ABHANDLUNGEN AUS DEM STAATSWISSENSCHAFTLICHEN SEMINAR zu STRASSBURG. HEFT I. DIE BÄUERLICHEN VERHÄLTNISSE IM ELSASS DURCH SCHILDERUNG DREIER DÖRFER ERLÄUTERT VON D R A. HERTZOG. STRASSBURG. VERLAG VON KARL J. TRÜBNER. 1886 . i I ABHANDLUNGEN AUS DEM STAATSWISSENSOHAFTLICHEN SEMINAE STRASSBURG i. E. HERAUSGEGEBEN VON G. F. KNAPP und L. BRENTANO. HEFT I. Dr. A. HERTZ OG: DTE BÄUERLICHEN "VERHÄLTNISSE IM ELSASS. STRASSBURG. VERLAG VON KARL J. TRÜBNER. 1886 . DIE BÄUERLICHEN VERHÄLTNISSE IM ELSASS DURCH SCHILDERUNG DREIER DÖRFER ERLÄUTERT D R A. HERTZOG. STRASSBURG. VERLAG VON KARL J. TRÜBNER. 1886 . — — Wer vom Morgengrauen, Wallte bis zur Abendkühle, Ilöh’n und Thiiler sah er manche Siedelstätten sah er viele. Wenn er offnes Augs gegangen, Von der harten Tagereise Weiss er Schickliches zu reden lieber Landesbrauch und Weise. Weber, Dreizehnlinden pag. (J, Otto’ß Buchdruckerei in Darmstadt, Vorrede. Für das Jahr 1884/85 stellte die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Kaiser-Wilhelms-Universität zu Strassburg unter anderen folgende staatswissenschaftliche Preisaufgabe: „Die Fakultät wünscht eine Beschreibung der agrarischen Verhältnisse in mindestens drei elsässischen Gemeinden mit besonderer Rücksicht auf die verschiedenen bäuerlichen Klassen, deren Rechtsverhältnisse zu dem behauten Boden, Verschuldung, ferner Flureintheilung und Almenden, mit Hinblick auf ähnliche Beschreibungen aus anderen Theilen Deutschlands.“ Von August 1884 bis Ostern 1885 verweilte ich in den resp. Kreisen und Ortschaften, um an Ort und Stelle meine hier mitgetheilten Beobachtungen zu machen. Am 1. Mai 1885 wurde die Arbeit durch die Fakultät mit einem Preise bedacht, und aus dieser Preisaufgabe entstand die vorliegende Inauguraldissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doctorwürde. Ueber die Auswahl der drei Dörfer Ober - Spechbach, Geberschweier und Hüttenheim glaube ich hier nichts sagen zu müssen, indem ich die Gründe in den Einzeldarstellungen angebe. VI Hier sei nur bemerkt, dass die drei ausgewählten Dörfer in ganz guten Verhältnissen stehen. Meine Leser werden also davor gewarnt, zu glauben, dass ich die Agrarverhältnisse Elsass-Lothringens als durchweg gute darstellen möchte; ich weiss im Gegentheil recht wohl, dass sie nicht überall so günstig sind. Es sei mir nun noch gestattet, hier allen Personen und Behörden, die mich bei meiner Arbeit unterstützten, öffentlich meinen Dank auszusprechen. Meinen Lehrern, den Herren Proff. Knapp und Brentano, danke ich für die Anleitung und wohlwollende Theilnahme, deren ich mich stets ihrerseits zu erfreuen hatte, sowie für manchen guten Rathsclilag, den ich als Mitglied des staatswissenschaftlichen Seminars von ihnen erhielt. Zu grossem Danke bin ich dem hohen Ministerium von Elsass-Lothringen verpflichtet für die Unterstützung, die mir von da aus zu Theil ward, ohne welche die Arbeit unmöglich gewesen wäre. Insbesondere spreche ich hier meinen Dank aus dem Herrn Staats-Sekretär von Hofmann, dem Herrn Unterstaats-Sekretär Dr. Ledderhose und dem Herrn Ministerialrath Metz, sowie auch den Herren Kreisdirektoren von Erstein und Altkirch. Nicht vergessen darf ich die Herren Bürgermeister der betreffenden Gemeinden und der Nachbargemeinden, die mir durch ihre wohlwollende Zuvorkommenheit die Arbeit bedeutend erleichterten. Dank auch den Herren Lehrern und Gemeindeschreibern, die mir bei meinen Untersuchungen thätig an die Hand gingen. Geberschweier, im September 1885. A. Hertzog. Bemerkung des Herausgebers. Der Verfasser stammt aus dem Ober-Elsass und zwar aus den Kreisen der Landwirthe und "Weinbauer, die er von Jugend auf genau kennen gelernt hat. Seine erste Schulbildung fiel in die Zeit vor 1870, sodass dieselbe in französischer Sprache stattfand, während die Kenntniss der deutschen Sprache wesentlich ausserhalb der Schule erworben wurde. Hie und da dürfte sich dieser Umstand in der Form der Darstellung noch jetzt bemerkbar machen. Die Schrift wird dadurch zu einem um so treffenderen Bilde der El- sässisclien Verhältnisse. Strassburg i. E., 14. Mai 1886. G. P. Knapp. Inhalts-Verzeichniss. I. Abschnitt. Seite. Das Dorf Ober-Spechbach im Ober-Elsass: Getreidebau und Viehzucht. 1. Kapitel. Die Lago. Die Besiedlungsweise. Der Hüuser- bau und die Wobndichtigkeit. 1 2. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht. § 1. Allgemeine Verhältnisse. 6 § 2. Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen . 8 § 3. Umfang der landwirtschaftlichen Besitzungen und die Besitz-Vertheilung.13 § 4. Der landwirtschaftliche Nebenverdienst. Arbeiterund Lohn-Verhältnisse.20 § 5. Die Art der Bewirtschaftung.26 § 6. Kaufpreise und Pachtbedingungen .... 27 § 7. Die Rentabilität des Ackerbaues .... 31 § 8. Die Viehhaltung.36 § 9. Die Absatzverhältnisse.38 § 10. Die Verschuldung und die Kreditorganisation . 40 § 11. Schlussbetrachtung über Ober-Spechbach . . 50 II. Abschnitt. Das Dorf Gebersclnveier im Ober-Elsass: Das Weinland. Der elsässische Rebbau.51 III. Abschnitt. Das Dorf Hüttenheim im Unter-Elsass: Handelspflanzen und Industrie. 1. Kapitel. Die Bosiodelungsweise. Gebäude und Wohnungen . .... 59 2. Kapitel. Klima und Bodenbeschaffenheit. Landwirtschaft und Viehzucht.72 3. Kapitel. Die Verteilung des Grundeigentums. Die Güterparzellirung. Der Grundgüterverkehr. Die Kaufpreise. Die Pachtpreise. Die Verschuldung. Die Arbeiter- und Gesindeverhältnisse.98 4. Kapitel. Die Hüttenheimer Baumwollenindustrie . . 118 IV. Abschnitt. Die Agrarverhältnisse des Elsasses verglichen mit denen des übrigen Deutschlands ........ 120 Die Länder Deutschlands mit völlig abweichender ländlicher Verfassung.132 Die Länder mit ähnlicher ländlicher Verfassung . . . 140 Anhang. Statistische Tabellen und Rentabilitätsberechnungen . . 159 Die Hüttenheimer Dinghofrotel.177 Berichtigungen.ISO I. ABSCHNITT. DAS DORF OBER-SPECHBACH (IM OBER-ELSASS). 1. KA1-MTEI.. DIE LAGE. DIE BESIEDLUNGSWEISE. DER IIÄUSERBAU UND DIE WOHNDICHTIGKEIT. Im ersten Abschnitt unserer Arbeit wollen wir den Leser in den südlichen Theil des Elsasses hinaufführen, in den sogenannten Suudgau. Wenn wir von Thann aus auf der Karte des Elsasses einen Strich ziehen, der bis zum Ausgang des Thaies auf die grosse Ebene des Ochsenfeldes, mit der Bahnlinie gleichlaufend gedacht werden kann, hier aber dieselbe verlässt um den Saum der grossen Ebene zu umschreiben bis nach Mühlhausen; wenn wir diese Grenzlinie verlängern von Mühlhausen bis nach Basel, wiederum der Eisenbahnlinie entlang, am Fusse der Bixheimer Hügel, so haben wir durch diesen Strich ein eigenartiges Gebiet unserer Provinz abge- gränzt, das Land, welches als Sundgau überall bekannt ist. Geben wir uns nun noch die Mühe, auf einen hochgelegenen Punkt zu wandern, um dies Land aus der Vogelschau zu überblicken, so sehen wir es zu unseren Füssen wie ein erstarrtes Meer daliegen. Hügelig, mannigfach durchschnitten breitet sich der Sundgau unter unseren Füssen aus. Die Hügel, die wir da sehen, sind die letzten Ausläufer der Juraberge und der Vogesenkette. Vom Süden her kommen die Hügel der jurassischen Formation, vom Westen A f IIEUTZOG, Bäuerliche VerhällnisBu, l 2 I. ABSCHNITT. rücken diejenigen der Vogesenbildung dem Wanderer entgegen. Hier in Ober-Spechbach sind wir so ziemlich auf der Mitte der beiden Formationen, welche einen grossen Einfluss auf die Natur und Fruchtbarkeit des Bodens üben. Das Dorf Ober - Spechbach hegt in einer Mulde, die durch zwei gegenüberliegende Hügel gebildet wird. Diese Tiefe dehnt sich jedoch so aus, dass sie, von gewissen Funkten aus betrachtet, eine kleine Ebene bildet. Am tiefsten Funkte dieser kleinen Ebene fliesst ein schönes Bächlein, das reichlich Wasser hergibt zur Bewässerung schöner dort hegender Wiesen. Auf dem höchsten Funkte dieser nach Norden gesenkten Fläche liegen die Behausungen zerstreut an zwei Hauptgassen , die Unter- und Obergasse, diese letztere gebildet durch die Bezirksstrasse von Gebweiler nach Lützel. Deutlicher als in Hüttenheim, dem Dorfe, das wir später ebenfalls eingehend betrachten werden, treten uns hier die einzelnen Bauernhöfe entgegen. Zwischen den beiden Gassen des Dorfes liegt ein breiter Streifen Landes, welches die Gärten und Obstgärten begreift, deren jeder Hof eine beträchtliche Fläche besitzt. Die meisten Höfe sind mit einem Lattenzaun umgeben. Die Sorgfalt oder das Vermögen der Besitzer sind hier die Ursachen des verschiedenen Zustandes der Hofgebäude im Vergleiche zu einander, sowie auch in Hüttenheim. Ganz offene Höfe ohne Thor und Zaun sind hier keine Seltenheit. Auch hier finden wir ein Bauernhaus von Holz, desselben Stiles wie das von Hüttenheim; auch hier sind mehr als einstöckige Häuser nicht zu finden. Die Steinhäuser sind jedoch in grösserer Anzahl vorhanden, als im genannten Orte des Kreises Erstein. Ein einheitlicher Plan in der Errichtung und Eintheilung des hiesigen Wohnhauses, wie dort unten, findet sich hier nicht. Man würde hier nicht zwei Häuser finden, welche denselben Grundriss haben. Neben oft sehr anspruchslosen Wohngebäuden stehen DAS DORF OBER - Sl'EClIBAClI. 3 sehr grosse, monumentale Scheunen ; die hiesigen Landwirthe legen mehr Gewicht hierauf, als auf eine Prachtwohnung. Dafür sind die Wohnungen doch gemüthlich eingerichtet und weisen mehr Bequemlichkeit auf, als jene von Huttenheim. Der ganze Hausrath, welcher derselbe ist wie in llütten- heim, ist auch hier in der Gegend bäuerlich einfach und gediegen. Wir wollen denselben, um uns nicht zu wiederholen, indem wir dies für Hüttenheim thun, nicht weiter beschreiben. Wir wollen nur noch bemerken, dass das Spinnrad in keinem Hause fehlt, dass hier noch sehr viel selbst gesponnen wird, und die jungen Mädchen der reichsten Familien stolz sind auf ihre Wissenschaft und Fertigkeit im Spinnen. Dadurch erhält der Bauer einen Vorrath, der leicht drei Generationen aushält. Mit Stolz werden Kästen voll selbstgesponnenen Zeuges vorgewiesen, das noch beinahe ungebraucht und wie neu, doch schon zu Grossvaters Zeiten hergestellt ward. Auch der Backofen fehlt hier in keinem Hause. Reinlichkeit und Zierlichkeit in der Ausstattung der Wohnung sind auch hier zu bestätigen, in den bessern Häusern herrscht sogar mehr städtischer Geschmack als in Hüttenheim, wogegen die kleinern Haushaltungen noch manches Primitive aufweisen. Besonders ist dies der Fall in der Auswahl der Bilder, welche die Wohnräume verzieren sollen. So begegneten wir einem alten Kunstproducte — wenn man es so nennen darf — aus dem Anfänge unseres Jahrhunderts, auf Glas eingebrannten Heiligenbildern, die jeder Beschreibung spotten, und nur geduldet w'erden, weil die Grossmutter oder eine andere liebe Persönlichkeit sie schon besass. Ein Umstand, der günstig auf die Einrichtung der Wohnhäuser einwirkt, ist unbestritten die geringe Wohn- dichtigkeit derselben. Hier haben wir es mit sehr leidlichen Verhältnissen zu thun: in keinem Hause von Ober-Spechbach ist mehr als eine Wohnung; auf 90 Häuser zählte man 1880 90 Haushaltungen. Dasselbe findet man beinahe in allen Bauernortschaften des Elsasses; das Agrarproletariat, welches die Wohnverhältnisse in gewissen Gegenden Frankreichs und r 4 I. ABSCHNITT. Deutschlands so sehr verschlimmert, kommt hierzulande gar nicht vor. Allerdings findet man bei ärmeren Leuten auch hier Wohnungen, die unter das Erträgliche hinabgelien. Die Bauart der meisten Häuser aus llolz hat bis jetzt hierzulande eine juristische Behandlung derselben in den Verträgen zur Folge, die für hiesige Gegend recht cliarac- teristisch ist. Nämlich es werden hier die Häuser noch als Mobilien angesehen, sie werden ohne Grund und Boden verkauft. Sie werden abgeschlagen, nicht abgebrochen, die einzelnen Stücke legt mau numerirt auf einen Wagen, der das Gebäude manchmal stundenweit transportiren muss. ln Baischweiler — einer Nachbargemeinde — zeigte man uns ein Haus, welches auf Walzen, ohne abgebrochen zu werden, an einen andern Ort gerückt war. Also hier oben dieselbe Rechtsanschauung in Bezug auf die Häuser, wie sie in dem alten, deutschen Privatrecht vorkommt. Unseres Wissens hat sie sich nur hier so rein erhalten ; im Kreise Erstein, wo auch Holzhäuser sich vorfinden, wurden uns Fälle von solchen Hausverkäufen nie angegeben. Daher sind hier oben die Häuser etwas anders aufgeschlagen; es stehen die aufrechten Balken immer in horizontal liegenden, grossen Holzbalken eingezapft; die horizontale Balkenunterlage selbst ist so zusammengefiigt, dass es, um das Holz auseinandernehmen zu können, ohne dasselbe zu zerbrechen, genügt, einen Schlusskeil herauszuziehen, während im Unter-Elsass die Grundbalken, auf der Grundmauer ein- gemauert, keine herausziehbaren Keile haben. In den Gebirgsgegenden, wo das Steinhaus vorherrscht, hat es den Character eines beweglichen Gutes schon verloren; es haftet fest am Grund und Boden, und kann nicht anders, als mit demselben — es sei denn zum Abbruche — verkauft werden. Das Hauptgebäude ist hier die Kirche — die Gemeinde- uud Schulhäuser sind nicht besonderer Erwähnung werth; sie haben nichts von andern Verschiedenes an sich, als die Inschrift. Die Kirche dagegen verdient Beachtung, sie wurde vor etvva zwanzig Jahren ganz neu in gothischem Stile erbaut, und macht keinen Übeln Eindruck. Der Thurm DAS DORF OBER-SPECHBACH. 5 ist alt, auch gothisch aus dom fünfzehnten Jahrhundert, aber nicht schön. Er ist mit Giebeln versehen und sehr plump, fast mehr einem alten Burgthurme ähnlich, mit sehr dicken Mauern — der untere Theil dürfte viel älter sein, als das obere Stockwerk — so dass zu vermuthen ist, dass er früher auch zu Vertheidigungszwecken benützt wurde. Die Armag- naken haben ihn 1444 mit der Kirche zerstört. Im Yolksmunde heisst es, der Spechbaeher Thurm sei ein Heidenthurm. Der Pfarrhof wurde durch den jungen Kleber erbaut, als er noch Baumeister des Stifts Maasmünster war, bevor er zur Armee überging. Bevor wir nun zur Einzeldarstellung der landwirth- schaftlichen Verhältnisse der Gemeinde übergehen, wollen wir noch einige Angaben über die Bodenbeschaffenheit und die klimatischen Verhältnisse des Altkircher Kreises, in dem Ober-Spechbach gelegen, mittheilen. Der weitaus grösste Theil dieses Gebiets liegt im Bereiche des rheinischen Diluviums; Lössboden weist der nördliche Theil des Kreises Altkirch auf; hierin liegt auch Ober- Spechbach ; ein grosser Theil des Cantons Dammerkirch nach Kordwesten hat Lehm- und Vogesendiluvium; auch diese Böden kommen vielfach in der Ober-Spechbacher Gemarkung vor, während der höher gelegene Theil des Cantons Pfirt gänzlich der Jurabildung angehört. Die Flussthäler — der 111 und Larg — sind mit von den Bergen angeschwemmten Gesteinen und Boden angefüllt und sehr fruchtbar. Die Bodenverhältnisse der Gemarkung Ober-Spechbaehs sind mit wenigen Ausnahmen sehr günstig. Ausgezeichnet an Fruchtbarkeit sind besonders die Gewanne des Lösses und des rheinischen Diluviums. Die Bodenverhältnisse gestalten sich nur dann weniger günstig, wenn die Thonschichten des Untergrunds zu nahe an die Oberfläche treten und dann der Boden undurchlässig wird, so dass er an Nässe leidet und durchkältet ist; was an mehreren Stellen der Gemarkung der Fall ist. Was die klimatischen Verhältnisse betrifft, so liegt 6 I. ABSCHNITT. Ober-Spechbacli, wie der gesammte Altkircher Kreis, an der Grenze des Rebbaues; dies deutet schon auf rauheres Klima als es der weitaus grösste Theil des Elsasses hat. Seine Höhelage über der Meeresfläche dürfte ca. 320 Meter betragen, und dieser Höhelage entsprechend ist auch das Klima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt hier 7,72°, während in den Beobachtungsstationen der elsässischen Ebene diese Zahl um Vieles überholt wird. Das Maximum der Temperatur steigt auf 27,7°, das Minimum fällt auf —14,0°, also eine jährliche Schwankung von 41,7°. Hier auch wieder dieselbe Verschiedenheit zu Gunsten der Ebene, wo die jährliche Schwankung 42,9° beträgt. Die relative Feuchtigkeit der Luft ist hier oben beinahe dieselbe, wie in der nebelreichen Illebene: sie beträgt an der Station Schlettstadt 76,65 °/o, in Altkirch 76,89 °/o. Die Landwirthschaft des Dorfes und des gesammten Kreises entspricht auch ganz diesen weniger günstigen Klimaverhältnissen. Die Kultur ist deshalb hier nicht so intensiv als dort, und kann es auch nicht sein. Die Viehzucht bildet hier einen erheblichen Zweig des landwirthschaftlichen Gewerbes. 2. KAPITEL. DIE LANDWIRTHSCHAFT UND DIE VIEHZUCHT. § 1 . Allgemeine Verhältnisse der Landwirthschaft in Ober-Spechbach. Die Gemeinde Ober-Spechbach, Kreis Altkirch, Amtsgerichtsbezirk Altkirch, hat zur Zeit (1880) vierhundertneunzehn (419) Einwohner. Alle — bis auf eine Frau — sind katholischer Religion. Sie bilden 90 Haushaltungen, welche sämmtlich landwirtschaftlich sind. Nach dem Kataster und nach den Erhebungen vom Jahr 1878 über die Anbaufläche-Benutzung, umfasst die Gemarkung der Gemeinde 387,44 ha; davon entfallen auf: DAS DORF OBER-SPECHBACH. 7 Hektare : Wiesen.86,55 Weiden und Hutungen. 1,54 Acker- und Gavtenländereien . . . 287,40 Landwirtschaftlich benutztes Areal 375,49 Haus- und Ilofräume. 2,46 Forsten und Holzungen .... 0,89 Wegeland. 7,98 Gewässer .. 0,62 Summa aller Flächen : 387,44 Hiervon sind also 96,64% landwirtschaftlich benutzter Boden, ein entschieden günstiges, aber notwendiges Yer- hältniss, betrachtet man die Kleinheit der Gemarkung. Auf den Hektar der Gemarkung entfällt eine Bevölkerung von 1,08 Personen, somit auf den Quadratkilometer 108 Köpfe, ein Durchschnitt, der höher ist, als der elsass-lothringische (105) und den Kreisdurchschnitt weit überholt (81). Die Bevölkerung ist also in Ober - Spechbach keine dünne, im Gegensatz zu den Zahlen für den ganzen Kreis. Die Bevölkerungsdichtigkeit der Gemarkung Ober-Spech- bachs lässt darauf schliessen, dass die Bodenverhältnisse günstige sind. Wo der thonige Untergrund zu hoch an die Oberfläche tritt, da leidet natürlich der Boden an Nässe; jedoch geschieht dies hier nicht in dem Masse, dass es nachtheilig auf die Fruchtbarkeit einwirkte. Man sucht diesem Uebel- stand dadurch abzuhelfen, dass man bei Bestellung des Ackers die Furchen von beiden Seiten her gewölbartig gegeneinanderpflügt, so dass nur die Grenzfurchen tiefer liegen, während der Acker über der Ueberschwemmungsfläche gehalten wird. Noch gründlicher wäre dieser Uebelstand durch Drainage zu beseitigen; aber, wie die letztjährige Enquete zeigte, wurde die Drainage bis jetzt noch wenig angewendet. Was nun das Yerhältniss der verschiedenen Kulturarten zu einander anbelangt, so gilt für unser Dorf so ziemlich, Bruchtheil der Fläche: 22,22 % 0,26 „ 74,16 „ 96,64 % 3,36 B 100,00 % 8 I. ABSCHNITT. was für die Cantono Altkirch und Dammerkireli in der Enquete gesagt wird. Bedürfniss nach Weidefläche gibt es hier nicht — wie es obenstellende Tabelle nachweist, sind deren keine in der hiesigen Gemarkung — nur tritt hier ganz fühlbar das Bedürfniss nach grossem Wiesenflächen und ausgedehnterm Futterbau auf. Auch hier in Ober-Spechbach stehen die Aeker und Wiesen nicht in richtigem Verhältniss — und dies wird allgemein als 1:3 angenommen —; wenn schon der Abstand des hiesigen Coefficienten kein sehr grosser ist — er beträgt 1 : 3,33.—, so lässt sich das Bedürfniss nach Wiesenflächen doch in sofern fühlen, als es nothwendig wird, die Viehzucht auszudehnen in Folge der eingetretenen Unrentabilität des Getreidebaues. Es wurde uns mitgetheilt, dass schon Umwandlungen von dazju geeignetem Ackerfeld zu Wiesenflächen vorgekommen seien; das Bestreben nach grösserer Futterproduction tritt überall zu Tage. § 2 . Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen. Der landwirthschaftliche Betrieb in der Gemeinde Obor- Spechbach, sowie auch in ihren Nebengemeinden, ist die verbesserte Dreifelderwirthschaft mit durchgehends bebauter Brache. Der Körnerbau und die Viehzucht bilden für die hiesige Gemeinde die wichtigsten Erwerbsquellen. Der Körnerbau ist aber seit einigen Jahren nicht mehr rentabel genug in Folge der Ursachen, die allbekannt sind, und die wir noch in dem Abschnitt über Hüttenheim erwähnen werden. Die hauptsächlichsten Producte der hiesigen Landwirth- schaft sind Getreide, hauptsächlich Weizen und Roggen, Hafer und ein wenig Gerste. Hier in Ober-Spechbach wird die Brache zu einem Drittel mit Klee, zum andern mit Kartoffeln und dem weitern Drittel mit Runkelrüben angepflanzt. Genauere Zahlen über die Felderbestellung auf der hiesigen Dorfmark anzugeben, ist uns nicht möglich, da wir die DAS DORF OBKR-SI’ECIIHACH. 0 offizielle' Statistik auf dem Gemeindearchivo nicht vorgefunden haben. Was die Frage der rationellen Cultur betrifft, so muss man bekennen, dass der Umtrieb hier im Allgemeinen rationell geschieht, aber dessen ungeachtet noch immer verbessert werden könnte, wenn nur die Mittel hierzu vorhanden wären. Wir freuen uns, sagen zu können, dass in Ober- Spechbach die Wohlthat der Drainage allgemein anerkannt und dieselbe auch durch die bemittelten Landwirthe eingerichtet wird. Wie viele befinden sich aber in dieser günstigen Lage? Der Mangel au Mitteln wird gewiss ein llaupthinderniss sein zur baldigen Verwirklichung dieser so nothwendigen Meliorationen; auch hier würde das genossenschaftliche Vorgehen zur Errichtung einer systematischen Drainirung die besten Wirkungen hervorbringen. Einzeln sind erstens die Kräfte nicht ausreichend und zweitens kann der Einzelne die Arbeiten nicht wirksam ausführen: wenn das eine Grundstück Wasser ablässt, bekommt es das tiefer liegende. Die Wiesen sind hier allgemein in sehr gutem Zustande. Sie werden mit der grössten Sorgfalt gedüngt oder übergründet; man wendet mit Vorliebe den Bachschlamm dazu an, von dem wir den Hüttenheimern vorwerfen, dass sie ein so kostbares Düngmittel unbenutzt liegen lassen. Der aufgeworfene Grund der Strassengräben wird auch insgesammt auf die Wiesen gebracht, und die Maulwurfshaufen werden hier mit dem Rechen oder mit der Egge verscharrt. Viele Landwirthe flechten zum Zweck der Entfernung des auf nassen Wiesen wachsenden Mooses Dornengebüsch in die Zähne einer schweren Egge, und sie sind zufrieden mit den Erfolgen dieser Arbeit, welche ohne grosse Mühe die ehedem so schwierige Moosentfernung bewirkt, und zugleich die Vertheilung des aufgebrachten Düngers, der in Haufen auf der Wiese liegt, ausführt. Der Wiesenbau ist hier ein mustergültiger. Ein Mangel, der auch hier gefühlt wird, und dem bereits durch Gründung eines Syndikats an den Leib gegangen wird, ist der Mangel an guten Feldwegen. Es ist dies heutzutage, 10 I. ABSCHNITT. wo die freie Bewirthschaftung der Güter dringend geboten ist, ein sehr grosser Schaden für den Bauer, indem es ihm zugleich auch die Productionskosten fühlbar vermehrt. Leichte Verkehrsmittel sind in unsern Tagen eines so raschen Lebens und Verkehrs notlnvendig; unzugängliche Ortschaften müssen nothwendig wirtschaftlich, sozial und physisch Zurückbleiben; auch dies zu bestätigen gaben uns unsere Ausflüge reichlich Gelegenheit. In solchen Gegenden findet man oft nicht Gelegenheit zur Befriedigung der anspruchslosesten Bedürfnisse und Anforderungen an das Leben. Auch in dieser Beziehung betritt Ober-Spechbach rühmlich den Pfad des Fortschritts, indem neue Feldwege eröffnet und die bestehenden Wege verbessert werden, wie schon angedeutet, durch Vermittlung eines Syndikats. Hier glauben wir sagen zu müssen, dass eine Gewannregulirung — um nicht Güterzusammenlegung vorzuschlagen — sehr wohlthuend einwirken würde. Die Kleinheit der Gemarkung bringt es natürlich mit sich, dass die Parzellirung oft eine sehr weitgehende ist, und will man dann jeder Parzelle, wie es sein sollte, einen Zugang verschaffen, so nimmt das Wegareal zu viel Boden in Anspruch auf Kosten der Anbauflächen. Es wäre auf jedem Gewanne wenigstens die Möglichkeit vorhanden, die Parzellen zweckmässiger zu legen. Hierzu fehlen aber in unserm Lande die nöthigen Gesetze; es wäre erwünscht, dass diesem Grundübel auf dem Wege der Gesetzgebung abgeholfen würde. Wenn wir im Kreise Erstein überall sehr sorgfältig eingerichtete Düngerstätten sehen werden, so können wir dasselbe von dem Sundgau, von verschiedenen Gemeinden, in denen wir uns aufhielten, nicht sagen. Man sieht hier oben die Gülle reichlich in der Rinne fortfliessen, ja sogar eine Abflusseinrichtung irgendwo unter dem Düngerhaufen angebracht, um die Jauche bei eintretender Ueberfüllung des Behälters abfliessen zu lassen. Aber diesen Mangel fanden wir am meisten in Ortschaften , die auch sonst in Allem ein Zurückbleiben gegen ihre Nachbarn an den Tag legten. DAS DORF OBER-SPECHBACH. 11 Auch liier machen die zwei Spcchbach eine rühmliche Ausnahme, Dank der Einsicht ihrer Bewohner einerseits, Dank den löblichen Bemühungen einer sorgsamen Dorfpolizei anderseits. Besonders bei den grossem Landwirthen sind die Düngergruben sehr gut eingerichtet, und die .Tauche wird sorgfältig vor dem Fortfliessen bewahrt. Die Jauche wird hier meistens auf die Wiesen geführt. Auffallend sorgfältig wird hingegen hierorts der Düngerhaufen gepflegt und aufgeputzt. Die äussern Lagen des Strohmistes werden zopfweise aufgeschichtet; der Knecht, oder auch die Magd, bei kleinern Bauern wohl auch die Töchter, scheuen sich nicht, Hand anzulegen, um diese Mistzöpfe so zierlich zu machen als möglich. Man wetteifert, so zu sagen, hier unter sich, den schönsten Haufen aufzuputzen. Im mittleren Eisass hörte ich einmal von diesem Gebrauche erzählen, dass an der Fertigkeit, die Düngerzöpfe zierlich herzustellen, die Ileirathsfähigkeit der Sundgauer Bauerntöchter erkannt werde. Hier zwar fand ich keine Spur dieser Ansicht. Der satyrische Geist dieser Erzählung wird wohl unsern Lesern nicht entgehen; sie entstand wohl aus der Rivalität, welche immer zwischen den Bewohnern benachbarter Gegenden besteht. Einen praktischen Werth hat dieser Aufbau des Düngerhaufens nicht; solchen sprechen ihm die Bauern selbst ab. Sie thun es aber aus angestammter Gewohnheit; schaden kann es nicht, und sieht dazu recht nett und zierlich aus. Die Ställe sind überall noch niedrig, und leiden an denselben Mängeln, wie jene in Hüttenheim, an Licht- und Luftmangel; dessen ungeachtet stehen doch sehr schöne Thiere darin. Ad guten Beispielen fehlt es nicht; w t o neu gebaut werden muss, dürfte wohl überall den Anforderungen einer rationellen Viehzucht genügt werden; aber die alten Gebäude kann der Landwirth nicht so leicht beseitigen. In Betreff der Parzellirung treten hier dieselben Erscheinungen und Einwirkungen an den Tag, wie wir sie in Hüttenheim bemerken werden. Die Parzellirung trägt gewiss auch hier dazu bei, die Wirthschaftslcosten merklich zu er- 12 I. ABSCHNITT. liölicn; sic hindert die zweckmässige Anlage genügender und guter Feldwege, was auch hier zu einem faktischen Flurzwange führt, der ungünstig wirkt auf die Entfaltung einer rationellen Bewirthschaftung der Foldgütcr. Die Zahl der Parzellen der Gemarkung von Obcr- Spechbach beträgt nach dem Kataster 2320, somit entfallen auf eine Parzelle 16,68 Ar; diese Durchschnittsparzellen sind am zahlreichsten; kleinere findet man am meisten in der Nähe des Dorfes und in den Gewannen, wo der Gemüsebau betrieben wird, der übrigens für Ober-Spechbach von keiner Wichtigkeit ist in Hinsicht auf den Marktverkchr, wenn auch Einiges von hier aus auf den Markt zum Verkaufe gelangt. Die angegebene Zahl der Parzellen ist gewiss im Ver- hältniss zur Kleinheit der Gemarkung eine sehr grosse, und die Parzellirung ist hier auch eine weitgehendere, als wir sie in Hüttenheim finden werden. Die weitgehende Parzellirung vermehrt noch die Missstände der hochgradigen Besitzverteilung. Wiewohl diese hier noch eine ziemlich günstige ist, so ist sie doch nicht der Art, dass alle landwirtschaftlichen Haushaltungen wirtschaftlich selbständig von ihrem Besit/.e leben können. Wir werden später noch sehen, woher diese Leute ihren Nebenverdienst erhalten, um den Ansprüchen des Lebens zu genügen. In richtiger Erkenntniss, dass der Tiefbau bei Bestellung der Aecker sehr vorteilhaft ist, wird hier überall, wo es die Untergrundverhältnisse gestatten, ziemlich tief gepflügt. Die Anwendung des Untergrundpfluges ist hier oben ziemlich häufig; man kann füglich behaupten, dass die Besitzer einiger grossen Hofgüter durch ihr Beispiel vorangehen. Gerade auf diesem Gebiete der rationellen Felderbestellung äussert sich der wohltuende Einfluss grösserer Grundbesitzer auf die umgebenden kleineren Bauern. Und liier oben fehlt es an solchen Musterwirtschaften nicht, um hier nur die zwei von Zillisheim (bischöfliches Seminar) und Kloster Oehlenberg zu nennen, ferner die schönen Fermen DAS DORP OBER-SPEClIlSACIf. 18 der Herren Jourdain, deren Leiter schon lange Jahre im Eisass als die tüchtigsten Landwirthe bekannt sind. Solche grössere Güter sind im Sundgau noch zahlreicher vorhanden, als im mittleren Eisass, wo die Hofgüter nicht mehr zusammengehalten werden. Ueber den Umfang der landwirtschaftlichen Besitzungen werden wir in folgenden Blättern Mittheilungen machen. • § Umfang der lamhvirtliscliaftlichen Besitzung und die Besitzvertlieilung. Die Giiterparzellirung. Halten wir Umfrage über den Umfang der landwirtschaftlichen Besitzungen in Eisass-Lothringen, so erhalten wir, je nach der Gegend, wo wir dies tliun, ganz von einander verschiedene Antworten. Was im Reblande schon zu den grossem Besitzungen zählt, das ist in Hüttenheim bloss eine mittlere, und was hier noch als zureichend zur Ernährung des Besitzers erkannt wird, das wäre in Ober-Spech- bach weit entfernt davon. Die Begriffe: Klein-, Mittel- und Grossgut variiren je nach der Lage der Ortschaften, wo wir Umfragen, je nach der Bodenbeschaffenheit dieser oder jener Gegend, je nach der Ertragsfähigkeit der Kulturflächen und auch je nach der Intensität der Kulturen. So z. B. wissen wir, dass im Beblaude schon ein liebgut von 2 Hektaren seinen Mann zu ernähren im Stande ist, während eine Besitzung von Reben und Aeckcrn zugleich, um dies zu tliun, zum Wenigsten 3 Hektare enthalten muss. In dem fruchtbaren Theil der Illebene finden wir das Kleingut mit einem Flächeninhalt von 3 Hektaren in den bessern, und 4 in den schlechtem Lagen. Ganz anders sieht es hier aus. Hier findet man die intensive Kultur nicht, wie sie die oben angedeuteten Gegenden kennen; hier finden wir sogar einen bedeutend kleinern Mittelertrag pro Hektar, als dort, so dass die Grenze des Kleinguts im Sinue, wie oben angegeben, zwischen 7 und 8 Hektaren liegt. 14 I. ABSCHNITT. Im Reblaride ist dies ein Grossgut, und in der Illebene ein Mittelgut. Die Güter von 20 bis 30 Hektaren sind hier in Ober- Spechbach sehr selten; wir können also für diese Gemeinde die Güter von 16 bis 20 Hektaren bereits zu den Grossgütern zählen; zwischen 8 und 16 Hektaren liegen die Mittelgüter, ein Yerbältuiss, das etwas von den für den gesammten Kreis festgestellten Grenzen abweicht. Nach den von uns gemachten Katasterauszügen gestaltet sich die Besitzvertheilung folgendermassen: 3 Besitzer von 0 a bis unter 2 a mit ha a 3. m 47.) in o/o der Summe: 1 7 n * 2„ 77 77 5 * 77 — . 22. 39. 1,64 32 77 „ u „ V 77 20 „ • 77 3. 96. 45. J 1 55 77 „ 20, 77 n 1 ha 77 25. 87. 05. 10,10 28 77 „ 1 ha n ri 2 „ 77 42. 63. 02. 16,65 24 77 » 2 „ » 7) 5 „ 77 76. 54. 23. 29,81 3 n n 5 „ •n 77 10 , 77 20. 87. 92. 8,00 4 77 „ 10 „ 77 77 20 „ V 55. 82. 18. 21,80 1 77 * 20 „ 77 7) 50 „ 77 30. 99. 87. 12,00 157 77 n 256. 95. 88. 100,00 Also 32 Besitzer in den vier obersten Klassen haben allein 71,61% der Gesammtfläche, welche sich in der Gemarkung von Ober-Spechbach in den Händen der Einheimischen befindet, während die noch restirenden 28,39 °/o unter 122 Besitzer getlieilt werden. Ebenso, wie im ganzen Lande, sehen wir hier also das grosse Ueberwiegen der kleineren, unselbständigen Wirtbschaften. Zwar hat nicht jeder eingetragene Besitzer eine eigene Wirthschaft; es sind nur 90 Haushaltungen da. Yon den 32 Besitzern aus den obersten Gruppen wissen wir, dass alle Haushaltungsvorstände sind; es bleiben also noch 58 Haushaltungen für die übrigen 28.39 °/ 0 . Nun fängt die Selbständigkeit in wirthschaftlichem Sinne erst in der Gruppe von 5 Hektar bis unter 10 Hektar an, somit haben wir an solchen selbständigen Wirtschaften hier nur acht. DAS DORF OBER-SPECHBAC1I. 15 Jedoch ist ein wichtiger Umstand zu bemerken: es haben nämlich die Ober-Spechbacher auch noch Besitzungen in den fremden Bannen, und können noch ihre Bewirth- schaftungsfläclien durch Zu pachten vergrössern. Was sie in fremden Bannen ihr Eigenthum nennen, welche Ausdehnung das Pachtwesen hier einnimmt, das werden wir noch an geeignetem Orte erörtern. — Die Eindringlinge in die hiesige Gemarkung sind sehr zahlreich wie nachfolgende Tabelle dies zeigen wird. Es scheint, als ob ein harter Kampf um den Besitz ihres Bannes geliefert werde zwischen den hiesigen Bürgern und den Angehörigen anstossender Gemeinden. Sieht man, wie zahlreich die fremden Besitzer im Flurbuche aufgezählt sind, so möchte man geneigt sein, die Ursachen dieser Erscheinung in einer frühem Zusammengehörigkeit der Banne Ober- und Nieder-Spechbach zu suchen; denn besonders die Nieder-Spechbaeher besitzen viel in hiesiger Gemarkung. Seit wann die Markgemeinschaft zwischen den zwei Dörfern aufhört, lässt sich nicht feststellen; dass sie einmal existirte, das glauben wir, unterliegt keinem Zweifel. Ober- Spechbach und Nieder-Spechbach waren früher auch eine Pfarrei. Natürlich liegt auch ein wichtiger Grund dieser Erscheinung in der Kleinheit aller dieser zahlreichen, dicht aneinanderliegenden Dorfschaften, besonders im Altkircher Kanton. Die Gemarkungsfläche von Ober - Spechbach beträgt 387 Hektar, diejenige von Nieder-Spechbach auch nur 408 Hektar. Somit entfallen in ersterm Dorfe auf einen Einwohner nur 0,92 Hektar, im andern Orte auf den Kopf auch nur 0,91 Hektar, ein Yerhältniss, das viel günstiger sich gestaltet, als die entsprechende Aufteilung unter den rein landwirtschaftlichen Bewohnern des dritten Dorfes Hüttenheim (0,66 Hektar pro Kopf, nach Abgang von 500 Fabrikarbeitern); in Bezug auf die mindere Ertragsfähigkeit der hiesigen Aecker 16 I. ABSCHNITT. jedoch dürfte diese Zahl ebenso ungünstig sein, als jene der Hüttenheimer Gemarkung. (^Siehe weiter unten.) Also auch hier sind die Gemarkungen nicht hinreichend gross; diejenigen Landwirthe, die es können, dehnen sich auf fremden Bannen aus, die Andern müssen sich durch Nebenverdienst und Zupachten helfen. Auch in andern Nachbargemarkungen kommt dieses vor; Bauersleute aus Euschingen, Brünighofen, Bornweiler und Galfingen haben noch viele Besitzungen in der Gemarkung von Ober-Spechbach. Zusammen haben die Fremden hier 121,90 Hektar, oder 33,86% der Gesammtfläcbe der Gemarkung. Die fremden Besitzungen vertheilen sich wie folgt: ha a m % der Suin me: 18 Besitzer von 0 a bis untei 2 a mit 15. 24. 4 77 » 2 77 77 77 5 77 n —. 15. 70. 8,01 79 77 * 5 77 77 77 20 77 7? 10. 13. 35. 96 77 „ 20 77 n 77 1 ha 77 41. 01. 73. 33,80 16 77 » 1 ha n 77 2 75 77 21. 73. 92. 17,95 8 77 » 2 77 77 77 5 77 77 22. 86. 68. 18,89 4 77 » 5 n n 10 n 77 25. 84. 18. 21,35 225 n »121. 90. 80. 100,00 Der Zahl nach sind die fremden Besitzer in hiesiger Gemarkung mehr, als die einheimischen, um 43,31 %; dafür aber gehören sie meist in niedere Gruppen. Grosse Güter besitzen sie hier nicht, selbst die vier grossem auswärtigen Besitzer sind nach einer mündlichen Mittheilung jetzt bis auf einen einheimisch geworden, und dieser eine Fremde hat eine Spechbacherin zur Frau. Die Güter werden hier verpachtet, so dass sie „de facto“ doch nicht zu den fremden Besitzungen zu rechnen sind. Wenn wir jetzt' noch, was die untern zwei Gruppen angeht, sehen, dass so viele sehr kleine Parzellen da sind, so muss ich hier bemerken, dass factisch nirgends solche weitgehende Parzellirung stattfindet; es rührt dies vielmehr daher: Die Banngrenzen der anliegenden Dörfer laufen sehr DAS DORF OBER-SPECH BACtt. 17 unregelmässig, und stimmen nicht immer mit den Stückgrenzen überein, so dass oft ein Tlieil eines Grundstücks im andern Banne zu liegen kommt. Die Parzellirung geht hier nicht häufig unter 8 Ar hinunter. Vertheilen wir nun noch die Gemarkungsfläche auf Haushaltungen, so erhält jede der 90 Haushaltungen von Ober-Spechbach einen Antheil von 4,30 Hektar, der, wie wir wissen, nicht ausreicht, eine Familie (Vater, Mutter, drei Kinder) zu erhalten. Mit den Besitzungen der Ober-Spechhacher in den Nachbargemeinden gestaltet sich das Durchschnittsverhältniss etwas besser. Es seien die Besitzungen zusammengezählt den Lesern mitgetheilt: Ina fl m Gemeinde Euschingen . . 4. 65. 18 Aecker „ Brünigliofon . 5. 20. 70 „ „ Nieder-Spechbach 7. 22. 51 „ ( 2. 46. „ Bernweiler . . \ 44. 7. 65 Wald „ Ileidweiler . . 2. 95. 49 meistens Rebland „ Galfingen . . . 14. 38. 85 Zusammen 80. 96. 38. Hierzu landw. b. Boden . 375. 49. — in der hiesigen Gemarkung, gibt . . . 456. 45. 38. Nichtlandw. ben. Boden . 3. 36. Summa 459. 81. 38. Auf die Familien der Gemeinde vertheilt, ergibt sich ein nicht ungünstiger Vertheilungsquotient mit 5 Hektar 10 Ar. Jedoch auch hier fällt die Thatsache ins Auge, dass die Gemarkung zu klein ist im Verhältniss zur Zahl der Dorfbewohner. Dass es in früherer Zeit damit besser bestellt war, können wir nicht bestimmt bejahen, da uns hierüber auf hiesigem Archiv keine statistischen Mittheilungen vorliegen. Wir glauben es jedoch; denn überall im Eisasse war die Bevölkerung eine weniger dichte; erst im Laufe unseres Jahr- A. HEKTZOÜ, Bäuerliche Verhältnisse. 2 18 l. ABSCHNITT. hunderts hat sie sich auf solche Höhe geschwungen. Dies konnte sie nur Dank dem wirtschaftlichen Aufschwünge unseres Landes seit dem Anfänge unseres Jahrhunderts bis auf unsere Tage.' Alles in Allem ist die Besitzvertheilung hier keine ungünstige. Dies wird noch mehr ciuleuchten, wenn wir die Bonitätstabelle der hiesigen Gemarkung ansehen. Was die Bonitätsverhältnissc der Aecker und Wiesen der fremden Gemarkungen anbelangt, so ist zu sagen, dass diese sehr gut sind in den Bannen von Nieder-Spechbach, Brünighofen, Euschingcn und Beinweiler; in der Gemarkung von Galfingen sind allein die Wiesen guter Natur, deren Bewässerung eine vorzügliche, die Aecker nicht so guter Beschaffenheit, als diejenigen der andern genannten Ortsmarken. Nach Aussage des Bürgermeisters von Galfingen besassen hiesige, reiche Bürger in frühem Zeiten sehr viele Aecker, beinahe die Hälfte der Gemarkung, welche sie aber nach und nach veräusserten, um Boden in besserer Lage dafür einzukaufen, oder um das Geld anderswo rentabler anzulegen. Ausserdem ist die Gemarkung von Galfingen diejenige der Umgegend, worin die Parzelliruug am weitesten geht. Wie ein künstlich geschlungenes Netz sehen auf der Flurkarte dieser Gemeinde die Grenzlinien der zahllosen Parzellen aus. Hieran dürfte wohl die hügelige Beschaffenheit des Terrains mit Schuld sein. Es ist die Gemarkung, deren Territorium entschieden am meisten durchschnitten ist von zahlreichen und tiefen Bodeneinsenkungen. In den anderen Gemarkungen der genannten Dorfschuften ist die Parzellirung bei Weitem nicht so bedeutend, besonders in Euschingen und Brünighofen weisen die Flurkarten noch sehr grosse Parzellen auf. Der Güterankauf in der Ortsmark vou Galfingen wäre also kein recht wirthschaftlicher mehr von Seiten der hiesigen Landwirfhe. Man sieht dies auch ein; sie werden immer weniger, die hiesigen Besitzer in jenem Banne. Wir kommen nun auf die Bonitätsverhältnisse der 1)AS DORF OBER-SPECHIUCli. 