffels falfch verbanden. ,Under Kürfenern“ war die Benennung für eine Gaffe in Straßburg, heute Siebenmannsgaffe und Kürfchnergäßchen. Vgl. Ch. Schmidt, Straßb. Gaffen- u. Häufernamen 2. A. S. 112 und Seyboth, Das alte Straßburg S. 76—77. 110. zurloffen - eingefchmolzen. Heffels überfeßt kurzßchtig (oder böswillig?) ,taken afunder,“ obwohl v. d. Linde es fchon richtig erklärte. Heffels verßeht das vorzüglich, grade am Richtigen mit gefchloffenen Augen vorbei zu gehen. Hier helfen ihm aber alle Verweife auf angelf. Wörterbücher nichts.,Zerlaßen“ heißt eben im 15. Jahrh. in Straß burg, und das iß die Hauptfache, nur „einfchmelzen 1“ 111. ruwete - leid war (um etliche Formen). Schöpflin verßand diefe Stelle falfch, was Herrn Heffels hätte zu der Einßcht bringen müffen, daß Schöpflin die Urkunde nicht erdichtete. 112. Heffels überfeßt „100 flasks of beer“ und corrigirt ßch dann: „baskets ofpears!“ „Regelsbiern“ iß aber eine noch heute im Unter-Elfaß bekannte Birnenart; vgl. Konrad v. Dangkroßheim, Namenbuch Vers 317 (Elfäß. Lit. Denkm. I) und Schmeller, Bayer. Wörterbuch II, 70. 113. „an r u de e s“ ift nicht klar. Wahrfcheinlich iß ein Datum gemeint (an Ruckes ?), befonders da ein Geiß- licher fpricht. Heffels dachte an den Heinrichstag, ich felbß an Rückerstag. Die von Grotefend vorge- fchlagene Emendation „zu ruckes“ paßt nicht gut in den Zufammenhang. Vielleicht liegt ein Irrtum des Schreibers vor. 114. Derganze wichtige Paffus iß nachgebildet bei Laborde PI. II Nr. 10 und in derFeßfchrift: Gutenberg Erfinder der Buchdruckerkunß, Straßb. 1840 S. 14 (vgl. unfereTafel 7 unten). Die thörichteBehauptung v.d. Lindes, diefe Stelle fei von Schöpflin ge fäl fcht, widerlegt für den Kenner ein Blick auf das Facßmile. 115. Von der offenbar fchlecht überlieferten Ausfage des Midehart Stockergab Schöpflin nur einen Auszug. Ein Theil iß faeßmilirt bei Laborde PI. II Nr. 11 (vgl. unfere Tafel 7 unten). 116. Diefer Abfchnitt iß bei Laborde fortlaufend gedruckt, ohne Zeichen des Zeilenfchluffes, alfo vielleicht nicht nach eigener Collation der Handfdhrift. 117. Faeßmilirt bei Laborde PI. II Nr. 12 (vgl. unfere Tafel 7 unten). 118. Nachgebildet bei Laborde PI. III Nr. 13. 119. Hans Niinjor heißt im Protokoll: Hans Niger (Zeuge 12). 120. Diefe Zeugin und Reimbolt von Ehenheim verübten im Haufe des verßorbenen A. Drißehn Unredlichkeiten; vgl. Zeitfchrift f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 653f. 121. „hettentße alle vor inen“ =-waren ße alle der Ueberzeugung. Ueber,haben“ indem Sinne „dafür halten“ vgl. Grimm, Deutfehes Wörterb. IV, 2, 54. 122. afentur= Unternehmung (mhd. äventiure), fpät mhd. fchon äventiuraere = umherziehenderKaufmann. Der Ausdruck „offentürer“ begegnet in der Straßburger Goldfchmiede-Ordnung von 1482 in dem Sinne von „Händler.“ Schöpflin verßand diefe Stelle der Akten falfch, wie feine Ueberfeßung zeigt. 123. „korp mit bieren“ überfeßt Heffels „a basket with beer,“ obwohl fogar der Franzofe Laborde, deffen Ueberfeßung Heffels ftets benußt, das Richtige bot (une corbeille de poires). 124. DiefeStelle, die nicht jedem zugänglich fein wird, lautet: „Parmi les protocolesde la chancellerie, celui de l’annöe 1439, contenant entr’autres la sentence du Senat, entre Gutenberg et Andrö Drißehen, a öte malheureusement brüle, mais celui du grand Senat de la meme annee, contenant les döpositions des temoins entendus dans ce celebre proces, a etö preserve de la destruction, et a 6t6 döpose ä la bibliothöque de la ville.“ 125. Krit. Gefchichte der Erfind, der Buchdr. S. 238—57. 126. Gutenberg S. 32 f u. 186 ff. Sogar W. Blades iß ihm urtheilslos gefolgt. 127. Dies fchreibt fofort Fumagalli, La questione di Pamfilo Castaldi (1891) S. 16 nach, ohne nachzuprüfen. 128. Chronicke von Jacob von Königshoven (1698) S. 1102f. 129. „NB. Es haben im nachfuchen auff dem Pfennigthurm auff dem obern Boden einige der Regißer ßch gefunden, welche herab und ins G. U. P. (d. h. Gewölbe unter Pfalz) zu denen andern transferirt und den Jahren nach collociret worden.“ Die aufgefundenen Bände ßnd dann in der Liße nachgetragen, darunter der Jahrgang 1439! Diefen Nachweis danke ich Herrn Dr. Bernays vom Straßb. Stadtarchiv. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 243 130. Ueber Sch ö pfl i n (1694—1771) vgl. man Allg.deutfche Biogr. XXXII S.359—68, wo [Ich auch Goethes Urtheil über diefen bedeutenden elfäß. Hißoriker findet. Ueber den Straßb. Archivar Jak. Wencker (1668—1743), den Enkel des Straßb. Chronißen Joh. Wencker, vgl. Allg. deutfche Biogr. XLI, S.7I0f und L. Dacheux, Les chroniques Strasbourgeoises . . . de Jean Wencker (1892) S. LXXXVIII ff, wo auch Notizen über den Wenckerfchen Nachlaß gegeben [ind. 131. Erfindung der Buchdr. S. 136 ff. 132. Centralbl. f. Bibliotheksw. VIII S. 557 ff. 133. Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 622. 134. Academy 1896 S. 13. 135. In den Wenckerfchen Collectaneen Bl. 149“ iß dies bei Notizen über das Helbelingzollbuch angemerkt: „Unter den Handwerkern befinden ßch ettliche, fo Conßofeler geweßen, aber nach der neuen Ordnung zu den Handwerkern auf Zünften gedienet, werden dafelbß jungherren oder j u n ck e r n genennet.“ In Mainz war diefe Benennung ebenfalls im Gebrauch. Gutenberg wird von feinen Mainzer Gehilfen ebenfo bezeichnet, wie aus dem Helmaspergerfchen Notariatsakt von 1455 (Nr. XX) hervorgeht. Die Abgefandten Gutenbergs erklären, „ße weren befcheiden von irm j u n ch e r n Johann Gutenberg ...“ (vgl. oben S. 197). 136. Jerge Drißehn war Schultheiß zu Straßburg. Er fdieint ein habfüchtiger und prozeßliebender Mann gewefen zu fein. Mir find allein 5 Rechtsßreitigkeiten bekannt, die er führte, darunter ein langwieriger Prozeß gegen Schlettßadt wegen einer Erbfchaft feiner Frau. Er ßarb 1446. Ueber die Familie Dreizehn vgl. Kindler v. Knobloch, Das goldene Buch von Straßburg, S. 63 (dazu Wappenabbildung 98). 137. Aus gleichzeitigen Straßb. Urkunden vermag ich ihn als Decanus eccleßae S. Petri junioris Argen- tinenßs nachzuweifen. Ueber die Familie Heilmann vgl. Lehr, Alsace noble III 441 u. Kindler v. Knobloch a. a. O. S. 114. Das Siegel des And. Heilmann findet ßch bei Lemperß, Bilderhefte Tafel 2. 138. Diefe Unterfcheidung wurde fchon von A. E. Umbreit, Erfind, d. Buchdr. 1843 S. 41 angedeutet, dann von A. Wyß (Quartalbl. des hiß. Vereins f. d. Gr. Heffen 1879 S. 14) fcharf durchgeführt gegen v.d. Linde. Vgl. auch meine Ausführungen in der Zeitfchr. f. Gefdi. d. Oberrheins N. F. VII S. 630. 139. Vgl. Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 634 f u. Sammlung biblioth. Arbeiten VI S.30ff, wo ich den Lotharius-Druck auf ca. 1470 fixirt habe. 140. Einige französ. Bibliographen ftellten andere Vermuthungen auf. Laborde, Döbuts de l’impr. ä Strasbourg S. 79 glaubt, Gutenberg habe in Straßburg bereits mit dem Bibeldruck begonnen, Paul Lacroix will ihm das Speculum humanae falvationis zuweifen (Offrande aux Alsaciens 1873 S.267ffu.Moyen Age V s. v. imprimerie), A. Bernard endlich die bekannten Parifer Donatfragmente (Origine le l’impr. I S. 153). Das alles find unerweisbare Behauptungen. Ebenfo verfehlt iß die Anßcht von E. Miffet, Le premier livre imprime connu. 1899 S. 31, das vielgenannte Rofenthalfche Miffale fpeciale könne ev. in Straßburg vor 1445 gedruckt fein. Vgl. dazu auch O. Hupp, Ein Miffale fpeciale, Vorläufer des Pfalteriums von 1457 (München, Regensburg 1898) und A. Schmidt, Centralbl. für Biblioth. XVIS. 65 ff. 141. Vgl. die Zufammenßellungen bei Wetter, Erfind, d. Buchdr. S. 55—257 u. S. 753—68 und die Literaturangaben in den Werken v. d. Lindes. 142. Bericht und Beurtheiiung des Werkes von C. A. Schaab (Amßerd. 1833) S. 59 f. 143. Erfind, d. Buchdr. S. 763 ff. 144. Gutenberg S. 23 ff, in der Allg. deutfchen Biographie X S. 218 und in feiner Erfind, d. Buchdr. III S.791 ff. 145. Zurückgewiefen von A.Wyß, Quartalbl. d. hiß. Vereins f. Heffen 1879 S. 15f. Von der Linde hat darauf hin wenigßens zugeben müffen, daß es ßch beim zweiten Vertrag um ein „ungenanntes Kunßgewerbe“ handle (Erfind, d. Buchdr. III S. 780). 146. F. Thudichum, Nord und Süd 78 (1896) S.421 f. 147. R. Forrer, Die Kunß des Zeugdrucks (1898) S. 29 f. 148. Gefchichte des deutfchen Buchhandels I (1886) S. 38. 149. Lägen uns die Ausfagen zweier Zeugen vor, einmal die des bekannten Malers Hans Hirß (vgl. Görard, Les artistes de l’Alsace II S. 179 ff) und die des Goldfchmieds Hans Roß, fo wären wir wahrfcheinlich beffer unterrichtet über manche wichtige Punkte. 150. Vgl. R. Forrer, Die Zeugdrucke 1894 und Die Kunß des Zeugdrucks 1898 S. 22ff. 151. In Straßburg heißen Bilderbogen heute noch dialektifch „Helje.“ Ueber die Heiligendrucker ßehe die Ausführungen von W. L. Schreiber oben S. 30 ff. 244 K. SCHORBACH 152. Vgl. Centralblatt f. Bibliothekswefen XII. S. 261 ff. Der Ausdruck gilt übrigens nur bis Ende des 15.Jahrh. 153. In einem typographifch hergeßellten Buch i[t der Ausdruck „drucken“ zuerft 1462-in einem Drude Albr. Pfifters in Bamberg (Hain 8749) belegt. Das lat. imprimere kommt fchon früher vor; Gutenberg felbfl bezeichnet feine Kunftübung mit leßterem Wort im Catholicon von 1460. 154. „formae“ können übrigens auch Matrizen bezeichnen, wie aus der Subfkription des Catholicon von 1460 gefchloffen werden kann. Audi der Revers des Dr. Humery (vgl. Nr. XXVII) erwähnt aus dem nachgelaffenen Druckapparat Gutenbergs neben Buchpaben auch „Formen.“ 155. In dem Straßburger Mentelmythus wird berichtet, daß dem Erfinder der Druckkunft in Straßburg fein Geheimniß durch einen ungetreuen Diener verrathen worden fei. Unredlichkeiten im Haufe des A. Drißehn find durch eine Urkunde von 1441 (Straßb. Stadtarchiv IV, 78) erwiefen. Jerge Drißehn verklagt die Agnes Stoffer, daß fie in der Wohnung feines verdorbenen Bruders viele Edel [leine, baares Geld u. A. entwendet habe. Die Edelfteine betätigen das „ftein bollieren,“ welches Andreas Drißehn bei Gutenberg erlernte. Außer der Stoffer Nefe betheiligte (ich auch Reimbolt aus Ehenheim am Diebftahl. Beide waren, was intereffantifl, Zeugen Jerge Drißehns gegen Gutenberg (vgl. Nr. Vunfres Textes der Prozeßakten). Näheres theilte ich Zeitfchr. f. Gefch. des Oberrheins N. F. VII S. 653 f mit. Außerdem verweife ich wegen anderer Veruntreuungen noch auf die folgende Anmerkung. Ueber die Vermuthung, daß Gutenberg fleh feines Geheimniffes beraubt fah unddeßhalb im Jahre 1444 Straßburg verlaffen habe, vergleiche oben S. 12. Es ift übrigens zu betonen, daß das gleiche Sagenelement vom untreuen Diener, der dem Erfinder der Typographie fein Geheimniß fliehlt, [Ich ebenfo wie in der Straßburger Tradition auch in der Coflerlegende wiederfindet. Die von Joh. Schott, Mentelins Enkel, ausgehende Straßburger Ueberlieferung wird vermuthlich bald auch nach Haarlem gedrungen fein, wo fie Hadrianus Junius für fein Sagengebilde über L. Cofter verwerthete. 156. Das Straßburger Stadtarchiv enthält im Fafc. V, 79 (FF) ein Aktenflück von 2 Bll. über einen Vergleich in Erbfchaftsflreitigkeiten zwifchen den Brüdern Jerge und Klaus Drißehn, den beiden Klägern gegen Gutenberg. Das Uebereinkommen gefchah vff mittwuch aller Selen tag 1446. Ich gebe aus dem noch nicht abgedruckten Dokument die Stelle, worin die Brüder gegenfeitig Schadenerfaß für hinterzogene Sachen verlangen. Klaus Drißehn foll u. A. für fehlende Bücher auf kommen, Jerge Drißehn dagegen foll [ich die Preffe u. A. angeeignet haben. Der betreffende Paffus lautet Bl. 1*> gekürzt fo: „Item als dann Jerge an Claufen gefordert hat, im kerunge zu tun vmb folichen fchaden, fo im fin kellerin noch irs vatter vnd ouch nach Andres, ir bruder feligen, tode geton vnd zugefüget habe an vngeteiltem gut. .. ouch an drifflg vnd ahte halp pfunt pfeningen in barem gelt, darzu an cleinott, husrot, erin hefin, des (Ich dann Claufen kellerin von Andres feligen gut eynig vnderzogen vnd zu iren handen brohthaben folle, item ein fingerlin, das DürHans haben fol, item an groffen vnd deinen buchern, dieouchAndresgeloffenhaben fol, vnd dann hundert pfunt pfeninge, die er Hans Renner geben habe fünff pfunt gelß zu löfen, die (Bl. 2“) fin vatter verfeßet habe vff Hans Giger, vnd begert, das im Claus (In bruder vmb folich ftücke zum halben teil bezalunge vnd vswifunge dete, als er meinet billich were. Dogegen fo hat Claus Drißehen anjergen finen bruder gefordert, im zu geben den halben teil an allem dem, was fleh dann Jerge vnderzogen habe, das Andres irs bruder feligen gewefen vnd noch vngeteilt fy, nemlich drie guldin ringe, ein filberin kopff, allen harnfeh, der zu Andres libe gehört habe, den fnyßel gezug, diepreffevnd anders, dasdannAndresgeloffenhabe vnd im zum halben teil zu gehöre.“ 157. Ich erinnere daran, daß Andreas Drißehn gelernt hatte, Edelßeine zu fchleifen, und daß (ich folche in feiner Hinterlaffenfchaft gefunden haben. Vgl. Anm. 155 u. 156 (cleinot, ringe). 158. Archivar Schneegans gab diefe Mittheilung nach einer Urkunde von 1441 in Lemperß Bilderheften Taf. 2. Vgl. dazu Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII S. 645. Die Mühle lag vor dem Weißthurmthor, nicht weit vom Klofter St. ArbogafI, in deffen Nähe Gutenberg wohnte. 159. Vgl. Requin, L’imprimerie ä Avignon en 1444 (Paris 1890) und dazu Bulletin hist, et philologique 1890 S. 288 ff und 328 ff; Requin, Origines de l’impr. en France (1891); Duhamel, Les origines de l’impr. ä Avignon (1890); Steiff, Schwäbifche Kronik 1890 Nr. 271; Wyß, Sybels hiftor. Zeitfchrift 66 S. 521 f; Göbel im Börfenblatt f. d. d. Buchh. 1890 S. 4598 ff; Bibliotheque de l’öcole des chartes 51 S. 317 f; J. Pinfard im Intermediairedes imprimeurs Sept. 1890 — Fövr. 1891; Zeitfchrift fürGefch.d. Oberrheins N. F. VII S. 646—54, Allg. Buchhändlerzeitung 1894 Nr. 45, 46, 50 und v. d. Linde, Allg. deutfehe DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 245 160. 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169. 170. 171. 172. 173. 174. 175. 176. 177. 178. 179. 180. 181. 182. 183. 194. 195. 196. 197. 198. 199. 200 . 201 . 202 . 203. Biographie 40 (1896) S. 725—28, wo weitere Literaturangaben zu finden. Ueber die Familie Waldvogel vgl. Centralbl. f. Bibliotheksw. XVI S.500L Als Erfinder wurde Waldvogel nur von dem französ. Buchdrucker J. Pinfard aufgeftellt, dem aber Niemand zugeßimmt hat. Das Kloßer lag an der 111; vgl. Silbermann, Local-Geßhichte der Stadt Straßburg (1775) Plan VIII, g. An der Stelle, wo dasfelbe geßanden haben (oll, iß im Jahre 1894 vom Straßb. Gemeinderath auf Grund einer Stiftung ein Denkßein errichtet worden mit folgender Infchrift: „Hier auf dem Grünen Berge wurde die Buchdruckerkunß erfunden und von hier aus wurde das Licht in die Welt verbreitet.“ Nach Dziaßko, Samml. bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten XIII, S. 44. Kapp, Gefch. des deutfchen Buchhandels I, S. 34. Er gehörte übrigens einem bürgerlichen Gefchlechte an; vgl. Kindler v. Knobloch, Das goldene Buch von Straßburg S. 343. Diefe Zeile iß als Ueberfchrift vom Schaffner zu S. Thomas, Heinrich Günther, hinzugefügt. Die Abkürzung im Ms. zeigt, daß der Kopiß urfprünglich „honorabilibus dominis“ ßhreiben wollte. Am Rand iß hinzugefügt: terminus foluend. || hilarij (Notiz des Rechners; vgl. Tafel 8). Randnotiz: Reemptum || et conuerfum eß || in 1. fl. || baden et r. . . || „prenominato“ ßeht doppelt in der Handfchr., das erßemal getilgt. „vend“ in der Hs. getilgt, neglientes: Hs. Der Schreiber wollte hiernach zuerß „inßrumento“ ßhreiben, tilgte aber den gefchriebenen Wortanfang. Nach more iß ,folid £ getilgt. Am Rand die Note des Rechners: obßagi[um], et capituli : in der Hs. getilgt. „op“ durchßrichen; der Schreiber wollte „op- ßagium“ ßhreiben. Hs:q°. Schöpflin ließ: coadjutoribus. „eorum“ in der Hs. durchßrichen. „absque“ getilgt im Ms. decano: Hs. quibus: Korrektur. Am Rand ßeht „quidem. “ annicholarentur: Hs. exißencium: Hs. contentat: Hs. 184. „rogacio“ am Rand nachgetragen für das im Text fehlerhaft geßhriebene Wort, das durchßrichen iß. 185. ,nomine' vor „ipßus“ im Ms. getilgt. 186. „de cap“ durchßrichen imMs. nach „a dominis. “ 187. Vor „promittit" iß „prefentibus“ getilgt. 188. Am Rand ßeht als Note: Colonj. 189. Hinter Judice' iß „pd“ in der Hs. getilgt. Der Kopiß wollte „predictos“ ßhreiben. 190. Nach „dicti“ durchßrichen: hanfemans henfel. 191. Die Hs. ließ fehlerhaft: diu-idiani (?). 192. Hs: excepcoe, und dann getilgt: pd. 193. Hs.: omeqz. „pdictos“ getilgt im Ms. nach „canonicos." Er wohnte in Maursmünßer, wie Schöpflin, Alsatia illustr. II 304 angiebt. Die Karle waren ein bürgerliches Geßchlecht in Straßburg, fpäter adelig; vgl. Kindler v. Knobloch, Das goldene Buch von Straßburg S. 145. Ueber die Familie Ramßein vgl. B. Herßog, Edelfaffer Cronick (1592) Buch VI S. 196 und K>ndler v. Knobloch a. a. O. S. 251 ff. Nach „Martini“ iß in der Hs. getilgt: j libram ad capitulum et iij libras, deuaßerentur: Hs. pro precio — confeffi: durch Verfehen des Schreibers wiederholt. pretacte — temporis : irrtümlich aus dem vorhergehenden Paffus wiederholt und durchßrichen. conuertantur: Hs. Das Datum bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. VII, wie gewöhnlich, falßh berechnet. Urfprünglich folgte diefer Paffus: j libra capitulo reempta de reempcione per dictas de Raczamhufen fcilicet iiij or lib. v ß de IX 1 / 2 Iib. ut fupra reempta CCXXXVIII. Er iß durchßrichen; vgl. Tafel 10 unten. Die ganze Stelle mit den Abrechnungen iß nicht ganz verßändlich. Soviel iß aber deutlich, daß ße die Verwendung der von Gutenberg zu zahlenden Jahreszinfen von 4 Pfund betrifft. Zuerß wurde die Summe von 1 Gulden in einer Wiederkaufs-Abrechnung mit den Rathfamhaufen verwendet. Statt deffen leißete man fpäter 2 Zahlungen (15 + 5 Schillinge) mit anderer Beßimmung. Ferner kamen die übrigen 3 Gulden (ex reemptione Jac. Buman) für verfchiedene Zwecke durch den Stiftsrechner zur Verausgabung, hauptfächlich für Anniverfarien. Die einzelnen Poßen waren 15,12,3,24 und 6 Schillinge, die jährlich entrichtet wurden (vgl. Tafel 10 unten). Für die 3 Schillinge „ad matutinales“ finden ßch 246 K. SCHORBACH in den Rechnungsbüchern von S. Thomas Belege. Sie werden regelmäßig unter „dem vsgeben an das mettingelt, das der von Richßein vnd Jordan befeßet hant“ gebucht. Solche Vermerke lauten: „Item iij ß von den iiij lib. vff Johann Gutenberg.“ Für unfere Zwecke iß der Nachweis über die Verwendung der von Gutenberg zu entrichtenden Zinfen natürlich nur nebenfächlich. 204. Faulmann, Erfind, d. Buchdr. S. 141 macht ihn zu Gutenbergs Großvater! Auch der Engländer Ho- worth (Academy 1896 S. 78) kann den „avunculus“ nicht klein kriegen. Man vergleiche jeßt die Darlegungen des Frh. Schenk oben S. 101. 205. Martin Brecht er kann ich als Mitglied der Straßburger Tucherzunft nachweifen, er gehörte zu den „ßubgefellen, die für volle dienent“ ebenfo wie Gutenbergs Genoffe Andr. Heilmann (vgl. Fase. AA 194, Bl. 121» und AA 195, Bl. 124» des Straßb. Stadt-Archivs). Durch Heilmann mag daher die Bekannt- fchaft Gutenbergs mit M. Brechter vermittelt worden fein. Die Brechter (Prechter) waren ein altes angefehenes Gefchlecht, das fowohl in Hagenau wie in Straßburg urkundlich bezeugt iß (vgl. B. Herßog, Edelfaffer Cronick (1592) Buch VI S. 269, Schöpflin, Alsatia illustr. II S. 639, Lehr, Alsace noble III, S. 415 und Kindler v. Knobloch, Das goldene Buch von Straßburg S. 249 f). Sie erhielten ca. 1440 einen Wappenbrief. Ueber das fchöne von Hans Baidung gezeichnete Wappen vgl. v. Törey, Die Hand- zeichnungen des H. Baidung II S. XXXVII u. Taf. 113 fowie R. Stiaßny, Hans Baidung Griens Wappenzeichnungen 2. A. 1896 S. 37 u. Taf. VIII. Die Straßburger Brechter waren im 16.Jahrh. reiche Kaufherrn und Bankiers, die ihr Stammhaus in der Schloffergaffe hatten (vgl. Seyboth, Das alte Straßburg S. 110, 27). Bekannt iß befonders Friedrich Prechter, der größere Papierlieferungen für Ant. Koberger in Nürnberg übernahm und von 1499 an 25 Jahre lang mit diefem in Gefchäftsverbindung ßand (vgl. O. Hafe, Die Koberger S. 67Pf). Wilhelm Prechter erhielt im Jahre 1556 den Adelsbrief. 206. Nouveaux dötails sur Gutenberg S. 3. 207. So wird in Straßburger Aktenßücken des 15. Jahrh. oft gefchrieben. 208. Ueber die Conßofler (conßabularii) vgl. Hegel, Chroniken. Straßburg II S. 958 ff u. bef. S. 962. 209. Für Straßburg iß der 24. Februar anzunehmen. Auch gefchah die Weineinfchäßung gewöhnlich zu Beginn des Jahres. 210. Nach Wenckers Collectaneen Bl. 149 b . In den Straßburger Stadtordnungen Bd. 24 Bl. 41 ff heißt es, daß der Hausherr nach altem Brauch „für yede perfone in ßnem hufe, die opferbar were“ jährlich 8 Schill, an das Ungelt geben follte. Vgl. Eheberg, Verfaffungs-, Verwaltungs- und Wirtfchaftsgefchichte der Stadt Straßburg I (1899) S. 484 f. 211. Vgl. Eheberg a. a. O. S. 133. Die alte Ordnung „von der Pferde wegen“ aus dem Jahre 1395 ßellte für ‘/ 2 Pferd ein Vermögen von 400—600 Pfund feß. Vgl. Hegel, Chroniken. Straßburg II S. 960. 212. Eheberg, a. a. O. S. 354 ff. 213. Die Kirchfpiele folgen fich fo: S. Aurelie, S. Laurenßii, S. Martin, S. Nicias, S. Peter fenior, S. Peter junger, S. Stefan und S. Thome. 214. Im Bürgerbuch des Straßb. Stadtarchivs (Band I Sp. 27) fand ich unter dem Jahr 1444 diefen Eintrag : Item Conrat Safpach hat ßn burgrecht abgefeit fabatho ante dominicam letare (d. i. 21. März). Band I Sp. 57 heißt es beim Jahre 1451: Item Safpach Conrat iß gegönnet wider an ßn burgreht zu tretten vnd darff es nit koufen, fabato poß Johannis Baptiße (d. h. 26. Juni). Ueber eine Vermuthung betreffend Gutenbergs und Safpachs Aufenthalt während der Jahre 1445—47 vgl. den Auffaß des Freih. Schenk oben S. 124. Safpachs Siegel iß abgebildet bei Lemperß, Bilderhefte Tafel 2. 215. H. Witte, Die Armagnaken im Elfaß 1439—1445 (Straßb. 1889) S. 72. 216. Bei Schaab II S. 253 und bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. IX iß das Datum falfch (6. Okt.) berechnet. 217. Es kann „Rive“ oder „Ruve“ gelefen werden. 218. Hs. „belle“ durch Irrtum des Schreibers. Schaab und v. d. Linde lefen falfch „wille.“ Der Sinn verlangt „bedde“ — Bitte. 219. Schaab und v. d. Linde lefen fälfchlich „Renthe.“ 220. Schaab und v. d. Linde lefen unrichtig: war. 221. Clas: auf Rafur. Der Schreiber hatte zuerß irrtümlich Conradt von Witterßadt gefchrieben, der unten in der Urkunde als Zeuge vorkommt. 222. Hs.: jrers. 223. Hs.: bieten. Vielleicht wollte der Schreiber in das richtigere md. „beten“ ändern. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 247 224. 225. 226. 227. 228. 229. 230. 231. 232. 233. 234. 235. 236. 237. 238. 239. Auf Rafur wie oben; vgl. Anm. 221. Hs.: aller. Vielleicht zu lefen: alles. Schaab IIS.267 Nr. 122 gab nach Bodmanns Notizen den Namen falfch als „Schumacher“ an. Der obere Theil des Initials J und das darauf folgende n faft ganz weggefchnitten. Die 4 er- [ten Worte der Urkunde find durch [tärkere Schrift hervorgehoben, tlic: in „gütlicher“ ßeht auf Rafur. Oder „elffen ?“ Correctur am 1. „Refender“ Umdeutfchung aus refectorium. In dem ungefchickten Saß i[t „thun“ abhängig vom vorhergehenden „zu fehenvndzu hören.“ entlicher tag = End-Termin. Convent-Stube=SißungszimmerdesKloßers. In „couent“ fehlt vielleicht der Abkürzungs- ftrich über dem o. geftempt = beftimmt, feßgefeßt. macht = Vollmacht. verboten = zu wiffen thun, verkündigen, wolfertigk = bereit, entwert = Antwort. Diefe beidenWorte, als Anfang der Klage Fußs, find in der Urkunde durch größere Schrift hervorgehoben (vgl. Facflmile, Zeile 22). 240. vberkummes=Uebereinkommen.Ueberdem e iß wohl der Abkürzungsßrich vergeffen und es iß beffer zu lefen: vberkummens. 241. vngeverlich verlegen [hete] -- redlich geborgt (vorgelegt) hätte. 242. werck volnbrengen d. h. nach damaligem Sprachgebrauch fchärfer: „dasbegonneneWerk zu Ende führen.“ 243. zu folde geben = als Zinfen geben. 244. uff gülte ußnemen gegen Zinfen aufnehmen, borgen. 245. gnungen = Genüge. 246. verlacht = geborgt. 247. ußgeracht — entrichtet. 248. ßch driffet an ... = ßch beläuft auf. 249. folt = Zinfen. 250. gefuch = Zins. 251. geczuge Drudcgeräth (im weiteßen Sinne = Werkzeug). 252. koßen = Geldmittel zum Lebensunterhalt. 253. „geßnde lone“ iß zu verbinden = Geßndelohn. 254. permet = Pergament. 255. dinte=Tinte, fchwarze Farbe; in diefem Falle = Druckerfchwärze. 256. werde der bucher = Herßellung von Büchern. 257. 258. 259. 260. 261. 262. 263. 264. 265. 266. 267. 268. 269. 270. 271. 272 . verfoldunge = Verzinfung. Durch Schreibfehler ßeht in der Urkunde: gemedet. furgewant = vorgebracht. Wie hier „ym“ zu verßehen iß, muß unentfehieden bleiben. Es kann gleich „ei“ oder „ßbi“ ßehen (vgl. Wyß, Centralblatt für Bibliothekswefen VII S.411). Der Sinn von „wan“ iß nicht zweifellos. Bedeutet es hier „poßquam?“ Vgl. Wyß a. a. O. Senckenberg und Köhler lafen „nun“ ßatt des handfehr. überlieferten „men.“ Dies „men“ iß aber ßcher zu lefen und darf wohl aufgefaßt werden als dialektifche Nebenform zu „me“ (mehr). Das 1 in „lüde“ ift Correctur. Die Worte „fwure, geredt vnd gelubt“ gehören in diefem fchauerlichen Säße zu den vorhergehenden: der ieztgenante Joh. Fuft. Abhängig davon iß: „das alles ... gerecht wer.“ Die beiden erßen Worte von Fußs Eidesleißung find in der Urkunde durch ßärkere Schrift hervorgehoben (vgl. Facßmile, Zeile 59). der: Hs. Beffer iß wohl zu lefen „den erßen,“ wie in Zeile 45 ßeht (vgl. das Facßmile). Fuß verlangte vom Notar (vgl. Zeile 66 der Urkunde) „eins oder mer offen inßrument, fo vill vnd dick ym deß noit wurde.“ Abgefehen von früheren Verdächtigungen waren es in jüngßer Zeit Faulmann, Blades und Caßellani, welche die Aechtheit des Dokumentes in Abrede ßellten (vgl. Dziaßko, Samml. bibl. Arbeiten II S. 8). Leider hat auch Fr. Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I S. 47 ßch von diefen Zweiflern anßecken laffen. Heffels, GutenbergS.189u. Haarlem thebirth placeofprinting(1887)S.59. FürdasVerßändniß der fchwie- rigen Urkunde hat Heffels nichts gethan; dagegen hat er ßch um die Gefchichte derfelbenVerdienße erworben. Seine Refulate haben aber jeßt nach Auffindung des Originals ihrenWerth zum großenTheil verloren. Faulmann, Die Erfindung der Buchdruckerkunß (1891) S. 149 ff. Der Name „Granß“ iß ßcher, und es iß nicht an eine Verwechfelung mit dem Mainzer Familiennamen „Cranß“ zu denken (und alfo auch nicht etwa an einen Verwandten des Parifer Druckers Martin Kranß). Die beiden Zeugen Kumoff (Komoff) und Ifeneck ßnd mir in Mainzer Akten begegnet. Jakob Fuß, der Bruder des Johann Fuß, war Goldfchmied und hatte vielleicht die erße Beziehung zu Gutenberg, indem er, wie der Goldfchmied Dünne in Straßburg, Aufträge von ihm erhielt. In diefem 248 K. SCHORBACH Falle könnte er feinem Bruder zu der Gefchäftsverbindung mit Gutenberg zugeredet haben. Jak. Fu[t i(t eine aus der Mainzer Stadtgefchichte bekannte Perfönlichkeit. Im Jahre 1449 war er ftädtifcher Rechen- meifler und 1458 Bürgerm elfter, wie aus den Mainzer Rechnungsbüchern 1458/60 hervorgeht (vgl. Archiv des hift.Vereins von Unterfranken XIV S. 172 f). Leßtere Stellung hatte er auch in den Schreckenstagen des Jahres 1462 inne, wo er die Mainzer Bürger gegen die eindringenden Schaaren des Erzbifchofs Adolf führte (vgl. Hegel, Chroniken. Mainz II S. 59 und v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S.910 Anm.2). Nach der Speyrer Chronik wurde er bei der Einnahme von Mainz am 28. Okt. fchwer verwundet. Seine Wohnung „Fauftenhauß“ wurde verbrannt (Hegel, Mainz II, S. 54). Er fcheint bald feinenWunden erlegen zu fein, denn flcher [tarb er vordem 5. Dez. 1462. Sein natürlicher Sohn Heinrich war bei der Kataßrophe geflüchtet unterMitnahmevonWerthfachen(vgl.Wyß,Quartalbl. des hift.Vereins f.d.Gr.Heffenl879S.24ff). Von andern Gliedern der Familie Fuft finde ich den Goldfehmied C 1 as F u (t 1444 im Rathe der Stadt (Hegel, Mainz II S. 181 Z. 17) und einen Wilhelm Fuft, vicarius ecclefiae majoris et St. Albani, unter den Mitgliedern der S. Viktor-Bruderfchaft (f um 1460/70). Johann Fuft, der Bruder des Jakob, verdankt feine Berühmtheit feiner Verbindung mit Gutenberg. Was er vor dem Jahr 1450 trieb, weiß man nicht. Wahrfdheinlich aber hat er auch fchon vorher gegen 6 Prozent Geld verliehen. Aus dem Helmaspergerfchen Inftrument von 1455 lernen wir ihn genügend kennen. Nach der Trennung von Gutenberg gründete er in Gemeinfchaft mit Peter Schöffer eine felbft- ßändige Offizin, deren erfter Druck das fchöne Pfalterium vom Jahre 1457 war. Seine typographifchen Leiftungen findet man in Panzers Annales typogr., in Hains Repertorium bibliogr. (vgl. die Indices) fowie bei Schaab, Erfind, d. Buchdr. I S. 329 f, v. d. Linde, Gutenberg Anh. S. LXI ff und Proctor, Early printed books in the Brit. Muf. I S. 31 verzeichnet. Das „Druckhaus“ F u ft s ift nicht ficher bekannt. Seine Wohnung lag im Pfarreibezirk von St. Quintin, zu deren Kirchenvorftand er im Jahre 1464 zählte (vgl. Centralbl. für Bibliothekswefen V S. 267). Das Todesjahr Fufts war 1466. In diefem Jahr machte er eine Gefchäftsreife nach Paris und ftarb dort an der Peft (vgl. Schaab I S. 441 f). Seine Wittwe Grede heirathete um 1468 den Buchhändler Konrad Henckis, der zu Mainz im Haufe Ifeneck wohnte (vgl. oben S. 123, ferner Zeitfchr. f. Lübeck. Gefch. III S. 600 f fowie Quartalbl. des hift. Vereins für d. Gr. Heffen 1879 S. 18 ff und 1899 Heft 3). Fufts Tochter Chriftine hatte den Gefchäftsgenoffen ihres Vaters, den Peter Schöffer, wenige Jahre vor dem Tode Johann Fußs geheirathet(ßcher nicht fchon 1453, wie meift angenommen wird). Aus der reichen Literatur über Fuft verweife ich nur auf Umbreit, Erf. d. Buchdruckerk. S. llOff, v. d. Linde, Allg. deutfehe Biogr. VIII S. 267 ff und Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I S. 67ff. Ueber Fuft betreffende Urkunden vgl. v. d. Linde, Gutenberg S. 511. 273. Der Kleriker Peter Girnßheim iß Joh. Fußs fpäterer Gefchäftsgenoffe Peter Schöffer von Gernsheim. Er war urfprünglich Schönfchreiber (Clerc) in Paris, wo er ßch 1449 noch nachweifen läßt. Eine Probe feiner Schrift fand ßch in einem Codex der alten Straßburger Bibliothek, abgebildet bei Schöpflin, Vindiciae typogr. Tafel VII. Verwandte von ihm waren vielleicht die im Mainzer S. Victorbruderfchafts- buch angeführten Johannes Opilionis praepoßtus in Limpurg und Hermannus Opilionis rector. Peter Schöffer, der bei Gutenberg die Technik des Buchdrucks gelernt haben muß, verband ßch mit deffen Concurrenten Joh. Fuß ca. 1456 und wurde fpäter der Schwiegerfohn Fußs. Von 1467 an (nach Fußs Tode) druckte er auf eigene Rechnung, behielt aber das gemeinfame Signet bei. Sein leßter Druck iß aus dem Jahre 1502; es war die 2. Auflage des Pfalterium, mit dem er 1457 feine typographifche Laufbahn begonnen hatte. Anfang 1503 muß er geftorben fein. Seine Drucke find bei Panzer, Hain, Schaab 1 S. 329ff, v. d. Linde, Gutenberg Anh. S. LXI ff und Proctor I S. 31ff aufgezählt, jedoch bei weitem nicht vollßändig. Eine gründliche Monographie über Peter Schöffer wäre eine dankenswerthe bibliographifche Aufgabe. Ueber feine Nachfolger vgl. F. W. E. Roth, Die Mainzer Buchdruckerfamilie Schöffer (Beiheft 9 zum Centralbl. f. Bibliothekswefen). Das Schöfferfche Druckhaus war wieder der Hof zum Humbrecht (Dreikönigshof) in der Schußergaffe zu Mainz. Von der reichen Literatur nenne ich nur K.Dahl, Peter Schöffer (1814), Umbreit, Erfind, d. Buchdr. S. 118 ff, v. d. Linde, Allg. deutfehe Biogr. XXXII S.213f und Kapp, Gefch. d. deutfeh. Buchh. I, S. 67ff und verweife weiter auf das Verzeichniß im Katalog der Bibi, des Börfenvereins (1885) S. 270. Der hinter Peter Girnßheim in unfrer Urkunde als Zeuge genannte Kleriker J oh. Bonne (nicht Borne) iß nicht weiter bekannt, doch iß der Name Bonne in Mainz bezeugt. An den fpäter zu Peter Schöffer in Beziehung ßehenden Joh. Fons, einen Franzofen, iß unter keinen Umßänden zu denken. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 249 Die Angabe bei F. W. E. Roth (Die Druckerei zu Eltville S.4f), der fpätere berühmte Drucker Johann Numeißer fei im Prozeffe von 1455 als Gehilfe aufSeiten Gutenbergs erfchienen, beruht auf einem fatalen Irrtum. Das Helmaspergerfche Notariatsinßrument nennt als „diner vnd knecht“ Gutenbergs nur Heinrich Kefer und Bechtolf (Ruppel) von Hanau. Ueber diefe Beiden vergleiche v. d. Linde, Erfind, der Buchdr. III S. 858f und wegen ihrer fpäteren typographifchen Leitungen die Indices zu Hains Repert. bibliogr. fowie Allg. deutfche Biogr. XV S.526f u. XXIX S. 705f und Proctor II S. 537f. 274. Auffällig iß, worauf fchon Wyß, Centralbl. f. Bibi. VII S. 410 hingewiefen hat, daß Gutenberg diefe 300 Gulden offenbar nicht auf das gemeinfame Unternehmen bezog. Denn erß nach Aufzählung diefer von Fuß übernommenen Leißungen fagt Gutenberg: „wurden ße alsdan furter nit eins, fo folte er ym fin acht hundert gülden widdergeben vnd folten ßne geczuge ledig ßn.“ Wyß bezieht danach diefe 300 Gulden auf das erße Uebereinkommen mit Fuß. 275. Das Wort „geczuge“ werden wir in Humerys Revers vom Jahre 1468 (Nr. XXVII) direkt in dem Sinne von „Druckwerkzeug“ wiederfinden. Vgl. dazu meine Bemerkungen auf S. 173 und 229. 276. Geld legen auf = anlegen, verwenden; vgl. Lexer, Mittelhochd. Handwörterbuch I, S. 1858 und Grimm, Deutfehes Wörterb. VI, 528. Die Auffaffung Dziaßkos (Beitr. zur Gutenbergfrage S. 28), daß von einer Verpfändung die Rede fei, iß nicht haltbar, was fchon Wyß a. a. O. nachgewiefen hat. 277. Die Frißen zur Befchaffung des Beweismaterials durften nicht zu kurz angefetjt werden (Induciae namque non fub angußo tempore ... concedendae funt, ut accufati fe praeparare ... valeant) ; vgl. München, Das kanonifche Gerichtsverfahren I 2. A. (1874) S. 86 Anm. 2. 278. DieBerechnung auf einen beßimmtenTag(22. Aug. 1450), wie ßeWetter, Erfind.d. Buchdr. S. 287 Anm. verfucht hat, läßt fich nicht halten. Somit fällt auch die Aufßellung bei v. d. Linde, Gutenberg S. 151 und Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I, S. 42. Auch die Datirung auf 1449, wie ße v. d. Linde fpäter (Erf. d. Buchdr. I, S. 46) annimmt, iß unwahrfcheinlich, da ße wohl zu weit zurück geht. 279. Dziaßko, Gutenbergs früheße Druckerpraxis 1890 S. 114 (Samml. bibliotheksw. Arbeiten IV). 280. Die wichtigße Literatur iß die folgende: G. H. Perß, Ueber die gedruckten Ablaßbriefe von 1454 und 1455 (Berlin 1857), Heffels, Gutenberg S. 150ff, v. d. Linde, Erf. d. Buchdr. III, S. 829ff u. 862ff, Dziaßko, Beitr. zur Gutenbergfrage S. 56 ff und Wyß, Centralbl. f. Bibi. VII S. 413 ff. Die Frage nach dem Drucker der Ablaßbriefe von 1454/55 iß fo beantwortet worden: Perß: 31 zeil. Ablaßbriefe Pfißer; 30zeil. Ablaßbriefe Gutenberg. Heffels: „ „ ? (Gutenberg-Fuß); „ „ Pet. Schöffer. v. d. Linde: „ „ Gutenberg; „ „ Fuß-Schöffer. Dziaßko: „ „ Gutenberg; „ „ Gutenberg. Wyß: „ „ Gutenberg; „ „ Fuß. Daß weder Pfißer noch Schöffer im Jahre 1454 als felbßändige Drucker in Betracht kommen können, iß zweifellos. Es bleibt alfo nur noch zu entfeheiden, ob die 30zeil. Ablaßbriefe Gutenberg oder Fuß zuzufchreiben ßnd. Zu voller Sicherheit in diefer Frage wird man aber wohl niemals gelangen, obfehon nicht zu verkennen iß, daß die von Wyß vorgebrachten Gründe fehr einleuchtend ßnd. 281. Am weiteßen geht hier v. d. Linde (Erfind, d. Buchdr. III S. 855f), welcher den Joh. Fuß zu einem neuen Shylock ßempelt und ihn fogar des Meineids befchuldigt. Offenbar reizten ihn die Verfuche Anderer (z. B. Bodmann, Sotjmann, Umbreit, Kapp etc.), den guten Rechenmeißer Fuß weiß zu wafchen. 282. Es iß fehr zu bedauern, daß wir die im Urtheil (Z. 47f) erwähnte „Widdered vnd Nachrede“ ihrem Inhalte nach nicht kennen, welche gewiß mancherlei Entgegnungen der ßreitenden Parteien enthielten. 283. De chalcographiae inventione poema encomiaßicum, Moguntiae ad D. Victorem excuffum a Francisco Behem 1541 (vgl. S. Widmann, Eine Mainzer Preffe der Reformationszeit. 1889S. 6 und72). Abgedruckt iß das Gedicht, das alfo im S. Victorßift bei Mainz entßand (wo Gutenberg viel verkehrte), beijoannis, Script, rer. Mog. III S. 429 ff und bei Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs S. 50ff. 284. Nach Schaab (Erf. d. Buchdr. I S. 318) beßand der Gerichtshof im Jahre 1455 aus folgenden 6 Perfonen: dem Kämmerer Johann Münch von Rofenberg, dem Schultheiß Ditherich Billung und den 4 Richtern Clas Schenkenberg, Endres Weyfe, Degenhard von Cleberg und Friedrich von Weyler. Vier von diefen finden ßch bei Gudenus, Codex diplom. II S. 477, 486 und 492 erwähnt. 285. In der Klage hatte Fuß 1600 Gulden verlangt, in feinem Eid nennt er die Summe von 1550 Gulden. Daraufhin fuchte ihm v. d. Linde eine betrügerifche Abßcht unterzufchieben, aber die 1550 Gulden be- fchwor Fuß nur als die von ihm felbß gegen Zins aufgenommene Geldfumme. 32 250 K. SCHORBACH 286. Vgl. München, Das kanonifche Gerichtsverfahren II 2. A. S. 507 Anm. 8. 287. Aus Lerßners Chronik der Stadt Frankfurt a. M. I S. 438 mitgetheilt bei Wetter, a. a. O. S. 424 Anm. 288. Dziaßko, Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten II S. 38 und VIII S. 55 Anm. 27. 289. Journal des savants 1894 S. 410 f. Daß Gutenberg mit diefer fchlichten Pfalter-Ausgabe dem großartig angelegten Pfalterium der Firma Fuß-Schöffer habe Concurrenz machen wollen, iß nicht glaubhaft. Vielmehr wird er ßch fchon frühe mit dem Gedanken eines Pfalter-Drucks befchäftigt haben, den feine Rivalen aufgriffen und mit reichen Mitteln in prächtiger Weife ausführten (1457). 290. Daß dieManung von 1454 aus Mainz ßammt, beweiß ihr Dialekt; auch für die Conjunctiones von 1457 iß Mainz als Entßehungsort geßchert (vgl. Bernard, Orig, de l’impr. II S. 27 ff). Ob die Fragmente des deutfchen C i f i a nu s (in Cambridge) und der verfchiedenen Donat- Ausgaben, welche mit den Typen der 36zeiligen Bibel gedruckt find, noch von Gutenberg oder fchon von Pfißer herrühren, iß noch nicht unterfucht. Ueber die geretteten Exemplare vgl. Heffels, Gutenberg S. 158 ff und Proctor, Early printed books in the British Mufeum I Nr. 61—63. 291. Der erße datirte Druck A. Pfißers iß Boners Edelßein (Bamberg, 14. Febr. 1461); vgl. Hain 8578. Im Jahre 1462 erfcheint dann zum erßen Male der Name Albrecht Pfißer in der Schlußfchrift der Hißory von Jofeph (Hain 8749). Eine Zufammenßellung der Pfißerfchen Preßerzeugniffe findet man am bequemßen bei Heffels, Gutenberg S. 161 ff, wo auch immer die Fundorte diefer Seltenheiten verzeichnet ßnd. 292. Ueber die auf den Schlüjfelfchen Gütern laßende Korngülte vgl. die Urkunden bei Würdtwein, Bibi. Mogunt. S. 222 Nr. VIII und S. 233 Nr. XXI fowie Schaab, Erf. d. Buchdr. II S. 275 Nr. 129. 293. Siehe die Stelle bei Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs S. 91 Spalte 2 unten. 294. Der Vollßändigkeit wegen will ich noch erwähnen, daß unter den Ausgaben der Schaffnei regelmäßig ein Poßen von 3 Schillingen gebucht wird, die von den 4 Pfund Jahreszinfen, die Gutenberg fchuldete, alljährlich an das „Mettingeld“ abgeführt wurden. So heißt es im Rechnungsbuch 1459/60 Bl. 21*>: „Dis hab ich geben von der porten an das mettin gelt das der von Richßein vnd Jordann der kamerer be- feßet hant.“ Unter diefer Rubrik ßeht immer: „Item iij ß d. von den iiij lib. vff Guttenberg.“ Diefer Eintrag begegnet zuerß in dem Rechnungsbuch von 1444/45, wo er lautet: „Item iij ß von den iiij lib. die Guttenberg dat.“ Zuleßt findet ßch diefer Vermerk im Schaffneibuch von 1463/64, wo er als hinfällig durchßrichen iß (vgl. auch Anm. 203). 295. In der Handfchrift iß hinter „genant“ zuerß „Mi“ aus Verfehen gefchrieben und geßrichen. 296. Ueber das Hofgericht zu Rottweil vgl.Ruckgaber, Gefchichte von Rottweil II S. 3 ff und dazu O. Franklin, Das Reichshofgericht 1869. 297. Das Thomas-Stift gab Vollmacht, weil es „bottfchafft vff das gericht zu Rotwil nit gefchicken“ konnte. Nach Charles Schmidt (a. a. O. S. 7) gefchah dies „sans doute ä cause du peu de süretö des routes, par suite des querelles entre cette ville et le duc Eberhard de Wurtemberg.“ 298. Vgl. Franklin, Reichshofgericht II S. 7 ff. In den Ingroffaturbüchern des Mainzer Erzbifchofs Adolf II (Kreisarchiv zu Würzburg) finden ßch mehrere Fälle, wo Mainzer Unterthanen dem Hofgericht zu Rottweil abgefordert werden. So ßeht im Ingroffaturbuch 30 Bl. 45 a eine Befchwerde Adolfs beim Grafen Johannes von Sulß aus folchem Anlaß. Darin heißt es: „wann nu der genant Henne vnfers ßifts vnd vnfer burger iß vnd vnderthan, darvmb von befundern gnaden vnd fryheit vnfers ßiffts zu Menß als eine kurfurßentum vnd wir als ein kurfurß von dem heilgen riche von Romifchen keyfern vnd konigen haben, do heißen vnd vordem wir denfelben vnfern burger inn crafFt derfelben fryheit von dem hoffe- gericht zu Rotwil vnd vor vns vnd vnfer rethe inn vnnfern hoiff...“ (1464). 299. Vgl. Rieh. Schröder, Lehrb. der deutfchen Rechtsgefchichte. 3. A. (1898) S. 567 f. 300. Nach der Schuldurkunde von 1442 (Nr. XIII) drohte Gutenberg auch die excommunicatio (Si venditores ... negligentes exißerent aut remijfi, quod tunc excommunicationis fententiae debeant fubjacere). Die excommunicatio wurde wohl aberlniemals gegen ihn ausgefprochen. Ueber dies Strafmittel vgl. München, Das kanonifche Gerichtsverfahren II 2. A. S. 156fP. 301. Aus dem Druck des Catholicon von 1460 waren wohl für Gutenberg keine großen Einkünfte gefloffen, zumal er dasfelbe mit fremdem Gelde herßellte. 302. Die beiden Schreibfehler, die der Stiftsrechner bei diefem Einträge machte, zeigt unfere Nachbildung. 303. Sie alle anzuführen, wäre zwecklos, zumal ße nach Gutenbergs Tod fallen. Bei manchen derfelben ßeht nun der Name des Bürgen Brechter voran. DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 251 304. Nach Charles Schmidt (Nouv.ddtails sur Gutenberg S.8) war Martin Brechter auch Bürger in Hagenau. Ueber feine Feßnahme findet (ich keine Nachricht im Hagenauer Archiv, wie mir Abbd Hanauer freundlich^: mittheilte. Ein Martin Brechter, welcher im Jahre 1484 zu Hagenau als Schöffe erwählt wurde und 1508 ßarb, kann nicht Gutenbergs Bürge fein, fondern etwa ein Verwandter desfelben. 305. Bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XV war das Datum falfch auf den 18. Januar berechnet. Als Wyß in feiner Recen[lon das Datum richtig gesellt hatte, polemißrte v. d. Linde (Erf. d. Buchdr. III, 914 Anm. 2) gegen deffen „Schulmeißereien“ und blieb beim 18. Januar. In feinem Eifer hatte er jedoch das Unglück, beiGrotefend die Rubrik für Schaltjahre nachzufehen, machte alfo den früheren Schnitjer noch einmal. 306. Der ausgelaffene Titel lautete bei der Ausfertigung der Urkunde: „Wir Adolf von gottes gnaden des heiligen ßuls zu Menze Erzbifchof, des heiligen Römifchen reichs durch Germaniam Erzcanceler vnd Kurfurße.“ 307. Schon Joannis III S. 424 las ftatt „gewefen,“ was die Handfchrift bietet, „genefen.“ Die Vorlage hatte vermuthlich „geniefen“ (mhd. geniezen mit Gen. = Nußen haben wovon), folchen Ausdruck verlangt wenigßens der Sinn. 308. Die Handfchrift hat durch Verfehen „blibet.“ Die vorausgehenden Worte „verkeuffe ader verfchengke“ find mit v. d. Linde (Erfind, d. Buchdr. III S. 914) zu überfeßen: „verkaufe oder aus fdtenke.“ Diefe Ausdrücke waren formelhaft, wie eine 1462 von Erzbifchof Adolf der Karthaufe verliehene Erlaubniß zeigt (Mittheilung von Dr. H. Heidenheimer in Mainz). 309. Diefe Unterfchrift wurde bisher immer überfehen. Sie lautet in andern Aktenßücken der Mainzer Ingroffaturbücher ausführlicher: „Dedit literam reverfalem in ßmili forma mutatis mutandis.“ 310. Diefe Erwartung, daß Gutenberg noch weitere Dienße leißen folle, beweiß, daß er im Jahre 1465 wenigßens nicht erblindet war. Ueberhaupt verdient diefe Nachricht Wimpfelings wenig Glauben, da er ßch in feinen vielen Aeußerungen über die Entßehung der Typographie fortwährend widerfpricht. Die betr. Stelle in feiner Schrift „Argentinenßum episcoporum catalogus“ 1508. Blatt LXII a lautet: Sub hoc Roberto nobilis ars imprefforia inventa fuit a quodam Argentinenß, licet incomplete; fed cum is Maguntiam defcenderet ad alios quofdam in hac arte inveßiganda ßmiliter laborantes ductu cuiufdam Joannis Genßfleifch ex fenio ceci in domo boni montis Gutenberg, in qua hodie collegium eß iurißarum, ea ars completa et confummata fuit in laudem Germanorum fempiternam. 311. Eine Hofordnung des Erzbifdiofs Adolf von Mainz hat ßch (laut gef. Mittheilung des Kreis-Archivs zu Würzburg) nicht erhalten. Einiges läßt ßch aber aus den Ingroffaturbüchern der erzbifch. Kanzlei entnehmen, und einzelne Rückfchlüffe geßattet auch die Hofordnung des Erzbifchofs Albrecht II (vgl. J. May, Der Kurfürß Albrecht II von Mainz. II S. 508 ff). Als Gutenberg 1465 unter die Hofleute aufgenommen ward, beßand eine gewiffe Rangordnung derfelben. Die Bezüge an Naturalien (Korn und Wein) fowie ev. an Geld waren verfchieden. Auch durch die Hoftracht waren die Klaffen gekennzeichnet. Die Edeln hatten ihre befondere Hofkleidung, die Leibärzte erhielten die Secretarienkleidung, die Büchfenmeißer diefelbe wie die Kammerknechte, die Münzmeißer wie andere „diener ires glichen.“ Der Leibarzt Joh. Nuwenburg empfieng 1465 jährlich außer der Hoftracht 100 Rhein. Gulden fowie den Unterhaltvon Knechten und 3 Pferden. Ein fpäterer Nachfolger desfelben, Dr. Dietrich Grefemund von Mefchede, bezog 1470 jährlich 25 Gulden fowie 25 Malter Korn und 2 Fuder Wein, abgefehen von den Koßen für Diener und Pferde. Die höchßen Klaffen des Hoflagers, Räthe, Kanzlei und Edelleute, wurden an der Tafel des Erzbifchofs gefpeiß (vgl. May a. a. O. II S. 510). Auch Gutenberg genoß diefe Ehre, wenn er feine Wohnung in der kurfürßlichen Reßdenz Eltville nahm. 312. Ueber die Dienßmannfchaft im Erzßift Mainz während des 15. Jahrh. vgl. Hegel, Chroniken Mainz II Verfaffungsgefchichte S. 221 f. 313. Der Revers Gutenbergs wird (nach dem Mußer ähnlicher, in den Mainzer Ingroffaturbüchern erhaltener Ausfertigungen) ungefähr fo gelautet haben: Ich [Johann Gutenberg] bekennen vnd thun kunt allermenglich : als der hochwirdigiße furße in got vater vnd herre, her Adolf erwelter vnd beßetigter erzbifchof zu Menße etc. vnd kurfurße, myn gnediger lieber herre, mich zu ßner gnaden diener vffgenomen vnd entpfangen hat nach inhalt ßner gnaden brieffe darüber gegeben von Worte zu Worte hernach ge- fchrieben vnd alfo lutende: W i r A d o 1 f etc.... [es folgte dann der Wortlaut der obigen Bestallungsurkunde]. Des fo gereden ich [Johann Gutenberg] obgenant vnd geloben in waren truwen an eins rechten eydts ßat, des benanten myns gnedigen hern getruwer diener zu ßn, ßnen fchaden zu warnen 252 K. SCHORBACH vnd beßes zu werben, getruwelidi zu dienen, als einem truwen diener ßnem hern zu dienen zußet vnd gebürt. . . funder alles geverde. Vnd des zu vrkunde han ich min ingeßegel an difen brief thun hencken, der geben iß zu Eltvil am .. . Anno domini 1465. Man vergleiche die faß gleichen Formeln im Ingroffaturbuch 30, Bl. 178“ u. 31, Bl. 139“ (Kreisarchiv zu Würzburg). 314. Ueber die Wohnung, die Gutenberg in Mainz während feiner legten Lebensjahre innehatte, fehlt eine (Ichere Nachricht. Die Randbemerkung in der ungedruckten Chronik des Grafen Wilhelm Werner von Zimmern ausdem 16.Jh. (Stadtbibi. Mainz) befagt wohl: „Hanß Gudenberg wohnet in der Algefcheimer Burfch.“ Aber verdient diefe fpäte Quelle Glauben? Nur diefe aus dem Mainzer Augußinerkloßer (lammende Handfchrift der Zimmernfchen Chronik hat obige Notiz (vgl. Börckel, Gutenberg S. 36 f und Franz Falk, Zur alten Topographie von Mainz 1899 S. 10 f). Notizen über die Algesheimer Burfe giebt Schaab, Gefchichte der Stadt Mainz I S. 440. Vgl. übrigens oben S. 112, IX. 315. Die Einträge in dem Bruderfchaftsbuch von S. Victor ßnd zum Todesjahr Gutenbergs eingereiht, weil für die Zeit feiner Aufnahme jeder Anhalt fehlt. 316. Hinter „magütin“ fleht in dem fa(l verlofchenen Eintrag von gleicher Hand noch ein langes f mit Abkürzungs-Strich. Ein durchftrichenes 1 (etwa = laicus oder legavit) i|t nicht anzunehmen, da es in diefe Li[te nicht paßt. Freih. Schenk denkt an: folvit, ich felber vermuthe die Abkürzung magütinenf’ (vgl. Tafel 23 oben Spalte II Zeile 9). In Zeile 7 i[t der fpätere Zufaß f. nett (hinter fua) unflcher. Zu erwarten wäre am eheßen: ßmiliter. Das durch(lrichene o vor den Einträgen bedeutet: obiit. 317. Daß Bodmann ihn als Autograph nahm, zeigt fein Raub an der Handfchrift. Ein Blick auf die Einträge beweiß aber, daß ße abwechfelnd von den Magißri fraternitatis gemacht worden ßnd. 318. Vgl. Schaab, Gefchichte der Stadt Mainz II S. 356 ff. 319. Bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 954 ff iß die Inßitutio fraternitatis eccleßae S. Victoris abgedruckt, jedoch fonderbarer Weife nicht nach dem Darmßädter Originalcodex, vielmehr nach einer fpäten Abfchrift (17. Jh.) durch Jo. Gamans (Hs. XXVIII. 3 der Univ.-Bibl. zu Würzburg Bd. V). Die Flüchtigkeiten des Abdrucks ßnd für v. d. Linde charakterißifch. 320. Diefe Brotfpenden ßnd vermuthlich ein Reß der altchrißlichen Agapen. 321. Aus dem Fehlen des Todesdatums in der fog. Grabfchrift Gutenbergs möchte F. Falk (Zur alten Topographie von Mainz S. 13 f) fchließen, daß Gutenberg nicht in Mainz felbß ßarb, fondern am Hoflager in Eltville. Man müßte dann allerdings annehmen, daß entweder der Kurfürß oder Gutenbergs Verwandte die in diefem Falle nicht unbeträchtlichen Begräbnißkoßen getragen hätten. 322. K. G. Bockenheimer (Gutenbergs Grabßätte 1876) hat dies Zeugniß ablehnen und nachweifen wollen, daß Gutenberg in der Dominikanerkirche zu Mainz beerdigt worden fei. Aber die Stelle im Anniverfarium der Dominikaner: „Obiit dominus Johannes zum Ginfefleis“ . .. (2. Febr.) kann ßch nicht auf Joh. Gutenberg beziehen, wie Frh. Schenk zu Schweinsberg fchlagend erwiefen hat (Archiv für hefßfche Gefchichte XV S. 337 ff). Demnach iß die Urkunde XVI bei v. d. Linde, Gutenberg Anh. S. XXXVIII zu ßreichen. Für die E 11 v i 11 e r K i r ch e als Grabßätte Gutenbergs hat ßch F. W. E. Roth (Gefchichtsquellen des Niederrheingaus I S. 264 Anm. u. III S. 237) ausgefprochen, aber die Stütjen diefer Annahme ßnd nicht ausreichend. 323. Die vonJ.E. von Glauburg herrührende Randbemerkung im FrankfurterMs. derMainzer Chronik Bl. 56 b nennt übereinßimmend die Franziskanerkirche als Grabßätte Gutenbergs (vgl. Tafel 5). Wie die fehlerhaften Angaben v.Glauburgs über das Todesjahr und das Wappen ßch erklären, wurde oben S.l 17 gezeigt. 324. Frhr. Schenk zu Schweinsberg hat mir diefe Sitte aus der Gefchichte feiner Vorfahren nachgewiefen. So wurde z. B. in der Freiheiter Kirche zu Caffel im Jahre 1544 ein folches Epitaphium (in lat. Verfen) über der Gruft angebracht und zwar „by der begrebnis angefchlagen.“ 325. Vergi. F. Falk, Zur alten Topographie von Mainz (1899) S. 14f, wo die Vermuthung ausgefprochen wird, daß Gutenberg vielleicht ein Mitglied des dritten Ordens gewefen fei. 326. Bei Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I S. 46 iß aus Verfehen als Datum der 24. Febr. angegeben, ein Fehler, den ihm Viele nachgemacht haben. 327. „gezauwe“ iß Nebenform zu dem uns bekannteren Ausdruck „geczuge,“ der nachher in unferer Urkunde auch begegnet. 328. Statt „der“ iß „die“ zu lefen; der Schreiber dachte offenbar an die gewöhnlichere Schlußformel: „zu ende diefes brieffe.“ DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 253 329. Heffels, Gutenberg S. 121. 330. Faulmann, Illuft. Gefch. d. Buchdr. (1882) S. 84 u. 91; feine frühere Anfleht widerrief er Erfind, d. Buchdr. 1891 S. 152. 331. Kapp, Gefch. d. deutfehen Buchhandels I S. 47. 332. Die Buchdruckerkunfl, erfunden von Joh. Gutenberg, verbeffert... durch Peter Schöffer (1832) S. 24. 333. Wetter, Krit. Gefch. d. Erfind, d. Buchdr. S. 420. 334. Zu erinnern ifl auch an die Metallformen, die Gutenberg in Straßburg als nicht genügend einfchmelzen ließ (vor Weihnachten 1438). Vgl. die Straßb. Prozeßakten von 1439 (Nr. XI Zeuge 14) und S. 171. 335. Chr. Fr. Geßner, Buchdruckerkunß und Schriftgießerey. II (1740) S. 207 und v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 685 (beide mit Abbild.). Ein unbekanntes intereffantes Druckerei-Inventar des 16. Jahrh., das beim Verkauf der Straßb. Offizin von Jörg und Paul Mefferfchmidt vorkommt, will ich als Gegenflück hier kurz erwähnen. Für 146 Pfund Straßb. Pfennige wird veräußert: „die gantj truckerey, bücher, werck- zeug, fchiff vnd gefchirr, fo zur truckerey gehörig, vberal nichts vßgenommen, dann allein drei fchrifften, zwo groß antiqua vnd ein dein grecum, follen hierinn nit begriffen fln.“ 336. Ueber Humery finden fleh Notizen bei Joannis, Script, rer. Mog. II S. 156; Schwarz, Primaria quaedam docum. de orig, typogr. I S. 27; Schaab, Erfind, d. Buchdr. I S. 325f; Wetter, Erfind, d. Buchdr. S. 419 Anm.; Umbreit, Erfind, d. Buchdr. S. 122 ff und vor allem Hegel, Chroniken, Mainz I (Regifler). 337. Vgl. Köhler, Ehrenrettung Guttenbergs S. 102 (mit falfcher Stammtafel). 338. Der Spruch der lufligen Bruderfchaft wurde zuerfl von A. Wyß, Quartalbl. des hiflor. Vereins f. d. Gr. Helfen 1879 S. 1 mitgetheilt (nach der Gießener Hs.). Nach dem Frankfurter Codex findet fleh der Text abgedruckt bei Hegel, Chroniken. Mainz I S. 315 ff und bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 954 ff. 339. Der Verfuch A. Bernards (De 1’ orig, de l’impr. II S. 4 ff), das Catholicon als einen Druck der Bechter- münze zu erweifen, ifl nicht geglückt. Daß er die Billigung von Heffels (Gutenberg S. 148) fand, wird niemand wundern. Der Curiofltät wegen mag erwähnt werden, daß Faulmann, Erfindung der Buchdr. S. 63 u. 151 ff anfeheinend das Catholicon dem von ihm erfundenen Mainzer Drucker Jakob von Sorgenloch zufchreiben möchte. 340. Die volle Schlußfchrift, die hier nicht bibliographifch genau zu geben war, vergl. man bei Hain, Repert. bibliogr. Nr. 2254. Als Urheber des Colophon fleht man gewöhnlich den Pfarrer Heinrich Günther von S. Chrifloph an, den wir als Gutenbergs Vertrauten aus dem Prozeß von 1455 kennen. 341. Es heißt darin: „adinventione artificiofa imprimendi ac caracterizandi absque calami ulla exaracione...“ Daß Peter Schöffer in fpäteren Jahren die Schlußfchrift des Catholicon theilweife nachahmte, ifl bekannt. Wie ungefchickt er es machte, darüber vgl. man bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 723 f. 342. Im Jahre 1465 betrug der Preis eines Exemplares des Catholicon 41 Goldgulden, zehn Jahre fpäter nur 13 Gulden (= 91 Mark). Gegenüber den früheren Handfchriftenpreifen war dies recht billig. 343. Weitere Unterfchiede verzeichnet v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III. S. 902. 344. In dem Parifer Exemplar fleht von der Hand des erflen Befltjers diefer Incunabel: Hos duos fexternos accomidauit mihi heynricus Keppfer de moguncia... (vgl. Heffels, Gutenberg S. 173). 345. Befchrieben bei Heffels a. a. O. S. 173 f. 346. Im Jahre 1460 verwüflete Graf Gerlach von Naffau Dorf und Kirche Neuhaufen [vgl. Wagner, geifll. Stifte (Rheinheffen) II S. 426]. Der Indulgenzbrief (Fragm.) ifl nachgebildet bei A. Bernard, Del’orig. de l’impr. I, Tafel X. Das Original befand fleh 1810 in der Bibliothek des Grafen Razomowski in Moskau. Näheres flehe bei Heffels, Gutenberg S. 174. 347. Ueber die Offizin der Beehtermünze vgl. Heffels, Gutenberg S. 179 ff und F. W. E. Roth, DieDruckerei zu Eltville 1886 S. 15 ff. Abbildungen der verfchiedenen Eltviller Typen finden fleh bei K. Burger, Monum. Germaniae et Italiae typogr. Tafel 110—111. 348. Vgl. Roth, Die Druckerei zu Eltville S. 12 f. 349. Jakob Gensfleifch von Sorgenloch heirathete die Elfe Beehtermünze, eine Tochter des Heinrich B. und der Grede Schwalbach (vgl. oben S. 88, II 16). 350. Roth a. a. O. S. 10 f hat daran gedacht, daß dem H. Beehtermünze vielleicht die Benußung der Gießformen der Catholicon-Typen geflattet worden fei. 351. Vgl. z. B. Bernard, De l’orig. de l’impr. II S. 6 ff und befonders Heffels, Gutenberg S. 143 f. 352. Vgl. Franz Falk, Die Druekkunfl im Dienfle der Kirche (1879) und Kapp, Gefch. d. Buchh. I S. 60 ff. 353. Heffels, Haarlem the birth-place of printing S. 62 f. 254 K. SCHORBACH 354. Die mißglückten Deutungsverfuche findet man bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S.902 erwähnt. Aber auch v. d. Lindes Meinung, daß Gutenberg durch Anonymität fich gegen gerichtliche Pfändung habe (ichern wollen, iß unhaltbar, was bereits Heffels a. a. O. S. 62 nachgewiefen hat. 355. Ueber diefe Ordonnanz vergleiche man die Ausführungen Dziaßkos, Samml. bibliotheksw. Arbeiten II S. 41 ff. Wenn auch das Original nicht mehr vorhanden iß, fo läßt ßch doch der urfprüngliche Text aus den jüngeren Copien erfchließen. 356. Dies iß der fpätere berühmte Buchdrucker Venedigs, Nicolaus Jenfon, der auch in der bekannten Stelle der Kölner Chronik genannt wird. 357. Die beabßchtigte Anfpielung auf die Bibelßelle Evang. Joh. Cap. 20 V. 3—8 iß unverkennbar. 358. Heffels, Gutenberg S. 190 und Haarlem the birth-place of printing S. 65. Die hier vorgebrachten lächerlichen Einwendungen ßnd zurückgewiefen von Wyß, Centralbl. f. Biblioth. V S. 268 f. 359. Aufgefunden und herausgegeben von L. Sieber, Guillermi Ficheti .. . quam ad Robertum Gaguinum de Johanne Gutenberg . . . confcripßt epißola. Baßleae 1887. Ueber weitere Literatur vgl. Dziaßko, Samml. bibl. Arbeiten II S. 42 Anm. 1. 360. Dies „haud procul a civit. Moguntia“ deutet unverkennbar auf Eltville. Vermuthlich ging die Quelle Fichets auf Eltville zurück; feine Gewährsmänner waren vielleicht Gehilfen der Bechtermünzifchen Offizin, denen Gutenberg noch perfönlich von Eltville her bekannt war. 361. „Bonemontanus“ iß Latinißrung des Namens „Gutenberg.“ 362. Centralblatt für Bibliothekswefen V S. 270. 363. Oft abgedruckt; vgl. v. d. Linde, Gutenberg S. 265fF. 364. Das chronologifche Verzeichniß der Quellen findet ßch bei v. d. Linde, Gutenberg S. 151ff; ausführliche Excerpte gab derfelbe Erfind, d. Buchdr. III S. 705 ff und 722 ff. 365. Wenn Heffels (Haarlem etc. S.68) glaublich zu machen fucht, daß GutenbergsVerwandte, feineGehilfen und das S.Viktorßift in Mainz die Erfindungsgefchichte aufgebracht und verbreitet hätten, und daß hinterihnen Gutenberg felbß als nichts leißenderPrahlerßehe, foißdiefehäßliche, durch nichts erwiefene Behauptung einfach unwürdig. Hier gebärdet ßch Heffels, als wenn er gut unterrichtet wäre, während er fonß troß langer Studien über Gutenberg nichts herausgebracht hat, als daß diefer Prozeße führte und Schulden machte! 366. Das größte Verdienß erwarb ßch v. d. Linde durch feine Streitfchrift gegen den Haarlemfchen Anfpruch „De Haarlemfche Coßerlegende,“ 1870. Diefes Werk wurde von dem früheren Gegner Coßers und jeßigen eifrigßen Vorkämpfer desfelben, dem Haarlemer J. H. Heffels ins Englifche überfeßt! (The Haarlem Legend 1871). In v.d. Lindes Gutenberg (1878) handelt Abfchnitt II von den Irrtümern, Märchen und Fälfchungen. In feinem dreibändigen Werke Erfind, der Buchdruckkunß (1886) befchäftigen ßch die beiden erßen Bände mehr als eingehend mit den Erfinderfabeln. Nach v. d. Linde’s Zufammenßellungen hat Gutenberg etwa ein Dußend Rivalen gefunden, denen die Erfindung neben ihm zugefprochen wurde. Außer Mainz beanfpruchten ungefähr 16 Städte vorübergehend das Recht, ßch als den Erfindungsort der Typographie zu bezeichnen. 367. Heffels, Haarlem the birth-place of printing, not Menß 1887. Eine etwas erweiterte holländifche Ausgabe: „Haarlem de geboorteplaats der boekdrukkunß, niet Mainz“ erfchien 1888. Eine knappe Darßellung feiner Anßcht gab Heffels dann noch in der Encyclopaedia Britannica 9. Ed. XXIII (1888) S. 681—697. Das von Heffels neu conßruirte Kartenhaus des Haarlemer Anfpruchs iß haltlos. Sowohl die deutfche Kritik als auch das Urtheil des unparteiifchen Auslandes iß hierin einig; ja felbß einige fachkundige Stimmen in Holland verhielten ßch ablehnend. Vgl. dieRecenßonenvon A. Wyß, Centralbl. f. Biblioth. V S. 255 ff und von R. Fruin in der Zeitfchrift De Gids 52 (1888) S. 49 ff fowie ferner Ch. Bruun, De nyeße underfögelfer om bogtrykkerkunßens opfindelfe (1889) S. 28 und C. Caßellani, L’origine tedesca e l’origine olandefe dell’ invenzione della ßampa (1889). Heffels hatzwarangekündigt, daß er Weiteres Vorbringen werde, er fchweigt aber feit 12 Jahren. Er hat ßch vielleicht fleißig die Stelle in der von ihm fo hochgefchäßten Kölner Chronik angefehen, welche lautet: it ßn ouch ein deil vurwißige man und die fagen, men have ouch vurmails [d. h. vor Gutenberg] boicher gedruckt. 368. Gius. Fumagalli, Laqueßione di Pamfilo Caßaldi 1891. Seine Gründe ßnd zurückgewiefen vonDziaßko, Deutfche Litteraturzeitung XII (1891) S. 1895. 369. L. Gilliods- van Severen, L’oeuvre de Jean Brito, prototypographe Brugeois 1897 und H. Rommel, L’oeuvre dejean Brito 1898. Von den Entgegnungen erwähne ich nur die kleine Schrift von K. G.Bocken- heimer, Johann Brito aus Brügge. (Mainz 1898). DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG. 255 370. Der kurfürßliche Siegelbewahrer Ivo Wittig aus Hamelburg, Kanoniker des S. Victorltifts zu Mainz (als jolcher im Bruderfchaftsbuch erwähnt), war ein Verehrer Gutenbergs, der deffen Ruhm auch literarifch verbreitete [vgl. H. Heidenheimer, „Johannes Gutenberg in den Schöfferfchen Drucken des deutfchen Livius“ in der Zeitfchrift für Bücherfreunde Jahrg. II 1898/99 S. 368 f]. Ivo Wittig, der keineswegs, wie Heffels phantaßrt hat, ein Verwandter Gutenbergs war, kannte die Mainzer Ueberlieferung über den Urheber der Typographie aus be[ter Quelle und verewigte den Ruhm des Erfinders auf einem Denkpein, „in lapide, qui jurisperitorum domus interiori pillicidio fubiectus ep,“ wie Nie. Serarius, Mogunt. rer. libri V (1604) S. 159 mitgetheilt hat. Die Inphrift lautete folgendermaßen : Jo. Gutenbergenfi Moguntino, qui primus omnium litteras aere imprimendas invenit, hac arte de orbe toto bene merenti Jvo Wittigips hoc faxum pro monumento pofuit MDiiii. INHALTSÜBERSICHT. Vorwort Nr. I* Nr. II* Nr. III Nr. IV Nr. V* Nr. VI Nr. VII Nr. VIII Nr. IX Nr. X* Nr. XI Nr. XII Nr. XIII Nr. XIV Nr. XV Nr. XVI Nr. XVII Vergleich der Gefchwißer Gutenberg mit Frau Paße Blashoff. 1420 . Uebertragung einer dem Friele und Joh. Gutenberg zupehenden Leibrente. (1427/28) Abkommen zwifchen Elfe zu Gutenberg und der Stadt Mainz über eine Joh. Gutenberg ausgefeßte Leibrente von 13 Gulden. 16. Jan. 1430 . Mainzer Rachtung vom 28. März 1430 [Taf. 5]. Theilung der Hinterlaffenfdiaft der Elfe Gutenberg. 2. Aug. 1433 . Joh. Gutenberg giebt in Straßburg den Mainzer Stadtfehreiber Nikolaus frei. 14. März 1434. Uebereinkommen zwifchen joh. Gutenberg und Mainz betr. einer von feinem Bruder Friele abgetretenen Leibrente. 30i Mai 1434 .. Vermerke in der Mainzer Stadtrechnung von 1436 [Taf. 6]. Einträge im verlorenen Straßburger Helbeling-Zollbuch. 1436/40 . Klage der Ennelin zur Iferin Thüre gegen Gutenberg. 1437 . Die verlorenen Straßburger Prozeß-Akten von 1439 [Taf. 7] . . . I Zeugenausfagen für Jerge Drißehn (Zeuge 1—13). II Zeugenausfagen für Joh. Gutenberg (Zeuge 14—16). III Klage des Lorenz Beildeck gegen Drißehn. IV u. V Zeugenlipen der beiden Parteien. VI Urtheilsfpruch des Rathes vom 12. Dec. 1439 . Ueberlieferung. Aechtheit der Akten. Inhalt .. Ergebniffe . ... . .. Gutenberg als Bürge für den Straßb. Edelknecht Joh. Karle 25. März 1441 [Taf. 8. 9] Gutenberg als Schuldner des S'. Thomas-Stifts in Straßburg. 17. Nov. 1442 [Taf. 10] Einträge im verlorenen Straßburger Helbeling-Zollbuch. 1442/44 . Aus Straßburger Armagnaken-Akten. Gutenberg auf der Lipe der Conpofler (1443) [Taf.ll] Gutenberg in dem Aufgebot der Goldfehmiede zu Straßburg 22. Januar 1444 [Taf. 11] Vermerke in den Rechnungsbüchern von S. Thomas zu Straßburg. 1444/45—1457/58 [Taf. 12. 13]. Nr. XVIII* Gutenberg empfängt durch Arnold Gelthuß in Mainz 150 Gulden. 17. Okt. 1448 [Taf. 14] Nr. XIX Gutenberg als Zeuge in einem Mainzer Notariatsakt. 3. Juli 1453 [Taf. 15] Seite 133 135 135 137 138 143 144 146 147 149 151 154 154 158 160 160 161 163 165 167 169 176 181 185 186 187 188 191 195 256 K. SCHORBACH DIE URKUNDL. NACHRICHTEN ÜBER JOH. GUTENBERG. Seite Nr. XX Das Helmaspergerfche Notariatsinßrument aus dem Prozeß Fuß-Gutenberg. 6. Nov. 1455 [Taf. 16].196 Ueberlieferung der Urkunde.199 Inhaltsangabe . .201 Ergebniffe.204 Das Urtheil.209 Folgen des Prozentes.210 Nr. XXI Gutenberg als Zeuge bei einem notariellen Akt in Mainz. 21. Juni 1457 [Taf. 17] .211 Nr. XXII Vermerke in den Rechnungsbüchern von S. Thomas zu Straßburg 1457/58—1460/61 [Taf. 18. 19].213 Nr. XXIII Gutenberg vom S. Thomas-Stift in Rottweil verklagt. 10. April 1461 [Taf. 20] . . . 215 Nr. XXIV Aus den Rechnungsbüchern von S. Thomas in Straßburg 1461/62—1473/74 [Taf. 21] . 217 Nr. XXV Aufnahme Gutenbergs unter das Hofgeßnde des Erzbifchofs Adolf. 17. Jan. 1465 [Taf. 22] 220 N r. XXVI Einträge im Bruderfchaftsbuch des S. Victor-Stifts zu Mainz. Vermerk der Aufnahme Gutenbergs und feines Todes [Taf. 23].222 Nr. XXVII Revers des Dr. Humery vom 26. Febr. 1468 über die Verwendung des von Gutenberg hinter- laffenen Druckgeräths [Taf. 24].227 Ueberlieferung des Aktenßücks.227 Inhalt ..228 Ergebniffe.230 Zufammenfaffung. Zeitgenöflifche Zeugniffe für Gutenberg. Erfinderfabeln.233 Anmerkungen.237 Die mit * bezeichneten Nummern ßnd jüngeren Copien oder Zeugniffen, aus der Zeit nach 1500, entnommen. DIE MAINZER PSALTERIEN VON 1457, 1459, 1490, 1502, 1515 VND 1516 NACH IHRER HISTORISCH-LITURGISCHEN SEITE IESE von Mainz in Druck gegangenen Pfalterien 1 bildeten von jeher einen bevorzugten Gegenstand bibliographijcher Erörterung. Iß doch das Pfalterium von 1457 nicht allein der Zeit nach das erße Buch mit voller Druckfirma; es darf auch in technifcher Hinficht als eineLeißung erften Ranges bezeichnet werden. Wenn auch die Späteren Pfalterdrucke gegen die editio princeps in technifcher Vollendung zurückftehen, fo bleiben ße doch alle hochgefdiätjte Nummern der Bücherfammlungen. Die fprungweife Drucklegung 2 zweier zeitlich nahen Drucke von 1457 und 1459, dann eine Paufe von über dreißig Jahren u. f. w., muß fchon auffallen. Doch findet fich hierfür bei näherer Einficht des Inhalts volle Erklärung. Die fechs Pfalterien ftellen zwei getrennt zu haltende Gruppen dar, die Ausgaben von 1457, 1502 und 1515 bilden die eine, die von 1459, 1490 und 1516 die andere Gruppe; jene war für die Mainzer Kirche, diefe für den Benedictinerorden,bezw. für die Bursfelder Congregation beßimmt. Das Mainzer Brevier-Officium Stimmt zum römifchen breviarium, wie es jetst in Uebung iß. 3 Sowohl das römijche als das monaftifche Officium beginnt im Drucke mit Pfalm 1 Beatus vir, qui non abiit in concilio impiorum etc., das monaßifche legt diefen Anfang auf die feria fecunda (Montag), das andere aber auf die Dominica (Sonntag), fo daß man ohne Mühe fofort unterjcheiden kann, welches Officium man vor fich hat. Die anderen Unterfchiede mögen hier unberückßchtigt bleiben. Es fei hier kurz die Bezeichnung „Mainzer Pfalter“ und „Benedictiner-Pfalter“ angenommen. Zum Drucke eines Mainzer Pfalters lag in Anbetracht der großen Zahl kirchlicher Stellen der Erzdiözefe mit zahlreichem Clerus Anlaß genug vor. Was führte nun zu dem Drucke der anderen Pfalterien ? In die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts fällt die unter dem Namen der Bursfelder Reform bekannte Erneuerung des Benedictinerordens.' 1 Zu gleicher Zeit tritt die Gutenbergjche Kunft auf. Die Bursfelder Congregation verehrte in dem Mainzer Benedictinerkloßer St. Jakob monafterium s.Jacobi in monte fpecioso (jetjt Citadelle) eine zweite Pflanzßätte, von der aus mehrere andere Klößer in die Reform gezogen wurden. Mit dem Mainzer Convente ßand der zu Maria-Laach, zu Schönau im Einrich (Naflau), Johannisberg im Rheingau und St. Michael zu Bamberg in enger Verbindung. Gleich Anderen mochten auch die Patres auf dem Jakobsberge ßaunen beim Anblicke der erften Druckerzeugniffe, vor Allem des prächtigen Pfalteriums von 1457, was ja alles „geschrieben war ohne Feder!“ „Soeins Sollten wirfür den Orden haben,“ 5 mochte bei deßen Durchficht der Wunßh der rührigen Conventualen gelautet haben, und in der That, die Congregation entfchloß fich zum Drucke nicht bloß eines Pfalteriums, fondern zu einer ganzen Reiheliturgifcher Drucke für ihre Ordenszwecke, nämlich Martyrologium, Ordensregel, Ceremonienbuch, Ordinarius, 6 Brevier, Pfalter und Meßbuch. Was davon zuerß r'Jy v. 1 fo 33 258 FRANZ FALK in Drude ausging, war das Pfalterium von 1459, gedruckt zu Mainz mit folgender Schlußfchrift: Prefens pfalmorum codex: venußate capitalium decoratus, rubricationibusque fuffi- cienter dißinctus. adinuencione artificiofa imprimendi ac caracterizandi: absque vlla calami exaracione sic effigiatus, et ad laudem dei ac honorem fancti Jacobi 7 eß confummatus, Per Johannem fuß ciuem maguntinum. et Petrum Schoifherdegernßheym clericum. Anno domini millefimo cccc. lix. xxix. die. menfis Augußi. 8 Um ßcher zu gehen in der Annahme, daß die Pfalterausgabe von 1459 als erße Auflage und nicht als zweite der Ausgabe von 1457 zu betrachten fei, habe ich eine Brevierausgabe, welche ausgefprochenermaßen eine bursfeldißhe iß, zumVergleich herangezogen. Der Orden ließ, wie angedeutet, 1496 bei Peter Drach ein Brevier (in Octav) für den Handgebrauch herßellen, in welchem felbßredend das Pfalterium vorkommt. Die Stiftsbibliothek von St. Gallen beßtjt ein Exemplar diefes jeljt äußerß feiten gewordenen Benedictinerbreviers und fandte es zum Vergleich nach Mainz. 9 Die hier erfolgte Gegenüberßellung mitdem (der Stadtbibliothekgehörigen) Pfalterium von 1459 ließkeinen Zweifel übrig, daß das letjtere den Zwecken der Bursfelder diente, da beide im Texte übereinßimmen. Diefer Drachfche Brevierdruck iß [chon um feines ihm vorgedruckten Briefes des Sponheimer AbtesTrithemius vom l.Juli 1496 10 willen intereffant. Trithemius nämlich äußert darin feine Freude über die Erfindung der Druckkunß (noßri germani nuper apud magunciacum 11 repererunt), lobt vor allen den Peter Drach, qui ßngulari indußria preditus et multa et varia nobis veterum monimenta formauit, tadelt die von den Vätern der Congregation zu Köln in Druck gegebenen Bücher wegen ihrer Druckfehler illud quod antehac imprimendum colonie patres noßri de capitulo annali mandarunt, quam plenum fit mendis nemo noßrum ignorat; Drach werde eventuell maiora 12 pro congregationis noßre Bursfeld, honore et utilitate drucken. DieSchlußßhrift des Pfalteriums von 1459, verglichen mit der desPfalteriumsvon 1457, zeigt einen Unterßhied: „Gegenwärtiges Buch der Pfalmen ... ift vollendet worden 1457 durch Joh. Fuft, Bürger von Mainz zu Ehren Gottes, ad eufebiam Dei — 1459 durch Joh. Fuß, Bürger von Mainz, und Peter SchöfFer von Gernsheim, Clerik, zum Lobe Gottes und zu Ehren des heil. Jacobus, ad laudem Dei ac honorem f. Jacobi. Nunmehr erklärt ßch leicht der Zufatj, zu Ehren St.Jacobs: der Pfalter war beßimmt für die Bursfelder, als deren Repräfentant das St. Jacobskloßer galt. Hiermit ßeht in Verbindung eine eigene Ueberlieferung in der Bibliographie, 13 daß die Koßen des Druckes vom Kloßer St. Jacob wären beftritten worden, wenigftens zum Theil. Wir gehen nicht fehl in der Annahme, die Correctur habe in den Händen der Patres des Klofters gelegen, wo nachweislich Ende der 60er Jahre Pater Adrian 14 für SchöfFers Druckerei und Verlag die Correctur im weiteßen Sinne beforgte. Das Psalterium Peter Am letzten Tage des Monats Auguß 1490, alfo am 31ten, SrhnffprQ von 14QO erfchien eine zweite Auflage des Pfalters von 1459. Das Papierexemplar, welches die Trierer Stadtbibliothek laut Vermerk auf dem erften Blatte feit 1803 beßtjt, lag zum Vergleiche mit dem 1459er Exemplar und mit dem bursfelder Brevier von 1496 (Drach in Speyer) vor mir. Es genüge zu fagen, daß diefe drei Drucke inhaltlich ßch decken, ße gehören der genannten DIE MAINZER PSALTERIEN. 259 Congregation an. Die Schlufjßhrift zeigt eine Aenderung, da es nicht mehr fpeziell in honorem f. Jacob i heißt, fondern im Allgemeinen ad honorem (ancti Benedicti: Prefens pfalmorum codex venußate capitalium decoratus, rubricationibusque ac notis sufficienter dißinctus. adinuentione artificiofa imprimendi ac caracterizandi: absque vlla calami exaratione in nobili ciuitate Moguntina huius artis inuentrice elimatriceque prima Jic effigiatus et ad laudem dei ac honorem fancti Benedicti per Petrum (choffer de gernß- heym eß confummatus. Anno domini M.cccc.xc. vltima die Augufti . 15 Das Psalterium Johann Unlängß konnte ich das dem Buchgewerbemufeum in o <..«> ici« Leipzig gehörende Pfalterium von 1516 vergleichen, öcnotrers von lOIÖ. Schon der Titel: Psalterium ordinis S. Benedicti de Observantia Bursfeldeh gibt diefen Drude als ein Bursfeldjches Pfalterium an, was der Vergleich mit den vorausgehenden Editionen weiter bewies. 16 Diefer Drude beruht auf dem Befchluffe eines Ordenskapitels von 1516: Quia divina gratia favente multa monaßeria ... funt reformata, quare nonnulla funt, que carent pfalteriis; ideoque.. preßdentes diffinitoresque cum unanimi consensu omnium patrum commiferunt venerabili patri fancti Jacob i in Maguntia, quod faceret imprimi. Quod et fecit: unum in pergameno pro feptem florenis renenßbus, et in papiro pro femiduobus renens. Que habentur copiose in Maguntia pro Renenßbus et Suevis, in Erffordia pro Turingis, Saxonibus, Westvalis et Haffonibus. Volentes ergo comparare, poterunt se ad illa loca difponere cum pecuniis. Demnach follte für ein Exemplar auf Pergament ein Betrag von ßeben rhein. Gulden gegeben werden, für ein Papierexemplar anderthalb Gulden. Die rheinifchen und fchwäbifchen Klößer füllten ßch zu diefem Zwecke nach Mainz wenden, die thüringißhen u. f. w. nach Erfurt. 17 Das Psalterium Johann Werthvolle Ergänzungen bieten (chließlich drei Exemplare o , _ rr. . _ . des feit Madden faß als verfchollen betrachteten Pfalteriums Schoners von 1515. von 1515 zu Prag> München und V erfaiiies. Das Münchener Exemplar konnte zum Zwecke näherer Prüfung in liturgifcher Hinßcht in Mainz vorgelegt werden. Die Prüfung ergab Folgendes. Das Pfalterium von 1515 iß nicht fpeziell ein Mainzer Pfalterium und deckt ßch nicht durchaus mit jenem von 1457 und 1502, fondern ein Romanum, wie die unmittelbar vor Pfalm I ßehende Bemerkung auch fagt: pfalterium fecundum ufumromanum, wobei die Reihenfolge der Pfalmen genau mit jener in der Vulgata übereinßimmt. Diefes Pfalterium vereinigt die 150 Pfalmen, aber nur diefe, ohne Antiphonen, ohne Kapitel, Verßkel, Refponforien, Gefänge. Den Pfalmen folgen die Cantica für ßch, diefen die Hymni für ßch, letjtere unter dem Titel: Hym- narius. So konnte allerdings der Druck für andere Bisthümer (mit ihren Eigenthümlidi- keiten in Antiphonen etc.) Verwendung finden: „überall dienlich.“ Richtig bezeichnet der Titel den ganzen Inhalt: Pfalterium Dauiticum cantica et hymni vbique deferuiens 1515. Man kann diefe 1515er Ausgabe, weil nichtmonaßißher Natur, 19 immerhin den Ausgaben von 1457 und 1502 zuzählen. FRANZ FALK. 260 FRANZ FALK DIE MAINZER PSALTERIEN. Anmerklinaen Unter Pfalterium vergeht man a) die 150 Pfalmen Davids in der Reihenfolge, o wie ße in der Vulgata vorliegt; diefe Art Pfalter bleibt hier ganz außer Betracht, b) diefelben Pfalmen, aber vertheilt auf die Horen des Breviers und neben den Cantica, Lectionen, Antiphonen u. f. w. einen Theil des Breviers bildend. 2. Diefe fechs Ausgaben wurden als Chorbücher gedruckt, daher die großen fetten Typen, denn beim Chorgebete lagen ße auf den Pulten der Chorßühle, und mehrere Chorbeter fahen von ihren Stühlen aus in ein und dasfelbe Exemplar. Das Darmßädter Exemplar befchrieben von F. W. E. Roth im Neuen Anzeiger für Bibliographie von Peßholdt 1886 S. 257. 3. v. d. Linde, Quellenforfchungen zur Gefch. der Erfindung der Typographie. Das Breviarium Romanum. 1884 S. 6. 4. Eine gründliche Erörterung der ganzen Reformbewegung gibt foeben Dr. Linneborn (Münßer) in den Studien und Mittheilungen des Bened. Ordens 1899 Jahrg. 20 S. 266: Die Bursf. Congreg. als folche; S. 286 Beßimmungen über die Bücher der Congregation. 5. Noch im vorigen Jahrhundert befaß der Convent eine 1457er Edition. Schaab, Gefch. der Erfindung der Buchdr. I, 350. 6. Die St. Galler Incunabel 978 vereinigt Martyrol., regula, cerim. und ordinarius; Nr. 320 breviar. bursf. Spirae, Drach 1496. 7. Das J ließ, mit Unrecht, Würdtwein Bibliotheca Mog. p. 61 als Y. 8. Ueber ein wenig bekanntes Exemplar im Beßße des Grafen Wilh. v. Weßerholt-Gyfenberg auf Schloß Freyenthurm bei Klagenfurt in Kärnten vgl. Centralbl. IV, 321; es war ehemals „Carthuße Moguntinae 1656.“ Das Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek erwarb die Carthaufe 1655. Schaab S. 361. 9. Ich kenne bis jeßt nur das St. Gallener Exemplar. Roth, Gefch. und Bibliographie der Buchdruckereien zu Speier im 15. und 16. Jahrhundert, 1894 1. Hälfte, kennt diefen Drachfchen Druck nicht. 10. Der Incunabelncatalog von St. Gallen zu Nr. 320 ließ irrig mcccccxvj (1516) ßatt mccccxcvj (1496). Auf das Druckjahr 1496 weiß fchon das Briefdatum 1496. 11. apud foviel als: in Moguncia. 12. Drach druckte fpäter ein Miffale Bursfeldenfe. 13. Schaab, a. a. O. S. 359 Anm. 2; v. d. Linde S. 65. — Gercken, im dritten Bande feiner Reifen gibt an S. 53 Note 10 wie folgt: „Die Collegiatßifter in Maynz zu St. Alban und St. Victor beßßen ebenfalls die Ausgabe des Codicis Pfalmorum vom Jahre 1459 mit eben derfelben Schlußfchrift, nur mit der veränderten Formel des Stiftspatronen, mithin liefet man in dem Exemplar zu St. Alban: ad laudem Dei ac honorem S. Albani — und bey dem zu St.Victor: ad laudem Dei ac honorem S.Victoris, woraus man alfo klar ßeht, daß die erßen Buchdrucker die Schlußformeln nach vorkommenden Umßänden verändert haben.“ Diefe Angaben leiden an innerer Unwahrfcheinlichkeit. Die Stiftsherren von St. Victor bedurften nicht eines monaßifchen Pfalters; die von St. Alban (Ritterßift) wohl auch nicht, die Albaniter frißeten feit der Stiftszerßörung 1552 ein kümmerliches Stiftsleben. Weder Gercken noch fonß Jemand fah je diefe Pfal- terien. Mit Recht werden Gerckens Angaben ins Reich der Dichtung verwiefen. 14. Centralbl. 1899 S. 233: Falk, Der gelehrte Corrector Adrian, O. S. B., der Peter Schöfferfchen Druckerei zu Mainz. 15. Nähere Daten hierüber in Schaab, S. 536. 16. Befchreibung und Literatur in Roth, Die Mainzer Buchdruckerfamilie Schöffer während des 16. Jahrhunderts 1892 S. 36, 37. 17. Linneborn a. a. O. S. 291. Das Miffale wurde dem Nürnberger G. Stuchs in Auftrag gegeben 1497. 18. Das Prager Exemplar näher befchrieben in der Zeitfchrift für Bücherfreunde, 3. Jahrgang 1899 Dezemberheft S. 344; auf das Münchener lenkte Otto Hupp die Aufmerkfamkeit: Ein Miffale SpecialeVorläufer des Pfalteriums 1457, S. 21 Anm. 1; das Maddenfche Exemplar (Roth, Buchdruckerfamilie Schöffer S. 104) erwies ßch infolge Nachforfchung als identifch mit demVerfailler. Siehe auch die folgende drucktechnifche Unterfuchung Wallaus betr. die zweifarbigen Initialen der Fuß-Schöfferfchen Pfalterdrucke. 19. Pfalm. I Beatus vir fällt auf die Dominica; fer. 2 ad Matutinum : Dominus illuminatio mea (ps. 26). DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE von JOH. FUST und PETER SCHCEFFER IE unter der Bezeichnung „Ppalter“ bekannten koftbaren Drucke des „Mainzer Breviers“ vom Jahre 1457, Mainz, Fuß und Schöffer (2. Auflage 1502 Peter Schöffer, diein mehrfacher HinfichtgeänderteAusgabe von 1515johannSchöffer) Sowie des „Benedictinerbreviers“ von 1459 Fuft und Schöffer (2. Auflage 1490 Peter Schöffer, 3. Auflage 1516johann Schöffer) enthalten in den Ausgaben von 1457, 1459 und 1490 eine große Anzahl zweifarbig gedruckter Initialen. Abgesehen von dem eigentlichen Textdrude der Breviere, der durch Verwendung | einer in zwei Größen ausgeführten gothißhen Type von unübertroffener Schönheit auch in technißher Beziehung eine Schriftguß-Leißung erßen Ranges dar- ßellt, ßnd gerade die zweifarbigen Initialen zu allen Zeiten Gegenßand derBe- wunderung gewefen. Schon die Schlußßhrift der erßen Ausgabe, „des erßen typographißch gedruckten buchsderweltmitvollßändigerdatierung,“ Mainzam 14. Auguß 1457, hebt an erßer Stelle gewiß mit Recht hervor: „venußate capitalium decoratus,“ denn die mit hervorragend ßchön gezeichneten und eminent geßhickt geßchnittenen Ornamenten verfehenen, in zwei Farben gedruckten Initialen ßnd in künßlerißher wie technißher Beziehung eine großartige, der Zeit ihrer Entßehung weit vorgreifende Leißung. Die der Erfindungsgeßhichte der Buchdruckerkunß gewidmete Forßchung unfrer Tage ßhreibt bekanntlich die typographißcheVorbereitung des Pßalterdrucks von 1457 Gutenberg ßelbß zu und dies aus durchaus überzeugenden Gründen. Einen wesentlichen Theil diefer Vorbereitungen bildete, wie mir ßheint, dieHerßellung der zweifarbigen Initialen. Die eigenartige Einrichtung derfelben zum zweifarbigen Druck hat in den technißhen Untersuchungen, die in der umfangreichen Litteratur der Erfindung der Buchdrucker- kunß niedergelegt ßnd, eine Darßellung bisher nicht erfahren. Die nachfolgenden Ausführungen follen daher einer Aufklärung der Beßchaffenheit jener DruckStöcke gewidmet Sein, durch derenVerwendungdie prachtvollen Initialen derPSalterdrucke erzeugt wurden. Nicht minder wollen meine Untersuchungen den aus dieSer technißhen Einzelheit hervorleuchtenden Geiß eines großen Erfinders nachweißen und den Manen Gutenbergs an dießer Stelle gebührende Verehrung zollen! Bei der bisherigen mangelhaften Behandlung wird man nur gerechtfertigt finden, daß auf den beigefügten Tafeln (25 bis 30) Sämtliche Pßalter-Initialen zußammengeßellt und zum erßten Male vollzählig in wirklicher Größe, wenn auch unter Verzicht auf Farbe, ßo doch in urkundlich treuer phototypißher Wiedergabe veröffentlicht werden. Mit Rück- ßcht auf die technißhe Beweisführung wurden neben unverßehrten Initialabdrücken auch eine Anzahl Solcher Abdrücke wiedergegeben, die wichtige technißhe Merkmale aufweißen. 262 HEINRICH WALLAU I. Einrichtung der zerleg- Meine Unterfuchungen der Pfalterdrucke vom baren Druckstöcke der zwei- J ahre 1457 (Pergament-Exemplar der Hofbiblio- farbigen Psalter - Initialen thek in Darm P adt > 1459 (Pergament - Exemplar iarmgen rsauer inmaien. der Stadtbibliothek in Mainz) 1490 (Papier-Exemplar der Stadtbibliothek in Trier) 1502 (Pergament-Exemplar des Doms in Mainz und Papier-Exemplar der Hofbibliothek in Darmgadt) 1515 (Papier-Exemplare der Biblio- theque publique zu Verfailles (Seine et Oise) aus der Sammlung J. P. A. Madden und der Hof- und Staatsbibliothek zu München) 1516 (Papier-Exemplar des Buchgewerbe- mufeums in Leipzig, aus der Klemmfchen Sammlung) 1 haben ergeben, dag die in zwei Farben gedruckten Initialen von Stödten abgezogen find, die mit einer für zweifarbigen Druck befonders gefchaffenen Einrichtung vergehen waren. Diefe Vorrichtung erläutert die nebengehende (chematijche Zeichnung. Auf einem (chrifthohen Stock befinden geh die Ornamente der Initiale, nach Art des Holzfchnitts erhaben herausgefchnitten, fo dag ge, mit Farbe bedeckt, in der Buchdruckprefle abgedruckt werden können. Der Körper der Initiale, der eigentliche Buchgabe, ig in diefem Druckgock weggelaffen. An feiner Stelle befindet geh eine nutenartige Austiefung, die genau den Zügen des Buchgaben folgt. Entfprechend diefer „Ausgründung,“ die ich etwa 2—3 mm tief annehme, war ein befonderes Stüde hergerichtet, den Körper der Initiale dargellend. Diefe Initialplatte, auf der Zeichnung links angegeben, konnte in die Vertiefungen auf dem Verzierungsgock leicht eingelegt und herausgenommen werden. Um einen zweifarbigen Abdrude der Initiale zu erhalten, verfuhr man wie folgt. Nachdem die Initialplatte aus dem Ornamentgode entfernt, wurden die Ornamente z. B. mit rother, die Initiale jedoch mit blauer Farbe verfehen. Die Initialplatte wurde alsdann vorgehtig, namentlich ohne Berührung der eingefärbten Ornamente in die Rinnen des Ornamentgücks eingelegt. Es ig ohne Weiteres klar, dag ein derartig eingefärbter und zufammengefetjter Stock bei geeigneter Behandlung in der Prejfe einen genau paffenden zweifarbigen Abdrude der ganzen Initiale ergeben mußte. Daß das Drucken mit folchen zweifarbigen Initialgöcken unverhältnißmäßig mühfam oder (chwer- Fällig gewefen fei, kann ich im Hinblick auf das erzielte vortreffliche, auf anderm Wege ganz unerreichbare Refultat durchaus nicht finden. Man hatte zudem von einer Form der Pfalterdrucke, die 1457 und 1459 feitenweife gedruckt find, jeweilig gdier nur wenige Abdrücke herzugellen. Diefe aber mit größter Sicherheit in tadellofem Zugande aus der Preffe zu bringen, gebot vor Allem das werthvolle Druckmaterial, insbefondere das Pergament. Das [cheinbar umgändliche, in der Praxis und in gewandten Händen wahr- (cheinlich ganz leichte Einfärben der Initialgöcke konnte dagegen nicht in Betracht kommen. Offenbar war die Ungcherheit des Regigers beim mehrformigen Druck, wenn nicht aus- fchließlich, fo doch mitbegimmend für die Erfindung der hier bejehriebenen Einrichtung, DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 263 die mit Rückficht auf die obwaltenden Umßände thatfächlich eine fehr fachgemäße Ver- befferung des Druckverfahrens darßellt. Nicht unwefentlich fdieint mir ein weiterer Vortheil, den die neue Einrichtung bietet. Es ifl der leichte Wechfel der Farben der Initiale und Verzierungen. In Verbindung mit dem eigenartigen, fpäter zu befprechenden Drudeverfahren der Pfalterausgaben von 1457 und 1459 erleichterten nämlich die zum zweifarbigen Druck eingerichteten Initialftöcke die Anwendung der beßändig wechfelnden Farben, die den Drucken ebenfo zu hohem Schmuck gereichen, wie fie der technißhen Erklärung feither große Schwierigkeiten darboten. So finden fich 1457 in harmonifchem Wechfel blaue Initiale mit rother Verzierung und umgekehrt, auch mehrmals blaue Initialen mit Ornamenten in zartem violettrofa, fogar vereinzelt rothe Initiale mit violett- rofa Verzierung. Mit befonderer Aufmerkfamkeit wurde 1457 die zarte Lafurfarbe der Verzierungen behandelt; fie ift im Gegenfat} zu dem paßofen, oft übermäßig (tarken Aufträge auf der Initiale, meiß fehr leicht aufgetragen und wahrßheinlich unter ßarker Verdünnung der rothen und blauen Farbe befonders zubereitet. Es kann nicht zweifelhaft fein, daß der Drude der Initialen von zwei getrennten Stöcken ein weit ungünßigeres Verfahren gewefen wäre. M an wird nicht erwarten, daß die hier erklärte Druckvorrichtung an den Stöcken der Pfalter-Initialen durch einen urkundlichen Beweis im üblichen Sinne feßgelegt werde. Kein Bericht, nicht ein dahin deutendes Wort, wenn man von dem Lobfpruche der Schlußßhriften von 1457, 1459, 1490 und 1502 abfieht, noch weniger der Druckßock einer Initiale iß bis heute bekannt geworden. Als einzige, glücklicherweife aber reichliche Quelle, aus der die Beweisführung fchöpfen kann, find daher die in vielen Hundert wohlerhaltenen Exemplaren vorhandenen Abdrücke der zweifarbigen Initialen felbß anzu- fehen. Die kritifche Beurtheilung der an diefen Abdrücken befindlichen technifchen Kennzeichen bleibt fomit der einzig mögliche Weg der Beweisführung, als deren Aufgabe im Einzelnen die Nachweife zu bezeichnen find: 1. daß die beiden Farben der Initialen nicht von zwei getrennten Stöcken, fondern gleichzeitig d. h. in Einem Druckvorgang abgedruckt wurden ; 2. daß die Einfärbung der beiden Farben nicht auf einem und demfelben Stock ßatt- gefunden haben kann, daß diefer Druckßock vielmehr aus zwei trennbaren Theilen beßanden hat, und 3. daß der Körper der Initiale eine dünne, in der Form des Buchßaben ausgeßhnittene Platte war. D er gleichzeitige Druck von Initiale und Verzierungen kann nicht Beweife für gieichzeiti- zweifelhaft fein. Als technißher Hauptbeweis muß das nie ver- s en Drude der Initiale fagende Regißer, auf das oft hingewiefen wurde, angefehen werden. und der Verzierun s- Mit Recht hat man die ganz ungewöhnliche Empfindlichkeit des Paffers hervorgehoben, eine Schwierigkeit, zu deren Bewältigung im zweiformigen Druck fich auch moderne Drucktechnik nicht immer gewachfen erweiß. So zeigen alle Initialproben meiner Exemplare von Wetter, Falkenßein, deVinne, Faulmann und Martineau mangelhaftes Regißer. Wohl mag, wie bei Falkenßein an dem C 2. Größe, der Schnitt der Holzßöcke mit Schuld tragen; allein auch die beßgelungenen modernen Nachbildungen der Initialen, wie 264 HEINRICH WALLAU bei Waldow, Buchdruckerkunß I, S. 22 (ein Wiederabdrude des Falkenßeinjchen Nach- fchnitts) oder bei Reichsdruckerei, Druckjchriften Tafel 41, 61 (in meinem Exempl. O u. P) und Monumenta Tafel 73 (Initiale J) können ßch in dem wichtigen Punkte des Regißers kaum mit den Originalen meflen. Unter den vielen Hundert von mir geprüften Abdrücken der Pfalter-Initialen aber ift nicht ein einziger mit ßhwankendem Regißer nachweisbar. Die ganz geringen, auf Bruchtheile eines typographijehen Punktes zu jehätjen- den Unterfchiede, die der kleine Zwifchenraum zwifchen Initiale und Ornament hie und da erkennen läßt, dürfen nicht als Regißerjchwankungen angefprochen werden, denn ße rühren in der Regel von übermäßig ßark aufgetragener Farbe her, die über den Rand der Initiale quillt und fo den Zwifchenraum einmal mehr, einmal weniger verändert. Audi der ganz geringe Spielraum, den die, nach meiner Annahme, lofe eingelegte Initialplatte haben muß, kann hier von Einfluß fein. Diefe Urfache glaube ich z. B. Pf. 1459, Bl. 2 a und 6 a an Initiale U zu erkennen. Noch weniger können durch Verlegung ent- ßandene, wirkliche Veränderungen einzelner Druckßöcke, die fpäter zu befprechen fein werden, herangezogen werden. Vereinzelt kommt vor, daß die Farbe der Initiale den bezeichnten Zwifchenraum vollßändig ausfüllt, ja noch 1—2 mm breit auf dem Ornament aufliegt, wie z. B. Pf. 1457 Q 57b E 136a; Pf.1459 S 130b Tafel 30; auch 1459 E40a des Mainzer Exempl. Taf.28 zeigt im obern Innenfeld links einen dicken, aus dem Zwifchenraum ausgehobenen Farberand. Diefe Erfcheinung beweiß wohl unzweifelhaft den gleichzeitigen Abdruck der beiden Farben, nicht aber die Einfärbung derfelben auf zwei getrennten Platten. Weitere Beweife für den gleichzeitigen Druck der beiden Farben finde ich in fchief- ftehenden Abdrücken der Initialen, in Blind- und Abfchmu^drucken derfelben. Ich erwähne einige Beifpiele, die einen ßchern Schluß geftatten. Pf. 1457: Q 26 a. Pf. 1459: D 97a E 37b U 121a. Pf. 1490: C 108a, 149a D 86a oben I 116b M 118b Q 208a U 2b, 156a. Die Möglichkeit, auf gefeuchtetem Pergament oder Papier, Abdrücke mit derart tadellofem Regißer durch zweimaligen Druck, bei dem alfo beide Stöcke oder die Punktiervorrichtung fchief ßehen mußten, auszuführen, kann als ausgefchloffen gelten. Zur Beurtheilung der Unßcherheit des zweiformigen Drucks mögen vergleichsweife die Stellen erwähnt fein, wo wirklich zweimaliger Druck erforderlich war, z. B. der nachträgliche Eindruck einer Initiale in den offen gelaffenen Raum. Diefe Einzeldrucke von Initialen zeigen, außer anderen Kennzeichen, faß alle kleine Schwankungen der Stellung und bekunden deutlich die, offenbar durch ungleichmäßige Ausdehnung des gefeuchteten PergamentsgefteigerteSchwierigkeit desRegißerhaltens. Siehe z.B.1459 CllOaTaf.27, M 136 a Taf. 29, S 130b Taf. 30. So bedeutungslos die Pafferfchwankungen hier für das gute Ausfehen meiß find, fo würden ße, auf die beiden Farben der Initialen angewendet, zweifellos höchß auffallende, entßellte und unbrauchbare Abdrücke ergeben. Um fo ßcherer aber darf mit Rückßcht auf die vorhandenen, nach Taufenden zählenden ohne Ausnahme in beßem Regißer ßehenden Initialabdrücke angenommen werden, daß ße nicht durch zweiformigen Druck entßanden ßnd, wenn auch das ausnahmsweife Gelingen eines oder des andern Abdrucks vermittels diefes Verfahrens theoretißh nicht in Abrede geftellt werden foll. 2 Die folgenden Blinddrücke ßnd beim nachträglichen Eindruck der zweifarbigen Initiale durch fehr ßarken, vielleicht viele Secunden lang wirkenden Druck auf dem umgefalzten DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 265 Blatt des Bogens entganden. Pf. 1459 Blatt 102 b oben bietet in dem Blinddrude des N von 109b Ornament und Initiale in begem Regiger, genau wie der Abdruck felbft, — bei zweimaligem Drude eine technifche Unmöglichkeit! Diefelbe Erfdieinung zeigen die Blinddrudee Pf. 1459 B 112b und U 126a. Unzweifelhafte Belege dafür, dag Initiale und Ornament mitteig Eines Drudevorgangs abgedrudet wurden, find auch die in Pf. 1490 nicht feltenen, abgeghmutjten Stellen. Zwei- formiger Drude der Initiale veranlagt mit Sicherheit eine, wenn auch nur geringe Veränderung der Lage der aufeinanderliegenden Blätter durch Eintrodenen oder Verfchieben. Der Abfchmut} mügte daher in Stärke und Regiger, fchon des zeitlichen Abgandes der Drucke wegen, ganz anders erjeheinen, wie Pf. 1490 A 21b D 20a R 156b und in anderen Fällen, befonders auch Blatt 115b. Dag hier Initiale und Ornament des B115a gleichzeitig auf dem noch nicht getrockneten Dunkelblau des F118a abgezogen haben, ig ohne weiteres klar. Sehr bezeichnend find auch die folgenden dupplierten d. h. „gefchmitjten“ Initialdrucke in Pf. 1490. Die auf Tafel 26 wiedergegebene Initiale A Bl. 195a zeigt deutlich wie Initialplatte und Ornament gleichmägig rechts gefchmitjt haben, vielleicht infolge einer Papierbeule oder doppelten „Zugs.“ Ebenfo ig merkwürdig der dupplierte Abdruck U Bl. 155a. Die Initialplatte zeigt fehr begimmt den zweimaligen Einfatj, einmal oben ftark, unten (chwach, dann umgekehrt: oben (chwach, unten gark. Genau ebenfo verhält geh die Verzierung, nur ig ge beim obern fchwachen Drude faft ganz ausgeblieben. Der Tiegel der Preffe hat offenbar bei beiden Abzügen „gekippt,“ weil die Stü^gege nicht richtig beigefchloffen waren oder ganz fehlten. Es geht fomit einwandfrei feg, dag die zweifarbigen Pfalter-Initialen durchweg in fehr genau paffendem Regiger ergheinen und dag diefe technifch merkwürdige Leigung nur durch gleichzeitigen Abdruck der beiden Farben der Initiale und des Ornaments möglich geworden ift. Was nun das Einfärben einerDruckplatte mitzwei oder mehrFarben Einfärbung einer un- betrifft, fo bietet dies dem geübten Drucker, fei er Kupfer-, Buch- theilbaren Druckplatte oder Steindrucker, unter gewiffen Vorausfetjungen keine erheblichen mit mehreren Farben - Schwierigkeiten. Der auf jeder kleinen Hand- oder Tiegeldruckprefle wie auf grogen Buch- oder Steindruckmafchinen leicht ausführbare „Irisdruck“ ig allbekannt. Er fpielt in der gefamten Farbendrucktechnik unfrer Tage von der kleinen Accidenzarbeit bis zum Riefenplakat eine nicht unbedeutende Rolle. Auch die farbigen Kupferdrucke alter und neuer Zeit, die Farbenheliogravüre und die durch manche unvergleichlich künftlerighe Wirkungen ausgezeichneten farbigen Holzjchnitte Chinas und Japans gehören in tech- nifcher Beziehung hierher. Die letztgenannten Kungdrucke fetten geh freilich oft aus einer grögern Anzahl übereinandergedruckter, mehrfarbig eingefärbter und abgetönter Platten zufammen. Ueberall begeht die Aufgabe des Druckers darin, auf Einer Druckplatte mehrere Farben durch mechanifche Vorrichtungen , 3 aus freier Hand, mittels Schablonen u. a. m. aufzutragen, auch zu einer beabgehtigten Wirkung zu vertheilen und dann durch einmaligen Druck auf Papier u. a. zu übertragen, alfo abzudrucken. So bewundernswerte Leiftungen auf diefem Wege erreichbar, fo unendlich vielfeitig geh diefe Technik, namentlich künftlerighen Zwecken dienlich erweift, fo findet ge doch in einem Falle eine unüberwindbare Begrenzung. Ihr eigentliches Gebiet in der Typographie ig das Nebeneinander breiter Farbenflächen, nicht das Umeinander. Sie wird alfo dann ganz 266 HEINRICH WALLAU verfagen, wenn die zu färbenden Flächen der Druckftöcke in kleinen Abmeßungen nahe aneinanderrücken und zugleich (ich gegenfeitig umfaßen. Eben diefen Fall findet man bei den zweifarbigen Pfalter-Initialen vor. Er ift noch erfchwert durch den Umftand, daß die Farbe eines Theiles der zu färbenden Flächen, nicht etwa in [ch wachem Ton, fondern in tiefer, fatteßer Farbe dick aufgetragen worden ift. Die Initiale erfcheint in Dunkelblau oder Roth von größter Kraft, das Ornament in verdünntem Roth oder hellblau oder violettrofa. Die verfchiedenfarbigen Stellen nähern fleh, der Form der Initiale folgend, auf 1 typographijehen Punkt, etwa ein Drittel mm; diefer Abßand bleibt ganz ohne Farbe und trennt wie eine weiße. Linie die beiden Farben. (Vergl. die Abbildungen Taf. 25 bis 30.) Man wird ohne Weiteres einräumen, daß die Einfärbung folcher Initialplatten, fofern fie aus Einem Stück beßehen, als äußerß umßändliche Arbeit bezeichnet werden muß. Ich erachte diefelbe für praktißh unausführbar; insbefondere find die Abdrücke unferer zweifarbigen Initialen auf diefe Art ßcher nicht eingefärbt worden. Die Begründung diefer Behauptungen ergiebt ßch vielleicht am einfachßen, wenn man den Vorgang der Einfärbung einer Initiale, wie er ßch in Wirklichkeit abfpielen müßte, näher erwägt. Ich nehme alfo an, eine Initiale (z. B. D) der 3. Größe, von der faß auf jeder Seite der Pfalterdrucke ein oder mehrere Abdrücke Vorkommen, foll in zwei Farben, der Körper der Initiale dunkelblau, die Verzierungen hellroth, eingefärbt werden. Der gereinigte Druckßock würde vor der Einfärbung der Initiale zur Erleichterung des Verfahrens vielleicht mit einer derart ausgefchnittenen Pergament-Maske bedeckt, daß alle Verzierungen zugedeckt erjeheinen, das innere Feld des D ift bei der Maske durch ßhmale Stege, die natürlich über die Initiale gehen müßen, mit dem äußern verbunden. Die dicke Farbe wird nun mit einem kleinen Druckerballen vorßehtig und ganz gleichmäßig aufgetupft, die Schablone entfernt, die von den Stegen bedeckt gewefenen Stellen mit einem fpitjen Stäbchen und etwas Farbe nachgebeßert. Der Körper des D wäre hiernach blau eingefärbt. Jetjt foll das Roth der Ornamente aufgetragen werden. Die Verwendung einer Schablone, die die Initiale zu bedecken hätte, iß ausgeßhloßen, weil die (chon aufgetragene blaue Farbe nicht mehr berührt werden darf. Der Auftrag der rothen Farbe auf die Verzierungen muß alfo aus freier Hand gefchehen. Eine gewiffe Schwierigkeit bietet die Wahl eines geeigneten Inftrumentes. Der Pinfel ift fo gut wie ausgefdhloßen, da er zum gleichmäßigen Auftrag öder zur Vertheilung der fetten Buchdruckfarbe, wenn man ße auch fehr verdünnt annimrat, ganz ungeeignet iß. Selbß der harte, kurze Borßen- pinfel wird immer zu große und ganz ungleiche Farbemengen aufbringen, deren Vertheilung dann nicht mehr möglich iß. Die Aufgabe ift aber, relativ wenig Farbe ganz gleichmäßig aufzutragen. Es bleibt daher als Werkzeug für den Auftrag des Roth, außer Handballen und Fingerfpitje, vielleicht ein dem Modellierholz ähnliches, mit dünnem weichem Leder überzogenes Stäbchen denkbar, mit dem dann die Verzierungen, Stückchen um Stückchen, genau bis an den Rand der Initiale zu betupfen wären. Ein in der That äußerß mühfames und im Refultat ßcher recht minderwerthiges Verfahren! Nimmt man die Einfärbung etwa in umgekehrter Folge an, zuerß die rothen Ornamente und dann die blaue Initiale, fo würde die Arbeit kaum einfacher. Welcher Fachmann, der ßch mit Buchdruck auf Pergament und ßarkem Handpapier beßhäftigt hat, möchte auch nur die Wahrfcheinlichkeit einräumen, daß die uns in den Pf. 1457 und 1459 erhaltenen Initialen, DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 267 (ganz befonders mit Rückficht auf den ungemein kräftigen und meiß fehr gleichmäßig gedeckten Farbeauftrag des tiefen Blau und prachtvollen Zinnoberroth des Initial-Körpers) daß diefe Initialen nicht mit dem breiten, elaßijchen und glatt befpannten Ballen, fondern mit fchmalen Stäbchen, die eine folche Farbevertheilung ganz unmöglich machen, von Pinfelbearbeitung ganz zu [chweigen, eingefärbt worden feien? Ich verweife insbefondere auf die bei jeder Initiale vorkommenden dünnen Stellen des Buchftabenkörpers, die Apices und Verbindungslinien von der Breite kaum eines Millimeters, deren gleichmäßige und kräftige Einfärbung zwißhen den zu beiden Seiten ganz dichtanßehenden Ornamenten ich in der Praxis für unmöglich halte. Wäre diefe Einfärbungsart an unferen zweifarbigen Initialen wirklich angewendet worden, fo hätte fie zweifellos zahlreiche unverkennbare Spuren hinterlaffen . 4 Es ergiebt fich aus vorßehenden Erwägungen und der damit zufammenhängenden technifchen Prüfung der Abdrücke der fichere Schluß, daß einmal die beiden Farben der Initialdrucke gleichzeitig abgezogen, fodann aber daß fie auf getrennten Druckftöcken aufgetragen fein müffen, mit anderen Worten, daß die Initialßöcke felbß nicht aus Einem Stück, fondern aus zwei zerlegbaren Theilen beftanden haben. Es iß das Verdienft des englißhen Artillerie-Generals Sir Getheiite, zufammenfe^bare William Congreve (1772, 1828) diefen Zufammenhang zuerß Dr . u . ck ^ töcice derzweifarbi g en richtig erkannt zu haben . 5 Congreve hat mit dem nach ihm be- Initialen - Con g revedruck - nannten Druckverfahren (nämlich: zwei und mehr fehr genau ineinander paffende, getrennt eingefärbte, dann zufammengefeijte Farbenplatten durch einmaligen Drude abzuziehen) in der That das beim Drude der zweifarbigen Pfalter-Initialen angewendete Verfahren, von einer unwefentlichen Aenderung der Anordnung abgefehen, wieder ein geführt. Schwer begreiflich bleibt demgegenüber die Thatfache, daß im Kreife der Fachleute, der Bibliographen und'Bücherkenner die längft vorhergegangene, faß handgreiflich einfache Vorrichtung der Pfalter-Initialen nicht verftanden wurde. Giebt doch der Congrevedruck felbß die deutlichften Hinweife. Seine Anordnung läßt nämlich kaum einen Zweifel zu, daß Congreve die Druckvorrichtungen der zweifarbigen Initialen genau fo auffaßte, wie hier dargeßellt. Freilich gehen die meiften Erklärungsverfuche, fofern ße die Con- greveßhe Erfindung in Betracht ziehen, dann aber die „ineinanderjehiebbaren Holz- ßöcke“ meift und mit Recht als unmöglich verwerfen, von irriger Beurtheilung des Congrevedrucks felbß aus. Das Eigenthümliche diefes, natürlich nur für Metallßhnitt berechneten Verfahrens beruht eben nicht auf ausgehöhlten, ineinanderfchiebbaren Druck - ßöcken, derart, daß jede Farbenplatte einen befonderen Block bildet, fondern darin, daß auf einen feßen, d. h. nicht durchbohrten oder fonft getheilten Block eine lofe, wenige Millimeter dicke Platte (aus Schriftmetall, Mefßng o. a.) aufgelegt wird. Diefe Platte enthält an den Stellen Durchbrechungen, an denen auf dem Block Erhöhungen von gleicher Dicke der Platte ßch befinden. Die Erhöhungen des Blocks find in die Durchbrechungen der Platte in jeder Beziehung genau eingepaßt; ße dienen, ebenfo wie die lofe Platte, zur Aufnahme der zu druckenden Zeichnungen, Schrift u. a., Iß die Platte alfo aufgelegt, dann befinden ßch die Oberflächen der feßen Blockerhöhungen und der lofen Platte in Einer Ebene. Werden die beiden Theile auseinander genommen, einzeln mit verfchiedenen Farben verfehen und wieder zufammengefügt, fo iß der mehrfarbige Druck durch einmaligen Abzug möglich. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß der einfarbige Abdruck 268 HEINRICH WALLAU eines Congreve-Druckftocks, wie auch einer Pfalter-Initiale, dadurch zu Stande kommt, dag die bewegliche Platte bei der Einfärbung nicht fortgenommen wird, diefe mithin den ganzen, zufammengefetjten Druckßock ebenmäßig trifft. Vgl. die bei Falkenftein, a. a. O. S. 370 und Meyer, Gutenberg-Album S. XXIII gegebenen Tafeln in Congreve-Druck, fowie die einfarbig abgedruckten Initialen in Pf. 1459 Bl. 107 aj (blau); Pf. 1490 Bl. 94a B (roth); Pf. 1515 20a, 27b, 66a D, 45b E (roth); Pf. 1516 1 a das große B, ebenfalls roth. 6 Grundfätjlich genau die gleiche Einrichtung zeigen unfere Initialen, mit dem'einen Unterfchiede, daß die abnehmbare Platte nicht, wie bei Congreves Anordnung einzelne Stellen des feften Blödes umfaßt, fondern als Körper der Initiale in den feßen Blöde eingelegt erfcheint, eine mitRückficht auf künftlerißhe Wirkungen in der That vollkommenere Löfung, wie die Congrevefche Nachbildung. Nur hierdurch wurde nämlich die Ausführung der reizvollen Füllornamente innerhalb der Initialen möglich, die durch Congreves im übrigen entfehieden praktifchere Konßruction nicht wiedergegeben werden könnten. Selbß Schmidt (vgl. Unterfuch. S. 170), deffen nach meiner Auffaffung durchaus muftergiltige technifche Unterteilungen noch eingehend gewürdigt werden müffen, konnte den Zu- fammenhang d. h. die technifche Uebereinßimmung mit dem Congrevedruck aus dem erwähnten Grunde nicht ermitteln, 7 fo richtig und fcharfßnnig im Uebrigen feine Be- urtheilung der „ineinandergefchobenen Holzßöcke,“ von denen z. B. für E, I, M, S je 4 einzelne Stückchen erforderlich gewefen wären, fich erweift. Hierzu fei nebenbei noch bemerkt, daß die Abdrücke der Initialen eine folche mofaikartige Zufammenfetjung des Stocks ganz unzweifelhaft erkennen laffen müßten. Ich erinnere nur an die Ungleichheiten derjuftierung, das Geftürztßehen, verfchiedenartige Einfärbung der einzelnen Theileu.a., alles Dinge von denen an den Originalabdrücken nicht die geringfte Spur zu finden iß. Schmidts Beifpiele der Uebertragung von Farbe des Buchftaben auf dieVerzierungen finden durch die am Rande der Initialplatte faß immer überhängende Farbe und den heikein Vorgang des Einlegens der Initiale in den Verzierungsblock ganz natürliche Erklärung, initiale eine dünne Platte; Für die Zerlegbarkeit des Druckftocks, wie auch für die Anhäufige Brüche derfeiben. fchauung, daß die in eine entfprechende Vertiefung des Blocks Sonderabdrücke der initial- einlegbare, in der Form des Initialbuchftaben ausgefchnittene platten und derVerzierungen. pi atte nur we nige Millimeter dick gewefen fein kann, fprechen die nachßehenden Merkmale an den Abdrücken. Zunächft die Bruchftellen im Initialkörper. Sie widerlegen vor Allem die Annahme eines einzigen, feften Stocks. Verlegungen, die ßch im Abdruck fo deutlich als Trennung der Oberfläche darftellen und die in allen Fällen nur den Initialkörper, nicht aber die dicht daran ftehenden Verzierungen durchbrechen, laffen ßch am feßen Block kaum genügend oder gar nicht, an der lofen Initialplatte aber fehr einfach erklären. Vergl. Taf. 27 B 1459, 117 b. 1490,94 a. Taf. 28 D 1459, 24a. 1490, 153a I 1490, 7b, 55b u. 207a. Taf. 29 M 1459 und 1490 alle wiedergegebenen Abdrücke. Taf. 30 R 1459, 119b. Wie diefe und viele andere Abdrücke erkennen laffen, war die Vorrichtung mit der eingelegten Platte derart getroffen, daß die Initiale felbft faß immer ein wenig ßärker einfetjte, wie die ße umgebenden Verzierungen. Mit Rückßcht auf gutes Decken der breiten Flächen gewiß eine fachgemäße Zurichtung, wenn auch wahrfcheinlich wird, daß gerade der auf die Initiale wirkende ßarke Druck allerlei Uebelftände im Gefolge hatte. Man beachte die fehr engen Rinnen, in denen die Initialplatte liegt; ße mußten fehr DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 269 forgfältig mit dem Stichel herausgeßochen werden, eine, nach fachmännifcher Anficht, recht (chwierige Arbeit. Nimmt man felbß an, dag diefe Arbeit z. B. durch Ausfagen aus einer Metallplatte erleichtert worden fei , 8 fo mug doch als wahrßheinlich gelten, dag die Furche kleine Ungleichheiten in Weite undTiefe aufwies. Hierdurch mugte aber, auch unter Annahme der Möglichkeit, durch Unterlegungen in der Furche nachzuhelfen, bei dem augerordentlich engen Anfchlug Veranlagung zum Feftklemmen und Zerbrechen der ßark gepregten Initialplatte gegeben fein. Die häufigen Brüche der dünnen Stellen der Initialkörper finden fo ihre Erklärung. Sehr beachtenswerthe Hinweife enthalten auch der an folchen Bruchftellen erkennbare Zwifchenraum und der Höhenunterfchied der Initial-Stücke. Man verwendete offenbar die zerbrochene Initialplatte in zwei Stücken, die, in der Rinne aneinandergelegt, einen genügenden Abdruck ergaben. Sehr bezeichnend iß hierfür das Vorkommen des M mit lofe angelegter Hafta 1457 Darmß. Bl. 30 b. Die abgebrochene rechte Hafta druckt etwas ftärker und iß ein wenig nach oben verfchoben, ganz ähnlich wie im Berliner Exemplar Bl. 151b Taf. 29. Auf Bl. 47b 55a 61b u. 62a, Darmß. Pf., iß eine Ausbefferung erkennbar, die Abbruchftellen oben und unten drucken glatt ab, die beiden Theile find offenbar wieder feft verbunden. Von Bl. 90b an (auch im Berliner Exemplar) werden jedoch die früheren Bruchftellen wieder bemerkbar. Wahrßheinlich ift die Hafta abgebrochen und liegt lofe neben dem andern Theil der Initiale. In der That wird ße Bl. 145 b, Berlin, ganz fortgelaffen, erßheint aber Bl. 151b, Berlin, mit deutlichen Bruchftellen wieder, f. Taf. 29. Vor dem Druck von 1459 hat eine erneute Ausbefferung ftattgefunden. Während diefe die beiden Auflagen von 1459 und 1490 voll- ftändig ausdauert, erweift ßch in Pf. 1459 die linke Hafta bald als zu fchwach. Sie iß 1459 Bl. 109 a abgebrochen und kommt bis zum Schluffe von 1459, ganz ähnlich wie 1457 die rechte, vermuthlich nur lofe anliegend, zum Abdruck. Beim Druck von 1490 fcheint ße nicht mehr vorhanden zu fein; ße fehlt bei allen Abdrücken f. Taf. 29. 9 Bei B 1459, 117 b druckt an der obern Bruchftelle das linke Bruchftück ftärker, bei der gleichen Initiale 1490, 94 a das rechte, vergl. Taf. 27. Die fehr zerbrechlichen und oft ausgebefferten Apices von A und I werden, ebenfo wie die fehr bezeichnenden Verletzungen der Initiale D, in anderem Zufammenhang befprochen werden. Hier fei nur darauf hingewiefen, daß ße die fchwache Konftruktion ebenfo wie die Beweglichkeit der Initialplatte in ausgezeichneter Weife darthun. Siehe die Abbildungen Taf. 28. Von befonderem Intereffe für unfere Darlegungen ift ferner dieThatfache, daß bei der Ausgabe von 1502 faß alle 1457, 1459 und 1490vorkommenden Initialkörper der 3. Größe ohne den Verzierungsftock abgedruckt find. Die Initialplatten wurden zu diefem Zwecke auf „Schrifthöhe“ gebracht, alfo auf entfprechendem Fuß befeßigt, vielleicht auch angelöthet. Es find ABC (die Initiale von 1457/59, nichtvon 1490) DEI und langesJLNOPQRST U, mit Ausnahme von C 1490 FG der 3., C DE und S der 2. und B der 1. Größe, fomit alle überhaupt vorhandene. An Stelle des (chon 1457 zerbrochenen M, deffen linke Haßa vor dem Drucke von 1490, wie es fcheint, verloren war, trat ein Neufchnitt, f. Taf. 29, der jedoch die bei dem neuen C von 1490 thätige geßhickte Hand vermiffen läßt. Die Mängel in Form und Schnitt erweifen die minderwerthige Arbeit. 10 Eine werthvolle Stütze diefer Ausführungen bildet auch der in Pf. 1515 vorkommende Abdruck der neuen C-Initiale von 1490, vergl. Taf. 27. Hier find die Ornamente allein, ohne die zugehörige Initialplatte abgedruckt. 11 270 - HEINRICH WALLAU Durch faifch aufgelegte Eine überrafchende Aufklärung über die 1459 vorgekommene Ver- initiaipiatten wurden j e ^ un g eines Verzierungsblocks bringen die in Pf. 1502 befindlichen Ornamente verletzt. Abdrücke der Unterfeite der Initialplatte C (die Platte iß umgewendet, denn der eingerollte Apex befindet fich jeljt unten). Pf. 1502, Darmßadt, Bl. 36 a (f. die Abbild, auf Taf. 27) 64a 71b 81b 128a 135 b 139a. Die richtige Oberfeite, kenntlich an dem oben flehenden gerollten Apex, iß Bl. 90b 92b 94b (Taf. 27), 102b 114a zum Abdruck gelangt. Erhebt fchon diefe, wie es fcheint, während des Drucks vorgenommene, willkürliche Umwendung der Initiale, deren Be- fchaffenheit als flache, auf beiden Seiten ebene Platte faß über jeden Zweifel, fo erfährt meine Behauptung durch die Zufammenßellung folgender Thatfachen eine neue Betätigung. Eben die 1502 abgedruckte Unterfeite der Initialplatte hat nämlich auch die Pf. 1459 Bl. 110a bemerkbaren Verlegungen der Verzierungen der Initiale C ver- urfacht. Die Platte lag, ßatt in der Rinne, nebenan, als der Druck erfolgte und die Verzierungen niedergedrückt wurden. Deren Zußand ergiebt der fpätere Abdruck, f. Taf. 27 C 1459 Bl. 110a. Das Pfalter-Exemplar in Gotha bietet auf Bl. 110a die Initiale C mit den gleichen ftarken Verlegungen wie das in Mainz. 