Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Zweiter Teil. Grundritz der Mmim UcksmtMtslehre Von, Gustav Schmoller. Zweiter Teil. Verkehr, Handel und Geldwesen. Werk und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämxfe, Handelspolitik. Historische Grsamkrnlwirkeluug. Erste bis sechste Auslage. Verlag von Leipzig, Duncker 1904. & Humblot. Jorrede. Später, als ich gehofft, und umfangreicher, als geplant war, erscheint dieser zweite Teil. Als der erste Ostern 1900 ausgegeben war, wandte ich sosort alle sreie Zeit, die mir neben meinen zahlreichen anderen Bcrussgeschästen blieb, aus die Fertigstellung des zweiten. Ein Entwurf für ihn lag aus den Jahren 1895—1897 vor, an dem nur die beiden letzten Kapitel fehlten. Das Manuskript umfaßte nicht ganz zwei Drittel von dem des ersten Teiles. Daher die Hoffnung, er werde der kleinere bleiben. Als im Frühjahr 1901 schon die 3000 gedruckten Exemplare des ersten Bandes verkaust waren, und ein unveränderter Neudruck nötig wurde, trat die Befürchtung, die mein Verleger und ich vorher hegten, ein starker Umfang des Grundrisses werde der Verbreitung bei den Studierenden hinderlich sein, doch mehr zurück. Die neue Bearbeitung des nun schon seit Jahren fertigen Manuskripts nötigte zu einer nochmaligen Durchsicht der ganzen Litteratur und zu eiuer fast vollständigen Umarbeitung des Textes. Die hierfür erforderliche Arbeit nahm viel mehr Zeit in Anspruch, als ich angenommen; erst Ostern 1902 konnte ich die ersten, Februar und März 1904 die letzten Kapitel in die Druckerei senden. Zugleich wuchs damit der Umfang erheblich. Besonders geschah dies in den vier wichtigen Gebieten: Kredit und Kreditinstitutionen, Arbeit und sociale Institutionen, Klassenkämpfe und Handelspolitik; sie machen fast zwei Drittel des Bandes aus. Es sind die Teile unserer Wissenschaft, die zugleich in die specielle Volkswirtschaftslehre hineinreichen. Das einzelne derselben, hauptsächlich die specielle Gesetzgebung, wollte ich auch nicht geben, aber die allgemeine Entwickelung ans diesen wichtigen Gebieten mußte deshalb vorgeführt werden, weil ohne die Hauptzüge gerade dieser Entwickelungsreihen ein Gesamtbild der ungeheuren Umwälzung der volkswirtschaftlichen Organisation des 19. Jahrhunderts nicht gegeben werden konnte. Die benutzte und angeführte Litteratur schließt bei den zuerst gedruckten Kapiteln schon Ende des Jahres 190 l und Anfang 1902 ab; auch bei den später gedruckten war es nur teilweise möglich, die 1902—1904 neu erschienenen Schriften noch anzusehen und sie anzuführen. Doch auch von den zuletzt vor dem Drucke in die Litteraturverzeichnisse aufgenommenen konnten natürlich nur wenige einen eigentlichen Einfluß auf meine Darstellung ausüben. Daß ich den Abschluß auch dieses zweiten Teiles erleben durfte, dafür bin ich dem Schicksal fast noch dankbarer, als für den Abschluß des ersten. Denn erst VI Vorrede. hiermit erreicht eine Arbeit ihr Ziel, der ich nun fast 17 Jahre (1887—1904) den größeren Teil meiner Kräfte widmete, die in gewissem Sinne das Facit meines wissenschaftlichen Lebens zieht. Niemand sieht ihre UnVollkommenheit mehr ein, als ich selbst. Einen vollendeten Überblick über die Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre zu geben, überschreitet heute die Kräfte jedes einzelnen. Ihn zu geben vom wirtschaftshistorischen Standpunkt aus, ist doppelt schwierig; ich war fast Seite für Seite genötigt. Encyklopädisches, Generalisierendes zu geben, das weder mich noch die historischen und volkswirtschaftlichen Detailforschcr ganz befriedigen kann. Und doch sreue ich mich des Werkes. Ich habe den größeren Teil meiner über 40jährigen wissenschaftlichen Tätigkeit der nationalökonomischen und wirtschaftsgeschichtlichen Detailforschung gewidmet, aber ich habe stets ebenso sehr mich bemüht, diese Specialsorschung in den Dienst der allgemeinen Probleme unserer Wissenschaft zu stellen, mir das rechte Augenmaß für den Wert des einzelnen eben dadurch zu wahren, daß ich die großen Richtlinien der wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und psychischen Gesamtentwickelung mir klar zu machen suchte. Ich wollte die Volkswirtschaftslehre von falschen Abstraktionen durch exakte historische, statistische, volkswirtschaftliche Forschung befreien, aber doch stets zugleich generalisierender Staatsund Wirtschaftstheoretiker so weit bleiben, als wir nach meiner Überzeugung heute schon dazu festen Grund unter den Füßen haben. Wo solcher mir zu fehlen scheint, da habe ich auch im Grundriß lieber nur die Thatsachen beschrieben und einige Entwickelungstendenzen angedeutet, als luftige Theorien aufgebaut, die mit der Wirklichkeit nicht in Fühlung stehen, bald wieder wie Kartenhäuser zusammen- sallen. So unvollkommen also mein Grundriß bleiben mag, so wenig er die theoretischen Nationalökonomen wie die eigentlichen Historiker ganz befriedigen wird, der Versuch solch' allgemeiner Zusammenfassungen ist nicht überflüssig und nicht unfruchtbar. Er mußte von einem Wirtschaftshistoriker unternommen werden, der es immer als einen falschen Vorwurf empfunden hat, er strebe nur uach Schilderung, nicht nach allgemeiner Erkenntnis der Gesetzmäßigkeit des wirtschaftlichen Lebens. Nur mit einer solchen vom Ganzen aus entworfenen Darstellung kann man den größeren Zwecken aller wissenschaftlichen Erkenntnis dienen. Ich überhebe mich nicht, wenn ich sage, ich habe das Werk im Dienste der leitenden volkswirtschaftlichen Ideen und Strömungen unserer Zeit und der Ideale geschrieben, die mein Leben beherrschen. Ohue irgend anderen Richtungen zu nahe zu treten, glaube ich sagen zu können, es sei augezeigt gewesen, daß ein Grundriß der Volkswirtschaftslehre gerade von einem Gelehrten geschrieben wurde, der ebenso Verfassungs-, Verwaltung^ und Wirtschaftshistoriker ist wie Nationalökonom, der die psychischen und socialen Entwicklungsprozesse ebenso verfolgt wie die rein wirtschaftlichen, der mit den viel größeren Mitteln der heutigen Wirtschaftsgeschichte an das Unternehmen ging, das Röscher vor 50 Jahren in Angriff nahm. Ob ich nun das mir gestellte Ziel erreicht habe, darüber mögen andere, mögen die kommenden Generationen urteilen. Ich hoffe jedenfalls, der Grundriß werde für meine rein nationalökonomischen Schüler, deren ich mich ebenso freue wie der wirtschaftsgeschichtlicheu, den Ausgangspunkt bilden, die Theorie immer weiter durch exakte Thatsachensorschung aller Art zu unterbauen. Was mich selbst betrifft, Vorrede. VII so werde ich jetzt den Rest meiner Kräfte wieder der Wirtschaftsgeschichte überhaupt und speciell der inneren preußischen Geschichte, der Fortführung der /Veta Lorussiea, d. h. meinen Lieblingsstudien widmen. Ich möchte sagen, ich kehre jetzt erst mit der nötigen Klarheit über die Grundfragen der wirtschaftlichen und politischen Entwickelung zu dieseu Specialproblemen zurück; die Arbeit am Grundriß zwang mich, mir diese Klarheit, so weit ich es überhaupt vermag, zu verschaffen, zwang mich, in den letzten großen Fragen des gesellschaftlichen Lebens Stellung zu nehmen. Und wenn ich nun mit meinem 65. Jahre auf diesem Specialgebiet vielleicht uicht mehr allzuviel erreiche, so tröstet mich die Gewißheit, gerade hier sehr zahlreiche selbständige Nachfolger und sehr tüchtige, mir nahe stehende Mitarbeiter und Schüler gefunden zu haben, die vollenden werden, was ich einst erstrebte. — Meiner Frau danke ich wieder für treue Mitarbeit, hauptsächlich sür die sorgfältige Korrektur des Bandes, meinem Assistenten, Herrn Spiethoff, für dasselbe sowie sür die Herstellung des Index und manchen guten Rat, manche Beihülfe, zumal in den Kapiteln, die fein Specialstudium ausmachen. Bordighera, 18. April 1904. Gustav Schmoller. Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile. Seite Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Eiukouttnensverteilung............... 1 1. Der Verkehr, der Markt und der Handel...................... 1 148. Einleitung. Tcr Verkehr und dcr Handel S. 3. — 149. Tic technisch-historischen Thatsachen des'Verkehrs. Die ältere Zeit S. 4. — IS0. Die technischen nnd wirtschaftlichen Thatsachen des Verkehrs im 19. Jahrhundert: Schiffahrt, Posten, Wegebau S. 6.— 151. Die technischen nnd wirtschaftlichen Thatsachen des Verkehrs im 19. Jahrhundert. Tie Eisenbahnen S. 19. — 152. Tic Rechts- und Vcrwaltuugsorduung des Handelsverkehrs. Entstehung, Wesen, Einrichtungen des ältesten Marktes S. 15. — 153. Tie Differenzierung dcr älteren Märkte S. 19. — 154. Das Marktwesen der neueren Zeit S. 25. — 155. Der F>andcl und die Handelsorganisation, die Teilnahme dcr übrigen blassen am Cirkulationsvrozcß. -t) Tcr Handel von 1500—1850 S. 31- — 156. Tcr Handel und die Handelsorganisation, b) Ter heutige Groß-, Klein- und Wandcrhaudel, die Handcls- hülfsgewerbc, der Speknlationshandel, das Warenhaus S. 33. — 157. Der Handel und die Handelsorganisation- e) Das Resultat dcr moderncu Entwickelnng S. 39. 2. Die wirtschaftliche Konkurrenz........................... 42 153. Wesen derselben, verschiedene Vcurtciluug i» dcu entgegengesetzten Schnlcn S. 43. — 159. Die Verschiedenheit der Kvnkurrcnzvcrhältnisse S. 46. — 169. Öffentlichkeit und Koukurrenzregulierung; ihre ältere Form, ihre Vcscitiguug 1789—1879 S. 59. — 161. Die Miszstände der heutigen freie» Konkurrenz und ihre Bekämpfung; neue Kvnkurrenz- rcgulicrungcn S. 54. 3. Das Matz-, Gewichts-, Münz- und Geldwesen................... 69 162. Das Maß- und Gcwichtswcscn S. 61. — 163. Entstchnng dcs Geldes und der Münze S. 65. — 164. Die Epochen dcs europäischen Geld- und Münzwesens bis ins 14. Jahrhundert S. 68. — 165. Die Epochen des europäischen Geld- und Müuzwcscns von 1399 bis 1909 S. 71. — 166. Das Münzwesen dcr neueren Zeit S. 77. — 167. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Das Problem und das ältere Nebenciuandercirknlicren von Gold- und Silbermünzen S. 85. — 168. Tic Gold-, Silber- und Doppelwährung. Die Entstehuug und Ausführung dcr modcrucu Währungstheorie nnd -gcsetzc S. 88. — 169. Ergebnisse: Wcjcn nnd Folgcn dcr Geldwirtschaft S. 93. 4. Dcr Wert und die Preise.............................109 170. Begriff des Wertes überhaupt S. 102. — 171. Der wirtschaftliche Wert, sein Wesen, seine Arten, seine Dogmengeschichte S. 104. — 172. Dcr Marktwert ans Grund von Angebot und Nachfrage S. 109. — 173. Folgerungen ans vorstehendem. Gerechter Preis und Wucher S. 114. — 174. Tarwescn und Tarpreise in Vergangenheit nnd Gegenwart S. 118. — 175. Tie Wert- und Preisbildungen bei den Vcrkehrsanstalteu, ihre Tarife S. 122. — 176. Die Analyse dcr Nachfrage: die Nachfrage in ihren allgemeinen Zügen und großen historischen Wandlungen; die Nachfrage nach Nährmitteln S. 128. — 177. Die Analyse der Nachfrage: ihr neueres Gesamtbild, beleuchtet durch die Einkommensstatistik nnd die Haushaltungsbndgcts S. 137. — 178. Die Analyse dcr Nachfrage: ihre Schwankungen im einzelnen S. 143. — 179. Die Analyse des Angebots. Seine Bestandteile; der Umfang dcr Produktivkräfte, die es bestimmen; die alte Einteilung in drci Arten dcs Angebots S. 146. — 180. Die Analyse der Produktiouskosten S. 149. — 181. Die Wirkung der Produktionskosten ans den Wert S. 153. — 182. Der Geldwert. Angebot nnd Nachfrage nach EVclmctall und Geld S. 159. — 182 a. Der Geldwert und die allgemeine Preisbcwcgnng; Folgcn derselben S. 163. — 182d. Papier- geldpreisc und Papiervaluta S. 168. Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile. IX 5. Vermögen, Kapital und Kredit; Kapitalrente und Zinsfuß..............173 132 e. Vorbemerkung. Entstehung und allgemeine Bedeutung des Kapitals S. 174. — 183. Begriff von Kapital und Vermögen S. 177. — 184. Die Versuche einer statistischen Erfassung des Vermögens und Kapitals S. 181. — 185, Die Bedeutung des Kapitals S. 186. — 186. Der Kredit, seine Hanptformen S. 186. — 187. Der Kredit, seine Hauptformcn. Fortsetzung S. 191. — 188. Das Wesen des Kredits S. 196. — 189. Die historische Entwickelung des Krcditrechts, die Wuchcrthcorirn S. 198. — 19V. Die theoretischen Begründungen der Wucherlchre und der Kapitalrente S. 204. — 191. Die thatsächliche Bewegung des landesüblichen Zinsfußes S. 206. — 192. Die Ursachen der Zinshöhe S. 208. — 193. Der kaufmännische oder Bankzinsfuß S. 211. 6. Die Krcditorganc und ihre ncmrc Entwickelung. Das Bankwesen..........216 194. Die älteren Krcditorgcme: die Girobanken S. 218. — 196. Das Bankwesen von 16S0 an: die Entstehung der Notenbanken, die Notcnbankgesehgcbung S. 220. — 196. Das neuere Notenbankwcscn, die großen Centralbanken S. 225. — 197. Die übrigen städtisch- kaufmännischen Banken. Das Privatbantiergeschäst, die Depositen-, Diskonto-, Effekten-, Kolonial- u. f. w. Banken S. 231. — 198. Die gcmeinlvirtschaftlichen Grundkrcdit- institnte S. 238. — 199. Die HvPothckenbaukcn S. 242. — 200. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter; Psandlcihanstaltcn und Sparkassen S. 247, — 201. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter. Die Kreditgenossenschaft S. 253. — 202. Schlußbetrachtung über die Kreditcntwickcluug S. 258. 7. Arbcitsvcrlmltnis, Arbcitsrrcht, Arbcitsvcrtrag und Arbeitslohn...........259 203. Die Entstehung des freien Arbcitcrstandcs S. 261. — 204. Die verschiedenen Elemente des heuligen Arbeiterstandes S. 265. — 205. Die principielle Erörterung des Arbcitsvcrhältnisses und -Vertrages S. 268. — 206. Die verschiedenen heutigen Rrchts- sormen, welche das Arbeitsvcrhültnis ordnen 273. — 207. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages außer der Lohnhöhe: Zeitdauer und Kündigungsrecht, Form des Vertragsabschlusses, Kontraktbruch, Arbeitszeit, Natural- und Geldlohn S. 279. — 208. Die wichtigeren Einzelbestimmungcn des Arbeitsvertrages außer der Lohnhöhe. Die Bemessungsmcthodcn des Gcldlohnes S. 286.— 209. Die thatsächliche Lohnhöhe S. 292. — 210. Die ältere» Lohnthcoricn S. 299. — 211. Die Ursachen der Lohnhöhe uud ihrer Bewegung. Augebot und Nachfrage S. 305. — 212. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer Bewegung. Gcsamtresultat S. 311. k. Die wichtigeren neueren socialen Institutionen. Armen- und Versicherungswesen, Arbeitsnachweis, Gcwcrkvcrcinc und Schiedsgerichte....................317 213. Einleitung. Das Armenwescn; die Entstehung und allgemeine Bedeutung der neueren Armenpflege S. 320. — 214. Die Ausführung der Armenpflege S. 326. — 215. Das Versicherungswesen im allgemeinen. Seine Entstehung S. 335. — 216. Die Trausport- und die Feuerversicherung S. 338. — 217. Das Lcbensvcrsicheruugswescn S. 341. — 218. Die übrigen Versichcrungszwcigc: Vieh- nnd Hagelversicherung. Resultate S. 344. — 219. Die Arbeitervrrsichernng; ihr Wesen, ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen S. 347. — 220. Die Durchführung der Arbciterversichernng im allgemeinen und speciell in England und Frankreich S. 354. — 221. Die Durchführung der deutschen Arbcitcrvcrsicheruug: Ursprung; die Krankenversicherung S. 361. — 222. Die Durchführung der deutschen Arbeitcrversichcrung: die Unfall- nnd Invalidenversicherung S. 367. — 223. Urteil über die deutsche Arbeitcrversichcrung: die neuesten Reformen anderer Länder S. 375. — 224. Die Arbeitslosigkeit, der Arbeitsnachweis uud die Arbeitslosenversicherung S. 382. — 225. Die Entstehung der Gcwerkvcrcine, dic Koalitionsgesctzgcbnng, die Gewerkvcreinc in den verschiedenen Staaten S. 394. — 226. Die Verfassung und Politik der Gewcrkvereine, die Arbritseinstellnngen, Boykotts, Strafmittel der Vereine S. 401. — 227. Die Unter- nehmervcrbäude, die Einigungskammern und die Schiedsgerichte S. 409. — 228. Schlnß- ergebnis S. 417. 9. Das Einkommen und seine Verteilung. Unternchmcrgcwinn und Rente, Vermögens- und Arbeitseinkommen................................418 229. Das Wejen des Einkommens nnd die Einkommensverteilung im allgemeinen S. 420. — 230. Die Verteilung des deutschen Nationaleinkommens im Jahre 1895 S, 426. — 231. Das Untcrnchmcreinkommen, sein Wesen, seinc Ansglcichnng S. 431. — 232. Das Steigen oder Fallen des Untcrnehmcrgewinns S. 433. — 233. Die ländliche Grund- rentcnbildung und dcr Mouopolwert dcr ländlichen Grnndstückc 437. — 234. Die städtische Bodenrente und dic durch Ertragewinne beeinflußte Kapitalrente S. 445. — 235. Dic Verteilung des Vcrmögcnseinkommens S. 451. — 236. Die Einkommensver- teilung im ganzcn S. 457. Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen 464 1. Dic Schwankungen und Krisen dcr Volkswirtschaft..................464 237. Eiutcitung zum vierten Buch. Notwendigkeit der wirtschaftlichen Schwankungen. Allgemeine Ursachen S. 466. — 238. Dic Anpassung der Produktion an dic Konsumtion X Inhaltsverzeichnis zum zweiten Teile. in der arbeitsteiligen Volkswirtschaft S, 469. — 239. Die Einwirkung der Geldwirtschaft, des Kredits, des Markt- und Preistreibens auf die Stockungen S. 473. — 24V. Der typische Verlauf der Wechseluden Konjunkturen bei den modernen Kulturvölkern S. 477. — 241. Historische Übersicht der Aus- und Niedergangsbewegungen der letzten 200 Jahre S. 480. — 242. Die bisherigen Kriseutheorien und die Krisenlitteratur S. 484. — 243. Zusammenfassendes Urteil. Arten der wirtschaftlichen Schwankungen und Stockungen, der Krisen S. 488. — 244. Bekämpfung und Milderung der Krisen, Krisenpolitik S. 492. 2. Die Klasscnkämpfc, die Klasscnhcrrschlift und deren Rückbildung durch Staat, Recht und Reform..................................- - 245. Einleitung. Beziehung zwischen Staat uud socialen Klassen überhaupt. Alteste Klasfenverhältnisse S. 497. — 246. Die griechischen Klassengegensätze und Klassenkämpfc S. 500. — 247. Die römische Socialgeschichtc S. S03. — 248. Die mittelalterliche Klasseugcschichte bis ins 15. Jahrhundert. Die seudalagrarischen Klassen, die städtischen S. 511. — 249. Die neuere Klassengcschichte bis ins 19. Jahrhundert. Königtum und Landstande. Ritterschaft und Bauern S. 518. — 250. Die europäische Klassengeschichte im 19. Jahrhundert. Bourgeoisie, industrielle Arbeiter, Socialdemokratie, sonstige Klassen S. 531. — 251. Resultate: die Klassenkämpfc, die Klassenherrschaft :-:nd deren Überwindung S. 542. — 252. Die sociale Gesamtentwickelung. Der gegenwärtige Stand S. 549. 3. Die wirtschaftlichen Beziehungen und Kämpfe der Staaten untereinander, die Handelspolitik. 253. Begriff und Wesen der Handelspolitik S. 562. — 254. Die Handelspolitik kleiner, naturalwirtschaftlicher Stämme S. 564. — 255. Die Handelspolitik der antiken Völker und Staaten S. 567. — 256. Die mittelalterliche Handelspolitik der Städte, hauptsächlich der italienischen und deutschen; die hanseatische Handelspolitik S. 57t). — 257. Tie Handelspolitik der Territorien und Kleinstaaten vom 13.—14. Jahrhundert an S. 576. — 258. Der Merkantilismus: Portugal, Spanien und Holland bis Anfang des 19. Jahrhunderts S. 580. — 259. Der Merkantilismus: die französische Handelspolitik bis 1814 S. 586. — 260. Der Merkantilismus: die Handelspolitik Englands von 1600—1815 S. 589. — 261. Der Merkantilismus: Deutschlands und Preußens Handelspolitik bis 1806 S. 593. — 262. Bedeutung und Kritik des Merkantilismus S. 599. — 263. Die Entstehung der Frcihandelsthcorie und ihre schutzzöllnerische Kritik 1750-1860. Ad. Smith, Fr. List, Marx S. 605. — 264. Die praktische Durchführung der freihändlerischen Handelspolitik von 1783—1875 S. 609. — 265. Würdigung der Freihandelsära. Handelsstatistisches Bild des 19. Jahrhnndcrts S. 616. — 266. Die Rückkehr Rußlands und der Vereinigten Staaten zum Hochschutzsystem im leisten Viertel des 19. Jahrhunderts S. 623. — 267. Die neuere Hochschutzzollpolitik Frankreichs S, 629. — 268. Die neuere Handelspolitik Mitteleuropas, hauptsächlich Deutschlands S. 631. — 269. Der Imperialismus Großbritanniens von 1874 bis zur Gegenwart S. 637. — 270. Die Würdigung der neuesten Schutzzollära. Die neueren theoretischen Argumente, die Frage des Industrie- uud Agrarstaats S. 641. — 271. Schluszbctrachtuug über Handelspolitik,' Handelsbilanz, Meistbegünstigung. Blick iu die Zukunft S. 647. 4. Die wirtschaftliche und allgemeine Entwickelung der Menschheit und der einzelnen Völker. Aufsteigen, Blüte und Verfall derselben....................... 272. Das Wesen des volkswirtschaftlichen Fortschrittes S. 653. — 273. Allgemeine historische Entwickelungstheorien. 1. Mechanische S. 656. — 274. Allgemeine historische Entwickelungstheorien. 2. Teleologisch-metaphysische, psychologisch-geistige S. 659. — 275. Die historische Stufenfolge der wirtschaftlichen Ncrfassnngsformcn S. 666. — 276. Aufsteigen, Blüte und Verfall der einzelnen Völker und ihres Wirtschaftslebens S. 673. Register zum ersten und zweiten Teil des Grundrisses I. Personen-Register............. II. Sach-Register.............. Verzeichnis der gebrauchten Abkürzungen. A. d. Pol. Okon. ----- Archiv der politischen Ökonomie und Polizeiwisfenschaft. Bd. 1—6, 1835—1843. Herausgegeben von H. Rau. Neue Folge, der ganzen Reihe Bd. 6—IS, 1843—1853. Herausgegeben von H. Rau und G. Haussen. A. f. soc. G- ---- Archiv für sociale Gesetzgebung und Statistik. Herausgegeben von Dr. Heinrich Braun. 1888 ff. A. f. E. 1878 ff. ----- Archiv für Eisenbahnwesen. Bluntschli, St.W. ----- I. C. Bluntschli und K. Brater, Deutsches Staatswörterbuch. 11 Bde. 1356 bis 1870. D. B. I. ----- Deutsche Biertel-Jahrsschrift. 1838 ff. D- Z. f- Gesch.W. ----- Teutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Herausgegeben von L. Ouidde. 1889 ff. Hist. Zeitsch. ----- Historische Zeitschrift. Begründet von H. von Sybel, herausgegeben von F. Meinecke. 1859 ff. H. W. 1 ff. u. Sup. 1, 2 ---- Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben von I. Conrad, L. Elster, W. Lexis, Ed. Loening. 6 Bde. 1890—1894. 2 Supplemente, 1895 u. 1897. 2. Aufl. seit 1898 ff. I. f. G,V. 1877 ff. ----- Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im deutschen Reiche. Jahrgang 1—4, 1877—1880. Herausgegeben von F. von Holtzeudorff und L. Brentano. Jahrgang 5 ff. von 1881 an herausgegeben von G- Schmoller. I. f. N. 1. F. 1, 1863 ff.; 2. F. 1, 1880 ff.; 3. F. 1, 1891 ff. ---- Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. 1. Folge, Bd. 1-34, 1863—1879; 2. Folge, Bd. 1—21; 1880-1890; 3. Folge, Bd. 1, 1891 ff. Begründet von Bruno Hildebrand. Herausgegeben von I. Conrad, L. Elster, Ed. Loening, W. Lexis. Pr. I. 1, 1858 ff. ---- Preußische Jahrbücher. Röscher, Ansichten d. V.W. ----- Wilhelm Röscher. Ansichten der Volkswirtschaft aus dem geschichtlichen Standpunkte. 3 Auflagen, 1861 und 1878. Rümelin, R. A. 1, 2 u. 3 ----- Gustav Rümelin, Reden und Aufsätze. 3 Bde. 1875, 1831, 1894. Schmoller, Gesch. d. Kleingew. ----- Gustav Schmoller, Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Statistische und nationalökonomische Untersuchungen. 1870. Schmollcr, Grundfr. ----- Gustav Schmoller, Über einige Grundfragen der Socialpolitik und der Volkswirtschaftslehre. 1898, 2., vermehrte Aufl. ' 1904. Schmoller, Litt.Gesch. ---- Gustav Schmoller, Zur Litteraturgeschichte der Staats- und Socialwissenschaften. 1888. Schmoller, U. U. — Gustav Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfasfuugs-, Verwaltungsund Wirtschaftsgeschichte besonders des preußischen Staates im 17. und 18. Jahrhundert. 1898. Schmoller, Soc. u. Gew.P. ----- Gustav Schmollcr, Zur Social- und Gewerbepolitik der Gegenwart. 1890. Schönbcrg, H. d. p. O. — Handbuch der politischen Ökonomie. Herausgegeben von G. v. Schönberq. 3 Bde. 4. Auflage, 1896-1898. Stat. Monatsschr. ----- Statistische Monatsschrift. Herausgegeben von der k. k. statistischen Central- kommission, Wien. 1875 ff. S. V. f. S. ----- Schriften des Vereins für Socialpolitik. Bd. 1—113. 1873-1904. V.J.Sch. f. V.W. u. K.G. ----- Vierteljahresschrift für Volkswirtschaft und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Jul. Faucher u. a. 1866—1893. W.V. 1 u. 2 ----- Wörterbuch der Volkswirtschaft. Herausgegeben von L. Elster. 2 Bde. 1398. Z. d. pr. st. B. ----- Zeitschrift des königlich preußischen statistischen Bureaus. 1861 ff. Z. f. d. g. H. ---- Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht. Herausgegeben von L. Goldschmidt u. a. 1858 ff. Z. f. St.W. 1844 ff. ----- Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. Herausgegeben von vr. A. v. Schäfflc. 1844 ff. Z. f. Bölkcrpsych. ----- Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft. Herausgegeben von M. Lazarus und H. Steinthal. 20 Bde. 1860—1890. Z. f. V.W. Soc. u. V. ----- Zeitschrist für Volkswirtschaft, Socialpolitik und Verwaltung. Herausgegeben von E. v. Böhm-Bawerk, K. Th. v. Jnama-Sternegg, E. v. Plener. 1, 1892 ff. DruckfeHLerverZeictznis zum ersten^ und zweiten Teil des Grundrisses. S. 17 Zeile 24 von unten lies statt „nicht unschwer" unschwer. S. 21 Zeile 16 von oben lies Lustvermeidung. S- 64 Zeile 4 von unten lies statt „überlebt sich" überlebt. S. 80 Zeile 3 von unten lies vorn statt „1881" 1874. S. 84 Zeile 19 von unten lies statt „Iis,;'ö" Ras. S. 39 Zeile 18 von unten lies statt „Caines" Cairnes. S. 99 Zeile 18 von unten lies statt „Euken" Eucken. S. 111 Zeile 12 von unten lies statt „Iahn" v. ^ohn. S. 229 Zeile 9 von unten lies statt „l^sewres ot l^seturss on. S. 230 Zeile 8 von oben lies statt „euroxssmiss" ßuroxssiis, S. 392 Zeile 23 von oben lies statt „Tomas" Thomas. S. 413 Zeile 5 von oben lies statt „Weale" Reale. S. 413 Zeile 5 von oben lies statt „mÄNusI ot'" mÄllug.1 kni', S. Z53 Zeile 26 von oben lies statt ..Lehre" Theorie. S. 558 Zeile 32 von oben lies statt „Ware" Waren, S. 869 Zeile 25 von oben lies statt „30. Juni 1900" 30. Juni 1901. S. 905 Zeile 26 von oben lies statt „Adikes" Adickes. S. 1092 Zeile 17 von unten lies statt „in Preußen 325 Mk." in Preußen 213'/-- Mk. ^ -) Zweiter Druck, 4. bis 6. Auflage. 1901. Drittes Buch Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes und der Einkommensverteilung. 1. Der Verkehr, der Markt und der Handel. Allgemeines über Geschichte und Wesen des Handels! Bgl. die Litteratur vor § 113 über den Handel; außerdem: Kießelbach, Der Gang des Welthandels im Mittelalter. 1860. — Röscher, Nationalökonomik des Handels und Gewerbflcißes. 1. Aufl. 1881, 7. Aufl. 1399 von Stieda. — I'igeoiillSÄu, Listoirs äu eoinir>srcs äs 1» Kranes. 2 Bde. 1887 und 1889 (geht bis znm Tode Richelieus). — NosI, Listoirs äu eowrasres äu woncls. 2 Bde. 1892—94. — R. Mayr, Lehrbuch der Handelsgeschichte. 1894. — Cohn, Nationalökonomie des Handels und des Verkehrswesens. 1898. — P eez, Zur neuesten Handelspolitik. 1895. —Schmoller, Sering und Wagne r, Handels- und Machtpolitik. 2 Bde. 1900. — Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland nud Italien. 2 Bde. 1900. Allgemeines über Geschichte nud Wesen des Verkehrs: Stephan, Das Vcrkehrsleben im Altertum, Histor. Taschenbuch. 1868. — Derselbe, Das Vcrkehrsleben im Mittelalter, daselbst 1869. — Schmoller, Umgestaltung von Produktion und Verkehr im 19. Jahrhundert, in Gesch. d. Kleingw. S. 169ff. 1870. — Ders., Der moderne Verkehr im Verhältnis zum wirtsch., soc. und sittlichen Fortschritt. Pr. I. 31. 1873, jetzt Soc.- u. Gew.P. — Pcrrot, Zur Geschichte des Verkehrswesens. 1871. — Löper, Zur Geschichte des Verkehrs in Elsaß-Lothringen. 1873. — Emil Sax, Die Verkehrsmittel in Volksund Staatswirtschaft. 2 Bde. 1878—79. — Ders., Transport- und Kommunikationswesen in Schönberg, H. d. p. O. 1. — ^. äs ?ovi1Is, I^s, ti-Änsi'izi'Mü.tion äss moxsus äs transport st sss eou- sshusllcss seonoiriignös st soeislss 1880. — Reuleaux, Der Weltverkehr und seine Mittel (Buch der Erfindungen Bd. 9). 9. Aufl. 1901. — W. Götz, Die Verkehrswege im Dienste des Welthandels. 1888. — vanderBorght, Das Verkehrswesen. 1894. — L. volson, IranZports st tarits, 2 sä. 1898. —H. Schumacher, Die bestehenden Verkehrsverhältnisse Chinas A. f. E. 1899.— W. Lok, Vcrkehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900. 1900. — Launhardt, Am sausenden Webstuhl dcr Zeit. 1900. Seeschiffahrt: I^inäss,^, IIi8toi^ ok rusr<:bi>,ilt sIüxxinA anä aneisut eomineres. 4 V. 1874tt'. — Liasr, LtÄtistiHus intei'nationals. ^aviAiltion maritiins. 4 Bde. 1876—92. — v. Neumann-Spallart, Österreichs maritime Entwickelung und die Hebung von Trieft. 1882. — Breusing, Geschichte der Nautik der Alten. 1886. — Dullo, Gebiet, Geschichte und Charakter des Seehandels der größten deutschen Ostseeplätzc. 1888. — >Vi1Iiklir» ^V. öatss, ^msriean Nilrins. Ihs sbippIuA c>usstion in Instor^ »nä pollties. 1893. — Denkschrift über Deutschlands See- interesscn. 1897; die Steigerung der deutschen Seeinteressen. 1896—98. 1899, amtliche Denkschriften.— Nauticusschriftcn, 5 Bde. 1898-1900. — Mahan, Der Einfluß der Seemacht auf die Geschichte. 2 Bde. 1898 ff. Binnenschiffahrt: Verhandlungen des Ccntralvcreins für Hebung dcr Fluß- und Kanalschiffahrt. 1872 ff., scit 1894 Ztschr. f. Binnenschiffahrt. — Mosler, Die amerikanischen Wasserstraßen. 1877.— Röscher, Nat. Ök. des Handels H 94 u. 94". — M. M. v. Weber, Die Wasserstraßen Nordenropas. 1881. — Meißen, Die Frage des Kanalbaucs in Prcnßen. I. f. G. V. 1884. — Schlichting, Binnenschiffahrt. H. W. 2. — D. k. ^obiison, Inlanä ^Vatsi^vaxs. ^.imal. of ilmsrio. scacl. ok ziol. 1893. — Kurs, Schiffahrtsstraßen im Deutschen Reiche, ihre bisherige und zukünftige Entwickelung und ihre gegenwärtige wirtschaftliche und finanzielle Ausnutzung. I. f. N. 3. F. 10, Schmollcr, Grundrisj der Volkswirtschaftslehre. II. I.—6. Aufl. 1 2 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^460 1895. — F. Ulrich, Staatseisenbahnen, Staatswasserstraßen und die deutsche Wirtschaftspolitik. 1898. — Eckert, Das Mainzer Schiffergewcrbe in den letzten drei Jahrhunderten des Kurstaats. 1898. — Ders., Rheinschiffahrt im 19. Jahrh. 1900. — Eger, Die Binnenschiffahrt in Europa und Nordamerika. 1899. — H. Schumacher, Zur Frage der Binnenschiffahrtsabgaben- 1901. Postwesen: Matthias, Ueber Posten und Postrcgalc. 1332. — Stephan, Geschichte der preußischen Post von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart. 1859. — Hubcr, Die geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. 1893. - P. D. Fischer: Zahlreiche Aufsätze in I. f. G- V. 1871, 1873, 1876, 1879, 1889, 1892. — Archiv für Post und Telegraphie seit 1876. Wcgewesen: LsiZisr, Histoirs des xrancks ebsmios äs I'empiis Romain. 1736. — v. Luder, Straßenbau- und Wegegcschichtc. 1779. — Krünitz Die Landstraßen und Chansseen. 1794. — Laudon, Beiträge zur Geschichte der.alten Heer- und Handelsstraßen in Deutschland, Falke, Z. f. d. Kultur- gesch. 1856.— ViAiion, Ltuäss b!8toriciuk8 sur Is8 voiss puv>iqus8 sn Kranes. 1862—80. — Bär. Die Wasser- und Straßenbau-Verwaltung im Großherzogtum Baden. 1870. — Bavier, Die Straßen der Schweiz. 1878.— Huber, H.W. s. v. Wege. — Reitzenstein, Das deutsche Wegerecht in seinen Gruudzügen. 1890. — v. Rotenhan, Die Entwickelung der Landstraßen. 1897. Eisenbahnwesen: Knies, Die Eisenbahnen nnd ihre Wirkungen- 18S3.— M. v. Weber, Die Schule des Eisenbahnwesens. 1857, 4. Aufl. 1885.— Cohn, Untersuchungen über die englische Eisenbahnpolitik, 2 Bde. 1875. Nachtrag 1883. — Derselbe, s. v. Eisenbahn, H. W. 3. — A. von der Leyen, Die nordamcrikanischcn Eisenbahnen in ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. 1885.— Lackte^, RgUi-oack trarisportation, its tiistorz- a,ncl its Ia>v. 1885. — Geschichte der kvuigl. sächsischen Staatsbahnen. 1889. —v. Kaufmann, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs, 2 Bde. 1896.— Die italienischen Eisenbahnkonventionen und ihre Erneuerung, B- z. Allg. Zeitung, 7. Febr. 1901. — Archiv für Eisenbahnwesen seit 1878 (hauptsächlich für die Entwickelung der preußischen Bahnen). Älteres Marktwesen: P. I. Marperger, Beschreibung der Messen und Jahrmärkte. 1711.— K.W. Nitzsch, Der älteste Marktverkehr des deutschen Binnenlandes, Hans. Geschichtsbl. 1880-81.- K. Rathgen, Die Entstehung der Märkte in Deutschland. 1881. — E. Mayer, Zoll, Kaufmann- schaft und Markt zwischen Rhein und Loire bis ins 13. Jahrhundert. Germ. Abh. z. 7V. Geburtstag K. v. Maurers. 1893. — Gigl, Geschichte der Wiener Marktordnungen vom 16. bis 18. Jahrhundert. Archiv f. östr. Geschichtsquellen XXXV, 1. — LIi. vil>88, Ins Zilä msreliaut. 1890. — H. G. Genglcr, Deutsche Stadtrechtsaltertümer. 1882, 121—203. — Keutgen, Untersuchungen über den Urspr. der deutschen Stadtvcrsassuug. 1895. — Rietschel, Markt und Stadt 1897. Messen: ^. u. ?. 1^. Ls-var)-, vietionnsirs univ. äs sommeres- 1760, s. v. toirs II, 645—81. - Kriegl, Die Frankfurter Messe im Mittelalter (Frankfurter Bürgcrzwiste). 1862. — Philippi, Die Messen der Stadt Frankfurt a. O. 1877. — Lourguslot, stucls8 8ur Iss koires äs la Okampagiiv, 2 Bde. 1365. — E. Hasse, Geschichte der Leipziger Messen. 1885. — 5. Lore I, I^ö8 toirs8 äs Ksusvs au 15. 8isels. 1892.— L. Goldschmidt, Universalgeschichte des Handelsrechts. 1891, 224 ff. Neueres Marktwesen und Markthallen: vs AIsss)-, Vö8 os.IIs8 st rng.reb.e's ste. 2 Bde. 1861. — LkIIarä, Nonograpliis äö8 dalls8 eöutrals8 äs ?aris. 1863.— Th. Risch, Schlachthäuser und Viehmärkte in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, England u. s. w. 1866. — Hältst ein, Der Londoner Viehmarkt. 1867. — 1b.oin.a8, Vs8 oallk8 et ms,reüs8 so, Zros. 3. sä. 1872.— Hausburg, Der Vieh- und Fleischhandel in Berlin. 1879. — Ebcrty, Die Lebensmittelversorgung von Großstädten in Markthallen. 1884. — La des, Zur Organisation des Lebensmittelmarktes. I. f. G-V. 1887. — v. Halle, Die Organisation des Berliner Vieh- und Fleischmarktes. I. f. G-V. 1892. — Riedl, Der Wiener Schlachtviehhandel in seiner geschichtlichen Entwickelung. I. f. G.V. 1893. — Du. Narou88sin st Ö. 6usris, IIaIIe8 csntrales cls ?s,ri8 st coinrusrcs ä'irlirasn- tg.tioi>. 1894. Getreidemarkt: Fuchs, Der englische Getreidehandcl und seine Organisation, I. f. N. 2. F. 20, 1890. — Schumacher, Der Getreidehandel in den Ver. Staaten von Amerika und seine Organisation, das. 3. F. 10, 1895. — Ders., Die Getreidebörsen in den Ver. Staaten von Amerika, das. 3. F. 11, 1896. - Wiedenseld, Der deutsche Getreidehandcl. das. 3. F. Bd. 9. 1895. — Ders., Die Organisation des deutschen Getrcidehandels im 19. Jahrhundert, I. f. G-V. 1900. — Schmoller, Die Epochen der Getreidehandelsverfassung und -Politik, I. f. G-V. 1896. Börsenwesen: Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger, Geldkapital und Krcditverkehr im 16. Jahrhundert, 2 Bde. 1896. — Großmann, Die Amsterdamer Börse vor 200 Jahren. 1376. — Struck, Die Effektenbörse, eine Vergleichung deutscher und englischer Zustände. 1881. — Derselbe, Börse, H.W. 2. — Fuchs, Der Warenterminhandcl, I. f. G.V. 1891. — Schriften der Börsenennuete-Kommission, Protokolle, Darstellung der Haupts. Börsen, statistische Anlagen, Bericht 1892—93. — Weitere Litteratur Cohn III, 318 ff. Handel und seine Organisation. Für die ältere Zeit: ^k>zus8 8g.va,rz', I/k partait osgotiant, uns instruetion generals pour es yu.i reZ-träs Is eoinmsree. 8. eä. 1717. — (?orboong.is) IZIsmsnt8 äu eoinmeres. 1754. — Büsch, Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung. 1792. 2 Bde. 1792, 2. Aufl. 1799- Zusätze, 3 Bde. 1797-1800. — Für die neuere Zeit außer Röscher III u. Cohn III Lexis, Der Handel in Schönbcrgs H. d. p. O. 2 und Mataja, H.W. 4. — Ehrenberg, Der Handel, seine wirtschaftliche Bedeutung, seine nationalen Pflichten und sein Verhältnis zum Staate. 1897.—Rathgen, Die sociale Bedeutung des Handels, Stenogr. Bericht d. 7. ev.-soc. Kongresses 1898 und die Handelsartikel im W.B. Begriff von Verkehr und Handel. Einzelnes: Fuchs, Die Organisation des Liverpooler Banmwollhandels in Vergangenheit und Gegenwart, I. f. G.V. 1890. — Jaff«, Die englische Baumwollindustrie und die Organisation des Exporthandels, das. 1900. — Cohn, Zur Geschichte und Politik des Verkehrswesens. 1900. Hausierhandel: I. G- Hosfmann, Befugnis „ zum Gewerbebetriebe. 1846. 240 ff. — v. Ulmenstein, Über den Hausierhandel, A. d. Pol. Ökon. 1. 1835. — Lexis, Wandergewerbe, H.W. — S. V. f. S. über Hausierwesen, von W. Stieda, Bd. 77-83. 1898—99, Bd. 88. 1900 (Referat von Stieda). Zwischenhandel: S.V. s. S. Bd. 37—38. 1388 und Bd. 88. 1899. Verhandlungen über die Ent- wickclnngstendcnzcn im modernen Kleinhandel. — Mataja, Groszmagazine und Kleinhandel. 1891.— Steaemann, Umwälzungen im Detailhandel, Zukunft vom 31. III. 1896. — Huber, Waren- haus"und Kleinhandel. 1899. — Die Lage des Kleinhandels in Deutschland, hrsg. von d. Handelst, in Hannover. 2 Bde. 1899—1900. 148. Einleitung. Der Verkehr und der Handel. Wir haben in der Einleitung und in den zwei Büchern des ersten Teiles die Grundlagen und die gesellschaftliche Versassung der Volkswirtschaft darzustellen gesucht. Wir haben im zweiten Buche die gefellschaftlichen Organe kennen gelernt, durch deren Ausbildung der Körper der Volkswirtschaft entsteht, durch deren Zusammenwirken er zu funktionieren fähig ist. Wir haben nun sein Leben zu studieren, hauptsächlich die Einzelvorgänge und Bewegungen darzustellen, die in millionenfacher Wiederholung als Äußerungen der Organe erscheinen, ihre Existenz unterhalten, ihr Wachstum, ihre Kräfte bestimmen. Es handelt sich um die Gesamtheit der Verkehrserschcinungen, des Handels, des Wertes nnd Preises, um die Waren- Geld- und Kreditübertragungen, um die Bethätigung, Bewertung von Kapital und Arbeit und ihre Folgen, um die Einkommensverteilung als ihr letztes Ergebnis, wobei aber nicht bloß die thatsächlichen Vorgänge und Größenverhältnisse, sondern ebenso ihre gesellschaftlichen Formen und die sie beherrschenden Institutionen, da und dort auch in Ergänzung des zweiten Buches die Hieher gehörigen eigentümlichen specialisierten wirtschaftlichen Organe zu erörtern sind. Während es sich im ganzen im vorigen Buche um eine Art Anatomie und Formenlehre des volkswirtschaftlichen Körpers handelte, ist hier eine Art Physiologie seiner Kräfte und Organe zu versuchen. Es ist das wichtige Gebiet der Erscheinungen, welche vom 15. bis 18. Jahrhundert mit der Ausbildung der modernen Volkswirtschaft stärker hervortraten und lange überwiegend oder allein den Gegenstand der volkswirtschaftlichen Theorie und Litteratur ausmachten. Eine bloße Verkehrsnationalökonomie, eine Theorie von den selbstsüchtig tauschenden Individuen, eine einseitige Naturlehre des Marktes war so entstanden. Unsere Darlegung der Verkehrserscheinungen erfolgt von dem gesellschaftlichen, cntwickelungsgeschichtlichen und ethischen Standpunkte aus, den wir im ersten Teile gerechtfertigt haben. Wir fchildern in diesem ersten Abschnitt erst die Ausbildung des Verkehrs, dann die gesellschaftlichen Ordnungen des Handels, d. h. seine Rechtsformen, hauptsächlich das Marktwcsen, endlich die Entwickelung des Handels nach der persönlichen Seite. Wir versuchen eine Darlegung der ganzen Entstehung des wirtschaftlichen Cirkulationsprozesses nach den drei bezeichneten Seiten hin. Der Gegenstand bleibt in den drei Teilen dieses Kapitels derselbe; er wird erst vom Standpunkt der Verkehrsmöglichkeit, dann von dem der gesellschaftlichen Marktordnung, endlich von dem der persönlichen Organisation der Händler aus vorgeführt. Die beiden folgenden Abschnitte über Konkurrenz und Geldwesen schließen sich dem an, ergänzen das hier Geschilderte. Unter Verkehr im weiteren Sinn versteht man die äußere lokale Übertragung wirtschaftlicher Güter, Personen und Nachrichten von einem Ort zum anderen, wie die rechtliche aus der Verfügungsgewalt einer Person in die einer anderen. Das erstere geschieht durch die Verkehrsmittel und die Verkchrsanstalten, das letztere durch die Verträge, Kaus-, Kredit- und sonstigen Geschäfte. Scheidet man das letztere als ein Gebiet des wirtschaftlichen Lebens für sich aus, fo Pflegt man es unter dem Begriff des Handels zusammenzufassen; dem Begriff des Verkehrs im engeren Sinne bleiben dann die räumlichen Übertragungen. Beide Gruppen von Vorgängen greifen stets ineinander über. Fast jeder Kauf und Verkauf ist mit einer Ortsänderung verbunden oder stellt eine solche in Aussicht; häufig 1« 4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^62 ist es allerdings nur eine von Haus zu Haus an demselben Orte. Die räumliche Veränderung kann natürlich auch erfolgen ohne Verkauf, ohne Übertragung des Eigentums auf andere Personen. Besonders große Geschäfte, Korporationen, Staatsverwaltungen vollziehen große örtliche Veränderungen in der Disposition ihrer wirtschaftlichen Güter ohne privatrechtliche Güterübertragung. Allein der größere Teil des Verkehrs im engeren Sinn ist doch verbunden mit Handelsgeschäften, mit rechtlichen Güter- übcrtragungen. In der älteren Zeit lag das Transportgeschäft meist zugleich in der Hand der Waren verkaufenden Kaufleute; heute ist der Warenhandel und das Transportgeschäft meist getrennt (vergl. oben § 115 S. 335—6). Zum Ein- und Verkaufsgeschäft kommt der besondere Transportvertrag. Die Ursache alles Verkehrs und alles Handels liegt in der Verschiedenheit der natürlichen Schätze der Erde, in der Verschiedenheit der Menschen und ihrer Bedürfnisse und in der Arbeitsteilung. Wir haben hier davon nicht weiter zu reden; das Nötige ist im ersten Teile gesagt. Was wir hier zuerst uns klar zu machen haben, ist die Bedeutung, welche Verkehr und Handel historisch nach und nach für das volkswirtschaftliche Leben gewonnen haben. Wir müssen uns ein Bild von der Umwandlung der Volkswirtschaft von der Epoche der Eigenwirtschaft an bis zur heutigen Verkehrswirtschaft machen. Das thun wir am besten, wenn wir zunächst äußerlich die Verkehrsentwickelung schildern, welche im ganzen zugleich Handelsentwickelung ist, dabei aber als Maßstab in erster Linie die Ausbildung der Transportmittel und -Anstalten verwenden. — 149. Die technisch-historischen Thatsachen des Verkehrs. Die ältere Zeit. Man wird die Thatsachen am besten überblicken, wenn man sie in drei Epochen scheidet, die ich summarisch so bezeichnen möchte: s,) die älteste Epoche des zufälligen primitiven Nachbarverkehrs, d) die des bescheidenen aber regelmäßigen Lokal- Verkehrs und c) die des großen Verkehrs, welcher ebenso die Nachbarn und Volksgenossen wie die Völker- und Weltteile verbindet. a.) Wie es keine pfadlofen Länder giebt, so kennen wir keine Menschen und Stämme ohne Anfänge von Handel und Verkehr. Schon in den ältesten Zeiten der uns bekannten Menschheit wanderten durchbohrte Steine, Schmucksachen, Metallwerk- zeugc und -Waffen Hunderte von Meilen, von Stamm zu Stamm. Noch heute findet in Afrika zwischen den rohesten Stämmen an der Grenze ein sprachloser Handel statt, wo einzelne Häuptlinge tauschen. Aber auch wo einige Hausierer kühn in fremde Gebiete eindringen, bleibt dieser Verkehr etwas Zufälliges, oft für lange wieder Unterbrochenes; er berührt meist nur wenige Höherstehende, liefert auch ihnen nur ein paar Prozente ihres Gefamtbedarfs. Denn im ganzen fertigen in dieser Wirtschastsepoche die Individuen, die Gentes, die Familien, die Stämme so ziemlich alles, was sie brauchen; die Eigenwirtschaft herrscht. Die Individuen und die kleinen Gruppen sind auf sich angewiesen. Es giebt in solcher Zeit keine gebahnten Wege, keine Schiffe, keine Karren. Mühselig schleppt der Lastträger 30 Kilogramm täglich 10—30 Kilometer weit. Ein barbarisches Völker- und Fremdenrccht hemmt vielfach die lebendige Berührung der Stämme. Innerhalb der Stämme hindert die Gleichheit der Menschen den Austausch. Unendlich lange Zeiträume hindurch hat ein solcher geringer Verkehr gedauert. Bei den niedrigen Rassen ist er noch heute aus dieser Stufe. Barbarische Kultur, roheste Technik, kümmerliche Versorgung, vielfach Hunger und Elend sind die Begleiterscheinung dieser Verkehrsstufe. b) Wenn dann mit dem Ackerbau, den städtischen Märkten, den Anfängen von Gewerbe und Geldwesen der Verkehr wächst, wenn zumal an den Seeküsten, an den günstigsten Punkten der Ströme Handelsvölker und Handelsstädte erblühen, so ist doch im Altertum und auch in der neueren Zeit bis vor 1—2 Jahrhunderten der Verkehr ein im ganzen beschränkter geblieben: die Stadt kauft von ihrer ländlichen Umgebung Lebensmittel, Vieh und Holz gegen einige Gewerbeprodukte; auf weitere Entfernungen gehen nur wenige leicht transportable Waren, wie Salz, Spezereien, feine Gewebe, Mctallwaren, Edelsteine, Gewürze; es giebt noch keinen Masscnverkehr. Die Wege 403) Ältester Verkehr und stadtwirtschaftlicher Lokalverkehr. 5 bleiben schlecht und unvollkommen; man reist überwiegend zu Fuß oder zu Pferde. Der Transport auf Schubkarren und Wagen ist für Holz, Getreide und andere schwere Waren nur auf Entfernungen von 10—50 Kilometer möglich. Die Meere, die großen Ströme bleiben lange eher Verkehrshindernisse, als Bindemittel. Der Schiffsbau bleibt lange unvollkommen; die Schiffe sind klein, durch Ruder nur mit hohen Kosten zu bewegen; man wagt nur an der Küste und im Sommer zu sahren; man versteht die Segelstellung und -Behandlung noch nicht recht. Immer werden da und dort neben den Schiffen mit 1 und 2, mit 10—50 auch schon solche mit 100—200 Tonnen 0 1000 Kilogramm) Ladefähigkeit gebaut. Sie sind das erste Transportmittel für etwas größeren Verkehr. Soweit er sich entwickelt, soweit er größere Entfernungen bewältigt, zerfällt der Handel meist in eine Summe kleiner Stationen, an deren jeder die Waren umgeladen und in andere Hand gegeben werden. Die kleinen Gebiete mit verschiedener Sprache und Verfassung, durch Handelsneid, Zölle, Stapelrecht getrennt, erschweren allen glatten Verkehr in die Ferne. Das Handel und Verkehr sich widmende Personal wird — von Handelsstädten abgesehen — im ganzen meist nicht über 3—5 Prozent der Bevölkerung ausgemacht haben, während es heute bis zu 11—13, in Handelsstädten auf 30 und mehr Prozent gestiegen ist. Im ganzen herrscht auch in dieser Epoche noch die alte Eigenwirtschaft vor; der Verkehr auf weitere Entfernung wird auch in dieser ganzen Epoche nicht über einige Prozente aller wirtschaftlichen Güter, der örtliche und der zwischen Stadt und Land nicht leicht über 10—30 Prozent derselben erfaßt haben. Der erstere, der Fernverkehr, bleibt unsicher, zufällig, arbeitet mit Verkehrsmitteln, die immer leicht versagen, er liegt noch überwiegend in den Händen der reisenden Kaufleute felbst; soweit Transportgeschäste (Schiffer, Frachtfuhrleute, Pferde-, Kamelvermieter) entstehen, sind sie klein, ost bloße Nebenbeschäftigung. Der letztere, der Lokalverkehr, hat sich zu einer gewissen Stetigkeit entwickelt, aber er konnte dies nur, weil er im ganzen reiner Lokalverkehr zwischen Menschen blieb, die stets in einem Tage sich aussuchen und wieder heimkehren können. Dieser ganze Lokalverkehr spielt sich noch überwiegend zwischen Produzenten und Konsumenten, zwischen dem Landmann und dem städtischen Handwerker, Brauer, Krämer und Kaufmann ab. Der Fernverkehr brauchte um so mehr und um so kompliziertere Mittelglieder, war auch deshalb notwendig sehr teuer; wo er nicht Gewinne von 50, 100 und mehr Prozent in Aussicht stellte, konnte er wegen seiner Gefahren und Mühen sich nicht ausbilden. Den an bevorzugter Stelle stehenden Großkaufleuten und Reedern gab er dementsprechend um so größeren Vorteil; sie wurden 115 S. 334—5) in der Heimat und in der von ihnen beherrschten Fremde oftmals zur maßgebenden Aristokratie, ja zu Häuptlingen und Fürsten. o) Die dritte Epoche des großen sowohl inneren als internationalen Verkehrs hat in vereinzelten Ansätzen schon vor Jahrtausenden eingesetzt, siegreich durchgerungen ist sie nach den starken Anläufen von 1400—1800 erst im letzten Jahrhundert. Die älteren Ansätze beruhen auf dem großen Wasserverkehr und auf dem großen Straßenbau, wie ihn einzelne stark organisierte Staaten, hauptsächlich die Römer, auch srüher die Chinesen, einzelne arabische Reiche, das Jnkareich in Peru ausbildeten. Wir werfen auf diese alten Ansätze des Großverkehrs einen kurzen Blick. Die wenigen Insel- und Küstenvölker, welche Handel und Schiffahrt srüh erlernten, teilweise dasür den Innen- und Landverkehr vernachlässigten, waren 4000 Jahre v. Chr. bis 1800 n. Chr. eben hierdurch die Pfadfinder des volkswirtschaftlichen Fortfchritts, die reichen kapitalkräftigen Völker. Die Phöniker, die Griechen wie die Römer scheinen schon Schiffe gehabt zu haben, welche 5—600 Menschen, 7—800 Tonnen faßten, bis zu 28 Meilen (215 Kilometer) (Götz) im Tage zurücklegten. Vereinzelte Gebiete hatten auch früher durch,, Pflege der Fluß- und Kanalschiffahrt einen etwas entwickelteren Jnnen- verkehr, so Ägypten und die Euphratländer im Altertum, dann China, Spanien, Norditalien, die Nieder- und Rheinlande im Mittelalter. Im übrigen war die Flußschiffahrt meist lange eine kümmerliche, durch schlechte Beschaffenheit der Flußbette, durch Wehre und Stauungen, Zölle und anderes gehemmte. Einen etwas besseren Landverkehr konnten Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s464 nur die fest organisierten mächtigen Staaten erreichen, welche zuerst aus militärischen Gründen den Bau von guten Landstraßen durchsetzten, vor allem die Römer, welche in ihrem großen Reiche von 3—4 Mill. Quadratkilometer 140 000 Kilometer brauchbare, meist vorzügliche Straßen besaßen. Durch sie und die Beseitigung der bisher stets drohenden Seeräubergefahr gelang ihnen neben dem wachsenden Lokal- ein Großverkehr, der von China und Indien bis Westafrika und Nordeuropa reichte, für bestimmte Güterartcn sich großartig, teilweise auch zum Massenverkehr ausgebildet hatte. Immer ist der damals erreichte Standpunkt von Handel und Verkehr nicht entfernt mit dem unserer Tage zu vergleichen. Die Maschen des Verkehrs blieben sehr große; man dachte nicht daran, alle Wohnplätze wie heute, zu verbinden; der eursus xudlieus, die damalige Staatspost blieb eine militärisch-administrative Einrichtung, die nicht dem Handel diente. Es fehlten gänzlich die großen centralisierten Verkehrsanstalten, die sicher und gleichmäßig den Personen-, Waren- und Nachrichtenverkehr vermittelten. Man hat berechnet, die europäische Ausfuhr nach Indien habe zur Römerzeit einen Wert von 8, im 15. Jahrhundert von 50, in der Gegenwart von 2000 Mill. Mark erreicht (Huber). Vom Ende des römischen Reichs bis gegen Ende des Mittelalters sinkt Handel und Verkehr auf ein viel tieferes Niveau zurück; aber gewisse Elemente erhalten sich, gewinnen bei Chinesen uud Arabern, auch im Abendlande seit dem 13. bis 15. Jahrhundert vereinzelt und vom 15. bis Anfang des 19. etwas umfangreicher mancherlei Fortbildung. Die meisten Landwege freilich bleiben entsetzlich schlecht bis zur Wegebaukunst von 1780—1830 (Mac Adams Chaussecbau 1820), wenn auch in Italien und in den Niederlanden frühe einzelne Wege besser wurden, in Frankreich feit dem 17., in Österreich seit dem 18. Jahrhundert breite Steinstraßen durch den Staat, auch einzelne hölzerne und steinerne Brücken erst durch die Kirchen, dann durch Gemeinde und Staat gebaut wurden. Auf die Ausbildung des PostWesens seit 1600 kommen wir nachher. Die Kanalbauten der Niederlande seit früher Zeit, Preußens seit 1666, Frankreichs feit Colbert, Englands seit 1755 haben vereinzelt den Verkehr verbessert. Die Benutzung der Kammerschleusen seit dem 15. Jahrhundert erlaubt, Höhenzüge mit den Kanälen zu übersteigen; aber große Bedeutung erhielt das Kanalwesen doch erst in England, Frankreich, den Vereinigten Staaten 1790—1850. Die Seeschiffahrt dagegen machte in Südeuropa, wie etwas später in Nordeuropa, schon vor und bald nach 1500 erhebliche Fortschritte: der Schiffsbau schritt von kleinen Schiffen mit 15—100 Tonnen zu solchen von 500—1000, zu ihrer Armierung mit Kanonen, zur Benutzung des Kompasses und des Fernrohrs, zu besserer Ausnutzung des Windes durch die Kunst zu lavieren, so daß man die teuren Ruderer entbehren konnte, fort. Soweit vor 1800 ein großer Handel sich an einzelnen Orten konzentrierte, waren es die großen Seeplätze: Venedig, Genua, Lissabon, London, Brüssel, Antwerpen, Amsterdam, Hamburg, Newyork (vgl. I § 55 S. 134). So war von 1500—1800 erst in den Seestädten, dann aber auch in einzelnen größeren einheitlichen Binnenstaaten ein erheblicher Aufschwung des Verkehrs und Handels entstanden. Der Handel nach den Kolonien hatte die Kolonialwaren gebracht; feinere Manufakte gingen von Land zu Land; Her Getreidehandel hatte mit Holland als Mittelpunkt begonnen, einen internationalen Charakter anzunehmen. Aber im ganzen bewegte sich doch Handel und Verkehr gegen 1800 noch in den alten Geleisen. Im selben Lande konnte auf 50 Meilen Entfernung Getreideüberfluß und Hungersnot nebeneinander bestehen. Nur wenige Städte hatten eine Nahrungszufuhr von über zwei Tagereisen. Der Großverkehr war klein, der Lokalverkehr noch mäßig, die Eigenwirtschaft herrschte auch in den meisten europäischen Staaten bei 50—90 Prozent der Menschen und der wirtschaftlichen Güter vor. 150. Die technischen und wirtschaftlichen Thatfachen des Verkehrs im 19. Jahrhundert; Schiffahrt, Posten, Wegebau. Die größeren Staaten, welche sich vom 15.-19. Jahrhundert gebildet hatten, suhlten erst nach und nach wieder, wie einst der römische Staat, die allgemeine Verpflichtung, den Verkehr im Gesamtinteresse zu fördern. Der gesteigerte Handel und Wohlstand lieferten erst 465Z Der ältere Großvcrkehr. Fluß- und Seeschiffahrt der Neuzeit. 7 gegen 1820—1860 die großen Kapitalien, welche für die meisten Verkehrsanlagen nötig waren. Die vorwärts drängenden Interessen des Verkehrs und des Großhandels forderten nun von Tag zu Tag energischer Befriedigung. Die neue Technik lieferte die Mittel, gab häufig den Anstoß. Der verbesserte Schiffsbau, die Flußregulierung und der Kanalbau, die Dampfschiffahrt und die Eisenbahnen, die Posten und der Straßenbau wirkten zusammen, von 1830, noch mehr von 1870 an einen Verkehr zu schaffen, wie er früher nie bestanden hatte. Betrachten wir das einzelne etwas näher. Die Flußläuse wurden in den Kulturstaaten successiv verbessert, mit Leinpsaden versehen, durch Hasen und Quaibauten benutzbar gemacht. Die Kanalbauten nahmen zu: Frankreich hatte 1700 678, 1800 1004, 1870 4656 Kilometer; für Flüsse und Kanäle hat Frankreich 1314—1897 1,5 Milliarde Francs ausgegeben (Schumacher). In Deutschland wurden bis 1786 1111 Kilometer, von da bis 1870 1621 Kilometer, von da bis 1894 926 Kilometer künstliche Schiffahrtsstraßen gebaut; mit denen im Reichsland und mit denen von unsicherer Entstehungszeit machten sie 5264 Kilometer 1394 aus; daneben stehen 6—7000 Kilometer schiffbare Flußstrecken (Kurs). Die größeren Binnenschiffe bewegten sich bis 1840 in Größe von 75—400 Tonnen, sie sind 1877 bis 1897 von 80 auf 160 Tonnen durchschnittlich gestiegen; mit den Stromregulierungen und der Dampsschleppschiffahrt hoben sich viele auf 600, auf dem Rhein schon bis zu 1000, ja 2000 Tonnen. Die neuesten Kanäle werden für 400 und 600 bis 300 Tonnenschiffe gebaut. Ein Schiff von 2000 Tonnen ladet so viel wie sechs Eisenbahngüterzüge. Der Verkehr aus den 6 rheinischen Hauptzollämtern stieg von 1333 auf 1850 und 1866 von 17,9 auf 46,9 und 82,6 Mill. Centner. Auf den gesamten deutschen Wasserstraßen hob sich die Summe der geleisteten Tonnenkilometer (worunter wir die Multiplikation der beförderten Tonnen mit der Zahl der durchlaufenen Kilometer verstehen) von 1875 auf 1895 und 1898 von 2,9 auf 7,5 und 10,7 Milliarden. Schien lange in der Zeit des Eifenbahnbaues der Verkehr auf der Eisenstraße zur Hauptsache zu werden, so stieg er 1875—1895 doch nur um 143 Prozent, der Binnenwasserverkehr aber um 159 Prozent; 1895—1898 der erstere um 23, der letztere um 43 Prozent. Der langsame Massenverkehr ist leichter unter Benutzung der billigeren Wasserfracht mit Hülse großer Schiffe auf verbefferten Wasserstraßen zu bewältigen. Noch gleichmäßiger und großartiger war die Entwickelung der Seeschiffahrt. Beruhte sie lange noch auf dem Segelschiff, seiner technischen Verbesserung, seiner vollkommenen Segelnutzung (vgl. I S. 212), so wurde doch bald die Dampsschiffahrt und der Bau der Schiffe aus Stahl und Eisen das leitende Princip. Die schüchternen Ansänge der Dampfschiffahrt fallen in die Zeit von 1806—30; die erste große praktische Wirksamkeit in die von 1850—70; das Zurücktreten der Segel- gegen die Dampf- fchiffahrt in die letzten 30 Jahre. Die alten Holzfegler hatten 2 — 500 Registertonnen Raumgehalt, die neuen haben 2—3000; die großen Dampfschiffe 4—5000 ja bis 21000, die Schnelldampfer bis 16 000; kosteten die Holzsegler bis zu 50 000 Mk., so kommt ein großer Schnelldampser heute auf 10—12 Mill. Mark. In den beiden beigesetzten Jahren kamen nach dem Nautilus von der Seehandelsflotte auf die Dampftonne (v?) und die Segeltonne (81) in der ganzen Welt in England in Deutschland 1890 12,8 Mill. vl 10.S Mill. 8? 8,0 Mill. vr 3.6 Mill. 81 0,9 Mill. 01 0,7 Mill. S1 1900 19,7 „ „ 8.3 „ ,. 11.0 ., ,. 2,6 .. .. 1,8 „ ., 0.6 ., ., Mehr und mehr sind es die großen atlantischen Dampferlinien, welche außer dem Personen- und Nachrichten- auch einen steigenden Teil des Güterverkehrs bewältigen. Sie liegen in der Hand von riefenhaften Aktiengesellschaften; die Hamburg-Amerikalinie hatte 1901 117 Ozeandampfer im Betrieb, 152 Flußdampfer, See- und Flußschlepper, insgesamt 279 Fahrzeuge mit 661355 Rg.-Tons, ihr Kapital, einschließlich Reserven, betrug 140 Mill. Mark. Da 70—80 Prozent des ganzen Welthandels sich heute auf dem Meere bewegen, so liegt der Schwerpunkt des Weltverkehrs heute auf den Seedampfern. Ihre Leistungsfähigkeit ermißt sich nach der Berechnung 8 Drittes Buch.. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. f466 Von Peez, daß 100 Kilogramm Weizen für 12 Mark früher auf der alten Landstraße 100, auf der Kunststraße 400, auf der ersten Bahn 1500 Kilometer weit befördert wurden, auf den heutigen Bahnen 4500, auf den Ozeandampfern 25 000 Kilometer weit befördert werden. Nach den Berechnungen von Juraschek und anderen kann man die Transportleistungsfähigkeit der Seehandelsmarine der wichtigeren Staaten in Millionen- Registertonnen (3—4 Segeltonnen gleich einer Dampftonne) etwa so schätzen: 1320 3,8 Mill., 1331 3,9, 1350 8,0, 1875 30,2, 1898/99 65,3 Mill. Das ist eine Zunahme der Fassungskraft von 1:17, und da heute 2—4 Reisen in derselben Zeit gemacht werden, wo früher eine möglich war, der Leistung von 1 : 34 bis 68. — Der Landverkehr hatte schon Vor dem verbesserten Straßenbau des 19. Jahrhunderts eine sehr große Förderung erhalten: die in der Hauptsache im 16. und 17. Jahrhundert gelingende Organisation der Posten. Wo in älterer Zeit eine starke politische und militärische Gewalt über größere Gebiete entstanden war, wie in Persien, vor allem später in Rom, hatte sie einen Läufer- oder Reiterdienst mit Ablösungsstationen errichtet, um ihre Befehle zu versenden und Berichte zu enipfangen. Mehr war auch, wie schon erwähnt, der römische oursns pudlieus nicht gewesen; er stützte sich auf Zwangsdienste an Fronpferden, beförderte die Beamten und Offiziere, hatte in dem guten Straßensystem eine vortreffliche technische Grundlage. Die arabischen Reiche, die chinesische Regierung hatten ähnliche Einrichtungen. Die Spanier übernahmen eine solche wahrscheinlich von den Arabern in Granada. Die italienischen Mächte, bald auch die mitteleuropäischen, versuchten solche Botenkurse seit den Kreuzzügen zu errichten; die Universitäten und kaufmännischen Korporationen, die deutschen Territorialfürsten solgten im 13. bis 16. Jahrhundert. Die Kaiser Maximilian und Karl V. ließen durch die Familie Taxis solche Kurse zwischen Brüssel, Innsbruck, Wien und Madrid einrichten. Die Kosten waren groß. Und mit all' dem war das, was wir heute die Post nennen, nicht erreicht. Der gesteigerte Brief-, Geschäfts-, Reise- und Warenverkehr zwischen Italien, Frankreich, Deutschland und Flandern legte es, wo diese Boten regelmäßig gingen, nahe, ihnen erst private Briefe gegen Entgelt mitzugeben, dann auch sich ihnen zur Reise anzuschließen, durch sie die Reitpferde zu beziehen, mit ihnen die Herbergen aufzusuchen. Es bildeten sich so feste Routen mit festen Stationen, mit Wirtshäusern, mit Einrichtungen, welche Pferde und Karren sowohl für die amtlichen Boten als für Private entgeltlich stellten. Indem die Boten und ihre Vorgesetzten nunmehr auf die Brief-, Personen-, Paket- und Geldbeförderung für Private Gewicht legten, wurden sie reich und angesehen, wie das besonders von den spanischen ^arreos m^ores berichtet wird. Auch die Wirte und die Metzger, welche die Pferde stellten, gewannen dabei. Allerlei Leute, Fleischer, Kaufleute, Wirte versuchten selbständig regelmäßige Fuhren zu machen; das Fracht- suhrgeschäst entwickelte sich vom 16. bis 19. Jahrhundert neben und mit den Posten. Indem die städtischen und fürstlichen Regierungen von 1570—1700 das ganze Botenwesen und seine Thätigkeit sür das Publikum festen Ordnungen und Tarifen unterwarfen, die feste Periodizität der Boten- und Reitkurse, der Karren- und Wagenläufe festsetzten, teilweise die ganzen Anstalten aus ihre Rechnung übernahmen und in den Dienst der Gesamtheit stellten, entstanden staatliche oder staatlich kontrollierte Großbetriebe des Verkehrs, welche ebenso dem öffentlichen Dienste wie dem Publikum die Garantie der Sicherheit und Regelmäßigkeit der Brief- und in einzelnen Ländern bald auch der Personen- und Warenbeförderung gaben. Das war die Post im heutigen Sinne. Haben die Kurse auch erst im 18. und 19. Jahrhundert sich weiter ausgedehnt, konnten erst auf den besseren Straßen des letzteren die sogenannten Schncllposten, welche seit 1820/30 statt 4—5 8—15 Kilometer in der Stunde zurücklegten und damals wie ein Wunderwerk angestaunt wurden, eingeführt werden, wurde das platte Land erst in den letzten 50 Jahren in den täglichen Kursdienst der Post einbezogen, so waren die Wirkungen doch schon von 1600 an erheblich. Beust sagt im 17. Jahrhundert: sobald die Kausleute wahrnahmen, daß sie den Wechselkurs, die Taxe und den Preis aller Waren durch die Post für weniges Geld haben könnten, ohne nach Antwerpen zu reisen, 467j Posten und Wegewesen der Neuzeit. !' zog die Post eine unbeschreibliche Menge Briefe zusammen. I. I. Moser meint im 18. Jahrhundert: die Posten haben ganz erhebliche Folgen nach sich gezogen und die Welt in manchen Sachen fast in eine andere Form gegossen. Und doch kostete in England 1839 ein Brief von London nach Edinburg noch 4,5 Mark- Man sagte noch 1840, ein Brief in England koste so viel Thaler wie in Preußen Groschen oder Batzen; man zahlte auch hier noch 1844 für einen Brief von Frankfurt a. M. nach Berlin 0,8 Mark. Die großen Portoreformen liegen erst zwischen 1840 und 1870. Die Preußische Post beförderte 1840 erst 36, 1862 148 Mill., die deutsche 1898 2503 Mill. Briefe. Im Jahre 1836 beförderte die preußische Post 548 000, 1898 die deutsche 3 033 000 Reisende. Die letzteren Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. So bedeutsam der PostVerkehr 1600—1840 eingegriffen haben mag, so hat doch erst die Zeit des großen Chaussee- und Wegebaus von 1820 an und die Epoche der Eisenbahnen und Telegraphen Handel und Verkehr von Grund aus umgestaltet. Die ersteren haben den heutigen Nahverkehr, die letzteren zusammen mit der Dampfschiffahrt den heutigen riesenhaften Fernverkehr geschaffen. — Aller Wegebau hat sich naturgemäß langsam entwickelt. Die natürlichen Pfade kosteten nichts, sie reichten lange für den Verkehr zwischen Stadt und Land aus. Die ältere Agrarverfassung kam sast ohne Landwege aus; erst unsere Zeit hat jedem Ackerstück einen Zugangsweg geschaffen. Die erheblichen Kosten des Wegebaues waren nicht leicht aufzubringen und gerecht zu verteilen: man zwang Wohl die Anlieger, den Weg zu unterhalten, später sollten die Gemeinden allein oder in Verbindung mit den Anliegern dafür aufkommen; beides in Form naturaler Stellung von Arbeitern und Gespannen. Dabei gingen oft die, welche den Weg am meisten benutzten, so ziemlich frei aus. Die Zahlung von Wege-, Brücken- und Dammgeldern durch die Benutzer hatte man schon im frühesten Mittelalter eingeführt; aber ihre Vereinnahmung durch Gemeinde, Grundherrn und Staat hatte in alter Zeit meist dazu geführt, daß sie nicht für den Zweck des Wege- und Brückenbaues verwendet wurden. In neuerer Zeit bestand diese Gefahr nicht mehr, aber die Erhebung der Wegegelder war vielfach so lästig, daß sie z. B. in Preußen 1874 beseitigt wurden. In England, wo die Wege am allerschlimmsten waren, hatte man im 18. Jahrhundert aktienartigcn, halb öffentlichen Korporationen den Wegebau durch staatliche Konzessionen gegen Erhebung von Wegegeldern gestattet. Dieser dann auch für die Kanäle betretene Ausweg hatte den Fehler, eine wichtige Funktion von Staat und Selbstverwaltung dem Zufall und mehr und mehr auch der egoistischen Gewinn- fpekulation auszuliefern. In den kontinentalen Staaten ist erst langsam im 19. Jahrhundert eine neue rechtliche Ordnung des Wegebaues, der Bau- und Unterhaltungslast entstanden; ein kompliziertes Zusammenwirken von Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde und Anliegern hat sich dabei herausgebildet; die Naturalfronpflicht der Anlieger und Gemeindegenossen ist vielfach beseitigt, aber teilweise auch heute noch nicht zu entbehren: das Widerspruchsrecht der Grundbesitzer bei Geradelegungen, die Ordnung der etwaigen Entschädigungen und alle ähnlichen Fragen sind vielfach erst in neuester Zeit leidlich geordnet worden. In manchen Staaten fehlt noch viel zur ersprießlichen Regelung aller einschlägigen Fragen. Auch die Technik des guten Wege- und Straßenbaues ist relativ sehr jung: glatte Oberfläche, dauerhaften Straßenkörper, Vermeidung der zu großen Steigungen und Gefalle durch Einschnitte und Aufschüttungen, guten Unterhalt durch stete Aufsicht und Ausbesserung von feiten angestellter Straßenwärter, all' das erreichten nur die kultiviertesten und reichsten Staaten in den letzten Generationen. Das römische Reich hatte einst nach den vorhin angeführten Zahlen auf den Quadratkilometer 0,04 Kilometer gut gebaute Wege; wenn Frankreich im 16. Jahrhundert 25 000 Kilometer besaß, so wäre das eine ähnliche Dichtigkeit des Straßennetzes gewesen. Heute hat es 690 438 Kilometer (einschließlich der gut gebauten Vicinal-, d. h. Gemeindestraßen). Das sind 1,3 Kilometer pro Quadratkilometer, also der 32 fache Betrag des älteren französischen und des römischen Netzes. Die großen französischen Staatsstraßen machten 1840 12 300, 1890 37 000 Kilometer aus. Altpreußen hatte 10 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^468 1815 4100 Kilometer, 1857 30 000, 1886 50 000 Kilometer Kunststraßen. Das Deutsche Reich soll nach Sax gegenwärtig 150 000 Kilometer solcher mit einem Bauaufwand von 1200 Mill.Mk. besitzen, ganz Preußen hatte 1900 96000 Kilometer. Nach einer Berechnung Fauchers sür 1868 besaßen auf die Geviertmeile Land- und Vicinalstraßen: Belgien 5,14, Frankreich 4,84, England 4,72, Österreich 1,6, Preußen 0,98, Rußland 0,01 Meilen k 7,5 Kilometer. Die russischen Wege waren 1360 noch so wie die westeuropäischen 1700. Man wird nicht zu viel sagen, wenn man behauptet, weit über die Hälfte aller guten Landwege und Brücken seien nicht über 50 Jahre alt, die Zeit der Eisenbahn habe den Bau der Landwege nicht verlangsamt, sondern sehr beschleunigt. Hatte ein im Dienste des Landhandels stehendes Frachtfuhr gewerbe feit dem Ende des Mittelalters sich entwickelt (in Antwerpen sollen gegen 1550 wöchentlich 2000 Lastwagen einpassiert sein), einen großen Umfang erhielt es erst in den letzten 150 Jahren; an den Hauptorten waren zahlreiche Wirte und Frachtführer entstanden, die 10—100 Pferde hielten; wöchentlich ein oder zweimal bewegten sich ganze Züge von schweren Lastwagen mit 4—8 Pferden und einer Tonnenzahl von etwa 3—6 (3000 bis 6000 Kilogramm) auf den besseren Straßen: das Pferd, das einst 200 Kilogramm als Saumlast getragen, zog jetzt 1000—1500 (auf dem Wasser freilich 50 000) Kilogramm. Über den Umfang des Lastwagenverkehrs haben wir fast keine historischen Angaben. Aus England wird berichtet, daß zur Zeit der Kanäle vor den Eisenbahnen 30 Mill. Tonnen auf ersteren, nur 3 auf den Straßen jährlich befördert worden seien. Die Fracht war in der ganzen Zeit des Karren- und Wagenverkehrs je nach den Straßen, den Kosten des Futters, je nachdem Pferde, Maultiere und Kamele ausdrücklich dafür gehalten wurden oder nicht, natürlich sehr verschieden. Für England finde ich für die Zeit vor dem Kanalbau die Angabe von 69 Pf. pro Tonne und Kilometer. Neuerdings hat Schumacher im nordchinesischen Karrenverkehr für Tonne und Kilometer Preise von 6—48 deutsche Pfennige, ja sür den Schubkarrenverkehr von 3—25 berechnet. In Deutschland rechnete man 1840—60 pro Tonnen-Kilometer 30—50 Pfennige Fracht auf der Chaussee. Sie wurde in der ersten Zeit der Eisenbahnen sür die feineren Güter meist nur um 25—50°/o, für die schweren Massengüter gleich viel mehr ermäßigt (Peez). Vor allem aber erweiterte sich überall mit den verbesserten Wegen und der damit verbilligten Chausseefracht der Verkehr der wachsenden Städte mit ihrer ländlichen Umgebung aufs doppelte, vier- und mehrfache. Die Blüte der europäischen Landwirtschaft 1825—70 hing ebenso sehr mit dem Wegebau wie mit dem beginnenden Dampsverkehr zusammen. Im übrigen hat dieser natürlich doch noch in ganz anderer Weise den Landverkehr umgestaltet als die Post und der verbesserte Wegebau. 151. Die technischen und wirtschaftlichen Thatsachen des Verkehrs im 19. Jahrhundert. Die Eisenbahnen. Das Wesen der heutigen Eisenbahnen beruht verkehrstechnisch darauf, daß man durch Eisenschienen, aus welchen die Wagenräder laufen, einen besonderen, glatten, ebenen Spurweg schuf; das Pferd zieht durchschnittlich auf ihm das 16—17 fache wie auf der Chaussee; und daß man die Wagen auf dieser Bahn durch die Dampfmaschine, später auch durch Elektricität bewegte. Die Holz- und Eisenschienen stammen aus den Bergwerksbetrieben von 1600 bis 1800. Man wandte sie dann auch bei der Güter- und Personenbeförderung mit Pferden in Städten und auf kürzere Entfernungen an. Der städtische Straßenbahnverkehr beruht noch heute, soweit nicht in den 80 er und 9V er Jahren die Elektricität siegte, darauf. Die Dampfmaschine als Zugkraft für etwas größere Entfernungen von über 20—100 Kilometer bürgerte sich dann 1823—50 ein. Zuerst für die Hauptverkehrslinien zwischen Hasen- und Fabrik-, zwischen Landes- und Provinzialhauptstädten. Etwas längere Bahnen, hauptsächlich in den Kohlen- und Jndustriegegenden, wurden in Westeuropa im ganzen 1840—70 gebaut. Von 1860—80 bildeten sich in den reicheren Staaten die einheitlich systematischen Eisenbahnnetze mit Anschlüssen an die Nachbarstaaten aus; von da bis zur Gegenwart haben die bevölkertsten Staaten die Netze auf das Platte Land in die abgelegenen Gegenden ausgedehnt, die Maschen des Netzes immer enger gemacht, so daß (1898) auf 100 Geviertkilometer in Belgien 20, in Sachsen 469Z Landstraßenverkehr und Eisenbahnen. 11 18, im übrigen Deutschland 8—12, in Großbritannien 10, in Frankreich 7, in Österreich 5, in den Vereinigten Staaten 4, in Rußland fast 1 Kilometer Bahn kommen. Die Vereinigten Staaten, Rußland, Österreich-Ungarn haben erst 1865—90 ihr großes Getreidegebiet durch Eisenbahnen aufgeschlossen. Britischindien, Canada, Südafrika, Südamerika, Japan, Kleinasien haben erst in den letzten dreißig Jahren erheblichere Bahnlinien erhalten. Die großen amerikanischen Pacificbahnen quer durch den Kontinent entstanden 1865—80, die großen europäischen Durchgangslinien gehören überwiegend erst den letzten 15 Jahren oder gar der Zukunst an. Nach dem Archiv für Eisenbahnwesen betrug in Kilometern das Bahnnetz: der Erde Europas der Vereinigten Staaten Deutschland 1840 8 041 3103 5 344 469 1860 107935 51 919 49 255 11088 1875 290 681 139 035 119295 27 474 1890 617119 223 714 268 409 42 869 1898 752472 269743 299 911 49 500. Das Anlagekapital derselben belief sich in Mill. Mark auf: 1898 132 614 71998 45 438 11854. Wir haben heute kaum mehr eine richtige Vorstellung, wie groß fast überall und zumal in den weniger reichen Ländern die Schwierigkeiten des Eisenbahnbaues waren. Nicht bloß, daß die verletzten Lokalinteressen, die bisherigen Verkehrsunternehmer, die Fuhrleute, Träger, Schiffer, dann auch die Wirte an den Straßen sie bekämpften, nein, die Hauptschwierigkeit lag darin, in der Gegenwart enorme Summen, oft viele Millionen aufzuwenden, deren Verzinsung unsicher war, oft erst nach Jahren, ja Generationen erwartet werden konnte. Nur wo kühne, große Unternehmer mit viel überflüssigem Kapital eingrissen, wo weitblickende Regierungen mit gutem Kredit eintraten, ging es zuerst voran. Auf dem Kontinent blieben die später einträglichsten Linien (1830—60) ost Viele Jahre lang liegen, kamen immer wieder Zeichen des Kleinmuts und der Stockung. Dagegen brachte jede günstige Konjunktur eine neue Vorwärtsbewegung. Die meisten europäischen Regierungen erkannten nach und nach in der Zeit von 1840—70 die Bedeutung des neuen Verkehrsmittels, sie förderten es teilweise schon aus militärischen Gründen. Die Geschäftswelt sah bald den ungeheuren Vorteil sür den Absatz aller Waren, die Bankwelt von 1840—60 an die unvergleichliche Kapitalanlage und die Möglichkeit großer Gründergewinne und Dividenden; die Eisen- und Maschinenindustrie hatte durch den Eisenbahnbau ihre glänzendsten Tage; der Bergwerksbetrieb im großen Stil und mit großem Absatz wurde durch sie erst möglich. Von 1845 an wurde in England, von 1850 an in Frankreich, von 1860 an im übrigen Mitteleuropa teilweise überstürzt und fieberhaft gebaut; die Hausse- und Baisseperioden der ganzen Volkswirtschaft seit 1840 hängen damit zusammen. Ebenso wichtig wie die Verkehrsförderung zeigten sich bald die Folgen sür die großen Organisationsfragen der Volkswirtschaft. Die älteren Verkehrsmittel, Flüsse, Kanäle, Landstraßen und Brücken hatten zwar schon daraus hingedrängt, daß ihr Ausbau und ihr Unterhalt in die Hände immer größerer, kapitalkräftigerer, örtlich weitreichender, öffentlicher Organe gelegt wurde, aber der Wareutransport aus ihnen blieb lange überwiegend den einzelnen Familien, Produzenten, Händlern, kleinen und mittleren Frachtgeschäften überlassen; nur die Post war als Frachtunternehmerin seit 1600, noch mehr seit 1800 überall zu einem öffentlichen, cen- tralisierten Großbetrieb meist in Staatshänden geworden, weil sie nur so regelmäßig und sicher den Dienst für die öffentliche Verwaltung und die Geschäftswelt zugleich ausführen konnte. Der centralisierte Großbetrieb im Verkehr ist so älter als die Maschine, als die moderne Technik, als die Eisenbahn. Aber mit der Dampfmaschine, 12 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^47l) mit der Eisenbahn wurde der Großbetrieb noch viel unvermeidlicher. Die kindliche Idee, man könne auf der Eisenschiene eine Reihe privater, kleiner Transportunternehmer konkurrieren lassen, zeigte sich rasch als ganz unausführbar, zu ewigen Konflikten führend. Es stellte sich als das Beste heraus, wenn der Eigentümer der Schiene auch Eigentümer der Lokomotiven und des Wagenparks und Transportunternehmer wurde. Er that seinen Dienst um so besser, über je mehr Kapital, über je längere Schienengeleise er verfügte. Die meisten Eisenbahnen wuchsen sich rasch zu centralisiertesten Großbetrieben mit Riesenkapitalien, mit einem Riesenpersonal, mit einer Bezahlung nach veröffentlichten, irgendwie kontrollierten Tarifen aus. Die preußisch-hessische Staatsbahnverwaltung ist die größte Unternehmung der Welt. Alle größeren Eisenbahnen haben mehr oder weniger ein Monopol für ihr Transportgeschäst. Sie konnten auch als Aktiengesellschaft gar nicht entstehen und bestehen, ohne daß der Staat ihnen weitgehende Hoheitsrechte (z. B. das der Expropriation, der Polizei ?c.) und finanzielle Vorteile (Landschenkungen, Kapitalbeteiligung, Zinsgarantien) einräumte, sie für bestimmte Zwecke, z. B. die Post-, die Militärbeförderung in Anspruch nahm. Sie konnten nirgends, oder nur ausnahmsweise, in unerheblichen Fällen, eine gewöhnliche Privatunternehmung ohne öffentliche, rechtliche Befugnisse sein. Aber doch war das Ergebnis dieser ihrer allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Natur ein fehr verschiedenes. In den Ländern, welche von der großen, kapitalkräftigen Geschäftswelt auch politisch mehr oder weniger beherrscht werden, wie in England und den Vereinigten Staaten, bildete sich ein staatlich-parlamentarisches System von Konzessionen an Aktiengesellschaften, die zu immer größeren Komplexen sich vereinigen, aus, deren Verwaltung, deren Monopol und Riesengewinne man durch eine meist ziemlich erfolglose Staatsaufsicht und Besteuerung in die richtigen Grenzen zu weisen sucht. In anderen Staaten, wie Belgien, Deutschland, Norwegen, Serbien, neuerdings in der Schweiz, in Australien und Indien siegte teils sofort, teils nach und nach und unter heftigen Kämpfen das einheitliche Staatsbahnsystem. Auch ein gemischtes System kommt vielfach vor, wie heute noch in Frankreich, auch in Rußland. Wir dürfen diese Gegensätze und ihre Folgen hier nicht weiter verfolgen (vergl. I, Z 112 S. 321). Wir mußten nur betonen, wie die Eisenbahnen durch ihre Natur zu den großartigsten centralisierten Anstalten im Staat und in der Volkswirtschaft wurden. Ihre politisch-militärische Bedeutung, ihr enormes Kapital, ihr Einfluß auf alle Produktion und allen Handel giebt ihnen, je mehr sie in Privatoder Staatshänden sich centralisieren, eine um so größere Macht. Je weiter die Arbeitsteilung und der Verkehr wachsen, desto unwiderstehlicher wird ihr Einfluß. Sie bedeuten in den Händen von privaten Kapitalisten eine der Regierung oft fast ebenbürtige, oft gar überlegene Nebenregierung. Im englischen Parlament saßen 1900 57 Direktoren von Eisenbahnen oder Eisenbahnbauunternehmungen; alle großen Gesellschaften sind einfach oder mehrfach in ihm vertreten; nichts geht durchs Unterhaus, was nicht ihren Interessen günstig ist. Die Eisenbahntarifpolitik ist heute teilweise ebenso wichtig wie die staatliche Handelspolitik. Die Eisenbahnkönige der Länder mit Privatbahnen üben eine Art politischer und Klassenherrschaft aus. Nur etwa die Leiter der großen Kartelle und der großen Kreditanstalten haben unter Umständen eine ähnliche Macht. Das ganze Verhältnis von Staat und Volkswirtschaft, die großen Fragen der Konkurrenz und der Preisbildung sind durch die Eisenbahnen ganz andere geworden. Nicht die Eisenbahnen allein, aber sie hauptfächlich und in ihrer Verbindung mit Post-, Telegraphen-, Telephonanstalten, mit den großen Dampferlinien und überseeischen Kabelgesellschaften haben innerhalb der Staaten und zwischen den Staaten eine Verbindung, eine Arbeitsteilung, eine geistige und materielle Gemeinschaft und Vergesellschaftung erzeugt, von welcher wir uns vor hundert Jahren noch nichts träumen ließen- Zahlenmäßig ist das freilich schwer zu beweisen. Immerhin will ich zwei Versuche Von zahlenmäßiger Bemessung anführen. Nach Schulte stieg der Verkehr über den Gotthardpaß vom Mittelalter bis 1831 wie 1:3,2, bis 1840 wie 1:6,4, von 1840 bis 1889 von 1:39,9, vom Mittelalter bis 1889 wie 1:237,2. Den Wert der 471) Organisation^und Verkehrsleistung der Eisenbahnen. U! gesamten Aus- und Einfuhr der Staaten mit Handelsstatistik wird man (nach berechneten Schätzungen von mir, Mulhall, Juraschek, Nauticus) etwa so angeben können: 1700 0,5 Milliarden Mark 1860 30 Milliarden Mark 1750 1,0 „ „ 1870 45 1800 6 ., ,. 1880 60 1850 17 ,. „ 1899 76 Da alle Waren sowohl in der Aus- als Einsuhr vorkommen, oft vom ersten Empfangsland noch zu einem zweiten und dritten gehen, dürfte ihr Wert etwa ein Drittel bis zur Hälfte dieser Zahlen betragen. Die Proportion der Zunahme (in 200 Jahren 1 :152) bleibt diefelbe. Der innere Verkehr ist wahrscheinlich noch viel mehr gestiegen; Knies meinte schon 1853: der Nahverkehr zwischen den Nächstliegenden Orten fei der stärkste und einträglichste. Aber wie wäre er zu fassen, wer hätte ihn 1700 oder 1800 oder 1850 summiert? Wer wollte die Frachtwagen- und Kahnbeladung älterer Zeit vergleichen mit der der Bahnen und Schiffe der Gegenwart? Aus der letzten Generation sei folgendes angeführt. Es wurden zurückgelegt: auf deutschen Eisenbahnen auf österreichischen Eisenbahnen Mill. Personen- Mill. Tonnen- Mill. Personen- Mill. Tonnenkilometer, kilometcr. kilometer. kilometer. (d. h. die Multiplikation der Personen und Tonnen mit der durchfahrenen Kilometerzahl.) 1868 3 212 5 042 1861 802 1 128 1879—80 6148 12 224 1881 2 030 5 021 1398 17 554 32 579 1897 6 008 12 462. Aus den französischen Bahnen wurden 1888 10 409, auf den französischen Landstraßen (nach Schätzungen) 6000 Millionen Tonnen-Kilometer bewegt. Von der deutschen Getreideernte von 19,9 Millionen Tonnen (1898) gingen 10,8 über die Eisenbahnen. Kohlen, Holz, Eisen und Erze, Getreide machen heute die Hauptmasse des Verkehrs aus; mit ihrer Beförderung entstand vor allem jener Massenverkehr, der die Gegenwart von der Vergangenheit unterscheidet, der unsere Schiffe und Eisenbahnen füllt, der unsere Handels- und Verkehrsstatistik anschwellen läßt. 1897 waren unter 220 791 Millionen Tonnen beförderter Güter in Deutfchland 94 674 Stein- und Braunkohle. Das vereinigte Königreich Großbritannien und Irland bezog an fremdem Weizen 1766—80 0,022, 1836—46 0,2, 1867 1,95, 1890—94 6—7 Millionen Tonnen. Der Massenverkehr der heutigen Weltwirtschaft ermöglicht ganzen Völkern, überwiegend von fremden Nahrungsmitteln zu leben; eine im ganzen gesicherte Ausgleichung der Ernten, der Vorräte, der Preisbildung ist so erreicht, wenn auch die Hauptausfuhr- und die Haupteinfuhrländer damit gewissen neuen Mißständen ausgesetzt sind. Aller gesteigerte Verkehr macht die Volkswirtschaft komplizierter, fetzt sie leichter Krisen und Verkehrsstockungen aus; alle Verkchrserleichterung bringt stärkere Konkurrenz, verbilligt die Waren um die verbilligten Transportkosten, bedroht aber auch ganze Industrien, fowie den Ackerbau ganzer Länder in feinem bisherigen Bestände, erniedrigt die Werte der fixen Kapitalien. Schwere Übergangszeiten können fo entstehen. Aber auf die Dauer überwiegt doch der Vorteil für die Gesamtheit. Was mit der heutigen Organisation des Verkehrs, feinem Großbetrieb, feiner staatlichen Kontrollierung und Ausführung erreicht ist, läßt sich in die Worte zusammenfassen: große Regelmäßigkeit und Sicherheit, außerordentliche Beschleunigung und Verbilligung, Ausdehnung aus die schweren Güter, Abkürzung aller Entfernungen, Umwandlung der menschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, wie sie früher für die Ortsnachbarn bestanden, für Hunderttausende und Millionen. Nur nach einigen Seiten hin fei das noch mit ein paar Bemerkungen näher erläutert. Die Kosten des früheren Landverkehrs pro Tonne und Kilometer haben wir vorhin angeführt; wir können sie auf 20—80 Pfennige für Mitteleuropa und feine 14 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlauses n. der Einkommensverteilung. ^472 Wege 1780—1850 ansetzen. Foville rechnet für die mittlere Eisenbahnfracht in Frankreich 1831 12,8, 1865 4.8, 1877 4,7 Pfennige; für Deutfchland setzt Engel 1844 15, 1860 7,3, Cohn 1872 5,9, 1887 4,9 Pfennige als Durchschnitt an; für die Gegenwart (1898—1900) wird man 3,6—2,4 Pfennige als Durchschnitt in Westeuropa, 2,2—1,2 für Massengüter, große Entfernungen und Ausnahmetarife annehmen können. Auf den deutschen abgabefreien Strömen rechnet man 0,5—1,1 Pfennig, auf den Kanälen (einschließlich der Kanalabgabe) 1,1—1,9 Pfennige als Durchschnitt. Die Seefrachten sind noch viel tiefer als die Binnenwasserfrachten, gehen auf 0,1—0,4, je nach der Größe der Entfernung sinkend, herab. Für die Personenbeförderung zahlte man auf der Post seiner Zeit pro Kilometer 10—27 Pfennige, jetzt zahlt man auf der Bahn in Preußen 2, 4, 6, und 8 Pfennige je nach den 4 Klassen, aber vor 1820 fuhr man 4—6, nach 1830 15 Kilometer, jetzt 30—90 in der Stunde. Im Jahre 1761 fuhr die königliche Karosse von Paris nach Straßburg 12 Tage, jetzt fährt der Arbeiter nicht viel mehr als 12 Stunden. Aber ebenso wichtig wie das Sinken der Frachten auf ein Viertel, ein Zehntel und darunter ist die Sicherheit der Beförderung zu festen Preisen; früher war es stets unsicher, ob das Wetter und der Wasserstand, ob Kälte und Hitze, die Wege und die Futterpreise überhaupt und zu welchem Preise die Beförderung gestatten; kein Schiffer, kein Frachtfuhrmann war verpflichtet zu fahren. Jetzt garantiert die Technik, der Großbetrieb und die öffentliche Organisation die Bewältigung jedes Verkehrs, auch des massenhaftesten, auf Stunde und Minute. Die ganze Verkehrsorganisation gleicht einem großen Uhrwerke, jedes Rad desselben greift sicher in das andere: Post, Eisenbahn, Telegraph, Dampferlinien schließen sich in jedem Lande und darüber hinaus sicher an einander. Internationale Vereine und Verträge dehnen den Mechanismus jedes Jahr weiter und zuverlässiger aus. Die Umwälzung, welche die neuen Verkehrsmittel und die großen Verkehrsanstalten für alles volkswirtschaftliche Leben herbeiführten, kann nicht leicht zu übertrieben geschildert werden. Alle anderen großen eingreifenden Ursachen, z. B. die Fortschritte in der Technik und dem Betrieb der gewerblichen Produktion, die Wirkungen der Gewerbe- sreiheit und des Freihandels, treten dagegen zurück. Wenn wir heute eine volkswirtschaftliche Revolution erleben, wie die Kulturvölker nicht feit 6000 Jahren, so sind in erster Linie die neuen Verkehrsmittel die Ursache. Der Handel und der Verkehr wurden seit 200 Jahren viel mehr als je früher der Organisator und Herrscher in der Volkswirtschaft. Früher sind die Verkehrsmittel langsam den Bedürfnissen der Verteidigung, der Staatsverwaltung, der Bevölkerungsdichtigkeit, der wirtschaftlichen Produktion gefolgt. Mit Dampf und Elektricität machten sie den großen Sprung an die erste, an die führende Stelle; sie ergriffen die Initiative in der Führung und Umgestaltung der Volkswirtschaft. Aller Handel und seine Formen wurden andere, wie z. B. der Terminhandel in Massenwaren und Effekten wesentlich erst durch die neuen Verkehrsmittel entstand. Fast alle Betriebsformen wurden durch den großen Verkehr andere: nichts hat den Großbetrieb mehr befördert. Alle Standorte der Produktion und der Menschen verschoben sich; die Arbeitsteilung, die persönliche und die räumliche, wurde jetzt eine gänzlich andere durch die Möglichkeit, Produktion und Konsumtion auf einer längeren Linie zu verbinden. Die Eigenwirtschaft in Haus und Familie, die Verzehrung der Güter am Ort der Produktion und in der Hand des Produzenten reduzierte sich immer niehr, schränkte sich in Ländern wie England auf einige wenige, in Deutschland im Gesamtdurchschnitt vielleicht auf 10—30°/o aller Güter ein. Ein kompliziertes, kostensparendes Cirkulationssystem wurde die Voraussetzung jeder hochstehenden Volkswirtschaft. Wenn Europa 1700—1890 von 110 auf 357 Millionen in seiner Bevölkerung anwuchs (I, 171), so ist das nur mit Hülfe der neuen Verkehrsmittel möglich gewesen, ebenso wie es nur durch sie in eine Epoche der Groß- und Fabrikstädte eintrat, deren Umfang die Städte von 1500—1700 um das zehn- und mehrfache übertrifft (I, 269 bis 277), deren Wirtschaft und Kultur ganz anders geartete Menschen schuf. Die heutige Beweglichkeit der Menschen, die heutigen großen Wanderungen in die Nähe 473^ Folgen der Eisenbahnen. Rechtsformen des Handels. !-'> und die Ferne, als Folge hievon die modernen Kolonisationen haben wir oben (I, 178 bis 182) als Folge der neueren Verkehrsmittel kennen gelernt. Mit der zunehmenden Beweglichkeit der Menschen, mit dem Reise- und Warenverkehr, dem Kennenlernen anderer Länder und Völker hängt die Vereinheitlichung der menschlichen Bedürfnisse, die zunehmende wirtschaftliche Energie, der wachsende, vor allem auch der rücksichtslose Erwerbstricb, die viel stärkere heutige Konkurrenz, der gesteigerte wirtschaftliche Kamps ums Dasein zusammen. Auch alles politische Leben ist durch die Verkehrsmittel umgestaltet worden. Die Kleinstaaten sind zu Großstaaten, die Großstaaten zu Weltreichen geworden. Die Centralisation der Verwaltung hat sich gesteigert, die öffentliche Meinung ist eine einheitlichere und einflußreiche, die Kriegsführung ist sehr viel schneller und energischer geworden. Wir dürsen diese Dinge hier nicht weiter verfolgen, auch nicht auf die psychologischen und moralischen Folgen eingehen. Wir müßten ohnedies dabei wiederholen, was wir oben als Folge der neuen Technik überhaupt sagten (I, 225). Ich süge nur zum Schlüsse bei, daß die drei Verkehrsepochen, die wir unterschieden, den großen, im ersten Teile mehrfach erörterten (I § 3, Z 39, § 101—106) wirtschaftlichen Entwickelungsstusen parallel gehen. Der Zeit der Haus- oder Stammesund Dorfwirtschaft entspricht der älteste zufällige Nachbarverkehr, der Epoche der Stadt- wirtschast der regelmäßige Lokalverkehr; wo einzelne Verkehrsmittel (Küstensahrt, Flußschiffahrt, Wege, Botenkurse) über ihn hinaus sühren, wird sich in der Regel die Territorialwirtschaft entwickeln. Mit dem großen Verkehr entsteht die Volkswirtschaft, und wo er sich vollendet, die Weltwirtschaft. Die Begriffe decken sich deshalb nicht ganz, weil der fortschreitende Verkehr eine der Hauptursachen ist, die ältere Wirtschaftsform in die folgende höhere überzuführen. — 152. Die Rechts- und Verwaltungsordnung des Handelsverkehrs; Entstehung, Wesen, Einrichtungen des ältesten Marktes. Wir haben in grobem Umrisse betrachtet, wie der Verkehr und der Handel gewachsen sind, wie beide die Voraussetzung der höher entwickelten Volkswirtschaft wurden. Wir haben nun einen Blick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu werfen, unter denen die Verkehrs-, Transport-, Handelsgeschäste sich entwickeln konnten. Beim rohesten wie beim ausgebildetsten Verkehr mußten die Güterübertragungen und die Transportgeschäste sich vollziehen in einer Anzahl von Verträgen: Tausch, Kaus, Miete, Arbeitsvertrag mußten sich ausbilden; in jeder Gemeinschaft friedlich tauschender Menschen nahmen unter dem Schutz von Sitte, Recht und Moral diese Verträge eine bestimmte typische Form an. Die geschichtliche Entwickelung des Rechts, besonders des Privatrechts und der Verträge muß daher jeder kennen, der die Entwickelung des Verkehrs und des Handels verstehen will. Wir können darauf aber hier nicht näher eingehen. Ich kann nur verweisen aus das oben Z 25—32 Gesagte und kurz folgendes hinzufügen. Je roher und beschränkter die Tausch-, Kaus- und Dienstverträge sind, desto kleiner ist die Zahl der Vertragsformen, desto umständlicher aber sind sie durch Sitte und Recht geordnet. In der zweiten und dritten Stuse der geschilderten Verkehrsentwickelung differenzieren sich die Verträge, ihre Zahl wird größer, die Formen werden einfacher und zugleich glatter und präciser. Aus den immer komplizierter werdenden wirtschaftlichen Beziehungen entstehen immer mehr und verschiedenartigere Vertragstypen: verschiedene Arten des Kaufs, des Tausches, der Leihe, der Beauftragung, der Miete und Verpachtung, der Kredit- und Arbeitsverträge, der Transport- und Aufbewahrungsverträge. Aber im ganzen bleibt das Recht doch bei einer mäßigen, so ziemlich überall ähnlich geordneten Zahl von Verträgen stehen. Das römische Recht hat zuerst in mustergültiger Weise diese Vertragstypen nach ihren Voraussetzungen und Folgen präcisiert, sie zu einem System geordnet. Die späteren Kulturvölker haben es von ihm übernommen, es vervollständigt, im einzelnen weiter gebildet. Diese Verträge sind heute das Gemeingut der Kulturwelt. Das in ihnen krystallisierte Recht baut sich auf gewissen sittlichen Grundgedanken, Gerechtigkeit, Treue und Glauben, Ausschluß von Betrug u. s. w. auf, zwingt jede Gesellschaft, welche sich dieser Verträge bedient, mehr oder weniger in gewisse 16 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß deS Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^474 Bahnen. Dieses positive Vertragsrecht verbindet sich heute allerwärts mit einer Unzahl Geschäftssitten und Usancen, mit ebensoviel Statuten und geschäftlichen Verabredungen, welche seine Aussührung bis in alle Einzelheiten enthalten. Und daran schließt sich weiter das ganze Straf- und Verwaltungsrecht, das Gewerbe-, Agrar-, Bau-, Niederlassungsrecht, das Heer der provinziellen und örtlichen Polizeiverordnungen, der Statuten der Selbstverwaltungskörper und Vereine. Und aus all' dem zusammen entsteht das große System gesellschaftlicher Normierung des ganzen volkswirtschaftlichen Prozesses, aller Güterübertragung, aller Dienstübernahme, alles Verkehrs. Es ist ein System von Normen, von Dämmen, Richtlinien, Ge- und Verboten, die den Strom des wirtschaftlichen Lebens regulieren, indem sie dies und jenes in den Verabredungen für strafbar oder für rechtsunverbindlich erklären, hier Unklagbarkeit, dort Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Verträge festsetzen. An der einen Stelle werden formlose Verträge gestattet, an der anderen — beim Wechsel, bei der Hypothek — wird die Gültigkeit an seste Formen gebunden. Hier sind die Ge- und Verbote, die Sitten und Rechtsregeln sehr weitgehend, formalistisch entwickelt, an der anderen ist dem freien Belieben der Geschäftswelt größerer Spielraum eingeräumt. Stets sind unsittliche Verträge, Verträge, die man allgemein für schädlich hält, z. B. heute die Arbeitsverträge erblicher Art oder mit Bindung für übermäßig lange Zeit ohne Kündigungsrecht, die Bezahlung der Fabrikarbeiter in Waren statt in Geld, verboten oder unter Strafe gestellt. Stets ist die letzte Tendenz dieser Ordnung des Verkehrs, durch Sitte und Recht eine gewisse sreie Ausübung der Eigenmacht zu gestatten, aber doch das Gesamtinteresse und den Schwächeren zu schützen, die Bethätigung unsittlicher Eigenmacht zu hindern; es handelt sich darum, in den ungeheuren Mechanismus dieses Verkehrs so viel sittliche Überlegungen und Motive einzufügen, so viel Vertrauen und Rechtlichkeit zu erzeugen, daß er möglichst ohne Strafen, ohne Erbitterung, ohne zu brutalen Kampf sich abspielen kann. Nur ein hohes Maß gegenseitigen Vertrauens erlaubt einen großen und raschen Verkehr, und dieses Vertrauen ist die feinste psychologische Folge einer uralten, durch Jahrtausende sortgesetzten, sittlich-rechtlichen Kulturarbeit, eines unendlich langen Kampfes für das Gute und Rechte. Die Impulse zu allem Verkehr gehen aus von den Bedürfnissen der einzelnen, der Familien, der übrigen Organe, die mit ihren Trieben und egoistischen Strebungen, mit ihrem Erwerbssinn in den Strom dieses Verkehrs eintreten, mit ihm schwimmen, in ihm voran- und obenauf kommen wollen; sie haben dabei stets, nach der Nähe der neben ihnen Schwimmenden, nach der Erreichbarkeit der ihnen vorschwebenden Ziele einen gewissen Spielraum freier Bewegung; aber stets sind ihnen zugleich Fesseln gesellschaftlicher Art in der Form sittlicher und rechtlicher, genossenschaftlicher und staatlicher Schranken angelegt, die besagen: darnach darfst du greifen, und darnach nicht, mit diesen Mitteln darfst du deinen Nachbarn zuvorkommen, mit jenen nicht. Und so hat es niemals einen absolut freien Verkehr gegeben, niemals eine absolut sreie wirtschaftliche Bewegung. Stets war diese Freiheit der Bewegung einmal thatsächlich abhängig von der Zahl der Kräfte und der Fähigkeiten der Verkehrenden, von der Nähe und Geneigtheit ihrer Mitmenschen, mit ihnen zu Verkehren, und dann social von der gesamten sittlich-rechtlichen Ordnung, welche den realen thatsächlichen Verhältnissen entsprungen und ihnen angepaßt sein muß, aber sie selbst wieder formt, gestaltet, nach gewissen Richtungen hinleitet (vergl. auch I, 302). So wenig wir, wie erwähnt, alle diese Gewohnheiten und Ordnungen hier vorführen und studieren können, so passend scheint es, den Kern aller wirtschaftlichen Verkehrsinstitutionen, das Marktwesen zu erörtern, d. h. die rechtliche und Verwaltungsinstitution, welche Wert und Preis, Angebot und Nachfrage, auch alle Konkurrenz erzeugt hat, die Erscheinung, welche ebenso sehr als ein Komplex wirtschaftlicher Vorgänge wie als die Ordnung derselben durch die Gesellschaft sich darstellt. Was verstehen wir unter Markt? Wir brauchen das Wort „Markt" zunächst als Bezeichnung des Ortes und der Zeit, welche tauschende Käufer und Verkäufer zu vereinigen Pflegt. Wir schließen dann in den Begriff alle diejenigen Veranstaltungen und Anordnungen ein, die genossenschaft- Wesen und Entstehung des Marktes. 17 lich Von den Beteiligten oder herrschaftlich von der Obrigkeit getroffen sind, um den Besuch des Marktes und die Geschäfte auf ihm zu fördern und zu ordnen. Wir gebrauchen die Begriffe Markt und Marktverhältnisse aber auch übertragen, um die Gesamtheit der Beziehungen bestimmter, regelmäßig mit einander verbundener Verkäufer und Käufer zu bezeichnen, ob sie sich nun an einem Orte und zu einer Zeit persönlich treffen oder nicht. Wir sprechen so von einem deutschen oder internationalen Getreidemarkte, von einem lokalen, provinzialen, staatlichen Markte. Auch bei diesem Sprachgebrauch wollen wir mit dem Begriffe die Verkaufenden und Kaufenden, ihre Zahl und Art, ihre herkömmlichen Beziehungen, ihre gegenseitigen Machtverhältnisse wie die Verwaltungseinrichtungen, Sitten und Rechtsformen, welche die Beziehungen in bestimmte Ordnung und Form bringen, bezeichnen. Die Verschiebungen im Sprachgebrauch hängen zusammen mit der ganzen geschichtlichen Entwickelung des Handelsund Marktverkehrs. Machen wir uns zunächst klar, wie die Märkte und ihre Ordnung, hauptsächlich in der ersten und zweiten Periode des Verkehrs, die wir geschildert haben, entstanden sind. Es handelte sich hauptsächlich um drei Veranlassungen, welche Menschen regelmäßig zusammenführten. Einmal kamen benachbarte, in friedlicher Berührung stehende Häuptlinge regelmäßig zur Ordnung gewisser Geschäfte an festen Grenzpunkten zusammen und begannen da auch zu taufchen und zu kaufen, und es schlössen sich deshalb Wohl bald auch weitere Stammesglieder diesen Zusammenkünften an. Daneben kamen alle Stammesgenossen zu den Volks- und Gcrichtsversammluugen, den religiösen und sonstigen Festen regelmäßig an geweihter Stelle ein- oder mehrmals des Jahres zusammen. Da blieb man einige Tage, da bedürfte man des Mahles und Trunkes, des Futters für das Vieh; da tauschte man dies und jenes gern; da trafen Hausierer und Händler aus der Fremde ein, die seilboten; da erschienen sremde Gesandte, die Tribut forderten oder brachten. Dahin nahm der einzelne mit, was er Überflüssiges hatte, Vieh, Felle oder was es sonst war; da wurden Sklaven und Weiber getauscht und gekauft, fremde Schmucksachen, seltene Waffenstücke erworben. Das waren gebotene, gebannte Zusammenkünfte, aus denen sich gebannte Märkte mit der Pflicht der im Gebiet Wohnenden, der in ihm Handeltreibenden zum Besuch leicht entwickeln konnten. Neben diesen so mit der Stammesverfassung sich ergebenden Märkten entstanden andere an den Landungsstellen, wo fremde Schiffer periodisch anlegten, sowie an den Kreuzpunkten der Karawanenstraßen und Hausierzüge, wo zeitweise allerlei Volk sich tras. Vorübergehend entstanden auch solche im Anschlüsse an die Züge und die Rastorte des Heeres. In allen diesen Fällen finden wir nun folgende Einrichtungen: ein besonderer Friede, der sich an den höheren Frieden der Volksversammlung, des kirchlichen Festes anschließt, verbietet auf dem Markte Streit, Ausübung der Blutrache, Fehden; den etwa kommenden Fremden wird Geleit und Schutz, ein Wergeld, d. h. eine Entschädigung für den Fall des Totschlags oder der Verwundung, ein Gastgericht versprochen. Meist ist ein besonderer Platz sür die Geschäfte abgesteckt und abgegrenzt; oft ist es die Kirche, oft find besondere Stände und Buden für die Verkäufer hergerichtet; die öffentliche Gewalt sorgt dasür, daß Maß und Gewicht vorhanden sei und kontrolliert werde, daß ein Münzer da sei, der Bronze oder Edelmetall zu üblichem Gelde „auspräge", daß ein Marktaufseher Ordnung halte. Das war gar nötig, denn oftmals entstand Streit und Totschlag unter den Feilschenden, wie noch der Aufstand, der unter König Lothars Augen zur Zerstörung von Augsburg führte, aus dem Markt mit einem Streit zwischen Käufern und Verkäufern begonnen hatte. Lange Zeiten hindurch waren die drei Jahrmärkte in Meldorf die drei einzig befriedeten Zeiten und Orte in Westholstein. Daß man Fremde nur zuließ, wenn sie Geschenke und Zoll gaben, daß man von allen, die aus dem umfriedeten Platz verkauften und einkauften, einen Marktzoll als Gebühr für die ganze Einrichtung erhob, war selbstverständlich. Es war alte Sitte, daß man den Fremden, denen man den Zutritt gestattete, einen Preis für ihre Waren setzte, daß die Fürsten einzelne Waren, die sie für verderblich hielten, z. B. Wein oder Spiritus, nicht Schmoller, Grundriß der Volrswirtschastslshre, II, 1—L, Aufl. 2 18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gilterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^476 zuließen, daß man nur gute Waren dulden wollte; Preissetzung, Warenschau, Auswahl in der Zulassung der Personen und der Waren, Marktzoll sind uralte Bestandteile aller älteren Marktordnung. Wo sich sreie Genossenschaften von Verkäufern, Gilden wie im europäischen Norden vom 10.—13. Jahrhundert, der Marktordnung bemächtigten, da haben sie das Marktrecht als ihr Monopol betrachtet, zum Verkauf nur die Genossen oder wer ihnen willkommen war, genügend für ihre Einrichtungen zahlte, zugelassen. Im übrigen war es meist die öffentliche Stadt- oder Staatsgewalt oder ihre Vertreter, wie in Griechenland die ^.izoi-irnomoi genannten Beamten, in Rom die ihnen nachgebildeten Ädilen und Präfekten, später die Kirche, im Mittelälter der König und die Fürsten, die Grafen, fpäter die Stadträte, welche die ganze konventionelle Ordnung deS Marktes herbeiführten. Daher die Rechtsvorstellung, jeder ordentliche Markt bedürfe der fürstlichen Verleihung durch die öffentliche Gewalt; daher die Verleihung des Marktrechtes stets mit dem Münz- und Zollrecht und mit der Banngewalt, auf Grund deren Anordnungen getroffen, Strafen verhängt werden konnten. Daher das Verlangen der im Besitz eines Marktes Befindlichen, es dürfe auf so und so viel Meilen kein anderer eingerichtet werden. Daher die Ausbildung eines befonderen Marktrechtes, d. h. einer Reihe zufammenhängender Normen und Satzungen in Bezug auf den Marktverkehr; das „Marktrecht" enthält die herkömmlichen polizeilichen und konkurrenzregulierenden Anordnungen der öffentlichen Gewalt ebenso wie die privatrechtlichen Gewohnheiten der Käufer und Verkäufer. In einem Kapitular heißt es: nullus Iiomo xrg,esumg.t glitsr veuäsre aut smers s-ut mönsurare, nist siout äoininus imperator manäg-tum Iiabkt. Die schwerfälligen in älterer Zeit zur Sicherung von Treu und Glauben geschaffenen starren Verkehrsformen werden auf dem Markt nach und nach als zu hemmend abgestreift, die alten Einreden ausgeschlossen, wie es in einem von Grimm mitgeteilten Wcistum heißt: „enontlellts stritönt, taz äsr ebouk suls vssen 8tü,ts, clsr zs ^rinareats Zgtan vviräet, er si reut gläs uuisb^ nanäe iz ors AS^vonsbeit is." Alle Entstehung etwas größeren, periodisch sich wiederholenden Verkehrs war an die Einrichtung von Märkten geknüpft. Wohl tauschten und kauften auch außerhalb der Märkte einzelne untereinander und vom Hausierer; aber das wollte nicht viel bedeuten; das Hauptgeschäft, auch der fremden Händler und Hausierer, konzentrierte sich auf den Märkten. Märkte absichtlich zu schaffen, erschien deshalb in dieser Zeit als das Mittel des volkswirtschaftlichen Fortschrittes; sehr viele freilich hat man vergeblich zu gründen gesucht; denn es gehörte stets neben den Anstalten und konventionellen Einrichtungen dazu, daß zahlreiche Käufer und Verkäufer sich periodisch versammelten. Das wurde in älterer Zeit durch die Zwangspflicht, auf dem Markt zu erscheinen, erreicht; doch war diese sür viele zu lästig, um für häufigere Märkte aufrecht erhalten werden zu können; man beseitigte sie vielfach, verließ sich aus den freiwilligen Besuch, lockte durch verschiedene Mittel dazu an, schloß auch mit anderen Städten, mit kaufmännischen Gilden Verträge über regelmäßigen Marktbesuch. Eine Konstitution Friedrichs II. von Undine (1235) verfügt: ut nemo eoFarui- irck gli^uoct torum invitus Ire. Die Beförderung der Märkte erscheint überall als die notwendige Vorbedingung des Geschäftsverkehrs, so lange die persönliche Berührung der Verkäufer und Käufer für jedes Geschäst nötig war, d, h. so lange kein Bries- und Depeschenverkehr, keine Zeitungen und Posten Nachrichten und Angebote vermittelten, so lange der ganze heute existierende geschäftige Zwischenhandel nicht thätig war, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen und zu vermitteln. Die Märkte sind zugleich, so lange der ganze oder der überwiegende Verkehr sich auf ihnen abfpielt, ein sehr bequemes Mittel, ihn im öffentlichen Interesse zu regulieren und zu besteuern, auch eine Konkurrenz zu schaffen, wo sie fehlt, eine Übersicht über die Geschäfte zu gewinnen. Und selbst nachdem die Zwischenglieder des Handels begonnen haben, zwischen Produzenten und Konsumenten sich zu schieben, wird es durch den Markt und seine konventionellen Anordnungen möglich, an den Stellen, wo der Zwischenhandel als schädlich, als verteuernd erscheint, ihn durch direkte Zusammenführung der Produzenten und Konsumenten oder durch direkte Berührung der Kaufleute verschiedener Gegenden überflüssig zu machen. 4771 Älteste Markteinrichtung. Scheidung der Marktarten. U' Aus all' diesen Ursachen wird es erklärlich, daß Jahrtausende und Jahrhunderte lang das Marktwesen und seine konventionelle Ordnung die Verkehrsseite der Volkswirtschaft beherrschte. Es wird mit diesen Bemerkungen über die Formen alles bedeutenderen älteren Handelsverkehrs aber auch ein ganz allgemeines Princip deutlich bewiesen: nämlich, daß aller Handel und Verkehr zwar von den Individuen, ihren Bedürfnissen, bald auch von ihrem Erwerbstrieb ausgeht, aber eine staatlich geordnete Gesellschaft und gesellschaftliche Institutionen voraussetzt. Aller Handel ist gesellschaftliche Berührung mehrerer; er kann nur gedeihen, wo eine Mehrzahl von Verkäufern und Käufern in regelmäßige Berührung kommt. Es sind von Anfang an Volksgenossen und Fremde, Mächtige und Schwache, sie kommen unter gesellschaftlichem Frieden, unter bestimmtem Schutz, unter öffentlichen Ordnungen zusammen. Ihr Geschäft gedeiht nur unter dem Lichte der Öffentlichkeit, unter Ausschluß von Gewalt und Betrug, unter der gesellschaftlichen Ordnung des Marktwesens, des Maß-, Gewichts- und Münzwesens, unter einer Kontrolle, welche Personen und Waren prüft, sie bald zuläßt, bald ausschließt. Nie können deshalb auf irgend einem Markte bloß egoistische Triebe, bloß Gewinnabsichten walten; gesellschaftliche Instinkte und Rücksichten, Sitten und Ordnungen niüssen sie irgendwie einschränken, und zwar um so mehr, je verschiedener die Menschen auf dem Markte sind, je mehr sie nicht Verwandte und Nachbarn, sondern nur des Geschäfts wegen zusammenkommende Personen sind. Werfen wir jetzt einen Blick auf die Art, wie in der zweiten und dritten unserer Verkehrsepochen das Marktwesen sich im einzelnen gestaltet und differenziert hat. 153. DieDisserenzierung der älteren Märkte. Die ältesten Märkte der Kulturvölker waren meist die jährlich ein- bis dreimal gehaltenen; in der christlichen Zeit liegen sie häufig zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Die tria tora, gehen den tiidus plaeitis, den drei ordentlichen Gerichtsversammlungen parallel. Viele dieser Märkte sind älter als alle Städtcbildung und haben lange existiert, ohne Städte zu erzeugen. Noch heute giebt es solche Märkte in Afrika und Asien, wo jährlich Tausende vorübergehend zusammenkommen, und nach Ablauf des Marktes kaum ein paar Menschen am Orte zu treffen sind. Wo aber gerade durch den „Jahrmarkt" neben der bischöflichen Kirche, dem fürstlichen Fronhof, dem Kloster sich ein größerer Ort bildete, da entstand in Deutschland seit Ende des 10. Jahrhunderts, hauptsächlich aber im 12.—14., neben dem torum anuualk das septimanalö oder nedclom!MZ.1s; die Landleute der Umgegend kamen nun jede Woche ein- oder zweimal zu Markte und tauschten da mit Kausleuten und Handwerkern. Und daraus entstand mit der Zeit der tägliche Markt, d. h. die gewerblichen Meister, die Höker und die Kaufleute begannen nun täglich zu verkaufen, wenn auch das Hauptgeschäft nur einmal in der Woche in Anwesenheit der Bauern und Ritter der Umgegend stattfand. So haben wir vom 13. Jahrhundert an den Jahrmarkt für die weitere Umgegend und die fremden Händler, den Wochenmarkt für die nächste Umgebung, den täglichen Markt für die Stadtbewohner. Und die Differenzierung geht noch weiter: in den größeren Orten sucht man einzelnen Jahrmärkten durch besondere Privilegien und Einrichtungen eine erhöhte Bedeutung zu geben; sie werden als nunäinae universales, als Messen bezeichnet, dauern 8—14 Tage, wollen die Kaufleute von weiter heranziehen. Die Bezeichnung „Messe" knüpft an das Wort an: missa. est soelesig,, womit der Priester die geistliche Handlung schloß. Sie erhalten hauptsächlich vom späteren Mittelaltcr an bis ins 19. Jahrhundert eine große Bedeutung als Ccntralpunkte des Warenumsatzes im großen zwischen den Händlern verschiedener Gegenden und Länder und als Stationen und Mittelpunkte des Zahlungs- und Kreditgeschäftes. Die Messen der Champagne sind die ersten ganz großen Messen dieser Art, ihr folgen die von Genf, dann sind in Frankreich die von Paris, Lyon und Besan?on, in Spanien die von Medina del Campo von Bedeutung; in Italien sind später die von Piacenza und Sinigaglia, in Deutschland die von Gozen, Frankfurt a. M., Leipzig, Frankfurt a. O. berühmt geworden; in Rußland blüht heute noch die von Nishnij-Nowgorod. Die Ordnung dieser verschiedenen Marktarten knüpft an dieselben äußeren Ein- 2* 20 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u- der Einkommensverteilung. s478 richtungen und dasselbe Recht an, aber sie wurden doch nach und nach etwas wesentlich Verschiedenes, befriedigten verschiedene Verkehrsbedürfnisse, schieden den Cirkulationsprozeß der Menschen, der Güter, des Geldes, des Kredits in bestimmte Gruppen und gaben Veranlassung zu verschiedenen Versuchen der Konkurrcnzregulierung. Der ältere Markt ist regelmäßig auf ein kleines lokales Gebiet, eiuen Platz in der Vorstadt, eine Kirche mit ihrer Umgebung, auf den Marktplatz mit seinem Rathaus beschränkt, das ursprünglich mehr Kaufhalle war und nur nebenbei ein Sitzungszimmer sür den Stadtrat hatte. Auf diesem Platze fahren die Landleute mit ihren Holz-, Getreide-, Heu- und Weinwagen, die Salzkärrner mit ihrem Salze an, da haben die Kaufleute ihre Stände, die nach und nach in festgebaute Lauben oder Hallen sich umwandeln; da stehen je neben einander die Fleischer, die Bäcker, die Tuchmacher, die Schuhmacher mit ihren Bänken und Buden. Die Feuerpolizei, das Interesse der Warenschau, die Absicht, das Angebot zu vereinigen, wirkten zusammen, um die Vorschrift allgemein zu machen, daß nur auf dem Markte, in diesen Kaufhäusern, Hallen, Ständen und Bänken, die zuerst meist dem Stadtherrn oder der Stadt gehören, verkauft werden dürfe. Heute noch beschränkt sich in Athen, Smyrna, im ganzen Orient aller Verkehr auf die Agora, den Bazar; es giebt keine Läden, die mit den Wohnungen verbunden in der Stadt zerstreut lägen (Cohn). Aber im Abendlande hört mit der Vergrößerung der Stadt und des Verkehrs dieser Kaufhaus- und Hallenzwang auf, wenigstens für einzelne Handwerke, für bestimmte Waren und Kaufleute; man läßt Werkstätten und Verkaufsgewölbe in der ganzen Stadt, aber nicht vor den Stadtthoren zu. Der stärker besuchte Jahrmarkt hat auf dem alten Marktplatz keinen Raum mehr; man muß in den wenigen Tagen seiner Thätigkeit neue Plätze, weitere Straßen heranziehen. Wo der Jahrmarkt zur Messe wird, muß man größere Kaufhäuser bauen, die fremden Händler in ihren Gasthäusern oder besonderen gemieteten Kellern, Gewölben verkaufen lassen. s,) Der tägliche Markt in der Stadt. Schon mit diesen örtlichen und baulichen Veränderungen gestaltete sich das Geschäft und seine konventionelle Ordnung auf den einzelnen Gebieten verschieden. Für die Geschäfte der verkaufenden Handwerker, Höker, Krämer und Kaufleute, die sich nach und nach in der ganzen Stadt verteilen, wird die Stadt als solche zum Markt; sie dürscn nun nicht bloß am Jahr- und Wochenmarkt, sondern täglich zu jeder Stunde, in Werkstatt und Laden verkaufen. Sie identifizieren nun Stadt- und Bürgerrecht mit Marktrecht; wer Bürger ist, dars Minute venäere, dars gewisse Geschäfte allein als das Vorrecht des Bürgers in Anspruch nehmen, dars Bier brauen, Handel und Handwerk treiben, während es dem Landbewohner erschwert oder verboten, dem Stadtsremden nur periodisch auf Jahrniarkt und Messe erlaubt wird. Die Stadt sucht im Interesse ihrer Bürger Gewerbe und Handel in der Umgegend zu hindern, zu verfolgen; sie will die Handwerker, die auf dem Lande sitzen, bei Bauern aus der Stör, d. h. im Hause des Konsumenten gegen Kost und Lohn arbeiten, nicht mehr dulden, verfolgt sie als Störer und Bönhasen. Sie sucht jeden Verkäufer im Umherziehen zu benachteiligen gegenüber dem in der Stadt Angesessenen. Der städtische Markt in dem Sinne des blühenden Absatzes und Geschäfts aller Stadtbürger wird zum Angelpunkt der ganzen stadtwirtschaftlichen Politik. v) Der Wochenmarkt. In dem System dieser Politik nimmt nun der Wochenmarkt die erste Stelle ein (vgl. I S. 296); seine Tage bleiben die Hauptverkehrstage auch sür den Kaufmann und Handwerker; die, welche in ferneren Stadtteilen wohnen, suchen auf dem zum Wochenmarkte bestimmten Platze eine Verkaufsstelle zu erhalten. Auf dem Wochenmarkt verkauft der Landmann der Umgegend seine Rohprodukte oder Halbfabrikate, in erster Linie Lebensmittel, Getreide, Vieh, Fleisch, Gemüse und Derartiges, kaust er seine Werkzeuge, Tuch und was er sonst an städtischer Ware braucht. Bis aus den heutigen Tag sind nur bestimmte Warengattungen zum Wochenmarktsverkehr zugelassen. Die Versorgung der Stadt und damit ihre Ruhe und Sicherheit hängt an dem regelmäßigen Besuch des Wochenmarktes durch den Landmann. Dasür wollen die lokalen Wochenmarkts- und Fürkaufsstatuten und allgemeine Landesgesetze 4791 Der tagliche und der Wochenmarkt. sorgen. Der Wochenmarkt ist zeitlich und örtlich bestimmt, die Marktpolizei in den Händen der Marktmeister und öffentlicher Messer und Wäger ist auf gute Qualität der Ware, richtiges Maß und Gewicht gerichtet; oft kommen Taxen hinzu, welche von den städtischen Behörden möglichst zu Gunsten ihrer Bürger, zu ihrem Schutze gegen Teuerung gemacht werden. Darum beklagt sich der Landmann über die Taxen, will die ländliche Ritterschaft Teilnahme am Regiment des Wochenmarktes. Die Zufuhr sucht man zu garantieren dadurch, daß durch Verträge oder Gesetz alle Produkte der Umgegend nach dem nächsten städtischen Markt gezwungen werden, daß man da und dort die Weitersührung von Getreide nur für einen Teil der Zufuhr erlaubt, daß man für gewisse Personen und Zeiten jeden Einkauf zum Wiederverkauf verbietet, so da und dort allgemein für Holz und für Fische, sür Häute und Talg, so für gewisse Zeiten, z. B. im Herbst, da der Bürger sein Haus versorgt, für Vieh. Dem Landmann sucht man den Verkauf zu Hause zu erschweren, durch den Kampf gegen fremde Hausierer und das Verbot für die Bürger, auf dem Lande einzukaufen; oft erlaubt man den Fleischern der Stadt nicht, aufs Land hinauszugehen, um da einzukaufen: der Bauer soll fein Vieh zur Stadt bringen, so sich als der Anbietende zeigen, nicht als der von der städtischen Nachfrage Gesuchte erscheinen. Das Wesentliche war, daß der Wochenmarkt mit Rücksicht auf die morgens zur Stadt fahrenden, nachmittags oder abends heimkehrenden Landleute seine festen Stunden hatte, und daß nun der direkt beim Bauer einkaufende Konsument in jeder Beziehung vor dem Höker, dem Händler oder gar dem Fremden bevorzugt wurde. Niemand durfte, wenn der Markt um 8 Uhr begann, vorher kaufen oder gar dem Bauer vors Stadtthor hinaus entgegengehen; von 8—12 Uhr sollten dann die Bürger für ihren Bedarf kaufen, erst nach 12 Uhr die Händler und alle, welche wieder verkaufen oder ausführen wollten. Jede Verfehlung gegen diese zahlreichen Bestimmungen war als Vorkauf oder Fürkauf unter Strafe gestellt. Soweit ein Vorkauf, d. h. hauptsächlich der Kauf, um wieder teurer zu verkaufen, erlaubt war, z. B. für Höker, Kaufleute, Fremde, gewisse Handwerker, blieb die Art, der Umfang, die Grenze solchen Geschästs genau bestimmt. Wenn der Markt geschlossen war um 1 oder 2 Uhr, so durfte nicht weiter verkauft werden. Manche Produkte durften nur ein- oder zweimal zu Markte kommen; sein Holz oder Getreide unverkauft in der Stadt zu lassen, war meist dem Landmann in jeder Weise erschwert. Für Wolle hatten die städtischen Tuchmacher, sür Häute die Gerber oft ein Vorkaufsrecht. Wenn ein Bürger oder Fremder größere Mengen Korn, Holz oder Vieh gekauft, konnte in der Regel jeder Bürger oder jeder Zunftgenosse so viel Anteil am Kaufe zu gleichem Preis fordern, als er für sich nötig hatte. Das letzte Ziel der Wochenmarktspolitik war möglichste Vermeidung jeder Zwischenhand, deren Verteuerung man fürchtete; Produzent und Konsument sollen sich direkt begegnen und zwar so, daß die ländlichen Produzenten ihr gesamtes Angebot auf dem Markte zufammen aufgestellt haben, daß dann zuerst allein die Konsumenten in kleinen Mengen ihren Bedarf decken, die größere Mengen begehrenden Händler erst einkaufen, wenn die übermüdeten Produzenten nach dem Heimweg verlangen und geneigt sind, zu jedem Preis loszuschlagen. Wohl suchten nach und nach größere Produzenten, vor allem in Norddeutschlaud die Rittergüter, lieber entfernte Märkte aufzusuchen, aber für die Mehrzahl der Landleute war einfach durch die hohen Kosten der Fracht jeder andere Absatz als der nach der nächsten Stadt ausgeschlossen. Noch bis auf den heutigen Tag ist in abgelegenen Gegenden, ohne Eisenbahnen, ohne erhebliche Verkehrsbeziehungen, ein erheblicher Teil des wirtschaftlichen Cirkulationsprozesses der alte. Was das Platte Land im Umkreis einiger Meilen erzeugt, kommt auf den städtischen Markt, wo es Konsumenten und Zwischenhändler kaufen. Was die Landleute brauchen, kaufen sie immer noch zu einem erheblichen Teil in der Stadt ein, wenn sie dort verkauft haben. Eine Ergänzung der Wochenmarktsgesetzgebung war es, daß die meisten in der Stadt verkaufenden Dörfer auf Grund bestimmter Abmachungen oder des Herkommens ihr Bier aus der Stadt, oft in bestimmter Reihe von den Brauhäusern nehmen mußten. Der ganze örtliche Cirkulationsprozeß hatte so eine seste geregelte Form angenommen; 22 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^480 er setzte sich aus festen Größen von Angebot und Nachfrage zusammen; ein gewisser gleichmäßiger Gang des Absatzes, der Preise war damit gegeben, .aber auch die Konkurrenz ermäßigt, der Sporn zum Fortschritt nicht groß, jede Änderung erschwert. Doch lag die letzte Ursache dieser Zustände mehr in dem thatsächlichen Zustand von Angebot und Nachfrage, Verkehr und Wegen, in der Schwierigkeit jedes Absatzes in die Ferne, als in der konventionellen Ordnung des Marktes. Der größere Teil dieses alten Wochenmarktrechtes ist in den Kulturstaaten erst im 19. Jahrhundert beseitigt worden, teilweise erst seit 1840—1870. Und wo das Recht gefallen ist, hat der Zustand vielfach in Form der Sitte fortgedauert. e) Der Jahrmarkt. Der ältere Jahrmarkt erhielt sich allerwärts neben dem Wochenmarkt. Viele später vergrößerte Orte bekamen erst in den letzten zwei Jahrhunderten Jahrmärkte. Jedes Städtchen, oft fogar Dörfer strebten nach solchen. An oder nach der Kirchweih, wo sich ohnedies mancherlei Volk versammelte, wollte man auch ein- und verkaufen können. Manchen Orten gelang es, die Verleihung von 2, 4, ja 6 und 7 jährlichen Märkten zu erreichen. Der gewöhnliche Jahrmarkt dauerte ein oder zwei Tage; er diente dem Viehhandel, der naturgemäß nur im Frühjahr und Herbst seinen Hauptumschlag hat, und dann dem Detailverkauf der Kaufleute, Krämer und Handwerker aus dem Umkreis von 6 — 8 Meilen; ein großer Teil der ländlichen Bevölkerung, befonders der nicht regelmäßig zum Wochenmarkt fahrenden, gewöhnte sich, auf dem nächsten Jahrmarkt ein- bis zweimal im Jahre alles einzukaufen, was man an gewerblichen Produkten, Krämerei und Spezerei, Werkzeugen und Geräten brauchte. Und diese von 1500—1850 ausgebildete Gewohnheit hält heute noch so umfangreich vor, daß deshalb auch bis in die Gegenwart die Jahrmärkte ihre Stelle behaupten, wozu freilich die Schau- und Vergnügungssucht viel beiträgt, da ein Heer von Gauklern, Künstlern, Akrobaten und Dirnen heute, wie früher, den Jahrmärkten nachzieht. Der Wochenmarkt ist ein Lebensmittelmarkt, der Jahrmarkt ein Vieh-, Tuch<, Leinwand-, Schuhmarkt; aus den Wochenmarkt kommt der Landmann in die Stadt; auf den Jahrmarkt zieht der Kaufmann und Handwerker der größeren Stadt, auf ihm konkurriert Händler und Gewcrbsmcister aller kleinen Nachbarstädte mit denen des Orts. Auf dem gewöhnlichen Jahrmarkt findet kein Großhandel, sondern Detailhandel statt. Die als Verkäufer zugelassenen Gäste oder Fremden sind aus der Nähe; oft waren früher die aus anderen Ländern und Gegenden, oft auch die aus anderen großen Städten ausgeschlossen. Der Stadtfremde durfte nur diesen Tag, an der bestimmten Stelle, nach örtlichem Maß und Gewicht, oft erst nach einer Schau, welche die örtliche Zunft ausübte, nach Bezahlung von Zöllen und Marktgeldern verkaufen. Die Chikanen für die Fremden hörten auch auf dem Jahrmarkt nie ganz auf. Und doch war der Jahrmarkt ein wichtiges Stück freierer Konkurrenz gegenüber der sonstigen Gebundenheit; einige Tage im Jahre wurden aus ihm die fremden Händler und die fremden Waren doch im ganzen zugelassen; waren zahlreiche Jahrmärkte in der Nähe, so erwuchs für Stadtbürger und Landmann eine längere Zeit freieren Ein- und Verkaufs, eine stärkere Konkurrenz. Vereinzelt haben kluge und weitsichtige Stadträte, welche das Monopol gewisser Verkäufergruppen in der Stadt als schädlich erkannten, Wohl auch außer dem Jahrmarkt größere Freiheit geschaffen, z. B. Back- und Fleischwarcn aus der Umgegend, aus den nächsten Orten auf gewisse Zeit zugelassen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts haben die meisten europäischen Regierungen mit der Gewerbefreiheit die Verkaufsfreiheit der Jahrmärkte fürs ganze Jahr und alle Verkehrszweige statuiert. ä) Messen. Die Messen sind aus den besuchtesten, am besten verwalteten Jahrmärkten der größeren günstig gelegenen Städte erwachsen; sie finden häufig an demselben Orte zweimal jährlich statt; sie dauern 1—4 Wochen; sie vereinigen den Zweck des Jahrmarkts mit dem Handel im Großen und mit dem beginnenden Geld- und Kreditgeschäft, das zwischen verschiedenen Orten abzuwickeln ist. Auf der Messe trafen sich die Großhändler der verschiedenen Gegenden und Länder, wie z. B. auf denen der Champagne die Italiener, die Deutschen und die Niederländer; in Frankfurt a. M. verkauften Niederländer und Kölner an oberdeutsche Tuchhändler das niederländische und 481) Der Jahrmarkt und die Messe. ^> englische Tuch im Großen. Aber meist wollten die Großhändler daneben auch im einzelnen während der Messe verlausen. Die sich vom tS.—18. Jahrhundert entwickelnde Haus-, Manufaktur- und Fabrikindustrie hat zuerst hier ihren Absatz gesunden, wie auch der Papier- und der Buchhandel. Solcher Meßhandel konnte sich nur an den Hauptstraßen und an den Plätzen entwickeln, wo die periodischen Handelszüge halt zu machen pflegten. Die Karawanenverfassung, d. h. das gildeartige, periodische Zusammenausziehen der Kaufleute eines Ortes oder einer Gegend nach bestimmten Handelsplätzen stand mit der Organisation des Meßhandels ebenso in Zusammenhang, wie die Meßplätze durch den Straßenzwang und das Stapelrecht sich ihre Stellung zu sichern suchten. Der Straßenzwang beruhte ursprünglich auf der Thatsache, daß überhaupt nur wenige Wege vorhanden waren, daß aus ihnen die Zollstätten lagen, daß die Fürsten den Zoll nicht missen, das Geleit nur auf ihnen geben wollten; später ließen sich die Handelsstädte Privilegien auf bestimmte Straßeneinhaltung mit der Absicht erteilen, daß aller Handel von weither ihren Markt berühren mußte. Zur Zeit der Messe hierdurch ein großes Angebot und eine große Nachfrage zu sammeln, war der Hauptzweck. Das Stapel recht war aus der Gewohnheit der durchziehenden Händler erwachsen, in der Stapelstadt Rast zu machen, die Waren anzubieten. Die für ihren Markt und hauptsächlich für ihre Messen bedachten Stadträte wußten sich Privilegien zu verschaffen, welche jeden aus Meilen Entfernung Vorbeifahrenden zwangen, auf den städtischen Markt zum Stapel zu kommen, abzuladen, oft gar an den Ortsbürger zu verkaufen, unter Umständen die Ware nur auf einen anderen Wagen oder ein anderes Schiff umgeladen weiter zu führen. Das Stapelrecht galt das ganze Jahr, aber es hatte seine Hauptwirkung zur Meßzeit. Um die Fremden anzuziehen und ihnen für die Meßzeit das Gefühl der größten Sicherheit zu geben, war meist eine besondere Meßbehörde eingesetzt, als Organ der Meßpolizei und Meßgerichtsbarkeit. Der oustos nunäingr'um in der Champagne hatte seinen Kanzler, seine Schöffen und seine Notare, er sorgte für das nötige Personal an Unterkäufern, Messern, Ausrufern, Trägern, für die bewaffneten Geleitsleute, die den Kaufmannszügen entgegengingen, sie zu schützen; er konzessionierte oder kontrollierte die einheimischen und fremden Geldwechsler; bei ihm trug sich jeder Fremde in das Meßregister ein; mit ihm verhandelten die Führer der fremden Kaufleute und Handelsgenossenschaften über Unterkunft, Marktabgaben, Streitigkeiten; er oder feine Beamten leiteten das ganze Zahlungsgcschäft. An einigen ersten vorbereitenden Tagen wurden die Waren ausgepackt, und ihre Qualität festgestellt; dann fand ohne Behelligung durch die Zollbehörde an den Haupttagen das Meßgeschäft statt; endlich folgte der Schluß des Warengeschäfts; es wurde konstatiert, was jeder verkauft hatte, und danach sein Zoll berechnet. Und zugleich wurden nun die Zahlungs- und Ausgleichsgeschäste zu Ende geführt. Die ganze Handhabung der Meßfreiheit lag in den Händen der Meßbehörde, durch deren Gerechtigkeit, Takt und Geschicklichkeit die Blüte der Messe bedingt war. Die Meßfreiheit bestand darin, daß jeder Fremde gegen Repressalien und Strafen, Arrest und Klagen, die nicht aus dem Meßgeschäst entsprangen, unbedingt sicher war, bestand in der Haftung der Meßbehörde für jeden den. Fremden zugefügten Schaden; — vor allem aber in der Sistierung aller oder der meisten Schranken, die für gewöhnlich dem Geschäfte der Fremden, der sogenannten Gäste, entgegenstanden. Die lokale Jnteressenpolitik hatte zum Schutze der Gewerbe und des Handels am Ort das Gast- oder Fremdenrecht dahin ausgebildet, daß kein Gast am Orte für gewöhnlich im Detail verkaufen, mit keinem Gast aus drittem Orte ohne die Zwischenhand des Ortsbürgers handeln, nicht Feuer und Rauch am Orte halten, meist nicht über so und so viel Tage im Jahr am Orte bleiben durfte. Wo die Messe blühte, durfte nun Gast mit Gast handeln, er durfte im Detail verkaufen, z, B. Wein ausschenken. Über das einzelne und die Grenzen war immer Streit mit den Ortsbürgern, so vor allem über die Schau, über den Gebrauch des lokalen Maßes und Gewichts. Aber im ganzen war das Lcbens- element der Messe doch die Freiheit von den gewöhnlichen örtlichen Schranken des Verkehrs, die rechtliche Gleichstellung von Bürgern und Fremden. 24 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s4ZI Neben dem Warengeschäft war die Ausbildung des Zahlungs- und Kreditgeschäfts so wichtig, daß es für einzelne Messen frühe zur Hauptsache wurde. Je mehr feine Manufakte und Gewürze von Land zu Land gingen, der Kredit sich ausbildete, Zahlungen auf große Entfernungen zu machen waren, desto stärker mußten Geld und Kredit an dem Cirkulationsprozcß sich beteiligen. Und doch hatte jeder Ort und jedes Land anderes, viele hatten schlechtes Geld, eine nationale oder gar internationale Post für den Geldverkehr gab es noch nicht. So war die persönliche Zusammenkunft der Kaufleute verschiedener Gegenden und Länder auf den Messen die einzige oder Hauptgelegenheit, die Zahlungen von Ort zu Ort abzumachen. Häufig zahlte der schwächere Käufer dem Großhändler auf der folgenden Messe, was er in dieser gekauft. Der Kaufmann, der nicht selbst zur Messe zog, beauftragte einen Geschäftsfreund, für ihn zu zahlen oder Schulden einzuziehen. Die Geldwechsler, die ursprünglich wesentlich den Handwechsel, das Umwechseln verschiedener Münzen mit Gewinn getrieben, übernahmen nun noch mehr solche Austräge. Die italienischen Geldwechsler besuchten die nordischen Messen, sandten ihre Vertreter überall hin, gründeten Filialen und besorgten deren Aufträge auf den Messen. Der Wechsel ist dadurch entstanden, daß Kaufleute oder Geldwechsler von solchen, die Zahlungen an anderen Orten, hauptsächlich sür die Meßzeit zu machen hatten, das Geld am Orte des Schuldners heute von ihm nahmen und nach einigen Monaten dieselbe Summe in der Münze des anderen Ortes an den Bezugsberechtigten zahlten; sie gaben, da sie so einige Monate das Geld in Händen hatten und nutzen konnten, etwas mehr, als sie später zahlten, einen Zins, Diskontosatz; sie nahmen ein Darlehen und zahlten es am anderen Ort, in anderer Münze zurück. Die Wucherdoktrin, welche die Zinsen verbot, wagte hier die Zinsen nicht anzutasten, da sie gleichsam für den Münz- und Ortswechsel gezahlt waren. Alle größeren interlokalen Zahlungen wurden auf die Messen und ihre Zahltage gestellt. Eine seste Ordnung sür die am Wechselverkehr Teilnehmenden trat ein; die Anerkennung der Wechsel und Zahlungsverbindlichkeiten, die Folgen der Nichtanerkennung, der Nichtzahlung und der Protest wurden normiert; die Art der gegenseitigen Ausgleichung, die etwa nötige Exekution wurde geregelt. Die heutige sormale Natur des Wechsels bildete sich so im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen aus. Wir kommen unten darauf zurück. Millionen konnten hierdurch schon im 16. und 17. Jahrhundert ohne Barzahlung durch Ausgleichung von Wechseln abgemacht werden. Der Geld- und Wechselumsatz auf einer Quartalmesse zu Piacenza wurde zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf 16 Mill. Dukaten geschätzt. Die zahlreichen Geldgeschäfte Antwerpens gegen 1550 giebt Ehrcnberg auf 40 Mill. an. — So war — um das Ergebnis des älteren Marktwesens zusammenzufassen — überall in jener Zeit der größte Teil des Waren-, Geld- und Kreditverkehrs auf bestimmte Orte und Zeiten konzentriert, gebunden an ein persönliches Begegnen. Noch waren die meisten wirtschaftlichen Güter und Leistungen nicht in den Cirkulationsprozeß hineingezogen, und von denen, bei welchen das der Fall, legte der weitaus größte Teil nur den kurzen Weg von der Umgegend der Stadt nach dem städtischen Markt oder umgekehrt zurück, der kleinste Teil bewegte sich bis zu den Jahrmärkten und Messen. Der ganze Güter- und Geldumlauf war in wenige klare Abteilungen geschieden; jede Ware hatte zeitlich und örtlich ihren umgrenzten Markt. Die Veränderungen waren langsam, oft traten solche in Generationen nicht ein. Die Märkte waren zu übersehen. Angebot und Nachfrage auf ihnen pflegten lange als stabile Größen nur mit kleinen Schwankungen nach Ernte und Bedarf aufzutreten. Nur hatten natürlich die Jahrmärkte und die Messen eine größere Möglichkeit des Wachstums in sich als der Wochen- und der übrige lokale Markt. Denn schon der Jahrmarkt, noch mehr die Messe konnte durch ihre Blüte, durch ihre Gewinne Käufer und Verkäufer von weiter herlocken; der Wochenmarkt nahm nur zu mit der Stadtbevölkerung, die Messe konnte ihren Umschlag auf das 10- oder 100 fache steigern, indem sie die Jahrmärkte in der Nähe ersetzte, indem sie gewissen Waren neue Kunden warb, neue fremde Waren heranzog, ihren Besucherkreis von 10 auf 100 oder 500 Meilen ausdehnte. 48Z^ Geldgeschäft der Messe. Neueres Marktwesen. 25 Waren die Jahrmärkte die älteste Form des Marktes, ihre größere Ausbildung gehört doch erst der Zeit vom 14.—18., die Hauptblüte der Messen noch späterer Zeit an. Die Messe in Frankfurt a. O. hatte erst 1854—55 ihren größten Umschlag, die in Nishnij-Nowgorod wuchs noch bis 1882, ging erst von da an zurück. Die gewöhnlichen Wochen- und Jahrmärkte haben bis in die neueste Zeit in Ländern wie Rußland zugenommen, sie sind nirgends so zahlreich wie in Ländern, die auf der Stufe des westeuropäischen Mittelalters heute sind, z. B. in Nordafrika, in Arabien. Das Maß von Arbeitsteilung und Verkehrstechnik, wie sie vor den Posten, Eisenbahnen und Telegraphen vorhanden waren, bildet die Borbedingung für dieses ältere Marktwesen, mit seiner sesten Rechtsverfassung, seiner Konkurrenzregulierung, seinem Kamps gegen den Zwischenhandel, seiner Zerlegung aller Geschäfte in bestimmte, zeitlich und örtlich geschiedene Sphären. Die Einrichtungen schufen ein im ganzen loyales Geschäftsleben, aber auch viele hemmende Schranken des Verkehrs, die vom Eigennutz sehr mißbraucht werden konnten, den fortschreitenden Verkehr, die höhere Ausbildung der Arbeitsteilung hinderten. Sie wurden von den Vertretern des Fortschritts längst bekämpft, mußten im 19. Jahrhundert nach und nach zu einem großen Teil fallen. 154. Das Marktwesen der neueren Zeit. Den Umschwung zu anderen Verhältnissen bezeichnet es, wenn ein Franzose schon gegen 1700 Holland preist, daß es ohne Messen auskomme, weil das ganze Land jahraus und jahrein den Handel habe, zu dem andere Staaten sich nur periodisch in ihren großen Jahrmärkten aufschwängen. Und Turgot meint, Messen seien kein Zeichen blühenden, sondern gefesselten, mittelmäßigen Verkehrs. Röscher führt das ganze ältere Marktwesen darauf zurück, daß der ältere Verkehr zu dünn und schwächlich, um das ganze Jahr und überall hin zu fluten, gleichsam der örtlichen und zeitlichen Aufstauung durch allerlei Mittel und Schranken bedürfte, um zu blühen. Ich möchte sagen, so lange Briefverkehr, Post, kaufmännische Presse, Chausseen und Eisenbahnen sehlten, die Bevölkerung nicht zahlreich war und zerstreut wohnte, konnte der mäßige Verkehr des persönlichen Zusammenkommens der Käufer und Verkäufer, der Warenbesichtigung nicht entbehren, konnten die zahlreichen, kostspieligen Mittelglieder des Zwischenhandels, welche heute die Märkte vielfach überflüssig machen, nicht entstehen. So lange alle politischen Körper klein waren, fast nur Stadt- und Kantonstaaten bestanden, konnte auch nur eine im ganzen lokale Marktorganisation und -Ordnung existieren. Wenn es von 1500—1850 nach und nach anders wurde, so hatten daran die verbesserte Verkehrstechnik, der Briefverkehr, die Seeschiffahrt, die Kanäle, die besseren Wege, die Scheidung der Transportgewerbe vom Handel, die Zunahme der Geschäfte auf den Messen ebenso viel Anteil, wie die moderne Staatenbildung, welche einheitliche Märkte innerhalb der entstehenden Außenzolllinien herzustellen suchte. Die wachsende Größe und die centralistische Verfassung und Verwaltung der Staaten schuf oder erleichterte eine interlokale Arbeitsteilung und einen großen innerstaatlichen und internationalen Verkehr, beides freilich zunächst nur für die transportabelsten Waren, wie Gewebe, feinere Manusakte, Kolonialwaren. Im übrigen blieben der lokale Markt und die Grundzüge seiner Verfassung bis gegen 1850 ziemlich unverändert. Der sich ausbildende Handel blieb 1600—1850 in seine zahlreichen Stationen zerteilt; weil er komplizierter wurde, bildete er die Hülfsorgaue, Spediteure, Makler, Kommissionäre etwas weiter aus, schied sich in verschiedene Arten von Groß- und Kleinhändler, wurde in dem Maße einflußreicher und gewinnreicher, als er meist noch korporativ organisiert, sich die Konkurrenz nicht all zu schwer fernhalten konnte, das große verkaufende und einkaufende Publikum ohne Kenntnis der vergrößerten Märkte und der komplizierten Handelseinrichtungen blieb. Erst im neunzehnten Jahrhundert und hauptfächlich in seiner zweiten Hälfte wurde das Marktwesen definitiv ein anderes. Für immer mehr Waren bildeten sich an Stelle der lokalen die provinziellen, nationalen und Weltmärkte, oder vielmehr die fortbestehenden kleineren Märkte kamen mit den größeren in solche Berührung, kamen in solche Abhängigkeit von ihnen, daß sie ihre Selbständigkeit und damit auch ihre alte Verfassung ganz oder teilweise verloren. Der Bries- und telegraphische Verkehr, die 26 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^'484 Reisemöglichkeit, die zunehmende Verwandlung specialisierter in typische Durchschnittsoder gar fungible Waren, die Erleichterung für einen Kauf nach Probe, die Wirksamkeit einer ausgebildeten, kaufmännischen Presse ermöglichten in steigendem Umfang große und kleine Geschäfte ohne persönliches Zusammenkommen, ohne Besichtigung der Waren. Der Bauer verkauft nun an herumreisende Agenten, statt auf den Markt zu fahren, die Hausfrau kauft im Laden, statt auf dem Wochenmarkte; der Großhandel und die Fabrik hatten von 1800, noch mehr von 1850 ab ihre Reisenden, sogar die städtischen Geschäfte ihre Stadtreisenden. Der Detaillist der kleinen Stadt kauft nicht mehr auf den Messen, sondern vom Grossisten der großen Stadt oder vom Agenten der Fabrik. Der meiste Verkehr dauert nun das ganze Jahr hindurch, die Schiffe gehen Winter und Sommer. Die Ansammlung von Angebot und Nachfrage an bestimmten Orten und zu bestimmter Zeit ist viel weniger notwendig; Handelsstatistik und Handelsnachrichten orientieren über Aus- und Einfuhr, Bestände der Lagerhäuser, Größe von Angebot und Nachfrage. Diejenige Freiheit des Verkehrs, welche einstens der fremde Kaufmann nur auf der Messe, der fremde Handwerker nur auf dem Jahrmarkt gefunden, hat die Gewerbesreiheit, das moderne Fremden- und Völkerrecht heute ziemlich, allgemein allen Staatsbürgern innerhalb des Staates, meist auch den Fremden aus den Nachbarstaaten eingeräumt. Auf dem Wochenmarkte darf der Zwifchenhändlcr nicht mehr gegenüber dem aus erster Hand verkaufenden Banern und Gärtner benachteiligt werden; die alten Vorkaufsverbote sind beseitigt. Kein Wunder, daß die liberalen Theoretiker, die für die Segnungen des unbedingt freien Verkehrs schwärmen, welche in den alten Marktordnungen nur falsche Schranken, falsche Bevorzugungen des UrProduzenten, des örtlichen Bürgers sehen, welche in jedem weiteren Zwischenhändler einen Absatzbringer und Vollender des harmonischen Vcrkehrs- mechanismus erblicken, 1840—70 erklärten, alle Märkte und Messen müßten verschwinden, sie seien veraltete Institutionen, die nur Zeit und unnötige Wege kosteten. Ohne alle besonderen Zusammenkünfte, ohne Waren- und Menschenansammlung, ohne alle obrigkeitliche oder gesellschaftliche Anordnungen darüber spiele sich der Handelsverkehr am besten von selbst ab. Und doch ist dies nur teilweise wahr. Gewisse Märkte und Marktarten gehen gewiß zurück, andere aber erhalten sich und bilden sich neu. Soweit der Markt als zeitlicher und örtlicher, obrigkeitlich geordneter Versammlungsort verschwindet, erhält er sich als Komplex geographisch verbundener Verkehrsbcziehuugen mit gewissen gemeinsamen Einrichtungen doch und bildet sich auch vielfach in neuer Weise aus. Die Ursache ist einfach. Die durch regelmäßigen Verkehr verbundenen Käufer und Verkäufer bilden mit ihrem Hülfspersonal eine psychische und materielle Einheit, sie haben Gefamtinteressen, ihr Geschäftsleben bedarf gewisser gemeinsamer Verabredungen und Regulierungen. An vielen Stellen ist auch das althergebrachte Zusammenkommen, der Markt und seine Vermittelung im alten Sinne als konventionelle Ordnung regelmäßig zusammenkommender Geschäftsleute nötig. Die Verkehrserleichterung ist keineswegs überall dieselbe, sie hat nicht jedem zu Hause bleibenden Käufer und Verkäufer ohne weiteres einen Gegenkontrahenten verschafft. Die vermehrte Waren-, Markt- und Geschäftskenntnis hat sich nicht gleichmäßig über alle Kreise der Gesellschaft verbreitet. Der verbesserte Nachrichtendienst besagt teilweise nur den ersten nnd reichsten Geschäftshäusern, nicht den kleinen Leuten, nicht der Hausfrau, wo man am besten ein- und verkauft. Für viele Gefchäfte bleibt perfönliche Aussprache, Prüfung der Ware Bedürfnis. So stehen sich heute naturgemäß die zwei entgegengesetzten Tendenzen gegenüber. Mit der Ausbildung der Korrespondenz, der wirtschastlichen Kenntnisse, der Verkehrsmittel wächst das Geschäftsleben außerhalb des eigentlichen Marktes; aber mit der Zunahme des Verkehrs im ganzen, mit der Ungleichmäßigkeit der erwähnten technischen Fortschritte wird der Marktverkehr im engeren Sinne ebenfalls an gewissen Stellen wieder gesteigert, er wird an Stelleu nötig, wo er früher fehlte. Je mehr der Zwifchenhandel zunimmt und die Kenntnis der Absatzwege nun als sein Geheimnis hütet, desto notwendiger kann es teilweise für Produzent und Konsument werden, auf einem Markte selbst 485) Neueres Marktwesen. Wochenmarkt und Markthalle. ^7 und direkt zu sehen, was angeboten und begehrt wird. Sehen wir, wie diese Tendenzen aus die einzelnen Arten der Märkte wirkten. a) Der Wochenmarkt und die Markthalle. Die Sclbstproduktion an Lebensmitteln ist in der Stadt sast ganz, aus dem Lande wenigstens teilweise verschwunden. Die Hauswirtschaft hält viel weniger als srüher Vorräte, sie kauft mehr im einzelnen ein. Sie thut es vielfach im Detailladen, beim Gemüsekrämer, beim Höker; aber der Bedars ist so enorm gestiegen, daß fast nirgends die stehenden Läden ihn befriedigen können. Ein großer Teil der Waren muß täglich frisch vom Lande kommen; der alte Wochenmarkt ist immer noch die einfachste Form der Vermittelung und Versorgung der Stadt. Er hat freilich dies und jenes abgestoßen. Der Getreidehandel ist auf die Schranne oder besondere Getreidemärkte verwiesen, der Vieh- und Fleischhandel hat sich teilweise besondere Organe geschaffen; der Wein- und Salz-, der Holz- und Kohlenhandel ist aus stehende Geschäfte übergegangen. Aber doch hat der alte Wochenmarkt meist in den sich vergrößernden Städten seit Jahrzehnten das Bild unzureichender Versorgung geboten; auch wo er aus eine Reihe von Plätzen verteilt wurde, wo neben die ländlichen Produzenten eine steigende Zahl von Zwischenhändlern, Vorstadt- und Landfleischern und -Bäckern hinzukam, reichte er meist nicht aus; ein Beweis, daß die stehenden Läden ihn nicht ersetzen konnten. Und seine Schattenseiten liegen doch heute zu Tage: zwei- bis dreimal in der Woche wird der provisorische Markt mit seinen Buden ausgebaut, die Ordnung der Zufuhr, die Aufstellung von Dutzenden und Hunderten von Wagen ist eine teure, beschwerliche, meist für halbe Tage ganze Straßen sperrende Maßregel. Sonne und Regen, Hitze und Kälte, Staub und Schmutz verderben viele Waren. Man hat es ost ausgesprochen: nur wer durch physische Kraft, Wetterbeständigkeit und Derbheit der Form sich auszeichne, könne aus dem Wochenmarkt verlausen. Der Bauer wie die Hausfrau klagen über die Brutalität und die Verabredungen der Zwischenhändler, feit sie den Selbstproduzenten auf dem Markt ganz gleichgestellt sind. Also gewiß keine vollendete Einrichtung, aber doch eine unentbehrliche. Nirgends fast hat eine praktische Stadtpolitik oder kaufmännische Spekulation das Unzureichende der alten Wochcnmärkte, die zu große Enge derselben, die maßlosen Klagen über die Herrschaft kleiner Zwischenhändler- und Kommissionärcliquen aus den Märkten, über die unnatürliche Verteuerung in den Städten durch volle Beseitigung der zu kleinen Märkte zu Heileu gesucht; nein, man hat an ihre Stelle vergrößerte Markthallen gebaut, die gleichsam das Princip des mittelalterlichen Wochenmarktes in moderner Form wiederherstellen: Centralisierung von Angebot und Nachfrage, Ncbeneinanderstellung der Verkäuser der gleichen Ware, der Händler und der Selbstproduzenten, Unterwerfung des centralisierten Lebensmittelmarktes unter die Öffentlichkeit, unter eine strengere Maß- und Gesundheitspolizei, Belebung der Zusuhr durch geschickte Darreichung der Verkaufsgelegenheit. Die Markthallen entstanden teilweise schon zu Anfang unseres Jahrhunderts, meist erst im letzten Menschenalter. Es sind überdeckte, gegen die Witterung geschützte, täglich vormittags, nachmittags, ja abends gehaltene Märkte, wo kleine Verkaussstände teils täglich, teils für längere Zeit an Lebensmittelhändler und Produzenten möglichst zu den Selbstkosten vermietet werden. Jede Art der Ware hat ihren Platz, eine große Zahl Verkäufer derselben Ware stehen nebeneinander; der Großhandel ist teils zeitlich, teils örtlich vom Detailhandel in der Halle getrennt; neben den gewöhnlichen Verkäufern stehen amtlich bestellte Kommissionäre, an die jeder Waren zum Verkauf senden kann; diese senden dem Auftraggeber den Erlös sofort nach dem Verkauf unter Abzug einer festen Provision; neben dem freihändigen Verkauf finden Auktionen statt, hauptsächlich die amtlichen Kommifstonäre veranstalten sie. Die ersten 8 Berliner Hallen haben 8—9 Mill. Mark, die Pariser Hallen etwa 100 Mill. Francs gekostet. Aber hier wie anderwärts machen sie sich bezahlt, ja zeigen sich als die Voraussetzung der guten Versorgung einer Großstadt. Ein komplizierter Apparat von Beamten, Aufsehern, Polizeiorganen, amtlichen Trägern ist nötig; eine Summe von Marktordnungen regelt den Dienst und zugleich die Art der Konkurrenz im einzelnen. Von der richtigen Ver- 28 Dritte? Buch. Der, gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^486 bindung mit den Eisenbahnen, mit den Schlachthäusern, dem Wasser- und Straßenverkehr hängt das Gedeihen der Markthallen ebenso ab, wie von dem Zusammenwirken der in ihnen Verkaufenden mit dem übrigen Handel. Aber überall haben sie sich für die Großstadt als unentbehrlich gezeigt, und überall haben sie da am besten funktioniert, wo nicht etwa Aktiengesellschaften oder private Korporationen, sondern die öffentlichen Gewalten, der Staat und die Gemeinde sie geschaffen, im Besitz behalten und verwaltet haben. Noch weniger als für die übrigen Zweige des Lebensmittelhandels hat sich die Erwartung für den Vieh- und Fleischhandel bewährt, er werde ohne vergrößerte, gut verwaltete öffentliche Märkte, ohne Vieh- und Schlachthöfe sich allein in zerstreuten privaten stehenden Geschäften dem Bedarf entsprechend entwickeln. Die gröbsten sanitären Mißstände und die abnorme Verteuerung des Fleisches verschwanden in den großen Städten erst, als man den Schlachthauszwang einführte, öffentliche Schlachthäuser baute, riesenhafte öffentliche Viehmärkte mit Stallungen einrichtete, wo die Viehhändler und Landwirte unter Vermittelung der Kommissionäre an die Fleischer und Exporteure verkaufen. b) Der Jahrmarkt und die Specialmärkte. Das Warenhaus. Die Auktionen. Viel überflüssiger als der Wochenmarkt ist der Jahrmarkt geworden; und doch hat ihre Zahl kaum abgenommen; nur der Umsatz auf vielen derselben ist absolut oder relativ zurückgegangen. Was früher der Landmann auf dem Jahrmarkt kaufte, findet er jetzt selbst im Dorfladen, der Hausierer bringt es ihm, er kauft es gelegentlich in der Stadt. Aber daneben dauerten die alten Gewohnheiten und der Vorteil der Angebotskonzentrierung auf dem Jahrmarkt, die Belustigungen desselben fort; und für gewisse Waren ist es unentbehrlich, daß Käuser und Verkäufer periodisch jährlich einigemal zusammenkommen und unter Besichtigung der Waren oder von Proben abschließen. So haben die allgemeinen ländlichen Viehmärkte, wie die speciellen Pferde-, Fohlen-, Schaf-, Schweinemärkte, die Hopfen- und Weinmärkte, die Woll-, Flachs-, Hanf-, Leinwand-, Garn- und andere Märkte dieser Art auch in den letzten Jahrzehnten immer noch an Bedeutung zugenommen. UrProduzenten verkaufen da an Händler, teiweise auch die kleineren an die größeren Landwirte, die örtlichen Händler an die Geschäfte der Centralpunkte. Dagegen hat sich in den Städten eine neue Art des Jahrmarkts, das große Waren- haus entwickelt. In der Hand großer Kaufleute und Kapitalisten entstanden, suchen die Warenhäuser wie einst der Jahrmarkt das Angebot aller Textilwaren Kleider und Manufakte in riesigen Hallen örtlich so zu konzentrieren, daß das Publikum mit einem Gang sich nach allen Seiten, etwa mit Ausnähme der Lebensmittel versorgen kann. Ich komme auf sie unten zurück. Die von den großen Compagnien ursprünglich veranstalteten Kaffee-, Zucker-, Thee-, Baumwollauktionen stellen auch eine Art Markt, eine Konzentration des Angebots an bestimmtem Ort, in bestimmter Zeit dar, haben sich vielfach bis in unfere Tage erhalten und an den Centralpunkten des Welthandels auf andere Waren ausgedehnt. In Hamburg finden Fisch-, in Leipzig Rauchwarenauktionen statt. Auch dabei handelt es sich um Specialmärkte; das Angebot wird an bestimmten Tagen konzentriert und der sich ebenfalls versammelnden Nachfrage gegenübergestellt. Das Bedürfnis, die Ware zu sehen, zu prüsen, im persönlichen Austausch aller Hauptverkäufer und Käufer zu einer richtigen Ansicht über die Marktlage und zu Geschäftsverbindungen aller Art zu kommen, der Vorteil, durch die Auktion auf einmal zu räumen und bare Bezahlung zu erhalten, bei steigender Konjunktur gute Preise zu erzielen, hat zu dieser Einrichtung geführt. Sie ist eine Veranstaltung, die man teilweise neuerdings auch wieder verlassen hat; bei sinkender Preiskonjunktur kann sie zu Verschleuderung und weiterem Preissinken führen; meist aber hat man in den Ländern jüngerer wirtschaftlicher Entwickelung versucht, die Einrichtung nachzuahmen. c) Die Messen, die Musterlager, die Ausstellungen. Die Messen haben den einen Teil ihres Verkehrs, die Abwickelung des Geld- und Kreditverkehrs, ganz verloren; er ging aus die Post, an den Giro- oder Bankumschreibeverkehr, den Wechsel- 487) Heutige Jahrmärkte und Messen. Die Börsen. 29 und sonstigen Handel der Banken und die Thätigkeit der Clearinghäuser, endlich aus die großen Börsen und ihre täglichen Geschäfte über. Von dem Warengeschäft haben einzelne Messen den Teil behalten, bei dem die Warenprüfung absolute Bedingung des Ver- und Einkaufs ist, wie z. B. in Leipzig der Leder- und Rauchwarenhandel der Messen fortdauert. Im übrigen haben einzelne Messen den Charakter eines periodisch gebildeten Musterlagers angenommen, wie das in Leipzig für Porzellan-und Glaswaren, Spielzeug, Weberwaren geschehen ist. Derartige periodische oder dauernde Musterlager sind aber etwas von der Messe im ganzen Unabhängiges. Man hat solche hauptsächlich, um die Ausfuhr zu befördern, da und dort ins Leben gerufen, so z. B. in Stuttgart, Berlin, Dresden, Wien, Pest, Amsterdam, London, Belgrad; auch schwimmende solche Ausstellungen hat man organisiert. Sie wollen im Kleinen, was die großen Welt- und nationalen Ausstellungen im Großen seit 50 Jahren bezwecken. Das sind aus einige Monate hergestellte Weltjahrmärkte, wo die ausstellenden Unternehmer ihre Produkte der ganzen zusammenströmenden Welt in typischen Exemplaren und Mustern vorführen und so Kunden erwerben wollen. In den Musterlagern wie in den Welt-, National- und Provinzialausstellungen wiederholt sich das alte Princip des Wochen- und Jahrmarkts: die Konkurrenten werden direkt mit ihren Waren nebeneinander gestellt, um die Vergleichung und den Sieg der besten zu erleichtern. ä) Die Börsen. In den größeren Handelsstädten bildete sich seit dem Mittelalter die Sitte, daß die Kaufleute, teilweise auch deren Hülssgewerbe, die Mäkler, Schiffer und ähnliche Berufe sich täglich auf dem Markte, in bestimmten Wirts- und Kaffeehäusern oder besonders hiezu erbauten Hallen versammelten, um kurzer Hand Geschäfte abzumachen, die Geschäftslage zu besprechen, Neues zu hören, die Geschäfts- stimmung zu beeinflussen. Erst war es der Handel mit Kapital, mit Aktien und Staatspapieren, der in Antwerpen, Lyon und Amsterdam zum Mittelpunkt eines solchen Verkehrs wurde; später kam der Lieferungshandel mit Kaffee, Getreide und anderen fungiblen d. h. vertretbaren Waren hinzu. Hauptsächlich unter der Einwirkung von Eisenbahn, Dampfschiffahrt und Telegraph hat von 1850—70 an der Lieferungshandel sich zum Terminhandel ausgebildet; d, h. zu einem Zeitgeschäft, das stets auf bestimmte Termine, gleich große und gleichartige fungible Waren- und Effektenposten geht. Dieser gestattet, die Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme auf Grund bestimmter Scheine leicht auf 10, 20, 50 weitere Personen zu übertragen. So haben sich die heutigen Börsen entwickelt als regelmäßige, meist täglich stattfindende, in bestimmter Art organisierte Zusammenkünste der Geschäftsleute eines Ortes, welche an den hiezu sich eignenden Zweigen des Großhandels beteiligt sind; im einzelnen sehr verschiedenartig gestaltet, haben sie.im Lause unseres Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung bekommen, weil der unendlich gesteigerte Verkehr am leichtesten und raschesten sich bewältigen ließ, wenn die Beteiligten sich täglich sahen, wenn an Stelle der Übergabe der konkreten Ware ein Lade-, ein Lager-, ein Schluß- oder Lieserungsschein von Hand zu Hand ging, wenn für den Geschäftsabschluß Formen von der Gesamtheit der Börsenbesucher gefunden und autoritativ festgesetzt wurden, die gestatteten, mit einem Wort, mit dem Aussprechen einer Preiszahl die größten Abschlüsse perfekt werden zu lassen. Die Börsen sind teilweise noch in älterer Weise solche für alle Arten von Geschäftsleuten, wie z. B. in Hamburg, Bremen, Stettin, Danzig täglich sich alles, vom Millionär bis zum Lehrling, vom Effekten- bis zum Kaffeehändler, vom Bankier bis zum kleinen Reeder versammelt; teilweise und mehr und mehr sind sie ganz specialisiert, wie meist in England, wo der Effekten-, der Getreide-, der Kohlen- und jede Art wichtigen Handels seine besondere Börse hat. Sie sind teils freie Sammelplätze, in die jeder eintreten kann, wie in Hamburg, teils aristokratisch geschlossene Klubs und Gesellschaften, in die man nur durch Empfehlung, Aufnahme, Eintrittsgeld, Besitz einer Aktie kommt, wie in England und den Vereinigten Staaten, teils ein Mittelding zwischen diesen beiden Formen wie in Deutschland. Sie sind teilweise mehr durch private und genossenschaftliche Abmachung, teilweise mehr durch Staat und Gemeinde, Z(> Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, ^488 kaufmännische Korporationen und Handelskammern ins Leben gerufen und in ihrer Verfassung geordnet worden. Mehr und mehr siegt allerwärts das Princip kaufmännischberufsmäßiger Selbstverwaltung unter Staatsaufsicht und im Rahmen einer normierenden Staatsgesetzgebung. Das volkswirtschaftlich Wichtigste ist, daß durch die Börsen einmal für den großen Kapital- und Wertpapicrverkehr, dann für den in den wichtigsten fungiblcn Waren des Weltmarktes, Getreide, Kaffee, Baumwolle große centralisierte, täglich funktionierende Märkte sich gebildet haben, auf denen Angebot und Nachfrage der einzelnen Gebiete und Länder sich mit denen des ganzen Weltmarkts in Berührung und Ausgleich setzen. Indem hier neben das tägliche Bargeschäft das für Wochen und Monate laufende Termingeschäft tritt, werden die Umsätze gesteigert, wird sofortiger Ein- und Verkauf der größten Posten möglich, wird der Scharfsinn für Beobachtung der Ursachen künftiger Preise gesteigert. Vorräte und Preise gleichen sich mehr aus, der Bedarf der einzelnen Gegenden und Länder wird besser gedeckt; die seltneren und größeren Preiswechsel verwandeln sich in kleinere, täglich stattfindende. Wir kommen unten aus das Wesen und die Schattenseiten der Spekulation und des Terminhandels zurück. Sie sind sicherlich sehr groß und müssen bekänipft werden, nur nicht durch plumpe Verbote des Terminhandels, welche auch das legitime Geschäft vernichten. Die Bekämpfung der Börsenmißbräuche wird durch die Verfassung der Börse selbst an die Hand gegeben: sie ist ein genossenschaftlich oder obrigkeitlich geordneter Markt, mit mehr oder weniger Öffentlichkeit, mit sestcn Sitten und Gepflogenheiten; sie giebt sich oder erhält Statuten, stellt Geschäftsformen im Gesamtinteresse fest, deren jeder Teilnehmer sich bedienen muß. So findet mehr oder weniger eine Ordnung des Geschästs- lebens, eine Konkurrenzregulierung statt, die freilich unvollkommen, durch die egoistische Macht einzelner beherrscht, aber auch durch vernünftige Gerechtigkeit und die Gesamtinteressen beeinflußt sein kann. Durch das Aufnahmerecht, oft auch durch die Zahl der Stände, die Art ihrer Erwerbung wird bestimmt, wer an der Börse teilnehmen kann. Die eine Börse läßt demokratisch, ohne Prüfung jeden, auch den Laien zu; die andere nimmt nur gut empfohlene Geschäftsleute aus Grund eines prüfenden Aufnahmeverfahrens auf; die eine Börse hat 50—500, die andere 1000—5000 tägliche Besucher, ohne daß die letztere entsprechend größere Geschäfte machte. Durch ihre Disciplin, ihre Ehrengerichte bestimmt die Börse das Maß von Anstand, Ehrlichkeit, loyaler und illoyaler Konkurrenz, das an ihr, oft auch das überhaupt an dem Platze herrscht. Durch die Art, wie sie die Kursnotierung regelt, d. h, Durchschnitts- oder Einheitspreise feststellt und veröffentlicht, trägt sie zu richtiger oder falscher Preisbildung bei; durch die Art, wie sie die Vertreter der Presse behandelt und kontrolliert, hat sie einen Einfluß darauf, ob bestochene oder ehrliche Berichte in der kaufmännischen Presse überwiegen. Die Org«ne der Börse bestimmen die Waren und Effekten, die an der Börse gehandelt und die Geschästssormen, in denen gehandelt wird; indem sie zum Handel und zur Kursnotierung nur Effekten zulassen, die ein Börsenkommissariat geprüft hat, üben sie eine gewisse Auswahl und Censur, hindern sie die gröbsten Täuschungen und Betrügereien. Die Börse oder das Gesetz bestimmen, in welchen Waren und Effekten überhaupt Terminhandel, d. h. ein großer Spekulationshandel standfinde. — Die Börse ist heute der Markt aller Märkte, der Mittelpunkt alles großen Geschäftslebens geworden. Die Börsenmeinung an ihr ist die Destillation der Geschästs- kenntnisse aller leitenden wirtschaftenden Persönlichkeiten. Indem sie den Kapitalmarkt beherrscht, verfügt sie darüber, ob und zu welchem Preis Kapital sürs Ausland, für die Regierungen, für bestimmte Geschäftszweige, für Neugründungen aller Art vorhanden sei; ihre Kurse sind der Barometer fürs ganze nationale und internationale Geschäftsleben. Sie ist gewissermaßen das Gehirn der Volkswirtschaft geworden. Die Börse zertrümmern, weil sie Auswüchse und Schäden hat, weil ihre Centralisation der Geschäfte einzelne riesenhaft bereichert, heißt doch das Instrument lahm legen, das die Volkswirtschaft leitet. Wo und soweit einzelne Geschäftszweige ihrer nicht bedürfen, machen sie schon 489Z Die Funktion der Börse. Die persönliche Handelsorganisation. 31 ihren Verkehr ohne sie ab. Wie wichtig aber das häufige Sichsehen auf ihr ist, zeigt sich z. B. aus dem niedcrrheinischcn Getreidemarkt, der aus der Kölner oder Duisburger Börse sich nicht konzentrieren kann, dasür aber in festem Turnus, Woche sür Woche die Hauptfirmen in einer anderen rheinischen Stadt versammelt. Ähnlich ist die riesige englische Baumwollindustrie in ihrem Gange davon abhängig, daß alle Fabrikanten sich Dienstag und Freitag auf dem Markt zu Manchester sehen und sprechen. Die Konzentration, die Größe, die Leichtigkeit und die Raschheit, mit der an der Börse große, ja enorme Geschäfte durch die eigentlichen Besucher derselben, die großen und kleinen Geschäftsleute und deren Auftraggeber gemacht werden können, das Spiel- und Hazardmäßige. was in allen Geschäften über künftige Preise liegt — das bringt es mit sich, daß nirgends sonst so große Gewinne und so große wirtschaftliche Verluste vorkommen, daß leider auch der Reiz sür den gewissenlosen und gewinnsüchtigen Spekulanten, andere, besonders Uneingeweihte zu täuschen, hier größer ist als sonst irgendwo. An der Börse finden die schärfsten und härtesten Konkurrenzkämpse statt; sie erzeugt die größten Vermögen, aber sie erzieht auch die klügsten und fähigsten Geschäftsleute. Man muß mit allen Mitteln suchen, sie von ihren Mißbräuchen zu reinigen, die Laienelemente, die nicht aus sie gehören, von ihr und ihren Geschäften fern zu halten, aber so lange die heutige volkswirtschaftliche Verfassung, das private Eigentum am Kapital und der heutige Cirkulationsprozeß besteht, wird die an ihr sich abspielende Form des Kampfes ums Dasein nicht zu beseitigen, wohl aber zu verbessern, zu reinigen sein. 155. Der Handel und die Handelsorganisation, die Teilnahme der übrigen Klassen am Cirkulationsprozeß, Der Handel von 1500—1350. Haben wir mit diesen Ausführungen über das neuere Marktwesen schon die persönliche Organisation des Handelsverkehrs da und dort gestreift, haben wir sie in gewissen Grundzügen oben schon bei der Arbeitsteilung dargestellt (I Z 115 S. 333 bis 337), so haben wir hier doch noch ein Bild davon zu entwerfen, wie der ganze Prozeß der wirtschaftlichen Gütercirkulation sich nach und nach persönliche Organe schuf, wie einerseits die Händler, andererseits die übrigen Klassen der Gesellschaft, die Produzenten und die Konsumenten, an ihm teilnehmen, in ihrer wirtschaftlichen Stellung hiedurch bestimmt werden. Nur so erhalten wir eine konkrete Anschauung von seinem Wesen, von der verschiedenen Stellung der socialen Klassen zu ihm. Wir sahen, daß in jener ersten oben unterschiedenen Epoche des Verkehrs, wo wenig und zufällig getauscht und gehandelt wird, meist nur Fürsten und Häuptlinge verschiedener Stämme direkt miteinander Geschäfte machen; der Händler fehlte noch ganz oder fast ganz. Und auch in der zweiten oben gekennzeichneten Verkehrsepoche, lange nach Ausbildung des städtischen Marktes, sucht man es dahin zu bringen, daß der Landmann an den Städter, an den Handwerker, an alle städtischen Konsumenten, der Handwerker an den Bauer direkt ohne Zwischenhand verkaufe. Jedes Zwischenglied muß für seine Arbeit ja einen Aufschlag machen, verteuert so die Ware. Ist es zu entbehren, so ist es eine Ersparnis. Es geht bei geringein Verkehr auf kurze Entfernungen, es geht, so lange Bauer und Handwerker sich regelmäßig und ohnedies auf deni städtischen Markt treffen. Es geht nicht mehr für Seltenheiten und Waren ans größerer Entfernung, die zuerst der fremde herumziehende Händler hauptsächlich aus die Jahrmärkte bringt, aber auch außerhalb desselben von Stadt zu Stadt, von Dors zu Dorf, von Hof zu Hof ziehend verkauft. Fahrende Händler, zu Schiffe und zu Lande erst in Karawanensorm, bald auch vereinzelt vordringend, waren überall die Pioniere des Verkehrs. Wir haben oben (I S. 334—5, 414—5) geschildert, wie dieser fahrende Kaufmann, durch Talent, Mut, Findigkeit, Welt- und Menschenkenntnis der erste Unternehmer wurde, zu Besitz kam, ost eine aristokratische Stellung in der Heimat, eine Herrscherstelluug in der Fremde erwarb. Ein erheblicher Teil der Händler des Altertunis und des Mittelalters waren fahrende reisende Leute, die von Markt zu Markt zogen. Sie begleiteten selbst oder durch ihre Beauftragten (Supercargos) ihre Waren. Erst seit dem 16. Jahrhundert Z2 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^490 wurde es üblich, daß der Kaufmann seine Ware dem Schiffer übergab, und dieser die Stelle des Supercargo zugleich übernahm. Noch heute spielen in den Ländern ohne moderne Verkehrsmittel nicht bloß kleine Hausierer, sondern auch größere fahrende Kaufleute die Hauptrolle ini Verkehr, fo in Sibirien, in Westamerika und anderwärts. Neben dem wandernden Handel, lange in den Händen derselben Personen, entsteht der stehende ansässige Handel, schon im späteren Mittelalter nach und nach in Großhandel und Kleinhandel sich teilend; der erstere ist noch lange halb ein Wandergewerbe^ während der letztere, handwerksmäßig betrieben, sich auf den städtischen Markt beschränkt. In dem Maße, als die Transportgewerbe, die Posten, die neuen Handelsformen des Kommissionshandels sich ausbilden, als die neueren Staaten sich konsolidieren, die geschlossenen Territorial' und Volkswirtschaften sich abrunden, rückt der stehende Groß- und Kleinhandel an die erste Stelle; die Förderung des ansässigen Handels erscheint vom 16.—19. Jahrhundert als eine öffentliche Aufgabe. Dieser wird von den bedächtigen Politikern jener Zeit so unbedingt gegenüber dem fahrenden Handel als ein Fortschritt angesehen, daß ein generelles Vorurteil gegen den Hausierhandel, welchem seit dem 17. und 18. Jahrhundert mehr nur kleine Leute mit dem Pack auf dem Rücken, mit Schubkarren und Packpferd oblagen, Wohl verständlich wird. Viele Zweige desselben waren freilich so nützlich, so mit den Jahrmarktseinrichtungen, dem legitimen Fremdenhandel verknüpft, daß alle erschwerende Wirtschaftspolitik ihn nicht ganz unterdrücken konnte. Italienische Hausierer kamen von 1300—1800 mit Südfrüchten und Ähnlichem nach Deutschland, Nürnberger nach Norddeutschland, norddeutsche in die skandinavischen Reiche. Manche neuen abseits gelegenen Gewerbe konnten ihre Waren nur durch hausierende Familienglieder absetzen, wie die böhmischen Glas-, die schwarz- wälder Uhrmacher des 17.—19. Jahrhunderts. Der Neid der stehenden Geschäfte that alles, die ungünstige Stimmung gegen sie zu mehren. Aber auch berechtigte Motive wirkten auf seine Einschränkung. Nach dem 30 jährigen Krieg drohte ein ganzer Teil der Bevölkerung in Vagabundage sich aufzulösen. Zigeuner und andere moralisch zweiselhaste Wanderelemente, die Hehlerei, Dieberei, Betrug aller Art trieben, sich der Polizei und der Besteuerung entzogen, waren lange so zahlreich, daß noch ein so liberaler, weltkluger Mann, wie I. G. Hoffmann, die Fortdauer des Gewerbebetriebes im Umherziehen in dem Deutschland von 1820—50 für eine rätselhaste Erscheinung, die Zunahme der Hausierer sür einen sittlichen und gewerblichen Rückschritt hielt. Stark einschränkende Gesetze über Konzessionierung, Kontrollicrung, Besteuerung der Hausierer mit engen Vorschriften über die erlaubten Waren hatten allerwärts bis 1850—70, bis zum Siege der Gewerbefreiheit Platz gegriffen. Sie waren in ihrem Kern nicht unberechtigt, in ihrer Ausführung meist stark übertrieben, verkannten die Bedürfnisse der abgelegenen Konsumenten, des Platten Landes. Langsam und sicher dehnten sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die stehenden Groß- und Kleinhandelsgeschäfte aus; die ersteren auf die Verkehrscentren, Umschlagsund Stapelplätze, fürstliche Residenzen im ganzen beschränkt; die letzteren in den größeren wie kleineren Städten zu Hause, aus das Platte Land noch kaum ausgedehnt. Mehr und mehr war das Netz dieser Geschäfte ein relativ dichtes, es war im ganzen stabil geworden, wie die Handelsbeziehungen, die es schuf. In der kleinen Stadt fand man ein oder zwei Gemischtwarenhandlungen, in der größeren nebeneinander die Höker, Viktualien-, Kolonialwaren-, Manufaktur-, (Gewebe aller Art)-, Metallwaren- und Kurzwarenhandlungen; die Arbeitsteilung im Kleinhandel war gering, der Betrieb gemächlich und handwerksmäßig; jeder Laden hatte seine Kunden, die er kannte, nahm, was er brauchte vom befreundeten und nahen Großhändler. Das örtliche Markt- und Jnnungsrecht sicherte ihm seine Nahrung. Im Großhandel hatte langsam eine gewisse Arbeitsteilung Platz gegriffen. Freilich war noch lange der Geld- und Kredit- zugleich Warenhändler, der Tuch- und Warenhändler zugleich Verleger der hausindustriellen Heimarbeiter. Immer hatte der Kapital- und Kredithandel zuerst in Italien, dann in Deutschland, Holland, Frankreich, England jene halbfürstlichen Kaufleute, von den Medicäern, den Fuggern bis zu den Rothschilds 491) Ter ältere Hausier- und ansässige stehende Handel. 33 geschaffen, welche durch internationale Geschäfts- und Marktkenntnis und großes Kapital anfingen, die Fürsten in ihrer Politik, die Märkte, die großen Compagnien, wie den Kolonialwarenhandel zu beherrschen. Neben ihnen treten die großen Reeder und Händler der Seestädte mit Rohstoffen und Manusakten, die Getreide-, die Kohlen-, die Seiden-, Baumwollgewebe- und Tuchhändler u. s. w. auf. War die Getreideansammlung, -Vorratshaltung und -Verteilung in Notzeiten, die Beherrschung der Getreidepreise in älteren Epochen mannigfach Sache der Regierungen, der städtischen Magazin-, der fiskalischen Annonarverwaltungen gewesen, mehr und mehr, besonders seit 1770—1850, überließ man Derartiges dem Privaten Großhandel. Die Händler mit Eisenwaren, die Buchhändler und andere große Kaufleute kamen hinzu. Die Mäkler als lokale Vermittler des Großhandels waren aus ursprünglichen Wirten und Fremdenführern zu konzessionierten, kontrollierten halbamtlichen Vertrauenspersonen des Marktes, der Regierung und der Händler geworden, denen jedes eigene Geschäft untersagt war. Ihnen, wie allen am Geschäftsleben Beteiligten war durch korporative Verfassung, durch Sitte, Statuten und Rechtssatzung ein fester Rahmen der Thätigkeit, bestimmte Gewinnchancen vorgeschrieben. Dem Handwerker war der Handel, dem Kaufmann, meist auch dem Verleger, die Thätigkeit des Heimarbeiters und alle gewerbliche Produktion verboten; dem Bewohner des Platten Landes, dem Hausierhändler wie dem Fremden standen Hindernisse aller Art im Wege. Und setzte der Groß- und Kredithändler sich da und dort über die alten Schranken hinweg, verlangten von Peter de la Court, dem holländischen Großhändler des 17. Jahrhunderts, bis zu A. Smith viele Stimmen ihre Beseitigung, sie bestanden doch in weitem Umfang bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts. Noch existierten bis in die Zeit der Eisenbahnen große Gebiete der Volkswirtschaft, die der Händler gar nicht berührte: die Eigenwirtschaft der Familie, besonders auf dem Lande, umfaßte noch 50—80 Prozent aller Produktion, der alte Verkehr zwischen Stadt und Land lebte noch 1830—70 meist ohne Zwischenhändler. Soweit die große Masse des übrigen Volkes, soweit der Sandmann, der städtische Mittelstand, der Beamte, der Soldat, der Arbeiter der Händler bedürfte, stand er ihnen gewiß meist kenntnislos gegenüber. Das Händlertum hatte zwifchen Konsument und Produzent eine meist sichere, oft monopolartige Stellung; der Handel ging lange Zeiten seine gleichmäßigen Bahnen. Der Gewinn war ein im ganzen stetiger; er war im Kleinhandel und auch fönst vielfach ein mäßiger, aber doch auskömmlicher, im Großhandel meist ein erheblicher, ja sehr bedeutender; überall jedenfalls bewegte er sich, wie das ganze kaufmännische Gebaren, in den hergebrachten Bahnen von Sitte, Gewohnheit und Recht; die Markteinrichtungen beherrschten und regulierten die Gewinnmöglichkeiten, legitimierten in den Augen des Publikums den kausmännischen Erwerb, mochte er klein oder groß sein. Diese hergebrachte Ordnung des Groß- und Kleinhandels seit vielen Generationen hatte meist einen Zustand geschaffen, wie ihn Fuchs und Ellisson von den sämtlichen Gliedern des Liverpooler Baumwollhandels aus der Zeit von 1770—1860 rühmten: es herrschte allgemeines Vertrauen, allgemeine Ehrenhaftigkeit, allgemeine, die einzelnen kontrollierende Öffentlichkeit, ein gewisser Grad von anständigem Wetteifer, aber keine Mißgunst, kein harter Konkurrenzkampf. Etwas spießbürgerliche, korporative Ehrbarkeit war die Signatur des europäischen Handels von 1500—1850. Und daher ist auch seine optimistische Verherrlichung in der beginnenden volkswirtschaftlichen Litteratur begreiflich. Die Dichter preisen ihn, wie die Politiker und Staatsmänner. Er gleicht Überfluß und Mangel aus, schafft erst Brauchbarkeit und Wert, er erzeugt die höheren Bedürfnisse, bringt die Güter der höheren Kultur. Unzweifelhafte Wahrheiten! die nur die Kehrseite übersehen, die in seiner Machtstellung, in seiner beginnenden Beherrschung der übrigen Klassen, in seiner teilweise unvollkommenen Organisation, in dem bei ihm viel stärker als bei allen übrigen Klassen ausgebildeten egoistischen Erwerbstrieb schon damals lagen. — 156. Der Handel und die Handelsorganisation, d) Der heutige Groß-, Klein- und Wanderhandel, die Handelshülfsgewerbe, der Spekulationshandel, das Warenhaus. Die wesentlich andere Form und Schmoller, Grundriß der Volkswirtschastsl-Hre. II. 1,-6. Aufl. 3 34 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^492 Art des Handels, die viel weitergehende Arbeitsteilung in ihm, der andere Geist, welcher ihn bald vielfach beseelte, die anderen Einrichtungen und Organisationen, welche er sich gab, sind nun natürlich nicht ganz neu. Die italienischen Handelsstädte des 15.—17. Jahrhunderts, Antwerpen und Amsterdam im 16.—18-, England seit der Ausdehnung seiner Kolonien und seiner Schiffahrt haben die Anfänge davon geschaffen. Westeuropa erlebte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts da und dort weitere Ansätze zu neuen veränderten Handelssormen. Aber voll ausgebildet hat sich das neue System erst in der zweiten Hälfte desselben. Der Sieg der neuen Verkehrsmittel war die Hauptursache. Die Gewerbe- und Handelsfreiheit kam hinzu, überall die Sprengung der alten Formen zu erleichtern, der kaufmännische Erwerbstrieb wurde auf den größereu Bahnen ein viel kühnerer, aber auch rücksichtsloserer; er verbreitete sich auf weitere Kreise. Der definitive Sieg der Geldwirtschast, die Ausbildung der Kreditwirtschaft erleichterten das kaufmännische Wagen ins ungemessene. Das Anwachsen des Kapitals machte eine Vorratshaltung, Spekulation, Wertausgleichung zwischen verschiedenen Orten und Ländern ganz anders möglich als früher. Die Hetzpeitsche der Konkurrenz, mit ihrer Anfeuerung der Energie, aber auch mit ihren Täuschungen, ihrem Betrug, ihren großen Mißbräuchen brachte in den kleinsten Laden wie in die größte Bank andere Gepflogenheiten, einen anderen Geist, andere Tendenzen. Die wesentliche Folge ist das Zurücktreten der Eigenwirtschaft, ist die Thatsache, daß zwischen den weitaus größeren Teil aller Produktion und aller Konsumtion Handelsvermittler treten, daß der lokale Verkehr zurücktritt gegenüber dem provinziellen, nationalen und internationalen, daß neben dem längst bestehenden Handel mit wenigen teuren Waren der Massenverkehr mit fast allen wirtschaftlichen Gütern als das wichtigere erscheint. Die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge dringen in jede Haus- und Familien- wirtschaft, in den abgelegenen Bauernhof, auf das Rittergut, in die kleine Handwerksstätte, wie in die Fabrik, in den Detailladen, wie in das großkaufmännische Geschäft. Ein immer steigender Teil aller Güterproduktion geht vom Produzenten zum Konsumenten in den heutigen Kulturstaaten durch eine sich verlängernde Kette von Zwischeu- händen und -Geschäften; teilweise sind es solche, welche zugleich die Produkte bearbeiten, aus dem Rohprodukt ein Zwischenprodukt, aus letzterem ein fertiges Gut für den Verbrauch machen, teilweise solche, welche nur die Funktion der Ortsveränderung, der Lager- und Vorratshaltung, der Warenverteilung an den Produzenten und Konsumenten, der richtigen Preisherstellung besorgen. Immer mehr hängt alle Produktion von dem bestellenden Handel, aller Konsum vom anbietenden Detailhandel ab. Ein immer erheblicherer Teil der entscheidenden Nachfrage nach wirtschaftlichen Gütern geht von den Konsumenten aus die Kaufleute über, die durch größere Kenntnis der Produktionsquellen, der Waren, der Märkte, des Bedarfs das besser besorgen als die Konsumenten selbst. Freilich wird zugleich damit die Maschine der Volkswirtschaft komplizierter, von den guten oder fchlechten Eigenschaften, den Fähigkeiten, der Gewinnsucht und den Fehlern der Händler viel abhängiger als früher. Überall handelt es sich um neue Beziehungen zwischen Händlertum, Produzenten und Konsumenten, um die Neuordnung der Geschäftsformen, um neue Sitten und Gewohnheiten, um neue Handelseinrichtungen und -Organisationen. Wir stehen noch mitten in dem chaotischen Ringen um deren segensreiche Ausbildung. Sehen wir das einzelne etwas näher an, ehe wir ein Ergebnis ziehen. Wir gehen vom alten Gegensatz von Groß- und Kleinhandel aus, der sich heute freilich vielfach verwischt, ineinander übergeht, auch statistisch neuerdings nicht mehr getrennt gefaßt wird. Preußen hatte 1837 etwa 4000 Großhändler (darunter 368 für Kredit), 1861 15 167 (602 für Kredit); 1895 werden in den alten preußischen Provinzen etwa 7000 Kreditgeschäfte und etwa 80 000 Großhandelswarenbetriebe vorhanden gewesen sein, wobei freilich der Getreide-, Vieh-, Holz-, Metall-, Woll-, Leder- Handel und ähnliche Geschäftszweige dem Großhandel zugerechnet sind. Der Großhandel zeigt gegen früher eine viel größere Specialisierung in den Waren, wie in der Art des Der neuere Großhandel; Makler, Agenten, Kommissionshäuser. 35 Betriebes: neben den Eigen- hat sich in breiter Weise der Kommissionshandel, neben den Vorrats- der Spekulationshandel gestellt. Die selbständige und großartige Ausbildung der Kreditgeschäfte ist eine der prägnantesten Züge der neueren Handelsentwickelung: das Kreditgeschäft sucht dem Warenhandel mehr und mehr die schädliche Kreditierung der Bezahlung abzunehmen, ein großer Fortschritt in der Arbeitsteilung; statt des inkompetenten Warenverkäusers ist jetzt mehr und mehr der kompetente Kredithändler mit der Kreditgewährung betraut. Neben dem Kreditwesen hat sich als besonderer Zweig das Speditionsgeschäft entwickelt, das die Vermittelung zwischen Versender und Frachtgeschäft besorgt; dazu kommen die besonderen Lagerhausgeschäfte, teils in den Händen der Spediteure, teils in solchen von Aktiengesellschaften und Gemeinden: die Aufbewahrung der Waren gegen Gebühren ist zu einem besonderen Geschäft geworden. Wo, wie in den amerikanischen Getreidelagerhäusern, alles Getreide nach einem festen Klassensystem tarifiert wird, hört der Einlegende auf, Eigentümer der eingelieferten Ware zu fein; der ihm ausgestellte Lagerschein (Warrant) berechtigt ihn nur zur Verfügung über ein, gleiches Quantum Ware derselben Klasse. Das Makler Wesen als Hülfsgewerbe hat sich sehr ausgebildet, ist zugleich aber etwas ganz anderes geworden; 1837 zählte man in Altpreußen 275 Makler, 1861 349 im Groß-, 1921 Makler und ähnliche Vermittler im übrigen Handel; 1895 zählte man in den alten Provinzen etwa 20 000 Makler, Kommissionäre und Agenten (in ganz Deutschland 46 734). Diese verschiedenen Arten von Geschäftsvermittlern gehen jetzt vielfach ineinander über; der Makler hat mehr und mehr sich der alten Pflicht, nicht selbst Geschäfte zu machen, entzogen, er verbindet eigene Geschäfte mit der Vermittlerrolle. Im ganzen aber ist auch heute noch seine Rolle die, am selben Orte, an derselben Börse zwei Parteien ohne eigenes Risiko zusammenzubringen, dabei die Interessen beider wahrzunehmen. Neben den Mäkler sind die Agenten und die Kommissionäre getreten. Die ersteren sind Vermittler aller Art, suchen hauptsächlich den Warenabsatz sür Fabriken an dritten Orten, in großen Städten, Seeplätzen, fernen Ländern zu gewinnen. Sie dienen fo ähnlichen Zwecken wie die Reisenden der großen Geschäfte, deren Zahl im 19. Jahrhundert so außerordentlich zunahm. Aber der Reisende ist Beamter eines Geschäfts, einer Fabrik; er wird mit festem Gehalt, vielleicht daneben mit Provision bezahlt. Der Agent ist selbständiger Gewerbetreibender, er erhält regelmäßig eine Provision. Er ist sür ein bestimmtes örtliches Gebiet bestellt, hat häufig ein Musterlager, vertritt oft mehrere Häuser, denen er zugleich Mitteilungen über den Bedarf der Kunden, über die Absatzmöglichkeit macht. Er verkaust teils reisend, teils am Ort seines Wohnsitzes, aber nicht aus seine Rechnung, sondern aus die seiner Auftraggeber. Große Maschinen-, Textil-, Cigarrenfabriken haben so ihre Agenten an den Hauptverkaufsplätzen. Daneben giebt es nun noch Hypotheken-, Geld-, Inseraten-, Versicherungs-, Auswanderung^, Transportagenten, Musik- und Theateragenten, Agenten für Stellenvermittelung, Gclegeuheitsagenten. Sie alle machen aus der Vermittelung ein Geschäft. Da zu diesem Betrieb meist kein Besitz gehört, so ist der Zudrang und die Konkurrenz vielfach fehr groß. Thatkräftige, fkrupellose Elemente, oft auch in Konkurs geratene sind nicht selten. Klagen aller Art über einzelne Branchen und Teile dieses Vermittlcr- tums sind weit verbreitet, haben z. B. bei den Auswanderungsagentcn zum staatlichen Konzessionszwang geführt. Andererseits sind ungewöhnlich tüchtige und sehr ehrbare Leute unter ihnen, vor allem die verkaufenden Warenagenten vermitteln einen großen Teil des Absatzes unserer Industrie; ohne sie wäre der Export häufig nicht möglich. Sie sind oft das Zwischenglied zwischen dem Fabrikanten und dem exportierenden Kommissionshaus. Das Kommissionshaus kauft und verkauft in fremdem Auftrag gegen eine feste Entschädigung, handelt aber dem Dritten gegenüber in eigenem Namen, haftet häufig dem beauftragenden Verkäufer für Zahlung des Käufers; es macht in steigendem Umfang daneben eigene Geschäfte, muß große Kredite geben, bedarf deshalb großer Mittel. Das Kommissionsgeschäft hat sich zuerst, wohl in Antwerpen, im 16. Jahrhundert 3* 36 Trittes Buch, Ter gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe- u. der Einkommensverteilung. s494 ausgebildet, machte im 17. und 18. dann weitere Fortschritte, ist aber zu seinem großen Einfluß erst im 19. gekommen. Der Kommissionär ersetzt dem Kaufmann seine Anwesenheit am fremden Ort. Die Fabrikanten und Grossisten haben den Export hauptsächlich dadurch ausgedehnt, daß sie an Kommissionshäuser in der Fremde Ware „in Konsignation", d. h. mit Verkaufsauftrag zu bestmöglichem Verkauf sandten; diese ließen dann von den Versendern sofort Wechsel bis zu zwei Drittel des Wertes auf sich ziehen; den Rest bezahlten sie nach dem Verkauf. Auch der Welthandel in Getreide und Baumwolle bildete sich so durch Konsignation aus. Die Kommissionshäuser beherrschen heute den großen Viehhandel; sie spielen im Bank- und Kreditgeschäft eine erhebliche Rolle. Der Spekulationshandel, obwohl in gewissem Sinne längst vorhanden, ist das eigentlichste und eigentümlichste, aber auch das angefochtenste Ergebnis der neueren Handelsentwickelung. Er tritt im Waren-, Effekten- und Kredithandel, sowie im Gründungsgeschäft am meisten auf, zeigt sich auch im Grundstücks- und Baugeschäft, wie überhaupt auf allen Geschästsgebietcn. Man wird unter ihm im weiteren Sinne nicht bloß den vom Vorratshandel getrennten Terminhandel mit Waren und Effekten an der Börse, sondern alle gewagten Geschäfte verstehen, die für ferne Zeiten oder für ferne Orte, oder für beides zugleich in Erwartung großer Gewinne gewagte Aufwendungen machen, kaufen oder verkaufen, mit der Absicht, künftig wieder zu verkaufen oder zum Zweck der Lieferung eines schon verkauften Objekts zu kausen. Ein ausgebildetes Nachrichtenwesen, das über die ganze Erde täglich die neuesten, auf den Markt und die Preisbildung bezüglichen Nachrichten vermittelt, hohe Kreditcntwickclung, große Kapitalmassen sind die Voraussetzungen des Spekulationshandels. Die heutige Versorgung mit Gütern, die Monate und Jahre im voraus die Produktion vorbereitet und im Gange hält, nötigt zu gewagten Zukunftsgeschäften. Auf früheren Kulturstufen mit bloß lokalem Verkehr und einer Güterversorgung von Woche zu Woche konnte man den Verkauf von nicht gewachsenem Korn wie alle ähnlichen gewagten Zukunftsgeschäfte verbieten; man sah das ungewisse, waghalsige Spiel mit dem Schicksal, das in solchen Geschäften liegt, als unsittlich an. Auch heute liegt in allen Geschäften für ferne Zeit und große Entfernungen eine Art Hasardspiel; aber wir können solche Geschäfte nicht entbehren, wenn wir nicht darauf verzichten wollen, die Warenvorräte der verschiedenen Zeiten und Länder untereinander auszugleichen. Und daraus beruht heute der Welthandel und die Gleichmäßigkeit der Preise. Wir sehen freilich klar, wie bei vielen Spekulationsgeschäften die Möglichkeit vorliegt, daß ein Irrtum benutzt, ja künstlich hervorgerufen wird, wir sehen, daß der Gewinn des einen nur durch den Verlust des andern entsteht, daß Phantasie und Leidenschaften des Laicnpublikums durch die großen Gewinnchancen künstlich ausgestachelt, zur Teilnahme verführt werden, und daß dieses dann schamlos ausgebeutet wird. Aber deswegen können die Spekulationsgeschäste nicht schlechtweg verurteilt werden, sondern es kann und muß nur versucht werden, sie unter die Kontrolle der Öffentlichkeit zu stellen, gewisse unbemittelte, nicht sachkundige Personenkrcise ihnen fernzuhalten. Der Terminhandel der Börsen ist aus dem Lieferungsgeschäft für einen künftigen Zeitpunkt entstanden, wie es sür den örtlichen und zeitlichen Ausgleich der Warenmengen, zumal zwischen verschiedenen Ländern und Erdteilen in unserer Zeit mehr und mehr sich notwendig zeigte. Wir haben oben schon auf seine Notwendigkeit hingewiesen (II, S. 30). Große Geschäfte in Getreide z. B. waren viel leichter ohne zu erhebliche Gefahr möglich, wenn der Käufer bei niedrigem Preist Vorräte, lieferbar in sechs Monaten, im voraus kaufen konnte. Produktion und Verfrachtung waren viel eher in großem Stil zu organisieren, wenn die Verkäufer sich durch Verkauf auf Monate im voraus einen Preis sichern konnten. Ein großer Markt, ein lebendiges Geschäft auf ihm war viel leichter zu schaffen, wenn man den Lieferungsgeschäften die Form des Terminhandels gab. Damit war es möglich, daß zwischen die reellen Verkäufer und Käufer eine Summe von Leuten als Zwifchengliedcr trat, die nicht liesern und empsangen, sondern nur in der Zwischenzeit während der Dauer des Lieferungs- 'lü'.j Der Spekulation?- und Terminhandel. Vertrags ein Geschäft machen, durch möglichst richtige Vorausberechnung der Preise einen Gewinn erzielen wollten. Das sind die reinen Spekulationshändler, die aber durch Studium des Marktes und der Konjunktur die Marktmeinung bilden helfen, die wirkliche Preisbewegung wesentlich mit beeinflussen. Wollen sie auch nur gewinnen durch die Differenz des Ein- und Verkaufspreises, sie stehen alle in einer Kette von zusammenhängenden Geschäften, an deren einem Ende eine wirkliche Lieferung, an deren anderem eine wirkliche Abnahme stattfindet. Sie allein ermöglichen es, daß jede beliebige Warenmenge jeden Moment ge- und verkauft werden kann, daß das im Augenblick in anderen Zweigen der Volkswirtschaft überflüssige Kapital diesem Markt dient, daß ein Teil der Gefahr des Preiswechscls den Vorratshändlern abgenommen wird. Das Termingeschäft bildet so für den effektiven Handel eine Art Risikoversicherung; dasselbe hat allein die Arbitragegeschäfte ermöglicht, d. h. Terminverkäufe nach anderen Orten, wenn dort der Preis höher steht, Termineinkäufe, wenn er dort niedriger steht, wodurch heute die großen interlokalen Preisausgleichungen geschehen, die Inlandspreise in den wünschenswerten regelmäßigen Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis kommen. Wenn am Terminhandel erstens die großen Produktenhändler und Fabrikanten (z. B. die großen Landwirte und Müller), zweitens die Vorratshändler selbst, drittens neben ihnen zahlreiche Kaufleute, Kommissionäre und Makler, die berufsmäßig diesen Geschäften sich widmen, teilnehmen, so ist das normal; anormal ist es schon, wenn viertens die Zahl halbbankrotter, schwindelhafter Handelsleute, die sogenannten Jobber, die ausschließlich der Spekulation leben, sich all zu sehr vermehrt; gefährlich und schädlich ist es endlich sünstens, wenn Beamte, Offiziere, Rentiers, Handwerker sich zum Terminhandel verführen lassen. Ein gemeinschädlicher, mit allen Mitteln zu bekämpfender Mißbrauch ist es, wenn einzelne..Teilnehmer der Börse durch Erkaufung der Presse, durch unwahre Nachrichten und Ähnliches die Preisbewegung fälschen; ebenso wenn große Häuser oder Konsortien durch Riesenankäufe sich vorübergehend Monopole schaffen (sogenannte Korners, Schwänze). Eine offene Frage scheint es, ob die sogenannten Liquidationskassen (Aktiengesellschaften, die als Vermittler in bestimmten Branchen des Spekulationshandels auftreten) die Termingeschäfte künstlich und übermäßig befördern. Im ganzen aber scheint es möglich, daß eine richtige Börsenversassung diese Übelstände zurückdrängt und mildert, ohne das Termingeschäft zu beseitigen. Es stellt «ine verfeinerte Technik des modernen Lieferungsgeschäfts dar; es enthält eine richtige Arbeitsteilung zwischen preisbildendem und vorrathaltendem Handel; es ist ein Instrument steigender richtiger Berechnung der Zukunftswahrscheinlichkeiten, ein Mittel der Kontrolle über die wichtigsten Gebiete der Wertbildung, es ist eine Geschästsform, die verbessert, reguliert, ethisiert, aber nicht ganz beseitigt werden kann. Auf die anderen Gebiete der Spekulation hier einzugehen, würde zu weit sühren. Es sei nur bemerkt, daß es ebenso sehr viele Teile derselben giebt, deren Beseitigung oder Einschränkung heute berechtigt erscheint (z. B. die Ersetzung spekulativer, oft überstürzter Eisenbahngründungen durch das Staatsbahnsystem, die Einschränkung der Grundstücksspekulation in den großen Städten durch eine weitausgrcisende städtische Bodenpolitik), wie andere Zweige des Spekulationshandels, z. B. die spekulative Begründung von Aktiengesellschaften durch Gründungs- und Effektcnbanken, volkswirtschaftlich nicht zu entbehren sind und richtig ausgeführt segensreich wirken. Der stehende Detailhandel, der in offenen Läden und kleinen Gewerbebetrieben die Waren an die Konsumenten verkauft, hat in den zwei letzten Menfchen- altern sich in den dichtbevölkerten Staaten Westeuropas wesentlich umgestaltet. Er hat sich in den größeren Orten vielfach weiter als bisher specialisiert: besondere Tabaks-, Thee-, Kaffee-, Butter-, Kaviarhandlungen sind entstanden; er hat sich aus die kleinen Städte und das Platte Land in ganz anderer Weise als srüher ausgedehnt. Indem die Eigenwirtschaft und die Vorratshaltung der Familie zurückging, wurden an sich viel mehr Geschäfte nötig; wo die Bauspekulation blühte, hat sie so viel Läden als möglich im Parterre errichtet, weil damit eine höhere Miete herauszuschlagen war; viele größere Produzenten begünstigten die Errichtung kleiner Läden, um durch sie abhängige Zg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s, 496'> Vertreiber ihrer Waren zu erhalten. Mit der Gewerbefreiheit legten sich viele Handwerker auf das Ladengeschäft, drängten sich eine Menge lässiger, oft auch sachunkundiger Elemente in den Kleinhandel. Man wird so sagen müssen, daß ebenso das praktische Bedürfnis die Zahl der kleinen Ladengeschäfte vermehrt habe wie ungünstige und unberechtigte Nebenursachen; die sehr starke Konkurrenz und die zu leichte Gründung schufen eine Überzahl von Geschäften. Für die altpreußischen Provinzen wird man schätzen können, daß 1837: 47000, 1861: 82 000, 1895: 200 000 offene Läden und Detailverkaufsgeschäfte vorhanden waren, 33, 44 und 77 aus je 10 000 Einwohner; von den 647138 Warenhandelsgeschäften Deutschlands (1895) werden etwa 430 000 offene Läden sein; 183 000 waren Kolonialwaren-, 64 000 Schnittwaren-, 150 000 gemischte Warenhandlungen. An Handelsbetrieben aller Art zählte man 1895 auf 10 000 Seelen in Ostpreußen 68, in ganz. Preußen 138, in Baden 141, am Rhein 160, in Hamburg 384. Die Abstufung zeigt, wie mit der Dichtigkeit der Bevölkerung die Handelsvermittelung wächst; diese Relativzahlen, verglichen mit den obigen über die Detailläden, beweisen, daß die letzteren die größere Hälfte aller Handelsgeschäfte ausmachen. Handelsgeschäfte aller Art waren in Berlin 1846: 4464, 1890: 40 003; damals war der vierzigste, 1890 der achtzehnte Einwohner Berlins, also etwa der vierte bis sünfte erwachsene Mann, ein Kaufmann. Die Lage der kleinen Geschäfte ist an vielen Orten deshalb eine schlechte, weil sie sich zu nahe gerückt sind, weil sie auf einen zu geringen Kundenkreis zu große Spesen haben. Sie ist aber auch deshalb mehr und mehr eine gedrückte geworden, weil der Großbetrieb mit all' seinen Vorzügen sich naturgemäß auch auf dieses Gebiet warf. Die sogenannten Magazine, d. h. Detailläden mit glänzenden Schaufenstern, kaufmännischer Leitung und großem Kapital, häufig verbunden mit handwerksmäßiger oder hausindustrieller Produktion waren 1820—50 kaum vorhanden; sie haben sich dann rasch verbreitet, spielen heute im Detailverkehr die Hauptrolle. Neben die Kleider-,, Schuhwaren-, Schirmmagazine traten andere; die alten Eisenwarenläden wurden von 1860—80 an Haus- und Küchenwarenmagazine; die Kurzwarenläden wurden Galanteriewarenmagazine. Zwischen den Detaillisten und die Fabrik stellten sich die sogenannten Engrossortimenter, um die Magazine und Läden mit den Waren aus Dutzenden von arbeitsteiligen Fabriken zu versorgen. Und wo ein besonders gewitzter Kaufmann an der Spitze eines Damenwaren- magazins stand, der über viel Kapital und Kredit verfügte, Reklame und Kundengewinnung, billigen Einkauf im großen verstand, da entstand das heute so vielbesprochene Warenhaus; 1840—60 bildeten sich solche schon in London und Paris,, seit 1880—1900 folgten sie in den anderen Staaten; fünfhundert foll es jetzt schon in Deutschland geben. Die größten verfügen über 3—S000 Angestellte, über ein Kapital von 20—40 Mill. Mark, setzen jährlich für 60—120 Mill. Mark ab. Sie haben mehr und mehr alle Arten des Detailverkaufs unter einem Dach, in großen Palästen vereinigt. Ihr Geheimnis ist billiger Masseneinkauf, großartige Reklame, Anziehung, des Publikums durch alle möglichen Lockveranstaltungen; sie verkaufen möglichst billig gegen Barzahlung, sie führen möglichst wenige Typen der gangbarsten Waren, die zu Tausenden hergestellt, sehr billig abzugeben find. Aber auch viele große Specialgeschäfte haben einen ähnlichen Charakter, den des kapitalistischen Großbetriebs, angenommen. Sie wie die Warenhäuser haben sich teilweise auf das, durch billiges Postpaketporto und Katalogversendung, ermöglichte Ver- sandgcschäft geworfen; bis ins letzte Dorf, bis in die kleinste fernste Provinzialftadt, bis in andere Staaten verfenden sie täglich Hunderte von Paketen. Neben ihnen drücken auf den kleinen Laden die großen Filialgeschäfte, die zuerst in der Hauptstadt 10—30 Verkaufsstellen, jetzt oft in anderen Orten bis zu 100 und 200 Filialen besitzen. Neben den stehenden Geschäften hat aber auch der Wanderhandel seit 30 Jahren wieder außerordentlich zugenommen; nicht bloß Weil die liberale Gesetzgebung ihn zeitweife besser behandelte, ihn z. B. auch außer Jahr- und Wochenmarkt in die Städte eindringen ließ, die Bedingungen für den Hausierschein erleichterte, sondern weil das «v 497^ Der neuere Detail- und Wanderhandel. Bedürfnis dcs Verkehrs ihn da und dort wieder oder überhaupt erst mehr heranrief, und weil da und dort die Not, die Konkurrenz ihm neue Kräfte in die Arme trieb. Manche Gewerbe konnten nur so sich Absatz schaffen oder ihn erhalten; Heimarbeiter, deren bisherige Abnehmer, die städtischen Detaillisten, nun billigere in- und ausländische Fabrikwaren kauften, wurden zu Hunderten wandernde Vertreiber von ihren eigenen und ihrer Genossen Waren. Weite Kreise der Kleinfabrikanten halten sich nur durch Wandervertrieb. In vielen Gegenden ist sür zerstreutwohnende Arbeiter, z. B. die der Bergwerksdistrikte, die Wanderversorgung mit allerlei Waren, selbst mit Lebensmitteln, am einfachsten. Der einkaufende, sammelnde Hausierhandel ist da notwendig geworden, wo der kleine Landmann nicht mehr wegen jedes unbedeutenden Postens auf den Wochenmarkt ziehen und einen Tag verlieren will. Zeitweise haben Gesetze und Handelsverträge, die die fremden Hausierer den einheimischen unbedingt gleichstellten, den Wanderbetrieb sehr vermehrt. Die preußischen Hausierer nahmen schon 1837—61 von 16 000 auf 44 000 zu, am stärksten in der Rheinprovinz mit ihrer dichten Bevölkerung und ihrem lebendigen Verkehr: nämlich von 2503 auf 9437. Nach der Erleichterung verdeutschen Gewerbeordnung von 1869 stieg 1870—82 die Zahl der deutschen Hausierscheine von 136 700 auf 227 617; 1893 waren es 226 364. Die Zunahme des Absatzes durch Reisende steht teilweise dem Hausierhandel nahe; die Reisenden mit Mustern haben vielfach die Hausierer mit Waren abgelöst, besuchen nicht bloß Geschäfte, sondern finden auch in den Familien Kundschaft. Legitimationskarten an solche wurden in Deutschland erteilt 1870 31 285, 1893 70 018. Neben der enormen Zunahme von 300 auf 5000 stehende deutsche Sortimentsbuchhandlungen im 19. Jahrhundert hat der Kolportagebuchhandel mit jetzt 1248 Geschäften seit den letzten 30 Jahren sich einen rasch steigenden Absatz erkämpft, er hat in den breiten Massen des Volkes durch sein eifriges Angebot das Lesebedürfnis geweckt. Einen fliegenden Lebensmittelverkaus duldet man in den meisten deutschen Städten nicht, in Paris sind 6000 ambulante Straßenverkäuser konzessioniert. 157. Der Handel und die Handelsorganisation, e) Das Resultat der modernen Entwickelung. Was ist das Ergebnis dieser ganzen Entwickelung? Nicht daß überall heute zwischen Produktion und Konsum ein Händler oder gar eine lange Handelskette steht. Wo sie zu entbehren ist, werden auch heute noch mit Recht diese Kosten gespart. Die Eigenwirtschaft mag in Westeuropa noch 16 bis 30 Prozent der Gesamtproduktion ausmachen. Noch heute kaufen viele Hausfrauen vom Bauer und Gemüsegärtner; der Staat, die Gemeinde, die Aktiengesellschaft bestellen heute wie srüher direkt beim großen Maschinenfabrikanten. Aber sicher ist das Netz der Vermittelungen gegen srüher außerordentlich gewachsen und verdichtet; die Zwischenhaudels- glieder sind vielfach zu komplizierten, langgestreckten Ketten geworden. Ein steigender Teil der Heimarbeiter, der kleinen und großen Fabrikanten, der Landwirte, ja der Händler selbst befindet sich mit seiner Thätigkeit, seinem Verdienst in Abhängigkeit von den Vermittlergeschäften, zumal von denen, die in den großen Mittelpunkten des Verkehrs stehen, den weitesten Überblick, die meisten Verbindungen, die größte Macht haben. Die Mehrzahl der Konsumenten erhalt heute ihren gesamten Bedarf vom Kaufmann. Konsumenten und Produzenten kommen nur durch ein oder zahlreiche Zwischenglieder in Berührung; beide übersehen mehr und mehr die Verbindungslinie nicht mehr. Die Händler suchen sie absichtlich in Unkenntnis derselben zu halten, denn darin liegt ihre Stärke. Die meisten alten Schranken dcs Handels und Verkehrs sind gefallen und mußten fallen, damit in freier Konkurrenz diese neuen Bindeglieder des Handels und des ganzen wirtschaftlichen Lebens sich gestalten konnten. Die ganze Neubildung mußte die Mehrzahl aller Menschen psychologisch zu etwas anderem machen; sie mußten nun Tag und Nacht sinnen, billig einzukausen, teuer zu verkaufen; am meisten trat dieses für alle Händler ein. Ihr Erwerbstrieb, ihre Energie mußte bedeutend wachsen. Der kluge, der findige, der Pfiffige und rücksichtslose hauptsächlich kam voran, machte große Gewinne. Nicht bloß die alten rechtlichen Schranken, sondern auch die alten sittlichen waren ins 40 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^498 Wanken gekommen, sie paßten auf die neuen Geschäftsformen nicht mehr. Die neuen moralischen und rechtlichen Schranken waren noch nicht vorhanden, konnten sich erst im Laufe von einigen Generationen bilden. Kein Wunder, daß die Klagen zeitweise viel stärker wurden als die Empfindung des Fortschritts. Und doch war die neue Handelsorganisation, die Zunahme der Zwischenglieder nötig; die große moderne Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft kann mit ihrer, die Waren im ganzen verbilligenden Arbeitsteilung ohne die verbindenden Handelsketten nicht bestehen. Die Frage ist nur, ob der neue Bau nach allen Seiten gelungen sei; ob die steigende Abhängigkeit vom Zwischenhandel nicht große Kehrseiten und Mißstünde erzeuge. Was Marx Kapitalismus nennt und als solchen anklagt, ist im ganzen nichts anderes, als diese Abhängigkeit der ganzen Volkswirtschaft von den egoistischen Gcwinn- absichten der Händler und ihrer egoistisch ausgenutzten Kapitalmacht. Die in den weitesten Kreisen, hauptsächlich allerdings der Laien zunehmende Verstimmung über allen Handel, besonders über den sogenannten Zwischenhandel, seine Wuchergewinne, seine unvollkommene Organisation sind eine natürliche pessimistische Ablösung der alten optimistischen Verherrlichung alles Handels. Sah man früher jedes neu eingeschobene Zwischenglied als einen Fortschritt an, so bildet man sich jetzt in weiten Kreisen des Publikums oft ein, jedes solche Glied sei überflüssig, unproduktiv, schädlich. Was ist die Wahrheit? Wir haben eine außerordentliche Veränderung und intensive Ausdehnung des Handels erlebt; dieselbe ist nicht etwa planvoll einheitlich erdacht und ausgeführt worden, sie ist durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte entstanden. Das Ziel aller Händler und aller sich einschiebenden Zwischenglieder ist ihr Handelsgewinn, nicht die bestmögliche Bedienung der Gesellschaft, die möglichst gute Vorratshaltung und Verteilung der Güter. Die Verkehrsmittel und die Arbeitsteilung forderten die neuen Zwischenglieder; im einzelnen aber entstanden sie unter dem harten Konkurrenzkampf; wer am klügsten, mit den findigst überredenden Worten sich einschob, einen neuen Platz sich erkämpfte, dem Produzenten den Absatz, dem Konsumenten den Bezug erleichterte, der erhielt sich mit Erfolg. Viele schoben sich ein und behaupteten sich, ohne daß ein dringendes Bedürfnis vorhanden war, überflüssige Arbeitskräfte suchten eine Stellung, überflüssige Kapitale Beschäftigung. Und neben den neuen Gliedern erhielten sich zunächst viele alte und überlebte. Die hergebrachten Formen, die übergroße Zahl von Zwischenstationen des Handels, welche den alten Verkehrsmitteln entsprachen, behaupteten sich zunächst durch das Gesetz der Trägheit. Neue Handelsorganisationen sind beinahe immer deswegen so schwer zu schaffen, weil jede größere Änderung zahlreiche, in derselben Stellung Befindliche und daneben ganze Gruppen in benachbarter Thätigkeit Begriffene mit betrifft; der einzelne uud seine Einsicht vermag wenig, wo es sich um ganze Gruppen, Berufe und Stände handelt. Ehrliche und anständige, gemeine und gerissene, kluge und dumme Elemente wirkten bei der großen Umbildung mit. Es handelte sich meist um ein Tasten und Probieren, für das man erst in der zweiten und dritten Generation die rechten neuen Geschäftsformen fand. Es war ein Schlachtfeld, auf dem die Schwächeren hinsiechen und fallen mußten; nur in beschränkter Weise konnte man ihnen helfend, erziehend, umbildend beispringen. Wir sind noch mitten in dem großen Prozeß der handclsmäßigen Neuorganisation begriffen. Die alten und die neuen Formen, Sitten, Moralregeln und Gepflogenheiten kämpfen noch miteinander. Ist es da auffallend, daß Unvollkommenes und Häßliches neben Fortschritt und Verbesserung steht, daß die vergrößerte und technisch verbesserte Handelsorganisation doch noch vielfach schlecht funktioniert, daß an manchen Stellen falsche Zwischenglieder entstanden, veraltete sich erhielten, daß da und dort neben dem Fortschritt Spesen am Spesen sich häuften, daß wir noch heute hier eine teure, fchwerfällige Handelsvermittelung treffen, dort ein monopolistischer ausbeutender Handel entstand oder sich erhielt? Schon die allerwärts einsetzenden Reformtendenzen und Neubildungen zeigen neben den Klagen der Konsumenten, der Produzenten und gewisser Händlcrkreisc selbst, daß dem so sei. ' - - «s» «v^x. — 499) Die Beurteilung der neueren Handelsorganisation. 41 Die kleinen Detailhändler klagen heute allgemein und nicht mit Unrecht über ihre schlechte Lage. Regierung und große Parteien suchen sie durch eine wohlwollende Mittelstandspolitik zu heben und zu stützen. Aber nicht minder wird über sie selbst geklagt; sie lieferten teure, teilweise schlechte und gefälschte Ware; die Ausschläge durch sie seien zu hoch, gingen bis 3l), 50, 80 Prozent. Richtig ist, wie wir sahen, daß der Detailhandel sich übermäßig vermehrt hat, daß viele Elemente in ihm einen Rettungsanker erblicken, die weder geschäfts- noch warenkundig sind; das Publikum findet es bequem, in jedem vierten Hause einen Laden zu treffen; die Überzahl dieser!halbbeschäftigten, technisch und kaufmännisch nicht sehr hoch stehenden Geschäfte kann nicht gedeihen, trotz Verabredungen und hoher Aufschläge. Die ihnen erwachsende Konkurrenz der Hausierer, der Musterreisenden, der Versandgeschästc, der Konsumvereine, der Warenhäuser mag da und dort auf zu geringer Besteuerung, aus Schleuderware und Reklame beruhen; im ganzen ist sie ein natürlicher Versuch, die Fehler und Mißbräuche des alten, etwas schläfrigen, des Kapitals und der Intelligenz oftmals entbehrenden Kleinhandels zu korrigieren. Der Konsumverein spart an teurer Miete und Reklame, er hat seine festen Kunden; er liefert gute, unverfälschte, preiswerte Waren gegen Barzahlung, lockt die Teilnehmer durch die Verteilung des Gewinns als Dividende nach dem Maß der Einkäufe. Die Großbazare und Warenhäuser, die so viele kleine Läden jetzt tot machen, haben gewiß manche häßliche Züge: aufdringliche, geschmacklose Reklame, teilweise Schund- und Schwindelware; sie behandeln ihr Personal nicht immer so sehr viel besser als die kleinen Geschäfte; aber die meisten werden — durch die Öffentlichkeit kontrolliert — auch bald genötigt, gute billige Waren zu liefern, ihr Personal gut zu bezahlen und zu behandeln; sie müssen coulant Verfahren; sie strengen sich bis zum äußersten an, alle technischen Fortschritte anzuwenden, durch großen Umsatz den Nutzen, den sie an jedem Stück haben, herabzusetzen, die große Verteuerung, die aller Zwischenhandel an sich enthält, herabzumindern. Das schließt nicht aus, daß ein großer Teil des alten Kleinhandels sich erhält; er wird es um so eher, je rascher die geringeren Elemente aus ihm verschwinden, die bleibenden die Vorzüge der Warenhäuser und Konsumvereine, ihre vorangeschrittenen Geschäftsgepflogenheiten, soweit es den kleinen Geschäften möglich ist, nachahmen. Diese behalten immer die großen Vorzüge örtlicher Nähe und einheitlicher Leitung durch den Eigentümer. Man mag durch allerlei Mittel eingreifen, ihnen durch Kredit, durch Verbände und richtige Besteuerung helfen. Das beste müssen sie doch selbst thun. Konsumvereine und Warenhäuser stellen Großbetriebe dar, sind Vertreter des Neuen, des Fortschrittlichen. Es wäre salsch, sie durch Steuern oder sonstwie erdrücken zu wollen. Man hat gesagt, es widerstreite der Arbeitsteilung, daß der Konsument im Konsumverein den Kaufmann spiele. Das thut er nicht: der kaufmännische Beamte des Konsumvereins besorgt das Geschäft des Detailhändlers, und daß er dabei unter einem genossenschaftlichen Vorstand steht, daß die Mitglieder in der Generalversammlung etwas von den Preisen, den Bezugsquellen, den Geheimnissen des Detailhandels ersahren, ist kein Unglück. Beim Warenhaus steigert sich allerdings die centralisierte Macht des Handelsvcrmittlers so, daß die Übermacht zu Mißbräuchen führen kann. Man bekämpfe sie, suche ihm die Rcchtsform zu geben, die dem Gesamtinteresse entspricht. Man hat schon übertreibend gefagt, die Frage der Zukunft sei nicht, ob der alte kleine Detailladen sich erhalte, sondern ob er durch die genossenschaftliche oder durch die großkapitalistische Organisation ersetzt werde. Auch die großkapitalistische kann sich in Aktien- oder Gcnossenschastsform auflösen, kann mehr als bisher von der Öffentlichkeit kontrolliert, wo sie wirklich zum Monopol wird, entsprechend hoch besteuert werden. Jedenfalls aber kann es nie eine richtige Politik sein, alte absterbende, einer vergangeneu Technik, einem alten Verkehr entsprechende Lebensformen um jeden Preis und in alter Ausdehnung künstlich erhalten zu wollen. Es kann in einer Zeit, in welcher die Handelsvermittler auf die dreifache Zahl gestiegen sind, in der diese Vermittelung einen steigenden Teil der Preise ausmacht und ausmachen muß, nicht angezeigt sein, jedes bestehende Glied in der Kette, jedes Geschäft, ob es notwendig ist 42 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^5«W»«»«>»«»>^^»M^^^>M^-.^ — »»-»M. ____,-?S.^ 503) Die Konkurrenz als Ausleseverfahren; Borzüge und Nachteile. 45 als nur segensreich, von den anderen nur als verderblich betrachtet wurde. Den einen erschien sie als das große Erziehungs-, den anderen als das Vernichtungsinstrument. Die ersten Verherrliche! der freien Konkurrenz waren Child, North, Davenant, die Physiokraten und Adam Smith. Die Konkurrenz, ruft Bastiat, ist die Freiheit, ist das demokratische Gesetz, das die Unterschiede ausgleicht, eine wirksame Gemeinschaft erzeugt, die großen Wohlthaten der Natur allen zugänglich macht, den Konsumenten billige und gute Waren schafft. Die Konkurrenz, sagt Cauwes, macht die Bedingungen des Tausches unpersönlich, proportioniert Bedars und Vorrat, macht den einzelnen unabhängig, ermäßigt die Gewinne, regelt die Produktion am besten. Die Konkurrenz, sagt Röscher, ist die natürliche Folge von persönlicher Freiheit und freiem Privateigentum, sie entfesselt alle Kräfte der Volkswirtschaft, allerdings auch die bösen neben den guten. Wo über Konkurrenz geklagt werde, meint er, sei häufig das Fehlen der Konkurrenz von der einen Seite die Ursache. I. St. Mill sagt, das Verlangen nach Schutz gegen Konkurrenz bedeute Enthebung von der Notwendigkeit, so fleißig und so geschickt zu sein wie andere Leute. Aber schon Fichte nennt die sreie Konkurrenz ein Raubsystem, Michel Chevalier ein Schlachtfeld, auf dem die Kleinen von den Großen verschlungen werden. Fourier meint, sie erzeuge den Betrug im Handel und die allgemeine Spitzbüberei. Nach Louis Blanc ist sie ein System der Vernichtung sür die Armen, qui xrexars ^ 1's.vönii' uns Zeneration ctserexits, estroxisk, gÄNgrsnös, pourris; der Verweis auf die Billigkeit sei eine Täuschung, da sie nicht anhalte; der Kon inÄreb.6, ruft er, ist die Keule, mit welcher der reiche Produzent den armen totschlägt, der Hinterhalt, in welchen der kühne Spekulant den Fleißigen lockt, das Todesurteil für den Fabrikanten, der im Moment die teure Maschine seines Konkurrenten nicht anschaffen kann; der don inaroüs ist der Exekutor der Meisterstücke des Monopols, der Vernichter des Mittelstandes. Die Konkurrenz, sagt Engels, ist der vollkommenste Ausdruck des in der modernen bürgerlichen Gesellschaft herrschenden Krieges aller gegen alle; es ist ein Krieg um das Leben, um die Existenz, im Notfall auf Leben und Tod. Die Konkurrenz ist die schärsste Waffe der Bourgeosie gegen das Proletariat. Proudhon erkennt beide Seiten; sür ihn ist die Konkurrenz einerseits der Ausdruck der socialen Spontaneität, das Sinnbild der Demokratie und Gleichheit, die Stütze der Assoziation, die Triebfeder der individuellen Kräfte, der Sieg der Freiheit und Selbst- Verantwortlichkeit, der Bekämpser der Faulheit; aber andererseits trägt die Konkurrenz den Mordinstinkt an der Stirne, untergräbt alle Begriffe von Billigkeit und Gerechtigkeit, vermehrt die wirklichen Kosten, erzeugt bald Teuerung, bald Entwertung; sie verdirbt das öffentliche Gewissen, indem sie das Spiel an die Stelle des Rechtes setzt und erzeugt überall Mißtrauen und Schrecken. Aber, sügt er mit richtigem Instinkt bei, man muß die Konkurrenz nicht zerstören, sondern ihre Polizei finden. Der gewöhnlichste Vorwurf ist heute, und zwar nicht bloß bei,den Socialisten, sie erzeuge die sogenannte Anarchie der Produktion, den Wechsel von Überangebot und Unterangebot, die Krisen, sie sei schuld an der allgemeinen Korruption des Verkehrs, und ihr letztes Resultat sei stets oder häufig das Monopol und die Ausbeutung. Man konnte sagen, die meisten dieser entgegengesetzten Urteile seien ebenso falsch wie wahr. Oder vielmehr, sie seien gar nicht entgegengesetzt, so wenig wie die Aussprüche zweier Ärzte, eine kleine Dosis von Arsenik belebe die Herzthätigkeit, eine große lähme sie und töte den Menschen. Was wir Konkurrenz nennen, sind komplizierte gesellschaftliche, halb psychische, halb materielle Vorgänge sehr verschiedener Art und darum haben sie verschiedene Folgen. Nur indem man die Personen und Personcnkreise, die Größe oder Enge des Marktes, die Verkehrsverhältnisse, die psychologische und sittliche Atmosphäre, die mitwirkenden Rechtsinstitutionen unterscheidet, kann man zu einem wohlbegrüudcten Urteil kommen. Nichts ist falscher als die Vorstellung, die Konkurrenz oder die freie Konkurrenz sei eine einfache gesellschaftliche Einrichtung oder eine Verfassungsform der Volkswirtschaft, die man durch Gesetz dekretieren könne, und die dann stets bestimmte 46 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^504 gleiche Folgen habe, ein im voraus bestimmtes Maß von Wettbewerb, eine bestimmte Wirkung auf die Preise oder auf die Produktion erzeuge. Der eine, der freie Konkurrenz verlangt, denkt an die Beseitigung des Zunftwesens, der andere an die aller Schutzzölle, der dritte an die Unterdrückung der Kartelle und Gewerkschaften. Mag die äußere Rechtsordnung der Volkswirtschaft oder des Marktes viel ausmachen für das Maß von Konkurrenz, das entsteht oder vielmehr entstehen kann — wir kommen darauf zurück—: das erste bleibt die Zahl und die Art der im einzelnen Geschäftsgebiet vorhandenen Menschen, die für sie vorhandene Verkehrsmöglichkeit, ihre gegenseitige Beeinflussung, das Maß ihres Erwerbstriebes, ihrer Rücksichtslosigkeit und alles Derartige. Suchen wir uns diese Verschiedenheiten etwas im einzelnen klar zu machen. 