19 hiesigen Grundstücke zu sprechen. Hierbei ist aber zu bemerken, dass das Kataster in dieser .Beziehung nicht zuverlässig ist; denn, als im Jahre 1836 das Kataster errichtet wurde, wurden sehr viele Güter in die respectiveu ersten Klassen gestellt, was nicht aus dem Be wustsein einer langjährigen Erfahrung hervorgegangen ist, sondern folgende Ursache hat, die recht drastisch den politischen Eigendünkel der damaligen Bauern erkennen lässt. Damals hatte Frankreich ein Wahlrecht nach der Höhe der Besteuerung; nur wer eine gewisse Summe Steuern (Grundsteuern) entrichtete, war Wahlbürger. Da galt es, sich zu strecken, um die nöthige Summe entrichten zu müssen, und daher die hohe Zahl der Güter erster Klasse. Heute beklagen die Bauern den Stolz ihrer Väter und behaupten zu ihrem Nachtheil zu viel Kontribution von ihrem Grund und Boden zu zahlen. Thatsächlich seien nicht so viel Güter erster Klasse vorhanden und in der That sticht das Willkürliche dieser Abschätzungen ganz grell hervor, wenn man sieht, dass zwei gleichartige und sogar neben einander liegende Parzellen dessen ungeachtet nicht in derselben Bonitätsklasse sich befinden. Es sind somit die nachstehend mitgcthcilten Zahlen nicht so zuverlässig, als sie sein sollten; jedoch werden sie immerhin noch der Beachtung werth sein. Im Allgemeinen können wir behaupten, dass die Bodenverhältnisse gut sind: 0/0 der Ackert!. pro Hektar fr. 1 . Kl. 38 ha 86 a 88 m = 14,02 Reinertrag 32 2. 5 ? 46 v 56 „ 79 fl 16,55 r> 25 3. fl 37 n 51 „ 41 r> = 13,54 V 20 4. fl 111 a £ cc 93 n — 40,37 D 16 5. n 42 7? 90 „ 53 r> 15,52 fl 11 Zusammen 277 ha 70 a 54 m = 100,00 °/o der Ackert!. Gärten 1. Kl. — ha 71a 37 m 2 * 20 I. ABSCHNITT. % der Wiesenfl. pro Hektar fr. 1 . Kl. 15 ha 17 a 81 m = 21,01 Reinertrag 52 Wiesen 2. fl 11 „ 09 „ 40 „ = 15.20 fl 41 3. » 11 n 82 „ oc 3 •-= 24,74 fl 28 4. « 28 „ 12» 05 „ = 39,05 fl 14 Zusammen 72 ha 22 a 11 m — 100,00% der Wiesenfl. Obstgärten 1. Kl. 14 ha 32 a 83 m Reinertrag fr. 52 Wald 1. „ 9 „ 89 „ 60 „ „ 13 Weiden 1 „ 56 „ — „ „ „ 8 Bebaute Flächen 1. „ 2 „ 45 „ — „ „ „32 Im Jahre 1836 betrug der Gesammtreinertrag 8543,91; für 1885/86 ist er auf 9125,54 fr. gestiegen. Yon jedem Franken Reinertrag wird hier erhoben 37,817 Pfennig. Die Besteuerung beträgt somit 47 Centimes auf den Franken Reinertrag; beinahe 50% müssen als Steuern abgegeben werden; es ist dies entschieden bereits sehr uu- günstig; wie wenn nun kein wirklicher Reinertrag mehr erzielt wird? So wird es begreiflich, dass der Bauer von Steuerdruck roden kann. Und dann kommen noch viele andere Auflagen. Auffallend hoch sind die Reinertags-Sätze der Wiesen, 52 Franken per Hektar in der ersten Klasse; die Wiesen sind mitunter rentabler geworden als die Aecker, durch zweckmässige Verbesserungen und Einrichtung der Bewässerung haben viele geringwerthige Wiesen bessere Qualität erhalten und werfen einen grossem Heuertrag ab, als sie es früher tliaten, sodass hier die Besteuerung nicht so schwer ins Gewicht fällt, als für die andern Kulturen. § 4. Der lnmlwirtlisclmftliclie Nebenverdienst, Arbeiter- und LolinverhäU- nisse, die Maschinen. „Mindestens der vierte Thcil aller Grundbesitzer bedarf zum Erwerb seines Unterhalts noch Nebenverdienst“. So heisst es in den Antworten der Altkircher Kreis- DAS DORF OBER-SFECUHACH. 21 Commission in der landwirthschaftlichen Enquete 1 . liier in Ober-Speclibach ist es ein weit grösserer Theil, über die Hälfte der Haushaltungen, welche eines Nebenverdienstes bedürfen, um ihre Existenz zu fristen. Nach der oben mitgetheilten Tabelle über die Besitz- vertheilung in hiesiger Gemeinde, sehen wir dass : 3 Besitzer in der Gruppe von 5 bis unter 10 ha, ferner n n n n n ^ ® n n ^0 n sich befinden, dass also nur 7 Haushaltungen hier sind, welche über dem von uns festgestellten Minimum der landwirthschaftlichen Besitzung von 7 Hektaren stehen. Die von uns aufgestellte Gewerbestatistik des Dorfes zählt 48 Haushaltungen; es bleiben dann noch 35, welche durch Zupachten ihre Besitzfläche vermehren, uud von denen die Hälfte von Zeit zu Zeit während der grossen Arbeiten zu den grossem Landwirthen gehen, um im Taglohne zu arbeiten; diese sind jedoch nicht zu den gewerbmässigen Taglöhnern zu zählen. Ueber die Art und Weise des Nebenverdienstes in hiesiger Gemeinde soll folgende Tabelle Aufschluss geben: Wagner Schmiede Zimmerleute Maurer Schreiner Schneider Schuhmacher Sattler Leineweber Rechenmacher Holzhauer Taglöhner 1 Haushaltung = 1 = 2 Haushaltungen = 5 = 2 = 1 — 2 = 1 = 6 = 1 = 3 bei den Maurern gezählt — 15 Haushaltungen fl fl « fl fl fl fl Krämer — Bäcker = Wirthe = Holzschuhmacher — 2 der eine bei den Krämern 9 3 Haushaltungen 1 Landw. Enq. ad § 9. Pap;. 351. 22 I. ABSCHNITT. Fabrikarbeiter = 3 gehen bis nach Mühlhausen Drechsler = 1 Haushaltung Zusammen, wenn man beachtet, dass 3 Holzhauer, ein Bäcker und ein Wirth nicht besonders gezählt werden dürfen, 48 Haushaltungen; Mangel au Nebenverdienst ist nicht vorhanden. Wenn Einer ernsthaft den Willen hat zu arbeiten, findet er immer Beschäftigung. In den Augenblicken, wo der Handwerker im Handwerk nicht genug zu thun hat, findet er leicht bei den Landwirthen und auf seinem Grundstücke Arbeit. Es herrscht im Gegentlieil, während der Zeit der angestrengtesten Arbeit, nämlich in der Ernte, Arbeitermangel. Ueber den moralischen Zustand der landwirtschaftlichen Arbeiter hörten wir dieselben Klagen wie überall. Jedoch zu Gunsten Hüttenheims wollen wir hier schon vorausschicken, dass dort das patriarchalische Wesen in den Beziehungen der Arbeitgeber zu den Arbeitern sich noch in vielen Familien erhalten hat, während dies in Ober-Spechbach gar nicht mehr der Fall ist. Wenn irgendwo wieder der Versuch gemacht wird, so muss er bald aufgegeben werden, in Folge Mangels an sittlichem Werth des Arbeiters. „Die Arbeiter auf dem Lande“ — sagt die landwirtschaftliche Enquete für den Kreis Altkirch — „sind seit 1866 in moralischer Beziehung gefallen und zwar bezüglich des Fleisses, der Ausdauer, der Anhänglichkeit, der Treue und der Genügsamkeit. Zugenommen hat die Genusssucht aller Art. Die Arbeiter sind in Nahrung, Getränken und Lohn anspruchsvoller geworden. Auch stehen sie zur Herrschaft in weniger freundlichem Verhältniss als früher. Die Hauptursachen dieser Aenderungensind: Der ländliche Arbeiterstand ist inficirt von dem ungebundenen Leben der Fabrikbevölkerung und der in grossem Städten herrschenden grossem Genusssucht. Die Folgen sind Verteuerung und Erschwerung des landwirtschaftlichen Betriebes.“ In andern Worten sagen sie hier ganz dasselbe, was im Kreis Erstein gesagt wird, und in diese Klagen stimmen alle uns jetzt gedruckt vorliegenden Kreisberichte der landwirtschaftlichen Enquete ein. Die Trunksucht ist eines der DAS DORF OHKR-Sl'ECHBACII. 23 Iiauptübel, woran die Arbeiterbuvölkerung liier krankt; docli gibt es Gegenden, wo diese Pest schon ärgere Fortschritte gemacht hat. Die Zustände sind, was dies betrifft, in Obor- Spochbach noch relativ günstig iin Vergleiche zu andern Dörfern; aber auch hier hat der Arbeiterstand angefangen statt des gesunden Weines den Branntwein als Getränk zu benutzen. Die Folgen der gesunkenen Arbeitermoralität sind häufiger Wechsel mit Contraktbruch seitens der Arbeiter. Diesem Uebel könnte gründlich abgeholfen werden durch einheitliches Vorgehen aller Arbeitgeber, indem diese sich verpflichteten, keine Arbeiter anzunehmen, welche ihrer Verpflichtung beim frühem Meister nicht genügt hätten. Dies könnte gut geschehen für die Bezirke der landwirtschaftlichen Vereine; die Verpflichtung allseitiger Achtung der Verträge von Seiten der Arbeitgeber könnte sofort als Artikel in die Vereins-Statuten aufgenommen werden. Denn so lange ein Bauer dem andern seine Arbeiter selbst wegzunehmen trachtet, indem er bei diesen ihre Meister an- sclnvärzt und verläumdet — wir wissen, dass dies Thatsache ist — oder ihnen auch Lohn verspricht, als er dort bekommt, und dann die so von ihrem Arbeitgeber abgewendeten Leute dennoch nicht länger behält, als gerade die Zeit der dringendsten Arbeiten, sind es Knechte und Mägde, diese nicht überwintert, so lauge kann kein gegenseitiges Vertrauen aufkommen zwischen Arbeiter und Arbeitgeber. Ueber die Löhne der Kulturarbeiter ist dasselbe wie überall zu constatiren, nämlich dass sie aufgeschlagen haben in Folge obiger Umstände einerseits, vertheucrtcr Lebensmittel anderseits. Im Jahr 1866 erhielt ein Mann während des Sommers Mark 0,80 bis 1 Mark in der Ernte; jetzt wird bezahlt 1 Mark bis 1 Mark 20 Pfg., in der Ernte 1 Mark 40 Pfg. Den weiblichen Tagelöhnern bezahlte man Anno 1866 0,40 Mark, während ihnen nun 0,60 Mark verabreicht werden. Alle diese Löhne verstehen sich nnt der Kost. Besonders trägt hierzu bei die Vertheuerung des verabreichten Weines. Auch bei der Verköstigung beträgt der xlufschlag 50°/o. 24 I. ABSCHNITT. Hier oben, wie überall, wirken die hohen Löhne drückend auf den Reinertrag. Weniger Init dieser Aufschlag sattgefunden bei andern Arbeitszweigen als bei der Landwirtschaft. Als weitere Ursachen des Lohnaufschlags auf dein Lande worden in den Enqueteberichten noch folgende angegeben : „Der Arbeiter schlägt das haare Geld, den hohem Geldlohn der Fabriken und Städte höher an, als die ordentliche Verköstigung, die ihm auf dem Lande zu Thoil wird; er kargt lieber mit seinen Ausgaben für Nahrung“. Man hebt ferner hervor: das ungebundene vergnügtere Leben in den Städten und die angenehmere Arbeit in gedeckten Räumen. Dessen ungeachtet können wir Ober- Spechbach nachrühmen, dass diese Umstände die hiesige Bevölkerung nicht so sehr anziehon; ein Beweis davon liegt darin, dass seit 1866 die Arbeiterzahl sich hierorts nicht vermindert hat. Von Mühlhausen liegt Ober-Spochbach etwas zu weit ab, als dass die Leute zur Arbeit hingiengen — nur drei Fabrikarbeiter gehen gegenwärtig von hier jeden Tag dorthin — und das viel näher liegende Altkirch hat doch nicht genug Industrie, um die Obcr-Spechbachcr anzuziehen. Altkirch und das in der Nähe liegende Kartspach liefern den zwei dort bestehenden grossen Fabriken — die mechanische Ziegolbrenncrei Gilardoni und die Textitindustrie Jourdain — Arbeiter zur Genüge. Eine der wichtigsten Ursachen des Arbeitermangels liegt in dem Militärdienst, der alljährlich eine ansehnliche Summe tüchtiger Kräfte der Landwirtschaft entzieht, und zudem die jungen Leute dann noch als den landwirtschaftlichen Beschäftigungen abgeneigt entlässt, sodass Mancher es dann vorzieht, in eine Stadt zu gehen, um dort das angewöhnte Leben fortzuführen. Dann ist hier noch ein andrer Umstand zu erwähnen, nämlich der, dass die Reserveübungen gerade in die Zeiten der dringendsten Arbeiten fallen. DAS DORF OHER-SPECHUACH. 25 Es wäre höchst wiinschcuswerth, weuu auch liier wieder die Militärverwaltung den Forderungen der betlieitigten Land- wirthe ein günstiges Ohr liehe. Yon keinem Einflüsse auf die Verhältnisse der hiesigen Arbeiter sind die wandernden Arbeiter. Fremde sind nur die in den grossem Wirthschaften gehaltenen Melker; diese sind dann immer Schweizer, und werden für diese Beschäftigungen sehr gesucht und auch gut bezahlt; sie erhalten bis 30 Franken pro Monat mit Kost und Wohnung beim Arbeitgeber, und stehen im Gesindeverhältnisse. lieber das Gesinde ist noch folgendes mitzutheilen: Zahlreich ist das Gesinde hier nicht; die meisten Haushaltungen verrichten die häuslichen Arbeiten durch eigne Familienmitglieder. Zur Zeit sind hier 6 Mägde und 10 Knechte, die obenerwähnten Melker mitgezählt. Die Knechte haben 20 — 28 Franken pro Monat, die Mägde beziehen für dieselbe Zeit 15 — 25 Franken. Ferner haben Magd und Knecht Kost und Wohnung bei der Herrschaft. Es wird hier nie aufs Jahr gedungen; die Leute behaupteten, es wäre so besser. Wir können natürlich ihrer Erfahrung nicht wiedersprechen ; von Ort zu Ort kann dies schon verschieden sein. Jedenfalls können wir von andern Orten, wo man das Gesinde aufs Jahr dingt, bestätigen, dass dies im Resultat nicht verschieden ist von dem der hiesigen Gewohnheit. Die Leute bleiben doch nicht, wenn sie nicht mehr wollen. Und wie soll man, wie kann man sie halten ? Die Gesetzgebung kann dem Arbeitgeber keine wirksame Mittel mehr an die Hand geben, um die Contractserfiillung zu erzwingen. Die Anwendung einiger Maschinen hat die Jjohn- und sonstigen Verhältnisse der Arbeiter gar nicht modifizirt. Grössere landwirtschaftliche Maschinen, als Säe-, Mäh- und Erntemaschinen sind hier unanwendbar wegen des parzellirten Grundbesitzes; möglich wären sie nur bei genossenschaftlicher Bearbeitung des Grunds und Bodens. Versuche sind hier durch die landwirtschaftlichen Vereine schon gemacht worden und sind solche Versuche höchst empfehlenswert. Hier wird insbesondere die Dreschmaschine 26 I. ABSCHiMTT. allgemein angowendet; ebenson fanden wir in vielen Höfen die Futterschneidmaschine, die Putzmühle. Die hölzerne Walze ist durch die eiserne noch nicht verdrängt worden; die eiserne Egge hat die hölzerne auch noch nicht ersetzt; hingegen sind der Putz- und Häufelpflug in allgemeiner Anwendung in Ober-Spechbach. Ucberhaupt ist zu beklagen, das die sehr vortheilhaften Arbeitsmaschinen sich noch nicht grösserer Verbreitung erfreuen und ist die Anwendung derselben heutigen Tages gewiss sehr zu empfehlen. Nicht um die Arbeitslöhne zu vermindern — es wäre schwer, mit kleinern Löhnen jetzt zu leben — sondern um dem Arbeitsmangel bei den grossem und drängendem Arbeiten abzuhelfen. § 5 . Die Art der Bewirtschaftung'. Die kleinen und mittlern Gutsbesitzer bebauen alle ihre Güter selbst, während die grossem einen Theil ihres Grundbesitzes verleimen, um so der Noth an zuverlässigen Arbeitern zu entgehen, und sich von den Unannehmlichkeiten einer grossen Wirthschaft zu befreien. Die Verpachtung ist somit nur eine andere Form der Lohnzahlung; der Reinertrag nach Abzug des Kanons ist dann der Lohn für die Arbeit des Pächters. In den jetzigen Verhältnissen , wo der Reinertrag ein sehr kleiner ist, steht der Verpächter jedenfalls besser, als der Pächter, dem deshalb oft Betriebskapital fehlt, da ihm seine Arbeit nicht höher bezahlt wird. Dass dessen ungeachtet immer Pächter zu finden sind, kommt daher, dass viele Leute hierdurch wirtschaftlich selbständig werden wollen und ihre Arbeit auf diese Weise für sich zu verwenden suchen. Alle fänden doch nicht Arbeit bei den wenigen Gutsbesitzern und Allen sagt die Fabrikarbeit nicht zu. Arbeiten müssen sie doch, und ihr kleines Vermögen reichte nicht da- DAS DORF OBKR-SPECIIDACH. 27 zu hin, um sie genügend zu beschäftigen, sowie auch nicht, uni sie zu erhalten. Darum nehmen die Pachtgüter auf der Gemarkung Ober-Spechbachs einen nicht unbedeutenden Umfang ein. Yon Privatgütern sind ungefähr 40 Hektare, Gemeindegüter sind im Betrage von 10 Hektaren Ackerlandes und 19 Hektaren Wieseugrundes, zusammen 29 Hektare, verpachtet. 69 Hektare sind somit überhaupt in Pacht gegeben, in Prozenten ausgedrückt: 18,40°,/o der landwirthsehaftlich benutzten Bodenfläche. Es ist dasselbe Yerhältniss, wie dies für den ganzen Kreis angegeben ist in den Antworten der Enquete-Kreiskommission : ungefähr Vs des landwirthsehaftlich benutzten Areals. § 6 . Kaufpreise und Pnchtbcdingungen. Die Parzcllirung und die Kleinheit des landwirtschaftlichen Besitzes erwecken hier, sowie auch in Hüttcnhoim eine rege Kauflust. Was die landwirtschaftliche Enquete für den ganzen Kreis hierüber mittheilt, das gilt mit vollem Recht auch speziell für unsere Gemeinde Ober-Spechbach. „Yiele wenig Bemittelte sind bestrebt, eigene Wirtschaften zu gründen. Yiele ldeiue und mittlere Landwirte sind eifrig bestrebt, ihren Grundbesitz fast um jeden Preis zu vergrössern. In Folge dessen ist die Nachfrage nach käuflichen Grundstücken ungewöhnlich gross.“ Besonders sind es hier die bestgelegenen Lagen, welche im Falle eines Angebots sehr geschätzt werden und jetzt noch willig Abnehmer finden, zumal von Seiten nebenan besitzender Bauern. Was wir über die nicht berechnende Kauflust der Iliitten- heimer Landwirte berichten werden, das Hesse sich wörtlich auch für Ober-Spechbach wiederholen. So wohnten wir einer Vergantung einiger Güterparzellen bei, in welcher das Ar bis auf den hohen Punkt von 40 Mark hinaufgeschraubt wurde. 4000 Mark pro Hektar! 28 I. ABSCHNITT. Dies zu verzinsen und daneben noch einen Reinertrag abzuwerfen, wird in jetzigen Zeiten schwerlich ein Acker vermögen. Die Kaufpreise pro Ar Ackerfeld stellen sich, wie nachfolgend angegeben ist. Es sind zwar die Preise der landwirthschaftliclien Enquete, für hier werden sie uns aber angegeben durch den Herrn Bürgermeister, welcher zur Zeit Mitglied der Commission des Altkircher Kreises gewesen ist. Der Herr Bürgermeister aus Nieder-Spechbaoh, Auskunftsperson bei der landwirthschaftliclien Enquete-Commission, bestätigte uns dieselben Zahlen für seine Gemeindege- markung. Diese Güterpreise haben wir also für unsere Arbeit nur nach Prüfung der Ortsgültigkeit aufgenommen. Sie betragen pro Ar Ackerfeld in Ober- und Nieder-Spechbach : I. Klasse = 30 Mark; der Preis von 40 Mark ist eine Seltenheit. II. III. IY. Y. 7 ? 55 55 55 = 20 = 15 = 10 = 6 57 55 Der Durchschnittspreis pro Ar beträgt somit: 81:5 = 16 Mark 20 Pfg. Die Wiesenpreise stehen viel höher, als die der Aecker, was wir auch in Hüttenheim finden werden. In Folge des Bedürfnisses von grossem Puttermengen erzielen besonders diejenigen Wiesen hohe Preise, deren Rentabilität durch zweckmässige Berieselung eine sehr grosse sein kann oder ist. Die Preise pro Ar Wiese betragen: I. Klasse = 40 Mark II. „ =30 „ III. „ =16 „ Der Durchschnittspreis pro Ar beträgt also 86:3 = 28,66 Mark. Nach erhaltenen Mittheilungen wurden noch nicht vor Langem hier Wiesen I. Klasse zu 70 Franken pro Ar verkauft, und sie waren nicht zu theuer, versicherte man uns, mit Rücksicht auf ihren reichen Ertrag. das Dorf ober-spechbach. 29 Ob und um wie viel diese Preise zu hoch sind, werden wir durch die noch mitzutheilenden Rentabilitätsrechnungen beantworten. Auch hier, sowie überall im Eisass, waren die Güterpreise, besonders Anfangs der 70 r Jahre bedeutend höher als jetzt. Das Verlntltniss, um welches die Preise damals höhere waren, wird auf circa 15—20 °/o angegeben. Auch haben wir hier dieselben Ursachen dieser wirtschaftlichen Erscheinung, wie in Huttenheim; wir kommen daher auf diesen Punkt zurück. Die Ertragsfähigkeit der Güter ist ferner noch gesunken durch die Lohnerhöhung, sowie durch den Einfluss der auswärtigen Konkurrenz, dann auch durch einige schlechte Erntejahre, die in allen Theilen des Elsasses ihre unheilvolle Wirkung fühlen Hessen. Die Güter werden hier zum grössten Theile parzellenweise verkauft; dieser Umstand ist auch Schuld, dass die Preise — der guten Güter besonders — nicht so tief sinken, als dies der Fall ist in den weniger günstigen Lagen des Altkircher Kreises. Selten geschieht es, dass Hofgüter zum Verkaufe gelangen; in diesem Fall käme dann der ganze Komplex zum Angebot. Was die-Pachtpreise anbelangt, so haben uns die Verpachtungsprotokolle der Gemeindegüter eines Verschiedenen belehrt von dem, was der Enquete-Bericht für den ganzen Kreis behauptet. Die Pachtpreise haben seit 1870 bis zur letzten stattgehabten Verpachtung 1882 nicht abgeschlagen. Hach dem Budget des laufenden Jahrgangs beträgt die Einnahme aus dieser Quelle 2252 Mark, somit der Durchschnittspachtpreis pro Ar 0,77 Mark, denn 29 Hektare sind verpachtet. Für die zwei Verpachtungen 1876 und 1879 (jedesmal wird die Hälfte der Allmend versteigert, darum müssen wir beide Terminresultatc addiren, da in den Versteigerungs- protocolleu der Flächeninhalt der Parzellen nie angegeben ist) ist die verpachtete Geldsumme 2127 Mark, pro Ar Pachtpreis im Durchschnitt 0,73 Mark. Ferner betrug die Ver- 30 i. ABsciLvrrT. pachtungs-Summe 1870 und 1873 2380 Franken, der Pachtpreis pro Ar 0,82 fr. = 0,66 Mark. Für die Gemeindegüter haben also die Pachtpreise nicht abgeschlagen. Der Durchschnittspreis für 1870 — 1885 beläuft sich somit auf 0,72 Mark. / Die Pachtbedingungen sind folgende: 1. Das Gut wird gewöhnlich auf 6 Jahre verpachtet; für die Gemeindegüter ist dies immer der Fall. 2. Der Eigenthümer bezahlt die öffentlichen Abgaben. 3. Der Pächter zahlt die Hagelversichcrungsbeiträge. 4. Die vorzunehmenden Meliorationen trägt gewöhnlich der Eigenthümer; die Gemeinde gewährt jedoch den Pächtern keinen Ersatz der vorgenommenen Verbesserung oder Anpflanzungen. 5. Die Pächter haben vertragsmässig keinen Anspruch auf Nachlass bei Unglücksfällen. Diese Bedingungen belästigen den Pächter gar nicht. Das Pachtgeld soll in gesetzlicher Münze dargereicht werden; Naturalpachtzahlung ist hier oben nicht üblich. Der Pachtpreis ist im Voraus und für die ganze Dauer der Pacht festgesetzt, und ändert sich unter keinen Umständen. Als Uebelstand ist hier zu bezeichnen, dass die Ein- registrirungsgebühren für die ganze Summe auf ein Mal bezahlt werden muss, was natürlich bei kleinen Summenboträgcn gar nicht störend einwirkt, dies jedoch tliun kann bei Pachtverträgen über einen beträchtlichen Gütercomplex. Die Pachtprei.se der Gemeinde sind am 1. October fällig, und das Pachtjahr endet am 1. November. Meicreiverträge kommen nicht vor. Zu erwägen ist, ob nicht in diesen Zeiten des Mangels an baarem Betriebskapital beim Pächter es nicht anzurathen wäre, den Versuch mit solchen Verträgen zu machen. Der Verpächter könnte so mit seinem Kapital dem Theilpächter hülfreiche Hand darreichen und diesem jedenfalls den nöthigen Viehstand sichern, um das Gut selbst im Interesse dos Eigen- thÜrners wirtschaftlicher in TJmtrieb zu halten. DAS DORP OBDR-SDECHBAOI1. Bl § 7 . Die Einnahme aus dein liindwirthschaftlichen Betriebe. — Die Rentabilität der Agricultur. „Zahlen reden.“ Drum wollen wir ohne grosse Commentare den Lesern die von uns aufgestellten Rentabilitätsberechnungen mitheilen. Hier müssen wir jedoch bemerken, dass alle Preisansätze für Arbeit, Rohproducfe und Düugerstoffe so gemacht sind, als wenn dies Alles zu versilbern wäre, was jedoch nie geschieht, wie die nachfolgende Ausführung noch deutlicher zeigen wird. I. Im Getreidebau, a) Weizen, Anbaufläche 1 Hektar. 2 Mal pflügen und säen ..= fr. 48,— Dünger für 3 Jahre 25 Wagen ä 10 fr. = 250 Auffahren d. Düngers „ = 40 Auf- und Abladen „ = 8 Ausbreiten d.Diingers „ = 10 fr. 308; wir setzen . . . fr. 312; davon ein Drittel = fr. 104,— Samen 240 Liter ä 20 fr. pro Hektoliter . . = „ 48,— Jäten (das Unkraut wird hier nicht verfüttert) = „ 0,— „Drohlen“, Walzen oder Blochen 4,— Ernte mit der Sense.= „ 40,— Heimführen, 4 Fuhren ä 3 fr.= ,. 12,— Dreschen mit der Maschine stellt sich auf Mk. 0,05 die Garbe; 800 Garben pro Hektar: 8 mal 5 Mk.= „ 50,— Steuerdurchschnittsziffer pro Hektar . . . = „ 9,50 5 0 / J Zins des Grundkapitals. = „ 60,75 Kosten des Weizenbaues = fr. 382,25 Ertrag pro Hektar. 23 Ctr. ä 9 Mk. 60 Pfg. = Mk. 220,80 50 „ Stroh ä 1 „60 „ = „ 80,— Summa = Mk. 300,80 = fr. 376,— Deficit = „ 6,25 32 I. ABSCHNITT. b) Gerste, Anbaufläche 1 Hektar. 3 Mal pflügen und säen .= fr. 72, — ‘/s Düngers.— „ 104,— Samen 330 Liter a 12 fr. pro Hektoliter . = „ 39,GO Jäten.= „ 6,— Blochen.= „ 4,— Ernte mit der Sense 20,— Heimführen.= „ 12,— Dreschen mit der Maschine.= „ 50,— Steuer. . = „ 9,50 Miethwerth 5"/o des Grundkapitals ....—„ 60,75 fr. 377,85 Ertrag pro Hektar. 23 Ctr. ä 9,00 Mk. = Mk. 207,— 35 „ Stroh „ 1.G0 „ = w 56,— _ Summa = Mk. 2GB,— = fr. 328,75 Deficit = fr. 49,10 c) Doggen. Dieselbe Anbaufläche. 2 Mal pflügen und säen.= fr. 48,— Dünger 310: 3.= » 104,— Samen 200 Liter ä 14 fr. pro Hektoliter . — „ 28,— Jäten.= r (»i— Walzen.— » — Ernte, sorgfältiger als die Gerste . . . . — 40.— Heimführen.== » J 2, — Droschen, ein grosser Theil mit Flegeln als Anbindestroh für die Reben dos Rcblandes — ,, G0,— Steuerdurchschnitt.~ » 0,50 Mieth werth. • ~ n G0,75 Summa fr. 372,25 Ertrag. 20 Ctr. ä 8 Mk. = Mk. 160,— 58 „ Stroh „ 2 „ — „ 115,— _ Sum ma — „ 276,— — fr. 315,— Deficit — fr. 27,15 DAS DORP OBHR-Sl'ECIlliACII. 33 d) Hafer. Pflügen und säen .... Dünger. Samen 330 Lit. Blochen . Ernte. Heimfülireu 4 Wagen k 3 fr, Dreschen mit der Maschine Steuerbetrag. Miethwerth. 58 „ Stroh „ 1,40 „ — „ 63,— Deficit — II. A cke rfu tterp f lan ze n. a) Runkelrüben. 3 Mal pflügen. Setzlinge 25,000 . l /a Düngers. Setzen (8 Weiber täglicii ä 2 fr.) . . . Putzen mit dem Pfluge. 2 tca Mal Putzen. Ernte 5 Tagl. ä 3,00 fr. Heimführen 20 Fuhren ä 2 fr. Abladen und Einkellern 4 Tagl. ä 3 fr. . Steuerbetrag. 3°/o Verzinsung von 2025 fr. 830 Doppelcentner a 1,60 fr A. HERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse. fr. 51,25 = fr. 72,— = * 62,50 = „ 104,- = „ 16 - = * 20 ,- =-' * 20 - = » 15,— = , 40,- = - 12 - - » 9,50 = B 60,75 Summa fr. 341,25 Ertrag. 26 Ctr. ä 6,59 Mk. = Mk. 169,— Summa — 232,— = fr. 290,— Summa fr. 431,75 Ertrag. Ueberschuss fr. 896,25 44,2% des Grundkapitals. 3 34 I. ABSCHNITT. b) Klee (Luzerne). 3 Mal pflügen . . . . = fr. 7 2, — Walzen. ~ r> Dünger.= » 616, — Samen 50 ko. a 1,60 fr. = „ 80,— 1 Jahresantheil . . = f r. 777, • . . = fr. 129,05 6 Dörren und Mähen: 3 Mal.= „ 75,— Heimführen: 9 Mal ä 3 fr.= „ 27,— Abladen 9 Mal 2,50 fr.= * 22,50 Steuerbetrag .= „ 9,50 Verzinsung zu 3% von 2025 fr. ... = „ 60,75 Summa = fr. 323,80 Ertrag. 180 Ctr. Heu k 3 fr. per Ctr. . — fr. 540,— Ueberschuss fr. 216,20 10,6 °/o des Grundkapitals. III. Wiesen. Düngerkompost 15 Wagen .= fr. 40,— Unterhalt der Wässerung.= „ 20,— Mähen und Dörren.= „ 25,— Heimführen 4 Wagen ä 3,75 fr.— „ 15, — Steuer für Wiesen.= » 15,84 Verzinsung 3000 fr. zu 5°/°. • = „ 150,— Summa = fr. 265,84 Ertrag. 120 Ctr. zu 2,50 fr. . = fr. 300,- Ueberschuss fr. 34,16 1,1 % des Grundkapitals. In Wirklichkeit gestalten sich die Verhältnisse nicht so schlimm, als es die rechnerisch erhaltenen Zahlen darstellen; denn 1. haben wir den Dünger berechnet nach dem Handelswerth, während er den Bauern nicht so hoch zu stehen kommt, als er im Handel verkauft wird, denn die Wenigsten kaufen Mist hinzu. DAS DORF OBER-SPECHBACH. 35 Der Dünger bildet keinen faktischen Ausgabe- posten für den Landwirth. Das Streustroh bezahlt die Kuli durch die Milcliproduction und durch die Bildung des Düngers, also kann der Landwirth ruliig sagen, dass ihn der Dünger nichts kostet. 2. Ebenso bilden die angeschriebenen Lohnsätze, sofern der Landwirth selbst initarbeitet, im Yerhältniss seiner Arbeitsleistung keine thatsächliche Ausgabe. Und die selbstarbeitenden Landwirthe sind überall die Mehrzahl. 3. Für den Pächter kommt ferner günstig in Betracht, dass die Pachtpreise selten die 5% des Grundkapitals betragen, wie wir diese Verzinsung in Anrechnung brachten. 4. Trotz der berechneten Defizits haben doch die meisten Getreidekulturen eine beinahe öprocentige Verzinsung, in den Fällen, wo die Arbeit für den Wirtli- schafter keine bemerkbare Ausgabe bildet. 5. Für denjenigen, welcher unverschuldete Güter bewirtschaftet, ist auch die Verzinsung nicht in Anrechnung zu bringen. Hingegen weisen die Ackerfutterpflanzen sehr günstige Resultate auf; so ergeben die Runkelrüben nebst einer öprocentigen Kapitalverzinsung noch einen Nettoüberschuss von 44,2% des Grundkapitals; die Luzerne hat 10,6% des Grundkapitals, während die natürlichen "Wiesen nur 1,1 % aufweisen neben der Verzinsung. Hier wirkt auch wieder der Umstand, dass sehr viele Wiesen Wässerwiesen sind, und nicht gedüngt zu werden brauchen, sehr günstig auf die Rentabilität ein; es fallen dann 40 fr. für den Dünger ausser Rechnung. Sehen wir nun auch, wie oft hierorts die Saatmenge im Ertrage vermehrt wird, so wird uns dies ein richtiges Bild der Ertragsfähigkeit des hiesigen Bodens abgeben. Für Weizen 1200 ko : 187 ko II Q Mal vervielfülltigt „ Gerste 1200 * : 214 73 = 5,6 73 n ' „ Roggen 1000 „ = 140 n - 7,1 17 73 „ Hafer 1300 4^ OO 37 = 8,7 73 73 3 * 36 I. ABSCHNITT. Diese Yervielfältigungskoeffizienten kommen nicht an die von Hüttenheim heran (Siehe bei Hüttenheim), wo doch noch mehr Saatgut als liier verwendet wird. Nicht die Anwendung grösserer Saatquanten bringt dies Resultat, sondern die stärkere Düngung, die intensivere Cultur in Folge des Tabakbaues. Handelsgewächse, die so sehr zum intensiven Anbau drängen, werden hier keine angepflanzt; ein ganz schüchterner Versuch im Hopfenbau kann nicht als maasgebend angesehen werden. § 8 . Die Viehhaltung. Durch Vermehrung der Futterproduction hat auch die Viehhaltung hier an Ausdehnung gewonnen. Auf die Frage, wie viel Rindvieh, Pferde nothwendig seien zur rationellen Bewirtschaftung eines Landguts, antworten wir, dass hier ein Stück Grossvieh auf den Hektar nothw'endig ist, und davon wiederum dürfen die Pferde nicht zu viele sein. Dies ist auch hier nicht der Fall. Gewöhnlich w r ird aber nicht soviel Vieh gehalten: für ein grosses Gut (20 Hektare) 3—4 Pferde, 2 Ochsen, 6 Kühe, 4—5 Kalbinnen und 3—4 Kälber. Für ein mittleres Gut (16 Hektare) 2 Pferde, 1 Ochse und 7 — 8 Stück Rindvieh; für ein kleines Gut (7 Hektare) 4 — 5 Stück Rindvieh, hie und da ein Pferd; vergl. Landw. Enquete, ad § 36, pag. 121. Dieser Viehstand reicht aber nicht hin, und sollte bis zur angegebenen Höhe gebracht werden; hierzu fehlen aber leider die Mittel zu oft, sowie das Futter. Der Viehstand für die Gemeinde Ober-Spechbach betrug nach der Zählung von 1873 (die von 1883 fanden wir auf dem Archive nicht mehr vor): Pferde.47 Rinder: Kälber unter (2 Jahr ... 41 „ : „ von V 2 J. bis 2 J. alte 57 „ über 2 Jahre alt.141 (darunter Milchkühe 127) DAS DORF OBER-SPECHBACH. 37 Zusammen : Rinder 239 Pferde 47 Summa 286 — 286 Weniger Kleinvieh 41 = 41 Zusammen Grossvieh = 245 Schafe 104 Schweine 123 */3 Grossvieh.= 75 Zusammen Grossvieh = 320. Es gibt also nicht ein ganzes Stück Grossvieh auf den Hektar; während Pferde und Rinder allein in diesem Verhältnisse hier vorhanden sein sollten. Mit den Rindern könnte dann auch die Zahl der Schweine vermehrt werden. Der Viehstand hat auch hier zugenommen, wie mündlich berichtet wird; um wie viel dies geschah, können wir nicht angeben. Wir wissen nur aus gemachten Mittheilungen, dass die Zahl der Stücke Grossvieh noch nicht hinreicht, um genug Dünger zu produziren. Seit 1857, aus welchem Jahrgange uns eine Viehzählung vorliegt, hat diese Zunahme sehr viel betragen; so zählte man dazumal: Pferde 22 Rinder 189 Schafe und Lämmer 127 Schweine 92 Schafe sind jetzt sehr wenig da, und Ziegen gar keine mehr. Die Bienenzucht erfreut sich hier auch keines grossen Zuspruchs, wiewohl sie hier noch mehr Aufmerksamkeit verdiente. Das Vieh ist hier sehr schön. Dank den Bemühungen des unermüdlichen Präsidenten des landwirtschaftlichen Kreisvereins für Altkirch hat sich die Race seit zwanzig Jahren bedeutend veredelt. Das Rindvieh in unserem Dorfe ist ausschliesslich Schweizer Simmenthaler Fleckvieh. 38 I. ABSCHNITT. Der Pferdezucht wird keine so grosse Beachtung zugewandt, wie der Rind Viehzucht; trotzdem sind die Pferde hier doch schöner und besser gehalten, als in den zu starke Pferdezucht treibenden Ortschaften des Nieder-Elsasses. Die Schweinezucht wird hier, wie im ganzen Sundgau sehr sorgfältig gepflegt, und überall ist die Sundgauer Schweine- race bekannt; auf den Märkten des Mittel-Elsasses werden die „sundgäuer Säula“ sehr geschätzt und gesucht. Die Michproduktion ist eine bedeutende Einnahmequelle in den hiesigen landwirtschaftlichen Haushaltungen. Der tägliche Milchertrag einer Kuh beträgt von 8 —10 Liter, welche zu 0,16 fr. per Liter verkauft wird. Die grösseren Landwirthe liefern zu allermeist die Milch nach Mühlhausen, und zwar hauptsächlich an die dortige Milchgenossenschaft. Sie wird jeden Tag zweimal nach Station Illfurth gebracht; nach 15 Minuten Fahrt stehen die Kannen am Bahnhofe Mühlhausen, wo sie durch die Abnehmer abgeholt werden, um auf eigens dazu erbauten Wägen in der Stadt zu den Kunden geführt zu werden, welche somit sicher sind, gute, unverfälschte Milch zu erhalten. Die Preise der Kühe sind hier bedeutend höher, als in den Gegenden, wo kein so edler Schlag vorherrscht. Man findet hier gute Milchkühe, die zum Preise von 400—500 Franken verkauft werden; schöne Erstlinge werden, wenn trächtig, leicht zu 300 — 350 Franken abgesetzt. § 9. Die Absatzverhältnisse und die fremde Konkurrenz. Die Absatzverhältnisse für Ober-Spechbach sind sehr gute. In der Nähe liegt Altkirch, die Hauptstadt des Sundgaues, welche mit ihren Wochen- und zahlreichen Jahrmärkten dem Landmann viele Gelegenheit bietet, seine Waare zu verkaufen. Es sind der Jahrmärkte in dieser Stadt drei allein schon in der Fastenzeit; diese sind die besuchtesten des ganzen Jahres, und man muss einen solchen angesehen, das Getriebe darauf mit erlebt haben, um die Bedeutung dieser Absatzorganisation zu begreifen. DAS DORF OBER-SPEC1IBACH. 39 Yon allen Seiten des Landes strömen die Leute mit ihren Produkten, mit ihrem verkäuflichen Yieli heran; von allen Theilen des Elsasses, aus Deutschland und Frankreich kommen fremde Handelsleute an, um da Einkäufe zu machen. Eine geräumige Halle ist dem Kornhandel da geboten; ein grosser Platz erlaubt es, hier zu Tausenden die Thiere aufzuführen. Es herrscht da ein Gehen, ein Laufen, ein Wirrwarr der Rede und Antwort, ein Gemisch von Sprachen und Mundarten, ein Yorbeihuschen von verschiedenen und oft sehr charakteristischen Gestalten und Köpfen, wie man es selten zu sehen Gelegenheit findet. Yom gutmüthigen Bauer bis zum ekelhaften, verschmitzten polnischen Juden sind hier alle Markttypen ver" treten, wie wir gewohnt sind, sie auf den berühmten Gemälden und Illustrationen, die diesen Gegenstand darstellen, zu finden. Etwas weiter sitzen die Bauernfrauen und Landmädchen mit ihren Körben zu Markte, und in zahlreichen Buden wird Alles feil geboten, was bäuerliche Haushaltungen nöthig haben. Hier herrscht überall ein Markten und Feilschen, das dem Beobachter und Zuhörer oft die Lachmuskeln bewegt. Dies der Altkircher Jahrmarkt. Nach Mühlhausen und Thann ist es auch nicht weit; nach allen Seiten hin erstreckt sicli das Absatzgebiet. Nur ist es zu beklagen, dass die Zwischenhändler und die jüdischen Yiehmäkler die Märkte doch allzusehr beherrschen; durch ihre Coalitionen machen sie die Waaren- und Yiehpreise. Und diesem Uebelstunde ist eben schwer abzuhelfen; wir leben einmal heute nicht mehr in der Zeit, wo der Konsument und der Produzent auf dem Markte sich gegenüberstehen. Der Konsument kann, verschiedener Ursachen halber, nicht mehr selbst auf den Markt kommen. Geld und Zeit fehlen ihm hierzu. Die hiesigen Verkehrsmittel sind ausgezeichnete. Gut erhaltene und zahlreiche Strassen bilden ein maschenreiches Netz um Ober-Spechbach herum. 40 I. ABSCHNITT. Die vorhandenen Absatzwege genügen für unsere Gemeinde, und die Jahrmärkte stehen häufig genug zu Gebote. § io. Die Verschuldung und die Kreditorganisntion in Ober-Spechbach. Ueber Ober-Spechbach ist es uns nicht gestattet, was die Verschuldung anbelangt, concrete Zahlen unsern Lesern vor Augen zu führen. Dieselben Hindernisse, wie sie überall im Eisasse durch die landwirtschaftliche Enquete hervorgehoben werden, treten auch hier in den Weg. Im Allgemeinen glauben wir, dass die Verschuldung keinen gefährlichen Höhegrad erreicht hat, wiewohl schwarzsehende Leute uns die Lage Ober- Spechbachs nicht als zu befriedigend darstellten. In Anbetracht, dass Jahr aus Jahr ein Güter verkauft werden, so rührt auch hier ein grosser Theil der Schulden von Güterkäufen her. Es kamen im letzten Jahre 7 ha 42 a 15 m in Umsatz. Die Mutations-Ursachen stellen sich, wie folgt, heraus. In Folge Privatkaufs.=30 Parzellen „ „ Not-Kaufs oder Tauschs . . = 17 „ „ „ freiw. oder ger. Licitation . . = 19 „ „ „ einer Theilung oder Erbgangs . =- 6 „ Zusammen = 72 Parzellen. Zum Durchschnittspreise von 2 500 Franken pro Hektar Acker und Wiesen beträgt die Summe des besagten Güterumsatzes 18 550 Franken, und nach den Angaben des Steuer- kontroleurs dürften die Umsätze auf Grund obbesagter Ursachen nicht bedeutend von dieser Höhe in den einzelnen Jahren abweichen. Man kann annehmen, dass also jährlich in runder Zahl eine Güterschuld von 20 000 Franken contrahirt werde. Die Käufe werden gewöhnlich auf 4jährliche Termine laufend abgeschlossen; jedoch bei Privatkäufen und anderen Anschaffungen, die nicht Licitationen sind, wird nicht so genau auf Einhaltung der Termine gesehen, wenn nur regelmässig Zins davon abgetragen wird. DAS DORF OBER-SPECIIBACH. 41 Es ist leiclit zu begreifen, dass dies dann in schlechten Jahren, wo gewöhnlich die geschuldeten Termine am ehesten aufgekündigt werden, störend einwirken kann. Die Ernteerträge reichen nicht hin, um die ganze Schuld zu beschaffen; dann muss zu einer Anleihe geschritten werden, um die alte Schuld zu tilgen, und um einige Zeit wieder Ruhe zu haben. So wächst die Verschuldung leicht heran, dass hie und da nur durch gänzlichen Ausverkauf abgeholfen werden kann. Zwangsverkäufe sind hier seit längerer Zeit nicht vorgekommen, und die andern Verkaufsursachen sind ganz normale; gewöhnlich geschehen die Käufe und Verkäufe von Bauer zu Bauer. Der jüdische Güterhändler kommt nicht mehr nach Ober- Spechbach, und wollen wir hoffen, dass in Folge der hiesigen Creditorganisation die Güter nie mehr in bedrohlichem Maase in die Plände des gewerblichen Güterhändlers gerathen werden. „Das Grundeigenthum ist durchweg sehr stark mit Hypothekenschulden belastet“, heisst es in dem Berichte der Kreis-Enquete-Kommisson von Altkirch. Dies kann auch für Ober-Spcchbach ausgesagt werden; jedoch, wiederholentlich gesagt, glauben wir nicht, dass Gefahr vorhanden ist. Ein Beweis des Gesagten liegt eben darin, dass Zwangsverkäufe hier eine Seltenheit sind. Kommen einmal wieder bessere Erntejahre und erhalten einmal unsere Bauern wieder lohnendere Preise für ihre Erzeugnisse, so wird sich dies schon verbessern, insofern nicht eigene Verschuldung, Nachlässigkeit und unwirtschaftliche Haushaltung die Zustände verschlimmert haben. Unheilvoll wirkt noch der Umstand, dass die Güter hier in Ober-Spechbach seit 1873 beinahe um 20°/o abgeschlagen haben, und somit diejenigen, welche theuer kauften, jetzt höhere Zinsen zahlen, als ihrem Einkommen entspricht, so dass wir von Seiten eines philanthropischen Mannes die Ansicht aussprechen hörten: man könne dem am besten abhelfen durch Reduzirung der Zinsen auf gesetzlichem Wege bis zum entsprechenden mindern Kapitalwerth der jetzigen Zeiten. 