12 Die nebenßehende Figur zeigt die Verletzungen von 1459 in den O / 3 Umriß des Abdrucks der Unterfeite von 1502, Bl. 128a, eingetragen & und fchwarz ausgefüllt. Oben rechts, mit * bezeichnet, hat der Apex der Platte nicht in ganzer Breite die Verzierung zerdrückt, doch iß der fcharfe Eindruck der Kante deutlich. Offenbar kippte die Initialplatte während des Niederdrucks in die Rinne. Die an dem oben erwähnten photographißhen Abdruck der Initiale C 1502, Bl. 36 a Taf. 27, erkennbare fcharfe Einkerbung am innern Bogen der linken Haßa fcheint mit dem hier befprochenen Vorfälle zufammenzuhängen. Die genaue Uebereinftimmung der beiden, auf fehr verfchiedene Art gewonnenen Abdrücke der Unterfeite der C-Platte ift ganz unzweifelhaft. Der Vorgang der Verletzung felbft, der ßcher beim Drucken in der Preffe durch eine Unachtfamkeit herbeigeführt wurde, macht außerdem die geringe Dicke der Platte wahrfcheinlich. Denn nur ein ganz niedriges Plättchen, konnte, wenn es neben, ßatt in der Rinne des Verzierungsblocks lag, unbemerkt unter den Preßtiegel kommen. Eine nur wenig dickere, z. B. 5 Millimeter hohe Form dürfte ein folches Verfehen faß unmöglich machen, abgefehen davon, daß ihre Anfertigung, namentlich der Vertiefung der Rinnen wegen, unverhältnißmäßig erfchwert gewefen wäre. Den Vortheil größerer Haltbarkeit hätte ße freilich für ßch gehabt. Jedenfalls dürfte ßch zur Erzielung guter Abdrücke und fonftiger leichter Handhabung eine Dicke der Initialplatte von 2—3 mm als vollkommen geeignet erwiefen haben. Ein ähnliches Vorkommniß, wie diefe unrichtig aufgelegte Initialplatte, wird 1490 die Verletzungen der Initiale D verurfacht haben. Diefer Fall bietet infofern Intereffe, als er zugleich eine auffallende Verbreiterung der Initialplatte erklärt. Siehe hierzu die Abbildungen Taf. 28. D 1490 2a zeigt die Initiale unverletzt; nach etwa 30maligem, unbefchädigtem Vorkommen, hat diefelbe plötzlich auf Bl. 53 a das Ausfehen der Abbildung 72a. Die Befchädigungen derVerzierungen find nach meinerVorßellung hauptfachlich dadurch entßanden, daß die Initialplatte nicht genau in der Rinne, fondern etwas nach links gefchoben auf den jetzt verfchwundenen Verzierungslinien lag, als der Druck DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 271 des Pregtiegels erfolgte und die Initialplatte niederdrückte. Auch eine weitere Veränderung der Verzierungen fcheint mit diefem Unfälle zufammenzuhängen, die rechte untere Ecke derfelben ift bedeutend nach unten ausgewichen. Sehr wahrfcheinlich zerbrach ferner die Initialplatte felbft. Die Abdrücke Bl. 53 a und 61a zeigen fie zwar forgfältig zufammengefügt, nur am untern Bogen i[t eine kleine Abfchwächung erkennbar, allein fie wurde durch die Ausbeflerung um mehr als einen Punkt breiter, wie feither. Die Verbindungen [cheinen dem ftarken Druck der Prefle nicht lange widerftanden zu haben. Bei den Abdrücken 75 a und 80 a trennt {ich die untere, bei 124 b, 125 a bis 153 a auch die obere. Bl. 190 b und 201b zeigen beide Bruchftellen wieder hergefiellt — jetjt find aber die beiden Vertical-Ha(ien über 2 Punkt auseinandergekommen. Genau in diefem Zußande kommt der Initialkörper auch 1502 zur Verwendung. Die allmähliche Verbreiterung der Initiale, wie fie hier nachgewiefen ift, findet fomit durch wiederholten Bruch und Ausbefferung genügende Erklärung. Sie bedingte natürlich auch entfprechende Nachhülfe an dem Verzierungsftock, die fich als Verbreiterung der Rinne zur Aufnahme der Initialplatte erkennen lägt. Von Bl. 124b an erfcheinen auch die Verzierungen felbfl nachgeßochen. Sie waren fowohl in Folge häufiger Verwendung, als auch, wie es (cheint, durch einen befondern Unfall plattgedrückt worden. Dag diefe an der Initiale D 1490 zu beobachtenden Thatfachen die Annahme eines feften, untheilbaren Stocks ausfchliegen, liegt auf der Hand. II. Farben der gedruckten Initialen. Angebliche Uebermalung des Körpers derzwei- Aus den vorftehend befprochenen VerletJ- farbigen Initialen. Befchaffenheit der Druck- , , t • j • p i.p c, , , r färben derPfalterdrucke.Diezuderizweifarbigen ungen hat v. d. Linde einen feltfamen Schlug Initialen verwendeten Farben . gezogen. Offenbar beziehen fich feine Bemerkungen Quellenforfch. S.79 auf den, übrigens nur in Pf. 1490 bei 27 von im Ganzen 49 Abdrücken des D vorkommenden, verbreiterten Abftand zwigken Initiale und Ornamenten; vielleicht hat er auch die Initiale S Bl.50 und die folgenden 9 Abdrücke im Sinne gehabt, deren Verzierung rechts um etwa V 2 mm ausgebogen ift. Er meint nämlich, es feien überhaupt alle Initialen, auch 1457 und 1459, nachträglich übermalt worden. „Die matte rote und blaue druckfarbe, womit die lettern und Ornamente (der zweifarbigen Initialen) vor dem druck abwechfelnd mit vielem Zeitaufwand be- ftrichen worden find, wurde nachträglich vom illuminator übermalt und [ihr] zu der genauen abgrenzung verholfen, welche die typen felbß n i ch t hatten. Denn der raum, welcher fich 1490 und 1516 (vom grogen anfangs-B abgefehen) zwifchen Verzierung und buchßabe zeigt, lägt die nachbeffernde hand des illuminators vermiffen.“ Ich brauche wohl kaum zu erklären, dag diefe Behauptung nickt mit einem einzigen Beifpiel aus den von mir unterfuchten Drucken zu belegen ift. 1516 kommen überhaupt keine Initialen der 3. Gröge vor. Von einer Uebermalung der Pfalter-Initialen kann durchaus nicht gefprochen werden. Sie find alle regelreckt gedruckt und weder mit Pinfel noch Schreibrohr berührt; ausgenommen die eingemalten Initialen an zumeift aus technifchen Gründen offengelaffenen Stellen, fowie die nie gedruckt vorkommende, immer gemalte Initiale H. 13 Ganz verfchwindend felteneAusnahmenbefchränkenfichaufwirklicheKorrek- turen oder Zufälligkeiten; Nackhülfen aber in dem Lindefchen Sinne find an unferen, fehr häufig durch überreichlichen Auftrag einer fehr gut deckenden Farbe hergeftellten 272 HEINRICH WALLAU Initialabdrücken ficher nicht vorgekommen. Ich wende, auch abgefehen von dem that- fächlich nicht zu erbringenden Nachweis, gegen die Uebermalung den Umgand ein, dag die fette, langfam trocknende-Druckfarbe noch lange Zeit nach dem erfolgten Abdruck wafferlösliche Malfarben fehr [chlecht annimmt und ein Ueberarbeiten [chon aus diefem Grunde, wie es (cheint, grundfätgich vermieden worden ig. Es lägt geh hiermit vielleicht in Verbindung bringen, dag Pf. 1490 einige falfche Initialen nicht ohne erhebliche Mühe durch Druck umgeändert wurden. Der unrichtige Abdruck wurde mit Papier fauber übergeklebt und dann die richtige Initiale aufgedruckt. Siehe Bl. 203a, wo von Initiale O nur der viereckige Theil zugeklebt, dann die richtige Initiale U aufgedruckt wurde. Von U war jedoch nur ein für die überklebte Stelle erforderlicher Theil eingefärbt, fo dag im Uebrigen die O -Verzierungen gehen geblieben gnd. Ferner R Bl. 195a, wo es zum vortheilhaften Ausfehen diefer Ausbefferung beiträgt, dag einige Verzierungen des letjten Aufdrucks über den Rand des aufgeklebten Papiergreifens fallen; auch die Initialen F 204b und M 210b, beide als Tecturen auf die Initiale S. Ueberhaupt finde ich nicht die geringften Anzeichen dafür, dag die Drucker der Pfalter- Ausgaben je beabgehtigt hätten, die technighen Kennzeichen und Mängel ihrer Drucke zu verdecken oder zu verfchleiern. Ich erinnere an die hundertfach vorkommenden Abdrücke der zerbrochenen Initialplatten, deren auffallende und görende Lücken mit ganz wenig Mühe nachzubegern gewefen wären; fo die fehlende Hafta bei M in Ps. 1457 Berlin, Bl. 145 b und Pf. 1490 Bl. 26 a (f. Taf. 29; einige blaue Abdrücke in Pf. 1490 wurden in Roth ergänzt!) Sie blieben, ebenfo wie andereMerkmale der Technik auch in den Drucken von 1457 und 1459, unverändert und erweifen geh noch heute in naiver Deutlichkeit als durchaus einwandfreie „Urkunden“ für die Beurtheilung des Druckvorgangs felbg. Mit der Frage der Uebermalung oder Nachbefferung des fatten Roth und Blau unferer Initialen geht in engem Zufammenhang, dag bisher, foweit ich fehe, in den technighen Erörterungen des Drucks diefer Initialen, fowie der kleineren Uncialen des Textes, auf einige, von den heutigen wefentlich verfchiedene Vorbedingungen kaum Rückgcht genommen worden ift. Für die fachgemäge Beurtheilung des mechanifch-phygkalighen Verhaltens der in den Pfalterdrucken vorkommenden, aufgedruckten Farben erweig geh fomit eine kurze Feggellung der Bereitung, des Auftrags auf die Typen, fowie des Abdrucken diefer Farben als nothwendig. Nach meinen Beobachtungen wurde zum Druck der fo auffallend gut gedeckten Initialen und Uncialen von 1457 und 1459 eine auger- ordentlich pigmentreiche Farbe verwendet. Insbefondere die Zinnoberabdrücke laffen die relativ groge Pigmentmenge unzweifelhaft erkennen. Bezeichnend gnd hierfür diehäufigen, auf den breiteren Flächen vorkommenden, dicken, feg aufgetrockneten Kruften mit gumpfer, poröfer Oberfläche. Dag das verwendete Roth und Blau mit ganz wenig ghwachem Firnig angerieben und daher eine fehr ftumpfe „kurze“ Farbe in unferm modernen Sinne gewefen fein mug, gheint mir auch der Umftand zu beweifen, dag geh nirgends Spuren von „Fadenziehen“ finden. Zweifellos erleichterte diefe Beghaffenheit das Aufträgen und Decken; vielleicht hängt auch der nach unfern Begriffen allzureichliche Farbeauftrag, der fehr häufig zu beobachten ig, damit zufammen. Man verfchwendete die werthvollen Farben geradezu. In hunderten von Fällen könnte man heute drei oder vier Abdrücke mit der für Einen verwendeten Farbe herftellen, ohne „graue“ Abzüge befürchten zu müflen! Die Folgen diefes übermägigen Auftrags zeigen die Abdrücke. Einige DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 273 Beispiele wurden fchon früher, S. 264, nachgewiefen, wo bei zweifarbigen Abdrücken die Initialfarbe (offenbar beim Einfetjen der übermäßig eingefärbten Initialplatte) in Menge auf die Verzierungen gerathen iß. Abgefehen jedoch von diefen Ausnahmefällen, tritt das dick aufgetragene Roth oder Blau faß regelmäßig über den Rand der Type. Wirkte nämlich auf die derart eingefärbte Type der fehr fchwere, langfam einfetjende, und langdauernde Drude des Preßtiegels, der Pergament und Satj nach meiner Annahme viele Secunden lang, wie eine Prägeform zufammenpreßte, fo fchob ßch die an und über dem Rande hängende Farbe in vertikaler Richtung nach unten bis der Druck- einfatj zu Ende gekommen war. Es iß klar, daß diefer Farbeüberfchuß nunmehr weit vom Rand der Type auf dem über diefe geßülpten Pergament oder Papier hängen bleibt, während die eigentliche Kante des Buchßaben durch die fchiebende und quetfehende Wirkung des Eindrucks wenig oder keine Farbe behält. Man nimmt daher in zahllofen Fällen ziemlich erhöhte, den (charf eingeprägten Rand der Type begleitende, feß aufgetrocknete Farbewälle wahr. Siehe z.B. B1502, 17 a, Taf.27, wo auch die helle Kante ganz deutlich iß; J 1459 136a Taf.29; M 1459 109a unten links, Taf.29; U 1459 121a Taf.30. Stark paßofe Abdrücke von Initialen f. Pf. 1457 Bl. 8b C, 9b E, 10a D, 20a D 2. Gr., 24b B, 118b C; vonVerfalien 5b, 25a, 88b. Pf. 1459Bl. 6a Init. SU, 1 la E, 21a B, 80b C, 113b L; Verf. 41a, 46b, 65a, 80a, 110b, 112a und a. m. Die freißehenden Uncialen zeigen den äußern Farberand häufig viel breiter, wie die zweifarbigen Initialen; dicke Farbejchichten jedoch feltener. Die Photographie giebt diefe nicht wieder, ebenfowenig irgend eine der vielen modernen Reproduktionen, denen hierdurch natürlich ein äußerß bezeichnendes Moment diefer eigenartigen alten Drucktechnik verloren geht. Die viel feinere Vertheilung des fchwarzen Pigments, des Rußes, gegenüber den nur relativ grob pulvrißerten rothen und blauen „Erdfarben,“ erklärt, daß die fchwarzgedruckten Typen die befchriebenen Erjcheinungen nicht zeigen. Man erkennt wohl an den fchwarzgefärbten Pergamentßellen, die denEinfat; der Typen umgeben, daß auch die fchwarze Druckfarbe in der Regel reichlich aufgetragen wurde. Zur Bildung paftofer Schichten aber konnte die Rußfarbe nicht führen, ße befaß zu wenig „Körper,“ fagt der Drucker in diefem Falle. Nur eine Stelle, die auch Schwarz ein wenig paftos zeigt, finde ich Pf. 1459 auf Bl. 48 b, Mitte der Seite. Ich halte für fehr begreiflich, daß das paftofe Ausfehen der kleinen Farberänder, im Zufammenhalt mit den auf den Flächen der roth und blau gedruckten Buchftaben befindlichen Kruften, die ßch zudem beide durch etwas dunklere Farbe auszeichnen, manchem Beobachter als Handarbeit des „Illuminators“ erfchienen fein mag, und fo die Legende der Uebermalung gefördert wurde. Ich glaube aber unzweifelhaft gemacht zu haben, daß die befprochenen Erfcheinungen thatfächlich durch die Technik des Buchdrucks entftanden find, wenn auch das fehr feltene Vorkommen derartig paftofer Abdrücke in alter und neuer Zeit ohne Weiteres einzuräumen ift. In bezeichnendem Gegenfat? zu der mit kräftigßen Deckfarben gedruckten Initiale ftehen die Ornamente derfelben, die, wie bereits erwähnt, in zarten laßerenden Farben erßheinen. Die Anlehnung an das auf den breiten Flächen der Initiale mit paftos aufge- fe^ter Farbe gemalte, dann mit leichten Federzügen ausgeßattete Vorbild ift in diefer Ab- ftufung der Farbenverwendung unverkennbar. Nicht weniger beachtenswerth ift die Thatfache, daß der Druck von 1457 auch in diefer Beziehung die forgfältigße Durchbildung aller Pfalterdrucke aufweift. Die nachftehende Ueberßcht zeigt die bei den 35 274 HEINRICH WALLAU zweifarbigen Initialen der Ausgaben von 1457, 1459 und 1490 zur Verwendung gekommenen Farben. 1457, Initialkörper in ftark deckenden, paftos aufgedruckten Farben (leuchtender Zinnober oder ftark nach Indigo ziehendes Dunkelblau). Hierzu flehen die zart abgetönten Farben der Ornamente in wirkfamem Gegenfatj. Es kommen drei Nuancen vor: fchwaches Zinnoberroth, leuchtendes Himmelblau von größter Schönheit und trotj des oft ftark vergilbten Pergaments heute noch rein blau, fodann vereinzelt Violettrofa, unferm Krapprofa fehr ähnlich. 1459, Roth und Blau der Initialplatten zeigen keine auffallenden Verfdiiedenheiten von 1457. Bei den Ornamentfarben dagegen fcheint nur das fchöne Hellblau unverändert, das fchwache Zinnoberroth ift weniger forgfältig vorbereitet, es deckt nicht feiten viel ftärker, wie früher und Violettrofa fehlt ganz. 1490, Die Farbebereitung weift offenbar grundfätjliche Veränderungen auf. Roth und Blau der Initialkörper fcheinen bedeutend firnißreicher angerieben und auch weniger dick aufgetragen zu fein. An Stelle des eigenartigen Dunkelblau der früheren Drucke tritt ein trübes grünliches Grau von ungünftigem Ausfehen. Wahrfcheinlich wurde der urfprünglich blaue FarbftofF durch gelblichen Firniß und das gelbliche Papier beeinflußt. Erft von Blatt 49 a ab wird diefe Farbe mehr Blau-Grau, wohl durch Verwendung von intenfiver blauem Pigment. (Ultramarin?) Stellenweifes Vorkommen von Grün-Schwarz abgerechnet, bleibt diefe blau-graue Nuance bis zu Ende. Zu den Ornamenten werden die Initialfarben etwas verdünnt verwendet. Es entftanden mithin mattes Zinnoberroth, fchmutjig grünlicher und fpäter matt blaugrauer Ton. Vereinzelt findet fich diefe letzte Ornamentfarbe auch auf Initialplatten verwendet z. B. bei L Bl. 136 a u.b, 137 b, 138 b. Das fchöne Hellblau von 1457/59 fehlt vollftändig. Ein erheblicher technifcher Rück- fchritt in der Zubereitung der Farben ift unverkennbar. III. Material der Initial-Druckstöcke. Metallfchnitt der Druck- [töcke. Verlegungen und Ausbefferungen (Löthar- beit) an Ornament- und Initialplatten. Die Druckftöcke der Pfalter-Initialen wurden bekanntlich bis in die neuefte Zeit von vielen Seiten als Holzfchnitte erklärt. Oefter findet man dabei die Bemerkung, daß fie mit großem Gefchick gefchnitten und in zwei Farben abgedruckt feien. Solchen Flüchtigkeiten gegenüber hat m. W. zuerft de Vinne als Fachmann in beftimmter Weife mit der Erklärung Stellung genommen, daß diefe Initialen nur durch Metallfchnitt hergeftellt fein könnten. Die kurze, aber ungemein treffende Begründung de Vinnes (a. a. O. S. 535, Anm. 1) lautet:... „The thin curved lines of the ornamental portions of these letters could not have been cut on the flat boards then used by all engravers on wood. The absence of cracks and broken lines, after long Service, in every print taken from these cuts is presumptive evidence that they were cut on metal. The ornamentation is unlike that of the Professional engravers of block-books and at once suggests the thought that they were cut on brass or type-metal by the hand that cut the types of the text.“ Schon die einfache Ueberlegung, daß die mit zart gefchnittenen Federzugornamenten ausgeftatteten Initialen zu den drei Ausgaben von 1457, 1459 und 1490 gedient haben und durch Preffendruck z. Th. ganz erheblich inAnfpruch genommen worden find, ohne daß hierdurch eine auffällige Abnutjung entftanden wäre, muß dazu führen, die Stöcke DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 275 für aus hartem Metall hergeßellte Schnitte zu erklären. Als neues wichtiges Moment tritt hinzu die oben gefchilderte Vorrichtung zum zweifarbigen Druck: ein befonderes, in Form der Initiale ausgeßhnittenes, auf beiden Seiten glattes Plättdien, das in genau paffende, zwifchen den Ornamenten ausgeßochene Vertiefungen eingelegt wird. Eine treffendere Ergänzung, wie diefe fo ganz metalltechnifch gedachte Einrichtung, hätten de Vinnes Feß- ßellungen kaum finden können. Audi das Verhalten der Initialplättchen, die nur wenige Millimeter dick angenommen werden können, beweift mit Sicherheit, daß ße aus feßem Metall gefertigt waren. In der Ausgabe 1502, wo diefe harten Initialplatten ohne die Verzierungen zum Abdrude gelangen, zeigt der fdiarfe Rand tiefeingepreßter Abdrücke oft fehr deutlich, daß fie keine nennenswerthe Abnutjung erlitten haben. Nicht weniger überzeugend find andere drucktechnifche Gründe, die Herr W. L. Schreiber auf vor- ftehenden Blättern S.46, gegen den Holzfchnitt diefer Initialen einwendet; fo namentlich, daß Holzftöcke die häufige und gründliche Reinigung, die, wie der beßändige Farben- wedifel der Abdrücke bezeugt, unbedingt ftattfinden mußte, unmöglich aushalten könnten. Die folgenden Nachweife an Initial-Abdrücken werden daher mit der erledigten Holz- fchnittfrage in keine Beziehung mehr gebracht werden; fie follen vielmehr zeigen, wie groß die Widerftandsfähigkeit des verwendeten Metalles etwa zu fchätjen ift. Die Prüfung der einfehlägigen Abdrücke führt mich nämlich zur Vermuthung, daß die Verwendung von Typenmetall für die Ornamente und mehr noch für die Initialplatten ausgefchloffen ift, fo naheliegend fie bei einem wohlgeübten Schriftgießer fcheinen mag. Ich halte ange- fichts der thatfächlich ftattgefundenen Beanfpruchung die Schriftmetalllegierung im Allgemeinen nicht für widerftandsfähig genug, insbefondere aber zur Herftellung der prachtvollen Gravierungen bei weitem nicht für fo geeignet, wie etwa Bronze oder nicht fprödes „Mefßing“ oder reines Kupfer. Sogar die Verwendung von Metall verfchiedener Härte hat, wenn man das Verhalten der Initialplatten fowie die oben befprochenen, durch deren Eindrücken in die Ornamente erfolgten Verlegungen bedenkt, einige Wahrfcheinlichkeit fürfich, fo daßalfo die Ornamentßöckeaus weicher Bronze oder Kupfer, die Initialplatten dagegen aus harter (gehämmerter) Bronze beftanden haben könnten. Sehr wol im Einklang mit diefer Annahme fteht die hohe, bei weitem noch nicht gebührend gewürdigte technifche Vollendung des Schnitts der Ornamente, 14 der gewiß ein die flotte Stichelführung nicht er fchwerendes Material vorausfetjen läßt. Die Gravierung enthält thatfächlich manche Befonderheiten, die an Verwendung von Schriftmetall, fei es hart oder weich legiert, nicht denken laßen. Vergi, z. B. Taf.25 beim großen B die fpitjen Ausläufer der Ornamentlinie, die fleh außen zwißhen den beiden Bogen befinden und noch Pf. 1516 fcharf abgedruckt find ; oder.Taf. 29 N 1457, 77 a die Verdoppelung der Ornamentlinie links der erften Hafta oder auch die noch 1490 z. Th. wohlerhaltenen Randlinien, die am viereckigen Theil der Initialen dicht an der Kante („ohne Fleifch“) ftehen, u. a. m. — alles Thatfachen, die auf widerftandsfähigeres Material, wie Schriftmetall, ganz beftimmt hinweifen. Selbft zugegeben, daß mit den nachftehenden Beifpielen ein zwingender Beweis für meine Annahmen nicht erbracht iß, fo kommt doch den an diefe Beobachtungen geknüpften Rückfchlüffen der höchße Grad von Wahrfcheinlichkeit zu. Stark eingepreßte Drucke der Verzierungen ganzer Initialen finden ßch Pf. 1457, Darmßadt, und zwar: A Bl. 54a. B 20a 40b 51a 100b. D52b 129b. J 43a O 134a P36a Q lb. U75b und D der zweiten Größe auf Bl. 49a Taf.25. Alle diefe Abdrücke erinnern 276 HEINRICH WALLAU an Preflungen, die mit heißer Platte auf der Vergolderpreffe hergeßellt werden; das Pergament zeigt auf der Rüdefeite meiß die kräftig hervortretenden, geprägten Ornamente. Bei D 2. Größe iß das Relief der Rückfeite zwar nicht fehr hoch, doch ungemein fcharf; man kann auf ziemlich „harte Zurichtung“ diefes Abdrucks fehließen. Auf Bl. 5 a gehen die Verzierungen der Initiale C links oben über eine Naht im Pergament. (Bei der Pergamentbereitung wurde ein Schnitt in der Haut mittels einiger mit grobem Garn ausgeführter Stiche zufammengezogen.) In die hier befindlichen, bei der leichten Feuchtung des Pergaments fehr wahrßheinlidi doch harten Wülfte find die zarten Verzierungen tief eingepreßt. Trogdem zeigen die folgenden Abdrücke die durchaus unverfehrte Be- fchaffenheit der Ornamente. Pf. 1459 Bl. 21a ift die obere Verzierung des B abgedeckt und mit größter Kraft blind eingedrückt. Trog diefer Mißhandlung druckt diefelbe Initiale 27 a und 63 a tadellos fcharf; gerade die gedrückte Stelle, 4 kleine Kreife nebß ganz feinen Linien rechts davon, druckt ebenfo zart ab, wie die übrigen Ornamente. Pf. 1459 N 109 b, fchon oben erwähnt, gleicht ebenfalls durchaus einer kräftigen Buchbinderprägung von Mefßngplatte. Die Verzierungen nebß Initialplatte haben fogar auf dem umgefalzten andern Blatt des Bogens, 102 b, einen auffallend ßarken Blinddruck erzeugt. Taf. 29 zeigt deutlich die ßarke Preffung der unteren, ohne Farbe eingeprägten Federzüge. Trogdem druckt N 118 b, 119 a, fowie in der Ausgabe 1490 ßebenmal ganz tadellos. Initiale D kommt, nachdem ße 1457 über 40 mal, 1459 43 mal benugt war (darunter ein ftarker Blinddruck von 92a auf 99a) bei der Ausgabe 1490 in noch leidlich gutem Zuftand zur Verwendung, f. Taf. 28. Wie oben näher befchrieben, wurden die Verzierungen, wahr- fcheinlich infolge eines Verfehens ganz breitgedrückt. Diefe Erfcheinung läßt übrigens mit Beßimmtheit darauf fchließen, daß das Metall der Verzierungen eine gewiffe Nachgiebigkeit befaß; die Feßigkeit des Mefßngs dürfte ihm kaum zuzufprechen fein. Die Art der Nachhilfe an den breitgequetfehten Ornamenten, die freilich von wenig gefchickter Hand herrührt, fcheint mir außerdem für Metallßhnitt bezeichnend zu fein. Durchaus dem Metallcharakter entfprechend find auch die häufigen Verlegungen und Ausbefferungen, welche die den viereckigen Theil der Initiale begrenzenden dünnen Linien erfahren. So hat 1457 bei M 61 b die untere Abfchlußlinie, die 30 b ganz fehlt, aber 47b forgfältig ausgebeffert erfcheint, mehrere Einbiegungen erlitten. Aufder folgenden Seite 62 a find die Verbiegungen der Linie vollßändig verfchwunden; die aus biegfamem Metall beßehende Stelle ift grade gerichtet worden. Die gleiche Nachhilfe erkennt man 1457 bei B 40 b. Die untere Ornamentlinie zeigt eine leichte Ausbiegung, die von Bl. 88a an verfchwunden ift. Die Ausbiegung der offenbar fchwachen Stelle kehrt übrigens 1459 wieder und erfährt wiederholte Nachbefferungen, f. Taf. 27 Initiale B von 1459 und 1490. Ebenfo zeigt 1459 U 121 a Taf. 30 die obere feine Linie des Vierecks abgebogen, während ße auf den folgenden Abdrücken 122 a 123 b u. f. w. wieder nahe an der Initiale herläuft. Bezeichnend iß auch die Verlegung der für 1490 neu befchafften Initiale C auf Bl. 149 a, an der Ecke oben rechts. Das Ende der rechten Einfaffungslinie zeigt einen ßarken „Grat“ der vielleicht durch Fall oder Schlag aufgetrieben wurde und nun tiefer in das Papier einfegt, wie alle anderen Theile der Ornamente. Der Lichtdruck Taf. 27 zeigt deutlich den ßharfen Einfag. Das an den hier bezeichneten Abdrücken beobachtete Verhalten des Verzierungs- Metalles, insbefondere der Vergleich von Abdrücken derfelben Initiale vor und nach der DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 277 ßattgehabten ßarken Preßung beweiß unzweifelhaft eine größere Widerßandsfähigkeit, als ße Typenmetall in der Regel bietet. Diefes würde vielmehr ganz ficher an allen einmal derart „abgeprägten“ Stödten erheblicheVeränderungen, namentlich breitgedrückte Ornamentlinien wahrnehmen laßen. Auch die deutlich erkennbare Biegfamkeit und Haltbarkeit ganz dünner Stellen entspricht im allgemeinen nicht dem Typenmetall. Auf die ungewöhnliche Härte des Metalles der Initialplatten iß fchon hingewiefen worden. Daß diefe nicht aus Schriftmetall gefertigt waren, darf als ficher angenommen werden, trotj der bei einer Reihe derfelben häufig vorkommenden Brüche der dünnen Stellen. (Brüche der Initialplatten kommen vor bei Initiale A B DI LMN R). Die Wieder- herftellung der Bruchteilen nämlich, die fich in einigen Fällen als recht dauerhaft zeigt, weift mit größter Wahrfcheinlichkeit auf Lötharbeit hin. Diefe dürfte jedoch, wie leicht zu erkennen, in unferen Fällen bei Annahme von Schriftmetall ganz ausgefchloßen fein. Bejchädigungen und Ausbefferungen an Initialplatten während des Druckes laßen fich an nachßehenden Beifpielen verfolgen. 1457 bei A 22a, dem erßen Vorkommen diefer Initiale, fehlen (chon beide Apices oben. 15 Der nächße Abdruck 34a zeigt den rechten Apex beigefügt, Bruchftelle kenntlich, vielleicht liegt das Stückchen nur lofe in der Rinne. ' Bl. 37 b hat beide Apices, rechte Bruchftelle wie vorher. Auf der nächften Seite 38 a fehlen beide. Die folgenden Abdrücke auf 56 a, 78 a, 111b zeigen beide Züge gut ausge- beßert, während beim letjten Vorkommen, 119a und 120b wieder beide fehlen. In diefem Zuftande befindet fich die Initiale auch bei den erften 5 Abdrücken in 1459 (13 b, 15 b, 16a, 19a, 32a); fiewird dann haltbar ausgebeßert und kommt von 50b an bis zu Ende in unverftümmelter Form vor. Auch die Initiale und Ornamente von I machen mehrere Wandlungen durch. Die obere Einfaßungslinie der Ornamente fehlt fchon 1457 beim erßen Vorkommen auf 6 b bis auf ein 4 mm langes Stückchen links. Von diefem bleibt 1459 von Bl. 45a an bis Schluß ein kleiner Reß übrig; auch die untere Einfaßungslinie hat am rechten Ende und in der Mitte etwas gelitten. Beim erften Abdruck in 1490, 7 b, erfcheint der Verzierungsßock vollftändig ausgebeßert, die obere und untere Abfchluß- linien des Vierecks drucken fcharf ab. Spätere Abdrücke (19b, 29a, 38a, 202a, 207a) zeigen jedoch die nicht befonders gefchickte Arbeit des Ausbefferers, die angefetjten Stücke halten nicht und find auch zu flach geftochen, es druckt viel „Fleifch“ mit ab. Auf Bl. 79 a, 90 a iß ferner von der obern Ornamentlinie rechts ein Stück abgebrochen, 106a und 116b wird die Stelle noch fchadhafter und verbleibt fo bis zu Ende. Vergl. Taf.28. Auch die Initialplatte I, die in den beiden Ausgaben 1457 und 1459 unverfehrt geblieben war, erfährt während des Druckes von 1490 mehrere Brüche und Wiederherßellungen. Die verfchiedenen, nacheinander folgenden Zuftände geben nebenftehende Figuren an. Fig. a, Bl. 55 b Apex unten links abgebrochen. Fig. b, Bl. 194 a unten links ergänzt, oben links weggebrochen. Fig. c, Bl. 197 a oben links ausgebeßert, unten links weg. Fig. d Bl. 202 a wieder wie * ° Fig. b. Da Bl. 197 und 202 fich in einer Lage befinden und rückläufiger Eindruck diefer Initialen öfter vorkommt, fo wäre an fich möglich, daß 202 vor 197 gedruckt, mithin die Form e auf c folgte. Natürlicher fcheint mir die Entftehung der Form e aus d zu fein. Fig. e zeigt den lebten Zußand von 1490, in welchem die Initiale im Pf. von 1502 zum 278 HEINRICH WALLAU Drude gelangt. Auch für die erhebliche Fegigkeit des Metalles liefert die Initiale I in Pf. 1490Beweife. Der rechte obere Apex derfelben ig fchon B1.61 a nach oben verbogen, hält aber noch lOmalige Verwendung bis zum Schluffe des Bandes von 1490 aus, troßdem von Bl. 119a an die Ausbiegung noch etwas zunimmt. In Pf. 1502 ig zwar die Verbiegung gerade gerichtet, die fehlenden Stücke der Apices find jedoch nicht ergänzt. Die hierher gehörigen, in den Pfalter-Ausgaben von 1457,1459 und 1490 nachweisbaren Befchädigungen der Initialplatte M wurden [chon obenS.269 befprochen. Die Platte hat nach dem Drude von 1457 eine fehr haltbare Ausbefferung erfahren. Vergl. hierzu Taf. 29. Pf. 1459 (cheint bei Initiale N der Apex oben links durch Löthung oder andere Urfache verändert worden zu fein. Er zeigt Bl. 49 b, 90a und 91a tiefem Einfaß wie die übrigen Theile der Initialplatte. Bei der Ausgabe 1490 Bl. 31a, dem ergen Abdruck, ig die gebefferte Stelle erkennbar; Bl. 189 b ig der Zug wieder abgebrochen. Die oben S.270 befprochene, ftark benußte Initiale D erfuhr [chon Pf. 1459 eine Reparatur. Auf Bl. 24a Taf. 28 erkennt man, dag der untere Apex abgebrodien und wahrfcheinlich in der Rinne des Verzierungsgockes [lecken geblieben war. Denn er wurde mit den Verzierungen roth eingefärbt, während die Initialplatte blaue Farbe erhielt. Nach diefem Abdrude fehlt die Initiale auf Bl. 24 b, 25 b, 28 b und 32b, wo der Raum freigelaffen und D eingemalt wurde. Auf Bl. 34 b er- fcheint der erge Abdrude nach der Ausbefferung, die aber nicht ganz gelungen ift. Die Initialplatte ifl zu hoch und verhindert den Abdruck der nahe angehenden Linien der Ornamente. Diefem Mangel wird nun abgeholfen und von 35 b an kommen wieder gute Abdrücke vor. Von befonderm Intereffe find auch hier dieaufS.271 erörterten Verlegungen, die die Initialplatte D während des Druckes von 1490 erlitten hat. Die wiederholten Ausbefferungen führen zu einem erheblichen Auseinanderrücken der Vertikalhagen, eine Erfcheinung, die bekanntlich für Löthgellen ganz bezeichnend ift. IV. Druckverfahren der Psalterdrucke. Das Druckverfahren der Pfalter- drucke im Einzelnen nachzuweifen, Verfahren von Pf.1457 und 1459. erachte ich als außerhalb des Rahmens diefer Unterfuchung Seitenweifer, gleichzeitiger Ab- f a n en d. Ein Ueberblick über die beim eigentlichen Druck an- druck aller Farben. Einpaffen g ewen( j eten verghiedenen Verfahren dürfte indeffen umfo- den Satj (Kegeimeffungen). Aus- mehr geboten erfcheinen, als die zweifarbigen Initialen hier nahmsweifer Einzeldruck von von beftimmendem Einflug find und diefe Bedeutung nament- zweifarbigen initialen. Guteju- lieh für die Ausgabe von 1490, bisher unbekannt geblieben ift. ftierung des gefamten Typen- w e g en vieler Einzelheiten verweife ich auf die [chon er- matenais der Pfaiterdrucke. wähnten, trefflichen Unterfuchungen Dr. Adolf Schmidts S. 166 ff, die das dauernde Verdienft beanfpruchen können, außer der Löfung mancher hochintereßfanter Frage älteger Drucktechnik, auch in die bei den Pfalterdrucken von 1457 und 1459 obwaltenden technißhen Vorgänge zuerg Klarheit gebracht zu haben . 16 Ich gelle die Ergebniffe diefer Unterfuchungen mit meinen eignen Beobachtungen und Schlußfolgerungen zufammen. Einzelne geh hieraus ergebende Modificationen der Refultate Schmidts werden in den Anmerkungen Erläuterung finden. Die Aufgaben des Druckers der Pfalter-Ausgaben von 1457, 1459 und 1490 waren nichts weniger als einfach. Der [chwarze Text enthält einmal zahlreiche roth zu druckende Verfallen, fodann waren an vielen Stellen am Beginn der Zeilen gehende, zweifarbige DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 279 Initialen von verfchiedener Größe einzudrucken. Alle diefe ein- und zweifarbigen Verfalien und Initialen müffen fehr genau in den (chwarzen Text paffen, namentlich auch der an drei Seiten geradlinig abgefchloffene Theil der zweifarbigen Initialen. Man wird bei genauer Prüfung der Druckleitung der genannten Pfalterausgaben im Allgemeinen, wenn auch nicht ohne Vorbehalte im Einzelnen, anerkennen müjfen, daß die in der That großen Schwierigkeiten mit hervorragendem Gefchick überwunden worden find. Insbefondere gilt dies für die beiden Drucke von 1457 und 1459, deren originelle Herßellungsweife eine umfo merkwürdigere Leißung ihres Erfinders darßellt, als fie bis in die neueße Zeit fich der Erklärung der Techniker faß vollkommen entzogen hatte. Das 1490 völlig geänderte Verfahren muß hiervon getrennt behandelt werden. Das Druckverfahren von 1457 und 1459 hat man fidh folgendermaßen zu denken. Die Columnen wurden einzeln d. h. feitenweife zum Abdruck gebracht und zwar derart, daß alle auf der betreffenden Seite vorkommenden Farben nach forgfältiger Auftragung gleichzeitig d. i. durch einmaligen Abzug abgedruckt wurden. Schmidt, Unterfuchungen, S. 169 weift gewiß mit Reckt daraufhin, daß diefes Verfahren zur Ueberwindung der Schwierigkeit des genauen Zufammenpaffens der einzelnen Farben, eigentlich das nächßliegende fei, auf das ein Drucker, der noch keine große Erfahrung hatte, zuerft kommen mußte. Trotjdem eradite ich das erwähnte Vorgehen nur dann für ausführbar, wenn es gelang, die vermiedenen Farben unabhängig von einander, fozufagen in getrennten Formen, aufzutragen, dann erft die Typen wieder zu vereinigen und abzudrucken. Als nicht un- wefentlich für die Beurtheilung des vom Drucker einzufchlagenden Weges fehe ich die geringe Anzahl der zu fertigenden Abdrücke an. Audi der große Kegel der Pfaltertypen fpielt eine Rolle, da er das Auseinandernehmen und Zufammenfetjen einzelner Typen oder Gruppen erleichtert. Der eigentliche Druckvorgangverlief nunmehr folgendermaßen: fobald der Sat$ einer Seite mit allen überhaupt zu druckenden Typen zum endgiltigen Druck bereit iß, nimmt der Drucker alle rothen Verfalien, ebenfo die zweifarbigen Initialen aus dem Satj heraus und befeftigt, wenn nöthig, die den entßandenen Lücken zunächft ftehenden Typen durch Ausfchlußftücke oder ähnliche Mittel. Die Sa^form, die alfo nur die Typen des [ch warzen Textes enthält, wird jeijt mit fch warzer Farbe ver- fehen. 17 Inzwifdien hat wohl ein Gehülfe des Druckers die in beftimmter Ordnung herausgeßellten Verfaltypen, ebenfo einzelne roth zu druckende Worte u. a., mit Zinnoberfarbe dick betupft und auch die gleichfalls außerhalb der Preffe befindlichen auseinandergenommenen zweifarbigen Druckftöcke entfprechend eingefärbt und wieder zufammen- gefetjt. Die in den Lücken des [ch warzen Satzes etwa befindlichen Füllftücke werden nunmehr herausgezogen, die Verfalien in richtiger Reihenfolge, wohl zulefjt die großen zweifarbigen Stöcke eingefetjt, die Richtigkeit der Stellung, fowie die Einfärbung nochmals geprüft, die Form feßgefchloffen, fodann der durch ein wenig Feuchtigkeit erweichte Pergamentbogen auf den Preßdeckel gebracht, die Punkturen eingeßochen, zugelegt, die Form unter den Tiegel ge|ch°ben und unter Druck genommen. Es ift ohne weiteres klar, daß der fo entftandene Abdruck die auf den Satj aufgetragenen 2 bis 4 verfchiedenen Farben in tadellofem Regißer aufweifen muß, wie dies auch in beiden Drucken von 1457 und 1459 der Fall iß. Ausnahmen find nur die aus verfchiedenen Gründen einzeln eingedruckten Initialen, deren (ch wan kendes Regifter und fonßige Kennzeichen noch eingehend zu befprechen fein werden. 280 HEINRICH WALLAU Einige Beobachtungen an den Drucken mögen diefe Darlegungen ßütjen. Der feiten- weife Druck zunächß iß durch die Thatfache erwiefen, daß die Pfalterdrucke von 1457 und 1459 durchweg „vorwärtslaufenden“ Drude zeigen, d. h. die Schattierung der Abdrücke erweiß unzweifelhaft, daß ßets Recto vor Verfo gedruckt wurde. Der Druck in Formen von zwei Columnen aber ergiebt nothwendig für eine Hälfte der Lage „rückläufigen“ Druck. Wird nämlich in der Quatern z. B. der Formendruck ausgeführt: la und 8b fo müffen die Blätter 8—5 rückläufigen Druck erhalten, Verfofeite zuerft, lb „8a dann Rectofeite. Beginntaber der Druck etwa mit lb und 8a, dann la und 8b 2 a „7b und behält diefe Folge bei, fo werden die Bll. 1—4 der Lage rückläufigen Druck 2b „7a aufweifen. Da unfre Pfalterdrucke mit einigen verßhwindenden Ausnahmen ufw. Blatt um Blatt nur vorwärtslaufenden Druck zeigen, fo liegt auf der Hand, daß Formendruck dabei nicht in Anwendung gekommen iß. Es mag noch bemerkt werden, daß diefe Druckfolge natürlich den Einzeldruck einer größeren Anzahl Rectofeiten hintereinander, etwa la, 2a, 3a, 4a ufw., nicht ausßhließen würde; nach genügendem Trocknen der Farben wären dann die Verfodrucke lb, 2b, 3b, 4b ufw. erfolgt. Mir [cheint eine folche Aufeinanderfolge, die das Recto-Verfo-Drucken zeitlich weit auseinander fchob und das feße Auftrocknen des erßen Druckes ermöglichte, fehr wahrfcheinlich, fowohl im Hinblick auf die nur feiten nachweisbaren Befchädigungen, die der Schöndruck durch den oft ßark eingefetjten Widerdruck erlitten hat, als auch mit Rückßcht auf den unzweifelhaft bedeutenden Typenvorrath der Druckerei. Ausnahmen von der bezeichneten Druckfolge find, wie erwähnt, fehr feiten. In Pf. 1457 finde ich nur Bl. 49a nach 49b, 70a nach 70b, 72a nach 72b und 115a nach 115b gedruckt. Hier haben offenbar die auf den Recto-Seiten vorkommenden zweifarbigen Initialen 2. Größe (D, S und J), die zudem alle mit großen, ftütjenden Stegen gefchloffen waren, die gebräuchliche Reihenfolge beeinflußt. Bei D Bl. 49 a Taf. 25 mußte ferner die untere Verzierung ganz fortbleiben d. h. blind drucken, wodurch vielleicht eine Aenderung der normalen Stellung der Columne bedingt war. Bl. 98a mit C 2. Größe iß der rückläufige Druck nicht ßcher feßzuftellen, aber wahrfcheinlich. In Pf. 1459 bemerke ich außer zwei fraglichen Blättern (57 und 80) nur eine ßchere Ausnahme von dem fonft durchweg vorwärtslaufenden Druckverfahren. Auf Bl. 68 ift Recto nach Verfo gedruckt; auf 68a befindet ßch wieder die Initiale D der 2. Größe. Neben diefen ßcheren Thatfachen darf ein Moment nicht unberückßchtigt bleiben. Die Hauptarbeit beim Abdruck der Pfalter-Columnen war unzweifelhaft das Einfärben des Satjes. Es erforderte ßcher einen auch nach den Begriffen der alten Meißer nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand. Hieran konnte aber der Druck einer Form von zwei Columnen nichts beffern. Die Arbeit des Einfärbens felbß vermindert ßch nicht; im Gegentheil, die Ueberßcht über die vielfachen Hantierungen wäre erfchwert worden. Ganz unwefentlich bleibt demgegenüber der geringe Vortheil, den der gleichzeitige Abzug von zwei Seiten zu bieten [cheint, weil es ßch bei den koftbaren Pfalter-Drucken ßcher nur um eine „Auflage“ von wenigen Exemplaren handelte, mithin die Verdoppelung der wirklichen Abzüge keine Rolle fpielte. Von geradezu abfoluter Beweiskraft für die Behauptung, daß die zweifarbigen Initialen beim Abdruck mit der Textßhrift im gleichen Sat 5 ßanden, ift eine in den Pfalterdrucken von 1457 und 1459 oft auftretende Erfcheinung. Schmidt S. 171 hat zuerft darauf hinge- DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 281 wiefen, dag Typen mit Ober- oder Unterlängen, wenn fie unmittelbar unter oder über der Initiale gehen, fehr häufig gekürzt wurden, ohne Zweifel, um den Initialftock in den Textfatj einfügen zu können. Esverfteht (ich von felbg, dag auch das Fleifch der etwa dabei gehenden niederen Buchgaben entfprechend weggenommen werden mugte, dadielnitial- göcke aus Gründen der Haltbarkeit nicht etwa unterfchnitten gedacht werden können. Zu den zahlreichen von Schmidt beigebrachten Beifpielen gehe die auf den Tafeln gegebenen Abdrücke. Bei E 1457 Bl. 38b Taf. 28 gnd von lectagi 1, ct und g oben um 2 bis 3 Punkt gekürzt, bei O Bl. 55a Taf. 29 1 und fvon excelfus ebenfalls 2—3 Punkt, bei P Bl. 109a Taf. 29 f und 11 von pfallam (2—3 Punkt). Auch das wichtige F Bl. 89b f. Taf. 28. Es zeigt ein geftutjtes f; dann auch fehr bezeichnend, wie der rechte, nach unten gerichtete Zug die Stellung der beiden Worte fuper omia beeinflugt hat. fuper ig etwas eingezogen, vermuthlich weil f ohne weitere Kürzung in die Ecke nicht vorzurücken war; der Wort- abftand von omia ig erheblich weiter als normal, um für den Apex des F Raum zu fchaffen. Aehnlich diefelbe Initiale Pf. 1459 Bl. 59a, wo der untere Zug dicht über c von (ta)bernacl’a geht und diefes etwas nach unten fchiebt, während l’a 2 Punkt höher ausweicht. Gefchickte Herrichtung eines Textbuchftaben findet geh 1459 auf Bl. 6a bei S. In dilexit über der Initiale wurde der untere wellige Zug der fpitjköpfigen Minuskel x nicht weggefchnitten, fondern gerade gerichtet, fodag er dicht an der Verzierung der Initiale anliegt. Ganz ähnlich Bl. 49b über N das x in ex(altabuntur). Bei D 2. Gröge Pf. 1459, Bl. 38b Taf. 25, ift contritiones um 2 Punkt oben geftutjt, die Häkchen der beiden i gnd fortgefallen. Um etwa 4 Punkt ift bei L 1459 Bl. 83a Taf. 28 michi abgenommen, ch und beide i gekürzt, ebenfo um 3 Punkt die ergen drei Buchgaben von domino bei Q 1459 Bl. 62b Taf. 30. Die beiden Q von 1457 und 1459 Taf. 30 zeigen, wie man beim Einpaffen der Initialen verfahren mugte. 1457 war durch Wegnahme von 5—6 Punkt oberen Fleifches von meos genügend Raum gewonnen, das niedere m konnte dicht an die Verzierungslinie herantreten. Bei Q 1459, Bl. 62 b verhinderte dies die Oberlänge des d, die man ebenfowenig wie die Unterlänge des g in der oberen Zeile weiter abnehmen wollte; man behalf geh einfach und rückte die Initiale bedeutend weiter nach links, als gewöhnlich, fo dag ge fag den Eindruck einer befonders eingedruckten macht. (Ueber die Kegelmage der Initialen und Texttypen f. Anmerkung 18). Mit den Typenkürzungen geht die für den gleichzeitigen Druck von Text und Initialen gleichfalls entgheidende Thatfache in unmittelbarem Zufammenhang, dag die zweifarbigen Initialen, bezw. deren Ornamente an die gekürzten Typen nicht feiten äugerg dicht herantreten, eine Regigerghwankung oder Uebereinanderdrucken der verfchiedenen Farben jedoch gerade an diefen Stellen nie vorkommt. Der Vergleich mehrerer Abdrücke einer folchen Stelle, wo Farbe an Farbe geht und felbg die geringge, bei getrenntem Druck ganz unvermeidliche Regigerghwankung auffallen mügte, fetjt den technifchen Vorgang auger allen Zweifel. Siehe z. B. auf Taf. 28 das unübertrefflich gleiche Regiger der beiden Abdrücke der Initiale E in Pf. 1459 Bl. 40a des Gothaer und des Mainzer Exemplars. In bezeichnendem Gegenfatj zu diefen durch Eingellen des Initialftockes in den Text- fatj erzeugten Abdrücken gehen die wirklich einzeln eingedruckten Initialen. Man ghritt zum Einzeldruck aus verfchiedenen Gründen; gewöhnlich, wenn die gleiche Initiale auf einer Seite zweimal vorkommt, der Stock fomit zweimal abgedruckt werden mug, oder wenn zwei Initialen fo nahe zufammen gehen, dag ihre Randverzierungen den gleich- 36 282 HEINRICH WALLAU zeitigen Druck unmöglich machen. Diefe beim Drude übereinander fallenden Ornamente werden zur Vermeidung unßhöner Wirkung in der Regel derart behandelt, dag nur Eine Gruppe zum Abdrude gelangte, während die andere, uneingefärbt oder überdedet, blind abdrudet. Vielleicht haben auch die weit nach oben oder unten ragenden Verzierungen den Einzeldruck von Initialen veranlagt, wenn diefe in den oberßen oder unterßen Textzeilen ßehen, wie z. B. 1457 P Bl. 36a. Die Texttypen zu kürzen, lag bei den Einzeldrucken kein Anlag vor, da man offenbar keinen Werth darauf legte, die Berührung des Initialdrucks mit derTextfdirift ßreng zu vermeiden. Die ungekürzten Ober- und Unterlängen der Texttypen werden dabei faß regelmäßig von den Ornamenten der Initialen überdruckt, wie ßch aus den Abmeffungen derfelben eigentlich von felbß ergiebt. Ferner kennzeichnet ßch der Einzeldruck oft durch ungewöhnlich ftarke Einpreffung, wie durch Erzeugung von Blinddrücken auf dem andern Blatt des Bogens, wenn diefer gefalzt unter der Preffe war. Auch wirkliche Regißerfchwankungen d. h. Verfehlen der Stellung der Initiale um einige Punkte oder auch ßhiefer Abdruck derfelben gehören zu den Merkmalen der Einzeldrucke, wenn auch in diefer Beziehung hervorgehoben werden mug, daß die Schwierigkeiten des Einzeleindrucks mehrfach überraßhend glücklich überwunden worden find. So iß Pf. 1457 Bl. 36a die Initiale P, die ßcher einzeln gedruckt wurde, hinßchtlich des Regißers und Einfages nicht von einem gleichzeitigen Druck zu unterßheiden. Ebenfo in Pf. 1459 Bl. 117a fteht Initiale R in ganz genauem Regißer zwißhen den Textzeilen, die im Ganzen nur drei Punkt Spielraum laffen. Der gleiche Abdruck im Gothaer Exemplar fteht kaum um 1 Punkt höher. 19 In diefem Sinne müffen auch als gut gelungen bezeichnet werden die Einzeldrucke: Pf. 1457 Bl. 86b D, unterer Abdruck. Pf. 1459 B 117b (Taf. 27) D 92a, N 109b (Taf. 29) O 126b, Q 1 a, U 129b. 20 Daß diefe wenigen eigenartigen Einzeldrucke, für die ßch zudem faß in jedem Falle der technifche Anlaß bezeichnen lägt, nicht etwa die Beweife für das oben erörterte Druckverfahren der Pfalter-Ausgaben von 1457 und 1459 erßhüttern können, bedarf kaum der Erwähnung. Die bezeichnenden Merkmale diefer Ausnahmedrucke führen im Gegentheil um fo beßimmter und zwingender zu dem Schluffe, dag die Hunderte von zweifarbigen Initialen, die zwißhen gekürzten Texttypen häufig eng eingefchloffen ßehen, diefe aber nie Überdrucken, meift gut „ausgeglichen“ und in nie ßhwankendem Paffer abgedruckt find, unmöglich durch befondern Druck hergeftellt fein können. In gleicher Weife erbringen die unten zu befchreibenden, in der Pfalter-Ausgabe von 1490 aus- ßchließlich durch befondern Eindruck hergeßellten Initialen, fowie der in getrennten Drucken ausgeführte Roth- und Schwarzdruck des Textes eine treffende Beßätigung des 1457 und 1459 angewendeten Verfahrens. Auch eine andre, dem Handpreffendrucker wohlbekannte Erßheinung mag nicht unerwähnt bleiben. Sie beßätigt ebenfowohl den gleichzeitigen Abzug der mit allen Initialen und Verfallen ausgeftatteten Columnen, wie ße als Beweis für die vorzügliche Juftierung des Typenmaterials von Intereffe iß. Die Pfalterdrucke bieten nämlich ausgezeichnete Beifpiele von wohlausgeglichenem „Einfag.“ Im Allgemeinen gab man, wie erwähnt, ßarken, wahrßheinlich auch lange wirkenden Druck. Die Schattierung zeigt zuweilen die Höhe eines Punktes. Nicht feiten finden ßch jedoch auch Seiten mit leichterm Einfag. Die Vergleichung folcher ßarker und weniger ßarker Abdrücke erweiß in faß allen Fällen das Zufammengehen oder die Uebereinftimmung des Einfages von Initialen und DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 283 Texttypen, d. h. die Gleichmäßigkeit des Einfatjes der ganzen Columnen iß derart, daß ße nur durch gleichzeitigen Abdruck erreicht fein kann. Andrerfeits kennzeichnet der unverhältnißmäßig ßarke oder fchwache Einfatj der Typen einer Farbe (wie z. B. des Roth in Pf. 1502 Bl. 9a, 43 a, 44 a, 120 u. a.) den mehrformigen Druck. Ich verzeichne aus Pf. 1459 folgende Beifpiele. Die gegenüberßehenden Seiten Bl. 2b und 3 a, beide mit der Initiale D; die erße hat durchweg ßarken, die andre [chwachen Einfatj, der fich deutlich bei dem farbigen Typenmaterial zeigt. Bl. 4 a mit Initiale C mittelßarker, fehr gleichmäßiger fchöner Abdruck. Kräftige, zum Theil tief eingedruckte Seiten, bei denen die farbigen und fchwarzen Schriftarten mit fo gleichwerthigem Einfatj erfcheinen, wie er bei mehrfachem Druck nicht Vorkommen dürfte, find Bl. 5 a, 6 a, 31a, 41a, 67a, 96b, 112a u. a. Bl. 45a ift der gefamte Text fchwach, die Initiale I hatte fo fchwachen Druck, daß die Verzierungen theilweife wegbleiben. Sehr bezeichnend find auch die Abdrücke, bei welchen mangelhafte Zurichtung oder Zufälligkeiten (z. B. dünne oder dicke Stellen im Pergament) Ungleichheiten des Einfatjes veranlaßt haben. Auf Bl. 3 b z. B. hat die Initiale D fcharf eingefetjten untern Rand, genau wie die daneben folgenden fchwarzen Textzeilen est nome etc. Bl. 78a zeigt D 2. Größe oben mit dem anjchließenden Text in kräftigem Druck, während in der Mitte Initiale C nebß dem ge- famten Text der untern Hälfte bedeutend fchwächer eingefetjt haben. Bl. 125 a beweiß fehr deutlich den gleichzeitigen Abzug der fchwarzen und rothen Textzeilen durch das „Ausbleiben“ (d. h. fchwache Abdrucken) je der letzten Type in einigen Zeilen. Es find die fchwarzen Zeilen v. o. 2, 6, 7, 8, 11 und 15, zwijchen denen die rothe Zeile 9 mit dem gleichen Merkmal fteht. Wahrfcheinlich war der Satj, als der Abdruck erfolgte, nicht vollßändig unter den Drucktiegel geßhoben. Bl. 56 b ift trot} kräftig eingefetjtem Druck ein gleichmäßig „grauer“ Abdruck; hier war der Pergamentbogen mit Rückficht auf die ausnahmsweife rauh gejchliffene Oberfläche offenbar zu wenig gefeuchtet, ein Fall, den ich bei zweiformigem Druck für fo gut wie ausgefchloffen halte. Nebenbei bemerkt, weiß auch diefer Abdruck deutlich auf die wiederholt hervorgehobene ßarke und lang andauernde Druckgebung hin. Bl. 17 a bietet die Randinitiale J etwas zu niedrig jußiert; die Verzierungen drucken rechts, wo ße am (chwarzen Text ftehen, nicht ab. Siehe die ähnliche Erßheinung auf Taf. 29 J 1459 Bl. 136 a. Im Allgemeinen muß jedoch in Anbetracht der in beiden Pfalter-Ausgaben nichtjfeltenen „Prachtdrucke“ eine hervorragend gute Juftierung der Höhe aller Schriftarten angenommen werden. Ich wähle unter vielen einige Beifpiele; aus 1457: die Seiten 3a, 4a, 5b, 6a, 98a mit C 2. Gr., 101a, 136b; aus 1459: 4a, 18a, 31a, 74b, 76a, 80a, 85a, 92b, 93 b, 95a, angeßchts deren man zweifeln kann, ob ße heute, felbft von einer Kunßdruckerei erßen Ranges, welcher die technifch fo vorzüglichen Erzeugniffe des Schriftguffes, des Prejfenbaues und der Farbebereitung unfrer Tage zu Gebote ßehen, in ähnlicher Vollendung ohne weiteres hervorgebracht werden könnten. Kein einßchtiger Fachmann, der mit den Eigenthümlichkeiten des Pergamentdruckes bekannt iß, wird jenen, in der tech- nifchen Beherrjchung der Aufgabe erßaunlichen Leiftungen die Anerkennung verfagen, daß ße, ceteris paribus, bis heute nicht übertroffen worden find. 21 Auszunehmen von diefer Beurtheilung, die fleh auf das Typenmaterial und den Druck des Textes der Pfalter-Ausgaben von 1457 und 1459 bezieht, find freilich die zweifarbigen Initialdrucke felbß. Mir fcheinen die uns vorliegenden Abdrücke keinen Zweifel darüber 284 HEINRICH WALLAU zu laßen, daß die Leitung des Erfinders und Herßellers diefer Druckßöcke die Fähigkeiten des Druckers derfelben bedeutend übertrifft und daß man bei weitem nicht die Wiedergabe erreichte, die nach der vortrefflichen Befchaffenheit der Stöcke fehr wohl möglich gewefen wäre. Technißh vollkommene Abdrücke der Initialen, wie das immer forgfältig behandelte große B in Pf. 1457 und 1459 oder Pf. 1457 Bl. 98a Initiale C 2. Größe, finden fich fehr feiten. Gerade fie rücken jenen Gegenfaß in um fo helleres Licht, daß nämlich, wie v. d. Linde fich (Quellenforfchungen S. 82) ausdrückt, das von Gutenberg überkommene Material allerdings vorzüglich war, aber nicht fo ausgezeichnet die damit, ohne Gutenbergs Führung, von Schöffer verrichtete Arbeit. Für die Beurtheilung der technifchen Fähigkeiten Schöffers fcheint mir die Thatfache bezeichnend, daß keiner feiner Drucke auch nur den Verfuch aufweiß, den Metallßhnitt, der fich für den Druck von Verzierungen fo glänzend bewährt hatte, zu benußen. Ebenfo wenig findet fich eine Spur davon, daß Schöffer die gefchickte, unfchwer auf mancherlei Art zu variierende Erfindung des beliebigen ein- oder zweifarbigen Abzugs eines Druck- ßocks je verwerthet habe. Er (cheint dem Meißerßück eines „genialen Mechanikers und Metallarbeiters,“ als welchen Bruun (Underfögelser u. f. w. S. 85) Gutenberg treffend charakterißert, verßändnißlos gegenüber zu ßehen, ein Hinweis, der mitRückßcht auf die für Schöffer oft erhobenen Anfprüche als „Miterfinder und Verbefferer“ der Typographie gewiß Beachtung verdient. 22 Drudeverfahren des Pfalter- T~'v as Druckverfahren der Ausgabe von 1490 erweiß fich als drucks von 1490. Zweifarbiger grundfäßlich verfchieden von dem hier geßhilderten der Textdruck in getrenntenFormen Drucke yQn ^ und 1450- Es jß eine Verbindung des zwei- von je zwei Seiten; feitenweifer _ \ Eindruck der zweifarb. Initialen, förmigen bogenweifen Drucks mit feitenweifem Einzeldruck. In Formen von zwei Columnen wurden nämlich gedruckt, zuerß die Rubriken, rothen Verfalien (Uncialen) und Notenlinien, fodann (wohl durchweg unter Verwendung des gleichen, beim Rothdruck entfprechend gedeckten Saßes) der (chwarze Text nebft den Notenköpfen. Völlig getrennt hiervon erfolgte nach der Fertig- ßellung diefer beiden Formen, vielleicht fogar für einen großen Theil aller Bogen des Werkes, der Eindruck der zweifarbigen Initialen Seite um Seite. Zu diefem Zweck wurden die auf beiden Seiten fertiggedruckten Bogen einmal gefalzt, beziehungsweife wieder umgefalzt, fofern auch die inneren Seiten mit Initialen auszuftatten waren. Der gleichzeitige Druck von Formen zu zwei Columnen ift durch hie und da vorkommende Regißerjchwankungen aufzufammengehörigen Blättern des Bogens zweifellos zu erweifen. Die Fälle diefer Art find zwar nicht häufig aber doch unfchwer zu finden. Man war im Druck und der Punktierung diefer großen Bogen offenbar gut bewandert, die beiden Farben fowohl, wie Schön- und Widerdruck ßehen faß durchweg in gutem Regißer. Ich verzichte an diefer Stelle auf ausführliche Nachweife und notiere nur nach- ßehende Beifpiele. Im Bogen 199/204 fteht auf den Seiten 199b und 204a das Roth um ca. 2 mm zu hoch; Bogen 108/109 auf den Seiten 108b und 109a fteht das Roth nach links zunehmend tiefer; Bogen 140/141 fällt die äußere Form, 141b/140a, um ca. 3 mm nach unten aus dem Regifter und zwar fchräg über den Bogen; ebenfo fällt in Bogen 148/149 fehr deutlich die innere Form, 148b/149a nach rechts 3 mm. Auch die fpäter zu befprechenden gegenfeitigen Abklatfche von je zwei zufammengehörigen, frijeh gedruckten DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 285 Seiten einer Form weifen auf gleichzeitigen Drude derfelben hin. Die Farben haben von beiden Seiten gleich ßark abgezogen. Siehe in der lebten Tritern-Lage von 1490 die inneren Formen der Bogen 205/210,206/209,207/208. Das nur wenig (chwächer mit abgeklatfchte Roth bezeugt ferner den fehr bald nach einander erfolgten Drude der beiden Farben. Audi das gute Regifter fpricht dafür, daß die fchwarze Form, deren Satj ja fchon in der Prejfe (fand und nur weniger Aenderungen bedurfte, unmittelbar nach der rothen aufgedruckt wurde. 23 Die Reihenfolge des Drucks der in verfchiedenen Farben ge- Beobachtung der Aufeinan- druckten Formen ergiebt fich fcheinbar fehr einfach aus der Feft- ^[ge^De&^der Farben" ßellung der Folge, in der fich die Farben decken, wenn fie im „Abfchmut?“ beim Eindruck Druck Übereinanderfallen. Die Beobachtung des wirklichen Sach- der initialen. Verhalts wird indeffen nicht feiten durch das Verhalten der Farben beim Eintrocknen nach dem Druck beträchtlich erfchwert. Ein näheres Eingehen auf diefe wichtige Frage erfcheint befonders mit Rückficht auf das parke „Durchwachfen" der fchwarzen und rothen Farbe geboten, die häufig zu decken [cheinen, trotjdem pe zuerP aufgedruckt wurden. Den Schwarz- und Rothdruck des Textes unferes Pfalters von 1490 auseinander zu halten, begegnet fchon einer gewiffen Schwierigkeit. Einerfeits fcheinen die fchwarzen Notenzeichen faP ausnahmslos von den rothen Notenlinien gedeckt zu werden, während anderfeits ebenfo zahlreiche Stellen außer Zweifel ftellen, daß der Schwarzdruck den vorangegangenen Rothdruck deckt. Durch forgfältige Prüfung der Notenfyßeme läßt fich feftftellen, daß der Rothdruck der Linien doch zuerft, mit den Rubriken u. a. zufammen, ßattgefunden hat und die ftark pigmenthaltige rothe Farbe durch das vielleicht in jchwachem Firniß angeriebene Schwarz in der That auffallend energifch durchgewachfen iß. Deutlich erweifen diefe Thatfachen die Stellen, wo die fchwarzen Notenköpfe in die Linien tief eingepreßt find, wie auf Bl. 4 a, 6 a, 40 b und vielen anderen, und Roth auch in der Vertiefung der Notenzeichen ßeht; oft an den Kanten, wo die jehwarze Farbe in folchem Falle dünner abdruckt, befonders ßark. Etwas beffer pflegt Schwarz in diefem Druck zu decken, wenn es auf Initialen oder andere Typen fällt, wie z. B. Bl. 6 a und andere zahlreiche Stellen beweifen. Hat indeffen der Rothdruck einen paftofen Rand, fo erfcheint diefer faß immer als dunkelbraune Stelle im Schwarz. Vollkommen decken das Roth die verfehentlich abdruckenden Ausfchluß- ßücke (Spieße) der (chwarzen Form, offenbar weil hier eine große Farbemenge unter leichtem Druck auf die rothen Zeilen gedruckt wurde. Siehe die bezeichnenden fchwarzen „Spieße“ auf Bl. 9b (Feria sexta); 15a (oberhalb Initiale D); 31b Zeile 4 v. o. Unciale D; 57b (Phares); 74b (Antiphona); 78a (Feria) u. a. m. Zum Druck der beiden Formen Roth und Schwarz wurden nicht getrennte Sätje hergeßellt, fondern der gleiche Satj in der bekannten Weife benutjt. 24 Zahlreiche Stellen, wo beim Rothdruck die aufgelegte Maske oder die Ausjchnitte im „Rähmchen“ nicht genau paffen und die gleichen Typen in Roth und Schwarz abgedruckt find, beweifen das Verfahren ganz ficher. Beifpiele finden fich Bl. 24a Zeile 4 v. u. (Pfalmus); 40a Z. 2, 5 und 7 v. u. unterhalb der rothen Verfallen A, E und E; 41a Zeile 5 v. u. V(enite) mit rothem Anfatj links; 43a, 59b ufw. Wefentlich fchwieriger wird indeffen dieFeftßellung der Druckfolge bei den zweifarbigen Initialen, namentlich deren Ornamenten, wo es fich häufig um durchfcheinende, firniß- reiche Farben handelt, die auf tieffchwarze Textftellen aufgedruckt wurden. Je dünner 286 HEINRICH WALLAU und durchfcheinender jene find, umfo leichter ver(chwinden jie auf Schwarz, von dem fie dann ficher gedeckt (cheinen, während thatfächlich. das Umgekehrte richtigifl. So werden Bl. 139a die blauen Ornamente des C oben von den (chwarzen Buchßaben i(n) und t(us) (cheinbar zweifellos gededct. Erß fcharf feitlicdie > Beleuchtung der Stelle zeigt fowohl die Schattierung in den (chwarzen Buchßaben, als auch die paßos auf den (chwarzen Typen (teilende Farbe der Ornamente. Schwarz wird ganz zweifellos von Hellblau gededct. Aehnlidi auf Bl. 44a bei Initiale D, wo oben Magnus, rechts E(us) e((t), unten f(olus) alle’ fchwarze Buch (laben vom Ornament der Initiale gededct werden, nicht umgekehrt. Leichter erkennbar find Stellen wie z. B. auf Bl. 50a S, 50b E, wo die röthliche Farbe der Ornamente einen Schimmer auf Schwarz hinterla(fen hat. Das unverdünnte, oft dick aufgetragene Roth der Initiale dagegen deckt nicht feiten kräftig (chwarze Typen, tro^dem herrfcht auch in folchen Fällen das durchdringende Schwarz bedeutend vor, f. Bl. 54a D, 54 b E. Man beachte indeffen den bezeichnenden Unter(chied zwifchen dem Ausfehen diefer Farbenfolge und dem durch die (chwarzen Notenzeichen durchgewachfenen Roth der Notenlinien. Manchmal erleichtert der fcharfe Einfatj des fpätern Aufdrucks die Wahrnehmung, fo iß Bl. 55 b bei Initiale I das unterliegende Schwarz durch die rothe Initiale und blaue Verzierung vollftändig eingeprägt, ebenfo Bl. 59b Eoben oder61a I oben. Nicht außer Acht zu la(fen i(t ferner bei übereinander gedruckten Stellen die Beurtheilung der Farbenmenge, die auf beiden zum Abdruck gekommenen Platten verwendet wurde. Paftofes Auffitjen der obern Farbe findet nicht immer ftatt. Die Wichtigkeit der aus diefen Beobachtungen fich ergebenden Folgerungen war die Veranlagung, daß es in dem unter Anmerkung 1 beigefügten Verzeichni(fe der Initialen von 1490 nach Möglichkeit angegeben wurde, wenn fie den (chwarzen und rothen Textdruck decken. 25 Ueber die Reihenfolge des Druckes la(fen demnach die an den Abdrücken befindlichen Merkmale nach genauer Prüfung kaum einen Zweifel begehen. Insbefondere kann der Druck der zweifarbigen Initialen in der Pfalter-Ausgabe von 1490 beßimmt als zuletjt erfolgt bezeichnet werden. 26 Der Eindruck gefchah aus naheliegenden praktifchen Gründen, feitenweife auf die zufammengefalteten Bogen. 27 Viele Blinddrücke und abge- fchmutjte Stellen auf dem rückfeitig der betreffenden Initiale befindlichen Blatt beweifen diefen Vorgang mit aller Sicherheit. Ob aus dem Umftande, daß in zahlreichen Fällen Blinddrücke nicht nachweisbar find, trotjdem folche Initialen unter (charfem Druck aufgedruckt worden find, auf eine Aenderung des Verfahrens (etwa gleichzeitigen Eindruck der Initialen auf zwei Seiten) gefchlo(fen werden kann, fteht dahin. Abgefehen von dem für das fichere Gelingen des Eindrucks entßhieden vortheilhaften, auch (chon 1459 bei Einzeldruken angewendeten Verfahren des feitenweifen Drukes, darf nicht überfehen werden, daß Blindpreffungen in gefeuchtetes Papier beim Troknen häufig völlig ver- (chwinden, beziehungsweife durch geeignete Unterlagen ganz zu vermeiden find. So la(fen die Initialen N auf Blatt 67 a, U 67 b und A 68 b weder Blinddruke, noch felbß eine Spur von Schattierung auf der Rükfeite des Abdruks erkennen, tro^dem auf der Vorderfeite die Initial - Ornamente z. Th. in fehr kräftigem Eindruk erfcheinen. In gleicher Weife haben A Bl. 18a und I 19a keine Spuren auf den zugehörigen Seiten 23b und 22b hinterlaffen. Anderfeits bietet das technißh äußerß intereflante Trierer Exemplar zahlreiche Belege dafür, daß der feitenweife Initialeindruk oft erfolgte, bevor die Farbe DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 287 auf dem zufammengefalteten Bogen genügend getrocknet war und man auch überfehen hatte, geeignete Vorkehrung gegen das Abziehen zu treffen. Der Eindruck der Initiale A von Bl. 21b hat z. B. auf Bl. 20b, D von Bl. 20a auf Bl. 21a, fowohl Blinddruck, als auch ftarken „Abfchmulj“ des fch warzen Textes erzeugt. Ebenfo hat durch den Aufdrude des R Bl. 156b der [chwarze Drude der Seiten 156a und 155b an der entfprechenden Stelle gegenfeitig fehr ftark abgezogen. Audi zweifarbige Initialen felbfl kommen durch diefe auffallend forglofe Behandlung zum Abfchmutjen. So haben die beiden blauen Haffen des M (1490 fehlt die erfte Hafta immer) auf Bl. 90 b ftark abgezogen beim Aufdruck des C Bl. 95 b. Initiale E Bl. 135 a hat mit dem blauen Körper ftark, mit den rothen Verzierungen etwas fchwächer abgefchmutjt, als D Bl. 130a aufgedruckt wurde. Diefes Beifpiel zeigt zugleich den öfter vorkommenden „rückläufigen“ Initialdruck d. h. E 135a war fchon gedruckt, als D 130a eingedruckt wurde. Keinerlei Abfchmutj zeigen dagegen die Blinddrücke auf den Seiten 58b von Initiale Q 63b, 59b von D 62b, 85a von Q84a, 116b von D 117b, fowie 30a von E 2. Größe Bl. 27a. Diefer Blinddruck ift nur ganz fchwach erhalten geblieben, trotjdem der Abdruck der Initiale mit großer Kraft ausgeführt wurde. Der merkwürdige Abfchmutj auf Bl. 115b wurde fchon früher S. 265 erwähnt. Bei dem gleichfalls rückläufigen Eindruck der Initiale B 115a hat F 118a abgezogen. 28 W efentlich einfacher wie der Drude der Ausgabe von 1490 Druckverfahren der Pfaiter- erweiftfich fchließlich das Druckverfahren der drei letjten druckev ° n i 5 02,i5i5und 1516. Pfalter-Ausgaben, von 1502, 1515 und 1516. Man befchränkte fich auf Roth- und Schwarzdruck, nach dem fchon 1490 für den Textdruck angewandten Verfahren. Für den dem Schwarzdruck vorausgehenden Rothdruck dient der vollftändige Satj, die rothen Stellen werden durch aufgelegte Maske (Rähmchen) „abgedeckt.“ Vor dem dann erfolgenden Schwarzdruck werden die roth gedruckten Typen gegen Ausfchlußftücke vertaufcht. Die Initialftöcke konnten hierbei zufammengefetjt oder auch getrennt in der rothen Form mit abgezogen und der Druck mit dem nachfolgenden Schwarzdruck fertiggeftellt werden. Zweifarbige Abdrücke der Initialen enthalten diefe Drucke nicht. Pf. 1502 bietet, wie oben nachgewiefen, Abdrücke faft aller Initialkörper, ohne die Verzierungen, 1515 neben einem Abdruck des Verzierungsftockes der Initiale C, ohne Initialplatte, auch einfarbige Abdrücke der zufammengefetjten Initiale und Verzierung von D und E der 2. Größe, ebenfo 1516 das große B in einfarbigem, wie alle übrigen, rothem Druck . 29 Im Münchener Exemplar des Pf. 1515 laßen (ich die beiden zwifchen den Columnen („im Bundfteg“) fißenden Punkturen, trotj der Stiche der Heftung, noch unzweifelhaft feftftellen. Befonders leicht die obere, die (ich regelmäßig etwas unterhalb des erften Heftftichs befindet; fiehe z. B. Bogen biiij, Lage c, d und viele andere. Der gleichzeitige Druck von je zwei Columnen wird durch diefe Punkturen erwiefen. Als „Stützen“ wurden auf voller Seitenbreite verwendet 4—5 mm ftarke Stege, insbefondere um bei den Notenlinien allzu derben Einfatj zu vermeiden, fofern fie am Anfang oder Ende der Seite flehen; vergl. Bl. XXXV oben, XLV, LXXVIII, LXXXIIII unten. Unter der Schlußfchrift am Fußende der Columne (Bl. XXa des Hymnarius) zwei quadratförmige Stütjendrucke (15 mm im □). Alle diefe Blinddrücke zeigen auf der Rückfeite die Einpreffung des Gewebes (wohl grobe Leinwand), mit dem der Preßdeckel bezogen war. Diefe Gewebeftructur zeigt fich mitunter auch an den farbigen Abdrücken felbft, z. B. bei 288 HEINRICH WALLAU Initiale D BI. XXa und an anderen Stellen diefes Pfalters fowohl, wie der Ausgaben von 1502 und 1516. Man darf hieraus fchliegen, dag der Druckbogen unmittelbar auf dem Gewebe aufgelegen hat, mithin die eigentliche „Zurichtung“ fich erg jenfeits diefes Stoffbezugs befand — eine Anordnung, die fich im wefentlichen bis in unfere Tage erhalten hat. F affen wir unfere Unterfuchungen in wenig Worte zufammen, fo ergeben pe, dag die Druckgöcke der zweifarbigen Pfalter-Initialen mittels einer eigenartigen Vorrichtung eine drucktechnifch äugerg fchwierige Aufgabe auf einfache Weife vortrefflich lögen. Diefer Einrichtung in erger Linie verdanken wir die hier befprochenen merkwürdigen, mit Recht viel bewunderten Initialdrucke. Die zu Beginn diefer Zeilen ausgefprochene Vermuthung über den Urheber diefer Initialdruckgöcke kann im Rahmen diefer Abhandlung nur mit einer zufammenfaffenden Erläuterung geftreift werden. Wir betrachten heute die Erfindung unfrer Buchdruckkung als durchaus aus der Metalltechnik hervorgegangen, im Gegenfatj zum Holztafeldruck, der ebenfo wie die oftapatifche Druckkung, mit Gutenbergs Erfindung technifch in keinem Zufammenhang geht. Sie tritt uns gleich zu Beginn in den gegoffenen Ablag- und Bibeltypen, befonders aber im Schnitt und Gug der Pfaltertypen und deren Uncial-Verfalien in gaunenerregender Vollendung entgegen. Die fchöpferifche Kraft des Erfinders ig in diefer Steigerung unverkennbar. Völlig ebenbürtig diefer eminenten Leiftungen erweifen geh die mit meigerhafter Beherrfchung des Materials durchgeführten Metallfchnitte der zweifarbigen Initialen. Augerdem befagen ge die hier nachgewiefene Vorrichtung zum zweifarbigen Abdruck, deren Erfindung und Ausführung man einen genialen Zug nicht abfprechen wird. Den grogartigen Plan und die technifche Vorbereitung des Pfalterdruckes vom Jahre 1457 hat man bekanntlich Johann Gutenberg zugefchrieben. Mit Recht wird darauf hin- gewiefen, dag die zwifchen der Trennung Gutenbergs von feinem Gläubiger und Gefell- fchafter Fug bis zur Beendigung des Pfalterdruckes liegende Zeit von etwa zwei Jahren höchgens zur Druckausführung der 350 grogen Foliofeiten, ganz unmöglich aber augerdem zur Befchaffung des hier benutjten, umfangreichen und fehr forgPältig durchgebildeten Typenmaterials hinreiche. Wefentlich begärkt wird diefe Annahme durch die zweifarbigen Initialen. Ganz abgefehen von vortrefflicher Zeichnung und Schnitt, enthalten pe durch Löfung des ebenfo wichtigen wie fchwierigen Problems des genauen „Paffers,“ thatfachlich eine groge technifche Verbefferung des Druckverfahrens. Der durch diefe Druckgöcke nunmehr mögliche prachtvolle und höchg exakte Farbendruck bedeutet eine Bereicherung des technifchen Vermögens der neuen Kung, die den Standpunkt der Bibeldrucke wefentlich überholt — fowenig auch die Möglichkeit oder Abficht begehen mochte, ein typographifches Mugerwerk, wie die 42zeilige Bibel technifch zu übertreffen. Ohne Zweifel aber find unfre Initialen die Schöpfung eines künglerifch, wie auch in der Löfung technigher Schwierigkeiten hervorragend begabten Menfchen, ja man könnte in ihrer Hergellung das nach höheren Zielen drängende Streben des echten Erfindergenius erkennen! Ebenfo zweifellos find diefe in jeder Beziehung mit äugerger Sorgfalt ausgeführten Initialfchnitte das Refultat langwieriger Arbeit und Verfuche, für die bedeutende Geldmittel aufzuwenden waren. Auch diefe Erwägung macht es wahrfcheinlich, dag fie nebg dem übrigen kogbaren Typenfcha^ einen Theil der Pfandgegengände DIE ZWEIFARBIGEN INITIALEN DER PSALTERDRUCKE. 289 J . Al i bildeten, die am 6. November 1455 Fuft zufielen und deren Beßtj diefen für die eingeklagte enorme Summe von über 2000 Gulden entfchädigen mußte. Ob bei der durch Fuß und Schöffer am 14. Auguß 1457 abgejchloflenen Drucklegung des großartigen Werkes Anweifungen Gutenbergs von Einfluß gewefen, muß heute dahingeßellt bleiben. Die einzelnen Exemplare diefes Druckes weifen bekanntlich zahlreiche Satjvarianten auf, deren Entftehung wahrfcheinlich mit drucktechnifchen Vorgängen zufammenhängt. Es fcheint nicht ausgefchloffen, daß die Erklärung diefer bisher räthfel- haften Erßheinungen u. a. intereßante Auffchlüffe über die Reihenfolge der Abzüge felbft bringen wird. Vielleicht werden wir auch über den Antheil genauer unterrichtet werden, der Schöffer als Drucker und Vollender des Pfalterdruckes von 1457 zugewiefen werden muß. (Fuft bleibt als praktifcher Buchdrucker außer Betracht.) Die oben näher erörterte theilweife vortreffliche Druckleiftung der beiden Ausgaben von 1457 und 1459, in der fich eine wohlgefchulte, wenn auch mitunter derbe Praxis kund- giebt, wird im Allgemeinen ohne Zweifel Schöffer zugefprochen werden müßen. Ganz ausgefchloffen fcheint mir dagegen, Schöffer mit der Schaffung der Pfaltertypen, insbe- fondere aber der Pfalter-Initialen in Beziehung zu bringen. Die Typenerzeugniffe feiner faß 46jährigen Thätigkeit bieten nicht ein Beifpiel, das mit einer folchen Leiftung auch nur entfernt in Einklang zu bringen wäre. Keine der wenigen Schöfferfchen Schriften erreicht die äfthetißh und technifch hohe Stufe der Pfaltertypen. Verzierte Initialen oder Druckornamente kommen, mit wenigen, aber bezeichnenden Ausnahmen, in Schöffers felbßßändigen Drucken nicht vor. Schablonenhafte, handwerksmäßige Tüchtigkeit iß das Kennzeichen feiner fpäteren Arbeiten. Die beiden noch durch ihn beforgten Pfalter- drucke von 1490 und 1502 weifen diefen für Schöffers Befähigung fehr bezeichnenden Stillßand und Rückgang deutlich auf. Daß trotj diefer Thatfachen ein evidenter Beweis für die Urheberfchaft nicht geführt werden kann, ift einzuräumen. Die obigen Darlegungen find jedoch mit guten Gründen, innerer und äußerer Art, belegt. Mit kaum verkennbarer Beßimmtheit führen diefe zu dem Schluffe, daß der durch feltfam tragifche Verkettung der Umßände ungenannt gebliebene Erfinder und Vollbringer des herrlichen, heute noch unübertroffenen Typen- fcha^es der Pfalterdrucke Niemand anders gewefen fei, als Johann Gutenberg. HEINRICH WALLAU. YWefentliche Förderung hat diefe Arbeit erfahren durch das Entgegenkommen der Verwaltungen der König- ” liehen Bibliothek in BERLIN, der Großherzoglichen Hof-Bibliothek in DARMSTADT, der Herzoglichen Bibliothek in GOTHA, des Buchgewerbe-Mufeums in LEIPZIG, der Königlichen Hof- und Staatsbibliothek in MÜNCHEN, der Stadtbibliotheken in MAINZ und TRIER, fowiederBibliothöque publique inVERSAILLES. Insbefondere wurde eine Reihe photographifdier Aufnahmen in bereitwilligßer Weife vermittelt. Nicht minder iß derVerfaffer für zahlreiche Auskünfte und fachkundigen Rath verpflichtet den Herren L. DELISLE, Administrateur-genöral de la Biblioth. Nationale, Paris, Prof. Dr. H. GEORGES in Gotha, Dr. R. KAUTZSCH, Director des Buchgewerbe-Mufeums in Leipzig, Dr. KEUFFER, Stadtbibliothekar in Trier, H. LÜONARDON, archiviste-paleographe, Conservateur-adjoint de la Bibliothöque publique in Versailles, Dr. NICK, Hof- bibliotheks-Direktor in Darmßadt, Dr. Adolf SCHMIDT, Hofbibliothekar in Darmßadt, Dr. SCHWENKE, Direktor bei der Königl. Bibliothek in Berlin, LE BARON DE TOURTOULON, Dr. iur., Privatdocent an der Univerfität in Laufanne, Prof. Dr. VELKE, Oberbibliothekar der Stadtbibliothek in Mainz. Es iß dem Ver- faffer eine angenehme Pflicht, feinen wärmßen Dank an diefer Stelle zu wiederholen. 37 1 -1 i i i ' i < i n 290 HEINRICH WALLAU Litteratur 1. F. A. Borovsky (Prag), Die dritte Ausgabe des Pfalteriums vom Jahre 1457. Zeitfchrift für Bücherfreunde, III. Jahrg. Heft 9. Bielefeld-Leipzig 1899. 2. Chr. Bruun, De nyeße Undersögelser om Bogtrykkerkunstens Opfindelse. Kjöbenhavn 1889. 3. A. F. Butfch, Die Bücher-Ornamentik der Renaiffance. Eine Auswahl etc. Leipzig 1887. 4. Dr. Karl Falken[tein, Gefchichte der Buchdruckerkunß etc. Leipzig 1840. 5. Karl Faulmann, Illu(Irirte Gefchichte der Buchdruckerkunß etc. Wien 1881,82. 6. — Die Erfindung der Buchdruckerkunß etc. Wien 1891. 7. Dr. A. v. d. Linde, Gutenberg. Gefchichte und Erdichtung aus den Quellen nachgewiefen. Stuttgart 1878. 8. — Quellenforfchungen zur Gefchichte der Erfindung der Typographie. Das Breviarium Moguntinum. Wiesbaden 1884. 9. — Gefchichte der Erfindung der Buchdruckkunß 3 Bde. Berlin 1886. 10. J. P. A. Madden, Lettres d’un Bibliographe. Paris 1868,73,74 I/III (Tross) 1875,78,86 IV/VI (Leroux). 11. Martineau, The Mainz Psalter of 1457 in „Bibliographica“ I, 308—323 London 1894. 12. Dr. Heinrich Meyer, Gutenbergs-Album. Braunfchweig 1840. 13. Ferd. Ongania (u. A.), L’art de l’imprimerie ä Venise. Venise 1895/96. 14. M. Pellechet, Bibliotheque publique de Versailles. Catalogue des incunables et des livres imprimes de MD ä MDXX. Paris 1889. 15. Direktion der Reichsdruckerei, Druckfchriften des fünfzehnten bis achtzehnten Jahrhunderts in getreuen Nachbildungen. Berlin 1884-1887. — u. K. Burger, Monumenta Germaniae et Italiae typographica. Deutfche und italienifche Incunabeln in getreuen Nachbildungen. Berlin 1892f. F. W. E. Roth, Die Mainzer Buchdruckerfamilie Schöffer etc. (9. Beiheft zum Centralblatt für Bibliotheks- wefen). Leipzig 1892. 18. — Das Darmßädter Exemplar des Breviarium Moguntinum 1457 im „Neuen Anzeiger für Bibliographie und Bibliothekswiffenfchaft“ 47, 1886 (Berlin-Stuttgart 1886). C. A. Schaab, Die Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß durch Johann Gensfleifch genannt Gutenberg zu Mainz etc. 3 Bde. Mainz 1830,31. Adolf Schmidt, Unterteilungen über die Buchdruckertechnik des 15. Jahrhunderts im „Centralblatt für Bibliothekswefen“ XIV. Jahrg. 1.—4. Heft. Leipzig 1897. 21. Theo L. de Vinne, The invention of printing. Second edition. London (Trübner) 1877. 22. Alexander Waldow, Die Buchdruckerkunß in ihrem technifchen und kaufmännifchen Betriebe etc. 2 Bde. Leipzig 1874. 23. S. Wetter, Kritifche Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß durch Johann Gutenberg zu Mainz etc. (mit 13 Tafeln) Mainz 1836. 16. 17, 19, 20 . Anmprklinopn 1- ( zu 2 ® 2 ) Die hier g enannten Exemplare find im Text durch die Jahreszahl /uimenuillg ohne weitere Angaben (z.B.Pf. 1457, Pf. 1459 ufw.) bezeichnet; andere Exemplare (Ind durch entfprechende Bezeichnung hiervon unterfchieden. Auf die bibliographifche Befchreibung der angezogenen Pfalterdrucke muß an diefer Stelle verzichtet werden. Ich verweife auf die Unterteilungen und Befchreibungen von: v. d. Linde, Quellenforfchungen .. . Roth, Das Darmßädter Exemplar des Brev. Mog. 1457, Martineau, The Mainz Pfalter of 1457, Schmidt, Unterteilungen... Pellechet, Bibi, de Verfailles. Catalogue . .. Borovsky, Die dritte Ausg. des Pf. 1457. Zeitfchr. f. Bücherfr., 1899, Heft 9, der ein in feinem Beßtj befindliches Exemplar von 1515 kürzlich bekannt gemacht hat. Weitere Exemplare diefer feltenen Ausgabe befinden [ich, wie es fcheint, nurin derBibliothfeque publique zu Verfailles (dasMaddenfche Exempl.) und der Hof- und Staatsbibliothek zu München. Den überaus anerkennenswerthen Bemühungen des Herrn Archiviße-paleographeH. Leonardon, Confer- vateur-adjoint der genannten Bibliothek in Verfailles verdanken fowohl die beigegebenen Lichtdrucktafeln, wie die nachßehenden Verzeichniffe fehr fchätjenswerthe Bereicherungen. Herr Leonardon hatte auf meine Bitte die Güte, außer mehreren photographifchen Aufnahmen, über die an andrer Stelle berichtet iß, ein Verzeichniß der in dem Pf. 1515 vorkommenden Abdrücke von zweifarbigen Initialßöcken anzufertigen; Diefe Zufammenßellung befindet fich am Schluffe der Liften. Außerdem iß in dem Hauptverzeichniß der Initialen auf das Vorkommen in Pf. 1515 hingewiefen. DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERK. 1 INITIALEN -VERZEICHNIS. 291 Kurz vor Drucklegung diefes Auffaßes (Febr. 1900) konnte ich noch das Münchener Exempl. des Pf. 1515 unterfuchen und deffen Uebereinßimmung mit den Abdrücken in Verfailles und Prag (Exempl. Borovsky) feßßellen. Ich füge eine Befchreibung und Collation bei und verweife wegen des Inhalts auf die näheren Ausführungen des Herrn Prof. Dr. Falk. PSalteriü Daviticü. | cantica et Hyni | vbiqz deferuien. | 1515. | Holzfchnitt 113x112 mm. Der h. Martin zu Pferd mit dem Schwert in der Linken den Mantel theilend, den zwei Krüppel ergreifen. Unter dem Holzfchnitt die Verfe: Si cupis eximias Chrißo depromere laudes, | Que cecinit Pfaltes/ cantica sacra cane. | Ducit ad sethereos mentem psalmodia tractus, | Et uehit ad superas/ pectora nostra domos. | Initiale P der 1. Gr. der quadratifchen Art diefer Ausgabe, in die Umrahmung eingefügt. Diefe iß aus einzelnen Zier- leißen, offenbar Metallfchnitte, zufammengeßellt. Die er[te und zweite Zeile aus der großen Pfaltertype, Zeile 3 Miffaltype des Textes; die Verfe Antiquatype. Zeile 1 und 3 roth, die Initiale P fdiwarz. Vergl. die Abbildungen bei Borovsky a. a. O. Auch Bl. I des Pfalteriums iß mit zufammengefeßten Randleißen verfchiedenen Kegels und Länge umrahmt. Beachtenswerth iß ein Verfehen des Seßers oder Druckers. Die unten verwendeten etwa 4 mm ßarkenZierleißen haben fich zu beiden Seiten verbogen, weil der Saß nicht richtig jußiert oder die einzelnen Stücke ßch verfchoben hatten, als die Form feßgefchloffen wurde. Die erhebliche Verbiegung namentlich des rechten Stücks weiß deutlich auf biegfames, zähes Metall hin. Auch der fcharfe Schnitt diefer Leißen (Eierßab und Wellen oder Wolken) fowie die aus den breiten Stücken hervortretenden, aus Kreifen und Sternchen gebildeten Spißen fprechen für Metallfchnitt. Langholzfchnitt iß hier ßcher ausgefchloffen. In Holzfchnitt find dagegen ausgeführt: 1) auf Blatt Ia des Pfalteriums vor den erßen 9 Zeilen (Beatus vir ff) ein viereckiger Schnitt, 44 mm br., 65 h., (König David mit Harfe knieend, rechts oben Gott Vater in Wolken, links ein Bergfchloß; Hügellandfchaft, im Hintergrund das Meer) fowie 2) die Initiale S auf Bl. XXXVa, 65 mm br., 77 h. Im untern Feld des abßchtlich großgezogenen S-Bogens eine kleine viereckige freißehende Vignette, 31 mm br., 45 h., mit einer intereffanten Darßellung des jüngßen Gerichts. Unter einem profilierten, beiderfeits auf Konfolen ruhenden Rundbogen Chrißus als Weltenrichter auf der Iris ßßend, die Füße auf der Weltkugel. Lilie und Schwert zur Rechten und Linken des Hauptes. Vor ihm ßeigt eine kleine Geßalt aus dem offenen Grabe. Im Vordergrund knieen Maria und der fellbekleidete Johannes der Täufer. Am Ende, Bl. XXa des Hymnarius, Miffaltype in Roth, die gefperrten Worte Schwarz: Impreffum in nobili vrbe Maguntin huius artis | jmpfforie inuetrice prima: per Johanne | fchöffer Anno falutis. M. CCCCC | XV. Kalend’ | Marc | Die fünf Zeilen nach unten fpiß zulaufend gefeßt. Rückfeite leer. Quarto (ca. 20X28 cm) 122 bedr. Bll. und zwar: Titelbl. und Index 4 Bll. ohne Blattzahlen, Duern, Sign, ij, iij + „Pfalterium:“ 98 Bll. (Titelbl. und II bis XCIX. LXV am Beginn der Lage 1 iß überfprungen). Lagenßgnaturen abcdefghiklmnopq (a und c Quaternen, q Duern, die übrigen Triternen) -}- „Hymnarius:“ 20 Bll. (erßes Bl. ohne Zahl, II bis XX) Sign. A B C D (A D Duernen, B C Triternen.) Zwifchen Pfalterium und Hymnarius, den Lagen q und A beigeheftet, zwei leere, jeßt bis auf ca. 3 cm breite Reße ausgeriffene Bll., deren Fälze vor Bl. XCVI und V hervortreten. Blattzahlenfehler: ßatt richtigXXXIII ßeht falfch XXVII; richtig XXXIX (falfch XXXI); r. LXX(f. LXIX); r.LXXVII (f.LXXIII); r.XCIIII (f.CXIIII); r.XCIX (f.CXIX); in LageB richtigX (falfch V). Signaturfehler: Lage a, Bl. 3 ßatt richtig aiij ßeht biij. Verzeichnis der in den S. 262 genannten Psalterdrucken vorkommenden zweifarbigen Initialen. ABKÜRZUNGEN a, b bei der Blattzahl = recto, verfo. (o) (u) = oberhalb, unterhalb der betr. Initiale haben Typen des Textes, mit Rückßcht auf das Druckverfahren der Pfalterdrucke von 1457 und 1459, Kürzungen erfahren. (s) (r) (sr) = Schwarz, Roth oder beide Farben des Textdruckes werden durch die Initiale gedeckt; nurinPfalter 1490. () eingeklammerte Blattzahlen bei Pf. 1502, Mainzer Pergamentexemplar, bedeuten ungefärbte (blinde) Vordrucke der betr. Initiale. 1. GRÖSSE Tafel 25 1457 Bl. la. 1459Bl.la. 1490 Bl. la(r) 1502 und 1515 fehlt. 1516 Bl. la, einfarbiger rother Abdruck. 292 HEINRICH WALLAU 2. GRÖSSE. Fehlt in den Ausgaben von 1502 und 1516. Abbildung Tafel 25 1457 Bl. 98a(u) 1459 Bl. 121a 1490 Bl 191b(r) 3. GROSSE Abbildung Tafel 25 Tafel 26 1457 20a 37a(u) 49a 60a 115a 1457 85b 1459 30b(u) 38b(u) 68a(u) 78a 1459 20a 1490 41 a 52a 91 b 104b 1490 27a(s) 1515 20a 27b 66a f. auch unten. 1515 45b f. unten. Zu 1457 : 20a Initialplatte fehr viel Farbe. 49a fdiarfer Drude, ohne Blinddr. Stüggeg auf dem Rand über D; rückläufiger Drude. 60a Stüggeg.* Zu 1490 : 91b Ornamente fehr blaggrau. Tafel 26 1457 70a mit Stüggeg auf dem untern Rand in voller Seitenbreite. Fehlt in allen anderen Ausgaben. 1457 Darmftadt, Pergament 22a(u) 34a 37b(o) 38a 56a 78a(o) lllb(u) 119a(u) 120b(u) 1459 Mainz, Pergament 13b 15b 16a 19a 32a 50b(u) 82b 88b(u) 89a(u) 90a(u) 106a 118a 121b 123a 123b 124a 124b 126b 132a 133a 1490 Trier, Papier 18b(r) 21a 21b 25b 42a(sr) 43a 68b(s) 110b(s) 120b(s) 12ia 122a 143b(sr) 157b(s) 192a(s) 194a 195a 195b 196a(s) 198a 203a(s) 205a(s) 206b 1502 Mainz, Pergament 22a 25b 43b — — 1502 Darmgadt, Papier 22a 25b 43b 65b 99a Zu 1457: Obere Apices fehlen beide 22a 38a 119a 120b. Linker fehlt 34a. Stüggeg 110b. Beide Apices vorhanden 37b 56a 78a. Zu 1459: Obere Apices fehlen bis 32a, von 50b an vorhanden. Zu 1502: Alle Initialen diefer Ausgabe find ohne die Verzierungen roth abgedruckt. H Tafel 26 Tafel 27 1457 16b 19a 24b(u) 31a(o) 40b(u) 42a(o) 51a(u) 88a 100b 101b lila 116a(u) 122b 130b(u) 1459 18a21a27a(u)42b 56b 63a 69a 69b 78b 84b 91a 98b 108a 108b(u) 117b(u) (zwei) 118a 126a 1490 24a 28a 36b 57b 76b(sr) 85a(s) 92b(s) 94a 105a 115a 123b 134a(s) 146a(s) 147a 156b 157a (zwei) 157b 197b(sr) 1502 Mainz 17a 19a 28a 29b 38b (75b) — (98b) — (109b) 121b 1502 Darm ft. 17a 19a 28a 29b 38b 75b 89a 98b 103b 109b 121b Zu 1457: Initialplatte fegt tiefer ein wie Ornament 19a. Abdruck rechts fchwach 31a, rechts gark 40b, richtig 42a, rechts gark 100b. Zu 1459: Initialplatte von 91a an in zwei Stücken. 117b oberer Abdr. Einzeldruck, Blinddruck auf 112b, unterer mit gekürzten Texttypen unten. 126a garker Blinddruck von U 121a. Zu 1490: Initialplatte in zwei Stücken. Initiale und Ornament einfarbig roth 94a. a Tafel 27 1457 2a 5a 8b(u) 12b 23b(o) 35a(o) 48b(u) 76b(u) 84a 94a(u) 103a(o) 105a 107a(u) 115b 118b(u) 125b(u) 127a 134b(o) 1459 2a 4a 9b(u) 10b 49a 65a(u) 66a71a(u) 72b 74b 78a 80b(u) 87b 94a(u) 95a(u) 100a(u) 102a(o) 102b 104a(u) 110a 112b(u) 123a 134a 135b 1490 2a(sr) 5b(sr) 9b(s) 12b(s) 13b(sr) 66b(sr) 88a 89a(s) 95b 97b(s) 100a 104b(s,r?) 108a(sr) 108b 119a 127b 129a(s) 135b 138b(s) 139a(s) 141a(s) 149a 150a 193b 207b(s) 209b 210a(s) 1502 Mainz 36a — 71b — (90b) (92b) (94b) — — 128a 136b, richtig 135, 159a , 1502 Darmg. 36a 64a 71b 81b 90b 92b 94b 102b 114a 128a 136b, richtig 135, 159a 1515 Sign. Aj, gehe unten Pf. von Verfailles. Zu 1457: Druckgock fchief jugiert? 2a 47b. Stügfteg 124b. Zu 1459: Initiale oben linke Ecke, dicht an- fchließend Stüggeg über ganze Seitenbreite 2a. Enge Stellung der Initiale zwifchen Textzeilen 100a. 110a Verzierungen durch Initialplatte verlegt, Einzeldruck, legter Abdruck. 2fu 1490: Neue Ornamente und InitiaL platte, helles Ornament auf dunkeim Grund, Anlehnung an C 2. Größe. Federzüge links vielleicht be- DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERK. 1 INITIALEN-VERZEICHNIS. 293 fonderes Stück, mit dem andern verbunden. 88a Ornament hellbraun (latt roth, vorangegangenes Blau nicht genügend abgewafchen. 139a fchwarz wird gedeckt, fchwierig erkennbar. Schiefe Stellung 5b 108a 139a 149a. Zu 1502: Initialplatte von 1459 (nicht von 1490) ifl umgewendet aufgekloßt. Die angegebenen Abdrücke Pndvon der Unterfeite der Initialplatte abgezogen, mit Ausnahme der Bll. 90b 92b 94b 102b 114a, wo die richtige Oberfeite abgedruckt ift. 136 falfche Blattzahl, richtig 135. Zu 1515: Ornamente von 1490, ohne Initialplatte. £D 1457 2a 3a(u) 3b 4b(u) 7b(o) 8a(o) 10a 13b 15b 16a(u)21a(o)21b(u)23a32a 44a(o) 46b(o) 52b(u) 54a(u) 54b(u) 56b 64a(u) 72a 73b(u) 81b(u) 83a(u) 86b (zwei) 89b(u) 92b(o) 95a(u) 95b 96b 98b(o) 99b(u) 109b(u) 114b(u) 118a 123a(u) 123b(u) 127b 129b 1459 lb 2b 3a 3b 6b 7a 8b 11b 12a 13a 13b 15a 18b 22b 24a 34b(u) 35a(u) 40a 41b 45a 46a(u) 53a(u) 55a(u) 55b 59a(u) 61a 63b 64a 65b(u) 66b(u) 75a 76a 80a 85a 92a(u) (zwei) 95b Tafel 28 97a 98a(u) 99a 105a(u) 114b(u) 120a 129a 1490 2a(s,r?) 3a(s) 4a 5a(s?) 9a 11 a(s?) 15a 15b 17b (zwei) 20a 25a 30b 32b33a34b(r?)38b44a(s?r?) 46a(s?r?) 47a(r?) 53a 54a(s) 56b 61a 62b 72a 74b 75a(r) 80a(s) 83b 86a (zwei, untere(s) 88b(s) 89b 101a(s) 102b(s) 107b(s) 116a(r) 117b 124b 125a(r) 130a(s) 131b(s?) 133a(s?) 134b 142a(s) 153a 190b 201b 1502 Mainz 15b 21a — 31b 34a 40a 42a 44a — — —-(77a) — (82b) — (84a) (86a) (87a) — 1502 Darm[L 15b 21a 21b 31b 34a 40a 42a 44a 51b 59b 61a 69a 74a 77a 80a 82b 83a 84a 86a 87a 97a Mainz — (lila) 122a Zu 1457 : 86b untere Initiale Einzeldruck, ohne Blinddruck. Darmft. 102a lila — Zu 1459 : 24a unterer Apex abgebrochen, Blau und Roth ver- wifcht. (24b, 25b, 28b, 32b folgen 4 gemalte D) 34b Apex ausgebeffert. 92a obere Initiale mit gekürzten Text- buchftaben, untere Einzeldruck mit Blinddruck auf 99a. Rothes Ornament deckt 92a Schwarz fehr kräftig; Schwarz war feftgetrocknet! 97a fchief, ob Einzeldruck? Zu 1490: Punkt des untern Apex von 25a an weg. Ornament verleßt durch Initialplatte 53a; noch unver- leßt find 54a und 56b, rückläufiger Initialdruck; von 61a an verlebt. Verzierungen breit gedrückt 72a bis 117b, dann 124b und 125a nachgeftochen, 130a bis 142a wieder breit. Von 153a an bis Schluß nachgeftochene Ornamente. 124/125 wurden, des rückläufigen Initialdrucks wegen, nach 130/142 eingedruckt. 54a braun [tatt roth, weil vorher verwendete blaue Farbe nicht genügend entfernt. Zu 1502: 15b bis 34a unterer Apex weg. 40a vorhanden. 42a Darmftadt oberer Apex abgebrochen, Mainz noch vorhanden. 44a beide Apices weg. 51b fehlt oberer, 59b beide vorhanden bis vor 122a, wo beide weg find. Tafel 28 1457 9b 13b 38b(o,u) 41a 50b(o) 53b(o) 58b 60a(u) 61a(o) 54b(u) 55b 60a(u) 63a(o) 64b(u) 65b 66b(o) 69a(u) 124b(u) 128b 131b 136a(u) 1459 5a 7b 11a 16b 26a 29b 35b(u) 37b 39a 40a(u eng) 44a(u) 52a 54b 58a71b(o,u) 73b 83b(o,u) 93a 93b 96a 96b 99b(u) 103a 103b 112a 116b 122b 127b 128a 128b 1490 6b(s?r?) 10a(s,r?) 14b(s?) 22a 35a 39b 47b(s) 50b(s) 52b 54b(s) 56b(s) 59b(s?) 70a(s?) 74a 78a(r) 96b 99a(s) 113b 126a(s) 126b 130a(s?) 131a(r?) 135a 139b(s) 140a(s) 149b(s) 155b 193b 200a (zwei) 201a 1502 Mainz 26a 28b 37b 41a 46a 47b 50b — — — 56b — 125b 137a 1502 Darmft. 26a 28b 37b 41a 46a 47b 50b 52a 53a 54a 56b 123b — 137a Zu 1457: 63a Ornament hat unten rechts etwas fchwarze Farbe. 66b Initiale ganz nach oben gerückt wegen untenftehendem S. Zu 1459: 11a ftarker Farberand der Initialplatte; unten rechts Blau der Initiale auf rother Verzierung. 26a vielleicht Einzeldruck, rechte obere Ecke ftark eingefeßt („gekippt“), auffallend tiefe Stellung. 40a enge Stellung. 71b p von prudentia iß gekürzt. Zu 1490 : 54b deutliche Schattierung in Abbrev. Strich von meä. 113b Initialplatte roth, Verzierung links blau, rechts roth, Irisdruck! 1457 89b(u) 1459 59a(u) 86b(u) 117a(o) 125b 131b 1490 79b(s) 118a 156a 196b(r) 204b 1502 Mainz \ 1502 Darmft. ) Zu 1457: rechter Apex zwifchen fuper omia hineinragend, r von fuper fleht mit rother Verzierung dicht zufammen. Stüßfteg oben wagrecht. Zu 1459: rechter Apex 86b dicht an n von bonum liegend, auf der blauen Initiale ein rother Farbefleck. 125b fehr fchöner Abdruck. Zu 1490: 204b Tectur auf Initiale S. Tafel 28 294 HEINRICH WALLAU 0 1457 fehlt "1459 118a(u) 134bj 1490 208b(r) Tafel 28 1502 Mainz I 1502 Darmfl. / feh *’ Für Initiale H kommt ein zweifarbiger Druckftock nicht vor. Ihre Stelle wird in der Regel im Drude freigelaffen und die Initiale eingemalt, z. B. Pf. 1459 Bl. 70b 111b 122a 129b Pf. 1490 Bl. 150b 193a 202a 203b. * 111 1457 6b(o) 23a 39a 99a(u) 135a(u) I II 1459 5b 14b 21b 28a(o) 41a 45a 67a(u) 79a(u) •■I 11 82a 85b 86b 87b 123a 125b 129a 133b I 11 1490 7b(sr) 19b 29a(s) 38a(r) 55b(s) 61a(s) 79a(s) j. ■ —! I * 90a 106a 110a(sr) 116b(sr) 119a(s) 194a(s) Tafel 28 197a(s) 202a 207a (Init. wird von r gedeckt) 1502 Mainz 23a 26b (86b) 136a 1502 Darmfl. 23a 26b 86b — Zu 1457: obere Linie der Ornamente von 6b an fafl ganz weg. an nur ganz kleiner Reft bei flarken Abdrücken erkennbar; auch Fleifch entfernt, des engen Anfchluffes wegen, 45a bis 82a. Zu 1490:38a und 55b fcharfe Schattierung auf r und s des Textes erkennbar. 207a wird Initiale vom Roth des Textes gedeckt, einziger Fall! Zu 1502: Initialplatte fleht 23a und 26b auf dem Kopfe. RAND-INITIALE. Taf. 29 1457 15b 19b 33b 43a 58b 66a 72a 78b 88b 117a 121b 1459 17a 90b 107a 119a 129b 131b 136a 1490 123a(r) 145a 189a 1502 Mainz 30b 46a — — 1502 Darmfl. 30b 46a 53b 59b Zu 1457 : 43a Ornament oben fehr Jtark, Stütje zu niedrig. Stüßflege oben ganze Seitenbreite u.Rand links unter Initiale. 58b bis 78b mit großen Stütj- fiegen ober- und unterhalb auch rechts der Initiale. Zu 1459: 107a einfarbig, blau. Zu 1490:123a links fchwach, rechts flark, gekippter Tiegel! 189a Roth auf blauem Ornament. Zu 1459: obere Ornamentlinie von 45a 1457 17b 29b 116b(u) 118a 119a(u) 119b 120a(u) 125a 132b 133a 133b(u) 1459 79a 81a 83a(u) 86a 89b 93b(u) 100b 101a(u) 101b 102a 102b 113b 1490 105b(s) 108a 113b(r) 117b 121b (zwei, unteres s r) 126b(sr) 136a(s) 136b 137a 137b 138b(r) 152a(s) 1502 Mainz 18a — 1502 Darmfl. 18a 108b Zu 1459: 81a untere Federzüge ohne Farbe, weil Initiale C folgt. 100b Uncial-Versal N gemalt, um Raum für Initiale zu gewinnen. Zu 1502: beide Apices links fehlen. Tafel 28 Tafel 29 1457 30b(u) 34b 47b 55a 61b(u) 62a 90b 99a 123b 134a(o) 1459 [36 zwei?] 60a 67a 83b 84b 87a 92b 109a 129a 135a 136a 1490 26a 45a 49a(s) 49b 81a 90b 114a 115b 118b 125b 147b 201b 209a 210b(r) 1502 Mainz 35a 42b 49b — — — 113a 136a, richtig 135, 146b 152b 153a 154a 1502 Darmfl. 35a 42b 49b 78a 86b 109a 113a 136a, richtig 135, 146b 152b 153a 154a Zu 1457: untere Ornamentlinie fehlt. 47b untere Omamentlinie da. 61b untere Ornamenti. liegt dicht an fchwarzd; rechts 5 mm weggebrochen. 62a untere Linie repariert, 90b wieder abgebrochen. 99a rothe Verzierung fleht dicht an fchwarzem Text via. Zu 1459: Bl. 36 fehlt im Mainzer Exemplar, es enthält die beiden M-Initialen der Pfalmen 55 und 56 (Miferere mei), die indeffen vielleicht eingemalt waren, wie Bl. 31b, 33b. Im Gothaer Exemplar fcheinen beide M Bl. 36 gedruckt zu fein. 84b untere Linie weg. Von 109a an linke Hafla abgebrochen, lofe. 136a Einzeldruck. Zu"1490: linke Hafla fehlt ganz. 26a weiß gelaffen, fonfl überall roth eingemalt (fchabloniert?). Auf den Bll. 49a 114a 209a ifl Initiale roth gedruckt, fonfl grünlich bis bläulich grau. 210b Tectur auf Initiale S, diefe hatte rothenText gedeckt. Zu 1502: 136 falfche Blattzahl, richtig 135. Ö 1457 29b 44b 54b 64b 77a(o) 120b(u) 122a 136b 1459 23a(o,u) 39b 49b(o,u) 90a(o,u) 91a(o,u) 109b 118b 119a 1490 31a 67a(s) 122b(s) 123b(s) 148a 158a(s) 189b(s) 1502 Mainz 32a-121a 1502 Darmfl. 32a 52a 64b 121a 1515 77a fiehe unten Zu 1457: 77a Initiale knapp nach oben. 120b Uncial-C unter die Linie gerückt. Zu 1459: 109b Einzeldruck, untere Züge ohne Farbe, Blinddruck auf Bl. 102. Zu 1490: 148a blaue Ornamente zeigen rothe Stellen. DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERK. 1 INITIALEN-VERZEICHNIS. 295 O 1457 55a(u) 134a 1459 31a 126b (u, zwei) 134b 135a 1490 41b 198a 203a 208b(r?) 209a 1502 Mainz (115b) 1502 Darmft. 115b Tafel 29 Zu 1457: 133a fehr ftark. Zu 1459: 126b oberes Einzeldruck, Blinddruck auf 121, Kürzungen an Textbuchftaben beim untern. Zu 1490 : 203a geändert in U. Tafel 29 Tafel 30 1457 36a 109a(u) 1459 76a 84a 88b 110a(u) 113a(o) 127a 136b 1490 102a 114b(s) 120a(sr) 149a 151 a(r) 198b(s) 1502 Mainz (96b) — 1502 Darmft. 96b 114b Zu 1457: 36a ftarker Abdruck; dickes Pergament. Stütjfteg 109a oben rechts der Initiale, unten? 1457 lb 26a 33a(u) 51b(u) 57b(o) 74a(u) 82a(ou) 87b(u) 121a(u) 135a(o) 1459 la 27b 34a(u) 47a 54a(u) 56a(u) 62b(u) 85b 90b(u) 110b 115b(o) 131a 134a 1490 la(r?) 37a(s) 46a(s) 63b(s) 73a(s) 76a(s?) ; 84a 11 lb 116b(s) 122b(s) 154b(s) 204a(r) 208a 1502 Mainz 45a — — — — 1502 Darm[L 45a 61b 69b 75a 104b Zu 1457: 33a dichter Anfatj an den Bogen der Virgula. Zu 1459: la Einzeldruck. Tafel 30 62b Oberlänge d hindert den dichten Anfatj, deßhalb Initiale abgerückt. Zu 1490: 63b Ornament braun-grau ftatt blau. 73a rothe Verzierung durch Blau der Initiale theilweife bedeckt. 208a fchiefftehend. 1457 25a(o) 32a 1459 82b 115a 117a 119b 120a 124a 128b 1490 110b 153b(r) 156b 189b(r) 190a 195a 196b 201a 1502 Mainz — 1502 Darm[t. 104a Zu 1457 : 25a Verzierung wenig Farbe, vielleicht durch den Gebrauch abgerieben. Zu 1459: 117a Einzeldruck, oberer Zug ohne Farbe, Initiale [icher nach 117b gedruckt, fiehe Schattierung auf 117b; Seite 117a jedoch vor 117b. Initialplatte in zwei Stücken, oben rechts neben der erften Hafte gebrochen. Zu 1490: 195a Tectur. 196b geändert in U. 1457 7a(u) 62b 122b(u) 126b 1459 6a(o) 37a(ou) 43b 57b 91b 95a 127a 128a 130b(zwei) 132a 1490 7b(s) 50a (s?) 59a (s ? r?) 77b(s) 124a(s) 128b(s) 199a(s) 200b(s) 203b(r) 205b 1502 Mainz 50a (77a Uncial) — 1502 Darmft. 50a — 110b Zu 1457: 7a Initialplatte zu hoch, Verzierung druckt fchwach oben. 126b rothe Verzierung fleht mit fchwarzem Text dicht zufammen. Zu 1459 : 6a fehr enge Stellung. 130b unteres Einzeldruck, rothe Initialplatte auf blauer Verzierung. Zu 1490: 7b Initiale verfchmiert. 205bTectur. Zu 1502: Mainz77a Verfal inUncialform, erfteGröfje- 1457 14b 68b(u) 136a 1459 40b 60b(u) 109b 115b(u) 120b 124b 1490 55a 82a 148a 154a(s) 191a(s) 195b 1502 Mainz — 1502 Darm fl. 56a Zu 1457: 14b Blau der Initiale auf rothen Ornamenten. 1457 2b(o) 7b(o) 75b 77b(u) 93b(o) 130a(u) 1459 2a(u) 6a 50a(ou) 64b 88a 98a 114a(o) 116a 116b 121a 121b 122a 123b 125a 126a 127b 129b 130a 132b 133b 1490 2b(s) 8a 67b(s) 87b(s) 119b 132b(s) 152b 155a 156a 191b(s) 192a 192b 194b 197b(s) 199b 1502 Mainz-(85a) 202b 203a 206a(s?) 207b Tafel 30 1502 Darmft. 63a 65a 81a Zu 1459: 114a Roth auf blauen Ornamenten, gleichzeitiger Druck von Initiale und Ornament! 121a fchief- ftehend, Einzeldruck, Blinddruck auf 126a. 121b obere Verzierungslinie abgebogen, Metall! 129b Einzeldruck, Ornament links ohne Farbe. Zu 1490 : 2b fchief, 203a U eingedruckt in Ornam. des O, das überklebt war. Tafel 30 Tafel 29 ü 296 HEINRICH WALLAU Pf. 1515, Verfailles, bietet nach gefälliger Angabe des Herrn Löonardon folgende Abdrücke von Stöcken der zweifarbigen Initialen. a) Zweite Größe: D Bl. XXa, XXVIIb, LXVIa. E Bl. XLVb. Initiale und Ornamente in Roth. b) Dritte Größe: C-Ornamente von 1490, ohne die Initialplatte, in Roth auf Blatt I des „Hymnarius,“ ohne Zahl, Signatur Aj, nach Bl. XCIX (falfch CXIX)... „Le feuillet.. n’est pas foliote. Celui qui le precöde porte le n° CXIX, erreur d’impression au lieu de XCIX, comme le prouve l’examen des feuillets pröcödents XCVI, XCVII . . . une faute analogue se retrouve au feuillet 94, qui porte CXIIII au lieu de XCIIII. Le feuillet oü figure l’initiale porte la signature Aj, avec un A maj uscule, tous les cahiers pröcedents portant les signatures en minuscules de a ä q, le cahier signe q, ne se composant que de deux feuillets qi, qii avec les deux feuillets non signes correspondants soit 4 feuillets au lieu de 8. A partir de ce feuillet signe Aj commence une nouvelle foliotation qui ne figure pas sur ce feuillet, mais sur les suivants marques: Fo. II, Fo. III etc. jusqu’ä Fo. XX.“ C neue Ornamente ohne Initialplatte, in Roth, Bl. LHIIb (fiehe auch Anmerkung 13). N Bl. LXXVIIa (falfch LXXIII) Initiale und Ornamente in Roth. Der Vollßändigkeit halber feien noch die zahlreich vorkommenden quadratifchen Initialen erwähnt, meiß fchwarz, vereinzelt auch roth gedruckt. Irgend ein Zufammenhang mit den alten Pfalter-Initialen beßeht nicht. Die Zeichnungen find hell mit wenigen Schraffuren auf ganz gefchloffenem Grund und zweifellos in Metallfchnitt ausgeführt. Die fchlanken Buchftabenkörper zeigen an den Haßenenden oder in der Mitte halbkreisförmige Einbiegungen, ganz im Sinne der Initialen mehrerer Lyoner Offizinen der Zeit, z. B. Johannes Cleyn. Blumen, Früchte (Nelke, Pafßonsblume, Erdbeere u. a.) Dißelranken, zwifchen denen Menfchen, Vögel und Fabelwefen (Drache, Chimäre, Einhorn) Vorkommen, ornamentieren den Grund. Die Entwürfe fcheinen durchweg der gleichen mittelmäßigen Hand zu entßammen. Ebenfo iß die Arbeit des Graveurs nicht feiten derb und unfertig. Nicht zu verkennen dagegen iß die Feßigkeit des Materials und die gute Drudefähigkeit der Stöcke. Die faß ausnahmslos fcharfen Abdrücke zeigen keinerlei ausgebrochene Stellen oder fonßige Verlegungen, wie bezeidinenderWeife fehr viele Holzfchnitte jener Zeit. Ich bemerke drei Größen in folgenden Kegelmaßen. 1. Gr. 74 bis 76 Punkt, 2. Gr. 50 bis 53 Punkt, 3. Gr. 40 Punkt. Diefen Größen entfprechen annähernd, 4, 3 und 2 Kegel der in Pf. 1515 verwendeten Miffaltype von 20,5 Punkt; es werden daher rechts der Initiale in der Regel je 4, 3 oder 2 Textzeilen aus der Miffaltype angefügt. Manche diefer Initialen find in zwei Schnitten vorhanden, z. B. A B E I L u. a. der 1. Größe, C und R der 1. Gr. fogar in drei. Einige Motive der Zeichnung haben in genauer Wiederholung bei verfchiedenen Größen Verwendung gefunden, fo Initiale L mit Erdbeere in 1. und 2. Größe. D 2. Gr. (Bl. XXXVIII) zeigt in einer aufgehängten Tartfche das Schöfferfche Wappen (Winkelhaken, hier oben 2 Rofen, unten 1 Stern). Die oben näher befchriebene Holzfchnitt-Initiale S Bl. XXXVa ßeht ebenfalls in keinem Zufammenhang mit den Pfalter-Initialen. Pf. 1516, Leipzig. Von den alten Initialen iß nur das große B auf Bl. la und zwar Initiale und Verzierungen in Roth abgedruckt. An Stelle der zweifarbigen Initialen treten durchweg die in Pf. 1515 verwendeten, oben befprochenen quadratifchen Initialen 1. Größe von 74 bis 76 Punkt Kegelmaß = rund zwei Kegel der großen Pfalter-Type. 2. (zu S. 264) Vergl. hierzu Schmidt, Unterfuch. S. 171/2, deffen Auffaffung des Regißers der Einzeldrucke unten zu befprechen iß. 3. (zu S. 265) Für kreisrunden Irisdruck z. B. wurde noch in jüngßer Zeit ein kleiner Handapparat con- ßruiert, der zum Aufträgen mehrerer, in concentrifchen Kreifen liegenden Farben dient. (Anzeige der Firma Dieß & Lißing in Leipzig.) 4. (zu S. 267) de Vinne entfeheidet ßch S. 458 für Farbenauftrag durch Pinfel. Diefer Umßand, fowie die Zu- fammenßellung ganz irriger Urtheile über den Farbendruck der Pfalterdrucke (S. 456 f) läßt vermuthen, daß diefer ausgezeichnete Fachmann nicht Gelegenheit hatte, die Abdrücke felbß eingehend zu prüfen. 5. (zu S. 267) Nach der anfprechenden Erzählung Firmin Didots, s. v. d. Linde, Gutenberg S. 283 f. 6. (zu S. 268) de Vinne (S. 460 Anm.) hat aus dem Vorkommen diefer einfarbigen Abdrücke den falfchen Schluß gezogen, Initiale und Verzierungen müßten Ein Stück fein, d. h. auf demfelben Stock ßehen. 7. (zu S. 268) de Vinne hat ßch mit der Technik des Congrevedrucks offenbar nicht befaßt. Seine flüchtige Bemerkung zu diefem Verfahren a. a. O. S. 457. 8. (zu S. 269) Ich muß dahingeßellt fein laffen, ob die Herßellung der zweifarbigen Initialßöcke, worauf mich ein hervorragender Fachmann der Graviertechnik aufmerkfam macht, etwa derart zu denken fei, DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERKUNGEN. 297 daß man den Initialkörper und die dazu gehörigen Ornamente aus einer und derfelben Metallplatte herausfägte. Alle Theile paßten dann genau ineinander und hätten die Breite des Sägefchnittes als Spielraum. Die Rinne für die Initialplatte ergäbe fidi von felbß, nachdem die Ornamenttheile auf Holzoder Metallfuß richtig befeßigt ßnd, eine übrigens, der kleinen Stückchen wegen, die ßch beim Zer- fchneiden vieler Initialen ergeben, wiemirfcheint, durchaus nicht leicht zu löfende Aufgabe. (Vergi, z. B. die Initialen A und I.) Beßimmte, diefe Auffaffung ßüßende Wahrnehmungen, namentlich irgendwelche Unregelmäßigkeiten in der Befeßigung oder Stellung der kleinen Füllßückchen, kann ich nicht angeben. Wie unten näher ausgeführt, weifen im Gegentheil eine Reihe von Beobachtungen an Abdrücken ver- fchiedener Initialen auf Unterfchiede in Härte und Dehnbarkeit zwifchen dem Metall der Initialplatten und dem der Ornamente deutlich hin. 9. (zu S. 269) Daß ein neuer Bruch der linken Haßa vorliegt und nicht etwa an einUmwenden der Platte, wie 1502 bei C ßattgefunden hat, zu denken iß, fdieint mir die gleichbleibende Stellung des untern Apex zu beweifen. Er iß am rechten Ende etwas ßärker entwickelt als links und befindet ßch noch 1490 in gleicher Stellung wie 1457, f. Taf. 29. 10. (zu S. 269) A. v. d. Lindes (Quellenf. S. 80) irrige und unklare Angaben über die Initialen von 1502 feien hierdurch berichtigt; meine dort wiedergegebenen Mittheilungen beziehen ßch felbßverßändlich nur auf die beiden Initialarten in Uncialform, die im Text roth gedruckt zur Anwendung kamen. 11. (zu S.269) DerConfervateur-adjointderBibliotheque publique zu Verfailles, Herrarchiviße-palöographe H. Löonardon hat in der zuvorkommendßen Weife die auf Taf. 27 wiedergegebenen photographifchen Aufnahmen hergeßellt und diefer Feßfchrift gewidmet. 12. (zu S. 270) Gefällige Vergleichung und Mittheilung des Herrn Prof. Dr. H. Georges in Gotha. 13. (zu S. 271) Diefe, fowie die Initialblinddrudce und Unterfchiede zwifchen dem Papier- und Pergament- Exemplar von 1502 weifen die Initial-Verzeichniffe, Anmerkung 1, nach. 14. (zu S. 275) Ohne Zweifel müffen die Pfalter-Initialen als typographifche Metallfchnitte fdion in tech- nifcher Beziehung den beßen Leißungen desl5. und 16. Jahrhunderts, wenn nicht aller Zeiten, angereiht werden. Man wird bei näherer Prüfung den Vergleich mit den unübertroffenen Metallfchnitt-Meißer- werken von Erhärt Ratdolt (bei Butfch Bücher-Orn. d. Renaiffance Taf. 1—3. Ongania L’art d. l’imp. ä Venise S. 49 f) der Brüder de Gregoriis (Butfch Taf. 4. Ongania S. 105, 108) Aldus Manutius (Butfch Taf. 8. Ongania S. 110f) Geoffroy Tory (Butfch Taf. 97—98) nur gerechtfertigt finden. Beachtenswerth für die Beurtheilung der künßlerifch und technifch hohen Stufe unferer Initialen iß auch der unter Anmerkung 1 erwähnte, in Pf. 1515 vorkommende Neufchnitt der Ornamente eines C (Taf. 27). Troß enger Anlehnung an Motive der alten Initialen (vergi. C von 1457, D, S u. a.) wird der meißerhafte große Zug desfelben nicht entfernt erreicht. Auf die Unßcherheit des Graveurs weiß der Linienfchnitt felbß, wie auch das zu flach bearbeitete „Fleifch“ des Stockes hin; diefes druckt an den offenen Stellen links, fowie der untern Ecke rechts nicht unbedeutend ab und zeigt die Stichelfpuren. Im Ganzen macht die offenbar mühevolle Arbeit einen unßchern, faß dilettantifchen Eindruck. Nicht minder bezeichnend in obigem Sinne find die bei Falkenßein S. 123 gegebenen, im allgemeinen gewiß vortrefflichen Nach- fchnitte einiger Initialen. Man wird bei aller Anerkennung der zu diefen Holzfchnitten aufgewendeten großen Sorgfalt nicht im Zweifel darüber fein, daß ße den künßlerifchen Schwung und die bis in kleinße Einzelheiten erßaunlich ßchere Durchbildung der Originale bei weitem nicht erreichen, auch abgefehen von manchen Freiheiten der Wiedergabe. Vergl. die beigegebenen Lichtdrucke, die ßch zur Prüfung diefer Fragen befonders eignen. Die Schärfe der Gravierung wird indeffen durch die Photographie nicht immer genau wiedergegeben, namentlich nicht an den Stellen, wo die Farbe etwas „verpaßt“ abgedruckt iß und die Linien viel dicker erfcheinen, als ße in Wirklichkeit graviert waren. 15. (zu S. 277) Die Initiale bietet hier infofern befonderes Intereffe, weil ße vielleicht zur Feßßellung der Reihenfolge der Abdrücke von 1457 beitragen kann. Da zunächß nicht anzunehmen iß, daß die Initiale fchon bei Beginn des Druckes 1457 zerbrochen war, so wären die Abdrücke auf das Vorhandenfein und Abbrechen der Apices zu prüfen. 16. (zu S. 278) DerVerfaffer der „Unterfuchungen über die Buchdruckertechnik des 15. Jahrhunderts“ iß mit drucktechnifchen Vorgängen praktifch nie bekannt geworden. Um fo höher möchte ich feinVerdienß um diefe Dinge bewerthen, die durch feine fcharfßnnigen Beobachtungen und Schlüffe eine ganz erhebliche Förderung erfahren haben. Angeßchts oft wunderlicher Behauptungen und Oberflächlichkeiten wirklicher Fachleute, (man beachte das höchß bedauerliche Beifpiel Faulmanns), wäre zu wünfchen, 38 298 HEINRICH WALLAÜ dag zukünftig fachmännifch gefchulte Buchdrucker, ehe ge über alte Drucktechnik Erklärungen verfuchen oder Lehrfäße aufgellen, Schmidts Unterfuchungen kennen lernen und die in ihnen geleigete kritifche Arbeit würdigen und geh zum Vorbild nehmen wollten. So wenig damit ausgefprochen fein foll, dag SdimidtsRefultate immer die richtigen oder allein möglichen feien, fo wenig darf unterlagen werden, feiner Verdienge um die Erforfchung jenes wichtigen, aber rätfelvollen Gebietes an diefer Stelle zu gedenken. 17. (zu S. 279) Schmidt, S. 169, nimmt das Einfärben desSaßes in gefchloffener d. h. ungetrennter Form an. Die Einfärbung unfrer Pfalterdrucke kann jedoch aus früher befprochenen, technifchen Gründen nicht fo erfolgt fein. Zum Einfärben der fchwarzen Typen ig die vorherige Entfernung der rothen nothwendig. Man überfehe nicht, dag die Farben fag immer fehr gleichmägig aufgetragen gnd und dag hierzu ein flaches, glattes, elagifches Werkzeug, nämlich der Druckerballen, erforderlich ig, mit dem man gleichzeitig den Raum etwa einer Handfläche betupft, nicht aber, ohne aufgelegtes Deckblatt, eine einzelne Type „ausfparen“ kann. Das Auflegen von Schußblättern auf die einzelnen rothenTypen darfalsunaus- führbar gelten. Ebenfo fcheint mir ganz unwahrfcheinlich, dag man die im Sag gebliebenen rothenTypen etwa mit dem Textfchwarz eingefärbt, herausgenommen, gewafchen, und dann, mit Roth verfehen, wieder eingefegt habe. Die zweifarbigen Stöcke mugten der engen Stellung wegen doch ganz pcher herausgenommen werden. Die von Schmidt S. 170 bezeichneten Fälle, wo in der Nähe rother Typen hie und da Spuren rother Farbe auf fchwarzen Buchgaben Vorkommen, erklären geh durch das Einfegen der roth eingefärbten Verfallen. Es pflegt bei folchen Verrichtungen nicht immer ohne kleine Unfälle herzugehen — ganz ähnlich wie bei dem oben erläuterten Auflegen der dick mit Farbe verfehenen Initialplatte auf den Verzierungsgock. 18. (zu S. 281) Es fei hier mitgetheilt, was ich über den Kegel der in den Pfalterdrucken vorkommenden Typen, Verfalien und Initialen feggegellt habe. Die Meffungen gnd derart ausgeführt, daß der betr. Kegelabgand nicht nach der Zeilenlinie, fondern nach dem Abdruck des gleichen Buchgaben ermittelt wurde. Es wurde alfo z. B. bei 10 Zeilen von einem gern, a der untergen Zeile nach einem a der elften Zeile gemeffen. Nicht zu überfehen ig bei diefem Verfahren die Auswahl der gleichen Figur. Die Typenvarianten der einzelnen Buchgaben rühren gets von eignen Stempeln her, die kleine Abweichungen in den Maßen aufweifen. Sie können daher bei Kegelmeffungen geh nicht gegenfeitig vertreten. Das Schriftbild der beiden Typengrößen deckt in der vorliegenden Zurichtung beinahe den vollen Kegel, der Unterfchied beträgt höchgens 1 Punkt. Für den normalen Text der Pfalmen, Collecten, Canticen, Hymnen ufw. ig alfo durchweg undurchfdioffener Saß anzunehmen. Zuverläffige Meffungen können natürlich nur an guterhaltenen Abdrücken der Originale felbg, nicht an Photographieen oder fongigen Nachbildungen vorgenommen werden. Die genaue Eingellung der photographifchen Aufnahme auf die wirkliche Größe ig bei kleinen Gegengänden bekanntlich nicht leicht. Befonders aber wird das genaue Maß leicht durch die naffe Behandlung der photographifchen Papiere, die zur Herßellung von Copieen benußt werden müffen, beeinflußt. Die angegebenen Maße gnd typographifche Punkte nach Meterfygem, 300 Millimeter = 798 Punkte. Große Pfalter-Type in Pf. 1459, Mainz, Pergament. Mittel aller Meffungen = 39,40 P. Kleinstes und grösstes Mass aus 15, 16, 17 und 19 Zeilen Bl. 9b, 10b, 47b, 74b, 87b = 39,23 und 39,53 P. Einzelmessung Bl. 70b — 39 P. Große Pfalter-Type in Pf. 1490, Trier, Papier. Mittel aller Meffungen = 39,62 P. Kleinstes und grösstes Mass aus 12, 14 und 15 Zeilen Bl. 1 la, 79b = 39,50 und 39,71 P. Einzelmessung Bl. 154b — 39,5—40 P. Kleine Pfalter-Type in Pf. 1459, Mainz, Pergament. Mittel aller Meffungen = 32,23 P. Kleinstes und grösstes Mass aus 9, 10 und 12 Zeilen Bl. 127a, 131, 134b, 135b = 32,11 .. und 32,41 P. Einzelmessung Bl. 128a —32 P. Kleine Pfalter-Type in Pf. 1490, Trier, Papier. Mittel aller Meffungen = 32,30 P. Kleinstes und grösstes Mass aus 10, 11 und 12 Zeilen Bl. 194b, 198b und 199a = 32,20 und 32,50 P. Einzelmessung Bl. 199a=32—32,5 P., unter Berücksichtigung des hier scharf abgedruckten untern Kegelrandes. Maßunterfchiede, die*etwa durch fegeres oder loferes Schließen des Saßes veranlaßt fein könnten, gnd mir nicht aufgefallen. Die Größe der Typen, die zudem undurchfchoffen gnd, macht diefes Vorkommen übrigens nicht wahrfcheinlich. Die Papierabdrücke gnd durchweg größer, wie die Pergamentabdrücke. Auf den Raum von 20 Zeilen (Seitenhöhe) beträgt der Unterfchied etwa 9 Punkt. Auch unter geh zeigen die Pergamentdrucke größere Maßfchwankungen, was der Natur des Pergaments und meinen Erfahr- DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERKUNGEN. 