159. Die Verschiedenheit der Konkurrenzverhältnisse. In jedem Kreise von Menschen ist ein Durchschnittsmaß von Regsamkeit und Beweglichkeit, von Welt- und Menschenkenntnis vorhanden, welche die Kraft und Art der Konkurrenz bestimmen. Hauptsächlich die Art, wie sie sich in den Geschäftssitten äußert, ist abhängig einmal von der Stärke der egoistischen Triebe, das heißt des Erwerbstriebes, der Eitelkeit, des Kraftgefühls, der Rücksichtslosigkeit, dann auch von dem Gefühle technisch-kaufmännischer Überlegenheit, von dem Stolz auf die eigene List, und Klugheit und dann von dem Maß, in welchem erstens die moralischen Gegengewichte, das Billigkeits- und Rechtlichkeitsgesühl, der Anstand, die Ehrlichkeit, das Mitgefühl, und zweitens die intellektuellen, nämlich die Einsicht in die Schädlichkeit egoistisch-brutaler Handlungen, in die zukünftigen Wirkungen derselben thätig sind. Folgt die Entwickelung dieser psychologischen Voraussetzungen der Konkurrenz einem gewissen historischen Gesetz, ist sie mit abhängig von der Größe und Art des Marktes, so ist doch andererseits nicht zu leugnen, daß auf jeder Stufe der Verkehrsentwickelung die Intelligenz und die Selbstsucht, die Ehrlichkeit und das Mitgefühl je nach der allgemeinen geistigsittlichen Atmosphäre verschieden auftreten können und wirken werden. Die Größe des Marktes, die Zahl der regelmäßig an ihm Beteiligten und die Art, wie sie sich treffen und kennen lernen, scheint im übrigen die Hauptursache für die Gestaltung der Konkurrenz. Wo nur wenige Personen sich regelmäßig aus einem kleinen Markte begegnen, ist die Konkurrenz eine schwächere als da, wo Hunderte und Tausende neben und einander gegenüberstehen. Die wenigen kennen sich meist, nehmen Rücksicht auf einander; die vielen, die sich nicht mehr kennen, an verschiedenen Orten wohnen, stehen sich unpersönlich gegenüber, überlassen sich dem Erwerbstrieb ganz anders. Dabei kommt es, was die Stärke und die Wirkung des Wettbewerbes betrifft, nicht bloß auf die Zahl an sich an, sondern ebenso auf das Maß der wirtschaftlichen Kenntnisse, auf die Möglichkeit der Bildung einer Marktmeinung, auf das regelmäßige Zusammenkommen, auf die Verkehrsmittel, welche Personen und Waren in Berührung bringen, endlich auch auf die Stellvertreter für diese oder jene Ware. Für die Köchin, die zum Fleischcinkauf nicht über zwanzig Schritte gehen will, hat der nächste Fleischerladen ein konkurrenzloses Monopol; geht sie hundert Schritte oder in die Markthalle, so hat sie die Auswahl unter Dutzenden von Verkäufern. Wer sein Haus nur mit Gas beleuchten will, kann meist nur an die eine Gasanstalt des Ortes sich wenden; wer sich überlegt, ob er elektrisches, Gas- oder Petroleumlicht wählen soll, hat schon den Vorteil, diese drei konkurrierenden Arten von Anstalten vergleichen, die billigste und sür ihn beste wählen zu können. Wem zahlreiche Märkte, die Geschäfte verschiedener Orte und Länder zugänglich sind, ist in anderer Konkurrenzlage, als wer nur die örtlichen benutzen kann. Die neuere Ausbildung der Verkehrsmittel, des Nachrichtendienstes und der Presse hat am allermeisten die Zahl der konkurrierenden Personen und Geschäfte und die Wirkung der Konkurrenz gesteigert. Die Verkehrsmittel haben die Geschäftsleute und die Arbeiter sehr viel beweglicher gemacht als früher. Fast alle Konkurrenz vollzieht sich heute innerhalb einer Summe engerer, nächstbeteiligter, örtlich konzentrierter Personen; dann aber nehmen unter Umständen weitere, der elastischen Ausdehnung fähige Kreise teil. Jeder Markt hat so einen inneren Kern regelmäßiger Teilnehmer, daneben eine Schicht sernstehender, die durch Wohnort, Verkehrsschranken, andere Lebenssphären sür gewöhn- 505^ Die Grade und Arten der Konkurrenz. Die Geschäftsdringlichkeit. .17 lich fern gehalten, nicht eingreifen, aber je nach Preisen und Gewinnen, je nach bestimmten Nachrichten und Veranlassungen doch sich beteiligen. Die jeweilige Neuanpassung der Produktion und des Handels an den Bedarf hängt mit dieser möglichen Ausdehnung und Einschränkung der konkurrierenden Kreise zusammen. Ebenso wichtig wie die Zahl ist die Art der Konkurrenten hauptsächlich in der Beziehung, ob für sie das abzuschließende Geschäft im Mittelpunkt oder in der Peripherie ihrer wirtschaftlichen Lebensintercssen steht. So weit rein wirtschaftliche Ursachen die Stärke oder Schwäche der in einer Gruppe nebeneinander Konkurrierenden und der einander gegenüberstehenden Gruppen bestimmen, werden wir sagen können, diese engere oder entferntere Beziehung des einzelnen Geschäfts zu den wirtschaftlichen Lebensinteressen der einzelnen sei der ausschlaggebende Punkt für die Stärke der Wettbewerber. Er äußert sich aber je nach der Lage und Stellung der Betreffenden in verschiedener Weise. Die Bedeutung des einzelnen Geschäfts muß sich zunächst je nach der Entwickelung der ganzen Verkehrswirtschast verschieden geltend machen. In älterer Zeit, so lange die Mehrzahl der Menschen nicht sür den Markt, sondern für die eigene Wirtschaft, für den eigenen Konsum thätig war, erschien jeder Verkauf von Waren oder Arbeit für sie als eine mehr gleichgültige, zufällige Nebensache. Derartiges dauert aber auch heute noch vielfach fort. Ein Teil unserer Bauern und Gutsbesitzer, auch viele andere auf dem Lande oder in kleinen Städten Lebende ernähren sich noch zum Teil von eigenen Lebensmitteln; was sie an Produkten oder Arbeit als Bauern oder Handwerker oder Tagelöhner verkaufen, mag immerhin wichtig für sie sein, aber es ist keine solche Existenzfrage, wie für den Besitzlosen der Verkauf seiner Arbeit, für den städtischen Kaufmann der Vertrieb seiner Waren. Die Tausende von heimarbeitcnden Frauen, die in der Großstadt heute eine paar Stunden des Tages für den Zwischenmeister arbeiten, im übrigen einen Ernährer in ihrem Manne oder Vater haben, konkurrieren untereinander nicht so, machen ihre Interessen gegenüber dem Verleger nicht so geltend, wie die, welche allein von solcher Beschäftigung leben. Man wird weiter sagen können, daß überhaupt der Ärmere, von den Sorgen des Lebens Gedrückte im ganzen mehr Anlaß zur Konkurrenz hat als der Wohlhabende und Reiche, für den das einzelne Geschäft nie so dringlich ist wie für den, welcher an seinem Besitz einen Rückhalt hat. Freilich schließt das nicht aus, daß reiche Kaufleute mit ausgebildetem Erwerbstrieb doch energischer konkurrieren als manche unbemittelte, durch die Verkehrswirtschaft noch nicht so geschulte Leute. Die Verhältnisse sind überhaupt so kompliziert und wechselvoll, daß es nicht gelingen wird, alle Fälle und Grade der Gcschäftsdringlichkeit hier zu erschöpfen. Es seien nur einige der wichtigsten Unterscheidungen, die oft schon gemacht wurden, erwähnt. Sie erhalten ihr rechtes Licht wesentlich durch den hier erörterten Gesichtspunkt der Geschästsdringlichkeit. Man hat es mehrfach ausgesprochen: die Verkäufer konkurrierten eigentlich allein, die Käufer — man meinte damit die Konsumenten — wenig oder garnicht, nicht unter sich, weil sie sich umeinander kaum kümmern, und nicht im Sinne eines Widerstandes gegen die Verkäufer. Daran ist viel Richtiges, sofern der verkaufende Kaufmann und Fabrikant meist ein größeres Interesse am einzelnen Geschäft hat als der einkaufende, besonders der wohlhabende Konsument. Für den Verkäufer bedeutet es eine große Änderung seines Profits, ob er ein Pfund Kaffee ein paar Pfennige teurer oder billiger giebt, für den einkaufenden Konsumenten ist das ein so kleiner Posten seines Budgets, daß er vielfach kaum darauf achtet. Außerdem ist weiten Kreisen der Konsumenten eine gewisse Unkenntnis der Waren, oft auch eine Acht- und Sorglosigkeit in ihrer Konsumtion eigen, die sie in ihrem eigenen Geschäft ganz abgelegt haben. Sie, noch mehr ihre Frauen und Kinder, geben auf der Reise, im Laden Hunderte aus, ohne nach dem Preise zu fragen, während sie als Verkäufer in ihrem Geschäft um jeden Pfennig markten. Neuerdings hat Dr. F. Oppenhcimcr die ganze wirtschaftliche und sociale Geschichte aus dem verschiedenen Interesse der Käufer und Verkäufer in der Art zu erklären gesucht, daß er so argumentiert: alle Käufer haben, wenn die Preist steigen, dasselbe 48 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. harmonische Interesse, den Einkauf einzuschränken; ihr Einzelinteresse stimmt mit dem Gefamtinteresse; die Verkäufer haben umgekehrt bei sinkendem Preise nicht ebenso als einzelne ein Interesse, das mit ihrem Gesamtinteresse übereinstimmte; statt daß alle die Produktion einschränkten, dehnen die, welche es können, sie aus, um an der größeren Verkaussmenge bei sinkenden Preisen den alten oder einen größeren Profit zu machen. Daraus sucht er zu beweisen, daß die Käufer untereinander stets nur in freundschaftlich friedlichem Wettbewerbe, die Verkäufer in feindlichem Wettkampf stehen. In feinen geistvollen Ausführungen ist sehr viel Richtiges, aber auch viel generalisierend und konstruierend Übertriebenes. Ich kann aus seine Schlußfolgerungen hier nicht näher eingehen. Auch Herr und Frau Wcbb haben in ihrem bedeutsamen Buche „Inänstrial V können nicht dic Absicht haben, sie zu erschöpfen. Nur das sei noch betont: die steigende Ungleichheit der socialen Klassen an persönlichen Eigenschaften und an Besitz muß nicht bloß die Dringlichkeit der Geschäfte für die Glieder der verschiedenen Klassen sehr verschieden gestalten, sondern auch die Folgen der Konkurrenz. Jeder Wettlauf relativ gleicher Menfchen erscheint uns überwiegend als eine Kräftebelebung, jeder Wettlauf sehr ungleicher aber leicht als eine Barbarei, wobei der Schwächere unterliegen muß. Freilich nicht bloß die Ungleichheit der Klassen, auch sonstige Ungleichheiten kommen da in Frage, z. B. die der Rasse und die des Geschlechtes. Wenn der polnische und russische Arbeiter den deutschen, der chinesische den amerikanischen Arbeiter unterbietet, so entsteht dadurch nicht leicht eine Hebung der schwächeren Rasse, sondern eine Herab- drückung der Lebenshaltung in ganzen Gebieten. Wenn an Stelle der Männer- die billigere Frauen- und Kinderarbeit bevorzugt wird, so wird damit weder die Männer-, noch die Frauenarbeit an sich augespornt, wohl aber unter Umständen in weiten Kreisen die ganze körperliche und geistige Zukunft der heranwachsenden Generation bedroht. Die gesteigerte Ungleichheit der konkurrierenden Kräfte bedeutet es, wenn nicht mehr bloß Personen, sondern auch Personenorganisationen neben- und gegeneinander in der Konkurrenz stehen. So lange ersteres nur der Fall ist, — so lange nur Arbeiter oder Handwerksmeister, auch so lange nur Hausfrauen auf dem Markte nebeneinander stehen, wird die Konkurrenz derselben untereinander Wohl stets eine mäßige bleiben; auch im schlimmsten Falle, wenn ein Arbeiter oder Handwerksmeister in seinem Beruf keine Stelle mehr findet, so sucht und findet er einen Arbeitsplatz, für den seine Kraft genügt; der brotlose Schuster wird Portier oder Diener einer Lesegesellschaft. Selbst das Aufgeben eines Ladens, einer kleineu Werkstatt, so hart das für den Inhaber sein mag, ist für die Gesellschaft kein großes Unglück. Die Konkurrenz zwischen Personen und kleinen Geschäften bedeutet im ganzen nur die richtige Abstufung ihres Einkommens nach ihrem Können, ihrer Geschicklichkeit. Fast nur einen solchen Wettbewerb gab es in den Tagen Turgots und Adam Smiths. Ganz anders wird die Wirkung, wenn neben Personen und kleine Geschäfte große Magazine, Fabriken, Groß- und Riesenbetriebe treten. Die persönlichen Kräfte sind nnn durch eine weite sociale, geistige und Vermögenskluft getrennt. Das große Geschäft kann durch seine Mittel, seinen Kredit, seinen größeren Verdienst von Jahr zu Jahr sich ausdehnen und so dem kleinen die Kunden wegnehmen. Eine Wirkung der Konkurrenz im Sinne des Anspornens, der Kräftebelebung der Kleinbetriebe ist von Anfang an meist ausgeschlossen. Der Großbetrieb vernichtet vielfach den kleinen; man mag das für ihn beklagen; wenn das Ganze dabei gewinnt, muß es hingenommen werden. Aber das ist eben die Frage, ob und in wieweit das Ganze nur Vorteil habe, wenn mit wachsendem Verkehr alle Geschäfte und besonders die großen einen immer stärkeren Wettbewerb sich untereinander machen. An Anspornung fehlt es dabei nicht; aber auch nicht an ungeheuerer Verschwendung von Kapital und Arbeit, die eben für den Reibungsprozeß der Konkurrenz nötig wird. Ich führe nach den Mitteilungen von Jenks aus der neuesten amerikanischen Trustenquete folgendes an: in vielen Gewerbszweigen sind die Reklamekosten heute so groß, daß man, sie sparend, die Waren um den halben Preis geben könnte. Hunderte und Tausende von Reisenden besuchen alle paar Wochen die Abnehmer, um sich den Absatz streitig zu machen; die überflüssigen derartigen Ausgaben im nordamerikanischen Wiskcy- geschäft werden auf 40 Mill. Dollars jährlich geschätzt. Wo in großen Staaten die einzelnen Geschäfte ihre Abnehmer überall zerstreut haben, werden Millionen für Fracht ausgegeben, die gespart würden, wenn jeder Käufer bei dem ihm nächsten Geschäft kaufte. Große Anlagen an ungeeigneten Orten in unfähigen Händen vergeuden Kraft und Kapital: in den Vereinigten Staaten machten sich 40 große Zuckerraffinerien Konkurrenz; als 18 mit enormen Verlusten Bankerott gemacht, wurde der Trust gebildet, er schloß noch viele Betriebe und lieserte mit dem Rest leicht den ganzen Bedarf. Konkurrierende Eisenbahnen und Verkehrsanstalten überhaupt haben manchen Ländern Milliarden unnötig gekostet. Schmollsr, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II, I,—S, Aufl. > 4 50 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^598 Das ganze Konkurrenzsystem in den Gebieten des vollendeten Verkehrs und des Großbetriebes erzeugt so neben höchster Anstrengung maßlose Verschwendung; es begünstigt aber auch durch die riesenhaften Interessen brutale Rücksichtslosigkeit, ja unehrliche Mittel, Erkausung der Presse, unter Umständen der Parlamente und Gerichte, ja einzelner Minister. Die großen amerikanischen Gesellschaften zahlen jährlich an Partei^ führer und Parteien Summen von 100 000—1S0 000 Dollars. Und zuletzt wird immer leicht die Folge sein, daß die Großbetriebe sich als Kartell vereinigen, oder daß einzelne Riesenbetriebe alle anderen aufsaugen und so zum Monopol kommen, das die Konkurrenz ganz aufhebt, wie die Preisverabredung es schon teilweise thut. Seit es Konkurrenz- und Marktkämpfe giebt, haben immer die klügsten Interessenten versucht, solche Verbindungen herzustellen. Die Zünste waren dasselbe, was heute die Fadrikantenvereine, Trusts, Ringe und Kartelle sind. Es ist immer sür die eine Gruppe auf dem Markt das Vorteilhasteste, wenn sie zu einer Art Monopol oder zu Preis- Verabredungen kommt, auf ihrer Seite die Konkurrenz ganz oder halb stillstellt, aus der entgegengesetzten Seite sie aber um so ungestörter wirken läßt. Die heutige Tendenz aus Monopole und Ringe wäre nicht so stark, wenn nicht der Konknrrenzdruck ein so riesengroßer, für Jahre alle Gewinne in Frage stellender wäre. Auch die Arbeiter suchten nicht in den Gewerkvereinen und Gewerkschaften so eifrig Hülse, wenn nicht der Konkurrenzdruck ihre ganze Lebenshaltung und Existenz bedrohte. So oft die Gesetzgebung Derartiges zu hindern suchte und thatsächlich auch hinderte, immer kam es wieder. Die Webbs konnten nicht mit Unrecht sagen, Konkurrenz hindernde Verabredungen seien ebenso natürlich wie die Konkurrenz selbst. Aus ihnen gehen teilweise die Konkurreuzregulierungen hervor, die wir weiterhin zu betrachten haben. Unser vorläufiges Resultat ist einfach: Die Konkurrenz wächst nnt der Dichtigkeit der Bevölkerung, den ausgebildeten Verkehrsmitteln, der wachsenden Abhängigkeit vom Markt. Sie hat heute einen Umfang und eine Kraft erreicht wie niemals früher. Wenn sie die alte Gemächlichkeit des wirtschaftlichen Lebens aufhob, fo belebte sie dafür die wirtschaftliche Anstrengung und Energie, beförderte ein dem Fortschritt günstiges Ausleseverfahren. Aber wo die Konkurrenzkämpfe über ein gewisses Maß hinausgehen, wo sie, wie so vielfach heute, eine übermäßige Härte erreichen, wo sie zwischen zn ungleichen, zwischen weit getrennten socialen Klassen, zwischen zu verschieden socialen Organen, zwischen immer größeren Organisationen stattfinden, da üben sie nicht bloß sür breite Schichten der Gesellschaft eine bedrohende, herabdrückende Wirkung aus, sondern fchädigen auch durch mancherlei Ncbenfolgen die Gesamtheit, verderben durch ruhelose Hast, durch vergiftende Selbstsucht die im Daseinskampf zunächst Gewinnenden innerlich, steigeru die Konkurrenzkämpfe zu Klassenkämpfen, deren Beseitigung jeder weife Politiker erstreben muß. Wo sie zum wirtschaftlichen Monopol führen, ist Ausbeutung, Bewucherung, Klassenherrschaft oftmals die letzte Folge, wenn das Monopol nicht unter öffentliche Kontrolle oder Verwaltung gestellt wird. 1L0. Öffentlichkeit und Konkurrenzregulierung; ihre ältere Form, ihre Beseitigung 1789—1870. Von dem eben gewonnenen Standpunkt aus werden wir uns fragen, was gegen die Auswüchse der Konkurrenz durch die Öffentlichkeit und durch die gesellschaftliche Regulierung der Konkurrenz, wie sie die Verbände einerseits, Gesetze und Institutionen andererseits herbeiführen, geschehen könne. Alle Konkurrenz selbst hängt ab von der Berührung der Menschen, von dem Sich-Sehen und -Sprechen, von der Orientierung aller Beteiligten übereinander, über Preise, Vorräte, Warenqualität, von den Kenntnissen und Nachrichten, die die Beteiligten sich verschaffen können, oder die ihnen geboten werden. Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Erziehung ist es eine gute oder schlechte Organisation der Öffentlichkeit, eine anständige oder unanständige kaufmännische Presse, welche maßgebend auf die Art der Konkurrenz wirkt. Vieles unterläßt der Geschäftsmann, wenn er weiß, daß es sofort bekannt wrrd. Die Unkenntnis von Angebot und Nachfrage kann leichter ausgebeutet werden, wo die eine Seite sehr viel schlechter orientiert ist. Eine möglichst gut, rasch und wahrheitsgetreu fungierende Öffentlichkeit ist das Lebcnselement der guten Wir- 509) Die Öffentlichkeit und sonstige Konkurrenzregulierung. 5.i kungen des Wettbewerbs. Daher die frühere Tendenz der Marktverwaltung, alle Verkäufer neben einander zu stellen, dadurch dem Käufer eine Übersicht zu schaffen; daher die Bemühungen mittelalterlicher Stadtverwaltungen, durch Ausrufer und Unterlaufe: jedem Käufer wahre Nachrichten zu vermitteln. Daher heute noch der Kampf für Börseneinrichtungen, welche zu möglichst wahrer Kursberichterstattung führen. Keine Öffentlichkeit freilich kann alle Menschen gleich markt-, geschäfts- und warenkundig machen, und das wäre nötig, um alle Täuschung und Übervorteilung zu beseitigen. So bleibt man immer wieder darauf hingewiesen, durch alle denkbaren Mittel die höchstmögliche Ehrlichkeit überhaupt im Verkehr herzustellen, immer wieder die geschäftliche Lehre einzuprägen, daß der Verkehr der am höchsten stehenden, reichsten Staaten nur auf Grund hoher kaufmännischer Ehrlichkeit erblühte und nur so lange sich in seiner Blüte erhielt, als diese moralische Voraussetzung vorhanden war. Und doch ist dieses Ziel zwar stets angestrebt, aber immer nur partiell, in gewissem Umfange erreicht worden. Noch weniger kann man es dahin bringen, daß alle Marktteilnehmer die ferneren Folgen ihres Handelns für sich oder gar für die Gesellschaft übersehen und entsprechend dieser Weitsicht, entsprechend dem zu erwartenden gesellschaftlichen Schaden handeln. Da dies nicht möglich ist, müssen allgemeine Regeln der Moral, der Sitte, des Rechtes zur Abhaltung dieses Schadens aufgestellt und, soweit es geht, auch auf dem Markte durchgeführt werden, das heißt, die Konkurrenz muß reguliert werden. Seit es Märkte und eine Vcrkehrswirtschaft giebt, ist die Konkurrenz auch mehr oder weniger reguliert worden. Die gesellschaftlichen Gesamtinteressen, die Moral, die Sitte und das Recht haben stets irgendwie auf den gesellschaftlichen Reibungsprozeß, auf die Kämpfe reagiert, welche wir als Konkurrenz bezeichnen. Nicht nur alles Privat- und Strafrecht, alles Verwaltungs-, Staats- und Völkerrecht enthält in gewissem Sinne eine Regelung aller wirtschaftlichen Verträge, der Grenzen, in denen sie sich bewegen, und fomit auch der Konkurrenzvorgänge felbst, nein, auch darüber hinaus fanden stets mehr oder weniger Eingriffe im Gesamtinteresse statt, besonders da, wo die Konkurrenz nicht entsprechend durch die Öffentlichkeit kontrolliert wurde, wo sie zur Korruption des Geschäftslebens, zur Ausbeutung und anderem Mißbrauche führte, — ferner überall, wo sie, wie der alte I. I. Becher sagte, zum Monopolium oder zum Polipolium Anlaß gab, d. h. wo durch natürliche oder rechtliche Bedingungen ein Produzent in die Lage kam, dem Käufer willkürlich hohe Preise zu diktieren, oder wo eine übergroße Menge atemlos konkurrierender Produzenten sich gegenseitig vernichteten. Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Vergangenheit, um dann die liberale neuere konkurrenzfreundliche Gesetzgebung und ihre Folgen zu betrachten. Die Ordnung des Wochenmarktes in älterer Zeit, die ganze stadtwirtschaftliche Versassung mit ihrem Zunst-, Stapel- und Fremdenrecht schloß zwar keineswegs alle Konkurrenz aus, aber regulierte sie doch fast überall: wie der Fremde regelmäßig nur im Großen verkaufen durfte, nur aus dem Jahrmarkt dem Stadtbürger gleichstand, so war der Verkauf des Landmannes geordnet, der des Zunftmeisters reguliert. Der ausgeklärte Despotismus beseitigte einige dieser Ordnungen, ließ andere bestehen und ergänzte sie rasch durch feine Schutzzölle und Schiffahrtsgefetze, durch seine hausindustriellen Reglements, durch seinen Bauernschutz, durch seine Getreidehandelsgesetzgebung; er suchte ebenso oft eine fehlende Konkurrenz zu schaffen wie bestehende Monopole zu beseitigen oder sie in öffentliche Verwaltung zu nehmen: die Bergwerke, die Salinen, die Domänen und Forsten, die Groß- und Musterbetriebe, die Verkehrsanstaltcn, Banken und Handelscompagnien waren im 17. bis 18. Jahrhundert ausgedehnter als fpäter in staatlicher Verwaltung, die Regalien nie so zahlreich wie damals. Immer wieder verfiel dieser staatliche Betrieb der Fiskalität; aber im ganzen war doch der Geist des Gesamtintercsses, die Förderung der Volkswirtschaft der Leitstern für die besseren Regierungen. Die Fiskalität, die Übertreibung der staatlichen Bevormundung, die neuen Verkehrs- und technischen Verhältnisse führten dann 1789—1870 unter der Leitung der optimistischen Naturlehre der Volkswirtschaft den Glanben an den unbedingten 4* 52 Drittes Buch- Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^K) Segen der freien Konkurrenz zum Siege. Die Neubildung aller wirtschaftlichen Einrichtungen konnte am besten unter rascher Beseitigung eines möglichst großen Teiles der alten Konkurrenzregulierung erfolgen. Die Mißstände der alten Zünfte und Korporationen, der alten Handelsregulierung hatte man nun seit lange empfunden. Es war natürlich, daß man das mit Stolz proklamierte Princip der wirtschaftlichen Freiheit so weit wie möglich anwandte, daß man immer wieder, statt die alten Schranken zu beseitigen und sie zugleich durch neue, der modernen Technik, den modernen Verkehrsund Marktverhältnissen angepaßte zu ersetzen, — die Schrankenlosigkeit für alle wirtschaftlichen Verhältnisse verlangte. Sehen wir in kurzem Überblick, wie alle die wirtschaftlichen Freiheiten auf die Konkurrenzförderung wirkten, die Kräfte entbanden, Technik und Produktion, Handel und Verkehr förderten, bald aber auch neue Arten des Mono- poliums und Polipoliums erzeugten. Die Gewerbefreiheit hob das alte Vorrecht der Städte auf den Betrieb der Gewerbe und des Handels auf. Die Konkurrenz der Landbetriebe nahm meist rasch zu, ist bis auf den heutigen Tag im Wachsen. Das Vorrecht hatte sich längst überlebt. Es hatte einst den Sinn gehabt, die Städte und ihre Märkte zu schaffen, hier Handel und Gewerbe durch lokale Konzentration zu beleben. Jetzt hatte es längst die Bevölkerung einseitig in die Städte getrieben, die Produktion verteuert, das Platte Land in seiner wirtschaftlichen Entwickelung aufgehalten. Die Gewerbefreiheit hob das Vorrecht der örtlichen Zunftmeister auf dem lokalen Markt auf; die Waren und Meister des ganzen Landes konnten nun miteinander zu konkurrieren beginnen, was für den technischen Fortschritt und die interlokale Arbeitsteilung unentbehrlich war. Es konnte nun jeder, auch der, welcher nicht Lehrling und Geselle gewesen, nicht die Meisterprüfung gemacht, die bisher zünftigen Geschäfte beginnen; nur so konnte die Arbeitsteilung der Betriebe sich der neuen Technik und dem neuen Verkehr entsprechend gestalten, nur so konnten höhere Techniker und gelernte Kaufleute in viel weitere gewerbliche Kreise dringen, größere, besser eingerichtete Betriebe ins Leben rufen. Die Gewerbefreiheit erlaubte jedem Meister und Unternehmer, neben den Gesellen des Handwerks andere Arbeiter, dann auch Kinder und Frauen anzustellen, mehrere Werkstätten oder Läden zu haben, die Geschäfte beliebig zu vergrößern. Was die Gewerbefreiheit so von 1789—1870 den westeuropäischen Staaten im ganzen brachte, war zeitgemäß und heilsam; das meiste wird sich dauernd als Grundlage des modernen Gewerberechts erhalten; im einzelnen aber ist viel gefehlt worden. Von der alten Ordnung des Lehrlingswesens, der täglichen Arbeitszeit, der Lohnzahlung, der sanitären und sonstigen Warenkontrolle hätte man viel erhalten oder sofort in neue moderne Formen umgießen können. Die modische Zeitströmung und die Nachgiebigkeit gegen die Geldinteressen der großen Unternehmer hat zahlreiche Mißgriffe veranlaßt, welche man seit den letzten 20—40 Jahren durch Novellen zur Gewerbeordnung wieder gut zu machen sucht. An Vielen kleinen Orten bedeutete die Gewerbefreiheit lange nur die Auslieferung des Publikums an einige träge Monopolisten, die keinen technischen und kaufmännischen Fortschritt kannten. Die Beseitigung der alten Reglements der Hausindustrie, welche die Konkurrenz der Verleger, Zwischenmeister und Heimarbeiter aufs mannigfaltigste und im ganzen doch günstig, freilich oft auch unter Hinderung des technischen Fortschritts reguliert hatten, erfolgte von 1780-1850 und war nötig, da die alten Vorschriften auf die neu entstehenden konkurrierenden Fabriken nicht paßten. Es entstand dadurch fast überall eine außerordentliche Steigerung der Konkurrenz, die gewiß da und dort den technischen Fortschritt förderte, zahlreiche Hausindustrien ausdehnte, aber auch eine früher gehinderte wucherische Ausbeutung der kleinen Heimarbeiter durch die Zwischenmeister und Faktoren, einen maßlosen Lohndruck, eine sehr weit verbreitete Proletarisierung, eine Förderung parasitischer Industrien erzeugte, welche nur beim äußersten Hungerelend von Millionen Kindern, Frauen und geringen Arbeitern sich erhallen können. Die neuen Gewerbe, welche seit dem 16. Jahrhundert neben den alten zünftigen -«-5-- 5-,-. 55» v,^?^xL»7»'..>>.«?V^ , 511) Die Konkurrenz der liberalen Wirtschaftspolitik. -53 sich ausgebildet hatten, waren in den meisten Staaten bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts von staatlicher Konzessionierung abhängig; ebenso allgemein die Aktiengesellschaften und andere Groß- und Riesenbetriebe, die neuen Verkehrsanstalten, die Versicherungs- und Bankgeschäfte. Staat und Polizei hatten damit die Entstehung der meisten größeren Betriebe in ihrer Hand: sie sollten je nach Bedürfnis und Absatzmöglichkeit die Konzession erteilen; sie beherrschten damit mehr oder weniger die Konkurrenz. Die Aufgabe war lästig, die Ausführung oft schwerfällig und parteiisch, die Sachkunde der Behörden nicht genügend. Bestechung und andere Kosten wurden beklagt; wo es sich um parlamentarische Konzessionen handelte, wie in England, war die Sache nicht besser, sondern teurer, langsamer, von Parteiinteressen beherrschter. Was war verständlicher, als daß mit dem Glauben an die natürliche und harmonische Volkswirtschaft das ganze Konzessionssystcm in Mißkredit kam und hier vollständig, dort teilweise beseitigt wurde. Und es wird sich nicht leugnen lassen, daß die Aufhebung vielfach, vielleicht sogar meist günstig wirkte, zumal wo es sich um kleinere Geschäfte handelte. Die Konkurrenz wuchs, Angebot und Nachfrage konnten in vielen Zweigen besser als die Polizei die Zahl der Geschäfte regeln; die selbstbewußte Unabhängigkeit des Unternehmertums nahm zu. Aber auch große Mißstände entstanden da und dort: ein übermäßiges Anwachsen der Schankgewerbe, des Pfandleihgeschäfts, der Detailläden, der Tingeltangel und anderer, teilweise weniger wünschenswerter Betriebsarten. Man sah vielerorts, daß nur das Interesse der Kapitalanlage Unternehmungen vergrößerte oder schuf, deren Existenzberechtigung zweifelhaft war. Man griff nach längerer oder kürzerer Zeit auf eine Konzessionicrung nach den: Bedürfnis wenigstens für einzelne Geschäftsarten zurück. In Paris hat die Aufhebung der Bäckerkonzessionen und der Brottaxen von 1866—1880 die Zahl der Bäcker verdoppelt, die Geschäfte verkleinert, das Brot verteuert, den technischen Fortschritt aufgehalten. Die Aufhebung der Konzessionierung der gewöhnlichen Aktiengesellschaften hat die Konkurrenz in den meisten Ländern zeitweise fieberhaft gesteigert, den Großbetrieb sehr begünstigt, dem Kapital in der Auffchwungsperiode freieste Bahn und große Gründergewinne zugeführt, aber sie hat auch den Schwindel, den Betrug, die Überproduktion da und dort gefördert. Und bereits fragt man sich, ob nicht die Ringe und Kartelle mit ihrer Politik der Verhinderung neuer Konkurrenzgeschäfte thatsächlich eigentlich wieder auf eine Art von Konzessionszwang zurückführen, der vielleicht fachkundiger, aber nicht unparteiischer sei als der alte, bureaukratisch gehandhabte. Auf manchen Gebieten, z. B. auf den der Verkehrs-, Versicherungs- und Notenbankanstalten, hat man auch nie das Konzessionsprincip beseitigt, nie das freie Spiel von Angebot und Nachfrage allein walten lassen. Für Großbritannien wird behauptet, ein Viertel alles englischen Kapitals sei heute in Betrieben (hauptsächlich Eisenbahnen) angelegt, welche der parlamentarischen Konzession bedürfen; sie seien die vor dem Druck der Konkurrenz geschützten und daher in der Lage, Monopoldividenden zu zahlen. Die Freizügigkeit, Niederlafsungs- und internationale Wanderungsfreiheit, wie sie 1800—1870 entstand, war ein unentbehrliches Mittel, die Bevölkerung im Raume den neuen Verhältnissen entsprechend zu verteilen. Die Konkurrenz wuchs damit erheblich, die Löhne stiegen. Die Kehrseite ist, daß nicht bloß wirtschaftliche Zwecke, sondern auch Genußsucht und andere ungünstige Motive die Zu- und Abströmung beherrschen, daß das Platte Land teilweise sich entvölkert, und daß daneben in den Fabrikdistrikten und Großstädten Arbeitermassen sich ansammeln, die beim kleinsten Rückgang der Konjunktur der Armenunterstützung und der Notstandsarbeiten bedürfen, daß das Einströmen von Arbeitermassen niedriger Rasse und Lebenshaltung manchenorts alle Anstrengungen für die Hebung der unteren Klassen vernichtet. Gegenüber den maßlosen Überspannungen des alten Sperr- und Schutzsystems waren die Ansätze zu freierem internationalen Handel, wie sie 1730—1790, dann wieder 1818—1840 einsetzten, und der Sieg der Freihandelsideen von 1845—1375 ein großer Fortschritt. Damit erst wurde eine weitgehende internationale Teilung der 54 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilimg. s512 Arbeit möglich: jedes Land konnte nun ganz anders als bisher das produzieren, wozu es am geschicktesten war. Die internationale wachsende Konkurrenz war für viele Länder das Hauptpressionsmittel zu technisch-wirtschaftlichem Fortschritt. Aber bald zeigte dieser Druck auch feine Kehrfeite: die freie Konkurrenz begünstigte ausschließlich die Länder, welche die besten Natur- und anderen wirtschaftlichen Bedingungen haben. Die fchwächeren und ärmeren Länder verloren einzelne Zweige ihrer Produktion, ohne in anderen voranzukommen, wie man früher sie getröstet hatte. Man kam zur Einsicht, daß große selbständige Staaten eine gewisse gleichmäßige Entwickelung der Hauptwirtschaftszweige, der wichtigsten Industrien haben müssen, daß es z. B. gewissen europäischen Ländern kein ausreichender Trost für den Ruin ihrer Landwirtschaft ist, wenn man ihnen sagt, dafür erblühe der nord- und füdamerikanische und australische Ackerbau. Wir können gewiß ertragen, wenn einzelne specielle und kleinere Gewerbe bei uns zurückgehen, sofern dafür andere voranschreiten. Aber nicht, daß sie in ihrer Ge- famtheit durch den Freihandel geschädigt werden. Und wir sehen deshalb heute wieder ein, daß es gewisse Schranken der internationalen Konkurrenz geben muß, daß der absolute Freihandel die Ausbeutung der fchwächeren Staaten durch die stärkeren, die einseitige Entwickelung der Volkswirtschaft mancher Staaten bedeutet oder bedeuten kann. Ist mit den angeführten Beispielen die Erwerbsordnung des freien Wettbewerbes auch noch nicht erschöpfend dargelegt, sie genügen uns zu zeigen, daß die bestehende ältere Regulierung der Konkurrenz im 19. Jahrhundert zwar mit Recht beseitigt wurde, daß der Wettbewerb damit außerordentlich zunahm, daß er tausend Kräfte weckte, die Wirtschaftlichkeit und die Technik, den Großbetrieb und die Arbeitsteilung förderte, die Weltwirtschaft erzeugte, daß aber zugleich die oben erwähnten Mißstände der zu starken Konkurrenz sehr erheblich zunahmen, daß allerseits die Frage entstand, wie dem abzuhelfen sei, oder ob gar daraus ganz neue Formen des volkswirtschaftlichen Lebens entständen. 161. Die Miß stände der heutigen freien Konkurrenz und ihre Bekämpfung; neue Konkurrenzregulierungen. Vieles, über das heute als Folge der Konkurrenz geklagt wird, ist die Folge der großen organisatorifchen Änderungen in der heutigen Volkswirtschaft. Die Konkurrenz ist hier mehr nur ein Mittel, die Änderungen herbeizuführen, als die Ursache dauernder Mißstände. So wenn die älteren Betriebsformen, Handwerk, Hausindustrie, Kleinhandel, gewisse Formen und Arten des mittelbäuerlichen Betriebs verschwinden oder zurücktreten; so wenn die ganze Arbeitsteilung und die ganze Art des Verkehrs eine andere wird, gewisse sociale Klassen in den Hintergrund gedrängt werden, in der alten Art sich nicht halten können: z. B. der gemächlich lebende Rittergutsbesitzer, der zwanzig Jahre Offizier war, von Landwirtschaft nichts versteht und nun im alten Schlendrian seine Gutswirtschaft führen will, wie Vater und Großvater. Gewiß handelt es sich bei diesen, meist durch stärkeren Konkurrenzdruck im einzelnen herbeigeführten Änderungen teilweise darum, den Übergang durch gewisse Maßregeln zu erleichtern. Es handelt sich bei vielen der älteren Betriebsformen nicht um ein Verschwinden, sondern um eine Einschränkung; es handelt sich darum, daß gewisse Klassen kaufmännisch und technisch richtiger für die veränderte wirtschaftliche Lage erzogen werden. Auch das ist nicht als ein Unglück anzusehen, daß überhaupt heute, durch unsern Verkehr, unsere Presse, unsere gesteigerte Berührung aller Menschen untereinander, eine größere Reibung vorhanden ist. Ohne sie wäre auch der heutige Fortschritt nicht möglich; und er ist nicht bloß ein technischer und wirtschaftlicher, sondern auch ein geistiger und moralischer: die Trägheit und Stumpfheit der Massen, wie sie früher bestand, ist nicht mehr möglich; alle Kreise, auch die obersten müssen sich mehr anstrengen, die sähigsten Personen kommen mehr voran, auf die wichtigsten Stellen. Aber — all' das zugegeben — die gesteigerte Konkurrenz hat daneben viel Häßliches und Ungesundes erzeugt. Wir können die Mißstände nicht erschöpfen. Auf das Wichtigste aber müssen wir hinweisen. Ich meine vor allem eine gewisse Korruption des Handels, dann die Erscheinungen des Polipoliums und Monopoliums, d. h. die 5131. Die Korruption des Handel- durch die Konkurrenz. wirtschaftlichen Folgen eines Übermaßes armer Konkurrenten, vor allem der Arbeiter, und das Verschwinden aller Konkurrenz durch Monopolbildung. Der liberale Optimismus hat, als er im ganzen mit Recht Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit und alles Derartige erstrebte, angenommen, es werde der bisher im ganzen vorhandene reelle Geist des Geschästslcbens sich erhalten, die Öffentlichkeit werde ihn überall erzwingen, wo etwa der Druck der Konkurrenz den einzelnen zum Gegenteil verführen wolle. Dieser Optimismus hat möglichst alle Organisationen zerstört, welche aus Warcn- und Qualitätsprüfung, auf Hintanhaltung des Betrugs im Verkehr hinzielten, und die Besorgung der Nachrichtenverbreitung den einzelnen und den Geschäftsinteressen der Presse allein überlassen. Und die Folge war, daß seit hundert Jahren in den Staaten der wirtschaftlichen Freiheit neben ihren Segnungen eine Korruption und Betrügerei im Handel und Wandel entstand, eine Täuschung und Belügung des Publikums durch Reklame und Schwindelpressc Platz griff, wie sie wohl noch nie bestanden hatte. Gewiß nicht, ohne daß starke Gegenströmungen im Sinne des Auslandes und der Ehrlichkeit von Anfang an vorhanden waren und gegen das Übel kämpften. Aber sie hatten unter der Wucht der ungezügelten Erwerbsfucht weiter Kreise und unter der Schwierigkeit zu leiden, die Konkurrenz mit anständigen Mitteln gegen Betrüger uud Schwindler zu halten. Die Fälschungen in der Herstellung zahlreicher Warenarten und beim Verkauf haben zu einer förmlichen Wissenschaft des Betrugs, zu Betrugslexiken geführt. Zucker, Kaffee, Gewürze aller Art, Mehl, Backwerk, fast alles wurde gefälscht, gesärbt, mit wertlosen Zusätzen, oft in falschen Gewichtspaketen verkauft. Falsche Marken und Etiketten, falsche Firmenbezeichnungen sollten täuschen; die Metalllegierungen enthielten eine andere Zusammensetzung als versprochen war; auf Ramschbazaren, auf dem Lande hat man Hosen verkauft, die geleimt, statt genäht waren. Dabei wurde stets der Schein erregt, als ob man der ehrlichste Verkäufer wäre, die „feinste", „billigste" Ware nur durch einen Glückszufall begünstigt führen könne. Die einkaufenden Dienstboten werden in Tausenden von Läden bestochen; die verkaufenden Reisenden können ohne alle möglichen Geschenke an die Commis der einkaufenden Häuser nicht auskommen. Die konkurrierenden Geschäfte sucht man heimlich oder rffen schlecht zu machen; man sucht in ihre Geheimnisse und Vorteile durch Bestechung zu kommen. In allen Ländern weiß man von dem traurigeu Verfall einzelner Geschäftszweige zu erzählen, der damit anfing, daß illoyale Konkurrenten begannen, scheinbar ganz dieselbe Ware für geringeren Preis zu geben; in dem betreffenden Paket Futterstoff z. B. waren statt 25 nur 24 Ellen; bald überbot einer den andern; zuletzt waren noch 15 Ellen darin, aber die Industrie war auch ruiniert; niemand nahm jetzt mehr die Pakete. Annoncen, Verteilung von Reklamezetteln, Kauf von Zeitungen oder Spalten in ihnen, um für gewisse Geschäfte Lärm zu schlagen, enthält an sich nichts Unrechtes. In der Tendenz zur Massenproduktion und Großindustrie liegt es, daß man den Markt erobern, die Menschen über die Vorzüge der eigenen Erzeugnisse aufklären muß. Nur wer für einen Artikel von bestimmter Art und Marke über ganze Länder und Erdteile Reklame zu machen weiß, wie es z. B. für die Jägerschcn Wollstoffe gelang, macht heute dauernd erheblichen Gewinn. Aber das ganze Rcklamewesen ist eine unlautere Kunst geworden, die mehr auf die Täuschung, auf die Leichtgläubigkeit und die Dummheit als auf wahre Belehrung spekuliert, die fast mehr durch Lüge als durch Wahrheit wirkt. In den Großstädten glückt fast kein Geschäft mehr anders als durch riesenhafte Reklame: der ladenhaltende Mittelstand klagt, daß er für Reklame viel mehr als sür Steuern ausgeben müsse. In England, dem Lande der wirtschaftlichen Freiheit, hat sich eine gemeinnützige Gesellschaft gebildet mit dem Zweck, es dahin zu bringen, die heutige schamlose Reklame unter den gemeinrechtlichen Begriff der „Nuisanes" zu bringen. Die Londoner Stockbörse verbietet ihren Mitgliedern, ihre Dienste dem Publikum anzubieten, und in Deutschland beruht die Ausdehnung eines ungesunden Börsenspiels uuter dem nichtsachverständigen Publikum hauptsächlich auf der Art, wie die Firmen 5l'> Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^514 der Börsenplätze durch Reklame und verlockende Anerbietungen, welche sie Tausenden ins Haus senden, Gimpelsang treiben. Ein Teil der Presse läßt sich direkt bestechen, ein anderer ist abhängig von den Annonceneinnahmen und nimmt in seinen Anzeigenteil alles ungeprüft auf. Manche Börsenredakteure nehmen Schweigegelder oder Beteiligungen, wenn es sich darum handelt, ein neues Papier, dessen Kurssteigerung betrieben wird, nicht durch Ausdeckung der Wahrheit zu diskreditieren, oder sie loben es gar direkt. Die Eingeweihten wissen das, sie kennen die Blätter und die Journalisten, die ehrlich und die, die käuflich sind; das große Publikum aber läßt sich täuschen und fangen. In der neueren amerikanischen Aktiengesellschasts- und Trustgründuugsbewegung, sagt Jenks, ist vielleicht der schlimmste Zug, daß der Absatz schlechter Aktien nur möglich wurde durch eine Mitwirkung der Banken und Bankbeamtcn, die als Bestechung derselben sich darstellt; man gewöhnte sich, das Publikum zu täuschen; „die Geschäftsmoral sank". Sollte es in London, Paris, Berlin und Wien nicht vieles geben, was ähnlich ist? Gewiß sind die Übelstände je nach Staat, Nationalität und verschiedenen Geschäftszweigen, je nach Rasse, kirchlichen Einflüssen und anderen moralischen Faktoren sehr verschieden verbreitet; sie stellen sich hier mehr als eine vorübergehende Ansangserscheinung des neuen volkswirtschaftlichen Getriebes, dort mehr als eine Entartung eines materialistischen Zeitalters oder einer gesunkenen Kultur überhaupt dar. Aber sie fehlen doch nirgends, wo die modernen volkswirtschaftlichen Formen zum Siege gelangen. Ähnliches können wir von der Art sagen, wie die wirtschaftliche Freiheit und die sreie Konkurrenz teilweise auf den städtischen und ländlichen Mittelstand, sast überall auf den eigentlichen Arbeiterstand wirkte. Diese Klassen waren 1750—1850 meist nicht reif für die neue Geldwirtschaft, für den neuen Kampf ums Dasein. Ihre Schul- und moralische Bildung, ihr technisches Können war rückständig; der bisher bevormundete Arbeiter, gewöhnt an reine Naturalwirtschaft, unfähig mit Geld umzugeheu, für die Zukunft zu sorgen, follte nun plötzlich rechnen, handeln, feilschen wie ein Kaufmann. Das wichtigste Ergebnis, das kein Unparteiischer in Abrede stellt, ist, daß ein Teil des Mittelstandes verschwand, nicht weil er an sich nicht mehr möglich war, sondern weil ihm gegenüber der neuen Konkurrenz die Intelligenz und Thatkraft fehlte, weil der Übergang ihm nicht erleichtert wurde; — und daß ein großer Teil des europäischen Arbeiterstandes 1770- 1860 in Lebenshaltung, Einkommen, wirtschaftlichen und moralischen Eigenschaften zurückging; daß hierbei die freie Konkurrenz mitwirkte, ja den entscheidenden Einfluß ausübte, wird kein Geschäfts-- und Sachkundiger leugnen. Aber nicht sowohl die Konkurrenz an sich, als die Art, wie sie praktisch sich gestaltete, wie sie allzu lange aus Lohnersparnis statt aus technischen Fortschritt und Benutzung besserer Arbeitskräste hinwirkte, wie die Industrie den billigen Löhnen nachzog, mit Frauen- und Kinderarbeit die Männerarbeit, mit ungelernter die gelernte Arbeit unterbot, wie sie auf Verlängerung der Arbeitszeit, Lohnersparung durch das Trucksystem hinarbeitete, billige Heim- und Schwitzarbeit anwandte, wo richtiger schon die etwas teurere, aber bessere Fabrikarbeit hätte eintreten können, wie die Unternehmer durch mangelnde Schutz- und Gesundheitseinrichtungen sparten und parasitische Industrien unterhielten, — alles Derartige hat bei rasch wachsender Bevölkerung auch in den reichsten Ländern lange die Löhne gedrückt, kümmerlich ernährte, behauste und bekleidete Arbeitermassen, nicht in allen Gegenden und Gewerben, aber doch in solchem Umsange erzeugt, daß gegen 1840 bis 1370 die ganze Zukunft der industriellen Völker Westeuropas bedroht, ja, der körperliche, moralische und geistige Zustand dieser verkümmerten Arbeiter als ein den ganzen socialen Körper ansteckender Giftstoff erschien. Gewiß haben einzelne besonders blühende und fortschreitende, durch mancherlei Umstände begünstigte und durch ihre Technik auf einen besonders kräftigen und tüchtigen, technisch geschulten Arbeiterstand verwiesene Industrien sich stets durch höhere Löhne und Auslese einen solchen verschafft und erhalten; zumal so lange die Konkurrenz sie nicht zu sehr drückte. Auch die Unternehmer in allen anderen Zweigen der ländlichen 515) Die Konkurrenz und die Arbeiterklasse. Die wirtschaftlicheil Monopole. ',7 und gewerblichen Thätigkeit haben sicher nie an niedrigen Löhnen eine besondere Freude gehabt; der Unternehmer im Durchschnitt zahlt gerne so gute Löhne, wie er zahlen kann. Aber es war eben die Frage, ob und wie lange erst die nationale, dann die internationale Konkurrenz es ihm erlaubte. Die ganze Wucht derselben, die immer wiederholten Unterbietungen ließen den meisten keine andere Wahl als die des Lohndruckes, wenn sie noch einen Gewinn haben wollten; nur da, wo der Erwerb von Patenten oder Monopolen gelang, wo durch besondere kostensparende Fortschritte, durch größere Betriebe und Ersparnis an Generalkosten, durch bessere Technik und neue Maschinen ein anderer Ausweg sich öffnete, konnten die Unternehmer die alten oder gar höhere Löhne zahlen, die wachsende Konkurrenz aushalten. — Die Kehrseite zur Herabdrückung der Massen durch die Konkurrenz ist die Emporhebung einzelner durch wirtschaftliche Monopole. Die ganze Lehre vom Segen der freien Konkurrenz ist bei der Naturlehre der Volkswirtschaft im 18. Jahrhundert enstanden unter der Fiktion, daß alle Menschen von Natur gleich seien, und unter der Beobachtung der damaligen überwiegend kleinen Betriebe. Das erstere war eine Täuschung, das zweite eine Wahrheit nur für die damalige Epoche. Zu allen Zeiten gab es verschiedene Menschen, und zu allen Zeiten stiegen die fähigeren empor, bildeten aristokratische Kreise, wurden die Begründer der reicheren Familien. Daher war der Wettbewerb zwischen den Individuen nie ein ganz gleicher. Aber immerhin, die kaufmännischen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe, wie sie 1750—1850 bestanden, waren der Mehrzahl nach alle klein, ihr Kapital mäßig; die Kämpfe auf dem Markte stellten sich immer noch dar als ein Ringen von Dutzenden und Hunderten ähnlicher Kleinbetriebe mit einander, wenn auch die ungleiche Grundbesitzvcrteilung, die großen Compagnien, viele Privilegien schon eine Minderheit in bevorzugte Lage gebracht hatte. Man hoffte, alle diese Vorrechte und Ungleichheiten verschwänden mit dem Siege der wirtschaftlichen Freiheit. Viele Vorrechte des Adels, der Zünftler, der Städte fielen auch, aber in dem beginnenden fieberhaften Wettkampf kamen die fähigsten und rücksichtslosesten so rasch voran, bildeten sich bald durch die Natur der Sache, durch glückliche Geschäftslage, durch Erfindungen so bevorzugte wirtschaftliche Stellungen, waren die Vorzüge des Großbetriebes über den Kleinbetrieb an vielen Stellen bald fo groß, daß immer ungleichere Personen, Vermögen und Geschäftsorganisationen nicht auf allen, aber auf vielen Märkten, an vielen Punkten mit einander kämpften. Und so entstand auf einem wachsenden Teil der volkswirtschaftlichen Arena das Schauspiel, daß statt zweier Gruppen zahlreicher Klein- und Mittelbetriebe, statt vieler Konsumenten und Produzenten, statt vieler Arbeiter und vieler Arbeitgeber nur wenige oder gar ein Großer und Mächtiger den vielen Kleinen und Machtlosen gegenüberstand. Diese Erscheinung meint man, wenn man von Monopolen in der Volkswirtschaft spricht. Wir haben oben schon darauf hingewiesen, müssen hier noch etwas auf die Frage eingehen, was ein wirtschaftliches Monopol sei, wie es wirke. Man gebraucht den Begriff in ziemlich verschiedenem Sinne; bald nennt man es Monopol, wenn ein oder mehrere nur gewisse Vorzüge, größeren Kapitalbesitz, technische oder persönliche Überlegenheit haben, bald will man als Monopol nur das ganz ausschließliche Recht oder die ausschließliche Macht eines Produzenten gelten lassen. Als rechtliche Monopole stellen sich die Betriebe dar, die der Staat oder die Gemeinde sich allein vorbehält; im weiteren Sinne die, welche die öffentlichen Gewalten durch Konzessionen, Patenterteilung und in ähnlichem Wege nur einigen oder wenigen erteilen. Von thatsächlichen Monopolen spricht man, wo in Zusammenhang mit der Eigentumsverteilung gewissen Grundstücken, Erzlagern, Kohlenlagern eine bedeutende wirtschaftliche Überlegenheit zu teil wurde. Man hat sogar alles private Grundeigentum ein Monopol genannt. Auch besondere persönliche Vorzüge können zeitweise für bestimmte Geschäfte eine Art Monopolstellung begründen. Zeitliche und partielle Monopole entstehen, wo vorübergehend, z. B. durch Erntcverhältnisse, kriegerische Ereignisse die Zufuhr von ferne stockt, wo in dem Umkreise von einigen Meilen die Konkurrenz fehlt. Gewisse Verkehrsanstalten, wie Kanäle und Posten, Eisenbahnen und Telegraphen haben meist faktisch ein Monopol, 58 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. f51<> auch Wenn der Staat Konkurrenz zuläßt oder gar schaffen will. Häufig aber ist es kein absolutes, die Eisenbahn konkurriert oft mit gewissen Wasserwegen; aus die ganz großen Entfernungen konkurrieren gewisse Eisenbahnen unter sich. Je größer die Geschäfte überhaupt werden, über je mehr Kapital und über je genialere Leiter sie verfügen, desto mehr nähern sie sich einer gewissen Monopolstellung. Aber Jenks hat ganz recht, wenn er betont, der erste Anlauf zum Großbetrieb habe überall die Konkurrenz gesteigert, die Preise meist hcrabgedrückt. Erst wo einzelne Geschäfte über 4!) bis 60 Prozent der Produktion an sich reißen, fangen sie an, den Markt zu beherrschen. Erst wo die Großbetriebe sich kartellieren, erhalten sie thatsächlich ein Monopol, das freilich oft wieder in Frage gestellt wird, wenn sie zu hohe Monopolpreise ansetzen. Dann entsteht der Reiz zu einer neuen ebenfalls riesenhaften Konkurrenz. Auch alle Verabredung der Arbeiter, alle Bildung von Gewerkvereinen, um das Arbeitsangebot zu regeln, erzeugt etwas, was man ein Monopol nennen könnte, ist jedenfalls eine Konkurrenzregulierung, wie die durch Kartelle entstehende. Wir werden so zu dem Schlüsse kommen, daß alle großen gesellschaftlichen Organisationen, die sich auf das wirtschaftliche Leben beziehen, mit ihrer Planmäßigkeit, ihrer wachsenden Ausdehnung Monopoltendenzen haben. Die Staats- und Kommunal- gewalt kann man selbst als eine historisch entstandene Monopoleinrichtung betrachten, welche lange unter fiskalischen Mißbräuchen aller Art litt, dann aber nach und nach alles, was sie wirtschaftlich übernahm, dem Gesichtspunkte des öffentlichen Wohles, der gerechten Gesamtversorgung unterordnete; und daher klagt heute niemand mehr, wenn der Staat das Monopol der Münzprägung, der Herstellung von Maßen und Gewichten, der Posten und der Telegraphen beansprucht und ausübt. Aber wir folgern zugleich daraus, daß, wo wirtschaftliche Monopole im Anschluß an immer größere Organisationen entstehen, sie der Staat kontrollieren oder in seine Hand nehmen müsse. Damit entsteht eine Kartell- und Aktiengesetzgebung, ein Eisenbahnrecht, ein Wasser-, ein Agrarrecht, ein Arbeitervereinsrecht, das mancherlei Stücke der freien Konkurrenz aufhebt. Damit kommt man, wie wir schon sahen, teilweise wieder zu einem Konzessionssystem, das die betreffende wirtschaftliche Neugründung an eine Summe von Bedingungen im Gesamtinteresse bindet. Das französische Verwaltungsrecht hat in seinen Ladiers des ekarges das sehr gut ausgebildet. Die städtischen Verkehrsanstalten in Paris haben die Form der Aktiengesellschaft, aber sie sind durch die steigenden Schranken und Lasten, welche die Staatsbehörden beim Ablauf jeder Konzessionsperiode ihnen auflegten, dahin gebracht, daß ein viel größerer Teil ihres jährlichen Gewinnes an Staat und Gemeinde als an die Aktionäre geht. Vielfach kann Staat und Gemeinde auch so eingreifen, daß, wo Konkurrenz fehlt, sie solche schaffen, z. B. da wo es an Wohnungen mangelt, sie solche bauen, daß, wo in isolierter Lage ein wucherischer Detailhandel die Arbeiter ausbeutet, sie einen Konsumverein gründen. All' das ist Konkurrenzregulierung. Wir wollen auf die Kartell- und Gewerkvereinsgesetzgebung hier nicht näher eingehen; sie ist, wie die ganze Arbeiterschutzgesetzgebung, wie die Neuordnung der öffentlichen Submission, die Hinarbcitung der Staats- und Kommunalbehörden auf die Zahlung von Minimallöhnen auch nichts anderes als Konkurrenzrcgulierung, Wir Wollen nur darauf noch hinweisen, wie sehr der Staat neuerdings seine uralte Aufgabe, durch eine richtige Marktordnung und Marktpolitik da einzugreifen, wo Mißbräuche, übermäßiger Konkurrenzdruck, Wucher und Betrug im Waren- und sonstigen Geschäftsverkehr entstehen, wieder den Mut gefunden hat, energisch aufzunehmen. Wir erwähnten, wie man einzelne Bestimmungen der Gcwerbefreiheit und der Konzessionsfreiheit rückgängig machte, die Schutzzölle da und dort wieder herstellte. Mit der neuen Kolonial- und Schiffahrtspolitik, der staatlichen Unterstützung gewisser Dampferlinien, der Auswanderungsgesetzgebung griff man auch in die sreie Konkurrenz ein. Dem Schutz der Schwachen gilt die neuere Wuchergesetzgebung, die Förderung des bäuerlichen und handwerksmüßigen Kreditwesens, manche Maßnahme der neueren Steuerpolitik. In die Grundbesitzverteilung griff man durch die neuere Förderung der inneren 517) Die neuere Konkurrcnzregulierung. Kolonisation, in die großstädtischen Wohnungsverhältnisse durch Expropriation, Baupolizei, Bau von Arbeiterwohnungen und Kreditmaßrcgeln ein. Der Arbeiterversicherungszwang, das größte Stück der neueren deutschen Socialpolitik, ist auch ein tiefer Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit. Die Versuche einer Börsenreform, ob gelungen oder nicht, wollten in verstärktem Maße eine gewisse Konkurrenzregulierung der Börsengeschäfte durchführen, wie sie von den Selbstverwaltungsorganen der Kaufmannschaft seit zwanzig Jahren in Deutschland angebahnt worden war. Das neue Patentrecht, der gesetzliche Schutz gegen Nachdruck, der Schutz der Muster und Marken, der Schutz der Warenzeichen, die Gesetzgebung über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren, sie schließen alle gewisse Arten der Konkurrenz aus, stellen gewisse illoyale Versahrungsarten unter Strafe, vermindern das Übermaß des Konkurrenzdruckes für gewisse Zeit und gewisse Geschäfte. Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs steht allerwärts auf der Tagesordnung, sie hat in der sranzösifchen Judikatur längst eine systematische Ausbildung erhalten; das deutsche Gesetz, das am 1. Juli 1896 gegen ihn in Kraft trat, bekämpft die schwindelhafte und verlogene Reklame, die Qualitätsverschleierungen, die unlautere Herabwürdigung von Konkurrenten, die Spekulation auf Täuschung des Publikums durch Firmenschwindel, d. h. Benutzung halb geänderter Firmennamen, sowie den Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese Dinge ins einzelne zu verfolgen. Es handelte sich nur darum, zu zeigen, wie von den verschiedensten Seiten her heute notwendige und heilsame Schranken dem ganz sreien Getriebe der Konkurrenz gesetzt werden. Sie suchen teilweise überhaupt den Spielraum der Konkurrenz einzuengen (wie die Schutzzölle, die Kartelle, die Konzessionierung gewisser Anstalten und Betriebe), teilweise und viel mehr die Art der Konkurrenz zu regulieren, nur die anständigen Mittel und Wege zuzulassen, den Druck der Konkurrenz aus einem auf Billigkeit der Preise gerichteten in einen auf bessere Qualität zielenden zu verwandeln. Nirgends soll der Wettbewerb ganz ausgeschlossen, der Kamps ums Dasein beseitigt werden. Die Konkurrenz und die aus ihr folgenden Handlungen haben auch heute noch und werden in aller Zukunft einen weiten Spielraum der Freiheit behalten. Er wird immer wieder um so freier gestaltet werden können, je anständiger und reeller das Geschästsleben wird. Aber da dies immer nur bis auf einen gewissen Grad geschehen kann, da in Zeiten großen technischen und volkswirtschaftlichen Fortschrittes, in Zeiten siegender Weltwirtschaft und großer Spekulation auch alle gemeinen Leidenschaften und Triebe zeitweise wachsen, so wird nur das Volk dauernd auf der Höhe bleiben, das in solcher Zeit sich erinnert, daß die rücksichtslose Erwcrbssucht gebändigt, daß die Wogen des Konkurrenzdruckes in die rechten Kanäle geleitet, mit den Schranken umgeben werden müssen, welche den großen sittlichen Lebensbedingungen der Gesellschaft, der harmonischen Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte und Klassen entsprechen. Eine solche Entscheidung über die heute innezuhaltende Grenzlinie zwischen freier Konkurrenz und Konkurrenzregulierung ist nicht so einfach anzuwenden wie die, welche der Manchestermann, und die, welche der Socialist giebt; der erstere erklärt, jede Steigerung der Konkurrenz sei gut, der letztere, alle wirtschaftliche Marktkonkurrenz müsse beseitigt werden. Aber beides sind abstrakt doktrinäre Entscheidungen, mit denen im praktischen Leben nichts zu machen ist. Wer auf unsern Standpunkt sich stellt, muß für jede einzelne praktische Entscheidung zweierlei kennen und richtig beurteilen: den allgemeinen Gang der gesunden wirtschaftlich-technischen und moralisch-politischen Entwickelung und die konkreten Kräfte, Strebungen und Verhältnisse des Specialgebietes, uni das es sich handelt. Danach wird er für freie Bewegung oder Regulierung sich entscheiden. Es wird oft nicht leicht sein. Aber das gilt für alle praktischen Maßnahmen der Politik. Es handelt sich in ihr fast stets um ein richtiges Kompromiß zwischen entgegengesetzten an sich gleichberechtigten Principien, aus deren Gegeneinander- wirken, aus deren abwechselnder Bevorzugung und Zurückdrängung die gesunde Entwickelung entspringt. — 60 Drittes Buch.°siDer gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^518 3. Das Maß-, Gewichts-, Münz- und Geldwesen. Naturalmaße: Grimm, Rechtsaltertümer, 3. Aufl. 1881. — Pott, Sprachliche Beziehungen von Maß und Zahl in verschiedenen Sprachen, Z. f. Völkerpsych., Bd. 12. 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Seit man begann, den Ochsen vor den Pflug zu spannen, ergab sich immer wieder eine ähnliche Fläche, die man am Morgen oder am Tage Pflügen könne, und benannte man diese Fläche „Morgen" oder „Tagwerk". Seit man etwas bessere Wohnungen aus Holz oder Backstein herstellte, seit man gar Wasserbauten und Tempel aufführte, mußte man Risse entwerfen, Holz und Stein nach gewissen Maßen herzustellen gelernt haben. Seit man größere Wege wiederholt zurückgelegt hatte, wollte man sich sür künftige Fälle im voraus Rechenschaft ablegen über die Entfernung, man zählte die Schritte und rechnete nach je 1000 Schritten, milig. xsssunm, nannte diese Wegeinheit eine Meile. Und seit man Goldkörner, Bronze- und Kupferstücke, Perlen und Edelsteine besaß und sie tauschte, war es klar, daß ihre Schwere den Wert ausmache; man maß in den beiden Händen zuerst das Gewicht ab und konstruierte nach diesem Vorbild dann die Wage, auf der man nun die Metallstücke mit Gersten- und Weizenkörnern wog. Noch in den Tagen Heinrichs VII. Pflegte man in England zu sagen, ein Pfund Sterling sei gleich 24 Gersten- und 32 Weizenkörnern. So haben alle Völker mit dem Zählen das Messen nach natürlichen Maßen und Gewichten gelernt; die sprachlich-gesellschaftliche Verständigung über die einfachsten Vorgänge der Hauswirtschaft, des Verkehrs, des Lebens wäre ohne das nicht möglich gewesen. Die Natur bietet dem Menschen die verschiedensten natürlichen Maße gleichsam von selbst dar, und die kräftige Phantasie primitiver Völker ergriff die in die Sinne fallenden Vorstellungen mit Leichtigkeit; die Länge des Fußes und Armes (Elle), den Wurf mit dem Hammer, die Fläche, auf dem ein dreibeiniger Stuhl steht, und anderes derart, wie es uns in reicher Fülle Grimms Rechtsaltertümer aufzählen. Die Un- genauigkeit aller dieser Naturalmaße schadet so lange nicht viel, als der Verkehr gering, W Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s52(> die Technik wenig entwickelt war. Auch eine Anordnung der Gemeinde oder des Fürsten über sie war kaum nötig, da die Sitte und die gleichen Namen in der Sprache ausreichten, ungefähr gleich Großes gleich zu benennen. Mit höherer Technik, größerem Verkehr und dem Bedürfnis der besseren Zeitmessung wurde das aber anders. Ob nun die Gestirnbeobachtung und das Bedürfnis der Jahreseinteilung in Zusammenhang mit den Anfängen der Mathematik, oder das Bedürfnis der Feldmeßkunst, wie es vor allem in den jeweilig überschwemmten Niederungen des Nils und der Ströme des Pendschab sich geltend machte, oder die Fortschritte der Baukunst oder die des Metallverkehrs das treibende Motiv waren, ob, wie wahrscheinlich, diese Ursachen nebeneinander und zusammen wirkten, wollen wir nicht untersuchen ; sicher ist, daß zuerst bei den hochkultivierten Völkern Vorderasiens, hauptsächlich bei den Babyloniern und Assyrern, sowie bei den Ägyptern aus diesen bunt gemischten, durch die Sitte vereinheitlichten Naturalmaßen Systeme einheitlicher, konventioneller Maße und Gewichte heraus sich entwickelten, welche von Priestern und Regierungen auf Grund großer technisch-mathematischer Kenntnisse ersonnen, auf in Tempeln niedergelegten Urmaßen und -Gewichten basiert, den Versuch machten, in größeren Kreisen und ganzen Staaten durch das Verbot anderer Maße, die gleichmäßige Anwendung der so hergestellten Maße und Gewichte zu erzwingen. So sehr sich diese erste Schaffung eines konventionellen, staatlich geordneten Maß- und Gewichtssystems, ohne Zweifel an die bestehenden Sitten und Naturalmaße anschloß, so groß war doch der Fortschritt. Alle Naturalmaße konnten nur grobe, ungefähre Quantitätsvorstellungen erzeugen; ewig wechselnd und unsicher gestatteten sie keine höhere Technik, keine Sicherheit der Ackerbesitzer, keine Treue und Ehrlichkeit im Verkehr. Sie entwickelten sich an jedem Orte, in jedem gesellschaftlichen Kreise anders. Es gab kein Mittel, sie zu prüfen, zu kontrollieren, ihren Wandel in der Zeit zu hindern. Sie standen unter sich in keinem Zusammenhang: das Längenmaß nicht mit dem Flächenmaß, beide nicht mit dem Gewicht. Für alle drei Messungsausgaben entwickelten sich, so lange man nur Naturalmaße hatte, je nach den Waren und Bedürfnissen, die verschiedensten Gewichte, Längen- und Flächenmaße neben einander. Erst ein offizielles und konventionelles Maß- und Gewichtssystem konnte alle diese Übelstände beseitigen, aber seine Entstehung war so wenig leicht wie seine Durchsührung. Es setzte einen sehr hohen Stand des Wissens und Könnens bei den Priestern, eine sehr starke, energische Staatsgewalt voraus. Es handelt sich dabei um einen der stärksten Einschnitte in die wirtschaftliche Freiheit, um eine der maßgebendsten Regulierungen alles Verkehrs, aller Technik im Gesamtinteresse der Gesellschaft. Die große Neuerung hat sich überall nur langsam gegenüber den Naturalmaßen und der Ortssitte durchsetzen können. Aber wo ein solches System auch nur einigermaßen Platz griff, da gab es nun feste, sichere, gleichmäßige, nach gewissen Urmaßen immer wieder zu kontrollierende Maße und Gewichte. Es war damit die erste Voraussetzung sür alle höhere Technik, ihre Überlieferung und Durchführung, für allen Verkehr und Handel erfüllt; es war das größte Mittel, um Streit, Übervorteilung, Täuschung auf dem Markt zu beseitigen, die Ehrlichkeit in Handel und Wandel, zwischen Grundherrn und Leibeigenen zu sördern. Es konnten.nun die verschiedenen Maße für Gewichte, Länge, Fläche, Hohlmaß, in richtige Übereinstimmung gebracht werden. Es war, wie die Sprache, ein Hauptmittel der Vergesellschaftung und gesellschaftlichen Vereinheitlichung weiterer Kreise. Es ist bei der Durchführung ohne harten Zwang und Strafe niemals abgegangen. Wir können bei jedem Volk den ersten großen Sieg des konventionellen Systems in den beginnenden Strafen sür falsches Maß und Gewicht beobachten. Die historisch erste Durchführung eines solchen Systems wird man neben der Bildung der chaldäischen Priester der despotischen Allgewalt der asiatischen Großkönige zuzuschreiben haben. Wenn vr. Lehmann recht hat, so zeigte das babylonische Maß- und Gewichtssystem vor 5000 Jahren in seiner Anlage dieselbe innere Einheit, welche das heutige metrische System auszeichnet: das Zehntel der babylonischen Doppelelle war die Basis des Hohlmaßes, dessen Wassergewicht die Mine als Grundgewicht ergab. Die staatliche Ordnung von Maß und Gewicht. (>! Und es ist wohl begreiflich, daß, so weit wir heute wissen, kein anderes späteres Volk je ganz selbständig auf die Ausbildung eines solchen konventionellen Systems gekommen ist. Alle Völker haben durch Handelsberührung und andere direkte oder indirekte Einflüsse ihre konventionellen Maß- und Gewichtssysteme von Vorderasien erhalten; nicht so, daß die Maße und Gewichte ganz dieselben geblieben wären; sie haben immer wieder tausendfache Abwandlungen lokal und für einzelne Zwecke erfahren, und zwar um so stärker, je niedriger die Technik und die staatliche Gewalt der aufnehmenden Völker noch stand; aber immer kann man den Zusammenhang der Maße noch erklären und vermuten, und immer wieder haben sich die wesentlichen Einrichtungen technischer und staatlicher Art wiederholt. Allen Völkern, die so ein Maß- und Gewichtssystem nicht neu zu schaffen brauchten, ist damit der technisch-wirtschaftliche Fortschritt unendlich erleichtert worden. Es liegt außerhalb unseres Zweckes, diese teils nachgewiesenen, teils vermuteten Zusammenhänge und die Wechselsälle der konventionellen Systeme, ihren Kampf mit den Naturalmaszcn, ihre stete Alterierung durch schlechte Durchführung und mangelnde Organisation der öffentlichen Gewalten hier zu verfolgen. Nur das sei erwähnt, daß die germanischen Völker ihre Gewichte teils den Griechen, teils den Römern verdanken, daß die karolingische Staatsgewalt neu festgestellte Urgewichte und -Maße in den kaiserlichen Palästen aufstellte und den gesamten öffentlichen Behörden wie der Kirche die Pflicht auferlegte, für richtiges Maß und Gewicht zu sorgen. In den nordischen Staaten sehen wir die Könige von 1100—I3V0 in gleicher Richtung thätig; die Urgewichte werden hier in Stein in den Kirchen niedergelegt. Da zunächst aber überall im Mittelalter die Marktgewalt und mit ihr das Recht, die Maße und Gewichte zu ordnen und zu kontrollieren, ein lokales wurde, so sehen wir eine unendliche Zersplitterung der Maße und Gewichte in der abendländischen Kulturwelt jener Epoche entstehen; ebenso treten neben den konventionellen sehr lange noch zahlreiche Naturalmaße auf, wie vor allem die Flächenmaße bis in das letzte Jahrhundert teilweise rohe und ungenaue blieben. Die Kontrolle war vielfach eine sehr lässige; es konnten häufig egoistische Interessen eingreisen; wer Getreide oder Wein zu empfangen hatte, erhöhte die Maße, wer Derartiges zu liefern hatte, ermäßigte sie. Das geschah nicht bloß etwa zwischen Grundherren und Bauern, sondern ebenso im Handel; z. B. in Königsberg forderten die Kaufleute von allen Waren, die vom Oberland kamen, ein größeres Maß und verkauften weiter in kleinerem. Wenn eine Stadt eine Steuer auf eine Ware legte, erlaubte sie nach kleinerem Gemäß zu verkaufen, um so die Über- wälzung der Steuer zu erleichtern. Daneben aber sehen wir in den besser verwalteten Städten schon frühe die größte Fürsorge und einen großen Verwaltungsapparat, um für gut Maß und Gewicht zu sorgen. In Wien wurden jährlich alle Gewichte von den Münzbeamten untersucht; aller Handel mit Gold und Silber mußte die Wage auf dem Münzhof benutzen. Allcrwärts bestanden seit dem 13.—14. Jahrhundert öffentliche Wagen, deren Benutzung sür bestimmte Waren obligatorisch war. Für einzelne Güter waren besondere Messer angestellt, die keiner beim Verkauf umgehen durfte. Häufig verband sich mit der Messung eine Oualitätsuntersuchung, welche durch einen Stempel, z. B. auf dem Heringsfaß, jedem sichtlich angezeigt wurde. Fremde durften häufig nicht eigene Maße und Gewichte mitbringen. Umfangreiche Wägeordnungen bildeten einen wichtigen Bestandteil des Markt- und Meßrechts, und viel wurde über ihren Inhalt und ihre Handhabung gestritten. Die Märkte und Messen gediehen, wo gut Maß und Gewicht war, wo man sie richtig und billig handhabte. Wo große Handelsplätze ein besonderes Ansehen genossen, verbreiteten sich ihre Maße oft über weite Gegenden, ja serne Länder. So das Gewicht von Troyes von den Messen der Champagne aus, so die Kölner Mark, die Brabanter Elle, das Nürnberger Apothekergewicht. Aber es war eine mehr zufällige und eine auf bestimmte Waren des großen Handels beschränkte Verbreitung. Nur die öffentlichen Gewalten konnten mit Zwang der bodenlosen Zersplitterung und Unsicherheit der Maße und Gewichte dauernd entgegentreten. Und wo eine selbstbewußte, ihrer wirtschaftlichen 64 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^522 Pflichten bewußte Staatsgewalt sich wieder bildete, hat sie Versuche der einheitlichen Ordnung gemacht. Die Fürsten der großen deutschen Territorien haben Anläufe in dieser Richtung seit dem 16. Jahrhundert, die Könige von Frankreich seit Ludwig XI. unternommen. In Preußen freilich wagte erst Friedrich Wilhelm I. für die Mark Brandenburg 1713, erst Friedrich H. für Schlesien 1751 Maß und Gewicht der Hauptstadt der ganzen Provinz aufzuzwingen. Viele solche Gesetze sind lange auf dem Papier geblieben, wie selbst das neue metrische System in Frankreich weder von der Revolution, noch von Napoleon I., sondern erst von Louis Philipp 1837—40 wirklich ganz durchgeführt wurde. Die meisten deutschen Staaten haben je für sich einheitliche Maß- und Gewichtssysteme erst von 1806—58 erhalten; das niederösterreichische Maß wurde erst 1858 in den anderen Kronländern Österreichs eingeführt. Um welchen Wirrwarr es sich da handelte, zeigt die Thatsache, daß das badische Gesetz vom 10. November 1810 112 verschiedene Ellen, 92 verschiedene Flächen- und Feldmaße, 65 verschiedene Hohlmaße, 163 verschiedene Fruchtmaße, 123 verschiedene Ohm- und Eimermaße, 63 verschiedene Wirts- und Schenkmaße und 80 verschiedene Psundgewichte beseitigte (Hauschild). Es gab in Deutschland Ellen Von 55—83 Centimeter, Scheffel von 23 bis über 200 Liter. In der Handels- und Meßstadt Frankfurt a. M. gab es 1800 noch 13 ganz verschiedene Gewichte für verschiedene Waren. In England waren nach dem Report von 1862 noch Bushel von 40—488 Psd. und Ruthen von 16,5—36 Fuß im Gebrauch. Immer darf man nicht vergessen, daß der ältere Zustand erträglich war, so lange der Verkehr ein ganz überwiegend lokaler blieb, und so lange die vorhandenen Maße und Gewichte, ganz mit den lokalen Sitten verwachsen, allgemein durch eine strenge Überwachung, durch allerlei Zunft- und Marktkontrollen in der Anwendung garantiert waren. Seit aber der Verkehr und die interlokale Arbeitsteilung so sehr wuchsen, und seit zugleich mit der Gewerbefreiheit auch eine erhebliche Zahl der alten Kontrollen alles Verkehrs fielen, wurde der Zustand inimer unerquicklicher, wurde die Vereinheitlichung des Maß- und Gewichtssystems für größere Staaten und Staatenvereine, sowie die durch besondere Verwaltungsbehörden, Polizei und Strafe zu garantierende Durchführung technisch vollendeter Maße und Gewichte eine volkswirtschaftliche Lebensfrage. In Deutschland hatte zuerst das preußische Gesetz vom 16. Mai 1316 für ein großes Gebiet diese Ziele ins Auge gefaßt, hatte die wichtigsten Maßgrößen einheitlich für den preußischen Staat festgesetzt, die Herstellung guter Urmaße angeordnet, die Organisation der Aichungsbehörden, denen die Durchführung und Kontrolle obliegt, vorgefchrieben und die entsprechenden Vorschriften über die Verwendung der Maße und Gewichte im öffentlichen Verkehr gegeben. Seit dem Zollvereinsvertrag erstrebte man eine Vereinheitlichung für die Zollvereinsstaaten und Deutschland an; man einigte sich 1837 und 1857 über ein einheitliches Münzgrundgewicht, 1839 über das gemeinsame Zollgewicht, das später zugleich einheitliches Post- und Eisenbahngewicht und 1857 bis 1860 auch meist Landesgewicht wurde. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes gelangte man am 17. August 1868 zur einheitlichen Maß- und Gewichtsordnung, die heute besteht, deren Durchführung durch eine Reihe von Landes- und Bundes-, resp. Reichsgesetzen und Verordnungen garantiert ist. Man hat dabei in der Hauptsache das metrische System adoptiert, das in Frankreich 1789—1803 in der Meinung entstanden ist, man habe in seiner Grundlage, dem Meter, ein unveränderliches Naturmaß, ein Zehnmillionstel des Erdquadranten. Spätere Messungen haben gezeigt, daß dies nicht richtig ist. Aber die inneren Vorzüge des einheitlichen Systems, das aus dem Meter zugleich alle Flächenmaße und aus dem mit Wasser gefüllten Cubus des Zehntel Meters Hohlmaß und Gewicht, Liter und Kilogramm herstellte, und das durch diese Einheit und seine decimale Anordnung alle Rechnung so sehr erleichterte, hat zu seiner Einführung in mehreren hauptsächlich romanischen Ländern, dann in Deutschland, zu seiner teilweisen Benützung in allen Ländern geführt. Und seit es 1875 gelungen ist, ein internationales Institut für Maße und Gewichte in Paris ins Leben zu rufen, das allen beteiligten Staaten ganz zuverlässige und präcise Urmaße und Gewichte liefert, 523) Die neueste Ordnung des Maß- und Gewichtswesens. l!'> ist eine erhöhte Garantie für die dauernde Erhaltung der konventionellen Grundlage des Systems gegeben, und die Wahrscheinlichkeit weiterer internationaler Ausdehnung desselben gewachsen. Die Ein- und Durchführung des metrischen Maß- und Gewichtssystcms in Deutschland hat in Zusammenhang mit den Fortschritten der Präcisionstechnik und mit der Wirksamkeit der physikalisch-technischen Rcichsanstalt in Charlottenburg, welche gewisse feinere Meßinstrumente, z. B. elektrotechnische, Prüft, dazu geführt, daß der heutige Zustand ein im ganzen befriedigender bei uns ist. Im einzelnen hängt er davon ab, wie die sogenannten Aichungsbchörden, welche die gewöhnlichen Maße, Gewichte und Wagen prüfen und stempeln, fungieren, wie weit ihre und der Polizeibehörden Kontrolle geht, wie weit der Zwang reicht, nur amtlich geaichte Maße, Gewichte und Gefäße zu brauchen, und wie mit der wachsenden Sicherheit und Ehrlichkeit des Verkehrs alle Handelsgebräuche und Sitten sich dem entsprechend verfeinern. Dahin gehört das Vordringen des Handels nach Gewicht an Stelle des Handels nach Hohlmaß, die steigende Anwendung von Meßinstrumenten für die Qualität, wie sie im Spiritushandel bei uns schon rechtens ist; — dann die Ermächtigung, die durch Gesetz vom 27. Mai 1896 § 5 jetzt der Bundesrat hat, für einzelne Gebiete des Handels vorzuschreiben, daß er nur in gewissen festen, konventionellen Mengen, z. B, Kilogrammen, Liiern stattfinden dürfe. Nach diesen Richtungen hin sind noch große Fortschritte möglich, vor allein auch im Verkehr der Arbeiter mit den Unternehmern; in England z. B. werden die Wagen, welche die durch die Arbeiter geförderten Kohlen verwiegen, durch diese selbst mit kontrolliert, was in Deutschland nicht stattfindet. Es handelt sich bei allen diesen Fortschritten um die Vereinheitlichung und Ethisierung der Verkehrstransaktionen, wodurch zugleich die Sicherheit und Raschhcit der Geschäfte, die Gerechtigkeit in Handel und Wandel wächst. Stets müssen die öffentliche Meinung und die Sitte ebenso mithelfen wie der staatliche Zwang, die staatlichen Einrichtungen und die Strafe. 163. Entstehung des Geldes und der Münze. So gering der Tauschverkehr primitiver Menschen sehr lange Zeiträume hindurch war, so hat er doch, wie wir sahen, nie ganz gefehlt. Und nicht bloß hatten früh einzelne Häuptlinge mit Nachbarhäuptlingen Schmuck und Waffen, einzelne Stammesglicder mit anderen aus dem Markte Vieh und anderes zu tausche», es waren daneben und vielfach in großem Umfange Weiber zu kaufen, Bußen zu zahlen, Tribute an Fremde und Abgaben für Stammeszwecke zu entrichten. Jeder Naturaltausch mußte den größten Schwierigkeiten begegnen, sofern der eine wohl das Gut des andern, aber nicht leicht dieser das des ersten brauchen konnte, sofern viele Güter nicht teilbar, nicht aufzubewahren waren; man kam über die Hauptschwierigkcit nur hinweg, wenn der das Stück Vieh, den Sklaven, das Schwert des andern Begehrende bereit und fähig war, ein Gcgengnt zu geben, das allgemein beliebt, immer leicht wieder anzubringen, allgemein „gangbar und marktfähig" war. Und auch beim Weiberkauf, bei den Bußen und Abgaben, nahmen die Bezugsberechtigten nicht gern alles, sondern bevorzugten Vieh, Metalle, Felle, Muscheln, kurz Güter, die auch bei den Nachbarn Absatz fanden, die allgemein auf dem Markte begehrt wurden. So entstanden sehr srüh gewisse Gruppen von vorzugsweise begehrten und beliebten Gütern als allgemeine Zahl- und Tauschmittel, Güter, die zunächst dem Bedürsnis noch ebenso direkt dienten, wie sie daneben von Hand zu Hand gingen, die aber doch nach und nach wegen ihrer Brauchbarkeit sür den Markt und sür andere Zahlungen eine eigentümliche Stellung, eine besondere Wertschätzung erhielten, bald auch wegen der Sitte, sie weiter zu geben, vorzugsweise in bestimmter Art, Form, Größe hergestellt wurden, so weit dies möglich war, in bestimmter Qualität ausgelesen' und zur Zahlung benutzt wurden, soweit sie reine Naturprodukte waren. Die Metalle wurden in bestimmter Schmuck- oder Nutzsorm, als Messer, Pflugschar, Ring, oder auch in Platten, Kugeln, Würfeln von gleicher oder ähnlicher Größe bevorzugt, die Felle mußten die Schnauze des Tieres noch haben, die Stücke Wollgewebe mußten als Schmoller, Grundriß der Voltswirtschaftslehre. II. I,—a. Aufl. 5 66 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlnufes u, der Einkommensverteilung. ^524 Tauschmittel bestimmte Länge, Breite und Qualität zeigen. In Bezug auf die Metalle, die Edelsteine, die Pakete Thee oder Tabak konnte man, sobald Wage und Gewicht vorhanden war, Gewicht und Menge immer wieder feststellen; man zahlte also mit der Wage in der Hand, sosern es sich um Kupfer-, Bronze-, Silberstücke oder solche Pakete handelte. Und ein Weiteres hat sich überall von selbst eingestellt: da diese bevorzugten Güter alle nebeneinander zu Zahlungen verwendet wurden, dabei häufig einander vertraten und dies konnten, so weit die einzelnen Exemplare sich im großen und ganzen glichen, so hat das rohe und einfache Wertbcwußtsein der primitiven Menschen diese als Tausch- und Zahlmittel gebrauchten Güter nach Art und Maß in eine feste Wertrelation zueinander gebracht. Sie konnten sich nun gegenseitig vertreten, weil das ursprüngliche naive Wertbewußtsein viel mehr von objektiven Maßstäben als von individuell subjektivem Urteil beherrscht wird. Die ?seunii>. der Quellen des 5.—12. Jahrhunderts umsaßt alle diese bevorzugten Tauschmittel; in festen Tarifen ist bestimmt, daß die zur Zahlung verwendete Kuh nicht über acht Jahre alt, unbeschädigt an Hörnern, Schwanz, Euter und Klauen sein müsse, daß sechs Schweine gleich einem Rind, ein edles Pferd gleich einem Leibeigenen sei. Jnama sagt, 120 Jahre lang schätzte man einen Modius Getreide und ein Denar bei den Germanen, noch länger einen Leibeigenen und zwöls Denare gleich. Und noch im 13.—14. Jahrhundert konnten im Osten Deutschlands ein Pfund Goldes oder 240 Denare bei Taufenden von Menschen und in allen Anschlägen sür gleichbedeutend mit 24 Scheffel Roggen oder Gerste, 16 Scheffel Weizen, 12 Scheffel Erbsen, 48 Scheffel Hafer und 120 Hühnern gelten. Natürlich nicht so, daß nun nicht abweichende Preise unter besonderen Verhältnissen einmal vorgekommen wären, sondern nur so, daß ein fester Grundstock typischer wirtschaftlicher Schätzungen vorhanden war und in der Regel Anwendung fand, und daß das feste Rückgrat dieser Wertvorstellungen durch die beliebtesten Güter und das Wertverhältnis gebildet wurde, in dem sie untereinander und zu allen anderen Gütern standen. Durch diese Zahlen und die damit verknüpften Qualitäts- und Ouantitätsvorstellungen war eine Wertskala mit bestimmten Graden entstanden, und erreichte dieses Naturalgeld, wie wir es nennen können, eine viel größere Brauchbarkeit, eine gewisse rohe Teilbarkeit, Vertretbarkeit, als wenn nur Vieh, nur Pelze, als wenn beliebte Waren ohne Größen-, Qualitäts- und objektive Wertbemessung cirkuliert hätten. Deshalb treffen wir auch überall eine Reihe solcher Zahlmittel nebeneinander. Allerdings mit der Tendenz, daß der zunehmende Verkehr mehr und mehr einige wenige dieser Güter und zuletzt gar eines in den Vordergrund drängt, das Gut, das am häufigsten begehrt und genommen wurde, und das so zuletzt eine ganz eigenartige Stellung erhielt. Es ist ein sehr langsamer Differenzierungsprozeß, den wir so vor uns haben, der bei vielen Völkern lange Jahrhunderte und Jahrtausende dauerte, dessen letztes Resultat aber stets war, daß die Metalle, und besonders und zuletzt die edlen, an die erste Stelle unter diesen Tauschgütern rückten. Der Besitz und die Benutzung der Metalle, die Fähigkeit sie zu verarbeiten, bildet nach allen Seiten einen der wichtigsten Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwickelung der Stämme und Völker (vergl. I § 81 S. 201). Mit Bronze, Kupfer und Eiseu waren die Stoffe für alle Werkzeuge gegeben; die edlen Metalle waren das begehrteste Schmuckmittel neben Perlen und Muscheln; sie wanderten als Ringe und in anderer Zierform, bald aber auch in Nachbildung von Tieren, z. B. Stieren oder Stierhäuptern und in Klumpen, Scheiben, Schüsselchen und Platten von Hand zu Hand; sie wurden am frühesten mit der Wage gewogen, fo dem Gewicht nach zu Zahlungen gebraucht und dann naturgemäß in bestimmte Stücke zu ein oder mehreren Pfunden hergestellt. Langsam hat so hier das Eisen und Kupfer, dort das Silber oder das Gold eine bevorzugte Stellung unter den Tauschmitteln erreicht; meist treten mehrere derselben zuerst nebeneinander aus, bis eines das Übergewicht erreicht, wie z. B. bei den Semiten Vorderasiens, den Ägyptern und Griechen das Silber, bei den Latinern das Kupfer. Indem Maß und Gewicht naturgemäß auf alle diese Mctallstücke angewandt wird, indem erst Kaufleute, dann besondere private Probierer die Psundstücke Erz oder 525Z Das ältere Naturalgeld und die Entstehung deS Münzgcldes. «i? Silber mit einem Zeichen versehen, indem das Verlangen entsteht, das Zeichen müsse xublieg, Käs« genießen, also von einer öffentlichen Autorität, dem Fürsten oder Gemeindebeamten herrühren, entsteht in langsamer Umbildung der Formen und Zeichen das eigentliche Geld, die Münze; es ist da vorhanden, wo diese Zeichen bestimmte Metallstücke ausschließlich oder ganz überwiegend zum Tausch- und Zahlmittel stempeln, ihnen die direkte Verwendung als Schmuckstück und Geräte nehmen. Und wir setzen in unseren heutigen Vorstellungeu und Benennungen anch die alten großen Metallstücke von ein und mehreren Pfunden, obwohl sie einen öffentlichen Stempel haben, als Barren dem Münz- gcld gegenüber, verstehen unter letzterem nur die kleineren, handlicheren, zum Tauschmittel passenderen Metallstücke. Überall haben diese zuletzt die Form abgeplatteter Cylinder angenommen, die mit Zeichen aus beideu Seiten oder aus einer versehen, am besten der Cirkulation dienen, in Beuteln oder Rollen verwahrt werden konnten, am wenigsten der Abnutzung unterworfen waren. Die Sage berichtet, Münzen seien zuerst in den griechisch-kleinasiatischen Städten und Lydien geprägt worden; wir wissen, daß in Ägypten erst mit den griechischen Herrschern das eigentliche Münzen beginnt, während hier, wie sonst in Asien, längst ein nicht unerheblicher Marktverkehr und Handel bestand; auch in Mexiko und Peru traf man einen solchen ohne Münze in unserem Sinne. Das ist wohl erklärlich, wenn wir bedenken, daß wahrscheinlich ein sehr langsamer Umbildungsprozeß erst aus einer Reihe von sich gleichstehenden, mit typischen Wertvorstellungen versehenen, durch Maß und Gewicht zähl- und meßbar gemachten Gütern nach und nach die Metalle emporhob und von den anderen schied, und daß auch die Umbildung von rohen Metallstücken und Geräten zu festen Gewichtsstücken und zu geprägter, mit öffentlichen Zeichen versehener Münze wahrscheinlich sehr lange Zeiträume erforderte. Haben doch die Germanen seit Cäsars Tagen römische Geldstücke in großer Menge besessen, aber bis ins 7. und 8. Jahrhundert im Westen, bis ins 12. und 13. im Osten, ja teilweise noch länger neben dem Metallgeld in solch bevorzngten anderen Gütern gerechnet, ihre Werte gedacht und so gezahlt, ganz davon zu schweigen, daß ein erheblicher, vielleicht der größere Teil ihrer wirtschaftlichen Transaktionen in der Form von Naturalabgaben und Diensten sich bis ins 19. Jahrhundert vollzog. Die Frage also, wann und wo der Geldvcrkehr und die Geldwirtschaft in einem Lande oder bei einem Volke begonnen habe, ist nicht mit einer Jahreszahl, nicht einmal mit einem Jahrhundert zu beantworten. Nur das wissen wir zur Zeit ungefähr, wann einzelne Völker fremde Münze erhielten, wann sie begannen, eigene zu schlagen, wann sie die öffentliche Gewalt damit in bestimmter Weise betrauten, die private Herstellung von Münzen verboten, wann sie die verschiedenen Stadien einer geordneten Münzvcrwaltung zurücklegten und endlich zu einem gut geordneten Geldwesen gelangten. Wir können so zugleich verfolgen, wie die ganze innere Ausbildung des wirtschaftlichen Wcrtbewußtseins sowie der höheren Arbeitsteilung und des großen Verkehrs diesen Stadien der Geldentwickelung parallel ging. Die Epochen des Geld- und Münzwescns wurden in gewissem Sinne zugleich die Epochen der volkswirtschaftlichen Entwickelung überhaupt. Es ist ein komplizierter Prozeß, wobei die technischen Eigenschaften der Metalle und die Verkehrsbedürfnisse, die Sitte des Marktes und der Kaufmannschaft einerseits, die staatlichen Veranstaltungen andererseits immer wieder zusammenwirken und ineinander greisen, wobei tastende Versuche und Fehlgriffe aller Art, ja Rückschritte nicht sehlen, das egoistische Interesse des einzelnen immer wieder die staatlichen und Handelseinrichtungen über den Hausen wirst oder korrigiert, und diese doch immer wieder siegreich in verbesserter Form sich behaupten, weil nur sie dauernd der großen uud schwierigen Aufgabe, ein allgemeines Tausch- und Zahlmittel zu liefern, gerecht werden. Die konventionell-staatliche Ordnung des Geldwesens werden wir gleich näher kennen lernen. Die technisch-natürliche Grundlage derselben aber liegt in den wirtschaftlichen Eigenschaften der Metalle überhaupt und speciell der edlen. Sie werden bei allen Völkern der Halb- und Ganzknltur eine der begehrtesten, wenn nicht die S * (ig Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. s526 begehrtesten Waren, weil sie die Rohstoffe für alle oder die feineren Werkzeuge und für allen Schmuck, für die feinsten Geräte bilden. Bis auf den heutigen Tag ist die Nachfrage nach den edlen Metallen für andere als Münzzwecke die Wertbasis auch ihrer Geldfunktion. Dazu kommt, daß die edlen Metalle durch ihre Seltenheit und ihre hohen Produktionskosten einen besonders großen Tauschwert gegenüber ihrem Umfang haben, daß kleine Münzstücke also einen relativ hohen Wert haben, daß man diese leicht bei sich tragen und billig transportieren kann. Gold ist, sagt Röscher, 447 772 mal, Silber 15S34 mal transportabler als Weizen. Alle Metalle sind leicht formbar, behalten den Stempel und das Gepräge auch bei stetem Wandern von Hand zu Hand für längere Zeit; die edlen Metalle werden durch Luft und Wasser nicht angegriffen, selbst das Feuer zerstört höchstens ihre Form, nicht ihre Materie; sie können ohne zu viel Schwierigkeit in kleine und kleinste Teile geteilt und trotzdem mit kenntlichem Stempel versehen werden, freilich bei primitiver Technik mit so erheblichen Kosten, daß die Prägung kleinster Münze früher sehr erschwert war. Der Wert der Edelmetalle ist zeitlich und örtlich ein relativ konstanter und gleichmäßiger; örtlich, weil die Transportkosten niedrige sind, zeitlich, weil die vorhandenen Vorräte nur durch Abnutzung und kleine Zufälle sich vermindern, und sie also stets gegenüber der Produktion des Tages und Jahres so groß bleiben, daß auch erhebliche Mehr- und Minderförderungen nicht rasch die Gesamtmenge und den Wert steigern oder vermindern können. 164. Die Epochen des europäischen Geld- und Münzwesens bis ins 14. Jahrhundert. Was wir im vorstehenden geschildert haben, können wir als die älteste Epoche des Verkehrs, als die des Naturalgcldes bezeichnen: es ist die Zeit, da eine Reihe von Gütern nebeneinander als Tauschmittel dient, und nur etwa die Metalle unter den neben ihnen stehenden Tauschgütern nach und nach in verschiedener Form an die erste Stelle rücken; es ist eine Zeit mit geringem Verkehr und stabilen Wertvorstellungen, eine Zeit, welche man als die Epoche der mehrfachen Waren- oder Güterwährung bezeichnen könnte, wenn wir unter Währung die Erklärung eines Tauschmittels durch Gewohnheit oder Gesetz zum allgemein anerkannten Zahl- und Tausch Mittel verstehen. a) Eine neue Epoche beginnt, wenn die Metallstücke als Münze geprägt werden, d. h. die geprägten Münzen von den Mctallstücken, die als Geräte und Schmuck dienen, sich definitiv geschieden haben, beide Arten der Metallforninng sich als etwas Selbständiges gegenüber treten. Wie diese Scheidung sich bei den Völkern vollzogen hat, die zuerst Münze prägten, wissen wir nicht näher. Für alle späteren Barbaren- und Kulturvölker hat sich die Scheidung in der Weise gemacht, daß sie zunächst die geprägten Münzen der Völker mit früherer Wirtschastsentwickclung im Wege des Söldnerdienstes, des Hausier- und Grenzverkehrs, des Verkaufs von Vieh und Sklaven, von einzelnen Naturprodukten erhielten. Die rohen Stämme sahen, daß man mit solcher Münze alles kaufen könne, sie begehrten sie zunächst mehr als Schmuck- und Schatz- wie als Zahlmittel. Meist entstand mit dem Eindringen der Bronze-, Silber- und Goldmünze eine leidenschaftliche Sucht nach solchem Besitz, eine naiv-kindische Freude an demselben, wie wir das aus der deutschen Heldensage erfahren; jeder wird hochgepriesen, der durch Tapferkeit, List oder Gewalt sich solche Schätze in die Truhe sammelte. Mehr die wertvolle schwere Münze als die kleine wird zuerst begehrt; manche Völker des Ostens und Afrikas haben heute noch Mariatheresiathalcr als ihr großes, alle möglichen Waren als ihr kleines Zahlmittel. Die fremde Münze wird als ein Produkt der höheru Kultur angestaunt, hochgeschätzt und weit überschätzt. Sie wird als geheimnisvolles Kunstwerk, ihre Herstellung als ein Vorrecht der mächtigen Kulturvölker betrachtet, Von denen sie stammt. Höchstens durch besondere Verleihung glaubten die Germanen- Völker in den Besitz des römischen Münzrechts kommen zu können und schlugen dann ihre ersten Münzen ganz in der Form wie die römischen. Griechische, römische, arabische, in der neuern Geschichte die Münzen aller großen Handclsvölker, haben so in weit ausstrahlender Weise bei allen möglichen Stämmen und Völkern die Anfänge eines Geld- und Münzverkchrs begründet. Auch in aller 527) Das Eindringen fremder Münze und die erste Münzprägung. 0!' spätern Entwickelung des Geldwesens spielt das periodisch massenhaft eindringende Geld der handelsmächtigeren Völker in die Gebiete anderer, welche eines guten, eines Geldes in größeren Stücken, eines Handelsgeldes entbehren, noch eine große Rolle. Manche Regierungen haben lange Zeiträume hindurch ein gewinnbringendes Geschäft daraus gemacht, für wirtschaftlich niedriger stehende Länder, die ihr Geld überschätzten und zu hoch annahmen, zu münzen. Ein geordnetes, befriedigendes Geldwesen ergab sich durch dieses Eindringen fremder Münze kaum irgendwo auf die Dauer. Vorübergehend wurden dadurch freilich gewisse Fortschritte begründet, die aber zur Handelsabhängigkeit sührten, wenn die einführenden Völker nicht selbst bald die Münze nachschlugen. Jahrhunderte lang können so fremde Münzen in großem Umfange bei Barbarenvölkern cirkulieren, ohne daß eine Geldwirtschaft im neueren Sinn entsteht. b) Aber auch wenn die Völker in primitiver Weise beginnen, selbst zu prägen, wie es die germanischen unter den Merowingern und Karolingern, den sächsischen, fränkischen und schwäbischen Kaisern, sowie die meisten europäischen Staaten bis ins 12. und 13. Jahrhundert thaten, wird der Zustand nicht sehr viel anders, d. h. das Münz- und Geldwesen bleibt eine Einrichtung, die sich auf wenige Orte und Kreise beschränkt, die noch keineswegs die ganze Wirtschaftsweise umgestaltet, die Naturalwirtschaft nur in einzelnen wenigen Punkten verdrängt und modifiziert. Freilich gestaltet sich diese Periode des Geldwesens verschieden, je nachdem Münzeinrichtungen und Münzrecht, Verkehr und Technik der älteren Kulturvölker in reinerer oder getrübterer Weise den Betreffenden überliefert und von ihnen ausgenommen wurden, je nachdem es sich um größere oder kleinere, centralisierte oder lose auseinanderfallende Staatsgebiete handelt, je nachdem sie an Länder höherer Kultur direkt grenzen, mit ihnen leichten Wasservcrkehr haben oder mehr isoliert sind und große Ackerbauflüchen umfassen. Im ganzen zeigt aber das Münz- und Geldwesen dieser Stufe der Entwickelung doch gewisse übereinstimmende Grundzüge. Wir suchen sie zu erfassen in dem mitteleuropäischen Geldwesen des 8.-13. Jahrhunderts. In sast allen europäischen Staaten treffen wir nach der Völkerwanderung und bis ins 8. und 9. Jahrhundert die Nachwirkung des antiken, in der Hauptsache des römischen Münzwesens. Die römischen Münzeinrichtungen erhalten sich im fränkischen Reiche; das ausschließliche Recht der Staatsgewalt aus die Münzprägung, das Verbot jeder privaten Prägung, die Bestrafung des Falschmünzens dauern in alter Weise fort. Dem derben Realismus der Fürsten jener Tage erscheint die Münzhoheit aber vor allem als eine Einnahmequelle: das Münzregal soll den fiskalischen Münzgewinn liefern. Die Tendenz hierauf blieb der vorherrschende Zug im ganzen Mittelalter. Ohne dieses Reizmittel des fiskalischen Gewinnes würden die damaligen Gewalten nicht leicht zur Münzprägung gekommen sein. Großer politischer oder wirtschaftlicher Pflichten iu Bezug auf das Münzwesen waren sie sich nur ausnahmsweise bewußt. Bis ins 17. Jahrhundert blieb es allen Regierungen unbegreiflich, daß man, etwa um gutes Geld zu haben, die Kosten der Prägung aus allgemeinen Mitteln bestrciten könne. Schon der Verzicht auf einen über die Kosten hinausgehenden Gewinn ist ein Gedanke, der in seinen Ansängen erst der Renaissancezeit angehört. Ruhte so also auch das Münzwesen der europäischen Staaten des Mittelalters auf dem wichtigen Princip der staatlichen Münzhoheit, so war das Ergebnis doch meist kein erfreuliches, weil die Absicht, Münzgewinne zu erzielen, doch bald und meist überwog, und weil das Münzhoheitsrecht frühe an Große, an Städte und Korporationen aller Art weggegeben, die Münzprägung in Form der Münzpacht an Private kam und ohne rechte Kontrolle nur noch vom Standpunkt des Gewinns ausgeübt wurde, endlich auch weil die unvollkommene Münztechnik, gute Münze herzustellen, kaum oder nur mit zu viel Kosten gestattete. Immerhin ist es wunderbar, daß den Karolingern nicht nur eine für ihre Zeit erstaunliche Centralisation des Münzwescns in den Händen der Königsgewalt gelang, sondern daß sie auch verstanden, die Münzgesetzgebung und --Verwaltung so zu ordnen, daß sür lange Zeiten ein relativ guter Zustand des Münzwesens eintrat, ein viel besserer als später, hauptsächlich von 1150—1300 ab. Mit den Karolingern beginnt 7» Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. jo2K die Zeit, da in ganz Mitteleuropa wesentlich nur Pfennige oder Denare, später auch Halb' und Vierteldenare aus Silber geprägt werden. Es ist erstaunlich, daß der Denar, welcher 800 ca. 1,7 Gramm Silber enthielt, 950 im Durchschnitt noch 1,5, 1150 noch 1,4 Gramm hatte; erst im 14. Jahrhundert stellte er sich auf ca. 0,5 Gramm und darunter. Wenn man, wie gewöhnlich, die Verschlechterung des Pfennigs auf die Münzrcchts- verleihungen an Bischöfe und andere Große, auf das Selbständigwerden der Grafen in ihren Münzmanipulationcn zurückführt, fo hat zwar natürlich die Schwächung der centralen Gewalt und die Lockerung der Kontrolle von oben viel dazu beigetragen; aber allein erklärt dieser Umstand die Erscheinung nicht. Er war auch 950—1250 vorhanden; warum wirkte er erst später in so starker Weise? Erst von da an, teilweise noch später, beginnt die rasche Verschlechterung der Denare und wirkt an den verschiedenen Orten so verschiedenartig. Zu Ende der Hohenstaufenzeit wiegt der Pfennig zwischen 1,4 und 0,36 Gramm und enthält zwischen 975 und 415 Taufendtcilen Fcinsilber. Es will mir scheinen, man müsse zur Erklärung eine Thatsache heranziehen, die von größter Tragweite war. Alle Psennigprägung in Mitteleuropa war von 800 bis gegen 1150 überhaupt eine ganz beschränkte. Man brauchte Pfennige gar lange eigentlich nur auf dem Jahrmarkt, später auf dem Wochenmarkt in den Städten; die Technik der Prägung war eine so unvollkommene, daß alle Pfennige in kürzester Zeit abgenutzt waren und dann nicht mehr gern genommen wurden; Pfennige anderer Orte und Märkte wollte niemand annehmen, schon weil man, isoliert lebend, das Gepräge der anderen Orte nicht.kannte. So entstand zuerst im Anschluß an die Jahrmärkte die Übung, daß man für jeden Jahrmarkt eine neue Münze Prägte; in Schlesien ist noch im 13. Jahrhundert die Übung, daß aä tria kor», dreimal jährlich geprägt wird. Anderwärts wurde es Sitte, zweimal jährlich, dann alle Jahre neue Pfennige mit andcrm Bild zu prägen. Es entstand die Gewohnheit, die bald allgemein zur Rechtssitte wurde, daß an jedem Orte, allgemein oder für bestimmte Zahlungen, besonders die wichtigen, nur die neuen Pfennige des Ortes galten. Wer fremde oder alte Pfennige brachte oder hatte, mußte sie auf der Münze gegen neue wechseln. Meist mußte man 13 alte für 12 neue Pfennige geben; an fein Silber sollten alte und neue gleich viel halten. Den Reingewinn, den der Münzhcrr so machte, hieß man den Schlagschatz; er betrug 8,3 °/o; forderte man aber gar 16 alte für 12 neue, so stieg er auf 25°/o, wie es im 14. Jahrhundert in der Mark Brandenburg üblich war. Die Prägekosten mögen damals Wohl 4—6 °/o des Silberwertes durchschnittlich betragen haben; der Gewinn am Schlagschatz war also ursprünglich nicht übermäßig hoch; in dem Capitular Pipins aus dem ersten Jahr nach seiner Krönung ist er freilich nur auf den 22. Solidus, alfo auf etwa 4,5 °/o bestimmt. Verfuhren alfo die Münzherrcn im übrigen redlich, hielten die neuen Denare dasselbe Silber wie die alten, so war das Recht, die Münzen jährlich zu verrufen und an ihre Stelle neue zu setzen, nicht notwendig vom Übel. Es war eine jährliche Besteuerung der Besitzer von Münzen, die es den Münzherren ermöglichte, ohne finanzielle Schädigung, ja mit Gewinn zu Prägen, eine Einrichtung, die stets wieder alle alten schlechten Münzen beseitigte. Aber es war offenbar eine Institution, die nur bei dem geringsten Geldverkehr und bei einigermaßen ehrlicher Handhabung erträglich blieb. Das mochte im großen und ganzen bis 1150 und 1200 der Fall sein. Die Geldzahlungen waren wenigstens nördlich der Alpen noch minimale; die Münzprägung und Überwachung war einfach; man hatte nur eine einzige Münze, den Pfennig. Die jährliche Verrufung und Um- wechselung iu neue Pfennige war da noch durchzuführen. Als nun aber die Zahlungen und der Münzbedarf wuchsen, als größere Zahlungen im Handelsverkehr von Ort zu Ort nötig wurden, und dafür Denare in sehr großer Zahl begehrt wurden, auch im weitern Umkreis als bisher cirkulierten, da wurde die jahrliche Neuprägung und Verrufung teuer und lästig, da wollten die Besitzer von Münzen die jährliche Umwechselungssteuer von 8—25 Prozent nicht mehr tragen. Man half sich mit der vom 12.—14. Jahrhundert in Deutschland weit verbreiteten 529Z Das europäische Münzwesen bis ins 14. Jahrhundert. 71 Silberbarrenzahlung, zumal für den Großhandel; in Italien entstand die Großmünze neben den Pfennigen, die im 14. Jahrhundert auch über die Alpen drang. In Bezug aber auf den Pfennig entsteht die allgemeine Losung, die jährliche Verrufung müsse aushören: der äeng.rius xsrxöwus wird stürmisch gefordert und durchgesetzt; früher im Westen als im Osten; doch kommen in Frankreich noch im 14. Jahrhundert, als grob fiskalische Mißbräuche, mehrmalige Verrufungen im Jahre vor. Die Städte und Stände bedingen sich ihren Bischöfen und Fürsten gegenüber eine Verrufung nur alle vier Jahre oder beim Regierungswechsel oder mit ihrer Zustimmung aus; die Städte erwerben ein Kontrollrecht über die Münze oder kaufen sie ganz zum Zwecke von deren Beseitigung. In Schlesien, Brandenburg, Dänemark dauert die alte Sitte aber bis ins 14. Jahrhundert; Braunschweig erhält erst 1412 den ewigen Pfennig. Für die Geldbesitzer war damit ein Mißstand beseitigt; für die Münze ergab sich sofort ein neuer: der Verkehr wurde jetzt nicht mehr von der alten, abgenutzten Münze befreit; die umlaufenden Pfennige verschlechterten sich rasch maßlos; neue gute hielten sich nicht daneben. Der Münzherr verlor seine Münzeinnahme; schon um auf feine Prägekosten zu kommen, Prägte er die Denare jetzt leichter als die Münzordnung besagte; wo gute Stadtverwaltungen die Münze erworben hatten, widerstanden sie Wohl dieser Versuchung mehr, hatten dann aber erhebliche Kosten. Zugleich fingen die zahlreichen geprägten Pfennige damals an, über die Städte hinauszudringcn; aus der Umgebung floß jetzt viel leichter als früher die schlechtere Münze der Nachbarn ein, trotz aller Verbote und Valvationen. Das erniedrigte auch den Wert des örtlichen Geldes. So ist es wohl zu erklären, daß der Sieg des ewigen Pfennigs von 1150—1400 zugleich die Epoche der stärsten Verschlechterung seines Gehalts ist. Er ist in Köln 1380 auf 0,076 Gramm angelangt, also auf '/22 des Karolingischen; 1280—1380 wurde das Kölner Geld, einst wohl das beste deutsche, jährlich um 2,81 Prozent schlechter (Kruse). Die ganze Denarcnepoche ist eine Zeit, in welcher Barren, Pfennige und andere Zahlmittcl noch nebeneinander stehen, in der aber nur, so lauge der Umlauf ein ganz beschränkter war, die Denare ihren Dienst thun; als mit dem wachsenden Verkehr und der stärkereu Silbcrproduktion mehr geprägt werden soll, versteht man es nicht, die Kosten des Münzschlags mit den Interessen reichlicher und gleichmäßiger Prägung in Einklang zu bringen. Die in den Städten 11S0—1400 siegende Geldwirtschaft bringt mit ihrer namenlosen Münzverfchlcchtcrung folche Münzwirren, Krisen, Münzrevolten und -Aufstände, daß ein neuerer Schriftsteller, K. Helfferich, das Paradoxon aufstellen konnte, das gemünzte Metallgeld habe in gewisser Beziehung einen Rückschritt gegen das ungemünzte Varrengeld bedeutet. — Ob man das heutige chinesische Geldwesen mit dem europäifchen des 13.—14. oder des 16.—18. Jahrhunderts parallelisieren foll, wird man bezweifeln können; jedenfalls sehr vollkommen ist es nicht und zeigt viele Züge des ältern europäischen. Es existiert dort die alte seit 3500 Jahren bestehende durchlochte Kupfermünze, der Lasli; Gewicht und Legierung schwanken sehr; um 3 Mark zu zahlen, braucht man etwa 5 Kilogramm solcher Münzen. Im Inland werden aber die meisten Zahlungen mit ihm abgemacht. Seit 1873 prägt man in Kanton die im Fremdcnhandel beliebten Dollars, seit 10 Jahren prägen einige Provinzialregierungen daneben kleinere Silbermünzcn und Eindollarstücke; es existieren jetzt schon über ein halbes Dutzend verschiedene Dollars. Der Großhandel bedient sich seit lange mehr der Silberbarren von 1—100 Unzen, mit Stempeln der Prüfungsbehörde und des ausgebenden Bankiers; 1 Unze reines Silber heißt ein Tael; auch deren giebt es sehr verschiedene; der wichtigste ist der Haikuan-Tael, nach dem die Seezollämter rechnen. Es ist ein Chaos von einheimischen und fremden Münzarten, das mit der Zeit verschwinden muß. 165. Die Epochen des europäischen Geld- und Münzwefens von 1300—1900. e> Die nächste klar sich abgrenzende Epoche des Münz- und Geldwesens reicht in der neueren Geschichte im ganzen vom 14. bis ins 17.—18. Jahrhundert. Es ist die Epoche der Kämpfe und tastenden Versuche, welche die Ausbildung eines vollkommenen Münz- und Geldwesens begleiten mußte. Der Geld- 72 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung- ^53l) Verkehr siegt in den Städten, dringt aber daneben auch mehr aufs Platte Land vor; das Rechnen in Geldpreisen wird allgemeiner, ohne doch schon die Mehrheit zu beherrschen. Die Kunst der Münzprägung macht einige Fortschritte, ist aber in ihrer Technik doch im ganzen noch unbefriedigend. Man versteht die kleinen Münzen noch nirgends ganz gleichmäßig und nirgends billiger herzustellen. Eine übergroße Zahl kleiner unvollkommener Münzstätten erhält sich, trotz der beginnenden und nach und nach siegenden Verstaatlichung und Centralisierung des Münzrechts und der Münzprägung. Die wichtigste Änderung gegen früher war, daß man neben den Pfennigen und Halbpfcnnigen größere Münzen zu schlagen begann, zunächst das Zwölfpfennigstück (Florenz 1182—1192, Venedig 1150—^ 14. Jahrhundert), die Schillinge oder Groschen; in Lübeck zuerst 1325 Doppelpfennige, 1365 Schillinge; in Straßburg 1397 die ersten Groschen. In Italien kam frühe der Doppclschilling, grosso, zu 24, bald ein solcher zu 36 und 48 Pfennigen auf; Venedig schlug zuerst die Großsilbermünze von 240 Pfennigen 1472, die das Vorbild des tirolischen und böhmisch-deutschen Guldengroschen oder Thalers wurde. Der Groschen hielt ursprünglich 4,5 Gramm fein Silber (der heutige Franc 4,175), er ging freilich frühe auf ein Gewicht von 3 und 2,5 (im 14. Jahrhundert) und 1559 auf etwa 1 Gramm fein herab; sein Feingehalt sank 1300-1600 von 16 auf 8 Lot (100 aus 50 Teile). Eben deshalb wurde als eigentliche Groß- und Handelsmünze zuerst von Florenz (1252), dann von Venedig (1284), im 14. Jahrhundert von sehr vielen Münzherren der Goldgulden geprägt, der viel leichter gut zu Prägen und in gleichem Gewicht und in gleicher Feinheit zu erhalten war. Ursprünglich 3,53 Gramm fein Gold, blieb er bis 1400 auch im Norden auf 3,4, war am Rhein freilich 1500 2,5; dabei blieb er; der venetianische Goldgulden oder Dnkat (Zcchine) blieb 1282—1797 auf etwa 3,55 bis 3,49. Der Goldgulden war ursprünglich als ein Äquivalent von ein Pfund Pfennigen (240, oder 20 Schillingen) für den größeren Handel geschaffen worden; sein Stellvertreter in Silber, seit 1484 in Tirol, später allgemein in Deutschland als Guldengrofchen oder Thaler geschlagen, erhielt sich auch als Species- und Konventions-, als Kronthaler lange gut, sank nur von 27,4 auf 23—25,5 Gramm fein herab, um freilich dann im preußischen Thaler 1750 auf 16,7 Gramm fein Silber zu gehen. Der amerikanische Dollar mit 24, der russische Rubel mit 18 Gramm fein Silber sind ebenfalls Ableger des Species- oder Konventionsthalers. Seit so die Groß- und die Kleinmünze nebeneinander bestanden, suchte der Großhandel mehr und mehr in der bessern, billiger zu prägenden, weniger abgenutzten Großmünze, feinen Verkehr abzumachen. Es war damit für diese Geschäfte eine solide Basis gewonnen, wo die Großmünze in genügender Menge vorhanden war. Es lag darin ein großer Fortschritt. Die Städte und Gebiete mit relativ früher und reichlicher Prägung von Großmünzen waren die, welche mit durch diese Einrichtung wirtschaftlich am schnellsten vorankamen. Die Großmünze, von gewissen Handelscentren aus sich verbreitend und erst lange nach ihrer Verbreitung von den lokalen Münzgewalten nachgeprägt, hatte so von Anfang an einen interlokalen und internationalen Charakter. Der Goldgulden ist im 14.—15. Jahrhundert fast eine europäische Münze. Lag in der längeren Erhaltung von Gewicht und Feinheit der Großmünze und in der bessern Sicherung aller Zahlungen durch sie, sowie in der Erleichterung des großen Handels der Fortschritt des europäischen Münzwesens vom 13.—17. Jahrhundert, so war die Kehrseite doch nicht minder ins Gewicht fallend; ja, wir werden fagen können, daß sie in der Mehrzahl der Gebiete und Zeiträume überwog. Das Problem war ein unendlich viel schwierigeres dadurch geworden, daß nun Groß-, Mittel- und Klcinmünzc, Gold- und Silbermünze nebeneinander cirkulieren sollten und zwar fo, daß diese verschiedenen Münzen ein System ausmachten, daß der Goldgulden einen festen Wert in Groschen und Pfennigen habe, daß bei der bis ins 16. Jahrhundert fortdauernden Rechnung in Pfennigen die Silber- und die Goldgroßmünze, die ja ursprünglich als 12- und 240-Pfennigstück gedacht, aber schnell im Wert der Pfennige gestiegen war, doch auch später in irgend welcher sesten und sichern Relation zu den Pfennigen bleibe. 531) Das Problem des Nebencinanderbestchens von Groß- und Kleinmünze. 7-! Das wurde nur unter besonders günstigen Verhältnissen und vorübergehend erreicht. Die Verschlechterung des Pfennigs dauerte überall fort. Er war 1400 etwa Vsov, 1524 Vsolv, 1551 i/2?7s der feinen Mark. Die silberne und goldene Großmünze, aus der Fremde stammend, konnte ihre Handelsfunktion nur erfüllen, wenn man fortfuhr, sie so gut zu prägen wie in ihrer Heimat. Nun sollte sie aber mit der kleinen Ortsmünze in feste Relation gebracht werden; das war nur möglich entweder durch, eine Verbesserung dieser, die wegen der vorherrschenden Preise und der Nachbarn ausgeschlossen war, oder durch eine Verschlechterung jener, zu der man nach und nach auch schritt, wie man den rheinischen Gulden absichtlich leichter prägte, erleichterte, um ihn dauernd im 15. Jahrhundert aus 24 Albus oder Großsilberstücke zu halten. Aus diesem Kamps zweier entgegengesetzter gleichberechtigter Interessen kam man nicht heraus. Und dazu kamen weitere Schwierigkeiten. Je größer das Bedürfnis an Münzen wurde, desto schwieriger war sür alle Münzherren ohne Bergwerke die Edelmetallbeschaffung. Bis ins 18. Jahrhundert haben stets wieder die meisten Münzherren ein, fünf, zehn und mehr Jahre lang den Münzhammer aus diesem Grunde ganz oder fast ganz ruhen lassen müssen. Die Normierung des Münz- und Geldwesens durch Instruktionen und Ordnungen wurde iu dem Maße schwieriger, als es sich nicht mehr um die örtliche Angelegenheit eines städtischen Marktes, sondern um die ganzer Gebiete und Staaten mit verschiedenen Zuständen und Interessen handelte, uud als man mehr und mehr durch die Münz- und Geldzustände der Nachbarn mit berührt wurde. Die Zersplitterung des Münzrechts wurde jetzt erst ein Übel ohne Gleichen; sie zu beseitigen gelang nur langsam, an einzelnen Punkten. Und dabei dauerte die alte Finanzvorstellung, daß die Münze einen fiskalischen Gewinn geben solle, nicht nur fort; sie erhielt durch die größeren Prägungen einerseits, die wachsenden Finanznöte der Fürsten andererseits vom 14. Jahrhundert an noch einen Antrieb stärkster Art zur Geltendmachung; man sah jetzt, daß man durch schlechteres Geld, dem man den Stempel des alten bessern ließ, Tausende, ja bereits Millionen im Moment schaffen könne; und die Versuchung hierzu war um so größer, je schlimmer die Finanznot uud je stärker die Regierungsgewalt war. Die heute noch nicht verschwundene theoretische Vorstellung, daß der fürstliche Stempel dem Edelmetall seinen Münzwert gebe, war damals noch viel verbreiteter, und sie wurde stets erst Lügen gestraft nach Monaten und Jahren, nicht im Augenblick. Nimmt man alle diese Momente zusammen, so begreift man, wie unendlich fchwierig es gerade vom 14.—18. Jahrhundert war, zu einem gesunden Münzwesen zu kommen, wie so mit der Großmünze zunächst eher eine Zunahme als Abnahme der Münzwirren und -Krisen eintrat. In Italien hatten Florenz und Venedig in ihrer Blütezeit wohl ein gutes Geldwesen; aber im übrigen und vollends im 16.—18. Jahrhundert waren die italienischen Münzzustände geradezu haarsträubend. In Frankreich hatte die Krone das Münzwesen früh centralisiert, dafür waren aber auch die fiskalischen Mißbräuche im 14. Jahrhundert und auch später oft wieder sehr schlimm. In England hatte die starke Königsgewalt und ihre frühe Ausbildung dem Lande bis etwa 1353 ein gutes gleichmäßiges Silbergeld erhalten; dann folgten auch schlimme Münzfußerleichterungen, am brutalsten 1549—52; von da an hat England sich durch ein im ganzen gutes Geldwesen ausgezeichnet, wenn es auch noch manche Anstöße und Münzwirren erlebte. In Deutschland haben einzelne Erzbischöfe und Städte, wie Köln, Straßburg, Lübeck, Erfurt, Nürnberg, für einige Generationen Wohl im Laufe des 13.—16. Jahrhunderts sich ein leidliches Geldwesen im engsten Kreise erhalten, aber sie scheiterten immer wieder durch die Berührung mit dem Münzwesen ihrer Nachbarn; ein Heer von Münzvcrträgen und Münzvereinen sollte Besserung bringen, hat auch im einzelnen viel gebessert, im ganzen aber die mangelnde einheitliche Staatsgewalt und Münzhoheit nicht ersetzen können. Von 1350—1450 waren alle deutschen Stadtgebiete schon viel zu klein für eine selbständige Münzpolitik geworden. Die Fürsten suchen von 1400 an das Münzwesen in den größeren Territorien rechtlich und faktisch zu centralisieren. Nur wenigen Ländern mit guter Verwaltung, hauptfächlich denjenigen mit Silberbergwerken, gelingt es, für ein paar Jahrzehnte wieder mal Ordnung zu schaffen. Das Reich sucht durch 74 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^532 die Münzordnungen von 1524, 1551 und 1559 einzugreifen, und besonders die letztere und die kreismäßige Kontrolle, die in dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts die einzelnen Münzstätten zu beaufsichtigen beginnt, schuf gewisse Fortschritte, freilich um dann wieder 1617—25 ganz zu versagen. Und von 1650-1800 ist es nur in wenigen großen deutschen Staaten, hauptsächlich in Sachsen, Hannover, Österreich und Preußen, daneben in Bremen und Hamburg gelungen, zu erträglichen Geld- und Münzzuständen zu kommen. In den kleinen deutschen Staaten hörte man von 1500—1800 teilweise und zeitweise ganz zu prägen auf, und es drang dann massenweise schlechtes fremdes Geld, hauptsächlich holländisches und französisches, ein; schweres gutes Geld prägte man wenig; übermäßig leichtes da und dort bis 1837. Der eigentliche Kern des Übels war die Unklarheit über die Art der Aufbringung der hohen Prägungskosten, die sich zwar bei der Goldmünze damals schon auf nur 0,6 Prozent, bei der silbernen Großmünze aber auf 1,5—I Prozent, bei den kleinen Münzen aber auf 8—25 Prozent des Wertes der geprägten Münze stellte. Sie aufzubringen war am einfachsten, wenn man alle Münzen, entgegen der Münzordnung und dem Preis des Barrengeldes, entsprechend leichter prägte. Selbst der heftigste Eiserer gegen die Münzmißbräuche der französischen Könige, der Bischof Oresmius, giebt zu, daß der Ersatz der Prägekosten und ein mäßiger Gewinn erlaubt fein müsse. Die Münzhcrren konnten auch damals noch zur Prägung nur durch den Münzgewinn gelockt werden. Es war ja auch theoretisch nicht falsch, wenn man sagte, die geprägte Münze müsse um die Prägekosten wertvoller sein. Sehr oft hatte die Münze auch einen folchen Seltenheitswert gegen Barren, daß ihre höhere Ausgabe gelang. Schlimm war nur immer, daß die Grenze dieses Gewinnes zunächst verschleiert werden konnte, indem mau nicht auf der Münze bemerkte oder bekannt machte, um wie viel leichter und weniger fein man sie geprägt hatte. Unendlich viel komplizierter als früher war die Frage jetzt dadurch geworden, daß man so verschiedener Münzen mit so verschiedenen hohen Prägckosten bedürfte. Und diese Münzen sollten ein System bilden; der Groschen sollte 12 Pfennige, der Goldgulden 240 Pfennige wert sein. Wie war das zu erreichen, wenn man die Sorten verschieden leicht, entsprechend den Kosten prägte. Wie konnte man feststellen, welche Summen großer, mittlerer und kleiner Münzen der Verkehr ohne Entwertung bei leichterer Prägung aufnahm. Die Münzordnungen und Anweisungen sür die Münzbeamtcn und Münzwardeine enthalten seit Ende des 14. Jahrhunderts eingehende Bestimmungen, sie gehen auch meist von der richtigen Thatsache aus, daß man damals Großgeld bis zu 0,6—3 Prozent, Kleingeld nur zu viel höheren Kosten herstellen könne; aber sie bestimmten nicht, wo das Groß-, wo das Kleingeld Gültigkeit habe; sie hatten über die Frage, ob und was die Regierung allein oder in Konkurrenz mit Privaten prägen sollte, wann und wo Private in den fürstlichen Münzen prägen dürsten, wie man die Münzpächter genau kontrollieren müsse, noch keine oder keine ausreichenden Vorstellungen. Sie wußten noch kein Mittel, wie der Schlagschatz mit einer guten, soliden Prägung in Einklang zu bringen sei. Und so dauerten fast überall die zu großen Gewinne in der Münzprägung fort. An einzelnen Punkten bildete sich ein förmliches fiskalisches Raubsystem aus; wo die Regierungen sich nichts zu Schulden kommen ließen, thaten es vielfach die Münzmeister und Münzpächter. Trotz der besten Gesetze wurde immer wieder zu leicht geprägt, zumal die kleine Münze, die nicht fo zu kontrollieren war. Und es entstand nun fast überall ein Agio, ein Mehrwert der großen Münze berechnet in der kleineren; ja es bildeten sich häufig selbst in den Gebieten mit besserem Münzwesen drei und mehr verschiedene Zahlungsweisen oder Währungen, je nach dem verschiedenen Kurswert der verschiedenen Münzgattungen. So z. B. auch in Venedig und Florenz. Die eine Münze wird nicht mehr für die andere genommen; in den Verträgen wird häufig die Münzsorte ausgemacht; immer neue amtliche Valvationen versuchen, das Schwankende in den Relationen zu beseitigen; nach wenigen Jahren passen sie nicht mehr. Nachdem die deutsche Münzordnung von 1559 mit fast barbarischer Strenge die Prägekosten und den Schlagschatz bis zur Münze von ^/i2 fl. herab aus 2,04 Prozent, für die kleine Münze auf 3—6,25 Prozent fixiert hatte, war 533j Die Aufbringung der Prägekosten, die Entstehung der Scheidemünze, 7', das notwendige Ergebnis, daß einzelne ehrlich darnach Verfahrende wie Kursachsen, fast nur noch grobes Geld schlugen (das kleine war ja nicht unter 17—25 Prozent Prägekosten herzustellen), alle anderen Münzberechtigten aber, um auf die Kosten zu kommen, um so viel leichtere und überwiegend Kleinmünzen prägten. Und dieses leichtere Geld verdrängte immer mehr das gute; in diesem leichten Gelde stieg die Barrenmark rein Silber, die man zu etwas über 8 Guldcngroschen ausprägen sollte, rasch auf 9, 10 und mehr Gulden. Es war nur die Wahl, entweder nicht zu prägen oder schlecht zu prägen. Aus diesem Dilemma kamen alle deutscheu Münzstätten bis ins 17. und 18. Jahrhundert nicht heraus. Es gab nur zwei Auswege: den einen betrat England 1666, indem es alle Prägungskosten auf den Fiskus übernahm; wo das geschah, konnte man in der Hauptsache redliche, gute Münze nach dem Münzgesetz herstellen; freilich fragte es sich, ob die Regierung immer genügend sür gutes Kleingeld sorgte; auch die englische that es lange nicht. Den anderen Ausweg hat man zuerst in Florenz und Venedig, viel später, aber langsam und nie vollkommen in Deutschland und anderwärts eingeschlagen: man bestimmte, daß für gewisse größere Zahlungen im Handel, im Zoll u. s. w., von einer gewissen Grenze an nur die besseren Gold- oder Silbersorten zuzulassen seien, so daß die untcrwertige Klcinmünze nur für den Detailverkehr und sür Teilzahlungen rechtlich in Anwendung komme. Das war aber nur durchzusetzen, wenn a) die Privaten nie solch' kleine Münzen prägen durften, b) die Regierung selbst sich Schranken in der Menge des geprägten Kleingeldes auferlegte und e) niemand Kleinmünze außer für die kleinen Zahlungen zu nehmen brauchte. Seit dem 14. Jahrhundert beginnen die Anläufe in dieser Richtung. Die deutsche Reichsmünzordnung von 1559 bestimmte, daß niemand bei großen Zahlungen mehr als 25 Gulden kleine Münze zu nehmen brauche, daß kein Münzstand mehr solcher Münze als für den täglichen Bedarf prägen dürfe. Die letztere Klausel war nicht klar und scharf genug; die Durchführung war überhaupt aus finanziellen und technischen Gründen sehr schwer. Erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts bildete sich der feste Rechtsbcgriff der Scheidemünze in dem soeben unter a—o fixierten Sinne aus. Nur sehr langsam kamen die bestverwalteten Staaten zu einer beschränkten Prägung des Kleingeldes und zu dem Rechtssatz, daß es bei großen Zahlungen abgelehnt werden könne. Preußen prägte endlich 1764—86 ans ^/s Groß- nur noch ^/s Scheidemünzen und ließ im Landrecht bei den Zahlungen unter 30—10 Thaler die Hälfte in Scheidemünze, bei den unter 10 lauter Scheidemünze zu. Erst in diese Epoche des Sieges richtiger Scheidemünzgrundsätzc sällt auch die allgemeine Ermäßigung der Prägungskosten auf 2—1/2 Prozent; infolge vorangeschrittener Technik war so die Herstellung geordneter Geldzustände sehr erleichtert. Die seit 1559 in Tirol begonnene Prägung mit der Walze statt der mit Hammcrschlag war ein großer Fortschritt, aber sie gelang doch erst langsam, hat im 16. Jahrhundert sicher noch keine Verbilligung der Prägung herbeigeführt. Erst der Balancierer oder die Spindelpresse, auch Stoßwcrk genannt, welche den Prägestock durch eine Schraube bewegte (1650—1800), und die Ringprägung schufen ein vollendetes mechanisches Prägen der Münzen und eine gute Randhcrstcllung. Die großen sabrikartigen Münzen mit Dampskrast, mit Walzwerk zum Herstellen der Zaine, mit automatischer Justierwage und dem mechanisch bewegten Hebelwerk zum Prägen (statt der Schraubenbewegung des Balancierers) gehören erst dem 19. Jahrhundert an. Man prägt jetzt mit solcher Einrichtung das 20-Markstück zu 0,287, das 10-Markstück zu 0,430, das 1-Markstück zu 1,75, die 10-Psennigstücke zu 2 Prozent ihres Nominalwertes. — In dieser ganzen Epoche von 1300-1800 wnrde durch das Schwanken und die Unsicherheit des Gehaltes und des Wertes der Münzen zwar nicht immer, aber doch sehr häufig und sür lange Zeit eine Unsicherheit alles Vermögensbesitzes und alles Einkommens herbeigeführt; die älteren Münzvcrrufungen und die späteren sich immer noch oft wiederholenden amtlichen Herabsetzungen des Münzwertcs schädigten stets große Teile der Bevölkerung. Meist hatten die kleinen Leute, die Armen und weniger Sachkundigen dadurch zu leiden, daß sie alle Münzen zu hoch annehmen mußten 76 Drittes Buch. Dcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^534 und nur mit Verlust wieder anbrachten. Die Reichen und Sachkundigen hatten in der schlechten Münze ein nie versagendes Instrument der Ausbeutung der Schwachen. Wenn wir schon aus dem Altertum von Münzaufständen wissen, bei dem Tausende umkamen, so steigerte sich auch im Mittelalter die Unzufriedenheit und die Erbitterung über falsche und ungerechte Münzmaßregeln oftmals bis zu stürmischen Austritten und revolutionären Bewegungen. Das milderte sich Wohl von 1500—1700, aber verschwand nicht. Nicht umsonst erwächst gleichsam die ganze nationalökonomische Litteratur aus den Münzschriften vom 14.—18. Jahrhundert. Aber nur langsam reifte die bessere Einsicht, noch langsamer solgte ihr das praktische Handeln gerechter und vernünftiger Regierungen. Die ganze Epoche, sür den größeren Teil Europas die Zeit von 1250—1Z00 bis ins 18. Jahrhundert umfassend, ist ein Beweis sür die unendliche Schwierigkeit der Aufgabe; es war eine Zeit der Versuche, der verfehlten Anläufe und daneben doch eine Zeit der vordringenden Geldwirtschaft mit all' ihren segensreichen Folgen. Das Münzhoheitsrecht erlangt durch die Mißbräuche hindurch seine rechtliche und verwaltungsmäßige Ausbildung und Umgrenzung! die Münztechnik vervollkommnet sich; die Münzprägung nimmt stetig zu. Von einer festen Währungspolitik aber ist noch nicht die Rede. — ä) Das Geld-und Münzwesen der großen wohlhabenden Kulturstaaten des 19. Jahrhunderts bildet die letzte, für uns die wichtigste Epoche der Entwickelung. Es ist die Zeit des vollen Sieges der Geldwirtfchaft, Die Staaten, welche eine große eigene Edelmctallproduktion haben oder durch günstige Handelsbeziehungen in den Besitz des nötigen Metalls kommen, Prägen nun in ganz anderem Umfang als früher; in jedem Staate werden die Verkehrskanäle nach und nach mit einheitlicher, einheimischer guter Münze erfüllt. Wenn auch jetzt noch zeitweise gewisse Münzwirren nicht fehlen, hier die Ausgabe von Papiergeld, dort Währungsfchwankungen oder der Abfluß der Münze ins Ausland durch Handelsbilanzeinflüsse Schwierigkeiten schaffen, im ganzen haben die besseren Regierungen der europäischen Staaten und der Kolonien mit europäischer Bevölkerung doch in den letzten 100—150 Jahren endlich wieder ein solches Geldwesen geschaffen, wie es Athen von Solon bis zum Tode Alexanders oder das römische Reich in den zwei ersten Jahrhunderten des Principats besessen hatten. Die hoch entwickelte nationale Volkswirtschaft der Großstaaten drängte auf das Ziel und gab in gut geordneten Finanzen die Mittel dazu, wie andererseits die Ausbildung dieser Volkswirtschaft und eine gute Finanzwirtschaft nur mit einem richtig geordneten Geldwesen möglich war. Glückliche und normale Handelsbeziehungen nach außen, eine feste, starke, weitsichtige Regierung nach innen waren die Vorbedingungen des Gelingens. Das zu erreichende Ziel war stets: eine Münze herzustellen, die wertbeständig sei, welche für alle Verträge und alle Zahlungsverpflichtungen eines großen Staatsgebietes und einer kürzeren oder längeren Zeitdauer die Garantie nicht sowohl gleichen Wertes, als gleicher Edelmetallstücke in sich trage. Die Garantie gleichen Wertes ist insofern unerreichbar, als das Edelmetall, wie wir später sehen werden, selbst im Wert gegen andere Güter Schwankungen unterliegt; aber wenigstens die gleiche Silber- oder Goldmenge muß ganz sicher jeder Bürger an jedem Ort und sür Jahrzehnte erhalten, der über 100 Mark kontrahiert hat. Das Problem war in den großen Staaten an sich nicht leichter, sondern schwieriger geworden als früher, aber die Einsicht und Mittel zu seiner Bewältigung waren endlich vorhanden. Wir gehen auf das einzelne im folgenden Paragraphen ein, suchen hier nur noch kurz zu formulieren, was wir heute unter Geld und Geldwesen verstehen. Wenn heute von Geld schlechtweg die Rede ist, denkt jedermann an ein vom Staate gemünztes Edelmetallgeld, das durch den Warenwert des Edelmetalls seine primäre wirtschaftliche, durch den staatlichen Stempel und alle daran sich knüpfenden Rechtssolgen seine sekundäre wirtschaftliche und rechtliche Funktion und Brauchbarkeit erhält. Erklärt der Staat ein Stück Blech oder Leder oder Papier durch einen Stempel als Geld, und nimmt es als Zahlung an oder wechselt dafür gar stets Edelmetallgeld ein, so ist das eine kreditmäßige Anweisung auf Geld, es kann an Geldesstatt cirku- 535Z Das neuere gut geordnete Geldwesen. Begriff des Geldes. 77 lieren, aber es ist kein Geld im überwiegenden Sinne des praktischen und wissenschaftlichen Sprachgebrauches. Weitet man den Geldbegriff so aus, daß man alle Naturalgelder älterer Zeit und barbarischer Völker, alle möglichen Kreditpapiere, die als Zahlmittel da und dort dienen, einbegreift, so wirft man zu Verschiedenartiges zusammen und thut dem Sprachgebrauch Zwang an. Theoretiker, die das Geld individualistisch aus Sitte und Verkehr allein ohne Mitwirkung der staatlichen Ordnung hervorgehen lassen, neigen dazu. Das Geldwesen ist eine zugleich volkswirtschaftliche und staatliche Institution. Aus dem Verkehr heraus haben sich die hiezu passendsten Güter zum allgemein beliebten Tauschmittel, ausgebildet; den beliebtesten und passendsten hat der Staat durch ausschließliche Übernahme des Prägungsrechtes und der Prägepflicht eine erhöhte Bedeutung und durch eine bestimmte Ausbildung von wichtigen Rechtssätzen eine privilegierte Stellung gegeben. Der Staat forgt kraft seines Münzhoheitsrechtes und mittelst seiner Münzverwaltung und Münzprägung dafür und zwar nicht bloß im Interesse des Verkehrs, sondern auch in dem der Sicherheit aller Verträge und aller Zahlungen, daß das aus dem wertvollen Edelmetall bestehende gemünzte Geld — die Münze — in genügender Menge vorhanden sei und cirkuliere, und daß es so zum großeu legitimierten, mit xublieg. tiäss umgebenen allgemeinen Tausch- und Zahlungsmittel, zum Wert- und Tauschmaßstab, zum Wertstellvertretcr sür alle Verträge, wenn das sonst Bedungene nicht geleistet werden kann, zum Vermittler des Kapitalverkehrs und zum besten Mittel der Wertaufbewahrung und der Werttransportierung werde. Alles Geld hat ein natürliches Substrat und eine konventionell rechtlich geordnete Form. Es ist nicht bloß Tauschmittel bei Kaus und Verkauf, sondern zugleich Zahlmittel sür Steuern, Besoldungen, Ausstattungen, Ablösungen, Schenkungen. Das Geld wird zum Repräsentationsmittel aller wirtschaftlichen Werte und zum Mittel der Rechnung, Fixierung, numerischen Präcisierung aller wirtschaftlichen Vorgänge. Diese verschiedenen Funktionen des Geldes haben sich historisch nach und nach entwickelt. Im modernen gcldwirtschaftlichen Staate sind sie alle voll und ganz vorhanden. Die staatliche Ordnung des Geldwesens, die sich an die des Maß- und Gewichtswesens anschließt, ist mit dieser die älteste und tiefgreifendste Verstaatlichungsmaßregel auf volkswirtschaftlichem Gebiete. Wenn der manchesterliche Radikalismus (z. B. in Endemann) sich zu der Phrase versteigen konnte, die Entwickelung des Geldbegriffs lasse sich als ein siegreicher Kampf gegen das Monopol der Staatsgewalt bezeichnen, so zeigt er nur seine vollständige historische Unkenntnis. Allerdings ist richtig, daß das Handelsinteresse immer wieder und oft stärker als die Staatsgewalt auf die Herstellung und Erhaltung guter Münze, besonders der Großmünze, hindrängte, aber nie konnte es allein ein gutes Münz- und Geldwesen herbeiführen. Das staatliche Monopol, eine gute staatliche Münzverwaltung mußte siegen. Heute würde die Aufhebung dieses Monopols die allgemeine Falschmünzerei und Betrügerei im großen bedeuten. Das Münzmonopol mit der staatlichen Münzpolitik und Münzpolizei ist die Voraussetzung eiuer gewissen im Gesamtinteresse erfolgenden Bindung, Normalisierung und Ordnung alles Verkehrs. 166. Das Münz Wesen der neueren Zeit beruht darauf, daß mit der Großstaatsbildung umfangreiche einheitliche Münzgebiete entstanden, daß ausführliche Münzgesetze und Münzverträge, sowie die Ausbildung des Privatrechts eine sichere rechtliche Grundlage für das Geldwesen schufen, daß die staatliche Verwaltung und die freie Prägung der Privaten sich streng an diese Ordnungen banden und genügende Mengen an Münze schufen, daß an die Stelle der vielen kleinen unvollkommenen früheren Münzstätten große entralisiertc mit moderner Technik eingerichtete staatliche Münzanstalten traten, welche die technische Möglichkeit vollendeter und billiger Münzprägung schufen. Hatten Preußen, Österreich, England, Frankreich schon im 18. Jahrhundert ein einheitliches Münzwesen gehabt, hatte auch in Deutschland der Zinnaische Münzvertrag von 1667 und der Leipziger von 1690 zwischen Brandenburg, Sachsen und Braunschweig, die Verträge über den Konventionsfuß zwischen Österreich und Bayern von 78 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^536 1753 (20 Guldensuß), dem bis 1771 ein großer Teil der Reichsstände beitrat, schon einige Besserung und Vereinheitlichung geschafft, die Resultate des 19. Jahrhunderts waren ganz andere. In Deutschland schufen die Münzverträge von 1837 und 1838, sowie von 1857 wenigstens die volle Beseitigung der übermäßigen Scheidemünzprägung der Kleinstaaten und die Einheit des Silbcrthalers, die Münzgesetze von 1871 und 1873 endlich die volle Münzeinheit. Das französische Münzsystem von 1803 dehnte sich nach und nach über els europäische und zehn amerikanische Staaten aus; die wichtigsten derselben traten 1865 zum lateinischen Münzbund zusammen; viele lassen in der fran- zösischcn Münze in Paris prägen. Das englische Münzsystem erstreckte sich aus alle englischen Kolonien mit Ausnahme Indiens und Canadas. Die skandinavischen Reiche haben sich 1873 zu einer vertragsmäßigen Münzunion zusammengefunden. Die meisten Kulturstaateu traten seit 1867 zu wiederholten internationalen, bis jetzt freilich vergeblichen Münzkonferenzen zusammen. Es ist überall dieselbe Tendenz aus Herstellung größerer einheitlicher Münzgebiete. Und wenn wir zugeben müssen, daß dabei auch die internationalen Verträge eine dankenswerte Rolle gespielt haben, die wichtigsten Besserungen und Fortschritte treffen wir doch da, wo die Bildung centraler und mächtiger Staatsgewalten gelang, und diese die Reform in die Hand nahmen. Die Vcrkoppelung des Münzwesens mehrerer Staaten kann große Gefahren bringen, wenn die Verträge nicht aufrichtig gehalten werden, wenn der eine Staat zur Papiergeldwirtschaft übergeht oder geringere Münze prägt. Deshalb stehen auch die nüchternen Politiker dem schönen Ideal eines künftigen, einheitlichen Weltgeldes noch recht zweifelnd gegenüber. Das Problem des Tages, das der Weltverkehr und die Weltwirtschaft geschaffen hat, ist der heute immer klaffender werdende Gegensatz des Geldwesens der verschiedenen Staaten: Papiergeld- und Hartgeldländer, Gold- und Silberländer stehen sich so schroff gegenüber wie je früher die Gebiete verschiedenen Geldes. Aber man darf nicht hoffen, dieses schwierigsten modernen volkswirtschaftlichen Problems Herr zu werden, wenn man die Fortschritte preisgiebt, auf denen die Ordnung der Gegenwart beruht: die selbständige staatliche Gesetzgebung des nationalen Münzwesens. Sie haben wir zunächst ins Auge zu fassen. Sie beruht auf der ausgebildeten und anerkannten staatlichen Münzhoheit, d. h. dem Recht des Staates, die gesetzlichen Bestimmungen über das Münzwesen zu erlassen und das Münzwesen zu ordnen, die Münzen allein zu prägen (Münzregal) oder unter feiner Autorität und Kontrolle prägen zu lasfen, fremde Münze zu verbieten, jede unberechtigte Herstellung von Münzen zu strasen. Die wichtigsten einzelnen Volkswirtschaft^ lichen Punkte in der Ordnung des Münzwesens sind die Bestimmungen des Gewichts und der Feinheit der Münzen auf der Basis eines Münzgrundgewichts, dann die des Münzfußes und des Münzsystems, des Verhältnisses von Courant- und Scheidemünze, ferner die Festsetzungen über Tragung der Münzkosten, über die Art und Pflicht, für genügende Geldmengen zu sorgen, endlich die Wahl der Währung und die Normierung des Verhältnisses von Hartgeld zu Banknoten und Papiergeld. Wir sprechen zunächst von den eigentlichen Münzfragen, um dann erst im Zusammenhang die Währungsfrage zu erörtern. a) Münzgrundgewicht, Gewicht und Legierung der Münzen. Jede Münze wird charakterisiert durch ihr Gewicht, und sofern sie legiert ist, durch ihren Feingehalt. Ihr Gewicht normiert sich nach dem vom Münzgesctz bestimmten Münzgrund gewicht. Als solches fungierte früher allgemein und neuerdings wieder das landesübliche Hauptgewicht; dazwischen hatten sich von dem Landesgewicht da und dort besondere Münzgewichte abgesondert. Das römische Pfund von 327,47 Gramm, das karolingische von 367 Gramm, später die Mark (das Zweidrittelpfund) von 158 bis 280 Gramm, in Deutschland vor allem die kölnische Mark von 233,85 Gramm, neuerdings das Kilogramm von 1000 und das Pfund von 500 Gramm sind die wichtigsten Münzgrundgewichte. Das Kilogramm von 1000 Gramm liegt der heutigen französischen, das Psund von 500 Gramm der deutschen Münze von 1857—1900, das Troy-Pfund von 373,24 Gramm resp, das Vi2 Pfund, die Unze, der englischen zu Grunde. Die kölnische 537^ Gewicht, Gehalt, Fuß der Münzen. 7!» Mark, aus welcher die deutschen Münzen bis 1857 hervorgingen, wurde als Silbermark in 16 Lot, das Lot in 18 Grän, als Goldmark in 24 Karat K 12 Grän eingeteilt; wenn man von 16-, 15-, 12 lötigem Silber, von 24., 20karätigem Gold sprach, so meinte man so viel Feingehalt sei in der betreffenden Legierung vorhanden. Heute wird der Feingehalt der Münzen fast überall in Tausendstel des Edelmetalls angegeben; unsere guten deutschen und die meisten anderen Münzen haben jetzt 900 Teile Edelmetall auf 100 Legiernugs- metall. Ganz sichere Münzgrundgewichte hat erst die Präcisionstechnik unseres Jahr- Hunderts geschaffen, wie unsere Technik auch erst die Möglichkeit bot, ohne zu große Kosten und Schwierigkeit sicher reines Edelmetall wie jede beliebige Mischung herzustellen. Die antiken und älteren mittelalterlichen Münzen waren vielfach in dcni reinen Edelmetall geprägt, wie man es eben damals herstellen konnte. Später hat man besonders den Silbermünzen erheblichere Zusätze von Legierungsmetall bis zu ein Viertel, ja zur Hälfte und darüber beigefügt, in erster Linie aus Sparsamkeit oder um einen Münzgewinn zu machen; teilweise glaubte man auch die Münze dadurch härter und dauerhafter zu machen. Vom Übermaß dieses schlechten Gemisches ist man zurückgekehrt, aber ganz hat man die Übung, legiertes Geld zu Prägen, nicht aufgegeben; ob es richtig sei, darüber streiten Techniker und Münzpolitikcr noch. Alle älteren und einige neuere Münzgesetze oder Instruktionen für Münzmeister kennen nur das legierte Metall; sie sagen, aus der Mark so und so legierten Silbers mache man 60 Groschen oder 8 Thaler, aus dem Kilogramm 200 Silberfrancs und 3100 Goldfrancs; das einzelne Münzstück kann dann, entsprechend dem Einteilungsprincip, in ein einfaches Zahlenverhältnis zum Münzgrundgewicht kommen. Der deutsche Reichsthaler von 1566 wog V« Mark oder 2 Lot; der französische Franc hat ein Gewicht von ^°°/suo ^ 5 Gramm. Die neueren deutschen Münzgesctze gehen davon aus, daß nur das Edelmetall Wert verleihe, sie besagen also: eine Mark sein Silber, ein Pfund fein Gold soll in 14 Thaler, in 139,5 Zehnmarkstücke geteilt werden; und da nun zu dem Feingewicht ein Zusatz von Legierungsgewicht kommt, so wiegt das einzelne Münzstück stets etwas schwerer als ihr durch das Münzgesetz direkt bestimmtes Gewicht an Feinmetall besagt; unser Thaler von 1857 hatte 16,66 Gramm sein Silber, war 18,518 Gramm schwer, unser Zehnmarkstück hat 3,584 Gramm fein Gold, ist 3,982 Gramm schwer. d) Münzfuß. Die ältesten Münzen waren dem Gewicht und dem Namen nach einfache Teile des Grundgewichts; wie der Römer nach Pfunden (Assen) und Zwölftelpfunden (Unzen) ursprünglich rechnete, so hat man im ganzen älteren Mittelalter nach Psunden und -ihren Teilen (240 Psennige ^ ein Psund Pfennige) gezählt, und das englische Pfund Sterling, der französische Franc, welcher nur ein neuer Name für das Livre ist, der italienische Lire zeigen noch diesen Znsammcnhang. In der langen historischen Entwickelung des Münzwescns, wobei immer der Anschluß an die älteren Namen und Rcchuungsgewohnheiten, an die bisher üblichen Münzen, die längst durch Umlaus oder Lcichterprägung einen anderen Wert erhalten hatten, den Ausschlag gab, kamen nun aber alle möglichen komplizierten Einteilungen des Münzgrundgewichts aus. Eine einfache Einteilung desselben war nicht Bedürfnis, weil man ja nicht Lote oder Gramme Silber mit Loten oder Grammen Kaffee uud Zucker verglich, sondern den Wert von einigen Gramm Silber mit dem Wert eines Kilogramms oder Centners Ware. Unter dem Münzfuß verstehen wir das Stückzahlverhältnis, nach welchem das Münzgrundgewicht, das legierte oder das feine, eingeteilt ist, um die Hauptmünze des Landes zu erhalten. Wir hatten in Deutschland vom 16. Jahrhundert an einen Acht- thalersuß, der sich successiv in einen Vierzehnthalcrsuß verwandelte, d. h. ursprünglich wurden 8 Thaler aus der rohen, zuletzt 1750-1871 14 aus der feinen Mark, 1857 bis 1871 30 Thaler aus dem Psund fein (was fast identisch mit dem älteren Thaler war) hergestellt. Das Münzgesetz vom 4. Dezember 1871 ordnet an, daß 1395 Goldmark- oder Drittelthalcr aus dem Zollpfund sein Gold geprägt werden. Die Hauptmünze erklärt aber allein für sich noch nicht das Münzsystem; sie ist nur der Mittelpunkt, der zu einer erheblichen Zahl von Teilmünzen und mehrfachen 8» Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^538 Münzen den Schlüssel bietet. Das Münzsystem muß eine möglichst einfache Anordnung haben und doch zugleich den verschiedenen Bedürfnissen des täglichen kleinen Markt- Verkehrs, den Lohn- und anderen Zahlungen mittlerer Art, wie dem großen Verkehr der Banken, des Großhandels und Weltverkehrs angepaßt sein. Wir finden dem entsprechend bei allen höheren Kulturvölkern hauptsächlich drei Gruppen von Münzsorten: eine mittlere, wohin die attische Drachme von 4,3—3,4 Gramm, der römische Denar von 4,5—3,4, der mittelalterliche Groschen von 4,5—3, der heutige Franc von 4,5, die Mark von 5, der englische Schilling von 5,2 Gramm sein Silber gehören. Unter ihnen stehen die kleinen Teilmünzcn von 1, 0,5, 0,1 oder noch weniger Gramm Silber oder von Kupser, Bronze und Nickel; über ihnen stehen die groben Münzen, z. B. die vier- und achtfache Drachme mit 13—14 und 27—28 Gramm Silber, die verschiedenen Gulden und Thaler, Dollar und Rubel, Füns-Schilling- und Fünf-Francstücke von 9—16, 18—27 Gramm. Wo sie fehlen, pflegen die Goldstücke von 3—8 Gramm eine ähnliche Rolle zu spielen; der ^.uisus Lonsla,ntius hatte 4,5 Gramm, die Goldgulden und Dukaten 3,6—2,5 Gramm, ihre Verdoppelung, die Pistole 6,2—5,9, der englische LovsrsiAn hat 7,32, das Zwanzigfrancstück 5,80, das deutsche Zwanzigmarkstück 7,16 Gramm sein Gold (7,96 Gewicht). Es kann nicht Zufall sein, daß so die verschiedensten Völker immer wieder auf ähnliche Münzgrößen kamen. Sie entfprechen den Hauptarten des Verkehrs entwickelter Volkswirtschaften. Es kann im Anfang, besonders wenn fremde Münzen eindringen, vorkommen, daß die neue grobe Münze isoliert für sich steht und nicht zahlenmäßig glatt in das System der übrigen Landesmünze hineingepaßt ist, daß bestimmte Verträge regelmäßig ausschließlich auf eine folche bestimmte Münzart gestellt werden, wie im vorigen Jahrhundert in Preußen in der Hauptsache gewisse Zahlungen des großen Verkehrs in Thaler-Gold (Friedrichsd'or oder Fünf-Thalerstücke, Pistolen), die übrigen in den silbernen Thalern, ^8 Thalern, Groschen und Pfennigen gemacht wurden. Aber stets ist ein solcher Zustand unbequem und hemmend. Überall hat die Entwickelung dahin gedrängt, daß die großen, mittleren und kleinen Münzen eines Landes nach ihrem Gewicht, ihrem Feingehalt und ihrem Wert ein einheitliches System bilden, einander vertreten können; und die Voraussetzung hierfür ist, daß sie ihrem innern Metallwert (mit der Ausnahme der Scheidemünze, woranf wir gleich kommen), wie ihrem durch die Prägung bestimmten Nennwert nach ein einheitliches klares Zahlensystem bilden: 100 Pfennige muß jeder für eine Mark, zehn einzelne Markstücke jeder für ein goldenes Zehnmarkstück nehmen. Keine Münze des Systems darf in einer andern desselben einen Mehrwert, ein Agio erhalten, ohne daß der ganze Verkehr in ssiner Sicherheit bedroht wird. Diesen in älterer Zeit fast immer vorhandenen Mißstand ganz zu beseitigen, war die Hauptausgabe der neueren Münzpolitik. Die Zahlenproportionen, in denen die verschiedenen Münzen zu einander stehen, waren srüher wesentlich nach dem Quartal- und dem Duodecimalsystem gewählt, d. h. die einzelnen Münzstücke verhielten sich wie 1:2:4:8:16 oder wie 1: 3 : 6 :12 : 24 zu einander. Es waren die Zahlen, welche für den Kleinverkehr am bequemsten sind; man konnte beim Verlaus den Preis eines Pfundes am bequemsten so teilen. Neuerdings hat mehr und mehr das Decimalshstem gesiegt, so in Nordamerika 1778, in Frankreich 1795, in Österreich 1857, in Deutschland 1871—73; die Münzen Verhalten sich hier wie 1 :10 : 100 zu einander, mit Einschiebungen von 2-, 5- und 20 fachen Einheiten. Es ist das Rechcnshstem, das zum Multiplizieren am besten ist, das die Mathematiker, die Finanzleute, die Bankiers am meisten wünschten. Man hat den Sieg des Decimalsystems als eine doktrinäre Maßregel bezeichnet, aber es hat sich überall bewährt und ist die notwendige Ergänzung desselben Systems im Maß- und Gewichtswesen. Die Wahl des Münzfußes und der wichtigeren Münzsorten ist in den heute in Betracht kommenden Kulturstaaten nirgends aus sreier Wahl nach abstrakten Zweckmäßigkeitsgründen erfolgt, sondern überall, wo man wegen Währungswechsels, wegen Zerrüttung oder Verschlechterung des bisherigen Münzsystems, wegen Vereinheitlichung des Münzwesens bisher getrennter Länder einen neuen Münzfuß und ein neues Münz- 539) Tie cmzclnm Münzc», das Müiizsyswn, die Scheideminizc. 81 system schuf, war entweder der Anschluß an die bestehenden Gewohnheiten und Wertvorstellungen des Landes oder die Annahme der Münzen des Haupt- oder des Nachbarlandes das Ausschlaggebende. Die Geschichte des Münzfußes der großen Kulturstaaten besteht fast durchaus iu der fuccessiven Erleichterung des alten Geldes: nachdem es aus den mehr erwähnten Ursachen schlechter geworden war, erkannte man das zuletzt gesetzlich im neuen Münzfuß an. So ist der deutsche Thaler von 27,4 aus 16,6 Gramm von 1566—1871 gesunken; so das livrv tournois oder der.Franc von etwa 415 auf 5 Gramm legierten Silbers; das ist ein Rückgang aus V8» (Lexis). Als Deutschland einen neuen Münzsuß 1871—73 wählen mußte, um endlich ein einheitliches Geld zu schaffen, war nur die Frage, ob man etwa wie die Schweiz, Belgien, Italien, Griechenland, Spanien, den sranzösischen Franc wählen oder durch Annahme des '/»-Thalers^ oder 10-Groschen- stücks sür den größeren Teil Deutschlands den Übergang erleichtern wolle. Man entschied in letzterer Richtung, weil man sich zugleich sagte, dieselbe Münze mit einem großen Nachbarstaat zu haben, könne ohne Garantie einheitlicher Münzverwaltung, einheitlicher Gold- und Währungspolitik unter Umständen, vor allem durch Eindringen der fremden Münze, mehr schaden als nützen. Aus dieser historischen Entstehung aller Münzeinteilung erklärt es sich auch, daß einzelne Länder zeitweise ihre Hauptmünze nicht geprägt haben, sondern nur Teile oder Vielsache derselben. Als Preußen 1666 und 1690 zu einem leichteren Thalerfuß überging, prägte es lange nur ^/s- und Vs-Thaler als Zahlungsmünze, weil es mit etwaigen ganzen Thalern nicht dem alten schwereren Reichs- oder Speciesthaler Konkurrenz machen wollte, der Thaler war also, bis Friedrich d. Gr. ihn auch prägte, nur eine Rechnungsmünze. Manche deutsche Staaten haben lange nur kleines Geld geprägt, um mehr daran zu verdienen, aber gar nicht den Gulden, nach dem gerechnet wurde. Als Frankreich den Franc, Deutschland die Mark als Hauptmünze einführte, waren beide Münzen für den großen Verkehr und hauptsächlich für das Goldgeld zu klein. Die 10- und 20 fachen Stücke wurden deshalb die wichtigsten großen Münzen. Es kann so ein Gegensatz bestehen zwischen der Hauptrechnungsmünze (der Mark) und der Hauptzahlungsmünze (dem 10- und 20-Markstücke). Tie Hauptrechnungseinheit ist mehr durch traditionellen Gebrauch, die Hauptzahlungsmünze durch münz- und verkehrstechnische Zweckmäßigkeit bestimmt. Die neuere Entwickelung hat aber teils die Rechnungseinheit und die Hauptmünzeinheit zu identifizieren, teils sie wenigstens in ein sehr einfaches Zahlenverhältnis zu bringen gesucht. o) Scheidemünze. Das notwendige Nebeneinanderbestehen von großen, mittleren und kleineren Münzen hat im neueren Münzwesen zu dem Gegensatz von Voll- oder Courant geld und von Scheidemünze geführt, wie wir oben schon sahen. Während in älterer Zeit alle Münze für die Zahlungen sich gleichstand, ist heute nur das Courantgeld für alle Zahlungen gesetzliches Zahlungsmittel, die Scheidemünze braucht nur in kleinen Beträgen genommen zu werden. Die historische Ursache liegt 1. in der technisch-wirtschaftlichen Thatsache, daß man besser für Großzahlungen Großgeld, für Klcinzahlungcn Kleingeld verwendet und 2. in den Jahrhunderte langen oben geschilderten Mißbräuchen, welche sich die Regierungen und Münzpächter mit dem kleineren Gelde gestatteten. Das größere Silbergeld und das Golbgeld konnte man nicht Ho unbemerkt immer schlechter machen, man prägte es dafür um so weniger; desto mehr aber kleine Münze, und zwar immer leichter, immer mit stärkerem Kupserzusatz, so daß zuletzt die Silbermünzen statt 13—14 nur 4—8 lötig waren, aus der Mark Silber statt 9—14 12—20 Thaler geprägt wurden. Den so erzielten fiskalischen Münzgewinncn stand die Verschlechterung des Münzfußes, die Unsicherheit aller Münzwerte gegenüber. Auch die mittleren Münzen hatten an diesem Verderb teilgenommen. Fast alle Münzwirren von 1250 bis 1850 gingen hierauf zurück. Da man nun in der neueren Münzpraxis doch davon nicht lassen wollte, die kleinen Münzen entweder etwas leichter, oder stärker legiert, oder beides zugleich, oder gar aus billigem Kupfer oder Nickel zu prägen, so griff man zu solgenden Grundsätzen: An Scheidemünze darf pro Kops der Bevölkerung nur ein bestimmter Betrag ZchmoUer, Grmidiiß der Volkswirtschastslchre. II, I.—>!, Aufl. 6 82 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^54<» und nur durch die Regierung, nie auf Spekulation durch Private geprägt werden, so daß ihr geringerer Metallwert wegen ihres Seltenheitswertes Praktisch keine Wirkung hat; es ist gleichsam eine Kreditmünze, eine Zeichenmünze, eine staatliche Anweisung. Teilweise sind auch Vorkehrungen getroffen, daß jeder die Scheidemünze gegen Rollgeld umwechseln kann. Und niemand braucht sie bei größeren Zahlungen zu nehmen, z. B. in Deutschland die Nickelmünze nur bis zu 1, die silberne Scheidemünze (50-Pfennig- 1-, 2- und 5-Markstücke) nur bis zu 20 Mark. In den Goldwährungsländern pflegt alle Silbermünze neben der Kupfer- und Nickelmünze Scheidemünze zu sein; in den Doppelwährungsländern ist die Grenze verschieden bestimmt; in Frankreich sind die Münzen Von 2 Franc abwärts Scheidemünze. Durch diese jetzt in den größeren Staaten streng festgehaltenen Grundsätze und durch die Verpflichtung oder Praxis der Regierungen, alle über das Maß des sogenannten Passiergewichts abgenutzten Münzen aus ihre Kosten oder auf die des einzahlenden Besitzers einzuziehen, aber nicht mehr auszugeben, sondern umzuprägen, ist endlich das große Ziel erreicht, ein solides festes Geld- und Münzwesen durch Jahrzehnte hindurch zu erhalten. Die Abweichung, die die neugeprägten Münzen gegenüber ihrem Sollgehält zeigen dürfen, das sog. Remeäiuro, ist ebenfalls in engen Grenzen heute gesetzlich sestgelegt (z. B. bei den 10- und 20-Mark° stücken 2^/2 pro Mille am Feingehalt, 2 pro Mille am Gewicht), so daß auch nach dieser Seite die Garantie für volles gutes Geld gegeben ist. ä) Schlagschatz und Münzverwaltung. Die Konsequenz dieser Maßregeln ist der Verzicht auf erhebliche, unter Umständen auf alle Gewinne aus der Münzverwaltung, der Verzicht auf den sog. Schlagschatz; die Münze mußte aus einer finanziellen Einnahme eine unter Umständen kostspielige Verkehrsinstitution werden. Man hatte früher einen Gewinn von 1—8 Prozent aus jeder Prägung verlangt oder erstrebt und ihn dadurch erzielt, daß man entweder im Münzgefetz das anerkannte, oder unter rechtlicher Verschleierung desselben leichter prägte, als das Gesetz es bestimmte. Verpachtete man die Münze, so stellte die Pacht diesen Gewinn, den Schlagschatz dar; der Pächter schlug dann eben so, daß er auf seine Kosten und die Pacht kam. Prägte der Staat aus seine eigene Rechnung, so mußte er entweder beim 30-Thalerfuß abwarten, bis er Silber zu 29 Thaler 20—24 Groschen erhielt, dann konnte man aus dem Pfunde 30 Thaler prägen und daneben die Kosten ersetzt erhalten, ja sich noch einen Gewinn (Schlagschatz im engern Sinn) berechnen; oder man mußte eben auch leichter prägen. Daher ist der Kern aller Klagen der Münzverwaltungen seit Jahrhunderten der „Silberkauf". Bei billigem Preis des Rohsilbers, wenn beim 14-Thalersuß die Mark fein Silber nur 13^4 Thaler kostete, war leicht zu prägen; meist war aber die cirkulierende Münze, mit der man lauste, bereits abgenutzt oder unterwertig geprägt, und dann konnte man sür 13 Thaler 18 Groschen keine Mark, für 29 Thaler 20 Groschen kein Psund Silber kaufen. Der hohe „Silberkauf" nötigte immer wieder zu schlechterer Prägung, zum Übergang vom alten zu einem leichtern Münzfuß. Nun kann ein großer Staat mit leidlich geordnetem Geldwesen sich auch dadurch helfen, daß er mal ein oder mehrere Jahre gar nicht Prägt, in der Erwartung, so den Wert der Münze zu erhöhen, den der -Barren herabzudrücken. Aber ob das Experiment gelingt, hängt vom Weltmarkt ab. Und wenn es an Münze fehlt, so reizt dieses Abwarten zum Eindringen fremder schlechter Münze. Daher haben die weitsichtigeren staatlichen Münzverwaltungen sich im 19. Jahrhundert, soweit es überhaupt Sache des Staates blieb selbst zu prägen, sich auf den Standpunkt gestellt, daß sie unabhängig vom jährlichen Gewinn oder Verlust der Münzverwaltung jährlich bestimmte Mengen prägen; sie konnten nur hoffen, einmal die Gewinne aus der Scheidemünzprägung und dann die aus Jahren mit billigem Barrenpreis zu verwenden, um die höheren Münzkosten der anderen Jahre auszugleichen. Handelte es sich um den Übergang zu einer andern Währung oder einem neuen Münzfuß, also um ganz große Münzprägungen in einem oder zwei Jahren, so durste man sreilich auch Opfer von Millionen nicht scheuen, um in kurzer Zeit unter Beseitigung der alten Münze einen Schatz neuer Münze von 40—100 und mehr Mark pro Kopf der Bevölkerung zu schaffen. 541s Kosten der Münzverwaltung, Privatpriigung, Mnnzliedarf. 83 Daneben hat man neuerdings auch ziemlich allgemein Privaten das Recht eingeräumt, in der staatlichen Münze Courantgeld prägen zu lassen. Sicher ist dies auch früher ost geschehen, zumal in Handelsstaaten. Aber es ist schwer, festzustellen, in welchem Umsang. Jedenfalls haben in Deutschland seit den letzten Jahrhunderten — von den Mißbräuchen der Münzpächter abgesehen — wesentlich nur die Regierungen geprägt. Auch sonst gehört die Prägung durch Private mehr der Neuzeit an. Die englische Regierung prägt für Private umsonst, die anderen thun es meist gegen eine Prägegebühr, die den Kosten entspricht. Wo der Edelmetallhandel und die Kassenhaltung aller großen Geschästsleute auf große Banken übergegangen ist, welche das Verkehrsbedürfnis an Münze richtig übersehen, kann man in gewöhnlichen Zeiten es allerdings diesen Organen überlassen, Barren in dem erforderlichen Betrag in Münze umwandeln zu lassen. Nur müssen die Staatsorgane stets zugleich daraus achten, ob genügend und zwar gutes eigenes Geld die Vcrkehrskanäle des Landes erfülle. Sie werden zu diesem Zwecke die Cirkulation fremder Münze erschweren oder verbieten, was nur Schwierigkeit bietet, wenn nicht genug eigene gute vorhanden ist; sie werden stets statistisch zu verfolgen suchen, was von dem gemünzten Geld etwa durch industriellen Verbrauch oder durch Export verschwinde, und werden darnach zu überlegen haben, ob genug Münze vorhanden sei, ob sie etwa, falls nicht die Banken prägen lassen, selbst durch Neuprägungen den Münzvorrat ergänzen sollen. Hauptsächlich aber werdcu sie suchen, durch eine richtige Währungs-, Bank- und Handelspolitik auf Erhaltung der nötigen eigenen guten Münze hinzuwirken. e) Der Münz bedarf der Kulturstaaten ist natürlich je nach dem Stande der Arbeitsteilung, des Verkehrs, der Kreditentwickelung, welche viele Geldübertragungen durch Kreditgeschäfte ersetzt, je nach dem Umfang der individuellen Schatzbildung und Schnelligkeit der Geldcirkulation ein ganz verschiedener. Nach Soetbeers Schätzung von 1891 kommen in Skandinavien 17—18 Mark, in der Schweiz 52—53, in Deutschland 56, in den Vereinigten Staaten 65, in Großbritannien 73, in Belgien 83, in Frankreich über 260 Mark auf den Kops der Bevölkerung. Humboldt schätzte im Anfang des 19. Jahrhunderts den Bedarf des nördlichen und östlichen Europas auf etwa 24, des südlichen und westlichen aus etwa 45 Mark, Rau rechnete etwas größere Summen zwischen 20 und 58 Mark. Man kann Wohl annehmen, daß der Bedarf pro Kopf zuerst mit Ausbildung der Geldwirtschast steige und zwar um so stärker, je langsamer die Cirkulation, je größer noch die private Schatzbildung ist, daß aber von einem gewissen Sättigungspunkt an die vollendete Geld- und Kreditwirtschast wieder mit viel weniger Hartgeld auskomme, zumal je mehr Banknoten, Papiergeld, Wechsel- und Giroübertragungen zunehmen. Ich schätze, daß einzelne Gebiete Italiens und Deutschlands schon im 15.—47. Jahrhundert Münzbeträge von 15—40 Mark pro Kopf hatten. Über die jährlichen Münzprägungen haben wir für einzelne Städte und Gebiete und einzelne Jahre und Perioden sichere Zahlen bis zurück ins 15. und 16. Jahrhundert. Aber sie beweisen über den Münzumlauf nicht viel, da gerade aus den meistprägenden Orten und Gebieten sehr viel und rasch Geld ausgeführt wurde; wir wissen anch nie, welcher Teil der neuen Münze aus Barren, welcher aus alter Münze geprägt wnrde. Kursachsen prägte 1572—1629 sür 15,8 Mill. Reichsthaler, etwa zu 4,15 Mark also 71,1 Mill. Mark; die Bevölkerung wird höchstens eine halbe Million betragen haben, also pro Kopf 142 Mark; es cirkulierte aber 1600—1620 sicher nicht V» oder i/s davon mehr im Lande. Für Brandenburg-Preußen berechnete ich, daß, alle Münze auf Silber reduziert, die Prägungen auf eine Million Menschen bezogen, 1519 ca. 8333, 1681-90 ca. 30000, 1764—1808 ca. 48000, 1809^1836 ca. 43000 Gcwichtsmark Silber jährlich in Münze ausgeprägt wurden (also 249 000 preuß. Thaler 1519, 1440000 1809—1336). In Österreich wurden nach S. Becker 1724—45 jährlich etwa 3 Mill. österr. Gulden, 1792—1834 jährlich etwa 19 Mill. österr. fl. geprägt. Frankreich besaß 1780/90 etwa 2200 Mill. Fr. Geld (100 auf 1 Mill. Seelen), 1885 etwa 3000 (210 auf 1 Mill.), während es 1795—1885 für über 13 000 Mill. Fr. geprägt hatte. 6» 84 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^54H England besaß 1794 etwa 22,5, 1836 30, 1858 90, 1885 110 Mill. F metallischer Cirkulationsmittel; es hatte 1816—85 sür etwa 252 Mill. F Goldmünzen geprägt. Deutschland hatte Ende 1900 2800 Mill. Mark Gold und 880 Mill. Mark Silber in Cirkulation, zusammen 3630 Mill. oder 64 Mill. auf eine Million Seelen; Preußen hatte 1809-36 92,6 Mill. Mark auf eine Million geprägt, also 1836 wohl auch auf eine Million Menschen 30—50 Mill. Mark Umlauf. Deutschland hat 1872—1900 3807 Mill. Mark netto in Gold geprägt; 1000 Mill. Mark sind ins Ausland gegangen oder eingeschmolzen worden. Der Münzvorrat jedes Landes an Vollgeld ist ein nationaler Schatz, der stets so groß sein muß, um mäßige, zeitweilige Abgänge durch Einschmelzung und Export zu ertragen; vollends wenn ein Land selbst Edelmetall erzeugt oder wie England der Mittelpunkt des Weltedelmetallhandels ist, so wird neben dem Barren- oft auch ein Münzabfluß je nach den Schwankungen der internationalen Handels- und Zahlungsverhältnisse sich ergeben, ja sehr vorteilhaft sein können. Nur ein gewisses Maß und eine gewisse Dauer dürfen solche Abflüsse nicht überschreiten, wenn nicht der Geldverkehr des Landes leiden soll. Es können dadurch große Mißstände, eventuell eine schlimme Papiergeldwirtschaft entstehen. Über den Abfluß der einheimischen Münze ins Ausland durch übermäßige Papier- geldausgabe und falsche Währungspolitik reden wir an anderer Stelle. Abgesehen hievon hängt dieser Abfluß, sofern er als dauernder auftritt, wesentlich von den internationalen Bilanzverhältnissen, d. h. von der Größe der gesamten Zahlungen in das Ausland und vom Ausland ins Inland ab. Ein Land, das regelmäßig mehr einheimische Waren exportiert als fremde importiert (Handelsbilanz), oder gar mehr Zahlungen im ganzen vom Ausland empfängt als an dieses zu machen hat (Zahlungsbilanz), wird eher einen Metall- und Münzüberfluß haben. Ein armes, verschuldetes Land mit dauernd ungünstiger Bilanz aber (d. h. mit größeren Zahlungen an das Ausland als von ihm) wird schwer seine Münze behaupten können, ohne tieseinschneidende handelspolitische Maßregeln, welche seine Zahlungen ins Gleichgewicht zu bringen suchen. Er kann sonst leicht zur Papierwährung getrieben werden und wird diese schwer wieder los, ohne die erwähnte Umgestaltung seiner Bilanz. Die früheren Hülfsmittel sich dagegen zu schützen, waren Geldausfuhrverbote und Erhebung eines hohen Schlagschatzes; beide werden heute mit Recht verworfen, das erstere als undurchführbar; das letztere ist zwar wirksam, aber ruiniert zugleich das eigene Münzwesen; man macht die eigene Münze damit so schlecht, daß kein Fremder sie haben will. Nur das ist an dieser Maßregel richtig, daß man für Private nicht ohne Erfatz der Prägekosten prägen soll. Erhebt man sie, so werden immer eher die Barren, als das gemünzte Geld abfließen. Überall aber werden vorübergehende Umstände eintreten (z. B. Bezug großer Getreidemcngen nach einer schlechten Ernte), welche zeitweisen Abfluß des Edelmetalls und der Münzen hervorrufen. Man hat früher auch hiefür in Ausfuhrverboten und Schlagschatz das Heilmittel gesehen. Heute weiß man, daß solche vorübergehende Abflüsse sich meist rasch wieder ausgleichen, und daß sie leicht einzuschränken sind durch eine richtige Diskontopolitik der großen Centralb anken. Wo nämlich große Centralbanken die Hauptmünzvorräte in Händen haben (von Frankreichs Münzen liegt etwa ^4 in der sranzösischen Bank), geschehen die Abflüsse nach außen in der Weise, daß Kredite bei der Bank erbeten werden, um die Zahlungen zu machen. Erhöht sie nun den Zinsfuß (Diskonto) hiefür, und läßt sie sich sogar stets für solche Zahlungen eine kleine Prämie (Goldprämie) gewähren, so hemmt sie den Abfluß ziemlich rasch und wirkt durch diese Maßregeln indirekt auf eine Gestaltung der Bilanzverhältnisse, welche den Abfluß unnötig macht. Wir sehen durch diese Ausführungen, daß auch heute für jedes Land die Erhaltung einer reichlichen guten Geldcirkulation keine einfache Sache ist, und wie die wirtschaftliche Politik von den verschiedensten Seiten her dazu mitwirken muß. Und dabei haben Die Erhaltung der heimischen Münze. Die Währung. 85 wir einen der wichtigsten Punkte noch nicht ins Auge gefaßt, die Währungsfrage und Währungspolitik. 167. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Das Problem und das ältere Nebeneinandercirkulieren von Gold- und Silbermünzen. Wir haben oben schon bemerkt, daß die Erklärung eines Geldes zum gesetzlichen Zahlungsniittel das Wesen der Währung ausmache. Man pflegt daher heute die drei eben genannten Währungen zu unterscheiden und kurz und populär zu sagen: Bei der Doppelwährung ist Gold- und Silber-, bei der Gold- nur Gold-, bei der Silberwährung nur Silbermünze gesetzliches Zahlungsmittel. Das ist nun, ganz roh betrachtet, für die Gegenwart richtig. Aber das Wesentliche ist die feinere Unterscheidung. In gewissem Sinne haben ja auch die Silberländer in der Regel Goldmünze, alle Goldländer haben regelmäßig Silbermünze; beides aber in anderer Art und mit anderem Recht als in den Ländern der Doppelwährung. Suchen wir uns also die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen und die historische Gestaltung des Nebeneinanderbestehens von mehreren Münzarten aus verschiedenem Metall, hauptsächlich von Gold- und Silbermünzen klar zu machen. Wir sahen, daß ursprünglich eine Anzahl von verschiedenen Gütern als Zahlmittel nebeneinander fungierten; sie konnten das, so lange das Wertbewußtsein so roh und so stabil war, daß jeder für gewöhnlich die gleiche Quantität dieser Güter zu gleichem Werte nahm. Mit der höheren Ausbildung des Wertbewußtseins und des Verkehrs schieden nach und nach die übrigen Güter aus der Reihe der Tausch- und Zahlmittel aus, weil sie dazu weniger taugten als Edelmetall und Münze, hauptsächlich weil sie weniger wertbeständig waren. Es blieben aber meist mehrere Metalle, als Barren oder in Münzform, Eisen, Kupfer und Bronze neben Silber, Kupfer und Silber neben Gold als regelmäßige und rechtlich anerkannte Zahlmittel übrig. Und sie konnten es in dem Maße leichter, als der Wert aller dieser Metalle und Münzen nicht leicht und rasch große Schwankungen zeigte, als bei wenig ausgebildetem Handelsgeist noch rohe Gleichsetzungen lange und in weiter Verbreitung sich erhielten. Der Verkehr bemerkte früher kleine Wertschwankungen von Kupfer zu Silber oder von Silber zu Gold nicht so leicht; und man war nicht geneigt und nicht fähig, teilweise schon der Transportkosten wegen, kleine Werterhöhungen des einen Metalls dadurch zu nützen, daß man es aus dem Verkehr zog und an andere Länder, wo es höher galt, zu verkaufen trachtete. Es ergaben sich also, je unentwickelter der Verkehr war, desto weniger Schwierigkeiten aus der gleichzeitigen Anwendung mehrerer Metalle zu Münzen. Sie erschien überdies von praktischem Gesichtspunkt aus überall bequem, ja unentbehrlich. Die Eisen- und Kupfermünzen dienten dem kleinen Verkehr, das Silber dem größeren. Wo Gold ursprünglich fehlte, wurde es mit der Ausbildung erheblicher interlokaler Zahlungen wegen feiner leichten Verwendbarkeit herbeigezogen. In gewissem Umfang entschied stets das Vorkommen und die Leichtigkeit oder Schwierigkeit des handelsmäßigen Bezugs darüber, welche Metalle zuerst, welche später an jedem Orte als Zahlmittel gewählt wurden. Überall aber trat mit höherer wirtschaftlicher Kultur Eisen, Kupfer und Bronze zurück, das Gold dagegen in den Vordergrund. So gewöhnte man sich fast überall daran, zwei oder mehr Metalle zugleich als Münze zu verwenden; Sitte und technisches Münz- und Verkehrsbedürfnis forderten gebieterisch die Kombination. Aber ebenso allgemein hat man verlangt, daß die nebeneinander zugelassenen Metalle in ihren Münzen ein einheitliches System darstellen, daß 1 Gramm gemünzten Silbers zu so viel Gramm gemünzten Kupfers oder Goldes in einem ganz bestimmten, Von Sitte oder Recht fixierten Wertverhältnis stehe. Wo das Verkehrsbedürfnis zu einer neuen Silber- neben der Kupfer-, zu einer neuen Gold- neben der Silbermünze führte, da suchte man diesem Bedürfnis zu genügen. Der neue Goldgulden des 13. Jahrhunderts wurde zuerst so geprägt, daß er einem Pfund oder 240 Pfennigen, der Silberthaler des 16. Jahrhunderts, daß er einem Goldgulden entspräche, die Pistole oder der Friedrichsdor des 18. Jahrhunderts so, daß er fünf Silberthaler darstelle. 86 Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^544 Als man in Deutschland von 1857 an Goldkronen von 10 Grammen Prägte, nahm sie niemand, weil sie kein sestes Wertverhältnis zur vorherrschenden Silbermünze hatten. Man kann nur mit Münzen rechnen, die einen festen Nennwert haben, die einfache Teile oder Vielsache von einander sind. In jedem Münzsystem muß eine Hauptmünze den Ausgangspunkt des Rechnens bilden; ist sie von Silber und herrscht die Silbcr- münze vor, so muß die Kupfer- und Goldmünze ihren sesten Wert nach ihr, ist sie von Gold, so muß die Kupfer- und Silbermünze ihn nach diesem erhalten. Diese Hauptmünze wird stets in den Gedanken der rechnenden und kaufenden Menschen zum festen Wertmesser; mag diese Münze im Laufe der Jahrzehnte selbst im Wert schwanken, die Menschen denken sie sich als das Feste, Unveränderliche ihres Wertbewußtseins; was Ware ist, wird im Wert ihr gegenüber schwanken können, das ist die Natur der Ware; was aber Geld ist, darf ihr gegenüber nicht im Wert schwanken; sonst thut es keinen gehörigen Gelddienst. Daher das absolute Bedürfnis, in jedem Münzgesetz den Nennwert der gesetzlich zugelassenen Münzen fest gegeneinander zu normieren. Durch diese Fixierung des Nennwertes jeder Münze ergiebt sich nun aber auch die große Schwierigkeit aller Anwendung verschiedener Metalle in demselben Münzsystem. Man fetzte 4,5 Gramm Silber (des l-Francstückes) gleich 0,29 Gramm Gold (V20 des goldenen 20-Francstückcs) im französischen Münzgesetz von 1803, weil gegen 1800 Gold zu Silber wie 1:15,5 stand. Derartig gleichgesetzte Münzen oder Edelmetallauantitätcn cirkulieren ohne Schwierigkeit zu solchem festen Nennwert nebeneinander, so lange das Wertverhältnis dasselbe bleibt, oder so lange die Änderung nicht bemerkt wird oder nicht vom Handel benutzt werden kann. Ändert sich aber dieses Verhältnis, oder fallen die erwähnten Bedingungen weg, fo wird mit jeder Wertsteigerung des Goldes auch jede Goldmünze in Silber, mit jeder Wertsteigerung des Silbers jede Silbermünze in Gold wertvoller, erhält ein sogenanntes Agio, erfüllt nicht mehr die wahre Funktion einer Münze, in festem klarem Wertverhältnis zu den übrigen Münzen zu stehen. Wo nun aber ein entwickelter Handelsgeist diese Wertdifferenzen bemerkt, wird jeder, der Zahlungen zu machen hat, soweit dies nach der Art und Menge der Münze möglich ist, nur die im Münzgesetz übertarifierte, im Verkehr gegen den Nennwert wertloser gewordene Münze zu solchen verwenden, die wertvoller gewordene im Münzgesetz untertarifierte dagegen zurückhalten, ein Agio für sie fordern, sie im Auslande, wo ihn kein Münzgesetz an der Ausnutzung des höhereu Wertes hindert, auszugeben suchen. Die letzte Folge ist, daß, soweit der Handel verschiedener Länder untereinander den Abfluß gestattet, stets bei jeder Wertänderung das Land seine Gold- oder seine Silbcrcirkulation verliert. Und schon die geringen Änderungen von 1 oder 2 Prozent, welche die Münzgesetzgebung nicht beachtet, genügen in neuerer Zeit dazu. Solche Schwankungen treten aber stets wieder ein; nur vorübergehend für ein paar Jahre oder Jahrzehute hat sich ein vom Münzgesetz angenommenes festes Wertverhältnis auf dem Weltmarkt erhalten. Über das Wertverhältnis und die Wertfchwankungen der beiden Metalle im Altertum und im Mittelalter bis gegen 1650 wissen wir freilich bis jetzt nichts ganz Sicheres, so daß eine ganz klare Erkenntnis der damaligen Währungszustände unmöglich ist. So viel aber läßt sich doch erkennen oder wahrscheinlich machen, daß häufig von der Zeit an, da ein entwickelter Handelsgeist und Metallhandel vorhanden und wirksam war, das Nebeneinanderbestehen von Gold- und Silbermünzen zu bestimmtem Nennwert auch früher die eben gefchilderten Folgen, hauptfächlich die des Verschwindens der einen Münzart aus dem Verkehr gehabt hat. Und wo die Gold- und Silbermünzen eines Systems länger nebeneinander sich erhielten, wird die Ursache die gewesen sein, daß entweder die Wertrelation länger stabil blieb, oder daß das Ncbengeld, die Gold- oder die Silber- und Kupfermünze, nur in ganz beschränkter Menge geprägt wurde und cirkulierte. In einem solchen Falle nämlich wird die beschränkt geprägte Münzart zum Zeichen- oder Kreditgeld; es wird ihr leicht ein wesentlich höherer Nennwert beigelegt werden können als ihrem Metallwert entspricht. Und das kann ohne Schaden geschehen, sofern dieses Zeichengeld durch seine Seltenheit und seine Stempel, dadurch, daß es nur der Stellvertreter des andern Hauptgeldes ist, seinen Nennwert auch bei Wert- 545Z Das schwankende Wertverhältnis von Gold und Silber und seine Folgen. 57 schwankungen seines Metalls behauptet, so lange diese nur in nicht allzu großem Umfange auftreten. Ein solcher Zustand kaun am leichtesten ausrecht erhalten werden, wenn nur die Staatsgewalt und nicht die Privaten Prägen, jene also es stets in der Hand hat, das Mengenverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen zu bestimmen. Für die beiden Fälle, für das Verschwinden des einen Metalls und für seine Erhaltung dnrch die genannten Maßregeln lassen sich zahlreiche Beispiele anführen. Als der Goldgulden von 1300 ab sich von Italien aus über Nordeuropa verbreitete, und nun der Goldgulden von 1350—1500 sich neben der alten Silbermünze erhielt, war wohl die Hauptursache die, daß das Silbergeld durch Abnutzung und fiskalische Verschlechterung allen Kredit verloren hatte, nicht sehr stark neu geprägt wurde: der Goldgulden war in Deutschland 1350—1500 zum Mittelpunkt des Wertbewußtseins geworden. Als nun von 1500 ab viel mehr Silber erzeugt, der schwere Silberthaler in Deutschland geschlagen wurde, und der Wert des Silbers sank, brauchte der Goldgulden nicht notwendig zu verschwinden; man mußte nur, wie die Reichsstädte vorschlugen, die gesetzliche Wertrelation von 1 : 11,5 erhöhen auf 1 : 12—13; da man dies in Deutschland nicht that, während Frankreich z. B. 1641 schon zu 1 : 13,5 überging, so verlor Deutfchland in der Hauptfache die Goldmünzen und blieb, von dem vergeblichen Versuche des 18. Jahrhunderts abgesehen, sie wieder umfangreicher zu Prägen, bei einer reinen Silbercirkulatiou mit weniger hochtarifierten Pistolen und Dukaten bis 1871. Ähnliches scheint man schon in Mika und in der älteren römischen Zeit erstrebt zu haben: man prägte bei vorherrschender Silbercirkulation Gold nur in beschränkter Weise und über seinen Handelswert, teilweise wie 1 : 17. In der römischen Kaiserzeit war Gold dann das Hauptgeld, Silber eine bloße Scheidemünze; zuletzt, 422 n. Chr., prägte man Gold wieder 1: 18, während der Marktwert 1 : 13 stand. In neuerer Zeit haben Spanien und viele andere Länder beschränkte Goldprägungen mit gesetzlicher Übertarifierung gehabt. Auch wenn das Gold zeitweise etwas wertvoller wurde, verschwand es so lange nicht, als die Wertsteigerung die Übertarifierung nicht erreichte. — In dieser Weise scheint vielfach in älterer Zeit der Übelstand, den das Nebeneinander- estehen von Gold-- und Silbermünzen in Zeiten des Wertwechsels haben kann, gemildert oder beseitigt worden zu sein: bei einer überwiegenden Goldcirkulatiou und Goldwährung machte man das Silber zu eiuer beschränkt ausgeprägten Art von Scheidemünze; bei überwiegender Silbercirkulation wurde das Gold zu einem beschränkt ausgeprägten Kreditgeld. In beiden Fällen behauptete es für gewöhnlich feinen Nennwert. Man hatte den Vorteil einer gemischten Cirkulation ohne den Nachteil. Man hatte ein Münzsystem mit lauter Münzen festen Nenn- und Kurswertes; die Schwankungen im Wertvcrhältnis von Gold und Silber berührten die Jnlandsmünzen nicht. Freilich erreichte man bis ins 17. und 18, Jahrhundert dieses Ziel mehr tastend als durch klare Erkenntnis. Und als nun mit dem Aufschwung des Geschäftslebens, des internationalen Handels, mit dem sehr gesteigerten Münzbedarf, mit dem Wunsch der Händler, für Fernzahluugen immer mehr Goldmünzen zu erhalten, für den Münzexport nach anderen Ländern rasch sich Gold- und Silbermünzen zu verschaffen, in den Haupthandelsländern die Sitte, auch für Private zu Prägen, allgemeiner und in der Weise zum Rechtssatz erhoben wurde, daß man die staatlichen Münzstätten anwies, sowohl Gold- als Silbermünzen in jedem Betrag gegen Eiulieferung von Barren zu prägen (in England seit 1666, in Frankreich seit 1803, in den Vereinigten Staaten seit 1792), da traten mit diesem freien Prägungsrecht, das liberaler Doktrinarismus häufig als die erstrebenswerte Konsequenz der wirtschaftlichen Freiheit ansah, mit dieser Verbindung von Doppelwährung uud freier Prägung beider Metalle in viel stärkerer Weise als früher die Schwierigkeiten des Nebcncinanderbestchens von Gold- und Silbermünzen hervor. Nun fingen die Wechsler und Bankiers an, ein Geschäft daraus zu machen, jede Wertdissercnz zwischen Gold- und Silbermünzen auszunutzen. Gold- und Silbermünze konnte jetzt nun viel schwerer -als früher nebeneinander bestehen; eine Beschränkung in der Ausprägung des einen Metalls fand nicht mehr statt, und die Folge war also stets, daß, mochte man die gesetzliche Wertrelation fixieren, wie man 88 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^5>46 Wollte, die kleinste Abweichung von dieser Relation auf dem Weltmarkt für die Münzen des einen unterwerteten Metalls ein Agio, eine Wertunsicherheit, zuletzt ein Verschwinden ins Ausland erzeugte, was enorme Neuprägungskosten, zeitweisen Münzmangel und Unsicherheit im Wert aller Kassenbestände zur Folge hatte. So verlor England 1680 bis 1717 sein Silber und kam zur faktischen Goldwährung, die es 1816 zur rechtlichen machte. So hat Frankreich, nachdem es von 1803 bis etwa 1820 Gold- und Silbergeld nebeneinander gehabt, von 1820—1851 eine ausschließliche Silbercirkulation mit einem Agio für Goldmünzen, von 1852—1855 eine reine Goldcirkulation mit Agio für Silbermünzen erhalten und stellte, als ihm wieder der Ersatz seiner Gold- durch Silbermünzen drohte, 1873—1876 die private Silberprägung allmählich ganz ein, um feine Goldmünzen sich zu erhalten. Ahnlich die Vereinigten Staaten. 168. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Die Entstehung und Ausführung der modernen Währungstheorien und -gesetzt. Am dem Boden der eben geschilderten Thatsachen sind die neueren Theorien über einfache und Doppelwährung und die entsprechenden Gesetze erwachsen- Die Theorien hatten jetzt eine Wirkung, die einstens fehlte. Man kannte früher den heutigen Begriff der einfachen oder Doppelwährung gar nicht, konnte also auch nicht, wie man jetzt so oft behauptet, dementsprechend handeln. Man hatte in älterer Zeit (und teilweise auch noch bis ins 19. Jahrhundert) meist im Dränge der Umstände je nach dem Vordringen des einen oder andern Metalls, je nach dem Zustand der Gold- oder der Silbermünzen sich für eine Maßregel des Tages entschieden, welche dann die Theoretiker der Neuzeit als Goldoder Silber- oder Doppelwährung bezeichneten. Erst seit Ende des 17. Jahrhunderts erörterte man die Frage theoretisch, ob Gold oder Silber besser zum Gelde tauge und wertbeständiger sei, ob beide zusammen und wie zu gebrauchen seien. Doch entschieden noch im ganzen 18. und im Anfang des 19/ Jahrhunderts mehr praktische als allgemein theoretische Gründe die Münz- und Währungspolitik. Im Laufe des letztern aber hatten die Erfahrungen, hauptsächlich die Münzkrisen von 1850 ab, der Abfluß des französischen Silbers, dann die Bewährung der überwiegenden Goldcirkulation in England, der überwiegenden Silbercirkulation in Deutschland, die Überzeugung befestigt und zu einer förmlichen Theorie ausgebildet, daß nur eines der beiden Metalle in jedem Lande die Währung, das gesetzliche Hauptzahlungsmittel sein solle. In Deutschland bedeutet die Münzkonv ention von 1857 den vollen Sieg der reinen Silberwährung. Und diese Überzeugung befestigte sich bis gegen 1873—75. Man unterschied nun einfache und Doppelwährung und erklärte die letztere, wie sie seit 1803 in Frankreich bestand, als auf die Dauer undurchführbar und schädlich; sie raube dem Lande je nach einer Anzahl Jahre mit dem Wechsel des Wertverhältnisses von Gold zu Silber den einen oder den andern Teil seiner Münzen. Man hatte nun erkannt, daß und in welcher Beschränkung die Goldwährung eine gewisse Menge unterwertiger Silbermünze, die Silberwährung eine solche übertarisierter Goldmünze ertragen könne. Die Doppelwährung, die man dabei verurteilte, war die, wie sie bisher meist nicht bestanden hatte, die mit freier Prägung beider Metalle. Die frühere Art der Kombination beider Metalle nannte man jetzt häufig Mischwährung, auch Parallelwährung; unter letzterer verstehen Grote und Lexis das Nebeneinanderbestehen von Gold- und Silbermünze ohne gesetzliche Wertrelation, wie sie mehr thatsächlich als rechtlich früher oft vorkam, sofern man die vom Staate bestimmten Kurswerte mißachtete. Der Zustand, wie er in Preuße» von 1765—1850 etwa bestand, daß für gewisse Zahlungen regelmäßig Gold, für andere Silber gegeben wurde, hat man als Altern ativwährung bezeichnet. Die Länder, welche Doppelwährung einst besaßen, aber die freie und in der Hauptsache auch die staatliche Courantprägung in einem Metall (dem Silber) eingestellt hatten, ohne alle Münzen dieses Metalls in Scheidemünzen zu verwandeln, hat man vielfach als Länder mit hinkender Währuug bezeichnet. Dazu gehört Frankreich, weil es nur die Silbermünzen von 2 Francs abwärts zu Scheidemünze gemacht , die 5.Francsstücke als Vollgeld belassen hat, und Deutschland, weil es mit dem Übergang zur Goldwährung 1871—73 wohl die neue 547) Die Entstehung der Theorie der einheitlichen Währung 1800—1875, >^!> silberne Münze zur Scheidemünze gemacht, aber die alten Thaler nicht ganz aus dem Verkehr gezogen und neben dem Goldgeld bis jetzt als gesetzliches Zahlmittel belassen hat. Der Übergang Deutschlands und Skandinaviens zur Goldwährung (1371—73), die Sistierung der freien Silberprägung in den Vereinigten Staaten (1873), den Staaten des lateinischen Münzbundes (1877—78), in Holland (1873), in Österreich- Ungarn (1879), in Indien (1893) waren der praktische Ausdruck der zur Herrschaft gelangten theoretischen Vorstellungen über die Vorzüge der reinen Goldwährung. Zugleich zeigten die Papierwährungsländer Italien, Österreich und Rußland die Absicht, zur Goldwährung überzugehen. Die beiden letzten haben das Ziel erreicht. Rumänien folgte 1890, Japan 1897, die Vereinigten Staaten 1900, Indien, Peru und die Schweiz planen dasselbe. Sanguiniker hatten mit der Steigerung der Goldproduktion von 1850 an (von jährlich 23 697 Kilogramm 1801—50 auf 180—200000 1850—80) den baldigen Sieg der Goldwährung auf der ganzen Welt erhofft; jedenfalls hatte diese enorme Produktion die Ausdehnung der Goldcirkulation allein ermöglicht, die im übrigen aus dem Bedürfnis eines leicht transportablen Zahlungsmittels für den großen Verkehr hervorgegangen war. Als reine Silberländer blieben zunächst nur die asiatischen, Indien, China und die amerikanischen, Mexiko, Ecuador, Bolivia u. s. w. übrig. Während nun aber die vermehrte Goldproduktion bis 1872 die bisherige Wertrelation von Gold zu Silber, 1 : 15,5 nicht wesentlich alteriert hatte, weil die Vereinigten Staaten und Frankreich große Beträge an Gold aufnahmen, der gesteigerte Verkehr mehr Gold brauchte, der Verbrauch von Gold und Silber für die Industrie, Schmuck- und Gerätezwecke sehr stieg, endlich der Silberüberschuß nach Asien abfloß, so wurde das von 1873 ab anders; die Wertrelation wurde 1873—85 1 : 19,4 und neuestens gar 1896 1 : 30,6, 1898 1 : 35,0. Die Sistierung der Silberprägung, die Ausbreitung der Goldwährung, die Verbilligung und Steigerung der Silberproduktion 1860—95 von 1 auf 5 Mill. Kilogramm jährlich, die Unfähigkeit Asiens und der Silberländer, das überschüssige Silber aufzunehmen, wirkten dabei zusammen. Es ist eine Wertänderung, wie sie historisch kaum je vorkam. Im Altertum schwankte die Relation zwischen 1 : 11 bis 1 : 13; die Verhältnisse von 1:8 bis 1 : 18 kamen nur vorübergehend vor. Im Mittelalter behauptete sich auch meist 1 : 9 bis 1 i 10. Dann freilich hatte sich von 1500 bis 1700, hauptsächlich 1620—80, der große Umschwung vollzogen von 1 i 10,5 zu 1 : 15, Das Silber war so viel billiger geworden, weil es mehr und leichter erzeugt wurde, und die Goldmünze so viel begehrter geworden war. Von 1630—1872 blieb das Verhältnis zwischen 1 : 14 bis 1 : 16. Nun erfolgte der weitere stärkere Wandel aus denselben Ursachen wie 1620—30. Aber damals verlor das Silber 28,5 Prozent seines Wertes, heute 50 Prozent und mehr gegen Gold. Es war natürlich, daß diese alle wirtschaftlichen Beziehungen und alle Preise, allen Handel und Verkehr stark beeinflussende Umwälzung der Wertrelation nebst ihren Folgen in der Währungspolitik die Theorie zur Frage veranlaßte, ob die Umwälzung mehr eine unabänderliche Folge wirtschaftlich-technischer Vorgänge und Bedürfnisse oder eine solche der aus bestimmte Theorien sich aufbauenden Geld- und Währungspolitik sei. Es war natürlich, daß die öffentlichen und privaten Schuldner in den früheren Silberländern sich sagten, bei Erhaltung der Silberwährung hätten sie jetzt nur die halbe Last zu tragen. Schon in den 60er Jahren trat in Wolowski ein energischer Verteidiger der Doppelwährung, wie sie Frankreich gehabt, auf; in den 70 er und 80 er Jahren entstand die Agitation sür eine internationale Doppelwährung, die alle wirklichen und angeblichen Mißstände der Goldwährung und des Nebeneinanderbestehens von Gold- und Silberwährungsländern heilen sollte. Wolowski meinte, entgegcgen dem Wortlaut der französischen Gesetze von 1785 und 1803, die Doppelwährung habe nicht einen doppelten Wertmesser, nicht eine seste Wertrelation zwischen Gold- und Silbermünzen statuieren wollen, sondern habe im klaren Bewußtsein von dem ewigen Schwanken dieser Relation, allen Schuldnern freistellen wollen, stets im entwerteten Metall zu zahlen, weil das der Billigkeit entspreche, und dadurch die großen Schwankungen im Wert von Gold zu Silber vermindert würden. c»<) Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommeusverteilung. s548 In dem zeitweiligen Verschwinden des einen Metalls im einzelnen Lande sieht er eine gleichgültige Nebensache; er sagt, wenn die Doppelwährung nicht in Frankreich und anderwärts bestanden und gewirkt hätte, so wäre mit der großen Goldproduktion von 1850 an eine beklagenswerte Verdoppelung aller Preise entstanden; wenn einst in der ganzen Welt allein Goldwährung bestünde, so würde jede Einschränkung oder Ausdehnung der Goldproduktion furchtbare Preiskrisen erzeugen. Wolowski hat sicher recht, daß ein nationales oder internationales Nebeneinanderbestehen der Gold-- und Silbercirkulation unter Umständen ausgleichend aus die Wertrelation in der Weltwirtschaft wirken kann, und es ist wahrscheinlich, daß die Preissteigernde Wirkung des kalifornisch-australischeu Goldes 1850—70 durch das französische Doppelwährungssystem abgeschwächt wurde. Aber es ist falsch, anzunehmen, die Doppelwährung mit freier Prägung beider Metalle werde solche günstige Wirkung jederzeit, überall, bei allen Veränderungen in den Produktionskosten und den Produktionsmengen haben. Die Sorge in Bezug auf den Sieg der Goldwährung auf der ganzen Erde ist praktisch gegenstandslos, da in absehbarer Zeit nur die reichen Staaten Gold-, die ärmeren Silber- oder Papierwährung haben werden. Eine Begünstigung der Schuldner durch die staatliche Politik kann gegenüber b estimmten socialen Klassen zeitweise und in fest normierter Weise angezeigt und gerecht sein; schlechtweg sür alle Schuldner durch eine staatliche Währungspolitik eine Begünstigung einführen, die zeitlich und dem Umfang nach von den Schwankungen des Weltmarktes abhängig ist, heißt eine grobe Ungerechtigkeit begehen und die Maßregel überdies dem Zufall preisgeben. Und wenn Wolowski mit der Doppelwährung auf die Stabilität des Geldwertes hofft, daneben aber die Agioschwankungen derselben ganz ignoriert, so heißt das, das sichere Naheliegende über dem unsicheren Fernen vergessen. Das Schwanken des Kurswertes der Münzen und der ewige Wechsel zwischen Gold- und Silbercirkulation ist praktisch schlimmer und viel sicherer als die Geldwertsänderungen, die er von der reinen Goldwährung fürchtet. Die späteren Bimetallisten haben dies auch in gewissem Sinne anerkannt; ihr Ziel geht dahin, durch internationale Währungsverträge der Kulturstaaten gerade eine Stabilität der Wertrelation herbeizusühren. Sie geben zu, daß jede nationale Doppclwährung schädlich wirke; sie glauben, daß wenn die großen wirtschaftlich entwickeltsten Staaten ihren Gold- und Silbermünzen einen Nennwert auf Grundlage einer festen vertragsmäßigen Wertrelation beilegen und stets frei beide Münzartcn prägen lassen, die so angeblich stabilisierte Nachfrage für Münzzwecke genüge, die Wertrelation dauernd und gleichmäßig auf 1 : 15 oder 1 : 20 oder wenigstens 1 : 30 zu erhalten. Sie wollen so womöglich den Silberwert auf feine alte Höhe bringen oder wenigstens weiteres Sinken desselben hindern. Sie glauben damit zu der Währungspolitik zurückzukommen, die seit 3000 Jahren das Wohl der wirtschaftlich hochstehenden Staaten ausgemacht habe; sie glauben damit am sichersten eine Stabilität des Geldwertes im großen und ganzen, jedenfalls eher eine Geldentwertung (Steigerung der Preise), als eine Geldverteueruug (Sinken' der Preise) zu erreichen. Und letzteres sürchten sie am meisten; die niedrigen Preise im Großhandel von 1875—95 führen sie auf die Goldwährung, die Silberdemonetisierung, die zu geringe Menge cirkulierender Münzen zurück. Auf das erstere, auf eine künstliche Steigerung der Preise durch eine stärkere Geldcirkulation rechnen viele der Bimetallisten und sehen kein anderes Mittel hiesür als die freie Silber- neben der Goldprägung. Alle hoffen mit der internationalen Doppelwährung, deren immer weitere Ausbreitung sie erwarten, die Handelsbeziehungen zwischen den heutigen Gold- und Silberländern, die heute allerdings unter der, Verschiebung der Wertrelation zeitweise leiden, zu einer sehr viel besseren zu gestalten, den Export der Goldländer nach den Silberländern zu erleichtern. Ein Teil der Bimetallisten sieht auch in der geringeren Rentabilität der Silberbergwerke ein Unglück, das nian beseitigen müsse. Der theoretische Grundgedanke der Bimetallisten ist ähnlich wie der der Münztheoretiker vergangener Zeiten: „der Staat gebe dem Edelmetall überhaupt erst seinen 549^ Die neuerm Doppelwnhrungstheoricn, 91 Wert, indem er es zu Geld mache" (Arendt). In der praktischen Argumentation verwiesen sie vor allem daraus, daß die Goldproduktion von 1860—85 zurückgegangen sei; sie glaubten an die düsteren Prophezeihungen von Süß, daß sie bald ganz aufhören werde. Von 1883—1899 trat nun sreilich wieder eine Steigerung der Goldproduktion auss dreisache ein, und diese verstärkte Produktion wird nach der Ansicht der Sachverständigen sür die nächsten 20—40 Jahre sicher vorhalten. Angenommen nun, das Ziel der Bimetallisten sei zunächst erreicht, ein Doppelwährungsbund zwischen Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland, vielleicht auch einiger anderer kleiner Staaten geschlossen, so würde doch sicher die ganze übrige Welt, es würden die Papier- und Silberländer nicht beitreten; der Anschluß Indiens und Chinas könnte gar nicht erwünscht sein, weil sie wahrscheinlich bei ihrer günstigen Zahlungsbilanz dann rasch das europäische Gold anstatt des Silbers an sich zögen. Nehmen wir an, es sei zunächst gelungen, die Wertrelation von Gold und Silber bei 15—20 oder auch bei 30 zur vorläufigen Ruhe zu bringen, die kleinen Oscillationen, wie sie 1850—55 Frankreich sein Silber, 1530—1660 Deutschland sein Gold raubten, würden doch rasch wieder kommen. Nun sagen die Bimetallisten, das kann den europäischen Staaten, welche die Gläubiger der Silberländer sind, nicht viel schaden; sie haben die Bilanz sür sich, also wird man ihnen ihr Gold nicht leicht entziehen können. Aber Rußland, Indien und andere Getreideexportstaaten haben ost eine sehr günstige Zahlungsbilanz. Sie würden aller Wahrscheinlichkeit nach die Gelegenheit eines Goldagios in den Bundesstaaten über kurz oder lang benutzen, um dem Bunde sein Gold zu rauben. In diesem Augenblicke würden die größten und reichsten Glieder der Vereinigung sicher ihr untreu werden; um ihr Gold zu retten, würden sie die Silberprägung sistieren oder eine andere Relation statuieren. Thäten sie es nicht, so bekämen sie die nun überwiegende Silberwährung und damit ein unvollkommenes Geldwesen. Sie gäben sonst in dem Kampf um den wirtschaftlichen Vorrang freiwillig eines der besten Machtmittel aus der Hand. Jeder englische Kaufmann weiß, was es wert ist, daß in der ganzen Welt der englische goldene Sovereign als das beste Geld gilt. Es ist aber gar nicht zu erwarten, daß es zu dem Bunde kommt; es ist nicht denkbar, daß die Wiederherstellung des Silberwertes von 1 : 15,5 und daß die Stabilisierung irgend welcher wesentlich erhöhten Relation auf Jahre hinaus gelinge. Um Derartiges zu erreichen, wäre eine Einschränkung der Silberproduktion auf die Hälfte oder auf ein Viertel der Gegenwart nötig, wie sie einst 1856—75 bestand. Die Verstaatlichung aller Silberbergwerke der Welt und ein Völkerbund oder ein Kartell aller Bergwerke, welche die Erzeugung von Silber einschränkend regulierte, ist undenkbar, schon weil Silber meist ein Nebenprodukt der Blei- und Kupfergruben ist, weil die Silberproduktion teilweise in Ländern ohne starke zuverlässige Regierung stattfindet, und eine Kontrolle dieser Einschränkung nicht denkbar ist. Eine Hebung des Silberpreises aus sein altes Niveau würde statt der Einschränkung der Silberproduktion eine starke Vermehrung von 4—5 auf 7—8 Mill. Kilogramm jährlich und damit einen neuen Silbersturz erzeugen. Nur der niedrige jetzige Silberpreis kann es dahin bringen, daß der Silberkonsum für Gerätschaften und der Silberexport nach den halbcivilisicrten Staaten so wächst, daß der heutige Silberüberschuß absorbiert wird. Der Glaube, daß mit der Doppelwährung einiger Kulturstaaten die Silbernachsrage so steige, um die heutige Silberproduktion zum alten Preis oder auch zu einem ermäßigten aufzunehmen, vergißt, daß von den 42—43 1493—1^95 erzeugten Milliarden Mark Silber nach Annahme Klüpfels nur 9 Milliarden als Münze in den Kulturländern cirkulieren, daß auch Soctbeer nur bis ^/« der Gesamtproduktion von Gold und Silber als vermünzt voraussetzt. Andere Schätzungen gehen allerdings bis zur Hälfte. Aber jedenfalls bildet für alles Edelmetall die Nachfrage für Münzzwecke nur einen Faktor, teilweise nicht einmal den wichtigsten des Wertes; und sür die Grenze eines sinkenden Wertes sind die Zwecke bestimmend, 5ie sich als die unwichtigeren darstellen, der Grenzwert. Eine verstärkte Vermünzung von Silber, wie sie z. B. in den 92 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufen u, der Einkommensverteilung. ^550 Vereinigten Staaten 1878—1893 stattfand, vermochte den Silberpreis nicht zu heben. Auch ein Völkerbund dahingehend, daß die Kulturstaaten einige Jahre große Silbermassen ankaufen, könnte nur vorübergehend den Silberpreis steigern. Die Masse der Bevölkerung in den heutigen Goldländern würde sich doch nicht wieder an das schwere Silbergeld gewöhnen. Die heutigen wesentlichen Goldländer hatten 1900 auf 18,5 Milliarden Mk. Goldmünze noch 8,9 Milliarden Mk. Silbermünze. Der Bimetallismus könnte die letztere Zahl nicht sehr wesentlich erhöhen, ohne das Gold hinauszutreiben und zu einer reinen Silbercirkulation oder Papierwirtschaft zu führen. Nur das wäre vernünftiger Weise möglich, daß man mit Aufrechthaltung der Goldwährung in ihnen das Sllbergeld in feiner Funktion als Zeichengeld und Scheidemünze noch ein klein wenig ausdehnte. Aber das änderte an der Gesamtnachfrage nach Silber nicht sehr viel. Doch liegt in Gründen und Gegengründen dieser Art nicht der eigentliche Schwerpunkt der bimetallistischen Agitation. Ihre Kraft erhielt sie durch die Erwartung höherer Preise und gewinnreicherer Geschäfte, durch die Hoffnung auf erleichterte Konkurrenz Europas mit den asiatischen und amerikanischen Silberländern und endlich durch das dunkle Gefühl einer materiellen Ungerechtigkeit, welche den Schuldnern und Nicht- kapitalisten durch Übergang zur Goldwährung zum Vorteil der Kapitalisten und Gläubiger zugefügt worden sei. Wir werden unten von der Geschichte des Geldwertes und der allgemeinen Preisbewegung von 1850 bis zur Gegenwart zu reden haben; auch von den Handelsbeziehungen zwischen Gold- und Silberländern reden wir besser in anderm Zusammenhang. So können wir hier nur sagen: im Gebiet dieser dunkeln und schwierigen Fragen ist es heute unmöglich, eine klare, einfache wissenschaftliche Antwort zu geben. Deshalb sollten aber auch die Hypothesen und Wünsche der einen und der andern Partei nicht den Ausschlag geben; jedenfalls ist der Satz nicht bewiesen, daß die niedrigen Großhandelspreise von 1875—95 überwiegend eine Wirkung der Goldwährung seien. Von 1895—1900 sind die Preise ja im ganzen wieder gestiegen; seither ist allerdings auch die bimetallistische Agitation immer schwächer geworden. Noch weniger kann ein dunkles Gerechtigkeitsgefühl entscheiden, das dahin geht, mit der Aufrechterhaltung der Silberwährung wären heute die Kapitalisten weniger reich, die Schuldner weniger belastet. Gewiß wirken die großen weltgeschichtlichen Wertverschiebungen oft zu Gunsten einzelner, zu Unguusten anderer Klassen. Und wo solche Ungunst zu hart und genügend klar ist, kann mit Staatsmaßregeln unter Umständen eingegriffen werden, wie wir vorhin schon gegenüber Wolowski sagten. Aber hier ist einmal sicherlich das formale Recht nirgends verletzt, und dann stammen in den Goldwährungsländern ohne Zweifel 90 Prozent aller Verträge heute aus der Zeit dieser Währung. Die angeblich vor Jahren Geschädigten wären entfernt nicht dieselben wie die, welche jetzt den Vorteil von der Hebung des Silberpreises auf sein altes Niveau hätten. Diese Hebung würde ein so starker Eingriff in die Verteilung des Eigentums sein, würde Tausende und Millionen so gewaltig schädigen, anderen Millionen so plötzliche Gewinne zuführen, daß kein gerechter Politiker dazu raten kann. Auch sind es nicht die Armen, die Arbeiter, die die Maßregel fordern, fondern gewisse Teile des bürgerlichen Mittelstandes und der ländlichen Aristokratie. Wir müssen so doch mit Lexis zu dem Resultat kommen, daß der internationale Bimetallismus ein tollkühner Sprung ins Dunkle wäre, aus dem wahrscheinlich große Wirren und Katastrophen, eine von Schwindel und Krisen begleitete Preisrevolution hervorginge; die wirtschaftlichen und rechtlichen Argumente für ihn sind zweifelhafter und unsicherer als die sür Beibehaltung des jetzigen Zustandes. Der Sieg der Goldwährung in den reichsten Kulturstaaten ist das historische Endergebnis einer Entwickelung, welche ähnlich im Altertum verlief, welche notwendig von der Vielheit der Zahlmittel und Wertmesser zur Ausschließlichkeit des Goldes als Währung vordrang, das sür Münz- und Geldzwecke der Kulturstaaten das passendste Mittel ist. Die Goldwährung der heutigen reicheren Staaten ist nicht bloß die Folge einiger Regierungsmaßregeln, sondern ebenso die der heutigen Verkehrsbedürfnisse und Produktionsverhältnisse. Die Die Grunde gegen die internationale Doppelwährung, !^! gleiche Währung in allen Staaten und Ländern haben zu wollen, ist ein kindlicher, undurchführbarer Wunsch; man könnte ebenso gut wünschen, daß alle die gleiche Arbeitsteilung, die gleiche Technik, die gleiche Sprache und Regierung hätten. Gewiß berührt heute das Geldwesen jedes Landes alle die Staaten, die mit ihm in Verkehr stehen, aufs tiefste. Und deshalb werden in Zukunft die internationalen Münzkongresse fowie Münz- und Währungsverträge nicht aufhören, sondern eine immer größere Bedeutung erhalten. Aber sie werden nicht plötzlich die ganze Welt und ihr Geld unifizieren können. Es bleiben ihnen große und dringliche Ausgaben genug. Die nächsten Ziele werden sein 1. in den Goldwährungsländern eine gleiche Behandlung der Silbermünze herbeizuführen, 2. auf eine möglichste Beseitigung der Papierwährung in allen Staaten hinzuwirken, 3. dafür zu sorgen, daß der Kreis der Goldwährungsländer nicht übergroß ausgedehnt werde, 4. den täglichen Schwankungen des Goldwertes der verschiedenen Länder und Valuten in der Art entgegenzuwirken, daß sie möglichst verschwinden, daß die Wertdifferenz stabilisiert werde. Vielleicht ist es auch möglich, dafür zu sorgen, daß möglichst alle Staaten eine Goldreserve zur Ausgleichung der internationalen Zahlungen erhalten, und daß diese Ausgleichung durch ein großes internationales Institut erfolge. Durch derartige Maßnahmen werden die heutigen Schattenfeiten der Verschiedenheit der Währungen gemildert, das Geldwesen der verschiedenen Staaten wird einander genähert, der internationale Zahlungsverkehr wird erleichtert, ohne daß man durch gewagte Experimente die nationale Selbständigkeit des Geldwesens aufhöbe, wozu die heutigen Anfänge einer Weltwirtschaft noch lange nicht berechtigen. 169. Ergebnisse: Wesen und Folgen der Geldwirtschaft. Fragen wir zum Schlüsse, was diese ganze Entwickelung des Geld- und Münzwesens für das volkswirtschaftliche und sociale Leben, ja für alles menschliche Wollen und Handeln bedeute, so ist die scheinbar einfache Antwort die, sie habe die Geldwirtschaft geschaffen. Aber was heißt dies? was bedeutet dieser allgemeine Begriff, in welchem wir das Vorhandensein der Geldcirkulation und alle die vielfältigen wirtschaftlichen Einrichtungen und Folgen zusammensassen, welche sich daran geknüpft haben. Indem wir die Geld- wirtschast der Naturalwirtschaft entgegenzusetzen Pflegen, stellen wir zwei wirtschaftsgeschichtliche Sammelbegriffe nebeneinander und verdeutlichen so etwas den Gegensatz, aber wir erklären ihn noch nicht. Und wenn wir die Naturalwirtschaft näher definieren wollen, so sehen wir, daß der Begriff recht verschieden angewandt wird. Man denkt bei ihr zunächst an die Wirtschastsweise primitiver Stämme und Völker ohne oder fast ohne allen Verkehr, jedenfalls ohne Geldverkehr, an die älteren agrarischen Zustände, wobei teils die einzelnen für sich, teils die Familie und die Sippen für sich produzieren, was sie konsumieren. Aber auch viel spätere Zustände, z. B. die ländlichen des 18. Jahrhunderts mit Grundherrschast, Fronen, Naturalabgaben Pflegt man noch als Naturalwirtschaft zu charakterisieren. Man könnte fast sagen: Natural- und Geldwirtschast seien fast überall, auch heute noch, bis auf einen gewissen Grad mit einander verbunden. Wir haben gesehen, daß die Entwickelung des Geld- und Münzwesens Jahrhunderte, ja Jahrtausende zurückreicht. In der Mitte des 3. Jahrtausends vor Chr. rechnete und kaufte man in den babylonischen Städten alles mit Edelmetall, zwar nicht mit gemünztem, aber doch mit einem in große und kleine Stücke geteilten, in bestimmte Form und Gewichtsgrößen gebrachten; hier, wie in Ägypten und anderwärts existierte also ein Zustand, der einen nicht unbedeutenden wirtschaftlichen Verkehr einschloß, der den alten Naturaltausch abgestreift hatte, ja der über das ältere rohe Naturalgeld schou weit hinaus war; ein solcher Verkehr näherte sich schon stark dem mit gemünztem Gelde, wie wir ein solches in Lydien etwa 675—657 v. Chr. zuerst sicher treffen. Dieser babylonische Verkehr übertraf in seinen allgemeinen Folgen den Geldmünzverkehr, z. B. im karolingischen oder ottonischen Reiche ohne Zweisel weit. Was wir als Geldwirtschaft bezeichnen, ist also eine langsame Entwickelung von 4—5 Jahrtausenden, auch wenn wir das ältere Vieh- und ähnliches Naturalgeld ganz ausscheiden; wollten wir auch dieses einbeziehen, so hätten überhaupt fast alle Zeiten und Völker, die wir kennen, Geld- 94 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe? u> der Einkommensverteilung. ^552 wirtschaft gehabt, die reine Naturalwirtschaft wäre fast unauffindbar. Es handelt sich alfo für die letzten 4—5 Jahrtausende und die geschichtlichen Völker so ziemlich überall thatsächlich um eine gewisse Mischung von Natural- und Geldwirtschaft, um eine Stufenreihe der Geldentwickelung von kümmerlichen Ansätzen bis zur vollen Ausbildung. Und es ist dadurch begreiflich, daß für Altertum und neuere Entwickelung die verschiedensten Epochen als die des Sieges der Geldwirtschaft angesprochen werden, wobei die betreffenden Historiker und Nationalökonomen offenbar je au verschiedene Stadien dieser Entwickelung gedacht haben. Lag uns aber in der historischen Erzählung daran, diese Stufen zu unterscheiden, so wollen wir zunächst mal versuchen, von ihnen in abstrakter Weise abzusehen und das Typische und Wesentliche der Natural- und der Geldwirtschaft hervorzukehren. Freilich dürfen wir dabei nicht bloß sagen: bei der Naturalwirtschaft werden Güter gegen Güter direkt, bei der Geldwirtschaft Güter gegen Geld, also Güter gegen Güter nur indirekt getauscht. Das ist zwar richtig, aber trifft nur ein Äußerliches, und es erweckt vollends einen falschen Schein, wenn man sich einbildet, es hänge vom Belieben der Menschen ab, ob sie so oder so tauschen wollen. Der Gegensatz ist ein tieferer, allgemeiner, die ganze Ordnung der wirtschaftlichen und allgemeinen Beziehungen der Menschen untereinander beherrschender. Es handelt sich bei der Natural- wie bei der Geldwirtschaft um typische Formen des socialen und wirtschaftlichen Lebens, die die Menschen in bestimmter Weise verbinden, gruppieren, in Beziehungen bringen; bei der einen wie bei der andern stehen neben Leistung und Gegenleistung freie und erzwungene einseitige Leistungen, aber in verschiedenem Umfang und in verschiedener Art. Der Typus der Naturalwirtschaft ist das familienweise Zusammenarbeiten und Zusammen- konsumicren ohne wesentliche Arbeitsteilung, der Typus der Geldwirtschaft ist das Kaufen und Verkaufen auf dem Markt und das arbeitsteilige geldbezahlte Zusammenwirken in Unternehmung und Volkswirtschaft, in Gemeinde und Staat. Wo die Naturalwirtschaft über die Familie hinausgeht, wo sie in Grundherrschaft, in Krieger- und Priester - staaten der alten Zeit zu großen Gebilden kommt, müssen diese die Familie, ihre herrschaftliche Ordnung, ihre Güterverteilung nachahmen. Alle Naturalwirtschaft setzt nahestehende Menschen, die in dauernder Gebundenheit für und miteinander arbeiten, voraus. Ihr letzter Zweck bleibt die Eigenversorgung, ihre Form ein Anordnungs- und Verteilungszwang, eine herrschaftliche, bevormundende Fürsorge; die vielen Gehorchenden können schwer ganz gerecht gelohnt werden, aber sie haben überall die Hülfen und Stützen, die Liebe und Teilnahme des sie umsassenden Verbandes. Die Wirtschaftsführung beruht nicht auf Wert und Preis, auf genauer Rechnung und rationeller Umsicht, sie zielt nicht aus Gewinn und Erwerb, sie ist ganz den anderen Lebenszwecken untergeordnet. Die Geldwirtschaft setzt an die Stelle der Naturallieferung den Kauf, an Stelle von Grundstückszuweisung Gehalt und Lohn; sie hat nicht die Eigen- sondern die Marktversorgung und den erzielten Preis, die Steuerzahlung und Ähnliches im Auge. Sie entsteht mit der Arbeitsteilung, dem wachsenden Verkehr, sie verbindet Tausende und Millionen, wo die Naturalwirtschaft wenige, Dutzende, höchstens Hunderte verknüpfte; aber sie läßt die einzelnen Verknüpften freier, sie findet sie mit Geldzahlungen ab, die auf Werten, Preifen, vielfach auf losen, kurzen Verträgen beruhen. Auch wo Zwang und staatliche Ordnung sich der Gcldwirtschaft bedient, ist die Gebundenheit eine viel geringere. Immer ist die Wirtschaftsführung durch die Beziehung auf Wert und Preis eine rationell geordnete, meist eine weitsichtigere. Wollen wir etwas konkreter sprechen, so können wir uns der Schilderung Hilde- brands bedienen, der in geistreicher Weise, das spätere Mittelalter mit dem 19. Jahrhundert vergleichend, Natural- und Geldwirtschaft etwa so einander entgegensetzte: der Feudalstaat, das Lehnwesen, die bäuerlichen Naturallasten, die persönliche Fesselung an die Scholle, der Mangel von Gewerbe, Handel und Konkurrenz sind wie die Fundierung von Kirche und Staat auf Domänen die Folgen der Naturalwirtschaft. Erst das Geld erzeugt als ausbewahrungsfähiges Gut das Kapital, schafft freie Arbeiter und freien Grundbesitz, erzeugt den Markt, das Gewerbe, den Handel, es beseitigt die alten Verbände 553j Das Wesen und die Stufen der Geldwirtschaft. !'7> und Korporationen, die alte Feudalverfassung, es macht große starke Staatsgewalten mit geldbesoldeten Beamten und Soldaten möglich; es differenziert die Gesellschaft, erzeugt Reibung und Kampf, Konkurrenz und Fortschritt. Wir kommen unten (S. 97—99) auf diese allgemeinen Folgen der Geldwirtschaft zurück. Hier kam es nur darauf an, die beiden Typen nebeneinander zu stellen, die Geld- wirtfchaft als die Wirtschaftsweise zu charakterisieren, welche die Naturalwirtschaft nach und nach ersetzt. Sie schiebt sich langsam zwischen die alten Formen der Naturalwirtschaft, zersprengt deren alte Zusammenhänge, verändert die Motive und die wirtschaftlichen Institutionen, aber doch nie so, daß der Geldverkehr, der an einem Punkte Platz gegriffen, sofort auf alle anderen Gebiete übergriffe. Besonders der Marktverkehr der Waren, die Bezahlung der Arbeit in Haus, Unternehmung, Gemeinde und Staat, die ganze Ordnung der öffentlichen Wirtschaften, das sind relativ selbständige Gebiete, die in verschiedener Zeit von der Geldwirtschaft erfaßt werden, wie auch das wirtschaftliche Getriebe des platten Landes gegenüber dem städtischen. Gerade in der Thatsache, daß die fortschreitende geldwirtschaftliche Entwickelung so in einer Reihe verschiedener mit einer gewissen Selbständigkeit nebeneinander hergehender Glieder erfolgt, daß jedes dieser Glieder sich selbständige und eigentümliche geldwirtschastliche Institutionen schaffen muß, liegt die Schwierigkeit, das Problem einheitlich zu fassen. Natürlich fehlt ein Zusammenhang und eine gewisse gleichmäßige Stufenfolge in der geldwirtschaftlichen Entwickelung dieser Teile der Volkswirtschaft nicht ganz. Das agrarische Landleben bleibt überall sehr viel länger in den Formen der Naturalwirtschaft als Handel, Gewerbe und Stadtleben. Die Gemeinde- und Staatscinrichtungen Pflegen allerorts viel später als der Warenmarkt von der Geldwirtschaft erfaßt zu werden. Aber diefe Folgen und Zusammenhänge gestalten sich doch überall wieder verschieden. Wir sehen heute noch in jeder Volkswirtschaft, jedem Landcsteile, jedem Staate verschiedene Stücke von Naturalwirtschaft, die sich erhalten haben. Ist die Wirtschaft der Familie, der Kaserne, des Arbeitshauses überall bis heute stückweise naturalwirtschaftlich, so doch in recht verschiedenem Grade. Ob Arbeiter und Lehrlinge noch unter dem Dache des Unternehmers Hausen oder nicht, ob die Dienstboten ihr Essen oder das Geld dasür erhalten, hängt nicht bloß vom Grad der allgemeinen geldwirtschaftlichen Entwickelung, sondern von vielen anderen Ursachen mit ab. Der eine Staat hat — bei gleicher Geldwirtschaft — heute noch die allgemeine Wehrpflicht, ein Einquartierungs- und Pferdegestellungswesen als Stücke halber Naturalwirtschaft, der andere nicht. Immer aber wird man versucht sein, alle diese Einzelheiten zu Gesamtvorstellungen und Gesamteindrücken zusammenzufassen, und so möchte ich die folgende Schätzung wagen, ohne sie sreilich im einzelnen beweisen zu können; ich möchte sagen: im Altertum habe der Geldverkehr auch für die entwickeltsten Epochen Griechenlands und Roms sicher nie über 15—25, nur an einzelnen ganz wenigen Punkten, z. B. in Handelsstädten, bis etwa 50 Prozent der Volkswirtschaft erfaßt; im älteren Mittelalter werden es nicht über einige Prozent, auch 1400—1800 meist nicht über 15—40 Prozent gewesen sein; im 19. Jahrhundert erst wird er 50, 60 bis 80 Prozent der gesamten wirtschaftlichen Vorgänge in den entwickelteren Kulturländern in sein Bereich gezogen haben.^ Jede dieser Ausdehnungen wurde natürlich als ein Sieg der Geldwirtschaft empfunden, mußte einen Teil der Folgen herbeiführen, die man an ihr preist oder beklagt. ^ Freilich konnte nie die Quantität der Ausdehnung allein entscheidend sein, sondern auch die Qualität; die größere oder geringere technische Vollkommenheit des Geld- und Münzwesens, als Institution, mußte die größten Unterschiede erzeugen. Wir haben oben die Phasen dieser Ausbildung in ihren Grundzügen kennen gelernt. Wir sahen, daß relativ hoch entwickelte Handelsstaaten sogar ohne gemünztes Geld schon einen erheblichen Verkehr hatten, daß später viele Völker und Stämme lange ein so kümmerliches Münzwesen hatten, daß ihre Zustände kauni als geldwirtschaftliche zu bezeichnen seien. Wir erfuhren, daß die Ausbildung eines gur geordneten Geld- und Münzwesens so große technische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten bietet, daß viel mehr 96 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gntcrnmlaufes u. der Einkommensverteilung, s^Z4 Staaten an dem Ziele scheiterten als es erreichten; wo die Mißstände und Mißbräuche übergroß wurden, da lahmten sie alles wirtschaftliche Leben, führten zu Epochen reiner Naturalwirtschaft auch auf dem Markte zurück, wie z. B. noch in der großen französischen Revolution für längere Zeit. Wir können sagen, nur in wenigen Staaten und auf den Höhepunkten ihrer Entwickelung, hauptfächlich wenn große, weitblickendere Regierungen entstanden waren, wurde man über die Schwierigkeiten Herr, und entstanden mit den großen Münz- und Geldreformen glückliche wirtschaftliche Aufschwungsperioden, im Anschluß an das endlich gut geordnete Geld. Wir lernen aus der Schulbank schon, daß Solon das musterhafte attische Münzwesen schus; und in allen Abhandlungen und Lehrbüchern wird Mommsens Wort nachgeschrieben, daß die Decemvirn Rom sein erstes gutes Kupfergeld gaben, daß die Einführung des Silbercourants mit der Eroberung Italiens, die des Goldcourants mit der Umwandlung des italienischen Staates in die cäsarische Mittelmeermonarchie zusammenfalle und zusammenhänge. Die frühe Stabilität des englischen Geldwesens dankt das Land der frühen englischen centralisierten Monarchie, die Goldwährung den wirtschaftlichen und politischen Siegen von 1650—1815. Deutschland und Italien hatten von 1100—1600 in denjenigen Stadtgebieten und Territorien ein brauchbares Münz- und Geldwesen, die eine gute bischöfliche, fürstliche oder aristokratische Leitung hatten; nachher litten sie so unsäglich unter den Münzwirren, weil die Zeit für ein nationales Münzwesen gekommen, dieses aber durch die politische Zersplitterung unmöglich war. Große Teile ihrer Volks- und Finanz- wirtschast wurden dadurch für Jahrhunderte in naturalwirtschaftlicher Form festgehalten. Preußen erhielt durch den Finanzminister Knyphausen und dann durch Friedrich d. Gr. zum ersten mal ein leidliches, ganz Deutschland durch Kaiser Wilhelm und Bismarck erst ein ganz gutes, einheitliches Geldwesen, wie Frankreich durch Napoleon I., die Schweiz 1850 durch ihre Zusammenfassung zum Bundesstaat. Aber auch wo man ein relativ oder absolut gutes Geld hatte, waren natürlich die Folgen für die ganze Volks- und Finanzwirtschaft, für den Verkehr, für das wirtschaftliche Handeln der Menschen je nach den übrigen mitwirkenden Elementen der Rasse, der wirtschaftlichen Technik, der moralischen Atmosphäre und der übrigen Institutionen sehr verschieden. Der Geldverkehr in den deutschen Städten des 12.