42 I. ABSCHNITT. Dass an diese Maasnahmen nicht ernstlich gedacht werden kann, ist begreiflich; aber gerade, dass solche Ansichten laut werden, beweist uns, dass dies Uebel sehr stark gefühlt werden muss. Aber nicht der Immobiliarkredit ist am gefährlichsten; sondern gefährlicher ist der Mobiliarkredit, die Geldanleihen auf Handscheine und besonders auf Wechsel, welche sehr schnell in hypothekirte Forderungen, sogar ohne kontradiktorisches Verfahren umgewandelt werden können, oder in vollstreckbare Urtheile, die dem Gläubiger erlauben, den armen Schuldnern von heute auf morgen aus seinem Hause zu jagen. „Hinsichtlich des Mobiliarkredits wird in den beiden Spechbach und in Ileidweiler die seit einem Jahre bestehende landwirtschaftliche Darlehnskasse, im Uebrigen werden aber private Geldverleiher, gewöhnlich Juden in Anspruch genommen“ — auch jetzt soll dies, wie wir hörten, noch in zu grossem Maase geschehen; so wurde uns von einem privaten Geldverleiher (es war ein christlicher Jude) erzählt, dass er zum wenigsten 40 000 Franken hierorts ausstehen habe und zwar überwiegend zu 6°/o Zinsen. „Hinsichtlich des Immobliliarkredits werden Kreditanstalten niemals benutzt, sondern in erster Linie Notare, Kirchenfonds und wohlhabende Landwirthe, in den meisten Fällen aber gewerbsmässige Geldverleiher (Juden). Der Zins- fuss ist überall mindestens 5 °/o. Zeitdauer unbestimmt, die Rückzahlung hat gewöhnlich auf vierteljährige Kündigung zu erfolgen. Je nach der Bedürftigkeit des Schuldners werden noch erschwerendere Bedingungen gemacht.“ 5°/o Zinsen stehen nicht im Verhältniss zu der geringen Bodenrente, und bei näherer Berechnung einzelner Fälle, wissen wir, dass 10°/oige Zinszahlungen nicht selten sind. Wucherdarlehen sind immer noch möglich trotz dem Gesetze vom 24. Mai 1880, und kommen nur zu oft noch vor; deshalb kann man nicht genug die Gründung einer Raiffeisenschen Spar- und Darlehnskasse rühmen und an- rathen. DAS DORF OBER-SPECHBACH. 43 Man wünscht allgemein, dass zur Hebung des Immobiliarkredits eine Landeskreditkasse errichtet werden sollte, bei welcher die Anlage von Sparkassen- und Mündelgeldern geschehen könnte und welche unkündbare Darlehen gewährte mit dem Yortheile annuitäteuwtbiser Abzahlung nebst massiger Verzinsung. Recht zu bedauern ist, dass Anleihen zur Verbesserung des Bodens hier ebenso selten gemacht werden, wie sonst im Lande, und dass zu oft Anleihen nöthig sind zur Tilgung gekündigter älterer Schulden. Ueber die in den 3 Ortschaften Ober-, Nieder-Spechbach und Heidweiler eingerichtete Raiffeisensche Spar- und Darlehnkasse können wir folgendes inittheilen. Die Kreditverhältnisse waren ehedem sehr schlimme geworden, Dank den Heldenthaten einiger gewcrbmässiger Geld Verleiher. Jetzt noch sind zu viele Leute der hiesigen Bevölkerung in den Klauen dieser habsüchtigen Wucherer und der Darlehenkassenverein Spechbach-Heidvveiler hat noch ein gutes Stück seiner Aufgabe zu lösen. Den Kredit in den bäuerlichen Kreisen zu heben, zu moralisiren, dies ist die Aufgabe, der Zweck des Vereins. Der Verein hat den Zweck, die Verhältnisse seiner Mitglieder in sittlicher und materieller Beziehung zu verbessern, die dazu nöthigen Einrichtungen zu treffen, namentlich die zu Darlehen an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel unter gemeinschaftlicher Garantie zu beschaffen, sowie Gelegenheit zu geben, müssig liegende Gelder verzinslich anzulegen. Um letzteres zu erleichtern, sollen auch kleinere Beträge angenommen werden, deren Minimalhöhe zu bestimmen der Generalversammlung Vorbehalten bleibt; vgl. §2 der Vereins- Statuten. Der Verein wurde am 15. Juli 1883 gegründet; das erste Anlehen datiert vom 18. November 1883; die Geschäfts- thätigkeit hat Mitte November begonnen. Dank den zuvorkommenden Bemühungen des Vereins- Rechners erhielten wir Einsicht in die Thätigkeit des Vereins, und überzeugten uns, dass die Geschäfte so sorgfältig und so klug abgeschlossen werden, dass wir mit Ver- 44 I. ABSCHNITT. gniigcn das lobende Urtheil des Inspectors liier wiederholen. Derselbe liat auch gelegentlich mündlich erklärt, dass er noch wenig so gut verwaltete und gut geleitete Vereine bei seinen geschäftlichen Rundreisen getroffen hat. Sein protokollarisches Urtheil lautete: „Sämmtliche leitende Organge sowohl, als auch der Rechner sind von dem wärmsten Interesse für die gute Sache beseelt, wovon die exakte Geschäftsführung und genaue Buchführung den besten Beweis liefert. Bei einer gleichen fortgesetzten Thätigkeit kann dem bereits jetzt schon blühenden jungen Vereine die schönste und segenreichst wirkende Zukunft in Aussicht gestellt werden“. Der Verein umfasst die drei Gemeinden Ober-, Nieder- Spechbach und Heidweiler mit einer Einwohnerzahl von 1231 Seelen. Der Bezirk, wiewohl drei Gemeinden umfassend, da diese ganz nahe bei einander liegen, ist kein zu grosser und entspricht dem Anforderniss der grösstmöglichen Sicherstellung der Darlehen dadurch, dass die Mitglieder sich gegenseitig besser kennen, und somit leichter beurtheilen können in Bezug auf die Kreditwürdigkeit, welche neben der Zahlungsfähigkeit auch erforderlich ist; denn im Raiffeisenschen System ist die sittliche Einwirkung absichtlich voran gestellt. Die Mitglieder haften solidarisch Dritten gegenüber für die Verbindlichkeiten des Vereins und unter sich gleichtheilig. Die Solidarhaft ist hier ganz ohne Gefahr, und dient noch dazu als Garantie für eine gewissenhafte Geschäftsführung. Der Verein verwaltet seine Angelegenheiten durch den Vorstand, den Verwaltungsrath, die Generalversammlung und den Rechner. Die ^Generalversammlung muss jedes Jahr zweimal zusammentreten. Die Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsraths übenjihr ^Amt alsj'unbesoldetes Ehrenamt aus, und haben nur den Ersatz ihrer Baarauslagen zu beanspruchen. Der Rechner erhält eine feste Vergütung, damit er ausser Versuchung bleibt, die Geldgeschäfte des Vereins zum Nach- DAS DORF OBER-SPECHBACH. 45 theile des letztem zu steigern. Er ist weder Mitglied des Vorstands noch des Verwaltungsraths. Die Einnahmen des Vereins bestehen in gemachten Anlehen, in den Geschiiftsantheilen der Mitglieder — diese betragen hier 3 Mark für Jedes und sind unverzinslich — und in den Spareinlagen. Es werden kleinere Beträge bis zu einer Mark angenommen, um so den Sparsinn bei der Bevölkerung zu wecken. Diese Einnahmen können nicht zu gefahrbringenden Spekulationen angewendet werden, sondern können nur gegen positive Sicherheit, entweder Bürgschaft, Hypothek, Hinterlegung von pupillarisch sichern Werthpapieren ausgeliehen oder in Verkaufsprotokollen angelegt werden. Eben deshalb ist der Rechner auch verpflichtet, Kaution zu stellen oder eine Bürgschaft zu geben. Die Anlage darf nur bei Vereinsmitgliedern geschehen. Verboten ist der Wechselverkehr, der in Händen der Wucherer so manchen Bauern ruinirt hat. Um allen Ansprüchen zu genügen, erfolgt das Ausleihen dem Bedürfniss entsprechend, in laufender Rechnung, sowie auf Fristen zu drei Monaten , welche auf höchstens zwei Jahre verlängert werden können, und unter der Bedingung der jährlichen, gleichtheiligen Rückzahlung auf längere Fristen bis zu zehn Jahren, mit Genehmigung des Verwaltungsraths sogar noch auf längere Dauer. Besonders wohlthätig wirkt der hiesige Verein noch durch Ankäufen von Gantroteln gegen mässige Provision. 1 Zu oft kam es vor und kommt es noch vor, dass ge- werbsmäsige Geldverleiher Verkaufsprotokolle gegen hohe 20 "/fige Provision ankaufen, um so womöglich viele Schuldner unter die Hände zn bekommen, und diese dann bei jeder Gelegenheit auszubeuten und ungestraft Wucher mit denselben zu treiben. Als Konsumvereine können die Darlehenkassen leicht fungiren, und ist dies für unsern Verein bereits geplant; be- 1 Gnnt ein allemannisclies Wort, das Licitation bedeutet. Die Licitntionsprotolcolle heissen Gantroteln. 46 I. ABSCHNITT. sondere Dienste kann er auch leisten durch den Ankauf von Viehsalzen, künstlichen Düngmitteln und Kraftfutterstoffen. Als Yiehversicherungs-Verein könnte er ebenfalls grosse Dienste leisten ; denn wie oft ist nicht ein einziger A^iehfall die Ursache des Dauernfalls? Die Unkosten der Geschäfte werden durch den Gewinn bestritten, und derselbe besteht aus Zinsüberschüssen und Provison. Der Gewinn wird zu einer untheilbaren Vormögens- masse angesammelt und kann somit ausserordentlich segenbringend werden. Nach den Statuten soll diese Ansammlung bis zur Höhe dos Betriebskapitals, welches sich nach einer Anzahl von Jahren von selbst ergibt, erfolgen. Erst dann dürfen die Zinsen zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden, und es kann im Verhältnisse der Steigerung allmählig auf eine Herabsetzung der Provision, nicht aber des Zinsfusses, welcher stets dem Geldwerthe gemäss festgesetzt werden muss, hingewirkt werden. Das Vereiuskapital ist Eigenthum des Vereins, unantastbar und untheilbar unter den Mitgliedern. Bei Auflösung des Vereins muss es sicher angelegt werden; die Zinsen zum Kapitale geschlagen, soll cs sich also vermehren, bis ein neuer Darlehenkassen-Verein auf Grund der geltenden Statuten sich wieder bildet. Ueber die Thätigkeit des Vereins seit seinem Bestehen seien als Belege folgende Zahlen mitgcthoilt: Die Mitgliederzahl beträgt insgesammt 149, davon sind 60 von Ober-Spechbach. Der Darlehensbetrng bis dato ist ... Mk. 20563,— In laufender Rechnung. „ 2 000, — Zusammen Mk. 22 563, — Gantprotokolle bis dato angekauft . . . „ 21 496.— Summa Mk. 44 959, — Gewiss eine schöne Geschäftszitfer innerhalb so kurzer Frist. Die Anlehen der Kasse werden von dieser mit ß'/s bis 4%, die Darlehen an die Mitglieder mit 5°/o verzinst. Der höchste nicht zu übersteigende Kredit ist auf 1500 Mark festgesetzt. DAS DORF OBER-SPßCIIBACH. 47 Die Dahrlehens-Nehmer können vor festgesetzter Frist in kleinen Theilzahlungen zurückerstatten. Bis heute sind 5 930 Mk. 34 Pfg. Darlehen zurückbezahlt. Die Dahrlelien an Ober-Spechbacher stehen auf l‘2853Mk. und wäre es nur zu wünschen, dass sie stiegen. Noch all- zuviele Leute schämen sich, bei der Kasse Darlehen aufzunehmen; jedoch in dieser Gemüths-Stimmung ist täglich Besserung wahrzunehmen. Die Kapitalguthaben bei der Kasse betragen bis heute die ansehnliche Summe von 32 860 Mk. 17 Pfg.; davon haben die Ober-Spechbacher gut 6 249 Mk. 26 Pf. Das Guthaben beträgt somit die Hälfte der Darlehen; und zudem muss hier noch bemerkt werden, dass bis jetzt Nichts rückständig ist. Mit der Darlehenskasse ist eine Kinder-Sparkasse verbunden. Hier können die Kinder ganz geringe Beträge ein- zahlen und für zehn Pfennige erhalten sie dann eine als Quittung dienende Marke. Haben sie so den Betrag von einer Mark zusammengebracht, wird dieser der grossen Dar- lelins- und Sparkasse zugeführt und in ihr Sparkassenbüchlein eingetragen. Der Herr Rechner beschrieb uns die Freude, mit welcher die Kinder nun ihre Ersparnisse zutragen, mit welcher sie am Ende des Jahres vernehmen, was sie an Zinsen zu Gute haben. Sie werden stolz ob der Ehre als grosse, verständige Leute behandelt zu sein, und dies fördert in ihnen die Freude am Sparen. Die Zahl der Einleger der Schulsparkassen aller drei Dörfer betrug für das verflossene Jahr 108 Kinder mit einer Einlage von 1653 Mk. 67 Pfg., davon sind 42 von Ober- Specbbach mit 805 Mk. 34 Pfg. Um die Thätigkeit des Yereins unsern Lesern noch genauer vorzuführen, wollen wir hier die Rechnung und Bilanz für die Jahre 1883, 1884 „in extenso“ mittheilen. 48 I. ABSCHNITT. Rechnung für das Jahr 1883. Einnahme. Direkte Anlehen. Sparkasseneinlagen . Geschäftsantheile der Mitglieder .... Sonstige Einnahmen (Provision und Zinsen) Summa der Einnahmi Betrag des einziehbaren Einnahmerestes . Ausgabe. Darlehen.Mk. 4980,— Sonstige Ausgaben: Zinsen. Verwaltungskosten . . Summa der Ausgaben Betrag des noch zu zahlenden Ausgaberestes Summa der Einnahmen .... Mk „ „ Ausgaben.. Kassenbestand Mk Aktiva. Kassenbestand am Jahresschluss. Darlehen. Einnahmereste auf sonstige Einnahmen: Zinsen Werth der Mobilien. Summa der A Passiva. Direkte Anlehen.Mk. 5544,41 Sparkassengelder. Geschäftsantheile. Ausgabereste. Mk. 5 544,41 V 111,50 n 426,— ?? 703,16 n Mk. 6 785,07 Mk. 14,77 Mk. 4980,— n 7,41 w 432,17 i Mk. 5419,58 -,096 . 6785,07 5419,58 . 1365,49 Mk. . 1365,49 • n 4980,— i „ 14,77 * Y> 230,- a Mk. . 6590,26 Mk. 5544,41 V 111.50 V 426,— W —,096 Summa der Passiva Mk. 6082,006 Aktiva.Mk. 6590,26 Passiva.„ 6082,006 Gewinn pro 1883 Mk. 508,254 Ueborsicht der Rechnung vom 1. Januar 1884 bis zum l.Mai. Einnahme 84 Einnahme 83 Einnahme 83/84 Direkte Anlehen 13 636,— 5 544,41 19 180,41 Spareinlagen 892,— 111,50 1002,50 Zu übertragen 14 528,— 5 655,91 20182,91 DAS DORF OBER-SPECHBACH. 4 9 Einnahme 84 Einnahme 83 Einnahme 83/84 Uebertrag 14 528,— 5 655,91 20183,91 Geschäftsanteile Zurückgelegt Dar12,— 426,- 438,— lehn Zurückgelegte Im20,— 20,- mob.-Kaufgelder Sonstige Einnah- 260,— 260,— men 1517,76 903,16 2 220,92 Summe 16 337,76 6 785,07 Ausgabe 84 Ausgabe 83 Darlehn . . . 4 725,— 4 980,00 Immobiliarkaufg. 11 841,— Zinsen .... 19,50 7,41 Verwaltungskosten 11,39 423,17 Summe 16 596,89 5 419,58 Einnahme 1883 . . 6 785,07 Einnahme 1884 . . 16 337,76 23122,83 Ausgabe 83/84 9 705,— 11 841,— 26,91 443,56 22 016,47 Summa Ausgabe 1883 Ausgabe 1884 23122,83 5 419,58 16 596,89 Summe 22 016,47 Gesammtsumme der Einnahmen 23 122,83 „ „ Ausgaben 22 016,47 Kassenbestand am 1. Mai 1884 1 106,36 Ober-Spechbach, den 6. Mai 1884. Für die Richtigkeit: Der Vereinsrechner, J. Silbermann. Der Sitz des Vereins ist Nieder-Spechbach. Dass die Geschäftssumme in solch kurzer Zeit so hoch gestiegen, bezeugt die Lebensfähigkeit des jungen Vereins. Und damit ist der solidarische Geist im Bauernvolke aufrecht erhalten, damit ist einigermassen eine Schranke gesetzt der so oft eindringenden Zwietracht, die bei festem Gemeinsinne, auch nicht einmal mehr bei Gemeindewahlen so leicht Eingang finden wird. A. HEUTZOG, Bäuerlirhe Yerlialtnisst'. 4 50 I. ABSCHNITT. Beispiele wirken ansteckend, auch die guten; so hat die Nachbargemeinde Schweighausen erst vor kurzem einen solchen Verein gegründet. § 11 . Schluasbetrachtungen über Ober-Spechbacli. Wir haben es in dieser Darstellung mit einer Gemeinde zu thun gehabt, die wesentlich Getreidebau und Viehzucht betreibt und keine Handelsgewächse baut, ebenso auch keinen Wein. Hierdurch hat die Landwirtschaft in Ober-Spechbach nichts durch die klimatische Lage des Elsasses besonders bedingtes, wie wir dies im lieblande und in den besseren Gegenden der elsässischen Ebene bemerken werden. Ober-Spechbach gleicht also mehr den Verhältnissen Mittel-Deutschlands ausserhalb der Rheinebene. Auch wird durch das Fehlen einer Fabrikbevölkerung, welche wir im dritten Dorfe Hüttenheim finden werden, das wirtschaftliche Leben zu einem rein landwirtschaftlichen, und diese Umstände sind es auch, die unsre Wahl des Dorfes bestimmt haben. Um das Bild für das Eisass zu vervollständigen, wollen wir im folgenden Abschnitte ein Dorf aus dem Weinlande den Lesern vorführen, um dadurch den Eindruck zu schildern, den der hiesige Weinbau auf den Kenner macht. Da sich alle Rebbau treibenden Ortschaften in hohem Grade gleich sehen, so wird der Leser durch unsre Spezialdarstellung auch zugleich ein im allgemeinen richtiges Bild erhalten. Wir werden jedoch in der Schilderung des folgenden Dorfes nur die Eigentümlichkeiten des Reblandes hervorheben und alles Andere, das zu Wiederholungen Anlass gäbe, ganz ausser Acht lassen. II. ABSCHNITT. DAS DORF GEBERSCH WEIER (IM OBER-ELSASS). Eine der gesegnetsten Gegenden des Elsasses ist die Hügelregion , welche sich längs der Yogesen von Tann bis nach Wolxheini erstreckt; es ist dies Gebiet der schönste und reichste Theil unseres Landes. Die Gesteinarten, die Lage dieser Hügel sind dem Reb- wuchse sehr günstig, sodass schon sehr früh darauf Wald und Gestrüpp der Rebe weichen mussten; diese nimmt alle günstigen Lagen ein, sie besetzt den kleinsten nutzbaren Fleck. Auf jeden der Sonne gut ausgesetzten Fleck wird die Rebe gepflanzt, und auf diesen Bergen, wo sonst wenig gedeihen würde, bringt diese Kultur die reichsten Erträge. Die Rückwirkung dieser günstigen Konjunkturen beobachtet man sehr leicht an den schönen, säubern, dicht auf einander folgenden Gebirgsdorfschaften. liier im Rebgebirge wird die Bevölkerung am dichtesten; sie erreicht die Zahl von 150—200 Seelen auf den Quadratkilometer. Als typisches Dorf dieser Gegend haben wir das grosse Dorf Geberschweier, Kreis Gebweiler, Kanton Rufach im oberelsässischen Reblande ausgewählt. Das Dorf zählt 1384 Einwohner; seine Gemarkung umfasst 870 ha; davon sind Wald 520 ha; Weinland 138 ha; Ackerland 109 ha. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass neben dem Rebbau der Ackerbau in beinahe gleicher Ausdehnung betrieben 4 * 52 II. ABSCHNITT 1 . wird; jedoch ist der Rebbau die Hauptsache; er ist der Nerv aller Wirtschaften. Das Dorf liegt sehr malerisch am Abhange eines jurassischen Kalkhügels, mitten in den Reben drin, welche um das Dorf herum und an der sonnigen Anhöhe ein ausgezeichnetes Gewächs heranreifen lassen. Die Bauart des Dorfes ist die den Dörfern des Reb- landes eigentümliche romanische. Hier sind die Häuser dicht aneinder gerückt, und erheben sich in der Mehrzahl im wohlhabenden Theile des Dorfes zur zweiten Stockhöhe. Alle Häuser sind Steinbauten, und beinahe alle haben in der Front selbst ein grosses gewölbtes Einfahrtsthor. Alle Gassen sind gut gepflastert und immer sehr rein gehalten. Den meisten Dorfschaften des Reblandes eigentümlich, da sie im Mittelalter oft befestigt waren, ist die regelmässige Anlage, die ihnen, wenn man sie vom Berge aus besieht, die Form eines länglichen Vierecks geben. So Geberschweier, St. Pilt, Bergheim etc. Was den landwirtschaftlichen Betrieb anbelangt, so kann man sagen, dass er im grossen Ganzen sehr rationell gehandhabt wird. Das Ackerland am Fusse der Hügel wird überall in freier Wirtschaft umgetrieben, und wäre es schwer, hier einen festen Turnus aufzuweisen. Einigen Nachtheil übt hier der Wiesenmangel auf die Wirtschaften ein; dadurch fehlt der Dünger, der in grossen Quantitäten noch zugekauft werden muss. Es ist dies eine Thatsache, die in allen, stark Rebbau treibenden Ortschaften vorkommt. Wie wichtig der Weinbau hier ist, beweist schon die Angabe, dass allein im Jahre 1878 —1879 10 576.12 Hectol. Wein aus Geberschweier ausgeführt wurden, welche einen Geldwerth von 444 197,04 fr. darstellen. Der Weinhandel vollzieht sich durch die Vermittlung der sogenannten Weinsticher, Handelsmäkler, die sich nur mit dem Verkaufe der Weine beschäftigen. Früher waren diese W r einstichcr beeidigte Gemeinde- DAS DORF GEBERSCHWEIER. 53 beamten, und durften nicht selber Weinhandel treiben, wie heute, wodurch nun ihre Handelsinteressen mit denen des Produzenten oft in Konflikt gerathen. Wenn ein Fremder in einen Weinort kommt, geht er zu einem solchen Unterhändler; dieser führt ihn dann in den Kellern herum, und hilft ihm bei der Auswahl. Der Käufer schliesst bei Konvenienz den Kauf ab mit dem Verkäufer, wobei der Weinsticher als Urkundsperson fungirt. Dieser schreibt den Kauf mit allen seinen Bedingungen in sein Tagebuch ein; er bereist das Land, um Kunden aufzusuchen auf eigne Kosten; er besorgt die Einkassirung der Gelder und haftet dem Verkäufer für dieselben. Dafür erhält der Weinsticher vom Weinverkäufer für seine Mühe 1 fr. vom Ohm (50 Liter). Diess nennt man das Stichgeld. Dadurch, dass der Weinsticher freie Handelsgeschäfte schliesst, entstehen zahlreiche Missbräuche, die dem Reblande sehr grossen Schaden zufügen. Man kann getrost sagen, dass solche Weinsticher, und deren findet sich mindestens Einer in jedem Dorfe, so grossen Nachtheil verursachen, als die wucherischen Gelddarleiher. Als Handelsmäkler sollte man auch die Handelsgesetze auf sie zur Anwendung bringen. Was die Besitzvertheilung betrifft, so ist diese in Geberschweier eine weit grössere als in den andern zwei ackerbautreibenden Gemeinden. Das grösste Gut in Geberschweier hat 15 ha; 8 Güter haben 5—10 ha und 312 Besitzungen stehen in der Gruppe von 0—1 ha. Der Rebbau begünstigt noch die Besitzvertheilung, da hier nie ein Gut ungetheilt auf ein Kind übergeht. Selbst wenn Kinder in die Fremde gehen, veräussern sie ihren An- tlieil an den Reben nicht. Sie übertragen einem Bruder oder sonstigen Vertrauensmanne die Pflege ihrer Rebgärten, und können so dennoch einen schönen Ertrag von ihrem Gute erzielen. Auch die Parzellirung ist hier weit hochgradiger, als in den andern Dörfern. Es hat in Geberschweier die Durchschnittsparzelle bloss 6 a, 73 c. a. Flächeninhalt, in Wirklichkeit 54 II. ABSCHNITT. kommen noch weit kleinere Parzellen vor. Parzellen von 2 ar sind keine Seltenheit. Besonders klein sind aber die Parzellen in den besseren Lagen. Da jeder Hauswirth sich eine Ehre daraus macht, aus der besten Lago ein mehr oder weniger grosses Fass Wein zu haben, so werden bei Erb- theilungen diese liebstücke in so viele Theile gestückelt, als Erben da sind. Auf den Aeckern sinkt die Parzelle selten unter 10 a, und sie bleibt desto grösser, je schlechter die Lage und je weiter die Entfernung des Dorfes. In den Reben hat die Parzellirung keine so Übeln Folgen, weil einestheils der Maschinenbau nicht möglich, und weil anderntheils das Feldwegnetz der Gemarkung auf den Rebhügeln sehr ausgebildet ist. Bei weitem die grösste Zahl der Besitzungen (312) hat nicht einmal 1 ha Grundbesitz. Diese Zwcrgwirthschaften haben dann oft nicht einmal die nöthigen Räume zur Kelterung und Aufbewahrung ihrer Weinlese. Sie keltern auf der Presse ihres Arbeitsgebers, verkaufen in vielen Fällen den Wein von der Trotte (Kelter) oder legen ihn beim Arbeitgeber ein, bis sie ihn verkaufen. Diese grosse Besitzvertheilung, sowie die daraus entstandene Parzellirung, im "Vereine mit dem schönen Ertrage der Reben zu Geberschweier bringen eine grosse Kauflust einerseits hervor, und anderseits machen sie, dass immer nur wenig Güter feilgeboten sind. Wir haben nach notariellen Verkaufsprotokollen von 1872—1883 Preisberechnungen angestellt, welche zeigen, dass die Güterpreise hier nicht abgeschlagen haben. Der Mittelpreis für den Hektar Reben beträgt für diese Periode 9 747,89 Mk. Aus der Kleinheit der Güter geht schon hervor, dass alle Eigenthümer dieselben selbst bewirthschaften , ja sogar, dass die Meisten dieselben mit eignen Kräften bebauen können, und nur, wenn äussere Umstände die Arbeiten dringend machen, zur Heranziehung von fremden Arbeitskräften ge- nöthigt sind. Die Pacht kommt gar nicht vor. Alle Haushaltungen, welche weniger als 2 ha besitzen, DAS DORF GEBERSCHWEIER. 55 sind auf Nebenverdienst angewiesen, den sie auch reichlich im Dorfe finden. Da der Rebbau sehr sorgfältig ausgeführt werden muss, und immer eine gute, technische Ausbildung beim Arbeiter voraussetzt, so siu . is diese Leute, welche die zuverlässigsten Arbeiter liefern. Unsere Leser werden dies leicht verstehen, wenn wir ihnen die zahlreichen Arbeiten im Rebberge andeuten. Die Schnitt- und Erziehungsart der Rebe im Eisass wird mit besonderer Rücksicht auf Massenerzeugung ausgeführt. Man lässt an jedem Stock ein bis drei Hauptstämme, „Schenkel“ genannt; jedem Schenkel wird eine Tragrebe „Gerte“, aufgeschnitten, manchmal auch zwei. Die Schenkel werden mit drei Bändern von Weiden am Pfahle befestigt und die Tragrehe heruntergebogen und an den Schenkel gebunden. Die oberen Triebe werden im Laufe des Sommers kunkelartig um den Pfahl herum vertheilt aufgeheftet; diese liefern dann im folgenden Frühlinge neue Gerten, zum Ersatz der alten Bogen. In Geberschweier werden die Stöcke sehr hoch gezogen, so dass — besonders in den alten Reben ist dies der Fall, — die Trauben oft mit kleinen Leiterchen herunter geholt werden müssen. Jetzt aber zieht man nicht mehr so hoch, da die Pfähle zu theuer kommen. Um noch mehr an denselben zu sparen, haben schon sehr viele Rebleute Drahtanlagen gemacht. Der Bau der Reben wird im Allgemeinen sehr sorgfältig ausgeführt; man spart keine Mühe und keine Arbeit an dem Rebstücke, und hier ist gerade die grosse Parzellirung der Güter die Ursache sehr intensiver Kultur. Der Dünger besteht nur aus Stalldünger, und es wird in Geberschweier reichlich Dünger eingeführt. Es kommen bis 100 Kubikmeter pro Hektar in Anwendung. Chemische Düngermittel wurden noch wenig gekauft. Schuld daran ist die Furcht vor Betrug beim Ankauf, und auch noch, dass der Bauer nicht gerne Versuche anstellt, sich erst einer Verbesserung anschliesst, wenn er irgendwo 56 II. ABSCHNITT. die praktische Anwendung und deren gute Resultate zuvor gesehen und anerkannt hat. Weiberarbeiten sind das Anbinden, Biegen, Niederziehen der Gerten, Heften, Ausbrechen der unnützen Triebe und Grasen, sowie das Herbsten und das Zusammenlesen des Holzes. Alle andern Arbeiten, Schneiden, Pfähle stecken, Hacken und Rühren, sowie die schweren Lesearbeiten sind den Männern zugewieseu. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass im Rebbau gut ganze Familien ein Jahr hindurch beschäftigt werden können. Die Lohnsätze sind hier dieselben wie in den andern zwei Gemeinden, Hüttenheim und Obcr-Spechbach. Der Taglöhner zeigt hier, gegenüber seinem Arbeitgeber eine sehr grosse Unabhängigkeit. Leute von l'/a Hektar Grundbesitz sind oft schon im Stande, sich der Taglohnarbeit zu entziehen. Es ist schon mehr ein Gefallen, den diese thun, wenn sie einer Aufforderung Folge leisten. Die Unmöglichkeit, oft zu rechter Zeit die Taglölmer zu erhalten, bewegt sehr viele Rebbositzer, die Arbeiten im Accord zu vergeben. Dies geschieht meistens an eine Winzerfamilie, um so deren männliche und weibliche Mitglieder zu beschäftigen, indem alle Arbeiten vergeben werden. Die Yerdinglöhne für alle Arbeiten betragen 260 Mark, mit 100 Liter Wein (30 Mark) pro Hektar; somit ein Verdienst von 290 Mark. Eine grosse Familie kann so 2 Hektare alle Jahr annehmen, was ihren jährlichen Verdienst auf 580 Mark bringt; daneben kann sie auch noch ihr eigenes Gut. bebauen. Die gesammten Productionskosten eines Hektars Reben belaufen sich in Geberscliweier auf 1450 fr. mit einer 5°/oigen Verzinsung von 9 500 Mark. Der durchschnittliche Bruttoertrag der zwanzig Jahre 1863,82 ist 1711,55 Fr. Dies ergibt eine durchschnittliche Grundrente von 7,20 °/o. Die Weinlese fällt regelmässig auf die Mitte des Oktobers und dauert etwa 14 Tage, selten erstreckt sich dieselbe bis auf Allerheiligen. Es ist dies eine schöne, aber sehr ermüdende Arbeit, DAS DORF GEBERSCII WEIER. 57 kein bloses Vergnügen, wie sicli die meisten Städter vor- stellen. Mit der grössten Anstrengung muss da von Morgens bis Abends unermüdlich geschnitten werden. Es wird jetzt meistens mit Rebscheeren gelesen, und wer die Handhabung dieses Instrumentes kennt, wird leicht cinsehen, wie angreifend es sein muss, dieselbe Operation immer und immer zu wiederholen. Desshalb muss auch den Weinlesern gestattet werden, sich durch Scherz und Gesang zu ergötzen. „Alles geht in den Herbst“ und eben darum vergisst man die Anstrengung der Arbeit. Besonders wenn die Reben schönen Herbst haben, herrscht grosse Munterkeit und eine Alles hinreissende Ausgelassenheit. War dies der Fall, dann wird auch ein „Herbstmaien“, woran allerhand kleine Geschenke für die Herbster hängen, beim Heimfahren in die letzte Butte gesteckt. Bevor danu die Herbster wieder Weggehen — denn es sind immer sehr viele Fremde, vereint sie ein üppiges Gastmahl um den Tisch des Ilauswirthes. In kleinen Gruppen verlassen dann die Herbster das Dorf, um, wandernden Vögeln gleich, nächstes Jahr wiedor- zukommen. Mit dem Herbst beginnen auch die so wichtigen Arbeiten der Kellerwirthscbaft, und sind durch einige einsichtsvolle Winzer hierin wirklich Fortschritte gemacht worden; doch lässt im Grossen und Ganzen dieser Zweig der Wirth- schaft noch sehr viel zu wünschen übrig. Schon die Lese selbst dürfte mit mehr Umsicht geschehen; hier könnten oft durch nicht zu frühes Herbsten bedeutend bessere Qualitäten erzielt werden, sowie durch sorgfältigere Behandlung des Mostes während der Gährung, welche hier zu viel sich selbst überlassen bleibt. Das grösste Absatzgebiet für die Weine von Gebersch- weier ist die Industriestadt Mühlhausen und das nicht Weinbau treibende Ober-Elsass mit seinen gewerbereichen Thälern. Die meisten Weine sind Weissweine; sie sind kräftig, alkoholreich und körperreich. Sie eignen sich desshalb gut aufs Lager und geniessen eines guten Rufes. 58 II. ABSCHNITT. Die meisten Trauben sind grobe Gewächse, die ihres Massenertrages wegen besonders in den 60 er Jahren Eingang gefunden haben, um besser die französische Konkurrenz aus- halten zu können. Die edlen Gewächse, als Klevner, Riess- ling, Muskateller werden nur wenig beibehalten; jedoch werden sie in letzten Zeiten wieder mehr angepflanzt, da in Folge des Aufschlagens der Weine durch den hohen Zoll wieder mehr die Qualität gesucht wird. III. ABSCHNITT. DAS DORF HÜTTEHEIM (IM UNTER-ELSASS). 1. KAPITEL. DIE BESIEDELUNGSW’EISE. GEBÄUDE UND WOHNUNGEN. Das Dorf Hüttenheim haben wir desshalb zum Gegenstand unserer Untersuchung gewählt, weil es interessant erschien, zwei verschiedene Bevölkerungen, neben einander wohnend in einem Dorfe, in ihren wechselseitigen Beziehungen zu einander zu studiren. Diese zwei Gattungen der hiesigen Einwohnerschaft sind einestheils die landwirthschaftliche, anderntheils die Fabrikbevölkerung. Wir werden hierbei mancherlei gute Einwirkungen beobachten, anderseits aber auch manche Klagen vernehmen. Dennoch wollen wir schon vorausschicken, dass die Verhältnisse einer Klasse zur andern hier keine so schroff gespannten sind, wie sie in den Industriestädten zwischen den Besitzenden und den Fabrikarbeitern zu herrschen pflegen. Hüttenheim zählte im Jahr 1880 über 2300 Einwohner; davon sind mindestens 500 Fabrikarbeiter. Unser Dorf liegt im Kreise Erstein, in der mittleren fruchtbaren Zone von den dreien, aus welchen dieser Kreis besteht. Diese Zonen — um sie hier kurz zu erwähnen — sind: die Gebirgsgegend, ein grosser Abschnitt der Weinberg- 60 III. ABSCHNITT. region gegen Oberchnlieim zu, bis an die Grenzen des Mols- heimer Kreises; ferner die vom Fusse der Hügel bis zur 111 sich erstreitende, sehr reiche Illebene, und die ärmere, rechts der 111 gelegene Rheinebene. Hüttenheim befindet sich am linken Ufer der 111, wo auch der grösste Theil seiner Flur gelegen ist. Vom Kantonorte Benfeld ist es nur 2 Kilometer entfernt, jedoch so, dass die äussersten Enden dieser zwei Orte sich beinahe berühren. Bis nach Strassburg sind es nur 29 Kilometer, nach Schlettstadt 15. Seine Lage bei zwei Bevölkerungscentren, wie diese Städte, musste natürlich auch nicht wenig zu seiner wirtli- schaftlichen Entwickelung beitragen. Die Haupthandelsverbindungen hat es mit der Stadt Strassburg. Dorthin werden auch die meisten handelbaren, landwirtschaftlichen Producte durch Vermittelung des Grosshandels gebracht. Seine Verkehrsmittel sind sehr entwickelte; ohne der Ulschifffahrt zu vergessen, welche aber mehr blosse locale Bedeutung hat — früher war es freilich anders — muss man erwähnen, dass Hüttenheim jetzt durch eine schöne, kleine Strasse, sowie durch einen gut fahrbaren Weg mit der grossen Staatsstrasse verbunden ist. Ein ausgedehntes Netz von Bezirks- und Kreisstrassen verbindet es mit allen naheliegenden Ortschaften des Kreises, und in einer halben Stunde erreicht man die Bahnstation Benfeld. Angezogen durch alle diese Vortheile der Lage, hat sich hier die Baumwollenindustrie niedergelassen, ein Erwerbszweig , welcher in den letzten 50 Jahren Alles dazu beitrug, aus dem frühem Bauern- und Fischerort ein schönes, grosses, reiches Dorf zu machen, wie es dies jetzt noch ist, und es noch weit mehr war in der Periode der 60 er und ersten 70 er Jahre. Von dieser Entwicklung, aber auch von diesem Rückgänge werden wir noch zu reden haben. Bevor wir aber zur Besprechung der wirthschaftlichen Verhältnisse dieses Dorfes übergehen, bitten wir den Leser DAS DORF HÜTTENHEIM. 61 mit uns dasselbe zu besuchen, mit uns in seine Häuser einzutreten. Dieser Besuch wird uns schon gestatten „a priori“ manchen Schluss zu ziehen, der durch die statistischen Details und die wirthschaftlichen Angaben der folgenden Blätter Bestätigung finden dürfte. Kommt man vom Gebirge her, so fällt Einem schon die Ansiedelungsweise der Dörfer im platten Lande auf. Dort im Gebirge sind wir daran gewöhnt, die Häuser dicht aneinander gereiht, sehr hoch und beinahe ohne jeglichen Hofraum anzutreffen, dann aber einen desto grossem Weinkeller, welcher sich längs und breit unter dem ganzen Hause ausdehnt und in seinem anmuthigen Fässerschmucke prangt. Hier in der Ebene sehen wir die Häuser weit auseinander gerückt; ein grosser Ilofraum umgibt dieselben, eine Reihe grosser Scheunen, Stallungen und Tabakdarren beschliesst den Raum von der Seite her, während vorne das ziemlich niedrige Wohnhaus, manchmal mit einem kleinen, schmalen Blumengärtchen versehen, das Bild abschliesst. Der ganze Hof ist mit einem Zaun aus Holz umgeben — selten bildet eine Mauer die Umzäunung—; dieser Zaun ist hier schöner, dort weniger schön; bald ist er gut unterhalten , und nur bei den reichsten Häusern mit grüner Oel- farbe angestrichen, bald ist er auch in schlechtem Zustande. Im Allgemeinen herrscht die bunteste Mannigfaltigkeit schon in der Art der Herrichtung des Hofzaunes. Diese nach allen Seiten hin freistehenden Höfe machen inmitten ihres Gartens und der Wirthschaftsgebäude auf den Durchreisenden einen wohlthuenden Eindruck; er ist überzeugt, dass hier ein relativ hoher Wohlstand herrscht; sieht er doch, dass die Leute in ihrem Kampf ums Dasein die schöne Seite des Lebens, die Genüsse nicht zu vernachlässigen gezwungen sind. Das Dorf Hüttenheim dehnt sich in Folge dessen sehr weitläufig aus, zudem es sich meistens längs der Hauptgasse auf einer und längs der 111 auf der anderen Seite entwickelt; die Quergassen sind nur kurz, wie dies aus dem Plan der Hüttenheimer Gemarkung ersichtlich ist. Die Strassen sind nicht gepflastert aber in gutem Zustande und haben eine beträchtliche Breite; die Ablaufrinnen 62 II. ABSCHNITT. sind zweckmässig angebracht und, da bei Regenwetter die ungepflasterte Strasse nothwendig kothig werden muss, so hat man diesem Uebelstande durch Errichtungen von Trottoirs abzuhelfen gesucht. Die Häuser stehen bald mit der Giebel-, bald mit der Längsseite der Strasse zu, und nur die bedeutendem Höfe sind einstöckig, während die Häuser der kleinen Leute, sowie der Fabrikarbeiter überwiegend einschössig sind. Die Strassenpolizei in Bezug auf Aufräumung von störenden oder hässlichen Gegenständen wird sehr gut ge- handhabt. Nirgends kann hier das Fortfliessen der Jauche beobachtet werden, wie diess in vielen Gebirgsorten bemerkt werden kann. Auch unmittelbar vor den Häusern lassen die Leute nichts liegen, was die Augen unangenehm berühren könnte. Die Häuser sind im Allgemeinen in gutem Zustande; dadurch soll aber nicht gesagt werden, dass keine hässlichen Baracken da seien. Wir haben deren gesehen, welche mehr schlechten Hütten, vielleicht Wohnungen von Thieren glichen, als Henschenwohnungen. Die Häuser der niederelsässischen Illebene sind ihrer Bauart nach charakeristisch, so charakeristisch, dass man es nicht verschmähte, ein solches für die Wiener Weltausstellung aufzustellen. Es ist das alte Bauernhaus der früheren Zeiten; denn von Generation zu Generation hat man diese Bauweise überkommen. Das Bauernhaus der Illebene ist typisch geworden für das ganze Nieder - Eisass, während es in der ober-elsässischen Illebene nach und nach verschwunden ist; hingegen trifft man im oberen Illgebiet der Kreise Mühlhausen und Altkirch schon wieder eine verwandte Bauart an. Das Haus steht auf einem 60 — 70 Centimeter hohen, steinernen Sockel. Die Mauern desselben sind nicht von Stein, nicht einmal von Backstein — diese letztem werden erst seit wenigen Jahren angewandt, da sie billiger zu stehen kommen, als das Holz, und zugleich auch bessere Mauern abgeben, — sie sind ganz aus Ilolzwerk verfertigt, mit sogenannten Riegolwänden. das üoHF hüttenheim. 