299 ungen beim Verdrucken desfelben durchaus entfpricht. Offenbar dehnt (ich die ungegerbte, fozufagen nur getrocknete thierifche Haut beim Feuchten viel weniger gleichmäßig wie die ganz gleichartige, verfilzte Maffe des Papiers; ebenfo iß Pergament, fofern es nicht aufgefpannt wird, beim Trocknen eigenthümlichen oft fehr ungleichmäßigen Schrumpfungen unterworfen, die bei Papier nicht Vorkommen. Ich halte deshalb die an den Papierabdrücken genommenen Maße für die zuverläfßgeren. Die ermittelten Kegelhöhen zeigen, daß die große und kleine Pfaltertype faß genau im Verhältnis wie 5 : 4 zu einander ßehen; erßere bleibt für 4 Kegel um rund 3 Punkt zurück, alfo 5 Zeilen kleine = 4 Zeilen große -j- 3 Punkt. Den Maaßen der beiden Typen entfprechen natürlich die Kegel der beiden Größen der rothen Verfallen in Uncialform; ße find, dem gefchriebenen Vorbild folgend, ohne Rückßcht auf die Linie der Texttype, auf vollen Kegel der großen und kleinen Pfaltertypen gefchnitten undgegoffen. Die Maaße der zweifarbigen Initialen find am Mainzer Pergament-Exemplar von 1459 genommen und gelten für den rechten, gradlinigen, zum Einfeßen in den Raum von 6, 4 oder 2 Zeilen der großen Typen beßimmten Theil. Esmeffen: Erste Größe, 6zeilig, B 240 Punkt. Zweite Größe, 4zeilig, C159 D 162 E 164 links, 159 rechts. 5 167 links, 170 rechts. Dritte Größe, 2zeilig, A82 B79 C79 D82 E82 F83, mit Zug rechts 98, G87 links, 85 rechts. 184 L83, ohne die untere Linie 81. M80 N 84 0 84 P84 Q84 R83 S85 T84 U82. Die Randinitiale J bleibt außer Betracht. Die in Pf. 1490 erfcheinende neue Initiale C mißt 87 Punkte. Aus diefen Abmeffungen der Initialen der dritten Größe ergiebt ßch der auffallende Umßand, daß bei Verwendung derfelben in jedem Falle, wo Textzeilen oberhalb und unterhalb der Initiale ßanden, an deren Typen nachgeholfen d. h. weggenommen werden mußte. Zwei Kegel der großen Typen haben ßcher noch etwas weniger als 79 Punkt, welches Maaß nur B und C einhalten, während es alle übrigen Initialen bis zu 8 Punkt überfchreiten. Moderne Anfchauung wird in diefer Unßimmigkeit, ebenfo in der Ungleichheit derlnitialen unter ßch, wohl eine feltfame UngefchicklichkeitdesVerfertigers erblicken. Ich möchte mitRückßcht auf dashandfchriftliche Vorbild einen äßhetifchen Grund betonen. Dermöglichß enge Anfchluß der Initialornamente an die umgebende Textfchrift fcheint mir das erßrebte Ziel des Graveurs gewefen zu fein. Rechnet man nämlich das Fleifch der fraglichen anßoßenden Zeilen ohne Berückßchtigung derOber- und Unterlängen zu den beiden Textzeilen der Initiale hinzu, fo ergiebt ßch ein Zwifdienraum von ca. 92 Punkt, in dem alle Initialen eingepaßt werden konnten. Zieht man diefe, in einer Schriftgießerei außerdem nicht fehr mühevolle Saßherrichtung in Betracht, fo erhellt, daß es bei den Abmeffungen der Initialßöcke auf 6—8 Punkte gar nicht ankam. Ebenfo wenig machten offenbar die abgeßoßenen Typen Sorge, man hatte neue in Fülle; die im Kegel veränderten gelangten in den Schmelzkeffel, wenn ße nicht hie und da doch wiederholt benußt wurden. Es ergiebt ßch von felbß, daß das Einpaffen derlnitialen auch zu mancher gewaltfamen Löfung führte. Die Abdrücke auf den beigegebenen Tafeln zeigen einige bezeichnende Beifpiele. Zunächß die fchon oben befprochenen beiden Q Taf. 30, dann I 1459,82a Taf. 28 und N 1457,77a Taf. 29, die fcharf nach oben gefchloffen find, während E 1459,40a Taf. 28 fehr eng eingeklemmt iß. Wie leicht dem Seßer- Schriftgießer die Typenzurichtung war, fcheinen mir auch die Fälle zu beßätigen, wo er diefelbe fogar ohne zwingenden Grund, von Schönheitsrückßchten abgefehen, bevorzugte. So ßnd z. B. die auf Taf. 25 und 28 wiedergegebenen Kürzungen bei D 2. Größe 1459, 38b contritiones, bei L 1459, 83a michi mit Rückßcht auf den oberhalb der Initiale verfügbaren Raum thatfächlich nicht unbedingt erforderlich gewefen. Um fo beßimmter erkennt man aus folchen Einzelheiten der Arbeitsweife unfrer Prototypo- graphen den geübten Metallarbeiter, den „Goldfehmied“ im Sinne des 15. Jahrhunderts. 19. (zu S. 282) Der Güte des Herrn Prof. Dr. Georges in Gotha verdanke ich eine genaue Paufe diefer Stelle. 20. (zu S. 282) Es ergiebt ßch hieraus, daß die angegebenen Merkmale der Einzeldrucke nicht alle als „Regißerfehler“ im Sinne Schmidts, S. 172, bezeichnet werden dürfen und Schmidts Beurtheilung des Einzeldrucks eine wefentliche Einfchränkung erfahren muß. Ich ßelle die von mir beobachteten Einzeldrucke in den Pfalter-Ausgaben von 1457 und 1459 hier zufammen: Pf. 1457. D Bl. 86 b iß nach dem fchwarzen Text gedruckt. Die rothe Verzierung deckt drei fchwarze Häkchen der i von inimici; deutlich wird die linke Hälfte des erßen i-Häkchens vom kleinen rothen Kreisbogen in der Ecke der D-Ornamente gedeckt. P Bl. 36a. Den nach Fertigßellung des Textes erfolgten Einzeldruck diefer Initiale beweiß die in der linken großen Schleife der unteren Federzüge befindliche Verleßung, die bei dem viel fpäteren, gleich- 300 HEINRICH WALLAU zeitig mit dem Text hergeftellten Abdrude Bl. 109a (Taf. 29) nicht, wohl aber bei den Abdrücken in Pf. 1459 vorkommt. Auch die auf einem zweiten Abdrude diefer Initiale (Bruchftück der obern Hälfte des Bl. 36 der Hofbibliothek Darmftadt) bemerkbare bedeutende Regifterfchwankung (die blaue Verzierung berührt das fchwarze b von [Lejtabor) erwei(t den Einzeldrude ganz unzweifelhaft. Pf. 1459B1. laQ Rothe Verzierung deckt das Häkchen über i von [prin]cipes; ohne Blinddruck auf Bl. 10; der Bogen lag alfo beim Eindrude der Initiale wahrfcheinlich offen. „ 92a D unterer Abdrude, Bljnddrude auf Bl. 99a. Der Bogen war beim Aufdruck der Initiale zufammengefaltet. „ 109b N (Taf. 29). Rothe Verzierung deckt fchwarzes i[n]; die unteren farblofen Verzierungen find blind in die Züge der Initiale T gepreßt; fehr flarker Blinddruck auf Bl. 102b. „ llOaC (Taf. 27). Die Verzierungen zeigen die oben S. 270 ausführlich erläuterten flarken Verlegungen; ohne Blinddrude. Leßter Abdruck diefer Initiale, deren Verzierungen bei den noch folgenden vier mit dem Text gleichzeitigen Abdrücken die Verlegungen natürlich nicht zeigen. „ 117a R Die oberen Züge fallen über die des oberhalb flehenden F. Die Schattierungen der Rückfeite zeigen, daß Initiale R nach Bl. 117b aufgedruckt wurde. „117bB (Taf. 27) oberer Abdruck; v[ite] wird vom rothen Ornament gedeckt; kräftiger Blinddruck auf Bl. 112b. „ 121a U (Taf. 30). Schiefer Abdruck, rechts zu hoch; Blinddruck auf 126a. „ 126b O oberer Abdruck. Die unteren Verzierungen ßnd blind auf die blauen Züge von A gedruckt; Blinddruck auf Bl. 121b. „129bU Die Initiale deckt den Körper und die blauen Ornamente der Initiale J. Ohne Blinddruck auf Bl. 136. „ 130b S (Taf. 30) unterer Abdruck. Rothe Texttype A(d noctur) wird von den blauen Verzierungen gedeckt. Ohne Blinddruck auf Bl. 135. „ 136aM (Taf. 29). Rothe Ornamente der Initiale J werden von den blauen des M gedeckt; Kein Blinddruck auf Bl. 129. Für Einzeldrucke halte ich die bei v. d. Linde, Quellenforfchungen S. 78 erwähnten gedruckten Initialen des Gothaer Pfalters 1459 D Bl. 32b, M 36b, E 42a. Im Mainzer Exemplar find D und E nur roth eingemalt; Bl. 36 fehlt. Der BI. 26a durch flarken Einfaß der rechten obern Ecke auffallende Abdruck der Initiale E ift kein Einzeldruck, fondern durch fehlerhafte Unterlage, vielleicht durch „Geftürztflehen,“ entffanden. Die Schattierung der Rückfeite zeigt, daß er vor dem Text der Verfofeite, alfo offenbar mit dem Text der Rectofeite gleichzeitig gedruckt wurde. Die gleiche Druckfolge zeigt D Bl. 97a, das wohl nicht genau in denSaß eingepaßt war und deßhalb fchief flehend zum Abdruck gekommen ift. Ebenfo ift die auffallend fchiefe Stellung des E Bl. 37b offenbar durch das darunterflehende rothe Uncial-E(ripe me) beeinflußt; Einzeldruck liegt hier flcher nicht vor. 21. (zu S. 283) Es bedarf kaum der Erwähnung, daß folchen vortrefflichen Drucken mancher Abdruck gegenüber zu ftellen wäre, an dem das unfichere und unbehülfliche Verfahren des Druckers unverkennbar zu Tage tritt. Die einfeitige Hervorhebung diefer, wohl auch mit den Schwierigkeiten des Pergamentdrucks verknüpften Vorkommniffe fcheint das im allgemeinen ungünftige Urtheil de Vinnes, Invention S. 458, über den fchwarzen Textdruck des Pfalters (von 1457?) veranlaßt zu haben. Ich lege Werth darauf, demgegenüber die Thatfache feflzuflellen, daß in den Pfalterdrucken außer den hier bezeichneten mittelmäßigen, doch auch ganz vollendete Abdrücke und zwar in erheblicher Anzahl Vorkommen. De Vinne fcheint, wie fchon oben erwähnt, Originalabdrücke der Pfalterien zu eingehender Prüfung nicht zur Verfügung gehabt zu haben. 22. (zu S. 284) Bekanntlich verfchwinden gedruckte Initialen, wie überhaupt jeglicher Buchfchmuck, nach dem Pfalterdruck des Jahres 1459 faft vollfländig aus den Schöfferfchen Folianten. Sein Schema weift grundfäßlich diefe Buchausftattung dem Illuminator zu. Erft gegen Mitte der 80er Jahre beginnt Schöffer den Holzfchnitt zu verwenden und zwar zu den primitiven Illuftrationen des Herbarius, 1484 und Hortus sanitatis, 1485. Noch fpäter erfcheinen, ebenfalls in Holz gefchnitten, als eigentlicher Buchfchmuck die derben Randinitialen der „Cronecken der Saffen“ 1492. Sie erinnern auffällig an Schöffers Autograph von 1449 (Facflmile bei Linde, Erfindung d. B. I, 47). Aehnlichen Duktus zeigen auch die DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERKUNGEN. 301 im Turrecremata von 1478 vorkommenden breitgezogenen kleinen Initialen, die indeffen wie gewöhnliche Druckfchrift auf den vollen Kegel der Clemenstype gefchnitten und gegoffen (Ind. Vielleicht find diefe eigenartig fchwerfälligen Schriftformen von Schöffer felbft entworfen. Jedenfalls fcheinen fle für feinen Gefchmack bezeichnend zu fein. Daß ße indeffen als thatfächlich recht befcheidene Leitung mit den Pfalter-Initialen überhaupt nicht in Vergleich gebracht werden können, bedarf kaum der Erwähnung. Eine beachtenswerthe Ausnahme macht nur die für den Druck des Pf. 1490 neu gefchnittene Initiale C 3. Gr. (f. Taf.27). Sie erfetjt den, wie fchon bemerkt, beim Abfchluß des Druckes der Ausgabe von 1459 befchädigten Stock. Die technifch fichere Ausführung der neuen Initiale iß zwar unverkennbar. In künßlerifcher Beziehung fleht fie jedoch hinter allen übrigen erheblich zurück. Keine der alten Initialen weiß eine derart ungefchickte Löfung auf, wie die hier der Initiale beigefügte Federzugsgruppe bietet. Faß will es fcheinen, als habe die Umänderung eines vorhandenen Ornamentfchnittes ßattge- funden, dem die Initiale, fo gut es gehen wollte, angepaßt wurde. Unter diefem Geßchtspunkte wäre auch die Anwendung des dunkeln Grundes, der bei keiner Initiale diefer Größe fonß vorkommt, bezeichnend. Man vereinfachte ßch die Herßellung auf jede Weife und vermied die fchwierigere Ausführung der Ornamente des früheren C. Die Zeichnung des hell ausgeßochenen Rankenwerks iß im übrigen eine verkleinerte Nachbildung der Ornamente des C 2. Größe, f. Taf. 25. Auch der Zußand der Initiale M, die 1490 durchweg ohne die linke Haßa abgedruckt wird, iß in diefem Zufammenhang bemerkenswerth. DieLeißungen der Schöfferfchen Druckerei waren beim Tode Peter Schöffers (Ende 1502 oder Anfangs 1503) nach der äßhetifchen wie technifchen Seite längßvon vielen Typographen Deutfchlands und Italiens weit überflügelt. Den von Meißern wiejenfon, Ratdolt, Johann Zainer, Aldus Manutius und vielen Andern gewonnenen Vorfprung konnte trotj eifrigen Ringens der Sohn und Nachfolger johann (feit 1503) nicht mehr einholen. Für die hervorragende Begabung und nicht erfolglofen Bemühungen Johann Schöffers geben feine zahlreichen Drucke Zeugniß. In diefer Beziehung dürfen auch, namentlich im Gegenfaß zu dem Pfalterdruck von 1502, feine beiden Pfalterausgaben von 1515 und 1516 erwähnt werden. Wenn ße auch eine wefentliche Verbefferung der Drucktechnik gegen die Ausgabe von 1502 erkennen laffen, fo ßehen ße doch vielen Drucken der Zeit, insbefondere auch den vor mehr als einem halben Jahrhundert in der väterlichen Offizin hergeßellten Pfalterien erheblich nach. Vergl. über Johann und feinen als talentvollen Stempelfchneider und Buchdrucker intereffanten Bruder Peter Schöffer den Jüngern, befonders Roth, Die Mainzer Buchdruckerfamilie Schöffer . . . Lpzg. 1892. 23. (zu S. 285) Auf eine Vorrichtung zum Einßellen einer beßimmten Druckßärke fcheinen folgende Beobachtungen hinzudeuten. In Bogen 154/157 zeigt die äußere Form, 157b/154a, im Schwarz einen gleichmäßig „grauen“ Abdruck, offenbar infolge zu fchwacher Druckgebung. Die gleiche Erfcheinung, die ebenfalls nicht mit dem Farbeauftrag zufammenhängen kann, bietet die innere Form 191b/194a, wo Roth gleichmäßig zu fchwach iß. Da beim eigentlichen Druck zu jeder Columne ein befonderer „Zug“ d. h. Niederpreffen des Drucktiegels, erforderlich war, fo fcheint die Stärke des Druckes durch eine Vorrichtung geregelt, bei den erwähnten Abdrücken jedoch etwas zu fchwach bemeffen gewefen zu fein. 24. (zu S. 285) vergl. hierzu Schmidt a. a. O. S. 154ff. 25. (zu S. 286) Welche Verwirrung die falfche Auffaffung einer folchen, an ßch ganz einfachen Thatfache an- richten kann, zeigen v. d. Lindes Behauptungen in Quellenf. S. 77 u. 78. Es kann nach den oben feß- geßellten Thatfachen die Bemerkung faß überflüfßg erfcheinen, daß Lindes Beobachtungen an den Ornamenten der Initialen ausnahmslos falfch ßnd. In der Pfalterausgabe von 1490 (diefe Angabe fehlt bei Linde, S.78, Zeile 10 v. o.) werden Schwarz und Roth des Textes immer von den Arabesken der Initialen gedeckt, z. Th. fehr deutlich, wie Bl. 76b, 85a. Lindes Angaben für Pf. 1459 beziehen ßch auf das Gothaer Exemplar. Im Mainzer Exemplar ßnd die von Linde angezogenen Initialen, mit Ausnahme desU129b, nicht eingedruckt, fondern handfchriftlich beigefügt. Man wird hieraus, fowie aus dem Ueber- drucken der Textßellen fchließen dürfen, daß die fragl. Initialen des Gothaer Exemplars nach Fertig- ßellung des Textdruckes befonders eingedruckt und Lindes Beobachtungen, wonach die Ornamente vom fchwarzen Textdruck gedeckt würden, irrig ßnd. Richtig dagegen iß Lindes Bemerkung zu der genannten Initiale U Bl. 129 b, deren dunkelblaue Initialplatte die hellblauen Ornamente von J(efu) deckt. Freilich erblickt Linde hierin eine Stüße feiner technifch durchaus widerßnnigen Behauptungen über die Druckfolge, während die Erfcheinung ßch fehr natürlich durch den nachträglichen Eindruck der Initiale U in den im übrigen fertig geßellten Drude erklärt. 302 HEINRICH WALLAU Zur weiteren Erläuterung der geringen Deckkraft felbß kräftiger Farbenpigmente auf Schwarz fcheint mir in diefem Zufammenhang nicht unangebracht, auf die Prüfung leicht erreichbarer moderner Drucke hinzu weifen, die auf einen fchwarzen Vordruck fpäter aufgedruckte Farben enthalten. Bei dem „Münchener Kalender“ der Nationalen Verlagsanftalt z. B. find in faft allen Ausgaben die Farben erft nach der fchwarzen Platte aufgedruckt (nicht immer, 1893 z. B. zeigt gemifdites Verfahren, auf dem Titelblatt wird Roth von Schwarz gedeckt). Man wird bei der Nachprüfung die Beobachtung und Feftftellung diefer Thatfache an manchen Stellen nicht leicht, Lindes Mißerfolge aber erklärlich finden. 26. (zu S. 286) Einzelne Ausnahmen könnten aus befonderen Gründen [tattgefunden haben. So fcheint das genaue Regifter und der wohlausgeglichene Einfaß darauf hinzudeuten, daß auf Bl. la das große B (das den rothen Textdruck deckt) vielleicht mit dem fchwarzen Saß zufammen abgezogen wurde. Als, wie es fcheint, einzige Ausnahme der oben nachgewiefenen Druckfolge muß Bl. 207a gelten, wo die Initiale I vom Roth des Textes gedeckt wird. 27. (zu S. 286) Zweimaliger Einzeldruck auf einer Seite wird erforderlich, wenn z. B. die Züge zweier Initialen den gleichzeitigen Eindruck verhindern oder diefelbe Initiale zweimal auf der gleichen Seite vorkommt, wie Bl. 157a B; auf Bl. 1 a ift Q nicht gleichzeitig mit dem großen B; Ornamente fallen übereinander Bl. 148a N und J, 149a C und P. 28. (zu S. 287) Die in den leßten drei Lagen (zwei Quaternen, Bl. 189/196, 197/204, eine Tritern, 205/210 und ein Blatt 211, das, wie es fcheint, auf Falz geklebt und mit der leßten Lage geheftet ift) des Pf. 1490 von Triervorkommenden abgefchmußten vollen Seiten erfordern befondere Erwähnung. Zunächß geben diefelben einige mit dem Eindruck unfrer Initialen zufammenhängende und auch fonß in drucktechnifcher Beziehung werthvolle Auffchlüffe, fodann aber legen ße in Verbindung mit den fchon erwähnten, durch zahlreiche „Abfchmuße“ verdorbenen Bogen aus früheren Lagen den Gedanken nahe, daß diefes Pfalter- Exemplar zur Zeit feiner Entßehung vielleicht nicht zu den „guten Exemplaren“ der Auflage gehört hat, fondern feine Zufammenfeßung uns unbekannten Umßänden verdankt. Faß will es fcheinen, als habe man die beträchtliche Anzahl makulierter Druckbogen, die jedoch zum Chordienß noch brauchbar waren, abßchtlich in diefem Exemplar zufammengeßellt. Eine für den Gebrauch in der Diöcefe Trier berechnete Ergänzung iß auf Bll. 161/188 handfchriftlich beigefügt. Jedenfalls fcheint mir nicht zuläfßg, auf Grund der allerdings höchß auffälligen Befchaffenheit der mangelhaften Bogen diefes Exemplars, dieBeurtheilungderZußändederSchöfferfchen Druckerei abzufchließen, bevor nicht eine Unterfuchung und Vergleichung der noch erhaltenen Exemplare diefer Ausgabe ßattgefunden hat. Das in Paris (Biblio- theque Nationale) befindliche Pergament-Exemplar fcheint mir hierfür befonders wichtig zu fein. Daß jedoch die zahlreichen durch Verfehen des Druckers oder aus anderen Gründen entßandenen Mängel des Trierer Exemplars gerade für die Erforfchung drucktechnifcher Einzelheiten ganz außerordentlichen Werth beßßen, bedarf keiner Erläuterung. Leider mußte hier von der photographifchen Wiedergabe derfelben abgefehen werden. An ßch betrachtet, bietet die Entßehung diefer fehr ßarken „Schönheitsfehler“ freilich eine kaum zu übertreffende Probe nachläfßger und confufer Behandlung einzelner Bogen durch den Drucker. Zweierlei Operationen ßnd dabei zunächß unverkennbar: man hat frifch gedruckte Bogen theils mit den noch frifchen Seiten gegeneinander einmal gefalzt, theils die ganz frifchen Abdrücke auf andere, fchon fertig- geßellte, trockne Bogen gelegt und dann in beiden Fällen einer erheblichen Befchwerung ausgefeßt. Man könnte daran denken, daß das Falzen des darauffolgenden Initialdruckes wegen, die Befchwerung aber zur Erhaltung der Feuchtigkeit des Papiers, gefchehen fei. Kein Zweifel kann jedoch darüber be- ßehen, daß das Verfahren durchaus unangebracht war, denn es entßanden durch Abklatfchen der frifchen Farbe „Spiegeldrucke“ von z. Th. fo intenßver Schwärze, daß ße das Lefen des Textes erfchweren. Sie machen meiß den Eindruck, als feien ße etwa auf der modernen Steindruck- oder Glättpreffe her- geßellt worden. Auf die Verwendung reichlicher, vielleicht auch langfam trocknender Farbe, (Roth und Schwarz) muß ohne weiteres gefchloffen werden. Vgl. in der leßten Lage, 205/210, die Seiten 207b und 208a, die gegenfeitig den gefamten fchwarzen und rothen Druck, jedoch ohne zweifarbige Initialen, ßark abgezogen zeigen, und zwar fo gleichmäßig, daß der Abklatfch durch Gegendruck einer Saßcolumne nicht entßanden fein kann. Aehnlich aufeinander geklatfcht ßnd die Seiten 206b und 209a, wobei jedoch außerdem die obere Hälfte der Seite etwa dreimal nebeneinander geklatfcht hat, fo daß u. a. die abgezogene Schrift von Bl. 209a auf diefe Seite wieder zurückgeklatfcht wurde. Es hat alfo unter Verfchiebung des Bogens wiederholter Druck auf diefe obere Hälfte ßattgefunden. Leichtere Abfchmuße der ganzen DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. ANMERKUNGEN. 303 Seiten zeigen Bl. 205b und 210a; beim Eindruck der Initiale A205a und M210b entbanden dann noch ßarke Abfchmuße der rückfeitig diefer Initialen (lehenden Worte des Textes. Am auffallend[ten fcheinen mir die Spiegeldrucke einzelner Seiten aus anderen Lagen; fle laffen entfchieden auf bedenkliche Zu[tände in der Druckerei fchließen. In der Quatern 189/196 z. B. trägt Seite 190a einen Abklatfch der fchwarz und roth gedruckten Seite 207a. Die rechte obere Ecke des Klatfches hat außerdem in der Breite von etwa 7 cm duppliert, was fehr wahrfcheinlich durch den Aufdruck derlnitialeC 2. Größe, 191b, veranlaßt wurde. Man wird durch diefe Dupplierung zu der Annahme gezwungen, daß beim Aufdruck der Initiale die drei gefalzten Bogen ineinander lagen und zwar zu oberß Seite 191b, dann 190b und 207a, diefer Bogen jedoch mit dem Rücken nach außen eingelegt — ein verwickelter, immerhin aber möglicher Fall, wenn auch feine Veranlaffung rätfelhaft bleibt! Seite 191a zeigt einen Klatfch von 206a der nächßen Lage, jedoch nur die fchwarze Form. Das im Klatfch fehlende Roth weiß nicht nothwendig auf eine Aenderung des Druckverfahrens hin. Der vorangegangene Rothdruck kann zurZeit des fchwarzen Drucks und Abklatfches feß getrocknet gewefen fein. Der Klatfch hat links oben fchwach duppliert. Die vorleßte Lage 197/204 bietet auf den Seiten 200a und 201b ein neues Bild der Verwirrung. Bl. 201b trägt den ßarken, dupplierten Abklatfch der Seite 209b, Seite 200a denfelben Klatfch, jedoch etwas fchwächer und auf den Kopf geßellt. Sehr auffallend iß der Klatßh auf Bl. 134b. Er ßammt von einem Abdruck der Seite 208b, hat fchwarzen und rothenText, ohne zweifarbige Initialen, iß gleichmäßig ßark und ßeht etwa 1,5 cm nach links und oben verfchoben, ohne erkennbare Dupplierung. Der Klatfch iß fo kräftig, daß er in beiden Farben Einzelheiten der Einfärbung wahrnehmen läßt und offenbar unmittelbar nach dem Abdruck der Seite 208b entßanden iß; als befonders merkwürdig iß indeffen hervorzuheben, daß von diefem Klatfch ein abermaliger Abklatfch vorkommt. Er befindet auf Bl. 96b, zeigt die Schrift natürlich recto, die oberße Zeile ßeht ganz auf dem Rand und iß vollkommen deutlich. Die Vorßellung des Praktikers, daß fertig gedruckte Bogen als „Durchfchuß“ bei frifch gedruckten verwendet und dann noch vielleicht einer Befchwerung ausgefeßt wurden, läßt ßch hier und bei Bogen 200/201 nicht von der Hand weifen. Ob die theilweife Dupplierung der Seiten- klatfche vielleicht doch mit einem Druckvorgang in der Preffe in Zufammenhang zu bringen iß, kann hier nicht weiter verfolgt werden. Ganz beßimmt handelt es ßch bei diefen feitenweifen Klatfdien auch nicht etwa um „Abfchmuß vom Deckel,“ von dem noch ein Beifpiel folgen wird. Einmal zeigen alle Klatfche, mit der hier erwähnten Ausnahme Bl. 96b, „Spiegelfchrift,“ was den Abzug von einer rückwärtigen Unterlage (Preßdeckel) ausfchließt, fodann aber ßnd ße thatfächlich unabhängig von Einfaß und Schattierung der betr. Druckfeiten; ße haben eine fo gleichmäßige Färbung, einerlei ob ße ins Regißer oder auf den Rand fallen, daß man eine Beziehung zum Druck der Saßcolumnen, etwa als Unterlage im Preßdeckel oder ähnlichem, nicht herausfinden kann. Außer den fchon erwähnten Bei- fpielen weife ich hier auf folgende bezeichnende Fälle hin. Bl. 190a zeigt einen ca. 1 cm nach rechts über den Saßfpiegel ßehenden Klatfch, die Dupplierung rückt nochmals um 3 bis 4 mm nach rechts und oben heraus. Auf dem untern Rand des Bl. 196b finden ßch 6, auf dem Kopf ßehende Zeilen von Bl. 211a, ohne Roth, geklatfcht. Einen wirklichen Abfchmuß der Unterlage, die Schrift recto, zeigt dagegen Bl. 157a unten rechts. Hier hat beim Eindruck des anderfeitigen B das imus von laudabimus auf die Unterlage, dann diefe auf den nächßfolgenden Reindruck abgezogen. Das leßte niedere s iß hinter den oberen Verzierungen der Initiale nochmals zu erkennen. Das auf dem Preßdeckel unterlegte Blatt wurde alfo bei mehreren Abdrücken verwendet und etwas verfchoben; diefe mehrfache Verwendung iß durch den Recto-Abfchmuß auf Bl. 157a erwiefen. Zu den oben befchriebenen Abklatfchen vergl. die intereffante Abhandlung von Phil. Lofdi, Spiegelabdruck eines unbekannten Einblattes von G. Zainer in Augsburg (ein Calendarium liturgicum für 1473) in der „Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten“ etc., 8. Heft. S. 56f, Leipzig 1895. Ein wahrfcheinlich fertig gedruckter, noch offen d. h. ungefalzt liegender Bogen wurde hier als „Durchfchuß“ offenbar beim Trocknen und Glattpreffen des Einblattes benußt. (Herrn Archivrat Dr. Wyß verdanke ich diefen Hinweis, den ich kurz vor dem Druck diefer Zeilen empfing.) 29. (zu S. 287) Für die Drucktechnik des Pf. 1502 f. auch Schmidt, Unterf. S. 175. Neben den fonß treffenden Beobachtungen Schmidts fcheint mir fein Urtheil über diefen Druck als Abfchluß von Peter Schöffers Druckerthätigkeit, namentlich im Hinblick auf das Pergament-Exemplar des Mainzer Domes, doch zu hart ausgefallen zu fein. Insbefondere bedarf der Hinweis auf die „alten abgenußten Typen“ einer Berichtigung. Das ßumpfe Ausfehen der Typen auf vielen Seiten des Papierdruckes iß zweifellos auf das 304 HEINRICH WALLAU. DIE ZWEIFARBIGEN PSALTERINITIALEN. derbe Papier, auf die Befdiaffenheit der Farbe, deren Auftrag, fowie auf die Zurichtung zurückzuführen. Die durchweg gute Erhaltung der großen Typen weiß übrigens außer dem Pergamentdrude auch der Papierdruck deutlich aus. Auf jeder Seite finden (Ich Beifpiele von fcharfem Schriftbild, fo auch noch auf den leßten Blättern 126, 131a, 138ff, auch- in dem nicht foliierten Theil Bl. 145fP. Die kleinen Typen fcheinen freilich ßärker und ungleich abgenußt, troßdem kommen nicht feiten fcharfe Abdrücke derfelben vor, z. B. auf Bll. 72 bis 75; namentlich Bl. 75 untere Hälfte. Auch in Pf. 1516 fcheinen beide Typenarten noch in gutem Zußande [Ich befunden zu haben, wenn auch die leicht „paßende“ fchwarze Farbe den Abdruck, ähnlich wie 1502, beeinträchtigt. Befonders gute Abdrücke der großen Type auf Bll. 60 und ff, der kleinen Bll. 162ff, wo troß der fchmierenden Farbe und auch mangelhaften Ausgleichung zahlreiche ganz fcharfe Abdrücke einzelner Typen zu finden ßnd. Vielleicht hat durch Neuguß einzelner Figuren eine Auf- befferung der kleinen Type, die in dem Druck von 1515 ganz fehlt, ßattgefunden. Der Nachweis wird allerdings durch die angewendete fchwarze Farbe fehr erfchwert. Wie erheblich die Art des Abdrucks das Aus- fehen der Typen beeinflußt, zeigen u. A. die Abdrücke in Pf. 1459 auf Bl. 126b, 130b, 134b u. f. w., wo gerade die kleine Type durch zu viel Farbe und zu ßarken Druck, troß des Pergaments, faß genau wie auf den etwas verpaßten Papierdrucken in Pf. 1516 ausßeht, während andere Abdrücke von 1459 natürlich klarere, fchärfere Typen zeigen. DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455 EIN WERK GUTENBERGS. [iE kleine Druckschrift, die uns hier befchäftigen foll, wurde im Jahr 1806 [in der Jefuitenbibliothek zu Augsburg entdeckt und kam von da in die Hof- jund Staatsbibliothek oder, wie fie damals hieß, Centralbibliothek zu München. [Der Direktor diefer Bibliothek, J. Chri(iian Freiherr von Aretin, hat (ich zu- jerß eingehend mit ihr befaßt, auch ein lithographifches Facßmile herausge- [geben, das aber nicht genügen kann und nunmehr durch die hier beigefügten j Lichtdrucktafeln erfetjt wird . 1 Von der Linde hat einen Teil des Textes ungenau Wiederabdrucken laßen und einige Bemerkungen beigefügt, worin die XII nuwe, von denen ich noch zu handeln haben werde, als zwölf günflige I Zeichen am Himmel auftreten . 2 Eine gute Abbildung der erften Seite enthält j Könneckes Bilderatlas zur Gefchichte der deutfchen Nationallitteratur . 3 Das Werkchen befteht aus fechs Blättern in Quart, die lofe nach der Folge ides Textes hinter einander in einer Mappe liegen. Die Rückfeite des fünften ! Blattes und das fechfte find unbedruckt. Als Aretin (chrieb, war es noch ge- i bunden, die Blätter lagen halbbogenweife in einander und das letjte (leere) Blatt war im Einband zum erften gemacht. 4 Auf diefeWeife lagen drei halbeBogen in einander; urfprünglich aber muß fich an zwei in einander gelegte halbe Bogen ein dritter halber hinten angefchloffen haben, die Blätter 5 und 6 (leer) enthaltend. Es liegt nahe, zu vermuten, daß die zwei in einander gelegte halbe Bogen (Bl. 1-4, 2-3) urfprünglich einen ganzen Bogen gebildet hätten und auch als ganzer Bogen gedruckt worden feien. Dem widerfpricht jedoch die Stellung des Waßerzeichens. Es erßheint in der Mitte des oberen Randes des aus den Blättern 2 und 3 gebildeten früheren Halbbogens, gefpalten durch deffen frühere Faltung und fpätere Zertrennung in die beiden Blätter. Sein oberer Teil iß durch den oberen Blattrand abgeßhnitten. Man müßte den fehlenden Teil am oberen Rand der Blätter 1 und 4 finden, wenn diefe mit 2 und 3 urfprünglich einen Bogen gebildet hätten. Oder man müßte Befchneidung des Bogens annehmen, die den oberen Teil des Waßerzeichens befeitigt hätte. DasWafferzeichenßellt einen Mohrenkopf dar, deffen Stirn von einer Binde mit herabhängenden Zipfeln umwunden ift. Es foll eine venetianifche Marke fein. Ich kann den Mohrenkopf mit Stirnbinde auch fonß nachweifen, aber nicht in der gleichen Form. Gotthelf Fifcher 5 hat ihn aus Mainzer, Ernß Kirchner 6 aus Frankfurter Archivalien beigebracht; Kirchner aus den Jahren 1380, 1387 und um 1425,. Fifcher aus den Jahren 1381, 1403, 1416, 1427. Gutermann gibt ihn aus dem XIV. Jahrhundert und aus dem Jahr 1415 in zwei Abbildungen, die denen Kirchners fehr gleichen. 7 Auch das ‘alte Weib’ mit warziger Nafe, ein Band mit herabhängender Schleife um das lockige Haar, das Fifcher aus dem Jahr 1453 anführt, 8 möchte ich für den Mohrenkopf halten. Das Papier felbß ift ßark und rauh. Am Kopf fteht der Titel: Eyn manüg d’ crißeheit widd’ die durke. Der Druck iß 20;zeilig. Die Typen find die der 36zeiligen Bibel. w cO ft Bl. 2 V Bl. 3 r 306 ARTHUR WYSS In deutfchen Reimen, die zum Teil nicht ohne poetijchen Schwung find, beginnt der Text mit einem Gebet an Chriftus, den Himmelskönig, um Beißand gegen die drohenden Türken, die Eroberer Konßantinopels, und verknüpft damit einige kalendarifche Angaben für das Jahr 1455, auf die ich zurückkomme. Sodann ruft er unter den einzelnen Monaten die verfchiedenen Mächte der Chriftenheit zur Rüßung und zum Kampf gegen die Türken auf und (chließt daran das jeweilige Neumonddatum. Beim Januar mahnt er den Papfl; beim Februar den Römijchen Kaifer; beim März den Kaifer von Trapezunt, den König von Inkerman, die Ragufer, Albanefen und Bulgaren, Dalmatier, Kroaten und Wenden, alfo die Chrißen flavifchen Stammes und vorwiegend griechijchen Bekenntnijfes; beim April die Könige von Frankreich und England, von Kaftilien und Navarra, von Böhmen und Ungarn, von Portugal und Aragonien, von Cypern, Dacien und Polen, von Dänemark, Schweden und Norwegen; beim Mai die Erzbißhöfe und Bißhöfe; beim Juni den Dauphin, der mit Normannen, Hifpaniern, Pikarden, Bretonen, Gaskognern und Ar- magnaken das Elfaß in großen Schrecken gebracht; beim Juli den Herzog von Burgund, mit den welfchen Herzogen von Kalabrien, Barr, Lothringen und Savoyen; beim Auguß die italienifchen Herren und Städte, die Venetianer und Genuefen; beim September die edle deutßhe Nation mit ihren Grafen, Herren und Rittern; beim Oktober die Herzoge von Oefterreich, Bayern, Sachfen, Braunßhweig, Jülich, Geldern, Kleve, Berg und Schießen, die Markgrafen von Brandenburg, Baden und Meißen, den Landgrafen von Heßen und Thüringen; 9 beim November die freien Reichsftädte. Beim Dezember endlich bringt er eine neue Zeitung, wie Charamann, der einft den König von Cypern gefangen genommen und tributpflichtig gemacht, nun mit gegen den Großtürken helfe, und daß diefer fchon eine Niederlage erlitten habe. Den Schluß bildet ein Gebet an Gott und die Jungfrau Maria und der Neujahrswunßh: Eyn gut felig nuwe Jar. Er ift der ältefte der Art, den man kennt. Später enthalten die Kalender häufiger Neujahrswünfche, und man findet folche auch als Einzelblätter mit Bildern. 10 Nach feinem Inhalt nenne ich das Büchlein Türkenkalender. Ein genaues Seitenßück dazu hat man in dem Heiliggrabkalender, wie ich ihn nenne, für das Jahr 1478, der unter dem misverftändlichen Titel ‘Lied vom heiligen Grabe’ wiederabgedruckt worden iß.“ Der Sprache und eines Heiligen (Adolff) wegen kann ich ihn mit Beftimmtheit Bafel oder Straßburg zuweifen. Ich komme zu den kalendarifchen Angaben. Sie find: Goldne Zahl XII; Sonntagsbuchftabe E; Zeit von Weihnachten (nativitatis) bis zum Sonntag Esto mihi ßeben Wochen und vier Tage. Sie find richtig, und die beweglichen Feße des Jahres find damit fchon feftgelegt. Dazu treten die Daten der zwölf Neumonde. Es find dies die XII nuwer fchin (Bl. l r Zeile 18), welche die zwölf Himmelszeichen befuchen füllen und die dann als das erfte, das ander, das dritte u. f. w. nuwe näher beftimmt werden. Zu nuwe iß liecht zu ergänzen; der Ausdruck Neulicht ift in unfererGegend fürNeu- mond bekannt. Der EltvillerVocabulariusEx quo fagt: Nouilunium eyn nu liecht, tempus cum luna nova est. Dieffenbach, Gloffarium 383 gibt: Novilunium eyn nü, eyn nue mant. Konrad von Megenberg fchreibt im Buch der Natur hg. von Pfeiffer 309,io: dar umb prüefent die holzhacker an daz wädel und daz new des mönen, wenn ß daz holz oder die paum hawen wellent. Den fpäteren Kalendern des fünfzehnten Jahrhunderts ift das Wort DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 307 geläufig. So heißt es in einem Nürnberger Kalender von 1484: Das erß nü würt vffSant Johans mit de guldin mund tag nachmittag fo die glogk .X. fchlecht vnnd .XIII. minuten, 12 und in dem Ulmer Aderlaß- und Arzneikalender für 1474 von Johann Zainer von Reutlingen: 13 Nü vnd bruch vß mittelm läff des mons folgent hie nach. Grimm DWB. VII 659 kennt diefes Neutrum nicht; er hat das Femininum die neue für Neumond. Aber ein Beleg aus dem Mühlhäufer Rechtsbuch, den er anführt, gibt (ich nicht als Femininum zu erkennen, wird vielmehr als Neutrum den angeführten Beifpielen anzureihen fein : ein nüwe und ein wedel, daz fint vir wochen. 14 Die Zeit von einem Neumond zum andern beträgt im Durchfchnitt 29 Tage 12 Stunden 44 Minuten 3 Sekunden. Der [chon erwähnte Ulmer Kalender für 1474 zählt keine Sekunden, fchlägt aber dem Maineumond zur Ermittelung desjunivollmonds eine Minute mehr zu, nämlich 45 Minuten. Er erhält fo ein Mondjahr von 354 Tagen 8 Stunden und 49 (ftatt 48) Minuten, während das genaue aftronomifche Mondjahr 354 Tage 8 Stunden 48 Minuten 36 Sekunden hat. Der Türkenkalender gibt keine Minuten an. Ein Kalender, der (Ich für die Neumond- zujchläge mit Tagen und Stunden behilft, kann auf ein annähernd richtiges Mondjahr nur kommen, wenn feine Stundenzufchläge 9mal 13 und 3mal 12 betragen. Er erhält dann ein Mondjahr von 354 Tagen 9 Stunden. Set;t man die Neumonddaten des Türkenkalenders in unfere Datenbezeichnung um und betrachtet feine Zufchläge von einem Neumond zum andern, fo fieht man, daß fie ganz unregelmäßig find. Nur beiden beiden letzten blickt das Gefet? durch. Gibt man die richtigen Zufchläge und vergleicht die fo gewonnenen Neumonddaten mit denen des Kalenders, fo findet man, daß diefe auf einer Befonderheit und vier Fehlern beruhen. Die Befonder- heit befteht darin, daß für den Verfaffer des Kalendermanufcripts Margaretha nicht, wie gewöhnlich, auf den 13., fondern auf den 15. Juli fiel, denn fant margreten abent muß nach dem richtigen Zufchlag der 14.Juli fein. Beim April führt dinftag vor fant iorge hochgezijt und beim September dinft vor erhebüg des cruces zu faljchen Daten; Donnerftag würde in beiden Fällen das Richtige ergeben haben. Wahrfcheinlich fand die Form durftag oder donftag in der Handfchrift oder eine ähnliche, wofür irrig dinftag gelefen wurde. Beim Februar hätte ftatt Morgens Nachmittags und beim Juni ftatt der Stundenzahl x ij gefetjt werden müffen. Ich werde einige diefer Punkte im Verlauf wiederaufnehmen. Die umftehende Tabelle erläutert alle diefe Dinge im Einzelnen. Anhangsweife habe ich ihr eine Ueberficht der aftronomifch berechneten Neumonde beigefügt, fo daß man die im Kalender gegebenen mittleren damit vergleichen kann. Daß der Türkenkalender gegen Schluß des Jahres 1454 hergeßellt wurde, liegt in der Natur der Sache. Daß er nicht etwa verfpätet erjchien, darf man aus dem Neujahrswunfch am Ende fchließen. Ich kann die Zeit der Herftellung ganz genau begrenzen, da ich die Quelle der beim Dezember mitgeteilten neuen Märe, ihr Datum und die Zeit ihres Bekanntwerdens angeben kann. Sie ift gejchöpft aus einer neuen Zeitung, des Datums Romae, Venere ante Symonis et Judae 1454 (Oktober 24), die am 6. Dezember in Frankfurt eintraf, wo gerade ein Städtetag gehalten wurde. Man findet fie in der Speyerer Chronik bei Mone, Quellen- fammlung der badijchen Landesgefchichte I 398 K. 57—59. Die Abhängigkeit der Nachricht im Türkenkalender ergibt (Ich aus folgender Vergleichung (S. 308): LMJ m o z o -> tu H w tu D << « UJ f- iO o io ~ Tt< CO 5 w g ö: m X z 2LZ z 3 z > z z > z > z > z > G0 CO 00 r- CO io CO 05 05 wm 43 fl o o > cd 3 C cd E •5 cd Z CO 3 44 • 6 * cd C u 05 s € cd C r- ■C t- 43 Ui 43 Ui 43 u. 3 43 fl fl CO 43 fl fl 4= fl fl CO 4 : fl CM CO . *o CO E 8 £ u. £ *S £ u E ’S E u E •s £ u d O cd O cd O cd 0 z > z > z > > N u ■g E 8 E ’S £ •s E u E •s E . u E •s E u bJO 0 O 3 cd cd cd cd 0 cd 0 cd 0 £ > > 44 3 z z z > z > z > fl 00 CO 00 CM CO iO CM 2 05 05 05 CM *-• cd März 3t 45 05 3 u 45 05 lu Apri Mai Juni Juli 3 bX) 3 < E 0 ) -u CD 0 ) 43 O O CO 4> E s 5 g o Z 4) X) 6 a> o £ CA .o X) W) u *-• 05 43 73 O cä _ C = c3h «> <2 S g ä *5 ä x ä. T3 ^ „ te .. 3 4) N ^ ÖJD §3 « 1 §?£ s C. cd © U ^ C £ 8 <3 '5 g Ä c 73 0) bJO .O T3 cd c — 11 ^ ÄSS c .£ « = *a c > £ € o £3 > ■a * s -s — o +- c £ w o •a o co ,05 4) a* £ •5 cd .«-i c 8 "b ^ •s g O J 2 C II 3 ü 05 5 *£ bJD cd _ia> _ 3 ’C Ü U T3 bjO cd T3 IO S* 3 cd cd 05 3 cx cd < o « C CA 4) ÖJD T3 cd io ? ’S -£ Ä g § > Ä 4) IO t- 73 bß - 43 3 = »i* 4= u •«-» cd cJ **- cd c o .43 » 3 _ X ’u * — O I T3 Q 3 O - W) cd £3 5 > £ U CA p O_ c T? o H w) 3 t- u g o g > CA O fl 3 O ’S O g O g o W> gT = Cd 53 “ u ►> t3 «s u (3 a| b M T3 13 O *g k> O •a 43 5 S; O o *3 ^ = lü O S CO 73 Sd £3 s* > W) — O ” C. >- O W) *4 bO o £ « -6 43 © cd Z © r - 43 ,4> O T3 :37 ^ 3 •— T“ — 3 5 Ä c° S 0) > “ M I «§. 6 § O *- E •8 6 O ■ c E * _ T3 O *>■ tf, ^ O >N E •S o L* fl Ä bJO cd £ ’S u- •s c - o £3 z > 3 cd £ Ä 43 3 W) o cd W> ‘ tß 3 42 üt o £ =3 52, o 2 e g *3^3 o 43 O -3 3 3 Ä o X 3 cd E -4-rf •8 cd CO DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 309 TÜRKENKALENDER. Czu nuwe mer e [chribet mä vns alfus|| Dz in d’ turcky d’ medhtige charamänus || Der etwa de könig vö cypern hatte gefä || ge Defhalb ym dz kögrich muß langen || Czins vn tribut all iar Solidis habe er || en ge- lediget vffenbar Vn iß Widder den || gröfll turke bereit Getrulidi zu helffe d’ || crißeheit Darzu (diribt mä vns vorbas || wie d’ grois turke vs gezoge was In die || firphie mit {ISS ßercke Bis an dz vngers || gemercke Als balde dz d’ egenät caramä || entphant Czoidi er in dez groiffe turcke || lant Vnd gewan ym an dri ftete Die er || nu gewal- SPEYERER CHRONIK. Diß find die nüwen mere in dem lande zü Rome, und wart gefant gein Franckfurt, alz der Rette fründe da warent in dutfchen landen von fryen und von ridien 15 (letten, anno dufent vierhundert und54jar zu fant Niclauß dag. Item das konigreich von Cipern i(l etwe vil zitte zinsbare gewe(t und hat trybut' geben dem obgenanten Carman, umb das er vor zitten einen konig von Cypern gefangen hatte. Der felbe Carman hat. .. dem konige . . . folidies zinß und tributte ledig gefaget, und fagen die brieffe, daz gut hoffnunge fy ... daz er krißen würde. 16 Zum erften alz der Türken in der Sirphie mit groffer macht gelegen und den difpoten biß an das ungeriß gemercken überzogen hat, dar zwufdien iß der mechtig caraue genant Carman in die Türckie mit macht gezogen und hat dem Turcken dry große ticlich befetjt hette Vn als das || dem turke ftette angewonnen und halt die auch mit vor körne ift Do zoig er fnel || vn in kurzer frift widd’ hind’ fich zu fät [| fophia Vn fchiffet vb’ mere zu der infein || zu heruia Die dez keißs vö coßätinopel || was Alfo ift ym begegent gar ein grof || fer has Vn iß de turcke vil folkes nidd’ || gelege gewalt. Und durch der ürfach willen iß der Türcke . . . wider hinder fich gezogen in ein ßat genant zü fant Sophie .... Item fo hat der felbe Türcken uff dem mere zü gerichte, ein lant genant Rafßa oder Ceruia, das under dem keifer von Conftanti- nopel gehorrende ift, zu gewinnen, fünffzig gerußer ßhiffe ... alfo ßnt die lüde in dem lande gewarnet geweft und haben . . . die Türcken erflagen . . . Alfo erft nach dem 6. Dezember ift dem kalenderkundigen Reimßhmied der Stoff feiner neuen Märe bekannt geworden. Nach der Dispoßtion des Ganzen ift nicht anzunehmen, daß er ße einem fchon vorhandenen Manufcript einverleibt habe, fondern der Reimkalender iß nunmehr erß entßanden. Für die Arbeit des Typographen bleibt dann etwa die zweite Hälfte des Dezember übrig. Die Ausgabe wird aber [chon auf Weihnachten erfolgt fein. Von Bedeutung iß die Sprache. Es iß ein gebildetes Mitteldeutfch, wie man es in der Mainzer Gegend fchrieb (Rheinfränkifch), mit leichten oberdeutfchen, genauer ausgedrückt, alemannifchen Anklängen. Hier die Nachweifungen. Die kleineren Zahlen hinter den Citaten der Blätter recto und verfo bedeuten die Zeilen. 310 ARTHUR WYSS Als alemannifch ift zu betrachten o für a in ‘do mit’ Bl. l r s ‘do by’ l v i.i6 4 r n ‘hie vn do’ (:alfo) 2 v 9 ‘die do ift’ 5 r n ‘Do’ 5 r i3. Aber ‘Dar an’ l r 7 ‘Dar zu’ 4 r 7 4 v n. ‘nodi’ F20 l v is 2 r u 2 v s.i7 3 r i8 5 r i9 ‘noch mittage’ 3 r i.s 3 v 2i 4 v i ‘foffey’(Savoyen) 3 r i4 ‘troppefödan’(Trapezunt) 2 r 7 ‘borre’(Barr) 3 r i3 ‘Brodimant’ 2 v i9. Intereffant ift ‘(lat’ (:not) 5 r is ; ‘[tot’ entfprach dem Reim, erfchien aber zu ftark alemannifch, um gefegt zu werden; ohne Reimband ‘[tet’3 r i7 ‘[tan’ (igethan) 3 r 6 ‘widd’ften’ 2 r n. Mitteldeutfch find ‘fal’ 2 v 2o 3 r 6 3 v i6 ‘palun’ (Polonia) 2 v i ‘fatjte’ (: fchatte) 4 r is ‘befetjt’ 4 v i7 ‘geftalt’ (rgewalt) 2 r 4 ‘zu holffe’ 3 r is ‘zu helfF’ (:gelff) 3 V 6. Alemannifch ift'hette’ (:ftete) 4 v n, fon[t ‘hatte’. Bemerkenswert ‘fyant’, daneben ‘fynde’l r 9.io. Mitteldeutfch i[t ‘vmmme’ l v 3. Ferner ‘brengen’ (: lotringe) 3 r i3 ‘brenge’ (: toringe) 4 r s ‘brengt’4 r 2o. e neben i in ‘en yrenTn ‘en’l v ii4 v 9 ‘yre’3 v 6 ‘ym’4 v 7.i65 r 2 ‘ir’5 r 6.s.i2.i3 ‘yres’ 5 r i2. Echt mittelrheinifch ‘baner’ l r 4 l v i9 ‘Vifiteren’ l r io ‘üreren’ (: hern) verlieren 2 v h. Virwont’ 5 r i4. 0 fteht in ‘könig’ l r 2 2 r 7 3 v h 4 v 6 ‘komnge’ (!) 2 r i7 ‘königlich’ 2 v 2o ‘ko|[nigin’ 5 r io ‘kög- ridi’4 v 7 ‘fone’3 r i ‘fon’5 r i3 ‘fontage’l v 2 ‘fötag’ 4 v i ‘vorköme’4 v is ‘Folmant’3 v i2 ‘korfurfte’3 v is ‘toringe’ 4 r 7. u in ‘Sünder’ l v i2 ‘fud’lich’ 4 r i4 ‘vb’ wilden’ l r 9 ‘zudi’ Imperativ 3 V 3. au, kein alemannifches ou: ‘glaube’l r n 2 v h 3 v is ‘glauben’ 2 v n ‘auch’l r is 2 v io.i6 3 r i2.is3 v 5 4 r 5 ‘zauwen’:‘fchauwe’ I v i3.i4 ‘Augft’ 3 r i9 ‘frauwe’3 V 9 ‘Haumant’ 3 r s ‘lauwe’:‘ge||nauwer’ (leonem :Januenfes) 3 v 7.s. ‘heubter’ l v 8. Mittelrheinifch ift das nachklingende i hinter a und 0, doch überwiegt es nicht (es würde fonft eher als niederrheinifch zu bezeichnen fein):‘Straiffe’2 r 2 ‘haift’ (:fa[t)3 r n ‘roit:not’l r 4.s ‘grois: blois’l r 6.7 ‘der grois turke’4 v i2 ‘groiffe’4 v i5 ‘genois:(tois’ 2 r n ‘erloifl’ l r s ‘Roifte’ 3 v 2 ‘oifterich’4 r 2 ‘Czoich’ 4 v is ‘zoig’ 4 v is. Dem gegenüber: ‘tron:crone’ l r i.2 ‘krön’l v 7 3 v h ‘ erone’ l v i8 ‘dot’ 1 r 6.14 ‘not’l r s 5 r n ‘dotlichem’5 r i3 ‘bofe’l r 9 2 r 3 ‘bofen’l r n ‘groffer’l v 2o 5 r 2 ‘großen’ 3 r 4 ‘groffe’ 4 v io ‘groffen’ 5 r 7. b: ‘Bickardy’ 3 r 2 ‘gib || belin’ 3 v s. p, ph, kein oberdeutfches pf: ‘paffen’ 2 r 4 ‘plegen’ 5 r 5 ‘phert’ 1 v io ‘entphant’ 4 v is. f, v im Inlaut wechfeln: ‘graffe’ 3 v is ‘Marggue’ 4 r s ‘lantgue’ 4 r 7. d und tim Anlaut wedifeln:‘dag’ 2 r 5 2 v s3 v 9 ‘dage’l v i dotFe.n ‘dotlichem’ 5 r i3 ‘dut’ 4 r n ‘dutfdhen hern’2 v i3 ‘dutfche nacion’3 v i3 ‘durke’ l r i ‘durdcen’ l r n ‘dreift’ l v 7 ‘fontage’ l v 2 ‘fontag’ 4 v i ‘gethan’ 3 r s ‘taften’ 2 r is ‘teil’ 3 v 2o 4 r is ‘toringe’ 4 r 7 ‘turcke’ l v i3 2 r n 2 v 3.io 4 v is 5 r 3 ‘turdken’ l v 2 o 3 r i6 ‘turke’ 4 r s 4 v io.is ‘turke’ 4 v i2 ‘türken’ 5 r 7 ‘turcky’ 4 v s ‘turky’ 5 r 9 ‘getragen’ l r 5 ‘betracht’ 3 r s ‘getruwe’ 4 V 3. Im Inlaut d nur in‘blude’l r 4 ‘bereide’5 r 7 ‘vierde’ 2 v s. t überwiegt ßark:‘vater’l v 6 ‘fteten’ 3 r 2o 3 v i ‘ftete’4 v i6 ‘ridißete’4 r i3‘zijte’ 1 r ie ‘ftrite’3 v i7 ‘erboten’3 r n ‘muf’5 r n ‘guten’3 r n ‘halte’ 4 v 2 ‘[tathalter’ l v s ‘drifaltige’l v 7 ‘gewalticlidi’ 4 v n ‘zuütribe’5 r s. Rheinfränkifcli ift ‘widd” 1 r 1.10 1 v 10.13 2 v io 3 r i6 3 v 2 4 v i9 ‘widder’ 4 V 9 ‘h’widder’ 4 r is ‘widd’ften’ 2 r n ‘wedd” 5 r 9 ‘nidd’’5 r 3 ‘fridde’5 r 6 ‘bidde’5 r i7. Dagegen‘frittag’2 v i7 ‘mittage’ I v is 3 r is 3 v 2i 4 v i 5 r 2o ‘gelitten: erftritte’ l r 8 ‘vetter’ (patres) 2 v i6 ‘faljte: fchatte’ 4 r is ; fatte wäre echt alemannifch gewefen. Im Auslaut erfcheint nur t: ‘roit’ l r 4 ‘fijt’ 4 V 3 ‘fyant’ l r 9 ‘lant’3 V 2 4 v ie ‘Kriedienlant: hant’ 1 r i3.14 ‘zu hant:lant’ l v i9.2o ‘geßäiant:zu hant’ 2 r i2.i3 ‘Engelant’ (:allefampt) 2 r is ‘beyerlant’ (: erkant) 4 r 2 ‘entphant’4 v i5 ‘abent’ 3 r is ‘kint: fint’ (eftis) 2 v ie.i7 ‘phert’l v io ‘ertridi’ l r 3 ‘wirt’ 2 r 3 3 v s.i9. dt nur einmal in ‘Hartmandt’, fonft überall -mant. Statt ß fteht im Inlaut, außer‘großen’ 3 r 4, überall ff, vielleicht mit darum, weil der Drucker keine eigene Type dafür hatte: ‘groffer’ l v 2 o 5 r 2 ‘groffe’ 4 v io ‘groiffe 1 4 V 15 ‘groffen’ 5 r 7 DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 311 ‘lafle’ 5 r 9. Neben ‘faßen’ 4 r 3 ‘myffen’ 4 r 6 die alemannißhen Formen ‘fehfle’ 3 r 6 ‘fehs’5 r 2o. ‘differ’ 3 r i6. ImAuslaut: ‘gewiß’(: cruces) 3 v 2i ‘laß’5 r i6 ‘da3’ l v i2 (5 ßeht hier am Zeilenende ßatt s nur wegen Raummangels). ‘da5’ 4 r n ‘de^ 4 r i9 4 v is 5 r i.io. Sonß überall s: ‘das’ l r 4 l v 2.10.!4 2 r l. 12.13 2 v 5 3 r 4.7.10.16 4 r 15 4 V 17 5 r 6.17 ‘des’ l r 16.19 l v 19 2 r 5.8.11.14 2 V 4.I1.18 3 v 10.20 4 r ll 5 r 19. ‘Defhalb’ 4 V ? ‘es’ 2 v io 3 v 2i ‘dis’ l r is ‘bis’ l v i 4 v i 3 ‘elfas’ 3 r 4 ‘has’ 5 r 3 ‘vorbas’ l r io 4 v n ‘grois:blois’ l r 6.7 ‘genois: ßois’2 r n ‘grois turke’ 4 v i2 ‘us’ 4 v i2, s und sch : ‘vngers’ 4 v i 3 ‘bißhtü’ 2 v i2 ‘mentßhe’ l r i 3 . Alemannißh beliebt ift n in ‘habent’ (habetis) 2 v s und in Imperativen wie ‘Helffet’ 2 r 11 ‘Helffent’2 v 2.i5 ‘Schickem’2 V 9 ‘Sehern’2 v i2 ‘nement’3 v io ‘üforgetvch’4 r i8 ‘ziehet’4 r is ‘Be- ßellet vch’ 4 r i9 ‘fint’ (: leint) 2 v n, aber ‘fijt’ 4 V 3 . Ferner im Konjunktiv ‘fprechet’ 4 r H. Nodi beliebter Abfall des t: ‘Halte vch’ 4 V 2. Ein Mainzer, der längere Zeit in Straßburg gelebt hätte, hätte etwa fo (chreiben können, wie ich hier dargelegt habe. Will man fich einen lebendigen Begriff machen von der Verfchiedenheit der damaligen Sprache eines gebildeten Mannes in Mainz und Straßburg, fo lefe man hinter einander je ein par Seiten in dem Buch von alten Dingen der ehrlichen Stadt Mainz 17 und von Gutenbergs Straßburger Prozeß. Eine ganz andere Sprache wieder findet man in den Drucken eines Typographen, der gleichfalls die Typen der 36zeiligen Bibel benu^t hat, Albrecht Pfißers zu Bamberg. Es ift darauf bisher nicht hingewiefen worden, obwohl es {ich verlohnt, es zu tun. Ich kann mich dabei kurz faffen, denn die Verfchiedenheit der Sprache diefes Oftfranken von der des mittelrheinifchen und des oberrheinißhen Mannes drängt (ich weit ftärker auf, namentlich im Vokalismus. Ich benuije dabei folche Stellen, wo Pfißer felbß das Wort führt. Seine Texte find übrigens ebenfo. Man beachte die hier im Druck kenntlich gemachten Diphthongierungen der alten Längen T: ei, ü:au, ü (iu):eu. Sodann die p für gemeindeutfeh b, b für w, die pf. Die Schlußßhrift von Boners Edelftein lautet in der Nachbildung bei Könnecke, Bilderatlas 18 : zu bamberg diß puchley geendet ift. Nach der ge || purt vnfers herre ihefu criß. Do man zalt taufent || vnde vierhundert iar. Vnd ym einundfechzigßen || das ift war. An fant valenteins tag. Got behüt || vns vor feiner plag. Amen. Ferner die Schlußßhrift der Vier Hiftorien, Facfimile bei Wetter, Kritifche Gefchichte der Erfindung der Buch- druckerkunft 19 : De puchlein ift fein ende gebe Czu bambergk || in der felbe ftat. Das albrecht pfifter gedrucket hat || Do man zalt taufent un vierhüdert iar. Im zweiund || fech- zigße das ift war. Nit lang nach fand walpur || gen tag. Die vns wol gnad erberben mag. Frid vn || das ewig lebe. Das wolle vns got alle gebe. Arne. Diefe Beifpiele ließen (ich leicht vermehren. 20 So fchrieb man zu Bamberg, dem geiftigen Mittelpunkt des äußerßen Oftfrankens, und zwar nicht nur zu Pfißers Zeit, fondern fchon hundert und hundertundfünfzig Jahre früher, wie man in dem Rechtsbuch Bißhof Friedrichs von Hohenlohe von 1348 ßhön fehen kann. 21 Unter den Neumonddaten des Türkenkalenders erßheint beim Auguft vnfer frauwe dag d’ eren; diefe Bezeichnung des Feßes Assumptio Mariae war im Süden Deutßhlands mehr im Gebrauch als in der Gegend der Mündung des Mains. Bemerkenswerter noch ift, daß, wie ich oben dargelegt habe, der Verfaffer des Reimkalenders für Margaretha den 15. Juli angefe^t haben muß, nicht den 13., wie es im Erzbistum Mainz üblich war. 312 ARTHUR WYSS Auf den 15. Juli aber fiel Margaretha in Straßburg, und zwar als festum fori, das heißt als ein nicht nur kirchlich, fondern auch bürgerlich zu haltender Feiertag. Auch in den Bistümern Bafel, Chur, Konßanz und Laufanne fiel Margaretha auf den 15. Juli. 22 Der Berechnung der Neumonde in dem fchon angeführten Ulmer Aderlaß- und Arzneikalenderjohann Zainers von Reutlingen auf das Jahr 1474 liegt für Margaretha ebenfalls der 15. Juli zu Grund. Zu Straßburg paffen vortrefflich die alemannifchen Anklänge in der im Ganzen unverkennbar Mainzißhen Sprache. Die Bemerkung beim Juni von den Armengecken, daß fie das elfas brachte in großen [chrecken, hat vielleicht auch eine etwas tiefere Bedeutung: die einer perfönlichen Erinnerung. Daß man den Verfaffer unter den ßädtißhen Bürgern oder doch ihren Freunden zu fuchen habe, darauf deuten feine Worte beim November (Slachtmant), wo er bei Aufrufung der Reichsßädte fagt, daß man ihnen an ihrer Freiheit, Ehre und Gut ohnehin gern Schaden tue. So die ßunde x hat || betracht ßeht beim Juni; es muß aber ij ßatt x heißen, wie ich [chon weiter oben bemerkt habe. Ein bei der Verßhiedenheit der Typen [chwer erklärlicher Druckfehler, wenn man [ich eineVerwechfelung in der gewöhnlichen Weife denkt. Die Sache liegt aber auch anders: nicht durch Vergreifen im Setjerkaften, fondern durch Verhören entßand der Fehler. Der Text wurde dem Setjer vorgelefen, und diefer verband für zwene, was man ihmvorfagte, zene. So kam x in den Text ftatt ij. Der Fall hat fo viel Ueberzeugendes, daß man die Sache als ficher annehmen kann. Man hat alfo hier das älteße Beifpiel des Anagnoßes, der in der alten Typographie eine Rolle gefpielt hat. 23 Ich habe die zahl ij des urfprünglichen Textes durch zwene wiedergegeben und nicht durch zwo oder zwei, denn es iß das Masculinum flege zu ergänzen. Das ergibt ßch aus den Wendungen, die bei den andern Monaten gebraucht werden: vmb den eilffte flag (Hornung); zu eime (Meye); noch dem dritte gloc||kenflage (Haumant); dem funfften nahe do by (Herbßmant). flege, vielleicht auch ßunde ift zu ergänzen an folgenden Stellen: So || die glocke dry gefleget gar (Augft); fo es iiij gefleget (Folmant). Das Wort ur (hora) für Stunde hat der Türkenkalender nicht. 24 Wurde alfo dem Se^er der Text diktiert, fo ift anzunehmen, daß er ihn fprachlich genau fo fetjte, wie er ihn vernahm. Man hat fomit die Sprache des Vorlefers vor ßch; Abweichungen können im Ganzen nur Einzelnes im Konfonantismus betroffen haben. Daneben erßheinen dann noch Schwankungen inAeußerlichkeiten, wie‘crone’und‘kröne’, ‘turcke’ und ‘turke’ und dergleichen, obwohl ein guter Setjer, wie ein tüchtiger Schreiber, auch hierin feßen Normen folgen wird. Aus dem Diktieren des Satzes erklärt ßch auch leichter ein fonderbares Verfehen, be- ßehend in der Wiederholung eines Verfes, der gerade eine Zeile ausmacht. Italia mit dine mechtigen h’n vn ßeten [chließt Blatt 3 r , den Auguß eröffnend; dreht man das Blatt um, fo folgt diefelbe Zeile in anderem Sat* nochmals, und diefe Seite (3 V ) hat nicht, wie die andern, 20, fondern 21 Zeilen. Man hat vermutlich, nachdem jener Vers einmal gefegt war, eine Paufe gemacht, —'etwas über die Hälfte des Penfums war bewältigt — den erreichten Punkt im Manufkript nicht genau genug bezeichnet und bei Wiederaufnahme der Arbeitaus Vergeßlichkeit denVers nochmals diktiert — vielleicht einem andernSetjer. Dem Vorlefer, der den Text kannte, ihn vielleicht felbß verfaßt hatte, konnte ein folches Verfehen am leichteften pafßeren. Aeußere Anzeigen für einen Setjerwechfel habe ich DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 313' allerdings nicht bemerkt, es fei denn, dag auf den letjten Seiten ck nach Konfonanten öfter durch das einfache k ergebt wird und dag der Behelf Cz, von dem nachher mehr, erg von Blatt 3 V ab erfcheint. 21 Zeilen haben, abgefehen von dem eben erörterten Verfehen, nur Blatt l r und Blatt 5 r , jenes durch die Titelzeile, diefes durch den an den Schlug gefegten Neujahrswunfch. Im Uebrigen zählt man überall 20 Zeilen und hat darum den Druck als einen 20zeiligen zu bezeichnen, nicht als einen unregelmägig bald 20, bald 21zeiligen. Da das Ganze 183 Zeilen ausmacht, fo wählte man, nachdem ge gefegt waren, praktifcher Weife 20zeiligen Drude und erhielt fo neun volle Seiten. Die Typen find, wie [chon gefagt, die der 36zeiligen Bibel. Ihr Erhaltungszugand erfcheint vortrefflich. Mangelhaft geratene Stellen find leider hie und da mit Tinte nach- gebeffert; fo namentlich Blatt l v 4 V . Die Zeilen haben keinen Durchfchug. Die Zeilen- fchlüffe find unregelmägig. Zum Typenfchatj und zur Druckerpraxis finde ich Folgendes zu bemerken, wobei ich beim Vergleich mit der 36zeiligen Bibel die Ermittelungen und Zufammen- gellungen Dzial^kos aus diefer zu Grund lege. 25 Der Türkenkalender hat keine Interpunktion in unferm Sinn. Das einzige dafür verwendbare Zeichen, der Punkt in Form eines übereck gegellten Quadratchens, ergheint l r 2 i und l v i zur Abteilung der Jahrszahl und der Zahl der Tage: Mcccclviar || vn iiij. dage, wie das Gewohnheit der Zeit war. Sodann zur Zeilenfüllung, dabei dann auch Zier halber zwei Punkte über einander in der einfachen Punktreihe, 2 r is 3 v n 5 r 2o. Die Rolle der Interpunktion fpielt er nur 2 v s und 5 r 9, wo er am Versfchlug geht, weil der nächge Vers ausnahmsweife nicht mit einem grogen Buchgaben anfängt. Trennungszeichen, um das hier anzufchliegen, werden bald gefegt, bald nicht gefegt. Sie finden geh 1 r is 2 v i.i 2 3 v 7.is;. ge fehlen, meig wegen Mangel an Raum, l r i9 l v 9.xs 2 r 7.i2 3 p 2.h 3 v 6 4 v 6 5 r 2.9.i 0 . 14 . 20 . Groge Buchftaben werden, abgefehn von Titelzeile und Neujahrswunfch — beide beginnen mit einem grogen Buchgaben und der Neujahrswunfch hat noch einen weiteren in Jar — nur bei den Monatsnamen und bei den Versanfängen gebraucht, hier aber mit grögter Regelmägigkeit. Sie find dann noch durch den Rubrikator hervorgehoben. Bei diefer Befchränkung und dem geringen Umfang des Kalenders ift es erklärlich, dag nicht alle Kapitalbüchgaben Vorkommen, die der Drucker befeffen haben mag. Vertreten find r ABC D E FG HIMNORSV. Die Regel, bei den Monatsnamen und an den Versanfängen groge Buchftaben zu fetjen, erleidet überall da Ausnahmen, wo W oder Z erfordert werden. Sie waren alfo nicht vorhanden. Auch im Apparat der 36zeiligen Bibel fehlen ge, ebenfo wie U, X und Y. Intereffant ift es zu fehen, wie der Kalenderdrucker geh diefem Mangel gegenüber geholfen hat. Wo ein Vers unmittelbar vorausging, half er geh bei'Z und W je einmal dadurch, dag er an den Schlug desfelben einen Punkt fetjte und dann z und wverwante. Esgefchahdies an den beiden [chon angeführten Stellen 2 V 8 und 5 r 9. An den andern Stellen, wo er Z hätte fetjen müffen, umging er das dadurch, dag er die vielverbreitete Schreibung Cz wählte. So 3 v m(Czu) 4 v 4(Czu) 4 v s(Czins) 4 v is(Czoich). Dag das nur ein Notbehelf war, geht man daraus, dag fonft nirgends im Text cz für anlautendes z gefegt ig, fondern überall das einfache z, und dag im Inlaut, befonders nach r,- nicht cz, fondern’- tz gebraucht wird. Der Mangel des W war noch fühlbarer als der 40 314 ARTHUR WYSS desZ. l v 5, wo nach der Einleitung die Reihe der Monate beginnt, war es zur Eröffnung der Reime des Hartmandt mit(W)ol nötig; man ließ es durch den Rubrikator einmalen; es ift, abgefehen von dem befonders großen O l r 2 der einzige eingemalte Buchßabe im Türkenkalender. Apprille und Slachtmant werden 2 r i7 und 4 r i3 mit woluff eingeleitet. Der wintermant 4 V 3 iß der einzige Monat ohne Kapitalbuchßaben. Dazu kommen noch die Versanfänge l r io (widd’) 3 r ie (widd’) 4 v i2 (wie) 4 v i9 (widder). Der Seßer verfügte auch über kein ligiertes ch, kein ligiertes de, kein ligiertes ß, kein ß. Das einmal im Inlaut und zweimal im Auslaut auftretende ß iß aus zwei Typen zufammengefeßt, 26 deren zweite auch als Kürzungszeichen verwant wird in ‘keißs’ 5 r i = keifers. Vielleicht liegt darin mit ein Grund, daß für ß im Inlaut ff, im Auslaut s bevorzugt wird. Die 36zeilige Bibel hat kein w; die 42zeilige hat es, aber nur auf den erften Blättern. 27 Veranlagung es zu feßen boten in den lateinifchen Bibeln die Wörter ewangelium ewan- gelißa ewangelizare, die nach der gewöhnlichen mittelalterlichen Orthographie fo ge- fchrieben werden und in der Bibel zufammen 99 mal Vorkommen. Im Türkenkalender ßnd 95 w gefeßt. Hat man nicht vorher fchon mehrblätterige deutfehe Texte gedruckt, fo wird man kaum fo viele w gleich vorrätig gehabt haben. DasCatholicon (1460) hat, wie die Bibeln, euangelium euangelißa euangelifare; fo weit ich fehe, hat es kein w. Der Eltviller Vocabularius Ex quo von 1469 — den von 1467 in Paris kenne ich nicht — hat w und druckt Ewangelizare Ewangelium Ewangelißa. Er fagt: Euangelium peruerfa nunciacio Ewangelium bona nunciacio. Aber W hatte er nicht, denn er druckt: Vuadifare wayre verftayne Vuarandia ßcherunge. Das z im Türkenkalender iß verfchieden von dem der 36zeiligen Bibel. 28 Gefeßt ßnd 46 Stück. Sie fcheinen neu hergeßellt zu fein. Aehnlich mag es mit k ßehen; die Bibel hat es; der Kalender hat 62 Stück in Anfpruch genommen. Es war in der Schrift des XV. Jahrhunderts und fchon früher üblich, t, wenn es auf c oder t folgen follte, zu verlängern. In Uebereinßimmung damit findet ßch in der 36zeiligen Bibel die Ligatur ct und im Türkenkalender unverbunden tt. Man hat diefes tt 14 mal: l r 6.8 1 v 15 2 r i3 2 v n 3 r i8 3 v i8.2i 4 r i6 4 v i.6.i7. Das verlängerte t fehlt nach Dziaßko 29 in der 36zeiligen Bibel. Für ct war im Türkenkalender keine Verwendung. Von Intereffe iß, daß ct unverbunden auf den zwei erhaltenen Blättern des 27zeiligen Donat vorkommt, der die fpäte Ueberfchrift Heyderßheym und die verdächtige Jahrszahl 1451 trägt. 30 Daß das verlängerte t für den Türkenkalender angefchafft worden wäre, iß nach der bei Z und W bemerkten Sparfamkeit nicht anzunehmen. u wird im Türkenkalender ganz nach dem Brauch der Zeit verwant: es wird im Anlaut ßets durch v gegeben, nur bei folgendem w durch u. LeßterenFall hat man in ‘uwer’ 2 V 3.7. i 2 4 r u ‘uwe’ 4 r i6. v wird gegen den Brauch derZeit durch u gegeben im Praefixver, das immer in der Form ü erßeheint: ‘üfmehe’ l r is ‘üreren’ 2 v m ‘üforget’ 4 r is ‘üfneit’ 5 r i3. ‘zuüertribe’ 5 r s dagegen entfpricht dem Ueblichen. Diefes ü hat man in der 36zeiligen und ein entfprechendes in der 42zeiligen Bibel häufig; die daneben erfcheinende Verbindung v weiß Dziaßko 31 als äußerß feiten nur an zwei Stellen der 42zeiligen Bibel nach. Man nahm diefes ü für den Türkenkalender, weil man es hatte. Daß ausnahmsweife als Schreibergewohnheit eine folche Behandlung von u und v nebeneinander vorkommt, will ich hier an einer Urkunde des von mir geordneten Landskronifchen Archives zu Naffau dartun. Eine gleichzeitige Abfchrift der Eheberedung zwifchen Johann Sohn zu Elß und Vihe von DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 315 Gulpen vom 6. Oktober 1466 hat im Anlaut durchweg v; in Uebereinßimmung damit fleht dasausgefchriebenePraefixverin verforget verüben (2mal) verlayßen. Im Gegenfatjdazu erßheint das gekürzte Praefix ver, mit alleiniger Ausnahme eines einmaligen vhalten, immer als ü, und zwar inüforgen (2mal) ühengen ütedingen (4 mal) üliben üfchribunge. Wie der Türkenkalender, hat der [chon erwähnte 27zeilige Donat im Anlaut überall v und unterfcheidet {ich dadurch von den beiden Bibeln. 32 Die Nebenform i neben r, die in der 36zeiligen Bibel fehr häufig und namentlich nach obeliebt iß, 33 wird im Türkenkalender nicht verwant, obwohl der Text 25 mal Gelegenheit bot, ße nach o zu fetjen. Ebenfo vermißt man t in dem 27zeiligen Donat 34 und im Laxierkalender für 1457, der auch in Bezug auf die Verwendung von v und u der Praxis des Donat folgt und auf den ich noch zurückkomme. So rücken diefe drei Drudewerke eng zufammen. Der Grund ? zu gebrauchen oder zu meiden, beruht fowohl bei lateinifchen wie bei deutßhen Texten nur auf Setjergewohnheit, ebenfo wie er bei den Urkunden auf Schreibergewohnheit beruht. Im Anfchluß an die Zierfchrift der Zeit wählte der Typograph feine Zeichen. So kam er dazu, feine Typen mit kleinen Zierzacken auszuftatten. Dabei ergaben fich aber bei den Minuskeln im Inlaut nicht feiten zu große Abftände der Buchftabenkörper, was nicht gut ausfah. Darum entfehloß er fleh, daneben eine Reihe einfacherer Formen zu fchaffen, die, vornen glatt, an den vorhergehenden Buchftaben fich enger anfchloffen; ich nenne fie Anfetjbuchftaben im engern Sinn. Audi hierfür bot die Schrift der Zeit Vorbild und Anleitung. Nicht minder für eine Reihe von Ligaturen, und endlich für ein etwas um- ßändliches Syftem von Buchftaben mit Kürzungen, auch Ligaturen mit Kürzungen, Ein folcher Apparat hatte den Nachteil der Koftfpieligkeit wegen der Maffe von Stempeln, die er vorausfetjt, dagegen den Vorteil der Raumerfparnis und fomit der verminderten Koßen für Pergament und Papier. Wenigftens ein Teil der Kürzungszeichen, meint Dziatjko, 35 fcheine beweglich gewefen zu fein. Im Zufammenhang damit muß er annehmen, daß die Typenftöcke der nicht über die Mittellinie aufragenden kleinen Buchßaben nicht höher gewefen feien als ihre Typenbilder, daß alfo über ihnen Plat? zur Anbringung von Kürzungszeichen geblieben fei. f und f, fagt er, möchten unter ihren Köpfen nach vornen zu eingefchnitten gewefen fein, um das Einfchieben niederer Buchftaben zu ermöglichen. Er will auch entfprechende kürzere Spieße in der 36zeiligen Bibel bemerkt haben. Sie beweifen nichts, denn fie können auch zwifchen längeren Lettern verwant werden. Im Türkenkalender iß audi ein Spieß ßchtbar, aber ein langer (Bl. 4 r 2o). Ohne bewegliche Kürzungszeichen, meint er, müßten oft zwei Buchftaben mit einem Kürzungszeichen ein Ganzes gebildet haben und es ergebe ßch eine zu große Zahl von Ligaturen. Es war aber fo; das Syftem war umftändlich und die Koßen des Stempelßhneidens müffen erheblich gewefen fein. Alle Lettern waren gleich lang — genau 8 mm — und die Zeilen haben keine Zwißhenfüllung. Ligaturen von zwei, felbft drei Buchftaben mit einem Kürzungszeichen laffen ßch ziemlich viele nachweifen und man wird finden, daß ße gebräuchlichere Buchftabenverbindungen der lateinifchen Sprache darßeilen. Zunächft ein par Beifpiele aus den Tafeln mit Stücken der 36zeiligen Bibel, die Dzia^ko in Gutenbergs Druckerpraxis gegeben hat. Tafel IVb: au. Tafel V: cSt üt f! tr Ts ni. Tafel VIb: ät. Tafel Vllb: et. s 316 ARTHUR WYSS Sehr intereffant ift Tafel Vllb: DerSetjerwar hier genötigt, wie ich annehme, aus der Type t Ultra 1 L . ^ , um der Punkttype, die ihrerfeits einen kurzen rechteckigen Ausfchnitt von gleicher Breite oben erleiden mußte, Platj zu (chaffen. Der nahe Zeilen- [chluß nötigte zu diefer Kombination. Ebenfo verhält es (ich, wie ich glaube, mit fe fc fi fu Tafel IVb. Ich nehme hier, wie Dziatjko, keine Ligaturen an. Man hat bei einer Anzahl f und f unterhalb ihrer Köpfe einen (chmalen Ausjchnitt bis zu ihrem Fußpunkt gemacht und bei einer Anzahl kurzer (nur die Mittellinie einnehmender) Buchftaben einen kleinen Ausfchnitt aus der vorderen oberen Ecke des Typenftocks, fo daß die Köpfe der f und f hineinpaßten und man die kurzen Buchftaben näher an die Stämme der f und f heranbringen konnte. 36 Die kurzen Buchftaben konnten trot? diefer Bejchneidung an jeder anderen Stelle wie die unveränderten gebraucht werden, die f und f aber nicht, ohne Ergänzung durch ein pajfendes Ausfchlußftück. Auch durch Abjchleifen der hintern Seite der f f |f ff hat man fich bisweilen geholfen; man fleht dies an der Verkürzung der Köpfe. Diefe etwas zu langen und darum oft zu viel Abßand faffenden Köpfe waren ein Fehler im Syftem, hervorgegangen aus der Nachahmung der üblichen Schrift. Die Typenbilder gingen nicht feiten bis fcharf an den Rand des Typenftockes, und zwei derartige Buchßaben nebeneinander können leicht eine engere Verbindung vermuten laßen, wo nur einfacher Anfatj vorlag. So z. B. di in noch, Türkenkalender 3 r is. An Lötungen glaube ich in folchen Fällen nicht. Daß die übergefetjten Kürzungszeichen nicht beweglich waren, fieht man fchon an ihrer genau gleich bleibenden Stellung zu breiteren Buchßaben, wenn fie über folchen jtehen. Manches, was auf den erften Blick als unregelmäßig oder als Spielart, wenn man fo fagen könnte, erfcheint, (cheidet aus als mangelhaft ausgedruckt oder leicht befchädigt oder aus ähnlichen äußeren Gründen. Gegenüber diefem Syßem der Annäherung einzelner Typen durch ineinander greifende Ausfchnitte, wie ich es mir ausgedacht und hier dargelegt habe, macht midi Herr Heinrich Wallau auf ein anderes aufmerkfam, das man als das der Ueberhänge bezeichnen kann. Die Köpfe der f und f bildeten danach Ueberhänge ohne untergegojfenen Körper, die beim An- fetjen der nächften Type über deren Typenftock ragten, fo weit diefer ohne Typenbild war. Einzelne entgegenftehende Kleinigkeiten, wie z.B. die i-Bögelchen, konnten durch Weg- [chneiden befeitigt werden. Diefes Verfahren ift thatfächlich in der Typographie ausgeübt worden und wird noch ausgeübt; die Typen mit Ueberhängen find den Buchdruckern als unterfchnittene Buchftaben bekannt. Sie brechen indeffen je nach der Sprödigkeit des Metalls mehr oder weniger häufig ab. Man hat alfo hier vielleicht die richtige Erklärung. Von den kleinen Buchftaben kommt q im Türkenkalender nicht vor; es bot fich keine Gelegenheit es zu fetjen. Alle andern kleinen Buchftaben find außer in den vollen Formen auch als Anfetjbuchftaben vertreten, außer v, das nur im Anlaut vorkommt, alfo einer Nebenform nicht bedarf, y und z. Man hat alfo, um zwei fchon befprochene Buch- fiaben fpeciell zu nennen, auch k und w in beiden Formen. Einfache Buchftabenverbindungen hat der Kalender folgende: da de do pp ff ff ft. Als durch Ausfchneidung hergeßellt oder als Typen mit Ueberhang find anzufehen fa fo fr ffa ffe ffr fft fa fc fe fi fo ffe. DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 317 Buchftaben und Buchßabenverbindungen mit übergefetjten Kürzungsßrichen: ä e 7 ö ü n t ö t im oh ät et ds. Buchftaben mit andern Kürzungszeichen: ßgnmfüläl'ßfig. Befondere Abkürzungszeichen: 9 3 (hinter t und f auch als z verwant) $. Man fieht aus diefen Zufammenftellungen, bei welchen idi zwißhen Vollbuchßaben und Anfetjern nicht unterßhieden habe, das Wefen des Syftems und kann (ich leicht ergänzen, was danach im Typenßhatje vorhanden war und nur zufällig, bei der Kürze des Kalenders, nicht zur Verwendung gekommen ift. I ch faße die Ergebniße meiner Unterfuchung kurz zufammen. Der Dichter des Reimkalenders fetjt den Margarethentag nach Straßburger Brauch an. Er gedenkt der Not des Elfaßes im Armengeckenkrieg. Er iß ein Bürger oder bürgerfreundlicher Mann, ein Verfechter der bürgerlichen Rechte und Freiheiten. Die Sprache des Kalenders, der einem, vielleicht zwei Sehern diktiert wurde, ißein gebildetes Mainzifch mitalemannifchen Anklängen, die man im Hinblick auf das Gefagte für Straßburg in Anfpruch nehmen wird. Auf wen paßt das Alles beßer als auf Gutenberg, den gebornen Mainzer und langjährigen Bewohner Straßburgs? Ich halte ihn für den Verfaßer und Anagnoften des Kalenders. Der Kalender war durch feinen Inhalt geeignet, zugleich mit den Cyprifchen Ablaßbriefen verbreitet zu werden, mochte alfo immerhin etwas einbringen, falls mit den Ablaß- kommißaren ein entfprediendes Abkommen getroffen worden wäre. Gutenberg konnte übrigens auch den Ertrag einer gewöhnlichen Kalenderauflage brauchen. Der Setjer des Kalenders arbeitet mit einem Typenfchatj, der kein W, kein Z, kein ß, kein 3 , kein de, kein ch ligiert enthält, für den z und vielleicht auch w beßhafift oder nach- gegoßen werden mußte, mit einem Wort mit einem Apparat für lateinifche Texte. Er be- ßhränkt die für den Text notwendigen AnfchafFungen auf das Aeußerfte. Er läßt lieber ein großes W einmalen oder verwendet kleine als daß er die Koßen für einen neuen Stempel aufwendet. Er hat alfo auch nicht im Sinn, weitere deutfehe Texte zu fetjen. Wahrßheinlich war er mit einem großen lateinißhen Werk beßhäftigt. Kurz: der Apparat, mit dem wir ihn hier arbeiten fehen, ift der Apparat der 36zeiligen Bibel. Warum nahm Gutenberg für den Kalender nicht die Typen der 42zeiligen Bibel, die man fpäter von Fufts Druckerei verwendet ßeht? Unter ihnen hätte er Z gehabt. Waren ße ihm etwa damals — im Dezember 1454 — ßhon entzogen? War er damals ßhon mit Fuft zerfallen? Oder handelte es ßch hier um ein Geßhäft, das er für ßch, ohne den andern, machen wollte? Damit nähern wir uns dem Problem der Cyprifchen Ablaßbriefe, über die ich eine befondere Abhandlung vorbereite . 37 Man hat Gutenberg auch noch nach Vollendung der 42zeiligen Bibel die Verfügung über die Typen derfelben zufchreiben wollen. Ein mit den Typen und in der Einrichtung diefer Bibel gedrucktes Blatt hat Delisle als Fragment eines auf etwa 38 Blätter zu berechnenden Pfalteriums erkannt. Er wie Dziatjko 38 weifen es Gutenberg zu, weil es in Anordnung und Faffung von den bekannten Pfalterien Fufts und Schöffers von 1457 und 1459 abweiche und diefe ßch als Veranßalter der Ausgabe damit nur Konkurrenz gegen ihre Pfalterien gemacht hätten. Aber gerade die verßhiedene Form, dazu der geringe Umfang fchließen den Gedanken an Konkurrenz aus. 318 ARTHUR WYSS Die Eidesleißung Fußs vom 6. November 1455 hatte zur Folge, dag Gutenberg alles nicht auf die typographifche Verbindung verwarne Geld zurückzahlen mugte, oder der Apparat des ‘Werkes der Bücher’ mit allem damit geleiteten verfiel dem Gläubiger. Es war der Apparat der 42zeiligen Bibel mit der Auflage, wenn fie, wie ich vermute, fertig war oder foweit fie fertig war. Fertig war fie ficher am 15. Auguft 1456, denn von diefem Tage datiert das ältefte, bisher bekannt gewordene rubrizierte Exemplar. 39 Durch die Forfchungen Dziatjkos wiffen wir, dag die 36zeilige Bibel ein Nachdruck der 42zeiligen ift, mit Ausnahme der ergen fünf Blätter und eines kurzen Anfangs des gleichzeitig in Arbeit genommenen zweiten Setjerabfchnittes. 40 Vermutlich hatte Gutenberg nicht gleich ein Exemplar der 42zeiligen zur Verfügung, fonft würde er fie von Anfang an nachgedruckt haben. Durch Dziatjko wiffen wir ferner, dag bei beiden Bibeln der Drude an vermiedenen Stellen gleichzeitig begann und dag bei der 36zeiligen oft Wechfel der Papierforten eintritt. Wechfel des Lieferanten wegen Schulden beim Vorgänger (ciieint die nächftliegende Annahme. Papier mit gleichen, nur in der Form leicht abweichenden Marken wird man übrigens als einheitlich geliefert anfehen dürfen. Bei den von Dzia^ko Tafel II abgebildeten Sorten i und k finde ich überhaupt keinen Unterfchied in der Zeichnung. Die vier gleichzeitig in Angriff genommenen Setjerpenfa der 36zeiligen Bibel umfaßen 266, 180, 222 und 214 Blätter. 41 Denkt man fich ein regelmägig arbeitendes Perfonal, fo konnte diefe Arbeit ziemlich rafch geleiftet werden. Das Se^erperfonal der 42zeiligen Bibel glaube ich zu kennen. Ich halte dafür die Begleiter Fugs und die Vertreter Gutenbergs bei Fufts Eidesleiftung: Peter Gernsheim (Schöffer) und Johann Bonne, Heinrich Keffer und Bechtolf von Hanau. Dazu kommt der ehemalige Pfarrer von St. Chriftoph Heinrich Günther, der als Korrektor geholfen haben könnte. Keffer und Bechtolf, erfterer fpäter in Nürnberg, lenterer in Bafel als Buchdrucker tätig, werden auch die Setjer des Türkenkalenders gewefen fein. Sie werden Gutenberg auch bei der36zeiligen Bibel unter- ftügt haben und bei kleineren Sachen, die er mit diefen Typen gedruckt hat. Bechtolf könnte einen andern Hanauer, Ulrich Zell, 42 in den Buchdruckerberuf gebracht haben. An der 36zeiligen Bibel fcheint aus Mangel an Mitteln nur mit Unterbrechungen gearbeitet worden zu fein. Man druckte mit denfelben Typen kleinere leicht verkäufliche Schriften, die immerhin etwas einbrachten. Es find folgende bekannt: 1. Laxierkalenderauf dasjahr 1457, alfo Ende 1456 gedruckt. Nur ein Stüde davon ift erhalten. Auf der Suche nach Papierwafferzeichen für feine Sammlung in den alten, zur Vernichtung beftimmten Mainzer Rechnungen fand Gotthelf Fifcher, Bibliothekar und damals auch kommiffarifcher Archivar des Departements Donnersberg, im Jahr 1803 das Blatt als Umfchlag einer gleichzeitigen Rechnung des Stiftes St. Gangolf zu Mainz. Er fante es der Nationalbibliothek zu Paris ein und berichtete über feinen Fund, unter Beigabe eines Facgmile, in der kleinen Schrift: Notice du premier monument typographique en caracteres mobiles avec date connu jusqu’ä ce jour. Dicouvert dans les archives de Mayence et depose ä la bibliotheque nationale de Paris par G. Fifcher. Mayence [1804] 4°. Ebenfo, doch ohne Facfimile, in feiner Befchreibung typographifcher Seltenheiten VI (1804)25—36. Die Auffchrift des Rechnungsumfchlags hat er an beiden Stellen fo fehlerhaft wiedergegeben, daß fie mir Bedenken erweckte, die fich allerdings auf das Facfimile des Druckes nicht übertrugen. Nach einer Photographie vom Original zu Paris, im Befitj der Mainzer Stadtbibliothek, das der Vorßand derfelben Profeffor DER TÜRtvENKALENDER FÜR 1455. 319 Velke mir freundlich zur Verfügung (feilte, lautet fiewie folgt: Prebendarum. || Regijfrum Capituli Ecclefie fancti || gingolffi intra muros mog. receptorum || £ dißributorum Anno lvij per Johannem || Kefer 43 vicarium ecclefie predicte. Die Hand i(t etwas unficher, anfdieinend die eines älteren Mannes. Darunter (fehen, von weit fpäterer Hand (XVI.Jahr- hundert), die Jahrszahlen 1457 || 1458. Der erhaltene Teil diefes einfeitig bedruckten Einblattkalenders (Plakat) umfaßt außer der 3zeiligen Ueberfchrift den Text der erften drei Monate. Danach beredinet fich das Ganze, wenn auf Dezember nicht noch irgend ein befonderer kleiner Abfchluß folgte, auf 3 + 36 = 39 Zeilen und (feilte eine Druckfläche von 32 cm Höhe und 26,3 cm Zeilenlänge dar. 2. Zwei Blätter eines 27zeiligenDonat in Paris, früher in Mainz. Heffels, Gutenberg 176—178. Dziatjko, Gutenbergs Druckerpraxis 15 f 127f. Schon oben S. 314 erwähnt. Das eine der beiden Blätter trägt, dicht am obern Rand und von diefem leicht durch- fchnitten, hinter dem im XVII.—XVIII. Jahrhundert ge(chriebenen Worte Heyderßheym (Hattersheim im Rheingau) die Jahrszahl 1451 in Zügen, welche der Zeit, die fie aus- drücken, entfprechen. Trotzdem bin ich geneigt, fie für eine Fälfchung Bodmanns, der die Blätter gefunden hat, zu erklären. Daß der Donat in oder vor 1451 fallen kann, foll damit nicht bezweifelt werden. Dziatjko behauptet nach einer Photographie der Blätter in Göttingen, daß ‘die Zahl 1451 (fo oder anders) auf ihnen nirgends zu lefen’ fei; er bemerkte außer dem Ortsnamen nur ‘Refte von Buchfiaben oder Zahlen (?)’; von irgend einer Wahrfcheinlichkeit, das Jahr 1451 herauszulefen, könne keine Rede fein. Bei der Wichtigkeit, welche die Jahrszahl, wenn fie echt wäre, für die Datierung des Donat hätte, gebe ich hier eine Nachbildung nach einer Paufe, _ _ die mir Heffels im Jahr 1881 von der feinigen, die er in Paris vom Original genommen hatte, zu {vcs nehmen erlaubte. Die Zahl 5 würde undurchfchnitten nach der Schreibweife der Zeit etwa die Ge(falt haben. 3. Mehrere Blätter und Blattteile eines 27zeili gen Donat. British Mufeum. He(felsl58. 4. Blattteile eines folchen (?). Ebenda. Heffels 159. 5. Blattteil eines 30zeiligen Donat. Mainz, Stadtbibliothek. Heffels 159. Facfimile bei Wetter, Buchdruckerkunft Tafel II. 6. 25zeiliger Donat, von welchem De Laborde, Debüts delMmprimerieaMayence et ä Bamberg zu S. 22 fechs Zeilen in Abbildung gibt. Die Typen waren, danach zu urteilen, in (chlechtem Zu(fand. Laborde fagt nichts über Vollftändigkeit und Aufbewahrungsort. Bei dem, was er bemerkt, liegt eine Verwechfelung mit dem von Peter Schöffer in den Typen der 42zeiligen Bibel gedruckten 35zeiligen Donat vor. Diefem Irrtum gegenüber i(t feine Angabe, daßder Donat 25 Zeilen zähle, auch mitVorficht aufzunehmen. Nicht bei Heffels. Wie die hieraufgezählten Donatausgaben bei näherem Studium der Druckerpraxis etwa unter einander und unter die übrigen Stücke chronologifch einzuordnen wären, wäre noch zuunterfuchen. Möglich, daß die eine oder andere fogar foweit zurückreicht wie der deutfche Cifianus, den Gutenberg mit diefen Typen gedruckt hat, worüber ich an anderer Stelle das Nähere zu bringen gedenke. Ich komme zum letzten Benutjer der Typen der 36zeiligen Bibel, Albrecht Pfi(fer zu Bamberg, den man immer noch eine größere typographifche Rolle fpielen läßt, als ihm 320 ARTHUR WYSS zukommt. Dziatjko 44 läßt Gutenberg den Drude der 36zeiligen Bibel ‘hödhß wahrßhein- lich’ in Verbindung mit Pfifter einleiten und die Beendigung der Arbeit bei diefem zu Bamberg erfolgen. Beßärkt wird er in diefem Gedanken nach dem Vorgang von Laborde durch die Beobachtung, daß die erhaltenen Exemplare und Bruchßücke diefer Bibel 'zu einem großen Teile aus Bayern, alfo dem Bamberg nächftgelegenen örtlichen Bereiche ßammen’. Aber man kann nur das in Betracht ziehen, was aus der Bamberger Gegend ftammt, und das iß nicht viel. Wie viel Exemplare von dort glaubt man denn aus erhaltenen Fragmenten nachweifen zu können ? Mit Sicherheit ift eigentlich nur das Blatt im Deckel einer Rechnung des Klofters St. Michael zu Bamberg vom Jahr 1460 45 hierher zu ziehen. Was etwa vom untern Main kam, weiß auf Mainz, nicht auf Bamberg. Mit den kleinen, in den Typen der 36zeiligen Bibel gedruckten Schriften iß es ebenfo; man zieht auch hier Pfißer hinein. Man kann ihn aber auf das beßimmtefte hinausweifen durch ein Hilfsmittel, das ich für die Unterfuchung zuerß herangezogen habe: die Sprache. 46 Nach ihr wird er vom Türkenkalender abgetrennt. Ebenfo vom Cißanus; ein Wort in diefem von den par Titelworten, die man bisher allein kannte, genügt: zu dutfche würde bei Pfifter lauten zu teutfeh. Von den Donaten iß zu fagen, daß ihr Fundort, foweit man ihn kennt, Mainz ift oder auf Mainz weift und daß von Pfißer lateinifche Drucke überhaupt nicht bekannt find. Sein erfter datierter Druck ift vom 14. Februar 1461; viel früher wird er die Typen nicht überkommen haben. Ich halte ihn für einen Briefdrucker von Haus aus. Soll ich eine Vermutung wagen, fo möchte ich annehmen, daß er von einem Landsmann, dem Notar Ulrich Helmasperger, Klerik Bamberger Bistums, der Fußs Eid protokollierte, von dem Mainzer ‘Werk der Bücher’ Kunde erhielt. Nach Vollendung der 36zeiligen Bibel mag er von Gutenberg nach kurzer Einweifung in den Betrieb die zur Errichtung feiner Druckerei nötigen Typen gekauft haben. Vielleicht übernahm er auch einige Exemplare der Bibel, um ße zu Haufe abzufe^en. Arthur wyss. Anmerk untren ^ ^ r ^ r - v - A., Nähere Anzeige des älteren bisher bekannten typographifchen ® Denkmals: Aufruf der Chrißenheit gegen die Türken in Teutfdien Verfen, im Neuen Literarifdien Anzeiger 1806 Nr. 22 Sp. 344—348 und Nr. 23 Sp. 360—366, wo er den Inhalt zum Abdrude bringt. J. Chriß Freiherr von Aretin, Ueber die früheßen univerfalhißorifchen Folgen der Erfindung der Buchdruckerkunß. Eine Abhandlung vorgelefen in einer öffentlichen Sißung der Academie der Wiffenfdiaften in München. . . . Herausgegeben mit dem vollßändigen Fac Simile des älteßen bisher bekannten teutfdien Druckes. München 1808 4°. Die Nachbildung hat den befonderen Titel: Vollßändiges lithographifches Fac Simile des älteren bisher bekannten teutfdien Druckes. München 1808. 2. Gefchichte der Erfindung der Buchdruckkunß III 948—951, vgl. 845 892. 3. S. 59 der erßen Auflage. 4. Anzeiger Sp. 345. 5. Typographifche Seltenheiten VI 161 (mit Abbildung) 165 167 169. 6. Die Papiere des XIV. Jahrhunderts im Stadtarchive zu Frankfurt a. M. und deren Wafferzeichen S. 21 f. Figur 50 f. 7. Serapeum VI (1845) 273 ff. Tafel II Fig. 51 54. 8. a. a. O. VI 173. 9. Wenn hier Thüringen dem Landgrafen von Heffen beigelegt wird, fo gefchah es wohl mehr des Reimes wegen als aus Unkenntnis. 10. Vgl. Heiß, Neujahrswünfche des XV. Jahrhunderts. Mit 43 Abbildungen in Originalgröße. Straßburg 1899. Fol. Zweite billige Ausgabe in 4°. Straßburg 1900. 11. Serapeum XVII (1856) 339—343. DER TÜRKENKALENDER FÜR 1455. 321 12. Fifcher, Typographifche Seltenheiten VI 95, vgl. auch 90 ff. 13. Facßmile in Monographien zur deutfchen Kulturgefchichte III (1900): Peters, Der Arzt und die Heil- kunß, Beilage 1, zu S. 40. 14. Vgl. auch Grotefend, Zeitrechnung des deutfchen Mittelalters I 132 unter Neu. 15. und des riches wohl zu lefen; vgl. Türkenkalender Bl. 4 r i3: woluff ir frye richßete. 16. Diefer Abfchnitt ßeht in der Chronik hinter den beiden folgenden. 17. Hg. von Hegel in den Chroniken der deutfchen Städte, Mainz I. Vgl. A. Wyß in der Weßdeutfchen Zeitfchrift III 35 ff. 18. S. 51 der erften Auflage. 19. Wetter Tafel VI. 20. Vgl. Heffels, Gutenberg S. 161f. Wetter Tafel III Nr. 4. VI. 21. Hg. von Höfler, befonders die Urkunden von 1326 S. XCIX und 1333 S. 23. Vgl. auch Weinhold, Mittel- hochdeutfche Grammatik § 108. 22. Grotefend, Zeitrechnung des deutfchen Mittelalters II 1 178 2 135. 23. Die beiden andern oben erwähnten Irrtümer, das zweimalige dinßag ßatt dumßag oder donßag, halte ich eher für Lefe- als für Hörfehler. Von einem nach Diktat gefegten Druck von 1539 berichtet Neßle im Centralblatt für Bibliothekswefen XVI (1899) 493. 24. Vgl. Grotefend, Zeitrechnung I 183ff unter Stunden. Beiläufig will ich hier anfügen, daß gerade in den Tagen, in welchen der Türkenkalender entßand, die Stadt Mainz eine neue Schlaguhr erhielt, und zwar auf dem Zollturm: 1454 feria 3. poß Lucie (Dezember 17). Bürgermeißer und Rat zu Mainz erlauben Karle Becherer dem zollfchriber ein uwern geßelle und ein fchelle dar zü in und off unfer ßat zolltorn zu ßellen und zu hencken, wilch uwer wergk mit ßner zugehorden derfelbe zolfchriber erzuget und machen laßen hait. Wenn er außer Amt oder tot iß, wollen ße wegen Uebernahme des Werkes mit ihm oder feinen Erben freundlich Übereinkommen. Kreisarchiv Würzburg, Mainzer Bücher ver- fchiedenen Inhalts Nr. S l / 2 Blatt 109. 25. Gutenbergs früheße Druckerpraxis, in Dziaßkos Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten Heft IV, befonders S. 51 ff 60 ff 68. 26. Man fleht das deutlich 3 r 4 5 r i. 27. Dziatjko, Gutenbergs Druckerpraxis S. 56 99 119. 28. ,Vgl. leßteres bei Dziaßko, Gutenbergs Druckerpraxis S. 53 und Tafel VIII; von der Linde, Gefchichte der Erfindung der Buchdruckkunß III 820 Sp. 2 Z. 12 18 28. Damit iß das z bei Pfißer identifch , wenn man aus dem Bruchßück bei Könnecke, Bilderatlas S. 51 auf das Uebrige fchließen darf. 29. Dziaßko a. a. O. S. 119 127. 30. Dziatjko S. 127. 33. Dziatjko S. 59. 31. Gutenbergs Druckerpraxis S. 55 Anm. 1. 34. Dziatjko S. 127. 32. Dziatjko S. 127. 35. Dziaßko S. 67 f. 36. Blatt 2 r 2 ßeht man deutlich, daß fc keine Ligatur bildet; das herangefchobene c iß etwas nach oben gerutfcht; vielleicht hat man es oben in der ganzen Breite befchnitten. 37. Vgl. inzwifchen, was ich im Centralblatt für Bibliothekswefen VII (1890) 413—424 gegeben habe. 38. Dziaßko, Was wiffen wir von dem Leben und der Perfon Johann Gutenbergs, in feiner Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten Heft VIII 49. 39. Dziatjko, Gutenbergs Druckerpraxis S. 13. 40. Druckerpraxis S. 96 ff. 41. Dziaßko S. 21. 42. Vielleicht iß Zell unter dem ‘Ulricus de Hanaw’ zu verßehen, der Oßern 1453 bei derUniverßtät Erfurt immatrikuliert wurde. Weißenborn, Acten der Erfurter Univerßtät I 253. Im Juni 1464 ließ ßch ‘Ulricus Zell de Hanow’ in Köln immatrikulieren. Kölner Matrikel hg. von Keussen I 543. Jedenfalls war er damals fchon gelernter Buchdrucker. 43. Keß Original. 44. Gutenbergs Druckerpraxis S. 13 f 119 f. Was wiffen wir von Gutenberg S. 48 f. 45. Dziatjko, Druckerpraxis S. 14. 46. Darauf zielte meine Bemerkung im Centralblatt für Bibliothekswefen VII (1890) 429. 41 ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST I. VON MAINZ NACH ELTVILLE. ACH der Auflöfung feiner Geßhäftsverbindung mit Fuß durch den Prozeß vom Jahre 1455 war Gutenberg wieder mittellos geworden. Das von ihm mit Fußs Geld angefertigte Druckgeräth war diefem verfallen. Gutenberg druckte mit dem ihm verbliebenen Apparat der 36zeiligen Bibel in den folgenden Jahren noch einige kleine Schriften und nahm den von ihm früher begonnenen Druck diefer Bibel felbß wieder auf, aber alles Ringen war vergeblich; vom Jahre 1458 ab konnte er feinen Verpflichtungen gegen das Thomasßift in Straßburg nicht mehr nachkommen. Das Geheimniß feiner Erfindung war in Folge des Prozeffes preisgegeben, die Firma Fuß und SchöfFer nahm das Druckgeßhäft in Mainz mit reichen Mitteln und in großem Maßßabe fofort auf. Albrecht Pfißer, der wohl ßhon in der Druckerei Gutenberg-Fußs thätig gewefen war, erhielt das Typenmaterial der 36zeiligen Bibel mit den bereits fertigen Bogen und brachte die neue Kunß nach Bamberg, Mentelin wahrßheinlich um diefe Zeit nach Straßburg. „Die Buchdrucker vervielfältigen ßch auf der Erde.“ 1 Die erße Verbreitung der Druckkunß war damit gegeben, die zweite allgemeinere wurde durch die Eroberung der Stadt 1462 veranlaßt; ße trug die Mainzer Erfindung in die Welt hinaus. Ihre Verbreitung und ihre Entwicklung in Frankreich, Italien und Spanien wird in den folgenden Abhandlungen diefer Schrift von berufener Seite eingehend erörtert werden, einzelne Bemerkungen über aus Mainz ausgewanderte Buchdrucker werde ich weiter unten bringen; hier möchte ich zunächß die weitere Entwicklung der Druckthätigkeit in Mainz felbß und in dem benachbarten Eltville — Gutenbergs zweite Buchdruckerei, für die namentlich das Catholicon in Betracht kommt — in der durch den Rahmen diefer Feßfchrift gebotenen Knappheit befprechen. Ueber Gutenbergs Thätigkeit als Drucker nach feiner Trennung von Fuß haben wir keine unmittelbare Nachricht, kein Druck trägt feinen Namen, wir erfahren nur, daß in feinem Nachlaß Typen und ein Druckapparat ßch vorgefunden haben, die Eigenthum des Mainzer Stadtfyndikus Dr. Humery waren. Es möchte ßch empfehlen, die wenigen ficheren Nachrichten hier zufammenzußellen, die wir über Gutenberg aus diefer fpäteren Zeit überhaupt beßtjen, foweit ße thatfächlichen Auffchluß geben und die Grundlage für die wiffenßhaftliche Behandlung diefer Fragen bilden müffen. Aus den Rechnungsbüchern des S. Thomas-Stiftes zu Straßburg (Schorbach in diefer Schrift Nr. XXII) ergiebt ßch, daß Gutenberg von Martini 1458 an mit den Zahlungen an das Stift im Rückßand geblieben iß. Die deßhalb im April 1461 beim Hofgericht zu Rottweil eingereichte Klage gegen Gutenberg (Schorbach Nr. XXIII) blieb erfolglos. Durch ein Dekret des Erzbifchofs Adolf wurde im Jahre 1465 wegen der „annemige vnd willige dinß, die vns und vnßerm ßifft vnfer lieber getruwer Johann Gudenberg ge- thain hait“ diefer zum Hofdienß angenommen (Schorbach Nr. XXV). In dem Revers vom 26. Februar 1468 beßheinigt der als Führerder demokratißhen Partei aus den Mainzer Verfaflungskämpfen bekannte Stadtfyndikus Dr. Konrad Humery, * ni 324 W. VELKE daß Erzbifchof Adolf ihm „ettliche formen, buchßaben, inßrument, gezauwe vnd anders zu dem truckwerck gehörende, daß Johann Gutemberg nach ßnem tode gelaißen hait und myn geweft vnd noch iß, gnediglich folgen layßen hait.“ Er verpflichtet ßch: „weres daß ich [bliche formen vnd gezuge zu trucken gebruchen worde nu ader hernach, daß ich daß thun will und fall bynnen der ßat Ment} und nyrgent anderfwoe, deßglichen ob ich fie verkeuffen und myr eyn burger dauor fouil geben wolte, als eyn fromder, fo will und fall ich daß dem ingefefßen burger zu Mentj vor allen fromden gönnen und folgen layßen.“ (Schorbach Nr. XXVII.) Der Bericht über die Sendung des franzöfißhen Münzmeifters Nicolaus Jenfon nach Mainz im Jahre 1458 zur Erlernung der neuen Kunß kommt für unfere Frage nicht weiter in Betracht. 2 Dagegen möchte ich hier noch die, wie wir fpäter fehen werden, gleichzeitige Nachricht aus einer Mainzer Chronik 3 zum Jahre 1462 anführen: „Es ließ auch Dietrich von Ifenburg ein offen brieff abgehen, darin er (ich feiner abfezung halben als unrecht- meffig verthedigt, undt wurden viel Exemplar getrukt von dem erßen Buchtrucker zu Meincz Johann Guttenbergk.“ Schließlich mag aus dem Briefe Fichets vom 1. Januar 1472, einem allgemein als wichtig und zuverläfßg anerkannten frühen Zeugniß über die Erfindung der Buchdruckerkunß 4 auf eine Stelle hier hingewiefen werden, wo gefagt wird, daß nicht weit von der Stadt Mainz (haut procul a civitate Maguncia) ein gewiffer Johannes Gutenberg gelebt habe, der die Buchdruckerkunß erfunden habe. Das find die wenigen Nachrichten, die von Gutenbergs fpäteren Lebensjahren uns Kenntniß geben. Für feine Thätigkeit als Drucker iß als einziges ausdrückliches Zeugniß der Revers Humerys von befonderer Wichtigkeit. In Gutenbergs Nachlaß fanden ßch Typen und Druckgeräthe vor, die Humerys Eigenthum waren. Diefe Typen und Druckwerkzeuge aber, welche Humery als ihm gehörig von Erzbifchof Adolf nach dem Tode Gutenbergs ausgeliefert erhält, werden allgemein für diejenigen gehalten, mit denen diefer im Jahre 1460 das durch feine Schlußfchrift berühmte Catholicon und andere kleinere Schriften gedruckt hat. Die jetjige Anßcht läßt ßch dahin zufammenfaffen: Als Gutenberg feinen Druckapparat verloren hatte und mittellos daftand, fand er einen Nachfolger desjohann Fuft als Geld- leiher in dem Doktor der geiftlichen Rechte und Syndikus der Stadt Mainz Konrad Humery, der ihm das Geld für ein neues Druckgeräth zur Verfügung ßellte. Mit diefem vorgefchoflenen Gelde errichtete Gutenberg eine neue Druckerei, der Druckapparat war Humery verpfändet. In diefer wurden das Catholicon, eine beliebte grammatifch-lexi- kalifche Kompilation, fowie mehrere kleinere Schriften gedruckt. Das Catholicon ift ein Folioband von 373 Blättern, mit kleinen Lettern in zwei Kolumnen von je 66 Zeilen gedruckt. In der Schlußfchrift wird Mainz als Druckort, aber nicht der Drucker genannt. Der von Humery vorgefchoffene Betrag müßte ein für die damalige Zeit recht anfehn- licher gewefen fein, nicht viel geringer als die von Fuß für die Herßellung feines erften typographifchen Apparates Gutenberg geliehene Summe von 800 Gulden. Humery ift ein rückßchtsvoller Gläubiger, er erinnert ßch an fein Eigenthum erft nach Gutenbergs Tode und erhält erft damals vom Erzbifchof Adolf den ihm verpfändeten Druckapparat für das Catholicon zurück. Mit denfelben Catholicon-Typen drucken aber 1467 in Eltville die Brüder Bechtermünze die erfte Auflage ihres Vocabularius ex quo und nennen ßch aus- ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 325 drücklich in der Schlußfchrift; pe müffen alfo mit Humery ein neues Abkommen über die Benutjung feiner Typen getroffen haben. Gutenberg foll, als er Hofmann wurde, feine Verwandten Bechtermünze im Drucken unterrichtet und ihnen die ihm felbßnichtgehören- den Typen überlaffen haben. Diefe befinden fich aber bei Gutenbergs Tode wieder in defferi Nachlaß und werden an den Gläubiger Humery ausgeliefert, der fich verpflichtet, nicht außerhalb Mainz damit zu drucken ; im folgenden Jahre verwendet fie jedoch Nicolaus Bechtermünze zur Herßellung der zweiten Auflage des Vocabularius wiederum in Eltville, die Verpflichtung muß alfo inzwifchen aufgehoben und eine neue Verßändigung zwifchen Bechtermünze und Humery getroffen worden fein. 1472 druckt Bechtermünze — weßhalb er hier fich nicht nennt, werden wir fpäter fehen — einen Vocabularius mit anderen Lettern, er hat, fo fchließt man, damals die Catholicon-Typen zurückgeben müffen, da Humery 1472 verftorben fei und deffen Erben die Typen zurückerhalten haben. Das iß in ihren Grundzügen die hergebrachte und faß allgemeine Auffaffung diefer Frage . 5 Man hat ßch dabei beruhigt, befriedigt hat diefe Kombination aber nicht durchweg, und felbß von der Linde, der die Ehre der Nachfolge des Johann Fuß dem Humery laffen will, „folange ßch nicht ein Gerichtsvollzieher mit Zahlungsbefehl meldet ,“ 6 fchränkt feine fo ßcher vorgetragene Anßcht an anderer Stelle 7 dahin ein: „Wenn der ausge- ßellte Revers ßch auf die Catholikontypen bezieht — andere kennen wir nicht und einen hißorifchen Widerfpruch enthält die Annahme nicht.“ Der Revers Humerys, aus dem allein auf eineUnterftütping Gutenbergs gefchloffen wird, kann ßch nicht auf die Catholicon-Typen beziehen. Zweifel ergeben ßch fchon aus den allgemeinen Verhältniffen: wie kommt es, daß Humery, der Führer der Zünfte, einen Sprößling der Gefchlechter unterßütjt? Weßhalb giebt der Mann, der ganz in feiner poli- tifchen Thätigkeit aufgeht und fein Vermögen dafür opfert, Geldmittel, und zwar beträchtliche, zu einem ihm vollftändigfernftehenden Unternehmen? Gefchäftliche Intereffen wären doch bei feinem, wie man meint, fo rückßchtsvollen Verhalten Gutenberg gegenüber ausgefchloflen. Und wenn diefer in fo wohlwollenderWeife die Mittel zum Drucke eines großes Werkes erhalten hat, fo ift es doch gewiß auffallend, daß er gar keinen Gewinn daraus gezogen hat; Gutenberg iß im Jahre 1461 immer noch mittellos. Das Catholicon war ein feit dem 13. Jahrhundert beliebtes und viel gebrauchtes Buch, im Druck jet}t vervielfältigt muß es guten Abfatj gefunden haben, ift es doch in zahlreichen Auflagen noch im 15. Jahrhundert erfchienen . 8 Die Bifchofsfehde konnte wohl in Mainz die Verbreitung hemmen, der Druck war aber fchon 1460 fertig, und das Werk konnte fogleich vertrieben werden. Doch das find nur beiläufige Fragen, Beweife gegen die jetzige Anßcht ergeben ßch aber aus der Prüfung der Urkunden und des thatfächlichen Sachverhaltes. Von einer Verpfändung des mit Humerys Geld von Gutenberg hergeßellten Druckapparates an den Gläubiger und von einem Geldvorfchuß überhaupt findet ßch keine Spur; wie ein derartiger Vertrag ungefähr hätte ausfehen müffen, wiffen wir aus dem Gutenberg-Fußfchen Prozeß. Humery erklärt nach Gutenbergs Tode, aus deffen Nachlaß Typen und Druckgeräthe zurückerhalten zu haben, das „myn geweft vnd noch ift.“ Nicht nur gehören die Typen etc. Humery als Eigenthum, fondern ausdrücklich bezeugt er, daß ße fein auch gewefen find, als er ße Gutenberg überlaffen hat; in natura hat er alfo Druckmaterial zu einer nicht näher bezeichneten Zeit ihm übergeben, nicht Geld 326 W. VELKE zu deflen Anfertigung ihm geliehen, und diefe Formen, Buchgaben etc. erhält Humery nun zurück . 9 Das typographifche Material* das Gutenberg irgend einmal von Humery erhalten hat, kann nicht groß gewefen fein: „e ttliche Formen, Buchgaben“ etc. erhält diefer zurück. Mögen wir die etwas unbegimmten Ausdrücke Formen, Gezüge u. a. auffaffen,wie wir wollen, auf alle Fälle geht aus dem hinzugefügten Worte „ettliche“ hervor, dag es geh nicht um einen Apparat handeln kann, wie ihn das Catholicon verlangt hätte. „Ettliche“ bedeutet allerdings nur „eine Anzahl,“ aber diefe Einfchränkung auf eine nicht begimmte, ausdrücklich jedoch als nicht grog bezeichnete Anzahl pagt nicht auf den umfangreichen Apparat des Catholicon. Nicht nur von einigen Lettern, wie Dahl 10 angenommen hat, ig die Rede, fondern der Revers fprichtvon einem Druckapparat, aber einem folchen von geringem Umfange. Wenn die vermeintlicheVerftändigungdesNicol.BechtermünzemitHumeryimJahrel 469, alfo nachdem diefer die Typen bereits zurückerhalten hatte, damit wahrfcheinlicher gemacht werden foll, 11 dag Bechtermünze 1472 nicht mehr die Catholicon-Typen habe benu^en können, weil diefe beim Tode Humerys an dejfen Familie zurückgefallen feien, fo ig ein folcher Schlug hinfällig. Wir wiffen nicht, wann Humery gegorben ig. Schaab 12 hataus einem nichtdatirten Eintrag in dem Nekrolog der Stephansbruderfchaft gefolgert, dag Humery 1470 oder 1472 gegorben fei. Ohne Nachprüfung ig diefe Anficht allgemein übernommen und verwerthet worden, die Stelle beweig aber nichts, als dag Humery 1481 nicht mehr am Leben war. 13 Die ganz willkürlich angenommenen vermiedenen Abkommen über die Humery gehörenden, Gutenberg geliehenen und von Dritten be- nu^ten Typen können doch überhaupt nur als Nothbehelf dienen, um eine auch aus inneren Gründen unwahrjcheinliche Annahme zu untergüljen. Von einem Zwighenver- trage für den Druck des Vocabularius von 1467 wiffen wir nichts, ebenfowenig von einem neuen Vertrage 1469; Gutenberg mügte alfo für den Druck von 1467 die ihm felbg nicht gehörenden Catholicon-Typen an die Bechtermünze weitergeliehen haben. Er hätte von Humery Typen und Druckgeräth erhalten, die geh bei feinem Tode noch in feinem Nachlag vorfanden,gedruckt aber wäre damit nach 1460 nur von den Bechtermünze. Heffels 14 hat (chon auf die Unwahrfcheinlichkeit hingewiefen, dag die reichen Brüder Bechtermünze und Wigand Spieg, gleichfalls ein angefehener Patrizier, mit geliehenen Typen ihren Vocabularius gedruckt und ausdrücklich, mit einer gewiflen Feierlichkeit, ohne Einjchränkung geh als diejenigen bezeichnet haben follten, die das Werk im Druck hergegellt haben. Dazu kommt noch: In der Bifchofsfehde hatte Humery fein Vermögen eingebügt, erg 1471 erhält er von Adolf, gegen den er früher mit allen Mitteln gekämpft hatte, eine Entfchädigung; hätte ihm der werthvolle Apparat zum Catholicon gehört, den ja nicht mehr Gutenberg, fondern die wohlhabenden Bechtermünze benutjten, fo würde er mit diefen gcher ein Abkommen getroffen und ihnen das beträchtliche Druckmaterial verkauft haben; er wartet aber ruhig, bis ihm nach Gutenbergs Tode fein Eigenthum wieder zugegellt wird. Die bisher noch nicht veröffentlichten Urkunden erhalten in diefem Zufammenhang ein allgemeineres Intereffe und mögen deghalb hier im Wortlaut eingefügt werden. 15 ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 327 Schultbrieff doctor Humery über Wir Adolff von gots gnaden etc. bekennen „lj _u j und thun kunt mit diefem uffin briefFe, als achthundert gülden sagende. der erfame unnfer lieber befunder Conradl Humery doctor inn des wirdigen und edeln unfers lieben fwagers hern Diethers von Ifem- burg, graven zu Buddingen, dinß geweß iß und inn veheden, darinn wir mit dem gnanten hern Diethern geftanden fm, etliche verluß, coße unnd fchaden folicher vehede halben ge- lieten hat, das wir mit dem itjtgnanten Conradt Humery doctor gütlich uberkomen haben laßen umb alle unnd igliche dinßgelt, geluhen gelt, verluß, coße unnd fchaden, nichts uß- gnomen, unnd für dasalles fchuldig worden fin achthundert guter rinfcher gülden franckfurter werung, der wir ime mit verwilligung der wirdigen unnd erfamen dechant und capittel unnfers domßiffts, doch beheltniß uns und unnfern nachkomen der ablofung, ufFhernach- gefchrieben maße vergnüget haben, alfo das der gnant Conradt Humery und fine erben oder wer diefen brieff mit finem oder finer erben wißen unnd willen innhait, — dochdaz folicher brieffkeynem furßen, graven, hern, rittern oder andern ubergeben werde, funder alleyn dem, der burger inn unfer (ladt Menn$ iß oder burger werde, ehe dan er folichen [chancke anneme —, inn unnfer ßadt Menntj jerlichen und iglichs jars fechs und zwentjig fuder wins fry infuren mugen und die fry zappen ane alle portengelt, ungelt oder einche ander befwerunge oder ufFfatjunge, fo uns oder unnfern nachkomen davon werden unnd gefallen folten ; wir heißen und entphelen auch ernßlich in und mit crafFt diß briefFs allen und iglichen unfern amptluten, portenern, ungeltern unnd wem folich gefelle von portengelt oder ungelt ufFzuheben itjt entpholhen iß oder wirdet, dem gnanten ConradtHumery, ßnen erben oder wem ße folichs entphelhen, wie obgemelt, iglichs jars, fo ße die vor- gnante fume fechs unnd zwentjig fuder wyns inn unfer ftadtMenntj furen und auch fo ße die zappen wullen, nach noitturfft zeychen zu geben ane einche ufflegunge unnd befwerung, innrede oder verljugk; wir behalten auch herinn uns und unnfern nachkomen und ßifFt folich gerechtigkeit und fryheit der fechs unnd zwentjig fuder wins, die fry inntjufuren unnd zu zappen, mit der vorgefchrieben fum achthundert gülden gemelter werung von dem gnanten Conradt Humery, ßnen erben oder von den, die zu zyten foliche gerechtigkeit innhalten und gebruchen werden, wie obgemelt iß, abzulofen, wann und inn welcher zyt uns oder unnfern nachkomen gefellet und gemeynt wirdet, foliche lofunge wir dann dem gnanten Conradt Humery oder ßnen erben eynen monadt zuvor verkünden und die vorgemelt fume achthundert gülden unverteylt in iren ßchern gewarde liebem und betjalen follen, und fall alsdann foliche gerechtigkeit, auch diefeverfchribunge crafFtloiß unnd abeßn und uns oder unfern nachkomen widdergegeben werden; unnd wir AdolfF obgemelt geredden und verfprechen inn waren truwen vor uns, unfer nachkomen und ßifFt, diefe verßhribunge ftede, vefte unnd unverbrüchlich zu halten, dawidder nit thun durch uns felbs oder fchafFen durch yemants anders gethann werde, funder dem [!] gnanten Humery und ßnen [!] erben daby zu hanthaben, fchirmen und ßhuren, argeliße und geverde herinn gentjlich ußgeßheiden. Des zu urkunde hann wir unnfer ingeßegel an diefen briefF thun hencken, unnd wir Richart vom Oberßein, dechant, unnd daz capittel des domßiffts zu Menntj bekenen inn diefem felben briefF, das diefe obgemelt verßhribunge mit unnferm guten willen, wiffen und verhengniß durchgangen und geßheen iß, unnd verwilligen die geinwirtiglich inn crafFt dieß briefFs, doch uns dechant unnd capittel an unnfern und der unfern renthen und gefellen unfchedelich, und 328 W. VELKE haben des zu merer ßcherheit unfers capittels inngefiegel by des obgnanten unfers gnedigen hern ingefiegel auch an diefen brieff gehangen, der geben iß zu Menntj am frittage nach fant Pauls dag converßonis anno domini millefimo quadringentefimo feptuageßmo primo. Am Rande des — fpäter beim Einbinden zugefchnittenen — Blattes [teilt von einer nicht viel jüngeren Hand die Bemerkung gefchrieben: by bifchoff abegetan tricht inhalt andern verfchr(ibung). (Kgl. Kreisarchiv Würzburg: Mainzer Ingroflaturbuch No. 32, fol. 188—189). Audi die kurze Beßätigungsurkunde Humerys fei der Vollßändigkeit wegen hier beigefügt: Quitantz doctor Humery. I* Conradt Humery.doctor inn gewichen rechten bekennen unnd thun kunt uffintlich mit diefem brieff vor mich und alle myn erben, als ich inn des wolgeborn hern, hern Diethers von Ifem- burg, graven zu Buddingen, myns gnedigen hern dinße geweß bin und inn veheden, darinn der hochwirdigße inn got vater furfte und herr, herrAdolff, erljbifchoff zu Menntj etc. und kurfurft, myn gnediger lieber herre, mitdemfelben mynem gnedigen herrnvon Ifemburg geftanden ift, etliche verlufte, coften, zerunge und fchaden gnomen habe, daz der gnant myn gnediger herre von Menntj mit mir darumb uff hüte datum dieß brieffs gütlich uberkomen iß umb alle und iglich dinßgelt, geluhen gelt, verluß, coße, zerunge und ßhaden, nichts ußgnomen, was der gnant myn gnediger herre von Ifemburg mir der fchuldig und zu thund geweft iß, das dan derfelbe myn gnediger herre von Mennty mir zu bemalen alles uff ßch gnomen hait nach lute der brieff, ich darüber innhann, her- umb fo fagen ich den gnanten mynen gnedigen herrn von Ifemburg und ßne erben von folicher gemelten fchult unnd forderunge wegen gentjlich qwyt, ledig und loiß vor mich unnd alle myn erben geinwirtiglich inn und mit crafft dieß brieffs, und des zu urkunde han ich myn ingeßgel an diefen brieff gedruckt, der geben iß zu Menntj uff fontag nach fant Pauls dag converßonis anno domini millefimo quadringentefimo feptuageßmo primo. (Kgl. Kreisarchiv Würzburg: Mainzer Ingroflaturbuch Nr. 32, fol. 189—190.) Aus den angeführten Gründen wird es recht unwahrfcheinlich, daß die Bechtermünze zu ihren Ausgaben des Vocabularius die mit Humerys Gelde von Gutenberg beßhafften und in feinem NachlaffeVorgefundenen „ettlichen Formen und Buchßaben“ benutjthaben. Es läßt ßch aber auch der Nachweis führen, daß der Druckapparat, mit dem ße den Vocabularius gedruckt haben, alfo die Catholicon-Type, thatfächlich ihr Eigenthum war. In der Unterßhrift des Vocabularius von 1467 heißt es: Prefens hoc opusculum ... nova artificiofaque invencione quadam ... indußrie per henricum bechtermunczepie memorie in altavillaeß inchoatum et... per nycolaumbechtermuncze fratrem dicti henrici et wygan- dum fpyesz de orthenberg eß confummatum. Der Ausdruck „confummare“ wird in den Unter[chriften der Mainzer Druckwerke der erßen Jahrzehnte nach der Erfindung der Buchdruckerkunß nur gebraucht, wenn es ßch um das vollßändige Eigenthum desjenigen handelt, der ßch in der Unterßhrift als Drucker und Verleger nennt. Alles, was zur Fertigftellung der Druckwerke gehört, foll durch diefes Wort bezeichnet werden, die Typen fowie der ganze Druck und Verlag muß Eigen- ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 329 thumdeffen, derßch in der Unterfchrift nennt, fein, fonß nennt erfich nicht; wenn er feinen Namen aber hinzufügt, fo geßhieht dies in Verbindung mit dem Worte confummare. Einzelne [cheinbare Ausnahmen haben in ganz befonderen Verhältniffen ihren Grund, bei kleinen Drucken fehlt die Unterfchrift überhaupt; im allgemeinen aber beweiß der Ausdruck confummare, dag das fo bezeichnete Werk auf eigene Koften 16 und mit dem von ihr felbß hergeßellten Material von der fich nennenden Firma gedruckt worden ifl. Das iß ßreng durchgeführt,und diefesVerfahren fcheint faß eine rechtlicheGeltung angenommen zu haben. Selbftwenn der Verleger mit Typen druckt, die ihm jegtgehören, die er aber nicht felbft hergeftellt, fondern von andern erworben hat, fo wird er fich, je nachdem, nickt nennen oder nickt den Ausdruck confummare anwenden. Verfolgen wir dief'e Beobachtung bei den Druckwerken der Firma Fuft und Schöffer, die dabei faft ausjchließlich in Betracht kommt, foergiebt fichzunächft,daßSchöffervomBeginn desGefchäftesnach 1455Theilhaber desfelben mit irgend einem Gewinnantheil ift und nickt etwa nur als Drucker undtech- nifcher Leiter von Fuft bezahlt wird. In den beiden erften Bibeln fehlt eine Unterfchrift überhaupt; wenn auch die Typen der 42zeiligen Bibel nach dem Prozeß aller Wahr- fcheinlichkeit nach in Fufts Eigenthum übergingen, fo war dock das Ganze Gutenbergs Werk. Indem erften großen Erzeugnißihrer Firma, dem Pfalterium vom Jahre 1457,nennen fick Fuß und Schöffer; diefesWerk iß ihr vollßändiges Eigenthum. Es heißt in der Unterfckrift: ßc effigiatus et indußrie eßconfummatus perjohannem Fuß, Civem maguntinum, et Petrum Schöffer de Gernßheim. Schaab 17 meint, man habe die Ausdrücke deßhalb fo allgemein gehalten, weil die Mechanik der Kunß damals noch geheim bleiben follte und Fuß und Schöffer bei Gutenbergs Lebzeiten fich nickt getrauten, deffen Erfindung fick anzueignen. Diefelben oder ähnliche Ausdrücke in Verbindung mit confummare werden auch fpäter noch von Fuß und Schöffer verwendet; wenn ße die neue Kunß, von der ße fprechen, nickt als Erfindung Gutenbergs, fondern nur allgemein bezeichnen, fokann man daraus ihrem Gefchäftsgebahren vielleicht einenVorwurf macken, imUebrigen aber verfahren ße in der Bezeichnung ihres Verlages korrekt und nach ßreng befolgter Regel; ße vermeiden es fogar, wie ein fpäter anzuführendes Beifpiel zeigen wird, bei Typen, die ihnen gehören, aber nickt urfprünglich ihr Eigenthum gewefen und von ihnen felbft hergeftellt find, fick zu nennen. Beiläufig erwähne ick, daß der Unterfckrift des Pfalteriums gegenüber die Vermuthung, 18 Gutenberg habe das Druckmaterial auch dafür bereits in der Hauptfache angefertigt und Fuft überlaffen müffen,zweifelhaft erßkeint; das umfangreiche Werk müßte dann allerdings innerhalb zweier Jahre von Fuß und Schöffer ganz aus eigenen Mitteln, wenn auch unter dem Einfluß des von Gutenberg Erlernten, hergeßellt worden fein. In den Verlagswerken von Fuft-Schöffer finden wir diefe Form der Bezeichnung durchgeführt ; manchmal erfcheint das bei Ausdrücken von derfelben oder ähnlicher Bedeutung noch hinzugefügte confummare fchwerfällig und überflüffig, es fehlt aber nie. So finden fich in einer der beiden etwas verfchiedenen Unterfchriften der Bibel von 1462 die drei an fich ziemlich dasfelbe befagendenAusdrücke: finitum ac completum et... confummatum. Dagegen heißt es in den Ausgaben von Cicero, De officiis, aus dem Jahre 1465 und faß gleichlautend 1466: Prefens . . . opus Johannes Fuß Moguntinus civis. Petri manu pueri mei feliciter effeci finitum. Damals ift eine Veränderung eingetreten: das bisher ge- meinfam betriebene, einheitliche Gefchäft wurde fo getheilt, daß Fuß für fich den Verlag 42 330 W. VELKE und SchöfFer die Druckerei auf eigene Rechnung übernahm. Es ift diefe Scheidung zweifellos auf die Verheirathung Schöflfers mit Fußs Tochter Chriftine zurückzuführen, die in diefer Zeit erfolgt fein muß, nicht [chon etwa zehn Jahre früher. 19 Nach dem Tode Fufts übernahm fein Schwiegerfohn Sdiöffer das Gefammtgeßhäft, Verlag und Drude, und fofort erßheint wieder in den Verlagswerken vom Jahre 1467 der Ausdrude confummare. Ueberhaupt nicht oder nicht in Verbindung mit feinem Namen gebraucht Schöffer auch fpäterdiefeBezeichnungindenDrucken,bei denen er die noch von Gutenberg herrührenden Typen verwendet. In dem mit den Lettern der 42zeiligen Bibel gedrudeten Donat, den Dziaßko 20 mit Recht erß nach 1466 anfeßt, lautet die Schlußßhrift: Explicit Donatus arte nova imprimendi . . . per Petrum de Gernßheym . . . effigiatus. Die mit Benutzung derfelben Typen hergeßellte Agenda Moguntina von 1480 hat: opus eft confummatum, nennt aber, obwohl fie nur von Sdiöffer gedruckt fein kann, deffen Namen nicht. Wahrßheinlich iß diefe feineUnterßheidung beabfichtigt und ihr Grund darin zu fuchen, daß in dem Ablaßbrief Schöffer die Kapitalbuchßaben als von (Ich erfunden und herge- ßellt bezeichnen will 21 und deßhalb (ich nennt (aber ohne confummare), während bei der Agenda, in der nur gewiffe Theile mit Gutenbergißhen Typen hergeftellt, im Uebrigen die eigenen Schöfferßhen Lettern verwendet worden find, diefer Grund fortfiel. Das Ganze follte als jeßiges Eigenthum SchöfFers bezeichnet werden, der Name des Druckers fehlt aber, da einem anderen urfprünglich gehörige Typen mitbenußt worden waren. Auf alle Fälle fehen wir, daß in den Unterfchriften diefer Mainzer Drucke nicht willkürlich verfahren wurde, fondern daß eine beßimmte Regel ßreng durchgeführt wurde. Uebertragen wir nun diefe Beobachtung auf die Bechtermünzefchen Drucke, fo finden wir das typographißhe Material des von Heinrich Bechtermünze begonnenen, von feinem Bruder Nicolaus im Verein mit Wigand Spieß vollendeten Vocabularius vom Jahre 1467, wie die Unterfchrift klar ausfpricht, in deren Beßße. Dasfelbe aber gilt auch für die zweite Auflage diefes Werkes vom Jahre 1469. Wigand Spieß iß ausgefchieden und fein An- theil an Bechtermünze übergegangen. Die Unterfchrift lautet daher nunmehr: per Nicol. Bechtermünze in Eltvil eft confummatum. Von einem Nießbrauch geliehener Typen, die ße von Gutenberg oder Humery erhalten hätten, kann alfo keine Rede fein, auch kann ihr Druckgeräth nicht 1468 im Nachlaß Gutenbergs ßch vorgefunden haben. Die in den beiden erßen Auflagen benutzte Catholicon-Type als folche verfchwindet dann, 1472 erßheint ein neuer Druck des Vocabularius, der im Ganzen als eine Mifchung der bisherigen Catholicon-Typen mit den kleinen Texttypen des 31zeiligen Ablaßbriefes vom Jahre 1454, den Gutenberg gedruckt hat, ßch darftellt. 