—15. Jahrhunderts schuf die ehrbaren Kaufmannsgilden, die bedächtigen Zünfte, den soliden Marktverkehr, wie den hartherzigen vielfach wucherischen Leihverkehr der Juden und Lombarden. Noch heute nehmen die zahlreichsten Menschen an dem Geldverkehr teil, die von ihm entfernt nicht so in ihrem innersten wirtschaftlichen Leben und Streben berührt werden wie etwa die Bankiers, die Kausleute, die Krämer. Ich habe in anderm Zusammenhang darauf hingewiesen, wie verschieden der rechnende, spekulierende Erwerbstrieb, an den wir als Hauptfolge der ausgebildeten Geldwirtschast denken, sich auch heute noch gestalte (I § 17-19). Trotz aller dieser Vorbehalte können wir 1. im großen die Epochen der Geldwirtschaft einzeichnen in unser allgemeines Bild der volkswirtschaftlichen historischen Entwickelung und 2. gewisse allgemeinere Wahrheiten über die Folgen der Geldwirtschaft aussprechen. In ersterer Beziehung werden wir sagen: die Epoche der Stammes-und Gentil-, der Dors- und grundherrschaftlichen Wirtschaft, der Eigenwirtschaft der Familie entbehrte der Geldwirtschast sast noch ganz. Die Stadtwirtschast fchuf die Anfänge der Geldwirtschaft auf dem städtischen Markte; daneben behielt das Platte Land die Naturalwirtschaft. Die Kanton- und Territorialwirtschaft gedieh da am besten, wo eine centralisierte Gemeinde- oder sürstliche Finanz der Geldwirtschaft sich zuwandte. Durch srühere Geldsteuern, Geldschatz, Geldbezahlung kamen einzelne kleine Staaten ihren Nachbarn um Generationen voraus. Aber erst mit der neueren Volkswirtschaft breitete sich die Geldwirtschaft siegreich immer weiter aus, teils im Zusammenhang mit dem Handel, der Kreditwirtschast, dem Erwerbstrieb, der Spekulation, teils im Anschluß an die erstarkten Geldfinanzen, deren Mittel und Zwecke (wie Steuern, Schuldenwesen, Beamtentum, stehende Heere, Förderung des nationalen Wohlstandes, der 555Z Präcisicrung und Rationalisierung der Wirtschaft durch das Geld, ü7 Steuerkraft) auf Zurückdrängung der Naturalwirtschaft, Ausbreitung der Geldwirtschaft hinwirkten. Wenn wir in der anderen Beziehung darnach fragen, was die allgemeinen Volks, wirtschaftlichen und psychologischen Folgen der Geldwirtschast gewesen seien, so müssen wir natürlich dabei ihre verschiedenen Stufen und historischen Modifikationen auch etwas im Auge behalten, werden aber doch diese Unterschiede mehr in den Hintergrund rücken, wir werden das Allgemeine, mehr oder weniger überall Eintretende voranstellen müssen. Es ist nicht übertrieben, wenn man in der Ausbildung des ganzen Geldwesens die Entstehung einer der wichtigsten volkswirtschaftlichen Institutionen überhaupt gesehen hat. Sagt doch Klüber: außer der Sittenlehre sind Sprache, Schrift, Geld und Post die vier größten Kulturmittel der Menschheit. Es giebt, sagt Lauderdale, keine Maschine, die so Viel Arbeit erspart. Hume parallelisiert die Naturalwirtschaft mit Bedürfnislosigkeit, Trägheit, Roheit, Unfreiheit und vorherrschendem Ackerbau, die Geldwirtschaft mit Fleiß, Industrie, Handel, Freiheit und Bildung. I. G. Hoffmann meint, auch bei der größten Fülle der Natur bleiben Länder mit Naturalwirtschaft arm; der steigende Wohlstand der europäischen Länder seit 4VV Jahren, und mit ihm Wissenschaft, Kunst und Gesittung beruhten wesentlich aus dem Übergang zur Geldwirtschaft. Hoffmann möchte den verschiedenen Reichtum der einzelnen Länder Europas mit dem Alter der Geldwirtschaft in den einzelnen in Zusammenhang bringen. Es ist jedenfalls richtig, daß wir als reiche, volkswirtschaftlich blühende Staaten stets in Geschichte und heutiger Vergleichung nur solche bezeichnen mit einem guten Geldwesen, mit ausgebildeter Geldwirtschaft. Aber wir fragen mit Recht, was waren denn nun die wichtigsten direkten Folgen des Geldes. Ich betone ein erstes. Indem die Edelmetallprägung sich nach und nach durchsetzte, indem alle wirtschaftlichen Vorgänge auf Münze und Geld bezogen wurden, rückte das Geld über alle anderen Güter und Waren empor, es wurde das begehrteste wirtschaftliche Gut, die disponibelste Ware, mit der man alles kaufen, mit der man am besten thesaurieren, Zahlungen überall hin machen konnte; das Geld wurde so der Tauschmesser und Tauschmaßstab für alle anderen wirtschaftlichen Werte; diese wurden so auf einen Nenner gebracht, vergleichbar gemacht; sie erreichten nun so Genauigkeit, zahlenmäßige Bestimmtheit; alle anderen Güter erhielten damit neben ihrer technisch natürlichen Brauchbarkeit eine in Geld ausgedrückte abstrakte Gebrauchs- und Vermögensqualität, die Eigenschaft, in der das Geld sie vertreten kann. Die Produktionsmittel wurden auf diese Weise zu einem in Geld geschätzten Kapital; der Kapitalverkehr konnte nur in der Form der Geldwerte seine höhere Ausbildung gewinnen. Nur mit Geldwerten konnte man Roh- und Reinertrag berechnen, durch die Buchführung in Geld eine Kontrolle und Übersicht aller wirtschaftlichen Vorgänge schaffen; nur so konnte man rationell kontrollieren, ob man mit Gewinn oder Verlust arbeite und wirtschafte, ob die AusWendungen dem Erfolge entsprächen. Die vollendet kluge und klare Rationalität alles Wirtschaftslebens ist nur mit uud durch das Geld und durch die Geldrechnung entstanden. Der bekannte Vergleich vom Geld- mit dem Blutumlauf hat feine Wurzel in der Geldqualität, die alle Waren und Leistungen annehmen; man sagt, wie alle Nahrung sich in Blut umsetzt und in dieser Form alle Organe nährt, so setzt sich alle wirtschaftliche Gütererzeugung heute in Geldwert um, alles Einkommen ist ebenfalls Geldwert und setzt sich nun durch Einkauf wieder in verbrauchliche Güter um. Der zweite zu erwähnende Punkt ist folgender: die höhere Vergesellschaftung durch Arbeitsverbindung und -teilung, durch Verkehr und Handel ist auch ohne Münzgeld möglich, aber schwierig; die Zahl der ohne Geld zu verbindenden Menschen ist gering, die Steigerung ihrer Leistung ist mäßig. Das Geld ist es, das größere Menschengruppen in Staat und Gemeinde viel leichter zum Zusammenwirken und zur Arbeitsteilung bringt, das der letzteren erst die volle Durchführung, ihre bedeutenden, ja riesenhaften Erfolge ermöglicht, das erst die lebendigen Märkte, den großen Handel und Verkehr schafft. Ein sehr erheblicher Teil dessen, was man der Arbeitsteilung und dem Verkehr nachrühmt, was sie an Wertsteigcrung, an Potenzicrung der Arbeitsleistungen schaffen, dankt man Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II, l,-« Aufl. 7 M Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Siukommensverteiluua. s^55(i dem Gelde oder vielmehr den gesellschaftlichen Einrichtungen, wie sie durch das Geld mit der Arbeitsteilung und dem Verkehr erwuchsen. Man wird so allerdings zugleich sagen müssen, daß häufig das einseitige Lob des Geldes ebenso oder mehr der Arbeitsteilung, dem Verkehr, dem Handel, dem Kredit, den heutigen Gemeinde- und Staatseinrichtungen, die auf Geld basieren, zu spenden sei. Man wird nie vergessen dürfen, daß es sich hierbei um lauter große gesellschaftliche Institutionen handelt, sür die das Geld eine, vielleicht oft nicht mal die wichtigste, jedenfalls nur eine neben zahlreichen anderen Vorbedingungen sei. Das dritte, was in die Augen springt, ist die Thatsache, daß der Geldverkehr die wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen unter einander in eine losere Form bringt; die einzelnen, die in Geldform sich berühren, rücken auseinander, ihre gegenseitige Beeinflussung und Abhängigkeit nimmt ab, sie treten in eine Art abstrakter Ferne zu einander, wie ich es öfter schon im ersten Teile bezeichnete. Aber dafür verbindet die Geldwirtschaft viel zahlreichere Menschen, macht große Organisationen und Betriebe, Vereine und Heere, Gemeinden uud Staaten erst recht möglich. Ohne Geldwirtschaft ist weder der moderne Individualismus und die persönliche Freiheit, noch der moderne Großstaat mit seinen Finanzen, seiner Wirtschaftspolitik möglich. Wer diese zwei Resultate für große Fortschritte der Menschheit hält, muß auch dem Gelde als einem Mittel dazu seinen Dank zollen. So bekannt dieser Zusammenhang längst war, so hat ihn doch niemand bisher so geistvoll ausgeführt wie Sinunel, dem ich im folgenden einzelnes entlehne. Alle naturalwirtschaftlichen Verhältnisse bedingten eine Verkettung von Person zu Person, eine starke, persönliche, gegenseitige Beeinflussung; sie konnte eine sittliche Hebung und Stützung bedeuten wie persönliche Abhängigkeit, innere Bereicherung wie Unfreiheit. Ihr bestes Beispiel ist die Art, wie sie in der Familie stattfindet. Der Herr und der Sklave, der Fürst und der Lehnsmann, der Gutsherr und der Bauer, der Meister und der Geselle waren zusannnengekoppelt, der eine abhängig vom anderen im Guten und Bösen. Die Geldzahlung löst diese Bande mehr oder weniger, giebt ganze oder teilweise Freiheit, wie sie am meisten der Käufer und Verkäufer, aber auch der Beamte, der Geldlohnarbeiter, der freie Bauer haben. Mit seinem Geldverdicnst kann der einzelne nun wenigstens in den srcien Stunden thun, was er will; mit Geld in der Hand ist jeder gleich, sühlt er sich unabhängig, auf sich gestellt; alle Geldkontrakte sind kurz, leicht löslich- Die Geldwirtschaft giebt die persönliche Freiheit und Unabhängigkeit, die Unkontrolliertheit, das ganz individuelle Für-sich-sein. In naturalwirtschaftlichen Beziehungen berührten sich Dutzende, in Geldbeziehung kann man zu Tausenden stehen. Man ist dann wohl auch von ihnen abhängig, aber nicht persönlich. Der Großstadtmensch, sagt Simmel, wird immer abhängiger von Ganzheiten und Allheiten, aber unabhängiger von Einzelheiten. Im Großbetrieb ist jeder Mitarbeitende vom Mechanismus der Technik abhängig, aber nicht so von einzelnen Personen wie in der Familie. Man hat immer wenigstens die Auswahl, die Möglichkeit des Ausweichens, am deutlichsten aus dem Markt, im Kundenverhältnis. Aber die Kehrseite ist auch, daß man sich viel weniger beeinflußt, daß man keine Rücksicht mehr nimmt, daß persönliche Werte und sittliche Wechselwirkungen verloren gehen. Der Mensch wird halb zur Nummer im großen Geldverkehr; der Geldverkehr macht leicht rücksichtslos, schamlos, hart und egoistisch, treulos und gleichgültig, weil der Mensch die sittliche Verpflichtung des persönlichen gegenseitigen Gebundenseins nicht mehr so suhlt. Damit kommen wir zum letzten Punkt, zu den großen sittlichen Schäden, die die Keldwirtfchaft immer wieder mit ihren Siegen herdenührt, die vielfach auch als wirtschaftliche Mißstände, als Notstände besonders der unteren Klassen sich zeigen. Indem da:- Geld das begehrteste und allmächtigste wirtschaftliche Gut wird, dasjenige, was fast jeder heute, um leben zu können, sich verschaffen muß, wird es sür viele aus einem dienenden Mittel zum Selbstzweck, ja zu dem alle anderen Lebenszwecke in den Hintergrund drängenden, alle Bande der Moral, der Sitte, des Rechts sprengenden Ziele des Strebens; es ist unbegrenzt umlaufbar, giebt Genuß und Macht wie nichts sonst, 557) Die socialen und psychischen Folgen der Geldwirtschaft. es erzeugt die Geldgier, den Geiz, den Machtmißbrauch. Indem es den einzelnen die persönliche Freiheit giebt, giebt es Wohl vielen Würde und Charakter, erzeugt aber auch bei zahlreichen Besitzern Mißbrauch aller Art und dann Leere und Gleichgültigkeit. Indem es die naturalwi'rtschaftlichen Bindungen und persönlichen Beeinflussungen aufhebt oder zurückdrängt, raubt es vielen, oft Tausenden und Millionen, die sittlichen Zusammenhänge, die Stützen, auf denen ihre Lebensführung beruhte; der des Lehnsnexus befreite Rittergutsbesitzer wird Getreidespekulant, der befreite Bauer verschuldet sich, verkommt vielfach; Tausende waren nicht fähig, sich zu halten, verloren ihre Hufe. Millionen von Arbeitern, die 1750—1900 aus ihren naturalwirtschaftlichen Verhältnissen herausgerissen wurden, verarmten und verkamen, weil sie ohne Kuh, ohne Schwein, ohne kleine Kartoffelwirtschaft nicht sich zurecht fanden, im Getriebe der Großstadt die freie, selbständige Geldwirtschaft nicht erlernten, der Verschuldung bei Bäcker und Krämer, dem Trunk, dem Laster.anheimfielen. Tie Überlegenheit des Geldes über alle andere Ware erzeugt die großen Gewinne der Geldbesitzer. Die Geldleute sind die, welche immer gewinnen; bei ihnen wächst der Reichtum oft lawinenhaft; die Geldwirtschaft erzeugt, wo sie eindringt, eine stärkere Differenzierung des Besitzes und Reichtums als je zuvor. Und da „in Geldsachen die Gemütlichkeit" aushört, da mit der Geldwirtschaft die persönlichen Rücksichten zurücktreten, so wird die Härte, die Rücksichtslosigkeit, die Macht der Geldleute leicht zum Krebsschaden der "G^Dschaft. ' Hie^kaufen alles, die öffentliche Meinung, oft sogar die Regierung, und die Parlamente. Bestechlichkeit, Korruption, Prostitution (die geistige und me körperliche), das Überwuchern der Geldheiraten, der gewissenlose Materialismus, die cynische Blasiertheit, die frivole Lieblosigkeit, die ausbeutende harte Klassenherrschaft, das sind die Züge einer extremen Geldwirtschast. Derartiges ist keineswegs immer eingetreten, kann, wo die Gefahren sich zeigen, bekämpft werden, aber häufig haben sich solche Folgen in größerem oder geringerem Grade eingestellt. Die älteren Socialisten wollten deshalb alles Geld abschaffen, später es durch ein Arbeitsgeld ersetzen: ihre Anklage ging dahin, daß früher der Aristokrat für den Sklaven und Leibeigenen immer noch persönliche Rücksichten gehabt habe, weil sein Interesse ihm Schonung gebot, daß der heutige Unternehmer den Arbeiter auspresse, dann wegwerfe. Sie haben darin Recht, daß die geldwirtfchaftlichen Beziehungen zunächst leicht Entfremdung und Gleichgültigkeit schaffen. Aber mit der Zeit sieht der Unternehmerstand doch ein, daß ein tüchtiger, gut geschulter Arbciterstand in seinem Interesse liege. Statt der alten individuell persönlichen Beziehungen und Rücksichten entstehen neue sociale Beziehungen, Bindungen, Beeinflussungen; statt der alten entstehen neue Institutionen; die Arbeitervcrbände, die Schiedsgerichte, die Hül'skassen, die Sparkassen ersetzen dem Arbeiterstand, was früher der Leibeigene an seinem Herrn hatte. Und so auch in anderen Verhältnissen. Das reine Geldverhältnis, der ea-sd-nexus, der mit jeder Geldzahlung alle Beziehung erledigt glaubt, existiert kaum irgendwo vollständig. Auch den Kausmann und den Kunden verbinden dauernde sittliche Beziehungen des Vertrauens, der Anhänglichkeit; je höher die Berufe stehen, desto weniger ist der Geldempfänger mit dem bloßen Gelde zufrieden; der Arzt und der Gelehrte will nicht bloß Honorar, der Beamte und Minister nicht bloß Gehalt, der Unternehmer nicht bloß Gewinn. Die Ehre, die sittliche Achtung durch andere und sich selbst spielt in alles Wirtschaftsleben auch heute hinein. Die vornehme Gesinnung muß geweckt und ausgebaut werden. Es muß der sittliche Volksinstinkt die Gebiete finden und kennzeichnen, die jenseits alles Geldwerts liegen; die persönliche Würde und Unkäuflichkeit wird sich dann wieder in breiten gesellschaftlichen Verhältnissen behaupten, gegen die Korruption kämpfen. Die Menschheit wird sich nach und nach klar werden, daß überall neben der Geldbeziehung persönliche, höher stehende, über sie hinausreichende Beziehungen existieren und sich erhalten müssen, die dem Leben den wahren Wert und auch dem wirtschaftlichen Getriebe erst die rechte Ordnung geben. Das Schlimmste, was wir an der Geldwirtschaft des sinkenden Altertums und der letzten Generationen aussetzen, ist nicht bloß Folge dieser, sondern der bestimmten sitt- 7* 19g Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güternmlauscs u. der Einkommensverteilung. j558 lichen Kulturverhältnisse dieser Epochen. Auch heute sind die Folgen der Geldwirtschaft in jedem Lande wieder andere. Es handelte sich um Auswüchse, welche wesentlich nur bestimmte Gesellschastsschichten beherrschen, welche Gegenbewegungen und Korrekturen erzeugen; es handelt sich darum, heute die neue Moral, die neue Sitte, das neue Recht zu finden und zur Anerkennung zu bringen, welche der gesunden Geldwirtschaft entsprechen. Es gilt vom Gelde, was von unferer modernen Technik gilt; sie sind die Werkzeuge des Fortschritts; wir müssen sie nur richtig gebrauchen lernen, die rechten socialen Institutionen dazu finden, dann brauchen wir sie nicht zu verlästern, nicht zu fürchten, nicht zu verbannen, wie kindische Angst es verlangte. 4. Der Wert und die Preise. Philosophische Litteratur: Die gauze neuere wissenschaftliche Psychologie kommt in Betracht, ebenso die Ethik. Erwähnt sei: N. Döring, Philosophische Gütcrlrhrc. 1888. — Chr. Ehrenfels, Werttheorie und Ethik, V.J.Sch. für wiss. Phil. Bd. 17 i1S93). - Ders., System der Werttheorie. 1897. — M. Naumann, Die Lehre vom Wert. 1833. — Meinong, Psychologische Untersuchungen zur Werttheorie. 1894. — laräs, ?L)'eboIoZis seonoiniciue. 2 Bde. 1902. Dann sind die allgemeinen volkswirtschaftlichen und socialistischen Werke, hauptsächlich die Lehrbücher von den Phpsivkraten bis Marx, Dietzel von Bedeutung, die wir hier nicht wiederholt anführen. Aus der allgemeinen Speciallitteratur über Wert und Preis sei erwähnt: Fricdländer, Theorie des Wertes. 1852. — Knies, Die nat.-ök. Lehre vom Wert. Z. f. St.W. 1855. — Schäfflc, Über die ethische Seite der nat.-ök. Lehre vom Wert. 1862, jetzt Ges. Aufs. 1. 1886.— Fr. I. Neumann, Beiträge zur Revision der Grundbegriffe der Volkswl. Z. f. St.W. 1869 u. 1872.— Ders., Grundlagen der Volkswl. 1. 1889. — v. Wieser, Ursprung und Hauptgcsetzc des wirtschaftlichen Wertes. 1884. — Ders., Der natürliche Wert. 1889. — v. Böhm-Bawerk, Grundzüge der Theorie d. wirtschaft!. Güterwertes. I. f. N. 2. F. 13. 1886. — Ders.. Kapital und Kapitalzins, 2. Bd. 1884. — Zuckerkandl, Zur Lehre des Preises mit bes. Berücksichtigung der gesch. Entwickelung der Lehre. 1889. — Scharling, Werttheorien und Wertgesetz. I. f. N. 2. F. 16. 1888. — Auspitz und Lieben, Untersuchungen über die Theorie deS Preises. 1889. — Dietzel, Die klass. Werttheorie und die Theorie vom Grcuznutzen. I. f. N. 2. F. 20. 1890. — Gerlach, Über die Bedingungen der wirtsch. Thätigkeit. Erörterungen zur Wertlehre. 1890. — A. Voigt, Der ök. Wert der Güter. Z. f. St.W. 1892. — Wickscll, Über Wert, Kapital und Rente. 1893. - L. v. Buch, Intensität der Arbeit, Wert und Preis der Ware, 1896. — Lslixraanii, Social eleraents in tds tbsor^ ok valus. (juat. ^ourn ok tZconornies. XV, 1901. Die thatsächlichen Preisuntersuchnngen. Preußisches, später deutsches Handelsarchiv seit 1848. — Beiträge zur Statistik Hamburgs 1821—52. 1854. — Tabellarische Übersichten des Hamburgischen Handels (Zahlen von 1850 ab). — Monc, Beiträge zur Geschichte der Volkswirtschaft aus Urkunden. 1859. — Tooke und Newmarch, Die Geschichte und Bestimmung der Preise, deutsch mit Zusätzen von Asher, 2 Bde. 1858—59. - Kius, Die Preis- und Lohnverhältnisse des 16. Jahrhunderts. I. f. N. 1. F. 1. 1863. — RoZers, ^. biswr^ ok priess anä aZi-ieuIture. 4 V. 1866—87. — Falke, Statistik der Preise im Königreich Sachsen. I. f. N. 1. F. 13 u. 16. 1869 uud 1871. — Schebeck, Beitrüge zur Geschichte der Preise. 1873.— v. Neumann-Spallart, späterv. Juraschek, Übersicht über Produktion, Verkehr und.Handcl in der Weltwirtschaft, zuerst in Behms geogr. Jahrb., seit 1878ff. selbständig. — llanausr, Stuckes eeon. sur I'^Isaes. Osnress st salirirss. 1876—78. — Keller, Zur Geschichte der Preisbewegung in Deutschland 1466-1525. I. f. N. 1. F. 34. 1879. — v. Jnama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte 1—3. 1879—1901. — Lehr, Beiträge zur Statistik der Preise. 1885. — A. Soetbeer, Materialien zur Erläuterung und Beurteilung der wirtschaftlichen Edelmetallverhältnisse und der Währungsfrage. 1885, 2. Anfl. 1886. — Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelaltcr. 3 Teile. 1886. — Außerdem zahlreiche Handelskammer- bcrichte, Ausstcllungsbcrichte ?c. Fortlaufende jährliche Preisübersichten geben: der englische IZecmornist (Loramsreial lüstor^ ancl rsvisv), seit 1864, neuerdings jährliche Auszüge daraus im Journal ok tvs i'. Statist, soeistx; die Zeitschrift des prcuß. statist. Bureaus seit 1873; die Monatshefte z. Statistik des Deutschen Reichs seit 1879 (seit 1884 auch im statist. Jahrb.); Conrads Jahrbücher enthalten zahlreiche Übersichten von Conrad, Laspehres, P(aasche), Soetbeer und geben seit 1898 eine wirtschaftliche Chronik. Gerechtigkeit der Preise: Trendelenburg, Naturrecht ans dem Gruude der Ethik, 2. Aufl. 1868 S. 122 f., 353 ff. — Schmoller, Die Gerechtigkeit in der Volkswirtsch. Soc.- u. Gew.P. Preistaxen: B.ergius, Neues Polizei-und Camcral-Magazin, 6 Bde. 1775-80. — Röscher, Grundlage« der N.-Ok., 22. Aufl. Z 114. — Jollos, Die Brottaxe in Paris. I. f. G.V. 1885. — v. Rohrscheidt, Die Brottaxen und die Gewichtsbäckerci. I. f. N. 2. F. 15. 1887. — Derf., Geschichte der Polizeitaxen in Deutschland und Preußen, das. 17. 1888. — G. Adler, Die Fleisch- 559^ Litteratur über Wert und Preise. 101 teuerungspolitik der deutschen Städte beim Ausgang des Mittelalters. 1893. — Bücher, Die Dioklctianische Taxordnung. Z. f. St.W. S0. 1394. — Kulischer, Zur Entwickelungsgeschichte des Kapitalzinses. I. f. N. 3. F. 19, 1900, S. S99 ff. — v, Zwiedineck-Südenhorst, Lohnpolitik und Lohutheorie. 1900. — Klicn, Mmimallohn und Arveiterbeamtentum. 1902. Tarife der Verkehrsanstalten: Außer der ganzen oben angeführten Verkehrslitteratur sei erwähnt: Lehr, Eisenbahntarifwesen und Eisenbahnmonopol. 1879. — Ullrich, Das Eisenbahntarifwesen. 1886. — Ders., Reform der Gütertarife in Großbritannien. Arch. f. Eis.W. 16. 1893.— v. Weichs, Wesen und Grundlage der Eisenbahngütertarife. Z. f. St.W. 49. 1893. — Ders., Untersuchungen über die Grundlagen des Tarifwesens der Seeschiffahrt, das. 50. 1894. - Rank, Das Eisenbahntarifwcscn in seiner Beziehung zu Volkswirtschaft und Verwaltung. 1895. Nachfrage- uud Verbrauchsstatistik: Dieterici, Statistische Übersicht der wichtigsten Gegenstände des Verkehrs nnd Verbranchs im preußischen Staate und im deutschen Zollverbande. 1831 bis 1836, mit 5 Fortsetzungen bis 1853 reichend. 1838—1855. — Ders., Der Volkswohlstand im preuß. Staate. 1846. Hierzu E. Engel, Z. d. pr. st. B. Bd. 4 S. 129—130. — Hermann, Die Ernten Bayerns. Beitr. z, Statist, d. Kg. Bayern, XV, 1866. — Fr. I. Ncnmann, Kenntnis von den focialen Zuständen um uns. I. f. N. 1. F. 18. 1872. — öloeli, 8tg.ti8tiqno äs I» ?rsnes 2. 2 sä. 1874. — Keleti, Die Ernährungsstatistik der Bevölkernng Ungarns. 1887.— ?s.ttsn, llre Konsumption ok v/es>ltb8, 1889. — NnlnslI, Oietionsi)' ol Ltstisties. 1892. — Ders., Inäustriss s-nä vssltli ok nstions. 1896. — Leris, Die volkswirtschaftliche Konsumtion. Schönberg, H. d. P. Ö. 1. 4. Anfl. 1896. — Dade, Brotkonfnm und Getreideernte im Deutschen Reiche, Nachr. d. D. Landw. Rats III, 9. 1898. — Apelt, Die Konsumtion der wichtigsten Kulturländer in den letzten Jahrzehnten. 1899. — 'VVoocl, 8orne 8ts>ti8tie8 rslstinZ tc> vorlcing els.88 piogrs88 8ines 1860. ^onrn. ok ins R. Stst. Looistx. 1899. — May, Die Wirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Znknnft. 1901. Ernährung: K. Voit, Kost in öffentlichen Anstalten, Beil. z. Allg. Zeitung, 1875, 27. Okt.ff.— Ders.. Physiologie des allgemeinen Stoffwechsels und der Ernähruug. 1881. — Wolff, Ernährung der arbeitenden Klassen. 1885. — Rubner, Physiologie der Nährung und der Ernährung, (v. Leydens Hdb. d. Ernähr.-Therap.) 1897. - Grotjahn, Wandlungen in der Volksernährung. 1902. Die Haushaltbudgets: Dv.epstis.ux, Luägsts seonomihv.es äss elsssss onvrisres. 1855.— Ds ?Isv, Dss onvrisrs suropssns. 1855, 2. sä. 6 Bde., 1878—79, fortges. in Des ouvl'isrs äss äsux inonäss, 3 Serien, bis 1901. — Engel, Zeitschr. d. süchi. stat. B. III, 1857, S. 153—182. — Ders., Das Rechnnngsbuch der Hausfrau. 1882. — Ders., Die Lebenskosten belgischer Arbeiterfamilien früher nnd jetzt, LnIIsIin äs l'Inst. Int. äs Stak. 9. 1895. — Ball in, Die Hanshaltung der arbeitenden Klaffen. 1883. — Grnber, Die Haushaltung der arb. Klassen. 1887. — C- Hampke, Das Arbeitsbndget der Privatwirtschaften. 1888. — Flesch, Frankfurter Arbciterbudacts. 1890.— LIrsvsson st loczus, I.SS dnäzsts eoinpsrk8 äss cent monogrgpkies äs kamillss etc. Lull, äs l'Inst. Int. äs 8tgt. 5. 1890. — Wörishoffcr. Sociale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim. 1891. - Landolt, Methode und Technik nnd Haushaltungsstatistik. 1894. — Fuchs, Sociale Lage der Pforzheimer Bijouteriearbeiter. 1901. Allgemeine Geldwerts- nnd Preisbeweguug. Altertum: Friedländer, Über den Kornpreis nnd den Sachwert des Geldes in der Zeit von Nero bis Trajan. I. f. N. 1. F. 12. 1869. — Rodbertus, Zur Frage des Sachwertes des Geldes im Altertum, das. 14—15. 1870. — Spätere Zeit: W. Jacob, Über Produktion und Konsumtion der edcln Metalle. 1838. — Nebenins, Über die Schwankungen des cirknlierenden Medinms in Europa und deren Einfluß auf die Geldpreise. D. V. I. 1841. 1. — Hclferich, Von den periodischen Schwankungen im Wert der edeln Metalle. 1843. — Älsntsllisr, Neinoirs 8v.r Is. vslsnr äss prin.eipg.Iss äenrsss st insrelisnäiss8, o.ui 8S venäsisnt sn Is. vills ä'Oi'Isg,ris s.u eours äss 14.—18. siselss. 1864. — Laspeyres, Hamburger Warenpreise 1851—63 und die kalifornisch-australischen Goldentdeckungcn. I. f. N. 1. F. 3. 1864. — ^svon8, On tos Variation ok priess anä ttrs vsius ok tb.s enrrenev sives 1782. ^. ok ins r. 8ts.t. 8oe. 28. 1865. — Paasche, Studien über die Natur der Geldentwertung nnd ihre praktische Bedeutung in den letzten Jahrzehnten. 1878. — Nv.lng.ll, Ri8torv ok pr!es8 sines tns vssr 1850. 1885. — Kral, Geldwert und Preisbewegung im Deutschen Reiche 1871—1884. 1887. — H. Soetbeer, Zur Preisbewegung der neuesten Zeit. I. f. 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Valuta. 1862.— D ers., Die russische Papierwährung. 1868. — Ders., System der Zettelbankpolitik. 1873. - Ders. in Schönberg H. d. p. Ö. III, 4. Aufl. 1897. S. 832 ff. — Brückner, Geschichte des russischen Papiergeldes. I. f. N. 1. F. 1. 1863. — Ders., Kupfergeldkrisen. 1867. — Schmoller, Nat.-ök. und socialpol. Rückblicke auf Nordamerika. Pr. I. XVII 1866. — Neuwirth, Bank und Valuta in Österreich-Ungarn. 2 Bde. 1873. — 102 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe?' u. der Einkommensverteilung. ^5g(> Herßka, Die Valutafrage. 1376. — D ers., Wahrung nnd Handel. 1876. — L olle 8, ?inanei!tl bistoi^ ol tlis Duitscl States. '8 vols. 1886. — Kramär, Das Papiergeld in Österreich seit 1848. 1886. — Ders., Russische Valutareform. 1897. — Menger, Übergang zur Goldwährung. l892. — Denkschrift über das Papiemeldwcsen der ung-österr. Monarchie. Verf. im Finanzministerium. 1892. — Lexis, Papiergeld. H.W. VI. 2. Aufl. l901. — lltsunomipa, Die Warenpreisbewcgung in Japan seit dem Jahr 187S. 1897. — G. Buuzel, Das moderne Geld- und Kreditwesen. Zeitsch. f. V.W. Soc.-pol, 7. 1898. 170. Begriff des Wertes überhaupt. Wir haben in den beiden letzten Abschnitten den Mechanismus, die rechtlichen und wirtschaftlichen Institutionen geschildert, auf denen Handel und Verkehr beruhen. Wir haben jetzt das überall im bisherigen vorausgesetzte und gestreifte innerste Triebrad desselben, die Nächstliegende Ursache des wirtschaftlichen Handelns überhaupt, den Wert zu untersuchen. Der Wert ist eine allgemein unser ganzes Seelenleben begleitende, all' unser Handeln beherrschende Erscheinung. An jede Borstellung, an jeden Eindruck knüpfen sich gewisse Gefühle der Lust und Unlust, der Billigung und Mißbilligung an, die bei einer gewissen Stärke zum Bewußtsein kommen. Diese Gefühle deuten das für das körperliche und geistige, individuelle und gesellschaftliche Wohlbefinden Förderliche oder Hemmende an (I § 11, S. 20—22). Es sind die Wertgefühle, die entsprechend dem Gesamtzustand des vorstellenden und fühlenden Wesens sich auslösen, je nach ihrer Stärke und ihrer Fähigkeit, andere Vorstellungen und Gefühle zu verdrängen, den Vorstellungsverlauf und das Handeln beherrschen, das Begehren erzeugen, je nach Erinnerung, ordnendem Denken, klarem Kausalverständnis zu Werturteilen werden. Das Wertgefühl giebt eine dunkle Direktive, das Werturteil sagt klar: das fördert dich, das schadet dir oder der Gesellschaft aus dem und dem Grunde. Das Lcbcnsförderliche erscheint „Wert", das Lebcnsschädliche „unwert". Alle Gefühlsthätigkeit hat Werte zum Ergebnis. Diese Ergebnisse können irren, sie werden von allen normalen und anormalen Ursachen des Seelenlebens beeinflußt; aber je gesunder und tüchtiger wir sind, je richtiger wir die Zusammenhänge von Ursache und Wirkung überblicken, je höher und reiner unser gesamtes Urteil steht, desto richtiger leitet uns das zum Werturteil gewordene Wertgefühl. Stets handelt es sich dabei um einen komplizierten Vorgang der Seele, um ein Abwägen von Nutzen und Schaden, von Vorteil und Opfer, um ein vibrierendes Schwanken, Wählen, Taxieren und Ordnen; denn die Vorstellung, die ein Wcrtgesühl erzeugt, setzt sich mit anderen neben ihr vorhandenen Vorstellungen, das eine Gefühl mit anderen widerstreitenden, auseinander; eine Reihe von Zwecken und meist für jeden Zweck eine Reihe von Mitteln stehen vor unserer Seele; unser Wertgefühl sagt: aus dieser Mehrzahl von Möglichkeiten, Zwecken, Gütern und Handlungen ist im Augenblick, ist morgen oder zukünftig, ist in dem oder jenem Zusammenhang dies zu wählen, zu bevorzugen. Wert stammt vom mittelhochdeutschen „var", wählen; das Werte ist das von uns Auserwählte. Jedes Wertgefühl und jedes Werturteil schließt so eine Wertordnung von mehreren: Möglichen und Verglichenen ein. Alle Wertgefühle und -urteile knüpfen neben der momentanen Erregung von Lust- und Unlust-, Billigungsoder Mißbilligungsgefühlen an die Erinnerung und den ganzen Schatz früherer Gefühle und vorhandener Urteile an, basieren so auf einem in der Erinnerung bereits vorhandenen Maßstab. Oder anders ausgedrückt: alle Wertung, so sehr sie zunächst einen subjektiven Ausgangspunkt hat, beruht darauf, daß das Individuum das Gewertete und Begehrte sich vergegenständlicht, als ein außer ihm Vorhandenes betrachtet, es mit anderem vergleicht, in seinem Zusammenhang sieht. Damit wird das Gewertete für ihn ein Objektives, durch Ideale und Normen Geordnetes. Eben deshalb werden die Werte sofort von der Seele in die Dinge hinein verlegt. Es entsteht die Vorstellung des vom Subjekt unabhängigen Normalwertes, als dem Festen, von dem die augenblickliche subjektive Wertung Wohl abweichen, aber nicht sich losmachen kann. Die Maßstäbe, welche diese Ordnung alles Wertes beherrschen, sind nicht bloß aus subjektiven Erlebnissen erwachsen, obwohl schon diese das einzelne Werturteil durch Erinnerung in 501) Der Psychologische Ursprung der Wertgesühle und -urteile. einen allgemeinen Wertzusammenhang stellen; sie sind ein Ergebnis der Sprache, der Verständigung, der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Und so steckt in jedem subjektiven Werte ein Objektives. Jedes Wertgefühl und Werturteil hat so eine Doppelnatur: es ist in der Seele des einzelnen entstanden, von dem Individuum, seinen Trieben und Anlagen, seinen Schicksalen, seiner augenblicklichen Lage und Reizung bedingt, aber es ist zugleich der Ausdruck von Gefühlen, Vorstellungen nnd Überlieferungen eines gesellschaftlichen Kreises, einer geistig-foeialcn Atmosphäre. Der Egoist wertet anders als der, welcher sich aus den Standpunkt der Familie oder eines sonstigen weiteren Kreises stellt. Aber auch der Egoist glaubt sicher nur an sich, wenn er sich in einer gewissen Übereinstimmung mit anderen weiß. Die Mehrzahl der Menschen halten das für wert, was eine Autorität, ein gesellschaftlicher Kreis bereits so geschätzt hat, was bisher von der öffentlichen -Meinung dafür erklärt wurde, Uud das um so mehr, je naiver und primitiver der einzelne ist, je mehr er noch als Herdentier fühlt und urteilt. Der hochgebildete, moderne Mensch ist individueller, wird also auch individuellere Werturteile haben. Auch bei ihm jedoch wird oft, ja meist das freieste subjektive Wertgefühl nichts als eine Modifikation des gesellschaftlich-objektiven Wertes sein, die der einzelne nach seiner persönlichen Stimmung und Lage gegenüber dem Urteil der übrigen vorzunehmen wagt. Der ganze historische Entwickelungsprozeß menschlichen Fühlens und Urteilens ist der Boden, auf dem der Wert erwächst. Wie das Tier im Instinkt das ihm Nützliche durchschnittlich richtig wertet, so sind es beim Menschen erst instinktive Gefühle, dann die Triebe und Bedürfnisse, die ihn dabei beherrschen; aus dem physisch-animalischen Leben, aus den praktisch-technischen Erfahrungen erwachsen die Wertungen, die dem Menschen zeigen, was ihn am besten nährt, wärmt, fördert, womit seine Arbeit am weitesten kommt. Und indem er höhere Gefühle ausbildet, indem die feineren und edleren Bedürfnisse entstehen, verfolgt er höhere Zwecke auf Grund der höheren Gefühle; es entstehen so neue Gruppen von Werten, Werturteilen und -Vorstellungen, die teilweise nicht mehr auf ein Haben, Besitzen, Arbeiten, sondern auf die Existenz gewisser Verhältnisse, auf ein Anschauen und Genießen, aus die Herstellung socialer Einrichtungen, ästhetischer Erscheinungen, sittlicher Zustände gerichtet sind. Das wirtschaftliche Werturteil in dem Sinne der Schätzung der Nährmittcl, der Bekleidung, des Obdachs für die menschliche Existenz ist vielleicht eines der ältesten; aber es paart sich früh mit dem socialen Werturteil der Ehre, mit dem Bedürfnis des Gcfchätztseinwollens; indem gesellschaftliche Institutionen entstehen, bildet sich das politische Werturteil, die Schätzung der Institutionen für die Zwecke der politischen Organisation; mit der Musik, den Künsten entsteht das ästhetische, das musikalische Werturteil, mit der Wissenschaft das wissenschaftliche Werturteil. Es bildet sich kein Sondergebiet aus, ohne daß neue Arten des Wertes entständen. Aber sie hängen alle zusammen, wie die menschlichen Zwecke selbst; sie haben im menschlichen Selbstbewußtsein ihren Mittelpunkt. Sie kämpfen und ringen notwendig mit einander. Die alten Gesühlsdispositionen werden nach und nach von neuen modifiziert und verdrängt. Es findet stets mit der Entwickelung eine größere oder kleinere Umwertung aller Werte statt. Aber stets muß sich ein Gleichgewichtszustand, eine Ordnung, eine Hierarchie der Werte wiederherstellen. Und das kann nur geschehen von einem Überblick über das Ganze des Lebens, d. h. alle Werte müssen sich jederzeit im sittlichen Werturteil zusammensassen. Das sittliche Urteil beruht ja gerade auf der richtigen Wertung der Verschiedenen menschlichen Zwecke untereinander, auf ihrer geordneten Einheit. Die sittliche Wertordnung ist das höchste und letzte Ergebnis des Wertgefühls und -Urteils. Alle anderen gesellschaftlichen, ästhetischen, technischen, politischen und sonstigen Werturteile, vor allem auch das wirtschaftliche, siud nach der Seite der Zweckordnnng und der sittlichen Folgen im sittlichen Wertbcwußtsein mit enthalten. Es handelt sich gleichmäßig bei allen Wertungen um das Suchen und Finden des Lcbensförderlichen, vom niedrigsten Mittel äußerer Zweckmäßigkeit bis zur idealen Ordnung des sittlich vernünftigen Lebens. Das Nützliche, das Brauchbare ist das Lebensförderliche, aber 104 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u> der Einkommensverteilung. ^562 auch die Tugend, die moralische Handlung ist es — vom höheren Standpunkt aus gesehen. Wir haben es im folgenden nur mit dem wirtschaftlichen Werte zu thun. Über sein Verhältnis zum sittlichen Werturteil aber sei hier noch folgendes bemerkt. Da wirtschaftliche Mittel für alle Zwecke nötig sind, für die höchsten wie für die niedrigsten, so kann die Frage, wie die wirtschaftlichen Kräfte und Mittel auf die Ge- famtheit dieser Zwecke zu verteilen feien, nicht bloß eine wirtschaftliche sein: d. h. die Ordnung der Nachfrage nach den verschiedenen wirtschaftlichen Gütern enthält die Ordnung der Lebensführung überhaupt; ob wir von unserem Einkommen mehr für Essen oder mehr für Wohnung, mehr für uns oder die Erziehung unserer Kinder ausgeben, ist nicht bloß eine wirtschaftliche, sondern noch mehr eine sittliche Frage. Da der wirtschaftliche Wert auf ein Haben und Besitzen bez. ein Arbeiten hinzielt, so sragt sich, wie die wirtschaftliche Arbeit und der wirtschaftliche Erwerb in die Gesamtheit menschlicher Lebenszwecke eingefügt werden soll, welchen Rang diese Bestrebungen haben sollen, wie weit wirtschaftliches Streben Selbstzweck oder Mittel sein soll, wie weit und wo die wirtschaftlichen Werturteile gegenüber höheren zurücktreten sollen. Es beruhen die größten sittlichen Fortschritte der Menschheit darauf, daß das Individuum nach gewissen Seiten als höchster Wert, als Selbstzweck erschien, jenseits alles wirtschaftlichen Wertes, daß gewisse Handlungen nicht als käufliche, bezahlbare mehr erscheinen. Die Nichtbezahlung von Leistung und Gegenleistung in der Familie, die Vergütung gewisser Amtsthätigkeit mit Ehre statt mit Geld und vieles Ähnliche beruht darauf. Alles volkswirtschaftliche Handeln ist so auf höherer Kulturstufe begleitet von einer säuberlichen Grenzregulierung zwischen den wirtschaftlichen und den höheren Werten. Endlich wird auch gegenüber jedem wirtschaftlichen Werte, der auf dem Markt als ein Ergebnis von Kräften und Größenverhältnissen sich neu gebildet hat, regelmäßig die Frage aufgeworfen, ob er als ein diesen Elementen und den gesamten gesellschaftlichen Verhältnissen angemessener, als ein billiger oder unbilliger, als ein gerechter oder ungerechter erscheine. Darauf komme ich nachher eingehender zu sprechen. 171. Der wirtschaftliche Wert, sein Wesen, seine Arten, seine Dogmengeschichte. Die wirtschaftlichen Wertgefühle und Werturteile bilden sich mit dem zweckbewußten wirtschaftlichen Handeln des Individuums uud der Gesellschaft. Selbst im primitivsten wirtschaftlichen Zustand steht der Mensch einer Mehrheit von Bedürfnissen uud Zwecken (Nahrung, Kleidung, Wohnung, Werkzeuge) gegenüber, die er nach ihrer Wichtigkeit ordnet; und diesen Zwecken stehen gewisse Mittel, natürliche Schätze, Früchte, Tiere, vor allem aber die menschlichen Arbeitskräste gegenüber; letztere können zwar mit Mühe und Opfer, mit Anstrengung und Entsagung, aber doch mehr und mehr mit Erfolg das schaffen, was zur Erreichung dieser Zwecke dienlich ist. Der Mensch bemerkt, daß er bald reichlich, bald sparsam versorgt sei, daß er das eine mit viel, das andere mit wenig Schwierigkeit, Mühe und Arbeit sich verschaffen könne. Je komplizierter das wirtschaftliche Leben wird, desto zahlreicher werden die Bedürfnisse und Zwecke, für die wirtschaftliche Mittel nötig sind, die Güter, die Arbeitsleistungen, die hierfür in Betracht kommen. Die natürliche Erfahrung, die fortschreitende technische Erkenntnis, die Einsicht in den natürlichen und gesellschaftlich-sittlichen Kausalzusammenhang der Dinge sührt zu einer immer komplizierteren Wertung und Ordnung der wirtschaftlichen Zwecke und der wirtschaftlichen Mittel, die immer erfolgt Von einem höher oder niedriger gegriffenen Standpunkt des Überblickes über ein Ganzes von wirtschaftlichen Zwecken und Mitteln. Es kann der des Haushalts des einzelnen oder der Familie, es kann der einer Unternehmung, einer Gemeinde, des Staates fein. Man fragt sich , was ist im Augenblicke, in der gegebenen Lage, nach der Menge der vorhandenen Mittel, der wichtigste Zweck, welcher folgt dann; man überlegt, welche Mittel dem Zwecke dienen, bevorzugt das bessere; wenn dasselbe Mittel mehreren Zwecken dient, so sieht man zu, wie weit es über den wichtigen Zweck hinaus den unwichtigen dienen könne. Man späht nach der Grenze des Nutzens, den ein in größerer Menge vorhandener Gegenstand haben könne, nach dem sogenannten Grenznutzen. Man wertet 563) Die Entstehung der wirtschaftlichen Werturteile. 105 im Überfluß vorhandene Güter und Arbeitsleistungen, die bis zur Verwendung für ganz gleichgültige Zwecke reichen, weniger als solche, welche nur sür die wichtigsten genügen. Da die meisten Güter, welche wirtschaftliche Bedürfnisse befriedigen, und die Produktionsmittel, hauptsächlich die Arbeitskräfte, welche sie herzustellen gestatten, bei etwas gestiegener wirtschaftlicher Kultur in beschränkter Menge vorhanden sind, so pflegt man „wirtschaftlichen" Wert überhaupt den Gütern nicht mehr beizumessen, die in verhältnismäßig unbegrenzter Menge vorhanden sind. Sie erscheinen als wirtschaftlich wertlos, man braucht sich um sie nicht zu bemühen, sür sie nicht zu arbeiten; man pflegt sie als freie Güter den wirtschaftlichen entgegenzusetzen. Alle übrigen Güter schätzt man um so höher, je seltener sie sind, je schwieriger, mit je mehr Opfer und Anstrengung sie herzustellen sind, sofern sie gleich wichtigen Zwecken dienen; dienen sie verschieden wichtigen, so drückt sich in ihrem Wert neben der Schwierigkeit der Erlangung die Rangstufe des Zweckes aus. Jede Überlegung, die zu einer wirtschaftlichen Wertbildung führt, erfolgt konkret zu bestimmter Zeit, auf bestimmtem Gebiet, in bestimmtem Klima, innerhalb eines Gesellschaftszustandes mit einer bestimmten Besitzverteilung und Klassenordnung, d. h. unter konkreten Voraussetzungen, welche allen und dem einzelnen den wirtschaftlichen Erwerb leicht oder schwer machen. Und so werden alle wirtschaftlichen Werturteile durch Vorstellungen über die vorhandene Menge der erreichbaren oder verfügbaren Güter und Arbeitskräste, über die vorliegende leichte oder schwierige Beschaffenheit derselben beherrscht. Auch wer von seiner augenblicklichen Lage etwa abstrahiert, hat einen angenommenen Durchschnittszustand der Natur und der Gesellschaft, der Triebe und Bedürfnifse, der wirtschaftlichen Zwecke und Mittel im Auge, von dem aus er nun seine Wertgefühle und -urteile gestaltet. Der psychologische Vorgang bei der Bildung des wirtschaftlichen Wertes in der Seele des einzelnen und der Gesellschaft ist dabei derselbe wie bei jeder Wertbildung. Ein Individuum oder eine Grnppe von solchen, deren Zwecke, und zwar abgestuft nach ihrer Bedeutung in einer hierarchischen Ordnung, die aus natürlich-technischen wie gesellschaftlich-sittlichen Elementen sich ergiebt, das ist die Grundlage: auf die Personen und Zwecke werden die vorhandenen und erwarteten Mittel (bez. die Möglichkeiten ihrer Neubeschaffung) bezogen; Lust und Unlust, Nutzen und Schaden, Lebenssörderung und Lebenshemmung, welche sich mit einem Gute und seinem Eigentum, seinem Genuß und seiner Entbehrung verknüpfen, werden gegeneinander abgewogen; man sragt sich stets zugleich, was nützt dich diese Mahlzeit, was entbehrst du, wenn du sie nicht hast, welche anderen Güter entgehen dir, wenn du dieses erwirbst, welche Mühe und Arbeit, die auch anderes schaffen könnte, mußt du aufwenden, um in den Besitz dieses Gutes zu kommen. So steht auf den zwei Wagebalken der inneren Überlegung stets hier der Nutzen, die Brauchbarkeit, dort die Frage der Entbehrung, der Opfer und Kosten, der Beschaffbarkeit. Diese letztere schließt die Frage der Seltenheit wie der Kosten, der aufzuwendenden Arbeit in sich. Aller Wert ist so ein Relationsbegriff, und zwar ein sehr komplizierter; es handelt sich um die Relation, in welchen Personen und Zwecke, Zwecke und Mittel stehen, um die Beziehungen, Gefühle und Urteile, welche hieraus entstehen, um die gegeneinander abgewogene Ordnung der Zwecke und der Mittel, um die Bedeutung der ersteren, um die Nutzbarkeit, die Größenverhältnisse, die Beschaffbarkeit der letzteren. Je nach dem dabei angenommenen Standpunkt kann aus denselben Verhältnissen ein verschiedenes Werturteil folgen. Der Wert liegt nie in den Dingen selbst, sondern im Urteil der Menschen oder Menschengruppen, in den Beziehungen und Kulturverhältnissen, in dem sie stehen, aber er erscheint den Menschen stets so, als ob er in den Dingen liege, weil die objektive Ordnung der Natur und der Gesellschaft das Urteil im wesentlichen bestimmt. Man wird so den wirtschaftlichen Wert bezeichnen können als das durch Vergleichung und Schätzung entstandene Bewußtsein über das Maß von Bedeutung, welches das einzelne Gut oder die einzelne Arbeitsleistung gegenüber anderen durch ihre Brauchbarkeit und 10g Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufs u. der Einkommensverteilung. ^564 Bcschaffbarkeit für die wirtschaftlichen Zwecke des Menschen hat. Das Werturteil wird sich stets ausdrücken in einer Gleichsetzung des einen mit einein anderen als in seinem Wert bekannt vorausgesetzten Gute oder in einer Unter- oder Übcrordnung: a — d, s, >- d oder < d. Nur bekannte Größen mit bekannten Qualitäten können so verglichen werden. Erst ein leidlich geordnetes Maß- und Gcwichts- system konnte ein ganz deutliches Wertbewußtsein entstehen lassen. Die Wertmaßbestimmung des einen Gutes durch den Wert eines anderen als bekannt vorausgesetzten schließt eben, sofern dieses als bekannt angenommen wird, die Vergleichung mit zahlreichen anderen Werturteilen in sich. Das Werturteil I Pfund Fleisch — 1 Mark schließt das Mitdenken aller Werte, die einer Mark gleichstehen, in sich. Wir sahen oben schon, daß erst die Entstehung allgemein beliebter und kurrenter Tauschmittcl und zuletzt des Geldes ein ganz deutliches Wertbewußtsein bilden konnte. Jedes einzelne Werturteil erhält erst durch die geahnte oder klar bewußte Einfügung in eine Wertordnung, in der alle erheblichen Werturteile enthalten sind, seine feste Stellung. In der Epoche der Geldwirtschaft ist es der auf dem Markt zur Erscheinung kommende, meist durch Bezahlung in Geld ausgedrückte Wert, der Preis, der als der präciseste Wertausdruck erscheint. Der Preis ist der konkret im einzelnen Fall zur That gewordene Wert; der Wert ist die psychologische Voraussetzung des Preises, der ideale Maßstab, an dem der einzelne praktische Fall gemessen wird. — Die teilweise in den Lehrbüchern gemachte Unterscheidung einer besonderen Wert- und einer besonderen Preislehre halten wir nicht für nötig. Je nach den wirtschaftlichen Zwecken und je nach den Personen oder Personengruppen, auf welche die Güter bezogen werden, ergeben sich die verschiedenen Arten des wirtschaftlichen Wertes, die man zu unterscheiden Pflegt. Die wirtschaftlichen Güter und Leistungen werden vom primitiven Menschen wesentlich nur auf seinen Gebrauch, seinen Genuß bezogen; sobald er aber zweckmäßig zu wirtschaften beginnt, sieht er daneben in gewissen wirtschaftlichen Gütern und in der Arbeit Mittel zur weiteren Produktion und schätzt nach ihrer Fähigkeit hierzu ihren Wert; und wo der Tausch- und Marktverkehr begonnen hat, kommt zu diesen beiden ersten Überlegungen die drittel das einzelne Gut kann andere eintauschen, wird so gewissermaßen zu einem Stellvertreter anderer Güter. Daher schied man seit Quesnay und A. Smith Gebrauchs- und Tauschwert, seit Rau Gebrauchs -(Genuß-)wert, Erzeugungs-(Produktions-, Ertraas-)wert und Tausch- oder Marktwert. Der Gebrauchswert ist der innerste Kern in dem psychischen Prozeß der Wertbildung, und er bleibt es immer; er entspringt den lebendigsten Interessen an der eigenen und gesellschaftlichen Wohlfahrt; auch die auf die anderen Zwecke bezogenen Werturteile sind gleichsam an ihm verankert, aus ihm entsprossen. Aller Produktionswert oder Ertragswert wird einem Grundstück, einer Maschine, einem Kapital, einer Arbeitsleistung nur beigelegt, sofern sie etwas zum Gebrauch oder Genuß Taugliches schaffen, zu dessen Erzeugung etwas beitragen können; und unter den Produktionsmitteln werden die, welche die besten und meisten Gebrauchsgüter liefern, und unter ihnen wieder die seltensten, am schwierigsten zu beschaffenden am höchsten gewertet, weil ihr Mangel die Menge und Art der Gebrauchsgüter viel mehr bedroht, als es der der leicht erschlichen, in größerer Menge vorhandenen Produktionsmittel thut. Der Tausch-, Markt- oder Verkehrswert endlich, der für den oberflächlichen Beobachter, aber nur für ihn, die Beziehung auf den Gebrauch und Genuß abstreift, hat seinen letzten Grund doch in den Lust- und Unlustgefühlen der Konsumenten, denen der ganze Mechanismus der Produktion und des Verkehrs dient. Nur liegen hier bedeutsame Zwischenglieder der Wertung zwischen Anfang und Ende dieses Wertbildungsprozesses. Die Entstehung des Gebrauchs- und Genußwertes liegt in der Welt der menschlichen Gefühle; das Heer der Lust- und Unlustempfindungcn in ihrem tausendfachen Wechselspiel, in ihrer oft schwierigen Vergleichbarkeit beherrscht ihn. Man hat ihn durch abstrakte Versuche der Messung der Gefühle in seiner Wurzel zu fassen, zu verdeutlichen gesucht. Ohue viel Erfolg. Die dunkeln oft halb instinktiven Gefühle der 565^ Die wirtschaftlichen Wertarten. 107 Lust und Unlust sind eben nicht direkt meßbar. Sie werden nur greisbar, vergleichbar, indem sie sich zu gewissen Schätzungen äußerer Art verdichten, indem die Jahrtausende alte Erfahrung und Gewohnheit Maßstäbe und Größenvorstcllungen, anschließend an die meßbaren Ertrags- und Tauschwertschätzungcn, gebildet haben. Der Ertragswert gehört dem technischen und physiologischen Gebiete der äußeren meßbaren Erfahrung an: von zwei gleich großen Grundstücken giebt das eine 10, das andere 50 Hektoliter Weizen; so und so viel Centner Dünger steigern diesen Ertrag aufs Doppelte. Der Verkehrs-, Tausch-, Marktwert ist durch Vertrag oder schätzende Autorität in Geld oder in naturalen Einheiten, deren Wert als bekannt gilt, festgesetzt. Das sind zahlenmäßige, saßbare, aus einheitliche Nenner zurückgeführte Größen, mit denen man rechnen, summieren. Buch führen kann. Die beiden letzten Wertarten stehen wie erwähnt stets mit den Genußwerten, mit dem Untergrund von Lust- und Uulustgesühlen in Relation, entsprechen ihnen im großen und ganzen, so sehr sie im einzelnen abweichen können. Der Geuußwert ist und bleibt das Primäre; aber er ist das schwer Faßbare, Inkommensurable und erhält deshalb durch Ertrags- und Tauschwert, durch die RückÜbertragung von deren Zahlengrößen auch erst seine Bestimmtheit. Die Untersuchung des Gebrauchswerts verläuft in psychologische und kulturgeschichtliche Untersuchungen der Gefühle und ihrer Veränderungen; die Untersuchung des Ertragswerts fußt auf technologischen und physiologischen Erörterungen; die des Tauschwerts ist die eigentlichste Aufgabe der Volkswirtschaftslehre. Eine eingehende Theorie des Tauschwerts suchten A. Smith und Ricardo aufzustellen, und zwar mit der Absicht, über den Wirrwarr der Wertschwankungen durch möglichste Zurückführung derselben auf eine Ursache Herr zu werden; sie suchten einen sogenannten natürlichen, idealen Wert, um den die täglichen Oscillationen des Werts gravitieren; sie sagten, mit gewissen Ausnahmen ist jedes Gut so viel wert, wie seine Produktionskosten betragen; diese bestimmen den Wert im großen und ganzen. Hauptsächlich I. St. Mill formulierte die Ausnahmen dahin, daß die Seltenheiten und die nicht beliebig reproduzierbaren Waren in ihrem Wert nicht durch die Kosten bestimmt werden. Die Kosten selbst suchte man auf ein absolutes, konstant gedachtes Wertniaß zurückzuführen; man erörterte, ob der Lohn, der Getrcidcpreis, das Geld, die Arbeit dieses Maß sei und blieb zuletzt bei der Arbeit stehen, suchte alle Produktionskosten in Arbeit oder Arbeitsstunden, alle geistige Arbeit in Handarbeit aufzulösen. Man glaubte so zu einer objektiven Werttheorie gekommen zu sein. Das Extrem dieser Richtung stellt Marx mit seiner Lehre dar, der Gebrauchswert sei als etwas Technologisches volkswirtschaftlich bedeutungslos, aller Wert beruhe auf dem Quantum gesellschaftlich notwendiger (d. h. dem technischen Kulturniveau entsprechender) Arbeitsstunden, die eine Ware gekostet. „Alle Werte sind als Ware nur bestimmte Massen sestgeronnener Arbeitszeit." Als ob jemals irgend ein Mensch, unabhängig von seinen Bedürfnissen und den Mengenverhältnissen der Güter, irgend etwas hoch wertete, nur weil Arbeitsstunden darin stecken. Aller Wert der Arbeit und ihrer Produkte hängt von der Nützlichkeit und Begrenztheit derselben ab (Dietzel). Die Theorie mußte auf den Gebrauchswert wieder zurückkommen; sie that es zuerst in der Form einer unklaren Verwunderung darüber, daß Gebrauchs- und Tauschwert sich nicht stets decken. Schon A. Smith hatte gemeint, daß die Dinge, welche den höchsten Gebrauchswert besitzen, wie Licht und Wasser, wenig oder gar keinen Tauschwert haben. Proudhon schloß daran an, klagte, daß der Tauschwert durch größeres Angebot sinke und so die Produzenten schädige; das Nutzloseste sei teuer, das Nützlichste wohlfeil. Um über diesen Widerspruch Herr zu werden, verlangt er eine durch bessere volkswirtschaftliche Organisation zu erzielende Konstituierung des Wertes nach der Arbeit; damit kann nur die unmögliche Ausschließung der anderen werterzeugenden Ursachen, wie Nützlichkeit, Seltenheit u. s, w., gemeint sein. Bei jeder solchen Auffassung ist übrigens der Gebrauchswert mit der Nützlichkeit verwechselt; der Diamant soll geringen Gebrauchs- und hohen Tauschwert haben; das ist das Urteil eines Diogenes, nicht das jener Frauen, welche Diamanten begehren und bezahlen. 108 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^gg ^Erfolgreicher waren die übrigens schon mit Rau, Friedländer, Rossi, Macleod einsetzenden Erörterungen, daß das Kostengesctz die Wertlehre entfernt nicht erschöpfe, daß der Gebrauchswert eine bisher vernachlässigte Bedeutung habe. Man fand immer mehr praktische Fälle, in welchen der Marktwert nicht den Kosten entsprach. Und in den letzten 50 Jahren suchten nun Gossen, Jevons, Walras, Menger, Wieser, Böhm- Bawerk eine ganz neue Wertlehre aufzustellen, welche den Gebrauchswert, seine wesentlich subjektiven psychologischen Ursachen und Schwankungen, seinen Zusammenhang mit den Mengenverhältnissen und der Seltenheit in den Mittelpunkt der Theorie stellt, von diesem Standpunkt aus auch das Kostengesetz besser sormulieren will. Indem die österreichischen Werttheoretiker dieses thaten, haben sie zwar keineswegs, wie Dietzel nachwies, etwas ganz Neues gelehrt, ebenso wenig der Wertlehre erst einen wissenschaftlichen Charakter gegeben; die Adepten der Schule haben mit gespreiztem Selbstbewußtsein sich selbst und untereinander zu oft das Zeugnis großer Geister ausgestellt. Aber sie haben doch vieles richtiger und schärfer gesehen; wir kommen auf ihre Verdienste unten zurück. Ob zu denselben auch ihre neue Einteilung der Werterscheinungen in subjektive und objektive zu rechnen sei, ist mir zweifelhaft; doch stehen sie mit dieser Tendenz, die alte Einteilung in Gebrauchs- und Tauschwert so zu ersetzen, nicht allein. Auch I. Neumann unterscheidet so, giebt diesen Begriffen aber eine andere Bedeutung. Er versteht unter subjektivem Wert jede Beziehung desselben auf gewisse Personen und ihre Interessen, unter objektivem die im allgemeinen geschätzte Tauglichkeit eines Gutes zur Erreichung eines Zweckes, wobei die Beziehung auf Personen zurücktrete. Den objektiven Wert teilt er in Vermögenswert, Tauschwert und Ertragswert. Der erste entsteht durch die Beziehung der innegehabten Güter und Rechte auf die allgemeinen Vermögensinteressen des Verfügenden; der zweite entsteht durch die jeweilige Marktlage; der dritte durch die Beziehung des Ertrags eines Gutes auf den Inhaber; der Ertragswert eines Landgutes von 1000 Mark Rente ist bei 5 Prozent durchschnittlicher Zinsen 20 000 Mark, der Tauschwert kann zur selben Zeit 18 000 oder 25 000 stehen, je nachdem Käufer fehlen oder in Hoffnung auf steigende Erträge zahlreich erscheinen und sich überbieten. Der Vermögenswert dieses Landgutes kann sür einen bestimmten Inhaber aus einer Reihe persönlicher Gründe ebenso gut über oder unter 20 000 stehen. Natürlich ist eine Einteilung der Werturteile nach den Personen, auf welche wirtschaftliche Zwecke und Mittel bezogen werden, möglich. Es fragt sich nur, ob damit die Erscheinungen klarer geordnet werden, zumal wenn man wie die Österreicher unter den neuen Namen doch die alten Erscheinungen, das subjektive Begehreu einerseits, die Markterscheinungen andererseits erörtert. Schon der anderweite Gebrauch, den I. Neumann von diesem Begriffspaare macht, zeigt, daß es keineswegs die allein klare seste Scheidelinie giebt. Man könnte versucht sein, es noch anders zu benutzen. Ich erinnere daran, wie ich vorhin zeigte, daß meist in jedem individuellen Werturteil aus der Natur und der Gesellschaft stammende, also objektive Elemente stecken, ja teilweise den Ausschlag geben. Daran anschließend könnte nian subjektiven Wert den nennen, in welchem die individuellen Gefühle, objektiven den, in welchem die gesellschaftlichen Urteile überwiegen. Man könnte auch daran denken, unter subjektivem Wert den zu verstehen, dessen Elemente individuell egoistische Überlegungen sind, unter objektivem den, der sich auf die Gesamtinteressen gesellschaftlicher Gruppen bezieht, wie er sich z. B. in den mittelalterlichen Bußen der Rechtsbücher, in öffentlichen Taxen und Tarifen, in amtlichen Schätzungen von Steuerbehörden ausspricht. Doch verfolgen wir diese Dinge nicht weiter. Wir wollten nur kurz anführen, wie verschieden die Begriffe subjektiver und objektiver Wert heute gebraucht werden. Wir fassen nun zuerst den Tausch- und Marktwert im allgemeinen ins Auge. Er ist nicht nur der praktisch wichtigste, der in der Wissenschaft bisher überwiegend behandelte, sondern er ist zugleich der seste und greifbare, der, welcher allen wirtschaftlichen Werten gleichsam Sprache verliehen hat. Die wissenschaftliche Untersuchung thut stets gut daran, vom Sicheren, Greifbaren auszugehen. 567^ Objektiver und subjektiver Wert. Marktwert. 109 -172. Der Marktwert auf Grund von Angebot und Nachfrage. Wir sahen, daß die individuellen und subjektiven Werturteile meist objektive Elemente in sich haben, in und durch die Gesellschaft leicht zu übereinstimmenden Bekenntnissen kleinerer oder größerer Kreise werden; wir haben bei der Entstehung des Geldes gesehen, Wie in primitiver Zeit gewisse gewohnheitsmäßige Gleichsetzungen mehrerer Güter entstanden und durch lange Zeit hindurch sich erhielten. Schon die rohesten Zeiten und Gesellschastszustände können wir uns so nicht ohne eine Summe typischer Wertgleichungen denken. Sie werden auch aus den ältesten Märkten den Ausgangspunkt aller Tauschund Verkaufsgeschäfte gebildet haben. Aber indem der Markt die Tauschenden, die Verkäufer und Käufer, örtlich und zeitlich vereinigte, indem auf ihm Gruppen von Verkäusern mit dem Angebot bestimmter Warenmengen und -arten den Käusern, der sogenannten Nachfrage, entgegentraten, entstand das Marktfeilfchen, der Druck von Angebot und Nachfrage auf den überlieferten, herkömmlichen Wert und je nach diefem Druck die eventuelle Hebung oder Senkung des Wertes. Und da für die entstehende wissenschaftliche Betrachtung diese Wirkung von Angebot und Nachfrage das zunächst Sichtbarste war, entstand die bis heute gültige Lehre, daß der Tauschwert von Angebot und Nachfrage bestimmt werde. Wir werden sehen, daß und in welcher Formulierung und Begrenzung dieser Satz heute noch Anspruch aus volle Gültigkeit hat. Auch die österreichische Wertschule leugnet ihn nicht. Sie verlangt nur, was ganz richtig ist, daß man Angebot und Nachsrage nicht als letzte Ursachen ansehe, sondern diese Erscheinungen weiter zerlege und auf ihre Quellen zurückgehe. Der Marktwert ist ein objektiver Wert, über den bestimmte Gruppen von Verkäufern und Käufern, trotzdem sie vorher vielleicht von ganz verschiedenen subjektiven Wertschätzungen ausgingen, auf Grund von mancherlei Feilschen, von gewissen Konkurrenzvorgängen sich verständigen; zu dem an einem bestimmten Punkte so fixierten Marktwert werden dann alle oder die meisten Geschäfte des Marktes abgemacht. Ja, jeder Marktwert erhält über den Bereich der Teilnehmer hinaus eine gewisse Autorität; er behauptet sich schon nach dem Gesetz der Trägheit meist bis zum nächsten Markte, oft viel länger. Alle Geschäftswelt, alles präcife wirtschaftliche Kalkulieren bedarf der festen objektiven Wertgrößen und hält sich, wo ein lebendiger Verkehr entstanden ist, an die Marktwerte, an die bisher gezahlten Preise. 1. Um die Wirkung von Angebot und Nachfrage richtig zu würdigen, müssen wir uns verständigen, was wir darunter verstehen. Es handelt sich zunächst jedenfalls um Größenvorstellungen. Das Angebot ist die von den Interessenten gewußte oder geschätzte, bestimmte Menge einer Gattung von Waren, die auf einem bestimmten Markte, in einer bestimmten Zeit Käufer sucht, zum Verkauf bereit liegt oder zu den üblichen Lieferungsterminen erwartet wird. Die Nachfrage ist der durch den Besitz von Geld oder Kredit unterstützte Wunsch der Käufer desselben Marktes und derselben Zeit — der Händler, der Produzenten oder der Konsumenten —, diese Waren zu erwerben. Die bekannte immer wiederholte Schlußfolgerung ist, daß eine Zunahme des Angebots und ein Sinken der Nachfrage die Tendenz habe, den Wert herabzudrücken, eine Abnahme des Angebots und eine Verstärkung der Nachfrage, ihn zu heben. Es ist ein Satz, der gleichsam selbstverständlich ist, mathematische Evidenz hat. Er ist richtig gefaßt so wahr, daß wir seine Bestätigung täglich im Leben beobachten können. Seine praktische Anwendung setzt freilich voraus, daß wir Angebot und Nachfrage als zähl- und meßbare Größen fafsen können. Es wird deshalb alle praktische Preisuntersuchung zuerst sragen, wo und wie kann ich diese Quantitäten bestimmen. Und so weit wir sie bestimmen können, werden wir sehr oft dadurch die wichtigste Aufklärung über die Ursachen der Werthöhe und des Wertwechsels erhalten. Um zu diesem Ziele zu gelangen, muß man die Größe des Marktes und seiner Beziehungen, die Art seiner Versorgung (ob sie aus einmal jährlich oder ununterbrochen geschieht) kennen; man muß wissen, wo und zu welcher Zeit die Hauptmenge des Angebots sich konzentriert z. B. in gewissen Lagern, auf gewissen Auktionen; man muß den Zusammenhang verschiedener Märkte untereinander kennen; man muß 110 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^568 unterrichtet sein, wie die Aus- und Einfuhr-, die Ernte-, die Lagerhausstatistik, die Statistik der indirekten Steuern, die regelmäßigen kaufmännischen Berichte und Cirkulare gewisse Quantitäten angeben, welche das Angebot direkt enthalten oder auf dasselbe schließen lassen; aus den Ernteberichten schließt man z. B. sicher auf das Getreide- angcbot. Immer wird die Größe des Angebots, besonders das der wichtigsten Cerealien, Rohstoffe, Metalle, Kolonialwaren leichter so zu konstatieren sein als die der Nachfrage, über die auch die besten Berichte meist nur ungefähre, keine zahlenmäßigen Nachweise geben Doch fehlen sie auch hier nicht ganz; z. B, geben Arbeitsnachweise von Gewerkvereinen oder anderen Organen über bestimmte Gruppen der Arbeitsnachfrage feste Zahlen. Und bestimmte Teile des Angebots, z. B. das von Waren, die zerstreut überall gemacht werden, die stetig in kleinen Mengen überall zum Verkauf kommen, lasfen sich ebenso wenig genau fassen. Über die Wirkung einer genauen Kenntnis der angebotenen Quantitäten belehre uns folgendes Beispiel. Im europäischen Kaffeehandel wußte man 1860—1870, daß zur normalen Versorgung von Europa jährlich etwa 6 Millionen Centner gehören, und daß am 1. Dezember regelmäßig 1,5—2 Mill. Centner auf den sechs europäischen Hauptmärkten liegen. Als nun 1868—1872 der Kaffeekonfum sehr rasch stieg, ohne daß die Produktion gleich schnell folgen konnte, konstatierte man die entsprechende Kaffeemenge auf den 6 Märkten folgendermaßen: 1869 waren es 2,1, 1870 1,5, 1871 1,3, 1872 0,8 Mill. Centner. Jeder Sachkundige mußte daraus schließen, daß 1872 bis 1873 eine ganz anormale Kaffeepreissteigerung kommen mußte. Dezember 1868 stand 1 Pfund guter ordinärer Domingokaffee im Hamburg 58 Pf., 1873 110 Pf. Ähnlich konnte man aus der mittleren Wcltkaffeeproduktion 1882—1892 von durchschnittlich 10—12 Mill. Centnern fchließen, daß ein Zurückgehen auf 8—9 Millionen, wie es 1889—1891 eintrat, die Preise für längere Zeit heben mußte. Die Vorräte waren 1890 halb so groß wie 1883—1885. In sehr zahlreichen Fällen, in welchen man zunächst die Wertveränderung auf alle möglichen verschiedenen Ursachen schob, hat eine nachträgliche genaue Untersuchung der angebotenen und begehrten Quantitäten die Erscheinung vollständig erklärt. 2. Und doch sind alle Schlüsse aus den angebotenen und begehrten Quantitäten allein immer wieder mit größter Vorsicht zu machen. Es hat nicht mit Unrecht die sogenannte Quantitätstheorie den Vorwurf falscher Abstraktion und schablonenhafter Schlüsse auf sich gezogen. Man hat mit Recht eingeworfen, man könne sich a gar nicht vorstellen, wie die bloßen Mengen direkt aufeinander wirken könnten. Nicht um ein Rechenexempel, das aus der Größe von Angcbot und Nachfrage den Preis ergicbt, fondcrn um die psychifche Wechselwirkung einer Anzahl Menschen, in der Regel zweier Menschengruppen, handelt es sich aus dem Markte. Man hat hinzugefügt, nicht bloß die Mengen, sondern die Intensität des Angebots und der Nachfrage entscheide. Das ist ganz richtig, sofern man darunter die sämtlichen bei Verkaufs- und Kauflustigen vorhandenen Motive, Kenntnisse und Machtverhältnisse sowie die Art versteht, wie die Personen und ihre Eigenschaften aufeinander und auf den überkommenen Wert je nach den konkreten Verhältnissen und Markteinrichtungen wirken. Faßt man Angebot und Nachfrage so, so kann darüber, daß sie immer wieder auf den Tauschwert bestimmend wirken, kein Zweifel sein; aber man hat damit auch gewissermaßen die einfache sichere Formel der Erklärung aufgegeben; an Stelle der einfachen Größen treten die kompliziertesten gesellschaftlichen Verhältnisse und psychischen Zusammenhänge. Immer muß es gelingen, durch sernere Analyse des Angebots und der Nachfrage in diesem Sinne weiteres Licht zu schaffen. Das Allgemeinste ist hier, Spezielleres weiter unten vorzuführen. a.) Es ist zunächst daran festzuhalten, daß der überlieferte Tauschwert stets den Ausgangspunkt der Marktverhandlungen bildet. Er kann sehr fest sitzen, so daß ein mäßiger Druck ihn nicht oder kaum berührt. Man hat gesagt, früher habe die Gewohnheit die Preise beherrscht, heute thue es die Konkurrenz. Aber auch heute noch hat die Gewohnheit, die Neigung, an überlieferten Sätzen festzuhalten, eine sehr große 569) Die zahlenmäßige und die psychische Wirkung von Angebot und Nachfrage. 111 Macht. Man denke, wie organisierte Arbeiter oft ihre Lohnhöhe gegen die Marktlage verteidigen, ebenso die Unternehmer das Lohnsteigen zu hindern wissen; man erinnere sich, wie in ruhigeren Geschäftszeiten die Wechsel- und Effektenkurse, die Diskontosätze, vor allem die der Bank von Frankreich, sich monate- und jahrelang trotz mancher kleiner Schwankungen von Angebot und Nachfrage stabil oder sast stabil erhalten. Der frühere gesetzliche Zinsfuß blieb jahrzehntelang auf demselben Niveau, trotz sehr starker Schwankungen von Angebot und Nachfrage. Ich möchte ein Gleichnis gebrauchen. Der Tauschwert erscheint mir wie ein zwischen Schienen befindlicher beweglicher Kolben, der durch einen Druck von oben und unten (Angebot und Nachfrage) auf- und abbewegt werden kann; diese Bewegung ist aber nicht nur von dem Kraftüberschuß des einen gegenüber dem anderen Drucke abhängig, sondern auch von der festeren oder loseren Pressung zwischen den Schienen; der hier vorhandene Reibungswiderstand kann unter Umständen ebenso jede Änderung hindern wie es der gleich starke Druck von oben und unten thut. d) Der weitere wichtigste Punkt ist der, daß Angebot und Nachfrage, wie wir schon bei der Erörterung der Konkurrenz sahen, insofern sehr häufig schwankende Größen sind, als ein weiterer Kreis von Anbietenden und Nachfragenden vorhanden ist, der bei ihm zusagendem Preise auch ver- und einkaufen würde, und ein engerer, der auf dem augenblicklichen Markt allein zum Geschäft kommt, weil der durch Feilschen entstehende neue Marktpreis ihm paßt. Aus den jeweiligen subjektiven Wertschätzungen der Käufer und Verkäufer ergiebt sich die Grenzziehung zwischen der äußersten möglichen und der effektiven Größe von Angebot und Nachfrage. Es ist das Verdienst Böhm- Bawerks, die Wirkung der möglichen Verschiedenheit der subjektiven Wertschätzungen aus den Tauschwert und seine jeweilige Bildung durch glücklich gewählte Zahlenbeispiele anschaulich gemacht zu haben. Die verschiedenen subjektiven Wertschätzungen erscheinen dabei als jeweilige stärkere oder geringere Verkaufs- und Kauflust. Ein Pferdebesitzcr will sein Pferd verkaufen, aber nicht unter 300 Gulden, sein Nachbar will ein Pferd kaufen, aber nicht so viel geben; es kommt kein Geschäft zu stände. Will aber umgekehrt jener nur 100 Gulden haben, dieser eventuell 300 geben, so wird ein Abschluß zwischen 100 und 300 an irgend einem Punkte möglich sein; die Kunst des Feilschens, die Gewandtheit, die wirtschaftliche Lage beider wird den Punkt bestimmen; schließen sie bei 200 ab, so hat jeder gegenüber seiner ursprünglich subjektiven Schätzung einen Gewinn von 100 gemacht. Der Abschluß kann aber auch bei 120 oder 180 stattfinden, je nach den Ursachen, welche das Feilschen beherrschen. Böhm-Bawerk führt dann das Beispiel in dem Sinne weiter, daß mehrere Kans- lustige einem Verkäufer, mehrere Verkaufslustige einem Käufer gegenüber stehen. Im ersteren Fall siegt der tauschfähigste Bewerber, d. h. der, welcher die Ware im Vergleich zum Preisgut am höchsten schätzt, im zweiten Fall verkamt derjenige, welcher seine Ware im Verhältnis zum Preisgut am niedrigsten schätzt. Gewöhnlich aber stehen sich mehrere Kauflustige und Verkanfslustige auf dem Markt gegenüber. Der Verfasser fingiert, daß von zehn gleiche Pferde begehrenden Liebhabern jeder feinen Wunsch zu kaufen — nach seiner subjektiven Schätzung — etwas höher beziffere, von 150 bis zu 300 Gulden, daß von 8 Verkaufslustigen in ähnlich abgestufter Weise der erste zu 100, der letzte nur zu 260 verkaufen wolle. Das Ergebnis des Feilschens werde, wenn alle Beteiligten über die Marktlage voll unterrichtet seien, dahin gehen, daß die Käufer, welche die Pferde am höchsten, die Verkäufer, welche sie am niedrigsten schätzen, 5 Paare zum Geschäftsabschluß bei einer Preislage von 210—215 kommen, weil nach den subjektiven Schätzungen bei diesem Marktpreis (210—215) von den 5 Paaren jeder durch das Geschäft noch einen Gewinn mache. Die übrigen werden vom Geschäft ausgeschlossen, weil jeder mehr an subjektivem Wert hätte opfern müssen, als er bei dem Marktpreis von 210—215 hätte erhalten können. Ob der Marktwert bei 210 oder 215 oder dazwischen sich fixiere, hänge von den persönlichen Eigenschaften der 5 Paare ab. Das Feilschen dauere so lange, bis die größtmögliche Zahl von Tauschpaaren bei einem Marktwert gesunden sei, welcher jedem der tauschenden Paare einen kleinen oder großen 112 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumtauses u. der Einkommensverteilung. ^579 Gewinn lasse. Böhm-Bawerk saßt sein Resultat in die Worte zusammen: „Bei beiderseitigem Wettbewerb stellt sich der Marktpreis innerhalb eines Spielraums fest, der nach oben begrenzt wird durch die Wertschätzungen des letzten noch zum Tausch kommenden Käufers und des tauschfähigsten ausgeschlossenen Verkaufsbewerbers, nach unten durch die Wertschätzungen des mindesttauschfähigen noch zum Tausche gelangenden Verkäufers und des tauschsähigsten vom Tausch ausgeschlossenen Kaufbcwerbers." Die gegenseitigen subjektiven Wertschätzungen kommen durch den Mechanismus gegenseitigen aus möglichst großen Gewinn bedachten Feilschens endlich zu einem Punkt, der als einheitlicher Marktwert nun sür die sämtlichen zum Geschäft Kommenden in Kraft tritt, alle Abschlüsse beherrscht, die Käufer ausschließt, welche nicht so viel geben, die Verkäufer, welche nicht so tief herabgehen wollten. Der Marktwert ist eine Resultante der subjektiven gegcnsciti gen Begehrungen und Schätzungen, aber er ist kein zahlenmäßiger Durchschnitt derselben. Die Zahl der ausgeschlossenen Bewerber hat keinen Einfluß. Wenn noch 50 Verkäufer kämen, welche statt 210—215 250-300 begehrten, wenn ebenso viele Käuser auf dem Markt erschienen, welche sür ähnliche Pferde nur 100—200 geben wollten, es würde das den Marktwert nicht beeinflussen. e) So wenig das fingierte Zahlenbeispiel die unendliche Vielgestaltigkeit der Markterscheinungcn erschöpfen kann, die Thatsache scheint doch durch dasselbe richtig veranschaulicht, daß in der Regel die Abweichungen der subjektiven Schätzung der Verkäufer und Käufer die Grenzen bestimmen, innerhalb deren der neue Marktwert sich bildet, daß der Preis, der nun als einheitlicher den Markt beherrscht, durch gewisse in der Mitte stehende sich nähernde Schätzungen, denen sich eine Reihe anderer noch anschließen können, bestimmt wird. Auch dürste die Tasel der Preisbestimmungsgründe, welche Böhm-Bawerk im Anschluß an die alten analogen von Hermann nun auf Grund seines Beispiels aufstellt, im ganzen richtig und erschöpfend sein. Es sind folgende vier Bestimmungsgründe: 1. Die Zahl der auf die Ware (die Pferde) gerichteten Begehrungen; 2. die Höhe der Schätzungsziffern auf Seite der Käufer; 3. die Zahl, in der die Ware (die Pferde) feil ist, und 4. die Höhe der Schätzungszifferu auf Seite der Verkäufer. Dabei zerfällt die Schätzung sud 2 und 4 je in zwei Glieder. Der Pferdekäufer schätzt a.) den Nutzen des Pserdes für seinen Gebrauch oder sein Geschäft und d) den Wert, den das Preisgut, das Geld, für ihn hat. Der Pferdeverkäufer schätzt ebenso a) den Wert der Pserde und v) den des Geldes sür seine Zwecke. Unter 1 ist die Größe der Nachfrage, unter 3 die des Angebots gemeint. Wir kommen auf ihre weitere Analyse zurück. Unter 2 b und 4d ist die Thatsache gemeint, daß der subjektive Wert des Geldes in jedem Augenblick, in jeder Lage, sür jedes Individuum (je nachdem es arm oder reich u. s. w. ist) einen abweichenden Wert haben kann. Unter 2 a und 4 a versteht Böhm-Bawerk den subjektiven Gebrauchswert im Sinne des Grenznutzens, d. h. jeder schätzt jedes Gut nach dem Nutzen, den der letzte Teil des besessenen Gutes sür den noch zu bedeckenden unwichtigsten Zweck hat. Böhm-Bawerk giebt aber selbst zu, daß in der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft niemand einen verlorenen und zu ersetzenden Überzieher nach seinem Grcnznutzen, sondern nach den Kosten schätzt, die ihm ein neuer macht. An die Stelle des Grenznutzens tritt sein „Substitutionswert". Und der Verkäufer, z. B- Borsig, schätzt eine zu verlausende Lokomotive natürlich auch nicht darnach, welchen Nutzen ihm oder seinem Geschäfte eine weitere Lokomotive bringen könnte, wenn er sie behält, statt sie zu verkaufen, sondern er schätzt sie nach den Kosten. Die Behauptung also, daß die subjektiven Schätzungen stets in letzter Linie vom Grenznutzen beherrscht seien, löst sich praktisch auf dem heutigen Markte meist in anderweite Anschaffung^ und Produktionskosten bez. in überlieferte objektive Maßstäbe und Werte auf. ä) Bei dieser ganzen Betrachtung Böhm-Bawerks ist vorausgesetzt, daß alle Beteiligten über die Marktlage voll unterrichtet seien. Diese Voraussetzung trifft selten sür alle, sehr häufig nur für einzelne, fast stets sür die eine Seite oder Gruppe der 571Z Der Einfluß der Ungleichheit von Macht und Bildung auf den Wert. 113 Beteiligten mehr zu als für die andere. Das Resultat wird dann immer sein, daß die voll Unterrichteten mit mehr Kraft und Geschicklichkeit auftreten und einen größeren Vorteil vom Geschäft haben, den Preis zu ihren Gunsten treiben oder senken können. Indem man dies verschweigt, nähert man sich der aller älteren Wertlehre, wie der älteren abstrakten Volkswirtschaftslehre überhaupt zu Grunde liegenden Fiktion einer Gleichheit der Menschen im Geschäftsleben, die nicht vorhanden ist. Die Zurück- führung der Marktvorgänge auf eine Summe von subjektiven Wertschätzungen läßt im Dunkel, welcher Art sie seien, wie sie die Kauf- und Verkaufslust beeinflussen. Ich möchte sagen, das Wesentliche sei die Geschäftsdringlichkeit (wie ich es bei der Lehre von der Konkurrenz nannte) und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse der Käufer- und Verkäufergruppen bez. der einzelnen in ihnen. Je nach Marktkenntnis und Markt- geschicklichkeit, je nach Einkommen und Vermögen, je nach Einfluß und Macht überhaupt ist, wie in allem wirtschaftlichen Leben, so vor allem auch auf dem Markte, häufig, ja vielleicht meist, die eine Seite die starke, die andere die schwache, die eine ist aktiv, hat die Führung und Initiative, die andere ist Passiv, läßt sich viel, wenn nicht alles gefallen. Hiervon ist ein großer Teil aller Wert- und Preisbildung beeinflußt, wie wir schon in anderem Zusammenhange sahen. Das Ideal des Marktes wäre, daß stets gleiche Kräste in gleicher Zahl mit gleicher Anständigkeit, Ehrlichkeit, Marktkenntnis und Macht einander gegenüberständen; dann wären die Wertveräuderungen so, wie sie die ältere Theorie in der Regel darstellte: alle Preisbildung wäre billig und gerecht, alle Wertänderung hätte heilsame Folgen. Die Machtungleichheit wie die Ungleichheit an Erwerbstrieb, Schlauheit und Ehrlichkeit verändert einen sehr erheblichen Teil dieses Idealbildes; sie bewirken, daß häufig Wert- und Preisbildungen ersolgen, mit denen die eine Seite unzufrieden sein muß. Die Machtunglcichheit, ihr thatsächlicher und möglicher Einfluß auf die Wertbildung erzeugt immer wieder die Verbindungen der Käuser und Verkäufer; sie nötigt Gesellschaft und Staat zu Marktordnungen und Konkurrenzregulierungen und zu anderen Eingriffen. Wir werden sagen können, daß die richtige Erkenntnis dieser gesamten Einflüsse der sogenannten klassischen Volkswirtschaftslehre schlte, und daß das Verständnis für sie uns heute nicht bloß in der Wertlehre und in allen socialen, sondern noch in sehr vielen anderen wirtschaftlichen Fragen zu veränderten Ergebnissen gegen früher bringe. In den handelspolitischen Beziehungen z, B. handelt es sich auch vielfach um wirtschaftliche Machtungleichheiten und ihre Folgen. 3. Unser Ergebnis können wir kurz so zusammenfassen. Nicht Angebot und Nachfrage als Waren- und Geld- oder Kreditgrößcn, sondern als Summierungen von psychischen Kräften beeinflussen den Wert. Sie wirken stets nur als Druck und Gegendruck auf den überlieferten Wert, der zunächst die Neigung hat, sich zu behaupten. Bei der Summierung dieser Kräfte sind manche scheinbar zugehörige Elemente ohne jede Wirkung. Von einem einfachen berechenbaren Ergebnis, auch der zur Wirkung kommenden Größen kann nicht die Rede sein. Die realen Änderungen der Warenmengen (Angebot) und der Geldmengen (Nachsrage) werden allerdings die Werte, wenn die dahinter stehenden psychischen und Machtverhältnisse dieselben oder ganz ähnliche bleiben, in der Regel entsprechend heben oder Herabdrücken. Aber es bleibt stets fraglich, ob diese Voraussetzung zutrifft. Thut sie es nicht, ändern sich die Psychischen Voraussetzungen, die gesellschaftlichen Einrichtungen,, und die Machtverhältnisse, so kann die gleiche Mengenveränderung sehr verschiedene Änderung der Werte zur Folge haben. Kleine Änderungen von Angebot und Nachsrage haben oftmals gar keine Wirkung auf den Wert, obwohl sie je nach den Menschen und Verhältnissen nicht ausgeschlossen ist. Mittlere Änderungen werden sich bei Wiederholung häufig in gleicher Weise geltend machen. Doch trifft dieses nicht immer zu, und noch weniger wird aus der Größe der Mengen- aus die entgegengesetzte Größe der Wertänderung zn schließen sein. Ein Deficit des Angebots von 5 Prozent kann den Wert um 2, um 5, um 10 oder 2V Prozent heben. Häufig geben die Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage nur gewisse Maximalgrenzen des Steigens und Fallens; ob die Schwankung des Wertes Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. I.—k. Aufl. 8 114 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. fZ?2 aber sie erreiche, wird meist zweifelhaft sein. Wo sehr große Änderungen von Angebot und Nachfrage eintreten, wird die Folge für die Wertbildung der Zukunft nicht vorauszusagen sein. Die Stadt Charlottenburg hatte auf ganz gleichem Bodenareal 1864: 13 500, 1898: 163 000 Einwohner; die Nachfrage nach Grundstücken wird also etwa wie 1 : 13 zugenommen haben. Der Bodenwert stieg von 6 aus etwa 300 Mill. Mark, also wie 1 : 50. Er könnte je nach den Menschen, der Spekulation, der Bauordnung, den wirtschaftlichen Machtverhältnissen ebensogut von 6 auf 100 oder von 6 auf 400 gestiegen sein. Die alte Vorstellung der Manchesterschule, daß mit Angebot und Nachfrage als festen Größen stets ein bestimmter entsprechender Marktpreis gegeben sei, sich gleichsam durch ein einfaches Rechenexempel berechnen lasse, muß damit als vollständig überwunden bezeichnet werden. Ehe wir nun auf die speciellere Analyse der Nachfrage und des Angebotes eingehen, fügen wir einige Folgerungen und Betrachtungen hier ein, welche am besten an diese grundlegenden Bemerkungen über den Tauschwert sich anknüpfen. 173. Folgerungen aus vorstehendem. Gerechter Preis und Wucher. Das Schwanken des Tauschwertes, wie es von Angebot und Nachfrage erzeugt wird, bringt Rückwirkungen auf diese hervor; das sich einschränkende Angebot z. B. hebt die Preise, und diese vermehren wieder das Angebot; die ganze Produktion und der Handel wird von den steigenden oder fallenden Preisen beeinflußt, wie wir unten des näheren zeigen werden. Man hat oft und mit Recht in dieser Wirksamkeit des Preiswechsels das eigentliche Triebrad des heutigen volkswirtschaftlichen Mechanismus, wie er auf dem Boden der privatwirtschaftlichen Interessen sich abspielt, gesehen. Jedenfalls liegt darin eine notwendige, für unsere Volkswirtschaft unentbehrliche, im ganzen heilsame Kraft. Und man hat deswegen den weiteren Schluß gezogen: alle Tauschwertsbildungen seien dem Gesamtinterefse entsprechend, der freie egoistische Marktverkehr „stifte die gesellschaftlich möglich größte Menge reinen Nutzens" (Schäffle). Aber dies läßt sich doch nicht so allgemein behaupten, so oft es vom optimistischen Individualismus ausgesprochen wurde. Auch Böhm-Bawerk zeigt, daß der Marktverkehr, vom Egoismus der Individuen bewegt, nach möglichst großen Geldgewinnen strebend, nicht immer das dem Gesamtinterefse Entsprechende herbeiführe. Er erinnert an die hungernden Jrländer, die sich von Kartoffeln nähren müffen, während der irische Weisen für tauschfähigere Käufer ausgeführt werde, an den reichen Mann, der zu einem Dutzend Luxuspferde ein kaum nötiges dreizehntes kauft und es durch höheres Gebot dem Bauer entzieht, der es für feine Wirtschaft fo nötig hätte. Die egoistische Konkurrenz jenes Reichen, sagt er, bringt gesellschaftlichen Schaden. Doch fügt er bei, daß Derartiges mehr Ausnahmefälle seien. Im ganzen werde das Resultat des Marktverkehrs doch ein günstiges, werde eine annähernde Proportionalität zwischen Preisstand und gesellschaftlichen Ver- sorgungsverhältnisfen vorhanden sein. Böhm-Bawerk dürfte für viele Fälle unseres heutigen Warenmarktverkehrs im ganzen Recht haben; aber die Ausnahmen sind zahlreich, z. B. auf dem Gebiete der Löhne, der Mieten und fönst; nur wo die wirtschaftliche Organisation eine besonders gefunde, wo eine hohe Ehrlichkeit und kein Machtmißbrauch vorhanden sind, werden wir so optimistisch urteilen können. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Zufälle der Produktion und der Konjunktur, die Machtverhältnisse und vollends falfche Gefellschaftseinrichtungen, daß Betrug und Übervorteilung, einseitige Klassenherrschaft und Machtmißbrauch immer wieder an einzelnen Stellen Marktwerte schaffen, welche vom Standpunkt der Nation und ihrer gesunden Entwickelung unheilvoll sind, welche von den betroffenen Kreisen und den Unbefangenen als schädlich, ja als ungerecht, als Mißbräuche, als Ausbeutung betrachtet, welche unter Umständen auch von der Gesamtheit und ihren Organen, nicht bloß von den Benachteiligten bekämpft werden. Die entgegengesetzte optimistische Auffassung, welche alle Ausbeutung durch den freien Marktverkehr leugnet, jeden wirtschaftlichen Machtgebrauch auf dem Markte recht findet, welche die Kategorien der Gerechtigkeit und des Unrechts auf gar keine Wert- und Preis- 573) Giebt cs gerechte und ungerechte Werte? 115 bildung anwenden will, übersieht die elementare psychische Thatsache, daß jede Wertbildung, so gut wie jede andere gesellschaftliche Thatsache, dem Urteil unterliegt, ob sie den sittlichen Idealen entspreche, heilsam fürs Ganze und alle Teile wirke. Sie nimmt ohne Beweis an, jede ungesunde Preisbildung sei etwas Vorübergehendes und trage stets eine Selbstkorrektur in sich: eine Herabdrückung des Lohnes z, B. decimiere die Bevölkerung und erzeuge dadurch wieder höheren Lohn; sie verkennt, daß die Proletarisierung und die zu niedrigen Löhne leicht dauernde sein können. Sie steht aus dem von uns oben bekämpften Standpunkt, daß jede Größe von Angebot und Nachfrage mit unabweislicher Folge eine bestimmte Werthöhe erzeuge, die nur mit dem Wechsel dieser Größen wieder anders werden könne. Sie verkennt die psychischen und sittlichen Ursachen, die hier eingreifen, die Werte modifizieren. Es scheint zur Klarstellung der Beurteilung des Wertes, wie sie vom sittlichen und gemein-wirtschaftlichen Standpunkt aus stets neben dem individuell-egoistischen ersolgt und auch praktische Wirkungen hat, nötig, noch ein Wort über die Möglichkeit verschiedener Werturteile über dasselbe Gut und über die Frage gerechter Werte und Preise zu sagen. Schon nach dem oben (§ 171) Ausgeführten sind abweichende Werturteile über dieselbe Ware oder Leistung zur selben Zeit nicht bloß zwischen verschiedenen Personen, sondern sogar von seiten derselben Person möglich, je nach den versalzten Zwecken und je nach dem Standpunkt, auf den sich die Urteilenden stellen. Wer die Zukunft mit in Rechnung zieht, an ein künftig mögliches Fallen oder Steigen des Wertes denkt, urteilt anders, als wer nur das Heute im Auge hat. Der Affektionswert ist für dieselbe Person ein anderer als der Kaufwert, dieser als der Ertragswert. Wer verlausen will, urteilt etwas anders, als wer kaufen will. Wer nur an sich denkt, vollzieht andere Werturteile, als wer das Gemeinwohl berücksichtigt. Im Kopf jedes Wirtschafters stehen neben den rein subjektiven objektive Erwägungen; neben der Absicht, möglichst teuer zu verlausen, möglichst billig zu kaufen, ist eine Vorstellung vorhanden, daß ein Preis als hergebrachter, als den Kosten entsprechender, als auskömmlicher, den Verhältnissen und sonstigen Preisen angepaßter gerecht und billig sei oder nicht. So erklärt sich ja auch einfach der Widerspruch zwischen allen Rechtsphilosophen von Aristoteles bis Herbart und Trendelenburg einerseits, die für den gerechten Marktverkehr verlangen, daß gleiche Werte aus dem Markte gegeneinander gegeben werden, und der Behauptung neuerer Nationalökonomen andererseits, die lehren, es könnte überhaupt nur ein Geschäft zustande kommen, wenn der Verkäufer und der Käufer Ware und Geld verschieden werteten. Beides kann und wird gleich wahr sein, jedes von einem anderen Wertstandpunkt aus. Der obige Pferdeverkauf zu 220 Markt fetzt voraus, daß A das Pferd, B die 220 Mark im Moment etwas höher schätzt. Aber beide entschließen sich leicht dazu, wenn ihre vorherigen subjektiven Schätzungen 220 nahe standen, wenn ihre Vorstellungen von einem entsprechenden angemessenen Preis etwa zwischen 215 und 225 lagen. Dann sind für sie in der That das Pferd und die 220 Mark im großen und ganzen eine Wcrtgleichung; der eine Wert wird als ein Stellvertreter des anderen betrachtet. Hatte der Verkäufer aber auf 300 gehofft, der Käufer nur 100 geben wollen, hatte vollends jeder feine fubjektive Schätzung in Übereinstimmung geglaubt mit dem bisherigen Marktwert, mit den Produktionskosten, mit dem durch das Pferd bez. seinen Verlaus zu erzielenden Gewinn, so suhlen sie sich benachteiligt. Und zwar um so mehr, je mehr die Not sie zum Abschluß trieb, je mehr der eine vom anderen Machtmißbrauch oder gar Schlimmeres annimmt. Wir werden allgemein sagen können: je kleiner die Abweichungen der Marktpreise vom hergebrachten oder vom gerecht empfundenen Werte sind, desto weniger werde geklagt; der volkswirtschaftliche Prozeß gehe dann ruhig seinen Gang, alle Teile seien befriedigt, könnten auskommen. Jede starke plötzliche Abweichung aber vom hergebrachten Preise, jede Änderung, welche ganzen Klassen eine Einschränkung der Lebenshaltung auslegt, werde als Störung sür den einen Teil, als unbequeme oder gar als ungerechte Änderung des Preises und des Einkommens empfunden. Aber auch Preis- und Wert- 8" 116 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^574 Verhältnisse, die schon länger bestehen, die vielleicht bisher als erträgliche und billige angesehen wurden, können durch den Wechsel der Maßstäbe, durch neue Vergleiche mit analogen Werten, die gestiegen sind, durch veränderte Ansprüche ans Leben, nun als unbillige empfunden werden. Im einen wie im anderen Fall wird das um so mehr geschehen, als die Preise mit dem rücksichtslosen Gebrauch der Macht und wirtschaftlichen Überlegenheit zusammenhängen, als sie Folge der Ausnützung der Not und der Unkenntnis der Schwächeren sind. Sie werden eben dann als Not- und Wucherpreise, als Ausbeutung und Ungerechtigkeit bezeichnet werden; manchmal gewiß mit Unrecht, oft aber auch mit Recht. Wir kommen damit zur allgemeinen Frage: giebt es einen gerechten Wert und Preis überhaupt? Und was ist sein Ursprung, seine Bedeutung, seine Folge? Indem wir aus das verweisen, was wir allgemein über das Princip der Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft (I S, 74 und 75) und über die Schranken und Regulierungen der freien Konkurrenz (II § 160, 161) sagten, geben wir zu, daß die Werterscheinungen zu einem erheblichen Teile nur Folge natürlicher Elemente, zufälliger Ereignisse sind, daß sie von den unbeherrschteren Schicksalen der Völker mit bedingt sind. Aber das gilt nicht für alle Teile der Wertbildung; an vielen Stellen sehen wir klar, daß die Preise und ihre Änderungen von individuellem Willen, von gesellschaftlichen Einrichtungen allein oder mit bestimmt sind. Und soweit das der Fall, sprechen wir von gerechtem oder ungerechtem Wert. Nun ist freilich die Scheidung dieser zwei Gruppen von Thatbeständen und Ursachen der Wertbildung sehr schwierig. Der Mißmut der Betroffenen sieht leicht eine Schuld und erhebt Anklagen, wo keine vertretbaren Fehler vorliegen. Andererseits generalisiert der rücksichtslose gewinnlustige Realist ebenso falsch; er sieht nur die Fälle, in denen Natur, Zufall, Schicksal die Preise für den verlierenden Teil so hart gestaltet haben, und behauptet deshalb allgemein, daß es sich in der Volkswirtschaft nur um Größenverhältnisse und ihre Folgen handele, die einer sittlichen Betrachtung nicht unterlägen. Zumal in einer materialistischen Zeit, in den habsüchtigsten Kreisen der Geschäftswelt hält man es für das gute Recht des Klugen und Geriebenen, jede Gewinnmöglichkeit mit äußerster Rücksichtslosigkeit auszunutzen. Und eine Gesellschaft mit freiem Privateigentum und relativ freiem Verkehr muß das auch bis auf einen gewissen Grad dulden, wenn sie nicht die freie wirtschaftliche Bewegung aufheben will. Aber daneben wird die Gesellschaft und werden besonders alle höher stehenden, alle edleren, seinfühligen Elemente in ihr sich bewußt bleiben, daß die Werte und Marktpreise in der oben angegebenen Beschränkung durch menschliche Anordnungen und Einrichtungen korrigierbar sind. Hier wird man sich stets erinnern, daß die Preise Gewinn und Verlust in bestimmten Kreisen verteilen, welche, gesellschaftlich und sittlich verbunden, eine billige und gerechte Ordnung ihres Einkommens erhoffen, verlangen und, soweit es geht, durchsetzen wollen; unser Innerstes fordert, daß eine solche Ordnung im großen und ganzen bestehe oder erstrebt werde. Keine Gruppe zusammengehöriger Menschen, keine Markt- oder sonstige Gesellschaft wird je über unbillige Preise und über eine unbillige Einkommensverteilung als deren Folge sich damit trösten können und dürfen, das sei eben das Ergebnis des freien, willkürlichen Machtgebrauches der Individuen. Sie wird immer zwischen sittlich und rechtlich erlaubtem und unerlaubtem Machtgebrauch unterscheiden. Sie wird immer wieder den sittlich unerlaubten tadeln, den rechtlich unerlaubten zu hindern und zu strasen suchen und überlegen, bis wohin das rechtlich Unerlaubte gehen dürfe. Die hierbei maßgebenden Gefühle und Überlegungen werden dabei stets dahin streben, die größeren oder kleineren zusammengehörigen Gruppen von Menschen nach ihren Eigenschaften, Tugenden, Verdiensten, Fehlern in gewisse abzuschätzende Reihen und Stufen zu bringen; man wird sagen: die Ehren und die Güter, die Strafen und die Nachteile sollten diesen Urteilen, diesen Stufen entsprechen. Dann hätte jeder das Seine, dann wäre die Gerechtigkeit voll und ganz hergestellt. Jeder Vernünftige und billig Denkende weiß nun Wohl, daß dieses Ziel nie ganz 575j Die Grenze des sittlichen Werturteils über Marktvorgnnge. 117 zu erreichen ist, weil der Mensch und die Gesellschaft die Natur und die Güterwclt nie ganz beherrschen, weil auch die Urteile über Reihenbildung, Güterverteilung, Gerechtigkeit nie bei allen Menschen übereinstimmen, weil auch vieles, über das alle oder die Besten einig sind, in der Gesellschaft mit ihrem stets rohen Durchschnittsrecht und mit ihren immer unvollkommenen Institutionen doch nicht durchführbar ist. Aber soweit Einigkeit über das Gerechte vorhanden ist, soweit diese Einigkeit zu bestimmter starker Überzeugung, zu Durchschnittsmaßstäben geführt hat, wird man doch versuchen, es durch Sitte und Recht mehr oder weniger praktisch zu machen. Das wird mehr gelingen, wenn bei einer Neusiedlung Grundstücke zu verteilen, wenn Dienste und Steuern um. zulegen sind als auf dem Markte. Aber auch aus diesem, auch in Bezug auf alle Preisbildung und ihre Folgen wird das Princip der Gerechtigkeit nicht ganz zu schweigen haben. Zu allen Zeiten galten teils gewisse Bewertungen, teils gewisse sie begleitende Vertragsbedingungen oder Umstände als unbillig, als wucherisch; zu allen Zeiten hat man sie in dieser oder jener Form, als lassio siwrmis oder sonstwie anfechtbar gemacht, hat man auch durch amtliche oder genossenschaftliche Taxierungen zu einer billigen und gerechten Bewertung zu kommen gesucht. Natürlich war diese meist schwierig, und man mußte deshalb vieles rechtlich zulassen, was mau doch verurteilte. Aber mindestens eine verurteilende öffentliche Meinung bildete sich, welche dies und jenes als Bodenwucher, als Mietswucher, als Viehverstellungswucher, als Zinswucher verurteilte, und eine gewisse Wirkung übt solches gesellschaftliche Urteil stets. Die praktische Wirklichkeit stellt sich uns so als eine Stufenleiter von Versuchen dar, durch moralisches Urteil, durch Aberkennung der Ehre in gewissen Kreisen, durch verwaltungs-, straf- und civilrechtliche Bestimmungen über Betrug und Täuschung, über rechtes Gewicht und richtige Münze, über Abwesenheit von Überlistung und Notausbeutung, über Preisnotierungen und Zahlungsart, durch anständige Gewohnheiten über Rabatte und Lohnberechnungen, endlich auch durch genossenschaftliche und amtliche Preisnormierungen zu dem zu kommen, was man als das Ideal billiger Werte, als die Hintanhaltung ungerechten wirtschaftlichen Machtgebrauchs, als den berechtigten Schutz der Schwächeren bezeichnen kann. Die psychologischen, sittlichen und wirtschaftlichen Erwägungen, die bei allen in größeren Kreisen vereinbarten oder amtlich festgestellten Preisen maßgebend sind, werden ähnliche sein, wie sie auch auf dem freien Markte wirken, sie werden nur in anderer Stärke und Mischung auftreten. So z. B. wird die Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit der Käufer bei jeder Steuereinschätzung, bei jeder Ordnung von Eisenbahnoder Theaterbillets als selbstverständlich betrachtet; aber auch der Arzt, der Gastwirt stuft feine Rechnung häufig danach ab; fogar der Fleischer und Krämer thut es vereinzelt, und wenn er es gewöhnlich unterläßt, so will er nicht sowohl principiell den armen und den reichen Käufer gleich behandeln, als gleiche Preise fordern, weil er nicht Zeit und Möglichkeit hat, die Kunden nach ihrem Einkommen zu prüfen. Jedenfalls werden bei allen kollektiven Verhandlungen über Preise, auf die wir gleich kommen, die Produktionskosten, die mittleren für anständig geltenden Gewinne, die Rückwirkung der Preise auf Zu- und Abnahme des Geschäfts erörtert; handelt es sich um Löhne und Gehalte, so wird die damit mögliche Lebenshaltung, ihre Verbesserung und Verschlechterung erörtert, es werden Vergleiche mit analogen Kreisen gezogen werden. Kurz, auf dem sreien Markte wird weniger, bei solchen Verhandlungen mehr versucht werden, zu Bewertungen zu kommen, welche eine mittlere Linie halten zwischen der egoistischen Absicht der Verkäufer, möglichst viel zu bekommen, und dem, was die englische Judikatur neuerdings immer häufiger für die Tarife auf den Privatbahnen gefordert hat: nämlich billige, raisonnable, gleiche Preise. Jedenfalls hat es zu allen Zeiten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Werttatsachen und dem sittlichen Urteil über billige und gerechte Preise, über Einschränkung unrechten Machtmißbrauchs auf dem Markte und bei aller Bewertung gegeben. Vom gesetzlichen Zinsfuß der alten Zeit bis zu unserer neuesten Wucher- 118 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. s^576 gesetzgebung, von den älteren Taxordnungen bis zum heutigen Kampf für lebens- ausköminliche Minimallöhne und gegen übermäßige Monopolpreise der Kartelle, von den ältesten Marktordnungen bis zum neuesten Börsengesetz reicht die Kette von Maßregeln, die hierher gehört. Ost griff man zu plump ein, wollte unter Nichtachtung der bestehenden Angebots- und Nachsragemengen gewaltsam höhere oder niedrige Preise erzwingen. Das war gewiß oft verfehlt. Aber ebenso oft genügte eine kleinere oder größere Konkurrenzregulierung, die Größe von Angebot und Nachfrage selbst, noch häufiger die Druck- und Machtverhältnisse, mit denen sie egoistisch wirkten, im Gesamtinteresse zu modifizieren. Und daS war stets berechtigt, wenn dadurch starke sittliche Mißbräuche verringert, die Marktwerte den berechtigten sittlichen Anschauungen über den idealen, im Gesamtinteresse erwünschten Wert genähert wurden. Trendelenburg sagt: wenn das Begehren der einzelnen mit den wahren Bedürfnissen des sittlichen Menschen zusammenfiele, d. h. alle einzelnen vollkommen wären, so könnte der Marktpreis des Lebens dem sittlichen Werte gleich oder nahe kommen. Da dies nicht der Fall ist, so zeigt die nationalökonomische Wage leicht ein falsches Gewicht. Gegen diesen „wandelbar trügerischen Marktpreis" muß als rechtsbildendes Princip die politische und ethische Wertschätzung, die vom Ganzen ausgeht, kämpfen. Er erinnert an die verteilende (weitergehende) und die korrigierende (bescheidenere) Gerechtigkeit des Aristoteles; die erstere verteile Ehre, Macht und Güter nach Verdienst, sie müsse die Staatsverfassung, das Strafrecht und ähnliche Gebiete beherrschen; die letztere könne nur da und dort im Verkehr ein Zuviel oder Zuwenig ausgleichen und strebe so in engeren Grenzen nach dem Ziel der ersteren. Sie mindestens ist auf dem Markte durchzusetzen. Wie das bei dem Taxwesen früherer Zeit geschah, wie wir heute teilweise wieder zu einer folchen zurückkommen, und wie die Preis- und Wertbildung der modernen Verkehrsanstalten unter solchen Einflüssen sich gestaltete, soll nun noch gezeigt werden. Es sind Erscheinungen, die nur aus dem innersten Wesen der Wertbildung heraus richtig erklärt werden können. 174. Taxwesen und Taxpreise inVergangenheit und Gegenwart. Wollen wir die Entstehung des älteren Taxwescns verstehen, so müssen wir uns nochmals dessen erinnern, was wir bei Erörterung der Anfänge des Geldwesens ansührten, nämlich daß in primitiven wirtschaftlichen Verhältnissen stabile Wertrelationen sowohl zwischen einzelnen Gütern als zwischen Gütern und Geld sich bilden und lange Zeit hindurch unverändert erhalten konnten. Der Marktverkehr ist sehr gering; Tausch- und Kaufgeschäste kommen mehr vereinzelt und zufällig vor; das Wertbewußtscin bildet sich neben dem meist unbedeutenden Markte einmal an den Tarifen der Bußen und Kompositionen aus, wobei jeder für eine Kuh vier Schafe oder einen Solidus geben kann; dann an den gruudherrlichen Abgaben, wobei ebenfalls häufig Geld und Naturalien alternativ in fester Stellvertretung geliefert werden können; endlich an der staatsrechtlichen Last der Militär- und Beamtenverpflegung, die erst umsonst zu liesern ist, dann aber mit festen Geldsätzen sür die gelieferten Naturalien vergütet wird. So fixiert sich sür Jahrzehnte, oft für Jahrhunderte ein Werttarif, der von aller subjektiven Wertschätzung ebenso absieht wie von der augenblicklichen Marktlage und den individuellen Produktionskosten; nach der Qualität und der allgemeinen Nützlichkeit gewisser in gleichmäßigen Typen sich wiederholender Waren und Leistungen kommt die Masse der noch wenig differenzierten Menschen zu stabilen Durchschnittswerten derselben, hält sie sür richtige und gerechte, obwohl natürlich mit dem zunehmenden Marktverkehr und seiner wechselnden Lage immer mehr Abweichungen im Urteil und im praktischen Geschäft vorkommen müssen. An diese ältere Stabilität der Wertvorstellungen scheint auch das ältere obrigkeitliche Taxwesen auf den Märkten anzuknüpfen. Ich zweifle nicht, daß in sehr weiter Verbreitung die Kulturvölker mit der Entstehung der Märkte ein amtliches Taxwesen sür den Detailverkaus der wichtigsten gewöhnlichen Waren und Leistungen ausgebildet haben, und daß es mit den erwähnten massenpsychologischen und wirtschastlichen Zuständen zusammenhängt. Man war stabile Werte sür die einsachen, wenig differenzierten und daher vielfach vertretbaren Waren 577) Das ältere Taxwesen. 119 seit sehr langer Zeit gewohnt; das meiste Verkaufte war ein Überschuß über die Eigenwirtschaft; man konnte leben, ob man etwas mehr oder weniger dafür erhielt; ein starker Erwerbstrieb fehlte noch, dagegen war die Verpflichtung, dem Armen, dem Nachbar, der Gemeinde, dem König die Überschüsse abzugeben, noch lebendig; übergroße Verkaufsgewinne erschienen noch jedem unrecht, wie z. B. ein karolingisches Kapitular verbietet, an einen Wanderer teurer zu verkaufen als auf dem nächsten Markte. Wenn wir aus dem Altertum.nicht viel von Markttaxen wissen, so hängt das wohl damit zusammen, daß unsere Überlieferung aus der spätesten geldwirtschaftlichen, erwerbsfüchtigen, die Taxen abstreifenden Zeit stammt. Jedenfalls sind dann Taxen vom älteren Mittelalter bis auf das letzte Jahrhundert so allgemein vorgekommen, daß ich glauben möchte, sie seien ein Bestandteil auch des antiken Marktwesens gewesen. Der bekannte große Preistarif Diocletians, der für Hunderte von Waren und Leistungen feste Preife anfetzt, war gewiß eine Folge der damaligen Münzrevolution, er erstrebte eine Anpassung der Preise an die neue Kupfermünze; er mag erlassen sein zum Zweck der Sicherstellung der stark vergrößerten Armee; — eine solche Maßregel ist aber doch nur denkbar, wenn Taxen überhaupt etwas Hergebrachtes waren. Die karolingische Verwaltung hat dann ebenso Taxen auf den Märkten gekannt wie die ganze folgende Zeit. Das Augsburger Stadtrecht von 1276 sieht Taxen für Lebensmittel, Wein, Brot als selbstverständlich au; es verfügt nur, daß der Burggraf die Mitglieder des Rats dabei zuziehen soll. Die Loustitutio xa.eis Zkueraiis von 1281 sagt: es soll ein jeglicher Richter in jeglicher Stadt und in jeglicher Pfarre mit den Alten, den Besten und Teuersten, bei dem Eid vor der Kirche den Kauf setzen und das Lohn, Schmidten, Webern, Schneidern u. s. w,; und wer mehr nimmt, denn ihm gesetzt ist, der soll dem Richter als oft 72 Pf. geben. Wo die Taxen verschwinden, verlangt das Volk sie immer wieder, wie z. B. das populäre Programm, das unter dem Namen eines Testaments Kaiser Sigismunds bekannt ist. Wenn Geld- und Münzrevolutionen alle Preisbildung verwirren, werden die Taxordnungen wieder nötiger als sonst, dehnen sie sich auf zahlreichere Waren und Leistungen aus (wie 1622—1636). Auch überall, wo Truppen sich selbst verpflegen sollen, werden sie besonders eingeschärft, ausgedehnt, mit größerer Sorgfalt als sonst gemacht; so 1158 in der Ordnung für das deutsche Heer (si mereÄtor tsutouieus omius vsuclielsrit, os.mera.riu8 g-utert ei omns toruin suum et vkrbkrabit eum), so von 1666—1713 in Preußen mit Schaffung des geldbezahlten, auf Markteinkauf angewiesenen stehenden Heeres. Aber auch ohne solche besonderen Anlässe bleibt obrigkeitliche Taxierung der wichtigen Lebensmittel, besonders von Brot, Fleisch und Bier, im größeren Teil Europas üblich bis zur Gewerbesreiheit, teilweise bis über sie hinaus. Die englischen Lohntaxen, welche von den Obrigkeiten seit dem 13. Jahrhundert, von den Friedensrichtern feit 1351 bis ins 18. Jahrhundert festgesetzt wurden, sind ebenso wie die gesetzlichen Zinssätze ein Bestandteil dieser auf die Herstellung eines „jusrum xretium" gehenden Politik. An die Möglichkeit und Notwendigkeit gerechter obrigkeitlicher Preissatzung glaubten die Menschen viele Jahrhunderte lang, und mit um so mehr Recht, je zufälliger und gebundener der Marktverkehr noch war. Luther und Calvin verlangen Taxen, wie Seckendorff und Becher, Leibniz und Thomasius, Friedrich der Große und Fichte. Erst die individualistische Naturlehre der Volkswirtschaft verurteilte sie; sie lehrte: entweder stimmten die Taxen mit dem natürlichen Marktwert überein, dann seien sie unnötig, oder sie seien höher oder niedriger; im ersten Fall schadeten sie dem Konsumenten, im zweiten dem Produzenten, störten das Geschäft. Man hatte die Taxen vor allem auch als ein Mittel gegen das Monopol der Zünfte angesehen; jetzt, da sie fielen, nahm man an, die freie Konkurrenz mache sie überflüssig, erzeuge ohne weiteres richtige Preise. Die gewerbefreiheitlichen Taxierungsverbote erregten aber vielfach Unzufriedenheit und Reaktion. In den meisten, zumal deu kleinen Städten wurden die bisher taxierten Waren teurer, der erwartete technische Fortschritt trat nicht überall ein. Man entschloß sich vielfach, einzelne Taxen zu belassen, wie 1811 die sür die Müller in Preußen, 1791 die für Brot und Metzgerfleifch in Frankreich; noch 1879 bestanden in 898 129 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung. ^78 französischen Städten Brottaren, 1884 fiel ein Gesetzesantrag, der alle französische» Brottaxen verbieten wollte. Auch in Deutschland find Taxen für Verkehrs- und Straßengewerbe, für Auktionatoren, Feldmesser, Wäger, Apotheker heute noch erlaubt und üblich. Das Urteil über das ganze ältere obrigkeitliche Tarwesen wird kein einheitliches sein können, weil die Institution fo ganz verschieden angewandt wurde. Man kann durch Taxen natürlich nicht in einer Hungersnot oder Revolution, wie 1793—1794 in Frankreich durch das sogenannte Maximum, billiges Brot schaffen. Mau kau« durch Taxen nicht ein entwertetes Papiergeld auf den Parikurs hebe», iu einem kapital- armen Lande den Zinsfuß nicht von 10 oder 6 auf 5 oder 3 Prozent herabdrucken. Und doch ist Derartiges oft versucht worden. Wohl aber kann man durch Taxen, welche auf die Produktionskosten und einen billigen Gewinn der Verkäufer Rücksicht nehmen, innerhalb der Grenzen, welche Angebot und Nachfrage als äußerste bestimme«, den Preis etwas höher oder niedriger setzen; man kann so gewisse Schwankungen beseitigen , vor allem Übervorteilungen, Ausbeutungen und Machtmißbrauch iu einzelueu Fällen und gegen ganze Klaffen hindern, ohne daß damit eine falsche Entwickelung der Produktion, des Handels, der Einkommensverteilung herbeigeführt würde. Natürlich war stets die Vorfrage, ob die taxierenden Behörden kuudig geuug waren, aus Grund von Vernehmung aller Beteiligten vorgingen, ob sie für die Interessen der einen oder anderen Seite, der Verkäufer oder Käufer, der Unternehmer oder Arbeiter voreingenommen waren. Endlich war die Maßregel leichter, je einfacher die Technik, je geringer die Arbeitsteilung, je kleiner und abgegrenzter der Markt war, je mehr mau die Preise eines Produktes, wie Brot oder Bier, nach den Rohstoffpreifen (Weizen, Roggen. Malz) in schematischer Weife abstufen, diese Rohstoffpreise in sicheren Durchschnitten, am kleine« Märkten lassen konnte, je mehr auch noch alle Produzenten den gleichen gesellschaftliche» Schichten angehörten und mit einem bekannten jährlichen Turchschnittsgewinn zufrieden waren. Die Taxen waren, selbst unvollkommen, doch da dringend nötig, wo die KÄn- kurrcnz und die Öffentlichkeit noch fehlte, wo ohne Taxen die Konsumenten eillzelmeii monopolistischen Produzenten oder Händlern ausgeliefert waren. Fast alle diese Punkte haben sich in den letzten Menschenaltern geändert: statt lokaler nationale und Weltmärkte, statt einfacher eine komplizierte Technik und Arbeitsteilung, statt gleicher die verschiedensten Betriebsformen nnd Produktionsbediagimge», statt mangelnder große Konkurrenz und Öffentlichkeit. Die alten Methoden «ad obrigkeitlichen Taxbehördcn wurden teils überflüssig, teils versagten sie; sie lieferten Resultate, die sich nicht bewährten, die ungünstige Folgen hatten, vielfach umgangen worden. Dazu kam der theoretische Glaube der Zeit an das Unberechtigte aller obriglkeiMchem Taxen und der Wunsch der Geschäftsleute, in ihren egoistischen Gewm«teadeazea mcht geniert zu werden. Aber es ist mit der gewervesreil>eitliä>en weitgehenden Beseitigung der sfraherem Taren und ihren Folgen nicht der Beweis geliefert, daß nicht Ähnliches wie frdhor» wenn auch in anderer Form, sich neu bilde. Es scheint vielmehr, daß in breiter Weise die moderne Volkswirtschaft wieder zu gewissen Preisfestsetzungen kommt, die mcht a«K dem Feilschen von Käufern und Verkäufern, sondern auS der Thätigkeit geMsjchaWchrr Organe hervorgehen, die für bestimmte Markte, bestimmte Zeit, brstiMmte MstuwKM und Warm die Käufer und Verkäufer binden. Diese Festsetzungen bezichem M m« nicht mehr in erster Linie auf Brst, Fleisch und Bier, ssukeru auf Whue» GehsM» Rohstoff- und Hatbstoffpreise. auf die gesamten VerkehrMeuste; sie Wumu Km iMM«M» sierten Waren und Arbeitsdienste so wenig wie früher ersassen, sondern «ur itWWe» in Tausenden von gleichen Fällen sich wiederholende; aber ihr Gebiet ist dvch tzVch «md täglich machsend. Sie suchen sich auf die Mitwirkung der beteiligten KAchr uM käufer zu stützen, überall die technisch und kaufmännisch EächtzerstKMgstM hDvm» zuzieheu; sie beruhen teilweise auf freier Vereinbarung geMMWcher GruM« ««id Korporationen» aber oft auch und in steigendem Maße Mi on Mitwirkung tzM GMM- richter« und öffentlichen Behörden. Zumal wo grsßs MonsuM Mstchen,, NNM Mr WtMÄWWG S«r iM« T«W». U«»r AwlSmse M solchen. 121 Emgreffe», Wie ÜW Tairiswesem der Wertehrsamstaltea, immer unentbehrlicher. Auch die Kartellvreise werde« im Hmkmmft Privater Ekwvraswcht so wenig überlasten werden können »ie eimst die Preise der MMe. Schom im dem ».festem Preisem'", Nie jjedzs große BerklmssgeschSst heute hat, liegt der Verzicht amf die ssmbjjeWive MÜMichteit, emem Mwfer mehr abzunehmen als dem amderem, liegt die Tewdemz, große Mmsatzk z« eimem Dmrchschuittswert möglichst glatt, oh« Ieilschem M erziellemz jedemvamm sieht darim eiim reelles, anständiges Vorgehen. Je größer die Geschäfte wsrdem, desto ««mMlicher ist es, im ihnen jedem untergeordneten BerWwfer eiim AmsWlagem «och Wlaffem im Preise zm gestatten, desto mehr kommen feste BeM«fsbedimgmmWM mmd Preise zmr HerHchaft. Bollemds wo Staat nnd Gemeinde veMmM, solgem sie «meist dieser Megel, mmd mische« Kch im ihre Preisfestsetzungen all- gemeime volMmÄWlWi^ mmd Hmmame WmHiHtem, teilweise freilich auch Steuer- rAWchte» «md eiimseitiWr MiKLMsmms. Das Holz «ms dem Staatsforsten hat man vielfach M festem Preise« adgegebem, damebem sreNich amch a» dem Meistbietenden ver- tawft. MmWMWMe KasamstMew mmd WMerwerKr tieferm zm festem, als billig verteidigte«, im DrtsMrtmetmmgem xMÄtTtem PMiisem. Wer Wer die eiimMmem «MMWe mmd iiGmMiichem Betriebe hinaus hat das Praktische Bedmrfwis mach festem wwWHwMiichem Preifem zm FeWchwmgem für ganze Zmbmstriem gesmhrt. Kim Beiisviiel ist die beLmvmte PMHerie für das Pariser Bau- geWerbe. ZmmLchst wmmschte mwm fmr die SmbmnHmm vom Stmats- mmd Gemeinde- bamtem mmd die Prmfmmg der Gebiete eimem Wem sachverWMigem Anhalt. Morel, ein Beamter des MimiistariimMs der WmMchem Arbeiitem, Machte eime solche Zusammen- steLmmK. eime Preisliste, wmd reviidiierte sie vom 1KW mm jahMch. Die »Ssrie Morel" erwarb sich solches Umsehe«, daß sie Wl-cht Kr fast alle Privatem wnd öffentlichen Bamtem vo« PMliirmm, d« Nmtermehmei« «md Arbeiter« ohne weiteres bemmtzt, von dem Richter» ihrem EmtMeidwmgem W Grmmde gelegt wwrde. Nach dem Tode Morels hat der Sei«qmwfM sie jaHrliich mem bearbeit« mmd PrSfem lasse«; seit 1872 nmrden Vertreter der Nmtermehmier,. der Architektem, der Zmgemiemre «md der Arbeiter dabei zv- gezogem. Das gaaze große Pariser VamUeschsst mit seimem M OM Arbeitern wirtschaftete jMhrzehmtelamg mmter dieser Preiss«cie, aHmlich wie die Fleischer «ad Bäcker eiimst »mter ihrer Taxe. Erst im dem achtziger Jahre« fKhrtem die vom den Arbeiter« im der Serie dmrchgesichtem WhmeHHmmgem zmr Meiigermmg vieler Unternehmer, die Serie «mMerLemmem mmd zm lmmgem StWWgMtem. Sie emdigtem emdlich IM 18SS mit RWiierwwMdMmÄM„ wommch fmr iMmMche Bamtem die Rmtermehmer verpachtet werden, mormialle glleijchmviMge Whme W Klchllem. Amch die Art, wie bis hewte im kleinen MMlerWWU die Mchllmiche "!« des Mehls) als Mchllohm stehen geblieben ist, wie iimi deMWim WmchhomdÄ die Sitte idks MMMgebems vom seitew der Verleger «M die S«>MMmMir„ vmm Mtem diießer am die Miimtem .Mwfer sich erhalte« hat, ist Bim WewMS„ mmr We SiiMm mmd PMiisMivmWm hemte msch tief im die freie Wert- SWMMMN emWMiöM. «MMM ßv Hemte GAmchmhM mmd Wedmchviis Preiisfatzamge« M ««tmitativem MmiU imHMrm,, HMem MlWMG mmch die MWeMifMheiit mmd ihre Berbote die Preis- wmmlbiilMllGlM MW Mmiffr mir KrsWaMlerm, Aiabrikante« mmd KmMWHmm„ Hmm ^l ! dmWM lllM mmd UMiitelm eailtßMidxm; WeraV Mahmte Polizei mmd lMMch!t„ mMche Kr HiiMellm wwlWem, Mmml MW es W imw MKHtiige, reiche Ker- WchiL im Mimwr MM HlMÄMe,, diie ffich E>eiÄv Mmar, beÄm Weggehem aws Ämer SiKimg dM amMliichM ZmttmsWmwwÄkitMliE aikeir deS NMWWM«lveNkiims vÄHÄmdiigem koRMttsA, WbM anuG MwHaMMi,, ^HmiAMml mmd TmHiMM vmv UvSeiiterm mvd MiiM» Prod«Mte« iifft wirMach WMMr WlwmM; ßie Wkim Mr KWiMvÄr MistmmWv mmd Ware» BÄH- MllWiW Ww Pmitzl' MMrillilliÄÄt mmd Mr Wir HeMinnivte KÄM WtzmhaVem »MWscht, WM iwGMilchr MKMMimz MHMMMl diichr eiimWilKM MluMmdmaiMl, W» «K KMivg, sie Mr GonmMmM MuiiMiiWr A^WmdiiWMD MriiMsw GomWem vom MMrm mmd BeM«ifeM M mmchon. Wir HMmi dar MMmiisiMiam SuM Per mÄhtt M MWemv, Noch tzM As- 122 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung s^gg sammenwirken der Arbeiter- und Unternehmerverbände kommen wir unten zurück; besonders wichtig erscheinen die neuerdings in England von dem Fabrikanten G. I. Smith gegründeten „Alliancen", welche durch gemeinsame Verabredungen den beteiligten Arbeitern Lohnerhöhungen, den Unternehmern feste auskömmliche Warenverkaufspreise verschaffen sollen. Viele Unternehmerverbände haben mit den ihnen gegenüberstehenden Lieferanten bez. Abnehmern Prcisverabredungen getroffen: z. B. landwirtschaftliche mit Düngerlieferanten, Kohlenproduzenten und -Händler mit Kohlenkonsumenten und Verkehrsanstalten u. s. w. Über Diskonterhöhungen verständigen sich heute meist die großen Banken. Am tiefgreifendsten haben die Preisdiktate der großen Kartelle und Trusts seit 15 Jahren gewirkt. Niemand, der die Wirklichkeit und die neueren Untersuchungen über dieses ganze große Gebiet der kollektiven verabredeten Preisbildung kennt, wird heute mehr behaupten, daß diese Verabredungen einflußlos oder vergeblich gewesen seien. Sie haben natürlich, so wenig wie die alten Taxen, den Preis im entgegengesetzten Sinne von Angebot und Nachfrage meistern können; sie konnten bei Überangebot nicht hohe, bei Mangel nicht niedrige Preise schaffen. Aber sie haben auf Angebot und Nachfrage selbst eingewirkt und haben die Preise immer zeitweise zu modifizieren gewußt. Ob immer richtig, maßvoll, im Gesamtinteresse, ist eine andere Frage. Wie dem sei, die Zahl derer, welche jede solche Verabredung und gesellschaftliche Festsetzung angreifen, ist im Abnehmen; nur wo rücksichtslos hohe Monopolpreise anormal hohen Gewinn erzeugen, findet noch allgemein eine Verurteilung statt. Die Festhaltung mäßiger und steigender Löhne auf diesem Wege wird mehr und mehr von allen Seiten gebilligt. Über die Kartellpreise streitet man, mit Recht, weil sie teilweise billig und gerecht, teilweise schamlos und habsüchtig festgesetzt wurden. Die Untersuchung der Preise unter dem Einfluß der Kartelle ist freilich sehr schwierig, weil andere Ursachen immer so bedeutend mitwirken, daß die Stärke des Einflusses dieser Ursachen nicht leicht zu erkennen ist. Das Beste darüber giebt jetzt die Untersuchung von Professor Jenks. Das Gallon raffinierten Petroleums in New-York ist von 1866—1900 von 25—35 gesunken auf 5—10 Cents; die Differenz zwischen Rohöl und raffiniertem war früher 10 — 30, jetzt meist 2 — 3 Cents. Die Hauptursachen der Änderungen liegen in dem Reichtum der jeweilig benutzten Quellen und den technischen Fortschritten. Den Gang der Oscillationen aber hat der Trust und die spätere Compagnie wesentlich beeinflußt, und das ist schon viel; die Organisation hat ebenso den Fortschritt der Technik und hierdurch den Preis beherrscht. Der nordamerikanische Zuckertrust hat die Preisdifferenz zwischen Roh- und raffiniertem Zucker zeitweise von 50—75 Cents auf 1—1,70 Dollar erhöht, damit aber auch neue Konkurrenzen und neuen Preissturz erzeugt. Wo die Verabredungen den Bogen überspannen, erzeugen sie durch Belebung der Konkurrenz der Draußenstehenden stärkere Preiswechsel statt der erstrebten Stabilität. Je maßvoller sie aber auftreten, je mehr sie durch technische und organisatorische Verbesserungen wirken statt durch monopolistische Preisheraufsetzungen, je mehr sie auf die Gesamtinteressen und die Konsumenten Rücksicht nehmen, je mehr sie sich dem Ideal nähern, das früher alle Taxbehörden anstrebten, desto günstiger wird man über sie urteilen. 175. Die Wert- und Preisbildungen bei den V erke h rs a n st alt en, ihre Tarife. In schärferer Weise als auf irgend einem anderen Gebiete hat die Preisgestaltung im Verkchrsdienste in alter wie in neuerer Zeit obrigkeitlichen Einfluß erfahren, zu einem schematischen Tazwesen geführt. Feststehende Verzeichnisse der Be- förderungspreise nach Meilen und Kilometer, nach Art der Waren, nach Art der von den Personen benutzten Fahrzeuge und Gelasse, nach der Schnelligkeit der Beförderung waren und sind überall als Tarife im Gebrauche. Diese Tarife sind von gewissen Principien aus entworfen, über deren Grundlagen und Berechtigung man streitet, die stets neben technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten sittliche und rechtliche, wirtschafts- politische und sociale einschließen; soweit diese Gesichtspunkte sich widerstreiten, handelt es sich im praktischen Leben um Kompromisse, die in den einzelnen Tarifen ihren Ausdruck finden. Die Verschiedenheit der Tarife bei verschiedenen Verkehrsanstalten und 581j Die Taxen und Tarife der Verkehrsanstaltcn. 123 in verschiedenen Ländern ist ebenso sehr durch diese verschiedenen Principien wie durch wirtschaftliche, technische, Angebots- und Nachfrageverhältnisse bedingt. Wir machen uns die thatsächlichen Verhältnisse am besten durch eine historische Erzählung klar. Es handelte sich in allen älteren Zeiten um kleine Schiffer, um Pilger, um Reisende und sürstliche Boten, um kleine Frachtsuhrleute, welche teils im Nebenerwerb, teils berussmäßig gegen Entgelt Briefe, Güter und Personen beförderten. Thaten sie es ursprünglich oft aus Gefälligkeit sehr billig, so nahmen sie doch bald, was sie erhalten konnten; das war sehr viel, wenn die Beförderung sehr wichtig, die Reise ge- sährlich und teuer war; sür Waren mußte von Ansang an die örtliche Preisdifferenz entscheiden, sie bestimmte jedenfalls die äußerste Höhe des Entgelts; hochgeschätzte Güter, Kolonialwaren, feine Gewebe, die nicht sehr schwer, fern von ihrem Produktionsort 1V0—300 Prozent höher im Preise standen, konnten eine sehr hohe Fracht zahlen. Wo ein regelmäßiger Verkehr durch die Transportgeschäfte, die Boten und Schiffer entstand, machten sich so ziemlich überall folgende Umstände und Überlegungen geltend: 1. Hatten die öffentlichen Gewalten und die Geschäftsleute, beide, ein gleichmäßiges Interesse an der Beförderung, an ihrer Sicherheit und Regelmäßigkeit; bei richtiger Jneinanderpassung der Dienste für Gemeinde und Private konnten weniger Personen, Pserde oder Schiffe dasselbe oder mehr leisten, als wenn man sich nicht zusammenthat. 2. Benutzten die Befördernden öffentliche Wege, Brücken, Hafenanlagen; sie verursachten so der Gesamtheit Kosten, an deren Aufbringung gedacht werden mußte. 3. War das Bedürfnis meist ein ungleichmäßiges, nach Jahreszeit, Ernten, politischen und wirtschaftlichen Ereignissen; die befördernden Geschäfte und Personen hatten bald wenig, bald sehr viel zu thun, boten sich deshalb bald fast umsonst an, bald forderten sie übermäßige Preise, wenn nicht eine gleichmäßige Taxe vorhanden war. 4. Fühlten sich die, welche die Transportdienste begehrten, naturgemäß verletzt, wenn ohne besondere Ursache dem einen viel, dem andern wenig für denselben Dienst abgefordert wurde, wenn der Schiffer dem einen feinen Dienst versagte, dem anderen nicht. Dem Nicht-Magdeburger auf der Fahrt zu Schiff nach Hamburg mehr abzunehmen als dem Stadtbürger, das fand man freilich noch 1750 selbstverständlich; aber alle Gemeindegenossen gleich zu behandeln, das war eine Forderung, die sich wohl seit Jahrhunderten in jedem socialen Körper, welcher einige Transportveranstaltungen besaß, fest eingebürgert hatte. Das Resultat war klar: die Schiffer, die Boten, die Frachtfuhrleute wurden halb als Diener der Gesamtheit angesehen, zumal da, wo man in älterer Zeit lange alle Vorhandenen Schiffe und Pferde für den öffentlichen Dienst, wenn es nötig schien, requiriert hatte. So wurden die Transportleute meist wie ein Osfizialgewerbe behandelt, die man konzessionierte, aber auch in ihren Forderungen beaufsichtigte: ein Taxwesen je sür halbe und ganze Jahre, für Sommer und Winter entstand teils aus Vereinbarungen der Benutzer und der Verfrachter, der Kaufmannschaft und der Schiffergilde, teils unter Vermittelung und Autorität der Behörden. Es bildeten sich ein Reihendienst der Beteiligten, seste Abfahrtszeiten und Ähnliches. Jedenfalls seit dem 13. und 14. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 19. treffen wir überwiegend solche Taxen und Einrichtungen, vielfach auch schon — wie bei der Post — einen staatlichen Großbetrieb mit ausgebildeten Preistarifen. Und wenn daneben da und dort zeitweise der ganz sreie Betrieb der Einzelgeschäfte mit freier Preisbildung nicht fehlte, wie er z. B. auf der Elbe mit dem Kriege von 17S6 an eintrat und bis 1775 dauerte, fast immer kehrte man zu den alten Einrichtungen zurück, sobald es ging; im angeführten aber typifchen Falle, weil Schiffer und Kaufleute einsahen, daß die überhohen Frachten 1756—1764 und die verzweifelt niedrigen 1764—1775 ihnen beiden zuletzt schadeten, die letzteren die ganze Schiffahrt ruinierten. Nur in der Seeschiffahrt mit ihrer Vielgestaltigkeit wird stets mehr freie Bewegung und Preisbildung vorhanden gewesen sein. Ob auch sie nicht da und dort zu Taxen kam, kann ich nicht entscheiden. Für die Höhe der Tarifsätze war stets maßgebend, daß die Verfrachter im Durchschnitt mindestens auf die Kosten kommen mußten. Man war von seiten der Obrigkeit 124 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^582 und der Benutzer geneigt, sie möglichst darauf herabzudrücken; man wollte fo den Verkehr fördern, Übervorteilung des Publikums hindern. Aber andererseits hatten die Transportunternehmer den Vorteil, daß bei jedem Fortschritt in der Technik des Verkehrs, der ja stets denselben Verkehrsdienst verbilligte, man sich doch zunächst an die überlieferten Sätze hielt. So weit wir in das Dunkel alterer Frachtsätze und Tarife einzudringen vermögen, ist stets, so ost eine neue bessere Technik aufkam, die hergebrachte Vergütung das Maßgebende auch für die neuen Sätze gewesen. Als der große Kurfürst seine Posten einrichtete, ging er von den bisherigen Botengebühren aus, setzte sie aber etwas herab. Auch daß man von den Gütern die Viktualien etwas niedriger, die „pretiösen" Kaufmannswaren etwas höher setzte als die gewöhnlichen Pakete, wie in dem ersten preußischen Posttarif, entsprach Wohl altem Herkommen. Wo Kanäle gebaut wurden, knüpfte man an die Frachten der Landstraße an; in England, mit feinen sehr schlechten Wegen, wurden pro Tonne und Kilometer aus der Landstraße Anfang des 18. Jahrhunderts bis zu 60 und 70 Pf. gezahlt; auf den neuen Kanälen kam Fracht und Kanalgebühr nun je nach den Güterarten auf 10—37 Pf. Die ersten Eisenbahntarife knüpfen überall an die bisherigen Sätze der Land-, der Wasserfracht, der Posten an. Auf der englischen Post zahlte man 1800—1834 für Person und englische Meile 5 x. (26,4 Pf. pro Kilometer); die gesetzlichen Maxiina wurden nun auf Z,5 p. in Diligence- und 3 x. in unbedeckten Wagen normiert. Und wie man die Abstufungen der Fracht nach dem Wert der Güter und dem Rang der Personen aus alter Zeit übernahm, fo geschah es mit Erleichterungen und Befreiungen im Gefamtinteresse: Wegebaumaterialien z. B, mußten die englischen Kanäle umsonst passieren lassen; auf der preußischen Staatspost gingen 1660 — 1800 die amtlichen Sendungen umsonst, alle Akten zu ermäßigtem Satz. Als im 19. Jahrhundert die optimistische Lehre von dem Segen der freien Konkurrenz einen Teil der alten Taxen und Tarife beseitigte, hat dies unzweifelhaft an vielen Stellen, auf den großen Strömen und Straßen, günstig gewirkt: eine lebendigere Konkurrenz entstand, die Frachten sanken; aber doch nur da auf die Dauer, wo, wie im Seeverkehr, auf den großen Flüssen und befahrensten Landstraßen ein Wettbewerb vieler Transport-Unternehmungen eintrat und anhielt. Es war nicht der Fall, wo nur ein kleiner und unregelmäßiger Verkehr vorhanden war. Und wo wie auf der Eisenbahn von Anfang an ein Monopol sich ausbildete, wo riesenhafte Großbetriebe entstanden, da hatten sie es in der Hand, fast den ganzen Segen des technischen Fortschritts in ihre Taschen zu leiten. Sie standen nun dem kaufmännischen und übrigen Publikum mit einer Macht und Überlegenheit gegenüber, wie nie die kleinen Schiffer, Frachtgeschäfte und Boten der alten Zeit. Man verkannte das auch da nicht, wo man die Eisenbahnen ganz der privaten Spekulation auslieferte. Man setzte in England in jede parlamentarische Eisenbahnkonzession Maximaltarife für Güter und Personen ein, die aber, der älteren Beförderungstechnik entnommen, bald nicht mehr viel praktischen Sinn hatten, nach den Warenklassen, wie erwähnt, 10—37 Pf. pro Tonnenkilometer betrugen, während man z. B. in Bayern fchon 1845 6—22 Pf. anrechnete, in Frankreich das vom Staate erlaubte Maximum 1857 10—16 Centimes betrug. Oder man bestimmte, in Preußen 1838, daß der Staat in die Tarife eingreifen dürfe, wenn die Dividende 10 (in Österreich später wenn sie 15) Prozent übersteige. Das war freilich nicht ausführbar. In Frankreich nahm der Staat das Recht in Anspruch, alle Tarife zu genehmigen; aber auch dieses Recht hatte keine sehr große praktische Bedeutung. Das eigene Interesse der Privatbahnen, den Verkehr zu vermehren, führte ja nun zu vielen Herabsetzungen; aber sie geschahen so langsam, spät und ungleichmäßig, mit so parteiischer Bevorzugung einzelner Personen und Großbetriebe, oft so heimlich, daß allgemeine Unzufriedenheit darüber entstehen mußte. Wo viele kleinere Eisenbahngesellschaften sich in den Verkehr eines Landes teilten, waren ihre Tarife so verschieden, der Durchgangsverkehr über mehrere so wenig geordnet, oft so teuer, daß auch hierdurch steigende Klagen über die Frachten entstehen mußten. So verschieden nun je nach Staats-, Privat- oder gemischtem Eisenbahnbetrieb 583) Die Wcrtbcstimmungsgriinde in den heutigen Verkehrstarifen. 125 sich 1830—1900 die Art der Tariffestsetzung in den einzelnen Ländern gestaltete, eine gewisse Staatsaufsicht, eine Tarifhoheit, welche ordnend, Grenzen setzend, im Gesamtinteresse eingreift, noch mehr ein starker Einfluß der öffentlichen Meinung, hat sich überall herausgebildet, freilich zu schwach und schüchtern in den Ländern der geldkapitalistischen Herrschaft, in England und in den Vereinigten Staaten, schon etwas stärker in den Staaten eines gemischten Systems, wie in Frankreich, am stärksten in den Gebieten des Staatsbahnsystems, wie in Deutschland. Und an die Staatsaufsicht haben sich überall die Forderungen angeschlossen, daß alle Tarife veröffentlicht werden müssen, daß die verschiedenen Eisenbahnen eines Landes möglichst einheitliche, klare, leicht verständliche Tarife, wenigstens Tarife mit gleichem System und gleichen Principien haben sollen, daß das große Rechtsprincip der gleichen Behandlung aller Staatsbürger von den großen Transportanstalten eingehalten, die Tarife nach dem Princip der Gerechtigkeit gestaltet werden sollen. Wenn wir nun fragen, wie vertragen sich diese Forderungen mit der Freiheit des Geschästslebens, die man ebenfalls als Grundgedanken unserer heutigen wirtschaftlichen Ordnung verlangt, so werden wir eine Antwort am besten geben können, wenn wir zuerst principiell uns klar machen, was die Wertbestimmungsgründe im Verkehr überhaupt, hauptsächlich im heutigen Eisenbahnverkehr, dann aber auch ähnlich im sonstigen modernen Großverkehr seien. Die Bestimmung der Höhe der Tarifsätze, d. h. der für die Verkehrsdienste gezahlten Preise, hat im letzten Grunde die gleichen Ursachen wie die Preisbestimmung auf dem Markte. Die überlieferten Sätze bilden stets den Ausgangspunkt; auf sie wirken nun die entgegengesetzten Interessengruppen in widersprechendem Sinne; je nach dem Drucke von der einen oder anderen Seite kommt der Kompromiß bei höheren oder niedrigeren Sätzen zustande. Die private Transportanstalt bietet ihren Dienst so teuer wie möglich an, will so viel wie möglich gewinnen; Handel und Publikum fragen nach den Transportdienstcn, wollen sie so billig wie möglich haben, verlangen viel oder wenig Transportdienste je nach der Höhe der Tarife. Die private wie die öffentliche Transportanstalt kann für ihre möglichst hohen Forderungen stets zweierlei geltend machen: 1. die bisherigen Transportsätze waren (nach der alten Verkehrstechnik) so und so hoch; setzt sie dieselben um 10 — 30 Prozent herab, so glaubt sie damit schon viel gethan zu haben, wenn ihr auch die neue Technik Ersparnisse an Kosten von 40—80 Prozent brachte; 2. sagt sie: ich bringe eine Ware, die pro Centner 30 kostet, nach einem Orte, wo sie 90 wert ist; ich leiste ihr also einen Dienst, der 60 wert ist, warum soll ich nicht wenigstens 50—59 nehmen, ob mich das nun 5 oder 40 oder 50 kostet; die Transportanstalt sucht auf den Verkehr zu schlagen, was er nur irgend tragen kann. Händler und Publikum, welche die Anstalt benutzen, sagen umgekehrt zu dieser: 1. du darfst höchstens nehmen, was dich der Transportdienst selbst kostet nebst einem billigen Gewinn; du sollst nicht nehmen, was du kannst, nicht den zehnfachen Gewinn wie andere Geschäfte machen; sie sagen 2. zur Eisenbahn: du bist privilegiert, hast von Staat und Gemeinschaft alle möglichen Vorteile (Expropriation, Polizeirecht, Monopolrecht), also bist du verpflichtet, alle deine Tarife im wirtschaftspolitischen Gesamtinteresse, nach gewissen ethischen, Gerechtigkeits- und anderen höheren Gesichtspunkten zu ordnen, soweit du es kannst, soweit du dabei noch auf deine Kosten kommst. Mit diesen vier Gruppen von Motiven ist die Skala der Preisbestimmungsgründe erschöpft. Sie kämpfen, wo freie Preisgestaltung noch vorhanden ist, wie im See- uud Flußverkehr, in ähnlicher Weise wie Angebot und Nachfrage auf dem Warenmarkte miteinander, immer freilich sehr beeinflußt durch die öffentliche Diskussion. An vielen Stellen wird auch der Kleinverkehr amtlichen Tarifen unterworfen, wie der Droschken- Verkehr in den Städten, der Pserdebahnverkehr. In den meisten Gebieten des inländischen Großverkehrs aber, im Post-, Eisenbahn-, Telegraphenwesen, bekämpfen sich die erwähnten Tendenzen und Motive in den öffentlichen Diskussionen über die Tarife; sie 126 Drittes Vuch, Der ges.'NIchajtUchc Pro^s, de^ Giittr»mla»se«j u. der (s'ittkommeu^erteilima. ^5>«/> einigen sich zuletzt, nachdem in der Presse, in Enqueten, in Verhandlungen von Eisen« bahnräten, Parlamentsausschüssen uud Parlamcuten alle Seiten gehört sind, teils in der Form von Vereinbarungen, teils in der von Regicrungscntscheiduugeu, aber immer so, daß in der neuen veröffentlichten Tarisfestsetzung für längere Zeit eiue mittlere Linie teils nach Recht uud Billigkeit, teils uach dem jeweiligen Drucke der einen oder anderen Seite als maßgebend festgesetzt wird. Über die Art, wie die wichtigen angeführten Preisbestiinmuugsgrüude sich da geltend machen, seien nur noch einige Worte beigefügt. 1. Daß die Transportan stalten zunächst an den älteren überlieferteu Frachtsätzen festhalten, zumal in der ersten Zeit ihrer Neubegründung, ist natürlich; ebenso, daß sie im ganzen die höheren Sätze verteidigen. Doch haben sie vielfach auch eingesehen, daß eine Herabsetzung ihnen durch gesteigerten Verkehr nützen könne. Die englischen Eisenbahnen mußten freilich zu ausgiebiger Anwendung der ihnen später so nützlichen dritten Personenktasse erst gezwungen werden. Feste, wenigstens für gewisfe Zeiten stabile Tarife begehrt in erster Linie das Publikum; der Unternehmer und Händler muß einen festen Anhalt haben, wie er die Frachten zu berechnen hat, fönst kann er keine Kalkulation für die Zukunft machen. Oft hört man daher von dieser Seite den Ausspruch, Stabilität und Gleichmäßigkeit in der Anwendung der Tarife fei wichtiger als Herabsetzung. Aber auch die große Transportanstalt selbst mit ihren Hunderten und Tausenden von Beamten kann täglich Tausende von Frachtverträgen glatt und schnell nur dann abschließen, wenn sie feste Preise hat, nicht im einzelnen Fall feilschen will; sie kann ihren Einzelbeamtcn keine Vollmacht dazu geben. Höchstens mit ganz wenigen großen Benutzern kann sie etwa Sonderverträge über große Frachtmassen schließen. 2. Die Abstufung der Frachtsätze nach dem, was eine Ware tragen kann, hat zu den sogenannten Wert- und Klassifikationstarifen geführt; wie die älteren Frachtanstalten haben die Eisenbahnen die im Verhältnis zu ihrem Gewicht wertvollen Waren hoch, die schweren ihrem Gewicht nach billigen Massengüter niedrig belegt; erstere haben große örtliche Preisdifferenzen, können leichter hohe Sätze zahlen; letztere können nur in großer Menge verführt werden mit niedrigen Sätzen. Die Transportanstalten haben dafür oft auch angeführt, der Transport der teueren Waren koste mehr, erfordere größere Sorgfalt u. f. w.; bei der billigen Verfrachtung der schweren Massengüter, Kohle, Erz, Getreide, würden die Transportmittel allein voll ausgenützt. Die von den Eisenbahnen gebildeten Wertklassen sind nun nicht ungerechtfertigt an sich; die.Abstufung entspricht einem so natürlichen Gerechtigkeitsgefühl uud einem so dringlichen wirtschaftlichen Bedürfnis, daß sie überall eingetreten ist. Die Angriffe auf die Wertklassen der Eisenbahnen gehen auch nicht sowohl gegen das Princip, als gegen die Art der Ausführung, gegen zu große und zu zahlreiche, zu willkürliche Abstufungen, gegen die ungerechtfertigte Art, wie private Erwerbsgesellschaften dadurch einzelne Industrien begünstigt und andere geschädigt haben. Man verlangt mit Recht, daß die ganze Einteilung der Personen und Waren in Klassen und die Abstufung der Fracht nach diesen Klassen eine im Gesamtintercsse gemachte, von Regierung und öffentlicher Meinung gebilligte sei. Einige wenige Hauptklassen und einige Ausnahmetarife für geringer belegte Massengüter statt Dnhender von Special- und Ausnahmcsätzen ist jetzt überall das Ziel. Die Sätze für den gewöhnlichen Frachtverkehr sind heute in Deutschland 1—11 Pf. pro Tonne und Kilometer. Entsprechen die verschiedenen Sätze so der Leistungsfähigkeit der Personen, dem Wert der Waren und dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis ihrer erleichterln, ^ululation, so werden sie als gerecht empsunden, nicht als ein Verstoß gegen das Princip der Gleichheit angesehen. 3. Die Forderung, daß die Tarissätze nach den Kosten sich richten sollen, liegt im Wesen aller rationellen Wirtschaft; daß die Benutzer Von Frachtanstalten möglichst nur die Kosten zahlen wollen, ist ihr berechtigtes Interesse. Es ist auch verständlich, daß die Praxis der englischen Gerichte bei Tartsstrettigketten die Kosten als eine Art HMrtmmU der WeMHtiM»Wlgsg»Ude im Eisenbahntarifwesen. 127 Krwndnorm glerechter Tarifbildmag amsahem. Ebenso begreiflich ist eS, daß, wo ein Wirrwarr sehr kompliziert« Werttarise und Ansnahmetarife das Publikum irritierte nnd Mae Awsbewtmag ermSglichte, «am «mter der Fahne der Selbstkosten ihre Beseitigung, Ersatz derselbe« dmrch WlNemram»- oder reine Gewichtstarife forderte. Aber ebenso berechtigt ist die Stellmmg der Berkrhrsamstalten, welche den Radikalismus dieser Fmdermmgem ganz oder t«l»eise ablehnte. Eine gewisse Abstufung nach Wert der Waren nmd LerMmMSHigMt derPersoaem ist nicht unbillig und nicht unwirtschaftlich; gewiKe Prozente Wer die Kost» «mß ja an sich die Anstalt verdienen, um ihr Kapital zu verzinse«, M amortisieren, sich amszmdehme», Reserven anzulegen. Im einzelnen find str dem isoliertem jkmikmtem UmchMertraz die Kosten nie ganz sicher zn berechnen. Es handelt sich bei allem Tr«spoiMmftMem mm dem unten zu besprechenden Fall der zusammengesetzte« PWoUWsmskoste»; die Amstalt »mß an einzelnen Zweigen viel, an anderen wenig Merdiemem; die Kowkmrrenz kann sie sogar nötigen, gewisse Transporte mit Verlust «ZW-sAhre»; oft Man amch das Gesamrtimteresse des Staates dahin drängen. Sie muß anr ««bestens i« ganzem, i» NrrMchmitte ihrer Frachtgeschäste aus die Kosten lammen. Vieles, was scheinbar als eine Umgleichheit, als eine Abweichung vom -Kostensatz erscheint, emtspriicht bei mLherer Betrachtmag dem Kostem: so wen» Sperrgüter und Stückgüter «ehr zahlem mmssem als Wagealadmmgem, wemm die Personen im Schnellzug mehr als im gewöhnliche«, die Benutzer der erstem Klasse mehr als die der dritten geben. Eime besondere UWfertiMmgsgebNhr, welche bei einer Weglange von S und von SW Kilometer gleich ist, ein Tarif, der Gmter ams weitere Entfernungen pro Kilonieter billiger befördert (StasseMris, MffereMMarW, eatspricht ganz oder teilweise den Selbstkosten. 4. Daß Borstellllizgen der Geikchtigkeit und deS Gefamtinterefses in die Preisbildung überhaupt sich einmischea, ist nach nnserea obigen Ausführungen natürlich; doppelt daß sie sich geltend machen, wo große Verkehrsanstalten mit monopolistischer Stellung der Staatsgewalt, der gauzea Gesellschaft, der nationalen Volkswirtschaft gegenüberstehen. Es liegt im Wesem der Mvaten, wie der öffentlichen Verkehrs anstalt, daß sie zunächst mehr an ihrem Gewimm als am diese Gesichtspunkte denkt, aber es ist ebenso natürlich, daß das Pmblitmm, der Handel, die Staatsgewalt als solche sie geltend machen mmd wo möglich gegem die egoistischem «nd fiskalischen Interessen der Anstalten durchsetz». Nie SchwieiiZkeit ihrer Mrrchsetzmmg liegt amch hier darin, daß die Vor- strllmmgem Wer Gerechtigkeit mmd GesaackimtereKe keime einheitlichen, keine stets klar erkennbarem fimd. Bas PriUeip der Gleichheit der Behandlung wird heute allgemein amertMmmt, aber die DMMMiihrmmg dieses Pmmeips ist sehr schwierig. Wir sahen schon, daß Weltklassen mmd MssseMMialtmise «icht abzm»eisea pmd, aber wem« die französische SpitzmiadmMe mMchweist, daß sie srmher »it der Post für Ilw Kilogramm Spitzen 3S, jetzt mit der Membah» 12S Uiaaes str dieselbe Emtsermmmg zahlt, so ist das eine unbillige MmWilmtiM». Ne Erteilmmg vom NreMrtem Mr bestimmte Beamte, Abgeordnete, wird Ssrall Kr ttlliig gehMtem. Wemm aber, «ne ans dem amerikanischen Prtvatbahnen, früher die AMÄwitem. bis ams die Halste all« Bemmtzer sich ausdehnend, zu einem BestechmmgKstzste» der Presse, der Parlamente, der Beamtem, der großen Geschäfte wmrdem, so liegt eime Urwbe Verletzmmg der Gleichheit vor. Daß gewisse Güterbewegungen im GHuMMemrIe MKML-mg »»d Frachterleichterwmg verdiene«, giebt jedermann zu; ab« welche, bwrA« M SrrM: wen- am die Komsameatem dMkt, findet erleichternde EimsmHritarffe, wer «» die Stsigermmg der EAmtimdmstme denkt, villige Ausfuhrtarife gl-MchHMK- Wem» a»eM«Wes, im Glasgow geschachtetes Fleisch nach London 4s, schvMWs Dr d«sM«« WeA M SchiWmg zähll, so ist das eine starke Benachteiligung i»H «MW» ams MM» des «meritamWem MeischzwHters, aber ein Vorteil für den KMwdswsr WeMIlmmssmaW^ Ams diesem KomMtem giM es keine» Ausweg auf dem BÄ» Smc icAMpWem Priwst- mmd MMemimtereffem; mvr eine gerechte, abwägende StMUWmM Lwwr dem AmSKttch, die »Alere, bAige Linie der Entscheidung finden. 128 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des GiUerumlanfes u. der Einkommensverteilung. f586 Und deshalb vor allem kann die Preisbildung auf den großen Transportanstalten nicht privaten Erwerbsgesellfchaften allein in die Hand gegeben werden. Die Darstellung der verschiedenen Tarifsysteme, die Darlegung ihrer Höhe und Sätze im einzelnen gehört nicht hierher. Wir hatten der Tarife hier nur zu gedenken, als einer wichtigen Form der Preisbildung, als einer neuen Art des Taxwesens. Das ganze Tax- und Tariswesen nebst allen Preiskonventionen steht heute als eine ebenbürtige Erscheinung neben der freien Marktpreisbildung. Die letzten Ursachen sind dieselben; hier wie dort handelt es sich um kämpfende Kräfte und Gruppen, die bei einem Punkte zum zeitweiligen Kompromiß kommen; der neue Preis behauptet auf dem Markt für kürzere, auf dem Boden der Tarife für längere Zeit seine Autorität und Geltung. Wohl aber ist der gesellschaftliche Prozeß, der die Feststellung herbeiführt, ein verschiedener; und unter den möglichen Motiven und Prcisbestimmungs- gründen, die eingreifen können, werden bei allen Tax- und Tarisbildungen die gemeinwirtschaftlichen, die Vorstellungen über Gerechtigkeit und Gesamtinteresse stärker eingreifen. Dafür bleibt die freie Marktpreisbildung freier, beweglicher, anpassungsfähiger; sie kann von den elementaren Grundlagen, von Angebot und Nachfrage, sich weniger loslösen, als es der Tax- und Tarifbildung passieren kann. Zu falschen und ungerechten Ergebnissen in einzelnen Fällen kann das Spiel des Marktes, wie die gesellschaftliche Thätigkeit von Taxbehörden, die Verabredung und die amtliche Tarife festsetzung führen. Beide Arten der Preisbildung haben ihre Vorzüge und Nachteile. Sie ergänzen sich und korrigieren sich. Ob in einer fernen Zukunft alle Preisbildung durch ein öffentliches Taxwesen zu bewerkstelligen wäre, wie es Schäffle neuerdings für nicht undenkbar hält, ist eine heute nicht zu lösende Frage. Ich möchte sie negieren. Schäffle fügt selbst bei: ein allgemeines öffentliches Taxwefen würde großen Schwierigkeiten begegnen, welche heute durch die private Preisbildung auf den Waren- und Arbeitsmärkten leicht überwunden werden. Und eine unvollkommene Lösung des Problems könnte so viel Disharmonie zwischen Leistung und Einkommen herbeiführen, wie solche in der kapitalistischen Gesellschaft sich einstellt. Wir kommen nun zur Specialanalysc der Nachfrage und des Angebots. 176. Die Analyse der Nachfrage: die Nachfrage in ihren all gemeinen Zügen und großen historifchen Wandlungen; die Nachfrage nach Nährmitteln. Um die Nachfrage, so wie wir sie oben zunächst als eine gegebene Größe und dann als eine psychische Kraft der Individuen und gesellschaftlichen Gruppen erkannt haben, weiter zu analysieren, erinnern wir uns, daß sie in Begehrungen besteht, welche auf Lust- und Schmerzgefühle, aus Bedürsnisfe zurückgehen. Alle tiefer greifende Unter- fuchung der Nachfrage ging davon aus. Wir haben oben (I § 11—13) aus den Lust- und Unlustgefühlen die Bedürfnisse und Triebe der Menschen abzuleiten gesucht; wir haben erwähnt, daß man über die Bedürsnisfe durch verschiedene Einteilungen sich klar zu werden suchte, daß man den Versuch machte, durch eine Art Messung der Lust- und Schinerzgefühle zu einem Verständnis der Nachfrage zu kommen. Die österreichischen Werttheoretiker richteten ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Frage, wie die Intensität des Begehrens nach einer bestimmten Art von Gütern mit der Größe der Vorräte, entsprechend den verschiedenen möglichen Zwecken, denen sie dienen können, wechsle: das Begehren nach Weizen z. B. werde sehr stark sein, wenn der Vorrat nur zur knappen Lebensfristung, geringer, wenn er zur reichlichen Ernährung, zur Geflügclmästung, zum Branntweinbrennen oder gar zum Füttern von Papageien ausreiche; der Wert werde so in jedem Augenblick durch das mindest wichtige Bedürfnis, sür welches der verfügbare Vorrat reiche, bestimmt. Der sogenannte Grenznutzen bedingt so die Jntensivität der jeweiligen Nachfrage nach einem und demselben Gute. Die Nachfrage im ganzen, ihre Abstufung je nach den verschiedenen Bedürfnissen, ist aber damit nicht erklärt. Einen Versuch der Art hat Patten gemacht; er versucht, eine Genuß- oder Kon- 587) Methoden, die Nachfrage zu untersuchen. >^> fumtionslehre als Grundlage dcr Nachfrage aufzustellen. Er hat eine Anzahl Thatfachen der Kulturgeschichte, der Psychologie, dcr gewöhnlichen Lebenserfahrung unter ein Schema von Gesetzen gebracht (das Gesetz der Notdurft, der Mannigfaltigkeit, der Übereinstimmung u. s. w.) und glaubt so die Bedürfnisse und die Nachfrage einheitlich erklärt zu haben. Ich will nicht sagen, daß dieser und ähnliche Versuche unberechtigt, noch weniger, daß sie ganz wertlos seien; aber sie genügen doch nicht, das große Problem einer wissenschaftlichen Analyse und Kausalerklärung der Nachfrage zu lösen. Es ist vielleicht überhaupt heute noch nicht lösbar. Man müßte dazu die Art der wirtschaftlichen Konsumtion bei allen Völkern und Klassen und zu allen Zeiten einheitlich überblicken, man müßte alle physiologischen und psychischen Ursachen kennen, die ganze Geschichte der menschlichen Gefühlsentwickelung, der Sitten, der Kultur und des Luxus beherrschen. Man müßte klar legen können, wie die Bedürfnisse und die Nachfrage sich entwickelt haben, warum bestimmte Bedürfnisse teilweise stabil bleiben, andere sich ändern und zunehmen. Die Vorarbeiten hierfür fehlen noch vielfach. Ich vermesse mich auch nicht, alle vorhandenen hier zusammenfassen zu können. Ich muß mich nach meinen Studien und dem hier verfügbaren Raum darauf beschränken, 1. ein Bild der historischen, nationalen, konkreten Nachfrage in ihren großen Zügen und Veränderungen, 2. eine Analyse der Nachfrage auf Grund der Einkommensstatistik und Haushaltungsbudgets der neueren Zeit und 3. einen Überblick über die kleineren Schwankungen der Nachfrage zu geben. Zunächst schicke ich noch zwei kurze Vorbemerkungen über den Größenbegriff der Nachfrage und die nachfragenden Personen voraus. — Das, was ein Volk an einer bestimmten Ware, z. B. Getreide, braucht und begehrt, stellt sich uns als eine doppelte Größe dar, 1. als Gesamtheit des verlangten und verzehrten Getreides und 2. als die auf den Markt kommende Größe; die letztere ist um so viel kleiner, als noch Eigenwirtschaften vorhanden sind, die Getreide produzieren und dasselbe oder einen Teil davon konsumieren, ohne daß es auf den Markt kommt. Noch heute, so wird vor nicht langer Zeit versichert, verzehre in Frankreich die Hälfte der Bevölkerung selbstgebackenes Brot; im Durchschnitt von ganz Europa wird Wohl heute noch ein Drittel bis zur Hälfte, im Nordwcsten Europas wohl zehn bis zwanzig Prozent aller landwirtschaftlichen Produkte in der eigenen Wirtschaft der Familie produziert und konsumiert. Es ist das für den Marktwert von erheblicher Bedeutung, fofern im ganzen bei einem solchen Zustande der Volkswirtschaft nur die Überschüsse der Produzenten über ihren Hausbedarf auf den Markt kommen, nur ein Teil der Konsumenten auf ihm als Nachfragende erscheinen, die Wertfchwingungen sich praktisch nur in einem engeren Kreis vollziehen. Immer darf man aber nicht vergessen, daß bei ausgebildeter Geldwirtschaft auch die in der Eigenwirtschaft geschaffenen und verzehrten Güter in gewissem Sinne der Marktwertbetrachtung unterworfen werden, daß je nach dem Marktwert davon doch auch ein Teil verkauft wird, daß so diese Güter einen Reservefonds für alle darstellen. Jedenfalls aber sind wir für viele Betrachtungen und Schätzungen darauf angewiesen, auf den Gesamtbegehr zurückzugreifen, statt auf die bloße Marktnachfrage, weil wir ersteren eher fassen können. Dann haben wir an das oben (Z 157) über den Zwischenhandel Gesagte zu erinnern. Die Nachfrage erster Hand ist heute nur noch teilweise eine direkte, d. h. eine solche der Konsumenten bei den Produzenten. Für ihren größeren Teil ist sie eine mehrfach gegliederte, in die Zwischenhände von Unternehmern und Händlern gelegte. Wir sahen schon, daß das bei richtiger Organisation dieser Zwischenglieder ein Fortschritt ist, sofern diese als arbeitsteilige Specialisten die künftige Nachfrage besser übersehen als die Konsumenten selbst. Wir sahen aber auch, daß bei ungesunder Organisation der Zwischenglieder Mißbräuche, Monopole, Ausbeutungen entstehen können, daß der Gewinnstandpunkt dieser Zwischenhände nicht immer die beste Versorgung dcr Konsumenten herbeiführt. Wir können hinzufügen, daß die Nachfrage der Händler natürlich stets neben der Hauptursache, nämlich der Schätzung der Nachfrage der Konsumenten, von einer Menge kleiner Nebenursachen beeinflußt ist, so von den augen- Schmoller, Grundriß der Voltswirtschastslehre, II- 1^6- Aufl. 9 130 Dritte- Buch. Ter gesellschaftliche Prozeß des Guterumlauses u. der Einkommensverteilung. blicklichen Stimmungen der Kaufleute, ihrem Kredit, ihren Verabredungen und Ähnlichem. Daraus entstehen viele kleine Schwankungen der Nachfrage; die großen Züge derselben werden dadurch kaum berührt; wir können also hier zunächst davon absehen. - Wir kommen zur Sache, und ich füge nochmals eine Einschränkung hinzu. Wir wollen, hauptsächlich des Raumes wegen, nur die Nachfrage nach Nahrungsmitteln etwas näher betrachten; sie ist heute noch die wichtigste, nimmt bei der Mehrzahl der Menschen 40—60 Prozent des Einkommens in Anspruch, stand in roheren Zeitaltern wahrscheinlich noch viel mehr in erster Linie. Aus die Nachfrage nach Wohnung, Kleidern, nach Gütern und Arbeit für alle anderen Zwecke wollen wir nur zum Schluß mit ein Paar Worten kommen. Wir fragen, wie hat sich diese Nachfrage entwickelt, was wissen wir über sie? Die Physiologie hat uns neuerdings über die wünschenswerte Art der Ernährung belehrt; sie hat uns gezeigt, welche Stoffe und in welcher Menge und Mischung sie nötig sind; sie hat nachgewiesen, daß einerseits die Proteinoder Eiwcißstoffe, die stickstoffhaltigen Nährstoffe Blut, Muskeln, Nerven, Knochen bilden, daß andererseits die stickstofffreien Stoffe, die Kohlehydrate und Fette, in drei bis viermal größeren Mengen als jene nötig sind, daß sie Wärme und Kraft auslösen, daß daneben noch Mineralsalze unentbehrlich sind. Außerdem hat uns die Geschichte und Statistik, haben uns wirtschaftliche Beschreibungen aller Art ein großes Erkenntnismaterial geliefert. Ein besonders beliebtes und anschauliches Hülfsmittel des Überblickes über die Nachfrage in verschiedenen Ländern, Städten u. f. w. ist die Berechnung der Durchschnittskonsumtion Pro Kopf der Bevölkerung. Gewiß ruhen diese Berechnungen nur teilweise auf genauen Erhebungen über Verzehr und Gefamtproduktion, über die Aus- und Einfuhr; teilweise sind sie aus Schätzungen ausgebaut. Sie geben nur ein rohes, nivelliertes Bild der durchschnittlichen Nachfrage großer Gruppen von Menschen, in welche Arme und Reiche, Kinder und Erwachsene zu einer Mittelzahl vereinigt sind. Aber sie stellen doch ein unentbehrliches Glied unserer fortschreitenden Erkenntnis dar. Sie müssen nur durch unser sonstiges Wissen, durch Specialbeobachtung einzelner Fälle, Personen und Klaffen ergänzt, durch kritische Prüfung gesichtet werden. Wir wollen uns mit der Urgeschichte der menschlichen Ernährung, die wir (I ß 78) schon berührt, nicht lange aufhalten; aber wir müssen mit einigen Worten von ihr ausgehen, um durch ihre Schwierigkeit und UnVollkommenheit die spätere Ernährung in das richtige Licht zu fetzen. Die Ernährung des Urmenschen war deswegen eine schwierige, weil er weder Gramineen baute, noch Flcifchnahrung und Milchgenuß kannte; er besaß weder Brot, noch Butter, er verstand nicht zu kochen und so die Nährmittel verdaulich zu machen, er befaß weder Salz, noch Gewürze, weder Zucker noch Wein und Bier, von Thee, Kaffee und Ähnlichem ganz zn schweigen. Er lebte von Früchten und Wurzeln, von Kerbtieren und Insekten, Eiern und Schattieren; er mußte wochenlang hungern können und verschlang dann übermäßige Mengen; er lernte nur sehr langsam Vorräte sammeln und erhalten; ein körperliches und geistiges Dasein rohester Art ent- fprach dieser Art der Ernährung. Als er gelernt, Fische zu fangen, Knollengewächse und Getreide zu bauen, Wild zu erlegen, Tiere zu zähmen, zu schlachten und zu melken, hatte er die schwierigsten Aufgaben der menschlichen Ernährung gelöst. Es begann nun für ihn ein ganz anderes wirtschaftliches Leben: eine Sicherung desselben, wie er sie bisher nicht gekannt, eine reichliche Versorgung, eine Möglichkeit der Bcvölkerungszunahme, der größeren Gemeinwesen, wie sie für die höhere Kultur nötig war. Und doch hörte die Schwierigkeit der Ernährung nicht auf. weil auch für die Getreide und svleischevzeuaung große Flächen sowie eine immer geschicktere Arbeit nnd Technik nötig war» ihre rasche Steigerung den größten Schwierigkeiten und Kosten begegnete. Sehen wiv > lir.i^ iiä^n zu, wie die Getreide- und die Fleischnahrung nebeneinander sich ausbildete, sich ergänzte, welche Art der Nachfrage damit entstand. Die Graskörner und einige Wurzelfrüchte wnrde» mit dem Hack- nnd Ackerbau das Hauptnahrungsmittcl der meisten Menschen. Mit dein Getreide hatte man die am leichtesten auszubcwahrcnde, die am besten zu schmackhaften Speisen verschiedener Art zu benutzende und diejenige Nahrung, die am eyesten auch für sich oder mit geringen Zu» Die Rachfrage nach RSHrmitteln, Getreide^ 131 sätzen genügt, weil ihre Zusammensetzung die nötigen stickstoffhaltigen und stickstofflosen Stoffe nicht ganz, aber annähernd enthalt. Die Physiologen fordern heute für einen arbeitenden Man» täglich 1S0-1S0 Gramm Eiweiß., 60—9V Gramm Fettstoffe, 300 bis 600 Gramm Kohlehydrate; zwei Pfand Brot haben etwa 62 Gramm Eiweiß-, 4 Gramm Fettstoffe, 500 Gramm Kohlehydrate; die leichter zu beschaffende, aber geringere Ernährung der niedrige« Raffen durch Sago- nnd Dattelpalme, Banane und Brotfruchtbaum hat eiae viel ««günstigere Zusammensetzung, fordert in größerem Umfang den Zusatz anderer Nührmittel; sie hat nirgends Menschen höherer Kultur, wie Getreide und Brot erzeugt. Der Übergang zur Getreide- uud Brotnahrung wurde schon in früher Zeit als großer Fortschritt empfunden. Homer setzt den energielosen Lotosessern die Männer gegenüber, die die Früchte des Halms genießen; erstere vergäßen jedes Auftrags uud jeder Pflicht. Die Verbreitung, in welcher die Menschen heute überwiegend vou Mais in Amerika uud am Mittelmeer, vou.Durha oder Hirse in Afrika, von Reis in Ostafiea (750 Müll. Mensche«) und von Weizeu, Roggen, Gerste, Hafer in Europa und Amerika uud ihre« Aolo«ieu (ca. S00 Mill. Menschen) leben, entspricht teils gewissen Natur- und klimatische« Bedimgw«gem, «och mehr der Knlturarbeit der Völker, die langsam taftend nach dem Paffende« suchte«, vou den geringeren zu den besseren Getreidearte« sich ewchorgearbeitet habe«, soweit sie Boden «nd Klima lieferten. Der Reis hat sast so wenig Eiweiß m«d Stickstoff wie die Kartoffel; aber er liefert in Ehiua, Japan n. s. w. sehr große Eimte« and ist mit Fische«, Bohnen, Erbsen und Käse eine erträgliche Nahruug. Die Kartoffel erla«bte auf gleicher Flache viel mehr Menschen z« ernähren als Getreide; sie wurde i« viele« Teile« Europas zum Hauvt- nahruagsmittel der Arme«; «m die nötige« Eiweißstoffe «ad Kohlehydrate zu bekommen, mnßte die Person aber täglich fünf «nd mehr Kilogramm Kartoffeln genießen, was die Iren, auch viele Teutsche physiologisch herunterbringen, Magen und Darm überfüllen mnßte. So gesund 250—500 Gramm Kartoffeln für den erwachsenen, thätigen Menschen find, so schädlich find so große Mengen. Hermann berechnet 1866, daß der Deutsche das 3—7 fache au Kartoffeln wie der Franzose esse. Auch die Getreideartea stehen sich an NaWraft «icht gleich: Gerste, Roggen und Weizen verhalten sich wie 6V: 7S: 100. Und ebenso wenig ist die Zubereitung deS Getreides gleichgültig. Die S«nst der Mehl- «nd Mehlspetsebereiwag, des Brotbackens hat die Getreideeraahrnng wesentlich gehobea und verbessert. Das Brot ist eine wett bekömmlichere Nahrung >M der Mehlbrei «md die Poleuta; es kann am ehesten allein gegessen werden uud paßt doch W allen anderen Speise«, wenn auch wahr bleibt, daß der Soldat mit S Pfund Kow»ißbrot alleim, »ie dies amfa«gs des IS. Jahrhunderts vielfach üblich war, körperlich verkomme« maßte. Die BrMereituug hat man in allen Sprachen uud Religionen als etwas Göttliches geeiert, das Brot als de« Aabegriff aller Speise angesehen. Und doch hatte mau sehr lange oh»e Hefe, avs rohem Mehl gebackenes, sehr hartes Brot; erst der Gärungsprozeß hat es leichter «ab den Berdavuagssäftm zugänglicher gemacht. Was wir heute Weißbrot u-uae«, kam im Paris nnd Lands» von 165« an durch bessere Hefe «nd Garumg auf. Die WeWrotsMr Machten in England 17K0 40. 1«3S KS Prozent der B-»Aktt»»s aus. Auch heute «och wird tu Deutschland nnd Osteuropa «ehr was schwere Schwarz- w«d AtoWeubrvt Sea/sse»; i« Frankreich, dem Hauptlaud des WeizeaS »ad der W-iHbrotcher, lebe« «ach S Mill, Menschen über- rr-.---»,: 7—. I- der Epoche vow 1K00—1K50 uahm «a» in den meiste« mtttelMrsp«tschm Läudern einem Mittleren jwHrlichem Getreiidktomf«« »«« W9 Kilogramm pw Kspf der Bevölkerung wu, freilich teilweise mit Ei«iWchMw«A des Brauerei- «Nö Krenabedarfö: es umr eine W «sWiiichliM Mchlbrei- und BroteruaHrumg, die da«« 17S0--1Hß0 vielfach noch dwrch die KamtsM verMlechtert wwrde; es fehlte die ae««aenw ErKÄnznug durch Legu»N»chc». FleUch Nud Mt; sie wwrde Wr das ^«WM freilich durch Milch und Käse, Heringe m-d Ähnliches, was wberwmMd die eig-»e Mrtschsst gab, ntrMtch. Zu dem MemHischem SWdtem wmiÄem 1«3Ä—1W1 etwa 144-16? KtlSMSMM W^ize» uud UoWeu w»f dem Kwpf verzehrt; jcht rechmet «s« «s Getreide für Axst «nd M^hl- 132 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^590 speisen in Paris 170, in Berlin 185 Kilogramm, für ganz England 165, für ganz Deutschland 140—171 (Dade: sür stark arbeitende Männer 273—365, für gering arbeitende und Frauen 136—182, für Unerwachfene 91—182). Die Zusätze anderer Nahrung sind heute viel größer; ob überall genügend, und ob es die richtigen sind, ist die Frage. — Die fischessenden Küstenvölker waren in ältester Zeit die am besten ernährten, daher oft auch die wohlhabenden; die Jägervölker haben zuerst eine starke Blut- und Fleischkost sich verschafft; die Herden besitzenden Ackerbauer und Nomaden haben zuerst mehr die Milch als das Fleisch verzehrt, aber sie sind doch vielfach dann große Fleischesser geworden. Die Milch ist das beste Nährmittel, Eier und Fleisch dasjenige, das in kleinster Quantität die größte Kraft giebt, am vollständigsten und raschesten in den Körper übergeht, am ehesten in längeren Pausen und unregelmäßig verzehrt werden kann- Die Bibel läßt Abraham für drei Engel ein ganzem Kalb schlachten; bei Homer setzt Achill drei Gesandten drei Hammelkeulen vor. Die Völker mit stärkster Milch- und Fleischkost waren die kühnsten Eroberer; noch heute kann man in England hören, eine Handvoll fleischessender Engländer habe genügt, einige hundert Millionen reis- und getreideefsender Inder zu unterwerfen. Die meisten indogermanischen Völker waren auf ihren Wanderungen und lange nachher große Fleifchcsser. Im einzelnen hing die Gewöhnung an Fleischkost vom Klima und von der Erwerbung und Acclimatifation der Tiere ab. Nordisches Klima erfordert viel mehr Fleisch und Fett als südliches; Fleischzufuhr ist erst neuerdings und in beschränkter Weise möglich geworden; nur wo in älterer Zeit große Weiden waren, gediehen große Viehbestände; eine mäßige Bevölkerung, große Herden, erheblicher Waldrcichtum mit zahlreichem Wild, das waren die Bedingungen des älteren großen Fleischbegehrs; er erstreckte sich bis in die unteren Klassen. Freilich oft in der Form von getrocknetem und gesalzenem Fleisch, das man durch übermäßige Pfefferdosen und Weingenuß erträglich machte. Für Frankfurt a. O. im Jahre 1308, für Nürnberg 1320 habe ich einen Kopfkonsum von 125—150 Kilogramm wahr- scheinlich gemacht; München hatte mit seinem behaglichen Wohlstand noch 1809—19 einen solchen von 111 Kilogramm. Das ist nicht wenig: 150 Gramm täglich für einen nicht angestrengt thätigen Arbeiter, 200—300 bei größerer Anstrengung, 500 Gramm für die Soldaten im Feld gilt heute als auskömmlich, ja reichlich; 250 Gramm täglich sind 91 Kilogramm im Jahre; 111 Kilogramm also sür Männer, Frauen und Kinder im Durchschnitt bedeutet für arbeitende Männer gegen 500 Gramm oder noch mehr. Der Rückgang der Fleischnahrung mit der steigenden Bevölkerung, den abnehmenden Weiden, der Fleischverteuerung, der Armut breiter Volksschichten Europas setzt im 16. Jahrhundert ein und steigert sich teilweise noch 1750—1850. Zumal der Bauer hört fast auf, Fleisch außer am Sonntag zu essen; der Verbrauch sinkt auf dem Lande auf 5 — 10 Kilogramm jährlich, was freilich in den wohlhabenderen Gegenden und beim Landmann durch die erwähnten Zusätze anderer Art teilweise gut gemacht wird. Er sinkt aber auch in den Städten. In Leipzig ging er von 1577—1820 von 78 auf 58 Kilogramm jährlich zurück; im Königreich Sachsen stand er 1835 auf 16, 1855 auf 14,9 Kilogramm an Rind- und Schweinefleisch; in Berlin 1777—1784 auf 56—64, 1860—1869 auf 45 Kilogramm Fleifch überhaupt. Und die städtischen Mittelzahlen sind erreicht durch einen Fleichkonsum der Wohlhabenden von 70—100, der kleinen Leute von 10—25. Erst von 1850 an tritt wieder eine erhebliche Steigerung des Fleischverbrauchs ein. Die verbesserte Landwirtschaft und Viehzucht konnten jetzt das Fleifch ohne große Weiden durch starken Futterbau liefern: in England stieg der Verbrauch 1870—1896 von 51 auf 65 Kilogramm, in Frankreich 1840—1892 in den Städten von 49 auf 53, auf dem Land von 15 auf 26 Kilogramm, in Sachfen 1855—1897 von 15 auf 47, in Dresden von 1835—1894 von 20 auf 71 Kilogramm; in ganz Deutschland fchätzt man die Zunahme 1879—1897 auf eine solche von 38 bis 41 Kilogramm. Es fragt sich nun sehr, welche Klassen an diesem Fortschritt teil haben; der Mittelstand und die höheren Arbeiter sicher; die niedriger stehenden aber vielfach nicht, was da um so unerfreulicher ist, wo auch ihr Fett-, Käse-, Milch-, Leguminosenverbrauch zu gering ist, 5911 Die Nachfrage nach Fleisch, Salz, Gewürzen u> s. w. UN und wo der durchschnittliche Getreide- und Brotvcrbrauch wegen sitzender Lebensweise, geringerer Thätigkeit der Gedärme abgenommen hat. Daß der ländliche erwachsene Arbeiter jährlich 60—100 Kilogramm mehr Brot als der städtische esse, wird allgemein angenommen und als zuträglich erachtet. Wir sehen, daß so die Kulturvölker trotz erheblicher Schwankungen und Verschiebungen zwischen den paar Hauptnährmittcln im ganzen seit 6000 Jahren eine ähnliche Getreide-, Fleisch-, Milch- und Gemüsekost haben. Was sich im wesentlichen geändert hat, ist die Zubereitung, die Heranziehung seinerer Nahrungs- und Gcnuß- mittel und die Ausbildung und Verbreitung der Gerränke. Es kommt eben nicht bloß auf die Quantität Eiweiß und Kohlehydrate, sondern ebenso aus Schmackhaftigkeit und Wechsel der Nahrung an; der Kulturmensch kann nur mit Appetit essen, wenn das hinzukommt; alle Reiz- und Genußmittel werden so nach und nach zu notwendigen Nahrungsmitteln. Nur die rohesten Stämme lebten und leben ohne Salz, ohne das in unbegrenzter Menge aus der Erde vorkommende, aber sehr ungleich verteilte, schwer zugängliche oder schwer in genießbarer Form herzustellende Chlornatriumkrystall, dessen Genuß Verdauung, Eßlust und Speichel- und Zellenbildung befördert, ohne das nach Plinius kein menschliches Leben möglich ist. Es ist noch heute teilweise in Afrika so selten, daß man vom Reichen sagt, er nehme Salz zu seinem Essen, daß man Wohl für eine Handvoll Salz ein oder zwei Sklaven giebt. Und doch war die Salzlieferung schon bei den Römern so wichtig, daß bei der Vertreibung der Könige die zu teures Salz liefernden Privatfalinen verstaatlicht wurden, um dem Volk billigeres Salz zu geben, und daß von der Salzliefernng für Beamte und Soldaten aller Lohn den Namen des Salzgeldes ss-larium erhielt. In den eigentlichen Kulturstaaten ist heute und seit lange der Begehr nach Speisesalz ein in gewissen festen Grenzen von 8—15 Pfund pro Kopf sich bewegender, wo nicht enorme Steuern ihn verteuern; in England nahm er 1325 nach Aufhebung der Salzsteucr erheblich zu. In Deutschland ist er heute 7—8 Kilogramm, und schon im 13. Jahrhundert wurden bei dem preußischen Salzregal alle über 9 Jahre alten Personen gezwungen, 14 Pfund oder 7 Kilogramm Salz (ohne das Viehsalz) im Gesamtpreis von 5—10 damaligen Groschen zu kausen. Bourdeau behauptet, der Verbrauch sei heute in Frankreich 8, in England 22 Kilogramm und sührt Stimmen an, die daraus die Verschiedenheit in der Muskelstärke zurückführen Wollen. Ich zweifle, ob die englische Zahl richtig sei, ob sie nicht den technischen Salzverbrauch einschließe. Die indischen Gewürze, Pfeffer, Nelken, Muskatnüsse, Ingwer lernte das Abendland erst seit den Kriegszügen Alexanders kennen. Nach Plinius wog man Pfeffer noch mit Gold auf; erst seit dem 16. Jahrhundert sanken die Preise nach und nach so, daß diese Gewürze, die uns jetzt sür jede Ernährung nötig erscheinen, immer weiteren Kreisen zugänglich wurden. Und ähnlich ging es mit dem Zucker; er ist im Altertum und Mittelalter sast nur in der Form des Honigs bekannt; den Arabern dankte man den Anbau des Zuckerrohrs in Südeuropa und Westindien; erst die Herstellung aus den Zuckerrüben im 19. Jahrhundert hat ihn billig gemacht, so daß jetzt im englischen Armenhaus Zucker gereicht wird, während im Mittelalter ein Töpfchen Honig oder einige Pfund Zucker ein Geschenk der Könige unter einander war, und man bis 1600 den Zucker lotweise als teures Medikament beim Apotheker kaufte. Noch heute ist der Jahreskonsum ein sehr verschiedener pro Kopf: in Italien 3, in Rußland 3—4, in Österreich- Ungarn 6, in Deutschland 9—12, in Frankreich 11—12, in der Schweiz 16, in den Vereinigten Staaten 25—29, in Großbritannien 35—33, in Australien 50 Kilogramm; er war in Deutschland 1840 2,4, 1860/64 4,7 Kilogramm gewesen. Die, welche unserer Zuckerindustrie größern Absatz wünschen, bemerken mit Vorliebe, daß, wenn alle Welt Zucker äße wie die Westeuropäer, statt 5— 6 mindestens 50—60 Milliarden Kilo Zucker nötig wären. Die Ausdehnung wäre sehr erwünscht, da er ein sehr gutes Nährmittel ist, in konzentriertester Form die nötigen Kohlehydrate giebt, für alle die doppelt angezeigt ist, deren Magen und Darm große Brot- und Kartoffelmeugen nicht recht aus- 134 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlcmses u. der Einkommensverteilung. ^92 nützen kann. Ob in Deutschland der mäßige Wohlstand und die Zuckerprcise oder die festen Konsumgewohnheiten die Ursache des geringeren Konsums als in der Schweiz, England u. s. w. sind, wage ich nicht zu entscheiden. Ebenso wichtig aber sür die menschliche Ernährung wurde der zunehmende Gebrauch von Ölen und Butter, die Heranziehung von immer mehr Gemüse-, Obst-, Salatarten und ihre seinere Zubereitung — 1500 kannte man in Paris 6, 1860 50 Kohlsorten —, dann der Gebrauch von Thee, Kaffee, Kakao sowie von besser zubereiteten alkoholischen Getränken, hauptsächlich Wein, Bier und Branntwein. Der Gebrauch von Theewasser ist in China Jahrtausende alt; wo das Quellwasser, wie in Niederungsländern, häufig nicht recht trinkbar ist, war seine Ersetzung durch das Thee- Wasser besonders angezeigt; in Europa hat der Thee sich langsam im 17. und 18. Jahrhundert hauptsächlich in Holland und England verbreitet; der Thee belebt, ohne zu berauschen. Das Psund kostete im 17. Jahrhundert 1'/2—3 Pfd. Sterling, jetzt ist es aus 1 Schilling gesunken; man verbrauchte in Großbritanien 1766 6 Mill. Pfund, 1801 24, 1845 75, 1388/90 166, 1900 249 Mill. Pfund; pro Kopf 1891—95 2,5 Kilogramm, während damals der Verbrauch in Australien 3,3, in den Vereinigten Staaten 0,6, in den Niederlanden 0,5 war, in allen anderen wichtigeren Ländern aus einige Gramme (20—40) herabsinkt, vielsach hier durch Kaffee und Kakao ersetzt ist. Der Kaffee stammt aus Abessinien und dem Sudan, der Kakao aus Mexiko; beide wurden im 17. Jahrhundert in Europa als Arzneimittel, im 18. als Leckerbissen, im 19. als Nahrungs- und Genußmittel heimisch. Der Kaffeeverbrauch ist in Deutschland von 1835—1890 von 1 auf 2,3 Kilogramm pro Kopf gestiegen, in einigen Ländern reicht er bis auf 3—5 Kilogramm; er ist mit seinen Surrogaten vielfach selbst sür die Ärmsten das Genußmittel, das eine kümmerliche Brot-, Kartoffel- und Mehlernährung erträglich macht. Fruchtsäste und Getränke, die durch Gärung hergestellt, Alkohol enthielten, belebten, die Sorgen verscheuchten und berauschten, hat der Mensch seit Urzeiten gekannt und geliebt; aber die bessere Herstellung und Erhaltung solcher Getränke, sowie ihre Verbilligung ist ihm erst bei relativ höherer Kultur gelungen. Der Weinbau verbreitete sich im Altertum vom Südrande des Kaspischen Meeres über Syrien nach den Mittelmeerländern, von da später nach Frankreich und dem Rhein. Diese Gebiete sind bis heute die Hauptweinländer geblieben, wo man (1886—1890) 50—115 Liter Wein jährlich aus den Kops verzehrt, während selbst in Österreich-Ungarn nur 22, in Deutschland 5,7, in Rußland 3,3, in Großbritannien 1,7 Liter aus die Person getrunken werden. Hehn sagt mit Recht, dem Siegeszug des Weinbaues um den ganzen Kreis der antiken Welt sei kein ähnlicher in der neueren gefolgt, denn der Weinbau Amerikas und Südafrikas will nicht viel besagen. Die Bierbereitung aus Gerstenmalz und Hopfen konnte sich leichter ausdehnen; das Bier, ein uraltes Hausprodukt in unvollkommener Herstellung, wurde vor allem in unseren Tagen ein vollendetes technisches Kunstprodukt großer Unternehmungen und das Lieblingsgetränk der Länder ohne Wein. Es ist das Getränk, das neben der belebenden eine ernährende Wirkung hat, aber den Trinker auch schwerfällig und dick macht. Der Bierverbrauch stieg in Deutschland im 19. Jahrhundert Von wenigen Litern pro Kops jährlich aus über 100, in den Vereinigten Staaten von 6 auf 58 (1849—1891), selbst in Frankreich (1830—1891) von 10 auf 22; in Großbritannien steht er auf 136, in Belgien auf 177, in Dänemark auf 103 Liter, wahrend er in den südlichen Ländern wie Spanien und Italien nur 1-2 ausmacht. Der eigentliche Branntwein, der —60 Prozent reinen Alkohol enthält, während der Wein 8—20, das Bier 1—10 Prozent besitzt, war dem Altertum unbekannt. Seit dem 12. und 13. Jahrhundert als Medikament hergestellt, als Lebenswasser gepriesen, von Sanguinikern als Hülfe gegen jedes Übel gelobt, blieben die feinen aus Wein und Früchten, dann auch die aus Getreide hergestellten Sorten bis in unser Jahrhundert ein Vorrecht der oberen Klassen. Erst als die heutige Industrie aus Kartoffeln und allen möglichen anderen Stoffen ihn billig herzustellen lernte, wurde er ein weit verbreitetes Genußmittel gerade auch der Armen, denen er aus einige Stunden bei schlechter 593^ Die Nachfrage nach Thee, Kaffee, Spiritussen. 1Z5 Ernährung die Kräfte steigert und die gute Stimmung giebt. Wo heute 3—7 Liter reinen Alkohols auf den Kopf jährlich verzehrt werden, wie in Deutschland, Frankreich, Belgien, kann man unzweifelhaft von einer ungesunden Ausdehnung des Branntweinkonsums reden: er berauscht schnell, untergräbt an sich und durch seine ungesunden Beifätze leicht die Gesundheit, ist gerade für die unteren Klaffen zu einer wahren Pest geworden; er täufcht die Armen durch künstliche Belebung der Herzthätigkeit über ihre mangelnde Ernährung, führt um so raschere Erschöpfung der Kräfte herbei. Doch ist das Laster der Trunkenheit, d. h. des zu starken und häufigen Genusses berauschender Getränke nicht auf ihn allein zurückzuführen. Wie die Bibel Noah nach der ersten Weinlese sich betrinken läßt, wie die Arier sich in ihrer Soma berauschten, so haben Römer und Griechen, Germanen und Slaven dem Laster gehuldigt, lange ehe es Branntwein gab. Aber allerdings ist die Trunkenheit durch die heutige erleichterte und verbilligte Produktion von Bier und Branntwein und die leichte Zugänglichmachung derselben vielfach ein allgemeines Volksübel geworden. Es hat Wohl nie früher Zeiten gegeben, wo man behaupten konnte, wie jetzt von Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es werde ein Sechstel des Volkseinkommens für geistige Getränke ausgegeben. Ich sühre die Schätzung Mulhalls darüber an, wie neuerdings (1895) in einigen Ländern der Getränkekonsum in Mill. Mark zu den Ausgaben für die andern Hauptposten der Ernährung sich stellte: Milchwirtsch, Getreide Fleisch Getränke Produkte Verschiedenes Zusammen Groszbritanien . . 1251 1866 1886 1128 1681 7 812 Frankreich . . . 1948 1271 1353 902 1497 6 971 Deutschland . . . 2091 1476 1466 1271 2080 8 324 Österreich .... 15S8 923 S74 738 1210 S003 Italien .... 923 369 738 410 779 3219 Schweiz .... 82 103 62 82 103 432 Bereinigte Staaten 1845 2045 1292 1743 3239 10 164 Man hat 1902 den Wert der in Deutschland verbrauchten alkoholischen Getränke auf gegen 3 Milliarden Mark berechnet; man hat betont, daß 70 Prozent der jährlich zunehmenden Verbrechen mit dem Branntwein in Zusammenhang ständen, daß das Übel durch Ausdehnung von den oberen auf die unteren Klassen, durch die Trinksucht der jungen, sich zu sehr selbst überlassenen Arbeiter maßlos geworden sei. Es handelt sich hier gewiß um einen der dunkelsten Punkte der Nachfrage, der Volksgewohnheiten; wenn nur die Hälfte des für geistige Getränke ausgegebenen Einkommens für bessere Nahrungsmittel und höhere Zwecke vorausgabt würde, so wäre schon unendlich viel gewonnen. Alle Mittel der Erziehung, der Belehrung, der verbesserten Einrichtungen, Gewöhnung an höhere Bedürfnifse sollten hierfür eingesetzt werden. Die Hebung des Volkswohlstandes, eine richtige Schankpolizei, das Arbeitervereinswesen und eine steigende Einsicht weiter Kreise in die Zusammenhänge können schon viel wirken. Ob schnell, ob erst nach Generationen und Zeitaltern, steht dahin. Können wir doch überhaupt sagen, daß zwar Hunger und Durst, Geschmack und ästhetischer Sinn den Menschen wohl feit Jahrtausenden im ganzen richtig in der Gestaltung feiner Nachfrage nach Nahrungs-und Genußmitteln gelenkt habe; daß aber der Geschmack und seine Verirrungen, die Unklarheit über die Geheimnisse der Ernährung doch die Menschen vielfach auch in falsche Bahnen führten; ganze Stämme und Völker, ganze Klassen haben sich immer wieder falsch ernährt, haben sich über die Nahrhaftigkeit der Speisen getäuscht, wenn sie nur den Magen gefüllt hatten; haben die Gefahr gewisser Genuß- und Reizmittel verkannt. Erst seit zwei Menschenaltern hat uns die Physiologie über alle diese Zusammenhänge aufgeklärt, und ihre Wirkung ist noch kaum in die Massen gedrungen; sie wird aber sicher die künftige Ernährung und damit die Nachfrage immer mehr beeinflussen. Neben den Fehlern und Mißgriffen haben wir jedoch in der Geschichte der Ernährung doch auch große Fortschritte zu verzeichnen: die Ausbildung des Acker- und 136 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u, der Einkommensverteilung. s^594 Gartenbaues, der Nährmittelindustrie, der Konservierungskünste, der Kochkunst nnd des Handels hat dein Menschen seit lange eine bessere, vielseitigere, abwechslungsvollere Nahrung im ganzen verschafft; die Sitte und das ästhetische Gefühl hat unsere Mahlzeiten verfeinert und veredelt. Die Ernährung ist für die einzelnen Berufe und Thätigkeiten längst entsprechend specialisiert. Und ein Teil der Fortschritte der oberen Klassen ist auch auf die unteren schon übergegangen. Freilich noch nicht in dem Maße, wie es erwünscht wäre. Ich füge in dieser Beziehung einiges bei aus den Resultaten, zu welchen Dr. mecl. Grotjahn in seiner seinen, umfangreichen Arbeit über die neuesten Ernährungsverhältnisse gekommen ist. Er nimmt an, daß die älteren meist lokalen Typen der Ernährung sich mehr und mehr in Auflösung befinden; sie waren verschieden nach den örtlichen Nahrungsmitteln, meist eintönig aber genügend. Daraus hat sich ein neuer abwechslungsvoller Typus der Kost der Wohlhabenden herausgebildet, der quantitativ und qualitativ rationell ist. Der alte ländliche Ernährungstypus, besonders der der ländlichen Arbeiter, hat sich dadurch verschlechtert, daß die Leute alles Marktfähige zu Gelde machen müssen und so Eier, Käse, Milch, Hühner, Schweinefleisch, Fett vielfach weniger verzehren als früher, wodurch ihre starke Mehl- und Kartoffelkost erst irrationell und ungenügend wird. Die höher bezahlten Arbeiter nähern sich der guten freigewähltcn, mannigfachen Kost der Wohlhabenden (mehr Fleisch, Milch, Eier u. s- w.). Die große Schicht der Industriearbeiter steckt noch mitten im Übergang von der alten groben, einfachen Banernkost zur feinern abwechslungsvollern der Wohlhabenden; sie essen nicht mehr genug Kartoffeln, Brot, Öle und Leguminosen und noch nicht genug Fleisch, Wcizen- brot, Butter und Zucker. Die Auslösung der untern Klassen aus der Naturalwirtschaft und den Zusammenhängen der früheren Gesellschaftsordnung, ihre Stellung auf sich, ihre neue Lebensführung auf dem Boden der Geldwirtfchaft zeigt sich auch in der Ernährungsfrage als das schwierige Problem, das erst im Laufe von Generationen einer befriedigenden Lösung nahe zu bringen ist. Fassen wir diese Bemerkungen zusammen mit allein, was wir über die Nahrungsnachfrage und ihre Ursachen anführten, so werden wir sagen können: die Ernäyrung der Völker und der Klassen ist eine typische, oft in Jahrhunderten sich kaum ändernde Erscheinung; sie ist bedingt von Naturverhältnissen, inländischer Produktion und Handel einerseits, von den Gewohnheiten und Wohlstandsverhältnissen andererseits, oder anders ausgedrückt von den Preisen und Kosten der Nährmittel einerseits, dem verfügbaren Einkommen andererseits. Aus diesen zwei Elementen und ihrem Gegeneinander- wirken entsteht zu jeder Zeit ein Gleichgewichtszustand, der sich in Sitte, Gewohnheit und Lebenshaltung des Volkes und der Klassen fixiert und darum mit der Zähigkeit des Bestehenden sich zu erhalten sucht. Zumal wo er genügende und schmackhafte Nahrung bietet, kann nicht davon die Rede sein, daß die Nachfrage (bei gleicher Bevölkerung? eine ungemessen steigende sein könne. Wohl haben einzelne Stämme und Völker, einzelne Klassen nnd Individuen vereinzelt und zeitweise auch zu viel gegessen; aber im ganzen ist die nötige und begehrte Aufnahme von Eiweiß und Kohlehydraten eine gegebene, nicht großer Ausdehnung fähige. Wohl aber ist ein stets wachsendes Bedürfnis vorhanden, die Nahrung abwechslungsreicher, mannigfaltiger, künstlicher zu gestalten, die Genuß- und Reizmittel zu vervielfältigen, die Getränke genußreicher, fchmackhafter zu machen. in die Freuden der Tafel allen möglichen ästhetischen Reiz und Luxus einzufügen. Dadurch wird die Nachfrage in den oberen Klassen eine ganz andere, sehr viel größere Geldmittel verlangende. Daneben gestaltet sich nun aber die Nachfrage durch Bevölkerungszunahme, steigende Schwierigkeit der Mehrproduktion häufig in ungünstiger Weife um; es tritt leicht der Fall ein, daß die unteren Klassen die teuren Nahrungsmittel nicht mehr bezahlen können, daß vorübergehend oder auch dauernd eine Unterernährung eintritt, daß die weniger Wohlhabenden die Verfeinerung der Ernährung, wie die höhere Kultur sie fordert, nicht mitmachen können. Wo das gefchehen ist, wie neuerdings in den meisten Ländern der alten Kultur, da kann erst wieder mit der allgemeinen Hebung des Wohlstandes, Der Wandel in der Ernährung. Nachfrage nach anderen Gütern. 137 mit der verbesserten Technik, mit dem ausgebildeten Welthandel eine erhebliche Steigerung der Nachfrage nicht bloß nach den Gennßmitteln und den feineren, sondern auch nach den Hauptnahrungsmitteln eintreten. Nachdem man heute die großen Gefahren einer Unterernährung breiter Volksschichten auch von, physiologischen Standpunkt aus eingesehen hat, muß alles Streben auf diefe Besserung gerichtet sein. Sie verlangt 1. richtigere Einsicht, rationellere Behandlung der Nährstoffe, sittliche Selbstbeherrschung in den Gcnußmitteln, hauptsächlich im Branntwein, 2. die Fortschritte der Produktion und des Handels, die das Notwendige liefern, und I. hauptsächlich die Einkommensgestaltung, die den unteren Klassen ermöglicht, die bessere Ernährung zu bezahlen. Wir kommen damit auf den Zusammenhang des Einkommens und der Einkommensgestaltung mit der Nachfrage überhaupt, fügen uur vorher ein paar summarische Worte über die Nachfrage nach andern Gütern hinzu. Sie ist aus primitiver Kulturstufe eine fehr beschränkte: einige Gewandstücke und Tierfelle, eine rohe Höhle, einige Werkzeuge und Waffen genügen den Menschen. Je höher die Kultur steigt, desto umfangreicher wird diefe Nachfrage: feste geschützte Wohnungen, eine Mehrheit von Räumen, ausgestattet mit einem mannigfaltigen Mobiliar, zuletzt mit Komfort und Luxus aller Art, werden begehrt. Die Bekleidung wird immer mannigfaltiger. Der Verbrauch von Baumwolle ist in Deutschland pro Kopf 1836—1898 von 0,34 auf 6,30 Kilogramm gestiegen; in England war er 1860 wie 1896 fast 20 Kilogramm; der deutsche Wollverbrauch nahm 1871—95 von 1,8 aus 3,3 Kilogramm zu, der englische von 4,3 auf 6,7 Kilogramm; der deutsche Seidenverbrauch von 1861—95 von 0,03 auf 0,07 Kilogramm (-i- 133 Prozent). Wie die geistigen Bedürfnisse steigen, läßt sich aus dem zunehmenden Papierverbrauch ermessen; er stieg in Deutschland 1840 — 1895 um 1650 Prozent, ist jetzt 5 Kilogramm jährlich pro Kopf, in England 6, in den Vereinigten Staaten 8. Wir dürfen, wenn wir die steigende Nachfrage auf diesen Gebieten immer wieder mit so stolzer Fortschrittsfreude betonen, nicht vergessen, daß sie zwar sicher höhere Kultur und größcrn Wohlstand bedeuten, aber wie wir gleich sehen werden, nur mäßige Prozente des Einkommens umfassen, also sür die Gesamtwirtschaft nicht so sehr viel bedeuten. Und wenn wir vollends uns rühmen, daß wir in Deutschland 1834 5, 1897 134 Kilogramm Eisen pro Kopf der Bevölkerung verbrauchten, so beweist das gewiß, daß wir enorme technische Fortschritte gemacht, daß wir unendlich bessere und mehr Maschinen und Eisenbauten haben, aber nicht, daß wir um 5 : 134 — 2680 Prozent wohlhabender geworden seien. Wir mußten uns, um bei der unendlich vermehrten Bevölkerung uns ebenso gut und etwas besser zu nähren, zu kleiden, zu behausen, uns zu verteidigen und uns und alle Güter rascher zu bewegen, einen so vermehrten und so teuren Wirtschastsapparat aus Eisen und andern Materialien zulegen. Wir sreuen uns, daß wir ihn haben und im ganzen wohl richtig gebrauchen. Aber wir müssen hier Ähnliches sagen, wie oben (I Z 85—86 S. 225) bei der Beurteilung unserer modernen Technik: der große Apparat an sich macht das Leben komplizierter, schwieriger, kämpfereicher, das äußere und innere Glück ist damit an sich so wenig gegeben wie die bessere Ernährung und Wohnung, wofür wir den größern Teil alles Einkommens ausgeben Sie kann vorhanden sein und ist wohl in gewissem Maß vorhanden, aber nicht in dem Verhältnisse, wie der Produktionsapparat gewachsen ist. 177. Die Analyse der Nachfrage: ihr neueres Gesamtbild, beleuchtet durch die Einkommensstatistik und die Haushaltungsbudgets. Die Nachfrage der einzelnen und der Völker wird in ihrer Höhe bestimmt durch das Einkommen; mehr als dieses beträgt, wird für Genußgüter nicht leicht begehrt, sehr viel weniger meist auch nicht; denn was vom Einkommen zurückgelegt wird, übt auch, als Kapital, für feste Anlagen, für kriegerische Zwecke u, s. w., eine Nachfrage aus. In der Höhe des Einkommens haben wir einen Gradmesser der Gesamtnachfrage; die Verteilung des Einkommens in der Nation nach den socialen Klassen beeinflußt die Stärke der Nachfrage nach den notwendigen und den überflüssigen Gütern. Wir werden vom Einkommen und seiner Verteilung, seinem Wesen und seinen 138 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^596 Ursachen unten eingehender reden. Hier nehmen wir nur einige Bemerkungen und Zahlen über seine Höhe und Verteilung vorweg. Neben der Statistik des Einkommens sind die Haushaltungsbudgets für uns wichtig. In dem Budget jeder einzelnen Haushaltung, wie es sich aus die wichtigsten wirtschaftlichen Zwecke verteilt, haben wir einen sichern Anhalt über ihre Dringlichkeit, ihre Rangordnung und so über die Verteilung aller Mittel, mit welchen begehrt werden kann, auf die entsprechenden Zwecke und Produktionszweige. Die genaueren Erhebungen von Haushaltungsbudgets begannen in den 1840 er und 1850 er Jahren durch Le Play, DucMiaux und andere. Es ist seither daraus fast ein selbständiger Zweig der Statistik und praktischen wirtschaftlichen Volkskunde geworden, dessen fortschreitend verbesserte Resultate wie sür vieles andere so auch für die konkrete Lehre von der Nachfrage von großer Bedeutung sind. Wir haben die Technik dieser Erhebungen hier nicht darzustellen, aber von den wichtigsten Resultaten Gebrauch zu machen. Die Erhebungen über die Größe und Verteilung des Nationaleinkommens haben seit über 200 Jahren begonnen. Zu ganz sicheren Resultaten konnte man nie kommen; man mußte stets teilweise auf angreifbare Schätzungen und Schlüsse sich verlassen. Man besitzt teilweise nur das Einkommen der im engern Sinne wirtschaftlich erzeugenden Personen oder Familien, teilweise das aller erwerbenden physischen und moralischen Personen, vielfach nur das der besteuerten. Daraus hat man Gesamtzahlen für die Nation und ihre Teile abgeleitet. Man hat neben dieser Methode persönlicher Summierung eine sogenannte reale angewandt, welche die Hauptgruppen der verzehrten Güterarten (Lebensmittel, Feuerung, Wohngenuß u, s. w.) zusammenzählt, um so das nationale Einkommen zu erhalten. Ich kann auf die Einzelheiten dieser Methoden hier nicht eingehen; es würde auch zu weit führen, hier zu schildern, wie jede der einzelnen folgenden Zahlen gewonnen ist. Ich betone nur, daß ich den ersten Autoritäten wie Gissen, Dupin, Foville, Soetbeer, Rümelin, Kollmann u. f. w. folge, und daß ich immer eher zu niedrige als zu hohe Summen angebe. Soweit der Geldwert oder auch der Warenwert in den verschiedenen Zeiten und Ländern wesentlich verschieden ist, geben die in heutigem deutschen Gelde ausgedrückten Zahlen keine direkt vergleichbaren Größen. Aber wenn man die Zahlen nach dem verschiedenen Geld- und Warenwert korrigieren wollte, so käme man in ein Meer von Willkürlichkeiten. Man muß also sich bei den folgenden Zahlen erinnern, daß man in Preußen 1740 mit 100 Mark vielleicht so viel kaufte wie 1846 mit 130, wie 1899 mit 200, daß alle Steigerungen des Einkommens hiernach in viel geringerer Proportion erfolgt sind. Auch wenn heute in Deutschland das Einkommen Pro Kopf 350—500, das in den Vereinigten Staaten auf über 1000 Mk. geschätzt wird, so bedeutet das letztere vielleicht 40—60, nicht über 100 Prozent mehr Kaufkraft für Güter und Arbeit. Die neuesten Mulhallschen Zahlen, die ich noch beifüge, halte ich im ganzen eher sür zu hoch; die preußischen, die ich teils Soetbeer entnehme, teils nach seiner Methode berechne, halte ich sür zu niedrig, möchte sie aber nicht korrigieren. (Siehe Übersicht S. 139.) Ich süge noch bei, daß Mulhall für ganz Deutschland berechnet: 1840 7858 Mill. Mark (241 pro Kopf), 1869 15 069 (372 pro Kopf), 1894 25 937 (505 pro Kopf); für Großbritannien 1895 29 172 Mill. Mark (738 pro Kopf), für Frankreich 24 580 (640 pro Kopf), für Rußland 20 538 (195 pro Kopf). Viel schwieriger noch als die Berechnung und Schätzung des Nationaleinkommens ist es, einen sichern zahlenmäßigen Ausdruck für seine Verteilung unter die Individuen, Familien und Klassen zu finden. Nur die ganz verschieden angelegten Einkommens - steuern bieten dafür einen einigermaßen brauchbaren Anhalt. Sie erfassen aber meist nur einen Teil der Bevölkerung; auch von den Eingeschätzten ist meist nicht das ganze, sondern nur ein Teil ihres Einkommens wirklich erfaßt; die Steuereinkommen werden bei ganzen Klassen 10—50 Prozent hinter dem wirklichen zurückbleiben; endlich stehen in den Steuerlisten — auch abgesehen von moralischen Personen — unvergleichbare 5971 Die Nachfrage bestimmt durch das Einkommen. 139 Übersicht über das Volkseinkommen einiger Völker und Staaten. Das Volkseinkommen Das Volkseinkommen Bevölkerung - ^ auf den Kopf Bevölkerung > „„„„„ - auf den Kopf iu Mill. der Bevöl- iu Will/ ' der Bevöl- ^till. ^tarl llttll. ^iark ^^^^ Württemberg 1.6 236 147 1.7 473 274 1,9 702 356 Königreich Sachsen 2,9 900 310 3,7 1 600 432 Oldenburg 0,24 44 180 53 62 0,27 67 243 Ham bürg — 129 488 — 415 648 B remen 50 — 30,7 356 95 — 123,5 660 Preußen 1740 2,2 220 100 1840 1786 5,4 648 120 1863 1846 16 2 400 150 1883 1872 24 6 900 290 1888 28 9 300 330 1899 32 11 150 350 1880 1894 Frankreich 1800 27 4 200 155 1846 35,4 8 000 225 1865 1892 38,3 20 000 522 1875 England n. l>), resp, das Vereinigte 1885 K önigreich (<: u. «l) 1890 g.1688 3,5 870 157 l>1822 12 4 257 340 v 1843 27 10 360 381 iso? ä1881 35 24 000 685 Vereinigte Staaten (nach dem Census) 1347- 1850 _. 7 135 308 1870 — 30 063 780 1891— 1890 — 65 037 1036 Subjekte; die Steuer ist eine persönliche, in den untern Klassen hat aber eine Familie — z. B. in der sächsischen Steuer, auch in der preußischen früher ziemlich allgemein — häufig 2 — 3 Steuerzahler, weil Mann, Frau, einzelne Kinder besonders eingeschätzt sind. In den obern Klassen ist dagegen meist nur das Familienhaupt Steuerzahler. Nur wenn überall das Einkommen der Familie gefaßt wäre, hätten wir vergleichbare Subjekte. Aber immer müssen wir uns eine zahlenmäßige Vorstellung von der Art der Verteilung machen, Weiteres, hauptsächlich die historischen Wandlungen, dem spätern Kapitel über das Einkommen überlassend. Ich beschränke mich in der Hauptsache auf Preußen. Es gab dort an Censiten (physischen Personen): 1892 1899 mit über 100 000 Mk. Einkommen 1658 2 3311 sie hatten zusammen ein Einkommen mit 9500—100 000 „ „ 55 126 68 871 ^ von Mill. Mark: mit 3 000-9 500 „ _ 260 105 319 957 > iggz 1899 mit über 3 000 Mk. Einkommen 316 839 390 957 2892,34 3572,36 mit 900-3000 Mk. Einkommen 2,13 Mill. 2,70 Mill. 2831,90 3685,45 Also etwa die gleiche Summe von Einkommen wird von 2—3 Mill. kleiner Steuerzahler wie von 3—400 000 großen verzehrt; dort durchschnittlich in Portionen Von 13—1400, hier von 9 -10 000 Mark; unter letzteren sind 1899 49 physische Personen mit 1—13 Mill. Mark Jahreseinkünften. Unterhalb der kleinen Censiten stehen nun noch die Steuerbesreiten: 1899 21,15 Mill. Personen, die etwa 4,5-5 Mill. Familien darstellen. Ich bin fest überzeugt, daß die Hälfte dieser Familien trotz ihrer Steuerbefreiung ein Jahreseinkommen von über 900 Mk. haben, also pro Kopf über 200 Mark. Setzt man aber für die ganzen 21,15 Mill. nur, wie ich oben bei Berechnung des Volkseinkommens für 1899 that, 150 Mk. Jahreseinkommen pro Person, so giebt das 3172 Mill. Mark. Dann haben wir solgendes Schema für 1899: 140 Drittes Buch- Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, ^598 ca. 400 000 Familien zu durchschnittlich 9-10 000 Mk. verzehren 3 572 Millionen ca. 2,5 Mill. „ „ „ 1300-1400 „ „ 3 685 ca. 4,5...... „ 6-700 „ 3 172 10 429 Millionen. Die Summe bleibt hinter der oben angegebenen noch zurück, da hier die zehn- prozentigen Zuschläge (die ich nach Soetbeer wegen Mindereinschätzung beifügte) sehlen. Beide Schätzungen, die obige und diese, sind wahrscheinlich wesentlich zu gering, aber die Verhältniszahlen dürften richtig sein. Je etwa ein Drittel des Volkseinkommens wird von den Wohlhabenden, dem Mittelstande und den untern Klaffen verzehrt. Nach einer Berechnung Soetbeers nahmen 1886 im Vereinigten Königreich die Leute mit über 3000 Mk. Einkommen die Hälfte des ganzen Nationaleinkommens ein; in Preußen verfügten dieselben also nur über etwa 33 Prozent. In den deutschen Kleinstaaten mit relativ gleichmäßiger Vermögensverteilung ist die Quote nicht ganz fo hoch; in sehr reichen kleinen Gebieten aber ist sie doppelt so hoch, z. B. in Hamburg und in Bremen; an letzterem Orte hatten die Leute mit über 3000 Mk. Einkommen 1399 66,2 Prozent des Gesamteinkommens zur Verfügung. Was folgern wir aus diesen Zahlen und zwar zuerst aus denen für ganze Länder für die Nachfrage. Zunächst wiederhole ich die obige Einschränkung: der Wohlstand und die Nachfrage ist in Geld seit 200 Jahren pro Kopf Wohl auf das 2—4 fache, in Wirklichkeit entfernt nicht fo gestiegen; in den letzten 50 Jahren aber zeigen die historischen Zahlenveränderungen allerdings wohl das Maß der gestiegenen Nachfrage annähernd richtig an, da der Geldwert sich nicht sehr änderte, die begehrten Güter teilweise billiger, teilweise (Wohnung, Fleisch u. s. w.) teurer geworden sind. Die Zahlen von 1800 sind auch zu beschränkt, um viel aus ihnen zu schließen; die von 1800 bis 1850 entsprechen dem nur mäßigen Fortschritt des Wohlstandes im allgemeinen, bei schlechter Lage der unteren Klassen; die für 1850 — 1900 entsprechen den großen Fortschritten der Technik und des Gesamtwohlstandes, aber sie lassen ganz offen, wie die größere Nachfrage sich auf die verschiedenen Klassen verteile. Die Zunahme der Nahrungsmittelnachsrage allerdings haben wir schon näher kennen gelernt. Die Steigerung des Einkommens wird teils ihr und ihrer schwierigeren und teuren Beschaffung, teils aber auch den übrigen Bedürfnissen zu gute gekommen sein. Man wohnt heute besser, kleidet sich besser, reist mehr, giebt für Schule, Bildung, Kunst, Gemeinde und Staat sehr viel mehr aus. Aber immer bleibt für die Mehrzahl der Menschen das Einkommen in seiner Gesamthöhe die enge unerbittliche Grenze für alle Nachfrage. Es würde von den meisten Menschen auch heute sehr viel mehr begehrt werden, wenn das Einkommen größer oder die Güter und Leistungen viel billiger wären. Aber diese Grenze, diese Wirkung der Größe des Einkommens ist sür die verschiedenen Klassen und ihre Bedürfnisse in sehr verschiedener Weise maßgebend. Wir kommen damit zur Wirkung der Einkommensverteilung auf die gesamte nationale Nachfrage. Der Ausgangspunkt der Entscheidung für den Reichen wie für den Armen ist das Verhältnis seines Einkommens zu seinen einzelnen Bedürfnissen. Die Familie, welche 600 Mk. zu verzehren hat, wie die mit 1—13 Millionen steht vor der Frage, wie sie ihr Einkommen aus die möglichen wirtschaftlichen Zwecke und Bedürfnisse, weiterhin auf Verbrauch und Ersparnisse zu verteilen habe. Und sür jede verschiedene Einkommensgröße, für jede sociale Klasse wird sich eine Hierarchie der Bedürfnisse und Zwecke ergeben; sie wird aus physiologisch-natürlichen Notwendigkeiten, aus sittlichen Urteilen über das Heilsame und Normale, über das Gute und Anständige, aus individuellen Neigungen und klassenmäßigen Maßstäben sich ergeben. Sitte und Nachahmung spielen dabei eine Hauptrolle. Alle Steigerung der Bedürfnisse, alle vermehrte Nachfrage erfolgt zunächst in den oberen Klassen, erscheint so lange als Luxus, als die Änderung sich auf sie beschränkt; so weit aber die Mittel reichen, ahmt zuerst der Mittelstand, dann auch der dritte Stand das Neue nach; es wird so zuletzt all- 599) Die Nachfrage der verschiedenen socialen Klassen. 141 gemeines Bedürfnis, was einstens Luxus der Reichen war. Die letzte Entscheidung wird in jedem Stande immer erfolgen durch die Erwägung: was kostet das Unentbehrliche, was bleibt für das Entbehrliche übrig; wie ist das einzelne begehrte Gut nach seinen Kosten in die größeren oder kleineren Mittel des Budgets einzufügen. Derjenige, welcher sich in mittlerer wirtschaftlicher Lage befindet, kann sich die notwendigsten, gewöhnlichen Güter im ganzen verschaffen; er wird, sosern er kein Geiz- halz oder Sonderling ist, sie bis zur vollen Befriedigung erwerben, unter Umständen so weit, daß der Grenznutzen des einzelnen Gutes für ihn sich dem Nullpunkt nähert; für alle Zwecke und Bedürfnisse höherer, überflüssiger Art aber wird er schon zu Entsagungen schreiten müssen; er kann oft nicht so wohnen, nicht so reisen, sür seine und der Seinen Gesundheit nicht so sorgen, seine Kinder nicht so erziehen, wie er möchte. Hier wird er häufig da abbrechen müssen, wo der Grcnznutzen noch hoch steht. Seine Nachfrage wird sich dementsprechend abstufen. Der Arme, und nicht bloß er, sondern die Mehrzahl der Arbeiter und der kleinen Leute wird selbst für das Notwendigste nicht so kauffähig sein, wie es für ihn wünschenswert wäre; manche werden sich je nach den Verhältnissen mit schlechter Nahrung, Kleidung, Wohnung zufrieden geben; die sogenannte Unterkonsumtion ist der typische Zustand auch heute noch für breite Schichten; die höheren Bedürfnisse kennen sie teilweise noch gar nicht; soweit sie sie kennen, müssen sie sie teils unterdrücken, teils können sie sie nur ganz kümmerlich befriedigen. Ein nicht unbedeutender Teil der Völker Westeuropas lebt unter diesem Drucke, in dieser Enge; ihre Nachfrage ist dementsprechend. In Italien Pflegt man zu sagen, selbst nach schlechter Ernte steige der Weizen und der Mais nicht im Preis, wenn nicht die Olivencrnte gut war und den Armen Beschäftigung und damit Kaufkraft giebt. In Ländern mit weitgehender Armenpflege treten deren Mittel teilweise ergänzend zur eigenen Nachfrage der Armen hinzu. Umgekehrt die Reichen; sie befriedigen alle notwendigen Bedürfnisse reichlich; aber auch für das Überflüssige sind ihre Mittel groß, um so größer, je reicher sie sind. Für ein Gemälde Rafaels giebt es, wenn es verkauft wird, vielleicht nur 6—15 Bewerber auf der Erde, aber jeder ist bereit, Hunderttausende für das Bild zu geben. Man hat gesagt, die Nachfrage der Gesellschaft hätten wir uns deshalb unter dem Bild einer socialen Pyramide vorzustellen, die unten zahllose, dann aus jeder folgenden Stufe immer weniger Personen umfasse; aber mit der Abnahme der begehrenden Menschen nehme nicht ebenso ihre Kauskrast ab, sondern wachse nun im umgekehrten Verhältnis zur kleinen Personenzahl; die geringere Zahl der Begehrenden werde in den höheren Qucr- linien der Pyramide ausgeglichen durch das größere Einkommen, es entstehe so eine umgekehrte Pyramide. So komme es, daß je ungleicher das Einkommen verteilt sei, ein desto größerer Teil der Produktion der weniger notwendigen, ja der Luxuskonsumtion der Reichen diene. Mulhall hat versucht, nach ungefähren Schätzungszahlen sür eine Reihe von Staaten pro 1880—1882 ein Bild davon zu entwerfen, was vom Volkseinkommen auf die Ernährung verwendet werde, was für alle anderen Zwecke übrig bleibe; er will damit die verschiedene Wohlhabenheit der Staaten charakterisieren. So angreifbar die Zahlen sind, wir führen sie, auf deutsches Geld umgerechnet, doch an. in Millionen Mark Das Gesamt- Einnahme fiel auf die In Prozenten der Die Ausgabe für alles Man gab aus für die gesamte Ernährung übrige betrug pro Kopf in Mk. Vereinigtes Königreich Frankreich . . . Deutschland . . . > Nußland . . . . , Österreich-Ungarn . , Italien..... Bereinigte Staaten 9 460 7 740 8 800 10 220 6 400 3 720 10 680 ^ l U M 37,8 62,2 19 300 40,1 ö9,9 17 000 S1.8 48,2 16 960 60,1 39,9 12 040 53,1 46,9 6 900 54,0 46,0 28 400 37,6 62,4 420 300 180 80 144 120 340 142 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung. ^6Y9 Viel zuverlässiger für derartige Berechnungen und Schlüsse sind die Resultate der erwähnten Haushaltungsbudgets, so wenig sie auch im einzelnen ganz einwandfrei sind. Ich führe zwei Tabellen an. Die erste giebt den summarischen Ausdruck von 100 Haushaltungsbudgets, wie sie Le Play und feine Schule sammelte; die Zusammenstellung ist von Cheysson und Toquö gemacht. Es ist berechnet, wie sich die Ausgaben auf die Hauptposten je nach der Höhe der Gesamtausgaben pro Kopf des Haushaltes verteilen. Es kamen Gesamtausgaben auf den Kopf zährlich..... 60—100 Fr. 200-260 Fr. 600-600 Fr. 1000-1SN0 Fr, 2—3000 Fr. Darnach betrugen die Ausgaben für °/° °/» °/° °/° °/° Nahrung..... 61,80 64,6 49,46 28,0 19,2 Kleidung ..... 16,2 16,4 16,2 8,0 2,2 Wohnung .... 5,4 6,7 10,6 6,7 7,6 Heizung . . . . . 6,4 _4^7_5^_3^1_^2 Diese Ausgaben zuf. . 88,8 81,4 81,46 45,8 31,2 Für alle anderen Ausgaben blieben 11,2 13,6 18,54 64,2 68,9 Um zugleich zu zeigen, wie neben den Prozentzahlen die absoluten Beträge für die einzelnen Ausgabekategorien sich je nach der Wohlhabenheit stellen, füge ich das Ergebnis der Untersuchung Hampkes aus dem Jahre 1888 über vier hallische Familien bei, welche jährlich von 1049 bis zu 18 206 Mark verbrauchten. Absolute Gesamtausgabe: 1 049 Mk. 3 046 Mk. 7 945 Mk, 18 206 Mk, Sie verteilt sich auf: Mk. "/« Mk. °/o Mk. "/« Mk. °/o Nahrung....... 556 62,9 1 246 40,9 2 211 28,0 2842 16,0 Kleidung....... 164 16,8 314 10,3 363 10,5 1 654 8,5 Wohnung...... 140 13,4 563 18,1 1 234 16,5 4060 22,3 Hcizuug und Beleuchtung . 60 6,7 92 3,0 239 3,0 470 2,6 Reinigung..... 23 2,8 76 2,5 211 2.7 675 3.7 Summe dieser Posten . . 942 90 2 280 74,8 4 732 59,7 9 601 53,1 Alle anderen Ausgaben . 107 10 760 25,2 3 213 40,3 8 606 46,9 Auf alle diese Zahlen wirken die verschiedensten Nebenurfachen, lokale und nationale Preisbildung, Standes- und Ortssitten und vieles andere. Aber die Hauptursache tritt doch durchschlagend hervor: je ärmer die Familie oder die Nation, desto mehr steht die Nachfrage nach Lebensmitteln im Vordergrunde; der Ärmere muß 50—60°/o, ja unter Umständen bis über 70°/o (nach einzelnen Nachrichten Le Plays) für die Nahrung ausgeben. Wir sahen das oben schon. Mit steigendem Wohlstand verdoppelt, ja verfünffacht sich die absolute Summe der Nahrungsausgaben, weil Fleisch und feine Nahrung so viel teurer ist als Mehl und Kartoffeln; aber in Prozenten der Gesamtausgabe sinkt die Quote der Ernährungsausgaben doch auf 40, 30 und noch weniger Prozent herab; je reicher die Menschen werden, desto geringer stellen sich die Nahrungsprozente, weil die auskömmliche gute Nahrung nur durch Luxus und durch Feste noch im absoluten Betrage mäßig steigt, alle anderen wirtschaftlichen Lebenszwecke aber viel leichter im Ausgabebudget anschwellen. Die reichsten Nationen der Mulhallschen Tabelle geben nur 37—38 °/o für Nahrung aus, die ärmste 60 °'o. In der Le Playschen Tabelle sinkt die Ausgabe von 61 auf 19, in der Hampkefchen von 52 auf 16°/o je nach der Wohlhabenheit. Die Posten für Wohnung und Kleidung sind nächst der Nahrung die wichtigsten, sie umfassen auch bei den ärmsten über 20, ja 23°/o, auch bei den reichsten unserer Tabellen nicht viel über 30°/o; die absoluten Ausgaben hierfür steigen in unserer hallischen Tabelle von 304 Mark bei dem Armen bis 5600 Mark bei dem Wohl- 001) Die Nachfrage und die Haushaltsbudgets, 143 habenden, also aus mehr als das achtzehnsache, während die Nahrungsausgabe dieser zwei Budgets sich nur wie 1 : 5 stellt. Denkt man vollends an die mehrfachen Wohnungen und Schlösser der Millionäre, so sieht man, wie in diesen Bedürfnissen die Ausgaben lawinenartig ansteigen können. Immer ist der Unterschied nicht so groß wie bei den Ausgaben sür alle übrigen höheren Zwecke; sie steigen von 11 auf 69°/o in der Cheyssonschen, von 10 auf 47°/o in der Hampkeschen Tabelle; die absolute Verschiedenheit in letzterer ist 107 und 3105 Mark zwischen dein Armen und dem Wohlhabenden, also 1 : 30. In der Mulhallschen Tabelle gibt die ärmste Nation pro Kops 120, die reichste 420 Mark sür alles übrige außer der Nahrung aus. Aus diesem Gebiete liegen eben die Hauptausgaben und der große Begehr der Reichen: ihre Reisen, ihre Geselligkeit, ihre Feste, ihre Kunstgenüsse und -cinkäufe, ihre Pferdeställe und ihr Sport, auch die Erziehungskosten, die Bedienung, die konsultierten Ärzte steigern ihre Ausgaben in die Tausende und Hunderttausende, ohne daß sie viel mehr essen, viel mehr Kleider tragen könnten als die in mittlerer Lebenslage Befindlichen. Mag dieser Überblick über den Stand unserer empirischen Kenntnis des wirtschaftlichen Begehrs und der Nachsrage auch noch recht unvollkommen sein, er zeigt uns doch die allgemeinen Ursachen derselben, ihre Grenzen und Entwickelungstcndenzen. Er klärt uns doch wohl besser über die Nachfrage auf, als wenn wir mit Böhm-Bawerk sagen: „Kleider werden immer in größerer Menge begehrt als Sanskritgrammatiken, Brot und Fleisch, die man täglich bedars, in größerer Menge als Federmesser, die ein paar Jahre dauern." Wir sehen, daß ein erheblicher Teil der Nachfrage bei den Kulturvölkern seit sehr langer Zeit stabil ist, nur zeitweise durch mangelnden Wohlstand, zu hohen Preis der Güter, der Mieten ic. zurückgeht; wir benierken daneben eine mit dem Wohlstand, der verbesserten technischen Produktion, dem zunehmenden Handel wachsende Nachsrage; sie liegt in der Verfeinerung der Ernährung, in allen übrigen höheren Gebieten der Bedürfnisse. Die langsamen Änderungen, seien es Verbesserungen oder Verschlechterungen, fixieren sich in Sitte und Gewohnheit; alle Nervenreize, alles Gefühlsleben, passen sich einem gewissen Stand der technisch-wirtschaftlichen Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung an; es entsteht so die feststehende Lebenshaltung; sie ist um so fester, je höher der Mensch steht, je reicher er ist; fester auf den Gebieten der notwendigen Konsumtion als auf dem der anderen hohen Bedürfnisse, die leichter und öfter einer Änderung unterliegen. Neben der im ganzen vorhandenen Einheit der nationalen Konsumtionsgewohn- heiten steht die klassenmäßige und individuelle Verschiedenheit; letztere wird aber, je höher Kultur und Wohlstand steht, als eine harte empsunden. Die Nachahmung, die gegenseitige Berührung sucht immer, sie bis aus einen gewissen Grad zu überwinden- Die Einkommensverschiedenhcit setzt aber diesem Dränge unübersteigbare Grenzen. 178. DieAnalyse derNachsrage: ihre Schwankungen im einzelnen. Haben wir in der bisherigen Untersuchung angenommen, die Nachfrage sei eine im großen und ganzen konstante, durch die Macht der Gewohnheit fixierte, nur langsam sich mit der Änderung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen, der ganzen Kultur und Sitte sich ändernde, so schließt die Wahrheit dieser Annahme es doch nicht aus, daß sie fortwährend von Tag zu Tag, von Monat zu Monat kleinen Schwankungen unterworfen sei. Dieselben zeigen sich ebenso bei stabilen wie bei sich ändernden Zuständen. Der Kaffeekonsum stieg in den Vereinigten Staaten pro Kops 1871—1895 von 6- 7 auf 8—Pfund, aber mit jährlichen Schwankungen von ^2—1 Pfund; der Durchschnittsverbrauch an Roggen war in den preußischen Städten 1838—1861 ziemlich konstant 226—230 Pfund, aber er sank doch in einem Jahre auf 181, stieg in anderen aus 260—264. Die Ursachen dieser wechselnden Nachsrage sind nun ziemlich verschieden. Teilweise handelt es sich mehr um einen Wechsel der begehrten Waren bei ähnlicher Wirt- 144 Drittes Buch. Der geselljchaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^gt)2 schaftlicher Lage, bei. gleichem Einkommen; wichtiger sind die Änderungen, welche aus verschiedener ökonomischer oder sonstiger Lage entspringen. Sosern die Launen der Mode wechseln, bald mehr Seiden-, bald mehr Wollstoffe begehrt werden, bald dieses bald jenes Getränke, bald diese oder jene Art der Vergnügungen,.vorgezogen wird, bedeutet das nicht einen Wechsel in den Ausgaben, ost nicht eine Änderung in den einzelnen Posten des Ausgabebudgets, sondern nur eine Verschiebnng in der Wahl der Mittel, eine Änderung der Formen, der Stoffe, die man begehrt. Freilich ist auch das volkswirtschaftlich nicht unwichtig, sofern zahlreiche Unternehmungen ihren Absatz verlieren, sofern häufiger Modenwechsel alle Produktion durch oftmalige Änderung im Produktionsapparat verteuert. Wichtiger aber sind die Änderungen der Nachfrage, die durch Abweichungen der Lage der einzelnen und der Nation vom gewöhnlichen Stande der Dinge bedingt werden. Der Übergang von Frieden zu Krieg verändert wie die Rückkehr zum Frieden die nationale Nachfrage von Grund aus. Schon drohende Kriege oder befürchtete Revolutionen schränken die gewöhnliche Nachsrage ein; jeder spart, unterläßt überflüssige Ausgaben und Reisen. Beim Friedensschluß hört die Nachsrage nach Waffen, Pulver, Pserden, hören alle die großen Armeelieserungen auf. Die englischen Staatsausgaben hatten 1792 20, 1813 106 1820—1840 wieder 44—55 Mill. F betragen, während Lord Liverpool das ganze Volkseinkommen 1822 auf 250 Mill. M schätzte (etwas höher als unsere oben S. 139 angegebene Summe). Es ist klar, welche Umwälzung in aller Nachfrage das bedeutete. Vollends einzelne Vorkommnisse während des Krieges, z. B. Belagerungen, lassen manche Nachsrage ganz aushören, steigern andere ungemein. In dem belagerten Paris stieg 1870/71 ein Endivienkopf von Cent, auf 1,25 Fr.; ein Schinken von 18 auf 120 Fr., eine Gans von 5 auf 85 Fr.; ein Ei kostete 1 Fr., ein Pfund Butter 35—40 Fr. Hier wie überall bei augenblicklicher großer Gefahr und beschränktem Angebot begehrt man wesentlich nur das Allernotwendigste, bezahlt es nicht nach seinen Herstellungskosten; die kommen nicht in Betracht, weil zu neuer Herstellung keine Möglichkeit vorliegt, sondern nach der momentanen Nützlichkeit; der Grenznutzen, der bisher sehr tief stand, steigt enörm. Ähnlich werden bestimmte Arzneimittel in den Tagen einer -Epidemie ganz anders als sonst begehrt. Röscher erzählt von einem Fall, da in Paris die Blutegel 600 °/a teurer wurden; Shakespeare läßt seinen Richard II., da er fliehen will, sür ein Pserd sein ganzes Königreich bieten. Der Hauptfall schwankender wirtschaftlicher Lage, der in der Volkswirtschaft die Nachfrage zeitweise beeinflußt, ist der Wechsel guter und schlechter Jahre. Wir werden bei der Lehre von den wirtschaftlichen Krisen die Ursachen derselben zu besprechen haben. Früher waren es hauptsächlich gute und schlechte Ernten, heute sind es mehr die guten und die schlechten Konjunkturen, welche von Jahr zu Jahr das Einkommen der meisten Familien und der öffentlichen Organe etwas größer und wieder etwas kleiner machen, oft noch mehr es als größer und kleiner erscheinen lassen, jedenfalls zeitweise Einschränkung und Sparsamkeit, zeitweise flottes Ausgeben und Genießen erzeugen. Dabei Pflegen freilich die einzelnen und die öffentlichen Korporationen, je reicher sie sind, desto mehr auch in den schlechten Jahren an einem gewissen Normalverbrauch des Notwendigen festzuhalten; aber um so erheblicher schwanken die Ausgaben sür die Zwecke, welche leichter einer Einschränkung und Ausdehnung fähig sind, und sie werden dies deshalb um so mehr thun, weil die Kosten sür die nötigsten Dinge, z. B. Ernährung, meist in den Jahren der Einschränkung, z. B. nach einer Mißernte, noch erheblich gestiegen sein können. Wenn z. B. das sächsische Steuereinkommen 1880 982, 1884 1140, 1888 1337. 1892 1584 Mill. Mark war, und die notwendigen Ernährungskosten entsprechend der Bevölkerungszunahme von erst 600 auf 720 Mill. stiegen, so blieben 1880 für andere Zwecke 382, 1892 864 Mill. übrig, und diese Posten können noch stärker geschwankt haben, wenn die Kosten für dieselbe Ernährung wegen Preisveränderungen zwischen 500 und 800 Mark schwankten, was wohl denkbar wäre. Natürlich wird in den guten Jahren mehr gespart, in den schlechten weniger oder gar 6031 Der Zusammenhang zwischen Preishöhe und Umfang der Nachfrage. 145 nicht. Aber auch das wirkt indirekt auf die Nachfrage, vor alle»: auf die nach Arbeitskräften, zurück. Hiermit hängt nun eine viel erörterte Erscheinung zusammen, die man häufig so formuliert hat, daß die Größe des Angebots oder ihre Folge, der hohe oder niedere Preis, die Nachfrage selbst zu beeinflussen vermöge; daß der steigende Preis die Nachfrage einschränke, der sinkende sie hebe- In der Schulsprache der Grenznuhentheoretiker würde man sagen: großes Angebot läßt den Grenznutzen bis zum Unnötigen sinken, kleines hebt ihn, d. h. macht ihn vom dringlichsten Bedürfnis abhängig. Dieser Satz ist in solcher Allgemeinheit nun nicht wahr; für alle ganz notwendigen Güter bleibt bei einem halbwegs wohlhabenden Volke der Konsum doch in guten und schlechten Jahren ein ähnlicher: z. B. Brot, Salz, die einfachsten Kleidungsstücke schwanken bei uns in ihrem Verbrauch sehr wenig; das billigste Brot macht nicht, daß noch mal so viel, das teure nicht, daß nur die Hälfte verzehrt werde. Freilich ist auch hier die Stabilität von der Wohlhabenheit bedingt. In Paris ist seit lange der Brotkonsum fast unveränderlich, in Berlin hat der Getreidekonsum 1383—1892 immer noch zwischen 130 und 170 Kilogramm pro Kopf jährlich geschwankt, wurde je nach den Jahren durch mehr oder weniger Kartoffel, Gemüse, Fische ergänzt. Der Fleischverbrauch schwankt je nach Preisen und Jahren überall etwas mehr als der Getreideverbrauch, noch viel mehr aber der Zucker-, Kaffee- und Getränkeverbrauch. Wenn Gregory King schon vor zwei Jahrhunderten sagte, bei einem Ernteausfall von 10°/o steige der Preis um 30, bei einem solchen von 20°/o um 80, bei einem von 30 um 160°/», und Engel noch Mitte des 19. Jahrhunderts berechnete, daß nach den Marktpreisen in Preußen ein Sinken der Ernte um 1 °/o ein Steigen der Preise um 2^/2 °/o, ein Steigen der Ernte um 1°/o ein Fallen der Preise um 1"/o erzeuge, so beruht das auf der relativ stabilen Nachfrage, auf der Thatsache, daß in Überschußjahren die Billigkeit nur sehr geringen Mehrkonsum, in Deficitjahren die Teuerung nur geringe Verminderung der realen Nachfrage erzeugt; in teuren Jahren wächst bei den meisten Menschen die Notwendigkeit, immer größere Mittel für die Ernährung zu verwenden. Die sekundäre Folge ist, daß der für andere Zwecke verfügbare Teil des Einkommens in entgegengesetztem Sinne schwankt, also bei billigen Brotpreisen der Verbrauch von Kolonialwaren, Fleisch, besseren Kleiderstoffen wächst, bei teuren abnimmt. Notwendige wirtschaftliche Güter haben deshalb, d. h. wegen der Stabilität der Nachfrage schwankendere Preise, als überflüssige, deren Verbrauch sich leicht ausdehnt und einschränkt. Bei diesen bewirkt leicht der steigende Preis eine Abnahme der Nachfrage, der sinkende eine Vermehrung der nachfragenden Personen und der Mittel, mit denen sie begehren. Daher der gewöhnliche vorhin schon erwähnte Satz: Preisverbilligung vermehrt die Nachfrage, Verteurung schränkt sie ein. Er gilt nur für bestimmte Waren und Leistungen und nur in dem Umfang, wie körperliche Gewöhnung, Sitte, Wohlhabenheit und Lebensverhältnisse noch nicht zu einer Fixierung des Bedarfs geführt haben; er gilt da, wo ein stärkeres Schwanken erträglich ist, wo für bestimmte Fälle eine starke Zunahme des Verbrauchs gleichsam in der natürlichen Lebensbahn der Betreffenden liegt. Auch für die Wirkung der indirekten Steuern und der Post- und Eisenbahntarife auf die Preise ist das wichtig. Wenn nian Briefe um den halben Preis befördert, so kann ihre Zahl sehr zunehmen, falls bisher das teuere Porto ein Hindernis war; aber unter Umständen bleibt ihre Zahl dieselbe, und die Posteinnahmen sinken dann, weil nicht in billigem Porto, sondern in ganz anderen Ursachen für die Mehrzahl der Menschen das Motiv zum Briefschreiben liegt. Als in den Vereinigten Staaten das Pfund Zucker von 4,25 Cents auf 2,9 fiel, nahm der Konsum von etlichen 40 auf 52,6 Pfund zu; bei uns aber in Deutschland haben die tiefsten jeweiligen Zuckerpreise den Verbrauch nicht so gesteigert wie anderwärts, Wohl doch, weil wir bisher weder so viel Thee trinken noch Zuckerwaren essen mochten. Die Steigerung des englischen Theekonsums ini großen folgte allerdings dem Sinken des Preises, wie es durch Herab- Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II. 1,-k. Aufl. ly 146 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^604 setzuug der Theezöllc herbeigeführt wurde, aber ging keineswegs ihm stets parallel. Noch weniger ist das allcrwärts in Bezug auf den Eisenverbrauch der Fall. Wohl wäre der Eisenverbrauch überall nicht fo bedeutend gestiegen, wenn das Eifen nicht im ganzen billiger geworden wäre; aber in den einzelnen Jahren sehen wir gerade, wenn das Eisen am billigsten ist, die geringste, wenn es teuer ist, die stärkste Nachfrage, weil nicht der Stand der Eiscnprcise, sondern der der gesamten Konjunktur zum Bau von Eisenbahnen und zur vermehrten Maschinenaufstellung sowie zum stärkeren Haus-, Brücken- und sonstigen Bau Anlaß giebt. Auch wenn wir den schwankenden Verbrauch an Wolle, Baumwolle und Seide und der aus ihnen gefertigten Waren vergleichen mit den Preisen, so sehen wir oft, daß ein Sinken der Preise infolge von Marktüberführung gar keine oder lange keine Konsumstcigeruug erzeugt; der englische Verbrauch von Baumwolle ging 1873-1877 von 1308 auf 1186, der von Wolle 1874—1879 von 362 auf 336 Mill. Pfund zurück infolge der schlechteren Konjunktur, aber die niedrigen Preise genügten nicht, den Konsum zu beleben. Das Pfund Seide ging 1877—1885 von 20 auf 12^4 Schilling herab; erst von da ab hob sich der Verbrauch wieder etwas, und es stiegen nun auch die Preise wieder auf 13—14 Schilling. Das heißt, auch wo die Nachfrage in ihrem Umfang von der Größe des Angebots und der Höhe der Preife beeinflußt wird, ist die Wirkung oft eine sehr langsame, und jedenfalls ist sie stets von anderen wichtigeren Ursachen mit abhängig. 