63 Das Pochwerk bildet oft ganz hübsche Figuren, da die Balken nicht übertüncht werden. Zwischen diesen Hölzern sind dünnere, roh gespaltene Sparren angebracht, welche mit Stroh umwickelt werden, um so dem Lehm einen Halt in den Lücken darzubieten. Die Fühlung ist meistens mit einem weissen Kalkanstrich überzogen, und es nehmen sich alsdann die weissen Wände hinter dem Cfrün der Gärten im Sommer nicht unschön aus. Verzierungen sind wenige und dann sehr nüchtern angebracht. An älteren Häusern aus dem vorigen Jahrhundert fand ich jedoch Modellirungen an den Fensterpfosten und am Gesimse, an einer Hausecke sogar eine Mannesfigur in Holz eingeschnitten, darunter ein Hamen mit einer Jahreszahl. Als ich einem Bauern mein Verwundern darüber aussprach und ihn das Bild betrachten liess, sagte er: „Es ist Einer da hineingeschworen“. Also auch hier findet sich der alte, heidnische Aberglaube, der im Eisasse viel verbreitet ist — natürlich glaubt ihn Niemand mehr, und er existirt nur noch als Märchen — dass gewisse, schlechte Leute nach ihrem Tode in irgend einen Gegenstand geschworen werden; der Gegenstand ist meistens ein solches Bild oder ein im Giebel eingemauerter Pferdekopf. Zur Verzierung des Gebäudes sucht auch manchmal der Zimmermeister die Querhölzer so einzustecken, dass sie miteinander regelmässige, geometrische Figuren bilden; oft auch sind die Riegel schnörkelhaft zugeschnitten und zeugen noch von einer gewissen Phantasie des Erbauers oder des Zimmermeisters. Manchmal sieht man auch hie und da schüchterne Versuche zu buntem Bemalen des Holzwerks. Inschriften, die mehr als den Namen und die Jahreszahl aufweisen, fand ich nicht. Diese Sitte habe ich schon mehr im Reblande angetroffen. Dies ist auch sehr leicht erklärlich. Wozu Inschriften an hölzerne Häuser anbringen, wenn diese schon nach 50, höchstens nach 150 Jahren nicht mehr stehen? In der That zweihundertjährige Häuser sind gar keine mehr hier, hingegen im Reblande, wo alle Häuser burgartig sich erheben, wo viele Häuser ihren gothischen 64 III. ABSCHNITT. Treppenthurm aufweisen, da entsprach es schon mehr der Natur der Dinge, da konnte ein witziger Winzer schon besser, im Bewusstsein, dass er seinen Namen und seinen Geist verewige, irgendwelche Inschrift anbringen. Nirgends in den bewohnten Häusern — unbewohnte sind deren viele da seit dem Abzüge einer grossen Zahl verdienstlos gewordener Fabrikarbeiter — sieht man zerbrochene Fensterscheiben, und durch die Scheiben hindurch erblickt man die schönen, glänzend weissen Vorhänge; mir ist es geradezu aufgefallen, wie manchmal bei ärmlich aussehendeu Häuschen ein Reinlichkeitssinn hervortritt, der ganz erfreulich auf den Beschauer einwirkt. Es ist angenehm für uns, dies besonders auch bei der Arbeiterbevölkerung Hüttenheims bestätigen zu können. Wie ganz anders sehen diese Wohnungen hier aus als in den „Cites ouvrieres“ von Mühlhausen ! Niedrig sind diese Häuschen, wo nur ein Geschoss sich findet, in der That; die in der Mitte der Langseite sich befindende Thüre nimmt die ganze Höhe der Mauer ein, und beim Eintreten muss ein hochgewachsener Mann immer auf seinen Kopf Acht haben. Bei allen Häusern, grossen wie kleinen, ist die Thüre zweigeteilt. Im Sommer und auch sehr oft im Winter bleibt der obere Theil offenstehen, und dient als Lucke für den Hausflur und die dahinter sich befindende Küche. Dies ist der äussere Anblick des Dorfes Hüttenheim und der Häuser seiner Bewohner. An Steingebäuden sind hier nur das neue Rathhaus und die neue Mädchenschule, und einige durch die Fabrik erbaute oder der Fabrik ungehörige Häuser. Der Steinbau in dieser Gegend wäre ganz unwirtschaftlich, und der Werth eines solchen Gebäudes stände gar nicht in gesundem Verhältnisse zum Grund und Boden der meisten Bauern. So billig bauen als möglich und nur, was notwendig ist, das soll der Wahrspruch des sparsamen Landmannes sein. Ein stattlicher Bau in schönem, grossen Garten ist der DAS DOKI 1 ' HUTTENHEIM. G5 alte Fronliof, der im vorigen Jahrhundert gebaut worden ist und jetzt der Fabrik gehört. Darin wohnte früher der jeweilige Direktor; nun steht der „Dinghof“ — so heisst man ihn heute noch — leer. Mit Interesse hörte ich hier noch von den Leuten erzählen, wie vor der grossen Revolution alle Bauern nur „Lehbüre“ waren. Auf dem Chor der schönen, gothischen Kapelle ertönte hell das Dingglöcklein, und der Frohnbote durchlief eilends das Dorf, um die Leute zum Frohnhof zu bieten. Drei Mal tönte das Glöcklein; wer am dritten Glockenschlage nicht da war, der zahlte die „Eynung“. Das älteste Gebäude Ilüttcnheims ist eine schöne go- thische Kapelle. Wie wir dieselbe jetzt vor uns stehen sehen mit ihrem zierlichen, schlanken Thürmchen, ward sie erbaut im Jahre 1416 an Stelle einer anderen Kapelle. Damals schon war diese Muttergotteskapelle ein gern besuchter Wallfahrtsort. Im alten Benfelder Stadtbuch befindet sich ein Kapitel, welches historische Ereignisse erzählt; hierin lasen wir, wie anno 1426 verwegene Kriegsleute sich unterstanden die Stadt Benfeld zu überlaufen; doch Gott „wandt“ es, und dafür thaten Gemeinde und Rath der Stadt das Gelübde, jährlich nach llüttenheim prozessionsweise zu wallfahrten. Die geräumige und schöne Pfarrkirche ist ganz modern. Sie wurde im Jahre 1843 erbaut, glänzt aber nicht durch die Reinheit ihres Styls, der romanisch ist. Sie gleicht etwas den römischen Basiliken, und macht, von innen gesehen, einen guten Eindruck auf den Besucher. Die Verzierung zeigt auch hier wieder, dass wir es mit einer grossen Zahl reicher Bürger zu tliun haben; denn die gemalten Fenster der Kirche sind alle von Privatleuten gestiftet worden. Neben der Kapelle befindet sich der Kirchhof, der an guter Unterhaltung der Gräber es mit dem jeder Stadt aufnehmen kann. Die Grabsteine sind sehr zahlreich und sind auch beredte Zeugen des Wohlstands in der Gemeinde. Treten wir nun in eines der erwähnten, grossem, ein- A. UERTZOii, HüiihiIiciIh! YiMliiiltninso, (j t J III. ABSCHNITT. stückigen Bauernhäuser ein. Vom llofthore aus gehen wir in den etwas finstern Hausflur; hier treten wir zuerst in die beinahe immer rechts sich befindende, geräumige Wohnstube ein. Alles ist einfach, aber sauber und mit einer gewissen Zierlichkeit eingerichtet. Ein grosser, viereckiger eichener Tisch, oft mit gedrehten Stollen und immer polirt, macht sich hier breit; in grösseren Räumen und reicheren Häusern wird diese Stuhe in einen freundlichen „Salon mixte“ umgewandelt, in dem der grosse Familien- und Esstisch mehr anf die Seite gerückt wird und in der Mitte steht dann ein runder Salontisch mit einem Teppiche, den die Hausfrau oder die Tochter selber verfertigt hat. Da steht dann auch das Familienkanapee; doch in den meisten Bauernhäusern fehlt dies Möbel. An der tapezirten Wand hängen etliche Bilder, Lithographien von Heiligen, die authentischen Bildnisse der Mutter Gottes und unseres Heilands, alles Bilder, die keinen Kunstwerth haben; das künstlerischste ist wohl immer das Bildniss des Papstes in Oelfarbendruck. In der innern Ilausverzierung also die grösste Einfachheit, eine Einfachheit, die wir entschieden in den Dörfern des Reblandes nicht gefunden haben. Der Hausrath dieser Stuben, sowie der übrigen Kammern ist bäuerlich solid. An Schränken und Kommoden ist hier kein Mangel; auch ist Alles in gutem Zustande. Beim Essen sehen wir auf dem Tische Porzellan; Zinngoschirr wird auch noch aufgetragen, dies letztere für die Kinder und das Gesinde bestimmt. Nach und nach wird auch hier Porzellan und irdenes Geschirr die zinnernen Teller verdrängen, wie es im Reblande schon längst geschehen ist. Die Löffel und Gabeln sind meistens aus verzinntem, weissem Blech; aber in allen besseren Haushaltungen findet sich, für den Gebrauch bei Festen, Silbergeschirr. Neben der grossen Wohnstube befindet sich immer — wie im Grundriss ersichtlich — die Schlafstube. Deren Einrichtung steht im Einklang mit dem übrigen; sie bestellt aus einem, sehr selten aus zwei Betten — die Bettstellen i DAS DÖUF IILTTTENIIEIM. 67 sind einfach und stark gebaut — meist aus Nussbaumholz verfertigt. So lange die Kinder klein sind, liegen sie in derselben Kammer, wie die Eltern; erst später kommen sie dann in eines der anderen Zimmer, die noch vorhanden sind. Dass Personen verschiedenen Geschlechts über die Kinderjahre Grundriss eines einstöckigen Wohnhauses. Erdgeschoss. Erster Stock. Schlafzimmer für Gesinde. Gastzimmer. Hausflur. Küche. Schlafkammer. Stube. Zimmer mit Bett. Gastzimmer. Flur und Küche. Küchenkammer. Schlafkammer. Wohnstube. 5 * 68 III. ABSCHNITT. hinaus mit einander in einem Bette schlafen, kommt in diesen Haushaltungen nicht vor. Wohuuugsnoth ist in Hüttenheim überall unbekannt; selbst in den Arbeiterhäuschen sind die liygieinischen, sowie sittlichen Verhältnisse der Wohnungen, allen übrigen Zuständen entsprechend, im Allgemeinen gute. In den allerwenigsten Fällen findet mau die Bettstätten in der grossen Stube. Während das frauzösischs Bett, mit seiner Stahlfedermatratze, dem sogenannten Sommier, beinahe in allen Häusern Eingang gefunden hat, meistens um als Gastbett zu dienen, so begnügt sich der Bauer noch mit dem alten, elsässischen Bette, mit seiner schweren Federdecke und seiner Rosshaarmatratze. Von Ueberfüllung ist in den Bauernhäusern keine Spur vorhanden. In den meisten wohnt nur eine Haushaltung; nur wo ' Eltern im selben Hause wohnen mit bereits ver- heiratheten Kindern gibt es zwei Haushaltungen. Die Haushaltung der Eltern mit den noch ledigen Kindern ist dann immer im obern Stockwerk, das dem untern ähnlich einge- theilt ist, wie der Grundriss zeigt. Die Wohnung der Eltern ist dann meistenstheils viel bequemer, als diejenige der jungen Leute im Erdgeschoss. Die mittlere Wohndichtigkeit ist nach der letzten Volkszählung 6,6 Personen auf das Haus; für die bewohnten Häuser allein berechnet 6,7 Personen auf das Haus. Auf ein Haus entfällt 1,5 Haushaltung. Schlechter waren die Wohnverhältnisse in Huttenheim zur Zeit der Uebervölkerung der Wohnungen, als die Fabrik noch flott arbeitete. Man erzählte mir von Bettstätten, die nur Stroh zum Lager darboten, sogar Mangel an Stühlen und den nothwendigsten Möbeln eines Hauses wurde in früheren Jahren bemerkt; heute jedoch sind solche schlechte Wohnverhältnisse verschwunden. Der grosse Bevölkerungsabzug seit 1881 hat verbesserte Zustände geschaffen. Nach der mit Hülfe des Gemeindedieners gemachten Zählung verhält es sich mit den Wohnverhältnissen nun wie folgt: Es sind 352 Wohnhäuser; davon sind 334 bewohnt und 18 stehen seit längerer Zeit leer. DAS DORF HÜTTENHEIM. 69 236 Häuser je 1 Haushaltung = 236 Haushaltungen 83 Y) ' » 2 - 166 10 n » 3 = 30 5 j> » 4 = 20 334 Häuser. 452 Haushaltungen. Die meisten Häuser mit 2 Haushaltungen sind Arbeitcr- häuschen. Im Jahr 1880 wurden hier in Allem 515 Haushaltungen gezählt; also benötliigte die damalige Bevölkerung 63 Wohnungen mehr. Die Zahl der Wohnungen, die jetzt zur Verfügung stehen, entsprechen in der That dieser Bevölkerungsverminderung. Es ist nicht zu wünschen, dass die alten Wohnungszustände sich wieder einstellen. Uns nimmt es sogar Wunder, dass die Bevölkerung, angesichts des verfügbaren Raumes jetzt nicht mehr nach Verbesserung der jetzigen Verhältnisse strebt. In den Häusern mit zwei Wohnungen, da wo es Arbeiterhäuser sind, ist das Haus gewöhnlich folgendermassen eingetheilt. Auf jeder Seite des Hausflurs befindet sich eine Wohnstube und eine Kammer, dahinter die oft beiden Haushaltungen gemeinsame Küche. Es ist dies entschieden für eine Familie ein etwas dürftig zugemessener Raum. In der Wohnstube befindet sich dann immer das Bett der Eltern, die Wiege der kleinen Kinder, die heute oft durch Kinderwagen ersetzt wird, während die andern Kinder im Neben- zimmer liegen. In einem Arbcitorhäuschen, bei dessen Insassen wir zugleich das grösste uns in Hüttenheim bekannt gewordene Elend fanden, sahen wir eine Stube und Nebenkammer mit 5 Personen besetzt. Diese 5 Personen hatten zwei Betten zur Verfügung. In der nicht heizbaren und ungedielten Kammer stand das Bett des Vaters und der zwei noch schulpflichtigen Knaben, in der heizbaren Wohnstube das der Mutter und der Tochter, diese letztere eine gichtkranke 17jährige Person, die während des Tags statt im Bette auf dem Tische ausgestreckt lag. Die Miethpreise für eine solche Wohnung betragen von 70 III. ABSCHNITT. 6 — 10 Franken per Monat. Wenn man bedenkt, dass ein Arbeiter im Monat höchstens seine 60 Franken verdient, und dass in einer Haushaltung höchstens 2 arbeitsfähige Leute sich vorfinden, dass ferner aus diesem Verdienste auch noch Nahrung und Kleidung bestritten werden müssen, so ist es verständlich, warum man so viel wie möglich sich mit den billigsten Wohnungen begnügt. Trotzdem ist bei den meisten Arbeiterfamilien kein Mangel ersichtlich; ja diese wetteifern oft in zierlicher Ausstattung ihrer kleinen Wohnungen mit denen bemittelter Leute. Und früher, als noch wirthschaftlich günstigere Bedingungen existirten, waren diese kleinern Wohnhäuser viel dürftiger bestellt. Alle Leute kommen darin überein, und die Aeltesten bestätigen dies, dass man ehedem nichts von den zierlichen Vorhängen wusste, wie sie jetzt überall zu sehen sind, dass auch nicht überall gediehlte Böden vorhanden waren. Da die Fabrikverwaltung zur Unterbringung der Arbeiter eigne Arbeitcrwohnungon erbaut hat, so wollen wir auch eine solche unsern Lesern vorführen. Diese Häuser sind sämmtlieh Backsteinbauten und haben den im Dorf üblichen Grundriss; sie sind nur mit einem Erdgeschoss versehen; einige haben noch Dach- zimmerchen. Mit Vergnügen können wir bestätigen, dass wir hierin finden, was wir von aussen auch darin gesucht hätten, nämlich eine zwar einfache Ausstattung, aber in gutem Zustande und in ziemlicher Reinlichkeit. Bei Leuten, wo reichlicher verdient wird, haben wir sogar schöne Bilder an den Wänden hängen sehen, wahrhaft künstlerische Lithographien oder Kupferstiche, auch sehr schöne Oelfarbendrucke, wie diese den Abonnenten illustrirter Zeitschriften durch die Buchhandlungen dargeboten werden. Es ist mir dies darum sehr aufgefallen, weil ich es bei den Bauern nicht vorfand. In den Häusern, die durch die Fabrik erbaut wurden, sind nirgends tapezirte Wände zu sehen; aber die weisse Farbe der Wände macht doch keinen schlechten Eindruck DAS DORF HÜTTENHEIM. 71 auf die Besucher, wenn im Hause zugleich für Reinlichkeit gesorgt ist. Auch gibt es — zum Glück aber wenige — Häuser, wo Elend zu treffen ist. Doch fanden wir bei unseren Wanderungen gar Manches, das darauf hindeutet, „dass der Besitzer in dem Kampfe um das Dasein einmal Ruhe gehabt“, die ihm gestattete eine' Ausgabe zu machen, die nicht zur Deckung drückender Bedürfnisse diente. Der durchschnittliche Werth aller Häuser in Hüttenheim beträgt, nach der Aussage eines erfahrenen Zimmermeisters 6 000 Franken. Während es freilich Häuschen gibt, die nur 800 — 1000 Franken wertli sind, so steigen die Preise der grossem, bäuerlichen Hofgebäude auf 10 000 Franken. Bei den kleinern Anwesen ist natürlich der Werth der Gebäude ausser allem Verhältnisse zum übrigen Grund und Boden; aber man muss ja wohnen, und es ist immer sehr angenehm, auf eignem Herde zu kochen. Wenden wir uns nun von den Wohngebäuden zu den Wirtschaftsgebäuden, und beginnen wir mit den Ställen, als den wichtigsten. Diese sind überall nicht, wie sie eigentlich sein sollten, selbst nicht in den neu errichteten Gebäuden. Die Stallungen sind überall zu niedrig und haben zu wenig Licht; es ist dies ein Missstand, der nachtheilig auf die gesunde Entwicklung des Viehes einwirkt. Geräumigere Ställe, hellere Ställe, als im Eisass überhaupt sich vorfinden, wären sehr zu empfehlen. Dessenungeachtet sehen wir in den hiesigen Ställen schönes Rindvieh stehen; minder schön sind aber die Pferde, denn bei diesen Thieren wird oft am Futter gespart: wenn sie nicht arbeiten, werden sie nicht mehr so reichlich gefüttert. Neben den Stallungen breiten sich die Schuppen für Wagen und Ackerbaugeräthe aus. Kutschen sind keine unter den Bauernfahrzeugen; der Bauer begnügt sich mit einem offenen Wägelchen, das zwei Sitzbänke hat (Char ä bancs). 72 III. ABSCHNITT. Ein 1 1 iur unentbehrliches Gebäude ist die Tabakdarre, die Henke, wie sie genannt wird, ein Gebäude ganz aus Holz; leicht und luftig, der Temperatur zugänglich, hat es bewegliche Bretterwände, und die einzelnen Bretter lassen sich um eine in der Längsrichtung laufende Axe drehen, um so Licht oder Luft je nach Bedürfniss des Augenblicks hereinzulassen oder abzuhalten. Zur Erbauung der meisten, jetzt bestehenden Tabakhenken hat die französische Monopolverwaltung mit bedeutenden Torschüssen beigetragen. Die Düngergrube ist sorgfältig eingemauert, und die Jauche wird hierdurch aufgefangen. Dass nicht alle Höfe gleich schön, gleich gut eingerichtet sind, braucht nicht gesagt zu werden; ja es gibt deren sogar, die sehr nachlässig im Stand gehalten sind und man kann demnach leicht vom Zustande des Hofes auf den Charakter seines Eigentümers zuriickschliessen. 2. KAPITEL. KLIMA. BODENBESCHAFFENHEIT. LANDWIRTHSCIIAFT UND VIEHZUCHT. Bereits in der engen Grenze der Hüttenheimer Gemarkung muss man die Gewanne, je nach ihrer Lage, rechts oder links der 111 unterscheiden. Im Gebiet, rechts der 111, zwischen der 111 und dem Rheinkanal kann der immer feuchten und kalten Luft wegen Manches nicht mehr mit Yortheil gebaut werden, was noch links des Flusses sehr schön gedeiht. Die Temperatur von Hüttenheim, eine gelinde, wie die elsässische Ebene sie besitzt, wird hier durch die grossen Wasserflächen stark beeinflusst. Häufige Hebel unterhalten oft eine feuchte und kalte Luft, Ebenso be- das dorf iiO ttenheim. 73 wirkt Oie Nähe der sehr lange mit Schnee bedeckten Vogesen- und Schwarzwaldhäupter sehr schroffe Witterungswechsel. Hierdurch wird oft der Winter verlängert, sodass der Frühling dann von kurzer Dauer ist. Dafür ist aber die Sommerperiode eine sehr trockene, und häufig gibt es heitere Spätsommertage. Nach Boeekels Beobachtungen sind die Temperatur- hölion in der elsässischen Ebene folgende: Mittlere — 9°,8, Maxima = 32°, Minima = —14°; die Variation beträgt somit 46°. Der Grundcharakter dieser Ebene ist die Alluvialbildung durch den Rhein und die 111, welche, besonders diese letztere^ einen sehr fruchtbaren Ackerboden hinterlasscn haben. Die Ill-Alluvionen dehnen sich am breitesten links des Flusses aus zwischen der Scheer und der Bl, während die Rheinalluvionen minder fruchtbar sind; diese bilden die Gewanne rechts der Bl im sogenannten Ried. Rechts der Bl hat die Hüttcnheimer Gemarkung meistens Wiesen und minder gute Aecker der umgebrochenen und der Kultur übergebenen Allmend, deren stark mit Wurzeln versetzter Boden vermuthen lässt, dass diese Allmend früher Wald war. Die Ilumusschichte ist in diesem Gebiete nicht tief und liegt auf einer sehr durchlässigen Kiesschichte. Auch die meisten Gemeindewaldungen befinden sich auf dem rechten Illufer. Lössboden bildet durchgehend die obere Schichte des Ackers; diese Schichte ist natürlich nicht überall gleich hoch. Durch Düngung und äussere Einwirkung wird sie verschiedenartig gestaltet in Bezug auf ihre Fruchtbarkeit. Links der 111 ist sie leicht kalkhaltig. Also ein günstiges Klima, sehr guter, fruchtbarer Boden und dazu der grosse Wasserreichthum machen aus der Gemarkung von Hüttenheim eine der besten des Kantons Benfeld, sowie des grossem Bezirks Erstein. 74 XII. ABSCHNITT. Die Landwirtlischaft. und die Viehzucht;. Nach den Erhebungen über die Bodenbenutzung in Elsass-Lothringen, welche im Jahre 1878 gemacht wurden, vertheilt sich die Hüttenheimer Gemarkung auf die verschiedenen Kulturen wie folgt: ha °/o der Ges.-Fl. I. Acker- u. Gartenländereien 583,03 47,2 II. Wiesen. 241,54 19,5 III. Weiden und Hutungen 15,29 1,2 IV. Weinlage. 7,16 0,6 V. Haus- und Hofräume incl. Kirchhöfe. 10,15 0,8 VI. Forsten und Holzungen 347,45 28,1 VII. Wegeland. 17,22 1,4 IX. Gewässer. 15,00 1,2 Summa der Flächen I—IX 1236,84 100,0 Vergleichen wir mit diesen Zahlen diejenigen der Tabellen I und Ia, (bei den Anlagen: Agrarstatistische Tabellen), so sehen wir, dass die Zahlen nur beim Ackerland andere geworden sind. Dies hat in den 60er Jahren um den Betrag der Rubrik: Heiden und ungebautes Land — 134 ha, 67 a zugenommen, weil die Gemeinde Hüttenheim ihre Weidgänge zum grössten Nutzen der Landwirtlischaft aufgab, sie umgebrochen und als culturfähiges Ackerland ihren Bürgern pachtweise übergeben hat. Die Weinberge entstanden ebenfalls erst in den letzten 20 Jahren, werden jedoch nicht vermehrt, sogar vermindert in Folge der häufigen Spätfröste der letzten Jahrgänge. Vom gesammten Flächeninhalt der Dorfmark sind 47,2 Procent, also beinahe die Hälfte Acker- und Gartenland; diese Thatsache und die weitere, dass die Aecker alle reichlichen Ertrag ab werfen können in Folge der schon besprochenen klimatischen und vorzüglichen Bodenverhältnisse, deuten uns genügend an, dass wir es hier mit an sich guten Wirthschaftsbedingungen zu thun haben DAS DORF HUTTENHEIM. 75 werden, Bedingungen, die heute freilich durch innere und äussere Verhältnisse etwas ungünstiger modifizirt worden sind, wie sich im Laufe unserer Darstellung herausstellen wird. Die von uns zusammengestellten und in den Anlagen mitgetheilten Bonitätstabellen (Tabelle V und VI) werden uns einen genügenden Anhaltspunkt gewähren, um die verschiedenen Bodenarten der Gemarkung nach ihrer relativen Güte zu beurtheilen. Nach dem im Eisasse schon lange üblichen Gebrauche werden die Grundstücke nach ihrer guten oder minder guten Lage in 5 Klassen oingctheilt. Für jede Klasse wurde bei Aufstellung der Kataster unserer Gemeinden ein Reinertrag festgestellt nach willkürlicher Abschätzung einer Gemeindecommission, aber nicht nach für das ganze Land festgestellten Normen. So willkürlich die Reinertragsschätzungen sein mögen, so ist dabei doch sicher, dass sie aus einer .Jahrhunderte langen Erfahrung unserer Bauern über die Tragfähigkeit ihres Grunds und Bodens hervorgeht; diese Festsetzung kann also von uns mit ganzer Ruhe als Massstab angenommen worden. Der durchschnittliche, zur Grundsteuer herangezogene Reinertrag des Hektars Ackerland beträgt für Hüttenheim — — dessen Kataster ist von 1840 — 33,50 Franken; für die Wiesen 26,50 Franken — die höchsten und niedrigsten Beträge findet man in Tabelle V (in den Anlagen: Agrarstatistische Tabellen). In Iliittenheim befinden sich 72% des Ackerlandes und 10 °/ 0 der Wiesen über diesen Durchschnittszahlen. Was diese letztem anbelangt, so sind die Wiesen seit Einrichtung der Wässerung bedeutend verbessert und deren Qualität entspricht nicht mehr der Katasterstatistik. Für die Aecker ist das Verhältniss ihrer Bonitätsklassen ein entschieden günstiges zu nennen; auch ist hier keine Pflanze, die nicht reichlich einen Ertrag abgeben würde. Die Aecker Hüttenheims eignen sich gewiss zu jeder beliebigen Benutzung. 76 III. ABSCHNITT. Die Waldungen der Gemarkung betragen 347 ha, 45 a — 28 Prozent der Gesammtfläelie; das Verhältniss der Forsten zum übrigen Boden ist also hier ein günstiges zu nennen. Da es meist Gemeindewaldungen sind, üben sie auch eine heilsame Wirkung aus auf die ökonomischen Verhältnisse der Gemeinde und der Bürger. Oed- und Unland gibt es in der Gemarkung keines. Der besteuerte Reinertrag der Gemeinde Hüttenheim beträgt für die Häuser und Bauten 21 416,00 Franken den Grund und Boden 33 025,60 „ Zusammen 54 441,60 Franken Für 1884/85 beträgt dieser Katastralrcinortrag 55 316,57 Franken; die Vermehrung ist hauptsächlich der Vermehrung der Häuserzahl zuzuschreiben; dieselben betrugen 1840 248 Gebäude; im Jahre 1880, laut Volkszählung 352, somit Zunahme um 104 Stück. Hieraus lässt sich schon mit Recht auf landwirtschaftlichen Aufschwung unseres Dorfes schliessen. Ueber den Anbau der Aecker und Gartenländereien? welche ■ zusammen 533 ha, 80 a betragen, gibt folgende Tabelle Aufschluss. Es sind die von Seiten des Ministeriums für Elsass-Lothringen angeordneten Erhebungen, welche diese Zahlen lieferten. (Siehe in den Anlagen: Agrarstatistische Tabellen, Tab. III): ha o/o der Acker- u. Gartenfläche. Winterweizen . . . . 146,— 27,4 Sommergerste . . . 90, — 16,1 Hafer . . 50,40 9,4 Kartoffeln .... . 80, - 15,0 Runkelrüben (Futter) . 60, — 11,5 Hanf. . 0, 72 0,1 Tabak . . 65, - 12,2 91,7 zu übertragen 492, 12 DAS DORF HUTTENHEIM. 77 ha o/o der Acker- u. Gartenfläche. Uebertrag 492, 12 91,7 Hopfen ...... 1,60 0,2 Klee aller Art .... 20, — 4,0 Luzerne.6,— 1,1 Haus- und Obstgärten . 14,08 3,0 459,80 100,0 Stellen wir nun einen Vergleich an mit den Zahlen, welche in Hüttenheims Statistik vor 1866 sich vorfanden, so sehen wir (Anlagen: Agrarstatistische Tabelle lila), dass die Weizenkultur fast ganz gleich geblieben ist (145 ha, 22 a, zu jener Zeit. Mischfrucht und Roggen, letzterer damals noch 60 Hektare, sind von der Bodenfläche gänzlich verschwunden. Die Gerste — 1862 120 ha — sank 1883 auf 90 herunter; dies zu Gunsten des Hafers, der von 5 ha, 90 a (1862) auf 50 ha, 40 a (1883) sicli aufschwang. Mais, Linsen, Ackerbohnen, Erbsen verschwinden ganz aus dein feldmässigen Anbau. Linsen wurden dazumal drei Hektare gepflanzt. Schuld daran ist die seither geänderte Nahrungsweise, indem inan sich, besonders seit Vermehrung der Bevölkerung durch so viele Fabrikarbeiter, mehr und mehr dem Fleische zuwendet. Die Kartoffeln konnten in Folge dessen auch nicht Zurückbleiben; von 53 ha, 43 a (1862) stiegen sie auf ein Areal von 80 ha (1883); ebenso die Runkelrüben, als Futter dem Viehe zur ergiebigen Milcherzeugung gereicht, da die vermehrte Bevölkerung erhöhte Milchbeträge in Anspruch nimmt; ihre Fläche bezifferte sich (1862) auf nur 25,56 ha, während sie jetzt (1883) 60 beträgt. Das schon sehr lange übliche Anpflanzen von weissen Rüben auf den Stoppelfeldern (26 ha) ersetzt in grossem Masse den Futterbau auf den Aeekern, wodurch die Bauern dem Anbau von Ilandelsgewächsen mehr Fläche widmen können. Im Ganzen ist der Gemüseanbau hier in Hüttenheim von untergeordneter Bedeutung für den Handel und genügt 78 III. ABSCHNITT. kaum zur Deckung des eigenen Bedarfs der Haushaltungen des Dorfes. Yon den Handelsgewächsen ist der Hanf hier beinahe ganz aufgegeben; hie und da wird ein wenig angepflanzt. Er wurde früher stärker angebaut, als die Bauern noch die Gewohnheit hatten, selbsterzeugte Webstoffe zu verwenden, was jetzt, sozusagen, gar nicht mehr geschieht. Sehr selten sieht man noch Spinnrädchen in den Haushaltungen; die Hüttenheimer Mädchen lernen nun nicht mehr spinnen; sie ziehen es vor, in den modischen Bekleidungen einherzugehen, welche die moderne Industrie so billig zur Verfügung stellt. Hopfen war im Jahre 1862 keiner in der Gemarkung, im Jahre 1883 dagegen erscheint er schon mit 1 ha, 60 a, und mündliche Berichte belehren uns, dass diese Kultur, unter dem Einflüsse der sehr lohnenden Preise der vergangenen Jahre, im Steigen begriffen ist. Der Tabak ist die einzige Handelspflanze, welche sich bis heute beinahe in demselben Anbauverhältniss erhalten hat. Die zehnjährige mittlere Anbaufläche war von 1852— 1862 80 ha, und mündliche Berichte belehrten mich, dass die Anbaufläche nicht abgenommen habe, während die Erhebungen für das Jahr 1883 mit 65 ha unter dies Mittel heruntergehen. Der Tabak ist für den Kreis Erstein, und auch für die Gemeinde Hüttenheim die erste Erwerbsquelle, die bis jetzt sehr reichlich floss aber dies Jahr fast zu versiechen droht. 1 Dies erklärt den allgemeinen Nothschrei, der iin ganzen Ersteiner Kreise laut wird, und der zu den Wünschen nach Zollerhöhung Anlass gegeben hat. Und in der That ist die gegenwärtige Tabakgesetzgebung, die das inländische Produkt mit einer Steuer von 100 °/ 0 des Waarenwerthes belastet, eine sehr lästige für den Bauersmann, da die amerikanischen Produkte, die doppelt so hoch im Werthe stehen, nicht mehr Eingangszoll erlegen, als unser Tabak Steuer 1 VuiTus3er war im Jahr 1884 in Hüttenheim. Obige Zeilen wurden im Dezember niedergeschrieben. DAS DORP HÜTTENHEIM. 79 zahlt. Man begehrt also vom amerikanischen Tabak eine Verzollung von nur 50% seines Werths. Futterpflanzen wurden anno 1862 nur 15 ha (darunter noch 1 ha reiner Brache) angebaut; 1883 aber bereits 26 ha, was noch zu wenig sein dürfte. Der wirkliche Bedarf ist ein grösserer, da ja wegen Düngermangels auf Vermehrung des Viehstandes zu wirken wäre. Zwar wird dies anerkannt; aber die hiesigen Bauern behaupten, ihre Aecker seien zu tlieuer, um soviel Futterpflanzen darauf zu erzielen, und tliun es deshalb nicht. Unterdessen werden aber ihre Böden immer ärmer an Nahrungsstoffen für die ergiebigen Handels- und Getreide- anpflanzuugen. Das Düngermaterial wird hauptsächlich in Folge Zunehmens der Hopfenpflanzungen überall seltener und theuerer; wollen sie dann dennoch beim alten Erträgniss bleiben, so werden ihnen durch den hohen Dungankauf die Kosten des Anbaues so sehr vergrössert, dass sich die Rentabilität der Handelspflanzen in stetem Verhältnisse hierzu immer vermindert. Wohl oder übel werden die Bauern hier diesen Schritt thun müssen; es sei denn, dass sie in genügendem Maasse die künstlichen Düngemittel verwendeten, was bis jetzt noch gar nicht geschehen ist. Die Wiesen sind allgemein in gutem Zustande, da schon bald 20 Jahre ein Wässerungssyndikat besteht, welchem die Erträge der Jagdverpachtung zufliessen. ' Weiden existiren nur wenige mehr, ungefähr 10 ha; sie werden aber nicht begangen. Obschon die betreffenden absoluten Zahlen nicht um Vieles zugenommen haben, so ist doch auch hier in Hütteu- lieim in den letzten Jahren die Tendenz nach mehr Futtererzeugung fühlbar; man denke nur an die grossen vorgenommenen Meliorationsarbeiten an den Wiesen. Ueber die Ernteerträge, wie ich sie im Einzelnen mittheile, lagen mir ganz genaue und zuverlässige Zahlen vor. 1 Die erstere Tabelle gibt die Ernteerträge der verschie- 1 Tubello lila und IY im Anhang. 80 III. ABSCHNITT. denen Kulturarten für einen zehnjährigen Zeitraum (1853 — 1862) nach Guerin: Statistique du canton de Benfeld; die zweite theils nach eignen Erkundigungen bei den Bauern, theils nach den alljährlichen Kommissionsberichten, die jedoch nach mündlichen Mittheilungen vielfach zu berichtigen waren. Diese Tabelle dehnt sich über einen siebenjährigen Zeitraum aus, vom Jahre 1878 an, wo zum ersten Male die Erntestatistik in Elsass-Lothringen wieder angeordnet wurde. Bei meinen Erkundigungen konnte ich oft sehen, mit welcher Genauigkeit unsere Bauern die mittleren jährlichen Ernteerträge feststellen. Yiele aus dem Gedächtniss mitge- theilte Zahlen konnte man mir hier durch schriftliche, alljährliche Aufzeichnungen bestätigen; bei dem Tabak besonders war ihnen dies sehr leicht, da unter dem französischen Monopol die Anbauflächen genau vermessen oder abgeschätzt waren, indem die Erlaubniss des Pflanzens der Gemeinde für ein bestimmtes Areal gegeben wurde; zudem werden die Tabakwellen gezählt behufs Verdingung der Arbeit des Auffassens, sodass hier Alles beitrug, grosse Genauigkeit im Abschätzen zu erzielen. Aehnliche Genauigkeit bemerkt man auch beim Rebbau sowie überhaupt bei allen Pflanzen, welche stark in den Handelsverkehr gerathen, wie z. B. Weizen, Gerste etc.; während bei den -Runkelrüben, die meistens ungezählt und ungewogen eingeheimst werden, die grösste Ungenauigkeit bemerkt wurde; gerade diese Angaben mussten berichtigt werden. Dies musste ich vorausschicken, um die Zuverlässigkeit meiner Statistik und ihrer Zahlen zu beweisen. Ich greife aus den Tabellen nur die wichtigsten Eruchtarten heraus. Es kann also für Roggen (1862 noch gebaut) 1890 Kilo; für Weizen 1770 Kilo, für Sommerweizen 1640 Kilo, für Sommergerste 1910 Kilo; für Hafer 1470 Kilo jährlicher Ernte auf den Hektar angegeben werden. Was die Saatquantitäten anbetrifft, so wurden mir folgende Zahlen angegeben: Für Weizen 2,80 hl = 218 kg j „ Gerste 3,90 „ — 253 „ 1 auf einen Hektar. DAS DORF HÜTTERJIEIM. 81 Für Roggen 2,60 hl = 182 kg „ Hafer 3,65 „ = 164 „ auf einen Hektar. Die Saatquantität ist somit noch eine ziemlich hohe für alle Getreidearten. Schon Tisserant und Lefebure machen im Jahr 1866 dem elsässischen Getreidebau den Vorwurf der Verwendung zu hoher Saatmengen, besonders in den fruchtbaren Gegenden unseres Landes. Vergleicht man nun die erzielten Erträge mit den Saatmengen, so sieht man beim Winterweizen eine achtfache Vervielfältigung des Samens. Im Jahr 1881 wurde sogar eine zehnfache erreicht. Die Gerstensaat hat sich durchschnittlich 7 mal vermehrt. Das Saatquantum für Hafer wurde im Mittelertrag 8 fach zurückgegeben. Die Ertragsfähigkeit der Hüttenheimer Gemarkung hat seit 1862 nicht abgenommen; Beweis dafür sind die entsprechenden Zahlen, welche Guerin in seinen Tabellen angibt, welche Zahlen nur unbedeutend von den meinigen verschieden sind: so hat er für Weizen eine 8,11 fache, für Gerste eine 6,97 fache, für Hafer 8,15 fache Vervielfältigung, Diese Zahlen variiren nur in den Bruchzahlen, die ich in meinen Berechnungen vernachlässigt habe. Welch günstiges Verhältniss im Vergleich mit den rauhein Gegenden, wo oft nur das zweifache, höchstens das 6fache einer viel hühern, aber da nothwendigen Saatquantität erhalten wird! Wie Tabelle III (in den Anlagen) beweist, nimmt die Kartoffel in Bezug auf ihre Anbaufläche mit 80 ha also 15% der Gesammtackerfläche, die dritte Stelle ein. Das Häufeln geschieht hier noch immer ohne Pflug. Die Saatquantität beträgt nach Guerin 22 Hektoliter, während der zehnjährige Durchschnittsertrag nach demselben 166 abwirft, somit vervielfältigt sich die Saat hier etwas mehr als siebenmal. Von 1878—1884 war der Mittelertrag der Kartoffeln 11 100 Kilo; der höchste Ertrag war der vom Jahre 1880 mit 15 000 Kilo. Als Saatkartoffeln werden gesunde, gutkeimige Knollen A. UEUTZOG, Bäuerliche Verhältnisse. (j 82 III. KA1UTEL. mittlerer Grösse Ausgesucht; geschnitten werden die Saatknollen höchstens in Fällen äussersten Mangels. Nun noch Einiges über die Technik des Tabakbaues. Er ist das Schmerzenskind der hiesigen Landwirthschaft. Mit zärtlicher Liebe wird er gepflegt, und dem Landmanne ist keine Arbeit zu viel, die er an den „Düwack“ wenden muss. Und dieser ist auch sehr anspruchsvoll. Die Rentabilitätsberechnung, die wir unsern Anlagen beigebeu, zählt sorgfältig alle die nöthigen Arbeiten auf. Aber der Tabak ist ein dankbares Kind; bis auf dies Jahr hat er seinen Fflegeeltern reichlich gelohnt. Es ist seit langen Jahren dies das erste, wo diese Pflanze ihre Kulturkosten nicht deckt. Nicht nur, dass der Tabak eine ziemlich grosse Rentabilität aufweist mit 9,46 °/o eines Grundkapitals von 6 000 Pranken pro Hektar, sondern er bietet der Kultur noch folgende Vortheile. Seine stark verzweigten Wurzelfasern lockern den Boden, seine breite Blätterkrone bedeckt den Boden gänzlich, so dass darunter kein Unkraut gedeiht; er erschöpft auch nicht den Boden in jeder Beziehung, indem er demselben Vieles zurücklässt, in den abgebrochenen Wipfeln (Geizen genannt) und Doldeu, sowie in den Tabakstengeln, welche oft als Dung untergofahren worden. Nacli dem Tabak ist der Boden immer noch im Staude die reichlichsten Getreideerträge abzuwerfen, so dass schon hierin für seinen Bauer ein reicher Lohn der Arbeit liegen kann. Die Hauptarbeiten beim Tabakbau sind folgende: Der Acker wird dazu drei Male gepflügt, und eine reichliche Menge Dünger darauf gebracht. Auf den Hektar kommt für 316 Franken Dünger, der dem Tabak zur Last fällt. Dass man die Hälfte des Dungs der Pflanze anreclmet, halte ich für irrthüinlich und ganz verfehlt, indem der Tabak noch Dünger zurücklässt, und man diesen wieder auf seinen Kredit setzen müsste. Ich rechnete daher nur den dritten Theil der Düngerkosten dem Tabakbau an. DAS DORF HUTTENHEIM. 83 xVusgangs Mai und Anfangs Juni werden die Pflänzlinge gesteckt. Wie die Kartoffeln wird auch der Tabak gerührt (dies hier die technische Bezeichnung für die Zerstörung des aufkeimenden Unkrauts durch die Hacke) und gehäufelt. Wenn der Tabak etwas grösser geworden ist, so wird er geköpft, damit er nicht in die Höhe schiesse, die überflüssigen Zweige werden ausgebrochen (Geizen heisst diese Arbeit), und nun kann er wachsen und gedeihen, wenn nicht Hagelschlag die Blätter zerzaust, was oft sehr grossen Schaden verursacht. Im September ist der Tabakherbst. Nun ist der Tabak geerntet und zu Hause; hier wird er an 1 Meter bis 1,50 Meter langen Schnüren aufgereiht, mit Hülfe einer langen (0,30 Meter) Nadel, welche durch die Mittelrippe des Blattes gestochen wird. So gefasst, wird er zum Trocknen in die Tabakhenke aufgehängt und dann zum Abliefern fertig gestellt, nach Qualitäten ausgesucht, in Bündel (Puppen genannt) von 25 Blättern zusammengebunden und zu Ballen, sogenannten Wellen, von etwa '/ 2 Contner gepackt, fertig zum Yerwiegen, was gewöhnlich während des Winters geschieht. Die Kosten für alle diese Arbeiten nebst einem 3%igen Zins des Grund und Bodens kommen auf die Summe von 1 110,50 Franken für den Hektar und nicht 1 100 Mark, wie es in der Enquete des Ersteiner Kreises heisst. Diese Summe ist zu hoch gegriffen. Wie gesagt, werden dies Jahr (1884) die Kosten nicht erreicht; die Tabakspreise sind sehr niedrige. Von Seiten der Bauern werden die Zwischenhändler, hauptsächlich die israelitischen Mäkler angeklagt. Schuld daran zu sein. Diese wissen nämlich, dass der Bauer zu dieser Jahreszeit Geld bedarf, und da haben sie dann leichtes Spiel. In der That geschieht das vielfach, und ich muss es bestätigen. Man sucht dem Uebelstando abzuhelfen durch Creirung von steuerfreien Niederlagen, wo der nichtverkaufte Tabak eingelegt werden könnte. Binnen einem Jahre, jetzt zwei Jahren, muss der Bauer den Tabak verkauft haben, widrigenfalls er die Steuer davon selbst entrichten muss. 6 * 84 III. ABSCHNITT. Nun fehlt aber meistens dem Bauer das haare Geld, dies zu thun; dann ist er gezwungen, zu allen Preisen abzugeben. Das weiss der Mäkler, und diesen Umstand benutzt er auch oft in ganz drastischer, empörender Weise. Aber die Niederlagen werden den Kleinbauer nichts nützen. Dieser muss alle Jahre so wie so seinen Tabak verkaufen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Nur in Verbindung mit einer zweckmässigen Kreditorganisation können diese Niederlagen günstig wirken. Wir können bei dieser Gelegenheit nicht umhin, unsorn Lesern das Schaffen und Wirken der hier erwähnten Mäkler vorzuführen. Ein grosses Uebel für unsere Landwirthschaft ist, dass kein Handel ohne Zwischenhändler geschlossen werden kann. Der Getreidehandel, der Hopfenhandel, der Vieh- und Güterhandel sind ganz in den Händen dieser Mäkler, welche ausnahmslos Juden sind. Jedermann, der oft in die Bauerndörfer kommt, wird schon diese Gestalten bemerkt und beobachtet haben, ln einer langen, blauen Blouse, einen Knotenstock mit Lederriemen in der Hand, beide Hände meistentheils auf dem Rücken, den Kopf sinnend und denkend nach vorne gebeugt, schlendern sie langsamen Schritts mit achtsamem Auge und immer offenem Ohre durch die Gassen des Dorfes. Es sind dies Mäkler oder „Schmuser“, welche von einem Handelsmann oder von einem reichen Juden angestellt sind, Geschäfte, „gute Masematten“ aufzuspüren. Und hierzu haben sie ein bewunderungswürdiges Talent; obendrein sind sie von einer Ausdauer, welche eines edleren Unternehmens würdig wäre. Bald reden sie diesen, bald jenen Bauern an, den sie auf ihrem Wege antreffen. Zuerst von ganz gleichgültigen Sachen sprechend, wissen sie den Leuten, ohne dass sie es merken, Alles herauszuziehen, was sie gern wissen möchten. Ehe es dieser oder jener denkt, wissen sie schon, dass dies oder jenes Stück Vieh, dies Getreide, jener Tabak feil ist, und dass dieser oder jener Bauer in Geldnoth steckt. Es sind dann gewöhnlich nur wenige und immer dieselben Juden, welche ihre Thätigkeit auf ein Dorf concentriren, DAS DORF HUTTENHEIM. 