22 Der von Gutenberg her- geßellte und von ihm verwendete, dann lange unbenußt gebliebene Schriftfaß wurde aus irgend einem Grunde, vielleicht nur der Abwechslung wegen, wieder hervorgeholt; Bechtermünze kann nur der Verleger des Werkes fein, er nennt ßch aber nicht in der Unterfchrift, worin es nur heißt: In Eltvil eft confummatum. Diefelbe Erfcheinung alfo wie in den Fuß-SchöfFerfchen Drucken, wenn es ßch um die Verwendung von Typenmaterial handelt, das auch nur zumTheil nicht in ihrer Werkßätte hergeßellt worden iß. Die leßte wieder mit anderen, aber ausßhließlich eigenen Typen gedruckte Ausgabe des Vocabularius von 1477 oder richtiger 1476 23 hat den Namen des Verlegers: per Nycolaum Bechtermünze in Eltvil eft confummatum. Nach Bechtermünzes Tode erwarb dann ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 331 Peter Drach von Speierdiefe Typen. Die Ausgaben des Vocabularius von 1467 und 1469, die für diefe Unterfuchung in erßer Linie in Betracht kommen, find alfo thatfächlich Eigenthum der Bechtermünze; fie find, abgefehen von einzelnen naturgemäßen Bereicherungen und Ergänzungen des Schriftfatjes, genau mitdenfelben Typen gedruckt wie das Catholicon von 1460. 24 Die an fich fchon unwahrfcheinliche Annahme, daß Gutenberg das Catholicon gedruckt und nachher in Eltville unter dem Namen feiner Verwandten Bechtermünze die Kunß weiter ausgeübt habe, 25 weil er felbft als Hofmann fich nicht habe nennen dürfen, fällt mit dem Nachweife, daß die Bechtermünze fich als Beßrer der Druckerei bezeichnen, und auch daran ift nicht zu denken, daßHumery gewiffermaßen als Druckherr im Großen fein Material vertheilt und fowohl an Gutenberg als an Bechtermünze einen Theil der ihm gehörigen Catholicon-Typen abgegeben und beiden Druckaufträge ertheilt habe. Alle diefe Vermuthungen und Kombinationen werden hinfällig durch den Nachweis, daß die Typen etc. der Vocabularien Eigenthum der Bechtermünze find; fie hätten fich aber nicht als Eigenthümer diefer mit der Catholicon-Type hergeftellten Drucke nennen können, wenn fie nicht fchon Verleger des Catholicon felbft gewefen wären. Bekanntlich hat A. Bernard 26 das Catholicon Gutenberg ganzabgefprochen und Bechtermünze zugefchrieben, allerdings ohne feine Anfichtzu beweifen und Zuftimmung zu finden; Heffels , 27 der diefe Frage in fcharffinniger Weife erörtert, will fie nicht entfcheiden, ift aber der Meinung, daß der 31 zeilige Ablaßbrief von 1454, das Catholicon von 1460 und die Vocabularien von 1467, 1469 und 1472 in ein und derfelben Druckerei, die auch die Gießformen für diefe Lettern befeffen haben müffe, hergeßellt feien. Wie es fich mit dem Vocabularius von 1472, bei dem die Gutenbergifche Ablaßtype Verwendung gefunden hat, verhält, haben wir bereits gefehen, Recht hat aber Heffels, wenn er die Vocabularien derfelben Offizin wie das Catholicon zuweiß. In der erhabenen Schlußfchrift des Catholicon heißt es: Hic liber egregius catholi- con . . . impreffus atque confectus eß d. h. durch Druck hergeßellt. 28 Daß das Werk in der Stadt Mainz gedruckt worden fei, wird gefagt, es fehlt aber der Name des Druckers oder Verlegers und der für den Verlag charakterißifche Ausdruck confummare. Mitdenfelben Typen gedruckt erfcheint dann 1467 der Vocabularius und wird als volles Verlagseigenthum der Bechtermünze bezeichnet. Aber nicht nur das. Auch diefelbe metrifche Lobpreifung, die der Schlußfchrift des Catholicon hinzugefügt iß, findet fich bis auf einen fortgelaffenen Vers wörtlich wiederholt in den Unterfchriften der Bechter- münzefchenVocabularien mit Ausnahme der Ausgabe von 1472, die aus dem angeführten Grunde den Namen des Verlegers nicht angiebt und zugleich auch andere Verfe bringt. Die gleiche Unterfchrift, die den Zufammenhang zwifchen dem Druck des Catholicon und der Vocabularien nicht nur wahrfcheinlich macht, fondern ausdrücklich darauf hinweiß, hätte nicht von den Bechtermünze in denVocabularien wiederholt werden können, wenn ße nicht fchon im Catholicon ihr Eigenthum gewefen wäre; ße unterßütjt den aus dem damaligen Verlagsverfahren entnommenen Nachweis, daß derjenige, welcher den Druck der Vocabularien in diefer beftimmten Form und in vollem Umfang für fich in Anfpruch nimmt, auch diefelben Typen fchon in ihrer früheren Verwendung befeffen haben muß, daß Bechtermünze alfo ßhon bei der Herßellung des Catholicon betheiligt gewefen iß. 332 W. VELKE DaßGutenbergderDruckeroderdertechnifche Leiter beider Anfertigung des Catholicon gewefen iß, kann nicht bezweifelt werden. Aus der Fuß-Schöfferfchen Preffe iß das Werk nicht hervorgegangen; die Gründe, die für Gutenberg geltend gemacht werden, will ich hier nidit wiederholen . 29 Die Schlußfchrift bezeichnet deutlich Mainz als Drudeort und die Buchdruckerkunft als deutfehe Erfindung; fte iß fo charakteriftifch, daß wir in ihr einen beabfichtigten Hinweis auf dieThätigkeitdesjenigen beider Herftellung diefes Druckwerkes erkennen müffen, der die neue Kunft erfunden hat, wenn der Name Gutenbergs auch nidit genannt wird, nicht nur ein Gegenfatj zu den Fuft-Schöfferfchen Unter- fchriften iß erßditlich. Inßiweit ßimme ich mit der bisherigen Anfchauung ganz überein; nur darin muß ich von ihr abweichen, daß Gutenberg nidit mit geliehenem Geld eine neue Druckwerkßätte (etwa in der Algesheimer Burfe) für ßdi felbßßändig eingerichtet, fondern daß er im Auftrag eines Unternehmers und auf deffen Koßen das typographifche Material für das Catholicon hergeßellthat. Er iß der Drucker des Catholicon, die Typen des neuen Druckwerkes ßnd feine Erfindung und fein geiftiges Eigenthum ; Eigenthümer aber des ganzen Druckunternehmens ift nidit er, fondern, wahrfcheinlich in Verbindung mit anderen, Heinrich Bechtermünze.WärendieTypen zum CatholiconvonGutenbergineigenerWerk- ßatt und auf feine Koften angefertigt und von ihm etwa fpäter verliehen worden, fo hätten ßdinach dem, was wir über den damaligen Gebrauch, als Verleger eines Werkes ßch zu nennen, kennen gelernthaben,dieBechtermünze nichtalsEigenthümer diefesDruck- materiales bezeichnet. Gutenberg kann nur der Leiter des Druckes gewefen fein bei einem Unternehmen, das andere auf ihre Koßen und zu ihrem Nutjen eingerichtet hatten, er arbeitet im Dienß anderer. Dadurch kann fein Gefchick noch tragißher erfcheinen als bei der bisherigen Annahme; inWirklidikeit macht es aber für die Beurtheilung feiner Thätigkeit keinen Unterfchied, ob er für Bechtermünze die Typen angefertigt hat oder, wie man meint, mit Humerys Geld, einen Gewinn aus dem Druck des Catholicon hat er für ßch in beiden Fällen nicht gezogen. Berückßchtigen wir alle in Betracht kommenden Punkte, fo ergiebt ßch für Gutenbergs zweite Druckerthätigkeit etwa folgendes Bild: Nach der Trennung von Fuft konnte Gutenberg eine neue Druckerei aus eigenen Mitteln nicht errichten, fein Genie war unbefchäftigt. Da fanden ßch reiche Leute, die feine Kunß ßch zu Nutje machen, vielleicht auch gleichzeitig den mittellofen Mann unterßütjen wollten. Neben den großen, kirchlichen Zwecken dienenden Werken der Fuß-Schöfferfchen Offizin verfprach der Druck eines rein litterarißhen Werkes einen materiellen Erfolg. So entftand zunächß für die Herftellung des Catholicon eine Geßhäftsverbindung, in der Gutenberg als Drucker thätig war. Ob neben Heinrich Bechtermünze jetjt ßhon deffen Bruder Nicolaus und Wigand Spieß bei dem Gefchäfte finanziell betheiligt gewefen find, oder ob ße den Druckapparat erß nach deffen Tode übernommen haben, läßt ßch nicht erweifen. Eine andere angefehene Perfönlichkeit, deren Exißenz überhaupt geleugnet wird, fcheint aber an dem Unternehmen betheiligt gewefen zu fein, Johann Medenbach. Die Nachricht, daß Gutenberg, der fein Vermögen bei feiner Erfindung zugefetjt gehabt habe, von Fuß, Johann Medenbach und anderen Mitbürgern unterßüßt worden fei, iß in diefer Form nicht richtig, ße aber nur als eine Mythenbildung zu betrachten, die an den fpätern Drucker Jacob Medenbach anknüpfe, da man einen Johann Medenbach nicht kenne , 30 geht nicht mehr an, da diefer Mann als wohlhabende Perfönlichkeit zu jener Zeit in Mainz jetjt urkundlich nachgewiefen werden ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 333 kann. 31 Seine finanzielle Betheiligung an einem Drudeunternehmen hätte aber nur beim Catholicon gefchehen können. Doch mag das vorläufig dahingeßellt bleiben, wenn auch die Verbindung mehrerer Geldmänner für das neue, immerhin mit einem Rifiko verknüpfte Unternehmen aus anderen Gründen wahrfcheinlich iß. Heinrich Bechtermünze erjeheint jedenfalls in der Folge als der hauptfächlichße und für unfere Frage wichtigße Druckherr, fo daß wir, der Kürze wegen, ihn allein als Inhaber des Gefchäftes hier annehmen können. In der auf diefe Weife zu Stande gekommenen Druckerei war Gutenberg technijcher Leiter, nicht Theilhaber am Gefchäfte, das als einheitliches Verlagsunternehmen von Bechtermünze, wie (ich aus der Verwendung des Druckapparates er- giebt, anzufehen iß. In diefer Druckwerkßätte waren alsGehülfen u. a. befchäftigtder aus dem Prozeß Gutenbergs vom Jahre 1455 bekannte Heinrich Keffer 32 und Johann Numeißer, der vermeintliche fpätere Wanderdrucker, dejfen Thätigkeit auch nach Claudin eine neue Unterfuchung verdient. 33 Neben dem Catholicon gingen mehrere kleinere Drucke, bei denen derDrucker allgemein damals ßch nicht nennt, aus diefer Preffe hervor; die Ablaßbulle von 1461 für das Stift Neuhaufen bei Worms kann aber weder in Eltville gedruckt worden fein, 34 noch iß aus der Verwendung der Catholicon-Type für den Ablaßbrief zu fchließen, daß Gutenberg auf der Seite der Adelspartei, die zu dem vom Papft unterftütjten Adolf von Naffau hielt, geßanden habe. 35 Die Druckerei [cheint für die Herftellung des Catholicon in erßer Linie eingerichtet worden zu fein, ein größeres Werk iß daneben nickt aus ihr hervorgegangen. Längere Zeit hat ße dann überhaupt geruht, 1467 tritt ße in Eltville auf mit einem Verlagswerk derfelben Richtung, mit einem Auszug (opusculum) aus dem Catholicon, dem Voca- bularius ex quo von 166 Blättern in Quartformat. Jetjt wird gefagt, daß Heinrich Bechtermünze das Werk begonnen und fein Bruder mit Wigand Spieß es nach deffen Tode vollendet habe; ausdrücklich wird damit der Druck als Verlagseigenthum der Genannten bezeichnet. Waren noch andere beim Catholicon finanziell betheiligt gewefen, fo find ße inzwijehen abgefunden worden. Die neue Kunß felbß ausgeübt haben Bechtermünze und Spieß wohl überhaupt nicht, ße haben ßch aber mit ihr auch nicht nur aus Liebhaberei befchäftigt, 36 ße find die Verleger der in ihrer Druckerei hergeftellten Bücher und verßanden von der Druckkunft fo viel, wie zum Gefchäftsbetriebe nöthig war. Infofern ift es richtig, daß ße von Gutenberg felbft die neue Kunft erlernt haben, aber nicht erß, nachdem diefer als Hofmann oder aus anderen Gründen feine Druckerei, die thatfächlich Humery gehört hätte, ihnen übergeben hatte. Wir wiffen nickt, aus welchen Gründen Bechtermünze feine Druckerei von Mainz nach Eltville, der Reßdenz des Kurfürften, verlegt hat; es iß möglich, daß ihm die Hülfe oder Aufficht Gutenbergs, der nickt erft 1465 nach Eltville übergefiedelt fein wird, in feiner neuen Werkßatt willkommen war, jedenfalls aber iß die Druckerei fein Eigenthum und iß es bereits gewefen, als darin das Catholicon in Mainz gedruckt wurde. Wenn in diefem die Unterfchrift den Verleger noch nickt nennt, fondern nur Mainz als Druckort angeführt wird, fo mag das an dem bei der Neuheit der Sache noch nickt in fefte Form gebrachten Verlagsgefchäfte, der Theilnahme mehrerer an der Gefchäftsverbindung und in der Rückficht auf die Mitarbeit Gutenbergs und feiner Gehülfen, deffen Erfindung die neuen Typen waren, gelegen haben. Näheres können wir nur vermuthen, wir wiffen aber jetjt, wie gewiffenhaft die damaligen Verleger in der Beifügung ihres Namens waren. Nachdem dann das Druck- 334 W. VELKE geräth, das für das Catholicon auf Koßen des Unternehmens angefertigt worden war, alfo nicht Gutenberg gehörte, in das vollßändige oder alleinige Eigenthum Bechtermünzes übergegangen war, nennt fich diefer als Verleger mit dem dafür als bezeichnend nach- gewiefenen Ausdruck. Von der zweiten Auflage des Vocabularius ex quo iß Nicolaus Bechtermünze allein der Verleger; Spieß, den Bernard als eigentlichen Drucker der erßen Auflage anßeht, hat (ich vom Gefchäft zurüdegezogen, nicht durch Tod ift er ausgeßhieden. Die von Bodmann erwähnte 37 und von v. d. Linde 38 als Fäl(chung,wie fo manche andere, behandelteUrkunde vom Jahre 1470 hat (ich im Original wiedergefunden. 39 Die einheitliche Catholicon-Type verßhwindet dann in den fpäteren Auflagen des Vocabularius, wie wir bereits gefehen haben, NicolausBechtermünze bleibt aber derVerleger des Werkes; die bisher gebrauchten Lettern waren wohl abgenußt, jedenfalls hat Bodmann, der fie an die Marienthaler Druckerei der Kogelherren übergehen läßt, mit feiner Angabe in diefer Form nicht Recht. In der Bechtermünzefchen Druckerei in Eltville, zu der Gutenberg, wenn überhaupt, nur noch lofe Beziehungen gehabt haben wird, war Numeißer nicht mehr thätig — er iß 1462 und fpäter in Mainz nachweisbar —, dagegen müffen dort die Drucker, die zu Ende der fechziger Jahre die neue Kunft nach Paris brachten, von ihnen jedenfalls Martin Kranß, als Gehülfen gearbeitet haben. Sie find die Gewährsmänner für Fichet, der in dem oben angeführten Briefe fagt, daß Gutenberg haut procul a civitate Maguncia, womit nur Eltville gemeint fein kann, gelebt habe. Madden 40 hat in anderem Zufammen- hang darauf hingewiefen, daß diefe erften Parifer Drucker dem in den beiden Auflagen des Vocabularius von 1467 und 1469 durchgeführten technifchen Verfahren, im Gegenfaß zu der Fuß-SchöfFerfchen Druckweife in Quaternionen, gefolgt find. Er will dadurch die Bechtermünze als Schüler Gutenbergs nachweifen, in deffen Schule auch Kranß, Gering und Friburger die Druckerei gelernt hätten ; ße haben zweifellos in der Bechter- münzeßhen Werkßatt gearbeitet, Kranß wahrßheinlich ßhon am Catholicon, die beiden anderen fcheinen erß fpäter zur Erlernung der Druckkunft nach Mainz und Eltville gekommen zu fein. Ein Gegenfaß zwifchen Drucken Gutenbergs und Bechtermünzes iß aber nicht anzuerkennen. Ift die bisher entwickelte Anficht richtig — und in den wefentlichen Punkten wird dies zugeftanden werden müffen —, fo kann das in dem Revers Humerys genannte Druckmaterial auf das Catholicon nicht mehr bezogen werden. Zugleich erfahren wir jeßt den Grund, weßhalb Gutenberg fich in keinem Druckwerk nennt, auch im Catholicon nicht. Von jeher iß dies auffallend gefunden und befonders von Heffels 41 als ein Argument benußt worden, um Gutenberg die Erfindung überhaupt abzufprechen. Die wunderlichßen Vermuthungen find über das Schweigen aufgeßellt worden. Gutenberg foll fich nicht nennen, weil er als Edelmann nicht offenkundig eine mechanißhe Kunß habe ausüben können; weil er zu befcheiden war und mit feiner Kunß nicht, wie Fuft und Schöffer, prahlen wollte, auch keine Gefchäftsreklame nöthig hatte; weil er fich durch die typographifchen Leißungen Schöffers übertroffen und verdunkelt fah. Von der Linde 42 nimmt an, Gutenberg habe das Catholicon nicht mit feinem Namen unterzeichnet, um es gegen die drohende gerichtliche Pfändung zu (chüßen. Diefer Grund wird jeßt wohl allgemein ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 335 als der wahrßheinlichße anerkannt, — wäre aber derjenige, der ein fo großes und koß- fpieliges Werk hergeftellt und verlegt hätte, damals, als das Erfcheinen eines folchen noch ein Ereigniß war, nicht bekannt geworden, auch wenn er (ich nicht nannte ? 42a Wir brauchen uns jei 3 t nicht mehr in Vermuthungen zu ergehen : Gutenberg konnte (ich nicht nennen, weil das Catholicon nicht fein Verlagseigenthum war. Wir haben gefehen, daß in einem ganz geregelten Verfahren nur derjenige damals feinen Namen einem Druckwerk beifügt, der das volle Eigenthumsrecht davon beßtjt. Ob Gutenberg fich hätte nennen können, wenn er mit Humerys Geld eine eigene Druckwerkßätte eingerichtet hätte, läßt fich nicht entßheiden, da ein folcher Fall damals fonß nicht vorgekommen iß; fein Name konnte aber nicht unter einem Werk erfcheinen, das er allerdings gedruckt hatte, aber in einem von anderen auf ihre Koften unternommenen Verlagsgefchäft. Audi als Erfinder der neuen Kunft wird er in der Schlußfchrift aus demfelben Grunde nicht genannt, abgefehen davon, daß der damaligen Zeit die Unterfcheidung zwifchen Erfindung und Ausübung einer Kunß fern lag. Was man fonß noch von Beziehungen Humerys zum Catholicon hat finden wollen, daß er der Verfaffer der zweifellos von einem Theologen verfaßten Schlußßhrift desfelben fei 43 u. a., kann ich hier übergehen; es find das Ausflüffe der Annahme, daß Gutenberg mit dem von Humery vorgefchoffenen Gelde das Catholicon gedruckt habe. Die Unmöglichkeit diefer Auffaffung glaube ich nachgewiefen zu haben ; Typen aber hat Humery aus Gutenbergs Nachlaß wirklich zurückerhalten. Wie verhält es fich nun damit und wozu hat ße Gutenberg gebraucht? Es können dies nur die „ettlichen Formen, Buchßaben“ etc. fein, die Humery für den Druck der im Jahre 1462 von Erzbifchof Diether veröffentlichten beiden Streitfchriften, des Manifeßes in deutßher Sprache und des lateinifchen Briefes an den Papß, Gutenberg übergeben hatte. Die erße Veranlaßung, die junge Kunft für politifche Zwecke zur Anwendung zu bringen, bot der Streit um das Erzbisthum Mainz zwifchen Diether von Ifenburg und dem vom Papße eingefetjten und unterßütjten Adolf von Naffau. Beide Parteien bedienten fich derDruckerpreffe, die von beiden ftreitenden Theilen erlaffenen Bullen und Manifeße find aber fämmtlich mit der Durandus-Type (das kaiferliche Manifeß mit der größeren Clemens-Type), alfo mit Fuft-Schöfferfchen Lettern gedruckt worden. Die jetjt faß allgemeine Annahme geht nun dahin, daß Fuft und Schöffer als gute Gefchäfts- leute für beide Parteien diefe Proklamationen gedruckt haben, 44 woraus folge, daß ße in dem Streit eine vermittelnde Stellung einzunehmen beßrebt gewefen feien. 45 Am Beftimmteßen hatte v. d. Linde 46 diefe Anfchauung vertreten: „Die Fuft-Schöfferfche Offizin druckte für beide Parteien, unter ihren Händen blühte die Kunft fofort als Ge- fchäft.“ In der eingehenden Befprechung des Lindefchen Werkes hatte dann A. Wyß 47 darauf hingewiefen, daß es denn doch fo gemüthlich damals in Mainz nicht zugegangen fein könne; felbß ihre politifche Geßnnungsloßgkeit vorausgefetjt, habe die „Firma Fuß und Schöffer“ fich auf einen derartigen neutralen Gefchäftsßandpunkt nicht ßellen können. In feinem fpäteren großen Werk 48 hat v. d. Linde diefe Bedenken anerkannt und findet es nicht verftändlich, „wie der abgefet 3 te Erzbifchof in feiner eigenen Stadt bei Fuß und Schöffer den Druck, und die Kollationierung durch den Notar Johann Stube, der zum öffentlichen Anheften beftimmten Streitfchriften feiner Gegner dulden konnte.“ Auf die 336 W. VELKE Hauptfchwierigkeit, wie diefelbe Firma für beide Parteien diefe Streitfchriften mit zum Theil heftigen persönlichen Angriffen habe drucken können, geht er nicht ein; die Typen find die der Fuß-Schöffer(chen Offizin, alfo find alle diefe Schriften auch in ihr hergegellt worden. Und doch ift der Einwurf von Wyßfchon von vornherein recht beherzigenswerth. Nur die Typen find bisher bei der Unterfuchung diefer Einblattdrucke berückfichtigt worden; die Frage hängt aber mit den gefammten Vorgängen der Jahre 1461 und 1462 eng zufammen. Auf diefe im Einzelnen hier einzugehen, verbietet der Raum, an anderer Stelle werde ich an der Hand neuen urkundlichen Materiales, das auch Menzels Sorgfältige Behandlung der Ereigniße in mancher Hinficht ergänzt, diefe Unterfuchung ausführlicher bringen; hier muß es genügen, die hauptfächlichgen Punkte, foweit fie für diefe Drucke in Betracht kommen, kurz zufammenzugellen. Von der Linde vermuthet, dag von den damals im Druck erßhienenen Streitfchriften manche verloren gegangen feien; zweifellos mit Unrecht, es findet fich dafür in den Akten gar kein Anhaltspunkt. Zahlreiche Schriften find von beiden Seiten erlaffen worden, darunter manche viel wichtigere als die wenigen im Druck veröffentlichten, weghalb find nicht auch diefe gedruckt worden? Wenn Fuft und Schöffer die Sache nur als Gefchäft aufgefagt hätten, warum druckten fie nicht auch die übrigen, für die weitefteVerbreitung und zum Anfchlagen in den verfchiedenen Städten beftimmten Bullen und Manifege? Es wäre gewig erwünfcht und vonWichtigkeit gewefen, z. B. die von Humery verfagte Vertheidi- gungsfchrift Diethers gegen feine Abfetjung vom 1. Oktober 1461, die er an Fürften und Städte verfchickte, gleichfalls im Druck haben verbreiten zu können, oder andererfeits das Monitorium des Papftes vom Januar 1462, das an den Kirchenthüren angefchlagen werden follte; die früheren Bullen für Adolfwaren ja auch von Fuft und Schöffer gedruckt worden. Diefe und alle die zahlreichen Schriften beider Parteien vom Herbft 1461 bis in den Sommer 1462 find nicht im Druck, fondern nur gefchrieben verbreitet worden bis auf die wenigen, die uns gedruckt überliefert find. Die Veröffentlichung diefer Schriften durch die Druckerpreffe ift durchaus nicht fortlaufend oder regelmägig erfolgt, fondern nur an zwei beftimmten Zeitpunkten find überhaupt folche im Druck erghienen, im Herbft 1461, fogleich nach der Abfetjung Diethers, und dann erft wieder Anfang April 1462. Dasundatirte Gegenmanifeg Adolfs kann zu- nächg unberückpchtigt bleiben. Die von Fug und Schöffer im September oder Oktober gedruckten Bullen gegen Diether find in aller Ruhe hergegellt und mit notarieller Beglaubigung vergehen worden, die beiden im Frühjahr 1462 erfchienenen Schriften Diethers, das Manifeg und der, wie wir fehen werden, gleichzeitige Brief an den Papg tragen dagegen den Charakter einer rafchen, eine befondere Gelegenheit wahrnehmenden Drucklegung. Das Manifeg des Kaifers Friedrich, wodurch er die Abfetjung Diethers beftätigt, ig am 8. Auguft 1461 erlaffen worden, die Bullen des Papftes tragen alle das Datum des 21. Augug, der mit dem ganzen Streit in engem Zufammenhang gehende Sendbrief desfelben Papftes betreffs der Erhebung des Türkenzehnten iftvom4. September. 49 Am 26. September verkündete Adolf in Mainz die Abfetjung Diethers und feine eigene Ernennung zum Erzbighof. Er hielt die von Werner von Flaßland ihm überbrachten Bullen inder Hand, ließ ge fehen und lefen. Am 1.Oktober erließ Diether zu feiner Vertheidigung ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 337 ein mannhaftes Schreiben an Fürßen und Städte gegen die päpßlichen Bullen, um feine Sache ftand es aber fchlimm, am 2. Oktober wurde Adolf von Naßau feierlich als Erzbijchof eingefeßt. Jeßt galt es, die zu Gunßen Adolfs erlaffenen Ausfdireiben und Bullen möglichft weit zu verbreiten, und dazu wurde die neue Kunft in ausgiebigerWeife benußt. Die kurze kaiferliche Verordnung erßhien in der größeren Clemens-Type, für die zum Theil umfangreicheren Bullen wurde die kleinere Durandus-Type verwendet. Diefe Lettern waren Eigenthum der Fuß-Schöffer(chen Offizin, aus ihr find alfo diefe Drucke ficher hervorgegangen. Sämmtliche für Adolf bisher erfchienenen Schriften wurden im Drude verbreitet, man fchwelgte faß in der Benußung der Druckerfchwärze; auch die unwichtigen und ihrem Inhalt nach faft gleichen Bullen an das Mainzer Kapitel und noch einmal an die Kapitelherren,. Pröpße etc. find gedruckt worden. In aller Muße konnten die Drucke angefertigt werden, die Provifionsbulle für Adolf iß fogar in zwei ver- (chiedenen Abzügen erßhienen, fämmtliche Bullen wurden durch den Notar Stube beglaubigt. Die Ausfehreiben Diethers, der bis Anfang Oktober in Mainz weilte, find dagegen nicht gedruckt worden.Weßhalb haben Fuft und Schöffer, wenn fie, wie angenommen wird, nur ihr Gefchäft im Auge hatten, nicht auch diefe gedruckt? Und weßhalb wurde Gutenberg, wenn er in Mainz war, dort eine Druckerei befaß und der Partei Adolfs angehörte, wie man bisher gemeint hat, nicht mit der Anfertigung diefer Druckarbeiten für die päpftliche Partei beauftragt? Diethers Sache (chien verloren, er war entßhloffen, feinen Anfprüchen auf das Erzbis- thum zu entfagen. Dann verbündete Pfalzgraf Friedrich ßch mit ihm, der Kampf gegen Adolf wurde im Erzftift aufgenommen. In Folge des Weinheimer Bündniffes fand Diether auch in der Stadt Mainz wieder Anhang. Am 2. Dezember 1461 gingen Rath und Bürgerßhaft einen Vertrag mit Diether und feinen Verbündeten ein; die Haltung der Stadt war und blieb aber eine ängftliche und wankelmüthige. Man wollte es mit dem Naßauer nicht verderben. Die päpftlichen Bullen hatten gewirkt bei der Bevölkerung, „die Partei deffen von Naffau oder deren, welche ßch der päpftlichen Heiligkeit und kaiferlichen Majeftät gehorfam zu erzeigen bewilliget,“ war nicht gering. Noch zu Ende des Jahres 1461 entbrannte die Fehde, die faß ein Jahr hindurch die rheinifchen Gegenden verwüftete. Diether griff das naffauifche Gebiet an, Kurfürft Friedrich den Rheingau. Zur Kriegserklärung an Adolf war die Stadt jedoch nicht zu bewegen, Rath und Bürger- fchaft wollten den Krieg aus der Nähe von Mainz fernhalten, aber auch für Adolf ent- fchieden Partei zu nehmen weigerten ße ßch. Der Verlauf der Fehde felbft hat für unferen Zweck kein weiteres Intereffe. Daneben wurden zahlreiche Streitßhriften verbreitet. Papß Pius bedrohte in der Bulle vom 8. Januar 1462 Diether und feine Anhänger aufs äußerfte, „ein krankes Vieh und eine peftilentialißhe Beßie“ nennt er ihn; bei Strafe des Bannes wurde ihm geboten, an Erzbifchof Adolf das Erzftift zu übergeben und den ihm zugefügten Schaden zu erfeßen. Diefe Bulle follte an den Domkirchen der Erzdiöcefe angefchlagen werden; gedruckt iß ße aber nicht worden. Am 1. Februar wurde dann der Bann gegen Diether ausgefprochen; auch die päpftlichen Legaten, die in Coblenz ihren Sit? genommen hatten, waren durch Wort und Schrift gegen Diether thätig. Im Druck ift davon jedoch auch nichts erfchienen. Jeßt war es für Diethers Partei, als deren Vorkämpfer Dr. Humery in der ganzen Fehde erßheint, von größterWichtigkeit, mit denfelben litterarifchen Waffen den Angriffen des 43 338 W. VELKE Papßes nachdrücklich zu begegnen. Es erfchien, mit Hilfe der Druckerprefle, vom 30. März aus Höchß datirt, das Manifeß Diethers, der erße gedruckte Akt der Diplomatie, nach den päpßlichen Bullen des vorigen Jahres zum erßen Mal wieder eine im Drude erfchienene Streitfchrift. „Es ließ auch Dietrich von Ifenburg ein offen brieff abgehen . . . und wurden viel Exemplar getrukt von dem erften Buchtrucker zu Meincz Johann Guttenbergk.“ In diefer fchon oben angeführten Stelle einer Mainzer Chronik über die Jahre 1459 bis 1484 wird Gutenberg als Drucker des Dietherjchen Manifeftes ausdrücklich bezeichnet. Nur aus typologifchen Gründen, weil die Fuß-Schöfferfche Durandus-Type, mit der die Bullen gedruckt worden find, auch für das Manifeß verwendet worden ift, hat man die Nachricht für eine irrthümliche halten zu müffen geglaubt; „ein Mainzer des 16. Jahrhunderts vermochte felbßverßändlich die Catholicon- von den Duranditypen nicht zu unterjeheiden,“ meint v. d. Linde, 50 der im Uebrigen anerkennt, daß die Chronik in ihren Hauptbeßandtheilen durchaus den Eindruck einer gleichzeitigen Erzählung macht. Eine Unterjcheidung der Typen lag dem Chronißen felbßverßändlich ganz fern, er bringt die Nachricht aber in fo beftimmter und charakteriftifcher Weife, daß wir an ßch keinen Grund haben, ihre Richtigkeit zu bezweifeln. Audi Lehmanns Speyrifche Chronik 51 fchreibt den Druck diefer „öffentlichen Schrifft“ dem erßen Buchdrucker zu Mainz zu. Aus den verwendeten Typen allein glaubt man auf die Unrichtigkeit der Ueberlieferung fchließen zu füllen, an ßch iß die Nachricht in dem ganzen Zufammenhang durchaus unverdächtig. Die fpäter allerdings überarbeitete Mainzer Chronik iß in dem Theil, welcher hier in Betracht kommt, auch nach Hegels Urtheil ausführlich und genau, ße bringt die Aufzeichnungen eines mitlebenden Mainzers, der dem Ifenburger bei feinem Angriff gegen den Rheingau folgte. Weßhalb foll nun gerade diefe Stelle über den Drucker des Manifeftes nicht gleichzeitig fein? Hätte der fpätere Bearbeiter der Chronik als eine befonders wichtige Bemerkung hinzufügen wollen, daß die Erfindung der Buchdruckerkunß in Mainz von Gutenberg gemacht worden fei, fo würde er diefe Notiz wohl nicht mit einem an ßch fo unfeheinbaren Druckerzeugniß in Zufammenhang gebracht haben. An die Bibeln, die Pfalter-Auflagen und andere Drucke hätte doch eine folche Nachricht eher anßhließen müffen. Nur beiläufig wird Gutenberg erwähnt, die Hauptfache war die Mittheilung des Manifeftes, deffen Erfcheinen im Druck einen ganz befonderen Eindruck gemacht haben muß. Die Bullen waren ja auch im Druck verbreitet worden, aber nur das zum erften Malein deutßher Sprache erßhienene Manifeßwird hier erwähnt und daran die Bemerkung über deffen Drucker geknüpft. Die Notiz trägt den Charakter einer gleichzeitigen, ungefuchten, durchaus zuverläfßgen Nachricht, die nach allen Regeln der hißorifchen Kritik als glaubwürdig zu betrachten und nicht kurzer Hand abzulehnen iß, weil ße mit der hergebrachten Anfchauung nicht im Einklang zu ftehen fcheint. Das Manifeß, aus Höchß datirt und von Mainz aus verfchickt, erregte großes Auffehen; plötzlich war es erfchienen, Adolf und feine Anhänger waren aufs äußerfte davon über- rafcht. Adolf eilt aus dem nördlichen Theile des Erzftifts, vom Eichsfelde, zurück, er fchreibt am 13. April nach Frankfurt: „uns hait in lanntmanß wyfe angelangt, wie der von Ifenburg etjlich brief bie uch zu Frankfurt follen angeflagen laffen haben“ und er- ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 339 bittet {ich von dort ein Exemplar der Druckßhrift. 52 Ulrich Graf zu Württemberg i(i ent- rüßet, 63 daß Mainz früher mit Worten und Werken Adolf angehangen habe, „jetjt Hilff, Byßand undZufchub“ derGegenpartei erweife. „MitWorten“ kann {ich nur darauf beziehen, daß in Mainz die Bullen und des Kaifers Brief früher für Adolf gedruckt worden feien, je^t aber auch Diethers Sache durch dieVerbreitung eines gedruckten Manifeßes unterßütjt werde. Die päpßlichen Nuntien erließen eine ausführliche Vertheidigungsfchrift gegen diefes Manifeß, 54 gedruckt iß diefe aber nicht worden, wie überhaupt die zahlreichen Streitßhriftender Folgezeit wieder nicht im Druck erßhienen find. Eine befondere Gelegenheit war es, die dies eine Mal eine Drucklegung ermöglichte. Auch fehr eilig war der Druck des Manifeftes vor (Ich gegangen, wie die Druckfehler, Wortauslaßungen u. a., dann die rafche Verfendung beweifen. Alle diefe, zumTheil recht verwickelten Fragen können hier nur angedeutet werden, ihre eingehende Behandlung wird an anderer Stelle erfolgen. Wer hatte das größte Intereffe daran, daß Diethers Vertheidigungsfchrift die weiteße Verbreitung fand, und zwar in der Form und in denfelben Typen, wie bei Beginn der Fehde die päpßlichen Ausfehreiben gegen Diether veröffentlicht worden waren? In erfter Linie doch gewiß der Staatsmann, der als Führer und Seele der Partei Diethers in dem ganzen Streit erfcheint, der mit allen Mitteln für feinen Herrn kämpfte, der leidenfchaftliche Politiker, der in Frankfurt die Kanzel benutjen wollte, 55 um für Diethers Sache zu wirken. Das ift der uns bereits bekannte Dr. Humery, der wider die päpßlichen Bullen proteftirt und Diethers Vertheidigungsfchrift vom Oktober 1461 verfaßt hat. Auch diefes wichtige Manifeft, das ein ganzes Programm enthält und von hoher ftaatsmännifcher Klugheit zeugt, kann nur von Humery abgefaßt worden fein. Diethers Sache ftand im Frühjahr 1462 günftiger, jet 3 t war es Zeit, den päpßlichen Angriffen mit einer Gegenfchrift zu begegnen. Fuft und Schöffer jedoch hielten (ich neutral und druckten für keine der beiden Parteien mehr, aber ein anderer Drucker war noch da, Johannes Gutenberg. Um es kurz zu fagen: ich nehme an, daß Humery einen Satj Typen, wie er für den Druck des Manifeftes ungefähr ausreichte, und zwar von derfelben Durandus-Type, mit der die Bullen gedruckt worden waren, von Fuft und Schöffer erworben und Gutenberg übergeben hat, der damit Diethers Manifeft druckte fowie deffen Brief an den Papft. Auf den erßen Blick mag diefe Anficht befremden, berückßchtigen wir aber die gefammte Sachlage, fo laßen ßch die uns überlieferte Nachricht, daß Gutenberg das Manifeft gedruckt habe, und der Revers Humerys über zurückempfangene „ettliche Buchftaben“ nur in diefer Weife ohne Zwang vereinigen. Gleichzeitig mit dem deutfehen Manifeft Diethers erfchien fein Brief an den Papft in lateinifcher Sprache im Druck. Molsdorf hat bereits nachgewiefen, 56 daßdiefe Botfchaft, die keinDatum trägt,nur kurze Zeit nach dem Manifeft abgefaßt fein könne; gedrucktworden fei ßeabererftfpäter, wahrfcheinlich im September 1462. Weßhalbße im Frühjahr in Beziehung aufdie damaligenVerhältniße verfaßt und im Herbft erft in diefer Form im Druck erßhienen fein foll, ift nicht verftändlich. Seinem ganzen Inhalt nach bildet der für die Geiftlichkeit beftimmte Brief an den Papß eine Ergänzung der deutfehen Rechtfertigungsfchrift, beide müffen gleichzeitig abgefaßt und zu derfelben Zeit auch gedruckt worden fein. Dem kaifer- lichen deutfehen Brief und den lateinifchen Bullen des Papftes follten Gegenfchriften 340 W. VELKE geboten werden. Welchen Zweck hätte es für Diether gehabt, diefe Botfchaft, in der er (ich über feine längft gegheheneAbfetjung beghwert, zu feiner Reefitfertigung im Herbg noch zu verbreiten und dazu befonders drucken zu laffen? Dag fie nach Frankfurt erg im Oktober 1462 gefchickt wurde, lag daran, dag dort die Erregung damals einen bedrohlichen Charakter angenommen hatte; die päpftlichen Legaten wurden erwartet, und Diether wollte auf die Geiglichkeit, die dem päpftlichen Gebote folgfam war, zu feinen Giinften einwirken. 57 Gedruckt worden ift der Brief ebenfo eilig und in derfelben Werk- ftätte wie das deutfehe Manifeft; beide haben auch dasfelbe Wafferzeichen des Papiers, einen Ochfenkopf, der auf den Fuft-Schöfferfchen Drucken der Streitgfiriften mit der Krone wechfelt; der Drucker der beiden Diethergfien Schriften hatte alfo nur diefe eine Sorte Papier mit dem übrigen Druckmaterial erhalten. Fug und Schöffer haben nach den aus ihrer Offizin hervorgegangenen Bullen, wie wir gefehen haben, von den zahlreichen Streitgfiriften keine mehr gedruckt; ihre Typen find es aber, mit denen das Manifeft und die Botfchaft Diethers hergeftellt find, und das erftere wird ausdrücklich als Gutenbergifcher Druck bezeichnet. Typen aus ihrem Vorrath müffen fie alfo auf alle Fälle abgegeben haben, und mit diefen hat Gutenberg dann gedruckt. Das konnten ge ohne Bedenken und unbefchadet ihrer neutralen Haltung, zumal die Sache Diethers damals günftiger ftand. Sie überliegen Humeryfo viel von ihrer Durandus -Type mit dem dazu gehörigen Druckgeräth, wie zur Herftellung eines umfangreicheren Einblattdruckes etwa nöthig ergfiien; dabei wurden aber ver- fchiedene Abkürzungszeichen und andere Kleinigkeiten in der Eile vergeben, die in den Bullen regelmägig verwendet worden find, in der lateinifchen Botfchaft Diethers aber nicht Vorkommen und auch nicht in dem Manifeft, foweit der deutfehe Text in diefer Beziehung geh mit dem lateinifchen Satje vergleichen lägt. Es fehlen u. a. die Zeichen für die paffiven Endungen auf ur (cenfeantur), ebenfo kommt z. B. die fong gewöhnliche Form für con - o - in beiden Dietherfchen Drucken nicht vor, obwohl dazu auch der deutfehe Text Gelegenheit geboten hätte. Diefe Unterfuchung kann hier nicht ausgeführt werden, auf alle Fälle ift die Verfchiedenheit des Satjes in den beiden Gruppen diefer Drucke trotj derfelben Type in Einzelheiten eine folche, dag ge durch die Annahme verfchiedener Seger derfelben Druckerei nicht erklärt werden kann; die Dietherfchen Schriften find anderswo gedruckt worden. « Hätten Fuft und Schöffer das Manifeft Diethers gedruckt oder wäre dies von Gutenberg in Mainz geghehen, fo würde auch der Name des Druckers in dem Verzeichnig aufgeführt fein, das über 300 Namen von Diethers Anhängern enthält. Im Juni 1462 wird in einem langen Schriftftück, „gegeben in Coblenz in domo Nicolai de Cufa,“ von den päpftlichen Legaten über die Anhänger Diethers der Bann verhängt. Eine groge Anzahl von Namen wird darin aufgeführt, darunter Conrad Humery, Ulrich Helmasperger, Johannes Numeifter und andere . 58 Gegen die Annahme, dag Gutenberg das Manifeft gedruckt habe, könnte nur geltend gemacht werden,dag er Anhänger Adolfs gewefen und von diefem zur Belohnung für ihm erwiefene Dienftean feinen Hof aufgenommen worden fei. Doch wir wiffen überGutenbergs politifcheStellung nichts, ebenfo wenig,weghalb Adolf fich feiner angenommen hat. Eine Belohnung für Verdienfte um feine Sache während der Bifchofsfehde würde Adolf nicht erg im Jahre 1465 ertheilt haben, und Vergüngigungen ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 341 hat diefer, als wieder Ruhe im Bisthum eingekehrt war, auch Gegnern, fo auch dem Hauptverfechter der Sache Diethers, Humery, erwiefen. Das Manifeft trägt den Charakter einer ßaatsrechtlichen Deduktion und iß, wie auch der Brief an den Papß, eine Vertheidigungsfchrift ohne perfönliche Angriffe des Gegners, wie fie vielfach von der anderen Partei beliebt wurden. Die Gegenfchrift Adolfs oder vielmehr der päpftlichen Nuntien, die nicht datirt, aber in den Mai oder Juni desjahres 1462 zu fetjen ift, hat Gutenberg nicht gedruckt; aus technifchen und allgemeinen Gründen iß der Druck derfelben der Fuß-Schöffer[chen Offizin zuzufchreiben. Ich glaube den Nachweis führen zu können, dag Gutenberg bereits im Jahre 1461, als das Rottweiler Hofgericht mit der Klage des Straßburger Thomasßiftes gegen ihn nichts ausrichten konnte, nach Eltville übergefiedelt ift. Alles, was wir von ihm thatfäch- lich wiffen, führt dorthin, wenn er auch die Beziehungen zu dem nahen Mainz nicht ganz aufgegeben haben wird. In Eltville, das noch nicht der fefte Wohnßtjdes damals außerdem in der Ferne weilenden Erzbifchofs Adolf war, muß auch das Manifeft und mit ihm gleichzeitig die Botfchaft an den Papft gedruckt worden fein. Die Typen, welche Humery nach dem Tode Gutenbergs zurückerhält, müffen gleichfalls in Eltville, wo Gutenberg geftorben war, aufbewahrt ge- wefen fein ; die Urkunde enthält keine Ortsangabe, mag aber in Mainz ausgeftellt worden fein, woHumery wohnte. Wäre dasDruckmaterial in Mainz gewefen, fo hätte es wohl kurzer Hand feinem Eigenthümer Humery zurückgegeben werden können. Doch auf alle diefe Einzelfragen kommt es hier zunächft nicht weiter an; in diefem Zufammenhang haben wir nur zu prüfen, ob der Inhalt des Humeryfchen Reverfes zu der Annahme ftimmt, daß es (Ich darin um die Gutenberg für einen beftimmten Zweck, für den Druck des Manifeftes, übergebenen und nun nach deffen Tode zurückerhaltenen Typen handelt. Humery erhält „ettliche“ Buchftaben etc. zurück, alfo eine nicht große Anzahl, wie fie für den Druck desManifeßes ausgereicht hatte; er hat fie Gutenberg übergeben in natura, fie find fein Eigenthum gewefen und geblieben, jetjt empfängt er das Material, das er ihm 6 Jahre vorher gegeben hat, zurück. Humery foll die Lettern und den Apparat in Zukunft nur „binnen der Stadt Mainz und nirgends anderswo“ gebrauchen, er felbft iß aber doch kein Drucker und hat die Typen weder felbft benutjt noch wird er fie felbft gebrauchen. Diefe Beftimmung hat eigentlich dann nur einen rechten Sinn, wenn wir darin die Beziehung auf die Verwendung der Typen in der Art und für den Zweck, wie ich es annehme, fehen, ebenfo das ausdrücklich hinzugefügte „und nirgends anderswo,“ d. h. nur in der Stadt Mainz felbft, aber auch nicht auf mainzifchem Gebiete, wie in Eltville. Wenn Humery ße verkaufen will, fo foll er fie dem eingefeffenen Bürger von Mainz zuerß überlaffen, d. h. wenn Schöffer, von dem fie erworben find, fie zurückkaufen will, fo foll er die Vorhand haben. Jetjt verftehen wir auch, weßhalb Humery fein Eigenthum nicht früher zurückgefordert oder zu Geld gemacht hat, fondern erftnach Jahren, gelegentlich des Todes von Gutenberg, die, wie es nach dem Revers erßheint, ganz vergeffenen Typen zurück erhält; feine gepriefene Gutmüthigkeit brauchte er nicht einem Schuldner gegenüber zu zeigen, dem er ein großes Kapital für die Herftellung des Catholicon vorgeßhoffen hatte, ße hatte ihren Grund in dem geringen Werthe des Gutenberg bei befonderer Gelegenheit einmal übergebenen kleinen Druckmateriales, das dann bei diefem liegen geblieben und für Humery ohne weiteren Werth gewefen war. 342 W. VELKE II. ZUR AUSWANDERUNG DER DRUCKER AUS MAINZ. In der Nacht vom 28. Oktober 1462 wurde Mainz von AdolF von Naffau erobert, die Stadt verlor ihre wichtigen Freiheitsprivilegien. Ein Theil der vermögenden Bürgerklaffe hatte fchon vorher bei Aufrichtung des Handwerkerregimentes die Stadt verlaßen, der Wohlftand hatte fchwere Einbuße erlitten, jet}t wurden auch noch viele Bürger mit ihrem Anhang aus der Stadt vertrieben. Handel und Gewerbe lagen darnieder; auch für die Jünger der neuen Kunft fehlte es an Befchäftigung, fie wanderten aus und verbreiteten den Ruhm der deutfchen Erfindung in fremde Lande. Fußs Druckhaus war, wie noch vielfach angenommen wird, bei der Eroberung der Stadt allerdings nicht in Flammen aufgegangen, wenn man das Haus zum Humbrecht mit Recht als folches anßeht, auch waren die Drucker in ihrer Stellung wohl kaum politifch hervorgetreten, fo daß fie nun vertrieben worden wären. Die Zahl der damals in Mainz befchäftigten Drucker dürfen wir uns nicht fo groß vorftellen, wie esmeiftens gefchieht; fie find auch nicht „ausgeftrömt nach allen Richtungen,“ fondern nach und nach fortgezogen, und feiten wird einer von ihnen eine beßimmte Stadt als Ziel feiner neuen Thätigkeit von vornherein auserfehen haben. Sie hatten durchweg nicht die Mittel, um eine eigene Druckerei in einer anderen Stadt auf ihre Koßen einzurichten, fie verfuchten ihr Glück an verfchiedenen Orten, bis ße durch die Gewinnung eines vermögenden Geßhäfsgenoffen oder durch die Unter- ßütjung von Körperfchaften (Univerfitäten, Klöfter u. a.) einen feften Sit} für die Errichtung einer Druckerei fanden. Manche von den Druckern, die fleh auswärts als Mainzer bezeichnen, find auch erß fpäter nach Mainz gekommen und nur vorübergehend an der Erfindungsßätte der neuen Kunft thätig gewefen, um im Ausland ihrem Namen „de Moguntia“ oder eine ähnliche Bezeichnung beifügen zu können. Nach dem Jahr 1462 find von fpäter auswärts thätigen Druckern in Mainz nachweisbar, ohne daß ich hier näher auf die noch nicht im Einzelnen hinreichend geklärten Verhältniffe eingehen kann: Johann Numeifter, Heinrich Keffer, Johann von Köln, Peter de Spira (Peter Drach?), Johann von Steyn?, Remboldt, Johann Renner, Hans von Koblenz, Hans Reinhard, Clas Wolff. Für die zweifellos in Mainz ausgebildeten und fchon früher ausgewanderten Drucker Albrecht Pfifter und Johann Mentel hat fich neues urkundliches Material bisher hier nicht gefunden, auch nicht für Ulrich Zell, dagegen kann ich jetst durch neu aufgefundene Urkunden der Mainzer Stadtbibliothek — andere, weniger wichtige Funde übergehe ich hier — nachweifen, daß die erßen deutfchen Drucker in Italien, Johann von Speyer in Venedig und Konrad Sweynheim in Rom, ihre Kunß thatfächlich in Mainz gelernt haben. Vermuthet worden ift das [chon immer, der urkundliche Beleg, den ich an diefer Stelle nur mehr als Fundnotiz anführen kann, hatte bis jetjt aber gefehlt. Fürjohann von Speyer verweife ich der Kürze halber auf die AllgemeineDeutfche Biographie, XIV S. 472 ff. Mit feinem Bruder Wendelin hatte er 1469 in Venedig die erße Druckerei errichtet; er ift [chon im folgenden Jahr geßorben, hat aber in der kurzen Zeit eine reiche Thätigkeit entfaltet und verßhiedene Verbefferungen im Buchdruck eingeführt. Er war mit Frau und Kindern nach Venedig gekommen, wie es fcheint im vorgerückten Alter. Sein Bruder Wendelin ift in Mainz nicht nachweisbar, wahr- fcheinlich iftjohann nach der Kataßrophe von 1462 aus Mainz nach Speier, feiner Heimaths- ßadt, zurückgekehrt und hat von dort feinen Bruder nach Venedig mitgenommen. In ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 343 Speier felbß hat er die Kunß nicht in der Zwifchenzeit ausgeübt. Offenbar war er wohlhabend genug, um für feine Niederlaffung die Stadt Venedig als beßimmtes Ziel wählen zu können. In Mainz iß er Goldfehmied, als folcher kommt er als Zeuge vor in einer Urkunde vom 14. November 1460 bezw. 26. Januar 1461, worin es heißt: da by was Clas Gotj vnd Hans von fpyre die goltfmyde. Der hier und noch in einer anderen Urkunde von 1461 gleichfalls als Zeuge genannte Clas Got? (Gotje) dergoltfmedtiß derfpäter 1474—78 in Köln als Drucker thätige Nicola u s G ö tj von Schlettßadt (vgl. O. Zaretjky in P. Heitj, Die Kölner Büchermarken, 1898, S. XVI f). Er (ludierte in Köln 1470 Jurisprudenz, errichtete dann eine Druckerei dafelbß, befaß aber nicht die Mittel für größere Verlagsunternehmen. Herr Direktorialajfißent Dr. L. Kaemmerer in Berlin hat mich gütigß darauf aufmerkfam gemacht, daß in der Dombibliothek zu Colberg in einem dem Götjifchen Druck von Rolevincks Fasciculus temporum (Köln 1478) angebundenen Inkunabelfragment das handßhriftliche, etwa aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts herrührende Kolophon fich findet: impreffum Moguntiae 1478 per Nicolaum Goetj de Selzftadt, und meint, daß fich darin eine alte Tradition von einem Aufenthalt Götjens in Mainz möglicherweife erhalten habe. Diefe Vermuthung wird jetjt durch den Nachweis, daß Götj wirklich in Mainz gelebt hat, betätigt. Johann von Speyer und Nicolaus Götj werden als Goldjchmiede genannt, ein neuer Beweis dafür, daß von der Befchäftigung mit Metallarbeiten, nicht von der Holzfchneidekunß, die Druck - kunft überhaupt ausgegangen iß. Als erße Buchdrucker hatten Arnold Pannartj und fein Genoffe Conrad Sweyn'- h e i m, aus Schwanheim bei Frankfurt a. M., die Kunft Gutenbergs über die Alpen gebracht und 1464,berufen von demKardinalJohannTurrecremata,in dem einfamen Kloßer Subiaco eine Buchdruckerei eingerichtet, die ße 1467 nach Rom verlegten. (Näheres darüber bringt die nachfolgende Abhandlung von Marzi). Trot} ihres außerordentlichen Fleißes hatten ße keinen geßhäftlichen Erfolg; ihr Freund und Gönner Johann Andreas Buffi, Bifchof von Aleria, wandte fich deshalb für ße am 20. März 1472 an den Papß Sixtus IV. mit der Bitte, den deutfehen Druckern in ihrer bedrängten Lage zu helfen. Allgemein war bis vor Kurzem die Meinung verbreitet, daß der Brief Bufßs ihnen nicht aus der Noth geholfen habe und eine Antwort von Seiten des Papßes überhaupt nicht darauf erfolgt fei; felbft auf einen Gegenfat} der Kirche gegen die neue Kunß hat man daraus fchließen wollen. Aus dem im Jahre 1893 dem vatikanifchen Archiv einverleibten Supplikenregißern hat dann Jof. Schlecht in der Feftfchriftzum 1100jährigen Jubiläum des deutfehen Campo Santo in Rom, 1897 (S. 207—211: Sixtus IV. und die deutfehen Drucker in Rom) nachgewiefen, daß die von den beiden Druckern auch noch felbß eingereichte Bittfchrift, in der ße um Verleihung einer kirchlichen Pfründe nachfuchen, in Form einer Exfpectanz bewilligt worden iß. Ob ße einen Erfolg mit diefer Anweifung gehabt hatten, war aber bisher zweifelhaft geblieben. Für Sweynheim kann ich jetjt den Nachweis führen, daß die päpftliche Gnadenerweifung nicht nutjlos gewefen iß: er hat eine Präbende im St.Victor- ßift bei Mainz, von deffen weltlicher Bruderfchaft Gutenberg Mitglied gewefen war, erhalten. S. 191 der Chronik diefes Stiftes (Handfchrift der Mainzer Stadtbibliothek, Man. hiß. 36) findet fich als Inhaber der Praebenda decima St. Mauritii Martyris eingetragen: Conradus Schweynheim 1474 29. Jan. admiffus, 1477 obiit. Wir erfahren nunmehr auch, was bisher zweifelhaft war, daß er 1477 geßorben iß, können aber 344 W. VELKE daraus, daß der Todestag, wie fonft in der Hand[chrift durchweg, nicht angegeben wird, fchließen, daß Sweynheim zum Genuß der Präbende nicht nach Mainz felbft zurückgekehrt, fondern in Rom, wo er als Drucker aber nicht mehr thätig war, geblieben iß. Jedenfalls muß er enge Beziehungen zu Mainz gehabt und kann feine Kunß nur hier erlernt haben. Wilhelm velke. Anmerklinaen ^ erner Rolevinck im Fasciculus temporum zum Jahre 1457. — Vgl. Wetter, o Krit. Gefchichte der Erfindung der Buchdruckerkunß, S. 464. 2. Dziatjko, Beiträge zur Gutenbergfrage (Sammlung bibliothekswiffenfchaftlicher Arbeiten II), S.44 ff; vgl. A. Wyß, Centralblatt für Bibliothekswesen, VII S. 412. 3. Hegel, Die Chroniken der deutfchen Städte, XVIII (Mainz II) S. 45. 4. Vgl. u. a. Dziaßko a. a. O. S. 42 Anm. 1. Die Schrift iß in Facfimiledruck von Delisle herausgegeben worden (1889). 5. Die Titel der in Betracht kommenden Werke find bei Schorbach genau angegeben. Ich nenne hier nur: v. d. Linde, Gefch. der Erfindung der Buchdruckerkunß, III S. 898 ff; Dziaßko, Was wiffen wir von dem Leben und der Perfon Joh. Gutenbergs? (Sammlung bibliothekswiff. Arbeiten, VIII S. 34—51), S. 50- Roth, Die Druckerei zu Eltville, S. 10, meint, Gutenberg habe Bechtermünze die Gußformen Zum Anfertigen neuer Catholicon-Typen übergeben. 6. Buchdruckerkunß, S. 898. 7. Ebendort S. 919. 8. Hain führt 19 Auflagen diefes Werkes vor 1500 auf. 9. Von Gießformen und einer Preffe iß nicht die Rede, ße könnten allerdings in dem allgemeinen „Ge- züge und anders zu dem Druckwerk Gehörende“ einbegriffen fein. 10. J. K. Dahl, Die Buchdruckerkunß, S. 24; dagegen Wetter, S. 420. Schaab, Buchdruckerkunß, I S. 475, meint, die Unvollkommenheit des Gutenbergifchen Materiales gegenüber dem reichen Apparat Fuß- Schöffers folle mit „ettliche“ bezeichnet werden. 11. v. d. Linde, Buchdruckerkunß, S. 919; Roth, Druckerei zu Eltville, S. 11. 12. Buchdruckerkunß, I S. 325 Anm. — Roth, S. 11 Anm. 2. 13. Der Eintrag in dem auf der hießgen Stadtbibliothek aufbewahrten Seelbuch lautet (Bl. 17 v.): Conradus Humeri doctor et civis mogunt. (ohneJahr). Das Verzeichniß iß 1481 angelegt worden, und von da ab ßnd die Einträge genau chronologifch. Die Namen der vorher Verßorbenen find ohne beßimmte Ordnung verzeichnet (manche Perfonen werden mehrfach aufgeführt), nur feiten iß das Todesjahr beigefügt. Nach Humery folgen Verßorbene aus den Jahren 1478, 1479, 1464, 1466, 1462. 14. Gutenberg, S. 144. 15. Linde, Buchdruckerkunß, S. 898 Anm., erwähnt die Urkunden beiläufig. Die Abfchrift derfelben verdanke ich der Güte des Königl. Kreisarchivars zuWürzburg,Herrn S.Göbl,deffen außerordentliches Entgegenkommen überhaupt mit wärmßem Dank auch hier hervorzuheben mir ein Bedürfniß iß. 16. propriis impenßs . . impreffit heißt es fpäter, als die urfprüngliche Gepflogenheit nicht mehr durchgeführt wurde, im Hortus fanitatis von Joh. Medenbach 1491. 17. Buchdruckerkunß, I S. 336 Anm. 2. 18. v. d. Linde, Buchdruckerkunß, S. 883, 891; Derfelbe, Das Breviarium Moguntinum, S. 76 ff. 19. Vgl. Dziatjko, Beiträge zur Gutenbergfrage, S. 37 Anm. 1. 20. Ebendort S. 39 Anm. 1. 21. Dziaßko, Beiträge zur Gutenbergfrage, S. 38/39. Wyß, Centralbl. f. Bibliotheksw., VII S. 411 will „cum suis capitalibus“ auf die eingedruckten, nicht mehr eingemalten Kapitalien beziehen, „mit den dazu gehörigen Kapitalbuchßaben.“ Die Worte find aber wohl mit Dziaßko fo zu deuten, daß Schöffer ausdrücklich die Kapitalbuchßaben als feine Erfindung und Zuthat bezeichnen will. 22. Heffels, Gutenberg, S. 145 ff; Wyß, Centralblatt f. Bibliotheksw., VII S. 424; Roth, Die Druckerei zu Eltville, S. 12. Nicht nur unverkennbar nachgeahmt ßnd die Typen dem Ablaßbriefe, fondern eine genaue Vergleichung ergiebt, namentlich bei einer Anzahl von Kapitalbuchßaben, daß es diefelben Lettern ßnd. Die mit den Typen des Vocabularius von 1472 gedruckte kleine Schrift De articulis fidei ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 345 von Thomas de Aquino habe ich in dem mit dankenswerter Bereitwilligkeit hierher gefandten Exemplar der Königl. Hof- und Staatsbibliothek zu München benußen können. 23. Wyß, Centralbl. f. Bibliotheksw., IV S. 412/13. 24. Vgl. u. a. Heffels, Gutenberg, S. 145; v. d. Linde, Buchdruckerkunß, S. 914 ff. 25. Wetter, Buchdruckerkunß, S. 476. 26. De l’origine de l’imprimerie, II S. 4ff. 27. Gutenberg, S. 147. — Auf die Phantaßen Faulmanns, Die Erfindung der Budidruckerkunft, S. 63, 88, 151, über einen Jakob von Sörgenloch (Jakob Gutenberg), der das Catholicon gedruckt und feine Druckerei den Bechtermünze überlaffen haben foll, braucht hier nicht eingegangen zu werden (vgl.Wyß, Centralblatt f. Bibliotheksw., VIII S. 553). 28. unum vel plura quotquot iuxta rei exigentiam neceffaria fuerint inftrumentum vel inftrumenta confici aut fcribi beftimmt die Appellatio ftudii Heydelbergenfls 1461 in der Bifchofsfehde (Handfchrift der Mainzer Stadtbibliothek II Nr.219, S. 48). Das Schriftftück foll alfo im Druck (confici) oder handfchriftlich (fcribi) verbreitet werden. Der Ausdruck conficere, wo es (Ich nur um gedruckte Schriften handeln kann, kommt öfters in der Handfchrift vor. 29. Vgl. Schaab, I S. 388 ff; Wetter, S. 474ff; v. d. Linde, Buchdruckerkunß, S. 902. 30. Die Nachricht findet ßch bei Serarius (Joannis Rer. Mog. scriptores, I S. 119/20). Bernard, De l’origine de l’imprimerie, II S. 16 und v. d. Linde, Buchdruckerkunß, S. 113, fchenken ihr keinen Glauben. Auf eine finanzielle Betheiligung an Gutenbergs Unternehmungen im Allgemeinen fchließt aus der Nachricht mit Recht Steiff in der Allgem. Deutfchen Biographie, XXI S. 548/49. 31. z. B. im Güterverzeichniß des Petersftiftes in Mainz (Stadtbibliothek, Urk. St. 236), S. 89. 32. v. d. Linde, Budidruckerkunft, S. 917. 33. Das Exemplar des Tractatus de celebratione miffarum (v. d. Linde, Budidruckerkunft, S. 70ff; Heffels, Gutenberg, S. 107) mit der handfdiriftlichen Notiz, die Numeifter als Gehülfen Gutenbergs bezeichnet, hat fich allerdings noch nicht wiedergefunden; Fifdiers Angabe verdient aber Glauben. Es kommen in diefer Zeit in Mainz zwei Cleriker mit Namen Johannes Numeifter urkundlich vor. A. Claudin, Origines de l’imprimerie ä Albi en Languedoc (1480—1484). Les pörögrinations de J. Neumeifter . . ., Paris 1880, theilt feinem Numeifter Drucke zu, mit denen diefer nichts zu thun haben kann. Ein Johann N. iß immer in Mainz geblieben und hat fpäter (1479) hier den Turrecremata gedruckt. An anderer Stelle wird auch auf diefe Frage zurückzukommen fein. 34. Roth, Die Druckerei zu Eltville, S. 10; er läßt überhaupt fogleidi nach Beendigung des Catholicon die Druckereieinrichtung, vielleicht auch nur die Gußformen zum Anfertigen neuer Catholicontypen, von Gutenberg mit Einwilligung Humerys an Heinrich Bechtermünze nach Eltville übergehen. 35. Dziatjko, Gutenberg, S. 50. 36. Faulmann, Die Erfindung der Buchdruckerkunß, S. 154. 37. Rheingauifche Alterthümer, S. 136. 38. Buchdruckerkunß, S. 74. 39. In der Mainzer Stadtbibliothek. Die Urkunde beginnt: Ich wygandus fpiß von orthenberg bekennen mich offenlichen In diffem briff, das Ich czu Erbe beßanden han eyn huß gelegen uff dem acker genant zu der fleyßen zufchen dem huß zum hantfaß vnd dem huße zum roß vor mich und annen von brußel (Bruchfal) vnd vnfer beider kinde . . . 40. Lettres d’un bibliographe, V S. 220 ff. 41. Haarlem the birth-place of printing, not Menß, S. 62ff. 42. Buchdruckerkunß, S. 902. 42a. Heffels, Haarlem not Menß, S. 62. 43. Falk, Centralblatt f. Bibliotheksw., V S. 306 ff. — Iß Humery überhaupt Geißlicher gewefen? Daß er in Frankfurt hat predigen wollen, iß, wie wir fpäter fehen werden, wohl anders aufzufaffen. 44. Dziatjko, Gutenberg, S. 50. — K. Menzel, Diether von Ifenburg (1868), S. 173 Anm. 19; Wetter, Buchdruckerkunß, S. 521; Schaab, Buchdruckerkunß, I S. 417 ff; L. Bechßein im Serapeum, I S. 305 ff und Deutfehes Mufeum, I S. 109ff, II S. 141 ff; H. Klemm, Befchreib. Catalog feines bibliographifchen Mufeums, S. 19, und fonß. 45. Meisner und Luther, Die Anfänge der Buchdruckerkunß, in der Zeitfchrift für Bücherfreunde, 1899/1900, Heft 11/12, S. 448. 44 346 W. VELKE. ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST. 46. Gutenberg, S. 62. 47. Quartalblätter des hißor. Vereins für das Großh. Heffen, 1879 S. 23. 48. Buchdruckerkunß, S. 905/6. 49. Die meiften der im Druck erfchienenen Schriften (Ind abgedruckt bei Weigel und Zeßermann, Die Anfänge der Druckerkunß, II S. 417 ff; dasManifeß Diethers und deffen von Molsdorf im Centralblatt für Bibliotheksw., IX (1892) S. 504 ff veröffentlichte Botfchaft an den Papß fehlen dort. Für ihr großes Ent. gegenkommen, das mir eine Vergleichung der dort vorhandenen Originale hier ermöglichte, fpreche ich den Direktionen des Großh. Haus- undStaatsarchiveszu Darmßadt, der Stadtbibliothek zu Frankfurt a.M. und des Königl. Staatsarchives zu Marburg den wärmßen Dank aus. 50. Buchdruckerkunß, S. 907. 51. Ed. Fuchs, S. 859. 52. Handfchrift des Stadtarchives zu Frankfurt a. M. bezeichnet als: Reichsangelegenheiten Betreffendes, I Akten, 71. und 72. Fascikel Nr. 5293 “•*>■ — Aktenftück I Nr. 98. (Für die freundliche Ueberlaffung des wichtigen Handfchriftenbandes danke ich Herrn Stadtarchivar Dr. Jung auch hier verbindlich^.) 53. Ebenda, I Nr. 87. 54. Janßen, Frankfurts Reichscorrefpondenz, II 1 Nr. 326. 55. Schellhaß, Die Stadt Frankfurt a. M. während der Mainzer Bisthumsfehde 1461—1463 im Archiv für Frankfurts Gefchichte und Kunß, 3. Folge Bd. 1 S. 202—23 (S. 212). 56. Centralblatt f. Bibliotheksw., IX S. 507. 57. Schellhaß, a. a. O. S. 213 ff. 58. Die Handfchrift der Mainzer Stadtbibliothek II, 219 enthält gleichzeitige Abfchriften zahlreicher Akten- [fücke, vorwiegend aus den Jahren der Stiftsfehde. Ihr wefentlicher Inhalt fowie das Verzeichniß der Namen (S.75—82), das auch fürdieGefchichtederDruckkunß, wenn auch keine unmittelbare Ausbeute, fo doch manchen Anknüpfungspunkt bietet, wird an anderer Stelle, wie bereits erwähnt, bearbeitet werden. Einiges, namentlich zwei hißorifche Volkslieder, hat B. Schädel in der Zeitfchrift des Vereins zur Er- forfchung der rhein. Gefch. und Alterthümer in Mainz, III S. 465 ff daraus veröffentlicht. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV e SIÈCLE ETUDE SUR SA PROPAGATION DANS LES DIFFÉRENTES VILLES ET SUR L’INFLUENCE EXERCÉE PAR LES TYPOGRAPHES D’ORIGINE ALLEMANDE. § I er L’IMPRIMERIE EN FRANCE AVANT 1470. CONDITIONS DANS LESQUELLES ELLE S’EST ENSUITE PROPAGÉE. A découverte de l’imprimerie 1 , on l’a dit bien souvent, ne fut pas un fait spontané que rien n’annonçait ou ne faisait prévoir. Les graveurs sur bois, les xylographes, les cartiers, les „chirotypographes“ 2 , etc., usant tous de procédés analogues, étaient de véritables précurseurs. Il serait facile de démontrer qu’en France l’impression au frotton sur des planches de bois était connue et pratiquée de très bonne heure: les cartiers et xylographes de Paris, Lyon, Limoges, Toulouse, pour ne citer que ceux-là, exerçaient une industrie qui n’était plus un secret. Les choses auraient pu en rester là longtemps sans le génie de Gutenberg, qui créa vraiment l’art typographique. D’autres diront par quelles vicissitudes a passé son invention, quels ont été ses travaux: je ne veux que rappeller ici son séjour à Strasbourg. On sait qu’en 1436 il entreprenait déjà des recherches, qui devaient le conduire à la découverte du nouvel art: il avait fait exécuter certains travaux à l’orfèvre Hans Dünne, sans doute la gravure des poinçons, mais, faute de ressources, il avait dû s’associer avec Jean Riffe, puis avec André Dritzehen & André Heilmann (1438). Ses opérations, qui s’accomplissaient dans le plus grand secret, furent interrompues par la mort d’André Dritzehen etpar l’action que les héritiers, Georges et Claus Dritzehen, intentèrent contre lui (1439). Ce procès, malgré son issue favorable, n’en eut pas moins un effet désastreux, en empêchant la poursuite et la réalisation immédiate des projets de Gutenberg. Si je rappelle ces faits, c’est qu’ils me paraissent avoir un rapport direct avec ceux qui se passèrent quelques années plus tard en Avignon 3 . Le procès de 1439 avait fait du bruit, ne serait-ce qu’à Strasbourg; des indiscrétions avaient été commises, peut-être les ouvriers de Gutenberg avaient-ils été eux-mêmes infidèles. Toujours est-il que plusieurs personnes au moins durent avoir quelque intelligence de ce qui se préparait. Procope Waldfoghel 4 , l’orfèvre de Prague, qui se trouva en Avignon de 1444 à 1446 5 , fut très probablement de celles-là. A l’imitation de Gutenberg, il forma une association avec le serrurier-horloger Girard Ferrose, le juif Davin de Caderousse, Georges de La Jardine et les étudiants Manaud Vitalis et Arnaud de Coselhac. Chacun d’eux, toujours comme les compagnons de Gutenberg, lui donna une certaine somme pour apprendre son art çt participa à la constitution d’un fonds social pour la fabrication du matériel. A Avignon, comme à Strasbourg, on fit promettre aux initiés de garder scrupuleusement le secret et s’engager à ne pas s’en aller sans laisser à la société toutes les pièces qui seraient en leur possession: en cas de départ, ils n’auraient droit qu’à la restitution de leur apport en argent. Cependant si, à Strasbourg, Gutenberg réussit à rencontrer de riches commanditaires, il n’en fut pas de même de Waldfoghel, qui n’eut affaire qu’avec des gens peu fortunés et n’arriva pas à recueillir des fonds suffisants pour se lancer dans une grande li/r.'&o ri» 348 L.-H. LABANDE entreprise. Il fabriqua cependant des caractères ou poinçons de fer et d’acier, des formes de fer et d’étain, une vis pour la presse, enfin tout un matériel, avec lequel il convainquit ses associés que son art d’écrire artificiellement 6 «était vrai et très vrai, possible et utile à celui qui voulait s’y adonner". Par conséquent, il est à présumer qu’il imprima au moins des spécimens 7 . Un auteur récent 8 a prétendu qu’il avait inventé une espèce de machine à écrire. Cette hypothèse ne supporte pas un examen sérieux; l’on ne s’expliquerait, en effet, d’abord la présence des formes et des instruments de bois dont il est question dans les documents, puis la disparition complète et subite de cette invention. Il y eut certainement à Avignon, de 1444 à 1446, la chose n’est pas douteuse, des essais d’impression typographique au vrai sens du mot. Mais pourquoi Waldfoghel ne les a-t-il pas continués? La réponse est simple: l’argent lui manqua. Il fut constamment pourchassé par ses créanciers; ses compagnons n’étant pas riches se lassèrent vite d’un art, sans doute encore loin de la perfection, qui ne leur rapportait aucun bénéfice, et réclamèrent leurs fonds. De telle façon que Waldfoghel, endetté et abandonné, dut partir d’Avignon sans avoir atteint son but. Mais y serait-il parvenu, qu’on ne pourrait pas encore dire, sans autres preuves, qu’il fut l’inventeur de l’imprimerie 9 , car le procès de 1439 dut lui fournir plus d’une information utile. Quoi qu’il en soit, Gutenberg, de retour à Mayence, réussit enfin, grâce à Fust, à monter un véritable atelier où il imprima son premier volume. Son invention, signalée à la fin de divers produits typographiques depuis le fameux Psautier de 1457, fut assez promptement connue en France; et il est à remarquer que personne ne songea à lui disputer l’honneur qui lui revenait. Je n’en veux pour preuve que le témoignage des contemporains à même de savoir la vérité 10 . Parmi eux, il n’en fut certes pas de plus qualifiés que les prototypographes parisiens: Guillaume Fichetrapporta, dans une lettre à Robert Gaguin devenue célèbre (1 er janvier 1471)", que d’après eux Jean Gutenberg avait, le premier de tous, trouvé l’art d’imprimer avec des lettres de métal. N’est-ce pas encore eux qui annonçaient, à la fin de leur première édition, qu’ils apportaient à la ville de Paris cet art presque divin d’écrire inventé par l’Allemagne 12 ? Ainsi donc, qu’il y ait eu des recherches faites en France avant ou en même temps que celles de Gutenberg, aucune n’aboutit; on les oublia et l’on ne connut que l’illustre Mayençais. S’il faut en croire les bibliographes 13 , le roi Charles VII, apprenant la nouvelle de son invention, aurait demandé, le 4 octobre 1458, à ses généraux des monnaies de lui désigner une personne experte, pour aller s’informer des procédés de Gutenberg et en surprendre le secret. Nicolasjenson, indiqué par eux, aurait entrepris le voyage. Je ne sais jusqu’à quel point il faut ajouter foi à ce récit; il a le grand tort de n’être appuyé que sur une note, dont la plus ancienne rédaction connue est du milieu du XVI e siècle, et qui n’est confirmée par aucun document contemporain. Jusqu’à plus ample informé, j’estime même qu’on doit tenir pour non prouvé un fait, qui a une base aussi fragile. Ce n’est pas à dire que la mission n’ait pas pu être donnée; maison ne voit pas pourquoi il ne serait pas resté d’autres traces de ce voyage 14 , pourquoi on n’en ressentit en France aucun effet, pourquoi enfin Jenson n’aurait pas plus tard imprimé dans sa patrie au lieu de se rendre en Italie 15 . Il y a là trop de points obscurs, pour que l’on croie sans hésitation à la réalité de ce fait. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 349 Avant 1470, on ne peut pas prouver qu’en France on connut l’imprimerie autrement queparlesagentsdestypographesrhénans. D’ailleurs,ceux-cimontrèrenttantd’empresse- ment à faire passer leurs éditions sur les marchés étrangers, qu’on a voulu y voir la cause delà tardive création des ateliers français. Ainsi Fust et Schôffer apportaient à Paris,aussitôt après leur publication, les ouvrages qu’ils imprimaient 16 ; puis, il eurent dans la même ville et à Angers un dépôt de livres tenu par Hermann de Stadtborn 17 . Un commerce semblable se faisait certainement en beaucoup d’autres endroits, sans que nous puissions le saisir aussi bien sur le vif; cependant, des documents positifs enseignent que, de 1470 à 1475, il avait une réelle activité à Lyon, Besançon, Toulouse, Tours, etc. D’ailleurs, on ne sait que peu de chose non seulement sur ces importations, mais encore sur les pérégrinations et les travaux des premiers imprimeurs venus d’Allemagne en France. Ici, bien souvent, on reste dans les hypothèses. Plusieurs auteurs estiment que notre pays fut visité de très bonne heure par des typographes, qui voyageaient avec une petite provision de caractères, se dissimulaient dans les villes les plus peuplées pour y fabriquer des plaquettes, livrets de piété, Donats, calendriers, et prenaient la fuite aussitôt qu’ils étaient signalés aux écrivains de profession. Tout cela n’est pas impossible ; mais, comme rien n’est prouvé, il faut rester à cet égard dans une prudente réserve. On constata, il est vrai, mais seulement après 1470 et surtout après 1475, un grand mouvement d’imprimeurs qui émigraient des bords du Rhin, depuis Cologne et Mayence jusqu’à Bâle, et se répandaient un peu partout en France, principalement dans la région lyonnaise et le Languedoc. Ils imitaient la plupart des artisans et même des artistes de leur époque, Français et Allemands, qui se déplaçaient avec une étonnante facilité. Ces voyages durèrent longtemps: de tous les typographes, dont on relève les noms en France au XV e siècle, ils ne sont qu’une infime minorité ceux qui ont exercé dans leur pays natal. Et si l’on pousse plus loin les recherches, on observe que les villes, surtout depuis Lyon jusqu’à Marseille, Toulouse et Bordeaux, étaient très cosmopolites: industriels, commerçants, artistes y arrivaient de partout. Les provinces du nord et de l’ouest restaient sans doute plus fermées; néanmoins l’élément étranger s’infiltrait assez facilement dans les grands centres comme Paris 18 , Rouen, Poitiers, Angers. Cela explique jusqu’à un certain point comment l’imprimerie s’est propagée en France. Pourtant, les typographes dont l’industrie tendait à ruiner plusieurs corporations très florissantes, telles que celles des écrivains et des enlumineurs, rencontrèrent bien des difficultés. Les ressources pécuniaires leur manquaient à presque tous, et quand il leur fallait faire face à tous les frais d’installation d’une imprimerie même rudimentaire, ou bien ils restaient en détresse, ou bien ils étaient obligés de se faire aider, au moins dans leurs débuts. Si, dans le XV e siècle, une quarantaine de villes françaises possédèrent des ateliers typographiques, elles les durent en grande partie à ceux qui protégèrent ou commanditèrent les premiers imprimeurs: à Paris, ce furent des docteurs de Sorbonne; ce furent des marchands à Lyon, Rennes, Mâcon et plus tard Avignon ; des évêques et des chanoines à Poitiers, Troyes, Chartres, Salins, Grenoble, Narbonne, Embrun, Uzès, Limoges; des abbés et congrégations religieuses à Lantenac, Dijon, Cluny; des seigneurs à Bréhant- Loudéac. Ailleurs, ce fut le voisinage de cours opulentes et amies des arts (Angers, Tours, Chambéry, Angoulême, Nantes), ou bien un milieu parlementaire (Dole, Grenoble), qui assurait aux typographes un travail rémunérateur. Les classes élevées de la société 350 L.-H. LABANDE favorisèrent donc le mouvement; elles ne faisaient, du reste, que suivre l’exemple du roi Louis XI, qui avait si bien accueilli les prototypographes parisiens 19 et répondu avec tant de bienveillance aux-requêtes de Schôffer et Conrad Fust et de Koberger, lors du décès de leurs agents en France 20 . Enfin, certaines municipalités, comme à Avignon, se firent encore les protectrices du nouvel art. Cette émigration des imprimeurs allemands forma deux courants d’intensité différente. Les premiers se dirigèrent sur Paris: ils furent de beaucoup les moins nombreux, car les Français, instruits par eux, se mirent aussitôt à l’oeuvre et leur firent une concurrence redoutable; ils l’emportèrent même très vite et rayonnèrent à leur tour dans les provinces du nord et l’ouest. Les autres suivirent la route de Lyon et gagnèrent l’est et tout le midi. Là, ils exercèrent une véritable domination, que pourtant les Français et les Italiens battaient sérieusement en brèche à la fin du XV e siècle. La suite de cette étude sera donc divisée en deux grandes parties, qui concerneront ce que j’appellerai l’école parisienne et l’école lyonnaise. Comme appendice, j’y joindrai l’examen sommaire des quelques ateliers français, qui ne dépendirent ni de l’une ni de l’autre. § II. ÉCOLE PARISIENNE. La première imprimerie fondée à PARIS date seulement de 1470, alors que depuis plusieurs années déjà les typographes des bords du Rhin approvisionnaient ce marché 21 . Peut-être quelques ouvriers avaient-ils auparavant essayé d’exercer sur les rives de la Seine 22 ; faute de ressources, ils auraient disparu sans laisser de traces. L’initiative de l’établissement de la première presse 23 appartient à un Allemand, Jean Heynlin, dit de La Pierre, et à un Savoyard, Guillaume Fichet, qui appelèrent auprès d’eux trois autres Allemands, Michel Friburger, Ulric Gering et Martin Crantz. Jean Heynlin, originaire de Stein (grand-duché de Bade), avait étudié en l’Université de Leipzig (1452) et était venu à Paris en passant peut-être par Mayence, où il aurait connu l’invention de Gutenberg 24 . Quoi qu’il en soit, il était à Paris dès 1459, et il y fut régent des arts au collège de Bourgogne. Reçu (18 juin 1462) dans le fameux collège de la Sorbonne, il repartit pourtant pour l’Allemagne en 1463 et fréquenta la jeune Université de Bâle, où sans aucun doute il trouva moyen de nouer d’utiles relations avec des imprimeurs 25 . De retour en Sorbonne, il fut élu, le 25 mars 1468, prieur de la maison, puis recteur de l’Université et bibliothécaire. Le 25 mars 1470 vit commencer son second priorat; il profita de sa situation pour installer les prototypographes parisiens dans les bâtiments de la Sorbonne. Mais si ce fut lui qui eut le premier la perception exacte des services qu’ils rendraient dans un milieu universitaire aussi intense, il ne fut pas seul à prendre la responsabilité de leur convocation. Il se concerta en effet avec un de ses collègues les plus éminents, Guillaume Fichet, qui enseignait la philosophie et la rhétorique et occupait, en 1469 et 1470, l’emploi de bibliothécaire de la Sorbonne 26 . Fichet, frère de l’évêque coadjuteur de Genève 27 , en relations suivies avec la cour de Louis XI et les plus grands personnages de son temps, apporta à l’entreprise commune ses propres ressources; de plus, il lui concilia l’appui de ses amis et la faveur de ses puissants protecteurs. Peut-être obtint-il une subvention particulière de l’opulent cardinal Jean Rolin, qui l’honorait de sa bienveillance. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 351 Heynlin, de son côté, se préoccupa de faire venir les ouvriers typographes: Michel Friburger, Ulric Gering et Martin Crantz étaient tout à fait capables de répondre à ses espérances. Le premier, originaire de Colmar, avait étudié en l’Université de Bâle, où il avait connu Heynlin et où probablement il s’était exercé à l’imprimerie. Les deux autres, Gering, né à Constance, et Crantz, originaire, paraît-il, du même pays que de La Pierre 28 , ne s’étaient pas encore signalés. On a cité cependant le dernier comme chef d’atelier d’Elias Elie à Beromunster, en 1469 & 1470 29 . Quels qu’aient été leurs maîtres, il est à remarquer que l’influence de Gutenberg et des ateliers mayençais se refléta dans leurs premiers travaux: comme l’a observé M. Madden 30 , ils imprimèrent d’abord le format in-4° par quinternions ; ce qui montre qu’ils «avaient dû s’initier à la typographie dans l’école où l’on suivait plutôt les procédés de Gutenberg que ceux de Schôffer“. Les négociations de Heynlin avec eux commencèrent certainement avant son second priorat; peut-être même firent-ils leurs préparatifs dans les derniers mois de 1469. Comme ils n’apportèrent pas de matériel, ils eurent, en arrivant à Paris, à graver ou faire graver des matrices, à fondre des caractères, etc. Les types qu’ils adoptèrent leur sont tout particuliers: ils se rapprochent, il est vrai, de ceux qu’avaient employés à Rome Sweynheim et Pannartz dans des livres que de La Pierre possédait déjà, mais on n’en connaît pas d’identiques. Fichet et Heynlin furent les véritables directeurs de cette presse. Heynlin lui-même choisit le premier ouvrage à imprimer, et il en corrigea le texte: ce fut le recueil des lettres de Gasparino Barzizi de Bergame, qui, écrites dans un latin élégant, pouvaient servir de modèles à la jeunesse studieuse. Ce volume se présenta avec une lettre- préface de Fichet à de La Pierre, et se termina par quatre distiques latins offrant en hommage à la ville de Paris ce livre, premier produit en France de l’art presque divin inventé par l’Allemagne et pratiqué par les imprimeurs Michel, Ulric & Martin 31 . Il semble bien, d’après plusieurs circonstances et surtout d’après un passage de la fameuse lettre adressée par Fichet à Robert Gaguin le 1 er janvier 1471, que nos proto- typographes aient ensuite apporté leurs soins à la publication de Y Orthographia du même Gasparino, dûment révisée par Heynlin. La date même de cette édition est donnée par la lettre précitée: le 1 er janvier 1471, on en terminait l’impression 32 . Je ne puis qu’énumérer, sans m’y arrêter, les volumes qui sortirent, en 1471 et 1472, de l’active presse de la Sorbonne 33 . Ce furent d’abord les oeuvres historiques de Salluste, auxquelles les typographes ajoutèrent des distiques faisant allusion à la guerre déclarée par Louis XI au duc Charles le Téméraire, ce qui place cette publication vers le mois de février 1471. Puis, peut-être, l’abrégé d’histoire romaine de Florus, que Robert Gaguin présenta au public. Vint ensuite une oeuvre à laquelle tenait particulièrement Fichet: les Orationes du cardinal Bessarion en faveur de la croisade contre les Turcs. Fichet, en considération de son illustre ami, se chargea de tous les détails et de tous les frais de l’impression; les exemplaires une fois prêts (24 avril 1471), il les distribua aux rois, cardinaux, princes, etc., qui pouvaient répondre à l’appel de Bessarion. Il fit ensuite composer par ses typographes son cours d’éloquence, sa Rhetorica: dès le 15 juillet 1471, il pouvait en offrir un exemplaire au cardinal Rolin, son bienfaiteur 34 . Comme suite à cet ouvrage, il donna, après en avoir fait revoir le texte par Heynlin, le De Oratore de Cicéron et les Eloquentiae praecepta d’Agostino Dati. 352 L.-H. LABANDE Le Liber elegantiarum de Lorenzo Valla, répondit encore au même dessein de fournir des livres d’études à ceux qui fréquentaient l’Université. Tout cela, avec un Valère Maxime et peut-être encore d’autres ouvrages que les bibliographes ont datés des mois suivants, fut le résultat des travaux de Friburger, Geringet Crantz pendant l’année 1471. De 1472 sont les traités de Cicéron (De officiis, De amicitia, etc.), dont Fichet, le 7 mars 1472, avait confié la préparation à de La Pierre; puis les Tusculanes du même auteur, dont le texte avait été revu par un Allemand, Ehrard Windsberg, que Fichet paraît avoir fait entrer comme correcteur dans l’atelier de la Sorbonne. En avril, nos prototypographes offrirent à ceux qu’ils reconnaissaient comme leurs meilleurs protecteurs 35 , des exemplaires du Spéculum vitae humanae. Les mois suivants virent sans doute paraître les deux opuscules d’AeneasSylvius {De curialium miseria, Historia de duobus amantibus), les Epistolae Platonis, une traduction latine des lettres de Phalaris, Brutus et Cratès le Cynique, les Bucoliques et les Géorgiques de Virgile, les satires dejuvénal et de Perse, les comédies de Térence, le De officiis de S. Ambroise 36 , enfin le Sophologium de Jacques Legrand. Pendant que s’éditaient les derniers volumes, Bessarion arrivait de Rome pour entraîner Louis XI à la croisade (août 1472). Il échoua dans sa mission, comme on le sait, et dut reprendre, désenchanté, le chemin de l’Italie. Fichet partit avec lui (septembre), sans doute après avoir liquidé les intérêts qu’il avait engagés dans la presse de la Sorbonne, et quitta pour toujours Paris et la France 37 . Leur plus puissant auxiliaire manqua donc désormais à nos imprimeurs. Ils restèrent cependant quelques mois encore, jusqu’à quelle époque précise, on ne sait, dans les locaux qu’ils occupaient; mais, au commencement de 1473, ils les avaient certainement quittés. D’ailleurs, tout leur échappait à la fois: Jean Heynlin les avait aussi abandonnés pour retourner à Bâle 38 . Ils ne se découragèrent pourtant pas: connus avantageusement dans la capitale, ils étaient encore assurés de la protection d’illustres personnages, qui, en février 1475, leur obtinrent du roi des lettres de naturalité; ils pouvaient donc espérer tirer de leur art des ressources suffisantes. En sortant de la Sorbonne, ils formèrent une association, dont Friburger paraît avoir été le chef, s’installèrent dans la rue Saint-Jacques, en une maison qui porta dès 1476 39 la célèbre enseigne du Soleil d’or, et s’occupèrent de la fonte de différents caractères gothiques. Enfin, le 21 mai 1473, ils achevèrent l’impression du Manipulus curatorum : à vrai dire, ce n’était peut-être pas leur premier labeur en leur nouvelle maison 40 . Désormais, les trois typographes, travaillant à leurs risques et périls, eurent la responsabilité du choix de leurs publications; aussi manifestèrent-ils des pré- ocupations auxquelles Heynlin et Fichet étaient restés étrangers 41 . Ces derniers avaient eu pour objectif le relèvement du niveau des études classiques et l’épuration du goût de leurs contemporains, soit par des préceptes, soit par la présentation de parfaits modèles. Nos imprimeurs, obligés maintenant de compter avec le public, ne cherchèrent plus qu’à éditer des ouvrages d’une vente assurée et jouissant d’une vogue plus ou moins justifiée parmi le clergé et les étudiants. Notons ce dernier fait: Friburger et ses associés étaient dans la ville qui possédait l’Université la plus fréquentée et la Faculté de théologie la plus florissante. Ils imprimèrent, jusqu’au 30 janvier 1478, un assez grand nombre d’ouvrages 42 ; mais parmi eux il n’en est guère qui méritent de retenir l’attention, sauf peut-être la Bible L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 353 in-folio publiée en 1476 (vers août). Ce fut la première éditée en France, le premier livre aussi qui indiqua l’enseigne au Soleil d’or, et c’est probablement encore là que pour la première fois des imprimeurs établis en France mirent des signatures au bas des feuillets. Ici il n’y en avait que dans la table, à la fin du second volume; un peu plus tard, elles furent appliquées partiellement dans un recueil de traités de François de Platea (4 janvier 1477); elles se trouvèrent enfin d’un bout à l’autre du livre dans le Manuale confessorum de Jean Nyder (5 avril 1477). Friburger et Crantz abandonnèrent l’entreprise commune après le 30 janvier 1478, on ne sait à la suite de quelles circonstances: ils disparurent, laissant leur atelier à Gering. Celui-ci ayant procédé à une nouvelle fonte, employa désormais des types romains d’une forme très élégante, qui parurent pour la première fois dans une édition du Prae- ceptorium de Nyder, le 20 avril 1478 43 . Pendant deux années complètes, il resta seul à poursuivre ses travaux typographiques en la maison du Soleil d’or; puis il forma avec Georges Maynyal 44 une association qui dura du 22 avril 1480 au 10 mars 1481 4S . La rupture du nouveau contrat laissa encore à Gering tout le poids de la conduite de son atelier. Il semble alors avoir éprouvé un certain découragement ou être resté sans ressources suffisantes; car, jusqu’à la date du 9 mars 1484, il n’imprima que de rares ouvrages 46 , et plus rien pendant de longues années. La concurrence de presses trop voisines le força sans doute à quitter la rue Saint-Jacques et à louer, en 1484, la maison du Buis en la rue de la Sorbonne 47 , où il plaça son enseigne du Soleil d’or. Mais, à ce moment, il abandonnait la direction de son atelier: la même année, une édition du De quatuor virtutibus de Dominique Mancini paraissait avec ses caractères romains, mais elle était signée du nom de l’AllemandJean Higman, sans doute un de ses anciens ouvriers. Il est difficile de suivre les destinées de cette imprimerie pendant les années suivantes. On retrouve les types romains de Gering uniquement employés dans les livres que Jean Higman et Wolfgang Hopyl vendirent de 1488 à 1491 48 ; mais Higman demeurait en la rue du Clos-Brunel, à l’enseigne des Lions, tandis que Hopyl était en la rue Saint-Jacques. On a dit 49 , il est vrai, que ce dernier n’était que libraire et que les ouvrages signés par lui sortaient en réalité de chez Higman. Soit, mais une autre difficulté surgit: en 1489, Georges Wolf, de Bade, très probablement ouvrier ou élève de Gering, se servait des mêmes caractères dans la maison du Soleil d’oH 50 , en la rue de la Sorbonne. Si, en 1490, il travailla au Château Pers, près du collège de Boncourt 51 , dès le 12 juin 1491, il était revenu dans son atelier primitif 52 . Il y resta toute l’année 1492, et ajouta aux séries de types romains déjà connus, plusieurs autres sortes de caractères. Son séjour n’y fut pas long: à la date du 16 avril 1493, Wolf avait quitté le Soleil d’or et était installé à l’image Sainte-Barbe depuis assez de temps pour s’être procuré un nouveau matériel et avoir imprimé les 122 feuillets in-4° d’une édition de l 'Ethique à Nicomaque. Gering avait-il dans le même temps repris ses travaux? On ne saurait l’affirmer positivement. S’il le fit, c’est sous le nom du libraire Guillaume Prévost 53 qu’il vendit d’abord ses ouvrages; du moins on peut le supposer d’après le colophon des Statuta synodalia diocesis Andegavensis, achevés le 2 mai 1494 54 . Mais, six jours après, il signait de son propre nom et de celui de son collaborateur, le Strasbourgeois Berthold Rembolt, une ipmression de S. Augustin 55 . L’atelier du Soleil d’or, grâce à cette dernière association qui dura jusqu’à la mortde Gering (23août 1510), brilla d’un nouveau 45 354 L.-H. LABANDE lustre; avec un outillage perfectionné et des assortiments plus complets, il publia une belle suite de volumes, surtout de théologie et de liturgie. Telle fut la longue carrière du vétéran de la typographie parisienne, de celui dont l’influence, surtout dans les débuts, fut si importante et si décisive. Friburger, Gering et Crantz, à peine sortis de la Sorbonne, n’avaient pas tardé à voir des maisons rivales se créer auprès d’eux. La première concurrence leur vint des associés Pieter Keysere,de Gand, maître des arts 56 , etjean Stol 57 , Allemand, qui s’installèrent rue Saint-Jacques 58 . Leur premier livre daté 59 , signé seulement de Keysere, est le Manipulas curatorum (22 mars 1474), et le dernier qui témoigne de leurs travaux communs, est une Rhétorique de Cicéron (septembre 1477) 60 . Keysere continua cependant à imprimer; on a conservé de lui le souvenir d’une édition des Epistolarum formulae de Karl Manneken 61 , datée de septembre 1478, qui fut contrefaite à Lyon par Guillaume Balsarin ou un typographe ayant la même fonte 62 . Une troisième imprimerie, et la première dirigée par des Français à Paris, s’ouvrit bientôt en la même rue. Elle employa des caractères qui ressemblaient tellement à ceux de Keysere et Stol que pendant longtemps on n’a pas su les distinguer 63 . C’est celle qui eut pour enseigne le Soufflet vert 64 et qui fut conduite par une association d’ouvriers: Louis Symonel, Richard Blandin, Jean Simon, cum multis aliis in eodem laborantibus 65 . Elle fonctionna depuis 1475 au moins jusqu’au 28 avril 1484. Mais Richard Blandin s’était retiré de bonne heure: en 1478, il avait établi avec Guillaume Frevier, près de Notre-Dame, un atelier qui semble avoir peu duré. Dès lors se produisit une véritable floraison typographique: en 1476 66 , Pasquier Bonhomme, libraire juré de l’Université, fondait la presse qui devait éditer, le 16 janvier 1477, avec les Grandes chronicques de France, le premier livre en français à date certaine imprimé à Paris. Après lui, ce fut un inconnu 67 , dont l’œuvre principale fut une édition des Dialogues de Guillaume Ockam (1476), et qui publia vers la même époque quelques rares ouvrages, avec des caractères analogues à ceux du Soufflet vert et à ceux de Keysere et Stol. Plus tard, ce fut Guillaume Le Fèvre, dont on a des livres datés du 16 septembre 1479 au 2 août 1480. Plus célèbre fut Jean Dupré, qui donnait, le 22 septembre 1481, un Missel de Paris en collaboration avec Désiré Huym. Ce Missel est remarquable surtout par la présence de deux grandes planches gravées sur bois, les premières que l’on rencontre dans une édition parisienne datée. Un auteur récent 68 a vu dans leur facture la main de Désiré Huym, qui, peut-être Allemand 69 , se serait inspiré des procédés déjà usités à Strasbourg, Mayence et Cologne. Ce n’est qu’une hypothèse : n’insistons pas. D’ailleurs Huym quitta vite Dupré 70 . Celui-ci, après un séjour de quelques mois à Chartres (1482-1483), où il transporta son matériel, revint dans la rue Saint-Jacques, et se signala surtout par l’impression de livres liturgiques 71 . Il employait dès 1483 des ouvriers vénitiens 72 et illustrait ses ouvrages de figures gravées sur métal. Le fameux libraire Antoine Vérard eut fréquemment recours à lui pour la publication de ses splendides volumes; peut-être contracta-t-il une certaine association avec lui 73 . Il y a peu de choses à dire ici sur le Tourangeau Louis Martineau (1481-1498), qui, le premier des imprimeurs parisiens eut une marque 74 ; sur Michel de Toulouse, qui après avoir édité les Casus brèves de Clarius (15 nov. 1482), ne semble plus avoir rien publié L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 355 avant le 12 octobre 1499; sur l’actif Antoine Caillaut, établi en la rue Saint-Jacques, peut- être dès le 19 août 1483, d’abord à l’Homme Sauvage, puis (après le 10 janvier 1493) à la Coupe d’or 75 . Guy Marchand, leur contemporain 76 , se recommanda surtout par la beauté de ses publications 77 ; ses nombreuses éditions illustrées de la Danse macabre et du Kalendrier et compost des bergers sont justement réputées et mises au nombre des plus beaux spécimens de l’art typographique au XV e siècle. Pierre Levet 78 marcha sur ses traces et publia une assez grande quantité de livres, dont plusieurs richement ornés de gravures sur cuivre. Encore plus renommé que tous les précédents fut Pierre Le Rouge, d’une célèbre famille d’imprimeurs. Il vint à Paris après avoir débuté à Chablis, son pays natal, et consacra ses talents à la confection de livres décorés de magnifiques gravures sur bois 79 . Son chef-d’oeuvre fut la Merdes histoires, qu’il signa en 1488, en mentionnant son privilège d’imprimeur du roi. Ce titre, qu’il fut le premier à posséder, consacrait son mérite et l’influence prépondérante qu’il exerçait sur l’illustration du livre. Il est impossible de détailler l’histoire de tous les ateliers parisiens: à vouloir seulement citer les plus connus, ceux de Pierre Le Caron 80 , d’André Bocard 81 , du Petit Laurens 82 , du fameux Philippe Pigouchet 83 , éditeur et imprimeur de superbes Heures pour les libraires de Paris et des villes voisines, de Jean Trepperel 84 , de Félix Baligault, de Pierre Le Dru, d’Étienne Jehannot 85 et de bien d’autres, on excéderait les limites de cette étude. Aussi bien, au milieu de ce flot qui monte et couvre toute la cité parisienne, sera-t-il suffisant de noter l’afflux des imprimeurs d’origine allemande. Les noms de Jean Hig- man, de Georges Wolf et de Berthold Rembolt ont déjà été cités à propos d’Ulric Gering. On a vu qu’ Higman et Wolfgang Hopyl avaient d’abord employé les caractères romains de la presse au Soleil d’or (1488-1491); mais en 1492, ils possédèrent d’autres fontes. Si la plupart avaient une physionomie bien parisienne, il en était aussi plusieurs qu’ils avaient très probablement imitées des types de Strasbourg ou de Cologne 86 . Leur collaboration durajusqu’à la mortd’Higman (vers 1500) 87 et produisit de nombreux ouvrages 88 , dont les Missels de Saintes, d’Autun, de Bourges, du Mans, de Cambrai, de Trêves, de Poitiers et de Liège. Le Badois Georges Wolf, après être passé au Soleil d’or (1489), au Château Pers (1490) et de nouveau au Soleil d’or (1491), avait fini par s’installer définitivement en la rue Saint-Jacques à l’enseigne de Sainte-Barbe (1493). Pendant près d’un an, il y resta seul 89 , mais il s’y adjoignit bientôt comme associé Jean Philippi, dit Manstener, originaire de Kreuznach, non loin de Mayence. Leurs deux noms se trouvèrent côte à côte sur les mêmes volumes depuis le 20 avril 1494 jusqu’au 5 février 1495 ; puis celui de Wolf disparut. Toute relation n’était pourtant pas brisée entre les deux associés 90 , et peut-être Wolf ne s’était-il éloigné que dans le dessein de revenir assez promptement. Pendant cette absence (1497), Philippi entra en rapports avec un de ses compatriotes, Thielman Kerver, de Coblentz: celui-ci, simple libraire à l’origine, le chargeait d’imprimer ses livres d’heures 91 . Mais bientôt de nouvelles modifications eurent lieu : l’atelier à l’image de Sainte-Barbe se ferma en 1498 et Georges Wolf signa un autre contrat d’association avec Thielman Kerver, pendant que Philippi, réduit à ses seules ressources, se préparait à fonder une nouvelle maison en la rue Saint-Marcel. Cette fois, ce fut Kerver, sans doute plus riche, qui prit la haute main : le nom de Wolf, son collaborateur, ne parut 356 L.-H. LABANDE que rarement sur les volumes qui sortirent de chez lui en 1498 et 1499. Peut-être Wolf se retira-t-il, lorsque l’atelier, en pleine activité, fut transféré du pont Saint-Michel en la rue des Mathurins (150Q); ou bien sa disparition est-elle due tout simplement à son décès. Quant à Kerver, il acquit une véritable célébrité par les belles éditions qu’il publia, soit à son compte, soit aux frais des libraires de Paris, de Dijon et d’Angers. D’ailleurs, son mariage avec la fille de Pasquier Bonhomme consolida encore sa situation dans la capitale. Jusqu’en 1522, date de sa mort, il fut un des plus brillants représentants de l’imprimerie et de la librairie française. Il est encore au moins deux Allemands qui exercèrent à Paris avant la fin du XV e siècle : l’un, Simon Doliatoris (Botticher?),originaire de Prusse, n’est guère connu 92 , mais l’autre, Georges Mittelhus, de Strasbourg, eut des destinées moins obscures. Bien qu’on l’ait signalé à Paris dès 1484, ce n’est qu’en 1488 que sa présence est certaine. Ses caractères, du moins dans les débuts, étaient allemands; quelques types même ressemblaient à ceux de Jean Reinhard à Strasbourg; mais plus tard, quand il dut renouveler ou compléter ses assortiments (dès 1492), il prit modèle sur ceux deses collègues parisiens 93 . On ne saurait terminer cette revue sans signaler le nom des principaux libraires, qui par leur sens artistique et leur goût contribuèrent à la confection de chefs-d’oeuvre: Antoine Vérard, Simon Vostre, les de Marnef,Jean Petit, etc., occupèrent à juste titre une place d’honneur dans nos annales typographiques. Grâce à eux, les ateliers produisirent davantage et des éditions plus soignées, et l’industrie du livre prit une note d’art très caractéristique. Enfin, leurs relations dans le centre, le nord et l’ouest de la France propagèrent plus rapidement encore l’influence des presses parisiennes. Cette influence s’exerça d’abord à ANGERS, une des résidences préférées du roi René, où Hermann de Stadtborn avait établi un dépôt des livres de Fust et Schôffer. Les deux prototypographes, Jean de La Tour et [Jean ?] Morel, qui y imprimèrent une Rhétorique de Cicéron (5 février 1477), le Manipulus curatorum (19 septembre 1477) et une édition des Coutumes d’Anjou, employèrent en effet des caractères à peu près semblables à ceux du Soufflet vert ou à ceux de Keysere et Stol 94 . Ils possédèrent aussi un assortiment de lettres analogue à la grosse fonte de Pasquier Bonhomme, avec lequel ils composèrent un Perse 95 . Après un long repos, Jean de La Tour reprit ses travaux et se signala, le 3 août 1495, par une nouvelle édition du Manipulus 96 , aux frais de deux libraires; mais sans doute il ne pouvait lutter contre les importations des ateliers parisiens, rouennais ou poitevins, dont le libraire Jean Alexandre 97 était un agent très actif, car il cessa vite d’imprimer. La petite ville de CHABLIS, au sud de Paris, posséda aussi une des premières une presse intermittente, où s’exercèrent les Le Rouge dans les débuts de leur carrière 98 . Ce fut d’abord Pierre Le Rouge, lefutur imprimeur du roi à Paris, qui y signa, le 1 "avril 1478, le Livre des bonnes moeurs de Jacques Legrand. Cinq ans après, dans sa propre maison, un de ses frères (?), du nom de Jean, composa avec des caractères qu’il emporta à Troyes, le Bréviaire d’Auxerre (24 avril 1483) 99 . Plus tard encore, Guillaume Le Rouge, fils présumé de Pierre et peut-être son élève, en tout cas ouvrier très habile, termina dans la même bourgade un volume des Expositions des evangilles en françois, orné de gravures (18 octobre 1489); puis il partit, lui aussi, pour la capitale de la Champagne. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 357 A TROYES, siège de foires importantes, où les éditeurs parisiens ne manquaient pas de venir vendre leurs ouvrages, le premier livre daté (Breviarium Trecense, 20 septembre 1483) fut imprimé par Jean Le Rouge, à qui l’on commanda les 500 exemplaires des Lettres d’octroi des foires de la ville, distribués dès la fin de 1486. Puis, Guillaume Le Rouge vint continuer ses débuts par une Danse macabre (1491), historiée avec une série de bois gravés d’après Guy Marchand. Il réimprima, deux ans après, ses Expositions des evangilles (31 mars 1493) et disparut ensuite de Troyes 100 . On a supposé qu’il était allé à Paris prendre la direction de l’atelier paternel, en laissant son imprimerie à son parent Nicolas Le Rouge 101 , qui aurait édité avant la fin du XV e siècle les Privilégia Fratrum Minorum et Praedicatorum (1496) et une Grant danse macabre, copieusement illustrée 102 . D’autre part, le même Guillaume semble bien avoir fourni une partie de son matériel, au moins des bois gravés, à Guillaume Tavernier, qui publia à PROVINS la Règle des marchands (1 er octobre 1496) 103 . Jean Trumeau, le libraire provinois qui imprima vers la même époque les Sept Pseaulmes en françoys et les Vigilles des morts, avec gravures, se ressentit également beaucoup de l’influence des typographes parisiens, avec lesquels il se trouvait, à l’occasion des foires, en relations constantes 104 . La ville voisine de CHÂLONS-SUR-MARNE ne pouvait pas manquer d’être dans le même rayon d’action. On levitbien, lorsque, le24juillet 1493, ArnouldBocquillony publia son unique ouvrage connu, le Diurnale ad usum ecclesiae Cathalaunensis, avec des types gothiques qui provenaient certainement de Paris, peut-être de l’atelier dejean Trepperel. Des relations ont existé encore très fréquentes entre Paris et POITIERS 105 . Les caractères, qui ont été employés depuis 1479 dans cette dernière ville, mélangés avec quelques éléments étrangers qu’il n’est pas toujours facile de déterminer 106 , se rapprochent étonnamment des types parisiens de la même époque, et quand ils furent usés c’est à Paris que l’on prit modèle pour de nouvelles fontes. Le premier livre daté de Poitiers fut le Breviarium historiale de Landolfe de Colonne, qui fut achevé d’imprimer près de Saint-Hilaire dans la maison d’un „très illustre® chanoine de cette église 107 , le 14 août 1479. Le typographe ne s’y nommait pas, mais on trouva son nom sur le troisième ouvrage poitevin, qui fut signé, le 25 juin 1483, „per magistrum Johannem, Stephanumque de Gradibus". M. de La Bouralière a traduit: par maître Jean de Gradi et Étienne de Gradi. Jean de Gradi serait le Milanais, qui fut plus tard professeur de droit à Lyon. Il aurait imprimé jusque vers 1487 à Poitiers et aurait cédé son atelier à Étienne Sauveteau, qui, vers cette époque, édita un Bréviaire d’Auch, avec le concours d’un certain Guillaume X ... Sa thèse, malgré certaines lacunes 108 , doit être prise en sérieuse considération, surtout en présence des nombreuses objections que soulève le système contraire. M. Claudin en effet a vu dans les souscripteurs des Casus longi d’Élie Régnier, Jean Bouyer et son aide Étienne des Degrez. On est d’accord pour reconnaître que le prêtre Saintongeais, Jean Bouyer 109 , était réellement à la tête de l’imprimerie, lorsqu’il édita (vers 1490) les Heures d’Angers avec la collaboration de Pierre Bellesculée, qui arrivait de Rennes. Ce dernier ne resta là que peu de temps et céda la place à Guillaume Bouchet, dont le nom se trouve accolé à celui de Bouyer depuis le 12 septembre 1491 jusqu’en 1515. Poitiers fut certainement au XV e siècle un des centres typographiques les plus productifs ; ses éditions ont une physionomie française, pour ne pas dire parisienne, que nous 358 L.-H. LABANDE relevons également dans les impressions normandes, et tout d’abord dans les Épîtres d’Horace, que Jacques Durandas et Gilles Quijoue publièrent à CAEN, le 6 juin 1480. C’est d’ailleurs le seul livre connu jusqu’aujourd’hui de ces deux typographes, qui disparurent, laissant aux libraires de l’Université, Pierre Régnault, Robinet Macé et Michel Angier, le champ libre pour leurs importations d’impressions parisiennes et rouennaises' 10 . A ROUEN, en effet,l’art typographique 111 , malgré son éclosion tardive 112 , eut un brillant épanouissement. En mai 1487, apparaît seulement le premier ouvrage à date certaine imprimé en cette ville : ce sont les Chroniques de Normandie, éditées par Guillaume Le Talleur, „natif et demourant à la paroisse Saint-Lô“ 113 , qui exerça au moins jusqu’au 18 décembre 1490 114 . Pendant qu’il composait ses Chroniques, le chapitre de la cathédrale commandait à un libraire rouennais, Gaillard Le Bourgeois, 2.500 exemplaires imprimés des brevets relatifs aux permissions du Carême de 1487; deux ans après, il en réclamait encore 5.000 115 . Ce libraire n’est pas un inconnu : la première édition du célèbre roman de Lancelot du Lac, parue en deux volumes, portait comme souscription du tome I: „A Rouen, en l’ostel de Gaillard Le Bourgois l’an de grâce mil cccc.nu xx . et huyt, le xxmi. jour de novembre, par Jehan Le Bourgois" 116 . Chose remarquable, le tome II était achevé d’imprimer à Paris par Jean Dupré; c’était du reste avec les caractères et les bois de Dupré que Jean Le Bourgeois avait composé le premier volume. Ce typographe rouennais compléta encore ses assortiments à Paris, chez Trepperel et Levet en particulier. Ses relations avec la capitale étaient constantes : il travaillait même pour le compte d’Antoine Vérard en 1489 117 . Jean Le Bourgeois et Guillaume Le Talleur n’ont pas laissé un nom aussi illustre que leur compatriote Martin Morin: une légende concernant ce dernier l’a même représenté allant chercher en Allemagne les secrets de l’imprimerie et introduisant cet art en France et à Rouen 118 . En réalité on ne lui connaît pas d’édition avant le 22 juin 1490 119 et comme ses premiers livres ont une parenté évidente avec ceux de Guillaume Le Talleur, on a supposé avec quelque vraisemblance qu’il avait pris, sinon sa succession complète, au moins son fonds d’atelier. Établi à l’image Saint-Eustache, près le prieuré de Saint-Lô, il mérita par son habileté la réputation dont il jouit en France et en Angleterre, partout où s’étendaient ses relations commerciales 120 . Le Missel de Rouen, en particulier, paru le 26 mars 1500, fut un véritable chef-d’oeuvre. A la fin du XV e siècle, vivaient et imprimaient encore à Rouen Jacques Le Forestier 121 , qui eut jusqu’à trois adresses différentes de 1485 à 1500 122 ; M.-I. Le Forestier, qui travaillait pour le libraire Thomas Laisné, avec Richard Goupil et Nicolas Mullot; James Ravynel, qui exerçait dès le 15 janvier 1496 123 ; Guillaume Gaullemier 124 , Guillaume Tuvel 125 , Richard Auzoult 126 , Sylvestre Ramburitrus 127 et peut-être aussi Guillaume Bernard 128 , Laurent Hostingue et Jamet Louys 129 . Cette multitude de noms indique donc que, contrairement à ce qui eut lieu dans bien d’autres villes, l’art de Gutenberg, implanté à Rouen dans un sol fertile, y jeta de profondes racines et fut de suite en pleine efflorescence. Entre Rouen et Paris, dans un village du nom de GOUPILLIÈRES 130 , un prêtre, peut-être le curé de l’endroit, Michel Andrieu, s’adonna aussi, au moins temporairement à la typographie. Il fit venir des caractères, soit de la maison du Petit Laurens à Paris, L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 359 soit de l’atelier de Guillaume Le Talleur à Rouen, et composa un livre d’heures, qu’il termina le 8 mai 1491 131 . Ailleurs, ce n’est pas seulement le matériel qu’on faisait venir de Paris, c’était l’imprimeur lui-même. Ainsi, à CHARTRES, le chanoine Pierre Plume appela et installa chez lui le fameux Jean Dupré, déjà connu par ses éditions des Missels de Paris, Verdun et Rome, et lui confia le soin d’imprimer le Missel, puis le Bréviaire de l’église de Chartres. Ces deux volumes étant achevés, le premier à la date du 31 juillet 1482, le second le 17 juillet 1483 132 , Dupré reprit la route de Paris, où il continua sans relâche ses travaux typographiques; il ne jugea pas même à propos de les interrompre 133 , lorsqu’un libraire, Pierre Gérard, lui demanda plus tard d’envoyer de son matériel et de ses ouvriers à ABBEVILLE. Les bois et les caractères qu’il lui adressa, servirent à l’impression de quatre magnifiques in-folios: la Somme rurale de Jean Bouteiller, qui parut dans les six premiers mois de 1486; les deux tomes de la Cité de Dieu, traduite de S. Augustin par Raoul de Presles, terminés les 24 novembre 1486 et 12 avril 1487; enfin le Triumphe des neuf preux, achevé le 31 mai suivant 134 . Dans les villes qui bordent la Loire et que sillonnaient constamment les seigneurs et fonctionnaires de la cour royale ainsi que les marchands parisiens, l’influence de la capitale devait s’exercer au moins aussi vigoureusement qu’ailleurs. A ORLÉANS, le seul livre connu imprimé au XV e siècle (31 mars 1491) par Mathieu Vivian (c’était naturellement le Manipulus curatorum), l’a été avec des caractères copiés sur ceux de la Danse macabre, publiée par Guy Marchand en 1486. Et certainement, sijean Le Roy, le libraire typographe Orléanais, dont on relève le nom à la date du 14 août 1481, a composé des ouvrages, ce dut être aussi avec un matériel acheté ou loué à Paris 135 . A TOURS, résidence favorite de Louis XI, Guillaume Fichet rencontrait en 1472 les agents des imprimeurs allemands; là fréquentait aussi Antoine Vérard ; l’un des frères de Marnef, Jean de Liège 136 , y avait une boutique de libraire. On n’est donc pas surpris d’y rencontrer des typographes dès le mois d’avril 1491. Mathieu Lateron 137 , qui, à cette date, louait une maison en la rue Sellerie, édita plus tard avec des types parisiens une traduction française de la Vie et des miracles de S. Martin (7 mai 1496), puis le fameux Manipulus curatorum (23 août 1497). Il eut, au moins momentanément, un concurrent installé près de lui en la personne du Tourangeau Simon Pourcelet, qui signa, le 10 février 1494, un Bréviaire à l’usage de Saint-Martin de Tours 138 . Plus loin, à NANTES, séjour des ducs de Bretagne, c’était un libraire qui, en 1480, se chargeait de placer le produit des presses étrangères ; il allait même jusqu’à Venise pour y faire imprimer le Bréviaire et le Missel du diocèse. Mais, sous le règne de la duchesse Anne, une presse qui devait prospérer s’organisa sous la direction d’Étienne Larcher 139 . Elle débuta, le 15 avril 1493, par une première édition des Lunettes des princes de Jean Meschinot, qui fut réimprimée le 8 juin de l’année suivante. Elle produisit encore au XV e siècle des Heures à l’usage de Nantes (27 janvier 1499), la Table de la Coutume de Bretagne et les Ordonnances et statuts du Roy, „faictz ou pays de Bretagne au moys de may l’an 1494“ 140 . Les prototypographes d’ANGOULÊME, Pierre Alain et André Cauvain, imitèrent si bien leurs confrères parisiens Guy Marchand, Pierre Le Rouge, Étienne Jehannot et Antoine Caillaut, qu’il est fort difficile de distinguer leurs livres, quand ils ne portent 360 L.-H. LABANDE pas d’indications bibliographiques. D’ailleurs, leurs éditions, à l’exception des Auc- tores octo du 17 mai 1491 141 et du Grecismus d’Ébrard de Béthune daté du 31 décembre 1493, avaient à peu près disparu, quand M. L. Delisle a eu la bonne fortune d’en retrouver d’autres ou d’importants fragments, dans les reliures de manuscrits qui avaient appartenu à Anne de Polignac 142 . Depuis, on est encore parvenu à leur attribuer de nouvelles impressions avec plus ou moins de certitude 143 . A Angoulême, nous sommes encore en pleine influence parisienne : Limoges et Péri- gueux en marquent à l’ouest de la France les limites extrêmes. L’atelier de Jean Berton, à LIMOGES 144 , qui publia (21 janvier 1495) le Bréviaire, puis (21 août 1500) le Missel du diocèse 145 , comme d’ailleurs celui dejean Carant, à PÉRIGUEUX, qui donna en 1498 le Resolutorium dubiorum circa celebrationem missarum dejean de La Pierre, peut même servir de trait d’union entre les écoles parisienne et lyonnaise. Ainsi donc, dans toute cette partie de la France que je viens de parcourir, c’est aux Français qu’appartint la prépondérance. Les typographes allemands, d’ailleurs peu nombreux, qui s’y aventurèrent, n’allèrent pas plus loin que Paris: c’était là seulement qu’ils avaient chance d’être parfaitement accueillis et de fonder des établissements durables. Dans le sud et l’est, nous allons le constater, les conditions de la vie étaient tout autres, les villes étaient plus ouvertes; éloignées de la capitale, avec laquelle elles n’avaient que peu de rapports, elles se rapprochaient beaucoup plus des cités rhénanes par leurs relations commerciales. Aussi l’action des Allemands y fut-elle beaucoup plus sensible. § III. ÉCOLE LYONNAISE. LYON 146 était admirablement placé pour être le point de rencontre des voyageurs venant des villes rhénanes, de la Souabe, du nord de la Suisse, avec ceux qui arrivaient du nord de l’Italie, de l’est et de tout le midi de la France 147 . Siège de foires importantes, rendez-vous des commerçants de tous les pays, cette cité se trouvait sur la route qui mettait la Guyenne, le Languedoc et l’Espagne en communication avec la Bourgogne, l’Allemagne et les Pays-Bas. Aussi les imprimeurs se dirigèrent-ils nombreux vers une ville, où dès les premiers temps les typographes allemands envoyaient vendre leurs livres 148 . Ce n’est qu’en 1473 149 , il est vrai, qu’on constate le fonctionnement de la première presse; mais presque aussitôt on vit le nouvel art prendre à Lyon un très grand développement : de 1473 à 1500, on y a relevé plus de 160 noms d’imprimeurs 150 . Or, la plupart d’entre eux étaient originaires des pays germaniques : ceux-ci étaient même tellement nombreux, qu’avant le XVI e siècle on confondait tous leurs collègues avec eux sous la dénomination collective d’Allemands 151 . Pendant les premiers temps au moins, ils furent, cela va sans dire, les fidèles disciples des maîtres qui les avaient formés ; mais, vivant dans un centre où se rapprochaient les influences germanique, italienne et française, ils prirent rapidement une physionomie à part, ils eurent un style et des procédés à eux, et exercèrent à leur tour une action sur leurs voisins 152 . Le milieu détermina encore le choix des ouvrages à éditer. A Lyon, pas d’Univer- sité, pas de Faculté de théologie; par conséquent, les livres qui étaient recherchés en la L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 361 rue Saint-Jacques à Paris, avaient ici un moindre succès. La foule qui par toutes les voies affluait en cette ville, les commerçants et bourgeois aisés qui fréquentaient les foires, avaient d’autres goûts : sans doute, ils achetaient les livres de piété à la mode, mais les livres français 153 , surtout de littérature, les romans de chevalerie, les fables et histoires merveilleuses les séduisaient davantage. Lyon possédait encore des écoles de droit très fréquentées: les imprimeurs s’y firent donc.aussi une spécialité des ouvrages juridiques. En revanche, on trouva chez eux peu de théologiens, excepté chez Nicolas Philippi, de Vingle et Trechsel; on y rencontra aussi peu de classiques. D’autre part, point d’ouvrages richement enluminés: les livres devaient être bon marché; s’adressant à un public peu raffiné, les illustrations étaient plutôt grossières. Peu à peu pourtant, le goût des artistes réagit et créa des oeuvres vraiment belles. Quand on étudie de près la condition des imprimeurs lyonnais, on est frappé de la difficulté qu’ils avaient à s’élever à une certaine aisance. Beaucoup d’entre eux étaient tellement pauvres, qu’on jugeait inutile de porter leurs noms sur les livres d’impôts; étaient-ils inscrits, on devait souvent réduire leurs cotisations ou les en décharger complètement 154 . Aussi, fallut-il l’intervention d’un riche marchand, Barthélemy Buyer 155 , qui recueillit chez lui et défraya le premier imprimeur, pour que l’art de Gutenberg s’acclimatât en la ville de Lyon. Ce prototypographe fut Guillaume Le Roy, ou Wilhelm Kônig 156 . Originaire du pays de Liège, il aurait fait son apprentissage dans une cité des bords de Rhin et dans un atelier où il aurait eu pour compagnon Jean Koelhofif, qui fut plus tard (1472) à Cologne, etWendelinde Spire, qui devait s’expatrier à Venise (1470) 157 . Le fait est que ces trois imprimeurs employèrent des caractères paraissant être d’une même origine. Le Roy eut aussi d’autres fontes, notamment une gothique, lourde de forme et d’apparence flamande, dont il avait dû apporter le modèle avec lui et qui lui servit pour ses premiers labeurs 158 ; plus tard (vers 1480), il imita les types vénitiens, en particulier ceux d’Erhard Ratdolt 159 . Ses éditions sont toutes comprises entre les années 1473 160 et 1489 161 ; mais on constate que, depuis le 4 avril 1480 162 , il n’imprimait plus pour Barthélemy Buyer, dont il s’était séparé pour avoir une maison à lui. Buyer conserva cependant sa presse et en confia la direction momentanée très probablement à Nicolas Philippi 163 ; il y intéressa aussi son frère Jacques 164 , qui prit une part active à l’édition de plusieurs ouvrages. Quant à Le Roy, éditeur de nombreux livres de littérature française 165 , un des premiers à Lyon, il appliqua la gravure à l’illustration de ses imprimés: d’abord d’un dessin grossier et d’un style bâtard, inspirés des Flamands ou copiés surdes originaux allemands, ses bois s’améliorèrent peu à peu, surtout lorsqu’il prit à son service des graveurs français 166 , qui surent donner à leurs compositions une expression plus vive et une allure plus légère. Ses premiers concurrents semblent avoir été deux associés allemands : Nicolas Philippi, dit Pistoris 167 , originaire de Bensheim près de Darmstadt, et Marc Reinhard, de Strasbourg 168 , sans doute le frère du Jean Reinhard, dit Grüninger, qui imprimait dans la ville, théâtre des premières recherches de Gutenberg. L’un et l’autre avaient donc été formés dans des ateliers des bords du Rhin. Arrivés à Lyon dès 1477 169 , ils éditèrent une certaine quantité de traités de droit et de livres de piété en latin; en revanche peu d’ouvrages français. Parmi ces derniers cependant, on doit une mention spéciale à une 46 362 L.