179. Die Analyse des Angebots. Seine Bestandteile; der Umfang der Produktivkräfte, die es bestimmen; die alte Einteilung in drei Arten des Angebots. Von einer Größe des Angebotes können wir in der isolierten Eigenwirtschaft nicht eigentlich sprechen; die wirtschaftliche Familie hat gewisse Bedürfnisse, und diesen kann genügt werden nach dem Maß und der Fruchtbarkeit d>s Bodens, über den sie versügt, nach der Zahl und Ausbildung der Arbeitskräfte, nach dem ganzen Stande der Technik und der vorhandenen Werkzeuge und Vorräte. In der arbeitsteiligen Volkswirtschaft tritt nun immer mehr an die Stelle dieser direkten Beziehung der Produktivkräfte zu den Bedürfnissen, an die Stelle der familienhaften Ansammlung von Genußvorrätcn für den Bedarf das Verhältnis des Angebotes zur Nachfrage, der produzierenden Kräfte zu den konsumierenden Personen. Dieses Angebot ist nun aber von analogen Ursachen bedingt, wie die Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung in der Familie; es ist abhängig 1. von den ganzen Naturverhältnissen des Landes; 2. von der Zahl und Ausbildung der Arbeitskräfte, d. h. von der Bevölkerungsdichtigkeit und der körperlichen und geistigen Schulung, sowie der Technik und Organisation der Arbeitskräfte; 3. von dem Stand der vorhandenen Hülfsmittel, Kapitalien, Maschinen und Werkzeuge. Und wie dort die Familicnverfafsung die gute oder schlechte Bedürfnisbefriedigung beeinflußt, so wirken in der Volkswirtschaft auf das Angebot die geschäfts- und handelsmäßige Organisation der Kräfte, die Unternehmungsformen, die Eigentumsverteilung, das Marktwesen und der Verkehr. Dazu kommt der Zusammenhang der einzelnen Volkswirtschaft mit der Weltwirtschaft; durch ihn wird das Angebot gewisser Waren vermehrt oder erst geschaffen, das anderer für das Inland, in dem Maße wie Ausfuhr stattfindet, eingeschränkt. Das Angebot ist in der älteren Zeit geringer Arbeitsteilung und geringen Verkehrs überwiegend ein lokales, später wird es in vielen Warenbranchen wenigstens ein mehr provinziales, dann ein nationales, endlich ein einheitlich weltwirtschaftliches- Es geht in älterer Zeit mehr von Familieuwirtschaften aus, welche ihren Überschuß an Lebensmitteln absetzen, ihre überflüssige Zeit in irgend einer Nebenarbeit nutzen wollen, in späterer Zeit »>ehr von Unternehmungen, die ausschließlich den Markt im Auge haben In einfachsten Verhältnissen stehen sich Produzent und Konsument noch direkt gegenüber, später tritt mehr nnd mehr ein Zustand ein, wobei die Produkte eine Reihe von Zwischengliedern der technischen Produktion und des Handels durchlaufen, wobei Zwischenprodukte, Werkzeuge und fertige Waren längere Zeit im voraus hergestellt werden, in großen und kleinen Aorratsanhäufungen an verschiedenen Punkten sich anstauen. Die so entstandenen Vorräte spielen im heutigen Angebot eine große Rolle, obwohl Das Angebot abhängig von dem Umfang der Produktivkräfte, 147 natürlich neben ihrer jeweiligen Größe das Entscheidende immer bleibt, in welchem Tempo und Umfang sie durch den Verbrauch gemindert, durch die Ncuprodnktion wieder ergänzt werden. Wir stellen uns so das Angebot der Gegenwart am besten unter dem Bilde zahlreicher kleiner Rinnsale vor, die in gewissen breiteren Thälern sich in Becken und Reservoire sammeln, von da aus, wieder durch die Handelskanäle verteilt, der weiteren Verarbeitung und zuletzt dem Verbrauch zugeführt werden. Die Kräfte, die bei diesem Prozesse spielen, sind 1. die Anziehungskraft des Verbrauchs, d. h. die Nachfrage; 2. die Produktionskraft der Produzenten und 3. die Art und Schnelligkeit, mit welcher in dem immer länger werdenden Kanalsystem die Bewegung der Güter vor sich geht. Arbeitet die erste und zweite dieser Kräfte ganz gleich stark, so ist die Bewegung eine normale; die Reservoire erhalten sich in gleicher Füllung, das Wasser in gleichmäßiger Bewegung; steigt die Nachfrage, so wird die Bewegung beschleunigt, die Füllung der Reservoire sinkt, es fragt sich, wie schnell die Produktions- kraft folgen kann. Steigt umgekehrt die Produktion , ohne daß die Nachfrage ganz gleichzeitig und im selben Maße zunimmt, so überfüllen sich die Reservoire. Die Stockung beginnt. Die Hauptfrage nun ist, wie lange in solchen Fällen der Weg vom Anfang bis zum Ende ist, und ob er in wenigen'Wochen oder erst in Jahren sich zurücklegen läßt. Gewisse Warenangebote kann man in wenigen Wochen, viele erst nach einem Jahre, manche erst nach vielen Jahren in ihrer Größe und in ihrer Art ändern, weil erst nach Jahren neue Kulturen oder Anlagen fertige Produkte liefern, Kapital und Arbeit in andere Bahnen übergeführt werden können. Gehen wir nun von den vorhin schon klassifizierten Produktionskräften aus, die das Angebot bestimmen, so ist klar, daß zwar der jeweilige Stand der Nachfrage sie stets beeinflußt und gestaltet, daß sie aber an sich — als Land-, Natur-, Menschen- kräfte, Kapital, Technik, sociale und Betriebsorganisation — von viel weiter zurückgehenden, allgemeinen großen Ursachen der Natur und der Geschichte in jedem Lande bestimmt sind, von der jeweiligen Nachfrage nur in beschränktem Maße geändert, teils nur langsam beeinflußt, teils gar nicht modifiziert werden können. Wir werden bei näherer Prüfung der Produktivkräfte vor allem sagen: daß jeweilig ein erheblicher, bei alter Kultur vielleicht der größere Teil derselben in beschränktem Maße vorhanden sei. In unbeschränkter Menge ist überhaupt nichts aus der Erde vorhanden; aber gewisse Güter — die sogenannten freien — trifft der Mensch, zumal wo seine Zahl eine geringe ist, in solcher Menge, daß sie ihm gegenüber seinem Bedarfe immer als unbegrenzt erscheinen, wie das Trinkwasser, das Holz im Urwald. Alles übrige ist in beschränkten Mengen vorhanden; und eben weil es so ist, und sich ein jeder für die Zukunft sichern wollte, ist das Eigentum in Anknüpfung an den Wert, an die relative Seltenheit entstanden. Die gesamten Ursachen der Eigentumsverteilung und die jeweilige Gestaltung derselben werden so zugleich zu mittelbaren Ursachen des Angebots; doch haben wir dabei nicht zu verweilen, denn jede Art ihrer Gestaltung spiegelt das wieder, was wir hier im Auge haben, den beschränkten Umsang des Bodens, der Erz- und Kohlenlager, der Wasser- und Naturkräftc. Und diese Beschränktheit wird sofort zur kümmerlichen Enge, wenn wir die besten Böden, die reichsten Erzlager, die für den Verkehr bevorzugten Plätze ins Auge fassen. Daran ändert auch aller Fortschritt der Kultur principiell nichts. Er kann freilich durch bessere Technik den fruchtbaren Boden verdoppeln und verzehnfachen, selbst dem ärmsten Erträge abgewinnen, durch ein Wegenetz die Zahl der günstigen Lagen und Plätze vermehren; aber all' das doch wieder nur in beschränktem Maße, wie wir oben bei Erörterung der Geschichte der Technik schon sahen. Und wenn unterdessen die Menschenzähl noch mehr zugenommen hat, welche auf dieselbe Fläche angewiesen ist, so bleibt die Relation die alte; nur wenn Kunst, Technik und sociale Organisation jeweilig rascher gewachsen sind, ist die Beschränktheit nicht verschwunden, aber zurückgedrängt, die Versorgung erleichtert. Neben Boden- und Naturschätzen erscheinen nun die anderen Produktivkräfte als die elastischeren: die Arbeitskräfte und die Kenntnisse, die Technik und die sociale Organisation, die Kapitalien können jedenfalls in stärkerer Proportion zunehmen, 10 * 148 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gilterumlaufes u. der Einkommensverteilung. wenn dic nötigen Bedingungen für ihr Wachstum erfüllt sind. Aber gerade sie sind meist nicht ohne weiteres vorhanden, und so entsteht dadurch die Erscheinung, daß nur unter besonders günstigen Verhältnissen, in besonders glücklichen Epochen der wirtschaftlichen Entwickelung, bessere und ausgezeichnete Arbeitskräfte und Unternehmer, hohe Technik und gute sociale Organisation, verhältnismäßig reichliche Kapitalien vorhanden sind, sonst aber und bei den meisten Völkern, in vielen Gegenden und Gewerben, es doch an dem und jenem mangelt. Vor allem persönliche Kräfte ersten Ranges, große Künstler, Techniker, Gelehrte und Staatsmänner sind selbst bei hoher Kultur so selten, daß ihre Leistungen nicht bloß im Moment, sondern oft noch nach Jahrhunderten begehrter und wertvoller als die seltensten Naturschätze erscheinen. Wir sehen das an den Bildern Rafaels, Murillos, Rubens' und Van Dyks. Aber wenn wir auch von den Genies absehen, so sind selbst in den Ländern dichter Bevölkerung und alter Arbeitsschulung, guter Volksschulen und technischer Bildung meist viel mehr geringwertige als vorzügliche Arbeitskräfte zu haben. Erstere sind häufig überflüfsig, oft gar arbeitslos, letztere meist selten uud begehrt. Als bei der neuesten amerikanischen Trustcnauete von den enormen Gehalten der Direktoren die Rede war, sagte ein Sachverständiger: IIw tirst-elass man is öxceeüingl^ rare anä is ooeax at almost cm)' xrioe; nntiiiuA is so- oüeap as drains. Daß auch die gewöhnlichen Arbeitskräfte in Zeiten rasch aufsteigender Kultur zeitweise seltener werden, daß sie in Epochen großer Wanderungen einmal der Landwirtschaft, welche geringere Löhne zahlt als die Industrie, fehlen, ist richtig; häufiger aber ist das Gegenteil zumal in den Ländern der alten Kultur, bei dichter wachsender Bevölkerung der Fall. Und daher die Gefahr für die ungelernte, gewöhnliche Handarbeit, zeitweise auch für die gelernte, nicht den Wert zu haben, der ihr menschlich und social zu wünschen ist. Und ähnlich geht es mit dem gewöhnlichen beweglichen Kapital. Es sehlt an ihm in allen armen Ländern, in allen Gebieten langsamer wirtschaftlicher Entwickeluug; nur in den reichen ist es zeitweise so überflüssig, sinkt sein Zinsfuß auf solchen Stand, daß es auch zu gewagten, oft zu unnötigen Unternehmungen verwendet wird, daß sein Beschästigungshunger schädlich werden, den Leichtsinn fördern kann. Aber es ist doch stets so beschränkt, daß viele Arme nichts davon erhalten, daß die mit großem Kapital (in Form des Eigentums oder des Kredits) für alles mögliche Ausgerüsteten eine kleine Minderzahl bleiben, eine Art Monopolisten darstellen. So vollzieht sich der Produktionsprozeß und damit die Herstellung des Angebots fast an keiner Stelle ohne den Einfluß beschränkter Produktivkräfte. Nur unterliegen die einzelnen Gruppen des Angebots diesem Einfluß in sehr verschiedenem Maß, und sie werden dementsprechend.verschieden leicht sich ausdehnen lassen: von der Seltenheit einzelner Diamanten, Kunstgegenstände, Kunstleistungen geht es durch die Erzeugnisse beschränkter Weinlagen, einzelner besonders fruchtbarer, überreicher, für bestimmte Kultur besonders geeigneter Böden hindurch zu den gewöhnlichen Produkten des Ackerbaues und dann zu den zahlreichen Ergebnissen des technischen Kunstfleißes und der menschlichen Arbeit, von denen manche in überreicher Menge für den Bedarf der doppelten und zehnfachen Menschenzahl sich herstellen ließen. Fast überall sind die Schranken elastische, mit der höheren Kultur hinausrückende. Für viele Produkte waren sie, so lange der Verkehr gering, die Frachtkosten sehr hohe waren, ganz andere als heute, wo wir selbst Massenprodukte über den halben Erdkreis führen. Für sehr viele Produktionen handelt es sich um eine Reihe nebeneinander stehender konkurrierender Unternehmungen, welche succefsiv unter ungünstigeren Bedingungen, auf schlechterem Boden, mit geringerem Rohstoff, in abgelegenerer Lage, mit geringeren persönlichen Kräften arbeiten. Es ist das Verdienst Ricardos, schärfer als vorher es betont zu haben, daß in der Landwirtschaft solche verschiedene Bedingungen obwalten, daß die steigende Nachsrage nötigt, auf schlechteren und entfernteren Böden die Lebensrnittel zu gewinnen. Wir wissen heute, daß solche Abstufungen fast nirgends ganz Die verschiedenen Arten beschränkten nnd unbeschränkten Angebots. 149 fehlen, in immer neuer Gestalt sich uns bieten. In welcher Geschäftsbranche gäbe es nicht fähige und unfähige Unternehmer, hochstehende und geringere Arbeiter, verschieden vollkommene technische Methoden. Nur wo die besten Produktivkräfte beliebiger Zunahme und Ausdehnung fähig sind, verdrängen sie die geringeren. Und wo sie es thun, bedarf es oft der Jahrzehnte und Generationen, wie wir heute in der Konkurrenz vieler vollkommener Groß- mit unvollkommenen Kleinbetrieben sehen. Was folgt aus allem für die Erkenntnis der Größe des Angebots und seiner Ursachen? Zunächst, daß es nicht ganz richtig war, es einzuteilen in drei Gruppen, von welchen man zwei als mehr nebensächlich, eine als die Mehrzahl der Fälle umfassend darstellte. Man Pflegte seit Ricardo und I. St. Mill zu unterscheiden, 1. das Angebot einiger weniger Seltenheiten, deren Wert nicht durch die Produktionskosten, sondern durch ihre Beschränktheit, ihren Nutzen und die jeweilige Kauskrast der für sie in Betracht kommenden Käufer bestimmt werde, 2. das Angebot der Güter, deren vermehrte Produktion nur möglich sei unter größeren Schwierigkeiten und Kosten; man fagte, ihr Wert werde durch die Kosten des Teils des begehrten und bezahlten Angebots bestimmt, der unter den ungünstigsten Umständen produziert werde; man meinte damit hauptsächlich Lebensmittel. 3. Das Angebot der Güter, deren Produktion beliebig vermehr- und verminderbar sei. Diese Gruppe, wohin man vor allem die Mehrzahl der gewerblichen Produkte rechnete, hatte man bei der Wertlehre fast allein im Auge; ihr Wert, sagte man, werde durch die Produktionskosten bestimmt. Der Satz, daß die Produktionskosten den Wert regieren, galt als der Angelpunkt der Werttheorie. Es kam nun nur noch daraus an, was man unter den Produktionskosten versteht. Wir kommen darauf gleich näher zurück, bemerken aber gegenüber dieser ganzen Einteilung, 1. daß die Produktion aller möglichen Waren entweder dauernd oder vorübergehend beschränkt ist; alle Waren, deren Angebot von wechselnden Ernten abhängig ist, sind jeweilig beschränkt oder im Übermaß vorhanden, sofern die Ernten vom Mittelmaß um 10 bis 4V Prozent sich entfernen; 2. daß die Verschiedenheit in der schwierigeren oder leichteren, teuereren oder billigeren Produktion so ziemlich in allen Zweigen wirtschaftlicher Thätigkeit vorkommt und 3., daß es eine ganz beliebige Vermehr- oder Verminderbarkeit der Produktion eigentlich nirgends giebt: alle Menschen gehen nur schwer zu anderem Berufe über; Geschäfte auszudehnen und einzuschränken ist auch da, wo es geht, eine Operation, die Wochen, Monate, Jahre dauert, vielfach aber ganz ausgeschlossen ist, weil man einerseits das Kapital aus seiner derzeitigen technischen Verwendung nicht herausziehen kann, andererseits zu beliebiger Vermehrung der Produktion nicht immer die Mittel hat. So beschränkt sich jedenfalls der früher allein in den Vordergrund gestellte Fall des Angebots ganz wesentlich; die Gesamtheit des Angebots zeigt in der Wirklichkeit ^ine andere Erscheinung, als Ricardo, Mill und ihre Anhänger annahmen. Trotzdem ist der ganze Sturmlauf, den Macleod, Jevons und in ihrem Gefolge die Schule der österreichischen Werttheoretiker gegen das sogenannte Gesetz der Produktionskosten eröffnet haben, im ganzen als ein mißlungener zu betrachten. Sie haben zuletzt selbst zugestanden, daß in aller Regel die Produktionskosten praktisch die Preise auf die Dauer bestimmen. Aber sie haben allerdings durch ihre Kritik den Fortschritt herbeigeführt, daß man theoretisch die Definition und Wirkung der Kosten richtiger bestimmt und umgrenzt hat, daß eine Reihe von früheren Irrtümern jetzt dauernd beseitigt ist. Niemand glaubt heute mehr, daß die Aufwendung von Kosten oder Arbeit irgendwo und wann einem Gute Wert gebe, wenn es nicht zugleich infolge seiner Nützlichkeit und seiner Beschränktheit begehrt ist. Niemand übersieht heute mehr, daß die Produktionskosten nie direkt den Wert und die Preise bestimmen, sondern nur dadurch und soweit, als sie die Größe des Angebots, also die Frage der Beschränktheit beeinflussen. Wie das geschehe, sehen wir nachher. Wir machen uns zunächst den Begriff der Produktionskosten klar. 180. Die Analyse der Produktionskosten. Wer für sich ein wirtschaftliches Gut herstellt, fragt sich, ob der Erfolg der Anstrengung entspreche, ob er auf andere Weise etwa bessere Ernährung durch kürzere Arbeit hätte erzielen können. Wer 150 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u, der Einkommensverteilung. ^608 als Unternehmer für den Markt produziert, fragt, ob der erzielte Preis den Kosten, d. h. dem Aufwand an Produktionsmitteln und -kräften entspreche. Er rechnet dazu jedenfalls seine Arbeit und alle seine Auslagen, sofern sie dem Produktionsvorgang gewidmet waren. Das sind nun aber stets eine Summe von Aufwendungen, die nur durch ihren Geldwert, ihren Preis auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind, die im übrigen unvergleichbar nebeneinander stehen. Der Geldpreis dieser Elemente erschien nun aber dem alteren Forscher, der tieser eindringen wollte, als etwas Äußerliches, oft Zufälliges; er wollte die letzten Ursachen ergründen, und wie eS stets bei der wissenschaftlichen Anfangsbetrachtung geht, er wollte sie nicht in ihrer Kompliziertheit und Verschiedenheit, sondern in einer einfachen Formel erfassen. Also sagten die Physiokraten, die Produktionskosten bestehen aus verzehrten Lebensmitteln; die Theoretiker, welche Nattn> Arbeit und Kapital als Produktionsfaktoren hinstellten, sagten: sie setzen sich zusammen aus der Vergütung für Naturbenutzung (Grundrente), für die Arbeit (Arbeitslohn) und für das Kapital (Gewinn und Zins). Das schien aber wieder nicht einsach genug, man konnte das Kapital als frühere Arbeit auffassen und so die Vergütung für Arbeit und Kapital unter den einen Begriff der aufgewendeten Arbeit bringen und zugleich die Grundrente dadurch in gewissem Sinne ausscheiden, daß man sie für einen Ausnahmefall erklärte. Auf diesen Standpunkt stellten sich Ricardo und seine nächsten Nachfolger. Von da war es dann nur noch ein kleiner Schritt zu dem Standpunkt, der alles andere beiseite lassend oder als gleichgültige Ausnahme erklärend, die gesamten Produktionskosten in Arbeitsquantitäten auflösen will. Marx und Rodbertus vollzogen ihn. Er hatte so viel Verführerisches, er brachte scheinbar allein und kurzer Hand Einfachheit und Klarheit in das Gewirre der Produktionskostenerscheinungen. Er schmeichelte dem demokratischen Zug der Zeit, der alle höhere Arbeit gern in einfache Handarbeitsstunden umsetzte. Gegenüber den scheinbar zufälligen Preisen der Produktionskostenelemente, die als privatwirtschastliche Erscheinung beiseite gelassen waren, schien man so eine volkswirtschaftliche, absolute, objektive Erklärung zu haben. Es waren auch leicht aus dem praktischen Leben viele vergleichbare Einzelfälle vorzuführen, in welchen offenbar die Verdoppelung der Arbeit Verdoppelung des Wertes erzeugte. Man übersah nur, daß auch sehr viele Beispiele vom Gegenteil anzuführen waren; nicht bloß der größere Diamant ist hundertmal mehr wert, als der kleine, obwohl beide dieselbe oder ähnliche Arbeit gekostet, nicht bloß von zwei Sängerinnen, welche gleiche Bildung erhalten und gleiche Anstrengung machen, verdient eine durch Unterricht am Abend fünf Mark, die andere durch ein Konzert tausend; — nein, fast von allen Waren derselben Art, die auf den Markt kommen und hier für dasselbe Geld pro- 10V Kilo verkauft werden, ist der eine Teil mit mehr, der andere mit weniger Arbeit, mit mehr und mit weniger Kosten erzeugt. Und das Stückfaß Wein, das gleich nach der Weinlese 1000 Mark kostet, wird vielleicht nach sünf Jahren mit 5—10 000 Mark bezahlt, obwohl für nicht mehr als 50—500 Mark Arbeit in der Zwischenzeit darauf verwendet wurde. Wir mögen die Produktionskosten, wie wir wollen, näher untersuchen, wir kommen immer wieder zu dem Schluß, daß sie sich in Quantitäten Arbeit, Arbeitszeit, gesellschaftlich notwendiger Arbeit oder wie wir es formulieren mögen, nicht restlos auflösen lassen, daß andere Ursachen mitspielen, und daß zuletzt ein anderer gemeinsamer Nenner für dieselben nicht gefunden werden könne als der Geldwert. Es hat niemand auch nur einen Schein von Beweis dafür vorbringen können, daß im Denken, Rechnen und Handeln der wirtschaftenden Menschen je Arbeitsquantitäten schlechtweg das Ausschlaggebende gewesen wären; es waren stets Wertgrößen in vergleichbarer Ware oder in Geld ausgedrückt, Preise, welche der Unternehmer bezahlt und bucht. Jeder Unternehmer hat sich bei der Einfügung jedes Produktionsgutes und -elementes zu fragen, was ist es anderweitig wert? Wie kann ich es etwa sonst verwerten? Er wird es für diefe bestimmte Produktion benutzen, wenn er hoffen kann, den Geldwert, mit dem er das Produktionselcment in feine Kostenrechnung aufnimmt, im Reinertrag wenigstens ersetzt, womöglich noch mit einem Gewinn vergütet zu erhalten. Alle Ursachen, die 009Z Die Art der Feststellung der Produktionskosten, 151 auf den Wert des Produktionsmittels wirken, werden so zu Faktoren der Produktionskosten selbst. Der Unternehmer kann die Produktionskosten aus verschiedene Weise einteilen: zunächst in specielle und in Generalkosten; zu den ersteren rechnet er, was er sür Rohstoff, Lohn u. s. w. bezahlt, zu letzteren die allgemeinen Ausgaben für Steuern, Versicherung, unter Umständen seinen eigenen Unternehmergcwinn, aus den er möglichst kommen mnß. Unter den speciellen Produktionskosten stehen die Posten für Lohn und sür Kapital (Maschinen, Gebäude, Grundstücke) in der Regel voran; die Aufwendung sür Kapital zerfällt in solche sür umlaufendes und stehendes; das stehende wird häufig weiter unterschieden in Grundstücke, sür welche Grundrente zu zahlen ist, und das übrige stehende Kapital. Doch sind das alles Unterschiede, die mehr sür die privatwirtschaftliche Buchung als für unsere volkswirtschaftliche Betrachtung Bedeutung haben. Für letztere zerfallen sämtliche Elemente der Produktion hauptsächlich in zwei Gruppen: 1. in solche, welche leicht zu haben, in größerer Menge vorhanden, jederzeit durch andere ähnliche zu ersetzen sind; z. B. gewöhnliche Arbeiter, gewöhnliche Roh- oder Hülssstoffe, gewöhnliche Kapitale, die ein tüchtiger Geschäftsmann jeden Tag, wenn er sie bei dieser Bank nicht erhält, bei jener sich verschaffen kann; und 2. die, welche nur schwer oder nur in geringerer Qualität oder gar nicht ersetzbar sind: besondere Eigenschaften des Unternehmers oder seiner Beamten und Werkmeister, besondere Geschäftslage, befonders wertvolle Wasserkräfte, Grundstücke von besonderer Qualität. Alle die sub 2 genannten Elemente gehören zu denen, die in relativ beschränktem Umsang oder gar ganz selten vorhanden sind. Ist die Nachfrage schon so stark, daß die Produktion zu den geringeren Produktionselementen überging, so haben sie einen größeren oder kleineren Seltenheitswert. Oder vielmehr der gestiegene Preis sür das fertige Produkt giebt dem Produzenten, der sie benutzt, einen größeren Überschuß als den übrigen: einen Extragcwinn, eine Rente, wie man es genannt hat. Und sobald derselbe die Wahrscheinlichkeit hat, einige Zeit zu dauern, so äußert sich das, soweit es sich um stehende Kapitale, Grundstücke, Wasserkräfte, Erzlager handelt, in der Art, daß sie entsprechend dem kapitalisierten Extragewinn einen höheren Kapitalwert erhalten. Wer sie vom bisherigen Eigentümer kaust, bezahlt für diese Grundstücke und Gebäude, sür Wasserkraft und die Firma so viel mehr und rechnet nun die landesübliche Verzinsung dieser Kapitalsumme unter seine Produktionskosten. Soweit es sich um besondere persönliche Eigenschaften handelt, entsteht dadurch ebenfalls ein Extragcwinn, eine Quasirente, wie man es genannt hat, die freilich nicht kapitalisiert werden kann. So erscheint die Beschränktheit gewisser Produktionselemente als ein wichtiger Faktor der Produktionskosten, der freilich sich im einzelnen immer schwer feststellen läßt. Besonders je weiter wir die Produktionskosten zurückverfolgen, desto weniger werden wir sicher fagen können, in welchen Stoffen, Maschinen, Arbeiten eine solche stecke, ob und inwieweit die hiefür gezahlten Preise durch Seltcnheitsprämien erhöht seien. Aber fast nirgends werden sie ganz fehlen, an vielen Punkten spielen sie die entscheidende Rolle. Und es war eine vollständige Verschleierung der Thatsachen, wenn man die Seltenheit nur in Bezug auf den landwirtschaftlich benutzten Boden anerkennen und gar in Bezug auf seine Produkte den Einfluß der Beschränktheit durch die Redewendung, wie wir vorhin bemerkten, scheinbar eliminieren wollte, die Grundrente bilde kein Element der Produktionskosten, weil der schlechteste und entfernteste noch angebotene und nötige Boden keine solche Grundrente gebe. Denn die Beschränktheit des guten und nahe gelegenen Bodens hat die Nachfrage zu höherem Gebot veranlaßt, die Preise so gesteigert, daß die Rente entstand, und sie bildet nun mit ihrer Konsequenz erhöhten Kapitalwerts des Bodens ein wesentliches Element im ganzen Produktionsprozeß, in den Beziehungen aller Einzelwirtschaften untereinander, in der Aufstellung aller Produktionskostenrcchnungen. Ähnlich wie die Seltenheit spielt die Zeit, in welche die Funktion jedes Produktionselementes sällt, eine wichtige Rolle in jeder Produktionskostenausstellung. Man hat seit Carey den Satz aufgestellt und als Regel angenommen, daß nicht die Produktions-, sondern die Reproduktionskosten den Wert bestimmen. Man meint damit 152 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u> der Einkommensverteilung, ^gly folgendes: jede privatwirtschaftliche Aufstellung von Kosten geht teilweise auf Bezahlungen zurück, die vor Monaten, vor Jahren gemacht wurden; wer Verträge auf Jahre über Pacht, Miete, Zins geschlossen, wer Grundstücke vor Jahren, Rohstoffe vor Monaten gekauft hat, will entsprechenden Ersatz dieser Kosten. Wenn nun seither die Geldpreise dieser Elemente sich geändert haben, und wenn neben den Produzenten, die srüher einkauften, eine große, den Markt beherrschende Zahl solcher steht, welche von den billigeren Preisen der jüngsten Gegenwart ausgehen, so werden diese den Markt und den Preis beherrschen: die sogenannten Reproduktionskosten, die so im Gegensatz zu den Kosten einer bereits halbvergangenen Epoche gedacht werden. Als Schluß crgiebt sich, daß diejenigen, die srüher teurer eingekauft, beim gesunkenen. Verkaufspreis Verlust haben, diejenigen, die früher billiger gekauft, einen Extragcwinn erzielen. Voraussetzung des Eintreffens dieses Erfolges aber ist die siegreiche Konkurrenz derer, die in neuester Zeit sich auf die Produktion eingerichtet. Ist dieser Sieg nicht vorhanden, bleiben teurere und billigere Produktion nebeneinander für die Nachfrage nötig, so entscheidet natürlich wieder die teuerste noch begehrte Produktion; der billiger Produzierende macht Extragcwinn, ob seine Produktionselemente und ihr Buchwert der jüngsten Gegenwart angehören oder Jahre zurückreichen. Alle Produzenten aber werden gleichmäßig den Unterschied machen, daß sie sür Vorarbeiten und Aufwendungen, die ein oder mehrere Jahre zurückliegen, eine andere Vergütung zu erhalten suchen, als für die gestern gemachten. Bei unendlich vielen wirtschaftlichen Produktionen sind Anlagen nötig, die zunächst Jahre hindurch unbezahlt bleiben; die erste Ernte von Weinbergen und Kaffeeplantagen kommt erst nach Jahren; viele Waren müssen lange liegen, bis sie gcnußreif sind; um Salzlager zu erschließen, sind Bohrungen und Vorarbeiten nötig, die erst nach Jahren sich bezahlt machen. Alles Kapital stellt, wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, Gütervorräte dar, die nicht bloß Arbeit gekostet, unter Umständen Seltenheitswert haben, sondern die auch mehr oder weniger durch Aufbewahrung wertvoller geworden sind. Die gewöhnliche privatrechtliche Form, in der sich das ausdrückt, ist die, daß wir sagen, das Kapital hat so viel Monate oder Jahre Zinsen gekostet, weil jeder, der sremde Kapitalien zur Produktion verwendet, Zins für die Zeit zahlen muß, für welche er dem Eigentümer die eigene Nutzung entzogen hat. Dementsprechend fordert er in den Produktionskosten entsprechenden Ersatz und erhält ihn, sosern er richtig, d. h, der Nachfrage entsprechend, produziert hat. Und insosern ist der allgemeine Satz richtig, daß neben den Arbeitskosten der Kapitalzins ein Element der Produktionskosten sei. Zwei Güter, welche gleiche Arbeit gekostet, von welchen aber das eine nur Arbeit der Gegenwart, das andere dieselbe Arbeit vor zehn Jahren erforderte, können im Wert für gewöhnlich nicht gleich stehen, oder was dasselbe ist, gleiche Arbeit und ungleicher Kapitalaufwand für zwei Güter bedingen nicht gleichen, sondern verschiedenen Wert. — Wir fügen noch zwei Bemerkungen über die zusammengesetzten Produktionskosten und die Verkehrs- und Handelskosten als Teile der Produktionskosten bei. Wenn zwei Güterarten notwendig regelmäßig zusammen produziert werden, >wie Blei, Kupfer und Silber meist im Bergbau, Getreide und Fleisch in der Landwirtschaft, Gas und Coaks in der Gasfabrik, so haben sie zusammengesetzte Produktionskosten, und der Unternehmer wird sür sein Geschäft stets nur fragen, ob er durch die Preise der zwei oder mehr Güter zusammen seine Kosten ersetzt erhalte. Er mag also buchmäßig rechnen, daß unter seinen Roheinnahmen von 10 000 Mark das Getreide 60, das Fleisch 40 Prozent ausmachen sollte; so lange er nur 10 000 Mark im ganzen einnimmt, hat er keinen Anlaß zur Änderung, wenn etwa das Getreide aus 40 Prozent der Einnahme sinkt, das Fleisch auf 60 steigt. Es wird auf die verhältnismäßige Stärke der Nachfrage nach dem einen und andern Produkt ankommen, welcher Fall eintritt. Wenn fremde Konkurrenz im einen Zweige die Preife drückt, wird der Produzent versuchen, die Produktion im andern zu steigern, erst wenn ihm dies nicht gelingt, hat er Schaden, wird er daran denken, seine Produktion anders zu gestalten, etwa den einen Teil der Produktion durch anderes zu ersetzen. Jedenfalls handelt es sich hier nicht um einen Fall der 011) Elemente der Produktionskosten Wirkung derselben. 153 Wertbildung unabhängig von den Produktionskosten, obwohl für Coaks z. B. an manchen Orten zu wenig bezahlt wird, weil hohe Gaspreise noch eine Ausdehnung des Eoaksangcbots angezeigt erscheinen lassen. Zu den Produktionskosten im weitern Sinn gehören alle Aufwendungen und Spesen, die gemacht werden müssen, um die Waren in die Hände der Verbraucher zu bringen, also auch alle Verkehrs- und Handelskosten. Wir haben oben schon erwähnt, wie bedeutend sie seien; sie verteuern einzelne Waren um nur wenige, andere um 30—50, oft um 100 und mehr Prozent. Wer sich einbildet, alle Wertbildung liege im Produktionsprozeß, kann dies nicht gerechtfertigt finden. Wer die Arbeit der Ver- kehrsanstaltcn und der Händler und den sonstigen sür den Cirkulationsprozcß nötigen Aufwand genauer kennt, wird von diesen: Aufschlag nicht überrascht sein, wenn er auch zugiebt, daß der Handel ost salsch organisiert sei und deshalb übermäßig viel koste. Auch die oft gehörte Klage, daß die Engrospreise und die Detailpreise sich nicht parallel bewegen, ist im ganzen unrichtig; sie haben im großen und ganzen dieselbe Tendenz. Aber es liegt in der Natur der Sache, daß die Großhandelspreise empfindlicher sind, etwas mehr schwanken als die Detailpreise. Der Kleinhändler muß suchen, konstante Preise festzuhalten, um seine Kunden nicht zu verlieren. Auch ist natürlich, daß je nach der Spannung zwischen Angebot und Nachfrage, der Zwischenhandel und Verkehr seine Spesen zeitweise reichlich, zeitweise nur halb ersetzt erhalt; aber auf die Dauer muß er sie aus den Käufer in dem Betrag überwälzen, der seinen Auswendungen entspricht. Und wenn der Zwischenhandel den reicheren, gut zahlenden Kunden geringere Preise anrechnet als den ärmeren, vielfach oder gar nicht bar zahlenden, auf Kredit kaufenden, so liegt darin auch keine Ausnahme von dem Satze, daß die Handelskosten einen Bestandteil der Produktionskosten bilden. Doch lassen wir diese Einzelheiten bei Seite und fragen wir nun, wie die Produktionskosten aus den Wert wirken? 181. Die Wirkung der Produktionskosten aus den Wert. Wir müssen zuerst fragen: was bedeuten die Produktionskosten für den Produzenten oder verkaufenden Händler? Er will sie mindestens ersetzt erhalten und womöglich noch einen Gewinn machen; erhält er das nicht, so hat er einen Verlust; kann er mehr erhalten, so nimmt er es; die Produktionskosten sind für ihn das Minimum, dessen Ersatz ihn veranlaßt, das Geschäft wie bisher fortzusetzen; eine Grenze sür seine Einnahme enthalten sie nicht; steigt die Nachfrage, ohne daß das Angebot ebenfo rasch zunimmt, so steigt der Marktpreis vielleicht weit über die Produktionskosten; handelt es sich um wirkliche Seltenheiten, wie berühmte Bilder, so werden sie ganz gleichgültig. Auch wo die tägliche Produktion durch die Natur der Sache sehr große Schwankungen zeigt, wie sie auf den Fischmärkten großer Seestädte sich zeigt, entscheidet das tägliche bald große bald kleine Angebot den Preis auf dem Markte mit seiner ziemlich stabilen Nachfrage, ohne daß die Kosten des Tages direkten Einfluß hätten. Der Konsument oder Käufer kennt selten die Produktionskosten so gut wie der Verkäufer; aber er fchließt auf sie aus dem bisherigen Preis, er sucht sich, wenn er kann, zu unterrichten; unter Umständen legt er sich die Frage vor, mit welchen Kosten er selbst das Gut herstellen oder wenigstens, wo er es anderweitig billiger erhalten könnte. Er wird, wenn er seinen Zweck erreichen kann, nicht leicht mehr als die Produktionskosten geben; sie werden ihm als der billige Preis °rscheinen, unter dem er aber, wenn's möglich ist, gern bleibt, den er nur überschreitet, wenn das Gut ihm sehr nötig erscheint, und seine Mittel die größern Auslagen gestatten. So stehen jedenfalls psychologisch die Produktionskosten im Mittelpunkt der Überlegungen aller Marktteilnehmer. Und weiterhin wird die Frage, ob sie im Markt- Preise gerade ersetzt, ob sie überreichlich vergolten oder zum Teil gar nicht ersetzt werden, zum Motiv sür die Regulierung des Angebots- Unter gewöhnlichen Verhältnissen wird, wenn sie gerade ersetzt werden, das Angebot dasselbe bleiben; steht der Marktpreis über ihnen, so entsteht eine Tendenz zu seiner Vermehrung, steht er unter ihnen, auf die Dauer eine solche zur Einschränkung des Angebots. Und diese Veränderungen des An- 154 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauscs u. der Einkommensverteilung. s.612 gebots wirken dann wieder auf den Marktpreis zurück und suchen ihn den Produktionskosten wieder zu nähern. Wie das geschehe und inwieweit, müssen wir näher ins Auge fassen. Wir werden annehmen können, die wesentlichsten, denkbaren Fälle zu erschöpfen, wenn wir solgende vier unterschieden: ^) die Produktionskosten bleiben unverändert, 1. die Nachfrage hebt oder 2. drükt den Wert vorübergehend oder dauernd; IZ) die Produktionskosten steigen oder fallen (1—2), während die Nachfrage und der Marktwert zunächst dieselben bleiben. ^,) 1. Bei gleichen Produktionskosten wird in der Regel ein gleiches Angebot geliefert; von der Ausnahme, daß Naturereignisse es bald heben oder senken, sehen wir hier ab; dem gleichen Angebot trete nun eine steigende Nachfrage gegenüber. Was geschieht? Die Preise werden anziehen, und damit wird der Gewinn steigen; war er bisher sehr klein, so wird der Preisausschlag ihn auf das Mittelmaß erheben, war dieses bereits erreicht, Extragewinne erzeugen. Es ist der Eintritt in eine günstige Konjunktur sür den Geschäftszweig. Die Unternehmer und Händler werden sich fragen, ob sie Dauer verspricht, ob demgemäß eine Vermehrung der Produktion, ein Warenbezug von Weiterher lohne. Diese Ausdehnung ist nicht immer möglich; zahlreiche Produktionsmittel sind, wie wir sahen, ganz beschränkt; der Bezug von entfernten Orten kann durch Fracht, Zölle, die Länge der Zeit ausgeschlossen sein; oft ist eine vermehrte Produktion erst in Monaten oder Jahren möglich. So können längere Zeit oder auf die Dauer die Extragewinne andauern, ohne daß das Angebot sich vermehrt. Auch wo keine solche Schwierigkeiten vorliegen, hängt die Ausdehnung der Produktion jeweilig davon ab, ob die Kapitale flüssig, der Zinsfuß niedrig, die wirtschaftlichen Hoffnungen auf die nächsten Zukünfte rosige sind; in Ländern mit geringerem Unternehmungsgeist, ob die Zahl der fähigen Unternehmer eine zunehmende ist; in Ländern mit ältern vielfach trägen Geschäften, ob die Konjunktur kräftig genug ist, die vornehmen satten Existenzen, die an der Spitze der Geschäfte stehen, in Bewegung zu bringen. Häufig waren aber neuerdings in Westeuropa und den Vereinigten Staaten diese sämtlichen Bedingungen, wenigstens in Bezug auf die gewöhnlichen Industrie- Waren, vollständig erfüllt, war auch Kapital im Überfluß da, so daß fast zu leicht und zu rasch, wenn die Nachfrage eine steigende Konjunktur erzeugte, die alten Geschäfte ausgedehnt, und neue gegründet wurden; sie waren, wenn die Konjunktur dann rasch vorüberging, nachher überflüssig, erzeugten ein Überangebot, einen Preisdruck, eine Krise, bis die Mehrproduktion wieder verschwand, oder die Nachfrage entsprechend gewachsen war. Jede zu rasche Ausdehnung der Produktion infolge guter Preise und steigender Gewinne hat die ungünstige Folge, daß die zu leichtsinnig gegründeten Geschäste auf schwachen Füßen stehen, bald Schleuderkonkurrcnz treiben, geringere Waren liefern und damit den Ruf einer Industrie verderben, daß ungelernte und geringere Elemente in die betreffende Arbeiterklasse eindringen. Augenblicklicher Kapitalüberfluß und sehr erleichterter Kredit können diese Gesahr am leichtesten herbeiführen, wenigstens in den überhaupt ausdehnbaren Geschäftszweigen. Im ganzen aber beweist all' das Angeführte, daß, soweit eine Geschäftsausdehnung möglich ist, sie meist über kurz oder lang erfolgt; sie wird dann die Preise wieder auf den Betrag der Produktionskosten, die Gewinne auf ihr mittleres Maß Herabdrücken, wenn nicht unterdessen die Nachfrage nochmal erheblich gestiegen ist. Daß dieses Steigen der Nachfrage aber keineswegs jederzeit und für alle wirtschaftlichen Güter eintrete, haben wir oben gesehen (§ 178). Soweit es sich um ein schwer oder nicht vermehrbares Angebot handelt, was, wie wir sahen, in umfassender Weise vorkommt, vor allem in der Landwirtschaft, in der Bergwerksindustrie, im Angebot städtischer Häuser und Läden, in allen Gebieten mit thatsächlichen oder faktischen Monopolen, da erzeugen die dauernden Extragewinne einen höhern Wert der stehenden Kapitale. Neue ErWerber rechnen die Verzinsung dieser erhöhten Kapitalwerte dann zu den Produktionskosten, die so nominell steigen, während sie thatsächlich die alten blieben. In Ländern alter Kultur spielt hierdurch die Verzinsung höherer Boden- und Grubenwerte, teurer Firmen u. s. w. eine große Rolle 613) Unveränderte Produktionskosten vei wechselnder Nachfrage. 155 im Gebiete der Produktionskosten. Die jetzt vor allem in den Vereinigten Staaten, aber ähnlich im alten Europa betriebene sogenannte VerWässerung der Kapitalien gehört Hieher. Wo ein beschränktes Angebot hohe Extragewinne ergiebt, erfolgt, wenn 10 Mill. Kapital wirklich aufgewendet wurden, die Ausgabe von 20—80 Mill. Aktien und Prioritäten; und man rechnet dann dem Publikum vor, daß in dem Geschäft nicht 10 oder 40, sondern nur 5 Prozent verdient werden, da man die Gewinne statt auf 10 auf 20—80 Mill. ausgegebener Wertpapiere bezieht. 2. Wir nehmen an, die Produktionskosten blieben sich gleich, aber die Nach- srage nehme ab. Es sind die ungünstigen Ernte- und Geschäftsjahre, die Zeiten rückgängiger Konjunktur, des stockenden Welthandels, um die es sich handelt. Die stockende Nachfrage erzeugt bald Überfüllung der Märkte; die Preise haben eine fallende Tendenz. Wieder ist für die Produzenten die Hauptfrage, ob sie die Stockung sür eine vorübergehende oder für eine dauernde halten, und ob sie die Zukunst richtig beurteilen, wie ja sür alle Überlegungen, die sich auf den Marktwert beziehen, die Schätzung der nächsten Zukunft eines der wichtigsten Elemente ist. Erscheint die verminderte Nachfrage nur als ein vorübergehendes Ereignis, so wird ohne zu großen Schaden für die Produzenten durch etwas kürzere tägliche Arbeitszeit und ähnliche Maßregeln das Überangebot und der Preisdruck in einigen Wochen oder Monaten, vielleicht wenigstens in ein oder zwei Jahren zu beseitigen sein. Und die Marktpreise werden dann auf den Betrag der Produktionskosten zurückkehren. Dauert die Störung aber länger, ist der Preisfall zugleich sehr stark, ist die Ware aus der Mode gekommen, durch andere ersetzt, sind dauernd sremde Märkte verloren, so entsteht eine längere Krisis sür das betreffende Gewerbe. Es fragt sich jetzt, wie die Einschränkung sich vollziehe. Am leichtesten ist es, wenn es sich um Produkte handelte, welche die betreffenden. Landwirte, Hausindustriellen oder Gewerbetreibenden nur nebenbei herstellten, ohne daß ihre Existenz von dieser Einnahme überwiegend abhing. Schwieriger wird es, wenn es sich um ein Hauptprodukt der Betreffenden handelt, wie z. B. in der Landwirtschaft um das Getreide, das man nicht wie Raps oder Tabak durch ein anderes Produkt ersetzen kann. Je größer, komplizierter, kapitalkräftiger die Produktionsorgane, die Unternehmungen sind, desto widerstandsfähiger sind sie; sie versuchen die Verluste durch technische Verbesserungen, Herabminderung der Generalkosten, Ausdehnung der Produktion auszugleichen; sie erzeugen so oft, wenn das Angebot schon zu groß ist, ein weiteres Überangebot. Sind sie als Verein oder Kartell gut organisiert, so können sie in mäßigen Schranken eine Verminderung des Angebots um-5—20 Prozent wohl herbeiführen, die Ausdehnung der Geschäfte hindern oder mit Konventionalstrafen belegen. Aber all' das hilft doch nur vorübergehend und nicht gegen eine dauernde Verminderung der Nachfrage um 25 oder gar um 50 und mehr Prozent. In solchen Fällen, die von starkem Preisfall begleitet sind, wobei die Unternehmergewinne verschwinden, große Verluste entstehen, machen zunächst die Geschäfte Bankerott, die unter den ungünstigeren Umständen arbeiten, in der Landwirtschaft werden die schlechten Böden, im Bergbau die geringeren Erze nicht mehr be- oder abgebaut. Geschäfte, die technisch ihr Kapital herausziehen können, versuchen es, werfen sich auf andere Thätigkeiten, wie wir auf dem Thüringer Wald viele Porzellanfabriken heute finden, wo vor 30—40 Jahren noch Eisenwerke waren. Häufig kann aber das fixe Kapital nicht herausgezogen, nicht anderweit verwendet werden; viele Arbcitsmaschinen sind nur als alt Eisen zu verlausen. Tann werden die Unternehmer einfach sich sagen, dieses fixe Kapital ist nun mal verloren; es wird abgeschrieben. Der Kapitalwert der Gebäude, Grundstücke, Maschinen, der ganzen Firmen sinkt um 10, 20, 40 und mehr Prozent. Man arbeitet aber noch fort, wenn nur das verminderte Kapital sich verzinst, und die übrigen lausenden Kosten sich noch ersetzen, besonders wenn eine andere Beschäftigung sich nicht bietet. So wird der Reduktionsprozeß bald langsamer, bald schneller sich vollziehen, immer von großen Verlusten begleitet, bis er sein Ziel erreicht, das Angebot in eben dem Umfang zu beschränken, wie die Nachfrage es erheischt. Ist dies geschehen, wozu aber oft viele Jahre gehören, dann wird der Marktpreis wieder den Produktionskosten sich gleichstellen. Die Produktionskosten 156 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe?' u. der Einkommensverteilung. sM4 Werden technisch vielleicht noch ganz dieselben sein, ihrem Geldpreis nach werden sie in dem Maß sich reduzieren, wie die fixen Kapitalien entwertet, die Arbeitslöhne gedrückt sind. Arbeiter, deren Familie seit Generationen im selben Gewerbe waren, zu anderer Thätigkeit zu bringen, ist häufig ebenso schwierig wie das Herausziehen fixer Kapitalien. Weil sie zähe und mit Liebe an ihrer Thätigkeit, z. B. der Handspinnerei, dem Handwcbstuhl hängen, lassen sie sich die größten Lohnreduktionen gefallen. Dadurch wird die Einschränkung des Angebots, das eventuelle Verschwinden des ganzen Gewerbszweiges sehr verzögert. Zuletzt aber ist das Resultat doch dasselbe. 1. Der andere Hauptsall ist der, daß die Nachfrage und der Marktwert zunächst als unverändert angenommen werden, die Produktionskosten aber sich ändern. Setzen wir ihr Steigen voraus, so ist klar, daß bei dem alten Preis ein Verlust für die Produzenten entsteht, den sie höchstens dann zu tragen bereit sein werden, wenn sie ihn als etwas Vorübergehendes ansehen, oder wenn bisher der durchschnittliche Gewinn ein besonders reichlicher war. Trifft beides nicht zu, so werden sie suchen, die Erhöhung der Produktionskosten mittelst gesteigerten Preises auf das konsumierende Publikum abzuwälzen. Handelt es sich um eine sehr notwendige Ware und um ein sehr kauffähiges Publikum, so wird es sich die Preiserhöhung gefallen lassen. Handelt es sich um Zwischenhändler und Produzenten selbst, die mehr zahlen sollen, so wird schon eher ein Widerstand gegen den Zuschlag kommen. Und auch das übrige Publikum wird, wenn es sich um überflüssigere Waren handelt, leicht seine Nachfrage einschränken, wenn höhere Preise gefordert werden. Hierdurch entsteht Marktüberfüllung, Sinken des Preises, Verlust bei den Produzenten. Es werden wieder zuerst die Geschäfte ausfallen, die unter den ungünstigsten Umständen arbeiten, die anderen können eher den Verlust tragen. Zuletzt vollzieht sich eine Einschränkung des Angebots bis zu dem Punkt, daß es dem Teil der Nachfrage, der höhere Preise zahlen kann und will, gleichsteht. Nun decken sich die Produktionskosten und der Marktwert wieder. Unter Umständen ist der Einschränkungsprozeß mit einer neuen niedrigeren Wertung der fixen Kapitalien verknüpft, die in der Geschäftsbranche arbeiten. Unterscheiden könnte man die verschiedenen Ursachen der erhöhten Produktionskosten. Ist der Lohn gestiegen, so ist die Frage, ob er bei gleicher Leistung der Arbeiter höher wurde, so daß eine wirkliche reale Verteuerung eintrat, oder ob nicht zugleich die technische Fähigkeit der Arbeiter an besseren Maschinen, mit seineren Lohnzahlungsmethoden so wuchs, daß trotz des höheren Lohnes aus die Dauer die Geldausgaben für die Arbeit nicht oder nicht wesentlich höher wurden. Stieg der Zinsfuß, was in reichen Ländern mit blühender Volkswirtschaft meist nur vorübergehend geschieht, so wird natürlich die Produktion, die fast stets irgendwie mit Kredit arbeitet, teurer. Nicht umsonst haben schon die Merkantilsten als Voraussetzung blühender Volkswirtschaft niedrigen Zins verlangt. Nicht umsonst jammert die Geschäftswelt, wenn der Diskont erhöht wird. Handelt es sich endlich darum, daß gewisse Produktionsfaktorcn (Boden, Erzlager u. s. w.) nur in beschränktem Maß vorhanden sind, daß eine vermehrte Nachfrage für andere Zwecke ihren Wert in die Höhe treibt, dann tritt für längere Zeit ein Steigen aller der Waren ein, in welchen diese Beschränktheit des Prodnktionsgutes eine ausschlaggebende Rolle spielt. Jahrhundertc lang ist aus dieser Ursache Fleisch, Brot, Holz, Wild und Ähnliches teurer geworden. L) 2. Die Nachfrage und der Wert sollen zunächst dieselben bleiben, die Produktionskosten aber sich vermindern. Die unmittelbare Folge ist ein größerer Gewinn der Produzenten, der gegenüber anderen Geschäftszweigen eine Tendenz aus Ausdehnung der Geschäfte und des Angebots erzeugt; diese führt, soweit dies nach den vorhandenen Produktionsmitteln möglich ist, zu stärkerer Konkurrenz und zu Versuchen, durch die jetzt möglichen Preisermäßigungen die Kundschaft anzuziehen. Doch ist es angezeigt, hier gleich zu scheiden zwischen den verschiedenen Ursachen der Kostenverminderung. Sie kann bestehen in einem Herabgehen des Zinsfußes; ein solches wird meist allen Geschäftszweigen eines Landes gleichmäßig zu gute kommen, die Pro- 615^ Veränderung der Produktionskosten bei gleichbleibender Nachfrage. 157 duktion erleichtern, bei den alten Verkaufspreisen die Gewinne etwas erhöhen. Ob im Zusammenhang damit die Preise sinken, hängt von der Stärke der Nachfrage ab; meistens ist sie, wenn der Zinsfuß infolge von Geschäftsstockungen vorübergehend sinkt, eine abnehmende. Sie kann ferner bestehen in einer Verminderung der Arbeitskosten, d. h. in Ersparnis an Arbeit und Anwendung ergiebigerer Arbeit oder in einem Sinken der Löhne. Die erstere Erscheinung wird fast stets zunächst nur in einzelnen Geschäften oder Geschäftszweigen vorkommen und dann je nach der Nachfrage und Marktlage zu Extragewinnen der Unternehmer oder Preisreduktionen führen; foweit die Änderung mit technischen Fortschritten zusammenhängt, komme ich gleich noch besonders darauf. Das Sinken der Löhne wird teils partiell in einzelnen Zweigen des Wirtschaftslebens, teils allgemein eintreten können. In beiden Fällen wird die Lohncrfparnis den Gewinn zunächst erhöhen, dann aber durch die Konkurrenz zu billigeren Warenpreisen führen. Ein solches Sinken der Preise verschafft den Konsumenten einen Vorteil um den Preis der Herabdrückung des Einkommens der Arbeiter. Diese werden weniger kaufkräftig als vorher, es kann die Armenlast und die sociale Not so steigen, daß hierdurch die Gesamtheit viel größeren Nachteil hat als der Konsumentenkreis durch die billigeren Waren Vorteil. Jede absichtliche Warenverbilligung durch Lohndrücken steht daher mit Recht in schlechtem Geruch. Die Verminderung der Kosten kann aber auch bestehen in technischen Fortschritten, verbesserter Gcschäftsorganisation, billigeren Frachten. Die beiden ersteren Momente treten in der Regel so in die Erscheinung, daß zunächst einzelne sie finden und anwenden. Diese werden dann, so lange sie oder wenige Nachahmer allein im Besitze der Vorteile sind, erhebliche Extragewinne machen; denn so lange sie nur einen Teil der Nachsrage befriedigen, andere Geschäfte, die in alter Weise arbeiten, neben ihnen noch nötig sind, bleibt der Preis der alte. Einzelne Familien, Städte und Länder, die zuerst und länger allein die großen technischen und organisatorischen Fortschritte vollziehen, werden dadurch die reichen. Man hat oft und mit Recht gesagt, nur dieser Fall sei es, der heute noch erhebliche Vermögen in den Händen der Unternehmer erzeuge. Die Quelle dieser Extragewinne kann aber stets nur eine gewisse Zeit hindurch fließen. In dem Maße wie die Fortschritte bekannt und nachgeahmt werden, — auch wo die Betreffenden Erfindungspatente auf eine Anzahl Jahre haben, geschieht es nach Ablauf derselben — entsteht eine stärkere Konkurrenz, ein Überangebot, ein Versuch, durch Preisminderung Kunden zu werben. Und so sinken mit der Zeit alle Preise im Verhältnis des technischen Fortschrittes und der verbesserten socialen Organisation der Produktionsorgane. Nur wo die Beschränktheit einzelner Produktionsgüter zu sehr in entgegengesetztem Sinne wirkt, tritt die Verbilligung nicht ein, oder findet gar Ver- teurung statt. Für die meisten Produkte des eigentlichen Gewerbefleißes, Zucker, Chemikalien, Gespinste, Gewebe, Hausgeräte, Werkzeuge, hat durch diese Ursache eine außerordentliche Verbilligung in den letzten Generationen stattgesunden. Der Meter feinen Wolltuches in Reims fiel 1816—1883 von 16 auf 1,45 Francs; die englischen Baumwollstoffe sanken 1830—1880 um 60 Prozent im Preis. Marx führt an, daß 12 Dutzend Stahlfedern in England 1820 144 Schilling (als Folge des Handwerksbetriebes) kosteten, 1330 8 Schilling (als Folge der Manusaktur-), 1867 2—6 Peuce (als Folge des Fabrikbetriebes). A. Wells führt als die durch technische Fortschritte neuestens stark verbilligten Waren Zucker, Petroleum, Kupfer, Eifen, Quecksilber, Silber, Zinn, Nickel, Bleiwciß, Kohlen, Sulphate, Chinin, Papier, Salpeter an. Noch rascher pflegt die Verbilligung durch bessere Transportmittel und gesunkene Frachten zu wirken, da neue Verkehrswege und Verkehrsmittel, einmal hergestellt, sofort jedem offen stehen. Wir haben oben schon (§ 150, 151) mancherlei Frachtermäßigungen angeführt; wir werden für die letzten 200 Jahre im Durchschnitt aller Frachtmittel ein Sinken derselben von 20—50 auf 0,5—5 Pf. per Tonnenkilometer annehmen können. Eine Tonne Getreide von Newyork nach Liverpool zu schaffen kostete 1873 noch 30,68, 1893 158 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u> der Einkommensverteilung. s^gKi 7,6 Mark, von Britisch-Jndien nach Hamburg damals 97, jetzt 42 Mark. Noch nie ist in so kurzer Zeit eine solche Frachtverbilligung eingetreten. Sie mußte aus alle transportablen Waren, die bisher durch Beschränktheit des Bodens odcr der Naturschätze gegenüber der Bevölkerung teurer geworden waren, im Sinne einer starken Verbilligung wirken. Die relative Begrenztheit dieser Produktionsgütcr ist damit außerordentlich hinausgeschoben, ja zeitweise die Beschränktheit in Überfluß verwandelt worden. Und so sehr die Grundbesitzer und Landwirte darunter leiden, es ist daneben nicht zu vergessen, daß ohne die Lebensmittelverbilligung die gestiegene westeuropäische Bevölkerung in ihrer Masse heute in äußerst schwieriger, ja schlechter Lage wäre. Fassen wir das Ergebnis kurz zusammen, so lautet es dahin: In vielen Momenten, wahrscheinlich in der Mehrzahl der Markttage und Fälle weicht der Marktwert von den Produktionskosten ab, weil die ganze Volkswirlschast in steter Umbildung begriffen ist, die Nachfrage sich jedenfalls mit der steigenden Bevölkerung, aber auch sonst mit der Zeit ändert, weil das Angebot stets von den Ernten, von manchen anderen Zufällen abhängt, von der fortschreitenden Technik, dem Welthandel, der Ausdehnung der Märkte beeinflußt wird. Aber stets erzeugt die so durch die verschiedensten Ursachen hervorgerufene Abweichung des Marktwerts von den Kosten durch den Druck geschmälerter oder vermehrter Gewinne eine Tendenz, das Angebot entsprechend zu ändern, der Marktlage wieder besser anzupassen. Das ist aber nun nur in gewissen Fällen ganz leicht: da wo die Vermehrung oder Verminderung der Produktion gar keinen Schwierigkeiten begegnet. Und selbst da handelt es sich meist um Wochen und Monate, ja um Jahre, während deren erst die Umbildung der Produktion sich vollziehen kann. In der Zwischenzeit verursacht die Abweichung des Marktwerts von den Kosten gewisse Gewinne oder Verluste. In vielen Fällen ist aber einerseits die durch die Marktlage angezeigte Vermehrung des Angebots überhaupt nicht möglich wegen der Beschränktheit der Produktionselemente, und ist andererseits die angezeigte Verminderung nicht angängig ohne große Verluste, weil die Produktionselemente nicht ohne weiteres zu anderer Produktion tauglich sind; — da tritt längere Unterführung oder Überführung des Marktes ein, die erstere ist mit Gewinnen, die letztere mit Verlusten für den Produzenten verbunden. Es tritt hier also keine faktische Anpassung der Produktion ein, wohl aber nach und nach eine privatwirtschastliche Änderung der Produktionskosten, insofern die entscheidenden Produktionselemente (Kapitale, Grundstücke) im Werte so steigen oder sallen, daß die durch Verzinsung der erhöhten oder verminderten Nominalkapitale geänderten Produktionskosten den veränderten Marktpreisen wieder angepaßt sind. Die Folge also, daß mit der Zeit die Marktwerte wieder den Produktionskosten sich anpassen, tritt teils durch wirkliche Änderung des Angebots, teils durch bloße Preisänderung der im Geschäft thätigen Produktionselemente ein. Zwei gänzlich verschiedene Vorgänge, die aber darin übereinstimmen, daß die buchmäßigen, privatwirt- schastlich zu rechnenden Produktionskosten nach und nach wieder mit dem Marktwert in Einklang kommen. Mögen die Gegner der Kostentheorie aus all' dem folgern, daß die Kosten nicht das einzige Princip des Wertes seien, daß in vielen Fällen vorübergehend, in vielen dauernd die realen aufgewendeten Kosten nicht den Wert beherrschen, so ist darauf zu antworten, es sei von den maßvolleren neueren Verteidigern der Kostentheorie mehr nicht behauptet worden als folgendes: der augenblickliche Wert auf dem Markt wird stets durch die Spannung von Nachfrage und Angebot in der oben geschilderten Weise bestimmt- Der dauernde Wert hängt von der Art ab, wie gegenüber der gegebenen Nachfrage das Angebot sich den Produktionskosten anpaßt; die Oscillationen des Angebots hängen von der Leichtigkeit oder Schwierigkeit ab, es immer wieder, je nach dem Ersatz der Produktionskosten, zu ändern. Unter den Produktionskosten ist der Ersatz der Kapitalverzinsung ein wesentliches Element. Und die Kapitalverzinsung steigt oder sällt mit dem jeweiligen Seltenheitswert des betreffenden Kapitals. Mag man dabei mit Recht betonen, daß die Rittergüter je nach dem hohen oder niedrigen Getreidepreis höher oder niedriger im Wert stehen, und daß nicht umgekehrt der Weizen Ausgleich von Produktionskosten und Marktwert. Der Geldwert. 159 teuer geworden sei infolge hoher Gutspreise, — das beweist nur, daß die Werte der Gebrauchs- und der Produktionsgüter stets in gegenseitiger Abhängigkeit von einander stehen, daß jede Wertbildung auf altere sie bestimmende Ursachen zurückgehe. Das erste aller Wertgefühle und Werturteile zu fassen, wie es überscharfsinnigc Wertlheoretiker versuchen, ist so unmöglich, wie den Beginn der Welt- oder Staats- oder Menschenschöpfung klar zu legen. Wir müssen uns mit der Erkenntnis begnügen, daß aus die Dauer die Produktionskosten das Angebot und damit den Wert von der einen Seite her regulieren, während er von der andern durch die Nachfrage und ihre Ursachen bestimmt wird. 182. Der Geldwert. Angebot undNachfrage nach Edelmetall und Geld. Wir haben schon in der Gcldlchre gesehen, daß alle klaren und deutlichen wirtschaftlichen Wertvorstellungen erst mit und durch das Geld entstanden sind; soweit wir bisher den Marktwert erörterten, war die Voraussetzung, daß er in Geld ausgedrückt, sei und gemessen werde. Das Geld ist der relativ beste Wertmesser; alle unsere Überlegungen in Bezug auf den Wert gehen heute von der für kurze Zeiträume und nahe Entfernungen im ganzen wahren Annahme aus, daß das Geld stabil und gleichmäßig in seinem Wert sei. Die Werte der Waren denken wir uns als das Wechselnde, den des Geldes als das Feste. Aber diese Annahme hat nur beschränkte und relative Wahrheit; nicht bloß subjektiv hat die Mark in der Börse des Armen einen höhern Wert als in der des Reichen; auch objektiv gegenüber den gesamten Warenwerten in ihrem Durchschnitt, gegenüber dem Mittel aller subjektiven Wertschätzungen hat das Geld einen zeitlich und örtlich wechselnden Wert; nicht bloß sofern es gutes oder schlechtes Geld ist, wovon wir hier nicht reden, wir setzen gute Münze, ein geordnetes Geldwesen voraus, sondern auch sofern das Geld aus Edelmetall besteht, dieses Edelmetall je nach Angebot und Nachfrage, nach seinen Produktionskosten und nach seiner Verwendung da und dort einen verschiedenen Wert haben kann. Und dieser möglicherweise wechselnde Wcrt des Geldes muß sich in der Gesamtheit der Preise ausdrücken; hoher Geldwert ist gleichbedeutend mit niedrigen Geldpreisen, niedriger Geldwert mit hohen Geldpreisen; wo wenig Geld vorhanden ist, da wird auch für jedes einzelne Gut wenig bezahlt werden, alles ist billig; wo viel Geld ist, da giebt man in jeder Transaktion auch viel, alles ist teuer. Daher der bekannte Satz: alle Geldpreise können zugleich fallen oder steigen; alle Werte können niemals ebenso eine gemeinsame Bewegung zeigen; das Steigen eines Wertes bedeutet so viel wie das Fallen der anderen; das allgemeine Steigen oder Fallen der Geldpreise ist identisch mit der umgekehrten Bewegung des Geldwertes. Da nun aber zugleich alle einzelnen Güter je ihre selbständige Warenwerts- bewcgung haben und alle zugleich in ihrem Geldpreis vom Geldwert abhängen, so entsteht daraus ein sehr komplizierter Zusammenhang. Wir kennen nur die gezahlten Geldpreise, wir können nur einen Teil derselben statistisch erfassen, örtlich und zeitlich vergleichen. Bei jeder Änderung sragen wir: liegt die Ursache in einer Waren- oder in einer Geldwertsänderung; auch soweit wir größere Durchschnitte von Preisen verschiedener Waren und ihren Wechsel berechnen können, bleibt die Frage meist offen, ob mehr Waren- oder Geldwertsänderungen die Ursache seien. Immerhin befreit uns diese praktische Schwierigkeit der Erfassung nicht von der Pflicht, uns über den Tauschwert des Geldes, seine Ursachen und Veränderungen möglichst klar zu werden. Der Tauschwert des Geldes, seine Kaufbefähigung gegenüber anderen Gütern und Leistungen behauptet auf jedem Markte eine herkömmliche in der Gesamtheit der Preise sich ausdrückende Höhe; alle einzelnen Preise haben an sich eine gewisse Tendenz, sich zu behaupten; alle von demselben Geldwerte beherrschten Preise bedingen sich und alle Absatzverhältnisse gegenseitig; jede Änderung einzelner Preise verschiebt ihr Verhältnis zu allen anderen und verletzt so zahlreiche Interessen. Jede Änderung des Geldwertes wird ausgehen von einer Änderung in Angebot oder Nachfrage des Geldes oder des Edelmetalls. Sie wird, wie wir das oben von allen Änderungen des Angebots und der 169 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Eiiikommcnsverteiluug. Nachfrage sahen, nur bei einer gewissen Stärke wirken; sie hat ein viel größeres Beharrungsvermögen zu überwinden als die Änderung des Angebots einzelner Waren, weil eben der Geldwert im Gleichgewicht aller bestehenden Preise seinen Ausdruck hat; aber immer wird jede dauernde und starke Verschiebung in den Spannungsvcrhältnissen von Angebot und Nachfrage des Geldes die Gesamtheit der Preise und den Geldwert in der Weise modifizieren, wie überhaupt die Werte durch Angebot und Nachfrage beeinflußt werden. Eine Summe von psychischen Faktoren kann und wird häufig auch hier mitwirken. Aber das Nächste ist doch, Angebot und Nachfrage des Geldes, ihr Auftreten auf dem Markte als Ouantitätserscheinungen zu untersuchen. Als Märkte kommen Gebiete mit einheitlichem Verkehr und einheitlicher Geld- eirkulation in Betracht. Sie waren früher klein, heute erstrecken sie sich auf ganze Staaten, ja Weltteile. Jedenfalls bilden die heutigen Centralpunkte des Geld- und Kreditverkehrs in den Kulturstaaten einen mehr oder weniger einheitlichen Markt für das Geld und seinen Wert. Von der lokalen Verschiedenheit des Geldwertes sprechen wir nachher, wir fassen zunächst die Ursachen der zeitlichen Veränderungen ins Auge. s,) Das Angebot an Geld ist ein Teil des Edelmetallangebots. Auf jedem Markt ist ein überlieferter Bestand an Münze, Edelmetallbarren. Gold- und Silbergerät; dazu gesellt sich, was jährlich durch die heimische Neuproduktion oder durch den Handel hinzukommt; es geht ab, was ausgeführt wurde. In den früheren kleinen Marktgebieten mochten große Beuteergebnisse oder neue Erz- und Metalllager das Angebot rasch ändern; in den neueren Zeiten schwankte nach Soetbeer die jahrliche Ausbeute der Erde gegenüber dem Edelmetallvorrat meist nur zwischen 1 und 1^/2 Prozent, nur ncuestens erhob sie sich bis gegen 2 Prozent beim Gold, etwas über 2 Prozent beim Silber. Das Angebot von Edelmetall für Geldzwecke ist abhängig von der Münzgesetzgebung, der Nachfrage für andere Zwecke und den Export. Die Münzgesetzgebung bestimmt, ob Gold oder Silber oder beide zusammen Währung seien; sie ordnet an, ob nur der Staat präge und also allein nachfrage, oder ob auch Private prägen dürfen; die Münzverwaltung Prägt entweder regelmüßig, also eventuell auch mit Verlust, wenn der Rohmetallpreis gleich oder über dem durch den Münzfuß angezeigten Werte steht (z. B. wenn Barrengold in Deutschland gegen oder über 1395 Mark gilt), oder sie prägt nur, wenn er unter diesem Niveau (also z. B. in Deutschland 1390—1392) steht. Von allem dem hängt das Angebot geprägten Geldes ab. Aber die Handlungen der Münzverwattung und der prägenden Banken selbst sind wieder mit bedingt von der anderweiten Edelmetallnachsrage und dem Export. Soetbeer schätzt, daß über die Hälfte des 1881—1885 neu produzierten Goldes für die Industrie gebraucht worden sei; Lexis nimmt für die neueste Zeit etwa 1/4 bis ^/s an; vom Silber ist es ein noch geringerer Teil, etwa ^/s. Doch schwankt dieser ganze Verbrauch sehr. Er ist größer in guten Jahren; er hört aus in schlechten; ja bei allen großen Geschäftsstockungen werden große Mengen von Edelmetall, die bisher in Geräten und Schmucksorm vorhanden waren, in Münze verwandelt. Klüpfel schätzt 1895, daß in Europa 32 Milliarden Mark Gold und ebenso viel Silber vorhanden waren, von welchen nur 16 als Goldmünze und 9 als Silbermünze, der Rest in anderer Form gebraucht wurden. Jedenfalls hängt das Angebot beider Teile enge zusammen, und das ganze europäische hängt außerdem davon ab, was die hauptsächlichsten Gold und Silber erzeugenden außereuropäischen Länder für sich behalten, und was Europa nach Asien senden muß. In letzter Linie aber werden alle diese Größenverhältniffe davon bestimmt, welche Summe die Produktion an Edelmetall jährlich liefert, zu welchen Kosten das geschieht, und wie so der Gesamtvorrat anwächst. Ich führe die wichtigsten Zahlen nach Soetbeer, Lexis und dem amerikanischen Münzamt an; einmal die Kilogrammzahlen 1493—1890 in größeren Durchschnitten; dann die Jahresproduktion von 1890—1900, nebst einigen Vorjahren und ihrem Marktwert in deutschem Geld; diese Angaben nach der Statistik des amerikanischen Münzamtes. Die Schätzung des Gesamtvorrats an Edelmetall ist, was den Silberwert betrifft, nicht korrekt: die älteren Angaben sind im alten Silberwert, die von 1890—99 im heutigen 619) Die geschichtliche Statistik der Sdelmetallproduktion. 161 Marktwert gemacht; schätzt man das ganze Silber nach letzterem, so wäre der Wert alles Silbers 1900 nur etwa 25—26 Milliarden Mark. Kilogramm Goldproduktion Kilogramm Silberproduktion jährlich zusammen jährlich zusammen 1493- -1600 6 970 754 800 250 216 22 834 000 1601- 1700 9123 912 300 372 340 37 234 000 1701- 1800 19 001 1 900 000 570 349 57 034 900 1801- -1850 23 697 1 184 870 654469 32 723 450 1493- 1850 13 273 4 751 970 418 510 149 826 350 1851- 55 199 388 996 940 886 115 4 430 575 1856- -60 201 750 1 008 750 904 990 4 524 950 1861- 65 185 037 925 285 1 101 150 5 505 750 1866- -70 195 026 975 130 1 339 085 6 095 425 1871- 75 173 904 869 520 1 969 425 9 847 125 1876- -80 172 414 862 070 2 450 252 12 251 260 1881- 85 149137 745 685 2 861 709 14 308 545 1886- -90 159 360 796 800 3 452 400 17 362 000 1851- !U! 179 504 7 180 180 1 868 140 74325 630 1493- -1890 11932 250 224 151 980 1850 1890 1900 Der Gesamtvorrat an Gold und Silber ist zu schätzen Kilogramm Mill. Milliarden Mark Kilogramm Mill. Milliarden Mark 4.7 11,9 14.8 13.2 33,13 41.5 149,8 224,1 273,2 29.4 42,1 46,7 Goldproduktion 1873 1878 1883 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Kilogramm 144 100 179 200 143500 185 800 178 800 196 600 220 900 236 700 273 200 301 500 305 700 356 900 433 200 463 500 384 641 Mill. Mark 403.1 499,9 400,3 518,3 498,9 548,5 616,3 660,4 762,2 846,2 849 3 991,1 1203,1 1287,1 1073,6 Silbcrproduktion Kilogramm Mill. Mark 1 976 600 2 282 300 2 773 300 3 738 600 3 921 600 4 266 000 4 893 000 5165 400 5121000 5 234 000 4 908200 5 013 200 5413 400 5 225 300 5 377 000 328,5 338,2 395,9 449,6 527,7 542,0 533,6 518,2 418,0 440,3 444,6 404,3 429,0 421,1 450,0 1890-99 2 967 000 8263,1 49 162 000 4678.8 Diese Produktion war abhängig von der Entdeckung und Erschöpfung der Gold- und Silberlager, die man jeweilig gefunden und bearbeitet hatte. Und es ist klar, daß man stets um so größeren Anlaß und Reiz hatte, sie zu nutzen, je günstiger jeweilig das Verhältnis der Ausbeute sich zu den Kosten stellte. Niedrige Produktionskosten vermehrten, hohe schränkten die Ausbeute ein; daneben wirkte freilich vielfach das Lotterieartige der Gewinne im Minenbetriebe, so daß die Produktion auch bei geringer Ausbeute fortgesetzt wurde. Im ganzen beruhte die Möglichkeit immer stärkerer Ausbeute auf den großen Fortschritten der Technik, wie sie vor allem im letzten Jahrhundert gemacht wurden; sie erlaubten immer tiefer liegende Erze mit gleichen oder gar geringeren Kosten abzubauen. Das Hauptsilbergebiet ist heute Nord- und Südamerika; es handelt sich da um gleichsam unerschöpfliche Silbcrerzlager, für deren Abbau es sich nur noch darum handelt, Kapital und Unternehmungslust zu schaffen, sowie den Verkehr und die Schmoller, Grundriß dsr Bolkswirtschaftslehr?, II. I,—S, Aufl. 11 162 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. politischen Verhältnisse dieser Länder so zu ordnen, daß die Betriebe nicht gestört werden. Die Bergwerkseinrichtungen sind nicht billig, aber die Erze als solche haben fast keinen Seltenheitswert mehr; die zukünftige Produktion wird wahrscheinlich keine andere Grenze als den sollenden Silbcrwert haben. Die Goldproduktion war hauptsächlich bisher eine solche in den Schwemmländern der Niederungen, wohin das Wasser die Erzteilchen gebracht; sie war damit wesentlich vom Zufall der Entdeckungen beeinflußt; der Kapitalauswand beim Betrieb war nicht sehr hoch; künftig wird mehr und mehr auch bergmännischer Abbau nötig; aber das Vorkommen bleibt ein unregelmäßigeres; und vieliach lagert das Gold zu tief in der Erde, um es überhaupt zu erreichen. Daher die Furcht, die Produktion des Goldes werde einst ganz aufhören. Zunächst ist hiervon nicht die Rede; sie hat nach der kolossalen Zunahme von 1851—75 zwar wieder um !/4 abgenommen, dann aber 1886 bis zur Gegenwart wieder sehr zugenommen. Die Silberproduktion stieg in unserm Jahrhundert von jährlich 0,6 auf 4—5 Mill. Kilogramm. Für die nächsten hundert Jahre wird die Produktion neben der technisch bedingten Höhe der Produktionskosten wesentlich von den neuen Entdeckungen und der politischen Lage der Produktionsländer abhängig bleiben. Natürlich dars man nun aber aus der Größe der jeweiligen Produktion und dem Betrag, der hiervon dem einzelnen Land zukommt und da als Geld auftritt, nicht ohne weiteres auf den Wert schließen, wie das in einseitiger Weise früher oft geschehen ist. Denn es kommt neben dem Angebot auf den Bedarf, neben der Geldmenge auf ihre Funktion an, wie wir sehen, wenn wir uns die Nachfrage klar machen. l>) Die Nachfrage nach Edelmetall wird in jedem Lande bestimmt 1. durch den Bedarf für Geräte und Schmucksachen, 2. durch das Bedürfnis für den Handel mit Gebieten, die in Edelmetall Vergütung ihrer Waren begehren und 3. durch den Geldbedarf selbst. Dieser ist zunächst durch die Münz- und Währungsgesetzgebung aus eines oder beide Metalle geleitet; er ist dann hauptsächlich abhängig von der Art, wie die Geld- und Kreditwirtschast gesiegt hat, wie die Münze aus einem Schatzmittel mehr und mehr ein bloßes Zahlmittel und zwar ein durch Kreditmittel ersetzbares geworden ist. Es kommt also an auf die Größe und Menge der durch Geld vermittelten Wertübertragungen, auf die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die mit der öffentlichen Sicherheit wächst, aber auch in den Kulturstaaten der Gegenwart von Jahr zu Jahr je nach den Zahlungsbedürfnissen und den Konjunkturen sehr schwanken kann, dann aber auch auf die Menge und die Umlaufsgeschwindigkeit der kreditmäßigen Stellvertreter des Geldes, Banknoten, Papiergeld, Wechsel, Check- und Giroübertragungen. Der Bedars an Zahlmitteln wächst mit der Ausbildung der Geldwirtschaft, dem Verkehr, der Zunahme aller Geschäfte. Wenn die Edelmetall- oder Geldmenge sich verzehnfacht, aber die Zahlungen ebenso, so kann der Geldwert ganz derselbe bleiben. Dieselbe Geldmenge kann, wenn sie rascher umläuft, ein Sinken, wenn sie langsamer cirkuliert, ein Steigen des Geldwerts herbeiführen. Vollends die Ausbildung des Zahlungskredits verändert den Geldbedarf wesentlich. In den entwickeltesten Kulturländern haben heute die Banken Barvorräte an Edelmetall und Münzen, welche den cirkulierenden Münzen teils zur Hälste oder ganz an Wert gleichkommen, teils sogar sie übertreffen; diese Barvorräte können außerordentlich in ihrem Betrage schwanken, liegen zeitweise lange unbenutzt, setzen dann sich wieder rasch um; dem direkten Zahlungsbedürfnisse dienen diese Vorräte nicht, so notwendig sie sind. So kann eine Verdoppelung des geprägten Geldes dazu sühren, daß sie sehr zunehmen, ohne daß die Cirkulation, der Geldwert und die Preise davon berührt werden. Noch stärker in gleicher Richtung wirken die Kreditmittel. Der Giro- und Kassenverkehr des Berliner Kassenvereins stieg von 7,2 Milliarden Mark 1870 aus 26,6 1872, sank auf 9,5 1876; das Londoner Clearinghaus hatte 1868, 1873, 1379, 1390 und 1892 Umsätze von 3,4, 6,0, 4,8, 7,8 und 6,4 Milliarden Pfd. Sterling, dem wechselnden Bedürfnis entsprechend. Im ganzen nahmen diese Kreditvermittelungen neuerdings fast stets zu: ungedeckte Noten und Papiergeld hatten nach Juraschek die sechs größten Kulturstaaten 1850 1461, 1890 6751, 1893 5109 Mill. Mark; das 621) Angebot und Nachfrage nach Geld; lokaler Geldwert. 163 durchschnittliche Wechfclportefeuille der wichtigeren Banken in sieben Staaten betrug nach demselben Gewährsmann 1868 4214, 1880 6777, 1890 11196, 1893 10 278 Mill. Mk. Der Giroumsatz der deutschen Reichsbank stieg 1876—1900 von 8,3 aus 81,8 Milliarden Mark, um die doppelten Beträge, wenn man Einnahme und Ausgabe addiert. Wenn es je irgendwo an Zahlmitteln sehlt, steigert sich in der Regel die Kreditvermittelung, und wo sie im Überfluß da sind, schränkt sie sich ein. Sie ist das Hauptmittel, den Geldwert im großen und ganzen stabiler als früher zu machen. Natürlich sind deshalb Schwankungen doch nicht ausgeschlossen; es kommt immer auf die gesamte Spannung von Angebot und Nachfrage an, und wir sahen, aus welch' zahlreichen Elementen sich diese Kräfte zusammensetzen. o) D er lokale Geldwert hat sich mit dem steigenden interlokalen und internationalen Waren-, Geld- und Kreditverkehr gegen früher viel mehr ausgeglichen, aber er ist keineswegs ein überall gleicher. Er ist da am niedrigsten, wo das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage nach Edelmetall am stärksten ist, also in den Gegenden starker Gold- oder Silberproduktion und in den Mittelpunkten des Weltverkehrs, wo alles überschüssige Edelmetall sich sammelt, wie heute in Newyork, London, Hamburg. Auch in der nächsten Umgebung dieser beiden Arten von Sammelpunkten des Angebots wird bei den geringen Transportkosten von Edelmetall und Geld der lokale Geldwert ein ähnlicher oder gleicher sein. Freilich handelt es sich stets darum, ob diese benachbarten Gegenden lebendigen Verkehr mit jenen Sammelpunkten haben. Wo ein solcher sehlt, kann der Überschuß hier nicht auf den Geldwert dort wirken. So wird der lokale Geldwert aller übrigen Gegenden, Länder und Weltteile abhängig von dem Maß des Verkehrs mit den Centralpunkten. Je geringer die Verkehrsmittel dahin sind, je weniger ein Land oder eine Gegend Exportwaren hat, die in den Ländern des Edelmetallüberflusses stark begehrt sind, einen desto geringeren Anteil am Gesamtbetrag des Edelmetalls werden sie erhalten. Das Sinken des Geldwertes, wie es im Laufe der Geschichte sich vollzog, geht aus von jenen Mittelpunkten und verbreitet sich in immer ausgedehnteren, aber auch schwächeren Wellenkreisen auf die peripherischen Gebiete. In jedem einzelnen dieser letzteren kommt es darauf an, wie viel es an Edelmetall durch Warenexport anzuziehen vermöge, wie dieses Edelmetall dann als Schmuck, als Münze, als Schatz- oder Cirkulationsmittel genutzt werde, wie die gesamten Faktoren des Angebots und der Nachfrage sich hier stellen. Im ganzen behalten alle Länder geringerer wirtschaftlicher Entwickelung einen höheren Geldwert, d. h. niedrigere Preise. 182a. Der Geldwert und die allgemeine Preisbewegung;,. Folgen derselben. Wollen wir nun tatsächlich die historischen und geographischen Änderungen des Geldwerts untersuchen, so werden wir natürlich alle die bisher erwähnten Faktoren und Ursachen im einzelnen festzustellen, wo irgendmöglich zahlenmäßig Angebot und Nachfrage zu fixieren suchen. Aber stets ist der Vorgang ein so unendlich komplizierter, daß alle Schlüsse aus solchem Material, das immer lückenhaft nach einzelnen Seiten ist, zweifelhaft bleiben. So sind wir stets darauf angewiesen, doch den Schwerpunkt der Untersuchung auf die Gesamtbewegung der Preise zu legen, aus der Wirkung auf die Ursache zu schließen. Wo die Preise ganz allgemein steigen oder fallen, da werden wir immer veranlaßt fein, das auf den Geldwert zurückzuführen. Freilich sind auch hier die Schwierigkeiten der Untersuchung fast unüberwindliche. Wir können nie die Durchschnitte aller Preise erfassen; wir müssen uns immer mit Durchschnitten von einigen oder einigen Dutzend Gütergattungen und meist mit rohen Rechenmethoden, welche Wareil verschiedener Bedeutung gleichsetzen, begnügen. Und stets bleibt, wie wir schon sahen, die Frage offen, ob nicht gerade die sür unsere Untersuchungen zugänglichen Gattungen konkrete Warenwertsänderungen in solchem Maße erfahren haben, daß hierdurch mehr als durch den Geldwert der Durchschnitt sich geändert habe. Kein Wunder, daß deshalb auch über die Deutung der so gemachten Preisuntersuchungen stets Streit geblieben ist. a) Die thatsächliche historische Gesamtbewegung der Preise wird sich in ihrem Zusammenhang mit dem Geldwert nach dem heutigen Stande unseres Wissens 11* 1 (34 ®ritte§ Auch- ®ct gefeHfdjaftlicbe Eptojefj bei ©üterumlaufeS u. bet ©htfommeniberfetlutig. [622 ettoa fo 3ufammenfaffen taffen. Über baS Altertum finb toir fo fdjlecht unterrichtet, bafj toir über begrünbete SJermutungen nicht hiuauitomnten. SBir toerben auf ©runb bcr Unterfudfungen bon SSödl), Setronne, Eßefdiel, Aobbertui unb anberen ei für toahr* fdjeinlich erttären tonnen, baff ber ©elbtoert b antat § im allgemeinen toefentlicf) ^ö^er ftanb als in ben neueren feiten, unb baff er örtlich unb jeitlicb größeren ©chtoantungcn unterlag; er wirb in Italien unb Aom in ber testen 3 e it ber IRefJublif unb bis auf Aero gefaEen, bon ba an toieber geftiegen fein, toeil bie ©belmctaEfjrobuftion unb bie Ausbeutung ber tprobinjen nad)liefj. Sie *ßrobuEtion toar im Altertum ungleich teuerer als in ben neueren 3auffeperiobe 1868 bii 1877 = 100, fo fteEen fidh bie greife bon 1886—95 auf 68, bie bon 1890—99 auf 66, bie bon 1900 auf 75. Segt man bie anormal tiefen greife bon 1821—30 = 100 ju ©runbe, fo ftelfen auch bie bon 1891—95 nod) über 100, 3. S. bie preufjifchen Aoggenpreife noch 125. @et}t man mit ©onrab bie Hamburger greife bon 1847—61 =100, fo toaren fte 1871—80 = 105, 1881—85 =85, 1886—90 = 70, 1891—95 = 71, 1899 = 67. <323] ®ie gefdjidjtltdjeu Süanblmtgen bes ©elbtuertes. 1(J5 SöaS wir fo ftcfjer feftftelten fönnen, finb bie ^Preisbewegungen einzelner Söarcn ober Söarengruppen; was unficher bleibt, ift, inwieweit fie für bie ©tellbertreter adcr greife gelten tonnen, unb inwieweit Wir (Selb* ober SSarenWertSanberungen bor unS haben. ©S wirb bon ben feit 1200 angeführten erheblichen 5ßrei§ünberungen feine fein, Wobei nicht bie Beränberungen in SprobuftionS* unb SranSportfoften, in dtachfrage unb Sin* gebot ber wid)tigften einbejogenen Slrtifel einen Heineren ober größeren Seit ber llr* fairen auSmadjeu, Jo baff ihre bloße Bezeichnung als ©elbWertSänberung immer mögticherweife eine Übertreibung cinfchließt. Sie billigen greife 1726—50 gehen Wahr* fcheinticf) ju einem erheblichen Seit auf eine Steif)e überreicher ©rnten, bie ho^en 1770 bis 1815 ebenfo auf bie ßriegSjahre, baS ©teigen 1850—75 auf ben beifpiellofen ©efdjaftS* auffdfwung, baS fallen 1875—1900 wahrfdjeinlid) überwiegenb ober ju einem großen Seile auf bie tedfnifchen unb BerfehrSfortfdjritte, bie fo biete iprobuttionSjWeige ju einer übermäßigen StuSbeljnung beranlaßten, jurüd. SJtan wirb im Slnfdjluß an unfere StuSführungen über bie SBirfungSart bon Slngebot unb Nachfrage unb über ben ©ittfluß maffenfoftjctjotogifdher ©lemente auch annehmen fönnen, baß gteidje Bermefirung ober Berminberung beS ®elb= unb dRün^borratS relatib berfd)iebcne SBirfungen haben fönnen, je nadjbem baS beftehenbe allgemeine ipreiSnibeau fid) jäher behauptet ober nicht, je nadjbem allgemein optimiftifche ober pcffimiftifche ®efd)äftSftimmungen initwirfen. Bon 1815—40 war bie Sage ber europdifeißen BolfSwirtfctiaften eher einem ©infen, 1850 bis 1875 eher einem ©teigen ber greife günftig. Sie iprobuftion an ©belmetall, baS Slngebot an ©elb fam beiben Bewegungen entfprecßenb entgegen; baS ©teigen Wäre 1850—75 ohne baS wadjfenbe Slngebot wahrfcheittlidj nicht in bem SJlaße eingetreten. ©S Wären bei ber großartigen 3unahute beS BerfehrS ohne bie wachfenbe ©elb* unb ©ilberprobuftion Wahrfchcinlicf) große Berlegenljeiten entftanben, obwohl ber ßrebit in Pieler Beziehung hätte helfen fönnen. Bon 1875—1900 hat ja nun bie ©ilberprobuftion noch Enorm zugenommen, bie ©olbprobuftion hat fid) bis 1883 etwas eingefchränft, ift bann aber wieber bis 1899 fehr ftarf geWachfen. SDie niebrigen greife bon 1875—95 Werben nun bon üielen, hauptfäd)tich ben Bimetalliften (wie Wir ©. 90 fallen) auf ben llmftanb zurücf* geführt, baß baS ©itber in ben fpauptfulturftaaten ganz ober teilweife bemonetifiert Worben fei. Bietteicßt Wäre bei breiterer Erhaltung ber ©ilberWährung in ben ßultur* länbern baS ©infen ber greife ein etwas geringeres geWefen. Söie biel, wirb niemanb fagen fönnen. ^ebenfalls hat eS an ©olbgelb unb anberen 3at)lmitteln n i e p ett Äulturftaaten gefehlt. 2)aS 2öefentticf)e war, baß Wir 1875—95 in ©uropa unb ben Bereinigten Staaten feine foldje .fpauffefonjunfturen wie 1850 —75 unb Wieberholte ftarfe Slnfäße einer ilberprobuftion erlebten. Bon 1883—95 perboppelte fich bie ©olb* probuftion unb h°b bie ^ßretfe hoch nicht. Bon 1895—99 erlebten wir einen ®e* fchäftSauffchürnng wie 1854—57 ober 1868—72, unb baS biel mehr als bie bennehrte ©olbprobuftion h°b uun bie *P re if e< Söenn bie ©auerbedfdjcn Sfnbejzatjlen 1895 ■auf 62, 1900 auf 75 fteheu, fo finb baran in erfter Sinie bie enormen Äot)len= unb ©ifenpreisfteigerungen fdmlb, nicht ber ©elbwert. ©in erheblicher Seil ber neueren bauernben ©enfung ber Ifßreife, befonberS ber SebenS* mittelpreife in ben bicf)tbebölferten Äulturftaaten, geht auf eine B*eiSauSgleid)ung ztoifdjen bem ©entrunt unb ber iperipherie ber ^auptmärfte, auf ein Berfcßwinben totaler ©elb* WertSbifferenjen jurüd, WaS ffrotge ber Perbefferten BerfehrSmittel ift. Sie B re 0 e finb in SBefteuropa gefunfen, in Dficuropa, Slmerifa, Sluftratien unb Snbien entfprechenb geftiegen. Stod) bor 50 ^faßten hatte ©nglanb einen Piel höh eien ©elbWert als Storb* bcutfcßlanb, biefeS als ©übbeutfc£)lanb, h eu t c ift ber ©egenfatj faft Perfchwunben. Äon* benfierte SDurcßfchnittSpreife junt Beweis t)t e Tü* haben Wir freilich noch weniger als für bie hiftorifeßen Slnberungen beS ©elbWerteS überhaupt. Slber wenn 3 . B. ber BJeigen* preis pro preußifchen ©cheffei in ©ilbetgrofehen in ©nglanb unb tp^ußen fich befielt 1700—1750 Wie 66 zu 40, 1820—30 wie 112 zu 51 unb 1861—70 fdjon wie 85 Zu 97, fo feilen wir barin bocf) bie Senbenj ber SluSgleichung, bie jeßt baf)in gelangt ift, baß bie englifdjen greife bie niebrigeren finb. — 1(36 ©rittei Buch- ©et gefeUfc^aftliific Sproäefj bei ©üterumtaufei u. ber (Sinfomtnenisberteilung. [624 b) Beurteilung bei ©elbmertei. 3m gangen tonnen mir nach ben bor* ftetienben Btitteitnngen nun erft flar ermeffen, bafj unb marum bai ©elb immer nod> für aEei 4»raltifc^e ©efcE)äftSfeBen ber befie SBertmeffcr fei. ©bmoh'l toebcr bcr 3 c i* uadj ftabil, nod) in berfchiebenen ßänbcrn fibereinftimmenb, ift ber ©elbmert bod^ nur fo langfamen Berfchiebungcn untertoorfen unb erreicht gmifdjen Grten, bic burch tebenbigen SSerfe^r berbunben finb, meift eine fo toeitgefjenbe Slnnäfjerung feines BibeauS, bafj für bie gröfjte 3aljl aEer gemöhnlichcn ®cfd)äfte bie SDßertibentität an* gunchmen nicht aEgu fabfdb) ift, bafj jebenfaüs eine Bteffung bei BßerteS an irgenb einer anbern SCßare ober ßeiftung praftifct) toeniger richtig märe. SDie frühere Sinnahme, bafj bcr BBert eines SlrbeititageS ftabiter fein muffe, meil überaE unb jebergcit barin bie gleichen UnterhaltungSfoften begriffen mären, mar eine fphpot'hefe ber naturredftlidjcn 3eit, melc£)e an bie ©leidjheit ber 9Benfd)en glaubte. 2Bir miffen heute, roie berfdjieben bie BrbeitSfraft unb ßeiftung, bie Strt bei Unterhaltes, bie ßebenifü'hrung ift, mie bie SohnIjöE)e ftieg, mie rafd) bicfe ©rfdjeinungen mechfetn. Stud) ber Berfucf), aEe SBerte am ©etreibe gu meffen, meil biefeS ftabiter im Sßert fei als ©clb, hat nur für gemiffe Berhältniffe feine Berechtigung, ©emifj fann bei ftabiter ßaubmirtfchaft unb Bebölferung, bei unberänbertem Berfeljr einmal bcr 28ert bei ©etreibei 3ahrhunberte ftabil bleiben, mährenb ber ©clbmert fich änbert; in folgern gaE behält, mcr 100 ©djeffel ©etreibe bezieht, fieserer biefelbe mirtfchaftliche ßage, als mer 600 Btarf einnimmt. Buch ift b ai richtig, bafj, menn id) ßöhne naheliegenber feiten unb ßänber bergleiche, ich neben bem berfchiebenen ©elblohn nach feiner Äauffraft in ©etreibe als bem .gmuptnahrungi* mittet frage. Slber mo ßanbmirtfdjaft, Bebölferung unb Berfehr fiih änbern, fann fehr leidjt auch bei menig beränbertem ©elbmert ber SBert bei ©etreibei fidf berboppeln unb berbreifachen ober auch auf bie fpätfte finfen. Unb ei ift baljer fieser falfdj, beim Ber* gleich fehr berfchiebener feiten nnb ßänber ben ©etreibetoert für einen ftabilcren SBert* meffer als bai ©etb gu hatten, gär bie meiter auieinanbertiegenben hiftorifchen unb geographifchen Bergteiche mirb man fteti gut tt)un, neben ben ©elbpreifen ©etreibe unb anbere SBerte unb Btafjftäbe mit fjerangugiehen. gür bai gjraftifche ßcben unb für bie ©egenmart, für benachbarte ßänber genügt in ber Bcget bai ©etb. ©er ©ebanfe, bafj ei überhaupt ein mirtfdjaftlicheS ©ut geben müffe, beffen Eöert abfotut ftabil fei, fdjliefjt folgerichtig ben meiteren ber Unberänbertid)feit ber mirt* fchafttidjen guftänbe in fich- ©r ift bie Negation bei ©ntmidetungigebanfenS. Bur- gang gleiche Btenfdjen, melde in gang gleichen Berhältniffen lebten, fönnten immer mieber gu gleichen Böerten fommen. SDann märe aber nicht blofj ein ©ut, fonbern ei mären aEe int SBert unberänberlich. SDaS heutige gufammentbirfen bou ©etb unb frebitmäfjigen ^ahlmittetn hat uni ber relatiben Böertftabilität bei BaufdjmittelS genähert. Db mir barüber heuaui burdj ftaatticfje SBafjrcgeln ber ©etb=, Ärebit* unb fpanbelipolitif, hauptfädjlidj burch ftjftematifdtie Bermehrung unb Bermtnberung ber Umlaufsmittel uni biefem 3beal in gufunft noch mehr merben nähern fönnen, fdjeint mir eine offene grage gu fein, auf bie heute noch feine gang beftimmte unb begrünbete miffenfchaftliche Slntmort mögtid) ift. ©in Beil ber BimetaEiften glaubt, burch ihre Borfdjfäge fönne man biefeS 3beal erfüEett. Sind) bie Anhänger einer gufünftigen reinen Bapiertoährung hoffen auf SDerartigeS. — c) SDie folgen jeber aEgemeitteren unb bauernben ©elbmerti* unb tpreii» beränberung finb bie meittragenbften. ©ie finb ei bor aEem baburct), bah äai ©teigen ober gaEen ber ifkeifc fich nicht auf einmal, fonbern in jahrelangen fleincn DSciEationen boEgieht. SDaburdj merben aEe mirtfehafttidjen ©pannungi= unb Btachtberhältuiffe ber eingelnen gamilien, klaffen unb ßänber untereinanber für tangere berfdjobcn.- S)ie einen geminnen, bie anberen berlieren. Btan fagt nicht gu biel, menn man Be* hauptet, jebe Bebeutenbe ©elbmertiänberung gleiche einer großen Beuberteilung bon Bermögen unb ©infommen, roelche bie eingelnen unb bie klaffen teils emporhebe, teils nieberbrüde, gmar nicht ohne bafj fie burch ih*e gähigfeit unb ihre Äräfte ben 5progch Beeinfluffen, aber hoch im gangen in ber fffornt eines fie tauben unb fenfenben ©djidfali. ( 325 ] SBefen intb folgen bei- (MbtoettiSänbcrung. 167 Söenu eä ftdE) um bie berteilung einer ®elbmert§Peränberung auf 25, 50 ober 100 Saljre tjanbelt, [o [teigen ober [inten bie greife juer[t an getoi[[en örten, in getoiffen Söaren, in gemiffen ©efchäftSjmeigen; bie übrigen folgen er[t langfam nach, [ie bleiben oft lange bie alten; bie 2lngebot§» unb Stachfragcberhältniffe an jebem Ort, in febern 3toeig mitten förbernb ober hemmenb ein, [teigern ober galten bie Umbilbung jurüd. ©o [inb ftet§ mä'hrertb ber beränberung ber btarttpreife Stenten, ginfen, ßötjue, btieten, Sujen nicbit in ber Ubereinftimmung, bie [ie borget Ratten, auf benen ba§ ©teichgemicht ber iprobuttion unb be§ ,£>anbel§, ba§ ©intommen unb bie ßeben§haltung beruhte. ©teigen alle greife, fo getoinnen junäd^ft alte bie, meltfie für [ich bie entfprechenbe blödere bejahlung burchfetjen tönnen, mätjrenb ibjre SluSgaben ganj ober teilmeife nod) bie alten [inb; e§ berlieren umgeteljrt bie, melche bei ber alten [3öt)e ber ©innaljme fcb»ort größere s llu§gaben haben. ©§ geminnen bie bölfer, bie Staffen, bie einzelnen, bie beim UmbilbungSproaefj in ber tßortjanb [inb; eS berlieren bie bad)hintenben, benen ber ißrei§au§gteich erft nacf) Starren, unter Umftänben gar nicbjt gelingt. $m 16. 3fat)rhunbert Ratten ©panier, ißortugiefen, [poEänber, im 19. bie Salifornier, bie bereinigten ©taaten, ©nglanb jjuerft ben borteit ber ^ö^eren greife. guerft mudjS bon 1850 ab bie Sauftraft ber Slmeritaner; bie englifdien ©jporteure unb ©jportinbuftrien folgten, bann bie in ©entraleuropa. Söer auerft größere ©innahmen t)at, treibt burdj [tariere bachfrage bie ^Preife in ben Greifen in bie [pöhe, bie mit ilfm in berütirung [teilen. ©tet§ [inb e8 bei [ieigenben greifen bie [pünbler, bie Unternehmer, bie bürget* liehen btittelftaffen, bie SpäbEjter, melche noch bie niebrigcren ißrobuttionSEoften ber ber» gangenlieit unb bie erhöhten ber£auf§preife ber ©egenmatt haben unb fomit folche feiten [egnen. ©dtmunjelnb fpradj ber ßonboner ©tonomift 1860—75 bon ber „democratic power“ ber ©elbenimertung, b. h- bon ber [teigenben btacht ber unter» nehmenben bourgeoi[ie gegenüber ©taat, Kirche, 9Ibcl, Stentnern, beamten. Söer, mie biefe leiteten Steife, übermiegenb auf fefte ©eibeinnahmen angemiefen ift, tann bie» [eiben eittmeber gar nicht, mie ber Stentner, ober erft langfam mie ber ©taat in feinen ©teuern, ber Slbel in feiner ißacbt, ber beamte in feinem ©eljalt, ber Arbeiter in feinem ßohn erhöhen, bon ben ©runbbefitiern geminnen freilich bie, melche felbft mirt» [(haften, ebenfo mie bie Rächtet; bie berphulbeten haben ben borteil, baff bie ©elbfdjulb im berhaltnig jurn [teigenben ©utimert [intt. 3tm einzelnen tönnen überhaupt bie größten Unterfchicbe obmalten, je nach ber 2Irt, mie bie betreffenbe Staffe [ich öerhält, gegenüber aitbercn ihre Sraft betätigt, ©ine [tarfe Regierung tann rafch ihre ©in» nähme erhöhen, eine [äjmache tommt burdj bie ©elbmert§fentung in banernbe ber» legenheit unb Slbhüngigfeit üont Parlament. Sie Arbeiter 3öe[teutopa§ [inb 1500 bi§ 1650 tief herabgebrüdt morben, meil [ie nicht fähig toaren, ihren ßohn entfprechenb au erhöhen, bon 1850 an haben [ie mot)l juerft aud) unter ber ipreiäfteigetung gelitten, aber halb eine ßohnerhöhung bnrchgefe^t, bie bielfach big 1875 bie 5j3rei§beranberung überholte, toenigftenS rneift ihr gleidjtam. ©teigt ber ©elbmert, unb [inten aEc greife für längere $eit, fo [inb bie ©r= fdjeinungen umgcfehrt. Sie [pänbler, bie Unternehmer, bie Rächtet leiben unter ber ungünftigen Scnjunttur; ihre b r obuttion§toften [inb, fomeit [ie auf längeren berträgen, auf ©intauf in ber bergangenheit beruhen, noch bie alten höhnen; ihr ©rlö§ beim bertauf ift [tetS leidjt gebrüdt, ber tprei§bemegung entfpredfenb. Söer berfdiulbet ift, fühlt bie gleiche ©elbfcfiulb als brüdenbere Saft. Umgetehrt geminnen aEe bie, meldhe fefte ©eibeinnahmen haben, ber ©taat in feinen ©teuern, ber Stentner, ber beamte. SlEe Sonfumenten reichen bei [intenben greifen mit ihren ©eibeinnahmen meiter. bei ben anormal niebrigen greifen be§ 15. $ahrhunbett§ befanbcn [id; bie unteren Staffen ebenfo mol;t, mie fie im folgenben unter ben [teigenben litten. Sie biEigcn greife bon 1875—1900 empfinben bie Slrbeiter aEermärt§ al§ eine Söohlthat unb [inb baljer übermiegenb gegen ben bimetaEiSmuS, ber bie greife [teigern miE. ©in [tarier an* hattenber büdgang ber greife tann freiliti) auf ba§ gange ©efchäftSleben fo lähmenb mirten, baff ber borteil für bie Sonfumenten, bie Inhaber fefter ©elbeinnalimen unb bie Slrbeiter baburih jmeifelhaft mirb. 168 ©rittei SBucfj. ©et gcfettfdjaftUcbc tprojefj beS ©üterumtaufeS u. bet ©tniontmenSberteilmtg. [626 g§ fdjeint fonadj jebcnfaEg ber münfdjiengmerte ^uftanb ju fein, baff ber ©etb* toert ftabit bleibe, baff toeber ein aEgemeineg ©teigen noct) gatten ber greife eintrete. Sie prattifdje ©efdfäftgmett aber münfdjt immer rnetjr bie ijBreigfteigerung, bie ja and) in ben testen galjrtjunberten melfr bort)errfdjte at§ bag ©egenteit, bie fef)r häufig mit ben großen ©poctjen beg tedfnifcfjen unb organifatorifdfen roirtfdjafttidjen gortfcijritteg, ber Stugbelfnung beg 3Bcttt)anbetg fict) bertnüpfte unb fdjon begtfatb atg bag 33egetjrte erfdjien. ERan t)atte fic^ befonberg 1840—75 gemötjnt, fteigenbe Spreigtonjuntturen atg notmenbig unb tjeitfam anjufeljen. Sodf foEten mir nie bergeffen, bafj eg mefentlidj eine mandfeftertidfe @efd)äftgnationatöfonomie mar, bie biefe Stuffaffung berbreitete, baff fie nur einseitig an bie gntereffcn ber Unternehmer badfte. 182b. Ißapiergetbpreife unb ißapierbatuta. Sei ber Bigtjcrigen M örterung über ben ©etbmert unb bie allgemeine tpreigbemegung Ratten mir georbnete ©etb= unb 5JIilngberb)äXtniffe borauggefeijt. Safj in [rüderen gatfrtjunberten burdf bie häufige Stuggabe ju fdjtedjten, teilten ©etbeg groffe mirtfc£)aftlid^e 2 Birrcn entftanben, traben mir oben fdfon bemertt. ©ie beftanben, fotoeit in einem Sanbe aEeg ©etb ber* fdftedjtert mürbe, in ätintidtien ©rfdjeinungen mie bie eben gefdjitberten ®elbmert§= änberungen: in ungteidfmafjigem ©teigen ber greife entfprectjenb ber fntünsberfStecffterung, in unberechtigten ©eminnen unb SBertuften, in einem ebenfo fd^äblid^ mirfenben ungleich* madigen ©infen ber greife bei ber 9tüdtet)r ju bem guten alten ©etbe. ©ofern nur eiu Seit beg ©etbeg, 3 . 35. bie ©dfeibemünse, berfdjtedftert mürbe, bitbeten fid) 3 meiertei greife, bie auf bem atten fftibeau bertjarrenben in gutem, bie gefteigerten in fddedjtcm ©etb; bag te|tere fanf im 2 ßert gegen bag gute; biefeg ertjiett einen 5Jtet)rmert im fdjtedjten ©etb (bag plus nennt man 2 lgio), ^atte bie Senbens 3 U berfctjminben, ing Slugtanb absuftieffen. 23tieb bag teidjtere ©etb ©ieger, fo fanb bamit eine (Meisterung beg üftünsfuffeg unb ein bauernbeg ©teigen alter greife ftatt. 2Bie nun bie ^Regierungen in ber 9tot ficf) burct) leichteres unb fdjtecfjtereg ©etb, bag fie für guteg auggaben ober halb mieber für guteg einsutöfen berfpradien, tjelfen tonnten, fo tag eg nalfe, bafj fie, menn man iljncn traute, auch btofje 35erfprechungen auggeben tonnten. Sie Karthager legten ein ©tüddjen merttofen ERetaEg in ein Seber* täfctjchen, berfiegetten eg unb tiefjen eg mit einem beftimmten ERünsnorninatmert cirtu* tieren. tptato fcfjtägt für ben inneren SSerte^r 9lf)nlict)e§ bor. ßl;inefen, Japaner, 2fnber, ERongoten, Werfer ^aben fetir früh ein fotdjeg Ärebitgetb aug Rapier ober anberent ©toffe tiergeftettt. 2 lber erft bie Stugbilbung ber mobernen ©taatgfinanäen unb SJanfen gab Pont 17. unb 18. gahrtjunbert an iöerantaffung 3 U ben 35erfuct)en, tpapiergetb atg eine gorm beg gatitunggtrebitg in umfaffenber SBeife 3 U fSaffen. Siefe Sterfudje tennen mir na^er, unb fie intereffieren ung atg midjtige ©tüdfe ber ganjen bottg* unb ftaatgmirtfdjaftlichen Drganifation. ©ie fchtiefjcn fict) tjiftorifch unb prattifS birett an bie eben ermähnten ERünsberfchtecfjterungen an. Safj alte ©rfetjung ber ©elbsatjiungen burt| l?rebitoperation im meiteren ©inne eine gemiffe 33ebeutung für ben ©etbmert unb bie greife tjabe, fat)en mir oben; bie ßrebitpapiere fdtjeiben fidj nun aber in ihren Röirtungen fetjr, je nadjbem fie fiS i^rer redjttiSen unb mirtfdjafttidfen Statur nad; bem gemühten ©etbe nähern ober niSt- Sie Söesatjtung burS llmfSteibung, S^ectg ober 3ßed)fet erfe|t auS ©etbübertragungen; aber in febent einseinen gaE tjanbelt eg fich unt einen inbibibueüen Slertrag, um eine aug ©efdfäften ftammenbe Söertübertragung; get)t ber Söedjfel audj burS man^e ■gjanbe, er lautet nidjt mie bie 35antnote ober bag Sßapiergetb auf eine beftimmte runbe, niebrige Summe; er ift nidjt auf ©ic^t jebem gnljaber gatitbar, fonbern nur bem, metdfem er burS formaleg üteStggefSäft übertragen ift. S^edg unb äöedffet finb entfernt ni^t fo cirtutationgfäbig mie ©etb. 33antnoten unb ißapiergelb tauten auf runbe mäßige ©ummen ©betmetattgetb, fie finb teine inbibibuatifierten ©SutbfSeine, fonbern me^anifS für eine ÜJtaffenauggabe fjergeftettt; fie finb meift unbersingtiS; fie gehen, fo lange man ftete SBiebereinlöfung ober 3 mt)hntg naS ©idft: auf 35ertangen beg gntjaberg ermartet, mie ©etb bon §anb 5 U §anb; fie t^un fo lange boEftänbig ©etbbienfte. Sie iötenge ber Söertübertragungen burS ß^edg unb 35 öec£)fet be^nt fiS naS 627) Begriff und Arten des Papiergeldes 169 dem Geschäftsbedürfnis aus und schränkt sich wieder ein; die einlösliche Banknote thut dies schon nicht in gleichem Maße, das Papiergeld noch weniger, und deshalb wirken Banknote und Papiergeld ganz anders auf den Geldwert und die Preise. Eine Bank, die unverzinsliche Banknoten ausgiebt, nimmt vom Publikum unverzinslichen Kredit; sie ist verpflichtet, sie stets auf Verlangen gegen bar Geld einzulösen, sie hält dazu ihren Barvorrat und sucht ihre Anlagen in rasch realisierbaren verkäuflichen Werten zu machen, um so die stete Einlösung zu sichern. Das Recht zur Ausgabe von Banknoten ist jetzt in den meisten Staaten ein gesetzlich streng geordnetes, überwiegend aus große Centralbanken befchränktes. Nur wo der Staat durch ein Gesetz eine Bank von der Bareinlösung ihrer Noten dispensiert, und wo er gar diese Noten sür gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, erhalten sie rechtlich und wirtschaftlich ganz den gleichen Charakter wie Papiergeld. Während aber die einlösliche Banknote vom Kredit der Bank in ihrer Cirkulation abhängt, von der Bank in der Regel in Kreditform ausgegeben, bei der Rückzahlung dieser Kredite wieder eingezogen wird, also dem Geschäftsbedarf immer im ganzen sich doch anschmiegt, so geschieht Ähnliches beim Papiergeld nicht- Nur der Staat hat das Recht es auszugeben, behält sich dieses Recht auch meist ausschließlich vor, hat es nur ausnahmsweise Korporationen übertragen. Das Papiergeld stellt eine staatliche Schuld dar, die sich au die papierne Urkunde anknüpft; jeder Inhaber hat die Rechte, die sich mit dem Schuldschein verknüpfen. Sie sind verschieden, je nachdem der Staat für Einlösung bei Vorzeigung sorgt oder nicht, je nachdem er das Papier bei Zahlungen, besonders Steuerzahlungen, nimmt oder gar fordert (was man die Steuerfundation nennt), je nachdem er dem Publikum überläßt, ob es das Papier als Zahlung nehme, oder es sofort durch Gesetz dem Münzcourantgeld gleichstellt, also jeden zwingt, es bei jeder Zahlung als Vollgeld zu nehmen. Hat der Staat reichlichen Kredit, und giebt er nicht viel Papiergeld aus, so wird das Publikum gern sich dieses leichtesten, transportabelsten Zahlungsmittels bedienen, ob die Einlöslichkeit sehr bequem gemacht ist oder nicht, ob das Papiergeld gesetzliches Zahlungsmittel ist oder nicht. Giebt der Staat aber so viel Papier aus, daß es beginnt, das Edelmetallgeld zu verdrängen, dann wird es entscheidend, ob er für Einlösung sorge, ob er es zum gesetzlichen Zahlungsmittel erkläre. Das zu viel ausgegebene einlösliche Papiergeld wird durch die Einlösung, das nicht zum Zahlungsmittel erklärte durch Nichtaunahme in der Regel von selbst wieder auf sein rechtes Maß beschränkt. Diese Sclbstkorrektur sällt mit der Weigerung der Einlösung und dem Zwangsknrs weg. Man hat neuerdings häufig als Papiergeld im eigentlichen Sinne nur das un- einlösliche, mit Zwangskurs versehene bezeichnet. Es ist meist ein solches, das in Übermaß infolge von Finanznöten ausgegeben wird, gegen Edelmetall an Wert verliert. Banknoten, die nicht mehr eingelöst werden, aber staatlichen Zwangskurs haben, stehen diesem Papiergeld gleich. Der Staat giebt einer Bank ein solches Privileg nur, wenn sie ihm entsprechende Kapitalvorschüsse leistet; er bedient sich der Bank, wenn ihr Kredit besser als der seine zu sein scheint. In diesen Fällen entsteht die specifische Papiergeldwirtschast mit all' ihren bedenklichen Folgen für die Preisbildung und den Verkehr. Das Papiergeld wird zum allgemeinen Tauschniittel, zum Wertmesser, wie es gesetzliches Zahlungsmittel ist; die Edelmetallmünze, wenigstens die vollwertige Courautmünze wird zu einer Ware mit einem gewissen Seltenheitswert, zu einer Reserve, die im Staatsschatz und in den Banken wohl gehütet, nicht mehr den Verkehr ausfüllt. Mit Recht aber spricht man nicht bloß da von Papiergeldwirtschast, wo die Un- einlöslichkcit und der Zwangskurs rechtlich statuiert sind; die thatsächlichen Zustände können sich vorher schon so gestaltet haben, daß Papier thatsächlich die Hauptvaluta ausmacht. Heute ist die papierne Cirkulation eine überwiegende oder dem Münzvorrat gleiche in Portugal, Griechenland, Canada, Italien, Spanien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Serbien und den meisten südamerikanischen Staaten; mehrere von ihnen haben erhebliche Barvorräte im Staatsschatz und den Banken und ^wie Italien recht- 170 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u, der Einkommensverteilung. ^«zZF liche aber nicht faktische Einlöslichkeit. Österreich-Ungarn ist im Begriff, die Barzahlungen wieder aufzunehmen, Rußland hat 1895—99 seinen Notenumlauf auf 38 Prozent seiner Goldmünze beschränkt, nachdem es mehrere Jahrzehnte eine entwertete Papicrvaluta gehabt hatte. Der Charakter der Volkswirtschaft dieser Länder ist mehr oder weniger durch ihre Papiergcldausgabe beeinflußt oder bestimmt. Historisch und volkswirtschaftlich teilt man die Volkswirtschaften mit Papiervaluta am besten ein in solche, welche eine Entwertung ihrer Valuta nur um 3—10 Prozent, vielleicht ausnahmsweise und kurz mal um etwas mehr Prozente erlebt haben, und in solche, in denen das Papier gegen Edelmetall bis 80 und 100, ja 300 und mehr Prozent verlor. Ist bei jenen die Papierentwertnng nur eine vorübergehende, auf ein paar Monate oder Jahre beschränkte, so hat sie wenigstens für die Preise noch nicht sehr viel zu bedeuten; derart war z. B. die Sistierung der Barzahlung in Frankreich 1870, die Entwertung der preußischen Tresorscheine 1810—13. Dauert sie länger, wie in England 1797—1819 oder in Rußland 1768—88, so wird sie schon bedenklicher und geht leicht in die schlimme zweite Form über, wie in Rußland von 1788 an. Die italienische Valuta hat von 1866 an kaum je über 5 Prozent gegen Edelmetall verloren, die Barzahlung wurde 1883 vorübergehend aufgenommen; fchlimm können solche Zustände doch sein. Auch in Österreich hat das Agio für Silbergcld 1848—69 kaum je viel über 5 — 30 Prozent betragen; eine volle Papiergeldwirtschast mit ihren ungünstigen Folgen war doch vorhanden, wie auch in Japan 1878—86. Ist die Entwertung eine sehr viel stärkere wie z. B. in Nordamerika 1776—81, in Frankreich 1790—96, in Österreich 1800—1814, in Rußland 1790—1840 und 1854 bis in den Anfang der 90 er Jahre, der Vereinigten Staaten 1860—70, so macht es natürlich auch einen großen Unterschied, ob die Sache in wenigen Jahren mit sehr starken Schwankungen und endlich mit gänzlicher Entwertung vertäust (in Frankreich 1 Silber- livre --^ 800 Papierlivrcs, Nordamerika 1780 1 : 280, amerikanische Südstaaten 1864 1 : 8000—120 000 u. f. w.), oder ob trotz großer Entwertung doch ein gleichmäßiger Zustand für Jahre und Jahrzehnte eintritt, wie in Rußland 1815—40, wo 1 Silberrubel 3,5—4 Papierrubel galt. Auch von 1890 bis zur Gegenwart gelang Rußland eine weitgehende Stabilisierung des Rubelkurses. Der eigentlichen Papiervaluta ist meist eine starke Papiercirkulation vorausgegangen; das Papier beginnt das Hartgeld um so mehr und um so rascher zu verdrängen, je mehr nicht bloß große Scheine, sondern auch mittlere und kleine, ja Papierscheidemünze ausgegeben wurden. Beginnt nun die Uneinlöslichkeit und eine stärkere Papierausgabe als der Verkehr erträgt, so entsteht in Papier sür Edelmetall das Agio, weil jedermann sucht, alles harte Geld zu behalten, nur in Papier zu zahlen; Staat, Banken, Private wollen für die Not, für Zahlungen ins Ausland Edelmetall sich sichern. Je nach der steigenden Emission von Papier und der Zahlungsbilanz fließt das gemünzte Geld nun in ein oder mehrer-n Jahren ins Ausland ab, bis auf gewisse Reserven des Staates und der Banken. In Grenzstädten, im Verkehr mit Fremden hält sich das Hartgeld oft lange. Entsprechend der Papicrgeldmenge und dem Vertrauen auf Regierung und Banken fangen nun das Agio und die gesamten Preise an zu steigen; aber keineswegs gleichmäßig. Im Agio drückt sich der Preis für Hartgeld aus; die Nachfrage nach letzterem schwankt je nach dem Bedürfnis der Regierung an solchem, je nach der Zahlungsbilanz und der Spekulation, welche enorme Gewinne durch künstliche Beeinflussung von dessen Stand erzielen kann, außerordentlich, oft von Tag zu Tag um 5—20 Prozent, was die übrigen Preise nicht notwendig berührt. Ein Agio von 2—5 Prozent oder seine Änderung um solchcu Betrag kann fast ohne Einfluß auf die allgemeine Preisbewegung sein. Im übrigen aber muß natürlich in dem Maße, wie eine steigende Papicrmenge nach und nach alle Verkehrskanäle erfüllt, ein steigender Preis erfolgen; wenn vorher 200 Mill. Hartgeld, jetzt 400 Mill. Papier cirkuliercn, können, trotz der Zähigkeit, mit dem sich hergebrachte Preise behaupten, diese nicht fortdauern. Aber die Preissteigerung ist nun nicht bloß von allen Ursachen der speciellen Warenbewertung, der augenblicklichen Bedarfs- und Angebotsverhältnisse, von Krieg Die Grade und die Folgen der Papicrgeldwirtschaft. 171 und Frieden und Derartigem, sondern auch von dem Kredit des Staates, von der Erwartung weiterer Papierausgabe, dem langsamen oder raschen Eindringen des Papiers in den Verkehr abhängig. Die Preise steigen um so langsamer, je geringer Verkehr und wirtschaftliche Entwickelung ist, sie steigen an der Grenze, in Exporthäfen rascher als im Inneren großer Staaten; nach Jahren und Jahrzehnten können in großen Reichen, wie Rußland, abgelegene Gegenden noch die alten Preise haben. Die bestehenden Preise leisten da der Veränderung den bekannten Widerstand des Herkömmlichen, zumal die, welche wie Löhne, Gefälle, Taxen, durch ihre Natur leicht die Konjunktur gegen sich haben. Umgekehrt verhalten sich die aus dem Ausland bezogenen dringlich begehrten Waren, die sofort im entwerteten Papiergeld um so viel teurer bezahlt werden müssen; die exportierten Inlandswaren, die im Ausland unentbehrlich sind, steigen ebenfalls sofort um den Betrag der Valutacntwertung; andere, weniger dort begehrte, machen die Bewegung nicht so rasch mit, werden aber unter Umständen im Auslande, eben weil sie gegen dortige Preise nun sich billiger stellen, begehrter. Am sichersten drückt sich die Valutaentwertung im Durchschnittspreis der Wechsel auf Hartgcldländer, im Wechselkurs aus. Ein mit einem Rubel in Petersburg gekaufter Wechsel auf London, dort in Gold zahlbar, ergab eine Zahlkraft in London 1853 von 38,7 Pence (das War das sogenannte pari), 1865 von 31,6, 1879 von 24,1, 1887 von 21,81 Pence; d. h. die russische Valuta wurde in London als aus fast die Hälfte 1353- 87 gefallen betrachtet. Die allgemeinen volkswirtschaftlichen Erscheinungen, die eine Entwertung der Valuta begleiten, sind im ganzen ähnliche wie bei einer Entwertung des Edelmetalls: mit dem Steigen der Preise tritt eine künstliche Belebung des Verkehrs, des Absatzes und Konsums, ebenso oft eine künstliche Erniedrigung des Diskontos ein. Die Geschäftswelt, welche ihre Preise rasch erhöhen kann, macht große Gewinne; wer feste Einnahmen hat und das entwertete Papier voll nehmen muß, verliert. Aber während die Gcld- wertsänderungen meist langsam sich vollziehen und die durch Verkehr verbundenen Kulturstaaten ziemlich gleichmäßig erfassen, tritt die Papierentwertung meist rascher und auf den einzelnen Staat beschränkt auf; sie ist ein akuter, durch Regierungsakte hervorgerusener Prozeß. Die Preisänderungen erfolgen stoßweise, sind viel schwankender, viel mehr künstlicher spekulativer Einwirkung zugänglich. Es entsteht so durch sie eine viel größere Unsicherheit über Handel und Produktion in der Zukunft; alles Geschäftsleben wird von der Spekulation auf den Preiswechsel, den Wechselkurs und das Agio erfaßt; die ganze Volkswirtschaft wird zum leichtsinnigen Lotteriespiel; alle Pläne und Geschäfte, die über Wochen und Monate hinausgehen, werden so gefährlich, daß die soliden Kaufleute sich fern halten, ja zuletzt verschwinden. In Papierlündern, sagt Hertzka, giebt es nur Börscnspieler und Krämer. Neben die stimulierende Wirkung der Preissteigerung treten die politischen und finanziellen Gefahren, die großen Änderungen von Angebot und Nachfrage, die der Krieg, der Aufruhr oder was sonst die starke Papierausgabe veranlaßte, mit sich bringen. Der Markt, schreibt man 1863 aus New-Hork, gleicht einem Kranken, der in einem Moment paralytisch gelähmt ist, im anderen wieder wie im stärksten Fieber die unbändigsten Bewegungen macht. Das heftige Schwanken der Preist, des Agios, der Wechselkurse raubt dem Papiergelde alle die Eigenschaften, die das Geld haben soll, die ein gutes Hartgeld mehr oder weniger hat. Die Belebung des Verkehrs durch das Preissteigen, welche in den Kreisen der Spekulation natürlich mit Freude begrüßt wird, bringt erhebliche Gewinne mehr nur einzelner, besonders der großen Spekulanten: den Hauptvortcil von dem Schwanken des Agios und Wechselkurses haben die großen Banken; die Masse der kleinen Leute hat selbst in der Zeit des Aufschwungs keinen oder geringen Vorteil; die Arbeiter leiden fast stets unter zurückgebliebenen Löhnen. Die künstliche Verschiebung der Aus- und Einsuhr durch den verschiedenen Stand der Preise im In- und Ausland ist auch ein zweifelhaftes, von Schutzzöllnern oft über- fchätztes Glück. Wenn die Preise im Inland noch nicht entsprechend der Papierentwertung gestiegen, im Ausland aber durchschnittlich die alten sind, so ist klar, daß dadurch, 172 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gnterumlaufcs u, der Einkommensverteilung. s^gZY alles übrige als gleich vorausgesetzt, der Import fremder Waren erschwert, der Export der eigenen erleichtert wird. Die eingeführten Waren erscheinen teurer, die ausgeführten sind thatsächlich relativ billiger. Und dazu kommt, daß die Exporteure des Papicr- landes Wechsel auf das Hartgeldausland meist mit Gewinn, umgekehrt, der fremde importierende Kaufmann Wechsel auf das Papierland meist mit Verlust verkaufen muß. Besonders Getreide exportierende, leicht an einer ungünstigen Zahlungsbilanz leidende Agrarstaaten haben daher eine sinkende Papicrvaluta oft mit freundlichen Augen angesehen. Der ungarische Gutsbesitzer und Getrcidcexporteur befand sich 1850—70, der russische 1860—90 wohl dabei. Aber alle diese Wirkungen sind doch künstliche Vorteile für einzelne Personen > oder Klassen; es sind Wirkungen, die blind verteilt, zufällig wirken, einzelnen Vorteil, anderen Nachteil bringen. Jede direkte Politik des Schutzzolls oder der Exportprämie wäre besser, weil klarer in der Wirkung und weil gerechter zu bemessen. Außerdem ist die ganze Wirkung eine springende; sie hört auf, wenn die Valuta wieder steigt, das Agio sinkt; dann machen Dutzende von Geschäften, die am Export beteiligt sind, durch die plötzliche Änderung der Bedingungen Bankerott. Oft treten die erwarteten Folgen auch gar nicht ein. In Japan stieg der Import fremder Waren mit der Papiergeldwirtschaft von 1877—82, weil die Belebung des Konsums größer war als die schutzzöllnerische Hemmung durch das Agio und den Wechselkurs. Alle diese Hoffnungen sind also unsicher; und was das Wichtigste ist, sie knüpfen sich an Umstände, die für das Vaterland, seine Finanzen, seine Macht gefährlich, ja unter Umständen vernichtend sind. Jede Besserung der Valuta bedroht die wirtschaftlichen Interessen derer, die bisher gewonnen haben. Jede Bemühung, durch Wiedereinziehung eines Teils des Papiers oder andere Mittel die Valuta wieder zu heben, hat die Kehrseite, die Preise herabzudrücken und damit alle lahmenden Erscheinungen einer Geschäftsstagnation zu erzeugen. Daher haben fast in allen Ländern die Unternehmer und Kaufleute gegen solche Maßregeln agitiert. Wie sie früher gewannen, so verlieren sie jetzt, während die Leute mit festen Einnahmen nun den Vorteil haben. War die Entwertung auch nur eine mäßige und kürzer dauernde, so muß doch möglichst rasch die Barzahlung wieder aufgenommen, das Papiergeld so weit vermindert werden, daß es mit dem Hartgeld wieder pari steht. Es muß in den Kaus genommen werden, wenn damit auch eine Wirtschafts- und Geschäftskrisis mit steigendem Zinsfuß, beschränkter Konsumtionssähigkeit, Arbeits- und Absatzlosigkeit vorübergehend sich verbindet. Die Mittel zur Beseitigung der Entwertung und des zu viel ausgegebenen Papiergeldes bieten meist große Anleihen, besonders solche im Auslande, die Edelmetall schaffen. Es ist das für ein ärmeres Land häufig eine teure, oft eine unerschwingliche Maßregel. Und hat das Land zugleich regelmäßig eine ungünstige Zahlungsbilanz, so fragt es sich, ob und wie lange es seinen neu erworbenen Edelmetallschatz bewahren kann. War die Entwertung eine sehr langdauernde und bedeutende, so wird bei der Wiederaufnahme der Barzahlungen oder beim Ersatz des entwerteten durch ein besseres, dem pari nahestehendes oder gleiches Papier gar nicht der Versuch gemacht, die alten längst entwerteten Scheine wieder auf ihren Nennwert zu heben. Es würde das eine zu große Preisrevolution erzeugen, unzähligen Unberechtigten durch das successive stoßweise Steigen der Papierscheine große Gewinne zuführen; die Wertsteigerung käme nicht denen zu Gute, die früher den Verlust hatten. Daher wechselt man in solchen Fällen (wie z. B. in Rußland 1839 und in den letzten Jahren) das Papiergeld zu einem Kurse um, der dem Durchschnittswert der Valuta in den vorhergegangenen Jahren entspricht. Eine Art Staatsbankerott liegt natürlich in einer solchen Maßregel. Aber wenn seit zehn und mehr Jahren stark entwertetes Papier cirkuliert hat, so ist das ursprüngliche Versprechen der Einlösung al pari ja ohnedies bedeutungslos geworden, das Papiergeld hat seit lange gleichsam einen selbständigen Wert erhalten; war er relativ konstant, so hat sich die ganze Volkswirtschaft, die Ein- und Ausfuhr darauf eingerichtet. Und wenn nun das neue Hartgeld, wie in den letzten zehn Jahren in Österreich und Rußland, dementsprechend gewählt wird, so bleibt die Gesamtheit der 631) Wiederherstellung der Valuta nach einer Papierentwcrtung. 173 Preise und der Wechselkurs nach dem Ausland, in ändio auch die gesamte Aus- und Einfuhr in den gewohnten Geleisen. Und das ist volkswirtschaftlich viel wichtiger als die sormale Verletzung des alten Versprechens, die Scheine in ihrem Nennwert einzulösen. Wenn trotzdem in solchen Fällen nicht alle wirtschaftlichen Kreise zufrieden sind, so ist das leicht begreiflich. Es klagen die, welche überhaupt keine Rückkehr zur Barzahlung wünschen, die, welche aus dem sortlaufenden Wechsel der Agios Gewinn zogen. Außerdem können nie alle Interessenten gleichmäßig mit dem Umwechslungskurs des alten Papiers in das neue Geld zufrieden sein, weil die Preise aus der Papiergeldzeit nicht alle gleichmäßig durch das Papiergeld beeinflußt waren. Die Opposition geht teilweise auch von solchen aus, welche die ganze Sanierung zu teuer finden, welche fürchten, der neue Zustand werde wegen einer dauernd ungünstigen Zahlungsbilanz sich nicht halten lassen, wie Italien 1883 seine Barzahlung nicht aufrecht erhalten konnte. Es giebt ja überhaupt Praktiker und Theoretiker, die behaupten, eine Papiervaluta sei nicht bloß an sich viel billiger als eine Hartgeldvaluta; sie habe auch, sofern sie nur stabil fei, keine wesentlichen Nachteile gegenüber dieser. Ja sie habe sür weniger reiche Länder den Vorteil, daß bei ungünstiger Bilanz das Edelmetall nicht sofort abfließe, fondern daß durch den Druck der Wechselkurse die Preise der Exportwaren so weit herabgedrückt würden, daß Aussuhr und Einfuhr sich ausgleichen können. Und wir werden zugeben, daß ein erheblicher Teil der Schäden der Papiervaluta beseitigt ist, wenn es einem Lande gelingt, sein Papiergeld gegenüber dem Hartgeld des Auslandes Jahre und Jahrzehnte lang auf dem gleichen Niveau zu halten. Die wesentlichsten Einwirkungen aus die Preise, die Unsicherheit, das Schwanken des Agios fallen damit weg, wenn nicht ganz, so doch in der Hauptsache. Einzelne Theoretiker glauben für eine fernere Zukunft, alle Cirkulation werde künstig in der Hauptsache in allen Staaten wesentlich durch Papier unter Erhaltung großer Goldreserven im Staatsschatz und in den Centralbanken bestritten werden. Wie dem aber auch sei, mit größeren Gefahren ist jede Papiervaluta doch verbunden. Und jeder halbwegs wohlhabende Staat, der es vermag, wird daher gut thun, auch von einer stabil gewordenen Papiervaluta zur Barzahlung zurückzukehren; d. h. nur so viel Papier und Banknoten im Verkehr zu lassen, daß das Hartgeld wieder Prcismaß und Regulator aller Preise wird, und damit die heimische Volkswirtschaft zu einer normalen Preisbildung und zu einem normalen Handel mit dem Ausland zurückkehrt. Politisch und wirtschaftlich gut geordnete und hochstehende Staaten haben auch Papiervaluten kaum in den letzten 15V Jahren gehabt. Für die weniger entwickelten oder halbkultivierten, sür die erst neu sich konsolidierenden Staaten waren sie häufig ein Mittel der finanziellen Verzweiflung: die Regierungen wußten sich nicht anders zu helfen; man überblickte früher auch die gefährliche Tragweite der Maßregel nicht. Mit Papiergcldausgaben, wie sie die französische Revolutionsregierung in wenigen Jahren bis 48 Milliarden Livres trieb, konnte man vorübergehend eine ungeheure Macht entwickeln, fast alle Bürger und alles Eigentum auskaufen, aber um den Preis, daß die Inhaber der Assignaten Bettler wurden. Es ist gleichsam eine kommunistische Maßregel, eine Besteuerung, die, auf den Zufall der Entwertung gestellt, wie ein Verhängnis Tausende und Millionen im Staatsinteresse beraubt. Es ist zu hoffen, daß gesittete Regierungen immer seltener und in immer geringerem Maß zu diesem für Volkswirtschaft und Finanzen gleich verhängnisvollen Mittel greifen werden. 5. Vermögen, Kapital und Kredit, Kapitalrente und Zinsfuß. Außer deu volkswirtschaftlichen Lehrbüchern von No scher, Wagner, Philivpovich, Schönbcrg: Hermann, Staatswirtschaftliche Untersuchungen. 1832 und 187l). — Knies, Geld nnd Kredit, 1. Abt. 1873 und 188S. — v. Böhm-Bawerk, Kapital und Kapitalzins. 2 Bde. 1884—1889. 2. Aufl. 1900. — Dcrs., Einige strittige Fragen der Kapitalstheorie. 1S00. — 174 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. sHZZ C. Meng er, Zur Theorie des Kapitals. I. f. N. 2. F. 17, 1883. - F. I. Neumann, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. 1889. Statistik des Vermögens und Kapitals: Dicterici, Mitteilungen d. stat. Bureaus in Berlin. 1, 1848, 110. Das Königreich Württemberg. 1882, 2, 86S. — Becker, Unsere Verluste durch Wanderung. I. f. G-B. 1887. — 1,svi, "VVagss auä earnillZs ok tbs vorging slas8es. 1886, x. 44. — Losch, Volksvermögen, Volkseinkommen und ihre Verteilung. 1887. — Vikkou, His Zrovtu ok eapital. 1889. — Ders., ^ourual ok tlrs Ltat. 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Reichen- s Perger, Gegen die Aufhebung der Ziuswuchergcsche. 1860. — Ders., Die Zins- und Wucherfrage. 1879. — M. Neumann, Geschichte des Wuchers in Deutschland. 1365. — Funk, Zins und Wucher. 1868. — Endemann, Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts- nnd Rechtslehre. 2 Bde. 1874—1883. — Chorinsky, Der Wucher in Österreich. 1877. — L. v. Stein, Der Wucher und sein Recht. 1880. — Eheberg, Gegenwärtiger Stand der Wucherfraae. I. f. G.V. 1880. Forts. 1884. — Lilienthal, Die Wuchergcsetzgebung in Deutschland. I. f. N. 2. F. 1, 1880. - Der Wucher auf dem Lande. Sch. d. Ä. f. S.P. Bd. 35. 1887. — Gothein, Die deutschen Kreditverhältuisse und der 30 jährige Krieg. 1893. — ^.stils^, ZZagligli seoooinie Iti8toi'7 -mä tksorx. Bd. 2. 1893, deutsch 1896. — Earo, Der Wucher. 1393. — Röscher, Sv.stem.,1. 22. Aufl. 1897, H 189-194. Über Kapitalrente, Zins und Zinsfuß: Zeitschrift für Kapital und Rente. 1864—1876. — Lanausr, IZtuäsü seon. sur l'^Isaes I. 1876. — I.Kahn, Geschichte des Zinsfußes in Deutschland. 1884. — St roll, Über die neueste Konvcrsionsära in Deutschland. I. f. N. 2. F. 13, 1886. — D'Aulnis de Bourouill, Der Zinsfuß, die Ursachen seines Sinkens, das. 2. F. 18, 1889. — Knut Wicksell, Kapitalzins und Arbeitslohn, das. 3. F. 4, 1892. - Ders.. Wert, Kapital und Rente. 1893. — Ders., Geldzins und Güterpreise. 1898. — Billet er, Geschichte des Zinsfußes im griechisch-römischen Altertum. 1898. — Kulischer, Zur Entwickelungsgeschichte des Kapitalzinses. I. f. N. 3. F., Bd. 18, 19. 1899 und 1900. Über den kaufmännischen Zinsfuß, Diskonto und Diskontpolitik: Außer der ganzen Bank- und Währungspolitik fei angeführt: Struck, Die Zinsbewegung auf dem englischen Geldmarkt. I. f. G-V. 1886. — Ders., Der internst. Geldmarkt, das. 1886—1892. — I. Landesberger, Goldprämienpolitik der Zettelbanken. 1892. — Maync, Der Diskont. 1899. — Landmann, System der Diskontopolitik. 1900. — W. Lotz s. v. Diskonto im H.W.B. 2. Aufl. 1900. — Die volks- wirtschastliche Chronik in Conrads Jahrbüchern seit den letzten Jahren. 182 e. Vorbemerkung. Entstehung und allgemeine Bedeutung des Kapitals. Wir haben im bisherigen den wirtschaftlichen Cirkulations- und Bewertungsprozeß als Ganzes untersucht; wir wenden uns zu seiner Untersuchung in der Differenzierung von Kapital und Arbeit. In der Wirklichkeit stehen freilich nicht die zwei abstrakten Potenzen Kapital und Arbeit, sondern die Kapitalinhaber und die Arbeiter nebst zahlreichen Übergangsgliedern nebeneinander, auf das mannigfaltigste verknüpft, in verschieden abgestuften Gegensätzen und Gemeinschaften begriffen; es ist daher mehr eine Abkürzung, wenn wir von dem Gegensatz von Kapital und Arbeit sprechen als eine Realität; gemeint sind immer die dahinter stehenden Menschen. Ihre Sitten, ihre Rechts- und Wirtschastsinstitutionen, die psychologischen Ausgangspunkte ihres wirtschaftlichen Handelns müssen wir daher hier ebenso ins Auge fassen, wie wir es im bisherigen in Bezug auf andere wirtschaftliche Erscheinungen thaten. Immer bleibt der allgemeine Gegensatz von Kapital und Arbeit bestehen, und er ist Wohl der wichtigste der modernen Volkswirtschaft; der ganze Produktions- und Verteilungsprozeß wird von ihm beherrscht; die großen socialen Kämpfe der Gegenwart entspringen aus ihm; ihre Versöhnung und richtige Verknüpfung ist die Voraussetzung aller großen volkswirtschaftlichen Reform der Gegenwart. Auf den allgemeinen Verlauf der heutigen socialen Kämpfe kommen wir im letzten Buche. Hier haben wir die Elemente und einzelne Erscheinungen zu betrachten, welche in den abstrakten Begriffen von Kapital und Arbeit enthalten sind. Wir sprechen 633s Die Entstehung von Vermögen und Kapital. 175 zuerst vom Kapital, nachher von der Arbeit, oder vielmehr von den Fragen, Institutionen und Werterscheinungen, die sich an sie knüpfen. In Bezug aus das Kapital muß uns zuerst seine Entstehung kurz beschäftigen; dann der Sprachgebrauch in Bezug auf die Begriffe Kapital und Vermögen; drittens die Versuche einer Größcnmessung des Kapitals; ehe wir weiter gehen, besprechen wir die einzelnen Formen der Kreditgeschäfte, welche die Kapitalbewegung und -Verwertung beherrschen; dann erst können wir das Wesen des Kredits erörtern, die rechtsgeschichtliche Entwickelung des zinsbaren Darlehens (die Geschichte des Wuchers) und die philosophisch- nationalökonomische Begründung der Kapitalrente und zuletzt die thatsächliche Höhe derselben, den Zinsfuß, ihre Bewegungen und Ursachen darstellen. Wir fragen also zuerst, wie entstand das Kapital, der Vermögensbesitz. Müssen wir dabei an manches früher Gesagte anknüpfen, einiges wiederholen, so ist ein ein- leitendes Wort über diesen Punkt hier doch nicht zu vermeiden, da durch die eigentümliche Verschlingung individuellen Handelns und gesellschaftlicher Prozesse bei dem Vorgang der Kapitalbildung so viele Irrtümer und Zweifel entstanden sind. Die Menschen mußten einerseits denken, sich selbst beherrschen, die Zukunft in Rechnung ziehen lernen, um Vorräte aller Art für den folgenden Tag, den Winter, die solgende Generation anzusammeln; sie mußten andererseits technische Fortschritte machen, um mit derselben Arbeit mehr zu schaffen, um die Vorräte zu konservieren, um mit besseren Werkzeugen und Maschinen, aus melioriertem Boden mehr zu erzeugen, als sie für den Augenblick brauchten. Sobald die ersten großen wirtschaftlichen Fortschritte gemacht waren, handelte es sich um die doppelte Ausgabe, die Vorräte sür direkten Verbrauch uud die Produktionsmittel für bessere Arbeit anzusammeln, zu vermehren. Und sobald aus der Eigenwirtschaft durch Arbeitsteilung und Markt die Ver- kehrswirtschast mit Geldpreisen entstanden war, handelte es sich nicht bloß um die Gebrauchsvorräte und Produktionsmittel, sondern auch um ihren Geldpreis, zu dem sie verwertet, ge- und verkaust werden konnten, und um die Wertwechfel, die einzelne und ganze Klassen bald bereicherten, bald schädigten. Es handelte sich zunächst bei all' dem um die Ausbildung bestimmter Eigenschaften, um einen langsamen Erziehungsprozeß; einzelne Individuen, Familien und Stämme hatten die Eigenschaften mehr, entwickelten sie rascher. Die sähigsten, klügsten, kräftigsten sammelten größere Vorräte, schufen bessere Produktionsmittel. Sie kamen am raschesten voran, wenn sie zugleich kriegerisch und politisch organisiert, sich gegen Feinde aller Art besser als andere schützen konnten. Sie erzielten sehr viel mehr, wenn sie srüher als andere das Zusammenarbeiten mehrerer in Stamm, Geschlecht, Familie, Gemeinde, Unternehmung und Staat erlernten und die Formen und Institutionen, in welchen das geschah, ausbildeten. Diese Organisation wurde mit steigender Kultur ein Hauptmittel, die Vorräte zu häusen, die Produktionsmittel ergiebiger zu machen. Die wirtschaftlichen und technischen wie die organisatorischen Vorzüge der Familien und der Stämme blieben meist jahrhunderte- und jahrtausendelang das Erbe der Nachkommen; sie gingen erst sehr langsam, erst mit höherer Kultur, in gesitteten Ländern mit dem heutigen völkerrechtlichen Verkehr rascher und leichter aus andere niedrigere Rassen, aus zurückgebliebene Stämme und Klassen über. Und so ist noch heute in jedem Lande, in jeder Völkergesellschaft eine weit auseinander liegende Stufenreihe von Menschen vorhanden, die in all' den Eigenschaften, welche zur Kapitalbildung führen, unendlich weit von einander abstehen: in der Sparsamkeit und Voraussicht, in der Produktionsfähigkcit, in den technischen und organisatorischen Fähigkeiten. Je höher nun aber die wirtschaftliche Kultur steigt, die Gesellschafts- und Eigentumsverfassung sich kompliziert, desto mehr wird die Kapitalbildung der Individuen und Klassen nicht mehr bloß sich nach den persönlichen Unterschieden differenzieren, sondern die Rechtsund Wirtschaftsinstitutionen, sowie die großen, ganze Epochen beherrschenden Wert- Veränderungen auf dem Markt werden darauf einwirken; die Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit der gesellschaftlichen Einrichtungen, sowie die Gunst der wirtschaftlichen Zusammenhänge wird die Kapitalbildung dem einen leichter, dem andern schwerer machen. 176 Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u- der Einkommensverteilung. ^) Daß die höhere technische Produktion immer mehr Kapital fordert, haben wir schon oben (I Z 86 S. 226) besprochen. Wir sahen, wie damit der Produktionsprozeß in eine steigende Zahl von Stadien zerlegt wird: Herstellung der Werkzeuge und Maschinen, Erzeugung der Roh- und Hülfsstoffe, dann der Halb-, endlich der Ganzfabrikate. Monate und Jahre im voraus wird das vorbereitet, was wir heute brauchen. Die Naturkräfte werden so besser ausgenutzt, die Produktion und der Verkehr können in einzelnen Gebieten hierdurch ins ungemessene, auf den anderen und zwar den wichtigsten (Landwirtschaft, Rohstofflieferung u. s. w.) wenigstens erheblich steigen. — Daraus wurde der Satz abgeleitet, daß das Kapital produktiv sei, d. h. die Produktion vermehre, erleichtere. Es thut dies aber auf den verschiedenen Gebieten in sehr verschiedener Proportion, es kommt auf manchen (z. B. gerade in der Landwirtschaft, aber auch sonst) leicht an dem Punkt an, wo die kompliziertere mehr Kapital verwendende Technik die Produktion nicht in dem Maße erleichtert und verbilligt, wie mehr Kapital verwendet wird, wo sie also nur gesteigert werden kann, sofern die gestiegenen Preise die verteuerte Produktion bezahlt machen. 186 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guternmlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^644 Eine weitere wichtige Folge der neueren Kapitalbildung war die, daß die jeweilige nicht immer dem Bedürfnis entsprechende Kapitalanhäufung in ihrem Rentenhunger auf Geschäftsgründungen und -erweiterungen einseitig und übertrieben hinwirkte, daß das Kapital gleichsam eine zu selbständige Rolle spielte; daß serner je nach den Kapitalvorräten, der Kapitalkonzentration, der Konkurrenz auf dem Kapitalmarkt die über das Kapital Verfügenden eine übermächtige beherrschende Stellung erhielten. Das meinte man wesentlich, wenn man vom „Kapitalismus" sprach. Überall und jederzeit wird der jeweilige Mangel oder Überfluß an Kapital durch erhöhten oder erniedrigten Zinsfuß die Produktion erschweren oder erleichtern. Die über das Kapital Verfügenden sind, je höher die Kreditentwickelung geht, desto mehr die Kreditorgane, die Banken, die Vorschußvcreinc u. s. w. c) Hinter der thatsächlichen Kapitalverteilung durch die Kreditorgane steht die Verteilung zu Eigentum. Wir wiederholen nicht, was wir oben über das Eigentum und seine Verteilung sowie über die sociale Klassenbildung gesagt haben (I § 123—137). Wir betonen hier nur noch einmal, die ursprüngliche Eigentumsverteilung ist überwiegend Folge persönlicher Eigenschaften; im Laufe der Generationen schließt sich daran eine ebenso von Erbrecht, Zufall, Rentenbildung, Heiraten beeinflußte. Und in alle Eigentumsverteilung greifen Gewalt und Betrug ein. Bei hoher Kultur entsprechen daher meist nicht mehr ganz die persönlichen Fähigkeiten der Größe des Eigentums. Die Verniögensverteilung wird zu einem wichtigen, wenn auch sekundären Ursachenelement der socialen Klassenbildung; ungesunde, ungerechte Verteilung kann großen Schaden stiften; sie kann die Produktion hemmen, die Konsumtion in falsche Bahnen bringen; sie kann die politische und wirtschaftliche Macht in falsche Hände legen. Die Vermögens- und Kapitalbildung wird, je mehr sie zunimmt, zu einem wesentlichen Faktor der socialen Machtverteilung, zum ausschlaggebenden hauptsächlich in sinkenden Zeitaltern, in denen alles käuflich geworden ist. In gesunden aber, auf dem Höhepunkte der sittlichen und wirtschaftlichen Kultur, pflegt die Vermögensverteilung mit der persönlichen Fähigkeit der höheren Klassen doch in einer gewissen Übereinstimmung zu stehen, Pflegen auch sociale Schichten ohne großes Vermögen politischen Einfluß und Macht zu haben, können es durch große Leistungen und richtige Organisation nach und nach erringen. Ich erinnere an das Beamtentum, die Arbeiterschaft, die liberalen Berufe, die Geistlichen und Priester mancher Zeitalter und Staaten. Darauf, daß die Eigentumsverteilung bei richtiger Kreditorganisation durch die Kreditverteilung korrigiert wird, daß in den Epochen hoher Kreditentwickelung Finanzminister und Bankdirektoren über unendlich viel mehr Kapital verfügen als rentenverzehrende Eigentümer, kommen wir nachher zurück. 186. Der Kredit, seine Hauptformen. Um das Wesen des Kredits und seine Folgen für die Volkswirtschaft zu verstehen, muß man zuerst einen Überblick über die Geschäfte sich verschaffen, die man unter dem Namen der Kreditgeschäfte zusammenzufassen Pflegt. Es handelt sich um gegenseitige entgeltliche Güterübertragungen, wobei Kapital leihweise oder zur Nutzung vom Eigentümer auf einen Dritten übertragen wird. Leistung und Gegenleistung fallen zeitlich auseinander. Die Gegenleistung dessen, der Kredit erhält, besteht außer der Rückgabe des Kapitals meist in einer Bezahlung, der Rente, dem Zins. Um den Überblick nicht zu sehr anwachsen zu lassen, ordnen wir die Kreditgeschäfte in einer schematischen Reihe nach der üblichen Einteilung. Natural- und geldwirtschaftlicher Kredit. Die naturalwirtschast- lichen Kreditgeschäfte sind die älteren, die geldwirtschaftlichen die jüngeren. Bei den ersteren werden Grundstücke, Häuser, Vieh, Getreide hingeliehen, in natura zurückerstattet mit einer Vergütung in Naturalien oder Arbeitsdiensten, teilweise auch schon in Geld. Bei Gelddarlehen wird Geld gegeben und zurückerstattet, oer Zins in Geld geleistet. Die ältere Land- und Häuserleihe bestand in der kreditmäßigen Überweisung von Grundstücken und Gebäuden durch den Eigentümer an einen Nutznießer. Aus der Landleihe entwickelten sich die verschiedenen Formen der agrarischen Verfassung, die 645) Die Hauptformen des Kredits. 187 älteren ländlichen Abhängigkeitsverhältnissc. Die Häuserleihe spielte in den Städten des 10.—14. Jahrhunderts eine große Rolle. Da die Beliehenen meist ein festes Besitzrecht nach und nach erwarben, der Zins ein fester war, so bildete die Häuserleihe in der Regel ein Mittel des Aufsteigens für die kleinen Leute; ähnlich war es auch teilweise bei den verschiedenen Formen der Landleihe. Die Vieh- und Getreideleihe war in älteren Zeiten außerordentlich häufig; die erstere ist teilweise heute noch als Viehverstellung sehr verbreitet; der Schuldner hat die Nutzung, giebt aber nach Jahresfrist die Kuh mit dem Kalb, die 1^/2 fache oder doppelte Getreidemenge zurück. Es entstanden daraus die härtesten Schuldabhängigkeitsverhältnisse. Das Gelddarlehen ist mit der Geldwirtschast entstanden, es hat sich immer mehr ausgedehnt, es ist heute der Kern des ganzen Kreditwesens. Der Gläubiger überläßt dem Schuldner eine Geldsumme aus eine bestimmte Zeit, unter der Bedingung späterer Rückzahlung und meist einer Vergütung, die als Zins bezeichnet, in Prozenten des Kapitalwerts ausgedrückt wird. Das zinslose Darlehen, wie es zwischen Freunden und Verwandten aus Gefälligkeit auch heute noch vorkommt, war in primitiveren Verhältnissen und in kleinen Summen Wohl das ältere, auch vom positiven Recht begünstigte; im ganzen ist es mit der ausgebildeten Kreditentwickelung zurückgetreten; wo es geschäftsmäßig noch vorkommt, wie mannigfach im Depositenvertrag, treten andere Vorteile an die Stelle des Zinses. L. Das Kreditgeschäft als Haupt- oder Nebenvertrag. Bei den natural- wie bei den geldwirtschastlichen Kreditgeschäften erscheint der Kreditvorgang bald als die Hauptsache und bald wieder mehr als Nebensache. Beim Darlehen, der Pacht, der Miete, der Leihe von beweglichen Gegenständen (z. B. Pferden und Kleidern) ist ersteres der Fall; als nebensächlich erscheint der Kreditvorgang, wenn beim Kaus- oder Versicherungsgeschäft der Kaufpreis oder die Prämie gestundet wird, wenn bei dem Zahlungsgeschäft statt Geld eine Krediturkunde übergeben wird, wenn beim Arbeits- oder Dienstvertrag eine Kaution gestellt, oder der Lohn erst nach der vollendeten Leistung ausbezahlt wird. L. Konsumtiv- und Produktivkredit. Nach den Zwecken unterscheidet man die Darlehen für Konsumtion und die sür Produktion, Konsumtiv- und Produktivkredit. Der erstere wird häufig in der Not in Anspruch genommen, in Unglückssällen, nach Verlusten, kann aber auch für Aufwendungen begehrt werden, die sich wahrscheinlich rasch wieder bezahlt machen, z. B. sür Studienkosten. Der produktive Kredit ist der heute gewöhnliche Geschäftskredit, der unter der Voraussetzung begehrt und gewährt wird, daß das Kapital durch die Verwendung im Geschäft sich in seinem Wert erhalte, verzinse, ja amortisiere, d. h. in kleinen Teilbeträgen abzahlen lasse. Der konsumtive und Notkrcdit war in älteren Zeiten das Vorherrschende, der produktive ist heute mehr und mehr die Hauptsache geworden. v. Besitz-, Meliorations-, Betriebskredit. Nach den weiteren Verwendungszwecken unterscheidet man heute vielfach den Besitzkredit, der genommen wird, um Güter oder Geschäfte zu kaufen oder zu erhalten und Miterben auszuzahlen, den Meliorationskredit, um geschäftliche Verbesserungen, hauptsächlich solche dauernder Art, vorzunehmen, und den Betriebskredit, um Zahlungen im laufenden Betriebe zu machen, welche durch Einnahme in kürzerer Frist wieder zu decken sind. Der Besitzkredit wird häufig auch als Grund-, Boden-, Häuserkredit bezeichnet nach den Objekten, die durch den Kredit erworben oder erhalten werden sollen. L. Personal- und Realkredit. Nach der Sicherung, welche der Schuldner dem Gläubiger für die künftige Zahlung bietet, unterscheidet man den Personal- und den Realkredit. Bei dem ersteren haftet die Person des Schuldners oder seines Bürgen oder die mehrerer Gesellschafter und Genossenschafter zusammen in den verschiedenen Rechtsformen des einfachen mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Darlehensvertrags, des Wechsels u. s. w. Bei dem letzteren setzt der Schuldner ein Pfand zur Sicherung, das neben seiner Person oder allein haftet. Der Personalkrcdit ist das einfachere, er ist zu allen Zeiten bis auf einen gewissen Grad vorhanden gewesen, aber 188 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^646 in seiner heutigen Ausbildung ist er erst das Erzeugnis einer hohen wirtschaftlichen Kultur mit großer Rechtssicherheit, mit sehr reellen soliden Geschäftssitten und mit Einrichtungen, welche die persönliche Kreditwürdigkeit zu prüfen und festzustellen erlauben. Der persönliche Kredit ist heute hauptsächlich in den Kreisen der Kaufleute und Groß-- industriellen ausgebildet, dehnt sich erst langsam von da auf große und kleine Landwirte, die übrigen kleineren Unternehmer, die Mitglieder der Genossenschaften aus. Die ältere Kreditentwickelung war wesentlich durch den Realkredit und seine verschiedenen Rechtsformen bestimmt, und noch heute ist er für eiuen großen Teil des Konsumtiv-, des Besitz- und Meliorationskredits vorherrschend. Nach den drei Möglichkeiten, das Pfand s,) dem Gläubiger, b) einem Dritten in Gewahrsam zu geben und e) dem Schuldner zu lassen, kann man die Rechtsgeschäfte des Realkredits einteilen. a) Die Übergabe des realen Pfandes an den Gläubiger ist die älteste handgreiflichste Sicherung, die aber auch den Schuldner am härtesten trifft. Sie kam bei Grundstücken und Häusern im Mittelalter vor in der Form der Satzung mit Übergabe des Gutes in die Nutzung und Gewere (faktische und rechtliche Verfügungsgewalt) des Gläubigers und in der des Kaufs auf Wiederkauf. Es sind gleichsam Formen des Überganges vom Bar-zum Kreditgeschäft: der Gläubiger will sofort einen Gegenwert in die Hand bekommen, um den er nicht Prozessieren muß. Es sind Formen, die mit zunehmender Rechtssicherheit verschwanden. Älter als solche Pfandübergabe von Immobilien war die von Mobilien, und sie hat sich bis heute erhalten: das Pfand- leihgeschäft kommt im Altertum vor, und wieder vom 7. Jahrhundert an, viel früher als die Satzung; es ist dann viele Jahrhunderte lang, bis ins 14.—15. Jahrhundert die Hauptform auch des geschäftsmäßigen Darlehens gewesen; es ist heute noch, in der alten Form der Verpfändung von Haushaltsgegenständen, Kleidern und Schmucksachen, die der Armen und Leichtsinnigen, der kleinen Leute, die keinen besseren Kredit finden. Es ist daneben in der Form des Lombardkrcdits ein kaufmännisches Geschäft für solche, welche Waren oder Effekten dem Bankier verpfänden und übergeben; es wird da angewandt, wo der Bankier keine Sicherheit durch ein Depositum des Kreditsuchenden hat, wo er aber ungedeckten Personalkredit nicht zu geben wagt. Die beweglichen Wertgegenstände werden beim Pfandleihgeschäft auf bestimmte, meist kürzere Zeit vom Schuldner dem Gläubiger übergeben, von diesem geschätzt, nach dieser Schätzung zur Hälfte, zwei Drittel oder mehr beliehen, der Zins von Anfang an abgezogen, und wenn am Versalltag der Schuldner nicht einlöst, hat der Gläubiger das Recht des Verkaufs des Pfandes. d) Die Übergabe des Pfandes an einen Dritten, der es sicher aufbewahrt, — Gew ahrsamkred it — hat sich mit dem Bau und der Verwaltung von Kaus- und Lagerhäusern in öffentlichen und Privathänden zu einer in der Gegenwart häufig angewandten Geschästsart entwickelt. Über das Getreide oder andere so niedergelegte Waren werden übertragbare Empfangsbescheinigungen oder Doppelscheine ausgestellt, die sich in Besitz- und Pfandschein trennen lassen. Durch Übergabe dieser Scheine, der Warrants, kann die deponierte Ware verpfändet werden. Weder Gläubiger noch Schuldner können sich einen Mißbrauch mit dem Pfandgut erlauben. e) Die häufigste Form des Realkreditgeschäfts ist aber die, daß ein Pfandrecht zur Sicherung eines Darlehms an einem Gegenstand, hauptsächlich an liegenden Gütern, vertragsmäßig bestellt wird, diese aber zunächst im Besitz und Genuß des Schuldners bleiben: die Hypotheken, der Buchpsandkredit. Schon im römischen Recht als IiXpornkeg. bekannt uud durch Privatvertrag, Richterspruch und allgemeinen Rechtssatz (in diesem Fall stillschweigend) entstehend, hat diese Geschäftsart sich dann im Mittelalter erst als Rentenkauf, dann als Hypothek im Anschluß an das römische Recht, neuerdings im Anschluß an das Grundbuchwcsen als Buchpfandkredit entwickelt. Bei dem vor Gericht oder Rat konstituierten Rentenkauf erhielt der Gläubiger (der Rentenkäufer) gegen sein Kapital eine auf Haus oder Grundstück des Schuldners radizierte Rente; ersterer konnte gar nicht, letzterer oft auch nicht kündigen; doch suchte eine Bewegung von 1240—1600 dem Schuldner das Kündigungsrecht zu verschaffen und »47) Der Real- und Hypothckenkredit. 189 die Ablösung der Renten zu erleichtern; die Kirche erkannte den Rentenkauf von 1425 an als nicht wucherisch an. Die Urkunden über die Rentenschuld, Rentenbriefe, Handsesten waren leicht übertragbar. Durch die öffentliche Bestellung war der Gläubiger gesichert; er erfuhr dabei, ob und welche Renten etwa bereits auf dem Grundstück oder Haus ruhten. Indem das eindringende römische Recht die öffentliche Bestellung des Pfandrechts beseitigte und die Verpfändung des ganzen Vermögens und stillschweigende Pfandrechte neben den speciellen Verpfändungen einführte, bedrohte es die ganze Sicherheit des älteren Pfandrechtes. Erst als die neueren Grundbuchgesetze und Hypothekenordnungen im 18. und 19. Jahrhundert das Eigentum an Grund und Boden und alle dinglichen Rechte daran an den Eintrag in öffentliche Bücher knüpften (Publizität), jedes Pfandrecht auf ein bestimmtes Objekt und einen bestimmten Wertteil desselben zu beziehen zwangen (Specialität) und die Reihenfolge der Pfandrechte nach dem Eintrag ordneten (Priorität), konnte diese Art von Geschäften sich rasch und umfangreich entwickeln; teilweise gestattete man auch den Vertrag in der Weise, daß die Verpfändung nicht als ein Accessorium eines Darlchensvertrags, sondern als selbständiger Vertrag, als Grund schuld konstituiert wurde, d. h. so, daß nur das Grundstück als solches, nicht persönlich der Kapitalempfänger verpflichtet ist. Der Eigentümer läßt sich in diesem Fall von der Grundbuchbehörde Grundbriefe ausstellen, die er verkauft; der jeweilige Eigentümer des Grundstückes verzinst sie dem jeweiligen Inhaber des Grundbrieses. Es sind das alles Änderungen, welche den Abschluß von Pfandverträgcn rasch, bequem, sicher machen sollen. Sie haben im Zusammenhang mit der Beseitigung der älteren Schranken der Bodenverpfändung, wie sie im Lehnswesen, der Grund- und Gutsherrlichkeit u.s.w. lageu, dazu geführt, daß in Westeuropa von 1700—1900 die Verschuldung des Grundbesitzes ziemlich allgemein von wenigen Prozenten bis zur Hälfte des Wertes und über sie stieg. Der landwirtschaftlich benutzte Boden Preußens wurde nach Ermittelungen von 1871—1881 auf 24—30 Milliarden Mark, seine Verschuldung auf 10 Milliarden geschätzt; die jährliche Zunahme derselben beträgt 100-300 Millionen, wovon vier Fünftel aus Restkaufgcldern und rückständigen Erbportionen bestehen. Im Jahre 1893 schätzte der Finanzminister die Summe der preußischen Hypotheken und Pfandbriefe in Stadt und Land zu 16,5 Milliarden. Eberstadt giebt die Zunahme der hypothekarischen Verschuldung in Preußen 1886—1897 sür die Städte auf 8,5 Milliarden, für das Land auf 2,4 an. Für ganz Deutschland berechnete derselbe Gewährsmann die hypothekarische Verschuldung in Stadt und Land auf-42 Milliarden Mk. Wenn der Gesamtwert des Vermögens in Deutschland etwa 200, der des Grund- und Hausbcsitzcs etwa 100 Milliarden ausmacht, so würde sich ergeben, daß von, dem Real- besitz die Eigentümer noch über 58, die Gläubiger über 42°/» verfügen. Ähnlich ist das Ergebnis in vielen Ländern. Der Hüuserbesitz der größeren Städte ist noch mehr verschuldet als das platte Land, da sast alle spekulativ geschaffenen Bauten nur mit Hülfe des hypothekarifchen Kredits entstehen. Es ist klar, welch' enormes Gebiet kreditmäßigen Geschäftslebens damit entstand; und ebenso wie die wirtschaftliche Existenz der Mehrzahl der Eigentümer und Geschäftsleute teils von diesem Real-, teils vom übrigen Kredit abhängt. Bei den Untersuchungen über ländliche Verschuldung wurde vielfach konstatiert, daß die übrigen Schulden kaum geringer seien als die hypothekarischen. Die rasche Zunahme der Bodenverschuldung hat neuerdings vielfach die Frage angeregt, ob nicht bestimmte Schranken der hypothekarischen Verschuldung zu ziehen, oder gar eine staatliche Entschuldung einzuleiten sei. Jedenfalls ist die mit dem römischen Recht eingedrungene beliebige gegenseitige Kündbarkeit aller Hypothekenschulden sehr schädlich. Man hat sie seit Anfang unseres Jahrhunderts für einen Fehler erkannt; der verschuldete Grundbesitzer braucht langen Kredit, der ihm nicht zur Unzeit entzogen werden darf. Daher haben die besseren Grundkreditinstitute versucht, den Grundkredit für den Schuldner insoweit unkündbar zu machen, als er ordnungsmäßig seine Zinsen bezahlt. Wir kommen daraus zurück. 19l) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe- u. der Einkommensverteilung. s^648 I?. Der öffentliche Kredit. Nach den Personen der Schuldner hat man den Kredit vielfach eingeteilt in den privaten und den öffentlichen Kredit; unter dem letzteren sind die Darlehen begriffen, welche der Staat, Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften aufnehmen. Und das Wesentliche dabei ist, daß diese Darlehen zu bestimmten Geschäfts- und Rechtsformen geführt haben, an die man vor allem denkt, wenn man heute vom öffentlichen Kredit spricht, während man, sofern der Staat in den gewöhnlichen Formen des privaten Geschäftslebens in Form von Wechseln, Bank^ Vorschüssen und sonst Schulden macht, das nicht als öffentlichen Kredit bezeichnet. Wir haben oben schon (bei der Staats- und Finanzwirtschaft I S. 309—10) von der Entstehung und Bedeutung der Staatsschulden und (bei dem Geldwesen II S. 168 ff.) vom Papiergeld gesprochen. Hier kommt es nun darauf an, die wesentlichste typische Geschäftsform des öffentlichen Kredits im Zusammenhang mit der Kreditentwickelung und die Stellung dieser Kreditart im Ganzen der Kreditvorgänge kurz zu charakterisieren. Die Schulden, welche Städte und Fürsten vom 13.—18. Jahrhundert machten, hatten zuerst überwiegend die Form von privaten Darlehensverträgen; häufig mußten die Schuldner Güter und Einkünfte verpfänden und verloren sie damit auf immer; das Vertrauen auf die Fürsten war gering, stets wieder durch Gewaltakte und fürstliche Bankerotte erschüttert. Man begann in den größeren Staaten vom 16. Jahrhundert an, um das Vertrauen zu erhöhen, zuverlässige und kapitalkräftige Zwischenglieder zwischen die Regierung und die Gläubiger zu schieben: die ständischen Korporationen oder einzelne derselben, in Paris das Hotel de Ville, übernahmen oder garantierten die Schulden; in Genua organisierten sich die Staatsgläubiger als Bank-, Kolonial- und Steuerverwaltung; die Staatsbanken des 17. und 13. Jahrhunderts, ja teilweise noch die des 19. wurden vielfach geschaffen, um ein großes Kapital zusammenzubringen, das sie dem Staat leihen konnten; ihre Aktien waren in Wahrheit eigentlich Staatsschuldscheine. Es entstanden nach und nach in den besser verwalteten Staaten besondere Staatsschuldenbehörden, welche verfassungsrechtlich eine gewisse Selbständigkeit und eine sichere Verfügung über bestimmte Staatseinnahmen hatten, welche nur vom Parlament genehmigte Schulden auf sich nahmen. Die früheren persönlichen Schulden der Fürsten und einzelner Staatskassen, ost auch die der einzelnen Städte und Provinzen wurden ihnen in der Form einer einheitlichen konsolidierten Staatsschuld übergeben. Die privaten Schuldverschreibungen des Staates verschwanden; an ihre Stelle traten auf mechanischem Wege hergestellte Schuldurkunden, welche auf runde größere und kleinere Summen lauteten, ganz oder teilweise auf den Inhaber gestellt und mit meist halbjährlichen, auch auf den Inhaber gestellten Zinsscheinen (Coupons) versehen waren. Das Kündigungsrecht der Gläubiger wurde erst beschränkt, dann ganz beseitigt, während der Staat sich das Kündigungsrecht vorbehielt, um eventuell die Zinsen herabzusetzen; die Rückzahlung wurde teilweise nach bestimmtem Plane versprochen, teilweise ganz in das Belieben des Staates gestellt; die Gläubiger hatten an der Rückzahlung bei einer sichern Staatsschuld kein Interesse mehr; sie suchten ja dauernde Anlage für Jahre und fürchteten bei meist sinkendem Zinsfuß jede Rückzahlung. Diese ganze Umbildung fällt hauptsächlich in die Jahre 1670—1850. An die Stelle einer großen Zahl einzelner verschiedener Darlehens- und Pfandverträge trat die öffentliche Schuld des Staates und bald in gleicher Weise die der Provinzen, Kirchen und Gemeinden; beide Arten von Darlehen nahmen einheitliche staats- und privatrechtlich genau fixierte Formen an. Nicht mehr einzelne Pfänder gaben die Sicherheit, sondern die Garantie von Staat und Gemeinde, die Öffentlichkeit der Verwaltung, die Einfügung der Schulden in das öffentliche Finanz- und Verwilligungsrecht; die stete Möglichkeit des Ein- und Verkaufs der einzelnen Schuldtitel, die Notierung des Wertes derselben, ihres Kurses an der Börse bewirkten, daß das Publikum sicher an Verzinsung und Amortisation glaubte, die Obligationen dieser Art als die beste Kapitalanlage ansah. Wir haben hier auf das einzelne der rechtlichen und wirtschaftlichen Bestimmungen in Bezug auf die Staatsschuld so wenig einzugchen wie aus den Gegensatz 649) Der öffentliche Kredit. Die Effekten. 191 der fundierten und der schwebenden Staatsschuld (zu welch' letzterer Papiergeld,,, Schatzscheine, d, h. verzinsliche Schuldscheine auf einige Wochen oder Monate und Ähnliches gehören). Wir haben nur noch beizufügen, daß auch andere öffentliche und private Korporationen, große Geschäfte und Firmen mannigfach die fo durch den Staatskredit ausgebildeten Einrichtungen und Darlehnsformen nachahmten. Die Hhpothekeninstitute, Landschaften, Ablösungskassen begannen, sich ihr Kapital seit 1770 durch Pfandbriefe, Rentenbriefe und ähnliche Obligationen, die Eisenbahn- und anderen Aktiengesellschaften durch Prioritätsobligationen zu verschaffen. Die Aktien der großen Gesellschaften wurden wie Staatspapiere ausgeführt und von der Mehrzahl der ErWerber nur als eine Kapitalanlage wie diefe betrachtet. Alle diese rentetragenden, in ähnlicher Weise hergestellten, meist als Inhaber- Papiere ausgegebenen, auch fönst unter ähnliches Recht gestellten Wertpapiere begann man seit 132V—1850 unter dem einheitlichen Sammelbegriff der Effekten zusammenzufassen: es sind lauter Schuldurkunden, die zu Hunderten oder Tausenden übereinstimmend von den oberen Organen des Staates und der Volkswirtschaft ausgegeben werden, um große Kapitalien in kleinen Beträgen zu sammeln; die zahlreichen einzelnen Gläubiger oder Eigentümer der Schuldtitel haben nicht mehr mit einzelnen kleinen Schuldnern oder Geschäftsinhabern zu thun, sondern stehen wenigen großen, staatlich und gesellschaftlich organisierten Verwaltungen gegenüber. Ein immer größerer Teil des Eigentums und Kapitals geht in diese Form der Wertpapiere, des papiernen Eigentums über, wobei die papierne Urkunde, die Voraussetzung der Geltendmachung des Rechts, zu einem selbständigen Werte geworden ist. Diese Werte und Effekten dienen der Kapitalanlage der Kapitalisten, wie der Banken; sie werden auch vielfach zu Zahlungen und internationalen Wcrtübertragungen, zur Begründung von Lombard- und Buch- Zrediten benutzt. Sie haben das bewirkt, was man die Mobilisierung des Vermögens geheißen hat; sie sind der Hauptgegenstand der Zeit- und Spekulationsgeschäfte an der Börse. Ich habe schon oben angemerkt, wie groß etwa heute der Effektenbesitz gegenüber dem Gesamtvermögen zu schätzen sei. Ich süge noch bei, daß nach den statistischen Ermittelungen bei Gelegenheit der Börsenenquete in deutschen inländischen Effekten 1882 bis 1892 2128 Mill. Staats- und andere öffentliche Obligationen, 1051 Mill. Pfandbriefe und 2615 Mill. Mark Aktien und Obligationen von Gesellschaften ausgegeben wurden, Laveleye hat berechnet, daß auf 108 072 Mill. Mk. 1872—1892 in allen Staaten neu ausgegebene Effekten 46689, alfo fast die Hälste Staats- und Gemeindeobligationen kamen. Ähnliches wird sür die 161,6 Milliarden gelten, die dieselbe Quelle 1871—1893 als Gesamtemission der Kulturstaaten rechnet; alle diese Zahlen enthalten freilich die Konversionen, die gegen die Hälste der Beträge ausmachen. In den Jahren 1890—1899 betrug allerdings der jährliche Anteil der öffentlichen Anleihen an den Gesamtemissionen nur zwischen 16 und 38 °/o. 137. Der Kredit, seine Hauptsormen. Fortsetzung. 6. Der kurze kausmännische und Zahlungskredit. Der Grund- und Hhpothekarkredit wie der öffentliche Kredit, der Kredit, den die Aktiengesellschaften in Form von Obligationen suchen, ist seiner Natur nach ein langer; d. h. die Schuldner müssen das Kapital für Jahre, wenn nicht für Jahrzehnte oder für immer zu erhalten wünschen, sie müssen gegen unzeitige Kündigung und rasche Rückzahlung geschützt sein. Im Gegensatz hierzu handelt es sich beim lausenden Geschäfts- und kaufmännischen Kredit wie bei Haushaltsschulden, beim Faustpfandkredit um Darlehen für Tage, Wochen oder höchstens Monate, also um einen sogenannten kurzen Kredit. Die specifischen Formen desselben haben sich hauptsächlich im Anschluß an das Zahlungsgeschäft entwickelt, weswegen man hier auch häufig von einem Zahlungskredit spricht. Seit die Geldwirtschaft im Altertum und in der neuen Zeit vorzudringen begann, führte die Gefahr von Diebstahl, Raub und Brand, sowie die Schwierigkeit, mit dem oft unsicheren und schlechten Geld Zahlungen rasch abzuwickeln, zur Sitte, daß die, welche etwas mehr Geld in Händen hatten und häufige Zahlungen machen mußten, ihr Edel- IgZ Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. metall und Geld an sicheren Stellen niederlegten, an sie zahlten und durch sie Zahlung machen ließen. Das waren teils Tempel-, Gemeinde- und Staatskassen, Klöster oder deren Beamte, teils vertrauenswürdige Geldwechsler und Bankiers, welche zugleich Darlehen gegen Zins gaben und nahmen. Mit den vom 14.—19. Jahrhundert in Europa sich verbreitenden Bankgeschäften und der Sitte, bei ihnen augenblicklich überflüssiges Geld niederzulegen, entstanden folgende Zweige des Zahlungskredites. Das Depositen- und Girogeschäft. Der Bankier oder die Bank hält Kasse für den privaten Geschäftsmann; dieser zahlt meist als zinsloses, später teilweise auch als niedrig verzinstes Depositum eine bestimmte Summe ein; die Bank zahlt daraus sür ihn an Fremde bar, an ihre anderen Bankkunden durch Umschreibung in ihren Büchern; das letztere ist das Girogeschäft, die Hauptthätigkcit der größeren älteren Banken in Venedig, Amsterdam, Hamburg, auch heute eine Hauptfunktion der großen Ccntralbanken, z. B. der deutschen Reichsbank, der Bank von Frankreich. Die geschäftliche Benutzung der Depositen durch den Bankier zu seinem eigenen Geschäfte fand in älterer Zeit allgemein statt, sührte aber zu so viel Bankerotten und Verlusten, daß man sie verbot, und die großen Girobanken des 17. und 18. Jahrhunderts alle Depositen unberührt in den Bankgewölben liegen ließen. Der neuere Giroverkehr, der anderweitig für solide Deckung und genügenden Barfonds sorgt, verlangt dies nicht mehr. Ein Kreditvorgang liegt in dem Giroverkehr, auch wenn die Bank keine Zinsen zahlt, insofern, als der Private der Bank Geld anvertraut, das sie benutzen kann, und als Gegenleistung die Besorgung der Kassengeschäfte und des Umschreibens kostenlos ausgeführt erhält. Je nach der Größe ihrer Mühewaltung bei den einzelnen Girokonteninhabern pflegen die Banken ein bestimmtes Minimum sestzusetzen, unter das die zinslose Depositensumme nicht sinken darf. b) Anweisung, Checks, Clearinghaus. Hatte früher die Verfügung über ein Depositum das persönliche Erscheinen des Verfügenden, oft auch des Zahlungsempfängers resp, anderer Bankkunden auf der Bank zur Voraussetzung, so bildete sich später die Sitte schriftlicher Verfügung durch Anweisungen aus. Zugleich entwickelte sich das Bankdepositum gegen Gutschrift in laufender Rechnung. Jede Zahlung, die der Kunde der Bank leistet, wird ihm gut-, jede, die die Bank für ihn leistet, wird ihm zu Last geschrieben; für beides werden in laufender Rechnung Zinsen, etwas höhere für die Schuldposten berechnet. Am Schluß des Jahres oder im Verlauf des Jahres wird abgerechnet. Die schriftlichen Verfügungen aber über die in lausender Rechnung vorhandenen Guthaben resp, die den Kunden kreditierten Beträge erfolgen nun seit dem 17. Jahrhundert auf Grund bestimmter Abmachungen zwischen der Bank und dem Kunden in der Art, daß erstere dem letzteren entweder Quittnngsbücher, aus denen der Kunde die einzeln zu vollziehende Quittung ausrcißt und mit ihr zahlt, oder sog. Checkbücher, d. h. Anweisungsbücher giebt, aus denen der Kunde ebenfalls den einzelnen Check ausreißt, ausfüllt und damit seiner Bank die Anweisung giebt, zu zahlen oder eine Umschreibung zu vollziehen. Der Check ist hauptsächlich in England im 18. Jahrhundert zu einer besonderen, ganz bestimmt gearteten Einrichtung geworden, hat sich von da im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die anderen Kulturstaaten übertragen. Er verbindet sich teils mit dem Giroverkehr, teils mit dem einfachen Buchkredit. Regelmäßig sind Farbe und Form deS Checks, je nachdem er Barzahlung oder Umschreibung sordert, verschieden. Der Check ist auf Sicht gestellt, läuft nur kurze Zeit um, der Auftrag wird möglichst rasch ausgeführt. Wo die Checks allgemein üblich sind, wie in England und Nordamerika, hat man besondere Abrechnungsinstitute gebildet, die sogenannten Clearinghäuser, in welchen eine Anzahl großer Banken täglich ihre Checks austauschen. Durch die Einrichtung wird der größere Teil aller Barzahlung erspart. Der Eheck ist überwiegend Zahl-, nicht Kreditmittel. Aber er dient insofern dem Kredit, als er die kreditmäßigc Kassenhaltung beim Bankier, den Buchkredit, das Kontokorrent- und Depositcngeschäft fördert, unter Umständen als Kreditpapier durch mehrere Hände geht. Dem kreditmäßigen Zahlungswesen dient das Checksystem in derselben Weise wie die Giroeinrichtungen. Während aber letztere eine centralistische Organisation darstellen, ist das 651) Depositen, Giroverkehr, Checks und Banknoten. 193 Checksystem bei zahlreichen Depositenbanken decentralisiert und wird erst durch seine Zusammenfassung mittelst Abrechnungshäusern zu höchster und dem Girowesen ganz entsprechender Wirkung gebracht. Die Depositen der Bank von England betrugen 1780 schon 94 Mill. Mk., stiegen dann bis 1814 auf 296, um 1340 wieder auf 126 zu stehen; von 1851—1881 nahmen sie von 330 auf 600 Mill. zu, die der übrigen großen Londoner Aktienbanken in derselben Zeit von 170 aus 1540 Mill. Mk.; 1901 im Dezember betrugen die privaten und öffentlichen Depositen der Bank von England 1241 Mill. Mk. Die Depositen im Vereinigten Königreich stiegen in den 1880 er Jahren aus 10, 1898 auf 15 Milliarden Mark. Die Privat- und Staatsdepositen der Banken der Vereinigten Staaten machten 1870 517,5, 1897 1869,5 Mill. Dollars, also auch 7—8 Milliarden Mk. aus. Doch darf dabei die eigentümliche Buchung und Berechnung der englischen Depositen nicht übersehen werden. Ein sehr großer Teil entsteht nur buchmäßig durch Gutschreibung eines eingeräumten Kredits auf Grund von Effekten, Wechseln u. s. w., während in Deutschland die Depositen in viel höherem Grade bar eingezahlt sind. Wenn also die deutsche Reichsbank 1876 216, 1900 512 Mill. Mk. Depositen hatte (wovon 72 und 333 auf Giroguthaben), wenn die deutschen Effektenbanken 1883 250, 1900 997 Mill. Mk. Depositen, die deutschen Notenbanken gar nur 1875 192,5 1901 48 Mill. Depositen auswiesen, so zeigt das zwar, daß das Depositengeschäft in Deutschland weniger ausgebildet ist als in England, aber die Differenz ist viel kleiner als die Zahlen besagen. Auch die Ausbildung des Austausches von Checks und anderen Kreditpapieren in den Abrechnungs- und Clearinghäusern ist in England sehr viel entwickelter: die jährlichen Umsätze des Londoner Clearinghauses stiegen von 1876 — 1901 von 101 auf 195, die der deutschen von der Reichsbank seit 1884 eingerichteten Abrechnungsstellen bis 1900 von 12 auf 29 Milliarden Mk. Adolf Weber berechnet für 1899, daß die Umsätze der gesamten englischen Clearinghäuser 194, die der deutschen entsprechenden Institute 48 Milliarden erreichten. e) Die Banknote. Quittungen über Gelddcpositen bei vertrauenswürdigen Stellen, welche an den Vorweiser wieder zurückgezahlt wurden, haben schon 2300 v. Chr. in Chaldäa wie Münze cirkuliert. Ahnliches finden wir bei den Römern, dann im Mittelalter in Venedig, in Genua und anderwärts. In London stellten die Goldschmiede seit 1645 solche Quittungen aus. Indem man sich dann gewöhnte, derartige Scheine wegen ihrer leichteren Übertragbarkeit stets in runden Summen aus 10, 100, 500 oder 1000 Pfund oder Gulden auszustellen, den Namen des Deponenten auf ihnen wegzulassen, von seilen der Bank auf jede Kompensationseinrede zu verzichten und zugleich den Noteninhabern ein Vorzugsrecht vor allen anderen Gläubigern der Bank zu geben, war die Umwandlung aus dem Depositenschein in die Banknote vollendet. Die Banknote ist so., ein auf runde Summen der Landeswährung gestelltes, mechanisch hergestelltes, durch Übergabe des Zettels übertragbares, zinsloses Zahlungsversprechen einer Bank, dem Inhaber jeder Zeit auf Verlangen (auf Sicht) die Summe zu zahlen. Indem private Bankiers und große Banken von 1650—1800 an begannen, solche Noten in Menge auszugeben, d. h. so zinslos vom Publikum Kredit zu nehmen, in der Form, daß sie damit zahlten, Kredit gaben, Wechsel diskontierten, wurden die Banknoten einerseits von 1700—1850 das große Schwungrad der Bank- und kaufmännischen Kreditentwickelung, andererseits die Veranlassung zu leichtsinnigem Kredit, zur Preistreiberei und zu Krisen. Die Banken konnten in Momenten des Vertrauens und des Geschäftsausschwunges sehr viel mehr solche Noten ausgeben, als sie Depositen oder Bargeld hatten, resp, als sie nachher im Moment des Mißtrauens einlösen konnten. Daher traten frühe allgemeine Schranken und Vorschriften über das Recht der Notenausgabe ein, auf die wir unten kommen. Die Note war von Anfang an nur halb kaufmännisches Kreditmittel, sie war durch die Art, wie das kaufmännische und große Publikum sie aufnahm, wie durch ihre Form und ihre Rechtsklauseln halb ein Münzzeichen, ein Geldstellvertreter und fiel als solcher unter die ordnende Hand der Staatsgewalt. Schmollsr, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II, I.—s. Aufl. 13 194 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlanfes u. der Einkommensverteilung. 1^652 Der Notenumlauf der Bank von England stieg 1780—1860 von 168.2 Mill. Mk. auf 429,6 Mill. Mk., seither schwankt er zwischen 400 und 600 Mill. Mk.; der der Provinzialbankcn sank 1860-1397 von 126 auf 28 Mill. Mk., der der schottischen stieg zur selben Zeit von 93 auf 153 Mill. Mk. Die französische Bank hatte 1840 180 Mill. Mk., 1870 etwa 1200, 1897 etwa 2966 Mill. Mk. im Umlauf, die preußische 1847 36, 1875 754, die deutsche 1876 684, 1900 1138 Mill. Mk. (die Privatnotenbanken 1873 330 und 1900 175 Mill. Mk.) im Umlauf. Die belgische Bank hat 1351—1880 ihre Noten mehr als verzehnfacht, seither haben sie nicht viel zugenommen; die niederländische verdoppelte 1364—1881 fast ihre Noten, seither trat so ziemlich Stabilität ein. Wir kommen auf die Ursachen, warum in den hochentwickelten Ländern die starke Zunahme der Notencirkulation aushört, im nächsten Kapitel zurück. ä) Der Wechsel. Am wichtigsten aber sür die Ausbildung des kaufmännischen kurzen Kredits wurde der Wechsel, wie er sich vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart als eigentümliche Vertragsform entwickelt hat. Die Voraussetzungen feiner Entstehung waren die damaligen Schwierigkeiten der doch immer dringlicher werdenden interlokalen Geldzahlungen, wie sie in der Verschiedenheit der Münze, dem Mangel an Posten und Postanweisungen, den Geldausfuhrverboten lagen, sowie die Möglichkeit, unter der Form eines Münzwechsels die für den Kaufmann unentbehrlich gewordene Verzinsung sür kurze Darlehen zu verbergen. Man erhielt heute in Florenz Geld in italienischen Goldgulden und zahlte sie in zwei Monaten in Pfennigen auf einem Meßplatz der Champagne zurück; was man hier mehr zahlte, verbarg den Zins, man konnte dieses Mehr als Ersatz der Transportkosten und des ideellen Münzwechsels bezeichnen. Die Geschäfte bildeten sich nun in zwei Formen im 13. und 14. Jahrhundert unter den italienischen Kaufleuten und Banken und ihren Gesellschaftern, Geschäftsfreunden und Kunden an anderen Orten aus: 1. in der Form notariell beurkundeter und als Cambium bezeichneter Darlehensgeschäfte auf kurze Zeit, wobei die Einzahlung und Rückzahlung in verschiedener Münze und meist an verschiedenem Orte erfolgte. Wer eine Zahlung an einem anderen Orte zu machen hatte, wandte sich an einen Geschästsmann, der bar Geld für kurze Zeit brauchen konnte und nutzen wollte und etwa bald an jenen Ort reiste oder dort einen Socius oder Schuldner hatte, der sür ihn dort zurückzahlen konnte. Der Geldempfänger (Wechselaussteller) am ersten Orte stellte dafür die Cambiumurkundc aus, und mit ihr erhielt der andere (der Wechselnehmer) die Möglichkeit, am anderen Orte die Gegenleistung zu erheben; 2. in der Form privater kaufmännischer Anweisungen, sog. Zahlungsbricfe, Isttsra äi paZamsuto, die erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts als Wechfelbriefe (letterg. äi eamdio) bezeichnet wurden. Es waren Anweisungen, die ursprünglich in der gewöhnlichen Korrespondenz enthalten, nach und nach als selbständige Briefe aus ihr herausgenommen wurden. Ein Geschäftshaus (der Wechselaussteller, Trassant) beauftragt einen Socius, Kunden oder Schuldner am andern Orte (den Bezogenen, Trassaten), an einen Dritten (den Wechselnehmer, Rcmittenten) gegen Überreichung des Zahlungsbriefes eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Trassant erhält die Valuta, die niedrigere Summe am Orte vom Wechselnehmer bezahlt, oder er kreditiert sie; dieser erhält die höhere am andern durch den Trassaten. So entstand im Laufe des 14.—17. Jahrhunderts der sog. gezogene Wechsel; man sparte mit ihm die notarielle Urkunde; die Sicherheit der Zahlung erhöhte sich durch die Haftung des Ausstellers im Falle der Nichtzahlung durch den Trassaten; es wurde üblich, daß dieser vorher schriftlich erklärte, ob er den Wechsel acceptiere, also sicher zahlen wolle; aus den Wechselmessen, auf welche die meisten Wechsel gestellt waren, sührte man im Fall der Nichtzahlung den Wechsela^rest als sicherstes Exekutionsmittel ein; daraus entwickelte sich der heutige rasche und strenge Wechfelprozeß, die Wechfelstrenge; durch die Ordreklausel, d. h. die Ermächtigung, den Wechsel weiter zu verkaufen, durch einfachen schriftlichen Vertrag auf seiner Rückseite oder gar uur durch Unterschrist des Verkaufenden an dieser Stelle (Indossament, Girierung), wurde der Wechsel zu einem Zahlungsmittel, das durch viele Hände gehen konnte, und zugleich steigerte sich damit seine Sicherheit, indem alle so auf seiner Rückseite Eingetragenen ebenfalls für die Zahlung hafteten. Der gezogene Der Wechsel und der Wcchsclkredit, 195 Wechsel erhielt so seine heutige formale Natur, er wurde ein Wertpapier in dem Sinne, daß die Urkunde an sich das Recht verkörpert; er wurde das sicherste und ehe es Papiergeld, Noten und telegraphische Geldüberweisungen gab, das bequemste und rascheste Zahlmittel von Ort zu Ort. Er wurde ein Summenversprechen ohne Gegcnversprcchcn, dem keine Einreden aus dem unterliegenden Rechtsverhältnis entgegenzustellen sind. Das heutige Recht kennt neben der überwiegend angewandten Tratte, dem eben geschilderten gezogenen Wechsel, noch den sogenannten eigenen Wechsel, d. h. einen Schuldschein, aus den die Wechselstrenge und Exekution anwendbar ist. Die heutige Bedeutung des gezogenen Wechsels als Zahlmittel einerseits und Kreditmittel andererseits wird sich so charakterisieren lassen. Wer als Schuldner an einem anderen Ort zu zahlen hat, kaust Wechsel auf diesen und sendet sie seinem Gläubiger, oder er giebt seinem Gläubiger anheim, einen Wechsel aus ihn (den Schuldner) zu ziehen, und acceptiert ihn, woraus der Gläubiger ihn sofort verkaufen (diskontieren) und sich so rasch bezahlt machen kann, während der Wechsel vom Schuldner in der Regel erst in 1—3 Monaten einzulösen ist. In beiden Fällen können und werden sich häufig Bankiers dazwischen schieben. Der Berliner Schuldner, der einen Wechsel auf London in bestimmtem Betrag kaufen will, findet ihn nicht ohne weiteres, oft auch bei seinem Bankier nicht; aber dieser kann stets aus seinen Londoner Geschäftsfreund, mit dem er regelmäßig abrechnet, einen solchen ziehen und so dem Schuldner dienen. Der Gläubiger in London wird häufig lieber aus ein Berliner Bankhaus einen Wechsel ziehen oder durch seine Bank ziehen lassen als direkt auf den Schuldner, weil diese Wechsel bekanntere Unterschriften tragen. Die Wechsel, welche so ohne die Zwischenhand der Banken entstehen, sind die sogenannten Geschästswechsel, aus welchen die kundigen Wechselhäuser stets das unterliegende Gcschäftsverhältnis erkennen, obwohl es im Wechsel- bries nicht ausgedrückt ist. Die Wechsel, welche die Banken ausstellen oder auf sich ziehen lassen, sind die sogenannten Bankwechsel; sie sind die Ersatzmittel der Geschästswechsel, sie sind gleichsam sekundäre Bildungen, denen die Geschäftswechsel zur Grundlage dienen. Je häufiger die Wechsel von Hand zu Hand gehen, desto größer ist die Zahl der für sie Haftenden, desto sicherer werden sie. Daher zuweilen der Grundsatz, nur Wechsel zu kaufen resp, zu diskontieren, die wenigstens drei gute Unterschriften haben, die des Ausstellers, des Bezogenen und des Remittenten. Als Kreditmittel dienen die Tratten in folgender Weise! 1. die einem Kunden Kredit gewahrende Bank gestattet ihm, einen Dreimonatswechsel auf sie zu ziehen, den sie alsbald acceptiert; mit dem Accept erhält der Kunde nun die Möglichkeit, den Wechsel sosort gegen Abzug des dreimonatlichen Zinses (Diskonts) zu verlausen, und er hat, wenn er nicht weiteren Kredit erhält, seinen Bankier doch erst mit Ablaus der drei Monate zu decken. Solcher Acceptkredit ist nicht ohne Gefahren; aus den so entstandenen Wechseln ist nicht zu ersehen, in welchen Geschästsverhältnissen die Trassanten stehen. Daher hat man vielfach diese Kreditart eingeschränkt, den deutschen Notenbanken ist sie verboten, die englischen Diskonthäuser geben sie nicht, wohl aber die englischen Aktiendepositenbanken und noch mehr die großen deutschen Banken (Effektenbanken) ohne Notenausgabe. 2. Die gewöhnliche weitaus vorherrschende Form des Wechselkredits ist die, daß der gezogene ein- bis dreimonatliche Geschäftswechsel von einem Bankier mit einem Zinsabzug gekauft, d. h. diskontiert wird, dann entweder weiter verkauft oder bis zum Verfalltag liegen gelassen, endlich an diesem eingezogen wird; in der Frist zwischen Diskontierung und Einziehung nnd dem Diskonto liegt der Kreditvorgang. Jeder Kaufmann und Unternehmer, der Wechsel zieht, durch Wechsel sich zahlen läßt, erhält so sofort sein Kapital wieder, kann so besser seine Geschäfte weiter führen. 3. Will ein Bankier einen Wechsel nicht kaufen, d. h. nicht sür ihn verhaftet werden, so kann er ihn in der Form des Lombardgcschäfts beleihen. Er kann ihn auch nur zum Einkassieren für seine Kunden übernehmen. Der Nachweis, wie vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart die Benutzung des Wechsels als Zahl- und Kreditmittel gewachsen sei, ist sür die ältere Zeit schwer zu führen, da es an statistischen Erhebungen fehlt. Für das 19. Jahrhundert haben wir 13* Trittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. s654 wenigstens einige sichere Anhaltspunkte über die Zunahme des Wechselgebrauchs und über das verschiedene Maß derselben je nach den Ländern und den Zwecken, denen der Wechsel dient. Als Zahlmittel nahm er in den entwickeltesten Staaten bis gegen 1850 stärker zu als später; er trat dann als solches etwas zurück, weil in diesen Ländern die sosortige Barzahlung mit der Abkürzung der Geschäftstermine, mit den heutigen Verkehrsmitteln zunahm, weil der Wechsel vielfach durch Noten-, Giro- und telegraphische Zahlungsüberweisung ersetzt wurde. Als Kreditmittel nahm er überall bis in die neueste Zeit zu, aber wohl am stärksten in den Ländern der jüngern wirtschaftlichen Entwickelung, die vor 1850 noch kein sehr großes Wechsclgeschäft gehabt hatten. Großen Schwankungen ist die Zahl der umlaufenden und diskontierten Wechsel stets je nach der Konjunktur ausgesetzt. Tooke schätzt die im Vereinigten Königreich jeweilig durchschnittlich im Umlauf gewesenen Wechsel 1843 aus 2,3, 1850 auf 3, 1856 aus 4 Milliarden Mark. Der Durchschnittsbestand an Wechseln in der preußischen Bank war 1817—1835 3—9, 1840—1850 27—42, 1870 — 1875 276—366 Mill. Mk.; er stieg bei der deutschen Reichsbank von 402 Mill. 1876 auf 800 im Jahre 1900. Der Gesamtbetrag der bei der preußischen und deutschen Reichsbank im Jahre vorgekommenen Wechsel war 1847 306, 1860 1068, 1875 4097, 1893 6388, 1900 8764 Mill. Mk. Vom Wechsclstempel wurden in Deutschland 1870 Wechsel im Betrag von 12, 1873 von 15,6, 1886 von 13,1 1891 von 16,2, 1900 von 23,3 Milliarden Mk. erfaßt. Der durchschnittliche jeweilige Wechselumlauf in Deutschland stieg 1872—1900 von 3 auf 5,8 Milliarden. Nach einer Zusammenstellung, welche Neumann-Spallart und Jurafchek über das Wechselporteseuille einer bestimmten Zahl Notenbanken verschiedener Länder machten, stieg der Wechselbestand derselben Ende Dezember 1868—1873 von 4,2 auf 6,9, sank dann bis 1880 auf 5—6, stieg bis 1890 aus 11,1, sank bis 1893 wieder aus 10,2 Milliarden Mark. Mag der Wechsclverkchr in England, Frankreich und Deutschland 1860—1900 entfernt nicht so gestiegen sein wie z. B. der Giroverkehr oder wie in den Vereinigten Staaten sowie in Österreich, Italien und Rußland, weil er in diesen Ländern bis 1860 ziemlich mäßig war, das zeigen die Zahlen jedenfalls, um welche enormen Beträge, um welche kolossalen Zahlungen und Kreditierungen es sich da handelt. 188. Das Wesen des Kredits. Kehren wir nach dieser Auszählung der einzelnen Arten und Formen des Kredits zu der Frage zurück, wie wir die Summe der so geschilderten wirtschaftlichen Vorgänge ziehen und begrifflich festhalten können, so werden wir den Kredit definieren, weder bloß als ein Vertrauen auf ein Versprechen, noch als Übertragung von Kapital schlechthin -— darunter fällt jeder Kauf, jede Vererbung ebenso —, sondern als den Inbegriff der psychologisch-geschäftlichen Voraussetzungen und der in Sitte und Recht wurzelnden Beziehungen und Einrichtungen der Volkswirtschaft, welche entgeltliche leihweise Güter Übertragungen mit zeitlich differenzierter Leistung und Gegenleistung herbeiführen. Das Kreditwesen eines Landes ist der Inbegriff der hierauf bezüglichen Geschäftsverhältnisse und Institutionen. Durch den Kredit entsteht eine Unsumme von Güterübertragungen und Kaufkräften, welche künftigen Zahlungsverbindlichkeiten cntfprechen; diefe sind für Tage, Monate, Jahre im voraus bestimmt; der Kredit erzeugt nicht Kapital, fondcrn nur Forderungen, Kreditpapicre und -Urkunden; er anticipiert nicht künftige Güter, sondern verteilt nur die vorhandenen in anderer, wenn er richtig sungiert in passenderer, den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenster Weise; ohne den Vermögensinhabern ihre Rechte, ihre Rente zu nehmen, überträgt er die Güter auf andere unter der Bedingung künftiger Gcgenleistuugen. So entsteht durch deu Kredit in jedem Moment eine von der Eigentumsvertcilung abweichende, durch die wirtschaftlichen Bedürfnisse, durch die Prozesse der Güterproduktion, des Güterumlaufs, des Zahlungswesens bedingte Kapital- und Güterverteilung. Die Voraussetzung dieser Güterübertragungen ist eine kleinere oder größere Ungleichheit der Vermögcnsvertcilung, ist die Thatsache, daß an vielen Stellen der wirtschaftlichen Welt Überfluß an Gütern, an andern Mangel ist, daß Eigentumsverteilunz Das Wesen und die Bedeutung des Kredits. 197 und Güterbedarf sich nicht decken. Das kann der Fall sein, wenn die Eigentumsverteilung «ine ungesunde ist, kann aber ebenso gut bei normaler Verteilung zutreffen, weil Viele Eigentümer nicht jeden Moment ihr Vermögen selbst ganz verwerten und umtreiben können, weil stets die vorhandene Eigentumsverteilung Folge der Vergangenheit ist, die Güterverteilung, wie sie durch den Kredit herbeigeführt wird, sich deu Kräften und Talenten der auswachsenden Generation anzupassen hat. Die Voraussetzung des Kredites in allen seinen Formen ist eine gewisse Vermögensund Kapitalansammlung, eine geordnete Regierung, eine gewisse Festigkeit der Rechtsverhältnisse; die höhere Kreditentwickelung setzt Geldwirtschaft, Ausbildung der Kreditorgane, gute Justiz, einen hohen Stand kaufmännischer Moralität, reellen Geschäftslebens voraus. Die einzelneu Arten des Kredites hängen von der Ausbildung der wirtschaftlichen Geschäftssitten und der komplizierten, den Kredit ordnenden Rechtsformen ab. Der jeweilige augenblickliche Stand des Kredites ist bedingt durch die wirtschaftlichen Hoffnungen und Befürchtungen, durch massenpsychologische Stimmungen, die auf Erkenntnis der realen Verhältnisse wie aus falscher Hoffnung, auf Irrtum oder Angst beruhen, von Pessimismus und Optimismus beeinflußt sein können. Es entsteht mit dem Kredit für alle Kreditnehmer, Staat und Gemeinde, Unternehmer und Aktiengesellschaft, Handwerker und Kaufmann eine gesteigerte Leistungsfähigkeit, die freilich nur dann von Segen ist, wenn die übernommene künftige Last von den Betreffenden getragen werden kann, wenn die augenblickliche größere Kraft auch eine solche sür die Zukunft bedeutet. Da viele Kreditnehmer die Zukunft falsch beurteilen, so können sie durch den Kredit in schlechtere Lage kommen als sie vorher waren. Nicht bloß der Not-, der Konsumtiv-, der falsch gewährte Besitzkredit, der Lotter- und Wucherkredit kann.viel Unheil anrichten, auch der solide Geschäftskredit erzeugt in der Haussekonjunktur Übertreibungen und steigert so die Krisen, in denen dann ein großer Teil alles Kredites versagt. So lange der Kredit nur den oberen Klassen zugänglich ist, vermehrt er ihre Übermacht; er führt zeitweise den geschickt arbeitenden Geschäftsleuten, Banken, Aktiengesellschaften, oft auch bloßen Reklamegeschäften, ja Betrügern und Abenteurern enorme Mittel zu, er steigert die Kapitalkonzentration in verschiedener Weise. Er kann so die ungesunde Eigentumsverteilung noch ungesunder machen. Aber er thut dies nur, so lange er nicht richtig organisiert ist, so lange seine Organe und Formen nicht entsprechend ausgebildet sind. Je mehr die Kreditgeschäfte unter der Kontrolle der Öffentlichkeit sich entwickeln, je mehr der Kredit sich demokratisiert, auch dem kleinen Sparer entgegenkommt, dem soliden Borger unter den rechten Bedingungen Kapital schafft, dem kleinen Eigentum ermöglicht, in Aktien- und Geuossenschastsform an den großen Geschäften teilzunehmen, desto segensreicher wirkt er auch sür die mittleren und unteren Klassen. Deshalb ist es einseitig, wenn Marx sagt: „Der Kredit ist die specifische Maschine zur Konzentration der Kapitale, er zieht durch unsichtbare Fäden die über die Oberfläche der Gesellschaft in großen und kleinen Massen zersplitterten Geldmittel in die Hände individueller oder associierter Kapitalisten." Das thut er unter Umständen; aber er thut auch, je nach seiner Organisation, ganz Anderes und Entgegengesetztes. Der Kredit erlaubt, von der Rente zu leben, aber auch für Witwen und Waisen, sür Kranke und Alte eine unabhängige Existenz zu sichern. Ohne Kredit keine weitgehende Sparsamkeit und keine allgemeine Wirtschaftlichkeit; ohne Kredit keine große Kapitalbildung, kein reiches Volk. Der Kredit erzeugt die Verbindung der wirtschaftlichen Gegenwart mit der Zukunft; er verflicht eine steigende Anzahl der Einzelwirtschaften in eine große solidarische Kreditkette; er erzeugt Pünktlichkeit und Ehrlichkeit in allen Zahlungen, Voraussicht und Anstrengung für die Zukunft. Alles wirtschaftliche Geschäftsleben wird durch ihn künstlich und kompliziert; Störungen und Krisen sind damit gegeben und können bei unvollkommener Handhabung des Kredites schwere Wunden schlagen. Aber weitsichtige, hochstehende, vom Gesamtinteresse ebenso wie vom Erwerbstrieb beherrschte Kreditorganisationen verstehen auch die Störungen von weither 198 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^656 zu sehen, sich darauf einzurichten, durch den Kredit die Mittel zu schaffen, die nötig, sind, um Staaten zu erhalten, Kriege zu führen, großartige Kulturarbeiten zu ermöglichen, Notstände zu mildern, über Hunger und Not hinwegzuhelfen, Krisen mit möglichst wenig Opfern zu überwinden. 189. Die historische Entwickelung des Kreditrechtes, die Wucher- theorien. Haben wir im vorstehenden uns anschließend an die Übersicht der Kreditgeschäfte ein Urteil über das Wefen und die Bedeutung des Kredites im allgemeinen zu verschaffen gesucht, so haben wir auf den Hauptpunkt aller Krediterscheinungen, die Kapitalrente, den Zins, seine Berechtigung, seine rechtliche Ordnung, seine Höhe und Bewegung nun noch einzugehen. Es könnte am besten durch eine eingehende Geschichte des Kredit- rechtes, der Zins- und Wuchergesetzgebung sowie der faktischen Zinshöhe geschehen, in die zugleich die Geschichte der theoretischen Lehren über alle einschlägigen Fragen und die Geschichte der einzelnen um die Hauptfrage gelagerten Rechtsinstitutionen (z. B. die der Schuldhaft, des Exekutions- und Subhastationswesens, der Eingriffe der Kirche, der Gerichte, der Staatsgewalt durch Asyle, Moratorien und Schulderlasse) eingefügt wäre. Aber ein solcher Plan würde ein Werk für sich fordern, 'würde uns hier viel zu weit führen; es fehlen dazu auch noch vielfach die Vorarbeiten. So beschränken wir uns hier auf einen summarischen historischen Überblick über die entscheidenden Wendungen,, welche die Rechtsordnung des Zinses erfahren hat, und knüpfen daran einen solchen über die philosophischen und wirtschaftlich-theoretischen Grundlagen dieser Änderungen. Daran schließt sich dann am besten die Darlegung der thatsächlichen Zinsbewegung und der Ursachen, welche sie beherrschen. Die Geschichte des Kredit- und Zinsrechtes beginnt mit einem scheinbar grellen Widerspruch. Wir erblicken in der Zeit der beginnenden Kreditentwickelung, in der Epoche des Überganges von der Natural- zur Geldwirtschaft, in der Zeit des Überganges von kleinen Stammesgemeinden zu etwas größeren Staats- und Wirtschaftskörpern mit Arbeitsteilung und Klassengegensätzen zwei selbständige Entwickelungsreihen, die harmlos nebeneinander zu liegen scheinen, innerlich aber doch Wohl sich historisch folgen: auf der einen Seite sehen wir in den engsten Kreisen, wenigstens bei den höher stehenden Rassen, eine Neigung, dem Verwandten, dem Nachbar, dem Gildebruder, dem Freunde aus Gefälligkeit zu borgen und zu leihen; wer heute ein Darlehen gegeben, rechnet morgen, ein solches zu empfangen; Zinsen werden nicht verlangt und nicht gegeben, Rechtsmittel nicht gestattet, wie ursprünglich beim römischen mutuum. Bei Griechen und Römern, Germanen und Semiten finden wir in der älteren Überlieferung zahlreiche Spuren solcher freundnachbarlicher Kreditvorgänge. Und doch dicht daneben das Entgegengefetzte: ein Viehleihgeschäft der härtesten Art, persönliche Knechtschaft infolge von Schulden, enorme Zinsen für Getreide- und Gelddarlehen. Wo Reich und Arm sich gegenübertreten, da ist auch von Gläubigern und Schuldnern, von unerschwinglichen Zinsen, von harten Klassengegensätzen und Klassenkämpsen, die sich daran knüpfen, die Rede. Ich erinnere nur an die Zustände in Athen vor Solon, in Rom vor dem Zwölftaselgefetz, an daS, was I. Cäfar über die Verschuldung der Gallier an ihren Adel sagt, was ich oben aus den Lrekon-Ians über die irischen Kelten anführte. Die Voraussetzung solcher Zustände sind freilich stets: etwas größere Gemeinwesen, größerer Besitz, starke Rassen- und Klassengegensätze, Verkehr mit Fremden; sie haben eine naive, ganz unbeschränkte Ausnutzung der Überlegenheit des Besitzes zur Folge; mit der härtesten Klassenherrschaft, mit der Sklaverei, der politischen Entrechtung verbindet sich ein brutales hartes Schuldrecht, das aber nicht ausschließt, daß die älteren Gesühle, Beziehungen und Einrichtungen der Nachbarn, der Sippegenossen untereinander daneben in gewissen Kreisen fortdauern. Je nach Rasse, moralischen und religiösen Tendenzen, wirtschaftlichen Lebensvoraussetzungen tritt uns die eine oder andere Seite der Entwickelung mehr entgegen. Die erste ist der sittlichen Gemeinschaft, die andere dem Verkehr und dem natürlichen Triebe des individuellen Egoismus entsprungen. Während die zwei Tendenzen nun aber ursprünglich, weil auf verschiedene Verhältnisse sich beziehend, harmlos nebeneinander bestehen, kommt mit der weiteren Wirt- 657) Die Gegensätze in der Geschichte des Kreditrechtes >!'!' schaftlichen und socialen Entwickelung der Punkt, wo sie sich bekämpfen müssen, weil sie ineinander übergreifen, und ein einheitliches Urteil und Recht über alle Kreditvorgänge nötig erscheint. In religiösen und philosophischen Lehreu, in Verfassungs- und Klassenkämpfen, in der jeweiligen Gestaltung des positiven Rechtes treten sie einander gegenüber, ringen um die Herrschaft. Und bis heute ist dieser große Streit praktisch noch nicht ganz beendigt. Noch heute schwanken das Rechtsbewußtsein, die Wirtschaftstheorie und die gesetzgeberische Praxis zwischen dem Standpunkt, welcher der Kapitalmacht möglichst freie Bahn und Schutz im Kreditverkehr geben, und dem, welcher, die Schattenseiten gewisser Kreditgeschäfte erkennend, dieselben mit allen möglichen Schranken und Verboten umgeben will; der eine hat mehr den Gläubiger, der andere mehr den Schuldner im Auge, der eine mehr das produktive Geschäfts-, der andere das konsumtive und Notdarlehen. Und gegenüber dem theoretisierenden Radikalismus, deffen jede Wuchergesetzgebung schroff verurteilende Darlegungen hauptsächlich von Bentham bis zu den Gesetzen der Jahre 1850—1870 reichen, darf an das Wort Friedrichs des Großen erinnert werden, der Stein der Weisen jeder Gesetzgebung fei die richtige Regulierung des Verhältnisses von Gläubiger und Schuldner; die Regierung müsse sich dabei immer auf den Standpunkt des armen Mannes stellen. Der theoretische und praktische Kampf um die Gestaltung des Kreditrechtcs, der bei den älteren Völkern erst nach der Ausbildung ihrer Geldwirtschaft einfetzt, bei den abendländischen aber an das geistige Erbe des römischen Rechtes und der christlichen Kirche anknüpft, ist nun in der Hauptsache folgendermaßen verlaufen. Bei den Jsraeliten hat Moses Wohl gewisse mildernde Grundsätze für das Darlehengeben und Pfandnehmen aufgestellt und untersagt, von armen Brüdern Zinsen zu nehmen. Aber erst in der Zeit nach der Gefangenschaft, also in einer Zeit relativ hoher wirtschaftlicher Kultur, wird die Zinsennahme gegenüber allen Juden, nicht aber gegenüber den Fremden untersagt. In Attika hat Solon (594 v- Chr.) die Schuldfklaven befreit, die Schuldsummen durch Gesetz herabgesetzt, die Verpfändung der Person für die Zukunft verboten, aber den Zinsfuß nicht beschränkt- Erst sehr lange nachher haben Plato und Aristoteles aus der sittlichen Reaktion gegen die schlimmen Zustände ihrer crwerbs- füchtigen, egoistischen Zeit heraus alles Zinsennehmen verboten wissen wollen. Die Römer versuchten, nachdem die Schuldabhängigkeit der unteren Klassen bis zur socialen Revolution geführt hatte, die Höhe des Zinsfußes gesetzlich auf 1V "/o zu befchränken, das Darlehen zwischen Römern zeitweife ganz zu verbieten (lex Zsnuoig. 332 v. Chr.); aber im ganzen umsonst; die von Tugend triefenden Aristokraten der späteren Republik nahmen fehr hohe Zinsen, wie z. B. Marcus Brutus 48 °/o von Provinzialen, obwohl sein Schwiegervater Cato den Zinswucherer für noch einmal fo schlecht als den Dieb angesehen hatte. Zwölf Prozent wurden dann durch die Magistratsedikte erlaubt, und Justinian schließt die römische Entwickelung ab, indem er von Bauern 4°/o zu nehmen, den vornehmen Personen ebenso viel zu fordern erlaubt, den Kaufleuten 8°/o und beim Seedarlehen 12°/o zu nehmen gestattet, auch sonst eine Reihe von rechtlichen Schranken beifügt. Christus hatte in der Bergpredigt seine Anhänger ermahnt, nicht bloß denen zu leihen, die uns wieder leihen. Aber die Kirchenväter und die Kanones der Kirche faßten diese Ermahnung in weiterem Sinne, lange freilich ohne praktische Wirkung für das weltliche Recht, wie wir schon aus der justinianischen Gesetzgebung sehen. Die Kirchenversammlung zu Nicäa (325) verbot nur den Geistlichen, Zinsen zu nehmen. Mit dem Niedergang alles komplizierten wirtschaftlichen Lebens, mit dem Vorherrschen naturalwirtschaftlicher Zustände und der Sorge christlicher Regierungen für den Schutz der Bauern und kleinen Leute, ging die Kirche, wie die weltliche Macht z. B. in den Kapitularien weiter; auch den Laien wurde theoretisch und kirchlich das Zinsennehmen als usura, als Wucher verboten. Aber praktisch hatten die natural- und geldwirt- fctiastlichen Leihgeschäfte bis ins 12. und 13. Jahrhundert außerordentlich zugenommen; das weltliche Regiment verfolgte sie nicht; die Kirchen und Klöster hatten an dem Gefchäft gern und viel teilgenommen. Und nun erst entstand aus den aufeinander 20g Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^658 platzenden starken Interessengegensätzen die volle Ausbildung der kirchlich-kanonistischen Wucherlehre, die in dem Verbot aller Zinsennahme gipfelte, und der Versuch, sie auch im weltlichen Recht zur vollen Herrschaft zu bringen. Die Juden hatten, als dem christlichen Verbot nicht unterworfen und von Bischöfen und weltlichen Herren vielfach als Förderer des Geld- und Kreditverkehrs privilegiert, das Darlehens- und Pfandgeschäft am meisten betrieben, aber auch durch betrügerische Praktiken die unteren Klassen damit sehr ausgebeutet. Überhaupt hatten die verschiedenen Arten der Kreditgeschäfte zunächst in den breiten Schichten halbkultivierter, roher Menschen mehr Unheil angerichtet als genützt. Die Klagen über die Mißbräuche und Verschuldung ertönten so laut, revolutionäre Bewegungen gegen die Gläubiger, Judenverfolgungen und -Verbrennungen (1096—1400), brutale Kassationen der Judcnschulden, bald im Interesse der vornehmen Herren, bald in dem der kleinen Leute, waren so häufig, daß die regierenden Gewalten und das Recht gezwungen waren, dazu Stellung zu nehmen. Die katholische Kirche ging in den Konzilienbeschlüssen von 1179, 1275 und 1311 zur vollen Konsequenz ihres Standpunktes voran; sie belegte alle Wucherer, d. h. Zinsennehmer, schlechtweg mit den höchsten Kirchenstrafen, erklärte alle entgegenstehende weltliche Gesetzgebung für nichtig, nötigte diese mehr oder weniger zur Nachfolge. Die revolutionären Bewegungen gegen die Gläubiger von 1200—1500 wie diese schroffe kirchliche Lehre sind die Parallele zu dem, was Solon, was das Zwölftafelgesetz, die lex Fenuoia beabsichtigte. Aber die Kirchenlehre griff viel tieser ein, die germanische Welt war eine andere, der Erwerbstrieb und das Kreditwesen war damals auch noch weniger entwickelt als im Altertum, die Kirche war eine unendlich größere Macht als die wenigen griechischen und römischen Gesetzgeber, welche in ähnlichem Sinne hatten eingreisen wollen. Freilich das Zinsennehmen konnte auch die Kirche nicht plötzlich wieder allgemein beseitigen; aber sie beschränkte die Kreditentwickelung auf dem Platten Lande, sie gab allen Kreditformen Schranken und Gestalt, sie wirkte aus die Zinshöhe und die Darlehensbedingungen ein. Sie erzeugte in der kanonistischen Litteratur des 13.—16. Jahrhunderts die theoretisch-juristische Grundlage, auf der das ganze Kreditwesen sich entwickelte. Es ist daher gründlich falsch, diese ganze Kirchenlehre darzustellen als einen groben Irrtum über das Wesen des Kapitals und des Kredites und als ein vergebliches Ankämpfen gegen die angeblichen Gesetze der Volkswirtschaft. So viel die Kirche dabei theoretisch und praktisch im einzelnen irrte, so wahr bleibt das Wort von Knies, die Ausnahme des Kampfes gegen den Wucher gehöre zum Rühmlichsten, was über die Sinncsrichtnng und Absicht von der Kirche des Mittelalters zu rühmen sei. Auch praktisch verfuhr sie nicht so einseitig, wie ihre liberalen Gegner heute oft meinen. Wie schon Aceursius (1220—1260) und Thomas von Aquino das Zinsennehmen unter gewissen Bedingungen genehmigt, wie dann spätere Kanonisten den Zins gestattet, wenn der Gläubiger einen Gewinn hätte machen können, oder wenn der Schuldner in mm-g. sei, so hatte Martin V. den Rentenkauf gebilligt (1425), da ein auf nutzbares Eigentum radiziertes Darlehen gleichsam einen Teil von dessen natürlicher Rente übertrage; Paul de Castro (1' 1441) hatte gelehrt, daß bei Darlehen zwischen Kaufleuten ein entgangener Gewinn stets anzunehmen sei, und er hat damit die geistlichen Gerichte Roms beherrscht. Die Zinsen für Gemeinde- und Staatsanleihen hatten die Billigung der Kanonisten nach und nach gefunden. Auch audere Kreditverträge wurden im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts von der Kirche genehmigt; und wenn Luther und später die Gegenreformation vorübergehend wieder auf den extremen Standpunkt jeder Kreditverurteilung zurückgriffen, so hatte das praktisch keine Bedeutung. Mclanchthon und Ealvin hatten sich den gemäßigten Kanonisten genähert. Die berechtigten Kreditgeschäfte wurden fo ziemlich überall gegen 1500—1600 anerkannt, aber sie hatten sich zugleich so gestaltet, wie es im einzelnen den: praktischen Bedürfnis, den konkreten Menschen und den socialen und politischen Anschauungen der christlichen Welt entsprach. Dazu wirkten die wachsende Kapitalbildung, die entstehenden Kreditorgane wesentlich mit; das Sinken des Zinsfußes ermöglichte oder erleichterte die Durchführung der gesetzlichen Zinsmaxima. Aber die Kapitalbildung und die natürliche Bewegung des Zinsfußes Das Kredit- und Wucherrecht von 1800-1850. 201 hätten allein nicht vermocht, die Dinge in eine so wesentlich andere Bahn als im Altertum zu überführen. Der Rechtszustaud Westeuropas, wie er sich von etwa 1600 bis gegen 1850 im allgemeinen gestaltete, war folgender: nicht mehr bloß das aus Grundeigentum basierte Darlehen, der Rentenkaus, wurde erlaubt, sondern das reine Darlehen gegen Zins schlechtweg. Als verbotener und zu bestrafender Wucher galt nicht mehr das Zinsennchmen an sich, sondern nur der Zins, welcher das gesetzlich erlaubte Zins- maximum überschritt, und die Darlehens- und Kreditgeschäfte, welche die persönlichen Schranken und die rechtlichen Bedingungen, welche jedem einzelnen Kreditgeschäft gesetzt waren, verletzten. Das erlaubte Zinsmaximum war 1425 sür den Rentenkaus 7—10°/o, von 1463 an sür die Nantes xisratis 8—15°/o, 1476 für den kaufmännifchen Darlehensvertrag (sogenannten eontraetns trinus) 5 °/o, 1530 für die fogenannten Wiederkäufe in Deutschland 5 °/o, 1545 in England 10, 1626 8, 1660 6°/o, 1654 in Deutschland 5 °/o, 1714 in England 5°/o, in Österreich 1751 5—6°/o, 1794 im preußischen Landrecht 5 °/o für Hypotheken und alle gewöhnlichen Darlehen, 6°/o für Kaufleute, 8°/o sür Juden. Meist waren sür kurze und lange Darlehen, sür das Pfandleihgeschäft, für kaufmännische Zinsen, sür Hypothekengeschäste die Sätze besonders normiert. Manche voreilige Herabsetzungen hatte man da und dort nach wenigen Jahren wieder erhöhen müssen. Für die verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kreise bestand meist ein besonderes Kreditrecht. Den Gutsbesitzern und Bauern war durch das bestehende Lehensrecht, die gutsherrliche Verfassung jede Verschuldung erschwert, resp, an gewisse Bedingungen geknüpft; Beamte und Offiziere sowie alle Militärpersonen durften meist Schulden nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten machen; sür Prinzen, Studenten, öffentliche Korporationen bestanden erschwerende oder verbietende Satzungen; das Maß von Kredit, das Verleger und Faktoren an Heimarbeiter geben durften, war vielfach mit Recht ganz beschränkt, damit die ersteren nicht absichtlich den Kredit steigerten, um die Leute ganz von sich abhängig zu machen. Wechselschulden durften nur Kaufleute machen. Juden, Pfandverleiher und ähnliche Personen standen unter relativ strengen Kontrollen, die Bankiers und die Banken waren nieist staatlich konzessioniert und durch Statut und Privileg an bestimmte Geschäfte und Geschäftsbedingungen gebunden. Jede einzelne Art der erlaubten Kreditgeschäste war im positiven Recht nach und nach genau fixiert worden und war in dieser rechtlichen Fixierung, im Hypotheken-, Depositen-, Wechsel-, Notenrecht, im Recht der Krediturkunden, der Inhaber- und Wertpapiere zugleich mit den Schranken umgeben worden, welche der Mißbrauch als notwendig und heilsam an die Hand gab. Ich erwähne z. B. die gewöhnlichen Bestimmungen über das Darlehensgeschäft, das als wucherisch, also strafbar galt, wenn weniger Kapital gegeben als verschrieben wurde, wenn hohe Provisionen abgerechnet, wenn Waren übermäßig hoch angerechnet, Geschenke und Dienstleistungen von Schuldnern gefordert waren. Will man dieses Kreditrecht richtig beurteilen, so muß man sich zuerst erinnern, daß richtig gegriffene Preistaren, wie wir oben (II S. 118 ff.) gezeigt haben, zumal sür gewisse wirtschastliche Kulturstufen, ihre großen Vorzüge haben. Man muß zugleich im Auge haben, daß in solcher Zeit diese Ordnung des Krcditrechts einen weitgehenden Schutz der Armeren gegen die ohnedies vorhandene Übermacht der Reicheren im Sinne Friedrichs des Großen war. Man muß hauptsächlich sich erinnern, daß in der ganzen Zeit von 1500—1850 die zwei ganz verschiedenen Arten von Kreditgeschäften, auf die wir schon hinwiesen, noch gleichmäßig nebeneinander standen. Die eine Art hat überwiegend günstige, die andere überwiegend ungünstige Folgen. Von allem Kreditnehmen und -geben in kaufmännischen, sowie überhaupt in Kreisen, die wirtschaftlich rechnen gelernt haben, können wir im Durchschnitt annehmen, daß der Kredit günstig wirke; auch Darlehen aus momentaner Not, zu konsumtiven Zwecken werden mit Überlegung und Nutzen von solchen gemacht werden können; die Kreditgeber dieser Kreise sind ihrer Stellung und Gesittung nach überwiegend anständige Leute, die, wenn sie sich nicht selbst schädigen wollen, ihre Kreditkunden im ganzen reell bedienen müssen. Anders aber liegen die Verhältnisse meist in den Anfängen der Kreditentwickelung, und bis auf 202 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung, ftiljO den heutigen Tag nimmt diese ungünstige Art des Kreditgebens noch einen breiten Raum ein. Wo die Kreditgeber Fremde sind, einer anderen Rasse oder Klasse angehören, ist an sich die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß sie ihre Überlegenheit stark, unter Umständen bis auss äußerste ausnutzen. Wo die Kreditnehmer kleine Leute sind, die aus Not Darlehen begehren, werden sie häufig gar nicht sähig sein, ihre Verbindlichkeiten für die Zukunft richtig zu schätzen; je ungebildeter und roher, je leichtsinniger und wirtschaftlich ungeschulter der Mensch ist, desto mehr lebt er nur dem Augenblick, unterschätzt die Zukunft, hofft er auf einen glücklichen Zufall. Er ist meist geneigt, leichtsinnig und unüberlegt Schulden zu machen, für Grundstücke zu viel zu bezahlen, wenn nur die Zahlung in zukünftigen Ziclern liegt; er übernimmt zu hohe Erbschaftsschulden, weil er ihren Druck nicht richtig abschätzt; er läßt sich das Vieh zu teuer anschwatzen, wenn er nur nicht bar bezahlen muß. In allen derartigen Kreditverhältnissen bilden sich Gepflogenheiten aus, die bei Lichte besehen auf Täuschung und Betrug, auf Übervorteilung und Ausbeutung hinauslaufen. Der Kreditgeber will den Borger in solche Abhängigkeit von sich bringen, daß er sich alles gefallen lassen muß, daß er dem Gläubiger zu halbem Preis verkaufen, von ihm zu doppeltem Preis kaufen muß. Es entsteht eine Art Schuldknechtschaft. Nach Derartigem haben oft die reichen Völker gegenüber denen gestrebt, denen sie borgten; nach ähnlichen Zielen haben in älterer Zeit die fremden Geldverleiher gegenüber den einheimischen, die städtischen Kreditgeber gegenüber dem ländlichen Schuldner vielfach getrachtet. Heute noch ist es der Dors- wucherer, der so handelt, womöglich nicht im Dorfe wohnt, das er ausbeutet. Bis auf unsere Tage sind alle nicht kaufmännisch geschulten Klassen der Gesellschaft, wenn sie anfangen, Kredit zu nehmen, in der Gefahr, zuerst so mißhandelt zu werden, wenn es an Konkurrenz loyaler Kreditgeber gegenüber dem kleinen unsauberen Geldverleiher fehlt. Noch neuerdings konnte ein hervorragender englischer Bankier im Journal c»k tue Institute ok dankers sagen: in einem halb barbarischen ländlichen Gemeinwesen stiftet der Geldverleiher mehr Schaden als Nutzen. In solcher Lage war ein erheblicher Teil Europas im 16.—18. und teilweise noch im 19. Jahrhundert. Die Gesetzgebung hatte also die schwere Ausgabe, das positive Kreditrecht so einzurichten, daß einerseits das legitime und heilsame Kreditgeschäft sich entwickeln konnte, daß auch die bisher am Kredit nicht Teilnehmenden für ihn erzogen wurden, und daß andererseits das schädliche Kreditgeschäft teils verboten oder erschwert, teils wenigstens in Formen weniger schädlicher Art auftreten mußte. Und man wird sagen können, sie habe 1600—1850 im ganzen dieses Ziel erreicht. Denn die Kreditentwickelung Westeuropas war bis gegen 1350 unter diesem Rechte immerhin eine sehr bedeutende geworden, was den legitimen geschäftlichen und produktiven Kredit betrifft, und andererseits waren die Schranken gegen Ausbeutung und BeWucherung der kleinen Leute doch solche, daß die hier langsam vordringende Kreditentwickelung nicht zu viel Schaden anrichten konnte. Eine neue Zeit begann litterarisch, wie wir schon erwähnt, mit den Schriften von Turgot und Bentham für die Wucherfreiheit, praktisch erst mit der Aufhebung der gesetzlichen Zinsmaxima von 1854 an. England eröffnete den Reigen 1854, nachdem es 1833—1839 schon sür kaufmännische Darlehen, nicht hypothekarische und für Summen über 10 Pfund Sterling die Grenze der 5 °/o aufgehoben hatte. Dänemark folgte 1855, Spanien und Sardinien, Niederland und Norwegen 1857, Belgien, Österreich, Preußen, Deutschland 1865—1867 mit der absoluten Zinsfreiheit; zugleich waren die alten agrarischen Schranken des Kreditwesens meist gefallen, die Wechselsähigkcit wurde auf alle ausgedehnt, welche sich überhaupt durch Obligationen verpflichten können; die Strafgesetzbücher hatten die Wucherstrasen ermäßigt, den strafbaren Wucherbegriff auf gewisse ganz grobe betrügerische Manipulationen eingeschränkt. Die vollständige Freiheit des kreditmäßigen Kapitalverkehrs war in den meisten Ländern erreicht, nur das Pfandleihgeschäft blieb zum Teil den alten Schranken unterworfen; Frankreich behielt freilich für die gesamten Darlehensgeschäfte seine alte Gesetzgebung; auch manche Staaten der nord- amerikanischen Union gingen nicht aus das neue Recht ein. Die neuere Zinssreiheit und die Reaktion dagegen. 203 Der Unischwung ist wohl begreiflich. Die alten Zinsmaxiina standen im Widerspruch auch mit vielen legitimen Geschäften; ost mußten die Banken den Diskont auf 7—10°/o erhöhen, oft mußten die Staatsregierungen mehr als 5 °/o Zinsen geben. Ein großer Teil der unteren und mittleren Klassen hatte sich wirtschaftlich so gehoben, daß man glauben konnte, sie seien reis für den freicsten Kreditverkehr; teilweise waren sie es auch; jedenfalls mußte der Bauer und der Handwerker der Neuzeit lernen, den Kredit zu nutzen. Aber immer war es eine optimistische Annahme, daß die Gefahren der wucherischen Ausbeutung, des falschen Kreditgebrauchcs ganz verschwunden seien. Man hatte sich gründlich darüber getäuscht, daß die unbedingte Kreditsreihcit rasch den Zinsfuß sehr ermäßigen, allen Schmutz und alle Betrügereien des Winkclkreditcs verbannen werde. Der Umschwung in der öffentlichen Stimmung von dem liberalen Optimismus zu einer pessimistischen Reaktion trat sehr rasch ein. Eine große Zahl neuer Wuchcrgcsctze wurden 1878 — 1900 in Deutschland, Österreich, Ungarn, der Schweiz und England erlassen, in anderen Ländern wurden solche gefordert. Man kehrte vereinzelt fogar zu einem gesetzlichen Zinsmaximum zurück, vermied dies aber doch in der Hauptsache, und zwar mit Recht, denn die Verhältnisse sind heute zu vielgestaltig für schablonenhafte Sätze; und die Sorge sür Zinsermäßigung wird heute besser der regen Thätigkeit der Genossenschaften und der Banken überlassen. In der Hauptsache sucht die neue Gesetzgebung solche Darlehensgeschäfte unter Strafe zu stellen, bei welchen der Kreditgeber die Notlage, den Leichtsinn und die Unerfahrenheit des Kreditnehmers so ausnützt, daß er sich unverhültnismäßigc Vorteile ausbedingt. Von manchen wird die Frage als eine offene behandelt, ob das ausreiche, ob nicht tiefere Einschnitte nötig seien. Es wird teilweise wieder Beschränkung der Wechselsähigkeit verlangt, was freilich kaum angezeigt ist. Es wird erwogen, ob nicht gewisse Teile des Grundwertes für unver- schuldbar erklärt werden sollten, ob nicht durch Übernahme alles ländlichen Hypothcken- kredites auf öffentliche Organe eine andere Art der Prüfung gegenüber den entsprechenden Kreditgesuchen eintreten soll. Jedenfalls aber sehen wir heute, daß es eine Täuschung und verfrühte Erwartung war, wenn wir 1854—1S70 annahmen, das legitime, ehrliche und anständige Kreditgeschäft herrsche so gänzlich vor, daß es allein noch in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sei. Wir wissen heute, daß dank einer besseren Kreditorganisation hauptsächlich in den Staaten mit steigender Volksbildung und zunehmender wirtschaftlicher Erziehung dem Wuchcrkrcdit immer mehr Terrain abgewonnen wird, aber wir können daneben nicht leugnen, daß eine unehrliche wucherische Ausbeutung der Kleinbauern, ja auch vieler mittlerer Landleute, ebenso der Handwerker, der kleinen Beamten und anderer derartiger Kreise in vielen Ländern eigentlich erst seit 1850 begonnen habe, daß eine gefährlich rasche Zunahme der Verschuldung bis heute vielsach anhält, und daß die Anwendung unehrlicher Mittel und die absichtliche Verführung zur ungesunden Benutzung des Kredites auch heute noch eine so schlimme und breite Beigabe unserer Kreditcntwickclung ist, daß man sich Wohl sragen kann, was dagegen zu thun sei. Und in Ländern tieferer wirtschaftlicher Kultur hat die ungehinderte freie Bethätigung der Kreditgeber seit 1850 Zustände erzeugt, die zweifeln lassen, ob sie nicht den Segen des legitimen Kredites überwiegen. In Italien, in vielen Teilen Österreichs, besonders in Galizien, in Rußland und Indien scheint der Dorfwucher geradezu verheerend zu wirken. Der Kern der Frage liegt in der schwierigen Erziehung der Mittel- und unteren Klassen für die richtige Benutzung des Kredites, liegt in den Klassen- und Macht- gegcnsätzen von Gläubigern und Schuldnern, liegt in der großen Schwierigkeit, neben einem einheitlichen modernen Kreditrechte für bestimmte Personen und Kreditgeschäfte ein durchführbares besonderes Recht, bestimmte passende Kreditformen und -organc zu schaffen. Noch heute wie vor 1000 und 2000 Jahren stehen sich hier große Interessengegensätze und Verschiedenheit der sittlichen und rechtlichen Beurteilung gegenüber; noch heute liegen dieselben Schwierigkeiten vor, die komplizierten Rechtsinstitute mit der sittlichen Volksüberzeugung in Übereinstimmung zu bringen, das reelle Kreditgeschäft 2«4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^662 sich frei entwickeln zu lassen und doch die Raub- und Habsucht der Pfiffigen und wucherischen Geldmacher zu bändigen. Wir stehen vor demselben Gegensatze, wenn wir nun neben das positive Recht und seine Geschichte die Entwickelung der philosophischen und wirtschaststheoretischen Begründung des Zinsennehmens und der Kapitalrente stellen. 190. Die theoretischen Begründungen der Wucherlehre und der Kapitalrente. Die ersten Versuche einer theoretisch-philosophischen Begründung der Ablehnung oder Zustimmung zu dem Institut des Gelddarlehens und der Zinsen sind recht äußerlicher und naiver Art. Bei Aristoteles beruht die Verurteilung des Zinses vom Geldlcihkapital aus einer naturwissenschaftlichen Analogie: vom gepachteten Acker kann ich einen Zins geben, weil er Früchte giebt, das Geld aber ist unfruchtbar, also ist der Zins naturwidrig. Thomas von Aquino lehrt, daß die Zeit Gemeingut aller sei, und daß man deshalb für eine Rückzahlung derselben Summe nach einer gewissen Zeit kein Entgelt fordern dürfe. Außerdem findet er es in der Natur des Geldes und Getreides begründet, daß sie mit dem einmaligen Gebrauch auch verbraucht werden; wer an ihnen den Gebrauch übertrage, übertrage das Eigentum, das Recht des Verbrauches und könne sich nicht dieses (in der Kapitalrückzahlung) und den Gebrauch (im Zins) besonders bezahlen lassen; es gebe an solchen Gütern keine selbständige Nutzung, also gerechter Weise auch keinen Preis dafür. Diese Argumente spielen bis ins 17. Jahrhundert die Hauptrolle; daneben etwa noch der Satz, daß in allen Verträgen Leistung und Gegenleistung gleich sein sollen; diese Gleichheit werde durch eine Zinszahlung aufgehoben, wobei freilich übersehen ist, daß der heulige Empfang von 100 Mark und die Rückzahlung in einem Jahre nicht gleichwertig fei, was zuerst Galiani bemerkte. Die Erörterungen der Kanonisten über bestimmte Fälle, in denen der Zins erlaubt sei, gehen in der Hauptsache von dem sogenannten äamnum emsi-Asus und worum ess^ns des Gläubigers aus: wer Kapital zeitweise hingiebt, erleidet einen Schaden, verzichtet auf einen Gewinn, fofern er damit gewinnbringende Geschäfte hätte machen können. Das wird dann von Calvin und Molinaeus im 16. Jahrhundert, von Salmasius und seinen Nachfolgern im 17. näher ausgeführt; auch Turgot und Bentham sagen im Grunde nichts anderes als: das Geldkapital ist produktiv, weil man Gewinn damit machen, Grundstücke dafür kaufen kann, die Rente geben. Mit den Physiokraten und Adam Smith stellt sich das Problem insofern auf einen breiteren Boden, als der Leihzins vom Geldkapital nunmehr in den theoretischen Vorstellungen zu einer Unterart der Kapitalrente überhaupt wird. Das Kapital giebt für gewöhnlich eine Rente, ob es im eigenen Geschäft verwandt oder ausgeliehen wird. Beides, sagt man, muß eine einheitliche Ursache haben; der Leihzins Vom ausgeliehenen Geldkapital erscheint gerechtfertigt, wenn es die Kapitalrente überhaupt ist. Ich bemerke, daß ich vom Unternehmergewinn weiter unten im Kapitel über die Einkommensverteilung rede, er schließt die Kapitalrente für das eigene Kapital des Unternehmers in sich. Hier haben wir es nur mit der reinen Kapitalrente zu thun, die im bedungenen Leihzins, wie als Teil des Unternehmergewinnes auftritt. Böhm-Bawerk hat die seit Ad. Smith über die Berechtigung der Kapitalrente aufgestellten Theorien neuerdings unter die vier Kategorien gebracht: Produktivitäts-, Nutzungs-, Enthaltungs- und Ausbeutungstheorien. Wir folgen feinen scharfsinnigen Erörterungen. Die naive Produktivitätstheorie (I. B. Sah, Röscher) sagt, das Kapital leistet Dienste, also muß es feinem Eigentümer eine Rente geben; das Kapital ist produktiv, schafft mehr Güter, mehr Wert. Aber, kann man einwerfen, aus der Thatsache, daß das Kapital technisch und naturgesetzlich die Produktion fördert, ist nicht erklärt, warum im Bruttoertrag über die Produktionskosten hinaus ein Mehrwert herauskommt; wir bezahlen auch die Sonne nicht, so sehr sie unsere Ernten fördert. Die motivierte Pro duktiv it äts th e o rie (Lauderdale) lehrt: Das Kapital ersetzt Arbeit und leistet Arbeit, die der Mensch gar nicht verrichten könnte. Malthus 003^ Die Theorie zur Begründung des Kapitalzinses. 205 fügt bei, der Kapitalgewinn ist ein Element der Produktionskosten, sie müssen ersetzt werden. Aber es ist einzuwerfen: nur wenn die erzeugten Produkte begehrt genug und nicht in übergroßer Menge vorhanden sind, steht ihr Wert so hoch, daß das angewandte Kapital eine Vergütung erhält. Die Nutzungstheorien schließen sich an die Widerlegung des Thomas durch Salmasius und andere Zinsverteidiger an. Hermann lehrt, daß es auch an verbrauchlichen Gütern neben ihrem Gutswcrt einen besonderen selbständigen Nutzungswert gebe. Daran halten Knies und Menger fest, der erstere in der Fassung, daß er den Zins, das Entgelt für ein wirtschaftswertiges und gewertetcs Objekt, den Preis für die gewährte Befriedigung eines wirtschaftlichen Bedürfnisfes nennt; der letztere indem er die Kapitalrente aus seiner Werttheorie ableitet, den Kapitalnutzungen einen Wert zuspricht, weil und sofern sie nicht in hinreichender Menge vorhanden und ausgcboten sind. Böhm-Bawerk sucht mit einem den Scholastikern würdigen Scharfsinn zu beweisen, daß die Vorstellung einer selbständigen Nutzung von verbrauchlichen Gütern falfch fei, wie der heilige Thomas gelehrt, daß deshalb diese Vorstellung nicht der Rechtfertigungs- und Erklärungsgrund des Zinses sein könne. Vielleicht täuscht er sich darüber, daß eine naive Volksvorstellung doch die Nutzung als etwas Selbständiges, Wertvolles und daher zu Bezahlendes aufgefaßt habe. Die sogenannten Abstinenztheorien knüpfen an die bekannteste und zu allen Zeiten lebendig empfundene psychologische Wahrheit an, daß ohne eine Kapitalrente, die, welche mehr haben als sie brauchen, dieses Mehr nicht aufbewahrt, ausgeliehen oder produktiv verwendet hätten. Senior hat diesen Gedanken zu der Theorie ausgestaltet: zu den Produktionskosten gehört Arbeit und Enthaltung, also muß beides bezahlt werden im Arbeitslohn und Kapitalzins; der Zins ist die Belohnung der Enthaltung, und die Mehrzahl der späteren Nationalökonomen sprach das nach. Böhm meint: ein richtiger Gedanke, aber grob generalisiert und schablonenhaft verwendet. Wir sahen schon, wie viel Kapital heute ohne direkte Entbehrung der Eigentümer entsteht, und Lassalle hatte leichtes Spiel, unsere großen Kapitalisten als entbehrungsreiche Büßer zu verhöhnen. Das aber bleibt für alle Kapitalbildung wahr: der künftige Gewinn muß dem momentanen Verbrauch vorgezogen werden- Die Ausbeutungstheorie, wie sie am prägnantesten von Rodbertus und Marx geschaffen wurde, geht von dem Axiom aus, daß aller Wert durch Arbeit entstehe; sie lehrt demgemäß, daß der Kapitalzins eine Aneignung fremder Arbeit, also unberechtigt sei. Aber einmal ist es falsch, daß aller Wert allein aus der Arbeit oder gar aus der Arbeit des Handarbeiters beruhe; der Wert entsteht neben dieser durch frühere geistige Arbeit, durch richtige Anpassung der Produktion an den Bedarf, er entsteht stets zu einem Teil durch die Seltenheit der Stoffe und Naturkräfte. Aber auch, sagt Böhm, wenn man den Satz zugiebt, daß dem Arbeiter der ganze Wert des von ihm geschaffenen Produktes gehören soll, so kann das nur heißen: der jetzige Wert jetzt, der zukünftige Wert künftig; aber die Socialisten verlangen den zukünftigen Wert jetzt. Wenn ein Arbeiter heute einen Wert von drei Mark erzeugt, und dieser in einem Jahr für vier verkaust wird, fo ist das auch, abgesehen von weiterer Umarbeitung, von Transport- und Verkaufskostcn normal, weil dieselben Güter heute und übers Jahr nie denselben Wert haben können. Auf diesen von Galiani und anderen srüher schon ausgesprochenen Gedanken führt Böhm-Bawerk nun den reinen, von allen Rechtsinstitutionen unabhängigen „natürlichen" Kapitalzins zurück, der auch in jeder socialistischen Gesellschaftsorganisation nicht verschwinden könne. Gegenwärtige Güter, sagt er, sind in aller Regel mehr wert als künftige Güter gleicher Art und Zahl. Letztere sind nicht so sicher wie die im Moment vorhandenen. Viele Menschen hoffen auf eine bessere Zukunft, nehmen deshalb künftige Verbindlichkeiten leichter als gegenwärtige; die Gegenwart steht allen eindringlicher vor Augen, daher werden gegenwärtige oder nahe Güter höher geschätzt als entfernte. Mit gegenwärtigen Gütern kann man technisch, in Form der vervollkommneten Produktion eine größere Menge Zukunftsgüter erzeugen, daher würden mit Recht 1V0 Gütereinheiten Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u, der Einkommensverteilung. jM4 Von heute 120 — 200 oder mehr, die übers Jahr oder in mehreren Jahren fällig sind, gleich gesetzt. Ans den unzähligen schwankenden subjektiven Schätzungen dieser Art müsse auf dem Markt ein einheitlicher höherer Durchschnittswert der Gegenwartsgüter hervorgehen, lind deswegen müsse, wer heute 100 erhält, 105 oder 110 in einem Jahr wiedergeben, das sei die unabänderliche Folge des Wertgesetzes. Und wenn im Darlehen der Vertrag so geschlossen würde, daß der Schuldner die gleiche Summe zurückzahle unter Zufügung eines Zinses für jedes Viertel- oder Halbjahr, so sei das nur Folge praktischer Bequemlichkeit der Durchführung. Der innere Kern des Verhältnisses sei die natürliche Wertdisserenz von Gegenwarts- und Zukunftsgütern. Der Verfasser glaubt Wohl selbst nicht, daß er mit dieser an sich ganz richtigen Ausführung die Vorstellungen der Volksmassen getroffen habe, die praktisch seit Jahrtausenden zur Kapitalrente geführt und den Zins im Rechtsbewußtsein gerechtfertigt haben. Dieselben kleideten sich überall in ein praktischeres greisbareres Gewand, aber widersprechen deshalb nicht seiner Ausführung. Man sah stets, daß viel mehr Kapital begehrt als angeboten wurde; wäre es in unbegrenzter Menge vorhanden, so gäbe es keinen Zins. Man schätzte das Darlehen stets als Hülfe in der augenblicklichen Not, die man dringlicher empfindet als fpätere Bedürfnisse, und man schätzte es, seit und soweit man wirtschaftlich rechnen gelernt hatte, als Gelegenheit zu Verdienst, zu Erwerb, zu größerem Einkommen. Die sogenannte Produktivitätsthcoric, wie die Nutzungstheorie läßt Böhm-Bawerk implicite in seinen Aussührungen wieder erstehen. Und die Enthaltungstheorie ist nichts als ein schiefer Ausdruck für die beschränkte Menge alles Kapitals; die Ausbeutungstheorie hat eine partielle Wahrheit da, wo der Gläubiger seine Übermacht in einer Weise geltend macht, die den sittlichen und rechtlichen Anschauungen der Zeit widerspricht. Der zweitausendjährige Kampf gegen den Wucher ist nichts anderes als die Anerkennung der partiell vorhandenen Ausbeutung, die da vorliegt, wo der Zins zu hoch, das Darlehen mit unredlichen ungerechten Bedingungen verknüpft ist. 191. Die thatfächliche Bewegung des landesüblichen Zinsfußes. Die praktische Spitze aller Erörterung der Rente und des Zinses ist die Frage, was muß der Schuldner dem Gläubiger für die Benutzung des Kapitals bezahlen: die Zinshöhe. Seit lange hat man dieselbe so berechnet, daß man den Geldwert des Kapitals und den Geldwert der monatlichen oder jährlichen Entschädigung, des Zinses verglich, den letzten in Teilen oder Prozenten des ersteren ausdrückte. Und die so sich ergebende Zahl nannte man den Zinsfuß; heute ist die Berechnung nach Jahren und Prozenten die allgemein übliche. Mancherlei über den Zinssuß haben wir schon in dem Abschnitt über die historische Entwickelung des Kreditrechtes anzuführen gehabt. Doch waren das wesentlich nur Bemerkungen über die gesetzlichen Versuche, den Zinsfuß zu regulieren. Hier stehen wir vor der Frage, wie der Zins sich thatsächlich bewegte. Wir versuchen zunächst, in kurzer Übersicht das historisch-geographische Material unseres Wissens vorzulegen und beschränken uns dabei aus den sogenannten landesüblichen mittleren Zinsfuß, wie er beim Durchschnitt der gewöhnlichen Geschäfte, der für längere Zeit unter den gewöhnlichen Bedingungen ausgeliehcnen Kapitalien vorkommt. Den kaufmännischen Zinsfuß der für kurze Zeit ausgeliehenen Kapitalien werden wir nachher besonders besprechen. Es ist bekannt, daß ein Zins von 50—80°/o bei rohen Völkern früher häufig vorkam und noch heute vorkommt. Für die Blütezeit Griechenlands giebt I. von Müller 12 —18°/o als eine Art Normalzins an, der bei Seedarlehen bis auf 33°/o stieg. Daß bei den Römern die 12 Tafeln den Zins auf 10°/o Herabdrücken wollten, daß Marcus Brutus von Provinzialen 48 °/o nahm, sahen wir schon. Nach Billeter steht der Zinsfuß 50 v. Chr. auf 6°/v, sinkt unter Augustus auf 4, steigt unter Trajan bis Marc Aurel wieder aus 5—6, um bald darauf auf 4, ja 3^/2 zu sinken. In den Zeiten Von 400—1000 n. Chr. steht er wieder sehr hoch. Bei Getreide ist 50°/° im Mittelalter sehr häufig. Röscher sührt an, daß in Verona 1228 der gesetzliche Zinsfuß für Gelddarlehen auf höchstens 12,5°/«, in Modena 1270 aus 20, in Brescia 1268 auf Geschichte der landesüblichen Zinshöhe. 