85 und da greift nie Einer dem Andern in’s Geschäft; irn Gegen- theil, sie bringen es so weit durch ihr Zusammenhalten, dass sie oft die Preise der Yerkaufsprodukte nach ihrem Belieben stellen. Hat Einer etwas feilgeboten, geht der Erste hin uijd bietet; der Bauer begehrt, was die Sache werth ist; der Zweite kommt nach, bietet noch weniger, als der Erste, und so kommen der Dritte und Vierte, bis der Bauer schliesslich selbst meint, seine Waaro gelte in der That nicht soviel, als er glaubte, und schliesslich losschlägt, da er Geld braucht. Die „Schmuser“ theilen den Profit, und nehmen ausserdem noch von Käufer und Verkäufer ihr bestimmtes Trinkgeld. Diese Mäkler sind als solche patentirt; sie zahlen die Gewerbesteuer. Zum Unglück aber werden die Handelsgesetze auf sie nicht angewendet. In den meisten Fällen weiss der Bauer nicht, wem er verkauft hat. Wird die Waare dann abgeliefert, erhebt oft der Käufer noch Einwände in Bezug auf die Beschaffenheit der Waare; eingeschüchtert und Kosten befürchtend, lässt sich in diesem Augenblick der Bauer alles gefallen; sich an den Handels- makler halten für die Erfüllung des Vortrags kann er nicht, da derselbe meistentheils ohne irgend welches Vermögen ist. So schalten und walten diese Unterhändler zum grössten Nachtheile unserer Bauernbevölkerung; das thun sie im Handel, dasselbe thun sie als Vermittler von wucherischen Darlehnsgeschäften, und oft stehen gewinnsüchtige Christen auch mit diesen im Bunde. Ein Tabakhändler erklärte mir, dass die Tabakbauern hiesiger Gegend zu schonungslos gegen die Händler in der letztjährigen Westhauser Pflanzerversammlung vorgegangen seien, dass zu solchen Versammlungen auch Leute der andern Partei eingeladen werden sollten. Wir haben hier also einen kleinen Intercssenkrieg vor uns, und wer es weiss, welche mächtigen Koalitionen die Handelsleute ins Werk setzen können im Vergleiche zu denen der Bauern, die oft nicht einmal in grösster Nothlage zur Vereinigung bewogen werden können, der wird wohl begreifen, mit welcher Wucht die Handelsleute den guten Bauern ihre Rache fühlen lassen können. Audi erklärte mir derselbe Tabakhändler, dass der 86 III. ABSCHNITT. elsässische Tabak nicht ganz mein' den Ansprüchen der Raucher entspreche, dass dessen Kultur dementsprechend umgeändert werden sollte. Es ist dies gewiss ein nicht ausser Acht zu lassender Gesichtspunkt. Auch die Agrikultur muss sich, wie jede Industrie, den Anforderungen der Konsumenten fügen. Allgemein wirft man dem hiesigen Tabak vor, dass er zu schwer sei, und zu Cigarren aufgerollt sehr schlecht brenne. Neulich hat die elsass-lothringische Landeszeitung eine besondere Art der Zubereitung des Tabaks besprochen und dieselbe den Pflanzern zur Anwendung empfohlen, deren wir deshalb auch hier füglich Erwähnung thun wollen: es ist die Tabakernte nach amerikanischer Art. Diese besteht darin, dass die Tabakpflanzen ganz, also die Stengel oder Stöcke mit den ansitzenden Blättern zusammen geerntet werden. Diese Ernteweise hat erhebliche Vorzüge vor der sonst üblichen, indem sich bei derselben nicht allein die Arbeit des Abblattens auf die geeignete Winterszeit, wo keine andern Erntearbeiten vorliegen, verlegen lässt, sondern auch ein Tabak erzielt wird, der einen wesentlich höhern Verkaufswerth, als der nach anderer Methode geerntete hat. Diese Zeitung führte ferner als Beispiel an, dass im Herzogthum Sachsen-Meiningen, besonders im Meininger Unterlande, in den letzten Jahren der Tabakbau in Folge der günstigen Erfahrungen, welche mit der amerikanischen Ernteweise gemacht wurden, wieder mehr und mehr in Aufnahme gekommen, und insbesondere auch in Fluren Eingang gefunden hat, auf denen derselbe vorher nicht betrieben wurde. Die Steuerbehörde hat dort bereitwilligst die Versuche gestattet und durch sachgemässe Maassregeln und Anordnungen erleichtert; sicher würde sie dies auch in unserm Lande thun. Versuche sind also sehr anzurathen. Was die Preise des Tabaks anbelangt, waren diese seit den 70 er Jahren sehr ergiebige. Für Bodenblättor der Doppelcentner 56 Pranken, für die grossen Blätter 60 Pranken. Man sieht, die Bodenblätter beinahe so tlieucr, wie die grossen Blätter! Das rührt daher, dass die Bodenblätter als leichtere früher zur Fabrikation tauglich sind, als die grossen, DAS DORF HÜTTERHEIM. 87 welche 4—5 Jahre lagern müssen, um leicht verbrennbar zu werden. Dies Jahr, 1884, kam zum ersten Male ein Rückschlag hierin, indem die Bodenblätter nur noch 30 Franken der Doppelcentner bezahlt werden. Im Tabakhandel habe ich für die Periode 1870 —1879 die höchsten, unsinnigsten Preise getroffen, 90 Franken der Doppelcentner; der Rückschlag kam aber auch hier, und von Jahr zu Jahr schlugen die Preise ab, zum grössten Leidwesen der Landbevölkerung, welche sich damals in der Hoffnung wiegte, dass es nun immer so fortgehen werde. Diese guten Jahre haben in allen Schichten der Bevölkerung die Ansprüche ans Leben höher geschraubt, und nun, mit einem Male, reicht es nicht mehr. Der Tabakbau darf dessen ungeachtet unter keiner Bedingung aufgegeben werden, und ist zu wünschen, dass er geschützt werde, wenn nicht dem Tabakbautreibenden des Nicder-Elsasses, und speciell dem Ersteiner Kreise, namhafter Schaden entstehen soll. AVas die AViesen anbelangt, liegen diese meistens auf der rechten Seite der 111, also nicht in dem fruchtbaren Theile der Gemarkung. Der Boden ist hier nicht so tiefgründig, als auf der linken Seite, und hat eine Kiesunterlage. Sie sind zweiscluirig und leicht bewässerbar seit Errichtung des erwähnten Syndikats. Der mittlere Ertrag der AALesen ist ein hoher, 88 Doppelcentner per Hektar, Heu und Olimet (zweite Schur) zusammen. Jauche und Asche werden hier noch zur Bodenmelioration den AA^iesen zugebracht; aber einen werthvollen Dungstoff lassen die Hüttenheimer Bauern an den Ufern der 111 oder auf deren Inselchen ungebraucht liegen, ich meine den durch die Reinigung des Flusses herausgebrachten, sehr fetten Schlamm. Dieser, in grosse Behälter gefasst, mit Jauche begossen, gäbe ein vorzügliches Wiesendüngmittel. So könnten sie grosse Summen zum Ankauf von Düngmitteln ersparen, und dann mehr Dung immerfort den Aeckern zuführen, um diese ertragsfähiger zu erhalten. Auch dürften die Hüttenheimer 88 III. ABSCHNITT. Wiesen noch etwas besser nivellirt sein, damit die Gewässer regelmässiger abflössen und die Futterqualität dadurch gleichmässiger würde. Nach den hierzulande geltenden Gesetzen ist derjenige, dessen Grundstück an einem Flusse liegt, berechtigt, die Gewässer zu Berieselung anzuwenden, mit der Pflicht, das Wasser beim Ausgange aus seinem Eigenthume wieder seinem natürlichen Laufe zu übergeben. Der „code civil“ stellt aber nur Sätze auf in Bezug auf die Rechte und Befugnisse der Uferbesitzer eines Wasscr- laufs, und sagt nichts über die Rechte der hinter diesen liegenden Grundbesitzer. Ueberall, wo die Wässerung nicht durch „Reglements particuliers“ geregelt war, waren diese Grundbesitzer schutzlos und rechtlos. Zum Glück hatte jede Markgenossenschaft ihre üblichen Wasserrechte, und nach diesen sollte man sich auch vor Gericht halten. Im Jahre 1845 wurde ein Gesetz darüber erlassen. Man bedurfte desselben als eines Uebergangs zum Syndikatsgesetze von 1865. Das Gesetz von 1845 bestimmt, dass alle Besitzer, deren Güter nicht am Ufer des Baches liegen, das Recht erhalten, gegen Schadensersatzleistung an die Zwischenlieger, Wasser zum Zwecke der Bewässerung durchzuleiten. Der Schadensersatz soll durch das Gericht festgestellt werden, sowie auch der Lauf des Leitungscanals. Wenn nöthig, ernennt der Gerichtshof einen oder mehrere Experten hierzu. Dadurch aber konnten leicht Processe mit vielen Zwischenliegern entstehen. Um diese Prozesse, für Einzelne zu kostspielig, zu erleichtern, kam man auf den Gedanken einer genossenschaftlichen Einrichtung, und dieser Gedanke brachte das Gesetz von 1865 zu Stande. Dies Gesetz vom 21. Juni 1865 erkennt zwei Arten von Genossenschaften an; die freien Syndikate — so heissen die Vereine — und die autorisirten Syndikate. Um ein freies Syndikat bilden zu können, ist Einstimmigkeit der Betlieiligten nothwendig. Dieser einstimmige Consens muss protokollarisch festgestellt sein. Es war dies DAS DORF HUTTERHEIM. 89 die schwache Seite des Gesetzes, denn oft war es unmöglich, die Unanimität zu erhalten. Auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung eines so gegründeten, freien Syndikats konnte der Präfekt dies freie in ein autorisirtes Syndikat umwandeln. Wenn die Majorität der Interessirten einen Antrag auf Anerkennung stellte, so tliat dies der Präfekt, wenn er von der Zweckmässigkeit des Vereins überzeugt war. Dessen ungeachtet konnte aber doch die Bildung, respectivc die Wirksamkeit einer solchen Genossenschaft scheitern am bösen Willen Einzelner oder einer grossen Landgemeinde. Um auch diese Hindernisse zu beseitigen, wurde das deutsche Gesetz vom 11. Mai 1877 erlassen, das dem Art. 12 Nr. 1 des Gesetzes von 1865 folgenden Zusatz beifügte: „Die Eigcntlhimer. welche bei der Generalversammlung nicht erscheinen, oder cs versäumen, ihr Votum abzugeben, sind als Zustimmende anzusehen“. Die Anerkennung solcher Syndikate als Institute öffentlichen Interesses geschieht nun durch den Kaiser. Ueberall, wo solche Syndikate bestehen, wie hier in llüttenhcim, konnten schon sehr viele und schöne, zweckmässige Meliorationsarbeiten ausgeführt werden, was sonst nicht geschehen wäre. Die übliche Feldbestellung ist die Dreifelderwirtschaft. Winterung: Weizen; Sommerung: Gerste, Sommerweizen und Hafer; die Brache ist angebaut mit: Klee, Luzerne, Runkelrüben, Hanf und Tabak. Der Obstbau ist ganz unbedeutend in Hüttenheim, besonders aber seit dem kalten Winter 1874. Dieser Kulturzweig wird auch hier nie betrieben werden, indem die Obstbäume in freiem Felde den darunter wachsenden Ackor- friiehten schaden. Die Wiesen (295 Hektar) stehen im Verhältnis zum übrigen landwirtschaftlich benutzten Boden (582,70 Hektar) wie 1:2; dies ist also ein sehr günstiges zu nennen, da im Allgemeinen als Regel 1 : 3 angenommen wird. Dies Verhältnis gestaltet sich aber weniger günstig des Tabaks wegen, 90 III. ABSCHNITT. der sehr vielen Dünger beansprucht, wozu der jetzige Vieh- stand in der Gemeinde nicht hinreicht. Im Uebrigen haftet der hiesigen Kultur noch folgender Mangel an. Es wird hier zu wenig Futterbau auf Aeckern getrieben. Kur 26 Hektar werden mit Klee und Luzerne bestellt, während mit Rücksicht auf den Bedarf an grossem Viehbeständen aufs wenigste 60 Hektar angepflanzt werden sollten. Ohne Vermehrung der Futterpflanzungen könnte man hier nicht mehr Rindvieh halten, selbst dann noch nicht, wenn die Bauern die Anzahl der Pferde verminderten. Statistisch nachweisbar wrnrden hier folgende Futtermengen nach dem Heuwerth auf der Gemarkung produzirt: 51 820 Ctr. Heu 3120 „ Klee 8 024 „ Runkelrüben und Stoppelrüben 62 964 Ctr. Futtergewächse. 1 Rechnen wir auf ein Stück Grossvieh 100 Ctr. — Alle erhalten zw : ar nicht so viel — so könnte man hierorts nur 630 Stück derselben statt der sich vorfindenden 709 halten und reichlich ernähren. Also schon für die jetzige Anzahl des Viehes genügt die vorhandene Futtermenge kaum, was man mit dem ersten Blick an der schlechten Ernährung besonders vieler Zugpferde bemerken kann. Dies somit ein rechnerischer Beweis unserer Angaben und der Forderung nach vermehrter Futterproduktion. Bevor wir nun zur Viehzucht übergehen, betrachten wir jetzt noch die Waldungen der Hüttenheimer Gemarkung, als Gemeinde- und Privatwaldungen, sowie die Verhältnisse der 1 Runkelrüben Bruttogewicht 62 720 Ctr. Stoppelrüben „ 1476 Zusammen 64 196 Ctr. Davon — als Heuwerth macht 8024 Ctr. wie oben. O DAS DORF HUTTENHEIM. 91 Bürger zum GemeiiKlowald und ihre Nutzungsrechte an demselben, und dessen Erträge. Die Gemarkung zählt in Allem 347,45 ha Wälder, somit bleiben im Privateigenthum 347,45 - 269,89 — 77,56 H ektar. Die Waldungen der Gemeinde betragen in Prozenten des Gemeindebesitzes: 65,20° / o. 22,35% der Gesammtwal- dungen der Gemarkung sind in Privatbesitz. 14,73 Ar Wald entfallen auf jeden Einwohner der Gemeinde Hüttenheim, ein Verhältniss, welches mit zu den günstigten gezählt werden darf. Ueber die Geschichte des Gemeindewaldes von Huttenheim lässt sich nur Weniges mittheilen. Den Ursprung dieses einem Dorfe so nöthigen und nützlichen Besitzes könnte man nur in den ältesten Zeiten suchen. Hüttenheim war in Merovingischer Zeit erwiesener- massen ein Hofgut (Villa) des Etichonischen Ilerzogshauses, und wohl wird es von seinem Herrn mit genügender Allmende versehen worden sein. Die Geschichte des Waldes von Hüttenheim bietet dem Forscher keine spannenden Prozesse mit dem Grundherrn dar, wie so mancher Wald in unserm Eisass. Der Grundherr des Benfelder Händchens hat seine Ilüttenheimer im vollen Genüsse ihrer Waldungen und Allmende nie „turbiret“. Nur einen Prozess über Allmend- genuss aus dem Jahre 1566 (Datum des Urtheilsj fand sich vor in den Gemeindearchiven, eine Schrift, die mir des Interessanten viel darbot; insbesondere enthält sie die Abschrift einer alten, meiner Ansicht nach sehr alten Dinghofrotel. Diese Dingrotel theile ich in meinen Anlagen den Lesern vollständig mit. Die Hüttenheimer werden sicher die schönen und so weitgehenden Waldrechte ihrer Vorfahren aus dem Mittel- alter mit Wehmuth vernehmen, sie, denen heute der Waldnutzen so kärglich und sparsam zugemessen wird. Von der Eichelmast wird noch die Rede sein ich, 92 III. ABSCHNITT. will hier nur der übrigen Wahlrechte der Bürger Erwähnung thun. Wie im Mittelalter überhaupt, so überwiegt auch hier ein Grundsatz in der Vertheilung der Rechte, nämlich der: „Gilts dir, gilts mir auch“. Verbote ergehen zu lassen, in den Wald zu fahren, Holz zu holen, daran dachte man damals noch nicht. Der Holzreichthum war ja unermesslich, nach Ansicht jener Leute. Die Inhaber der drei Dinghöfe, die sich hier befanden, waren also solche Allmendgenossen und hatten auch das Recht, Holz zu hauen im Walde zu jedem Bedarfe; die Bürger des Dorfes hatten aber dasselbe Recht. Das Drittheil der Strafsätze gehörte den Höfen; waren doch die Dinghöfe die rechtlichen Repräsentanten der Grundherrn, und überall hat der Grundherr diesen dritten Pfennig der Einungen. Ueber dies Waldrecht sagt die Rotel: „Item man spricht auch zu recht, were es, das ein Bauer zu die Weide fure, und holtz darinnen hiewe, so mögen die herren der Dinghöfe, oder die dinghöffe Meyer, auch in die weide faren, holtz hawen, varen aber die Dinghöffe in die Weide hawen, so mögent die Dorfleute auch faren hawen.“ Es ist dies eine Bestimmung, die man an andern Orten noch vielfach antrifft. Und heute, welch ein Unterschied; nur noch dürres Holz dürfen die Armen von Hüttenheim zu lesen gehen im Walde, und dies nur an gewissen Waldtagen! Ebenso gibt das Verbot des Streulaubholens im Walde Anlass zu bittern Klagen. Die Betheiligten glauben, dass dies Recht doch von der Forstverwaltung etwas generöser, als es eben geschieht, den Bürgern gewährt werden könnte, und wäre hier besonders bei Prozessen über Waldfrevel gegen die armen Frevler durch den Richter mehr nach Billigkeit, als nach Gesetzesrecht das Urtheil auszusprechen. Zwar die Bauern von Hüttenheim wissen wohl, dass Laubmist kein guter Dünger ist; die reichen Leute würden davon nie oder selten Gebrauch machen, und den Aermeren könnte es, zur rechten Zeit verabreicht, gute Dienste leisten. DAS DORF HUTTENHEIM. 93 Heutigen Tages bekommt ein jeder Bürger aus dem Walde eine gewisse Quantität Bürgerholz; dafür muss er aber die Aufarbeitungskosten im Betrag von 10 — 12 Franken jeden Bürgerlooses erstatten, so dass Viele wegen Geldmangels das Holz oft nicht lösen können oder dasselbe auch an einen Andern abtreten gegen Erstattung dieses Betrages, eventuell auch um weniger. Diese Holzaustheilung kommt entschieden den ärmeren Bürgern sehr zu Nutzen; doch fragt man hier vielleicht, ob die Gemeinde dies nicht sonstwo besser anwenden könnte. Schwerlich. Die Holzpreise, besonders für Brennholz, sind immer im Sinken, sodass dann erst recht zuviel auf den Markt geworfen würde. Die- letztmögliche Nutzniessung des Waldes, das Jagen, ist mit der Jagd auf der ganzen Gemarkung verpachtet. Der zehnjährige durchschnittliche Ertrag der Gemeindeforsten betrug in den Jahren 1874—1883 ca. 12000 Mk., nach eingesehenen Gemeindebüdgets berechnet. Die Werbungskosten, die Förtergehalte und Unterhaltungskosten stehen obiger Summe mit 2500 Mk. gegenüber. Die Werbungskosten, so wollen wir nun alle diese verschiedenen Posten nennen, betragen also 20,80% des Bruttoertrags. Die Jagd bringt der Gemeinde seit 1883 420 Mark ein, und die Fischerei in den Gemeindegewässern seit eben dieser Zeit 116 Mark. Diese zwei Beträge werden dem hiesigen Wässerungssyndikate überlassen und könnten somit bessere Verwendung nicht finden. Wenden wir uns nun zur Viehzucht. Es werden hier noch viel zu viel Pferde gehalten, was aus untenstehender Tabelle horvorgehen dürfte, wenn man bedenkt, dass der grösste Besitzer nur 14 Hektar sein eigen nennt. Es sind in Hüttenheim: 94 III. ABSCHNITT. 13 Haushalt. mit 1 Pferde ZUS. 13 Pferde. 25 fl fl 2 fl fl 50 fl 19 fl fl 3 fl w 57 fl 17 fl fl 4 fl w 68 fl 5 fl W 5 fl fl 25 fl 7 fl fl 6 M fl 42 fl 1 fl fl 7 fl fl 7 fl Zus. 87 Haushaltungen; 262 Pferde. Die meisten Pferde könnten vorlieilhaft durch Ochsen, die bei den kleinern Bauern sogar durch Gespannküho ersetzt werden. Bedenkt man, dass hier in Ilüttenheim nur 533 ha zu bepfliigenden Ackerbodens sind, so springt die zu grosse Zahl der Pferde erst recht ins Auge; denn es entfallen auf ein Pferd 2,03 ha. Diese Fläche ist viel zu klein für ein Pferd; dass ein Gut dieser Grösse bloss Ackerboden sei, kommt ohnehin doch nie vor. Hier geht es dem Landwirthe gerade so, wie dem Industriellen, der zur Erzeugung seiner Produkte zu viel Kohlen verbraucht. Yiele Bauern erkennen diesen Mangel an, haben aber nicht den Muth, informatorisch vorzugehen; sie geniren sich, einen Ochsen herumzuzerren, und suchen einigermassen ihr Verhalten durch die zu grosse Parzellirung und Gemengelage zu rechtfertigen. Rindvieh wäre entschieden nützlicher; denn die Pferdezucht ist viel gewagter als die Rindviehzucht, der Pferdehandel zudem sehr gefahrvoll. Die Bauern werden oft darin durch unreelle Handelsleute hintergangen, die „actio redhibitoria“ erzielt in den meisten Fällen der Betrügereien keinen Erfolg. Ausserdem sollte der Umstand, dass die Pferdeunterhaltung sehr theuer zu stehen kommt, 620 Franken pro Pferdekopf, im Vergleich zur Nahrung eines Stücks Rindvieh — 470 Franken —, und dass das letztere, selbst wenn es nicht arbeitet, seinen Unterhalt verdient und durch das Aelterwerden nicht an Werth verliert; ferner, dass hier die Pferde die Hälfte der Zeit beschäftigungs- DAS DORF HÜTTENHEIM. 95 los sein müssen; dies alles, sage ich, sollte dazu führen, die Leute zu bewegen, dies Vorurtheil abzuschwören. Der Rindviehstand setzt sich folgendermassen zusammen : Nach der Viehzählung vom 10. Januar 1883 befanden sich in Hüttenheim 407 Stück Jung- und Grossvieh. Auf die verschiedenen Haushaltungen vertheilen sich diese wie folgt: 42 Ilaush. mit 1 Stück Rindvieh zus. 42 48 55 55 2 55 55 55 96 24 55 57 3 55 55 *»5 72 17 55 4 55 55 55 68 4 55 55 5 55 55 55 20 9 77 55 6 75 55 55 54 4 n 55 7 55 55 55 28 3 r 55 8 5? 55 55 24 361 55 ohne Vieh 512 404 Zuchtstiere der Gemeinde 3 407 Kühe sind 300 vorhanden, oder eine Kuh auf 7,86 Einwohner. Die Thiere werden gut gefüttert, was auch hier leicht möglich ist, wie schon gezeigt wurde, mit Heu, Stroh, Klee, Runkelrüben, Kartoffeln; auch Oelkuchen werden hie und da gegeben, Gerste wird ebenfalls oft dem Rindvieh verfüttert. Die Thiere sind daher allgemein in gut genährtem Zustande. Der Rindviehschlag ist die Laudrace, vortheilhaft gekreuzt und mit Schweizer Blut. Das Gesetz über die Körung der Zuchtstiere kann wohlthuend einwirkon zur Erhaltung eines gesunden Viehschlages. Die Milchgewinnung variirt zwischen 3— 5—8 Liter pro Tag im Durchschnitt. Der Liter Milch kostet 0,20 fr. Das vier Wochen alte Kälbchen gilt schon 50 fr., wo 96 III. ABSCHNITT. dasselbe in den 60 er Jahren nur 20 gegolten hat. Dessen Preis hat also mehr als um das Doppelte zugenommen, sowie auch die Preise der Kühe in die Höhe gegangen sind. Eine Kuh gilt augenblicklich 200—300 Franken; in den 60er Jahren nur 150 Franken. Alle diese Angaben beweisen, welche Vortheile den Bauern aus der Viehhaltung erwachsen würden, wenn sie dieselbe ausdehnten. Zum Schluss noch Einiges über die hiesige Haltung von Kleinvieh. Schafe werden keine gehalten; 1861 waren noch 16 Stück vorhanden, Ziegen werden ziemlich viele gehalten, möglich, dass sie in einigen Haushaltungen die Kühe vor- theilhaft ersetzen. Es wurden bei der letzten Viehzählung deren 77 gezählt. Die Schweinezucht hat sehr abgenommen, was gewiss zu bedauern ist; es sind deren nur 299 Stück in Huttenheim, auf 320 Haushaltungen, was sehr auffallend ist, da die Schweine durch Abfälle leicht zu ernähren sind. Ein alter Mann (geb. 1812) erzählte mir, als wir zusammen von der Jagd durch einen Eichwaldschlag zurückkehrten, dass auf dem Platze, wo wir standen, der grosse „Ekker“ (Eichelmast) war bis 1816, dass dessen Bäume damals umgehauen wurden, und es seither keinen „Ekker“ mehr gegeben hat. Er erinnerte sich, dass damals 300 und mehr Schweine von Hüttenheim auf die Mast getrieben wurden. Also in einer Zeit, wo Hüttenheim weit weniger Einwohner zählte, dieselbe Anzahl Schweine wie jetzt; Anno 1812 zählte das Dorf ja nur 1008 Einwohner. Es waren 1883: 64 Häuser mit 1 Schweine = 64 50 „ „2 Schweinen = 100 16 „ „ 3 — 48 11 „ „ 4 — 44 1 « 5 „ =5 Zu übertragen 142 261 DAS DORF IIÜTTENHE1M. 9 7 Uebertrag 142 = 261 4 Häuser mit 6 Schweinen24 2 „ » 7 » =14 148 = 299 Corrigirend kann man hier noch einwenden, dass die Zeit der Zählung, 10. Januar, eine sehr unpassende ist, indem dann die Schweine durch das ortsübliche Schlachten der gemästeten Thiere auf Weihnachten und Neujahr stark vermindert sind. Die Zahl der 14 Tage vor und 14 Tage nach Weihnachten geschlachteten wurde mir auf 100 angegeben. Die Geflügelhaltung ist hinreichend für die Bedürfnisse des Dorfes; Zahlen können jedoch hierfür nicht angegeben werden, da diese Thiere bei der Viehzählung nicht mitgezählt werden, und dies hätte auch keinen grossen statistischen Werth, da die Bestände des Geflügels zu grossen Schwankungen unterworfen sind. Die Gänsezucht ist nicht unbedeutend; die Lage des Dorfes am Wasser erklärt dies vollkommen. Bienenstöcke sind 24 vorhanden, darunter 10 neuerer Construktion mit beweglichen Waben, letztere sind Eigenthum des Vikars. Die Bienenzucht findet hier, entfernt von den blumenreichen Thälern der Vogesen, in einer Lage, wo Nebel zu oft Vorkommen, keine sehr günstigen Bedingungen; dies erklärt uns, warum dieselbe in Ilüttenheim nicht zunimmt. Wir haben nun im Lauf dieser eingehenden Darstellung die Grundlagen des landwirtschaftlichen Erwerbs kennen gelernt. Die Natur der erzeugten Produkte bringt es mit sich, dass alle reichen Gelderwerb gewähren, theils als Ilandelsgewächse wie die Gerste, der Tabak und der Weizen, theils als Nahrungsgewächse, die in sehr starkem Maasse im Dorf selbst von den zahlreichen Fabrikarbeitern und grundbesitzlosen Taglöhnerfamilien verzehrt werden. Es sind hier 153 nichtlandwirthschaftliche Haushaltungen; diese bilden für die überschüssigen Nahrungs- A. 1IEUT550G, Muerlirhf! Verhältnissp, 7 98 III. ABSCHNITT. mittel - Produkte der landwirtschaftlichen Betriebe einen grossen Tlieil der Abnehmer, so dass die Hüttenheimer Bauern Vieles an Ort und Stelle an den Mann bringen können, ohne dass sie auf einen Markt zu gehen brauchen. Landwirtschaftliche Konsumartikel werden nicht viele importirt, wenn wir das Fleisch ausnehmen, welches die Metzger notwendig von aussen hereinführen müssen, in Gestalt auswärts gekaufter Schlachttiere. Hier ist auch noch des Weines als Einfuhrartikels zu gedenken, der aus der Umgegend von Dambach und von Dambach selbst hergeführt wird. 3. KAPITEL. DIE VEItTHEILUNG DES GRUNDEIGENTHUMS. Haben wir bis jetzt die Produktionsverhältnisse der hiesigen Landwirtschaft kennen gelernt, wie die Natur dieselben gestaltete, und gesehen, dass sie durchaus günstig zu nennen sind, so erübrigt uns noch, die Verhältnisse des Grund und Bodens, als iin Eigentum stellend, zu den Besitzern darzulegen, um zu sehen, wie die socialen Faktoren die natürlichen Bedingungen des Erwerbs modifiziren. Bevor wir aber zu den Einzelheiten übergehen, sind wir unsern Lesern noch eine Erklärung schuldig, die unsern speziell elsässischeu Ausdruck Güter, mit dem hier zu Laude die einzelnen Parzellen bezeichnet werden, recht- fertigen soll. Im Eisass hat sich der Ausdruck Gut im Sinne eines geschlossenen Landgutes wie wir sie in den Ländern mit geringerer Besitzvertheilung antreffen , nicht bis auf unsere Tage überall erhalten; das Landgut als Einheitsbegriff ist hier beinahe ganz verschwunden. DAS DORF HUTTENHEIM. 99 Die grosse Zahl der Zwergwirtlischaftcn bringt es mit sich, dass schon der Besitz einer oder zwei, und dazu sehr kleiner Parzellen, als Gut bezeichnet wird, und selbst innerhalb der grossem Wirthschaftskomplexo wird jede Parzelle als ein Gut bezeichnet; so sagt man z. B. von einem Manne, der viele Grundstücke in einer Gemarkung besitzt, er habe viele Güter darin. Es ist dies eine eigentümliche Seite der elsässischen Agrar Verfassung. Man kann hier bei der grossen Guts- vertheilung Landgüter antreffen ganz ohne die dazu gehörigen Wirtschaftsgebäude, die man doch bei jedem solchen Gute suchen würde. So gibt es in den untern Besitzgruppen landwirtschaftliche Haushaltungen, die zur Aufbewahrung ihrer Ernteerträge die nötigen Bäume nicht haben, die in fremden Scheunen ihre Frucht dreschen müssen und ihr Stroh aufbewahren, die sogar keinen Platz haben, um das Futter in der Nähe der Stallungen aufzubewahren. So findet man im Reblande Gutsbesitzer — denn als solche werden schon die Besitzer der untersten Klassen bezeichnet — die keine Kelter besitzen, um ihre Trauben zu pressen, die oft ihren Wein in fremden Kellern und in fremden Fässern aufbewahren müssen. Wenn wir also in den folgenden Blättern von Güterverkehr und Gütertransaktionen sprechen, so verstehen wir das Wort „Güter“ weder im volkswirthschaftlichen Sinne noch im engern Sinne eines Grundbesitzes, der als einheitliches Ganzes, wie z. B. die westphälischen Bauerngüter oder die ost- preussischen Rittergüter aufzufassen ist; sondern die Bezeichnung eines Gutes wird auch nach elsässischer Gebrauchsweise für jede einzelne Parzelle von uns angewendet werden. Durch diese Erklärung glauben wir alle Yerwcchslungen und Missverständnisse, die aus dem Durcheinanderwerfen solcher Ausdrucksweisen entstehen können, beseitigt zu haben. Wir wollen nun unsern Lesern Näheres über die Yertheilung des Grundeigenthums mittheilen und zugleich untersuchen, was die Eindringlinge, die Fremden, den Inmärkern auf der eignen Mark vorenthalten, aber auch, 7 * 100 III. ABSCHNITT. wie Yieles diese hinwiederum auf fremden Gemarkungen eigen nennen. Darüber können wir auf Grund unserer Katasterstatistik (siehe Anlagen: Tabelle YII: Die Bositzvertheilung) Auskunft geben. Auf rund 1203 ha beläuft sich der bewirthschaftete Boden der Gemarkung Iliittenheim. Davon besitzen die Ausmärker 148,5450 ha: 149 Besitzer von 0 — 100 ar mit 46,0181 ha 26 „ „ 1— 3 ha „ 41,8036 „ 6 „ „ 3- 5 „ „ 24,0798 „ 2 „ „ 5- 8 „ „ 11,8791 „ 3 „ „ 8-10 „ „ 24,7644 „ zusammen 148,5450 ha oder in Prozenten der Gesammtfläche 12,34. Yon dieser Fläche besitzen Institute und Korporationen folgendes Areal: Die Gcneraldirektion der Eisenbahnen 3,0841 ha Die Hochschule zu Strassburg Das Hospital zu Benfeld . . „ „ „ Andlau . . „ „ „ Rheinau . . St. Wilhelm Kirche Strassburg n Stift i) St. Thomasstift „ Die Kirchenfabrik von Benfeld 4,6166 8,6820 0,5353 8,0808 2,7059 1,0057 5,5441 0,2758 Zusammen 34,5303 ha In Prozenten der Besitzungen in fremder Hand ergibt dies 23,33 von der Gesammtfläche von 1203 ha 2,87 °/o. Die Kleinheit dieser Zahlen widerlegt die Vorstellung, dass der Besitz in todter Hand zu viel absorbire; zudem hilft auch dieser Boden noch, den Nahrungsstand mancher kleinern Haushaltung- zu heben, indem jene Anstalten ihre Besitzungen alle in Pacht geben. Den Einfluss des Pachtwesens hierzu Lande werden wir später noch betrachten. DAS DOEF HÜTTENHEIM. 101 Den Einheimischen verbleiben nacli sehr genau zusammengestellten Katasterauszügen noch 1 OG 1,6747 ha. Dies zu den fremden Besitzungen ergibt als Summe 1210 ha, um rund 7 ha mehr, als die obige Zahl. Dies rührt daher, dass in den Flurbüchern einige grössere Mutationsposten durch den Steuerkontrolleur noch nicht gestrichen waren; somit schlichen sich diese Posten mit dem zweifachen Betrag in die Tabellen, ohne dass man dies sehen konnte. Ein- Prozent Gesammtfläclio I 3 rozent der Ges.- heimische der Besitzgruppen der einzelnen Fläche der einhei- Besitzer Besitzer Gruppen mischen Besitzer 364 69,90 von 0-100 Ar 99,6062 ha 9,40 96 18,40 „ 1-3 ha 177,6692 „ 16,75 33 6,30 „ 3-5 „ 128,8204 „ 12,15 21 4,05 „ 5-8 „ 136,7680 „ 12,90 2 O o 4 8-10 „ 17,1776 „ 1,60 5 0,95 „ 10—15,, u. mehr 501,6333 „ 47,20 521 100,00 1061,6747 ha 100,00 Also weit über die Hälfte aller im Kataster eingetragenen Grundeigenthümer, 88,30% fallen in die Gruppe der Güter von 0—3 ha. Auf unserm kleinen wirtschaftlichen Gebiete Hüttenheims bestätigt sich, was die Statistik für ganz Elsass-Loth- ringen festgestellt hat, nämlich, dass die Mehrzahl aller Güter in die Gruppe der Kleingüter fallen: 88% in die Gruppe jener Güter, welche nicht im Stande sind ihren Eigentümer zu ernähren! Nun haben wir aber in der Gruppe von 10—15 ha die grosse Summe von 501,6333 ha. Davon befinden sich in Privathänden 87,0634 ha, während das Uebrigo nämlich 414,5699 ha sich in Gemeindebesitz befindet. Yon dieser Zahl sind 134,67 ha Allmend, früher Weidgang, jetzt Umbruch zum Ackerbau den Bürgern verpachtet; das Uebrigo, etwa 10 ha, ist Weidgang, und Forsten und Holzungen in Gemeindebesitz betragen 269,89 ha. Dem Privatbesitz verbleiben also nach Abzug der Besitzungen des Dorfes Hüttenheim, der Güter in todter Hand 102 UI. ABSCHNITT. sowie der grossen Unternehmung der Spinn- und Weberei von Hüttenheim, die ihren Besitz über 49,6463 ha ausdehnt, also nach Abzug dieser drei Posten von zusammen 498,7465 ha nur noch 562,8282 ha. Den fremden Privaten, nach Abzug der Güter todter Iiand, restiren 114,0147 ha. Nun besitzen aber die ITütten- heimor Bauern in den drei Nachbargemeinden Benfeld, Herzfeld und Sermersheiin 87,3068 ha; somit verfügen sie eigentümlich über 650,1350 ha. Pro Kopf der Einwohner ergibt sich hieraus der kleine Antheil von 0,2757 ha. Theilen wir nun die Gesammtfläche der Gemarkung — 1237 ha — unter die Einwohner des Dorfes, so entfällt auf jeden Kopf 0,5250 ha und auf jede der 473 Haushaltungen 2,61 ha, eine Besitzung, welche im Eisass nur unter den günstigsten Klima- und Bodenverhältnissen ihren Besitzer mit Familie ernähren könnte. Theilen wir aber nur den landwirtschaftlich benutzten Boden — 846 ha — in die obige Anzahl Haushaltungen, so wird der ideelle Antheil einer jeden noch kleiner: 1,88 ha. Günstiger würde sich diese Theilung gestalten, wenn man nur die Anteile jeder landwirtschaftlichen Familie ausrechnete. Von den 320 vorhandenen erhielte eine jede ‘einen Antheil von 3,86 ha, beinahe 4 ha und dies reichte aus in Hüttenheim, bei gleichbleibender Ausdehnung des Anbaues von Ilandelspflanzon, um den Wirt mit seinen Angehörigen zu ernähren. Im Anfang unseres Jahrhunderts war dies Yerhältniss bedeutend besser; denn im Jahre 1801 zählte Hüttenheim nur 101 holzberechtigte Bürger. Die Landwirtschaft allein könnte jetzt nicht alle Leute ernähren. Dieser Zustand ist aber auch neuern Ursprungs; die hier bestehende Textil-Industrie hat eine grössere Bevölkerungsmasse hierher gezogen. Dabei aber steht im Allgemeinen die hiesige Landwirtschaft nicht im Nachtheil, ja vielmehr es war dies ein Ereigniss, welches die wirtschaftliche Lage der Bauern sehr merkbar aufbesserte DAS DORF HÜTTENHEIM. 103 durch Erleichterung des Absatzes eines grossen Theils ihrer Produkte. DIE PARZELLIRUNG DER GRUNDSTÜCKE. Bei der ersten glcichmässigen Auftheilung des Grund und Bodens in der frühem, germanischen Periode unserer Vergangenheit erhielt schon jeder Märker seinen Antheil in jedem Gewanne, so dass schon mit der Gemonglage eine Güterparzellirung verbunden war; ferner ist in unserm Laude schon seit lange die naturale Theilung der Güter in Gebrauch und dann haben besonders in unserm Jahrhundert die Einwohner, sowie auch die Besitzenden an Zahl zugenommen; auch kommt hier der Art. 826 des „Code civil“ bei den Thei- lungen beständig zur Anwendung, und keine gesetzliche Bestimmung beschränkt die Parzellirung der Erbschaften. Es ist somit leicht begreiflich, dass unter solchen Umständen hier eine ziemlich grosse Parzellirung der Grundstücke gefunden wird. Nach Kulturarten verhält sich die Parzellirung wie folgt: Durchschnitt der Parzelle Ackerland .... 1865 Parzellen 448 ha 0,25 ha Wiesen und Weiden 929 fl 375 „ 0,40 „ Wald und Holzungen 259 fl 347 „ 1,35 „ Gärten . . 199 ) Obsfrrärfpn 100 k 299 fl 16 „ 0,6 „ Zusammen 3352 Parzellen 1186 ha 0,35 ha (Nach dem Kataster; Angaben der Sektionskarten.) Die thatsächliche Parzellirung der Grundstücke geht aber um mehr als die Hälfte weiter hinab, als obige Zahlen dieselben darstellen, da im Kataster nicht mehr Schritt gehalten wird mit den thatsächlichen Theilungen, wie sie das herrschende Erbrecht herbeiführt. Diese Parzellirung begünstigt den Ankauf von Grund und Boden von Seiten kleinerer Leute, die so dem Drange 104 111. ABSCHNITT. Genüge) tliun, so viel als möglich wirtschaftlich selbständig zu werden, und viele sparsame Leute können hierdurch auch wirklich zu einem gewissen Vermögen gelangen, was sie sonst nicht hätten erreichen können. Derjenige kleinere Besitzer, der sein kleines Landgütchen mit eigner Arbeitskraft, oft mit zärtlicher Pflege besorgt, kann immer „die beiden Enden des Jahres zusammenbringen“, während der mittlere Besitzer, der viele fremde Arbeitskraft noch zum Betriebe nöthig hat, und dessen Gut relativ doch ein kleines genannt werden kann, ungünstiger zu stehen kommt als jener. Bei diesem ist dann die bestehende Parzellirung seines Eigenthums ein grosser Schaden, und diese Parzellirung rechtfertigt hier auch einigermassen die zu grosse Zahl der Arbeitspferde. Die grossem Bauern haben also keinen so grossen Nachtheil beim Pferdehalten, wie die kleinern; bei diesen hauptsächlich sollte also dieser Mangel beseitigt werden. Die Parzellirung der Grundstücke trägt hier wesentlich zur Erhöhung der Betriebskosten bei. Dies könnte in Jedem den Gedanken an Güterzusammenlegung wachrufen; aber einostheils würde dies in der Bevölkerung selbst nicht Billigung finden, als zu kostspielig, und anderntheils könnte dieselbe auf die Dauer auch nicht fortwirken, ohne dass man gesetzlich die Parzellirungsgrenze bestimmte. Ganz im Kleinen bedingt schon die Anbauart des Bodens eine Parzellirungsgrenze, und die Leute selbst sehen ein, dass auf Aeckern zu grosse Parzellirung schadet und desshalb constatirt man überall einen Drang, die Grundstücke theilweise gelegentlich zu arrondiren — benachbarte Parzellen werden vorzugsweise angekauft und dann oft tlieuer bezahlt. Aus allen Antworten, die uns auf diese Frage der Güterzusammenlegung gegeben wurden, geht ferner klar hervor eine allgemeine und tiefe Ahneignung gegen derartige Eingriffe in die Eigenthumsrechte der Einzelnen, wie sie ein Gesetz über die zwangsweise Zusammenlegung der Grundstücke voraussetze, und dass schon mit Rücksicht darauf die DAS DORF HÜTTERHEIM. 105 Durchführung eines solches Gesetzes unmöglich sei; ferner wird noch von Seiten der Hüttenheimer Bauernbevölkerung dagegen geltend gemacht, die Bonitätsuntersclnedo zwischen den Grundstücken und Gewannen einer Gemarkung seien zu gross; man befürchtet allgemein, nachher schlechter dabei zu stehen, als vor der Zusammenlegung. Es existirt in der Gemarkung Hüttenheim noch immer ein gewisser — thatsächlicher, nicht juristischer — Flurzwang. Die Dreifelderwirthschaft ist hier in Uebung, wie sie oben angegeben ist, und die Felder werden jetzt noch alljährlich durch den Bürgermeister und zugezogene Gewährsmänner abgegrenzt. Es ist dies ein feierlicher Akt, ganz wie er uns in den mittelalterlichen Weisthümern beschrieben wird. Die Commission — früher waren und hiessen sie Feld- geschworene — umgeht jedes Gewann, und zieht die Grenzfurchen eines jeden Feldes der dreien. Wenn die Arbeit fertig ist, vereinigt sich die Commission zu einem Imbiss — ganz wie vor alter Zeit — und lustig verbringt man den Rest des Tages bei gemeinsamem und reichlichem Gelage. Für das Ziehen der Furchen sind im Gemeindebudget 100 Mark — eine ansehnliche Summe — vorgesehen. Wenn dann die Felder bestellt und die Pflanzen alle im Wachsen begriffen sind, ist es ein angenehmer Anblick im Sommer, diese grossen Flächen ein und derselben Kultur zu überschauen, dann und wann, wie eine verlorene Insel im Meere, ein Kartoffelacker im Gerstengewann, ein Tabakacker im Weizenfelde, und so weiter. DER GRUNDGÜTERVERKEHR. Dass diese Parzellirung die Kauflust des Einzelnen anstachelt, wurde schon gesagt, und bestätigt wird dies durch nachfolgende Statistik des Verkehrs mit Grund und Boden. Nach den Mittheilungen des Steuerkontrolleurs beliefen sich die von ihm eingetragenen Besitzveränderungen (Fortschreibungen) : 106 III. ABSCHNITT. für 1881/82 auf 424 Parzellen „ 1882/83 „ 268 » „ 1883/84 „ 367 5) „ 1884/85 „ 257 n „ 1885/86 „ 426 » Ein grosser Wechsel in den Zahlen! Von Einwirkung hierauf sind in einigen Jahren die grosse Zahl von Parzellen, welche nach Todesfall verändert werden. Es sind uns Fortschreibungen vorgekommen, deren Ursachen manchmal bis auf 20 Jahre zurückgingen. Dies erklärt, dass die Katasterstatistik nicht immer zuverlässig sein kann, besonders nicht in Bezug auf die Zahl der Besitzer. Mancher dieser verschwindet geräuschlos; das Kataster, das nicht statistische, sondern finanzielle Zwecke hat, kümmert sich nicht darum, so lange die Steuern bezahlt werden. Thatsächlich befindet sich demnach ein Gut oft Jahre lang schon in den Händen eines Bruders oder Schwagers, der Verabredetermassen die Steuerzettel in Empfang nimmt, diese bezahlt, und damit ist dem Kataster gegenüber Alles gut. Für das Jahr 1885/86 wurden 426 Parzellen mit zusammen 58 Hektar 65 Ar, 55 Ca „verändert“. Der mittlere Gehalt dieser Parzellen beträgt somit 14 Ar, hier also schon eine grössere Parzellirung, als die oben berechnete. Auf die verschiedenen Mutations-Ursachen vertheilen sich die Fortschreibungen also: Notarieller Kauf. 96 Parzellen Privatkauf. 20 5) Notarieller Tausch. 16 Ehe-Vertrag. 10 » Zwangsversteigerung. 4 Y) Erbschaft. 38 W Theilung und Schenkung . . . 222 Zusammen 406 \ Ursachen die nicht Güterverkehr 20 / aiZe en DAS DORF HUTTENHEIM. 107 Das Bild also, welches diese Zahlen unsern Augen entrollen, ist ein sehr günstiges: über die Hälfte der Mutations- Ursachen sind auf Theilung und Schenkung zurückzuführen, Ursachen, welche keine ungünstigen Schlüsse zulassen. Dass die Privatkäufe ebenfalls selten Vorkommen, lässt auf die Klugheit der Hüttenheimer Bauern rückschliessen, indem sie erkennen, welche Gefahren auf diese Art dem Landwirthe von Seiten unreeller Handelsleute und Gütor- mäkler erwachsen. Dass letztes Jahr 4 Parzellen zwangsweise versteigert wurden, ist auch nicht bedenklich; bei einer so gemischten Bevölkerung, wie sie hier vorherrscht, kommt es zuweilen vor. Die Zahl der Käufe überhaupt ist eine sehr mässige: man sieht, der Grundgüterverkehr bewegt sich hier in sehr gesunden Grenzen. Welche sind die Ursachen des Verkehrs mit Grundstücken, ist eine Frage, die man sich ganz unwillkürlich stellt, wenn man diese Statistik der Gütertransaktioneu durchliest. Zuerst ist der ganze Grundstückverkehr eine Folge der grossen Parzellirung und des Nichtgeschlossonseins der Bauernhöfe. Da ganz kleine Parzellen verkauft werden können, so sind die Grundgüter mehr oder weniger, so zu sagen Handelsgut geworden; ja es ist dadurch ein förmlicher Erwerbszeig des Güterhandels geschaffen, der ausschliesslich in den Händen der Juden sich befindet, und der besonders in Zeiten wirthschaftlicher Krisen schädlich und unheilvoll werden kann. Ferner ist auch noch der Drang zur Arrondirung der Grundstücke, um die Parzellirung zu vermindern, eine wichtige Ursache von Güterverkäufen. Oft geschieht es, dass junge Leute nicht in ihrem Geburtsorte bleiben wollen; sie studiren oder erlernen ein städtisches Gewerbe und ziehen es dann vor, um baares Geld zur Niederlassung zu erhalten, ihr Erbtheil zu veräussern; dann kann es natürlich auch Vorkommen, besonders in Hüttenheim, dass Fabrikarbeiter fortziehen und dann ihr Grundeigenthum aufgeben. 