-H. LABANDE Légende dorée et à des Fables d’Ésope (26 août 1480) 170 , qui se recommandent par leurs illustrations. Ils eurent un superbe caractère gothique, gravé et fondu par eux-mêmes; mais ils imitèrent aussi les types de Jean Reinhard à Strasbourg, ou de Ludwig de Renchen à Cologne 171 et ils firent venir de Bâle des modèles en usage chez Jean Amerbach 172 . Leur association une fois dissoute (après le 20 août 1482), ils suivirent des voies différentes: Philippi resta imprimeur à Lyon, entra peut-être chez Barthélemy Buyer, mais parvint à avoir un atelier, où il travailla jusqu’en 1488, date de sa mort, tantôt seul, tantôt avec Jean Dupré 173 . Sa veuve conserva sa maison, fit paraître encore sous son nom une Pragmatica sanctio (septembre 1488) et finit par se remarier avec un compatriote de son mari, l’imprimeur Jean Trechsel. Quant à Marc Reinhard, il quitta Lyon avec des assortiments de caractères qu’il porta àjean Reinhard, à Strasbourg 174 . Il y a donc là un exemple curieux d’influence en retour des presses lyonnaises. Martin Huss 175 , le fondateur du troisième atelier, était aussi un Allemand. Né à Botwar 176 , près Marbach dans le Wurtemberg, il avait vraisemblablement fait ses premières armes chez les typographes de Bâle. De là, il avait pris la route de Lyon et il avait poussé jusqu’à Toulouse, où nous le verrons imprimer en 1476, avec des caractères empruntés à Michael Wenssler 177 . Mais il revint sur ses pas et se décida à s’établir à Lyon, où il compléta ses assortiments : les uns vinrent de chez Bernhard Richel, de Bâle; les autres semblent avoir été fondus d’après ceux de Johannes Sensenschmidt, de Nuremberg 178 . Il travailla d’abord avec un de ses compatriotes, Jean Siber, avec lequel il signa quelques- unes de ses premières éditions 179 . Cependant, malgré son activité, la fortune lui restait inclémente 180 , et après le 14 août 1481, il disparut, sans même exécuter le Missel, que le chapitre de Lyon lui avait commandé le 16 janvier 1479 181 . Son passage mérite cependant une mention spéciale: c’est de chez lui que sortit (26 août 1478) le premier livre français daté, orné de figures sur bois, le Miroir de la rédemption humaine. Les 256 bois, d’une exécution «rudimentaire et précieuse" 182 , qui illustrent cet ouvrage, venaient directement de Bâle, où ils avaient servi à Bernhard Richel pour une édition allemande du même traité (31 août 1476) 183 . Après le départ de son ex-associé, Siber monta un nouvel établissement typographique (1482) et se laissa influencer par les Vénitiens pour la fonte de ses caractères. Il ne publia qu’à intervalles plus ou moins éloignés et dut même recourir à Jacques Buyer, en 1498, pour couvrir les frais d’une édition des Distinctiones d’Henri Bohic 184 . L’année même où il était arrivé à Lyon (1478), l’Allemand Gaspard Ortuin 185 vint aussi ouvrir un atelier, qui n’eut guère non plus de prospérité et dont on n’a signalé jusqu’ici que peu d’éditions 186 . Le roman de Mélusine, qu’il publia vers 1486, dénote son association avec un de ses compatriotes, Pierre Schenck, précédemment imprimeur à Vienne dans le Dauphiné 187 . D’ailleurs, pour ce volume, tous deux avaient emprunté des bois à Guillaume Le Roy 188 . Perrin Le Masson (Lathomi) 189 , arrivé de Lorraine à Lyon pour exercer l’art auquel il s’était certainement formé dans les villes rhénanes, réussit à publier une Bible latine en 1479; mais on le perd de vue pendant de longues années, et quand on retrouve des produits de sa presse (1493-1494), ils sont signés de son nom accompagné de ceux de Boniface Jean, de Bergame 190 , et de Jean de Villevieille 191 . L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 363 Il en fut autrement de Mathias Huss 192 , peut-être parent et successeur de Martin Huss, qui, dès le 12 mai 1482, publiait à Lyon une nouvelle édition du Miroir de la rédemption humaine 193 . Il fut, lui, des plus habiles et des plus féconds : pendant près de trente années, tantôt seul, tantôt avec le concours de Pierre de Hongrie (1483) 194 , de Jean Schabler, dit Wattenschnee, de Botwar (1483-1484) 195 , ou de Jacques Buyer (1487 et 1499), il lança sur le marché de nombreux livres, souvent remarqués pour leurs illustrations. Il avait adjoint en effet à son imprimerie un atelier de gravure sur bois, où travaillèrent d’abord des Allemands, qui, selon M. Rondot 196 , venaient d’Augsbourg ou copiaient les planches employées dans cette ville. Ses ouvriers imitèrent cependant d’autres modèles encore : on a retrouvé dans un Breviarium decretorum sorti de sa maison (6 juillet 1484), un bois de style florentin qui avait servi à Milan en 1478 et 1479 197 . Plus tard, l’influence française prédomina 198 . Mathias Huss avait pris avec Pierre de Hongrie, un collaborateur qui avait déjà fait ses preuves. Celui-ci avait imprimé, en 1482, au moins deux volumes: l’un, le Voca- bularius breviloquus, avait été copié sur l’édition que Jean Amerbach en avait donnée à Bâle deux ans auparavant 199 . Il ne resta pas longtemps avec Huss et revint assez vite à son atelier: par malheur, on n’a conservé que peu de ses ouvrages 200 . Les caractères qu’il avait possédés avant son association avec Huss, passèrent probablement en partie entre les mains de Sixte Glockengiesser 201 , venu de Nôrdlingen à Lyon, où il résida de 1485 à 1499. On n’a guère signalé qu’un traité d’Augustin d’Ancône, qui ait paru avec sa signature 202 . Il se trouvait donc confondu dans cette foule d’imprimeurs étrangers, qui, à peu près dénués de ressources, publiaient à peine quelques opuscules ou livres d’un usage courant. Parmi eux vint se réfugier un typographe, dont le nom est maintenant célèbre: le fameux Jean Neumeister 203 . Mayence avait été sa ville natale, et Gutenberg l’avait très probablement compté au nombre de ses ouvriers 204 . Il est difficile de le suivre pendant les premières années après la fermeture de l’atelier du maître, mais en 1470 il était installé à Foligno avec quelques compatriotes : il y eut l’honneur de publier entre autres ouvrages, aux frais d’un riche commanditaire Emiliano Orsini, la première édition de la Divine comédie (1472). Après cela, il disparut encore: on le retrouva à Mayence, où il resta le temps nécessaire, pour composer, avec des caractères qu’on rencontra dans la suite chez Schôffer 205 , les Meditationes de Jean de Torquemada (3 septembre 1479) et VAgenda ecclesiae Maguntinensis. Puis il remonta le Rhin jusqu’à Bâle et suivit la grande migration des typographes allemands, qui prenaient la route de Lyon et du Languedoc. Il ne s’arrêta qu’à Albi ; je dirai plus loin à quels travaux il s’y livra. Mais, au bout de quelques années, il revint encore sur ses pas jusqu’à Lyon, où il est signalé dès 1485. Ce fut la dernière étape de sa vie errante: installé d’abord dans la maison de Claude Gibolet en la rue Mercière, il imprima, avec les caractères fondus par Nicolas Wolf 206 , qui lui servaient d’ailleurs depuis le commencement de son séjour à Albi, le fameux Missel de Lyon (1487), un véritable chef-d’oeuvre 207 . Le manque de ressources fut sans doute la cause du chômage de son atelier, qui devait attendre les commandes pour produire: à peine signale-t-on qui en soient sortis une édition non datée de la Vita Antechristi 208 , le Bréviaire de l’église de Vienne (24 janvier 1490), un Rationale de Guillaume Durand 209 , et enfin le Missel d’Uzès, livré à l’évêque Nicolas Maugras, le 5 août 1495. Il est à 364 L.-H. LABANDE remarquer que, pour ce dernier labeur, Neumeister avait été obligé de s’associer avec un de ses collègues Michel Topié. Sa situation de fortune était restée en effet très précaire : en 1498, il n’avait plus de presse à lui et avait dû se placer comme ouvrier chez son ex-associé Topié. Il reprit plus tard (1503), il est vrai, le titre de maître, mais on n’a pas conservé le souvenir de ses nouveaux travaux. Sa vie, consacrée tout entière à l’art typographique qu’il avait étudié auprès de l’inventeur et qu’il avait propagé dans divers pays de l’Europe, est un spécimen parfait de l’existence rude et active que mena plus d’un imprimeur des premiers temps; à ce titre elle méritait ici une mention toute spéciale. Michel Topié 210 , dont le nom vient d’être prononcé, était natif de Pyrmont (diocèse de Münster). Associé avec l’Allemand Jacques de Herrnberg 211 , il avait donné, le 28 novembre 1488, le précieux volume des Saintes pérégrinations de Jérusalem, traduit de Bernard de Breydenbach par Nicolas Le Huen 212 . C’est là que se trouvent, avec d’autres gravures sur bois, les premières estampes sur cuivre en taille douce qui aient paru dans un livre français: or, elles sont imitées, presque servilement, des planches taillées sur bois qu’ Ehrard Reuwich, à Mayence, avait intercalées moins de deux ans auparavant dans une édition latine du même ouvrage 213 . Dès le 7 novembre 1492, Jacques de Herrnberg s’était séparé de son compagnon, qui signa seul le Missel de Clermont. Trois ans plus tard, on se le rappelle, Topié travaillait avec Neumeister, mais il devint bientôt lui-même le chef de la maison, où Neumeister et François Dalmès 214 (ancien patron lui aussi) n’étaient plus qu’ouvriers. C’est de là que sortirent le Missel romain du 31 mars 1498, le Bréviaire d’Aix de 1499 et le Bréviaire de Saint-Ruf de 1500. A Lyon Neumeister avait assisté à l’arrivée d’un de ses compatriotes appellé à une certaine renommée : Jean Trechsel 215 , de Mayence. Le premier atelier, que celui-ci dirigea en 1487, dut ne produire que très peu, car on n’en a pas encore signalé d’édition. Mais Trechsel, ayant épousé la veuve de Nicolas Philippi, prit la succession industrielle de cet imprimeur. Comme il fallait réassortir les caractères, il en grava une partie lui- même 216 et se procura le reste chez les fondeurs lyonnais 217 . Le 9 février 1489, parut son premier ouvrage dans cette nouvelle maison, et dès lors ses presses fonctionnèrent avec l’activité la plus féconde et avec le plus grand succès. Il est vrai qu’il eut le mérite d’attacher à son imprimerie un humaniste des plus savants, l’illustre Flamand Josse Bade (Jodocus Badius Ascensius), qui, après avoir séjourné en Italie, était venu à Valence puis à Lyon, professer les lettres grecques et latines. L’édition des Orationes et poe- mata Beroaldi, parue le 4 septembre 1492 218 , manifesta la part que prenait Josse Bade dans les publications de Trechsel: il préparait, corrigeait, annotait et commentait les textes à imprimer 219 . Ces liens furent encore resserrés par le mariage de l’humaniste avec Thalie, fille d’un premier mariage du typographe 220 . Grâce donc à cette précieuse collaboration, les éditions de Trechsel furent des plus recherchées; elles faisaient de lui un des plus importants imprimeurs lyonnais. Sa carrière, malheureusement, ne fut pas longue: il mourut pendant la composition des Libri canonis d’Avicenne. Cet ouvrage fut terminé, le 24 décembre 1498, par un autre typographe, Jean Klein, qui prit aussi la suite de son établissement, en épousant sa veuve; celle-ci contractait ainsi un troisième mariage. Quant à Josse Bade, en relations constantes avec les éditeurs parisiens, il se rendit aux exhortations de Robert Gaguin 221 , et alla s’établir à son tour à Paris comme libraire et imprimeur. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 365 Jean Klein 222 , alias „Schwab“, „Suabe“, était très probablement arrivé de la Souabe, d’où son nom. On a prétendu qu’il travaillait à Lyon dès 1488 ou 1489, mais il est à peu près certain qu’il n’était venu que bien plus tard 223 . Il est à supposer qu’il entra dans l’atelier de Trechsel, ce qui lui permit de terminer l’Avicenne et de succéder à son ancien patron, dont il conserva tout le matériel et dont il copia même la marque en modifiant seulement les initiales. Parmi les nombreux Allemands, qui, avant ou en même temps que lui, ouvrirent à Lyon des ateliers typographiques, il y en eut trois qui méritent encore d’être mentionnés : Jean Schmidt (Johannes Fabri), Michael Wenssler et Nicolas Wolf. Le premier 224 , signalé dès 1482, ne semble guère avoir imprimé avant 1490; ses éditions, assez rares, s’échelonnent le long des années 1490, 1491, 1493 et 1494. Michael Wenssler 225 , de Strasbourg, avait peut-être été le premier typographe de Bâle 226 . Ancien étudiant de l’Université de cette ville, il s’était consacré tout entier à l’art nouveau ; mais la fortune ne lui avait pas souri, et après avoir vendu son atelier à Jacques Steinacker (1490), il avait dû s’expatrier. Grâce à Mathias Huss, qui lui loua sans doute une partie de son matériel, il put exécuter à Cluny, puis à Mâcon, les travaux que je signalerai ci-après (1493-1494). Mais il n’y avait guère qu’à Lyon où il pût espérer un travail suivi: il vint donc s’installer dans cette ville dans le courant de 1494. Le 1 er avril de l’année suivante, il y donna une édition du Sexte, qu’il fit suivre, les 13 mai et 4 décembre 1495, des Clémentines et du Décret de Gratien 227 . Son nom retombe après cela dans l’obscurité, mais on sait qu’en 1498 il était encore à Lyon et conservait sa qualité d’imprimeur 228 . Quant à Nicolas Wolf 229 , né à Lutter, dans le duché de Brunswick, il fut un des premiers fondeurs de caractères qui se soient consacrés exclusivement à cette industrie : Neumeister, Balsarin, Klein, Trechsel, de Vingle, Dupré, pour ne citer que ceux-là, furent ses clients. Cependant il était en trop bonne situation pour ne pas essayer de monter lui aussi un atelier typographique. Et de fait il s’y décida et ne parut pas avoir à s’en repentir. Son premier livre connu est du 18 novembre 1498, et dès cette époque ses éditions se succédèrent avec une rapidité de bon augure 230 . Tous les imprimeurs, que je viens de signaler, représentèrent à Lyon l’élément germanique, ils furent les propagateurs des méthodes en usage dans les villes rhénanes. Mais à côté d’eux s’exerçaient une influence française si vivace et si profonde qu’elle finit par l’emporter, et une influence italienne due surtout aux Vénitiens. Cette dernière, dont plusieurs Allemands n’ont pas été indemnes 231 , était la conséquence des incessantes relations commerciales de la ville de Lyon avec le nord de l’Italie; elle fut augmentée encore par l’arrivée de typographes originaires de cette région ou qui y avaient travaillé. Parmi eux, il y a lieu de citer, avec les associés déjà mentionnés de Perrin Le Masson, Janon Carcagni, Marino Saraceni, Jacobino Suigo, Nicolas de Benedictis, Bonin de Boninis et Jacobo Zacchoni, dit Arnollet. Carcagni 232 se trouvait à Lyon dès 1485 et publiait, le 23 juin 1486, le Bréviaire de l’église de cette ville 233 , qu’il réédita le 5 mars 1499. Les caractères qu’il y employa sont bien italiens et ressemblent quelquefois à s’y méprendre à ceux qui étaient usités à Bologne et à Rome, notamment chez Eucharius Silber. Ceux qu’apporta Marino Saraceni 234 étaient plutôt vénitiens 235 . Il arrivait en effet tout droit de Venise 236 et publia 366 L.-H. LABANDE avec Antoine Lambillon, le 2 mai 1491, le Lilium médicinale de Gordon. Mais c’est à peine s’il resta deux années dans la cité lyonnaise : il disparut après avoir édité YAurea practica libellorum (15 février 1493) 237 . Même son associé Lambillon 238 cessa bientôt aussi ses travaux typographiques 239 . Jacobino Suigo 240 , de San Germano (Piémont), après avoir imprimé dans son pays natal (1484), à Verceil (1485) et à Chivasso (1486), s’était échoué à Venise en 1487, d’où il data un de ses ouvrages. Mais il en était reparti après avoir renouvelé son matériel et s’était établi à Turin, en octobre 1487. Là il avait fait un plus long séjour; pourtant, en 1496, avant d’avoir fermé l’atelier qu’il y avait monté, il était venu en ouvrir un autre à Lyon 241 , où il imprima „cum litteris venetis“. Ce fut, semble-t-il, sa dernière étape 242 ; il y eut pour associé, un Catalan, Nicolas de Benedictis 243 , qui arrivait certainement encore de Venise, où il avait signé, en 1481, une édition des /nsfitofesdejustinien 244 . Le même Nicolas de Benedictis devint aussi (1509, 1510) un collaborateur dejacobo Zacchoni, le compatriote de Suigo 245 , qui débuta à Lyon, en 1498, avec des caractères vénitiens et qui entretint de si nombreuses relations avec les Koberger de Nuremberg. Bonin de Boninis 246 , arrivé quelques années auparavant (1491), se contenta pendant les premières années de faire le commerce des livres; pourtant il doit être cité comme un des meilleurs agents de l’influence italienne. Né à Raguse, il avait exercé l’art typographique à Venise en 1478, puis à Vérone de 1481 à 1483 et enfin à Brescia jusqu’en 1491. Peut-être se décida-t-il à établir une nouvelle presse à Lyon en 1499, car on a de lui de superbes éditions de cette date, avec gravures dues à des artistes de l’Italie 247 . Mais c’est assez s’occuper des imprimeurs étrangers: les Français qui ont exercé à Lyon ont droit aussi à une mention fort honorable, d’autant plus que parmi eux il y eut des graveurs d’un grand talent qui perfectionnèrent l’art du livre. Comme typographes, Guillaume Balsarin 248 , imprimeur du roi en 1502, Jean Dupré, Jacques Maillet, Pierre Maréchal et Barnabé Chaussard, Jean de Vingle, Jean Bachelier et Pierre Bartelot, Claude Daygne, Jean Pivard et François Fradin, Jacques Arnollet, etc., ne restèrent pas au- dessous de leurs concurrents allemands ou italiens. Jean Dupré 249 est certainement un des plus connus et ses éditions sont de celles qui ont eu un aspect des plus artistiques. D’ailleurs n’avait-il pas un atelier de gravure 250 , où travaillaient jusqu’à 17 ouvriers de divers pays? Il venait, selon toute vraisemblance 251 , de Salins, où il avait imprimé de 1483 à 1485. Ses débuts à Lyon eurent lieu dans l’atelier de Philippi, avec lequel il signa une édition française des Vitae patrum de S. Jérôme (janvier 1487) 252 ; mais, quelques mois après cette dernière date, il était seul à publier une Postilla Guillermi super evangeliaet epistolas (30 novembre 1487) 253 . Il ne tarda pas à se distinguer, comme il le dit lui-même, „arte et ingenio" ; aussi sa réputation s’étendit- elle dans les pays voisins. Il fut appellé à Uzès et à Avignon en 1493 et 1497, mais après chacun de ses voyages il revint à Lyon, où il imprima jusqu’en 1503. Jacques Maillet 254 , établi peut-être à Lyon dès 1483 255 , comme le Bressois Pierre Maréchal 256 et Barnabé Chaussard 257 , de Nevers, qui furent associés de 1493 à 1511, se recommanda par de très intéressantes éditions de livres français, qu’il exportait dans le nord de l’Italie. Il posséda même un dépôt à Venise, où il eut la qualité de libraire- juré; le 14 avril 1500, il y mettait en vente le nouveau Missel de Besançon 258 . L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 367 Je passerai rapidement sur les noms de Jean Bachelier 259 et de Pierre Bartelot 260 , qui travaillaient ensemble dès le 14 juillet 1496; de Claude Daygne, dit Vicaire 261 , originaire de Salins, qui après avoir été compagnon (1490-1492) du Berrichon Jacques Arnollet, imprima pour son propre compte (1497 et 1498) avec des caractères imités de Paris; du même Arnollet 262 , qui paraît s’être approvisionné de matériel à Paris et a été cité, sans preuves bien apparentes, parmi les typographes génevois; de Jean Pivard 263 et du Poitevin François Fradin 264 , d’abord associés (1497), puis imprimeurs dans des ateliers séparés. Mais il est une mention toute particulière à faire du Picard Jean de Vingle 265 , dit d’Ambeville, qui, sans avoir la renommée de Jean Dupré, se fit avantageusement connaître, dès 1494, par ses nombreuses éditions, surtout de classiques et de romans de chevalerie. Il y aurait encore bien des choses à ajouter; mais il faut se borner. Ce qui précède donnera peut-être une idée de la part prise à Lyon par les Allemands, les Italiens et les Français dans la pratique de l’imprimerie. Il s’agit maintenant de montrer le rayonnement de leur influence et d’indiquer comment se rattachent à eux les typographes qui ont exercé dans tout le sud et l’est de la France. Au point de vue typographique, TOULOUSE, véritable capitale du sud-ouest de la France 266 , n’est guère que le prolongement de Lyon. Il se faisait en effet entre les deux cités un échange industriel et commercial des plus constants; les marchands qui vendaient à Lyon les livres publiés en Allemagne, en Italie ou à Paris, se rendaient à Toulouse 267 . Les premiers imprimeurs, qui vinrent de la Germanie en Languedoc, passaient par l’étape intermédiaire de Lyon et y conservaient des relations: plusieurs même, je le marquerai plus loin, durent s’y fournir de caractères. La parfaite similitude des papiers employés pour les éditions de l’une et l’autre ville, augmentait encore l’air de parenté qu’elles avaient entre elles. Sans insister sur ces rapprochements, on peut aussi faire observer que, même lorsque les presses toulousaines furent en pleine activité, on s’adressait à Lyon pour certains labeurs. Michel Topié imprimait les Ordonnances pour le Languedoc 268 ; le Missel d’Auch de 1491, dont le marchand toulousain Hugues „de Cossio“ fit les frais, commel e Missel de Toulouse édité par Étienne Clébat en 1490, était illustré de gravures signées du maître lyonnais I. D 269 . Aussi à peine l’imprimerie fut-elle introduite à Lyon qu’elle se propagea à Toulouse. L’époque précise où cet événement a eu lieu n’est pas connue. Sans doute on a cité une édition de la vie de sainte Jeanne, qui aurait été faite avant le 14 mars 147 5 270 , mais on n’a pas à ce sujet de document bien probant. Cette date n’aurait rien qui surprenne, car on eut des volumes imprimés à Toulouse dès le 20 juin 1476. Ils étaient l’oeuvre d’un typographe resté longtemps anonyme et dont le Dr. Desbarreaux-Ber- nard 271 et Mlle. Pellechet 272 ont dévoilé la personnalité: c’est Martin Huss, de Botwar, celui que l’on retrouva plus tard à Lyon. Il était arrivé de Bâle, d’où il avait apporté un matériel acheté en partie chez Michael Wenssler 273 . Probablement il n’était pas seul et avait emmené avec lui un de ses compatriotes: l’Allemand Henri „Tornerii“ (Dreher?), dont on constate la misère en 1483, devait être avec lui. D’ailleurs, peut- être est-il possible d’interpréter les lettres H T D B M H O, qui terminent le De sponsalibus d’Antonin de Florence imprimé avec les caractères de Huss, comme un 368 L.-H. LABANDE témoignage de l’association de ces deux typographes: „Henrici Tornerii, de Botwar, [et] Martini Huss opus“ 274 . MartinHuss a donnéàToulouse un certain nombre d’éditions 275 ; mais il n’en a signé aucune, et il n’en a daté qu’une seule du 20 juin 1476. Son séjour en cette ville dut être relativement court, car l’année suivante il était à Lyon avec les caractères provenant de chez Wenssler. On a remarqué 276 qu’à Toulouse il avait pu avoir pour collaborateur Jean Siber, qui imprima avec lui à Lyon, ou tout au moins tenir de lui un assortiment qu’à son départ il aurait laissé à Parix. Cela n’est pas impossible et je ne suis pas éloigné de croire que dans le premier atelier toulousain Martin Huss, Henri „Tornerii“, Jean Siber et même Jean Parix avaient travaillé côte à côte. Mais Huss et Siber disparurent vite 277 ; „Tornerii“ et Parix contractèrent sans doute alors l’association constatée en 1483, lorsque ce dernier prit à son compte une dette de son collègue 278 . Si on ne sait rien de plus de „Tornerii“ 279 , Parix a laissé plus de souvenirs. Originaire d’Heidelberg, il vécut à Toulouse jusqu’en 1502 280 . Les ouvrages qu’on lui connaisse avec dates certaines sont de 1479 à 1482 et 1489; il faut encore observer que beaucoup d’autres sont sans aucune indication bibliographique 281 . En grande majorité, ils traitent des matières de droit, ce qui s’explique dans une ville universitaire; mais on y remarque aussi des livres en langue espagnole. Il avait d’ailleurs des dépôts en Espagne, par exemple à Valence, Pampelune et Saragosse 282 . En 1489, il signait ses éditions avec Étienne Clébat, Allemand, qui était plutôt „molayre de libres", ou fondeur de caractères, qu’imprimeur 283 . Le typographe le plus actif de Toulouse fut certainement Henri Mayer, qui était arrivé d’Allemagne et peut-être de Bâle 284 , en 1484 au plus tard. Du reste, nombreux furent ses ouvriers et collaborateurs: on sait les noms d’un certain nombre 285 , André Schmidt (1485-1490), Jean de Kreuznach (1490-1491) 286 , le marchand de livres Pierre de Hongrie (1491-1492) 287 , les imprimeurs Jean de Bazaler, Jacques Balter (Walter?), Vordelin Urterin (1492), Jean Jourdan, Jean Burger,Jean Kubler, deThann; Ambroise Brockseser, etc. et peut-être encore Bernard Intzverger, de Spire 288 . Comme on le voit, la plupart étaient de la même nationalité que Mayer. Un tel atelier ne pouvait qu’être bien fourni de matériel; les impressions de Mayer sont certainement les plus belles et les mieux soignées de Toulouse. Nous savons d’ailleurs positivement que lui-même, versé dans l’érudition, entretenait des relations assez étroites avec Trechsel, le fondeur et imprimeur de Lyon, au point de préparer une édition pour lui 289 . Selon toute vraisemblance, c’est par son intermédiaire qu’il acquit au moins une partie des caractères lyonnais 290 qu’il employa. La liste des ouvrages que l’on a relevés comme imprimés par lui est déjà longue et il est certain qu’elle recevra encore de notables accroissements, surtout après l’exploration des bibliothèques d’Espagne 291 . Mayer édita, en effet, beaucoup de livres espagnols fort recherchés aujourd’hui 292 . Il dut mourir tout à fait à la fin du XV e siècle. Parix acheta son matériel et le rétrocéda, le 8 avril 1501, au libraire Jean Grandjean, qui le repassa encore, le 9 juillet suivant, moyennant 200 écus, au papetier Thibaud Monin et à l’imprimeur Nicolas Garaud 293 . On a cité aussi parmi les typographes toulousains du XV e siècle, l’Allemand Jean de Guerlins, de qui l’on a une édition des Ordonnances royales pour le Languedoc, pro- L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV® SIÈCLE. 369 mulguées à la fin de l’année 1490 294 . Mais il n’est pas du tout certain que cet imprimeur, qui se trouvait à Braga en 1494, à Monterey en 1496 et à Barcelone en 1498, ait exercé à Toulouse avant 1513. Les typographes, qui d’Allemagne et de Lyon prirent le chemin du Languedoc, ne s’arrêtèrent pas tous à Toulouse: il s’en trouva en effet de bonne heure dans la ville voisine d’ALBI. On croit généralement 295 que c’estjean Neumeister, qui vint de Mayence y exercer le premier l’art de Gutenberg: il aurait imprimé, vers 1480-1481, avec des caractères romains YEpistola Aeneae Sylvii de atnoris remedio et YHistoria septern sapientum, puis avec des caractères gothiques une nouvelle édition des Meditationes de Jean de Torquemada (17 novembre 1481) et enfin, vers 1484, un Missel romain 296 . Il serait facile de démontrer l’erreur de critique sur laquelle ce système fragile était échafaudé 297 . Et de fait, il est certain que ce n’est pas Neumeister qui a imprimé ces quatre livres: le 3 septembre 1479, il était encore à Mayence 298 ; or, le Tractatus male- ficiorum d’Ange de Aretio, composé avec les mêmes caractères que PAeneas Sylvius et YHistoria septern sapientum, est daté du 15 avril 1477. Cet ouvrage et tous ceux qui lui ressemblent sont donc d’un typographe qui exerçait déjà en 1477, et qui composa enAlbi l’Aeneas Sylvius 299 . A cet anonyme appartiennent donc, outre les trois éditions ci-dessus mentionnées, une Admonitio de profectu ani- mae 300 , les Casus brèves de Jean André 301 , une Summa de Barthélemy de San Con- cordio 302 , une Orthographia deGasparino Barzizi 303 , un Liber pastoralisde S. Grégoire 304 , des Soliloquia de S. Isidore 305 et un Manipulus curatorum 306 . Neumeister vint en second lieu: il publia, le 17 novembre 1481, les Méditations de Torquemada, qu’il illustra avec les gravures interrasiles qui lui avaient servi à Mayence en 1479. Il y employa des caractères empruntés à Martin Huss, de Lyon, et que celui- ci avait fait graver d’après les modèles de Sensenschmidt 307 . D’ailleurs, Lyon semble avoir été son centre d’approvisionnement : c’est Nicolas Wolf qui lui fournit les caractères du Missel romain paru à Albi à une époque impossible à préciser. Nous savons qu’en quittant le Languedoc, Neumeister se réfugia à Lyon 308 . A peu près à la même époque qu’à Toulouse et Albi, l’imprimerie s’introduisait à VIENNE en Dauphiné 309 : un Allemand, qui signait «Johannes Solidi“,y était installé dès 1478 au moins, et y publiait la Litigatio Satanae contra genus humanum. Ce n’était certainement pas là son premier labeur, car on peut citer des éditions avec des caractères identiques et moins fatigués. Ces éditions ont d’ailleurs une ressemblance frappante avec d’autres, provenant d’ateliers de Trêves, Metz et Cologne; mais c’est à Cologne que paraît avoir existé le type original d’où sont dérivés les autres 310 . Peut- être Solidi a-t-il travaillé d’abord dans cette ville et faut-il attribuer à cette période de son existence la composition de certains volumes. En tout cas, il était à Vienne en 1478. L’établissement typographique qu’il y monta n’est guère bien connu. On lui a attribué 311 trois séries d’ouvrages; mais j’éliminerai d’abord les éditions semblables à la Philosophia pauperum d’Albert le Grand, qui ne me paraissent pas suffisamment être de lui. Les deux groupes restants ont pour types, l’un la Litigatio Satanae de 1478 et une première édition des Statuta concilii Viennen- sis, exécutée avant la fin de la même année 312 ; l’autre, la seconde édition des mêmes Statuta 313 et le Spéculum sapientiae de S. Cyrille 314 . Pour tous ces ouvrages les carac- 370 L.-H. LABANDE tères ont bien le même aspect, mais pour ceux de la dernière catégorie on s’est servi d’une nouvelle fonte, dans laquelle des capitales d’un style semi-gothique ont éliminé un certain nombre de capitales primitives. Le premier de ces deux groupes semble bien être l’oeuvre de Solidi à Vienne ; il comprend un certain nombre d’opusculesou traités, dont la liste provisoirea été donnée par Mlle. Pellechet sous la désignation de type C 31S . Il est à peu près certain que Solidi inaugura également la dernière série et qu’il fit par exemple les deux tirages des Statuta Vien- nensia, que l’on a conservés à Grenoble 316 ; mais il dut mourir bientôt, et son matériel passa entièrement à Éberhard Frommolt, de Bâle 317 , qui était peut-être un de ses anciens ouvriers. Frommoltcontinuales travaux de Solidi et publia plusieurs éditions connues 318 ; il en signa même deux de son nom, qu’il data des 24 juin et 19 novembre 1481 319 . Il n’y a pas de raisons de croire qu’il les ait imprimées ailleurs qu’à Vienne. Peu de temps après lui, un autre Allemand, Pierre Schenck, celui qui alla plus tard (1485) à Lyon s’associer avec Gaspard Ortuin, avait fondé à Vienne un nouvel atelier. Il y a signé une édition (1484) avec gravures sur bois de l’ouvrage l’Abuzé en court, fort connu à Lyon où il avait d’abord paru, un Traité des eaux artiflcieles 320 , le Congié pris du siècle séculier et les Sept pseaulmes mis en françois 321 . L’identité absolue des caractères lui fait encore attribuer une Histoire de Grisélidis et une Vie de Jésus-Christ 322 , illustrée de bois qui ornèrent une autre édition du même ouvrage donnée par Guillaume Le Roy, à Lyon, en 1488 323 . La Franche-Comté, en relations constantes avec Lyon et les cités rhénanes, devait fatalement avoir au XV e siècle la visite d’imprimeurs. Besançon, en particulier, avait un marché de livres des mieux achalandés, et nous savons par maints documents que, depuis 1470 au moins, les ouvrages édités à Cologne, Bâle, Strasbourg, Lyon et même Venise, Milan, Rome et Naples y arrivaient, quelquefois immédiatement après leur publication 324 . De même, lorsqu’on songea à imprimer les livres liturgiques de la province, c’est à Bâle, chez Bernhard Richel 325 , que l’on s’adressa. Toutefois ce ne fut pas dans la capitale de la Franche-Comté, mais à SALINS que s’établit la première presse 326 . On a supposé que des raisons politiques avaient déterminé le choix de cette ville; l’influence de l’archevêque Charles de Neufchâtel et la protection accordée par les chanoines de Saint-Anatoile de Salins expliqueraient la création de l’atelier, que dirigea dès 1483 327 un certain ,Johannes de Pratis“. Ce typographe y composa en 1484 le Bréviaire de Besançon 328 et en 1485 le Missel du même diocèse, ce dernier ouvrage avec la collaboration de Benoît Bigot et Claude Bodram 329 . Puis il disparut; sans doute il alla de là à Lyon, où dès janvier 1487, le célèbre ,JohannesdePrato“, probablement le même personnage, travaillait avecNicolasPhilippi 330 . A l’initiative de Jean Amerbach, de Bâle, sont dues les autres impressions exécutées en Franche-Comté au XV e siècle. Le prêtre d’Augsbourg, Pierre Metlinger, ancien étudiant de Bâle 331 , qui vint faire rouler ses presses à Besançon, Dole et Dijon, n’était que son délégué ou représentant. C’est à BESANÇON 332 que Amerbach l’envoya d’abord, avec des bois pour initiales qu’il avait déjà employés et les trois séries de caractères qu’il avait fondues d’après les modèles d’Adolf Rusch, l’imprimeur strasbourgeois 333 . Avec ce matériel il commença par éditer en 1487 le Regimen sanitatis d’Arnaud de Villeneuve, et peut-être le Liber physionomiae de Michel Scotus 334 ; il entreprit L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV* SIÈCLE. 371 ensuite la publication d’un in-folio divisible en deux parties au gré des acheteurs: la première comprenait les Statuts synodaux de l’église de Besançon et le Spéculum sacerdotum ; la seconde, le Spéculum animae peccatricis de Denys le Chartreux, les Canones poenitentiales, le De horis canonicis dicendis, l’Ars bene moriendi et le Spéculum ecclesiae d’Hugues de Saint-Cher. Le tout fut terminé le 1 er mars 1488. Enfin Metlinger, dans le courant de la même année, donna une édition in-4° des mêmes opuscules, avec en moins les Statuts et en plus le Spéculum humanae vitae de Rodrigue de Zamora et le Spéculum conversionis peccatorum 335 . Puis, il reprit son bagage 336 , et sur l’ordre sans doute d’Amerbach, il se transporta en la ville de DOLE, siège du parlement de Franche-Comté 337 . Il s’agissait d’imprimer, d’une part, les Coutumes et ordonnances du parlement du comté de Bourgogne, complétées par les ordonnances édictées à Salins en 1481 et 1489, et d’autre part, les Coutumes générales et ordonnances des parlements du duché de Bourgogne. De ces deux in- folios, le premier fut achevé le 31 mai 1490; le second, à peu près de la même importance, ne fut pas daté 338 . L’année suivante,Metlinger avait quitté Dole 339 pour la ville de DIJON, déjà très fréquentée par les marchands de livres imprimés 340 . Sa venue fut certainement provoquée par Conrad de Leonberg, secrétaire de l’abbé de Cîteaux, qui était en correspondance avec Amerbach 341 . La preuve en est qu’il fut installé dans la maison du Petit-Cîteaux, en la rue Saint-Philibert, et qu’il exécuta seulement les travaux qui lui furent confiés par l’abbé Jean de Cirey. Ce fut d’abord la Collectio privilegiorum ordinis Cisterciensis, suivie d’un abrégé de la vie des saints de l’ordre 342 , qui fut achevée le 4 juillet 1491. Remarquons que, pour en composer le texte, Metlinger dut demander à Amerbach de lui faire parvenir de nouveaux caractères 343 . L’abbé de Cîteaux lui donna encore à imprimer la Disputatio inter inferiora corpora et superiora de Mafeo Vegio, dont il fit les frais (4 août 1492), ainsi qu’une Vie de S. Bernard Mi . Peut-être lui confia-t-il encore d’autres labeurs 345 , mais on n’en a conservé aucun souvenir. Sa mission accomplie, Metlinger fit reprendre à ses ouvriers et à son matériel le chemin de Bâle; quant à lui, on l’a signalé à la fin du XV e siècle à Paris, où il gérait les intérêts d’Amerbach 346 . Son exemple ne tarda pas à être suivi par un autre imprimeur de Bâle, le Strasbourgeois Michael Wenssler. J’ai déjà dit qu’après avoir exercé pendant de longues années, ce typographe avait été ruiné et avait vendu son atelier le 20 mars 1490. On cite bien deux éditions en petits caractères qu’il signa à Bâle les 1 er mars et 1 er avril 1491 ;. mais comme on a retrouvé les mêmes éléments typographiques chez Amerbach, on a pensé que c’est ce dernier qui les a faites pour le compte de Wenssler 347 . La difficulté est maintenant de savoir par qui et où a été imprimé, avec ces mêmes caractères, le Bréviaire de Cluny de 1492; faut-il croire que l’abbé de Cluny a fait exécuter ce labeur pas Jean Amerbach à Bâle, ou que Amerbach a confié une partie de son matériel à Wenssler, pour venir en France? La question reste douteuse, quoi qu’on ait dit à ce sujet 348 » Wenssler fut certainement à CLUNY en 1493. Il termina, dans les bâtiments de cette abbaye 349 , le Missel et le Psautier à l’usage des religieux de l’ordre, aux dates des 9 juin 1493 et 22 janvier 1494 350 . Ces volumes, qui témoignent de son habileté professionnelle, ont été composés avec de magnifiques caractères, qui ne provenaient ni du fonds. 372 L.-H. LABANDE d’Amerbach, ni du sien propre : mais c’étaient de semblables qui avaient permis à Mathias Huss d’éditer à Lyon le Missel romain de 1485. Il est donc vraisemblable que Wenssler les avait loués à Huss. Ces types se retrouvent dans des fragments d’autres livres liturgiques, par exemple d’un second Missel de Cluny et d’un grand Bréviaire 351 , qui ont été retrouvés avec des feuillets du Psautier de Cluny de 1494. Wenssler les composa peut-être encore dans la même abbaye, en 1492 ou 1493. Mais, avant l’achèvement de son Psautier, il avait envoyé à MÂCON une équipe d’ouvriers, qu’il alla rejoindre aussitôt après. Ce fut pour publier, le 10 mars 1494 352 , un Diurnal, en 400 feuillets in - 8°, à l’usage de l’église Saint-Vincent de Mâcon, et aux frais d’un ou de plusieurs marchands de cette ville 353 . Ensuite il se dirigea vers Lyon, où nous l’avons trouvé fixé dès 1494. Quelques mois auparavant, l’imprimeur bien connu Jean Dupré était rentré aussi à Lyon, d’un voyage qu’il avait entrepris dans le Midi. A l’instigation de l’évêque Nicolas Maugras, qui voulait réformer les livres liturgiques de son diocèse, il était venu avec une partie de son matériel à UZÈS: le 2 octobre 1493, il y acheva d’imprimer le Bréviaire de cette église 354 ; puis, sans attendre la commande d’autres labeurs, par exemple du Missel 355 , il reprit le chemin de Lyon 356 . Il agit à peu près de même quatre ans plus tard, lorsque le prolégat du Pape, Clément de La Rovère, le fit venir en AVIGNON aux frais de la ville 357 (mars et mai 1497). Cette cité n’avait pourtant pas été tout à fait déshéritée du côté de l’art typographique après les tentatives infructueuses de Waldfoghel, car nous avons la preuve que, le 10 novembre 1485, un prêtre du nom d’Isoard Eymard (Hemary, alias More), „impressor librorum®, s’était établi en Avignon 358 . Cependant on ne peut citer aucun livre paru dans cette ville avant l’arrivée de Dupré. D’ailleurs, malgré la protection évidente des pouvoirs publics 359 , celui-ci ne semble pas y être resté longtemps: il publia, le 15 octobre 1497, aux frais de NicolasTépé, riche bourgeois avignonais, le LucianiPalinurus 360 , puis il retourna encore à Lyon. Mais ce ne fut pas sans laisser au moins une de ses fontes, qu’il confia pendant quelques années 361 à un de ses collègues, le Picard Pierre Rohault, qu’il avait emmené avec lui ou qu’il fit partir de Lyon aussitôt qu’il y fut rentré 362 . Rohault exécuta en Avignon toute une série d’ouvrages: l 'Amaldi Badeti breviarium (1499), le Directoire du P. Jean Colombi (28 novembre 1499) et des traités juridiques d’Odofredo de Bénévent, de Pietro de Ubaldi et de Jordano Briccio 363 , fort appréciés dans une ville dotée d’une Faculté de droit très florissante. Ces quatre dernières éditions de Rohault sont dues à un noble commerçant avignonais, Dominique d’Anselme, qui en fit les frais, les signa ou les marqua des armoiries de sa famille 364 . Le même Dominique d’Anselme paraît avoir été aussi le commanditaire d’un autre imprimeur, Jean de La Rivière (de Riparia), dont il se porta caution quand celui-ci se chargea (7 et 9 octobre 1500) de composer et de livrer au prix de 513 florins, 300 exemplaires du Bréviaire de l’église d’Arles 365 . Ces exemplaires semblent tous perdus 366 : nous ne savons donc pas si Jean de La Rivière imprimait avec les mêmes caractères que Rohault, et s’il travaillait avec lui dans le même atelier. L’évêque d’Uzès et le prolégat d’Avignon, en appellant auprès d’eux un typographe lyonnais, n’avaient fait qu’imiter l’archevêque de NARBONNE, Georges d’Amboise, qui, L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 373 en 1491, avait fait venir et installé dans le cloître de Saint-Just une équipe d’ouvriers 367 . Ceux-ci, avec un petit caractère gothique, dont les similaires se retrouvent plus spécialement chez Jean Siber, à Lyon, exécutèrent le Bréviaire de l’église de Narbonne, qui fut terminé le 31 octobre 1491. Ce fut pour un même travail que Jean Rosenbach 368 , d’Heidelberg, qui de Germanie était passé à Barcelone (1492) et à Tarragone (1498), arriva à PERPIGNAN. Il ne se contenta pas seulement d’y imprimer en l’an 1500 le Breviarium Elnense, car ce n’est qu’en 1503 qu’il reprit la route d’Espagne. On pourrait peut-être encore jusqu’à un certain point rattacher à l’école lyonnaise les imprimeurs qui se rencontrèrent à GRENOBLE au XV e siècle 369 . Le premier fut Étienne Foret; il vint s’installer devant l’église Sainte-Claire, pour y publier (29 avril 1490) les Decisiones parlamenti dalphinalis, compilées par Guy Pape. C’est d’ailleurs son seul ouvrage connu. Quelques années après lui, Jean Bellot, originaire de Rouen, qui, en 1493, avait importé l’art typographique à Lausanne, arriva en la même ville, appelé soit par l’évêque Laurent Alleman, soit par les chanoines de la cathédrale. Il y signa, le 20 mai 1497, le Missel à l’usage du diocèse et profita sans doute aussi de son séjour à Grenoble pour éditer les Statuta synodalia nova du même diocèse, qui avaient été promulgués le 13 mai 1495 370 . Mais il ne se fixa pas dans le Dauphiné, où la concurrence du libraire Antoine Baquelier 371 et des agents des imprimeurs lyonnais était trop redoutable; ce fut à Genève qu’il se retira 372 . Telle fut, dans ses grandes lignes, l’école typographique lyonnaise et tel fut le rayonnement de son influence 373 . N’avons-nous pas raison maintenant d’affirmer que l’action des imprimeurs de Cologne, Strasbourg et Bâle y fut des plus décisives? § IV. ATELIERS TYPOGRAPHIQUES EN DEHORS DE L’INFLUENCE DES ÉCOLES PARISIENNE ET LYONNAISE. Sous cette rubrique, je passerai en revue les ateliers, placés près des frontières de la France, qui ont été créés par des imprimeurs ou montés avec un matériel provenant des Flandres, de la Suisse ou de l’Italie. Dans la première série rentrent les petites presses qui fonctionnèrent à peu près simultanément en Bretagne. Les caractères gothiques qui furent en usage à Bréhant-Loudéac, Rennes et Tréguier, appartiennent en effet à une famille de types flamands fondus sur le modèle de ceux d’Arendt de Keysere à Gand et de Rodolf Loeffs à Louvain. Comme l’a fait remarquer un bibliographe 374 , le corps supérieur servit à Bréhant-Loudéac, le moyen à Tréguier, le bas de casse à Rennes. „C’était le même matériel composé de trois fontes graduées, qui avait été réparti entre les trois ateliers." Les travaux que Robin Fouquetet Jean Crès exécutèrentà BRÉHANT-LOUDÉAC 375 , sous la protection de Jean de Rohan, seigneur du Gué-de-l’Ile, se placent entre décembre 1484 et le 3 juillet 1485. Ils répondaient à l’idée qu’on avait eue de donner, sous une forme facilement accessible et en langue française, une petite encyclopédie religieuse, morale et politique 376 . Ce sont de courts livrets, à l’exception des derniers, le Mirouer d’or de l’ame pecheresse, la Vie de Jesus-Crist, et les Coustumes de Bretagne, qui sont des oeuvres plus importantes et paraissent avoir été éditées par les typographes à leurs risques et périls. 374 L.-H. LABANDE Après le 3 juillet 1485, ils n’imprimèrent plus à Bréhant 377 , mais deux ans et demi après,Jean Crès se trouvait à l’abbaye Bénédictine de LANTENAC 378 , où, avec d’autres caractères d’origine flamande 379 , il composait le Voyage en Terre Sainte de Jean de Mandeville (26 mars 1488). Ses travaux étaient intermittents: le 5 octobre 1491, il signait encore un livret, le Doctrinal des nouvelles mariées , et à une autre date inconnue, il publiait les Sept pseaulmes penitenciaux 380 . A RENNES 381 , l’atelier contemporain de celui de Bréhant, était dirigé par maître Pierre Bellesculéeetparjosses. Pierre Bellesculée, nous le connaissons 382 : c’était le futur associé de Jean Bouyer à Poitiers. Les deux typographes réussirent, avec le concours d’un riche bourgeois, nommé Jean Huss, à publier, le 26 mars 1485, la première édition parue en Bretagne 383 , des Coutumes et constitutions du duché. Puis, dans le courant de la même année, ils donnèrent encore un Floret en franczois et cela fait, ils disparurent. Le typographe qui signait la. P. à TRÉGUIER 384 , agit à peu près de même façon: il imprima aussi (4 juin 1485) une édition de la Coutume et des constitutions de Bretagne, puis un Grécisme d’Ébrard de Béthune, et ne laissa pas plus de traces de son passage. Tréguier vit cependant le fontionnement d’une nouvelle presse avant le XVI e siècle: Jean Calvez vint y publier, le 5 novembre 1499, le Catholicon, «lequel contient trois langaiges, scavoir breton, franczoys et latin“, qui avait été composé par Auffret de Quoatqueveran, J. Lagadec et Yves Ropertz 385 . Si nous considérons la Flandre française elle-même, nous voyons, tout à fait à la fin du XV e siècle, l’établissement à VALENCIENNES d’une petite presse, avec laquelle Jean de Liège imprima six plaquettes ornées de bois, et devenues très rares : c’étaient des oeuvres de Jean Molinet, Georges Chastelain et Olivier de La Marche (1500) 386 . Mais tous ces ateliers bretons ou flamands n’eurent pas une réelle importance. A l’autre bout de la France, CHAMBÉRY, une des résidences préférées des ducs de Savoie, vit imprimer, de 1484 à 1486, plusieurs livres français illustrés fort intéressants 387 . Antoine Neyret, qui les composa, venait très probablement de Genève, et avait peut-être travaillé auparavant chez Louis Cruse, dont il imita les types. Sa première oeuvre à Chambéry fut sans doute une traduction française de VOpus tripertitum de Gerson, mais c’est seulement sur YExposition des evangilles et des epistres d’après Maurice de Sully, que l’on trouve la date la plus ancienne de ses productions (6 juillet 1484). Il donna ensuite le Livre de Baudoyn (29 novembre 1484), deux éditions du Livre de bonne vie de Jean Dupin (mai 1485 et 10 décembre suivant), enfin le Livre du roy Modus. Deux de ces ouvrages étaient ornés d’un bois avec armoiries et devise du duc de Savoie: ce fait, ainsi que le choix des volumes, ne laissent aucun doute sur la préocupation que Neyret avait d’attirer sur lui l’attention des seigneurs de la cour. On lui a encore attribué, dans un autre genre d’idées, une édition de YHistoria scolastica de Pierre Comestor,. pour laquelle il aurait eu une nouvelle fonte d’après les modèles d’Henri Witzburg, à Rougemont 388 . A quelle cause faut-il attribuer la fermeture d’un établissement aussi actif, on n’a pas encore pu le dire 389 . La ville archiépiscopale d’EMBRUN, au sud de Chambéry, eut momentanément un atelier typographique italien, mais dirigé par un Français, Jacques oujacotin Le Rouge 390 . L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 375 Celui-ci, après avoir travaillé à Venise aux côtés de son compatriote et ami Nicolas Jenson 391 , était installé à Pignerol depuis 1479, quand l’archevêque Jean Bayle l’appela à Embrun. Il transporta donc son matériel dans cette petite ville: le 10 mars 1490, il y terminait la composition de la première partie du Bréviaire de ce diocèse, qui parut quelques semaines après. C’est d’ailleurs le dernier ouvrage connu dejacques Le Rouge. Sans aucun doute Yimpressor librorum, qui vivait à TRETS en Provence de 1495 à 1506, était imprégné des mêmes traditions italiennes. C’était un certain Aymar Bollian, qui exerçait en même temps la profession plus lucrative d’hôtelier 392 . Malheureusement on ne possède rien qui soit signé de lui. Cet exemple, jusqu’ici inédit, sert pourtant à démontrer que, à l’aurore du XVI e siècle, l’art de Gutenberg, connu et apprécié dans toute la France, était pratiqué en bien des endroits que nous ne soupçonnons pas encore. C’est sur cette remarque que je veux terminer cette étude; puisse-t-elle inspirer aux bibliographes le désir de chercher davantage dans les fonds d’archives les documents qui leur permettront d’élucider les différents problèmes qui sont encore à résoudre! Avignon, 15 novembre 1899. L.-H. LABANDE. 1. Au début de ce travail, je tiens à informer le lecteur que je dois la plupart des renseignements et documents nouveaux qui seront ici rapportés, à la bienveillante générosité de Mlle. M. Pellechet. J’aurais trop à dire si je voulais détailler ses bons offices à mon égard; aussi est-il d’obligation stricte pour moi de lui témoigner publiquement ma profonde reconnaissance pour sa collaboration aussi savante que désintéressée. M. Julien Baudrier à Lyon et M. l’abbé Requin à Avignon ont également droit à des remercîments, que je suis heureux de leur adresser. 2. Sur le sens de ce mot, cf. V. Requeno, Osservationi sulla chirotipografla ; Monceaux, Les Le Rouge de Chablis, t. I, p. 4; A. Claudin, Lesorig. de l’impr. en France (extr. du Ballet, du bibliophile, 1898), p. 13. 3. Notons que plusieurs Strasbourgeois se trouvèrent en Avignon à peu près à cette époque; dans les notes brèves du notaire Jacques Girardi (étude de Me. de Beaulieu), j’ai ainsi relevé dans quelques actes le nom de Walter Riffe, argentier de Strasbourg. C’était peut-être un parent de l’ancien associé de Gutenberg. 4. Parent certainement du coutelier de Prague, Georges Waldfoghel, que M. Anton Schubert a signalé de 1393 à 1427, dans son article Zur Geschichte der Famille Waldfoghel, dans le Centralblatt fiir Biblio- thekswesen, 1899, p. 500. 5. Les documents sur cette question ont été découverts dans les registres de notaires d’Avignon par M. l’abbé Requin, qui les a fait connaître dans plusieurs publications, L’impr. à Avignon en 1444 (1890); Doc. inédits sur les orig. de la typogr. (1890, extr. du Bullet. histor. et philolog.) ; Orig. de l’impr. en France (1891, extr. du Journ. génér. de l’impr. et de la libr.). Ils ont encore fait l’objet d’une étude de M. L. Duhamel, Les orig. de l’impr. à Avignon (1890), et d’une communication de M. L. Delisle à l’Académie des inscriptions et belles-lettres (rapportée par Thierry-Poux, Prem. mon. de l’impr. en France, p. I). Ajoutons que leur authenticité est indiscutable et qu’il n’est pas possible, pour qui a feuilleté les registres notariaux d’Avignon, d’émettre le plus léger doute. — M. A. Claudin est revenu sur cette question dans une brochure, Les orig. de l’impr. en France; premiers essais à Avignon en 1444 (1898, extr. du Bullet. du bibliophile). 6. Cette expression fut courante pendant toute la seconde moitié du XV e siècle pour désigner l’imprimerie; il est inutile de signaler les nombreux exemples qu’on en connaît, je renvoie seulement au colophon du l« r livre imprimé à Paris, au No. 15770 de Hain et à Madden, Lettres d’un bibliogr., 5 e série, p. 194, 204 et 214. 7. Ces lignes étaient écrites, quand j’ai eu connaissance de l’étude de M. le Dr. Hartwig, qui sert d’introduction à ce livre des fêtes de Mayence. Je suis heureux de me rencontrer avec lui dans les rapprochements à faire entre l’association de Gutenberg à Strasbourg et celle de Waldfoghel à Avignon. Mais, malgré la profonde estime que j’ai pour lui, il m’est impossible d’être complètement de son avis sur 376 L.-H. LABANDE la nature des travaux de Waldfoghel. Selon lui en effet, l’art pratiqué par ce dernier consistait à composer, avec des caractères mobiles, des mots et même des phrases qu’il reportait par pression sur la reliure des livres. Il faut observer au contraire que ni Waldfoghel ni ses associés ne s’occupaient en aucune façon de reliure, et que Waldfoghel s’engageait à apprendre à ses associés un art d’écrire artificiellement entièrement indépendant et qui se suffisait à lui-même. Si l’on admet le système du Dr. Hartwig, de quelle utilité auraient été les formes employées par lui? D’ailleurs, à un autre endroit de son étude, le savant auteur reconnaît lui-même que Waldfoghel avait en sa possession plus d’outils que ce qui était nécessaire pour imprimer sur des reliures. 8. A. Claudin, op. cit. 9. Remarquons que ni M. l’abbé Requin, qui eut l’avantage d’ailleurs très mérité de découvrir les documents avignonais, ni aucun autre auteur français sérieux, n’a songé à le dire et à contester la priorité de Gutenberg. 10. Je ne cite que les témoignages donnés en France, sans aller chercher ceux qui sont connus d’ailleurs, afin de démontrer qu’en France on ne pensa jamais à attribuer à un autre l’honneur de la découverte de l’imprimerie. 11. Cette lettre a été reproduite en héliogravure parM. L. Delisle en 1889 (Paris, Champion, in -8°), pour la Soc. de l’hist. de l’Ile-de-France. 12. Robert Gaguin n’oubliait pas non plus, sur la fin de sa vie (lettre du 19 nov. 1497), d’attribuer à l’Allemagne une si belle invention : cf. Madden, p. 10. 13. Tous ceux qui ont parlé des premiers temps de l’imprimerie en France ont cru à la réalité de cette mission; il serait trop long de citer même leurs noms, mais je dois rappeller l’étude que M. Karl Dziatzko lui a consacrée, Die Ordonnanz Karls VII. von Frankr. vom 4. Okt. 1458, dans le Sammlung Bibliothekswissensch. Arbeiten, Heft 2, p. 41. 14. On devrait tout au moins en trouver mention dans les pièces de comptabilité, mais on n’a rien; la personnalité même de Jenson à cette date échappe à la critique historique. Était-il à Tours ou à Paris? 15. La raison qu’on en donne: méfiance de Louis XI vis-à-vis des serviteurs de son père, n’explique absolument rien. Ce n’est pas sérieux. A son retour de Mayence, rien n’empêchait Jenson de fonder une imprimerie à lui, même sans aucune subvention royale. 16. Aug. Bernard, De l’orig. et des débuts de l’impr. en Europe, t. I, p. 254; t. II, p. 254, 289, 291,293, 295; Ph. Renouard, Imprimeurs parisiens, p. 141. — On peut encore citer l’incunable 111 de la Bibliothèque d’Aix-en-Provence (Hain, No. 15698), qui fut donné par Schôffer lui-même aux moines de Sainte- Croix de Paris, en 1477. 17. A. Bernard, t. II, p. 331 ; Renouard, p. 179. 18. Principalement Paris, grâce à son Université et à sa situation de capitale du royaume. 19. Cf. la lettre des prototypographes à Louis XI citée ci-après. On sait aussi que le roi leur accorda des lettres de naturalité au mois de février 1475. 20. Il accorda à ces éditeurs étrangers l’exemption du droit d’aubaine : A. Bernard, t. II, p. 331 ; Renouard, p. 179 et 202. — Cette bienveillance de Louis XI, qui se manifesta si souvent pour les imprimeurs, montre le peu de cas que l’on doit faire de la légende qui le montre repoussant Nicolas Jenson à son retour de Mayence. 21. J’ai déjà signalé les voyages de Fust et de Schôffer à Paris. Le nom d’Hermann de Stadtborn, représentant de Fust et Schôffer, et plus tard ceux de Jean Van den Bruck et de Jean Blumenstock, dit Heidelberg, agent des Koberger, sont aussi bien connus. 22. Cf. L. Delisle, Avertissement à l’Épître adresseé à Robert Gaguin, le 1 er janvier 1472, par Guillaume Fichet, p. 4 et 5. — Voir aussi, mais avec réserve, Dr. Desbarreaux-Bernard, De quelques livres imprimés au XV e siècle sur des papiers de différents formats, p. 20. 23. Sur l’atelier de la Sorbonne, cf. surtout J.-P.-A. Madden, Lettres d’un bibliographe, 5 e série, p. 146 et suiv. ; Jules Philippe, Origine de l’imprimerie à Paris; A. Claudin, The flrst Paris Press (Société bibliographique de Londres) ; Les origines de l’imprimerie à Paris (extrait du Bulletin du bibliophile, 1898-1899). 24. On a même été jusqu’à supposer qu’il avait été correcteur dans un atelier mayençais. Il est certain cependant qu’il posséda de très bonne heure des volumes sortant des presses de Gutenberg, Fust et Schôffer (J. Philippe, op. cit., p. 26). 25. Il y connut certainement Berthold Ruppel et Michael Wenssler. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 377 26. Né au Petit-Bornand près Annecy, le 16 septembre 1433, ancien étudiant d’Avignon, associé de Sorbonne depuis le 16 décembre 1461, prieur de Sorbonne en 1465, recteur de l’Université en 1467 : cf. Jules Philippe, Guillaume Fichet, sa vie, ses oeuvres. 27. Cf. H. Stein, Note inédite sur Guillaume Fichet (Le Bibliographe moderne, 1897, p. 32). 28. Il était peut-être de la même famille que le „Peter Grantz", témoin du jugement de 1455 entre Gutenberg et Fust (KarlDziatzko, Sammlung Bibliotheksw. Arbeiten, Heft 2, p. 17), ou que le Gabriel Crantz, étudiant à Bâle en 1461. Cf. A. Claudin, op. cit., p. 10, note. 29. Cf. le P. Gottfried Reichhart, Beitràge zur Incunabelnkunde, p. 183. 30. Op. cit., 5<= série, p. 221. 31. Les récents historiens de l’imprimerie de la Sorbonne ont établi que cette oeuvre n’avait pu paraître que dans les derniers mois de 1470. M. Claudin (p. 14) a parlé des mois de juillet ou d’août au plus tôt; M. Philippe (p. 52) a indiqué la fin de l’année. A considérer la rapidité avec laquelle se succédèrent les éditions de nos typographes, il est en effet probable que ce fut vers la fin de 1470. 32. C’est un volume de 361 feuillets in-4° à 23 longues lignes par page. Les lettres de Gasparino en avaient formé un de 122 feuillets à 22 longues lignes. 33. Des exemplaires de quelques-uns d’entre eux sont accompagnés de lettres d’envoi ou de dédicaces imprimées ou manuscrites, qui aident à en préciser la date et éclairent l’histoire de leur composition : cf. Claudin, op. cit. 34. Il en donna un aussi à l’évêque de Paris, Guillaume Chartier, auquel il était redevable de son prieuré d’Aunay. 35. Le roi Louis XI, Jean, duc de Bourbon, Robert d’Estouteville, prévôt de Paris. La lettre de dédicace à Louis XI est du 22 avril 1472: M. Claudin (p. 41) en a donné le texte latin et (p. 39) une traduction française si peu exacte qu’elle en dénature le sens. 36. On en fit deux tirages (Pellechet, Catal. général des incunables des bibliothèques publiques de France, No. 590 et 591); le deuxième est suivi du De virtutibus, traité attribué à Sénèque. 37. Bessarion mourut en route à Ravenne, le 18 novembre 1472. Fichet poursuivit jusqu’à Rome; le pape Sixte IV l’attacha à sa personne en qualité de camérier et de pénitencier. 38. Peut-être Fichet n’avait-il fait entrer Ehrard Windsberg’dans l’atelier de la Sorbonne que pour suppléer à son absence. 39. Cf. Thierry-Poux, No. 9; Ph. Renouard, Imprimeurs parisiens, p. 148. 40. M. R. Proctor, An index to the early printed books in the British Muséum, p. 563, se fonde sur la présence d’un M qui ne se rencontra plus chez eux, pour leur attribuer comme premier ouvrage les Exempla sacrae Scripturae (Hain, No. 6762). 41. Cf. à ce sujet, Madden, op. cit., 5« série, p. 204, 225 et 226. 42. La liste en a été donnée par Madden, p. 204; mais elle est susceptible de nombreuses additions. D’ailleurs les ouvrages sont faciles à reconnaître : ils furent imprimés presque tous avec les caractères gothiques qui servirent à Friburger, Gering etCrantz de 1473 à 1478 (Thierry-Poux,pl. v, 4;VI, 1). 43. R. Proctor, No. 7855. — Je supprimerai le plus souvent, pour plus de rapidité, les renvois au Reper- torium de Hain. 44. Qu’il ne faut pas confondre, comme l’a fait Ph. Renouard, op. cit., p. 264, avec Guillaume Maynyal, autre imprimeur parisien. 45. R. Proctor, No. 7863 à 7867. — Parmi les cinq éditions signalées par cet auteur se trouve le Bréviaire d’Autun, imprimé pour le compte de Simon „de Vetericastro“, sans doute par ordre du cardinal Rolin, l’ami de Fichet. 46. On n’en a signalé jusqu’ ici que du 9 juin 1482 (Hain, No. 11794), du 5 novembre 1483 (Idem, No. 10378), du 22 février (Pellechet, No. 491) et du 5 mars 1484 (Hain, No. 10484). 47. L’impression du 22 février 1484 a encore été faite en la rue Saint-Jacques. 48. Jusqu’au 26 mai 1490 au moins (Proctor, No. 8130); en 1492, Higman avait d’autres caractères (Hain, No. 6839; Proctor, No. 8131). 49. Proctor, p. 581. — Cf. H. Stein, L’atelier de Wolfgang Hopyl à Paris. 50. Proctor, p. 583 et No. 8145. 51. Hain, No. 581. 52. Proctor, No. 8146. 53. Ph. Renouard, p. 305, ne le cite qu’en 1499; il est alors associé avec J. Higman et W. Hopyl. 48 378 L.-H. LABANDE 54. Voici le colophon de ce volume, dont un exemplaire est au Musée Dobrée, à Nantes: «Imprimé a Paris, l’an mil quatre cens quatre vingz et XIIII. le second jour de may, pour et ou nom de maistre Guillaume Prévost, demourant a Paris, en la rue de Sarbonne, a l’enseigne du Soleil d’or.“ J’ajouterai que les caractères appartiennent bien à l’atelier de Gering. 55. Expositio C. Augustini de sermone Domini in monte (Pellechet, No. 1506.) — Du 9 décembre suivant est leur beau Psautier de Paris signalé par Brunet, t. IV, col. 941. 56. Remarquer que le prototypographed’Audenarde et de Gand, en 1480 et 1483, s’appellait Arendt de Keysere. 57. Ce Jean Stol, ancien étudiant de l’Université de Bâle et peut-être de l’Université d’Erfurt (Renouard, p. 346), n’aurait-il pas quelque rapport avec le chanoine Jean Stol, licencié en droit canon, qui fit à Spire la révision du Dominique de San Geminiano, imprimé par Pierre Drach (Hain, No. 7530)? 58. M. Claudin (Origines et débuts de l’imprimerie à Poitiers, p. 67, note), prétend qu’ils succédèrent à Gaspard (Allemand) et Russangis (Parisien), dont on lit les noms à la fin de la Rhétorique latine de Guillaume Tardif (Hain, No. 15241): «Vivant autores operis féliciter isti Gaspar, Russangis. Tardive, vive magis." (Ces deux vers se retrouvent à la fin du Polyhistor de Solinus, Hain, No. 14876, mais le mot Gaspar est remplacé par isti). Tout d’abord, cette Rhétorique n’est pas imprimée avec les caractères de Keysere et Stol, mais avec ceux du Soufflet vert. Gaspard et Russangis (ou Gaspard Russangis, d’après Proctor qui ne voit là qu’une seule personne) ne pourraient donc avoir été qu’au Soufflet vert. Il reste ensuite à démontrer qu’ils furent imprimeurs : c’est ce qu’on n’a pas encore fait. 59. Beaucoup de leurs ouvrages sont sans date; quelques-uns sont imprimés avec des caractères plus neufs que le Manipulus. Ils pourraient donc être de 1473. 60. Proctor, No. 7894. 61. Cf. Pellechet, Catal. des incun. des Biblioth. de Lyon, No. 405, avec attribution à Keysere. Keysere avait déjà contrefait Veldener. 62. C’est M. Desvernay, bibliothécaire de Lyon, qui a reconnu dans cette contrefaçon les mêmes caractères exactement qui ont servi pour la Pragmatica sanctio de 1498 (No. 497 de Lyon). 63. Pour les différences, cf. Proctor, p. 566. 64. Cette enseigne est marquée, peut-être pour la première fois, le 25 mai 1476 (Castan, Catal. des incun. de la Bibl. de Besançon, No. 520). 65. Leurs noms sont mentionnés à la fin du Vocabularius terminorum utriusque juris, du 31 octobre 1476. 66. Cf. Pellechet, No. 1750, 1751. 67. Proctor, p. 567. 68. Monceaux, Les Le Rouge de Chablis, t. I, p. 125. 69. Ce nom serait, il me semble, plutôt flamand. 70. Le Missel de Verdun du 28 novembre 1481 et le Missel romain du 4 décembre suivant ne portaient plus que le nom de Dupré. — A propos du Missel de Verdun, M. Monceaux (op. cit., t. II, p. 270) s’est fondé sur ce fait que le Missel de Toul, imprimé par Pierre Le Rouge en 1492, reproduit ses trois grandes planches, pour prétendre que Pierre Le Rouge a remplacé Désiré Huym comme graveur dans l’atelier de Dupré. 71. Les églises de Paris, Verdun, Limoges, Amiens, Châlons-sur-Marne, Angers, Nevers, Troyes, Langres, Rouen, Meaux, Besançon, Die, etc. lui durent des missels, bréviaires ou livres d’heures. 72. Ce qui a fait dire à M. A. Claudin (Les imprimeries particulières en France au XV« siècle, extrait du vol. VIII de la Typologie-Tucker, p. 12) que Dupré avait fait son apprentissage à Venise chez Nicolas Jenson et Jacques Le Rouge. Cela n’est rien moins que prouvé. 73. Elle a été reproduite par M. Castan, dans son Catal. des incun. de la Biblioth. de Besançon, p. 98. 74. Cf. Proctor, p. 603. — Dupré eut aussi pour collaborateurs Guillaume Le Caron et Jean Belin en 1489, 1490 et 1492. 75. M. Proctor s’est trompé (p. 569) pour les dates où il se trouvait à ces adresses. — Caillaut édita aussi des Heures illustrées avec bordures gravées sur cuivre. 76. Son premier ouvrage daté connu est du 23 octobre 1483. 77. Il travaillait pour les libraires Antoine Vérard, Jean Petit, Denis Roce, Geoffroy Marnef, etc. 78. Ses presses fonctionnèrent dès 1485. Il eut comme collaborateurs Jean Alissot, Raoul Cousturier et Jean Hardouyn. 79. Cf. H. Monceaux, op. cit., t. I, p. 121 et suiv. — Son premier ouvrage daté est du 27 février 1488 (n.st.). Il est vrai, que selon M. Monceaux, il aurait travaillé à Paris dès 1479 et qu’il faudrait lui attribuer beau- L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV^ SIÈCLE. 379 coup d’ouvrages où se retrouvent des bois utilisés par lui; mais ces attributions sont très hasardées, car les bois, souvent copiés ou prêtés, pouvaient se trouver dans plusieurs ateliers. 80. Il est signalé dès le 5 septembre 1489: Hain, No. 4912. 81. Sa première édition datée est du 29 août 1491 : Proctor, No. 8151. 82. Il imprimait dès 1491 : Hain, No. 6037. — La Bibliothèque de Poitiers conserve de lui une superbe Danse macabre, non datée, imitée de très près, quant aux gravures et à la disposition du texte, de celle de Guy Marchand, 1485 (No. 234 de la Biblioth. de Grenoble). 83. Travaillant aussi dès 1491 au moins: Proctor, No. 8179; Maignien, Catal. des incun. de la Biblioth. de Grenoble, No. 335. M. Proctor (p. 586) lui dénie une impression de 1489, signalée par Hain, No. 8198. 84. Il collabora plusieurs fois avec Michel Le Noir, probablement son beau-frère. Il est connu dès le 15 mai 1492. 85. Pierre Le Dru et Etiennejehannot imprimèrent ensemble quelques livres, tel le volume d’Heures conservé à la Bibliothèque de Nevers et décrit par M. d’Asis-Gaillissans dans son Invent, descriptif des incun. de cette Bibliothèque, p. 17. 86. Cf. Proctor, No. 8132, 8133. 87. On sait que la veuve de Jean Higman se remaria avec Henri le Estienne et que celui-ci, dès 1502, était aussi associé avec W. Hopyl. 88. Dont au moins une édition pour le libraire de Londres, Nicolas Lecomte (23 novembre 1494). 89. Le 26 février 1494 (Hain, No. 9529), il était encore seul. 90. Leurs deux marques furent encore apposées sur un livre publié par Philippi en 1496 (Pellechet, No. 1781), et pourtant le 27 mars 1495/1496, Philippi avait signé de son seul nom la vie et le procès de Thomas Becket (No. 124 du Catal. des incun. de Grenoble, par Maignien). 91. Proctor, No. 8241 et 8242. 92. Il signa une édition non datée des Eloquentiae praecepta d’kgostmo Dati qui se trouve à la Bibliothèque d’Avignon. Proctor lui attribue les No. 8472 à 8477 de son Index. — Observons qu’à Leipzig, un Grégoire Bôtticher imprimait de 1493 à 1495. 93. On constate une lacune de deux années (1495—1496) dans ses productions, sans qu’on sache quelle en fut la raison. 94. M. Claudin (Origines et débuts de l’impr. à Poitiers, p. 78) a montré que les „épaves“ de cette première presse se retrouvèrent à Poitiers vers 1489—1490. 95. Un exemplaire en est conservé à la Bibl. nat., gYc448. Comparer avec Thierry-Poux, pl. vu, 2 et 3. 96. Les caractères ressemblent à ceux qui furent en usage chez Pierre Levet, à Paris. 97. Il fit lui-même les frais de plusieurs impressions d’André Bocard, Wolf et Kerver, de Paris; de Martin Morin, de Rouen; etc. En même temps Jean Dupré à Paris (1489) imprimait un Missel d’Angers; les Heures du même diocèse s’éditaient à Poitiers, etc. 98. Cf. pour les Le Rouge à Chablis et Troyes le livre d’H. Monceaux déjà cité. 99. Peut-être faut-il lui attribuer aussi une plaquette des Chartes d’Auxerre, décorée de bois plus ou moins grossiers. 100. Il édita aussi dans cette ville deux plaquettes in-4° non datées: L’histoire et chronique de.. .Clamades et la Destruction deJérusalem. Le libraire Rosenthal, de Munich, a signalé encore dans son Catalogue No. 100 un Doctrinal des filles, s. 1. n. d., qu’il attribue aux presses de Guillaume Le Rouge (No. 521). 101. C’est le premier qui se fixa à Troyes; son premier livre daté et signé est de 1510; son atelier était à l’enseigne de Venise, ce qui indique peut-être qu’il arrivait de cette ville. 102. Je ne garantis aucunement l’attribution à Nicolas Le Rouge de ces deux éditions. D’ailleurs, les libraires troyens, de 1493 à 1507, s’adressèrent très fréquemment aux typographes parisiens. 103. Cf. Thierry-Poux, No. 161 et pl. XXXIX, 1 à 3; H. Monceaux, t. II, p. 179 à 182. 104. H. Stein, Recherches sur les débuts de l’impr. à Provins (Biblioth. de l’École des chartes, 1889), p. 222—228; H. Monceaux, t. II, p. 182 à 186. 105. Sur les questions très controversées de l’imprimerie à Poitiers, cf. les ouvrages et articles de MM. A. de La Bouralière (Les Débuts de l’impr. à Poitiers, 1893; Nouveaux doc. sur les débuts de l’impr. à Poitiers, 1894; Chapitre rétrospectif sur les débuts de l’imp. à Poitiers, 1898), A. Claudin (Les Débuts de l’impr. à Poitiers, 1894, extr. de la Revue de Saintonge et d’Aunis; Origines et débuts de l’impr. à Poitiers et Monum. de l’impr. à Poitiers, 1897; Les origines et débuts de l’impr. à Poitiers, dans le 380 L.-H. LABANDE Bullet. du bibliophile, 1898, p. 171 ; Les origines de l’impr. à Auch, 1894, extr. de la Revue de Gascogne, p. 12), Edgar Bourloton (A proposde l’orig. de l’impr. à Poitiers, 1897, extr. de la Revue du Bas-Poitou). 106. Voir la très judicieuse remarque de M. de La Bouralière (Chapitre rétrosp., p. xvi), à propos de la présence d’un romain, qui permet de classer très sûrement un certain nombre de premières éditions. Mlle. Pellechet a reconnu aussi une imitation des caractères de Sensenschmidt (Alphabets des impr. du XVe siècle, dans la Revue des Biblioth., 1895, p. 1). De plus, il y a un rapprochement à faire, quoi qu’en aie dit M. Claudin, avec les types de Jenson à Venise et de Jacques Le Rouge à Pignerol. 107. On a pris, je crois, trop à la lettre l’épithète d ’illustrissimus donnée par l’imprimeur à son commanditaire. Elle était de style courant à cette époque pour un obligé parlant de son bienfaiteur et s’appliquerait aussi bien aux chanoines Jean de Brossa, Pierre de Sacierge et Jean de Conzay. 108. Il faut reconnaître en effet, que si plusieurs imprimeurs se sont succédé dans l’atelier poitevin, ils se servirent les uns et les autres des mêmes types ; ensuite il n’est pas prouvé que Sauveteau et son compagnon imprimèrent le Bréviaire d’Auch avec ces caractères, puisqu’on n’en connaît pas d’exemplaire. 109. S’il faut admettre avec M. de La Bouralière que la marque dite au grand M employée par Bouyer, avec certaines modifications, dans la Logica vêtus de 1491, s’il faut admettre, dis-je, que cette marque a été empruntée aux frères de Marnef (et il y a bien des raisons de le croire), on aurait là une nouvelle preuve des rapports entre les éditeurs parisiens et les imprimeurs poitevins. 110. Cf. L. Delisle, Essai sur l’impr. et la libr. à Caen de 1480 à 1550, 1891 (extr. du t. XV du Bulletin de la Soc. des Antiq. de Normandie). 111. On a prétendu pendant longtemps, en se basant sur des documents qui ont été reconnus faux, que l’introduction de l’imprimerie à Rouen était due à la famille des Lallemand. Cf. sur les ateliers rouen- nais, E. Frère, De l’impr. et de la libr. à Rouen, 1843 ; Des livres de liturgie des églises d’Angleterre impr. àRouen, 1867; E.Gosselin, Glaneshistor.normandes, 1869(extr.de la Revue de Normandie), p. 53-175; Ch. de Beaurepaire, Recherches sur l’introd. de l’impr. à Rouen, dans les Mém. de l’Acad, de Rouen, 1879. 112. Dès 1468, on trouva à Rouen des imprimés (Ch. de Beaurepaire, p. 471); en 1483, les libraires de la ville remettaient aux chanoines une supplique contre ceux qui en vendaient (E. Frère, De l’impr., p. 5); ces derniers furent relégués en 1488 près du portail nord de la cathédrale. Ces imprimés devaient venir surtout de Paris: en 1483, Jean Dupré donnait la première édition du Grand Coutumier de Normandie (cf. Thierry-Poux, No. 134). 113. Une autre édition des Chroniques, avec un texte plus moderne, parut à Rouen, le 14 mai 1487; elle était signée à la fin N D H, qu’on a traduit par Noël de Harsy. Il faut observer que les caractères sont les mêmes que dans l’édition de Guillaume Le Talleur et que Noël de Harsy, dont on trouve encore le nom sur plusieurs volumes (Hain, No. 7064 et 12053), semble avoir été plutôt libraire. 114. Proctor, No. 8766. Trois ans et demi plus tard, il était mort (Gosselin, p. 59). 115. Ch. de Beaurepaire, p. 497 et 498. 116. Cf. Thierry-Poux, No. 129. M. Ch. de Beaurepaire (p. 497, note) prétend que Gaillard et Jean Le Bourgeois n’étaient qu’une même personne, mais son raisonnement ne tient pas devant la souscription que je viens de rapporter: Gaillard était évidemment un libraire et Jean un typographe (cf. Gosselin, p. 59). 117. Il travailla aussi pour les libraires Robert Macé et Pierre Régnault, de Rouen et de Caen (Hain, No. 3831, 6758 et 11284; Pellechet, No. 1445; Proctor, No. 8772). A signaler parmi ses labeurs le Bréviaire de Rouen du 28 septembre 1492, le Bréviaire et le Missel de Coutances de 1499. 118. Taillepied, Antiquitez et singularitez de la ville de Rouen ; E. Frère, De l’impr., p. 1 à 3. — La publication de M. de Beaurepaire a eu pour but de démontrer la fausseté de cette légende. 119. Son édition des Coutumes de Bretagne, du 10 janvier 1493, a fait croire à quelques bibliographes qu’il avait exercé avant 1490: il avait copié en effet l’édition donnée précédemment à Rennes par Pierre Bellesculée et Josses et il en avait servilement reproduit la souscription avec la date de 1485. 120. Il imprima au XV e siècle des livres liturgiques pour les églises du Mans, de Rouen, de Séez, d’Évreux, de Salisbury, etc. Cf. le catalogue de ses ouvrages dans E. Frère, De l’impr., p. 47; pour les éditions du Missale Sarum, cf. E. Frère, Des livres de liturgie, p. 21. 121. Fils du graveur Jean Le Forestier (Gosselin, p. 62 et 63). Guillaume Le Forestier, dont le nom se lit à la fin d’un Coutumier de Normandie (Hain, No. 5790), et le libraire Jean Le Forestier, pour lequel Morin imprima le Manuel de l’église de Rouen (Hain, No. 10722), étaient probablement de la même famille. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 381 .122. Le 21 octobre 1495, en la grand’rue de Saint-Martin-du-Pont près le Fardel (Hain, No. 7233); puis, paroisse Saint-Nicolas, près le portail des Libraires de la cathédrale, où il imprima 1 ’Hortulus rosarum (Biblioth. d’Avignon, No. 765); enfin, le 17 septembre 1500, proche le couvent des Augustins, à la Tuile d’or (Pellechet, No. 2178). 123. Proctor, No. 8782. 124. Pellechet, No. 200. 125. Idem, No. 485. 126. Hain, No. 6038. 127. Idem, No. 10487. 128. Frère, De l’impr., p. 30; Gosselin, p. 66. 129. Frère, De l’impr., p. 34 et 35; Gosselin, p. 64 et 65; Pellechet, No. 201, 239, 359. 130. Commune du canton de Beaumont-le-Roger (Eure). 131. Cf. L. Delisle, Bullet. de la Soc. des Antiq. de France, 1863, p. 56; Almanach de l’Eure, 1864, p. 67; A. Alès, Les Moines imprimeurs (Bullet. du bibliophile, 1872, p. 406, note); Deschamps, Diction, de géogr., p. 579; A. Claudin, Les impr. particul. en France, p. 22. 132. La première partie du Bréviaire (fol. 1-92) a été achevée le 14 avril 1483; s’il a suffi de 3 mois pour composer les fol. 93 à 362, il est probable que Dupré a employé les 8 mois et demi qui suivirent la publication du Missel à autre chose qu’à la composition de cette première partie. Sur cette presse, cf. A. Claudin, Les impr. partie., p. 11. 133. Cf. Proctor, p. 575. 134. Les quatre volumes sont tous signés par Pierre Gérard; c’est seulement sur ceux de la Cité de Dieu, que Jean Dupré mit son nom à côté de celui du libraire: cf. Thierry-Poux, No. 124 à 126. — Copinger, Supplément, t. II, No. 2705, cite encore une plaquette de Gerson, De probatione spirituum, sans aucune indication bibliographique, qui aurait été imprimée à Abbeville avec le même matériel. 135. Sur l’imprimerie à Orléans au XV e siècle, cf. H. Herluison, Recherches sur les impr. et libr. d’Orléans, p. 3 à 5; L. Jarry, Les débuts de l’impr. à Orléans (extr. des Mémoires de la Soc. arch. et hist. de l’Orléanais, 1884). 136. D’après M. Claudin (Orig. et débuts de l’impr. à Poitiers, p. 154, note), cet imprimeur tirerait son nom de la petite localité appellée Le Liège, dans la Touraine (canton de Montrésor). Cela n’est pas certain: on a déjà fait remarquer que le pays Liégeois en Belgique était dénommé le Liège au XV e siècle „Monsieur le cardinal du Liège" est cité dans le Recoeul du triumphe . . . pour la paix de Cambray. 137. Sur l’imprimerie à Tours, cf. Clément de Ris, La typogr. en Touraine, dans le Bulletin du biblioph., 1877, p. 529 à 542; Dr. E. Giraudet, Les origines de l’impr. à Tours, 1881 ; J.-P.-A. Madden, Les origines de l’impr. à Tours, dans la Typologie Tucker, 15 janvier 1882, p. 383; E. Picot, Compte rendu de l’ouvrage du Dr. Giraudet dans la Revue critique, 31 juillet 1882, p. 88; H. Baudrier, De l’orthographe du nom de Guillaume Rouville, 1883. 138. Le Missel fut imprimé par Martin Morin; des Heures à l’usage de Tours furent aussi éditées par Philippe Pigouchet, en 1491. 139. Cf. principalement A. de La Borderi e, L’impr. en Bretagne au XVe siècle, p. 99; Marquis de Granges de Surgères, Notes sur les anc. impr. nantais, dans le Bullet. du biblioph., 1897, p. 240, 414, 472, 525, 562. 140. M. de la Borderie (Un incun. nantais, dans le Bullet. du biblioph., 1883, p. 484) lui a encore attribué une édition des Statuts du synode de Nantes de 1499. 141. Pellechet, No. 1428. 142. Cf. L. Delisle, La bibliothèque d’Anne de Polignac et les orig. de l’impr. à Angoulême, dans les Mélanges de paléogr. et de bibliogr., 1880, p. 305 à 349. Les nouveaux incunables signalés parlui sont les Quaes- tiones super minorem Donatum (16 avril 1492), les Quaestiones modorum signifleandi de Jean-Josse de Marville, une 2e édition des Auctores octo, le Verger d’honneur, une Somme des vices et des vertus, le De passione Christi de Dominique Mancini. 143. Thierry-Poux, No. 147; Pellechet, No. 247, 502, 503, 806, 997; Proctor,No.8793. Voir encore leNo.97 du Catal. No. 18 de Rosenthal (1899), vol. provenant de la Colombine. Peut-être doit-on aussi leur attribuer une édition de Grisêlidis à la Bibl. Nat., pY2, No. 221. 144. Cf. principalement A. Claudin, Les Orig. de l’imp. à Limoges, 1896 (extr. du Biblioph. limousin). 145. Jean Dupré avait déjà imprimé à Paris, en 1483, un Missel de Limoges qui servit de modèle à celui-ci. 146. Sur l’imprimerie à Lyon au XV e siècle, cf. surtout A. Péricaud, Bibliogr. lyonn. du XVe siècle, 1851- 1859; A. Vingtrinier, Les incun. de la ville de Lyon et les premiers débuts de l’impr., 1890; Hist. de l’impr. à Lyon, 1894. L’ouvrage essentiel à consulter est celui de N. Rondot, Les Graveurs sur bois et les impr. à Lyon au XV? siècle, 1896. 382 L.-H. LABANDE 147. Cf. H. Baudrier, Une visite à la Bibl. de l’Université de Bâle, p. 8; Rondot, p. 30, note 3. 148. Rondot, p. 61. — C’est encore à Lyon que les Koberger de Nuremberg établirent le centre de leurs affaires en France: cf. O. Hase, Die Koberger, p. 284. 149. On a prétendu, mais sans en donner de preuves, que des typographes ambulants avaient imprimé à Lyon avant cette date; peut-être .pourrait-on attribuer à une époque un peu antérieure les quelques rares éditions dont les caractères paraissent être plus neufs que le premier ouvrage daté. (Cf. Rondot, p. 59 à 61.) 150. Cf. la table des imprimeurs de Lyon dressée par M. Rondot, p. 239. Voir aussi p. 54. 151. Cf. la curieuse délibération municipale du l« r janvier 1493, citée par A. Péricaud, 2e partie, p. 42. 152. Les graveurs et fondeurs de caractères (ces derniers se consacrèrent uniquement à cette industrie à Lyon un peu plus tôt qu’ailleurs) contribuèrent aussi beaucoup à particulariser les produits des presses lyonnaises. 153. C’est à Lyon que parut le premier livre français daté: c’est une traduction de la Légende dorée, imprimée le 8 avril 1496 par Guillaume Le Roy (A. Péricaud, Ire partie, p. 7; Pellechet, Catal. des incun. des Bibl. de Lyon, No. 612); mais on croit que l’Exposition de la Bible par J. Macho, sortie de la même presse, lui est antérieure, peut-être de trois ans (cf. Rondot, p. 64). 154. M. Rondot a imaginé toute une hypothèse de privilège d’exemption accordé par Louis XI aux premiers imprimeurs lyonnais, pour expliquer l’absence de leurs noms sur les registres d’impositions (p. 74 et suiv.). Il aurait dû plutôt songer à leur pauvreté (cf. p. 97 à 100 de son ouvrage) et émettre la même hypothèse que pour les graveurs, dont les noms ne se trouvent pas non plus sur les fameux registres (p. 112). 155. Cf. Rondot, p. 88 et suiv., p. 134 à 137, etc. Bien qu’il ait signé de son nom et en prenant la qualité d’imprimeur plusieurs ouvrages (cf. idem, p. 136), il n’exerça jamais lui-même. 156. Cf. Rondot, p. 28 et suiv., 62 et suiv., 97, 138 et suiv. 157. Pellechet, Alphabets des impr. du XV e siècle (loc. cit), p. 5; Quelques alphabetsd’impr. au XVe siècle dans la Revue des Biblioth., 1896, p. 134. 158. Thierry-Poux, pl. xvm, 1 et 2. 159. Cf. Proctor, p. 613. Cet usage de caractères vénitiens a fait faussement croire à un auteur récent (P. Bergmans, Les impr. belges à l’étranger, 1897, p. 38) que Le Roy avait fait le voyage de Venise et imprimé dans cette ville en 1477. 160. Le premier ouvrage daté est le Lotharii compendium breve (Thierry-Poux, No. 60), qui fut imprimé par l’ordre et aux frais de Barthélemy Buyer, le 17 septembre 1473. Une de ses premières éditions fut aussi très probablement un traité versifié contre „l’épidémie“, qui sévissait constamment dans la région du Sud-Est. Ce livre, aujourd’hui à la Biblioth. de Marseille, est imprimé avec les caractères du Nouveau Testament (Thierry-Poux, pl. xix, 2). 161. Il ne mourut qu’en 1493: cf. Rondot, p. 140. 162. Date de l’Itinéraire de Mandeville, imprimé encore pour Buyer: Proctor, No. 8504. 163. Ce serait donc lui qui aurait dirigé l’exécution des Lecturae de Bartolo de Saxoferrato sur le Digeste et l’Infortiat, imprimées chez Buyer en 1482: Pellechet, Catal. gênér., No. 1923, 1933 et 1944. 164. Rondot, p. 147 à 150. — Peut-être est-ce lui qui édita les livres lyonnais, qui n’ont pour toute signature que les initiales I B. 165. Parmi ses éditions françaises, il y a lieu de signaler Le Miroir de la vie humaine, traduit de Rodriguez de Arevalo par J. Macho (8 juillet 1477); l’Histoire de Baudoin, comte de Flandres (12 novembre 1478); l’Histoire du chevalier Oben (s. d.); l’Histoire de Pierre de Provence et de la belle Maguelonne, s. d.; Fierabras ; la Destruction de Troyes (1485); la Mélusine de Jean d’Arras; le Roman de la rose; le Doctrinal des filles (au Musée Condé), etc. 166. Parmi ses imitations françaises il y a lieu de signaler les bois d’une édition du Roman de la rose, qui furent employés à peu près à la même époque par Jean Dupré, de Paris, et bien plus tard par Nicolas Desprez, aussi de Paris. Ces 3 éditions sans date sont conservées à la Bibliothèque nationale, sous les No. Ye 11, 166 et 15. 167. En allemand Pfister (?). — M. Madden, Lettres d’un bibliographe, 5 e série, p. 34, note, demande s’il ne serait pas de la même famille qu’Albert Pfister, le prototypographe de Bamberg. — Cf. Rondot, p. 143. 168. Rondot, p. 143. 169. Hain, No. 6987; Proctor, No. 8520. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 383 170. Un exemplaire en est conservé à la Bibl. de Tours. 171. Ces types se remarquent dans une Destruction de Troie (Hain, No. 5521). On les retrouve dans le volume de Hain, No. 11923, qui ne porte aucune indication bibliographique, et dans une Consolatio peccatorum de Jacques de Theramo. 172. On les rencontre dans une Bible latine de 1482 (Hain, No. 3085). — Cf. Proctor, p. 614. 173. La Légende dorée de janvier 1487 (Proctor, No. 8532) a été imprimée avec son concours. 174. Il est probable même que Marc s’en servit momentanément quelques années plus tard, lorsqu’il alla créer à Kirchheim un atelier dont on connaît deux éditions, l’une datée de 1491 (Proctor, No. 3209, 3210). En 1495, ce matériel était rentré chez Jean Reinhard (Cf. Proctor, p. 52 et 211). — En corrigeant les épreuves de ce travail, j’ai sous les yeux un article de M. R. Proctor, Marcus Reinhard et Johann Griininger, paru tout récemment dans la pe partie du vol. V des Transactions ofthe bibliographical Society, qui confirme les relations de ces deux imprimeurs. 175. Cf. Rondot, p. 141. 176. De Botwar étaient également Nicolas Kesler, qui exerça à Bâle; Jean Schabler dit Wattenschnee, que nous allons voir à Lyon, et peut-être l’„Henricus Tornerii", qui fut un des prototypographes de Toulouse. 177. Qui en employa lui-même de semblables de 1475 à 1479 (cf. Hain, No. 5419, 9500, 3594, 1332 etc.). 178. Proctor, p. 615; Pellechet, Alphabets d’impr. du XV e siècle (loc. cit.), p. 1. 179. 31 mars et 27 avril 1478 (Proctor, No. 8574; Hain, No. 15197). Huss publia seul dès 1478 (Hain, No. 2272). — Sur Siber, cf. Rondot, p. 146. 180. Sa pauvreté l’empêcha d’être inscrit sur les registres d’impôts de Lyon: Rondot, p. 72. 181. Cf. A. Claudin, Origines de l’impr. à Albi, p. 69 et 70. 182. Rondot, p. 79. 183. Der Spiegel der menschlichen Behàltnisse (Hain, No. 14936). Une partie des planches a été refaite à Lyon. Peut-être Siber les a-t-il apportées lui-même de Bâle avec les caractères que nous retrouvons chez Martin Huss. 184. Hain, No. 3682. — Il était d’ailleurs si pauvre, qu’en 1503 il obtenait décharge complète de ses impositions: Rondot, p. 147. 185. Cf. Rondot, p. 145. 186. Sa marque, encore inédite existe dans un volume de Quaestiones super Donatum incomplet de la fin, qui est conservé à la Bibliothèque de Vesoul. 187. Cf. Rondot, p. 162. 188. Comparer les deux éditions, celle de Le Roy est le No. 11057 de Hain; celle de Ortuin et Schenck, le No. 11059. 189. Cf. Rondot, p. 147. 190. 28 août 1493, 24 avril et 4 juillet 1494, 16 février 1495. — Cf. Rondot, p. 163. 191. 24 avril 1494. — Cf. Rondot, p. 188. — La presse prétendue de Perrin Le Masson à Venise paraît n’être qu’un mythe: cf. Proctor, p. 623. 192. Rondot, p. 151. 193. Proctor, No. 8555. 194. Cf. Rondot, p. 153. 195. Cf. idem, p. 155; A. Claudin, Orig. de l’impr. à Albi, p. 70 et 71, note. — Schabler, ancien étudiant de l’Université de Bâle (1473), arriva à Lyon vers 1483 et imprima, dit-on, dans cette ville jusqu’en 1503. Il se rendit de là à Paris, où il aurait exercé jusqu’en 1518 et se retira à Bâle sur la fin de sa carrière. 196. Loc. cit., P. 31, note 1. 197. Castan, Catal. des incun. de la Bibl. de Besançon, No. 450. 198. Elle se traduisit encore par des copies exécutées par les ouvriers graveurs de Huss: on conserve à Dresde une édition de la Destruction de Troie, faite à Paris en 1484 par Jean Bonhomme (Hain, No. 11160), dont la planche initiale a été copiée pour l’édition du même ouvrage, que Huss publia le 20 février 1501, n. st. (Hain, No. 11166). 199. Pellechet, Catal. des incun. des Bibl. de Lyon, No. 606. 200. On a conservé une Pragmatique sanction de 1488. En 1493, il repartit pour l’Allemagne, mais en 1496 il était déjà de retour et se préparait à imprimer les Institutes de Justinien et le Missel de Lyon, qui parurent les 21 novembre 1497 et 16 avril 1500 (Pellechet, Catal. . . . Lyon, No. 359 et 424). 201. Rondot, p. 161. — Pour cette similitude des caractères typographiques, cf. Proctor, p. 618. 384 L.-H. LABANDE 202. Pellechet, Catal. général, No. 620. 203. Sur Neumeister, cf. principalement Dr. Desbarreaux-Bernard, Notice bibliogr. sur le Missel d’Uzès, dans le Bullet. du biblioph., 1874, p. 465; A. Claudin, Orig. de l’impr. à Albi. Les pérégrinations de J. Neumeister, 1880; Rondot, p. 165; F. Desvernay, Orig. de l’impr. à Lyon, dans le Bullet. du biblioph., 1896, p. 397. 204. A ce sujet, on n’a formé jusqu’ici que des conjectures. 205. Ces caractères se rencontrent entre autres dans le Missale Vratislaviense, du 24 juillet 1483; cf. Proctor, p. 32 et 35, et No. 120. 206. Pellechet, Quelques hypoth. sur l’impr. en Languedoc, dans la Chronique du Journal général de Vimpr. et la libr., 1893, p. 15. 207. Peut-être dut-il cette commande à l’ami de Guillaume Fichet, le cardinal archevêque Charles de Bourbon, dont il fit graver les armoiries en une superbe planche, dessinée, dit-on, par Jean Perréal (Desvernay, p. 399). 208. Pellechet, Catal. général, No. 805. 209. Mlle. Pellechet, Quelques hypoth., p. 14 et 15, a signalé la première ce livre imprimé avec les grands caractères des missels et les petits caractères du Bréviaire de Vienne. Contrairement à son opinion, qui l’attribue à l’atelier d’Albi, je le place à Lyon. 210. Cf. Rondot, p. 41 et 178; F. Desvernay, p. 401. 211. Cf. Rondot ,p. 177; F. Desvernay, p. 403. 212. Sur les illustrations de ce livre, cf. entre autres Heinecken, Idée générale d’un collect. d’estampes, p. 144; Thierry-Poux, No. 74; Rondot, p. 40. 213. Hain, No. 3956. — L’exécution de ces planches de cuivre fut presque un accident dans les habitudes de Topié et de Herrnberg; car on les vit utiliser plus tard des bois d’un style archaïque. 214. Cf. Rondot, p. 162; F. Desvernay, p. 404. 215. Cf. Rondot, p. 174. 216. Cf. le colophon du volume décrit par Hain, sous le No. 16022. 217. Cf. Proctor, p. 620. 218. Pellechet, Catal. général, No. 2211. 219. 11 ne tarda pas à faire éditer par Trechsel ses propres ouvrages: le 14 novembre 1492, paraissait son recueil des Sylvae morales. 220. De cette union issut une fille qui épousa Robert 1 er Estienne. 221. Il avait fait imprimer son De gestis Francorum par Trechsel, le 14 juin 1497. 222. Cf. Rondot, p. 179. 223. On a cité de lui plusieurs éditions, qui feraient croire à son établissement à Lyon à une époque relativement ancienne: le No. 15249 de Hain, par exemple, qui porte certainement par erreur la date de 1478 (pour 1498?). L ’Arte del ben morire, qu’on lui a attribué à Lyon en 1490, où il aurait collaboré avec Pierre Himmel, ne porte pas d’indication de lieu, mais les caractères et les gravures sont tout à fait vénitiens: M. R. Proctor en a donc tiré la conclusion que Klein et Himmel exerçaient à Venise à cette date et non à Lyon. Enfin l’édition des Offices de Cicéron de 1496, qui a été mentionnée par Hain sans avoir été vue (No. 5237), reste encore à vérifier. 224. Rondot, p. 150. — Le Catal. général de Mlle. Pellechet signale deux éditions de lui, des 24 janvier et 13 février 1493, avec la marque de Mathias Huss (No. 774 et 775). Les caractères qu’il employa sont exclusivement lyonnais. Sa marque a été publiée par M. Castan, op. cit., p. 341. 225. Cf. Claudin, Origines . . . Albi, p. 67, note; Rondot, p. 188. 226. Le P. Gottfried Reichhart, Beitrâge zur Incunabelnkunde, p. 175. 227. Castan, Catal. . . Besançon, No. 248, 349 et 505. 228. Ce qui ferait croire qu’il termina sa carrière à Lyon, c’est que sa veuve y demeurait en 1512: Rondot, p. 190. 229. Claudin, Origines . . . Albi, p. 66, note; Rondot, p. 193. 230. On a prétendu qu’il a imprimé en 1499 et 1500 à Paris au moins deux volumes (Hain, No. 8909 et 10392) : c’est une erreur. Il n’y eut aucune interruption de ses presses à Lyon pendant ces mêmes années. 231. Exemples: Guillaume Le Roy, Jean Siber, Jean Trechsel; le Missel d’Uzès par Neumeister et Topié présente aussi des caractères semblables à ceux de Janon Carcagni. Wolf avait copié des modèles vénitiens, qui étaient ainsi passés dans un certain nombre d’ateliers. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV» SIÈCLE. 385 232. Rondot, p. 168. — Il serait originaire de Pavie (cf. Ph. Renouard, Imprim. paris., p. 58), où imprima Antonio de Carchano (1476-1497). On a dit qu’il était passé par Paris, où, en 1487, il aurait eu une presse sur le pont Saint-Michel; mais il semble y avoir eu confusion de personnes. D’ailleurs, le Lyonnais signait généralement Janonus, et le Parisien Johannes. 233. Abbé Martin, Note sur quelques ouvrages lyonnais rares ou inconnus, dans le Bullet. histor. et phi- lolog., 1897, p. 121.| 234. Rondot, p. 188. 235. Il indiqua dans son édition de Virgile, du 5 novembre 1492, qu’il imprimait „cumcharacteribusvenetis“. 236. Le 22 septembre 1485, il y était associé avec Hannibal Foxius (Proctor, No. 5007); mais, en 1486, il s’était séparé de lui. 237. Pellechet, Catal. génér., No. 1601. 238. Rondot, p. 191. 239. Son dernier labeur paraît avoir été daté du 14 décembre 1493: Maignien, Catal. des incun. de Grenoble, No. 587. 240. Rondot, p; 215. 241. Les 28 juillet et 13 septembre 1496, il éditait à Lyon (Proctor, No. 8658 et 8659); or, le 24 octobre 1496, il publiait encore un volume à Turin (Pellechet, Catal. génér., No. 610). 242. Cf. Proctor, p. 625: „The supposed migration to Venezia in 1497-98 no doubt rests on the words „literis venetis“ so often used in Lyon books of this period; the supposed Torino books of 1497 and 1499 are at présent without sufficient evidence of existence.”* 243. Rondot, p. 208. 244. Ce sont très probablement ces deux typographes qui imprimèrent, en 1496, aux frais d’Élie Olivelli, les Commentaria Guidonis Papae super statuto Delphinali, que l’on a jusqu’ici attribué à un atelier de Valence (cf. Proctor, p. 647 et No. 8660). 245. Rondot, p. 212. — Cf. Hase, Die Koberger, p. 147. 246. Rondot, p. 190 ; Mirko Breyer, Nesto gradje staroj hrvatskoj Knjizevnokulturnoj povjesti, p. 9 ; J. Baudrier, Bibliogr. lyonnaise, t. IV, p. 9. 247. A. Alès, Descript. des livres de liturgie, p. 283; J. Baudrier, t. IV, p. 11 à 16. 248. Il était certainement à Lyon en 1482; il était inscrit sur les rôles des tailles dès 1485: Rondot, p. 154. Mais son premier ouvrage connu est du 22 mai 1487. M. R. Proctor (p. 618) a fait observer qu’il dut avoir des relations avec Neumeister, car on trouve chez lui des caractères qui semblent avoir appartenu à ce typographe allemand. 249. Rondot, p. 171. — Il est inutile de revenir ici sur la distinction qui doit être faite entre lui et son homonyme de Paris: il n’y a pas de confusion possible à établir. 250. Pour ces gravures, il prit quelquefois modèle sur Pierre Le Rouge, le fameux imprimeur parisien, dont il copia les bois de la Mer des histoires de 1488 pour une édition qu’il fit du même ouvrage, en août 1491. Il agit ainsi encore à l’égard du Jean Dupré, de Paris, et de Guillaume Le Roy, de Lyon, auquel il paraît avoir emprunté des caractères. — Pour cet atelier, cf. Rondot, p. 32. 251. Ce n’est pas encore parfaitement certain; d’ailleurs le Jean Dupré, de Salins, signait Johannes de Pratis et celui de Lyon Johannes de Prato. 252. Hain, No. 8610. Les caractères de ce livre ont servi plus tard à Jean Dupré, pour imprimer seul un autre livre, la Légende dorée, qui se trouve à la Bibl. nat., Yo 2 106. 253. Castan, No. 529. — Il y employa les petits caractères qu’il conserva si longtemps dans son atelier et qui font reconnaître ses ouvrages. 254. Rondot, p. 181. 255. Pellechet, Catal. génér., No. 2313 et 2314. Bien que Hain (No. 7087 et 7044) l’ait signalé en 1484, d’habitude on ne date l’ouverture de son atelier que de 1489 (Proctor, p. 621). 256. Rondot, p. 186. — Il imprimait seul en 1490 (Hain, No. 7656). 257. Rondot, p. 185. 258. Il est difficile de croire qu’il ait été imprimeur à Venise: à la fin d’octobre 1499 et le 16 juin 1500, il était encore à Lyon. Selon M. Proctor (p. 372), les mots du colophon dans le Missel de Besançon: „impressa industria Jacobi Malieti", signifient seulement qu’il fut l’éditeur de ce volume. 259. Rondot, p. 218. — Il imprima seul en 1500: Hain, No. 2339; Pellechet, Catal. génér., No. 2200. 386 L.-H. LABANDE 260. Rondot, p. 217. 261. Idem, p. 183. 262. Idem, p. 183; Gaullieur, Etudes sur la typogr. genevoise, p. 43; Proctor, p. 628. 263. Rondot, p. 216. 264. Idem, p. 215. — Il s’associa en 1500 avec Jean Fyroben: A. Péricaud, No. 221 ; Castan, No. 511. 265. Rondot, p. 42 et 207. — Il appartenait à une famille d’artistes graveurs. 266. Il serait oiseux de revenir sur les discussions qui se sont élevées pour déterminer s’il s’agit de Toulouse en Languedoc ou de Tolosa en Espagne. Elles sont parfaitement closes. — Sur l’imprimerie à Toulouse, cf. les nombreux ouvrages du Dr. Desbarreaux-Bernard, mais surtout son Imprimerie à Toulouse auxXVe, XVI e etXVII e siècles, 2 e édit., 1868, rééditée dans THist. génér. de Languedoc, t. VII (1879), p. 610; A. Claudin, Les enlumineurs, les relieurs, les libr. et les impr. de Tout, aux XV e et XVI e siècles, extr. du Bullet. du biblioph., 1893 ; Macary, Étude sur l’orig. et la propag. de l’impr. à Tout, au XV e siècle, dans le Bullet. histor. et philolog., 1898, p. 242 (cf. le compte rendu de cet article dans le Bibliographe moderne, 1899, p. 93). 267. Cf. la requête des enlumineurs de Toulouse du 16 septembre 1477: A. Claudin, p. 13. — Les dates données par M. Rondot (p. 137) démontrent, contrairement à ce qu’ont avancé le Dr. Desbarreaux- Bernard (Barthélemy Buyer dans les Mém. de T Acad, des sciences de Tout., 7e série, t. V, p. 230) et Claudin (p. 9), que le Barthélemy Buyer qui commerçait à Toulouse n’était pas le Lyonnais, commanditaire de Guillaume Le Roy. — On sait que Jean Koberger, le représentant à Lyon de la grande imprimerie de Nuremberg, avait établi une succursale à Toulouse (Claudin, p. 10 et 31). 268. Il y eut d’abord les Ordonnances pour le fait de la justice (Bibl. de Toulouse, No. 172, et de Valence, E 590), dont les caractères sont semblables à ceux des Saintes pérégrinations de Jérusalem, publiées par Topié en 1488; il y eut ensuite les Ordonnances pour les monnaies (Bibl. de Toulouse, No. 109), dont les caractères, analogues mais plus petits, sont les mêmes que ceux du No. 374 du Catal. génér. de Mlle. Pellechet. 269. Sur cet artiste, cf. Rondot, p. 133. 270. Macary, p. 243 et 244. 271. Catal. des incun. de la Biblioth. de Toulouse, p. 24. 272. Quelques hypothèses sur l’établiss. de l’impr. en Languedoc (loc. cit.), p. 11 à 14. 273. Proctor, p. 615 et 631. On doit cependant faire remarquer avec Mlle. Pellechet, Quelques alphabets d’impr. au XV e siècle (dans la Revue des Bibl., 1896, p. 133) que ces caractères ont beaucoup de ressemblance avec ceux que Solidi employa à Vienne et en même temps avec ceux de P. Drach, à Spire (1477-1479). Bernhard Richel, de Bâle, en eut aussi d’à peu près analogues (K. Burger, Mon. Germ. et Ital. typogr., 108). 274. Ceci n’est qu’une hypothèse, que je soumets en attendant des documents positifs. On sait que le De modo ludi scacchorum de Jacques de Cessoles était signé M H D B (Martinus Huss de Botwar). 275. Cf. Desbarreaux-Bernard, L’impr. à Toulouse, p. 35; Pellechet, Quelques hypothèses, p. 11. 276. Pellechet, ibidem. 277. Avant le commencement de l’année 1478. 278. Macary, p. 244. 279. M. Macary (p. 245) fait observer que les incunables anonymes de Toulouse signésT doivent être de lui. 280. D’abord installé dans le quartier du Pont-Vieux, il se transporta, vers 1488, dans celui de Saint- Pierre des Cuisines. 281. Desbarreaux-Bernard, L’impr. à Toul., p. 48; Pellechet, Quelques hypoth., p. 13, 14; Jacques de Vora- gine, Addit. à la liste des édit, de ses ouvr., dans la Revue des Biblioth., 1895, p. 226. 282. Cf. la procuration donnée par Parix, le 27 avril 1491 : Macary, p. 245. 283. C’est ce Clébat qui publia, en 1490, le Missel de l’église de Toulouse dont j’ai déjà parlé: cf. abbé Salvan, Recherch. sur la liturgie en génér. et celle de Toulouse en particul. (1850), p. 127 ; et Desbarreaux-Bernard, dans 1 ’Hist. génér. de Languedoc, t. VII, p. 621. 284. Suivant M. Claudin (p. 25), il serait originaire de cette ville et y aurait conquis ses grades universitaires en 1483. 285. Cf. Macary, p. 246 à 249. 286. Mlle. Pellechet m’a fait observer qu’il ne serait pas impossible que ce typographe fût Jean Philippi, de Kreuznach, qui devint à Paris l’associé de Georges Wolf. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XV<= SIÈCLE. 387 287. Rapprocher encore le nom de ce personnage de celui de Pierre de Hongrie, qui imprima à Lyon. 288. M. Macary (p. 250) donne l’indication de son contrat de mariage, daté du 10 octobre 1488. 289. C’est l’édition des gloses de Jean „de Magistris" sur Pierre d’Espagne, parue en 1490, avec au début une préface d’Henri Mayer, „impressor librorum“, et à la fin le nom et la marque de Jean Trechsel (No. 655 des incunables de la Bibl. d’Avignon). La préface de Mayer indique que c’est lui-même qui a préparé et corrigé le texte de cette édition : quant au colophon, il est copié, mais non textuellement, sur celui que Trechsel avait imprimé à la fin des GlosulaeJ. Versoris in Aristotelis philosophiae na- turalis libros, en 1489 (Hain, No. 16022). 290. Proctor, p. 631. — Mayer employa encore, en les combinant avec au moins deux types qui lui sont particuliers (1° Thierry-Poux, pl. XXV, 7 à 10; — 2° Ibidem, 8 [1. 10 et suiv.], 11 à 13), les petits caractères qui ont servi pour la Philosophia pauperum d’Albert le Grand, imprimée très probablement à Lyon, „inpensis Johannis Solidi“ (voir ci-après, où il est question des éditions faites à Vienne par Solidi). Mayer le fit par exemple pour le De civitate de S. Augustin (Pellechet, No. 1558) et des Casus reservati (No. 586 des incunables de la Bibl. d’Avignon). 291. Ce travail a été fait par M. Haebler, bibliothécaire à Dresde. Le catalogue d’incunables espagnols qu’il prépare fournira sans doute de précieux renseignements. 292. Citons entre autres une traduction de l’Imitation (28 mai 1488), une autre de Boèce (4 juillet 1488), la Coronica de Espana de Diego de Valera (1489), El peregrinage de la vida humana de Guillaume de Guilleville (1490), une traduction du De proprietatibus rerum de Barthélemy de Glanville (18 septembre 1494), etc. 293. Macary, p. 250. 294. A la fin, on lit: „Impressum Tholose, per magistrum Johannem de Guerlins." 295. A. Claudin, Orig. de l’impr. à Albi, 1880; Ch. Portai, Note sur l’impr.Jean Numeister, dans la Revue du Tarn, t. XIII, 1896, p. 225. 296. Les 1 er, 3 e et 4 e de ces livres sont datés d’Albi; mais pas un n’est signé du nom de Neumeister. Cependant on a pu lui attribuer avec toute certitude les Méditations de Torquemada, dans lesquelles se retrouvent toutes les estampes (moins une) que Neumeister avait intercalées dans l’édition du même ouvrage, qu’il avait donnée à Mayence en 1479; — et le Missel romain, dont les caractères sont exactement semblables à ceux du Missel de Lyon, qu’il a imprimé en 1487. 297. L’erreur la voici: de ce qu’il est prouvé que Neumeister a composé à Albi deux volumes en caractères gothiques, s’ensuit-il qu’il est l’auteur de tous les livres imprimés à Albi au XV e siècle, surtout quand ces livres sont en caractères romains? M. Claudin avait répondu oui. 298. Date de son édition des Meditationes de Jean de Torquemada en cette ville. Et encore je néglige l’Agenda ecclesiae Maguntinensis, de juillet 1480, dont l’attribution a été faite à Neumeister 299. Je n’affirme pas qu’il ait toujours imprimé à Albi, car il n’y a qu’une seule de ses éditions qui soit datée de cette ville. 300. Pellechet, Catal. génér., No. 49. 301. Idem, No. 674. 302. Idem, No. 1889; cf. Portai, Catal. des incun. de la Bibl. d’Albi, p. 46. 303. Idem, No. 1990. 304. Pellechet, Quelques hypothèses, p. 14. 305. Idem, ibid., et Maignien, Catal. ... de Grenoble, No. 339. 306. Pellechet, ibid. 307. Pellechet, Alphabets des impr. du XV e siècle (loc. cit.), p. 1. 308. Il est probable qu’à Albi, il imprima autre chose que les deux volumes que je viens de mentionner, mais on n’en sait rien. 309. Les articles et opuscules du vicomte Colomb de Batines et de Vital-Berthin sur les impressions dauphinoises au XV e siècle, sont très arriérés; je ne les citerai donc pas. 310. Sur cette question, très importante au point de vue de la filiation des caractères typographiques, cf. Pellechet, Quelques alphabets d’impr. au XV e siècle (loc. cit.), p. 132 et suiv. 311. Proctor, p. 633; Maignien, Catal. . . . Grenoble, No. 20. — La Philosophia pauperum indique qu’elle a été imprimée „inpensis Johannis Solidi" et non pas „opere J. S.“; il est fort possible que Solidi en ait été seulement l’éditeur et ait chargé de l’impression un de ses collègues de Lyon. Remarquons que 388 L.-H. LABANDE dans cet ouvrage il existe des caractères de deux grandeurs différentes : les plus gros sont bien d’apparence lyonnaise. Quant aux plus petits, ils paraissent appartenir à deux sortes de fontes (voir les deux espèces d’A majuscules); l’une dut disparaître rapidement et je ne l’ai pas encore retrouvée ailleurs: l’autre est exactement semblable à celle qui fut employée un peu plus tard par Henri Mayer à Toulouse, par exemple dans les Casus reservati (No. 586 de la Biblioth. d’Avignon), dans le De civitate Dei de S. Augustin (Hain, No. 2062), etc. — De la même famille que cette édition sont les No. 68 et 511 du Catal. de Grenoble. 312. Cette première édition, hâtivement et maladroitement faite, a été exécutée pour permettre aux ecclésiastiques du diocèse de se conformer au mandement de l’évêque, du 4 novembre 1478, qui leur prescrivait de posséder ces Statuts avant Noël. Elle est caractérisée par le manque de table au début. Il en existe des exemplaires à la Bibl. de Tours, chez M. Chaper (exemplaire de l’abbé Naquin, expédié le 11 mai 1479) et chez M. de Terrebasse (cet exemplaire décrit par Brunet, t. V, col. 520). 313. Il existe deux tirages de cette édition, tous deux commençant par la table. Le 1er est caractérisé p ar i e colophon: „Expliciunt statuta prouincia || alia . . .“ (Thierry-Poux, No. 98, pl. xxvii, 3; Maignien, Catal., No. 529); le 2e porte: „Expliciunt statuta prouinci || alia . . .“ (Maignien, No. 530). 314. Pellechet, Quelques alphabets, pl. IX. 315. P. 137 des Quelques alphabets. — A cette liste il faut ajouter les No. 8727, 8731 et 8732 de Proctor; le Processus Luciferi contra Jhesum, in-fol. de 84 ff. conservé à la Bibliothèque d’Avignon; La dispute du corps et de l’ame, Le mirouer de l’ame et La table de la confession, au Musée Condé, à Chantilly. 316. Sur un exemplaire du deuxième tirage se trouve en effet une note relative aux prières à dire pour le repos de l’âme de Jean Solidi (No. 530 de Grenoble). 317. En général, les bibliographes ont placé dans la ville même de Bâle l’atelier de Frommolt; mais il est à remarquer que s’il était resté dans son pays, il n’aurait pas pris la qualification de „Basileensis“. Cf. Proctor, p. 634. 318. Ce sont celles du type B de Mlle. Pellechet. 319. Hain, No. 15716 et 9935. 320. Brunet, Manuel du libraire, 5» édit., t. V, col. 916. — Ce volume, ainsi que les suivants, n’est pas daté. 321. Ces deux dernières éditions, ainsi que l’Histoire de Grisélidis (Hain, No. 12822), sont au Musée Condé. 322. Bibl. de Toulouse. La Bibl. de Grenoble en a deux feuillets, qui ont été décrits par M. Maignien, Catal., No. 614. Remarquons que l’exemplaire de Toulouse est relié avec le Cathon enfrançois et le Doctrinal de sapience, imprimés avec des caractères de Guillaume Le Roy (?). 323. Pellechet, Catal. . . . de Lyon, No. 594. Cette édition n’est pas signée de Le Roy, mais elle a été imprimée avec les caractères qui lui appartiennent certainement. 324. Castan, Catal., No. 521, 678, 719, 837. — La Bibl. de Saint-Dié possède toute une série d’incunables qui ont été achetés à Besançon par un ,Johannes Monachi“, depuis le mois de décembre 1478 jusqu’en juin 1487. Des documents, qui me communique mon collègue et amiM. Poëte, établissent que ce Jean Lemoine, archidiacre de Gray, chanoine et official de Besançon, décédé le 4 août 1488, les avait légués par testament à la collégiale de Saint-Dié. 325. Imprimeur en 1479 et 1480 des deux volumes du Bréviaire de Besançon : Castan, Catal., No. 259 et 260. 