207 10°/v bestimmt worden sei, daß Friedrich II. ihn in Neapel umsonst aus 10 ermäßigen wollte, daß in Florenz den Juden 1470 auserlegt wurde, nicht über 20°/o zu nehmen. Von Frankreich glaubt d'Avenel sagen zu können, der Zinsfuß mobilen Kapitals habe durchschnittlich bis 1500 20°/o betragen, Äcker und Häuser hätten 10°/o gegeben, im übrigen seien Schwankungen des Zinsfußes von 11—45°/o zu konstatieren; der französische Zinsfuß sei höher als der deutsche und der italienische gewesen. In England war der gesetzliche Zinsfuß bis 1600 10°/o, die Lombarden und Jnden forderten bis zum Doppelten. Für Deutfchland können wir nach den Untersuchungen von Neumann, Pauli, Stobbe und anderen im 13. Jahrhundert am Rhein 9—10"/», im Osten meist wesentlich mehr, im 14. Jahrhundert teilweise eiue erhebliche Ermäßigung, im 15. vielfach schon 5—8°/g, im 16. 5—6°/v annehmen. Den Juden erlaubten die rheinischen Städte 1255 33—43°/<,; ähnliche, ja höhere Sätze für die kleinen Wochendarlehen kommen bis 1500 vor. Im Elsaß werden 4 uud 5 °/o schon von 1400 an nachgewiesen. In Frankreich sinkt der Zinsfuß im 16. Jahrhundert; doch steht er noch 6—6V2, steigt im 17. wieder auf 6—8 (d'Avenel), um im 13. auf 5°/o zu sinken; 1766 verbietet der Staat die Reduktion auf 4. ähnlich wie der Rat von Basel schon 1677 bis 1682 gegen ein Sinken auf 3V2—4 eifert und 5 °/o für göttliches Gebot erklärt 667j Roher und reiner Zins. Einheitlichkeit der Zinshöhe. Kapitalangebot. 299 gekehrt wird verlangen, weniger zu zahlen, wenn andere weniger zahlen. Und so weit die Kündigung (z. B. bei den meisten Effekten) ausgeschlossen ist, so weit es sich um Verkäufliche, regelmäßig in Verkehr kommende Grundstücke, Gebäude, Fabrikanlagen handelt, werden diese Kapitalien bei sinkendem Zinsfuß entsprechend im Kapitalwert (im Kurse) steigen, bei steigendem ebenso sinken, so daß der neue Wert des Kapitals bei gleich gebliebener Rente nun dem mittleren Zinsfuß wieder entspricht. Ein erheblicher Teil des Steigcns uud Fallens der Bodenprcise und der Effektenkurse ist so eine Folge wechselnden Zinsfußes. Soweit also das Kapital ganz beweglich und jederzeit kündbar ist, so Weit das unkündbare einen großen Markt hat und dementsprechend im ' Werte und Kurse schwankt, so weit ist es richtig, daß der jeweilige Zinsfuß auf demselben Markte im ganzen ein einheitlicher ist, nach gleichem Niveau strebt. Immer aber treffen die erwähnten Bedingungen nur in beschränkter Weise zu. Nur ein Teil der Kapitalien hat diese Beweglichkeit, nur ein Teil der Gläubiger und Schuldner hat die Geschäftskenntnis, den Zugang zum Kapitalmarkt, um an jeder Bewegung teilzunehmen. Und deshalb ist der Satz, daß die Konkurrenz zur selben Zeit, auf demselben Markte nur einen einheitlichen Satz des reinen Zinses zulasse, nur beschränkt wahr. In derselben Gegend, derselben Stadt giebt es verschiedene getrennte Kapitalmärkte, die sich nicht berühren; die Kreditorganisation führt dem einen leicht, dem anderen schwer oder gar nicht das an sich vorhandene Kapital zu. Der landesübliche und der kaufmännische Zinsfuß sind oft ganz verschiedene, weil es sich um getrennte Märkte handelt, die nur langsam sich gegenseitig aushelfen. Wir kommen darauf zurück. Die Errichtung einer Spar-, einer Darlehenskasse hat oft da und dort den Zinsfuß um Vs—1 °/o sofort vermindert, nicht weil sie das Kapital vermehrte, sondern nur weil sie es zugänglicher machte. Doch bleibt es wahr, daß auf demselben Markt zur selben Zeit eine Tendenz auf gleiche reine Zinshöhe vorhanden ist. Was bestimmt sie? Natürlich das Angebot einerseits, die Nachfrage andererseits. Das Angebot hängt zuerst von der Stärke und Art der Kapitalbildung, die wir oben besprochen haben, dann von der zunehmenden Gewohnheit, erübrigtes Kapital aus- zuleihen, weiter von all' den gesellschaftlichen Einrichtungen und Kreditinstitutioucn, die das Kapital sammeln und dem Bedarf zuführen wollen, ab. Es ist in älterer Zeit immer mehr ein lokales, später ein von Ort zu Ort, von Provinz zu Provinz, ja von Staat zu Staat sich nach und nach ausgleichendes- Doch hängt diese Ausgleichung auch heute noch von vielen Umständen ab; der Kapitalexport nach anderen Ländern hat Von Italien und von den deutschen Reichsstädten aus früh begonnen, er hat sich in Holland im 17. und 18. Jahrhundert erheblich entwickelt, großen Umfang erhielt er in den letzten 40—50 Jahren und hat so naturgemäß den Zinsfuß in den reichen Ländern etwas erhöht, in den ärmeren ermäßigt. Im allgemeinen können wir sagen, in dem steigenden Kapitalangebot, das wir heute gegen früher konstatieren können, liege die Erklärung des sinkenden Zinsfußes; man wird auch die großen Wechsel des Zinsfußes, wie sie noch im 19. Jahrhundert vorkamen, mit der zeitweisen Verschiedenheit des Angebotes und der Kapitaibildung in Zusammenhang bringen dürfen. Die von den Kapitalintercssenten oft ausgestellte Behauptung, daß sinkender Zinsfuß die Kapitalbildung einschränke, daß dieses Sinken also nicht wünschenswert, ja der Volkswirtschaft schädlich sei, dürfte vor genauerer Prüfung der Thatsachen nicht stand halten. Die Länder und Zeiten des niedrigsten Zinsfußes sind die, welche am stärksten Kapital bilden. Wir werden kaum viele Menschen finden, welche bei sinkendem Zinsfuß lieber ihre Ersparnisse, ihre Mittel ausbrauchen und verschwenden, oder welche in solchem Falle lieber eigene Geschäfte anfangen als ihr Kapital ausleihen. Die leichtsinnigen Verschwender werden nicht durch Zinsfußreduktion zu ihrem Prasserleben veranlaßt. Auch wer vor der Frage steht, ob er von der Rente leben oder ein Geschäft beginnen soll, wird nicht in erster Linie von der Zinssußhöhe beeinflußt. Auch wenn künftig der Zinsfuß auf 2 und 1^2°/« sinken sollte, wird dadurch die Kapitalbildung nicht aufhören; man könnte sogar sagen, sie werde einen neuen Impuls erhalten. Schmoller, Grundriß der Vollswirlschastsl-Hre. II. I.-S. Aufl. 14 21«) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des GütcrumlaufesZu. der Einkommensverteilung. Weil nur durch Kapitalvermehrung der Rentenvcrlust für den Besitzer wieder gehoben werden könne- Die Nachfrage nach Kapital ist immer eine doppelte gewesen; sie geht von den einzelnen und von den Korporationen ans, die in der Not solches brauchen, und sie sind bereit, so viel dafür zu zahlen, als sie glauben, Zinsen später aufbringen zu können. Da der Naive und Ungebildete leicht sich darüber tänscht, so hat dieser Umstand früher die Zinshöhe sicher sehr in die Höhe getrieben. Heute kommen die Privaten, die Notdarlehen aufnehmen, nicht so sehr mehr in Betracht; die Gemeinden, Provinzen und Staaten sind die Hauptborger; teilweise für wirtschaftliche Zwecke, dann werden sie sich dieselben Fragen wie Geschäftsleute vorlegen, teilweise für militärische und politische, für Verwaltungs- und Kulturzwecke; dann hat die Regierung sowie die Volks- und Gemeindevertretung sich zu überlegen, ob und wie weit die Steucrkräfte reichen, ob bei Kapitalmangel und bei sehr hohen Zinsen der Zweck die Belastung noch rechtfertige. Daß die enorme Steigerung der öffentlichen Schulden im 19. Jahrhundert zu den periodischen Zinsfußsteigerungen wesentlich beigetragen habe, darüber kann kein Zweifel sein. Welch' großen Teil aller Ersparnisse sie in Anspruch nehmen, haben wir schon zahlenmäßig nachgewiesen (II S. 184). Neben der Kapitalnachfrage für den Verbrauch, für Erbabfindnngen und alle möglichen nicht direkt wirtschaftlichen Zwecke steht die für das Geschäftsleben, für die Produktion, den Handel und Verkehr. Diese Nachfrage ist in erster Linie von der Überlegung beherrscht, was mit dem Kapital verdient werden könne. Der durchschnittliche Unternehmergewinn wird also für sie maßgebend sein. Die Grenznutzentheoretiker sagen, der Zinsfuß muß sich richten nach der Produktivität (dem Gewinn) des letzten unter den ungünstigsten Verhältnissen angewandten, aber noch als nötig erscheinenden Kapitalteils. Das ist so wahr wie die Annahme, jeder Kapital Verleihende sei aus den großen offenen Markt angewiesen, auf dem sich nach dem Grenznutzengesetz ein Einheitspreis bildet; in jedem Moment seien alle Stellen und Chancen, wo größerer Gewinn zu machen sei, besetzt; ein neu eintretender oder ein sein Geschäft ausdehnender Unternehmer müßte stets sein Kapital an der ungünstigsten Stelle verwenden. Es ist eine Annahme, zu der gewisse Tendenzen vorhanden sind, die aber entfernt nie ganz, ja vielleicht für die Mehrzahl der Beteiligten überhaupt nicht zutrifft. Und daher sagen wir lieber, soweit nicht die oben erwähnte Notnachfrage cingreist, wird der durchschnittliche und bekannte Gewinn in den Unternehmungen die Kapitalnachfrage bestimmen. Deshalb ist der Zinsfuß hoch in Kolonialländern, wo Bodenüberfluß, reiche Naturschätze, geringe Zahl von Unternehmungen sehr große Gewinne erlauben. Darum steigt der Zinsfuß mit dem wachsenden Gewinn, z. B. wenn große Fortschritte der Produktions- und Verkehrstechnik zeitweise und für ganze Epochen die Gewinne erhöhen wie in Westeuropa 1>45—1880. Der Zinsfuß muß dagegen sinken, wenn in Zeiten stillstehender Technik und mehr stabiler Volkswirtschaft die Unternehmungen sich nicht ausdehnen, der Gewinn sinkt; wenn alle Gelegenheiten und Stellen zu guten Aulagen besetzt sind, wenn man schlechteren Boden bebauen, unrentablere Fabriken anlegen muß, um das Kapital zu beschäftigen. Für solche Zeiten können wir sagen, die ungünstigeren neuen Anlagen bestimmen durch ihren geringen Gewinn den Zinsfuß. In solcher Lage war England 1750—1790, war Westeuropa bis zu einem gewissen Grade von 1875 —1895. Sinkt der Gewinn von 6—10 aus 4—8"/o, so muß auch der Zins bis und 3 °/o heruntergehen, soweit nicht die Kapitalauswandcrung und die Forderungen des Staatskredits eingreifen. Die ersten Eisenbahnen, welche die rentabelsten Linien wählten, gaben meist 8—15"/o Gewinn; da mußte der Zinsfuß steigen; heute geben die Eisenbahnen 2—4°/o (auch die alten Linien einbegriffen, deren größerer Gewinn sich sreilich unterdessen in den 1^/s—3 fachen Kapitalwert umgesetzt hat), und da muß der Zins entsprechend niedrig sein. Im ganzen werden wir das Ergebnis unserer Betrachtung dahin zusammenfassen können, daß die Gesamtlage der Volkswirtschaft den Zinfuß bestimme. Fortschreitende technische Kultur, bessere Organisation der Volkswirtschaft, Hebnng der wirtschaftlich- technischen und der moralischen Erziehung steigert die Kapitalbildung; große Kapital- Die Nachfrage nach Kapital. Das Sinken des Zinsfusjes. 211 bildung ermäßigt den Zinsfuß, jeder neue Aufschwung der Volkswirtschaft hebt ihn wieder. Aber im ganzen bleibt er, je höher die Kultur steigt, ein sinkender. Vor allein mit der Vervollkommnung der Kreditorganisation, die wir im nächsten Abschnitt betrachten, macht sich diese Tendenz geltend und kommt allen Kreisen zu gute. Das dauernde Sinken des Zinsfußes ist einer der größten socialen Fortschritte. Gewiß erschwert er daneben etwas das Leben von der Rente allein; das ist aber sür alle Gesunden und Kräftigen nur ein Glück; für die Alten und Kranken kann und wird immer mehr durch Versicherung gesorgt werden. Die Hauptsache aber ist, daß sinkender Zinsfuß abnehmende Macht des Kapitals, steigende Macht der Arbeit bedeutet; diese Folge kann stets wieder dadurch gehemmt werden, daß die Reichen noch größere Kapitalmassen als srüher erwerben. Aber auch das hebt eine andere günstige Folge nicht auf, nämlich daß mit sinkendem Zinsfuß der Kredit allen tüchtigen Leuten die leichtere Möglichkeit bietet, sich selbständig zu versuchen. Noch eine weitere mögliche Kehrseite des sinkenden Zinsfußes ist zu erwähnen. Wo er zeitweise eintritt und einen unbeschäftigten Kapitalüberfluß anzeigt, da kann er zu leichtsinnigein Kreditgeber!, zu falschen Neugründungen, zu Schwindel und Spekulation führen. Wo er dauernd in einem wohlhabenden Staate sich zeigt, kaun er ein Zeichen sein, daß die ganze Volkswirtschaft zu einem behäbigen, ja indolenten Stillstand gekommen ist, wie in den Vereinigten Niederlanden des 18. Jahrhunderts. Aber auch ein längeres Sinken des Zinses erzeugt keineswegs notwendig die Stagnation, wie wir daran sehen, daß es von 1S20—1845 in England. Frankreich und Deutschland der Ausgangspunkt sür den größten volkswirtschaftlichen Aufschwung wurde. Was wir oben (II S. 109 ff.) über die Wirkung der meßbaren Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage sagten, gilt auch für den Kapitalmarkt und den Zinssatz; sie wirken, aber nicht mechanisch; die Menschen, die Stimmungen derselben, ihre Machtverhältnisse und Kenntnisse, die jeweilige Kreditorganisation und -gesetzgebung wirken auf die Bethätigung von Angebot und Nachfrage und damit auf die Zinshöhe ein. Wie die gesetzlichen Zinsmaxima Jahrhunderte lang von Einfluß waren, so ist es heute die Zinspolitik der Staaten; ihre Zinsreduktionen haben tief in die Bewegung des Zinsfußes eingegriffen, ähnlich wie die Diskontopolitik in die des kaufmännischen Zinsfußes; natürlich nie so, daß sie die Größeuverhältnisse wesentlich ändern, aber stets so, daß sie an sich vorhandene Bewegungen verlangsamen oder beschleunigen, in ihrem Umfang modifizieren konnten. 193. Der kaufmännische oder Bankzinsfuß ist neben dem landesüblichen felbständig zu betrachten, weil er wohl eine mit ihm zusammenhängende und von denselben allgemeinen Ursachen beherrschte Bewegung hat, aber doch im einzelnen sich als etwas Selbständiges darstellt, häufig in entgegengesetzter Richtung sich bewegt. Die Ursache dieser Selbständigkeit ist einfach- die große Masse des Kapitals ist mehr oder weniger dauernd der Materie nach in Grundstücke», Fabriken, Geschäften aller Art, der Form nach in Effekten, Hypothekenbriefen oder sonstwie angelegt. Nur ein Teil des nationalen Kapitals befindet sich in Geldform in den Händen der Kaufleute und Banken, welche die Kreditgeschäfte besorgen, die kurzen Zahlungs- und Betriebskredite (Wechsel-, Lombard-, Buchkredit u. f. w.) geben. Je mehr der Kredit sich ausgebildet hat, ein desto größerer Teil alles neugebildeten Kapitals sammelt sich zuerst in den Banken, in die so stets neue Zuflüsse kommen, die daneben immer wieder von ihrem Kapital erhebliche Teile zu festen Anlagen abgeben, aber einen Grundstock beweglichen Kapitals für ihre Geschäfte behalten müssen. So bildet das Bankkapital gleichsam ein Reservoir für sich, in das stets das neue und das wieder frei werdende Kapital strömt, aus dem einerseits die kurzen Kredite gegeben, wovon andererseits das zu neuen festen Anlagen gebrauchte Kapital abfließt; das Bankkapital ist so mit dem viel größeren Reservoir des allgemeinen Kapitalmarktes der festen Anlagen auf das mannigfachste verbunden; aber die Verbindung ist doch keine solche, daß die Zu- und Abnahme beider Kapitalgruppen eine übereinstimmende sein müßte. In Zeiten der 14» 212 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^f I^anlciiix. 1837. Asvv säit. 1371.— (M. 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Die Reform des Hypvthekenwesens als Aufgabe des Norddeutschen Bundes. 1867. — Enquete des Bundesrates über das Hypotheken- bankwesen. 1368. — Lette, Das landwirtschaftliche Kredit- und Hypothekenwesen. 1368. — Matern, Die voltswirtschaftliche Aufgabe der landwirtschaftlichen Hypothekenkreditinstitute. 1868. — Wilmans, Die Krcditnot der Grundbesitzer nnd deren Abhülfe durch eine norddeutsche Landes- hypothekeubant. 1868. — Lorris, Ltuäs sur Is ereäit a^ricols st Is ereäit koneisr sn Francs «t -V l'etra.nZsr. 1877. — Goldschmidt, I., Die deutschen Hypothekenbanken. 1380. — Dcrs., Zur Kritik der deutschen Hypothekenbanken. I. f. G.V. 1901. — Schmoller, Bemerknngen über die zuuehmcude Aerschuldung des deutschen Grundbesitzes uud die Möglichkeit, ihr cutgcgenzuwirken. Thiels laudw. Jahrbücher. 1882. — Ders., Die Vorschläge zur Beseitigung oder Einschränkung des ländlichen Hypothekarkredits. I. f. 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Die älteren Kreditorgane; die Girobanken. Wir haben im letzten Kapitel eine Übersicht über die Kreditgeschäfte gegeben. Wir müssen nun noch die Organe, die Geschäfte und Anstalten darstellen, welche das Kapital sammeln, Kredit arbeitsteilig nehmen und geben. Wir setzen dabei das als bekannt voraus, was wir im ersten Teile (S. 61 ff., 230) über die Organe des wirtschaftlichen Lebens gesagt haben. Die Kreditorganc bieten dadurch besonderes Interesse, daß sie in der neueren Volkswirtschaft zu einer Art centraler herrschender Stellung gekommen sind, und daß deshalb mehr und mehr die Gesamtheit und der Staat sich um die Form dieser Organisation kümmerten, daß aus kleinen Privatgeschästen große Aktiengesellschaften und öffentliche Korporationen mit Pflichten für das allgemeine Wohl wurden. Ihre Ausbildung ist eines der wichtigsten Symptome höher entwickelter Volkswirtschaft; und sie ist dabei trotz einheitlicher Tendenzen doch in so verschiedener Weise möglich, hat in den verschiedenen Ländern zu so Verschiedenen Gebilden und Folgen geführt, daß eine Kenntnis der neueren Volkswirtschaft ohne einen Überblick über diese Organisationen recht unvollkommen wäre. — Wir beginnen mit einem Worte über die älteren Kreditorgane. Von den Alten wissen wir nur weniges, z. B. daß schon bei den Chaldäern 2300 v. Chr. Einlagen bei Bankiers, Zahlungsaufträge an sie, Darlehen und eine Art Bankbillete vorkommen, daß die griechischen Tempelverwaltungen Gelder sür Private, Städte und Herrscher aufbewahrten und Kapital ausliehen, daß die griechischen Geldwechsler mit fremdem Kapital arbeiteten, daß die staatlichen Kassierer der Ptolemäer eine bankierartige Vermittlerrolle spielten, und daß endlich das spätere römische Bankiergeschäft Darlehens-, Zahlungs-, Anweisungsgeschäfte auf Grund eines komplizierten Buchungs- wefens umfaßte und von Hadrian an unter eine gewisse Staatskontrolle gestellt wurde. Im älteren Mittelalter treten zuerst die reicheren Klöster und die fremden Kaufleute, besonders die Juden als Geldverleiher auf. Schon frühe sehen wir daneben die aus den Münzern sich entwickelnden Geldwechsler auch Kredit geben und nehmen. Sie fcheiden sich zuerst in Italien feit dem 14. und 15. Jahrhundert in drei Gruppen: die vornehmeren banoberii treten neben die tiefer stehenden usurarii (Pfandverleiher) und banobaroti (Handwechsler). In Venedig wird 1523 sogar die Verbindung des Handwechfels mit dem Kreditgeschäft verboten. Alle diese Geschäftsleute sind in Venedig, Florenz, Genua, in Italien wie in Deutschland und anderwärts von der Obrigkeit konzessioniert und kontrolliert, haben einen gildeartigen Zusammenschluß mit festen Sitten, Recht, Standeschre, kaufmännischen Gewohnheiten. In einer Reihe deutscher Städte erhebt sich der Teil des Münzpcrsonals, der den Geldwechsel treibt und der Münze Edelmetall liefert, zu der geschlossenen Korporation der Münzerhausgenossen; es ist von 1100 bis nach 1300 eine Art Bankaristokratie. Sie tritt im 13. und 14. Jahrhundert zurück; die Städte übernehmen vielfach selbst den Geldwechsel und die Kreditgeschäfte, teilweise aber konzessionieren sie einzelne Private dazu. In Italien nimmt das Geschäft der daueuerii, oampsorss von 1300 - 1600 einen großen Aufschwung. Sie werden teils durch ihre Zunftvorstände (z. B. in Florenz durch die ^rte äi eamdio), teils durch besondere Staatsbehörden (z. B. in Genua durch das Okneinm msreantie) kontrolliert ; besondere Statuten und Gesetze umschrieben ihre Pflichten und Rechte; sie werden auf ihr „Amt" vereidigt, leisten Bürgschaft oder Kaution. In dem Maße wie die Kaufleute, die Privaten, die öffentlichen Korporationen und der Staat Geld bei ihnen deponierten, wie sie ein großes Umschreibe-(Giro-)geschäft entwickelten und das ihnen 677j Ältere Kreditorgane. Die Girobanken. 210 anvertraute Geld ausliehen oder zu eigenen Geschäften verwendeten, mehrten sich auch die Zahlungseinstellungen bei ihnen. Contarini erzählt 1584 von Venedig: von 103 Banken, deren man sich erinnert, hätten 96 ein schlechtes Ende genommen; trotz Konzessionierung, die im 16. Jahrhundert jährlich durch den vcnctianischcn Senat erfolgte und hoher Kaution, trotz der Überwachung durch staatliche ?rc>visoi'ss. trotz des Verbotes gefährlicher Gefchäfte für sie, gingen dicfe privaten, die glänzendsten Gewinne machenden Bankhalter immer wieder daran zu Grunde, daß sie für die großen Einlagen der Kaufleute zu wenig Barvorrat hielten. Dem ersten Zwecke, alle Zahlungen ihrer Kunden untereinander durch bloße Umschreibungen zu erledigen, genügten sie, aber oft nicht dem anderen, größere Summen au Dritte oder an die Deponenten sofort herauszuzahlen. Das letzte Ergebnis der mehrhundertjährigen Klagen und Untersuchungen war daher 1584—1587 in Venedig die Einführung einer staatlichen Girobank für das ganze Zahlungs- und Umschreibcgeschäft mit bestimmten Rechten; die Privatbanken wurden zunächst verboten, erst später, 1595, wurde daneben wieder eine Privatbank zugelassen. In Genua übernahm die Lass, äi 8t. KioiFi» als aristokratisch-genossenschaftliche korporative Schulden-, Steuer-, Kolonialverwaltung von 1408 an auch Girogeschäfte wie die anderen Privatbanken, gab sie aber 1444 auf, weil sie durch zu gefälligen Kredit gegenüber dem Staat in Verlegenheit gekommen war; erst 1586 eröffnete sie wieder ein Depositen, und Girogeschäft, wurde eine Art Staatsbank. Die 1592 in Mailand gegründete St. Ambrosiusbank ist eine Nachbildung von ihr. Ähnliche Ursachen wie in den großen italienischen Städten und dazu die große Unsicherheit des Münzgeldes haben in Amsterdam 1609 und in Hamburg 1619 zur Errichtung von Girobanken unter städtischer Aufsicht und Garantie geführt- Es handelte sich darum, das Zahlungswesen einer großen Handelsstadt dadurch ganz sicher und rasch zu machen, daß alle größeren Händler in die Girobank Einlagen machten und teils durch Umschreibung in den Büchern der Bank, teils durch die Baut, hauptsächlich die Wechsel, bezahlten. Indem diese Banken auf alles Kreditgeben an die Kaufleute verzichteten, erreichten sie den Zweck der Zahlungssicherung absolut (sofern sie nicht später auch heimlich der Stadt oder dem Staate oder großen Compagnien erhebliche Summen liehen). Aber dem kaufmännischen Kredit dienten sie nicht mehr in umfassender Weise. Diesen zu geben, war nun Privaten oder später (von 1700 an) den Notenbanken überlassen. Die Hamburger Girobank hat bis zur Schaffung der deutschen Reichsbank, 1. Januar 1876, bestanden, und hat bis dahin das lokale Hamburger Zahlungswcsen in mustergültiger Weise durch Giroübertragungen besorgt, wurde dann bei Schaffung der neuen Reichsbank von dieser übernommen und als Grundstock ihres Hamburger Giroverkehrs benutzt. Schon in der Zeit von 1400—1700 traten andere Organisationen neben die Girobanken. In manchen italienischen Städten, hauptsächlich in Florenz, verstehen es einzelne Bankierfamilien, ihr Kreditgeschäft durch Gewinn und fremdes Kapital, durch die Bildung von Gesellschaften und die Gründung von Comptoirs und Filialen in einem großen Teil Europas zu einem folchen zu machen, daß sie Fürsten und Städte wirtschaftlich beherrschten, dann wieder durch ihre Bankerotte große Handelskrisen erzeugten. Das Bankhaus der Medici steigt zum Herzogsstuhl in Florenz empor. Die großen Kaufhäuser diesseits der Alpen erreichen teilweise durch ihre Geld- und Kreditgeschäfte eine ähnliche Stellung, z. B. die Fugger und Welser in Augsburg. Die Klagen über sie, ihr Monopol, ihren Einfluß, ihre Gewinne waren auch groß genug, aber ihre Macht, ihre Wirkung auf Handel, Bergwerk und Industrie war zu groß, sie beherrschten bereits mehr oder weniger die Fürsten und ihre Politik, als daß man gewagt und verstanden hätte, ihnen die Instrumente ihrer Wirksamkeit aus der Hand zu nehmen oder ihnen ernstlich Konkurrenz zu machen. Anders war das bezüglich der kleinen als Wucherer verschrieenen Kredithändler, der Juden und Pfandleiher. Ihre Geschäfte hatte mau seit den Tagen der Krcuzzüge und dem zunehmenden Sieg der kanonistischen Wucherdoktrin bald ganz zu unterdrücken, bald durch Normen und Verbote der verschiedensten Art, durch Zinsmaxima sür das jüdische Darlehen und 22«) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe? u, der Einkommensverteilung. ^678 Pfandgeschäft zu regulieren gesucht. Man sah endlich von 1400 ab ein, daß alle Verbote und Judenverbannungen nichts nützten, wenn man nicht eine bessere Konkurrenz an die Stelle setzte. Die Bischöfe und Stadträte versuchten Leihanstalten und Wechselgeschäfte zu errichten: so in Frankfurt a. M. 1402, in Florenz 1473, in Nürnberg 1498. In vielen Städten nahmen die öffentlichen Kassen alles Geld, was sich ihnen bot, und liehen es in verschiedener Form wieder aus. In den italienischen Städten gründeten die Franziskaner von 1462 an eine erhebliche Anzahl Pfandleihhäuser, die Nontss xista-tis, wozu das Kapital erst durch Geschenke und Stiftungen, bald auch durch Darlehen, aufgebracht wurde. Wir kommen auf sie als ausschließlich dem Kredit der kleinen Leute dienend weiter unten zurück. Neben den erwähnten Einrichtungen kommen nun seit dem 16. Jahrhundert die gemeinen Kassen der protestantischen Länder (Kirchen-, Schul- und andere Stiftungen) sowie die landschaftlichen Kassen, welche fürstliche und Landesschulden übernahmen, von den ständischen Ausschüssen und ständischen Beamten verwaltet wurden, als Kapital fammelnde und ausleihende Anstalten in Betracht. Sie spielten neben den städtischen Kassen eine große Rolle in der Kreditentwickelung. Gothein meint, diese mit großen Hoffnungen unternommenen Versuche würden damals schon zu einer öffentlichen Organi- sation des Kredits in Deutschland geführt haben, wenn nicht der 30 jährige Krieg fast allen Kredit in Deutschland auf lange zerstört hätte. Knies hat den Ausspruch gethan, die Kreditorganisationen dieser ältern Zeit seien teils aus private Geldwechsler-, Giro- und Kreditgeschäfte, teils auf staatliche und öffentliche Thätigkeit zurückgegangen; die Staatsregierungen hätten jenen Geschäften „eine prüfende, beaufsichtigende, normierende und unterstützende Thätigkeit zugewandt, aber auch bestimmte Dienste im öffentlichen Interesse von ihnen verlangt". Nasse will dies letztere leugnen, weil er in Venedig eine Staatseinmischung erst spät (1587) findet. Ich glaube, Knies hat doch recht gesehen. Schon der Ursprung der Kreditgeschäfte aus der Münzverwaltung erklärt, daß die Regierungen frühe sich einmischten; sie sahen von Anfang an die große Bedeutung, die Macht und die möglichen Mißbräuche der Kreditorgane, das Interesse, das alle wirtschaftlichen Kreise an der richtigen Kreditorganisation hatten. 195. Das Bankwesen von 1650 an; die Entstehung der Notenbanken, die Notenbankgesetzgebung. Von Mitte des 17. Jahrhunderts an beginnt eine neue Epoche der Kreditorganisation. England und Frankreich übernahmen die Führung, wie vorher Italien und Holland. Große Staaten haben sich gebildet, der Staatskredit verlangt nach neuen Formen und Organen der Vermittelung; eine bessere Ordnung des Münzwesens in größeren Gebieten beginnt; Zahlungen auf größere Entfernungen werden immer häufiger; der Gebrauch des Wechsels und das Bedürfnis, Wechsel zu diskontieren, wird allgemein; aus dem Depositenschein entwickelt sich die Banknote, und das Banknotengeschäft wird zum Haupthebel für die sich ausbildende Kreditorganisation, wie wir bereits oben (S. 193, 213 ff.) sahen. Wie im 16. und 17. Jahrhundert die Girobanken, so stehen von 1700—1870 die Notenbanken, und zwar im 18. Jahrhundert wie in der neuesten Zeit die staatlich privilegierten Centralbanken, im Vordergrund der Kreditinteressen. Sie erscheinen lange als die wichtigsten, ja fast als die einzigen großen Banken; sie übernehmen deshalb lange auch alle möglichen anderen Kreditfunktionen, neben ihrem Hauptzweck der Wechseldiskontierung und der Notenausgabe. Sie dienen lange so wesentlich dem Staatskredit, daß man fast sagen könnte, die Mehrzahl der großen Notenbanken verdankten ihm ihre Entstehung. Die Bank von England wird 1694 vom Staate als Aktiengesellschaft genehmigt, um 24 Mill. Mark Kapital der Regierung zu leihen; ebensoviel durfte sie Noten ausgeben; 1797 schuldete der Staat ihr etwa 240 Mill. von 260 ihrer Aktiva und bei einer Notencirkulation von 192 Mill, Mark. Im ganzen 19. Jahrhundert blieb der Hauptposten ihres Aktienkapitals die Schuld des Staates. In Schottland entstanden 1695 die Bank von Schottland, 1727 die königl. Bank und 1746 die Brittische Binnencompagnie als konzessionierte Aktiennotenbanken. In Frankreich gründet John Law 1716 679) Die Entstehung der Notenbanken. 221 die allgemeine, später sogenannte königliche Bank, welche von ihren ersten Einzahlungen drei Viertel, von ihren späteren den ganzen Betrag in Staatspapiergeld annahm, damit die schwebende Staatsschuld tilgen sollte, dann enorme Notcnmengen ausgab, rasch wieder zusammenbrach. Ihre erste Nachfolgerin, die Laisss cl'Lseomvtk (1776), war eine Aktiennoten- und Diskontobank, deponierte von ihren 15 Mill. Francs Kapital 10 in Staatsschuldscheinen. Die 1800 gegründete, heute noch bestehende Bank von Franks reich hat noch nach dem Gesetz vom 17. November 1897 von ihrem Grundkapital von 190,5 Mill. Francs 140 in einem unkündbaren Darlehen an den Staat festgelegt und besitzt außerdem so große Beträge französischer Staatsrcnte, daß ihr gesamter Wert an festgelegten Forderungen an den Staat neuerdings wiederholt 340 Mill. Francs und mehr ausmachte. Die zwei ersten Unionsbanken der Vereinigten Staaten 1791—1810 und 1816—1836 hatten ihren Hauptzweck in der Übernahme von Unionsschulden und der Stütze des Unionskredits. Als die anticentralistische Partei sie beseitigt hatte, trat volle Notensreihcit ein; aus ihren Mißbräuchen erwuchs dann erst im Staate Neuyork, später, von 1863—1882, in der Union ein System der Gesetzgebung, das die Nationalem Gegensatz zu den Staaten-) Banken zwang, so viel Unionsbonds zu kaufen und öffentlich zu deponieren, daß sie zur Notenausgabe im Verhältnis von 10 : 9 stehen. Wir kommen daraus zurück. Die privilegierte österreichische Staatsbank, von 1816 bis heute die einzige Notenbank in Österreich-Ungarn, mußte zehn Elftel ihres Kapitals in Staatspapiergeld nehmen, erhielt dafür eine 2'/2°/oige Staatsobligation; sie lieh der Regierung nachher immer wieder, zeitweise bis 500 Mill. Mark. Bis 1899 noch waren von ihrem Kapital von 153 Mill. Mark 134 in Form einer Schuld des Staates an die Bank vorhanden, erst die Veränderungen von 1899 reduzierten diese Schuld auf etwas über ein Drittel des bisherigen Betrages. Ähnliche Verbindung mit den Staatsfinanzcn hatte die schwedische Reichsbank von 1606 — 1776, die dänische Courant- und Staatsbank von 1736 an. Die preußische Bank war von 1765—1806 nur ein Staatsinstitut zur Verwaltung von gerichtlichen Depositen und Privateinlagen; sie wurde 1817 eine selbständige staatliche Noten- und Diskontobank, von 1846 an eine solche mit Privatbeteiligung, welch' letztere bis 1867 immer stärker wurde; 1876 bei ihrer Umwandlung in die deutsche Reichsbank mit 120 Mill. Mark Kapital wnrde sie eine Art Aktiengesellschaft unter Staatsleitnng mit ausschließlichem Privatkapital. Sie hat von allen älteren großen Banken allein dem Staatskredit fast nie anders als nebenbei und bankmäßig gedient. Die russischen älteren großen Banken, wie die 1860 gegründete russische Reichsbank waren und sind nichts als Hülssorgane des Finanzministeriums. Dennoch wäre es falsch, die ganze Entwickelung der Notenbanken historisch an die Bedürsnisse des Staatskredits anzuknüpfen. Das praktische Bedürfnis der kaufmännischen Krcditgebung im Diskont-, Lombard-, Kontokurrentvcrkehr war ebenso wichtig. Und wo man den zunehmenden Privatbankiers und Aktiengesellschaften gestattete, Noten auszugeben, da haben von 1750 bis zur Gegenwart diese immer wieder den ausgiebigsten Gebrauch davon gemacht: zuerst in England nnd den Vereinigten Staaten, im 19. Jahrhundert auch aus dem Kontinent. Sie konnten so am leichtesten und billigsten Kredit geben; ihr eigenes geringes Kapital und ihre Depositen, deren Ansammlung nur schwer und langsam Sitte wurde, erst seit 1850 in England große Beträge ergab, waren lange ungenügend. Wo man die Notenausgabe nicht gestattete, da blieb das ganze Bankwesen leicht in seiner Entwickelung zurück. Auch konnten die Privilegierten größeren Notenbanken in Frankreich, Preußen, Österreich und den meisten deutschen Staaten lange dem Bedürsnis nicht genügen; sie waren in der Provinz ohne jeden Einfluß. In den meisten kleinen Staaten fehlten lange alle Notenbanken. Die Schweiz erhielt ihre erste 1834, Baden 1870, Württemberg 1371. So entstand in England 1780—1844, in den Vereinigten Staaten von 1780 bis heute, in den kontinentalen Staaten vielfach erst seit 1840—1860 der große Kamps um die Banknotenausgabe, der zugleich zum Kamps zwischen den großen Centralbanken und den kleinen und privaten Banken um das Kreditgcschäst überhaupt wurde. Der 222 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u> der Einkommensverteilung, ^680 politische und wirtschaftliche Liberalismus forderte und erreichte da und dort die mög< lichst weitgehende Bank, und Notensreihcit; die öffentliche Meinung trat ihm nicht bloß aus allgemeinen Gründen, sondern auch deshalb bei, weil sie nur so glaubte, zu einem ausgebildeten kaufmännischen Kreditsystem zu kommen; die privaten Bankicrkreise forderten dasselbe, weil sie die privilegierten Notenbanken um die großen Gewinne des Zettelgeschäfts beneideten; sie wiesen immer wieder aus die Vorzüge eines decentralisierten Bankwesens, auf die Fehlgriffe und Bankbrüche vieler älterer großer Banken hin, betonten, daß diese nur dem Staatskredit, der Hauptstadt, den großen Geschäften, nicht der gesamten Geschäftswelt dienten. Und doch trat bald wieder, in England seit 1840, in den meisten anderen Ländern seit 1850—1870 ein Umschwung in Bezug aus diese Theorie der Notensreihcit und der Begünstigung zahlreicher kleiner Notenbanken ein. Frankreich und Preußen, Österreich und Rußland haben durch die Sirenengesänge der Bankiers und Gründer über die Notenfreiheit nie sich verführen lassen. Fast überall, wo man durch Zettelfreiheit die Zahl der Privatbankiers und kleinen Aktienbanken rasch künstlich vermehrt hatte, waren nach wenigen Jahren oder Jahrzehnten große Mißstände eingetreten. Von 1790 bis 1800 und später brachten immer wieder alle paar Jahre Hunderte von Bankerotten kleiner Zettelbanken Tausende um Hab und Gut. In England hatten 1792 etwa 100, 1816 240, 1825 70 Landbanken ihre Zahlungen eingestellt, allerdings ebenso durch leichtsinnige Verwaltung ihrer Depositen wie durch die große Notenausgabe. In den Vereinigten Staaten zählten 1814, 1818, 1821, 1837, 1839 und 1857 die Bankbrüche je nach Hunderten. Auch aus dem Kontinent Europas war es zeitweise mit der Thätigkeit der kleinen Notenbanken schlimm genug, während sie sich freilich daneben in Schottland und Schweden bewährt hatten. Und so war es kein Wunder, daß man allerwärts auf Grund dieser handgreiflichen Erfahrungen mehr und mehr den größeren und speciell den centralisierten Notenbanken sich zuwandte, welche mit Staats- oder Aktienkapital arbeitend einer weitsichtigen nicht allein auf Gewinn bedachten, im Ge- samtintcrcsse erfolgenden Leitung mehr und mehr unterstellt wurden. Um den Sieg dieser Tendenz zu erklären, ist ein Wort über das Wesen der Notenbank und über die nach und nach sich im 19. Jahrhundert ausbildende Notenbankgesetzgebung nötig. Die Notenbank ist eine Anstalt, die als Staatsinstitut, Korporation, Aktien- oder andere Gesellschaft ein eigenes Kapital besitzt, das ihren Gläubigern haftet; sie sucht daneben durch Notenausgabe, durch Depositen und Giroeinlagen im Kontokorrent oder auch in Form von Obligationen weiteres Kapital, oft das mehrfache ihres eigenen, kreditmäßig heranzuziehen; sie leiht nun den größeren Teil dieses ganzen Kapitals aus bestimmte Termine aus, während nur ihr eigenes ihr gar nicht, das fremde meist in kürzeren Terminen entzogen werden kann. Je mehr sie sich ihr disponibles Kapital nur durch Noten und täglich kündbare Depositen schafft, desto mehr darf sie selbst auch nur ganz kurzen Kredit geben. Sie thut es hauptsächlich in der Form der Wechseldiskontierung und des Lombardgeschästcs, womit sie Kredit auf wenige Tage, Wochen oder Monate giebt; kauft sie fremde gute Wechsel aus Ländern mit geordneter Valuta, so stehen sie sast dem baren Gelde gleich. Schon das Lombardgeschäst darf sie nicht so ausdehnen wie das Wechselgeschäst, weil selbst die besten verpfändeten Effekten nicht so leicht und so sicher zu verkaufen sind wie gute Wechsel. Giebt sie aber gar längeren Kredit an Staat, Korporationen, Fabriken und andere Geschäfte, legt sie einen erheblichen Teil des ihr anvertrauten sremden Kapitals in nicht leicht verkäuslichen, im Kurs schwankenden Effekten, in Aktien oder gar in Hypotheken, Grundstücken, Jndustrie- geschästen an, so kann sie durch Rückströmen ihrer Noten und Kündigung ihrer Depositen bei jeder kleinen Geschäftsstockung in große Verlegenheit kommen. Stets muß sie einen größeren Barvorrat halten, um-den augenblicklichen Rückforderungen gegenüber gedeckt zu sein. Die Zu- oder Abnahme des Barvorrats an sich und im Verhältnis zu den kurzfälligen Verbindlichkeiten ist der wichtigste Punkt in der Banklcitung, In Zeiten der Geschäftsstille, wenn keine starke Nachfrage nach Kredit ist, füllt sich die Bankkasse, Das Wesen der Notenbanken. Die NotenbankpeUtik. 223 die auszugebende Notenmenge ist dann oft geringer; in der Haussekonjunktur schwindet bei starker Kreditnachfrage die Kasse, uud die ausgegebene Notenmcnge schwillt meistens in dem Maße an, wie Wechsel diskontiert, Lombardkredite gegeben werden. Kommt dann der Umschlag und die Krise, so soll die Notenbank, während ihr unter Umständen Noten präsentiert und Depositen entzogen werden, wie bisher, ja noch mehr Kredit geben. Das kann sie nicht, wenn ihre Notcnmengc schon übergroß, ihr Barvorrat klein, ihr Kapital festgelegt ist; sie vermag es aber, wenn sie von ihren Anlagen einen erheblichen Teil sofort einziehen oder versilbern kann, wenn sie beizeiten vorsichtig im Kreditgeben war, den Diskontsatz frühzeitig erhöht, damit ihren Barvorrat zusammengehalten hat; dann kann sie ihre Noten einlösen, die zurückgeforderten Depositen bezahlen und doch den Kreditwürdigen noch Kredit, wenn auch zu höhcrem Satze geben. Sie kann es um so leichter, je weniger sie ihr eigenes nnd das geliehene Kapital festgelegt, je mehr sie Anlagen hat, welche sie, wenn nicht im Inland, so im Ausland rasch in Bargeld zu verwandeln vermag, je mehr sie etwa bei noch größeren oder fremden Banken augenblickliche Kredithülfe findet. Die Erkenntnis dieser heute allgemein anerkannten Wahrheiten ist aber erst langsam im Laufe des letzten Jahrhunderts auf Grund zahlreicher Irrtümer, großer Krisen, massenhafter Bankerotte erwachsen. Und an die tastenden Versuche, die Mißbräuche zu bekämpfen, die falsche Bankleitung zu erschweren, knüpft sich die ganze Notenbankgesetzgebung und die Entscheidung zwischen Privat- und kleinen Aktienbanken einerseits, großen centralisierten Aktien- und Staatsbanken andererseits an. g,) Das erste, was so aus dem Wesen der Notenbank folgt, ist die Einsicht, daß es falsch sei, das eigene Kapital der Bank, noch mehr das ihr von Deponenten anvertraute oder durch Notenausgabe geschaffene zu benutzen, um den einheimischen oder sremden Regierungen einen großen und vollends einen langen Kredit für Jahre zu geben. Jeder solche Kredit entzieht das so hingegebene Kapital für Jahre seinem eigentlichen Zwecke, macht die Bankmittel illiquid. Es ist für die Banken von England, Frankreich und Österreich ein großer Schaden, daß sie noch heute in dieser Weise große Mittel sestgelegt haben. Wo in der Gegenwart große Börsen und gute Effektenbanken sind, können die Regierungen, auch ohne die Mittel der Notenbanken in Beschlag zu nehmen, große Anleihen rasch unterbringen. Wo sie noch die Hülfe der Centralnoten- banken für Begebung von Schuldscheinen, Schatzkammerscheinen (kurzfristige verzinsliche Schuldscheine) brauchen, müssen sie stets darauf sehen, diese Posten bald wieder abzustoßen. Die meisten großen Centralnotenbanken sind bemnht, dahin zu kommen, sind auch in ihren Statuten jetzt überwiegend gegen salsche Staatszumutungen geschützt. Daß sie in äußerster Not ihre Regierungen nicht im Stiche lassen können, wie die Bank von Frankreich 1870, das versteht sich. Gegen solche Notzeiten hilft kein Gesetz und keine Bankordnung. Dagegen ist es kein Schade, sondern ein Borzug und eine ganz normale Thätigkeit großer Centralnotenbanken, wenn sie, wie die Bank von England, die deutsche Reichsbank und andere Centralbanken die Zahlungsgeschäfte für die Regierungen besorgen. b) Der enge Zusammenhang jeder Banknotenausgabe mit dem ganzen Währungsund Geldwesen des Landes hat nicht allein, aber doch wesentlich mit dahin gewirkt, daß die Gesetzgebung mehr und mehr die Notenausgabe kleiner privater Banken beseitigte oder einschränkte, sie centralen großen Instituten übertrug, denen die Sorge für die Erhaltung der Währung und für geordnete Geldcirknlation zur Pflicht gemacht werdeu konnte. Jede Notenausgabe ist ein Teil des wirtschaftlichen Cirkulationswesens. Nirgends war eine Notenausgabe auf die Dauer möglich, ohne eine sie begünstigende Ordnung des Rechtes der Jnhabcrpapiere. Auch war von Anfang an klar, daß das Recht zur Notenausgabe dem Berechtigten zeitweise außerordentliche Gewinne bringe, daß es also in Privathänden die Macht und dcu Reichtum der Bankaristokratie vermehre. Die Bankier- und Geschäftsnationalökonomie der Jahre 1820 — 1860 suchte dies zu leugnen, indem sie die Banknotenausgabe als ein Kreditgeschäft wie jedes andere darstellte, die Banknote dem Wechsel ganz gleichstellte. Doch ist dies rechtlich und wirtschaftlich falsch. 224 Drittes Buch. Dcr gesellschaftliche Prozeß des Güternmlauses u. der Einkommensverteilung, ^82 Der Wechsel ist ein Obligationsverhältnis zwischen wenigen bestimmten Personen; die Note, welche der Verkehr aufnimmt, geht durch Hunderte und Tausende von Händen, wirkt wie Geld; zumal kleine Noten verdrängen stets das Metallgeld. Daher hat man sast überall nach und nach die Notenausgabe auf große Beträge beschränkt, wie in Deutschland jetzt nur Noten von 100 Mark an existieren (die 5-, 20- und 5V-Mark- scheine sind Papiergeld des Reiches). Aber auch die großen Scheine nähern sich dem Gelde, fungieren bis auf einen gewissen Grad wie Geld. Zwar ist es richtig, daß in einem Lande wie England, mit sehr verbreiteter Gewohnheit der höheren Klassen, jeden im Moment nicht nötigen Betrag von Münzen oder Noten bei einem Bankier zu deponieren, die Möglichkeit, zu viele Noten auszugeben, geringer ist als in anderen Ländern. Aber auch hier ist bei ganz sreier Notenausgabe kleiner unsolider Banken die Wahrscheinlichkeit vorhanden und stets wieder durch die Konkurrenz herbeigeführt, daß in der Haussezeit der Schwindel und die Preistreiberei dadurch gefördert werden. Überall wo zahlreiche verschiedene Noten nebeneinander umlaufen, entsteht leicht dadurch eine Unsicherheit der Cirkulation. Von der übertrieben betonten Gesahr aller Notenausgabe aus kamen manche Wirtschaftspolitiker (z. B. Kuies) zu dem Schlüsse, man müsse den Banken alle Notenausgabe überhaupt verbieten; der Staat solle allein das Recht haben, papierne Geldscheine auszugeben. Dieser Standpunkt übersieht, daß das Bedürfnis an Papicrnem Zahlmittel je nach dem Umfang der Geschäfte und dem begehrten Kredite ein sehr schwankendes ist; stehen diesem Bedürfnis nur das bare Geld und das Papiergeld gegenüber, so sind einmal zu viel, dann wieder viel zu wenig Zahlmittel da; das Papiergeld hat nicht die Elasticität des Banknotenumlaufes, welcher sich dem jeweiligen volkswirtschaftlichen Bedarf anpaßt. Daher siegt überall die Tendenz, durch eine Kontrollgesetzgebung die Notenbanken zu richtiger Funktion zu bringen und die etwaigen besonderen Vorteile, welche den privaten Eigentümern der Notenbanken das Notenausgaberecht brächte, durch Besteuerung, Gewinnbeteiligung, Auflegung bestimmter Pflichten und Schranken auszugleichen. Man ist mit solchen Maßregeln sowohl gegen große und centrale Banken, wie gegen kleine lokale vorgegangen. e) Die zwei Hauptpunkte jeder Notenbankgesctzgebung sind 1. die Regulierung der Notenausgabe und ihrer Bedeckung und 2. die Umgrenzung dcr erlaubten Geschäfte: durch beides wirkt man auf eine solidere Bankleitung, auf eine Hinderung leichtsinniger, gewinnsüchtiger Krcditgebung hin, welche in der Krise zur Zahlungseinstellung führen kann. Meist gilt heute der Rechtssatz, daß zu jeder Notenausgabe staatliche Konzession oder mindestens der Nachweis eines gewissen eigenen Geschäftskapitals nötig sei. Die Notenmenge hat man vielfach, zumal sür die kleinen Banken, auf den Betrag des eigenen Bankkapitals beschränkt. Durch solche Schranken wird die Gefahr leichtsinniger und zu umsangrcicher Notenausgabe sehr beschränkt, aber auch leicht dem Notengeschüft jede größere Bedeutung und die Elasticität genommen. Man hat vorgeschrieben, daß die Banken für die ihnen erlaubten Noten Staatsschuldschcine, die sie bei Staatsbehörden niederlegen müssen, erwerben und damit, wie mit gewissen ebenfalls öffentlich deponierten Barmitteln, für die Noten haften (Vereinigte Staaten), Dadurch sichert man eine zukünftige, nicht immer die vor allem wichtige sofortige Einlösung der Noten, legt aber das Kapital der Banken unbankmäßig fest, schränkt den Notenumlauf übermäßig ein (so daß z. B. in den Vereinigten Staaten das Papiergeld sie zeitweise zum großen Teil verdrängt hat) und raubt den Banken den Vorteil, ihre Mittel dem Verkehrsbedürfnis anzupassen. Man hat serner gestattet, daß der Notenbctrag, unter welchen die Cirkulation seit Jahrzehnten nie herunterging, gar keine besondere bankmäßige Deckung (durch Bargeld oder leicht realisierbare Schuldscheine wie Wechsel) erhalte, dafür aber der überschießende andere Teil der cirkulierenden Noten jederzeit ganz durch einen gleich großen Barvorrat gedeckt werde (sog. direkte Kontingentierung, englisches Gesetz von 1844). Es ist eine plumpe mechanische Regel, welche für die Bank von England in jeder großen Krisis suspendiert werden mußte, weil sie die Bank zur 683j Die gesetzliche Regulierung der Notenausgabe und der Noteubankgeschäfte. 225 Kreditverweigerung trotz großen Barvorrats genötigt hätte, weil die Annäherung an den Punkt der Verweigerung schon eine Panik erzeugte. Sie hat in Zusammenhang mit der sonstigen restriktiven englischen Bankpolitik den ganzen Schwerpunkt des englischen kaufmännischen Bankkredits vom Noten- auf das Depositen- und Checkgeschäft verlegt. Man hat endlich in manchen Staaten den Notenbanken zwar das Recht unbeschränkter Notenemission gegeben, aber dadurch au? ein Maßhalten hingewirkt, daß nur eine bestimmte Menge unbesteuert ausgegeben werden darf, der überschießende Betrag aber die hohe Steuer von 5°/o zahlen muß (so in Deutschland und Osterreich; indirekte Kontingentierung). Die Banken werden, wo dies gilt, in der Regel nur zu der höheren Ausgabe schreiten, wenn der Diskont über 5°/o gestiegen ist. Außerdem hat man meist, wie auch die Notenmenge im übrigen reguliert sein mag, die stete Deckung der jeweilig umlaufenden Noten durch Bargeld und gute Wechsel, häufig in einer sesten Zahlenproportion (Vs Geld, ^/s Wechsel) gesetzlich oder statutarisch gefordert; so z. B. in Deutschland. ä) Ebenso wichtig aber wurde es, daß man mehr und mehr den Notenbanken, besonders den großen, gewisse gefährliche oder das Kapital für Jahre festlegende Geschäfte verbot, so den Ankauf und die hypothekarische Beleihung von Grundstücken, Börsenspekulationen und Gründungsgeschäite, Wechfelaccepte, Ankauf von Waren und kurshabeuden Papieren, teilweise sogar die Annahme verzinslicher, täglich kündbarer Depositen, ganz oder über einen mäßigen Betrag hinaus (in der Reichsbank bis zum Betrag des Aktienkapitals und Reservefonds). Letzteres Verbot erfolgt deshalb, weil die Verzinsung der Depositen die Direktoren oft verleitet hat, behufs Wicdereinbringung der Zinszahlung gewagtere, jedenfalls ungeeignetere Geschäfte zu machen, die die Liquidität herabsetzen. Richtiger aber als dieses Verbot, welches ein sehr heilsames Geschäft unterbindet und das beste Mittel, alles irgendwo im Moment überflüssige Kapital aufzusaugen, verbietet, ist eine Ausdehnung der Deckungsvorfchriften der Noten aus die kurzen Depositen. Die Notenbanken blieben so mehr und mehr auf die Wechseldiskontierung, die Lombarddarlehen, das Kontokorrents Depositen- und Notengeschäft beschränkt. Außerdem erzwäng man allgemein eine gewisse Öffentlichkeit durch regelmäßige Publikation ihres Geschäftsstandes und traf Einrichtungen, welche das rasche Rückströmen und Einlösen der Noten erleichterten und sicherstellten. Man kam so 1844—1900 in den meisten Staaten für die großen, wie für die kleinen Notenbanken zu einer immer komplizierteren, die Bankleitung in feste Schranken bannenden Normierung, teilweise auch zu einer kontrollierenden Staatsaussicht oder zu einer Ernennung der eigentlichen Bankleiter durch den Staat. Diese Maßregeln haben zweifellos viele der älteren Mißbräuche verhindert, die leichtfertige Kreditgebung erschwert, die Wirkung der Krisen abgeschwächt; aber sie haben auch in den meisten Staaten den kleineren Notenbanken das Leben so erschwert, daß sie teils auf das Notenausgaberecht verzichteten, teils wenigstens den Schwerpunkt ihres Geschäfts in die anderen Arten der Kapitalansammlung und des Kreditgeschäfts legten. Ich führe noch einiges über die einzelnen Länder, ihre Notenbanken, ihre neuere Entwickelung, Stellung und Verfassung im Anschluß an das bisher Gesagte an. 196. Das neuere Notenbankwesen, die großen Centralbanken. Die Bank von England hatte schon 1780 — 1814 ihren Notenumlauf von 8 auf 28 Mill. Pfund Sterling gesteigert, er stand dann 1815—1844 auf 17—21, 1855—1865 auf etwa 20, seither auf 25—30 Mill. Pfund Sterling; er hat alfo im 19. Jahrhundert kaum zugenommen. Neben ihr standen schon 1750 etwa 150, 1790 etwa 350 kleine Banken, die meist Noten ausgaben. Das Gesetz von 1844 normierte die Notenausgabe der Bank von England dahin, daß sie 14 Mill. Pfund Sterling Noten, welche durch die Schuld des englischen Staates an sie gedeckt seien, ohne besondere Deckung und jeden weiteren Notenbetrag nur gegen Bardeckung ausgeben dürfe. Für die 207 privaten damals Noten ausgebenden Banken und die gleichen 72 Aktienbanken Englands (zufammen 279 Notenbanken), die in den letzten 12 Wochen vor Erlaß des Gesetzes 8,6 Mill. Pfund S chin o ller, Grundnß der Volkswirtschaftslehre. II. I.—v. Aufl. 15 226 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. f684 Sterling Noten cirkulieren hatten, wurde bestimmt, daß sie künftig niemals mehr Noten ausgeben sollen, daß neben ihnen keine weitere Notenbank entstehen dürfe, daß ihre etwa aufgegebene Notencirkulation zu Dreivierteln der Bank von England zuwachse. Ihre Zahl war schon 1894 rechtlich zusammen auf 110, 1899 faktisch auf 42 (Scharling) gesunken, ihre Noten 1897 auf etwa 1,4 Mill., 19U0 auf 0,8 Mill. F (3°/o der englischen Noten). Im Jahre 1900 war die Notencirkulation der Bank von England 600 Mill. Mark, die der deutschen Reichsbank dagegen 1138, der Österreich-ungarischen Bank 1154, der russischen Staatsbank 1163, der Bank von Frankreich 3265 Mill. Mk. Das Gesetz von 1844 hat seinen Zweck, die Privatnotenbanken zu vernichten und die Notencirkulation der Centralbank einzuschränken, erreicht, aber um den Preis einer Hemmung der Entwickelung der letzteren überhaupt. Sie hat von 1844—1902 mehr und mehr die leitende Stellung auf dem Kredit- und Geldmarkt Englands verloren; sie ist höchstens noch ein xrirnus inwr xsres gegenüber den anderen großen Londoner Banken; ihre Depositen stiegen 1844—1900 (nach Adolf Weber) um 263°/«, die der vier größten Londoner Depositenbanken um 1258 °/o; sie beherrscht den Diskontmarkt nicht mehr; sie reicht als Barreservekasse für alle anderen Banken und den Staat nicht mehr recht aus; sie hat infolge ihrer mechanischen Geschäftsregulierung nicht diejenige Freiheit der Kreditgewährung, die man von einer Centralbank verlangt. Sie hat nur wenige Zweigniederlassungen, während die großen Aktienbanken sie zu Hunderten haben. Es giebt in England fast 4000 Bankstellen, wovon 12 aus die Bank von England fallen. Die Reform ihrer Verfassung ist seit Jahren auf der Tagesordnung, wird aber ernstlich Wohl erst in Angriff genommen werden, wenn eine große Krisis ihre Schäden offen sür jedermann dargelegt hat. Aus das besonders geregelte schottische und irische Banknotenwesen gehen wir nicht ein, bemerken aber, daß auch in diesen Teilen des Königreiches seit 1844 keine neue Notenbank und keine Ausdehnung der Notencirkulation gestattet wurde. Die Bank von Frankreich hat ihr Notenmonopol 1803 von Napoleon erhalten, dem die Konkurrenz einiger anderer Notenbanken schädlich für die richtige Auswähl der durch Diskontierung zu begünstigenden Geschäftsleute erschien; er sagte, die Bank gehört den Aktionären und dem Staate, sie hat einen öffentlichen Charakter. Da die Bank aus Ängstlichkeit keine zahlreichen Comptoire in der Provinz errichtete, kam es langsam 1817—1848 zu einer Reihe Provinzialnotenbanken; sie gaben in der Hausse leichtsinnigen Kredit, versagten in der Baisse vollständig und wurden daher Mai 1848 mit der Bank von Frankreich vereinigt. Seitdem existiert im Lande selbst nur die eine große centrale Notenbank (die Bank von Algier darf 150 Mill. Francs Noten ausgeben); sie ist seitdem mehrmals vergrößert worden, sie hat jetzt 154,3 Mill. Mk. Kapital und den größten Barvorrat der Welt (1900 2626 Mill. Mark, die deutsche Reichsbank 853, die Bank von England 680 Mill. Mk.), sowie die größte Notencirkulation; die Höhe der ihr erlaubten Notenausgabe ist successiv erhöht worden, 1397 auf 5000 Mill. Francs. Sie hat erst spät und auf wiederholten Druck hin sich auf die Provinz ausgedehnt, hatte aber 1897 94 Sutturfalen, 38 Hülfsbureaus uud 105 alle fünf Tage geöffnete Zahlstellen in kleinen Orten, welche 1897—1915 noch wesentlich vermehrt werden müssen. Sie hat jetzt 2331 Beamte, 1083 in der Centrale. Die Franzosen rühmen von ihr, daß sie das mächtigste Kreditinstitut der Welt sei, daß sie billiger uud gleichmäßiger als jede andere Centralbank und auch kleine Wechsel bis zu 5 Francs herab diskontiere, daß sie stets für alle Kunden den gleichen Diskonto- fatz anwende, daß sie 1890 in der Krisis ohne jede Schwierigkeit der Bank von England 75 Mill. Francs Gold leihen konnte. Sie ist gewiß ein großartiges, musterhaft geleitetes Institut; aber daß sie ohne größere Diskonterhöhungen auskommt, liegt einerseits in der großen Stabilität der Volkswirtschaft und des Handels von Frankreich, andererseits in der Doppelwährung; sie kann jedem, der ihr Gold abfordert, Silber anbieten und dadurch leicht ihren Goldschatz hüten; wer Gold will, muß eben infolge der Doppelwährung eine besondere Extraprämie zahlen. Wenn sie auf 2626 Mill. Mk. Barvorrat 3265 Mill. Mk. Noten cirkulieren hat, so zeigt das, daß die hohe Noten- 685) Englisches, französisches, deutsches Notenbankivesen. 227 summe nicht sowohl eine sehr große Geschäststhätigkeit als den Ersatz der Münze durch Noten bedeute, Ihr Wechsel»orteseuille war durchschnichtlich 1900 699 Mill. Mk., das der Reichsbank 800 Mill.; ihre Lombardbeleihung allerdings 408, bei der Reichsbank nur 80 Mill. Mk. Von den gesamten französischen Wechseln diskontierte sie 1881 42°/», 1891 39°/o. Aber ihr Wechselbestand war Ende 1880 926 Mill. Francs, 1898 901, während die vier größten Pariser Kreditbanken, die mit ihr konkurrieren, in demselben Zeitpunkte 316 und 1199 Mill. Francs nachwiesen (Thorwart). Ihre wirtschaftliche Machtstellung ist also doch etwas zurückgegangen, wenn sie sich auch eiue sehr viel größere aus dem französischen Markte erhalten hat als die Bank von England auf dem englifchen. An deutschen Notenbanken bestanden bis 1840 erst 4, bis 1851 erst 9, 1857 aber 29, 1870 31, 1875 mit der preußischen Bank 33. Die vorsichtige preußische Bankpolitik war bis 1870 durch die Kleinstaaten paralisiert worden; diese hatten in den Aufschwungsperioden übermäßig viel Notenbanken konzessioniert, welche nun künstlich ganz Deutschland mit Noten überschwemmten und in kritischen Jahren, namentlich 1366, sich nicht bewährten, den Kredit übermäßig einschränkten, sich nur hielten, weil die große preußische Zentralbank in entgegengesetztem Sinne operierte. Die deutsche Notencirkulation war 1850 120, 1860'460, 1870 340, 1873 1430 Mill. Mk. (wovon über 1000 Mill. ^600 mit Metall bedeckt^ auf die preußische Bank fielen) gewesen. Man verlangte allgemein ihre Einschränkung. Das Bankgesetz von 1875 , welches die preußische in eine Reichsbank verwandelte, schränkte unter allgemeinem Beifall die Thätigkeit der kleinen Notenbanken ein. Von den 32 damals bestehenden existieren jetzt (1902) nur noch 6 als Notenbanken neben der Reichsbank; im Jahre 1900 hatte letztere 1138 Mill. Mk., die übrigen Notenbanken 175 Mill. Mk. Noten cirkulieren; die Banknovelle von 1899 zwingt sie, sobald der Diskont der Reichsbank 4 °/o erreicht hat, ebenso teuer und auch vorher schon höchstens '/n oder ^/-t billiger zu diskontieren, beschränkt also die Unterbietung der Reichsbank sehr. Die Frankfurter Bank hat seither auf das Notenrecht verzichtet; andere wollen durch ein ausgedehntes Filialensystem versuchen, sich mehr zu Depositenbanken zu entwickeln. Soweit eine erhebliche Konkurrenz sür die Reichsbank auf dem Diskontomarkt heute noch stattfindet, liegt sie nicht in den Noten- sondern in den Effektenbanken, deren Depositen- und Diskontogeschäft neben der Reichsbank sehr ins Gewicht fällt. Immer behauptet diese die führende Stellung in Deutschland. Ihr Kapital wird in einigen Jahren 130 Mill. Mk., ihr Reservefonds 60 Mill. betragen. Von allen deutschen Wechseln diskontierte sie 1880 31, 1900 38°/°. Am Jahresschluß 1900 lagen (nach Thorwart, Bankarchiv) bei den Privatnotenbanken 7,2 °/o, bei den großen Berliner Effektenbanken 40,2 °/o, bei der Reichsbank 51,9 °/u der von diesen Instituten diskontierten Wechsel; so beherrscht sie in der That den Diskont in Berlin und damit auch in Deutschland und wird es künstig noch mehr thun. Mag daneben das Kapital der Deutschen Bank 150 Mill., das aller deutschen Effektenbanken 1900 1939 Mill. Mk., das der übrigen Notenbanken 99,7 Mill. Mk. betragen; mögen die Effektenbankcn am Jahresschluß 1900 1583 Mill. Mk. Wechsel und 997 Mill. Mk. Depositen gehabt haben, während die Reichsbank nur 1088 Mill. Wechsel und 497 Mill. Mk. täglich fällige Guthaben nachwies (die übrigen Notenbanken hatten 170,8 Mill. Wechsel, 43,7 Mill. solcher Guthaben), das ändert an der beherrschenden Stellung unserer Centralbank nichts. Sie hat sehr früh zahlreiche Zweiganstalten gehabt, 1875 schon 182, 1900 330; ihre Bcamtenzahl war 1900 2322, wovon 663 auf der Berliner Centrale. Die Klagen, daß sie zeitweise zu teuer diskontiere, sind ganz falsch; nur indem sie dies that, hat sie die Krisen 1866, 1870, 1873, 1890 bis 1891, 1900—1901 richtig beschworen. Die deutsche Goldwährung und die ganze deutsche Münzcirkulation hat sie mit Geschick geleitet und verteidigt; sie hat in musterhafter Weise den Giroverkehr und das Abrechnungswesen in ganz Deutschland eingerichtet, die Umsätze ihres Giroverkehrs 1876—1900 von 10 auf 163 Milliarden Mk. jährlich gesteigert, dadurch das Zahlungswesen vereinfacht, an Kapital und Umlaufsmitteln enorme Summen der deutscben Volkswirtschaft erspart. Ihre Einrichtungen IS* 228 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauscs u. der Einkommensverteilung. ^686 werden mehr und mehr von den anderen großen Centralbanken bis nach Rußland und Japan hin nachgeahmt. Auf ihre innere Verfassung komme ich nachher noch mit einem Worte. In Belgien bestanden zwei große Notenbanken, 1822 und 1835 gegründet; sie mußten beide 1848 ihre Notmeinlösung einstellen; die 1850 neu gegründete Nationalbank unter staatlicher Leitung mit ähnlicher Verfassung wie die französische und deutsche Centralbank hat das alleinige Notenrecht, mit dem sie von 31 auf 476 Mill. Francs Notencirkulation 1851—1895 kam. Die niederländische Centralnotenbank, 1814 gegründet, mehrsach reorganisiert, hat im Notengeschäft keine Konkurrenz; Präsident und ständiger Sekretär sind vom König eingesetzt. Die schwedische, 1656—1668 gegründete, nur den Reichsständen unterstehende Rcichsnotenbank erhielt hauptsächlich seit 1823, noch mehr seit 1863 in Privat- und Aktiennotenbanken eine große Konkurrenz; schon 1881 beschloß aber eine Untersuchungskommission das Aufhören der Notenemission aller anderen Institute; das Gesetz von 1897 gab der Reichsbank das alleinige Notenrecht vom 1. Januar 1904 an. Die in Kopenhagen 1736 gegründete Bank wurde 1773 Staatsbank; sie machte 1813, wie der Staat selbst, Bankerott. Die 1818 an ihre Stelle tretende Nationalbank war eine Aktiengesellschaft, aber in staatlicher Abhängigkeit; sie erhielt das Notenmonopol, das sie bis heute behielt; die besonders seit 1854—1857 zunehmenden anderen Banken haben kein Notenrecht. In Norwegen liegt die Bankverfassung ähnlich wie in Dänemark; nur ist die Centralnotenbank mit dem Notenmonopol ganz von der Landesvertretung abhängig; der Storthing wählt die Direktion und die Leiter der Filialen. Österreich-Ungarn hat stets nur die eine Centralnotenbank gehabt, sie heißt seit 1878 Österreich-Ungarische Bank; sie hat 1898 in 204 Plätzen eine Vertretung. Ihre Neuordnung von 1899 beläßt ihr nicht nur ihr Notenmonopol, sondern steigert auch wesentlich den Einfluß der beiderseitigen Regierungen auf die ganze Bankleitung. In der Schweiz sind bis 1900 35 Notenbanken (14 Aktien-, 21 Kantonalbanken) entstanden; ihre sich unterbietende Konkurrenz, die Verbindung des Notengeschästes mit anderen unbankmäßigen Geschäften, ihre Unfähigkeit (trotz mehrerer sog. Konkordate der Banken untereinander zu gemeinsamer Aktion, zu richtiger Diskontpolitik, zu genügender Einwirkung auf Bilanz und Cirkulationsmittel) haben eine solche Unzufriedenheit erzengt, daß seit 1870 eine Reformbewegung im Sinne der Notenregulierung durch den Bund und Centralisation der Notenausgabe in Gang kam; sie hat einiges, aber noch nicht die Hauptsache erreicht; die Entwürfe zu einer einheitlichen Notencentralbank sind an den Interessen der Kantone, der bestehenden Banken, dem Streit über Aktien- und Staatsbank mit Kantons- und Bundesmitteln oder Privatkapital bis jetzt gescheitert. In Italien bestanden bis 1866 in den einzelnen Staaten eine Reihe von Notenbanken; sie waren fast die einzigen Banken; schon 1866 erhielt die italienische Nationalbank eine Vorzugsstellung; aber es blieben bis 1893 sechs größere Notenbanken, deren zu weit benutztes Emissionsrecht die künstliche Spekulation immer wieder in falscher Weise anstachelte, deren Korruption das ganze öffentliche Leben ungünstig beeinflußte. Das Gesetz vom 10. August 1893 räumte endlich auf: nur drei Notenbanken blieben, die von Italien, Neapel und Sizilien; die beiden letzteren in beschränkter Stellung, die erstere als eigentliche Centralbank und sür den Zahlungsdienst des Staates im ganzen Königreiche bestimmt. Dem Staate ist ein Einfluß gewährleistet. Die russische, 1860 gegründete, aus einer Anzahl bestehender Institute vereinigte Reichsbank ist, wie schon erwähnt, Staatsinstitut, sie hat das alleinige Notenrecht, das vor allem mit der nun erfolgten Aufnahme der Barzahlungen des Staates Bedeutung erhält. Ihr Kapital betrug 1900 108 Mill. Mk., ihr Notenumlauf 1163, ihre sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten 1345, ihr Mctallvorrat 1826, ihr Wechselbestand 453 Mill. Mark. In den Vereinigten Staaten hatte das leichtsinnige Notenausgeben und die mangelnde Deckung für die Depositen von 1836—1860 die oben schon geschilderte Gesetzgebung der Union 1863—1882 herbeigeführt; sie machte allen gewöhnlichen Bank- H87^ Das Notenbankwesen der übrigen Staaten. Der Sieg der Centralbanken. 229 gcfchäften und allen von den Staaten konzessionierten die Notenausgabe durch eine hohe Steuer von 10°/o fast unmöglich. Die neuen National-Banken dürfen heute nur eine im Verhältnis zum Aktienkapital bestimmte Notenmenge ausgeben; sie müssen 5 °/o ihrer Noten bar und daneben Unionsbonds (von nicht weniger als ^4 des Aktienkapitals, mindestens aber 50 000 Dollar) beim Staatsschatz deponieren, sie dürfen nur 90°/o dieses Depots als Noten ausgeben, müssen '/2 °/o Steuer vom Notenumlauf zahlen, ihre gleichmäßigen Notcnformulare von dem „LomMollsr" der Währung in Empfang nehmen. Die Folge war, daß der Notenumlauf immer mehr abnahm, alle Banken immer mehr das Depositen- und Chcckgcschäft ausbildeten. Der mäßige Notenumlauf hörte fast auf, dem Kredit zu dienen, er wurde ein Bestandteil der im übrigen aus staatlichem Papiergeld u. s. w. bestehenden Papiercirknlation. Große Krisen wurden dadurch nicht gehindert; in der Krisis von 1893 hörten 100 Nationalbanken, 172 Staatenbanken, 177 private Banken auf zu existieren. Das Unionsschatzamt löst alle Nationalbanknoten ein, hat dazu Depots von den Banken, kaust und verkauft Bundesfchuldscheine, nimmt am Clearingverkehr teil; die Geldreserve des Schatzamts beherrscht den Geldmarkt; das Schatzamt ist zu einer Art Unionscentralbank geworden, aber doch ohne den Einfluß auf den Diskont wie eine Centralbank, ohne eine Elasticität der Mittel, wie sie die europäischen Centralbanken besitzen. Seit 1894 sieht man die UnHaltbarkeit des Systems ein, ist aber noch nicht zu einer ausgiebigen Reform gekommen. Denn die 1900 durch daß Währungsgesetz gegebene Erleichterung der Gründung von kleinen Nationalbanken mit Notenumlauf hat zwar in einem Jahre nicht weniger als 563 Banken in Orten mit unter 6000 Seelen geschaffen, den Notenumlauf sehr vermehrt, die Geschäftsthätigkeit künstlich gesteigert, aber die Grundmängel, das Fehlen einer großen elastischen Centralnotenbank nicht beseitigt. Trotz aller Verschiedenheit zeigen diese kurzen summarischen Nachrichten über die Notenbankentwickelung der wichtigsten Kulturländer den oben erwähnten übereinstimmenden Grundzug: allerwärts siegen die großen Centralbanken, gehen die kleinen Notenbanken zurück oder verschwinden. Dazu hat viel mitgewirkt: die Unzufriedenheit des Publikums mit einer Überzahl verschiedener kleiner Noten, die schwer zu prüsen sind, das geringere Vertrauen, das fast alle kleinen Notenbanken genossen, die leichtere und leichtsinnigere Notenausgabe und Kreditgebung der meisten kleineren konkurrierenden Banken, ferner die mangelnden kürzeren, seltneren öffentlichen Gefchäftsberichte der kleinen Banken, endlich der Zug zum Großbetrieb mit all' feinen Ursachen, seiner Kostcnsparung überhaupt. Das Entscheidende war aber doch überall die Gesetzgebung, welche mit ihren Schranken den kleinen Banken zu unbequem wurde, die großen Centralbanken beförderte oder erzwäng. Und die Motive für dieselbe lag stets in dem Zusammenhang der Notencirkulation mit den volkswirtschaftlichen und staatlichen Gesamtinteressen, deren Durchführung nur in den Händen einer Centralbank garantiert schien. Die Aufrechterhaltung der Landeswährung, der geregelten guten Münzcirkulation, die richtige Einwirkung auf die Edelmctallaus- und einfuhr, die Herstellung einer stets genügenden Edelmetallreserve für alle anderen Banken, für die Staatsregierung und die ganze Volkswirtschaft, all' das kann nur einer großen centralen Noten- und Diskontobank gelingen; nur eine solche kann eine Diskontopolitik großen Stils betreiben und damit alles kaufmännische Kreditgeben, alle nationale Produktion von dem höheren Standpunkte der gesamten Volkswirtschaft und des Staatswohls aus richtig leiten. Eine solche Centralbank hört, wie auch ihre Verfassung fei, durch die Natur der Sache auf, ausschließlich oder in erster Linie Gewinne machen zu wollen; sie wird ein öffentliches Institut, sie wird das wichtigste Organ der ganzen Volkswirtschaft, das, welches allein oder hauptsächlich die akuten Krisen beschwören und verhindern kann. Wenn sonach heute für die kapitalreichcn und vorgeschrittensten Völker eine Centralisation des Notenbankwesens das Richtige, ja etwas Unentbehrliches ist, so war es doch nicht falsch, auf Stufen niederer volkswirtschaftlicher Entwickelung und geringeren Reichtums mit einer Decentralisation des Notenwesens und einer gewissen Notenfreiheit zu beginnen, da die Entstehung eines Bankwesens überhaupt hierdurch wesentlich ge- 2ZI Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlauses u. der Einkommensverteilung. ^«Zgg fördert wurde, und die lokalen Bedürfnisse, solange es an anderen Organen noch gebrach, vielfach so besser befriedigt werden konnten. Eine große Centralnotenbank versieht ihre Funktion am besten, wenn sie dem Staate gegenüber eine gewisse Selbständigkeit behauptet, und wenn sie zwar in engster Fühlung mit den anderen größeren Banken steht, aber doch ihnen überlegen bleibt, wenn sie durch möglichst viele lokale Niederlassungen nicht bloß die Geschäfte der Hauptstadt, sondern des ganzen Landes übersieht, beeinflußt, ja beherrscht. Jede Selbständigkeit gegenüber der Staatsgewalt verschwindet, wenn die Zentralbank eine Staatsbank ist, mit staatlichem Kapital arbeitet; sie verfällt dann leicht fiskalischen Tendenzen, dient allein den Finanzen, nicht der Volkswirtschaft. Ist sie umgekehrt reine Aktienbank, wird sie wirtschaftlich durch Direktoren geleitet, die von den Aktionären gewählt und selbst Großaktionäre sind, so kommt sie ganz in die Hände des Großkapitals, sucht die höchste Dividende zu erzielen, was meist nur im Widerspruch mit dem Dienst sür die Gesamtheit möglich ist. Wenn die französische Bank durchschnittlich 1878—1884 19, die italienische Nationalbank 12.6, die englische 9,8 °/° Dividende verteilte, die deutsche aber 1876—1888 nur 5,7 °/v, so hängt dies nicht allein, aber zum Teil von diesem Gegensatz ab. Die Bank von England wird von 24 jährlich durch die Aktionäre gewählten Direktoren, welche stets Kaufleute, nicht Bankiers sind, geleitet, ebenso werden die Gouverneure bestellt; die Gewählten scheiden zuerst stets wieder nach Jahressrist aus; erst nach mehrmaliger Pause ist dauernde Wiederwahl üblich. Es ist eine veraltete und einseitige Form der Bestimmung der Leiter; sie hat auf die gänzliche Herrschast des Herkommens hingewirkt, sie hindert nicht eine gute, aber jede geniale und kühne Leitung, jede Reform. Die Bank von England hat eine veraltete, schwerfällige Verfassung, welche die Abhängigkeit vom Staate doch nicht hinderte, das Herabsinken von ihrer einstigen Höhe erklärt. Die Mehrzahl der europäischen Centralbanken hat heute Aktiensorm, arbeitet mit dem Kapital der Anteilsinhaber, steht aber unter Beamten, die ganz oder teilweise vom Staat ernannt sind. In Frankreich so, daß der Gouverneur und seine zwei Stellvertreter vom Staate ernannt sind, während das Kollegium der Regenten und die drei Censoren von der Generalversammlung gewählt werden, alle genannten aber einen sehr großen Aktienbesitz haben müssen. In Deutschland so, daß das Reichsbankkuratorium, aus dem Reichskanzler und einigen anderen Ministern und Bundesratsmitgliedern bestehend, die Oberaussicht hat, das Direktorium aus acht ernannten Beamten (ursprünglich Kaufleuten und Staatsbeamten), die keine Anteile besitzen dürfen, keine Tantieme erhalten, die wirkliche Bankleitung ausübt, wenn nominell auch nur im Auftrage und als Untergebene des Reichskanzlers. Unter dem Direktorium steht die ganze übrige Beamtenschaft, die sich aus Kaufleuten rekrutiert, die durch längeren Dienst in der Reichsbank sich qualifiziert gemacht, deren höhere Glieder eine Tantieme neben dem Gehalt bekommen; diese wird ihnen aber nicht ausgezahlt, sondern haftet bis zum Ausscheiden sür vertretbare Verluste; neben dieser kaufmännisch und juristisch geschulten Hierarchie der Beamten steht die Vertretung der Anteilseigner, der Centralausschuß, aus der Haute Finance gewählt, die monatlich zusammentritt, nur Rat erteilt, die Wechseldiskontierung prüst und drei Deputierte wählt, die den Sitzungen des Direktoriums beratend anwohnen; beide Organe haben einen bestimmenden Einfluß nur, wenn die Reichsbank dem Reich oder einem Einzelstaat einen über die Statuten hinausgehenden Kredit geben soll. Diese Zusammensetzung der maßgebenden Organe erklärt die Leistungen und die Stellung der Reichsbank. Nirgends sonst ist der Einfluß der Aktionäre so beschränkt; er genügt aber auch hier vollständig, um die rechte Fühlung mit der übrigen Bankwelt und die bankmäßige Sachkenntnis der Leitung herzustellen. Das Personal ist so geschult, daß ein erheblicher Teil der übrigen Banken ihre wichtigsten Stellen mit in der Reichsbank und ihren Zweiganstalten geschulten Leuten zu besetzen sucht. Die Verbindung gut preußischer Beamtentradition mit kaufmännischer Schulung macht das Wesen des Personals aus. Es ist eine Verbindung, die wie die Gewinnteilung zwischen 689) Die innere Versassung der Centralbanken. Gcsamturteil. 231 Reich und Aktionären heilsam wirkt; diese ist neuerdings von Deutschland aus in die Gesetzgebung einer Reihe von anderen Centralnotenbanken übergegangen, so in die von Österreich, Frankreich, Belgien und Italien. Wir sind am Schluß unserer Erörterung über die Notenbanken. Was für die Girobanken 1587—1620 in einigen Handelsstädten, wurde sür sie 1300 — 1900 in großen Staaten erreicht: eine Centralisierung ini Gesamtinteresse, hervorgegangen aus und verbunden mit einer weitgehenden gesetzlichen Reglementierung aller Geschäfte. Der ausgebildetste Teil der heutigen Kreditorganisation ist so nicht etwa verstaatlicht, aber durch seine Verfassung antikapitalistisch umgebildet. Die Bankleitung ist so konstruiert, daß sie nicht bloß hohe Dividende machen, fondern das Gesamtintercsse von Staat und Volkswirtschaft fördern will. Das berühmte Wort Tookes, Notenfreiheit fei nichts als Schwindelfreiheit, wird heute in der Mehrzahl der Kulturstaaten geglaubt, nicht ohne daß man da und dort das Ratengeschäft vielleicht zu fchr eingeschränkt, die Note zu sehr aus einem Kredit- zu einem bloßen Zahlmittel gemacht, die Bankverwaltung etwas zu sehr bureaukratisiert und schablonisiert hat, aber im ganzen doch sehr viel mehr zum Segen als zum Schaden der Staaten, welche ihr Notenbankwesen von 1844—1902 einer centralistischen und regulierenden Reform unterworfen haben, ohne doch die kaufmännifchen Sachkenntnisse und die Gewinnabsichten ganz aus dem Mechanismus zu verbannen. 197. Die übrigen städtisch-kaufm ännischen Banken. Das Privatbankiergeschäft, dieDepofiten-,Diskonto-,Effekten-, Kolonial-u. f. w. Banken. Der Entwickelung der Notenbanken von 1700-1900 ging zunächst der Ausbildung des Privaten kleinen und großen Bankiergeschäfts parallel; hauptsächlich die großen Privatfirmen hatten vielfach schon vor den großen Notenbanken 1700—1850 in den Centralpunkten Westeuropas eine beherrschende Stellung, wie einst die italienischen, holländischen, oberdeutschen im 13.—17. Jahrhundert, sich errungen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts, hauptfächlich von 1850—1900, zweigen sich dann eine Reihe neuer großer Aktienbanken teils als Specialitäten von den Notenbanken ab, teils entstehen sie aus den großen Privathäusern oder bilden sich in steigender Zahl neu. Wir besprechen zunächst die Formen der Banken, die dem kaufmännisch-gewerblichen Kredit angehören, häuptsächlich als Aktiengesellschaften auftreten: die Depositen-, Diskonto-, Effekten- und Kolonialbanken. Ich suche zuerst eine Vorstellung von der Entwickelung des Privatbankiergeschäfts zu geben. Wir sahen oben (II S. 34), daß der preußische Staat 1837 368, 1861 602 Großhändler für Kredit zählte; die Zollvereinsstatistik sührt 1861 1551 Inhaber von Bankgeschästen mit 3183 GeHülsen auf. Die Berusszählungen von 1882 und 1895 erwähnen 5131 und 5969 Erwerbsthätige im Geld- und Kredithandcl als Betriebsleiter, 17 603 und 33 689 als dienendes Personal; die Gewerbestatistik von 1395 ergiebt 6233 Hauptbetriebe, von welchen 1605 Alleinbctriebe, 4393 Betriebe mit 2-20 Personen, 214 solche mit 21—100, 21 solche mit 101—1000 Personen waren. Diese Zahlen werden uns ein ungefähres Bild der westeuropäischen Entwickelung überhaupt geben, wenn auch England und Frankreich, Belgien und Holland Deutschland um ein Menschenalter oder mehr voraus gewesen sein mögen. Das gewöhnliche Privatbankiergeschäft in Deutschland war bis 1840—1860 mäßig entwickelt, nahm dann einen außerordentlichen Ausschwung, hauptsächlich 1860—1882; in den letzten zwanzig Jahren nimmt die Zahl der Betriebe kaum zu, aber ihr Umfang; immer erscheint auch 1895 noch das kleinere Bankgeschäft als überwiegend, 23 760 Personen kommen auf die Betriebe mit unter 20, 12 818 auf die mit über 20 Perfonen. Ich füge noch bei, daß Wiedseldt sür Berlin nachweist: sür 1846 110 Selbständige im Bankiergeschäft und 205 Abhängige, 1861 160 und 347, 1890 1315 und 6697. Das deutsche Bankierbuch zählt 1898 für Berlin 410, sür Breslau 33, sür Frankfurt a. O. 135, für Hamburg 65 Privatbanken auf; das können nur die größeren Firmen sein. Vielleicht spricht aus diesen Zahlen aber auch schon der seit 1885 stark einsetzende Aufsaugungsprozeß der kleinen Bankiers 232 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^690 durch die großen Banken. Mit den Eisenbahnen und Telegraphen, den zunehmenden Filialen der großen Banken setzte er ein und nahm neuerdings rasch zu. Die Aufgabe des alten kleinen Lokalbankicrs war, den ihm persönlich bekannten Kunden Wechsel- und Kontokorrentkredit zu geben, von ihnen Depositen anzunehmen, für sie Effekten zu kaufen, zu verkaufen und aufzubewahren, ihnen persönlichen Rat zu erteilen, unter Umständen für sie Spekulationsgeschäfte an den Börsen auszuführen. Schon in dem Maße, wie letzteres zunahm, fragte es sich, ob die Kunden an den kleinen Orten nicht lieber, um es zu verbergen und Spesen zu sparen, sich an eine größere Bank in der> Provinzial- oder Landeshauptstadt wandten. In jeder größeren Krisis fiel von den kleinen Bankiers eine gewisse Zahl; sie verloren so vielfach das Vertrauen, während es größeren Banken mit regelmäßiger Bilanzveröffentlichung leichter erhalten blieb. Die größeren fähigsten Privatbankiers an den Haupthandelsplätzen sind im Laufe des 19. Jahrhundert successiv über das bloße lokale Kundengeschäft hinausgewachsen. Sie sammelten große Vermögen und konnten es so wagen, Fürsten und Regierungen große Kredite zu geben, Aktiengesellschaften zu gründen, fremde Anleihen zu übernehmen, Edelmetallhandel zu treiben, fremde Wechsel zu kaufen u. s. w., und doch daneben ihre alte Kundschaft weiter zu bedienen. Ihre Geschäfte verbanden sich noch lange da und dort mit Warengeschäften. In England heißen solche große Privatbankhäuser wie z. B. die Rothschild, Baring, Huth u. s. w. noch überwiegend msrobantL, zumal wenn sie vor allem mit eigenem Kapital arbeiten, nicht den Schwerpunkt in das Depositen- und Diskontogeschäft verlegt haben, große Spekulationen betreiben. Aber sie verschwinden mehr und mehr in London, gehen in Aktienbanken über. Nach Jaffö sind 1810 40 solcher großen Privatbankfirmen Mitglieder des Clearinghauses gewesen, 1873 noch 17, 1900 nur noch 3. Auch in Berlin, Frankfurt a. M., Paris sind nur noch Reste solcher großen Privatfirmen vorhanden: in Berlin z. B. die Mendelssohn, Bleichröder, Warschauer, Krause u. s. w. Jaffs meint, in der englischen Provinz erhalte sich der Privatbankicr mehr als in den Centralpunkten, gehe aber dort teilweise auch in den wucherischen Pfandverleihcr über. Andererseits erhalte sich das englische Privatbankiergeschäft wohl etwas mehr als das deutsche deshalb, weil die englischen Sparkassen alles Kapital in Staatsschuldscheinen anlegen müssen, und dort nichts derart wie unsere städtischen und ländlichen Kreditgenossenschaften, unsere Hypothekenbanken, Pfandbriefinstitute u. s. w. existiert. Ehe wir nun aber die siegenden und sich vergrößernden Aktienbanken betrachten, sei die Bemerkung eingeschoben, daß die ältere Kreditorganisation mit den zahlreichen kleinen Lokalgeschäftcn von Privatfirmen und einer oder ein Paar Notenbanken in den meisten Kulturstaaten, trotz mancher Verschiedenheit im einzelnen, im Alter der Entwickelung u. s. w. doch im großen und ganzen mehr übereinstimmte als die 1840—1900 sich ausbildende Bankentwickelung, die wesentlich in Aktienform und mit zunehmender Arbeitsteilung sich vollzog. Schon das ganz verschiedene Aktienrecht bedingte große Unterschiede (in England z. B. wird das Kapital vielfach nur bis zu l/g—Vs, oft noch weniger, in Deutschland ganz eingezahlt); dann waren die Kreditsitten und Bedürfnisse sehr verschieden, die Differenzierung der Banken schloß sich an die ganz verschiedenen Aufgaben, welche die einzelne Volkswirtschaft stellte, an. Deshalb ist eine summarische Darstellung des neueren Bankwesens sehr schwierig; es sehlt auch noch an den entsprechenden Vorarbeiten. Wir müssen uns hier daraus beschränken, den wichtigen Unterschied der englischen und deutschen resp, der kontinentalen Entwickelung urz vorzuführen. — Englische Aktienbanken wurden erst 1826 und zwar 65 Meilen von London entfernt, 1833 in London erlaubt; die erste große Londoner Bank, die „London und Westminster" wurde 1834 gegründet; 1879 gab es (ohne die Kolonial- und die sog. fremden Banken) 79, 1885 110, 1901 wieder nur 77 infolge der Verschmelzungen; daneben 10 schottische und 8 irische. Ihr Hauptpassivgcschäft ist die Sammlung von Depositen; von 1840—1860 an wird es allgemein üblich, daß alle Geschäftsleute, 1365 auf 51 Mill. Gulden anwuchsen; sie diente fast nur dem großen Grundbesitz. Im Jahre 1864 folgte, dem Lreäit koneior nachgebildet, die K. K. priv. allg. österr. Bodenkreditanstalt in Aktienform; und daran schlössen sich zahlreiche ähnliche Gesell» schaften, hauptsächlich bis 1873. Man war zur Zeit des damaligen „wirtschaftlichen Aufschwungs" mit Konzessionen und laxen Statuten sehr liberal; man gab 1868 den Pfandbriefen Mündelsicherheit. Die meisten der Hypothekenbanken beteiligten sich am Gründungsgeschäft, am Effektenhandel, an der großstädtischen Bauspekulation. Man. machte die Pfandbriefe durch Prämien und Lotterien schmackhaft. Eine erhebliche Zahl dieser Banken fiel oder liquidierte 1373—1876. Die Sparkassen hatten sie schon weit überholt; die nun ins Leben getretenen oben geschilderten öffentlichen Landesbanken erreichen sie bis 1895 schon beinahe im Geschäftsumfang. Die übrig gebliebenen Aktienbanken machten aber glänzende Geschäfte, verteilten z. B. 1889 durchschnittlich 19°/o Dividende, natürlich nicht durch ländliche Darlehen. Nirgends als in Italien mit seinem halb wucherischen großen Privathypotheken- kredit war das Bedürfnis nach guten Hypothekenanstalten dringlicher. Regierung, Spekulation, Parlament und Presse debattierten und experimentierten seit 1866 unaufhörlich. Es fehlte an Kapital und Erfahrung; einige große Sparkassen, Stiftungen und die großen Notenbanken suchten die Lücke auszufüllen; die letzteren gerieten aber dadurch, hauptsächlich 1385—1890, in eine so unsolide Bauspekulation, die Beleihungen wurden durch Übertazierungen so gesteigert, daß die Banken eigentlich bankerott waren. Von 1890 begann die Sanierungsarbeit: es wurde der besondere Lreüit toneisr in Rom gegründet, den großen Banken das weitere Hypothekengeschäft verboten, ihre unsolide Pfandbrieflast von 1894 an liquidiert; die tief gesunkenen diskreditierten Psand- briefe erlangten nach und nach wieder das öffentliche Vertrauen. Aber im ganzen ist die Hülfe der großen Hypothekenanstalten für Italien auch heute noch ganz ungenügend. Die Privatdarleiher fordern auch gegenwärtig noch in einem großen Teil Italiens 8—10°/o. Der Or6äit> t'cmeier kommt, obwohl er mit Amortisation nur 4,64°/» jährliche Zinsen fordert, nicht schnell voran. Der Bodenkredit Italiens, sagte noch vor kurzer Zeit ein italienischer Gelehrter, ist ein Kadaver. Deutschland hat neben seinen bereits geschilderten Bodenkreditinstituten hauptsächlich 1862—1872 und dann nochmals 1893—1897 eine größere Zahl Hypotheken- aktienbanken bekommen. Man zählte 1870 13, 1875 26, 1890 31, 1900 40 Hypothekenbanken mit 136, 951, 3081 und 6513 Mill. Mk. Pfandbriefen und Kommunal- obligationen. Sie waren teilweise für den ländlichen Kredit nötig und segensreich, wo es, wie z. B. in Bayern und Baden, an anderen großen Anstalten fehlte. Teilweise hoffte man von ihrer energischeren, kaufmännischen Thätigkeit eine belebende Konkurrenz für die alten öffentlichen Institute, eine Kapitalzufuhr in die kapitalarmen Provinzen; so vor allem in Preußen. Hauptsächlich in der liberalen Ära und der Zeit ländlicher Kreditnot 1864—1870 waren die Aktiengesellschaften das Schoßkind der Regierungen und der öffentlichen Meinung. Und daß ihre Konkurrenz in vieler Beziehung Leben und Fortschritt brachte, wird sich auch nicht leugnen lassen. Das wichtigste praktische Bedürfnis aber, das sie befriedigten, war der städtische Hhpotheken- kredit; ihm wandten sich die meisten Banken ausschließlich oder ganz überwiegend zu; sie haben meist gar keine Organe für das ländliche Geschäft. Es läßt sich nun aber nicht leugnen, daß neben diesen legitimen Ursachen auch in Deutschland die unehrliche Spekulation und das leichtsinnige Gründungsfieber eine Anzahl von Hypothekenbanken ins Leben rief, daß neben vielen sehr soliden und anständigen Instituten auch in Deutschland mancherlei Wucherpflanzen aus diesem Gebiete vorhanden waren und sind, vielleicht mehr als je aus den« Gebiete des übrigen Bankwesens. Das in den Städten mit der Bauspekulation verbundene Geschäft ist ebenso gefährlich wie unter Umständen mit Ricseugewinnen verbunden; es erlaubt so viele Täuschung und Unehrlich- keit; man findet dazu in den heutigen Großstädten nicht schwer unehrliche oder bezahlbare Taxatoren, geriebene Bodenspekulanten, skrupellose Commis, Prokuristen, Bank- 703j Die Entwickelung und der Charakter der Hypothekenbanken. 245 Direktoren und Aufsichtsrätc, daß natürlich auch in Berlin, München, Hamburg n. f. w. die Mißbildungen nicht fehlen konnten, die wir von Paris, Rom, Wien berichteten. Und doch waren die deutschen Beamtenregierungen immer vorsichtig gewesen; man hatte keine Hypothekenbank ohne Konzession zugelassen, ohne ihr in den Statuten die Geschäfte vorzuschreiben, meist auch nicht ohne eine gewisse Staatsaufsicht auszuüben. Preußen hat dreimal, 6. Juli 1863, 22. Juli 1867 und 27. Juni 1893 die einschränkenden Normativbedingungen bekannt gemacht, nach denen es die meisten (nicht alle) Konzessionen einrichtete. In den süddeutschen Staaten blieben die hauptsächlich das ländliche Geschäft betreibenden solchen Banken, die etwa ein Viertel des Geschäfts aller deutschen Hypothekenbanken in der Hand haben, in so enger Fühlung mit den ängstlich jede Unsolidität hemmenden Regierungen, daß sie sich thatsächlich kaum von den öffentlichen Landeskreditanstalten unterscheiden. Aber im übrigen waren die Statuten so verschieden, die Staatsaufsicht war so lax, daß die verfchiedeuste Art der Geschästssührung entstehen konnte. In Preußen hemmten die Normativbestimmungen die Geschäfte nach vielen Beziehungen mehr als in den anderen, besonders den mitteldeutschen und sonstigen norddeutschen Staaten. Die Nechtsungleichheit erzeugte große steigende Mißstimmung, zumal die freien außerpreußischen Institute auch in Preußen zum Geschäft zugelassen wurden. Erst am 13. Juni 1899 kam endlich ein Reichsgefetz über das Hypotheken- bankwefen zu stände, das die Geschäftsführung einheitlich normierte, freilich in den entscheidenden Bestimmungen über die erlaubten Geschäfte nicht auf die bestehenden Banken ohne weiteres anwendbar ist. Das für uns Wesentliche aber ist, daß die ganze Entwickelung doch wie einst bei den Giro-, dann bei den Notenbanken darauf hindrängte, das Hypothekcngeschäft der Aktienbanken rechtlich vom übrigen Bankgeschäft zu trennen und es durch Gesetz zu regulieren, weil, wo man es nicht that, Unredlichkeit und Schwindel, Betrug und ungesunde Geschäftsentwickelung als Folge der gesteigerten Erwerbssucht, der wirtschaftlichen Freiheit und Konkurrenz eintrat. Wir haben das einzelne aus dem Gange der Verwaltungspraxis und Gesetzgebung hier nicht darzustellen, nur kurz die Hauptpunkte anzugeben, um die es sich hiebei bei uns in Deutschland wie anderwärts handelte. Aktienhypothenbanken bedürfen der Konzession, jetzt in Deutschland durch den Bundesrat. Eine Hauptsrage ist dabei, ob das Bedürfnis geprüft, ob die einzelnen Banken auf bestimmte Landesteile beschränkt werden, wie zeitweise in Italien, was natürlich die Wucht der Konkurrenz sehr einschränkt. Ihr Hauptgeschäst soll in der Bewilligung von städtischen und ländlichen Hypothekendarlehen bestehen und zwar möglichst in solchen, welche für gute Zinszahler unkündbar sind und durch kleine Teilzahlungen amortisiert werden. Daneben hat man den Banken überall gestattet, an Gemeinden oder andere Selbstverwaltungskörper, Kleinbahnen Kredit zu geben. Ihr Kapital soll sich die Bank durch ein nicht zu kleines eigenes Kapital, durch Reserveansammlung und Ausgabe von Pfandbriefen (für die Hypotheken), Obligationen (für den Kommunalkredit) verschaffen. Die Höhe der erlaubten Pfandbriefe bestimmt sich nach dem eigenen Kapital; das neue deutsche Gesetz setzt den IS fachen Betrag fest; sonst kam der 5-, 10-, 20 fache vor. Niemals sollen mehr Pfandbriefe ausgegeben werden, als Hypotheken erworben sind; darüber war früher viel Mißtrauen, wo nicht die Hypotheken schon einer Vertrauensperson zu Faustpfand übergeben waren. Das deutsche Gesetz von 1899 bestimmt, daß alle Hypotheken in ein Register eingetragen und einem Treuhänder zur Aufbewahrung übergeben werden. Allerwärts bestimmten Statut, Verwaltungspraxis oder Gesetz die Beleihungsgrenze der Grundstücke und Häuser und die Art der Wertermittelung; meist handelt es sich um die Hälfte bis zwei Drittel des Wertes; leichtsinnige Bankverwaltungen wußten Taxen herbeizuführen, die angeblich die Grenze einhaltend den gemeinen Wert des Objekts weit überschritten. Es war das ein Manöver, um in den großen Städten den Bauschwindel zu fördern, die Häuserpreise in die Höhe zu treiben, große Provisionen .zu verdienen. Eine richtige Ordnung des Taxwesens durch ehrliche, unbestechliche 246 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^704- Taxatoren oder Taxämter ist eine der Hauptvoraussetzungen solider Hypothekenbank- geschäfte. Vielleicht der schwierigste Punkt in der Normierung desselben ist die Beschränkung, in Bezug auf die gewöhnlichen Bank- und sonstigen Geschäfte. Die Hypothekenbank soll nicht die Geschäfte der Noten-, Gründungs-, Depositen-, Effektcnbank treiben,, weil sie damit in gefährliche Kollisionen kommt, ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Sie darf alfo in der Regel keine Noten ausgeben, keine verzinslichen Depositen oder nur in beschränkter Weise annehmen; sie soll auch Wechsel und Effekten nur kaufen, sofern sie im Augenblick disponible Mittel nicht anders anlegen kann. Unendlich viel ist dagegen gesündigt worden; die Grenze ist schwer zu ziehen. Sie soll auch in der Regel, nicht Grundstücke (außer um eine Hypothek zu retten) erwerben, keine Bauten ausführen, keine Baufpckulation treiben, keine eigenen anderen Geschäftsbetriebe führen;, denn dadurch kommt sie gegenüber ihren Kreditkunden in falsche Stellung. Immer wieder haben unehrliche Banken das letztere Verbot durch Strohmänner, durch Tochtergesellschaften mit denselben Personen an der Spitze, die aber als nicht psandbrief- ausgebend nicht konzcssionspflichtig waren, umgangen. Ebenso haben gewissenlose Direktoren sich nicht gescheut, dieselben Geschäfte für sich wie für ihre Banken zu. machen und sie bei gutem Verlauf sich selbst, bei schlechtem der Bank zuzuschreiben. — Ein allgemeiner Zwang zu wahrheitsgetreuer bestimmter Bilanzaufstellung, ein. Zwang, entsprechende Geschäftsberichte halbjährlich und jährlich zu veröffentlichen, sie in kürzeren Terminen den Aufsichtsräten zuzustellen, ist immer mehr angestrebt worden; ebenso eine Staatsaufsicht durch besondere sachverständige Beamte. Revision der Bücher u. s. w. Die kaufmännischen Leiter der Banken, die unehrlichen am meisten, aber auch die ehrlichen haben immer wieder über all' diese Schranken geklagt; sie behaupten immer wieder, das Geschäft werde mehr dadurch gehemmt, als daß der Sache gcnützt werde; die geriebenen Direktoren wüßten ja doch jeden Staatskommissar, ja jeden Aufsichtsrat zu täuschen. Das ist bis auf ein gewisses Maß Wohl wahr. Aber die Regulierung, hebt bei richtiger Handhabung doch nach nnd nach das Durchschnittsmaß an Recllität und Ehrlichkeit. Wo skrupellose Habsucht an die Spitze großer Anstalten kommt, mnß, Staat und Gesetz einschreiten. Gelingt es nicht, damit die Zustände zu bessern, so muß man weiter gehen und durch anständige Konkurrenz, sei es der Gemeinde nnd der Provinz, sei es des Staates helfen. — Im ganzen haben die deutschen Hypothekenbanken in ihrer Mehrzahl das städtische Hypothckengeschäft reell entwickelt. Ihre Dividenden bewegen sich im ganzen zwischen 6 und 9°/o, erreichen nicht die Turchschnitishöhe der französischen, österreichischen, italienischen, was für sie spricht. Einzelne von ihnen haben auch dem ländlichen Kredit gut gedient. Sie leiden nur alle daran, daß sie nicht genügend decentralisierte Organe für das letztere Geschäft besitzen, daß ihr Pfandbriefabsatz nur flott geht, wenn der Kapitalmarkt sonst nicht in Anspruch genommen ist. Sie haben sich in der Hausse- Periode 1896—1900 vielfach in den rasch zunehmenden Städten so sehr auch dem soliden Baugcschäft versagt, daß bereits einzelne Städte, wie Düsseldorf, besondere städtische Hypothekeninstitute für die Beförderung des Bauwesens schaffen. Auch die deutschen Jnvalidenversicherungsanstalten sind in die Lücke gesprungen, und man hat schon vorgeschlagen, in jeder derselben eine besondere Hypothckenabteilung zu errichten, die zugleich als solide Baubank wirke. Wir sehen, die Wege sind hier zuletzt ähnliche wie bei den Notenbanken; zunehmende Regulierung, eventuell Konkurrenz öffentlicher Anstalten. Für das Platte Land haben nur gewisse süddeutsche Anstalten sowie die auch unter besonderer Staatsaufsicht stehende Preußische Centralbodenkreditanstalt Erhebliches geleistet. — Die Gesamtentwickelung, die wir in Bezug auf den Grundkrcdit dargestellt haben, läßt sich kurz so formulieren: durch den wachsenden Hypotheken- und Anstattskredit ist im Laufe des 19. Jahrhunderts erstens ein immer größerer Teil alles Grund- und Hausbesitzes von Gläubigern abhängig geworden, aber diese Abhängigkeit verwandelt sich aus einer persönlichen in eine anstaltliche, unpersönliche, von Gesichtspunkten der 705Z Die Hypothekenbankgesetzgebung. Dcr Kredit der kleinen Leute. 247 Volkswirtschaft und des Staatsinteresses beherrschte dadurch, daß die Gläubiger mehr und mehr Banken und öffentliche Körperschaften werden. Die Entwickelung wird in dieser Beziehung in den nächsten hundert Jahren immer weiter gehen, und die Folgen hiervon sind noch kaum absehbar. Eine rasch steigende Vergesellschaftung unseres wirtschaftlichen Lebens liegt auch in diesem Vorgang. 200. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter, g, und d Psandleihanstalten und Sparkassen. Wir haben, indem wir zum Grundkredit übergingen, an die Ausführungen angeknüpft, welche wir im vorigen Kapitel über den Wucher machten. Indem wir jetzt zum Kredit der kleinen Leute kommen, haben wir noch mehr als dort an die eigentümlichen Voraussetzungen dieses Gcschästs- gebietes zu erinnern. Bei ihm handelt es sich bis auf den heutigen Tag halb um Notkredit, handelt es sich um Leute, die zwar Kredit brauchen, in der Benutzung des Kredits aber erst erzogen werden müssen, die zunächst die Einsicht in dir Geschäftsformen des Kredits nicht besitzen, in Geldsachen, Preisen, geordneter Geschäftsführung unerfahren sind, die zukünftigen Lasten nicht recht schätzen können, daher so leicht in die Schlingen des Wucherers, des Viehverstellers, des Faktors, des Krämers, des Hausvermieters sallen. Es war eine der schwierigsten Aufgaben der Socialpolitik, diese kleinen Leute und Arbeiter au Sitten, Geschäfts- und Rechtsformen zu gewöhnen, die ihrem Horizont angepaßt, sie nach und nach in die moderne Geld- und Kreditwirtschaft einführten, sie nach und nach fähig machten, den Wucherer zu durchschauen, sich von ihm los zu machen. Wie schwer lernte der Handwerker und Kleinhändler eine geordnete Bnch^ sührung, wie viel später noch dcr mittlere und kleine Landwirt. Wie zähe setzen die ganzen unteren und mittleren Klassen, die an das Borgsystem gewöhnt sind, noch heute aller Barzahlung Widerstand entgegen; wie schwer hält die Gewöhnung an präcise Einhaltung von Zahlungsfristen. Und doch ist in all' diesen Dingen ein großer Wandel nötig; es ist auch vieles bereits erreicht, noch mehr freilich künftig zu thun. Ein Hauptpunkt der Reform war es, bessere, auf ihre Sitten berechnete, sie richtig behandelnde Kreditorgane zu schaffen; wenn man den wuchernden Lotterkredit des Kleinhändlers durch einen Konsumverein beseitigte, wenn man das falsche private Ausleihen der kleinen Leute untereinander durch eine Sparkasse ersetzte, wenn man den ländlichen Wucherer durch eine Kreditgenossenschaft verdrängte, so wurden falsche und schädliche in anständige Kreditgeschäfte verwandelt, so wurden bessere wirtschaftliche Sitten überhaupt geschaffen. Keine dieser Reformen konnte bloß vom Geschäfts- und Gewinnstandpunkt aus gelingen. Religiös-Humane, pädagogische, landesväterliche, socialgenossenschaftliche Antriebe und Ideale mußten mitwirken. a) Pfand leih Häuser. Der erste Versuch dieser Art liegt Jahrhunderte zurück und gehört den Städten zunächst Italiens an. Wir sprechen von der Entstehung der öffentlichen und kirchlichen Leihhäuser. Aller Not- und ein erheblicher Teil des Geschästskrcdits vollzog sich im Mittelalter in der Form des Psandleihgeschäfts. Die Könige versetzten ihre Kronen, wie die Bürgersleute ihre Mobilien, ihre Schmucksachen und Kleider. Wir haben oben gesehen, daß die Pfandverleiher in Italien seit dem späteren Mittelalter sich von den Bankiers und Geldverleihcrn schieden; je tiefer sie social standen, desto höhere Zinsen nahmen sie, desto wucherischer verfuhren sie. Das Geschäft lag vom 12.—15. Jahrhundert bei 20—80 °/o Zinsen wesentlich in den Händen der Juden, und bei den vielen damit verbundenen Mißbräuchcn erschien es zuletzt als der einzige Ausweg, wenn die Städte selbst oder kirchliche Stiftungen das Geschäft unter billigen Bedingungen, ohne wucherische Erwerbsabsicht übernahmen. In derselben Zeit, da der Kanzler der Pariser Universität den Erlaß eines neuen Wucherdekrets aus dem Konstanzer Konzil hinderte, da die Judenmorde verschwanden, da ein großer Aufschwung aller Darlehnsgeschäfte begann, gründete Florenz als Staatsanstalt 1473 seinen Nons subventionis ei xietatis, und verstanden es dann die Franziskaner unter Führung des großen Kanzelredners Bernardino aus Feltere ihre Älontes xistatis trotz aller Gegnerschaft der in ihrem Geschäft bedrohten Juden und der reaktionären Dominikaner zu errichten. Gegen 1500 bestanden schon 248 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^796 Dutzende in den italienischen Städten, And im 16. Jahrhundert breiteten sie sich dann rasch weiter aus. Es waren Pfandleihhäuser, die ihr Kapital erst durch Geschenke, Stiftungen, fürstliche und Gcmeindezuwendung erhielten, von 1550 an auch gegen Zins aufnahmen; sie liehen auf ein oder mehrere Monate den kleinen Leuten gegen Pfand, anfänglich umsonst, später gegen 8—15 °/o, die sogenannte Entschädigung. Sie standen unter der Aufsicht der Bischöfe. Im 17. Jahrhundert verbreiteten sie sich auch im mittleren Europa, in Deutschland, Frankreich, Flandern, doch gediehen sie in Deutschland nicht dauernd. Im 18. Jahrhundert wird ihre Errichtung wieder allgemein empfohlen. Es entstehen auch manche öffentliche, daneben aber auch zahlreiche private Pfandleihgeschäfte, die z, B. in Preußen 1787 unter strenge Aufsicht gestellt wurden. In Frankreich hatte die Revolution die zahlreichen öffentlichen Leihhäuser beseitigt, Napoleon stellte sie wieder her, und man suchte dann mehr und mehr alle privaten Pfandlcihgcschäfte zu hindern. Ihre Verwaltung erscheint aber im 19. Jahrhundert nicht als eine richtige; sie wird allgemein getadelt. England hat neuerdings nur Privatpfandverleihcr, und sie gelten mit Recht mehr oder weniger als Wucherer. In Deutschland blieb ein gemischtes System; in den größeren Gemeinden hat man bis gegen 1860 öffentliche Anstalten, hauptfächlich Gemeindeinstitute zu fördern gesucht. Dann erschien es vielfach mit der Gewerbefreihcit angezeigt, der Privatthätigkeit freie Bahn zu lassen. Nicht zum Segen der unteren Klassen hat sich diese seit 1860 sehr ausgedehnt, wenn auch neuerdings gewisse polizeiliche Erschwerungen und Schranken wieder hergestellt wurden. Die Sache liegt seit den letzten 30—40 Jahren so: das Bedürfnis, kleine Darlehen gegen Faustpfänder unter anständigen Bedingungen zu erhalten, hat seit der Errichtung der genossenschaftlichen Kreditkassen in den Handwerker- und ähnlichen Kreisen abgenommen; aber es ist doch noch stark in den unteren Schichten vorhanden und steigt in jeder Notzeit sehr. Besser als die privaten Pfandleiher und Rückkaufs- händlcr sind alle öffentlichen Institute, die doch jede Heimlichkeit vermeiden, nirgends wucherisch die Not ausbeuten. Aber sie leiden daran, daß sie seit Generationen fast ohne Reform im alten Geleise fortgeführt werden. Sie müßten nach verschiedenen Seiten reformiert werden, den Charakter von Wohlthätigkeitsanstaltcn abstreifen, den von geschäftsmäßigen Kreditanstalten für die untersten Klassen annehmen; sie müßten neben dem Pfand die Person prüfen, die Pfänder dann nicht bloß bis zur Hälfte des Wertes beleihen, bestrebt fein, ähnlich wie der Vorschußverein, ihre Schuldner zu heben, zu erziehen, zu kontrollieren. Sie waren einstens und lange ein Fortschritt, aber nirgends verbreitet genug sie sind jetzt seit zwei Generationen nicht mehl auf der Höhe der Zeit, vielmehr eine veraltete Institution, die ebenso oder mehr den Leichtsinn fördert als zu richtigem Kreditgebrauch erzieht. d) Die Sparkassen. Dreihundert Jahre später als die Begründung von humanen, gemeinwirtschaftlichen Leihinstitutcn für die Notdarlehen der kleinen Leute setzen die Versuche ein, für sie Kassen zu schaffen, die, ähnlichen Charakters, ihnen die Möglichkeit bieten sollen, ihre kleinen Geldersparnisse sicher, verzinslich anzulegen: die Sparkassen. Ihre Ansänge liegen 1765—1800, ihre ernstliche Ausgestaltung 1840 bis 1870, ihr Anwachsen zu einer großen volkswirtschaftlichen und socialen Bedeutung von 1870 bis zur Gegenwart. Und großen weiteren Reformen gehen sie entgegen. Man könnte fragen, warum die kleinen Leute nicht in Form von Depositen bei den Bankiers und kleinen Gcldverlcihern ihre Ersparnisse einzahlten. Die Antwort ist einfach: sie trauten ihnen nicht, sie kannten sie vielfach auch nicht; soweit sie ihr Geld bei ihnen einlegten, wurden sie vielfach bewuchert, verloren es in-Krisen; der Depositenzinsfuß war zu niedrig und zu wechselnd, um die kleinen Leute zu locken. Die Banken konnten meist kleine Einlagen von 1—150 Mk. nicht annehmen und verzinsen; auch heute opfert jede Sparkasse an ihnen durch die Verwaltungskosten mehr, als sie durch das Ausleihen verdient. In der Zeit, als die Sparkassen begründet wurden, fehlten in vielen Gegenden auch solche Geldverleiher, hatten die Banken noch nicht ihre zahlreichen Filialen; die jetzt mit den Sparkassen konkurrierenden Kreditgenossenschaften 7071, Pfandleihhäuser und Sparkassen. 249 existierten vor 1860, die ländlichen vor 1880 kaum. So fiel die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung solcher Anstalten gemeinnützigen Vereinen, Stadt- und Kreis- Verwaltungen, Fürsten und Regierungen zu, denen erst spät und in wenigen Staaten Aktiengesellschaften sich zugesellten. Die oberen Klassen haben sie im Interesse der Hebung der unteren geschaffen; wirtschaftliche Erziehungsabsichten waren das Maßgebende, nicht Gewinnabsichten des Kapitals, der Begründer. Wir werden so die Sparkassen definieren können als gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Leihinstitute meist lokaler Art, dann aber über ganze Staaten mit Filialen sich erstreckend, deren erster Zweck ist, Spareinlagen tzon kleinen Leuten verzinslich anzunehmen und sie ihnen auf Ver- langen sofort oder gegen kurze Kündigungstermine zurü ckzuzahleu, deren zweiter sein muß, diese Einlagen so anzulegen, daß dieser erste Zweck erreicht wird, daß die Verwaltungskosten gedeckt, und ein Reservefonds gesammelt wird. Der Zins, den die Kassen zahlen, muß so viel niedriger sein als der, welchen sie bei der Anlage erhalten, daß damit die Kosten gedeckt werden, und so viel Kasse gehalten werden kann, die sofort fälligen Rückzahlungen jederzeit zu machen. Die Einzahlungen werden in Bücher eingeschrieben; in ihnen werden die Zinsen und Abhebungen ebenso gebucht; die Bücher werden auf den Namen der Einleger gestellt, Äber legitimieren zur Erhebung. Minima der auf einmal anzunehmenden Summen (1 oder 2 Mark) werden bestimmt, um die Verwaltungskosten nicht zu hoch werden zu -lassen, Maxima der gesamten Einlagen einer Person (z. B. 1000 Mark) sind angeordnet, um die Sparkassen ihren eigentlichen Zwecken zu erhalten. Jede Sparkasse besorgt ihre Geschäfte nach ihrem Statut; in den meisten Ländern haben von 1817 an allgemeine Gesetze oder Verordnungen ihren Wirkungskreis abgegrenzt, ihre Verwaltung normiert, eine gewisse Staatsaufsicht eingeführt. So lange es sich um wenig umfangreiche Geschäfte rein lokaler Art handelte, war die Verwaltung nicht schwierig, konnte sie von einem Gemeindebeamten oder Beauftragten des Vereins in einigen Stunden der Woche nebenbei erledigt werden. Sobald die Geschäfte größer wurden, entstanden Schwierigkeiten aller Art. In England bekümmerten die Notabeln (Gutsbesitzer, Geistliche u. s. w.), die -als Treuhänder, Irusteös, an der Spitze der Kassen standen, sich so wenig um die Geschäfte ihres Llsrk oder ^ctu^, daß die Sparkassen 1840—1860 förmlich in Mißkredit kamen; häufige Bankerotte waren an der Tagesordnung; die Treuhänder wollten vielfach nicht hasten; eine Untersuchung stellte 1858 fest, daß die paar Hundert privaten Sparkassen 88 Mill. Mk, Deficit hatten; die Hälfte der Kassen war wöchentlich nur einmal geöffnet. Gladstone suchte vergeblich der verlotterten Mißwirtschaft und Schwerfälligkeit dadurch eine Ende zu machen, daß er den vornehmen Treuhändern staatliche Beamte als Verantwortliche Kassierer aufdrängen wollte. Den französischen Gemeindesparkassen (1840 270, 1870 511) machte man das Geschäft dadurch seit 1835 leicht, daß man ihnen erlaubte, mehr und mehr ihre Einlagen in den Staatsschatz abzuführen, wo sie in französischer Rente angelegt wurden; i>ie Verwaltung wurde um so lässiger. Der Kurs der französischen Rente stieg infolge hievon. Aber die Kassen wurden 1848 dadurch halb bankerott, daß ihnen der größere Teil -aller Einlagen entzogen wurde; ihre Einlage war 1345 392 Mill. Francs, 1850 74 Mill. Ähnlich mußten sie 1870 ihre Zahlungen einstellen. Auch in Belgien hatten die 6 bestehenden Sparkassen 1830 ihre Zahlungen Mieren müssen. Erst die 1865 gegründete staatliche (üaisse cl'öxaignss brachte in Belgien Fortschritt in das Sparkassenwesen. In Preußen entstanden zuerst fast nur Gemeindesparkassen, seit 1854 auch eine Anzahl Kreissparkassen; es waren 1835 80, 1865 517. Es kamen keine solchen Katastrophen vor, wie wir sie eben erwähnt, dank der bureaukratischen Oberaussicht und der geordneten Kommunalverwaltung. Aber die Entwickelung blieb auch kümmerlich: 1865 noch keine Million Sparkassenbücher. Es sehlte den Kassen der Geist der Initiative, die werbende Kraft. Die Kassen waren zu selten offen; als Anlagen wurden 259 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güteruml-mscs u, der Einkommensverteilung. ^7gK fast nur Hypotheken gewählt. Ähnlich stand es in den anderen deutschen Staaten., Schleswig-Holstein hatte Privatkassen wie England; sie zeigten teilweise auch dieselben Schattenseiten wie dort, waren aber im ganzen doch gut verwaltet und dienten ebenso sehr dem lokalen Bedürfnis der Kreditsuchenden wie dem der Sparer. In Österreich,. Italien, der Schweiz, Holland, den skandinavischen Ländern war die Entwickelung bis 1850—1860 eine ganz geringe gewesen. Von da an kam aber ein neuer Zug in das Sparkasscnwesen. Die sociale Frage kam auf die Tagesordnung; man kümmerte sich allgemein mehr um diese und ähnliche Fragen. Die Löhne fingen an zu steigen, ebenso der Sinn der arbeitenden Klassen für Rücklagen, der Spartrieb; die Mittelklassen benutzten die Sparkassen mehr als bisher. Das Genossenschaftswesen, das Hülfskassenwesen begann zu wirken. Vor allem weckte die englische Begründung der Postsparkasse (1861) und ihre Nachahmung in vieleu Ländern die Geister auf. In Deutschland gaben die Selbstverwaltungsreformen den Gemeinden und Kreisen so viel mehr inneres Leben, daß sie ihre Sparkassen verbesserten;, die vergrößerten Kassen schufen einen besonderen Stand von Beamten, Bürgermeistern,, die sich speciell um diese Fragen kümmerten, erst provinzielle Verbände, dann einen deutschen Sparkassenverband schufen, in welchem alle einschlägigen Fragen mit Sachkenntnis erörtert, Anregung aller Art gegeben wurde. Gladstones Postsparkasse (1861) hatte die Einzahlstellen, deren es bisher nur einige Hundert gegeben, auf ebenso viel Tausend vermehrt (1880 8351); sie gab jedem die Möglichkeit, an jedem Postschalter des Königreichs einzuzahlen und abzuheben; sie wurde hauptsächlich von den Ärmeren benutzt; sie veranlaßte auch die alten Trustee- kasscn zu allerlei Reformen. Immer blieben sie im ganzen seither stabil, während die- Postsparkasse wuchs; man zählte im Vereinigten Königreich: Bücher Einlagen der Postsparkasse 1861 1,6 Mill. Pfd. Sterling 1860 1869 - 13.S „ „ ., - 1885 3.5 Mill. 47,7 , „ „ 1885 1899 8,0 „ 130,1 „ „ „ 1899 Bücher Einlagen der Trusteesparkassen 1,5 Mill. 41.2 Mill. Pfd. Sterling, 1,5 1,6 46,3 51,4 Die englische Postsparkasse erwarb sich als centralisiertes Staatsinstitut, das- alle Einlagen in englischen Konsols anlegte, das allgemeinste Vertrauen, obwohl es- nur 2^2°/« Zinsen giebt. Das Beispiel lockte zur Nachahmung; Frankreich folgte 1875 bis 1881, Belgien machte 1869 die Postbureaus zu Erhebungsstellen seiner Staatssparkasse; Italien führte 1875, die Niederlande 1880, Österreich 1882, Schweden 1883, Ungarn 1885, Rußland 1889 Postsparkassen ein. Auch Rumänien, Japan, die australischen Staaten, Canada u. s. w. haben sie. Ihre Vorteile liegen auf der Hand, zumal für Länder von fehr zerstreuter Wohnweife; ebenso für wirtschaftlich tief stehende Länder, deren Gemeinden, so wenig wie private besitzende Kreise zur Organisation von Kassen bereit und fähig waren, deren untere Klassen bisher noch wenig zum Sparen geneigt sind. Immer sind die Erfolge keineswegs überall so groß wie in Englands z. B. in Frankreich stiegen die Einlagen der Postsparkasse bis 1897 auf 844 Mill. Francs, während die alten Sparkassen folgendes Bild zeigen: 1875 1897 515 Kassen 545 .. 2,36 Mill. Einleger 6,77 „ „ 600 Mill. Francs Einlagen 3427 ...... Auch im übrigen hat die centralisierte Staatsanstalt ihre Nachteile; sie zieht das Kapital der kleinen Leute nach der Hauptstadt; wo ausschließlich Staatspapiere gekauft werden, hebt dies deren Kurs zeitweise auf unnatürlich übertriebene Weise, um dann wieder bei Sinken der Kurse Verluste bis 10°/o zu erzeugen. Die englische Postsparkasse hat bis 1898 an den Fiskus 1^2 Mill. Pfd. Sterling Überschüsse bezahlt, die den Einlegern hätten zu Gute kommen müssen. Die Staatsanstalt arbeitet teilweife billiger, teilweise teurer als die Gemeindekassen. Sie hindert, wenn sie gedeiht, die Fortschritte 709) Post- und Gemeindesparkassen 1860-1900. 251 der örtlichen Sparkassen und deren Ausleihegeschäft in den Kreisen, welche ihr Geld zur Sparkasse bringen. Die Sparerfolge sind teilweise in den Ländern ohne Postsparkasse größer als in den Ländern mit ihr. Das waren auch die Motive, welche in Deutschland 1885 die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu einer Postrcichssparkasfe herbeiführten. In Deutschland haben die Gemeinden und Kreise in der Hauptfache das ganze Sparkassenwesen in den Händen behalten und im ganzen richtig weiter zu bilden gewußt. Preußen zeigt solgende Entwickelung: 1836 80 Sparkassen mit 99 646 Sparkassenbüchern 16 Mill. Mk. Guthaben 160 Mk. auf 1 Buch, 1866 323 „ „ 919 313 „ 268 . „ „ 291 „ „ 1 „ 1896 1483 „ „ 6S27 337 „ 4000 „ „ „ 613 „ „ 1 „ 1900 1490 „ „ 8 670 709 „ 5746 „ „ „ 662 „ „ 1 „ Für ganz Deutschland hat man 1884 6 Mill. Bücher mit 2833 Mill. Mark berechnet, für 1897—1899 13,8 Mill. Bücher mit 8186 Mill. Mk. Die Zahl der Annahmestellen ist in Preußen 1881—1900 von 2083 auf 4371 in 3518 Orten, in Württemberg 1879—1895 von 84 auf 1415 gestiegen; für ganz Deutschland zählt Drape 1891—1892 6878 Annahmestellen. Auf 100 Einwohner fielen 1891—1892. Sparkassenbücher: in Deutschland 21,2, in Preußen 20, in Sachsen 47, in Bremen 71,. in Großbritannien 17, in Frankreich 20, in Österreich 14, in Italien 12, in der Schweiz 27, in Dänemark 38. Die Guthaben bis 300 Mark machten in Preußen 60°/o aus; die Bücher der eigentlichen Arbeiter machten bei 6 Kassen, die Drape nachweist, 30-75°/° aus. Die Gesamteinlagen der Sparkassen betrugen 1897—1900 etwa in Deutschland 8—9 Milliarden Mark, in Großbritannien 4—5, in Frankreich 3—4 Milliarden Mark, wobei was in Genossenschaftskassen liegt, nicht gerechnet ist. So trügerisch ein großer Teil aller vergleichenden Sparkassenstatistik ist, weil die Kassen der verschiedenen Länder verschiedene Bevölkerungsklassen umfassen, verschiedene Organisation haben, die gröbsten Thatsachen der Entwickelung spiegelt die Statistik doch richtig wieder. Sie zeigt, daß Deutschland mit seinen kommunalen Kassen nicht hinter den Postsparkassenländern zurückblieb, sondern sie überholte. Sie zeigt auch, daß in Frankreich und Österreich ihr keineswegs eine stärkere Heranziehung der Arbeiter gelang. Die Reformen der Sparkassen, welche teils schon begonnen haben, teils und noch mehr erst der Durchführung harren, liegen gleichmäßig auf dem Gebiete der Sparanregung und Sparerleichterung, wie auf dem der Anlage des gesammelten Kapitals. In ersterer Beziehung ist die Losung: mehr Einzahlstcllen, lange Öffnung derselben und zu den für die kleinen Leute paffenden Stunden, möglichst Annahme der kleinsten Zahlungen, Ausbildung von Lockmitteln aller Art für die Einzahlung. Da die kleinste wie die größte Einzahlung fast gleich viel Berwaltungskosten macht, die kleinsten für die Verwaltung zu teuer werden, fo hat man den Verkauf von Pfennig- und Groscheu - marken eingeführt, die aus Karten bis zum Betrag der Minimaleinzahlung von einer oder auch von mehreren Marken geklebt, dann als Zahlung angenommen werden. Man hat Pfennigsparkaffen als Sammelstellen und ebenso Schulsparkassen gegründet, wobei die Lehrer die Kinder anregen und deren Pfennige in Empfang nehmen. Belgien, England, Frankreich haben die Schulfparkassen ausgebildet (es gab im letzten Land 1896 24 000 Jugendfparkassen mit 0,44 Mill. Sparern, 12,9 Mill. Francs Einlagen). Durch Fabriksparkassen hat man den Arbeitern die Einlegung zu erleichtern gesucht. Freilich erleichtert keine Einrichtung die Eiulegung mehr als die Postsparkasse. Ein kaum begonnener Versuch ist der wöchentliche Abholungsdienst für die, welche es wünschen: die englisch^amerikanische Vvlksvcrsicherung verdankt ihm ihre großen Erfolge; manche deutsche Sparkassen und ländliche Vorschußvercine haben ihn organisiert; er kostet zuerst viel, in Frankfurt a. M. z. B. jährlich 15 000 Mk. Aber er wirkt sehr erziehend. Er bereitet den Sparzwang vor, den bis jetzt einzelne Fabriken für jugendliche Arbeiter eingeführt haben, den Schanz verallgemeinern möchte, um für jeden 252 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^71y Arbeiter eine Reserve für Arbeitslosigkeit zu schaffen. In geistvoller Weise hat Scher! vorgeschlagen, einen allgemeinen Abholungsdienst zu organisieren und die Zinsen der abgeholten Gelder vom ersten Jahr zu einer Prämienlotterie für die zu verwenden, die zu solch' wöchentlicher Zahlung sich verbindlich machen. Das würde gewiß sehr locken, und wenn man die Abholung den Postbriefträgern übergäbe, wie Schanz vorschlug, könnten die Kosten auch nicht zu hoch werden. Prämien und lotterieartige Gewinne Zahlen jetzt schon manche Sparkassen, z. B. die von Krupp in Essen. Nicht sowohl beliebter als segensreicher gestaltet die Einrichtung das Sparen, daß man jetzt unter mancherlei Bedingungen gesperrte Sparbücher ausgiebt; die Einlagen oder ein Teil derselben können erst in einem gewissen Alter, bei gewisser Veranlassung erhoben werden. Die Übertragbarkcit der Einlagen von einer zur anderen Kasse hat heute schon ziemliche Fortschritte gemacht; sie ist in den Ländern der lokalen Sparkassen voll nur zu erreichen durch eine Centralsparbank, mit der alle Sparkassen in Abrechnung und Giroverkehr stehen. Daß alle Sparkassen für ihre Kunden die Pflicht haben sollten, sichere Staatspapiere zu kaufen, aufzubewahren und wieder zu verkaufen, ist eine selbstverständliche Forderung, der leider in Deutschland noch so viel Förmlichkeiten angehängt sind, daß sie theoretisch zugestanden, praktisch unausgeführt bleibt. Wenn eine solche Übung allgemein geworden ist, so schadet auch die Beschränkung auf 1—3000 Mk. als Maximum der Einzahlung nicht mehr. Viele Kassen haben sie nicht mehr und nehmen gern große Summen von Geschäftsleuten bis 40—50 000 und mehr Mark. Aber zu Banken der mittleren und höheren Geschäftsleute sollen die Kassen doch nicht werden; sie sollten solchen Einlegern jedenfalls nicht mehr Zins geben, als die Banken jeweilig Depositenzins zahlen. — Den kleinen Sparern sollten die Kassen stets so viel Zins geben, wie sie bei solider Geschäftsführung können, und wie heute die Vorschußkassen zahlen, die ihnen sonst die Sparer wegnehmen. Fast noch größere Schwierigkeiten bietet die Anlage der Kapitalien, zumal in den großen Sparkassen. Das Sicherste ist zuletzt die in Staatspapieren; die Postsparkassen Verfahren sast ausschließlich so. Aber die lokalen Kassen haben mehr und mehr, und zum größten Segen der betreffenden Orte, sich dem lokalen Kredit zugewandt; am meisten dem Hypothekarkredit. In Österreich haben sie diesen zu einem großen Teil in Händen. In Preußen waren 1900 33,43 °/o in städtischen, 24,88 in ländlichen, 26,60 in Jnhaberpapieren, 0,15 in Schuldscheinen ohne Bürgschaft, 2,37 in solchen mit Bürgschaft, 1,44 in Wechseln, 1,53 in Faustpfand, 9,65 bei öffentlichen Instituten, 0,68 anderweitig angelegt. Von der Art dieser Anlagen hängt auch die Höhe des zu haltenden Barvorrates ab. Er Pflegte bisher im ganzen genügend zu sein, um jederzeit den Rückforderungen, auch ohne Einhaltung der Kündigungstermine, Genüge thun zu können. Jede größere Sparkasse muß heute einen bankmäßigen Charakter insofern annehmen, als sie entsprechend den wahrscheinlichen oder möglichen Rückforderungen durch Barvorrat oder leicht realisierbare Anlagen gedeckt sein muß, möglichst Hypothekenkündigungen vermeiden, ja unkündbare Darlehen geben sollte. Man rechnet, daß die deutscheu Sparkassen durchschnittlich 1,5 °/o ihrer Einlagen Barvorrat halten, das wären bei 8 Milliarden schon 120 Millionen. Je mehr sie gute Wechsel, leicht verkäufliche Effekten und ein erhebliches Depositum bei sicheren Banken haben, desto mehr können sie daran sparen; 120 Mill. Mark zinslos liegen lassen, bedeutet einen Verlust von 4,8 Mill. Zinsen zu 4°/o. Der jetzt viel erörterte Plan, sür alle deutschen Sparkassen eine Centralbank aus ihren Mitteln, ihren Reserven zu gründen, würde Derartiges von selbst herbeiführen, alle Übertragungen unter den Sparkassen erleichtern, den Ein-- und Verkauf der Effekten verbilligen, in Zeiten der Krisis allen Sparkassen die nötige Hülfe geben. Außerdem aber erhalten die Sparkassen ihre sociale und kommunale Funktion viel besser, wenn sie nach dem Vorbild der Merziger Kreissparkasse, der holsteinischen Privatsparkassen und der Kassen der größten Städte mit Vorsicht ansangen, nicht bloß aus sichere Anlagen, sondern auch auf richtiges Kreditgeber! in ihrem Bereiche zu fehen. Was Landrat Knebel in Merzig durch Umgestaltung der Kreissparkasse zu einer wahren Bauernbank erreicht hat, ist mit richtigem Personal 711) Neuere Reformen im Sparkassenwesen: allgemeine Bedeutung. 253 an vielen Orten möglich, ist auch das einzige Mittel für die Sparkassen, die Konkurrenz mit den Vorschußkassen auszuhalten. Natürlich muß die Sparkasse stets besonders vorsichtig und solid bleiben, sie dars ihren ersten Gesichtspunkt, die Sicherheit der Sparanlagen, nicht aus den Augen verlieren. Sie muß eine öffentliche Anstalt bleiben, darf nicht aus Gewinn arbeiten; ihre Leiter bleiben Kommunalbeamte, können nicht bloße Kaufleute und Bankiers sein. Aber indem sie das lokale Bauwesen fördern, den lokalen Wucher bekämpfen, die Arbeiter und kleinen Leute nicht bloß zum Sparen, sondern auch zum rechten Kreditnehmen erziehen, erreichen sie doch erst den ganzen Erfolg, den sie haben können. Die Staatsaufsicht über sie und die staatlichen Normativbestimmungen für sie müssen damit etwas andere werden; das preußische Gesetz von 1838 ist längst veraltet, ein neues in Vorbereitung. Es muß etwas mehr Freiheit geben als bisher, aber dabei doch den Geschäften seste Bahnen vorschreiben, so gut wie die Gesetzgebung den Noten- und Hypothekenbanken ihren Wirkungskreis eingeengt hat. Es wird mit Recht auch bestimmen, wie hoch der Gewinn der Sparkasse an den Einlagen sein darf (1896 war ^/s°/o einschließlich der Verwaltungskosten vorgeschlagen; letztere waren 1900 in Preußen 0,18°/» der Einlagen, während die Zinsüberschüsse 0,86 °/o betrugen), welcher Teil der Überschüsse sür kommunale und gemeinnützige Zwecke verwendet werden darf, wie die Zahlungsfähigkeit zu garantieren sei, wie weit der Reservefonds anwachsen soll u. s. w. So werden die Sparkassen ein immer nützlicheres Glied unserer heutigen Kreditorganisation werden. Wenn sie heute in Deutschland 8 Milliarden Kapital angesammelt haben, und daneben 1900 die deutschen Kreditbanken über eigenes und fremdes Kapital im Betrag von 6,9 Milliarden verfügten, die deutschen Hypothekenbanken 6,5 Milliarden Pfandbriefe und Kommunalobligationen ausgegeben hatten, so sprechen diese Zahlen sür ihre Bedeutung. Gewiß hat man die Sparkassen früher oft überschätzt, der Socialismus hat sie dann unterschätzt, behauptet, sie dienten gar nicht dem Arbeiter. Die Sparkasse hat natürlich nicht alle Not beseitigt, die unteren Klassen nicht plötzlich anders gemacht. Aber sie ist doch ein wichtiges Hülfsmittel gewesen, um den Sparsinn zu wecken und zu verbreiten und damit Tausende zu erziehen zu Voraussicht und Selbstbeherrschung; sie hat nicht die Lebenshaltung gehoben, aber das leichtsinnige Leben in den Tag eingeschränkt; sie hat Tausenden Mut und Sicherheit gegeben im Kampfe des Lebens, sie hat die moralischen Kräfte gesteigert, sie hat die Menschen gelehrt, die Zukunft ins Auge zu fassen und über die ungewissen Wcchselfälle Herr zu werden. Die Sparkasse war zugleich ein glückliches Mittel, die höheren Klassen, die Gemeinde und den Staat in dem Dienst für die unteren Klassen zu schulen, das Vereinsleben und die Selbstverwaltung zu beleben, Gemeinde und Staat an seine socialen Pflichten zu gewöhnen und die Formen zu finden, in denen diese Pflichterfüllung möglich ist. Die Sparkasse war ein Gedanke der höheren Klassen, aber sie ist zu einer Leiter für das Emporsteigen der unteren geworden. Der Arbeiter, der ein Sparkassenbuch mit einigen Hundert Mark besitzt, ist ein anderer Mensch, er ist kein Proletarier mehr, er ist verknüpft mit der bestehenden Ordnung der Gesellschaft. Wenn heute in Deutschland 13 Mill. Sparkassenbücher vorhanden sind, so kann es in 50 Jahren die doppelte und dreifache Zahl sein. Und wenn kein Arbeiter mehr existiert ohne ein Sparkassenguthaben, so werden alle Krisen, alle zeitweilige Befchäftigungslosigkeit ganz anders zu ertragen sein als heute. Die vollendetste Staats- und Wirtschaftsordnung kann nichts nützen, wenn nicht selbst die untersten Glieder der Gesellschaft gewisse intellektuelle und moralische sowie wirtschaftliche Eigenschaften haben, zu deren Ausbildung uuter heutigen Verhältnissen die Sparkassen erheblich beitragen können. 201. Die Kreditanstalten der kleinenLeute und derArbeiter. Die Kreditgenossenschaft, e) Die städtisch-gewerblichen Vorschußvereine. Während die Sparkassen vom passiven Kreditgeschäft für die unteren Klassen ausgingen, hat das Genossenschaftswesen, dessen Entstehung und allgemeine Bedeutung wir oben (§ 145) schilderten, in seinem wichtigsten Zweige das aktive Darlchnsgeschäft sür die kleinen Leute, hauptsächlich für die Kleinhändler, Handwerker und Bauern ins Auge 254 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^712 gefaßt. Im Anschluß an das dort Gesagte erörtern wir zunächst die deutschen, überwiegend städtisch-gewerblichen Vorschußvcreine, deren Gründung Schulze-Delitzsch zu danken ist, und nachher die ländlichen. Ein gewisses Bedürfnis für solche Kassen zeigte sich auf dem Kontinent, wo der Mittelstand viel stärker sich erhielt, das allgemeine Bankgeschäft später und langsamer sich entwickelte als in England, relativ früh. Aber man fand nicht die rechte Form dafür. Fast zu gleicher Zeit wie die ersten Sparkassen gründeten Fürsten und Menschenfreunde gemeinnützige städtische Leihkassen, die halb mit geschenktem Kapital gegen billigen Zins ohne Pfand kleinen Leuten mäßige Summen liehen. Aber diese Kassen haben 1770—1850 keinen rechten Erfolg gehabt; sie waren indolent verwaltet; trotz der Kreditnot und der Bemühung weiter Kreise brachten sie oft ihre Vereinsbestände nicht unter. Erst als Hermann Schulze und seine Freunde in Eilenburg und in Delitzsch solche Leihkassen von 1850 ab dadurch zu heben suchten, daß sie die kreditsuchenden Kleinmeister zu genossenschaftlichen Trägern und Eigentümern der Kasse machten, gewannen sie ein kräftiges Leben. Von 1852—59 bildeten sich bereits gegen 200 solcher Vorschußvereine oder Volksbanken in Deutschland. Es waren Genossenschaften Von Schuldnern, nicht von Gläubigern oder Händlern, die zusammentraten, Kredit unter Solidarhaft suchten, von keinem Gläubiger Wohlthaten annahmen, sich selbst helfen wollten; sie organisierten sich als Kasse und Geschäft, jeder verpflichtete sich, durch kleine monatliche Beiträge einen Stammanteil (ursprünglich wenige Thaler) zu erwerben; durch die Solidarhaft und dieses Vereinsvermögen gedeckt, suchten sie Kredit bei Kapitalisten in größeren, bei Sparern in kleinen verzinslichen Posten und gaben ihren Mitgliedern nun den ihnen nötigen Kredit aus 1—3 Monate gegen einfache Schuldscheine oder gegen Bürgschaft zu etwas höherem Zins, meist nicht unter 5 °/o, oft bis 7 und 8°/o und 1—lV2°/o Provision. Die rein geschäftsmäßige Verwaltung, der Sparzwang, das Princip der Selbsthülfe, die lebendige genossenschaftliche Teilnahme aller Mitglieder in der Generalversammlung wirkte sehr günstig; die aufopfernde Thätigkeit vieler demokratischer Idealisten, welche die Kassen leiteten und doch nur nüchterne geschäftsmäßige Erziehung zu den modernen kaufmännischen Kreditformen im Auge hatten, erzeugte im Zusammenhang mit dem Geschäftsaufschwung und dem bisher unbefriedigten Personalkreditbedürfnis der Mittelklassen ein Wachstum ohnegleichen bis gegen 1875: es bestanden nun schon 17—1800 solcher Kassen in Deutschland, auch bereits viele Nachahmungen im Ausland. Von da bis zur Gegenwart aber trat nur noch eine langsame, mäßige Zunahme ein. Die Gesetzgebung hatte in Preußen 1867, in Deutschland 1868—1872 und 1889 die Formen rechtlich fixiert, welche Schulze und der von ihm gegründete Verband nebst der Anwaltschaft in der Hauptsache geschaffen. Die blühenden Vereine waren bald von einigen Dutzend zu einigen Hundert (1900 durchschnittlich 569), ja die größeren zu einigen Tausend Mitgliedern gekommen; sie wurden bald in vielen Städten das einzige oder wichtigste Personalkreditinstitut. Das einfache Geschäft auf Schuldscheine und Bürgschaft trat zurück gegen das Wechsel-, Kontokorrent-, Depositen- und Checkgeschäft; die Gelder häuften sich so, daß man sie ost schwer unterbringen konnte, sie nun auch in Hypotheken und Effekten anlegte. Die Anteile der einzelnen waren auf 2—300 Mark durchschnittlich gestiegen, erhebliche Reserven entstanden. Schulze hatte stets auf Erhöhung des eigenen Kapitals gegenüber dem fremden, möglicherweise und besonders in Zeiten der Krisis plötzlich abfließenden gedrungen; die Vereine sollten in wenigen Jahren 20—25, später womöglich 30—50"/« eigenes Kapital zum Ausleihen haben. Die an die Anwaltschaft berichtenden Vorschußvereine zeigen in dieser Beziehung folgendes Bild: N>- KW SKAS? Will. Mill. Minis z. fremden Mill. 1LS9 80 18 676 0,73 0.09 3,04 27,50 12,39 1870 140 314 6S6 40.34 3,64 137,99 31,87 622,85 1880 906 460 656 102,02 16,39 364,44 32,49 1447,52 1890 1072 518 003 117,07 28,47 453,82 32.07 1641,57 1900 975 555 049 149,41 49,25 653,37 30,40 2409,09 713) Die Schulzeschen Aorschußvercine. 255 Diese Zahlen deuten schon an, daß viele der größeren Vereine zu erheblichen Bankgeschäften geworden sind; daß man ihnen 1871 gesetzlich erlaubte, mit NichtMitgliedern Geschäfte zu machen, und daß man den Vorständen teilweise erhebliche Tantiemen neben den Besoldungen gab, verführte manche zu kühnen Börsenspekulationen. Manche verwandelten sich in Aktienbanken, besonders als ihnen 1889 das Recht wieder genommen wurde, Nichtgenossen Kredit zu geben. Etwa 100 nahmen 1889—1890 die Form der Aktiengesellschaft an. Viele dehnten ihre Geschäfte weit über die Gemeinde aus, in der sie saßen. In manchen Gegenden traten auch viele Landwirte ein. Im ganzen aber blieben sie die Banken des städtischen Mittelstandes, der Handwerker und kleinen Kaufleute. In der weitaus überwiegenden Mehrzahl blieb der alte Geist der Solidität und geschäftlicher Tüchtigkeit, gepaart mit genossenschaftlichem und Gemeinsinn vorherrschend; die Anwaltschaft, das Gesetz, die Musterstatuten, die provinziellen und Gesamtverbandstage wirkten energisch auf streng solide Grundsätze hin. Möglichst suchte man das Kreditgeben an die Vorstände, die Hauptquelle der Mißbräuche bei .den Aktienbanken, zu erschweren. Die immer zahlreicher werdenden Vorstände, Auf- flchtsräte und Beamten, ihre Bindung an Instruktionen hatten natürlich eine mehr bureaukratisch-routineartige Verwaltung zur Folge; die Verwaltung wurde auch teurer. Die Generalversammlung behielt nicht überall den großen beherrschenden Einfluß wie irüher. Man betrachtete hohe Dividenden von Anfang an als erwünscht, um Mitglieder zu locken; sie wurden mannigfach erstes Geschäftsprincip und traten der Tendenz, den Kredit für die kreditsuchcnden Genossen zu verbilligen, entgegen. Alle großen Vorschußvereine nähern sich so den Aktienbanken in ihren Tendenzen. Es ist natürlich, daß sie, zu großen kaufmännischen Kreditinstituten erwachsend, gleichsam zwei Seelen oder Tendenzen haben: die idealistisch-genossenschaftliche des Schuldnervereins, die dem Aeinen Mann aufopfernd helfen, die gewinnsüchtige der Anteilbesitzer, die hohe Dividende haben und vorwärts kommen will. Allein es sind das doch die zwei Richtungen, die in jeder Mcnschenbrust und in jeder socialen Organisation liegen. Es ist kein Unglück, Wenn die letztere Tendenz in einzelnen Vereinen die Oberhand erhält; sie sind dann eben dasselbe, was eine andere gewöhnliche Bank ist. Es würde nur aus der ganzen Institution etwas anderes machen und ihr die große Bedeutung für die Zukunft rauben. Wenn diese Tendenz allgemein siegte. Doch ist davon nicht die Rede. Nur das wird man sagen können: die geringere werbende Kraft des Gedankens seit 1875—1880, der seither vielfach eingetretene Stillstand komme daher, daß die bestehenden Vereine und ihre Führer als dsirti xossiäöntks mehr die Geschäfts- als die ideale Seite pflegten. Teilweise mag die Ursache auch darin liegen, daß die vorhandenen 2—3000 städtisch- gewerblichen Vorschußvereine in der Hauptsache das ihnen günstige Gebiet nun erobert hatten, und ihre Formen zur Ausdehnung auf die kleinen Orte und das Platte Land nicht fo paßten. Jedenfalls aber sind diese Volksbanken einer der erfreulichsten und schönsten Zweige am Baum der deutschen Volkswirtschaft. Es ist eine segensreiche, den ganzen Mittelstand heilsam beeinflussende Thatsache, daß diese soliden Vereine, an denen weit über eine Million kleiner und mittlerer Geschäftsleute beteiligt sein wird, fast in allen Städten das Personalkreditwesen so solide organisierten, daß sie und nicht ebenso viele Hrivate Bankiergeschäfte es in der Hand haben. Österreich, Italien, die Schweiz haben, wenn keine gleiche, doch eine analoge Entwickelung, während sie England und den Vereinigten Staaten ganz sehlt, in Frankreich und Belgien nur kümmerliche Anfänge sind. Wo sie mangeln, ist auch in den Städten das Wuchergeschäft viel größer, die Abhängigkeit von kreditvermittelndcn Notaren und Rechtsanwälten viel umfassender, kann der ganze Mittelstand sich viel weniger halten. Die deutschen Vorschußvereine bilden mit ihren zahlreichen provinziellen Verbänden und ihrer centralen „Deutschen Genossenschaftsbank von Sörgel, Parisius vr>oss, I^scturss on rds inäustris-l rsvolution. 1834. 3 eä. 1896. — l^avollse, Lss vla8sss ouvrisrss kn Luroxe. 2 vol. 2 sä. 1884. — Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens. 2 Bde. 1837. — 8uov, ?g.liig.n in soewlism. 1889. — Zicgler, Sie sociale Frage, eine sittliche Frage. 1891. — Kautsky, Das Erfurter Programm in seinem grundsätzlichen Teile. 1892. — Herkner, Die Arbeiterfrage. 1894. 1897. 1902. — Hasbach, Die englischen Landarbeiter in den letzten hundert Jahren und die Einhegungcn. 1894. — Org.gs, Ins Ikbour xrodloin. 1396. Dazu kommen als regelmäßige Publikationen: Der Arbciterfreund, Zeitschr. des Centralvercins für das Wohl der arbeitenden Klassen, von 1859 an. - Konkordia, Zeitschrift für die Arbeiterfrage, von 1871 an. — Socialpolitisches Eentralblatt von 1892 an, später u. d. T. Soziale Praxis von Braun, später Jastrow, seit 1897 von E. Francke. — Hitze, Arbeiterwohl, Organ des Verbandes kathol. Industrieller und Arbeiterfreunde. — Die amtlichen Mitteilungen aus den Fabrikaufsichtsberichten der verschiedenen Länder. — Viel Material enthalten die Schriften des Vereins für Socialpolitik und die Veröffentlichungen des Nusss 8oeikl in Paris. Die verschiedenen Elemente und Typen des. Arbeiterstandes: Die vor Z 138 angeführte Litteratur. — Dann: Villsriniz, ladleau cls l'Lt!>.t pdv8io.us st morsls äss ouvrierü. 2 vol. 1840, — Lengerke, Die ländliche Arbeiterfrage. 1849. — Ludlow und Jones, Die arbeitenden Klassen Englands. 1867, deutsch 1868.— Goltz. Die ländlicheArbeiterfrage und ihre Lösung. 1872. 2. Aufl. 1874. — Derf,, Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reiche. 1875. — Ders., Die ländliche Arbeiterklasse u. d. preußische Staat. 1893. — I^s ?Iav, I.S8 ouvriei's suropeen8. 1855. 2ocl. 6 vol. 1877 kk. Als Forsetzung: I.S8 ouvrisr8 äs8 äsux raonclss seit 1858. — Thun, Die Industrie am Niederrhein und ihre Arbeiter. 2 Bde. 1879.— v. Studnitz, Nordamerikanische Arbeiterverhältnisse. 1879. — Bräf, Studien über nordböhmische Arbeiterverhältnisse. 1831. — Zentsch, Die Arbeitsverhältnisse in der Forstwirtschaft des Staates. 1832. — Frankcnstcin, Die Lage der Arbeiterinnen in den deutschen Großstädten. I. f. G-B. 1888. — Schönlank, Die Fürther Quecksilberspiegelbeleger und ihre Arbeiter. 1888. — Pringsheim, Die Lage der arbeitenden Klassen in Rolland. A. f. soc. G. 1888. — Lootd, I^its ancl 1a,l>onr ot tos xsoxlö. S vol. 1889—1897: dazu Heckscher. I. f. G.V. 1897. — Wörishoffer, Über die Lohnverhältnisse der Cigarrenarbeiter Badens. 1889. — Dsrs., Die sociale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim. 1891. — Oldenb erg, Studien über die rheinisch-westfälische Bergarbeiterbcwegnng. I, f. G.V. 1890. — Ders., Der Kellnerberuf, das. 1893.— Kärger, Die Sachsengängerei. 1890. — Mo rgen - stern, Die Fürther Metallschlägerci. 1890. — Nasse nnd Krümmer, Die Bergarbeitcrverhültnisse in Großbritannien. 1891. — St. Bauer, Arbeiterfragen und Lohnpolitik in Australasien. I. f. N. 3. F., Bd. 2. 1891. — Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland. S. V. f. S. Bd. 53-55 u. 58. 1892 ff. — Gould, Die Lage der arbeitenden Klassen in den Hauptkulturländern. I. f. N- 3. F. Bd. 5. 1893. — Sombart, Studien zur Entwickelungsgeschichte des italienischen. 17* 260 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauscs u. der Einkommensverteilung. ^?1F Proletariats. A. f. soc. G- 189S. — Zahlreiche statistische Erhebungen über die Arbeiter in einzelnen deutschen Gewerben durch die Socialdemokraten. 1890-1902; z. B- Bebel, Die Arbeiter in den Bäckereien. 1890. — v. Nostitz, Das Aufsteigen des Arbeitcrstandes in England. 1900. — L->,Isvv^ Dssais sui- Is rnouvemsnt ouvrisr sn Graues. 1901. — Untersuchungen über die Lage der Angestellten und Arbeiter in den Verkehrsgewerbcn (Haupts. Zimmermann, Zur soc. Lage der Eisenbahner in Preußen). S. d. B. f. S. Bd. 99. 1902. Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht und -Gesetzgebung: v. Plencr, Die englische Fabrikgesetzgebung. 1871. — Bitzer, Der freie Arbeitsvertrag und die Arbeitsordnungen. 1872. — Holdheim, Der Arbeitsvcrtrag in feiner systcm. Stellung. Z. f. St. 1874. — Über Bestrafung des Arbcitsvertrags- bruchcs l6 Gutachten über den Arbeitsvcrtrag von Schmoller, Brentano, C. Röscher u. s. w.). S. V- s- S. Bd. 7. 1874. — Dankwardt, Der Arbeitsvertrag. Jahrb. d. Dogm. d. röm. und deutsch. Privatrcchts. Bd. 14. 187S. — Thun, Die Fabrikinspektoren in Deutschland. I. f. G.V. 1881. — V. Adler, Die Fabrikinspektion, insbesondere in England und der Schweiz. I. f. N. 2. F. Bd. 8. 1884. — Weyer. Die englische Fabrikinspektion. I8S8. — A. Menger. Das Recht aus den vollen Arbeitsertrag. 1886. 2. Aufl. 1891. — Ders.. Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen. A. f. soc. G- 2 u. 3. 1889 u. 1890. — Schreiber, Der Arbeitsvertrag nach österr. Privatrccht. 1837. — Lrants, I^ss nouvellss lois sociales eu Lölgilzne. 1888. — Schmoller, Die Natur des Arbeitsvertrags. Soc. u. Gcw.P. 1890. — Flesch, Die Fortbildung des Arbeits- vertragcs innerhalb der geltenden Wirtschaftsordnung. Ber. d. f. d. Hochstifts. 1891. Hefts. — Anton, Geschichte der preußischen Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch die Reichsgewerbeordnung. 1891. — Herkncr, Studien zur Fortbildung des Arbeitsverhältnisses. A. f. foc. G. 4. 1891. — Ders., Die Reform der deutschen Arbciterschutzgesetzgebung. A. f- soc. G- S. 1892. — Kulemann, Der Arbciterfchutz sonst und jetzt, in Teutschland und im Auslande. 1893. — Jay, Das französische Gesetz über den Arbeitsvcrtrag von 1890. A. f. soc. G. S. 1892. — Stegemann, Arbeitsordnung. 1892. — OvsrdsrZn, l^ss inspeeteurs än trsvail (England, Frankreich, Deutschland, Schweiz, Österreich). 1893. — Lotmar, Der Tienstvertrag d. 2. Entw. d. bürgerl. Gesetzbuchs f. d. Teutsche Reich. A. f. foc. G. 8. 1895. — Ders., Die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern nnd Arbeitnehmern, das. 15. 1900. — Narousssin, I^a legislation äu travail. I. 1895.— llubert-Valleroux, Lontr-tt äs travail. 1895. — Wasch, Das englische Fabrikgesctz von 1895. A. f. soc. G. 1896. — W. Endemann, Die rechtliche Behandlung der Arbeit (historisch). I. f. N. 3. F., 12. 1896. — H. Simon, Die Fabrikinspektorinncn in England. I. f. G.V. 1897. — Dies., Die englische Fabrikgesetzgebung, das. 1898. — A. Weber, Die Entwickelung der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung seit 1890. I. f. G.V. 1897.— Evert, Handbuch des gewerblichen Arbeiterschutzcs. 1897. 2. Aufl. 1900. — Löning, Der Arbcitsvertrag. H.W. Bd. 1. 2. Aufl. 1898. — Liefmann, Allianzen, gemeinsame monopolistische Vereinigungen der Unternehmer nnd Arbeiter in England. I. s. N. 3. F. Bd. 20. 1900. — Koehne, Die Arbeitsordnungen vom Standpunkt der vergl. Rechtswissenschaft. Zeitfchr. f. vergl. Nechtsw. 15, 1901. — Ders., Die Arbeitsordnungen im deutschen Gewerberecht. 1901. Lohnzahlungssystcmc: K. Marx, Kapital. 1. Bd. 1867. Dazu viele Aufsätze in der Neuen Zeit, hauptsächlich 1891—93. — V. Böhmert, Arbcitcrverhaltnissc und Fabrikcinrichtungen in der Schweiz. 2 Bde. 1873. — I^svi, ^Vsgss avä earnings ol tks vorging elassss. 1385. — ?ries, Inäusirisl xsa.ee, its aävantagss, metdoäs anä äillieulties. 1887. — Schmoller, Wesen und Verfassung der großen Unternehmungen. Soc. u. Gew.P. 1890. — Leuloss, Nstlioäs ok inäustrial ismunsistion. 1892. 3. sä. 1898. — Picrstorff, Die Karl-Zeiß-Stiftung. I. f. G.V. 1897. 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Böhmert, Die Gewinnbeteiligung- 2 Bde. 1878. — Frommer, Die Gewinnbeteiligung. 1886. — 6ilma,r>, ?rolit sdarinZ. 1839; deutsch von Katscher. 1891. — Schmoller, Über Gewinnbeteiligung. Soc. u. Gcw.P. 1390. — ^Vax^vsilsr, I^s, MrticiMtiou aux bens- liess. 1898. Methode der Lohnstatistik, Arbeitsämter: Carroll D. Wright, Die Organisation der arbeits- statist. Ämter der Vereinigten Staaten. A. f. soc. G. 1. 1888. — Frankenstcin, Zur Organisation der amtlichen Lohnstatistik im Deutschen Reiche. 1889. — Gruber, Zur Methodik der Lohnstatistik. Stat. Monatsschrift. 1839. — Joachim, Institute sür Arbeitsstatistik in den Vereinigten Staaten 1890. — Munro, Die englische Arbcitsstatistik. I. f. N. 3. F. Bd. 2. 1891. — B. Böhmert, Der gegenwärtige Stand und die neuen Ausgaben der Lohnstatistik. Z. d. sächs. stat. B. 1892—94. — v. Jnama-Sterncgg, Arbeitsstatistik. Stat. Monatsschrift. 1892. — Wörishoffer, Zur Frage der Lohnstatistik. Z. f. St.W. 1893. — v. Scheel. 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Schmidt, Der natürliche Arbeitslohn. 1887. — Diehl, Proudhon, seine Lehre und .sein Leben. 1388—96. — 8t. 'Wooä, ^. new viev ok tlie toeorv ok vvagss. (juart ^lourn. ok Leon. III. 1889. — Lsvasssur, La tlivorio äu salaire, ^onrn. cles Leon. 1888. — Fr. I. Neumann, Zur Lehre von den Lobngesctzen. I. f. N- 3. F. Bd. 4. 1892. — lausig, VVagss ancl eapital. 1896. — Lembke, Über einige Bestimmungsgründe des Arbeitslohnes. 1399. — v. Zwiedineck-Südenhorst, Lohnpolitik und Lohntheoric, mit besonderer Berücksichtigung des Minimallohnes. 1900. — Bernstein, Zur Geschichte und Theorie .des Socialismus 1901. 203. Die Entstehung des freien Arbeiterstandes. Wir haben oben -in den Kapiteln über Arbeitsteilung und gesellschaftliche Klassenbildung (I, §§ 116 und 117, §§ 133 ff.) zu zeigen gesucht, daß und warum die wirtschaftliche Gesellschaft sich stets bei höherer Kultur in aristokratisch führende Kreise, in einen Mittelstand nnd in handarbeitende untere Klassen geschieden hat; wir haben gesehen, daß die letzteren nach einander die Rechtsform der Sklaverei, der Hörigkeit und der freien Arbeit durchlaufen, daß aber nirgends bis jetzt der große Fortschritt zur persönlichen Freiheit und zur Rechtsgleichheit aller Klassen das Verschwinden einer besonderen Arbeiterklasse und der Klassenschichtung überhaupt herbeigeführt habe. Wir suchten nachzuweisen, daß das Ent- und Bestehen von handarbeitendcn Klassen ein Ergebnis der notwendigen gesellschaftlichen Differenzierung sei, daß diese weder in ihrem Ursprung und ausschließlich auf die verschiedene Eigentumsverteilung, wie die Socialisten glauben, noch ausschließlich aus die Rassenverschiedcnheit, wie Gobineau und seine Schule lehrt, zurückzuführen sei; wir nahmen an, daß der Fortschritt des menschlichen Geschlechtes nur in der Form möglich sei, daß immer zunächst einzelne Personen und Gruppen je nach Rasse, Fähigkeiten, Kräften und Begabung sich arbeitsteilig emporschwingen, die politischen, technischen, organisatorischen Führer werden, daß sie als Familienväter, Heerführer, Grundeigentümer, Kaufleute, Schiffsführer und Unternehmer zahlreicher ausführender, dienender Kräfte bedürfen, und daß dazu ihre jüngeren Söhne und Verwandten nicht ausreichen, daß so alle Anläufe zu großen und einheitlichen herrschaftlichen Organisationen auch zu der Entstehung gehorchender Hand- arbeitender Klassen der Gesellschaft führten. Die aus der Verschiedenheit der persönlichen Eigenschaften, der Berufe und ihrer Erfolge sich ergebende Verschiedenheit der Macht und des Eigentums in der Gesellschaft, wie die Ausbildung von rechtlich normierten 262 Drittes Buch, Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s^720 Arbeitsverfassungen mit befehlenden und gehorchenden Elementen erschienen uns so als- die zwei notwendigen Folgen des gesellschaftlichen Differenzierungsprozesses überhaupt,, ohne welchen die aufsteigende Entwickelung der Menschheit sich nicht vollziehen könne. Die Differenzierung und das Organisationsbedürfnis der Gesellschaft schuf dauernde Klassengegensätze; sie konnten sich nur anlehnen an die körperlichen und geistigen Verschiedenheiten, welche teils vorhanden waren, teils durch die Macht, das positive Recht,, die Beschäftigung, die Erblichkeit des Berufes, den Besitz weiter gesteigert wurden. Stets war dabei eine größere oder geringere Abhängigkeit der unteren handarbeitenden Klassen von den höheren die Folge, und aus ihr, wie aus dem Organisationsbedürfnisse, aus den politischen Ideen der Zeit, aus den sonstigen Staats-, Rechts- und Wirt- schaftsverhältnisfcn gingen die erwähnten typischen Rechtssormen der Sklaverei, der Hörigkeit und der freien Arbeit nach einander hervor. Jede von ihnen setzt erhebliche sociale Klassengegensätze voraus; aber jede solche von anderer Art und ein ganz anderes Stadium der volkswirtschaftlichen Entwickelung sowie eine ganz andere socialpolitische Ideenwelt. Den Unterschied der drei Rechtsformen wird man vielleicht am kürzesten so sormulieren können: Die Institution der freien Arbeit giebt den führenden Kreisen geringere Herrschafts- und Machtbesugnisse als die Hörigkeit, diese geringere als die Sklaverei. Wir werden also annehmen können, daß die letztere Institution, die Sklaverei, einst da sich bildete, wo etwas größere Familien, Betriebe, Herrschaften zu organisieren nur mit den weitgehendsten Machtbefugnissen möglich war, wo die unteren Klassen noch roh und gewaltthätig, nur so in die Familien und Betriebe einzuordnen waren. In etwas gemilderter Abstufung war dies bei der Hörigkeit der Fall. Die- beiden alteren Arbeitsversassungen entsprachen den früheren größeren und härteren Klassengegensätzen; man bedürfte bei der noch überwiegenden Naturalwirtschaft, bei der unvollkommenen Technik und Arbeitsteilung der harten Disciplinarmittel, welche diese Institutionen boten. Sie erreichten technisch und wirtschaftlich, wie wir oben (I, Z 116) sahen, zeitweise Großes, aber nicht ohne die Überspannung ihrer disciplinarischen Herrschaftsmittel. Und das führte mit der Zeit zu fo brutalen Mißhandlungen, zu so großen socialen Mißständen, daß die ganzen Institutionen endlich unmöglich wurden. Der von ihnen erzeugte Haß, die sociale Reibung machte diese schärferen Rechtsformen des herrschaftlichen Arbeitsverhältnisses unmöglich; die aufsteigenden unteren Klassen mußten einer humaneren Form unterworfen werden, der der freien Arbeit. — Einzelne freie Arbeiter, ja Gruppen von solchen hat schon die Zeit der Sklaverei und der Hörigkeit gekannt. Die fähigsten Elemente befreite man, oder sie kauften sich die Freiheit; wo größere Geschicklichkeit, seinere Arbeitsteilung und Geldwirtschaft vordrang, wo die neuen Betriebsformen, die größeren Betriebe sich einstellten, nahm die Zahl der freien Arbeiter zu. Die europäische Stadtbevölkerung hatte vom 14. und 15. Jahrhundert neben Lehrlingen und Gesellen verheiratete Lohnarbeiter; die Hausindustrie erzeugte in den italienischen, deutschen, niederländischen, französischen und englischen Städten einen breiten Stand von Leuten, der, nur teilweise noch Kleinmeister, überwiegend schon reine Lohnarbeiter umfaßte. Auch die Bauarbeiter, die Matrosen, die Berg- und Salincnarbeiter des 15. bis 18. Jahrhunderts, die Gelegenheitsarbeiter, die Insten, Häusler und andere Tagelöhner auf dem Lande vermehrten da und dort die Schar der verheirateten freien Arbeiter (vergl. I § 117 S. 343). Überall war ein gewisser volkswirtschaftlicher Fortschritt — Bevölkerungsdichtigkeit, größere Arbeitsteilung, Geldwirtschaft und Ähnliches —, dann gesteigerte wirtschaftliche Tüchtigkeit, größere Intelligenz, eine gewisse Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter die Voraussetzung, wenn die Sklaverei und Leibeigenschaft der freien Arbeit so an einzelnen Stellen Weichen sollte. Erst die letzten hundert Jahre aber haben die volle Beseitigung der Hörigkeit in Europa, der Sklaverei in den Kolonialländern gebracht und zwar nicht sowohl wie früher durch Einzelverträge, Einzelmaßregeln und gewohnheitsmäßige Umbildungen, sondern überwiegend in der Form der Durchführung großer Emancipationsgesetze, welche von den staatlichen Gewalten angeordnet, im Laufe einiger Jahre oder Gene- 721) Die Umbildung der Sklaverei und Hörigkeit in freie Arbeit. 263 rationen die große rechtliche und wirtschaftliche Umbildung vollzogen. Sie brachten den handarbeitenden Klassen die persönliche Freiheit, die Gleichstellung in Bezug auf Ehe, Eigentum, Freizügigkeit, Berufswahl, Vertragssreiheit mit den übrigen Klassen, sie schufen formell und rechtlich, definitiv und allgemein einen freien Arbeitcrstand. Die Leute, welche bisher als Sklaven oder Hörige in erblicher Abhängigkeit gestanden hatten, die durch die naturalwirtschaftliche Versorgung in ihrer Existenz gesichert waren, sollten nun in sreien, stets kündbaren Verträgen sich eine Stelle verschaffen, sie sollten mit ihrem wöchentlich gezahlten Geldlohn haushalten, einkaufen, eine selbständige Wirtschaft führen lernen. Auch soweit bisher schon sreie Arbeiter existiert hatten, standen sie doch vielsach durch die patriarchalische Verfassung, durch Natural- löhne, mangelnde Gewerbesreiheit und Freizügigkeit, durch erbliche Sitte unter einer analogen Sicherung ihres Lebens, wie unter einer gewissen Leitung von oben. Auch sie sollten nun ganz aus sich stehen, durch freie Verträge, durch Geldlohn sich eine gesicherte, gute Existenz schaffen. Es war die Frage, welche Teile der bisherigen gebundenen, von oben geleiteten Arbeiter moralisch, intellektuell, technisch und wirtschaftlich ganz reif für die Freiheit waren, welche Gegenden und Zweige des wirtschaftlichen Lebens, welche Betriebe die Ausbildung bereits hatten, um die freie Arbeit richtig zu gebrauchen. Gewiß wird man die neuere Emancipation und Bcsrciungsgesetzgebung als einen großen weltgeschichtlichen Fortschritt immer feiern müssen; sie hat auch überwiegend Segen gebracht, war für Millionen Arbeiter angezeigt. Die freie Arbeit hat die erbliche Abhängigkeit der Sklaven und der Hörigen, die Fesselung an die Scholle und den ererbten Berus, die harten Strafen und Zwangsmittel, die Behandlung des Arbeiters als Arbeitstier beseitigt. Sie hat alle Arbeiter auf sich gestellt, sie appelliert an eigene Thatkraft und Anstrengung, an die Selbstverantwortlichkeit, sie giebt dem Arbeiter insofern ein Interesse an der Arbeit, als sie eine mehr selbst gewählte, bei besserer Leistung besser bezahlte ist, sie bietet dem mißhandelten Arbeiter die Möglichkeit, dem zu harten Druck, der zu schlechten Behandlung und Bezahlung auszuweichen, andere, bessere Stellen zu suchen. Sie giebt freilich für all' das nur Möglichkeiten, deren Erreichung unsicher ist. Aber schon die großen Hoffnungen und die freiere Bewegung mußten viele Kräfte entbinden, weitgehende psychische, sittliche und wirtschaftliche Folgen haben. Immer blieb zweifelhaft, wie weit die einzelnen fähig für die Ergreifung der gebotenen Möglichkeiten waren. Und man darf die Resultate der neuen Freiheit nicht so blind überschätzen, wie es zuerst und teilweise noch heute die optimistischen Illusionen thun. Die persönlich formale Freiheit konnte weder die bestehende sociale Klassenschichtung, noch die ganze bestehende Eigentumsverteilung plötzlich ändern. Die allgemeinen Gesetze mußten die rechtliche Freiheit allen geben, sie griffen Platz, auch wo seit Jahrhunderten geknechtete, abgestumpfte, saule Hörige, wo halbvertierte Sklaven vorhanden waren. Sie konnten diese so wenig wie die etwas höher stehenden Arbeiter plötzlich zu lauter geistig und körperlich, wirtschaftlich und politisch hochstehenden Menschen, sie innerlich den bestehenden Klassen gleich machen. Mochte man Erziehungsund Ubcrgangsmaßregeln ersinnen, welche man wollte, mochte man von den srei gewordenen Hörigen, Bauern und Insten möglichst viele mit einer Hufe, einem Ackerstück ausstatten oder ihnen einen solchen Besitzerwerb zu erleichtern suchen, eine vollständig neue Eigentumsverteilung und vollends eine alle bisherigen Hörigen oder Sklaven, alle sreien Arbeiter mit demselben Besitz, wie die übrigen Bürger, ausstattende Neuverteilung war unmöglich, hätte nur das bestehende Eigentum durch Übertragung in unfähige Hände vernichtet. Das große Problem blieb also immer, wie weit die unteren Klassen sür die Freiheit reif waren, wie die neue Rechtsordnung im einzelnen dementsprechend zu gestalten sei; wie die geistig-moralische und die technisch-wirtschaftliche Erziehung der unteren Klassen, welche die Voraussetzung günstiger Folgen der Freiheit war, zu fördern und zu vollenden sei; noch mehr, wie man die neue Freiheit und ihre Segnungen in 264 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^722 richtige Verbindung bringe mit der praktisch-geschäftlichen, unabweisbaren Forderung, daß die arbeitenden Klassen wie bisher als dienende Glieder den Familien, den ländlichen und städtischen Betrieben, den immer größer werdenden Unternehmungen eingefügt und deren Disciplin, welche mit der Größe der Betriebe notwendig nach gewissen Seiten sich verschärfen mnßte, untergeordnet werden. Denn die Notwendigkeit einer herrschaftlichen Organisation der wirtschaftlichen Betriebe blieb, wie seit Jahrhunderten, zunächst unverändert bestehen. Ein plötzlicher Übergang in genossenschaftliche Betriebe war im 18. und 19. Jahrhundert ganz ausgeschlossen, hat auch gegenwärtig und in Zukunft die größten Schwierigkeiten, gelingt bis jetzt nur einer kleinen ausgewählten Schar. Die Aufgabe, große herrschaftliche Betriebe mit sreien Arbeitern zu organisieren, war und ist psychologisch, social, rechtlich und wirtschaftlich das denkbar schwierigste Problem der heutigen Volkswirtschaft. An ihrer Lösung arbeiten wir seit hundert Jahren und werden noch viele Generationen hindurch daran arbeiten. Würde es sich bei den modernen Arbeitsverhältnissen etwa überwiegend um Einzelverträge handeln, wie sie die Hausfrau mit einem Hausschlächter, einem Weber, einem Schneider oder Tischler schließt, der für eine Stunde zu einer bestimmten Arbeit ins Haus kommt oder dem Garn, Tuch, Holz zur Verarbeitung in seine Werkstatt mitgegeben wird (loe^tio eonüuetio operis), so wäre von den bestehenden Herrschaftsund Dienstverhältnissen der größere Teil leicht abzustreiscn gewesen. Der Arbeitsvertrag über solche Einzelleistungen, über eine Stunde Arbeit, stellt Auftraggeber und Arbeiter in freier, unabhängiger Stellung nebeneinander. Die Arbeitsverhältnisse sind aber überwiegend andere; sie setzen voraus, daß der Dienstbote, der Lehrling, der Geselle, der Fabrikarbeiter, der ländliche Tagelöhner, meist auch der Heimarbeiter sür Tage, Wochen und Monate dienendes Glied eines socialen Organes werde, meist nicht bei sich, sondern in dem Hause, dem Geschäftslokal des Arbeitgebers nach seinem Befehl zusammenhängende Arbeitsleistungen verrichte (loo^tio eoncluotio oxerainm). Der Arbeiter wird damit seiner Familie sür die Arbeitszeit entzogen, er muß der Lebensordnung, der Technik, der Arbeitsteilung des Geschäftes sich eingliedern und unterordnen; den hier herrschenden Sitten und Traditionen, wie den Anordnungen des Unternehmers, der Beamten muß er sich fügen. Seine Wohnung, sein Familienleben, seine Lebensführung, seine ganze Existenz ist so durch das Geschäft, durch die Stelle, die er bekleidet, durch sein Arbeitsverhältnis bedingt, und zwar um so mehr, um so schroffer, je größer der sociale Organismus ist, in den er eintritt, je weniger er über eigenen Besitz verfügt, je geringer seine Fähigkeiten, seine technische Ausbildung ist. Die sortgeschrittene Arbeitsteilung und die Geldwirtschaft haben es gewiß erleichtert, daß in immer komplizierterer Weise und in immer größeren Organisationen Besehlende und Gehorchende so zusammenwirken, daß eine Unterordnung in der Dienstzeit sich verträgt mit zunehmender persönlicher Freiheit im übrigen. Aber diese Art des Zusammenwirkens ist doch nicht ohne steigende Konflikte möglich, setzt neue Sitten und Ordnungen, setzt klügere, höher stehende Menschen voraus. Und so ist es Wohl begreiflich, daß in den Kolonien der Europäer die früheren Herren und die früheren Sklaven vielfach in die Freiheit sich nicht finden konnten, daß die Emancipation die Volkswirtschaft ganzer Länder erschütterte, daß ein Mann wie Carlyle die englische Sklavenemancipation für eine verfehlte Maßregel erklärte, daß in Rußland feit 1860, auch in Deutschland nach der Beseitigung der Hörigkeit jahrzehntelang teilweise recht unerquickliche, ja vereinzelt schlimmere Zustände als zuvor eintraten. Wir werden vielleicht, wenn wir eine allgemeine Schätzung wagen wollen, sagen können, daß der Sieg der freien Arbeit, der von 1500 an langsam beginnt, aber erst von 1789 -1870 sich vollendete, wohl nur für das oberste Drittel der Arbeiter von reinem Segen war, daß das zweite Drittel, bisher in Naturalwirtschaft und Bevormundung befangen, lange Jahrzehnte brauchte, um auf sich selbst stehend, in der neuen Rechtsform seine neuen Interessen richtig zu erfassen, sich der Geldwirtschast anzubequemen, den freien Arbeitsverträgen die rechte Form zu geben, und daß ein Drittel, die schwächlichsten, indolentesten Arbeiter in Lebenshaltung und Lebensglück entweder 723) Persönliche Freiheit und Arbeitsdisciplin. Die Elemente des Arbeiterstandcs. 265 zurückgingen oder ganz verkümmerten, weil sie unfähig waren, sich der neuen höheren Lebensform anzupassen, die technisch-wirtschaftlichen und die moralischen Fortschritte zu machen, ohne welche die Institution der freien Arbeit nicht günstig wirken kann. 204. Die verschiedenen Elemente des heutigen Arb eitcr st and e s. Wir werden im solgenden Paragraphen näher auf die Principien des Arbeitsvertrages zu sprechen kommen. Hier werfen wir im Anschluß an die vorstehende historische Betrachtung einen Blick auf die große Verschiedenheit der Personen, welche heute als Lohnarbeiter bezeichnet werden, Arbeitsverträge abschließen. Alle Beurteilung der aus den Arbeiterstand bezüglichen Fragen wird eine anschauliche und klare nur, wenn man diesen Stand in seine Elemente auslöst; sie bleibt eine doktrinär schiefe, wenn man die Arbeiter als eine unterschiedslose Masse betrachtet, die, des Kapitals und der Arbeitsmittel beraubt, der Knechtschaft des Kapitals unterworfen sei, nur von dieser erlöst Werden müsse, um zu wirklich sreien, glücklichen, wirtschaftlich vollendet wirkenden Menschen zu werden. 1. Fragen wir zunächst nach der oberen Grenze der Lohnarbeiter, so reichen sie mit der öffentlichen und privaten Beamtenschaft, den angestellten Technikern, Commis, Werkmeistern überall in die höheren Schichten der Gesellschaft, mit den Hunderttausenden von Klein- und Parzellenbauern, kleinen Handwerkern in Stadt und Land, den Heimarbeitern überall in den Mittelstand hinein. Aber diese beiden Gruppen sind doch nach Besitz, Einkommen, socialer und Rechtsstellung und Art des Erwerbs von den Lohnarbeitern Wesentlich verschieden. Der Beamte hat sestes Jahresgehalt, gesicherte Lebensstellung, Pension, hängt nicht vom Markt und täglicher Kündigung ab. Ein großer Teil der ollein arbeitenden Handwerker, Kleinbauern u. s. w. geht freilich nebenher auf Lohnarbeit oder nimmt, wie die besseren Heimarbeiter, noch eine Mittelstellung zwischen Kleinunternehmer und Lohnarbeiter ein. Die Grenze wird hier stets fließend bleiben. Aber j>er Unterschied dieser Elemente von den Lohnarbeitern bleibt doch ein fundamentaler. Wenn auch ein sehr großer, vielleicht der größere Teil der kleinen Landwirte, Gewerbetreibenden und Händler mehr von ihrer Arbeit als ihrer Kapitalrente oder dem Unternehmergewinn leben, so sind sie doch zu den Lohnarbeitern in ihrer Mehrzahl nicht zu -rechnen, sondern höchstens zu den handarbeitenden Klassen; sie leben nicht vom Lohn, sondern von dem Einzelverkaus ihrer Leistungen und Waren. Auch unter den Lohnarbeitern selbst haben viele einen kleinen Besitz, ein Häuschen, einen Garten, eine kleine Eigenwirtschaft, welche ihnen Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches liefert; viele haben auch irgend eine kleine Vermögensrente, in den höheren Arbeiter-, in den Beamtenschichten sogar eine erhebliche. Viele Tausende von jugendlichen Arbeitern, die den mittleren Gesellschaftsklassen angehören, erhalten von Hause Unterstützungen und Hülse verschiedener Art. Wir sahen oben (I, § 117, S. 345), daß fast zwei Drittel der statistisch gezählten deutschen Arbeiter unter 30 Jahre alt sind, daß Viele von ihnen später in andere höhere Stellungen übergehen. Von den lohnarbeitenden und Gcsindedienst verrichtenden Frauen heiratet der größere Teil und geht dann nur noch in geringerer Zahl auf Lohnarbeit. Wir haben nachgewiesen, daß unter den 12—13 Millionen deutscher Arbeiter, welche 1895 in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel gezählt wurden, nur etwas über 4 Millionen Arbeiterfamilien sind, daß man nur 3,7 Millionen verheiratete Männer unter diesen Arbeitern Zählte. Daraus folgt eine Reihe der wichtigsten Schlüsse. Für alle jüngeren Arbeiter von 14—25 Jahren ist oder sollte der Arbeitsvertrag zugleich ein Erziehungsverhältnis sein; zumal für alle weiblichen unverheirateten Arbeiter in diesem Alter sind Schutz- maßrcgeln für Sittlichkeit und Gesundheit, für familienartige Unterkunft und Pflege nötig, wenn nicht die schlimmsten Folgen eintreten sollen. Für alle die Arbeiter, die aus irgend einer Eigenwirtschaft, einem Vermögen, einer Familienbeihülfe Einnahmen beziehen, ist der Lohn nicht die einzige Einnahme. Solche Bezüge sind einerseits sehr erwünscht; eine kleine Eigenwirtschaft beschäftigt Frau und Kinder, hebt Fleiß und Sparsamkeit, verbilligt die Existenz; ein eigener Besitz in Sparkasse oder sonstiger 2g6 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^724- Anlage sichert die Zukunft, stellt die Leute dem Mittelstande gleich. Andererseits ermöglichen alle diese Beihülfen den Lohndruck und können so dem Arbeiterstand schaden. Doch wäre es gewiß falsch, sie deshalb schlechthin verwerfen zu wollen; man muß nur- diese ungünstige Nebenwirkung, den Lohndruck zu hemmen suchen. Ein möglichst an Eigentum und Besitz beteiligter und gut gelohnter Arbeiterstand kann allein Frau und Kinder davor bewahren, zu früh, zu oft, zum Schaden von Familie und Erziehung auf Arbeit zu gehen; er allein kann die härteste Seite des heutigen Arbeitsverhältnisses,, die Unsicherheit und zu große Abhängigkeit, überwinden. Zunächst ist freilich die Mehrzahl der Lohnarbeiter ohne oder ohne erheblichen, eine Rente gebenden Besitz. Und damit, sowie mit der zunehmenden Zahl verheirateter Arbeiter, die ihre Kinder wieder Arbeiter werden lassen müssen, ist die Signatur unseres heutigen Arbeiterstandes gegeben. Darin liegt es begründet, daß die Ordnung der Lohnfrage und die Erziehung des Arbeiternachwuchses den Kern der socialen Frage- bildet. 2. Außer dieser Unterscheidung der Lohnarbeiter nach ihren sonstigen Einnahmen, ihrem Alter und ihrem Familienstand gehört aber zu ihrer vollen Charakterisierung auch eine solche nach ihren ethnischen und psychologischen Eigenschaften, nach ihren Bildungs- und Kulturverhältnissen. Wir werden die unabsehbare Mannigfaltigkeit, der Zustände am leichtesten überblicken, wenn wir einige der wesentlichsten ethnisch und historisch erwachsenen Typen des heutigen Arbeiterstandes nebeneinander stellen. g,) In Kolonien, wo man die Sklaverei aufgehoben hat, in wirtschaftlich sehr niedrig stehenden Ländern, deren Einwohner den sogenannten Naturvölkern noch nahe stehen, überall wo man Neger oder ähnliche Elemente als freie Lohnarbeiter verwenden will oder muß, hat man es überwiegend mit Menschen zu thun, welche vielleicht schon sür ihre Eigenwirtschaft zu arbeiten gelernt haben, meist aber auch für sie noch wenig, Fleiß und Energie zeigen, jedenfalls aber der freien Lohnarbeit für andere nicht recht sähig sind. Sie sind träge, sorglos und kurzsichtig, ihre Bedürfnisse sind gering und schwer zu steigern, oft mit leichter Arbeit von ein oder zwei Tagen in der Woche zu befriedigen; häufig ist ein eigener kleiner Besitz sür sie ohne weiteres zu erreichen; einen größeren erstreben sie gar nicht. Die Abneigung gegen eine planmäßige, ihnen vorgeschriebene, 8—12 Stunden dauernde Arbeit, vollends gegen eine solche in Fabriken, an Maschinen ist ost unüberwindlich. Nur etwa die gröbste Feld- und Hausarbeit ist ihnen geläufig; feinere Werkzeuge und Maschinen werden in ihren Händen leicht unbrauchbar. Daher immer wieder Vorschläge zu irgend einem System des Arbeitszwanges. Nur besonders geschickte Maßregeln der Erziehung zur Lohnarbeit, der Gewöhnung an höhere Bedürfnisse, der Anleitung zu Anstrengung und Fleiß, wie sie die Holländer in ihren Kolonien anwandten, vermögen langsam Wandel zu schaffen. Werner Siemens erzählt anmutig, wie er am Kaukasus sich langsam durch allerlei Lockmittel Lohnarbeiter schuf, z. B. indem er sie an bessere Wohnung gewöhnte, durch die Eitelkeit und Bedürfnisse der Frauen die Männer so weit brachte, die ganze Woche in die Fabrik zu kommen. Sogar von Rußland könnte man sagen, es habe in vielen seiner Teile erst im letzten Jahrzehnt eigentlich sreie Lohnarbeiter erhalten. Die Masse der befreiten Hörigen waren und blieben an der Scholle und ihrer Eigenwirtschaft haftende Kleinbauern, ob sie dem Gutsherrn daneben dienten oder als Heimarbeiter gewerbliche Produkte erzeugten und verkauften oder periodisch auf Wochen und Monate zur Stadt und in andere Gebiete zogen, um irgend eine Arbeit zu verrichten. Noch jetzt leidet die dortige Industrie darunter, daß ihre Arbeiter zur Bestell- und Erntezeit in die- Heimat wollen, daß man von ihnen nie weiß, wie lange sie wegbleiben. Schulze- Gävernitz hält es sür einen großen wirtschaftlichen Fortschritt, wenn ganze Familien dauernd sich vom Heimatsdorf lösen, sich an die regelmäßige Lohnarbeit gewöhnen^ ihre Kinder dazu anleiten. d) Schon einen abweichenden, wenn auch verwandten Typus von Lohnarbeitern besitzen jene alten Völker der Halbkultur, wie Chinesen, Japaner u. s. w., die bei 725) Ethnische und Kulturuntcrschiede im Arbciterstaiide. 267 dichter Bevölkerung seit lange an Fleiß, Handwerk, Hausarbeit gewöhnt, meist mit zäher Körperkrast ausgestattet, beispiellos nüchtern und bedürfnislos sind. Immer sind sie mehr zu Familienarbeit und Hausfleiß als zu geldbezahlter Lohnarbeit in der Unternehmung zu gebrauchen, widerstreben zunächst ihrer Regel und Disciplin. Überwinden sie diese Abneigung, so werden sie gefährliche Konkurrenten der europäischen Arbeiter, werden dann aber auch ganz andere Löhne fordern und erhalten als jetzt. Einzelne südeuropäische Arbeitertypen, sogar der italienische, nähern sich ihnen. Eine alte Kultur hat den italienischen Arbeiter äußerst anstellig und fleißig gemacht, lange Mißwirtschaft hat seine Lebenshaltung tief herabgcdrückt; das Leben in der Natur und im Haufe hat ihm den Typus eines vollen Menschen ausgedrückt, aber er ist kein Fach-, kein Teil-, kein Maschinenarbeiter, sondern ein virtuoser Bedienter, Maurer, Erdarbeiter. o) Die mittel-, nord- und westeuropäischen Lohnarbeiter, zumal die auf dem Lande, hatten gegen 1750—1800 noch den Charakter mißhandelter, ganz in den hergebrachten Geleisen der Naturalwirtschaft sich bewegender Höriger. Störrisch, indolent, in vielen Gegenden bettelhaft, dem Neuen in Technik und Wirtschaft abgeneigt, durch langen Klassendruck bitter und mißtrauisch oder devot und ohne Selbstbewußtsein arbeiteten sie vielfach wenig und schlecht. „Wenn der Bauer nicht muß, rührt er weder Hand noch Fuß-" Ohne Schulbildung, mit geringen Bedürfnissen, schlecht genährt, oft barfuß, selbst im Winter im leinenen Kittel erschien diese Arbeiterklasse den oberen Klassen als das natürliche Fußgestell ihrer Kultur. Man nahm ziemlich allgemein an, Armut und Not seien nötig, um sie zur Arbeit zu treiben. Noch bei der amtlichen Erhebung über die preußischen Landarbeitcr 1849 konstatierte man, daß da und dort nach einer guten Kartoffelernte die Tagelöhner nur 2—3 Tage in der Woche zur Arbeit kämen, weil deren Verdienst zum Leben ausreiche. In den Städten, in manchen Gewerben waren seit langem etwas höhere Bedürfnisse, größere Geschicklichkeit, bessere Arbeitsgewohnheiten vorhanden, aber träge Indolenz fehlte auch da nicht. Erst die Befreiung des Bauernstandes, die Durchführung der allgemeinen Schulpflicht, der Sieg der Geldwirtschaft, die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit, die wachsende Konkurrenz und der freie Arbeitsvertrag weckten nach und nach von 1789, hauptfächlich aber von 1840—1860 an das Selbstbewußtsein und die Thatkraft, schufen nach und nach einen wesentlich höher stehenden Arbeiterstand, der aber natürlich nach Rasse, technischer und wirtschastlicher Entwickelung, nach Gegenden und politisch-kirchlicher Umgebung, nach socialen Schicksalen und sonstigen Einflüssen doch noch in Europa und den europäischen Kolonialländern in sehr verschiedene Gruppen und Schichten zerfällt. ä) Zu unterst steht auch heute eine proletarisierte, in der That verelendete Schicht; es sind Leute, die nur zeitweise beschäftigt sind, schlecht genährt, mit niedrigster Lebenshaltung, vielfach in die Klasse der Arbeitsscheuen und dauernd Arbeitslosen, ja in die der Vagabunden, Diebe und Verbrecher übergehen; viele sind freilich auch bei größtem Elend rührend fleißig, arbeiten sich zu Tode. Die erste Art sitzt in den Großstädten, die letztere mehr in den Kleinstädten, auf dem Lande, in den Gegenden der Hausindustrie, des ländlichen Zwergbetriebes, der parasitischen, auf die billigsten Arbeitskräfte fpekulierenden Industrien. Booth berechnet, daß in England von acht Millionen männlicher Arbeiter mindestens eine Million dieser tiefsten Schicht angehören; Deutschland hat Wohl einen geringeren Prozentsatz; Italien, Belgien, Holland vielleicht einen etwas größeren. Sie sehlt auch in den Ländern neuer Kultur mit Bodenüberfluß, in Australien und den Vereinigten Staaten nicht. s) Über ihr steht der große Stamm der ungelernten Arbeiter; die ländlichen Tagelöhner, auch ein Teil der gewerblichen gehört hierher; aus ihm rekrutieren sich meistens die Dienstboten. Ein Teil dieser Schicht kämpft noch mit den modernen wirtschaftlichen Einrichtungen, hat die alte Trägheit, die Lässigkeit naturalwirtschaft- lichcr Verhältnisse noch nicht ganz überwunden. Die Lebenshaltung ist mannigfach noch eine recht kümmerliche, wie z, B. in Schlesien, im bayrischen Franken, in Thüringen; daneben auch wieder eine reichliche, wie im deutschen Nordosten, in Bayern, in Niedersachsen; 268 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe? u. der Einkommensverteilung. ^72g das Eindringen viel niedriger stehender Rassenelemente, wie der Iren in England, der Slaven in Ostdeutschland und Österreich, der Italiener in Südfrankreich, hemmt leicht die Verbesserung der Lebenshaltung. Im ganzen ist aber auch bei den ungelernten Arbeitern das Selbstbewußtfein und der Erwerbstrieb geweckt; Rührigkeit und Intelligenz, Fleiß und Geschicklichkeit ist auch beim Landarbeiter im Steigen. t) Die gelernten Arbeiter in Land und Stadt, in Gewerbe und Handel stehen zwar entfernt nicht alle über den ungelernten; in den verkümmerten Hausindustrien und Handwerken giebt es Tausende schwächlicher Arbeiter mit niedriger Lebenshaltung; die Bekleidungsgewerbe haben fast überall nicht sehr hoch stehende Arbeiter (in Deutschland waren es 1895 529 578); die Textilarbeiter stehen jetzt in England relativ sehr hoch, in anderen Ländern nicht, sie sind teilweise ungelernt (in Deutschland zählte man 1895 743 784). Die Bergarbeiter gehören in manchen Ländern nicht zur Arbeiteraristokratie, wohl aber in England durch ihre neue Organisation, in Deutschland durch ihre hergebrachte Verfassung, die freilich durch übermäßiges Eindringen anderer Elemente noch mehr als durch die neuere Berggesetzgcbung der Auflösung nahe ist (in Deutschland 1895 515 286). Die Arbeiter der Baugewerbe gehören zu einem erheblichen Teile (deutsche 1895 829 741), die der Metall- und Maschinenindustrie (deutsche 1895 925 876) und ebenso die der polygraphischen, der Kunst- und mancher anderen feinen Gewerbe zu der führenden Elite der Arbeiter. In den sämtlichen deutschen Gewerben zählte man 1895 auf 3,8 Millionen gelernter noch 2,0 Millionen ungelernter Arbeiter; doch ist die ganze Scheidung eine fließende und unsichere. Die Spitze der gelernten Arbeiter machen die Werkmeister und Vorarbeiter aus; sie gehen in die zahlreichen technischen und kaufmännischen Beamten über. Mit ihnen erhalten wir eine Hierarchie der Arbeitsstellungen vom letzten Lohnarbeiter bis zu den Generaldirektoren der großen Gesellschaften, welche kaum geringere Verschiedenheiten ausweist als die Gegensätze, die überhaupt in der Gesellschaft vorhanden sind. 3. Zuletzt ein Wort über die Gesamtheit der Personen in der modernen Gesellschaft, welche von Arbeitsstellungen, Lohnen und Gehalten leben. Wenn wir bedenken, daß 1395 in Deutschland zu den in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel gezählten 12,8 Millionen Lohnarbeitern 0,6 Millionen Beamte der Unternehmungen, 0,4 Millionen wechselnde Lohnarbeiter, 1,3 Millionen Dienstboten kommen, zusammen 15,1 Millionen, daß außerdem 1,42 Millionen Personen in öffentlichen Beamtenstellungen, in Post und Staatsbahnen und liberalen Berufen thätig sind, welche teils Lohnarbeiter, teils im weiteren Sinne der Arbeiterklasse zuzurechnen sind, vielfach wenigstens ähnliche wirtschaftliche Lebensbedingungen haben, so sehen wir, daß von den 20,7 Millionen Erwerbsthätigen und 1,3 Millionen Dienstboten, zusammen von 22 Millionen nicht weniger als 16,5 Millionen, also gerade 2/4, zwar nicht alle Lohnarbeiter sind, aber alle in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für sie bilden die Ausbildung des Arbeitsvertrages im weiteren Sinne, die Bedingungen der Anstellung und alles dessen, was damit zusammenhängt, den Kern ihrer wirtschaftlichen Lebensinteressen. Es ist daher kaum zu viel gesagt, wenn wir behaupten, es gebe keine wichtigere wirtschaftliche und sociale Frage, als die des Arbeitsverhältnisses. An ihr hänge die Zukunft unserer Gesellschaftsvcrfassung. Die richtige Ausgestaltung und Fortbildung aller einschlägigen Institutionen sei, wenn nicht die erste, so doch eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart und Zukunft. 205. Die principielle Erörterung des Arbeitsverhältnisses und -Vertrages. Wenden wir uns nach diesen Bemerkungen zu einer principiellen Erörterung des heutigen Arbeitsverhältnisses. Es umschließt die wirtschaftlichen und rechtlichen, die psychischen und socialen Beziehungen der Arbeiter zu den Arbeitgebern, es findet seinen rechtlichen Ausdruck wesentlich im Arbcitsvertrag, es hat seinen wesentlichen Kern im Arbeitslohn, der Bezahlung der Arbeit durch den Arbeitgeber. Zwei geschiedene sociale Klassen stehen sich individuell und gruppenweise, organisiert oder 727j Ungelernte und gelernte Arbeiter. Das Lohnverhältnis im Lichte verschiedener Theorien. 269 nichtorganisiert gegenüber, sie müssen sich über die Arbeitsbedingungen und den Lohn immer wieder vertragsmäßig vereinigen; der ganze Gang unseres volkswirtschaftlichen Lebens hängt davon ab, wie das geschieht. Man wird sagen können, die beiden älteren theoretischen Schulen hätten sich das Arbeitsverhältnis durch entgegengesetzte allgemeine Vorstellungen klar zu machen gesucht. Die Liberalen sahen in ihm nur einen Marktvorgang wie andere, die Socialisten erblickten in ihm nur einen socialen Kampf, welcher den einen Teil Herabdrücke, ja vernichte, den anderen mit ungerechtem Gewinn überhäufe. Beide Vorstellungen sind nicht ganz unrichtig, aber sie sind einseitig und erschöpfen den Thatbestand nicht. Um Marktvorgänge und Preisbildung handelt es sich in der That; Angebot und Nachfrage treten sich auf dem Arbeitsmarkt gegenüber; ihre Größenverhältnisse wirken ganz wesentlich auf die Lohnhöhe und die Machtstellung der einen und der anderen Seite. Aber der Verkauf der Arbeit und der Verkauf von Waren zeigt so fundamentale Unterschiede, das Spiel von Angebot und Nachfrage hat hier so vielfach andere tiefer greifende Folgen als auf dem Warenmarkt, es stehen sich so häufig ungleiche Kräfte gegenüber, der einzelne Arbeiter, vollends die einzelne Arbeiterfrau, die arbeitenden Kinder und jungen Leute sind gegenüber dem kapitalkräftigen Arbeitgeber so überwiegend die schwächeren; in Ländern mit starker Bevölkerungszunahme und geringer wirtschaftlicher Entwickelung tritt fo leicht ein Überangebot von Arbeitern zeitweise ein, daß in den letzten Jahrhunderten gar oft eine Herabdrückung des schwächeren Teils, der Arbeiter, stattfand; ja mehr als das, eine Verkümmerung, Ausbeutung und BeWucherung. Das kann nur verhindert werden durch vereinsmäßige Zusammenfassung der schwächeren Kräfte, durch gesetzliche Schutzbestimmungen, durch ein speziali- siertes, den Verhältnissen der einzelnen Arbeiter- und Betriebsgruppen angepaßtes Arbeitsrecht, vielfach auch durch kollektive Verabredungen über Arbeitsverträge, ja durch autoritativ angebahnte Minimallöhne, endlich durch eine Reihe von Institutionen (Arbeitsnachweis, Genossenschaftswesen, Versicherungswesen, Bildungseinrichtungen ?c.), welche die Lebenshaltung, die Geschicklichkeit, die Wirtschaftlichkeit des ganzen Arbeiterstandes heben. An der Bezeichnung des heutigen Arbeitsverhältnisses als Klassenkampf ist das wahr, daß sich neuerdings Arbeitgeber und Arbeiter bewußt als kämpfende Klassen gegenüberstehen, daß sie organisiert mit den Mitteln des Marktes einschließlich der Koalition und des Streikes, aber auch mit denen der Politik, der Presse, der öffentlichen Meinung, der Gesetzgebung, eventuell da und dort mit Terrorismus und Gewaltakten einander bekämpfen. Aber es ist ein Kampf, der doch im ganzen innerhalb der großen Friedensordnung, welche Sitte, Recht und Moral aufgerichtet haben, welche von der Staatsgewalt verteidigt wird, sich vollzieht (vergl. I § 32). Und wenn selbst bürgerliche Nationalökonomen von den Kämpfen um den Arbeitslohn oft versichern, die Macht entscheide allein, so meinen sie damit Wohl nicht jede Art der Macht und der Gewalt, sondern mehr nur das jeweilige Übergewicht der Machtelemente, wie sie innerhalb Moral, Sitte und Recht sich bethätigen dürfen. Zur Machtbethätigung schlechthin würde auch Drohung, Gewalt aller Art, Mord und Brandstiftung gehören. Aber nicht bloß sie sind, von Momenten des Aufruhrs abgesehen, ausgeschlossen, sondern auch manche andere Machtbethätigungen sind durch Gesetz und Strafe unmöglich gemacht, wie ja alle Ordnung der Kinder- und Frauenarbeit, der Arbeitszeit u. f. w. das zeigt. Wohin kämen wir, wenn wir lehrten, über Kinderzulassung, Frauenarbeitszeit, Gesundheitseinrichtungen solle überall die Macht — statt des Gesamtinteresses und der Gerechtigkeit — entscheiden? Ja, wir werden sagen können, die Lehre, daß die Kämpfe um. Lohn und Arbeitsbedingungen nur Machtproben seien, habe praktisch ungünstig gewirkt, habe die Kämpfe geradezu vergiftet. Wir möchten im Gegensatz hierzu betonen: Das ganze Arbcitsrecht nach seiner privat- und öffentlichrechtlichen Seite und die Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge und der kollektiven Lohn- Verabredung habe das Arbeitsverhältnis mit fo großen und fest gefügten Wällen und Grenzen umgeben, ordne fo vieles im Gesamtinteresse der Gesellschaft und des 270 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^72z Friedens, daß weder von reinen Klassenkämpfen, noch von bloßen Machtproben gesprochen werden könne. Gewiß bleiben die beiden großen socialen Gruppen wirtschaftliche und psychische Größenerscheinungen und Kräfte, deren Zahl, Besitz und Einkommen, deren psychische, lociale und politische Eigenschaften den großen Prozeß der wirtschaftlichen Guterverteilung zwischen ihnen immer wieder wesentlich, aber nie allein bestimmen. Indem beide Teile vom Staate, vom Rechte, von geschlossenen Verträgen, von sittlichen Ideen und der öffentlichen Meinung Schritt für Schritt beeinflußt werden, unterliegt der sogenannte Klassenkamps und die Marktbildung des Lohnes einer weitgehenden gesellschaftlich-ethischen Regelung. Das Arbeitsverhältnis ist uns also das auf dem Boden der freien Arbeitsverfassung, aber unter dem Einfluß von Moral und Sitte sich abspielende, durch eine große Zahl einflußreicher Wirtschasts- und Rechtsinstitutionen modifizierte Verhältnis der Wechselwirkung der zwei großen Klassen, der Arbeitgeber und der Arbeiter. Und wir fragen daher, wie ordnet das heutige Arbeitsrecht dasselbe, welchen wesentlichen Inhalt hat der Arbeitsvertrag? Um die Frage zu beantworten, müssen wir zunächst feststellen, welche Punkte der Ordnung das Arbeitsverhältnis überhaupt biete. Es handelt sich nicht bloß um Lohn und Arbeitsleistung, sondern um die gesamte Einfügung der Lohnarbeit in den Lebensgang der Arbeiter und in das Getriebe der Unternehmungen. Wie wird der Arbeiter für seinen Beruf erzogen? Wie werden die jugendlichen Arbeiter in der eigenen, in der Unternehmerfamilie oder sonstwie untergebracht? Wie werden die ganzen Beziehungen zwischen dem Familienleben und der Lohnarbeit geordnet? Wo ist Frauen-, wo Männer-, wo Kinderarbeit, wo Lehrlingsarbeit erlaubt und üblich? Wie lange dauert täglich die Arbeitszeit, welche Pausen finden statt? Wie verhält sich die Arbeitsanstrengung zur Arbeitskraft und zur Gesundheit? Wie wird während der Arbeitsverpflichtung oder nachher für kranke, verunglückte, invalide Arbeiter durch ^rivatrechtliche Haftung, durch Armenwesen, Versicherungs-, Pensionswesen oder gar nicht gesorgt? Auf wie lange sind die Verträge geschlossen, welche Kündigungsfristen gelten, und welche Einrichtungen bestehen für die, welche Stellen suchen? Unter welchen Umständen dürfen Arbeitgeber und Arbeiter ohne Kündigung zurücktreten? Welche Discivlinarmittel hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitern außer der Entlassung? Welches Maß von wirklicher Freiheit hat er in Annahme und Verabschiedung seiner Leute? Handeln bei Feststellung der Vertragsbedingungen die Arbeiter jeder sür sich allein oder viele gemeinsam? Dürfen sie die Arbeit gemeinsam einstellen? Haben sie ein entsprechendes Vereinsrecht? Haben sie thatsächlich gut fungierende Vereine und Kassen? Das sind nur einige der wichtigsten Fragen des Arbeitsverhältnisses; es ist mit ihnen noch nicht erschöpft. Ein gewisser Teil dieser Fragen wird überall durch das Privat- oder öffentliche Recht beantwortet. Es fragt sich, wie die übrigen entschieden werden. Auf deni Höhepunkt der neueren liberalen Gesetzgebung glaubte man, die denkbar einfachste Formel der Lösung gefunden zu haben: Die.Gesetze sagten: „Der Arbeitsvertrag ist Gegenstand freier Übereinkunft." Und den paar Bestimmungen über Kündigungs- und Rücktrittsrecht fügte man etwa noch das Verbot einiger Vertragsarten oder Bedingungen bei, welche man als einen Rückfall in die ältere feudale Arbeitsordnung betrachtete; man verbot z. B. Arbeitsverträge, welche über eine größere Anzahl von Jahren beide Teile fesseln, oder solche, welche Arbeitsleistungen an das Eigentum eines Grundstückes binden. Man glaubte mit dieser Verweisung des Arbeitsvertrages auf die freie Übereinkunft einerseits dem großen Princip der Freiheit der Arbeit zu dienen; man hatte andererseits die schiefe Vorstellung, die Bedingungen jedes einzelnen Arbeitsvertrages würden am besten individuell für sich von den zwei Beteiligten erwogen, beraten und festgestellt. Dies letztere war fchon in der älteren Zeit natürlich nicht zutreffend gewesen. Man hatte im Mittelalter die Beziehungen der Bauern, der Tagelöhner, des Gesindes zum Grund- und Gutsherrn durch Hof- und Bauern Ordnungen, teilweise auch 729^ Die Bedeutung des freien Arbeitsvertrages. 271 durch Gesetze geregelt. Die Meister- und Gesellenbruderschaften und das Zunftrecht hatten das gewerbliche Arbeitsverhältnis in jeder Stadt, in jedem Gewerbe geordnet. Die Verhältnisse der Bergarbeiter, der Matrosen, der Salincnarbeiter, meist auch der Heimarbeiter waren teilweise durch Sitte und Herkommen, teilweise durch Vereinbarungen und Reglements bis in alle Einzelheiten bestimmt. Lohntarise und amtliche Lohnfestsetzungen bestanden in den meisten Ländern, teilweise als Maximalsätze zum Schutze der Arbeitgeber, teilweise als Minimalsätze im Interesse der Arbeiter. Viele dieser Abmachungen waren gewiß unvollkommen; viele Lohntarise blieben zu lange unverändert und wurden so falsch und drückend. Aber viele dieser Ordnungen waren auch ausgezeichnet, hielten in bestimmten Arbeiterkreisen die Lebenshaltung und den Lohn, die technische Tüchtigkeit hoch; die Arbeitszeit, die Pausen, der Stusengang der Stellungen, die Art der Lohnzahlung waren vernünftig reguliert, eine gewisse Sicherheit der Existenz war geschaffen. Die technische Revolution von 1760 —1870 machte es gewiß nötig, daß man das alte Zunftrecht, die hausindustriellen Reglements, das alte Bergarbeiterrecht teils 'beseitigte, teils revidierte. Die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Zünfte, die Gewerbe- und Niederlassungsfreihcit, das ganze Princip der freien Arbeit schien aber mehr zu fordern: nicht bloß die Beseitigung des veralteten Arbeitsrechtes mit seinen detaillierten Ordnungen, sondern überhaupt jede gesellschaftliche oder staatliche Ordnung des Verhältnisses weiter gehender Art. Man verstand den „freien Arbeitsvertrag" nicht bloß in dem Sinne, daß die älteren Formen der Gebundenheit verschwinden -sollten, sondern, wie wir sahen, in dem, daß jeder Arbeiter und Arbeitgeber ganz srei und willkürlich solle paktieren können. Alle Lohntaxen erschienen jetzt ebenso verfehlt Wie das ganze alte Arbeitsrecht. Kurze, jederzeit kündbare Geldlohnverträge, von Individuum zu Individuum geschlossen, erschienen als das Ideal. Die Einsicht und das Interesse der srei und gleich gedachten Individuen erschien als der beste Bürge für gute, beide Teile befriedigende Verträge. Man übersah ganz, daß die Natur der Sache, die übereinstimmenden technischen und gesellschaftlichen Einrichtungen überall sie Arbeiter gleicher und ähnlicher Art zu örtlich oder beruflich übereinstimmenden thatsächlichen Arbeitsverträgen und Ordnungen bringen müsse, daß es eine unerträgliche Zeitverschwendung sür beide Teile, eine unerfüllbare Zumutung vollends für den isolierten Arbeiter wäre, wenn er mit seinem Arbeitgeber einen langen, komplizierten Bertrag schließen solle. Es hieß Unmögliches verlangen, daß das ganze Arbeitsverhältnis mit seinen weit ausgreifenden Folgen in jedem individuellen Falle erörtert und geordnet werden solle. Was srüher schon nicht möglich gewesen war, würde heute in oen Riesenbetrieben und bei der Vereinheitlichung der gesellschaftlichen Organisationsformen in ganzen Ländern doppelt unausführbar. Der sogenannte „freie Arbeitsvertrag" im Sinne individueller Arbeitsverträge bedeutete für die Mehrzahl der Verhältnisse ein Fortbestehen alter Traditionen und Sitten oder ein einseitiges Machtgebot von der einen oder anderen Seite, dem, wenn es zu drückend wurde, dann Opposition, Kamps und Revolte folgten. Der sogenannte „freie Arbeitsvertrag" war ein Eingeständnis, daß man zur Zeit nicht fähig isei, an Stelle der alten Ordnung gleich eine neue zu setzen, weil man die neue Technik, die neuen viel komplizierteren Betricbsformen, die neuen Arbeitsbeziehungen noch nicht übersehe. Es war in gewissem Sinne natürlich, daß die neue Ordnung, das neue Recht, die neuen gemeinsamen Verabredungen erst im Laufe einiger Generationen entstehen konnten. Es war auch ohne Zweifel ein berechtigtes Bedürfnis, mit der neuen Freiheit der Arbeit den unteren Klassen mehr persönliche Verantwortlichkeit und mehr individuelle Entscheidungen zu überlassen, als das die älteren Arbeitsordnungen thaten. Aber andererseits mußte man sich doch nach und nach klar machen, daß die Verweisung der liberalen Gesetze auf das „freie Übereinkommen" , ihr blindes Vertrauen auf die abstrakte formale Freiheit des Vertrages doch große Irrtümer enthalten hatte- Diese Freiheit hatte Verlängerung der Arbeitszeit, maßlose Kinder- und Frauenarbeit, 272 Drittes Buch. Dcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. f?M wucherische Warenzahlung und andere schlimme sociale Mißstände erzeugt oder gefördert; sie hatte viele bewährte Arbeitsverfassungen in wesentlichen Bestandteilen leichtsinnig zerstört, wie z. B. im deutschen Bergbau; sie war Stück für Stück eingeführt worden, ohne daß Regierung und Parlament recht Acht darauf gaben, daß viel mehr Doktrinäre und Unternehmer, als die Arbeiter sie gefordert hatten. Die kindliche Fiktion, daß sie Segen stiften müsse, weil alle Menschen gleich seien, und als einzelne Individuen ihr Interesse am besten verständen, war für die untere Hälfte der gedrückten, teilweise proletarisierten Arbeiter am unzutreffendsten. Man hatte das wirkliche Wesen der wirtschaftlichen Freiheit und ihre Folgen bei der Erörterung der Arbeitsvertragsfreiheit vielfach gründlich verkannt. , Wir haben über das Princip oben (I S. 52 —S9) im allgemeinen gesprochen. Wir haben den Segen der freien Arbeit vorhin (S. 262 ff.) geschildert und betont, welche Banden und Schranken, welche harte Disciplinarmittel mit ihr fielen. Die heutige sreie Arbeit besteht eben in deren Beseitigung, besteht eben in der stets freien Berufs-, Orts-, Arbeitgeberwahl, in dem zugelassenen Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und höheren Lohn, in der Einräumung der richtigen Vorbedingungen hierfür. Es wird auch stets ein gewisses Maß der formalen Arbeitskontraktfreiheit heute bleiben müssen. Aber daneben werden Civil- und Verwaltungsrecht, Tarifverträge und neue Sitten einen immer größeren Teil der Vertragsbedingungen dauernd oder zeitweife, orts- oder berufsweise festlegen; weil nur so die Schwachen richtig geschützt, der Inhalt der Verträge dauernd vervollkommnet werden kann. Die Arbeitgeber und die Arbeiter suchen durch ihre Verbände den Verträgen einen festen, gerechten, aus Grund von Verhandlungen der Marktlage und den Verhältnissen angepaßten Inhalt zu geben. Durch Gesetz und Kollektivverhandlung, durch die bindende Macht dieser Gewalten wird natürlich die formale Freiheit der einzelnen eingeschränkt. Das kann, wo Terrorismus dazu kommt, wo Falsches erzwungen wird, ja da und dort zu weit gehen und schaden, ist aber im ganzen ein wirtschaftlicher und sittlicher Fortschritt, sofern für die Mehrzahl der Beteiligten das Arbeitsverhältnis dadurch gebessert wird. Die Einschränkung der formalen Freiheit, der Willkür, des Machtmißbrauches an der rechten Stelle ist eben in jeder. Gesellschaft immer wieder nötig. Immer wieder folgt neuen Freiheiten in der Geschichte auch wieder neue Bindung. Jedes Arbeitsverhältnis stellt einen Kompromiß von Freiheit und Ordnung dar. Wenn Brentano sagt, der formell freie Vertrag des Gesetzes werde erst durch die Gewerkvereine ein wirklich freier, so meint er damit, er werde ein vollkommenerer, ein gerechterer, ein den Arbeiterstand fördernder. Ich möchte nicht leugnen, daß die formale Freiheit durch Gesetz, kollektive Vertragsfeststellung, moralischen Druck an erheblichen Punkten eingeschränkt werde. Die Webbs sagen sogar, vielleicht in etwas übertriebener Weise: Kontraktfreiheit in dem Sinne, daß jeder thun könne, was er wolle, sei unverträglich mit Demokratie, Arbeitsteilung und dichter Bevölkerung. Aber richtig ist, daß zunehmende rechtliche Ordnung der Gesellschaft die Voraussetzung aller höheren Wirtschaftsformen ist. Das Extrem wirtschaftlicher Freiheit im Sinne der Willkür ist überhaupt in keiner Gesellschaft realisierbar. Schon zwei Menschen können einen Arbeitsvertrag nur schließen, überhaupt über ihre entgegengesetzten Interessen sich vertragsmäßig nur einigen, wenn entweder dei7 Starke befiehlt, und der Schwache gehorcht, oder wenn beide Teile etwas nachgeben. Sollen größere Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitern sich so über die Arbeitsbedingungen einigen, daß nur einzelnes im Arbeitsvertrag dem individuellen Entschluß, überlassen bleibt, das meiste generell geordnet wird, so ist das nur möglich durch einen Kompromiß, durch eine mittlere Linie, welche Verzichte auf allerlei Wünsche, Negation der persönlichen Freiheit an bestimmten Punkten in sich schließt. Wachsende Teile der Arbeitgeber und Arbeiter ziehen aber solche generelle Ordnungen und Kompromisse Vor, weil dadurch der Streit und die Reibung vermindert, das beiden Teilen Heilsame im ganzen erreicht, die Annahme von Arbeitern, ihre Behandlung, ihre Ablöhnung außerordentlich erleichtert und vereinfacht wird. Wie der Führer der englischen 731) Die zunehmende Rechtsordnung des Arbeitsvertrages. 273 Maschinenbauer neuerdings sagte, werden so die Arbeiterstreitigkeiten aus dem Gebiete rein physischer Machtkämpfe aus die höhere Basis der Entscheidung nach Gerechtigkeit und Moral emporgehoben. Wir werden im folgenden Paragraphen zu zeigen haben, welche Rolle dem Gesetz und den kollektiven Vereinbarungen bei dieser wachsenden Rechtsordnung des Arbeitsverhältnisses zufällt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, welcher Natur das Arbeitsverhältnis sein wird, das in absehbarer Zeit aus den heutigen Reformen entsteht. Hier können wir vorgreifend schon sagen, was es nicht sein wird. Der Arbeitsvertrag wird nicht in dem Sinne verschwinden, daß die Mehrzahl der Arbeitenden aufhörten, im Lohnverhältnis zu stehen, daß sie den sogenannten vollen Arbeitsertrag erhielten; das Verhältnis wird auch kein solches werden, daß es durch die idealistischen Forderungen des Rechtes auf Existenz oder des Rechtes aus Arbeit richtig bezeichnet wäre. Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, das Recht ans Existenz und das Recht auf Arbeit stellen nicht einfache, klare Rechtssätze dar, sondern diese Postulate enthalten allgemeine und zwar ziemlich vage, vieldeutige Vorstellungen über den Inhalt künftiger oder idealer Rechtsordnungen der Arbeit, ja über die Verfassung der Volkswirtschaft überhaupt, wie sie von den socialistischen Schriftstellern aufgestellt wurden; diese Ideale könnten oder können nur durch eine Summe von gesellschaftlichen Einrichtungen und rechtlichen Specialordnungen im Detail durchgeführt werden. Das Recht auf Existenz ist die ältere, bescheidenere socialistische Forderung. So weit sie eine Berechtigung hat, ist sie durch unser Armenwesen und durch eine vernünftige staatliche Wirtschafts- und Lohnpolitik realisiert. Das Recht aus Arbeit, wie es gewissermaßen das preußische Landrccht anerkennt, und Bismarck 1834 verteidigt hat, kann sehr Verschiedenes bedeuten. Es hat Sinn und Verstand, wenn man darunter die Pflicht von Staat und Gesellschaft versteht, möglichst jedem Arbeitsfähigen durch Arbeitsnachweis, durch Notstandsarbeiten, durch richtige Gewerbe- und Handelspolitik eine leidlich bezahlte Beschäftigung zu verschaffen. Das Recht auf Arbeit aber in dem Sinne, daß der Staat jedem in seinem Beruf eine Stelle und auskömmlichen Lohn garantieren müsse, geht viel weiter; es ist un- aussührbar ohne Aushebung aller freien Orts- und Berufswahl, ohne staatliche Ordnung der Bevölkerungsbewegung, ohne staatliche Leitung der ganzen wirtschaftlichen Produktion. Es enthält einen wirtschaftlichen Widersinn, wenn man damit den Arbeitern einer sinkenden Industrie auf die Dauer Beschäftigung und hergebrachten Lohn in ihr garantieren will. Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag — statt des Arbeitsvertrags — ist eine von Lassalle und seinen Vorgängern ausgestellte Formel, welche von der Fiktion ausgeht, alle wirtschaftliche Produktion sei von den Lohnarbeitern allein geschaffen, also gehöre von Rechts wegen der volle Ertrag der Arbeit auch ihnen; Unternehmergewinn und Rente sollen damit als unberechtigt bezeichnet werden. Die Vorstellung ist: der socialistische Staat, der vom Gesamtertrag der Arbeit Wohl einige Abzüge sür seine Beamten und das Nationalkapital machen dürfe, solle den ganzen Rest an die Arbeiter nach ihrer Arbcitsstundcnzahl oder nach ihren Leistungen oder nach ihren Bedürf- nissen verteilen. Die Formel ist so unklar, daß Marx sie von Ansang an verurteilte, daß auch die socialdemokratische Partei sie aus ihrem Programm 1891 strich. Sagt doch selbst Kautsky neuerdings: „Die Verteilung der Güter dürfte in absehbarer Zeit nur in Formen vor sich gehen, welche eine Fortentwickelung der heute bestehenden Lohn- sormen darstellen." 206. Die verschiedenen heutigen Rechtsformen, welche das Arbeitsverhältnis ordnen. Wir haben den Beweis zu erbringen gesucht, daß das heutige Arbeitsverhältnis in steigendem Maße einer rechtlichen Ordnung unterliege. Wir haben nun zu untersuchen, welche Formen des Rechtes hiebei in Betracht kommen und zusammen wirken, und wie hiedurch das ganze Arbeitsverhältnis sich umgestalte, ohne doch aufzuhören, ein Lohnverhältnis zu bleiben.- Tchmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, ll, 1,-0, Aufl. 18 274 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. s7ZZ Das neuere Civil- und das Handelsrecht der einzelnen Staaten hat bisher den Arbeitsvertrag immer nur sehr kurz und kümmerlich geordnet, teilweise weil er in seiner heutigen Bedeutung und Form etwas Neues ist, weil bisher meist die Arbeiterinteressen den mehr nach der Vergangenheit und den Bcsitzinteressen schauenden Gesetzgebern sern lagen, teiwcise auch weil das Civilrecht nur die generellsten Fragen sür alle Arbeitsvcrträge ordnen kann, das für den Arbeiter Wichtigste aber erst bei den speciellen Vertragsarten in die Erscheinung tritt- Der Loäs civil macht den Arbeitsoder Dienstvcrtrag in Z§ 1780—1781, das neue deutsche Bürgerliche Gesetzbuch in ßZ 611—630 ab. Künftige Gesetze werden ohne Zweisel weiter gehen; wenigstens wenn man allgemein den neueren Wuchcrbegriff auf den Arbeitsvertrag anwenden, wenn man überhaupt die berechtigten Interessen der Arbeiter mehr schon civilrechtlich schützen will, so muß das Civilrecht in breiterer Weise als bisher den Arbeits- und Dienstvertrag ordnen. Immer aber wird es in dieser Beziehung nicht zu weit gehen können, weil es, wie gesagt, nur ordnen kann, was allen so sehr verschiedenen Arbeitsverhältnissen gemeinsam ist. Viel umfangreicher greifen die vcrwaltungsrechtlichcn Spccialgesetze ein, die auch manches Privatrechtlichc ordnen, nämlich die Gewerbeordnungen, die Arbeiterschutzgesetze, die S ee mann s o rd n un g, die Gesindeordnungen, die Berggesetze; doch auch sie müssen sich vielfach begnügen, gewisse Grundlinien zu ziehen, welche dann allerdings durch specielle Bundesrats- oder Ministerialverordnungeu, durch provinzielle oder ortspolizeiliche Verordnungen und Statute ergänzt werden. Im ganzen hat diese Gesetzgebung sich bisher auf folgende drei Hauptpunkte beschränken müssen! 1. auf die Anordnung gewisser Bedingungen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeiter, Beschaffenheit der Arbeitsräume, der Maschinen- umfriedigung, der Luftzuführung, womit sich einige bescheidene Anordnungen im Interesse der Sittlichkeit verknüpfen (über Ankleideräume, Aborte); 2. auf die Ordnung der Arbeitszeit der Kinder und Jugendlichen, der Frauen und teilweise auch der Männer; 3. aus die Haftung und Verpflichtung der Unternehmer oder auf die sonstige Fürsorge im Falle der Krankheit, der Invalidität, des Alters und der Betriebsunfälle der Arbeiter. Als untergeordnete Punkte kommen hinzu: 1. einige Bestimmungen über Lohnzahlung (Verbot der Warenzahluug, Lohnbücher, Lohnbeschlagnahmc); 2. über die Arbeitsordnungen, die Strafjustiz und die Disciplin in den Betrieben; 3. über die Führung von Arbeitsbüchern und 4. über Arbeiterausschüsse in den Betrieben. Die Gesetze bezogen sich zuerst uur aus die wichtigsten gewerblichen Großbetriebsarten und Bergwerke, später nach und nach auch auf alle gewerblichen Werk- und Arbeitsstätten mit mechauischer Krast, ja auf alle mit mehreren Arbeitern, dann auch auf Handelsgeschäfte, Wirtschaften u. s. w., nicht aber auf Land- und Forstwirtschaft und die häusliche gewerbliche Arbeit. So viele Vorgänger im älteren Rechte die Arbeiterschutzgesetzgebung gehabt hatte, sie war sast überall in der ersten Blütezeit der Gewerbefreiheit verschwunden. Nur langsam brach sie sich nun auss neue Bahn; zuerst sehr schüchtern in Großbritannien 1802, energischer 1847. Deutschland, die Schweiz, Österreich, Frankreich, auch die anderen Staaten folgten. Die etwas bessere Ausbildung der Arbeiter- schntzgesetzgebung gehört den letzten dreißig Jahren an. Sehr viel ist noch zu thun. Der große Vorzug dieser gesetzlichen Fürsorge sür Besserung der Arbeitsvcrhält- nisse und des Arbcitsvcrtrags ist, daß die Reform ohne den Haß und die Bitterkeit von Arbeitseinstellungen, nur aus Grund öffentlicher Diskussion und parlamentarischer Kämpfe sich durchsetzt, daß sie, vom starken Arm des Staates durchgeführt, auf alle konkurrierenden Geschäfte gleicher Art sich gleichmäßig erstreckt. Aber es ist ein Weg, welcher nur das Wichtigste, Allgemeinste, Gröbste anfassen kann, ein Weg, der an schablonenhafte Durchschnittsregeln gebunden ist, mit bureaukratischer Schwerfälligkeit in seiner Entstehung und Ausführung stets mehr oder weniger behaftet bleibt. Man kann auf ihm nicht genügend individualisieren, nicht das einzelne ergreisen; man ist auf diesem Wege unfähig, die wichtigsten Fragen, z. B. die Lohnfrage, die Lohnhöhe, die Lohnarten u. s. w. zu regeln. Die verschiedenen Formen der Rechtsordnung des NrbeitsvertrageZ. 275 Über diese gesetzliche und statutarische Regelung gehen nun aber manche Anläufe der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses hinaus, die nicht dem individuellen Arbeitsvertrage entspringen, auf größere oder kleinere Gruppen von Arbeitern sich beziehen, teils auf obrigkeitliche Anordnungen und Akte öffentlicher Behörden, teils auf Verfügungen von Unternehmern, teils endlich auf Vereinbarung beruhen. Die Regulierung der Arbeit, wie sie in den großen Staats- und Kommunalbetrieben stattfindet, hat schon deshalb eine gewisse Bedeutung, weil sie der öffentlichen Kritik mehr unterstellt ist, weil sie in den sämtlichen Betrieben desselben Staates oder derselben Gemeinde ähnlich stattfindet, weil sie im ganzen nicht so von Gewinnabsichten geleitet sein kann wie die in Privatgeschäften. Dazu kommen die neuerdings in England geforderten und durchgesetzten, nun auch aus dem Kontinent nachgeahmten Ordnungen der Arbeit, deren Einhaltung Staat und Gemeinde von den Unternehmern fordern, welche bei öffentlichen Submissionen sich beteiligen, welche öffentliche Aufträge übernehmen; eine bestimmte Lohnhöhe, Minimallöhne, bestimmte Arbeitszeit und Ähnliches werden so für weite Gebiete des wirtschaftlichen Lebens gefordert und durchgesetzt. Mehr und mehr hat aber auch in jedem größeren privaten oder Aktienbetrieb sich das Bedürfnis herausgestellt, eine gewisse gleichmäßige, dauernde Ordnung der Arbeit herzustellen und sie schriftlich zu fixieren. Zunächst ist in jedem größeren Geschäfte, wie sast in jedem Haushalte, durch die Zwecke der wirtschaftlichen Thätigkeit, durch die Technik und die Räume, durch die Zahl der Personen, durch ihr Zusammenwirken und ihre Arbeitsteilung eine gewisse Ordnung an sich gegeben, aber sie kann rationell oder ungeschickt sein; sie beruht auf der entsprechenden organisatorischen Fähigkeit des Befehlenden; sie muß, soll der Betrieb gut funktionieren, in Fleisch und Blut, in Sitte und Lebensgewohnheit aller Beteiligten übergehen; ihr realer Inhalt und ihr inneres Leben ist die Hauptsache. Aber die schriftliche Fixierung macht die Pflichten und Bestimmungen präcis, teilt sie jedem Eintretenden mit, gestattet die bessere, glattere Durchführung. Der Arbeiter sieht, daß nicht Willkür mit ihm schaltet, sondern eine aus der Natur des Geschäfts solgende Arbeitsordnung. Die sogenannten Arbeits-, Fabrik-, Betriebsordnungen haben hauptsächlich im 19. Jahrhundert mit dem Großbetrieb sich ausgebildet. Sie waren zuerst mehr einseitig herrschaftliche Anordnungen der Unternehmer. Aber seit 50—60 Jahren -forderte die Gesetzgebung emzelner Staaten solche für bestimmte Betriebe mit einem bestimmten Inhalt; teilweise wurde eine obrigkeitliche Prüfung, eine Vorlage an die Behörden, eine Anhörung der Arbeiter über sie gesetzlich angeordnet. So verschwanden die übermäßig harten Disciplinarstrafen, das ungleiche Recht für beide Teile (in Bezug auf Kündigung u. s. w.) und andere harte unbillige Bestimmungen. Fast allgemein wird heute ihr Anschlag an sichtbarer Stelle oder Aushändigung an jeden neueintretenden Arbeiter verlangt. In den vorangeschrittenen Ländern beruhen sie auf wirklichen Verhandlungen mit den Arbeitern, nehmen Vertragsform an. Ihr Inhalt ist successiv ein umfangreicherer, auf die verschiedensten Seiten des Arbeitsverhältnisses sich erstreckender geworden (Anfang, Ende, Pausen der täglichen Arbeitszeit, Zeit und Art der Lohnzahlung, Kündigungsbedingungen, Verhalten in dem Betrieb, Behandlung von Rohstoff und Maschinen, Beleuchtungs- und Reinigungsdienst, Urlaubswesen, Wohlfahrtseinrichtungen, Hülfskassen), und was mehr ist, sie haben immer mehr einen humanen, billigen, nicht bloß die Disciplin fördernden, sondern auch die Arbeiter schützenden Charakter angenommen. Erstrecken sich diese Arbeitsordnungen hauptsächlich auf Fabriken, Bergwerke, große Reedereien, Schiffsbetriebe u. s. w., so fehlen sie doch auch in der Landwirtschaft nicht. In Mecklenburg z. B. hat die Arbeiterbewegung des Jahres 1848 dahin geführt, daß auf den Gütern unter Assistenz obrigkeitlicher Kommissare sogenannte Regulative sür die Arbeit und die Stellung der Jnstleute zu stände kamen, die als Gewohnheitsrecht sich bis heute erhalten und die dortigen Arbeitsverhältnisse sehr viel günstiger gestaltet haben als in den benachbarten preußischen Provinzen. 18* 276 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^?Z4 Sind die Arbeitsordnungen der einzelnen Betriebe so teilweise schon auf vertragsmäßige Weise entstanden, so gilt dies allgemein von den Abmachungen über Lohn und' Arbeitsbedingungen, wie sie heute da entstehen, wo in ganzen Gewerbszweigen die organisierten Arbeitgeber und Arbeiter nach ihren Kämpfen paktiert haben, oder wo nach Streiks durch Vermittelung von Schieds- und Gewerbegerichten neue Ordnungen beiderseits angenommen wurden. Man bezeichnet diese Ordnungen heute in Deutschland als Tarifverträge, weil unter den Arbeitsbedingungen meist der lange Tarif über die Lohn- und Akkordsätze den größten Umfang einnimmt. So schwierig ihr Zustandekommen ist, so sehr haben sie längst in England und anderwärts zugenommen; auch in Deutschland vor allem durch die Thätigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter so, daß jährlich Dutzende zu verzeichnen sind. Wo die Majorität der Unternehmer und Arbeiter bei der Vereinbarung vertreten war und sie gebilligt hat, fügt sich meist auch die Minorität durch nachträgliche Genehmigung oder stillschweigend; das Bedürfnis der einheitlichen Ordnung zwingt sie dazu. Man hat diese Verträge neuerdings meist Kollektiv-Arbeitsverträge genannt. Sie sind (wie Lotmar mit Recht betont) in Wirklichkeit nur Verträge von Gruppen von Unternehmern und Arbeitern darüber, daß sie in bestimmter Zeit ausschließlich Arbeitsverträge, die den paktierten Bedingungen entsprechen, schließen wollen. Die Annahme und Entlassung der einzelnen Arbeiter, die Eröffnung, Erweiterung und Schließung der einzelnen Betriebe, die Zahl der anzustellenden Arbeiter, das sind Rechtsakte und Entscheidungen, die ganz im freien Ermessen der einzelnen bleiben. Die Bedeutung der Tarifverträge liegt darin, daß sie künftig einen immer größeren Teil aller Arbeiter in Bezug auf den durch Gesetz nicht geregelten Teil des Arbcitsvertrags binden, ein einheitliches Arbeitsrecht für die einzelnen Zweige des wirtschaftlichen. Lebens vorbereiten werden. Ihren Einfluß ermessen wir erst dann ganz, wenn wir einzelne derselben, z. B. den 1896 für die deutschen Buchdrucker zustande gekommenen und eben jetzt erneuten Tarisvertrag in die Hand nehmen und bemerken, wie eingehend er das Arbeitsverhältnis ordnet. — Das Wichtigste ist, daß durch diese Tarifverträge auch die Lohnzahlungsmethoden und die Lohnhöhe gleichmäßig für bestimmte Arbeitergruppen und für kürzere oder längere Zeit festgelegt sind. Der Ccntralverband der deutschen Zimmerer sagt in seinem Bericht über den zustande gekommenen Tarifvertrag: „es ist dadurch mindestens eine Stabilität in den Löhnen und in der Arbeitszeit geschaffen worden." Solche Verträge über die gesamten Arbeitsbedingungen kommen für ganze Industrien da vor allem zustande, wo durch Praxis und Gesetzgebung es gelungen ist, ein Schiedsgerichtsverfahren beliebt zu machen; in den letzten 5—7 Jahren hat vor allem in den australischen Staaten die Gesetzgebung es dahin gebracht, daß, teils im Anschluß an gewerbliche Streitigkeiten, teils auch ohne solche, staatliche Gerichtshöfe die Löhne und Arbeitsbedingungen für bestimmte Gewerbe und bestimmte Zeit zwangsmäßig festsetzen konnten. Nur im Sinn von Minimallöhnen und Minimalbedingungen, die jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach oben überschreiten darf. Aber auch so sind sie von größter Tragweite; sie haben den Beifall der Arbeitgeber wie der Arbeiter gefunden. Die Nachahmung wird in England ernstlich erörtert. Ein Genfer Gesetz von 1900 scheint Ähnliches anzustreben. Wir kommen darauf bei den Schiedsgerichten zurück (vergl. unten S. 410 ff.). Gelingt Derartiges allgemeiner, so wird ein großer Teil aller Arbeitskämpfe beseitigt, und wird mehr und mehr der gesamte Inhalt der Arbeitsverträge unter periodische, den einzelnen Gewerben angepaßte Ordnungen gestellt. Jedenfalls werden wir sagen können, der Überblick über diese verschiedenen Rechts- sormen zeige uns eine zunehmende rechtliche Ordnung der eigentlichen Arbeitsverträge durch Gruppen, durch sociale Gemeinschaften. Und doch ist mit all' dem die Rechtsordnung des ganzen Arbeitsverhältnisses noch nicht erschöpft. Ebenso wichtig wie die Bestimmungen über die Arbeitsverträge selbst und über die Löhne sind die Institutionen und Rechtsordnungen, welche den Arbeiter in seiner übrigen Existenz betreffen. Wir meinen die großen Institutionen des Armenwesens, des Arbeit er versicherungs- 735) Kollektiv- oder Tarifverträge. Patriarchalisches Arbeitsverhältnis. 277 Wesens, des Arbeitsnachweises, des Arbeitervereinswesens und Ahn« liches, worüber wir im folgenden Kapitel besonders handeln. Nehmen wir all' dies zusammen, so erscheint uns das ganze heutige Arbeitsverhältnis als eine gesellschaftliche Erscheinung, ans der zwar weder der freie Vertrag, noch die Konkurrenz, noch die Wirkung von Angebot und Nachfrage verschwunden ist, die aber zugleich von Gesetzen und Ordnungen, Konkurrenzregulierungen und gesellschaftlichen Institutionen in der umfassendsten Weife beeinflußt und umgeben ist. Und wenn wir nach dem Geiste fragen, der in diesen Ordnungen weht, so ist es das Gesamtinteresse beider Teile und das Gemeinwohl, es sind die Ideen der Gerechtigkeit und der socialen Pflichterfüllung, es ist die Absicht der friedlichen Versöhnung und der socialen Erziehung, welche mehr oder weniger in ihnen zum Ausdruck kommen. Es ist ein Geist, der nicht auf dem Markte und nicht im Klasscnkampf erwächst; es ist die sittliche Grundlage der Gesellschaft, die hier sich wieder Bahn bricht und den Egoismus, die Habsucht, den Klassenhaß meistert, die Arbeitgeber und die Arbeiter nach und nach zu anderen Menschen macht. Und nicht bloß die wichtigeren sonstigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages, auch die Lohnhöhe wird langsam in das Netz dieser rechtlichen Ordnung hineingezogen, wie wir schon in der Wertlehre sahen (II, Z 174 S. 118—122) und es weiter unten noch besprechen werden. Wir wiederholen: die Staats< und Kommunalbehörden haben begonnen, neben den sonstigen Anforderungen den sie bedienenden Unternehmern die Zahlung gewisser Minimallöhne aufzuerlegen. Die Tarifverträge ordnen für gewisse Gewerbe und längere Zeiten die Lohnhöhe und hindern damit die willkürliche Lohnherabsetzung. Wir nähern uns so langsam, wenn auch auf ganz anderem Wege und unter viel besserer Anpassung an Angebot und Nachfrage als früher, wieder der Idee einer gesellschaftlichen Lohnregelung. Das in der Zukunft fo nunmehr rechtlich und sittlich geordnete Arbeitsverhältnis wird damit nicht plötzlich ein anderes, aber die Sicherheit der Arbciterexistenz verbessert sich, die Möglichkeit einer Hebung der Lebenshaltung wächst; die wirtschaftlichen und technischen Eigenschaften der Arbeiter werden günstig beeinflußt. Eine Elite unter ihnen beginnt genossenschaftliche Geschäfte; alle lernen in Arbeiterausschüssen, Gewerbe- Berichten, Gewerkschaften auch die entgegengesetzten Interessen würdigen, die eigenen besser abwägen und mit richtigeren Mitteln verteidigen. Diese Rechtsordnung der Arbeit führt nach und nach in den Betrieben, welchen besonders fähige, weitsichtige und gerechte Leiter vorstehen, das herbei, was wir wiederholt als konstitutionelle Betriebsverfassung bezeichnet haben. Aber diese wachsende Rechtsordnung des Arbeitsverhältnisses wird den Arbeitern weder die Leitung der größeren Betriebe in die Hand geben, noch wird sie alle patriarchalischen Arbeitsverhälthisse beseitigen. Sie wird die Klassengegensätze, die Vermögens- und Machtunterschiede in der Gesellschaft nicht ohne weiteres aufheben, sondern nur mildern. Wir haben oben (I, § 143 S. 437) ausgeführt, was unter patriarchalischer Behandlung der Arbeiter zu verstehen sei: eine Art väterlich bevormundender Beeinflussung derselben. Wir sahen, daß wo das geistige, moralische und wirtschaftliche Niveau der Arbeiter noch ein tiefes ist, daß auf dem Lande, in kleinen Geschäften, gegenüber jungen Leuten solche Beziehungen auch heute noch nötig sind und günstig wirken. Die Arbeitsvcrhältnisse sind, wie wir sahen, außerordentlich mannigfaltig; der Landarbeiter und der Fabrikarbeiter, der Matrose und der Bergarbeiter, der Lehrling und der Geselle, das Dienstmädchen und der Kutscher, der Werkmeister und der gewöhnliche Arbeiter, sie werden naturgemäß verschieden behandelt, stehen mannigfach unter abweichendem Recht, haben verschiedene Verträge, haben und ertragen ein verschiedenes Maß patriarchalischer Behandlung und persönlicher Freiheit. Aber jedenfalls die Mehrzahl der heutigen erwachsenen männlichen, vor allem der verheirateten Lohnarbeiter können nicht mehr wie jugendliche Dienstboten väterlich kommandiert, sie müssen als freie Staatsbürger im Sinne der Rechtsgleichheit mit Achtung behandelt Werden. 