108 III. ABSCHNITT. DIE KAUFPREISE. Yom Güter verkehr zu den Kaufpreisen ist nur ein kleiner Schritt. Auch diesen wollen wir thun und Zusehen, wie sich diese in hiesiger Gegend gestalten. Hierfür theilen wir die Gemarkung in zwei grosse Hälften: rechts und links der 111; die letztere die besten Lagen aufweisend, in Folge dessen auch die höchsten Preise erzielend. Auf der rechten Seite der 111 beträgt der Preis des Ackerbodens pro Hektar im Durchschnitt 2000 M., links der 111 4000—4800 Mark; 3000—3200 Mark sind die Preise pro Hektar Ackerlands „durch den Bann“. Die Wiesen sind hier in gutem Zustande, und kann ihr Durchschnittspreis wohl auf 5000 Mark geschätzt werden. Die Preise waren früher, besonders in den guten 70 er Jahren bis in das Jahr 1880 viel höhere, was mit dem flotten Gange des Tabaks, mit einer Reihe guter Ernten einesthoils, und mit der wirthschaftlichen Ueberstürzung der unheilvollen Gründerperiode, welche sich von der Industrie auch auf die Agrikultur ausgebreitet hat, anderntheils zusammenhängt. Auch hier mussten natürlich unwirthschaftliche Käufe zu Stande kommen, und nun, da die Erträge der Bodenprodukte finanziell und sogar — wie es die 7 jährige Ertragstragstabelle von 1878—1884, im Vergleich zu derjenigen von 1852 — 1863 nachweist — physisch sich vermindert haben, konnte durch das Sinken der Produktenpreise und den wiederholten Ernteausfall in Folge verschiedener klimatischen Unfälle ein Rückschlag nicht ausbleiben. Der Grund und Boden bezahlte in den letzten Jahren die hohe Bodenverzinsung nicht, ja meine Rentabilitätsberechnungen (siehe in den Anlagen) beweisen, dass sich die jetzigen niedern Bodenpreise nicht einmal zu 3°/o verzinsen. Wie kann da von Ueberschuss die Rede sein! Die Bodenpreise, im Yerhältniss zu den Erträgen, sind jetzt noch zu hoch. Warum zahlt denn der Bauer höhere Preise, als es sich rentirt? Die Antwort hierauf gaben mir die Bauern DAS DORF HÜTTENHEIM. 109 selbst: "Weil wir, wenn wir ankaufen, nickt so nackrechnen, wie wir es eben thaten. Wie man mir mittheilte, wurden hier für gute Aecker schon erstaunlich hohe Preise bezahlt bis 8000 Mark pro Hektar; dies zu verzinsen ist kein Produkt im Stande; der Tabak allein ergab in der Berechnung für ein Grundkapital von 4800 Mark eine Verzinsung von3 ü /° nebst einem Netto- überschusse ungefähr in demselben Verhältnisse. Somit ist der Tabak doch immer die Pflanze, welche hier den Bauern allein in der Höhe halten kann, wenn nicht die Preise noch weiter fallen. DIE PACHTPREISE. Dass die Kaufpreise aucli auf die Pachtpreise einwirken mussten, dass diese mit jenen stiegen und sanken, konnte nicht ausbleibcn. Wir haben schon gesagt, dass die Gemeinde ihre Allmende verleimt; vor der Darstellung der Bewegung in den Pachtpreisen der Güter wollen wir ferner noch mittheilen, dass die verpachteten Feldgüter rund 120 Hektar ausmachen. Der Durchschnittspreis der 10 letzten Pachtjahre betrug 0,42 M. pro Ar, während die höchsten Preise in die zweite Hälfte der 70er Jahre fallen mit 0,47 M. und die niedrigsten nun erlöst werden: 0,38 M. In Folge der schlechten Rentabilität der Produkte werden die Pachtpreise eher fallen als steigen. Die Prachtpreise der Gcmeindeländereien sind aber nicht von Belang und Einfluss auf eine Rentabilitätsrechnung. Anders jedoch verhält es sich mit den Pachtpreisen der besser gelegenen Grundstücke der todten Hand und auch der grösseren Besitzer, welche noch vom Ihrigen „verleimen“ (verpachten); hier ist schon mehr Konkurrenz vorhanden, und die Pachtpreise guter Aecker betragen da 2 fr. — „1 Gulden“ — pro Ar. Dieser Pachtzins ist zu hoch; es dürften indess nur die wenigsten zu diesem Preise weggegebeu sein; denn 200 fr. 110 III. ABSCHNITT. das Hektar lässt unsere Rentabilitätsrochnung nicht zu; zu 150 fr. haben wir noch keine Ueberschüsse zu verzeichnen gehabt. Die letzten Pachtgütervorsteigerungen haben in Folge dessen keinen guten Gang genommen. Die Durchschnittspachtpreise betrugen hier 150 fr. pro Hektar. Wiewohl man überall auf die Frage die Antwort erhält : „Ein Gulden das Ar“, so dürfte dies doch weit vom Mittelwerthe abstehen, indem die Bauern bei dieser Antwort immer nur an die besseren Lagen auf der linken Illseite denken. Das Ackerland wird gewöhnlich auf 6 oder 9 Jahre „verleimt“ ; wiewohl diese gebräuchlichste Dauer von neun Jahren als eine rationelle angesehen werden kann, so wäre es doch für beide Tlieile der Contrahenten nützlich, eine längere Dauer festzustellen, etwa das Doppelte, um nicht ausdrücklich der Erbleihe — gegen deren Einführung wir gar nicht sprechen würden — das Wort zu reden. Wir sind noch zu nahe der grossen Revolution von 1789, als dass man hieran ernsthaft denken könnte, wiewohl schon hie und da, selbst unter den Bauern Stimmen — aber ganz schüchtern — laut werden. Die Lasten und Auflagen des Grundstücks zahlt hier der Yerpächter. Nachlässe auf die bedungenen Pachtpreise, in Folge von Unfällen, werden vertragsmässig keine festgesetzt, können also nur freiwillig gewährt werden, was aber nie geschieht. DIE VERSCHULDUNG. Zwar sind im Allgemeinen die hohen Güterpreise für die hiesige Bevölkerung kein Schaden; nachtheilig werden sie nur den jüngeren, strebsamen Leuten, welche dahin trachten, wirthschaftlich selbstständig zu werden, Grundgüter zu hohen Preisen ankaufen, oder auch noch zu hohe Hypotheken dafür aufuehmen und in Folge dessen mehr Zinsen zahlen müssen, als das Gut trägt. DAS DORP IIÜTTENIIEIM. 111 Nach Art und Weise des hiesigen Güterverkehrs dürften die meisten Verschuldungen ihren Grund hierin haben. Wie weit die Gemeindebürger von Hüttenlieim verschuldet sind, konnten wir nicht ermitteln, da die Hypothekenstatistik unzuverlässig ist. Nach der Seltenheit der Zwangsverkäufe erscheint die Verschuldung nicht übergross. Die Zwangsverkäufe, die mir bekannt sind, sind ursprünglich alle selbst verschuldete, und durch die Juden, die in der Gegend wohnen, beschleunigt worden. Ueberhaupt wurde mir über diese privaten Geldverleiher und Geldmäkler hierrots manches Ileldenstücklein erzählt, das ich hier nicht wieder erzählen will. Ich glaubte es wäre möglich hier eine Darlehnskasse ins Leben zu rufen, um dies Uebel zu bekämpfen; aber ein solches Vorhaben musste noch scheitern: „Es fehlt hier an Gemeinsiun", erklärte mir eines Tages der Bürgermeister. Die Wohlthaten eines solchen Vereins erkennen die Meisten an; aber sie wollen nicht den ersten Schritt tliun. Die wohlsituirten Leute finden hier leicht Gelder, sogar unter 5%; dies macht, dass die Kreditkassen nicht so leicht Eingang finden werden. Aber diese wären doch nur zur Deckung des kleineren Kredits bestimmt, wenn z. B. ein Bauer seinen Tabak nicht verkaufen könnte für den Augenblick oder einen kleinen Ankaufzu machen hätte, würde ihm durch die Kreditgenossenschaft ermöglicht sich vom lästigen Drucke der Handelsmäkler zu befreien. DIE LANDWIRTHSCIIAFTLICIIEN ARBEITER- VERHÄLTNISSE. Wir haben nun noch, das Kapitel abschliessend, als letzte soziale Faktoren, welche auf die Leistungsfähigkeit der Landwirthschaft einwirken, die landwirthschaftlichen Arbeiterverhältnisse näher zu betrachten. Für die landwirthschaftlicho Bevölkerung, welche ihre Arbeitskraft nicht gänzlich auf ihrem eigenen Besitzthum ver- 112 III. ABSCHNITT. werthen kann, findet sich hier reiche Gelegenheit zu Nebenverdienst. Als Nebenverdienst ist die Taglohnarbeit anzusehen, wie für Ilüttenheim die kleine Zahl der berufsmässigen Taglohnarbeiter beweist. Diese, dem ganzen Eisasse, sowie allen Ländern mit weitgehender Parzellirung gemeinschaftlichen Verhältnisse entstehen dadurch, dass die landwirthschaftlichen Zweigwirtschaften in bedeutender Zahl überwiegen. Dreihundertvierundsecliszig Besitzer von 0—100 Ar sind hier in Ilüttenheim, und 96 Besitzer in der Gruppe von 1—3 Hektaren. Diese Leute bedürfen alle noch eines Nebenverdienstes zur Fristung ihrer Existenz. Von diesen 460 Besitzern in den Klassen von 0 — 100 Ar und von 1—3 Hektar sind 92 Besitzer Fabrikarbeiter, somit verbleiben 368 Besitzer, welche landwirthschaftlichen oder handwerksmässigen Nebenerwerb suchen müssen, und der letztem sind es auch wieder 37 Besitzer; unter dem Reste von 331 Besitzern wären also wohl die gelegentlich im Tagelohn Arbeitenden zu suchen. Dass aber diese 331 in der That in den Taglohn zur Arbeit gehen, entspricht gar nicht der Wirklichkeit; denn erstens sind viele der Besitzer verheirathete Frauen, welche dann ihren Besitz mit ihrem Manne bewirthschaften; zweitens sind es oft Mitglieder einer Familie, wo formell vertheilt wurde, und thatsächlich die Wirthschaft gemeinschaftlich geführt wird, als ob gar nicht aufgetheilt wäre; diese Theilung kommt äusserlich gar nicht zum Vorschein. Drittens sind vielmal kleine, noch schulpflichtige Kinder, sowie unter „Vogtei“ 1 stehende minderjährige Kinder als Besitzer eingetragen; viertens sind noch viele liüttenhcimer Besitzer eingeschrieben, welche aber nicht in Ilüttenheim sicli befinden, als Geistliche, Schulschwestern, Missionäre etc.; diese 4 Katogorien beschränken schon bedeutend die Anzahl der verfügbaren individuellen Arbeitskräfte. Daraus erklärt sich, dass, wiewohl die Zahl der kleineren, unselbständigen Grundbesitzer sehr 1 Vogtei, ein elsüssiselier Ausdruck für Vormundschaft. DAS DORP HUTTENHEIM. 113 gross ist, dennoch Arheitermangel, und besonders während der grösseren Arbeiten voi’herrscht. Dafür sind aber diese landwirtschaftlichen Gehiilfen, denn nur so bezeichnet man diese Klasse richtig, technisch gut gebildete Arbeiter; sie zeigen mehr Yerständniss für die Arbeiten, welche grössere Sorgfalt bei der Ausführung bedürfen, als die gewerbsmässigen Taglöhner. Unabhängiger in der Existenz als diese, sind sie aber auch anspruchsvoller; sie sind es hauptsächlich, welche den Arbeitgebern die Löhne zu gewissen Zeiten diktiren; dies thun sie oft mit einer solchen Härte, dass es einen der Hauptpunkte der mannigfaltigen Klagen der Arbeitgeber über die Arbeiter ausmacht. Der landwirtschaftlichen Taglohnarbeiter sind hier nicht viele; liier macht sich am stärksten die Industrie fühlbar, indem sie der Landwirtschaft viele Arme wegnimmt und ihr die Arbeitslöhne in Folge dessen verteuert. Eine gewerbstatistische Liste, die ich durch den Gemeindeboten aufstellen liess, zählt nur 20 landwirtschaftliche Taglöhner von Beruf. 18 Männer arbeiten im Walde als Holzhauer und in der Landwirtschaft, wenn nichts mehr im Forste zu thun ist; 35 Landwirte befassen sich zu ihrem Nebenverdienst mit Lohnfuhrwerk; zusammen sind also in Ilüttenheim 73 Landwirte oder landwirtschaftlich Thätige, welche ihre Arbeitskräfte an Andere vermieten. Im Verein mit den Knechten und mitarbeitenden Grundeigentümern kann zwar der Acker bestellt werden; aber die Löhne sind ziemlich hohe. Es wird bezahlt in Hüttenheim: Für Männer ohne die Kost Mk. 1,60. „ „ „ „ „ in der Ernte Mk. 2,40. „ mit Kost Mk. 1,00. „ . „ r «in der Ernte Mk. 1.20. Für Verdingarbeiten gelten folgende Ansätze: Heumähen per Acker, 7< Hektar, in Geld Mk. 2,40. - 2 Liter Wein „ 0,80. 1 Laib Brod „ 0,52. Mk. 3,72. 8 A. HERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse, 114 III. ABSCHNITT. Für die Weizenernte per Acker . . . Mk. 4,40. 2 Liter Wein ‘ . „ 0.80. 1 Laib Brod . . „ 0.52. Mk. 5,72. Für das Rühren nnd Häufeln des Tabaks: in Geld . . . , Mk. 4,80. Wein und Brod . „ 1,00. Mk. 5,80. Die Weiber erhalten im Sommer Mk. 0,56 mit der Beköstigung. Für das Dreschen bestand früher die Sitte in Natura auszuzahlen, was wenigstens dem Taglöhner für den Betrag das Brod im Hause sicherte, während er heute für dieselbe Leistung, in Geld ausbezahlt, nicht so viel Brod erhält. Diese Naturalzahlungen haben ihre gute Seite, wie ihre schlechte; jedenfalls gab es mehr Stoff zu Uneinigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als bei der Geldauszahlung. Denn in schlechten Jahren musste sich der Arbeiter auch mit schlechtem Brode begnügen, was er doch beim Geldsystem nicht mehr zu thun braucht; alle diese Vortheile des letzteren sind mehr werth, als diejenigen des Naturalsystems, und würden wir der Wiedereinführung dieses bei Auszahlung- der Löhne gar nicht das Wort reden. Fast Alle sehen dies auch ein; nur einige Verehrer alles Alten möchten auch dies wieder aufgenommen sehen. Die Naturalauszahlung betrug wöchentlich 8 Sester (60 Liter) des Druschs, und Samstags Abend 1 Schoppen Wein. Jetzt wird 1 fr. 75 bis 2 fr. pro Tag bezahlt und jeden Tag V 2 — 3 / 4 Liter Wein verabreicht. Die Taglöhne haben seit den 60 er Jahren um 30% aufgeschlagen. Ebenso haben die Gesindelöhne um sehr viel aufgeschlagen, beinahe um 100% verglichen mit dem Jahre 1864. Ein Knecht erhält jetzt 280—300 fr. mit Kost und Wohnung beim Herrn; eine Magd bekömmt nunmehr 220—250 fr. mit Kost und Wohnung. <. Ueber den moralischen Werth des Gesindes ergehen von Seiten der Herrschaften, sowie über die andern Arbeiter DAS DORF HÜTTENHEIM. 115 von Seiten der Arbeitgeber laute und oft berechtigte Klagen, sowie auch von Seiten des Gesindes und der Arbeiter über ihre Herrschaften. Gewiss sind nicht alle Klagen dieser Leute unbegründet; im Allgemeinen findet man aber hier in Hüttenheim noch sehr angenehme, freundschaftliche Beziehungen beider Theile zu einander. Diese Beziehungen kann ich nicht besser schildern, als durch die Worte der Bauern selbst, indem ich ihr Urtheil hierüber, wie ich es im Fragebogen des Kreises Erstein finde, wörtlich anführe. Hier sagte man mir dasselbe: „Die erleichterten Yerkehrsbeziehungen mit den grossen Städten und die Entwicklung der Industrie haben die Bedürfnisse des gewöhnlichen Lebens auf dem Lande gesteigert und die Genusssucht der Arbeiter befördert; das patriarchia- lische Yerhältniss zwischen Herr und Knecht ist nur noch selten zu finden, woran übrigens beide Theile die Schuld tragen dürften. Das förmliche Yertragsverhältniss tritt in den Yordergrund. Folge davon ist, dass die Dienstboten vielfach nicht das Interesse ihres Herrn, sondern nur noch das eigene Interesse im Auge haben. Die Religionslosigkeit hat zugenommen; in Folge davon schwindet auch der Glauben an den Werth der christlichen Moral.“ Man beklagt es, dass nicht mehr Kinder aus wohlhabenden Bauernfamilien in Dienstbotenverhältnisse treten. Dass aber eine gute Familie, welche auf die Ehre und Tugendhaftigkeit ihrer Kinder hält, diese vom Eingehen eines Gesindevertrags abhält, erklärt sich durch das Seilwinden des patriarchalischen Verhältnisses. REKAPITULATION. Wie wir schon mittheilten, ist die Rentabilität der Güter hier stark gesunken. Darüber geben Aufschluss die bereits mitgetheilten Zahlen, sowie auch einige Rentabilitätsberechnungen, welche in den Anlagen sich befinden. Zum Schluss will ich hier rekapitulirend noch die verschiedenen Gründe angeben, welche daran Schuld sein können. Es sind dies: 8 * 116 III. ABSCHNITT. I. Die Technik des landwirtschaftlichen Betriebs wäre noch mancher Verbesserung fähig, als zum Beispiel: 1) Ausdehnung des Futterbaues bis zu der angedeuteten Zahl von Hektaren. 2) Ist dringend zu empfehlen die Anwendung verbesserter Geräthe in Haus und Feld: als Futtor- schneidmaschinen, Häckelmaschinen. zum Zerkleinern der Hackfrüchte, Anwendung von Untergruudpflügen; denn es wird hier nicht tief genug gefahren, die Pflüge der Gegend sind auch nicht gut genug. Bauern, die den Untergrundpflug bereits angewendet haben, bestätigten die von mir aufgestellte Behauptung, dass der Boden besser rentire, wenn er der Luft leichter zugänglich ist. Ich war der Ansicht, dass hier die Anwendung der Dreschmaschinen nicht ökonomisch sei; aber meine Rentabilitätsberechnungen haben mich eines Andern belehrt, und kann man hiezu nur rathen, besonders zur Anwendung von Pferdedreschmaschinen, um so doch wenigstens mit den Pferden des eignen Stalls einen Lohn zu verdienen. 3) Abschaffung der überflüssigen Pferde in der Weise, wie es oben angedeutet wurde, und Ersetzung derselben durch Rinder; ebenso Vermehrung des Rindviehstands zur vermehrten Düngererzeugung. 4) OekonomischeVerwendung des Illschlamms zu Dünger, und wenn dies Alles noch nicht genügte, Anwendung künstlicher Dungmittel. 5) Billigere Beschaffung der nothwendigen Naturalbedürfnisse als Saatgut, Futtermittel, künstliche Dünger etc. durch den landwirtschaftlichen Verein, der zugleich als Konsumverein fungiren kann und es theil- weise schon thut. II. Drückend ist der mangelhafte Absatz der Produkte, besonders in letzter Zeit für Getreide und Tabak. Diesem könnte abgeholfen worden durch genossenschaftliche Organi- DAS DORF HÜTTTENHEIM. 117 sation des Absatzes, und für die letztem Pflanzen besonders durch Abschaffung des so lästigen Steuergesetzes. III. Sehr ungünstig wirkt auch der Mangel an Betriebskapital, welcher oft zeitweilig bei den Landwirthen cintritt; dem könnte durch Gründung einer Darlehnskasse abgehoben werden. IY. Hauptsächlich haben auch schlechte Jahrgänge die Kontirung des Bodens nachtheilig beeinflusst. Y. Unwirthschaftlicher Liegenschaftskauf, wie oben ausgeführt wurde, ist ebenfalls zu beklagen; so wie auch YI. Ungesunde Höhe der Pachtzinse und YII. Bei manchen Haushaltungen vermehrter Aufwand für Luxusgegenstände, Schuhe und Kleidung; wogegen die Bevölkerung im Grossen und Ganzen sich auch heute noch in der täglichen Nahrung als sehr anspruchslos und genügsam erweist. Im Grossen und Ganzen sind demnach auch die socialen Faktoren in Hüttenheim günstige, und wer arbeitet und sich Mühe gibt, kann auch jetzt noch mitkommen. Es sind aber nicht allein diese bloss lokalen Faktoren, welche auf den Reinertrag der Landwirthschaft in Hüttenheim drücken, sondern es kommt hier noch in Betracht die allgemeine landwirthschaftliche Verfassung unseres Landes. Bei einer so hochgradigen Besitzvertheilung, welche die Landgüter bis zu oben geschildertem Grade der Kleinheit hinunterschraubt, bei der so weitgehenden Parzellirung der Grundstücke, die, sozusagen, jeder rationellen Wirthschaft da entgegensteht, wo kein Rebbau und kein Handelspflanzenanbau vorhanden sind, und die alle nützlichen grossem Ameliorationsarbeiten unmöglich macht, ebenso auch jeder Einführung einer streng wissenschaftlichen Technik ganz den Weg versperrt, ist es nicht möglich, solche Reinerträge zu erzielen, wie sie auf den grossem Bauerngütern und Rittergutsbesitzungen möglich sind. Dafür aber ist keinem, auch dem kleinsten Manne nicht, die Möglichkeit benommen, durch seinen Fleiss wirthschaft- 118 III. ABSCHNITT. lieh in hohem Grade selbständig zu werden, wohingegen in den Ländern der grossen Güter der Arbeiter viel abhängiger ist. Hat der Bauer hier, in Folge der bestehenden hiesigen Agrarverfassung, nicht so grosse Reinerträge, so ist er aber dafür grenzenlos frei, was bei dem einmal gegebenen Volks- charakter hier zu Lande von grossem Werthe ist. In jenen Gegenden aber, wo der Rebbau und Handelspflanzenbau betrieben werden, da sind es gerade die kleinern Besitzer, welche die grössten Reinerträge erzielen. 4. KAPITEL, DIE IIÜTTENHEIMER BAUMWOLLENINDUSTRIE. Eine Eigenthümlichkeit unseres Dorfes ist die daselbst betriebene Industrie, deren Einwirkung auf alle Verhältnisse wir nun schildern wollen. Im Jahre 1812 haben die Herrn Mainoni ihre Güter in Hüttenheim verkauft; von 1810 an hatte die von diesen betriebene Tabakfabrikation darin bereits aufgehört, und das Etablissement war jetzt nur noch als Oel- und Mahlmühle im Betriebe. Von 1815 an haben die deutschen Okkupationstruppen darin Unterkunft gefunden; nach 1818 wurde noch eine Papiermühle darin in Betrieb gesetzt; so erzählen mir ältere Leute von Hüttenheim. 1 Im Jahre 1826 wurde dann das Anwesen an eine Aktiengesellschaft verkauft, welche beschlossen hatte, die alte Tabak- und Papierfabrik in eine Baumwollenspinnerei und Weberei umzugestalten. Es war dies entschieden eine der besten Verwendungen des schönen Mainonischen Gutes, und für Hüttenheim 1 Urkundlich nachgewiesen fand ich, dass während der Okkupationsjahre 1815—1818 ein gewisser Bayer wiederum hier Tabak f fabrizirte, der hauptsächlich den deutschen Truppen geliefert wurde. DAS DORF HUTTENHEIM. 119 konnte nicht ausbloibcn, dass dasselbe einen mächtigen Aufschwung nahm, solange das Unternehmen gedieh. Und dazu waren ja die günstigsten Bedingungen in Hüttenheim vorhanden. Billige und kolossale Wasserkraft durch die 111, billige Arbeitslöhne, wie sie damals überall bestanden, und dann sehr kleine Konkurrenz von Arbeitgebern, welche die Löhne hätten merklich vertheuern können; und ferner hatte auch die Fabrik als solche noch wenig Konkurrenten in der Produktion; war doch die Baumwollenindustrie noch im Werden begriffen. Für den Arbeiter selbst bot Hüttenheim viele Annehm- keiten dar, welche eine Stadt oder ein Dorf im Thale, wo der Ackerbau nicht so ergiebig ist als hier, nicht darbieten konnten, nämlich billige Lebensmittel, ausserhalb der Fabrikräume gesunde Luft, daher gesunde Wohnungen, und auch für den sparsamen Arbeiter die Gelegenheit, seine Ersparnisse in Grundgütern anzulegen. Hervorzuheben ist hier der Umstand, dass nicht das Vorhandensein einer häuslichen Weberindustrie im Dorfe und in der Umgegend die Errichtung und Gründung der hiesigen Fabrik verursachte, sondern die Thatsache des Vorhandenseins eines angemessenen Anwesens, welches leicht zu einer Fabrikanlage benutzt werden konnte. Anfangs glaubte ich selbst, dass eine Hausindustrie der Keim gewesen sei, aber unsere Untersuchungen Hessen uns vor der Gründung der Fabrik keiner wichtigen Hausweberei in Hüttenheim begegnen. Dass aber die Arbeiter nicht in Ilüttenheim zu finden waren — es zählte damals nur 1180 Einwohner — wird Jedermann begreiflich erscheinen, und daraus erklärt sich auch die rasche Bevölkerungszunahme Hüttenheims seit Gründung dieses so lohnenden Unternehmens. An der Bevölkerungsbewegung kann man jede Bewegung der Industrie wieder erkennen. Während die Zählperioden, welche der Gründung vorangehen, jedesmal einen Abzug von Bevölkerung kundgeben, so weist schon die Periode 1822—26 einen Zuzug auf und zwar offenbar von Leuten, welche durch die Aus- 120 III. ABSCHNITT. sicht einer dauernden Beschäftigung angezogen, hierher gekommen waren. Schon die Erbauung des grossen achtstöckigen Gebäudes und die Aufstellung der Maschinen musste viele Leute ins Dorf bringen. Im Jahre 1828 war die Fabrik eingerichtet und dem Betriebe übergeben, sodass im September deren Direktor dem König Karl X., der damals das Eisass bereiste, ein Stück Baumwollentuch zum Geschenk darbieten konnte. Der Errichter und erste Direktor des jungen Etablissements war ein Engländer, Dixon, dem aber sehr bald Schirmer, ein Elsässer, nachfolgte. Unter diesem nahm die Baumwollenindustrie Hüttenheims den schönsten und mächtigsten Aufschwung. Nach den Aussagen kundiger Personen vereinigte in der That der Direktor Schirmer alle guten Eigenschaften eines guten Industriellen in sich, ausgedehnte technische Kenntnisse, gesunde Handels- und Produktionsprinzipien, indem er sicher, vorsichtig und nur allmählich weiter ging und sich immer streng an die Bedürfnisse des Augenblicks hielt, um jede Ueberproduktion zu vermeiden. Man wusste hier lobend von diesem Manne zu erzählen, wie er die grossen Krisen der dreissiger Jahre (1832 Lyoner Ar- beiterkravall) und der Jahre 1848—52 so vorsichtig durchmachte, und sein vom Sturm gepeitschtes Schifflein immer wieder in sichern Hafen zu bringen wusste. In der Periode von 1831—36 weisen unsere statistischen Bovölkerungstabellen den grössten Menschenzuzug hierher mit 319 Individuen auf; bis zum Jahre 1846 dauerte diese Erscheinung an; doch die folgende stürmische Periode der französischen dritten Revolution sollte für das Iiüttenheimer Etablissement eine gefahrdrohende Krise mit sich bringen. Seit 1848 war aller Handel und Wandel lahm gelegt, die Aktien der Fabrik waren weit unter ihren Ausgabewerth gesunken. Schirmer sah sich gezwungen, die Produktion bedeutend zu vermindern und mit einigen grossem Gründern die Aktien anzukaufen. Es war dies eine gewagte Spekulation ; gelang sie aber, dann gereichte sie zum grössten DAS DORF HUTTENHEIM. 121 Profit dieser Leute. — Um die Arbeiter immerfort nur die Hälfte der Zeit zu beschäftigen, musste mau vom Staate Anleihen aufnelimen gegen Garantieleistung mit dem Fabrikate selbst, das in öffentliche Niederlagen verbracht wurde bis zu seinem eventuellen Verkaufe. Unterm Einflüsse dieser Krise sehen wir nun in den nachfolgenden zwei Zählperioden das umgekehrte Phänomen zur Erscheinung kommen, nämlich Leute ziehen ab, um sich anderswo lohnenden Verdienst zu verschaffen. Nach 1852 kam nach und nach wieder Blut in die Adern des Handels und der Industrie, aber nur langsam, sehr langsam. "VVir gelangen so an die Periode der 60 er Jahre, die Periode, welche so trefflich durch die Napo- leonische Handelspolitik charakterisirt wird. Die "Wirkung war auch eine wunderbare; Alles erhielt ein neues frisches Leben, die Entwicklung des Handels und der Industrie giug mächtig vor sich. Im Jahre 1865 besass die Hüttenheimer Fabrik, eine der grössten des Elsasses : 36 000 Spindeln; 800 Webstühle; zur Bewegung dieser zahlreichen Maschinen verfügte sie über 6 Wasserräder von 200 Pferdekräften und 2 Dampfmaschinen von 150 Pferdekräften. Sie beschäftigte damals: 610 Männer mit Taglohn von 1,40 fr.—4,00 fr. 750 Frauen mit tägl. Verdienst von 0,75 „—1,50 „ 220 Kinder „ „ „ „ 0,30 „ —0,75 „ Die Summe aller darin beschäftigten Personen betrug 1600 Köpfe; die Höhe der jährlichen Löhne stieg auf 650 000 Franken. Nach dem J. 1870 erlebten wir in Deutschland einen solchen Aufschwung in allen Zweigen des nationalen Erwerbs, dass auch unser Eisass davon etwas verspürte. Unterdessen war der Direktor Schirmer gestorben, und die Fabrik hatte 1867 einen neuen Direktor in der Person des Herrn Schilly, einer Person ganz geschaffen für die herannahende Gründerperiode, erhalten. 122 III. ABSCHNITT. Unter dem Einfluss der wirtschaftlichen Ueberstürzung der ersten Hälfte dieses Decenniums hat auch Schilly die Fabrik vergrössert, neue Bauten hergestellt, im Dorfe neue Wohnungen für die immer noch heranziehenden neuen Arbeiter errichtet. Yon 1871 — 1875 berechnet sich der Zuzug auf 130 Personen. Das Etablissement machte nun anscheinend glänzende Geschäfte; die Aktie von 10000 Franken galt bis 30 000 Franken. Aber der Rückschlag kam mit dem Jahre 1875: überall ein Krebsgang und in Folge der obwaltenden Ueber- produktion tiefstes Sinken der Preise. Mit dem Sinken der Preise geht Hand in, Hand ein grosser Yerlust beim Verkaufe der theuer erzeugten Gegenstände, mit diesem auch ein Sinken der Löhne und eine nothwendige Verminderung der Fabrikation. Unser industrieller Barometer, die Bevölkerungstabelle Hüttenheims, sinkt wieder und sollte nicht wieder steigen. Die Volkszählung 1880 zeigt einen Abzug von 77 Personen. Die Verhältnisse wurden immer schlechter und es konnte nichts besseres geschehen, als dass die Fabrik eines schönen Tages in Flammen aufging; ein Umstand der manchen Leuten wie ein Wunder erschien. Die Aktiengesellschaft der „Filature et Tissage du Bas- Rhin“ wurde in Folge dessen in Konkurs erklärt. Die Gläubiger erhielten 75°/o und die Aktionäre hatten das Nachsehen. Nach dem Brande wurden viele Arbeiter brodlos, und allein in den zwei Jahren 1881—1882 zogen 313 Leute von Hüttenheim weg. Der Frankfurter Bankier Erlanger ward nun alleiniger Eigenthümer der neuerbauten Anstalt, welche sich jetzt in vollem Gange befindet, aber in bedeutend verkleinertem Maassstabe. Sie beschäftigt in Allem 798 versicherungspflichtige Arbeiter; aber der Verdienst der Baumwollarbeiter ist gesunken — während doch z. B. die Arbeiter in der Woll- DAS DORF HÜTTENHEIM. 123 fabrik zu Erstein besseren und lohnenderen Verdienst gemessen. Nach Alter und Verdienst haben jetzt wir in der llüttcn- heimor Fabrik: In der Weberei 147 Männer über 16 Jahre mit tägl. Verdienst von 1,80 Mk. 268 Weiber „ 16 „ „ „ ,, „ 1,30 „ 10 junge Leute unter 16 J. „ „ „ 0,95 „ 37 „ Mädchen „ 16 J. „ „ „ 0,95 „ 462 Arbeiter In der Spinnerei 194 Männer über 16 Jahre mit tägl. Verdienst von 1,85 Mk. 121 Frauen n „ „ n „ „ „ 1,55 „ 7 Knaben unter „ „ „ „ „ „ 1,05 „ 14 Mä dchen „ „ „ „ „ „ „ 1,25 „ 336 Arbeiter In Weberei und Spinnerei ist Stücklohn vorherrschend. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben zu keinerlei ungünstigen Bemerkungen Anlass. Die Arbeitgeber erkennen mit Freuden an, dass sie es liier mit einer ruhigen Arbeiterbevölkerung zu thun haben, entschieden von ganz anderm Charakter, als die turbulenten Fabrikarbeiter der grossen Städte, wie Mülhausen, Gebweiler und Kolmar; die Arbeiter ihrerseits Hessen nur vereinzelte Klagen gegen ihre Arbeitgeber hören, die man natürlich halten muss für was sie sind — ich meine die Klagen — oft unbegründete und leidenschaftlich ausgesprochene Ur- tlieile. Vielleicht ist aber auch eine Kleinigkeit Wahrheit darin. Es steht hier entschieden ganz so, wie in den Verhältnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter zu ihren Herrn. Ueber die Moralität der hiesigen Fabrikarbeiter können wir dasselbe wiederholen, was für die landwirtschaftlichen Arbeiter gesagt wurde. Zwar sind sie etwas lärmender in ihrem Benehmen, etwas freigebiger im Geldausgeben — sie haben da auch mehr baares und zu regelmässigem Zeiten als jene —; die Arbeiterinnen huldigen etwas mehr dem 124 III. ABSCHNITT. Luxus 1 — geben sic doch den Ton an, während die Land- wirthstöchter erst nachkommen und dann, wenn möglich, jene überholen. Die Fabrikarbeiter fröhnen etwas mehr dem Wirthshausbesuche, aber auch nur an Sonntagen. Die Verhältnisse der industriellen Arbeiter zu den ackerbautreibenden kleinern Leuten sind sehr freundschaftliche und gestalten sich auch leicht zu Familienverbindungen, wie wir es genugsam aus den seit 1806 bis auf heute durchgesehenen Civilstandsregistern ersahen. Dies Alles trägt dazu bei, der Arbeiterklasse von Hüttenheim einen gelassenem, ruhigem Charakter zu verleihen. Eigentlich proletarische Sitten existiren hier nicht. Durch Gründung einer Krämerei und Bäckerei wollten die Arbeitgeber ihren Arbeitern billigere Konsumartikel verschaffen; aber die Sache ging nicht recht, die Arbeiter sahen die Sache mit Misstrauen an und erblickten darin nur ein Mittel, sie stärker an die Fabrik zu binden und ihrer individuellen Freiheit die Schwingen zu stutzen. Missbräuche kamen auch von Seiten der Arbeiter vor, so dass jetzt diese zwei Anstalten in Privatunternehmen umgewandelt worden sind. Und die hiesigen Krämer und Bäcker hatten nichts dagegen einzuwenden. Die ältern „Institutions de prevoyance“, welche in der Fabrik existirten, aber von den Arbeitern auch nicht viel benutzt wurden, sind durch den Fall der Gesellschaft untergegangen, so dass jetzt nur noch die gesetzlichen Versicherungsanstalten bestehen, als die Betriebskrankenkasse und die pflichtgemässe Versicherung des Arbeiters durch den Arbeitgeber gegen Unfälle. Altersversorgungskassen, Unterstützungskassen iin Falle vollkommener Arbeitsunfähigkeit existiren hier nicht, und wären doch sehr nothwendig. Gegen das Krankenkassengesetz weiss der Arbeiter einzuwenden, dass es ein Missstand sei, dass nur 13 Wochen Unterstützung gewährt würde. Dürften auch die wenigsten 1 Dasselbe sagt auch Friedr. Engels von der Fabrikarbeiter- bevölkerung und speziell von den Fabrik-Mädchen, in seinem Buche: Die Lage der arbeitenden Klasse in England. DAS DORF HÜTTENHEIM. 125 Krankheiten mehr als 13 Wochen dauern, so wäre es doch rathsam, fernere private Unterstützungskassen ins Leben zu rufen, um diesem Uebelstande abzuhelfen. Die Fabrik beschäftigt auch noch Weber und Spulerinnen in ihren Wohnungen, in Sermersheim, Kogenbeim, ja bis nach Mütersholtz, liier in Hüttenheim jedoch keine Weber; es sind hier nur 5 Leineweber vorhanden, während es im Jahr 1802 deren noch 10 gab. Zum Schluss können wir noch unter den Hüttenheimer Fabrikarbeitern eine stattliche Reihe als Grundeigentümer aufzählen. (Siehe in den Anlagen Tabelle VIIa.) Es sind deren 92 auf 500 Arbeiter aus Hüttenheim. Sie besitzen zusammen 27 V 2 ha und 64 davon haben ein eignes Häuschen. Dass dieser Grundbesitz wohlthuend einwirke, ist ausser Zweifel; es macht die Leute sesshaft; aber natürlich Alle können sich den Luxus des Grundbesitzes nicht gestatten. Weiberarbeit ist hier noch in hohem Maasse üblich, und wir möchten auch der gänzlichen Abschaffung derselben nicht das Wort reden, obschon ein Verbot derselben einiger- massen der Landwirtschaft und andern Erwerbszweigen zu Gute käme; jedoch ist Reduzirung der Arbeit verheirateter Weiber erwünscht. Von besondern Difformitäten bei den Fabrikarbeitern ist nichts mehr zu sehen. Früher bei den alten Maschinen, als man mit den Füssen die Wagen in Bewegung bringen musste, wurden die Arbeiter selten Soldaten wegen der verschränkten, sogenannten O-Beine, was jetzt nicht mehr der Fall ist, da die Wagen der Spinnmaschine automatisch sich bewegen. Unsere statistischen Aufnahmen über die Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung Hüttenheims belehrten uns, dass die Sterblichkeit in den Altersklassen von 15—30 Jahren eine erhebliche ist; ebenso erfuhren wir aus sachkundigem Munde, dass besonders die Arbeiterbevölkerung an der Schwindsucht in diesem Alter dem Tode am meisten Opfer bringe. Ebenso ist auch die Kindersterblichkeit am stärksten 126 III. ABSCHNITT. unter den Arbeitern und die Todtgeburten sind am häufigsten unter ihnen. Ferner zeigt uns eine Irren- und Siechenstatistik, dass liier vorwiegend die dem Arbeiterstande der Industrie eigen- thümlichen Krankheiten vertreten sind, als Rachitis, Epilepsie, "Verkrüppelung durch Maschinen. Dies Alles beweist, wie nachtheilig jetzt noch die Fabrikarbeit auf die Bevölkerung einwirkt. Den Einfluss des die Kindheit schützenden Schulzwanges bemerkt man bereits an den zusehends besser werdenden Resultaten des Aushebungsgeschäfts. Die Arbeiter sind noch nicht genug geschützt; diese Aufgabe hat der Staat und er kann sie sehr leicht lösen durch eine zweckentsprechende Gesetzgebung. Was die Fabrikgesetzgebung für Elsass-Lothringen anbelangt, so lässt diese viel zu wünschen übrig. Wir haben hier nur das einzige französische Fabrikgesetz von 1841, das sich nur auf die Kinderarbeit bezieht und folgende Bestimmungen enthält : Kinder unter 8 Jahren dürfen in Manufakturen und Hüttenwerken nicht beschäftigt werden; von 8—12 Jahren ist eine nur achtstündige Arbeitszeit denselben gewährt; von 12—16 Jahren können sie 12 Stunden zur Arbeit herangezogen werden. Die Arbeitszeit dauert von Morgens 5 Uhr bis Abends 9 Uhr. Für Kinder unter 13 Jahren ist Nachtarbeit verboten. Wo diese unumgänglich ist sie zugelassen; zwei Stunden sind dann für drei zu berechnen. An Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Kinder unter 16 Jahren zu beschäftigen. Staatliche Yerordnungon können diese Bestimmungen je nach der konkreten Sachlage ändern, z. B. Anstalten und Fabriken bezeichnen, wo Kinder gar nicht arbeiten dürfen; ebenso können sie auch die Arbeitszeit kürzen oder dehnen; ferner noch die für Leben und Gesundheit der Kinder erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu sichern. Dies zu überwachen sind Inspektoren angcstellt; in Frankreich hatten dies Amt, und liier in Eisass - Lothringen hat es noch der Bergingenieur zu versehen. In Frankreich hat sich die Gesetz- DAS DORF HÜTTENHEIM. 127 gebung weiter ausgebildet, und geschützte Personen sind nun dort die Kinder unter 16 Jahren und die weiblichen Arbeiter von 16 — 21 Jahren. Hier in Eisass- Lothringen werden die Kinder durch ein Gesetz geschützt, welches den Schulzwang hier zu Lande einführte; es ist die Verordnung des Generalgouverneurs von Elsass-Lothringen d. d. 18. April 1871 , welche den Schulzwang bis zum 14. resp. 13. Lebensjahre ausspricht; der § 3 derselben bestimmt: „Zu einer regelmässigen Beschäftigung in Fabriken oder ähnlichen Dienstverhältnissen dürfen schulpflichtige Kinder nur unter Genehmigung der Schulbehörde verwandt werden; das Nähere bestimmt das Gesetz.“ Nähere gesetzliche Bestimmungen sind bis jetzt nicht erlassen. Iu der Praxis wird es so gehandhabt, dass die Schulbehörden die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken nur dann genehmigen, wenn die Fabrikbesitzer geeignete Fabrikschulen errichtet haben. Diese existirte in Hüttenheim bis zum Brande und ist jetzt daselbst nicht wieder errichtet, so dass in Hüttenheim thatsächlich Kinderarbeit nicht möglich ist. Flauen und Mädchen bis zum 21. Jahre sind hier nicht geschützt. Zu wünschen wäre, dass Elsass-Lothringen zum Geltungsbereiche der deutschen Gewerbeordnung gezogen würde, um so des Schutzes theilhaftig zu werden, welche diese den jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen gewährt. Wenn man weiss, wie die Arbeitsorganisation in der Industrie alle Familienbande lockert, wie die Industrie die Gesellschaft auflöst, sie geradezu atomisirt, wenn man zudem die nachtheiligen Folgen der Fabrikarbeit kennt in Bezug auf das physische und moralische Wohlergehen, so kann man nicht begreifen, wie in einem Lande, wo man behauptet, alles Mögliche zur Aufbesserung des Arbeiterstandes gethan zu haben, es noch Leute geben kann, die sich der Einführung der deutschen Gewerbeordnung in Elsass-Lothringen widersetzen. Frauenarbeit, wir meinen die Arbeit verheiratheter Weiber, sollte gesetzlich verboten sein, wenigstens bis zum 10. Lebensjahre ihres jüngsten Kindes, damit die Frau 128 III. ABSCHNITT. der Haushaltung und der Kindererziehung besser obliegen könnte, und so der Familiensinn, der die Grundlage jeder Gesellschaft ist, mehr erhalten bleibe. Ebenso nothwendig wäre der Schutz der jungen Mädchen von 16—21 Jahren; es widerstrebt ganz der Natur, dass solche Leute jetzt noch in unserer so fortgeschrittenen Zeit, zur Nachtarbeit gezwungen werden können. Gesundheit und Sittlichkeit derjenigen, welche einmal auch Hausfrau und Mutter werden soll, gebieten dies Verbot der Nachtarbeit. Die deutsche Gewerbeordnung schützt die Frau nicht in dem Maasse, als sie es tliun sollte; jedoch wäre sie in Elsass-Lothringen schon ein grosser Schritt zum Bessern. Man weiss wohl, dass es den Leuten frei steht zu arbeiten oder nicht, und dies wird von liberaler Seite noch zu oft eingeworfen gegen diejenigen welche den Schutz durch Gesetz begehren; aber man weiss auch, dass die Noth Mütter, sozusagen, aus dem Wochenbett, reisst und sie in die Werkstätte treibt. Warum verbietet hier nicht das Gesetz die Arbeit der Wöchnerin für drei Wochen? Wir wissen, dass es Industrielle gibt, die es nicht dulden, die solchen Weibern durch Woldthätigkeits- institute selbst zu Hülfe kommen. Aber nicht überall existirt das. Nur zu oft geschieht es, dass eine Frau, sobald sie einiger- massen stehen kann, die Arbeit wieder aufnehmen muss, und vor ihrem eignen Fleiss ist sie zu schützen. Die Arbeitszeit der Frauen sollte nothwendig reduzirt werden, soweit sie überhaupt ohne der Gesundheit zu schaden, geduldet werden kann. Nachtarbeit der jungen Personen sollte verboten sein. Was in England geschehen, beweist genügend, dass diese gesetzlichen Bestimmungen der Industrie nicht geschadet haben. Obschon die Folgen des Mangels einer solchen Gesetzgebung in Ilüttenheim nicht gar so grell sich zeigen, wie in den eigentlichen Fabrikstädten, liegt doch das Bedürfniss einer gesetzlichen Regelung dieses Gegenstandes auf der Hand für Jeden, der einige Zeit lang, wie der Schreiber dieser Zeilen, unter dieser Bevölkerung verweilt hat. Der Mangel strengerer Fabrikgesetze macht sich übrigens im ganzen Eisass fühlbar. Sieht man hiervon ab, so sind die gewerblichen Verhältnisse Ilüttenheims im Ganzen DAS DORF IIÜTTENHEIM. 