326. L. de Sainte-Agathe, L’impr. en Franche-Comté, p. 7; A. Claudin, Orig. de l’impr. à Salins (Bullet. du biblioph., 1892, p. 193). 327. Date des lettres d’indulgences pour les bienfaiteurs du couvent de Poligny, imprimées avec les mêmes, caractères que le Bréviaire de 1484 (No. 599 du Catal. de Castan, avec fac-similé). 328. Le colophon, d’une versification irrégulière et d’un latin douteux, qui termine cet ouvrage, a beaucoup intrigué les bibliographes au sujet de la date qui est ainsi formulée: „anno milleno bis quater velut centeno“. M. Castan (Le premier livre impr. en Franche-Comté, dans les Mém.de laSoc.d’êmul. du Doubs, 1879), s’est prononcé pour 1484; M. Claudin (op. cit.), par un autre calcul, est arrivé à la même date (cf. Castan, Catal., No. 262); le Dr. Coste, bibliothécaire de Salins, m’a proposé 1480; le R. P. Comtet (Le Bréviaire de Salins, dans les Annales franc-comtoises, 1898, p. 338), a indiqué aussi 1480; M. Julien Havet, cité par le P. Comtet (p. 344), a prononcé 1490. Selon moi, l’expression „bis quater velut centeno“ doit se traduire : deux fois quatre fois comme la centaine, ou deux nombres reproduits quatre fois comme la centaine, soit, avec le mot „milleno“ : M. CCCC. IIII XX . IIII. 329. Castan, Catal., No. 696. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 389 330. Ce qui confirmerait cette hypothèse, selon M. Castan, c’est que le gros texte du Missel de 1485 présente les caractères qui se remarquent dans les lignes du début de la Postilla Guilermi imprimée à Lyon par Jean Dupré, en 1487. 331. A. Claudin, Les impr. particul. en France, p. 23, note 1, et p. 24, note 2. 332. Sainte-Agathe, p. 9; Clément-Janin, Les impr. et les libr. de la Côte-d'or, 2e édit., p. 1. — C’est à Mlle. Pellechet (Catal. des incun. de laBibl.de Dijon, p. 122-124) que l’on doit l’attribution certaine à Pierre Metlinger des premières impressions bisontines. Cf. aussi Castan, Catal., No. 124, 819, 820, 864 à 866, 871, 872, 877 et 878. 333. Cf Proctor, p. 642 et 543. Amerbach utilisait ces assortiments depuis le commencement de ses travaux (1478). 334. Hain, No. 15545. — Cet in-4° de 40 feuillets ne porte aucune indication bibliographique; mais les caractères sont les mêmes que ceux de l’Arnaud de Villeneuve. 335. Ces différents opuscules ont été imprimés aussi de façon à pouvoir être vendus séparément. 336. Besançon n’eut plus d’imprimerie au XVe siècle; après le départ de Metlinger, on s’adressa pour les livres liturgiques à Paris et à Venise (cf. Castân, Catal., No. 263, 548, 697 à 699). 337. Cf. Sainte-Agathe, p. 10; Clément-Janin, p. 1 ; M. Pellechet, Catal. ...de Dijon, p. 40. 338. Pour les initiales de ces deux ouvrages, Metlinger avait fait usage de nouveaux bois; l’un imitait l’L initiale du Livre dufaulcon, imprimé à Paris par Pierre Le Rouge. Peut-être la taille en était-elle due au Wilhelm, „incisor“, qui se trouvait à Dijon avec les ouvriers de Metlinger (A. Claudin, Les impr. particul., p. 24, note 1). 339. Le P. Laire (Index librorum, 2= partie, p. 413), Sainte-Agathe (p.jll) et Clément-Janin (p.8) disent que Metlinger revint à Dole pour y éditer en 1492 la Lectio super epidemiae morbo de Jean Eberling (Hain, No. 8413), dont un exemplaire est à la Bibliothèque de Nancy; mais il faut observer que là date du 1 er octobre 1492 et l’indication du lieu de Dole se rapportent seulement à l’épître préliminaire écrite par Eberling et non à l’édition du livre. 340. Cf. Claudin, Les enlumineurs . ..de Toulouse, p. 29, note 1. — Sur l’imprimerie à Dijon, cf. Clément- Janin, p. 2; A. Claudin, Les imprim. particul., p. 23. 341. A. Claudin, p. 24, note 2. 342. Sur cet ouvrage, dont chaque exemplaire devait être signé par Conrad de Leonberg, cf. Ph. Guignard Analecta Divionensia, t. X, p. XC-XCII et CJI-CX //; M. Pellechet, Catal .... de Dijon, p. 37. 343. Quant aux initiales, ce fut sans doute son compagnon Wilhelm qui les grava. 344. Le premier de ces livres est cité par Claudin, Les impr.particul., p. 25 ; le second, par Proctor, No.8796. 345. Car les deux ouvrages qui viennent d’être mentionnés ne suffirent sans doute pas à occuper l’atelier pendant 13 mois. D’ailleurs, M. Clément-Janin (p. 6) lui attribue une Lettre pastorale de l’évêque de Langres, imprimée vers 1491. 346. Cf. Thierry-Poux, No. 148. 347. Proctor, No. 7588 et 7589. 348. Tous les bibliographes ont en effet déclaré que ce Bréviaire, sans indication de nom d’imprimeur et de lieu, avait été composé par Wenssler à Cluny, parce que, disent-ils, le Diurnal imprimé par lui à Mâcon en 1494, l’a été avec les mêmes types. Mais la vérité est que ces deux livres ont bien des caractères à peu près semblables, mais non pas identiques. La seule chose qui milite en faveur de Cluny, c’est que Wenssler y était en 1493. 349. Cf. L. Delisle, Rapport sur une communie, de M. Dumoulin. Livres impr. à Cluny au XV e siècle, dans le Bullet. histor. et philolog., 1896, p. 852. 350. Ces livres liturgiques édités à grand nombre, ont été l’objet d’une ordonnance (5 mai 1493), prescrivant à toutes les maisons de l’ordre de Cluny de s’en procurer une quantité d’exemplaires déterminés. Cf. A. Bernard, Mém. de la Soc. des Antiq. de France, 4e série, 1.1, p. 38; L. Delisle, op. cit., p. 857. 351. Peut-être, en vue de l’exécution de l’ordonnance du 5 mai 1493, avait-on été obligé de faire deux éditions du Missel; carM. Bernard a calculé qu’il en avait fallu près de 4.000 exemplaires. 352. C’est-à-dire 47 jours seulement après la publication du Psautier. — Cf. sur cet atelier H. Gloria, Le premier impr. méconnais. Michel Wenssler, de Bâle, p. 12. 353. L’unique exemplaire connu du Diurnal montre que le nom de l’„honestus virmercatorMatisconensis" ne fut pas imprimé: il est donc possible que plusieurs particuliers se soient associés pour les frais de l’édition; chacun d’eux aurait fait écrire son nom sur les exemplaires qui lui revenaient. Mlle. Pellechet me fait remarquer que le fait n’était pas rare même au XV e siècle: le No. de Hain 10327 a deux colo- phons distincts, l’un du 6 avril 1499 pour Guy Marchand, l’autre du 10 avril avec la marque de Jean Petit. 390 L.-H. LABANDE 354. A. Claudin, L’impr. à Uzès au XV? siècle, dans le Bibliographe mod., 1899, p. 5. 355. Qui fut imprimé, comme je l’ai déjà dit par Neumeister et Topié à Lyon. 356. Le 6 mars 1494, il y publiait un Boèce avec les caractères du Bréviaire d’Uzès (Hain, No. 3406). 357. Ces faits sont bien connus et ont été rapportés par différents auteurs. Je citerai seulement P. Achard, Simples notes sur l’introd. de l’impr. à Avignon, dans le Bullet. histor. et archéol. de Vaucluse, t. I, p. 181 ; M. Pellechet, Notes sur les imprim. du Comtat Venaissin, p. 41. 358. Contrat de louage d’une maison par cet imprimeur à „Colla Monterous", potier d’étain: Brèves du notaire Jean de Gareto en l’étude de Me. Giraudy, d’Avignon (Doc. communiqué par M. l’abbé Requin). 359. Non seulement le conseil de ville lui remboursa ses frais de déplacement, mais il lui paya encore en Avignon une année de loyer; de plus, le 21 février 1498, il imposa un droit de gabelle sur tous les livres importés (cf. Achard, p. 244). 360. Cf. Brunet, t. III, col. 1210; Pellechet, Notes .. ., p. 43. 361. Le 31 juillet 1501, Rohault ne l’avait plus et était obligé de louer un nouveau matériel à Michel Topié, de Lyon, pour continuer ses travaux (Rondot, p. 110). 362. Rohault était à Lyon dès 1485; il y revint en 1504. Comme il n’était rien moins que riche, il devait travailler au compte de différents patrons : cf. Rondot, p. 167. 363. Le Tractatus libellorum de utraque censura d’Odofredo (Hain, No. 11967) parut le 20 février 1500 (et non 1501, à Avignon l’année commençant à Noël), le Tractatus judiciorum super jure Caesaris et pontiflcis du même (Hain, No. 11965), est de 1500; le Tractatus de duobus fratribus de Pietro de Ubaldi et la Re- petitio deforo competenti de Jordano Briccio (No. 926 et 266 du Catal. de Castan) sont dans date. 364. Ce sont celles de la famille d’Anselme encore existante à Avignon (renseignement dû à M. l’abbé Requin). 365. Brèves du notaire Georges Savourey, en l’étude de Me. de Beaulieu en Avignon (document communiqué par le même). 366. Il y en avait un exemplaire à laBibl. d’Arles, où Mlle. Pellechet l’a vu en 1889; à un second voyage en 1898, elle ne l’y a plus retrouvé. 367. Cf. Cros-Mayrevieille, Les anc. atel. typogr. de Narbonne, dans la Revue des Pyrénées, 1891, p. 26; A. Claudin, Les impr. particul., p. 26. 368. J. Cornet, L’impr. à Perpignan. Rosembach, extr. du XXXVII e Bullet de la Soc. agric., scientif. et littêr. des Pyrénées-Orientales (cf. Stein, Bibliographe mod., 1897, p. 177). 369. Vicomte Colomb de Batines, Lettre à M.J. Ollivier, p. 8; Maignien, L’impr., les impr. et les libr. de Grenoble (2 e part, du t. XVIII du Bullet. de T Acad, delphinale, 3 e série), p. VIII et suiv. ; Catal. des incun. de Grenoble, No. 406, 431, 532 et 533. 370. M. Maignien (Catal., No. 532) a fixé cette édition à l’année 1495 ; elle peut tout aussi bien être de 1496 ou 1497. 371. Sur ses relations fréquentes avec les imprimeurs parisiens, cf. Chaper, Notice histor. et bibliogr. sur Antoine et Pierre Baquelier, p. 12. — On peut encore signaler ce fait: la marque de Baquelier, qui se trouve dans le De conflictu vitiorum de Prudentius (Bibl. d’Aix), porte le nom d’Antoine Caillaut. 372. Dès le 5 février 1498 (v. st.), il y mettait en vente le Missel de Genève qu’il venait d’y imprimer. 373. On remarquera que je n’ai pas compris la ville de Valence en Dauphiné parmi celles qui ont eu une imprimerie au XV e siècle. L’attribution à Jean Belon des Commentaria Guidonis Papae super statuto Dalphinali, édités en 1496, est en effet purement hypothétique. Ce livre sort des presses de Jacobo Suigo et Nicolas de Benedictis, à Lyon. 374. A. Claudin, Orig. et débuts de l’impr. à Poitiers p. 54; Les impr. particul., p. 17. 375. Cf. surtout A. de La Borderie, L’impr. en Bretagne au XVe siècle, p. 5; A. Claudin, Les impr. particul., p. 14. 376. Ce sont, avec les trois ouvrages ci-après nommés: le Trespassement de N.-D., les Loys des Tres- passez, l’Oraison de Pierre de Nesson, le Bréviaire des nobles, le Songe de la pucelle, la Patience de Griselidis et le Secret des secrets Aristote. — Au moment de donner le bon à tirer de cette feuille, je reçois la l r « livraison de la Biblioth. de l’École des chartes de 1900, qui contient (p. 59) un article de M. L. Delisle, intitulé Mandements épiscopaux imprimés à Tréguier au XVe siècle. M. Delisle y signale une nouvelle impression de Bréhant-Loudéac, Doctrine et enseignements de S. Bernard à Ramon. L’IMPRIMERIE EN FRANCE AU XVe SIÈCLE. 391 377. On a dit que la guerre qui éclata entre la France et la Bretagne fut la cause de l’interruption de leurs travaux: cela est faux, car les hostilités ne commencèrent qu’en 1487. 378. A. de La Borderie, p. 95 et 125, et Archives du biblioph. breton, t. II, p. 1 ; A. Claudin, Les impr. par- ticul., p. 18. 379. Ils ressemblaient assez vaguement à ceux qui furent employés plus tard à Valenciennes par Jean du Liège. 380. M. Claudin prétend que Jean Crès était là encore sous la dépendance du seigneur du Gué-de-l’Ile; mais c’était sous celle de son cousin, le vicomte de Rohan, qu’il se trouvait à Lantenac. 381. A. de La Borderie, p. 67. 382. Il n’y a pas de raisons de dire, comme l’a fait M. Claudin (Orig.... Poitiers, p. 51), qu’il avait fait son apprentissage dans l’atelier de Saint-Hilaire de Poitiers. Cf. de La Bouralière, Les débuts de l’impr. à Poitiers, p. 22; Chapitre rétrospectif, p. 61. 383. En 1480, à Paris, chez Guillaume Lefèvre, avait déjà paru une édition de ce Coutumier: cf. E. Péhant, Catal. de la Bibl. de Nantes, t. I, p. 371, No. 6942. 384. A. de La Borderie, p. 84; Revue celtique, t. I, p. 395. 385. Jean Calvez imprima encore à Tréguier, en 1501, le Libellas de verborum compositis de Jean Sinthen, dont un exemplaire se trouve à la Biblioth. de Saint-Brieuc. La marque qui existe au fol. 1 n’est pas la même que celle qui se voit dans le Catholicon (Thierry-Poux, pl. XXX, No. 12 et 13); elle paraît d’ailleurs avoir beaucoup servi, car la bordure a été cassée en plusieurs endroits. Les caractères du Libellus ont été aussi réassortis. Ajoutons que le nom de l’imprimeur (sculptoris excu- satoris) est donné par un acrostiche qui termine le volume. — L’article de M. Delisle, cité ci-dessus, Mandements épiscopaux, attribue à la presse de Calvez à Tréguier, en raison de la similitude des caractères avec ceux du Libellus de Jean Sinthen, le mandement de l’évêque de Saint-Brieuc, daté du 26 mai 1496, qui se trouve imprimé dans le registre No. 988 du fonds de la Reine au Vatican. Il est probable que les mandements des 13 octobre 1496, 7 juin 1498, 23 mai 1499, 15 juin 1500, etc., qui existent dans le même recueil, sortent aussi de cet atelier. 386. Cf. Thierry-Poux, No. 166 et 167. 387. Cf. F. Rabut, L’impr., les impr. et les libr. en Savoie (t. XVI des Mêm. et doc.publiés par la Soc. savois d’hist. et d’archéol.), p. 28 à 44. 388. Proctor, No. 8762. 389. On a dit aussi que la guerre l’avait éloigné de Chambéry; mais il est à remarquer que les hostilités qui eurent lieu vers cette époque entre le duc de Savoie et le marquis de Saluces, n’eurent d’effets que sur l’autre versant des Alpes ; à Chambéry on n’en souffrit aucunement. 390. J. Roman, Bullet. d’hist. ecclés. et d’archéol. des dioc. de Valence, Gap, etc., t. III, 1882, p. 94; Claudin, Les impr. particul., p. 20; Monceaux, Les Le Rouge de Chablis, t. I, p. 41 et 79. 391. M. Delisle, en rendant compte du Catal. génér. de Mlle. Pellechet dans le Journal des savants, 1897, p. 622, a supposé que Jacques Le Rouge avait été vers 1467-1470 l’associé d’Ulrich Hahn à Rome, au moins pour l’impression de Lettres de S. Jérôme, dont le t. II est signé IA. RV. et des Méditations de Torquemada (31 décembre 1467). 392. Documents des 3 novembre 1495 et 30 mai 1506, conservésdans les notes brèves du notaire Antoine Borilli, étude de Me. Milon, à Aix (communiqués par M. l’abbé Requin). — Remarquons qu’àTrets il y avait alors un collège, dont maîtres et étudiants pouvaient être les clients de notre imprimeur. mm '.' y : t:. J •,*>i'v.^. $ , :4i If I : &£ , ;i (.çàS nsi 3&ga&sa •iS*. *tâfk :'s*% VltS:': *M&<\ ’mmb ïma m>-, l-.^ ; DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL BWOHL die Kunß des Buchdrucks nicht vor dem Jahre 1474 ihren Weg nach der Pyrenäenhalbinfel — vermuthlich von Italien aus — gefunden hat, fo find es doch auch dort Deutßhe gewefen, die ihre Einführung bewirkt haben. Schon bevor in Spanien felbß Bücher gedruckt wurden, fcheinen deutfche Buchhändler umfängliche Gefchäfte auf der Halbinfel gemacht zu haben; wir finden fie wenig[iens in den allererßen Jahren nach der Gründung der erften beßheidenen Druckerwerkßätten an verfchiedenen Orten thätig. So jener Theodoricus Aleman, den man gelegentlich mit Thierry Martens von Alofl zu identifizieren verfucht hat, dem die fpanißhen Herrfcher zu Sevilla unter dem 25. Dezember 1477 für feinen Buchhandel durch das ganze Land hin einen Schul}- und Förderungs-Brief ertheilt habenfo jener Michael Dachauer, auf deffen Namen zuerjl die begeifterte Lobrede auf die Druckerkunß und die Deutßhen als deren Erfinder abgefaßt worden iß, die fich nachmals als Schlußwort der Chronik des Diego de Valera die ver- (chiedenften Nachdrucker zu eigen gemacht haben. 2 Ihnen find fpäter ein Meißer Konrad in Sevilla, ein Meifter Peter in Salamanca, Hans und Peter Trincher in Barcelona und Valencia, Frank Ferber in Barcelona und manche Andere gefolgt, deren Namen weniger bekannt geworden find. Ein folcher deutfcher Buchhändler war auch Jakob Wißlandt aus Isny in Schwaben, zu Zeiten ein Gefellfchafter der Magna Societas Alamannorum, auf Deutjch der Humpiß-Gefellßhaft zu Ravensburg, der ßch aber weiterhin dauernd in Valencia niedergelaffen zu haben fcheint. Diefer Jakob Wißlandt nun kam auf den Gedanken, daß es doch wohl ein noch vortheilhafteres Geßhäft fein dürfte, wenn man die für Spanien benöthigten Bücher nicht erß aus Italien und Deutßhland weitläufig verßhreiben müßte, fondern ßch ftatt deffen einen Buchdrucker mit dem ge- fammten benöthigten Apparate kommen ließe, und die Bücher an Ort und Stelle druckte. Es hat ßch noch nicht ermitteln laffen, in welcher Stadt Lambert Palmart feine Schule als Drucker durchgemacht hat; die geßhäftlichen Beziehungen, wie ße in fpäterenJahren fortbeftanden, und die Form der Typen, die Palmart in feinen erften Druckerzeugniffen verwendete, machen es aber fehr wahrfcheinlich, daß er in einer der großen Druckerwerk- ftätten zu Venedig feine Ausbildung erhalten hatte, ehe Jakob Wißlandt ihn nach Valencia berief. Für diefen hat er dann, foviel wir bis jetjtwiffen, drei Bücher, Las obres o trobes en lahor de la verge Maria, einen lateinißhen Salluß, und das Comprehenforium des Magißer Johannes, ein lateinißhes Wörterbuch, gedruckt. Diefe Drucke tragen zwar weder feinen noch Wißlandts Namen, aber an ihrer Urheberßhaft beßeht kein Zweifel, und zwar find die Bücher im Jahre 1475, die Obres o trobes vielleicht ßhon 1474 gedruckt. Inzwißhen war Jakob Wißlandt an der Krankheit ßhwer erkrankt, der er im folgenden Jahre erlag, und da gleichzeitig der Genuefer Händler Michaele Berni?o, von demWyßlandt das Papier für feine Druckerei bezog, mit feinen Lieferungen unverantwortlich im Rück- ßande blieb, fo mußten die Arbeiten eingeßellt und die Werkftatt geßhloffen werden. Sie wäre es beinahe für immer geblieben, denn Philipp Wißlandt, der feinen Bruder ..'’S [»• C. 50 394 K. HABLER beerbt hatte, fchien zunächß gar nicht gewillt, das Drucken fortzufeßen. .Allein mittlerweile hatte Bernigo das Papier aus Genua kommen laßen, und als Pliilipp Wißlandt die Annahme verweigerte, erhob er Klage gegen diefen und erlangte ein fchiedsrichter- liches Urtheil, welches Wifjlandt zwang, wenigftens einen Theil der Lieferung abzunehmen . 3 Um dies nun nußbringend anzuwenden, engagierte Wyßland aufs Neue den Lambert Palmart, mit ihm zugleich aber den Alfonfo Fernandez de Cordoba, der feines Zeichens Silberfchmied, fich mit der Herßellung von Typen und dann auch mit den anderen Geheimniffen der Druckerkunß vertraut gemacht hatte, und fo die befcheidenen Kennt- niffe des Lambert Palmart in erwünfchter Weife ergänzte. Das Erzeugniß ihrer gemein- famen Thätigkeit, die vom Februar 1476 bis zum März 1477 reichte, war der Druck einer Bibelüberfeßung in den Valencianer Dialekt, die aber der Verfolgung durch die Inqui- fition fo vollkommen erlegen iß, daß man niemals mehr als ein Exemplar der Schlußblätter davon zu fehen bekommen hat, und auch diefe find feit dem Ende des vorigen Jahrhunderts fpurlos verfchwunden. Ueber diefe eine Publikation hinaus [cheint Philipp Wißlandt ßch nidit mit dem Buchdruck befchäftigt zu haben; feine Typographen haben ßch dann felbßändig weiter bethätigt, Cordoba hat für Valencianer Patrone noch einigejahre unter ungünftigßen Verhältniffen — es [chwebte ein Todesurtheil über ihm — gearbeitet und iß dann verfchwunden. Palmart hat zunächß im Jahre 1478 noch einen Druck mit dem Materiale feiner Erftlings- Arbeiten hergeftellt; dann aber, als er nach mehrjähriger Paufe 1482 feine Thätigkeit wiederaufnimmt, hat er fein Material wefentlich vermehrt und vervollkommnet, und hat ßch großer Aufgaben, die an ihn herantraten, mit technifchem Gejchick und mit Fleiß und Gewiffenhaftigkeit entledigt. Nidit nur Anerkennung, fondern auch materielle Erfolge fcheinen nicht ausgeblieben zu fein; wir fehen ihn Hülfskräfte für feine Werk- ßätte in Dienß nehmen, fehen, wie er ßch um das Jahr 1493 zur Ruhe feßt, nachdem er eine vermögende Spanierin geheirathet hatte, die ihm als Mitgift ein Haus in Valencia mit in die Ehe brachte. Das hat er nach ihrem Tode 1496 veräußert; ob er aber dann die Stadt wieder verlaffen, oder ob auch er bald geßorben ift, hat ßch nidit ermitteln laffen. 4 Kaum ein Jahr, nachdem Palmart und Wißlandt die erften Preffen auf fpanifchem Boden in Thätigkeit gefeßt hatten, wurde ein zweite Werkßätte in Saragoffa eröffnet. Aber dieferwar zunächß nur eine kurze Lebensdauer befchieden. Matthäus von Flandern hat nur ein einziges Buch, einen Manipulus curatorum des Guido de Monte Rotherii am 15. Oktober 1475 in Saragoffa hergeftellt, dann ift er felbft unfern Blicken wieder ent- fchwunden. Audi feine Werkßätte hat in der Hauptftadt Aragoniens keinen längeren Beftand gehabt, dagegen können wir feinen Einfluß an anderer Stelle weiter verfolgen. Diefelben Typen nämlich, die Matthäus zu feinem erßen und einzigen Drucke benußt hat, finden wir 1477 wieder in dem Beßße des Nikolaus Spindeier aus Zwickau in Sadifen, und des Peter Brun aus Genf in Savoyen, die am 16. Juni 1477 zu Tortofa als ihr erftes Erzeugniß einen vorzüglichen Druck der Grammatik des Nicolaus Perottus herausgaben. Im folgenden Jahre find die Genoffen nach Barcelona übergefiedelt, womit ße auch in die Hauptßadt Kataloniens die neue Kunß eingeführt haben. Barcelona hat zwar den Anfpruch erhoben, daß in feinen Mauern zuerß auf fpanifchem Boden ein Buch herge- ßellt worden fei, und zwar auf Grund eines kleinen Oktavbandes, der eine Rhetorik des DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 395 Bartolomeo Mates enthaltend, den Druckvermerk trägt: mira arte imprefla perjohannem Gherling alamanum finitur Barcynone nonis octobris anni a natiuitate Chrifti 1468. 5 Alle Bibliographen, die das Buch felbg gefehen haben, von dem nur ein einziges Exemplar in der Bibliothek der Akademie der fchönen Künge in Barcelona exiliert, find darin einig, dag dies kein Erftlingsdruck, kaum ein Erzeugnig der Inkunabel-Zeit fein kann. Allein bis jegt kannte man weder den Verfaffer, noch feinen Helfer Juan Matofes, uncl von dem Drucker wugte man nur, dag er 1494 in Bragaein Breviarium fürdiefe Diöcefe gedruckt hatte, deflen Typen von dem Barcelonefer Druck verfchieden find, und im Vergleich zu demfelben einen älteren Eindruck machen. Auch foll er am 10. Juni 1496 in Monterey ein Manuale facramentorum vollendet haben, allein trog eifriger Nachforjch- ungen ift davon kein Exemplar, felbg in Spanien nicht, aufzufinden. Erg neuerdings beginnt auch hier das Licht zu tagen. Ein verdienter katalonifcher Forgher, Herr Salvador Sanpere y Miquel hat in den Notariatsakten von Barcelona Dokumente entdeckt, aus denen hervorgeht, dag Gherling in den lebten Jahren des 15. Jahrhunderts geh dort aufgehalten, und für die Cathedral-Kirche als Drucker thätig gewefen ift. Ebenfo hat er eine Stiftung des Juan Matofes entdeckt, der um 1500 feine Bücher der Kirche del Pino mit der Bedingung vermacht hat, dag ge dort begändig in forgfältiger Verwahrung gehalten werden. Somit weig Alles auf eine fpätere Entgehung des Büchleins hin, und wir werden kaum irren, wenn wir ftatt 1468 das Jahr 1498 als Entftehungszeit anfegen. Somit fällt der Ruhm, die Druckerkunft nach Barcelona verpflanzt zu haben, dem Nikolaus Spindeier und Peter Brun zu. Aber ge haben dort nicht lange zufammen gearbeitet. Schon 1479 ift Spindeier ohne den Gefährten thätig, und 1481 bereits tritt uns diefer als Gefellfchafter des katalonifchen Presbyters Pere Pofa entgegen, der, nachdem er geh wiederum fchon binnen einemjahre unabhängig gemacht hatte, von allen Spaniern, die geh vor dem Jahre 1500 die neue Kunft angeeignet haben, der produktivfte geworden ift. Den Peter Brun hat feine Wanderluft im Laufe der Jahre nach Sevilla geführt, wo er uns 1492 zum dritten Male in einer anderen Vergefellghaftung begegnet. Auch diefe [cheint nicht von langem Begand gewefen zu fein. Man kannte bisher als deren Produkt nur das Nobiliario des Fernan Mexia vom 30. Juni 1492; ich habe noch ein zweites Erzeugnig ihrer gemeinfamen Thätigkeit entdeckt, das zwar weder ihren Namen noch eine Jahreszahl trägt, aber mit ihren Typen gedruckt ift, und ein Signet mit den Chiffren P. B. u. G. aufweig. 6 Das legte Lebenszeichen des Peter Brun ig der Vefpagano, den er am 25. Augug 1499 gleichfalls in Sevilla vollendet hat. Auch Bruns Genofle, Nikolaus Spindeier, hielt nicht lange in Barcelona aus. Nach 1482 verghwindet er aus der katalonifchen Hauptftadt, taucht 1484 vorübergehend in Tarragona auf — auch in diefer Stadt der erge Typograph — um endlich 1490 in Valencia zu landen, wo er bis in das 16. Jahrhundert hinein gearbeitet hat. Nach Valencia kam Spindeier wohl kaum aus eigenem Antriebe, fondern auf den Ruf eines deutghen Landsmannes, des Buchhändlers Hans Rix von Chur, für den er feinen erften Druck in diefer Stadt vollendet hat. Hans Rix mug ein ungewöhnlich unternehmender Mann gewefen fein. Obwohl er bei feinem im Jahre 1490 erfolgten Tode noch ein verhältnigmägig junger Mann war — fein Bruder und Erbe hatte die Volljährigkeit noch nicht erreicht — erftreckten geh doch feine Verbindungen einerfeits über die wichtiggen Mittelpunkte des Buchhandels in Deutfchland und Italien, andrerfeits hatte er feine Agenten in einer ganzen 396 K. HÄBLER Reihe fpanifcher, aragonifcher wie kaßilifcher Städte. Befonders intim waren feine Beziehungen zu Venedig. Dorthin entfandte er einen eigenen Agenten nicht nur zur Wahrnehmung feiner buchhändlerifchen Intereffen, fondern ganz befonders um fich in den dortigen berühmten Offizinen in der Technik des Buchdrucks zu vervollkommnen. Und als er geworben war, hatten feine gefchäftlichen Beziehungen zu den Venetianer Firmen einen foldien Umfang erreicht, daß Octaviano Scoto, Nikolaus von Frankfurt, Hermann Liechtenßein, Paganino de Paganinis und einige andere Drucker in der Perfon des Andres de Cavaris einen befonderen Agenten nach Valencia entfandten, um die Geßhäfte abzuwickeln. Diefer Mann berief den Nikolaus Spindeier nach Valencia und gab ihm den Auftrag, den Roman von Tirante dem Weißen für ihn zu drucken. Spindelers Typenmaterial erfchien ihm, obwohl derfelbe damals über 4—5 verfchiedene Typenforten verfügte, noch nicht ausreichend, fondern er befchaffte für diefen Druck ausdrücklich noch befondere größere Lettern. In der That hat Spindeier in dem am 20. November 1490 vollendeten Drucke des Tirant lo Blanch eine hervorragende Arbeit geleiftet. Er zeigt fich darin nicht nur als vorzüglicher Drucker, fondern auch als Holzßhneider, denn er hat das erße Blatt mit einer breiten, fehr zierlich entworfenen Bordüre gefchmückt, in der er gefchickt und doch wenig aufdringlich feinen Namen anzubringen gewußt hat. Rix hat die Vollendung des Druckes nicht mehr erlebt, bei feinem Tode waren erft 23 von den 44 Lagen des Buches vollendet, das, obwohl es feinen Namen nicht nennt, doch feinen Bemühungen um die Förderung der Druckerkunft ein fchönes, noch heute hoch gefchä^tes Denkmal gefetjt hat. 7 Spindeier ift auch nach dem Tode des Hans Rix in Valencia geblieben, und feine Drucke, vielfach mit eigenartigen, vermuthlich von ihm felbft gefchnittenen Holzfchnitten gefchmückt, find für die Valencianer Drucker vorbildlich geworden. Unterdeffen waren an verfchiedenen Orten Spaniens neue Druckereien entßanden. 1477 war die erße typographifche Werkßatt in Sevilla eröffnet worden. Als ihre Inhaber nennen fich drei Spanier, die erft drei Werke zufammen und dann innerhalb faft eines Jahrzehntes noch ebenfoviele einzeln gedruckt haben. Ihre Lehrmeißer oder ihre Auftraggeber find aber doch wohl auch Deutfche gewefen, fonß würden fie kaum, wie dies in der Schlußfchrift des 1482 vollendeten Valera gefchieht, eine fo begeißerte Lobrede auf die Deutfchen, als die Erfinder und Verbreiter der Druckkunß gehalten haben . 8 Im Jahre 1478 wurde zum zweiten Male eine Druckerei in Saragoffa begründet. Doch war auch diefer keine lange Lebensdauer befchieden. Wer ihr Leiter gewefen, iß aber bis jetjt noch nicht aufgeklärt, denn keiner der Drucke, die aus ihr hervorgegangen find, nennt feinen Namen, doch war er kein unerfahrener Meifter; er verfügt bereits über verfchiedene Typenforten und war in der Kunß des Holzfchnitts nicht ganz fremd. Daß wir von ihm, wie von manchen anderen alten Druckern nur fo wenige Arbeiten kennen, hängt vielleicht damit zufammen, daß fie in der Hauptfache mit der Herßellung von Ablaßzetteln befchäftigt waren, fo daß ihnen für das Drucken von Büchern nur wenig Zeit übrig blieb. Ja, wir kennen zwei Drucker, den einen in Valencia, den andern wahr- fcheinlich in Valladolid, überhaupt nur aus folchen Ablaßbriefen, wenigftens kommen deren Typen fonß niemals in Büchern vor. 9 In Lerida begann 1479 Heinrich Botel, aus Sachfen gebürtig und dem geißlichen Stande als Presbyter angehörig, eine über 16 Jahre wenn auch in verhältnißmäßig befcheidenem DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 397 Umfange fortgefegte Druckerthätigkeit mit einem am 16. Auguß 1479 vollendeten Breviarium diefer Diöcefe, dem er allerlei philofophijche und rhetorifche Drucke folgen ließ. 10 Nach der gefammten Technik zu urtheilen iß es auch ein Deutfcher oder mindeßens ein in deutjcher Schule gebildeter Drucker gewefen, der für Aelius Antonius Nebriffenßs die erften typographifchen Arbeiten in Salamanca hergeßellt hat. Diefe Salmantiner Druckerei, die eine der produktiven unter den alten fpanifchen Offizinen gewefen iß, und bei allmählicher Erneuerung ihres Druckmateriales eine ununterbrochene Thätigkeit von 1481 bis in die erften Jahre des 16. Jahrhunderts hinein entfaltet hat, iß dadurch merkwürdig, daß in keinem der ca. 70 Drucke ein Herßeller genannt, oder auch nur in einer folchen Weife angedeutet würde, daß man hinter fein Geheimniß zu kommen imßande wäre. Selbft dann, als neben diefer Werkftätte andere an demfelben Plage in Wettbewerb zu treten begannen, deren Meifter fich mit vollem Namen nennen, bewahrt der alte Salmantiner Drucker feine Anonymität, die höchftens vielleicht dermaleins aus urkundlichen Quellen gelüftet werden wird, wenn es der alten Univerfitätsftadt be- fdiieden fein follte, daß ihre Druckerhißorie einen Perez Paßor oder einen Serrano Morales als Gefchichtsfchreiber findet. 11 Die älteßen Druckereien, in denen fich kein deutfcher Einfluß erkennen läßt, find die von Zamora und ihre Schwefterwerkftätte in Santiago und Huete. Am 17. Juni 1483 engagierte das Domkapitel von Santiago die Meißer Juan de Bobadilla, Bürger von Villafendino und Alvaro de Caftro, Einwohner von Burgos, um für den Klerus der Cathedrale 120 Breviarien zu drucken, 12 und diefer Auftrag ift thatfächlich zur Ausführung gelangt, denn ein Exemplar diefes Druckes wurde dem Nikolaus von Sachfen eingehändigt, als er 1496 den Auftrag erhielt eine zweite, ftärkere Auflage des Breviars herzußellen. Diefer Alvaro de Caßro ift nun jedenfalls der Urheber der beiden Drucke der Gefegfammlung des Alfonfo Diaz de Montalvo, die in Huete am 11. November 1484 und am 23. Auguß 1485 fertig geftellt worden find, und fich durch ihre eigenartigen Zierleißen und figürlichen Initialen auszeichnen. 13 Mit diefer Werkftätte fteht Antonio de Centenera, der von 1482—1492 in Zamora gedruckt hat, unverkennbar in enger Fühlung, denn neben einem für die älteren rein fpanifchen Werkftätten verhältnißmäßig umfänglichen typographifchen Materiale hat Centenera auch die Typen verwendet, mit denen Caßro in Huete gedruckt hatte. Auch Matthäus Vendrell, der im Jahre 1483 als erfter in Gerona, und 1484 in Barcelona druckt, ift fpanifcher Nationalität und wohl fchon in Spanien gefchult. Die Vendrell find eine katalonifche Künftlerfamilie, aus der mehrere Maler hervorgegangen find. Mathäus verräth in den beiden Büchern, die man von ihm kennt, allerdings ebenfo- wenig eine künftlerifche Hand als in den Ablaßbriefen, mit deren Herftellung auch er befaßt gewefen ift. 14 Auch die Offizin des Nicolaus Calafat in Mallorca aus der gleichfalls nur 2—3 Bücher in den Jahren 1485—87 hervorgegangen find, läßt fich nicht mit den deutfchen Druckern der iberifchen Halbinfel in Beziehung bringen. Dagegen find gerade in diefen Jahren von deutfchen Meiftern die erften typographifchen Werkftätten begründet worden, die es zu einer größeren Leiftungsfähigkeit und einem hohen Anfehen gebracht haben. Wenn Lope de la Roca, hinter deffen Namen Niemand einen Deutfchen vermuthet haben würde, wenn er fich nicht ausdrücklich und wiederholt als folchen bezeichnete, 398 K. HÄBLER feine Druckerthätigkeit im Aufträge des Valencianer Stadtrathes Gabriel Luis de Arinyo, für den bis zum Jahre 1485 Alfonfo Fernandez de Cordoba gedruckt hatte, im Jahre 1487 in demfelben Murcia beginnt, wohin Cordoba geflüchtet war, als er in Valencia zum Tode verurtheilt wurde, fo entßeht unwillkürlich die Vermuthung, daß Beziehungen zwifchen diefen Typographen beftanden haben möchten, obwohl ßch folche aus einem Vergleiche ihrer Erzeugniffe nicht erkennen laffen. Jedenfalls war auch für Roca die Stadt Murcia, deren erfter Drucker er iß, nur ein vorübergehender Aufenthaltsort, er kann dafelbß nur während des Jahres 1487 nachgewiefen werden und taucht erß 1494 in Valencia wieder auf, wo er anfänglich ein Mitglied der zahlreichen Drucker- genoffenßhaft war, die der Dr. Miquel Albert ein paar Jahre hindurch beßhäftigt hat. Er hatte da zufammen mit einem Francisco de Padua, einem Gerhard Brunch von Ungarn und drei deutßhen Druckern, einem nicht näher bezeichnten Meißer Hans, einem Cafpar Grez und dem Buchhändler und Drucker Peter Trincher, das Repertorium haereticae pravitatis für das dortige Inquißtionstribunal in einer Auflage von 1000 Exemplaren herzuftellen, iß aber dann, fowohl für denfelben Dr. Albert als auch für andere Herausgeber, felbftändig als Drucker thätig gewefen, bis zu feinem um 1498 erfolgten Tode. Auch er ift mit einer Spanierin, Francisca Lopez, vermählt gewefen, und hat vor feinem Ende mindeßens zwei Gehülfen, den Francisco de Escocia, und den nachmals berühmt gewordenen Valencianer Drucker Juan Joffre, einen Franzoferi aus Briangon, in feiner Werkftätte befchäftigt. Anfänglich hat feine Wittwe mit diefen beiden die Druckerei fortzuführen verfucht, dann aber ßheint Joffre die Offizin übernommen zu haben, der er allerdings im 16. Jahrhundert zu einer größeren Bedeutung verholfen hat, als ße ihr fein Lehrmeißer zu geben vermocht hatte. 15 In demfelben Jahre fpäteftens hat die Druckerkunft ihren Einzug in die altkaftilißhe Hauptftadt Burgos gehalten, wenigßens iß das ältefte datierte Buch aus der Werkftätte des Fadrique de Baßlea am 12. März 1485 vollendet worden. Es iß aber beinahe gewiß, daß diefer Arbeit eine Anzahl anderer Drucke voraufgegangen find, welche weder den Namen des Druckers noch eine Orts- oder Zeitangabe enthalten, deren typo- graphißhe Eigentümlichkeiten aber mit verbürgten Werken desfelben Meifters theils vollkommen übereinßimmen, theils wenigftens diefen in charakteriftißhen Merkmalen fo weit ähneln, daß man ße bis aufWeiteres nicht mit den Arbeiten irgend eines anderen Druckers in Verbindung bringen kann. Fadrique de Baßlea iß einer der wenigen fpanißhen Drucker, die ßch ßhon ehe ße auf der Pyrenäenhalbinfel ihreThätigkeit begannen, als folche nachweifen laffen. Er iß nämlich ohne Zweifel identifch mit dem Friedrich Biel, der im Jahr 1470 gemeinfam mit Michael Wenßler zu Bafel das Liber epiftolarum des Gafparinus Pergamenßs gedruckt hat. Enge Beziehungen zu Bafel hat er fein ganzes Leben lang aufrecht erhalten; nicht nur nennt er ßch in Spanien ausßhließlich nach feiner Vaterßadt, fondern erführt auch deren Wappen in feiner erßen Druckermarke und vertaufcht diefe fpäter mit einem Signet, welches gleichzeitig, nur mit veränderter Inßhrift, in feiner Heimatßadt Bafel von Hans Furter und Hans Bergmann von Olpe gebraucht worden iß; mit dem letjteren theilt er auch den in der Druckergefchichte berühmt gewordenen Wahlfpruch: Nihil ßne caufa. 16 Fadrique de Baßlea iß der älteße unter denjenigen deutßhen Meißern, die der Druck - kunß zu einem mächtigen Auffchwunge verholfen haben. Wohl mögen viele feiner DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 399 Vorgänger mit Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt haben, die für ihn, den erfahrenen Meiner der Kunß, nicht in gleicher Weife befanden. Aber das ändert nichts an der Thatfache, dag er der erße ift, der eine umfaffende und vielfeitige Thätigkeit über ein ganzes Menjchenalter hin feinem Berufe gewidmet hat. Schon feine älteften Erzeugniffe weifen technifche Vorzüge, — Mannigfaltigkeit und Klarheit der Schriftforten, Zierinitialen, Holzfchnitte, vielfach nach den Vorbildern deutjcher Künßler — auf, welche vor ihm kaum jemals vereint erjcheinen, und er hat darauf gehalten, daß diefe gute Praxis bis zu feinen lebten Drucken, aus den Jahren 1516 und 1517 aufrecht erhalten worden ift. In feiner Druckerthätigkeit fcheint nur einmal, zwifchen den Jahren 1501 und 1511 eine Unterbrechung eingetreten zu fein, für die ein Anlaß nicht erkennbar iß; dafür zeichnen fleh aber gerade feine letzten Jahre wieder durch eine außerordentlich eifrige Thätigkeit aus. In demfelben Jahre 1485 foll die Druckerei der Hurus in Saragoffa begründet worden fein; allein ich vermuthe, daß in dem Buche, welches allerdings diefes Datum trägt ein Druckfehler vorliegt, und daß das eigentliche Gründungsjahr diefer berühmten Offizin erft 1488 gewefen iß. Hans Hurus entftammte einem angefehenen Patriziergeßhlechte von Konftanz, wo ßch feine Gefchlechtsgenoflen um 1500 Huerus, fpäter Hyrus ge- fchrieben haben, und er ift jedenfalls als Kaufmann, wie viele feiner Landsleute nach Spanien gekommen, begleitet oder gefolgt von einem jüngeren Bruder (oder Sohn) Paul Hurus. Hans Hurus hat die Druckerei nur bis zum Jahre 1490 geleitet und man hat aus diefer Zeit nur drei in Saragoßa vollendete Drucke gefunden, die feinen Namen tragen. Er ift aber außerdem wohl auch der Urheber der merkwürdigen Ausgabe der Epißola Rabbi Isaac de religione, die am 29. November 1489 apud Sanctum Cucufatum vallis Aretanae vollendet worden iß, denn deren Typen, Initialen ufw. find diefelben, wie ße uns aus den Drucken der Hurus bekannt find. 17 Derjenige, welcher die Offizin berühmt gemacht hat, ift aber erft Paul Hurus gewefen. Er muß ein Mann von viel- feitiger Bildung gewefen fein, denn er bildet in Saragoffa den Mittelpunkt eines gelehrten Kreifes, in deffen Dienfte er feine Druckerei ßellte, auf den er aber andrerfeits einen außerordentlich anregenden Einfluß ausübte. Ein beträchtlicher Theil der Werke, die aus feiner Werkßätte hervorgingen, find auf feine unmittelbare Veranlaffung verfaßt oder ins Spanifche überfetjt worden, und manches dankbare Wort ift ihm dafür von den Autoren in ihrenVorreden gefpendet worden. Zudem hat wohl keine fpanijehe Druckerei des 15. Jahrhunderts auch nur annähernd eine gleiche Mühe und Sorgfalt auf den künß- lerifchen Schmuck ihrer Erzeugniffe verwendet, wie diejenige des Hurus; in einzelnen Werken zählen die Holzfchnitte, die nach den beften Vorbildern deutfeher Meifter gefdhnitten find, nach Hunderten. Es wäre eine dankbare Aufgabe für den Kunft- hiftoriker, die Thätigkeit des Paul Hurus auf diefem Gebiete zu verfolgen; ße wird nur dadurch erßhwert, daß die Hurusdrucke außerhalb Spaniens faß ausnahmslos zu den größten typographifchen Seltenheiten gehören. Schon im Jahre 1493 hat ßch Hurus einmal mit dem Gedanken getragen, die Stätte feiner erfolgreichen Thätigkeit zu verlaßen und in die Heimath zurückzukehren; im Jahre 1499 fcheint er diefen Vorfatj zur Ausführung gebracht zu haben. Er hat feine Werkßätte feinen bisherigen Gehilfen Georg Koch, Leonhard Hut? und Wolf Appentegger übergeben; von ihm felbß hören wir nichts mehr. 400 K. HABLER Seine Nachfolger haben aber den Ruf des Haufes hochgehalten. Georg Koch, (Coci) vielleicht aus dem Magdeburgiflhen flammend, wo einer feiner Namensvettern fleh die gleiche Umwandlung feines Namens zu eigen gemacht hat, ifl einer der berühmteflen fpanifchen Drucker des 16. Jahrhunderts gewefen. In den Alleinbefltj der Druckerei ifl er etwa 1504 getreten und hat ihr bis 1537 vorgeflanden, um fle dann feinen Schwieger- fohnen zu überlaffen, die noch ein Menflhenalter lang feinen Namen fortgeführt haben als die befle Empfehlung ihres Haufes. Er war nicht ganz fo produktiv, wie fein bekannterer Rivale in Sevilla, Jakob Kromberger; aber wenn man die Gefammtproduktion des einen mit der des anderen zu vergleichen vermöchte, dann würde wohl, was die rein typographiflhen Vorzüge anlangt, dem beflheidenen Saragoffaner Meifler der Vorrang vor dem berühmten Sevillaner zukommen. Kleinere Druckereien waren inzwiflhen auch in Toledo entflanden, wo fpaniflhe Meifler neben ihrer Hauptbefchäftigung, dem Druck von Ablaßbriefen, gelegentlich auch einige Bücher herflellten, 18 und in Coria, wo ein wandernder Wallone, Bartholomäus von Lille, intereflante Verflache machte, fleh als Typograph zu bethätigen. 19 Eine Offizin der eine bedeutendere Zukunft beflhieden war, begründete 1489 ein Franzofe Arnauld Guillen de Brocard in Pamplona. Schon in diefer Stadt hat er eine beträchtliche Anzahl von Werken gedruckt, die zwar nicht zu den hervorragendflen typographiflhen Arbeiten Spaniens gehören, aber doch ihrem Urheber keine Schande machen. Im Jahre 1502 ifl er dann nach Logrono, und nach dem Tode des Stanislaus von Polen nach Alcala übergefledelt, während er gleichzeitig die Druckerei in Logrono aufrecht erhielt, und die Ablaß-Druckereien zu Toledo und Valladolid pachtete. Was ihn befonders berühmt gemacht hat, ifl die Herflellung der Complutenfer Polyglotte. Er ifl der erfle Drucker Spaniens der neben den üblichen gothiflhen und romaniflhen Lettern auch griechifche und hebräifche befeffen hat; daß deren Verwendung neben der typographiflhen auch eine gelehrte Mitarbeit erforderte, die den Meifler mit den gebildetflen Männern feiner Zeit in Berührung brachte, gereichte nicht nur ihm felbft zur Ehre, fondern auch feinem Sohne zum unmittelbaren Vortheil; er ifl durch die große That feines Vaters felbft auf die Gelehrten-Laufbahn gewiefen worden. 20 Obgleich Sevilla flhon damals ein Mittelpunkt des internationalen Austausches und eine der größten Städte Spaniens war, hatte es doch bis zum Jahre 1490 nur einmal vorübergehend eine unbedeutende Buchdruckerei befeffen. Erfl dann eröffneten faß gleichzeitig zwei von deutflhen Meiflern geleitete leiftungsfähige typographiflhe Werk- flätten dort ihre Thätigkeit. Es waren vier deutflhe Gefährten: Paul von Köln, Hans Pegnitjer von Nürnberg, Magnus Herbft von Fils und Thomas Glöckner, die im Jahre 1490 als ihr Erfllingswerk das lateiniflhe Wörterbuch des Alfonfo de Palencia, deffen Drucklegung die Königin Ifabella angeordnet hatte, herausgaben. Ihre Arbeiten laffen erkennen, daß die Drucker keine Anfänger mehr waren; fle beherrflhten nicht nur die Technik des ein- und zweifarbigen Druckes vollfländig, fle verflanden nicht nur, da wo fleh dies wünflhenswerth machte, dem Letterndruck mit Holzfchnitten zu Hülfe zu kommen, fondern fle haben auch als die erflen auf fpanifchem Boden Noten gedruckt, und zwar in mehrfacher Größe, und mit unterlegtem Texte. 21 Der Gefellflhaft in ihrer Vollzähligkeit war nur eine kurze Dauer beflhieden; mit dem Ende des Jahres 1492 bereits verflhwindet Paul von Köln aus derfelben, nachdem er in den 3 Jahren min- DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 401 degens 10 Drucke an die Oeffentlichkeit zu befördern geholfen hatte. An feiner Stelle übernahm Pegnitjer die Leitung der Werkftätte, deren Produktivität fich nach und nach wieder zu einer ebenbürtigen Höhe erhob. Dag diefelbe in den erften Jahren fchein- bar nachlieg, hatte feine befondere Veranlaffung. Der neu ernannte Erzbifchof von Granada, Juan Talavera, hatte nämlich denWunph geäugert, in feiner Metropolitanftadt eine Druckerwerkftätte zu errichten. Schon im Herbft 1494 traf der deutfche Arzt Thomas Münzer die Drucker Jacobus Magnus de Argentina, Johannes de Spira und Jodocus de Gerlishofen dafelbft an. 22 Sie find ver- muthlich die Werkleute des Johann Pegnitjer und des Meinard Ungut gewefen, die als Leiter der wetteifernden Sevillaner Druckereien von Talavera zu gemeinfamer Thätigkeit nach Granada berufen worden find und dort am 30. April 1496 in der Vita Chrifti des Francisco Jimenez eine fchöne Probe ihrer Meifterphaft abgelegt haben. Nach feiner Rückkehr von Granada hat Pegnitjer auch die Sevillaner Werkftätte zu einer lebhafteren Thätigkeit fortgeriffen. In den Jahren 1498 und 1499 haben die tres companeros alemanes faft ein Duzend Drucke vollendet. Mit dem Ende des Jahres 1499 ift dann auch Thomas Glöckner aus der Genoffenfchaft gefchieden, ohne dag diefe deghalb ihre Thätigkeit erheblich eingefchränkt hätte. Allein nachdem im Jahre 1503 von allen nur noch Pegnitjer allein übrig geblieben war, hat er, nachdem er noch zwei Drucke allein vollendet hatte, feine Materialien an Jakob Kromberger überlaffen, der fich unterdeffen zum Herren der rivalifierenden anderen Sevillaner Druckerei gemacht hatte. Meinard Ungut und Stanislaus von Polen müffen nur wenige Monate nach der zuvorerwähnten Genoffenfchaft ihre Werkftätte in Sevilla eröffnet haben, denn ihr erger Druck trägt das Datum des 4. Februar 1491. Sie kamen von Neapel, wo fie offenbar in der berühmten Druckerei des Matthias von Olmütj ihre Schule durchgemacht und deren Material fie nach dem Tode des früheren Prinzipals an fich gebracht hatten. 23 Sie liegen es geh angelegen fein, auch am Orte ihrer neuen Thätigkeit geh das Wohlwollen der maggebenden Kreife zu gchern, und erlangten fo von den fpaniphen Herrphern unter dem 14. März 1491 einen eigenen Schutj- und Förderungsbrief. 24 Allein mehr als das empfahl ge ihre eigene Thätigkeit. Es giebt keine zweite unter den alten Druckereien Spaniens, die über eine ähnlich lange Reihe von Jahren eine gleich umfängliche, ebenmägige Thätigkeit entfaltet hätte. Die Offizin des Ungut und Polonus hat noch kein volles Jahrzehnt beftanden und trotzdem wird ge lediglich von der Druckerei des Anonymus von Salamanca an Zahl der Erzeugniffe übertroffen, deffen Thätigkeit aber hat geh über einen doppelt fo langen Zeitraum ergreckt. Tech- niph übertrifft die Sevillaner Druckerei die von Salamanca bei weitem fowohl durch die Mannigfaltigkeit als durch die Vollendung ihrer Produkte. Im Laufe des Jahres 1499 trat innerhalb der Druckerei eine folgenfchwere Veränderung ein; Meinard Ungut ift im Oktober oder November diefes Jahres doch wohl durch den Tod aus der Firma geghieden. Zunächft hat allerdings Stanislaus allein eine kaum verminderte Thätigkeit entfaltet, die ihm im Jahre 1502 die ehrenvolle Berufung nach Alcala de Henares eintrug, wo Cardinal Jimenez ihn als Drucker feiner neu begründeten Academia Complutenfe in Pflicht nahm, für die er bis zu feinem 1505 erfolgten Tode thätig gewefen ig. 25 Die Sevillaner Offizin wollte Stanislaus an- 51 402 K. HABLER fänglich trotjdem nicht aufgeben; aber er vergefellfchaftete fleh zu deren Fortführung zum zweiten Male und zwar mit Jakob Kromberger, mit dem er in den Jahren 1503 und 1504 dort eine Anzahl Drucke gemeinfam herausgegeben hat. Erft der Tod des Stanislaus hat Kromberger zum Alleininhaber der Druckerei gemacht, die unter feiner Leitung die berühmtere von Spanien werden follte. 26 Jakob Kromberger hat offenbar mit befcheidenen Mitteln zu arbeiten begonnen, aber eine eifrige und umfichtige Thätigkeit hat ihm in einer kurzen Reihe von Jahren eine einflußreiche Stellung eingebracht. Wie viele feiner Genoffen hat er durch die Vermählung mit einer Spanierin in feiner Adoptivheimath feften Fuß gefaßt, und wenn auch er felbft bis an fein Lebensende fich mit Stolz einen Deutfchen zu nennen liebte, fo find doch fchon feine Kinder der deutfchen Art merklich entfremdet, feine Enkel aber bereits echte Spanier geworden, die in ihrer Verachtung jeglicher Gewerbsthätigkeit das großväterliche Gefchäft hätten zu Grunde gehen laffen, wenn der Greis nicht felbft noch einmal deffen Leitung in feine altersfchwachen Hände genommen hätte, die fie freilich, vom Tode abgerufen, bald genug wieder aufgeben mußten. Diefe ganze fpätere Periode der Krombergerfchen Firma ifl überhaupt nicht die Zeit ihrer höchften Blüthe, diefe liegt vielmehr in dem erflen Drittel des 16. Jahrhunderts. Schon im Jahre 1508 wurde Jakob Kromberger zum erften Male von König Manuel von Portugal nach Liffabon berufen, um für die beabfichtigte Drucklegung einer Gefetjfammlung feinen Rath zu er- theilen. Zum Dank für feine Dienfte wurde er am 21. Februar 1508 zum cavaleyro da cafa real ernannt, eine Begünftigung, die gleichzeitig allen Typographen in Ausficht geteilt wurde, die fich in Portugal niederlaffen würden. Ein zweites Mal ift er dann im Jahre 1521 an den portugiefifchen Hof berufen worden, dies Mal aber nicht nur als Be- rather, fondern um felbft eine zweite Auflage der Ordena?oes do reino herzuftellen, eine Aufgabe, die er fo fehr zur Zufriedenheit des Königs ausführte, daß feiner Offizin zu Sevilla fpäterhin auch der Drude der dritten Auflage übertragen worden ift . 27 Eine andere Ruhmesthat Krombergers ift die Einführung der Buchdruckerei in die neue Welt. Den Anlaß dazu gab der Wunfch des Bifchofs Zumarraga von Mexico, den Geglichen und Miffionaren für die Katechefe ein Hülfsbuch in der Sprache der Eingeborenen an die Hand zu geben. Diefen Katechismus in der Nahua-Sprache begann Kromberger in Sevilla zu drucken; er überzeugte fich aber bald, daß die Vollendung rafch und ficher nur da erreicht werden könne, wo die lebendige Fühlung mit der Nahuatl-fprechenden Bevölkerung beftand. So entfandte er denn, unter der Leitung des Italieners Giovanni Paoli feine Drucker nach der amerikanifchen Hauptftadt und errichtete dort eine Filiale, die nach Johann Krombergers Tode in den Befit; Paolis überging und lange Jahre hindurch die einzige Druckwerkftätte der neuen Welt war . 28 Im Jahre 1490 begann noch ein anderer Drucker feine Thätigkeit, deffen Werkftatt zwar niemals weder mit der eines Hurus noch eines Krombergers wetteifern konnte, der aber doch bei feinem Tode auf eine erfolgreiche vierzigjährige Thätigkeit zurückblicken konnte. Johann Rofenbach ftammte von Heidelberg und hat feiner Vaterftadt, die er noch ziemlich jung verlaffen haben muß, in der Fremde flets eine pietätvolle Erinnerung bewahrt. Seine erften typographifchen Thaten hat er 1492 in Valencia verrichtet, wohin er, nach feiner eigenen Angabe, fchon zwei Jahre früher gekommen war. Er hatte den Auftrag übernommen, zwei Breviare, das eine für Oviedo, das andere DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 403 für Bayonne herzuftellen; da ihm aber die Mittel zur Beßhaffung einer eigenen Druckerei fehlten, fo verband er (ich mit dem fchon erwähnten Dr. Albert, und beide haben vereint das Breviar von Bayonne 1492 gedruckt. 29 Noch ehe diefe Arbeit vollendet war fiedelte jedoch Rofenbadi nach Barcelona über, wo er zunächft bis 1498 als Drucker thätig gewefen ift. Dann ift wie es fcheint noch einmal die deutfcheWanderluft in ihm erwacht; denn er taucht 1498/99 vorübergehend in Tarragona, 1500—1503 dagegen in Perpignan auf, überall fleißig feiner Kunft obliegend. Erft 1508 ift er nach Barcelona zurüdegekehrt, und hat wohl bis zu feinem nach 1530 erfolgten Tode die Stadt nicht mehr verlaffen. Wohl aber hat er in den Jahren 1518 bis 1524 neben feiner Werkftatt zu Barcelona noch eine Filiale in dem Klofter auf dem Montferrat unterhalten, deffen zweiter Druckermeifter er gewefen ift. 30 Auf dem Montferrat hatte nämlich [chon beinahe 20 Jahre früher ein anderer deutfeher Meifter die erften Bücher gedruckt. Hans Lufchner aus Lichtenberg hat vielleicht feine erften Druckverfuche auch in Valencia gemacht, wenn anders er der Juan Aleman gewefen ift, der 1494 in die Dienfte des Dr. Albert trat. Sicher läßt er fich dagegen erft 1495 in Barcelona nachweifen, wo er in Gemeinfchaft mit einem Gerhard von Preußen in diefem und dem folgenden Jahr zwei Werke druckte. 1498 hat er (ich dann felbft- ftändig gemacht, und ift im folgenden Jahr nach dem Klofter auf dem Montferrat über- gefiedelt, für Jahr und Tag mit feinem ganzen Stabe, der fich aus dem Ulrich Belch von Ulm, der die Farbe bereitete, dem Ulrich von Saragoffa, der die Schwärze auftrug, dem Thomas, der den Satj beforgte, dem Heinrich Squirol (?) der die Preffen bediente, und noch drei anderen Gehilfen, zwei Hänfen und einem Juftus, zufammen- fetjte. Dies ift nicht nur die erfte, fondern auch die bedeutendße Druckerei, die in dem berühmten Klofter gearbeitet hat, denn nach den Rechnungen hat Lufchner wenigftens 7000 Bände von verßhiedenem Umfange, und über 180000 Ablaßbriefe gedruckt. Nach den Rechnungen vertheilen fich die 7000 Bände auf 13 verfchiedene Werke, von denen fich, mit einer Ausnahme, noch fämmtlich Exemplare haben auffinden laffen . 31 Nach diefem erfolgreichen Abftecher ift Lufchner nach Barcelona zurückgekehrt und läßt fich dort noch bis 1505 nachweifen, und zwar hat er in diefen Jahren umfängliche und ehrenvolle Aufträge ausgeführt. In den letzten Jahren des 15. Jahrhunderts find noch eine Reihe kleinerer Druckereien auf der Pyrenäenhalbinfel entftanden, von denen viele von deutfehen Druckern errichtet worden find. So haben Nikolaus von Sachfen und Valentin von Mähren 1495 die erfte Druckerei in Liffabon begründet — feit 1496 hat dort jeder von ihnen eine befondere Werkftätte . 32 So hat Peter Michael 1491 eine neue Druckerei in Barcelona eröffnet. Er felbft ift wohl von Bafel aus der Schule des Lienhard Yffenhut hervorgegangen, und er hat das Verdienß fich in Diego de Gumiel einen Schüler herangebildet zu haben, der tüchtige Arbeiten geliefert hat, obwohl er zwifchen Barcelona, Gerona, Valladolid und Valencia ein unftätes Wanderleben geführt hat. So Peter Hagenbach und Leonhard Hut;, die 1493 in Valencia zu drucken begonnen haben, hauptfächlich für den Buchhändler Jacobo de Vila aus Piemont. Hagenbach ift fpäter nach Toledo übergefiedelt und ift dort 1508 geftorben. Hut} hat 1496 mit Lope Sanz zufammen in Salamanca gedruckt, doch fcheinen die Genoffen fich dort nicht haben behaupten zu können; wir finden ihn fpäter wieder als Gehülfen in der Hurus-Druckerei zu Saragoffa und erft 404 K. HABLER 1504 ift er in Valencia in den Begtj einer eigenen Offizin gelangt, die (ich aber auch nur durch wenige Jahre hindurch verfolgen lägt. Im Jahre 1498 hat auch Peter Trincher in Valencia felbft ein Buch gedruckt, nachdem er feit einer längeren Reihe von Jahren bei faft allen typographifchen Unternehmungen in diefer Stadt feine Hände im Spiele gehabt hatte, auch fchon ein paar Mal, fo 1495 mit Lope de la Roca bei der Herausgabe des gänzlich verghollenen Libre del jochs partits von Francisco Vicent, als Drucker mitthätig gewefen war. 33 Im nächften Jahre hat ebendort auch Chriftoph Kofman von Bafel felbftändig zu drucken begonnen. Audi er wird zuvor fchon in dem grogen Drucker-Confortium von Dr. Albert erwähnt; er hat fich aber bald auf eigene Füge geftellt, und feine vielfach mit recht guten Holzghnitten ausgegatteten Drucke zählen zu den begen Leiftungen an der Wende des Jahrhunderts. Am berühmtegen jedoch ift er geworden durch die Herausgabe des Can- cionero des Hernando del Caftillo im Jahre 1511. Erft neuerdings haben wir erfahren, dag der Autor felbft und Lorenzo Ganoto dabei feine gefchäftlichen Theilhaber waren und dag der Druck, der heute zu den grögten bibliographifchen Seltenheiten zählt, in einer Auflage von 1000 Exemplaren hergeftellt worden ift. 34 Die Frage ift noch immer nicht völlig aufgeklärt, ob Hans Gieger von Silgenftadt den Inkunabeldruckern zuzuzählen ift. Seine ältefte datierteArbeit ift vom 15. Februar 1501 und in den erftenjahren des 16.Jahrhunderts ift er zuSalamanca augerordentlich eifrig thätig gewefen. Aber auch der Druck der Privilegien des Kolumbus mit der Beftätigung vomjahre 1497 und andere undatierte Erzeugnige find mit feinen Typen gedruckt und bezeugen, dag er am Ende desjahrhunderts mindeftens feine eigentliche Lehrzeit fchon hinter fich hatte. 35 Unbedeutender find die Druckwerkftätten, die von Spaniern oder anderen Fremden in Spanien vor dem Jahre 1500 in Betrieb gefetjt worden find. Zwei Mal ift in Valladolid ein Verfuch zur Errichtung einer Druckerei gemacht worden, aber weder der Franzofe Jean de Francour (1492) noch die Genoffen Pietro Giraldi und Miguel de Planes (1497) haben fich dort behauptet. Vorübergehend hat auch Juan de Burgos um die Wende des Jahrhunderts in Valladolid gedruckt, feine Hauptthätigkeit aber hat er vor diefer Zeit in Burgos entfaltet; dort hat er feit 1489 dem Fadrique de Bafilea eine ungefährliche Konkurrenz gemacht, und dort hat er auch im Jahre 1502 feine Thätigkeit beendet. Noch unbedeutender find die Leigungen des Gonzalo de la Pafera gewefen; er hat, in welchem Jahre lägt geh nicht feftgellen, als zweiter Drucker von Santiago dafelbft ein Reliquien- und Ablag-Verzeichnig gedruckt, das feinen Namen trägt, auch hat er 1494 in Monterey, wohin erft nach ihmjohann Gerling gekommen ift, für den Salmantiner Buchhändler Juan de Porras ein Miffale hergegellt. Diefer Juan de Porras hat es endlich im Jahre 1500 auch zu einer eigenen Druckerei in Salamanca gebracht, die eine Reihe von Jahren fortbeganden hat; aber keine diefer Offizinen hat eine Bedeutung erlangt. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts hat die Typographie auf der Pyrenäenhalbinfel eher Rückjchritte, als Fortfehritte gemacht. Nachundnach haben allerdings fpanijehe Drucker geh mehr und mehr neben den Ausländern, unten denen nunmehr Franzofen und Italiener denDeutfchen den Rang abliefen, zur Geltung gebracht; allein (chon nachdem ergenDrittel diefes Jahrhunderts geht die Druckerkunft in Spanien überhaupt zurück. Sie vervielfältigt ihre Erzeugniffe, aber ge verbeffert ge nicht mehr, die Quantität nimmt nach und nach erheblich zu, aber die Qualität nimmt ab. Wenn wieder einmal eine Druckerei Hervor- DEUTSCHE BUCHDRUCKER IN SPANIEN UND PORTUGAL. 405 ragendes leiftet, wie diejenige desjohann Mey, dann ift zumeift ihr Inhaber ein Fremder, der in deutfcher oder niederländifcher Schule die technifchen Errungen(chaften zu ver- werthen gelernt hat, die von den fpanifchen Druckern vernachläffigt wurden. Niemals aber hat es wieder eine Offizin zu einer folchen allgemeinen Anerkennung gebracht, wie fie derjenigen derKrombergerzutheil geworden, oder wie fie diejenige desJorgeCoci verdient hat. Wenn man die Druckergejchichte der Pyrenäenhalbinfel überblickt, fo kann man mit Stolz auf die Leiftungen der Deutfchen hinweifen. Sowohl an Zahl als an technifcher Vollendung überragen ihre Leitungen unzweifelhaft diejenigen der Landeskinder fowohl als die der anderen Fremden, die als Drucker nach Spanien gekommen find, und der Ruhm, dag fie die ergen Drucker der Pyrenäenhalbinfel gewefen find, lägt fich ihnen ebenfowenig befreiten, als derjenige, dag auch die produktiven und leifungsfähigfen typographifchen Inftitute von ihnen errichtet und geleitet worden find. k. häbler. Anmerkungen diplomatifch getreu abgedruckt in Serrano Morales, Diccionario de ® imprentas en Valencia (Valencia 1899) S. XXI f. 2. Diego de Valera, Chronica de Espaüa, Sevilla 1482. Vergl. Mendez, Typographia Espafiola. 2. ed. (Madrid 1861) S. 85. 3. Die Entdeckung der Prozeßakten, aus denen fich die Gefchichte der Einführung des Buchdrucks in Spanien ergiebt, wird dem Hn. Serrano Morales verdankt; er druckt fie ab in feinem Diccionario de imprentas etc. S. 594—603. 4. Serrano 1. c. S. 432—455. 5. Vergl. dazu Haebler, The early printers of Spain and Portugal. (London 1897) S. 3PF. 6. Disceptatio super presidentia inter Alexandrum, Hannibalem et Scipionem (nach Lucianus) s. 1. e. a. Bibliotheca Nacional, Liffabon. 7. Vergl. den Artikel Rix de Cura bei Serrano, 1. c. S. 478—498. 8. f. o. Anm. 2. 9. Vergl. meinen Artikel: Spanifche gedruckte Ablaßbriefe aus dem 15.Jahrhundert in Zeitfchrift für Bücherfreunde. 1900. 10. Vergl. meine Early printers S. 23 f. 11. ib. S. 24—27. 12. Lopez Ferreiro, Galicia en ei ultimo tercio dei siglo XV. (Coruüa 1883) S. 464 ff. 13. Vergl. meinen Auffaß im Centralblatt für Bibliothekswefen. Bd. 15, S. 184 ff. 14. Vergl. Anm. 9. 15. Serrano 1. c. S. 498—503. 16. Vergl. meine Spanifche und Portugiefifche Büdierzeichen (Straßburg 1898) S. VI ff und Tafel II, III. 17. Das einzige Exemplar diefes Druckes befindet fich in der Biblioteca Nacional, Madrid. 18. Perez Paftor, La imprenta en Toledo (Madrid 1887), pg. XI ff und Aguilo y Fufter, Cuatro incunables desconocidos (Barcelona 1888). 19. Vergl. News sheet, June 1897 der Bibliographical Society London. 20. Catalina Garcia, Tipografia Complutense. S. 3—7 und 610. 21. Der ältefle fpanifche Notendruck iff Durans Lux bella in der Ausgabe der cuatro compaiieros von 1492, von der ich das einzige Exemplar in der Univerfitäts-Bibliothek zu Evora aufgefunden habe. 22. Vergl. Serapeum Bd. 21 S. 236. 23. Proctor, Index to the early printed books of the British Mufeum. vol. 2 S. 702/3. 24. Asensio in La Espafia moderna v. 15. Oktober 1891. 25. Catalina Garcia, Tipografia Complutense. S. 7 ff und 611 f. 26. Escudero y Peroso, Tipographia Hispalense. S. 19ff. 27. Noronha, A imprensa portugueza no seculo XVI. Ordenagoes do reino. (Porto 1873) S. 60f. 28. Garcia Jcazbalceta, Bibliografia Mexicana dei siglo XVI. S. XXVff. 29. Serrano 1. c. S. 503—513. 30. Comet, J., L’imprimerie ä Perpignan. Rofenbach (1493—1530). 31. ib. S. 169—175. (Perpignan 1896) und Mendez, Typographia Espanola. 2. ed. S. 175—177. 32. Ribeiro dos Santos, Memoria para a historia da typografia Portugueza no seculo XVI. S. 137. 33. Serrano 1. c. S. 559—565. 34. ib. S. 73—80. 35. Vergl. Harriffe in Revue Historique. Bd. 51. S. 58ff und meine Early printers S. 77 ff. " t 2 * ^ I >t- • ' >• , '' Ä I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA DURANTE IL SECOLO XV . 1 ’ARTE tipografica fu portata in Italia dalla Germania. L’Italia, più d’ogni altra nazione, era adatta a ricevere la meravigliosa scoperta; e prima di tutte, infatti, l’accolse dalla Germania; 2 Roma, Firenze, Bologna, Milano, Venezia, divennero presto empori mondiali di libri ; Venezia, specialmente, fu il primo mercato librario del mondo. Molte sono le ragioni di ciò. La sede del cattolicismo faceva di Roma e dell’ Italia centro d’interessi e d’affari per l’Europa civile, v’adunava ricchi prelati e uomini dotti, mentre v’erano già, per la massima parte, i tesori manoscritti dell’ antichità; inoltre le tradizioni letterarie e scientifiche, gli umanisti delle fiorenti republiche e delle corti signorili; cittadini intelligenti e colti, innamorati delle arti e non alieni dagli studi. Altrove la vita dei popoli era sempre quasi tutta feudale, la cultura ecclesiastica-monacale, grettamente teologica, o aridamente giuridica. Le prime stampe nella Germania ed altrove servirono ai bisogni primitivi delle popolazioni, al culto religioso, al commercio, all’ amministrazione, alla scuola, e furono opera grande di industriali e mercanti. In Italia si volsero subito alla letteratura ed all’arte; qui si moltiplicarono gli esemplari delle opere antiche, dei grandi poeti, oratori, scienziati; di qui si sparsero per il mondo la Geografia di Tolomeo con le incisioni di Corrado Sweynheym e la Divina Commedia coi disegni del Botticelli. Le stesse felici condizioni di cultura e di prosperità in cui allora si trovava l’Italia, furono forse la causa, per la quale oltremontani, e particolarmente tedeschi, v’introdussero, e propagarono la stampa. V’erano, in gran numero, egregi ingegni, che attendevano, con fortuna e profitto, alle industrie e ai commerci ; che nelle lettere e nelle arti salivano ad altezze mai più raggiunte; nè mancò chi, udito della meravigliosa scoperta, seppe stampare, con molto decoro, volumi, che son vanto della tipografia nostra più antica. Ma, in sostanza, la stampa, come arte, non potea trovare fra le arti belle il posto migliore, nè come industria, dava, fra noi, profitto superiore alle altre. Diverse, invece, erano le condizioni della Germania. Gli oltremontani, e i Tedeschi specialmente, venivano, anche allora, in Italia come nel paese dei sogni giovanili, quasi attratti per incanto e spinti a vicenda dalla bellezza del cielo, dalla bontà del clima, dai racconti uditi nelle patrie case, dalla poesia delle antiche memorie, dalla religione degli avi. Vi trovavano, secondo i casi, uffici di capitano e conestabile, di soldato e carceriere, benefizi ecclesiastici, conventi per il lavoro e per la preghiera, artieri disposti ad accoglierli in mezzo alle sonanti gualchiere, signori per ammetterli nel numero dei servi fedeli, principi e prelati protettori degli studj ; filosofi e scienziati, che, con grande libertà, intavolavano discussioni, alle quali avrebbe altrove posto il veto l’inquisitore, non sempre disposto a permettere che si approfondissero certe questioni. 3 E già nel sec. XV Paolo di Middelburg, nella Zelanda, conosciuto anche sotto il nome di Paolo Teutonico, fra i primi astrologi e matematici del tempo, vescovo dal 1494 di Fossombrone, poi strenuo propugnatore di riforme nella Chiesa e della riforma del Calendario, costretto a fuggire, per l’ignoranza dei concittadini, dalla patria, veniva, con entusiasmo in Italia, ove, egli dice, si pregia la scienza, le opinioni liberamente si discutono, si cerca con amore il vero. 4 408 DEMETRIO MARZI Fra noi gli studiosi più insigni non sdegnavano di copiar codici, correggerli, collezionarli ; gli artisti più valenti di porvi le rubriche, miniarvi lettere superbe, dipingervi figure e disegni finissimi. Opera quasi barbara, invece, apparivano i primi libri stampati rozzamente, senza titoli e rubriche, senza ornamenti e colori, con sformati e tozzi caratteri gotici. Il prezzo loro così tenue, e pure, almeno in principio, non tale da escludere ogni concorrenza degli amanuensi, dovè destare in molti un sentimento di scherno ; poi il fatto insolito, le notizie diffuse circa i misteriosi procedimenti degli stampatori doverono ferir la fantasia di tutti. „Premitur uno die quantum non scribitur anno“ si legge in una delle prime edizioni tedesche a Roma ; e scrittori, commentatori, correttori, tipografi innalzano un coro di lodi alla grande scoperta. In breve se ne mostra ovunque il desiderio, se ne sente dappertutto il bisogno; sorge, cresce, s’allarga per l’intera Penisola la curiosità, l’interesse per l’arte nuova. Un nuvolo di tedeschi di Magonza e dintorni, di Strasburgo, di Spira e di tutta la valle del Reno prima, poi d’ogni altra regione della presente Germania, non die della Svizzera, dell’ Olanda, della Moravia, dell’ Austria, della Polonia, si sparge per l’Italia, sia chiamati da un cardinale, sia dai monaci di qualche convento, o da principi, città, repubbliche; per lo più assai poveri, spesso vaganti da un paese all’altro in cerca di lavoro e di protettori. Si adattano ai gusti nostri; cambiano i caratteri tolti dai loro manoscritti gotici nei rotondi dei nostri umanisti, imitati subito fuori d’Italia, pervenuti fino a noi, accolti da quasi tutto il mondo civile ; divengono i maestri della massima parte fra i tipografi italiani; contribuiscono moltissimo alla diffusione e al perfezionamento dell’ arte. Non sarà inutile rassegnarli qui brevemente, cominciando da quelli, die primi la portarono in Italia, nel monastero di Subiaco; venendo poi agli stampatori di Roma ; quindi a Venezia e suo dominio, a Napoli, a Firenze, a Bologna, a Milano e ad altre città e paesi d’Italia. Cosi avremo una specie d’inventario sommarissimo, un breve cenno intorno alla diffusione in Italia dell’ arte tipografica per opera di stampatori tedeschi . 1 * * * 5 1. Con molta trepidazione mando fuori questo studio, che ho dovuto condurre innanzi, poi straordinariamente affrettare, entro un tempo ristretto, a termine fisso, e, per circostanze dapprimo imprevedibili, in mezzo a difficoltà d’ogni genere. Il buon volere e il desiderio vivissimo che l’Italia fosse, in qualche modo, rappresentata a questa festa della civiltà e della scienza, mi procurino compatimento e scusa. Fra le collezioni, opere, scritti minori, di cui mi son valso, ma che, in molti casi, non cito, mi faccio lecito ricordare, almeno una volta : Amati, G., Ricerche storico-critico-scientiflche sulle origini, scoperte, invenzioni e perfezionamenti fatti nelle lettere, nelle arti ec., to. V, 2 a ed., Milano, 1854. Audiffredi, J. B., Specimen historico-criticum editionum Italicarum saeculi XV . . ., Rom, 1794. Berlan, F., L’invenzione della stampa a tipo mobile fuso rivendicata all’ Italia . . . ., Firenze, 1882,. — — La Introduzione della stampa in Milano . . . ., Venezia, 1884.-La introduzione della stampa in Savigliano, Saluzzo ed Asti nel sec. XV, Torino, 1887. Bernard, A, De l’origine et des débuts de l’imprimerie en Europe ..., voli. I e II, Parigi, 1853. Brunet, J. C., Manuel du libraire et de l’amateur des livres ..., V éd., Parigi, 1860—65, Voli. 6 Supplém. to. I e II, 1878/80. Burger, C., Monumenta Germaniae et Italiae typographica, 1—5, Berlino-Lipsia 1890/94. Caronti, A., Gli Incunaboli della Biblioteca Universitaria di Bologna, publicati da A. Bacchi Della Lega, Bologna, 1889. Centralblatt fiir Bibliothekswesen, herausgeg. von Dr. Otto Hartwig, Lipsia 1884—99. Faulmann, K., Illustrine Gefchichte der Buchdruckerkunst. . ., Vienna, Pest, Lipsia, 1882. Fossi, F., Catalogus codicum sec. XV impressorum, qui in Bibl. Magliabechiana adservantur .. ., 3 tomi, Firenze, 1793. Fumagalli, C., Dei primi libri a stampa in Italia, e specialmente di un codice sublacense impresso avanti il Lattanzio, Lugano, 1875. Giornale delle Biblioteche, an. 1867—73, Genova. Il Bibliofilo, an. 1880—90, Bologna, I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. SUBIACO. 409 Brescia. Kristeller, P., Die italienischen Buchdrucker- und Verlegerzeichen bis 1525, Strasburgo, 1893 Laire, F. X., Index librorum ab inventa typografìa ad annum 1500, chronologice dispositus .. ., Senonis, 1791, voli. 2. Panzer, G. W., Annales typographici . . ., voli. 5, Norimberga, 1793—97. Pennino, A., Catalogo de ’libri di prima stampa..., 3 voli., Palermo, 1875—86. Revue des Bibliothèques, an. 1890—91, Parigi. Rivista delle Biblioteche, an. 1890—95, Firenze e Roma; poi Rivista delle Biblioteche e degli Archivi, an. 1896—99. Firenze e Venezia. Ricordo, a tempo e luogo, le pubblicazioni concernenti la tipografia tedesca nelle principali città, e gli altri scritti più speciali. Ho esteso pure le mie ricerche a fonti manoscritte di biblioteche e d’Archivi, e dirò, poi, quel che n’abbia rilevato. Intanto ringrazio le Direzioni dei rr. Archivi di Stato di Firenze, Roma, Venezia, Milano, Bologna, Siena, per le ricerche, che, dietro mia richiesta, fecero, o agevolarono ; gli egregi amici e colleghi cav. A. Corvisieri, Dr. M. Helminger, Dr. A. Cappelli, Prof. E. Casanova, Dr. S. Chiaramente, Dr. E. Orioli, G. Della Santa; a quest’ ultimo, anzi, e al Prof. Ludwig, che alcuni glie ne indicò,[debbo i documenti inediti concernenti la tipografia veneziana. Ringrazio, inoltre, il cav. C. Fumagalli, Direttore della Braidense, per diverse cortesi indicazioni; il Dr. Giustiniano dei conti Azri-Vitalleschi; l’on Sindaco del Comune di Perugia, che permise alla Direzione di quella Biblioteca Comunale di mandarmi in prestito l’op. di A. Rossi sull’ arte della stampa in Perugia. 2. Ottino, G., Di Bernardo Cennini e dell’arte della stampa in Firenze . . ., p. 15 (Firenze, 1871). 3. Moltissime sono le tracce di tedeschi, monaci, artieri, commercianti, in Italia durante i secoli XV e XVI ; molte se ne trovano, ad es., nei documenti fiorentini e toscani. Numerosi essi appaiono nei protocolli dell’ Archivio Notarile Ante-cosimiano conservati nel nostro Archivio di Stato, e d’ogni parte della Germania; tessitori, linaiuoli, lanaiuoli, calzolai, sellai, setaiuoli, fornai, treccoli, cuochi, famiglj di S. Maria del Fiore, pizzicagnoli, biadaiuoli, cimatori, corrieri ec. 4. Così in un suo Pronostico del 1488: »... Deum semper laudabimus quod in Middelburgo oriundi et glacialis Oceani barbara Zelandie insula, et, si fas sit dicere, vervecum patria aut cerdonum regione nati, in qua ebrietas sola ut virtus summa laudatur . . ., id consecuti sumus, ut externi et Itali . . . plura .. . nobis .. . donabunt.. ., quam . . .“. Ved. il mio libro La Questione della Riforma del Calendario ..., pp. 13, 42 (Firenze, 1896). 5. Saranno principale fondamento a questo studio le opere di L. Hain, Repertorium Bibliographicum . ..; Copinger, W. A., Supplement to Hain’s Rep. Bibliogr...., parte I, 1895 ; parte II, 1898 (Londra). Burger, C., L. Hain’s Rep. Bibliogr. Register. ..., (Lipsia, 1891). Reichhart, G., Beitrage zur Inkunabelkunde . .. (Lipsia, 1891); Proctor, R., An Index to early printed books in thè British Museum . . ., II Sezione, Italia (Londra, 1898). Ometto le citazioni per notizie tolte da queste opere che chiunque può facilmente riscontrare ; ma eccettuo i casi, per i quali possa sorgere in proposito dubbio o controversia. Dò i numeri delle edizioni aggiunte o tolte dal Copinger (parte II) o dal Proctor a qualche tipografo, perchè in queste circostanze, ad accertare la cosa sarebbe spesso necessario un tempo non breve. Avverto che il C. arriva solo alla lettera O; che l’opera del P., sebbene preziosa, non fornisce talvolta dati sufficienti per l’identificazione di alcune edizioni. Il Burger poi, mentre omette qualche edizione, è costretto a registrarne alcune più volte, o a metterne fra le mancanti di note tipografiche parecchie. Circa le altre opere generali e speciali non sempre mi fu dato di trovarle nelle pubbliche biblioteche. Con le sigle H., C., P. = Hain, Copinger, Pucher. SUBIACO 6 Subiaco è una piccola città del territorio romano, posta lungo il Teverone, su rocce inaccessibili, in luogo aspro e selvaggio, fra le gole dell’Appennino; celebre per il più antico monastero benedettino, che risale allo stesso fondatore dell’ Ordine sui primi del sec. VI, ottimamente fornito di beni e di rendite. V’erano, in buon numero, frati tedeschi, e l’ebbe, fin dal 1455, in commenda il dotto cardinale spagnolo Giovanni di Torquemada, o deTurre cremata.? Già un altro cardinale, il valente scienziato tedesco N. Cusano, in intimi rapporti con tutti i dotti, specialmente italiani, del tempo, strenuo patrocinatore di riforme nella Chiesa e della riforma del Calendario nel Concilio di Basilea, morto aTodi il di 11 agosto 1464, avea espresso il desiderio che l’arte nuova fosse introdotta in Italia. 8 Il merito però d’aver mandato ad effetto il suo divisamente pare sia del Torquemada, il quale sarebbesi valso all’ uopo di alcuni monacitedeschi di Subiaco, die conservavano rapporti coi loro conterranei. Corrado di Schweinheim o di Sweyn- heym, oggi Schwanheim, piccolo paese presso Magonza, e Arnoldo Pannar!?, di Praga, 9 cui uno storico contemporaneo dice, ma a torto, fratelli, un altro juvenes,' 9 venne sui primi del ’64 nel convento di Subiaco. Che 52 410 DEMETRIO MARZI cosa facevano avanti? Appartenevano all’ officina del Gutemberg o alla sua scuola? A che patti e con quale suppellettile si recarono in Italia? Nulla si può asserire con precisione. Sembra però verisimile che conoscessero bene già l’arte tipografica, che venissero perciò di Magonza, dalla quale poterono esser costretti a fuggire per il noto assedio del '62; 11 che a spese del Convento, stabilissero l’officina di Subiaco. Per analogia di quello che avveniva nelle tipografie di quel tempo, lo Sweynheym, valente incisore, ci apparisce piuttosto come colui che pensasse all’incisione e fusione dei caratteri, quindi alla composizione; il Pannartz all’ ordinamento del materiale e all’ impressione. Che fossero aiutati nei lavori manuali dai monaci, data l’indole dell’ Ordine benedettino, non par verisimile; assai probabile, invece, può sembrare che questi pensassero alla scelta, revisione e correzione dei testi prima, delle stampe poi. Secondo l’uso allora invalso fra i tipografi, stamparono anzitutto, quasi a far prova dei loro strumenti, un Donato, prò puerulis, di cui non ci è pervenuta una sola copia. 12 A’di 29 ottobre 1465 fu finito di stampare quel bellissimo volume in foglio piccolo, d’ottima carta, con inchiostro nerissimo, impressione quasi perfetta a 36 linee per pagina, che contiene le Opere di Lattanzio ed ha la seguente scritta finale 13 „Lactantii Firmiani De divinis institutionibus . . ., sub janno Domini MCCCCLXV, pontificatus Pauli pape II, anno eius secundo, indictione XIII, die vero antepenultima mensis octobris, in venerabili monasterio sublacensi. Deo gratias.“ A’ di 12 giugno’ 67 ne fu compiuto un altro, il De civitate Dei di S. Agostino, che ha una sotto- scrizione simile alla precedente tranne la fine ove dice." 14 ... Deo gratias » ■ Fra il ’65 e il ’67 mettevano già i bibliografi un altro bel volume stampato a Subiaco coi caratteri.stessi del Lattanzio, ma forse con maggior nitidezza, il De oratore di Cicerone. Ultimamente però C. Fumagalli descrisse un bell’ esemplare del De oratore da lui posseduto, che porta ms. in fine questa nota. 15 „Correctus et emendatus fideliter hic codex per A. Tridentonem, conferente optimo et doctissimo patre meo fratre Johanne Tiburtino pridie kal. octobres MCCCCLXV." Dimostrata l’esistenza delle due persone qui ricordate e la concordanza di tutte le note critiche, concludeva che il libro era stato già impresso a’dì 30 settembre ’65, che era anteriore al Lattanzio, e dovea considerarsi come il piu antico dei libri stampati in Italia che noi conosciamo. 16 Dopo ciò, questa è dunque la serie cronologica delle opere a noi note, uscite dalla prima officina tipografica italiana: Donato circa il 1464; Cicerone, De oratore avanti il di 30 settembre ’65; Lattanzio, 29 ottobre ’65; S. Agostino, De civitate Dei, 12 giugno ’67. L’introduzione della stampa in Italia appare perciò avvenuta un po’prima che fin qui non si fosse supposto. I due tipografi, infatti, arrivati verisimilmente a Subiaco sprovvisti di tutto il necessario, doverono, essendo l’arte ancora bambina, far da sè ogni cosa; preparare i punzoni e le matrici, fondere i caratteri tutti nuovi, e in una piccola terra, ove gli artefici e gli oggetti necessari non doveano abbondare. Concedendo loro alcuni mesi per l’impianto dell’ officina, parecchi altri per la stampa del Donato e poi di due grossi volumi come il De oratore e il Lattanzio, si viene a porre, secondo i calcoli del Fumagalli, la loro venuta verso i primi del 1464. I caratteri del De oratore, come degli altri tre volumi, son detti dal Proctor semiromani, da altri latinogotici, romani tendenti al gotico, esimili. Essi hanno una grande importanza nella [storia della tipografia, perchè sono i primi che si stacchino dalle forme gotiche delle precedenti stampe germaniche. Il gusto e l’arte italica dettaron legge all’ ingegno ed all’ industria teutonica, obbligandolo all’ accettazione di quelle belle e graziose lettere romane, ch’erano state fatte rivivere presso noi dagli umanisti, e che non si potrebbero^ come dice A. Firmin-Didot, abbandonare senza cadere nella stranezza e nel cattivo gusto. 17 Un altro progresso notevole si ebbe nella 3 a edizione di Subiaco. P. Schoffer stampò a Magonza nello stesso anno gli Uffici di Cicerone, in cui sono alcuni caratteri greci non fusi, ma rozzamente incisi; nel Lattanzio, invece, si hanno frasi intere in belle lettere greche, imitate dai [rnss. del VII e Vili [sec., impresse con caratteri mobili. 18 I quattro volumi sopra descritti si dicono da alcuni stampati in Roma; questo perchè Subiaco era nel territorio romano, e poteva quasi considerarsi un sobborgo dell’ eterna città. 'Altri dubitarono che fossero proprio impressi dallo S. e dal P., i quali nelle soscrizioni non son mai ricordati ; ma il fatto è manifesto per molte testimonianze, fra cui una nota di libri da essi stampati e presentata nel ’72, in nome loro, a Sisto IV. 16 Se solo si ricorda esplicitamente il monastero di Subiaco, ciò [avvalora la supposizione die stampassero lì a conto del Convento. Che avvenne dei caratteri usati nei quattro volumi? Che sappiamo, essi più non li adoprarono, nè altri libri, in cui appariscano, si sono ancora scoperti. Non può darsi che i monaci continuassero a tener l’officina, servendosene per loro particolari bisogni e stampe non destinate alla conservazione? I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 411 Enumero degli esemplari stampati giunse, per il Donato, a 300, per gli altri, fra i 275 e i 300. Non pare che tutte le edizioni fossero messe in commercio, e avessero larga diffusione, giacché nel Lattanzio ripubblicato a Venezia l’anno 1471 si cita solo l’edizione romana del ’68. 20 ROMA Il primo volume stampato a Roma con data certa è quello contenente le Lettere Familiari di Cicerone, in fine del quale si legge 21 : Hoc Conradus opus Svveynheym ordine miro Arnoldusque simul Pannartz una aede colendi, Gente theutonica Rome expediere sodales. In domo Petri de Massimo MCCCCLXVII. I due stampatori di Subiaco, che qui sono ricordati la prima volta, erano dunque venuti a Roma, ed aveano stabilito un’officina nella casa loro concessa da Pietro della celebre famiglia de’Massimi, presso Campo di Fiori 22 . Quando vi vennero? Parrebbe nella seconda metà del giugno’67, avendo dato fuori a’dì’12di quel mese in Subiaco il S. Agostino. Ma non è improbabile che lo S. assai prima del P. vi si recasse ; nè manca chi suppone subito dopo il Lattanzio si preparassero a cambiar Subiaco con Roma, per godervi i comodi della città, ed avere uno smercio maggiore ; 23 o anche che, appena conosciuti a Roma i volumi di Subiaco, nascesse nei fratelli Massimi il desiderio d’aver nella città l’officina tipografica e di chiamarvi gli stampatori 24 . Il lungo tempo trascorso senza che altro pubblicassero si spiegherebbe facilmente riflettendo come si trattava di fondar qui una grande tipografia, la quale avrebbe date ogni anno parecchie edizioni e migliaia di volumi. Comunque, doverono esservisi già stabiliti nel novembre di quell’ anno, giacché a Parigi si conserva un esemplare del S. Agostino del giugno precedente, nel quale fu apposta da mano contemporanea questa nota: 25 „Hunc librum . .. emit. . . Leonardus Dathus ... ab ipsis theutonicis Romae com- morantibus, qui hujusmodi libros innumeros non scribere, sed formare solent. Anno Salutis MCCCCLXVII mense novembrio.“ Cosi avviata l’officina, poterono i nostri stampatori fare nel’68 non meno di quattro edizioni; la 2“ del Lattanzio, lo Speculum di R. Zamorense, la 2“ del S. Agostino, e, a’13 dicembre, i Trattati e Le Epistole di S. Girolamo in due volumi. 26 Maggiore ancora fu il lavoro^negli anni seguenti, giacché ne rimangono, del ’69, 11 edizioni contenenti opere di Cicerone, Apuleio, Aulo Gellio, del Bessarione, di Virgilio, Livio, Strabone, Lucanof; 27 10 del’ 470, cioè La Storia Naturale di Plinio, la 2 a edizione del S. Girolamo, le Lettere di Cicerone, i Sermoni e le Epistole di S. Leone Magno, Lattanzio, S. Agostino, Quintiliano, Svetonio, la Catena Aurea di S. Tommaso, una Bolla di Paolo II; 6 del ’71; Cipriano, la Bibbia Latina, Silio Italico, Cicerone, Ovidio, Niccolò de Lyra in cinque volumi tre dei quali finiti di stampare nel’72, Esiodo tradotto in latino; 9 del ’72; Cicerone, Livio, Aulo Gellio, Giustino e Floro, Caracciolo, Svetonio, il Commento di Donato a Terenzio, Cesare; 7 del ’73; Platone, Aristofane, Strabone tradotti in Latino, il Perotti, Marziale, Plinio, Polibio. 28 Queste edizioni, alcuna delle quali in più volumi, quasi sempre in foglio, e spesso di straordinaria grandezza, tirate generalmente in 275 o 300 esemplari ciascuna, rappresentano molte migliaia di copie, che i nostri tipografi sparsero nel mondo civile. II carattere costantemente usato in tanti volumi, dal ’67 al ’73, è molto simile al precedente di Subiaco; però in qualche cosa se ne allontana, ed ha su di esso alcuni pregi come non pochi difetti. Lasciando, infatti, quanto è in quello di gotico, assume prette forme romane, imitando perfettamente nelle maiuscole le lettere capitali dell’ epigrafia; d’altra parte, ha qualche carattere assai sformato e brutto, come la a corsiva, la i senza punto, la s oblunga. È molto più imperfetto per l’esecuzione; sembra opera di mano frettolosa, a lettere sproporzionate, spesso allineate malissimo ; è, per molti, in complesso, peggiore del precedente, più noioso e sgradito alla vista; pure costituisce un passo verso le belle forme rotonde. 29 |Fin dal Cicerone del ’67, troviamo correttore dei nostri tipografi uno studioso lombardo, G. Andrea de’ Bussi, nato a Vigevano nel ’417, morto a Roma il dì ’4 febbraio ’75; scolare del celebre Vittorino da Feltre, poi vescovo di Aleria, in Corsica, amico del Cusano, che gli aveva fatto dare un ufficio nella Biblioteca Vaticana, cosi povero, del resto, che, come egli confessa nell’ Aulo Gellio del ’69, non avea da farsi raderla barba.30 Rivedeva i codici, correggeva le stampe, presentava al pubblico i nuovi libri con una lettera diretta quasi sempre al Pontefice. Se l’opera sua non fu scevra di mende, s’acquistò pure assai merito, iniziando la critica de’ testi, l’uso delle dedicatorie. Verisimile sembra che a lui pure si debbano quei versi, che appaiono, fin dalla prima romana, in parecchie edizioni, e che sopra abbiamo riportati, e degli altri, che si vedono per la prima volta nel Bessarione del 1469 (H. 3004): 412 DEMETRIO MARZI Aspicis, illustris lector quicumque, libellos Si cupis artificum nomina nosse, lege. Aspera ridebis cognomina teutona; forsan Mitiget ars musis inscia verba virum. Conradus.Sweinheym Arnoldusque Pannarts magistri Rome impresserunt talia multa simul. Il Bussi ci appare pure una specie di protettore dei tipografi, in quella supplica, che il dì 20 marzo ’72 presentò, in nome loro, a Sisto IV, e poi fece stampare nel IV volume della Glossa di Niccolò de Lyra. Si ricordano in essa le opere dai due tedeschi publicate e il numero dei volumi, che passavano 12000; e si espone poi come essi, dopo avere, con tante fatiche e spesa, portata nella Curia romana un’ arte si vantaggiosa, ed avere attirato, col loro esempio, in Roma tanti altri tipografi, per mancanza di compratori, si trovano la casa piena di quinterni stampati, ma priva delle cose necessarie alla vita; s’implora, quindi, un aiuto di qualsivoglia specie, un ufficio qualunque, per il quale possano alimentare sè stessi e i loro. 31 Non sappiamo quale effetto immediato sortisse la supplica. Se è vero, come ivi si afferma, che nella Glossa avessero speso anche quanto loro sarebbe stato necessario per vivere, e pure stamparono l’anno stesso non meno di nove altri volumi, fà d’uopo supporre che potessero vincere le sopraggiunte difficoltà. Vero è che l’anno seguente, appena sei opere uscirono dalla loro officina, e alcuni bibliografi v’osservano in esse un peggioramento notevole, che credono dovuto alla penuria, in cui si trovavano. 32 Cosi vediamo in essi ciò che venti anni dopo accadde ad un famoso stampatore italiano, Aldo Manuzio; intenti all’ eccellenza delle opere da divulgare, miravano alla perfezione dell’ arte, fors’anche gareggiavano lealmente con altri, senza troppo conoscere le leggi, che governano, come ogni altra impresa economica, anche il commercio librario; aveano pubblico assai scelto, ma, per ciò stesso, ristrettissimo; poco, quindi, doveano giovar loro gli sforzi, che pure facevano, per dare pubblicità all’ opera propria. 33 Nel ’74 vediamo sciolta la società fra i due tipografi, e ciascuno di essi lavorare per conto proprio. i; Il Pannartz continuò l’arte nello stesso palazzo de’ Massimi, col correttore medesimo, finché visse, poi con Domenico, o Domizio, Calderini (H. 14983) e con altri. Non fece nel ’74 che ristampare la Grammatica del Perotti, nella quale, come poi in altre edizioni, troviamo la soscrizione seguente (H. 12644) : „Presens ... impressio ... non atramento, plumali calamo, neque aereo stilo, sed artificiosa quadam adinventione im- primendi, seu caracterizzandi, opus sic effigiatum est... industrieque per magistrum Arnoldum Pannartz" j 3 * ma nel seguente non meno di 11 ne dette alla luce. Nel ’76 pose fine alle sue fatiche col primo volume della 2“ edizione delle Epistole di S. Girolamo, la quale lasciò incompiuta; il secondo volume, infatti, fu stampato tre anni dopo dal Lauer; nel ’76, o poco appresso,' dovè venire a morte. Ebbe due specie di caratteri diversi dai precedenti ; il primo piccolo romano, con tendenza al gotico, il secondo imitazione di quello ch’egli usò, insieme con lo S., dal ’67 al ’73. Circa lo Sweynheym, non sappiamo che più si occupasse di tipografia; sembra, invece, si desse di nuovo (alcuni dicono per emulazione in lui suscitata da U. Hahn, di cui vedremo) all’ antica arte dell’ incisore. Pose mano ad un’ opera grandiosa, le carte destinate all’edizione latina della Cosmografìa di Tolomeo; ma, dopo un triennio di lavoro, certo fra il ’76 e il ’78, morì senz’ averla potuta terminare. L’opera, data poi in luce a’dl 11 ottobre’78, fu condotta a fine dauncompatriottadelloS., Arnoldo Bucking. Così dice, infatti, il Calderini nella Prefazione : „... magister vero Conradus S., germanus, a quo formandorum Rome librorum ars primum profecta est, occasione hinc sumpta, posteritati consulens, animum primum ad hanc doctrinam capescen- dam applicuit. Subinde, mathematicis adhibitis viris, quemadmodum tabulis eneis imprimerentur edocuit, triennioque in hac cura consumpto, diem obiit. In cuius vigiliarum laborumque partem, non inferiori ingenio ac studio, A. B., e Germania, vir apprime eruditus, ad imperfectum opus succedens . . ., ad unum per- fecit...“. Vi fu chi credè di potere identificare col B. il Pannartz ; ma forse a torto, giacché, fra le altre cose, il carattere della Cosmografia, sebbene romano, differisce molto da quello usato nelle antecedenti edizioni. La Cosmografia con 27 bellissime tavole incise in bronzo, come dicono, a taglio dolce, è un vero monumento alla memoria di Corrado. È la prima edizione con incisioni di questo genere; 'il carattere è molto simile a quello usato dallo S. e dal P. fra il ’67 ed il ’73 ma assai più bello; le parolejdelle carte in capitali della più pura forma epigrafica, cosicché, secondo il Bernard, lo S. perciò solo è superiore al celebre stampatore francese in Venezia, Niccolò Jenson. 35 Secondo alcuni storici, fra questi primi stampatori tedeschi sarebbe da porsi un certo Hans (Giovanni) di Laudenbach, piccolo paese, a circa tre miglia da Heidelberg. Si trova, anzi, in detta città, nella quale I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 413 egli morì l’anno 1514,-un monumento, con un’iscrizione, in cui gli si dà il vanto d’aver proprio introdotta in Roma l’arte tipografica ; ma dalla cose suesposte mi par manifesto non potesse essere se non qualche operaio tipografo delle prime officinea a Subiaco, o a Roma. Il Bernard crede possa qui essere stato nel ’67 coi primi due tipografi; aver poi stampato da solo, esser quindi tornato in patria.36 Al Laire, poi, sembra37 possano riguardar lui le note parole dell’ ultima edizione di Subiaco-^^-(„Gratias omnipotenti Deo A Laudenbachio“). È da dire, finalmente, che nelle Lucubrationes Tiburtinae di Sisto IV, uscite in Roma il dì 5 dicembre ’77, è usato un carattere romano, che sembra identico al secondo dello S. e P.38 Non piu tardi del 1467 giunse a Roma, pare chiamato dal Torquemada stesso, un altro tedesco, Udal- rico Han, o Hahn, detto anche Udalricus Gallus, UdalricusBarbatus, dalngolstadt, cittadino di Vienna, il quale forse in patria avea fatto l’orefice o il fabbricante di carte da giuoco.39 La Cronica dei Pontefici, stampata nel ’74, a Roma, da Giovan Filippo de Lignamine, e da lui stesso presentata al Pontefice, cosi dice sotto l’anno 1465: 40 „C. S. ac A. P., Udalricus Gallus, parte ex alia, theutones, librarii insignes, Romamve- nienses, primi imprimendorum librorum artem in Italiani introduxere, trecentes (sic) cartas per diem im- primentes." Quel racconto, pubblicato da un dotto contemporaneo, ha un’autorità considerevole; pur sembra ad alcuni ch’esso sia inesatto, affermando che lo S., il P. e Udalrico giungessero insieme, e primi stampassero a Roma, mentre è noto che quelli cominciarono l’arte a Subiaco. Se si consideri, però, la piccola terra del territorio romanojjquasi parte di Roma stessa, ci accorgeremo che quel passo, fino ad un certo punto, merita fede. Non si può, per esso, togliere allo S. e al P. il vanto, per troppe ragioni loro spettante, d’aver primi introdotto la stampa in Italia, bensì riportare un po’ più addietro del ’67 la venuta in Roma di Udalrico, al tempo stesso, in cui quelli pensarono a trasferirvi l’officina, fors’anche un po’ prima. Del resto, come un tempo notevole dovè richiedere rimpianto della tipografia nel palazzo de’ Massimi, non meno laboriosi doverono essere i preparativi di Udalrico, il quale, subito dopo il Cicerone del ’67, dava 1’ edizione principe delle Meditazioni del Torquemada, con 34 figure xilografiche, le prime usate fra noi per libri a stampa, „. .. depicte ... in ecclesie ambitu Sancte Marie de Minerva, Rome . .., finite anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo, die ultima mensis decembris." Il nostro tipografo, molto negligente nell’apporre le date, ci lascia qualche dubbio circa lo stile seguito in questo computo. Sembra, manifestamente, quello della Circoncisione; se poi fosse l’altro della Natività, dovremmo riportar l’edizione al 31 dicembre ’66; trionferebbero così le supposizioni di parecchi bibliografi, ch’egli, prima degli altri due, si stabilisse in Roma, forse circa il tempo, in cui essi si recarono a Subiaco. Comunque sia, dopo le Meditazioni continuò Udalrico, dapprima lentamente, poi con grande alacrità, l’arte sua. Ne restano 20 edizioni con data certa, dal ’68 al ’78, una del ’7071, 5 intorno al ’70, 2 circa il ’72, 29 alle quali non si è potuto assegnare la data. 41 Dapprimo egli pure preferisce classici latini e opere dotte; Cicerone, Plutarco, Livio, la Historia Hispalensis; 42 poi si da quasi esclusivamente ad opere d’utilità pratica, a libri di teologia, diritto civile e canonico, uffizi, messali, collezioni di Decretali, e simili. Circa i caratteri e l’apparato tipografico di U. Hahn, esso è molto più ricco e complesso che non quello dei predetti stampatori. Otte tipi diversi distingue il Proctor; gotici larghi e gotici medi, semi-romani, piccoli, tre specie di romani larghi, romani piccoli ; tipi cioè adattati a tutti i gusti, a rendere fedelmente manoscritti antichi e moderni, italiani e stranieri. In generale, poi, la loro forma è bella; l’impressione è accurata; il nome di alcuni fra essi, dice il Bernard, è giunto fino ai moderni tipografi. Qualche edizione fu fatta da Udalrico a spese di altri. Cosi ai 18 di novembre ’73 dette alla luce un’ opera di Antonio de Butrio, per commissione del mercante lucchese Simone di Niccolò Cardella ; diè anzi mentre continuava l’arte per conto proprio, ebbe, dal ’71 al ’74, con costui, per certe edizioni, una società industriale, nella quale egli solo, però, sembra il tipografo, l’altro piuttosto il fornitore delle somme occorrenti. Diciassette edizioni conosciamo di questa società, alcuna delle quali „fatta in domo de Tagliacoxis.“ 4 3 In diverse sue edizioni del ’70 e ’71 apparisce, come correttore, il dotto vescovo di Teramo, Giovanni Antonio Campano, il quale curò pure, circa lo stesso tempo, alcune edizioni del ricordato Giovan Filippo de Lignamine; 44 ci è ignoto, invece, se, come alcuni vogliono, curasse pure altre edizioni di Udalrico; fatto è che, già nel ’71, troviamo correttore di quella, che è ritenuta edizione principe del Tortelli, il Genovese Adamo da Montalto; in seguito sono correttori Giov. Batt a de Lancis, il Vescovo d’Aleria, Angelo Sani da Cure detto Angelo, Gneo Sabino, poeta laureato, Carlo degli Alessandri, perugino, i frati del convento di Aracoeli, G. F. de Lignamine stesso e Cristoforo Persona. 4 ^ Curiose sono alcune soscrizioni ed epigrammi ai suoi volumi. Talvolta si ha semplicemente: «finiti et continuati sunt. . . Rome, per me U. H- 414 DEMETRIO MARZI de Vienna;" tal’altra: «impressum per ingeniosum virum magistrum U. Gallum de Almania", o: «Rome... per honorabilem virum magistrum U. G. de Bienra"; «Ego U. G., sine calamo aut pennis, eumdem librum impressi"; «non atramento plumali nei calamo, neque stilo ereo, sed artificiosa quadam adinventione im- primendi seu charatterizandi sic effigiatum ... perinsignem virum magm U. G. Almanum"; 46 «impressi... alma in Urbe Roma totius mundi regina . . ., que, sicut, ceteris urbibus dignitate preest, ita ingeniosis viris est referta, non atramento ... per U. G. ... et Symonem Nicolai de Luca ..." in molti: Anser Tarpeii custos Jovis, unde, quod alis Constreperes, Gallus decidit. Ultor adest: Udalricus Gallus, ne quem poscantur in usum, Edocuit pennis nil opus esse tuis. Imprimit ille die quantum non scribitur anno. Ingenio, haud noceas, omnia vincit homo. E il curioso si è che questi versi furoni ripetuti in edizioni di altri tipografi, come egli, del resto, avea imitata la sottoscrizione del Catholicon stampato a Magonza l’anno 1460, nel De civitate Dei del '74.47 Parlano i bibliografi di gelosie e gare fra lo S. e il P. da una parte, e Udalrico dall’ altra, non che fra i rispettivi correttori, l’Aleriense e il Campano ; di critiche fatte ad altre edizioni, di nuove ristampe e contraffazioni dovute al puntiglio e all’invidia. Certo costituiscono per noi un mistero le ragioni, dalle quali fu indotto il Torquemada, commendatario del monastero di Subiaco, a chiamare Udalrico, e a commettergli la stampa delle sue Meditazioni^; ma pur abbiamo visto che l’Aleriense premette una sua lettera ad una edizione di Udalrico ; e, circa le accuse di plagio e falsificazione, che alcuni muovono a questo e a quel tipografo, esse non hanno ragione di essere, perchè allora il concetto della proprietà letteraria non esisteva affatto. Tutti stampavano quello che loro meglio pareva, secondo l’utile che speravano di trarne, criticando, naturalmente, come in ogni altra cosa, la merce altrui. Pare che il nostro tipografo, assai piu fortunato dei primi fosse nella gestione economica della sua impresa ; 46 e ciò probabilmente perchè egli ebbe maggior riguardo al lato commerciale della medesima, abbandonando gli oratori e [i poeti, per volumi d’uso più comune, e, perciò, più diffusi; abbiamo qui un esempio di quello che avvenne sulla fine del secolo fra i più famosi tipografi italiani, di Venezia e di Firenze, Aldo Manuzio e i Giunti.49 V’è chi affermalo che Udalrico, fin dal ’71 fu accolto nelle proprie di G. F. de Lignamine, il quale, infatti, fece suo, in gran parte, un epigramma di lui.si Sappiamo, poi, che il Campano fu correttore per Udalrico, come per Giov. Filippo, e che il Cardella era un discepolo del Campano ;52 se ne deduce che stretti rapporti passavano fra queste quattro persone, e non sarà pura fantasia il supporre che tutti attendessero alla pubblicazione di libri, occupandosi, più che altro, i tedeschi della parte tecnica, il Campano della revisione letteraria, il Cardella della gestione economica, Giovan Filippo un po’ dell’ una cosa e dell’altra. Poco dopo il ’68, Udalrico dovè venire a morte, giacché troviamo fatta un’ edizione fra il 9 agosto ’79 e l’8 agosto ’80 «in domo quondam magistri U. G. Barbati.“S3 Egli avea in Roma un fratello pure tipografo, Lupo Hahn, o Gallo, che ai 21 di febbraio ’76 stampò coi tipi di lui l’Expositio super foto Psalterii del Torquemada. 54 Si ricorda pure un Niccolo Hahn, o Gallo, che sarebbe stato suo figlio, e nel ’482 avrebbe stampato la Cosmografia di Tolomeo ; 55 ma non so quanto la supposizione sia fondata. Verso il 1469 giungeva a Roma, 56 sembra, chiamato dal card. Caraffa, e vi fondava un’ altra officina tipografica, Giorgio Lauer, o Laur, di Wurtzburg, theutonicus, quegli stesso, che a’ di 5 aprile ’79 condusse a fine il S. Girolamo cominciato a stampare dal Pannartz nel ’76. Ricevuto subito da cardinale nel monastero di S. Eusebio andò poi vagando in diversi luoghi, secondo l’opportunità e le commissioni che avea, presso il Campidoglio, nelle case del mercante pisano F. de Cinquinis presso S. M. del Popolo, in quelle di Domenico da Volterra, in Campo di Fiori, presso S. Eustachio. Parecchi furono i suoi correttori; G. A. Tuscanus milanese, Pomponio Leto, il veronese Bernardino Cillenio, il romano Cristoforo Persona, il monaco di S. Eusebio Celestino Polverini, il romano Domenico Jacobatius de Faceschis. Mandò fuori, dal ’470 al ’481, 33 edizioni ;S7 altre 23 senza data. S8 p e r una di queste fece le spese il cremonese G. Tibullo de Amidanis; un’ altra, il Canzoniere del Petrarca del ’71, va celebrata frale migliori, preposta da alcuni all’ edizione principe fatta nel’70 da Vendelino a Venezia.S9 Molte sono le stampe di classici ; teologiche, giuridiche e simili; e sembra pure si debba a lui, e sia da riportarsi al ’69, l’edizione principe del De honesta voluptate di B. Platina 60 . Dal dì 15 giugno ’72 al 15 marzo ’74 fece altre sei edizioni, in società con Leonardo Pflug o Pflieg, di Sassonia. In molte egli è detto venera- bilis vir, e nella lettera citata del Leto al Biondo è lodato come fidelissimus librorum impressor; e che I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 415 veramente potesse rendere con fedeltà molte specie di manoscritti, si desume dal numero considerevole dei suoi caratteri, i quali giungono a nove. Il Proctor, infatti, distingue due diversi suoi tipi romani, altri due pure romani, l’uno per il testo, l’altro per il commento; un quinto gotico rozzo per il testo, un sesto romano pure per il testo, un settimo gotico largo, un ottavo pure gotico per il testo, e un nono, altro gotico largo. Il carattere usato nel S. Girolamo del ’79 sembra corrispondere a quello del De civitate Dei diSubiaco; parrebbe, dunque, ch’egli acquistasse i caratteri di quei primi tipografi; piu tardi troviamo Bartolommeo Guldinbeck in possesso de’ suoi. Non sappiamo quando precisamente cominciasse a stampare in Roma Adamo Rot, cherico della diocesi di Metz. La prima sua edizione con data certa, che ci sia nota, è del 30 settembre ’71, l’ultima del 27 giugno ’74; in tutto, 13 edizioni, quasi esclusivamente di natura scolastica, teologica, giuridica; 61 altre 16 ve ne sono senza data, o senza note tipografiche, ma a lui attribuite. 62 Se poi gli appartengano pure le Mer- curiales Quaestiones, il carattere delle quali è similissimo ad uno di quelli usati dal Lauer insieme col Pflug, dovremo pure assegnargli altre edizioni fatte coi tipi stessi, ma date dal Proctor a stampatore ignoto. 66 Assai povero di caratteri ci apparisce il Rot, giacché non conosciamo di lui che un solo tipo romano, molto simile ad uno di quelli, che furono usati, circa il ’74, nella casa di Antonio e Raffaele da Volterra. 64 Si notano, dice il Laire, per la prima volta nei suoi volumi dittonghi formati con lettere intrecciate, ed imitazioni in alcuni delle scritte finali magontine. 65 Fu poi molto trascurato, come s’è visto, nell’ apporre le date, e forse anche nell’emendazione de’testi; troviamo, infatti, ricordato un solo suo correttore, Girolamo de Castellani, e per un’ edizione che non è certo gli appartenga. Non sappiamo se lasciasse, per qualche tempo, l’arte tipografica, o la continuasse a Roma, o altrove, fino al 1488, dal quale anno al 1500, lo vediamo stampare a Rouen. Uno dei più operosi tipografi a Roma durante questi anni fu Bartolommeo Guldinbeck, oriundo di Sultz, nella diocesi di Costanza. 66 Dette la sua prima edizione, di cui conosciamo la data, nel 1472, l’ultima avanti ai 19 di febbraio 1489 ; 67 molte sono quelle altre ch’egli fece nel lungo periodo di 20 anni. Una, le Satire di Giovenale, si attribuisce al ’74, cinque, fra cui le Odi di Orazio, al ’75, una, la Somma di S. Tommaso, al ’76, un altra all’ ’81, due all’ ’82, 16 son mancanti di data o di note tipografiche; ma la prima del ’74 deve ora assegnarsi a Windelino diWeil, e un’ altra G. Schurener da Boppard; altre nove sue edizioni si hanno pure dal ’75 all’ ’83 indicate dal Copinger, 65 22 dal Proctor. 66 A queste se ne aggiungano 24 senza note tipografiche, ma fatte coi suoi caratteri, 70 ed avremo un numero grande di opere svariatissime, letterarie, storiche, teologiche, giuridiche, da lui pubblicate. Non sappiamo se avesse un numero di correttori corrispondente a quello delle edizioni sue, o se il noto G. L. Tuscanus, che, come tale apparisce nel ’75, lo servisse pure per altre. Sembra però assai probabile in molti casi non ne avesse bisogno, facendo egli parecchie publicazioni della Curia; in altre fossero gli stessi autori viventi che pensassero alla correzione. Nello stesso anno 1475 è ricordata più volte la stamperia del G. presso la Colonna Antonina; 71 ma pare, secondo il Proctor, che lì egli stampasse pure le altre cose sue. La tipografia era ben fornita di caratteri; n’ avea, infatti, uno romano uguale a quello del citato Wendelino; uno gotico per il testo ; un terzo, che partecipa un po’ dell’ uno e dell’ altro, un quarto gotico largo, il quinto simile al quarto, questi ultimi due uguali ai tipi settimo e ottavo del Lauer, dal quale sembra il nostro ne acquistasse diversi. Intorno al 1473 fu stampato in Roma un „. . . Officium beate Marie Virginis secundum consuetudinem romanae Curiae . . . per Theobaldum Schenebecher, in artibus magistrum". A’dì 10 giugno dell’anno stesso egli dette pure, insieme con Wendelino di Weil 72 , e con Giovanni Renhardi (detti tutti e tre venera- biles viri), l’edizione dei Consilia et Allegationes di Paolo De Castro, curata da G. B. de Brennis, avvocato concistoriale, e da Bartolommeo de Balgionis, de Stabia, auditore nell’ ufficio del Vicariato di Roma, Wendelino, l’anno seguente, stampa, per conto proprio, la Rettorica di Cicerone, non che le Satire d i Giovenale ; 73 tre altre opere nel ’75, poi una quarta senza note tipografiche. Egli ha un solo carattere romano, molto simile al sesto del Lauer, e usato più tardi dal Guldinbeck. Non sappiamo se con lui avesse qualche rapporto di patria o di parentela Arnoldo de Villa, che a’ dì 10 di Marzo ’74, a sue spese, e col Filelfo forse per correttore, dette alla luce, in caratteri romani, la traduzione latina della Ciropedia di Senofonte. L’altro socio dello Schenebecher, Johannes Reinhard, Giovanni Renhardi, Reynhardi, Reynardus, Rey- nardus, almanus, de Enyngen, Oeningen (Ehningen), in diocesi di Costanza, fin dal ’70 era stato, come 416 DEMETRIO MARZI vedremo, stampatore a Trevi, e nel ’71 erasi già stabilito a Roma. Dal ’74 al ’76 mise fuori in Roma sette edizioni, fra cui i Problemata di Aristotile; vi dette pure, circa lo stesso tempo, quattro edizioni senza data, e negli stessi anni fece, anche col cherico della diocesi di Liegi, Paolo Leenen, altre tre edizioni.’ 4 Pare al Laire che i caratteri di Reinaldo (Reinhard), alcuni romani, altri tendenti al gotico, fossero piuttosto brutti ed informi. A’dì tre dicembre 1473 usci la prima edizione, con data certa e a noi nota, di maestro Giovanni Gens- berg „adiuvante U. J. doctore domino Johanne Aloisio Tuscano, de Mediolano, advocato consistoriali," quel Giovanni cioè che vedemmo correttore di antecedenti tipografi. Il G. usò caratteri romani, che somigliano moltissimo a quelli dello Schurener ; e, un po’ per questo, un po’ perchè il nostro tipografo fu oltremodo negligente nell’ apporre le date, regna incertezza su molte edizioni, che non si sa se gli si debbano attribuire. 75 Di assegnate a lui con data sicura non se ne hanno che sei del 1473 e ’74 78 ; 16 son quelle senza data o note tipografiche. 77 Giovanni Schurener, o Scheurener, de Bopardia (Boppard), usò quattro specie di tipi; il primo e secondo romani, il terzo e il quarto pure romani piccoli. È il primo specialmente che porta confusione nelle sue edizioni, giacché l’ebbe in comune, come si vide, col Gensberg. Ciò posto, 20 sono le edizioni che gli assegna L. Hain ; una circa il ’74, quattro del ’75, due del ’76, le altre senza note tipografiche; da queste dobbiamo torglierne due, che si attribuiscono pure al Gensberg, aggiungerne, invece, nove che andavano fra le mancanti di nota, 78 e altre nove indicate dal Proctor. 70 Queste opere sono di svariata natura; Enea Silvio e S. Tommaso, Modesto e Plinio, Seneca e il Poggio, il Torquemada e S. Antonino, Sesto Rufo e Falaride, Svetonio e Tacito, libri di tasse cancelleresche o di feste ecclesiastiche, teologici, giuridici, storici; discorsi e lettere, sermoni religiosi ed opere del Boccaccio, vi sono rappresentate. Non stampò sempre solo, chè a’dì 25 novembre ’74 pubblicò un formulario notarile, e ai 10 gennaio ’75 la Historia Bohemica di Enea Silvio, insieme con Giovanni di Niccolò de Hahnheim. Troviamo diversi che prepongono indirizzi e lettere alle sue edizioni, e fra gli altri il fiorentino Luca Antonio Fortunato; ma non sappiamo se comprender questo nel numero dei correttori. Anteriore di poco a quella tra Giavonni e Niccolò è un’ altra società tipografico-editrice fra i cherici tedeschi Giorgio Sachsel di Reichenhall e Bartolommeo Golsch di Hohenbart, frutto della quale furono nel ’74 quattro edizioni 80 e altrettante' poi senza note tipografiche. Il loro carattere s’avvicina molto ad uno dei tipi usati dal de Lignamine; dettero solo opere letterarie, ed ebbero due correttori, il noto A. Sani e A. tifernate. Apprendiamo da una lettera di Giovanni Guarino Capranicensis, diretta a Vito Piicher, e premessa al Digestum Novum, uscito il dì 30 marzo ’76 apud S. Marcum, che Vito fu stampatore di esso, non che del Digestum Infortiatum, uscito a ’13 d’aprile ’75. 81 Due altre edizioni, poi, del ’76 e ’78 gli vengono assegnate, forse perchè vider la luce esse pure apud S. Marcum ; 82 e, siccome sue e di Simone Cardella sarebbero quelle uscite dalla detta stamperia, 88 giustamente il Proctor gliene attribuisce parecchie altre, che, unite con quelle, tutte insieme, giungono a 13. 84 A’ dì 16 gennaio 1482 Vito Piicher, clericus frisin- gensis diocesis e rettore d’una chiesa parrochiale nella diogesi di Passau, apparteneva, in Roma, alla nota congregazione tedesca di S. M. dell’ Anima. 85 Tre sono i caratteri del Piicher; il primo romano, il secondo gotico medio, il terzo gotico largo; tutti eguali, o similissimi, ai tipi usati a Napoli da Sisto Riessinger. Negli anni 1478—79 troviamo fra gli stampatori romani Giovanni Bremer, alias Bulle, che nel ’78 dette un Formulario per i procuratori della Curia romana e quattro stampe di poco conto nel ’79. 86 Gliesene attribuiscono pure altre sei senza data, fra cui una Oratio ad Lucenses di Cola Montano, e due opere del Poliziano, in qualcuna di esse apparisce il nome di G. F. de Pavinis, che non sappiamo se vi esercitasse l’ufficio di correttore. Egli ha diversi caratteri, alcuni dei quali, gotici larghi, presentano molte analogie con quelli dello Schurener e del Piicher. Ma coloro che, per gli ultimi venti anni del secolo, meglio- rappresentano la tipografia romana, sono Stefano Plannck ed Eucario Silber, autori d’innumerevoli edizioni d’ogni specie, stampatori instancabili per conto proprio, per i privati, per le pubbliche amministrazioni, veri grandi tipografi ed editori del tempo. Il nome dell’ inclito, onorevole, discreto, espertissimo maestro, come talvolta è detto, 87 Stefano Plannck, della diocesi di Passau, di rado apparisce nelle innumerevoli sue edizioni, che, per lo più, sono senza note tipografiche. La più antica di quelle alle quali s’è assegnata la data, il Compendium che delle Eleganze del Valla fece Bonus Accursius, è del ’79—80, e fu stampato „in domo quondam magistri Udalrici Galli I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 417 Barbati.