278 Drittes Buch- Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^73 höflich behandeln, wie sich Käufer und Verkäufer auf dem Markte zu begegnen Pflegen. Die Unternehmer müssen aufhören, die Forderung einer Lohnerhöhung oder der Kürzung, der Arbeitszeit als Insubordination zu behandeln. Sie müssen den Arbeitern mit den Formen der Achtung, der Rücksichtnahme, der Menschlichkeit gegenübertreten, wie sie heute überhaupt zwischen den verschiedenen Klassen, die auf einander angewiesen sind,, die Voraussetzung des Geschäfts- und des Verfassungslebens, des gesellschaftlichen Friedens sind. Wo Vertreter der Arbeiter und Unternehmer über Lohn- und Arbeitsbedingungen verhandeln, gemeinsam in Gewerbegerichten und Einigungsämtern sitzen, gleichberechtigt bei Enqueten vernommen werden, wo Arbeiter bei der Kontrolle der Arbeiterschutzgesetze, in der örtlichen Selbstverwaltung mit den höheren Klassen zusammenwirken, wo vollends beide Teile sich zu gleitenden Lohnskalen, zu Gewinnbeteiligungsverträgen zusammenfinden, wo Minister, wie Rosebery, sie zu gemeinsamen Frühstücken einladen, da tritt die mit Recht geforderte Gleichberechtigung am deutlichsten in die Augen. Sie schließt nicht aus, daß die Arbeiter das Maß von Unterordnung, Disciplin, Gehorsam, Treue und Hingebung behalten und immer wieder erlernen, ohne das große Organisationen nicht möglich sind. Sie werden diese Eigenschaften in dem Maße leichter erwerben, als sie richtig behandelt werden, einen legitimen Einfluß auf die Arbeitsbedingungen erhalten, als sie den Druck und die Disciplin als notwendigen Bestandteil der heutigen großen Geschäftsorganisationen überhaupt erkennen, und als sie durch die richtige Freiheit in ihrer dienstfreien Zeit, durch die Freiheit, die sie als Staatsbürger, als Konsumenten genießen, für den Druck im Geschäft entschädigt werden. Ein gewisses Vorbild, wie Derartiges möglich sei, sehen wir an den heutigen öffentlichen Berufsbeamten, deren Rechtsstellung und wirtschaftliche Sicherung die letzten vier Jahrhunderte ausgebildet haben, und an den höheren Beamten der großen Unternehmungen, deren Entstehen und Wachstum wir sebst erlebt haben; ihre Arbeitsverträge bilden trotz aller UnVollkommenheit, trotz ihrer berechtigten Klagen doch ein Mittelding zwischen dem öffentlichen Beamtenrecht und dem Arbeitsrecht der Lohnarbeiter. Der öffentliche Beamte steht unter einem Arbeitszwang und einer Arbeitspflicht, einer Kontrolle und strengen Disciplin wie jeder Arbeiter; fein Vorzug vor dem 737^ Gleichberechtigung der Unternehmer und Arbeiter. Beamtenvertrag. 279 Arbeiter ist die meist lebenslängliche Anstellung, die Pension, die Sicherheit, bei guter Führung in Gehalt und Stellung aufzusteigen, die Unentfernbarkeit außer bei Verbrechen und Vergehen und auf Grund eines administrativen oder gerichtlichen Versahrens, die gesellschaftliche Behandlung als Gleichberechtigter durch den Vorgesetzten im Salon, im Kasino, bei Tische u. s. w. Viele Arbeiterkreise erstreben heute schon ähnliche Rechte; man sieht es in denselben als Fortschritt an, wenn ganze Arbeitergruppen, z, B. gewisse Kategorien der Bediensteten der Staatsbahnen, der staatlichen Salinen und Bergwerke in die Kategorie der Beamten versetzt werden. Die sogenannten Beamten der Aktiengesellschaften und anderer großer Privatgeschäfte werden als solche bezeichnet, obwohl sie kein öffentliches Amt bekleiden; man nennt sie so, weil man bei ihnen ähnliche Berufspflichten wie bei den öffentlichen Beamten voraussetzt, weil sie eine ähnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung haben, teilweise Verträge auf Jahre oder Lebenszeit schließen, durch aussteigende Gehalte und Pensionen neben den meist vorhandenen Tantiemen an ihre Stellung gefesselt werden. Ihre Lage im einzelnen ist sreilich eine sehr verschiedene; eine große Zahl derselben unterscheidet sich von besser bezahlten Lohnarbeitern kaum in ihren Verträgen, ihrer Bezahlung und Behandlung. Immer heben sich die öffentlichen uud Privatbeamtcn von den gewöhnlichen Lohnarbeitern doch so weit ab, daß ihre rechtliche Stellung, die Bezeichnung ihrer Vergütung (als Besoldung uud Lohn), ihr socialer Raug allgemein noch als etwas Verschiedenes gilt. Die öffentlichen Beamten haben eine gesichertere Lebensstellung, ihre Pflichten und Rechte sind durch öffentliches Recht, Instruktionen, eingehende Verträge festgestellt; sie sind hiedurch gegen die Herabdrücknng ihrer Lebenshaltung, gegen erschöpfende Überarbeit im ganzen geschützt, ihr Thun und Benehmen im Privatleben ist relativ unabhängig. Ganz dasselbe werden zunächst die Lohnarbeiter nicht erreichen, aber doch Ähnliches. Sie werden, soweit ihre Stellung eine ungünstigere, unsicherere bleibt, dafür durch freies Koalitions- und Vereinsrecht entschädigt. Für Alter, Krankheit, Invalidität wird heute schon ähnlich bei ihnen gesorgt. Die Lohnformen nähern sich teilweise der Form der Gehalte. Jedensalls werden wir in der Annäherung des Arbcitsvcrhältnisscs an das Beamtenverhältnis einen Fortschritt sehen, der sich heute vollzieht, der das jetzt Erreichbare darstellt, der das Schlimmste, über was der Arbeiter heute klagt, beseitigt. 207. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertragcs außer der Lohnhöhe: Zeitdauer uud Kündigungsrecht, Form des Vertragsabschlusses, Kontraktbruch, Arbeitszeit, Natural- uud Geldlohn. Gehen wir nach diesen principiellen Erörterungen zu den Einzelheiten des Arbeitsvertrages über, so ist die Lohnhöhe natürlich das Wichtigste; ehe wir sie aber erörtern, ist es angezeigt, auch über einige der wichtigsten anderen speciellen Punkte des Arbcitsvcrtrages einige Worte zu sagen. a.) Die Zeitdauer und das Kündig ungs recht. Wie der heute überwiegend übliche Arbeitsvertrag aus dauernden patriarchalischen Beziehungen hervorging, so war er früher ziemlich allgemein für längere Zeit geschlossen, häufig auf ein ganzes Jahr; noch heute sind in der Landwirtschaft, im Gesindewcsen einjährige Verträge und längere Kündigungsfristen teilweise üblich. In der Industrie, in der Großstadt aber hat die Dauer der Verträge sich successive abgekürzt wie die der Kündigungstermine; es besteht da jetzt vielfach die Übung, daß jeden Abend beide Teile sich sür den folgenden Morgen aufsagen können. Man will beiderseits unabhängig sein, jederzeit die Arbeit einstellen können; auch die Unternehmer sind vielfach damit zufrieden, sie können sofort das räudige Schaf ausmerzen, die überflüssige Kraft entlassen. Es sind so vielfach recht ungünstige Zustände entstanden. Der Wechsel der Konjunktur führt immer wieder periodisch zu großen Entlassungen nnd zu großen Neueinstellungen; die Streitigkeiten, Arbeitseinstellungen und Aussperrungen erzengen einen überstarken Personenwechsel in den Betrieben. In einzelnen englischen Berufszweigen (Schneiderei, 280 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^ZF Dockarbeit) mit unregelmäßiger Beschäftigung und übergroßem Andrang niedrig stehender Arbeiter hat jede dauernde Beschäftigung aufgehört; täglich melden sich Hunderte, ja Tausende, warten stundenlang, ob sie irgend einen Auftrag für einige Stunden, einen Tag erhalten. Auch in den kontinentalen großen Häfen in Hamburg, in Marseille hat sich, obwohl daselbst srüher fest organisierte Träger-, Packer- u. s. w. Korporationen bestanden, in der letzten Generation diese gänzlich unregelmäßige und unorganisierte Arbeiterbeschäftigung eingestellt. Derartiges muß möglichst wieder beseitigt werden. Im übrigen aber hat man vielfach den heutigen Wechsel in den Arbeitsstellen übertrieben, indem man Zahlen aus Jahren der Hausse und aus einzelnen Werken mit geringem Personal anführte, indem man die Folgen der Gewerbefreiheit, der Nieder« lassungsfreiheit, der Zunahme der ungelernten Arbeit, die angeblich jedem Arbeiter gestatte, in jedes Geschäft zu treten, außerordentlich überschätzte. Die jungen Leute wollen natürlich öster wechseln, neue Orte, neue Betriebe kennen lernen, bessere Stellen, auch solche, wo sie Neues lernen, aussuchen. Aber die älteren Leute wechseln auch heute Wohnort, Beruf und Arbeitsstelle nicht so leicht, zumal die besseren Elemente nicht oder nur aus triftigen Gründen. Es giebt auch heute noch zahlreiche Werke mit guten, gerechten Leitern, welche sür die wichtigen Stellen einen ganz sesten Stamni von Arbeitern haben, der 20—40 Jahre bei ihnen aushält. Vielfach hat nur die Form der Verträge gewechselt; der kurze Vertrag, das tägliche Kündigungsrecht schließt jahrelanges Zusammensein nicht aus. Ist nichts ausgemacht, so hat unser Gewerberecht die 14tägige Kündigung vorbehalten. Und die höheren Arbeiter, Werkmeister, Beamten haben auch heute noch längere, viertel-, halbjährige Verträge. Auch in den Kreisen der intelligenteren Arbeiter beginnt die Einsicht Platz zu greisen, daß der gar zu kurze Vertrag, noch mehr die willkürliche Entlassungsbefugnis des Unternehmers für sie eine schlimme Kehrseite habe. Man hat vorgeschlagen, daß die Arbeitgeber vor der Entlassung Arbeiterausschüsse oder Schiedsgerichte hören müssen (Flesch); thatsächlich legen humane Fabrikanten bei Betriebseinschränkungen die Frage, wer zu entlassen sei, ihren Arbeitsausschüssen vor. In Frankreich hat das Gesetz vom 27. Dezember 1890 beiden Teilen, wenn sie einen Vertrag ohne bestimmte Zeitdauer haben, für den Fall unmotivierter Kündigung einen Entschädigungsanspruch eingeräumt, dessen Höhe das Gericht zu bemessen hat. Wo Gewerkvereine blühen, nehmen sie überall eine Stimme in Anspruch, darüber mitzureden, wer mit Recht oder Unrecht entlassen sei, beginnen sie ja vielfach, die alte zünstlerische Forderung wieder zu erheben, daß nur Vercinsgenossen anzustellen seien, und die Führer der Vereine wegen ihrer Thätigkeit nicht entlassen werden dürften. Die Entwickelung drängt so auf eine mittlere Linie hin, die als Kompromiß aus zwei entgegengesetzten Tendenzen sich darstellt. Man will von beiden Seiten so viel Freiheit und leichte, rasche Lösung der Verträge behalten, daß eine Anpassung an die Konjunktur, ein kräftiger Lohnkamps möglich bleibt; aber man sieht beiderseits den Wert dauernder Lebensstellung und der Sicherung guter Kräfte ein; und man ist bemüht und bereit, dem in der verschiedensten, dem Beamtenrecht sich annähernden Form Rechnung zu tragen. Z. B. rühren die Tarifvertrüge, die wir vorhin besprachen, für die meisten beteiligten Arbeiter, sofern sie auf Monate und Jahre geschlossen sind, eine thatsächlich längere Dauer für das Beharren des Arbeiters in derselben Stellung herbei, ohne freilich beiden Teilen ihr Kündigungsrccht in kurzen Terminen zu nehmen. Große nationale Unterschiede werden in diesen Fragen bleiben. Die meisten deutschen Unternehmer haben noch eine stärkere Neigung, ihre Leute bei schlechter Konjunktur zu halten, die meisten nordamerikanischen werfen jeden überflüssigen Mann sofort aufs Pflaster. Wir fügen noch bei, daß die Termine der Lohnauszahlung im ganzen denen der Kündigung entsprechen; wo die kürzesten Verträge, ist auch die Lohnzahlung meist eine in kurzen Terminen, z. B. wöchentlich erfolgende; die höher stehenden Arbeiter und die Beamten werden monatlich und vierteljährlich bezahlt. Jni ganzen wird man sagen können, daß eine nicht sehr hoch stehende Arbeiterklasse nicht zu viel Geld auf einmal in der Hand haben darf, ohne in den Tag hinein zu leben. Für sie wird 739) Vertrags- und Kündigungstermine. Arbeitslöhne, Kontraktbruch. 281 also 8tägige Lohnzahlung passend sein. Höher stehende Arbeiter vertragen 14tägige, ja monatliche Lohnzahlungen, weil sie mit dem Geld umzugehen wissen; solche langen Termine sparen zugleich dem Unternehmer Geschäftskosten. Die Auszahlung am Sonnabend, wie sie bisher überwiegend üblich ist, entspricht dem Wochenende, giebt die Möglichkeit, wenigstens am Sonntag besser zu leben, verführt aber zu unnötigen Ausgaben, zu Trunk, ja zur Verschwendung. Deshalb zahlen manche Arbeitgeber in der Mitte der Woche, oft auch je einzelnen Teilen der Arbeiter an verschiedenen Wochentagen, was auch günstig aus die Sparsamkeit wirkt. d) Form des Vertragsabschlusses, Kontraktbruch. Gewohnheits- rechtliche, ceremoniöse Formen des Vertragsschlusses sowie der Kündigung und Endigung des Arbeitsvertrages gab es, je weiter wir zurückblicken desto mehr. In jenen Zeiten stärkerer Leidenschaften, geringen Verkehrs, formalistischen Rechtes überhaupt glaubte der Meister nur so sich die Arbeitskräfte sichern zu können, der Geselle nur so sich gebunden. Der Handwerksgeselle erhielt seine Stelle durch Umschau des Altgesellen, er trat mit feierlich abgemessenen Worten seine Pflicht an; später wurde üblich, Geburtsbries und Lehrlingsbrief dabei zu übergeben, auch schriftliche Kundschaft, wo er zuletzt gearbeitet, und daß er in Ordnung geschieden. So wurde es üblich, daß in manchen Gewerben, auch im Bergwerksbetrieb, jede Entlassung durch einen Schein obrigkeitlich bestätigt wurde, und kein Arbeitgeber Leute ohne solchen annahm. Durch Zusammenheften dieser Entlaßscheine entstanden im Polizeistaat von 1750—1800 die Arbeitsund Wanderbücher, die, beim Arbeitgeber niedergelegt, diesen gegen Kontraktbruch schützen sollten, und auch sonst polizeiliche Zwecke verfolgten, die Arbeiter in Zucht und Ordnung, aber auch in Abhängigkeit erhalten sollten. Der Selbständigkeitstrieb der heutigen Arbeiter hat gegen die Arbeitsbücher sich erhoben, ihre Abschaffung nicht überall, aber überwiegend erreicht. Sie bestehen in Deutschland noch für das Gesinde, für minderjährige Arbeiter; die sogenannten Abkehrscheine bestehen noch sür die Bergarbeiter. Soweit die Formlosigkeit des mündlichen Vertragsabschlusses sowie der Kündigung und Vertragsendigung gesiegt hat, ist sie der Beweglichkeit der Arbeiter und der Geltendmachung ihrer Ansprüche zu gute gekommen; sie hat aber auch den Kontraktbruch vermehrt wie die Neigung, nur Rechte ohne Pflichten anzuerkennen. Sie hat ausschließlich günstige Folgen nur da gehabt, wo ein höher stehender Arbeiterstand durch andere moralische Potenzen, etwa auch durch die Gewerkvereine selbst, zur regelmäßigen und pflichttreuen Erfüllung der Verträge veranlaßt wird, wo es sich um sestc Sitten und klaren Inhalt der Verträge handelt. Daher heute so mannigfach der Ruf nach polizeilicher Erzwingung vertragsmäßiger Arbeitsleistung und nach krimineller oder polizeilicher Bestrafung des Vertragsbruches der Arbeiter von seiten der Unternehmer. Solche Strafen bestanden früher ziemlich allgemein; sie waren ein Ausdruck des Herrschaftsverhältnisses, sie waren ein Bedürfnis, um die rohen, ungebildeten Massen in Zucht und Ordnung zu halten. Die neuere Zeit hat sie zum größeren Teil beseitigt. Die Humanität, die Rechtsgleichheit, der demokratische Zug der Zeit hatte daran ebenso Anteil wie das geringere praktische Bedürfnis und die steigende Gesittung der unteren Klassen. Es ist natürlich, daß sich diese Aufhebung in Zeiten starker Nachfrage nach Arbeit und trotzig wachsenden Selbstgefühls der Arbeiter nicht ohne weiteres bewährte, daß oftmals individueller und Massenkontraktbruch die Unternehmer schädigte. Trotzdem ist eine Rückkehr zu solchen Strafen, wo sie beseitigt sind, nicht zu empfehlen. Sie bestehen aber noch in Deutschland für ländliches Gesinde und Matrosen, in England für vorsätzlich böswillige Kontraktbrüche, welche Menschenleben gefährden,,, fremdes Eigentum der Gefahr der Zerstörung oder ernstlichen Schadens aussetzen. Über die Grenzen, innerhalb welcher so ausnahmsweise eine Bestrafung des Kontraktbruches beizubehalten sei, wird einerseits die Gesittung und der Rechtssinn der Arbeiter, andererseits die besondere Bedeutung der zu schützenden Interessen entscheiden. Eine neue Schriftlichkeit nicht des Vertragsabschlusses, aber der wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrages liegt in den stets schriftlich fixierten Tarifverträgen, in 282 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^74l> den durch Einigungsämter und Schiedsgerichte vermittelten Arbeitsbedingungen. Eine neue Art schriftlichen Abschlusses der individuellen Verträge liegt für die Hausindustrie und für Arbeiten, die in Akkord übernommen werden, in den sogenannten Arbeitszetteln, die man jetzt vielfach empfiehlt, und deren Einführung als großer Fortschritt empfunden wird; der Arbeiter weiß so genau im voraus, was er zu leisten und was er zu erhalten hat. Eine ähnliche Rolle wie früher das Wanderbuch spielen jetzt mannigfach die Quittungsbüchcr von Arbeiterhülfskassen, die Karten der deutschen Alters- und Invalidenversicherung und ähnliche Papiere, die einen gewissen Ausweis über frühere Thätigkeit enthalten, dann auch Zeugnisse, Papiere über die abgeleistete Militärpflicht, über die Zugehörigkeit zu Arbeitervereinen, z. B. die Wanderbücher (travsllinA oarüs), auf Grund deren die Mitglieder englischer Gewerkvereine ihre Reiseunterstützung erhalten. Manche Arbeitgeberverbändc nehmen auch heute noch nur Leute^ welche ein Arbeitsbuch oder einen Entlaßschein mit Zeugnissen von einem Arbeitgeber haben. Auch die Lohnbücher gehören hierher, in die jedem Arbeiter jede Lohnzahlung, und die Art ihrer Berechnung eingetragen wird. Sie geben dem Arbeiter zugleich, wie die Arbeits- und Lohnzettel, die Möglichkeit nachzurechnen, ob ihm nicht Unrecht geschehen, ob die Zahlung des Kassierers mit seiner Forderung übereinstimmt. Er kann sich damit auch sonst über seine Thätigkeit ausweisen. e) Die Ordnung der Arbeitszeit ist neben dem Lohn die wichtigste Bestimmung des Arbeitsvertrages; sie ist stets in der Betriebsordnung festgelegt, für viele Arten der Arbeit durch die neuere Arbeiterschutzgcsetzgebung normiert. Das ganze Arbeitsverhältnis, die ganze geistige und körperliche Entwickelung, Verkümmerung oder Hebung des Arbeitcrstandes hängt davon ab. Eine gewisse zeitliche Ordnung der menschlichen Arbeit in ihrem Verhältnis zur nächtlichen Ruhezeit, zu den Mahlzeiten und anderen Ruhepausen ergab sich mit aller höheren gesellschaftlichen Kultur aus den physiologischen Bedürfnissen und dem Familienleben; und sehr früh wurde diese Ordnung durch die Gesellschaftsorgane anerkannt und genauer bestimmt. Die Hypothese Jherings hat viel Ansprechendes, daß zum erstenmal in Babylon im Zusammenhang mit den großen Baufronen der siebente Tag, als Ruhezeit eingeführt worden sei, daß die späteren Kulturvölker das nachgeahmt hätten, daß die Gottesverehrung dann auf diesen Tag sich konzentriert habe. Er glaubt auch annehmen zu dürfen, daß die Einteilung des 12 stündigen Arbeitstages in drei Arbeitsschichten zu je 3 Stunden mit je 1^/s Stunden Ruhepause daher stamme. Sei dem wie ihm wolle; die Juden hatten ihren Sabbath (sÄbbatu assyrisch, gleich Ruhe), die Christen ihren Sonntag. Im christlichen Mittelalter wird die tägliche Arbeitszeit der Früh- und der Abendmette angepaßt; die zunehmende Zahl der Fest- und Feiertage schuf genügsame Pausen für die ohnedies noch nicht so sehr intensive Arbcitsthätigkeit. Die Nachtarbeit der Gewerbe war meist schon aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Wo zuerst ununterbrochener Betrieb Platz griff, wie in den Bergwerken, finden wir vom Mittelalter an auf die 24 Tag- und Nachtstunden vier 6 stündige oder drei 8 stündige Arbeitsschichten. Die harte landwirtschaftliche Arbeit wurde durch vielmonatlichc Ruhepausen ausgeglichen. Wurde die von Konstantin und der Kirche seit 321 verbotene Sonntagsarbeit auch im späteren Mittelalter oftmals geduldet und geübt, so kehrte doch seit der Reformation, besonders in einzelnen Kirchen und Staaten eine strengere Übung wieder. Und wenn dann auch seit dem 16. Jahrhundert in einzelnen Gewerben, Bergwerken, Hausindustrien schon mit dem Sinken des Lohnes, mit dem Druck auf die unteren Klassen eine überlange Arbeitszeit entstand — im ganzen hielt eine von Sitte, Kirche und Verwaltungsrecht durchgesetzte billige Ordnung der Arbeitszeit vor, bis die neuere Technik mit ihrem Bedürfnis ununterbrochener Arbeitszeitprozesse, der Großbetrieb, die Gewerbefreiheit und die verstärkte Konkurrenz die alten Schranken beseitigte. Eine überlange tägliche Arbeitszeit bis zu 12, 15, ja 17 Stunden täglich, nicht bloß für Erwachsene, sondern für Kinder entstand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wo früher Schichtwechsel war, hörte er teilweise auf. Die Sonntagsarbeit und die Nacht- 741Z Die Ordnung der Arbeitszeit. 283 arbeit wurde in vielen Branchen allgemein üblich. In den sogenannten Saison, gewerben wurde es am schlimmsten. Da steigerte sich die tägliche Arbeitszeit periodisch bis zu 16, ja 20 Stunden. Der ungezügelte Erwerbstricb der Unternehmer und die proletarische Not der Arbeiter reichten sich zu dieser Mißbildung die Hand. Eine kurzsichtige Geschästspraxis glaubte so mit gleichen Kosten mehr zu produzieren; die manchesterlich englische Nationalökonomie (Senior) brachte das Schlagwort aus, der Gewinn des Fabrikanten werde in den letzten Stunden erzielt. Man übersah die verhängnisvollen Folgen sür das Familienleben, sür die körperlichen und geistigen Kräfte des Arbeiterstandes. Man bemerkte nicht oder wollte nicht bemerken, daß der längeren Kapitalausnützung die immer lässiger werdende Arbeit der übermüdeten Leute gegenüberstand, daß die Arbeiter von der 10., 12. Stunde an, vollends die Nachtarbciter bei langer Nachtschicht immer Schlechteres lieferten. Die Folgen wurden zuletzt so, daß eine Reaktion kommen mußte. Die voran- geschrittencn Arbeiter, die Humanität, die hygienische und sociale Wissenschaft begannen gegen die überlange Arbeitszeit zu kämpfen. Englische Eiscnbahnnnternehmer wiesen nach, daß in den Ländern lässiger Arbeit und niedrigen Lohnes die Arbeitszeit am längsten, in den Ländern der intensiven besseren Arbeit am kürzesten sei. Einzelne weitblickende Fabrikanten machten Versuche mit kürzerer Arbeitszeit und sanden, daß gleich Viel und gleich Gutes oder Besseres bei gleicher Ausgabe für Lohn geleistet werde. Die Gesetzgebung begann, langsam und schüchtern, die Arbeitszeit der Kinder und der Unerwachsenen in gewissen Gewerbszweigen, seit 1847 in England die aller Frauen einzuschränken. Die organisierten Arbeiter, in einigen Ländern auch das Gesetz, verlangten ebenso die Beschränkung der täglichen Männerarbcit auf 11, 10, 9 Stunden. Vielfach ist für schwere Arbeit schon der Ncunstnndentag üblich; allgemein gilt er oder der Achtstundentag den Arbeitern als das künftige Ideal. Man streitet nur darüber, ob er durch Gesetz zu erzwingen sei. Auch die Nacht- und die Sonntagszeit ist nach langem Kampf in den letzten zwanzig Jahren, in Deutschland 1391, eingeschränkt worden. Ebenso die Zeit der Öffnung der Verkaufsläden am Sonntag, der alltägliche abendliche Ladenschluß. Auch die polizeiliche Schließung der Wirtschaften und Vergnügungslo^ale zu bestimmter Abend- oder Nachtstundc gehört in gewissem Sinne Hieher. Das einzelne dieser Bewegung ist hier nicht darzustellen; auch die Kämpfe nicht, die jeder gesetzgeberischen Änderung erst vorausgingen und dann wieder folgten, als Reaktion der kurzsichtig egoistischen, verletzten Interessen. Fast eine Schmach für die aus politischen Parteigründen daran Teilnehmenden ist die 1896—1900 in Deutschland erfolgte Hetze gegen die Beschränkung des Arbeitstages der Bäckcreigehülfen und Lehrlinge auf 12, 11 und 10 Stunden. Überall hat mit der Zeit sich die Reduktion der gewerblichen Arbeitszeit, die Wiederherstellung der Sonntagsruhe, die Einschränkung der Nachtarbeit auf ein vernünftiges Maß als großer socialer Fortschritt, als ein Mittel zur Hebung der Gesundheit, Gesittung und Lebenshaltung erwiesen. Gewiß hat teilweise die Verkürzung aus eine intensivere anstrengendere Nerven- und Muskelthätigkeit hingewirkt, aber sie ist erträglich bei 8—10 stündiger Arbeit, sie erzeugt eine normale Auslese der Tüchtigsten und Kräftigsten. Und man wird allgemein sagen können, je komplizierter der Gesellschaftsorganismus wird, je mehr dieselben Personen ihre Zeit geteilt der Arbeit und dem Geschäft, der Familie und der Erholung, der Erziehung und den allgemeinen Angelegenheiten widmen müssen, desto notwendiger ist eine allgemeine gesellschaftliche Ordnung der Zeitabschnitte, welche den verschiedenen Zwecken zu dienen haben. ä) Natural- und Geldlohn, Warenzahlung. Die älteste Art der Arbeitsvergütung war überall die Darreichung von Wohnung, Speise und Kleidung, entweder direkt, wie die Familienglieder und Sklaven sie erhielten, oder indirekt, wie der Hörige sie durch Kate und Ackerstelle, durch Vieh- und Werkzeugüberlassung bekam. Der Geldlohn verband sich vielfach mit dem Vordringen der persönlichen Freiheit, hat aber keineswegs die Belohnung in Naturalien überall oder auch nur überwiegend sofort mit dieser beseitigt. Nicht nur blieb zunächst für das häusliche Gesinde, für die Lehrlinge 284 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^742 und einen großen Teil der Gesellen sowie für alles Schiffsvolk Kost und Wohnung «in Hauptteil des Lohnes; auch für einen sehr erheblichen Teil aller landwirtschaftlichen Arbeiter erhielt sich selbst in den geldwirtschaftlich entwickeltsten Ländern, wie England und den Vereinigten Staaten, die Naturallöhnung bis in unsere Tage vorherrschend oder teilweise. In Deutschland hat der Geldlohn im Südwesten Wohl auch auf dem Lande im 18. und 19. Jahrhundert gesiegt, im Norden und Osten überwog bis in die letzten Jahrzehnte der Naturallohn und zwar häufig in der Form, daß dem Arbeiter ein kleiner, eigener landwirtschaftlicher Betrieb, Kuh-, Schweine-, Ziegen-, Geflügelhaltung ermöglicht wurde, und daß die hiedurch sich ergebenden Beziehungen zu seinem Arbeitgeber, wie die hieraus für seine ganze Lebensführung und seine wirtschaftlichen Sitten sich ergebenden Folgen überwiegend günstige waren. Der niedersächsische Heu erling erhält vom Bauern oder Gutsbesitzer in Pachtform Wohnung, Stall, Ackerland von 1^2—2 Im, Wiese und Weideland, sowie die für ihn nötigen Fuhren und arbeitet dafür 100 — 200 Tage; er ist im übrigen ein freier, häufig ein trotziger, unabhängiger Mann, ein Gemeindegenosse seines Herrn, mit dem er fast stets gut steht; er hat häufig Ersparnisse, geht nebenher auf andere Arbeit, er braucht nicht leicht Lebensmittel zu kaufen, nährt sich gut mit seiner Familie, die teilweise nebenbei hausindustriellen Verdienst hat. Der Heuerling ist vielleicht der glücklichste deutsche Arbeitertypus; er rechnet in Geld, aber seine Beziehung zum Arbeitgeber ist durch die Verbindung des Arbeitsvertrages mit der Pacht, durch die Anrechnung des Geldlohnes auf die Pacht, durch die glückliche Jneinanderpassung der Bauern- und Heuerlingswirtschaft aus ein Niveau gegenseitiger normaler Rücksichtnahme erhoben; es fehlt der Interessengegensatz zwischen ihm und dem Arbeitgeber; viele Heuerlingsfamilien sitzen seit Generationen auf derselben Stelle, obwohl sie jährlich kündigen können. Der nord oft deutsche Jnstmann hat eine ähnliche aber keineswegs gleiche Stellung; er erhält etwa zwei Drittel vom Gutsherrn in Naturalien, ein Drittel in Geld; und zwar eine herrschaftliche Kate, die Erdruschquote (den 12.—30. Centner, den er drischt, 20—70 Centner im Jahre; 25 braucht er für seine Familie, das übrige verkauft er), oft auch noch in den Schlägen des Gutes wechselnde Stücke Getreide-, Kartoffel- und Weideland; er hätt bisher meist eine Kuh, Schweine, Ziegen, Hühner, Gänse, verkauft ein Kalb, Eier, Geflügel; dafür hat Mann, Frau und ein Dienstbote gegen geringen Geldlohn aus dem Hofe zu arbeiten. Auch er hatte bisher ähnliche Verkaufsinteressen wie sein Herr; er hat sich meist gut genährt, war aber schwerfällig, langsam, vielfach in demütiger Unterordnung unter den Gutsherrn, fühlte sich nicht so selbständig und unabhängig wie der Heuerling; seine Eigenwirtschaft hob ihn wirtschaftlich und moralisch nicht so wie jenen empor, weil sie viel geringer, weniger geschlossen und selbständig war. Neben ihnen sind noch die Gärtner und Deputanten zu nennen, die schon länger in Schlesien und anderwärts an Stelle der Insten traten, in Geld-, Zeit- und Akkordlöhnen bezahlt werden, aber gewisse feste Deputate, Wohnung, bestimmte kleine Quantitäten Kartoffeln, Milch u. s. w. vom Gutsherrn erhalten, keine ländliche Eigenwirtschaft mehr betreiben. Die ersteren zwei Arten der überwiegenden Naturallöhnung sind im Begriff sich aufzulösen; man nahm dem Insten vielfach die Kuhhaltung und damit das wichtigste Stück seines Haushaltes und seiner Ernährung; mit dem Maschinendrusch fiel sehr häufig die Erdruschquote. Von beiden Seiten zog man den Geldlohn vor; der Arbeiter wollte durch ihn unabhängiger werden, der Arbeitgeber freier in seiner Verfügung über Land, Gespann, Weide; fremde Wanderarbeiter erschienen ihm bequemer und billiger. Alle Naturallöhnung setzt gewisse engere patriarchalische Beziehungen, ein gegenseitiges Sich-Schicken und -Vertragen voraus- Wo der egoistische Erwerbstrieb siegte, neue Formen der Technik und des Betriebes, intensivste Wirtschaft eingeführt wurden, da bevorzugte man Geldlöhne und kurze Verträge; die Naturallöhnung in ihrer alten Form setzt mindestens einjährigen Vertrag voraus. 743) Von der Natural- zur Geldlöhnung. Truckverbot. Immerhin werden sich auch in Zukunft gewisse Formen der Naturallöhnung erhalten; sie sind auf dem Lande, in abgelegener Gegend mit geringer Ein- und Verkaufsgelegenheit für beide Teile das Richtigere, Einfachere, Zeitsparende, Natürliche; sie erzeugen gute Beziehungen beider Teile, wenn sie richtig angeordnet sind und ausgeführt werden. Für einen großen Teil der ländlichen Arbeiter Europas bedeutete die Beseitigung der Naturallohnverfassung eine erhebliche Verschlechterung der Lebenshaltung und Ernährung; aus Brot, Fleisch, Milch, Käse und Eier essenden Landarbeitern wurden kartoffelesscnde Proletarier, aus Arbeitern, die dasselbe Interesse wie ihre Herren hatten, wurde eine Klasse mit entgegengesetzten Interessen, die den Arbeitgeber bekämpft, oft sogar haßt. Die Auflösung der mit der Naturallöhnung verbundenen Eigenwirtschaft beseitigte gesunde häusliche Sitten, familiären Zusammenhalt, Fleiß und technische Kenntnisse, wie ja auch das Aufhören des Spinnens und Webens im Arbeiterhaushalt ungünstig aus diesen wirkte. Jedenfalls gingen die Sitten und Vorzüge der alten Zeit Vorloren; und die neuen, der Geldwirtschaft entsprechenden, konnten sich erst langsam bilden. Toynbee erwähnt im Anschluß an das Gesetz der Elisabeth, das für jede Arbeiterkate die Zulegung von vier Acres Landes forderte, daß dieser Zustand erst 1766—1840 mit den Einhegungen verschwunden sei. Er sügt bei, wenn man nur bis 2 Acres jedem Arbeiter gelassen oder gegeben hätte, wäre die ganze sociale Entwickelung Englands anders, d. h. gesünder verlaufen. Toynbee hat damit nicht unrecht; nur fragt sich, wie es möglich gewesen wäre^ auch den städtischen und gewerblichen Arbeitern eine solche ländliche Eigenwirtschaft zu belassen oder zu verschaffen. Das Ungünstige lag nicht darin, daß der Geldlohn den Naturallohn nach und nach verdrängte, sondern darin, daß der Geldlohn so vielfach kam, ehe die Arbeiter für die Geldwirtfchaft, für die richtige Ausgabenverteilung, für die Zurücklegung von Reserven reif waren. Wie man in allen Armenverwaltungen den Unterstützten um so mehr Naturalien, um so weniger Geld giebt, je tiefer sie stehen, weil die Naturalunterstützung nicht so mißbraucht, nicht so falsch verwendet werden kann, wie nur für die moralisch hochstehenden Armen Geld besser ist, ja sie sogar zu besserer Wirtschaftsführung anleitet, so ist es auch mit dem Natural- und Geldlohn. Der Geldlohn mußte, zumal in der Industrie und in den Städten, zur überwiegenden Herrschaft kommen. Aber er wird zum Segen erst da, wo die Arbeiter sparen, einkaufen, an Konsumvereinen sich beteiligen gelernt haben. Dazu haben sie teilweise Generationen gebraucht. Und in dieser Zwischenzeit sind sie am tiefsten gcfunken, haben sie die geringste Lebenshaltung gehabt. Erst' der moderne, höhere Arbeitertypus erträgt den Geldlohn und gebraucht ihn richtig. Für ihn muß er teilweise gesetzlich erzwungen werden, nämlich da, wo nicht die alte gute patriarchalische Form der Naturallöhnung, sondern ihre Entartung sich eingestellt hat, wo in wucherischer Absicht dem Arbeiter statt des angezeigten Geldlohnes Waren, die er nicht brauchen kann, die schlecht und- teuer sind, als Lohn aufgenötigt werden. Eine solche mißbräuchliche Zahlung in Naturalien und Waren entstand schon im späteren Mittelalter in den Bergwerksdistrikten, in einzelnen Gewerben, dann in den Hausindustrien, hat aber erst im 19. Jahrhundert in den Manufaktur- und Fabrikdistrikten ihren Höhepunkt erreicht. Einzelne Handwerker, die ihre Waren nicht absetzen konnten, versuchten schon 1400—1600, ihre Gesellen statt mit Geld in allerlei Waren^ häufig in den von ihnen hergestellten, zu bezahlen; das Zunftrecht verbot es. In den Bergwerken, wo der Arbeiter häufig schwer seine Nahrung und andere Bedürfnisse kaufen konnte, fingen Schichtmeister und Steiger an, Verkaufsläden, Wirtshäuser und Schenken zu errichten und nötigten die Arbeiter zu teurem Einkaus bei ihnen, wenn sie gut behandelt werden wollten. Die Bcrgordnungen schritten vom 16. Jahrhundert an streng dagegen ein. In der seit dem 16. Jahrhundert aufblühenden Hausindustrie zwang der Verleger dem Weber oder Tuchmacher, dem Schmied oder Holzarbeiter einmal den Rohstoff, oft auch Werkzeuge und Hülfsstoffe zu teuer auf, dann kaufte er ihm das Produkt nur ab, wenn er dafür Waren aller Art teuer aus seinem Laden nahm, suchte ihn in Kreditabhängigkeit von sich zu bringen. Auch diese Mißstände suchten 286 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s?44 die hausindustriellen Reglements zu beseitigen. Als letztere aber von 1750—1850 mehr und mehr außer Übung kamen, als die Gewcrbefreiheit allerwärts die Warenzahlung straflos machte, entstanden im Bergwesen, in der Hausindustrie, in dem Baugewerbe, in der größeren Industrie die gleichen Mißbräuche mit erneuter Kraft von 1800 an bis zu den neueren Verboten. Und sie sind heute noch in den Ländern mit unaus- gebildcter Arbeiterschutzgesetzgebung an der Tagesordnung. Auch wo man die Warenzahlung (Truck) und die analogen Praktiken (Kreditierung, teure Lieferung von Roh- und Hülfsstoffen, von Werkzeugen) zu hindern suchte, gelang es meist nicht sofort, Wandel zu schaffen. Das erste englische Truckverbot stammt von 1831, es ist jetzt durch die Gesetze Von 1887 und 1896 ergänzt; das preußische von 1849 wirkte nicht genügend, ebenso wenig das deutsche von 1869; erst die eingehenderen Gesetze von 1878 und 1891 beseitigten die schlimmeren Mißstände. Das Schwierige der Ausführung liegt darin, daß man den Arbeitgebern (sei es allen oder nur den gewerblichen) zwar verbietet, den Lohn in Waren zu zahlen statt in Bar, den Arbeitern Waren zu kreditieren, daß man ihnen aber aus praktischen Gründen gestatten muß, den Arbeitern Wohnung, Feuerung, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülse, auch Werkzeuge und Stoffe zu angemessenem Preis zu liefern. Die Grenzlinie zwischen dem Verbotenen und Erlaubten ist schwer ganz richtig durch den gesetzlichen Wortlaut zu treffen, oft noch schwieriger praktisch auszuführen. Die großen und brutalen BeWucherungen der Arbeiter in dieser Form sind aber heute doch in England und bei uns verschwunden. Das Verbot, den Lohn in Gast- und Schankwirtschaften zu zahlen, hat einen ähnlichen Zweck; es soll den Arbeiter verhindern, ihn gleich zu vertrinken, dem Arbeitgeber unmöglich machen, durch einen Strohmann Schenken zu besitzen und in ihnen den Arbeiter zu falschen Ausgaben zu verlocken. 208. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages außer der Lohnhöhe: Die Bemessungs Methoden des Geldlohnes, e) Akkord- und Zeitlohn. Je weniger in srüheren Zeiten die menschliche Arbeitskraft differenziert war, je mehr im Haushalt und in kleinen Betrieben jeder angestellte Arbeiter verschiedenerlei Thätigkeiten in buntem Wechsel übernehmen mußte, desto natürlicher erschien es, alle Lohnarbeit nach der Zeit zu bezahlen. So weit eine Arbeits- und Bcrufsteilung schon Platz gegriffen hatte, bezahlte man die verschiedenen Klassen der Arbeiter in abgestuften Zeitlöhnen, welche der Bedeutung ihrer Thätigkeit und dem Grade ihrer technischen Ausbildung entsprachen. Diese Zeitlöhne waren und sind teils Jahres-, teils Monats-, teils Wochen-, teils Tag- oder Stundenlöhne. Mit dem Fortschritt der gesellschaftlichen Differenzierung nahmen die Klassen der verschieden bezahlten Zeitlöhner in den verschiedenen Berufen und Betrieben zu; innerhalb jeder Klasse erhielt und erhält aber jeder denselben Lohnsatz, ob er nun etwas mehr oder weniger leistet, schwierigere oder leichtere Arbeit verrichtet. Der Arbeiter hat so kein besonderes im Lohn begründetes Interesse, sich anzustrengen. Man rechnet auf seine durchschnittlichen Eigenschaften, auf die in patriarchalischen Verhältnissen vorhandenen Motive der Treue, des anerzogenen Pflichtgefühls. Auch heute noch ist die Bezahlung nach der Zeit nicht bloß in der höheren Thätigkeit der öffentlichen und Privatbeamten, bei denen ein lebendigeres Pflichtbewußtsein meist vorhanden ist, sondern auch in den eigentlichen Arbeiterkreisen weit verbreitet. Der Zeitlohn ist das Hergebrachte, die Arbeiter des älteren gemächlichen Typus sind an ihn gewöhnt, ziehen ihn vor. Der Zeitlohn ist am leichtesten zu handhaben; die Berechnung führt am wenigsten zu Streit und Zweifel. Er herrscht heute noch in der Landwirtschaft mehr vor als in der Industrie, er ist im Osten Europas verbreiteter als im Westen. Man fürchtet in den noch ganz am Herkommen klebenden Kreisen bei einer Bezahlung nach der Leistung die größere Anstrengung; vielfach ziehen den Zeitlohn aber auch die tüchtigen industriellen Arbeiter vor, welche die Mißbräuche und Kehrseiten des Stücklohnes kennen. Wir kommen gleich darauf zurück. Zeit- und Stücklohn. 287 Die Bezahlung nach der Leistung, dem Stücke, der Akkord- oder Stücklohn entstand da, wo die Arbeiter nicht Familiengenossen des Herrn , sondern Handwerksmeister und Heimarbeiter waren; man bezahlte das bestimmt abgegrenzte Stück Arbeit, wurden 10 und 100 Stücke geliefert, also das 10- und 100sache. Wo, wie im Bergbau, die Arbeiter nicht kontrolliert werden konnten, wo sie als Genossenschasten bestimmte Quanten Erz lieferten, bezahlte man sie nach der Menge der Erze, der Kohlen. Wo man außerm Hause spinnen und weben ließ, lag die Bezahlung nach der Länge des Gespinstes und des Gewebes an sich nahe. Kurz wo die Technik zähl- und meßbare, gleichmäßig sich wiederholende Einzelleistungen darbot, griff man zu einer solchen Bezahlung, und es mußte sich bald zeigen, daß der Arbeiter durch sie ein größeres Interesse an der Arbeit bekam, daß der Fleiß und die Leistungsfähigkeit sich damit hob. Man rechnet im großen und ganzen heute, daß je nach Rasse, Gewerbe und Technik die Leistungen der Arbeiter mit dem Stücklohn um 20—t00°/o zunehmen. Der Stücklohn, der früher hauptsächlich nur der Hausindustrie und der Bergarbeit angehört hatte, gewann im 19. Jahrhundert zuerst in der Großindustrie immer mehr Ausdehnung. In England wird behauptet, ^/io der englischen Exportwaren seien .gegenwärtig so hergestellt. Die anderen Industrieländer folgten, zumal seit den letzten 40—50 Jahren. Mit dem Eisenbahnbau verbreitete sich das Akkordlohnsystem aller- wärts; es drang auch in die Landwirtschaft ein, besonders in die intensive; der Hackfrüchteban, das Mähen, das Ernten, das Graben wurde nach der Fläche bezahlt. Doch hat es z. B. im Osten Deutschlands noch lange den Taglohn nicht beseitigt. Es begegnet hier wie auch noch in zahlreichen Gewerben einem hartnäckigen Widerstand der Arbeiter, während die Unternehmer stets geneigt sind, es einzuführen, seine Erfolge sür sie felbst wie sür die Arbeiter rühmen. Die Stückarbeit veranlaßt den Arbeiter, in möglichst kurzer Zeit viel Stücke fertig zu machen; sie weckt den egoistischen Erwerbstrieb, die Anspannung aller Muskeln und Nerven im Arbeiter. Aber sie hat die Kehrseite, durch die Schnelligkeit der Arbeit die Güte zu beeinträchtigen, sie ist so bei vielen feineren Arbeiten unmöglich oder nötigt zu einer strengen und harten Kontrolle der Qualität der Arbeit. Sie kann zumal in der ersten Zeit und bei nicht regelmäßig Beschäftigten zu schlimmer Überanstrengung führen; „Akkordarbeit ist Mordarbeit", Pflegen die Arbeiter zu sagen. Das wird nur vermieden, wo die Arbeitszeit entsprechend gekürzt ist, wo nicht der überschnelle Gang der Maschinen die Kräfte der Arbeiter vollends überspannt, wo die Akkordsätze und die Behandlung der Arbeiter im übrigen richtige und billige sind. Die Einführung des Stücklohnfystems und seine Durchführung hat große praktische Schwierigkeiten. Die verschiedenen vorkommenden technischen Einzeloperationen müssen geschieden, jede einzelne geschätzt und mit einem Lohnsatz für das Stück versehen werden; selbst die einfache Schuhmacher- oder Schneiderwerkstatt erhält einen Lohntaris von einigen Dutzenden, die große Fabrik oft von Hunderten und Tausenden von Positionen, die in ihrem Verhältnis zu einander gerecht sein sollen; nur genaueste Kenntnis der Technik und der sämtlichen Arbeiten und lange Erfahrung trifft mit der Zeit das Richtige. Wo die Arbeitgeber noch allein diese Tarife festsetzten, suchten sie zunächst dieselben so einzurichten, daß die Leute zwar etwas mehr als den Taglohn verdienten, setzten aber, wenn das Plus des Verdienstes wuchs, häufig wieder die Sätze herunter, was große Erbitterung erzeugte. In diesen Schwierigkeiten einer billigen Durchführung liegt die Haupturfache, daß selbst sehr hochstehende Arbeiter die Stückzahlung principiell und dauernd oder zeitweise bekämpft haben. Es kam hinzu, daß die Einführung der Stücklöhne in den meisten Bernsszweigen zunächst in der Form von Gruppen-, nicht in der von Jndividualakkorden stattfand, wobei der Akkordmcister allen Vorteil hatte, die mit ihm Arbeitenden um so schlechter bezahlt und behandelt wurden, je hartherziger der Akkordmcister war, je schrankenloser er seine Macht brauchte. Wir kommen darauf unten zurück. Mit dem Wesen des Stücklohnes hat diese Art des Mißbrauches aber nichts zu thun. 288 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. j^74i> Man wirft dem Stücklohn noch vor, daß er die Arbeitszeit verlängere, die Arbeit gefährlicher mache, die Beschäftigungslosen vermehre, den geringeren Arbeitern die Arbeitsgelegenheit nehme, große Unterschiede im Verdienst der Arbeiter schaffe, daß er die specifische Form der kapitalistischen Produktion sei. Aber auch Marx giebt zu, daß er die Individualität, das Freiheitsgefühl, die Selbständigkeit und Selbstkontrolle der Arbeiter entwickele. Der Kampf der höher stehenden Arbeiter gegen ein richtig gehandhabtes Stück- lohnsystcm hat in den letzten 25 Jahren sehr nachgelassen. Die Webbs weisen nach, daß von etwa einer Million Arbeiter, die in England den großen Gewerkvereinen angehören, 573 000 sür Stücklohn, 140 000 für ein gemischtes System, 290 000 für Zeitlohn sind, daß die englischen Arbeiter für das eine oder andere Systeni nicht an sich, sondern stets dann sind, wenn es nach Technik, Sitte und Betriebseinrichtung, leichter höhere und fortschreitende Löhne, resp, eine sichere Garantie gegen Herabdrückung der Löhne unter einen angenommenen Normalsatz gebe, wenn es die gemeinsame Verabredung beider Teile über Lohn und Bedingungen erleichtere, die Willkür ausschließe. Der Zeitlohn ist von den englischen Maschinenbauern z. B. bevorzugt, weil jede Maschine wieder etwas anderes ist, der Stücklohn hier immer leicht der Willkür des Werkmeisters oder Unternehmers anheimfällt. Auch angesehene Socialdemokraten haben sich für Stücklohn neuerdings ausgesprochen oder den Kampf dagegen aufgegeben. Er war in Deutschland ein überwiegend durch doktrinäre Vorstellungen und nicht durch praktische Gründe erzeugter. In dem Maße, wie in zahlreichen Industrien auch in Deutschland Tarifverträge entstanden, waren diefe nur auf Grund von Akkordtarifeu möglich; jetzt sahen auch die socialdemokratischen Arbeiter ein, daß der Tarifvertrag an sich sehr wertvoll, ja viel wertvoller als die etwaige Erhaltung oder Wiederherstellung der Zeitlöhne ohne Tarifvertrag sei. Teilweise ist der Unterschied zwischen Zeit- und Stücklohn heute nicht mehr sehr groß; z. B. da nicht, wo man den Maurer nach der Stunde bezahlt, aber von ihm verlangt, daß er in der Stunde eine bestimmte Zahl Steine vermauere, und ihm für das Minus einen Abzug macht. Schloß hat ganz recht, wenn er die Forderung einer allgemeinen Beseitigung der Stücklöhne mit der einer Aufhebung aller Maschinenarbeit vergleicht. Wörishoffer betont, daß der unbefangene deutsche Arbeiter überwiegend den höheren Verdienst des Fleißigeren, Intelligenteren, Geschickteren als richtig und gerecht empfinde. Immerhin- hat das System gewisse Nachteile, z. B. auch den, daß es vielen Arbeitern schon vom 35. Jahre ab geringere Einnahmen giebt. Sein Hauptwert aber liegt darin, daß es- teils durch Erziehung, teils durch Auslese wesentlich den neueren rührigen flmkeu Arbeitertypus geschaffen hat, daß es im ganzen die Löhne und das Niveau der Lebenshaltung hob, so oft es auch in mißbräuchlicher Anwendung zu ungesunder Überarbeit und zu Lohndruck führte. Man wird vielleicht von der Zukunft erwarten können, daß es, wo der höhere Arbeitertypus sich fixiert habe, nicht mehr nötig sei, wie es heute schon da überflüssig, ist, wo man es mit sehr hoch stehenden Arbeitern zu thun hat. Man wird so vielleicht teilweise wieder zu festen Löhnen und Gehalten da kommen, wo heute Akkordarbeit ist; der Aufseher, der Werkmeister, das eigentliche Beamtentum ist schon heute ja meist nicht mit Stücklohn bezahlt. Eine Verbindung von Zeit- und Stücklohn ist heute schon weit verbreitet und hat den Vorzug, einerseits eine ganz sichere Einnahme zu geben und andererseits einen Zusatz nach Fleiß und Anstrengung, eine außergewöhnliche Einnahme zu bieten, wie sie jeder Mensch wünscht. Viele landwirtschaftliche Arbeiter erhalten für die Ernte eine Erdruschquote, für den Hacksrüchtebau Geldakkordsätze, für andere Arbeiten den festen Tagelohn. Auch für dieselbe Arbeit erhält der Lokomotivführer seinen Monatslohn und feine Meilengelder, der Professor Gehalt und Kolleg» geld. Es giebt in vielen Maschinenfabriken Italiens folgende Verbindung von Zeit- und Stücklöhnen: die Arbeiter erhalten sie periodisch abwechselnd, aber es wird stets beides berechnet; arbeiten sie nach dem Stück und verdienen dabei weniger, so erhalten sie wenigstens den berechneten Tagelohn. 747j Akkordlohn, Prämien, Gewinnbeteiligung. 289 k) Prämien und Gratifikationen, Gewinnbeteiligung. Die eben besprochenen Einrichtungen führen hinüber zu den Gratifikationen und Prämien, durch welche hauptfächlich feste Zeitlöhne, aber teilweife auch Akkordlöhne ergänzt werden. Gratifikationen als freiwillige Weihnachts- oder Neujahrsgeschenke sind in Handelsgeschästen sehr alt; sie sind ost von herkömmlichem Betrag, werden aber in guten Geschäftsjahren erhöht; ihre vertragsmäßige Festsetzung ist im Fortschreiten begriffen. Die Prämien werden als Zulagen sür einzelne Leistungen besonders da verabredet, wo Akkordlohn nicht möglich, aber eine besondere Aneiferung erwünscht ist. Der Brennmeister in der Thonwarenfabrik erhält für jeden guten Brand eines Ofens eine Prämie, der Dampfmaschinenheizer für jeden Centner ersparter Kohlen- Doch werden auch sonst in der verschiedensten Art Prämien bezahlt: da sür die Leute, die so und so viele Jahre im Geschäft sind, dort für die, welche nie zu spät kommen; da für die, welche Einlagen in die Sparkasse machen, dort für die fleißigsten Kinder der Arbeiter. Eine besonders in Amerika häufige Form ist, daß nach genauer Prüfung der technischen Operationen die Zeit festgesetzt wird, in welcher eine Leistung durchschnittlich gemacht werden kann, z. B. fünf Stunden; wird der Arbeiter in Vieren fertig, fo erhält er eine entsprechende Prämie; oder es werden vorher die wahrscheinlichen Zeitlöhne berechnet, tritt dann dagegen eine Ersparnis ein, so erhalten die Arbeiter die Hülste davon oder auch das Ganze (Za-in slini-inA im Gegensatz zum xiotit slün-inA). Die Gewinnbeteiligung giebt einen Zuschuß nach dem Reinertrag des Geschäftes, die Prämie einen solchen nach der Arbeitsmehrlcistung. Gratifikationen und Prämien müssen immer mindestens 5—2v°/o der sonst gezahlten Löhne ausmachen, um eine Wirkung auszuüben. Den Prämien nahe verwandt sind die Tantiemen oder prozentualen Anteile am Geschästsgewinn, welche seit alter Zeit in kaufmännischen Geschäften für die höheren Gehülfen üblich sind. Neuerdings hat man auch versucht, das System der Gewinnbeteiligung für alle oder wenigstens die besseren älteren Arbeiter durchzuführen. Es wird teils der Gewinn des ganzen Geschäftes, teils der des speciellen Geschäftszweiges zu Grunde gelegt, und den Beteiligten nun am Schlüsse des Jahres ein bestimmter Anteil des Gewinnüberschusses zugebilligt, der also in ungünstigen Jahren wegsällt, in günstigen 5—30 °/v des Lohnes ausmacht. Es bestehen jetzt einige hundert meist größere Betriebe dieser Art in verschiedenen Ländern, hauptsächlich in Frankreich, England und den Vereinigten Staaten. Am besten ist die Einrichtung gelungen, wo Unternehmer und Arbeiter an sich auf gutem Fuße standen; sie hat die Leute zu größerem Fleiß, zu äußerster Sparsamkeit in Bezug auf das Material, zu guter Behandlung der Maschinen, zu lebendigem Eigeninteresse am Geschäft erzogen, den Stellenwechsel vermindert. In manchen Betrieben ist mit zunehmender Leistung der Arbeiter der Gesamtgewinn erheblich mehr gestiegen als der den Arbeitern bewilligte Anteil. Dieser Erfolg hängt aber natürlich davon ab, daß die Arbeiter durch die Gewinnbeteiligung wesentlich andere werden, und daß das Geschästsresultat hauptsächlich durch die Eigenschaften der Arbeiter bedingt ist. Die Gewerbe, in denen man Kunstprodukte, Specialitäten, feine Maschinen und Ähnliches sertigt, werden also besonders für das System sich eignen. Unter den Arbeitern, besonders unter den radikalen, den socialistischen und organisierten hat die Einrichtung viele Gegner gefunden, schon weil es den Interessengegensatz beseitigt oder mildert, auf dessen Steigerung sie zunächst bedacht sind; es wird auch betont, daß sie die Teilnehmenden zur Überarbeit veranlasse, so die Nachfrage nach Arbeit einschränke. Am ungünstigsten hat es gewirkt, daß einzelne Unternehmer törichter Weise sie benutzten, um ihre Leute von den Gewerkvereinen abzuhalten oder um eine allgemeine Lohnerhöhung zu hindern. Von manchen Theoretikern wird betont, daß es keinen Sinn habe, in Zeiten günstiger Lohnkonjunktur eine Erhöhung der Arbeitereinnahme davon abhängig zu machen, ob der Dirigent seiner Ausgabe gewachsen sei; sei er unfähig, fo erhielten die Arbeiter keine erhöhte Einnahme, obwohl sie sich sehr angestrengt. Dieser Einwurs erscheint besonders sür die Industrien berechtigt, die Massenartikel verfertigen, in denen Gewinn und Verlust nicht sowohl Schmoller, Grundriß der BolkswirtschaMchr-, II. I,-k. Aufl. 19 290 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. s^?48 Von den Arbeitern, als ausschließlich von der Fähigkeit des Dirigenten abhängen. Für die Stapelindustricn, für die Anfertigung der Massenartikel, für die Gewerbe, deren Gewinn hauptsächlich von der Preiskalkulation des Chess abhängt, wird das System also nicht angezeigt sein, nicht viel Anwendung finden. Es wird Wohl überhaupt erst eine größere Zukunft haben, wenn die heutigen socialen Kämpfe wieder einem etwas friedlicheren Zustand gewichen sind, wenn und wo Unternehmer und Arbeiter sich wieder mehr als Genossen betrachten. Eine Aufhebung des Lohnverhältnisses enthält die Gewinnbeteiligung nur da, wo die Arbeiter auch mit eigenem Kapital beteiligt sind, mit ihm am Risiko teilnehmen. Wo das der Fall ist, nähert sich die Einrichtung einem Gesellschaftsvertrag oder einer Produktivgcnossenschaft mit herrschaftlicher Spitze. Ein Geschäft mit solcher Kapitalbeteiligung der Arbeiter ist leichter zu leiten als eine demokratische Produktivgenossenschaft (I, 446), aber immer schwieriger als jene herrschaftlichen Unternehmungen, die in ihren Lohnverträgen auf die Gewinnbeteiligung eingehen; wo die Arbeiter erheblich mit Kapital beteiligt sind, muß man sie auch in der Leitung entsprechend mitreden lassen. Und da fragt es sich, ob und wo das heute schon geht. Z) Nach dem Alter abgestufte Löhne. David Schloß bezeichnet das Prämiensystem als progressive Löhne. Ich möchte diesen Namen eher sür die Lohnmethoden in Anspruch nehmen, welche die Löhne vom Standpunkt einer Carriere, eines Lebensganges ordnen wollen. Es kann sich das nur beziehen aus Arbeiter, die viele Jahre oder ihr Leben lang in demselben Großbetriebe bleiben. Ihre Zahl ist in den großen staatlichen und kommunalen Betrieben, in den Trusts und Aktiengesellschaften eine wachsende. Für alle solche Arbeiter erscheint es, wie in dem Beamtendicnst, salsch, wenn schon der 18—20 jährige soviel wie der 40 jährige verdient, wenn vom 25. bis 55. Jahre keine Zunahme des Einkommens mehr stattfindet. Für derartige Arbeiter ist es passend, die gesamten Löhne, die in 10 — 40 Jahren verdient werden, nach Alter und aufsteigenden Stellungen abzustufen. Man hat z. B. in der Meißener Porzellanfabrik Normalakkordlöhne festgesetzt, von welchen die Arbeiter unter 27 Jahren sich Abzüge gefallen lassen müssen, zu welchen die über 33 jährigen steigende Zuschläge bis zu 41 °/o erhalten. Vielfach ist es auch durch die Technik und die Betriebsverhältnisse angezeigt und möglich, daß selbst die gewöhnlichen Arbeiter eine Stufenreihe von Stellen, die mit steigenden Löhnen dotiert sind, durchlaufen. Das System wird noch ausgeprägter uuo der Beamtencarriere ähnlicher, wenn eine Ausnahme nur von jungen Leuten in die geringsten Stellen stattfindet, und alle Besetzung der höheren Stellen durch Aufrücken nach Alter und Fähigkeit stattfindet. Im deutschen Bergbau althergebracht, ist das System neuerdings wieder befestigt worden: man unterscheidet Lehrhäuer, Schlepper 1.-3. Klasse, Vorhäuer und Vollhäucr; ihre Löhne stehen häufig im Verhältnis wie die Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und 12. Wo Vorarbeiter, Steiger, Wcrkführer, Monteure aus der Arbeiterschaft hervorgehen, findet dadurch sür eine gewisse Elite ein solches Aussteigen und die Erreichung höherer Löhne statt. Das System scheint in England nach den Nachrichten von Price und den beiden Webbs in der ganzen großen Industrie sehr verbreitet zu sein. Die Webbs finden es viel besser als den in manchen Gewerben noch vorhandenen Lehrlingszwang; es garantiere zugleich dauernde Beschäftigung. Bei Geschäftsstockung hört meist nur die Neueinstellung von jungen Leuten auf, oder werden einige Neueingetrctene entlassen, alle länger Angestellten rücken höchstens vorübergehend um eine Stufe hinab. In seiner Vollendung zeigt sich das System in halb oder ganz genossenschaftlichen Musterfabriken, wie bei Godin in Guise, bei dem großem Malergeschäft Leclaire in Paris, bei der Zeißschen Stiftung in Jena. Man trifft in solchen Geschäften teils einen sogenannten Kern von gewinn- beteiligtcn Genossen, in welchen die Tüchtigsten einrücken, teils eine Obergruppe von Arbeitern, die nie entlassen werden, teils andere Abstufungen mit besonderen Benefizicn, teils auch die Einrichtung, daß selbst bei Geschästsstockungen und Entlassungen ein gewisser Lohn aus spätere Abrechnung fortbezahlt wird. 749) Löhne mit AlterZabstufung. GruPPcnlöhne. 291 b.) Gruppen löhne. Beruht die eben geschilderte Ordnung der Löhne auf dem Altersaufbau der Gesellschaft und der notwendigen hierarchischen Gliederung der größeren Betriebe, so beruhen die Gruppenlöhne auf der technischen Notwendigkeit, gewisse größere Arbeitsprozesse ganzen Gruppen von Arbeitern zu übergeben. Die neuere Entwickelung lehnt sich an die althergebrachte genossenschaftliche Zusammenfassung einer Anzahl kooperativ thätiger Arbeiter an. Wir haben oben (I, 415—416) die älteren Arbeitsgenossenschaften kennen gelernt; sie sind nie ganz verschwunden, haben leit dem Mittelalter im Bergbau, in Steinbrüchen, bei der Holzfällung im Walde, bei Erdarbeiten fortgedauert. Die italienischen Maurer, die ostdeutschen und slavischen ländlichen Wanderarbeiter, die Lippeschen Ziegelgänger Pflegen heute noch in Gruppen hon zwölf oder mehr Personen unter einem Führer thätig zu sein. Sie werden im Akkord bezahlt, teilen den Verdienst; der Arbeitgeber schließt den Vertrag nur mit dem Vorarbeiter, der für seine Leute verantwortlich ist. Das System ist beliebt und wirkt segensreich, wo alte Tradition und genossenschaftlicher Geist die Leute beherrscht, und wo der leitende Vorarbeiter oder Gruppenmeister mit einem festen bekannten Vorteil, z. B. einer Doppelportion sich begnügt, den Leuten ebenso sehr als Genosse wie als Herr gegenüber steht. Auch wo, wie in den Schieferbrüchen von Wales, eine Gruppe aus je 3—4 Genossen mit einer doppelten Zahl reiner Lohnarbeiter geschäftlich thätig ist, kann die Einrichtung sich bewähren; die jüngeren Lohnarbeiter der Gruppe, die sich auszeichnen, treten nach und nach in die Genossenstellen ein. In der neueren Industrie hat dasselbe System nun aber vielsach einen ganz anderen Charakter angenommen. Die Zwischenmeister, welche Leute in Form von Heim- oder Werkstattarbeitern beschäftigen, können sich zwar auch noch als Standesgenossen ihrer Arbcitsgehülfen suhlen und sie gut behandeln; es ist da hauptsächlich der Fall, wo Handwerkstraditionen sie beherrschen; sie können aber ihre wucherischen Fronvögte werden und werden es unter dem Druck der Konkurrenz häufig. Auch wo in den Bergwerken oder Fabriken sogenannte Unterkontraktoren, Akkord- oder Werkmeister größere Arbeiten im Akkord übernehmen, die Leute annehmen und entlassen, haben diese Gruppenakkorde, zumal da, wo die Arbeiter nur Tagelohn oder minimale Gewinnanteile erhalten, meist einen sehr schlimmen Charakter angenommen. Die Leute werden vom Unterkontraktor bis auss Blut zur Arbeit angetrieben; den ganzen oder überwiegenden eventuellen Gewinn hat der Gruppenmeister. Daher der weitverbreitete Kampf der Arbeiter, besonders der organisierten gegen die Gruppenakkordc. Sie haben in dieser Form allen genossenschaftlichen Geist abgestreift, sind nichts als mißbräuchliche, schweißtreibende Kleinunternehmungen, in welchen der Oberunternehmer, der Fabrikant des Gewinnes wegen auf seine Pflicht verzichtet hat, seine Unterbeamten, die Akkordmeister zu kontrollieren. Wo aber eine folche Kontrolle stattfindet, und wo man an der genossenschaftlichen Idee festhält, kann der Gruppenakkord auch heute eine sehr gute Form der Lohnzahlung sein. Man hat, um die erwähnten Ubelstände zu beseitigen, teilweise den kommandierenden Werkmeister auf festen Lohn gestellt, was aber leicht seinen Eifer lahmt; man läßt ihn teilweise die Leute nicht nach Willkür annehmen und entlassen. Oder man läßt die Leute den gesamten Akkordverdienst nach festen Zahlenproportionen teilen, die ihrer festgestellten Leistungsfähigkeit entsprechen; man zahlt auch teilweise feste Löhne und giebt nur eine Gesamtprämie sür schnellere und besonders gute Arbeit. Die verschiedensten Kombinationen sind möglich. Alle solche Gruppenzahlungen Pflegen sich nur da ganz zu bewähren, wo die Gruppen sich auf S, 12, 20 oder 30 Leute, die sich kennen und kontrollieren, beschränken. Wo man, wie z. B. auf den Werften bis zu Gruppen von 200—400 Arbeitern aufgestiegen ist, wird leicht der kameradschaftlich einheitliche, kontrollierende Geist verschwinden. Alle diese Fragen einer feineren, komplizierteren und gerechteren Lohnbemessung erhalten von Tag zu Tag größere Bedeutung; nicht bloß weil ein großer Teil der Unzufriedenheit der Arbeiter sich anknüpft an das ihnen, stets sichtbarste Unrecht, das darin besteht, daß der eine mehr leistet und doch weniger bekommt als die neben ihm 19* 292 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^75» Stehenden; nein, auch deswegen, weil diese Lohnzahlungsmethoden zurückwirken, wie wir sahen, auf Fleiß und Anstrengung, auf die ganze Lebenshaltung, den Geist, die Moral der Arbeiter. Zugleich erhalten unter Beibehaltung des Lohnsystems die Arbeiter damit, wie der letzte königliche Ausschuß in England für die Arbeiterfrage schreibt, eine Art beschränkter Teilhaberschaft. Bernstein meint über die zukünftige Bezahlung der Arbeiter: für jede Dienst, leistung, die nicht sociale Dienstpflicht oder freiwillige Dienstpflicht ist, wird eine feste Bezahlung (Lohn oder Gehalt) die Regel sein, vermehrt vielleicht durch Prämien irgend welcher Art (Anteile an Ertragsübcrschüsfen u. s. w.) und ergänzt durch unentgeltliche Leistungen der Gesamtheit. Ich möchte hinzufügen: ergänzt durch die Einnahme aus Arbeiter-Versicherungsanstalten, Genossenschaften, Sparkassen und sonstigem eigenen kleinen Besitze. 209. Die thatsächliche Lohnhöhe. Haben wir bisher von den Nebenbestimmungen des Arbeitsvertrags gesprochen, so bleiben sie doch, so wichtig sie sein mögen, an Bedeutung weit zurück gegenüber dem Lohn, der Lohnhöhe, der Kaufkraft, welche der Arbeiter durch den Lohn erhält. Wir fuchen zuerst die Thatsachen festzustellen, geben dann kurz wieder, wie die ältere Theorie sie erklärt hat, und schließen mit der zufammenfassenden Kausalerklärung, die wir glauben geben zu können. Die Vorführung der Thatsachen, die hier natürlich kurz und summarisch sein muß, ist nicht leicht. Die Arten des Lohns sind so mannigfach, die Vergleichung ist so schwierig, das Material aus früherer Zeit, aus vielen Ländern ist so unvollkommen, daß jede zusammenfassende Beschreibung die größten Schwierigkeiten bietet. Und doch hat sich neuerdings fast eine besondere Wissenschaft der Lohnstatistik gebildet, um die Methoden der Beobachtung und Vergleichung zu verbessern. Wohl war längst bekannt, daß der tägliche oder wöchentliche Geldverdienst, der sogenannte Nominallohn, erst ins rechte Licht trete durch den Reallohn, d. h. die Angabe dessen, was der Arbeiter mit feinem Lohn kaufen, für seinen Unterhalt erreichen könne; man ergänzte also die Lohn- angabcn durch Untersuchung des Geldwertes, durch Reduktion des Geldlohnes auf Getreidemengen, durch Beifügung der Lebensmittel-, Kleider- und Mietspreife, durch eine Beschreibung der Lebenshaltung. Auch darüber war man längst im klaren, daß eine gute Lohnbeschreibung außer dem Gelde die etwa erhaltenen Naturalien, außer dem Hauptverdienst den Nebenerwerb, neben dem Lohn des Mannes den etwa hinzukommenden von Frau und Kindern mitansühren müsse. Aber man fordert jetzt, und mit Recht, mehr. Man will statt schätzungsweiser Durchschnitte der Wochen-, Monats- oder Jahresverdienste die wirklich gezahlten Löhne, ihre Berechnungsart, ihren Betrag sür jede Woche auf Grund von Lohnbüchern, Vernehmungen und Zählkarten feststellen. Man Will wissen, was gewöhnlicher, was Überzeitlohn war, wie viel Tage im Jahre gearbeitet wurde, wie viele und welche Art Arbeiter jeder einzelnen Lohnklasse angehören; man verlangt Prüsung der Angaben der Unternehmer durch die Arbeiter und dergleichen mehr. Das wissenschaftliche Material hat sich so neuerdings teilweise sehr verbessert. Aber die Kosten und Schwierigkeiten solcher Untersuchungen sind doch so groß, daß man neben dem neueren besseren, aber beschränkten auch noch das ältere unvollkommenere Material teilweise mit heranziehen muß, wenn man nicht aus alle breitere Vergleichung, auf eine ausgedehnte empirische Grundlage für die Lohntheorie verzichten will. Ich beginne mit den Bemerkungen über die historische Lohnbewegung in den Kulturstaaten, welche mir wissenschaftlich am wichtigsten zu sein scheint. Ich schicke voraus, daß ich zumal sür die ältere Zeit die Löhne mehr in Kilogramm Weizen oder Roggen als in Geld angebe, um sie vergleichbarer zu machen. Ich bemerke außerdem, daß alle Löhne des 13.—16., ja viefach auch noch die des 17. und 18. Jahrhunderts mehr Gelegenheitslöhne für eine kleine Anzahl Menschen sind, daß sie weit weniger als in der Gegenwart die Gesamteinnahme der Betreffenden darstellen, also ihre Höhe und ihre Schwankungen nicht die Bedeutung haben wie später. Wo ich nichts Besonderes beifüge, sind durchschnittliche Wochenlöhne gewöhnlicher Arbeiter gemeint. Zur Erklärung der in Getreide berechneten Löhne sei noch solgendes vorausgefchickt. 751) Schwierigkeit der Lohnuntersuchung, Berechnung in Getreide. 293 Die gesamten Unterhaltskosten eines Ackerknechtes nehmen die wissenschaftlichen Landwirte des 19. Jahrhunderts auf Grund sehr zahlreicher Beobachtungen und Durchschnitte zu 1600 bis 2500 Psund Roggen (300 — 1250 Kilogramm) an. Als Familienbedarf werden von denselben Gewährsmännern, in Weizen ausgedrückt, 3300 — 6600 Pfund (1900 — 3300 Kilogramm) angegeben. Nimmt man heute als jährlichen wirklichen Cercalienkonsum 250 Kilogramm für den wesentlich von Getreideprodukten lebenden Erwachsenen an, so giebt das gut bemessen sür die Familie von zwei Erwachsenen und zwei bis drei Kindern und jungen Leuten etwa 1000 Kilogramm; man wird nicht schl gehen, wenn man den Cercalienkonsum dieser Kreise einem Drittel bis Fünftel der nötigen Gesamtausgaben gleichsetzt; diese wären also auf etwa 750—1250 Kilogramm für die Person, auf etwa 3000—5000 Kilogramm für die Familie anzusetzen; das giebt einen Wochenbedars von 14,5—24 Kilogramm für den Mann, 57,7—96 Kilogramm für die Familie. Man wird vielleicht fagen können, was auch mit den empirifch festgestellten, unten folgenden Zahlen übereinstimmt, daß ein Wochenverdienst, der unter 15—24 Kilogramm Cerealien steht, kaum ausreichend für die einzelne Person, jedenfalls ein Hungerlohn für die Familie, ein Lohn von 50—60 Kilogramm für letztere immer noch dürftig, ein solcher von 90—120 Kilogramm ausreichend, von 200 Kilogramm und mehr aber sehr auskömmlich sei. So roh und schematisch diese Annahmen und Zählen sind, so sehr sie im einzelnen durch die Verschiedenheit des Konsums und der Bedürfnisse, durch die verschiedene Preishöhe von Getreide, Kartoffeln, Fleisch, Wohnung und Kleidern modifiziert werden, so geben sie doch für historifche und geographische Vergleichungen den ungefähren notwendigen Anhalt. Es giebt keine Ware, deren Einkauf für den Arbeiter unserer Kulturstaaten und seinen Unterhalt wichtiger wäre, deren Preis zugleich so weitgehend die Höhe seiuer Lebenshaltung bestimmte. Und zahlreiche empirisch-historische Einzel- untcrsuchungen beweisen, daß die Skala von 15, 60, 120 und 200 Kilogramm Getreide als wöchentliche Kaufkraft des Arbeiters früher wie heute die thatsächlich vorkommenden Verschiedenheiten der Lebenslage im ganzen richtig kennzeichnet. Für England haben wir in den Untersuchungen von Rogers, Cunningham, Hewins, Toynbee, Arthur Houng und den neueren Statistikern eine relativ leidliche Grundlage der Untersuchung. Wir können annehmen, daß die nicht zahlreichen Arbeiter im 13. Jahrhundert wöchentlich etwa 35 Kilogramm, nach der großen Pest und dem durch sie erzeugten Menschenmangel von 1340 — 1350 60 — 80 Kilogramm Weizen verdienten, und daß der Lohn noch im 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts ähnlich hoch blieb. Nun kamen ungünstigere Zeiten: der Rückgang des Bauernstandes, die Verdrängung des Ackerbaues durch die Schafzucht, die Geldwertsrcvolution, der der Lohn nicht entsprechend folgte, wirkten auf Lohnherabsetzungen. Armenwesen und staatliche Lohnregulicrung sollten dem Vagabundenwesen und der Not der Besitzlosen steuern. Rogers nimmt an, der Reallohn sei 1500—1650 auf ein Viertel des einstigen gefallen; ich berechne, er habe durchschnittlich auf etwa 30 Kilogramm Weizen gestanden. Nach der Berechnung von Wiebe über den Geldlohn und Kulischer über den Reallohn war das Verhältnis unter sofortiger Hinzufügung einiger deutscher Parallelen so: Englische Löhne Geldlohn Reallohn Elsässer Löhne Geldlohn Rcallohn 1451-1500 1551-1570 1571—1602 1603—1652 1653—1702 100 100 98 60 120 51 146 40 206 54 100 100 88 55 103 63 121 40 108 45 Münstersche Löhne Geldlohn Reallohn 1447-1500 1501-1520 1521—1550 1551—1560 100 100 89 80 91 , ,37 96 73 294 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^752 Die Verschlechterung der Lage der Arbeiter war 1500 —1700 in Europa eine ziemlich allgemeine; doch scheint sie in diesen Zahlen fast größer, als sie ist; sie war überall da geringer, wo Naturallöhne noch vorwogen, die Zahl der Lohnarbeiter noch gering, die Zahl der Kleinbauern noch sehr zahlreich, die Lage der Handwerksgesellen noch durch Zunfttradition, die der Hausindustriellen durch die Reglements geschützt war. Wo diese Umstände fehlten, war die Lage allerdings schon eine recht schlechte. In England steigen die Geldlöhne von 1560—1700 um fast 120 °/o. Cunningham nimmt als Durchschnitt an: 1610 3 Schilling, 1685 4 Schilling. 1725 4—5 Schilling, 1795 9 Schilling. Das ist die Folge des allgemeinen volkswirtschaftlichen Aufschwungs. Die Reallöhnc bleiben freilich dahinter zurück; man kaufte mit 4 Schilling 1725—1750 40 Kilogramm Weizen, 1795 mit 9 Schilling nur 30 Kilogramm. Vollends als nun die große Verteuerung des Lebens 1795—1846 eintrat, da mochten die ländlichen Löhne auf 9 — 10 Schilling, die gewerblichen auf 13 —16 Schilling, ja, in einzelnen Großindustrien bis 20 und 30 Schilling steigen; mit 10 Schillingen kaufte man nur 40 Kilogramm Weizen, unter Umständen während der Notpreise nur 20 Kilogramm oder noch weniger; in der Hausindustrie sank der Lohn am tiefsten; die Bevölkerung nahm rasch zu, die Naturallöhnung, die alten Arbeitsordnungen verschwanden, die Krisen steigerten die Arbeitslosigkeit zeitweise entsetzlich. Das Arbciterelend war viel größer als nach und während der ersten großen Lohnsenkung des 16. und 17. Jahrhunderts. Ich füge, ehe ich auf das neuere Steigen der englischen Löhne eingehe, die analogen Thatfachen aus den kontinentalen Staaten bei. Nach den französischen Untersuchungen von Mantellier, die sich auf Orleans beziehen, war der Tagelohn eines gewöhnlichen Lohnarbeiters in heutigem Frankengelde: 1400—1475 1476—1600 1601—1675 0,81 0,69 0,S0 1676—1600 1601—1675 1851-1860 1,09 1,16 2,25 Die Mine Getreide zu 33 Liter kostete in heutigem Gelde: 1400—1475 1476—1500 1601—1575 2,09 1,97 2,66 1676—1600 1601—1676 1851—1860 6,92 8,18 6,63 d. h. der Arbeiter verdiente im 15. Jahrhundert etwa ^/8, im 16. Jahrhundert ^ im 17. und 19. wieder etwa Mine. Für das 18. Jahrhundert berechnen Moreau de Jonnss und Foville, daß eine ländliche Arbeiterfamilie, die zu reichlicher Ernährung. 15 Hektoliter Weizen gebraucht hätte, verdiente: 1706 1789 1813 Jahreslohn.........180 Fr. 200 Fr. 400 Fr. Die 15 Hektoliter kosteten . . . 283 „ 240 „ 316 „ Verhältnis des Lohnes hierzu . . 0.63 0,83 1,27 Damit ist erklärt, daß ein so großer Teil der französischen Landbevölkerung! schlecht ernährt und in elendester Lage von 1650—1789 war. Von deutschen Berechnungen des historischen Ganges der Lohnbewegung führe ich (außer den oben schon angeführten) Stephan Beißels Untersuchung über die Baugeschichte der Xantener Kirche an; die Zahlen sind ihm teilweise direkt entlehnt, teilweise sind sie nach ihm berechnet; der Tagelohn betrug in .Xantener Denaren (2,7 heutige Pfennige — 1 solchen): 1366—1399 1460-1499 1660—1699 für einen Meister ... 33 Denare 36 Denare 72 Denare für einen Säger.... 25 „ 25 „ 76 „ 1600-1649 1660—1679 1882 für einen Meister ... 166 Denare 200 Denare 820 Denare für einen Säger. ... 156 „ 189 „ 680 „ 753) Die historische Lohnbewegung von 1300—1900. 295 In einer Woche konnte mit solchem Lohn der Meister kaufen an Kilogramm Weizen, Roggen und Gerste: Das Sinken des deutschen Rcallohnes im 16. Jahrhundert ist auch aus zahlreichen anderen Untersuchungen bekannt, weniger sein Steigen nach dem großen Kriege insolge des Menschenmangels. Doch blieb im ganzen die Lebenshaltung der unteren Klassen eine geringe, zumal da, wo gegen 1600 der Wochenverdienst des Tagelöhners in Roggen auf 40 — 50 Kilogramm herabgegangen war, wie ich es für Sachsen berechnete. Für das 18. Jahrhundert sind 13 — 13 Groschen (^- 25 — 30 Kilogramm) im Osten, 30 im Westen als ländliche Löhne überliefert; die Verschiedenheit des Geld- lohnes ist keine solche des Reallohnes; in den Städten kommen 30—48 Groschen vor, die letztgenannten höheren Sätze in aufblühenden Industrien, wo sie teilweise noch höher gehen, bis auf 3, 4 und 5 Thaler in der Woche; 15 Groschen sind gleich 25 Kilogramm, 4 Thaler — 100 Kilogramm Roggen in der Woche. In der ganzen ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben sich die Löhne in Deutschland wenig geändert; sie betrugen auf dem Lande täglich 40—50 Pfennige im Osten, 70 — 100 Pfennige im Westen und in reichen Gegenden; in den notleidenden Gewerben, Spinnerei, Weberei, teilweise noch weniger als vor 1800, in anderen aufblühenden schon 1,2, 1,8 Mark täglich, ja teilweise noch mehr, bei Roggenpreisen Pro Scheffel (oder 40 Kilogramm) zu 2,5—4 Mark. Bei ländlichen Löhnen von 3 Mark (50 Pfennigen täglich) verdiente der Arbeiter immer noch über 40 Kilogramm, wenn der Scheffel 2,5 Mark kostete, nur noch etwas über 20, wenn er 4 Mark und mehr stand; die gewerblichen Löhne von 1,8 Mark täglich, 10,8 Mark wöchentlich, gaben bei entsprechenden Preisen 160 bezw. 108 Kilogramm. Als 1840 — 1860 die Lebensmittel rasch teurer wurden, die Löhne aber nicht allgemein ebenso stiegen, vor allem 1845—1855, wurde die Lage für viele Arbeiter äußerst kümmerlich; selbst 10,8 Mark wöchentlich gaben bei den damaligen Preisen nur 50 — 60 Kilogramm, 3 Mark aber nur 8 —10 Kilogramm; es waren die Zeiten, da der Hungertyphus auf den deutschen Mittelgebirgen und in Oberschlesicn so wütete, daß man bei längerer Dauer ein Aussterben ganzer Gegenden befürchten mußte. Immer waren das in Deutschland Ausnahmen; ich glaube, daß in Belgien und Holland die Löhne damals noch niedriger standen; in Frankreich hatten sie sich seit der Revolution wesentlich gebessert. In England war bis 1840 und 1850 die Lage der unteren Hälfte des Arbeiterstandes Wohl schlechter als irgendwo auf dem Kontinent, die Lage der oberen aber schon besser. Tooke giebt für 1804 den Baumwoll- fpinnerlohn zu 58 Kilogramm, 1814 zu 82,5 Kilogramm, 1823 zu 105 Kilogramm Mehl an. Die Handweber freilich waren zu gleicher Zeit von 16 auf 6 Schilling wöchentlich (bis 1831) gesunken. Die englischen ländlichen Wochenlöhne schätzt Caird, eine große Autorität, im Durchschnitte so: 1770 7 Schilling, 1850 fast 10 Schilling, 1880 14 Schilling; aber es sind daneben in diesem Jahrhundert viele Naturalemolumcnte und Vorteile (wie Weide, billige Wohnung) weggefallen. Das Labour Department setzt den Durchschnitt 1850 auf 9 Schilling, 1855 auf 11 Schilling, 1899 auf fast 14 Schilling, d. i. 1855 — 1899 ein Plus von 22°/«; aber damals kostete der Ouarter Weizen 74 — 75 Schilling, heute 25 — 26 Schilling; mit 11 Schilling kaufte man 1855 35—36 Kilogramm, mit 14 Schilling 1899 117 Kilogramm. Der Durchschnitt von 14 Schilling fetzt sich freilich aus 12 Schilling im Süden, 20 Schilling im Norden zusammen. Und alle unparteiischen Berichterstatter bezeichnen 20 Schilling doch noch als nicht recht auskömmlich; der ländliche Arbeiter müßte dazu, heißt es, einen kleinen Eigenbetrieb oder eine Alterspension bekommen. 1356-1399 150 1450-1499 100 1550—1S99 48 1600-1649 66 1650-1679 78 1882 78 296 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. ^754 Wie das Steigen der ländlichen Löhne nach Gegend, Boden, Gewerbsamkeit verschieden ist, so noch mehr das der gewerblichen je nach den einzelnen Gewerben, ihrer Blüte und ihrer Betriebsform. Im ganzen schätzen die ersten englischen Autoritäten das Steigen von 1840—1890 auf etwa 60—80°/o, mit Verschiedenheiten von 20 bis zu 150°/v; lag 1320— 1850 der Schwerpunkt bei den Wochenlöhnen von 13 — 16 Schilling, so liegt er jetzt bei denen von 20 — 35 Schilling. Die größte Steigerung fällt in die Zeit von 1840 — 1875; die Bewegung wird dann langsamer, teilweise stockend, um aber 1837 — 1891 und 1896—1900 wieder einzusetzen. Die Webbs sagen, in der Trade-Unionswelt lägen die Löhne zwischen 24 Schilling und 72 Schilling. Den Wochenverdicnst der Lancashire-Baumwollspinner hat man 1337 auf 133 Kilogramm, 1891 auf 200 Kilogramm Weizenmehl berechnet. Schulze-Gävernitz teilt Einnahmen von Spinnerfamilien (Mann, Frau, Kinder) mit von 101—244 Pfd. Sterling (also 2063-4980 Mark). Die besseren Kohlenhäuer hatten (nach Nasse) in den letzten 20 Jahren sehr wechselvolle Löhne; die Jahresdurchschnitte schwanken zwischen 54 und 90 Psd. Sterling (1103—1840 Mark). Wood berechnet das Lohnsteigen 1860—1891 in den einzelnen Industrien 1860 100 gesetzt so: Wolle 115, Eisen 125, Maschinen 186, Baugewerbe 128, Seeleute 143, Bergbau 150, Baumwolle 176. Nach einer Schätzung Gissens verdienen unter 20 Schilling 23,6 "/o der 7—8 Millionen erwachsenen englischen Arbeiter (einschließlich der ländlichen), 20—35 Schilling (1060—1860 Mark jährlich) 69,6 °/o, über 35 Schillinge 6,2°/°. Nostitz setzt die Klasse mit über 35 Schilling auf 15 °/o, die unter 15 Schilling auf 6 —12°/o. Der Fortschritt seit 1860 ist groß; aber noch sind entsetzliche Übelstände vorhanden, z. B. verfallen nach Booth noch 45°/o aller über 65 Jahre Alten der Armenunterstützung; durch ein Übermaß von Frauen- und Kinderarbeit ist noch immer die Zukunft erheblicher Arbeitergruppcn bedroht. Die Sicherheit der Existenz hat durch das Schwanken der Konjunktur, trotz aller Verbesserung und Versicherung, gerade bei der großen Exportindustrie fast nicht zugenommen, die Unsicherheit jedenfalls nicht genügend abgenommen. Über Frankreich füge ich, die obigen Angaben ergänzend, hinzu, daß der Verdienst einer ländlichen Arbeiterfamilie 1813 aus 400 Francs, 1860 auf 500 Francs, 1870—1875 auf 800 Francs geschätzt wurde, und die ihnen nötigen 15 Hektoliter zu diesen drei Epochen 315 Francs, 305 Francs und 345 Francs galten. Die Pariser Bäckerlöhne waren nach Leroy-Beaulieu 1830 26 Francs, 1854 30, 1867 38, 1880 45 Francs. Je nach den verschiedenen Industrien berechnet E. Chevalier 1840—1880 Lohnstcigerungen von 40—200 °/o und 300°// und fügt bei, daß das Brot im Preise gleich blieb, das Fleisch 50°/°, die Milch 25°/o, die Miete 100°/° teurer, die Kleider und Gewürze viel billiger geworden seien. Die jährlichen Bergarbeiterlöhne standen 1800 etwa auf 300, 1815 593, 1877 1002 Francs. Die Löhne in der Provinz sind nach der Untersuchung Chevaliers nicht so gestiegen wie in den großen Städten, aber die niedrigen Lohnklassen, die einfache Handarbeit, die Frauenarbeit ist im Werte eher mehr als die feinere gelernte Männerarbeit gestiegen. - Die deutschen Löhne stiegen bis in die fünfziger Jahre wenig, nur in einzelnen Gebieten und Gewerben schon etwas. Auch das Lohnsteigen 1850—1865 übertraf die Verteuerung des Lebens kaum, die erste bedeutsame und allgemeine Hebung erfolgte 1865 bis 1875; kam dann wieder ein kleiner Rückgang, so folgten doch wieder mäßige Verbesserungen bis 1900. Nach den agrarischen Enqueten von 1849, 1873 und 1892 ließ ich die Wochenlöhne der freien ländlichen Arbeiter in den sechs östlichen preußischen Provinzen in Geld und Kilogramm Roggen so berechnen: 1800 2,4 Mk. 1849 3—4,2 „ ca. 30 Kilogramm Roggen 1873 4,8—7,2 „ ca. 45,6 '„ 1892 7,0-9,0 „ ca. 60 Nach Goltz verdient 1873 in Pommern und Mecklenburg, Oldenburg, Ober- und Niederbayern, auch in Württemberg, der Pfalz und Rheinpreußen der ländliche 755) Die Lohnhöhe im 19. Jahrhundert. 297 Tagelöhner 54 — 69 Kilogramm, in Schlesien nur 30 Kilogramm, in Posen, Untersranken und der Oberpfalz 36 — 45 Kilogramm Roggen wöchentlich; d. h. der größte Reallohn in den Gegenden, wo noch die alte Naturallöhnung vorherrscht und wieder da, wo am frühesten und vollständigsten die Geldwirtschaft gesiegt hat. Für die Jnstensamilien des Ostens wird man einen Jahresverdienst von 300 Mark sür 1849, von 660 sür 1872 — 1875, von 706 — 1000 Mark für 1892 annehmen können; ihre Einnahmen sind im Nordosten viel höher als die der sreien ländlichen Arbeiter derselben Gegend ; die letzteren stellen im Nordosten den niedrigsten Arbeiterthvus dar, im Südwesten stehen die freien, besitzlosen ländlichen Lohnarbeiter gerade umgekehrt denen mit kleinem eigenen Besitz nach der Goltzschen Statistik sehr nahe. Bon gewerblichen Lohnermittelungen sühre ich an: ein Jencnser Schriftsetzer, der 1717—1847 gleichmäßig für 1 Million n zu fetzen 24—26 Scheffel Roggen erhielt, verdiente mit derselben Leistung 1360 48, 1871 83; letzterer Verdienst ist gleich einem Wochenlohn von 16,5 Mark oder 100 Kilogramm Roggen. Ein sächsischer erster Schuhmachergeselle hatte 1856—1357 6—3 Mark, 1871—1880 12—17 Mark, 1380 — 1836 11 — 13 Mark Wochenlohn. Rheinisch-westfälische Bergarbeiter (Häuer) können im Durchschnitt etwa fürs Jahr so angegeben werden: 1865 600—700 Mark, 1874 900 bis 1000 Mark, 1886 — 1888 800—900 Mark, 1890 1100 — 1200 Mark, 1898—1899 1300—1500 Mark. Die Berliner täglichen Maurcrlöhne waren 1848—1850 2—2,5 Mark, im letzten Jahrzehnt 4, 5 und 6 Mark täglich. Ich führe noch einige Berechnungen der mittleren Jahreslohnhöhe der deutschen Arbeiter nach der Unfallversicherungsstatistik an, wobei Kinder und Alte, Mädchen und Männer in einen Durchschnitt zusammengezogen sind. Es handelt sich dabei nur um die sogenannten anrechnungsfähigen Löhne, die für die höheren Lohnklassen wesentlich hinter der Wirklichkeit zurückbleiben. Bergbau Mk. 189S 927,24 1399 1071,78 1895 1899 Metallindustrie Mk. 816,09 903,88 Textilindustrie Mk. 600,29 655,49 Maschincnindustrie Mk. 899,83 982,34 Chemische Industrie Mk. 809,79 968,15 Papierindustrie Mk. 633,07 726,84 Bekleidungsindustrie Mk. 623,23 701,46 Nach dem Berliner statistischen Jahrbuch seien für 1397 noch einige Berliner Jahreslöhne für Männer angeführt: höchster niedrigster Mittelsatz höchster niedrigster Mittcljatz Mit 600 Mark kaufte man nach den Preisen von 1892 — 1899 in Deutschland 4600 Kilogramm Roggen und 3800 Kilogramm Weizen, mit 1000 Mark 7600 bezw. 6400 Kilogramm. Das sind Wochenverdicnste von 73—146 Kilogramm; bei 1500 Mark gehen sie über 200 Kilogramm in der Woche hinauf. Jahresverdienste sür den Mann von 600 —1200 Mark, für die Familie, sosern mehrere Glieder mit arbeiten, von 1000—1500 Mark können Wohl als ein mittlerer Ausdruck heutiger deutscher gewerblicher Löhne gelten. Das sind Einkommen, die sür den unverheirateten 18—25 jährigen Steinmetzen Metallformer Posamentierer Maurer Mk. Mk. Mk. Mk. 1800 1700 1080 1920 693 1200 720 875 1331 1382 920 1322 Schlächtergesellcu Brauer Schuhmacher Handbetrieb Friseure Mk. Mk. Mk. Mk. 1S86 1500 578 1046 910 1350 560 980 1200 1472 569 1014 298 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^75l> übergroß, sür die Familie mit 1000 Mark vielfach doch noch kärglich, mit 1500 aber schon gut auskömmlich sind. Jedenfalls ist es ein Verdienst, der dem des kleinen Bauern und Handwerkers, des Schulmeisters und Unterbeamten im ganzen gleichsteht. Der Weg des Fortschritts ist damit nicht ganz verschlossen, wenn die Frau tüchtig ist, der Mann nicht trinkt, die Wohnungsverhältnisse leidliche sind. — Wie die deutschen Löhne unter den englischen, so stehen die holländischen und italienischen, die österreichischen und die russischen unter den deutschen, während die dänischen den deutschen gleich sind. Die holländischen und italienischen sind Löhne, wie sie Ländern alter Kultur mit dichter Bevölkerung, einem alten proletarisierten Arbeiterstand entsprechen. Die österreichischen und russischen Löhne sind das Ergebnis der eben erst aus einer trägen Naturalwirtschaft zur Geldwirtschast sich emporarbeitenden Zustände; niedrigste Lebenshaltung der unteren Klassen entspricht geringer technischer Leistungssähigkeit. Nicht ganz dasselbe läßt sich sagen von den Löhnen der alten Halbkulturländer Indien, China, Japan; hier ist allerdings auch bei der Masse des Volkes eine große Bedürfnislosigkeit, aber mannigfach mit großem Fleiß und eigentümlicher Geschicklichkeit gepaart. Man geht mit der Mcnschenkraft nirgends so verschwenderisch um wie hier; Tragen der Menschen, Lastenziehen durch Kulis, Übermaß von Dienstboten und Derartiges ist an der Tagesordnung; doch sind die Löhne mit dem wachsenden Verkehr und der modernen Technik neuerdings auch erheblich gestiegen; immer werden die deutschen Reallöhne noch 2^/2—3 mal so hoch sein wie die japanischen. Umgekehrt stehen die Löhne in den Vereinigten Staaten, in Australien, Neuseeland viel höher als in Westeuropa; aber die Unterschiede sind im Reallohn nicht so groß wie im Geldlohn. So giebt F. A. Walker eine geographische Lohnskala an, die mit 10 Cents täglich in Indien beginnt, mit 1,50 Dollar in den Vereinigten Staaten endigt; den jährlichen Landarbeiterverdienst giebt ein amerikanischer Staatssekretär neuerdings so an: Indien 150 Francs, Italien 250, Rußland 300, Deutschland 450, Frankreich 675, Großbritannien 775, Vereinigte Staaten 1250 Francs. Das sind für mehrere europäische Staaten Zahlen, die 30 — 50 Jahre zurückliegen. Nach neueren Angaben, z. B. über Eisenbahnarbeiter in Kansas, schwankt die Jahreseinnahme zwischen 386 und 865 Dollar (1621 — 3633 Mark). Bei einem Tagesverdienst von 5—10 Schilling, Wochenverdienst von 30 — 60 Schilling in den Vereinigten Staaten und englischen Kolonien darf nicht vergessen werden, einmal wie teuer das Leben, und dann wie sehr viel unregelmäßiger meist der Verdienst ist. Wenn statt an 300 nur an 200 Tagen im Jahr ein Lohn verdient wird, so muß er schon deshalb um die Hälfte höher stehen. Die Labour Gazette giebt 1899 für die gut bezahlten gelernten Arbeiter der Trustgesellschasten einen Jahres Verdienst von 3000, für die ungelernten Von 1490 Mark an; vor der Fusion hatten die Verdienste nur 2630 und 1250 Mark betragen. Der Unterschied in Lebenshaltung und Verdienst (Reallohn) zwischen den besseren westeuropäischen und den nordamerikanischen Arbeitern dürste so nicht mehr als 1 : 2, vielfach nur 1 : 1,5 sein. Wie groß auch im selben Staate in Europa die örtlichen Lohnverschiedenheiten sind, haben wir bezüglich der englischen ländlichen Löhne schon erwähnt. Die deutschen amtlich sür die Krankenkassen festgestellten mittleren Tagelöhne nach Kreisen schwankten zwischen Ost und West für Männer 1891 von 85 Pfennig zu 3,25 Mark, für Frauen von 0,50 zu 2 Mark, 1902 zwischen 1,10 und S, 0,70 und 2 Mark. An demselben Orte und bei derselben Arbeit und denselben Akkordlohnsätzen sind die Löhne nach der Rasse sehr verschieden: aus Posen wird 1892 berichtet, daß auf demselben Gute, bei derselben Arbeit der Deutsche täglich 6 — 8 Mark, der Pole 2,5 — 3,5, der Russe 1,5—2 Mark verdiente. Die Frauenlöhne sind fast überall die Hälfte bis zwei Drittel von denen der Männer; die Stadtlöhne sind höher als die auf dem Lande, die Winterlöhne auf dem Lande niedriger als die im Sommer. In einem und demselben Gewerbe und bei 757^ Geographische und berufliche Lohnverschicdenheit. 299" scheinbar gleicher Beschäftigung finden sich, je mehr man näher zusieht, die größten Verschiedenheiten. Die Berliner Mädchen-Wochenlöhne liegen überwiegend bei 8—12 Mark, schwanken aber daneben zwischen 6 und 25 Mk. und zwar in denselben Jndustrieu je nach der Geschicklicheit, dem Range des Geschäfts, den vornehmeren oder geringeren Kunden. In einer Meraner Weberei verdienten in einem Jahre (1876 —1877) die geringsten von 444 Stuhlarbeitern 323, die besten 374 Mark jährlich, 300 zwischen 450 und 600 Mark. Daher wird neuerdings mit Recht so viel Wert auf eine Klassenlohnstatistik gelegt , wie sie z. B. Wörishoffer sür die Mannheimer Fabrikarbeiter machte; nach ihm verdienten von den männlichen Arbeitern 56,2 °/o den Mittelwochenlohn von 15 — 24 Mark, 20,9 °/o unter 15 Mark, 22,9°/° 24 bis über 35 Mark. Wenn man die Wochenlöhne einer Reihe deutscher Handwerke und Industrien nebeneinander stellt, soweit mittlere männliche Arbeitskräfte in Betracht kommen, so schwanken sie z. B. in Berlin zwischen 12 Mark für Korbmacher, 14 für Schuhmacher, 15 für Weber, 26 für Zimmerleute, 31 für Lithographen, 35 für Steinbildhauer; wenn wir die neuere Statistik der Fachvereine an verschiedenen Orten und von verschiedenen Arbeitern ansehen, so verdienen Tischler 14 — 22 Mark, Buchbinder 6—50 Mark (meist 15—20). Die monatliche Matrosenheuer stand 1890 zugleich auf 44 Mark in Schleswig-Holstein, 51 an der Weser, 72 an der Elbe (neben freier Station). In den meisten größeren Geschäften und Fabriken findet sich heute eine Hierarchie der Löhne, die fast so groß ist wie die Gehaltsvcrschiedenheit eines großen staatlichen Beamtenkörpers. In der vortrefflichen Lohnstatistik einer Berliner Druckerei von 1887 haben die Lehrlinge 1,10, gewöhnliche Arbeiter 2 — 3, die Setzer 5 und mehr, oft bis 7, ja 12, ein Faktor 9,20, ein Maschinenmeister 11,12 Mark täglichen Lohn, während 1889 in Württemberg die niedrigst besoldeten Kanzleidiencr 890 bis 1000 Mark, die Mehrzahl aller Beamten 2 — 5000, einige wenige hohe Beamte 6—10 000 Mk. oder mehr hatten. Nach Toqueville war zu seiner Zeit (etwa 1835) die Spannung zwischen dem niedrigsten und höchsten Gehalt im amerikanischen Schatzamte 3700—32 500 Francs, im französischen Finanzministerium von 1500—80 000 Francs; heute sind die früheren hohen französischen Gehälter um ein Drittel ermäßigt, alle niedrigen Gehälter erhöht; die niedrigsten Arbeiter und Diener der städtischen Verwaltung in Paris erhalten 1200—1600 Francs jährlich, ein Mitglied des Staatsrats 16 000 Francs. Zwischen gewöhnlichen Berliner Arbeitern nnd dem Chefredakteur des „Vorwärts", zwischen den höchsten und niedrigsten Gehältern, welche die socialistische , Pariser Kommune bezahlte, sind und waren mindestens Verschiedenheiten wie 1:10; Ahnliches hat die Zeißstiftung in Jena neuerdings verfügt: der erste Direktor der Anstalt soll nicht mehr als den 10 fachen Jahresverdienst eines guten männlichen Arbeiters erhalten. Zu Polybius' Zeiten erhielt der römische Hauptmann den Doppelsold des Soldaten; im 16. Jahrhundert erhielt der Landsknecht monatlich 4, der Feldwebel 12, der Hauptmann 40, der Oberst 400 Gulden; im 17. Jahrhundert waren die Unterschiede wieder wesentlich geringer. Diese wenigen historisch, geographisch und gewerblich gegliederten Zahlen können natürlich nicht den Anspruch machen, ein volles Bild zu geben; das ist hier nicht möglich. Aber sie geben uns, wenn sie im ganzen der Wirklichkeit entsprechen, wie ich hoffe, doch die Möglichkeit zu zeigen, daß die älteren Lohntheorien einseitig an die einzelnen historischen Phasen der Lohnbewegung anknüpften; und dann werden sie uns in den Stand setzen, über die Ursachen der Lohnbewegung im ganzen ein dem heutigen Stand der Thatsachensammlung entsprechendes Urteil abzugeben. 210. Die älteren Lohntheorien, wie sie bis gegen 1870 ausgebildet wurden^ schließen sich an die historischen Thatsachen an, die wir geschildert, sie sind Abstraktionen zuerst aus den westeuropäischen Zuständen von 1500—1750, dann aus denen von 1750—1870. Die Theorien bis 1750 über das Arbeitsverhältnis gehen von irgend einer allgemeinen Vorstellung aus, welche die Thatsache einer arbeitenden untersten Volksschicht plausibel macht. Wie die deutsche Heldensage die Klassen entstehen läßt durch ZY9 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s?58 Zeugung des Gottes Heimdal mit verschiedenen Weibern, so führt dann die Kirche sie auf göttliche Anordnung zurück. Dabei erscheinen aber die eigentlichen Lohnarbeiter lange nicht als ein besonderer Stand; sie werden vom 14.—18. Jahrhundert meist mit den kleinen Bauern, den Handwerkern und Heimarbeitern zusammen als die „armen Leute" bezeichnet. Noch für A. Smith sind die Armen und die Arbeiter eins: er spricht von den „lavoui-inZ xoor". Ein eigentlicher Lohnarbeiterstand bildete sich ja auch erst laugsam vom 15.—19. Jahrhundert. Das öffentliche Bewußtsein und die Wissenschaft kümmerte sich bis ins 18. Jahrhundert wesentlich nur um die oberen Klassen; ihr Aufsteigen erschien als das gesellschaftlich Wichtige; die beginnende Bettlerplage führt zu den Armengefetzen, das Sinken der Lebenshaltung der unteren Klassen wird lange nicht bemerkt; soweit die Geldlöhne steigen, sieht man darin eine Unbotmäßigkeit, die womöglich durch Lohntaxen zu bekämpfen sei. Die Armen, die Tagelöhner, die Bauern werden als „Pöbel" verachtet, in den rohen Äußerungen ihrer Leidenschaften gefürchtet. Die allerdings meist träge, unwissende und doch gewaltthütige Masse im Zaum zu halten, erschien als die Hauptaufgabe von Staat und Kirche. Der aufgeklärte Rationalismus des 13. Jahrhunderts brachte diefe Gedanken dann in eine Art System. Mandeville lehrt, es sei das Interesse aller reichen Nationen, daß die große Masse unwissend und arm bleibe; Kenntnisse machten unzufrieden, ein mäßiger Arbeitslohn hindere Verzweiflung und Kleinmütigkeit, ein zu hoher erzeuge Faulheit. „In einer freien Nation, wo Sklaverei nicht erlaubt ist, besteht der sicherste Reichtum aus einer Menge arbeitsamer Armen." Die bedeutendsten Schriftsteller der Zeit vor A. Smith stimmten mit solchen Ausführungen überein. Schon Petty hatte geklagt, billiges Getreide sei ein Unglück, weil dann der Arbeiter nicht bei der Arbeit bleibe. Ähnlich Franklin. Temple, deWitt,A. Houng schlugen Lebensmittelsteuern vor, um Fleiß zu erzeugen. Eine tiefstehende Klasse von Arbeitern erschien als die selbstverständliche und unabänderliche Begleiterscheinung eines Kulturvolkes. Noch I. B. Say fügt bei, die gedrückte Lage der arbeitenden Klasse sei für die wirtschaftliche Entwickelung des Landes ein besonders günstiger, die Produktion verbilligender Umstand. Bei den edleren Charakteren der philosophischen Aufklärung verbanden sich nun aber mit der Vorstellung solcher Notwendigkeit doch die Empfindungen des Mitleides und die Zweifel, ob nicht ein Unrecht, die Möglichkeit einer Änderung vorliege, und eine andere Erklärung denkbar sei. Turgot hatte 1769 betont, daß der niedrige Lohn die Folge der Konkurrenz der Arbeiter sei, daß er deshalb nur die notwendigen Unterhaltskosten decke. Necker schrieb 1775: das Leiden des armen Volkes ist der Reichen Werk; die kleine Zahl der Reichen hat die Macht, sie kann ihr Gesetz den zahlreichen unter sich konkurrierenden Arbeitern auferlegen; er spricht von der Härte und Grausamkeit dieses Zustandes. Auch A. Smith beginnt mit einem unklaren rcchtsphilosophischen Stoßseufzer: wenn es nie ein Boden- und Kapitaleigentum gegeben, hätte der Lohn stets das ganze Produkt der Arbeit ohne Abzug umfaßt, wäre er stets entsprechend den Fortschritten der Produktivität gestiegen. So aber habe die zahlreiche unter sich konkurrierende Lohnarbeiterschaft stets den Nachteil, einer kleinen Zahl von Meistern gegenüberzustehen, die sich leicht stillschweigend verständigten. Aber — und damit geht er von der pessimistischen in die optimistische Stimmung über — in dem notwendigen Lebensunterhalt für die Arbeiterfamilie liege die Schranke für das mögliche Mindestmaß des Lohnes, und häufig stehe er höher, zumal in fortschreitenden Nationen, während bei stabilem Zustande der Volkswirtschaft die Lage eine kümmerliche, bei rückgehendcm «ine sehr traurige sei; da wachse die Bevölkerung, während die Arbeitsgelegenheit abnehme. Mit Hinweis auf das England seiner Tage betont er die Möglichkeit einer sich bessernden Lebenshaltung, die mit steigendem Lohn den Arbeiter zugleich besser genährt, fleißiger, energischer, brauchbarer mache, und im übrigen tröstet er sich mit dem mechanischen Spiel einer sich selbst regulierenden Menschenzahl. Die Nachfrage nach Menschen reguliere, wie jede andere, die Produktion von solchen; je nach dem 759) Die Lohntheorien bis auf Ricardo nnd I. St. Mill. 301 größeren oder geringeren Bedarf an Arbeitern nehme die Bevölkerung zu oder ab. — Wir sehen, es handelt sich um die optimistische Vorstellung, das Uhrwerk der wirtschaftlichen Gesellschaft sei von einer gütigen Vorsehung so eingerichtet, daß es durch das Spiel der Marktvorgänge stets die rechte Zahl von Waren und Menschen liesere. Die in England 1650—1770 steigenden Löhne bilden den Hintergrund der Auffassung A. Smiths. Der Druck derselben von da bis 1850 beherrscht seine nächsten Nachfolger, die wie er an der ausschließlichen Erklärung der Löhne durch Marktquantitäten festhalten, jeden Eingriff in dieses freie Spiel der Kräfte verurteilen. Ricardo erörtert die Möglichkeit steigender Löhne auf Grund einer rascheren Kapital- als Bcvölkcrungszunahme und mit Hülse einer Gewöhnung an seinere, höhere Bcdürsnisse; aber, fügt er unter dem Eindruck des Arbeiterelends seiner Zeit bei, in der natürlichen Entwickelung der bürgerlichen Gesellschaft hat der reale Arbeitslohn ein Streben zu sinken, das Angebot an Arbeitern steigt rascher als die Nachfrage; die Lebensmittelprcise steigen, es beginnt die Gefahr, daß die Unternehmer infolge der steigenden Grundrente und der mit den Getreidcpreisen steigenden Löhne kleinere Gewinne machen; die Kapiialbildung stockt; der gezahlte Arbeitslohn gehört unter die Produktionskosten; für das Gesamtinteresse kommt es aber nur auf den Reinertrag der Nation an. In dieser letzteren schiefen Wendung schien fast eine Aufforderung zur Lohnverminderung oder zur Gleichgültigkeit gegen das Wohl der Arbeiter zu liegen. Die Elemente der Smith-Ricardoschen Theorie — Lebensunterhalt als natürlicher Preis der Arbeit, Steigen und Fallen je nach Kapital- und Bevölkerungsbewegung — übernehmen nun die bürgerlichen und socialistischen Theorien der Zeit von 1820—1860, die ersteren mit geringem Gedankenreichtum, die zweiten mit utopistischcn Schlüssen, beide mehr in pessimistischer als optimistischer Richtung sich bewegend. Die ersteren sind uuter dem Eindruck der Bevölkerungszunahme und des vielfach niedrigen Lohnes jener Tage meist ehrlich genug, Ricardos düstere Auffassung weiter auszuführen, z, B. I. St. Mill, Nach ihm bestimmt das Verhältnis der Bevölkerung zum Kapital den Lohn; ein Sinken der Lebenshaltung sei viel leichter als eine Erhöhung; eine Gewöhnung an langsamere Bevölkerungsvermehrung hält er nur sür möglich, wenn ein gänzlich verändertes Erziehnngssystem mit einer großartigen staatlichen Kolonisation zusammentreffe und so andere, höher stehende Menschen schaffe. Die Mehrzahl der Lehr- und Handbücher blieb bis in die neuere Zeit in diesen Bahnen. Die sogenannte Lohnsondstheorie, die schon A. Smith und Ricardo angedeutet, Senior ausgebildet hat, ist nur ein Ableger dieser Auffassung. Sie geht von der Vorstellung aus, es gebe sür jedes Volk in bestimmter Zeit eine durch volkswirtschaftliche Ursachen, wie Gewinnsatz und Teilung der Gesamtproduktion zwischen Kapitalisten und Arbeitern, fest bestimmte Kapitalsumme, die in Verbindung mit der Zahl der Arbeiter den Lohn bestimme; als Folge war gedacht, daß die Kapitalsumme die Lohnhöhe unerbittlich reguliere, daß die Forderungen und Vereine der Arbeiter dieselbe nicht ändern könnten, daß höchstens ein Teil der Arbeiter auf Kosten der übrigen einen höheren Lohn herauszuschlagen vermöchte; man suchte die Arbeiter zu überreden, daß hoher Gewinn und niedriger Lohn sogar sür sie vorteilhast sei, weil das den Lohnfonds erhöhe. Bei manchen Theoretikern nahm die Lehre auch eine optimistische Farbe an: da das Kapital rascher wachse oder gar durch seine Verzinsung sich rascher vermehre als die Bevölkerung, so müsse die Lage der Arbeiter eine gute sein. Die Lohnsondstheorie ist einmal eine Folge der Überschätzung der Quantitätswirkung auf den Wert und dann eine Verwechslung der letzten Ursachen, welche die Nachfrage nach Arbeit bestimmen, mit einer untergeordneten Mittelursache. Jene liegen in der Kaufkraft der Konsumenten für Arbeitsleistungen; nur ein Mittel der Ausführung hiefür ist das Kapital der Unternehmer; keiner derselben hat sich eine ganz feste jedenfalls auszugebende Summe für Arbeiterbczahlung reserviert; er zahlt dem Arbeiter, was er muß; er stellt soviel Arbeiter an, wie er nach dem Stand der Technik und dem wahrscheinlichen Absatz braucht; hat er nicht genügend eigenes Kapital, so giebt es ihni der Kredit; er hat nur jederzeit für die nächsten Wochen Dispositionen Z02 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufen u. der Einkommensverteilung. > 760 zu machen, was er für Lohnzahlungen braucht, und wie er das Kapital hiefür schaffe; es hängen seine diesbezüglichen Dispositionen mit den Bewegungen und Kreditvorgängen des Kapitalmarktes zusammen; aber diese sind nicht das Ausschlaggebende. Schon Hermann hatte die Lehre bekämpft, dann Thornton so nachdrücklich, daß Mill seine Ausführungen förmlich widerrief (1869). Brentano zeigte, daß der Versuch Seniors, den sogenannten Lohnfonds quantitativ zu bestimmen, einen (Zirkelschluß enthalte. Walker erinnerte daran, daß in den kapitalreichsten Ländern der Lohn tief, in den kapitalärmstcn hoch stehe, daß die Arbeiter in den Vereinigten Staaten vielfach erst nach Verkauf des Produktes bezahlt werden. Die socialistischen Theorien haben das Verdienst, den Blick auf die ungleiche Macht im Konkurrenzkampf zwischen Unternehmern und Lohnarbeitern, aus die Bedeutung der socialen Klassen überhaupt, aus den Einfluß der Maschinen und der Krisen hingelenkt zu haben. Ihr wesentlicher Zug ist eine pessimistische Anklage, ihr Zweck ist, theoretische Beweise für die Notwendigkeit zu erbringen, daß die gegenwärtige Versassung der Volkswirtschaft zunächst die Verelendung der Massen, dann die Revolution und die Beseitigung des Lohnsystems zur Folge haben werde. Dabei Verfahren sie teilweise noch abstrakter als ihre Gegner, mit denen sie lange das wissenschaftliche Rüstzeug gemeinsam haben. Sie glauben vielfach an die Lohnfondstheorie, jedenfalls glauben sie wie Rodbertus daran, daß der Anteil der Arbeiter am Gesamtprodukt mit dem Steigen der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität immer kleiner werden müsse. Lass alle will nicht leugnen, daß in Jahrhunderten die Lebenshaltung und der Lohn etwas gestiegen sei; aber für die Gegenwart nimmt er einen kümmerlichen Lohn an, der nicht steigen könne, weil jede kleine Verbesserung rasch eine entsprechende Bevölkerungszunahme herbeiführe. Er ruft: „Die Beschränkung des durchschnittlichen Arbeitslohnes auf die in einem Volke gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderliche Lebensnotdurft, das ist das eherne und grausame Gesetz, welches den Arbeitslohn unter den heutigen Verhältnissen beherrscht." Ihre Grundgedanken entnimmt die socialistische Theorie dem Gegensatz des Lohu- (Arbcits-)Einkommens und des arbeitslosen Einkommens und der vagen Vorstellung, daß alle von einer Nation zn verzehrenden Güter von den Arbeitern hergestellt, zu einem erheblichen, ja zum größeren Teile von den Nichtarbeitern verzehrt werden. Grundrente, Kapitalzins, Unternehmergewinn erscheinen als ungerechte Abzüge vom Arbeitsertrag. Der Arme arbeitet, sagt Charles Hall (1805), von acht Stunden eine sür sich, sieben sür die höheren Klassen. William Thompson, der Freund Owens, bezeichnet 1825 das den Arbeitern entgehende, unrechtmäßiger Weise an die Grund- und Kapitaleigentümer gelangende Ergebnis der Arbeit als surplus valus, Mehrwert; er hat die Gedanken und Worte geschaffen, deren sich dann Rodbertus, Marx und seine Schüler bedienten. Von Hall und Thompson bis zu den neueren Socialisten reicht die Kette der Schriftsteller, welche mit dem Schlagwort, daß die Arbeit die Güter und den Wert erzeuge, ausschließlich oder hauptsächlich an die mechanische, durch Arbeitslohn entgoltene Thätigkeit der Lohnarbeiter denken. Dabei wird, wo von Gütererzeugen, Produzieren, steigender Produktivität der Arbeit die Rede ist, nie genauer untersucht, welchen kausalen und quantitativen Anteil daran die Lohnarbeiter, die Beamten, die Unternehmer, die übrigen Klassen etwa haben, welche frühere Arbeit im Boden, in den Kapitalien, in den Plänen, Entwürfen und Vorarbeiten stecke. Höchstens wird, wie von Marx, den Leitern der Unternehmung oder den Beamten ein etwas höherer Lohn zugestanden und wird zugegeben, daß vom Gesamtertrag und seinem Werte für Kapitalbildung, Staats- und Gemeindcleitung, liberale Berufe etwas abzuziehen sei. Auch die Formel Thünens, daß der Lohn die Quadratwurzel aus den Bedürfnissen des Arbeiters (z. B. 800 Mk. jährlich) multipliziert mit dem Wert seines Arbeitserzeugnisses (z. B. 1000 jährlich, also / 800 X1000 ^ nicht ganz 900) sein solle, hat nur einen Sinn, wenn der Wert dieses Erzeugnisses wesentlich höher als der Untcrhaltsbedarf angenommen und kausal auf den Lohnarbeiter, nicht auf den, welcher Plan und Entwurf der Arbeit machte, sie leitete und auf den Markt brachte, zurückgeführt wird. Noch 761) Die sozialistischen Lohntheorien. 303 Kautsky konnte 1881 sagen: „der Arbeitsertrag habe der Arbeiterklasse, die das Arbeitsprodukt hervorbringe, zuzufallen". Die oben schon (S. 273) erörterte Forderung des vollen Arbeitsertrages sür den Arbeiter war bei den Socialisten bis zu Lassalle die naheliegende Schlußfolgerung. Die, welche sie zogen, wollten in stürmisch revolutionärem Geiste das eherne Lohngesetz zerbrechen, das Lohnsystem beseitigen, eine gesellschaftliche Verteilung nach dem Bedürfnis oder nach der Arbeitszeit oder der Arbeitsleistung an die Stelle setzen. Einem Geiste wie Marx erschien Derartiges doch zu knabenhaft; er will vor allem praktisch die Revolution und die Neugestaltung der Produktion durchführen, dann werde sich alles Übrige, besonders die neue bessere Entlohnung der Arbeit von selbst finden. Er verspottet alle derartigen Phrasen, wie Zerbrechen des ehernen Lohngesetzcs, Erkämpfung des vollen Arbeitsertrages; er schafft eine neue eigenartige Theorie über die Notwendigkeit des Lohnsinkens und die Verelendung der Massen, die an einzelnen Punkten realistischer verfährt als die älteren Socialisten, aber andererseits an dem Gedanken der Erzeugung aller Güter und Werte durch die Lohnarbeiter festhält, ihn nicht im Detail untersucht, sondern durch künstliche Konstruktionen und mystische Formeln zu stützen sucht und maßlos übertreibt. Marx' Lohntheorie ist insofern nicht ganz leicht darzustellen, als er selbst in seinen Ansichten wesentlich geschwankt hat, resp, teils als fanatischer Doktrinär, teils als scharfsinniger und wahrheitsgetreuer Berichterstatter schreibt. Ich glaube aber, die Grundgedanken des ersten Bandes seines Kapitals, der ja allein auf die Massen gewirkt, sind doch auch in dem zweiten und dritten noch enthalten und lassen sich so zusammenfassen: der Arbeiter erhält stets nur seinen gewohnheitsmäßigen Lebensunterhalt; der Lohn kann etwas steigen oder fallen je nach der Kapitalbildung, den Sitten, dem Gang der Volkswirtschaft, aber das macht nicht viel aus. Der Kern des Problems liegt darin, daß aller Wert nur in der Produktionsphase entstehen kann, nicht, wie die bürgerlichen Theoretiker meinen, in der Cirkulation. Dabei wird nun aber unter der „gesellschaftlich notwendigen Arbeit", d. h. der dem heutigen Stand der Technik entsprechenden, bald die Gesamtarbeit aller Beteiligten, bald und häufiger nur die der ausführenden Lohnarbeiter verstanden; die Kapitalisten und Unternehmer, die Grundeigentümer und Rentenbezieher werden im Sinne Thompsons als Nichtarbeiter bezeichnet, welche das Plus über den Lohn zu Unrecht in ihre Tasche stecken. Die Fiktion Halls, daß der Arbeiter eine Stunde für seinen Lohn, sieben für den Mehrwert der Kapitalisten arbeite, ermäßigt Marx in die „Unterstellung", daß der Arbeiter in sechs Stunden so viel Wert produziere, daß er und seine Familie davon leben könne, in den übrigen sechs aber für seinen Anwender Wert schaffe. Ob und wo dies thatsächlich zutreffe, wird nicht untersucht, und die Erscheinung wird dadurch nicht verdeutlicht, sondern verdunkelt, daß Marx beifügt, der Arbeitslohn sei nicht, was er zu sein scheine, nämlich nicht der Preis der Arbeit, sondern der der Arbeitskraft. Das Lohngesetz der kapitalistischen Epoche wird dahin formuliert: Nachdem durch Raub und Bauernlegung, durch Handclsprellcrei und Kolonialherrschaft Kapitalisten und Besitzlose entstanden sind, müssen sich die letzteren, die Arbeiter, von den ersteren beschäftigen lassen; der Arbeiter schafft im halben Tage, was er braucht und als Lohn erhält, muß aber den ganzen Tag arbeiten, erzeugt also das Doppelte an Wert, und dieses Plus, diesen Mehrwert, das Arbeitsresultat der zweiten sechs Stunden des Tages, steckt der Kapitalist «in, dadurch entsteht erst die große systematische Kapitalanhäufung. Dieser grundlegende Vorgang erscheint bei Marx bald als etwas Technisch-Natürliches, als die „Magie" des kapitalistischen Produktionsprozesses, als ein zufälliger Vorteil für die Käufer der Arbeit, bald als ein Unrecht, als eine Erpressung. Indem nun die Fortschritte der Technik, der Kooperation, der Großindustrie das Produkt vermehren, wird durch die Überlegenheit des Kapitalisten, durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch Einstellung von Frauen und Kindern statt der Männer, durch die Anwendung von Maschinen an Stelle der menschlichen Arbeit neben dem absoluten der relative Mehrwert geschaffen, d, h. wird der Lohn weiter zu Gunsten des Kapitalisten ZY4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. s^762 Verkürzt. Das konstante Kapital, d. h. die toten Produktionsmittel, die keinen Wert an sich erzeugen (nur Arbeit kann das ja), wächst auf Kosten des variabeln, d. h. des für Arbeitskräfte ausgegebenen; es werden mit jedem technischen Fortschritt Arbeiter brotlos; es entsteht die Reservearmee der Unbeschäftigten, welche in den cyklisch wiederkehrenden Krisen sich stetig vermehrt und immer härter auf den Lohn drückt. Das ist das Populationsgesetz der kapitalistischen Epoche, während daneben Marx die Möglichkeit einer Übervölkerung im Verhältnisse zu den Subsistenzmitteln leugnet, ja behauptet, die englische Bevölkerung würde bei rationeller Beschränkung des Arbeitstages für den Bedarf gar nicht ausreichen. Zugleich behauptet Marx, daß die Maschine den gelernten Arbeiter verdränge, den ungelernten Proletarier zum allgemeinen Typus des modernen Arbeiters gemacht habe; die Herabdrückung der Kenntnisse und der Geschicklichkeit gehe so Hand in Hand mit dem Siege der kapitalistischen Produktion; die allgemeine Verelendung der Masse des Volkes sei das unbestreitbare Ergebnis. Marx ist beherrscht von den Eindrücken und Enqueten der englischen Textilindustrie in ihrer social traurigsten Zeit, er leugnet nicht, daß später die Fabrikgesetzgebung die Physische und moralische Wiedergeburt des englischen Fabrikarbeiters herbeigeführt habe, daß die Wertbestimmung der Arbeitskraft ein historisches und moralisches Element enthalte. Aber er konnte, alt geworden, nach 1867 von seiner Theorie des Mehrwertes und der Verelendung doch nicht mehr loskommen. In seinen Anklagen gegen die Maschinen ist ein großes Element der Wahrheit, das wir (I § 85 S. 223) gewürdigt haben; die Wirkungen, der Krisen übertreibt er, aber sie sind ein schwer auf den Arbeiterstand drückender Übelstand. Der eigentliche Wahn von Marx ist seine Mehrwerttheorie; wir haben oben (II, S. 113—118) in der Wertlehre schon erörtert, daß und wo in der Wirklichkeit ungerecht angeeignete Mehrwerte, d. h. ungerechte partielle Nichtbezahlung von Waren und Leistungen vorkommen. Marx ignoriert alle übrigen derartigen Fälle, sieht nur den einen und führt ihn auf eine angeblich physiologisch-technische Ursache (daß nur die Arbeitskraft Wert erzeuge) zurück. Das ist nicht bloß eine unbewiesene Behauptung, sondern eine gänzliche Verkennung der wahren Ursachen der Wertbildung überhaupt und der Mißstände, unter denen die Arbeiter leiden. Wo hochbezahlte Waren große Gewinne schaffen, ist meist nicht in erster Linie der Arbeiter, sondern der Unternehmer die Ursache. Und wo der Arbeiter weniger sür seine Arbeitskraft erhält, als ihm nach zeitgemäßen Gerechtigkeitsvorstellungen gebührt, als ihm nach Lage des Marktes gezahlt werden könnte, sind wucherische Verhältnisse, unvollkommene Institutionen meist ebenso sehr schuld wie ein Überangebot von Arbeitskräften. Die eine wie die andere Ursache der Aneignung von Mehrwert kann aber durch Sitte und Recht beseitigt beziehungsweise eingeschränkt werden; das ahnt Marx ja auch, wie seine Bemerkungen über die Wirkung des Zunftrechtes, sein Ausspruch über die Fabrikgesetzgebung und seine Hoffnung auf die politische Macht der Arbeiterschaft zeigt. Aber diefe Gedankenreihen werden stets wieder zurückgedrängt und verdunkelt durch die schiefe Tendenz, eine sociale Geschichtsentwickelung, zu konstruieren, in welcher Technik und materielle Ursachen alles, die Menschen nichts bewirken. Die Theorie von Marx wie die aller älteren Lohntheoretiker bis ans letzte Viertel des 19. Jahrhunderts enthalten Teilwahrheiten auf Grund partieller Thatsachenbeobachtungen. Es sind schiefe oder salsche Verallgemeinerungen daraus. Erst von 1860—1900 konnte sich auf Grund des Kampfes zwischen den bürgerlichen und socialistischen Theorien, auf Grund einer viel breiteren historischen und statistischen Beobachtung, in Zusammenhang mit der richtigen Würdigung der Gewerkvereinc, der Fabrikgesetze und anderer socialer Institutionen in immer weiteren wissenschaftlichen Kreisen eine richtigere Beurteilung der Lohnbewegung bilden. Die Arbeiten Thorntons in England, Brentanos in Deutschland, F. A. Walkers in den Vereinigten Staaten haben dabei die Führung gehabt. Wir versuchen nun, kurz darzulegen, was man gemäß dem heutigen Stande der Wissenschaft über die Ursachen der Lohnhöhe sagen kann. 763j Marxsche Lvhnthcoric. Ursachen der Lohnhöhe. 305 211. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer Bewegung. Angebot und Nachfrage. Wollen wir die Einseitigkeit der älteren Lohntheorie vermeiden und doch zunächst in herkömmlicher Weise unsere Untersuchungen an Angebot und Nachfrage des Arbeitsmarktes anknüpfen, so gehen wir dabei doch von dem aus, was wir oben über das Arbcitsverhältnis gesagt: Wir betonten, daß es weder ein bloßer Klassenkampf noch ein bloßer Marktvorgang fei, daß es von einer wachsenden Rechtsordnung in bestimmte Bahnen gewiesen, sich der öffentlichen Beamtenstellung annähere. Wir geben also Wohl zu, daß hier beim Lohn wie bei jeder Wertbildung die Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage eine bestimmende Rolle spielen, daß Nützlichkeit und Menge der Arbeitskräfte wertbildende Ursachen sind; aber wir fügen bei, daß hier noch mehr als auf dem Warenmarkt hinter Angebot und Nachfrage Gruppen von Menschen mit ihren Gefühlen, Sitten, Beziehungen stehen, daß ihre sociale Stellung und Organisation, ihre Macht und ihre Schwäche, alle die socialen Einrichtungen und rechtlichen Ordnungen, welche ihr Thun und Lassen bestimmen, den Lohn und seine Veränderung mit beeinflussen, ja oft ihn beherrschen. In der Höhe des Lohnes drücken sich die Machtverhältnisse der socialen Klassen aus; die im Volksbewußtfcin hergebrachten, befestigten, m der Lebenshaltung sich ausdrückenden, nur langsam und schwer sich ändernden Klassenabstände spiegeln sich, wie in der ganzen Einkommensverteilung, so speciell in der Gesamthöhe der Löhne und in den abgestuften Löhnen der veifchiedenen Arbeitergruppen wieder. Lohn, Lebenshaltung und Klassenabstand sind einerseits das Ergebnis der wirtschaftlichen, socialen und politischen Verfassung, der Arbeitsteilung und Bcsitzverteilung, kurz fest greifbarer realer Ursachen; aber sie sind daneben und ebenso sehr ein Ergebnis massenpsychologischer Elemente; die Verwertung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die Herrschaft religiöser und anderer Ideale, die daraus entspringende Modifikation der Klassenbildung, der Sitten und Rechtsinstitutionen giebt unter Umständen den genannten realen Ursachen eine andere Farbe, Kraft und Wirksamkeit, hebt unter Umständen die Wirkung von Angebot und Nachfrage in ihrer zahlenmäßigen Größe fast ganz auf oder läßt sie nur befchränkt zum Effekt kommen. Auch die bisherige Theorie, welche den Lohn allein aus Marktgrößen erklärte, stellte daneben die Lebenshaltung und die Möglichkeit ihrer Änderung in den Mittelpunkt und gab damit den Einfluß der sittengeschichtlichen, der moralischen und institutionellen Ursachen zu. Gehen wir hiervon aus. 2,) Die Lohnhöhe, die Lebenshaltung der Arbeiter als der Inbegriff ihrer herkömmlichen Lebensbedürfnisse und endlich die wirtschaftlich-technische Leistungsfähigkeit des Arbeiters sind drei an sich getrennte, aber durch die intimsten Beziehungen verbundene, sich immer wieder ins Gleichgewicht setzende Erscheinungen. Wir haben uns zunächst über ihre Relation klar zu werden. Keine Arbeiterklasse kann auf die Tauer existieren, Familien gründen, einen Nachwuchs in gleicher Zahl erziehen, wenn sie nicht einen Lohn erhält, welcher ihr gestattet, ihre gewohnten Bedürfnisse zu befriedigen. Mögen Zuschüsse aus eigenem Besitz, aus der Arm-nkasse, den Allmenden da und dort Ausnahmen gestatten, mag der Lohn unter bestimmten Verhältnissen 'mal steigen, ohne die Bedürfnisse rasch zu vermehren, mag er da und dort 'mal sinken, ohne sie zu vermindern, — im ganzen wird doch der Arbeiter auf die Dauer feinem Lohne entsprechend leben, die Bedürfnisse haben, die herkömmlich mit ihm zu befriedigen sind. In der herkömmlichen Lebenshaltung liegen die Produktionskosten der Arbeit. Ist nun der Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Lebenshaltung zwar im allgemeinen sicher, aber im einzelnen doch mannigfach gestört, so entsteht die Frage, wann und wo die Wirkung der Lohnhöhe auf die Lebenshaltung, der Lohnerhöhung auf bessere Wohnung, Ernährung und Kleidung eintrete oder nicht, wo und in welchen Fällen eine Lohnverminderung die Lebenshaltung vorübergehend oder dauernd herabsetze; es ist die Frage, um welche Zeiträume es sich handele, ob das Lohnstcigen oder -fallen mehr die Lebenshaltung oder ihre Veränderung mehr die Löhne beeinflusse. Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II, 1,- S, Aufl, 20 306 Drittcs Buch- Der gesellschaftliche Prozeß des Giitcrumlaufcs u. der Einkommensverteilung, Je nach den Kulturzuständen und Menschen werden sich die Prozesse verschieden abspielen. Hauptsächlich aber wird man folgenden Unterschied machen können. Rohe, träge Arbeiterklassen, wie schlecht ernährte, kraftlose, herabgekommene werden ein Lohnsteigen nicht ohne weiteres zur Verbesserung der Lebenshaltung benutzen. Sie werden bei Mehrverdienst ost statt 6 nur noch 4 oder 3 Tage in der Woche arbeiten; ihr Horizont ist nicht so weit, daß sie ein Leben seinerer Art, eine bessere Kindererziehung, eine bessere Wohnung zu schätzen wissen; sie werden bei Lohnsteigerungen sich vielleicht rascher vermehren, überhaupt leichtsinniger in den Tag hinein leben. Geistig, sittlich und technisch hochstehende Arbeitergruppen dagegen, welche die Bedürfnisse des Mittelstandes, ja der höheren Klassen wenigstens aus der Ferne kennen, diese darum beneiden, werden ihre Lebenshaltung steigern, sobald es der Lohn gestattet, immer natürlich in dem Maße, in der Art, wie ihre Nerven, ihre moralischen Vorstellungen, ihre Sitten und Lebenseinrichtungen das Neue und Bessere in das Hergebrachte einzufügen verstehen. Der Herabsetzung der Lebenshaltung leisten alle Menschen einen gewissen Widerstand, aber nicht den gleichen. Er ist geringer bei Menschen niedriger Kultur, zumal wenn sie isoliert leben, aus ihrer gewohnten socialen Umgebung herausgerissen, ganz neuen Verhältnissen gegenüber stehen. Der Bauer alten Schlages, der Zunftmeister, der frühere Bergmann hat ebenso gegen jede Verschlechterung energisch gekämpft, wie es heute der organisierte Arbeiter, der ganze Mittelstand, die höheren Klassen thun. Der Nichtorganisierte Heimarbeiter, der frühere vom Land in die Stadt gezogene Fabrikarbeiter, der aus der Natural- in die Geldwirtschaft versetzte Tagelöhner war meist nicht recht fähig, seine Lebenshaltung zu behaupten; er lebte ja in ganz neuen Verhältnissen, da sahen es seine Verwandten, seine bisherigen Nachbarn nicht, wie schlecht er wohne, wie kümmerlich es ihm gehe. Es ist ein großer socialer Fortschritt, wenn auch die Arbeiter sich hiergegen wehren, wenn das sociale Ehrgefühl die Verschlechterung nicht duldet, wenn der Mensch zuletzt lieber zu Grunde gehen, als sich der deklassierenden Lebensverschlechterung fügen will. Die technisch-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist natürlich bei den Individuen nach körperlicher und geistiger Begabung, Erziehung, Lebensschicksal sehr verschieden. Aber im Durchschnitt hat jede Arbeiterklasse eine gewisse Leistungsfähigkeit, welche den Rasseeigenschaften, der Lohnhöhe und der Lebenshaltung entspricht. Lohn und Lebenshaltung bedeuten eine gewisse Art der Ernährung und damit der Kraft, eine gewisse Art der Schul- und technischen Bildung. Die Nationen mit hohem Lohn und hoher Lebenshaltung der Arbeiter sind zugleich die, welche die leistungsfähigsten Arbeiter haben. Und deshalb vor allem muß hoher Lohn und Steigerung der Lebenshaltung eine Aufgabe jeder vernünftigen Wirtschafts- und Socialpolitik sein. Für die Untersuchung der Lohnhöhe und ihrer Bewegung haben wir nun davon auszugehen, welchen herkömmlichen Verdienst, welche Lebenshaltung die Personen hatten, aus welchen sich der von 1500—1850 entstehende Arbeiterstand rekrutierte, wie daraus eine bestimmte Lohnhöhe sich bildete, und wie aus ihn Angebot und Nachsrage wirkten. Wir werden sagen können, der herkömmliche Verdienst und die Lebenshaltung der verarmenden Kleinbauern, der überzähligen Hörigen, der Handwerksgesellen, die nicht Meister werden konnten, habe zunächst Lebenshaltung und Lohnhöhe der eigentlichen Lohnarbeiter bestimmt, und zwar seien vorwiegend die Personen maßgebend gewesen, welche, aus den alten Verhältnissen gelöst, die Sitten und Gewohnheiten der Naturalwirtschaft aufgeben, den neuen Verhältnissen der Geldwirtschaft, dem städtischen Markte, den neuen Betriebsformen sich anpassen mußten. Es ist hiernach schon begreiflich, daß mit der Bildung der neuen Lohnarbeiterklasse die gesellschaftliche Stufenleiter sich stärker differenzierte als früher, daß der neue Geldlohnarbeiterstand seine Laufbahn mit mäßigen oder gar kümmerlichen Löhnen eröffnete. Gehen wir nun zur Untersuchung von Angebot und Nachfrage über. d) Das Angebot an Arbeitskräften, die um Lohn zu arbeiten bereit sind, war in den westeuropäischen Staaten vom 16. bis 19. Jahrhundert überwiegend 765^ Lebenshaltung und Leistungsfähigkeit. Arbeitsangebot. Zy? ein großes, oft ein übergroßes, weil es sich um bereits dicht bevölkerte Länder alter Kultur mit geringen Flächen unbesetzten Ackerbodens, und bis zur neueren Agrargesetzgebung um eine geringe Möglichkeit intensiveren Ackerbaues handelte. Die bevölkerungs- hemmende Politik jener Zeit hatte die Zunahme vermindert, aber nicht aufgehoben. Als jene Politik 1789 — 1860 in der Hauptsache fiel, Technik und Wirtschaftslehre den hoffnungsvollsten Optimismus predigten, wurde die Bevölkerungszunahme die stärkste, welche je das Menschengeschlecht erlebte. Das Angebot von Arbeitskräften mußte so in den alten Kulturländern leicht über die Arbeitsgelegenheit hinaus wachsen, während umgekehrt in den Kolonien mit europäischer Bevölkerung unendlicher Bodenüberfluß dem Mangel an Arbeitskräften gegenüberstand. Daher hier im ganzen hoher, dort niedriger Lohn. In mehreren Ländern Westeuropas, in Frankreich, England, Schweden, Norwegen, teilweise auch in anderen Gebieten Mitteleuropas hat die Bevölkerungszunahme seit 25 — 30 Jahren erheblich nachgelassen. Es scheinen allgemeine und dauernde Ursachen neben vorübergehenden hierauf gewirkt zu haben. Soweit ersteres der Fall ist, liegt darin auch die Wahrscheinlichkeit einer dauernden Einschränkung des Arbeitsangebots, einer Annäherung der ehelichen Sitten und Geschlechtsgepflogenheiten der unteren Klassen an die des Mittelstandes, was sür die Lohnverhältnisse nur günstig sein könnte. Doch fragt es sich, ob und in wie weit das auch für Deutschland im ganzen gelte, ob nicht, wenn es der Fall ist, die östlich slavische Zuwanderung um so viel stärker werde. Es genügt überhaupt nicht, die Bevölkerungsbewegung ganzer Länder ins Auge zu fassen. Wir bemerken in jedem Lande dicht und sparsam bevölkerte Kreise und Provinzen; hier Stabilität, dort raschen Wechsel und große innere Wanderungen, hier Ein-, dort Auswanderung. Alle diese Ursachen bewirken zeitlich und örtlich ein sehr verschiedenes und teilweise auch ein sehr wechselndes Angebot. Je nach dem Umfang der Nachfrage kann auch die sparsam bevölkerte Provinz zeitweise ein Überangebot von Arbeitern haben. Um ganz stabile Verhältnisse handelt es sich nirgends; es fragt sich überall, wie die wechselnde Bevölkerungsbewegung und die wechselnden Wanderungen sich zu dem Wechsel der Nachfrage Verhalten. Und nie ist zu vergessen, daß sür diese großen Bewegungen zwar die Lohnhöhe eine von vielen, aber keineswegs die allein ausschlaggebende Ursache bildet, wie Ad. Smith sich einbildete, als er lehrte, Lohnsteigen und -sallen werde auch die Bevölkerung stets richtig regulieren. Unter den sekundären Ursachen der Bevölkerungsbewegung stehen die Bevölkerungs -, Nieder- lassungs-, Wanderungs- und Kolonialpolitik oben an; ihr Ziel muß immer sein, das wachsende Angebot in richtiger Proportion zur Nachfrage zu halten. Wir sprachen bisher von der Bevölkerung im ganzen; nur ein Teil derselben, ein recht verschiedener je nach der Verteilung des Grundeigentums, des Vermögens überhaupt, je nach der ganzen socialen Gliederung, der Erhaltung des Mittelstandes sucht Lohngelegenheit; und vom ihm ist wieder nur ein Teil ganz besitzlos, also beim Angebot in der schlechten Lage, aufs dringlichste um jeden Preis sich anzubieten. Eine Gegend der Kleinbauern und Kleinhandwerker, wie Südwestdeutschland, hat relativ weniger Lohnarbeiter; die vorhandenen drücken weniger aus den Markt. Teils lokal, teils dem Beruf nach zerfällt das Angebot der Arbeit in eine Reihe mehr oder weniger selbständiger Teile. Die heutige Freizügigkeit und Gewerbefreiheit haben zwar den Übergang von Ort zu Ort, von Beruf zu Beruf erleichtert. Aber auch heute noch sind Wanderungen und Berufswechsel nicht so stark, wirkt ein hoher Lohn in einem Berns und einer Gegend nicht so rasch auf Andrang, daß der Ausgleich leicht und schnell sich vollzöge. In den verschiedenen Berufen und Gewerben wird das Angebot reguliert durch die Anziehungskraft und Beliebtheit derselben, durch die Schwierigkeit der Ergreifung, welche von körperlichen und geistigen Eigenschaften, Erziehungskosten, Gelegenheit der Vorbildung abhängt; je leichter ein Beruf zu erlernen ist, desto größer wird der Andrang sein, desto leichter werden auch Leute in älteren Jahren zu ihm übertreten können. Für die geringsten und unangenehmsten Arbeiten 20* 398 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlanscs u. der Einkommensverteilung, s^giz Werden sich stets alle die anbieten müsse», die sonst keine bessere Stelle gefunden, nichts Specielleres erlernt haben. Der lebendigste Ausdruck der Größe des Angebots liegt in der Zahl derer, die zeitweise keine Arbeitsstelle finden, in der Zahl der Arbeitslosen. Die Furcht vor der Arbeitslosigkeit ist das Gespenst, vor dem jeder Arbeiter zittert, das seine Schwäche ausmacht. Die zeitweise Zunahme der Arbeitslosigkeit war seit 5V Jahren am stärksten in den Vereinigten Staaten und England, aber auch in den Großstädten und Fabrikbezirken Westeuropas fehlte sie nicht; sie trat zurück zur Zeit der Geschäftsblüte, ohne ganz zu verschwinden. Ein halb, ein Prozent der Arbeiter müssen in den erwähnten Ländern Wohl jederzeit stellenlos sein; der große Stellenwechsel, die Ortsveränderung, die Krankheiten, die Saisonarbeit bedingen das. Sobald es aber mehr sind, entsteht ein schlimmer Druck auf den Lohn. Ganz sichere Zahlen haben wir nicht, du die Statistik auf diesem Gebiete noch eine sehr unvollkommene ist. Man zählte in Deutschland 14. Juni 1895 1,85 °/o, 2. Dezember 1895 4,78 °/o der Arbeiter als Arbeitslose. Für Nordamerika wird die Zahl zeitweise auf 30 °/o, für England in den achtziger Jahren auf 7—15°/o angegeben; nach Wood schwankte sie dort 1860-1891 in einer Anzahl Industriezweigen zwischen 0,9 (1872) und 4,7-8°/° (1867 und 1886). Auf die Ursachen können wir hier nicht näher eingehen; es sei nur bemerkt, daß die Zahl der Arbeitslosen wachsen kann, weil an sich zu wenig Stellen für den Betreffenden da sind, oder weil Angebot und Nachfrage sich nicht treffen. Dem letztern übelstand wird durch die Arbeitsnachweisansialten besser als durch die ungenügenden und oft unlauteren privaten Vermittlergeschäfte entgegengewirkt. Vereine der Arbeitgeber und Arbeiter einerseits, paritätische Vereine und kommunale Ämter andererseits haben begonnen, erstere im einseitigen Klasseninteresse, letztere im unparteiischen Gesamt- interessc, den Arbeitsnachweis zu organisieren. Die Entwickelung dieser Organisation steckt noch in den ersten Anfängen; aber au dem heftigen Kampf der socialen Klassen um den Besitz des Arbeitsnachweises sehen wir heute schon, daß mit der Herrschaft über den Arbeitsnachweis Machtmittel sehr einflußreicher Art gegeben sind, welche sich bis auf die Lohnhöhe und die Arbeitsbedingungen überhaupt erstreckeu. Das ist nur verständlich, wenn wir im Auge haben, daß es eben so sehr auf die Art und die Dringlichkeit des Angebots ankommt wie aus seine Größe. Der in unparteiischen Händen unter Gemeinde- und Staatskontrolle organisierte, über ganze Länder centralisierte Arbeitsnachweis wird ohne Zweifel künstig nicht bloß einen großen Teil der Arbeitslosigkeit beseitigen, sondern das ganze Arbeitsverhältnis und die Lohnhöhe bis auf einen gewissen Grad beeinflussen (vergl. unter § 224 S. 382 ff.). Ein Teil des Arbeitsnachweises liegt jetzt schon in den Händen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter. Wir können aus ihre Organisation, deren Verbreitung und Bedeutung an dieser Stelle nicht eingehen (vergl. unter § 226). Wir haben hier nur daran zu erinnern, daß durch das ganze Gewerkvereinswesen, noch mehr als durch den allgemeinen Arbeitsnachweis, die Art geändert wird, wie das Arbeitsangebot auf den Markt kommt und wirkt. Die englischen, gewerkschaftlich organisierten Arbeiter umfassen heute sast zwei Millionen Arbeiter; diese bieten sich nur zu bestimmtem Lohn an; die Arbeitslosen erhalten Unterstützung; bei ihrem Anwachsen wird ein Teil ins Ausland befördert. Hierdurch und durch die organisierten Kämpfe um Lohn und Arbeitsbedingungen werden nicht nur für die Gewerkvereinsarbeiter, sondern sür die ganze englische Arbeiterschaft günstige Resultate erzielt, welche eben auf der Organisation und Taktik des Angebots, auf der so bewirkten Machtverschiebung, nicht auf der Zahl der Arbeiter beruhen. Sind im vorstehenden die wichtigsten Fälle aus neuerer Zeit angeführt, wie die Wirkung des Arbeitsangebots durch Organisation und Institutionen beeinflußt werden, so ließen sich daneben aus alter und neuer Zeit noch viele Fälle nachweisen, wo moralische Überzeugungen, Sitte und Recht, Marktordnungen und Kon- kurrenzrcgulierung, wirtschaftliche Nebenbeschäftigung und andere Umstände bedeutenden Eiufluß auf die Art und Dringlichkeit des Angebots ausgeübt haben. Wir gehen darauf aber des Raumes wegcu hier nicht näher ein. Die Organisation des Angebotes. Die Nrbeitsnachfrage, 309 e) Die Nachfrage nach Lohnarbeit setzt sich aus zwei T e i l e n zusammen. Diejenige nach persönlichen Dienern und Gesinde, nach Unterbeamten und Soldaten geht vou Personen und Korporationen aus, welche der Arbeit direkt für ihre Zwecke bedürfen; sie hat eine erhebliche Dringlichkeit und eine relative Gleichmäßigkeit, ist aber kleiner als der andere Teil der Nachfrage; immerhin umfaßt sie z. B. in Deutschland (1895) etwa 2 — 3 Millionen Personen gegen 12,8 Millionen Lohnarbeiter, die in Unternehmungen thätig sind. Ist die Gesindezahl in Zeiten und Ländern mit einer reichen Aristokratie, mit niedrig stehenden breiten Volksmassen und roher Kultur sehr zahlreich, so geht sie mit höherer Kultur und Arbeitsteilung relativ zurück; aber dafür wächst sie absolut, und noch mehr nimmt die Zahl der Unterbeamten, Soldaten und Personen in ähnlicher Stellung zu. Der andere Teil der Nachfrage geht von den Unternehmern aus, welche der Lohnarbeit in ihren Geschäften bedürfen, um Waren und Leistungen aus den Markt zu bringen. Er ist der weitaus wichtigere Teil der Nachfrage, er ist nicht so konstant, so dringlich, er hängt vom Markt, vom Geschäftsleben, dem Absatz, der ganzen Konsumtion ab. Wir scheiden dabei die Ursachen, welche den Absatz im ganzen bestimmen, und die, welche speciell die Arbeitsnachfrage beherrschen. Es ist klar, daß alle Ursachen, welche die Nachfrage überhaupt beeinflussen, mehr oder weniger auch die Arbeitsnachfrage bestimmen, weil unter den Produktionselementen die Arbeit stets eine größere oder kleinere Rolle spielt. Wir werden sagen können, die Nachfrage nach Waren und Leistungen hänge in jedem Lande a) von seinem Wohlstande, seiner Konsumtionskraft, seiner Einkommensverteilung, kurz von den Faktoren, welche wir oben bei der Lehre von der Nachfrage erörtert haben, und b) von der Aus- und Einfuhr und allen Ursachen, die sie beherrschen, z. B. der Handels- und Kolonialpolitik, der Seeschiffahrt, dem kaufmännischen Geiste der Nation ab. Wir werden lehren können, Blüte oder Stabilität oder Rückgang der Volkswirt- schast im ganzen sei das Entscheidende, wie schon A. Smith bemerkte; man kann bei- sügen, keine andere Klasse der Gesellschaft habe deshalb an dieser Blüte ein solches Interesse wie die der Arbeiter; jede andere, vor allem die Unternehmerklasse, welche im übrigen die meistbeteiligte ist, habe eher Reserven, könne bei Stockungen und Rückgang es eher aushalten als der Arbeiter; und es sei daher natürlich, daß die aufsteigenden, intelligenten Arbeiter Blüte und Stockung der Volkswirtschaft mit dem lebendigsten Interesse verfolgen. Es ist nur ein anderer Ausoruck für dasselbe, wenn man die Stärke der Nachfrage nach Lohnarbeit auf die jeweilige Produktivität der Volkswirtschaft und ihrer einzelnen Zweige zurückführt. Wenn man fragt, was wir unter dieser Produktivität zu verstehen haben, so werden wir sagen: o.) reiche und in großer Menge vorhandene Naturkräste und d) gut geschulte und organisierte, kluge und technisch hochstehende Menschen seien die Voraussetzung jedes wirtschaftlichen Zustandes, jedes Zweiges der Volkswirtschaft, dem wir besondere Produktivität nachrühmen. Wo diese Bedingungen zutreffen, ist reichliche Versorgung, steigende Produktion und Konsumtion vorhanden, ist deshalb die Nachfrage groß und wachsend. Daher auf gutem Boden (alles übrige gleich gedacht) höhere landwirtschaftliche Löhne als auf schlechtem, daher in Ländern mit seit Jahrhunderten stabiler Technik und Betriebsformen niedriger Lohn; daher meist mit steigender Leistungsfähigkeit der Arbeiter steigender Lohn als Folge blühenden Geschäftslebens und steigender Gesamtnachfrage. Wo trotz reicher Naturschätze deren Dienste einer steigenden Bevölkerung gegenüber immer karger werden, kann von einem gewissen Punkt an die Produktivität abnehmen; man spricht in diesem Fall von dem sogenannten Gesetz abnehmender Erträge, das nur da nicht in die Erscheinung tritt, wo die technischen und organisatorischen, die geistigen und moralischen Fortschritte größer sind als diese Hindernisse der Produktivität. In die Schnlsprache Thünens und der österreichischen Grenznutzentheoretiker übersetzt, heißt das: wo es sich aus natürlichen oder technischen Ursachen um eine abnehmende Produktivität handelt, entscheidet das Mehrprodukt, das die zuletzt angestellten Arbeiter hervorbringen, den Wert, Zig Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^gK und die hiedurch entstehende Verteuerung kann die Nachfrage einschränken und so den Lohn drücken. Daher die Möglichkeit gedrückter Löhne bei stark steigender Grundrente, bei wachsenden Monopolgewinnen der Großunternehmer. Ob eine Volkswirtschaft nun aber blühe oder nicht, ein höherer oder geringerer Grad von Produktivität bestehe oder nicht, niemals kann die Nachfrage nach Waren oder Leistungen zeitlich immer ganz konstant sein; sie muß nach guten und schlechten Jahren, nach Hausse- und Baissezeiten schwanken, und das noch mehr in aufsteigenden Ländern als in stabilen, weil der Fortschritt sich nur in tastenden, oft auch sich überstürzenden Vorwärtsbewegungen vollziehen kann. Die Rückwirkung hievon auf den Lohn bildet eine der Haupthärten für den von Tag zu Tag lebenden Arbeiter. Wir kommen nachher darauf zurück. Haben wir im bisherigen angenommen, steigende und fallende Nachfrage nach Gütern bedeute steigende und fallende Nachfrage nach Lohnarbeit, so haben wir jetzt zu konstatieren, daß das bis auf einen gewissen Grad, aber nicht überall und jederzeit richtig sei. Die Lohnarbeit ist ein Element der Produktion neben anderen; die Lohnarbeit ist teilweise ersetzbar durch Kapital, durch Maschinen. Und wir haben so nach den Ursachen zu fragen, die, innerhalb des Rahmens der bisher geschilderten Vorgänge, die relative Stärke der Nachfrage nach Lohnarbeit gegenüber der Nachfrage nach anderen Produktionselementen bestimmen. Fassen wir diese zusammen unter dem Begriff des Kapitals, so wird man sagen können, es frage sich, ob jeweilig mehr Produkte des Kapitals oder mehr Produkte der Arbeit begehrt seien, ob Kapital oder Arbeit unter den Produktionselementen stärker wachse; nach der relativen Größe dieser Begehrungen, sowie nach den disponiblen Mengen von Arbeit und Kapital bestimme sich die Nachfrage und der Wert der Lohnarbeit. Aber mit dieser abstrakten Formel ist das Problem so wenig ganz aufgeklärt, wie mit der an sich richtigen Bemerkung, daß überall da, wo technisch sowohl Arbeit als Kapital für denselben Zweck angewandt werden kann, die Höhe des Zinsfußes und des Lohnes die Bevorzugung des einen oder anderen Produktionselementes bestimme; durch letzteren Satz erklärt es- sich, daß in einem Lande der billige Lohn z. B. Garten- und Handelsgewächsbau, im anderen der billige Zinsfuß z. B. Viehzucht und feine Textilgewerbe hervorruft. Um klar zu fehen, müßte man für lange Zeiträume genau verfolgen können, wie in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft sich die Nachfrage nach Kapital und Arbeit verschoben hat, und wie derselbe Prozeß sich sür die Gesamtheit der nationalen Produktion stellt. Man müßte zugleich nach beiden Richtungen versolgen, wie mit der Veränderung der Betriebsformen die frühere Arbeit des Bauern, Handwerkers, Kleinhändlers sich nach und nach zum Teil in Geldlohnarbeit, für die eine Nachfrage auf dem Markt ist, umsetzt; man müßte für jeden Zweig und die ganze nationale Produktion jederzeit das Arbeits- und das Kapitalangebot kennen. Vielleicht ist heute eine solche Untersuchung vollständig zu machen noch unmöglich. Wohl aber werden Wir folgendes sagen können. Die technisch und betriebsmäßig vollendetsten Produktionen der großen maschinell ausgebildeten Stapelindustrien haben sicher seit 100 Jahren immer mehr an Arbeit gespart, an Kapital angewandt. Die Löhne machen heute z. B. in der nordamerikanischen Wollindustrie nur noch 16, in der dortigen Baumwollindustrie noch 23°/» vom Verkaufswert der Produkte aus, während das Verhältnis vor 50 und 100 Jahren wahrscheinlich das drei- und mehrfache war. Anders steht es in anderen Industrien; z. B. machen in den schlesischen Kohlenindustrien die Löhne heute noch 46—50 °/v aus. Es srüge sich, wie diese Relation in allen Produktionszweigen sich geändert hat. Es srüge sich dann aber weiter, wie viele Prozente des Einkommens und der nationalen Nachfrage z. B. auf Textilwaren fällt, bei denen die Arbeit so sehr durch Kapital ersetzt wurde, wie viele auf andere Waren und Leistungen, wo das nicht der Fall ist; z. B. im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in vielen Nahrungsgewerbcn wird das Kapital nicht so vorgedrungen sein. Und daneben steht die steigende Arbcitsnachfrage für das Verkehrs- und Gastwirtschaftsgewerbe, den Lehrer- und Beamtenstand u. s. w. Wir werden 769) Arbeits- und Kapitalnachfrage. Die Machtunierfchiede, 311 so annehmen können, daß der abnehmenden Arbeitsnachsrage in vielen hochstehenden Industrien doch in den volkswirtschaftlich voranschreitenden Staaten eine wachsende Gesamtnachsrage nach Arbeit gegenübersteht. Ich erinnere daran, daß ich oben schon (I Z 85 S. 223) über diese Gesamtnachfrage beweisende Zahlen anführte. Preußen zählte 1816 1,3, 1867 3,9, Deutschland 1882 10,7, 1895 12,8 Millionen in Unternehmungen thätige Lohnarbeiter; Gissens Rechnung für das Vereinigte Königreich geht dahin: 1836 9 Millionen, 1886 13,2 Millionen Lohnarbeiter mit 171 und 550 Millionen Gesamteinkommen und 19 und 41^8 Pfd. Sterling jährlichen Kopfeinkommens. Auch aus den Berechnungen, welchen Anteil am Gesamteinkommen der Nation die Löhne in verschiedenen Zeiten und Ländern ausmachen, kann man Rückschlüsse darauf machen, ob die zunehmende Kapitalanwendung dauernd in den letzten 200 Jahren die Nachfrage nach Lohnarbeit absolut oder relativ eingeschränkt habe. Aber wir kommen darauf besser unten bei der Einkommensverteilung. — Wir fügen diesen Bemerkungen über die Größe des Angebots und der Nachfrage nach Arbeit noch ein Wort über die Jntenfivität ihres Auftretens, je nach den Machtverhältnissen bei. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Nachfragenden im großen und ganzen gegenüber den Anbietenden die Mächtigen, die Besitzenden, die Weitsichtigeren und Selbstbewußteren, die sind, welche den Markt besser kennen, welche zuwarten können, welche nicht ebenso dringlich wie die Arbeiter des Vertragsabschlusses bedürfen. Die Folge ist, daß, Wo dem nicht andere Ursachen entgegenwirken, der Lohn leicht unter dem Niveau steht, das man nach den bloßen Zahlenverhältnissen erwarten müßte. Wo der Lohn längst steigen müßte, bleibt er niedrig; wo er steigt, thut er es oft langsam und ungenügend. Lange Epochen sinkenden Lohnes sind nicht ohne Heranziehung dieser Ursachenreihe zu erklären. Aber es wäre doch ganz falsch, diese Relation zwischen Nachfragenden und Anbietenden überall anzunehmen. Sie kann durch eine Reihe von Umständen eingeschränkt, ja in ihr Gegenteil verkehrt werden. In Kolonialländcrn kann es an Lohnarbeitern so fehlen, daß bei ihnen die geringere Dringlichkeit vorliegt. In vielen Orten und Gegenden mit kleinbäuerlichem und Kleinhandwerksbetrieb sind zeitweise die Lohnarbeiter, zumal die guten, so selten, daß bei ihnen, die ohnedies social den kleinen Unternehmern gleichstehen, die Macht gleich oder größer ist, ja daß sie die Betriebsleiter mißhandeln und unter Umständen ausbeuten können. Fast in jeder stark aufsteigenden Konjunktur wächst die Macht der Arbeiter, sinkt die der Unternehmer; wo die Arbeiter gut organisiert sind, die Unternehmer nicht, kann das alle oben erwähnten Vorzüge der letzteren ausgleichen. Zunehmende technische und wirtschaftliche Bildung der Arbeiter, zunehmender Besitz und zunehmende politische und bcrusliche Organisation derselben sind das Wesentlichsie Mittel, einen erheblichen Teil der Unternehmer-Überlegenheit auszugleichen, während allerdings die neueren Riesentrusts und die Verbände der Unternehmer auch die organisierten Arbeiter lahm legen können, die Überlegenheit der höheren Klassen wieder herstellen. Wir kommen daraus im nächsten Kapitel zurück. Die staatliche Macht und die Wirtschaftsinstitutionen hoben es wenigstens teilweise in der Hand, der zu starken, als ungerecht empfundenen Muchtbenutzung der einen oder der anderen Seite entgegenzutreten. 212. Die Ursachen der Lohnhöhe und ihrer Bewegung. Gesamtresultat. Die Erörterung von Angebot und Nachfrage zeigte uns die mannigfaltigsten historischen, geographischen und beruflichen Möglichkeiten hoher und niedriger Löhne, fallender und steigender Lohnbewegung. Es handelt sich nun sür uns darum, die historisch und praktisch wichtigsten Ergebnisse daraus zu ziehen, hauptsächlich darum, die wesentlichen Ursache« der großen Lohnbewegungen in den heutigen Kulturstaaten während der letzten Jahrhunderte im Zusammenhang vorzuführen. Dazu wird nötig sein, die Angebots- und Nachfrageverhältnisse der Arbeit im Zusammenhang mit der Entwickelung der ganzen Volkswirtschaft und deren Verfassung 312 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gntcrnmlaufes u. der Einkommensverteilung. ^770 zu betrachten. Diese Versassung entspringt natürlich in ihrem letzten Kerne Wirtschaft- lichen Ursachen, so der Natural- und Geldwirtschaft, dem Stande der Technik und Arbeitsteilung, den Verkehrs- und den Betricbsformcn, der Größe der Bevölkerung. Aber das einzelne derselben ist durch die religiösen und sittlichen Ideen, durch Gewöhn- heit und Recht der Zeit geordnet. Und eben durch diese geistigen Imponderabilien wird der Entwickelungsgang der Verfassung der Volkswirtschaft immer wieder im einzelnen bestimmt, werden die Angebots- und Nachfragegrößen selbst wieder geändert oder in ihrer Wirkungsweise modifiziert. Das Hauptproblem, das zu erklären ist, liegt in den zwei Fragen: warum sank der Lohn erst 1500—1650 und noch mehr 1750-1850. warum stieg er 1850-1900? Niemand wird es erklären Wolleu, ohne die großen Veränderungen der volkswirtschaftlichen Verfassung und der gesamten volkswirtschaftlichen Institutionen herbeizuziehen. Westeuropa hatte von 1400—1600 eine wachsende Bevölkerung; die Lage der Bauern verschlechterte sich; die mittelalterlichen, naturalwirtschaftlichen, feudalen Institutionen, die alte Stadtwirtschaft, das alte Zunftwesen reichten nicht mehr aus. Neues wollte sich bilden, die Geldwirtschaft drang vor, der Kapitalbesitz, der Handel erlangte eine größere Bedeutung. Ein Stand reiner Gcldlohnarbeiter bildete sich langsam im 16., stärker im 18. —19. Jahrhundert. Seine Lage wurde eine kümmerlichere als die des gedrückten Bauernstandes, als die der Zunftmeister und Gesellen, aus deren geringsten Elementen er hervorging, weil er ohne Organisation und Anlehnung an die alten Verbände sich in der neuen Geldwirtschaft nicht sofort zurechtfinden konnte. Das kümmerliche Armenwesen ersetzte ihm nicht, was seinen Vorfahren die Allmende und das Gemeindeleben, die grundherrliche Versassung und ihre Unterstützung, was ihnen die Zunft und die hausindustriellen Reglements gewesen waren. Noch schlimmer als im 16. Jahrhundert mußte es von 1750—1850 werden. Die Bevölkerung nahm in England, Frankreich, Holland, Deutschland jetzt zu, wie nie srüher. Die neuen Formen der Technik, des Verkehrs, des Betriebs setzten sich durch; die Geld- und Kreditwirtschaft siegte definitiv; die alten Formen des wirtschaftlichen Lebens in Stadt und Land wurden endgültig beseitigt. Eine Konkurrenz bildete sich auf dem Boden der neuen wirtschaftlichen Freiheit aus, wie sie bis 18V0 nie bestanden hatte. Gerade in dieser Zeit nahm der Geldlohnarbeiterstand rasch zu. Seine meisten Elemente stammten noch ganz — mit ihren Sitten, Ideen, Rechtsvorstcllungen — aus der alten Zeit der Natural. wirtschaft, der Stadt- und Zunftverfassung, der patriarchalischen Gebundenheit, der socialen Demut und Unterordnung. Und sie sollten sich nun in dieser schneidigen kalten Zuglust der ungezügelten Erwerbsintercssen, der rücksichtslosen Konkurrenz zurechtfinden. Der einzelne Arbeiter war losgerissen von seiner Heimat, seiner Familie, seiner Gemeinde, aus der Gebundenheit der Naturalwirtschaft in die Stadt versetzt; all' der früheren Stützen und Hülfen beraubt, stand er rat-, hülf-, machtlos, isoliert, sich selbst überlassen, den rasch sich bereichernden, kaufmännisch rechnenden Arbeitgebern gegenüber. Sollte da der Lohn, die Lebenshaltung nicht sinken? Aber in dem Maße, wie die Geldwirtschaft sich durchsetzte, das Armenwesen reformiert wurde, der Staat die schlimmsten Mißbräuche der neuen Arbeitsverfassung bekämpfte, der Arbeiter als Stand sich zu fühlen begann, sich organisierte, konnte es besser werden, wurde es, wo günstige Konjunkturen hinzu kamen, besser. Das Steigen der Löhne 1850-1900 wurde so möglich. Versuchen wir, in diesen allgemeinen Rahmen des Bildes nun noch einige festere, klarere Striche einzuzeichnen. Beginnen wir mit einem Worte über Stabilität und Lohnschwankungen srüher und in der Gegenwart. Es ist das einer der wichtigsten Punkte und einer derjenigen, in denen das Arbeitsverhältnis so ganz verschieden, je nach den Menschen und Institutionen, gestaltet werden kann. a) Die Löhne haben stets eine gewisse Tendenz, sich im Anschluß an die bestehende Lebenshaltung aus gleichem Niveau zu halten. Eine solche war früher in viel stärkerem Maße vorhanden, aber sie zeigt sich auch noch in der Gegenwart sehr vielfach und für längere Epochen. Der Lohn wird sich jedenfalls im ganzen auf 771f Hauptursachen der Luhnhvhe vvn 1S00—19VV. Die LohiischwankunM». 313 derselben Höhe erhalten, wenn Angebot und Nachfrage in ihrer Größe, ihrer Dringlichkeit, ihrer Organisation und Macht selbst dieselben bleiben oder in gleicher Proportion sich ändern. Die Tendenz in dieser Richtung des Beharrens wird dadurch befestigt, daß bei einem solchen Zustande die Lebenshaltung für den Arbeiter und die Arbeitskosten für den Unternehmer dieselben bleiben, daß die Löhne sich allen Preisen und Produktionsverhältnissen und diese ihnen sich angepaßt haben. Es handelt sich um einen Gleichgewichtszustand, dessen Aufrechterhaltung zunächst allen Beteiligten in gewissem Sinne erwünscht sein muß. Ein hergebrachter Lohn gilt leicht an sich bei Unternehmern und Arbeitern als das Normale, ja als das Gerechte. Vollends so lange man die Ursachen und Gesetze aller Preisveränderung noch nicht recht kannte, erschien die Aufrechterhaltung bestehender Löhne (natürlich im Sinne der Nominallöhne, deren Unterschied von den Reallöhnen man lange nicht kannte) als die richtige Socialpolitik. Niemals aber war dies auf die Dauer ganz möglich. Wohl können die kleinen Schwankungen vermindert und zeitweise verhindert werden, nicht aber die größeren und dauernden, auf erhebliche Ursachen, auf starke Änderungen des Angebotes und der Nachfrage, der ganzen Volkswirtschaft und ihrer Verfassung zurückgehenden. In der ganzen älteren Zeit freilich, etwa bis 1700 ja 1800, war alle Lohnbewegung eine gehemmte. Schon die Naturalwirtschaft mit ihrer Stabilität bestimmter Darreichungen schuf für einen großen Teil der Löhne feste, oft seit Jahrhunderten unveränderte Sätze und Zuwendungen. Die ganze Gebundenheit der ländlichen Betriebe, die zunft- und hausindustrielle Verfassung mit ihren Lohntarifen, die Bauern- und Gesindeordnungen hemmten die Bethätigung der sich ändernden Angebotsund Nachfragcverhältnisse. Sitte und Billigkeit wirkten der Arbeitsentlassung in flauer Zeit entgegen; der Arbeitgeber erwartete aber auch, daß der Arbeiter in der Hausse nicht viel mehr verlange. Alles das konnte freilich nicht hindern, wie wir fahen, daß im 16. Jahrhundert die Reallöhne sanken, wie sie vorher zeitweise gestiegen waren. Immer jedoch geschah dies in gewissen Grenzen und war häufig verschleiert durch die erhaltene Stabilität der Nominallöhne. Ein reiner Geldlohnarbeiterstand bildete sich damals eben erst; in manchen seiner Teile blieb er durch die ältere Arbeitsverfassung geschützt, oder war er durch das neue Aufsteigen der Industrie bevorzugt. In seiner Masse aber sank der Arbeiterstand dann von 1750—1850, als die alten schützenden Ordnungen ganz fielen, als die Lehre von dem Segen eines unbedingt freien Spieles der wirtschaftlichen Kräfte sich in die Wirklichkeit umsetzte. Das Recht, die Wirt- schaftslehrc und die unter dem Konkurrenzdruck wachsende Härte der rein geschäftlichen Arbeiterbehandlung beseitigten die früheren persönlichen patriarchalischen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeiter. Beide Gruppen standen sich nun mehr und mehr als getrennte, ja teilweise als seindliche Klassen gegenüber. Der Geldlohn wurde für den Unternehmer, wo schrankenlose und rücksichtslose Konkurrenz waltete, zu einem Posten der Rechnung für so und so viel Hände, an dem er durch geringere Arbeitskräfte, Kinder- und Frauenarbeit, rücksichtslose Entlassung, wo es ging, sparte. Es entstand im Laufe des 19. Jahrhunderts der Lohnkampf mit seinen Schwankungen, seinen Härten, seiner Bitterkeit. Der Arbeiter erfuhr jetzt erst, wie leicht ihn die tägliche Entlaßbarkeit zum Bettler machen könne. Der WechselderHausse-undBaissekonjunktur,die Krisen, die stoßweise Entwickelung der modernen Volkswirtschaft haben wir in ihrer unheilvollen Wirkung auf die Löhne schon mehrfach berührt. Wir sahen, wie durch sie schnell und stoßweise die Nachfrage sich ändert, die Arbeitslosigkeit zu oder abnimmt. Die Löhne steigen und fallen hiedurch von Jahr zu Jahr oder in Cyklen von mehreren Jahren stärker, als «s auch der bessergestellte Arbeiter aushalten kann. Die englischen Schiffskesselbauer haben in den letzten Jahrzehnten in ihrem Jahresverdicnst zwischen 50 und 300 Pfd. Sterling geschwankt. Man würdigte die Bedeutung solcher Schwankungen lange nicht recht; man tröstete sich mit dem liberalen Dogma, das freie Spiel der Preise müsse auch auf dem Lohnmarkt herrschen, der Arbeiter müsse sich in den guten für die 314 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlauses u. der Einkommensverteilung. ^772 schlechten Jahre entschädigen; es sei eben richtig, daß mit wechselnder Nachfrage nach Waren und Arbeit auch der Lohn entsprechend schwanke. Von diesem Standpunkt aus erschienen die gleitenden Lohnskalen, welche besonders 1860—1880 in einigen Stapel- (Kohle, Eisen, Baumwollgarn) -Industrien, hauptsächlich Englands, sich bildeten, welche auf Grund kollektiver Verträge die Löhne entsprechend der Höhe der Warenverkaufspreise (und damit indirekt entsprechend der Höhe der Unternehmergewinne) schwanken ließen, als die Lösung des Lohnproblems. Es liegt in dem System gleichsam eine allgemeine Gewinn- und Verlustbeteiligung der Arbeiter einer ganzen Industrie. Die Voraussetzungen des Gelingens sind nicht einfach, aber doch ab und zu erfüllbar: eine feste Organisation beider Teile, seste Traditionen in den Lohntarifen, ein thatsächliches Schwanken der Unternehmergewinne nach den Preisen, endlich aber die Möglichkeit, daß die Arbeiter die Lohnreduktionen in Zeiten der tiefen Preise aushalten oder vielmehr sich gefallen lassen. Die Löhne haben bei diesem System innerhalb weniger Jahre oft wie 1 : 2 geschwankt. Es ist kein Zweifel, daß die hierauf bezüglichen Übereinkommen zeitweife die Lohnstreitigkeiten glücklich beseitigt haben und den Unternehmern ihre Stellung wesentlich erleichtert, den Arbeitern eine billige Teilnahme am Gewinn verschafft haben. Doch waren erstere stets zufriedener mit der Einrichtung als letztere. Unter den Arbeiterführern waren von Anfang an manche nicht einverstanden, und ihre Auffassung hat neuerdings mehr Beifall gefunden. Sie betonen hauptfächlich, daß die Lohnreduktion bei fallender Konjunktur nach diesem mechanischen System für die Arbeiter unerträglich sei; Löhne, die zum Leben ausreichten, müßten jederzeit bleiben. Die bestehenden Lohnskalen wurden daher mannigfach 1880—1900 wieder beseitigt. Es ist die Frage, ob das Princip überhaupt richtig ist, die Löhne ganz ähnlich wie die Gewinne schwanken zu lassen. Nur besitzende Klassen, und etwa Arbeiter mit großen Reserven, halten solche starken Schwankungen aus. Der gewöhnliche Arbeiter hat mehr Vorteil, wenn die Löhne weniger schwanken, wenn sie jedenfalls möglichst selten und kurz unter das Maß auskömmlicher, ihrer Lebenshaltung angepaßter Löhne herabgehen. Daher neuerdings in England der starke und berechtigte Kamps für die „liviuA naZss", die Agitation für Erhaltung von Minimallöhnen, zu deren Zahlung sich zahlreiche Staatsund Kommunalbehörden schon verbindlich gemacht haben. Es dürfte auch für die Politik der organisierten Arbeiter das Richtigere sein, nicht in jedem Moment die jeweilige Macht terroristisch zur Geltung zu bringen. Durch leidenschaftliche Überspannung der Machtsiege schadet sich, wie in der Politik, so auf dem Markte häufig der Sieger mehr, als er sich nutzt, weil er eine entsprechende Reaktion erzeugt. Vernunft, Billigkeit, Gerechtigkeit soll hier wie überall zum Siege kommen. Thaisächlich haben nun auch in den meisten Staaten die kleinen Lvhnschwan- kungen, entsprechend der Konjunktur, nicht solchen Umfang erlangt wie in den Vereinigten Staaten und in England. Und aus letzterem Lande wird neuerdings vom Arbeitsamte berichtet, daß die erheblicheren Lohnschwankungen sich seit Jahren eigentlich aus die Berg-, Maschinen- und Schiffsbauarbeiter beschränken. Vielleicht ist das zu viel gesagt; die Heuer des Schiffsvolks z. B. Pflegt überall auch sehr zu schwanken, vielfach auch die Löhne der Baugewerbe. In vielen Gewerben und hauptfächlich in der Landwirtschaft zeigen sich aber nur geringe Schwankungen und wohl durchweg geringere, als sie dem Angebot und der Nachfrage entsprächen. An vielen Stellen ist auch heute noch die Sitte und Billigkeit stärker als die Konjunktur. An anderen wirkt die Organisation der Arbeiter dem Sinken entgegen; wo künftig ein guter Arbeitsnachweis oder gar eine Arbeitslosenversicherung besteht, wird der Druck des Überangebotes stark abgeschwächt. Lohntarisverträge für eine Anzahl Jahre können viel Gutes im Sinne einer größeren Stabilität der Löhne wirken. Eine vollständige Beseitigung aller Lohnschwankungen aber ist in der heutigen Volkswirtschaft nicht möglich und auch socialpolitisch nicht wünschenswert. Die Lohnschwankungen sind unentbehrlich als Regulatoren der Arbeiterwanderungen, des Zu- und Abgangs der Arbeiter in den einzelnen Berufszweigen. Sie können aber auch 773) Gleitende Lohnskalen. Die Lichtseite des Lohnjchwankens. 315 moralisch und socialpolitisch gut wirken, sosern die Arbeiter in der günstigen Konjunktur ihren Lohn und ihre Lebenshaltung steigern, in der ungünstigen möglichst für Erhaltung des Bestehenden kämpfen. Und Derartiges traf neuerdings für die höheren Arbeiterschichten sehr vielfach zu; aus dieser Thatsache schöpfen wir unsere socialpolitischen Hoff» nungen für die Zukunft, die Hoffnung auf ein Steigen der Löhne und der Lebenshaltung sür die nächsten Generationen. Natürlich hängt eine solche Entwickelung nun von vielen und komplizierten Ursachen ab, wie wir schon oben sahen. Die Rasse und der Volkscharakter, der körperliche und psychische Habitus der Menschen, die moralischen und geistigen Kräfte, die Bildung und Entwickelungsfähigkeit, vor allem aber auch die Staats- und Gemeindeverfassung, das ganze Bildungswesen, die gesamten socialen Institutionen, in erster Linie die bestehende Arbeitsverfassung, entscheiden. Es ist hier der Punkt, von dem aus wir verstehen, wie die wirtschaftlichen Institutionen die Lebenshaltung und den Lohn beeinflussen und beherrschen. Wir haben schon zu Anfang des vorigen Paragraphen darauf hingewiesen, daß eine tiefstehende Arbeiterklasse die Haussckonjunktur nicht zur dauernden Verbesserung der Lebenshaltung benutzen werde, in der Baiffekonjunktur sich leicht an schlechteres Leben gewöhnen, daß aber eine hochstehende, tüchtige Arbeiterklasse sich umgekehrt Verhalten werde. Die Volksschule, die steigende technische Bildung, das Arbeiter- vereinswesen, die Hülfskassen heben das Selbstbewußtsein, das Streben nach Vorwärts. Die nie fehlenden günstigen Konjunkturen wurden von der oberen Hälfte des Arbeiterstandes wenigstens im ganzen richtig benutzt. Natürlich fehlte auch hier nicht die Gefahr, daß in solcher Zeit gepraßt, getrunken, in den Tag hinein geheiratet wurde. Aber es wurde doch von den besseren Elementen zugleich gespart, die Wohnung und Kleidung wurde besser. Die Bevölkerung wuchs nicht mehr so rasch und so proletarisch. Die Leute traten der nun kommenden ungünstigen Konjunktur anders als früher gegenüber; sie wanderten eher weg oder gar aus, ergriffen einen anderen Beruf, die Ehefrequenz und Kinderzahl nahm etwas ab; sie kämpften energisch gegen jede Lohnreduktion und behielten so auch in den ungünstigen Jahren einen Teil der vorher erkämpften Lohnsteigerung, weil sie ihn zu einer besseren Lebenshaltung verwendet hatten. d) Es geht wohl zu weit, wenn Röscher, an Derartiges denkend, sagt: die Bestimmung der Lohnhöhe hänge so in einem Hauptmomcnt von den arbeitenden Klassen selbst ab. Wenigstens dürfen wir nicht in pharisäischer Weise jeder Arbeiterklasse mir niedrigen Löhnen sagen, sie sei selbst schuld daran. Wenn die Löhne teils schon früher in gewissen Industrien, allgemein aber von 1850—1900 erheblich steigen, so lagen die Ursachen hievon teilweise in großen allgemeinen Wirtschaftsänderungen und Konjunkturen, die dem Arbeiter im ganzen günstig waren, teils allerdings in der inneren Hebung der unteren Klassen, die wir in erster Linie auf die Verbesserung unserer gesamten politischen und socialen Institutionen zurückführen. Wir können beide Ursachenreihen hier nicht erschöpfen; nur ein paar Worte seien über jede gesagt. . Die Wunder der modernen Technik, des heutigen Verkehrs, die Ausbildung des Welthandels, der Großindustrie schufen in den vorangeschrittensten Ländern seit 1340 eine rasch wachsende Produktivität der ganzen Volkswirtschaft, einen so gestiegenen Wohlstand, daß trotz aller Schwankungen und Krisen die Gesamtnachfrage nach Arbeit stärker stieg als das Angebot. Und dazu kam ein Weiteres: die Bewegung der Lebens- mittelpreise und des Geldwertes. Ihre Veränderungen beeinflussen bei zunächst gleichbleibendem Nominallohn in sehr starker Weise den Reallohn; ungünstige Veränderung schmälert ihn, günstige vermehrt ihn leicht. Der Arbeiter giebt 40—70 °/o seines Lohnes für Lebensmittel aus; hoher Preis derselben vermindert also seinen Reallohn, niedriger erhöht ihn. Ein dauerndes Preis- steigen Von Brot und Fleisch muß den Arbeiter schädigen, wie es 1780—1815. 1830 bis 1860 geschah; der Arbeiter muß, wenn in solcher Zeit seine Lebenshaltung nicht herabgedrückt werden soll, in einen energischen Kampf für höheren Lohn eintreten; der Sieg wird ihm leichter gelingen, wenn zugleich die Nachfrage nach Arbeit stark zunimmt. Z16 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe- u, der Einkommensverteilung. s^?74 wie 1840-1860; er wird mißlingen oder nur halb gelingen, wenn die Konjunktur ihm weniger günstig ist, wie 1800—1840 in England. Bei einer dauernden Ver- billigung der Lebcnsmittel kann der Arbeiterstand leicht seine Lebenshaltung erhöhen, wenn nur die Bevölkerung nicht infolge der Billigkeit allzu rasch wächst; so hat in England 135V—1900, in Europa von 1878—1900 die Verbilligung der Lebensmittel die Lage des Arbeiterstandes ganz außerordentlich gehoben. Steigt aber zugleich die Bevölkerung zu rasch, oder sinkt die Nachfrage nach Arbeit, so kann die Verbilligung der Lebensmittel Anlaß zu dauerndem Lohndruck werden. Borübergehende Preisveränderungen der Lebcnsmittel haben nicht dieselbe Wirkung wie dauernde. In Teuerungsjahren schränkt sich leicht die Nachfrage nach Arbeit ein, während das Angebot wächst; der Lohn sinkt dann vorübergehend. In sehr billigen Jahren verhält es sich häufig umgekehrt. Die Geldwertsänderungen haben ähnliche Folgen für den Arbeiterstand wie die Preisveränderungcn der Lebensmittel. Sinkt der Geldwert und steigen alle Preise, so muß auch der Arbeiter für höheren Lohn kämpfen; erhält er ihn nicht, bleibt er auf seinem bisherigen Geldlohn, so hat er geringeren Reallohn, muß sich an geringere Lebenshaltung gewöhnen. Die Herabdrückung des Arbeiterstandes im Laufe des 16.—17. Jahrhunderts in den meisten europäischen Staaten hing mit der Geldentwertung eng zusammen; Sitte, Verwaltung und Gesetzgebung sahen die Forderungen der Arbeiter nach höheren Löhnen als unberechtigte an und wußten sie zum großen Teile zu hindern. Die Geldentwertung von 1850—1873 freilich war von einem entsprechenden Steigen der Löhne begleitet, weil die Konjunktur im übrigen den Arbeitern sehr günstig war, und der moderne tüchtige Arbeitertypus im Zusammenhang mit den neuen Arbeitsinstitutionen bereits sich zu' entwickeln begonnen hatte. Eine Geldentwertung aber, wie der Bimctallismus sie heute wünscht, könnte leicht wieder zu Ungunsten der Arbeiter ausschlagen. Jedes Steigen des Geldwertes ist dem Arbeiter günstig; sein zunächst stabiler Geldlohn hat erhöhte Kaufkraft, und die Herabdrückung ist nicht so leicht, kann indes stattfinden, wenn das Angebot an Arbeitern zu stark wächst, die Nachfrage abnimnit. Letzteres kann allerdings die Folge lang andauernder Geschäftsflauheit sein. So haben die großen Bewegungen der Volkswirtschaft, die großen weltgeschichtlichen und die kleinen vorübergehenden Konjunkturen, das Steigen und Fallen des Geldwertes und der Preise bald günstigen, bald ungünstigen Einfluß auf den Lohn. Ihr Spiel und ihr Wechsel ist durch keine Wirtschaftspolitik ganz zu beherrschen, nur teilweise zu modifizieren. Ein Teil des Lohnsteigens oder -fallens bleibt so den unüberwindlichen Mächten des Schicksals anheimgegeben. Man muß nur dankbar sein, wenn dieses, wie im ganzen 1850—1900 sür die Kulturstaaten, die wir im Auge haben, dem Arbeiterstand günstig war. Wie gesagt aber erklären diese Ursachen das Lohnstcigen der letzten 50 Jahre nicht allein. Es geht zu einem erheblichen Teil auf die psychologische und geistige Hebung des Arbeiterstandes und diese auf die sociale Reform, die verbesserten Institutionen, die steigende Macht der unteren Klassen, die wachsende Einsicht und die Sympathie der oberen für dieselben zurück. Und diese ganze Ursachcnreihe gehört der Welt des menschlichen Handelns, der Politik an, ist abhängig von Einsicht und Willensbestimmung, von Idealen und moralischen Kräften. Was hat allein die verbesserte allgemeine und technische Schul- und Volksbildung gewirkt; welche Kräfte hat die Selbsthülfe und das Genossenschaftswesen entbunden und erzogen; wie hat das allgemeine Vcreinswesen nach allen Seiten gewirkt; wie hat das Sparkassen- und Arbeiterversicherungswesen die Leute gehoben und gesichert. Die Ausdehnung der politischen Rechte in Gemeinde und Staat hat das Bewußtsein und das Selbstgefühl gehoben, teilweise ja die Arbeiterpartei schon zu einer gefürchteten Macht erhoben. Sie haben diese Macht da und dort gemißbraucht, aber ohne sie gelänge ihr Aussteigen nicht. Welche wirtschaftliche und moralische Erziehungsschule wurden überall die Fach- und Bcrufsvereine der Arbeiter. Trotz aller häßlichen und bitteren Kämpfe, Lohnzusammenhang mit Geldwert, Lebcnsmittelpreiseu und Socialpolitik. Z17 die sich an diese Organisationen knüpften, ist ihre Gesamtwirkung doch heilsam. Ohne sie hätten auch die oberen Klassen sich nicht so ihrer socialen Pflichten erinnert, wäre die Arbeiterschutzgcsetzgebung, die Verbesserung der Wohnungen, die Arbeiterversicherung nicht so in Angriff genommen worden, wären nicht in dem Maße alle edleren und humanen Elemente der oberen Klassen, durch eine Zunahme des socialen Mitgefühls bewegt, durch alle möglichen socialen Apostel angeregt, durch mancherlei Organisationen zusammengesaßt, nach gleicher Richtung hin thätig gewesen. Alles dies zusammen hat bei den Lohnsteigerungcn direkt oder indirekt mitgewirkt. Der abgebrochene Zusammenhang zwischen oberen und unteren Klassen ist da und dort wieder angeknüpft; der geistig-sittliche und der technische Fortschritt der Lohnarbeiter ist dadurch wie durch ihre selbständigen Organisationen gefördert worden. Im heutigen besseren Arbeiterstand ist der Heroismus der Eltern, um jeden Preis ihre Kinder besser zu erziehen, in einer Weise erwacht, wie er bisher nur im Mittelstand lebte. So ist es nicht die Kürzung der Arbeitszeit allein, nicht die Arbeiterschutzgcsetz- gebung allein, nicht der Gewerkverein und sein Lohnkampf allein, nicht die politische Organisation der Arbeiterpartei allein, es ist eine Summe der verschiedensten Ursachen, die zusammen socialreformatorisch wirken, indirekt den Lohn steigern. Es ist vor allem der Ausbau der gesamten modernen socialen Institutionen, welche die Garantie weiteren Fortschrittes bieten, welche es wahrscheinlich machen, daß auch künftige ungünstige Konjunkturen und Krisen wieder überwunden werden. 8. Die wichtigeren neueren socialen Institutionen. Armen- und Versicherungswesen, Arbeitsnachweis, Gewerkvereine und Schiedsgerichte. Geschichte des Armenwesens: Ra hing er, Geschichte der kirchlichen Armenpflege. 1868 und 1884. — Brentano, Erwerbsordnung und Unterstützungswesen. I. f. G.V. 1877.— v. Reitzeustein, Die Armengesetzgebung Frankreichs in den Grundzügen ihrer historischen Entwickelung. I. f. G.B. 1881, auch selbständig. — Uhlhvrn, Die christliche Lnbesthätigkeit in der alten Kirche, im Mittelalter, seit der Reformation. 1882—9S. — Ters., Geschichte der öffentlichen Armenpflege. H.W. 2. Aufl. — Aschrott, Tas englische Armenwesen in seiner historischen Entwickelung und in seiner heutigen Gestalt. 1886. — ^8ulex, Lnglisn sconoime bistoi)- -rncl tlisoi). 2. Bd. 1893. 305—66. Übers, v. Oppenheim. 1896. — Geiser, Geschichte des Armcuwescns im Kanton Bern. 1894. — Henderjon, Armcuwcscn i. d. Ver. St. v. Amerika. I. f. N. 3. F. 15, 1898. — Olshauseu, Geschichte d. Bettclwesens. I. f. G.B. 1902. Heutiges Armeuwesen: Ds (röranclo, Oö la liivllkalsanes publiijus. 2 Bde. 1839, deutsch 1843—48. — Emminghaus, DaS Armenwcsen und die Armengesctzgcbuug in den europäischen Staaten. 1870. — Böhmcrt, Tas Armcnwesen in 77 deutschen Städten. 1886. — Münsterberg, Die deutsche Armcngcsetzgcbung und ihre Nesorm. 1887. — Lasson, Armcnwesen und Armcnrecht. 1887. — No scher. 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Lcwis, Lehrbuch des Versicherungsrechtes. 1889. — H. und C. Brämer, Tas Versicherungswesen. 1894. — Emminghaus, Versicherungswesen in H.W. 1. Anfl. I8S4. 2. Aufl. 1901, sowie daselbst die Specialartikcl über Feuer-, Hagcl-, Lebens-, Transport-Versicherung.— Ziegler, Teukschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Privat-Fencrversicherungs Gesellschaften 1871—96. 1897. — v. Wocdtke, Über Privat- versicheruugswejen. I. f. G.V. 1898. — ?.!.. II oi'fiu ann, 11181017 ot'tlis ?ruäential Insurkmcs eoiunau^ ot ^inerie-r. 1900. — Biermann, Die deutsche Biehversicheruug und ihre Reform. 1900. — v. Knebel-Döberitz und Broccker, Tas private Versicherungswesen in Prenßen- 2 Hefte bis 1902. — Ehrenzweig. Assckuranziahrbuch. 1880—1902. — Mitteilungen sür die öffentlichen Fcucrveesicherungsanstaltcu. 1868—1902. Arbeiterversicheruug nud Hülfskasseu in Deutschland: Mitteilungen, später Zeitschrift des Central' Vereins für das Wohl der arbeitend«! Klassen, jetzt Arbeitersrcund 1848—1902. — Heym, Die Kranken- 318 Dritte» Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^776 und Invalidenversicherung, 1863. — Über Alters- und Jnvalidenkassen. S. B. f. S. S und 9 (Verhandlungen). 1874. — M. Hirsch, Die gegenseitigen Hulfskassen und die Gesetzgebung. 1876.— Die unter staatlicher Aufsicht stehenden gewerblichen Hülfskassen. 1376. — Brentano, Die Arbeitcrversicherung gemäß der heutigen Wirtschaftsordnung. 1379. — Dcrs., Der A.V.zwang, seine Voraussetzungen und seine Folgen. 1381. — Ders., Die beabsichtigte Alters- nnd Jnvalidcn-V. I. f. N. 2. F. 16, 1888. — Schmoller, Material zum A.A.wcsen. I. f. G.B. 1881. — Miaskowsti, Zur Geschichte und Litteratur des A.V.W. I. f. N. 2. F. 4, 1382. — Schäffle, Der korporative Hülsskassenzwang. 1882. — Ders., Arb.-Vers. H.W. 1. Aufl. — Honigmann, Zur Arbciterkrankenvcrsichernngsfrage. I. f. N. 2. F. 6. 1884 — Freund, Die Centralisation d. Arbeucrversicherung. I. f. 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Supplementheft XVI. - Ders., Bewährung d. berufsgcn. Verwaltung. I. f. G.V. 1889. — v. Woedtke, Zur I. u. A.V., ein Ausblick auf die Praris. I. f. G.V. 1390. — Gebhard, Die Reform d. A. u. J.V. 1894. — van der Borght, Die Reform der deutschen I. u. A.V. I. f. N. 3. F. 18, 1899. — Der?., Das Gesetz, das. 3. F. 19, 1900. — v. Woedtkc, Kommentar. 1900. — Jsenbart und Spielhagen, Das Jnv.G. vom 13. Juli 1899. 1900. Die Arbeitcrversicherung in den wichtigsten anderen Ländern: 1. überhaupt: Bödiker, Die Unfallgesetzgebung der europäischen Staaten. 1884. — Ders., Die Arbeitervcrsicherung in den europäischen Staaten. 1896. — Zacher, Die Arbeiter- Versicherung im Auslande. 16 Hefte. 1898—1902. — Ders-, Die Arbeitcrversicherung in Europa nach ihren Systemen- 1902. — Kaan, Stand der Frage der Entschädigung für Betriebsunfälle in den europäischen Staaten. Z- f. Bolksw. u. Berw- 7. 1898. — Bulletin äu Lomite perins-nent äu Longres intero.ÄtiouaI des aeeiäsnts äu trkvaU et äes assuranees sociales. 1890—1902. — Die Artikel über Arbeiterversicherung im H.W. 2. Aufl. 1893. 2. im Speciellen: a) England: ^.rissll, ^reatise on t'risiMx soeieties. 1836. — ?ranc>u« villo, Utuäe sur los soeietes äs seeours rriutuels ä'^nZleterrs. 1863. — ?rienäl^ anä denetit Iiuiläing socisties Loinwission. Reports. 6 Bde. 1874; dazu Concordia, Zeitschr. f. d. Arbeiterfrage. Bd. 4. 1874. - Hasbach, Das englische Arbeiterversicherungswesen. 1883. — Ders., Neuere Litteratur über d. engl. A.V.W. I. f. G.V. 1333. — Bürnreither, Die engl. Arbeiterverbäude und ihr Recht. 1. Bd. 1886. — Reports ok ttis etriek registrar ok trienäl^ snoistivs, letzter vom 21. Februar 1901. — SeventQ annu-rl «.ostiaet ok ladour statisties kor tl>s Ilnitsä XiuZäom 1899—1900. 1901. >>) Frankreich: I, aursiit, I^s pauperisrne et Iss associations äe prevo^anee. 2. eä. 1866. — v. d. 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Deutsche Gewertvereine. — Sombart, Dennoch, Aus Theorie und Geschichte der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung. 1900. Periodische Schriften: Der Gewerkvercin (Hirsch-Dunckcr), seit 1869; Korrespondenzblatt der Generalkommissivn der Gewerkschaften Deutschlands (socialistisch) von Legien, seit 1891. e) Vereinigte Staaten: Farnam, Die amerikanischen Gewcrkvercine. 1879. — v. Studnitz, Nordamerikanischc Arbeitervcrhältnisse. 1877. — Sartorius v. Waltershansen, Die nvrd- amcrikanischen Gewerkschaften. 1886. ^ Ders., Der moderne Socialismus in den Ver. Staaten. 1390. — ?o^v!lei'Iv, l^irtv vsars ok laliour. 1859—1889. 1890. — R. I'. DIv, 1Iw laliour raovemsnt in ^.moriea. 1896. — Mehrere gute Berichte in den Veröffentlichungen des Alusee social. cl) Frankreich: Lexis, Gewertvereine und Unternehmerverbände in Frankreich. 1879. —v. d. Osten, Die Fachvereine und die sociale Bewegung in Frankreich. I. f. 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V. 8, 1899. — Schomerus, Die freien Jnteressenverbände für Handel und Industrie und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung und Verwaltung. I. f. G.V. 1901. — Landgraf, Jndnstr. Fachvcrbündc u. f. w. I. f. N. 3. K. 22, 1901. — H. A. Bneck, Centralverband deutscher Industrieller. 1876-1901, 1. Bd. 1902.- Vergl. auch Steinmann-Bucher, Deutsche Jndustrie- zeitung, Organ d. Centralverbandes deutscher Industrieller. 1902 im 21. Jahrg. Gewerbegerichte, Eiuigungskammern. Arbeiterschiedszerichte: Außer der obigen Litteratur über Gewerkvercine: Ruxsrt Xsttls, 8trilcs8 aiiä lribiriations. 1866. — NnnäsII», ^.rbitration äs a mean ot xrsvsnting strikes. 1868. — G. Eberty, Gewerbegerichtc und das „gewerbliche Schiedsgcrichtswcsen. 1869. — Ders., Denkschrift über gewerbl. Schiedsgerichte. 1872. — UberFabrik- gesetzgebnng, Schiedsgerichte nnd Einigungsämter S. V. f. S. Bd. 2, 1873 und Bd. 4 (Verhandlungen) 1874. — Oppenheim, Gewerbegericht uud Kontraktbruch. 1874. — Rickert, Das gewerbliche Schiedsgericht. 1874. — Lroinpton, Inc1n8ti'ial eonciliatiori. 1876. — >Vi1Iiam8, I^kAisIation toi- l-rbor arbiti^tion. (jn^rt. ^ourn. ot eeon. vol. 1. 1887. — ?i-ies, Iriänstrial psaes. 1887. — Ulrich, Die Arbeiterausstände und der Staat. I. f. N. 2. F. 19, 1389. — Über Arbeitseinstellungen und Fortbildung des Arbeitsvertrags u. s. w. S. V. f. S. Bd. 45 und Bd. 47 (Verhandlungen). 1890. — ZVIorissss-ux, Lon8öil8 cls I'inäv8triö et clu travail. 1890. — Stieda, Das Gewerbegcricht. 1890. — Ders., Das Reichsges. betr. die Gewerbegerichte. I. f. N. 3. F. 2, 1891. — Ders.. Art. über Einigungsümter und G.Ger. H.W. 2. Aufl. 1900. — 8psnc,k >Vg.t8on, llis psaesg-ble 8kttlsment of ladoni- äi8pute8, Lonteinp. Rsv. Mai 1890. — Laroll v. ^Vrjgb.t, On in- äustrial vcmeiliarion ancl !til>itrg.tion. 1890. — R. Jay, Die Einigungsämter in Frankreich auf Grund des Gesetzes v. 27. 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Wir haben im letzten Kapitel gesehen, welch' bestimmenden Einfluß auf Lohn und Lebenshaltung die Einzelheiten des Arbeitsvertrages und die ganze Arbeitsverfassung haben. Wir schlössen mit der Erkenntnis, daß die Gestaltung der Arbeitsverfassung, die Reform der socialen Institutionen die Zukunft des Arbeitcrstandes bestimmen. Wir könnten von diesem Standpunkt aus noch viele Punkte erörtern: die Wohnungsverhältnisse, die Einkaufsgelegen- heiten, den Einfluß von Geistlichkeit und Schule, Ortsbehörde und Gemeindeverfassung. Welche Bedeutung hat es, ob der Arbeiter vom Vermieter bewuchert oder gut behandelt wird,., ob er in Schuldabhängigkeit vom Kleinhändler ist oder im Konsumverein kauft und Ähnliches mehr. Wir können jedoch in unserem Grundriß die Gesamtheit der neuen socialen Institutionen, welche das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsversassung mit beeinflussen, nicht erschöpfen. Wohl aber erscheint es nötig, noch kurz aus die drei großen socialen Einrichtungen einzugehen, die neben dem Arbeitsvertrag in erster Linie heute die Lage der unteren Klassen beeinflussen, nämlich auf das Armenwesen, das Versicherungswesen und das Arbeitervereinswesen. Wir wenden uns zunächst dem ersten zu und zwar seiner Entstehung. — In den Zeiten primitivster Kultur hat in der Regel die Mutter sür die unerwachsenen Kinder gesorgt; aber wie man daneben viele Kinder tötete, so hat man die Alten umgebracht, die Kranken sich selbst überlassen; die Fürsorge war eine fast ausschließlich individuelle. Der rohe Naturmensch ist mitleidlos und unbarmherzig. Es bedeutete einen der größten socialen Fortschritte, daß mit der Entstehung der Gentil- verbände und der Patriarchalischen Familie wohl in Zusammenhang mit dem Hackbau, der Viehzähmung, dem Ackerbau und anderen technischen Fortschritten kleine sociale Gruppen entstanden waren, deren sympathische Gefühle stark genug, deren Mittel reich genug waren, eine naturalwirtschaftliche Fürsorge" für alle Glieder im Falle der Krankheit und der Not eintreten zu lassen. Die in dieser Zeit in Sippe und Familie ent- 779) Die wirtschaftshistorische Entstehung der Armut. 321 standenen Sitten der gegenseitigen Unterstützung haben sich auch auf die kleinen agrarischen Gemeinden und Genossenschaften der Folgezeit sowie aus die Grundherrschaften als vergrößerte Familien, dann auch auf die Gilden und Zünfte als die Nachbildungen der Gentilvcrbände, endlich auch da und dort aus kleinere Stämme und primitive Staatsgebilde bis auf einen gewissen Grad übertragen. Das gemeinsame Grundeigentum, wie die theokratische Vorstellung von einem Eigentuni Gottes, das allen — also auch den Armen — zu gute kommen müsse, die religiösen Vorschriften über Armenunterstützung, wie sie bei den höheren Rassen schon in den Zeiten einsachen nomadischen und agrarischen Lebens sich ausbilden, sind mit eine Folge der damaligen Geschlechtsverfassung, ihrer Gesühle und Vorstellungen, ihrer ganzen socialen Einrichtungen. Dabei ist aber nicht zu vergessen, daß es nur innerhalb der Familien und kleinen Verbände eine Unterstützung in Krankheit und Not gab und zwar meist um den Preis gänzlicher Unter- oder Einordnung der einzelnen in sie. Immer lösten sich viele einzelne aus Familie und Verband ab oder wurden ausgestoßen, ganze Abteilungen wurden immer wieder, wie im vsr saerum der Römer, hinausgeschickt, sich selbst eine Existenz zu erkämpfen oder unterzugehen. Und die größeren, höher entwickelten Gemeinschaften, die Gemeinde- oder Kantonstaaten, noch mehr die größeren Staaten, wenn sie eine oder mehrere Millionen Seelen umfaßten, waren nicht mehr von gleich starken Gemeingesühlen beherrscht, hatten weder die Mittel noch die Einrichtungen, für die nicht von den Ihrigen unterstützten Armen, Kranken, Alten, Verwitweten, Waisen und Arbeitslosen zu sorgen. So entstand in dem Maße, wie die Gemeinwesen größer und komplizierter wurden, wie die alte patriarchalische Familie, die alten kleinen Verbände sich lockerten und auflösten, wie die Naturalwirtschaft zurücktrat, und die Geldwirtfchaft siegte, die Klassengegensätze stiegen, und die Bevölkerung wuchs, ohne daß sofort die entsprechenden technischen und organisatorischen Fortschritte der Volkswirtschaft und der Staatsverfafsung das Wachstum begleiteten, ein Massenelend, das uns im Altertum wie in der neueren historischen Entwickelung in bestimmten Staaten und Zeiten sast erschreckend entgegentritt. Wo es solchen Umfang erreicht hat und zum allgemeinen Bewußtsein gekommen ist, da ist von Armut im heutigen Sinne die Rede; das heißt, da giebt eS zahlreiche Menschen, welche sich weder selbst mehr erhalten können, noch von ihren Verwandten und nächsten Genossen unterhalten werden, da sühlen sich die Armen als Klasse, als Stand durch die bewußte Gemeinsamkeit ihres Elends. Da entsteht das Problem, sie unschädlich zu machen, und zu unterstützen, und in irgend welcher Form tritt die Forderung hierzu an die Wohlhabenden, an die Organe der Kirche, der Gemeinde, des Staates heran, sür die Bettelnden zu sorgen, sie ohne Gegenleistung zu unterstützen. Die Armut ist ohne Zweifel in den größeren reich gewordenen antiken Staaten nach dem Siege individualistischer Wirtschastsinstitutionen noch viel größer gewesen als in den neueren vom 14. Jahrhundert an bis in die erste Halste des 19. Man hatte im Altertum noch nicht die Gegengewichte und Einrichtungen, wie sie in den letzten Jahrhunderten sich entwickelten. Freilich, wo ein solches Massenelend als Klassenerscheinung auftrat, mußten nach und nach Gegenbewegungen entstehen. Es erwuchs erst in kleineren, dann in weiteren Kreisen das Mitleid; es entstanden Versuche aller Art, der Not zu steuern. Wir sehen z. B. in Athen Ansätze zu einer Armenpflege sür die Vollbürger, wir sehen in vielen antiken Städten die Kolonisation sich mit der Fürsorge sür die ärmeren Bürger verbinden; wir sehen die römischen Aristokraten und den Prinzipal geschäftig, für billiges Brot oder gar sür kostenlose Ernährung der Armen, wenigstens in den Hauptstädten, zu sorgen. Am tiefsten aber hat das Christentum die Pflicht der Armenunterstützung erfaßt; es hat in den Zeiten der sich auflösenden egoistischen antiken Welt mit der ganzen Wucht seiner sittlichen Überzeugung diese Pflicht gepredigt und sie auch in den ersten kleinen Christengemeinden praktisch in glücklicher Weise durch die Diakonenthätigkeit durchgeführt. Nachdem freilich das Christentum Staatsreligion geworden war, hat es zwar mit Energie an dem Gedanken, für die Armen zu sorgen, scstgehalten; es wurde Echmoller, Grundrib der Volksknrtschaftslehre. II, 1,-L, Ausl, 21 322 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güteruinlaufes u> der Einkommensverteilung, ^?8l» Verfügt, daß ein Drittel oder ein Viertel des kirchlichen Einkommens zur Armenpflege verwendet werde; der ganzen Folgezeit christlicher Kultur wurde das Princip der Armenpflege so überliefert. Aber die Durchführung geschah schon im römischen Reiche in einer Weise, die fast mehr zur Förderung als zur Linderung der Armut beitrug. Die vergrößerten Gemeinden fanden in ihren Bischöfen und übrigen Klerikern nicht mehr die brauchbaren Organe wie ehedem. Tausende und Abertausende von Armen wurdeu ohne rechte Kritik und individuelle Untersuchung in die kirchlichen Armenlisten eingetragen. Es entstanden große Stiftungen, Armen-, Waisen-, Krankenhäuser, kirchliche Brotverteilung und Ähnliches, wozu man sich drängte. Im Laufe des Mittclalters entzogen sich die Weltpriester meist der ausübenden Armenpflege uud überließen sie den Klöstern, bestimmten Orden oder auch den vornehmen reichen Herren in Stadt und Land. Man lehrte so eindringlich wie möglich, daß der Christ durch Almosengeben den Himmel erkaufe, aber man hatte keinen Sinn für eine richtige gesellschaftliche Ordnung dieser Thätigkeit. Man gab planlos an der einen Stelle zu viel, an der anderen nichts, und so ist im späteren Mittelaltcr, gerade als mit zunehmender Bevölkerung uud Auflösung der alten Verbände die Zahl der Mittellosen sehr stieg, das ungeregelte, kirchlich-klösterliche und private Almosengebcn, die Errichtung von Stiftungen, die Erbauung vonKrankenhäusern und Ähnliches dieser Art einHauptmittcl gewesen, die faulen Bettlerscharen und ein arbeitsscheues Proletariatzu vermehren. Im IS. und 16. Jahrhundert wurden die herumziehenden Bettler zu einer förmlichen Landplage und Gefahr für die Gesellschaft. Es war die Zeit der beginnenden Geldwirtschaft, der geschlossenen inneren Kolonisation, des endlich hergestellten Landfriedens; eine starke Bevölkerungszuuahme fand nirgends mehr Unterkommen; wir hören von der Übersetzung des Handwerkes, der Schließung der Städte und Dörfer. Was einzelne Städte wie HMn und die nominalistische Geistlichkeit hauptsächlich in Paris bereits praktisch und theoretisch ergriffen hatten, wurde nun in den protestantischen Ländern mit der Einziehung der Klöster zur Notwendigkeit: eine einheitliche weltliche Gesetzgebung über die Armenpflege, eine staatliche Unterdrückung des Bettels und planlosen Almosengebens, die Verpflichtung der Gemeinden, sür ihre Armen zu sorgen, die Einführung von Armensteuern, soweit die Stiftungen und milden Gaben nicht reichen. Der Grundgedanke, der sich mit der Resormation durchdrang, ist der: es soll nicht mehr durch planloses Almosengeben das Seelenheil gefördert werden, sondern es soll aus Nächstenliebe dem notleidenden Gemeindegenossen durch eine geordnete Armenpflege das Nötigste nach genauer Prüfung gegeben, der Arme soll zur Arbeit angehalten werden; Gemeinde uud Staat sollen als christliche Obrigkeit all' dies ordnen. Der Gedanke der öffentlichen, staatlich geordneten Armenpflege bricht sich mit Macht Bahn. An die Stelle der aus polizeilichem Gesichtspunkte entworfenen Bettclordnungen traten nun erst die städtischen Armen- und Kastenordnungen des 16. Jahrhunderts und bald auch die landesherrlichen Armengesetze, die freilich nicht überall das Richtige gleich trafen, noch weniger es praktisch durchzusetzen vermochten. Das Problem war in sittlicher, wirtschaftlicher und administrativer Hinsicht zu schwierig. Auch die germanisch-protestantische Welt ist vielfach erst im 19. Jahrhundert zu einer guten Armengesetzgebung und -Verwaltung gekommen. Aber sie hat das Princip festgestellt. Die romanisch-katholische hat in Frankreich, Italien und anderwärts die schlimmen Zustände des 13.—15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert erhalten; das Trideutinum (1545) hat ausdrücklich das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflcge als falsche Konkurrenz der kirchlichen verworfen. Auch einzelne katholische Länder hatten zuerst im 16. Jahrhundert das Princip der Gemeinde- und Staatsarmenpflege ergriffen, es dann aber für lange wieder ganz beseitigt. Erst neuerdings haben Frankreich und Italien sich den germanischen Einrichtungen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt mehr genähert. Im ganzen hat sich von 1524—1900 die staatlich geordnete Armenpflege der Kultur- staatcn als ein wichtiger Bestandteil der socialen Ordnung, der Volkswirtschaft und Staatsverwaltung ausgebildet; sie hat die privatrechtliche Uuterstützungspflicht der Verwandten und Dienstherren so wenig beseitigt wie die kirchliche, vereinsmäßige und 781) Die historische Entstehung der kirchlichen und Gciiieindcarmeupflcge. 323 private Armenunterstützung. Aber sie hat große staatliche Gesetze und Einrichtungen doch zum Kern und Mittelpunkt des Armenwesens gemacht; sie fehlen heute auch in den romanischen Ländern, die keine öffentliche Pflicht der Armenunterstützung im Principe anerkennen, sondern den Armen auf freiwillige Unterstützung verweisen, nicht. Die heutige Armenpflege kann definiert werden als die große wirtschaftliche und rechtliche Institution, als die Summe zusammengehöriger, teils frei- gesellschaftlicher, teils staatlicher Einrichtungen, welche den Zweck haben, die Verarmten ohne Gegengabe durch Unterstützungen vor der äußersten Not zu bewahren und zwar in der Weife, daß die aufgebrachten Mittel pom Armen nicht als sein klagbares Recht gefordert, sondern ihm von den gesellschaftlichen Organen als eine humane und öffentliche Pflicht dargereicht werden und fo, daß immer mehr Staat und Gemeinde mit ihrer öffentlichen Armenpflege nach festen Verwaltungsgrundsätzen eintreten und der freien Privat-, Vereins- und kirchlichen Armenpflege nur noch bestimmte ergänzende Funktionen überlassen. Die Gemeinde und die ihr zunächst übergeordneten Selbstverwattungsorgane wurden die Hauptträgcr der Armenpflege, der Staat aber ordnet rechtlich die Ansprüche und die Organe und tritt für einzelne Zwecke ganz, für andere unterstützend ein. — Man hat, um die neuere Institution des Armenwesens zu rechtfertigen, sich bemüht, verschiedene allgemein theoretische, rechts- und wirtschaftsphilosophische Gründe anzuführen; z. B. daß der Staat das Eigentum nur schützen, die Rechtsordnung nur aufrechterhalten könne, wenn er jeden vor äußerster Not bewahre, daß er so das zu geringe Einkommen der unteren Klassen ergänzen müsse, daß gegenüber Zufällen und Schicksalsschlägen die Gesellschast die Pflicht einer Gesamthaftung habe, daß die unteren Klassen das Recht auf Existenz hätten. Solche Theorien sind nicht salsch, aber sie sagen nicht mehr, als daß im heutigen Staate und in der heutigen Volkswirtschaft eine den wirtschaftlichen Zusammenhängen entsprechende sociale und staatliche Verpflichtung zur Armenhülfe vorhanden sei. Als historische Ursachen der Armenpflege hat man das Christentum und die Reformation genannt, als wirtschaftliche die moderne Produktionsweise; auch das ist nicht falsch, aber zu generell, so daß nur eine konkrete Ausführung die volle Wahrheit enthüllt. Wir haben in den einleitenden Worten schon unsere Ansicht über die Ursachen angedeutet. Wir vervollständigen das Gesagte kurz mit einigen Worten. Die christliche Weltanschauung ist der sittliche Boden, auf dem das Armenwesen der westeuropäischen Kulturvölker sich entwickelte; der Bankerott des mittelalterlichen gedankenlosen Almosengebens und die Bcttlerplage bilden den Anstoß zu den Reformen, die seit 1500 Platz griffen. In den seit 1500 sich bildenden einheitlichen Staaten und Marktgebieten mußte, weil eben jetzt das Elend so stieg, weil es aus den immer enger sich knüpfenden socialen Zusammenhängen, aus der komplizierter werdenden Gesellschaftsverfassung entsprang, weil auf Gemeinde und Staat damals mancherlei bisher kirchliche Pflichten übergingen, zumal in den protestantischen Staaten, die moderne, durch Gesetze geordnete Armenpflege entstehen. Die wirtschaftliche Nötigung zu ihr aber lag in den damaligen großen Fortschritten der Arbeitsteilung, der Geldwirtschaft, in dem Zurücktreten der Natural- und Eigenwirtschaft der Familie. Damals begannen sich die gesellschaftlichen Krcife zu bilden, die von einem reinen Geldeinkommen leben sollten, das aber nicht regelmäßig war und nicht regelmäßig fein konnte: die Heimarbeiter, die Tagelöhner, die Söldner, fpäter die Manufaktur- und Fabrikarbeiter. Sie verloren die alte Eingliederung in die naturalwirtschaftlichen Sippen-, Familien-, Gemeinde- und grundherrlichen Verbände; sie waren noch lange nicht fähig, für die Zeiten des mangelnden Geldverdienstes zurückzulegen. Wirtschaftliche Umwälzungen, wie das Bauernlegen, die Entstehung der neuen gewerblichen Bctriebssormen, die Folgen des neuen Verkehrs, trafen sie unvorbereitet; noch halb naiv und gedankenlos, halb roh und wirtschaftlich unerzogen, dem Tage lebend, sanken sie in der neuen Wirtschaftswelt zunächst eher herab, als daß sie stiegen; Trunk- und Genußsucht, Spielsucht und Faulheit nahmen teilweise zu. Das Leben vom Tag zum Tage blieb 21* 324 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s^782 das alte, während die neue Wirtschaftsverfassung Vorsorge für Wochen, Monate, Jahre forderte. Das Wesentliche war, daß die unterm Klassen die Lebensgewohnheiten und Sitten, welche die Voraussetzung leidlicher wirtschaftlicher Existenz in der neuen Geldwirtschaft waren, noch Generationen und Jahrhunderte lang nicht so erlernten wie die Mittel- und oberen Stände. So verfielen immer wieder nicht bloß einzelne, sondern erhebliche Teile ganzer Gesellschaftsklassen leicht in dem gesteigerten Daseinskamps jener äußersten Not, welche zu Versuchen geordneter Armenpflege nötigte. Es ist lehrreich, daß noch die beste neuere Statistik über den socialen Stand der Verarmten, die schwedische von 1884—1885, uns zeigt, wie wenige Personen des Banernstandes bis herab zu den kleinen Häuslern der Armenpflege versallen, wie die reinen Geldlohnarbeiter die acht- bis zehnfache Zahl der übrigen Klassen zum Heer der Armenunterstützung stellen. Jede Ansässigkeit, jede Eigenwirtschaft macht die Verarmung unwahrscheinlicher. Es war der erste Eintritt in die moderne Wirtschaftsverfassung, der die Bettlerheere, das Lohnsinkcn und die Entstehung der öffentlichen Armenpflege im modernen Sinne zwischen 1500 und 1650 schus. Es war natürlich, daß der volle Eintritt in diese Wirtschaftsverfassung von 1750—1900 die Armut noch mehr steigerte, aber auch die armenpflegerischen Resormen zum Abschluß brachte, die von 1650—1800 gestockt hatten; ja eine Reihe von Institutionen (wie Sparkassen-, Genossenschafts-, Versicherungs-, Arbeitervereinswesen) begründete, die über die öffentliche Armenpflege hinausführten. Es war jetzt erst das volle Verständnis erwachsen, daß die öffentliche Armenpflege in ihrem bureaukratisch-kommunistischen Charakter Schattenseiten habe, die bekämpft werden müssen, daß die Erziehung, die moralische und die geldwirtschastliche, den unteren Klassen allein dauernd Besserung bringen, die Quellen der Masscnarmut verstopfen könne. Vom Standpunkt dieses historischen Überblickes verstehen wir auch einigermaßen die zahlenmäßigen Nachrichten über die unterstützten Armen zu verschiedener Zeit, in verschiedenen Ländern und Landesteilen. In England war die Zahl schon im 16. Jahrhundert sehr groß; wir wissen, daß sie von 1650—1700 noch stieg, von da bis 1750 sank, um dann gewaltig anzuwachsen, bis 1803 aus 12°/» der Bevölkerung, 1815 bis aus 15°/o; dann trat Rückgang bis 1842—1846 aus 8°/o, bis 1897 auf 2,7«/» (1. Januar 1900 797 630 Personen) ein, während in Irland 1891—1895 nur 2,25, in Schottland 2,31 gezählt wurden, in Irland 1871—1875 gar nur 1,46; das reichere England hat trotz seiner großen Armenabnahme noch mehr Arme als die anderen ärmeren Königreiche, die eben nicht so dicht bevölkert und nicht so in die heutige Geld- und Weltwirtschaft verflochten sind. In Frankreich zählte man 1881—1885 3,98, 1894 4,49 °/v, in dem viel ärmeren Österreich 1881—1885 nur 1,20°/°. In den Niederlanden hat dichte Bevölkerung, srüherer großer Reichtum und sein starker Niedergang 1750—1815 sowie ein Übermaß von Armenstiftungen es gegen 1800 dahin gebracht, daß in den größeren Städten 17, 25, ja 50°/o der Einwohner irgend eine Armenunterstützung bekamen, während die Zahl für das ganze Land sich neuerdings dort auf 5,30 °/o ermäßigte. Norwegen zählte 1895 8,3, Schweden 5,2, Dänemark 1890 3,39, die Schweiz 1870 4,3, 1890 3,7 °/o Arme. In Preußen war die Zahl sicher bis 1840 viel niedriger, dann aber stieg sie in den ungünstigen Jahren 1846—1849 auf 5 °/o (776 882). Nach der Deutschen Reichs-Armenstatistik von 1885 zählte man auf 46,8 Mill. Seelen 886 571 direkt und 705 815 Mitunterstützte, zusammen 1,59 Millionen oder 3,4 °/v; in Preußen waren es 3,3, in einigen der kleinen Staaten 1,7, in den Städten über 100 000 Einwohner 6,91 (Hamburg 9,6, Straßburg 12,1, Metz 15,9), in den ländlichen Gemeinden nur 2,16 °/o. Gewiß bleibt sraglich, ob diese Zahlen alle vergleichbar sind, ob sie auch aus demselben Staat und derselben Zeit stammend nicht wegen verschiedener Reichlichkeit der Unterstützung mehr Unterschiede der Armenpflege als der Armenzahl andeuten. Ein ungefähres Gesamtbild geben sie aber doch. Und es vervollständigt sich, wenn wir hinzufügen, daß einige neu kolonisierte Staaten der nordamerikanischen Union noch gar keine Armen, der Staat 783Z Statistik der Armen und Armenausgaben, 325 Neuyork aber schon eine sehr hohe Armenziffer, die Oststaaten neuerdings zeitweise förmliche Bettler- und Vagantenheere hatten, welche zu einer ebenso schlimmen Gefahr wurden wie die der europäischen Staaten im 16. Jahrhundert. Die Armeneinkünste des Staates Neuyork wurden 1895 auf 5 Mill. Dollar für die öffentlichen und 14 Millionen für die privaten Anstalten beziffert, auf 4 Dollar zusammen pro Kopf angegeben; ein Berichterstatter glaubt, es feien mit der privaten Wohlthätigkeit 6 oder 25,2 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Die englische Armensteuer zeigt folgende Bewegung: 1750 0,5 Mill. F, 1801 4,0, 1818 7,8, 1860 5,4, 1891 bis 1895 9,2; der gesamte öffentliche Armenaufwand war 1871—1375 durchschnittlich 12 Millionen, 1892—1895 fast 20 Mill. F, mit der privaten Thätigkeit sicher über 30, d. h. 400 bez. 600 Mill. Mark. Für Frankreich werden 1835 184 Mill. Francs als Ausgabe der Armenanstalten angegeben, wovon auf die Spitäler 111, auf den Staat 7,5, die Departements 43,4, die Gemeinden 28,3 Mill. Francs fielen. In Italien gaben 1880 die Opere pie 135, die Provinzen 20 und die Gemeinden 63 Mill. Lire für die Armen aus. In Schweden wurden 1884 auf 4,6 Mill. Einwohner 9—10 Mill. Kronen (gleich 10—11 Mill. Mark) Armenaufwand berechnet. Für den überwiegenden Teil Deutschlands, welcher dem Gesetz von 1870 über den Unterstützungswohnsitz untersteht, schätzte Adickes den öffentlichen Armcnaufwand 1881 auf 50—60 Mill. Mark; die Statistik ergab 1885 für das Reich 92,4 Mill. Mark; es dürften heute sicher über 100, mit der Vereins-, kirchlichen und privaten Wohlthätigkeit 140 bis 150 Millionen sein. Der Stadt Berlin kostete das Armenwesen 1806 0,22 Mill., 1861 1,8 Millionen, 1898 16,2 Mill. Mark. Die öffentliche Armenlast pro Kopf der Bevölkerung ist in den meisten Staaten gegenwärtig 2—4 Mark, in Deutschland etwa 3, in England etwa 6; mit der privaten, kirchlichen und Vereinsthätigkeit steigen die Ausgaben teilweise um die Hälfte, teilweise aufs Doppelte und mehr. Auf den unterstützten Armen gab die öffentliche Pflege in Deutschland 1885 40—57 Mark, in Schweden 87, in Norwegen 42 Mark aus. Mit der privaten, kirchlichen u. s. w. Unterstützung wird man auch wesentlich höher kommen. Was sagen uns alle diese Zahlen? Wenn wir uns auf einen optimistischen Standpunkt stellen wollten, so könnten wir sagen, 2—5 °/o der Bevölkerung fei eine mäßige Zahl, und sie hätte ja vielfach abgenommen. Wir könnten, was die Lasten betrifft, anführen, daß, wenn nach Giffen das englische Einkommen 1885 435 Mill. K, die öffentliche Armenlast im gleichen Jahre 15 Mill. M betragen habe, das immer etwa nur 3—4°/o ausmache. Aber wir dürfen dabei doch nicht vergessen, welch' furchtbares Elend, welche Verzweiflung, welchen Hunger, welche degenerierende Lebenshaltung und Roheit die 10—12 Millionen öffentlich Unterstützter in Europa (3°/o von etwa 357 Millionen 1890) umschließen; wir dürfen nicht vergessen, daß neben diesen die doppelte oder dreifache Zahl von Menschen steht, die der öffentlichen Armenunterstützung nahe sind. Und wir müssen hinzunehmen, daß die Mittel der Unterstützung doch noch recht kümmerliche für die vorhandene Not sind, daß es Jahrhunderte bedürfte, bis man sie zu regelmäßiger Hebung brachte, bis man halbwegs die richtigen Formen für die Finanzierung und Verwaltung des Armenwesens fand. Mäßig gegenüber dem Nationaleinkommen, ist der Armenaufwand doch fehr groß und fehr drückend für die Gemeinden, die teilweise an der äußersten Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen sind. Es ist also nicht zu viel, wenn wir die der Armenpflege zu Grunde liegenden Thatsachen als eine große und furchtbare Wunde unseres socialen Körpers betrachten. Die Ankläger unserer Gesellschaftsordnung sehen darin mit Recht das Zugeständnis ihrer UnVollkommenheit, das moralische und wirtschaftliche Deficit unseres socialen Mechanismus. Andererseits aber liegt in den Bemühungen, eine Armenpflege zu organisieren, durch sie die Armut zu lindern und ihr vorzubeugen, die nun seit 2000 Jahren im Gange, seit 400 Jahren energisch von Gemeinde und Staat in Angriff genommen sind, doch der Versuch, über das Problem Herr zu werden, mag es auch bis jetzt entfernt nicht ganz gelungen sein. Die führenden Kulturvölker haben in ihren Religionssystemen den Punkt gefunden, von dem aus sie korrigierende Handlungen und 326 Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^784 Einrichtungen schufen. Und das Reformationszeitalter hat mit dem Princip einer staatlichen Rechtsordnung der Armenpflege und der Forderung an die Selbstvcrwaltungs- körper, als Träger derselben zu fungieren, einen großen weltgeschichtlichen Fortschritt herbeigeführt; es hat mit dieser Reform den Prozeß der Übertragung der Hülfe für Verunglückte und Verarmte von den engsten und kleinsten socialen Organen auf die größeren und leistungsfähigen zu einem gewissen Abschluß gebracht. Es wurde damit den öffentlichen Organen eine ganz neue Art der Verantwortung und der socialen Pflichterfüllung auferlegt. Es handelt sich dabei um eine der großen, Staats- und Volkswirtschaft von Grund aus umgestaltenden Institutionen, um eine der wichtigsten Verstaatlichungsmaßregeln wirtschaftlicher Einrichtungen. Die Ausführung mochte noch so schwierig sein, sie mochte zeigen, wie schwer Staat und Gemeinde, bezahlte Beamte und gewählte Gemeindcvertreter solche Pflichten gut erfüllen können, sie mochte von Anfang an daraus hinweisen, daß wir durch noch bessere Einrichtungen (wie sie z. B. im Versicherungswesen liegen) über die bisherige Armenpflege hinauskommen müssen. Aber die Bahn großer socialer, vom Staate herbeigeführter, durch das öffentliche Recht geordneter Reformen war doch mit der Armenpflege und ihrem Principe eröffnet. Erst nachdem sie begründet, nachdem man jahrhundertelang sich bemüht hatte, sie zu verbessern, sie richtig einzufügen in den Mechanismus der Volkswirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, nachdem man hierdurch die letzten psychologischen und wirtschaftlichen Ursachen der Armut erkannt hatte, konnte man die Einrichtungen so verbessern, wie es neuerdings wenigstens da und dort gelang, konnte man hoffen, noch Besseres an ihre Stelle zu setzen. Und auch in aller ihrer UnVollkommenheit hat die öffentliche Armenpflege doch seit vielen Generationen unendlich viel Gutes geschaffen, hat zahllose Menschen gerettet, in Gemeinde und Staat höhere Triebe eingepflanzt, in das roh egoistische Wirtschafts- gctriebe des Marktes und der Geldwirtschaft sympathische Gefühle und Handlungen eingefügt, die schlimmsten Härten und Dissonanzen der neueren Volkswirtschaft abgemildert uud versöhnend ausgeglichen. Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir unser Armenwesen als ein integrierendes Glied unserer Volkswirtschaft richtig beurteilen wollen. 214. Die Ausführung der Armenpflege. Wollen wir nun die Aus- sührung der neueren Armenpflege etwas näher kennen lernen, so handelt es sich zunächst um die Frage: 1. wer sind die Armen, was ist die Ursache ihrer Armut, und wie sind sie deshalb zu behandeln; 2. woher kommen die Mittel zur Armenunterstützung, und 3. wer sind die Träger und Organe der Armenpflege. Daran knüpfen wir 4. die Erörterung der offenen und geschlossenen Armenpflege und 5. der Ordnung des Armen- rechts. 1. Über die Ursachen der Armut gibt a) die sächsische Statistik von 188l> und d) die deutsche von 1885 folgendes Bild. Es wurden Prozente der Armen unterstützt wegen: Tod des Berletzuug Alters- Großer Arbeits- Arb/it^ Eruährers uud Krankheit frechen Kinderzahl losigkeit ^ Ursachen 5,11 18,55 10.23 17,70 19.96 18,52 9.49 d) 18,1 30,3 12,4 14,8 7,2 6,0 11,2 Wir sehen, daß zwar erhebliche Abweichungen vorkommen, und sie würden, wenn wir eine ähnliche Statistik für verschiedene Länder und Zeiten hätten, noch mehr hervortreten; aber wir sehen andererseits doch, daß in der Regel die Witwen und Waisen, die alten Leute, die Gebrechlichen und Kranken das Gros der Armenunterstützten ausmachen, zu welchen zeitweise die Arbeitslosen kommen. Aus der bayrischen Statistik von 1891-95 sehen wir, daß von 183280 Unterstützten 112641 dauernd und 70 639 vorübergehend Bedachte sind, und daß von ersteren 59 820 erwachsen, 52 821 jugendliche waren. In England wurden im Laufe des Jahres 1892 1,57 Mill. Personen unterstützt, 0,55 unter 16, 0,40 über 65, 0,62 16—65 Jahre alt: also Kinder und Alte 785) Das Armcnproblem, Die Einzelurscichcn und UnterstühmilMrten. 327 machen 0,95 Mill. aus. Nach der deutschen Reichsstatistik von 1885 waren von den 1,59 Mill. 0,88 die Selbstuntcrstütztcn, 0,70 die mitunterstützten Familienglieder. Nach diesen Angaben sehen wir schon, daß es sich um sehr verschiedene Arten von Armen handelt, daß das Bedürfnis und die Art der Unterstützung sehr verschieden sein müssen. Und der wichtigste Unterschied, der uns entgegentritt, ist der, daß gewisse Arten von Armen (z. B. die vorübergehend in Not Befindlichen, die leicht Kranken, die Witwen mit ihren Kindern, die noch etwas verdienen) am besten so unterstützt werden, daß man sie in ihrer Familien- und Hauswirtschaft beläßt und diese ihnen nur durch gewisse Gaben erleichtert, daß man aber andere (z. B. die schwer Kranken, die Irren, die Blinden, die ganz alleinstehenden alten Leute) in besondere hierzu eingerichtete Anstalten bringt. So ist der praktische und begriffliche Gegensatz der sog. offenen und der geschlossenen Armenpflege entstanden; er besteht seit Jahrhunderten. Die Abgrenzung der Personen, welche man der einen und der anderen Art der Pflege zuweist, hat stets geschwankt je nach der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeit, gute Anstalten mit guter Verwaltung zu schaffen, je nach dem Wohlstand und der Technik der für die einzelnen Armenarten nötigen Hülfe. Die Hausunterstützung (offene Pflege) ist das altere, einfachere, billigere System; es stellt den geringeren Eingriff in die hergebrachte Organisation der Gesellschaft dar. Die Unterstützung durch Unterbringung in Anstalten setzt die teure Herstellung und Verwaltung von solchen voraus, hebt sür die Betreffenden die Familieneristcnz aus, kann aber eben dadurch sie unter Bedingungen bringen, die für ihre Heilung, Pflege, Besserung günstiger sind. Wir werden unten zu erörtern haben, wann und wo das zutrifft, wie die neuerdings empfohlene Verstärkung der Anstaltspflege doch bald an ihren Grenzen ankam, zn schwierig wurde; wir werden sehen, daß die Vorliebe des radikalen Socialismus für die Anstaltspflege sich falschen Hoffnungen hingab. Das principiell Wichtige an dem Streit zwischen offener und geschlossener Pflege, Familien- und Anstaltspflege ist es, daß er zugleich einen Streit um die großen Organisationsprincipicn der Volkswirtschaft darstellt. Bis auf einen gewissen Grad gilt dies auch von der Kontroverse, ob man die Armen in Naturalien oder in Geld unterstützen soll. Die Hauspflcge kann Geld- und Naturaluntcrsttttzung sein, die Anstaltspflege ist in ihrem Wesen naturalwirtschaftlich. Ist die Gclduntcrstützung das modernere, so ist ihre Zunahme doch keineswegs überall erwünscht. Naturalunterstützung im Hause wie in der Anstalt bedeutet patriarchalische Behandlung der Unterstützten, Bevormundung und eine geringere persönliche Freiheit; sie hindert Mißbrauch und Verschwendung der Unterstützten. Aber der unterstützte Arme soll ja erzogen und bevormundet werden; wer nicht auf sich mehr stehen kann, der hat vielfach die Fähigkeit verloren, Geld richtig zu gebrauchen. Sehr häufig ist auch Lieferung von Holz, Kartoffeln, Arznei :c. billiger, als wenn man die Armen diese Dinge kaufen läßt. Die Geldunterstützung läßt sich in den Städten und in der offenen Armenpflege nicht vermeiden; sie ist aber unbedingt nur da von Segen, wo die Unterstützten noch auf einer gewissen wirtschaftlichen und moralischen Höh'e stehen. In England besteht heute noch die Vorschrift, daß die Hälfte der Gaben in der offenen Pflege aus Naturalien bestehen soll. Die sranzösischen IZure^ux üs dientaisanes, die in den Städten unter der Stadtverwaltung stehenden Organe der freiwilligen Armenpflege, haben die Anweisung, möglichst nur Naturalien bei ihrer Unterstützung an die Familien zu geben. 2.-3. Die wirtschastlichen Mittel, mit welchen die Armen unterstützt werden, bestehen a,) aus den freiwilligen Gaben einzelner Bemittelter; l>) aus den Beiträgen und dem Vermögen von Vereinen, die sich allgemeine oder specielle Armenunterstützung zum Ziel gesetzt haben; e) aus Dotationen und Stiftungen, welche zu diesem Zwecke gemacht sind; ä) aus den Steuern uud dem Vermögen der öffentlichen Korporationen, hauptsächlich der Gemeinden und des Staates. Die Erörterung dieser Mittel und ihrer Ausbringung führt uns zugleich zu der der sogenannten Träger der Armenpflege, zu deu gesellschaftlichen Organen, auf die man sie gelegt hat. 328 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung, ^78ti Die freiwilligen Gaben der Reichen und Bemittelten an die einzelnen Armen bleiben immer zufällig, sie treffen leicht auch Unwürdige. Nur wo edle Frauen oder Menschenfreunde zugleich ernstlich die Bittgesuche prüfen, etwa besondere Beamte hierfür halten, wo sie einen dauernden moralischen Einfluß auf die Unterstützten gewinnen, können sie einen guten socialen Einfluß ausüben. Diese Art der Hülfe fehlt meist da ganz, wo das größte Elend herrscht. Der individuelle Kontakt zwischen Reich und Arm ist in den Centren unserer heutigen Gesellschaft meist schwer herzustellen. Armeuvereine, die Beiträge und Vermögen sammeln und eine Anzahl befähigter, opferbereiter Mitglieder als ausführende Organe neben den zahlenden haben, stehen sehr viel höher; sie können viel Gutes thun; aber immer sind ihre Mittel mäßig; auch alle Bazare, Tanz- und andere Vergnügungen zu Ehren der Armen steigern sie nicht erheblich; sie hängen in ihrer Wirksamkeit von einzelnen energischen Leitern und von wechselnder Mitgliederzahl ab. Sie leisten hauptsächlich nur in größeren Städten etwas, fehlen auf dem Lande. Auch wenn man sie von Staats wegen begünstigt und organisiert, wie in Frankreich die Lursa>ux äk btöntaisanos, fehlen sie in der Hälfte der Gemeinden und reichen nicht aus. Die Dotationen und Stiftungen, mit teils selbständiger Verwaltung oder mit Anlehnung an die Organisation der Kirche, der Gemeinden, des Staates, danken ihr Vermögen (Land, Waldungen, Häuser, Kapitalien) edeln Stiftern, die nach den von ihnen beobachteten Bedürfnissen und den zu ihren Zeiten herrschenden Anschauungen dasselbe meist bestimmten Armenzwecken widmen. Große Summen sind so schon im späteren Mittelalter und noch neuerdings zusammengekommen. Die reichen Stiftungsmittel in Frankreich und Italien, in Holland und den Vereinigten Staaten sind bekannt. Aber auch diese Armenpflege hat etwas Zufälliges; sie fehlt an vielen Orten ganz, während an anderen falscher Überfluß ist; der Stifterwille ist meist nach einigen Generationen veraltet. Auch wo tiefeinschncidende Gesetze, wie das italienische vom 17. Juli 1890, die Stiftungszwecke umzuwandeln erlauben, ist es schwer, den Widerstand des Bestehenden zn überwinden. Die Verwaltung der Stiftungen wird — wenn sie nicht streng vom Staate kontrolliert werden — meist mit der Zeit lässig, verschwenderisch, ja schlecht; die Verwaltenden betrachten als Hauptzweck ihre Sinekuren, nicht die Armenhülfe; so war es vor allem im späteren Mittelalter; die Verwaltnngskosten sind fast stets übermäßig hohe, in Italien z. B. heute noch 20—30°/o der Einnahme. Über alle diese Zufälligkeiten und Ungleichheiten kommt man hinaus, wenn man den öffentlichen Organen, die überall bestehen, die das Recht zur Steuererhebung besitzen, die Armenpflege überträgt. Das konnte früher in Ländern mit einheitlicher Kirche das Kirchspiel, die Kirchengemeinde sein; neuerdings sind es die bürgerliche Gemeinde oder größere Selbstverwaltungskörper, eventuell der Staat selbst. Nur ihre Armenpflege verteilt die Last gleichmäßig und gerecht auf alle Bürger, hauptsächlich auf die mit größerem Einkommen; nur sie erreicht alle Armen. Die so zusammenkommenden Mittel hängen ja nun vom allgemeinen Wohlstand, von der Ausbildung des Steuerwesens, der richtigen Abwägung des Unterstützungszweckes zu den anderen Zwecken der öffentlichen Organe ab: die Leistungen der öffentlichen Armenpflege sind von der Vollkommenheit der Kommunal- und Staatsverfassung und von deren richtiger Zusammenarbeit mit der daneben verbleibenden privaten Vereins-, Stiftungs- und kirchlichen Armenpflege bedingt. Aber im ganzen beruht der Fortschritt der Armenpflege in den letzten Jahrhunderten, wie wir schon sahen, auf dieser öffentlichen Armenpflege, hauptsächlich auf der der Gemeinden. Der Gedanke, daß die Gemeinde die Armenpflege übernehmen solle, ist sehr alt; die ältesten Christengemeinden hatten ihn praktisch ausgeführt, das Konzil vou Tours 567 n. Chr. bestätigte ihn; Karl d. Gr, verfügte: suos pauxerss hua.sa.us eivita.s a.Iitk); aus dem Schiffbruch der katholischen Anstaltspflege erhob er sich verjüngt im 16. Jahrhundert; die seitherige Armcngesetzgebung ist nicht über ihn hinausgekommen; in Staaten mit gemischtem Bekenntnis war die bürgerliche Gemeinde vollends die natürliche Trägerin einer gleichmäßigen Armenpflege. Der Grundgedanke der Gemeinde- 787j Privat-, Vereins-, Stiftung?