129 befriedigend. Grosse Missstände kommen, ebenso wie bei der Landwirtschaft, kaum vor, und wenn man zu klagen hat, so ist es im Gewerbe wie in der Landwirtschaft keiu örtlicher Uebelstand, den man nennen könnte, sondern das Herein wirken der grossen wirtschaftlichen Krise, die auch liier am Orte schädigend auftritt. Hoffen wir, dass dieselbe bald vorübergehe, damit dem Fleiss in Gewerbe und Landbau wieder sein Lohn werde. A. IIERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse, 9 IY. ABSCHNITT. DIE AGRARVERHÄLTNISSE DES ELSASSES VERGLICHEN MIT DENEN DES ÜBRIGEN DEUTSCHLANDS. Zum Schluss wollen wir noch, um unserer Aufgabe erschöpfend zu genügen, die Vorgefundenen Verhältnisse unserer Dörfer, Verhältnisse, die im Grossen und Ganzen auch diejenigen des Elsasses darstellen, mit denjenigen der übrigen Länder des deutschen Reichs vergleichen. Als grosse Hauptvergleichspunkte heben wir hervor: die Gütervertheilung und die Parzellirung der Grundstücke, wie diese das geltende Erbrecht zur Geltung und Ausübung bringt, mit der dadurch bedingten Technik des Ackerbaues; ferner die Arbeiterverhältnisse in der Landwirthschaft, wie diese sich gestalten je nach der Ausdehnung der Zwerg- und Kleinwirthschaften oder der grossen Besitzungen. Der grosse Gegensatz von Nord- und Süd- oder, deutlicher gesagt, von Ober- und Niederdeutschland ist bekannt. Die Lage des Elsasses bringt es mit sich, dass wir ähnliche Verhältnisse wesentlich im südlichen Deutschland zu suchen haben. Doch ist der Süden weit weniger in sich gleichförmig als der Norden: es entstehen die grössten Unterschiede je nach der Höhenlage, und besonders kommen die Vortheile der südlicheren Lage eigentlich nur in den breiten Flussthälcrn des Rheins und des Mains zur Geltung, während VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 131 auf den süddeutschen Hochebenen, eben wegen der Höhe, wieder grössere Rauhheit herrscht. Nehmen wir das deutsche Reich als Ganzes, so sind die für den Anbau wichtigsten Pflanzen etwa folgende: In allen Theilen Deutschlands, welche sich gering über den Meeresspiegel erheben, Winterrüben und Wintergetreide; ferner Sommergetreide, rother Klee, Kartoffeln, Runkelrüben, Flachs, Hanf, Tabak; alles Gewächse, welche in den Thälern des mittleren und südwestlichen Deutschlands mit reichlichen Erträgen gesegnet werden; dagegen wächst in Norddeutschland nicht mehr mit Sicherheit der Weinstock, Mais, die Luzerne und der Winterraps, die im Süden gedeihen. Bei einer Höhenlage über 600 Meter über dem Meeresspiegel liefern nur noch Hafer, Kartoffeln und Buchweizen einen lohnenden Ertrag. Diese klimatischen Verhältnisse bedingen verschiedene Betriebssysteme und Wirtschaftsweisen; ja sogar die Güter- vertheilung wird einigermassen dadurch beeinflusst. Wo intensive Kultur, da herrschen die Klein- und Zwergwirthschaften vor; wo minder intensive Kultur, da finden wir das eigentliche Bauerngut, und in den klimatisch wenig begünstigten Gegenden, wo nur extensiver Anbau oder Körnerwirthschaft zulässig ist, da begegnen wir den ausgedehnten Latifundien-Besitzungen. Kleine Güter würden hier nicht mehr zur Ernährung ausreichen; daher auch in diesen Gegenden ganz verschiedene Vererbung und Besitzvertheilung. Unsere Darstellung der concreten Verhältnisse in einigen Dörfern des Elsasses haben gezeigt, dass hierzulande ein grosse Theilbarkeit der Grundgüter, und damit fast überall Klein- und Zwergwirthschaft vorherrscht; ferner, dass nur in einigen Gegenden, so z. B. im Sundgaue die Hofgüter noch durch die Sitte zusammengehalten werden. Abweichend vom allgemeinen Landesbrauch hat sich im Kochersberg, Landkreis Strassburg, ein dem alten feudalen Bauernlehen ähnliches Gutsverhältniss erhalten, welches ganz unerklärlicher Weise die Stürme der Revolution überlebt hat; es ist das in jener Gegend als Erblehen bezeichnete Bauerngut. 9 * 132 IV. ABSCHNITT. Diese Erbteilen bilden ein geschlossenes Ganze, Hof und Grund sind untrennbar, untheilbar, unveräusserlich und müssen als Ganzes an einen Erben übergehen. Diese Sitte übt im Kochersberg heilvollen Einfluss aus; dort finden wir in der That noch mehr, als anderswo, die löbliche Sitte des Nichtauftheilens eines Hofgutes unter alle Miterben, auch wenn es kein eigentliches Bauernlehen ist. Das sind aber immer nur einzelne Eigenthümlichkeiten. Wie überall entspriugt auch im Eisass aus der üblichen Naturaltheilung eine weitgehende Barzellirung der Grundstücke. Diese Parzellirung übt aber in den Gegenden mit intensiver Kultur, oder da' wo die Verhältnisse freie Bewirtschaftung gestatten, und wo Rebbau oder Anbau von llaudelspflanzen vorherrschen, weniger schädlichen Einfluss aus. Um nun die Vergleichspunkte mit dem übrigen Deutschland schärfer hervorzuheben, wenden wir uns zuerst zu den Ländern Deutschlands mit völlig abweichender ländlicher Verfassung. 1 I DIE LÄNDER DEUTSCHLANDS MIT YOLLIG ABWEICHENDER LÄNDLICHER VERFASSUNG. Es sind diese Länder meistens nördlich der Mainlinie gelegen, wo theils der Rittergutsbesitz und tlieils der bäuerliche Hofbesitz sich vorfindet; beide aber haben das miteinander gemein, dass die Geschlossenheit der Güter theils gewohnheitsmässig, theils gesetzlich vorherrscht. Hofrechtlich bäuerliche Zustände werden wir jedoch auch südlich der Mainlinie antreffen, indem es nicht der Gegensatz zwischen Nord- und Süddeutschland ist, der den Gegensatz der ländlichen Verfassung bedingt. Wir werden unsern Lesern zuerst Länder vorführen, wo neben dem geschlossenen Bauern- und Rittergut auch noch frei theilbarer Besitz reichlich vorkommt. 1 Vgl. das Werk: Bäuerliche Zustände in Deutschland (Schriften des Vereins für Socialpolitik, XXII bis XXIV) Leipzig 1883. VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTCIIEN LÄNDERN. 133 Das ersto Land in dieser erbrechtlichen Gruppe, in welchem zugleich die Industrie, wie im Eisass, dem Ackerbau ein besonderes Gepräge aufdrückt, ist das Königreich Sachsen, das durchweg eine so rationelle Kultur eingeführt hat, dass schon 1866 Tisserant und Lefebure dasselbe immer mit dem Eisass verglichen, und es den hiesigen Bauern als Musterland aufgestellt haben. Der Mittelbesitz mit 10—100 Acker bildet hier die grösste Zahl der Wirthscliaften. Sachsen ist ebenso weit entfernt von der Zwerg- wie von der Latifundienwirthschaft; die grossen Güter üben einen heilvollen Einfluss aus auf die kleineren Besitzer. Die Untheilbarkeit der zusammenhängenden, zu einem Hofe gehörigen Grundstücke, ist in Sachsen gesetzlich angeordnet; nur die walzenden Güter, d. h. jene Güter, welche nicht als zum Hofe gehörig gelten, sind frei veräusserlich und theilbar „in natura“. Die Nachtheile der Besitzverthei- lung und der daraus entspringenden Gemengelage der Parzellen sind in Sachsen gänzlich beseitigt in Folge der beinahe überall durchgeführten Güterzusammenlegungen. Wenn diese also in einem Lande wie Sachsen, das geologisch gewiss ebenso viele Verschiedenheiten der Böden und Lagen aufweist, mit so grossen Vortheilen verbunden war, so glauben wir, dass die diesbezüglichen Befürchtungen, die im Eisass davon abschrecken, ganz unbegründet sind. Es ist nur zu wünschen, dass der Versuch auch hierzulande gemacht werde, und dass wir hier eine ebenso segensreiche Gesetzgebung erhalten, wie sie das Königreich Sachsen schon lange besitzt. Im ehemaligen Fürstenthum Halberstadt, wo seit Anfang unseres Jahrhunderts freie Theilbarkeit der Güter herrscht, finden wir in Bezug auf deren wirthschaftliche Wirkungen dasselbe wie hierzulande; daneben begegnen wir dort einem Kampfe des eigentlichen Bauerngutes gegen den Grossgrundbesitz und den Taglöhner, welche zwei die Bauerngüter aufzusaugen trachten. Diese Grossgrundbesitzer sind die Rittergutsbesitzer; es sind 33,86 % des Gesammtareals in ritterschaftlichem und staatlichem Besitz. Die Lage der Kleingrundbesitzer wird 134 IV. ABSCHNITT. aber seit den letzten Jahren durch den Rübenbau und die Zuckerfabrikation recht fühlbar gehoben. Ueberall im Fürstenthum sind die Separationen zu Stande gekommen. Der Grossgrundbesitz ward aus der Gemengelage heraus gebracht, zu seinem grossen Yortheile, und die Bauern erhielten ihre Besitzungen ebenfalls in einem oder doch nicht zu zahlreichen riäncn. Dies förderte die rationelle Kultur ganz vorzüglich, und besonders die Anpflanzungen von Handelspflanzen, Zuckerrüben und Sämereien. Das Höferecht mit seinen untheilbaren Bauerngütern finden wir sehr häufig in Oberbayern; sehr bemerkens- werth sind da die Einödhöfe des Kemptener Ländchens. Ebenso findet man in Bayern noch untheilbare Einzelhöfe in dem vom Sachsenstamme bevölkerten Distrikt der Rhön, all- wo auch noch das Fuldaer Erbrecht in Gebrauch ist, ein Recht, welches Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten voraussetzt, so dass beim Ableben des Ehemannes das Gut allein an die Frau vererbt und nicht an die Kinder. Dass das Höferrecht und ebenso die Ansiedlung nach Einzelhöfen auch in Süddeutschland Vorkommen, beweist, dass der Gegensatz von Kord und Süd hier unwirksam bleibt; auch die Verschiedenheit der Volksstämme ist nicht massgebend. In der Provinz Hannover ist der mittlere Grundbesitz immer noch vorherrschend, Dank der Gewohnheit, die Höfe als geschlossen zu betrachten und ungctheilt an ein Kind übergehen zu lassen, wiewohl Raturaltheilung auch hier die gesetzliche Regel bildet. Der Erhaltung der Hofgüter als geschlossene, kommt der Staat entgegen, indem er jedem Besitzer eines Hofgutes gestattet, dasselbe in die Höferollo einschreiben zu lassen, worauf es dann nicht mehr getheilt werden darf. Das Höferrecht ist also hier facultativ erhalten; jedoch soll diese Eintragung nicht oft geschehen, und es werden die Höfe je länger je mehr ihrer Auflösung entgegen gehen. Dies ist für solche nördliche Gegenden von keinem Vortheile, da die "Wirthschaftsgebiete zu klein werden und VERGLEICH MIT ANDERER LEUTCHEN LANDERN. 135 daun nicht mehr hinreichen, um einen gesunden Bauernstand zu erhalten. Wir betreten nun das klassische Land der Bauernhöfe, Westfalen, alhvo es noch Bauern gibt, deren Familie schon Jahrhunderte lang auf demselben Hofe ansässig ist, Bauern, die ihren Stammbaum bis auf Wittukind zurückführen. Schon die Ansiedlung der Bauern ist ganz eigenartig; es ist die Hofansiedlung, wie sie Tacitus bei den Germanen schon vorfand. Die Besitzvertheilung ist im Allgemeinen hier eine günstige, 4 / 5 des Bodens befinden sicli in bäuerlichem Besitz. Die Grösse der Bauernhöfe schwankt zwischen 12 — 100 ha im Münsterland, von 10—75 ha im Bezirk Arnsberg, von 25 — 200 ha im Bezirk Bavensberg, hier die grössten und ältesten Bauernhöfe ; nur im Paderborner Kreis, wo die Dorf- ansiedlung vorherrscht, und der Grossgruudbesitz zu 4 / 5 in den Händen des Adels sich befindet, ist die Besitzvertheilung eine andere, indem der bäuerliche Besitz zurücktritt. Der Erbgang geschieht überall nach Hofrecht, bald an den ältesten, bald an den jüngsten Sohn. Dies Gewohnheitsrecht hat neuerdings durch die Landgüterordnung für die Provinz Westfalen und die Kreise Essen u. s. w., vom 30. April 1882, gesetzliche Unterlage erhalten, und wird dies Gesetz vielfach dazu beitragen, dass der alte, gesunde, westfälische Grossbauernstand noch viele Jahrhunderte erhalten bleibt. Nur wo Franken angesiedelt sind, in den Kreisen Siegen und Wittgenstein, ist Naturaltheilung üblich, ebenso in der Steinheimer und Liigder Gegend, Bezirk Paderborn. Im Münsterland hat Zusammenlegung noch nicht stattgefunden, wiewohl sie von grossem Nutzen sein könnte; hier dieselben Hindernisse wie bei uns im Eisass, die Anhänglichkeit des Bauern an alle einzelnen Theile seines Gutes; in bedeutenderem Maasse geschah dies nur im Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, wo sie auch für den kleineren Besitz von günstigem Erfolge war. Im Bezirk Minden-Ra vensberg haben auch wenige Zusammenlegungen stattgefunden, wiewohl ein grosses Bedürf- 136 IV. ABSCHNITT. iiiss dafür vorhanden sein soll. Dank dem Uebenviegen der adeligen Güter hat im Bezirke Paderborn überall Separation stattgefunden, wodurch die frühere Gemengelage überall beseitigt wurde und es wenigstens den adeligen Gütern gelang, rationellere Kulturen einzuführen. Folgen wir der örtlichen Grenze der Iiofansiedlung, links der Weser entlang, so betreten wir das Grossherzogthum Oldenburg. In den Marschdistrikten beträgt ein mittleres Gut 8 ha, und die grösste Zahl der Besitzungen sind von 1 ha bis 5 ha gross; das grösste Areal besitzen aber die Hofgüter von 20 ha. Die Bauernhöfe werden hier Bauen oder Hausmannsstellen genannt; sie sind geschlossene Güter, und im 5rincip herrscht hier die freie Theilbarkeit, eingeführt durch das Gesetz vom 24. April 1873. Durch dies Gesetz wird jedem Grundbesitzer freigestellt, aus einer behauseten Stelle oder einem Theile derselben eine Grunderbstelle zu machen, was durch eine einfache Willenserklärung geschehen, aber auch wieder geändert werden kann. Der Grunderbe erhält die Grundstelle zu alleinigem Eigenthum, muss aber den vollen Werth in die Erbmasse einrechnen, bekommt jedoch als Voraus von diesem Werthe: in den altfriesischen Distrikten und Landwührden 15°/o, in den altoldenburgischen Distrikten 40 °/o des schuldenfreien Werthes. Der Grunderbe wird bestimmt durch den Vorzug des männlichen Geschlechts vor dem weiblichen, und in einem oder anderm Geschlecht durch den Vorzug der jüngern Geburt mit Ausnahme des Amts und der Stadt Varel, wo Majorat üblich. Auch sind hier in Oldenburg die wirthschaftlichen Verhältnisse der Bauern sehr günstige, was hauptsächlich der Besitzvertheilung, der Geschlossenheit der meisten Hausmannsstellen, sowie der entsprechenden Gesetzgebung, welche sich den Zweck setzt, dem Staate einen gesunden Bauernstand zu erhalten, zuzuschreiben ist. Auch hat die Ver- VERLEICII MIT ANDEREN DEUTCHEN LÄNDERN. 137 koppelung seit 1858 viel Anwendung gefunden, und die Berichte rühmen begeistert deren Yortheile. Zu dem Gebiete der Hofansiedelung gehören auch noch die Emsländer. In Schleswig - Holstein stehen Grossgrundbesitz und bäuerliches Grundeigenthum sich sehr harmonisch gegenüber; kaum ’/4 des Gesammtumfangs der Provinz dürfte in adeligen Händen sich befinden; eine weitgehende Zersplitterung des Grundbesitzes, wie wir sie in dichter bevölkerten Gegenden Deutschlands getroffen, findet hier nicht statt. Die Zahl der lebensfähigen Stellen, auf welchen ein Wirth mit seiner Familie Dicht nur existiren, sondern auch gedeihen kann, ist überwiegend gross, und wenn man die Provinz bereist, kann man sich durch den Augenschein leicht überzeugen, dass nicht nur in den Dörfern, sondern namentlich auch auf den zahlreichen isolirt liegenden Gehöften eine Menge glücklicher und zufriedener Existenzen zu finden ist. Eine schädliche Gemengelage ist hier überhaupt nicht vorhanden, da schon seit 1770 hier die Verkoppelungen ausgeführt werden. Der Erbgang geschieht meistens an ein Kind, wiewohl die neuere Gesetzgebung die freie Gütertheilbarkeit bestimmt. Bis dahin war diese ausgeschlossen, ja sogar die Veräusse- rung eines zum Hofe gehörigen Grundstücks ohne landesherrlichen Consens w 7 ar verboten. Gleichwohl dürften unter dem nördlichen Himmel Schleswig-Holsteins die Kleinstellen in Folge der freien Theilung nicht zunehmen, da eine kleine Besitzung hier die Familie nicht mehr ernähren könnte. Die Tendenz, kleinere Stellen zu errichten — sagt der Bericht — ist nicht vorhanden. Als zu dieser Ländergruppe gehörend, mit ähnlichen Besitzvertheilungsverhältnissen, sind noch zu erwähnen: die Provinz Ost- und Westpreussen, wo Grossgrundbesitz und bäuerlicher Besitz neben einander Vorkommen. Als Land des stark überwiegenden Grossgrundbesitzes ist die Provinz Posen besonders hervorzubeben; es ist das Land der grossen Agrarindustrie, als Brennereien und Rübenzuckerfabriken. Auch hier geht das Gut gewohnheitsmässig, 138 IV. ABSCHNITT. entgegen dem geltenden preussischen Landrechte, an ein Kind über. Endlich wollen wir jetzt noch eines Landes Erwähnung thun, welches das Eigentümliche aufweist, dass hier die Bauern gar nicht Eigenthümer ihrer Höfe und ihres Bodens sind; dies Land ist Mecklenburg. Der Grossgrundbesitz ist hier zum Theil grossherzogliches Domanium, zum Theil in den Händen der Ritterschaft. Auf dem Domanium hat man die Bauern zu Erbpächtern gemacht; die Höfe sind untheilbar, nur bis zu einer gewissen Höhe verschuldbar und unveräusserlich, wobei sich der Bauer nicht übel befindet. Anders steht es in den ritterschaftlichen Theilen des Landes: da ist der Bauer fast überall Zeitpächter und ganz abhängig vom Rittergutsbesitzer; es kommt da viel Auswanderung nach Amerika vor. Wenn in den Ländern, wo der grosse Grundbesitz vorherrscht, der Bauernstand die führende Rolle nicht mehr spielt, so mag dies in vieler Beziehung nachtheilig sein, aber der landwirtschaftlichen Technik kommt es meist zu Gute. Hier sind Meliorationen möglich; die Maschinen werden überall mit grossem Erfolge angewandt zur Bestellung des Bodens, sowie zur Bereitung und Erzeugung landwirtschaftlicher Industrieprodukte, als Käse und Butter u. s. w. Die Brennerei, welche in den Ländern mit grosser Aufteilung ganz zu Boden liegt, ebenso auch die Molkerei, werden auf den grossen Gütern musterhaft nach allen Erfahrungen der Wissenschaft eingerichtet. Die Eruchtfolgen werden naturgemässer festgestellt, und selbst da, wo nur Feldgraswirthschaft möglich ist, wird diese noch ganz rationell betrieben. Grössere Sorgfalt kann in Folge dessen auch der Viehzucht zugewendet werden. Damit aber soll nicht behauptet werden, dass alle Grossgrundbesitzer rationell wirtschaften, und dass keine Fortschritte mehr bei diesen möglich seien. Ganz andere Arbeiterverhältnisse treffen wir in diesen eben erwähnten Ländern, als in denjenigen der nachfolgenden Gruppen. VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 139 Um diese Verhältnisse zu verstehen, müssen wir jedoch das Rittergut und das Bauerngut besonders betrachten. Auf dem Rittergut haben wir einen Eigenthümer, welcher durch seine Geburt und durch seine Bildung weit über dem gewöhnlichen Bauern steht. Der Rittergutsbesitzer ist ein grosser Herr, der nicht selbst in seiner Wirthschaft arbeitet, dem alle darauf thätigen Leute verfassungsmässig, sozusagen wie der Bürger dem Staatsoberhaupte, untergeordnet sind, und desshalb in sozialer Beziehung tief unter ihm stehen. Auf dem Rittergute wie auf dem Bauerngute findet sich sehr viel Gesinde; aber dies Gesinde kennt den Gutsherrn nur aus dem Dienstvertrage, und es besteht zwischen ihm und dem Gutsherrn eine Kluft, welche auch auf den Bauernhöfen noch bemerkbar ist. Uebrigens reicht das Gesinde keineswegs aus; vielmehr da in diesen Gegenden von dünner Bevölkerung wenig und nur kleine Dorfschaften sich befinden, sieht sich der Grundherr gezwungen, sich die nöthige Arbeitskraft auf eigenthümliche Weise zu sichern, indem er ganze Taglöhnerfamilien auf seinem Grunde ansiedelt, ihnen Wohnung und Ackerboden zum Anbau von Kartoffeln und Gemüse zusichert, ihnen die nothwendigsten Lebensbedürfnisse als Naturallohn darreicht und sie zu fortdauernden Arbeitsleistungen verpflichtet. Diese kontraktlich gebundenen Arbeiter heissen je nach den verschiedenen Gegenden Gutstagelöhner, Hoftagelöhner, Dienstleute, Tagsleute, Iustleute, Insten, Gärtner u. s. w. Der Kontrakt wird meistens für ein halbes Jahr geschlossen. Dieser verpflichtet sie, täglich auf herrschaftliche Arbeit zu kommen, zu diesem Zweck auch noch einen zweiten Arbeiter (Scharwerker oder Hofgänger genannt) und auf Verlangen die Ehefrau als dritte Arbeitsperson mitzubringen. Dafür empfängt er einen bestimmten baaren Tagelohn, der für jede zur Arbeit gestellte Person besonders vereinbart ist, und ausserdem die genannten Naturalemolumente. Solche kontraktlich gebundene Gutstagelöhner findet man zwar auch auf den Hofgütern Westfalens, Oldenburgs, 140 IV. ABSCHNITT. Schleswig-Holsteins, sowie auf denjenigen vom Süden und Westen Deutschlands; hier werden sie als Einlieger bezeichnet; sie wohnen beim Hof bauern zur Miethe; — in Norddeutschland erhalten sie, wie bekannt, auch ein Stück Boden zur Nutzniessung — sind aber nicht so streng durch ihren Vertrag au ihren Brodherrn gebunden; ebenso stehen sie diesem in sozialer Hinsicht auch viel näher, als der Inste dem Gutsherrn. Das Gesinde, dessen auch viel auf diesen Hofgütern gehalten werden muss, steht ebenfalls mit seinem Arbeitsherrn in viel intimerem Verhältnis, als das Gesinde der grossen Rittergüter. Auf den Hofgütern gehört das Gesinde zur Familie, wird auch vom Brodherrn als solches geachtet; es isst am selben Tische wie der Bauer und seine Familie. Dadurch steht aber der Arbeiter dem Hofbauern sozial nicht gleich. Bei uns im Eisass kommen die Hoftagelöhner so gut wie gar nicht vor, weder auf den grösseren Gütern noch bei den Bauern. Das Gesindeverhältniss findet sich allerdings auch bei uns; aber der Abstand zwischen dem Herrn und dem Knecht ist geringer. Obschon in den meisten Haushaltungen noch gemeinschaftlicher Tisch gehalten wird, so ist die patriarchalische Unterordnung des Gesindes unter den Brodherrn ganz verschwunden. Auf politische Rechte der Gleichheit pochend, erachtet sich liier jeder Arbeiter dem Arbeitgeber gleich; arbeitet er doch nur um des leidigen Verdienstes willen. II. DIE LÄNDER DEUTSCHLANDS MIT ÄHNLICHER LÄNDLICHER VERFASSUNG. Ganz ähnliche Verhältnisse in Bezug auf die oben geschilderte elsässische Besitzvertheilung finden wir in unserm Nachbarlande Baden. VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 141 Dort sind 72°/o Güter von 0—3,6 ha, wählend im Eisasse die Güter von 0—5 ha 79,48 °/o aller Wirtthschaften betragen. Wir sehen hier ganz ähnliche Zahlen. Bei unsern Nachbarn wird auch meistens naturaliter aufgetheilt; nur in den hochgelegenen Lagen der Schwarzwald-Gegend, wo Extensivkultur allein möglich, ist die Be- sitzvertheilung nicht so gross, weil dort theils gesetzliche Untheilbarkeit der Güter und Anerbenrecht (Edikt vom 13. März 1808), theils lediglicli auf Sitte und Herkommen beruhendes Anerbenrecht vorherrscht. Diese gesetzliche Untheilbarkeit in Baden steht ungefähr der gewohnheitsrechtlichen Untheibarkeit der Kochersberger Bauerngüter gegenüber und macht die Aehnlichkeit beider Länder desto auffallender. Aus den thatsächlichen Verhältnissen in beiden Ländern, Eisass und Baden, geht hervor, dass die Verallgemeinerung des Anerbenrechts unthunlich wäre. Ist das Zusammenhalten der Bauernstellen da geboten, wo nur extensive Kultur vorherrscht, so wäre es nicht mehr so heilsam in den Gegenden mit fruchtbarem Boden, wo auch ein kleines Besitzthum eine Familie noch ernährt. Die Gebundenheit des Besitzes mit der Pflicht der Auszahlung der Gcschwisterantheile würde bei dem hohen Werth des Grund und Bodens in dichtbevölkerten Gegenden, w'ie diese beiden Länder sie aufweisen, der intensiven Kultur entgegen- steheu und eine grosse Schuldbelastung in kurzer Zeit hervorbringen. Die Naturaltheilung hat bis jetzt in Eisass und in Baden keine fühlbaren Nachtheile hervorgebracht; im Gegentheil, da hierdurch der Fleiss nur angespornt wird, so sind es gewöhnlich, wie wir es in den Dörfern, wo wir verweilten, zu sehen Gelegenheit hatten, die kleinen und mittleren Güter, die durch den Wirthschafter und seine Familie bearbeitet werden, welche die schönsten, wirtschaftlichen Resultate aufzuweisen haben. Aus beiden Ländern wird dies durch die landwirtschaftlichen Enqueten bestätigt. IV. ABSCHNITT. 14 '2 Gegen Aenderung des geltenden Erbrechts auf dem "Wege der Gesetzgebung stände gewiss die Bevölkerung beider Länder auf, um den gewohnten Erbgang zu retten. Ein anderes Land, wo das französische Recht den Erbgang bestimmt, ist dann noch das Gebiet der bayerischen Rheinpfalz, welche schon geologisch auch mit dem Eisasse sehr viel Verwandtes aufzuweisen hat, und sogar als ein Theil des Landes angesehen werden kann, der nur politisch in anderen Verhältnissen steht. Hier finden wir ganz dieselben Verhältnisse wie im Eisass; die Berichte über die Pfalz könnte man geradezu mit Aenderung des Namens für unser Land abschreiben. Auch hier finden wir wieder, wie im Eisass und in Baden, einen Landestlieil, der die Geschlossenheit der Bauernstellen beibehalten hat; es ist dies die Sickinger Höhe. Auch hier, wie in den zwei andern Ländern, hängt dies eng mit der gebotenen Bewirthschaftung zusammen. Aber wie. in Baden und Eisass wird von der Sickinger Höhe, w r o das Höferrecht sich erhalten, ausgesagt, dass dort weniger Wohlhabenheit zu finden ist, als in den Orten, in denen der Grundbesitz schrankenlos zersplittert und wieder zusammengelegt wird, dass die Güter dort mehr verschuldet sind und ein unabhängiger Kleinbauernstand lange nicht in dem Maasse vorhanden ist. ln Folge der vorherrschenden Besitzvertheilung in diesen drei Ländern ist somit der unabhängige Kleinbauernstand sehr befördert; hier zeigt sich überall ein grosses Selbstgefühl und das Streben nach einer besseren Bildung. Mit Herrn Berichterstatter l’etcrsen kann man sagen, dass „die Leichtigkeit des Erwerbs von Grundbesitz ein ausserordentlich wirksamer Sporn zu fortdauernder, angestrengter Thätig- keit und zur äussersten Sparsamkeit wird“. In allen diesen drei Gegenden findet sich zudem die Gemengelage der Parzellen, welche besonders auf den Ackerbau schädlich einwirkt. Es sind aber auch diejenigen Länder, wo bis jetzt für Güterzusammenlegung noch blutwenig ge- schchen ist. Baden allein weist jetzt schon einige Beispiele VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 143 einer solchen auf; in Eisass und der Pfalz stiess bis jetzt diese Maassregel auf grosse Hindernisse und auf die grösste Abneigung bei der Bevölkerung. Die Gründe davon haben wir unsern speziellen Darstellungen der Verhältnisse in Hüttenheim angegeben. Im schweizerischen Kanton Zürich begegnen wir wiederum einem Lande, welches mit dem Eisasse auffallende Aehnlichkeiten aufweist. Auch da existirt ein eigentlicher Grossgrundbesitz nicht; wie im Eisass, so zählen Güter von 15 ha zu den grossem Besitzungen; die Kleinbesitzungen unter 5 ha sind 72% aller Besitzungen. Als eine der Ursachen der in diesem Kanton wie im Eisass hervortretenden Hochgradigkeit der Vertheilung des Grundbesitzes, wollen wir hier, als auch für unser Vaterland in Betracht kommend, hervorheben die Eigenartigkeit der gewerblichen Entwicklung. Die Erwerbsthätigkeit erhielt durch den aufblühenden Handelsverkehr und andere fördernde Umstände, als namentlich die freihändlerische Politik, eine vorherrschend industrielle Richtung. Mit dieser Vermehrung der Erwerbsgelegenheiten hängt zusammen die grosse Dichtigkeit der Bevölkerung einerseits, und dass anderseits die Bodenkultur unter der Begünstigung eines regen innern Marktes für Lebensmittel immer intensiver werden musste; dadurch musste der Begehr nach Land nachhaltig steigen, und die Parzellirung der Güter musste, da der Theilung derselben im Gesetze des Kantons, sowie unseres Landes nichts entgegen steht, eine sehr weitgehende werden. Der Betrieb der Landwirtschaft vereinigt sich somit, hier wie dort, sehr oft mit demjenigen eines technischen Gewerbes. Als Folge der früheren Niederlassungsweise mit scharf ausgeprägter Dorfverfassung, wie diese in Süddeutschland meist üblich war, finden wir auch hier die Gemengelage. Nur im Berglande, wo die Graswirthschaft hervortritt, findet man zerstreute Wohnsitze, um welche herum die Grundstücke annähernd in realem Zusammenhänge liegen. 144 IV. ABSCHNITT. Das Erbrecht ist ähnlich wie in den vorbenannten Gegenden Süddeutschlands; es besteht da gesetzliche Natural- theilung, mit einer sehr bemerkenswerthen Abweichung, dass die männlichen Erbberechtigten an der Verlassenschaft des Vaters vor ihren Schwestern Vorzugsrechte in Anspruch nehmen: r ’/a für einen Sohn, 4 /n für eine Tochter. Die Söhne nehmen ausserdem, wenn sie wollen, die zu dem väterlichen Gewerbe gehörige fahrende Habe an sich, welche sie den Schwestern nach dem Ilandelswerthe dieser Gegenstände vergüten. Auch das Gut der Mutter sind sie gesetzlich berechtigt, gegen Ersatz der vollen Werthe an die Schwestern, an sich zu ziehen. In Folge alles dieses entsteht in diesen Ländern ein ausserordentlich reger Verkehr mit Grundstücken; diese worden mehr oder weniger Ilandelswaare und wechseln sehr oft ihren Besitzer. Dies ist, mit vielem andern, in allen diesen zur Vergleichung gezogenen Gegenden eine Ursache der Zunahme der Verschuldung, welche die landwirtschaftlichen Enqueten im Eisass und in Baden, sowie alle Berichte, die uns über die verschiedenen Tlieile Deutschlands vorliegen, bestätigen. Alle die Länder, die wir bis jetzt als in ähnlichen Verhältnissen stehende dargestellt, haben noch keine oder nicht namhafte Versuche mit der Güterzusammenlegung gemacht, um so die Nachtheile der Parzellirung und der Gemengelage zu beseitigen. Wir wollen nun übergehen zu einer zweiten Gruppe von Ländern, wo die Verhältnisse sich genau so entwickelt haben, wie hierzulande unter dem Einflüsse aller vorerwähnten Einwirkungen, wo aber meistenteils die Gemengelage und die Parzellirnng beseitigt wurden, mit Hülfe einer dies bezweckenden Gesetzgebung. Die Länder, wo der Erbgang derselbe ist wie hierzulande, sind natürlich diejenigen des französischen Rechtsgebiets, sowie diejenigen, wo sich das fränkische Gewohnheitsrecht erhalten hat, im Gegensätze zu den Ländern mit sächsischem Rechte. VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 145 Wir betreten zuerst das Gebiet des französischen Civil- rechts in der Rheinproviuz. Im Regierungsbezirke Koblenz, und speziell in der Bürgermeisterei Altenkirchen, ist das bäuerliche Grundeigentum in viele kleinere und grössere Parzellen zerlegt, und giebt es für die Theilung der Grundstücke keine Grenze, weder eine herkömmliche, noch eine durch Gesetz oder Verordnung bestimmte. Ebenso ist liier kein Gut von grösserem Umfang als 28 Hektaren. Unter 540 Besitzungen sind 248 von 0—5 Hektare vorhanden, also auch hier überwiegt der Kleingrundbesitz; die Zwergwirthschaften sind liier sehr stark vertreten, denn die Güter von (J — 5 Hektar betragen 72% aller Wirtschaften: auffallend ganz dieselbe Verhältnisszalil wie in den vorher erwähnten Gegenden. Hier bat man mit der Güterzusammenlegung angefangen; der vorliegende Bericht sagt, dass dieselbe keine schädliche Rückwirkung auf den kleineren Besitz gehabt hat, was man besonders im Eisass befürchtet. Gerade der kleine Grundbesitz hat in Folge seiner bequemeren Lage und seiner Zugänglichkeit auf guten Feldwegen an Werth zugenommen. Diese Thatsache wird überall bestätigt, wo die Consolidation stattgofunden bat; wir werden sie somit für die andern Gegenden, wo dies geschehen, nicht mehr hervorbeben, um keine Wiederholungen zu bieten. Im Kreise Mertzig, Regierungsbezirk Trier, nennt der Bauer einen Besitzer von 20 und mehr Hektaren einen „guten“, einen „reichen“ Bauer, und meint dabei, dass dieser Besitzer einen Ueberscbuss über den Bedarf der Familie erzielen könne. Hier giebt es, wie im Eisass, viele kleine Besitzungen in Händen von Taglöhnern und Bergarbeitern, also von nicht eigentlichen Landwirtlien. Es ist dies die eigentümliche Besitzvertheilung in allen Gegenden, wo bei relativ dichter Bevölkerung und bei Vorhandensein von Fabriken oder Bergbau, sowie sonstiger Gewerbe, noch die freie Naturaltheilung der elterlichen Hinterlassenschaft in Hebung ist, wie wir sie auch im Kreise Mertzig an treffen. A, HERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse. io 146 IV. ABSCHNITT. liier ist in Folge dessen die Parzellirung so hochgradig, dass in einzelnen Gebirgsdistrikten die Bezeichnung eines Grundstücks, einer Wiese als von der Grösse eines „Betttuches“ ganz sprüchwörtlich geworden ist. Was hier im Eisass nur hei dem Reblande mitunter gefunden wird, das kommt dort also schon bei den Wiesen vor. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass so wie hier die Reben, dort die Wiesen als hoch im Ertrag stehend angesehen werden. Solche Zerstückelung des Wiesenbesitzes ist aber von sehr nachtheiliger Einwirkung, da auf so kleinen Parzellen unmöglich Meliorationen mit Erfolg vorgenommen werden können. Dadurch gehen die Wiesen aber auch an innerem Werthe bedeutend zurück. Am Vermögen der Eltern sind alle Kinder zu gleichen Theilen erbberechtigt. Es wird meistens in natura getheilt. „Durch Gewohnheit und gemäss althergebrachtem Rechtsbewusstsein des fränkisch-deutschen Stammes hat sich das Bewusstsein vom gleichen Recht an der väterlichen Scholle so erhalten und ausgebildet, dass mit der Wegnahme oder auch nur mit der Beschränkung dieses Rechts eines der Geschwister bei den Benachtheiligten jeder Antrieb zu Fleiss und Sparsamkeit und häuslichem Sinn, ja jede Liebe und Anhänglichkeit zu Ileimath und Vaterland in Gefahr kämen.“ Wo die Industrie wie hier im Saargebiete sehr gut aushilft, um den Nahrungsstand zu erhöhen, hat die Naturaltheilung keine Nachtheile; sie macht den Arbeiter ansässig, sittlicher und sittsamer, fleissiger und sparsamer. Die Güterzusammenlegung erfreut sich hier keines grossen Beifalls. Es wurde 1828 hierzulande, wo früher periodisch die Flur neu eingetheilt wurde, die letzte Theilung vorgenommen und da ist man sehr unzweckmässig vorgegangen, indem mau durch zu verschiedenartige Bonitirung des Bodens zu viele Parzellen herstellte; nur in einem Dorfe, in Saarhölzbach, wurde rationell eingetheilt und dabei die Parzellenzahl vermindert. Auch hier ist in Folge aller besagten Umstände die Verschuldung bedenklich angewachsen und der Bauernstand leidet viel unter dem lästigen Drucke des Wuchers. VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 147 Aehnliche, sogar in ihren Wirkungen noch schlimmere Verhältnisse treffen wir in den Gemeinden des hohen Taunus, wo kein Gut über 5 ha vorkommt; nach den statistischen Aufzeichnungen Schnapper-Arndts hierüber überwiegen hier bei Weitem die in Händen zahlreicher Gewerbsleute sich befindenden Zwergbesitzungen. Es ist dies auch von allen Ländern, die wir bis jetzt durchwandert haben, dasjenige, das wirtschaftlich am schlechtesten steht, was freilich von der rauhen Gebirgslage herkommen mag. Von Güterzusammenlegung wollen diese kleinen Grundbesitzer nichts wissen; diesem Umstande begegnen wir übrigens in allen Ländern; Niemand hängt mit zärtlicherer Liebe an seiner einmal besessenen Scholle, die ihn nicht einmal ernähren kann, als der kleine Grundbesitzer. Dazu wird, trotz dieser üblen Wirkung, immer nach civilem Erbrecht aufgetheilt. Im Unterwesterwaldkreise, Regierungsbezirk Wiesbaden, wird die Zersplitterung des Privateigentums als eine grosse Kalamität beklagt. Es fehlt fast ganz ein grösserer bäuerlicher Besitz; der Besitz schwankt durchschnittlich zwischen 1 — 7 ha. Die Grössenverhältnisse ergeben sich hier ebenfalls aus dem in Nassau geltenden Erbrechte, welches Naturaltheilung kennt; verschlimmert wird dies noch durch die schlechten klimatischen Verhältnisse, die durch die Nähe des Westerwaldes hervorgerufen werden: „Eine rationelle und intensive Bearbeitung des Bodens ist unmöglich; der nötige Viehstand kann nicht gehalten werden, Meliorationen müssen unterbleiben oder können nur in geringem Maasse Anwendung finden.