“8 8 II P., dunque, ci apparisce subito come il successore di Udalrico, e sembrerebbe non gli succedesse solo per gli strumenti e per l’officina, ma anche per i rapporti che ebbe a lungo con le persone più autorevoli della Curia e della città; sembrerebbe quegli che fu preferito a molti altri dagli uffici ed ufficiali della Corte romana.89 Per quanto è delle sue edizioni, tre se n’ indicano senza data, ma del secolo XV, 65 dal ’482 al ’500, 176 senza note tipografiche. Però tre di esse vanno attribuite al Silber, una a G. Herolt; 90 d’altra parte, gliene appartengono 25, 91 assegnate a varj tipografi, o messe fra le mancanti di nota; 27, poi, di nuovo ne indica il Proctor 92 e altre 31 t ne aggiunge il Copinger. 93 Pochissime sono in quest’ enorme congerie le opere antiche, meno numerosi ancora i classici latini e greci. Troviamo solo un’ Orazione di Cesare, Seneca, Falaride, 94 molte, poi, opere di umanisti ; ma, nella massima parte, pubblicazioni giuridiche, scolastiche, teologiche, ecclesiastiche, sermoni e altri scritti d’occasione, prognostici e lunari, Mirabilia urbis Romae, specie di guida della Città, formulari, bolle, pubblicazioni ufficiali della Curia; 95 tutte cose, insomma, di molta importanza pratica, e di larga diffusione a que’ giorni, ma che poco aveano che fare con gli studj e con la scienza, che sono, perciò, dimenticate in gran parte. Il P. ci apparisce, con questo, stampatore molto in voga, uno dei più noti, quegli che, meglio d’ogni altro, forse, faceva edizioni in breve tempo e per poco, che conosceva non solo i segreti dell’arte, ma anche le ragioni economiche dell’ industria sua. È forse appunto per questo che lo troviamo pure editore di due opuscoli, i quali oggi, per eccezione specialissima, hanno in tutto il mondo una grande importanza scientifica; contengono infatti la lettera di Colombo del 29 aprile ’93 tradotta dallo spagnuolo in latino e attribuita da alcuni all’ officina del Silber. 96 Per la natura stessa delle sue edizioni, è naturale che al P. non occorressero correttori letterati e valenti. Nessuno, infatti, vediamo ne avesse di molto nome, e per una sola il tolentinale Oliverio Servio, per un’altra, la famosa lettera di surricordata, lo stesso traduttore Aliandro de Cosco, per due Andrea Brentius padovano. È verisimile che molte stampe fossero curate dagli autori stessi, o, come ad esempio le Regulae .... Cancellarle d’Innocenzo Vili, dagli uffici che le ordinavano. 97 Il Pontificale Romanum del 20 dicembre ’85 fu emendato e corretto . . . „magna diligenza reverendi in Christo Patris, domini Augustini Patricii de Piccolominibus, episcopi Pientini, ac venerabiles viri domini Johannis Burckhardi, prepositi et canonici ecclesie sancti Florencii Haselacensis, Argentinensis diocesis, capelle sanctissimi domini nostri Pape caeremoniarum magistri . . .“; e alla correzione del Liber Pontificalis del 16 agosto ’97, oltre il Burckhardt, pensò Giacomo de Luciis, o Lutiis, vescovo Caiacensis. 98 Si hanno altre opere con prefazioni o lettere di varj scrittori, che sempre non sappiamo se avessero cura dell’edizione ; si notano, ad es., Giovanni Valesius, dottore di decreti nel ’92—93, Ferdinando de Salazar, dottore come sopra, lo Spoletino Giuliano Campello, che fece talvolta le spese di stampa, il padovano Andrea Brentius, Francesco Aretino." A un’ officina come quella del P. non poteva mancare un grande apparato tipografico; e, infatti, 12 diversi caratteri ne indica il Proctor. Quattro soli ne troviamo dei romani, il terzo e l’undecimo simili al quarto di Udalrico, il decimo romano normale, il dodicesimo romano stretto. Dei gotici, il primo e secondo eleganti e fra loro assai simili, il quarto e quinto pure simili fra loro, ma minuti, con affinità pai i tipi del- Bulle, il sesto, settimo ed ottavo allargati molto simili, il nono uguale al settimo del Silber. Con tanta varietà di tipi e abbondanza di edizioni, si comprende che circa molte si possa discutere se appartengano al P., se a lui pure si debbano quelle fatte nella casa di F. de’ Cinquini; 100 che molte poi ve ne debbano essere delle sue, le quali vanno senza note di sorta. Non in tutte sono adoprate diverse specie di tipi; il Proctor ne indica molte stampate col solo gotico elegante di n. 2, che si vede pure in tutte le pubblicazioni della Curia e nelle miscellanee. 101 Il nostro tipografo tutto volle concedere ai gusti del pubblico, il quale avea già mostrato avversione per i caratteri romani, e desiderava i gotici, che meglio rendevano i manoscritti allora in uso ; qui è forse una fra le principali ragioni della sua fortuna. Eucharius Silber, o Sylber, alias Franck, Archirios, Argenteus, Argirios, cherico tedesco della diocesi di Wùrtzburg, stampò in Roma dal 1479 fino al 1504, quando lasciò la rinomata sua officina al figlio Marcello. 102 Le edizioni di lui pervenuteci sono meno numerose, ma forse più importanti che quelle del P. Se ne indicano 62 con data sicura dal ’480 al ’500, 10 senza data, 77 senza note tipografiche. 103 Da queste ne vanno tolte 7 attribuite al Guldinbeck, al Plannck, al Besicken, o al Fritag, 104 una computata due volte; 105 ne sono da aggiungere, invece, 33 messe fra le mancanti di note 106 o non registrate dal Burger, 107 10 nuove indicate dal Copinger, 108 29 dal Proctor. 109 Eucario, che, come poi il figlio Marcello, pare avesse constantemente la tipografia in Campo di Fiori, 110 è detto talvolta onorevole, venerabile uomo, 53 418 DEMETRIO MARZI qui fidissime impressit, che usò lettere venete, che stampò arte magistra ; e finalmente: „dignus es, Euchari memorent te sepe Camene." 111 Fece edizioni a spese del principe Giorgio, conte palatino del Reno superiore e duca di Baviera, „cura fratris Bolfangi Sandiziller," a spese e per cura del milanese Michele Ferni, detto l’Arcipoeta 112 e quel che è più curioso, di E. Silber, cioè di sè stesso ;> 13 il che farebbe supporre che in gran parte i libri gli venissero ordinati da altri. Numerosi furono i suoi correttori; Benedetto di Jacopo Saliceti circa il ’75, Gentile Pindaro Sintesio nel ’480, Volfango citato, che fece pure, in qualche caso, le spese, Pomponio Leto nel ’90, Paolo Alessandro Sulpiziano, Lodovico Regius, Ermolao Barbaro, Aliandro de Cosco, Giovanni Morrus, tifernate, Michele Ferni suddetto, Giovanni Sulpizio Verulano, Garcia Bova- dilla, Giovanni Valesio, Bartolommeo Saliceti, Giovanni Biffi, milanese, Martino Filetico e Ferdinando de Salazar. 114 Tutti questi nomi accennano, senza dubbio, ad una maggiore importanza letteraria e scientifica, a correttezza maggiore dei libri da lui pubblicati. Infatti, per non parlare delle molte solite pubblicazioni di circostanza, e di quelle concernenti solo la vita pratica, oltre la celebre ricordata lettera del Colombo, della quale qualche bibliografo vorrebbe assegnare al Silber, invece che al Plannck, l’edizione principe, 115 uscirono dalla officina di Campo di Fiori le Favole d’Esopo, Enea Silvio, Eliano, Frontino, Lucano, Plinio, Properzio, Sesto Rufo, il Poggio, Teocrito, Alberto Magno, Cesare, Vegezio, Modesto, Ovidio, Aristotile, Claudiano, S. Girolamo, Giuliano Dati, Seneca, Terenzio, Sallustio, S. Tommaso, Columella, Manilio, Vegezio, Modesto, Marcello, Boezio, Annio da Viterbo, ed altri. 116 Importante e notevolissimo è pure l’apparato tipografico del Silber. Usò una prima specie di caratteri gotici stretti, da lui detti lettere venete, che hanno molte analogie co’ caratteri di Venezia, Bologna, Firenze, Lione; gli altri romani pure stretti; una terza, che vediamo promiscuamente in edizioni sue e di G. Herolt. 117 Il quarto carattere è romano largo per il testo, il quinto gotico largo medio, pure usato da quel tipografo e pure per il testo; il settimo gotico stretto per il testo e uguale al nono del Plannk, l’ottavo romano stretto; così il decimo, il nono gotico stretto, l’undecimo gotico largo, il tredicesimo gotico minuto mentre il dodicesimo è uguale al quarto gotico stretto per il testo del Besicken. Non sembra inverisimile che potesse aver rapporti, fors’anche di parentela, col Silber un certo Johannes Francigena, cioè Giovanni Franck, della Franconia, forse suo compaesano, che a’dì 20 dicembre 1481 «opera generalis Procuratoris Ord. Canon. Regular. Lateranens. Congregationis d. Constantii et d. Philippi parmensis socii sui," stampò il libro di Eusebio Corrado, De dignitate Canonicorum Regularium. 118 V’ è anzi chi identifica Giovanni con Eucario, perchè «idem sonat Johannes hebraice quodEuchariusgraece." 116 Cinque edizioni intorno al ’481, e due senza note tipografiche, si attribuiscano a Giorgio Herolt; inoltre due del tempo stesso, che vanno sotto il nome di Giorgio teutonico; se ne aggiungano 20 fra il ’480 e il ’483, che fin qui erano ignote ai bibliografi, o si mettevano fra le mancanti di nota. 126 Fece pure, insieme col Riessinger, oriundo, come il Guldinbeck, diSultz, 121 un’ edizione nel ’482, e due altre senza note tipografiche, ma circa il tempo stesso. 122 Troviamo suo correttore il ricordato Cristoforo Persona, e tale può sembrar pure il romano Mariano de Cuccinis. 123 Usò quattro specie di tipi; il primo dei quali, romano, per il testo, è uguale al terzo del Silber; il secondo piccolo gotico, simile al primo, della casa dei Cinquini, il terzo, pure romano, ma diverso dal primo, il quarto gotico per il testo, uguale al sesto del Silber. I bibliografi indicano tre edizioni fatte in Roma da uno stampatore tedesco di Gengenbach, la prima delle quali circa il ’74, l’altra del 12 dicembre ’82, la terza senza nota d’anno, ma del sec XV. Sono: «Terentius Apher . . . per A(ngelum) Sabinum poetam emendatior factus . . . Terentii . . . Comedie finiunt per . . - 124 Maffeus, De Laudibus pacis;" «Baldus, Repertorium super Speculo Durantis." 123 Ma, mentre il Brunet attribuisce la prima a Giovanni d’Ugo di Gengenbach, il Panzer la dice fatta co’ tipi del Lauer. Allo stesso Giovanni assegna la terza L. Hain, ma dà la seconda ad Ugo di Gengenbach. Il Proctor mette nella lista dei tipografi romani Giovanni suddetto, ma dimentica poi di registrarlo a suo posto, nel volume. Si ha, quindi, una gran confusione, che riesce impossibile toglier del tutto. Sembra, però, verisimile con Giovanni Hugonis di G. e con la data 12 dicembre ’82, si accenni dal Proctor alla 2“ edizione che L. Hain attribuisce ad Hugo di G; che Giovanni amasse talvolta di sottoscriversi Hugo; oppure che si abbiano veramente due tipografi, forse padre e figlio, i quali mettessero, rispettivamente, il nome alle loro edizioni. Di un altro tedesco, che stampò a Roma nel’ 482, abbiamo qualche notizia, ma non si sa quanto vi stesse, nè quali opere desse alla luce ; dopo il ’95 apparisce stampatore in Germania. Egli è Giovanni Schònberger, o Schònberg, di Ruitlingen (Reutlingen) in diocesi di Costanza, così scrive Benedictus Maffeus, correttore dell’ unica sua stampa a noi nota: „B. M., maioris Praesidentiae abbreviator apostolicus, Johanni Schoem- berger, de Ruitlingen, constansiensis diocesis, librorum impressori, in Urbe commoranti, salutem dicit." I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 419 Non troviamo che altri tedeschi aprissero stamperia in Roma fino al 1492, quando ci occorre uno di Strasburgo, Andrea Freitag, o Fritag, che dal ’92 al ’96, e qualche volta senza note cronologiche, fece in tutto 11 edizioni ;>26 una d; esse per cura dello spoletino Giulio Campello, l’altra a spese di Damiano Corycius barba Novariensis.127 Usò quattro tipi diversi, uno dei quali, il secondo, uguale al secondo del Silber, il primo (per il testo) e il terzo gotici larghi, l’ultimo gotico stretto; nel ’96 lo vediamo in società con Giovanni di Besicken.>28 È notevole che, fin dal ’487, egli aveva stampato a Gaeta, e ciò farebbe apparir verisimile che, venuto a Roma molto tempo prima, vi fosse poi ritornato dopo il suo viaggio nel mezzogiorno d’Italia. Giovanni di Besicken, oriundo della diocesi di Spira, dovea essere d’una certa età, quando venne a Roma, giacché, già nel ’69 egli era matricolato,come studente, nell’ Università di Basilea.129 S’era già dato alla tipografia nell’ anno 1483, quando stampò a Basilea stessa; sei anni dopo lo vediamo in Roma, ove, fino al ’98, fece cinque edizioni, e poi altre 30 senza note tipografiche. 130 Nel tempo stesso che agiva da solo, amava unirsi ad altri per l’industria comune. Già nell’ anno 1490, e poi nei susseguenti, gli era socio Sigismondo Mayer, o Mayr, di Marchsam, col quale fece, fino al ’500, 16 edizioni; in quest’anno, poi 10 ne fece con Martino d’Amsterdam, oltre quattro altre mancanti di note cronologiche; 131 un solo conosciamo suo correttore, ed è il prete barcellonese Antonio Arnaldo, per un’edizione ch’egli fece nel ’93 con Sigismondo. 132 Circa i tipi suoi e dei soci, se ne trovano nove specie diverse, tutti gotici, o semi-gotici, stretti, o larghi, eccetto il terzo, romano; ora simili, ora anche uguali a’ tipi del Guldinbeck, del Bulle e di altri. Si noti, finalmente, che non pochi sono i volumi mancanti d’indicazioni tipografiche, che pure si stamparono coi caratteri di lui, come di tanti altri fra i suoi connazionali fin qui ricordati, ed anche di altri tedeschi impressori nella patria loro. Merita appena ricordare che circa il ’473 sarebbesi diretto da Foligno a Roma il famoso tipografo Giovanni Numeister, 133 e che vi venne pure, chiamato da Sisto IV per la riforma del Calendario, nel 1475, e vi morì à 6 luglio dell’anno appresso, il celebre Giovanni Miiller, detto Regiomontano, già stato tipografo a Nurnberg. 134 Non devesi, invece tacere che certo Crafto (Krafft?) della diocesi di Magonza, stampatore a Perugia «intorno al mese di giugno 1476, si partì da Perugia, e andò a Roma, dove, per circa due mesi continui, lavorò runctellos et matrices aptas ad imprimendum libros.“ 135 Note per Subiaco e Roma 6. Oltre la maggior parte delle opere citate più sopra, servono precipuamente allo studio della tipografia sublacense e romana: Qui- rini, A. M., De optimorum scriptorum editioni- bus, quae Romae primum prodierunt . . . , Lin- daugiae, 1761. Audiffredi, J. B., Catalogus histor. crit. Romanorum editionum saec XV., Roma, 1781 Laire F. X., Specimen historicum tipographiae romanae XV saeculi . . ., Roma, 1778. Gli autori di bibliografie generali, per lo più mettono le date come son fornite dalle varie edizioni; qualcuno anche corregge, riducendo al nostro stile cronologico l’antico stile. In seguito allo studio accurato fatto di parecchie date, ho acquistata la convinzione che, per cambiare bene, non basti fondarsi su osservazioni generali e su scrittori e trattati circa lo stile cronologico seguito in questo e quel luogo. Così il Proctor (p. 222) suppone che nelle edizioni romane, tranne le pubblicazioni ufficiali pontificie, si segua o stile che non sa dire se comin- cii dal 25 dicembre, o dal 1» di gennaio. Accurate osservazioni mi portano a queste conclusioni : che i tre stili diversi (dal 25 dicembre, 1° gennaio, 25 marzo) vi furono seguiti, anche dallo stesso tipografo, in pubblicazioni non ufficiali (ved. H. 1420 e Panzer II, 463, n. 229 per il S. Tommaso di A. Pan- nartz: «Anno incarti (sic) Verbi MCCCCLXXVI...“; e per il S. Girolamo dello stesso tipografo H. 8555 e Panzer II, 463, n. 23: «Anno dominici Natalis MCCCCLXXVI...“); che spesso egli non corregge quando dovrebbe farlo, o, correggendo, sbaglia; che perciò sia, per non errare, da esaminar la questione, caso per caso, e lasciar tutto come è, o cambiare, secondo le formule, le indicazioni della datazione o altri accenni cronologici, che vengon fuori nell’esame del volume. 7. Quirini, p. 74 e segg, Bernard, voi. II, p. 136 e segg. ; Fumagalli p. 3. 8. Così Andrea, vescovo di Aleria, dedicando a Paolo II nel ’68 le Opere di S. Girolamo: «Hoc... semper . . . peroptabat ut haec sancta ars . .. Romani . . «deduceretur" (Quirini, p. 110; Laire, Specimen . . ., p. 61 ; Castellani, C., o stato presente della questione sull’ inventore della tipografia ec., p. 66 nella Rivista delle Biblioteche, an I. 9. Linde, p. 715. 10. Laire, p. 23; Bernard, II, 136. 11. Laire, p. 12; Bernard, II, 210. 12. Bernard, II, 137; Castellani, p. 66. 13. H. 9806; cf. Bernard, II, 140. 14. Bernard, II, 143. 15. A, p. 11. Quest’ esemplare sembra trovisi presentemente nella kòn. Sàchs.Bibliogr.Sammlung ; ved. la tav. 45 ne’ Monumenta del Burger. 16. Alcuni bibliografi non tennero in alcun cónto le conclusioni del Fumagalli, ma a torto, giacché nulla di ragionevole si può opporre a’ suoi argomenti. Di questa mia opinione son pure insigni bibliografi come G. Fumagalli, il quale gentilmente me ne scrisse qualche cosa. 17. Il Bibliofilo, an. Vili, p. 96. 420 DEMETRIO MARZI 18. Fino a circa un quarto del volume le frasi sono scritte a mano; la fusione dunque sembra avvenisse durante la stampa. Ved. Bernard, II., 140. 19. Ved. l’op. di L. Allodi (Delle cronache del protomonastero benedettino di Subiaco e dei primi libri stampati in Italia, pp. 19 in 8 Prefazione al Chro- nicon del Mirzio, Roma, Belfani (1885), nel quale si suppone auche che le edizioni di Subiaco non siano a tipo mobile, ma, come altri crederono, xilografiche. L’Ant., anzi, che gentilmente m ’ha prestalo l’op., mi scrive confermando questa sua antica opinione. Non entrerò nella questione difficile e controversa dei tipi mobili; ma, circa l’altra, i dubbj non sono possibili. Basti dire che in un’ epistola premessa al Battanzio stampato in Roma nel ’70 dagli stessi tipografi, si allude manifestamente alle loro precedenti edizioni del ’65 e ’68 con le parole (Quirini, pp. 49, 79, 80): „ . . . sumant. . . lactantium . .. semel . . . ab iis iterumque impressum prius . ..“. 20. „Presserat hunc primum mundi caput inclyta Roma . . .“ Bernard, II, 142. 21. H. 5162; Bernard, II., 148. 22. In altre edizioni (Burger, p. 319): „in domo Petri et Francisci de Maximis iuxta Campum Florae.“ 23. Fumagalli, p 39. 24. Laire, p. 67. 25. Bernard, II, 144. 26. H. 2047, 8551, 9807, 13939. 27. Burger, pp. 319, 320; P. 3301. 28. C. 2543. Pare debbasi aggiungere alle adizioni del ’71 : Aristeas, De LXX„interpretibus Bibliae ...“ Pellechet, M., Catalogue... des incunables des biblio- tèques pubi, de France ..., n. 1173, Parigi, 1897). 29. Audiffredi, p. 61 e segg. Bernard, II, 146. 30. Quirini, pp. 109 e segg., 146, 162, 200, 201, 218, 235. Tiraboschi, Storia della letteratura italiana, to. VI parte I, p. 124, Modena, 1776. 31. Bernard, II, 149 e segg. La lettera fu pubblicata a facsimile dal Burger nella tav. 82dei Monumenta cit. Del palagno si ha una descrizione nell’ op. del Quirini, p. 51. Nel 1877 vi fu apposta (Piazza de Massimi) un iscrizione, che ricorda gli antichi tipografi. Secondo quel che mi riferiscp il pubblicista sig. A Valeri (Cadetta) fino a non molto fa sarebbero stati conservati da quella Famiglia alcumi dei primi istrumenti dell’ arte. 32. Bernard, II, 158. 33. Ved. Meyer, W., Biicheranzeigerdes 15.Jahrh. nel Centralblatt . . ., an II, pp. 437—63. 34. Nell’ Erodoto del’75 (H.8470): „Nam, ne de- fuerint nostra exemplaria Romae, Arnoldi artifices consuluere manus . . .“ nel Valla (H. 15804): „Hos vero libros impressit clarus ac diligentissimus arti- fex A. P..nel volume del S. Girolamo (H. 8555): „. . . in domo ... de Massimis . . . presidente ma- gistro A. P. . .“ La parola presidente farebbe quasi supporre che la tipografia agisse per conto d’altri e Arnoldo ne fosse il direttore stipendiato. 35. Bernard, II, 162. 36. Bernard, I, 214; Reichhardt, p.352: „I. v. L. in officina C. S. et A. P. operarius." 37. Laire, p. 68. 38. P. 3612. 39. Laire, p. 105. 40. Op. cit. II, 24; Bernard, II, 145, 169. 41. C, 38, 592; P, 3340 (secondo H. 12883, del Riessinger) 33 ’51, ’68, ’71, ’79. 42. H. 13955; circa il 1470. Ved. Audiffredi, p. 44. 43. P. 3358. 44. R. pp. 38, 353; H. 15 115, 13646 („in pinea regione invia Pape prope S. Marcum“). 45. H. 9811 In questa edizione si trova una lettera dell’ Aleriense a Paolo II; però vero correttore è il suddetto Angelo. 46. H. 13955, 3592 ec. 47. Bernard, II, 167. 48. Berlan. L’invenzione della stampa a tipo mobile fuso . .., p. 233 e segg. 49. Ved. il mio scritto „Una questione libraria fra i Giunti ed Aldo Manuzio..." p. 32 e segg.(Milano,1896). 50. Laire, pp. 29, 91. 51. H. 15801: .Custos arcis Tarpeie, Anser, vade foras; nil custoditur in arce Pro pennis poteras hic habitare tuis; His hucusque fuit nobis opus: horrida clangis Debueras Gallos non pepulisse truces. li tibi nunc adimunt pacem viteque quietem ; Unde, nisimaius(mavis) ventribus esse cibus. . . 52. Laire, p. 108. 53. H. 64. 54. Secondo H. 9437, gli apparterrebbe pure un’ altra edizione senza note tipografiche, ma che da P. 3370 si attribuisce ad Udalrico. Alcuni credono che Lupus fosse un nome falso preso da quest’ultimo; però nella citata edizione Lupo è proprio detto fratello di U. Hahn. 55. Audiffredi, p. 252; Sardini, . . Storia . . di N. Jenson . ., I, p. 78 (Lucca, 1797). 56. Laire, p. 108; Il Bibliofilo, an. II, p. 24. 57. C. 449, 1560; P. 3424; così, se gli si attribuisce H. 14734, assegnato da P. 3431, a stampatore ignoto. Ved. pure Manzoni, Biblioteca cit. IL, p. 184, n. 3851 ; Pellechet 1148. 58. P. 3404, ’07, ’25—27. 59. H. 15522; Il Bibliofilo, II, 25. 60. Secondo H. 13049, apparterrebbe a tipografo sconosciuto, e il Suppl. al Brunet la dice anteriore al ’75; ved. Il Bibliofilo, II, 25. 61. P. 3433, ’4, ’3451. 62. P. 3442, ’3, ’5, ’6, ’7, ’3450, ’2, ’3, ’5. Fra tante edizioni se ne annovera una (H. 9174; „Indulgentiae ecclesiarum urbis Romae“) senza indicazione di luogo, ma fatta verisimilmente in detta città. Ved. pure Pellechet 1971. 63. P. p. 231. 64. P. p. 230. 65. Laire p. Ili; Audiffredi, p. 120. 66. Secondo K. Steiff (Beitrage zur àltesten Buch- druckerk., in Centralbl. f. Bibliothekw., p. 254) nella diocesi di Costanza sono tre terre col nome di Sultz, ed una n’è pure nell’ Alsazia. 67. C. 2476, ’77. Ved. P. 3588; H.9225: „. . . Die iovis, XIX. mensis Februarii, anno Incarnationis dominice MCCCCLXXXVIII." Corrisponde manifestamente al 1489; pure i bibliografi non fanno alcuna correzione, e scrivono 1488. 68. C. 44, 50, 56,1161,1440,1612, 1873, 3268, 3884. 69. P. 3546, ’48, ’50, ’53, ’57, ’58, ’64, ’66, ’72, ’73, ’76, ’79, ’83, ’84, ’86, ’87, ’90, ’93—96, 3600, ’4. 70. P. 3560, ’3, ’5, ’67—’71,’4, 80, ’81, ’82, ’85, ’88, ’89, *91, ’92, ’97, ’98, ’99, 3601—3. Ved. pure Pellechet 131 ; C., parte I, 203. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. ROMA. 421 71. H. 15455, ’6. 72. Un Johannes de Wila, canonicus badensis, spirensis diocesis", è registrato, fin dal 1463 nel „Liber Confraternitatis B. M. de Anima Theutoni- corum de Urbe ..“ p. 101 (Roma, Vienna 1875). 73. Le Satire di Giovenale in H. 9677 (qui sono attribuite al Guldinbeck, ma in P. 3457 si corregge l’errore). 74. P. 3475, ’77—79 ; Bresciano, I., Ad Catalogum.. romanorum editionum saec. XV.. Suppl. p. 346, in Revue des Bibliotèques, an. 1896. 75. Per non accrescer la confusione, me ne starò all’elenco del Burger, aggiungendo solo, o togliendo quelle che H. non conosce, o non assegna ad alcuno dei due tipografi. 76. C. 3404. 77. C. 3404. Veramente, secondo il Burger, sarebbero 17, ma una di esse, da P. 3456 è attribuita allo stampatore delle Mercuriales Quaestiones, che supponemmo sia il Rodt. 78. P. 3498, 3503 — 5, ’8, ’9, ’13, ’17, ’20. Si noti che, secondo P. 3513, H. 12872 e 12881 indicano la stessa edizione; che al G. va pure assegnata P. 3494, appartenente, secondo H.4388, al Guldinbeck. 79. P. 3491, ’96, 3500—2, ’7, ’14, ’18, ’19. 80. Ved., per una di queste, Guiliari, G. B. C., La letteratura veronese .. nel Propugnatore, an. V, p. 260, 1872. 81. H. 9563, 9580. 82. H.9934,10144; quest’ultima edizione è omessa dal Burger. 83. Audiffredi, p. 205; R., 356 e segg. 84. P. 3536, ’7, ’9, ’40—45. Ved. pure C. 1588. 85. Liber cit., p. 81. 86. P. 3614, ’16, ’17. 87. H. 108, 7295, 13285; an. 1472, 73, 85. 88. P. 3625; H. 64. 89. Anche il fatto ch’egli stampò varj opuscoli del Campano (P.3731—33), il correttore e protettore di Udalrico, può accennare, mi sembra, ai rapporti ch’egli ebbe con lui e con gli amici e clienti suoi. 90. P. 3814, ’15. 3914, ’43. Lascio al Plannck P. 3883 in H. 15584 attribuito a lui o al Silber. 91. P. 3629, ’30, ’32, ’33, ’35, ’37, ’52, ’55, ’68, ’89, ’90, ’97, 3701, ’4, ’6, ’7, ’19, ’20, ’75, ’84, ’86, ’99. 92. P. 3628, ’30A, ’43, ’54, ’63, ’78, ’94, 3710A, ’17, ’23—’26, ’49, ’52, ’53, ’56, ’65, ’70—2, ’77, ’80, ’89, ’91, ’94, 3800. 93. C. 228, 230, 512, 1083, ’441, ’500, ’691, ’2, ’748. ’876, ’940, 2350, ’454, ’527, ’58, ’651, ’767, 3182, ’271, ’2, ’88,’93,’634,’792,’8, ’945, 4207, ’329, ’51, ’445, 46. Circa altre incerte che a lui si possono attribuire, ved.Pellechet 346, 2187; Panzer 1896, II n. 515, 569; 1892, IV, n. 416, 812; Guiliari, an. VII, p. 118; Pennino, I, n. 257. 94. H. 4228, 12879, ’80, 14657. 95. Tali tutte quelle indicate in P. 3748—61. 96. P. 3711, ’12; ved. B. A. V., „Qui a imprimé la première lettre de Colomb?“ p. 114 e segg. In Centralbl., an. IX, 1892. Cfr. Raffaelli, F., Di un esemplare della rarissima edizione princeps della lettera di Colombo .. p.4 e segg. (Il Bibliofilo, an. I). 97. H. 9219 „correpte in cancellarla apostolica." 98. R. pp. 86, 115. 99. H. 2789, 4228, ’543, 6689, 8660, ’70, 1279—80. 100. Proctor, p. 240. Il Cinquini era un mercante volterrano. 101. P. 3728 ’94. 102. Lo troviamo registrato nel detto Liber il di 3 agosto 1483. 103. Si noti che H. 4356 (circa il 1480), secondo P. 4378 A, appartiene all’ officina veneziana di E. Ratdolt. 104. P. 3591, ’7, ’8, 3700, ’4, 3972, ’86. 105. H. 11650 = 11651 = P. 3836. 106. P. 3801, ’6—11, ’13—15, ’30, ’42, ’3, ’9,’54, ’57, ’9, ’61, ’75, ’82, ’86, ’93, ’95, ’900, ’6, ’8, ’9, ’IO ’14, ’18, ’19. 107. P. 3813; H 5223. 108. C. 35, 93, 227, 665, 1219, ’33, ’472, 2462, 3285, ’494. 109. P. 3804, ’ll, ’12, ’16, ’19, ’20, ’22, ’26, ’27, ’33, ’35, ’50, ’55, ’73, ’6, ’7, ’80, ’81, ’4, ’5, ’90, ’l, ’4, ’8, ’904, ’7 ’15 ’16 ’17. 110. Qui almeno era nel '1479, ’98, ’99 (R.359,360). 111. H. 4286, 7293, 10251, 15478: R., 352, 360. 112. H. 4286; cf. 4285, 6978; an.’93—95; R. 60, 359,360; Arila, C., Dizionario Bibliografico, Manuali Hoepli, Milano, 1892, p. 79. 113. H. 4286, 8421, 12012; R., 359. 114. P. 3853, ’78, ’86; Arila, 79. 115. Ved. sopra, pag. 111. 116. P. 3904, ’17, ’ 18, 4007. 117. Per non accrescere la confusione, considero come appartenenti al Silber quelle edizioni che gli sono attribuite in H., a G. Herolt quelle che gli assegna H. stesso e altre del P. 118. P. 3963. 119. Fossi, I, 572; Sardini, III, 91. 120. P. 3919—24, ’27, ’32, ’4, ’6—8, ’42, ’4, ’6, ’7, ’9—’52. Ved., per origene, Fossi, II, 257. 121. Steiff cit., p. 254. 122. P. 3953—55. Il Burger (p. 270) non attribuisce queste edizioni a G. Herolt e a S. Riessinger, ma a Giorgio e Sisto Alemanni. Altri, all’opposto, per Giorgio e Sisto Alemanni intendono due fratelli Riesinger di questo nome, e stendendo anche l’opera tipografica in Roma di quest’ ultimo a diversi altri anni come il 1468—71, 79—83. Qui basti osservare che il R. a Roma stampò senza dubbio, giacché nessun altro tipografo tedesco in Italia conosciamo col nome di Giorgio. Rimando, poi, ad Audifredi, pp. 12, 13, 434; Panzer, II,407,n.è; Bernard, II, 258; Kristeller, pp. 40—44. 123. R. 116; P. 3953. 124. Brunet, V. 704, n. XIII. Corrisponde a Panzer, III, pag. 524: „Terentius Apher . . . per A. Sabi- num . . .“ 125. H 10435. (Sembra corrisponda a P. 3632 del Plannck; ma v’è confusione.) 126. C. 4054; P. 3967, ’69, ’70, ’72. L’edizione del 1496 è indicata dal Catalogo di L. S.Olschki, XXXIV, n. 821, 1896. 127. H. 4511, 6690. 128. H. 3649. 129. „J. de Besicken, Spirensis diocesis, nihil solvit, sed promisit solvere quantum primum potest". Diversi di questa famiglia si trovano nelle matricole di Basilea stessa e di Heidelberg nel 1469, ’71, ’73 (Steiff cit., p. 251). 130. P. 3980 ’92, ’95. 131. P. 4001,’3, ’4. Ambedue nelle soscrizioni si dicono alemanni, e alcune loro edizioni sono in lingua tedesca. 422 DEMETRIO MARZI 132. P. 4009—15. 133. R., 354. 134. Ved. Faulmann, p. 178; il mio libro cit., La Questione della riforma del Calendario, p. 5. Rossi, A., L’arte .. . Bibl. comunale di Perugia nella Miscellanea I—9. Un „Petrus Krafft, episcopus Tera- polensio, vicarius in pontificalibus r. d. epìscopi Ratisponensis ..“ si iscrisse nella detta confraternità il dì 14 febbraio 1501. Ved. Liber at., p. 32. 135. Rossi, A., L’arte tipografica in Perugia durante il sec. XV e la prima metà del XVI (Perugia, G. Boncampagni e c., 1868). L’op., in 16° fu stampata solo fino a pp. 64 per il testo e 72 per i documenti. Non sembra sia mai stata in commercio, e, che si sappia, esiste solo l’esemplare della Biblioteca Comunale di Perugia nella Misceli. I—9. 1. VENEZIA I35a Diverse sono le condizioni, in cui l’arte nuova apparisce e si svolge, a Roma e a Venezia. In quella è una popolazione fluttuante, attirata dagli affari ecclesiastici e dai molteplici uffici della Curia, e una popolazione romana, molto diminuita per le tristi vicende del papato negli ultimi tempi, quindi accresciuta di poco da immigrazione d’italiani, e specialmente Toscani; in questa una vita rigogliosa, una prosperità grande, un affluire di viaggiatori, artieri, mercanti, librai da ogni altra parte d’Italia e d’Europa, dalla Germania in specie.i35b Là i Romani trovavano sufficienti guadagni intorno alla Corte pontificia, e stranieri quasi tutti vi furono gli stampatori, tedeschi per la massima parte, cioè circa una cinquantina, fino ai primi del sec. XVI; qua essi non passarono quel numero durante lo stesso periodo, sopra più che 39 200, e, se ebbero il vanto d’introdurvi, con Giovanni da Spira, l’arte per primi,>36 quello dell’ eccellenza in essa si attribuisce al francese Niccolò Jenson 137 e al romano Aldo Manuzio. Veneziani, veneti, di molte regioni d’Italia e d’Europa son tutti gli altri. Pur nonostante, grande è la parte ch’essi ebbero nella tipografia veneziana, del secolo XV, maggiore, senza dubbio, di quel che non farebbe supporre l’esiguità del numero loro, rispetto al numero dei rimanenti tipografi. Basterebbe l’introduzione dell’ arte, e il privilegio (primo che mai si concedesse da uno Stato, per l’esercizio di essa, a stampatori) ottenuto da Giovanni da Spira, a mettere in luce il merito grande del tipografo tedesco; ma, poi, il carattere generale dei tipi, la natura delle incisioni, dei fregi, dei arabeschi, della composizione e fattura stessa di libri, >38 tutto risente del genio teutonico; e tedeschi, fatte poche eccezioni, sono i più famosi tipografi, come, almeno in parte, le più rinomate società editrici, durante quel secolo, nella Signora dell’ Adriatico. Non sappiamo se Giovanni portasse seco dalla Germania i tipi già pronti,>39 nè se, ciò ammesso, si recasse a Venezia sui primi del 1469. Parrebbe supponibile, giacché a’18 settembre di quell’ anno avea già fatto due edizioni delle Lettere Familiari di Cicerone, di 300 volumi ciascuna, e stampato un grosso volume in foglio, contenente la Storia Naturale di Plinio, fors’ anche cominciato il De civitate Dei di S. Agostino; e in una delle sue scritte finali dichiara di aver stampato in quattro mesi 600 volumi di Cicerone. 146 j n tutti questi volumi fu usato un bellissimo carattere romano, imitato dai migliori manoscritti nostri ; l’impressione fu accurata, l’intera esecuzione dell’ opera stupenda; il Plinio specialmente riuscì vero capolavoro dell’ arte. 141 Il privilegio che Giovanni ebbe dalla Repubblica, che nessuno potesse esercitar l’arte in Venezia e suo distretto, escluso però il territorio, è del 18 settembre 1469, e dovea durare cinque anni; ma era personale, e decadde l’anno dopo per la morte che avvenne allora del nostro tipografo. 142 Ne rileviamo ch’egli erasi stabilito in Venezia con la moglie, i figli e la famiglia intera, che per lui l’arte tipografica si faceva „in dies magis, celebrior et frequentior,“ che avea già stampato Cicerone e Plinio, e stava preparando altri volumi, che dava i libri per vili pretio, e avea grandi spese per la famiglia e per gli operai. Il De civitate Dei lasciato da Giovanni incompiuto, fu, come dice la sottoscrizione, condotto a fine dal fratello suo Vindelino. 143 Questi, che si dice a lui non inferiore, continuò, con grande alacrità, l’arte sua in Venezia fino al 1477, facendo quasi 68 edizioni. 144 Sembra si recasse, nel frattempo, a Spira, giacché vi furono stampati nel ’71 alcuni libri col nome suo; non ne abbiamo notizie fra il 1472 e il 1488; da quest’ anno al ’90 di nuovo è stampatore in patria. Dal ’71 al ’73 lo troviamo associato con Giovanni da Colonia, per il quale fece, in tutto, sette edizioni.> 4 5 Oltre il primo che ebbe insieme col fratello, usò altre cinque specie di tipi; 2° gotico per il testo,simile a quello di Giovanni da Colonia; 3° gotico rotondo largo, passato nel ’73 a Giovanni stesso; 4» romano minuto; 5» gotico italico, per il testo, simile ad un carattere di N. Jenson ; 6° gotico largo. Fatti, specialmente i romani rotondi, ad imitazione dei migliori manoscritti italici, degli antifonari e libri corali delle chiese, sono lodati come bellissimi dagli intendenti dell’ arte; 146 solo per i tipi greci si ha qualche eccezione ; 147 ma questo si deve forse all’ eccellenza cui giunse più tardi Aldo Manuzio. Sembra che Vindelino cominciasse l’arte a Venezia, con gli stessi intenti die lo Sweynheym e il Pannartz a Roma; anch’ egli, infatti, pubblicò, per la massima parte, opere dotte, classici greci tradotti in I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 423 latino, latini ed italiani. Alcune di quelle edizioni, come sarebbe la celebre „Biblia volgare historiata“ del ’71, ristampata fra noi negli ultimi anni come testo di lingua, hanno un grande valore, e parecchie sono annoverate fra le edizioni principi. Numerosi, perciò, furono i suoi correttori: Giorgio Merula, per le edizioni che fece insieme con Giovanni da Colonia; per le altre il Merula stesso, Francesco Filelfo, Raffaello Zoven- soni, Guarino Veronese, Corradino de’Corradini, Cristoforo Berardi da Pesaro, Benedetto, rhetor venetus, fra Giovanni da Colonia, e fra Rufino dell’ Ordine dei Cordiferi. 146 Non v’è, per così dire, lode che al tipografo non s’attribuisca nelle scritte finali. Egli è detto „Artis gloria prima sue“, „nobilis vir .. ., quj ingenium dedaleum in impressionibus suis edocet," che „signis impressit ahenis“, „formis egregie impressit;" „nil nisi correctum vendere Spira jubet;" 146 quindi: >50 Spira, tua est virtus, italas jam nota per urbes, Ore tuum nomen posteritatis erit. e nella Lectura del Panormitanus : . . . Pars prima notis, que fulget ahenis, Est Vindelini pressa labore mei; Cuius ego ingenium de vertice Palladis ortum Crediderim : veniam tu mihi, Spira, dabis ; Cui tantum debes urbs Spira superbo nepoti Quantum Virgilio Mantua clara suo. Finalmente nella Lectura di Benvenuto da Imola sull’ Inforziato: >51 Quae vitiosa diu corruptaque tempore longo Reddita sunt priscis justificata modis . . . Vindeline, tuum tollent ed sydera nomen Legiste, aeterno ne morieris aevo . . . Natura, non artis, opus mirabile dictu. Subito dopo la morte di Giovanni e la cessazione del privilegio concessogli dalla Repubblica, vediamo apparire nella tipografia veneziana Cristoforo Valdarfer, da Ratisbona, detto anche, perciò, Christophorus, Ratisponensis, più tardi, a lungo, celebre stampatore in Milano. Non conosciamo die una sua edizione del 1470, diverse altre del ’71, undici in tutte, alcune senza note tipografiche.>52 Fece, come i precedenti, quasi esclusivamente edizioni di classici e di opere dotte; pure di un solo suo correttore ci occorre memoria, Lodovico Carbone. 15 3 Usò un carattere romano assai bello; e, tutto compreso, può stare a paragone, per l’eccellenza dell’ arte, coi due precedenti tipografi. Così di lui si legge nel Commento di Servio a Virgilio del 1471 : Si quis in Italia bene pressa volumina quaerit, Nulla quibus toto Corpore menda sedit, Hoc opus inspiciat. Quae predo ingenti summisque laboribus empta Christophorus potuit solus habere celer . . . Parrebbe non inverisimile che, appena sparsa la voce dell’ andata di Giovanni a Venezia, nascesse in altri il desiderio di fare lo stesso; e ciò appunto trattenesse la Repubblica dal concedere, scaduto il primo, privilegi nuovi. Circa lo stesso anno, infatti, vediamo un altro tipografo, Francesco Renner di Hailbronn, che, per conto proprio, e con altri, stampò durante un quarto di secolo, e poi fino al 1516, libri in gran copia. Una sola fu l’edizione del ’70, 24 quelle dal’71 al’94, due le mancanti di data; 154 ma quasi subito, nel’73, e poi nei quattro anni seguenti, lo vediamo associato con Niccolò da Francoforte, il quale, facendo, come pare, più il libraio (mercator librorum) che il tipografo, lasciò verisimilmente a lui le cure della stampa, pensando alle spese, o anche gli commise lavori tipografici per proprio conto. Quindici edizioni ne rimangono di questa società, una sola delle quali priva di data; 155 e forse non era ancora finita, che Francesco avea trovato un altro compagno in Pietro de Bartua, col quale fece nel ’77 e ’78 quattro edizioni. Si ha finalmente notizia di una società che sembra esistesse nel 1480 fra lui e Giovanni Herbort, detto anche Johannes Magnus, Johannes Grandis di Seligenstatd. Differiscono parecchio i libri pubblicati dal Renner e socj suoi da quelli dei precedenti tipografi; poco v’ ha dell’ antico, del classico; nella massimaparte, son libri d’occasione, di materie canoniche, giuridiche, ecclesiastiche, libri di uso comune e di molta utilità pratica; ed è forse appunto per questo che d’un solo suo correttore, Matthias Doringk troviamo memoria. 156 Circa i suoi caratteri, sono assai svariati, e giungono a nove ; alcuni romani, ma i più, 424 DEMETRIO MARZI gotici, minuti e grandi, larghi e stretti, imitati in parte da Erhard Ratdolt, di cui vedremo, e da N. Jenson. Numerosi sono i tedeschi, die nel corso di due o tre annni appaiono, come stampatori, a Venezia, poi spariscono e non si ha più memoria di loro. Uno di questi è maestro Adamo di Ambergau, 157 (Ammer- gau), die fece a Venezia 14 edizioni, alcune nel ’71e ’72, altre senza note cronologiche. 158 Usò due specie di tipi romani, gli uni dei quali assai eleganti; gli altri simili a quelli usati nelle sei edizioni del l’anno stesso 1472 da maestro Fiorenzo di Strasburgo. 159 Nel 1472 troviamo pure due tipografi, Leonardo e Hans, Aurl, che nel’73 e’74 sembrano, l’uno e l’altro, successori nella sua officina ad Adamo predetto. Non è inverisimile certo che stretti rapporti potessero esser fra loro; ma i nomi diversi non ci permettono di confonder l’uno con l’altro; nè so quali siano le ragioni, per cui si è supposto che Leonardo Aurl non fosse tipografo, ma correttore, 1 so o potesse identificarsi con Leonardo Wild, di cui presto vedremo. 161 Del resto, non possediamo che due edizioni di Leonardo del 1472 e ’73, altrettante di Hans senza indicazioni di luogo, ma verisimilmente veneziane del 1474 e ’81. Leonardo ebbe una specie di caratteri romani stretti simili ad alcuni di quelli usati a Bologna, S. Orso e Vicenza; una seconda di romani larghi, quasi identici ai primi di N. Jenson; di gotici stretti assai graziosi. I caratteri usati da Hans son similissimi a quelli di Leonardo. A Venezia fece pure due edizioni, l’una circa il ’72, l’altra senza data, Leonardo Achates da Basilea, die già nel ’55 era matricolato, come studente, nell’ Università di Erfurt, 162 e die fu poi più a lungo stampatore in Vicenza e in Padova. Pare vi esercitassero pure, per qualche tempo, l’arte stessa Giovanni (Sdiriber) de Annuntiata, di Augusta, e fors’ anche il celeberrimo Giovanni Numeister, o Neumeister 163 che vedremo più oltre a Foligno. Ma più importante e duratura fu l’opera di Cristoforo Arnold, pruteno, die, cominciata qui l’arte circa il 1472, la continuò fino al 1479, facendo almeno dieci edizioni di opere di svariata natura, con tipi romani, gotici minuti e gotici larghi ; 164 con frate Simone Alessandrino dei Predicatori per correttore. Nel ’73, finalmente, stampava in Venezia Alberto di Stendael (Stendal), che nell’ anno seguente fece due edizioni. 165 Più ampio discorso merita Giovanni da Colonia, o Collonia, Zan, o Zuan, de Gologna, „stampador de S. Paterian“ e appartemente, come N. Jenson, alla confraternità veneziana di S. Girolamo. 166 Dicemmo della società ch’egli ebbe nel 1472 con Vindelino da Spira; ma, fin dall’ anno precedente, avea fatto, e poi fece, anche nei successivi, per conto proprio, diverse edizioni ; 167 si unì, poi, dal '1474 al ’480 con un altro rinomato tipografo, Giovanni Manthen, da Gherretzhem, Gerretstem, Gerretzem (sic), Gherretzhem, Gher- retzen, Ghersem, forse l’odierna Gerrnsheim, die |fu anche terra natale di Pietro Schoffer. 168 più probabilmente Gerresheim presso Dusseldorf. Uscirono da quell’ officina presso che 80 edizioni, contenenti opere d’ogni genere, antiche e moderne, d’importanza letteraria e scientifica, o pratica; fra le altre, nel ’76 il De historia animalium d’Aristotile. 169 Circa il 1480 Giovanni fece una terza società, (probabilmente divenendone anima e capo), 170 rimasta ormai famosa negli annali tipografici, con Niccolò Jenson e Compagni; società, che, in due anni, dette numerose edizioni, che ebbe un largo giro d’affari ed un’importanza grandissima. Basti dire die manteneva rappresentanti od agenti proprj, ancke stipendiati, a Milano, Verona, Cremona, 171 fino a Perugia, 172 e chi sa in quante altre città d’Italia e, forse, d’Europa; che avea pure fra i socj più operosi, il magontino Pietro del già Pietro Ugleimer, il prediletto di Niccolò e suo compatre, legatario, poi, di tutti i punzoni di lui, stato lungamente a Venezia, a Milano ed altrove, editore e libraio in rapporti con molti altri tipografi e librai, specialmente tedeschi. 173 È noto come nel settembre di quell’ anno morisse Niccolò, il suo più illustre rappresentante e come, pur nonostante, essa continuasse a sussistere col medesimo nome, die dovea, in certo modo, esser promessa e garanzia di bellezza nei tipi, d’eccellenza in ogni parte dell’opera. Non sappiamo, però, se ne stesse sempre a capo il nostro tipografo, il quale già le avea dato anche un- insegna rimasta poi famosa, ed avea affidata l’esecuzione tipografica, almeno per alcune edizioni, ad uno stampatore espertissimo, Giovanni Herbortdi Seligenstadt,i cui caratteri, però, non potevano gareggiare con quelli del tipografo francese. 174 Poche notizie rimangono di una società die Giovanni da Colonia ebbe nel 1491 con Giovanni Hamman de Landoia (Landaw), e con altri soci. 175 Ma appartenne pure a qualche altra, circa la quale mancano documenti e notizie. Già nel testamento di Niccolò de’ 2 settembre 1480 si parla della sua società con Giovanni e con altri, e dell’ istrumento d’un’ antecedente società con lo stesso. 176 Dal testamento poi, che a’ 22 del successivo settembre fece in Venezia donna Paola del fu Antonio da Messina, moglie di Renaldo, stam- I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 425 patore tedesco, probabilmente Rinaldo da Nimega, 177 v ien confermata la notizia circa l’esistenza delle due società; e se ne rileva pure che all’ una ed all’ altra apparteneva Renaldo predetto, e a questa anche un certo Pezugstneymer o Perzugsneymer. 178 Sembra, inoltre, die donna Paola vi avesse impiegate considerevoli somme, forse buona parte della sua dote, e che la società dovesse durare per un tempo determinato. La testatrice, infatti, lascia ai suoi tre figli maschi 500 ducati ciascuno, in libri, masserizie e danari, ma col patto che nulla chiedano a Renaldo, istituito erede universale „ . . . nisi completa Societate, que, ad presens, est cum Johanne De Colonia . . .“ È ovvio, mi sembra, dedurne che assai importanti dovessero essere le due società, piuttosto numerosi coloro che vi appartenevano. Dopo il 1491 di Giovanni più non ci occorre memoria. Non sappiamo se avesse rapporti d’interessi o di parentela col suo compatriotta Enrico da Colonia, cui vedremo doversi attribuire il cognome di Dalen. Giovanni è famoso nella storia dell’ arte nostra per il numero, la bellezza, l’importanza delle sue edizioni, per aver primo usato quella marca, che fu a'lungo accettata dai tipografi come insegna quasi universale dell’ arte loro. 179 Numerosi furono i correttori, per le edizioni sue come per quelle comuni ad altri;tso almeno diciotto i tipi diversi. Buona parte sono simili, o anche identici, a quelli di Giovanni e Vendelino da Spira, dei quali tipografi Giovanni da Colonia sembra un continuatore; diversi romani, parecchi gotici larghi e stretti, gotici italici, gotici eleganti, per il testo, per il commento, per il titolo Troppo lungo sarebbe dir qui delle scritte finali a’ suoi libri, nè si può prestar cieca fede a molti vanti, che si leggono in documenti di questo genere. Pure non deve tacersi come da alcune risulterebbe che Giovanni da Colonia e Giovanni Manthen vivevano insieme; che per una edizione, „L. Podhocatarus ex artetypo ipsius Theodori Gazae fideliter auscultavit, et formulis imprimi curavit (ciò farebbe credere il correttore dettasse al compositore); che Giovanni „addidit et doctis multum censoribus aurum" ec. 181 Numerosi sono gli stampatori di questi anni, ma pochi, se non erro, hanno, per noi, l’importanza di Giovanni da Colonia. Fra essi è da porre quell’ Antonio Teutonico, stampatore cum Jensono, che fra il 1470 e il 13 agosto 1480 182 fu incolpato con altri tre suoi compagni, „in insultu facto per eos contra ali- quos in Canareglo," fingendosi ufficiali del consiglio di X. Non possediamo alcuna edizione col suo nome, e perciò fa d’uopo supporre che rimanesse sempre operaio tipografo in officine altrui. Ve ne fa, invece, diverse Adam diRotvvil, o Rothweil, Rodveil, Rotwil, Rotvyl, Rothvil, tipografo a Roma nel 1481, ad Aquila nel 1482—86; il quale esercitava già l’arte nel 1471 e ’74, 188 nel 76 e ’80 pubblicava due volumi in società con Andrea Corvo di Cronstadt, nel ’77, ’78, ’80 altri sei per conto proprio soltre; uno, poi, senza data. 184 Usò quattro specie di tipi più o meno larghi, o stretti, ma tutti gotici. Assai tardo stampatore fu Giovanni Leoviller, o di Hall, de Hallis, o Zanne, Zuanne de Hall, giacché abbiamo di lui una sola edizione nel 1476, altre sei dal ’485 al ’488, ed una ottava senza data, tutte con due tipi di forme tedesche, larghi, o stretti, simili ad altri usati a Strasburgo, Nùrberg, Basileia; alcune anche a spese di Ottaviano Scoto o di Francesco de Madiis. 185 Tre edizioni face pure a Venezia itorno al 1477 e’ 78 Gerardo de Lysa, (Lys, piccolo affluente della Schelda), o de Flandria; una sola edizione, fatta con tipi romani, finita il 27 giugno 1478, Antonello a Moneta, che non sappiamo se fosse veramente tedesco. 186 Giorgio, o Georio, Zorso, Walch, o Vualch, d’Alemagna, „probatissimus librarie artis exactot,“ lasciò tre edizioni, una delle quali senza data, le altre, rispettivamente, degli anni 1479, ’82. 187 Ha due specie di tipi; questi gotici, simili ad alcuni di N. Jenson; quelli gotici larghi. Nel 1480 il di 21 di marzo compi un’edizione, con tipi romani, Teodoro de Herbipoii (Wùrtjburg), forse lo stesso che Franco di Wùrljburg, Teodoro Franco di Wùrtjburg, Franco Teodoro di Wùrtjburg, il quale con uno di questi nomi, Teodoro Franco stampatore tedesco, è ricordato pure molte anni dopo, a’25 aprile 1495. 188 Nel 1480 fece un’altra edizione, avendo per correttore Giovanni Lucilio Santritter, poi anche tipografo, come vedremo, per conto proprio, il quale vi appose, oltre un epigramma, il motto „duce virtute et comite fortuna." 189 Troviamo ancora fra i minori tipografi, nel 1480, ’82, ’87, due uniti in società, Marco Reinhardi, di Strasburg, e Niccolò dio Filippo di Bensheim. Diversamente passan le cose con Erardo Ratdolt, anche Rodolt, che, per il numero, come per l’importanza delle edizioni, a Venezia dal 1476 al ’486, e ad Augusta, sua patria, ove fu richiamato dal vescovo Giovanni v. Werdenberg dal ’487 fin verso la fine del secolo, ha posto fra i più celebri stampatori. 190 D’utilità pratica, o d’importanza scientifica, sono, per lo più, i suoi volumi; sermoni, messali, salteri, calendari, trattati giuridici, grammatiche; Euclide, Sacrobosco, Pomponio Mela, Igino, le Tavole Astronomiche d’ Alfonso di Castiglia, la Cronaca d’Eusebio, Tolomeo, il Razionale del Duranti, e simili. 54 426 DEMETRIO MARZI Parecchi i correttori; Jacopo Conter, Tommaso monaco benedettino, Gabriele Brunus, minorità, Barto- Iommeo Altan, de Nusia, Giovanni Hispalensis, il ricordato Santritter, Jacopo da Gittà di Castello; per le opere astronomiche e matematiche, Giovanni Engel, di Aichach in Baviera, ch’era appunto fra i primi astronomi e matematici del tempo. 191 Circa i suoi caratteri, sono svariati e numerosi, giacché giungono a sedici. Sebbene non ne manchino romani, prevalgono i tedeschizzanti e i gotici d’ogni specie. Alcune sue edizioni hanno importanza grande, e divennero meritamente famose, chè in certi casi, egli pure fu inventore e innovatore. Così dette il Fasciculus tempoporum del certosino Werner Rolenvvick, con alcune vedute di città ed edifizi, fra cui il palazzo ducale; e nel Poeticon Astronomicon d’Igino apparvero le prime, forse, per 1’ Italia, figure policrome; dette pure l’edizione principe degli Elementi d’Euclide; e più notevole ancora è il volume in 4° piccolo, contenente le opere del fiorentino Jacopo Publicio Oratoriae Artis Epitomata. Egli, infine, è considerato come l’iniziatore degli ornamenti nei libri. 192 S’è detto come, fin dal 1476, Erardo stampasse a Venezia, mentre le sue proprie edizioni con data certa non risalgono oltre il 1478. In quei primi anni, egli esercitò l’arte in società con due suoi connazionali, Bernardo Pictor, o Maler, e Pietro Lòslein, di Langenzen, in Baviera, il quale pare avesse l’ufficio di correttore. Fece con essi dieci edizioni, una delle quali a spese di Niccolò da Francoforte, diverse con belle iniziali fiorite, ornamenti e fregi nei contorni, figure matematiche, sottilmente intagliate, disegni di gran gusto e finezza. 192 Ci resta pure un’ edizione del ’78 fatta da lui e da Bernardo senza il Lòslein, e devesi aggiungere come anche il Maler, esercitò, alla sua volta, per conto proprio, l’arte tipografica. Non si hanno, però, notizie che circa due sue edizioni del 1475 e ’78 e circa una terza del ’77 attribuita a Gerardo Pictore, che però sembra sia egli stesso. 194 Prima del Ratdolt, nel 1474, apparisce fra i tipografi Reginardus, o Raynaldus, o Reynaldus, de Novi- magio (Nimega), detto anche Renaldus Noviomagius, theutonicus, ex Germania ortumducens; ma dopo lui, solo nel ’77, esercita assiduamente l’arte prima con altri, poi da solo. Il primo suo socio fu Theodorus, o Theo- doricus de Reynsburch, o Reinsburch (Regensburg), col quale fece nel’ 77 e ’78 quattro edizioni; stampò, quindi, per conto proprio, dal ’79 al ’96, dando 28 edizioni, oltre quattro senza note cronologiche; 199 e abbiamo già visto delle due società, che, insieme con la moglie, donna Paola da Messina, ebbe con Giovanni da Colonia e con altri. Fra i libri pubblicati da Renaldo, e con la sua cooperazione, troviamo anche classici italiani e latini, ed opere dotte ; fra i correttori Girolamo Squarciafico, Bartolommeo da Crema, Francesco de Benzonibus, pure di Crema, Francesco Filelfo, Mariotto da Pistoia. Di poco posteriore a quella di Eraldo e Rinaldo è l’officina di Leonardo Wild, detto anche, pare, Leonardo del fu ser Girardo da Ratisbona. Egli stampa nel 1478, ’80, ’81, ’89, ’94, ’99, facendo, in tutto, 12 edizioni, alcune delle quali nel ’78, ’80, e’81, a spese di Tommaso da Treviso, aromatario, e di Niccolò da Francoforte; 19 ® ebbe sei specie di tipi, tutti gotici. Furono suoi correttori Pietro Albignano Trecius e Lodovico Pusterlam mantovano. Un dei più riputati tipografiche stampa caractere iucundissimo, che, per l’arte e l’ingegno, ceteros supe- reminet omnes, 197 è Giovanni Herbort, di Seligenstat, o Siligenstat, Selgenstat, Sillighenstat, Silgenstat, (Selgenstadt), detto anche Magnus, Grandis, Johannes Theutonicus, Alamanus. Tipografo a Padova dal 1475 al 1480, poi socio, come vedemmo, a Venezia, del Renner nello stesso anno 1480, di Giovanni da Colonia e di altri nel ’480 e ’81, stampò pure, per conto proprio, da quest’ anno fino al ’484, quando morì. Ventotto sono le edizioni sue proprie, comprese parecchie da lui fatte per Giovanni suddetto ed altre che, sebbene portino il nome di lui, furono condotte a fine dopo la sua morte, nel ’485; Perlo più opere d’utilità pratica, d’uso quotidiano e scolastico; qualcuna scientifica. 19 ® D’un solo suo correttore trovo ricordo, il genovese Francesco de Monelia; e rispetto ai tipi, n’usò non meno di 12, due dei quali portati da Padova. Nell’ ultimo anno della vita pare avesse con l’altro tipografo Bernardino Stagnino, da Trino, una società, della quale, però, non c’è pervenuta che una sola edizione. Morendo a’dì 8 di ottobre, lasciava un fratello Pietro Lungo (?), una sorella Guda, e tre nipoti, Giovanni di Lodovico Herbort, Giovanni del fu Alete de Sabocth, e un altro Giovanni. Nel testamento di quattro giorni anteriore, conferma le disposizioni d’un altro testamento già fatto o Padova, in favore di donna Elisabetta, moglie del suddetto Bernardino Stagnino, e di questo stesso, alquale lega „duas matres justatas literarum earum, silicet quos ipse testator habet, et forma pertinentes ad dictas duas matres, ad stampandum ; illas, silicet, matres et formas, quas ipse Bernardinus voluerit et sibi placebunt." Troviamo fra gli esecutori delle sue volontà il fratello sud- I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 427 detto, abitante a Selgenstat e Niccolò da Francoforte, fra i testimoni il già ricordato Pietro Ugemer (Ug- leimer), mercante di libri.' 99 Si è dubitato a lungo se Niccolò predetto, il quale più comunemente ci apparisce come libraio, mercante di libri, editore, a sue spese, di numerose opere, fosse egli pure tipografo. Che proprio di persona esercitasse quell’ arte, o anche vigilasse da sè stesso gli operai e dirigesse il lavoro, non si potrebbe veramente affermare; ma un’ officina sua, o che almeno agisse per conto di lui, l’ebbe certamente. Dal 1481, infatti, al 1485, nel ’487 e ’89 dà non meno di 15 edizioni, nelle quali si afferma più volte che vennero fatte „per Nico- laum de Franckfordia," arte et impensis Nicolai de Franckfordia. 200 Qui non dico delle tante, che furono fatte, a sue spese, dal Renner, do Loatelli, dal Wild ; da G. E. da Spira, dal Pictor, Ratdolt e Lòslein, da G. Hertzog, G. Hamman. Sono, per la massima parte, breviari e messali, diurnali, la Bibbia, la Somma Angelica del Cla- vasio, il Quaresimale del Carcano; tutti volumi di grande importanza pratica, destinati a larga pubblicità, in un numero di esemplari, per quel tempo, considerevole. 20 ' Sette sono i tipi suoi proprj uno dei quali gotico largo uguale al terzo del Renner, un secondo gotico medio, gli altri gotici stretti. Nel 1482 esercita l’arte Ermanno Lichtenstein, o Liechtensteim, Lichtenster, Levilapis, o anche Her- mannus Coloniensis, di Colonia, già tipografo a Vicenza, nel ’75, ’76, ’78, ’79, ’80, a Treviso nel ’77. Stampò nel detto anno, in società con Giovanni Hamman da Spira, del quale vedremo, la Catena Aurea di S. Tommaso; poi, a conto proprio, nel ’483, ’84, dal ’486 al ’488, nel ’90, ’94 fece altre 17 edizioni di opere dotte, 0 scolastiche, giuridiche, filosofiche, teologiche, anche di classici, con varie specie di tipi, alcuni dei quali da N. Jenson e da G. da Colonia, in Società con G. Manthen. Furono suoi correttori fra Francesco Argi- lagues, di Valenza, e il patrizio veneto Antonio Pizamanus, dottore in sacra teologia. Fece testamento il 26 giugno del ’94, eleggendo esecutori Niccolò da Francoforte ed il proprio nipote Pietro Lichtenstein, lasciando un legato a Giovanni, che abitava con Giovanni Hertzog, 500 ducati al nipote Severino, che abitava seco, le case dotali in Padova alla moglie Maddalena di Giovanni Tremigna; escludendo, delle masserizie che gli sarebbero state trovate, „ordigna spectantia ad stampandum." 204 Era morto a’ 3 di settembre 1494, giacché in quel giorno i suoi esecutori testamentarj, fra cui il nipote Pietro, ed eredi, «espongono quod, cum in humanis esset quondam Hermannus, patruuis, maxima diligentia, studio et impensa corrigi et emendari fecisset opus nominatum Speculum Vincentii in Sacra Scriptura, animo imprimendi opus illud ..., et iam dedisset principium impressioni, preventus morte . . .“ non avea a potuto continuare; chiedono, perciò, il privilegio decennale, che ottengono due giorni dopo. Pure lo Speculum predetto esce, col suo nome, nel ’94; ed un’ altra edizione, col solo suo nome, ci fu pure nel ’97. 205 Pietro Lichtenstein, nipote e successore nell’ officina di Ermanno, pare stampasse nel 1496; fece, poi, le spese ad una edizione del predetto Hamman nel ’97, ad un’ altra di Jacopo de Pentiis, nel ’99; due ne dette, per conto proprio, nel ’98, 206 ' fra cui le Ephemerides di G. Muller detto Regiomontano, e continuò, poi, l’arte fino al 1523. 207 Giovanni Lucilio Santritter, anche Sancticter, di Hailbronn, Helbronnensis, germanus, che abbiamo visto correttore e socio di varj tipografi, esercitò pure, per conto proprio, l’arte nuova. Dette, infatti, quattro opere astronomiche nel 1482,’83, ’85, ’89, cioè tre edizioni del Calendarium del Regiomontano, e la Summa astrologie iudicialis dell’ Eschuid; questa «opera et cura diligenti, qua fieri potuit, J. L. S. . ., impensis quoque non minimis generosi viri Francisci Bolani, eloquentissimi ohm Candiani patritij veneti.“ 208 Nel’488 fece, poi, in società col veneto Girolamo de Sanctis, due edizioni, una delle quali a spese del citato F. Bolani, una terza con lo stesso, a spese di Pietro Benzon e di Pietro Cremonese. 20811 Ebbe 8 diverse specie di tipi; due gotici per il testo, un 3° gotico largo, il 4° e 5° romani stretti, il 7° ed 8° stretti gotici. Giovanni de Rheno cioè del Reno, o del Reno, stampò in Vicenza dal 1473 al ’482; ma, secondo diversi autori, 209 avrebbe dato pure a Venezia il dì 11 maggio del detto anno 1482, in caratteri romani, la Far- saglia di Lucano. Giovanni di Nòrdlingen, tipografo a Bologna nel 1480, e, insieme con Enrico d’Arlem, nel ’482, fa qui un’ edizione a’ 25 di aprile 1483, in società con lo stesso, che poi vedremo stampatore a Bologna nel 1484, ’85, ’87, ’98, a Siena dal ’488 al ’95 e nel ’98. Usano due tipi, l’uno e l’altro romano, per il testo e per il commento. 2 ' 0 Nel 1483 si hanne due edizioni fatte da Andrea Catharensis de Paltascichis, in società con Giovanni da Liegi, che non sappiamo, però, se sia da considerarsi come stampatore tedesco. 21 ' Lo stesso si dica di Andrea, Corvo, o Corbo, Burciensis, e di Martino Burciensis, l’uno di Cronstadt, l’altro forse di Zegedin, 1 quali, insieme con Corrado Stachel, o Stahel, di Blaunbeurn, tipografo a Passau nel ’482, e a Brunn, ove è detto stampatore veneto, nel 1491, dettero il Breviarum Olomucense, in caratteri gotici, a’dì 28 settembre 428 DEMETRIO MARZI del 1484. 212 Assai strano ci apparisce che Antonio Koburger, o Coburger, Koberger, Coberger il quale dal 1473 alla fine del secolo esercitò assiduamente in Niirnberg l’arte tipografica, desse pure a Venezia nel 1484 un’ edizione in due volumi della Bibbia Latina. Pure il fatto è certo, giacché un esemplare di essa giunse fino a noi, e fu indicato da un recente bibliografo- 218 Devesi aggiungere che come testimone ad un atto notarile di quell’ anno, figura certo „Theodorus filius condam Johannis de Alamania, librorum impressor." 214 Non sappiamo se sia un nuovo tipografo, o se si tratti di Teodoro di Reinsburdi, stampatore nel 1477 e ’78. Dopo il ’484 non abbiamo, per varj anni, notizie, d’alcun tipografo tedesco, che incominciasse l’arte a Venezia; parecchi, invece, ne contiamo, nel 1487, quando, secondo alcuni, 215 vi avrebbe pure stampato Matteo Windischgretz, o Windischgrecz, forse lo stesso che Matteo Cerdonis, di Windisgretz, stato fino allora, come vedremo, tipografo a Padova. 216 Ma un’ importanza molto maggiore hanno due tipografi, l’uno dei quali vedemmo nel ’482 in società col Lichtenstein, l’altro nel ’91 tipografo di Giovanni da Colonia e socj, pure avemmo occasione di ricordare; ambedue uniti ora nell’ esercizio dell’ arte comune. Giovanni del fu Giovanni Hamman, o Haman, di Landau, o Landaw, detto Hertzog, o Herczog, Erzog, Herzoch, ci apparisce nel 1482 in una nuova società tipografica con Giovanni Emerico di Udenhem, la quale dà in quest’ anno due edizioni, fra cui un Messale Parigino; poi non è più ricordata . 21 7 Il nostro tipografo continua, quindi, l’arte per conto proprio, dall’ anno seguente fino agli ultimi del secolo XV, facendo non meno di 50 edizioni, 218 una a spese e coi caratteri di Giovanni da Colonia e soci, una seconda „iussu reverendissimi domini Christofferi (sic), episcopi pataviensis“, altre per commissione e coi denari di Federigo Egmont, di Gerardo Barrewelt, di Niccolò da Francoforte, Stefano Crosch e Gaspare Romer, Pietro Lichtenstein, Antonio Moretti, Giovanni di Pietro da Passau, Ottaviano scoto, Andrea Torresani d’Asola, Giovanni Volkart di Norimberga. Sono come quasi tutte quelle stampate dai migliori tipografi ed editori di questi anni, opere d’utilità pratica e d’ uso scolastico; messali, benedizionali, agende per le chiese, prediche, sermoni, trattati o collezioni di diritto civile, o canonico, libri di filosofia, teologia, astronomia, medicina, Commenti alla Scrittura. Per alcune di esse s’ha ragione di credere facessero da correttore quelli stessi che le aveano ordinate, e che n’erano, in certo modo, gli editori. Così nel ’95 si dice di una, che fu fatta „singulari cura et impensis Johannis Volkart. . .“; nel ’96 dell’ Epitoma del Montereggio, che vide la luce „impensis non minimis curaque et emendatione non mediocri virorum prestantium Casparis Grosch et Stephani Romer, opera quoque et arte impressionis mirifica viri potentis Johannis Hamman de Landoia, dictus (sic) Hertzog, felicibus astris . ..“ V’è, poi, memoria di altri, come Alessandro de Hales, Angelo de Aretino (de Areti?), Agostino Moravo d’Olmùtz, che premette ad una edizione del ’92 una lettera al Santritter seguita dalla rispettiva risposta di questo. 219 Rispetto ai caratteri, 15 specie diverse n’ebbe, G. Hamman, per lo più gotici, spesso assai simili, o anche uguali, a caratteri di altri tipografi, come i fratelli Gregori, Paganino de Paganini, Giovanni da Colonia e Giovanni Manten, Ermanno Lichtenstein. Circa l’esecuzione tipografica, si fanno anche a lui amplissimi elogi; 1 volumi si dicono stampati „suoductu et impensis," „arte et industria," „arte et ingenio,“ opera et arte mirifica," „mira arte," «opera quoque et arte impressoris mirifica" ec. Non sappiamo se, come fu supposto, Giovanni Emerico, o Emmerico di Spira, Emerico di Spira, Giovanni di Spira, lo stesso che Giovanni Emerico di Udenhem, o Udenheim, piccolo paese dell’ Assia Renana, circa tre ore a mezzogiorno di Magonza, 220 avesse qualche rapporto di parentela, coi due primi tipografi, Giovanni e Vindelino da Spira, o anche fosse il successore e continuatore dell’ opera loro. 221 Comunque, egli appare, per la prima volta, negli annali tipografici durante il 1487, in società col detto Giovanni Hamman, poi più non è ricordato fino al ’493. 222 Da quest’ anno e nei susseguenti, fino al 1500, stampa da solo, facendo 28 edizioni, di opere liturgiche, teologiche, filosofiche; dando breviari, messali, martirologi spesso per commissione dei più famosi tipografi e librai di quel tempo, come Lu’ Antonio Giunti e Niccolò da Francoforte. Usò 13 specie di tipi, tutti gotici, piccoli e grandi, larghi e stretti, per testo e commenti; uno di essi straordinariamente minuto. D’un solo suo correttore troviamo memoria, il minorità Pietro Arrivabene, per il Breviario Romano stampato nel 1499 a spese del Giunti. Sempre più esigua si fa la schiera dei maggiori tipografi tedeschi sulla fine del secolo, e però appena un cenno meritano quelli che ancor ne rimangono. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 429 Giovanni Clein, o Cleyn, Cleyne, o Sdivab, alamanus, tipografo a Lione nel 1478, e dal ’488 al ’99, stampò pure a Venezia, facendovi nel ’90, un’ edizione con tipi gotici unito in società con Pietro Himel, o Himmel, pure de Alamania.223 Due sole edizioni pare lasciasse Bernardino Erasmius, Novocomensis, detto anche Bernardino Rasinius Bernardino Rasma; la Epitomen di Giustino e Floro circa il 1490, e il Tito Livio del 5 novembre ’91; l’una e l’altra emendate e corrette da Marco Antonio Coccio Sabellico; pare, però, che continuasse, a lungo, in Venezia l’arte tipografica, o almeno il commercio librario. Infatti a’dì 9 di marzo 1496 Bernardino Rasma „merchadante de libri da stampa," espone come molti sono stati rovinati, perchè, avendo preparato, con gran fatica e spesa, la pubblicazione di opere importanti, altri, carpito il segreto, le aveano prima stampate e messe in vendita. Egli ha pensato alla pubblicazione di „tutti li testi de iure canonico, in forma grande et in forma piccola; Sermones quatrigesimales de frate Ruberto (il Caracciolo) De paenitentia e De adventu, cum certe curreption, tutte le opere de Galeno . .chiede, però, ed ottiene per essa dalla Repubblica il solito privilegio di dieci anni.224 Fra i tipografi, o proprietari di caratteri e di tipografie, va pure annoverato Gasparo da Cologna (Gaspero da Colonia), il quale a’ 18 aprile 1497 avea bellissimi caratteri, coi quali volea dare, in bel sesto il Repe- torium Abatis, la Summa Hostiensis, e Lettere del Filelfo, chiedendo e ottenendo, perciò, il solito privilegio. Ottiene pure un altro privilegio simile a’ 22 settembre 1502 per le Epistole e le Opere del detto Francesco Filelfo contro chiunque volesse darle „in alcuno modo, picolo, né grando, né lettera corsiva.“225 Finalmente sia lecito ricordare Antonio Kolb marchadante tedesco, il quale a’ 30 di ottobre 1500 chiede, ed ottiene uno speciale privilegio di vendita in tutto il dominio veneto, per quella famosa pianta topografica della Città, eh’ egli „avea facto justa et propriamente retrare et stampare;" e per quel „magistro J(Jod)acomo tedesco, gettator de lettere," che apparisce compatre e legatario di Aldo Manuzio nel testamento che questi fece il 27 marzo 1506.226 Questi sono i tipografi e le edizioni tedesche a Venezia in quel secolo, delle quali ho trovata sicura notizia Sembra inutile dire che, verisimilmente, parecchi ve ne furono, di cui non ci rimane ricordo, che moltissime edizioni di tedeschi doverono andare disperse, altre rimaner senza indicazioni tipografiche. Qui non sarebbe luogo a discutere, a far paragoni e confronti, a trattare argomenti, che concernono l’arte tipografica in genere e la stampa veneziana, in specie, durante quegli anni ; nè cercherò più oltre quali rapporti passassero fra stampatori tedeschi e veneziani, italiani, di altre nazioni, fra copisti e tipografi ; fra gli amanti dell’arte nuova e i tenaci laudatores temporis acti, gli ammiratori della scrittura elegante, dei preziosi codici, delle gentili scritture, dei disegni finissimi, delle superbe pitture dovute agli umanisti ed artisti nostri. 227 Ciò porterebbe troppo in lungo, nè lo permetterebbe, ad ogni modo, lo spazio. Data questa pallida idea, che sola, per molte ragioni, mi è stata possibile, della tipografia tedesco-italiana nelle più antiche e famose sue sedi, debbo affrettarmi a scorrere le molte altre, alcune delle quali pure importantissime, e indicare almeno il nome, de’ rimanenti tipografi e gli anni durante i quali esercitaron l’arte fra noi. Note per Venezia 135 a. Innumerevoli sono le pubblicazioni che trattano particolarmente della tipografia veneziana ; ne ricorderò qui alcune, citando poi, quando non potrò farne a meno, le altre. Archivio Veneto, poi Nuovo Archivio Veneto, an. 1870—1899, Venezia. Brown, H. F., The Venetian Printing Press. An historical-study based upon do- cuments for thè most part hitherto unpublished, Londra 1891. Castellani, C., La stampa in Venezia dalla sua origine alla morte di Aldo Manuzio Seniore ..., Venezia, 1889. Didot (A. Firmin), Aide Manuce et l’hellénisme à Venise aux XV et XVI siècles, Parigi, 1875. Fulin, R., Documenti per servire alla storia della tipografia veneziana in Archivio Veneto, to XXIII, 1882. L’arte della stampa nel rinascimento italiano — Venezia oltre una Nota dell’Editore e moltissimi disegni e facsimili concernenti l’arte tipografica veneziana del sec. XV, contiene due studj di C. Castellani, l’Arte della Stampa nel rinascimento italiano, to. I, pp. 1—16; Marche tipografiche — segni di cartiere e filigrane — La stampa della musica, to. II, pp. 7—11, Venezia, Ongania, 1894 e 1895. Tessier, A., Stampatori in Venezia nel sec. XV, in Archivio Veneto, to. XXXIV. Perii sec. XV dettero liste di stampatori a Venezia il Tessier (pp. 193—201), il Castellani (La stampa inVenezia ..., pp. XXXIII—XLVIII), il Brown (pp. 397—420) ; di stampatori tedeschi H. Simonsfeld („Der Fondaco dei Tedeschi in Venedig", to. II, pp. 287/8. Queste liste cito solo nel caso di qualche correzione, o quando debba fondare esclusivamente su di esse qualche notizia. Rispetto alle date, vale per Venezia e per le rimanenti città quanto fu già detto per Subiaco e Roma. Il Castellani sembra credere(La stampa inVenezia..., p. XXXIII, 17, 23, 40, 64) che nelle edizioni diVenezia si segua costantemente l’uso ivi invalso di cominciar l’anno per lo più, col 1° di marzo; ma ne troviamo diverse con quello della Natività, dal 25 dicembre (Hain 9624: „Anno a nativitate Christi mcccclxxiiij, die xxiij martii...“) e con l’altro dell’Incarnazione, dal 25 marzo (Hain 7437: „AnnoIncarnationis domi- 430 DEMETRIO MARZI nice millesimo cccclxxvj °, die vj° mensis martii.. Anche qui, dunque, non si può stare ai bibliografi, ma devonsi esaminare le date caso per caso. 135b. È noto come fin dal 1441 e ’47 esisteva in Venezia la stampa tabellare, e vi si faceva commercio di carte da giuoco stampate ; come pure che nel 1433 visi era concessa l’esenzione del dazio ai libri mss. I primi librai, inoltre, a Venezia furono, per lo più, di Francoforte e di Colonia; e già nel 1459 vi s’era stabilito un incisore tedesco, Giovanni d’AIlemagna. Ved. Cecchetti, La stampa tabellare in Venezia...; Altri stampatori ed altri librai...; Stampatori, libri stampati nel sec. XV ... ; Giovanni d’Alemagna intagliatore nel 1459, nell’ Archivio Veneto, to. XXIX, pp. 87, 89, 411,412; XXX, pp.452, 539 e segg.(1885). 136. Bernard, II, 174, Linde II, 405. 137. Veramente, per il nome e per i rapporti ch’egli ebbe continuamente con molti tedeschi, fu creduto, da alcuni, di quella nazione ; ma la questione s’è risoluta in favore della Francia; ciò non toglie ch’egli, o, almeno, la sua famiglia potesse essere d’origine tedesca. 138. Ved. Kristeller, P., La xilografia veneziana . . . nell’Archivio Storico dell’ arte, 1892, pp. 97 e segg., 109(1892); Ongania, F., L’Arte della Stampa . . . cit., pp. 5, 6; Castellani, ivi, pp. 7 e segg, 103 e segg. 139. Ved. quanto dice M. Pellechet, Alphabetes des imprimeurs au XV siècle . . ., nella Revue des Bibliotèques, 1895, pp. 5e 134) circa certi caratteri impiegati a Colonia e a Lione, e che Vendelino, fratello di Giovanni, avea portati a Venezia. 140. Hesperie quondam Germanus quosque libel- los Abstulit; en plures ipse daturus adest: Namque vir, ingenio mirandus et arte, Joannes Exscribi docuit clarius ere libros. Spira favet Venetis: quarto nam mense peregi Hoc tercentenum bis Ciceronis opus. M.CCCC.LXVIIII Bernard, II, 177; R. 386. Nella sottoscrizione al Plinio si ha (1. citt): Qui docuit Venetos exscribi posse Johannes Mense fere trino centena volumina Piini (sic) Et totidem magni Ciceronis Spira libellos. Parrebbe vi fosse contradizione fra questa affermazione e quella; ma ciò è verisimilmente per la poca precisione, con cui il tipografo si esprime. 141. Bernard, II, 125; L’Arte della Stampa , . .1,7. 142. Bernard, II, 176; Fulin, Documenti.. cit.,p.87. 143. Bernard, II, 178. . . . Spira libellos Ceperat Aureli, subita sed morte peremtus Non potuit ceptum Venetis finire volumen. Vindelinus adest, ejusdem frater et arte Non minor: Hadriacaque morabitur urbe. M.CCCC.LXX 144. H. 2606; C 241, 247; P. 4021, 4027, 4034 4048,4053,4055, 4057, 4058, 4061. H. 11097, secondo P. 4285, è di Giovanni da Colonia. Nel computo son comprese anche le mancanti di data e di note tipografiche. 145. P. 4036, 4037. Alcune mancano di note tipografiche. 146. L’arte della stampa . . ., p. 7, 17—20, 24. 147. Didot, p. 550. 148. R. 21, 22, 48, 49, 99, 117, 130, 152. Cfr. Ga- botto, F., e Badini Confalonieri, A., Vita di Giorgio Menila (Estratto dalla Rivista di storia, arte ed archeologia della provincia d’Alessandria, 1894). 149. R. 386 e segg. 150. R.389. La soscrizione è in versi italiani nella Divina Commedia del ’77. 151. H. 2599, 5122. 152. H. 3007, 13110; P. 4131, 4133, 4136, 4138, 4140; H. 4166 secondo P. 4021, è, come s’è visto, di Vendelino. 153. H. 3007. 154. Burger, 264 P. 4155, 4156, 4181. 155. Burger, 265, P. 4169. 156. Ved. Kristeller, Die Buchermarken . . . cit., p. 95; L’arte della stampa . . I, 23, 25, 26, 41 ; per edizioni non conosciute, o malamente indicate dai consueti bibliografi, Fossi, Catalogus .. cit., II, 126/7 ; Giuliari, pp. 280, 286; Narducci p. 99. 157. Così in una sua edizione del 1471 (R. 388): „Tu quicumque leges Ambergau natus ahenis Impressi formis; ecce magister Adam." 158. Burger, 5; P. 4144—4148, 4151, 4152. 159. Burger, 8; Proctor, pag. 277, la prima è del 20 marzo 1472. 160. Ved. H. Simonsfeld, II, 288. 161. Tessier, p. 195. 162. Steiff, Beitrage . ., im Centralblatt . . cit., 1886, p. 257. 163. Brown, p. 411 ; cf. R., 388. 164. P. 4216, 4217. 165. R. 390; Arila, Dizionario . . cit., p. 25. 166. Brown, p. 15. 167. Sei dal ’71 al ’77, una della quali (H. 3448) coi tipi d’Ugo de’ Ruggeri da Bologna; poi altre, per quanto sembra, nel ’480 e ’80—81. Quest’ ultima edizione fu a spese di Filippo da Venezia. 168. Centralblattf. B., 1893, p.346; cf. Simonsfeld, li, 287 ; Brown, pp. 15, 87. 169. P. 4285, 4286, 4311, Legrand, Bibliographie Hellenique . .., Il, XLIII (Parigi, 1885); H. 2571 del 6 feb. 1479 è erroneamente indicata da P. 4328 6 feb. 1478, e ripetuta da P. 4337 alla data vera. 170. L’Arte della stampa . . . cit., II, 7. 171. Ved. L’art. di E. Motta (Di Filippo da Lavagna e di alcuni altri tipografi-editori nell’Archivio stor- lomb., 1898, p. 45), del quale si hanno notizie circa alcune convenzioni e liti della società, del 25 febbraio e primo marzo 1480, 28 febbraio, primo marzo ’82. J socj di Venezia aveano promesso ai corrispondenti di Lombardia di dare loro „el retrato de tucti li libri ... se venderano," ma poi facevanli smerciare per mezzo di loro fattori „occultamente, per tenere 11 retracto." De ’27 marzo ’81 è una lettera del Du- cadi Milano in favore di detti corrispondenti contro la società. 172. Append., docum. II; cf. Brown, pp. 15, 16. A’ 12 di marzo 1482. Francesco de Gaffuris, di Milano, come procuratore della società, elegge gestore della stessa in Perugia, con lo stipendio di 45 ducati all’ anno oltre le opese per la pigione del fondaco, lo stampatore francese Lorenzo Bérot, il quale promette di attendere unicamente a tale ufficio (che pare conservasse per due anni almeno), vivendo a Venezia; libri non venduti (Rossi, L’arte tipografica in Perugia.. cit., pp. 40, 41, docum. 28—30). 173. Circa l’Ugleimer, ved. Motta, Di Filippo da Lavagna . . cit., p. 43 e segg. ; id. Pamfilo Castaldi, I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 431 Pietro Ugleimer . . cit., nella Rivista stor. it., to. I, parte I, 1884, p. 260 e segg. ; Arnauldet, P., Les asso- ciations d’imprimeurs . . àMantoue . , in Le biblio- graphe moderne, 1898, p. 111. Lasciò Venezia per Milano nel 1485. 174. Cecchetti, Stampatori . .. cit. pag. 457 e segg; Kristeller, Die Biichermarken . . p. 90 ; L’arte della stampa . . II, 7; R. p. 395, 407; E. Motta (Di Filippo da Lavagna . . p. 45), fondadosi su questo, che il due marzo (82 esisteva sempre la società di N. Jenson e compagni, che in un atto del dì 9 ottobre ’83 egli è detto morto da poco, e che lo stesso giorno fu fatta una ricevuta in nome della Società, crede veramente Niccolò morisse dopo il settembre ’80. Si sa, però, come l’esistenza della Società non dimostri la sopravvivenza di colui che le avea dato nome, e l’espressione troppo indeterminata dell’ atto del 9 ottobre . . non sembra possa dìst. . . eggere le altre testimoncanze assai più sicure. Nel ’487 esiste sempre la „Societas fida veneta litteris divine sculptis ac conflatis ingenio acutissimo Nicolai Jenson." 175. Così abbiamo,infatti,in un’ edizione di quell’anno (R., 413): «Impressa caractereque jucundissimo Joannis de Colonia sociorumque; curam vero ad- hibuit summus in hac arte magister Johannes Hamman de Landoia." 176. B. Cecchetti, Stampatori... cit., p. 457 e segg. Ved. Append., docum. IL Questa Società è probabilmente assai anteriore; s’intitolava «Nicolaus Jenson et Socii.“ 177. Infatti nessun altro stampatore di questo nome si trovò a Venezia durante il secolo XV, e le circostanze tutte dell’ atto fanno credere si tratti proprio di lui. 178. Ved. Appendice, Doc. III. 179. Castellani, 1. cit. 180. Giorgio Merula, Lodovico de Campis, Raffaello Zovensonio, Francesco Poggio, Girolamo Squar- ciafico, Pietro Albignano, Bartolommeo Beilati, Francesco Brevius, Lodovico Podocatharus H. 5328, 11565, 11566, 11570, 13074, 15372; cf. Gabotto e Con- faloniere, Vite di Georgio Mernlan cit., p. 164 e segg. 181. «... qui una fideliter viventes, eosdem im- pressores ad hoc duxerunt. . .;“ «laboratoribus im- pensis procurarunt. . .;“ «qui una fideliter circa hoc se gerunt;“ «Expensis . . . J. de C. . . J. M. . . ex illustri ac. populosa Germania originem ducentilium“ (R., 389 e segg.). 182. N. Jenson mori verso il settembre del 1480; perciò il fatto non è posteriore al 13 agosto di quell’anno. Ved. Append., docum. I C. Archivio di Stato in Venezia, Consiglio dei Dieci, Parti-Misle, filza n. 2, fascicolo contenente documenti senza data ma della fine del sec. XV : Si videtur vobis, per ea, que dieta es lecta sunt, Quod Zachetus, Hieronymus de Venetiis, Evangelista, Antonius Theotonicus, omnes stampatores cum Jensono, inculpati in insultu facto per eos contra aliquos in Canareglio, 13 augusti presentis, se fecisse [per?] Officiales Consilii X retineantur, et contra eos exequatur forma legis: Et si non permiserint repe- riri: dentur in nota Capitaneo nostro et platerum, ut contra eos exequatur forma legis predicte capte in hoc Consilio. Et si per quisiti non poterunt inveniri, proclamentur super scaalis Rivoalti, quod, a modo ad octo dies, compareant coram Capitibua Consilii x ad faciendum de predicta eius culpa suam deffen- sionem; ad quen terminum non comparentibus, pro- cedetur contra eos, corum absentia non obstante. 183. Brown, p. 415. 184. Copinger 657; Proctor 4418, 4420. 185. Copinger 2229, 4463; Proctor 5004. 186. Reichhart, p. 393, Linde III, 716; Castellani, La stampa in Venezia . . ., cit. . ., p. XXXVJ Questi lo dice Antonello dalla Zecca; il Linde, Mùntzer. 187. P. 4487. 188. Cecchetti, Stampatori . . ., cit., p. 466. 189. Panzer, III, 153, 452; Reichhart, p. 133: Santriter Helbrona genitus de gente Johannes. Lucilius, promsit grammata docta Nigri. Herbipolisque satus socio sudore lacunis. Hoc Venetis Francus fert Theoderus opus. 190. Copinger 676, 1317, 2920, 3013, 3235, 3237, 4538; Proctor 4378,4379,4381,4389,4393,4405, 4407; Pellechet, Jacques de Voragine.., in Revue des Biblioth., 1895, p. 92; Faulmann, p. 176; Brown, pp. 27—30,32. La prima edizione sua, per conto proprio, con data certa, è del 1478, ma tutto fa credere ch’egli arrivasse in Venezia non dopo i primi del’76. Le edizioni che fece da solo, giungono a 54. Duoimi di non aver potuto esaminare Pop. di G. R. Redgrave, Erhard Ratdolt and his Work at Venise . . ., (negli atti della Bibliographical society, n. 1. 1894), la quale, per quanto so, non trovasi in alcuna delle nostre biblioteche governative. 191. Bodemann, E., xylographifche und typo- graphische Inkunabeln der Kgl. òffentl. Biblioth. zu Hannover.., Hannover, 1886; L’arte della stampa.., I, 28, 31, 34. 192. Castellani, L’arte della stampa . . . cit., II, 10; ved pure I, pp. 47—49, 54 Riccaidi, P. Le prime edizioni degli Elementi di Euclide, nel Periodico II Bibliofilo, 1886. p. 10 e segg., Si ha in alcune sotto- crizioni (Reichhart, pp. 358, 401, 402): «Erhardi Ratdolt perpolita arte;" «impensa et arte mira E. Ra- dolt;“ «Impressionem quarum emendantissimam E. R., mira sua arte et impensa, felicissimo sidere compiere curavit;" «L’impressor di Augusta Errardo esperto . . . stampadore degno, non di mediocre laude certo." 193. P.4372, 4374; L’arte della stampa.., 1,29,31, 41, 49, 54; II 8; Brown, 1. cit.; Manzoni, Biblioteca Manzoniana cit., 356'/ 2 . Sembra che anche dall’ officina del Ratdolt si mandassero fuori, a scopo di pubblicità, cataloghi di libri stampati in essa (Centralblatt f. B., 1885, pp. 458—460). Bernardo dovea pensare agli ornamenti, imitando forse i disegni dei migliori artisti ; le incisioni pare fossero fatte da un artefice chiamato apposta dalla Germania, ove quell’ arte era in fiore; devesi notare che con gli strumenti del Ratdold stampò a Padova Mattei Cerdonis di Windis- gretz (Burger, p. 68). 194. Brown, pp. 399,412; Reichhart, pp. 390,392. 195. Copinger, 4203; Proctor, 4436, 4440, 4443. 196. Copinger, 514; Ved. Fulin (p. 100), che pubblica il contratto del 14 marzo ’78 fra Leonardo del fu ser Girardo da Ratisbona e Niccolò quondam domini Arigini da Francoforte. Il 1° è detto veramente Leonardo del fu ser Gerardo, de la Imania, de’Rozzani, ma l’editore stesso sospetta sia nato errore nella lettura, e debbasi leggere Leonardo del fu ser Girardo da Ratisbona. Leonardo dovea stampare 432 DEMETRIO MARZI 930 volumi in carta comune, entro il successivo mese di luglio e non più, dandone 910 a Niccolò per 243 ducati d’oro, oltre la carta necessaria. Il pagamento dovea essere fatto in modo che il 2» desse al primo 5 ducati per ogni quaderno, che, via via, gli fosse consegnato. Nel caso che alcune oarte fossero state male impresse, Leonardo dovesse ristamparle a sue spese, dandogli Niccolò la cartà necessaria. 197. Reichhart, p. 400; Brown p. 116. 198. Copinger, 1320; Proctor, 4679, 4690; L’arte della stampa.., I, 53L’edizione Hain 16252(Proctor, 676) non deve attribuirsi al 28 gennaio 1481, ma al giorno stesso del 1482. 199. Cecchetti, Altri stampatori ed altri librai..., pp. 410, 413. (Archivio Veneto cit. to, XXIX, 1885). 200. Copinger, 1298, 2022, 4198; Proctor, 4801, 4802; Erra il Castellani (La stampa in Venezia . . . p. XXXIV), affermando che fu in Venezia dal 1473 al 1487. 201. Si è visto, infatti, come circa la Bibbia del’78 pattuiva col Wild la stampa di 930 esemplari, mentre altri tipografi non passavano per solito, i tre o quattrocento. 202. Reichhart, p. 390; Brown, pp. 57, 65, 408: „Impensa ingenioque H. L. atque J. H.“ 203. Copinger, 4545. 204. Cecchetti, Stampatori . . ., cit., p. 461. 205. Fulin, pp. 145, 116, Il Castellani, dopo aver detto (p. XXXVIIi) che era morto già il 3 settembre 1494, afferma (p. 31, nota 2) che morì tre anni dopo, nel ’97. 206. Il Castellani (La stampa in Venezia . ., p. XLIV) lo fa stampatore fino al 1501, quando di nuovo era in società con G. Hamman ; ma continuò molto più a lungo nel secolo XVI. È dubbio, anzi, se sue, o di G. Hamman predetto siano le edizioni indicate da Proctor, 5672—5674. 207. La Repubblica il di 14 novembre 1498 dette un privilegio per le Ephemerides al Santritter; parrebbe, dunque, che per lui la stampasse il Lichten- stein. Privilegj consimili ottiene a’17 di febbraio 1502 Giovanni Michiel, per diverse opere, parecchie delle quali furono appunto stampate dal nostro tipografo, il quale, a’ 17 di gennaio 1515 „... havendo... za molti anni con ogni diligenza e grandissima spesa fatto inquisir e cercar in diverse parti del mondo .. opere nuove e dignissime in astronomia, et parte composte per lui . ..,“ chiede, ed ottiene un privilegio di 15 anni (Fulin, pp. 135, 147, 181). 208. Reichhart, p. 411. 208a. Ved. Reichhart, p. 409;Il Burgerdice (p. 286) erroneamente la terza edizione del Santritter fatta in società col de Sanctis, col Benzon e con Pietro Cremonese. 209. Brown, p. 414; Reichhart, p. 322. Il Panzer (li, p. 184, n. 632) mette la cosa molto in dubbio; il Burger (p. 265) l’attribuisce a Vicenza. 210. L.Hain, C. Burger (p. 214), G. Reichhart attribuiscono quest’ edizione ai sopradetti tipografi; il Proctor (4843), invece, ad E. d’Arlem e G. Walbeck. Siccome i caratteri di essa non corrispondono a quelli che il Walbeck usò a Bologna, non so le ragioni di questa 'attribuzione; forse il Proctor ha potuto accertare che il Walbeck era pure di Nòrdlingen, e che Giovanni Walbeck e Giovanni Nordlinger rappresentino la stessa persona? 211. Ved. Panzer, III, 201, 741; Fossi, I, 68; Molini, 92. 212. Secondo il Brown (p. 398), Andrea sarebbe stato già tipografo, o libraio a Venezia nel 1572, Martino pare fosse di Zeiden nel Burzenland. 213. Copinger, 1034. 214. Cecchetti, Stampatori . .. cit., p. 465. 215. Brown, p. 419 Reichhart, p. 408. 216. Non sappiamo se a lui, a Marco Catanello, o ad altri, si debbano due edizioni fatte in Venezia nel 1480, e che portano le sigle M. C. 217. Copinger, 1289. 218. Oltre quelle indicate dal Burger, ved Copinger 1309, 1310, 1312, 3087, 4228, 4471 ; Proctor, 5189, 5190,5195, 5196, 5200,5201,5205—5207. All’opposto Hain, 11404 è uguale a Hain 11402, secondo Proctor, 5191, Non trovo, poi, in Hain nè in Burger, Proctor 5205 sebbene il Proctor stesso non affermi, come suole, che tale edizione manca in L. Hain. Ved. in Append. il docum. VI, col quale il primo d’agosto 1501 „honorabilis mercator Johannes Herzoch, im- impressorlibrorum, quondamjohannis Hamman [?], habitator in confinio Sanctorum Apostolorum de Venetiis,“ elegge procuratore, per la gestione dei suoi affari, Giovanni Michele del fu Antonio, de confinio sancti Eustachii. 219. Ved., per l’Epitoma, le belle figure, i fregi e le insegne tipografidie di Giovanni riportate nel II volume, pp. 11, 12 della pubblicazione, L’arte della stampa .. . cit. A’dì 10 febbraio 1496ilRòmerespone alla Repubblica come spese „molto tempo ... in retrovar, coreger e far le sue figure de una opera in astronomia, l’Epitoma . . ., la qual . . . mai più è stata stampata, per esser rara et etiam da paucissimi doctori vista; et questo perché cadauno . . . hategnu- do, come suo thesoro, in occulto, a zio altri doctori non dimandasseno per imprestidi.“ Chiede, ed ottiene, il privilegio per 10 anni. Ved. pure Pennino, II, 1298 ; Kristeller, Die Buchermarken . ., p. 86. 220. Centralblatt, an. 1893, p. 346. 221. Bernard, II, 183. 222. Ved. Centralbl. 1. cit. Il Castellani crede (La stampa in Venezia ..., p. XII) che l’opera sua di tipografo fosse continua dal 1487 al 1500. 223. Quest’ edizione è attribuita a Venezia da Proctor, 5348; il Burger (p. 71) come Hain 4402, la mettono fra le mancanti d’indicazioni tipografiche. 224. Burger, p. 95 ; Reichhart, pp. 130,131 ; Brunet, Manuel V, III, 620; Fulin, p. 121. 225. Fulin, pp. 128, 149. Alcune delle opere suddette furono pubblicate nel ’502 e’ 505, per commissione sua, da altri tipografi. Che Gaspare fosse tipografo si rileva pure, dal testamento che il 9 luglio 1511, fece „Girolama, vedova di Gaspare da Colonia, stampatore a S. Eustachio . . .“ (Cecchetti, Stampatori . . . cit., p. 467.) 226. Fulin, pp. 128, 160; Simonsfeld, II. 289. Ved. Castellani, La stampa in Venezia .., pp. 43,93. 227. H. Berlau (L’introduzione della Stampa in Milano.., cit., p. 13) ricorda un frate domenicano copista della seconda metà di quel secolo, Filippo de Strafa, residente nel convento di S. Cipriano di Murano, che scrisse un poemetto latino e altro in prosalatina contro lastampa e i tipografi, lagnandosi dei mali usi che questi avrebbero portato in Venezia. Un accenno a una specie di disprezzo, che avrebbero I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 433 avuto i Romani per i tipografi tedeschi, si vide già messi in carcere. Non sembra, però, si noti in ciò nelle prime edizioni dello Sweynheym e del Pannartz, qualche cosa, per cui i tipografi tedeschi fosser in quella frase delle scritte finali. „Aspera ridebis differenti o peggiori degli altri tipografi o cittadini nomina teutonica," e s’è pur detto qui sopra di alcuni della Serenissima, ch’erano stati incolpati di certe azioni criminose e Documenti I. 7 settembre 1480. Parte del testamento di Niccolò Jenson che concerne la 1^ società „Nicolaus Jenson et socii,“ la 2& „Zan da Cologna et Nicolaus Jenson,“ Giovanni Rauchfas e Pietro Ugleimer. . . . Item etiam ipse testator declaravit et manifestavit, ac declarat et manifestai, quod si eius Societas Zan da Cologna et Nicolaus Jenson accipere volet omnes massaricias, vestes, arnesias, et suppelectilia domus, ac ordinea, ac torcularia et alia spectantia ad artem imprimendi libros ac scagna, telaria, et omne aliud ipsi testatori spectante et pertinente (sic), prout apparet in instrumento prime Societatis, et que ad decessum ipsius testatoris erunt, et reperientur in domo sua, ipsa omnia predicta existimari debeant; et prò tali stima ipsa Societas, Zan da Cologna et Nicolaus Jenson, ipsa omnia predicta accipere debeat, cum hoc quod de denariis prò talibus rebus et bonis predictis subito exbursare debeat, et teneatur hereditati ipsius testatoris ducatos quingentos, et reliquum ponatur ad computum debiti ipsius testatoris, quod habet cum Societate Nicolai Jenson et sociorum. Hoc declarato, et declarans ipse testator quod in premissis omnibus et singulis, ut supra, non intelligantur, nec comprehendantur ponzoni, cum quibus stampanturmatres, cum quibus matribus fiunt littere et prohiciuntur, sed omnino ipse testator ipsos ponzonos exceptuavit et exceptuat, ac eos voluit, et vult dominum Petrum Ugelleymer, compatrem suum dilectissimum, habere debere, et ipsos eidem domino Petro legavit et dimisit. Et qui (quod?) dominus Petrus non possit cogi ad dandum et solvendum aliquid prò ipsis ponzonis, nisi id quod sibi placuerit eius humanitate. Si vero ipsa Societas acceptare nolet ipsas res et bona prò stima suprascripta, ut profertur, quod tunc ipse Dominus Petrus ipsas res et bona accipere ac acceptare teneatur, et debeat prò ducatis centum minus quam erit stima predicta. Et denarios exbursare debeat ipse dominus Petrus hoc modo, videlicet ducatos quadringen- tos auri subito hereditati ipsius testatoris, et reliquum vadat, et sit in diffalcatione sive parte diffalcationis eius, quod ipse testator dare debet Societati predicte Nicolai Jenson et sociorum, cum hoc quod si ipse Dominus Petrus acceptare nolet ipsas res et bona, ut superius dictum est, quod habere non debeat ipsos ponzonos . . . Item etiam ipse testator voluit, iussit et ordinavit quod a computo crediti ipsius testatoris, quod habet cum eius Societate Nicolai Jenson et sociorum, ponantur ad computum crediti commissarie quondam domini Joannis Rauchfas, soci) societatis predicte, ducati octuaginta auri, et hoc prò exone- ratione conscientie ipsius testatoris. Et similiter ponantur alii ducati centum a computo crediti sui ad computum crediti ipsius domini Petri Ugelleymer, sodi et compatris sui, et hoc in exoneratione conscientie ipsius testatoris. Item dimisit, et legavit ipsi domino Petro, compatri suo, quod omni et quolibet anno, usque quo gubernabit et reget negotia ipsius testatoris, ponere possit, et valeat a computo crediti ipsius testatoris, quod habet cum dieta Societate Nicolai Jenson, et sociorum, ad computum crediti ipsius domini Petri ducatos quinquaginta. Et hoc, ut habeat recommissa negotia ipsius testatoris, quiaplurimum se confiditin ipsum dominum Petrum. Quem dominum Petrum ipse testator rogat ut libros ipsi testatori spectantes, qui adhuc positi non sunt ad computum ipsius testatoris; quia computa non potuerunt haberi, ponere debeat ad computum ipsius testatoris, cum ea solita diligentia sibi possibili. Commissarios autem suos et huius testamenti sui ultimi executores dictus testator instituit, ordinavit et esse voluit prò agendis et ne- gotiis in Venetijs dictum Dominum Petrum Ugelleymer, compatrem suum peramandum . . . (Castellani, La stampa in Venezia . . . cit., p. 87 e segg.) II. 22 settembre 1480 ind. XIII Testamento di donna Paola, moglie diRenaldo da (Ni- mega?) stampatore, che, lasciati 500 ducati ciascuno ai figli Colle, Giov. Antonio, Pietro Paolo, però da esigersi solo „completa Societate que ad presensest, cum Johanne de Colonia et domino Pezugstneymer“ e altri, eleggeRenaldo’stesso suo erede universale. JESUS MARIA. In Dei eterni nomine amen. Anno ab incarnatione Domini nostri Jesu Christi millesimo quadringen- tesimo octuagesimo, XIIJ indictione, die vero vigesimo secundo mensis septembris, in Rivo Alto civitatis Venetiarum. Cum nil certius sit morte, nilque incertius hora eius habeatur; ea propter Ego Paula, Alia 55 434 DEMETRIO MARZI quondam domini Antonii de Messina, uxor domini Renaldi stampatori, sana mente et intellectu, infirma tamen corpore, Considerans repentinos casus mortis, nolens intestata decedere, vocari feci ad me Jaco- bum Avantium, notarium Venetiarum, quem rogavi, ut hoc meum scriberet testamentum, pariterque com- pleret post mortem meam, cum omnibus additionibus etclausulis consuetis, iuxta morem et stillum Venetiarum. In primis igitur, Comendans animam meam altissimo Deo, mando corpus meum sepelliri in ecclesia Sante Marie Carmellitarum, et quod, prò exequiis et sepultura, expendatur tantum quantum videbitur comissario meo infrascripto; et quod corpus meum induatur pano albo fino, quem panum volo dari ali- cui fratri ipsius monasterij Carmelitarum, prò conficienda una capa fratris prò anima mea. Item volo quod fratres ipsius monasterii habeant associare corpus meum, et quod, ob id, dentur eisdem ducati quatuor. Item relinquo prò anima mea Scoile S. Leonardi ducatos quatuor. Item Scoile beate Virginis ducatos duos in ecclesia S. Salvatoris. Item prò anima mea volo ut dicantur per confessorem meum ... monasterii S. StefFani misse per annum unum continuum omni die, et quod detur quantum videbitur ipsi commissario. Item relinquo insuper, ut prefatus comissarius meus prò anima mea habeat dispensare quantum sibi videbitur in onere conscientie sue. Interrogata de locis consuetis pietatis S. Marie de gratia et Nazaret, respondi quod relinquo in conscientia ipsius commissarii mei, hoc tamen expresse mando quod de omnibus perlis omnium investiturarum mearum fiat una corona beate Virgini Marie miraculorum nunc in domo de Amatis; et similiter expendantur ducati x in uno calice prò eadem figura sanctissima, et similiter quod fiat paramentum unum prò altari ipso et vestes prò uno sacerdote sirici finissimi et carmixini ad dictum altare sacratissimum. Comissarium vero meum relinquo et esse volo prefatum dominum Renaldum maritum meum dilectum, qui, post mortem meam, exequi habeat et exe- cutioni mandare omnia et singula que continentur in presenti meo testamento. Lego, igitur, et relinquo, Colle, Johanni Antonio, et Petro Paulo, filiis meis, ducatos quingentos prò uno quoque ipsorum, in libris, vel rebus illis que reperientur, vel in denariis, si libri ipsi vel res reducte erunt ad denarios, cum hac tamen expressa conditione, quod prefati filii mei non possint petere aliquid, nisi completa Societate, que ad presens est cum Johanne de Colonia et domino Pezugstneymer (o Pergugstneymer) et sociis. Item mando quod Hieronyma Alia mea non possit aliqualiter molestare commissarium meum, ex eo quia volo, ut nil habeat de bonis meis; imo etiam mando quod si prefati filii mei, vel aliquis ipsorum molestare vellet ultra ducatos quingentos comissarium meum, in eo casu volo, ut habeant solum ducatum unum prò quoque, vel qui molestare habeat tantum ducatum unum. Et non possint quicquam ultra petere. Residuum vero omnium meorum bonorum mobillium et stabillium, presentium et futurorum, spectantium mihi et spectaturorum, tam causa dotis quam Societatis prime et Societatis presentis, quam quovis modo, caducorum inordina- torum, prò non scriptorum, et quorumcumque aliorum bonorum, relinquo prefato. d. Renaldo marito meo dilecto, quem heredem universalem relinquo in omnibus, plenissimam igitur in formam etc. Actum Venetiis 1480, die XXII mensis suprascripti, in confinio S. Mauritij, in domo habitationis ipsius testatricis, presentibus dom. Cornelio Vitellio de Corneto condam d. Petri Mathei, i. d.Enrico teotonico con- dam d. Leonardi, ser Andrea condam ser Christofori Tayapera, de confinio S. Marie, Jubenico, testibus ad premissa omnia habitis, vocatis et rogatis. Ego Jacobus Avantius, notarius Venetiarum, rogavi et scripsi — Ego Rango (Rigo?) tudescho condam miser Lunnardo, testimoni, subscripsi. Ego Cornelius Vitellius, de Corneto, quondam domini Petri Mattei, testis, manu propria scripsi etc. Jo Andrea condam ser Cristoforo Taiapiera testimonio. Relinquo notario prò mercede sua ducatos quinque. (Venezia, Arch. di Stato Sezione Notarile. Testamenti. B. 295, N° 166. III. 11 Novembre 1480. Istrumento della Società fatta per la stampa di libri fino al primo di gennaio 1483 tra frà Domenico da Pistoia, governatore del monastero di Ripoli in Firenze, Bartolo del fu Domenico di Guido cartolaio e, il noto umanista Bartolommeo Fonzio, che agiva in nome di Niccolò del fu Lorenzo di Alamagna stampatore. In Dei nomine amen. Anno ab incarnatione Domini nostri Jesu Christi millesimo quadringentesimo, octogesimo, indictione xiiij, et die undecimo mensis novembris. Actum Florentie, in loco, seu circuitu, monasterij sancti Jacobi de Ripoli, presentibus fratre Laurentio Pieri Laurentij de sancta Maria in Prunetis, I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. VENEZIA. 435 de conventu fratrum Ordinis sancti Dominici de Florentia, et Bartholomeo Mecheri Dathi, laboratore terra- rum, et Francisco Junij Cischi, laboratore terrarum, ambobus populi sancti Petri a Quarachi, plebatus Brozi, comitatus Florentie, testibus etc. Pateatevidenter qualiterreligiosus vir, frater Dominicus olimDanielis de Pistorio, Ordinis fratrum sancti Dominici de Florentia, ad presens gubernator monasterij sancti Jacobi de Ripoli de Florentia, suo nomine proprio, ex parte una, et Bartolus olim Dominici Guidonis, cartolarius, populi sancti Ambrosij de Florentia, ex parte altera, et Bartholomeus olim Giampieri Fonti, vocatus Fontius, literarij ludi magister, populi sancti Simonis de Florentia, prò, et vice, et nomine Nicolai olim Laurentij de Alamania, impressoris libro- rum, prò quo de rato promisit, etc., et quod ratifìcabit intra XV dies prossime futuros, ex parte altera; et si dictus Nicolaus intra dictum terminum non ratificaverit, etc., tunc, et eo casu, dictus frater Dominicus, ex parte una, et dictus Bartolus, ex parte altera, ex nunc, prout ex tunc, et ex tunc, prout ex nunc, invicem et vicissim, mutuo consensu, inierunt, et contraxerunt inter se societatem in arte et dumtaxat quoad artem et opifìcium imprimendorum librorum, et, ut vulgariter dicitur, a gittar libri in forma, duraturam, et prò tempore duraturo abhinc usque ad kalendas januarij anni Domini nostri Jesu Christi ab eius incarnatione MCCCCLXXX secundi proxime futuri, (1483 stile moderno) cum his pactis, modis et conditionibus infra- scriptis videlicet: In primis quod, ex omnibus operibus, que imprimentur per dictam Societatem, vel per alios, totum lucrum sit commune inter dictos socios ; et quilibet eorum de eo participet equis portionibus. Item quod dicti frater Dominicus et Nicolaus, si ratificaverit, ut supra, vel, si non ratificaverit, solum ipse frater Dominicus attendat et personaliter incumbat formationi et impressioni librorum, et se exerceat in ipsis imprimendis libris, cum omni diligentia et sedulitate, que ad artem attineret; et quando id non facerent, seu faceret, conducatur unus, qui suppleat et attendat dictis libris imprimendis; et sumptus fa- ciendus, in persolvenda mercede illi, qui prò deficiente supplebit, solvatur, et cedat in damnum illius, qui defectum commiserit, non attendendo personaliter operi. Item quod dictus Bartolus teneatur curare ita et taliter quod continue unum torcular exerceatur, et, ut vulgus loquitur, continuo laboret, ab ipso fratre Dominico, et alterum ab ipso Nicolao, si ratificaverit, ut supra; et, eo non ratificante, curare ita et taliter quod dictus frater Dominicus continue habeat unde unum torcular exerceat; et providere eis de exemplaribus librorum et foliis et mercede duorum ministrorum, videlicet unius compositoris et unius impressoris seu tortoris, prò dicto fratre Dominico ; et totidem prò dicto Nicolao, si ratifìcabit, ut supra, ita quod, quando non fieret illic opus prò aliis, et seu prò aliis non laboraretur, dieta torcularia non frigeant, neque desinat laborare. Et, ut melius per pecuniam huic rei provideatur, dictus Bartolus teneatur facere totum sumptum incidens et occurens, ut dicitur, dictis torcularibus. Item quod dieta Societas nuncupetur et cantet sub nomine Bartoli, Dominici, et Sociorum formatorum, et quod dictus Bartolus curam gerat, gubernet dictam Societatem, omnium librorum qui imprimentur diligenter computum teneat; et quolibet anno semel, de mense decembris, in saldo ponantur ractiones et computa diete Societatis; et de omni et toto eo quod invenietur lucratum, quilibet dictorum sociorum, ut supra, fiat et ponatur creditor, prò sua rata et portione, equaliter. Item quod, quia dicti frater Dominicus et Nicolaus copiam habent et habundant gittinis literarum et puntellis, stannis et quolibet alio instrumento idoneo et requisito ad dictam artem et opifìcium, dictus Bartolus non teneatur eis, vel alicui eorum, emere aliquam ex dictis rebus, sed quicunque ipsorum fratris Dominici et Nicolai vellet parare plura iis que habet haberetve, teneatur, per se ipsum, ex proprio, providere et parare et conquirere. Item quod dicti frater Dominicus et Nicolaus, vel alteruter eorum, non possit obligare dictam Societatem ad aliquam summam pecunie, vel mercantiarum,quas susciperent, absque consensu dicti Bartoli; et omnis obligatio, quam facerent, absque dicto consensu, recidat super caput, et obliget solum illum, qui eam fecerit, et Societas non teneatur prò eo. Et nihilominus, si quod damnum Societas ipsa ex eo sentiret, vel susti- neret, qui fecisset obbligationem sine dicto consensu teneatur, omni exceptione remota, de suo proprio ceteros socios prestare et conservare indemnes. Item quod, quandocunque reperiretur aliquem librum ex impressis, subtractum fuisse, per fraudem, diete Societati, ille qui accepisset, vel vendidisset, unum vel plures, vel aliam quameumque summam, teneatur, de presenti, ad restitutionem dupli valoris eius, vel eorum, et pretii, quo ab initio fuissent venditi eiusmodi sortis libri per ipsam Societatem. E teneatur magister prò ministro ad emendationem et resti- 436 DEMETRIO MARZI tutionem, quod actum est, ut dicti frater Dominicus et Nicolaus diligentiores sint in custodiendis eiusmodi libris. Et insuper quod dicti magistri non possint tradere in solutum alicui de eorum manufactoribus et ministrisaliquem librum impressum; neque donare aliquem talemlibrum alicui amico eorum, vel ministro, ad hoc ut venditio librorum habeat meliorem conditionem, et Societas plus utilitatis accipiat. Item quod, in fine diete Societatis, quilibet dictorum sociorum teneatur facere unam scriptam de eo, quod solvere velit, et se quanti emere omnes libros impressos, qui superessent in dieta Societate; et plus offerenti remaneant; et ille, cui restarent, teneatur intra sex menses proxime futuros a die finite societatis, facere solutionem integre quantitatis quam obtulerit per dictum scriptum, prò pretio et valore dictorum librorum ; prestando tamen de sic solvendo intra dictos sex menses idoneum fideiussorem unum, vel plures, prout erunt in concordia; et, si non concordaverint, prout, et, sicut declaratum fuerit per con- sules Artis aromatariorum, vel certe dicti libri restantes in fine Societatis vendantur, nomine diete Societatis, prout in concordia erunt dicti socii, et quilibet prò rata de pretio participet. Item, cum pacto etc., quod, casu quo per sex menses ante finem diete Societatis dicti socii non fuerint protestati alter alteri, per unum ex famulis Artis aromatariorum, ita quod de tali protestatone appareat scriptura in libris diete Artis, se nolle prosequi dictam Societatem, et nolle esse, amplius socios, tunc dieta Societas intelligatur durare adhuc quinque annos proxime futuros a die finis presentis Societatis ; cum pactis et conditionibus, de quibus supra et infra, in omnibus et per omnia, et quoad omnes et omnia. Item quod dictus frater Dominicus et Nicolaus, si ratificaverit, et quilibet ipsorum, possit, eique liceat, durante dieta Societate, trahere et accipere, quolibet mense, libras quindecim florenorum parvorum, prò ipsorum negociis et necessitatibus, ut liberius possint et aptius intendere animum diete Societati. Item quod dictus Bartolus possit, et debeat, et ad ipsum pertineat, conducere, seu eligere et dimittere, seu licentiare manufactores et ministros diete Societatis, prout ei videbitur opus esse etexpedire diete Societati et operi faciundo. Item, cum pacto etc. quod, si quis ex dictis sociis, durante tempore diete Societatis, nollet amplius esse socius, intelligatur, in tali casu, dimissus et licentiatus, cum hac conditione, quod omne lucrum factum, nomine Societatis usque in eum diem, quo se a socio, vel sociis, dissolverei, resideat, et remaneat penes illum, vel illos ex sociis, qui restabunt, et Societatem quantum ad se attineret, prosequi vellent, et recedens non participet de lucro facto usque in diem sui recessus. Item quod in libris imprimendis prò aliis secundum degustationes et monstras que prebebuntur prò campione et exemplari, continuetur, cum diligentia, opus imprimendi, ita quod nitide et recte conducami - ad finem; et si, per incuriam et pravum laborerium, reciperetur aliquod damnum, super libris impressis, totum illud damnum revertatur in caput et damnum illius magistri, qui operi vitiato et impuro attenderit, ita quod Societas conservetur indemnis, et penitus sine damno, quando recusaret recipere libros impressos ille, prò quo fuissent impressi: ex eo quod male et fede se haberent: sane et recte suprascripta omnia et singula intelligendo, et sine cavillatone, et singula singulis congrue referendo. Que omnia et singula suprascripta diete partes, dictis modis et nominibus, altera alteri ad invicem et vicissim attendere et osservare promiserunt, etc. sub pena florenorum quingentorum largorum, etc. que pena, etc., qua pena, etc., prò quibus omnibus observandis, etc., obligaverunt etc., renuntiantes, etc. Quibus Bartolo et Bartolomeo, dicto nomine, etc., per guara itigiam precepi, etc., et dictus frater Dominicus super suum pectus iuravit, etc., rogantes, etc. (R. Arch. di Stato in Firenze, Protocolli Notarili di Piero di Bernardo Cennini, C. 345, an. 1473—83, c. 138 b -) IV. Anno [1]500. Lettera di Enrico Dalen da Colonia a Corrado Snyder in Siena. Mynen willichgen Dyn(t zo alien Ziden. Err[amen, leyfer Conrait. Ich bidden uch feurlych wilt doch gan zo Morellen und Marcko, und fagen ym daiss hy myr mynen Mantel wail vylich Vernair ich wil yn xiiij Dagen, oder yn xvj Dagen by yn und uch fyn wil got, oder ich wil ym dat Gelt fenden. So, leyff Corait, hait Marcus noch och eyn hymden ij hupze nidder chyt, eyn lynen hove und eyn boech off liber und dan lycht noch eyn fluessel op der Kameren da ich blach zo flaifen de felnichge [tucken heichss myr al by eyn anderen bynden und vernairren bys ich by uch komp ade das gelt feyeke daiss gels ys xx Karlyn und eyn mail wynss, den ich yn ur haiss brecht sher doit yn den krockwid, der desshidden, idi uch fortbidden, ich uch wilt dodi va dyfem Mantel fyeyn und va den anderen I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. NAPOLI. 