-, Gemeindearmenpflege, 329 armenpflcge ist einfach: die Gemeindegenossen kennen sich, bilden eine wirtschaftliche, eine sittliche Gemeinschaft; die meisten Menschen haben den Mittelpunkt ihres Lebens in der Gemeinde, in der sie wohnen; es handelt sich um Nachbarn, Freunde, Verwandte, Kunden, Arbeitgeber und -Nehmer, die ohnedies viel miteinander zu thun haben, wirtschaftlich von einander abhängen; zwischen Nachbarn entspringt am leichtesten das natürliche Mitleid mit der vor Augen stehenden Not. Von dem geistigen und moralischen Charakter der Gemeindegenossenschaft, von ihrer rechtlichen Verfassung, Von ihren Organen, ihren Vorstehern, ihren Beamten hängt es wesentlich mit ab, ob die Gemeinde wirtschaftlich und moralisch gedeiht oder nicht. Die Gemeindeorgane haben das größte Interesse, der Armut vorzubeugen, bei der Armenunterstützung sparsam zu Verfahren und doch soweit zu helfen, daß die Leute wieder emporkommen. Ihre Finanzen und Steuern geben ihnen die nötigen Mittel, ihre Organe und Beamten haben durch die Schule, die Polizei, die Steuerveranlagung ic. ohnedies mit allen Einwohnern zu thun. Freilich gelten diese für die Gemeindearmenpflege sprechenden Eigenschaften nicht gleichmäßig von allen Gemeinden. Sie können nach Größe, Geschlossenheit, Volks- charaktcr, Entwickelung ihrer Wirtschaft, ihrer Finanzen, ihres Personals doch sehr verschieden sür den Zweck befähigt sein. Machen wir uns diese Verschiedenheit der Gemeinde, ausgehend von ihrer Größe, noch etwas klar. In den kleinen Gemeinden bis etwa 1000 Seelen besteht Wohl die genaueste gegenseitige Personalkenntnis; es existieren teilweise auch noch starke Gemeinschaftsbande; oft herrscht aber auch noch die rohe egoistische Härte primitiver Zeit; meist fehlt es heute an den finanziellen Mitteln und im Vorstande der Gemeinde an tauglichen Armenpflegern. Man beschränkt sich hier häufig auf das zweifelhafte Mittel, die paar vorhandenen Armen reiheum bei den Familien speisen zu lassen. Für kranke, gebrechliche, irre Personen weiß man nicht zu sorgen. In den mittleren Gemeinden von 1000 bis 20000 Seelen, die einen nicht zu sehr wechselnden Personalbestand haben, trifft das oben gegebene Bild der Gemeinde, das für sie als Trägerin der Armenpflege spricht, wohl am meisten zu; aber doch nicht immer und desto weniger, je stärkeren Zu- und Abzug sie hat. In den ganz großen Gemeinden fehlt heute vielfach der sittliche Gemcingeist und ebenso die gegenseitige Personalkenntnis; meist ist das Elend groß. Aber wo eine gesunde Gemeindeverfassung das sociale Pflichtbewußtsein belebt, haben doch zahlreiche Elemente Sinn sür eine gute Armenverwaltung, man hat gute Beamte und findet zahlreiche brauchbare Bürger sür eine ehrenamtliche Thätigkeit; die großen finanziellen Mittel sind zu beschaffen; die großen technisch-organisatorischen Fortschritte der Armenverwaltung in den letzten hundert Jahren gingen hauptsächlich von großen Städten aus. Und die Erkenntnis hat sich in allen Ländern Bahn gebrochen, daß die Zwerggemeinden zur Armenpflege nicht ausreichen. Deshalb hat England seine zu kleinen Kirchspiele zu Armenunioncn bis zu 15—60 000 Seelen zusammengelegt. Ähnliches ist in Preußen oft gefordert, aber kaum ernstlich in Angriff genommen worden- Damit hängt es auch zusammen, daß man die größeren Organe der Selbstverwaltung, den Kreis, das Oberamt, den Distrikt, das Departement, die Grasschast, die Provinz vielfach zu Zuschüssen an die Gemeindearmenkassen verpflichtet oder ihnen bestimmte Zweige und Teile der Armenverwaltung resp, der Armenlast übertragen hat. Auch der Staat hat in steigendem Maße Derartiges selbst übernommen. Und es hat nicht an theoretischen und praktischen Stimmen gesehlt, die dem Staate als solchem die ganze Armenpflege und Armenlast übertragen möchten. Die UnVollkommenheit der örtlichen Armenpflege hat Frankreich 1793, Bayern 1808 zu einem solchen, freilich sehr rasch wieder aufgegebenen Versuche gebracht. So angenehm dieser Ausweg sür die armen, kleinen Gemeinden wäre, so sehr er die unten noch zu besprechenden Streitigkeiten über Heimatsrecht und Unterstützungswohnsitz einschränken oder gar beseitigen würde — dem Staate und seinen Beamten fehlt doch die lokale Kenntnis der Verhältnisse und Personen. Eine Staatsarmenpflege wäre noch viel mehr als die Genieindearmenpflege eine kommunistische Maßregel, wobei jeder Arme aus dem gemeinsamen Topfe möglichst viel ohne Gegengabe haben wollte, wobei das Verant- ZZg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u> der Einkommensverteilung. ^788 wortlichkeitsgefühl, das jetzt die Gemeindeorgane haben, fehlte. Die überhaupt so leicht durch zu reichliche Armenunterstützung eintretende demoralisierende und proletarisierende Wirkung wäre noch stärker, als sie jetzt oft schon ist. Es träte die vollständige Bureaukratisierung der Armenpflege ein: es verschwände die individualisierende Behandlung, die man jetzt durch richtige Organisation der Armenpflege in der Gemeinde doch vielfach erreicht. Freilich sehen wir auch in der Gemeindearmenpflege keineswegs überall Organe, die Vollkommenes leisten. Die von dem englischen Friedensrichter ernannten Armenaufseher haben bis 1834 ihres Amtes recht schlecht gewaltet. Jetzt stehen an der Spitze der vergrößerten Armenverbände in England gewählte kollegialische Boards, die in wöchentlichen Sitzungen über die Anträge der geldbczahltcn eigentlich ausführenden Armenbeamten beschließen. Früher saßen in den Boards hauptsächlich die Kentlomsn ot no ooeuxation, jetzt bei dem demokratischen Stimmrecht vielfach auch Arbeiter; ihr Eintreten in dieselben wird als heilsam gerühmt. Die Armenbeamten werden jetzt fast ganz von der Grafschaftskasse bezahlt; sie werden vom Board gewählt, von der Centralarmenbehörde bestätigt, welche auch die Höhe der Gehälter und ihre etwaige Entlassung bestimmt; dadurch ist die schädliche Abhängigkeit von Lokalinteressen beseitigt. In den Vereinigten Staaten sind die analogen Armenbeamten fast ganz die Beute der Parteistellenjägerei geworden und daher von recht zweifelhafter Brauchbarkeit. Gegenüber dieser mehr bureaukratischen Ausführung hat man in den größeren deutschen Gemeinden mehr und mehr eine ehrenamtliche bevorzugt, wie sie 1852 in Elberfeld durchgeführt wurde. Unter Magistrat und Stadtverordneten, welche die Oberleitung haben,,, steht eine kollegialische Armendeputation, die unter Zuziehung von Geistlichen, Ärzten und anderen Gemeindegliedern aus einigen Mitgliedern des Magistrats und der Stadtvcrtretung besteht; unter diesen bewilligen, nach Bezirken oder Distrikten eingeteilt, die ehrenamtlichen Armenpfleger die Unterstützungen; jedem solchen Armenpfleger sind nur einige arme Familien zugeteilt, die er regelmäßig alle 14 Tage besucht und kontrolliert; er soll der Freund und Berater der Armen sein und werden, ähnlich wie die urchristlichen und die reformierten Diakonen des 16. Jahrhunderts. So ist eine heilsame Decentralisation und Individualisierung der Armenpflege erreicht, wie sie der geldbezahlte Beamte, durch dessen Hände Dutzende und Hunderte von Gesuchen gehen, nicht leisten kann; so ist eine menschliche Teilnahme der übrigen Bürger an den Armen herbeigeführt, die kein anderes System erreicht. März 1899 waren in Berlin 3310 Personen ehrenamtlich in der offenen Armenpflege thätig, daneben 1778 Waisenräte, wovon 433 Frauen waren. Nicht bloß in Deutschland, sondern bereits auch in Österreich und der Schweiz hat sich dieses System verbreitet. Neuerdings hat die Teilnahme von Frauen in der Armenverwaltung viel Gutes gestiftet; und zwar in den Kollegien als Armenpflegerinnen wie als angestellte Gemeindeschwestern, Krankenpflegerinnen, Hauspflegerinnen u. f. w. Für die Anstalten handelt es sich darum, ein gutgeschultes, aufopferungsfähiges Beamtenperfonal männlichen oder weiblichen Geschlechts zu schaffen; religiöse Stimmung und Verpflichtung ist für die meisten Menschen in solchen Stellungen ein wesentliches psychologisches Förderungsmittel. Ohne starke Disciplinarmittel, formale Kontrollen, mechanische Bureaukratisierung kommt man in allen größeren Anstalten nicht aus. Aber die bloße Disciplin reicht nicht hin; sie erzeugt den Unteroffizierston, über den man in vielen deutschen Anstalten klagt. Im übrigen ist das Problem ein ähnliches wie in allen Staats- und Gemeindebctriebcn. (Vergl. I § 110.) 4. Wir sind damit wieder bei dem Gegensatz zwischen offener und geschlossener Armenpflege angelangt, dessen neueste Gestaltung wir noch ins Auge zu faffcn haben. Zwei Urfachengruppen haben die Anstaltspflege, welche von 1500—1700 wegen ihrer hohen Kosten, ihrer Mißbräuche, ihrer meist lästigen und schlechten Verwaltung mehr als billig in Verruf gekommen war, neuerdings wieder in fo viel günstigerem Lichte erscheinen lassen. Einmal konnten alle möglichen technischen Fortschritte in der Krankenbehandlung, dann aber auch in Heizung, Beleuchtung, Nachrungsmittelbcreitung, sowie im Unterricht, in der Reinlichkeit nur in großen Anstalten leicht durchgeführt werden. 789) Bureaukratische u. ehrenamtliche Armenpflege. Anstaltspflcge. 331 Ferner können gewisse sociale und wirtschaftliche Ziele nur oder viel leichter in Anstalten erreicht werden: so die Beschäftigung der Arbeitsfähigen —- seit dem 18. Jahrhundert schwärmte man sür Arbcits- und Armenhäuser und ließ die Insassen spinnen —; nur im Armenhaus hat man die Leute ganz unter Krontrolle, kann hindern, daß sie daneben Almosen heischen, kann sie durch schärft Disciplin und harte Behandlung dahin bringen, daß sie möglichst wieder sich aus eigene Füße stellen wollen, kann die unliebsame Konkurrenz des Almosenempfängers mit den Arbeitern des sreien Marktes hindern. Das englische Allowancesystem hatte seit 1782 den Arbeitern, die, mit vielen Kindern gesegnet, nicht mit ihrem Lohn ausreichten, Lohnzuschüsse bezahlt, und so die ganze englische Arbeiterklasse herabgedrückt. Im Gegensatz hierzu verlangte man möglichste Verweisung in Armenhäuser. Der Bau von solchen, in die man die Armen verwies, hatte in England 1693—1750 die Armcnlast da und dort ermäßigt, teilweise bis aus die Hälfte. Die Armenresorm von 1834 wollte nun das Arbeitshaussystem ganz, möglichst konsequent, durchführen. Später hat man auch in Sachsen, Meiningen, Ostfriesland in ähnlicher Weise durch möglichst weitgehende Jnternierung der Armen abschreckend zu wirken gesucht, und dies Ziel bis aus einen gewissen Grad erreicht, die Armenzahl vermindert. Aber unendlich weit blieb man überall davon entsernt, alle Armen in Anstalten unterbringen zu können. Es waren 1880 in Sachsen doch nur 40"/o; in Deutschlands Gemeindearmenpflege 1885 20°/o, in England 1881—1885 23-24»/°, 1891—1895 21—22°/o. Selbst die arbeitsfähigen Armen, sür die man vor allem das englische >Vorkuouss geplant, wurden 1871—75 nur zu 1891—95 nur zu ^/s da untergebracht, obwohl von 1876 an ein neuer Anlauf in dieser Richtung gemacht wurde. Alle Anstaltspflege ist unendlich viel teurer. Nach Berechnungen aus der Berliner Armenstatistik der letzten zehn Jahre (1888—1898) kommt in der offenen Armenpflege ein regelmäßig Unterstützter jährlich aus 143—160 M., ein Kind auf etwa 75 M, ein Krankheitsfall auf 4—7 M., ein in Familienpflege untergebrachtes Waisenkind aus 108—216 M.; in der geschlossenen Armenpflege dagegen kommt der vorübergehend Erkrankte auf 55-60 M, der Alte jährlich auf 300—400 M., der Sieche auf 180-60,' M, der Irre auf 730 M. (in der Familienkost 438 M), das Waisenkind auf 200-400 M. Natürlich sind die in Anstalten befindlichen Annen zugleich die schwereren Kranken, die schwieriger zu behandelnden Waisen :c. Aber so viel machen die Zahlen doch wahrscheinlich, daß die Unterbringung aller heutigen Hausarmen in Anstalten wohl das Doppelte kosten würde, was ihre offene Unterstützung ersordert. Wenn Berlin 1898 je 8 Millionen Mark sür die offene und für die geschlossene Pflege ausgab, so ist die große Frage, ob die Verpflegung aller offen Unterstützten in Anstalten durch Abschreckung wieder so viel ersparte, wie die Mehrkosten der kasernierten Unterbringung von 30—40 000 Almosenempsängern, 50—60 000 Hauskranken, 4—5000 in Familien untergebrachten Waisen betragen würden. Außerdem aber ist die Anstaltsvftege häufig mit großen sittlichen Schäden verbunden, auch wenn Beamte, Hausordnung und Disciplin noch so gut sind. Das Laster ist ansteckend. Daß die Mehrzahl der Waisenkinder besser und viel billiger in guten Familien auf dem Lande erzogen werden als in großen Waisenhäusern, giebt man jetzt auch in den Ländern zu, welche bisher, wie England und die Vereinigten Staaten, letztere bevorzugt haben; die Praxis hat durchaus sür die Familie entschieden, außer wenn es sich um kranke oder ganz verworfene Kinder handelt. Am ungünstigsten hat die Armenkascrnierung da gewirkt, wo man, wie zuerst im englischen Workhouse alle Arten von Armen durcheinander aufnahm und gemeinsam verpflegte. Auch in England hat man mehr und mehr die Kranken, die Kinder, die Gebrechlichen, die Alten, die Arbeitsfähigen in den Anstalten von einander getrennt. Das war ein Fortschritt, machte die Sache aber wieder viel teurer. Auch die Arbeitsbeschaffung für die Arbeitsfähigen macht, seit die Spinnmaschine das Spinnen im Arbeitshaus als jederzeit lohnende Beschäftigung wegnahm, Schwierigkeiten, wenn auch nicht so große wie sür die nicht kasernierten Arbeiter. Wöchnerinnenasyle für alle gebärenden armen Frauen sind grundsalsch: viel besser ist, ihnen Hauspflegerinnen sür ihre Familienwirtschast zu ZZ2 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Eiukommcusvcrtcilung. ^79» stellen; nur diejenigen armen Frauen, bei deren Geburt besondere Gefahren bestehen, gehören in Asyle. Das Gesamtresultat ist, daß man hauptsächlich sür ganz specielle Arten der Armen, wo die Technik und die eigentümliche Behandlung es fordern, größere gut geleitete Anstalten schafft, im übrigen aber bei der Hauspflege bleibt. Wir sind entfernt nicht reich und nicht tugendhaft genug, um uns in der Armenpflege ganz auf den Boden des socialistischen Zukunftsstaates und seiner Kasernierung aller Menschen zu stellen. Und vor allem so lange der Schwerpunkt unserer Armenpflege in den Gemeinden ruht, muß die Anstaltspflege zurücktreten; die Zweige der Armenpflege, welche man Provinzen, Departements, überhaupt großen Bezirken übergiebt, wie z. B. überwiegend die Jrrenpflege, werden von diesen größeren Organen mit Recht mehr in Anstaltsform betrieben, weil diese Organe leichter die großen Mittel aufbringen können und für 5 die Hauspflege nicht das rechte Personal haben. 5. Dies führt uns schließlich zum Heimatsrecht und Unterstützungswohnsitz und zu ein paar Worten über das Verhältnis der Gemeindearmenpflege zur Rolle der größeren Verbände, der Kirche und der Privaten im Armenwesen. Der Rechtssatz, daß die Gemeinde ihre Armen unterstützen solle, war in älterer Zeit beschränkt auf diejenigen Bürger, welche feierlich aufgenommen oder durch Geburt das Bürgerrecht erworben hatten. Wenn nur der Bürger Grundeigentum erwerben, ein Gewerbe treiben, Wahlrechte ausüben, die Allmende genießen durfte, so war es natürlich, daß auch nur er Armenunterstützung erhielt. Als man vom 15. und 16. Jahrhundert an Schutzgenossen und Beisassen mindern Rechtes Wohl zuließ, ihnen aber vielfach das Bürgerrecht und die Teilnahme an dessen Nutzungen versagte (I S. 295), da entstand die Frage, ob man ihnen im Verarmungsfall Unterstützung gebe oder nicht, ob man sie in solchem Falle nicht ausweisen solle. Wo freilich die Zahl solcher Zuzügler gering war, wurde die Frage nicht sehr praktisch. Aber anders stellte es sich vom 17. Jahrhundert an in größeren Städten, überhaupt in Gegenden mit starker und regelmäßiger Zu- und Abwanderung. Eine harte Ausweisung der Nichtbürger wurde vielfach wegen Armut oder gar schon wegen ihrer Wahrscheinlichkeit üblich; die reicheren Orte glaubten nur so sich eines Zuzuges erwehren zu können, der hauptsächlich ihrer besseren Armenunterstützung wegen erfolge. Das englische Heimatgesetz von 1662 gab den Ortsbehördeu ein weitgehendes Recht in diesem Sinne. Diese lokalreaktionäre Maßregelungsmöglichkeit wurde in England bis 1795 immer engherziger gestaltet; erst von 1846 ab hat man die Abschiebung der Verarmenden successiv erschwert, den Erwerb eines Heimatrechtes, welches das Recht aus Unterstützung giebt, erleichtert. Auch in den kontinentalen Staaten überwog lange dieselbe Tendenz und verschärfte sich teilweise noch im 19. Jahrhundert. Österreich, das 1754 eine liberale Erwerbung des Heimatrechtes eingeführt, kehrte seit 1804, vollends seit 1849 und 1863 zum engherzigsten Lokalgeist zurück, milderte erst durch das Gesetz vom 5. Dezember 1896 diese Härte einigermaßen. In den Schweizerkantonen herrscht meist heute noch der Grundsatz, daß nur der nutzungsberechtigte Vollbürger ein Recht auf Armenunterstützung habe, daß er dieses auch an anderen Orten, ja im Ausland in Anspruch nehmen könne, daß der bloße Einwohner höchstens freiwillige Gaben erhalte. Das Princip steht freilich mit der heutigen Beweglichkeit der Bevölkerung so sehr im Widerspruch, daß es mehr und mehr wichtigen Einschränkungen auch in der Schweiz unterlag. Die moderne Rechtsauffassung mußte also dazu kommen, das Armcnrecht vom alten örtlichen Bürgerrecht und seinen übrigen Konsequenzen zu trennen, das Armen- unterstützungsrecht den Einwohnern der Gemeinde als solchen zuzuerkennen, wie man auch zum Erwerb des Grundeigentums, zum Gewerbebetrieb, zu örtlichen Wahlen die Staatsbürger zuließ, die ein Bürgerrecht an anderen Orten hatten. Der Sieg der Volks- über die Stadtwirtschaft forderte dies. Aber die Ausführung dieses neuen Standpunktes konnte nun doch recht verschieden geschehen. Das bayrische Heimatrecht, das auf den Gesetzen von 1868—1896 beruht, ist für die Mehrzahl der Bayern ein von 791) Heimatrecht und Unterstützungswohnsih. 333 den Eltern erworbenes Unterstützungsrecht in deren Heimatgemeinde, es geht nur durch Erwerb eines neuen Heimatrechtcs verloren; dieses wird dem Nachsuchenden verliehen, wenn er volljährig 4—7 Jahre ohne Unterstützung im neuen Heimatort sich aufgehalten hat. Aber auch der Nichtheimatberechtigte muß im Verarmungsfall in der Aufeuthalts- gemeinde vorläufig unterstützt werden; diese hat nur unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungsansprüche an die Heimatgemeinde oder den Staat. In den meisten anderen Ländern hält man nicht mehr an diesem vererblichen Heimatrecht fest, das Leuten ein Anrecht aus Unterstützung giebt, die nicht bloß 25 bis 50 Jahre aus der Heimat weg sind, sondern auch solchen, die sie nie gesehen haben, die also weder durch sittliche noch durch wirtschaftliche Bande mit ihrer sogenannten Heimat verknüpft sind. Das weitergehende Princip des sogenannten Unterstützungswohnsitzes hat mehr und mehr gesiegt, wonach das Recht auf Armenunterstützung einfach durch mehrjährige Abwesenheit verloren und mehrjährige Anwesenheit von bestimmtem Alter an erworben wird. Besonders der preußische Staat hat dieses, die Zugehörigkeit zum Staat, nicht die zur Gemeinde betonende Princip frühe aufgestellt und energisch durchgeführt; schon das Armengesetz vom 28. April 1748, dann das Landrecht, die königl. Verordnung vom 8. September 1804 näherten sich diesem Ziele. Das Gesetz vom 31. Dezember 1842 und das diesem nachgebildete deutsche Bundesgesetz vom 6. Juni 1870 proklamierte ein die Freizügigkeit möglichst begünstigendes Recht auf Armenunterstützung für jeden Staatsbürger; und zwar feit 1370 für jeden, der sich freiwillig, ununterbrochen zwei Jahre lang ohne Armenunterstützung, ursprünglich vom 24., jetzt vom 18. an in einem Ortsarmenverbande aufgehalten hat; zweijährige Abwesenheit beendigt die Pflicht des Ortsarmenverbandcs, die Kosten zu tragen. Da es hiernach viele Leute geben wird, welche am einen Ort das Recht verloren, am andern es noch nicht wieder erworben haben, so ist ihre Unterstützung besonderen größeren Verbänden, den sogenannten Landarmen- verbändcn (Provinzen, Regierungsbezirken, Großstädten) auferlegt. Eine vorläufige Fürsorgepflicht liegt dem Ortsarmenverband auch gegen die anwesenden Verarmten ob, die den Unterstützungswohnsitz noch nicht erworben haben; er erhält aber die Kosten von dem eigentlich verpflichteten Orts- oder Landarmcnverband erstattet. Man hat viel gestritten, ob dieses Princip richtig, ob die Frist von zwei Jahren, das Alter von 24 oder 18 Jahren richtig sei. Es ist nicht zu leugnen, daß mit diesem System viel Streit zwischen den Gemeinden über den Ablauf der Termine und die Verpflichtung zur Kostenerstattung und -Tragung entsteht. In den außcrdeutschen Ländern hat man teilweise andere Zahlen gewählt: in Belgien hat die Gesetzgebung zwischen 4. 8, 5 und 3 Jahren Aufenthalt geschwankt; in Frankreich gilt, soweit ein Rechtsanspruch auf Armenpflege überhaupt existiert, ein Jahr Aufenthalt vom 21. Jahre an, in Osterreich (Gesetz vom 5. Dezember 1896) 10 Jahre vom 25. Jahre an; in England hat man die Ausweisung nach 5 jährigem Aufenthalt 1846 verboten und neuerdings sie so erschwert, daß die Beseitigung der Ausweisungsbefuguis überhaupt bald zu erwarten ist. Alle Härten lassen sich bei keiner Art dieser Normierung beseitigen: irgend welche Grenzziehung ist nötig, so lange Freizügigkeit existiert, und die Gemeinden als solche die verpflichteten Träger der Armenlast bleiben; die Gründe hierfür haben wir kennen gelernt. Die Herabsetzung des Alters und kurzer Aufenthalt wird von den Gemeinden gewünscht, die stark überwiegende Abwanderung haben, für ihre Abgewanderten nicht jahrelang vertretungspflichtig bleiben wollen. Soweit durch das immer weiter Vordringende Princip des Untcrstützungswohnsitzes Härten entstehen, find sie nicht durch Rückkehr zum Alten, sondern durch die Teilnahme der größeren Verbände oder des Staates an den Lasten der Gcmeindearmenpflege oder durch Übernahme einzelner Zweige der Armenpflege feitens dieser Organe zu beseitigen. Der Staat muß, außer daß er das Armenrecht ordnet, dasselbe einheitlich kontrollieren, wie es am weitgehendsten in England mit seinem Centralarmenamt, seinen Armeninspektoren und Armenrechnungsrevisoren geschehen ist; die zunehmende Thätigkeit ZZ4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe- u, der Einkommensverteilung. ^792 dieser Organe hat nur günstig gewirkt. Der Staat kann wie in Belgien gewisse Armenanstalten direkt in die Hand nehmen, so die Anstalten für Arbeitsscheue, für Alte und Gebrechliche, für die Zwangserziehung verwahrloster Jugend (letztere in Dänemark). Er wird überall, wo die Gemeindemittel und die der anderen größeren Selbstverwaltungskörper nicht ausreichen, mit Zuschüssen eingreifen müssen. Diese letzteren übernahm am besten die Pflege der Geisteskranken, wie in Frankreich das Departement, in Preußen teilweise die Landarmenverbände; oft so, daß die Gemeinden für ihre Untergebrachten gewisse Zuschüsse geben; in Frankreich tritt das Departement auch sür die verlassenen Kinder ein. Auch für Blinde, Taubstumme, Idioten, Sieche sorgen teilweise besser größere Bezirke. Die ganze Tendenz, größeren Verbänden und dem Staate eine intensivere Rolle im Armenwesen zuzuweisen, ist in England, Frankreich, Belgien, Dänemark, der Schweiz, selbst in den Vereinigten Staaten bereits weiter entwickelt als in Deutschland. Die Vereins- und kirchliche Armenpflege muß, wo die öffentliche Armenpflege normal entwickelt ist, sich darauf beschränken, die Lücken dieser auszufüllen; wenn die öffentliche Pflege die äußerste Not nach festen Regeln unterstützt und beseitigt, so muß die private nach Prüfung der Personen, mit noch größerer Individualisierung, nach Lage der Verhältnisse und stets in Kenntnis der öffentlichen Unterstützungen das thun, was nun noch fehlt, um den Armen zu helfen und sie wieder emporzurichten. Sie muß den noch nicht ganz Verarmten, welche keine öffentliche Unterstützung erhalten können, beispringen, die verschämten Armen über Wasser halten. Wo die verschiedenen Organe nicht zusammenwirken, entsteht Unheil, wird die Bettelei groß gezogen. Aus den Niederlanden wird geklagt, daß in jeder Stadt 4—6 verschiedene Organe, Stiftungen, Vereine u. s. w. bestehen, die ganz unabhängig von einander vorgehen. Je größer die Mittel der Privaten, Vereine, Stiftungen sind, desto schlimmer wirkt solche Zersplitterung. In England und Deutschland hat man neuerdings vielfach geholfen, 1. indem man dieselben Personen an die Spitze der öffentlichen und der übrigen Armenpflege brachte, 2. indem man alle Organe zu einer Centralarmenbehörde örtlich vereinigte oder 3. wenigstens durch Meinungsaustausch, gemeinsame Auskunftsstellen für gegenseitige Kenntnisnahme des Geschehenden sorgte. — Mit all' dem ist man auch heute noch weit entfernt von'einer guten, vollendeten, in ganzen Staaten gleichmäßigen Armenpflege, so große Fortschritte auch gemacht wurden. In Italien herrschen noch mittelalterliche Zustände; in Frankreich ist man die Bettlerplage nie los geworden; die englische Armenpflege ist in manchem musterhaft, aber sie ist bureaukratisch, wirkt nicht erziehlich. Eine salsche Verwendung überreicher Stiftungsmittel findet noch vielfach statt. Das ganze Problem bleibt ein unsagbar schwieriges, was in der Natur der Armenunterstützung und ihrer gesellschaftlichstaatlichen Organisation liegt. Die Armenunterstützung soll nur in der äußersten Not gegeben werden; sonst vernichtet sie die Selbstverantwortlichkeit, das Ehrgefühl, die Energie. Sie soll stets so gegeben werden, es sollen ihr solche Nachteile (Verlust des Wahl- und anderer Ehrenrechte, Entbehrungen, wie sie das Armenhaus auferlegt) anhaften, daß der Tüchtige strebt, sie wieder los zu werden, daß der freie gesunde Arbeiter nie aus den Gedanken kommt, er könnte auch Armenhülfe nachsuchen, könnte seine Kinder einer Armenanstalt übergeben. Es soll gegenüber den Hunderten und Tausenden, welche um Unterstützung bitten, gerecht, gleichmäßig streng, sparsam Verfahren werden. Es handelt sich also um eine große Summe schwieriger, diskretionärer Entscheidungen von Hunderten von Beamten, Behörden, Organen, welche in möglichster Übereinstimmung erfolgen sollen. Geben die Organe der Armenpflege zu leicht, so wächst die Last ins ungemessene und unerträgliche, und man zerstört zugleich die moralischen Eigenschaften der Unterstützten, zieht ein Proletariat von Bettlern heran. Ist man zu strenge, haftet zu drückende Disciplin, Ehrverlust u. s. w. an der erhaltenen Unterstützung, so erhalten nur die schamlosen Querulanten, nicht die besseren Armen, was sie brauchen. Zwischen diesen zwei Klippen wird nur eine besonders tüchtige Beurteilung der heutigen Armenpflege. Versicherungswesen. 335 Armenverwaltung mit ausgezeichnetem Personal, mit guten Instruktionen, mit guter, einheitlicher Kontrolle von oben leidlich hindurchkommen. ^ Das letzte Ziel muß sein, durch Sparkassen-, Genossenschafts-, Hülsskassen-, Versicherungswesen die gesamten weniger bemittelten Schichten der Gesellschaft so weit zu bringen, daß sie der Armenunterstützung nicht mehr bedürfen. Wir stehen mitten im Kampfe um die Erreichung dieses großen Zieles. Vieles ist schon geschehen, z. B. gerade durch das Versicherungswesen, wie wir gleich sehen werden. Wenn trotzdem zunächst seit 3V Jahren die Armenlast stark gewachsen ist, so liegt die Ursache darin, daß einerseits die neuen socialen Hülfen noch nicht ausreichen (für Waisen und Witwen ist nicht gesorgt, für die Kranken meist nur mit begrenzter Wochenzahl der Pflege, sür die Alten und Invaliden so, daß sie von ihren Renten noch nicht leben können), und daß andererseits die Ansprüche der Armen und das humanitäre Verantwortlichkeitsgefühl der Gesellschaft bedeutend gewachsen sind, daß man Kranke, Irre, verwahrloste Kinder heute unendlich besser behandelt als vor 50 und 100 Jahren. Jedenfalls aber sehen wir, daß kein civilisierter Staat heute ohne komplizierte Armeneinrichtungen auskommt, daß der Gemeinde große wirtschaftliche Aufgaben hier erwachfen sind, daß die manchesterliche Vorstellung von einer sreien Volkswirtschaft, die nur auf Leistung und Gegenleistung beruhte, schon durch unser Armenwesen widerlegt wird. 215. Das Versicherungswesen im allgemeinen. Seine Entstehung. Das kirchliche und öffentliche Armenwesen ist viele Jahrhunderte alt. Das Versicherungswesen reicht in seinen ersten Anfängen auch bis ins spätere Mittclalter zurück, gehört im ganzen aber erst dem 18. und 19. Jahrhundert, in seiner höheren Ausbildung erst den letzten 50 Jahren an. Es knüpft in seiner einen Wurzel wie das Armenwesen an die Unterstützungseinrichtungcn der Geschlechtsgenossenschaften und Gilden an, ist dann aber wesentlich andere Wege wie die Armenpflege gegangen. Diese verweist den in Not Befindlichen auf die Hülfe der Gemeinde, der Kirche, der Wohlhabenden, welche dem Armen wie ein höheres Schicksal entgegentreten. Die neuere Geldwirtschast und der Individualismus verweist den Armen aus die Sparkasse, in die er in guten Tagen einlegen soll. Die Versicherung wählt einen Mittelweg. Sie verlangt von ganzen Gruppen, daß sie sparen und das Gesparte zusammenlegen, damit die in Not Befindlichen aus den gemeinsam gesammelten Mitteln unterstützt werden können. Auf dem Boden der Geld- und Kreditwirtschaft und des modernen Privatrechts erwachsen, haben sich eine Reihe von Geschäften, Kassen, Genossenschaften, Korporationen gebildet, deren gemeinsames Merkmal es ist, von socialen Gruppen rechtlich fixierte Beiträge zu erheben und zu sammeln und den von gewissen Schäden oder Nachteilen Betrosfenen dafür rechtlich fixierte Entschädigungen zuzahlen. Alle derartigen Einrichtungen rechnen wir zum neueren Versicherungswesen; es kann sich je nach seiner Ausbildung im einzelnen dem Armen- wie dem Sparkassenwesen nähern, ist aber ein ganz selbständiger und wichtiger Zweig unserer Volkswirtschaft geworden. Ob Private das Versicherungsgeschäft treiben oder Genossenschaften und Korporationen oder der Staat, der Kern des Verhältnisses ist stets derselbe: Gruppen von Individuen sind durch Zahlungen, die sie selbst oder andere sür sie in eine gemeinsame Kasse machen, zusammengefaßt, fo daß jeder selbständige Rechte sür bestimmte Schadens- oder Unglücksfälle hat, als Glied der Gruppe in diesen Fällen unterstützt wird; stets erhalten dabei einzelne vom Schicksal Getroffene mehr als sie zahlten, andere vom Schicksal Bevorzugte zahlen mehr, als sie erhalten. Es handelt sich wie beim Armenwesen um sociale Gemeinschaftseinrichtungen, aber mit besserer Verknüpfung der Jndividual- und Gesamtinteresfen, mit gerechter individueller Abwägung der Beiträge und der Schadensansprüchc; die kommunistische Gemeinschaft dort ist hier eine rechtlich geordnete, dem modernen Wirtschaftsleben, seinem Erwerbstrieb und Privatrecht, der Idee von Leistung und Gegenleistung angepaßte. Ganz durchwachsen von Sympathiegefühlen und socialer Pflichterfüllung, ist das Versicherungswesen doch durch geschäftsmäßige und kaufmännische Formen groß geworden und muß aus diesem Boden bleiben. Die Gefahren der Seeschiffahrt, der Fcuersbrünste, die Hülfe für ZZg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^794 Krankheit, Alter und andere Not sind der Ausgangspunkt und heute noch der Hauptgegenstand aller Versicherung. Wir werfen einen kurzen Blick auf seine zwei Haupt- wurzeln und lernen damit zugleich die Phasen seiner Entwickelung bis ins 19. Jahrhundert kennen. Diese beiden Wurzeln sind: die älteren häufig schon mit Beitrittszwang verbundenen Genossenschaftseinrichtungen und das kaufmännische Geschäftsleben einschließlich des D arleh en s v ertrags. Die Sitte, sich gegenseitig in aller Not zu helfen und zu unterstützen, machte das Lebensprincip der Gentilverbände aus, wie wir oben (I § 89 S. 236—239) und bei Erörterung der Anfänge des Armenwesens sahen. Von da ging sie auf die älteren Gilden, die Genossenschaften, Zünfte und andere ähnliche kleine Vereine, teilweise auch auf Land- und Stadtgemeinden über, wie auf die Gemeinschaft der in einem Seeschiff Fahrenden, der unter einer Admiralschaft Segelnden, der in einer Gegend Bergbau Treibenden. Im einzelnen ging die gegenseitige Hülfe verschieden weit, bestand in Eideshülfc, Wergeldzahlung, thätiger Unterstützung beim Bau des abgebrannten Hauses, Tragung der Leiche, später auch in Geldunterstützung, in Krankheits- und Todesfall, in Hülse für Witwen und Waisen. Diese alten Gepflogenheiten haben sich in abgelegenen Dorfgenossenschasten, z. B. für den Hausbau, noch bis heute erhalten. Vielfach aber traten die alten Unterstützungsformen mit der modernen Geldwirtschaft und dem Individualismus zurück oder verschwanden. Die alten Verbände lösten sich auf, die rohe Art der Verteilung der Last paßte nicht mehr recht in die komplizierteren socialen Verhältnisse; eine neuere bessere Art war nicht sofort überall zu finden. Immer aber erhielten sich einzelne der alten Einrichtungen: so z. B. viele geistliche Bruderschaften des 12.—17. Jahrhunderts mit ihrem Zweck der Krankenunterstützung und der Begräbnishülfe, dann die Knappschaften der Bergleute, die seit dem 16. Jahrhundert häuptsächlich in Deutschland weit verbreitet waren, die Unterstützungskassen der Handwerksmeister und der Gesellen. Und als Nachahmungen dieser Einrichtungen entstehen im 17. und 18. Jahrhundert die Freimaurerorden, die z. B. in England mit ihren Unter- stützungscinrichtungen den Kern für die besseren späteren Hülfskassen abgaben, dann lokale gesellige Vereine mit Unterstützungszwecken, Begräbniskassen und Vereine von Geistlichen, Lehrern und Beamten zur Unterstützung von Witwen und Waisen. Die Staatsgewalt beginnt vom 16.—18. Jahrhundert Gnadengehalte an ausgediente Beamte, Offiziere, Soldaten zu zahlen und erhebt bald auch Beiträge hierfür von den Beteiligten. Die Hausbesitzer von London und Paris bilden 1530 und 1545, manche norddeutsche Stadteinwohner vom 15.—17. Jahrhundert an Brandgilden, die Dorfbewohner der Weichselniederung traten 1623—1670 zu wohlthätigen Unterstützungsvereinen sür den Fall des Brandunglücks und für Ernte- und Viehschäden zusammen. Und die ini Laufe des 18. Jahrhunderts bald sür größere Orte, bald für ganze Landschaften, in Deutschland meist von der Regierung mit Zwangsbeitritt gebildeten Feuerkassen, welche im Falle des Brandes die Mittel zum Wiederaufbau des Hauses liefern sollen, sind nichts als die Übertragung des Gedankens der gegenseitigen genossenschaftlichen Hülfe auf größere Verbände. Viele dieser alten Einrichtungen genossenschaftlicher Art nannten sich noch nicht ..Versicherung" und wandten nicht die Form privatrechtlicher Versicherungsverträge an, wobei der eine Gefahr Befürchtende den Versicherungskassen oder dem Versicherungsgeschäft gegenüber eine feste Zahlung oder eine Anzahl solcher verspricht und sie leistet und dafür den privatrechtlichen Anspruch auf die ausbedungene Versicherungssumme oder die Summen als Gegenleistung erhält. Dieser privatrechtliche Versicherungsvertrag wurde als Rentenvertrag und Seeschiffahrtsvertrag ausgebildet. Das erstere geschah Wohl zuerst in der Form, daß mit einem Kapital bei den Stadtkassen des späteren Mittelalters Renten auf Lebenszeit gekauft wurden; häufig versprach die Kasse 10°/o des Kapitals an eine Witwe oder an eine sonstige Person in der Weise zu zahlen, daß die lebenslängliche Rente die Verzinsung und die Tilgung des Kapitals darstellte; indem sie viele solcher Verträge schloß, gewann sie bei den einen, was sie bei den anderen verlor. Sie hatte gegenüber den sogenannten Ewigrenten 795Z Die Entstehung des Versicherungswesens. 337 den Vorteil einer sicheren Endigung ihrer Verpflichtung; die Käufer der Lebeusrenten waren für ihr Leben gesichert, ob sie lang oder kurz noch lebten. In den Mittelmeerländern entstand vom 14. Jahrhundert an die Seeversicherung zuerst in Anlehnung und in Verbindung mit einem gewährten Darlehen, so daß der Darlehen Gebende zugleich gegen höhere Entschädigung die Gefahr, welche Schiff und Ladung liefen, ganz oder zum Teil trug. Verschiedene Versicherungsformen kamen vor, das Seedarlehen, die eominönük, die colouna u. f. w., welche den Gedanken einer Versicherung von Schiff oder beförderten Waren nebenbei enthielten. Von 1350—1500 begannen Kaufleute zuerst als Neben-, dann als Hauptgeschäft durch zahlreiche selbständige Verträge die Versicherung der Schiffe und ihrer Ladung gegen eine bestimmte Prämie zu übernehmen, d. h. sie zahlten im Falle des Verlustes die Versicherungssumme und erhielten dafür die Prämien von so und fo viel Prozenten des versicherten Wertes. Auch hier war das Versicherungsgeschäst nur dem möglich, der als Geschäftsmann zahlreiche ähnliche Verträge schloß, die untereinander den Zufall ausglichen, ihm die Mittel lieferten, die Verträge zu erfüllen und dabei noch einen Gewinn zu machen. An der Hand einer systematischen Gesetzgebung bildete sich die Seeversicherung vom 15. bis 17. Jahrhundert schon sehr genau und fein aus. Die Praxis kannte bereits die verschiedenen Größen der Gefahr je nach dem Meere, je nach Art der Schiffe, stufte danach die Höhe der Beiträge, der Prämien, gegenüber den Versicherungssummen ab. Aber es zeigte sich doch im Laufe des 17. Jahrhunderts, daß der Umfang der Versicherungsgeschäfte des einzelnen Kaufmanns, der Versicherungsverträge abschloß, viel zu gering sei, um ihn nicht häufig bankerott werden zu lassen und die Versicherten um ihre Entschädigung zu bringen. Und daher bildeten sich neben den privaten Versicherern mehr und mehr von 1690 — 1800 große Compagnien für das Geschäft, teilweise bereits mit ausschließender Berechtigung. Diese mit Gewinnabsicht gebildeten, kaufmännisch verwalteten Compagnien für Seeversicherung, hauptsächlich in England und den Nordseehäfen im 18. Jahrhundert zu Hause, wurden hier auch das Vorbild für ähnliche Compagnien, die nun die Versicherung von Häusern, später auch von Hauseinrichtungen gegen Brandgefahr übernahmen, und für solche, welche auf Grund von Absterbetafeln die Auszahlung von Witwengehalten, Waisengeldern, Alterspensionen und Kapitalbeträgen für den Todesfall gegen einmalige oder sich wiederholende Einzahlungen gewährleisteten (Lebensversicherungsanstalten). Auf dem Kontinent sind ähnliche Anstalten hauptsächlich erst von Anfang des 19. Jahrhunderts an entstanden, zumeist mehr in der Form sogenannter Gegenseitigkeitsgesellschaften, wobei die Versicherten als Träger des Geschäfts fungieren, auf die Spitze der Verwaltung einen gewissen Einfluß haben, bei Verlust nachzahlen müssen, bei Gewinn einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten; später mehr in der Form der Aktiengesellschaft, die seste Prämien erhebt, den Gewinn als Dividende an die Aktionäre verteilt. Für die Gegenseitigkeitsgesellschaften fehlte in Deutschland und anderwärts lange eine ihre Verfassung regelnde Gesetzgebung. Sie konnte in der älteren Zeit entbehrt werden, da ihre Gründer, von Humanitären Absichten und socialen Idealen ausgehend, die Geschäfte sehr solid führten. Später bemächtigten sich aber Spekulanten, ja teilweise auch Schwindler dieser Gefchästsform, wodurch große Mißbräuche entstanden, eine sie bekämpfende, ihre Verfassung ordnende Specialgesetzgebung nötig wurde. Die See-, Feuer- und Lebensversicherung hatte sich von 1700—1840 in England langsam entwickelt, auf dem Kontinent waren bis 1840 erst die bescheidensten Anfänge vorhanden. Von 1840—1880 nahm das ganze Versicherungswesen einen großen Aufschwung, von da bis zur Gegenwart erreichte es erst seine volle wirtschaftliche Bedeutung, zunächst in den genannten Zweigen und dann auch darüber hinaus. Es bildeten sich im Laufe des 19. Jahrhunderts die Versicherung gegen Hagelschaden, gegen Viehsterben und Viehkrankheiten; es wurden Versuche gemacht, die Schäden zu versichern, welche durch Zerbrechen von Spiegelscheiben, durch Gas- und Wasserleitungsschäden, durch Einbruch, durch Unfälle aller Art, durch falsche Kreditierung und Hypothekengeschäfte entstehen. Das Wichtigste aber war, daß die bestehenden Kranken- und Sterbegelderkassen der Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. I.-k. Aufl. 22 ZZg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^796 unteren und mittleren Klassen von 1840—1900 sich zu einer großartigen Arbeiterversicherung auswuchscn- Der volle Sieg der Geld- und Kreditwirtschaft ermöglichte einerseits und nötigte andererseits zu dieser weitgreifenden Ausgestaltung des Versicherungswesens. Die stark wachsende Kompliziertheit der modernen Technik wie des neueren Geschäftslebens, die Unsicherheit der wirtschaftlichen Lage der meisten Geschäfte, Familien und Individuen ließ die Versicherung gegen alle möglichen Schäden und Unglückssälle als etwas immer Dringlicheres, besonders in den letzten fünfzig Jahren, erscheinen. Es kann nicht im Zwecke dieses Grundrisses liegen, alle einzelnen Zweige der heutigen Versicherung so darzustellen, wie es in den Lehrbüchern der praktischen Volkswirtschaftslehre geschieht. Wir wollen nur die wichtigsten Arten der Versicherung, die hauptsächlich die oberen und mittleren Klassen betrifft, und dann die Arbeiterversicherung soweit charakterisieren, daß ihre allgemeine Bedeutung für die Volkswirtschaft und die sociale Entwickelung zu Tage tritt. Das Eigentümliche aller Versicherung ist, daß sie stets Hunderte und Tausende zu gemeinsamen Kassen, zu einer gegenseitigen Abhängigkeit verbindet, daß die Masse der Versicherten vom Geschäft und seinen Bedingungen wenig versteht, daß Übervorteilung und BeWucherung leicht bei freier Privatwirtschaft eintritt. Daher wurde überall eine weitgehende Spccialgesetzgebung, fast überall eine gewisse staatliche Kontrolle oder Übertragung der Versicherung auf öffentliche Organe nötig. So wurde das Gebiet der wirtschaftlichen Versicherung ein Hauptfeld des Streites der großen wirtschaftlichen Organisationsprincipien, des Kampfes zwischen Erwerbsgefchäft und öffentlicher Fürsorge. Ähnlich wie die Neugestaltung der Kreditorganisation hat die der Versicherung mehr und mehr in das Bild der modernen Volkswirtschaft neue Züge der Vergesellschaftung, der socialen Fürsorge, der Staatsthätigkeit eingefügt. Wir werfen zuerst einen Blick auf die ältesten Zweige, die Transport- und Feuerversicherung. 216. Die Transport- und die Feuerversicherung. In dem ältesten kaufmännischen Zweige der Versicherung, der See- und sonstigen Transport-- Versicherung bestehen heute noch hauptsächlich in England, Holland und Belgien, aber auch in Hamburg und Bremen viele Privatgeschäfte, in England (die sog. llo^ck Hncle^vritsrs), freilich gestützt auf eine genossenschaftliche Organisation mit ausgebildetem, centralisiertem Nachrichtendienst; so kann hier das kaufmännische Talent des einzelnen noch gegen die Aktiengesellschaften aufkommen, freilich nicht ohne die Folge, daß ein sehr heftiger Konkurrenzkampf die Prämien herabdrückt, das Geschäft teilweise unrentabel macht. Und im ganzen siegen doch mehr und mehr die Aktiengesellschaften. Weder Gegenseitigkeitsgesellfchaften noch öffentlich rechtliche Institute sind je in diesem Versicherun gszwcige aufgekommen, der specifisch kaufmännisch spekulative Charakter der Scetransportversicherung schließt das aus. Die Größe des Geschäfts mag daraus ermessen werden, daß wir in Teutschland 1899 47 Gesellschaften befaßen, und daß in Hamburg 1815 für jährlich 130 Mill. Mark, 1836—1840 für 330 Mill. Mark, 1886—1890 für 1344 Mill. Mark, 1898 für 462S Mill. Mark Werte versichert wurden. Die hauptsächlich in den germanischen Ländern langsam im 18. Jahrhundert gebildeten Lokal- und Landesfeuer lassen hatten die zahlreichen großen und kleinen Brandschäden in ihren furchtbaren Wirkungen auf den Wohlstand noch wenig abgeschwächt; ihre Mittel reichten bei keiner größeren Katastrophe aus. Auch die Feuerpolizei, das Feuerlöschwesen hatte im 18. Jahrhundert noch geringe Fortschritte gemacht, wirkte erst im 19. den zahlreichen und großen Bränden besser entgegen. Noch erlagen bis zum Hamburger Brand von 1842 wiederholt ganze Städte dem Feuer. Stellte man nicht mehr wie früher den Betroffenen Bettelbrandbriefe aus, so wurde doch für sie gesammelt, Gemeinde und Staat griffen helfend ein, da die Feuerkassen oftmals versagten, vielfach nur teilweise Entschädigung gaben. Das Feuerversicherungswesen machte bis 1850 in den meisten Ländern nur mäßige Fortschritte. Die Versicherung des Mobiliars begann damals erst langsam. 7971 Transport- und Feuerversicherung, Societäten und Aktiengesellschaften. 339 Die öffentlichen Anstalten — Societäten genannt —fit r Gebäudeversicherung in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Skandinavien waren zwar durch ihre Zwangsrechte ziemlich weit ausgedehnt, aber in ihrer Wirksamkeit veraltet und unvollkommen. In den kleineren deutschen Staaten erhielt sich meist das Zwangs- rccht auf Beitritt aller Gebäude, in Preußen wurde es in den dreißiger Jahren aufgehoben unter dem Einfluß der liberalen Theorien und in der Erwartung, daß private Gesellschaften wie in England größere Fortschritte herbeiführen würden. Man ließ dabei in der Hauptsache die Annahmepflicht der Societäten fortbestehen, und die Folge War, daß ihnen die schlechten Objekte blieben, die guten zu einem großen Teil entgingen. Zugleich kam 1815—1850 mehr und mehr die Versicherung des Mobiliars aus; dieselbe fiel zunächst ganz den wenigen damals sich bildenden Gegenseitigkeits-und Aktiengesellschaften zu. Die letzteren hatten kaum begonnen, die ersteren waren gerade damals, wie wir schon sahen, von edlen Menschenfreunden in gemeinnütziger Absicht und zugleich mit großem Geschäftsverständnis in Deutschland geschaffen worden; die Gothaer (1821) und andere wurden Musteranstalten ersten Ranges. Aber auch die ersten Aktiengesellschaften zeichneten sich aus; die Aachen-Münchener (1825) hatte ähnlich wie die Gegenseitigkeitsgesellschasten stark Humanitär-gemeinnützige Tendenzen. Beide Arten von Organen, übrigens von staatlicher Konzession abhängig und vom Staate kontrolliert, führten in der Abstufung der Gefahren und der Prämien, in der Verwaltungsorganisation, der Reservensammlung große Fortschritte herbei; sie drängten die Societäten von 1830—1870 sehr zurück, regten aber auch den Fortschritt bei ihnen an. Es ist charakteristisch, daß sich Ran 1828—1839 gegen allen Zwang für Gebäudeversicherung, 1862 aber wenigstens für die Fortdauer der öffentlichen Anstalten und ihres Zwanges unter Voraussetzung ihrer Resorm nach dem Vorbild der Gesellschaften ausspricht. Während so in Deutschland 1830—1870 die Feuerversicherung im ganzen solide Fortschritte machte, hatte in England und den Vereinigten Staaten die Freiheit des Aktien- und Versicherungswesens, die übermäßige Konkurrenz der Agenten und Gesellschaften sehr schlimme Zustände erzeugt. Wenn auch viele der alten englischen Aktiengesellschaften anständig blieben, die meisten neugegründeten wirtschafteten immer leichtsinniger, machten zu Dutzenden bankerott, veranlaßten starke Überversicherungen und zahlreiche Brandstiftungen; die Prämien stiegen in Nordamerika auf das vierfache der deutschen. Förmliche Brandepidemien brachen aus; 1866 schätzte man die Brandschäden in den Vereinigten Staaten auf 250 Mill. Dollars. Die halbverkrachten englischen Gesellschaften ließen sich zu Hunderten von größeren einverleiben, mit kolossalen Abstandssummen für ihre Direktoren und Beamten, häufig ohne Zustimmung der Versicherten. Ende 1869 standen vor dem englischen Kanzleihose nicht weniger als 76 Versicherungsgesellschaften in Liquidation. Diese „Segnungen" der sreien Konkurrenz führten in den Vereinigten Staaten eine strenge Staatskontrolle, in England wenigstens 1870 die Cave-Akte gegen die schlimmsten Mißbräuche herbei. In Deutschland hat nie eine ähnliche „Freiheit" bestanden; immerhin hat auch hier die stark wachsende Konkurrenz gewisse Mißbräuche bei den Aktiengesellschaften erzeugt. Sie wurden aber gerade durch den Streit derselben mit den öffentlichen Societäten in Schranken gehalten. Als von 1361 an die preußischen Societäten' auch das Recht der Mobiliar- Versicherung nach und nach bekamen, als bis 1877 die preußische Regierung die Privatversicherung weiter begünstigte, als andererseits mit dem Umschwung in den volkswirtschaftlichen Principienfragcn die Societäten neue Freunde sich erwarben, stieg der Streit zwischen den Societäten und den Aktiengesellschaften in Deutschland auf feinen Höhepunkt. Die Societäten warfen den Aktiengesellschaften ihre hohen Verwaltungskosten, ihr Agentenheer, ihre Reklame, ihre Konkurrenzpraktiken, ihre hohen Dividenden vor; diese jenen ihre Benutzung von öffentlichen Beamten für ihre Geschäftszwecke, ihre schablonenhafte Gcschäftsbehandlung, ihre Vorrechte aller Art, die Unmöglichkeit für den Versicherten, gegen sie durch Klage Recht zu bekommen. 22» Z40 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Glltcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^?9ß Durch alle Mißbräuche und Streitigkeiten der verschiedenen Organgruppen hindurch erreichte das Feuerversicherungswesen 1830 — 1900 sein Ziel, die Mehrzahl der Gebäude und der Mobilien gegen Brandschaden zu versichern; und seine Fortschritte förderten zugleich die Solidität des Bauwesens und das Feuerlöschwesen so sehr, daß die großen Brände, die ganze Dörfer und Städte zerstörten, in Westeuropa immer seltener wurden. Sehen wir die Resultate kurz an. In Preußen waren die Gebäude 1816 zu 1413, 1828 zu 3066, 1843 zu 3309, 1861 zu 11 948 Mill. Mark versichert; 1828 waren noch 69, 1861 nur mehr 37°/o der Versicherungen auf die Societäten gefallen. Für ganz Deutschland schätzte Masius die versicherten Werte der Gebäude und Mobilien 1846 auf 13 896 Mill. Mark, Emming- haus 1866 auf 30 163. Für Großbritannien führte eine analoge Schätzung 1849 auf 15 120, 1860 auf 24480, für Frankreich 1861 auf 40 403 Mill. Mark. In ganz anderem Maße nahm sowohl der Wert der gefamten zu versichernden Gebäude und Mobilien als das Maß der thatsächlichen Versicherung seither zu. Ich führe einige Zahlen für das heutige Deutsche Reich nach den „Mitteilungen" und Ehrenzweig an: Jmmobilicnversicherung Gesamte Feuerversicherungswerte der öffentlichen Anstalten der großen Anstalten 1866 14 864 Mill. Mark 1866 30 163 Mill. Mark. 1886 31 191 „ „ 1884 78 638 „ 1899 47 769 „ „ 1900 138 488 „ Es fielen auf die folgenden Arten von Organen Versicherungssummen: 1884 1890 30 Aktiengesellschaften.....42,0 Milliarden Mark 77,6 Milliarden Mark. SS Öffentliche Anstalten .... 29,6 , „ 49,4 ,, „ 17 Gegenseitigkeits-Gesellschaften . 6,3 , „ 11,3 242 preußische kleinere Verein-e. . 1,1 „ _„_ 1,2 „ _^, 79,1 Milliarden Mark 139,7 Milliarden Mark. Wenn der Chef des reichsstatistischen Amtes, Becker, 1886 das ganze deutsche Volksvermögen auf 175 Milliarden anschlug, so sind 78—79 an versichertem Gebäude- und Mobiliarwert eine reichliche, ohne Zweifel dem Gesamtwerte derselben wenn nicht ganz nahe, doch die Hälfte weit überschreitende Summe. In Österreich-Ungarn waren 1890 für 39,7 Milliarden Kronen bei größeren Anstalten versichert (ohne die sogenannten 259 Bauernassekurranzcn); in der Schweiz 1899 für 12,2 Milliarden Francs, wovon 6,3 auf öffentliche Anstalten, 7,0 auf Aktiengesellschaften fielen. Die Feuerversicherung ist heute in ganz Westeuropa eine sehr verbreitete, vielfach eine ausreichende; 1897 z. B. waren in Berlin pro Kopf 4250, in Ostpreußen 1199, in Westfalen 2812 Mark Werte versichert. Nehmen wir hinzu, daß die sämtlichen deutschen Feuerversicherungsanstalten 1900 ein Vermögen von 504 Mill. Mark verwalteten, 267 Mill. Mark Brutto-, 183 Mill. Mark Nettoprämien einnahmen, 120 Mill. Mark Schaden vergüteten, 45 Mill. für Verwaltung, Abschreibung und Feuerlöschwesen ausgaben, so haben wir das Bild von einer ganz großartigen wirtschaftlichen Organisation; dabei sind die Kapitalmittel nicht das Wesentliche; das eingezahlte Aktienkapital beträgt nur 41 Mill.; die Societäten und Gegenseitigkeitsgescllschaften haben wesentlich nur Garantiesonds und Reservekapitalien gesammelt. Die große Leistung liegt in der persönlichen Organisation, die eine 100—200 jährige Arbeit der öffentlichen und privaten Anstalten geschaffen; Millionen von Taxierungen und Policen, Taufende von Bränden und Schadenregulierungen kommen jährlich vor; Brämer rechnet 1894 40 000 Brände in Deutschland. Dabei soll überall die Gefahr der Überversicherung, der absichtlichen Brandstiftung verhindert werden. Die staatlichen, kommunalen und Versicherungsorgane haben überall in komplizierter Weise zusammenzuwirken; eine Menge zweifelhafter Rechtsverhältnisse sind billig und gerecht zu entscheiden. Bedeutung der heutigen Feuerversicherung. Lebensversicherung. 341 Der Rivalitätskampf zwischen den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten mit und ohne Monopol und den Aktien- und Gegenseitigkeitsgesellschaften ist in Deutschland, Österreich und anderen Ländern von größtem Interesse. Daß die Aktiengesellschaften auf das gering eingezahlte Kapital dabei 1860—1890 durchschnittlich 24—25°/« verteilten, ist dabei nicht so ins Gewicht fallend, denn bei kleinem Kapital und großer Arbeitsaufwendung erscheint die Dividendenhöhe, wenn gut gewirtschaftet wird, stets relativ sehr hoch; schwerer wiegt es, daß die deutschen Aktiengesellschaften 1831—1390 31,8 °/o, die Societäten 11,3 °/o der jährlichen Beiträge für die Verwaltung verbrauchten. Jedenfalls ist sicher, daß man vielerorts mit den Societäten und am meisten da, wo sie ein Monopol haben, sehr zufrieden ist. Ebenso wird heute fast allgemein zugegeben, daß die Konkurrenz auf diesem Gebiete etwas gänzlich anderes ist als auf dem der gewöhnlichen Warenproduktion. Wir kommen auf diese allgemeinen Fragen zurück. Hier sei nur noch angemerkt, daß die Ausdehnung der Feuerversicherung und ihrer Wohlthaten in den Ländern außerhalb Westeuropas noch sehr verschieden ist. In Rußland z. B. rechnet man heute etwa 300 Mill. Rubel (ca. 632 Mill. Mark) jährliche Brandschäden, wovon nur 24,7 Mill. durch Versicherung gedeckt sein sollen. 217. Das Lebensversicherungswesen. Die englischen Gesellschaften für Witwen-und Waisenversorgung sowie für Lebensversicherung begannen 1696—1721 ihre Geschäfte; in Frankreich, Deutschland, den Vereinigten Staaten traten ähnliche Einrichtungen erst 1820—1840 ins Leben und blieben bis 1350 in ihrer Wirksamkeit unbedeutend. Eine wirklich große Entwickelung trat überall erst 1870—1900 ein und blieb bis jetzt, von kleinen Anfängen anderwärts abgesehen, auf die reichen Staaten beschränkt. Das Geschäft wurde ursprünglich nur von Aktiengesellschaften betrieben, in Deutschland dann zuerst, wie wir sahen, von soliden gemeinnützigen Gegenseitigkeitsgesellschaften. In England, Frankreich, den Vereinigten Staaten blieb es stets ganz überwiegend in Aktienhänden, wurde rein spekulativ kaufmännisch betrieben; auch in Deutschland traten seit 1850—1870 die Aktiengesellschaften mehr in den Vordergrund. Zu Staats- und Korporationsanstalten ist man vor 1880—1900 nur ganz beschränkt gekommen, es handelte sich um die Alterskassen in England und Frankreich, die den unteren Klassen dienen sollten, aber kaum benutzt wurden. Das Lebensversicherungsgeschäft stellte sich bis 1870—1880 wesentlich nur in den Dienst der mittleren und höheren Klassen. Es handelt sich darum, durch einmalige größere, meist aber durch wiederholte kleinere jährliche, vierteljährliche oder gar wöchentliche Einzahlungen an die Versicherungsgesellschaft sich ein Recht zu erwerben im Todesfall, in einem bestimmten Alter, für bestimmte Fälle des besonderen Bedarfs (Aussteuer, Erziehung, Unfall u. s. w.) eine einmalige größere oder mehrmalige kleinere Summen (Renten, Witwen- und Waisenunterstützungen u. s. w.) zu erhalten. Die praktische Hauptsache blieb immer die Sicherung einer Summe für den Todesfall; alle anderen Verträge der Gesellschaften treten dagegen ganz zurück. Die Männer der Mittelklaffen ohne erhebliches Vermögen, aber mit gutem Einkommen suchen so für Frauen und Kinder zu sorgen. Das Geschäft ist ein viel schwierigeres als das der Feuerversicherung. Die letztere braucht im ganzen nur jährlich so viel Beiträge zu erheben, daß sie die Jahresschäden decken kann und einige Reserven für große Brandjahre erhält; die Lebensversicherung muß sür Jahrzehnte große Kapitalien durch ihre Prämien und Beiträge zusammenbringen, um die nach vielen Jahren fälligen Summen zu zahlen. Die Feuerversicherung erhebt von Hunderttausenden Beiträge und hat jährlich nur 1—2°/v der Beitragenden den Schaden zu vergüten; die Mehrzahl der Zahlenden erhält nie eine materielle Gegengabe; die Lebensversicherung auf den Todesfall hat allen, die die Prämien fortzahlen, die versicherten Summen zu zahlen; sie ist für jeden Einzahler eine Sparkasse mit Sparzwang; die Berechtigten erhalten nur die gleiche Summe, ob der Versicherte früh oder spät stirbt. Die Feuerversicherung kennt nach der Erfahrung der letzten Jahre die Zahl der Brände, die Höhe der zu zahlenden Brandschäden; darnach und nach der Zahl der Versicherten ist die Prämie unschwer abzustufen. Die Lebens- Z42 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^800 Versicherung hat ihre Beiträge nach der Absterbeordnung des Volkes und der socialen .Klasse, nach der individuellen Gesundheit der einzelnen, sowie nach dem wahrscheinlichen Zinsfuß, zu dem sie das eingezahlte Kapital in 10—60 Jahren anlegen kann, zu bemessen. Alle diese Faktoren sind unsicher, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wechselnd. Erst sehr langsam konnte man die nötige Statistik beschaffen, die Absterbeordnungen verbessern, die Erfahrungen von 1—2 Generationen verwerten. Ebenso schwierig wie für die Todfallversicherung ist die mathematisch brauchbare Grundlage für Alters- und Witwenrenten, für Krankheitsgelder und Ähnliches zu beschaffen. Alle diese Geschäfte haben etwas Gewagtes. Ist man sehr vorsichtig, so stellt man teure Bedingungen, die abschrecken; lockt man durch billige Prämien und große Versprechungen, so ist die Gefahr des späteren Deficits vorhanden. Und sie verbirgt sich doch so leicht durch 10—30 Jahre hindurch, nämlich so lange viele junge Leute eintreten, die zahlen und nichts erhalten; werden sie alt und gelingt es dann nicht mehr, stets junge Versicherte in steigender Zahl zu gewinnen, so ist die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorhanden. Sucht man durch Agenten rasch möglichst viele Leute ohne zu ängstliche Rücksicht auf ihre Gesundheit zur Versicherung zu bringen, so werden sie rascher sterben, als die angenommene Absterbeordnung besagt, d. h. sie werden viel mehr kosten, als sie geleistet haben. Sucht man die werbenden Agenten durch hohe Abschlußprovisionen zur kritiklosen raschen Anwerbung anzufeuern, so erhält man leicht viele Versicherte, die nur ein oder einige Jahre zahlen, dann die Versicherung verfallen lassen; die Gesellschaft kann so große Gewinne machen, ja Teficite decken, aber sie betrügt damit die Tausende, die in dieser Weise eine zeitlang umsonst bezahlt haben. Aus diesen wenigen Bemerkungen erhellt schon die geschäftlich-technische Schwierigkeit der Lebensversicherung und die leichte Möglichkeit großer Mißüräuche. Sie haben sich wie beim Feuerversicherungswesen hauptsächlich in den Ländern der weitgehenden wirtschaftlichen Freiheit 1830—1870 gezeigt. Viele Tausende, vielleicht der größere Teil aller Versicherten, haben in dieser älteren Zeit nichts, trotz längerer oder kürzerer Einzahlung, erhalten; sie stellten ihre Zahlungen ein, es wurden die Verträge von den Anstalten beanstandet, oder die Gesellschaften machten bankerott. Die in Überzahl mit wenig Kapital und viel Leichtsinn gegründeten Gesellschaften haben sich den berechtigten Vorwurf gefallen lassen müssen, daß sie darauf spekulieren, ihre Verbindlichkeiten los zu werden. Erst in neuerer Zeit hat teils die anständige Praxis, teils die Gesetzgebung darauf hingewirkt, daß jeder, der über 2—3 Jahre Prämien gezahlt hat und nun nicht imstande ist, weiterzuzahlen, entweder in Form des Rückkaufs seiner Police den größeren Teil seiner Einzahlungen sz. B. 75 °/o) zurückerhalt, oder daß die bisherigen Zahlungen ihm als eine Gesamtzahlung angerechnet werden, die ihm nun ein natürlich viel kleineres Todfallkapital sichern. Die Art des ökonomisch-technischen Geschäfts hier im einzelnen vorzuführen, würde zu weit führen. Das Angeführte muß genügen, zu zeigen, um welche komplizierte Berechnungen es sich handelt. Die einzelnen Versicherten können fast nie sich einen Einblick über die Solidität des Geschäfts, über die Frage einer richtigen Absterbeordnung, einer genügenden Prämienreserve (Kapitalansammlung), über die Höhe der Verwaltungskosten verschaffen. Sie haben gegenüber den Organen der Aktiengesellschaft meist keine auskömmlichen Rechte; und auch in der Gegenseitigkeitsgesellschaft gelingt es nur schwer, die Masse der Versicherten, die ja eigentlich die Unternehmer sind, zu richtiger Aktion gegenüber der Direktion zn bringen. Aber die Gegenseitigkeitsgesellsch asten führen wenigstens den Hauptgewinn, den sie erzielen, in Form von Dividenden an die Versicherten jederzeit ab; die Aktiengesellschaften sahen sich neuerdings freilich auch genötigt, in beschränktem Maße das nachzuahmen, einen Teil ihres Gewinnes statt den Aktionären den Versicherten znkommen zu lassen. Wo, wie in den Vereinigten Staaten und England, eine übermäßige Konkurrenz sich erhielt und ein skrupelloses Beamten- und Agententum waltet, da klagt man bis in die neuere Zeit über eine kostspielige reklamehafte Verwaltung, maßlose Agentenprovisionen (bis 65 °/o der ersten Jahrcsprämie, 7,5 °/o der folgenden), über allzu großen 801) Schwierigkeit der Lebensversicherung. Resultate. 343 Wiederabfall der Neuversicherten (über sünfmal so viel in den Vereinigen Staaten als in Europa). Die Ansätze zu ähnlichen Tendenzen in Deutschland, Österreich, der Schweiz wurden durch die Staatsaufsicht, durch die neueren Staatskontrollämter, aber doch in engen Grenzen gehalten, ohne die große Zunahme des Geschäfts zu hindern, wie die folgenden Zahlen zeigen, welche hauptsächlich nach Ehrenzweig die gesamten Versicherungen auf Kapital reduziert und die Zahl der Versicherungsverträge (Policen) angeben. Die sogenannte Volksversicherung, auf die wir nachher kommen, ist in diesen Zahlen nicht inbegriffen. Die Vereinigten Staaten zeigen folgendes Bild mit zwei Auffchwungsperioden, unterbrochen durch eine Zeit des Stillstandes, welche durch die maßlosen Mißbräuche, große Bankerotte und stark einschränkende Staatsgesetze herbeigeführt wurde: 1859 14 Gesellschaften 49 608 Policen auf 141,S Mill. Dollar ^ 694,4 Mill. Mark 187V 70 „ 747 897 „ „ M43.8 „ „ 3 583,9 „ 1880 30 „ 608 681 „ „ 1475.9 ,. „ 6198,7 „ 1900 40 „ 3 671895 „ „ 6947,1 „ " --^ 27 177,7 „ Für die folgenden europäischen Staaten werden die versicherten Kapitale so angegeben, wobei die Zahlen für 1895 und 1900 allerdings anderen Quellen entstammen: Vereinigtes Königreich Frankreich Schweiz Österreich-Ungarn 1860 3 400 Mill. Mk. 184 Mill. Mk. 5,6 Mill. Mk. 104. Mill. Mk. 1890 11015 ,. „ 3302,5 „ „ 223 „ „ 1500,5 „ 1895 10 528 „ „ — — — 1900 — 2930 „ „ 530,2 „ „ — Holland Skandinavien Italien 1860 9,6 Mill. Mk. 12,8 Mill. Mk. 1,6 Mill. Mk. 1890 227,4 „ „ 367 „ „ 103.3 „ Für das heutige Teutsche Reich besitzen wir die ältere Gothaer Statistik, neuerdings die amtliche Reichsstatistik. Darnach war die Zunahme folgende: 1830 2 Gesellschaften 2 027 Policen 11,7 Mill. Mk. Nersichcrungskapital 1850 10 „ 36 955 „ 142,3 „ 1869 28 „ 352 019 „ 975,1 „ 1889 35 „ 872 772 „ 3461,9 „ 1900 58 „ 1 387 000 „ 6094 Ehrenzweig giebt für 1900 1.4 Mill. Policen und 6399 Mill. Mark (ohne Volksvcrsicherung und die anderen Nebenzweige) an; mit ihnen 5,591 Mill. Policen und 7999 Mill. Kapital; die Reichsstatistik 5,072 Mill. Policen und 7597 Mill. Kapital. Die Zunahme war zumal in Deutschland und den Vereinigten Staaten bis in die neueste Zeit außerordentlich. Die deutsche Lebensversicherung steht nicht mehr sehr weit hinter der englischen zurück; die amerikanische hat freilich mehr als die doppelte Zahl an Policen, mehr als die vierfache Kapitalzahl als die deutsche. Der größere Reichtum hat dies bewirkt, teilweise auch das stärkere Bedürfnis in den unsteteren wirtschaftlichen Verhältnissen. In Deutschland versichert mehr der Mittelstand, in den Vereinigten Staaten auch der Millionär; bei uns kommt 1900 ein Durchschnitt von 4394 Mk. Kapital auf eine Police dort von fast 9000. Die Versicherungswerte entsprechen natürlich nicht dem bei den Gesellschaften bereits vorhandenen Kapital; dies ist in Deutschland etwa 2,5 Milliarden; die 6 Milliarden Versicherungswert sind ja überwiegend erst in vielen Jahren zu zahlen, bis dahin durch künftige Zahlungen anzusammeln. Immer ist es schon eine große bankmäßige Aufgabe der deutschen Anstalten. 2—3 Milliarden zu verwalten, jährlich 3—400 Mill. einzunehmen, über 107 Mill. an Versicherungsbercchtigte auszuzahlen, neue Verträge über 600—800 Mill. zu schließen, wie im Jahre 1900. 344 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^802 Die Versicherung von Renten ist den Gesellschaften nur in beschränktem Umfang gelungen, fast gar nicht die Waisen-, Witwen- und Krankenversicherung, obwohl sie viele Versuche machten. Hierfür mathematisch sichere Grundlagen zu gewinnen und ein kaufmännisch sicheres Geschäft zu organisieren, scheint allzu schwierig zu sein. Dagegen ist in den letzten 30 Jahren die vorhin erwähnte Volks- oder Arbeiterversicherung in England und den Vereinigten Staaten in großartiger Weise geglückt. Sie besteht darin, daß die Gesellschaften die kleinen Leute ohne Gesundheitsuntersuchung ans den Todfall mit Summen von 50—300 Mk. versichern und die kleinen Prämien wöchentlich abholen lassen. Diese Art der Lebensversicherung wird überwiegend von besonders hierfür gegründeten Gesellschaften (?ruäsutial Oompanies) betrieben und ist dort als Ergänzung der unvollkommenen übrigen Arbeiterversicherung sehr heilsam. In den Vereinigten Staaten waren 1. Januar 1900 über 10 Mill. Policen mit 1290 Mill. Dollar (5458 Mill. Mk.) Todfallkapital abgeschlossen; Tausende von Kindern sind da versichert; in gewissen Jndustriedistrikten bis 75°/» der ganzen Bevölkerung. In England sollen es jetzt 17 1/2 Mill. Policen mit 165,5 Mill. Pfd. Sterling (3381,0 Mill. Mark) Kapital sein; in Deutschland auch bereits 3,6 Mill. mit 191 Mill. Mk. Kapital (nach Ehrenzweig, nach der Reichsstatistik 2,7 mit 492 Mill. Mk.). Die größte englische Gesellschaft' hat 15 000 Personen als Beamte und Agenten; die solideste amerikanische (vrnäsnti^l in Newark N. I.) 10 000. In den großen Kosten der die Pfennige wöchentlich abholenden Agentenheere liegt die Kehrseite. Freilich wirken gute Agenten, die wöchentlich 'in sast jede arme Familie kommen, als Überreder zur Sparsamkeit wie nichts anderes. Überreden sie aber zu Verträgen, von welchen wie in England 62 bis 35 °/o in den ersten Jahren durch Abfall wieder nichtig werden, so liegt darin doch halb eine Beraubung der Armen zu Gunsten der Aktionäre. Die Klagen in England über die moralische Qualität dieser Geschäfte sind selbst im radikal-liberalen Lager und bei der Geschäftswelt große. 218. Die übrigen Verficherungszw e ige: Vieh- und Hagelversicherung. Resultate. Über die anderen Zweige des gewöhnlichen Versicherungs- geschäftes muß ich mich ganz kurz fassen; sie sind teils noch wenig entwickelt, teils werden sie ihrer Natur nach nie eine sehr große Rolle spielen, wie die Hypotheken-, Glas- u. s. w. Versicherung. Auf die Unfallversicherung kommen wir nachher. Die Rückversicherung hat keine selbständige Bedeutung; sie soll nur die schwereren Risiken der speciellen Versicherungsanstalten tragen helfen. Wenigstens ein Paar Worte seien noch über die Vieh- und Hagelversicherung gesagt. Beide Arten gehören dem Gebiete der Einwirkung der elementaren Naturereignisse an. Entbehren diese, wie Erdbeben, Überschwemmungen, Mißwachs, jeder Regelmäßigkeit, und verteilen sie sich nicht mit einer gewissen Gleichmäßigkeit auf die Personen, Grundstücke, Orte eines Bezirks oder Landes, so ist jede Versicherung fast unmöglich. Immerhin sind diese Schwierigkeiten bei der Vieh- und Hagelversicherung nicht ganz unüberwindbar; groß genug sind sie auch hier, und eben deshalb ist die Ausbildung des Versicherungswesens auch auf diesem Gebiete eine langsame gewesen und bescheidene geblieben. Eine gewisse genossenschaftliche Tragung von Viehschäden in engen Kreisen, in den Gemeinden, durch sogenannte Knhgilden ist sehr alt. Friedrich der Große hat für die schlesischen Kammerbezirke eine Zwangsrindviehversicherung auf Gegenseitigkeit 1765 eingeführt, die man 1825 vergeblich versuchte, auf die anderen Provinzen auszudehnen. Schon 1303 hatte man in Preußen eine staatliche Entschädigung für das nach gesetzlicher Borschrift über die Seuchen getötete Vieh eingeführt. Es ist derselbe Gedanke, der dann im Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 und seinen territorialen Aus- führungsgesctzen siegte; für die großen Rindvieh-, Pferde-, Schafseuchen müssen provinzielle oder Staatsinstitute geschaffen werden, welche die Entschädigung der Betroffenen ordnen; nur indem die großen Schäden so auf die Gesamtheit umgelegt werden, sind sie zu tragen. Daneben bleibt aber die Gefahr des Verlustes durch andere Ursachen bestehen. Für sie haben sich allerwärts die zahlreichen lokalen Kassen, Kuhgilden u. s. w. auf Gegenseitigkeit erhalten, die aber bei jedem kleinen Anwachsen der Schäden in ihrer Existenz Vieh- und Hagelversicherung. Gesamtresultate. 345 bedroht sind. In Preußen sollen 5000 dieser Art bestehen. Liegt ihre Schwäche in ihrer örtlichen Beschränkung, so haben die von 1830—1350 langsam sich bildenden Gegenseitigkeitsgescllschaften sür größere Bezirke an sich Wohl einen richtigen Weg eingeschlagen. Aber sie konnten doch nur schwer gedeihen, weil mit der Ausdehnung auch die Kosten, die Kontrolle, die Schwierigkeit der wahrheitsgetreuen Schadensermittelung wuchs; 1883 gab es in Deutschland 14 solcher Gesellschaften mit 43 Mill. Mk. versicherter Viehwerte, 1900 23 mit 353 Mill., während das Deutsche Vieh 6—7 Milliarden wert ist. Viele der neueren Gegenseitigkeitsgcsellschaften waren Schwindelinstitute zum Zweck der Bereicherung von Gründern und Direktoren. Eine Agitation des Landwirtschaftsrates hat einigermaßen 1894—1893 Wandel geschaffen. Der beste Ausweg scheint der in Bayern 1896 betretene, die lokalen Viehkassen einen Teil des Schadens, den Rest ein staatlich subventioniertes und geleitetes Versicherungsinstitut tragen zu lassen. Eine Reihe anderer deutscher Staaten,,sind im Begriff, diesem Beispiel zu folgen. Die nicht deutschen Länder, Frankreich, Österreich, die Schweiz stehen noch weit hinter der deutschen Entwickelung zurück. Die Hagelversicherung bietet ähnliche Schwierigkeiten; Jahre ohne Hagel- schlag wechseln mit solchen großer Schäden; die Verteilung ist nach Gegenden sehr verschieden. Große weit verbreitete Anstalten sind erwünscht aber teuer. Die Anfänge der Gegenseitigkcitsgesellschaften liegen 1780—1850; später kamen Aktiengesellschaften hinzu. Tüchtige Anstalten gingen mehrmals zu Grunde; alle leiden daran, Jahre lang große Verluste, dann wieder erhebliche Gewinne zu haben. Die versicherten Werte betrugen in Deutschland 1844 215 Mill. Mk., 1873 1124, 1900 2622 Mill. Mk., in Österreich 1895 500, in Frankreich 480, in Italien 120 Mill. Mk. In England sind nur 3, in Deutschland 20 Gegenseitigkeits- und 6 Aktiengesellschaften. In Bayern hat man 1384 mit Erfolg eine Staatsanstalt ohne Beitrittszwang gegründet, die nicht voll entschädigt, aber doch steigenden Erfolg hat. In Österreich spielt die niederösterreichische Landesanstalt die Hauptrolle. Die Verstaatlichung oder Veränderung hat viel für sich, aber sie begegnet einer Schwierigkeit: das Geschäft der Hagelversicherung ist viel weniger als das der Feuerversicherung, der Kranken-, Unfall- u. s. w. Versicherung bureaukratisch-schablonenhaft zu erledigen. Die großen ebenso reellen wie kaufmännisch individualisierenden Gesellschaften haben sich bis jetzt doch vor allem bewährt. — Fassen wir die Resultate unserer bisherigen Ausführungen über Versicherung kurz zusammen. In langsamen Versuchen erwuchs aus kaufmännischen Versicherungsgeschäften und alten genosfenfchaftlichen Gebilden das heutige große Versicherungswesen der mittleren und oberen Klassen: bankartige Großbetriebe in Aktienform und große korporativ- genossenschaftliche Anstalten versichern teils in freier Konkurrenz, teils in Monopolform Tausende und Abertausende von Teilnehmern gegen Gefahren aller Art, dehnen ihre Geschäfte über Provinzen, Länder, ja Weltteile aus. Ein eigentümliches System von Geld- und Kapitalreserven ist damit geschaffen; der Ungleichmäßigkeit des wirtschaftlichen Bedarfs mit ihren schädlichen Folgen ist, soweit die Versicherung reicht, die Spitze abgebrochen. Noch ist das Ziel der Versicherung lange nicht erreicht: es läßt sich hoffen, daß es in hundert Jahren eine ganz andere Ausdehnung erlangen wird. Ein Hauptschritt auf dem Wege nach vorwärts ist durch die Arbeiterversicherung seit dreißig Jahren geschehen, von der wir noch zu reden haben. Und doch ist schon heute viel erreicht. Die bestehende Versicherung erleichtert die Tragung elementarer Unfälle; dem Tode von Eltern, Verwandten, Ernährern wird so seine furchtbare wirtschaftliche Schärfe genommen. Die Versicherung befördert die Sparsamkeit, den Fleiß, die Voraussicht, giebt Ruhe und Vertrauen in die Zukunft sowohl iu der Familie wie im Comptoir des wagenden Geschäftsmannes. Sie wirkt indirekt auf die Vermeidung der Gefahren, auf besseren Haus- und Schiffsbau, auf vorsichtigere Lebensführung und Ähnliches. Ihre materielle Bedeutung mag man daraus ermessen, daß nach E. v. Woedtke 1896 in Deutschland sür 150 Milliarden Mark Werte versichert waren; sie ist jedem sichtbar, der das Ansehen und die Macht der großen Versicherungsinstitute, ihre Wirkung auf den Kapitalmarkt, ihren Einfluß durch Z46 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s^gg^ ihre Beamten- und Agentenscharen praktisch verfolgt. Die ideale, socialpolitische und principielle Bedeutung der Versicherung liegt darin, daß sie halb auf individualistischer, halb aufsympathisch^gemcinnütziger Grundlage ruht, die Solidarität und Vergesellschaftung steigert und doch unter Benutzung der genau beobachteten Erfahrung, der Gefahrengrößcn Leistung und Gegenleistung berechnet. Sie will jedem das Seine nach Rechtsgrundsätzen geben und läßt doch den Glücklichen mithasten und zahlen für den Unglücklichen. Die Versicherung hat so eine rein privatrechtlich egoistische und eine human gemeinwirtschaft- liche Seite; sür den Geschäftsmann ist das erstere, für den Socialpolitiker das letztere das anziehendere. In der Korporation und Gegenseitigkeitsgesellschaft wurde das eine, in der Aktiengesellschaft das andere mehr betont und ausgebildet. Ein gewisser Kampf zwischen diesen zwei Richtungen mußte naturgemäß die tastenden Versuche der Ausbildung begleiten. Eine Reihe von weiteren Gegensätzen im Versicherungswesen kam zu diesen wichtigsten hinzu: nicht bloß die kausmünnische Behandlung des Geschäftes und die korporativ-genossenschaftliche und bureaukratische bekämpfen sich, nein, ebenso die ganz sreie Konkurrenz und die staatlich regulierte, beschränkte, kontrollierte; der Monopol- und Beitrittszwang und die sreiwillige Teilnahme; die Anstalten des Staates und der Selbstverwaltung stehen den Aktien- und den freien Gegenfeitigkeitsgesellschaften gegenüber; hier treffen wir eine Zusammenfassung der Geschäfte nach technischen Specialitäten und Berufen, dort nach geographischen Abteilungen; hier große Centralanstalten, die sreilich der lokalen Vertretung nicht entbehren können, dort mehr lokale Betriebe, die aber auch wieder nach Vereinigung streben. Wir fügen über diese Principiensragen der volkswirtschaftlichen Organisation, die auch im Arbeiterversicherungswesen eine sehr große Rolle spielen, nur noch ein paar Worte bei. Der kaufmännische Versicherungsbetrieb kann individualisieren, sich allen Verhältnissen anpassen; er hat die technische Ausbildung des Versicherungsgcschästes am meisten gesördert, die Gefahr des Verlustes nötigte ihn zu möglichst richtiger Vorausberechnung; sein Triebrad ist der Gewinn, den er für Aktionäre, Direktoren, Agenten herausschlagen will; die Konkurrenz hat ihn aber auch zu Mißbräuchen aller Art, zu Verschleierungen, ja zu Betrug veranlaßt; all' das konnte so leicht sich einstellen, weil die Versicherten kaum irgendwo das komplizierte Geschäft, das Pari von Leistung und Gegenleistung übersehen und durchschauen können. Der Beamtenbetrieb, wie ihn Staat, Korporation, Genossenschaft, Gegenseitigkeitsgesellschaft führen müffen, entbehrt der egoistischen Erwerbsabsicht; er will gemeinnützig thätig sein und wirkt so auch, so weit er ausgezeichnete, ehrliche Beamte hat; in dem Maße, wie er solcher entbehrt, wird er träge, schablonenhaft, teuer, verschließt sich dem Fortschritt; die Rückwirkung der Versicherten, der öffentlichen Vertretungen aus diese Anstalten fehlt ja nie ganz; aber es fragt sich, wie sachverständig und energisch sie ist. Die Monopolanstalt hat den Vorzug, ohne Konkurrenzkamps und ohne große Konkurrenzkosten rasch zu Erfolgen zu kommen; hat sie gar das Zwangsrecht zur Teilnahme, so kann sie billig arbeiten, und der Zweck der Versicherung wird sicher und allgemein erreicht. Die sreie Versicherungsanstalt ohne Monopol und Zwang dringt viel langsamer vor, hat teure Konkurrenzkosten, aber ihre Teilnehmer sind überzeugte Anhänger, nicht widerwillig gezwungene; wer bei ihr versichert, ist in seinen Motiven, ist wirtschaftlich ein anderer geworden. Konkurrierende freie Anstalten sind immer gezwungen, durch Fortschritte, durch Entgegenkommen die Versicherten zu gewinnen. Je größer die Gefahren einer Versicherung sind, je ungleichartiger die Risiken, desto erwünschter sind Anstalten mit einer sehr großen Zahl Versicherter und großer geographischer Ausdehnung; aber je größer sie sind, desto höher sind auch die Kosten, zumal bei sehr zerstreutem Wohnen der Versicherten. Wenn 25—5V Anstalten nebeneinander ihre Agenten an jedem größeren Orte haben, so liegt die Frage sehr nahe, wozu dieser große Apparat; er ließe sich, wenn das Geschäft in derselben Hand wäre, aus ein Zehntel der Personen und Kosten beschränken. Kleinere, mehr lokale Versicherungsvereine haben den Vorzug, mit einfachster billigster Organisation, gestützt 805) Der Principienstrcit über die Organisation der Versicherung. 347 auf örtliche Personen- und Sachkenntnis, zu arbeiten; sie ruhen aus den sympathischen Gefühlen der Nachbarn, Freunde, Berufsgenosfen, wie die alten Gilden. Das Krankenversicherungswesen hat bis jetzt nicht anders gedeihen wollen, ist den kaufmännisch organisierten Aktiengesellschaften bis jetzt stets mißlungen. Wir fehen, daß die vermiedenen Organisations- und Betriebsformen der Versicherung je für deu einen oder anderen Zweig angemessener sind- die Transportversicherung taugt nur für den kaufmännischen Betrieb, die Gebäude-, die Viehfeuchen- versicherung am ehesten für Staats- und Provinzialanstalten, während die Lebensversicherung in solchen Händen nicht recht gedeiht. Im übrigen treten alle die erwähnten Gegensätze des Betriebes und ihre Folgen je nach Rasse, moralisch-gefchäftlichen Sitten und vielen anderen Umständen doch noch wesentlich verfchieden auf. Es giebt die anständigsten und die unanständigsten Aktien-, die thätigsten und lotterigsten Korporations- betriebc. Je nach der Staatskontrolle und Versicherungsgefetzgebung hält sich dieselbe Betriebsform in diesem Lande in ganz anderen Bahnen als in jenem. Und die neueste Verbands- und Kartellierungsbewegung hat auch in den Ländern des freiesten Versicherungswesens eine Vereinheitlichung der Bedingungen, eine Einschränkung der Konkurrenzmißbräuche erzeugt; sie läuft in ihrem letzten Ende auf etwas Ähnliches hinaus wie die Staatskontrolle oder gar die centralisierte monopolistische Staatsanstalt. Die historische Entwickelung der Betriebsformen war im 18. uud 19. Jahrhundert klar und einfach: die alten kleinen Vereine verfügten; das kaufmännische und Aktiengeschäft drang zuerst im Transport-, dann im Feuer- und Lebensversicherungsgeschäft immer weiter vor, zuerst mehr Fortschritte erzeugend, dann durch die starke Konkurrenz und ihre Mißbräuche da diskreditiert, wo fchamlofer Erwerbstrieb sich dieser Bctriebsformen ganz bemächtigt hatte, und keine Staatskontrolle sie in die Schranken reellen Geschäftes wies. Die genossenschaftlichen Gegenseitigkeitsgesellschaften minderten diese Gefahren, so lange und so weit gemeinnütziger Sinn und anständige Reellität sie beherrschten. Aber feit 1852—1862 greift man in England und Frankreich zu staatlichen Altersrenteneinrichtungen für die unteren Klassen, selbst in den Vereinigten Staaten tauchen ähnliche Projekte auf. Uud von 1870—1900 wirkte die Empfindung für die Mißbräuche und Schattenseiten der freien Konkurrenz auf dem Markte des Versicherungswesens immer stärker. Verstaatlichung und Verländerung wird da und dort die Parole; die Aktiengesellschaften klagen über volkswirtschaftliche Reaktion und Staatssocialismus; die korporativen und staatlichen Anstalten nehmen zu, freilich ohne entfernt das private Geschäft zu verdrängen, das gewitzigt ist und, von staatlichen Kontrollämtern beaufsichtigt, sich successiv reinigt. Die vollständige Beseitigung aller kaufmännisch freien Versicherung wäre weit über's Ziel geschossen. Aber das Vordringen der entgegengesetzten Form der Organisation war berechtigt.. Ihren Hauptsieg erlangte sie auf den Gebieten der Arbeiterversicherung, zu der wir uns nun wenden. 219. Die Arbeiterversicherung; ihr Wesen, ihre wirtschaftlichen Vorausfetzungen. Unter dem Namen der Arbeiterversicherung saßt man heute eine Anzahl von Versicherungscinrichtungen zusammen, die wesentlich den heutigen Lohnarbeitern oder sonstigen kleinen, wesentlich von ihrer Arbeit lebenden Leuten dienen, ihnen sür die Fälle, da die Arbeitskraft verfagt, geschmälert ist, aufhört, ein Einkommen geben, die wirtschaftliche Existenz ermöglichen oder erleichtern sollen. Es handelt sich um die Versicherung im Falle des Todes, der Krankheit, des Alters, der Invalidität, der Schädigung durch Unfälle, der Witwen- und Waisenschast, der Schwangeischaft; endlich gehört im weiteren Sinne auch die Arbeitslosigkeit, die Arbeitseinstellung, die Wanderschaft zu den Fällen, in welchen eine Unterstützung des Arbeiters angezeigt erscheint. Wir beschränken uns zunächst auf die zuerst genannten Fälle, kommen auf die Arbeitslosigkeit und die Arbeitseinstellung nachher besonders. Eine gewisse Hülse und Unterstützung für sie bestand längst durch die Jnnungs- und Gesellenkassen, die Bruderschaften, Knappschaftskassen und ähnliche Genossenschaften älterer Zeit. Aber sie reichten, je mehr die Geldwirtfchast siegte, das wirtschaftliche Leben komplizierter und wechselvollcr wurde, der Arbeiterstand sich vermehrte, teilweise in Z48 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozcsz des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. f806 seiner Lebenshaltung und in seinem Lohn zurückging, nicht mehr aus. Immer dringlicher wurde in den Tagen der wachsenden Armenlast, der Proletarisierung breiter Volksschichten 1800—1860 das Bedürfnis, mehr und bessere Hülfskassen zu gründen. Und es war natürlich, daß die Ausbildung des von uns bereits geschilderten Versicherungsgeschäftes, seiner Grundlagen, seiner Geschäftssormen im Laufe des 19. Jahrhunderts immer mehr Anlaß gab, aus den alten unvollkommenen, genossenschaftlichen Hülfskassen Versicherungsanstalten zu machen, welche auf ähnlichen mathematischstatistischen Grundlagen ruhten, ähnlich feste Rechtsansprüche gäben, ähnlich in ihrer Zukunft gesichert wären. Man wird sagen können, daß dies vor allem in den letzten 50 Jahren geschehen ist und dem heutigen verbesserten Arbeiterversicherungswesen seinen Stempel aufgedrückt hat. Es beruht daher heute in seinem Kerne aus denselben Gedanken wie die den Mittelklassen hauptsächlich dienenden Versicherungsanstalten: gewisse Gefahren und Schäden, welche die Glieder einer gesellschaftlichen Gruppe bedrohen, fallen gemeinsam durch die Gruppe getragen, es sollen hiefür Beiträge von den Beteiligten oder von physischen und moralischen Personen, die ein Interesse, eine Verpflichtung sür sie haben, erhoben, und die gesammelten Mittel nach festen Rechtsgrundsätzen an die Geschädigten verteilt werden. Der Unterschied der Arbeiterversicherung von den übrigen Versicherungsarten besteht nur darin, daß die Arbeiterversicherung die älteren Formen der Gilde, der genossenschaftlich-brüderlichen Hülfe, die Mittel sammelt, soweit sie kann, und giebt, was sie eben hat, die daher nicht so streng nach Rechtsgrundsätzen verfährt, erst nach und nach zurückgedrängt und überhaupt nie ganz abgestreift hat; ferner darin, daß auf diesem Gebiet die staatliche Gesetzgebung, die Hülfe der Staats- und Gemeindeverwaltung, die durch den Staat erfolgte Korporationsbildung viel stärker eingriff; endlich darin, daß hier Zuschüsse des Staates, der Gemeinden und der Arbeitgeber eingeführt wurden. Es war letzteres nichts Neues: die öffentliche Armenpflege basierte längst auf solchen Mitteln; es war serner ein uraltes sociales Princip, daß der Dienstherr, der Grundherr, der Schiffsführer, der Bergwerkseigentümer für seine kranken, alten, in Not befindlichen Leute mit einzutreten hatte. Diese Verpflichtung verwandelte sich jetzt auf dem Boden der Großindustrie und des heutigen Versicherungsrechtes in die öffentlichrechtliche Zuschußpflicht der Arbeitgeber zu den Arbeiterversicherungskassen oder gar in die Pflicht, sür gewisse Schäden (die Unfälle), welche sich als einen Teil der Produktionskosten darstellen, ganz aufzukommen. Einige überkluge Juristen haben unter dem Eindrucke dieser bei der Arbeiterversicherung mitwirkenden besonderen Elemente geglaubt, den Begriff der Versicherung überhaupt auf die neueren Kranken-, Unfall- und Jnvaliditätskasseneinrichtungen nicht anwenden zu sollen; aber sie widersprechen damit dem Wortlaut der Gesetze, dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem Kern der Sache. Wenn man die Arbeiterversicherung begrifflich in zwei selbständige rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge, in die staatlichsociale Fürsorgepflicht und die Beitragspflicht der belasteten Kreise auseinanderreißt, thut man der ganzen Einrichtung Gewalt an. Unter den Begriff der staatlichen Fürsorgepflicht sällt auch das Armenwesen, das Erziehungswesen, der Arbeiterschutz u. s. w. Die betreffenden juristischen Theoretiker haben bei ihrem engen Versicherungsbegriff nur die Merkmale des privatrechtlich-kanfmännischen Versicherungsvertrages im Auge; es entgeht ihnen, daß fast bei aller Versicherung eine öffentlich-rechtliche Kontrolle vorkommt, eine gewisse gesellschaftliche Fürsorge mitspielt, und daß in der Mehrzahl der Fälle aller Versicherung Leistung und Gegenleistung sich nicht direkt und glatt decken. Doch lassen wir diese juristisch-begrifflichen Erörterungen auf sich beruhen. Am besten scheint mir A. Menzel die einschlägigen rechtlichen Begriffe erfaßt zu haben. Wenden wir uns zur Sache. Fragen wir, welche realen Lebensverhältnisse zu der modernen Arbeiterversicherung geführt haben. — Wollen wir bei den allgemeinsten Ursachen stehen bleiben, so sind es dieselben, welche einerseits das Versicherungswesen überhaupt, andererseits das Armen- und Sparkassenwesen erzeugten. Die Auslösung der Natural- und Eigenwirtschaft, der alten 807) Wesen der Arbeiterversichcrung. Entstehungsursachcn. Verbände, die Zunahme von Personen, welche auf mäßige, meist wechselnde, oft unsichere Geldcinnahmen gestellt sind, und welche zugleich in ihrer Ausgabewirtschaft noch nicht gelernt haben, für die Zeiten größerer Auslagen und Kosten Rücklagen zu machen, welche die täglichen Einnahmen auch täglich ausgeben, das sind die allgemeinen Voraussetzungen, welche die Arbeiterversicherung in der Gegenwart immer nötiger machten. In dem Maß, wie die Geldwirtschaft, der Großbetrieb, die freie Konkurrenz, das Geldlohnverhältnis zunahm, wuchs das Bedürfnis. Es ist geringer, wo noch ein breiter Bauernstand, wo zahlreiche Parzellen- und Zwergwirte existieren, wo ein größerer Handwerkerund Kleinhändlerstand sich noch erhielt,wo die ländlichen Tagelöhner noch in Natura bezahlt werden, die meisten kleinen Leute noch ein Allmendestückchen, einen gepachteten Kartoffel- und Gemüsegarten haben. Alle derartigen Familien haben in ihrer Eigenwirtschaft, in den Naturaleinnahmen einen Rückhalt, der bei Krankheit z. B. nicht gleich versagt. Die geographisch und zeitlich so verschieden auftretende Dringlichkeit der Arbeiter- Versicherung erklärt sich zu einem guten Teil aus den eben charakterisierten verschiedenen socialen Zuständen. Ebenso hängt mit ihnen, wenigstens teilweife, die Frage zusammen, ob die beginnende geldwirtfchaftliche Fürsorge sich der Arbeiterversicherung oder der Sparkasse oder der Anlage im eigenen Kleinbetrieb zuwendet oder zuwenden soll. Wo die unteren Klassen noch eine mehr kleinbürgerliche oder kleinbäuerliche Lebensführung haben, kann vielfach jede ersparte Mark besser zum Ankauf einer Ziege, eines Schweines verwendet, in die Sparkasse getragen als in eine Krankenkasse gezahlt werden. Wir werden sehen, wie aus solchen Zuständen heraus eine Opposition gegen das Versicherungswesen erwachsen ist, wie dasselbe da am frühesten Platz griff, wo diese Zustände durch Großbetrieb und reinen Geldlohn seit länger am weitgehendsten verdrängt wurden. Im ganzen werden wir aber sagen, hindern sich Sparkasse und Hülfskasse aus die Dauer nicht; die eine giebt eine frei verfügbare, die andere eine zu festem Zweck gemachte Rücklage und Sicherung. Beide sind nötig, und wer in die Sparkasse zahlt, wird auch leicht Mitglied einer Hülfskasse und umgekehrt. Die weitgehende deutsche Zwangsarbeiterversicherung hat nicht gehindert, daß Deutschland zugleich das entwickeltste Spar- kassenwefen hat; die geringe Entwickelung der französischen Hülfskassen hat dort die Sparkasseneinlagen nicht besonders gesteigert. — Das stärkste Bedürfnis für Kranken-, Invaliden- u. f. w. Versicherung hat der moderne reine Geldlohnarbeiterstand. Aber auch viele andere kleine Leute, Handwerker, Heimarbeiter, Werkmeister, Kleinbauern hängen mehr und mehr von schwankenden Geldeinnahmen ab, erhalten eine gesicherte Lebensführung nur durch die Versicherung. Wo man, wie in Deutschland, die Arbeitcrversicherung ganz auf Lohnarbeiter zuschnitt, die Erhebung der Beiträge wesentlich durch Lohnabzüge seitens des Arbeitgebers ausführen läßt, hat man den Beitritt jener anderen Elemente erschwert. Sie machen bei den freien Krankenkassen Englands und Frankreichs ^/g—V2 der Mitglieder aus. Man hat auch in Deutschland mehr und mehr eingesehen, daß man ungerecht und falsch handelte, diese Elemente des unteren Mittelstandes, deren wirtschaftliche Lage oft schlechter ist als die der besseren Arbeiter, auszuschließen. Man versucht jetzt mehr und mehr, ihnen die Versicherungseinrichtungen zu öffnen. Gehen wir nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen zu den Bedingungen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der einzelnen Arten der Arbeiterversicherung über, die sie heute so notwendig machen. a.) Alle Krankheit bringt Störung und Kosten in die Wirtschaft der Familie, um so größere, je geringer das Einkommen, je mehr es vom Gcldvcrdienst der Eltern abhängt. Die Krankheit der Kinder ist noch erträglich, wenn die Mutter zu Hause ist; Krankheit der Mutter ist schon viel schlimmer, zumal wo nicht halb oder ganz erwachsene Kinder und Dienstboten in der Wirtschaft helfen; am härtesten ist die Krankheit des Vaters, zumal, wenn damit der Verdienst aufhört. Selbst in Familien mit gesichertem Einkommen sind die Kosten für Pflege und Kuren oft schwer aufzubringen; bei den kleinen Leuten und Arbeitern vernichten sie meist die wirtschaftliche Existenz ganz Z59 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^898 oder auf lange. Die Krankheitskosten wirken für die Familienwirtschaft wie die Kriege und Ähnliches für die Staatswirtschaft. Sie kommen unregelmäßig und unerwartet; das gewöhnliche Budget ist nicht für sie eingerichtet. Ja wenn die 5—6 Krankentage, die jährlich in Deutschland auf einen versicherten Arbeiter kommen, auf alle nach Alter und und Beruf gleich verteilt wären, wenn jeder Arbeiter zweimal jährlich 3 Tage deshalb feiern müßte, dann wäre die Last nicht so schwer zu tragen. Aber die jungen Jahre, die kräftigsten Leute, die gesundesten Berufe haben lange Zeiten ohne Krankheitstage; mit höherem Alter, in bestimmten Berufen nehmen sie zu; und einzelne werden, jung oder alt, von monatelanger Krankheit und damit von Verdienstlosigkeit und großen Kosten von 100—300 und mehr Mark befallen. Die alte Sitte, daß der Brotherr das Gesinde, die Commis, die Gesellen, die Matrosen eine Zeitlang verpflegt, den Lohn fortzahlt, ist auch heute noch nicht ganz verschwunden, aber sie ist doch in rascher Abnahme begriffen. Wo vollends tägliche Entlaßbarkeit Sitte geworden, da macht Krankheit den Arbeiter sofort brotlos, übergiebt den Kranken und feine Familie dem Hunger und der Armenkasse, wenn sie nicht versichert sind. Je niedriger die Löhne stehen, desto erwünschter ist es, daß auch Frau und Kinder des Arbeiters gegen Krankheit versichert sind; sie bleiben sonst ohne ärztliche Pflege und Arznei, der Mann kann aus seinen laufenden Einnahmen schwer etwas für sie thun. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet hat, vor der neueren Arbeiterversicherung sei in den Kulturländern für kranke Pferde und krankes Rindvieh meist besser gesorgt worden als für die kranken Arbeiter. Auf Armenkosten kamen die Leute häufig erst dann ins Spital, wenn es zu spät war. Für sehr viele Arbeiter hat eine Krankenpflege überhaupt erst mit der neueren Arbeiterversicherung begonnen. Um welche großen Schäden aber es sich dabei im ganzen handelt, sei nur durch folgende Angaben aus der neuesten deutschen Krankenversicherung (die auf dem Gesetz von 1883/1892 beruht) erhärtet: Zahl der Zahl der auf 100 Zahl der Krankheitstage versicherten Krankheitsfälle Versicherungen absolut aus einen Krankenfall 1888 6,4 Mill. 1,7 Mill, 32 Fälle 29,S Will- 16,8 Tage 1899 9,2 „ 3,4 „ 38 „ 60,4 „ 1S.8 „ Wenn heute durch die organisierte Krankenpflege jährlich in Deutschland etwa 200 Mill. Mark (einschließlich der Berg- und Eisenbahnarbeiter) ausgegeben werden, so erhellt die Bedeutung dieser Hülfe durch den Vergleich mit der öffentlichen Armenpflege, welche noch nicht so viel kostet. b) Das Wochenbett der ärmeren Frau, auch wenn es gut verläuft, bringt Kosten und längere Arbeitsunfähigkeit; humane Vereine, die innere Mission, katholische Schwestern treten da mannigfach helfend ein, liefern Nahrung und Pflege für die Betreffende und ihre Familie in solcher Zeit. Aber das reicht nicht aus. Daher ist auch hier die Versicherung, welche sich am besten mit der Krankenversicherung verbindet, am Platz; die Frau muß für die Zeit des Wochenbettes eine bestimmte Einnahme erhalten. Die deutschen Krankenkassen zahlten 1897 über 2 Mill. Mk. für solche Fälle. e) Stirbt der arme Mann oder ein Glied seiner Familie, so entstehen Kosten aller Art; ein anständiges Begräbnis will selbst die ärmste Witwe ihrem Mann verschaffen; stirbt ein verdienendes Familienglied, so wird die ganze wirtschaftliche Lage eine andere; ein Umzug, die Änderung aller Verhältnisse macht Kosten. Daher das Bedürfnis für die Familie, im Falle eines Todes eine etwas größere Summe von wenigstens 50, 100, auch 200 Mark in die Hand zu bekommen, das durch die Versicherung eines Sterbegeldes befriedigt wird. Sie ist eigentlich älter als die Krankenversicherung; die niedrigsten Arbeiter wie der Mittelstand fühlen die Notwendigkeit und sind bereit, hierfür etwas in guten Tagen zu zahlen. Besondere Sterbekassen und die meisten Krankenkassen dienen dieser Versicherung. Außerdem kommt die oben erwähnte Wolksversichcrung diesem Bedürfnis entgegen. Wo sie sich weit ausgedehnt hat (z. B. in Newark, N. I. Ver. Staaten), von da wird berichtet, daß früher die Hälfte aller sterbenden Einwohner ein Armenbegräbnis in Anspruch nahmen, daß jetzt aber Derartiges L09^ Notwendigkeit der Kranken-, Sterbegeld-, Unfallversicherung, 351 kaum mehr vorkomme. Wo die Krankenversicherung fehlt, wo sie, wie in den Vereinigten Staaten, von den Volksvcrsicherungsbanken als zu schwierig aufgegeben wurde, ist die Sitte, auch die Kinder vom 2. Lebensjahr an auf ein Todesgcld zu versichern, sehr weit verbreitet; sie hat den ausgesprochenen Zweck, die Kosten von Krankheiten, welche mit dem Tode endigen, zu ersetzen; sie hat aber den großen Fehler, die Kosten einer glücklich verlaufenen Krankheit unersetzt zu lassen, sie steht zumal in England im Verdacht, den Kindsmord durch die Eltern und Verwandten der tiefstehenden Volksschichten hervorzurusen. In Deutschland bestanden, wie wir sahen, 2,7—3,6 Mill. Volksversicherungspolicen 1900; von den 9—10 Mill. in den Krankenkassen Versicherten haben wohl etwa 7—8 Mill. zugleich ein Recht auf Sterbegelder; zwischen 0,85 und 0,99 °/o derselben sterben jährlich, ihre Familien erhalten das Sterbegeld. Im ganzen können wir annehmen, daß etwa für 10—11 Mill. Deutsche, wenn wir von der Möglichkeit der Doppclversicherung abseheu, im Todesfall ein Sterbegeld gesichert ist. ä) Sterben müssen alle Menschen, krank werden sie oftmals, von den deutschen Arbeitern heute jeder jedes dritte Jahr einmal. Uns alle, welche arbeitsunfähig machen, sind viel seltener; aber wenigstens die schwereren unter ihnen treffen den Verunglückten und seine Familie um so härter. Ist das Ereignis eine Folge der gewöhnlichen haus- wirtschastlichen Thätigkeit, wie eines Sturzes vom Wagen oder der Leiter, eines Schlages vom Pserde, eines Unglücks auf der Jagd, so trifft wenigstens keinen Dritten die Schuld. Der Betreffende und die Familien müssen es tragen; nötigenfalls tritt die Armenpflege, das Hospital, die Unterstützung von Verwandten ein. Wo aber besondere Gefahren mit einem Beruf im Dienste Dritter sich verbinden, wie mit der Bergwerksarbeit, dem Schiffergewerbe, dem Fclddienst der Soldaten, da hat man seit Jahrhunderten schon getrachtet, Stiftungen, Kassen, Jnvalidenhäuser zu schaffen, um die mittellosesten der Verunglückten zu unterstützen. Aber so mancherlei derart auch geschah, z. B. für die Kriegs- und Berginvaliden, so wenig reichte es doch aus. Und je mehr die Großindustrie zunahm und in ihr die vielfach gefährliche Maschinentechnik, desto dringlicher wurde es, sür die Verunglückten zu sorgen, welche im Dienste der Unternehmer ihrem Berusc erlagen, und für welche bisher weder Rechtsschutz noch Versorgung in ausreichendem Maße bestand. Von 1850—1880 wurde die Frage der Betriebsunfälle in den Kulturstaaten immer dringlicher. Man zählte in Preußen 1869 5999, 1876 13 600 schwere Unfälle, wovon 3125 und 8333 im Berufe erfolgten, 4769 und 6141 tödlich waren; eine besondere deutsche Erhebung von 1881 erzeugte die Erwartung, daß jährlich 88 722 Betriebsunfälle vorkämen, 20 °/o davon über vicrwöchcntliche Arbeitsunfähigkeit, 2—3 °/o den Tod Zur Folge hätten. Im englischen Bergbau rechnete man 1861—75 jährlich 900—1400 Opser. Die Unfallversicherung in den Händen von privaten Versicherungsanstalten begann in der Weise, daß die haftpflichtigen Unternehmer den Schaden, der sie treffen konnte, bei diesen Gesellschaften versicherten. Mit den deutschen Unfallversicherungsgesetzen von 1884 an erhielt man erst eine genauere Kunde vom Umfang der beruflichen Unfälle, aus welche die Gesetze sich erstrecken; es sind in der Hauptsache die in den gewerblichen Betrieben (mit Ausschluß des Handwerks), den Verkehrsbetrieben (mit Ausschluß des Handels) und den land- und forstwirtschaftlichen. Es sind also in dieser Statistik nicht einbegriffen alle beruflichen Unfälle von Arbeitern in den ausgeschlossenen Betrieben, alle beruflichen Unfälle der Betriebsleiter und der Beamten mit über 2000 Mk. Jahresverdienst, alle Betriebsunsälle, welche dritte Personen, Unbeteiligte, Passagiere u.s.w. betreffen und endlich alle nicht beruflichen Unfälle, also die in der Hauswirtschaft, aus der Straße oder sonstwie sich ereignenden. Das Ergebnis ist sür das Deutsche Reich folgendes: n> Kleinere BerusSunfälle I>) Größere Berussunsälle Unter l>) waren: Aus I0W Versicherte kamen mit Arbeitsuusähigksit mit Arbeitsunfähigkeit »»i,,-^, solche mit dauernder a> und b> .. „ - unter 13 Wochen über IS Wochen Erwerbsunfähigkeit zusammen 1889 143425 31449 6260 2903 13,0 2,3 1894 2l3 363 69 619 6361 1784 15,6 3,8 1399 337 277 106 036 3124 1326 23,7 5,6 352 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u> der Einkommensverteilung. ^81» Da der Kreis der Versicherten sich in diesen drei Epochen von 13,3 auf 18,1 und 18,6 Mill. Personen ausgedehnt hat, so mußten die Unglücksfälle absolut stark wachsen; aber sie haben 1889—1894, und noch mehr 1894—1899 auch relativ zugenommen. Die Zunahme der kleinen Unfälle, welche in Deutschland von den Krankenkassen behandelt werden, fällt dabei nicht sehr ins Gewicht, weil sie wahrscheinlich zum großen Teile nur eine statistische, nicht eine wirkliche ist; früher nicht gemeldete kleine Unfälle, die nur einige Tage arbeitsunfähig machen, werden jetzt gebucht. Aber auch die anderen großen Unfälle haben sich 1889—1899 um 82 °/o relativ vermehrt; die Zahl der Toten hat sich mehr als verdoppelt; die der dauernd Erwerbsunfähigen hat dank der zunehmenden ärztlichen Kunst und besseren Behandlung allerdings wesentlich abgenommen. Da zugleich die Unfallverhütung sich sehr verbessert hat, so kann die wachsende Zahl der größeren Unfälle von 2,3 auf 5,6 pro 1000 Arbeiter nur bedeuten, daß die Gefahren der Maschinentechnik sich sehr gesteigert haben. Sie erscheinen noch größer, wenn man die Unfälle nicht auf alle versicherten Arbeiter (von welchen viele nur einen Teil des Jahres beschäftigt sind), sondern auf die sogenannten Vollarbeiter bezieht, d. h. auf die Zahl von Arbeitern, die herauskommt, wenn man 300 Arbeitstage gleich einen Vollarbeiter setzt. Nach diesen Berechnungen haben die gewerblichen Berufsgenossenschaftcn 1899 eine durchschnittliche Zahl ernster Unfälle von 8,5 auf 1000 Vollarbeiter gezählt; sie sinkt in einzelnen Gewerben auf 1,4 (Seidenindustrie) und 0,4 (Tabak) herab, steigt aber im Bergbau auf 12,4, in der Holzindustrie auf 11,2—13,7, in der Müllerei auf 14,4, in einzelnen Baugewerbegruppen auf 17,6, steht auch in der Binnenschiffahrt und im Fuhrgewerbe auf 11,7 und 16,5. Das heißt in den gefährlichen Gewerben kommen jährlich auf 100 Arbeiter 1—2, in allen Gewerben 0,85 erhebliche Berufsunfälle, während an Krankheiten 38 °/o 1899 verzeichnet wurden. Die Krankheiten sind also 41 mal so häufig wie die erheblichen Unfälle. Machen diese Zahlen begreiflich, daß man sich viel früher um die erkrankten als um die im Berufe verunglückten Arbeiter kümmerte, so zeigen sie doch auch, um welch' harte, regelmäßige Opfer es sich dabei in neuerer Zeit handelt. Die Verweisung auf die Armenpflege oder auf milde Gaben der Unternehmer, auf Sammlungen bei Massenunglücken konnte nicht genügen. Das öffentliche Gewissen erwachte von 1860—1880 und forderte entweder Verschärfung der privatrechtlichen Haft der Unternehmer für die Unfälle in ihren Betrieben, wodurch man diese zur privaten Unfallversicherung zwang, oder Herstellung einer ausreichenden öffentlichen Versicherung. Wir haben davon im nächsten Paragraphen zu reden. e) Außer dem Berufsunfall schmälert nun aber auch die dauernde anstrengende heutige Berufsarbeit langsam und nach und nach die körperliche Kraft vieler Arbeiter. Besonders die schwächlicheren Individuen und die in gcsundheitsgefährlichen Betrieben Arbeitenden sind oft schon vom 30., 40. oder 50. Jahr an nicht mehr fähig, harte Arbeit zu verrichten. Die neuere Altersstatistik der Akkordverdienste zeigt, bei wie vielen Thätigkeiten, die vor allem starke Körperkraft fordern, sehr frühe der Verdienst abnimmt. Für viele Arbeitsstellen suchen die Unternehmer nur junge, kräftige Leute, entlassen die älteren. Giebt es nun auch noch zahlreiche Stellen, bei denen es nicht so auf Körperkraft wie auf Erfahrung und Umsicht ankommt, die große Tatsache bleibt, daß in allen Berufen, welche zugleich volle Körperkraft fordern, eine durch Krankheiten, Kräfteverbrauch, oft auch durch schlechte Ernährung, durch sonstiges hartes Schicksal sich steigernde Abnahme der Leistungsfähigkeit und Verdicnstmöglichkeit sich einstellt. Auf 1 Mill. versicherter Personen kamen neuerdings in Deutschland jährlich Invalide im Alter von 20—29 234, in dem Von 30—39 340, in dem von 40—49 464, in dem von 50—5S 1150, in dem von 60—69 2044. Für sie alle hört mit dem Eintritt der Invalidität die eigentliche Verdienstmöglichkeit auf. Es muß irgendwie für sie wie für die gesorgt werden, welche vom 70. Jahre an — und das gilt für die meisten — nicht mehr voll arbeiten können. Gewiß können sich manche dieser Invaliden oder Alten da und dort noch etwas, z. B. als Portiers, nützlich machen; zumal die älteren Frauen sind in der 811Z Die Notwendigkeit der Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung. 353 Familie verwendbar. Aber es fragt sich, wie weit das geht, und inwieweit die Familien die Last und den Unterhalt solcher Leute ertragen können. Ein Jahrtausende währender Erziehungsprozeß hat die Pflicht den Kindern eingeschärft, für die alten Eltern und Verwandten zu sorgen. In der patriarchalischen Familienwirtschast, zumal auf dem Lande, geschieht heute noch vieles in dieser Richtung, nicht bloß sür die Verwandten, sondern auch für Dienstboten. Der arbeitsschwach gewordene Bauer erhält vielfach noch von feinem Sohne, der den Hof übernimmt, den Altenteil, d. h. Wohnung und die notwendigen Naturalien. Der schwächer werdende alte Handwerker, Kleinhändler, Kaufmann, dem ein kräftiger Sohn zur Seite steht, kann oft noch lange im Gefchäfte scheinbar seine Rolle ausfüllen; oft freilich zu dessen Schaden und nicht ohne harte Reibungen. Aber allerwärts wird die derartige Versorgung der Alten schwieriger, zumal in der Stadt, in der verkleinerten Familienwirtschaft, bei den Unbemittelteren. Mit dem Siege der Geldwirtschaft, der heutigen Freizügigkeit und Beweglichkeit, der heutigen Lockerung der Familienbande, heißt es möglichst für jeden einzelnen, so viel erwerben, so viel sichern, daß er im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit und im Alter auf sich stehen kann. Aller Eigentumserwerb, jedes Sparkassenbuch giebt nun eine gewisse Sicherheit für Alter und Invalidität. Und wo kleinbürgerliche Verhältnisse vorherrschen, wo die Arbeiter sehr sparsam sind, wo leicht mit dem ersparten Kapital ein Häuschen, ein Fleck Ackerland, eine kleine Schankwirtschaft, eine Hökerei zu erwerben ist, da mögen manche Arbeiter mit einem kleinen Kapital in der Hand sich so im Alter leidlich stellen, auch damit gut für ihre Kinder sorgen, wie wir einleitend es schon bemerkten. Dies hat man besonders in Frankreich betont und gegen die Altersversicherung angeführt, von Thiers im Jahre 1848 bis zu Cheysson im Jahre 1902. Aber es ist dagegen zu fagen, daß solche Altersversorgung, je größer der Arbeiterstand wird, desto weniger zureicht, daß auch leicht der Arbeiter, der ein Häuschen, ein kleines Geschäft kauft, dabei übel fährt, sein Eigentum aufs Spiel setzt, dem Geschäft nicht recht vorstehen kann. Das spricht auch gegen alle Altersversicherung der Lohnarbeiter auf ein festes Kapital, statt auf eine Reute, die nicht verloren gehen kann, die den noch möglichen kleinen Verdienst des Invaliden ergänzt. Die Invaliden- und Altersversicherung mit dem Anspruch auf eine lebenslängliche Rente wurde daher 1885—1900 immer dringlicher in den entwickeltsten Kulturstaaten angestrebt. — Ohne eine solche sind die invaliden und alten Arbeiter der Armenkasse verfallen, wie man in England und anderwärts sieht. Aber leicht durchzuführen ist sie nicht; sie begegnet größeren Schwierigkeiten als die Kranken-, Sterbegeld- und Unfallversicherung. Die jungen Arbeiter vor der Zeit der Verheiratung, welche am ehesten Versicherungsbeiträge für sie zahlen könnten, sehen die Zeit der Invalidität und des Alters als eine so ferne vor sich, daß sie kein Opfer sür sie bringen wollen; auch später sind nur die wenigsten freiwillig dazu zu bringen; in den ersten 5—15 Jahren der Ehe kämpfen sie mit mehreren kleinen Kindern den schwierigsten Kampf ums Dasein; versichern sie sich erst vom 40. Jahre an, so wird die Sache zu teuer. Eine bloße Altersversicherung, die eine Rente jedenfalls erst vom 65. oder 70. Jahre an giebt, nützt nichts und lockt nicht. Sehr viele Arbeiter erreichen dieses Alter gar nicht; die meisten haben vorher schon eine geschwächte Arbeitskraft, brauchen eine Invalidenrente für eine frühere Zeit. Nur ein Zwang zur Versicherung, wie ihn erst die Bergwerke, dann die Eisenbahnen und andere große Geschäfte für ihre Arbeiter, neuerdings die Staatsgewalt in Deutschland „für alle übte, hat zu brauchbaren Resultaten geführt. Aber sie waren nur unter Überwindung großer Schwierigkeiten und Widerstände zu erreichen. Die große Zahl der Personen und hohe Kosten erschweren das Werk, auch wenn man die Renten sehr mäßig ansetzt. Bödiker meinte schon im Anfange des deutschen Versicherungsplanes, die Unfallversicherung werde 1, die Krankenversicherung 3, die Invalidenversicherung 5 °/o der Löhne kosten. Für die Zeit der vollen Durchführung schätzte man schon 1888—1889 die jährlichen Kosten auf 237 Mill. Mark, also 60—80 Mill. höher als das ganze öffentliche deutsche Armenwesen. Die Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. I.—S. Aufl. 23 354 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^812 englischen Schriftsteller, welche neuerdings für 60-, 70- oder 75jährige Unbemittelte Altersrenten projektierten, kommen mit 65 Jahren schon zu 200 Mill. Mk. jährlichen Kosten, bei früher einsetzenden Renten sogar zu jährlich 400 Mill. Außerdem sind hier kleine örtliche Kassen nicht ausreichend wie bei der Krankenversicherung; nur in großen Verbänden gleicht sich der Zusall aus; nur solche können sür Jahrzehnte die enormen Kapitalbestände ansammeln, wie sie nötig sind, um Tausende von Rentenzahlungen für Jahrzehnte sicher zu stellen. Die richtige Berechnung der Beiträge im Verhältnis zu den Renten und der sie sicherstellenden Kapitalien bot sehr große Schwierigkeiten —, man brauchte dazu Absterbetafeln und Jnvalidentafeln, die den konkreten Verhältnissen der Arbeiterklasse entsprechen. Waren schon die statistischen Grundlagen der Erkrankungshäufigkeit, auf denen die Krankenkassen, wenn sie sicher arbeiten sollten, sich aufbauen mußten, schwer zu beschaffen — in England hat man erst seit 1880 brauchbare —, so konnte man sie doch sür die Krankenkassen eher entbehren; man kam in Kassen mit gesichertem Mitgliederbestand aus, wenn man jährlich soviel einlegte, wie man im Jahre brauchte und wie genügte, eine 2—3jährige Jahresausgabe als Reserve zu sammeln. Auch die deutsche Unfallversicherung begnügte sich mit einer Umlage des Jahresbedarfs und der Ansammlung stärkerer Reserven. Für die Altersund Invalidenversicherung aber muß man das versicherungstechnisch vollendete Verfahren einschlagen, das Prämiendeckungsverfahren, das so viel für jeden Versicherten erhebt, daß die für ihn gemachten Einzahlungen stets der Wahrscheinlichkeit seiner Invalidität entsprechen. Die ersten halbwegs für sie brauchbaren Beobachtungen stammen in Deutschland aus der Zeit 1869—1885, und sie waren doch noch so unsicher, daß nur mit sehr hohen Zuschlägen ihre mathematische Benutzung möglich schien. Nach den damaligen Erfahrungen rechnete man auf jährlich 148 333 Invaliden in Deutschland, nach den rektifizierten von 1898 sind es 88 626. Daher jetzt die großen Überschüsse. Hätte man sich nach der entgegengesetzten Seite geirrt, so wären ungeheure Deficits vorhanden. Die ungewöhnliche Schwierigkeit der wirtschaftlichen Sicherstellung großer Alters- und Jn- validenkassen springt hiemit klar ins Auge. t) Die Witwen- und Waisenversicherung ist die notwendige Ergänzung der Invalidenversicherung. Nur selten kann eine alleinstehende Frau ohne Besitz für sich und mehrere Kinder sorgen; geht sie den ganzen Tag auf Arbeit, so muß sie ihre Kinder vernachlässigen; auch wenn sie etwas verdient, muß sie einen Zuschuß haben, den oft Verwandte oder zuletzt die Armenkasse geben, der ihr aber viel besser in der Form der Versicherung einer Rente verschafft wird. Die Schwierigkeiten der Durchführung sind auch hier die gleichen wie bei der Invalidenversicherung: der Verdienst ist in guten Tagen ohnedies meist nicht so groß, daß viel an Beiträgen dieser Art gezahlt werden kann. In den Knappschafts- und Eisenbahnkassen und in den Pensionskassen großer Werke ist freilich auch schon lange für die Witwen und Waisen einer kleinen Elite der Arbeiter gesorgt. Große Stiftungen und Zuschüsse der Werke haben das bei mäßigen Beiträgen auch ohne streng versicherungstechnische Grundlagen ermöglicht. Eine allgemeine Durchführung hat man in Deutschland bis jetzt sür unmöglich gehalten. Die Grundzüge der deutschen Invalidenversicherung von 1887 nahmen die Kosten auf jährlich 119^4 Mill. Mk. an, was neben den jetzigen Kosten sür die Invaliden von 156 Mill. zunächst nicht aufzubringen sei. Auf denselben Boden stellte sich die Reform von 1899 mit der Berufung auf den noch zu geringen Wohlstand des Landes. Der Grund dürfte bei der guten Lage der Jnvalidenanstalten kaum triftig sein. Der Seeberufsgenosfenschaft hat man zu ihrer Unfall- auch die Invalidenversicherung im Gesetz vom 13. Juli 1399 (H 11) übergeben unter der Bedingung, daß sie auch eine Witwen- und Waisenversicherung einrichte. Die nächste Zeit wird in Deutschland und anderwärts diesen Teil der Arbeiterversicherung gewiß zur Durchführung bringen. 220. Die Durchführung der Arbeiterversicherung im allgemeinen und speciell in Englandund Frankreich. Nach diesen Bemerkungen über die Hauptarten der neuen Arbeiterversicherung und über die Voraussetzungen ihrer Entstehung sragcn wir nach den lebendigen Kräften, die sie ins Leben riefen, und der Art 813) Witwenversicherung. Die treibenden Kräfte. 355 ihrer Ausgestaltung, ihrer Organisationsformen. In ersterer Beziehung kommen in Betracht die Arbeiter selbst, die Arbeitgeber, die Versicherungsgesellschaften, die Regierungen und parlamentarischen Kreise, die Versicherungs- und socialpolitische Wissenschaft. In der Arbeit er Welt bestanden im 19. Jahrhundert zwei starke Strömungen, die dem Hülfskassen- und Versicherungswesen günstig waren; im übrigen aber waren hergebrachte wirtschaftliche Gewohnheiten, Mangel an geschäftlicher Bildung als schwere Hemmnisse zu überwinden. In breiten Schichten der Arbeiter und Kleinleute lebte zunächst noch der alte Gilde- und Genossenschaftsgeist mit seiner Neigung zu brüderlicher Hülfe, mit seineu sympathischen Gefühlen; in den oberen und mittleren Klassen viel mehr durch Erwerbstrieb, Genußsucht erstickt, begünstigte er in diesen socialen Schichten die Erwerbsgenossenschaften, die Gewerkvereine, den politischen Zusammenschluß und gesellige Vereine aller Art, aber auch die Hülsskassenverbände. Im Anfang des neueren Hülfskassenwesens, teilweise auch später, rief dieser Genossenschaftsgeist Gebilde ins Leben, die alle diese Vereinszwecke zugleich umspannen wollten; später schieden sie sich mehr. Der Gildegeist mußte sich nun aber im Arbeiterversicherungswesen mit der mehr privatrechtlich individualistischen Tendenz des Versicherungsgeschäftes auseinander setzen, was ihm nicht leicht wurde. Es fehlte in den eigentlichen Arbeiterkreisen an den kaufmännischen Kenntnissen und Sitten, um Kassen mit komplizierten Rechnungen zu führen; die sich selbst überlassenen Vereine, zumal wenn sie zugleich Geselligkeit pflegten, unterlagen immer wieder der Versuchung, zu viel für Feste auszugeben, die Gelder zu verteilen. Mißbräuche aller Art, schlechte Verwaltung, Unfähigkeit, mit der fernen Zukunft zu rechnen, hörten lange nicht auf. Erst sehr langsam'wich der alte, für den Moment hülfsbereite, aber leichtsinnig in den Tag hinein wirtschaftende Sinn den festen Formen und versicherungstechnisch geprüften Rechtsansprüchen einer modernen Hülfskasse. Das erwachende sociale Selbstbewußtsein des Arbeiterstandes erzeugte, wie auf anderen, so auf diesem Gebiete den Wunsch nach Selbsthülfe, die Freude an selbst- gegründetcn oder selbstverwalteten Hülfskassen, den Sinn für eine Versicherungsthätigkeit, wie sie im Mittelstand schon vorhanden war. Die Agitation für Hülfskassen aller Art wurde ein wichtiger Bestandteil der ganzen neueren socialen Bewegung. Aber die Führer derselben hatten doch mehr an der politischen, gewerkschaftlichen oder sonstigen Bewegung Interesse als an der Arbeiterversicherung; manche Formen derselben schienen ihnen für diese eher hinderlich als förderlich, und wir sehen daher die Arbeiterführer oft Gesetze, Organisationen, Kassen bekämpfen, die an sich der Arbeiterversicherung dienten, sie praktisch förderten. Die Arbeitgeber haben nicht überall und nicht jeder Zeit Verständnis für die Arbeiterversicherung gehabt. Aber da und dort waren sie hergebrachtermaßen mit Hülfskassen vertraut und sahen deren Nutzen. In manchen Ländern und Gegenden beseelte ein humaner Geist der Fürsorge besonders die größeren Unternehmer; bald wuchs auch die Einsicht, daß die Errichtung und Unterstützung dieser Kassen ein Machtmittel, ja eine gute Kapitalanlage sei. Je grüßer die Unternehmungen wurden, desto mehr geschah; die durch die Patrone geführte Verwaltung war meist billig, kostete oft gar nichts, stellte sich leichter auf richtigen versicherungstechnischen Boden als die von den Arbeitern allein verwalteten Kassen. Meist aber verstanden diese patronisierten Einrichtungen nicht, in den Arbeitern das eigene Interesse entsprechend zu wecken. Das Lebensversicherungsgeschäft machte schon im Interesse seiner Geschäfts- ausdehnung seit 50—60 Jahren Versuche, auch für die kleinen Leute thätig zu sein; wir erwähnten schon, wie gänzlich ihm die Krankenversicherung mißlang, wie es nur in England und den Vereinigten Staaten die sogenannte Volksversicherung in weite Kreise zu tragen verstand. Aber schon diese Versuche wirkten; die Techniker der Versicherung gingen aus dieser Schule hervor. Die seit 1860—1880 beginnende Unfallversicherung der Aktiengesellschaften war die Vorbereitung für die späteren großen Unfallkorporationen. Die ganzen Mißbräuche des kapitalistischen Versicherungswesens wiesen auf die öffentlich- rechtliche Ordnung des Arbeiterversicherungswesens hin. S3- 356 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^814 Schon vor 1350 haben Staatsmänner und Parlamentssührer, Menschenfreunde und Vertreter der Wissenschaft vereinzelt Staatshülfe auf diefem Gebiete gefordert; die Gründung und Förderung der Hülfskassen, wie normierende Gesetze für sie standen längst auf der Tagesordnung, als Napoleon III. von 1851 an, von der Heydt 1854, Gladstone 1860 energisch eingriffen. Überwog zunächst auch allerwärts von 1840—1860 eine manchesterlich liberale Strömung, welche das Bedürfnis an die Aktiengesellschaften oder an die ungenügende Selbsthülfe wies, und erhob sie sich verstärkt gerade 1860 bis 1880 gegen die Staatshülfe, so trat doch von da an, wesentlich durch Fürst Bismarck befördert, eine entgegengesetzte Bewegung ein, ebenso von der Wissenschaft wie von den regierenden Kreisen gesördert. — Die Betrachtung im einzelnen knüpfen wir nun besser an die drei Hauptländer der Bewegung England, Frankreich und Deutschland an; die beiden ersteren Staaten verfolgen wir zunächst nur in ihrer älteren Entwickelung, bis die deutschen Einrichtungen aus sie wirken. Die Begräbnis- und Krankenkassen waren allerwärts der Ausgangspunkt. Das Vereinigte Königreich und speciell England mit seiner frühen gewerblichen Entwickelung, feinem seit der Agrarrevolution des 16.—18. Jahrhunderts entstehenden zahlreichen Geldlohnarbeiterstande, seinen zahlreichen Armen und seinem althergebrachten freien Vereinswesen zeigt uns schon im 18. Jahrhundert zahlreiche Unterstützungsvereine, Klubs, doxss, lrisnäl^ sooistiös. Besonders französische, 1685 eingewandcrte Protestanten haben solche gebildet; der Freimaurerorden hatte sie gefördert; hauptsächlich kleine örtliche Vereine bestanden gegen 1800; Eden schätzt die Mitglieder aller solcher Gesellschaften schon auf gegen 600 000 um diese Zeit. Patronisierte Vereine entstanden dann hauptsächlich 1815—1860; von 1840 an schlössen sich viele Lokalkassen zu Grafschafts-, Distrikts-, Centralvereinen zusammen, unter denen die sogenannten Orden mit Freimaurertraditionen die wichtigsten waren. Von 1850—1870 bildeten sich die reinen Begräbniskassen. Die Gesetzgebung hatte seit 1793 in zahlreichen Gesetzen einzugreifen gesucht; aber sie wagte Vorschriften nur für die Kassen zu geben, die sich amtlich registrieren ließen; die Registrierung war bis 1846 durch die Friedensrichter, von da an durch ein staatliches Registeramt geschehen; es dauerte sehr lange, bis eine erhebliche Zahl sich registrieren ließ. Eine Reihe von Enqueten deckte immer wieder die großen Mißständc auf, an denen die meisten derartigen Einrichtungen litten; sast alle Kassen versprachen sehr viel mehr, als sie leisten konnten, entbehrten versicherungstechnisch mathematischer Grundlagen. Den größten Eindruck machte endlich die Enquete von 1870—1874; die darauf folgenden Gesetze von 1875 und 1876 gaben den Anlaß zu wesentlicher Reform in den größeren Kassen und Orden, die Registrierung der letzteren nahm nun sehr zu. Auch 1880, 1882, 1896 und 1897 ergingen weitere Gesetze; sie wagten aber alle keinen Registerzwang zu verfügen; das englische Hülsskassenwesen blieb auf dem Boden des freien individuellen Privatvertrages und der freien Unterordnung unter die Staatskontrollc; nur wenige zwingende Vorschriften für die nicht registrierten Begräbniskassen wurden erlassen und beseitigten die schlimmsten der Mißbräuche. Die Zahl der Kassen und ihrer Mitglieder ist sür die ältere Zeit keine sichere: 1839 hatten die registrierten Kassen wohl 1,4 Mill. Mitglieder; 1859 schätzte Ludlow die gesamte Zahl auf 3 Mill., ihr Kapital auf 11,4 Mill. F (233 Mill. Mk,). Die neueste amtliche Statistik führt, wie mir scheint, die registrierten und unregistrierten Kassen sür 31. Dez. 1898 auf: 29 985 Kassen oder örtliche Logen zählen 11,4 Mill. Mitglieder mit 37,9 Mill. F Vermögen (773 Mill. Mk.), davon auf England und Wales allein 10,2 Mill. Personen mit 35,2 Mill. F. Diese Statistik umfaßt auch heute noch außerordentlich verschiedene Bildungen, obwohl die älteren Formen mehr und mehr zurücktreten gegen die neueren, größeren und vcrsicherungstechnisch vollkommeneren Organe. Zu jenen gehören die kleinen örtlichen, oft nur ein paar Jahre dauernden Vereine, die als gesellige Klubs oder als Sammlungen bei einem Begräbnis beginnen; bei manchen ist der Zweck, zugleich als Sparkasse zu dienen, zum regelmäßigen Sparen anzuhalten, am Schlüsse des Jahres oder einiger Jahre jedem Mitglied eine bare Summe von 20—40 sb als Dividende in die Hand legen zu können; im übrigen geben 815j Die ältere englische Arbeiterversicherung. 357 sie alle möglichen Unterstützungen, jedenfalls Begräbnisgeld, meist auch Krankengeld; aber nur je nach ihren Mitteln; jede mathematische Grundlage ihrer Geschäftsführung fehlt. Die Zusammenkünste und Trinkgelage im Wirtshause gaben einst noch mehr und geben noch jetzt vielen ihren geselligen Kitt; zahlreiche derselben sind in der Hand der Schankwirte. Unzählige machten stets wieder bankerott, sobald mehr ältere als jüngere Mitglieder vorhanden waren. Mannigfach aber wurden ihre Einrichtungen durch patronisierende Geistliche, Grundherren und Unternehmer, zumal auf dem Lande, verbessert. Wenn Millionen von Armen im 19. Jahrhundert durch solche eingegangene unvollkommene Hülsskassen getäuscht wurden, nach langer Einzahlung nichts erhielten, so haben diese primitiven Vereine doch die gesamten unteren Klassen zur Selbsthülfe erziehen helfen, Sitten geschaffen, aus denen nach und nach Besseres erwuchs. Die spätere Entwickelung hat die Kassen vergrößert und specialisiert, hat an die Stelle des Umlageverfahrens eine versicherungstechnisch einigermaßen richtige Erhebung Von Prämien gesetzt. Die großen Unternehmer, die Eisenbahn- und ähnliche Gesellschaften haben heute auch in England, wie anderwärts, für ihre Leute Kranken-, Begräbnis- auch Alterskassen, die gut verwaltet sind, Beiträge von den Unternehmern erhalten, jeden Beschäftigten zum Beitritt zwingen, geschaffen; viele zahlen neuerdings dem aus denr Betrieb Austretenden einen erheblichen Teil der Beiträge zurück. Diese Art der Kassen ist in England noch weniger beliebt als anderwärts. Die zwei beliebten freien Typen der englischen Hülfskassen, die heute im Vordergrund stehen, Wohl 80—90°/o der oben angeführten Mitglieder umfassen, sind die größeren Begräbniskassen und die großen allgemeinen Hülfskassen, deren erheblichste, wie erwähnt, die Orden sind. Eine Begräbniskasse zu verwalten, sie in ihrer Einnahme und Ausgabe zu übersehen, ist leichter, als eine Kranken- oder gar Alterskasse zu sühren. Das Bedürfnis für solche Kassen ist das dringlichste. Die ältesten sind rein lokal; ein kleiner Reservefonds genügt. Aber bald breiteten sich auch die besseren dieser Kassen auf die Grafschaft aus, ja darüber hinaus, und jetzt giebt es ganz große über das Königreich sich erstreckende von über 1 Mill. Mitglieder. Fast die Hälfte aller in der obigen Statistik gezählten Personen (nämlich 5,5 Mill.) gehören ausschließlich Begräbniskassen resp, ihnen gleichgestellten Volksversicherungsbanken an. Diese Kassen erstrecken ihre Thätigkeit bis in den unteren Teil des Arbeiterstandes. Die Kassen suchen sich durch glatte Zahlung des Sterbegeldes (meist 6 A für die Erwachsenen, 3 für das Kind) beliebt zu machen. Aber sie haben den Nachteil, daß sie, je größer sie werden, desto zahlreichere Kollekteure bedürfen, die 10—50 "/o der Einnahmen verschlingen. Der Zusammenhang zwischen Versicherten und Kassen wird nur durch die Kollekteure unterhalten, welche mit der Ausdehnung der Gesellschaften zu einem wahren Krebsschaden wurden. Ein großer Teil der Kollekteure und Vorstände sanken 1840—1875 zu gewissenlosen Wucherern herab; sie gaben den Versicherten keine schriftlichen Verträge, verkauften sie beliebig an andere Gesellschaften, wie sie auch oft ihre einträglichen Stellen um 50—1000 A verkauften. Stellte sich die Bilanz der Kasse schlecht, so holten sie bei Hunderten die Beiträge nicht mehr ab und stießen diese so aus der Gesellschaft; sie bewucherten auch durch Vorschüsse. Von irgend welcher Selbstverwaltung war keine Rede mehr. Zur Generalversammlung, wo Tausende hätten erscheinen sollen, trommelten Vorstände und Kollekteure einige Dutzend ihrer Kreaturen zusammen. Diese namenlosen Mißbräuche ermöglichten den Aktiengesellschaften unter Annahme des Sammclsystcms die Ausbreitung der Volksversicherung und veranlaßten das Reformgesetz von 1875, das die schlimmsten der Mißbräuche beseitigte. Ludlow verlangte damals Staatsversicherung für die Begräbnisgelder. Das Gesetz von 1896 hat die sammelnden Begräbniskassen und die Versicherungsbanken, welche die Volksversicherung im Umkreis von mehr als 10 englische Meilen bis zu 20 A Sterbegeld durch Sammler betreiben, unter dasselbe Recht gestellt. Wer nur die englischen Bcgräbniskasscn kennt, wird sich kaum scheuen, vom vollständigen Bankerott des freien Hülsskassenwesens zu sprechen. Anders, wer die großen allgemeinen Hülfskassen und Orden studiert, deren Reformen in eben der Zeit einsetzen, da jene Kassen die tiefste Entartung zeigen. Sie haben es bis 1899 zwar nicht, wie Z5>8 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gutcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. j81t> die sammelnden Sterbckassen auf 5,5, aber doch auf 3—4 Mill. Mitglieder gebracht; 14 der größten Orden hatten 1899 etwas über 2 Mill. Mitglieder und über 20 Mill. F Vermögen, während die Sterbekassen auf ihre 5,5 Mill. nur 4,8 Mill. A besaßen. Von den 1899 gezählten 29 900 Kassen werden Wohl 26 000 oder mehr Lokalabteilungen der großen Orden sein. Daß diese von 1840—1900 verstanden, immer mehr kleine, schlecht verwaltete Lokalkassen sich anzugliedern, ist vielleicht die wichtigste Thatsache der Reform; die früher selbständigen Lokalkassen behielten ihre kräftige, persönliche Ver- bindung, ihre Feste, auch den größten Teil ihrer Finanzen; sie fügten sich schwer und langsam der Reform, die von den Centralorganen der Orden ausging; aber gerade in der Reibung und dem Zusammenwirken der lokalen und centralcn Organe liegt das heilsame Leben dieser sich immer mehr ausdehnenden Vereine, deren größte jetzt 6—800 000 Mitglieder und Vermögen von 6—8 Mill. F (123—163 Mill. Mk.) haben. Ihre Mitglieder gehören freilich ebenso wie der Elite der Industriearbeiter, so dem kleinen Mittelstande an; Kleinhändler und Handlungsgehülsen, Handwerker, hochbezahlte Dienstboten sind zahlreich bei ihnen; vornehme Aristokraten und Minister trifft man in ihren Listen. Der Geist, der sie beseelt, ist ein religiös-gesellig-humanitärer; sie feiern Feste und Umzüge, halten an jedem Sonntag in der Loge erbauliche Vorträge, haben geheime Zeichen und Würden nach dem Vorbilde der Freimaurer. Die einzelne Loge, mit 80—150 Mitgliedern, besorgt selbständig das Krankenkassenwesen; 10—20 Logen zusammen bilden einen Distrikt, der in der Hauptsache jetzt das Begräbnisgeldwcsen an sich gezogen hat; an der Spitze steht die Centralleitung, d. h. eine jährlich an anderem Ort tagende Delegiertenversammlung und der dauernde, von ihr gewählte Exekutivausschuß; letzterer hat in den großen Orden die Altersversicherung und eine Anzahl besonderer Fonds zur Unterstützung verschiedener Zwecke in Händen. Das Geheimnis der Blüte der Orden liegt darin, daß die besten Mitglieder in einer Hierarchie von Ehrenämtern emporsteigen und neben sich das gut bezahlte Beamt entum der Sekretäre haben, welche teilweise zu den besten mathematischen Versicherungstechnikern Englands gehören; so hat die Verwaltung eine demokratische Basis in der Loge, aber zugleich eine aristokratisch- bureaukratische Spitze, welche auf Centralisation, Freizügigkeit zwischen den Logen, strenge Deckung der Verbindlichkeiten, solide Geschäftsführung immer mehr hinarbeitet. Die Orden haben durch ihre eigentümliche Organisation das Problem gelöst, eine Summe kleiner Lokalvereine, wie sie zur Erzeugung des genossenschaftlichen Geistes und zur Krankenkontrolle nötig sind, zusammenzufassen zu ganz großen Kassen; und solche sind für die finanzielle Leistungsfähigkeit und die anderen Ziele der Arbeiterversicherung erwünscht. Wir haben in Deutschland teils zu kleine leistungsunfähige Krankenkassen, teils zu große finanziell gut situierte, die aber des genossenschaftlichen Zusammenhanges entbehren. Die größeren Orden sind eine der wichtigsten Schulen Englands für Gesittung, Sparsamkeit, Voraussicht und Geschäftskenntnis; das kirchliche, politische und sociale Parteiwesen ist aus den Orden verbannt. Alle Berufe sind in ihnen nebeneinander vertreten. Im Gegensatz hierzu steht das Hülfskassenwesen der Gewerkvereine und die großen Hülfskassen der Bergarbeiter und Lokomotivführer, welche nur Berufsgcnossen aufnehmen und unterstützen. Die Kassen der älteren Gewerkvereine mit gelernten Arbeitern haben keine besonderen Fonds für die Arbeitslosen-, Wander-, Kranken- und Sterbegeldunterstützung, für die Alters- und Jnvalidenpensionen und besonderen außerordentlichen Hülfen, die sie bewilligen; sie betreiben die Unterstützung nicht versicherungstechnisch, sondern verlassen sich aus ihre Sitte, leere Kassen durch erhöhte Umlagen wieder zu füllen, und sind damit ausgekommen. Der einzelne Arbeiter hat in ihnen keinen festen Rechtsanspruch auf irgend eine Unterstützung; wird er ausgestoßcn, so erhält er nichts, auch wenn er jahrzehntelang wöchentlich seine Beiträge gezahlt hat. Aber praktisch wirken die Gewerkvereine wie die Hülfskassen. Die 100 größten Gewerkvereine mit etwas über 1 Mill. Arbeitern gaben 1892—1900 13.5 Mill. F (276 Mill. Mk.), darunter 22°/o für Arbeitslose, 17,4°/« für Kranke, 9,6 °/o für Altersrente, 11,3 °/o für Sterbegeld und andere ähnliche Zwecke, zusammen 60,3 °/o sür Hülfszwecke (etwa 162 Mill. Mk,, 817) Die Kassen der Orden und Arbeitervereine. Resultate. 359 im Jahre also etwa 19 Mill.) aus. Da die 14 größten Orden 1899 nur 2,7 Mill. F (55 Mill. Ml.) sür Hülfszwecke an ihre männlichen erwachsenen Mitglieder zahlten, so erhellt die relative Bedeutung des Gewerkvercinskassenwesens immerhin. Die großen Hülsskassen der Bergarbeiter entstanden von 1863 an nach den Hauptdistrikten des Bergbaues; es nehmen jetzt über 300 000 Arbeiter teil, jede zählt taufende von Mitgliedern, die größte 1896 122 257 Bergleute; ihr Hauptziel ist die Versorgung der im Betrieb Verunglückten; sie geben den Betroffenen Krankengeld, Alters- und Invaliden-, Witwen- und Waisen-, sowie Sterbegelder; die Unternehmer zahlen Zuschüsse von 8—20°/o der Arbeiterbeiträge; die größte, die Northumberland- und Durhamkasse nahm 1896 2,25 Mill. Mk. ein, gab 1,75 Mill. Mk. sür Versicherungszwecke aus, allein sür Alte und ganz Erwerbsunfähige fast 1 Mill. Ein Oberverband faßt die Kassen zusammen. Was ist nun in Großbritannien mit der 150jährigen Arbeit auf dem Gebiet des Arbeitcrversicherungswesens, abgesehen von den neuesten Reformen, erreicht worden? Sehr breite Schichten des Arbeiter- und Mittelstandes, vielfach nebst Frauen und Kindern, wohl 20—25 Mill. Personen, sind auf den Todesfall mit einem kleinen Sterbegeld versichert; aber es fehlt einem großen Teil dieser Versicherung jeder Segen eines genofsen- fchastlichen Vereinslebens, und ein sehr erheblicher Teil der Kassen ist heute noch mit Wucher, Trinkgelagen, schlechter Verwaltung, Betrug, allzu häufigem Bankerott behaftet. Gegen Krankheit sind Wohl 4—6 Mill. höherer Arbeiter und Personen des Mittelstandes leidlich versichert und zwar der größere Teil derselben in kräftig blühenden Vereinen, die sittlich und wirtschaftlich ihre Mitglieder erziehen. Für Alter, Invalidität und Unsall waren 1880 nur wenige Prozente versichert; auch heute ist es nur für den Unfall etwas beffer. Nach Hasbach waren zwar 1876 von 1000 Einwohnern des Vereinigten Königreiches 191 Mitglieder von Hülfskassen; von 11304 Armenhäuslern aber waren 7391 aus Hülfskassen ausgetreten oder hinausgeworfen worden, 3913 hatten einer Kasse angehört, die bankerott machte; davon hatten über 2000 10—40 Jahre Beiträge gezahlt. Schottland und Irland ist an der ganzen Entwickelung nicht viel beteiligt. Der Grund, daß trotz unsagbarer Anstrengung im ganzen doch nicht so sehr viel erreicht wurde, liegt Wohl auch an der früheren und teilweife noch heute vorhandenen Unzulänglichkeit der Löhne; noch mehr aber an der langfamen Umbildung der gcld- wirtschaftlichcn Sitten der unteren Klassen, an der unendlichen Schwierigkeit des Problems, die alten Gildesitten halb zu erhalten, halb mit kaufmännischem Rechnen für ferne Zukunft zu verbinden, fast ohne staatlichen Zwang mit geringer Hülse der oberen Klassen ein gutes Arbeiterversicherungswesen zu organisieren. Das Große, was doch — hauptsächlich in den Orden und Gewerkvereinen — erreicht ist, liegt in der moralisch-psychischen Umbildung und Erziehung der Arbeiterelitc; Millionen haben gelernt, in human-brüderlichem Geist Opfer zu bringen, für die Zukunft zu forgen, ohne immer wieder den größeren Teil des gesammelten Geldes zu vertrinken, zu teilen u. s. w.; sie haben dabei Versicherungsgeschäfte für Menschenalter zu führen gelernt; ihre Vorstände und Sekretäre gehören zu den führenden Geistern auf dem Gebiete der mathematischen Versicherungswissenschaft. Aber sie konnten doch nur bei den höchststehenden Vereinen und in Bezug auf Krankheit und Sterbegeld seit den letzten 25 Jahren wirklich Vollkommenes erreichen. Das Problem der Unfall-, Alters- und Jnvaliditätsversicherung ist unendlich schwieriger, setzt größere sestere Körperschaften voraus, als es die Orden und Gewerkvereine im ganzen sind. Die guten Elemente der englischen Arbeiterversicherung haben einen fast erschöpfenden Kampf mit der Roheit, Indolenz und Gedankenlosigkeit der unteren Klassen, gegen die Erwerbslust der Aktiengesellschaften, gegen die Gleichgültigkeit und Abneigung des Parlamentes und die egoistischen Klasfeninteressen der Parteien geführt. An hochstehenden Geistern, die dabei auf die Seite der Arbeiter traten, hat es zwar nie gefehlt, aber sie beherrschten das Parlament nicht. So tauchten auch in England seit dem 18. Jahrhundert Verstaatlichungspläne der Arbeiterversicherung stets wieder auf. Lord Althorp suchte 1833, Gladstone 1864 Altersrenten- und Sterbegelder für Arbeiter bei ZLY Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^818 der Staatsschuldenverwaltung möglich zu machen, ohne praktisches Resultat. Erst ein Reformgesetz von 1882 saßte die zu versichernden Summen und das Verfahren dieser staatlichen Altersversicherung so, daß die Wohlthat den Arbeitern zugänglich wurde. Von 1880 beginnen die ernsteren Resormanläufe für Alters- und Unfallversicherung, worauf wir später kommen. Während die Entwickelung in den Vereinigten Staaten und den englischen Kolonien eine ähnliche war wie in England, ist sie in Frankreich und den angrenzenden romanischen Ländern eine wesentlich andere gewesen. In Frankreich bestanden bis 1789 zahlreiche katholische und protestantische Hülfskasscn bei Bruderschaften, Zünften, Vereinen, die in althergebrachter Weise allerlei Unterstützungen, aber ohne Rechtsverbindlichkeit, gaben. Die Revolutionsgcsetze vernichteten sie oder ihr offenes Bestehen, der Napoleonische Polizeistaat fürchtete alle derartigen Vereine als Koalitionsansätze. Doch duldete man sie nach und nach wieder, zumal wenn sie Leute der verschiedensten Berufe aufnahmen; besonders 1830—48 vermehrten sich diese Hülfskassenvereine (soeiötös äs seoours muwkl8), am meisten in den Fabrikgegenden; das Sparkassengesetz von 1843 gestattete ihnen, Einlagen in die Sparkassen zu machen, das hatten 1847 2056 im Betrag von 5,7 Mill. Fr. gethan. Die Frage der Altersrenten- und der Hülfskassen wurde 1847—1850 im Parlament und sonst ernstlich diskutiert. Das Gesetz vom 15. Juli 1850 und die folgenden kaiserlichen Dekrete beschränken die Hülfskassen in der Hauptsache auf Krankenunterstützung und Vegräbnisgeld, suchen sie durch zahlreiche Patrone, Vorsitz des Maires, lokale Beschränkung und allerlei polizeiliche Kontrollen sowie durch Staatszuschüsse, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen, in politisch ungefährliche, versicherungstechnisch gut verwaltete Organe zu verwandeln. Der ganze Hochdruck der Staatsmaschine und der Kirche förderte die Bewegung, die bis Ende der 60er Jahre, bis die Syndikatsbestrebungen stärker wurden, auch einen Teil der Arbeiter leidlich befriedigte. Im Jahre 1871 bestanden 5787 Vereine (davon 4263 genehmigte, privilegierte) mit 791 901 Mitgliedern, wovon etwa 100 000 Ehrenmitglieder waren, die zahlen, aber nichts fordern. Daneben hatte man, im Anschluß an die viel weitergehenden Pläne auf Staatshülfe des Jahres 1848, 18. Januar 1850 eine vom Staat verwaltete Altersrentenkassc geschaffen, in welche jeder Bürger, jedes Mitglied einer Hülfskasse sich einkaufen konnte, in die aber hauptsächlich die Hülfskassen Einzahlungen für ihre Mitglieder im ganzen machten und dafür erhebliche Staatszuschüsse erhielten. Die Rentenbezieher waren bis Ende 1872 auf 29 383 (mit 6—7 Mill. Fr. Rente) gestiegen. Daneben verteilten auch noch viele Hülfskassen direkt, je nach ihren Überschüssen, Altersrenten an alle Mitglieder. Ich füge gleich bei, daß Ende 1896 die Zahl der Rentner, die Renten von der Alterskasse bezogen, auf 208 241 mit 33,3 Mill. Fr. gestiegen war, daß aber unter 1,29 Mill. Rentenbeziehern von 1852—1896 nicht ganz eine halbe Million Arbeiter waren, die übrigen aus kleinen Rentiers, Beamten, Eisenbahn- und Chausseebediensteten, Handwerkern u. s. w. bestanden. Die ebenfalls für die Arbeiter bestimmte staatliche Lebens- und Unfallversicherungskasse (1868 gegründet) blieb noch bedeutungsloser; sie hatte 1868—1896 es auf 2571 Einzel- und 1647 Sammellebensversicherungen mit ein paar Mill. Fr. Kapital und auf jährlich etwa 1416 gegen Unfall versicherte Personen gebracht (1368); bis Ende 1896 waren im ganzen 369 654 versichert worden- Die Republik hat die polizeiliche Einschränkung der soeistss <1e skoours mutusls seit 1870 etwas ermäßigt, sie aber erst nach langen, 17 jährigen parlamentarischen Kämpfen 1. April 1898 unter ein liberales Gesetz gestellt, das ihnen eine Ausdehnung ihrer Zwecke und die Bildung von Unionen gestattet, aber ihre Versicherungstechnik nicht auf ganz befriedigenden Boden stellt. Das wachsende praktische Bedürfnis hatte sie 1875—1900 wesentlich vermehrt; es bestanden in den letzten Jahren zwar ca. 12 000 Kassen, ihre Mitglieder werden aber auf nur 1,6—2,5 Mill. (letztere Zahl nach Cheysfon) angegeben; darunter 250 000 Ehrenmitglieder, 550 000, welche professionelle Vereine bilden, 200 000 kleine Unternehmer, 200 000 Beamte, im ganzen 6—700 000 gewerbliche Lohnarbeiter, 4-500 000 Angestellte aller Art. Das Vermögen war 1886 Französische Arbeiterversicherung. Deutsche Anfänge. 361 auf 139, 1896 auf 227 Mill. Fr., die Jahreseinnahme 1895 auf 24—25 MM. gestiegen, wovon 12,5 Mill. für Krankenversicherung (6 Krankengeld, 3 ärztliche Hülfe, 3,5 Arzenei) ausgegeben wurden. — Das Resultat ist kein großes, auch wenn man in Rechnung zieht, daß Frankreich noch heute einen so großen Kleinbürgerstand hat, der der Versicherung oder gar dem staatlichen Versicherungszwange die Sparkasse oder den Erwerb eines Ackerstückchens vorzieht. 221. Die Durchführung der deutfchen Arbeiterversicherung. Urfprung. Die Krankend erficherung. In Deutschland trat das Bedürfnis der Arbeiterversicherung später hervor als in Westeuropa; die große Industrie und die Bildung eines Lohnarbeiterstandes kamen später; die ländlichen Lohnarbeiter behielten zuni größeren Teil über 1850 hinaus naturalwirtschaftliche Jahresbezahlung und lebenslänglichen herrschaftlichen Unterhalt. Soweit ein Bedürfnis nach Hülfskassen vorhanden war, hatten sich die alten Einrichtungen erhalten. Den älteren gilde- und zunftmäßigen Hülfskassen hatte die bureaukratische Polizei wohl ihre Feste und Gelage und damit einen Teil ihrer Anziehungskraft genommen, aber keine Revolution hatte sie vernichtet; sie erhielten sich mannigfach auch, wo die Gewerbe- frciheit gesiegt hatte. Die schon im 16. Jahrhundert vorhandenen Bruderladen der Bergarbeiter, gespeist durch die Büchsenpfennige der Knappen und bald auch durch einige Frcikuxen (Anteile) der Werke, gaben Unterstützungen aller Art; außerdem aber drang der gräflich Schlickfche Grundsatz der Joachimsthaler Werke mehr und mehr in alle Bergordnungen ein, daß fündige Zechen den kranken Arbeitern acht, unfündige vier Wochen lang Lohn und Arztgeld zu reichen hätten. Und als von 1700—1354 der Erwerbstrieb moderner Unternehmer und die Auflösung der alten Knappschaften diefe heilsamen Einrichtungen bedrohten, da griff Friedrich d. Gr. (z. B. 10. Mai 1767 für die Bergwerke in Eleve-Mark) und später die preußische Verwaltung von 1315—1848 rettend und zwingend durch; in den westlichen Provinzen wurden diese Kassen erst 1839—1842 unter großem Widerstand der Unternehmer in allen Werken eingeführt. Minister von der Heydt unifizierte und legalisierte dann diese Reform durch das Gesetz vom 10. April 1854: alle Berg-, Hütten- und Salinenwerke mußten nach ihm, zu geographischen Verbänden vereinigt, solche Knappschaftskasfen errichten, und alle ihre Arbeiter mußten beitreten; Werke und Arbeiter zahlen Beiträge, die ersteren nach und nach fast so hohe wie die letzteren. Alle — auch die unständigen — Arbeiter erhalten dafür Krankenlohn sowie Kur und Arzenei und ein Begräbnisgeld; die ständigen daneben noch Invaliden-, Witwen- und Waisenpension, Schulgeldbeihülfen, außerordentliche Unterstützungen. Die Verwaltung ist eine gemeinsame. Im Jahre 1867 besaß Preußen 85 solcher Kassen mit 174 000 Bergarbeitern, Ende 1900 73 mit 613 547; damals hatten sie 10,5, jetzt schon wesentlich über 100 Mill. Mk. Vermögen; damals 4,6 Mill., jetzt 48,6 Mill. Jahreseinnahme; Ende 1900 empfingen 57 605 Invaliden, 50107 Witwen und 42 130 Waisen Pensionen im Gesamtbetrag von 22 Mill. neben 14,6 Mill. Ausgabe für Krankenpflege. In einzelnen Vereinen hat man die Pensions- und Krankenkassen getrennt. Da der Beitrittszwang und die Blüte des Bergbaues steigende Beteiligung garantiert, hat man von einer strengen Durchführung der Versicherungstechnik ohne Gefahr Abstand nehmen können. Für die nichtpreußischen deutfchen Bergwerke (mit ca. 50 000 Arbeitern) wurde von 1860—1900 im ganzen eine ähnliche Gesetzgebung erlassen. Auch Österreich folgte 1854 und 1889. Die ganze Institution leidet wohl etwas daran, daß die Teilnahme der Arbeiter an ihr nicht entsprechend belebt wurde; die Klagen über zu geringe Rechte, über das Wahlsystem für die Arbeitervertreter, über Sicherung der Ansprüche bei Austritt aus dem Lohnverhältnis sind stetig gewachsen; aber im ganzen hat sie sich doch so bewählt, daß sie in den Augen der besten deutschen Unternehmer und der Regierungen ein ideales Vorbild sür alle Arbeitcrvcrsicherung wurde. Die Kassen der Eisenbahnen und anderen Großunternchmungcn wurden überwiegend darnach gebildet; in der öffentlichen Debatte wurde 1850—1890 immer wieder auf sie hingewiesen. Die Ausbildung von städtisch-gewerblichen Krankenkassen mit Beitrittszwang von 1846—1866 Wäre ohne diesen Vorgang wohl kaum erfolgt. 362 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^820 Die preußische Gewerbeordnung von 1845 sorgte für Erhaltung und Neubildung der Gesellenunterstützungskassen, erlaubte einen ortsstatutarischen Beitrittszwang für zünftige und nichtzünftige Gesellen, für Zunftmeister und Fabrikarbeiter. Das Gewerbegesetz vom 9. Februar 1849 ergänzte und verschärfte diese Bestimmungen, verfügte die ortsstatutarische Möglichkeit, die Unternehmer zu Beiträgen in halber Höhe der Arbeiterbeiträge zu zwingen und die Einziehung der beiderseitigen Beiträge den Gewerbetreibenden zu übertragen. Und als die Ortsbehörden, gehindert durch die Abneigung der Unternehmer, zögerten, griff von der Hehdt energisch durch (Gesetz vom 3. April 1854) und schuf die Möglichkeit eines Beitrittszwanges zu den Krankenkassen außer durch Orts- auch durch Statute der Bezirksregierungen für weite Bezirke. Es wurde nun mit Energie von diesen Befugnissen Gebrauch gemacht; viele humane Arbeitgeber, zumal die noch wesentlich unter kirchlich-religiösem Einfluß stehenden, suchten von selbst mehr und mehr Kranken- und Sterbekassen für ihre Werke zu errichten. Und so sehen wir von 1854—1874 eine steigende Zahl von solchen Hülfskassen sich bilden, die meisten schon durch Ortsstatute mit dem Beitrittszwang versehen. Es waren einerseits Kranken- und Sterbekafsen für die Arbeiter bestimmter Berufe und Gewerbe, die jeweilig an einem Orte mit Beitrittszwang arbeiteten (Ortskrankenkaffen), andererseits Kasten, in welche die Arbeiter eines bestimmten Unternehmens eintreten mußten (Betriebs- kassen), welche unter einer patronifierenden Leitung der Arbeitgeber standen. Man schätzt die Zahl dieser Kassen 1854 für Altpreußen auf 2576 mit 254420 Mitgliedern, 1874 „ . „ 3961 „ 714877 1874 für ganz Preußen „ 4877 „ 795283 In ganz Deutschland werden um 1874 schon gegen 10 000 Hülfskassen aller Art mit etwa 2 Mill. Mitgliedern bestanden haben. Mehrere Staaten hatten die preußische Gesetzgebung von 1854 nachgeahmt. Auch etwa 350 000 selbständige Gewerbetreibende (Zunftmeister) werden bis 1869 in den Kassen gewesen fein; außer den Zwangskafsen gab es freie mit nicht zu großer Mitgliederzahl und solche, welche unter dem Landesrecht der einzelnen Staaten oder auf Grund besonderer Privilegien entstanden waren. Die Zwangskassen mögen 1874 ein Vermögen von 40—50 Mill. Mk. gehabt haben. In Süddeutschland, wo es nur eine geringere Zahl Betriebskassen gab, hatten die Gemeinden das Recht erhalten, von allem Gesinde und allen Arbeitern dafür einen Beitrag zu erheben, daß sie in kranken Tagen freie Verpflegung durch die Gemeinde erhielten; man war hier mit dieser Einrichtung zufrieden. Mochten die Staatsbehörden bei Durchführung dieser Veranstaltungen in Nord und Süd wesentlich an eine Erleichterung der sonst zu sehr wachsenden Armenlast gedacht haben, mochte bei von der Heydt und anderen maßgebenden Persönlichkeiten in Preußen der Gedanke mitgespielt haben, durch die Betriebskassen und die Beiträge der Arbeitgeber die Autorität der letzteren zu stärken, mochte die Verwaltung vieler Zwangskafsen im Anfang recht unvollkommen sein, mochten sie noch lange nicht alle Arbeiter umfafsen, und die Arbeiter oft ihre Rechte durch Stellenwechsel verlieren, das ganze System hatte sich doch so eingelebt, hatte so wolthätige Folgen erzeugt, daß selbst die ganz liberal gefärbten Bundesregierungen 1868—1878 keinen Augenblick ernstlich daran denken konnten, durch Aufhebung des nun feit über 20 Jahren bestehenden Beitrittszwangs die gewohnten Einrichtungen zu gefährden. Der konsequente politische und wirtschaftliche Liberalismus forderte diese freilich. Er sah in den englischen freien Hülfskassen sein Ideal; man kannte damals deren Schattenseiten noch nicht. Aber er konnte in der Gewerbeordnung von 1869 nur die Aufhebung des Beitrittszwangs für die selbständigen Gewerbetreibenden und für diejenigen Arbeiter durchsetzen, die einer anderen freien Hülfskasse angehören, und im Jahre 1876 die beiden Gesetze vom 7. und 8. April. Das letztere hielt die Einführung des Kassenzwangs durch Ortsstatuten aufrecht; das erstere gab Normativbestimmungen, nach denen sich von da an die örtlichen Zwangskassen wie die freien Kassen richten sollten, die als eingeschriebene Hülfskassen rechtliche Persönlichkeit 821Z Die Entstehung des deutschen Arbeiterversicherungszwanges. 363 erwarben, und deren Mitgliedschaft von der Teilnahme an den Zwangskassen befreite. Die unter das Gesetz sich stellenden Kassen mußten eine bestimmte Verfassung, bestimmte Organe haben, mußten sich auf Krankenversicherung und Sterbegeld beschränken, mußten die erhobenen Beiträge und Leistungen innerhalb gewisser Maximal- und Minimalgrenzen halten; sie waren einer gewissen Aufsicht und periodischen technischen Prüfung unterstellt. Soweit die freien eingeschriebenen Kassen mit Arbeitervereinen verbunden waren, nahm das Gesetz den Vorständen das Recht, Mitglieder von der Kasse auszuschließen, wenn sie aus dem Verein austraten oder ausgeschlossen wurden. Der Erfolg dieser Gesetzgebung war, daß nur wenige neue Kassen entstanden, daß auch von den bestehenden freien Kassen nur eine mäßige Zahl sich einschreiben ließ, daß aber die bestehenden Zwangskassen auf Grund der reformierten Ortsstatute sehr verbessert wurden und an Zahl weiter zunahmen. Die Erwartungen der Freunde eines freien Kassenwefens nach englischen: Muster waren enttäuscht. Für die Bundesregierungen und die Freunde einer energischen Socialreform lag in dem Refultat ein wesentliches Motiv, auf dem früher beschrittenen Wege weiter fortzugehen. Die Idee eines allgemeinen gesetzlichen Kassenzwanges und der Übertragung der Arbeiterversicherung möglichst auf öffentlich-rechtliche Korporationen mit genossenschaftlicher Verfassung gewann in der Arbeitcrversicherungsgesetzgebung von —1889 ihre definitive Gestaltung, obwohl starke praktische und ideale Interessen sich dieser Wendung entgegensetzten. Das private Versicherungsgeschäft, die individualistische Nationalökonomie und der politische Liberalismus wetteiferten, die segensreichen Folgen freier Geschäfts- und Vereinsthätigkeit, die Schädlichkeit bureaukratischer Schablonen und Zwangsmaßregeln zu schildern. Am geistvollsten bekämpfte Brentano den gesetzlichen Zwang im Arbeiterversicherungswesen: die auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit basierte heutige Wirtschaftsordnung müsse eine einheitliche für den Erwerb und das Unterstützungswesen sein; ein Versicherungszwang sei bei Freiheit der Arbeit nicht durchzuführen oder gestalte unsere ganze Wirtschaftsordnung im Sinne eines alle Individualität und alle persönliche Freiheit erdrückenden Staatssocialismus um. Er übersah, daß keine Wirtschaftsordnung der Welt ohne Rechtszwang an vielen Punkten besteht, daß wir heute im Armenwcsen, in der allgemeinen Schulpflicht, in der Arbeiterschutzgesetzgebung staatlichen Zwang neben der reichlich bestehenden wirtschaftlichen Freiheit haben, daß der Versicherungszwang dem nur ein kleines Stück beifügt. Jedes solche Stück Zwang und Staatsordnung ändert natürlich unsere Erwerbsordnung etwas, aber dieses Stück thut es doch nur in der Richtung, in der sie sich überhaupt heute umbildet, und sie thut es nicht so, daß damit die wirtschaftliche Freiheit verschwände. Brentano überschätzte, im Geiste des optimistischen manchesterlichen Liberalismus, die Möglichkeit, daß Freiheit und Selbstverantwortlichkeit aus sich heraus in den unteren, teilweise prole- tarisierten Klassen ein gesundes Hülfskassenwesen schaffe. Lasker betonte mit Recht im Reichstage, die Abweisung des Hülfskassenzwanges fei, weil sie an die Armenkasse verweise, geradezu Zerstörung der Selbstverantwortlichkeit, der Versichernngszwang erziehe zu dieser. Eine Reihe eigentümlicher Umstände wirkten mit, daß gerade in Deutschland der staatliche Arbeiterversicherungszwang zuerst siegte. Überall standen ihm zunächst die liberale Wirtschaftstheorie und -Praxis entgegen, wie sie 1840 — 1880 zum Siege gekommen waren. In Deutschland hatte Bismarck 1867—1878 mit ihr regiert; 1876—1879 wandte er sich von ihr ab,,,teils durch politische, wirtschaftliche und sociale Zeitereignisse, teils durch seine innersten Überzeugungen bestimmt. Eine konservativ-klerikale Majorität beherrschte den Reichstag. Die deutsche Wissenschaft hatte sich — vor allem im Verein für Socialpolitik — von der Naturlehre der Volkswirtschaft mit Energie abgewandt, sociale Reform und stärkere Einmischung der Staatsgewalt in das wirtschaftliche Getriebe gepredigt; ihre ersten Vertreter stimmten Brentanos Protest nicht bei, der übrigens später dem Unfall- und Jnvaliditätsgesetz zustimmte. Die wissenschaftliche Kritik, welche die großen Mißbräuche des Akticnversichcrungswesens aufdeckte, hatten von 1870 an auch in Deutschland ein lebhaftes Echo gesunden und die Zweifel vermehrt, daß diefe Betriebsform den Arbeitern dienen könne. Die Gefahr der Socialdemokratie Zg4 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^822 drängte die Bundesregierungen ernstlich, durch eine Socialreform größeren Stils ihren guten Willen zu zeigen und eine Versöhnung mit den socialistischen Arbeitern zu versuchen. Das deutsche Unternehmertum hatte zum Teil selbst Zwangshülfskassen nach dem Vorbilde der Knappschaften gefordert; soweit es egoistisch die Lasten fürchtete, hoffte es doch durch die Art, wie Bismarck die Maßregel erfaßte, die Zügel in der Hand zu behalten und zugleich durch diesen Staatsmann Schutzzölle und anderes zu erhalten. Das Wichtigste war, daß Bismarck dafür gewonnen wurde, seine Riesenkraft, seine Willensenergie dafür einzusetzen, daß für eine Unfall- und Jnvaliditätsversicherung die Staatsoder Reichsgewalt eintrete. Die juristisch geschulten tüchtigen Verwaltungsbeamten, denen er die Ausführung übertrug, waren von dem Geist der friedericianischcn Verwaltung, des socialen Königtums mehr erfüllt als vom Modeliberalismus der Zeit. Kaiser Wilhelm I. hatte schon in der Jugend ein starkes sociales Pflichtgefühl für die Hebung der mittleren Klassen gezeigt; er unterzeichnete gerne die von Bismarck aufgesetzte Botschaft vom 17. November 1881, welche auf die öffentliche Meinung und den Reichstag wirken sollte. Das Krankenkassengesetz kam zuerst 15. Juni 1883 zu stände und gilt jetzt in der modifizierten Form vom 10. April 1892. Man hatte zunächst März 1331 ein Unfallversicherungsgesetz vorgelegt: eine Reichsanstalt mit Reichszuschuß sollte die seit 1871 gesteigerte privatrechtliche Haftpflicht der gewerblichen größeren Unternehmer für Betriebsunfälle ersetzen; diese Haftpflicht hatte die Aktiengesellschaften für Unfallversicherung geschaffen, aber auch unendlich viel Zwist und nur für einen kleinen Teil der verunglückten Arbeiter Entschädigung gebracht. Man erfuhr von den Privatgesell- fchaften, daß die kleinen Unfälle ihnen außerordentlich hohe, fast unerträgliche Verwaltungskosten machten. Es erschien als ein glücklicher Ausweg, sie den gewöhnlichen Krankenkassen zu überweisen. Um dies zu können, mußte das System der bestehenden Krankenkassen mindestens auf alle gewerblichen Arbeiter ausgedehnt werden, denen aus der Haftpflicht Rechte erwachsen waren. Der Gesetzentwurf vom 8. Mai 1882, wie der vom 6. März 1883 verband also die geplante Unfallversicherung mit einer Neuordnung des Krankenkassenwesens; der Reichstag trennte beides. So kam es zunächst zum Krankenkassengesetz vom 15. Juni 1883. Seine Absicht ist einerseits, die sämtlichen bestehenden deutschen Formen der Kranken- und Sterbegeldversicherung möglichst ungeändert zu erhalten, andererseits das System des Zwanges und der öffentlich-rechtlichen Korporation auszudehnen und zu vervollkommnen. Man hielt für die ausschließliche Kranken- und Sterbegeldversicherung kleine Kassen nnt mindestens 50—100, in der Regel einigen hundert Mitgliedern, die zugleich durch Orts- und Berufsgemeinschaft verbunden wären, für die passendste Organisation; die bisherigen Orts- und Betriebskrankenkassen (O.K. u. B.K.) entsprachen dem am besten, die ersteren als die moderne, die anderen als die patrimoniale Form. Daneben duldete man, wie bisher, 1. freie Kassen (nach dem Gesetz von 1876, reformiert 1. Juni 1884), die auch wesentlich Berufsgenossen, aber solche verschiedener Orte zusammenfaßten, 2. die landesrechtlichen, 3. die Zunftkassen und 4. die Knappschaftskasfen; man sah für vorübergehende Bauten 5. die Baukassen vor/ Und man wies endlich 6. die Versicherungspflichtigen Personen, für welche es nicht gelang, Kassen zu organisieren, an die bisher schon bestehende, jetzt reichsrechtlich geordnete, weniger fordernde und leistende Gemeindeversicherung (G.V.). Es war Aufgabe der Ortsgemeinde, event, der Aufsichtsbehörden, auf die Bildung der nötigen Kassen hinzuwirken, die mit Ausnahme der freien jeden Versicherungspflichtigen zu ihr Gehörenden aufnehmen, jeden, der vorher einer anderen Zwangskasse angehört, innerhalb 13 Wochen ohne Eintrittsgeld und Karenzzeit zulassen müssen. Für jeden Versicherungspflichtigen Arbeiter besteht so eine Kasse, der er sich nur durch Eintritt in eine freie Kasfe entziehen kann. Alle Kassen find in den Grundzüzen ihrer Verfassung, dem Maximum der Beiträge, dem Minimum der Leistungen gesetzlich geordnet; die konkrete Höhe der Beiträge, das einzelne ihrer Versicherung und Verwaltung wird durch ihre von der Aufsichtsbehörde genehmigten Statuten geordnet. Die Zwangskasfen sind öffentlich-rechtliche Genossenschaften mit 823s Das deutsche Krankenkassengesctz. 365 ehrenamtlichem, gewähltem Vorstande, Generalversammlung (Delegiertenversammlung, wenn es über 500 Mitglieder sind), mit einer großen Selbständigkeit der lausenden Verwaltung, Arztanstellung, Entscheidung über Krankengeld u. s. w. Die Hauptfrage für ihre sociale und wirtschaftliche Bedeutung ist aber die, wie es gelungen ist, durch sie genossenschaftliches Leben, gute Wahlen, tüchtige Vorstände, Sparsamkeit und auskömmliche Unterstützungen zu schaffen, die Arbeitgeber- und Arbciterelemente im Vorstande in Harmonie zu halten. Wir kommen darauf zurück. Die Mitglieder der Kassen sind von dreierlei Art: 1. die reichsgesetzlich Versicherungspflichtigen Lohnarbeiter, 2. diejenigen, welche durch Landesgesetz oder Ortsstatut zur Versicherung verpflichtet werden, 3. die freiwillig Beitretenden. Die sub 1 Genannten sind die gewerblichen, im einzelnen fest abgegrenzten Lohnarbeiter, welche über eine Woche beschäftigt sind, und die ihnen gleichstehenden Betriebsbeamten bis 2000 Mk. Jahresverdienst; unter 2 fallen die Hausgewerbetreibenden, die landwirtschaftlichen Arbeiter, deren allgemeine und sofortige Einbeziehung wegen ihrer Naturaljahresbezüge nicht ratsam erschien; unter 3 fallen seit 13S2 alle nicht Versicherungspflichtigen Personen mit einem Jahreseinkommen bis 2000 Mk.; man hatte im Anfang dabei hauptsächlich die Arbeiter im Auge, die aus einer Versicherungspflichtigen Stellung austreten und die Versicherung fortsetzen wollen. Die 2 Mill. 1874 in Deutschland etwa gegen Krankheit versicherten Personen waren 1885 auf 4,2, 1900 auf über 10 Mill. (einschließlich der Bergarbeiter) gestiegen. Wären freilich alle Personen unter 2000 Mk. Einkommen in Deutschland mit ihren Familienangehörigen versichert, so würde die Zahl wohl die dreifache sein. Man sieht, welch' großer Ausdehnung das System künftig noch fähig ist. Der Betrachtung über die Einnahmen und Leistungen der Kassen schicken wir die folgende Übersicht über ihre Gesamtzahl und ihre vier wichtigsten Arten voraus: Orts- Betriebs- Eingeschriebene Gemeindekranken- Zusammen 1886 1899 krankenkassen 3 693 4 623 krankenkassen Hülfskassen 5 473 1805 7 344 1 447 Versicherung 7 024 8 521 alle Kassen 22 360 1885 1899 1534 4 283 Mitglieder in 1000: 1261 730 2 398 805 586 1434 4 294 9155 1899 91 495 Einnahme in 1000 Mk.: 63 882 18 652 15 591 194 682 1899 64 713 Krankhcitskostcn in 1000 Mk.: 50 730 14 226 12 260 145 324 1899 64 557 Vermögen in 1000 Mk.: 66 053 16 377 625 152 356 Die Einnahmen bestehen a) aus den Beiträgen der Arbeiter, die bei der O.- und B.K. 2—3 °/o des Lohnes, bei der G.V. IV2—2 °/» desselben höchstens sein dürfen, bei den freien Hülfskassen unbeschränkt sind; b) aus den Beiträgen der Arbeitgeber, die bei den Zwangskassen die Halste der Arbeiterbeiträge betragen müssen; beide werden vom Arbeitgeber erhoben, an die Kassen abgeführt, wie die Arbeitgeber bei ihnen auch die An- und Abmeldung der Arbeiter besorgen; 0) aus etwaigen Eintrittsgeldern, Strafen, Vermögenszinsen. Die freiwillig Beitretenden, wie die Mitglieder der freien Kassen, zahlen die nötigen Beiträge allein. Bei der B.K. bcstreitet der Unternehmer die Verwaltung, haftet für ein Deficit, bei der G.V. zahlt die Gemeinde die Kosten. Diese Einnahmen sind so bemessen, daß die Kassen die Leistungen bestreiten können und noch einen Vermögensüberschuß erzielen; dasür soll ^/io der Einnahmen dienen; es soll ein Vermögen gleich drei Jahreseinnahmen nach und nach gesammelt werden; reicht man nicht, so werden die Leistungen erhöht, oder die Beiträge herabgesetzt; genügt das nicht, so werden letztere bis zum gesetzlichen Maximum erhöht, oder werden die Kassen geschlossen, ihre Mitglieder anderen Kassen zugeteilt. 366 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung. sZ24 Die Hauptaufgabe der Kassen ist, für die Mitglieder eine sichere und auskömmliche Unterstützung im Krankheitsfall, mindestens für 13 Wochen (ein Vierteljahr) zu schaffen; mehr schien zunächst nicht möglich; man nahm an, daß die meisten Krankheiten nicht länger dauern. Reichen die Mittel, so kann das Statut seit 1892 die Unterstützung für ein Jahr gewähren. Ein Gesetzentwurf vom März 1903 will die 13 auf 26 Wochen ausdehnen. Alle Kassen (auch die freien Hülfskassen seit 1892) müssen dem entsprechend vom Tage der Krankheit an freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Heilmittel liefern, im Fall der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab ein Krankengeld (mindestens — des Lohnes; ^4 kann das Statut gestatten) zahlen. An Stelle dieser Leistungen tritt unter bestimmten Voraussetzungen Kur und Verpflegung im Krankenhaus nebst einem Teil des Krankengeldes für Angehörige oder als Taschengeld für den Kranken. Dazu kommt für die Zwangskasfen (nicht für die freien Kassen und G.V.) ein Sterbegeld im 20—40 fachen Betrag des Tagelohnes und für versicherte Wöchnerinnen eine 4—6 wöchentliche Unterstützung. Die Leistungen können durch das Statut nach verschiedenen Richtungen noch erhöht werden, z. B. durch Rekonvaleszentenfürsorge, freie Arzt- und Arzneibehandlung der Familienangehörigen, Sterbegeld für sie u. s. w. Die Schranke aller dieser Benefizien liegt darin, daß jeder Arbeiter, der aus einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt, sie nur noch drei Wochen lang erhält, dann alle bisher erreichten Vorteile verliert, wenn er die Versicherung nicht freiwillig fortsetzt oder nicht in eine neue ähnliche Lohnstellung eintritt. Alle Mitgliedschaft bei den Zwangskassen erfolgt ipso ^ure, nicht durch Akte des Versicherten, der ja auch nur ausnahmsweise direkt zahlt; seine Beiträge werden ihm vom Lohne abgezogen. Die Arbeitslosigkeit, die unregelmäßige Lohnarbeit, die Lohnarbeit in Landwirtschaft, Gesindedicnst, Hausindustrie schließt meist noch von den Benefizien aus. Es ist das eine große UnVollkommenheit; sie wäre teilweise durch weitere Ausdehnung des Versicherungszwanges oder durch zunehmende freiwillige Teilnahme zu beseitigen; teilweise ist sie die Folge des Grundgedankens der Organisation, daß nur die Arbeitgeber, nicht die Arbeiter vom Gesetz zur Meldung und Zahlung der Beiträge verpflichtet sind. Eine andere Schattenseite des Systemes ist, daß alle in Zwangskassen Versicherten vielfach mit der Arbeitsstelle die Kasse wechseln, also nicht mit ihr so leicht verwachsen. Für die Mehrzahl der verpflichteten Arbeiter aber ist durch das System eine Krankenfürsorge auskömmlicher Art gefchaffen. Millionen sind versichert, die es ohne den Zwang und die Zwangskassen nicht wären. Die große Mehrzahl der Kassen arbeitet ohne zu komplizierte, mathematisch-statistische Grundlagen gut, ist leistungsfähig und vergrößert langsam die nötige Vermögensreserve. Grobe Mißbräuche und Mißslände, wie sie unzählige der englischen freien Kassen zeigen, kommen dank des gesetzlichen Rahmens und der staatlichen Aufsicht nicht vor. Von den kleinen Mißbräuchen ist die Simulation, die Neigung, möglichst viel aus den Kassen zu ziehen, der erheblichste, aber bei jeder solchen Einrichtung vorhanden. Die Verwaltung der Kassen ist im ganzen ehrlich und sparsam. Die B.K. und die G.V. haben in ihrem Etat keine Verwaltungskosten. Alle Zwangskassen sparen die enormen Erhebungsausgaben, die alle sonstige Versicherung so sehr belastet. Die O.K. haben immer noch auf 12—13 Mk. Einnahmen pro Kopf 0,60—2 Mk. Verwaltungskosten, 4—20 °/o ihrer Ausgaben? die freien Kassen haben durchschnittlich auch nur 7 °/o Verwaltungskosten. Je kleiner die Kassen, desto größer die Ausgaben. Daher verlangt der Kommunalbureaukratismus die möglichste Zusammenlegung der kleinen O.K. von 100—300 Mitgliedern zu großen; es giebt jetzt solche bis zu 20 000, 50 000, ja über 100 000. Diese großen Kassen sparen an Krankenkontrolle, Schreibkräften u. f. w. fehr viel; sie sind technisch besser verwaltet, können tüchtige Vorstandskräfte bezahlen. Aber der genossenschaftliche Geist, ja sogar das Interesse an den Wahlen verschwindet in ihnen; die Kehrseite des ganzen Systems tritt bei ihnen noch stärker hervor, nämlich die Schwierigkeit, den Mitgliedern außer dem Interesse an den Benefizien ein Interesse an der Kasse, ihrer Verwaltung, ihrem Gedeihen beizubringen. Wo die Socialdemokratie sich der Kassen durch die Wahlen bemächtigt, hat die Verwaltung nicht gelitten, ist das Interesse der Mitglieder lebendiger 825) Resultate der deutschen Krankenkassen. Unfallversicherung. 367 geworden. Es hat sich nur der Mißstand herausgebildet, daß eine kleine, rührige Minorität alle Stellen besetzt und sie nicht nach der Fähigkeit, sondern nach dem Partei- eiser als Belohnung für Parteidienste vergiebt. Die Arbeitgeber, die in Generalversammlung und Vorstand ein Drittel der Stimmen haben, können das nicht hindern. Diese Stimmenverteilung, einstens nützlich, solange bescheidene, demütige Arbeiter überwogen, hat sich überhaupt mehr und mehr als unpraktisch gezeigt; die Arbeitgeber werden jetzt ost so behandelt, daß sie sich ganz zurückziehen. Zu helfen wäre, wenn man an dem Grundgedanken festhält, durch zwei einfache Mittel: man läßt die Arbeitgeber so viel zahlen wie die Arbeiter und giebt ihnen die gleiche Stimmenzahl; oder man nimmt sie, wie in Österreich, ganz aus der laufenden Verwaltung heraus, giebt ihnen aber als Korrelat ihrer Beiträge ein Vetorecht gegen bestimmte wichtige Beschlüsse. Auch der jetzt mehrfach erörterte Vorschlag, an die Spitze wenigstens der großen Ortskassen einen von der Gemeinde oder der Aufsichtsbehörde ernannten unparteiischen Beamten zu setzen, hat viel für sich; er hebt nicht die Selbstverwaltung, sondern nur den Parteikampf um die gut bezahlten Stellen auf; er schafft eine unparteiische Leitung, wie sie im Gewerbe- gcricht so heilsam wirkt. Alle Bildung ganz großer Krankenkassen wäre und ist nur dann nicht schädlich, wenn man, nach dem Vorbild der englischen Orden, sie auf kleine Unterverbände von 100 bis 300 Personen stützte, die in sich ein lebendiges, genossenschaftliches Leben behalten; solche würden ihre bewährten Leiter in die Gesamtvertretung schicken. Das Gesetz von 1892 Z 46 nimmt Verbände selbständiger Ortskassen für Krankenpflegezwecke in Aussicht, statt umgekehrt darauf hinzuwirken, daß kleine Teilgenossenschaften, welche gleichgültige in teilnehmende Mitglieder verwandeln würden, zu größeren, zu Gesamtverbänden zusammentreten: diese müßten das Sterbegeld zahlen und für Deficits der Teilgenossenschaften aufkommen, Reformen aller Art in ihnen betreiben. 222. Die Durchführung der deutschen Arbeiterversicherung: die Unfall- und Invalidenversicherung. Die deutsche Unsallversicherungsgesetz- gebung hat, wie erwähnt, ihren Ausgangspunkt im Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871. Als wieder mal einige Bergwerkskatastrophen große Zahlen von Bergarbeitern getötet, ihre Familien dem Elend überliefert hatten, war in der Epoche des glänzenden Geschäftsgewinnes das Gefühl des hierin liegenden Unrechts erwacht; die Liberalen beantragten im Reichstag eine stärkere Haft der Unternehmer als bisher. In den meisten Ländern und so auch in Deutschland galt noch der römische Grundsatz, daß für ein solches Unglück der Unternehmer nur hafte, wenn ihn ein eigenes Verschulden treffe, oder ihm das eines Beauftragten nachgewiesen werde, bei dessen Auswahl er es an der nötigen Sorgfalt fehlen ließ. Der französische Kassationshof hatte seit den 1840er Jahren die Art. 1382—1384 des Locke eivil bereits dahin ausgelegt, daß der Unternehmer für jedes Verschulden seiner Beamten hafte. Das deutsche Gesetz von 1871 erklärte nun die Eisenbahnen für jeden Schaden haftbar, wenn sie nicht höhere Gewalt oder eigene Schuld des Betroffenen nachweisen, die Fabriken, Bergwerke, Gruben u. s. w. für haftbar, wenn der Betroffene die Schuld eines Beauftragten oder Aufsehers beweise. Es war ein großer Fortschritt. Die Versicherungsgesellschaften bildeten die privatrechtliche Unfallversicherung jetzt aus. Im Jahre 1375 waren in Preußen 318 000 Arbeiter versichert; 1879 nahm man an, daß in den Fabrikdistrikten ^3 der Arbeiter gegen die Haftpflichtunfälle, ^8—^/io gegen alle Unfälle versichert seien. Aber dem einzelnen verunglückten Arbeiter war doch sicher nur geholfen, wenn er einen teuren Prozeß führen konnte und ihn gewann. Die Prozesse steigerten die gegenseitige Erbitterung und hinderten oft die bisher üblichen humanen Unterstützungen. Die deutschen Knappschaften, die deutschen Müller und Zuckerfabrikanten sowie andere Kreise begannen, Genossenschaften zu gemeinsamer Tragung der Schäden zu gründen. Allein auch das reichte noch nicht weit. Bismarck erfaßte den Gedanken, die ganze privatrechtliche Haftung durch eine öffentlich-rechtliche Reform, durch einen gesetzlichen Vcrsicherungszwang für die haft- Z zu große Summen abgenommen. Die Vermittler fingen an, auf möglichst häufigen Stellenwechsel zu spekulieren, um so öfter die Gebühren zu verdienen. Unerhörte Mißbräuche zeigen sich vor allem in der Matrosen-, Kunst-, Theater-, Kellnerinnenvermittelung. Es ist seit den letzten 20 Jahren so schlimm geworden, daß die Gesetzgebung, überall sich anschickt einzugreifen oder schon eingegriffen hat; Konzessionierung der Vermittler und Überwachung der Gebühren ist angeordnet; ja sogar spätere gänzliche Unterdrückung der privaten Vermittelung wird da und dort erstrebt. Wo eine gute öffentliche Vermittelung organisiert ist, haben diese Vermittler (wie z. B. in Wiesbaden in kurzer Zeit) auf wenige Prozente der früheren Zahl abgenommen oder sich iir ihren Geschäftsgebräuchen sehr gebessert. Die Hoffnung Molinaris, das private Vermittlergeschäft durch große Aktiengesellschaften zu einer guten und socialpolitisch einwandfreien Institution zu machen, war gänzlich utopisch. Es sind nie solche entstanden, werden Wohl auch nicht entstehen. Große Gewinne können in diesem Gebiete nur dunkle Ehrenmänner mit Wucherpraktiken machen. Neben der Privatvermittelung haben nuu meist die Arbeiter- und die Unternehmerverbände versucht, sich der Vermittelung zu bemächtigen (vergl. oben II S. 308). Es lag dieS um so näher, als seit alter Zeit Innungen und Gesellenverbände einen Arbeitsnachweis teils getrennt, teils gemeinsam eingerichtet hatten. Beide sociale Klassen haben an einem geordneten Nachweise das stärkste Interesse und, wo die Vermittelung nicht einseitig zum Kampfmittel gemißbraucht wird, kann sie sowohl in Unternehmer-, als in Arbeiterhänden heilsam wirken. Das war aber gerade da, wo heute ein erbitterter socialer Kampf ausgebrochen ist, sehr schwierig. Die Leidenschaft des Tages- hat beide sociale Klassen neuerdings meist zu falschem Gebrauch verführt. Am wenigsten vielleicht bei den älteren gemäßigten englischen G ewerkvereincn, soweit sie den Nachweis organisierten; sie verstanden es mannigfach, es so weit zu bringen, daß die Arbeitgeber freiwillig ihren Nachweis benutzen. Aber vielfach bekämpfen letztere ihn auch. Wo sie dies thun, können sie meist den Gewerkvereinsnachweis nicht lahm legen. Jeder Genosse ist in jedem Geschäft ein geheimer Agent seines Nachweises ; ersährt er, daß eine Stelle frei sei, so schickt er ein Mitglied seines Vereins hin, ohne daß der Unternehmer weiß, woher diese Meldung kommt. Im ganzen wünschen die unparteiischen Elemente heute auch in England kommunale, paritätische Nachweise. In Frankreich haben in den großen Städten die Arbeitersyndikate mit Hülfe großer städtischer Mittel die Arbeiterbörsen seit 1887 ins Leben gerufen: es sind große Hotels mit Sälen sür allerlei Zwecke, hauptsächlich auch sür die Arbeitsvermittelung; die Pariser Börse kostete 2 Mill. Francs. Mögen diese Börsen (1897 waren es 32) in Arbeiterkreisen sehr beliebt sein, dem Arbeitervereinswesen in vielfacher Hinsicht dienen; wo der extreme politische Radikalismus herrscht, haben sie den Arbeitsnachweis doch in falsche Bahnen gebracht; die Pariser Börse mußte zeitweise geschlossen werden; es ist jetzt (1901) eine zweite, von der Politik der extremen Syndikate unabhängige Arbeiterbörse in Paris ge» gründet worden. Die Kommunen hätten die Börsen nur bauen und subventionieren sollen unter der Bedingung, daß die Nachweise paritätisch eingerichtet werden. Für Deutschland wieS schon Möller für 1892 nach, daß socialistische Gewerkschaften 3500 Arbeiternachweisstellen haben, daß sehr viele Arbeiter nur Mitglieder werden, weil sie nur so Stellen erhalten. Bis vor wenigen Jahren haben die Gewerkschaften jede andere Arbeitsvermittelung abgelehnt; sie haben aber auch durch ihre Einseitigkeit, durch den Terrorismus gegen alle Nichtgenossen seit den letzten zehn Jahren die schrofferen und entschlosseneren Elemente der Unternehmer zu gleich einseitigem Vorgehen veranlaßt. Es waren bei den letzten Zusammenkünften der Arbeitgebernachweise gegen 80 derselben vertreten, und die schneidigen Generalsekretäre derselben und die Offiziere a. D., welche die Nachweise leiten, haben offen verkündigt, es handele sich um eine Machtfrage; ihr Nachweis solle eineil erwünschten Druck auf die Arbeiter ausüben, die Fähigen befördern; paritätische Nachweise zeigten zu leicht den Arbeitern die aussichtsvollen Termine für Lohnbewegungen. Hauptsächlich wollen diese Nachweise die organisierten, mißliebigen Arbeiter von allen Stellen ausschließen, sie wollen alle Unternehmer, die Mitglieder 849Z Die verschiedenen Organe des Arbeitsnachweises- 391 ihrer Vereine sind, zwingen, Arbeiter nur mit ihrer Genehmigung anzunehmen. Diese viel zu weit gehende Tendenz hat nicht verfehlt, die Mißstimmung und den Haß bei den Arbeitern weiter zn steigern. — Eine allzu große Verbreitung haben übrigens in Deutschland und auf dem Kontinent überhaupt weder die Arbeiter-, noch die Unternehmernachweise; in Deutschland sind es nur wenige Industrien, hauptsächlich die Metallindustrie und wenige Orte, wie Hamburg, wo die Arbeitgebernachweise sesten Fuß gefaßt haben. Vom gewerkschaftlichen Arbeiternachweis meint wenigstens Wiese, er habe nur Mill. Arbeiter hinter sich. Die teilweise schon viel länger bestehenden Vereinsnachweise, die von der Armen- Verwaltung, gemeinnützigen Vereinen, von kirchlicher Seite u. s. w. angeregt und begründet wurden, haben im einzelnen viel Gutes gewirkt, haben auch keine ganz geringe Thätigkeit da und dort; so haben z. B. allein 457 Herbergen zur Heimat 1900 125 789 Stellen besetzt. In München haben charitative Vereine im letzten Jahre 5567, Arbeiterund Unternehmernachweise 10 534 Stellen vermittelt. Besonders für bestimmte Arten Stellensuchender, Frauen und junge Mädchen, entlassene Gefangene, Verarmte, entlassene Soldaten sind sie notwendig und heilsam. Für die große Menge der gewöhnlichen gelernten und ungelernten Arbeiter sind sie aber nicht das geeignete Organ. Sie stehen isoliert, werden von Arbeitern und Unternehmern leicht mit Mißtrauen angesehen; es fehlen ihnen oft die rechten Leiter und die nötigen Mittel. Und daher neuerdings die allgemeine Losung: systematische Organisation des Arbeitsnachweises durch kommunale Ämter oder Vereine mit kommunalen Zuschüssen und Zusammenfassung derselben zu provinziellen und centralen Organen, sowie paritätische Mitwirkung der zwei beteiligten socialen Klassen. Das wird heute in England und Frankreich, in Österreich und Deutschland, auch in den Vereinigten Staaten erstrebt, — als Erlösung von der gewerbsmäßigen, wie von der parteiischen Arbeitsvermittelung, als großes System, dem sich mancherlei specielle berufliche und gemeinnützige Nachweife einfügen und angliedern können. So jung diese Bewegung ist, so rasche Fortschritte hat sie gemacht, so schnell ist ihr gelungen, auch schon einen Teil der widerstrebenden Unternehmer und Arbeiter zu sich herüber zu ziehen. Nur durch eine solche Organisation wird endlich für den Arbeitsmarkt erreicht, was der Waren-, der Effekten- und andere Märkte längst erzielt haben, ein öffentliches Bewußtsein der Größenverhältnisse von Angebot und Nachfrage und eine Möglichkeit richtigen Ausgleiches derselben aus dem Boden der ganzen nationalen Volkswirtschaft. Und nur öffentliche oder halböffentliche Organe sind dazu fähig, weil sie allein ganz unparteiische und ganz zuverlässige Vermittler sind, sich zu centraler Organisation leicht zusammenfasfen, eine einheitliche Statistik herstellen können, weil sie allein Gemeinde- und Staatszufchüsfe erhalten und so den Dienst umsonst oder halb umsonst für die mittel- und stellenlosen Arbeiter besorgen können, was im Gesamtinteresse, schon zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, der Armenkosten, des Polizeiaufwandes wünschenswert ist. Das Geschäft und der Klassenkampf hat auf diesem Gebiete versagt; die öffentlich-rechtliche Organisation wird sich bewähren. Aus Vereinsnachweisen (Stuttgart 1865, Berlin 1883) gingen die kommunalen oder kommunalunterstützten deutschcnArbeitsämter von 1894 anhervor; die unparteiische Leitung wurde durch Heranziehung des Gewerbegerichts erreicht, das zuerst in Stuttgart die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Vorstandes ernannte; ihnen wurde ein unparteiischer Vorsitzer und das nötige Hülfspersonal beigegebcn. Zunächst waren die Nachweise hauptsächlich für ungelernte, männliche Arbeiter thätig; bald kamen besondere Abteilungen für Frauen und gelernte Arbeiter hinzu, oder gliederten sich besondere paritätische Facharbeitsnachweisc an. Am frühesten gelang in Württemberg, Bayern und Baden die Verbindung der Arbeitsnachweise unter einander und mit den Behörden der größeren Orte, so daß der interlokale Ausgleich durch schriftliche Stellenmitteilung, durch Telephon, Telegraph, Eisenbahn, deren Benutzung durch die Regierungen erleichtert wurde, in kürzester Zeit möglich war. Ähnliche Verbände kamen im Rhein-Maingebiet, in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Liegnitz zu stände- Ein allgemeiner Ver- Z92 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^850 band der deutschen Arbeitsämter bildete sich 1898 und hält jetzt jährlich Konferenzen ab, wirkt auf einheitliche Statistik hin. Da und dort haben sich die örtlichen Gewerkschaftskartelle beteiligt. Die besondere Organisation des landwirtschaftlichen Arbeiternachweises durch die Landwirtschaftskammcrn hat sich in Wiesbaden, Hamburg, Liegnitz, bereits mit den dortigen städtischen Ämtern verständigt. Auch sonst, z. B. in München, sucht man die passenden (z. B. die neu zugewanderten) Leute aus dem Lande unterzubringen, dem übermäßigen Zuströmen nach den Städten entgegen zu wirken. Es existieren jetzt schon (Januar 1902) allein in Preußen 222 kommunale oder von der Kommune unterstützte Ämter, im übrigen Deutschland Wohl noch mehr. Jastrow giebt für 1901 von 94 Nachweisen eine Statistik, wonach auf 837 664 Stellensuchende und 511271 Stellenanbietende 366474 Stellenbesetzungen kamen. Es ist erst ein Anfang; noch sind viele Ämter nicht thätig genug, viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer mißtrauisch. Aber wenn die Bewegung in den nächsten Jahren so fortgeht, kann in 10 Jahren die zehnfache Zahl erreicht sein; dann wird auch das centrale nationale Arbeitsamt die Verbände, ihr Angebot und ihre Nachfrage zum großen Ausgleich zwischen Provinzen und Berufen zusammenfassen können. Die Resultate werden allgemein gerühmt; auch das Gesinde, die weiblichen Kräfte, die gelernten Arbeiter kommen. Wo tüchtige, unparteiische Beamte die Sache leiten, können sie besser als jeder gewerbsmäßige Vermittler individualisieren; nur an ganz wenigen Stellen, für bestimmte Arten von Leuten, wird nach der Nummer der Anmeldung Verfahren. Das Münchner Amt hat 1901 schon 55 305 Stellen besetzt (61,9 °/o aller in München vermittelten Stellen). Abnahme des Wanderns, der Bettelei und Landstreicherei wird von da berichtet, wo gute Ämter thätig sind. Sie wirken auch als allgemeine Auskunfts-und Wohnungsnachweisstellen; in ihren Räumen treffen sich Arbeitgeber und Arbeiter zu bestimmter Stunde, für bestimmte Berufe. „Die Arbeits- ämter werden wahre Schutzanstalten Kr die arbeitende Bevölkerung." Die Regierungen haben im Süden und in Norddeutschland sympathisch die Sache gefördert. Im Reichstage ist ein Gesetz verlangt worden, daß auf Antrag der Beteiligten durch die Landes- Centralbehörden, durch engere oder weitere Kommunalverbände solche Ämter errichtet werden sollten. ü) Erst wenn eine solche Institution allgemein, national hergestellt ist und sich eingelebt hat, wird man beurteilen können, wie viel sie von der Arbeitslosigkeit beseitigt, wie groß diese periodisch ist, ob es möglich und angezeigt ist, die Arbeitslosenversicherung zu ihrer Beseitigung einzurichten, oder ob man zu anderen Mitteln, z. B. dem von Schanz vorgeschlagenen Sparzwang schreiten soll. Die Arbeitslosenversicherung ist ein äußerst schwieriges Problem, zumal wenn sie in großem Stil, durch gesetzlichen Zwang, für alle Arbeiter geschaffen werden soll. Sie setzt eine Anstalt voraus, bei der die meisten Teilnehmer in der ziemlich sicheren Aussicht zahlen, nie etwas dafür zu erhalten; denn es sind nur die Saisonarbeiter und die schwächsten Glieder jeder Arbeiterbranche, die sie dringlich nötig haben; ihre Hülfe ist vor allem in den Krisenjahren erwünscht, deren Eintreten und Heftigkeit niemand voraussehen kann. Die Bewilligung jeder Unterstützung durch die Versicherungskasse muß von einer sehr schwierigen Prüfung der Schuld der Arbeitslosen abhängig gemacht werden und muß sich mit einem gewissen Zwang zur Annahme passender Stellen Verbinden. Die Einrichtung, sagt Oldenberg, muß „im Ernstfalle zu einer bureaukratisch-- staatssocialistischen Zwangsorganisation führen, die wahrscheinlich zum Schaden der Arbeiter ausschlüge". Die bisherigen Versuche der Arbeitslosenunterstützung durch die Gewerkv ereine, zumal in England, sind freilich gelungen; der Grund ist einfach: es handelt sich hier um eine Auslese hochstehender, gleicher Arbeiter, mit gleicher Gefahr; die hier durch eine Genossenschaft geübte Kontrolle und der Zwang zur Annahme von Stellen werden, als von den Gewerkvereinsführern ausgeübt, leicht ertragen. Die Erfolge in England ergeben sich aus solgenden Zahlen: die 100 großen Unionen mit etwa 1 Mill. Mitglieder gaben 1392-1900 durchschnittlich 22 °/v (in einzelnen Berufen nur 4°/o, in 851) Die Arbeitslosenversicherung. 393 anderen 14—48,5 der männlichen. Von den 850 000 fallen auf die socialdemokratischen Centralvereine etwa 600 000, auf die fortschrittlichen (Hirsch'schen) Vereine 92 000, auf die christlichen Gewerkvereine 160000. Von den einzelnen Gewerk- vercinen sind die größten 1900: die socialdemokratischen 100 000 Metallarbeiter, die 83 000 Maurer, die 25 000 Zimmerer, dann die 30 000 Buchdrucker, endlich die 24 000 Hirsch'fchen Maschinenbauer und Metallarbeiter. Man wird die verschiedenen, sich bekämpfenden deutschen Spielarten der Gewerkvereine 40t) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u. der Einkommensverteilung. s^858 kurz so charakterisieren können. Die gemäßigtsten, mit den bestverwalteten und vollsten Kassen, mit Traditionen von über einem Menschenalter, sind die Hirsch-Dunckerschen Bereine und diejenigen socialdemokratischen, welche ihre Ausbildung empfingen, ehe sie sich dieser Partei äußerlich anschlössen, hauptsächlich die Buchdrucker; diese Vereine haben eine stabile Mitgliederzahl, eine Versassung und Führerschaft, die der der englischen älteren Vereine sich nähert. Auch von einem Teile der organisierten kaufmännischen Gehülfenvereine läßt sich Ähnliches sagen. Die christlichen Gewerkvereine sind noch jung, wenig konsolidiert, haben durch den Einfluß von Geistlichen immer einen maßvolleren Charakter. Unter den socialdemokratischen Gewerkschaften war lange viel Streit über die Verfassungsform, über Lokal- und Centralvereine; die letzteren sind jetzt die vorherrschenden. Sie haben noch einen sehr stark wechselnden Mitgliederbestand; ihr Vermögen ist gering, ihr Kassenwesen sehr unausgebildet. Das hängt ja nun etwas mit der staatlichen Ordnung der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung in Deutschland zusammen; aber ebenfo sehr mit der früheren Abneigung innerhalb der Socialdemokratie gegen alle Arbeiterfachvereinsorganisation. Der politischen Parteiorganisation, welche rasch die Diktatur des Proletariats und die socialistische Gesellschaftsordnung bringen sollte, erschien lange alles Kassen- und Versicherungswesen als „Versumpfung"; die gesammelten Arbeitergroschen sollten nicht zersplittert, sondern auf die revolutionärpolitische Agitation verwendet werden; Gewerkschaften wollte man nur als Vorarbeit für den Parteidienst gelten lassen. Jedenfalls verbrauchte man jahrelang die beste Kraft in ärgerlichen Streitigkeiten, ob der politische Parteikampf oder die gewerkschaftlichen Zwecke die Hauptsache seien. Immerhin ist darin ein erheblicher Wandel eingetreten. Die gemäßigten und realistischen Führer der politischen Partei haben nach und nach die Bedeutung der Gewerkschaften erkannt; diese haben in der „Generalkommission" eine selbständige Leitung bekommen; die große Zunahme der Mitgliederzahl 1895—1900 war auch von erheblichen inneren Fortschritten begleitet. Ans 62 Centralorganisationen mit 277 000 Mitgliedern 1891 sind 58 mit 680000 1900 geworden; sie nahmen 1900 9,4 Mill. Mk. ein, hatten am Ende des Jahres 7,7 Mill. Mk. Kassenbestand, wovon allerdings 3,7 Mill. Mk. allein den Buchdruckern gehörten; aus den Kopf fielen also mit letzteren über 10 Mk. Vermögen, ohne sie nur 6—7 Mk. Eine Anzahl der socialdemokratischen Centralverbände, wie die Zimmerer, haben heute Vorstände, die aus socialistischen Parteifanatikern praktische, realistische Arbeiterführer geworden sind. Man begreift endlich, daß Tarifgemeinschaften und gut bezahlte Vereinsbeamte nach englischem Vorbilde einen Fortschritt bedeuten; man macht in einer erheblichen Zahl der Gewerkschaften immer energischer Versuche mit der Arbeitslosenunterstützung (vergl. oben S. 393). Die sozialdemokratischen Gewerkschaften werden im nächsten Menschenalter zum Parteiprogramm schwören, sie werden den Machtrückhalt, den die politische Partei gibt, nicht entbehren können, aber sie werden doch innerlich etwas anderes werden, sie werden durch ihr Schwergewicht die Partei selbst verändern. Die christlichen Gewerkvereine fangen wenigstens etwas an, sich zu vertragen und den Konfessionsstreit zurückzustellen. Kurz, der gesunde Menschenverstand und das praktische Arbeiterinteresse beginnt, über Parteileidenschaft und Utopien den Sieg davon zu tragen. Wenn diese ganze Bewegung nicht gestört wird, so ist es nicht unmöglich, daß sich die heute noch einander bekämpfenden Richtungen nach und nach vertragen und verschmelzen, daß in weiteren 10 Jahren 2—3 Millionen deutscher Arbeiter in leidlich gut geleiteten Fachvereinen sich zusammengefunden haben. Bestätigt sich diese Erwartung, dann werden auch die mehrfach ernsthaft gemachten Vorschläge, man solle in Deutschland die Berufsvereine der Arbeiter von obenher organisieren, keine Aussicht haben. Das Problem wäre ohnedies das denkbar schwierigste. In Österreich und der Schweiz ist die Bewegung eine noch geringere als in Deutschland, die Zersplitterung und die falsche doktrinäre Ideologie ist noch stärker. Immer scheint die Entwickelung ähnlich; es fehlt auch hier nicht an Fortschritt, es beginnt eine Überwindung der Irrtümer und Fehlgriffe. So verschieden nun nach Rasse, historischer Entwickelung, Gesetzgebung, socialen Ergebnissen die Ausbildung der Gewerkvereine in den einzelnen Ländern ist, ihre Existenz 859) Verfassung und Politik der Gewerkvereine. 401 und ihre Ziele sind doch einheitliche, durch die allgemeinen wirtschaftlichen Ursachen bedingte. Auch die Phasen ihrer Geschichte sind doch vielfach ähnliche, so daß wir die Frage, was sie gewollt und gewirkt, geschadet und genutzt, welche Bedeutung und Berechtigung sie haben, unter welchen Bedingungen und Schranken sie auf die gesamte heutige Wirtschaftsorganisation mehr günstig als ungünstig gewirkt und weiter günstig wirken werden, in einheitlichem Zusammenhange beantworten können. 226. Die Verfassung und Politik der Gewerkvereine, die Arbeitseinstellungen, Boykotts, Strafmittel der Vereine. Wenn die Koalitionsfreiheit mit ihren Kämpfen und die ganze Bildung der Arbeiterfachvereine bis heute so sehr verschieden beurteilt wird, die ältere Unternehmerwelt überwiegend sie haßt und bekämpft, die radikale Socialdemokratie sie als Halbheit verachtet, nur die gemäßigte Socialreform sie verteidigt, so ist das nicht überraschend. Die Phasen der Entwickelung in den einzelnen Staaten haben uns schon gezeigt, wie verschieden dieselbe Institution sich dem unbefangenen Blicke darstellt. Wir werden das noch mehr begreifen, wenn wir nun die Vereinsthätigkeit, ihre Zwecke und ihre Ausschreitungen, sowie die Verfassung der Vereine untersuchen, wenn wir sehen, wie schwierig die Ausbildung gut organisierter und maßvoll handelnder Vereine war, wie langsam erst die Thätigkeit derselben sich in die bestehende Verfassung der Volkswirtschaft, in die hergebrachten Traditionen des Geschäftslebens ohne zu viel Reibung einfügen konnte. a) Die Arbeiter, welche zuerst den gemeinsamen Kampf um Lohn und Arbeitsbedingungen begannen, waren sicherlich nicht die am schlechtesten bezahlten, sondern die aufstrebenden, selbstbewußten; aber sie standen zunächst dem großen Umschwung der volkswirtschaftlichen Organisation, der sie von 1780—18S0, ja teilweise noch später bedrückte, ohne alles innere Verständnis gegenüber. Sie glaubten aus die alten Einrichtungen und Löhne ein ^jus yuaesitum zu haben, das Staat und Gesellschaft ihnen hartherzig weigere; allgemeine naturrechtliche und demokratische, revolutionäre und socialistische, überwiegend utopische Gedanken erfüllten ihren Horizont. Sie begannen als Verschwörer, als Teilnehmer zusammengetrommelter, demagogisch verhetzter Versammlungen. Und so setzte die Bewegung ein mit teils kürzeren, teils längeren Epochen der Gewaltsamkeit, der Fabrikbrände, der Morde und Attentate gegen harte Fabrikanten und Beamte. Dem friedliebenden Philister mußte es Grauen erregen, wenn gegen 1800 die Fabriken in Lancashire mit Kanonen armiert wurden, wenn noch neuerdings die großen amerikanischen Riesenfabriken sich in den Pincertonleutcn eine Art Privatregimenter als Schutzwachen halten mußten- Noch heute ist da, wo die Arbeiterpartei auf Umsturz und Revolution spekuliert, häufig die Arbeitseinstellung nur ein Vorwand zu Terrorismus, der Gewerkvercin häufig nur eine Vorschule zu Aufständen und Gewaltakten. Selbst Brentano gibt zu, daß es bei diesen Kämpfen bis zum Bürgerkriege kommen könne, und der Generalsekretär der deutschen Großindustriellen rief 1890: die allgemeine Organisation der Arbeiter bedeutet die Herrschaft der rohen Gewalt, der selbstsüchtigen Leidenschaften. I>) Diese Gefahren treten nur da zurück, wo ein nüchterner Volkscharakter, eine feste Staatsgewalt, eine gute Verwaltung einerseits, eine aufsteigende Arbeiterklasse mit wirtschaftlicher Schulung und Bildung andererseits den Frieden, die Einhaltung fester Schranken des Lohnkampfes möglich machen und garantieren. Die Flegeljahre der Arbeitseinstellungen und der Gewerkvereine werden am ehesten da überwunden, wo an die Stelle der heimlichen Verschwörungen die öffentliche Debatte, an die Stelle plötzlich zusammenberufener Arbeitermassen, die stets dem beredten Demagogen verfallen, jahrelang zusammenhaltende Vereine mit erprobten Führern treten. Aber der Übergang von einem zum andern bedarf einer guten Gesetzgebung und gerechten Verwaltung; er vollzieht sich nur unter Kämpfen und bitteren Erfahrungen, die zeitweise gewiß für Staat und Volkswirtschaft bedrohlich werden können. Je kurzsichtiger und egoistischer die Unternehmer, je roher, socialistisch und revolutionär verhetzter, je kürzer und schlechter organisiert die Arbeitermassen sind, desto leichter bringt jeder Fortschritt der Koalitions- und Vereinsfreiheit zunächst thörichte, übereilte Arbeits- Schmoll - r, Grundriß der Vollsniirtschastsl-Hce. II. I.-6. Aufl. 26 492 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u> der Einkommensverteilung. ^860 einstellungen, die mit Gewaltakten verbunden Millionen kosten, die Konkurrenzfähigkeit des Landes unter Umständen schädigen können, den gegenseitigen Haß und die Bitterkeit steigern, unter Umständen auch den Unternehmungsgeist lahmen, das Kapital aus der Industrie ins Ausland, in die Staatsanleihen treiben. So hat der riesenhafte australische Ausstand von 1890 aus Jahre hinaus das dortige Geschäftsleben gelähmt. Diese Folgen darf man nicht optimistisch ableugnen, aber auch sie nicht übertreiben, wie es von pessimistischen Angstseelen noch häufiger geschieht; man muß sragen, wie diese Schattenseiten nach und nach zu überwinden, die Kämpfe, Krisen und Mißgriffe abzukürzen seien, wie man beide Parteien zu einem vernünftigen Gebrauch des Koalitions- und Vereinsrechtes, zu einem gerechten Gebrauch der in den Vereinen gesammelten Macht bringen, wie man gegen den Machtmißbrauch Gegenkräfte schaffen könne. e) Man hat oft gesagt, das Wichtigste sei, daß statt roher und leidenschaftlicher, ruhige und kenntnisreiche Führer an die Spitze der Gewerkvereine kämen. Das ist richtig, hängt aber neben Volkscharakter und allgemeinem Kulturniveau von dem Gesamtsortschritt der beteiligten Arbeiter, dieser aber wieder unter anderem wesentlich von der Form der Verfassung und Verwaltung der Vereine ab. Die älteren kleinen, 30—300 Mitglieder umfassenden, lokalen, sich wöchentlich einmal versammelnden Vereine, waren naturgemäß zuerst urdemokratisch organisiert: die wenigen Ämter gingen im Wechsel bei allen herum, alle Entscheidungen traf die Versammlung. Jede kleine Gemeinde, jeder kleine Verein wird so Verfahren, kann ohne Beamte, ohne Aristokratie, ohne ausgebildete Centralorgane auskommen. Je größer die Vereine wurden, je mehr lokale Zweige sie umfaßten, desto weniger reichte diese demokratische Verfassung: wenn man die Gesamtleitung abwechselnd einem lokalen Zweig und seinem wechselnden Vorsitzenden übergab, wenn die wachsenden Geschäfte, die immer schwieriger werdenden Verhandlungen und Entscheidungen von gewöhnlichen Arbeitern in ihren Abendstunden gemacht werden sollten, wenn ein Verein von 80 000 über ein großes Land zerstreuten Mitgliedern alles Wichtige in mündlichen Urabstimmungen abmachen wollte, so mußte zuletzt alles schief gehen, wenn nicht gerade der Zufall einen genialen Diktator an die Spitze brachte, wie bei den englischen Schiffskesselbauern. Es ist das große Verdienst der Webbs, gezeigt zu haben, wie die vorangeschritteneren englischen Vereine zuerst von 1846—1870, und noch intensiver von da bis zur Gegenwart die archaistisch-demokratischen Formen nach und nach abgestreift haben: 600—700 gut bezahlte, thatsächlich lebenslängliche Berufsbeamte, aus den fähigsten Wahlbeamten ausgewählt, teilweise durch Prüfungen gesiebt, mit Gehalten von 4000-10 000 Mk. jährlich traten als General- und Distriktssekretäre, als gut geschulte Versicherungstechniker und Arbeiteradvokaten, als Virtuose volkswirtschaftliche Marktkenner und Verhandlungsdiplomaten an die Spitze der größeren Vereine, teilweise auch ihrer lokalen Teile; neben ihnen entstand eine gewählte Repräsentativaristokratie von etlichen 20 000 Arbeitern, die noch als Arbeiter den Tag über mit der Hand thätig sind, aber als jahrelange Repräsentanten das Vertrauen der Arbeitermasse mit großer Erfahrung und Geschäftskenntnis verbinden. Unter Wahrung des Scheines der demokratischen Verfassung sind doch in den besseren Vereinen eine Reihe der wichtigsten Verfassungsänderungen vorgenommen worden: die Macht der Central- ausschüsse und der Generalsekretäre über die Finanzen, über die Arbeitseinstellungen, über die Statuten, über alle Verhandlungen ist gewachsen. Und dadurch ist Vernunft und Billigkeit in die Leitung der Gewerkvereine gekommen, die Streitlust, die Leidenschaft ist zurückgedrängt; die frühere große Wahrscheinlichkeit, daß die klugen, Angebot und Nachfrage übersehenden Führer im entscheidenden Moment die Herrschast verlieren, daß Stimmungen und blinde Agitation entscheiden, zu falschen Arbeitseinstellungen führen, ist sehr vermindert; eine komplizierte repräsentative Verfassung mit sachkundiger Bureaukratie ist entstanden, wenigstens in den größten und besten Vereinen. Und seither war es der englischen Unternehmerwelt und den ganzen oberen Klassen Englands möglich, sich mit den Gcwerkvereinen und ihrer Thätigkeit etwas mehr zu befreunden, mindestens mit ihnen auszukommen. Wenn in den letzten zehn Jahren eher wieder eine zunehmende 861s Die Arbeiterbureaukratie und -Aristokratie an der Spitze der Vereine. 403 Mißstimmung über die Streiks und die Gewerkvereine sich herausbildete, so geht dies auf die zunehmende Zahl der bei Streiks Beteiligten, auf die damit tiefer und breiter ausgreifenden Folgen der Arbeitskämpfe zurück, wird andererseits aber auch das Verständigungsbedürfnis der Unternehmer vermehren. Auf dem Kontinent hat man nur in wenigen Vereinen gute Anfänge zu solcher Verfassung, z. B. im deutschen Buchdruckerverband und in wenigen anderen deutschen Gewerkvereinen und Gewerkschaften. Wo gefüllte Kassen, geschulte Generalsekretäre, langjährige Repräsentanten ähnlich wie in England nach und nach sich einstellen, da erscheinen auch auf dem Kontinent die Flegeljahre überwunden. Im ganzen aber gehört diese Verfassungsentwickelung hier mehr noch der Zukunft an, und deshalb ist die Stimmung der Unternehmer über die Vereine noch eine meist so viel ungünstigere. Neben den erwähnten spielen noch manche andere Fortschritte in der Verfassungswelt der Gewerkvereine eine Rolle: so z. B. das Zurücktreten des politischen Parteieinflusses, die richtige Ordnung zwischen den örtlichen Verbänden der lokalen Zweige verschiedener Vereine desselben Ortes Ciraäss Louueils, Gewerkschastskartellen, Arbeiterbörsen in Frankreich) und der fachlichen Centralleitung der Vereine, die Herstellung der Verbindung der Vereine, die derselben Industrie angehören, die Ordnung zwischen den großen Gewerkvereinen und ihrer nationalen Gesamtvertretung und -leitung u. s. w.; wir können hierauf hier nicht eingehen. Von allen diesen Verfassungsfortschritten gilt das gleiche: sie erziehen und schaffen eine führende und aufsteigende Arbeiteraristokratie, welche nach und nach die ihnen folgenden Berufsgruppen selber emporhebt. Die Menge mag bei dem Glauben bleiben, daß sie herrsche; sie wird von den wenigen, zur Herrschaft geborenen Führern beherrscht, und diese Führung wird ertragen, weil die Masse die Führer als ihresgleichen ansieht, weil die Führer gewählt und stets kontrolliert, das Vertrauen rechtfertigen müssen, das man in sie setzt. Die bessere Arbeiterwelt, welche in ihrem Selbstbewußtsein die ausschließliche ältere Herrschast der Unternehmer und höheren Klassen nicht mehr erträgt, folgt diesen Führern, wenn sie nur geschickt operieren, im ganzen willig, und der gesellschaftliche Friede beruht auf der Verständigung dieser Führer mit der Unternehmerwelt. Es ist ein Stück Arbeitsteilung, das sich so ausgebildet und eingelebt hat. ct) Den Versassungsfortschritten der Gewerkvereine geht eine immer richtiger sich ausbildende Politik derselben zur Seite. Es handelt sich dabei um folgende Hauptpunkte: 1. die Ausbildung des Kassen- und Versicherungswesens, 2. die Einwirkung aus den Lohn und die Arbeitsbedingungen und die hierbei befolgten Ziele und Mittel, 3. die Anbahnung von gemeinschaftlichen Verhandlungen mit den Unternehmern und ihren Verbänden und die Schaffung der hierzu dienenden Organe und Formen. Aus letzteres kommen wir im nächsten Paragraphen. Wir brauchen uns beim ersten Punkte nicht lange aufzuhalten. Die älteren englischen Gewerkvereine sind vor allem durch ihren Sparzwang, durch ihre gesüllten Kassen, durch die erziehende und mäßigende Wirkung dieses Besitzes, durch die Anziehungskrast der Unterstützungen auf die Arbeiter groß geworden. Immer aber hat die dort im ganzen herrschende Kasseneinheit, d. h. die Möglichkeit, große Summen, welche für Krankheit und Alter gesammelt sind, für Streiks auszugeben, auch ihre großen Schattenseiten. Die jüngeren englischen Vereine überlassen die Kranken-, Alters-, Unfall- und Sterbeunterstützung vielfach den besonderen Hülfskassen, den „freundlichen Gesellschaften". In den kontinentalen Staaten ist bisher die Ausbildung des Hülfs- kassenwesens der Vereine sehr rückständig geblieben, teilweise hat, wie in Deutschland und Österreich, der korporative Hülfskassenzwang besondere Organe sür die wichtigsten Hülfskassenzwecke geschaffen. Auch für England behaupten Sachkenner, wie die Webbs, als eigentliche Hülfskasse fungiere der Gewerkverein nicht gesund. Sicher aber ist, daß er ohne erhebliche Beiträge und ohne erhebliche Vermögensansammlung stets schwach bleibt, die Mitglieder nicht fest an sich kettet, sie nicht genug beeinflußt, keine energische Politik durchführen kann, und daß er möglichst die Arbeitslosenunterstützung, die zcit- 26* 404 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß de- Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^862 weise Auswanderungsunterstützung beibehalten muß, um so auf das Arbeitsangebot zu wirken. e) Die Einwirkung auf den Lohn und die Arbeitsbedingungen erscheint einfach und klar: der Gewerkverein will ihre Verschlechterung bekämpfen, ihre Besserung befördern. Aber die Mittel sind sehr mannigfaltig und kompliziert; was im Augenblick Besserung schafft, ist oft auf die Dauer schädlich; diese und jene Aktion des Vereins greift so ungünstig in die wirtschaftliche Sphäre Dritter, ja ganzer weiter Gesellschaftskreise, daß ihre Duldung fraglich erscheint. Ein sehr langer Erziehunqsprozeß, schwere Känipfe haben erst nach und nach die Gewerkvereine auf richtige Bahnen geführt. Die Arbeiter haben zuerst (1750—1850) sich allen technischen Änderungen, vor allein der Maschineneinführung widersetzt, und teilweise geschieht es noch; noch heute erzeugt jede starke Betriebs-, Werkzeug- Maschinenänderung leicht schwierige Kämpfe. In der englischen Schuhindustrie wird noch um die Einführung der Maschine gekämpft. In der englischen Spinnerei und Weberei aber sind diese Kämpfe seit über einem Menschenalter vorbei; die in ihr thätigen Arbeiter sind oft mehr als die Unternehmer für den technischen Fortschritt. Je intelligenter, technisch geschulter die Arbeiter werden, desto leichter wird diese Schwierigkeit überwunden, die ältere falsche Politik vermieden. Das einfachste Mittel für den Gewerkverein, für seine Mitglieder die Marktlage zu bessern, ist die Beschränkung und die Beherrschung des Angebots. Dazu standen und stehen ihm folgende Mittel zu Gebot: die Aufrechthaltung der alten Zunftregeln, Beschränkung der Frauen-, der Kinder-, der nicht gelernten Arbeit, Terrorismus gegen alle Nichtunionisten. In England giebt es noch heute Gewerbe, in welchen nur die Söhne der Arbeiter, diese aber ohne Schranke der Zahl, zum Beruf zugelassen werden, — z. B. gehört die Sheffielder Messerkleinindustrie hierher. Bei den englischen Kessel- und Schiffsbaucrn stimmen Unternehmer und Arbeiter darin überein, daß nur fünfjährige Lehrlingschaft und Eintritt vor dem 18. Jahr zum Gewerbe berechtige, daß auf 7 Vollarbeiter nicht mehr als 2 Lehrlinge zu dulden seien. Bei den Stcinhauern verbindet sich noch das erbliche Recht der Söhne mit dem Princip des Lchrlingsfystems. Bei den Maschinenbauern und Buchdruckern hat sich der Lehrlingszwang erst in den letzten 25 Jahren aufgelöst. Die Webbs rechnen, daß auf 1^2 Millionen englischer hiefür statistisch gezählter Unionisten heute noch 1/2 Million unter dem Lehrlingszwang stehen. Die besten Gewerkvereine, die der Baumwoll- und Kohlenindustrie, kennen nichts mehr derart. Die Aufrechterhaltung solcher Schranken scheint allgemein im Rückgang. Ebenso der Kampf gewisser Gewerkvereine gegen Knabenarbeit oder für eine beschränkte Zahl von Knaben, und gegen Frauenarbeit, während in manchen Gewerben die Arbeiter daran festhalten, daß jeder einen festen Stufengang der Stellung und der Lohnsätze durchlaufe, die höheren Stellungen nur erreichen könne, wenn er die niedrigen einige Zeit bekleidet habe. Mit diesem gesunden Princip nähern sich die Gewerkvereine den guten Gepflogenheiten des Beamtendienstes; der Vorzug des Princips ist, daß in Krisen meist nur die Neueinstellung junger Kräfte aufhört (vergl. oben S. 290). Eine weite Verbreitung hat in England noch das Festhalten gewisser gelernter Arbeitergruppen an ihrem hergebrachten, ausschließlichen Recht auf bestimmte technische Operationen; z. B. im englischen Schiffsbau. Noch im letzten Jahrzehnt haben die Vereine in 35 Monaten die Schiffswerften 35 Wochen lang stillgestellt, weil die Unternehmer einzelne Operationen anderen Arbeitergruppen als den bisher dazu berechtigten übertrugen. Vernünftige und billige Vereinbarungen hierüber sind aber nicht ausgeschlossen. k) Einen wesentlich anderen Charakter hat die Gewerkvereinspolitik, wenn sie nur dahin strebt, in dem bestimmten Gewerbe ein Minimum an Lohn und Gesund- heitsbcdingungen, sowie einMaximum anArbeitszeit aufrecht zu erhalten. Damit greift sie zunächst nicht oder nicht notwendig in die Sphäre dritter und weiter wirtschaftlicher Kreise über; sie verteidigt damit nur eine gewisse Höhe der Lebenshaltung, und wenn sie das Minimum zur Zeit der günstigen Konjunktur erhöht, so verbessert sie zugleich 863) Die Lohnpolitik der Gewerkvereine. Der Beitrittszwang. 405 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeiter des Gewerbes. Man hat dem System vorgeworfen, es unterdrücke durch die Forderung gleichen Lohnes für alle den Ehrgeiz und die Anstrengung, befördere die Mittelmäßigkeit, ja Faulheit. Davon ist keine Rede: die Minimallöhne sind meist Akkordsätze, womit der eine 25, der andere 30, der dritte 40 Mk. in der Woche verdient; soweit es Zeitlöhne sind, ist ihr Taris ein abgestufter; fast stets ist bei der Vereinbarung über Minimallöhne eine thatsächliche höhere Bezahlung der besseren Arbeiter nicht ausgeschlossen. Der Kamps um dieses System hat in der englischen Gewerkvereinswelt in der Hauptsache die Anwendung der anderen älteren Mittel zurückgedrängt; es wirkt ausschließend nur auf geringe Kräfte, die den Normallohn nicht verdienen; es erzeugt ein Ausleseverfahren, nötigt die Arbeitgeber, nach den Leuten mit dem besten Charakter, der größeren Intelligenz, der höheren technischen Geschicklichkeit zu suchen. Es ist ein System, das die besten Betriebe, die günstigsten Gewerbszweige des Landes auf Kosten der rückständigen Betriebe, der Ge- werbszweige mit geringeren Vorzügen fördert. Es macht wesentlich nur die Konkurrenz, die auf billige Löhne spekuliert, unmöglich. Das geforderte Minimum an Lohn und Gesundheitsbedingungen und das geforderte Maximum an Arbeitszeit kann natürlich nicht in allen Gewerbszweigen gleich sein; es wird sich der Technik jedes Gewerbes, den hier geforderten Körper- und Geisteskräften anpassen. Aber es wird die Folge haben, daß den Zweigen der nationalen Arbeit, welche kein solches Minimum verteidigen, die Ichlechteren Arbeitskräfte mit geringerem Lohn und geringerer Leistungsfähigkeit zugeführt werden. Die Mittel zur Durchführung dieser G ew erkv er ein sp olitik sind nun, wenn wir von den Gewaltsamkeiten absehen, folgende: 1. die Agitation für den Beitritt aller Fachgenossen, 2. die Arbeitseinstellung, 3. die Verrufung gewisser Werkstätten und Waren und 4. die Bestrafung der Vereinsmitglieder, die nicht gehorchen. Der Wunsch der Vereine, das gesamte Angebot der Arbeiter zu beherrschen, ist natürlich; sie erreichen bei der gelernten Facharbeit dieses Ziel, wenn sie einerseits nur geschickte und gelernte Arbeiter aufnehmen, andererseits es durch ihre Agitation dahin bringen, daß 80—95 °/» beigetreten sind. Wer als Mitglied sich den Majoritätsbeschlüssen nicht fügt, muß austreten oder wird ausgeschlossen, verliert seinen Anteil an dem Vermögen, ist wirtschaftlich meist ein ruinierter Mann. Er findet in größeren, besseren Betrieben keine Stelle mehr. In solchen Gewerben dulden die Arbeiter keine Nichtunionisten neben sich. Natürlich ist Derartiges nicht möglich, wo die GeWerk- Vereine erst 5—40°/o der Facharbeiter umfassen. Aber die Tendenz ist überall eine ähnliche ; das letzte Ziel ist, wie einst bei den Zünften, der moralische, der thatsächliche, wenn auch noch nicht der rechtliche Beitrittszwang. Die Arbeiter sind überzeugt, hierauf im Interesse ihres Berufes, ihrer wirtschaftlichen Existenz ein Recht zu haben; sie halten deshalb auch die Anwendung von allen möglichen Mitteln, Drohungen, Postenstehen, um bei einer Arbeitseinstellung den Zuzug abzuhalten, für erlaubt. Die Webbs fagen, wenn Gewerkvereinler behaupteten, daß ihre Leute durchaus auch mit Nichtunionisten arbeiteten, so möchten sie in gutem Glauben gewesen sein, wahr sei es nicht. „Die Verhängung des Ostrakismos über Nichtunionisten wird mehr und mehr die Seele der Bewegung. Ohne gewisse Zwangsmethoden für die Majoritätsbeschlüsse ist keine wirk- lame Gewerkvereinspolitik möglich." Holyoake, der englische Vorkämpfer für Genossenschaften sagt: „Der schwache Punkt der Unionisten ist ihre Gewalt, ihre Negation der persönlichen Freiheit." Brassey meint, „der Gewerkverein ist illiberal, kastenartig, ohne Verständnis sür andere Interessen". Jede Koalition der Arbeiter wie der Arbeitgeber muß suchen, ihr ganzes Marktgebiet einheitlich mit ihren Anordnungen zu umspannen. Der volle Sieg der Gewerkvereinsbewegung würde, wenn er eintritt, an die Stelle der früheren lokalen Meisterzünfte nationale Arbeiterzünfte setzen; ein großes Stück unserer heutigen Gewerbefreiheit und freien Konkurrenz verschwände damit. Es fragte sich dann, wo Gesetz, Verwaltung und Vereinbarung die Grenze des Zwanges setzen, das Kompromiß zwischen individueller Freiheit und Vereinszwang errichten. Der große letzte Maschinenbauerstreik in England (1897—1398) endete mit gegenseitigen Zu- 406 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung- ^864 geständnifsen; die Unternehmer gestanden im Princip kollektive Lohnverabredung zu, die Arbeiter aber freie Wahl der Unternehmer bei Anstellung der Arbeiter zwischen Unio- nisten und Nichtunionisten; doch soll sie nicht nach ihrer Vereinsstellung, sondern nach der persönlichen Tüchtigkeit erfolgen. — Ist später in immer zahlreicheren Gewerben der faktische Beitrittszwang nahezu erreicht, so fragt es sich, ob man ihn nicht besser gesetzlich anerkennte, dann aber auch die Art des Zwanges und der Aufnahme gesetzlich ordnete. Wenn heute schon einzelne englische Gewerkvereine Eintrittsgelder von 70—100 su, erheben, wenn ungelernte Unionen fröhlich den alten „Numerus clausus" der Stellen verkündeten, so kaun man Wohl fragen, ob solche Schranken nicht besser durch das positive Recht geordnet würden. u) Gemeinsame Arbeitseinstellungen hat es seit dem Mittelalter gegeben; aber sie waren früher infolge der Verbote und der Sitte so selten, daß sie keine erhebliche Rolle spielten; erst die Koalitionsfreiheit änderte dies; in England wurden die Streiks von 1824, in Deutschland von 1869 an erst häufiger. Die großen Aufschwungsperioden des Geschäftslebens in den letzten 40 Jahren haben sie dann zu einer brennenden Frage gemacht. Erst seither haben sich auch neben die von den Arbeitern beschlossenen Ausstände die von den Unternehmern verhängten Aussperrungen gestellt; letztere sind immer weniger zahlreich gewesen; sie wollen die Arbeiter zu Lohnherabsetzungcn und Ähnlichem zwingen; sie kommen häufiger in der Zeit der sinkenden Konjunktur vor. Der Charakter der Arbeitseinstellungen ist nach und nach ein ganz anderer geworden : aus solchen gegen einen Betrieb oder die Geschäfte eines Ortes sind nach und nach Ausstände gegen große Industrien, gegen die Betriebe bestimmter Art in einer ganzen Provinz geworden, und bereits wird da und dort der Generalausstand gegen alle Unternehmer eines Staates erörtert. Beim Londoner Hafenstrcik von 1889 waren 110 000 Arbeiter beteiligt, beim englischen Kohlenstreik 1894 waren 250 000 Bergleute ausgesperrt. Außerdem aber wird die Natur des Ausstandes und der Aussperrung da eine andere, noch weitergreifende, wo sie andere Arbeiter, die nicht dem Vereine angehören, auch solche in anderen Berufen in Mitleidenschaft ziehen. Als die 3500 unierten englischen Maschinenbauer 1852 die Arbeit einstellten, nötigten sie 1500 nicht unierte Maschinenbauer und 10 000 ungelernte Arbeiter ungefragt zu monatelanger Brotlosigkeit. Auch 1896—1900 wird statistisch in England nachgewiesen, daß außer den direkt Streikenden noch —!/t ihrer Zahl, als indirekt erfaßt, feiern müssen. Je nach dem technischen Zusammenhang versetzen seiernde Arbeiter, wie z. B. die Gas-, Kohlen- und Verkehrsarbeiter viele Tausende anderer Arbeiter in Arbeitslosigkeit, stellen die Thätigkeit ganzer Gegenden und Provinzen still. Worüber auch nach demokratischem Princip nur eine Majorität aller Beteiligten entscheiden sollte, das entscheidet die Majorität eines Gewerkvereins, welcher vielleicht nur 20—60 °/o der Gesamtzahl der Feiernden ausmacht. Der Führer der Ritter der Arbeit in Nordamerika, Pouderly, hat hauptsächlich mit Rücksicht hierauf die Arbeitseinstellungen und die engherzige Gcwcrkvereinspolitik bekämpft. Durch die steigende Zahl der Teilnehmer an sich und durch diese übergreifenden Wirkungen verwandeln sich mehr und mehr die Arbeitsstreitigkcitcn aus privaten, lokalen in öffentliche und nationale Angelegenheiten, denen die Nation und die Staatsgewalt nicht mehr gleichgültig zusehen kann. Die allgemeine Wohlfahrt, ja die Existenz des Staates kann unter Umständen aus dem Spiele stehen. Wir kommen auf die Konsequenzen, die hieraus zu ziehen sind, zurück. Zunächst haben wir — anknüpfend an das vorhin über die Verfassungsänderungen in den Gewerkvereinen Gesagte — daran zu erinnern, daß mit der Verschärfung und Vergrößerung der Kämpfe doch auch eine vernünftigere Handhabung parallel geht. Die Streiks, die früher von streit- und wanderlustigen Gesellen ausgingen, werden jetzt von seßhaften Familienvätern beschlossen. An die Stelle der Plötzlich zusammengetretenen Arbeitermassenversammlungen, die acl boo Lohnkommissionen zur Leitung des Streiks wählten, treten mehr und mehr die geordneten, dauernd fungierenden Vcreinsorgane und geheime Abstimmungen wohlinstruierter Arbeiter durch geheime Stimmzettel u. s. w. Der 865Z Die Arbeitseinstellungen. 