“ Dies sind Klagen, welche unsere landwirtschaftliche Enquete auch kennt, und welche in allen Ländern, wo so weitgehende Besitzvertheilung vorherrscht, mehr oder weniger zu Gehör kommen. Hier hat die Con- solidation bereits in allen Gemeinden des Kreises stattgefunden ; nur 6 Gemeinden sind diesem Beispiele noch nicht gefolgt. In letzeren besteht der Flurzwang noch tatsächlich und rechtlich durch Ortspolizeiverfügung. Die Lage der Bauern wild hier auch noch dadurch verschlimmert, dass sie keine Gelegenheit zu Nebenverdiensten haben. Keine Industrie, kein Gewerbe ist hier, welches den 10 * 148 IV. ABSCHNITT. heilvollen Einfluss ausiibte, wie in den vovbesprochenen Gegenden Deutschlands. In Sachsen - Meiningen, im Eisenacher Oberland und Unterland, ebenso wie im Weimarer Kreis finden wir auch wieder ein Vorherrschen der ganz kleinen Besitzungen; doch finden wir hier, so zu sagen als Uebergang nach Norddeutschland, schon mehrere grosse Güter, die zusammenhängend sind und öfter selbständige Gemarkungen bilden. Auch hier grosse Zersplitterung der Grundstücke und damit zusammenhängende Gemengelage. Durch Gesetz vom 29. Mai 1855 ist die Zusammenlegung in Sachsen-Meiningen eingeführt, welche nach dem Gesetz vom 18. März 1873 schon dann eintritt, wenn die Besitzer des vierten Theils der Zu- sammenlegungsmnsse, nach der Grundsteuer bemessen, dieselbe beantragen. Beinahe der dritte Theil der Fläche, wo dies geschehen kann und soll, ist bereits consolidirt, und auch hier findet diese Maassrogel den heftigsten Widerstand da, wo sie am nothwendigsten wäre. Die Zusammenlegung hat überall günstig gewirkt. In Saohsen-Weimar-Eisenach sind bis zum Schlüsse des Jahres 1881 202 Fluren mit 90.803.91 ha zusammengelegt worden. Einzelne Grundstücke waren es vor der Zusammenlegung 479,997 und nach derselben nur noch 56,028; die Kosten des Verfahrens betrugen durchschnittlich 29,12 Mark pro Hektar; 80 Fluren waren zu jener Zeit noch im Zusammenlegungsverfahren. Im Eisenacher Lande finden wir nun auch wieder geschlossene Ilofgiiter, welche durch Anerbenrecht an eines der Kinder übergehen; jedoch ist dies Recht der Vererbung nicht gesetzlich begründet; es besteht, wie in allen Ländern, wo das Civilrecht freie Theilung aufstellt, nur noch gewohnheits- mässig fort und ist hier seit der Consolidation nicht mehr so in Uebung wie früher. Auf dem Gebiete dos früheren Kurfürstonthums Hessen stehen wir auf einem Knotenpunkt, wo sich die verschiedenen Erbrechts- und Theilungs-Systome sehr mannigfaltig vermischen. Wir sehen hier dicht neben einander zwei deutsche 149 VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. Stämme, welche grundverschiedene Rechtsgewohnheitun haben: den sächsischen und den fränkischen Stamm. Kurhessen ist der Uebergang nach Norddeutschland. Neben der civilrechtlichen freien Thoilbarkeit des vererbten Gutes finden wir im Kreise Rinteln, dem Lande der erheblichsten Bauerngüter, der sogenannten Meiergütcr, die gesetzlich angeordnete Untheilbarkeit des Gutes mit Anerbenfolge des ältesten Kindes. In den Kreisen Fulda, Hünfeld und einem Theile von Schlüchtern gehen die Bauernhöfe ungetheilt in die Hand eines Kindes durch Ansatzvertrag. Die grössere landwirtschaftliche Leistungsfälligkeit hat sich entschieden dort erhalten, wo die Gutsübergabe die Regel ist. Man erkennt die Stätten dieser Uebung bei der Fahrt durchs Land, ohne auf den Gerichten Nachfrage halten zu müssen. Im Uebrigen ist die civilrechtliche Naturaltheilung in Schwung, dies besonders in den Landstädten, sogar da, wo ringsherum die Dorfbewohner die Güter Zusammenhalten. Hier wollen wir des Einflusses gedenkeu, den diese Gewohnheit in den Landstädtchen ausübt, da hierin eine bemerkonswerthe Aehnlichkeit mit unseren vielen elsässischon Landstädten besteht. Dieselben bilden, sagt ein Bericht, wenige rühmliche Ausnahmen abgerechnet, die traurigsten Sitze des bäuerlichen Betriebes. Ihre Zwitterstellung ist ihr Verderben. Die baulichen Einrichtungen im Innern der meist noch bestehenden Befestigungswerke sind dem Kleinhandwerk und dem Handel angepasst. Das Kleinhandwerk aber geht betteln und Handel und Wandel drängen nach den grossem Städten. Der frühere starke Verkehr der Landstrasse ist todt; der Schienenweg führt den kleinern Landstädten keinen Verkehr zu, er trägt den geringen vorhandenen in die Ferne hinaus und macht die sichersten Käufer vom platten Lande der Nachbarschaft untreu. Sie fahren stolz an der alten Marktstadt vorüber zum nächsten grösseren Verkehrmittelpunkte. Der kleine Handwerker ist nun ein noch viel kleinerer Bauer. Riesengrosse Gemarkungen — deren abgelegene Theile früher, bei häufig wiederkehrender Brache, oder gänz- 150 IV. ABSCHNITT. lieh triesch liegend, zur Weide genutzt wurden, sind jetzt in vollem Umfang zu einer ertragslosen Bewirtliscliaftung herangezogen — und doch nicht gross genug, um die Einwohnerschaft allein genügend zu ernähren. Scheunen, Ställe und menschliche Wohnungen, Alles unter einem Dache, aber nicht nebeneinander in wirthschaftlicher Weise geordnet, sondern auf einander gesetzt, weil der Grundraum fehlt. Werkstätten und Keller wurden zum Stalle, der Bodenraum im dritten uud vierten Stock dient als Scheune und Heuboden. Einzeln, an Seilen, werden die Garben und Heubunde hinaufgewunden. Ein Hofraum ist in vielen Fällen nicht vorhanden; der Dünger wird in stockwerkhohen Haufen vor die Thüre und unter die Dachtraufe gepackt; auch die Gärten liegen selten an den Häusern, sondern draussen vor der Stadtmauer. Diese Beschreibung passt so treffend auch für das Eisass, dass ich mich in der That gewisser Landstädte erinnere, wo ich genau dasselbe gesehen. Die Verkoppelung ganzer Gemarkungen hat seit 1867 in Kurhessen eine rasche Verbreitung gefunden; aber auch hier finden wir wieder den grössten Widerstand gegen diese Massregel in den Gegenden der Gütertheilung und in Kreisen, in welchen die Zersplitterung mit einer dürftigen wirtschaftlichen Lage des Grundbesitzes zusammenfällt. In den bayerischen Bezirken Hittelfranken, Oberfrankeu und Unterfranken ist die Besitz-Theilung sehr stark und die Bevölkerung am dichtesten. In diesen beiden Momenten liegt die HothWendigkeit eines regeren industriellen Lebens, wie es sich besonders in Oberfranken auch in der Form der Hausindustrie vorfindet (im Voigtland, Hof, Münchberg, auch im Wunsiedler Bezirk). In Unterfranken ist die Zersplitterung am stärksten; hier überwiegt aber der Anbau der Reben und Ilandelspflanzen. Diese Umstände bringen hier ganz ähnliche Verhältnisse hervor, wie sie im Eisass existiren. Mit Baden und der Pfalz ist dieser Theil Bayerns dasjenige Land, welches, wie das Eisass, am meisten der Handelspflanzenkultur ergeben ist. Diese Handelspflanzen haben aber den Nachtheil, dass VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 1Ö1 sie im Ertrage zu unstät sind, so dass auf sehr ergiebige Jahrgänge oft gänzlich schlechte Jahre folgen und den Bauer in sehr kritische "Verhältnisse versetzen. Von einer Arrondirung der Grundstücke ist hier nirgends etwas zu hören, wiewohl Bayern eine diesbezügliche Gesetzgebung besitzt, welche eine sehr schwer herzustellende Majorität erfordert, eben aus der Ursache der zu grossen Besitzverthoilung und Parzellirung. Nach dem Gesetze vom 22. Februar 1855, die landw. Erbgüter betreffend, kann jedes landw. Grundvermögen, welches mit einem Grundsteuersimplum von 10 Mk. 28 l’fg. belogt ist und einen Werth von etwa 8230 Mk. hat, durch Willenserklärung des Besitzers und Eintrag im Hypothekenbuche zum Erbgut gemacht werden. Dies Gesetz bezweckt, zu verhindern, dass die Bauerngüter einestheils vom Grossgrundbesitze aufgesaugt, anderntheils zerstückelt werden, um in die Hände des kleinen Mannes überzugehen ; es bekämpft die Latifundien- wie die Zwergwirthschaft. Es wird aber wohl in Franken wenig zur Anwendung gelangen. In Württemberg, wo ebenfalls freie Theilbarkeit herrscht und kein Gesetz die Geschlossenheit der Güter fakultativ möglich macht, wo im Gegentheil die Gewohnheit die Thei- lung als unerlässlich erscheinen lässt, ist der Kleinbesitz so zahlreich vertreten, wie im Eisass; dort, wie hierzulande, muss jeder Bauer von vorne anfangen, sich ein Gut zu con- stituiren, was dem Fleissigeren mit Hülfe seines Nebenverdienstes und seines Fleisses oft gelingt. Dies bewirkt hier im Eisass wie dort, dass das flüssige Kapital oft mangelt und dadurch bleibt auch Vielen dies Ziel unerreicht. Von einer Technik des Ackerbaues in wissenschaftlichem Sinne kann in diesen ebengenannten Ländern einer hochgradigen Besitzvertheilung nicht die Rede sein. Nirgends mehr als in diesen Gegenden hängt der Bauer zäh an den alten überlieferten Wirthschaftstraditionen, und die Angst vor allem Neuen, Ungewohnten, verhindert oft die 152 XV. ABSCHNITT. notwendigsten Reformen, verhindert die Umgestaltung des Landbaues, wie er in unseren wissenschaftlich vorgerückten Zeiten gehandhabt werden sollte. Hierzu fehlt dem Bauern eben das nöthige Betriebskapital; dadurch wird er gezwungen, nur die allcreinfuchstcn und rohesten Ackorgcräthe anzuwenden; dies verhindert ihn auch eine rationelle Viehzucht zu betreiben. Iler nothwendige intensive Anbau der Fluren muss hier nur zu oft unterbleiben und nur da, wo Reben, Hopfen, Tabak, Rüben angebaut werden, da kann man sagen, dass eine höhere Technik der Landwirtschaft vorhanden sei. In diesen Ländern sind auch alle Fortschritte der Technik stark gehemmt, da beinahe überall die Anwendung von verbesserten Geräthen und Maschinen unmöglich ist; dies kann da nur genossenschaftlich zuWcge gebracht werden. Diese Genossenschaftstendenz findet man jetzt fast in allen Gegenden und auf allen Gebieten des landwirtschaftlichen Gewerbes. Auch die Meliorationen sind auf dem vei’- stückelten Besitze unmöglich, wenn nicht auch hierzu Genossenschaften gegründet werden. In den Ländern mit hochgradiger Besitzvertheilung bearbeiten in der Regel die Landwirte mit eigenen Arbeitskräften oder mit Hülfe von nach Bedürfniss herangezogenen freien Tagelöhnern ihr Gut und halten meist wenig Gesinde. Alle statistischen Erhebungen beweisen diese Thatsache ; man darf im Eisass sich nur einige Zeit auf dem Land aufhalten, um zu sehen, wie sehr diese Behauptung zutrifft. Was die Tagelöhner selbst angeht, so sind sie meistens kleine Grundbesitzer, die den Taglohn als Quelle des Nebenverdienstes ansehen, um so ihre in der eigenen Wirtschaft nicht ganz in Anspruch genommenen Kräfte zu verwenden. Bei weitem die grösste Zahl der elsässischen Tagelöhner sind Grundbesitzer und nennen ein Haus ihr Eigenthum. Nichts besitzende Tagelöhner fehlen jedoch nicht ganz; immer sind diese am zahlreichsten in den Dörfern, welche nicht in ganz so guten wirtschaftlichen Verhältnissen stehen, wie unsere drei Gemeinden Geberschweier, Hüttenheim und Ober- Spechbach. DIE AGRARVERHÄLTNISSE DES ELSASSES. 153 Jedoch existirt in Eisass das landwirtschaftliche Proletariat kaum; denn immer ziehen sehr viele dieser nichts besitzenden Arbeiterfamilien nach Städten, wo die Industrie ihnen gesicherten Lebensunterhalt verspricht. Solche Arbeiterfamilien können auf dem Lande zur Winterszeit, wo Arbeit und genügende Beschäftigung fehlt, oft in sehr grosse Nothlage gerathen. Finden diese Leute Arbeit in der Industrie, so kann man es ihnen nicht verargen, wenn sie dorthin wandern. Es liegt hierin die Ursache der steigenden Tagelöhne in der Landwirtschaft; die andern wirtschaftlich unabhängigen grundbesitzenden Tagelohnarbeiter kommen so in die angenehme Lage, die Löhne, besonders in drängenden Arbeitsmomenten oft willkürlich zu fixiren; durch förmliche Koalitionen zwingen sie dann den grösseren Grundbesitzer, jeden von ihnen begehrten Lohn zu zahlen. Im Allgemeinen sind aber diese Arbeiter, da sie alle für sich selbst dieselben Arbeiten verrichten, verständnissvollere Gehülfen des Landwirtes. Aus vorhergehender Ausführung geht klar hervor, dass nicht das französische Recht es ist, das als Ursache der Zersplitterung angesehen werden kann. Neben den Ländern mit französischem Rechte haben wir Länder kennen gelernt, z. B. Franken, Nassau und Württemberg, wo die Zersplitterung ebenso gross ist, als in den Ländern des französischen Rechts. Jedoch haben wir diese Gewohnheit nur in den Ländern des fränkischen und schwäbischen Stammes gefunden. Da die Besitzzersplitterung auch nicht am Bau der llandelspflanzen liegt, so ist es also nur die Rechtssitte der Länder, welche diese Verhältnisse geschaffen hat. Auch widerspricht es den thatsäehlichen Verhältnissen dieser Gegenden, sowie den eingewurzelten Gewohnheiten ihrer Bewohner, an die Möglichkeit der Geschlossenerklärung der Güter zu denken. In solch dichtbevölkerten Gegenden würde ein solches Vorgehen grosse Uebel nach sich ziehen, als ungeheure Vertheuerung des Grund und Bodens und Verarmung derjenigen kleinen Besitzer, welchen mit einem Male alle Möglichkeit, sich auszudehnen, genommen würde. Hingegen steht die Besitzvertheilung nicht der Consoli- 154 IV. ABSCHNITT. dation entgegen. Die von uns angeführten Beispiele beweisen, dass die Konsolidation in Ländern mit ebenso zerrütteten Verhältnissen und ebenso starker Gemengelage, mit ebenso verschiedenartiger Bodenbeschaffenheit der Gewanne und sogar der einzelnen Grundstücke sehr vortheilhaft auch auf Kleinbcsitz cingewirkt hat. Zwar würden die Zustände nach der Konsolidation in diesen Ländern der unbeschränkten Auftheilung bei Vererbungen nicht von sehr langer Dauer sein; aber dies ist kein triftiger Grund, überhaupt nicht anzufangen. Hundert Jahre würde es immer dauern, um ähnliche, verquickte Zustände wieder herbeizuführen, und es könnte die dann lebende Generation wieder diejenigen Maassregeln treffen, welche für die Zeit am nützlichsten wären. Auch steht der Anbau der Ilandelspflanzen der Konsolidation nicht entgegen; er erschwert nur den Bauern diesen Schritt. Die Vorgänge im Königreich Sachsen, in Sachsen-Meiningen, sov r ie im Fürstenthum Halberstadt beweisen das Gesagte. Dort wird im Gegentheil der Anbau der Handelspflanzen, als Tabak, Hopfen und Zuckerrüben desto ertragfähiger. Für das Rebland, wo die Handarbeit, wegen der bergigen Lage, stets bleiben wird, ist die Konsolidation nicht geboten; dessenungeachtet wäre sie auch da noch möglich; Beispiele davon sind in Baden vorhanden (die Stadt Müll- heim). Nach all diesen Erwägungen scheint die Konsolidation auch im Eisass nicht ohne Aussicht zu sein. Durch die Konsolidation wird ja nur die Beschaffenheit der Flur geändert; hingegen bleibt die Besitzvertheilung davon unberührt. Es scheint auch nicht, dass die Besitzvertheilung bedroht ist durch neuere Entwickelungen. Nirgends beobachtet man hierzulande die Thatsache, das3 Gläubiger Güter ihrer Schuldner zusammenkaufen, um sie zu bewirthschaften. Schon die Persönlichkeit der Gläubiger, die meistens Juden, Notare, öffentliche Anstalten, Kirchen und Spitäler sind, bringt es mit sich, dass dies nicht geschehen kann. DIE AGRARVERHÄLTNISSE DES ELSASSES. 155 Eigenbewirthschaftung grösserer Güter durch die Gläubiger ist hier gänzlich ausgeschlossen, da ihnen einestheils die nöthigen Kenntnisse des Ackerbaues abgohen, und an- derntheils sehr oft die nöthigen Arbeitskräfte fehlen würden. Es wird vielmehr aucli in Zukunft dabei bleiben, dass mittlerer und kleiner Besitz, wie gegenwärtig, vorherrscht, und umfassendere hochgeglicderte Wirtschaften fehlen. Ebenso fehlt auch die genossenschaftliche Organisation. Yon genossenschaftlichem Betriebe für Rechnung der Go- sammtheit der Bauern einer Gemeinde etwa kann bei der rechtlichen Ueberzeugüng. und der Gewohnheit des Elsässers gar nicht die Rede sein. Spärlich sind noch die genossenschaftlichen Ankäufe der Maschinen, sowie der landwirtschaftlichen Rohprodukte; nur ganz schüchterne Versuche werden damit gemacht und scheitern oft am individuellen Geiste der Bevölkerung. Es ist also vorläufig noch die wirtschaftliche Freiheit eines Jeden gesichert, dadurch ist aber auch die Kleinlichkeit der möglichen Erfolge — mit Ausnahme des Rebbaues und der Handelspflanzenkultur — gegeben. ANHANG STATISTISCHE TABELLEN UND RENTABILITÄTS-BERECHNUNGEN. DIE IIÜTTENIIEIMER DING HOFROTEL EIN NOCH UNGEDRUCKTES WEISTHUM (XVI JAHRHUNDERT). JiÄ^THCT .Hü UM' m yiy : ;0>-.' ''X- tiäSiÄ ,ste«f: A G K A K ST A TI ST I SCH E TABELLEN. I. GEMEINDE IIÜTTENIIEIM. NACH DKM KATASTER AUS DEN STATISTISCHEN MIT- TIIEILUNGEN FÜR ELSASS-LOTIIRINGEN, I. Bd. 2. Heft. Im. Prozent d. Gesammtfl. Ackerland .... 448,36 30,2 Wiesen ..... 241,64 19,5 Wald. .347,45 28,0 Obstgärten .... 10,52 01,3 Haiden u. ungelerntes Land . 134,07 10,8 Teiebo. 0,21 00,0 Anderes besteuertes Land 5,00 00,4 Bebautes Land 10,15 (Dorf) 01,0 Gesammtfläc.be des besteuerten Landes 1203,110 Strassen, Wege ete. 17,22 01,5 Flüsse und Bäebe 15,00 01,2 Todtenbüfe, Pfarrgebüude etc. 0,00 00.1 Zusammen 32,88 100,0 Gesammtfläche der Gemarkung 1236 ha 84 a. 160 II. AGRARSTATISTIK DER GEMEINDE HUTTENHEIM. NACH DEN ERHEBUNGEN DES JAHRES 1878. ha. °/o 1) Acker- und Gartenländereien 583,03 47,2 2) Wiesen. 241,54 19,5 3) Weiden und Hutungen . 15,29 1,2 4) Weinberge .... 7,10 0,0 5) Haus- und Hofräume einschl. Kirchhöfe .... 10,15 0,8 0) Forsten und Holzungen 347,45 28,1 7) Oed- und Unland . 0,00 0,0 8) Wegeland .... 17,22 1,4 9) Gewässer .... 15,00 1,2 Summa der Flächen 1—9 1236,84 100,0 Das Ackerland hat um den Betrag der Rubrik Ilniden und ungebautes Land = 134 ha 07 a zugenommen, weil die Gemeinde Hüttenheim ihre Woidgiingo zu Ackerland umgewandelt hat, das als solches an die ortsanwesenden Bürger verpachtet wird. Die Weinberge sind erst seit den letzten 20 Jahren entstanden, werden aber nicht zunehmen, indem der Weinbau in dieser tiefen Lage zu unsichere Erträge abwirft. 161 III. DIE ANBAUFLÄCHEN NACH DEN ERHEBUNGEN IM SOMMER 1883. Prozent (1. Acker- und ha. Gartenliindereion. Winterweizen . 146,00 27,4 Sommer-Gerste . 90,00 16,1 Hafer .... 50,40 9,4 a. Getreide und Hülsenfrüoiite 286,40 Kartoffeln .... 80,00 15,0 Runkelrüben (als Putter- rüben) 1 60,00 11,5 b. Hackfrüchte und Gemüse . 140,00 Hanf ..... 0,72 0,1 Tabak .... 65,00 12,2 Hopfen .... 1,60 0,2 c. Handolsgewiiehse .... 67,32 Klee aller Art . 20,00 4,0 Luzerno .... 6,00 U d. Futterpflanzen .... 26,00 e. Haus- und Obstgärten 14,08 3,0 Zusammen a. bis e.: 533,80 100,0 I. Acker- u. Gartenländereien 533,80 II. Wiesen .... 295,54 III. Weiden und Hutungen . 10,00 IV. Weinberge 1,00 Y. Forsten und Holzungen . 347,46 VI. Haus- und Hofräume 10,14 VII. Wegeland, Gewässer etc. 38,90 Ge8ammtfläche 1236,84 1 Ferner weisse Stoppelrüben 26 ha, deren Fläche hereits beim Getreide ver- rechnet ist. A. HERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse. n 162 lila. DURCHSCHNITTLICHE BODENBENUTZUNG IN DER GEMARKUNG HÜTTENHEIM IN DEN JAHREN 1853—1862. n. Getreide und Hülsenfrüchte. Weizen . 145,22 ha Ertrag 27,69 hl. .Mischfrucht 0,10 „ TT 28,00 TT Roggen . 0,60 „ n 26,66 TT Gerste 120,20 „ 77 30,47 TT Mais 2,56 „ n 22,42 TT Hafer 5,90 „ TI 33,98 TT Haricots (Grüne Bohnen) 0,61 „ n 20,62 TT Linsen 3,30 * n 9,63 TT Ackerbohnen . 0,28 „ n 13,49 TT Erbsen . 0,45 „ 7) 19,74 TT 279,22 ha b. Hackfrüchte und Gemüse. Kartoffeln 53,43 ha Ertrag 203,15 hl Runkelrüben 25,56 „ 25 000 kg Weisse Stoppelrüben (Nachfrucht) . 20 000 TT „ .. /in Gürten 1,50 „ 15 000 TT Uemuse v . . . \ aut Aeckern 9,00 „ 39 890 *T 89,49 ha c. Handelspflanzen. Hanf .... 3,00 ha 661 TT Tabak .... 79,99 „ 1 951 TT Hopfen .... 0,00 „ Colza (Raps) 0,20 „ Ertrag 12,50 hl 83,19 ha ^ J Futterpflanzen 14,00 ha 6,250 TT l Reine Brache 1,00 „ 15,00 ha I. a. bis d . Ackerländereien . 466,90 ha II. Wiesen 231,00 77 III. Weiden und Obstgärten . 142,00 tt IV. Weinberge .... 0,00 TT V. Forsten und Holzungen 347,46 TT VI. Haus- und Hofräume 10,14 TT VII. Wegeland, Gewässer etc. . 38,90 TT Gesammtfläche 1236,40 ha. 163 IV. ERNTE-ERTRÄGE NACH DEN STATISTISCHEN ERHEBUNGEN 1878 bis incl. 1884. In Doppelcentern. Bezeichnung --- der Erntegaltung. 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 7 jähriger Mittelertrag. Winterweizen . . 14 15 20 22 20 18 15 17,70 Sommerweizen . . 13 13 18 18 18 18 18 16,40 Sommergerste . . 15 15 20 22 18 21 25 19,40 Hafer. IG 13 18 IG 18 9 12 14,70 Kartoffeln . . 5ß 105 150 136 80 140 110 111,00 Runkelrüben 318 625 625 450 425 600 500 506,15 Möhren .... 200 100 100 100 100 100 20 103,00 Weisae Rüben . . 132 106 90 90 100 40 20 82,60 Hanf. 4 5 5 5 5 5 5 5,00 Tabak. 21 22 25 22 20 21 25 22,30 Hopfen .... 11 3 3 4 8 6 8 6,00 Klee. 83 75 75 55 65 50 20 60,45 Luzerne .... 73 60 60 60 60 45 40 56,85 Heu und Grummet 95 105 105 75 90 85 60 88,00 11 * 164 IVa. DIE ERNTE-ERTRÄGE DER GEMARKUNG NACH DEN OFFICIELLEN ERHEBUNGEN IN DEN LETZTEN ZWEI JAHREN. I. AUF ACKER- USD GARTENLAND. a. Getreide und II ü 1 s e n f r ü o h t e. Vom Hektar 1883 Winter-Weizen 100 Kgr. 18,60 1884 11 H ... 15,45 1883 Sommer-Gerste 21,16 1884 11 11 ... 25,96 1883 Hafer. 9,13 1884 11 ..... 12,16 1883 b. Hackfrüchte. Kartoffeln .... 140,00 1884 11 .... 110,00 1883 Runkelrüben .... 0,00 1884 „ .... 500,00 1883 Andere Rüben.... 40,00 1884 11 1) * ‘ * * 20,00 1883 e. Hamlelsgeiviicliso. Hopfen. 6,00 1884 « ..... 8,00 1883 d. Futterpflanzen (Heu). Klee. 50,00 1884 fl. 20,00 1883 Luzerne ..... 45,00 1884 » ..... 40,00 1883 II. VON DEN WIESEN. Heu, Grummet u. Weideertrag 85,00 1884 ii n ü ii 60,00 1883 III. VON DEN WEINBERGEN. Wein (Most) Gewinn 30,00 hl 1884 n ’1 11 • • 50,00 „ 165 IVb. DIE TABAKPREISE A. VON 1818 BIS 1853. 1818 per Doppelcontnor 48,40 Frcs. 1819 77 n 44,94 „ 1820 77 77 32,20 „ 1821 77 1) 20,00 „ 1822 77 77 42,48 „ 1823 77 n 43,06 „ 1824 77 n 44,10 „ 1825 77 n 46,60 „ 1826 77 77 42,32 „ 1827 77 n 44,40 „ 1828 77 Yi 41,00 „ 1829 •n Y) 41,92 „ 1830 r> Y) 50,00 „ 1831 77 1 7 51,78 „ 1832 77 77 50,90 „ 1833 77 77 48,78 „ 1834 77 77 46,28 „ 1835 77 Y) 44,44 „ 1836 » n 40,46 „ 1837 77 77 41,10 ,, 1838 11 1? 49,20 „ 1839 77 Y) 52,60 „ 1840 77 Y! 45,24 „ 1841 77 n 47,76 „ 1842 77 Y 47,24 „ 1843 n 77 50,06 „ 1844 V) n 49,92 , 1845 » n 48,20 „ 1846 n 77 48,90 „ 1847 77 7) 48,50 „ 1848 77 7) 53,20 „ 1849 Y> » 53,80 „ 1850 77 77 50,60 „ 1851 •n 77 50,30 „ 1852 77 77 46,00 „ 1853 77 7) 59,40 „ Aus dem Hausbuehe der Familie Herdt, durch Herrn Bürgermeister Herdt gefl, zur Einsicht mitgetheilt. 166 B. DIE TABAKPREISE DER REGIE 1853—1862 aus Guerin: Statistique, Pag. 23. Preis Mittelertrag pro Hektar pr. 100 kg. Gewicht. Geld. 1853 55,35 Frs. 1431 kg 952,89 : 1854 54,10 » 1705 „ 921,10 1855 60,11 n 1816 „ 1091,66 1856 71,07 y> 1567 „ 1113,88 1857 69,89 n 2030 „ 1419,73 1858 68,32 n 1997 „ 1304,84 1859 65,48 •n 1941 „ 1271,22 1860 63,84 Y> 1845 „ 1178,00 1861 64,11 H 1747 „ 1120,41 1862 59,92 n 2201 „ 1318,96 C. DIE TABAKSPREISE VON 1863—1884. Laut Mittheilungen des Herrn Bürgermeisters und des Herrn Aug. Solieer. Preis Preis pr. 100 kg. pr. 100 kg. Frs. Frs. 1863 57.22 1874 83,50 1864 65,07 1875 62,00 1865 67,00 1876 50,50 1866 59,00 1877 69,00 1867 60,00 1878 70,50 1868 54,00 1879 110,00 1869 70,00 1880 76,00 1870 54,00 1881 67,50 1871 76,00 1882 55,50 1872 84,00 1883 45,00 1873 61,00 1884 45,00 V. BONITATS-TABELLE DER KULTURARTEN IN DER GEMARKUNG DER GEMEINDE. © Fläche © U _fl © ^3 1 93 CD bß feß CÖ Besteuer- Gosammt- CD ti £ g in Hektar, nzi S5 g e is t- Reinertrag ertrag jeder Kulturart Kulturarten. o S) Ar Ö S © S tS3 fl «s c5 .9 fC fl) jeder M § « und Centiar. O C8 S-4 CD Q. © Ö S P4 <3 © ns Position und Klasse. nach dem Kataster. Frs. Frs. Frs. 1 133,60,Ol 30 50,00 6682,80 Ackerland . 2 100,03,77 22 45,00 4501,70 3 85,52,36 20 35,00 2993,33 116.697,72 4 73,20,29 16 25,00 1830,07 5 55,18,58 12 12,50 689,82 Summa 447,60,61 100 1 12,50,25 5 45,00 562,61 1 2 83,76,52 35 35,00 2931,78 Wiesen . . 3 67,90,16 28 25,00 1697,54 6.309,10 4 60,00,51 25 15,00 900,08 5 17,36,70 7 12,50 217,09 1 Summa 241,54,14 100 Gärten . . | 2 4,04,48 2,98,07 58 42 60,00 50,00 242,69 149,04 } 391,73 Summa 7,02,55 100 Obstgärten . j ^ 3,53,00 3,52,68 50 50 60,00 50,00 211,80 176,34 | 388,14 Summa 7,05,68 100 Lustgärten . 1 2,44,06 100 50,00 122,03 122,03 1 108,55,57 39 24,00 2605,33 ] Wald. . . 2 156,81,00 57 20,00 3136,20 j 5.884,57 . 3 11,91,97 4 12,00 143,04 Summa 277,28,54 100 Transport 982,95,58 29.793,29 168 Kulturarten. £ © W S ioj S 3 o So « § Fläche in Hektar, Ar und Bentiar. Prozent der Gesammtfläche. Abschätzungstarif des Reinertrags. Besteuerbarer Reinertrag jeder einzelnen Position und Klasse. Gesammt- ertrag jeder Kulturart nach dem Kataster. Transport 1 Holzung. . | 2 982,95,58 15,93,44 38,57,10 15,66,53 23 55 22 Frs. 20,00 16,00 12,00 Frs. 318,69 617,14 187,98 Frs. 29.793,29 | 1.123,81 Summa 70,17,07 100 Weidon . . 1 134,67,17 — 10,00 1346,72 1.346,72 Bach . . . 1 75,00 — 42,00 31,50 31,50 Kanal . . 1 5,05,83 — 42,00 212,45 212,45 Teich. . . 1 20,90 — 50.00 10,45 10,45 Mit Häusern bebaut 1 10,14,76 50,00 507,38 507,38 Summa . 1203,96,30 33.025,60 VI. BESTEUERBARE IIAUSER UND BAUTEN. (1840). 160 Bezeichn un Häuser . . . S- Klasse. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 horsclasse Die Fabrik . . . Handwerkstätte Ziegelei . . . . Zusammen An- Reinertrags- Reinertrag Summa zahl. jeder der Tarif. Klasse. Reinerträge 14 45,00 630,00 1 1 17 40,00 680,00 1 30 35,00 1.050,00 840,00 / 28 30,00 30 25,00 750,00 ' 6.062,00 54 26,00 1.080,00 39 14,00 546,00 23 8,00 184,00 \ 8 4,00 32,00 } 2 ! 180,00 90,00 } 270,00 1 15.300,00 15.300,00 15.300,00 1 4,00 4.00 4,00 1 50,00 50.00 50,00 248 21.416,00 Die Anzahl der Häuser war im Jahr 1880: 352; also seit 1840 Zunahme um 104 Häusern. Aus den Tabellen V und VI ergibt sieh: Reinertrag der Flächo . 33.025,60 Frs. „ „ Häuser . 21.416,00 „ Also zusammon für 1840 Hingegen war der gesammto Reinertrag 1882/83 1883/84 1884/85 54.441,60 Frs. 58.715.57 Frs. 55.333,47 „ 55.316.57 „ Es wurden auf je einen Franken Reinertrag erhoben an Steuer : 1882/83: 0,194133 Mark. 1883/84: 0,194141 „ 1884/84: 0,194145 „ 170 VII. DIE BESIZVERTHEILUNG AUF DER GEMARKUNG HÜTTENHEIM. A. INMÄRKER. ha. ar. ca. ha. ar. ca. 364 Besitzer von 0—100 Aren . . . mit 99,60,62 96 1—3 Hekt. . . . 177.66,92 33 21 3-5 „ . . . . 5-8 ,,.... n 128,82,04 136,76,80 1061,67,47 2 8-10 „ . . . . 17,17,76 t 5 }> » 10—15 „ und darübei n 501,63,33 521 B. AUSMARKER. 149 Besitzer von 0—100 Aren . . . mit 46,01,81 26 1—3 Hekt. . . . 41,80,36 6 3-5 ...... 24,07,98 148,54,50 2 5-8 ...... 11,87,91 3 n » 8-10 ...... 24,76,44 186 + 521 = 707 Besitzer mit zusammen Hektaren 1210,21,07 Vlla. BESITZENDE FABRIKARBEITER DER GEMEINDE HÜTTENHEIM. Mit ha. ar. ca. Haus. Yon 0- -10 , \ren 34 mit 1,16,27 27 10- -20 18 2,56,56 10 20- -30 10 2,27,12 5 30- -40 10 3,14,48 5 40- -50 2 87,32 2 50- 60 3 1,61,30 3 60- -70 2 1,34,57 2 70- -80 1 73,30 — 80- 90 5 4,18,73 4 rj 90- -200 V 7 n 9,72,68 6 Zusammen 92 mit 27,62,23 64 171 VIII. DER YIEHSTAND DER GEMEINDE HÜTTENHEIM AM 10. JANUAR 1883. I. Pferde. Fohlen unter 1 Jahr alt .... 12 1 t Grossvieh 1 bis 2 Jahre alte Pferde .... 19 47 = 24 2 bis 3 Jahre alte Pferde .... 16 i l 3 Jahre alte und ältere Pferde: Zuchthengste: Keine. Landwirth8chaftlichc Arbeitspferde 186 | = 197 Alle anderen Pferde. 11 1 ~ Pferde in Allem 244 Zusammen 221 Maulthier o und Esel (II, III) werden keine gehalten. IY. Rindvieh. Kälber noch nicht 6 Wochen alt . . . 14 j Kälber von 6 Wochen bis 6 Monate alt . 26 Jungvioh ein halbes bis 2 Jahre alt . . 61 \ 101 = 51 2 Jahre altes und älteres Rindvieh: Bullen.3 j Sonstige Stiere und Ochsen . . . . 1 ] Kühe.■ . . . 300 ) 304 = 304 Rindvieh in Allem 405 Grossvieh 576 Schafe (Y) nicht gehalten. VI. Schweino. 299 VII. Ziegen. 77 Kleinvieh 376 = 125 Zusammen Grossvioh 701 VIII. Bienenstöcke . . 24 Darunter 10 mit beweglichen Waben. Auf den Hektar entfallen: 701 1203 = 0,60 Stück Grossvieh oder auf 1 Stück Grossvieh eine Bodonfläche von 1,70 ha. Für den ganzen Kreis „ 1,20 „ 172 IX. GEWERBESTATISTISCHE TABELLE DER GEMEINDE HÜTTENHEIM. mit ohno •nfessionisten Landwirtlisch. Landwirtliseh. Wirtho. Krämer. Bäcker (worunter 1 Brodhändler) Schuster. Schneider. Schreiner ..... Wagner ..... Klempner. Zimmerieute. Maurer. Metzger. Mäkler. Leineweber. Schmiede. Küfer. Barbiere. Taglöhner (landwirtschaftliche) Nähterinnen, Wäscherinnen Holzhauer ...... Fuhrleute ..... Hebammen. Fischer und Illarbeiter Fabrikarbeiter .... Ausserdem sind vorhanden: Orts- und Polizeidiener Nachtwächter .... Flurschützen .... Hirten. 7 . . 2 7 . . 1 6 . . 2 3 . . 3 5 5 . . 1 2 . . — 1 . . 2 1 . . 1 1 . . 5 2 . . 1 — . . 1 3 . . 1 2 • . . 1 — . . 1 1 . . 4 - . . 20 3 . . 5 18 . . — 35 . . — — . . 2 7 . . 3 92 . . 408 1 (mit 360 Mark jährl. Gehalt). 3 ( „ 240 „ „ „ ) 2 ( „ 480 „ „ „ ) 2 (werden durch die Viohbesitzer abgelohnt). 173 RENTABILITÄTS-BERECHNUNG A. FÜR TABAK. Pro Hektar. Dreimal pflügen, pro Hektar . . fr. 24,00 X 3 oder Auf den Hektar: Dünger f. 3 Jahre „ 840,00 Fuhrlohn dafür . „ 108,00 Zusammen fr. 948,00. Davon für den Tabak i / 3 jährlich. Für das Ausbreiten des Mistes: 3 Mannstage zu fr. 3,00 Setzlinge pro Hektar 36 000 zu 1 fr. pro 1000 . Stecken der Setzlinge: 3 Weibertage per Acker (hiesige Einheit) pro Hektar 4 X 3 = 12 Weibertage ä fr. 2,00 der Tag (alle Taglöhne ohne Kost) . „ „ „ 2 Mannstage per Acker; dies ergibt pro Hektar 4x2 = 8 Mannstage ä fr. 3,00 der Tag (alle Taglöhne ohne Kost) . Nachsetzen: 4 Weihertage ä fr. 2,00. Häufeln per Acker in Verding fr. 6,00 1 „ „ __ _ für Wein und Brod „ 1,25 1 r - 0 0 Rühren, erstes Bauen mit der Haue (vor dem Häufeln) = Köpfen: 4 Weibertage pro Hektar: 4 X 2 fr. = . Heizen: 16 „ „ „ 16 X 2 „ = . Ernte der Bodenblätter: 12 Weibertage, 12 X 2 fr. = . Heimführen der Bodenblätter: 2 Fuhren ä 1,25 fr. pr. Acker, pro Hektar 4 X 2 X 1,25 fr. = Auffassen der Bodenbliitter: pro 100 Wellen fr. 3,50 also für 440 Wellen =. Aufhängen der Bodenblätter: 2 Mannstago ä fr. 3.00 = Abbrechen der grossen Blätter: 24 Weihertage ä fr. 2,00 = Heimführen derselben: 12 Fuhren pro Hektar, ä fr. 1,50 = Auffassen von 1000 erzielten Wellen = . . Fr. 72,00 316,00 9,00 36,00 24.00 24.00 8,00 28,80 28,80 8,00 32.00 24.00 10.00 15,40 6,00 48.00 18.00 35,00 Transport 743,00 174 Pr. Transport 743,00 Auf hängen: 4 Männertage & fr. 3,00 = 12,00 „ 4 Weibertage ä fr. 2,00 zum Langen = . 8,00 Aufliüngoschnüro: 32 Pfd. ä fr. 0,50 = 16,00 Zusammenhängen alles Dürren : 2 Mannst, f. d. kleinen Tab. 6,00 „ „ „ 4 » „ » grossen „ 12,00 Bereitstollen zum Abliofern pro Hektar 35 Woibertago = 70,00 „ » „ „ » 13 Mannstage = . 39,00 Bezahlter Miethwerth pro Hektar = 5% eines Kapitals von fr. 4000 = . 200,00 Steuer pro Hektar nach der Mutterrolle und dem Kataster berechnet. 12,50 Summa der Kosten 1118,50 Brutto-Ertiag: Bodenblälter: 600 kg ä 100 kg 56 fr. = 336,00 Grosse Blätter: 2000 „ n 100 „ 60 „ = . . 1200,00 Summa des Brutto-Ertrags . 1536,00 Davon ab Kosten . . . 1118,50 Bleibt Reinertrag Also 10,43% des Grundkapitals von 4000 fr. 417,50 175 RENTABILITÄTS-BERECHNUNG B. FÜR WEIZEN. Das Zerstören der Tabaksstöcke, ob man diese auf dem Acker liegen lässt oder nicht, darf man nicht dom Tabak Anrechnen, wir thun es aber auch nicht für die folgenden Kulturen, da der Werth der Tabaksstöcke als Dung die Unkosten deckt. Pro Hektar. Fr. Pflügen. 24,00 Säen . 0,00 Dung 1 / 3 von 948 fr. ..310,00 Samen 2,80 hl ä 20 fr.. 50,00 Jäten, per Acker 5 fr. (4 Acker = 1 Hektar) . . 20,00 Blochen, „ „ 1 „. 4,00 Ernte, „ _ 8 „. 32,00 Heimführen & Wagen 1,50 fr., 2 Fuhren per Acker . . 12,00 Dreschen, 100 Garben 0 fr., h Hekt. 1400 Garben . . 84,00 Durchschnittliche Steuer pro Hektar ..... 8,15 Miethwerth pro Hektar. 200,00 Summa der Kosten 762,15 Ertrag in sieben Jahren (1878—1884) 23,20 hl k 21,65 fr. = . 502,30 40 Doppelzentner Stroh zu 4 Mark = 200,00 Summa 702,30 Ueberschuss der Ausgaben 59,85 C. FÜR GERSTE. Dreimal Pflügen und Säen. 72,00 1 / 6 von 948 fr. Dünger.158,00 Samen 3,90 hl ä 12 fr.. 46,80 Transport 276,80 176 Fr. Transport 276,80 Jäten, 5 fr. per Acker. 20,00 Ernte, per Acker fr. 3,00 Geldlohn . | Wein „ 1,00 . . . I . . . . 18,60 1 LaibBrod „ 0,65 . . . J Ileimfüliren. 12,00 Dreschen, 16 Mannstago per Hektar. 48,00 Steuer. 8,15 Miethwerth des Bodens . ..150,00 Summa 533,55 Ertrag. 7 jähriger Durchschnitt 30 Hektoliter ä fr. 11,50 . . 345,00 2000 kg Stroli ä 4 Mark oder 5 fr.100,00 Summa 445,00 Ueberschuss der Ausgaben 88,55 D. FÜR HAFER. Fr. Zweimal Pflügen und Säen. 48,00 Dünger 1 / 6 von 948 fr.158,00 Samen 3,65 hl ä 10 fr. ....... 36,50 Blochen. 4,00 Ernte ........... 32,00 Ileimfüliren 6 Wagen ii 1,50 fr. 9,00 Dreschen ä 100 Garben 6 fr., pro Hektar 1200 Garben . 72,00 Steuer 5 und 6. Klasse. 4,50 Miethwerth pro Hektar. 50,00 Summa 414,00 Ertrag. Hafer 40 hl h 9 fr.. . 360,00 Stroh 3200 kg; 100 kg zu 4,50 fr.144,00 Summa . 504,00 Ueberschuss 90,00 177 fl DIE I1ÜTTENHEIMER DINGROTEL. (Handschrift des XVI. Jahrh.) Dis sindt die Recht, die die Manssen hant. Inn Irem dinghove zu Hüttenheim. 1 Zum Ersten. Item so hant sie einen freyen Dinghoff, undt spricht man zu Recht, Werre es, das einer In den dinghoff fluhe, der sol frieden han. Und sol Ime Niemandt nachvolgende sein, Er habe gethan welcher handt es sey. Were aber, das Jemandt nachvolgende were, der hat verloren leib und gut, were aber, das Im Jemandt nach Ritte, der hette auch verloren Leib und gut, schweret er aber, das Ihn das Pferdt über seinen Willen In den Dinghoff hette getragen, so hette Er ein handt verloren, vnd sol der Meiger den der in den Dinghoff ist geflohen enthalten Acht tag, und sol auch der Meiger denselben glaitenn. es sey bey tag oder bey nacht, ein Meil Weges, welchen Wege er auch will, Es sey querhes oder langes. Und sollent Ime des der Banher, und Banleuthe beholffen sein. 2 Item man spricht auch zu recht, das die Dorffleuthe, oder die Burger desselben dorfs nützsch nidt von der Almende, es seyen holtz oder Matten, oder Weide, oder welcher handt es sein das almende sollent sie wedder verkauffen noch versetzen, ohne des hoffes und der Heren willen desselben Hoves, und würde darüber üt verkauft, so hörte der Dritt Pfening den hoffen zu. 3 Item man spricht auch zu Recht, was einigen verfellet von der Almende, Es sey von holtzen oder von Andern Almenden, Do Ist den dreyen Höffen, das drittheil verfallen der einungh. 4 Item man spricht auch zu Recht, Wanne Ein Heimburger abgehet, und rechent mit den Dorffleuthen, so sollent die Meiger der Dinghöffe, auch bey der Rechnung sein. 5 Item man spricht auch zu Recht, were es, das ein Bauer In die Weide fure, und holtzr darinne hiewe, so mögen die Heren der Dinghöffe, oder die dinghöffe Meyger, auch In die Weide faren, Holtz hawen, Vieren aber die Dinghöfe In die Weide hawen, so mögent die Dorffleuthe auch faren hawen. A. HERTZOG, Bäuerliche Verhältnisse, 12 6 Item man spricht auch zu Recht, das Iglicber Dinghoff soll einen Banwart setzen, der do In dem Banne huetet, unnd sol man denselben banwart vor den Luten bieten, ob er In wollgefalle, unnd sol man das thun, bitz an den dritten. 7 Item mann spricht auch zu Recht, were es, das man verkaufft, von der Almende oder verlühe, und darvon wurde "Wynkauff gemacht, da han die hoffe Ir Recht An. 8 Item man spricht auch zu Recht. Das die Zinss gefallen sint, zu Sanct Martinstag, und sol ein Meiger das Ding heissen gebieten. 9 Item man spricht auch zu recht, wer sein Zins nit en gebe so das ding gebotten were, und Acht tag ubersesse, das der die Zinss nit engebe, So ist der den Zinss sol gehn, der ist dem Heren verfallen, Zwey Schilling Pfening, und darnach über Acht tagen zwen Schilling untze an sechs Schilling. 10 Item man spricht auch zu recht, were es, das einer also seumig were, dem sol man sein gut verbieten, das Er nit daruff sol fahren, mit keinerliande Sachen, ferth Er aber daruff, so ist er dem Heren, der denne der dinghove ist, von Jeder furth verfallen dreissig Schilling Pfening, unnd sollen das die Huber helffen schirmen. 11 Item man spricht auch zurecht, wan ein gut Ostur würdt, und keinen Huber hat, so mag man uff dasselbe gut tagen, als davor geschrieben steet von den Zinsen, mit denn vorgeschrieben rechten. 12 Item man spricht auch zu recht, das der Hoff, der da von Lehen dar rüret, mag vor finden die Aecker, die zu demselben Lehen hörent, ohne Irrung und hindernusse der banleuthe. 13 Item man spricht auch zu recht, wer es, das der, dem also sein gut verbotten würde, und nit gehorsam were den gebotten, und so man untz ann den nechsten ding uff das gut ussgetaget so mögen dan die Heren, der der dinghove ist, mit einer freyen liandt dasselbe gut ziehen, In Irn gewaldt, und darmit thun, als mit andern Irn gue- thern, und sol In das die huber lielffen beschirmen. 14 Item man spricht auch zu recht, das ein Iglich huber mag zwey güetter tragen zu seinem gute. 15 Item man spricht auch zu recht, wan einer ein gut empfahet, den Heren der der dinghoff ist, halp also viel zu erschatze, alss des Zinses ist, und man gibt denne den Hubern zu erschatze, ein halb Yirtheil weines, und sol den derselb hueber dem Hoffe schweren sein Recht zubehaltende, und zubeschirmende, und das durch Niemandt zulassen, wedder durch Lieb noch durch leidt. 16 Item man spricht auch zu Recht, das die Heren, der der Dinghoff ist, dieselben einen Pfar da haben, der für den grossen herten ghat. 17 Item man spricht auch zu recht, das die Lehenleuthe, die das Lehengut hant, mögen fahren mit Ireme Pferden undVihe, uff die weyde, alss ander Bauleute In dem dorffe. 179 18 Item man spricht auch zu recht, das die Heren, der der Dinghoff ist, mögent und sollen ob sie wollen haben zwölff Rinder und einen sondern Hirten, und sol derselb Hyrte Nit fharen für den grossen Hirten des Dorffs, Br mag aber nebent Ime faren, und legern, und mögent auch zwölf Schwein da haben, doch also, welches Jars sie sy nit dar betten, so magent sie sy darnach erfülhlen, untz an das zwein- tzigst Jar. 19 Item man spricht auch Zu recht. Wan man wil einungen machen, von der Almende wegen, da sol man die Moiger der Dingliöffe bey han, wan den Höfen Ir Drittheil davon gefellet. 20 Item man spricht auch Zu recht, das dieselben Dinghöff Heren, oder Ire Lehenleuth mögent holtz hawen, Zu Irem Hove, und Dinghoff garten und zu Iren Aeckern, und Matten, Zu befriedende, one Hindernusse der Banherren und der Bauleutlie. 21 Item man spricht auch Zu recht, das man ziehen mag, nach dem ersten Zuge, des Bischoffs von Münster, untz herabe an Winkel grübe, Item und soll den Ersten Zuge thun ein Bischoff zu unser Frauen tag der Jüngern, thete man das Nit, so möchte der Manssen Hoff darnach ziehen. 22 Item man spricht auch Zu recht, wan die Hueber zu geding sint, so sollen sie sprechen bey Iren Aiden, und sagen, was frevel unnd gefelle verbrochen sint, von wollen das sint, das sie sagent und rugent und auch helffent, das die besserungen von den werdennt. 23 Item man spricht auch Zurecht, das wir Ainen aigen bam- wart sollen han, dem sol das dorff Lohnen, und sol der hüthen, über wasser, Yeldt, Acker, und Matten, und Almende, und was der verteilet, das verteilet das dritte theil den Heren. 24 Item man sprioht auch Zu recht, das das necliste ding ist, nach Sanct Martinstag, unnd das Ander Zu Mittel maihe, und das dritte, so halm und hew Inkommet. 25 Item man spricht auch Zurecht, Was güeter In den Dinghoff gehören, wil man die verkauften, so sol man sie den Herren vor bieten, der der hoff ist, wellent sie denne darumb geben, alss Ander leuth, so sol man In das gut sechs Pfening neher geben, dann Andern leuthen, wer aber das also das gut verkaufft würde, unnd den Heren nit vor gebotten würde, wo denne die Heren, das entpfindent, so möchten sie das guet Ziehen In Irem Aigen gwaldt, und damit thun und lassen, als mit andern Iren aigen güettern. 26 Item man spricht auch Zu Recht, das der Hoff die Almenden möhen mögent, wie viel sie wollen, und dannen füeren, one der Dorff- leuthe, und Meniglichs widderrede. 180 BERICHTIGUNGEN. Seite 13, Ueberschrift des § 3, lies: Besitzungen. „ 14, Summenzeile, lies: 96 nr, 58 ca (statt: 95. 88). „ 16, Zeile 8 von oben lies: Bernweiler. „ 23, Zeile 21 von oben lies: oder ihnen auch höheren Lohn verspricht, als sie dort bekommen. „ 24, Zeile 14 von unten lies: Karspach. „ 31 fgg. In der Berechnung der Rentabiltät sollte überall 3°/ 0 (nicht mitunter 5%) als Verzinsung des Grundkapitals gesetzt sein. „ 48, Zeile 2 von unten lies: 1003,50 statt 1002,50. „ 49. Sonstige Einnahmen 1883 lies: 703,16 statt 903,16. Verwaltungskosten 1883 lies: 432,17 statt 423,17. „ 74, in der Tabelle lies: Weinberge statt Weinlage. „ 77, Summenzeile, lies: 533,80 ha statt 459,80 ha. „ 92, Zeile 10 von oben, lies: waren als solche (statt: waren also solche) „ 102, Zeile 7 von oben lies: Kerzfeld. „ 109, „ 6 „ „ „ der Tabak allein vertrüge . . . eine Verzinsung von 3% und gewährte einen Nettoüberschuss ungefähr im Verhältniss von 6 %. „ 110, Zeile 2 von oben, lies: haben wir für Gerste z. B. noch keine Ueberschüsse. „ 116, Zeile 7 von oben, lies : Häcksel statt Haeckel. ,, 119, „ 11 , „ „ Annehmlichkeiten. „ 154, „ 14 „ unten: „die Stadt Müllheim“ zu streichen. „ 174. „ 8 „ oben: „5% eines Kapitals von 1000 fr.“ ist zu streichen.