437 Itucken op daiss ess myr neit femden eu werde neit me... diss Iur dan Got spar udì gefont und vermynt myr va der sapiencien des bidden ich uch. Gefchriffen op Synt Peter ad Vincula dadis anno wunhondert. Magijfer Hinricus Dalen de Colonia. (Indirizzo). An den errsamen und wyffen Corait Snyder wonende zo der hoger feynen by der . . . be- samter . . . fernt Komp diss breyff van Rom. (La lettera viene da Roma, e si conserva nel R. Archivio di Stato in Siena, Carte di particolari. Lettera di Enrico da Colonia stampatore). V. 1 agosto 1501. Procura dell’ onorevole mercante Giovanni del fu Giovanni Herzoch impressore di libri abitante „in Conflnio sanctorum Apostolorum“ in Giovan Michele del fu Antonio per la gestione di tutti i propri interessi. Comissio ser Joannis Herzoh teotonici. — In Christi nomine. Anno Nativitatis eiusdem 1501, indicti'one 4 ta , die p° Augusti. Honorabilis Mercator JoannesHerzoch, impressor librorum,quondam JoannisHamman,(?) habitator in conflnio sanctorum Apostolorum deVenetiis, sponte, omni meliori modo quo potuit, fecit, con- stituit, et solemniter ordinavit prudentem virum dominum Joannem Michaelem quondam domini Antonii de conflnio sancti Eustachii, nuntium suum et procuratorem presentem et acceptantem, specialiter et expresse, ad exigendum et recuperandum omnes denarios, res et bona quelibet a quibuscumque dare deben- tibus, et tenentibus et habentibus, et de receptis quietandum et liberandum et omnem executionem, tam personalem quam realem, contra quoscumque dare sibi debentes faciendum, et fieri peragendum, si opus fuerit, prò predictis, vel aliis, vel aliquo predictorum, ad comparendum in quocumque iudicio, tam ecclesiastico quam seculari, ad petendum, respondendum, tam ad agendum quam ad defendendum in causa et causis concludendum, testes, scripturas, instrumenta producendum, et productis per partem adversam oppo- nendum, iudices, notarios et loca eligendum, et opponendum, confitendum, negandum, precepta, interdicta fieri faciendum, et elevandum, sententiandum, appellandum et prosequendum, et in animam eius iurandum, et iuramentum aliis prestandum, et substituendum, cum limitata potestate quantum ad causandum, et in iuditio comparendum, et respondendum tantum, et eum, vel eos, revocandum, stante hac commissione, semper et omnia alia faciendum, que facere posset ipse constitutus mercator, si presens adesset, promictens se firma et rata habiturum omnia que fecerit ipse constitutus, et que egerint substituti, et iudicio sisti, et iudicatum solvendo sub ipotecha et obligatione. Venetiis, actum in domibus Caritatis, in dicto conflnio positis, presentibus testibus ser Laurentio Alio Joannis, et ser Jordano quondam Joannis stampatoris a libris, vocatis et rogatis. (Venezia. Arch. 0 di Stato, dez. Notarile. Cancelleria Inferiore. Atti Bonellis de Zanetto. B. 29). NAPOLI Assai diverse da quelle delle rimanenti regioni erano, anche nel sec. XV, le condizioni sociali e politiche del mezzogiorno d’Italia. Per questo è forse che a Napoli la tipografia fu allora poverissima cosa, nella massina parte straniera, anzi quasi esclusivamente tedesca. Sembrerebbe che dalle prime sedi di essa fra noi, Subiaco e Roma, dovesse passare alle maggiori città della Penisola, per poi estendersi alle minori terre e borgate; invece stampa prima in Napoli un tedesco che poi vediamo tipografo a Roma. Vero è che molti doverono, da semplici operai e, perciò non ricordati, delle antiche officine nelle sedi più importanti dell’arte, divenire altrove tipografi per conto proprio, e pur essendo stati nelle sedi maggiori, non avervi lasciato traccia di sè. Fra questi fu forse Sisto, o Sesto, Riessinger, o Rusinger, Reissinger Riesinger, che, oriundo di Sulcz, in diogesi di Costanza, divenne prete, forse a Strass- burg, dal qual luogo dovè partire per l’Italia,227a verisimilmente per ciò, detto di Strassburg. Creduto da alcuni discepolo del Gutenberg,228 tipografo a Roma nel 1481, detto caracterum arte ingeniosus, venerabile mastro, qui arriva, con altri compagni tedeschi, verso il 1469, v’introduce la tipografia, e vi stampa dal 19 maggio 1470 al 20 maggio 1480 in società pure, con Francesco Tuppi, scriba del Re, a spese del conte palatino B. de Gerardinis, d’Amelia, del Tappi stesso, di P. Trota, di Martino libraio. Nel 1478 egli mise ad alcune edizioni il suo ritratto con le sigle S. R. D. A., cioè Sixtus Riessinger de Argentina.229 Se non insieme col Riessinger, probabilmente poco dopo di lui giunge Arnaldus, o Arnoldus, di Bruxelles, Bruxella, Burxella, germanus, che stampa dal dì 4 giugno 1472 al 3 aprile 1477, una volta per cura del filosofo e medico Angelo Catone, da Sepino, di Benevento.230 438 DEMETRIO MARZI Maestro Bertoldo Rihing, o Rying, Riching, di Strassburg, forse egli pure venuto col Riessinger, stampa per conto proprio, e anche a spese del detto F. Tuppi, familiare del Re, nel 1474, 1475, 1477.231 Jodoco, o Giusto, di Hauvenstain, Houvenstain, Hoensteyn, Hauenstein, della diogesi di Spira, forse uno dei compagni del Riessinger, e, secondo alcuni, tipografo qui fin dal 1471, stampa circa il 1475, nello stesso anno 1475, nel 1476, 1480.232 Maestro Mattia Moravo (Genova 1474), chiamato dal monaco Biagio Romero de Populeto, giunge, veri- similmente in compagnia di altri, non dopo i primi del 1475, e stampa da quest anno fino al 31 gennaio 1491, spesso anche in società col detto Biagio, una volta a spese di Giovanni Antonio Camos.233 Maestro Enrico Alding, oAldyng,o maestro Rigo d’Alamania (Messina, 1478—1480) e Peregrino Bermentlo compiono in società un’ edizione nel 1476. Il detto Alding stampa, per conto proprio, nel 1476 e 1477.234 Corrado Guldenmund, Guldemund, di Norimberga, stampa per conto proprio nel 1477, a spese di Basilio di Strassburg nel 1478.235 Carlo Bonebach compie un 'edizione il dì 28 aprile 1478.236 Nel 1478, con gli strumenti del nob. Niccolò Jacopo de Luciferis, napoletano, ma a spese comuni, vi stampa Giovanni Adam, di Polonia, che però non sappiamo se fosse tedesco. Del 13 febbraio e 15 luglio 1485, 14 luglio 1487, 30 giugno 1488 abbiamo quattro edizioni fatte da tipografi tedeschi (per Germanos fidelissimos), operai nell’ officina di F. Tuppi.237 Joseph R. ben Jacobi Aschkenasi, Aschenazi, Aschkenazus, da Giintzenhauser, con diversi correttori stampa libri ebraici dal 1486 al 1492.238 Chajim ben Isak Kalevi Aschkenasi levitae, germanus, attende alla tipografia ebraica nel 1486 e 1487.239 Cristiano Preller (Capua 1489), bavaro, stampa nel 1487, 1490, e dal 1496 al 1498, anche a spese di Giorgio Bert di Fiandra.240 Josuas, o Giosuè Salomon, Soncinate (Soncino 1482—1490), giunge verso il 1489, e stampa libri ebraici fino al 1492 (quando sembra morisse), anche a spese dei ricchi israeliti spagnoli R. Abrah Talmid e Joseph Aben o Ibn Piso.24i Del 1491 e degli ultimi del sec XV o primi del XVI si hanno due edizioni ebraiche fatte dai Soncino.242 Abraham ben Rabbi Jacob Landau è, con altri, tipografo nella casadi R. Azariel ben R. JosephiAschkenasi nel 1491—92.243 Giovanni Tresser, di Hochstadt, o Hocstet, Hoestet, piccola citta della Baviera, forse lo stesso che Giovanni Trechsel, alemanus, (Lione 1489—1496) e Martino d’ Amsterdam (Roma 1500). Note per Napoli 227a. Ved. Steiff, p. 260. Il 1° aprile 1461 era immatricolato a Friburgo in Brisgovia. 228. L.Giustiniani, Saggio storico-critico sulla tipografia del regno di Napoli, (Napoli, 1817) 4°, p. 26 e segg. È quest’ opera,sebbene imperfetta, principal fondamento per lo studio della tipografia del 1400 in Napoli e suo dominio ; reputo inutile citarla ad ognipasso. 229. Giustiniani, 1. cit. ; Brunet, IV, p. 597; Reich- hart, p. 59; Fumagalli, A., Di un nuovo libro sulle insegne tipografiche ..., p. 35; Fava, M., Notizia di un incunabolo napoletano ignoto ai bibliografi, p. 45 e segg Spigolature bibliografiche, pp. 112, 113, nella Rivista delle biblioteche, poi Rivista delle biblioteche e degli archivi, an. I, IV, VI; De Marinis, L’introduzione della stampa in Aquila, pp. 185, 188, nel Bullettino della Società di Storia Patria A. L. Antinori negli Abruzzi, an. IX, 1897. Oltre le edizioni indicate dal Burger, appartengono alRiessinger: Copinger 928, 929, 3485,3853; Proctor 6670, 6672, 6675,6677—6680,6683; Dialogo chiamatoPlutopenia ...di P. Jacopo De Jennaro circa il 1470—71; Epistole di Falaride tradotte in volgare ; Sesto Rufo ; una scelta delle Familiari di Cicerone; i Commentaria di Andrea da Isernia del ’76; Ritus Magnae Curiae circa il ’72. Non gli appartengono Proctor 3340, 3954 assegnategli da Hain 2453, 12883. Sebbene in continui rapporti e nelle grazie della corte napoletana, non è certo, come alcuni affermano, che il Re gli offrisse, in compenso dell’ opera sua, un vescovato; si accenna, anzi, a difficoltà e opposizioni da lui incontrate, in una sottoscrizione del 1473 — 74 (Reich- hart, p. 298) : „per S. R..., qui inter sua adversa floret viret, atque claret," le quali forse giunse a vincere con la protezione reale. 230. Copinger 1898; Proctor,6685, 6688. Secondo il Copinger (parte I, p. 284), sua, e non di B. Guldin- beck, è l’edizione Hain 9667 ; Proctor 3457, l’attribuisce a Windelino di Weil. Il Giustiniani (p. 69), fondandosi su un passo del citato Angelo Catone („cum itaque Deus dederit ut Neapolim nuper ad- venerit germanus quidam, unus ex iis, qui im- primendorum characterum litterarum artificium nostre etati tradiderunt“) stampato in un’ edizione senza data, ma da lui creduta del 1474, suppone che non prima del 1472. Arnaldo arrivasse. Però quel nuper ha significato indeterminato, e tutto insieme il contesto mi sembra sia tale da non escludere affatto la possibilità della venuta del tipografo insieme col Riessinger. Potrebbe darsi che stesse dapprima con lui, poi cominciasse a stampare per conto proprio. r 439 241 e segg. Questa materia della tipografia ebraica è oltremodo intricata, giacché spesso si confondono gli editori e correttori coi tipografi, e viceversa. 239. Reichhart, p. 300; De Rossi, Annales . . ., p. 153 e segg. 240. Proctor, 6738. Ved. le opp. citt., Die Biicher- marcken, del Kristeller, che riporta la sua marca tipografica (p. 113); Spigolature... del Fava(pp. 113, 114), che fa conosere le due edizioni del 1497 e 1498 (Miracoli della gloriosa Vergine Maria e Officium B. Mariae Virginis). 241. Burger p. 152; Reichhart, pp. 300, 301; M. Soave, Dei Soncino celebri tipografi italiani. . ., p. 9 (Venezia 1878, 8°); F. Sacchi, I tipografi ebrei di Soncino . . ., pp. 15, 35 (Cremona, 1887, 8» ). Gli appartiene pure Proctor 6740, che Hain 3028 attribuisce semplicemente ai Soncino. Ved. più oltre Soncino; ma intanto avverto che, parlando di questi tipografi come oriundi della Germania, non intendo di metterli senz’ altro fra i tipografi tedeschi. 242. Hain 10424, 12574 (Burger, p. 307). 243. Reichhart, p. 301. MILANO Sebbene anche nella tipografia milanese i Tedeschi avessero una parte notevole, pure non vi furono comparativamente sì numerosi come a Roma, e a Napoli, nè v’acquistarono fama quanto a Venezia. Anzi la gloria stessa d’aver introdotta qui l’arte loro non spetta, chè non possediamo alcuna edizione col nome d’uno fra essi anteriore al 1474. Devesi notare, però, che, fino dal dì 30 maggio 1470, un tedesco, rimasto a noi sconosciuto, trattava di venire a Milano con 12 suoi compagni, per impiantarvi una grande officina tipografica; il che poi non fece. 244 Cristoforo Valdarfer, Ualdarfer, Waldarfer, Valdafer (Venezia 1470, 1471), detto anche dell’arte con- sumatissimus magister, a’ dì 6 agosto dell’ anno 1473 stipula un contratto con Filippo da Lavagna e con Cola Montano, per impiantare, a loro spese, in Milano due stamperie. Stampa verisimilmente nel 1472 e ’73 con Filippo predetto, quindi per conto proprio, dal dì 7 gennaio 1474 al 1488, a spese talvolta di Pietro Antonio Castiglioni, di lui stesso e di Filippo. 245 Fra Giovanni Bonus, theutonicus, Theutonicis delatus, a’ dì 25 luglio 1475 compiè un’ edizione, e ne fa, poi, qualche altra senza note cronologiche. 246 Leonardo Pachel, o Pacchel, e Udalrico, o Odolrico, Oldorico, Uldrico, Ulderico, Scinzenzeler, o Scinczen- celler, Sinzenzeller, Scinzenzeller, Zinziler Scincenceller, Scinczenzeller, Scinczenceller, Scincenczeller, teutonici, et in imprimendum (sic) consortes, in huius opificii exhibitione socios, impressori magni, stampano moltissime opere dal dì 4 febbraio 1478 al 16 di ottobre 1489, anche per commissione e a spese di altri, come Ambrogio Archinti, il già ricordato Pietro Antonio Castiglioni, di questo e di Ambrogio Caimi, del proposto Giovanni de Cribellis, di Gaspare Lampugnani. 24 ? Udalrico Scinzenzeler predetto stampa moltissimo dal 1480 al dì 9 marzo 1500, a spese anche di Girolamo d’ Asola e di Giovanni de Abbatibus, di Andrea de’ Bossi (l’Aleriense?), Pietro Antonio da Castiglione, Gabriele Conagi, F. Lavagna, Giovanni da Legnano, A. Minuziano, L. de Serazonibus. 246 Leonardo Pachel predetto fa, per conto proprio, numerose edizioni dal 1480 al primo di dicembre 1500, una volta opera Johannis Petri de Lomacio, un’ altra a spese del già ricordato Giovanni d’iacopo da Legnano e fratelli. 246 Pietro Ugleimer, da Francoforte sul Meno (Venezia 1480—81), sembra fosse veramente tipografo, o almeno proprietario di tipografie, ed esercitasse qui l’arte fra il 1482 e il 1488. Nel testamento del 10 gennaio 1488 lascia alla moglie Margherita „omnes libros meos stampatos in membrana pecorina et pergamena, sitos ubilibet, et maxime penes Johannem Ugleymer; item ponzonos, madios, litteras, torchulos, ordines, artifitia, et alia necessaria circha stampationem librorum." Pietro muore l’anno stesso. 250 Enrico, o Rigo, Scinzenzeler, forse lo stesso che Udalrico, 251 stampa nel 1493, in società con Sebastiano da Pontremoli, a spese di altri, e nel 1494 per conto proprio. Giovanni Angelo Scinzenzeler, secondo alcuni, figlio e successore nell officina di Udalrico, fà diverse edizioni nel 1500. 252 I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. MILANO. 231. Copinger 2035, 2805; Proctor, 6697, 6693; 232. Giustiniani, p. 95 e segg. Nel 1471 avrebbe stampato un Orazio, di cui nel secolo scorso si sarebbe conservato un esemplare nella Palatina di Vienna. Il Giustiniani, però, presta poca fede al racconto in proposito fattogli da D. Domenico Cotugno, che l’esemplare stesso avrebbe veduto. 233. Copinger 3081, 4189; Proctor 6702, 6704, 6705, 6706, (Secondo Hain 13000, del Silber a Roma; Giustiniani j>. 128 e segg.Secondo ilFava (Spigolature, p. 113) deveglisi aggiungere l’edizione Copinger 873, fatta circa il 1479. 234. Proctor 6714—6716. 235. Proctor 6718. 236. Proctor 6723 e p. 450, ove si nota, però, che l’edizione è senza indicazioni topografiche. 237. Proctor 6724, 6725. 238. Proctor 6729, 6735, 6737. Ved. per questo e per gli altri tipografi israeliti di Napoli, Burger, pp. 16, 31, 285; Reichhart, p. 300 e segg; J. B. De Rossi, De hebraicae typographiae origine ac primitiis . . ., p. 29 e segg.; Annales hebraeo-typographici saeculi XV . . ., pp. XVI e segg., 48 e segg.; Giustiniani, p. 440 DEMETRIO MARZI Note per Milano 244.Motta, E., Pamfilo Castaldi, Antonio Pianella, Pietro Uglei- mer ed il Vescovo d’Aleria . . p. 256, (nella Rivista Storica it., partei, 1884) Cf. F. Berlan. La introduzione della stampa in Milano ... cit., p. 108. 245. Bernard, II, 75, 227; Reiphhart, p. 265; Copinger892,1557. Il contratto di società col Lavagna e con Cola Montano, è, secondo il Bernard, che lo pubblica, del dì 8 ottobre 1473; mi attengo, però, al Motta (Di Filippo da Lavagna . . . cit. p. 35), che lo dice del 6 agosto. Questi pubblica, poi, l’istrumento del 16 gennaio 1477, per il quale, il Valdarfer si obbliga di consegnare al Lavagna, entro due mesi e mezzo, 425 volumi singulum Luduvici, per il prezzo, oltre la carta, di 106 lire di imperiali, e l’altro del 9 giugno successivo per la liquidazione degli interessi fra loro (pp. 38, 39, 57, 58). 246. Proctor 5884, 5888. 247. Copinger 270,276, 285, 1183,1184,1186, 1460, 1614,1616,1677 ; Proctor5917,5918,5920,5927—5929, 5933, 5936, 5941, 5943, 5944, 5946, 5947, 5950, 5952, 5953. Non so perchè Hain 7967 (9 marzo) sia cambiati da Proctor 5935 con 9 maggio. Il Pachel morì in Milano a’ dì 7 marzo 1511 (Motta, Filippo da Lavagna . . ., p. 41. 248. Pennino, Catalogo dei libri di prima stampa... II, n. 972 (Palermo, 1875—87); Copinger, 11, 900, 1075, 1422,1423, 3252,3254,3837,3838; Proctor6011, 6013, 6017, 6022, 6024, 6031, 6034—6036, 6040,6043, 6045—6047. Ved. F. Gabotto ed A. Badini Confalo- nieri, Vita di Giorgio Merula, p. 66 (in Rivista di storia, arte archeologia della provincia d’Alessandria 1894 4°), ove si dice forse per equivoco, che il 1“ dicembre 1490 si ebbe un’ edizione coi tipi di Udal- rico Scinzenzeler e Giovanni da Legnano. Altre notizie sulla tipografia, specialmente milanese, del quattrocento vi si trovano sparse, ma, pur troppo, assai confuse, e spesso inesatte. 249. Copinger 2013, 2664, 3210, 3802, 4187, 4196; Proctor 5979, 5981, 5986, 5988, 5992, 5995, 5996, 6000. Una volta nel 1487 si dice pure Conrado Pachel. 250. Motta, Panfilo Castaldi... cit., p. 260 e segg. ; Berlan L Introduzione della stampa in Milano ... cit., p. 44; Reichhart, pp. 270, 346. 251. Così, secondo il Burger (p. 138; infatti attribuisce l’edizione Hain 2861 di Enrico ad Udalrico) e il Reichhart (p. 275); il Proctor (p. 402) lo crede fratello e assistente di Udalrico. 252. Proctor 6078. Il Reichhart ha (p. 278): „Per mag. Uler. Scinzenzeler mit Dr.-Signet und U. S. auch„stampatopermagistroJohannoAngeloScinzen- zeler;“ per cui Giovanni Angelo parrebbe lo stesso che Ulderico; ma a p. 460 osserva: „Auch: Stampato per magistro Johanno (!) d’Angelo Scinzenzeler wahrsch. Sohn des Ulr. Scinz. ?).“ FOLIGNO Il celeberrimo Giovanni Numeister (Roma, Magonza 1463, 1479,1480, Albi 1480—1484, Lione 1485—1507), discepolo del Gutenberg, poi suo socio, cherico di famiglia magonzese, chiamato forse dal folignate Emiliano degli Orfini e soci, introduce qui l’arte, stampando con loro e nella casa dell’Orfini nel 1470, e circa il 1470—71. Compie, poi, per conto proprio, a’dì 5, 6, 11 aprile 1472, la celebre edizione principe della Divina Commedia della quale sembra desse l’anno stesso 1472 una seconda edizione, o almeno qualche esemplare con variazioni nel testo. 253 Nel 1497 i già ricordati'Stefano da Magonza (Roma 1476), gettatore di caratteri e Kraft pure da Magonza (Roma 1476), limatore e aggiustatore di punzoni, aveano già fatta qui una società per la stampa di libri. 254 253. Bernard, II, 208; Claudin, Les origines . . . Les péregrinations ..., cit., pp. 1 e segg. 45 e segg., ’70 e segg., ’85 e segg.; Faulmann, p. 179; D. M. Falogi-Pulignani,La prima;editione della DivinaCom- media; nel periodico il Bibliofilo, an. 1882, pp. 71 — 72, 182; e ivi an. 1888, pp. 1—3, 17, 20,58—60; Falk, Die Schiiler von Gutenberg. Fust und Schòffer in Centralblatt, 1887, pp. 216, 217; L. Manzoni, Biblioteca Manzoniana, parte I (Città di Castello, 1894); Copinger 1282. Nel 1446 un Numeister era Stift- vicar di S. Stefano a Magonza; un Pietro Numeister è ricordato nel 1484. Circa il socio suo Emiliano, secondo il Manzoni citato ed altri egli era degli Orfini non degli Orsini, come vogliono quasi tutti i bibliografi. Si noti l’asserzione del Faloci-Pulignani (Il Bibliofilo cit., p. 182): „In Foligno eravi una società di tipografi tedeschi e italiani fin dal 1463, che forse vi durò fino al ’475 . . .“ È da dire finalmente, che, per quanto sembra, delle varie edizioni della Divina Commedia fatte nel 1472 la più antica con data certa è appunto la nostra. TREVI Giovanni Rheinhardi, di Eningen, o d’Oloringen, in diogesi di Costanza (Roma 1473, 1475, 1476), introduce qui la tipografia, stampando nel 1470, 1471 e 1475. 254 254. Della storia del „Perdono d’Assisi", stampato l’asserzione del Faulmann (p. 179) che qui si recasse in Trevi nel 1470, nel periodico sopra citato, pp. 171, pure Giovanni Numeister. 172, an. 1882. Non so quale fondamento abbia TREVISO Gerardo di Leye, in Fiandra (Venezia 1470, 1477, 1478) introduce, chiamato forse dal maestro Rolandello, in Treviso l’arte tipografica, e vi stampa dal 1470 al 1472, dal- 1474 al 1476, nel 1489, dal 1492 al 1494, nel 1498 e 99. A’ dì 13 gennaio 1500 si trova in questa città Caterina Bianchi, detta Cecon Udinese, vedova di Gerardo di Fiandra. 255 I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. SAVIGLIANO. MODENA. 441 Nel 1476 vi stampa Giovanni de Hassia. 256 A’ dì 2 aprile del 1477, e poi nel rimanente dell’ anno, vi stampa pure Ermanno Liechtenstein, o Levi- lapis, da Colonia, probatissimus librarie artis exactor, che stampò pure a Venezia nel 1482,1484, 1486—88, 1490, 1494.257 Negli anni 1477 e 1478 vi fa diverse edizioni Bernardo, o Bernardino, da Colonia; una di esse „sump- tibus et expensis atque cura J. U. scolaris d. Johannis a Fraschati, de Brixia.“258 255. Copinger 1881, 3322; Proctor 6460—6462. Ved., perla tipografia trevisana, Federici, Memorie Trevigiane sulla tipografia del secolo XV...., pp. 19 e segg., 43 e segg., 148 e segg. (Vicenza, 1805). 256. Copinger 571. 257. Secondo Proctor 6480, gli appartiene l’ed, Hain 15565 del 2 aprile da alcuni attribuita al Man- zolo di Parma. 258. Proctor 6485. SAVIGLIANO Pare che Giovanni, o Hans Glim da alcuni creduto lo stesso che Giovanni Clein, o Glein, Clayn, Cleyn, Cleine, Schwab, forse chiamato a spese del nobile Giovanni Beggiamo, v’introducesse ed esercitasse la tipografia circa il 1470, e vi stampasse pure intorno al 1471. Circa il 1471, poi, e nel 1472 stampò in società col suddetto Beggiamo.259 259. Secondo Proctor 6754, sarebbe di Savigliano il Boezio, De consolatione philosophiae, e mancherebbe a L. Hain; questi però (num. 3356) lo registra fra gli sforniti d’indicazioni tipografiche Al Piemonte, poi, l’assegna A. Brofferio (Cenni storici intorno all’origine dell arte tipografica e suoi progressi in Piemonte ..., p. 5, e segg., Milano 1876). Ved. pure F. Berlan, L’introduzione della stampa in Savigliano, Saluzzo ed Asti nel secolo XV, pp. 21 e segg., 38 e segg., 61 e segg. (Torino, 1886). Non abbiamo dati sufficienti per riportare, come questo autore vorrebbe, la tipografia savi- glianese verso il 1468. MODENA Giovanni del fu Maestro Enrico Corrado Vurster, o Burster, Vister, di Kempten, de Alamania (Mantova 1470, 1472, 1474, 1475,) stampa dal 1474 al 1476 in Modena, ove ha pure diversi soci e compagni. A’ dì 3 marzo 1475 confessa un debito di 440 lire per carta e altre cose occorsegli nella stampa del Virgilio, e dategli da Luino di Zelanda, suo compagno; Leonardo d’Alemagna gli era stato pure socio per la stampa delle Pandette. A’ dì 9 ottobre trovasi assente da Modena, ove abitava nella casa di ser Cecchino da Morano L col proprio fratello Matteo. Circa lo stesso tempo fà una società con detto Cecchino e col di lui figlio Niccolò per la stampa di due opere. Nel 1476 più volte fanno i conti, ad uno dei quali è presente detto Luino, patrocinante di Giovanni ad Lucrum come ad damnum. A’ dì 8 di marzo 1476 il Vurster avea stampato un volume intitolato Servitium rusticorum, che è ignoto ai bibliografi. Il 21 novembre dell’anno stesso, era stato fatto arrestare, poi lasciato in libertà, per un debito di 709 lire e 9 soldi con ser Cecchino. È costretto a fare un deposito di libri per cauzione il 5 dicembre 1476 e obbligarsi a pagare entro un certo termine. 266 Circa il 1475 esercita qui l’arte tipografica Michele Volmar. 26 * Prima del 3 marzo 1475 Luino di Zelanda e Leonardo di Enrico Conrado d’Alemagna esercitano in società col Vurster l’arte tipografica. 262 Tommaso di Siebenburgen, in Transilvania, detto anche di Hermannstadt (Mantova 1472, 1473—1475), con Giovanni Francesco, probabilmente il Vurster, stampa qui nel 1481, a spese di Domenico Rhocho- ciola, pare coi tipi di N. Jenson. Maestro Enrico di Armando Dalen di Colonia, Henricus Coloniensis, ma probabilmente oriundo di Dalen piccolo paese della Fiandra (Brescia 1473—1477, Bologna 1477—1486, Mantova 1482, Siena 1484—1489, 1491, 1499, 1500, Lucca 1490, 1491, Nozzano 1491, Urbino 1493), nel giugno 1482, abita in Modena, nella contrada di S. Biagio il dì 10 ottobre susseguente, quando compra 80 risme di carta da pagarsi entro 10 mesi standogli garante maestro Angelo degli Erri, e vi stampa fino al 1484. 262 Georgius Schultheissz, di Boll, stampa qui durante il secolo XV, ma senza note cronologiche. Note 260. P roctor 7190; Sola, Edizioni modenesi del secolo XV, nuova serie, voi. V, p. 121 e segg., negli Atti e Memorie della r. Deputazione di Storia Patria per le province dell’ Emilia; L’edizione Hain 15195 del 1474, attribuita da varj a Mantova, o Modena, secondo Proctor 7189,deve assegnarsi a questa città. Nei conti del 1476 si enumerano minutamente le spese occorse nella stamperia,fra cui quelle perun maiale,frumento e vino con altre cose per vitto agli operai,legna,formaggio,sale,olio d’oliva, di noce, di lino, galla per inchiostro, carta reale, salari per compositori, correttore, lettori tenuti 56 442 DEMETRIO MARZI per gli operai,che erano pare, illetterati,carni fresche, etc. ; inoltre 36 soldi per la sepoltura di un socio di Giovanni che venne ucciso; sedici per un vestito a Luino,25 lire per 3000 libbre di stracci; 35 risme di carta comune adoprata dal Vurster per stampare a conto proprio. Questi, poi, regalò alcuni libri, uno dei quali al Podestà di Modena, un altro, in comune, per amore di Dio e della Beata Vergine, a don Girolamo da Morano. Due furono depositati prò exemplis, pare, al magistrato; dal che sembra probabile vi fosse allora per i tipografi un obbligo, in molti luoghi rinnovato ai nostri giorni. 261. Ved. Burger, Monumenta Germaniae et Italiae typographica . . ., cit., tav. 79. 262. Sola, p. 121. Non sappiamo se sia la stessa società, di cui si parla sopra, per la stampa delle Pandette. 263. Circa il nome Armanno e il casato Dalen, ved. più oltre a Siena. MANTOVA Circa il 1470—71 Giovanni Vurster predetto (Modena 1474—1476) v’introduce ed esercita l’arte fin verso il 1474—75.26+ A’ dì 27 novembre 1471 gli stampatori tedeschi del Micheli aveano fatto venire da Lendinara „un Niccolò tedesco (Firenze 1472, 1486, 1490—1498?) compositore a l’arte del stampare libri, cioè quello che infilcie le lattere, cum che se imprimme.“ 265 I sopradetti Tommaso di Siebenburgen (Modena 1481) e Giovanni Vurster fanno nel 1472 e 1473 varie edizioni, una delle quali per ordine del cittadino mantovano frate Lodovico dei Carmelitani. I maestri Giorgio e Paolo, teutonici (di Putzbach), esercitano l’arte tipografica circa il 1472—73 ; nel 1472, fanno la 2 a edizione della Divina Commedia con l’aiuto di Colombino Veronese. Lo stesso Paolo Giovanni di Puzbach, Buzbach, Puzpach, Butschbach, alamanus, della diogesi di Magonza, stampa dal 1473 al 1484, qualche volta pure a spese di fra Lodovico suddetto. 266 Giovanni Vurster suddetto e Giovanni Baumeister, stampano in società circa il 1474—75, e fanno pure qualche edizione senza note cronologiche. Giovanni Schall, germanicus, da Hirsch-Feld, nell’ Assia-Cassel, doctor artis apollinee, celebri ger- manicus arte, stampa negli anni 1475 e 1479. 26 " L’israelita Abraham Jedidia ha Esrachi, da Colonia, stampa diversi libri ebraici, insieme con Abraham ben R. Salomon Conat nel 1477, e senza note cronologiche. 268 A’ dì 14 di giugno 1482 maestro Enrico Dalen (Brescia 1473—1477, Bologna 1477—1486, Siena 1484, 1490, 1491, 1499, 1500, Lucca 1490, 1491, Nozzano 1491, Urbino 1493) abitante e stampatore a Mantova, compra 14 risme di carta reale (che, per mezzo dei facchini, manda a casa propria da ser Cecchino da Morano, in Modena, promettendo di pagarne il prezzo di 56 lire, entro 10 mesi. 269 Note 264. Così secondo il Reichhart, p. 292, Ved. A. Mainardi, Dell’ arte tipografica in Mantova . . . ., p. 33—36 (nel Giornale delle Biblioteche cit., an. 1869. A. Bertolotti (Prime notizie della tipografia in Mantova, nel periodico II Bibliofilo, an. 1889, pp.26—28), il quale suppone che i primi tipografi fossero quelli, di cui scrive Pier Adamo dè Micheli a Lodovico, marchese di Mantova, il 25 novembre 1471, e che doveano cominciare il lavoro nella settimana successiva. A questi, come primi tipografi mantovani, si accenna pure nello scritto di A. Luzio e R. Renier, Il Filelfo e l’umanismo alla corte dei Gonzaga, nel Giornale Storico della letteratura ital., to. XVi, pp. 129, 130. Non ho potuto esaminare l’altro die R.Renier per nozze Cipolla-Vittone Il 1° tipografo mantovano (Torino, 1890), che considera pure il Micheli come tale. Al Vurster, secondo Proctor 7148, non appartiene l’ed. Hain 11174. 265. Bertolotti, p. 27. Così al Duca il Micheli, che aggiunge; „et, perchè è todesco, Carlo di Agnelli non lo volle lassar entrare; quanvis dicto Nicolò volesse juraredi non esser sato in alcuno luogo prohibito...“ 266. Copinger70; Proctor 6890, 6881. Sembra ri- gardino Paolo stesso, sempre stampatore a Mantova, due lettere dal marchese Lodovico, scritte il 24 novembre 1483 e il 20 giugno 1485; la prima, per raccomandarlo al suo ambasciatore in Milano ove Paolo si recava; l’altra affine di liberarlo da certi dazi per libri che avea portati a Ferrara e or voleva riportar verso Mantova (Bertolotti, pp. 27, 28). 267. Proctor, 6899. 268. De Rossi, Annales . . ., pp. XVI e segg., 110 e segg. 269. Sola cit., p, 129. GENOVA A’ dì 20 Febbraio 1471 Lamberto del fu Lorenzo, di Delft, in Olanda, e Antonio del fu Andrea Mattia di Anversa, magistri impressure litterarum, fanno una società di tre anni per la stampa di libri con F. Marchese, L. Grimaldi, F. Pammoleo, obbligandosi questi a dare consigli e denari, quelli fatiche, e, probabilmente, il materiale, e a non andare, nel frattempo, altrove. A’ 22 di Febbraio 1472 in altro contratto i tipografi promettono di rendere pur conto dei libri che saranno spediti in Lombardia, a Napoli e altrove. A’ 20 giugno del 1472 Lamberto vende la sua parte degli arnesi ed istru- menti tipografici a B. Corderò, e si obbliga a non esercitare più la tipografia in alcuna parte del mondo, e I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. PERUGIA. 443 a non insegnarla ad alcuno. Nello stesso mese di giugno 1472 il predetto Antonio fa società col Corderò promettendogli di esercitar l’arte dove egli voglia e d’insegnarla al fratello di lui Giovanni, sicché entro quattro anni possa stampare da sé; che però Giovanni non debba insegnarla ad alcuno, e rimanga il segreto fra lui e Lamberto. Però, dopo scoppiata la peste in Genova, il Corderò propone a Lamberto, che accetta, di andare a Mondovì. Non si conoscono libri stampati in Genova da questa società.270 Nata discordia in Mondovì fra il Corderò e Antonio, e scampato questo dalla carcere, in cui, a richiesta dell’ altro, era stato messo, torna in Genova, ove nel 1473 esercita l’arte tipografica insieme con Enrico d’An- versa. Fatto di nuovo arrestare dal Corderò, ricorse, esponendo le sue sventure, alla Signoria, la quale a’ 18 novembre 1473 rimise la cosa ai Sindacatori della città. Va a monte la società, e Antonio a’ dì 22 di Marzo 1474 prende a’ suoi servigi, per quattro mesi, Batista Teri (?), di Firenze, col quale sembra continuasse la tipografia; ma il 25 maggio successivo vende caratteri, torchio e istromenti a Michele Scopo di Ulma, il quale a’ 15 del susseguente ottobre rivende tutto a Martino Dal Pozzo di Milano. Matteo, o Mattia, Moravo di Oltmiitz (Napoli 1475—1491) e l’orefice Michele da Monaco (di Baviera?) si trovano in Genova sugli ultimi del 1473, e vi compiono un’ edizione a’ dì 22 giugno 1474. Il primo, quindi, se ne parte per Napoli, portando seco, verisimilmente, caratteri, istrumenti, e forse una parte dei Proverbia di Seneca probabilmente già cominciati a stampare. Non sappiamo se la sua partenza potesse avvenire per la supplica falta nel 1472 dagli amanuensi al Governo, e da questo presa in esame, perchè si avesse qualche riguardo ai loro interessi minacciati dalla venuta degli stampatori.271 Note 270. N. Giuliani, Notizie sulla tipografia ligure fino a tutto il secolo XVI, p. 9 e segg.; M. Staglieno, Sui primordi dell’ arte della stampa in Genova., cit., p. 427 e segg; negli Atti della Società ligure di storia patria, to. IX, 1869. Ved. pure P. Bergmans, Notes Biblio- graphiques sur le „Dictionnaire de Geographie" de Deschamps (Revue des Bibliothèques, an., Ili, p. 380), il quale, però, ripete, in gran parte, cose già note. 271. Giuliari, 1. cit.; Staglieno, p. 425; Giornale delle biblioteche, an. 1870, pp. 184—194. PERUGIA. A’ dì 26 aprile 1471 il magnifico Braccio de’ Baglioni, di Perugia, Matteo di Baldo degli Ubaldi, Bacciolo di Piero de Funagioli, mercante, e Costantino di messer Andrea, perugini, da una parte, maestro Pietro di Pietro da Colognia (Colonia) e Johanni (Giovanni) di Niccolò da Bamberga, o Vambergha, dall’ altra, costituiscono una società per la stampa de’ libri, la quale deve durare 16 mesi, cominciando dal 1° del successivo maggio, ma è sciolta il dì 20 ottobre 1472.273 A’ dì 28 ottobre 1472 Matteo suddetto e Rinaldo di Francesco di maestro Jacopo da Perugia, a nome suo e di altri, fra cui il ricordato Baglioni, da una parte, e i suddetti Pietro da Colonia e Giovanni da Bamberga, dall’ altra, costituiscono una società per la stampa di libri, da durare fino al settembre o all’ ottobre del 1473.274 Giovanni Vydenast, o Wydenast, Stefano da Magonza, Giovanni Ambracht, e Crafto (Kraft?), di Magonza, stampano in società circa il 1473—74. (ved. Roma, Foligno 1476). A’ dì 6 aprile 1474 si scioglie una società per la stampa di libri fra i suddetti Pietro da Colonia, e Giovanni da Bamberga, da una parte, e diversi perugini, fra cui il suddetto Rinaldo, dall’ altra; i primi rimangono debitori di 60 fiorini e 60 soldi per danari imborsati nella vendita dei libri. I libri, mandati a Pisa, Bologna, Firenze, Ferrara, Padova, rimangano a Rinaldo, quelli che a Siena, Roma, Napoli, agli stampatori, i quali abitano sempre in Perugia agli ultimi di aprile 1475.275 Giovanni Videnast, bidello (minister) dell’ almo Ginnasio Perugino, e soci, stampano circa il 1474—75, nel 1475 stesso, 1476, 1477, una volta a spese di Braccio Baglioni. A’ dì 7 dicembre 1475 Giovanni di Giovanni, di Augusta, unito in società con un taverniere tedesco, Pietro di Venanzio, avendo fondata una tipografia, in cui si lavora su quattro o cinque banchi, si obbliga con Filippo Benedetti a stampargli, entro sei mesi, 400 grossi volumi in foglio grande, e a pagare 100 ducati di multa quando ne stampasse di più per conto proprio. 2 ’^ Maestro Arigo tedescho, probabilmente Enrico Clayn, o Cleyn, di Ulma, fabbricatore e gettatore di lettere, messere Jacomo di Langhebuhr, tedescho, Janne de Arigo, bidello (il Videnast?), impressore e Ranaldo di Francesco di mastro Jacomo da Perugia, a’ dì 22 febbraio 1476 costituiscono una società per la stampa di libri, la quale deve durare fino oltre il giugno dell 1477.277 I ricordati Rinaldo di Francesco, maestro Pietro da Colonia e maestro Giovanni da Bamberga a’ 20 di marzo 1476 costituiscono una società per la stampa di libri, che deve durare due anni, cominciando dal 26 di marzo 1476.278 444 DEMETRIO MARZI Nel 1476 Giovanni Reseps, dell’ Alta Alemagna, maestro impressore, avea preso al suo servizio il compositore Stefano Aquila da Magonza, di Sassonia. Per inosservanza de’ patti, gli muove contro in giudizio; poi cede le sue ragioni su di lui e sul fideiussore, Giovanni di Enrico, a certo Giovanni Ferraudi Marchigiano. 2 ? 0 Stefano Aquila suddetto, abile nello scolpir lettere, dopo ciò, a’ dì 3 marzo 1477 fa società col detto Giovanni, di Augusta, per la stampa dei libri; si promettono a vicenda „porre lor persone ed industrie, e giorno e notte a tutto homo adoperarsi". Giovanni pare si stabilisca definitivamente in Perugia, ove prende anche moglie. 280 Stefano da Magonza, compositore, il 22 febbraio 1477, cita Giovanni Vydenast a pagargli il salario di un anno, compito a metà di luglio 1477. Fra i testimoni compaiono il Kraft e Giovanni Ambrach, magontini, Paolo di Pietro e Giorgio di Federigo, alemanni, Giovanni di Pietro, teutone, scrittore della stamperia. Risulta dagli atti che ai compositori, oltre le spese, si davano due ducati al mese; che Stefano avea fatto un ordigno per gettar lettere, ecc. 281 A’ 13 marzo 1479 Federigo Eber, dell’ Alta Alemagna, e Giovambattista di Pietro costituiscono una società per la stampa di libri in jus civile. Cominciato un volume sulle doti, viene, a morte; perciò gli eredi, Sigismondo di Lodovico dell’ Alta Alemagna e Pietro di Pietro da Colonia, ne affidano la continuazione al Widenast, il quale, avviata l’opera nel 1479, la finisce nel 1482. 282 Stefano Arndes,Arns, Arendes,Arnes, di Amburgo, „incola atque concivis lubicensis," stampa nel 1481. 283 Il detto Stefano Arnds, Tommaso de’ Girolami e Paolo Mechter stampano in società nel 1481 e 1482. 284 Note 273. Rossi, op. cit., pp. 153, 154 (nel Giornale delle biblioteche, 1868). Cf. per la tipografia perugina, G. B. Vermiglioli, Della stampa in Perugia e suoi progressi per tutto il sec. XV, . . ., (Perugia, 2» ed., 1820, 16°). Nell’ instrumento del dì 26 aprile fu stabilito: 1) che i soci dovessero fornire tutto l’occorrente; non però le lettere e l’inchiostro, ma le materie necessarie,come Io stagno e la marchesita, per far questo e quelle; dar pure la casa e fornire le spese per i due Tedeschi, per i garzoni, di cui avessero bisogno, e per uno o due correttori ; 2) che i Tedeschi dovessero lavorare secondo i caratteri da loro mostrati; 3) che i guadagni fatti, tolte le spese, si dividessero per metà fra i Tedeschi e i Perugini; 4) così pure le masserizie, tranne gli strumenti segreti, e le forme che i Tedeschi avessero; 5) se nei libri fosse qualche difetto per colpa delle lettere, o dei maestri, questi rifacessero spese ed interessi ; 6) nel caso che a Perugia scoppiasse la peste, e non vi si potesse stare, si dovesse prendere un altro luogo, fuori di essa. In quello del 20 ottobre, invece ; 1) che i libri ancora in mano degli stampatori dovessero depositarsi presso Rinaldo di Francesco, procuratore del Baglioni, il quale dovea venderli a determinati prezzi ; 2) che il ricavato, tolte le spese e i debiti, si dividesse per metà fra i Perugini e i tipografi, i quali potevano avere, intanto, per vivere, fino a 30 ducati ; 3) che dopo quattro mesi, si dividessero i libri non venduti; coloro ai quali fossero toccati non poteano venderli a meno del prezzo stabilito, sotto pena di 50 ducati, per volta. I Perugini promettevano di andare a venderli a Roma, Siena, Napoli, Bologna, Padova, Pavia, Ferrara, ed altrove. 274. Rossi, p. 155. Fra i patti è che i maestri non soffrano alcun ritardo nel fornimento delle cose occorrenti, che i famigli si paghino ogni mese, che circa 1’ olio e la vernice nera, i maestri possano spendere senza render ragione, giurando però di farlo fedelmente; che uno o due dei soci si dedichino alla vendita in Perugia e fuori. 275. Rossi, p. 162. Parrebbe dovesse trattarsi di un rinnovamento con modificazioni, di quella del 28 ottobre 1472, giacché si ha da un atto pubblico che il 15 ottobre 1473 i tipografi presero a pigione una casa per un anno, a conto proprio; del 15 marzo 1474 è una promessa di pagamento a Pietro da Colonia per un libro; si hanno altre notizie di pigioni pagate dagli stessi fino a tutto ottobre 1474; poi a tutto aprile 1475. 276. Rossi, p. 170. Sarebbero i Consilia del Benedetti padre di Filippo, stampati già a’ 27 di giugno 1476 per la somma di 215 fiorini, oltre parecchie altre cose occorrenti ai tipografi. Non si trovano ricordati in alcuna delle più importanti opere bibliografiche. 277. Rossi, pp. 162, 180. 278. Rossi, p. 170. 279. Rossi, p. 170—171. 280. Rossi, p. 171. 281. Rossi, p. 181. 282. Rossi, pp. 191, 192. Hain 2467 (Baldus de Bartholinis, Dedotibus) lo mette fra i mancanti d’indicazioni cronologiche e topografiche. 283. Proctor7234. 284. In un opuscolo (Della tipografia Perugina del sec. XV..., di G. B. Vermiglioli, Perugia, 1806) dell’ Archivio di Stato in Roma, indicatomi dal signor Archivista Gav. A. Corvisieri, a cc. XLVIII, XLIX si ha, scritto da mano del nostro secolo: „con lo stesso carattere dell’Arnds è stampato anche un opuscolo, al principio del quale si legge : - Augustini Dati, scribae senensis, Elegantiolae incipiunt. - L’edizione è in 4° senza data; in fine si legge: - Elegantiolae Augustini dati expliciunt-; nè si può mettere in dubbio che dai torchi di Arns non uscisse anche questa stampa. È posseduta dal Marchese Bernabò di Foligno." La cosa è molto verisimile, giacché il Burger (p. 394) indica sette edizioni di quest’ operetta, tutte senza indicazioni cronologiche, tipografiche e topo- prafiche. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. FIRENZE. 445 LENDINARA Niccolò todesco predetto (Mantova 1471), Firenze 1472, 1486, 1490—98?) „compo- sitore a l’arte del stampare libri," a’ 27 novembre 1471 qui era stato due mesi, chiamato per „scriptore,“ in casa „de uno maestro Nicolò da Lendinara, medico." 2 ®® 285. Bertolotti, cit-, p. 27. SAVONA Enrico de Aegere, di Anversa, con tre soci tedeschi, v’introduce ed esercita l’arte tipografica circa il 1474. Fra Giovanni Bonus, „teutonice gentisalumnus" (Milano 1475), l’anno 1474 stampa qui nel monastero dei frati Eremitani di S. Agostino. PADOVA Dal dì 21 marzo 1472 al 28 di aprile 1473, stampa, in società col padovano Bartolommeo de Valdezoccho, Martino de Septem Arboribus, prutenus; circa [il 1473 fa da solo un’ edizione. Fa diverse edizioni, alcune senza data, una del dì 14 aprile 1473, Corrado di Paderbarne, de Westphalia, tipografo operosissimo a Lovanio dal 1473 al 1496. 28 ® Leonardo Achates, da Basilea, o anche Leonardus Basileensis, de Basilea (Venezia c. 1472, 1474—’76, ’80, ’82, ’89, ’90, ’91, ’97) qui esercita l’arte tipografica nel 1473; nello stesso anno è „typorum fusor in officina Laurentii Canotti." 287 Alberto di Stendal o di Stendael (Venezia 1473, 1474, 1482, 1491) stampa qui dal 5 ottobre 1473 al 31 gennaio 1476. 288 Giovanni Herbort, o Herbet, di Selgenstat (Venezia 1480—1485), esercita qui, per conto proprio, l’arte tipografica dal 1475 al dì 16 novembre 1480. 289 Niccolò di Pietro d’ Arlem, d’Olanda, alamanus (Vicenza 1477), vi stampa nel 1476. Nel 1476 Federigo d’Olanda stampa libri, con Enrico d’ Arlem per suo operaio. 298 Maestro Matteo Cerdonis, di Windischgretz, o Windischrecz (Venezia 1487) qui esercita l’arte tipografica dal 1481 al 18 dicembre 1487; stampa con gli istrumenti di Erardo Ratdolt (Venezia 1476—1487) nel 1481, 1484. 292 Note 286- Proctor, 6778—6780. 287. Proctor, 6775, 6777. 288. Proctor, 6781—6790. 289. Proctor, 6800. 290. Reichhart, p. 310. „In contrada Cruxaria S. Antonii, cum Henrico de Haerlem" operaio. 291. Proctor 6810, 6814, 6823, 6825, 6828—6830. Si noti che l’edizione Hain 1296 è il Flos testamen- torum di Rolandino de’Passaggeri ; il Burger (p. 67) scrive Orlandinus; Proctor 6806 Rudolfinus de’ Pas- saggeri. Durante il secolo XV stampò pure certo ma- gister Bonus, ma, secondo il Proctor (p. 460), è da considerarsi piuttosto francese che tedesco. MONDOVI Antonio di Mattia, del fu Andrea, di Anversa, che avea promesso in Genova a Bartolommeo Corderio di esercitar l’arte ove questi volesse, e di insegnarla al di lui fratello Giovanni, nell’ ottobre del 1472, sorta la peste in quella città, si reca con Bartolommeo, a Mondovì in luogo detto Pian della valle, e vi stampa anche nel 1473, quando, nata discordia fra loro, egli è fatto arrestare, poi liberato. 292 292. Staglieno, p. 427 e segg. FIRENZE A Firenze, la sede principale della cultura e dell’ arte nel secolo XV, il luogo forse più importante per lo studio e la trascrizione di opere dotte, di classici greci e latini, non troviamo i più antichi tipografi, nè il numero maggiore di edizioni. C’è però la produzione più scelta, l’opera più intelligente, il gusto più quisito, il lavoro più artistico e fine. Verso gli ultimi del secolo v’è la Casa dei Giunti, fortunati tipografi, editori, librai, che, insieme coi Manuzi, di Venezia, mantengono, per molti anni, in Italia, e forse in Europa, il primato dell’ arte. 293 Numerosi non vi sono gli stampatori tedeschi, nè possono aspirare al vanto d’avervi introdotto l’arte loro, chè un orefice esperto, Bernardo Cennini, impresse, senza essere stato direttamente istruito da alcuno, un volume rimasto famoso. Pure v’ebbero una parte onorata e notevole, forse maggiore che non siasi supposto dai più. Il 1° libro qui da essi stampato è il Filocolo di Giovanni Boccaccio, che si deve a Giovanni, o Gianni, o Janni, di Pietro de 446 DEMETRIO MARZI Maguntia,daMagonza, daMaganza,diMagonza,echefu condotto a fine il dì 12 novembre 1472, cioè 36 giorni dopo il volume del suddetto Cennini. Giovanni fece, poi, diverse edizioni, per conto proprio, nel 1486,1490, 1495, 1497, molte più in società col cherico fiorentino Lorenzo de’ Morgiani, a spese, due volte, di ser Piero Pacini da Pescia, dal 1490 al 1498, per non dire di molte altre senza indicazioni cronologiche, specialmente concernenti Girolamo Savonarola. 294 I caratteri del Filocolo somigliano molto ai primi della celebre stamperia, che fu fondata circa il 1474 nel monastero fiorentino di Ripoli. 295 Il 12 maggio 1447 Giovanni vende a questa, per 10 fiorini larghi, le madri della «lettera anticha (caratteri romani) colle maiuscole e sue bre- viature." Tre giorni dopo a’ 15 di maggio 1476, fa con esso una società per la stampa di libri «con pacto et forma et modo, come si contiene in un foglio scripto per le mani di Cassino; che il monastero stia al 3° dei guadagni e delle perdite, e che, da ultimo, delle masseritie ognuno pretenda le sue.“ La Società non dura oltre il 12 luglio 1477, ma concorre a rendere verisimile la supposizione di coloro, i quali credono egli insegnasse l’arte sua in quel monastero. 296 Niccolò di Lorenzo, Nicolaus Laurentii, alemanus, diocesis Vratislaviensis (Bresslau), della Magna, maestro Niccolò, Niccolò todischo, todesco (Lendinara e Mantova 1471?) stampa per conto proprio, dal 1477 al 1486, e fa pure diverse edizioni senza note cronologiche. A’ dì 10 settembre compie il Monte Santo di Dio di Antonio Bettini, con tre incisioni in rame, che sono le prime usate nei libri, e si debbono a Baccio Baldini, su disegni, per quanto pare, di Sandro Botticelli. A’ 30 di agosto 1481 dà la celebre edizione della Divina Commedia commentata da C. Landino con finissimi intagli in legno. 297 Anche Niccolò ha stretti rapporti con la stamperia del monastero di Ripoli. A’ dì 11 novembre 1480, fra Domenico, del fu Daniele da Pistoia, Governatore del Monastero, da una parte, Bartolo del fu Domenico di Guido, cartolaio, dall’ altra, e il noto umanista Bartolommeo Fonzio, a nome di Niccolò, «olim Laurentii de Alamannia, impressoris librorum," il quale ratificherà entro 15 giorni, dall’ altra, «mutuo consensu, inierunt, et contraxerunt inter se societatem in arte et dumtaxat quoad artem et opificium imprimendorum librorum, et, ut vulgariter dicitur, a gittar libri in forma,“ da quel giorno fin al successivo gennaio 1483. 298 Dal dì 23 ottobre 1482 al 24 maggio 1483 Gianni (Giovanni) di Niccolò tedesco, cioè Gianni, figliuolo del sopradetto Niccolò di Lorenzo della Magna, stampa verisimilmente, insieme col padre, ed ha, come lui, continui rapporti con la tipografia di Ripoli. 299 Gherardo d’Arlem compie una sua edizione a’ dì 9 maggio 1498. Note per Firenze 293. Ved., per la tipografia Fiorentina, oltre il Fossi cit., G. Ottino, Di Bernardo Cennini e dell’ Arte della stampa in Firenze . . . ., Firenze, 1881, in 8°; il mio studio: Una questione libraria fra i Giunti ed Aldo Manuzio il Vecchio . . . ., Milano, 1896, in 8°. 294. Copinger 960. 295. Ved. circa questa tipografia: V. Fineschi, Notizie storiche sopra la stamperia di Ripoli . .. (Firenze 1781; Fossi, to. Ili, p. VI e segg.; Diario della stamperia di Ripoli, pubblicato fino a c. 90 del Manoscritto magliabbl. X, n. 143, da F. Roediger, nel periodico II Bibliofilo, an. Vili, IX, X, (1888— 90); P. Bologna, La stamperia fiorentina del monastero di S. Jacopo di Ripoli e le sue edizioni, nel Giornale storico della letteratura ital., to. XX, p, 349 e segg.; XXI, p. 49 e segg. (1892, 93). 296. Roediger, Vili, pp. 76, 91, 92, A’ 25 maggio ’76 si pagano 36 soldi «per una pietra da macinare la tinta, si comperò per le mani di G[i]ovanni tede- scho, il quale ebbe, nel giorno stesso uno staio di farina gli fecemo dare a suor Costanza. Et non ci è obbligo ad aiutarlo (dice l’Amministratore del Monastero), ma, per nostra humanità, se noi l’aiuteremo,in fin che non si tocha denari,e scriveronello debitore." Nell’ agosto ’77 (p.93): «Ricordo che abbiamo facto saldo con G[i]ovanni tedescho, nostro compagnio allo stampare libri, di tutto quello avessimo avuto a fare insieme, e di madri da lui comprate, e d’essere stato con noi, e de’ libri trecento, stampamo al Particino... da compagnie, e d’orationi, e d’ogni altra cosa avessimo avuto a fare insieme, in sino a questo dì soprascripto.“A Giovanni, quando vende le madri furono promesse, e poi date, «uno paio di calze chiuse di Propigniano" (Perpignano) A’ 14 di ottobre 1482 egli ha, per mezzo del Monastero, inprestito«uno mezzoducatod’oro in oro sanese" lasciando in pegno «uno perugino con una Squa- druza.“ (Diario ms non pubblicato dal Roediger, c. 101). Circa i rapporti di Giovanni col monastero, così, A. M.Bandini negli spogli circa il Filocolo (Cod. Marucell. B. I, 4, voi. 1° cf.): „. . . facili negotio cre- diderim operam suam... praestitisse in instruendis religiosis illis viris . . ., qui ... in ripulano Monasteri .... instructissimam typographiam anno MCCCCLXXIV constituere adgressi sunt ..." È però inesatto affermando ch’egli venne a Firenze dopo compito il Servio dal Cennini, e che di lui non si ha più memoria fino al 1496. 297. Proctor6117,6122,6125,6127,6130. L’edizione della Divina Commedia sembra fosse fatta in più volte, giacchi vi sono esemplari differenti fra loro. Nella nostra Biblioteca Nazionale Centrale se ne conserva uno stupendo in pergamena, con miniature di Giovanni Bernardino il Vecchio, e nielli nelle borchie della legatura di Antonio Del Poliamolo. È proprio quello che dal Landino stesso fu presentato alla Signoria, come gentilmente mi asserisce il signor Bibliotecario comm. B. Podestà. Ved. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. SANT’ ORSO. PAVIA. BOLOGNA. 447 Fossi, I, p. 594 e segg. ; Panzer, IV, pp. 300, 301 ; Reichhart, p. 61. 298. Documento III. Il Finechi (p.59)cital’istru- mento, riportandone qualche frase. I patti sono: 1) Che il guadagno si divida, per parti uguali, fra i soci;2)chefraDomenico, comeNiccolò, personalmente attendano „formationi et impressioni librorum ... cum omni diligentia et militate, que ad artem atti- neret;“ se alcuno noi faccia, si conduca chi, a sue spese, lo sostituisca; 3) Bartolo debba fare che continuamente lavori un torchio di Domenico ed uno di Niccolò, provveder a ciascuno di essi" de exem- plaribus librorum et foliis et mercede . . . unius compositoris et unius tortoris" e tutte le altre cose occorrenti a’ detti torchi; 4) che la Società porti il nome „Bartoli, Dominici et sociorum ;“ Bartolo tenga i conti, che dovranno rivedersi ogni anno nel mese di dicembre; 5) Bartolo non sia tenuto a fornir loro gettini literarum e puntelli, stagni e altri strumenti, che hanno in abbondanza; 6) se manchi qualche libro stampato, colui che lo abbia preso, paghi il doppio alla Società, e sia tenuto il maestro per il ministro ; e ciò perchè Domenico e Niccolò siano più diligenti nel custodirli; nè possano venderne, o donarne alcuno, „ad hoc, ut venditio librorum habeat meliorem conditionem ..." ; 7) in fine della Società ciascuno dei soci sia tenuto a fare una scritta per quanto acquisterebbe tutti i libri della detta Società, che saranno dati al maggior offerente; 8) fra Domenico e Niccolò possano prendere ogni mese 15 lire di fiorini piccoli, per i loro bisogni,„utliberius possint et aptius intendere animum diete Societati ;“ 9) Bartolo potrà licenziare e mandar via i manifattori e ministri, secondo l’utile della Società ; 10) nello stampare i libri per altri, „secundum degustationes et monstras, que prebe- buntur prò campione et exemplari, continuetur cum diligentia opus imprimendi, ita quod nitide et recte conducatur ad finem ;“ se ne venga danno, tutto sia di quello che l’ha cagionato, ecc. Mi sembra poi da notarecheilFonzioa’19ottobredell’ annostesso avea stipulato con quella tipografia la stampa della Selve di Stazio ; che ebbe pur con essa altri rapporti ; che ne passavano anche fra lui e, Niccolò e Pietro Cenini rogatario dell’ atto di Società e figlio del famoso Bernardo Cennini ; che qui i copisti, miniatori, pittori, lungi dal far guerra all’ arte nuova, si associavano coi tipografi, per render più belli i libri stampati. cf P. Arnauldet, Études sur Attavante et son École (Le bibliographe moderne . . ., pp. 385—398, 1898). 299. Gianni di Niccolò tedesco «stampatore, a' 3 di dicembre (1482) ebbe uno Libro da Compagnie e due Omnis mortalium cura, et quattro Salmisti et due De bene moriendo ; sono per pagamento d’uno gittino mi vendè detto dì.“ „Mi f. dare (1 Feb. 1483) a Gianni di Niccolò tedesco stampatore due Libri da compagnie . .“ ; „de’ dare (24 mag. 1483) lire tre ... ; e per pegno ha lasciato ... 1 paregino suo di bronzo . . .“ (Diario cit., 103, 106, 112). SANT’ ORSO (presso VICENZA) Leonardo Achates, di Basilea (Venezia c. 1472, vr 7 Padova 1473, Vicenza 1474, 1476, 1480, 1482, 1489, 1490, 1491, 1497) stampa qui, per primo, circa il 1472, e poi dal 1472 stesso fino al K74.300 Maestro Giovanni de Reno, detto anche Hans vom Rin, Zuanne de Reno.(Vicenza 1475—1482, Venezia, 1480), stampa qui dal 1472 al 1475.301 300. Copinger 2970. 301. Ved. Berlan, L’introduzione della stampa in Milano .. ., p. 24. PAVIA Maestro Corrado di Paderbarne (Padova 1473?, Lovanio 1473—1496?) vi esercita l’arte tipografica nel 1473, 1474. BOLOGNA Pare che maestro Giovanni del fu Andrea Schriber, de Annuntiata, de Augusta, de Alamagna Alta, esercitasse qui l’arte nel 1473; se ciò avvenne, dovè partirsene presto, giacché lo vediamo tornare dopo cinque anni a’ dì 30 agosto 1478, forse da Ferrara, della quale città aveva in moglie certa donna Verde. Stampa, quindi, dal 1478 al 1481, una volta pure per commissione del frate servita Tommaso da Bologna, Decano del Collegio teologico. V’ è sempre nel 1483, quando lascia ad una tedesca, sua serva, pellicce, vesti, perle, anelli, etc., „ob purum amorem et dilectionem, quam gessit et gerit" verso di essa.302 Enrico Dalen, da Colonia (Brescia 1473—1477, Mantova 1482, Siena 1484—1490, 1497, 1499, 1500, Lucca 1490, 1491, Nozzano 1491, Urbino 1493) arriva qui a’ dì 30 agosto di detto 1477 con l’intera famiglia, composta della moglie, di un figlio e due servi, e vi esercita, poi, l’arte fino al 1486, curante, una volta, Sigismondo de Libris.303 Giovanni di Nordlingen, il quale, secondo un recente bibliografo, sarebbe lo stesso che Giovanni Wal- beck, o Vvalbeck, o Walbeeck, di Nordlingen (Venezia 1483, Siena 1488, 1489, 1495, 1499) stampa qui nel 1480, 1485, 1493.304 A’ dì 9 di novembre 1481 si stabilisce in Bologna, per esercitarvi l’arte tipografica, Leonardo di Gerardo (filius Gerardi) de Alamagna, con la moglie, una figlia e due garzoni. Fissa la sua dimora nel centro della città, ove stanno la maggior parte dei librai. Nel 1486 concorre con molti parrocchiani all’ elezione del 448 DEMETRIO MARZI Rettore della sua chiesa. V ’era semprenel 1492, quando uno di Fiandra dichiara d’aver ricevuto certi denari per conto di Leonardo di Gerardo „de Alamagnia Alta, stampatoris et venditoris librorum ad stampam." Giovanni Walbeck predetto ed Enrico del fu Niccolò d’Arlem (Ferrara 1477, Siena 1483,1488, 1489, 1495, 1498) stampano in società nel 1482, dal 1485 al 1489. Pietro di Heidelberg stampa nel 1482. Nello stesso anno 1482 fa stampare libri ebraici Joseph Chaiim ben Aaron, di Strassburg, il quale dice d’aver provveduto a tutte sue spese, chiamati da ogni parte periti artefici, esperti tipografi, dotti correttori.305 Il suddetto Enrico D’Arlem stampa per conto proprio nel 1484, e ’85, poi in società col bolognese Matteo Crescentino nel 1485.306 Giovanni Walbeck suddetto e Bartolommeo d’Utrecht stampano in società nel 1495. Note 302. Copinger 925 indica l’ed. del 1473 sulla fede del Catalogo Manzoni, No. 3495; Proctor 5, 35, 65, 49, 6550. Ved., anche per i rimanenti tipografi, E. Orioli, Contributo alla storia della stampa in Bologna, pp. 11. 12 (Estratto dagli Atti e Memorie della R. Deputazione di Storia Patria per le province di Romagna, serie III, voi. 17, 1899). 303. Copinger 410; Proctor 6542. 304. Proctor, pp. 436, 443; Copinger 1399, 1400. 305. Proctor, p. 437; Reichhart, p. 185, De Rossi, De hebraicae typographiae origine . . ., p. 18; Annales . . ., p. XVI e segg., 22 e segg., 130, e segg. 306. Copinger 3952 , 4062; Proctor 6558, 6561, 6563. Non so per quale ragione l’edizione Hain 8798 (15 aprile 1488), di Enrico e del Walbeck, sia da Proctor 6563 attribuita ad Enrico solo. BRESCIA Maestro Enrico Dalen, già ricordato (Bologna 1477—1486, Mantova 1482, Siena 1484—1489, 1491, 1499, 1500, Lucca 1490, 91; Nozzano 1491; Urbino 1493), stampa qui, pare, nel 1473, poi dal 1474 al 24 marzo 1477, anche per commissione di altri, come Pietro de Villa, Antonio Venereo et Hemo milite"; nello stesso anno 1474 stampa pure con Stazio o Eustazio Gallico. 307 11 già ricordato celeberrimo Gerson, filius Rabbi Moisis Soncinas, cognominato Mentzelan, Mentzlen Sontzin, Mentzlan Schontzin (Soncino c. 1486—87, 1488—90 e 1500; Barco 1496; Fano sec. XV) fà in Brescia dal dì 30 ottobre 1491 al 1494, varie edizioni, fra cui quella della famosa Bibbia del 1494, che servì di testo alla versione di Lutero. 3 <>8 Note 307. Ved. Gussago,Memorie Storico-critiche 308. Lechi, pp. 16, 21, 50 e segg., 93; J. B. De sulla tipografia bresciana . . ., p. 15 e segg. Rossi, De hebraicae typographiae origine . . . cit., p. (Brescia, 1811,4°);L. Lechi,della tipografia bresciana 42 e segg; Annales . . . cit., p. 84 e segg. del sec. XV. . ., p. 16, e segg. (Brescia 1854, 4°). REGGIO CALABRIA Abraham, filius Garton filius Isaac, secondo alcuni Soncinate, v’introduce la tipografia nel 1475, dando, in carattere rabbinico, a’ 5 di febbraio la più antica edizione ebraica datata che si conosca.309 309. Giustiniani, p. 291, 292; De Rossi, Annales . . ., p. XIV e segg.; Burger, p. 1 ; Reichhart, p. 350. MARSAGLIA * dì 2 ottobre 1475 il già ricordato Leonardo di Enrico Corrado, d’Alemagna, (Modena 1475), abitante in Rubiera, confessa un suo debito di lire 80 verso ser Cecchino da Morano, per carta comune, mezzana e reale, ricevuta mentre stampava in MarsagIia.3io 310. Sola, pp. 121, 122. VICENZA Giovanni de Reno (Sant’ Orso 1472—1475; Venezia 1480) porta l’arte a Vicenza, e ivi l’esercita dal 1475 al 1 1482 ; nel 1481 anche con Dionisio Bertocchi. 311 Maestro Leonardo Achates, di Basilea (Venezia e Sant’ Orso 1472, Padova 1473), stampa dal 1474 al 1497; nel 1482 è in società con Jacopo di Douse, nel 1491 con Guglielmo da Pavia. 312 Ermanno Lichtenstein (Treviso 1477, Venezia 1482—1494) stampa dal 1475 al 1480, ora „Benedicto Trevisano et Angelo Michaele praesidibus", ora„Antonii, Gerardi, Johannis, Petri, Bartolomei de Placentia civium Veronae" etc. 313 Gerardo di Leye (Venezia 1470 e 1477—78, Treviso 1470—1499, Cividale 1480), stampa qui nel 1476. Non sappiamo se sia veramente tedesco Giovanni de Wien, stampatore in quest’ anno 1476. 314 Niccolò di Pietro d’Arlem, almanus, stampa, con l’aiuto del suddetto Ermanno Lichtenstein, negli anni 1476, 1477, 1484. Stefano Koblinger, da Vienna, Viennensis, stampa nel 1479 e 1480. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. COLLE DI VALDELSA. 449 Note 311. Proctor7145—7149, 7177, 7178. Ved. L. Frati, Notizie e documenti di tipografi bolognesi nel sec. XV, p. 83 in Rivista delle Biblioteche e degli Archivi, an. VI (1896). 312. Copinger 286; Proctor 7123,7125, 7126, 7134, 7138; Berlan, op. e 1. cit. Ved , per questo e gli altri tipografi G. M. Faccioli, Catalogo dei libri stampati in Vicenza nel sec. XV . . ., p. 8 e segg. (Vicenza, 1796). L’edizione Hain 9923, secondo Proctor 7132, è uguale all’ altra Hain 5022; devesi al’ oposto, aggiungere l’edizione del Vocabularius utriusque iuris da lui fatta in società col detto Jacopo (Fossi, II, 822; Panzer, III, p. 515, n. 51 ; Reichhart p. 81). Che maestro Leonardo risedesse a lungo in Vicenza, e vi avesse parecchi interessi, si rileva anche da un curioso documento del 30 maggio 1495 pubblicato da B. Baldisserotto, per nozze De Preto-Carpaneda(Documento relativo a Leonardo da Basilea, Vicenza, 1886, pp. 8, 8°). In quel giorno e-gli si presenta a Venezia, nel convento domenicano dei ss. Giovanni e Paolo, davanti al Maestro generale dell’ Ordine, per chiedere la rescissione di un contratto di vendita da lui fatto anni innanzi, al convento domenicano „Sancte Corone," di Vicenza, di 25 campi in territorio vicentino, ingannato dai frati,permeno che la metà del giusto valore. Egli dice anche la vendita illecita perché i campi erano stati comprati sei anni prima, coi denari avuti dalla vendita di una casa di sua moglie etc. 11 Maestro gli dà’ ragione, e condanna al a restituzione e alle spese il Convento, che si appella alla Sede apostolica. 313. Copinger 2440; Proctor 7143. 314. Proctor 7153. TRENTO Alberto Kune, o Kunne, di Duderstadt, vi si reca nel 1475, e vi introduce ed esercita l’arte tipografica, stampando, per primo, in tedesco, la relazione di un fatto, che allora fece grande rumore, la pretesa uccisione di un certo fanciullo Simone per parte degli Ebrei. Ermanno Schidenleyp esercita l’arte tipografica in questa città nel 1475 e 1476. 315 315. Vedi anche, per il Kunne, G. Bampi, Della 1882 e 1890); F. Motta, Introduzione della stampa stampa e degli stampatori nel Principato di Trento, nel Tirolo italiano..., p. 185, nel periodico II Biblio- to. II, p. 203; F. Ambrosi, I tipografi trentini e le filo, an III, p. 185 (1882). loro edizioni, to. IX, p. 135 (Archivio Trentino, PALERMO Andrea Wyel, o Wiel, Vyel, di Worms, anche Andrea de Wormatia, Wormacia, chiamato, per quanto sembra, a nome del Senato di Palermo, dal nobile Pretore palermitano Francesco Padella, fornito da esso di caratteri, torchi e tutto l’occorrente, v’introduce la tipografia, stampando nell’ officina propria del Senato stesso, dal 1476 al 1478. 316 Sulla fine del secolo XV si ha memoria di un altro tipografo, Oliwino, o Livino, da Bruges, figlio di Andrea tipografo a Messina, che, per 1’ ultima volta, è ricordato nel 1503. 317 316. Ved. G. Salvo-Cozzo, Il primato della stampa fra Palermo e Messina (Palermo, 1874); F. Cerroti, Un antica stampa della „Vita di S. Girolamo" fatta in Messina (Il Bibliofilo, an I, pp. 71—74, 1880); la rassegna critica, che di varj scritti concernenti la questione dell’ introduzione della stampa in Palermo e in Messina fece R. Starrabba nell’Archivio Storico siciliano, pp.467—474 (1874); l’altra di A. Pennino circa uno scritto del Salvo- Cozzo (Il Bibliofilo, an. 1889, pp. 86—89). 317. Starrabba, p. 474. FERRARA Maestro Enrico d’Arlem (Siena 1483, 1489—1496, Bologna 1482, 1485—1488, Lucca e Nozzano 1491) abita in Ferrara, nella casa di maestro Giovanni teutonico, a’ 10 aprile 1477.318 318. Reichhart, p. 222. ASCOLI PICENO Guglielmo de Linis, de Alemania, stampa, per primo, nel 1477, dando l’edizione principe della „Cronica d’Isidoro nella casa del plebano de sancto Venanzio, miser Pascale". 319 319. Ved. G. Gabrielli, La stampa in Ascoli-Piceno, p. 126 (Il Bibliofilo, an. 1880). COLLE DI VALDELSA Giovanni di Medemblick, alemanus, compie nel 1478 una sua edizione in Colle, anche allora nota sede d’importanti cartiere.320 320. Ved. C. Mazzi, Cartiere, tipografie e maestri di grammatica in Valdelsa . . ., p. 181 e segg. nella Miscellanea stor. della Valdelsa, an. IV (1896). 57 450 DEMETRIO MARZI MESSINA Enrico Aldin 8 (Napoli 1476, 1477), v’introduce la tipografia, e vi stampa circa il 1478, nell’ anno stesso, e nel 1480. 321 Maestro Giovanni Schade deMeschede e maestro Rigo Forti, forse Heinrich Stark, d’Iserlon, stampano nel 1490 e 1492.322 Andrea da Bruges stampa nel 1492.323 Giorgio Ricker, da Landau, alamanus, stampa circa il 1492 e nel 1498.324 Guglielmo Schómberger, o Schòmberg, da Francoforte, stampa dal 1497 al 1499.325 Olivino, o Livino (Palermo ultimi del sec. XV), e Lorenzo da Bruges stampano nel 1500 un numero grande di così detti fogli volanti, come bolle, dispense, cedole, e simili.326 Note 321. Ved. Starrabba, Salvo-Cozzo, Cerroti, Pennino, 1. cit. Il Burger (p. 3), e il Proctor (p. 472), mantengono l’antico errore, che la I a edizione messinese sia del 1473. 322. Ved., per la loro marca, Kristeller, p. 36. 323. Il Proctor, che ricorda Andrea nell’indice dei tipografi messinesi, l’omette nel testo. 324. G. Oliva, 1. cit.; Kristeller, p. 38. 325. Castellani, Di alcune edizioni del secolo XV non conosciute finora dai bibliografi . . ., p. 67 (Roma, 1877, 4°); G. Oliva, Di due edizioni messinesi del secolo XV finora ignote . . ., p. 38, nell’Archivio storico siciliano, to. XVII, 1892. 326. G. Di Marzo, Di Olivino e Lorenzo da Bruges stampatori in Sicilia nella fine del sec. XV e il sorgere del XVI .. ., p. 338, nell’ Archivio Storico Siciliano, 1879. CIVIDALE DEL FRIULI Gerard0 di Leye (Venezia 147°, 1477, 1478, Treviso 1470— 1499; Vicenza 1476, Udine 1483—1485) porta qui l’arte, evi stampa nel 1480.327 327. Non so per quali ragioni Hain 9308 asseg- Isidoro del 24 novembre 1480, che Proctor 7267 ni ad Andrea Fritag di Strassburg la Chronica di attribuisce a Gerardo. A OUILA Adam de Rotwil (Venezia 1474—1480; Roma 1482?) a’ dì 3 novembre 1481 ottiene il pri- vilegio di poter egli solo, con tutti i suoi compagni e ministri, stampare in Aquila e suo territorio, finché gli paia di rimanervi ; fa, poi, varie edizioni, dal detto anno 1481 al 1483 e nel 1486, una delle quali a spese di L. Torto, di ser D. de Montorio, ser L. de Canellis, di Ascoli, cittadino aquilano.328 328. Proctor 7279. Ved. Giustinani, p. 257 e segg. ; G. Panza, La tipografia in Abruzzo . . ., p. 1 e segg. (Lanciano, 1891); T. de Marinis, L’introduzione della stampa in Aquila cit., p. 185, e segg; M. Fava, Sulla introduzione della stampa in Aquila, p. 49 e segg., nella Rivista delle Biblioteche e degli Archivi, an IX. Alle edizioni indicate dai bibliografi debbonsi aggiungere quelle delle opere di Giacomo da Bagno stampate nel 1482 (Panza, p. 8); così il Trattato della Immacolata e preclarissima Conceptione della Vergine Maria dello stesso autore. GAETA Andrea Fritag, di Strassburg (Roma, 1492—1494,1496), v’introduce la tipografia, facendovi un’ edizione nel 1487.329 329. Giustiniani, p. 283. Giosuè Salomone, di quella celebre famiglia d’israeliti, che, illustratasi nelle lotte di religione in Germania, avea dovuto venire in Italia e stabilirsi in Soncino, da cui prese il nome, detto anche Josuas Salomon, filius Rabbi Israelis Nathan, Soncinas, Gabriel ben Aaron Argento- ratensis (Napoli 1489—1492), per ordine del padre Israele Nathan Suntzin, fonda la principale officina ebraico-tipografica nel 1483. Stampa dal 19 dicembre 1483 al 23 marzo 1490.330 Salomone, figlio di Mosè fratello di Giosuè, lascia un’ edizione senza indicazioni di luogo o di anno, ma del 1489—90.331 Gherson, conosciuto pure sotto il nome di Gerson, Hieronimus, Girolamo (Brescia 1491—1494, Barco 1496, Fano, sec. XV), fratello di Salomone, stampa qui circa il 1486—87, dal 1488 al 1490, e nel 1500. Nel 1490 si ha un’ edizione del correttore Eliezer, „filius rabbi Samuelis.“ Si hanno diverse edizioni fra il 1486 e il 1498, che non portano indicazioni di tipografo, ma che appartengono certo ai Soncino, anzi parecchie, sopra indicate, al detto Giosuè. I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. PISA. SIENA. 451 Tutti questi insieme, e, come s’è detto, Gerson specialmente, divengono i più celebri tipografi ebraici d’Italia, e fra i primi d’Europa, giacché anche in Germania, se si ebbero nel 1477 lettere ebraiche, un libro tutto intero con esse, non vi fu fino al 1502. Note 330. Burger, pp. 95, 119, 152, 307; Pro- ctor, p. 512; Reichhart, pp. 152, 368, 369; De Rossi, De hebraicae tipografiae origine . . ., pp. 4 e segg., 32 e segg ; Annales, pp. IV, V, XIV e segg., 28 e segg., 131 e segg.; Amati, p. 5 e segg.; Soave, p. 5 e segg. ; Sacchi, p. 13 e segg.; G. Manzoni, Annali tipografici dei Soncino, to. I, p. 8 e segg.; to. Ili, p. V e. segg. (Bologna, 1883; opera che prometteva di rischiarare un po’ le tenebre della tipografia ebraica italiana e che rimase incompiuta per morte dell’ anfore); Centralblatt, p. 480(1895). I Soncino pare esercitassero in quella terra l’arte feneratoria, qualcuno anche la medica fino al 1478, quando, diminuiti forse i loro guadagni per l’istituzione ivi avvenuta del Monte di pietà, avrebbero cominciato a rivolgere la mente alla tipoprafla, nella quale presto raggiunsero il massimo grado di perferzione, spargendo libri e fondando stamperie in molte parti d’Italia e d’Europa. 331. Ved., per questo e perii seguente tipografo, Proctor 7296, 7301, 7304, 7306, 7308, 7309. PISA Niccolò di Lorenzo, alamanus (Firenze 1477 —1486), fà qui un’ edizione nel 1482.332 332. Il fatto che circa questi anni egli avea ricordato, spiega, anche meglio di quello che non tipografo in Firenze il figlio Gianni, o Giovanni, già bisogni, la sua andata a Pisa. SIENA Enrico del Niccolò d’Arlem (Ferrara 1477, Bologna 1482, 1485—1489, Venezia 1483, Lucca e Nozzano 1491) nel 1483 stampa qui il primo libro senese, di cui ci sia pervenuto qualche esemplare; ricomincia, poi, l’arte circa il 1490, e la continua fino al 1496, quando viene a morte.333 A’ 21 di Luglio 1484 si ha un’ edizione di Enrico di ArmannoDalen (Brescia 1473—1477, Bologna 1477— 1486; Mantova 1482, Lucca 1490, 1491 ; Nozzano 1491, Urbino 1493) e soci.334 Enrico Dalen predetto, Lorenzo Cannucciari (Canizarius), Giacomo Del Germonia (Germonie) e Luca de Martinis fanno, in società, due edizioni, l’una a’ dì 12 novembre 1484, l’altra il 9 giugno 1485.335 Enrico Dalen stampa, per conto proprio, nel 1484, dal 1486 al 1489, 1499, 1500.336 Gli stessi Dalen, Lorenzo Cannucciari e Jacopo Del Germonia compiono, in società, un’ edizione a’ dì 5 dicembre 1485. Luca de’ Martini ed Enrico Dalen stampano, in società, nello stesso anno 1485. Enrico d’Arlem predetto e Giovanni Walbeck (Venezia 1483, Bologna 1493, 1495) stampano in società nel 1489.337 Sigismondo Rodt, o Rot, di Bitsche, o Bitz, nella diocesi di Vorms (Pescia 1488) fà due edizioni, l’una nel 1489, l’altra circa il 1490.338 Enrico Dalen suddetto ed Enrico d’Arlem fanno, in società, un’ edizione nel 1491.339 Giovanni (Walbeck) ed Enrico (Dalen), alemanici, fanno, in società, un’ edizione senza data, ma circa il 1500.340 È degno di nota che in tutte le edizioni Senesi, delle quali c’è pervenuta sicura memoria, ebbero parte stampatori tedeschi; che qui verisimilmente si posò l’infaticabile tipografo ambulante Enrico da Colonia, il quale pare vi si stabilisse, da ultimo, con l’intera famiglia.341 Note per Siena 333. Copinger 180; Proctor 7285, 7289; Ved., anche per gli altri tipografi a Siena, L. Banchi, Gli annali inediti della tipografia senese compilati dal Conte Scipione Bichi-Borghesi, nel periodico II Bibliofilo an., II, pp. 4, 5,116, 117; III, pp. 163—165 (1881,’82). Alcuni farebbero risalire la tipografia senese al 1481 o al 1479, ma non si trovano più le edizioni da essi citate. Invece non sembra doversi negar fede, all’edizione del dì 8 gennaio 1483 (Hain 15903), perchè numerosi son gli esempi di una sola edizione fatta in varie città da tipografi ambulanti, come il predetto Enrico, e per altre ragioni, di cui vedremo. L’edizione poi del 22 gennaio 1495 (Hain 1414) deve attribuirsi, come nota il Banchi, al 22 gennaio 1496, perchè seguivasi a Siena lo stile dell’ Incarnazione. Devesi pur notare che il Burger (p. 135) attribuisce ad Enrico anche un’ edizione del 1° di settembre 1498, ma erroneamente, giacché Hain 4071 l’assegna a tipografo sconosciuto; e della morte già avvenuta fà fede un istrumento del 6 aprile 1496, in cui si ha (Banchi, III, p. 163) „ . . . domina Margarita, Alia olim Andree de Harlem in Olandia, et olim uxor magistri Henrici deArlem, in Olandia predicta . . .“ 334. Il nome di Armanno risulta dal documento sopra citato del dì 9 Aprile 1496, nel quale si ha „ . . . constituit. . . procuratorem . . . spectabilem virum magistrum Henricum Armani, impressorem librorum, de Colonia, et habitatorem civitatis Sena- rum . . .“ Rispetto al casato, esso risulta manifesto 452 DEMETRIO MARZI dal documento IV, dalla lettera cioè in tedesco del 1500, nella quale il tipografo si sottoscrive „Hinricus Dalen de Colonia." Dalenè un piccolo comune dell’Olanda; da esso, dunque, egli, che vediamo in continui rapporti con l’olandese Enrico d’Arlem, o la sua famiglia, dovè essere oriundo; da esso, secondo l’uso di molti tedeschi d’allora, prendere il nome; esiste, anzi, un opuscolo (Hain 4657) compilato „per . .. venerabilem . . . virum Michaelem de Dalen ... in iure canonico licenciatum .... inque venerabili Curia coloniensi causarum advocatum peritissimo," e stampato a Colonia nel 1476. La lettera fu pubblicata da U. Billi e F. Berti, per nozze Morichelli- Temperini (Siena, 1899); ma l’opuscolo in soli 100 exemplari, fuori di commercio, non si trova in alcuna biblioteca governativa, e, siccome ha un’ importanza notevole, anche per altre ragioni, di cui vedremo, lo ripubblico, per merito del mio carissimo amico e collega Prof. Casanova, il quale me lo indicò, e fece per me altre ricerche circa la tipografia senese. 335. Non saprei dire se questi tre soci di Enrico siano gli stessi che appaiono nell’ edizione del luglio. Furono essi, però (messer Lorenzo Cannucciari, messer Jacomo Del Germonia, e messer Luca di Niccolò d’Antonio di Neri), che nel maggio del 1484 esposero ai Priori e Governatori del Comune di avere, non con poca spesa, condotta in Siena la tipografia „etcomminciato a lavorare, con grande perfezione," chiedendo, e il giorno 11 ottenendo, esenzione, sotto certe condizioni, del dazio perla carta occorrente loro. (Vedila pubblicataintegralmentedalBanchi II, 116 Cf. C. Mazzi nell’ opusc. cit. circa le cartiere di Colle, a pp. 182,183, il quale riporta qualche frase da una nuova edizione fatta nel 1495 a Siena, pare senza conoscere le precedente). Ciò non esclude, come sembra pensi il Banchi, si facesse avanti qualche edizione; chè i tipografi, anzi, usavano chieder privilegi dopo avere stampato qualche cosa che potessero presentare ai Governatori come saggio dell’ opera loro. Non sappiano se del tempo stesso sia una domanda che pare facessero i copiatori e miniatori di codici al Comune contro l’introduzione della stampa (Banchi, 1. cit.) 336. Nell’edizione del 1499 (Copinger 2603) è detto Enricus Coloniensis, nel 1500 dà le Lettere e le orazioni di Bindino Tommasi (Bandii, III, 164). L’edizione fu indicata da D. Moreni nelle Giunte e Correzioni alla Bibliografia della Toscana: il volume riesaminato dal Banchi. Debbo poi aggiungere che, secondo i sigg. Billi e Berti (op. cit., p. 24) esisterebbe pure un’ edizione (F. Giocchi, De emptione et ven- ditione) fatta in Siena dal Dalen nei 1483. 337. Banchi, III, 163. Anche qui l’ed.Hain 12844 assegnata al 15 gennaio 1488 è del giorno stesso 1489; lo stesso errore è nel Burger e nel Reichhart. Non so, poi, le ragioni, per cui l’ed. Hain 15825(8 maggio 1490) di E. d’Arlem, s’assegni dal Proctor 7284 a E. d’Arlem e G. Walbeck. 338. Banchi, III, 164. Nel 1484 si trova in Heidelberg un Sigismondo diBitz, della diogesi di Vorms, e nel 1460 un Sigismondo Rot, di Kempten, in Basilea. Parrebbe il 1° piuttosto che il 2° nome convenisse al nostro tipografo (Steiff, p. 257). 339. Banchi, II, 5. 340. Banchi, III, 164. Ottime sono le ragioni addotte dal Banchi per dimostrare che il socio del Walbeck è Enrico Dalen, non, come alcuno suppose, Enrico d’Arlem. Esse sono avvalorate dalla lettera che il Dalen scrisse da Roma nel 1500, e più ancora dall’ edizione sopra citata Copinger 2603. Egli stampa, ed ha interessi a Siena nel 1491, 1499, 1500; la moglie sua vi stampa pure nel 1506; si dice Henricus Coloniensis nel 1499; il d’Arlem era morto nel 1496; come non escludere questo assolutamente, e dar quello per certo ? Che si chiamasse Henricus alamanicus nel 1500 non è inverosimile, come sembra creda il Banchi, ma corrisponde all’uso allora seguito da quei tipografi; nè si può pensare ad un terzo tipografo tedesco di nome Enrico. 341 .Pare vi lasciasse a stamparela moglieAntonina, giacché in un libro del Pollastrino su S. Caterina da Siena, stampato nel 1505, si ha: «Impresso in Siena per donna Antonina di maestro Enrigh (sic) da Colognia et Andrea Piasentino .. .“ (Billi e Berti citt., p. 24). PIACENZA Jacopo de Tyela, almanus, compie un’ edizione a’ dì 5 settembre 1483. UDINE Gerardo di Leye (ved. Cividale del Friuli) porta qui pure l’arte tipografica, e vi stampa dal 1483 al 1485.342 342. Proctor 7311. CASAL MAGGIORE 1 fratelli Soncinati, o meglio, Israel Nathan Soncino e Soci, finiscono qui nell’ anno 1486 un’ edizione cominciata a Soncino. 34 3 343. De Rossi, Annales . . ., p. 46 e segg. VERONA Paolo Fridensperger, nato a Passau, stampa qui nel 1486 e 1487. PESCIA Sigismondo Rodt (Siena 1489, 1490) nel 1488 stampa, in parte a spese diJL. R. de Orlandis, in Pescia, allora sede d’importanti cartiere, appartenenti a quella famiglia de’ Turini, che ebbe tanta importanza in Valdinievole ed altrove, sotto i papi medicei Leone X e Clemente VII.344 344. I caratteri del Rodt appaiono pure in varie edizioni fatte a Pescia senza note tipografiche nel 1489 e 1492 (Proctor 7318—7321). i I TIPOGRAFI TEDESCHI IN ITALIA. FANO. 453 CAPUA Cristiano Preller, almanus, predetto (Napoli 1487, ’90, 1496—1498) v’introduce la tipografia, facendo un edizione a’ dì 10 marzo 1484. 345 345. Giustiniani, p. 272; Hain 3814 la mette fra che la formula „anno salutis" indicasse piuttosto le mancanti di note tipografiche. La data è: „anno lo stile dell’ Incarnazione; il 10 marzo del 1489 salutis MCCCCLXXXIX, die X martii;“ parrebbe corrisponderebbe così al nostro 10 marzo 1490. LUCCA Enrico Dalen (Brescia 1473—1477, Bologna 1477—1486, Mantova 1482, Siena 1484—1489, 1491, 1499, 1500, Nozzano 1491, Urbino 1493), chiamato per la stampa degli Statuti Lucchesi, v’esercita l’arte nel 1490. 346 Enrico Dalen predetto ed Enrico d’Arlem (Ferrara 1477, Bologna 1482, 1485—1489, Siena 1483, 1489, 1496, Nozzano 1492), stampano, in società, nel 1491, in parte a spese del giureconsulto Niccolò Tegrini „columba auspice." 346. C. Lucchesini, Opere edite e inedite, voi. XXII, p. 60—62 (1834). NOZZANO (presso Lucca) \ predetti Enrico Dalen ed Enrico d’Arlem fanno nel ' 1491 un’ edizione a spese del suddetto Niccolò Tegrini. RBINO Enrico Dalen (Brescia 1473—1477, Bologna 1477—1486, Mantova 1482, Siena 1484—1491, 1499, 1500, Lucca 1490, 1491, Nozzano 1491) stampa nel 1493. BARCO (presso Brescia) Il predetto Gerson, Soncinate, vi stampa dal 1495 al 1498. 34 ? 347. De Rossi, Annales . . ., p. 107 e segg. ; Sacchi, p.17. SALUZZO temporum. 343 Non so quanto sia fondata la supposizione di alcuni, che nel 1495 E. Ratdolt (Venezia 1476—1485), allora tipografo ad Augusta, sua patria, stampasse qui il Fasciculus 348. C. Gazzera, Notizie intorno alla origine ed al progresso dell’ arte tipografica in Saluzzo, p. 435, nel to. V delle Memorie appartenenti alla città ed ai marchesi di Saluzzo raccolte da D. Muletti, Saluzzo 1831 ; Berlan, L’introduzione delle stampa in Savigliano . . . cit., p. 88. FANO Gerson Soncinate (Soncino 1486, 1490, 1500, Brescia 1491—1494, Barco 1496) sembra facesse qui pure un’ edizione nel sec. XV. 454 SCHLUSSWORT S TATT in einem immerhin etwas aufdringlichen Vorwort mag hier am Schluffe unferer Feßfchrift die Ent- ßehungsgefchichte derfelben kurz erzählt werden. Diefe mitzutheilen, iß fchon deßhalb nöthig, weil fie allein die Thatfache erklärt, daß mit der Feßfchrift eine zweite Ausgabe von ihr in dem 8. Bande der Beihefte zu dem von mir herausgegebenen „Centralblatt für Bibliothekswefen“ erfcheint. Ungefähr gleichzeitig mitdem Auftauchen der Idee, den fünfhundertjährigen Geburtstag Joh. Gutenbergs in Mainz feßlich zu begehen, verhandelte ich zufällig mit dem fcharffinnigen Gutenbergforfcher, Herrn Archivrath Dr.Wyß in Darmßadt wegen eines Beitrags für das von mir redigirte Blatt. Herr Dr. Wyß erklärte [Ich bereit, einen Auffaß über die bekannten Ablaßbriefe von 1454 u. 55 zu liefern, wünfchte aber, daß ihm mehrere große photographifdie Tafeln beigegeben würden. Da diefes dem Verleger des „Centralblattes“ nicht zuzumuthen war, kam ich auf den 1 Gedanken, die Stadt Mainz könne hierzu einen Beitrag leiften und feßte mich durch einen Freund in Verbindung mit Mainzer Autoritäten, die fich fofort zur Beihülfe bereit erklärten. Mein Plan erweiterte ßch hieraufhin. Schon 1894 hatte ein amerikanifcher Gelehrter in ganz unverfänglicher Weife Herrn Otto Harraffowiß in Leipzig mitgetheilt und mir dann mehrfach brieflich betätigt, er habe vor nicht langer Zeit mit einigen anderen namhaften Männern im Vatikanifchen Archive zu Rom einen Briefwechfel zwifchen mehreren Päpßen und der erzbifchöflichen Curie in Mainz über die hier entßandene Buchdruckerkunß und deren mögliche Folgen für.das kirchliche Leben gefehen. Diefe Nachricht, welche midi veranlaßte, wiederholt briefliche und dann auch perfönliche Nachfragen in Rom anzuflellen, legte mir den Gedanken nahe, die etwa aufgefundenen Urkunden zu einer Feßfchrift für die Mainzer Säcularfeier zu verwerthen. Leider [teilte fich im Laufe meiner Nachforfchungen heraus, daß die fragliche Angabe entweder auf einer Verwechslung oder fonjt einem Irrthume beruht. Jedenfalls i[tße unkon- trollirbar geblieben. Während fielt der Briefwechfel hierüber noch hinzog, hatte ich mit Herrn Dr. Wyß über eine Feßfchrift weiter verhandelt, und diefer erklärte fich bereit, mir verfchiedene Abhandlungen zu ihr beizußeuern. Hierauf geßüßt trat ich der Ausführung des Planes nun näher und überlegte, ob es nicht angängig fei, diefe Sammlung von Auffäßen zur Entßehung der Buchdruckerkunß mit der etwa von Mainz aus ins Leben zu rufenden zu vereinigen. Die Verfchmelzung beider Unternehmungen fchien mir zweckmäßig zu fein, fchon um unvermeidliche Wiederholungen und Störungen auf Einem Arbeitsgebiete zu verhüten. Ich wandte mich deßhalb im Herbße 1897 an den Herrn Stadtbibliothekar Profeffor Dr. W. Velke in Mainz und trug ihm meine Idee vor. Diefer ging bereitwillig^ auf fie ein und befürwortete fie bei dem Herrn Oberbürgermeißer Dr. H. Gaßner, der fich auch mit ihr einverftanden erklärte. Die Verhandlungen über diefelbe kamen aber erft im Herbft 1898 in den rechten Fluß, fo daß ich nach einer Befprechung mit dem von dem Herrn Oberbürgermeißer beauftragten Herrn Dr. Velke zur Ausführung fchreiten konnte. Vor Allem galt es jeßt weitere Mitarbeiter zu werben, da es fich herausßellte, daß Herr Dr. Wyß beim beften Willen aus gefundheitlichen Gründen wenigßens nicht allen feinen Ver- fprechungen werde gerecht werden können. Da von der Ausarbeitung einer eigentlichen Biographie J. Gutenbergs fchon aus den oben(S.21.Anm. 1) angedeuteten Gründen nicht die Rede fein konnte, fchien es mir angezeigt, nur Baußeine zu einer Gefchichte des großen Erfinders und feines Werkes in der Feßfchrift zu vereinigen, und diefe durch eine Einleitung, in welcher das, was wir ßcher über die Gefchichte Gutenbergs wiffen, kurz zufammen gefaßt würde, bei dem Lefer einzuführen. Die Auswahl diefer Baußeine mußte nach einem beßimmten Plane ßattfinden, ßch aber doch auch wieder nach den vorhandenen Arbeitskräften richten, namentlich da die Zeit zu drängen begann. Welche Schwierigkeiten hierbei zu überwinden waren, wird Jeder leicht ermeffen, der einmal eine ähnliche Aufgabe zu löfen unternommen hat. Nachdem ich meinen Plan entworfen hatte und zudeffen Ausführung die nöthigen Mitarbeiter gefunden zu haben glaubte, legte ich denfelben am 22. April 1899 einer vom Herrn Oberbürgermeißer Dr. Gaßner ein- berufenen Verfammlung von Mainzer Notabein und auswärtigen Sachverßändigen vor. Nach ihm follten im Anfchluffe an meine fchon damals abgefaßte Einleitung zunächß die technifchen Künße in Auffäßen behandelt werden, welche vor der Erfindung der Typographie durch Gutenberg auf verfchiedenen Gebieten zu Vervielfältigungszwecken zur Anwendung gebracht worden waren, darauf ein Stammbaumder Familie des Erfinders und ein möglichß vollßändiges Urkundenbuch zu deffen Leben und Werk folgen, einige Arbeiten über die früheßen Produkte der Mainzer Preffe und deren Technik geliefert und fchließlich Ueberßchten über die von Mainz ausgehende Verbreitung der Typographie durch die wichtigßen Kulturländer des ausgehenden 15. Jahrhunderts dargeboten werden. Zahlreiche gut ausgeführte Tafeln in Lichtdruck follten 455 ' dem Ganzen beigegeben werden, um der Feßfchrift ein [treng urkundliches Gepräge zu verleihen. Da diefer mein Vorfchlag allfeitige Billigung fand, habe ich ihn durch die Munificenz der Stadt Mainz und mit Hülfe tüchtiger und treuer Mitarbeiter auch zur Ausführung gebracht. Die auf ihren Arbeitsgebieten bereits fchon erprobten Gelehrten haben in ihren Beiträgen nicht nur das Beße beigeßeuert, was ße zu bieten vermochten, fondern haben einander im Intereffe des Ganzen gegen- feitig unterßütjt, wo es nur nöthig war. Da die Erfindung Gutenbergs eine weltbewegende, weit über die Schranken des deutfchen Volksthums hinausgehende war, fchien es mir angezeigt, zur Mitarbeit an der Feß- fchrift auch Angehörige fremder Nationen aufzufordern, die in ihren Sprachen die Verbreitung der „neuen Kunß“ in ihrer Heimath zufammenfaffend darßellen möchten. Auf meine Bitten haben (ich die Herren Labande in Avignon und Marzi in Florenz hierzu bereit erklärt, und ich glaube ihnen auch hier unferen befonderen Dank für ihre mühevollen Zufammenftellungen ausfprechen zu (ollen. Die Namen aller derer, die ich außer den Herren Mitarbeitern im Intere[(e der Feßfchrift direkt oder indirekt in Bewegung habe feßen müffen, kann ich hier nicht einzeln mit gebührendem Dank aufzählen. Sind fie doch auch, wenigßens theilweife fchon in der Feßfchrift, z. B. S. 113 dankbar erwähnt. Aber die Namen einiger Herren, die (ich ganz hervorragende Verdiente um diefelbe erworben haben, darf ich doch nicht unterlaffen hier befonders aufzuführen. Da habe ich in erßer Linie den Oberbürger- meißer von Mainz, Herrn Dr. iur. Gaßner, zu nennen, der (Ich von Anfang an als ein eifriger Förderer unferes Unternehmens erwiefen hat. Sehr thätig für dasfelbe iß der Oberbibliothekar der Stadt, Herr Profeffor Dr. W. Velke, gewefen, der die Correfpondenz zwifchen der Redaktion der Feßfchrift und den ßädtifchen Behörden geführt und (ich um die Herbeifchaffung der Urkunden und deren Vervielfältigung große Verdiente erworben hat. Nicht minder Herr H. Wallau, der künßlerifch gebildete Typograph, der die theilweife recht fchwierige Drucklegung der Feßfchrift in Gemeinfchaft mit dem Beßßer der ße ausführenden Druckerei, Herrn Ph. v. Zabern, entworfen und zu einem guten Ende geführt hat. Er hat auch mit den Herren Velke, Schenk und Schorbach die Herßellung der wohl gelungenen Tafeln und photo- graphifchen Aufnahmen, von denen einzelne von den Herren Frifch in Berlin, Gundermann in Würzburg, Kraemer in Kehl (Baden), Spamer in Darmßadt und Zink in Gotha herrühren, während die Lichtdrucke und die meißen Negativ-Aufnahmen von der Hofkunßanßalt des Herrn P. Meß in Mainz beforgt ßnd, überwacht. Die Initialen, Schlußßücke und der Hauptitel ßnd entworfen und gezeichnet von Herrn O. Hupp in Schleißheim, die Zinkäßungen von den Herren Meifenbach, Riffarth & Co. in München und CI. Kiffel in Mainz angefertigt, die Typen ßnd hergeßellt von der Schriftgießerei von E. J. Genzfch in München. Die Farbe hat Herr Chr. Hoßmann in Celle geliefert, das Papier die Fabrik von J. W. Zanders in Berg.-Gladbach. Der Einband rührt von Herrn J. B. Schmidt in Mainz her. MARBURG, im Mai 1900. O. HARTWIG. Tafel 1 >• i Jt^El . - • Is.* 1 ■ » , ' ^<5 ^ i ^.'i *'i. ». i W^a- -i ' ' d /-/r A * - ^ V Ä-i 7 ■ > --'■'% "7/'^y y ■S \ / ."4- / -Z v&w* r ;», '/«^.^ya JWS Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900 Falk, Stempeldruck. Tafel 1 ' * 6' fc * * jf ? ft^äS aqrf* ; i ; , • '' v ‘ ' »••••• fefeagp .-.'ht?y ,,i..- r. j-i 3 W-- !■■ * i.\ ** . ■■; 'M v -v i •/’•• •- ■r , .-. , 'i ■• ■ >-• ’N. . \.V* ' -r’-v-ä* &*£■:: ?**$?. Ii>V ' '* ■*■-. ■ S 'V, •' - v "V' ' \‘ \i? m 1 sSS&t Stempeldrucke auf Buchdeckeln d. XV.Jahrh a Einband von Conrad Förster v. J. 1442 b Einband von Conrad Förster und Johann Wirsing v. J. 1457 c wie a d, e, f Einband von Conrad Förster v. J. 1436 g wie b Abbildung a in halber, die übrigen in wirklicher Grösse. Tafel © m Zu VI. Wappen und Siegel der Familie Gänsfleisch 1461. /Ius dem Lehnbuche des Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein im Generallandesarchive zu Karlsruhe. Mainz, Gutenberg-Festschrift 1900. Frhr. Schenk, Fam. Gänsfleisch. Durchmesser des ' «! Originals 0,0225 m. Durchmesser des Originals 0,021 m. ■V/ ^ In wirklicher Grösse. In wirklicher Grösse. Durchmesser des Originals (nach der Abbildung von Lempertz) 0,024 m. (Die Masse verstehen sich vom äusseren Rand an). 3 'sfv. ■jfJ’ v Si»-”» ^*ss; Mainzer Gmenberg-Festschrifi 1900. Zu VI. Wappen und Siegel der Familie Gänsfleisch. Frhr. Schenk, Farn. Gänsfleisch. 1. Friele genant Rafit zum Gänfefleifdi, vor 1352 (1359); 11. 2. Friele zum Gänsfleifdi, gen. zum Efelweck, zur Laden, 1366; 112. 3. Friele zur Laden, der Vater des Erfinders, 1407; 125. 4. Johann Gutenberg, 1442; 134. 5. Hans von Sorgenloch, gen. Gänsfleifdi, der alte, 1468; 1118. i Tafel 4 ,,• »Ü--■' ^ . - ■ 4 t»-' v-" ^*äl, *" Jra fr-tbs a iT:f 4 ^^^v% ^ 'To. -fe® £^x4*ä' t ?j'rr »SB M - ^ 7 w T'—-. I. ;**::& 4j ; ^.evwi Tk %3 ‘h^ss i^trHfe Je- 3 i ffji %.1 r* f •■$ ri -:; gi'lfjy|j:,jgp. gBjpl t jpg , *-• ^fTv -<> "0W^®^äF>«' ^'ü % I ■ x ^-^7^0 ij ^t''"-\fjfaii^il, k «. # vP ' S & , <7 r ' •**«. '*R-'-'7'‘”' ‘ Äi '-’-i ,ij |* ti >4 l ’-^ ,/V ■'*• ' — ■ • fi - J ■*“ ~iiä >. ,4ßi» \ SS8Sran & e ...f; MflS ä fe#::üT L ^^r^lr r "• + «v- -1-Q *>---. . \%j& J± m •r. .-4- t v r. >-^-. «*V>v. iLJ^,.---*^^’^''- -iärff ? i .Ä Tafel 4 Ansichtstafel über die Mainzer Wohnhäuser der Familie Gänsfleisch 7 Pfarrkirche zu S. Quintin 9 „ „ S. Emmeran 10 „ „ S. Chrißoph 14 Prediger- (Dominikaner) Klofter 15 Minoriten- (Franciskaner) Klofter 16 Großer Convent (Beguinen-Claufe, fpäter Franciskaner-Kloßer) 27 Capelle zu S. Anthonius 48 Zum neuen Haus 55 Zur rothen Mauer 56 Zum langen Hof 57 Zum dürren Baum 58 Wolfskehls Hof 62 Bickenbach 63 Dom-Probßei 64 Dom-Sängerei 65 Groß-Paris 98 Zum Salmen 99 Kai fersberg 104 Zum Zugmantel 105 Zum Rebßock 106 ZumOtten-Keller(mit dem frühem Lindenfels identifch und wol mit dem Haus zum Blasofen vereinigt) 107 Zum krummen Ring, Molsberg. (Der irr- thümliche Eintrag der Nummer im Plane von 1724 (rechts von 106) iß hier richtig gepellt) 108 Zum Korb 109 ZumHumbrecht(1575:Truckhauß.loannes Guntenbergius(i) Anno 1440.(!)in haedomo artem imprefforiam primo exeogitauit.) 110 Fürßenberg 120 Sdienckenberg 122 Leuchtenberg 123 Zur Britfchen 124 Groß-Maulbaum 125 Zum Algesheimer 126 Stockheimer Hof 127 Cronberger Hof 133 Zur halben Mauer 134 Vogelgefang 135 Ehrenburg 136 Gutenberg (1575: Gutenberg / Martinuß Weidtman) 137 Franckenberg 138 Diemerßein 139 Juden-Backhaus 140 Zum fpitjen Würfel 141 Zu den ßeben Giebeln 142 Solmfer Hof 143 Monpleßer 144 Zum kalten Bad 145 Bleidenßädter Hof 146 Zur Seßreben 147 Zum Gänsfleifdi (1575: Genßtleifch / Vitj- thumbß hauß) 149 Zum Berner 150 Zur Kannen 151 Zum Spiegelberg 154 Weihbifchofs Haus ec Auf der Rofe dd Kirchgaffe (heutige Welfchnonnengaffe) ee Emmeransßraße ff Predigerga|fe (Fußßraße) kk Kantengießergaffe (Schußerßraße) 11 Beßelsgaffe mm Quintinsgaffe qq Affengaffe (Stadionerhofßraße) rr Flachs-Markt ss Marktßraße (Emmeransßr., nörd. Theil) tt S. Anthonius Plaß zz Carmeliter Plaß Neu eingetragen ßnd: A Zum ßeinern Kram B Zur Lade C Zum Gelthaus D Zum Efelweck E Zum Birnbaum F Zum Jungen G Zum Herbold H Zum Nöllen J Zum Blasofen a Gymnaßumsßraße b Alte Univerßtätsßraße c Kleine Emmeransßraße d Stadthausßraße e Klaraßraße f Pfandhausßraße g Hintere Chrißophsßraße h Lyceumsßraße i Chrißophsßraße k Korbgaffe 1 Fledergäßchen. Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900 Frhr. Schenk, Fam. Gänsfleisch. "tfi t\ fr - i ■ f « • f ' t f' 9 sp r\ V J30 / Tafel 5 &vkbm/ - ^ j ^ _ xrexeiU, 8c\* dve Von Sen Qß cn nee «*£c~ — « ' fv. iv n Ä - Ä r*>' . rs a - i $<*&J«w *n 6wc jfwwwt^ «♦wvvcpfc tfU*f- / Cp^?/?* &***bte iy Mt/ o^ vic M n kt UM 'VWH Siv $*ßn nUn; <$vv föp^fchm in «Mo*A $*H <#vk dt« A>ft«vt die \ : mumwl- ^EvSk^" Ww / JtMVttia'u:! '-■ rt'/s ä . fl_ »t ■Q-n^+n-ß+iH) diä Mfo ’r&- vm$%< u^h*vupt ~~ ; *"*£ «fenw f&Utjtäfamtrf/ei «&&!* Jb*4Kws»M*- pfätäj, •Wert*'* %Uid'&H^y%ßtyntA Jkffbe, bt&l!/ eja f Hm-Bc 3ndnv» / da w ^&£CM.tf j?jl£u/0 VT0 *' ^JUf4r, Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. Schorbach, Urkunden. '«« 0nvi«/ cwÄ ^«5 der Mainzer Rachtung vom 28. März 1430. (Nr. IV) >.* ;.'sm/SJ k**--. ß'-Ä >*. ?v VÄ^ k V [piffiSülSsH Tafel 6. 'M 1 j 3 ?< \*rÄÄv>i .V> 4 >-'- Vmtrr 1 ■■ vs Wf*- ::;*»• *Tf«: SIS« iäöä©& ! .v IP&'WÄ •:}-{■■'■** ;i & k l n rs gm % s 1 I C7^ J? % ik 'TO nr iil m % $ Tafel 6 & i rfe m i K U'fe il fptp % n ü % dH Wwr t vt % fe p reM 1 .T****'-^ --Zi fc*^ 1 Wm mmm £?S*5R§fcirtf3 SÜSg :ä?rn| Tafel 7 4 ->.J Hv-'gK--' '*• .-*'•£ - •.*!? iü ’ >5 *?■. V-V-- % £?>*/■ 4*- ■%&££ ^^SS®siajgB5H>IS *.vSt-'Vji IliMi I;;trrj+.- iu.. a%s ■' .fe*:#. »M&lf » A J-' sig: /w,w »T 4 & Ä?' ■*• s~ 1 — ) , ^7 T l vy-^ t m & ;< «t $-1 l l\ Tafel 7 1 Uri i-l? f> Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. PrObCTl UUS deTL StTCLSSbUTgCT PrOZ6SS-Akt67l VOTl 1439 (flUCh LdbOfde). (Nf* XI) Schorbach, Urkunden. y 3 *|| L^Ldii! Tafel 8 :.v na. '-'iiATi .>'• ^ v-?5'. '? ’€«& V^:. - .iiia w Mg^ .4^ Jftww ..'a.tr-i ••^iv f* «ran* iäSSi ■mr* »s&agte m fÜ4> i ^ iQj IV M' #f' J * -s-jf üs^ & -cum * 4 cs» 8 if rj ^ Ilili 56 5HÄ i ?l! 1 ®!|| FSWtfi I R 1 * ja « K ir l* 4 ?r 4(| r ■•te H lT«&; fiTÄsft ^ <* iM s $ ff Tafel 8 £ 2 ! « io o a *►’ —» r <5. > ' & r.fcfy >**• f M. 1 H ■.■‘A :. - ‘iß&ö **£4& j&i fegErfi mm sAShM i w-'. II ■ a^v-S“' R»- t» ■ Wr^M . A&ft» ,&M.. Kfö #;:@4 «fei Sss-t >■■4- ■^r : i id Tafel 9 4 i f; 5 4<*«Wh 1 fl * * öS ’r m w» i a* * % !f\ l t * 1 \i /i a ß y^J I W <3 ?VtrlSa % L ^ Ai »• A*. iM ft r K I f Ij Ul n ? : V’t 34 Ur <7> Ctf B \. n » a 5 \C in ! Tafel 10 p t II GL VA & Jr I I v H i r ft m> % 5 $ ^ § u Tafel 10 ^a'V ^ ^ 1 ^ .1 q ö«^>) Lw^f ^ ilM , **> 4j #J3 v*? Mi «ffl iüa sht] &TJki j^3 v v’r v ' 5^ «5 .'p, iL«4NS3. Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. p, . ., , Schorbach, Urkunden. i>trassburger Urkunde vom 17. November 1442. (Nr. XIII) '-'j V.VfV ' fr£> ir r S; '*' j£s*ä&.-C Tafel 11 Tafel 11 t IS & Y*% hf Ui i? »vr^s ?& >*J«f s täi c .hfl i£ «1 2 i ■. I r^r lr4?-<8 e,- T.lf'l A r 'S *$l 4 • * 4- ^ 4- '4- ‘ ' ‘ ><*? Tafel 12 Qt—svj ^Tißis *tH fr>&u*c£} flrv y^S- ^r~vߣ&<&u*u~8fr^ &pxyj£ Jf'fo ^t+fi'f'***} lkj$ß /)f7ySGße^*f5^4rtj Sc'vi+j'&fr' *&£ *^c ^hi 11*4 / ^^Sn.4 OZfjJfy A *\ uJa*t^**j 1 *j*f ji* jhi"~ -Ov^>| ^^?|»»««|^ ^|^ Eintrag im Rechnungsbuch des S. Thomas-Stifts zu Strassburg 1444/45. (No. XVII) Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. Schorbach, Urkunden. te Tafel 13 *^**v - —^ r / yi (j 1 Vtrttl'H (£3. S & c A (J^^jy~~ ^kkh £ jT^>b^J ftrßofa- ^flO^cO- qC^ i ^ 0#* $w£kjZ^*?. Aff*} ^Mfchßc-Zj^z Aus den Rechnungsbüchern von S. Thomas in Strassburg 1456/58. (Nr. XVII) Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. Schorbach, Urkunden. ■ f '? ■*■' ! . , ■;■ i i\TO.^ .vv-\- '•• - Tafel 14 Tafel 14 1 S : ÄiÄffipi Tafel 14. ") ■ 4 ;■ , . • 'Sinwt, * {*' . 'Vr^v*Ww»tt-*y/e< ^ OxkvU*y^>V l vvfrinr^« ^K^tvzv ^ ’\ l * ' V, ^-9ij^ Vvw \v»**j vV'v'ft ( %^W| attvjwMtuU*^: ifc-'*'** 6U*£ rtm UvtfrviJC .■'jrf-Wwcif^OuV ^OvtiU tciM ^js’ ^ ^ V« {) iifr' jZ(%\ii^K ^W;Mir»^t6i») i-ÖMMJ |vK»f « ; eyi l$is&y £*rjyt a$ (^Vw§ 6 *pv*t&7? | »u< \vs)( ^VvWniJC (» «t-Vvj a 4' ß>vw4i^ (*<& Ö6flv-*vf- , ■ivtzjiUV -£ifav*\KZ<1 V. vv*v\Cl\^v (A4 iöy^fy v©i<~ thlT>md- r^buh-ffi (Vn3 (Xä i^Cvtr^rvj (“VwS^YlOj ; ‘iffaxftirfycy «>ßvt9 ^uitvv; r^Ot* {jfVvtt# >a%\$ C^flß 0' tC-v'S Si^jWty «*ßjy I Av ^>w^vv« (VmS V|im(' &4M&V (W wW p®v. - ^ rt» v <- A .A- ^ 4 - G*-d-j -*^ \A^^x*Giyu*f ft ' 9 ^ AVf- nr$ )h<;^vj Jvt\uvv^c C_ßCO\C>V{$ v <&mi pPvvVv VV*M f r Vt^a4j- & 'V, (n £ ^«Mvz )v»»j * (fotf (»«M (ft »^<«yNß> ■h+i xk t»uMtv *a*Jlc(L, (Vvv9 {_ X+nrqj&i^c ■ ^YS ~> rtMC iÄJf 7 ' »jH- A>* fcy*w««< &+J fWMK^ If'uKww /T-. rVtV'W'wW« Iwit« vy^ut tyW^ y4n,u\\\J% ^YifcjJfaüvij Jvt -‘nV>»H. ^ •>0'O> YvJrt" 'vuxtj(v‘i uVnV ^X>*44»- i " lfc i3" .$ ^vvvvvj viÄ^ y ^\)\y ,- fc -iH'^> ^ ->JU M*&*) 'wvrt^tv.1 ÄwA) $ VU«-v AtK VT LyxyJttxjfyr < Sf j(^ pOv*.^ /Ivtiv ^finSA V tvi'V )***) 9 iUvt ^vjA< ( >tu«httU Ji'KÖ^V'vS ilii lvCa »f \0 (1< }'i* >H-U (W; pfidJLy & Jknj)ttt|«»Ö3 - vv 1 ' vvv ^' w ' w* ruvvtv i'yv^r^w/*™ trfjfw; Y^* K>v'«W^Vv; «&; £i «rWtyjUfll&t «»cyU&A^ /■ 7» ▼ v ' v 7’ 'V / • tl ' ; • . • v W- VvU&t->iW rv&Ou; *w9 jx* li^ ^Vviö tVH | / 2t^ -v%«wcy r^&\\9 ^ 'Uv^<ä. v **<* ,,ZU„S^r'^v ^n£V\\^ 'VtWct^k /'* v -®^ V „/■-•- /' 7 v • -7 ’-' L- '7r“ v v r**^fh aX ' V*v*U«‘i «* »«■ »■», —^ - -«» » ■_'»» V • 1 - ■ , «_ J '*jfvn y‘iif(i*j ck^Y^ Lf %3v»Ö ahv xrr &z (Ul~»G-^ 4 ‘ '**!& r°"$ jlxttv 9 A‘vv\ ^vXy^^w-^ ^vv$«2> r V‘>A , W/ ä syjg\ ™P ' l '‘j lx r vvv ' 7 1rvwY vm v' «»n^vyi-— f~r~-~J - J, ? ^ Vri ^‘ fAv^Ti} |v\t< o(v«A-!«V*t4VM '^cl'-dy*l < ^ ^u.si ... £ — ,--s iZjRA.±*.~&Urü liL^auK» r&h% 1[i«*&*t 4& ’ ' - I /" , M'+VUji %£<ßy ^mricr. ^J?2±yr.*±' ■, , t ' T ^‘ *|h i|»wii£ y«Xtu|v«j «l»OM«*wy w-^-- j . ; "'Vvvb ^»W- *V*AYtf (WvS ^ 1vfwl»<»ZK*l r>£>w^ V W"^Ä- i. 1- ß -ö ^.\LicL-^* ^fca4ol zfcl&U < ^ / - I --77 —”—’7 vf § f.v »vv»< ot&v v>HvÄm JV$&C ^Xw, fVvtJ 4An«ilv>vf W. ^Rv*||r^ Cßa«» Ün (xvv^i Ukv^K {wvvtt^W|Q^«- :Jvj W ' ^-W^aCWM^\ r\vtt) A VVM ^ iyti*** 1 j 4‘9 jl^} <4vv : Xvö iav rXkbik^&ki^^ V*vt< ^V« , „ ........^m^(2KS3TO^ ^4 ^wkv) (4\*8 Gdj**&*i v > ^ v " ;> ^H^ f"S>w9 fVmr? *n!&ij jYfydiy {yvif <*vi pvx^*******^ iyentifaj jc^*dw«P»e*Mix .-Mror , ' '■'!*'• »-p-'-' »»'1 J- / '- 7- ; &»&«*.>!», «wfi |r' V '"^ 4, nC^®J&* ^.5 j^..K 1 v„w. ^ t 3wu4V h !^™ . - ,t/ o -- - -.^rwiwr 12 f >\KiÄ jlqvvlwx «WKn PHHvS iy\;; jiiWVWwj ^»i ^rjivV ("Vv* t - ’ W w YT / |^V7irfc>i^ iwAjtcn :i6 <*üVö Cv (Ww < l/^ h yvuirvtK ^evWyWiE^ iU? zttyktf -|»4 Ävwy V W«rwu^| ^Ck 'V»M 4z^^^Mvnk(^l^i6 ^1 '1 Mainzer Gutenberg-Fesischrift 1900. Schorbach, Urkunden. Mainzer Urkunde vom 17. Okt. 1448 (vidimiert am 23. Aug. 1503). (Nr. XVIII) Tafel 15 .jüKM^g&m&geas&i. 'smz. smss&m ^am&Sy&es f'fhl^'fy. ..-?*?<«&• i* «II ? -,V-v-.# •M-’ .,lyOij«< •V *<•«? «.•iv/ic i. i- ► V^VfV-V* .? ,|i «* * » v, HJ «ft iif8! ^titi .y, '*‘#4 l -r-*>$:: ?|p§lt mtä ata^fef •>£» <*?«?/<» wmm* .4$gg 9fiB*4£?tV' %'m0$k W*~M\ fe'v, ^«fip Y-<- itr^s >*V $$*£& *>iM «fä mm mm •••: Zifrc.r#.- #&mk i{ü j i #lf ll Äi 3*1*7' #&&&#/&?*' mm wmm ?=-££?5 ■&li#Ht!ff8£& «w äsigs ÄSSV'.T* rc£s&; Sj3P?«5Si So vfu ^0(18 tiAHlOl OMt«^ i VcW^^c/cHiSrtft SflW rvns iw t* bfc-rUye 'C^V^ s» §*T&*1~ rvnv IVHtd Bug ( ftfficn 8ci <*%, ^fh\yM*j xjepvv&czJvtf&f^ C&tv r\>tv9 Stmf iVw^en^ 4to|tc^ ^ j&+*tr p- * / | ^y <^$ (W^Vc%e y ^wl. ^Anwö) 'VnÖ ^* i1 <^ti pnt <^fi\w») jÜfaß faf pvrty G& p " ~ Op+yvS.1 &UZ. 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Schorbach, Urkunden. Das Helmaspergersche Notariatsinstrument vom 6. Nov. 1455. (Nr. XX) Tafel 17 m«c VtWlW - 8'^ * ~ (ynWW^ in**5ct«f7 ^ygo ^ 8^> (V**^ 1 'i** t » , C) (VtpViy t y—«*|T A*--^ -- < ^ iiU ~~* CVOU ^Vo» JMi* «^h. . * r ?~ Ät i‘ M ' "f^' r" H~' «V- -rf— V/ ,c^I~&TÄ<,.. ■C.*~*~* P> p* <****»^«'^ *'^>« Q_-p«'*« C7. (v-tf.i ■B„<» i £—i-w+O Vp^ljC^—C jypH ™“ £ ‘^r-n'tr 1 -^ p*0>~i^ p^*5 Atij) Srl-Jr 4 ^ ~-ßt>*~n. ‘^'•'fj’^p' 'Vj.'t'^v- Q- JV« ^«Hvi JV Jjlv>? C^L: ft“j*l 53Siip“«v (V^v«lA<«|r A ~ ‘ - -^o. -r - wo . C*ww- n-rj v ff*~ p-’-fpP_§>?^twil)<--'‘~~< ._ r£(£v, (w.^^h'qp-^m- f 7 Y*^f i " r ' ,t ‘ v ''V" 3 f>? V-r- -*t-UT *»» t^ ^»hU^TA Q^UhH^ ^£H A jv^ CVü |t(^cw0 -^'***■■*■» C^|y>vw^ t\‘“| v iS ^upA*ov 1T‘ • poif prt'y • J 1 ^' ,v (J^ (I. 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Schorbach, Urkunden. iCtiMA Tafel 19 fyp' ^ /V»***«» ^(T <ß v^ ? ,y ^'"'*^7 frt* L '~ ' v - 4fi Afclt §it 5^ 'W»«X'»*v4"^n%' 0-a£<&< j w * s -v-*vv c ^fm^ki^aA vi. . mi *■ 11 'fvvt., i .M 1,1.1 j u^i!R"^i>r^--t!JWWPa!«ace 9 QP!nP 9 fni : i4, I raa. !3 Tafel 21 wt'& wr ■ t: *** \ y < {&. yt Jt: s> n s 'j& w*g i*.*'* V^ * ^ .«4 £ 2 y -S **•• -J^» f V/ C £r U {!>$ i cS $ I ^ £ * < «T ^ § i? ' "r^* I- 4 F«r -' TöT $* <* r * fsT^ t ^ üMP Tafel 21 M&inier Gutenberg-Festschrift 1900. Schorbach, Urkunden. ^*£23 '. 4>fc£aL 'V- . 7zm Tafel 22 tfv«r*wte, Sp* ^Iwcfc ^jv^-cv^vv. :&kw& vnC^ ^o w*a5 ~ (w-»^Ö/VMt»>vG»4'^A^tr^^y / aC»7>vV>(>>A)U^r £p3*it1 C*»*w (W®«*; ^UÄp ö>cft £*$ «eW aÄt^ o»U3 (Vö^^ß- 9™ O** 4 ^ ffrw*- 4* ßj&tf'PcHwS O^^mAz S^uL%cxyj\^ ^ 9tz &rwcfiv*i (VtH «J&K. -n»v0 Ätz^Ätt S«Z rW8 AÖ>c ^ ' ^*>: o.-- - ^J^^ffÜ***'***^ ^y«w(yyr*S m impjwpjpc^pp' - [ i ii' i n,»y Tafel 23 6 . Tafel 23 '. " T ■fc..'—. #v •* i i i'5t Ä». ■«; , * - >• >■* te «£. S UP> > i FTS ' & • £* ■# 4'. jri*- iAki .&ik «iss !«» «5 ^ | MP <■£ < ^r: Ä ^ g * s ✓ u -w'n £ £ 4a ft'.i 0 ■* •*. \yir- ft: >j f »'•“ ji “a i® N-51 *, -i C,^--- fjSfli Tafel 24 #»*«ä $» A $2sm ; M&*rX.p' sg^gsäsi ’Msigsä AjrV^l- 3-r« •i^i^'v - vv ■•-j 4 Afr' Nf-a ffr '.'•:.-r::ikt:4»:;;:-- •'•• •?>- .• ngg afo f iS« M ügür g|P SPM !?§§§§ tmm, bfwM b'ctt • Aw ■?,•?'$■! ''zhtii IM äHS^fiSJ*? 303 a^ä ässsfa wm&ü mmm lamm. ■■■KV-7-+. ££*£& ii- *.ww''- r * i, *. r: &£V* t A:M it • •‘A*' ' *? K.'V <**K 4 «**£* 3 * m- r •*ss r T-. .v a *,.* t 4 ’H ' Af£&i -.5^ * agsft 1 'V^'. : '^V [iw.. 1 *'. 1 ». '■ M I l L l |1 1 ■ W I J *s*^? Tafel 25 ‘***-A iU* An** H? r f ■* it- ;! i t m ■: ■' kmm '**&** + fHS®. '4 *#■+ >■ <-. -t t -» / *\ mm -v,;-^ «'•:•'*«'' --'vr. /■*!•: ös*E *«* "4 r m ICI 'SfaJsttäiMßM&ä ts 1 ? I? ja i ■ iorsiEx ; mC*&XS W T s g s 2 «w »*» ■^afiEd^ ' ' 4 ' '. ^. 3 b äSS ^ I 4 X ^ SPS »^--*? 1 ml« : Ä-äjteKTw : ?^«ü 31 f , - i • ;*»**•; ;;;; 4 : V^ r4 **> ' T .• '>■ %.;• SSSffe »fv m \ - \ * - 3 - • • > >+ *’ V ; v. > -Sfc'T- ' l vv«iK*-H' ' . ti. 'i •:;r ; -rr-rr^-r ’" r ' • ■'■'.* ■.':•?-• tr y *i ‘ - , }■ I4- J f?:' s - r ' -'iriu \ #" * *' - 1 ;>*' t ■ . > • W- r V •.v v , * . .'; r . ' y • : . ‘ ‘ /> -4 •>' , - J .,r “h7'\ x . - p iv. • v- ; w >■** v** -• • ■*• t.. - ■ 1 >y'-'^'.' . ^pv • ■-••• - .. ' * - ‘. * * -' i ; *>* * - .- p • t I • • ■ i r *?[ % p-*** ' *' ' ' - .vir-Är . v w ; > .•; : : : 3 '4' &r~ ■ .• vr> •■■■ ■•-' p. ' • ^4» ‘ ••'«iv- . , -• * Y"V-v«*<:;-: - ' ■■ ■ ••'■•. • '•>'-; i ' ' i' ■’. i ff r t::, '! i: r Kl- -. ,n. j r *. i s #~ Tafel 26 i I Q terar xm^n (;■;■; I' - ■V£y»< ’H-;! IV i4?9*?K*ini 1\ I i 1 «•• i: . ,•'. 'J .' .Aty. ■'!&' ' - . /iMfe, /..A •- ••«}.. . •• •':.. ; :• rX: ■ -*H . ,r.:b 5 : 1 ; ; ; '• ’ : ; > ’ r ’■! *...'•.'4 •• • • » . j';f *< ■ \u r .*.? 1 • 4' ■ , . * . . . . .. .•• • * .... u : v . ' 'W' ; s :.-' A r Ss. •; i- •: s^.v : .-M *- ' ' ‘ -' • u,, ‘ ir. \> k -iJ-jf ■■ . *■ *.** * r .•*'■* . i.y^ r---. *■ . -'•••> ^ ; vV^ vH •:?.*;■ ^ • , . V* IM- *.»,••• ' » ..«%:•• . -? ■ ... K^'i .5 • ! v ' ;! iv V-••£•'■ ;i- st ^ ' ! '' * :• . ii V ^.'S- F - : - ■ i ' ■>> 4 > ^"■ ^ -Wf » - - - •y.V " & M] ivf ; IM?’«- $4 4 Z ; -V \ .5*5^':.' r^;‘ ; »•«' f * j LS':'" j^-v. Sä tü i:4 Tafel 27 4 > fl ** iS *” * ••’ lii v >* '■■Ip 5 * : &v* V»t'fV ”4, %$&n >*--> ? v£ * **■ t-V' *”5;-h ■V4?r rsjsai; Tafel 27 <(iU:r V./n J)a::f / fatfou 0nöitcu alme lf tr 1 BIBLIOTHEQUE DE VERSAILLES «X.".w i> öftuirjEpfirel m ttmtm i^&'Luer /J/5. a ui f CI II uo (aluallt munöu lan ri mimte ntuttDixi i^K»'tnVr2.n'94A l ♦'crtcr ^31 ♦ H b S^aUntetti rantifuti (9 aluai O öfimnTOontft V-j. Mainzer Gutenberg-Festsch-ift 1900. Wallau, Psalter-Initialen. Zweifarbige Initialen aus Psalter drucken von Fust und Schöffen BIBLIOTHEOUE DE VERSAILLES er''tim ffovth ti< in - /A ajjtmfi* ■ J- Jehoffe f fS15. Für die beiden Initialen von Versailles gilt der mitgedrucktc Massstab; alle übrigen in wirklicher Grösse. ■h vm ***** i .«X»: •*■“■.■--*<• Jli* -,l~: .„>& l%- i .'ij*: . r .■y i.: •r , :.5»^Vr >!■* -: ■k'.-.fte • ••• »e*- »• ■■»•.' ■ '.aiw!: • S?Äv.v •• •-£ ji ft -•tr'}’->‘. -r&i» /^3 >Vtr& »<• -'e:---^’ r* * T :“-v * t-^r - > i > psii r ijJ jr^^ft8£SCJ I3t*f44t» J4jrr^4rmfta>f iiuwnn > 3 1 mea, j, I K^*Gc»tK\ 3 i* 4 ^ »1*404 natui W ^.«11 \v> M )4^''öitT”Si4f^ i4;.. v : -, V v : i ’ *•■* r » ’ *! : • • • f * '7?4*' r .*- ■H.i it ■Cu- -* *-».: •S*r •••{• * * - ä' -: • -»i-l-'W* - - t**- - »-4 r/' - . :Y?i i'f'Äit :!, rH <«•';.. ^ r • •, .. ? .,. 4 ... * y, ♦IM-, • ! . ; ' ,H-. ** .. \V.f*y : . i-Vt; . . .M .v r.Ti.i, ' ; • - ■ •?* • k . . ' "jÄ.-*. 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Tafel 29 )Ji B culölu jr pH cO' : :' A ’f» ty-r, jf? : Wj HjT'&crUn * \ :: 1 | u 3#ieimlüö GW mmifal i ltQ« 14/f' iVrltn Öl' >4/^ )4f7'2>armfta>t m-fjÄ . y farrama noaap I tynojöti fefa^m nT 1*— JRÄ» c^lU^UW mir fit k § üdon / s c ^ *44ö«?Tüuv* prauam 1 45rr2>*mftdt-Bl* j 05 ^ v ii. - v tioratt ii wvcrj'+ w * jn »‘"» a MJ Mainzer Gutenberg-Festsehrift 1900. Wallau, Psalter-Initialen. Zweifarbige Initialen aus Psalterdrncken von Fast und Schöffer. Wirkliche Grösse Tafel 30 mgm. r.'iv &• t] Oomui t4T7*2>Ar Vi}}* *1*6: b >-*l*»**fr »4C*9.jtc4tn^ - *t*i2M s*M ■ Zweifarbige Initialen aus Psalterdrucken vonFust undSchöjfer. Wirkl. Grösse. Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. Wallau, Psalter-Initialen. H£f-v IjlWnj ,|t:- •i^f'v*»j ,v T- :> f 0 ■_ ># »-73 4»?*ä *SÄfc?, riS^SjS; äsö&ä ;jäÄ5Si ..VSvs^ -‘r ar an mnb inmtCcbli tli ijeil gelitte ©ft ons to mit rdoiß off eeßritte ©ff ttn bote fpantnö ujfftrn totlff uns notbas in alle ffuttn mibö unter fpnbe burcbm oft beiten jHatbe m rten boten gemalt lote iten tie zu tößantinopti in brieebe laut mantbe ttiße menttebf begange bant jfiit faßen maedt off tot flage off ütmebe ftls ten apoffdn uor Sitte ift geftbmi ©mb Dir jrii ßutbt tes böigen glaub? gut *>alt jäj&ir gulten zale in but ftutb metbm bis iar rij nu* tuet tcbm ©ititecen Dir rij stirbt tes bim mrls bin $ls ma sein notb bin gtbutt offenbar® -ttct-hHar £>iebe motbe flficf ^ mh'y /i>nc/t^* 'OxHicfhitct aAcri/tzn^ii*. ~7 Mainzer Gutenberg-Festschrift 1900. Wyss, Türkenkalender, Bl. I—5. In wirklicher GrOsse i ufi iiii * Dage tD bp llton natiratts bis eBq miri» <£ib te btilge fontage Das £ I0n gna te an sarmEnlunDnnmmrot ~TOT" fDa?sttW»Dt yy ol an flariialtec ante hren ibriT $>u beilg nater babSnuolaus&ijtDu rin Drifalrige Uran DreiB &a maneDub ter btilge prift 10n Die bm btec geifilirij an raeririitb fnjEtt IBn Die beltnet Ö triBr beit pbert S>a s Be n i trat miDD tinanD' hritgen oD teilen IDnD anfi En (elbts nit inE matbe nmmrn anmeite ^untetta? fie miDD Die mrcbe Btb zamat &o raette Cie Das trfie mnae (cbaume 105 famfc notb antbotn i0or mittage zuör Büte U)omtmg CSTtertoh r fliomilcber balet ali' gtntDigeßet berte $>urdj DintmCeditbf erane ece^o febir De tes b tilgen citbes banec zu bant jdtt grollet matbt in ter turchen lant IpnD mit tem Itaret Das Dir brfo len iß Dotet- btilgen Ditcbf D fcbtrtn Du biB j&tcaiflE an rieb ten bole gemalt &o lairt ans D? and nurae geßalt ©5 D* pafle faBnatbt Dag 2>ts morgens amb ten eilffte (lag Btet Slecbrigecheifec ttajpr(öDan£telerhö nig tes Donigritbs r herma 1fc ragunlec albonelet an raulgarilcbenfcalmatie rrnanrn an menDilcbe 'trfrömen rriBf genois #)ri8et raiDDBen tes turcbeBois 2> as (in uümut werte geCtbant &o fri» net ans Das Deute nutat zu bant Dff DitiBag noch balbfaBe i>ca morgens Io Die Bunte zmolffemil taBen ♦**»:<•*•* t^tprrtk moluff raflelitbe DonmgealleCampt 33on IrantUritb an oö engelant Don taBellE attao naffeten Dö brbfim anD angern Don portegal an no arrugun Idan rrprm Datim oft palun I0on tcn> marche Cmettn nn normcgrn bjtlffent mit umte raatbt te turtbt fmrige IDff Dinff ag uoc fan t iorge botbgcmt ibts natbtes notU rii Das nitete numc geliit Ijr tttibiftboff nn biftboff umtcrerfige matbt ibit it babtnt Dag nnnatbt *fcu hrieg-rn tntsu reifen btt sit to $tbitbtnt autb miDö Dit turtbt alta $iit ts toti? ten bfilgm glauben an trifft ?>urcb tts mißt man umet bifdjtü bat grßifft&t* bmt mit Dit iobans nn Dutfcbtn bftn IPmb triße glaubt manigblut ureren iDnbefffent btmatn ttr btilgtn bittbtn bmt I0o ter mtgt ir autb geifllitb nttt fmt &o gibt ans ü frittag natb nnfets bri uffart jbts abetes hu timt D? funffte ifo rotbmant Cnumrzart &q tal autb billitb btlffe ibÄnriglitö m Tafel 33 bmt Ö telffen 2>tr mit ttn no normabf nnbifpanim ibtn no birbarbronbmn nim ibit nö gafbomf un artngetbm ibas tlfas bratbte in groOen febretben ffin Datin nil febates ban gttban &o fal Das tdjfte numr am bmtrt Ban iDff niti fru mbnatbt £>o Dit fluntt t bat ibaumant as Du Ditb mit Dintm furßum <ßat mi Uig erbaten baiß ibintn guten mißen nolnbtttt faß iDft molltß autb mit Dir brengtn 105 talabritn bortt nft lottingt l0o toffep nn and mtlfebt bso gm ibit autb billttb mit m bolfft sogt miDti Dit mttbm uff Differ fart tms nii ßtt am bfmtl batt IDff fant m ärgerten abent uotb mittagt jffotbtt Dritte glo i j}»gfl Cürnflagr Italia mit Dine mttbtigtn bn oft Arten 3 E fl % f talio mit Hin? mecbtigen tjn un toten l^ilff tylant gtecia mibb* rottete ftoittc btto uff mit fcbiffriiben.betr Dnb zutb mit marin uö mere l£5fi mt fiecb an gib briin ob griff £ntb ntm bit mecbtigen uenebig zu belff Dü tont matg pre ffar hm laumf Dü bit buntn fftihbare ge« naunttt &a min b? um niuuf ö=u bete £>ff mirmotb uor unf ft fraumf bag ti eren $>ee morgens ftu netnent mar j&o bit glathe btr gefleget gar d^ÖÜHrint (Bccntania Du ttri butfebt nation $tjt bu baff tf bffnig Ö romftoen bron £zn morien burto bit uii botfurffe gut $o fal bin tttfflitb macht mol gtmut iBiitb brifft ftrite mit bette ttafft Hb t an mo ir füölitb fpredjet nein ÜQö utuet ein teil fitb b mibö fatue ff) ae me ein bing b? utb febarie $u ume feibeit ree un gut t>ä ma utb an ba* gne rrijate but fbar um üforget utb fribs uor an Dü ziehet editbnntiiemtbefani&eßriict utb mol mit gezuge bcotuü mm &obrcngt utb , --Z &1 4 Ö tötag nor tarn tnattin llotb ntitcage zu ui D?rt nurne ^alte utbzu tonte oft atomum ißtmw mt ff zu nun» ntete febribet raSons altus in ti turcbr Ö mecbtige tbaramänus 2 >cc etmatebonigöti trpfcn barte gefa ge 3 >eCbalü rmD^bogtitb mufllangen ßzinsonttibut all iar fcoliebs babeee en geleöigtt öffenbar Jdn iß raiDtet ten große turbe bereit (Detculitb zu btlffe ti trißcbrititarzufcbribttttänns oorbas tote ti grqis turbe ös gezoge toasfn Die tirpbie mit tin ßeecbe #is an ö? nngers gemeccbe #ls halte D* ti cgenättaramä entpbant £ zoitb eein te? gcoißc turchf lant iDnD geraan rm an tiri ßete £>ie ec nu getualtitlitb betet« bitte lt)n als Das tem turbe uor bönte iß?ra 201g ec fttel onin butuetfriß tnititibinti ficb zu tat fopbta IDtt fcfnffrt ob ntece zu ixe mf rin Tafel 35 mw 1 i. E f zubeeuia Rietet beifcsöo tößärinopel mas jWto iß pro begegent gar ein geof tec bas $>n iß tr turchf oil folbes ntDti gelege jWmecbtiggotDu molleß Diner tcißebeitplege Ibfi gnetccücb gebettafft feibte oft einibeit Ifift Das ße firij mit ir großen ntatbr bereiteren obeln turben nn ön foltb zuutribe Ifin D^ fit ir beintn lebentiig laße blpbt *bteati in turhr gre tiealrenotbecoparetbelß onsDiebö nigin maria übe to iß rin raut ti beilgf trißebeit rer ein fntect pres imtlitens ir beet? lilneit ibo ir ton in iotlitbent onge raatb Ißirraont bage an te tau? fpratb Itb befelen Ditb tem iungern min #lfo laß Dir Die trißenbeit befolen tut Ö)nD biDte gneteelitb oor fie in adrr not r as t-it nurae am bintmel ßat IDEf Dinßag notb nitolai tes railten beeren Ifior mit tage to lebs ßuntc bec zu beten £ pngutfrt t g ittttnt1ar i 5 .i;: +^*,-;j yy r f j*fV *•*>>.M I » * *i ‘ r , ,«*: * 4 « ♦« i t * r-f .!> is-*W r \*Yr i'-tfTW&STBB! ‘-'ff f >+T —Sf *t* J *■» ;'* < <'• * »•■ tv- f ■ • • ***♦ £ . r v • / •» ■h *■■ ' ä 4 ' $ ■ylm •W**- ve 'ss'iü'- sSjsSgg; !»**.♦ nv; jfymvr- • L Hgj PSS1IIBI Ä Lj*^ ■•S&M’« fäm **>'•-< ara# ;W5 ^• v ;:,v- : l,- ■ '■< V ,j, ■ '"ticiÄ'f'v SÄl kw , -.*' ^ E X L I B R I S BERN HART *f*T * Wmm JiwnsrS 1 ' irjtvvwi.J 1 ;s 5 ?s& imM wm ■BMÜ Mffi E&irV'*"'" Bg»»w3* Saggg ipiüij “älii 11111111 i«r m ySM 3§j§jsä iSpil ilii slSSI iftp j[f| fp iilllIBliitti liüil M IlliffisJjiji iSippfff llllll JipriW; nritittiiffi » te. .liti m IIS 1 ■ .■fcfip"; iiill iiipii ii-IÖSira «««■ 'SII! . ili isKil 1 II BSl aaBäBi^HiaiiliiSsäi?! llliliiilillii ifif %Y: ;■ jjf £>{ n H ] Igj: jj^F' k^pj: i IRRISI i j {y;=j-;ö »i ^fffnrln^!- -: i: i y ^:s.i:35F%i5ihj « llpllplB! ilii SffiäE «u, t —it-i Jitlli iiilili® l||llil: Ä&ÄÜSKjSÄilfäSpbH BiiiiiiiBiiisr“''. ~ - : ::;b liSliÄpiilSIIll iiiliiiBtati *■ Pi»lippfe •H55! iippilifMi iH]'iipl| |!W ii-'i'f " s|lSlllllil®j|IIi üi!! släLl-üiHS MM ISW 111 ‘i {' 1 fijNf’P iwJr 0 ülrt im isSä;SI|SH iflfnBlsislHJi mm !&aÄasi= SISjS mfiz Wm ,.,,,„llfilfl» llilpilliltl 8 rtiMSü Hü %?-mü lllllifei SlSft jläjtii ; :%i uriirr-is? 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