407 Terrorismus der 16—25jährigen Schreier in den großen Versammlungen tritt zurück. Und sind in alledem noch viele Fortschritte erst zu machen, ein Teil der falschen und kostspieligen Arbeitseinstellungen wird doch so nach und nach verschwinden. Freilich wird man auch heute noch die wirtschaftlichen Kosten und die moralischen Schäden der Kämpfe nicht gering anschlagen dürfen. In England zählte man 1890—1900 zwischen 2,5 und 31 Mill. verlorener Arbeitstage im Jahre; das sind hohe Zahlen an sich: auf alle Arbeiter und Jahre verteilt, sind es allerdings nur 1,25 ausgefallene Tage auf jeden Arbeiter jährlich. In den Vereinigten Staaten betrugen 1887—1894 (1. Juli) die Lohnverluste bei Ausständen 466 Mill. Mk., bei Aussperrungen 79 Mill. Mk., die Verluste für die Unternehmer 216 und 37 Mill. Mk. In beiden Ländern sind die Kämpfe härter und häufiger als bei uns, haben auch immer wieder periodisch zugenommen, trotz der fortschreitenden Friedenseinrichtung, die wenigstens England schon länger besitzt. Aber man wird die Hoffnung auf eine Epoche wiederkehrender Beruhigung, abnehmender Kämpfe nicht aufzugeben haben. Auch wird man sagen können, daß die Opfer bisher, wenn auch im einzelnen sehr groß, für den Gesamtfortschritt nicht umsonst waren, daß man zu einer vernünftigen Ausstands- und Aussperrungspolitik nur durch solche teuren und opferreichen Versuche hindurch kommen konnte, daß auch die schlecht geleiteten, oft von einem Haufen junger Leute vom Zaun gebrochenen, den ruhigen älteren Arbeitern octroyierten und zunächst erfolglosen Ausstände doch für den Arbeiterstand auf die Dauer insofern Früchte getragen haben, als die öffentliche Meinung aufgerüttelt, die Arbeiter selbst durch Erfahrung klüger, die Führer geschulter, die Unternehmer vorsichtiger und zu Kompromissen geneigter wurden, als auch diese Streiks doch später häufig zur Abstellung vieler Mißbräuche führten. Die erhebliche Lohnsteigerung der letzten 50 Jahre in England und auf dem Kontinent wäre ohne die Koalitionsfreiheit, ohne die berechtigten und unberechtigten Arbeitseinstellungen Wohl nicht eingetreten; das Sinken der Löhne in der stillen Zeit wäre ohne sie stärker gewesen. Mögen also durch die Ausstände beiden Teilen große Schädigungen zugefügt worden sein, mag häufig das Publikum durch erhöhte Preise am meisten gelitten haben, so dürften doch die unteren Klassen und die Volkswirtschaft sich heute in schlechterer Lage befinden, wenn wir gar keine Koalitionsfreiheit erhalten, gar keine Ausstände erlebt hätten. Die ersteren hätten 1850—1900 um Milliarden weniger Löhne eingenommen, sie ständen an Lebenshaltung und Leistungsfähigkeit heute sicher tiefer, wofür eine Anzahl etwas billigerer Warenpreise kein Ersatz wäre; die Unternehmer hätten heute ohne Zweifel technisch und social rückständigere Betriebscinrichtungen; häufig knüpfte der größte technische Fortschritt gerade an Ausstände an; wir werden sagen müssen: so ungeheure sociale Änderungen, wie die Volkswirtschaft und die ganze Gefell- schastsordnung seit 100 Jahren erlebt, seien nicht ohne Krisen und Krankheiten möglich gewesen; der übermäßige Dampf mußte entweichen; ohne das Ventil der Koalitionsfreiheit hätte er viel zerstörender gewirkt. Aber natürlich muß das Ziel sein, die Bitterkeit, die großen unnötigen Kosten, die Schädigung der ganzen Volkswirtschaft durch die Ausstände zu vermindern. Die Aufforderung dazu wird um so dringlicher, je größer und mächtiger die Verbände beider Klassen und damit die Arbeitskriege werden, je mehr sie in die internationalen Konkurrenzkämpfe schädigend eingreisen. Wir müssen also so energisch wie möglich die richtige Ausbildung der Gewerkvereine und die Organisation der Friedensvermittelung fördern; ja, wir müssen, wo es nicht anders geht, auch eine obligatorische Fricdens- vermittelung durch staatliche Organe eintreten lassen. Wir kommen darauf zurück. Wo es zu allgemeinen Ausständen aller Arbeiter eines Landes kommen sollte, werden auch außerordentliche Maßregeln nötig sein. Die allgemeine Arbeitseinstellung, von der in Ländern mit revolutionären leidenschaftlichen Arbeiterbewegungen jetzt so viel gesprochen wird, setzte freilich eine ganz andere Organisation der Arbeiter voraus, als sie heute irgendwo existiert. Sie könnte, sagt der große französische Socialist Jaures, nur Erfolg haben, wenn die ganze Arbeiter- 408 Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^866 klasse mächtig für ein bestimmtes großes Ziel begeistert, wenn die öffentliche Meinung von der Rechtmäßigkeit des Zieles überzeugt wäre, und wenn die Arbeitseinstellung nicht als Gewaltanwendung, fondern nur als eine Bethätigung der Koalitionsfreiheit erschiene. Wann wird das aber zutreffen? So wie jetzt die Dinge liegen, wird sie stets von einer Minderheit der Arbeiter der Masse oktroyiert werden, als Revolution erscheinen, sofort die ganze Volkswirtschaft lähmen, namenloses Elend erzeugen, eine starke Reaktion zum Schaden der Arbeiter hervorrufen. Die vernünftigen Arbeiterführer müssen solche thörichte Versuche bekämpfen. Jaures thut es auch, wenn er gleich die Furcht der oberen Klassen vor der allgemeinen Arbeitseinstellung als psychologisches Druckmittel erhalten will. Wo den Kohlen- und Verkehrsarbeitern durch gesetzlich geordnete, erzwungene Friedensvermittelung bei Streitigkeiten und durch Kontrakte auf Wochen oder Monate die Arbeitseinstellung erschwert ist, wird ohnedies ein Generalstreik schwer zu stände kommen. Wir kommen auf einen Vorschlag hiefür nachher (S. 417). i) Neben diesem Kampfmittel der Streiks hat sich das andere ausgebildet, das eine Wiederbelebung der früher durch die Gesetzgebung verpönten wirtschaftlichen Verrufs erklärung darstellt: die Arbeiterorganisationen erklären bestimmte Waren, die in einer nach ihrer Ansicht socialpolitisch verwerflichen Weise hergestellt sind, die aus Betrieben stammen, welche sie bekämpfen, unter Umständen auch die Verkaufsgeschäfte, die Wirtshäuser, die sie führen, in Verruf; und die Unternehmerverbände machen sich verbindlich, gewisse Arbeiter, weil sie einem Gewerkverein angehören, bei einem Streik eine Rolle gespielt u. s. w., nicht mehr anzustellen; sie fertigen sogenannte s chw arz e Listen hierüber an, die sie in ihren Verbänden verbreiten. Der Verruf bestimmter Waren — nach einem Jrländer Boykott genannt — ist hauptsächlich in den Vereinigten Staaten ausgebildet worden, wo die Arbeiter z. B. sür Cigarren es erzwungen haben, daß sie ihnen Marken aufdrücken, Zettel (ladsl) beilegen, welche den Konsumenten deutlich anzeigen, daß die Waren mit anständiger Arbeiterbehandlung hergestellt seien. Jetzt finden Boykotts auch vielfach in Europa statt. Die Versuche, hiegegen strafrechtlich einzuschreiten — in Deutschland durch Bestrafung als grober Unfug — dürften sich nicht als haltbar erweisen, zumal wenn dieselbe Judikatur die schwarzen Listen unbedingt zuläßt. So störend beide Kampfmittel sein mögen, so lassen sie sich doch noch weniger durch Strafen ohne weiteres beseitigen als die Ausstände und Aussperrungen, so lange man die Freiheit von Kaus und Verkauf auf dem Markte aufrecht erhalten will. k) Endlich ist die tief einschneidende S traf g ew alt und Strafjustiz zu erwähnen, die sich in den Arbeiter- und Unternehmervereinen der letzten 50 Jahre entwickelt hat. Sie wurde das Mittel, die Vereine zusammen zu halten, ihren Vorstandsund Majoritätsbeschlüssen größeren Nachdruck zu verleihen. Verweise, Geldstrafen, zeitweise oder gänzliche Ausschließung kommen überall vor, und diese Strafen werden fummarisch verhängt, die Betroffenen werden oft kaum gehört. Die Ausschließung bedeutet für den Unternehmer und den Arbeiter vielfach große pekuniäre Verluste, ja häufig die Ver- nichtung der wirtschaftlichen Existenz. Wer vom Börsenverein deutscher Buchhändler ausgeschlossen wird, ist es eigentlich auch vom Gewerbe des Buchhandels. Wer vom Gewerkvereine ausgeschlossen wird, findet teilweise nur schwer eine Arbeitsstelle, verliert jedenfalls seinen Anteil am Vereinsvermögen, sofern hiegegen nicht schon gesetzlicher Schutz verliehen ist. Die Gründe der Ausschließung sind meist statutarisch sehr vage bestimmt; es heißt oft nur: „wer die Interessen des Vereins schädigt" ; unter Umständen fliegt hinaus, wer nur Opposition macht. Rechtsmittel dagegen gibt es meist nicht. Nur in den großen Vereinen ist in der Regel ein Appell von den Lokal- an die Centralorgane möglich. Der Art. 152 Abs. 2 der deutschen Gewerbeordnung, wonach alle diese Verabredungen unverbindlich sein sollen, hat nirgends gehindert, daß die Vereine Mittel finden, ihre Sprüche durchzuführen, z. B. einen Arbeitgeber, der eine arbeiterfeindliche Politik nicht mitmachte, sofort durch das Mittel der von ihm beim Verbände hinterlegten Solawechsel um Tausende zu strafen. Im englischen Maschinenbauerkampf von 1897/98 wurden die großen Firmen nur dadurch zusammengehalten, daß man denen, Die Vcrrufung; die Strafjustiz der Unternehmer- und Arbeiterverbünde. 409 die den Arbeitern nachgeben wollten, mit dem Abbruch aller Geschäftsbeziehungen, sowie mit der Kündigung ihrer Hypotheken drohte (Cl. Edwards). Mit Absicht haben die englischen Gewerkvereinc der 7t) er Jahre eine Gesetzgebung zu hindern gewußt, welche dem einzelnen Arbeiter, der sich verletzt fühlte, erlaubt hätte, gegen den Verein zu klagen; das französische Gesetz von 1884 hat den ausgeschlossenen Arbeiter wenigstens gegen den Verlust seines Anteils an der Hülfskasse geschützt. Die deutsche Gesetzgebung suchte von 1876 ab aus diesem Grunde die Kranken- und Sterbekassen von den Gewerkvereinskassen zu trennen. Auf die Dauer wird kaum zu vermeiden sein, allen solchen Vereinen gewisse Grenzen ihrer Strafjustiz und den vom Verein Verurteilten und Geschädigten gewisse Klagen gegen Mißhandlung, Rechtsansprüche auf Entschädigung zu geben; in Frankreich haben die Gerichte bereits in diesem Sinne entschieden. Freilich wird alles Derartige große Widersprüche ersahren und den Vereinen einen gewissen Teil ihrer Macht nehmen. Aber der Staat kann auf die Dauer eine private Strafgewalt nicht ohne eine gewisse Kontrolle lassen; er hat jahrhundertelang den Verfehmungen und Verrufungen der Kirche, der Korporationen, der Zünfte, der Gesellenbruderschaften Schranken aufzuerlegen gesucht. Er wird den neuen Erscheinungen dieser Art, wenn sie sich nicht in engen unschuldigen Grenzen halten — und das thun sie heute schon nicht, werden es künftig noch weniger thun, wenn sie sich weiter ausbreiten und mächtiger werden — nicht geduldig zusehen können, ohne eine Art Anarchie und Faustrecht eintreten zu lassen. Kartelle, Unternehnierverbände und Gewerkvereine, die künftig staatlich anerkannt werden, deren Statuten künftig staatlichen Normativbedingungen entsprechen, deren Handlungen und Beschlüsse man staatlich künstig als rechtsverbindlich anerkennt, müssen, wie die Gemeinden und die Innungen, einer Kontrolle von staatlichen Oberinstanzen unterstellt werden. 227. Die Unternehmerverbände, die Einigungskammern und die Schiedsgerichte. Wir haben im bisherigen schon öfter erwähnen müssen, daß die notwendige Folge der Gewerkvereinsbildung die der Unternehmerverbände war. Wir haben aus sie nun noch einen speciellen Blick zu werfen und zu fragen, wie sie entstanden sind und gewirkt haben. Sie stellen eine ähnliche, ja teilweise viel größere Machtkonzentration als die Gewerkvereine dar; sie geben aber zugleich die Möglichkeit zu Verhandlungen und Vereinbarungen, sowie zur sicheren Durchführung von solchen und von Entscheidungen, die von gewillkürten oder amtlichen Schiedsorganen ausgehen. Dreierlei Arten von Unternehmerverbänden haben sich neuerdings, hauptsächlich 1875—1900, gebildet: 1. solche, welche im Interesse ihres Gewerbes auf die politischen Organe, aus Staat, Verwaltung und Parlament wirken wollen, welche Zoll-, Steuerpolitik und Ähnliches treiben; 2. solche, welche den Markt, die Preise, die Produktionsleitung im Auge haben, nämlich die Syndikate, Kartelle, Trusts; diese Gebilde stehen den riesenhaften Aktiengesellschaften mit ihren thatsächlichen oder rechtlichen Monopolen gleich. Beide Arten von Verbänden werden stets versucht sein, auch Arbeiter- Politik zu treiben; und je besser organisiert, je größer sie sind, mit desto mehr Nachdruck können sie es, desto leichter werden sie schwachen oder kleinen Gewerkvereinen überlegen sein. Beide Arten der Verbände haben ihre Stärke in wuchtigen, gemeinsamen Interessen, in großen Einnahmen, die Trusts in riesigem Kapitalbesitz; hiedurch kommen sie leicht zu guten, thatkräftigen Beamten, zu energischem Auftreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt ihrer Aufgabe nicht in der Arbeiterpolitik, wie 3. bei denjenigen Verbänden, die sich wesentlich unter dem Eindruck von Arbeiterausständen und zum Zweck gemeinsamen Vorgehens beim Abschluß und der Gestaltung der Arbeitsverträge gebildet haben. Die Entwickelung dieser Verbände war eine langsame, schwierige, durch die wirtschaftlichen Sonderinteressen der einzelnen Betriebe lange sehr gehemmte; die Unternehmer haben nicht das solidarische Gemeinschaftsgefühl wie die Arbeiter; nur die Not zwang sie nach und nach zum Zusammenschluß; er war zunächst ein lokaler, erst später ein nationaler sür bestimmte Gewerbe. Am srühesten geschah es in England. Die Vereine der Grubenbesitzer und -arbeiter der englischen Grasschaften Northumber- 410 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^868 land und Durham sind 1863—1870 entstanden; die lokalen Vereine der englischen Spinncreibcsitzer von Lancashire sind erst 1887 zu einem Gesamtverein zusammengetreten. Die englische Maschinenindustrie hatte bis 1896 nur lokale Verbände. In Frankreich haben sich Syndikate in den mittleren Industrien mehr als in der Großindustrie gebildet. In Deutschland haben die wiederbelebten Innungen vielfach sich wesentlich als Organe für die Arbeiterpolitik gefühlt; andere lokale Unternehmerverbände sind als Widerstandsvereine gegen die Arbeiterforderungen erst in den letzten 15 Jahren zahlreicher entstanden; zu großen, aber auch nur lokalen Gesamtverbänden haben sie sich erst 1896—1900 in Berlin und in Hamburg u. s. w. zusammengesunden. Immer darf man ihre sociale Wirkung nicht isoliert, sondern nur in Zusammenhang mit den unter 1. und 2. genannten Vereinen betrachten. Alle diese Verbände wollen und müssen zunächst das Interesse der Arbeitgeber zu fördern suchen; sie sind daher meist zuerst Kampf- und Abwehrvereine, sie und die großen Riesengeschäfte weigern sich oft lange, mit den Arbeitern überhaupt auf gleichem Fuße zu verhandeln, sind sehr schwierig in der Prüfung der Legitimation gewählter Arbeitervertreter. Aber in dem Maße, wie die Verfassung der Gewerkvereine sich verbessert, taktvolle und geschulte Führer an ihre Spitze kommen, entsteht doch nach und nach und selbst da, wo die kapitalistische Übermacht der Unternehmer eine absolute ist, wo die best organisierten Gewerkvereine keine Ausstände wagen, wie gegenüber den großen amerikanischen Eisenbahngesellschaften, ein Zustand des VerHandelns, der Rücksichtnahme aufeinander, welcher Mißbräuche beseitigt, das Arbeitsverhältnis vervollkommnet. Ehe wir aber diese Verhandlungen betrachten, müssen wir im Anschluß an die früheren Erörterungen über Tarifverträge (siehe oben §Z 205—206) nochmals ausführen, warum kollektive Verständigung über dieArbeitsverträgc nötig, und wie sie früher stets autoritativ durch die Regierungen herbeigeführt wurde, wie erst die übertriebene Theorie von der Verderblichkeit aller Staatseinmischung die nachdrückliche ältere Vermittelung durch Behörden beseitigte und erschwerte. Zu allen Zeiten haben Arbeiter desselben Haushaltes oder Betriebes und ebenso Arbeiter gleicher benachbarter Betriebe gleiche Arbeitsbedingungen gefordert; sie sahen und sprachen sich, sie empfanden ungleiche Behandlung als unbillig, forderten gleichen Lohn, gleiche Arbeitsbedingungen. Sie erreichten dies auch, teilweise durch Besprechungen und Verhandlungen, teilweise durch Zunft- und städtische Statute, durch Bauer- und Gesindeordnungen, hausindustrielle Reglements. Wo im Mittelalter oder zur Zeit des aufgeklärten Despotismus Streit über solche auf ganze Gruppen von Leuten gleichmäßig sich erstreckende Vertragsbedingungen entstand, galt es als selbstverständlich, daß der Stadtrat, die Polizei, die Regierungsorgane vermittelten oder gar durch Macht- sprüche, die sich beide Teile gefallen ließen, eine neue Ordnung nach Lage der Dinge und nach Billigkeit, der Zeit und Rechtsauffassung entsprechend schufen. Machtsprüche gegen den Willen der Beteiligten durchzusetzen, war freilich selbst der Allmacht Friedrich Wilhelms I. immer schwer, wenn es sich um große Massen handelte. Kammerdirektor Hille schrieb nach Berlin, es sei doch gar nicht möglich, Hunderte von Tuchmachergesellen einzusperren. Je größer die Betriebe neuerdings wurden, je mehr die Arbeiter gleichen Berufes intcrlokal sich berührten, desto schwieriger wurde es, dieses auch heute selbstverständliche Bedürfnis der gleichen Behandlung gleicher Arbeiter zu befriedigen. Formell aber wurde die Befriedigung dieses Bedürfnisses dadurch nun noch außerordentlich erschwert, daß die modische Theorie lehrte, Staat und Behörden hätten sich nicht um Markt und Preise, also auch nicht um Lohn und Arbeitsbedingungen zu kümmern, es müsse aus Angebot und Nachfrage von selbst durch individuelle Verträge und freie Konkurrenz stets ein glückliches und harmonisches Resultat entstehen. Man ließ die zwei Gruppen der Beteiligten, die beide selbstbewußt geworden, von viel stärkerem, egoistischem Er- wcrbstrieb als früher erfüllt waren, die sich in einer neuen Technik und neuen Betriebs- formen zurecht finden sollten, unorganisiert und ohne jeden Versuch autoritativer Ver- 869^ Gcwerbegcrichte und Vermittelungsorgane. 411 Mittelung auf einander los. Große Reibung, Streit, Rechtsunsicherheit in wachsendem Maße mußte eintreten. Über kurz oder lang mußte man einsehen, daß man sich damit aus falschem Wege befand. Immer dringlicher traten zwei Bedürfnisse hervor, die Befriedigung heischten. Man mußte einmal sür die Entscheidung d er Streitigkeiten über das bestehende Arbeitsrecht, über die abgeschlossenen Arbeitsverträge besondere Organe schaffen, die sie billig und rasch erledigten; die gewöhnlichen Gerichte arbeiten sast in allen Ländern so teuer und so langsam, daß eine Verweisung aus sie der Rechtsverweigerung sür die Arbeiter gleich kam und so deren Mißstimmung und Haß in gesährlicher Weise steigerte. Und man mußte weiter für die allgemeinen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über künstige Verträge, über die stete Anpassung derselben an die Technik, die Marktlage, an die wachsenden Humanitären und Lohnsorderungen typische VerHand lungssormen, Vermittler, Instanzen schaffen, welche die ^Einigung erleichterten, unter Umständen Schiedssprüche abgaben. Das erstere geschah in Frankreich durch die schon von Napoleon I. geschaffenen oousöils äs xruä'Iioinmös mit lokaler Kompetenz, die in verschiedenen Ländern, z. B. Belgien, in der Rheinprovinz nachgeahmt wurden, in Großbritannien durch ge- willkürte kleine Schiedsgerichte für bestimmte Industrien, welche gemeinsam von den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeiter geschaffen wurden, aus den zwei Sekretären derselben oder wenigen gewählten Vertretern bestehen (Mut eommittss); sie haben auch in anderen Ländern Nachahmung gefunden. In Deutschland hat man lange die Gemeindeorgane mit der Entscheidung solcher Streitigkeiten betraut, von 1873—1900 dann aber an der Schaffung lokaler Gewerbegerichte gearbeitet, die seit dem Gesetz vom 29. Juli 1890 (verbessert 30. Juni 1900) in größerer Zahl thätig, mit Arbeitern und Arbeitgebern, unter einem Beamten als Vorsitzenden, besetzt, sehr günstig gewirkt haben, 1896 z. B. 67 5S6 Streitfälle zu erledigen hatten. In Belgien kamen vor 30 eon- seils äs xruck'Iiommes 1898 7872 Streitfälle. Viel schwieriger ist die andere Aufgabe: wenn ein Streit zum Ausstand geführt hat, wenn die Arbeitsbedingungen sür große Betriebe und ganze Gewerbe einheitlich und neu zu ordnen sind, wenn dabei verschiedene Grundaussassungen über das Arbeitsverhältnis, über die Arbeitszeit, über die Berechtigung von Lohnsorderungen, über die Lohnsysteme sich gegenüber stehen, wenn aus der Erbitterung, dem Hasse, dem erregten Gesühl, dem Kitzel der Machtprobe heraus, sür Hunderte und Tausende eine Neuordnung und Einigung gelingen soll, welche allen Unternehmern und allen Arbeitern genehm sein, ihre individuelle Billigung finden muß; dann ist ein unsäglich schwieriges Problem aufgestellt, an dessen Lösung nun seit einem Menschenalter gearbeitet wird. Es könnte scheinen, alle Schwierigkeiten wären behoben, wenn man sofort staatlich e S ch i e d s g eri ch t e schüfe, welche die Beteiligten hören und dann zwingende Entscheidungen gäben. Das setzte aber bei unvermittelter Einführung, bei mangelnder Organisation beider Teile voraus, daß man von feiten des Staates unsere großen Unternehmungen zu gewissen Geschäften und Preisen, zu einer gewissen Höhe der Produktion zwingen, daß man alle Löhne durch die staatliche Gewalt bestimmen könnte, daß man ein Mittel hätte, sür Wochen und Monate Tausende von Personen zur Annahme und Besolgung von solchen Schiedsgerichtssprüchen zu bringen. Kurz, dieser Ausweg setzte die weisesten, allwissendsten Schiedsgerichtshöse voraus, welche zugleich besser als die genialsten Bankdirektorcn und Kartellleiter die ganze Volks- und Weltwirtschaft überblickten und deshalb fähig wären, sie zu leiten. Der Weg ist also nicht ohne weiteres oder nur bescheiden an einzelnen Punkten nach längerer Vorbereitung gangbar. Man muß zunächst daran festhalten, daß es nach unserm Recht und unserer wirtschaftlichen Verfassung, nach Sitte und Überzeugungen der Beteiligten sich um sreie Entschließungen der einzelnen Arbeitgeber und -nehmer handelt, daß also zunächst nur sreie Vereinbarungen zwischen beiden Gruppen uns helfen können und zwar solche, zu welchen wenigstens bestimmte und zwar die einflußreicheren Teile beider Seiten zugestimmt haben; ist das erreicht, so werden die Widerstrebenden über kurz oder lang 412 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s870 zur Teilnahme psychologisch und faktisch gezwungen. Der langsame und schwierige Weg hiezu ist der, die Beteiligten zunächst für freiwillige Anrufung von Einigungskammern und Schiedsgerichten zu gewinnen, also solche entweder durch die Beteiligten selbst oder durch Staatsanordnung mit dem Auftrage schaffen zu lassen, sich den Beteiligten zur Verfügung zu stellen. In einem wie im anderen Fall wird es sich um Organe handeln, welche paritätisch aus gewählten oder ernannten Vertretern der Arbeiter und der Unternehmer zusammengesetzt sind, welche unter einem gewählten oder ernannten unparteiischen Vorsitzenden ihres Amtes walten. Unter Einigungskammern (do^rä ok oonoiliation) versteht man die Organe, welche nur eine freiwillige Einigung beider Teile bezwecken, unter Schiedsgerichten (doarä cck arditration) solche, welche im Falle der nicht gelingenden Einigung einen Schiedsspruch über die streitigenFragen fällen; er wird durchgeführt, wenn die Parteien sich vorher vertragsmäßig geeinigt, sich ihm zu unterwerfen; ist das nicht der Fall, so wird er etwa veröffentlicht, um so durch den Druck der öffentlichen Meinung auf die Parteien zu wirken. In England hatten Mundella und Kettle von 1865 an solche doaräs für einzelne Gewerbe geschaffen; Gesetze von 1867 und 1872 sollten die Bewegung befördern. In den großen Stapelindustrien des Eisens, der Kohle, der Baumwolle gelang auch die freie, dauernde Bildung von Schiedsgerichten, wobei häufig hochgestellte, nicht dem Gewerbe angehörende Persönlichkeiten Schiedssprüche fällten, di« nun von den organisierten beiden Parteien anerkannt und durchgeführt wurden. In allen andern Ländern zur Nachahmung empfohlen, gelaugen sie doch bis jetzt nirgends in gleichem Umfang. Und in England selbst schwand unter dem Eindruck der erneuerten stärkeren socialen Kämpfe von 1889—1900 der Glaube an sie etwas, ohne daß freilich ihre Bildung und ihre Wirksamkeit aufhörte. In den anderen Ländern mit erheblichen Arbeitskämpfen suchte man noch mehr durch Gesetze nachzuhelfen. In den Vereinigten Staaten haben bis 1901 24 zu diesem Hülfsmittel gegriffen, bis auf Massachusetts und New-Hork fast ohne jeden Erfolg. In Frankreich hat das Gesetz vom 27. Dezember 1892 die Friedensrichter ermächtigt, in Arbeitsstreitigkeiten auf Anrufen fakultativ zu vermitteln. Der Erfolg ist auch hier kein sehr großer. In Deutschland hat das Gesetz vom 29. Juli 1890 dem Gewerbegericht eine ähnliche freiwillige Vermittelung über künftige Verträge übertragen. In wenigen großen Städten, wo der Gewerberichter eine hochstehende und besonders befähigte Persönlichkeit war, ist ein Erfolg nicht zu leugnen; im übrigen ist er nicht sehr groß. Bei diesen geringen Resultaten entstand immer wieder der Ruf nach obligatorischen Schiedsgerichten mit staatlicher Zwangsvollstreckung. Wir haben schon ausgeführt, welche Schwierigkeiten der plötzlichen und verfrühten Einrichtung diefer Institution entgegenstehen. Immerhin sind sie nicht unüberwindbar. Man wird in der Zukunft mehr und mehr zu obligatorischen Schiedsgerichten kommen, und sie werden mit der Zeit die meisten Arbeitseinstellungen und Aussperrungen aus der Welt schaffen. Dann wird das prophetische Wort von Rodbertus wahr geworden sein, daß ein künftiges gesittetes Zeitalter die Zulassung solcher Kämpfe wie heute, die beliebige Aussetzung der socialen Funktionen für die Gesamtheit, nicht mehr begreifen werde. Aber bis dahin ist es noch lange. Und weder die Aufhebung der Koalitionsfreiheit, noch die Octroyierung von Schiedssprüchen an Widerstrebende ist der Weg in das gelobte Land des socialen Friedens. Erst müssen langsam die Bedingungen für die Möglichkeit freiwilliger Einigung und Unterwerfung unter Schiedssprüche geschaffen werden; dann erst können staatliche Schiedsorgane ihre Sprüche nach und nach zwangsmäßig durchführen. Betrachten wir diese Bedingungen etwas näher. 1. Die Vereine beider Teile müssen sich dauernd mit guter Verfassung ausbilden, wo möglich zu nationalen Berufsvereinen auswachfen; es müssen die Arbeitgeber die Verbände der Arbeiter anerkennen, ihre Vorstände als zur Verhandlung legitimiert betrachten, sonst hört der Streit über das Wahlrecht der Nichtunionisten, die Schwierigkeit, legitime Vertreter zu erhalten, die beide Parteigruppen beherrschen, nicht auf. So lange nicht beide Parteien organisiert sind, anerkannte Vertretungen haben, welche fähig 871j Art und Voraussetzungen der Einigungsthätigkeit. 413 sind, die Einigungen und Schiedssprüche ihrerseits mit aller Kraft durchzuführen, schwebt alle Vermittelung in der Luft. Wo mau jede Entscheidung aä twe einberufenen, zufälligen, von Stimmung und Leidenschaft bewegten großen Versammlungen vorlegen muß, da baut man stets auf Sand. Zu einer beiderseitigen, genügenden Organisation und gegenseitiger Anerkennung ist man in England nach und nach in der Hauptsache durch die Kämpfe gelangt; ähnlich neuestens auch in den Vereinigten Staaten, wo endlich 1900 der epochemachende Fortschritt gelang, die großen Unternehmerverbändc des Maschinenbaues, der Zeitungsgewerbe und des Bergbaues zur Anerkennung der Arbeiterverbände und zu gemeinsamen Schiedsgerichten zu bringen. Man kann Derartiges auch durch Gesetz begünstigen, wie in Neuseeland, wo das Gesetz vom 31. August 1894 nur den staatlich registrierten Gewerkvereinen den Zugang zu den staatlich angeordneten Distriktseinigungskammern und dem Centralschiedsgcrichtshof öffnet, dafür aber auch die Unternehmer zwingt, mit ihnen vor den genannten Organen zu verhandeln. Die ganze gegenwärtige und künftige Gesetzgebung über die beiderseitigen Verbände, über ihre rechtlichen Normativbedingungen, über ihre eventuelle Haftung für Bruch kollektiver Verträge, wie sie z. B. Brentano vorgeschlagen, hat natürlich großen Einfluß auf diefe erste Vorbedingung des Gelingens der Verhandlungen. 2. Hat man legitimierte, ihre Auftraggeber beherrschende kleine Vertretungen beider Parteien, so ist stets das Wichtigste, nicht daß ein Schiedsspruch, und sei es der weiseste, ihnen octroyiert wird, sondern daß d i e P art eien sich verständigen. Dazu gehört, daß man sich gegenseitig mit Ruhe und in parlamentarischer Form anhört, und daß die Thatsachen des Streites und die gesamten wirtschaftlichen Voraussetzungen der Einigung ganz klar gestellt werden. Solange Haß und Bitterkeit vorwaltet, solange die Unternehmer glauben, sich etwas durch die Verhandlung zu vergeben, ist daher ein angesehener, unparteiischer Vorsitzender meist notwendig; je größer der Streit ist, eine um so höher stehende, um so klügere, juristisch und geschäftlich virtuosere Persönlichkeit mit liebenswürdigen Formen ist erwünscht. Nicht, daß er dem Gewerbe angehöre, ist das erste Erfordernis, jeder begabte Vorsitzende arbeitet sich rasch in die Thatsachen ein, sondern daß er eine überragende Verstandesschärse mit der Gabe der Überredung besitze, daß er findig sei im Aufsuchen des Einigenden, im Wegräumen des Trennenden, in der Betonung des Gerechten und des wirtschaftlich Möglichen. Wo man durch Schiedsgerichtsgesetze eingreift, ist ihre Hauptaufgabe 1. den rechten Mann hiefür zu designieren, 2. die Geschäftsformen zu fixieren, durch die er am besten eine Einigung zu stände bringen kann. Das deutsche Gesetz von 1390 hat für die großen Städte und mäßige Streitigkeiten im Gewerberichter und in feinen Beisitzern die passenden Persönlichkeiten für Einigung und Schiedssprüche gefunden; für ganz große Streitigkeiten, wie der Hamburger Hafenstreik, reichen sie nicht aus; da müßte das Reichsamt des Innern Minister, Handelskammcrpräsidenten, große Parteiführer zur Vermittelung ernennen können. Der englische Loueiliation ^et von 1896 hat in freier Weise dem Handelsamte die Möglichkeit gegeben, Arbeitsstreitigkeiten zu untersuchen und für ihre Lösung Einigungs- und Schiedskammern nebst den richtigen Leitern derselben zu bilden. Mit gutem Erfolg. Die übliche Sch eidung des Verfahrens, wie sie in der englischen Praxis sich ausbildete und in den meisten Gesetzen vorgesehen ist, in ein Einigungs- und in ein Schiedsverfahren, wobei der Schiedsspruch uur gefällt wird, wenn die Einigung mißlingt, liegt in der Natur der Sache. Aber die Trennung ist mehr formeller, als materieller Art: denn auch der Schiedsspruch behält dauernde Krast und Wirksamkeit nur, wenn er auf einer mittleren Linie sich bewegt, der sich die Parteien sehr weit genähert haben, den sie aber freiwillig zu ergreifen doch noch nicht im stände sind. In den englischen Industrien, wo das Verfahren schon eine Vergangenheit besitzt, die Parteien dazu erzogen sind, da glaubt man neuerdings Schiedssprüche und Schiedsrichter ganz entbehren zu können. Die Parole lautet: nicht arditiation mehr, sondern ueAgtiatimi lmä oonoiliation. Meist ist das Einigungsverfahren einem mehr lokalen oder Bezirksorgane, das Schiedsgerichtsverfahren einem nationalen oder Centralorgane anvertraut; und zwar 414 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^872 gilt dies von manchen frei gewillkürten, wie von vielen staatlich eingesetzten Organen. Zu den ersteren zählen die Einrichtungen mehrerer größerer englischen und amerikanischen Industrien, die des deutschen Buchdruckes u. s. w. Die erwähnten Abmachungen der nordamerikanischen Maschinenindustrie vom 17. März und 16. November 1900, wobei 3 Milliarden Dollars Kapital und 100 000 Arbeiter paktierten, sieht erst lokale, dann nationale Entscheidungen vor. In den australischen Gesetzen sind Distriktshöfe für die Einigung, ein Centralhos für das Schiedsverfahren eingeführt. Der Plan des englischen Handelsministers Ritschie vom Februar 1899, der am Widerspruch des parlamentarischen Unternehmerausschusses zunächst scheiterte, aber von der Irou Iraäe ^.sso- cmtion gebilligt wurde, sieht ebenfalls einen Centralschiedsgerichtshof sür alle Gewerbe vor. Überall ist das Motiv dasselbe: für solche centrale Instanzen sind als Vorsitzende und Beisitzer die ersten Persönlichkeiten des Landes zu gewinnen, wie in den Vereinigten Staaten jetzt eben Präsident Roosevelt selbst eingriff. Die lokalen Leidenschaften, die Erinnerung an die Kämpse müssen in dem Schiedsspruch und seiner Vorbereitung gar keine Rolle spielen. 3. Die Gruudsätzesür Einigung und Schiedsspruch müssen stets gewonnen werden aus der zuverlässigen Prüsung der wirtschaftlichen Thatsachen, des Angebotes und der Nachfrage, der Stärke und der Mittel der Organisationen, der augenblicklichen Lage und Konkurrenzfähigkeit des Gewerbes, der Möglichkeit des Ersatzes der Arbeiter u. s. w. Die Friedensstistung ist stets um so leichter, je mehr sich Angebot und Nachfrage die Wage halten, je gleicher die beiderseitige Macht ist. Weichen sie von einander ab, aber nicht allzu stark, so ist immer noch die Einigung möglich, so lange ein Nachgeben von der einen oder anderen Seite erzielt wird. Wo die Unternehmer ein Monopol oder von auswärtiger Konkurrenz wenig zu sürchten haben, ist die Einigung deswegen leichter, weil sie Konzessionen an die Arbeiter ohne Schwierigkeit aus die Preise schlagen können. Ist das nicht der Fall, wie in den Stapelindustrien des Weltmarktes, so müssen die Arbeiter lernen, daß sie während der Baissekonjunktur nachgeben, Opser bringen müssen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit, der technische und Betriebsfortschritt der Industrie muß auch für sie das oberste Gebot werden. Ist durch große Marktveräuderungen die Macht zeitweise sür die Arbeitgeber, zeitweise für die Arbeiter über alle gewöhnlichen Verhältnisse gesteigert, so wird leicht die Einigung mißlingen: die auf ihr augenblickliches Übergewicht Pochenden fordern zu viel. Die erziehende Macht der Verhandlungen wird aber auch hier nach und nach mäßigend wirken. Wo man um Zahlen streitet, um bloße Erhöhung und Erniedrigung des Lohnes und der Arbeitszeit, ist zuletzt die Einigung sür vernünftige Menschen nie so schwierig, wie wenn man um Einrichtungen und Principien kämpst. Das erstere ist z. B. auch der Fall in Bezug auf den Aus- und Einfahrtdienst im Bergwerk, auf die erlaubte Lehrlingszahl; das letztere, wenn man um Tag- oder Stücklohn, um Gruppenakkord, um die ganzen Gründe für die Lohnbestimmung streitet. Mit Recht weisen die Webbs nach, daß alle Schiedsgerichtsentscheidungen in England da leicht waren und sich leicht Anerkennung verschafften, wo Unternehmer und Arbeiter zu demselben Princip sich bekannten, z. B. zu dem, die Löhne sollten nach den Verkaufspreisen der Kohle, des Eisens u. s. w. schwanken, daß sie aber schwierig wurden, sobald entgegenstehende Principien (z. B. ob Lohn nach den Verkaufspreisen oder Forderung auskömmlicher Löhne zum Leben), einander gegenüber standen. Alle diese Fragen münden zuletzt in die Gerechtig- keitsgesühle und -Vorstellungen, welche die Menschen stets mit besonderer Kraft erfassen. Diese und die ganzen sittlichen Ideale, welche bei allen Einigungs- und Schiedsverfahren den Hintergrund bilden, müssen in jedem Gewerbe, in jedem Lande sich zuletzt zu einer gewissen Einheit in dem Kreise der Beteiligten durchringen; dann ist die Einigung wieder möglich, dann werden die entsprechenden Schiedssprüche wieder ohne Schwierigkeit ertragen. Der schärsste Gegensatz zeigt sich meist noch, heute wenn die Arbeitervertreter im Interesse der Lohnhöhe oder der sonstigen Arbeitsbedingungen verlangen, über die 873j Die Marktlage und die Einigungsmöglichkeiten. 415 Größe der Produktion und die Produktionsmethoden mitzureden. Das verletzt die Mehrzahl der Unternehmer und ihre Anwälte heute meist noch so, daß damit jede Verständigung aufhört, und auch warme Arbeiteranwälte in England bezeichnen diese Punkte als ein noli ms ttMAöi-s. Dennoch liegt Derartiges in der Zeit der Kartelle zu nahe. Warum soll nicht in der niedergehenden Konjunktur das Geschäft statt durch starke Lohnherabsetzung durch planmäßige Produktionseinschränkung vor zu großen Verlusten geschützt werden? Einer der größten Grubenbesitzer, Sir George Elliot, schlug Derartiges für die englische Kohlenindustrie bei der niedergehenden Konjunktur 1893 bis 1396 vor. Und neuestens sind in einer Reihe kleinerer Industrien in England durch Mr. E. I. Smith sogenannte Allianzen gegründet worden, d. h. Unternehmerkartelle, welche mit den Gewerkvereinen ihrer Arbeiter vertragsmäßig verbündet sind, zugleich mit den Preisen die Löhne hochzuhalten. Der Plan ging von den Unternehmern aus, welche die Entstehung der Gewerkvereine teilweise erst veranlaßten, um damit ihr Kartell zu stärken. Die Unternehmer versprechen, nur Mitglieder des mit ihrem Kartell Verbündeten Gewerkvereines zu beschäftigen; die Arbeiter, nur bei Geschäften zu arbeiten, die zum Kartell gehören: so soll die Erhaltung gerechter und berechtigter Verkausspreise und eines gewissen Minimalgewinnes und daneben die Regelung der Löhne nach den Verkaufspreisen mit Prämien über die bisherigen Löhne erzielt werden. Jede künstige Preiserhöhung der Waren muß von den Arbeitern genehmigt werden; sie werden nur dasür sein, wenn dadurch der Konsum und damit die Beschäftigungsgelegenheit nicht eingeschränkt wird. Keine der gebildeten zahlreichen Allianzen hat sich bisher wieder ausgelöst. Liefman sagt mit Recht, hier sei nicht durch ein Einigungsamt ein bewaffneter Friede, sondern eine dauernde Interessengemeinschaft hergestellt. Die Entwickelung ist nur möglich mit gelernten Arbeitern, mit Unternehmern von großer socialer Einsicht, in Gebieten, wo Kartelle ohne die Hülfe der Arbeiter sich schwer halten. Auch auf dem Kontinent fehlt es nicht an ähnlichen Ansätzen: der ostschweizerische Centralverband der Stickereiindustrie, einige rheinische Kleineisenindustrieverbände, auch in gewissem Sinne die Tarisgemeinschaft der deutschen Buchdrucker erstreben oder erstrebten Ähnliches. Das Wichtigste wäre, wenn durch solche Bildungen zugleich die Einwirkung starker Konjunkturschwankung auf Preise, Löhne, Geschäftsgründung ermäßigt werden könnte. Liefmann hofft, der Staat selbst könnte bei gesetzlicher Regelung des Kartellwesens aus derartige Bildungen hinwirken; es müßte dann bei den Beratungen über Produktionskosten, Preis und Lohn ein Staatskommissar ausschlaggebend mitwirken. 4. Ist Derartiges noch in weiter Ferne, so wird doch durch freiwillig zu stände gekommene Einigungen und Schiedssprüche, wie sie überall jetzt zunehmen, eines erreicht: Ruhe und Friede auf eine gewisse Zeit. Keine kollektive Abmachung über die Arbeitsbedingungen kann sür immer gelten, aber jede wird auf eine bestimmte Zeit, auf 3, 6, 12 Monate sich erstrecken oder mit gewissen längeren Kündigungsfristen geschlossen werden können. Eine periodische Revision durch dieselben Organe, welche das erste Mal Friede gestiftet, bahnt sich so meist von selbst an. In dem tief einschneidenden Genfer Gesetz von 1900 über Arbeitskollektivverträge ist vorgesehen, daß sie höchstens 5 Jahre gelten, aber jederzeit auf Verlangen der Mehrheit kündbar sind. In Neuseeland gelten Kollektivarbeitsverträge, die beim obersten Gericht eingetragen sind, höchstens 3 Jahre. Auch die Minimallohnregulierungen in der australischen Kolonie Viktoria werden von den Lohnämtern der einzelnen Industrien auf bestimmte Zeit, höchstens auf ö Jahre, verfügt. Das Gesetz von Massachusetts bestimmt, daß die Parteien, die einen Schiedsspruch gefordert, ihn mindestens 6 Monate gelten lassen müssen, ihn dann 60 Tage vor Schluß seiner Gültigkeit kündigen können. Das wichtige amerikanische Bundesgesetz über Eisenbahnstreitigkeiten, die mehrere Staaten betreffen, vom 1. Juni 1898 verfügt, daß das von beiden Seiten angerufene Schiedsgericht Urteile auf ein Jahr erlasse; die einzelnen Beteiligten müssen 3 Monate nach dem Spruch mindestens in Dienst bleiben, 30 Tage vorher kündigen, wenn sie den Dienst verlassen wollen. Der Friedensschluß im Berliner Baugewerbe (Juni 1899) sieht alljährliche Neuregelung 416 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^74 im Herbst vor. Es darf keine Bausperre verfügt werden, ehe die Einigungskommission des Gewerbes und als Appellinstanz das Gewerbegericht als Einigungsamt gesprochen. Wo solche Vereinbarungen gelingen, suchen sie stets für die Folgezeit die Beteiligten durch Vertrag zu verpflichten, jedenfalls erst nach Anrufung und Thätigkeit der Einigungsund Schiedsbehöroen einen Arbeitsausstand oder eine Aussperrung eintreten zu lassen. Wo man soweit ist, wird der größte Teil der Streiks verschwinden. Es wird durch solche zeitliche Bindung ein zeitweiser, bedingter vertragsmäßiger Verzicht auf die Arbeitseinstellung oder Aussperrung herbeigesührt, und damit der Weg zu obligatorischen Schiedssprüchen gebahnt. 5. Gelungen ist, wie schon erwähnt, die Einführung von solchen in Neuseeland durch das Gesetz von 1894, das durch eine Reihe weiterer Akte fortgebildet wurde. In anderen australischen Staaten hatte man 1890—1900 mit Gesetzesversuchen ebenfalls vollständig Fiasko gemacht. Die Unternehmer setzten auch in Neuseeland dem Gesetz großen Widerstand entgegen, sind aber jetzt ganz bekehrt. Neusüdwales und Westaustralien haben 1900 und 1901 das neuseeländische Gesetz ziemlich wörtlich nachgeahmt. Dasselbe ordnet folgendes an: Jeder Gewcrkverein von 7 Mitgliedern, jeder Verein von Arbeitgebern und jeder einzelne Unternehmer kann jede Arbeitsstreitigkeit vor das Distriktseinigungsamt seines Distrikts bringen. Dieses Amt besteht aus gewählten Vertretern der Unternehmer und Arbeiter; kommt keine Wahl zu stände, so ernennt die Regierung. Sobald der Streit vor dem Amte schwebt, wird jeder Ausstand und jede Aussperrung bei 50 A verboten. Das Amt erzwingt das Erscheinen der anderen Partei, untersucht genau, macht einen Vergleichsvorschlag für bestimmte Zeit. Wird er angenommen, so ist er bis zu einem neuen Abkommen oder neuen Urteil gerichtlich erzwingbar. Wird er abgelehnt, so formuliert das Amt seine Meinung über das wünschenswerte Abkommen, und die Sache kann dann an den Centralschiedsgerichtshof gebracht werden, der aus einem Richter des Höchstgerichts und je einem gewählten, resp, ernannten Unternehmer und Arbeiter besteht. Dieser Hof entscheidet nach Billigkeit und bestem Gewissen, kann aber auch die Entscheidung verweigern. Hat er entschieden, so wird seine Entscheidung denen des Höchstgerichts einverleibt, was auch für jeden frei zu stände gekommenen Tarif oder kollektiven Arbeitsvertrag möglich ist. Die Folge ist erzwingbare Kraft auf die Dauer des Abkommens, resp, bis zu einem neuen Abkommen oder Schiedsspruch. Die Unternehmer, die zuerst dem Gesetz trotzig und hinderlich gegenüberstanden, wurden nach wenigen Jahren ganz für dasselbe gewonnen, weil sie sanden, daß die Lohnunterbietungen und die schädlichen Arbeitsstreitigkeiten aufhörten, im übrigen dem Betriebsleiter freie Hand, außer in Bezug auf den Minimallohn und die Maximalarbeitszeit bleibe. Ende 1901 hatten sich alle wichtigen Gewerbe — außer der Landwirtschaft — dem Gesetze unterstellt. Streiks kamen 1894—1902 nur noch in den wenigen Gewerben vor, in denen keine Gewerkvereinc bestanden, resp, deren Vereine und Unternehmer die Amter nicht anriefen. Nehmen wir hinzu, daß in der australischen Kolonie Viktoria die amtlichen Minimallohnregulierungen, die 1896 nur für 6 Hausindustrien eingeführt wurden, durch eine Novelle von 1900 auf zahlreiche große Industrien ausgedehnt wurden, daß hier für jedes Gewerbe ein paritätisches Lohnamt die Minimallöhne und die Arbeitsbedingungen so fixiert, daß sie von Amts wegen erzwungen werden, so wird die Möglichkeit, in weitgehendster Weise die kriegerischen Arbeitskämpse autoritativ aus der Welt zu schaffen, nicht mehr zu leugnen sein. Freilich sagt der Verfasser des neuseeländischen Gesetzes Von 1894 Mr. Reeves: Zum Gelingen gehörte die Gunst des Volkes, ein unübertrefflicher Vorsitzender des Centralschiedsgerichtes und das Glück eines freundlich gesinnten Parlamentes; einem unwilligen Volke ließe sich Derartiges nicht aufdrängen. Wohl aber — so glauben wir kann man im alten Europa folgendes thun. 1. Man kann die bestehende Gesetzgebung über Einigungsämter und Schiedsgerichte ausbauen in dem Sinne, daß auch für die großen Streitigkeiten passende Ober- 875^ Die neuen australischen Schiedsgerichte. 417 Hose entstehen, und daß aus das Anrufen einer legitimierten Seite auch die andere er- scheinen muß. Die deutsche Gewerbegerichtsnovelle und die in Frankreich beabsichtigte Reform zielt dahin. 2. Man könnte sich entschließen, sür die wichtigsten Gewerbe, von deren ruhigem, unausgesetztem Gange die ganze Volkswirtschaft abhängt (Kohlenbau, Vcr- kehrsgewerbe, vielleicht auch Gas- und Wasserwerke) sofort eine feste Vereinsbildung beider Teile, erst durch vorbereitende Verhandlung der Regierung mit den Betreffenden, dann aber durch ein bindendes Gesetz zu schaffen, so daß vollständig legitimierte Ausschüsse und Vertreter vorhanden wären. Jede Arbeitseinstellung oder Aussperrung ohne Zustimmung der Vertretung wäre unter Strafe zu stellen. Jede Arbeitsstreitigkeit müßte von jedem der beiden Teile an die hiesür zu bildenden lokalen und centralen Einigungs- und Schiedsbehörden gebracht werden können; die Entscheidung des centralen Schiedsgerichtes müßte für 3, 6, 12 Monate, je nach Lage des Marktes, gefällt werden und fortlaufen, wenn nicht 4 Wochen vor Terminablauf gekündigt wäre. So lange der Schiedsspruch gilt, dürfte keine Unterbrechung der Arbeit stattfinden. Das amerikanische Bundesgesetz vom 1. Juni 1898 bewegt sich aus dieser Linie. Unser Vorschlag geht nur in dem Punkte der staatlichen Schaffung legitimierter Vertreter über die jetzt in einer Reihe australischer Staaten gültigen Gesetze hinaus. Im übrigen wäre natürlich eine Gesetzgebung, welche die sreie Gewerkvereinsbildung für alle übrigen Gewerbe fördert, die Voraussetzung, daß man sich einem dauernden Friedenszustande nähere. — 228. Schlußergebnis. Versuchen wir nochmals, kurz zu überblicken, was wir in diesem Kapitel vorgeführt. Das Armenwefen ist seit Jahrhunderten bemüht, durch Kirche, Vereine, Gemeinde und Staat die wirtschaftlich Schwächsten über Waffer zu halten. Das Versicherungswesen, seit dem 17. und 18. Jahrhundert für die oberen und Mittelklassen, seit hundert Jahren sür die unteren organisiert, überträgt die wichtigsten individuellen Schäden und Schicksalsschläge auf sociale Gruppen und sociale Körperschaften. Die Arbeitsvermittelung, unvollkommen als Privatgeschäft und Klassen- cinrichtung, wird durch ihre Übertragung auf die Gemeinden, ihre Verbände und Central- organe erst ein ausreichendes Mittel, Klarheit über Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, seine Schwankungen einzuschränken. Das Gewerkvereinswesen giebt der Arbeiterklasse erst eine Organisation, die ihr ermöglicht, mit Nachdruck bei den Kämpfen um Lohn und Arbeitsbedingungen auszutreten. Daran schließt sich das Einigungs- und Schiedsgerichtsverfahren, erst privatim sich organisierend, dann durch Gesetz geregelt, mit gewissen Zwangsrechten ausgestattet; es ist bestimmt, die Kämpfe um Lohn und Arbeitsbedingungen zu schlichten und zu dämpfen, durch den Druck der öffentlichen Meinung, durch die Gründe der Billigkeit und Gerechtigkeit den socialen Frieden immer wieder herzustellen, die beiden kämpfenden Klassen zum gegenseitigen Verständnis ihrer Sonder- und ihrer gemeinsamen Interessen zu erziehen. Das Recht auf Arbeitskämpfe wird in der Zukunft, wie einst das Fehderecht, verschwinden. Es handelt sich um eine Stufenleiter socialer Einrichtungen, die mehr und mehr der heutigen Volkswirtschaft ein verändertes Gepräge geben, sie emporheben über die bloßen Machtproben und Faustkämpfe des Marktes, um Institutionen, die in den knarrenden Mechanismus der egoistischen Reibungen das sociale Öl von allerlei Hülfen und Versicherungsmitteln gießen, so diesem Mechanismus wieder einen ruhigeren Gang geben. Es handelt sich auch hier um die beginnende Socialisierung der Volkswirtschaft Vom Standpunkte der Humanität, der Sittlichkeit, des Rechtes. Natürlich sind alle diese neuen Institutionen nicht leicht herzustellen; sie sind alle kompliziert; sie ruhen nicht oder nur zum kleineren Teil auf dem Erwerbstrieb; nicht die freie Konkurrenz hat die meisten geschaffen; Gemeinde, Genossenschaft, Staat und Gesetz, Beamtentum und freiwilliger Ehrendienst sind mehr oder weniger mit beteiligt. Vieles mußte auf diesen Gebieten ohne volle Sicherheit des Erfolges versucht werden, manches ist mißlungen, nur tastend kam man bei dem ganz verschiedenen Stand der psychischen Voraussetzungen für das Gelingen in den einzelnen Nationen und Klassen vorwärts. Das Urteil über alle diese Umbildungen ist auch heute noch vielfach ein Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. I,—k. Aufl. 27 418 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^876 schwankendes, weil man sich überwiegend noch im Ansänge oder in der Mitte der Neuorganisation befindet; bei dem verschiedenen Urteil über die einzelnen Erscheinungen hat der eine die Anfänge und ihre Mißbräuche, der andere die beste irgendwo gelungene Gestaltung oder ein künstiges Idealbild im Auge. Wenn am meisten noch über die Gewerkvereine, die Streiks, die gewerblichen Schiedsgerichte gestritten wird, so ist das natürlich. Wir haben die Ursachen (S, 401 ff.) angeführt. Der heutige Zustand mit seinen Kämpfen ist ein unerquicklicher. Er kann nicht andauern, die Friedenseinrichtungen müssen Herr über ihn werden. Aber zunächst sind die Kämpfe so unvermeidlich wie das gestiegene Klassenbewußtsein der Arbeiter und zahlreiche verkehrte Arbeitseinstellungen. Nur durch die Berufs- und Vereins- organisation ist die heutige Arbeiterwelt wieder „i'eg,song.dlö" zu machen, wird sie wieder fähig, in die heutige Gesellschaft friedlich durch das Mittelglied ihrer Führer, denen sie gehorcht, eingefügt zu werden. Nur eine solche Schule gibt ihr die Zucht, die Ordnung, den brüderlichen Geist, das Standesbewußtsein, die schon nötig sind, um die naturgemäß in diesen Kreisen vorhandenen starken Gefühle und Leidenschaften zu bemeistern, ihre socialistischen Hoffnungen auf erreichbare Ziele zu lenken. Gewiß sind nicht alle Arbeiter fähig, Gewerkvereine zu bilden und gute GeWerk- vereinler zu werden; gewiß dauert es noch lange, bis die Mehrzahl der Gewerkvereine in ihrer Verfassung so sind, wie heute eine kleine Elite, mit welcher friedlich auszukommen ist. Der Erziehungsprozeß des ganzen Arbeiterstandes wird noch Generationen dauern; er wird sich nur entsprechend der fortschreitenden Volksbildung, des zunehmenden Wohlstandes langsam seinem Ziele nähern. Noch viele Kämpfe stehen uns bevor. Noch ebenso viel hat unser Unternehmerstand zu lernen, bis er die unabweisbaren modernen socialen Notwendigkeiten begriffen haben wird. Aber die Möglichkeit einer besseren, einer friedlichen socialen Zukunft, einer dauernden Hebung der Arbeiterklasse sehen wir mit den geschilderten Institutionen doch vor uns. Wir begreifen auf Grund dieser institutionellen Fortschritte, daß Hand in Hand mit der größeren Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse alle die geschilderten, wenn auch komplizierten und teuren Einrichtungen sich bezahlt machen, daß damit die nationale Gesamtkraft wächst. Wir haben, wenn wir diese Einrichtungen verstehen, die klare Erkenntnis, daß sür die Frage des Wettkampfes der Nationen neben anderen Vorzügen es sehr fchwer ins Gewicht fallen wird, welche derselben in diesen Einrichtungen am meisten vorangeschritten sein wird. 9. Das Einkommen und seine Verteilung. Unternehmergewinn und Rente, Vermögens- und Arbeitseinkommen. Allgemeine Einkommenslehre: Außer A, Smith und I. St. Mill hauptsächlich Ricardo, Grundsätze der Volkswirtschaft und Besteuerung (engl. 1817), übers, v. Baumstark 1887, dazu dessen Volksw. Erläuterungen 1838 und Hermann, staatswirtsch. Untersuchungen. 1832. — Schmoller, Lehre vom Einkommen. Z. f. St.W. 1863. — R ösler, Zur Lehre vom Einkommen. I. f. N. 1. 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Zweite........4,11 „ ---32.34,, 500 ., ---2055,0 ., Dritte ........3,09 „ ----- 24,31 „ 720 „ --- 2224,8 „ Vierte „ ......2,04 „ -----16,05 „ 1000 „ --- 2142,0 „ Fünfte .,...... 1.21 ., --- 9,52 „ 1400 „ ---- 1694,0 „ _ „ 12,71 Mill. 100,00 8793,8 Mill. Jahreseinkommen. Wenn 1896 11,46 Millionen Personen fast 7 , 1900 12,7 fast 9 Mill. Lohneinkommen hatten, so sind für 15,2 Millionen Personen 1895 8,58 Milliarden eher zu niedrig als zu hoch. Über die wirtschaftliche Natur des Lohneinkommens haben wir oben gesprochen. Wir sahen, daß das Lohneinkommen sür eine Minderheit unsicher ist, für die Mehrheit aber doch eine leidlich gesicherte Existenz bietet, so lange Gesundheit und Kraft vorhält. Es kommen für die Betreffenden dazu: die Armenunterstützung, die Versicherungsrenten, die Rente aus eigenem Besitz, eigener Haus- und Landwirtschaft. Die Armenkassen zahlen jährlich heute Wohl 150—200 Millionen, die Versicherungskassen 360 Millionen, später Wohl 700—800 Millionen an die Arbeiter; ^4 Milliarde aus eigenem Vermögensbesitz wird hinzukommen, wovon wir unten noch sprechen. d) An höheren Beamten des Staates und der Gemeinden, an Vertretern der liberalen Berufe zählte man 1895 0,357 Millionen, an Unterbeamten 0,181 Millionen, an Beamten der privaten Unternehmungen 0,621 Millionen, zusammen 1,16 Millionen. Alle diese Personen leben überwiegend von einem Arbeitseinkommen, obwohl natürlich die obere Hälfte derselben viel erheblichere Vermögensrenten bezieht als die Lohnarbeiter. Wir sehen davon hier zunächst ab. Wir haben oben schon von der Verwandtschaft und dem Unterschied des Beamten- und des Arbeitsverhältnisses gesprochen (S. 278—279), auch einige Gehaltsskalen (S. 299) angeführt. Die wirtschaftliche Grundlage von Lohn und Gehalt ist dieselbe: der standesgemäße Unterhalt soll gewährt werden. Aber das Gehalt knüpft sich an eine meist sichere Laufbahn, es steigt mit der Erlangung höherer Ämter, mit dem Dienstalter, hat in viel früherer Zeit als der Lohn die Zusätze der Alters-, der Witwenpensionen u. s. w. erreicht. Angebot und Nachfrage, die Kosten einer kürzeren oder längeren Vorbereitung haben auch auf die Gehälter, Gehaltsabstufungen, Beamtenklassen ihren Einfluß, aber doch nicht so, wie auf den Lohn. Andere politische, psychologische, moralische Ursachen mischen sich hier stärker ein: gewisse Ämter gelten als nicht zu vergütende Pflicht jedes Staatsbürgers oder als Ehrenämter der Besitzenden; manche werden halb mit Ehren, halb mit Geld bezahlt. Die Abstufungen der Gehälter, wie sie von den niedrigsten, dem gewöhnlichen Taglohn gleichstehenden Beträgen, mit 600—800 Mk., bis zu den höheren 10 fachen und den höchsten 20—40 fachen hinaufreichen, sind mehr durch Tradition, Standes- und Gerechtigkeitsgefühl als durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das zeigt sich recht deutlich, wenn wir in der katholischen Kirche die hohen Stellen sehr hoch, die niedrigen sehr schlecht dotiert sehen; wenn in der protestantischen 428 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gilterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^886 das nicht der Fall ist; wenn wir beobachten, daß ein ähnlicher Unterschied zwischen den Privat- und den Staatseisenbahnen, den englischen und den deutschen Beamtengehältern obwaltet: wo in England einige hunderttausend Mark bezahlt werden, erhalten die höchsten deutschen Beamten 20 000—60 000 Mk. Historische Änderungen in diesen Abstufungen haben wir schon oben (S. 299) angeführt, die ausschließlich auf den demokratischen Zug unserer Zeit zurückgehen. Im ganzen gliedert sich das Gchalts- einkommen nach Talent, Vorbildung, freilich auch nach Konnexion. Seine richtige Ordnung wird für die ganze Volkswirtschaft um so wichtiger, je mehr das Privatbeamtentum zunimmt, die höheren Arbeiter beamtenartige Stellungen erhalten. Das Einkommen der liberalen Berufsarten, der Advokaten, Ärzte, Künstler, Literaten, die nicht Gehalt beziehen, beruht auf einzelnen Verträgen, auf herkömmlichen Honoraren und Taxen; es ist für viele ein unsicheres und schwankendes, oft ein sehr kümmerliches, für die tüchtigsten Elemente dafür ein um so höheres. Der Erwerbstrieb kann sich hier nicht so frei bethätigen wie in der wirtschaftlichen Produktion, weil Sitte und Standesgefühl ihm Schranken auferlegen; doch wirken die Größe, von Angebot und Nachfrage immer ein, und es ist nicht ausgeschlossen, daß geschickte Ärzte, Advokaten und Künstler ihr Einkommen nicht bloß durch ihr Talent, sondern auch durch Reklame und Praktiken aller Art außerordentlich hochtreiben- Bei der großen Zahl mäßig bezahlter Beamten und wenig verdienender Künstler, Advokaten möchten wir für die 1,16 Millionen solcher Personen nicht über 2000 Mk. jährlichen Arbeitsverdienst annehmen; das gäbe 2,32 Milliarden Mk. und zusammen mit dem Lohneinkommen 10 — 11 Milliarden. Dazu kommt für erstere gewiß dreiviertel Milliarde Renteneinkommen; dieser Betrag ist sicherlich nicht zu hoch; giebt es doch manche Carrieren, die nur Wohlhabenden zugänglich sind. o) Wir kommen zu den Kleinbauern, H a nd w erk ern, Kleinh än d l ern, deren Einkommen auch überwiegend aus Arbeit stammt. Um ihre Zahl zu bestimmen, gehen wir davon aus, daß die Berufszählung 5,47 Millionen selbständige Erwerbsthätige, d. h. große und kleine Unternehmer zählt. Wenn daneben die landwirtschaftliche Be- triebszählung allein 5,55 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, die Gewerbezählung 3,14 Millionen Hauptbetriebe, also zusammen 8,69 oder 3,22 Millionen mehr als Selbständige zählt, so liegt es daran, daß 1. die Gewerbezählung auch Gärtnereien, Tierzucht u. s. w. aus der Landwirtschaft aufgenommen hat, daß 2. die landwirtschaftliche Zählung unter den 5,55 nicht weniger als 3,23 Millionen Betriebe unter 2 na aufführt, die überwiegend eine Nebenbeschäftigung von Arbeitern, Beamten, Gewerbetreibenden darstellen; die Berufszählung crgicbt nur 2,56 Millionen selbständige Landwirte, also nicht viel mehr als die 2,32 Millionen landwirtschaftlicher Betriebe, die über 2 na bewirtschaften. Wir werden also als Gesamtzahl aller großen und kleinen Unternehmer etwas über 5 Millionen annehmen können. Und wenn wir als größere die Gewerbebetriebe mit sechs oder mehr beschäftigten Personen und die landwirtschaftlichen mit über 20 im ansprechen (210 253 und 307 195), so gehen von der Gesamtzahl etwas über eine halbe Million (0,517 Million) ab. Es bleiben 4'/s Millionen solch' kleinere und mittlere Betriebe, d. h. solche, die mehr Arbeitsverdienst als Kapitalrente geben. Und zwar machen die kleinen, d. h. die gewerblichen mit 1—2 Personen und die landwirtschaftlichen mit 2—5 ba 3,26 Millionen aus, die mittleren, d. h. die gewerblichen mit 3 — 5 Personen und die landwirtschaftlichen mit 5 — 20 na 1,55 Millionen. Die ersteren (die kleineren Bauern :c.) stehen in der Hauptsache wirtschaftlich und social den Arbeitern, Unterbeamten, Schulmeistern gleich, ja teilweise an Einkommen, an Sicherheit des Verdienstes noch hinter ihnen. Viele haben freilich noch ein sie stützendes eigenes Vermögen, ein Häuschen, ein Stück Ackerland; aber viele sind auch verschuldet, arbeiten unter dem Drucke hoher Pacht. Viele der allein arbeitenden Handwerker sind prolc- tarisiert, sind verarmte Heimarbeiter. Ihr eigenes Kapital ist sehr klein, auch das der Kleinbauern, Kleinhändler reicht nicht über 500-3000 Mk.; im Durchschnitt wird es reichlich gegriffen sein, wenn man die 3,26 Millionen auf je durchschnittlich 100 Mk. 887) Die deutsche Einkommensverteilung 1895. 429 jährlicher Vermögensrente einschätzt. Ihr Gesamteinkommen bloß als Verzinsung dieses Kapitals von hundert und mehr Prozent hinzustellen, wie es die ältere abstrakte Theorie that, ist eine lächerliche Verkennung des Umstandes, daß sie in der Hauptsache Arbeitsleistungen verkaufen. Alle diese Leute suchen in erster Linie einen standesgemäßen Unterhalt aus ihrem kleinen Geschäft zu gewinnen, höchstens etwas zu sparen und ihre Schulden abzuzahlen. Ihr Geschäft ist einfach, lokal, meist ohne sehr großes Risiko. Die, welche vorankommen, danken es nicht kluger kapitalistischer Spekulation, sondern den Entbehrungen, dem Fleiß und der Geschicklichkeit von Mann, Frau und Kindern. Von den großen Preiswechseln und Konjunkturen werden sie zeitweife Wohl auch günstig und ungünstig berührt; sie stehen ihnen aber im ganzen machtlos, meist auch kenntnislos gegenüber. Wir werden etwa das Richtige treffen, wenn wir jedem von ihnen 900 Mk. Arbeite und 100 Mk. Vermögenseinkommen geben; das sind 2,93 Milliarden Arbeitsverdienst, 0,32 Vermögensrente, zusammen 3,25 Milliarden Einkommen. Die 1,55 Millionen mittlerenGefchäftsleute stehen höher; einzelne von ihnen kommen als Handwerksmeister und Händler empor; die Mehrzahl der Bauern lebt heute unter schwerem Druck; Viele mit über 6000 Mk. Vermögen geben heute bei der Steuer nicht 900 Mk. Einkommen an. Im Gesamtdurchschnitt, glaube ich, dürfen wir sie doch nicht höher setzen als zu jährlich 1500 Mk. Arbeitsverdienst und 250 Mk. Vermögensrente; dasgiebt2,32 MilliardenArbeits-,0,39Vermögens-,zusammen2,71 Milliarden Einkommen. Die 4^2—5 Millionen kleiner und mittlerer Geschäftsleute werden also ein Einkommen von fast 6 Milliarden, darunter 5,25 Milliarden Arbeitsverdienst haben. ä) Ganz anders steht psychologisch, wirtschaftlich und social die halbe Million größerer Unternehmer. Wir haben ihren Unternehmungsgeist (I § 21 S. 41), ihren Vermögenserwerb (I § 129), das Wesen der Unternehmung, die Ursachen und Organisation des Großbetriebs und der übrigen Unternchmungsformen (I Z 138—146) schon geschildert, kommen nachher auf das Wesen des Unternehmergewinns zurück. Wir begnügen uns daher hier mit der Bemerkung, daß Sombart neuerdings die Grenze der Großunternehmer viel enger ziehend (sie mit denen identifizierend, welche über 12 500 Mk. Einkommen haben, über 50 Personen beschäftigen), nur 66 000 — 70 000 große Unternehmer in Deutschland zählen will. Bleiben wir bei der halben Million, so werden wir ihr Durchschnittseinkommen wesentlich niedriger als 12 500 Mk., zu etwa 8000 Mk. ansetzen müssen; 4000 Mk, Arbeitseinkommen, 4000 Mk. aus eigenem Vermögen (aus 90 000—120 000 Mk. Pro Kopf). Das gäbe 2 Milliarden Arbeitsverdienst, 2 Milliarden Vermögensrente, zusammen 4 Milliarden. e) Die vier resp, fünf aufgezählten wirtschaftlichen Gruppen der Gesellschaft werden also nach unsern Annahmen umfassen und haben- an Arbeitseinkommen an Vermögenseinkommen 1. die 15,2 Millionen Arbeiter 8,S8 Milliarden 0,25 Milliarden 2. „ 1,16 „ Beamte u. s. w. 2,32 „ 0,75 3. „ 3,26 „ kleine Unternehmer u. s. w. 2,93 „ 0,32 4. „ 1,56 „ mittlere „ 2,32 „ 0,39 5- „ 0,5 „ große „ ^2_ „ 2,0 18,15 Milliarden 3,71 Milliarden Das Arbeitseinkommen der Arbeiter und Beamten würde also nach unserer Rechnung 10,9, das der Unternehmer 7,25, das Vermögenseinkommen der ersteren 1, das der letzteren 2,71 Milliarden Mark betragen. Es käme also in diesen beiden größten Gruppen der Gesellschaft auf 13,15 Milliarden Arbeitseinkommen 3,71 Milliarden Vermögensrente. Bei der Annahme von 25 Milliarden Gesamteinkommen der Nation bliebe noch 3,14 Milliarden als Einkommen der hier nicht aufgeführten physischen und moralischen Personen übrig. Als physische kommen die 1,88 Millionen Personen in Betracht, die 1895 als berufslos angeführt sind; die meisten haben nur ein ganz geringes Einkommen; es sind unter ihnen 0,41 Millionen Schüler und Studierende, 2,26 Millionen Anstaltsinsassen (Armenhäusler, Gefangene ic.), 0,17 Millionen sonstige Armenunterstützte, 0,99 Millionen Frauen über 14 Jahre; der Rest fällt auf Pensionsbezieher und 43t) Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^888 die mäßige Zahl Personen, die rein von ihrem Vermögen leben. Außerdem wird man die rein privatwirtschastlichen Einkommensteile der Gemeinden, der Staaten und des Reiches unter den 3,14 Milliarden zu suchen haben. Nehmen wir die oben nachgewiesenen 3,71 Milliarden Vermögensrente und dazu ganz die restierenden nicht nachgewiesenen 3,14 Milliarden ebenfalls als Vermögens- einkommen zusammen, so giebt das 6,ZS Vermögens- zu 18,15 Arbeitseinkommen. Das scheint uns kein unwahrscheinliches Verhältnis. Halten wir an der Annahme sest, daß das deutsche Nationalvermögen 200 Milliarden betrage, so geben fast 7 Milliarden eine Verzinsung von 3^2°/», was als Durchschnitt weder zu hoch, noch zu niedrig sein dürfte; nehmen wir statt 3^/2 °/o aber 4°/o, so wäre die Rente 8 Milliarden; von 25 Milliarden Gesamteinkommen kämen dann 17 auf die Arbeit. Bleiben wir bei 7 Milliarden, so kämen nach unseren Annahmen von ihnen 1 auf die 16,36 Millionen Arbeiter und Beamten, 2,71 auf die etwa 5 Millionen großen und kleinen Unternehmer; wahrscheinlich ist dieser Betrag zu klein; wir nahmen bei unserer Aufstellung nur Bedacht auf das im Geschäft befindliche eigene Vermögen der Unternehmer; sie werden auch noch größere Kapitalmassen sonstwie angelegt haben. Rechnen wir 1—1^/2 Milliarden Rente als Verzinsung des privaten Korporationsvermögens, so blieben IV2—2 Milliarden Vermögensrente als in unserer Aufstellung nicht näher nachgewiesen; sie flössen in die Hände der reinen Rentner und eventuell in die von Unternehmern, Beamten ic. Wenn wir 10—15°/« des gesamten Vermögens als Staats- und Korporationsvermögen annehmen (vgl. oben II S. 183), so wären das wie gesagt 20—30 Milliarden Vermögen, die zu 3V2°/v 7—10 ^2 Mill. Mk. reine Vermögensrente geben; der deutsche Staatseisenbahnbesitz ist nach Zahn 1900 etwa 12—13 Milliarden wert. Die Bedeutung des Staats- und Korporationsvermögens und der Steuern, sowie der Staatsschulden auf die Einkommensverteilung näher zu besprechen, ist hier nicht der geeignete Ort. Es fehlten dazu heute auch noch vielfach die speciellen Unterlagen und Erhebungen. Einige der wesentlichsten für diese Fragen in Betracht kommenden Gesichtspunkte haben wir I S. 304—5, 321—22, 453 ff. erörtert. Der Kernpunkt bleibt, daß je größer das Staats- und Korporationsvermögen ist, je größere Steuern gezahlt werden, desto mehr die Privatpersonen auf die Formen des Arbeitseinkommens angewiesen sind. Es versteht sich, daß in der hier berechneten Vermögensrente die Grundrente einbegriffen ist. Der ganze Zweck des vorgeführten Beispiels konnte nicht fein, ganz sichere Zahlen hinzustellen, sondern nur der, eine richtige ungefähre Größenvorstellung vom Arbeitsund Vermögenseinkommen und von der privatrechtlich und wirtschaftlich ganz verschiedenen Art des Arbeitsverdienstes und der Vermögensrente zu geben. Man wird die Schätzungen im einzelnen mannigfach anders ansetzen können, wie wir zugeben, das Gesamtbild bleibt ein ähnliches. Es sollte der sogenannten natürlichen Einkommenslehre mit ihren drei Einkommensarten Gewinn, Grundrente und Lohn ein Bild der Wirklichkeit gegenüber gestellt werden. Dieses Bild wird in anderen Ländern und anderen Zeiten sich natürlich vielfach anders gestalten. Daß es aber mit analogen neueren Versuchen im ganzen übereinstimmt, und daß angesehene Forscher des Auslandes ein ähnliches Bedürfnis wie wir fühlten, zeigt die auch von Gide übernommene Berechnung von Coste für Frankreich aus der Zeit von 1890. Nach ihr zerfiele das sranzösifche Nationaleinkommen von 23—24 Milliarden Francs in folgende Teile und ginge an folgende Klassen: 8 Milliarden Francs an die 8 Millionen Arbeiter, 4 Milliarden an die 4,8 Millionen kleinen Bauern und Handwerker, 8 Milliarden an die 2,7 Millionen mittlere und größere Unternehmer, 3 Milliarden an verpachtende Grundbesitzer, Rentiers u. s. w. und liberale Berufe, 0,5 Milliarden an die 1,5 Millionen Armen u. f. w. Kiaer hat neuerdings für die fast 2 Millionen Norweger folgende Schätzung gemacht: 136 Millionen Kronen bezeichnet er als Haushaltseinkommen aller Klaffen durch eigene Arbeit im Haushalt, 146 Millionen teilt er den Landwirten, 88 Millionen den Manusakturisten und Handwerkern, 72 Millionen den Händlern, Verkehrsanstalten, 37 Millionen den Schiffern, 35 Millionen den öffentlichen Beamten, 889) Das Unternehmereinkommen. 431 40—50 Millionen den Lohnarbeitern zu, es sind zusammen mit einigen weitern kleinen Posten nahe an 600 Millionen Kronen. 231. Das Unter nehm ereinko mm en, sein Wesen, seine Aus gl ei chung. Der Unternehmergewinn ist (vgl. I S. 416) früher bald als Kapitalgewinn, bald als Arbeitslohn aufgesaßt worden. Er wird jetzt allgemein und mit Recht als eine besondere Art des Einkommens betrachtet. Er unterscheidet sich von Lohn und Gehalt sowie von deni bedungenen Kapitalzins dadurch, daß er an sich unsicher, jedenfalls seiner Höhe nach nicht im voraus festgesetzt ist, ja daß er sich in eine Zubuße verwandeln kann; er ist nicht Kapitalgewinn und Arbeitsentgeld, weil er auf Faktoren beruht, die von Kapital nnd Arbeit unabhängig sind. Er ist ein Ergebnis der Geschäftsthätigkeit, wie es sich am Schluß des Jahres aus den Produktionskosten und den Verkaufspreisen, aus deren Vergleichung, dem Reinertrag ergiebt. Er fließt der Einzelperson oder der Gesellschaft, der Korporation u. s. w. zu, welche das Geschäft begründet hat, auf deren Gefahr es geführt wird. Man hat mit Rücksicht auf die heutigen komplizierten Betriebsformen arbeitende und nichtarbeitende Unternehmer (Aktionäre, Genossenschafter u. s. w.) unterschieden. Juristisch sind ja die Dividenden beziehenden Aktionäre u. s. w. Träger der Unternehmung; in Wirklichkeit, psychologisch und wirtschaftlich sind die Mehrzahl solcher Beteiligten nur Bezieher von schwankenden Renten; die thatsächlichen Unternehmer sind immer diejenigen wenigen Personen, welche die Geschäfte leiten. Daß die größeren Geschäfte in Aktien-, Trust-, Genosscnschaftsform ein ganz neues Element in das Wirtschaftsleben einführen, Ge- fchäftsbetriebe mit beauftragten Vertrauensmännern, Beamten, mit anderer breiterer Risikoverteilung als das Privatgeschäft darstellen, haben wir oben schon (I § 138—147) näher gesehen. Davon ist hier nicht weiter zu handeln, sondern nur von der Natur des Unternehmereinkommens an sich. a) Die Unternehmer stehen heute als die Verantwortlichen Lenker der Produktion und des Handels zwischen den übrigen Klassen der an der Produktion Mitwirkenden und den Konsumenten. Sie sind es, die auf der einen Seite heute ein-, auf der andern morgen verkaufen; sie verlangen bestimmte Mengen von Land, Gebäuden, Maschinen, von Rohstoff und Hülfsstoff, von Kapital und Arbeit, sie suchen diese so billig als möglich zu erhalten; sie haben zu rechnen, welche Mengen von Produktionsmitteln und halb fertigen Waren sie an die Produzenten der weiteren Verarbeitungsstadien, von fertigen Waren an die Händler und Konsumenten des In- und Auslandes künftig abfetzen können und zu welchen Preisen. In den stets sich fortsetzenden ungeheuren und wechselvollen Prozessen der Gütererzeugung und des Güterumsatzes haben die Unternehmer stets die aus der Vergangenheit stammenden Produktionsmittel, Rohstoffe u. s. w. mit ihren heutigen Preisen und den zukünstigen Bedarf mit feinen ungewissen zukünftigen Preifen zu überblicken und nun spekulierend zu überlegen, wie sie es einrichten können, daß ihr verkäufliches Produkt ihnen niehr eintrage, als ihre Kosten ausmachen. Sie haben in der Regel weder die Preise ihrer Auslagen, noch die ihrer Verkaufsprodukte in der Hand; beide bilden sich auf dem Markte, sie müssen ihre Produktenmenge, ihren inneren Betrieb, die auszuwählenden Mittel und Wege, die Methoden diesen ihnen gegebenen Faktoren anpassen. Ihr Einkommen hängt 1. ab von dem Maße, indem sie die Preise der Produktionsmittel und die der verkäuflichen Produkte richtig erkennen und vorausfehcn; sie müssen hohe kaufmännische Fähigkeiten haben, Quellen, Bedars, Konkurrenzverhältnisse genau kennen oder vielmehr immer neu richtig zu schätzen vermögen. Und es ist 2. bedingt von dem Maß, wie sie nach Innen verstehen, die rechten Leute auszuwählen und in rechte Verbindung zu bringen, die best möglichen Maschinen und Methoden zu verwenden, ihr Geschäft an den passendsten Ort zu legen, jede unnötige Ausgabe zu vermeiden. Beides sind schwierige Funktionen, der kleinste Fehler auf beiden Gebieten bringt Verlust, das Verharren in hergebrachten Geleisen genügt immer weniger, je koniplizierter der Weltmarkt und die Technik werden. Das kaufmännisch spekulierende und das organisatorisch technische Talent muß unausgesetzt nach Verbesserungen ausspähen, wenn die Konkurrenz nicht das Geschäft vernichten soll. Kleine Verbesserungen in 432 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung, s^8W der inneren Anordnung der Fabrik, in der Technik, in der Verkehrsvermittelung, wie sie teilweise der tüchtige Werkmeister, der Commis herausfinden kann, können unter Umständen bereits viel ausmachen, viel Verantwortlicher und einflußreicher aber sind die Dispositionen des eigentlichen Geschäftsleiters. Von ihnen hängt es ab, ob die Kosten gedeckt, ein Überschuß, ein Reinertrag erzielt wird. Jedenfalls will man stets a) eine Verzinsung des im Geschäft steckenden eigenen Kapitals erreichen, d) eine Vergütung für die Thätigkeit des Unternehmers, wie er sie nach Geschicklichkeit und Leistungsfähigkeit sonstwo erzielen könnte; bleibt darüber noch ein Überschuß, so hat man diesen Teil neuerdings häufig, e) als Unternehmergewinn im eigentlichen Sinne aufgefaßt. Das Einkommen des Unternehmers enthält so drei Elemente, die aber äußerlich nicht geschieden sind, so sehr die Kapitalverzinsung, die gewöhnliche und die eigentümliche unter e) erwähnte Arbeitsvergütung theoretisch sich scheiden lassen; alle drei Teile haben einen lotterieartigen Charakter, zumal der letztgenannte. Selbst wenn das Unternehmen im ganzen gut geht, ist nur im Durchschnitt der Jahre auf ein bestimmtes Unternehmereinkommen zu rechnen, da Kosten und Verkaufspreise immer schwanken, kleinere Verluste stets störend eingreifen können. Aber der lotterieartige Charakter des ganzen Unternehmereinkommens zeigt sich noch mehr darin, daß je nach den Konjunkturen und Zufällen die Geschäfte überhaupt bald stocken, bald blühen, ja viele bald mit ganzem oder teilweisem Verlust des Kapitals zu Grunde gehen, bald wieder große Gewinne erzielen, die bei Sparsamkeit zu rascher Vermögensbildung führen. Wer schuld an dem einen oder anderem sei, ist überhaupt, jedenfalls allen Fernerstehenden, schwer zu sagen. Übertreibender Neid entsteht leicht, weil die Menge mehr die großen periodisch sich einstellenden Treffer und nicht die zahlreichen Nieten sieht. Gotard hat srüher für Frankreich, Wells neuerdings für die Vereinigten Staaten behauptet, nur 10°/o aller Unternehmungen glückten dauernd. Daß 10 — 20°/o aller Geschäfte meist im ersten Jahre wieder eingehen, zeigen die ungeheuren Wechsel in den Eintragungen unserer Firmenregister und die Statistik der Konkurse. May, ein erfahrener Kaufmann, meint, daß, wenn 189S und 1896 in Deutschland 182 und 16S Mill. Mk. durch Konkurse ausfielen, diese nur einen kleinen Teil der durch Akkorde verlorenen Kapitalbeträge darstellen. So bleibt der Gesamtbetrag des Unternehmereinkommens erheblich hinter der Vorstellung zurück, welche die Arbeiter und das große Publikum in der Regel von ihm haben. Zumal in den zahlreichen älteren Geschäften, in allen denen, welche in hergebrachten Bahnen sich bewegen, welche keine Monopolstellung haben, erheblicher Konkurrenz unterliegen oder gar jahrelang unter ungünstiger Konjunktur leiden, ist es häufig nur so, daß die Gewinne die eigenen Kapitalien notdürftig zu 2—3 °/o verzinsen und eine mäßige Arbeitsvergütung bringen. Wo die entgegengesetzten Umstände walten, wo geniale Geschäftsleute große technische Neuerungen, Betriebsverbesserungen, Absatzausdehnungen durchführen, da sind umgekehrt oft 15 — 6V und mehr Prozent des Kapitals (einschließlich der Arbeitsvergütung) zu verdienen. d) Nach diesen Bemerkungen könnte es scheinen, als ob von einer einheitlichen zeitweisen Höhe des Unternehmereinkommens gar nicht gesprochen werden könnte. Und es trifft dies auch bis auf einen gewissen Grad zu: wie schon die Höhe des Lohnes und der bedungenen Kapitalrente zur selben Zeit, aus demselben Markte sich nur beschränkt ausgleichen, so thut es der Unternehmergewinn noch viel weniger. Zumal die ganz großen Geschäfte mit Monopolstellung, wie die kleinen Geschäfte der Bauern, Handwerker, Kleinhändler nehmen an der überhaupt vorhandenen Ausgleichung nicht Viel teil; erstere wegen ihrer Sonderstellung, ihres Monopols, letztere weil ihre Inhaber nicht kaufmännisch geschult und beweglich genug sind. Für eine große Zahl von Unternehmungen, die zwischen diesen Extremen stehen, in gut rechnenden kaufmännischen Händen sind, trifft nun aber, soweit sie untereinander sich technisch und geschäftlich kennen und durchschauen, soweit sie leicht ihre Geschäfte, Kapitalanlagen u. s. w. ändern können, natürlich zu, daß hoher Gewinn in bestimmten Geschäftszweigen Kapital und Unternehmer anlockt, geringer Gewinn abstößt. Steigende und fallende Gewinne beeinflussen in dieser Weise die Produktion und den Handel. 891) Ursachen des wechselnden Unternehmergewinnes. 433 Die Prozesse, um die es sich dabei handelt, haben wir bereits oben (§ 181), als wir die Wirkung der Produktionskosten auf den Wert erörterten, in analoger Weise dargestellt. Wir brauchen sie daher hier nicht nochmal zu analysieren. Wir sahen, wie schwierig und wie langsam der Ausgleich auf vielen Gebieten ist, wie er teilweise nur durch Neubewertung der fixen Kapitalien (Steigen und Fallen ihrer Geldpreise entsprechend dem veränderten Gewinn) erfolgt, wie er aber immerhin in der Tendenz vorhanden ist. Diese Tendenz wirkt schwächer zwischen verschiedenen Staaten, zwischen ganz verschiedenen Geschäfts- und Berufszweigen, sie wirkt am stärksten zwischen gleichen oder ähnlichen Geschäften derselben Gegend. Immer bleibt das Endergebnis, daß man von einer gleichmäßigen Durchschnittshöhe des Gewinnes ganzer Länder und Geschäftszweige reden kann, daß man ein allgemeines Steigen oder Fallen desselben beobachten, daß man die allgemeinen Ursachen, die hierauf wirken, untersuchen kann. Dieser Ausgabe wenden wir uns jetzt zu. 232. Das Steigen oder Fallen des Unternehmergewinnes. Die Ursachen, welche die Höhe des Unternehmergewinnes bestimmen, liegen einerseits in der Zahl, der Fähigkeit, dem Besitz, der Macht der Unternehmer und andererseits in der Zahl und den Eigenschaften derer, die ihnen als Verkäufer der Rohstoffe und Produktionsmittel und als Käufer der Waren gegenüberstehen. Die Spannungsverhältnisse zwischen diesen drei Personengruppen müssen die Höhe des Gewinnes ergeben. Es handelt sich auch hier um Angebots- und Nachsrageverhältnisse; die Unternehmer sind gegenüber den Verkäufern der Produktionsmittel die Nachfragenden, gegenüber den Konsumenten die Anbietenden. g.) Die Zahl der eigentlichen Unternehmer, ihre Zu- oder Abnahme ist schwer zu bestimmen, ihre Abgrenzung gegenüber den kleinen Geschäftsleuten, die eigentlich nur Arbeiter sind, bleibt unsicher, wie wir sahen. Wir haben ihre Entstehung (1 § 138—146) aus dem Handel und der Familienwirtschaft geschildert. Die Ausbildung des Handelsgeistes, der bürgerlichen Mittelklassen, die steigende Achtung und Ehre des wagenden Unternehmerstandes, die Ausbreitung des technischen und kaufmännischen Schulwesens, die Ordnung der kaufmännischen Karrieren, die ganze neuere sociale Klassenbildung beherrschen die Zahl. Die neuere Kreditorganisation vermehrte besonders in den Zeiten des Kapitalüberflusses die Möglichkeit, daß sähige Kaufleute und Techniker ohne oder mit kleinen Vermögen selbständig wurden. Die Ausbildung der komplizierten und vergrößerten Betriebe und Rechtsformen vermehrte teilweise (z. B. durch Zulassung beschränkter Haft), verminderte aber doch im ganzen die Leichtigkeit neuer Geschäftsgründungen. Der seit 30—40 Jahren stark wachsende Einfluß der Gründungsbanken auf die Neuentstehung größerer Geschäfte erleichterte die Kapitalbeschaffung, machte aber allen bei diesen Banken nicht gut eingeführten Anfängern den Beginn und die Ausdehnung der Geschäfte schwieriger. Wo sehr starke Konkurrenz der Unternehmer besteht, wird dadurch ihre Zahl stets wieder reduziert. Wo Kartelle und Trusts sich bilden, suchen sie mit allen Mitteln neue Geschäfte zu hindern, vermögen es aber doch nicht ganz, zumal wenn sie ihre Preise zu hoch setzen. In Ländern mit großem auswärtigen Handel und mit Kolonialbesitz werden überschüssige jüngere Kräfte immer rasch wieder untergebracht, während sie in Ländern ohne solche Entwickelung ungünstig wirken, Periodisch zu viele nicht nötige und nicht gehörig sundierte Geschäfte gründen. So sind es komplizierte, vielfach einander entgegenwirkende, in ihrem Gesamterfolg schwer feststellbare Ursachen, welche die Zahl der Unternehmer bestimmen. Auch der ganze Volkscharakter, die Rasse, die Kulturstufe wirken wesentlich mit. Ebenso wichtig wie die Zahl sind die persönlichen Eigenschaften der Unternehmer (vergl. I S. 414—415, S- 430—436), wie sie in den neueren Kulturstaaten im ganzen übereinstimmend, im einzelnen nach Rasse, wirtschaftlichen Institutionen u. s. w. doch vielfach abweichend sich ausgebildet haben; die Klasse umschließt naturgemäß allerlei Spielarten des Charakters, der Erziehung, der Herkunft; die einen rücken als Emporkömmlinge in den Stand ein, die anderen haben eine durch Generationen ererbte Schulung, zeigen aber auch die Fehler des ererbten Reichtums. Stahlharte frühere Arbeiter, Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. I.—v. Aufl. 28 434 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung. ^892 Werkmeister, Faktoren stehen neben den vornehmen königlichen Kaufleuten; dann die verkommenen Genußmenschen, die Leute, die sich alles erlauben, was nicht ins Zuchthaus bringt, neben denen mit peinlichster Ehrlichkeit. Im ganzen halten sich, je größer die Geschäfte Werden, desto mehr nur die eigentlichen Geschäftstalente und Genies an den wichtigsten Stellen, die Leute mit ganz starkem Willen; es sind häufig nicht die erwerbs- und habsüchtigsten, sondern die nach Macht und Autorität strebenden, die zum Befehlen geborenen. Man wird heute, sagt Walker, nicht mehr Unternehmer, weil man Kapitalist ist, sondern weil man große Geschäfte leiten kann, wie man auch nicht General wird, wenn man über Kriegsmaterial verfügt. Natürlich wird man stets darüber streiten können, inwieweit die führenden großen Unternehmer ganz seltene Eigenschaften haben müssen, aber der Menschen- und Geschäftskenner der Gegenwart wird doch darüber kaum einen Zweifel haben, daß es unendlich schwer hält, die nötige Zahl solcher Leute zu finden; Marshall meint in diesem Zusammenhang, der Erwerb großer Vermögen sei kaum genügendes Entgelt für das, was sie Bedeutsames und Einzigartiges leisten. Walker meint, nichts sei eine schwerere Bürde und größere Gefahr für eine Volkswirtschaft, als unfähige Großunternehmer. Der englische Arbeiterfreund Harrison sagt: die Bedingung aller großen socialen und wirtschaftlichen Fortschritte sei die freie Verfügung über ganz große Kapitalmassen in der Hand der großen Unternehmer. Die Entstehung einer solchenKlafse ausgesuchter Menschen ist das Werk jahrhundertelanger geistiger und moralischer Erziehung, geschichtlicher Entwickelung, socialer Auslese. Die Betreffenden werden die Fehler aller Herrschenden, unter Umständen auch schon die Laster rückgängiger Aristokratien haben. Ihre Tugenden und Fehler werden stets mit denen ihrer Nation und ihrer Zeit im Zusammenhang stehen. Sie werden dementsprechend von der einen Seite verehrt und gelobt, von der andern bekämpft und gehaßt sein. Sie werden um so höher stehen, je mehr sie nicht bloß gewinnen wollen, je mehr sie auch Sinn für das Wohl der Arbeiter, für,,das Gedeihen des Ganzen haben. Je mehr sie mit List und Betrug, mit Wucher und Übervorteilung anderer zu Werke gehen, desto mehr werden sie den Boden untergraben, auf dem sie stehen, wenn sie auch zunächst durch solche Mittel sich noch außerordentlich bereichern. Einzelne solcher räudigen Schafe wird es immer geben; schlimm ist es nur, wenn ihre Zahl infolge laxer Ge- fchästsmoral, materialistischer Habsucht sehr zunimmt. Weder über die Zahl, noch über die Macht und die Eigenschaften der Unternehmer wird man ein einfaches Gesetz der historischen Entwickelung aussprechen können. Man wird nur sagen können, es habe bis ins 18., ja 19. Jahrhundert in den Kulturstaateu an fähigen kaufmännisch und technisch geschulten Unternehmern eher gefehlt, wenige Kausmannsfamilien hätten früher leicht eine Art Monopolstellung gehabt; es sei dann die Zahl derselben successiv gestiegen, zuerst in Holland, England, den Vereinigten Staaten, später in Mitteleuropa; in Osteuropa habe es an solchen bis in die neuere Zeit eher gefehlt; daher dort die Einwanderung von westeuropäischen Technikern und Kaufleuten, die rasch reich werden. Wo die Zahl und die Fähigkeiten stiegen, habe die Konkurrenz zugenommen, sei ein Druck auf den Gewinn entstanden, der in Zeiten des Auffchwunges, der technischen Fortschritte, der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung nachließ, in Zeiten der Krise und des Geschäftsstillstandes wieder anwuchs. Daher seit Ende des 18. Jahrhunderts und im ganzen Laufe des 10. immer wieder periodisch die Klage über fallende Gewinne; daher neuerdings oft der Ausspruch, nur in neuen Industrien seien noch erhebliche Gewinne zu erzielen. Die Kartelle und Trusts suchten den allgemeinen Druck zu beseitigen, den Gewinn wieder zu erhöhen. Trotzdem aber wird man behaupten können, die Unternehmer feien als Klasse die wirtschaftlich Fähigsten geblieben, seien auch heute noch gegenüber den Verkäufern der Produktionsmittel wie gegenüber den Konsumenten doch im ganzen die Überlegenen. Und das sei nicht sowohl Folge ihres Besitzes (so sehr er in Betracht kommt), als Folge ihrer Stellung in der Initiative, ihrer geschäftlichen Fähigkeiten, ihres Zusammenhanges mit den leitenden Kredit- und Verkehrsinstituten, ihres Einflusses auf die Regierungen und die Handels- und Wirtschaftspolitik. Und darin liegt die Erklärung, daß sie — 893) Die Unternehmer gegenüber den Konsumenten, den Grund- und Kapitalbesitzern. 435 trotz aller Verluste und Gewinneinschränkungen — im ganzen heute doch die Leute mit den großen Einkommen, die Vermögenerwerbenden sind. d) Die, welche den Unternehmern die Waren abnehmen, sind in letzter Linie die Konsumenten, zunächst aber oft mehr die Händler oder andere Produzenten. Die letzteren sind ja nun häufig den Unternehmern ebenbürtig; sie sind selbst Unternehmer, sie können den verkaufenden Produzenten sogar überlegen sein, sind es aber dann nicht, wenn sie kleinere Leute sind. Die Käufer von Stahl und Roheisen stehen meist als die Schwächeren den Produzenten des Rohstoffes gegenüber, oft auch die Weber als Garnkäufer den Spinnern. Aber all' das schwankt. Das zuletzt konsumierende Publikum hat wohl in den Konsumvereinen begonnen, sich etwas zu organisieren; im ganzen steht es, ob reich oder arm, den Produzenten und Händlern unorganisiert, ohne allzu viel Sachkenntnis gegenüber, läßt sich alles Mögliche gefallen, ist der schwächere Teil im Konkurrenzkampfe, zahlt die Zeche bei Streiks, Zollerhöhungen, Preiswechseln, erhält keine oder nicht sofort billigere Preife, wenn die Kosten sich vermindern. Abgesehen von diesen Einflüssen der Machtstellung der Nachfragenden auf den Unternehmergewinn handelt es sich um die gesamte Größe und Art der Nachfrage und um ihre Schwankungen, die wir oben (II Z 176—178) versuchten darzustellen. Die mit dem Gesamtwohlstande im ganzen steigende, besonders in gewissen Aufschwungsperioden rasch wachsende Nachfrage hebt die Gewinne. Ungünstige Lage der mittleren und unteren Klassen und Einschränkung ihrer Nachfrage muß den Unternehmergewinn herabfetzen. Diese Folge ungleicher Einkommensverteilung hat man neuerdings häufig als Unterkonsumtion bezeichnet und mit Recht ausgeführt, daß die entsprechende Mehrkonsumtion der Reichen kein auskömmliches Gegengewicht bilde. e) Die Verkäufer und Vermieter der Rohstoffe und Produktionsmittel, die Grundbesitzer, Kapitalverleiher und Arbeiter stehen der Unternehmerklasse im einzelnen in recht verschiedener Lage und Stärke gegenüber; die großen Kreditinstitute häufig als die Überlegeneren, die Arbeiter oft und lange als die Schwächeren. In ihrer Gesamtheit aber sind diese Klassen doch in der neueren Zeit nicht eigentlich die Stärkeren gewesen, wenn auch einzelne Gruppen es zeitweise waren. Die Grundbesitzer und Kapitalverleiher haben schon dadurch eine abgeschwächte Position, daß ein großer Teil der Unternehmer von Haus aus reich ist, über die nötigen Grundstücke und Kapitalien ganz oder teilweise verfügt. Besonders in Bezug auf die Grundstücksbeschaffung durch die Unternehmer gilt dies. Wo in Ausschwungsperioden städtischer und ländlicher Grundbesitz an Wert sich anschickte, stark zu steigen, haben vielfach die Unternehmer verstanden, ihn vor der Haupthausse in ihren Besitz zu bringen, ja die Steigerung dann spekulativ zu übertreiben, vor der etwaigen Baisse aber wieder zu verkaufen. Wo die unternehmenden Landwirte noch selbst Grundeigentümer (nicht Pächter) sind, fließt ihnen die periodische Grundrentenbildung zu. Die Bergwerkseigentümer haben in den meisten Staaten ihre Feldverleihungen vom Staate billig erhalten; die Wertsteigerungen der Kuxen und Aktien fließen in ihre Tasche. Ahnlich geht es mit Patentwerten, dem Wert von Wasserkräften, dem steigenden Wert der blühenden Aktiengesellschaften. Wir kommen auf diese Art steigender Gewinne, die im Wertzuwachs fixer Kapitalien sich ausdrücken, weiter unten zurück. Ich füge nur noch bei, daß es sich anders verhält, wo die Landwirte Pächter sind, wo Gebäude-, Geschäfts-, Fabrik-, Bergwerksanlagen auf einem Boden stehen, der nur auf Zeit überlassen ist. Da kann der Bodenbesitzer dem Unternehmer immer wieder die gestiegenen Gewinne als Pacht und Rente abnehmen. Da können die Pächter successiv in schlechtere Lage durch zu große Konkurrenz kommen, wie es den englischen von 1820 bis 1870, neuerdings 1876—1890 den holsteinischen Pächtern, noch mehr den irischen, belgischen, südeuropäischen Klein- und Teilpächtern begegnete. Umgekehrt können freilich auch in einer Zeit stark sinkender Grundrente, wie 1875—1900 die Pächter (die Unternehmer), sofern sie sich selbst wenig Konkurrenz machen, den Hauptverlust auf die großen verpachtenden Grundeigentümer abwälzen, wie neuerdings in England. Der von Ricardo stark übertriebene Satz, daß aller Unternehmergewinn ausschließ- 28* 436 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^894 lich Von der Grundrente bedroht sei, von ihr absorbiert werde, ist der Zeit der stärksten englischen Grundrcntenbildung 1789—1830 entnommen. Damals war allerdings aller Gewinn durch die Teuerung des Lebens und die rasch enorm angewachsenen Grund- reuten, wie sie in England infolge seiner Handelspolitik, seines Rechtes und seiner Betriebsverhältnisse sich gestalteten, sehr eingeschränkt. Ähnliches fand Wohl auch in beschränkter Weise anderwärts statt, aber doch entfernt nicht so, wie dort. Wir kommen im folgenden Paragraphen darauf zurück. ä) Für die Mehrzahl der gewerblichen und Handelsunternehmen ist jedenfalls dieBeschasfung des Kapitals wichtiger als die des Standortes; auch für den Landwirt wird das mehr und mehr eine Lebensfrage. Teueres Kapital verteuert, billiges verbilligt die Produktion. Landwirt, Kaufmann, Fabrikant kann, wo es an Kapital mangelt, an guter Kreditorganisation gebricht, in seiner ganzen Stellung bedroht sein; was er gewinnen sollte, kann in Wucherhände fließen. Aber die Zunahme der Kapital- bilduug, das Sinken des Zinsfußes, die Verbesserung der Kreditorganisation, die wir kennen lernten (oben II § 194 — 202), haben es dahin gebracht, daß in den wohlhabenden Kulturstaaten der Unternehmergewinn dadurch von Tag zu Tag weniger geschmälert wird. Allerdings wird das Sinken des Zinsfußes auch den Gewinn erniedrigen; wer früher 6—10°/o zahlte, mußte mindestens 8—12 °/o verdienen, um selbst zu leben; wer heute 3—5°/o Zins zahlt, braucht nur 5—7°/o zu verdienen, um dieselbe Einnahme zu haben. Und die Abhängigkeit von gut geleiteten anständigen Kreditinstituten ist heute für die Unternehmer kaum ein Schaden, oft ein geschäftliches Erziehungsmittel. Anders freilich liegt es, wo auch heute noch die Kreditinstitute aus dem „Abschlachten" von Kunden ein Geschäft machen, wo die Unternehmer noch Von wucherischen Kreditvermittlern abhängen. e) Unter den Produktionskosten des Unternehmers stehen die Ausgaben sür Lohn meist an einer der ersten Stellen; sie Pflegen zwischen 15 und 80°/o aller Ausgaben zu schwanken. Es lag also von Anfang an nahe, die Höhe des Uuternehmergewinnes mit der Höhe desArbeitslohnes inVerbindung zu bringen. Ricardo sagt: der Gewinn hängt vom hohen oder niedrigen Arbeitslohn, dieser vom Preise der Bedürsnisse, der Höhe der Grundrente ab; der natürliche Verlauf in der bürgerlichen Gesellschaft ist das Sinken des Gewinnes, weil der Mehrbedarf an Nahrungsmitteln — von einzelnen Verbcsserungen abgesehen — mehr Arbeit kostet. An ähnlichen Gedanken hielt die ganze ältere von England beeinflußte Schule fest, die Socialisten, wie z. B. Rodbertus mit der Umdrehung, daß sie den Gewinn steigen, den Lohn sinken lassen. Alle diese älteren Abstraktionen haben ja darin recht, daß wenn eine Mutter denselben Apfel an ihre zwei Jungen teilt, der eine immer nur aus Kosten des andern mehr erhalten kann. Aber so einfach liegt der Fall bei der Teilung zwischen Unternehmern und Arbeitern in der Regel nicht. Zunächst muß man den Unterschied zwischen Arbeitskosten und Lohnhöhe im Auge behalten. Die ersteren können durch bessere Methoden und sortschreitende Arbeitsleistungen sallen, während der Lohn derselbe bleibt oder sogar steigt; dann ist die thatsächliche historische Basis Ricardos eine vorübergehende Erscheinung. Die von ihm 1789—1330 konstatierte englische Lebeusverteueruug hat seit 1850, noch mehr feit 1875 einer großen Verbilligung Platz gemacht. Die Löhne sind seit 50 Jahren jedenfalls mehr gestiegen, als die Verteuerung des Lebens ausmacht. Dann und hauptsächlich ist die Annahme eines gleichbleibenden zwischen Unternehmer und Arbeiter zu teilenden Gesamtbetrages in den meisten Ländern und Be- rusen nicht zutreffend. Die Produktivität kann wachsen; sie gestattete vielfach, zumal in den Aufschwungsperioden, daß Löhne und Gewinne zugleich stiegen. Wenn und wo zeitweise die Gewinne fielen, waren stockende Geschästsepochen, mangelnde Fortschritte in der Produktivität, unter Umständen periodische Grundrentensteigerungen mehr schuld als das Steigen der Löhne. In der Zeit stabiler oder rückgängiger Löhne (1790 bis 1850) sind die Gewinne nicht so groß gewesen wie z. B. 1850—1875, in welcher die Löhne stiegen. Das behauptete allgemeine Sinken der Gewinne ist vielleicht nicht ganz zu 895) Unternehmer und Arbeiter. Sinken des Gewinnes. 437 leugnen, wenigstens für ältere Gewerbe, für Länder mit sehr dichter Bevölkerung, mit nicht wachsendem Export, mit stabiler Nachfrage u. s. w. Es ist dies das Zeichen, daß das wirtschaftliche Leben überhaupt schwieriger werde, daß von gewissen Punkten an der technische und organisatorische Fortschritt größerem Widerstande begegne. Aber von der Mehrzahl auch der West- und mitteleuropäischen Länder wird man behaupten können, daß die erzielten Gewinne 1895 —1900 ebenso groß oder größer waren als die von 1860 — 1873 oder gar als die von 1820—1840. Marx sieht im periodischen Sinken des Gewinnes (der Profitrate) während der Überproduktion und der Krise das Fatum des Unternehmers, das zuletzt die kapitalistische Produktion, d. h. die durch Unternehmer beseitigen werde. Der Gewinn (der Mehrwert) entsteht für ihn ja zuerst durch Lohndruck, dann durch Maschinenanwendung, welche Arbeiter beseitigt; damit (sagt Bernstein) schlägt aber der Kapitalist die Henne tot, die ihm die goldenen Eier legt, denn nur lebendige Arbeit schafft ja nach Marx Mehrwert. Die Überspekulation und Krise vernichtet dann große Kapitalmassen; nur deswegen ist nachher wieder eine Produktion mit beschränktem Gewinn möglich. Aber da dieser Prozeß sich stets fortsetzt, die Betriebe und Kapitale sich immer mehr konzentrieren, die Ausbeutung und Verelendung der Arbeiter immer weiter steigt, so wird zuletzt — nach Marx — die Unternehmerproduktion unmöglich durch den sinkenden Gewinn. Es ist ein Kartenhaus von Gedanken, das seine durchsichtige Schwäche in der falschen Erklärung alles Mehrwertes und Gewinnes durch die Handarbeit an sich und durch Arbeiterausbeutung hat. Der Gewinn sinkt nicht so, wie hier angenommen wird. Die Unternehmung der Gegenwart wird in absehbarer Zeit nicht verschwinden. Sie wird nur, wie wir sahen (I § 143 ff.), andere Formen annehmen. Die Riesenbetriebe und Großunternehmungen, die Aktiengesellschaften und Genossenschaften, die Kartelle und Trusts, die Gemeinde- und Staatsbetriebe sind es, welche durch ihre Verfassung, ihre Direktoren und Beamte, ihre Formen des Einkommens (Gehalt und Tantiemen) der älteren privaten Unternehmung täglich Terrain abgewinnen und diese selbst modifizieren, in vielem zur Nachahmung zwingen. Aber die Unternehmung als solche und der Unternehmergewinn verschwinden damit nicht, sondern erleiden nur gewisse Umbildungen, gewisse Einschränkungen der privaten Gewinnsucht; es treten eine Reihe anderer Motive neben den Erwerbstrieb; staatliche, gemeinwirtschaftliche Gesichtspunkte und Gesamtinteressen kommen mehr als bisher zur Geltung. Der berechtigte Kern desUnternehmergewinnes ist die sreie Übernahme wichtiger gesellschaftlicher Funktionen durch Personen, die wirtschaftlich, technisch, kaufmännisch höher stehen als die übrigen Klassen, die Leitung der Produktion und des Handels besser als sie verstehen. So weit dieser Kern bestehen bleibt, wird der Unternehmergewinn sich erhalten. — Wir kommen nun zu der großen, viel erörterten Frage, wie zeitweise Gewinnsteigerungen, die an seltene Produktionsmittel und steigende Nachfrage sich anknüpfen, zu dauernder Vermögensrentensteigerung führt. 233. Die ländliche Grund rentenbildung und der Monopolwert der ländlichen Grundstücke. Wir haben in der Wertlehre (II S. 154—158) und bei der Erörterung des Gewinnes gesehen, daß die Steigerung des Gewinnes, welche die Folge beschränkter Produktionsmittel (Grundstücke, Erzlager u. s. w.) oder beschränkter eigentümlicher Verhältnisse und Einrichtungen (rechtliche Monopole, Kartellverabredungen, Ruf der Firma, Folge ausgezeichneter Geschäftsführung) sind, sich in der Regel in einen erhöhten Wert der Kapitalien und Vermögensstücke umsetzen. Der Zusammenhang zwischen der Gewinnsteigerung und dem erhöhten Vermögenswert ist oft nicht ganz deutlich; der letztere kann oft länger ausbleiben, oft tritt er aber auch nur zu rasch ein; er kann lange ein schwankender und unsicherer sein, durch künstliche Mittel beeinflußt werden. Aber im ganzen wird stets, wo der Mehrgewinn einigermaßen gesichert erscheint, der Mehrwert der Kapitalstücke, auf die man ersteren zurückführt, entsprechend dem herrschenden Zinsfuß erfolgen. Und umgekehrt werden sinkende 438 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^896 Gewinne die Kapitalentwertung zur Folge haben. Und es wird in der Hauptsache kein Zweifel sein, daß die Gewinnerhöhung oder -Verminderung die Ursache, der erhöhte oder verminderte Kapitalwert dieFolge ist und nicht umgekehrt. Es handelt sich um eine Erscheinung, welche die Einkommensverteilung allgemein beeinflußt. Die erhöhten oder verminderten Gewinne erhöhen oder vermindern das Vermögen und seine Rente. Die Anfänge solcher Gewinnerhöhung werden fast immer durch gewisse technische Betriebs- und Verkehrssortschritte bei Unternehmern und Handelsleuten geschaffen oder veranlaßt; aber die Gewinne werden dann konsolidiert, sie werden in verschiedener Rechtsform zu vererblichen Vermögensrenten, zur Grundlage von arbeitslosem Renteneinkommen und so zu einem Gegenstand des Streites, des Neides, unter Umständen der gesetzlichen Eingriffe. Die bekannteste, am frühesten erörterte Art dieser Gewinn- und Rentenbildung ist die in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitz sich einstellende. An sie schließt sich die städtische Boden- und Hausrente; dann kommt die Rente von geschäftlichen Kapitalanlagen, Bergwerken, Fabriken, Aktiengesellschaften hinzu. Wir erörtern hauptsächlich die beiden ersten Arten der Rentenbildung, sügen dann einige Worte über die dritte hinzu. Wo der landwirtschaftliche Betrieb auf halbwegs fruchtbarem Boden einige Fortschritte gemacht, der jährliche Reinertrag eine gewisse Stetigkeit erreicht hatte, erlangte der bebaute Boden einen gewissen Wert schon infolge der Urbarmachung, und der regelmäßigen Bestellung, und bald stieg mit dem Getreidebau und der Viehzucht der Reinertrag so, daß Abgabe von Ernteteilen, später von Teilen des Geldertrages an die Gemeinde, den Häuptling, den Grundherrn möglich wurde, daß von derselben Hufe zwei Familien und mehr und zwar auskömmlich, ja gut leben konnten, wo früher bei unvollkommener Technik kaum eine hatte bestehen können. Und wo ein steigender Absatz der ländlichen Produkte nach der Stadt begann, wo erst 4—5, dann 10 und 20, zuletzt 40 und mehr Prozent der Bevölkerung von gekauftem Getreide, Fleisch, Milch und Käse lebten, da wuchsen die Geldreinerträge weiter, und dementsprechend stieg der Gewinn des Bewirtschafters, der Eigentümer war, und dementsprechend der Wert seines Bodens. Steigende Preise der verkäuflichen Produkte und landwirtschaftliche Fortschritte gingen meist parallel, die ersteren ermunterten zu den letzteren. In der älteren Zeit führte dieser Prozeß zu der seudalen Versassung des Grundeigentums. Der Obereigentümer, Grund-oder Gutsherr erhielt einen Teil des gestiegenen Gewinnes; waren seine Rechte fixiert, so kam das sp ätere Steigen, wie wir schon öster angedeutet (z. B. I S. 292, 375—376), dem halb- oder unfreien Bauern zu gute; konnte er die Lasten des Bauern beliebig erhöhen, so that er es mit dem Steigen des Ertrages; der Bauer blieb nur vereinzelt in gleicher Lage, meist kam er in schlechtere; immer hing die Teilung zwischen Grundherrn und Bauern von der ganzen Agrar- und politischen Verfassung ab. Die schwere Beweglichkeit aller Verhältnisse, die patriarchalischen Beziehungen zwischen Grundherrn und Hörigem, VerPächter und Pächter verhinderten vielfach, daß die steigenden Gewinne sich voll in höhere Renten und Bodenwerte umsetzten. Oft stiegen auch die Reinerträge in älterer Zeit Jahrzehnte oder Jahrhunderte lang gar nicht. Erst wo das freie private Grundeigentum, wie in Norditalien, Nordfrankreich, Belgien u. s. w. seit dem 15.—18. Jahrhundert, im übrigen Europa seit dem 19. ganz gesiegt hatte, wo an Stelle der bäuerlich-seudalen Abhängigkeit die Geldverpachtung auf Zeit trat, auch für den landwirtschaftlichen Betrieb und Besitz die Geldrechnung, und die Erzielung steigender Gelderträge allgemeines Princip geworden war, entstanden für das Leben und die wissenschaftliche Forschung und zwar zuerst in England und Frankreich im 18. und Anfang des 19.Jahrhunderts die Fragen nach dem Wesen und denUrsachen des landwirtschaftlichen Gewinnes und derRenten, welche verpachtetes oder selbstbewirtschaftetes Grundeigentum gebe. Diese Reinerträge und Renten, die sogenannte Grundrente, erscheinen zuerst (den Physiokraten, Anderson, A. Smith) in einer Zeit landwirtschaftlicher Fortschritte (in England hatten eben die Segnungen des Fruchtwechsels begonnen) als ein Geschenk der überreichen Natur, als eine heilsame 897) Das Wesen der Grundrente. Ricardo. 439 Prämie für den landwirtschaftlichen Fortschritt. Dann aber, als infolge der wachsenden Bevölkerung, der einseitigen Handelspolitik, der mäßigen damaligen landwirtschaftlichen Fortschritte enorm wachsende Getreidepreise die Gewinne und Renten zumal in England wie sast nie früher hinauftrieben (1770—1850), da erschien der eben aufblühenden Nationalökonomie (Malthus, Ricardo, Thüncn, I. St. Mill) die Grundrente als ein nationales Unglück für die Konsumenten, als ein zu bekämpfendes Monopol. Ricardo stellte die Lehre auf, was der Landwirt und Grundeigentümer an Gewinn, resp. Grundrente erziele, sei allerdings teilweise Bezahlung von Arbeit und Kapital, hauptsächlich aber Folge der ursprünglichen und unzerstörbaren Kräfte des Bodens; nur diesen letzteren Teil nennt er „Grundrente"; er nimmt an, ursprünglich sei nur der beste und der dem Markt Nächstliegende Boden angebaut worden; es gebe, so lange er ausreiche, keine Grundrente in seinem Sinne. Erst wenn mit dem Wachsen der Bevölkerung schlechterer und entfernterer Boden angebaut werde, erhielten die näheren und besseren Böden eine steigende Grundrente in seinem Sinne. Die Grundrente stellt sich ihm so dar als eine Folge der Kargheit der Natur, als ein Monopolgewinn der Grundeigentümer, welcher die Gewinne der Unternehmer, zumal der gewerblichen und den Arbeitslohn immer mehr aufzehre. Im Getreidepreise stecke an sich keine Grundrente, denn er werde bestimmt durch den Anbau auf dem schlechtesten und entferntesten Boden, dessen Produkte noch für den Markt notwendig feien. Wir lassen zunächst dahingestellt, ob Ricardo im ganzen recht habe; wir geben ihm aber darin jedenfalls recht, daß im landwirtschaftlichen Gewinn des selbst wirtschaftenden Eigentümers meist außer dem persönlichen Arbeitsverdienst und dem gewöhnlichen Kapitalgewinn (für frühere Arbeit, für Kapitalverwendung, Meliorationen u. s. w.) noch ein Extragewinn für seine monopolartige Stellung enthalten sei, und daß die beiden verschiedenen Elemente (gewöhnlicher Kapital- und Monopolgewinn) auch in der Pachtrente des Grundeigentümers mit einander verbunden seien. Aller Streit über die Grundrente beschränkt sich sonach daraus, in welchem Verhältnis diese beiden Elemente zu einander stehen. Wir wollen sie Ersatz- und Monopol rente nennen und erst ihre allgemein historische, dann ihre geographisch-örtliche Ausbildung prüfen. Die Untersuchung ist deswegen so schwierig, weil beide Elemente im Leben stets untrennbar verbunden sind, weil man die Zunahme der Grundrente (wir verstehen darunter die Ersatzplus der Monopolrente) meist nur aus der Höhe der Kauf- und Pachtpreise erschließen kann, und aus diese auch andere Momente (wie Geldwert, Zinsfuß, zufällige Umstände, Ernten, Kriege u. s. w.) so stark wirken. ^) Die historische Frage kann für den Unbefangenen nicht dahin gehen, ob überhaupt der stets beschränkte landwirtschaftliche Boden mit steigender Bevölkerung Extragewinne und Monopolrente nach und nach gebe; alle geschichtliche Agrarverfassung, aller steigende Wohlstand der Grundaristokratie, der freien Bauern zeigen das; es folgt aus der Beschränktheit alles Bodens, besonders des sehr fruchtbaren (vergl. I S. 134—135, 185); sondern nur, in welchem Maße dies geschehen sei. Es fragt sich, wie stets wieder bessere Transportmittel, landwirtschaftliche Fortschritte, Stillstand und Rückgang der Bevölkerung der Monopolrentenbildung entgegengewirkt haben. Hauptsächlich eine richtige Einsicht in die Art, wie die Mehrverwendung von Arbeit und Kapital auf die Roh- und Reinerträge der intensiver werdenden Landwirtschaft wirke, ist die Voraussetzung eines klaren Urteils über die einschlägigen historischen Vorgänge. Daher schicken wir darüber einige Worte voraus. Man hat geglaubt, diese Frage mit einer einfachen Formel beantworten zu können, die man das Gesetz der abnehmenden Bodenerträge nannte. Es geht dahin: die Verdoppelung des Kapital- und Arbeitsaufwandes in der intensiven Landwirtschaft kann von einem bestimmten Punkte an die Ernten nicht mehr verdoppeln; sie steigen successiv iu geringerer Proportion. Die Lehre wird damit begründet, daß alles Eindringen Von Licht, Wärme und Luft in den Boden eine bestimmte Grenze habe. Thünen zeigte, daß wenn das 4zöllige Pflügen eine Ernte von 100, das 8zöllige nur eine von 151 gebe; Liebig sagte, die doppelte Menge von Ammoniak kann nie die doppelte Ernte 440 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeh des Güterumläufe? u. der Einkommensverteilung. f898 geben. Röscher lehrte, daß deshalb die intensive Landwirtschaft in der Regel nur rentiere, wenn die verkäuflichen Ernteprodukte im Geldpreise stärker steigen als die Produktionskosten, welche durch sinkenden Zinsfuß, bessere Maschinen und Geräte sich ermäßigen können. So richtig das Angeführte im allgemeinen ist, so sehr es ausschließt, auf einer Quadratmeile die Nahrung für Millionen zu erzeugen, so ist dieses sogenannte Gesetz doch häufig von abstrakten, mit der Geschichte der Landwirtschaft unbekannten Doktrinären in seinen Folgen überschätzt worden. Es hat seine Geltung nur in der bestimmten Richtung der Löslichmachung der Nährstoffe in der Ackerkrume; es schließt nicht aus, daß eine Summe von Arbeiten, Kapitalverwendungen, technischen Fortschritten nicht oder nur beschränkt unter dasselbe falle. So wenn vor 400 Jahren nur 2V, vor 100 60, heute 86—90°/o der Flur jährlich bestellt wird; so wenn durch Drainage und andere Wasserabfuhr die reichsten Böden, die bisher nur Sumpfgras gaben, in üppiges Ackerland verwandelt werden, wobei das aufgewendete Kapital in 3 — 5 Jahren sich schon ersetzt; so wenn man neuerdings durch Zusammenlegung der Ackerparzellen die Produktionskosten auf die Hälfte verminderte. Ein erheblicher Teil der Fortschritte, die heute in Geräten, besserer Saatauswahl, besserer Anspannung der Tiere, Verwendung von Dampf und Elektrizität, nützlicherer Fruchtfolge, rationellerer Tierzucht gemacht werden, fällt nicht unter das Gesetz der abnehmenden Erträge. Es wird noch vielfach so irrationell und technisch falsch gewirtschaftet, daß große Ernte- und Reinertragssteigerungen bei gleichen Kosten möglich sind. Um zu schweigen von den Wege- und Transportverbesserungen, die oft jahrzehntelang Preise und Grundrenten senken, und von der historischen Thatsache, daß der Anbau oft nicht vom guten zum schlechten Boden, sondern umgekehrt vom schlechten zum guten fortschreitet (z. B. wegen der ursprünglich leichteren Bebauung der geringen Höhenböden). Daher ist praktisch für jede Zeit und jedes Land die Vorfrage für die Monopolrentenbildung, ob die teurer oder billiger kommenden Fortschritte überwiegen, was Wohl schon Schüz und andere, zumal die praktischen Landwirte betonten, die Grundrentengegner aber bis auf die neueste Zeit oft fast ganz ignorierten. Bei dem großen historischen Material über landwirtschaftliche Grund rentenbildung können wir nur einige wenige, besonders sorgfältig vorbereitete Beweisstücke vorlegen. So die durchschnittlichen Kaufpreise und Renten des Ackerlandes aus Frankreich, welche Vicomte D'Avenel uns bietet. Sie stellten sich pro Hektar für den Durchschnitt ganz Frankreichs und in heutigen Francs ohne Be- rücksichtigung des wechselnden Geldwertes folgendermaßen: Kaufpreis Rente 9. Jahrh. 70 12- .. 93 1200—1225 135 13,50 1226-1250 232 23,50 1251—1275 206 20,60 1276-1300 261 26,00 1301—1325 222 22,00 1326-1350 108 10,80 1351—1375 83 8,50 Kaufpreis Rente 1376- -1400 98 9,80 1401- -1425 89 8,90 1426- -1450 68 6,80 1451- -1475 48 4,80 1476- -1500 97 3,40 8 1501- -1525 95 1526- 1550 132 11 1551- 1575 261 17,20 1576- -1600 317 19,80 Kaufpreis Reute 1601 -1625 277 14 1626 -1650 308 15,40 1651- -1675 481 19,20 1676 -1700 375 18,75 1701 -1725 265 11,40 1726 -1750 344 13,75 1751 -1775 515 18 1776- -1790 764 26 1890 1600 26 Wir können nicht versuchen, die Fülle der Ursachen dieser Zahlenreihen zu erschöpfen; das Wichtigste aber ist klar. Vom 9. Jahrhundert bis Anfang des 13. die große Steigerung, welche Folge der innern Kolonisation, der aussteigenden wirtschaftlichen Blüte, der auf gegen 20 Millionen gewachsenen Bevölkerung (I S. 171) ist; dann Stillstand und Rückgang bis 1500; von da wieder ein Steigen, das unter Colbert seinen Höhepunkt (1651—1675) hat, 50 Jahre lang dann wieder abflaut, seit Fleurys friedlichem Regiment wieder bis 1790 zunimmt; im 19. Jahrhundert Verdoppelung des Kaufpreises bei Stabilität der Rente. Lange Epochen des Rückganges und der Stabilität der Kaufpreise und Rente kommen vor; ihre Ursachen sind teilweise politisch-kriegerische, 899) Die historische Grundrentenbildung in Frankreich und Deutichland. 441 teilweise wirtschaftliche, so z. B. 1251—1275 und 1601—1625 große agrarische Fortschritte, dann überhaupt die Einbeziehung der Weiden, des Brachlandes, des wüsten Landes in die Bestellung. Die im ganzen kurzen Epochen der starken Kaufpreis- und Rentensteigerung sind zugleich die der größten landwirtschaftlichen Fortschritte, der sehr gesteigerten Fixierung von Kapital und Arbeit in den Boden. Das Sinken des Zins- süßes von 10 aus 3—4°/o erklärt einen guten Teil der späteren höheren Bodenpreise. Der Geldwert stand nach D'Avenel (vergl. oben S. 164) 1890 zu 1 gesetzt, 1201—1225 aus 4,5, also ist in heutigem Geldwert der Hektar damals 135X4,5-^ 607,5; 1776 bis 1790 setzt ihn D'Avenel aus 2, also wiren 764 Francs von damals ^ 1528 von heute. So bleiben sür die Monopolrentenbildung in dem ganzen Entwicklungsprozeß nur mäßige, wesentlich aus die Zeit der großen Kolonisation, dann des 16. Jahrhunderts und Colberts beschränkte kürzere Epochen. Das schließt natürlich nicht aus, daß die Renten- und Kauspreisbildung z. B. im Zentrum (Ils äs ?rauoe) eine ganz andere vor allem neuerdings war; da stand die Rente 1890 aus 80, der Kaufpreis auf 2400, 1775—1790 auf 32 und 1092 Francs, 1601-1625 auf 20 und 400. FürDeutfchland führeich nach Lamprecht an, daß im Trierischen vom 12. bis ins 14. Jahrhundert der Morgen Ackerland von 181 auf 472, die Ackerhufe (von 30 Morgen) von 3439 auf 14160 Gramm Silber stieg. Das ist wieder die Folge der großen Kolonisations- und Ausschwungszeit, die ebenso große Arbeits- und Kapitalverwendungen auf den Boden, als Bodenfpekulation und Monopolrentenbildung bringen mußte. Für die Zeit von 1350 an haben wir keine ausreichenden deutschen Preisreihen. Einiges sei immerhin angeführt. Backhaus berechnet für den Wernigeroder Hektar an Reinertrag: 1552/57 13,5 heutige Mark, 1741 25,3, 1880/86 112,8; Graf Görtz- Wrisberg für feine in Hannover gelegenen eigenen Güter folgende Preisänderung: Morgenrente Roggenpreis 1597 100 100 1644 200 120 1735 311 97 1806 500 284 1860 1400 223 Er fügt bei, die neuere Rentensteigerung gehe darauf zurück, daß die Ernten auf das 3—5 fache gestiegen seien. Für Schlesien, dessen Blüte durch den 30 jährigen Krieg nicht viel berührt wurde, hat Meitzen solgende Tabelle von durchschnittlichen Husen- verkausspreisen ausstellen können: 1638—1649 243 heutige Mark. 1770—1805 2169 heutige Mark. 1650—1675 450 „ „ 1806-1819 2865 1676—1699 744 „ ,. 1820—1839 4918 1700—1739 1392 „ „ 1840—1860 9018 1740—1769 1119 Also eine Steigerung von 1638—1769 um das vierfache, 1770—1860 um fast das achtsache. Aber darin steckt die ganze Verbesserung von Gebäuden und Inventar, die ganze Umwandelung der Agrarverfassung, eine große Änderung des Zinsfußes u. s. w. Immer bleibt sicher gerade hier eine große Monopolrentenbildung. Schlesien ist eben erst von 1600—1860 definitiv und voll angebaut worden. Für die letzten 120 Jahre wird man im allgemeinen sagen können, die Grundrente und noch viel mehr die Gutspreise seien in Norddeutschland 1780—1806 aus das 2—3sache, aber wesentlich unter dem Druck des exceptionell gewachsenen Exportes nach England gestiegen; sie seien dann 1806—1340 stabil geblieben oder gar stark gefallen; von da bis 1875 wieder auf das 2—3 fache hinaufgegangen; von 1875 bis zur Gegenwart seien sie um etwa 10—30°/o gesunken. Aus der Fülle des Materials aus dem 19. Jahrhundert erwähne ich nur 442 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlanscs u, der Einkommensverteilung. ^90g noch, daß I. G. Hoffmann, Krug und andere aus den ersten 40 Jahren des Jahrhunderts noch zahlreiche Beispiele von Bauernhufen anführen, für die kaum irgend ein Abnehmer zu finden war, daß die preußischen Domänen 1820—1833 nach der Ansicht der ersten Sachverständigen gerade nur das Gebäudekapital mit 5°/o verzinsten. Die mecklenburgischen Hufenpreise Verhalten sich in ihrem Steigen von 1770 —1879 an folgendermaßen: Lehnhuse Allodialhufe Die Domäncnpachtpreise pro Hufe waren : 1770—1779 100 100 1800—1309 361 331 1810—1319 210 215 1840—1849 461 657 1870—1878 677 775 1843—1345 4393 Mk. 1850 — 1855 5275 „ 1860—1865 8529 „ 1873—1879 7179 „ Einige Domänenpachtzahlen nach Conrad seien noch angeführt pro Hektar in Mark nach Regierungsbezirken: Gumbinnen Danzig Stettin 1819 1850 1870 1890 9,9 8,52 18,31 20,65 10,88 31,92 30,15 9,71 14,83 25,60 28,21 Einige Domänen Niederschlesiens geben Stralsuud j„ ihrer Pacht folgende Verhältniszahlen: 1819 7,62 1840 100 1850 13,62 1850 125 — 134 1870 31,88 1875 187—373 1390 28,22 1900 169—316 Im Jahre 1902 erzielten 25 preußische Domänen pro Hektar 36,50 Mk., in der Vorperiode 46 Mk. Die große Periode der steigenden Kauf- und Pachtpreise von 1840—1875 enthält gewiß manche Monopolrentenbildung, aber auch das Resultat einer viel höheren Bewirtschaftungsweise und Kapitalinvestation, der Wegeausbildung, Separation und Ablösung u. s. w.; sie wird weniger Monopolrentenbildung gewesen sein als die Steigerung 1780—1306. Ein Teil des 1840—1875 erzielten Monopolwertes ging 1875—1900 wieder verloren, wie es denn überhaupt charakteristisch für das Jahrhundert ist, daß aus die eine Blütezeit 1840—1875 die zwei großen langen Krisen 1806—1840 und 1875—1900 kommen, in welchen Grundrente und Kaufpreise fielen, zahlreiche Bankerotte die Landwirtschaft heimsuchten. Kann das Bild der Grundrentenbildung Frankreichs und Deutschlands von 1800—1900 als typisch gelten für Länder älterer Kultur, so sehen wir ein wesentlich abweichendes Bild in dem England von 1770 — 1846 und in den Kolonialgebieten, in denen europäische Bevölkerung und Technik eine rasche Kolonisation im 19. Jahrhundert erzeugten. England hatte lange Epochen niedriger, unveränderter Weizenpreise. Rogers sührt sür 1260—1520 einen Durchschnittspreis pro Quarter Weizen von 5 ^/s Schilling an. Und im 17. Jahrhundert war derselbe 38 Schilling, 1701—1766 32 Schilling gewesen; von einer großen Monopolrentenbildung war in diesen Zeiten keine Rede, die Getreideexportprämien von 1689 an erleichterten den überführten englischen Getreidemarkt. Nun aber kam von 1770 an der große industrielle Aufschwung, der Kampf mit Frankreich, die Absperrung der ausländischen Zufuhr; die innere Landwirtschaft konnte dem Bedarf entfernt nicht folgen; der Weizenpreis stieg (1804—1812) bis auf 88 Schilling und mehr; nach dem Krieg hielten die Schutzzölle die Preise bis 1846 auf 56—66 Schilling. In dieser ganzen Epoche von 1770—1846 fand eine enorme Monopolrentenbildung statt, eine Ausdehnung des Ackerbaues auf ganz schlechte Böden. Aus dieser Zeit stammt die Theorie Ricardos, die Anklage gegen das Monopol der Grundrente. Es waren außerordentliche Umstände, Krieg, eine durch Klasseninteressen beherrschte Handelspolitik, einseitige Jndustrieentwickelung, welche ein Steigen der Pacht per Acre von 10 auf 50, ja vereinzelt 70 Schilling (1790 — 1815), auf wenigstens noch 25—40 Schilling in der Folgezeit schufen (Porter). Zuverlässige Schätzungen gaben die Rente der landwirtschaftlich benutzten Grundstücke Englands 1798 auf 6,5, 1860 auf 42,9, 901) Die Grundrentcnbildmig Englands und der Vereinigten Staaten. 443 1872 auf 48,9 Mill. Pfd. Sterling an. Sanken die Grundrenten dann schon von 1846—1875 ein wenig, so war die Abnahme sehr viel stärker von da an. Caird nimmt an, die englischen Grundeigentümer hätten 1875—1885 schon 14,8 Milliarden Mark an Grundwert verloren. Was so außerordentliche Umstände 1770—1870 geschaffen, halten Ricardo und seine Nachfolger für das Naturgesetz jeder Volkswirtschaft. In den Kolonien mit ursprünglich überflüssigem und reichem Boden hat eine beispiellose Bevölkerungszunahme im 19. Jahrhundert eine Grundrentenbildung geschaffen, wie sie die alten Staaten Europas nur in ihren Kolonisationsperioden oder später unter besonderen Ausnahmeverhältnissen erlebt hatten. Der englische Acre Ackerland stieg in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahrzehnten überall, wo Wege, Eisenbahnen und Verkehr hindrangen, von 1—3 Dollars auf 10, 20, 40, ja 80 bis 100 Dollars. Jede kleinste Aufschwungsperiode erzeugte eine fieberhafte Landspekulation, die, übers Ziel hinausschießend, dann zur Krise sührte. Man rechnete in den guten Jahren auf eine jährliche Wertzunahme des Bodens von 10 — 15°/o (Sering). Alles nahm an der Landspekulation teil; ein großer Teil der reichen Leute der Union dankt ihr Vermögen der geglückten Bodenspekulation. Der große wirtschaftliche Fortschritt knüpste vielfach gerade an diese Gewinne an; sie waren für Viele Pioniere der Kultur, des Städtebaues die Prämie für kühne Wagnisse und große Kulturleistungcn, für Hunderte der Nachtreter freilich nur unverdienter Vermögenszuwachs, für die Taufende der falsch Spekulierenden die Ursache ihrer Bankerotte. Kein Wunder, daß die populäre Meinung (Henry George vgl. I S. 98) diese Landspekulation heftig anklagte, in ihr eine Bestätigung der Monopolanklagen Ricardos sah. Immer steht heute gutes Ackerland im bevölkerten Osten pro Hektar noch nicht höher als auf 800-1000 Mk., also auf der Höhe mecklenburgischer Bodenpreise, während der Hektar am Rhein auf 2000—4000 Mk. teilweise steht. Daher die Schwierigkeit der Konkurrenz von Gebieten solcher Bodenpreise mit den amerikanischen Böden, die noch zu 200—800 Mk. stehen. Der Boden wird in weiteren zwei Generationen die europäischen Preise und Renten erreicht haben. So riesenhaft hier die Monopolrenten sind, ein Teil der Steigerung ist doch auch auf Urbarmachung, Bestellung, Wegebau u. s. w. zurückzuführen. d) Stellen wir nun neben diese historischen auf die Gesamtbewegu.'g der Grundrente ganzer Länder gehenden Betrachtungen die andere Frage, wie sich örtlich und geographisch der landwirtschaftliche Reinertrag, die Grundrente und ihre beiden Teile, die Monopol- und die Ersatz reute, gestalte, so wird man hier Ricardo viel mehr Recht geben können als auf dem Gebiete seiner historischen Schlüsse. Er irrt sreilich in der Annahme, daß irgend ein Boden ursprüngliche und unzerstörbare Kräfte habe, daß aus ihnen die Monopolrente entspringe. Jeder Boden giebt nur durch sorgfältige Pflege seine Reinerträge, ohne sie gäbe er auch keine Monopolrente. Und er hat darin nicht recht, wie schon erwähnt, daß stets der beste Boden zuerst angebaut werde; oft ist es umgekehrt, und das beschränkt die historische Monopolrcntenbildung sehr. Aber es ist ihm unbedingt darin zuzustimmen, daß der von Natur fruchtbarere und der dem Marktmittelpunkt näher gelegene Boden höhere Reinerträge und damit nach und nach auch eine Monopolrente giebt, die dem schlechteren und entlegeneren Boden fehlt. Jede Grundsteuerklassifikation zeigt uns, daß man bei gleicher durchschnittlicher Bewirtschaftung auf dem Hektar geringeren Ackerlandes 10, auf dem besten 60 Scheffel Winterkorn und dem entsprechend eine verschiedene Rente annimmt. Je nach der Nähe am Dorfe giebt derselbe Boden doppelten oder dreifachen Ertrag; berechnet doch Thünen, daß der Reinertrag einer Gutsparzelle, die direkt beim Hofe liegt, nochmal so hoch ist als der einer gleichen Parzelle, die etwa 3000 m entsernt liegt, und daß bei etwas über 5000 m jeder Reinertrag aushört. Nach dem neuen Hamburger Grundsteuerkataster geht der berechnete Reinertrag pro Hektar bei Holzungen auf 4 Mk. herab, steigt bei Gärten auf 100 und mehr Mark, er ist im sandigen Geestgebiet durchschnittlich 20—30, in der reichen Marsch 70 Mk. Nach den guten Kaufpreisermittelungen aus Hessen waren 1877 die Durchschnittspreise für das Ackerland ganzer Steuerbezirke pro Hektar 700 bis 3439 Mk. Innerhalb der Steuerbezirke kommen nun noch die größten Verschieden- 444 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. f902 heiten vor: selbst in der Gemarkung Mainz differierten sie zwischen 1600 und 5600; in den Weinorten gingen sie bis 6000, 9000, ja 24000 Mk. pro Hektar für Rebland hinauf, während das geringste Ackerland abgelegener Gegenden für 40—100 Mk. zu haben war. Gewiß sind diese Differenzen der Ernte, des Reinertrages, der Bodenpreise nicht bloß in der natürlichen Fruchtbarkeit und Lage, sondern zu einem guten Teil auch in verschiedener Kulturarbeit, Kapitalinvestation u. s. w. begründet. Die besten Rebländereien sind kargem Felsboden durch unsagbare Arbeit und Kosten abgerungen. Aber die Hauptursache der verschiedenen Rente ist doch die Lage und der Bodenunterschied. Wenn in Baden neuerdings die Pacht für guten Tabaksboden zu 90, sür anderes Ackerland zu 24—60 Mk. pro Hektar, wenn in Württemberg die Ackerpacht zu 60—153 Mk. angegeben wird, so ist die verschiedene Fruchtbarkeit ebenso sicher die Ursache, wie wenn in Hessen die Bodenwertsteigerung 1357—1877 in manchen Teilen nur 19, in anderen 173 °/o betrug. Und wenn dann vor allem gesellschaftliche Anordnungen, Wegebau, Eisenbahnen, Plan- legung, Agrarversassung noch in die landwirtschaftlichen Reinerträge und die Grundrentenhöhe eingreifen, so ist doch die Grundlage sür diese Wirkungen meist auch durch die Lage und die Fruchtbarkeit gegeben. Die oldenburgischen statistischen Berechnungen Kollmanns (1866 —1893) geben uns hievon eine klare Anschauung; wir sehen, wie Guts- und Parzellenumfang und Bodenverwendungsmöglichkeit, also Ursachen, die halb auf socialen, halb auf natürlichen Faktoren sich ausbauen, wirken. Marschhofland und -gärten kosteten pro Hektar 12 805 Mk., Geesthofland und -gärten 4199 Mk., Marschland an sich 2890 Mk., Ackerland (wohl in der unfruchtbaren Geest) 1308 Mk., Wiesen 1310 Mk., Holzungen 398 Mk., unkultiviertes Land 193 Mk. Im Durchschnitt des Herzogtums war der Hektarwert bei Stücken unter 0,05 da 274495 Mk., bei solchen von 0,10 bis 0,20 46 498 Mk., bei den von 0,20—0,50 17 492 Mk., bei den von 0,50—1,0 6676 Mk., bei 1—2 w 4109 Mk., bei 2—5 1906 Mk., bei 5—10 829 Mk. e) Wir kommen bei der städtischen Bodenrente auf die Unterschiede dieser Art zurück. Hier haben wir jetzt nur kurz auszusprechen, was dieses Zahlenmaterial über die landwirtschaftliche Rente und ihre Kapitalisierung im Bodenpreise uns lehrt. Es ist nach dem heutigen wissenschaftlichen Material nicht möglich, in der ländlichen Grundrentenbildung die Grenze zwischen der Wirkung der Seltenheit (des Monopols) und der der Arbeits- und Kapitalaufwendungen genau zu bestimmen. Aber zweierlei erhellt aus ihm unzweifelhaft.- wenn Renten- und Wertsteigerungen von 1:10, ja 50 und mehr vorkommen, so ist das nie bloß Folge der Arbeit; der Boden erhält zuerst in der großen Kolonisationszeit, dann auch später zeitweise Wertzusätze, die Folge der Beschränktheit der bebauten Fläche sind, die dem Privateigentümer ohne persönlichen Aufwand zufließen. Aber diese Werterhöhungen haben sich in den meisten alten Kulturländern neuerdings dank der Verkehrs- und landwirtschaftlichen Fortschritte doch im ganzen in mäßigen Grenzen gehalten; sie sind für die Pioniere der Kolonisation, des technischen Fortschrittes gerechtfertigte Prämien, für ihre Nachbarn und Nachahmer allerdings zum großen Teil unverdiente Lotteriegewinne. Wenn im Braunschweigischen die Einführung des Zuckerrübenbaues die Grundrente verdoppelte, so war das sür die, welche den Anfang machten, keine zu große Belohnung, für andere allerdings ein Verdienst im Schlafe. Die Borstellungen der Bodenverstaatlicher (I. St. Mill, Wallace, Henry George, Flürscheim) sind vereinzelten Fällen entnommen und wersen stets die meist größere Ersatz- mit der kleineren Monopolrente zusammen; solche utopistische Pläne entstanden neuerdings da, wo eine mit allen unlauteren Mitteln arbeitende Bodenspekulation, wie in den Vereinigten Staaten, die ganze Volkswirtschaft in ungesunde Zuckungen versetzte und die unehrliche Bereicherung fehr ausdehnte, oder wo politische Klassenherrschaft, wie in England, die zeitweise Monopolrentenbildung unnatürlich steigerte, und wo die Latifundienbildung den unverdienten Mehrwert in einige wenige, ohnedies schon überreiche Hände legte. Übrigens trat in den meisten Ländern die größte Grundrentensteigerung in der Gegend des Kleinbesitzes ein; in Mecklenburg ist der Hektar Ackerland 800, in der Rheinpfalz 2000—5000 Mk. wert. Wo die Bodenwerte durch Wegebau, 903) Die Resultate der Grundrenteiumtersuchmig. 445 Güterzusammenlegung und Ähnliches steigen, ist es nicht die Arbeit des Eigentümers, sondern die der organisierten Gesellschaft, welche das schafft. Dafür trägt aber meist der Grundbesitz auch höhere Lasten als anderer Besitz, Steuern, Einquartierung, Kriegskontribution. Alle Versuche, die ganze Monopolrente als solche sür den Staat einzuziehen, würden die Sicherheit des privaten Eigentums zu sehr bedrohen und würden voraussetzen, daß in den Zeiten der sinkenden Grundrente die Eigentümer aus Staatskosten entschädigt würden, was ganz unmöglich wäre und viel zu teuer würde. In allen Ländern älterer Kultur ist der erheblichere Teil des Bodenwertes ein seit Generationen, teilweise seit Jahrhunderten feststehender. Die neuen ErWerber, die ein Grundstück oder Gut entsprechend der gestiegenen oder gefallenen Gesamtrcnte gekauft, haben keinen besonderen Gewinn oder Verlust; sie erhalten die mäßige landesübliche Verzinsung, die häufig bis auf 2—3°/o herabgeht, da die Anlage eine besonders sichere und begehrte ist. Millionen von kleinen Besitzern haben in ihrem Grundeigentum nur eine gesicherte Arbeits- und Ernährungsgelegenheit, sie haben im Reiz des eigenen Besitzes das stärkste Motiv zu großem Fleiße. Im ganzen heutigen Europa ist eine starke Senkung der Gesamtrente vorhanden. Von einem drückenden Bodenmonopol, das einen immer größeren Teil alles Einkommens an sich ziehe, kann in Frankreich und Deutschland heute kein Vernünftiger reden. In Großbritannien dürfte die landwirtschaftliche Gesamtrente heute 5°/«, im Königreich Sachsen 7—8°/o, in Württemberg 20°/o, in Frankreich 40°/o des Gesamteinkommens nicht überschreiten. Daß Länder alter Kultur mit dichter Bevölkerung in ihrem hohen Bodenwert eine Erschwerung ihrer wirtschaftlichen Existenz gegenüber jungen mit viel tieferem haben, ist richtig. Aber dieses Grundverhältnis würde durch Verstaatlichung des Bodens nicht geändert; es ist der natürliche Ausdruck für die Relation des Bodens zur Bevölkerung. Solche Länder können — das ist die unabänderliche Folge natürlicher Ursachen — nur noch dadurch voran kommen, daß sie durch größere Anstrengung, bessere Technik, vollkommenere sociale Einrichtungen ersetzen, was junge Länder mit wenig Menschen an leichterer Ernährungsmöglichkeit voraus haben. 234. Die städtische Bodenrente und die durch Extragewinne beeinflußte Kapitalrente. Die städtische Boden- und Häuserrente hat natürlich einen ähnlichen Charakter wie die ländliche Grundrente; ihre Ursachen sind im Grunde dieselben; auch sie setzt sich aus Ersatz- und Monopolrente zusammen; deren Verhältnis zu einander bildet auch hier den Gegenstand des Streites. Aber die Erscheinungen sind quantitativ andere, die Nachfrage wächst zeitweise aufs hundertfache gegenüber dem ganz beschränkten Angebot; aber auch die auf den Boden verwendeten Kapitale und Arbeitsmengen sind viel größer. Die Schwankungen der Konjunktur sind so viel stärker und wechselvoller, die Spekulationsmöglichkeiten und Gewinne so viel höher, daß immerhin wesentlich andere Ergebnisse sich uns hier darbieten als bei der ländlichen Grundrente. Wir sahen vorhin, daß Marschhofland in Oldenburg 1,23 Mk. pro Quadratmeter (12 805 Mk. pro Hektar) wert ist, während in Paris im 13. Jahrhundert der Quadratmeter 6—7 Cts. (der Hektar 625—712 Francs) kostete, im 14. und 15. Jahrhundert auf 2 — 3 Cts. sank, im 16. Jahrhundert aus 57 Cts., vereinzelt bis zu 2,75 Francs stand. Das sind Preise, welche die übrigen ländlichen Bodenpreise in Oldenburg um das 4—10 fache, in Frankreich um das 3 fache im 13., um das 200 fache im 16. Jahrhundert übertreffen. Und wie sind sie seitdem gestiegen. Jedes gewöhnliche Ackerland (von 300—2000 Mk. Kaufpreis pro Hektar) steigt heute, als Weinland benützt, auf das 2—4 fache, als Gartenland ebenso viel oder noch mehr, als Bauland sür Dorf- und Landhäuser, sowie für gewerbliche und ländliche Gebäude meist auf das 5—10 fache, als Bauland für städtische mehrstöckige Wohngebäude auf das 10—40 fache, sür große Geschäftshäuser im Centrum der Städte auf das 40 — 200 und mehrfache. In Berlin war ein Quadratmeter im 17. und 18. Jahrhundert noch zu 2—4 heutige Pfennige, im Centrum am Hausvogteiplatz zu 20—40 Psg. zu haben; an letzterem stand der Quadratmeter 1800 noch auf 2 — 4 Mk., 1865 auf 72 — 430 Mk., 1895 durchschnittlich auf 1290 Mk., der Bodenwert stieg da 1790—1895 von 1:280. 446 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. sH04 In den Vororten Berlins stieg der Hektar Ackerland mit dem Beginn des eigentlichen Wohnungsbaues für die Berliner daselbst 1868—1875 von 300—600 Mk. aus 3000 bis 12 000 Mk.; der Quadratmeter stand im Anfang der Bauzeit auf 5—6 Mk., ging dann Ende der achtziger Jahre und bis 1900 auf 13, 40, 50—180 Mk. hinauf. Der Quadratmeter in Paris stieg von 57 Cts. im 16. Jahrhundert auf durchschnittlich 4,50 Francs im 17., 28 Francs in 18. und 130 Francs Ende des 19. Jahrhunderts; dabei steht er in den äußeren Arrondissements auf 4—5 Francs, an den Haupthandelsstraßen auf 2000 Francs. In den kleinen Städten ist der Preis allerwärts natürlich sehr viel niedriger. Aber immerhin stieg er auch hier neuerdings gewaltig; z. B. in den kleinen oldenburgischen Städten 1850—1893 für das behauste Grundeigentum um 81 °/o, für das unbehauste (der Spekulation und Bebauung jetzt erst unterworfene) um 309 —830°/o. Aus Hamburg wird berichtet, daß die Bodenpreise 1842 — 1900 um das 3—5 fache, aus Frankfurt a. M, daß sie 1880-1895 um 60°/o, aus Karlsruhe, daß sie seit 30 Jahren um das 2—4 fache stiegen. Diese Wertsteigerung mag teilweise eine künstliche sein, wir kommen darauf zurück, in der Hauptsache ist sie eine Folge der größeren Gewinnmöglichkeiten. Sie spiegelt sich natürlich in den Häuserpreisen und Mieten wieder, aber diese sind nun viel stärker durch den Kapitalaufwand, durch die Verbesserung der Wohnungen und Wohnweise beeinflußt als die ländlichen Boden- und Pachtpreise. Sehen wir, wie sie gewachsen sind. Die Untersuchungen von D'Avenel über Frankreich geben uns einen Anhalt für mehrere Jahrhunderte; die Angaben sind in heutigen Francs ohne Berücksichtigung des Geldwertes ^gemacht. Paris Proviuzialstädte Hauspreis Hausrcnte Hauspreis Hausrente 1606 162 1112 92 2120 176 615 41 1130 94 753 82 4420 299 1000 110 29 600 1537 4200 290 39 800 1980 5075 2S5 13. Jahrh. 14. 16. 16. 17. „ 18. „ 1890 ganz Paris 130 000 in den 10 alten Arrondiss. ... 260 000 7000 I ^ 13 759 588 14 300 j Dörfer Hauspreis Hausrente 184 15 122 10 126 10 198 13 430 21 515 25 I 91 2129 Ul i. d. Ort. v. 2-5000 E. i. d. Ort. uut.2000E. Wir brauchen nach dem, was wir vorhin über den Geldwert und seinen Einfluß auf die französischen ländlichen Preise sagten, hier kaum zu wiederholen, daß die Preise des 13. Jahrhunderts um das 4 fache erhöht werden müßten, um sie direkt mit den heutigen vergleichbar zu machen. Die Pariser Hauspreissteigerung von 1606 auf 260 000 ermäßigte sich damit aus 6424:260 000 resp. 130 000, die im Dorf auf 736:2129. Groß genug bleibt sie, wenn man bedenkt, daß es sich hier um ganz große Durchschnitte handelt, die in den besten Lagen um das 10—50 fache übertroffen werden. Wir werden im allgemeinen das Resultat so fassen können. Die Hauspreise und Renten in den Dörfern werden in ihrer ganzen Entwickelung kaum eine Monopolrente in sich bergen: die Verbesserung der Wohnungen erklären die historische Veränderung allein hinlänglich. Auch in den Provinzialstädten ist der Monopolmehrwert Wohl ein ziemlich mäßiger, natürlich im Durchschnitt durch die kleinen Städte ein sehr herabgedrückter. Groß ist er in Paris und hauptsächlich in den alten Teilen der Stadt. Aber auch da kommt auf die zumal im 17. und 19. Jahrhundert einsetzende unendlich verbesserte Ausstattung der Wohnungen, aus ihre Erhöhung von 1—2 aus 3—6 Stockwerke, auf die Überbauung der Höfe und Gärten ein großer Teil des Mehrwertes; die Baukosten werden teilweise teurer, im einzelnen aber auch billiger geworden sein. Wenn die Hausrente oder Miete 1500 bis 1890 von 300 auf 14300 stieg, so dürfte ein Drittel bis ein Viertel der heutigen Rente, vielleicht auch mehr, doch Ersatz- und nicht Monopolrente sein. Groß genug bleibt diese. 905Z Städtische Bodenrente. Boden- und Hüuserpreise, 447 So viel Material wir über Häuserpreise in deutschen Urkundenbüchern und in der sonstigen Litteratur besitzen, so wertvoll einzelne rechtsgeschichtliche Untersuchungen über städtisches Eigentum (z. B. von Arnold) sind, eine Zusammenfassung haben wir nicht. Ich führe nur an, daß nach P. Voigt die Berliner Häuser im 16. Jahrhundert 72—6300 heutige Mark, durchschnittlich 12—1300 Mk., 1755 etwa 3600—18000 Mk. wert waren, daß die Mietquote pro Kops 1709 12, 1785 20—25, 1830 und 1850 57, 1890 165 Mark betrug, daß in Halle 1730 ein Haus 900-1800 heutige Mark kostete, endlich daß der Magistrat von Berlin den durchschnittlichen Verkaufspreis eines bebauten Grundstückes für 1883 auf 173 717, 1891 aus 255 100 Mk. angiebt. Die Baukosten rechnete man in Berlin 1755 auf 20—40 Mk., heute auf 80—270 Mk. für den bebauten Meter. Ich füge bei, daß der Durchschnittswert der Häuser 1890 in Newyork 19 200 Dollar, in Washington 7054 Dollar war; in Berlin erzeugt die große Miets^ kaserne in erster Linie die teuren Häuser, in den Städten der Vereinigten Staaten trotz der höchsten Grundrenten das überwiegende Einzelhaus so viel niedrigere. Und damit stehen wir bei der heutigen Hauptkontroverse über die Boden- und Häuserrente: ist die Verteuerung der städtischen Miete, wie sie in den größeren Städten seit den letzten 100 Jahren, teilweise auch früher eintrat, abgesehen von der verbesserten Wohnweise, in ihrem ganzen Betrag unabänderliche natürliche Folge von Angebot und Nachfrage und des Bodenmonopols, oder ist sie zu einem Teil Folge socialer und rechtlicher Einrichtungen, Folge der Art, wie man Angebot und Nachfrage wirken ließ, wie man durch Bauordnung, Stadtbauplan, Rechtsinstitute auf die Spekulation, den Grundstücksmarkt, die Bauart, das Baugeschäft und seine Organisation einwirkte? Das erstere behaupten die Geschäftsleute des Bodenmarktes und die Anhänger der alten abstrakten Wertlehre (neuerdings Philippovich, A. Voigt, PH. Stein), das letztere suchen praktische Magistratsbeamte, Menschenfreunde und die Anhänger der historischen Schule (z. B. Adikes, Eberstadt, P. Voigt, Fuchs u. s. w.) zu beweisen. P. Voigt hat wahrscheinlich zu machen gesucht, daß in dem Berlin von 1306 bis 1600 kaum eine Monopolrente trotz des Anwachsens aus 10 000 Seelen entstehen konnte, weil eine systematische Ratspolitik die Bebauung im Sinne der Billigkeit be- sörderte; der Rat verfügte über die Allmende, lieferte Holz und Bausteine, Ziegel und Kalk umfonst oder sehr billig. Und gleiches will er als Folge der analogen fürstlichen Baupolitik von 1660—1800, für die Zeit, da die Stadt von 1000 auf 7000 Häuser, von 3000 aus 150 000 Einwohner stieg, wahrscheinlich machen; auch damals sei eine Monopolrente nur sür Läden und wenige bevorzugte Stadtteile entstanden; der Bodenwert, der heute 50—80°/° des Hauswertes ausmache, sei damals im ganzen aus 5 bis 20°/o desselben geblieben; die Bodenspekulation habe nur in schüchternen Ansätzen begonnen. Man hat ihm widersprochen, ohne historischen Gegenbeweis. Und Sombart will gar neuerdings allen europäischen städtischen bürgerlichen Geldreichtum von 1200—1600 auf städtische und ländliche Grundrentenbildung zurückführen. Sie hat gewiß in Italien, den Niederlanden u. f. w. eine erhebliche Rolle gespielt, gewisse Monopolrenten haben in Paris in der Zeit von 1250 —1350 nicht gefehlt und treten uns in den steigenden Hausrenten der deutschen Urkundenbücher von 1250—1400 auch klar entgegen. Aber die Frage ist, wie stark sie waren, wie lange, wem sie zuflössen. Die große Zeit des deutschen Städtebaues (1100 —1400) macht nun nach den Quellen den Eindruck, daß sie ersolgte durch Parzellierung des grundherrlichen, klösterlichen, patricischen Grundbesitzes in der Form der Zerteilung von Hausstellen, vielfach (100' lang, 60' breit) gegen einen unerhöhbaren Ewigzins von 6—12 Denare; der Denar enthält 1,5—0,4 g fein Silber, also handelte es sich um Zinse von 6—12 g Silber (oder 1— 2,5 Mk.). Die Häuser rechnete man bis gegen 1300 zur fahrenden Habe; erst 1300—1500 werden sie teilweise aus Stein gebaut und etwas wertvoller. Die Spekulation in Bodenwerten und Häusern, die Bildung von erheblichen Monopolwerten war bei solcher Versassung an sich schwer, in enge Grenzen gewiesen. Die Behauptungen P. Voigts mögen daher für 1506 —1800 etwas übertrieben sein, einen großen Kern Wahrheit enthalten sie. Die angeführten 448 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozes; des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. niedrigen deutschen Häuserpreise (von 1500 — 1800) wären ohne das nicht verständlich. Wo man noch im 19. Jahrhundert ähnlich verfährt, wie z. B. beim Ausbau in Philadelphia (es werden kleine Parzellen für Einfamilienhäuser gegen mäßige Ewigrenten, die übrigens ablösbar sind, verkauft), sind die Boden- und Häuserpreise auch mäßig geblieben, hat die Bodenspekulation entfernt nicht den Charakter wie z. B. m Berlin. A. Boigt sucht den berechtigten Kern feiner städtischen Grundrentcntheorie so zu begründen: es kommt für allen städtischen Bodenwert auf die Verwendbarkeit an; wie das Ackerland, in Gartenland verwandelt, wertvoller wird, so das Gartenland, das Gebäudeland wird; das Gebäudeland mit 1—2 Stockwerken muß billiger bleiben als das mit 3—6; das Terrain für Arbeiterwohnungen billiger als das für die höheren Klassen, das Wohnterrain als das für Geschästszwecke (die sogenannte Citybildung); der Meterpreis von 10 Mk. für ein Terraiu einstöckiger Häuser ist so natürlich wie der von 380 für 5 stöckige Wohngebäude oder 600 und 1000 für die Handelscentren der Großstadt. Dieser Betrachtung liegt, wie wir schon betont, eine unbedingte Wahrheit zu Grunde: die Mieten, d. h. der mögliche Gewinn entscheidet auf die Dauer die Höhe der Grund- rente, des Hauspreifes. Aber die Grenze dieser Gewinnmöglichkeit liegt eben wesentlich auch in Rechts- und Wirtschaftsinstitutionen, sowie in der Auspressungsmöglichkeit aller derer, welche als Konsumenten die hohen Wohn- und Geschäftsmieten direkt oder indirekt zu zahlen haben. A. Voigt giebt selbst zu, daß an derselben örtlichen Stelle, wo die Berliner Riesen-Mietskaserne mit 40—60 Wohnungen, Höfen und Hinterhäusern gestattet ist, der Meterpreis des Bodens aus 80—120Mk., dicht daneben, wo nur Landhausbau gestattet ist, 35 — 45 Mk. stehe. Er meint nun, der erstere sei vorzuziehen, weil die fünfstöckigen Häuser mehr Wohnungen geben, und durch die Häufung der Etagen aus dieselbe Fläche die Baukosten und die Miete doch billiger werden. Die Möglichkeit dieser Verbilligung ist vorhanden; andere Sachverständige (Brandts, Eberstadt) leugnen, daß sie so viel betrage wie die Bodenpreise da teurer geworden seien, wo man die riesigen Mietskasernen durch den Bebauungsplan erzwinge. Die Verschiedenheit des Urteils über das Steigen der städtischen Bodenrente und des Häuserwerts scheint bei den einzelnen Schriftstellern wesentlich mit beeinflußt von verschiedener lokaler Beobachtung. Der eine hat Gegenden und Städte vor Augen mit mäßiger Steigerung oder gar stillstehender Grundrente, wo eine große Spekulation fehlt, der Mehrwert wesentlich Folge der Straßen- und Hausbaukosten ist; der andere hat die Gegenden und Städte beobachtet, wo die Spekulation und die Bauordnung ganz andere sind, wo ein starkes Mißverhältnis von Angebot und Nachfrage eine sehr starke Monopolrentenbildung, ja ihre Steigerung durch gefälschte Taxen und künstliche Preistreiberei vorhanden ist. Das eine wie das andere kam früher vor und kommt heute vor; die Organisation des Grundstückmarktes, der Baugeschäste, die persönliche Qualität der beteiligten Personen kann ganz verschiedene Zustände und Preise erzeugen. Städte mit gleicher Bevölkerung und Bevölkerungszunahme haben doch ost verschiedenen Bodenwert, verschiedenen Mietwert; wo 7 Menschen aus das Haus kommen wie in London, und wo 72 wie in Berlin, ist schon deshalb Bodenwert und Miete sehr verschieden. Die Länder und Gegenden des Einfamilienhauses (Vereinigte Staaten, England, Belgien, Nordwestdeutschland) haben mäßigeren Bodenwert, geringere Bodenspekulation als die mit großen Grundstücken, großen Mietskasernen (Berlin). Wo hohe Umsatzsteuern oder Steuern auf den Wertzuwachs (die Monopolrente) die Spekulation und das Zurückhalten baureifer Gelände erschweren, ist das Steigen der Monopolrente sehr eingeschränkt. So z. B. ist in Kiautschau, der deutsch-chinesischen Kolonialstadt, von jedem Grund- stücksverkaus eine Gebühr von 2 °/o und von der Preiserhöhung eine solche von 33^/L°/o zu zahlen; Grundstücke, die 25 Jahre in derselben Hand bleiben, zahlen dieselben 33^/g°/o, außerdem hat das Gouvernement ein Vorkaufsrecht bei jeder Veräußerung und erhebt 6°/o vom Schätzungswert jedes Grundstückes als jährliche Steuer; diese große Einschränkung hat die Bebauung in keiner Weise, Wohl aber jede preistreibende Spekulation gehindert. Selbst A. Voigt, der für Frankfurt eine normale Preisbewegung annimmt, 907) Natürliche und künstliche Ursachen der städtischen Bodenrente. 449 sagt im Hinblick auf die Epochen der blühendsten Berliner Bodenspekulation: „eine Regelmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Preisbildung ist nicht zu erkennen; ihre Signatur ist die Unberechenbarkeit". Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Wertlehre (II § 172), welche die Möglichkeiten künstlicher Preistreiberei erörtern. Auch der Vergleich mit den antiken Großstädten spricht für den starken Einfluß der veränderlichen gesellschaftlichen Einrichtungen und Zustände auf den städtischen Bodenwert, die Häuserpreise und die Mieten. Es scheint sehr wahrscheinlich, daß in den antiken Großstädten Rom, Konstantinopel, Alezandria eine Ausbeutung der Mieter stattfand, wie niemals später, obwohl der kleine Mann nur ein Loch als Wohnung hatte und brauchte. Wir hören von 6—10 Stockwerken; die Straßen waren 5—6 m breit, so daß Wagen in ihnen garnicht Verkehren durften. Da alle Wege zu Fuß gemacht werden mußten, stieg die Monopolrente im Centrum maßlos. Der furchtbare Druck der Mieter erhellt schon aus den zahlreichen kaiserlichen Schenkungen, welche die Übernahme aller kleinen Mieten auf ein Jahr betreffen. Die großen Häuserwucherer, wie Crassus, hielten private Löschmannschaften: sie erschienen mit ihnen bei den zahlreichen Bränden, begannen die Rettungsarbeiten aber erst, wenn sie die Grundstücke zu einem Spottpreis erhandelt hatten. Crassus soll einen großen Teil Roms besessen haben. Wie unendlich besser ist dem gegenüber das Bild unserer Großstädte mit ihren gewiß noch schwachen, kaum begonnenen, aber doch schon jetzt tiefeingreifenden Wohnungsreformen. Immerhin liegt es im Wesen der neuen Großstadtbildung, daß auch sie eine große Monopolrentenbildung und eine Verschlechterung der Stellung der Mieter gegenüber den Hausbesitzern herbeisühren mußte. In Berlin wohnte 1700 noch die Hälfte der Bevölkerung im eigenen Haus, 1786 ein Viertel, heute 1—3°/o, während in den amerikanischen großen Städten mit über 100 000 Seelen noch 33 °/o in eigenen Häusern (1895) lebten. Heute hat ein Hausbesitzer oft 10—60 Mieter, oft ist er Eigentümer ganzer Häuserreihen. In kleinen Städten, am Rhein ist es immer noch besser. In Elberseld beherbergt noch über ein Viertel aller Häuser nur eine Haushaltung, auch das Arbeiterhaus nur 2 — 4. Das stellt Angebot und Nachfrage ganz anders gegenüber. Die Organisation der Vermieter ist meist heute gut und geschlossen, die der Mieter nicht vorhanden oder schwach; sonst wäre es nicht möglich, daß jede kleine Gehaltsaufbesserung der Beamten z. B. sofort ohne Widerstand zur Einkassierung derselben durch die Hausbesitzer führt. Je mehr das zur Bebauung kommende Gelände der wachsenden Stadt in potenten wenigen Händen liegt, je mehr diese einen sesten Ring ihres Besitzes um die Stadt herum legen können und viele Jahre ohne Zinsen es aushalten, sicher, im späteren erhöhten Bodenpreis doch eine Verzinsung von 5—20°/o jährlich zu erhalten, desto gewaltiger kann die innerstädtische Rente steigen, desto mehr werden die Neubauten in eine zu entfernte Peripherie gedrängt. Und wo die Mehrzahl der Hausbesitzer nun gar noch Spekulanten sind, die mit möglichst wenig Anzahlung gekauft haben, um möglichst rasch nach Anziehung der Mietsschraube wieder zu verkaufen, da kommt um so leichter zur Monopolrente, wie sie in der Natur der Sache liegt, eine künstliche übermäßige, durch die Spekulation vermehrte. Dabei bleibt auch sür die Großstädte mit starker Monopolrentenbildung wahr, daß die Bodenverstaatlicher sie weit überschätzen, und daß ohne eine solche, als Prämie wirkende Monopolrente die Ausdehnung und der Umbau unserer Großstädte nicht möglich gewesen wäre, daß ohne sie furchtbare Mißstände und periodische noch größere Mietssteigerungen stattgefunden hätten. Ein großes Geschäftshaus auf dem Berliner Haus- vogteiplatz z. B. wurde mit Erwerbs- und Baukosten von 2,2 Mill. Mk. zum modernen Verkaufshaus umgebaut, was 1 Mill. Mk. Gewinn gab: das Haus erzielte jetzt Mieten, die 3,2 Mill. Mk. verzinsten; aber es war der Umbau ein erhebliches Wagnis, ein gefährliches Geschäft, dessen Gewinn vorher nicht feststand. Die ersten Pioniere solcher Umgestaltungen müssen große Gewinne machen, sonst unterbleiben sie. Aber noch mehr gilt nun von der Stadt als vom Platten Lande, daß Hunderte von andern nachher ähnliche Gewinne im Schlase machen. Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. !,- Vermögensrente an Millionen kleiner Leute oder an wenige Dutzend Millionäre gehen, und stehen deshalb in der Luft. — Über das Verhältnis des Gesamteinkommens zum Vermögensbesitz giebt die heutige preußische Einkommens- und Ergänzungssteuer einigen Ausschluß. Im Jahre 1902 waren 3,76 Mill. Haushaltsvorstände und Einzelsteuernde zur Einkommensteuer (über 900 Mk.) und 1.29 Mill. mit ebenfalls über 900 Mk. Einkommen zur Ergänzungs. steuer (die mit 6000 Mk. Vermögen, in Ausnahmefällen mit 32 000 Mk.) veranlagt. Es hatten bezahlt physische Personen: a) Einkommensteuer b) Ergünzungssteuer d °/o von a mit 900—3000 Mk. Einkommen 3 310 069 930 998 ----- 29,9 3000-6000 „ „ 291652 203 091 ---- 69,9 6000-9500 . „ 73 808 69 0S5 ----- 93,5 9500-30 500 „ „ 65 259 62 768 ----- 95,1 30 500-100 000 „ ,, 13828 13 141 --- 95,0 über 100 000 ,, „ 3436 2756 ----- 80,2 Das heißt: schon die kleinen und mittleren Einkommen von 900—3000 Mk. haben bis 29,9 °/o zugleich Vermögensrente; bei den höheren Einkommensstufen steigen die Vermögenden bis zu95°/o; die ganz großen Einkommen über 100 000 Mk. sind aber wieder bis zu ein Fünftel reines Arbeitseinkommen. Noch etwas deutlicher sieht man das Verhältnis von Arbeits- und Vermögenseinkommen bei Angaben aus einer einzelnen Stadt und ihrer städtischen bis zu 420 Mk. herabgehenden Einkommensteuer. Aus Remscheid kann ich nach einer Privatmitteilung über die städtische Einkommens- und Vermögenseinschätzung von 1897 anführen, daß die Stadt 51 777 Einwohner, 10 631 steuerzahlende Haushaltungsvorstände und 9896 einzelstehende Steuerzahler hatte, daß von den 20 527 Steuerzahlern 12 595 unter 900 Mk. und zwar bloßes Arbeitseinkommen hatten (darunter 6019 unter 660 Mk., meist Näherinnen, Arbeiterinnen, jugendliche Arbeiter), endlich daß die über 900 Mk. Einkommen Beziehenden zerfielen in: 5560 Personen ohne Vermögensangabe (4 mit über 8000, 180 mit über 2700 Mk. Einkommen), in 79 inaktive Geschäftsleute (Rentiers) mit kleinem Vermögen, in 141 aktive mit 2000—6000, 1808 aktive mit 6000—100 000 und 232 aktive mit über 100 000 Mk. Vermögen. Auf 5560 Arbeitseinkommen und 79 bloße Rentiers fallen 2181 Geschäftsleute, die in ihrem Geschäftsgewinn ein Arbeitsund Vermögenseinkommen haben; die 5560 Arbeitseinkommen werden auch noch teilweise kleine Vermögen unter 2000 Mk. gehabt haben, die in den Steuerlisten nicht erschienen. — Kommen wir nun aber zur Hauptsache, zur Verteilung des Einkommens ohne Unterscheidung des Ursprungs. Wir fragen, wie kam die Wissenschaft von 1750 —1870 zu ihrer ganz pessimistischen Verteilungstheorie. Einsach auf Grund von Zeitereignissen, die sie zu stark verallgemeinerte. Der aufgeklärte Rationalismus hatte gegen 1750 die Formel gefunden: reiche Länder müssen eine Überzahl Armer haben, die durch Not zur Arbeit gezwungen werden (IIS. 300). Die klassische englische Nationalökonomie war mit Ricardo zu der Lohn- und Grundrententheorie gekommen (II S. 301 u. 439), die wir kennen. Daran knüpfte Marx an; er hatte wesentlich nur die englische Wirtschaftsgeschichte von 1500 an und die englische Baumwollindustrie der Jahre 1806— 1850 studiert. Die englische Bauernlegung, die brutale ältere englische Kolonialausbeutung, der ältere englische Negerhandel, die ältere englische parlamentarische Klassenherrschaft, wie sie der städtischen und ländlichen Aristokratie durch Prämien, Schutzzölle, Staatsanleihen u. s. w. die Taschen gefüllt hatte, dann aus der neueren Zeit die steigende Armen- » 460 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^918 zahl, das Fabrikelend in den Baumwolldistrikten — diese Thatsachen hatten ihn zu seiner Theorie von der Verelendung der Massen, von der Aufsaugung aller kleinen Kapitalbesitzer durch die großen gebracht. Die ehrliche historische Wissenschaft hatte dann die antiken socialen Kämpfe aufgedeckt und als Analogie der Gegenwart verwertet. Die ersten Ergebnisse der Einkommensteuergesetze von 1840—1860 zeigten die teils wirkliche, teils scheinbare große Verkümmerung der Mittelstände und der unteren Klassen. Lassalle konnte nach der preußischen Statistik verkünden, daß 72,55 °/o der preußischen Bevölkerung in aller- elendester Lage, 16,75°/» in elender, 7,25 °/o in gedrückter, 3,25 °/v in erträglicher und nur 0,5 °/o in guter Lage seien. Ein so vorsichtiger und konservativer Mann wie Röscher konnte noch 1892 schreiben, die Spaltung des Volkes auf höchster Kulturstufe in wenige Überreiche und zahlreiche Proletarier scheine unvermeidlich. Die ernste Wissenschaft schien mit den Anklagen des Socialismus einig. Einige manchesterliche Optimisten und die Anwälte der Großkapitalisten, die zugleich deren Millionen verteidigen und deren Nicht- existenz beweisen sollten, nahm man in der Wissenschaft kaum ernst. Und doch sehen wir heute, daß in dieser ganzen theoretischen und statistischhistorischen Einkommenslitteratur große Übertreibungen lagen, daß man als allgemeines Gesetz angesehen, was unter besonderen Verhältnissen eingetroffen war, daß man einen großen Teil der 1842 —1900 entstandenen, der Einkommensbesteuerung entnommenen Statistik falsch interpretiert hatte. Man hatte die Steuereinkommen für wirkliches Einkommen angesehen, auch wo letzteres um 50—100, ja mehr Prozent höher war; man hatte die Steuernden vielfach als Familienhäupter angesehen, während unter ihnen nur die Hälfte oder zwei Drittel solche waren, der Rest auf junge Leute von 14 Jahren an, auf Gesinde, auf verdienende Familienglieder fiel. Bis auf den heutigen Tag scheint mir jede Berechnung der Einkommensverteilung verdächtig, welche nicht diese Elemente zu scheiden weiß. Vor allem aber mußte eine historische Betrachtung zwischen England und den kontinentalen Staaten, zwischen der ersten Zeit der siegenden Geldwirtschaft und Großindustrie und der neueren Epoche ihrer Konsolidierung, der Zeit der socialen Reformen unterscheiden, sie mußte die großen Unterschiede zwischen der antiken und modernen Entwickelung erkennen. So kam man zu der von uns (oben Z 229 und § 235) schon betonten, die pessimistischen Behauptungen einschränkenden Erkenntnis; man sah, daß die Zunahme der Einkommensdifferenzieruug nur in Zusammenhang mit der socialen Klassenbildung und den socialen Institutionen zu verstehen sei, daß den unvermeidlichen Epochen zunehmender Differenzierung auch Zeiten größerer Ausgleichung folgen können. Die statistisch-historischen Einkommensuntersuchungen von Giffen und Goschen in England, von Engel, Nasse, Soetbeer, Böhmert und anderen in Deutschland schufen nach und nach ein korrigiertes Bild. Ich versuchte in den oben S. 420 angeführten Vorträgen von 1895 und 1897 ihm Ausdruck zu geben, vielleicht etwas zu optimistisch; aber im ganzen scheint mir das damals Ausgesprochene auch heute noch richtig. Ich versuche das Ergebnis der neueren Untersuchungen kurz zusammenzufassen. Der Satz ist falsch, daß die Armen immer ärmer und zahlreicher, die Reichen immer reicher und geringer an Zahl werden, die mittleren Einkommen verschwinden. Das heißt: für jede dieser drei Behauptungen kann man aus den letzten zwei Jahrhunderten einzelne Epochen und Gegenden anführen, aber der Gesamterfolg ist doch ein wesentlich anderer. Die Reichen werden reicher (derselbe reichste Privatmann hatte in Preußen 1875 5, 1901 20 Mill. Mk. Einkommen), aber ihre Zahl nimmt auch erheblich zu. Ein Einkommen über 3000 Mk. versteuerten in Altpreußen 1852 43 489, 1867 72 983, in ganz Preußen 1873 123 284, 1894 319 317, 1902 449 741 Personen; ihre Zahl wird in Wirklichkeit stets viel größer gewesen, aber kaum stärker gewachsen sein. Dieses Wachstum bildet ja nun freilich die Anklage: „die obersten Einkommensklassen vermehren sich rascher als die mittleren und unteren"; so wurden schon von Engel folgende Progressionen der preußischen Steuerzahler (1852—1873) berechnet: sür die unter 3000 Mk. Einkommen 100:124, für die von 3000-36000 100:210—470, für die höheren 100:500—2200. Neumann berechnete für 1852—1890 ähnliche Zahlen und fügt bei: „die großen und 919) Die gesamte heutige Einkommensverteilung. 461 größesten Einkommen nehmen viel stärker zu als die mittleren und kleinen, der Gegensatz zwischen Arm und Reich steigt". In anderen Ländern ergeben sich ähnliche Resultate. Bereits Engel hat nun aber schon 1875 darauf aufmerksam gemacht, daß sich die einzelnen Einkommensklassen nicht in sich vermehren, sondern daß überwiegend bestimmte Teile der niederen in die oberen Klassen aufsteigen. Je mehr dies in den untersten Stufen stattfindet, desto weniger nehmen sie zu; sie bleiben stabil, ja gehen auch mal zurück; das ist aber ein Fortschritt. Das Aufsteigen in die mittleren und oberen Klassen, deren jede höhere schwächer besetzt ist, muß die Folge haben, daß wenn von jeder in die nächst höhere z. B. 100 aufsteigen, dies für jede folgende eine größere prozentuale Zuwachsrate giebt, weil sie an sich geringer besetzt ist. Und stets muß die prozentuale Zuwachsrate der obersten Stufe in ganz anderem Lichte erscheinen als alle übrigen, da sie ihre reicher gewordenen Glieder nicht mehr an eine Oberstuse abgiebt. Man hat daher mit Recht gesagt, diese ganze Berechnung prozentualer periodischer Zuwachsraten der Einkommensstusenbesetzung gebe ein falsches Bild; es sei richtiger, für zwei Zeiten nur zu berechnen, welchen prozentualen Anteil jede Einkommensstufe an der Gesamtheit der Einkommensbezieher oder Steuerzahler ausmache; z. B. sür das Königreich Sachsen zu sagen: von den Einkommenssteuerpflichtigen machten aus die mit einem Einkommen von 300-800 Mk. 1879 76,3 °/o, 1894 66,3°/o „ „ „ „ „ 800-3300 „ „ 20.9., „ 31.1., „ ., „ „ „ 3300-9600 „ ,. 2,3., . 2,8., „ „ ,, „ über 9600 „ ., 0,5., - , 0,8 „ Nach diesem Zahlenbilde nahm die unterste Stufe ab, die drei anderen nahmen zu; aber die mittleren am stärksten. Der Satz vom Verschwinden des Mittelstandes kann also nicht allgemein wahr sein; die Zunahme der beiden obersten Stufen hat nach diesem Zahlenbilde gar nichts Beängstigendes. Die preußischen physischen Einkommensteuerpflichtigen stellten sich neuestens in Tausenden folgendermaßen; es gab solche 1893 1902 absolute Zunahme mit Einkommen von 900-3000 Mk. 2118 3310 1208 3000-6000 ., 204 291 87 ,, 6000-9S00 ,. 56 77 22 „ 9600-30 600 „ 46 64 18 „ 30 600-100 000 „ über 100 000 „ 9 13 4 ", ., 1.6 2.7 1.1 Die Hauptzunahme der größeren Einkommen erfolgt in Auffchwungsperioden wie 1895—1900; 1893—1395 dagegen nahmen sie nicht unbedeutend ab, 1901/2 ebenso wieder. Die srüheren Blüteperioden 1850—1857, 1868—1874 waren ebenso die der Hauptzunahme der Reichen. Aber die vorstehende Tabelle zeigt, daß auch die anderen Klassen erheblich an Umfang zunahmen, die meisten um die Hälfte oder ein Drittel der Zahlen von 1393. In der einem Aufschwung folgenden Generation verteilen sich eine erhebliche Zahl der großen angesammelten Vermögen wieder durch das Erbrecht und andere Umstände. In der Zeit ruhiger oder gar stagnierender Entwickelung steigen die Fähigsten nicht so über die anderen empor. Und Ähnliches gilt von den Völkern mit langsamer Vorwärtsbewegung; die Engländer und Nordamerikaner haben mehr reiche Leute und große Einkommen als die meisten mitteleuropäischen Nationen, weil sie wirtschaftlich am raschesten sich entwickelten. Ein gewisses Zusammenschwinden des Mittelstandes läßt sich 1700 — 1900 für die meisten Länder und sür bestimmte Jahrzehnte nicht leugnen; aber ebenso wenig trifft die Erscheinung allgemein zu, wie schon die oben angeführten sächsischen und preußischen Zahlen zeigen. Im größeren Teile Deutschlands und Frankreichs, Skandinaviens ist der mittlere kleinere Bauernstand von 1700 —1850 — Wohl meist durch agrarisch-monarchische Regierungsmaßregeln — erhalten worden; er hat dann zeitweise 462 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^929 Einbußen an Zahl und Einkommen erlitten, hat sich im ganzen aber unverändert bis heute erhalten, während er in England verschwand, in Rußland heute in schwerer Bedrängnis lebt, in Irland, Belgien, großen Teilen Englands und der romanischen Länder durch Pächter ersetzt ist, die teils noch einen Mittelstand, teils schon ein ländliches Proletariat darstellen. Selbst im Land der Millionäre, den Bereinigten Staaten, stieg die Zahl der Farmen 1350—1900 von 1,4 auf 5,7 Mill.; 1850 kam eine Farm auf 16, 1900 auf 13 Personen; der Prozentanteil der Farmen von 10 —100 Acres, also der kleinen, machte 1830 51,6°/o, 1900 52,8 °/o aller Farmen aus, wozu 42,3 und 39,2 °/o mit 100—500 Acres (also Mittelfarmen) kamen. In den nordöstlichen, Central- und Weststaaten sind 71—74°/o aller Farmen, in der ganzen Union 63,7 °/o durch Eigentümer bewirtschaftet. Diese relativ günstige Landverteilung und Bewirtschaftung ist doch Wohl Folge der Resormbewegung, welche die plutokratischen Landverleihungen und Bodenspekulationen durch die Heimstättengcsetze bekämpfen wollte. Das heißt: überall hängt die Erhaltung des ländlichen Mittelstandes mehr von nationaler Eigentümlichkeit und Agrarverfassung als von den allgemeinen wirtschaftlichen Bewegungen und Ursachen der Neuzeit überhaupt ab. Der Handwerker- und Kleinhändlerstand hat in Deutschland und manchen anderen europäischen Ländern von 1700—1840 an Zahl und Wohlstand bedeutend zugenommen, allerdings da am meisten, wo ein bevormundender Beamtenstaat die Mißbränche des Zunftwesens beschnitt, das Kleingewerbe aber förderte, und wo zugleich die moderne Großindustrie noch nicht gesiegt hatte. Von 1840—1880 begann die letztere das Handwerk zu bedrängen, von 1880 —1900 es zu verdrängen. Aber noch sind die kleinen Geschäfte absolut etwa so zahlreich wie 1850 ; die, moderne Technik und moderne Geschäftsgewohnheiten annehmenden, Mittelbetriebe erhalten sich und nehmen sogar zu; selbst der Socialdemokrat Bernstein giebt dies zu und weist es für England und die Vereinigten Staaten nicht minder als für Deutschland nach; er sagt: die Bevölkerung Deutschlands nahm 1882—1895 um 13,5 °/o zu, die kleinen Mittelbetriebe (mit 6—10 Personen) um 66,6 °/v, die großen Mittelbetriebe um 81,8 °/o. Und dazu kommt nun die außerordentlich starke Zunahme des höheren Verwaltungspersonals in den mittleren und größeren Betrieben (1882—1895 in Deutschland über 100 °/o), der liberalen Berufe, des Staats- und Gemeindedienstes u. s. w.; in mancher. Kleinstadt sind heute so viel oder mehr Schul- und Gymnasiallehrer, Postbeamte, Ärzte, Gemeindebeamte, als früher Handwerksmeister. Wenn all' das nicht wäre, hätte Fr. I. Neumann nicht für Preußen berechnen können, daß zu den Haushalten mit 900—1500 Mk. Einkommen 1852—1854 6,9°/o, 1888—1900 13,3°/v, zu solchen mit 900—3000 Mk. in denselben Zeitpunkten 9,9 und 18,4°/» aller Haushalte gehörten; hätte nicht dieselbe Einkommensstufe (900 — 3000) 1893 — 1902 von 2,1 auf 3,3 Mill. Censiten in Preußen steigen können, wie wir sahen. Und wir dürfen dabei nie vergessen, wie viele Tausende von Familien über 900 Mk. Einkommen haben und doch nicht zur Steuer herangezogen werden, und welch' erhebliche Zahl der Censiten sogenannte Einzelsteuernde, nicht Hanshaltungsvorstände sind und den Umfang dieser untersten Stufe vermehren. Wo die Steuerpflicht wie in Sachsen viel tiefer (bis 300 Mk. statt 900 Mk.) herabgeht, ist diese Zahl natürlich noch sehr viel größer. Die Zahl der Armen und Dürftigen hat in den Kulturländern von 1700—1900 zeitweise sehr zugenommen; wir führten (IIS. 324, 325) die Zahlen der Armenstatistik an, konstatierten aber auch, daß die schlimmsten Zeiten Wohl 1780—1330 waren. In diese Epoche fällt das Siechtum der Hausindustrie, in einzelnen Ländern wie England der volle Untergang des alten Bauernstandes, fällt für die ganzen unteren Klassen der stärkste Lohndruck und der schwierige Übergang zur Geldwirtschaft. Danials konnte man Wohl sagen, daß die Armen immer ärmer werden. Heute ist es ein grober Anachronismus. Auch die Zahl der Personen mit kleinstem Einkommen nimmt ab. Wie in Sachsen die Zahl der Einkommen unter 800 Mk. 1879—1894 von 76,3 auf 65,3 °/o herabging, fo berechnet man für Preußen die Abnahme der kleinen Einkommen 1850 — 1892 unter 900 Mk. von 33,9 auf 79,2 °/o der Bevölkerung. In beiden Fällen wäre die Zahl 921Z Würdigung der heutigen Einkommensverteilung. 463 kleiner, die Abnahme viel stärker, wenn man Familieneinkommen statt Censiteneinkommen vor sich hätte. Bleiben immer unsere heutigen socialen Zustände für die unteren Schichten schlimm genug, sehr viel besser ist es in den letzten 40—50 Jahren geworden, und es kann sich weiter bessern. Die großen volkswirtschaftlichen Ursachen, Bevölkerungs- und Kapitalbewegung, Landüberfluß oder Landmangel, die Preisveränderungen des Weltmarktes bleiben eine Hauptursache der ganzen Einkommensverteilung. Aber sie sind nicht die einzige und je nach Staats- oder Wirtschaftsverfassung oft nicht die wichtigste. Die ganze Wirtschafts- und Socialpolitik ist zuletzt der entscheidende Regulator; eine feudale oder kapitalistische Klassenherrschaft kann leicht eine ungünstige sociale Einkommensverteilung erzeugen; eine gerechte über den Klassen stehende starke Monarchie und eine maßvolle, die sociale Reform fördernde demokratische Staatsverfassung können ausgleichend in die Einkommensverteilung eingreifen. Wir kommen auf diese Zusammenhänge im letzten Buche, in dem Kapitel über die fociale Entwickelung zurück. Im übrigen werden wir das Resultat unsererUntersuchung so zusammenfassen können. Die neuere Entwickelung hat mit den steigenden Klassengegensätzen die Vermögens- und Einkommensungleichheit stark vermehrt; aber diese Veränderung erfolgte mehr stoßweise in den großen Aufschwungsperioden und sehr verschieden stark je nach Volksgeist, Staats- und Wirtschaftsverfassung. Die Bedrohung des Mittelstandes und Hcrabdrückung der stark zunehmenden unteren Klassen hat in den verschiedenen Ländern sich ebenfalls je nach den mitwirkenden Ursachen sehr verschieden gestaltet und hat erhebliche Gegenbewegungen erzeugt. Die Wechselwirkung der socialen Klassen unter einander, die steigende Gesittung und technische Bildung der Volksmassen bahnt, wo günstige wirtschaftliche Voraussetzungen mitwirken, Zeiten der Ausgleichung an. Die zunehmende Ausbildung aller Institutionen, die das Arbeitseinkommen beherrschen, geben diesem eine wachsende Bedeutung gegenüber dem Vermögenseinkommen. Das Arbeitseinkommen ist an sich leichter als das Vermögenseinkommen gerecht zu verteilen. Die neuen heutigen Formen des Eigentums (Anteil an Aktien-, Genossenschaftsbesitz, Sparkassen u. s. w.) gestatten auch den mittleren und unteren Klassen, leichter als früher an der Vermögensrente teilzunehmen. Eine wachsende Zahl von Familien mit ererbtem Vermögen ist, ob die Portionen etwas größer oder kleiner sein mögen, immer ein Fortschritt, wenn dieser Besitz die Erziehung, die Fähigkeiten, das Familienleben, die Charaktereigenschaften hebt, wenn er Kraftüberschuß für höhere Zwecke schafft. Aller Vermögensbesitz und besonders der große wird social schädlich, wo er nicht sowohl die Individuen und Familien auf höheres geistiges und sittliches Niveau hebt, das Können, das Wollen, die Leistungen steigert, als zur Anweisung auf Lebensgenuß oder auf die Abwege der Faulheit, des übertriebenen Luxus, der frivolen Genußsucht sührt. Nur wird eine hohe wirtschaftliche Kultur nie ganz ohne solche Gefahren sich ausbilden können. Sie werden bedenklich, wenn ungesunde Tendenzen und Anschauungen die Massen ergreifen, wenn diese die faulen Drohnen auszustoßen und bei Seite zu schieben nicht mehr die Kraft haben. Ob und wo wir heute schon so weit sind, wird nicht leicht zu sagen sein: der Pessimist glaubt es, wer an seinem Vaterland nicht verzweifelt, hofft, daß wir das Faule überwinden werden. Er hofft es vor allem, wenn er das kräftige und gesunde Aufsteigen der unteren Klassen und der Mittelstände beobachtet, das neue gesunde Blut, das in die oberen Klassen täglich einströmt, in Rechnung zieht. Das praktische Gesamturteil über das Problem ist deshalb so schwierig, weil die zunehmende Ungleichheit des Einkommens zunächst ein Instrument des individuellen nnd gesellschaftlichen Fortschrittes ist, von einem gewissen Punkte an aber freilich durch ihre Wirkung auf die Individuen und die Gemeinschaft versteinernd, depravierend, vergiftend wirkt. Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Hebens im ganzen. > 1. Die Schwankungen und Krisen der Volkswirtschaft. Außer den schon öfter angeführten Werken von James Steuart, Ricardo, Sah, I. St. Mill, Marx und der gesamten neueren Lehrbuchlitteratur: Busch, Geschichtliche Beurteilung der am Ende des 18. Jahrhunderts entstandenen großen Handelsverwirrung 1800. — Malthus, krineixlss ot politie^I eoonom^ 1820. — Sah, I^sttrss ä. Nkltnus sur Iss es,u8S8 äs Ikt staxiiÄtiar» k^nsrals äu eomrasies, 1820. — Die Spekulationskrisis von 1321—1826, 1826. — Simonde de Sismondi, I^ouvss.ux principsL ct'seonomis politiqus 2 V. 1827. — Ders., Ltuäk8 sur 1'eeonomis poli- tiqus 1. 1837. — Chalmers, On xolitieal seonora/ in eonriexion vitk tilg moral stats ete. 1332. —?ool!S anä ^svm-^ eli, Listoix okpriess 1793—1857. Deutsch 1863-1859. —D.Evans Morier, ?ns eoramereial ori8is 1847—1848, 1848. — Ders., Ins di8tor^ ok tue eoramereial erisi8 1857—1863, 1869. — Röscher, Die Produktionskrisen mit bes. Rücksicht auf die letzten Jahrzehnte, Gegenwart 1849, jetzt Ansichten d. V.W. II. 3. Aufl. 1878. — Rodbertus, Erster und zweiter socialer Brief an Klrchmann 1850, vierter 1834. — Ders., Die Handelskrisen und die Hypo- thckcnnot der Grundbesitzer 1858, jetzt kl. Schriften sä. M. Wirth. 1896. - Ders., Zur Erklärung nnd Abhülfe der heutigen Kreditnot der Grundbesitzer, 2. Bd. 1868. — Michaelis, Die Handelskrisis von 1857, Pickfords volksw. Monatsch. I—III, 1863, jetzt gej. Werke. — Schaffte, Die Handelskrisis mit bes. Rücksicht auf das Bankwesen, d. V.J.Sch. 1868, 1. — Ders., Zur Lehre von den Handelskrisen, Z. f. St. 1868. — Ders., Der große Börsenkrach d. Jahres 1373. ders. 1874; jetzt ges. Aufsätze II, 1886. — M. Wirth, Geschichte der Handelskrisen 1858. 4. Aufl. 1890. — Bonnet, Huestioi>8 öeoiwraiciuös et tiii!>,rieisrs8 ä. xroxos ck der Centralbank. Alle diese Einrichtungen verbilligen und vereinfachen das Geschästs- leben; sie funktionieren glatt und gut, fo lange von den Tausenden aufeinander Rechnenden jeder pünktlich zahlt, und fo lange für etwaige Ausfälle die Barvorräte der Banken ausreichen. Je gespannter aber die Kreditkette ist, desto leichter kann eine kleine Zahlungseinstellung selbst große und jedenfalls kleine Häuser in Verlegenheit bringen. Je leichtsinniger die Banken vorher aus Gewinnsucht Kredit gaben, desto weniger können sie zweiselhaften, oft nicht mal den größten und besten Firmen im Moment das nötige Geld zu Zahlungen fchaffen. Und wenige Zahlungsunfähige ziehen dann Dutzende uud Hundertc, die alle nur fallen, weil ihre Eingänge ausblieben, mit ins Verderben. Je besser die großen Centralnotenbanken und ihre Diskontopolitik fungieren, desto weniger ist Derartiges zu fürchten. Ganz läßt sich aber diese Gesahr nie beseitigen. Am wenigsten, wenn die großen Banken in enger Fühlung mit den Staatsfinanzen stehen. Diese verfügen zeitweise über sehr große Kapital« und Geldmengen, die sie gern zinsbar anlegen; sie haben andererseits oft auch schnell große Summen nötig, die sie in bankmäßiger Form aufnehmen und fo die Bankrefervoire leeren. Dadurch können unerwartete Eingriffe in den Kapitalmarkt entstehen; dadurch kann der Zinsfuß plötzlich fehr verteuert oder sehr verbilligt werden, ohne daß im Markt, in der Produktion, in dem Absatz liegende Gründe vorhanden wären. Vollends ein Staatsbankerott, ein Kriegsausbruch mit sehr starken Kapitalansprüchen werden die ganze 47« Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. M4 Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Doch ist auch für diese Zusammenhänge zu bemerken, daß eine volkswirtschaftlich hochstehende Staatsleitung die entsprechende Rücksicht auf den Kapitalmarkt in allen gewöhnlichen Fällen Wohl nehmen kann, ja daß sie sogar bedrängten großen Banken durch Darleihung überflüssiger, hiedurch nicht gefährdeter Staatsgelder in der Zeit der Krisis im Gesamtinteresse helsen kann. Die Ansammlung des gesparten Kapitals in den Banken ist ein großer Fortschritt, aber sie hat die Folge, daß in den Zeiten der Depression der kaufmännische Zinsfuß auf ein Prozent oder gar weniger sinkt. Ein englisches Sprichwort sagt: alles kann John Bull ertragen, aber wenn der Zins unter ein Prozent sinkt, wird er toll. Ganze Theorien wurden aufgestellt, die die Krisen ausschließlich auf dieses Sinken des Zinsfußes oder gar auf zu starke Kapitalbildung überhaupt zurückführten. Die zeitweise Kapitalansammlung ist an sich kein großer Übelstand, sie wird nur einer, wenn die Banken in solcher Zeit die geringen Gewinne nicht ertragen wollen, wenn sie, um das Geschäft zu beleben, leichtsinnig oder unvorsichtig Kredit geben, dadurch dann in 1—3 Jahren ihre Kapitalien erschöpfen und nun unter Umständen zu rasch den Zinsfuß erhöhen, auch den solidesten Geschäften Kredit verweigern müssen. Es handelt sich auch hier darum, daß die Gewinnabsicht zu sehr entscheidet, wo höhere Gesichtspunkte den Vortritt haben sollten. Hier, wie bei allen erwähnten Mißständen, die durch Geld- und Kreditvorgänge entstehen, und bei aller falschen Preisbildung der Waren handelt es sich darum, daß das heutige Geschäftsleben zu leicht nur auf den Gewinn der Stunde und des Tages statt auf die Zukunft sieht. Wenn in einer aufwärtsgehenden Konjunktur alle Konsumwaren und alle Produktionsmittel, zumal Kohle, Eisen u. s. w., im Preise steigen, ist das unvermeidlich und richtig; die etwaige Mehrproduktion, die nötige Mehreinfuhr kann nur fo geschaffen werden. Aber nie sollten die preissteigernden Unternehmer weiter gehen als nötig, stets sollten sie sich sagen, daß die Preissteigerung den Verbrauch einschränkt, daß sie nur ein Segen sürs Ganze ist, wenn sie anhält. Aber das wird vergessen, weil man nach dem Gewinn des Tages jagt und für die ferneren Folgen stumpf ist. Mit Betrug, mit Täuschung, mit falschen Bilancen und Nachrichten steigert man die Preise und treibt so der Krisis zu. Wenn die Preise stets ein richtiger Barometer der Marktlage wären, so wäre ja freilich Derartiges nicht möglich. Wir haben in der Wertlehre (Z 172 und 173) gesehen, daß dem nicht so ist, daß Betrug, Machtmißbrauch, Irrtum aller Art auf die Preisbildung Einfluß haben. — Wenn wir hier die Sünden der Überspekulation und der Preistreiberei betont haben, so darf man freilich dabei nie vergessen, daß in solcher Zeit Irrtümer und Leichtsinn sich mit dem Betrug mischen, daß die Preise in den Zeiten des glänzenden Geschäftsaufschwunges, wie in denen des plötzlichen Niederganges, oft für Monate auch von Gefühlsstimmungen beherrscht sind, die, auf Selbsttäufchung beruhend, später ganz unverständlich erscheinen. Die Ansteckung der Massengefühle wirft auch nüchterne Menschen um, die Gewohnheit, nur auf den Gewinn des Tages zu sehen, macht Tausende ganz blind. Der Mechanismus des heutigen Verkehrs und der Börse hat diese psychischen Krankheiten gesteigert. Die Händler, Unternehmer und Spekulanten der ganzen Erde sind heute durch den Telegraph verbunden; die einflußreichen derselben versammeln sich täglich auf den großen Börsen; falsche und richtige Nachrichten stürmen da auf sie ein; lautere und unlautere Elemente suchen hier für dies und jenes Stimmung zu machen; ehrliche und bestochene Journalisten suchen hier die Kurse und Preise zu heben, dort sie zu drücken. Wochen und Monate lang häufen sich die günstigen Nachrichten, dann wieder die trüben. Es gehört ungewöhnliche Nüchternheit, große Geistesklarheit, enorme Geschäfts-, Welt- und Handelskenntnis dazu, um in diesem von Gefühlen und Leidenschaften aller Art bewegten Massengetriebe stets das Richtige zu treffen. Selbst die Klügsten lassen sich nicht sowohl über die Bewegungen der Produktion und des Handels als über ihr Maß täuschen; die große Masse unterliegt fast stets bald den optimistischen, bald den Pessimistischen Gesühlen, zwischen denen die meisten Menschen unsicher hin und her schwanken. Und naturgemäß ist die Schätzung der niemals ganz klaren wirtschaft- 935^j Falsche Preisbildung. Typus des Krisenverlaufes. 477 lichen Zukunft und ein Kreditsystem, das auf dieser Schätzung der Zukunft und auf der täglich neu zu vollziehenden Vertrauenseinschätzung von Tausenden von Personen beruht, doppelt solchen psychischen Wandlungen unterworfen, wenigstens so lange die Menschen nicht in ihren Gefühlen und Leidenschaften ganz andere geworden sein werden. 240. Der typische Verlauf der wechselnden Konjunkturen bei den modernen Kulturvölkern. Nach der bisherigen Auseinandersetzung der wichtigsten Ursachen, welche den Ablauf des volkswirtschaftlichen Lebens überall zu einem schwankenden, unsicheren, hin- und herwogenden machen, dürste es klar sein, daß wir gegenüber den so zahlreichen Möglichkeiten von Störungen keineswegs für alle Zeiten und Völker behaupten können, die Schwankungen, sowie die Art des wirtschaftlichen Mißbehagens müßten in gleichen Perioden und in gleichen Charakterzügen sich wiederholen. Aber sür die neueren Kulturvölker der arischen Rasse mit ihren im ganzen ähnlichen Lebensbedingungen und Institutionen hat sich doch mehr und mehr seit dem letzten Jahrhundert die übereinstimmende Thatsache herausgestellt, daß ihre volkswirtschaftliche Entwickelung in einem cyklischen Auf- und Niedergang ihres Geschäftslebens sich vollzieht. Wir wollen nachher durch eine kurze historische Übersicht den Beweis hiefür erbringen. Wir werden uns aber die Darstellung dieser Oscillationen erleichtern, wenn wir vorher versuchen, den typischen Verlauf dieser je in Perioden von 8 — 20 Jahren sich vollziehenden Ausschwungs- und Niedergangszeiten, Hausse- und Baisseepochen, zu schildern. Das Wesentliche ist dabei der ganz verschiedene Charakter der Hausse und der Baisse. Zwischen beiden steht häufig, nicht immer die Krise, d. h. eine Zeit plötzlicher Stockung des Geschäftslebens, zahlreicher Bankerotte, rascher und starker Preisverändc- rungen, vollständiges oder partielles Versagen des Kredites; die Krise dauert oft nur wenige Tage und Wochen, oft auch länger; sie verteilt sich oft auf mehrere Anstöße, die ein Jahr oder länger auseinander liegen. Die Krise ist nicht eine plötzlich eintretende Krankheit, sondern nur der akute Ausdruck des Umschwunges vom Wellenberg zum Wellenthal der wirtschaftlichen Bewegung. — Man hat diese drei Teile, Aufschwung, Krise, Niedergang längst unterschieden, neuerdings aber erst hat Spiethoff die speciellen Symptome dieser drei zusammengehörigen Glieder derselben Kette genauer unterschieden und so die Erkenntnis des ganzen Problems wesentlich gefördert. Wir schicken noch voraus, daß wir diesen typischen Verlauf am deutlichsten da konstatieren, wo eine hoch entwickelte Volkswirtschaft mit Arbeitsteilung, Kredit, Export, moderner Technik und Betriebsweise, starker Kapitalverwendnng vorhanden ist, daß die durch Arbeitsteilung und Verkehr verbundenen Volkswirtschaften meist von gleichzeitigen oder bald sich folgenden Bewegungen und Krisen heimgesucht werden, die in innerer Verbindung stehen, daß dagegen weniger entwickelte Länder mit teilweise erhaltener Naturalwirtschaft, geringem Verkehr von diesen Krisen wenig oder nicht berührt werden. Die entwickeltesten Länder haben stets ihren großen Aufschwung an Reichtum und Macht, an Produktion und Technik, an Bevölkerungszahl und Kultur durch diese auf- und niedergehenden Bewegungen hindurch vollzogen; sie standen meist am Schlüsse jeder Rückgangsbewegung doch wesentlich höher als im Beginn der letzten Ausschwungsperiode. n.. Gehen wir von der Zeit der Stockung, der Geschäftsflauheit aus. Die meisten Preise stehen tief, der Geschäftsgewinn ist im Durchschnitt, zumal in den Hauptbranchen des Handels und der Industrie, ein sehr geringer; der Lohn und der Zinsfuß sind gedrückt; es mangelt jede Unternehmungslust. Das ersparte Kapital sammelt sich in den Banken, die Barvorräte derselben häufen sich; z. B. in der englischen Bank 1848—1852 von 1 auf 22 Mill. F; der kaufmännische Diskonto sinkt auf 1—2°/o. Der Export ist zurückgegangen; die erwerbenden Klassen schränken sich ein; der Konsum ist meist ein geringer. Die Zahl der Armen, der Beschäftigungslosen steigt in der Krise, bleibt nun aber lange hoch, nimmt zeitweise noch zu. Z. B. nahmen in Preußen 1846 —1850 die wegen Almosenempfanges von der Klassensteuer befreiten Personen von 440 000 auf 708 000 zu. Die Geburtsziffer und die Ehefrequenz ist gering, die Zahl der Sterbe- fälle, der Auswanderer, der Bestraften, der Bankerotte ist groß und wächst oft lange. ^78 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^936 Die württembergischen Konkurse z. B. warm 1835/36 bis 1847/43 von 1200 auf 4000, zu Anfang der fünfziger Jahre auf 8000 gestiegen. Dabei mögen einzelne Klassen der Gesellschaft noch so sehr von der allgemeinen Stockung unberührt bleiben, es mag sogar bei den niedrigen Preisen der Konsum von manchen Waren steigen, das Gefühl der Depression ist doch ein ziemlich allgemeines, alles spart, nur wenige wollen etwas wagen. Der ganze Zustand ist, wie wir eben sahen, nicht bloß ein wirtschaftlicher, sondern wesentlich auch ein massenpsychischer; nicht bloß Einsicht, sondern auch allgemeine Gefühle beherrschen ihn, und sie können sehr übertrieben sein; sie ändern sich meist nur sehr langsam, um so langsamer, je größer die vorausgegangene Katastrophe war. d. Aber zuletzt nach 2, 4, 6 Jahren ist sie doch von der Masse vergessen. Jetzt endlich wirkt der niedrige Zinsfuß zur Anlage des vorhandenen, massenweise angesammelten Leihkapitals, jetzt wirken die niedrigen Preise der Konsumgüter wieder auf vermehrten Verbrauch. Die vorhandenen Geschäftseinrichtungen werden nun wieder voll ausgenützt. Der Geschäftsgeist belebt sich, die Hausse in ihrem ersten Stadium hat begonnen. Kommen dazu nun anregende äußere Momente, glückliche technische Neuerungen, Verkehrsverbesserungen, der Aufschluß neuer Märkte, große politische Ereignisse, welche die Nachfrage beleben, siegreiche Kriege, Kolonieerwerbungen, große innere Neugestaltung in Verfassung, Gesetzgebung, Verwaltung, so werden vollends sichtlich die vorhandenen schlummernden Kräfte ausgelöst. Das zweite Stadium der Hausse charakterisiert sich nun durch Neugründung von Geschäften, Fabriken, Eisenbahnen, Banken wie durch Erweiterung der bestehenden. Dieser Aufschwung geht meist von bestimmten Geschäftszweigen aus; das eine Mal ist es die Textilindustrie, das andere Mal die Bauthätigkeit in den großen Städten; bald ist es das Bankwesen, bald sind es die Eisenbahnen. Je mehr die moderne Industrie vor allem der Kohlen, des Eisens, der Maschinen bedürfte, desto mehr haben sich diese Industrien der wichtigsten Produktionsmittel (wie erwähnt) an die Spitze der Bewegung gestellt, Arbeit und Kapital an sich gezogen, sich rasch ausgedehnt. Ihre Gewinne, die höheren Löhne, die steigenden Preise dehnen sich dann aber successiv in immer größeren Wellenkreisen auf die übrige Volkswirtschaft aus, sie erhält im ganzen das Gefühl des Wachstums, der Blüte, wenn auch einzelne Teile leidend bleiben, über Arbeiterentziehung, über Erschwerung der Kapitalbeschaffung klagen. Die Preise sind noch nicht anormal hoch; der allgemeine Konsum kann steigen; die Leute geben mehr aus, der Luxus wächst. Die Ehe- und Geburtenfrequenz steigt, die Zahl der Verbrechen und Vergehen nimmt ab, in Württemberg z. B. 1852—1857 von jährlich 23 000 auf 16 000, ebenso die Zahl der Konkurse; die vorhin erwähnten jährlichen 8000 sind Ende des Jahrzehntes auf 800 reduziert. Die Sparkassen süllen sich; der Verkehr und der Export steige», ist oft kaum mehr zu bewältigen. Der englische Export z. B., der 1740 — 1780 stabil gewesen, steigt von 1780 — 1315 von 12 auf 60 Mill. F; der zollvereinsländische war 1833—1840 von 430 auf 550 Mill. Mk. gewachsen, blieb dann 1840—1352 unverändert, stieg 1852 bis 1857 aufs Doppelte; der deutsche Import und Export stieg 1868—1372 von ca. 3000 auf 6000 Mill. Mk., um dann wieder bis 1886 ziemlich unverändert zu bleiben; in der letzten Hausseperiode 1895—1900 stieg er von 8200 auf 11 500. Der Glaube an die günstige Konjunktur, an das weitere Steigen oder Festbleiben der Preise und der hohen Geschäftsgewinne wird um so allgemeiner, je länger keine Ernüchterung kommt; man fühlt sich in sicherer Vorwärtsbewegung. Immer tritt mit der Zeit nun aber der schlimme Umstand ein, daß an die Stelle der führenden klaren Einsicht vage Gefühle, unklare Hoffnungen und Täuschungen treten. Statt zu merken, daß das Leihkapital erschöpft ist, daß die steigenden Preise den Konsum da und dort schon beengen, hofft die Menge auf weiteres Steigen der Preise, der Aktienkurse, der Dividenden. Es wird weiter gegründet, der Kredit dazu wird überspannt; die am raschesten vorangeschrittenen Industrien kommen bereits in die Lage, mehr anzubieten, als gesucht zu werden. Man zieht den ausländischen Kredit herbei, stapelt Waren künstlich auf, um die Preise zu halte». Weitsichtige Kartellleitungen suchen in diesem Stadium bereits die Preise auf mittlerem Niveau zu halten; die übrige Menge der Geschäftsleute will gewinnen, so lange es 937) Die Haussebewegung, die eigentliche Krise. 479 möglich ist, will die Preise weiter treiben; die Verbraucher von Kohle, Eisen und Maschinen fürchten, im folgenden Jahre vielleicht nicht genug zu bekommen; sie schließen lange Lieferungsverträge zu jedem Preise. In diesem dritten Stadium der Hausse wäre Nüchternheit und Kaltblütigkeit am erwünschtesten; sie fehlt meistens. Man kommt so in das vierte, letzte Stadium der Hausse; die Bedingungen des Aufschwungs sind verschwunden, haben sich in ihr Gegenteil verkehrt. Aber alle Produzenten und Händler haben ein Interesse, die Preise zu halten, zumal die Neugründungen der letzten Jahre. Sie stecken noch in den Schwierigkeiten des Anfangs, haben teuer, oft auch verschwenderisch gebaut, sie können ohne hohe Preise sür die abzusetzenden Waren nicht gedeihen. Alle an der Haussebewegung Interessierten suchen die Bewegung um jeden Preis in der bestehenden Richtung zu erhalten, um ihre Gewinne zu realisieren. Man verteilt, wenn immer noch neue Unternehmungen gegründet werden, die Kapitaleinzahlungstermine über immer weitere Zeiträume; der Kredit wird immer stärker angespannt; die Barvorräte der Banken schwinden dahin, die Notencirkulation steigt in der Regel, ihr Wechselportefeuille füllt sich übermäßig, lauter Zeichen, daß sie zu viel Kredit gegeben. So sank z. B. der Barschatz der Bank von England 1824—1825 von 13,5 auf 1,2 Mill. K, während ihre Noten zugleich von 17 auf 26 Mill. stiegen, ihre Wechsel von 2 Mill. im Jahre 1821 auf 12 im Februar 1826 gestiegen waren. Statt bloßerGeschäftswechfel kommen Gefälligkeits- und Reitwechsel in Cirkulation, die unter dem Schein gemachter Geschäfte kühnhalsigen Spekulanten einen gewagten Kredit verlängern. Die in Zeitgeschäften ä la Hausse Spekulierenden lassen sich im sogenannten Reportgeschäft von Monat zu Monat einen Kredit geben, den sie immer teurer bezahlen müssen; die immer höheren Zinssätze (Reportsätze, Reportwucher) hiefür deuten auf die Überspannung des Kredites und der Spekulation klar hin. o. Die Einsichtigen haben längst erkannt, daß es nicht so fort gehen könne, daß die leichtsinnigen, teilweise betrügerischen Neugründungen sich nicht werden halten können. Die Kreditbanken haben große Bestände neuer Aktien, Obligationen, fremder Anleihepapiere, die sie nicht mehr los werden; die Lagerhäuser sind mit Waren überfüllt; statt auf Bestellung wird auf Konsignation gearbeitet. Die Kurse und Preise wollen längst nicht mehr steigen, werden nur durch künstliche Manipulationen gehalten. Jetzt genügt der Bankerott einer Bank, einiger großer Jndustriehäuser und das Kartenhaus bricht zusammen, die Preise und Kurse fallen rafch, die umlaufenden Wechsel werden nicht eingelöst, kommen zurück, müssen von früheren Indossanten oder dem Aussteller bezahlt werden. Die Banken kommen in Verlegenheit, müssen, wenn sie es nicht vorher thaten, plötzlich ihren Diskont von 3 und 4°/o auf 7, 10 und 12 °/o erhöhen. Die Zahlungsunfähigkeit selbst solider Häuser tritt ein, rasch werden die Konkurse von Dutzenden, oft von Hunderten von Firmen angemeldet. Die eigentliche Krise ist da. Der Unternehmungsgeist bleibt nun um so länger gelähmt, je größer die Entwertung und der Schrecken war. Die Geschäftswelt kann sich meist selbst unter schmerzlichen Opfern nicht sofort auf den reduzierten Bedarf einrichten. Oft dauert es Monate, oft Jahre, bis sich einigermaßen das Gleichgewicht zwischen der gesunkenen Nachfrage und der langsam sich einschränkenden Produktion wiederherstellt. Die Leiden konzentrieren sich natürlich auf die Zweige der Volkswirtschaft, die vorher übermäßig sich ausgedehnt haben. Aber das allgemeine Mißtrauen erstreckt sich viel weiter, kann aus sast alle Zweige der wirtschaftlichen Thätigkeit sich ausdehnen, allerdings auch jetzt wieder in immer schwächeren abnehmenden Wellenbewegungen. Kommt es nicht zu einer kritischen Katastrophe, zu einer ausgesprochenen Krisis mit zahlreichen plötzlich angemeldeten Konkursen und fast gänzlichem Versagen des Kredites, oder hat Staats- und Bankhülfe das schlimmste Schicksal wenigstens von den größten und einflußreichsten Häusern abgewandt, so ist das Bild ein etwas anderes. Aber doch nur in dem Sinne, daß die notwendige Liquidation, das Sinken der Preise, die Einschränkung der Unternehmungslust mehr in langsamer, chronischer Weise eintritt. Das ist ein Fortschritt, wenn auch manche zweifelhafte Geschäfte sich dann noch einige Jahre hinschleppen; so haben z. B. die englischen Konkurse, welche 1871 — 1875 auf 480 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s^gZF 6000 — 7000 jährlich standen, eben weil keine so starke Reinigungskrise in England wie anderwärts 1873—1875 eintrat, sich bis 1879 gesteigert; sie erreichten damals die Zahl von 13130, gingen erst wieder bis 1884 auf 4190 herab. ä. Wir können uns bei der Darstellung der der eigentlichen Krise folgenden Depressionszeit kurz fassen. Sie wird fast immer jahrelang dauern, ob eine akute Krise ihr voranging oder nicht. Wir haben mit ihrer Schilderung oben (a.) begonnen; sie ist ja die Voraussetzung der beginnenden Aufwärtsbewegung. Sie muß zumal dann eintreten, wenn das Bedürfnis für Baumaterialien, Maschinen, Verkehrsmittel, Eisen und Produktionsmittel aller Art gleichsam vorweg in der Hausse auf Jahre hinaus befriedigt ist. Sie besteht wesentlich darin, daß die bisherige starke Neuanlage von Kapital in den Industrien der Produktionsmittel aufhört, daß die bestehende derartige Industrie ihre Produkte nicht in gleichem Umfang und zu gleichem Preise wie in der Hausse absetzen kann, daß entsprechend den Arbeiterentlassungen und Konsumtionseinschränkungen in den weitesten Kreisen ein Rückgang der Nachfrage entsteht. An gewissen Punkten zeigt sich nun eine starke, an anderen und so ziemlich überall eine gewisse, sogenannte Überproduktion. Es ist eine Unterkonsumtion vorhanden, von der man in der Hausse nichts wußte. Die Überproduktion hatte im dritten und vierten Stadium der Hausse begonnen, aber man hatte in ihrem Treiben, in ihren durch steigende Preise realisierten Gewinnen nicht gemerkt, daß man anfange, den Markt zu überführen. Die Überproduktion ist nun aber meist doch keine solche, daß sie außer allem Verhältnis zur Möglichkeit des Absatzes stünde; sie ist nur zu groß für den reduzierten Verbrauch der Depression; sie zeigt sich wesentlich darin, daß die Produzenten nur mit Verlust verkaufen können, daß die gestiegenen Kurswerte der Aktien, daß die hoch zu Buch stehenden Neugründungen bei dem gesunkenen Preis keinen oder einen ganz geringen Gewinn mehr geben. Wie ist zu helfen? Eine Anzahl der zuletzt gegründeten nicht gut fundierten Geschäfte macht Bankerott; die andern schränken die Produktion ein; sie können es am leichtesten, wenn sie kartelliert sind. Die Preise fallen, man setzt sie wohl auch seitens der Kartelle absichtlich, mit Überlegung herab. Es ist immer die Frage, wie rasch Derartiges hilft, wie stark die Kontraktion, die nötige Produktionseinschränkung, der Preisfall sein müssen; durch Preisermäßigung kann man an sich Wohl meist neue Bedürfnisse wecken; man kann Konsumartikel dadurch in weitere Kreise bringen; aber die Preisherabsetzung von Eisen und Kohle, von Maschinen und Bausteinen schafft in solcher Zeit nicht rasch neue Käufer; der Bedarf ist ja für länger gedeckt. Ganz besonders schlimm gestaltet sich die Depression, wenn zugleich ein erheblicher Teil der bisherigen Ausfuhr stockt oder gar ganz verloren geht. Ist — wenn auch mit Verlust und starker Preisherabsetzung — in der Depressionszeit die Ausführ zu steigern (wie z. B. die deutsche Eisen- und Maschinenausfuhr 1900—1903 und ähnlich schon srüher die Ausfuhr), so ist das eine große Erleichterung. Sie erlaubt, die Arbeiterentlassung einzuschränken, den mittleren Geschäftsgang annähernd aufrecht zu erhalten. Man muß in jeder Depression längere Zeit mit geringeren Gewinnen zufrieden sein; man muß längere Zeit mit ansehen, daß unbeschäftigtes Leihkapital sich sammele. Man sucht allgemein durch Ersparnisse im Betrieb, durch technische Fortschritte sich zu helfen; man dehnt die Geschäftsthätigkeit auf bisher vernachlässigte Zweige aus. Staat und Gemeinde suchen durch Notstandsarbeiten, Wegebauten und Ähnliches zu helfen. Die Auswanderung nimmt zu, die Einwanderung ab; die Geburtenzahl sinkt, die Sterblichkeit steigt. Das Schlimmste ist häufig die allgemeine Mutlosigkeit, die länger anhält, als die realen Ursachen es nötig machen. Zuletzt kommt allgemein Produktion und Konsumtion wieder ins Gleichgewicht. Die zunehmende Bevölkerung ist in das zu große volkswirtschaftliche Kleid gleichsam hineingewachsen. Die erst recht langsame neue Kapitalbildung wird wieder stärker, der Kreislaus der Konjunktur beginnt auss neue. — 241. HistorischeÜbersichtderAuf- und Nieder gangsbewegungen der letzten 200 Jahre. Zwar wifsen wir von mancherlei Krisen aus der Blütezeit Griechenlands und Roms; auch von solchen aus dem späteren Mittelalter und aus 939) Die Handelskrisen vor 181S. 481 dem 16. und 17. Jahrhundert; die Aufschwungsperioden der Silberproduktion in Tirol, Ungarn, Böhmen und Sachsen von 1200—1600 erinnern an die kalifornisch-australische und südafrikanische der Neuzeit. Der Aufschwung der Seeschiffahrt, des Sklavenhandels, des Kolonieerwerbs durch die westeuropäischen Staaten im 16. und 17. Jahrhundert erfolgte stoßweise; die damit verbundenen Konjnnkturenwechsel treten uns in Umrissen heute noch entgegen. In Holland erzeugte 1634—1637 der Tulpenhandel eine Spekulation schwindelhafter Art, die mit einer Krisis endigte. Die Ausbildung Amsterdams zum ersten Anlehen- und Aktienmarkt der Welt konnte nicht ohne Übertreibungen bleiben. Aber deutlicher sahen wir diese Dinge doch erst von 1630—1740 an. England hatte 1660 —1720 einen großen Ausschwung seines Handels, seiner Marine, seiner Industrie erlebt, in glücklichen Kriegen seine Überlegenheit über Holland und Frankreich festgestellt; seine Aussuhr war 1663 — 1730 von 2 auf 11 Mill. F gestiegen. Die Krisen von 1696, 1711, 1721, 1731 — 1732 waren die naturgemäße Folge. Die Preistreiberei und der Aktienschwindel von 1713—1720 aus dem Londoner Markt war relativ blinder und maßloser als je später. Das Lawsche Gründungsfieber in Paris von 1715—1720 ging dem parallel. In Deutschland waren die Schwankungen zwar noch nicht so stark; aber sür den preußischen Staat glaube ich doch 1680—1705 eine aufsteigende Konjunktur, 1705—1715 Stockung, Not- und Sterbejahre, 1715—1735 allgemeine Besserung, 1736—1743 wieder Krisis und Stockung, 1745—1756 nochmals aufwärtsgehende Konjunkturen nachweisen zu können. Frankreichs gesamter Außenhandel war von 1716 — 1755 von 200 auf 600 Mill. Frcs. jährlich gestiegen und sank nun in den Kriegsjahren 1755—1763 wieder auf 400, um bis 1785—1787 aus 1100 zu steigen. Die Kriegsjahre 1755 — 1763 hatten so große tief einschneidende volkswirtschaftliche Änderungen erzeugt, sie waren von so großen Münzverschlechterungen und Preissteigerungen begleitet, und es traten vom Schlüsse des Krieges an dann abermals solche Verschiebungen von Angebot und Nachfrage, folche Preisänderungen und Wechselreitereien ein, daß eine jahrelange heftige Krisis und Geschästsstockung nicht ausbleiben konnte. Hamburg hatte während des Krieges unerhörte Gewinne gemacht, seine Geschäftsthätigkeit hatte sich rapide ausgedehnt, die Zahl seiner Banksolien z. B. war von 3000—9000 gestiegen; jetzt litt es 1763—1766 auch unter dem Rückschlag neben Amsterdam am heftigsten, die Häuserpreise blieben bis 1777 rückgängige. Erst in den achtziger Jahren begann wieder der Aufschwung. Die wirtschaftliche Epoche von 1775—1315 ist bedingt durch den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg, die sranzösische Revolution und die daran sich knüpsenden Kriege und Verschiebungen im Kolonialbesitz und Welthandel. Einzelne Staaten und Gegenden erleben einen ungeheuren Aufschwung, andere starken Niedergang und Stockung. Preußen, Norddeutschland, Hamburg zeigen uns zuerst bis 1806 das Bild einer raschen Entwickelung: der Getreideexport steigt, die Güterpreise gehen rapid in die Höhe; alle Preise stehen hoch, der Handel nimmt einen Aufschwung wie nie; Luxus und Spekulation gedeihen. Freilich nicht, ohne daß es 1799 zu einer hestigen Stockung in Hamburg kommt, die aber doch rasch vorübergeht und wieder einer Auswärtsbewegung bis 1806 Platz macht; von da an tritt für Deutschland mit den ungünstigen Kriegsereignissen der Rückgang ein, der auch nach dem Frieden sich kaum bessert, ja (wie wir schon sahen) in den zwanziger Jahren durch die reichen Ernten und den stockenden Rohproduktenabsatz zu einer hestigen landwirtschaftlichen Krise sich steigert. Großbritannien hat 1763 bis 1772—1773 wie der Kontinent eine Depression, erschöpft sich dann im amerikanischen Unabhängigkeitskriege vollständig, ist 1783 nach dem Frieden von Versailles sast bankerott, nur langsam weiß der jüngere Pitt es durch seine Zoll- und Kolonialreform wieder zu heben. Dann kommen die napoleonischen Kriege, die neben allerlei kleinen Handelsstockungen (z. B. 1793, 1799, 1802 und 1810» England einen seltenen Aufschwung bringen, indem es ihm gelingt, den Handel und die Kolonien fast der ganzen Welt an sich zu reißen; aber 1815 erzeugen die Rückkehr zum Frieden und die damit gegebenen Änderungen eine längere Stockung. Auch Frankreich erlebt 1799, 1804, 1810/11 erhebliche Krisen. Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II. 1,—S. Aufl. 31 482 Viertes Buch- Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. M0 'Von 1815 — 1850 vollendet sich in England das System der Großindustrie und der industriellen Übermacht auf den fremden ihm zugänglichen Märkten; aber nicht ohne daß die stets zu weit ausgedehnte Produktion, der Handel nach Amerika, die Ausbildung Londons zum Kreditmarkt der Welt, zum Zentrum des Zwischenhandels immer wieder große Rückschläge bringt. Die Krise von 1825 schloß sich an die maßlose Exportsteigerung nach Südamerika und andere Länder, an den übermäßigen Kapitalexport und die Gründerthätigkeit an; sie wirkte schon etwas auf den Kontinent und die Vereinigten Staaten zurück. Die Stockung war aber schon 1827 überwunden; ein Geschäftsaufschwung trat ein, der in der Krisis von 1837 sein Ende fand; hauptsächlich die Waren- und Kapitalausfuhr nach den Vereinigten Staaten hatte die Übertreibung herbeigeführt; dort hatte die Bodenspekulation und Bankgründung wahre Orgien gefeiert. Im Jahre 1839 folgte nochmals eine Geld- und Kreditkrisis in England; der Tiefstand für die Baumwollindustrie trat 1842 ein. Dann kam wieder ein Aufschwung bis 1847; die damalige Krisis haben wir schon erwähnt. Die Vereinigten Staaten und bis auf einen gewissen Grad auch Frankreich haben teils gleichzeitige, teils etwas nachfolgende Krisen (1815—1850) erlebt. Deutschland überwand die Agrarkrisis von 1818—1826 nach und nach von 1330 an, hatte dann eine Aufschwungsbewegung, die an die Zollvereinsgründung, den beginnenden Eisenbahnbau, die erstere größere Kreditorganisation anknüpfte, bis in die vierziger Jahre. Nun kam aber eine fast zehnjährige Depressionszeit; Kartoffelkrankheit, Revolution, Handwerker- und hausindustrielle Krisis, Not der Zwergbauern wirkten dem beginnenden Ausbau der Großindustrie entgegen. Von Anfang der 1850 er Jahre, hauptsächlich vom Krimkrieg an beginnt in ganz Westeuropa und in den Vereinigten Staaten ein beispielloser Aufschwung, der in der Hauptsache bis 1873—1875 reicht: Großindustrie, Bank- und Eisenbahnwesen vollenden ihren ersten definitiven Ausbau, die Landwirtschaft blüht bei hohen Preisen; Deutschland und Italien erreichen ohne lange Kriege ihre politische Einheit; die Freihandelsbewegung verstärkt die internationale Arbeitsteilung; Kalifornien und Australien haben durch ihre Goldschätze eine enorme Kaufkraft, der Edelmetallstrom begünstigt die steigenden Preise. Und der Aufstieg wird erreicht trotz der zwei großen internationalen Krisen von .1857 und 1873 und mehreren kleinen partiellen. Die Krise von 1857 ging von der Überführung der Vereinigten Staaten mit europäischen Waren und Kapital aus; feine Kaufkraft versagte durch Erntewechsel. Große Überspekulation und Übergründungen, maßloser Reitwechfelmißbrauch hatten sich daran geknüpft. Das weniger als England und Deutschland betroffene Frankreich hatte schon 1856 durch eine Börsenkrisis die wirtschaftliche Lust etwas gereinigt. Doch hatten auch die anderen Staaten die Krise bald wieder, meist schon 1858 —1859, überwunden. Die Ursachen der Aufwärtsbewegung waren zu stark geblieben. Im Jahre 1864 erlebte England schon wieder eine Geldkrise, 1866 (im Mai am schwarzen Freitag) eine Kreditkrise infolge seiner übergroßen Kredite nach den Vereinigten Staaten. Die in England hierauf folgende Depression hinderte, daß der bald eingreifende neue Geschäftsaufschwung dort zu stark wurde. Der Krieg und die Niederlagen Frankreichs legten diesem Lande 1870—1873 Reserven auf. Um so größer war der Aufschwung iu dem siegreichen von 4 Milliarden Mk. Kriegsentschädigung überfluteten Deutschland, sowie in Osterreich, in den Vereinigten Staaten und anderwärts. Der Eisenbahnbau, die Bankgründungen, der Ausbau der Großstädte, die Fortschritte im Bergwesen, in der Eisen- und Maschinenindustrie, im ganzen Welthandel führten zu einer durch Aktiengründung, Effektenspekulation, Schwindel und Betrug beispiellos gesteigerten wirtschaftlichen Fieberhitze. Die eigentliche Krise setzte 1873 ein, hielt aber in den verschiedenen Ländern lange an; die Depression wollte fast ein Jahrzehnt nicht weichen. Nur ein mäßiger Aufschwung trat 1879—1882 ein, er endete in Frankreich mit einer Börsen-, Kredit- und Gründungskrise (Fall der Union gönörals unter Bontoux, deren Aktien in 3 Jahren von 500 auf 2880 stiegen, dann in 4—5 Monaten auf 340 fielen); in den Vereinigten Staaten mit einem Eisenbahnkrach. In England trat Die Handelskrisen des 19. Jahrhunderts. 483 1834—1837 wieder eine starke Depression ohne vorausgegangene eigentliche Krise ein. Allerwärts in Europa verschärfte die landwirtschaftliche Not die Lage. Erst in den Jahren 1387—1890 besserten sich die Geschäfte. London und die anderen großen Börsenplätze übernahmen jetzt zu große Anlehen für die ganze Welt, auch für halbbarbarische, bankerotte Staaten,was so lange den Export dahin steigerte, als sie Zinsen zahlten. Als der argentinische Finanzagcnt Baring 1890 in London fiel, begann dort keine Krise, aber eine starke Depression; in den Vereinigten Staaten setzte aber eine große Krise 1893 ein. Man hatte dort, als der Rückgang 1890 einsetzen wollte, durch den erhöhten Schutzzoll und starke Silberprägungen eine künstliche Hausse in Scene gesetzt. Um so furchtbarer war die Krisis: die Zahl der Konkurse 1330 65 700, 1890 189 800 stieg 1393 aus 331422. 642 Banken stellten ihre Zahlungen ein, ein Siebentel des Eisenbahnnetzes war bankerott. In manchen anderen Ländern trat der Tiefstand erst 1894 ein. Von 1895 begann wieder eine allgemeine Besserung, wenn auch Ende des Jahres eine Art Börsenkrisis sich einstellte. Von den Jahren 1875—1395 könnte man fast sagen, daß sie für alle Kulturstaaten eine geringere wirtschaftliche Vorwärtsbewegung bedeuteten als 1355—1375. Aber sie hatten auch geringere Schwankungen der Konjunktur. Daß sie aber nicht fehlten, zeigen die folgenden Zahlen George de Laveleyes über die in den einzelnen Jahren an den Börsen der Kalturstaaten durchgeführten Effektenemissionen, die freilich durch die Konversionen, die Aktiengründung im Anschluß an bestehende Geschäfte u. s. w. viele Posten enthalten, die nicht neugebildetes und neuangelegtes Kapital bedeuten. Sie betrugen in Mill. Mk,: 1871 12472 1879 7524 1837 3997 1895 5224 1872 10114 1880 4426 1888 6280 1896 13 376 1873 3727 1831 5743 1839 10 142 1897 7676 1874 3373 1882 3632 1890 6513 1398 8432 1875 1363 1883 3345 1891 6176 1399 9016 1876 2922 1884 3901 1892 2008 1900 9492 1877 6324 1885 2592 1893 6318 1901 7943 1878 3649 1836 5366 1394 14 252 Dieses Zahlenbild zeigt am deutlichsten die Aufschwungs- und Depressionsepochen^ zeigt, wie erheblich der Wechsel der Konjunktur — auch ohne große Krisen wie sie 1857 und 1373 stattfanden — war. Ein anderer Barometer ist der Eisenpreis: die Tonne schottischen Roheisens stand 1873 117 Mk., sank bis 1379 auf 47, bis 1886 auf 40, stand 1390 auf 50, 1894 auf 47 und blieb 1395—1899 auf 44—47. Rheinisch-westfälisches Gußroheisen Nr. 1 stand 1336 55 Mk,, 1390 94, 1396—1399 67—69, 1900—1901 93, Dezember 1901 65. Die neue Aufschwungsperiode von 1895—1900 war eine in den Vereinigten Staaten, in Deutschland und Belgien sehr erhebliche, in England, Frankreich und den anderen Staaten eine gemäßigte, in Rußland eine durch den Schutzzoll künstlich gesteigerte. Die Handelsverträge, günstigere Ernten, die wachsende innere Nachfrage, der Fortschritt der Elektrizitätsanwendung, die wachsende Goldproduktion hatten allerwärts, zumal in Deutschland, die Bewegung inauguriert, sie blieb bis 1399 immerhin in gewissen Grenzen. Über den sehr großen Aufschwung der deutschen Produktion seien nur einige Zahlen angeführt: Deutsche Aus- und Einfuhr 1892—1894 je 7 Milliarden Mark, 1899 — 1901 je 10; preußische Steinkohlenproduktion 1392 65 Mill. Tonnen, 1900 102; Roheisenproduktion 1392—1893 5 Mill. Tonnen, 1900 8,5; deutsche Stahlproduktion 1894 6 Mill. Tonnen, 1899 9,6; nach Ealenburg nahmen zu 1896—1900 : die Metall- und Maschinenindustrie um 82, die elektrische Industrie um 110, die Baugewerbe um 74, die Industrie der Steine und Erden um 5l°/o; deutsche Aktiengesellschaften wurden 1393 95 mit 77, 1899 364 mit 544 Mill. Mk. Kapital begründet; die deutschen Kreditaktienbanken (von 1 000 000 Mk. Kapital auswärts) hatten eigenes und fremdes Kapital (ohne Accepte) 1893 2636, 1900 5664 Mill. Mk. Die Steigerung 31* 484 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s942 des Aktien- und des Bankkapitals ist sreilich teilweise eine bloß rechtliche resp, nominelle^ infolge von Umwandlungen und Einverleibungen. Der deutsche Roheisenkonsum war pro Kopf 1880 51,6, 1890 88,6, 1895 104, 1900 162,5 KZ, ein Zeichen, wie sehr die Haussekonjunktur von der Industrie der Produktionsmittel geführt wurde. Von 1398 —1901 erfolgten starke Preiserhöhungen, das Kapital begann zu mangeln, der Kredit überspannte sich. Im Herbst 1899 begann die Panik in Rußland, in Ost- und Nordeuropa mangelte das Kapital, der westeuropäische Kredit schränkte sich stark ein. Die Deutsche Reichsbank erhöhte am 19. Dezember 1899 den Diskont auf 7°/v, höher als jemals; das war ein Sturmsignal. Die Kurse begannen im Laufe von 1900 zu weichen, im Frühjahr 1900 setzte eine vorübergehende Stockung in den Vereinigten Staaten ein. Oktober 1900 bis Mitte 1901 fielen eine Anzahl deutscher Hypotheken- und Kreditbanken, sowie Jndustriegefellfchaften. Eine eigentliche Geld- und Kreditkrisis brach aber nicht aus. Doch steigerte sich Furcht, Unbehagen, Preisdruck, Kursfall noch einige Zeit und ging dann in chronische Depression über, die bis heute dauert (März 1903). Die Zahl der eröffneten Konkurse, 1896 auf 6190 gesunken, erreicht 1901 9387; betrügerische und leichtsinnige Handlungen von Bankdirektoren und Bankbeamten sind zahlreich ans Tageslicht gekommen, wahrscheinlich auch zahlreich vertuscht worden. Der Tanz ums goldene Kalb zerstört stets die Moral und die Nüchternheit der schwächeren Charaktere. Die Löhne sanken, die Arbeitslosigkeit nahm nicht stark aber immerhin so zu, daß allerwärts Notstandsarbeiten begannen. Zahlreiche Eisen- und Maschinenwerke, welche 1898 — 1899 auf 200 — 300 im Kurs standen, sind auf 100, teilweise auch auf 40 — 60 gefallen; viele, die 1899 noch 10 — 30°/» Dividende gegeben, mußten 1901 eine solche verweigern. Alle Dividenden sanken sehr bedeutend. In den Vereinigten Staaten haben die Schutzzölle, die künstliche Vermehrung der Aktiennotenbanken, die riesenhaften Trustbewegungen von 1900 bis Mitte 1902 die Lage gehalten; aber der Kredit ist maßlos überspannt, es mangelt immermehr 1902 an Kapital. Ob eine Krise noch kommt, ist nicht sicher; die Depression wird sich einstellen, vielleicht wie schon öfter einige Jahre nach der europäischen. Allerlei äußerliche Ursachen (Ernten, Transvaalkrieg, Chinaexpedition) haben mitgewirkt. Die Grundursachen liegen wie früher darin, daß ein berechtigter Aufschwung überschätzt, durch Überfpekulation, Übergründung, Preistreiberei, durch Schwindel und Betrug, durch übermäßige Kreditausdehnung über sein in der Natur des Bedarfs, der Produktivkräfte, des vorhandenen Kapitals liegendes Maß hinauf getrieben wurde und so einer Depression Platz machen mußte. Sie ist immer sehr viel mäßiger geblieben als 1873 —1879, in erster Linie weil unser Bankwesen fester stand, besser organisiert war, weiter blickte, weil die Kartelle etwas regulierend eingriffen, die maßlofe Konkurrenz hinderten, weil unsere Staatsleitung die Krise besser begriff als 1873. Wir kommen daraus zurück. 242. Die bisherigen Krisentheorien und die Krisenlitteratur. Ehe wir nun zusammenfassen, was aus unserer bisherigen Darlegung folgt, fchicken wir einige Bemerkungen über die älteren Krisentheorien und die neuere Krisenlitteratur voraus. Die älteren Theorien beruhten wesentlich auf einer zu geringen Ausdehnung des Beobachtungsmaterials. Wir werden sagen können, daß man bis gegen 1700 überhaupt keine wissenschaftlichen Vorstellungen über die wechselnden Konjunkturen, die Aufschwungs-, Krisen- und Niedergangszeiten hatte. Man fah die fchlimmen Zeiten als Strafe Gottes für menschliche Schlechtigkeiten an. Die Aufklärung des 18. Jahrhunderts kam nun Wohl darüber etwas hinaus; man fing an, die Krisen zu beobachten. Aber der Merkantilismus stand ihnen zuerst ratlos gegenüber, fah wesentlich nur die fallenden Staatseinnahmen, suchte durch erhöhte Tarife, strengere Kontrolle zu helfen, fo in Preußen 1713—1720, 1736 —1743, 1765—1772, auch noch 1799. Freilich fehen wir daneben auch die Anfänge einer gefunden Krifenpolitik z. B. bei Friedrich Wilhelm I. 1713—1720, bei Friedrich dem Großen nach dem 7 jährigen Kriege. Und in kluger Weise hat der feine und klare Beobachter James Steuart die Krisen beurteilt; er sagt: das Gleichgewicht Die älteren Kriscntheorien. 485 zwischen Angebot und Nachfrage kann kein absolutes sein; die kleinen Schwankungen stören aber nicht viel, solche Vibrationen gehören zur wirtschaftlichen Entwickelung. In die großen Störungen aber (Erhöhung der Produktionskosten, Stockung des Absatzes) muß der „leitende Staatsmann" regelnd, helfend, Absatz und Luxus ermunternd, Aus- und Einfuhr beherrschend eingreifen. Die Krisen und Stockungen von 1780 —1815 hatten eine lebendige öffentliche Meinung und eine theoretische Spekulation über das Problem geschaffen. Die erstere führte das, was man als Überproduktion empfand, auf die Maschinen zurück, klagte über die zeitweise Arbeiterentlassung. Dieser Auffassung trat die abstrakte Naturlehre der Volkswirtschaft gegenüber. I. B. Sah, James Mill und Ricardo waren ihre Wortführer, Im einzelnen abweichend, in den Hauptpunkten übereinstimmend lehrten sie im Anschluß an Tucker und die Physiokraten, daß man in letzter Instanz ja doch Produkte stets mit Produkten kaufe, daß, wenn allerwärts gleichmäßig mehr produziert werde, keine Überproduktion entstehen könne, da das Plus an einer Ware stets einen Gegenwert in einer anderen finde, daß wenn irgendwo partielle Überproduktion stattfände, das in einer partiellen Unterproduktion an anderer Stelle oder in zufälligen äußeren Ereignissen, wie Mißernte und Krieg, seine Ursache habe, daß der als Kapital verwandte Teil des Einkommens stets den Reichtum des Landes hebe, daß wenn kleine Adsatzstörungen vorkämen, die natürliche Ordnung der Dinge rasch das Gleichgewicht herstelle. Die Lehre von den „Absatzwegen" erschien bei Sah und seinen Nachfolgern gleichsam als der Mittelpunkt ihrer ganzen Harmonistischen Theorien; sie wollten zu» gleich mit ihrer Lehre alle Staatseingriffe abhalten, alle Schutzzölle bekämpfen, jener Forderung entgegentreten, welche die Maschinen im Interesse der Arbeitsgelegenheit verbiete. Sah und Ricardo haben freilich dann bei näherer Untersuchung der Dinge ihren Gegnern in den späteren Auflagen ihrer Schriften große Konzessionen gemacht, die ihre optimistische Lehre stark einschränkten. Aber ihre liberalen Nachtreter blieben doch bis heute in ihren Wegen. Das Richtige an ihrer Theorie war, daß auf die Dauer, nach Jahren und Jahrzehnten betrachtet, naturlich Produktion und Konsumtion sich immer wieder zuletzt die Wage halten; der Streit war nur, ob das Gleichgewicht so leicht, so rasch sich herstelle, wie groß die Störungen, und was ihre Ursachen seien. Es sei noch beigefügt, daß der Streit sich natürlich nicht darum drehte, ob eine abstrakt-objektive Überproduktion möglich sei, d. h. eine solche, welche auch bei billigsten Preisen, günstigster Einkommensverteilung und normalstem Verkehrsmechanismus nicht Absatz finde. Eine solche hat nie irgend jemand angenommen, auch kaum eine solche, die in allen Zweigen der Produktion ganz gleichmäßig stattfinde; man sah stets, daß die Erscheinung von einzelnen Zweigen ausgeht; man nannte sie nur eine allgemeine, wenn sie den größeren Teil der Volkswirtschaft mehr oder weniger in Mitleidenschaft zog. Die ersten Gegner der Say-Ricardoschen Theorie waren der von R. Owen angeregte Malthus und der socialpolitisch fühlende Sismondi, beide nicht so optimistisch, nicht so doktrinär wie Say und Ricardo, beide realistische Beobachter des Lebens. Der erstere sagt, wie es Übervölkerung giebt, so stellt sich leicht Überproduktion ein, rmd zwar durch zu starke Kapitalansammlung in den Händen der Reichen; überall in der Volkswirtschaft müssen die rechten Proportionen der untereinander verbundenen Elemente herrschen, und daran fehlt es oft heute. Sismondi klagt die Plan- und Regellosigkeit der modernen Produktion an, welche partielle Überproduktion erzeugen. Dem Satze Ricardos, daß wenn Land- und Tucharbeiter beide gleichmäßig ihre Produktion vermehrten, sie beide untereinander auch das Plus tauschten, wirft er die berechtigte Frage entgegen, ob denn ländliche Arbeiter, wenn es ihnen gut gehe. Plötzlich entsprechend mehr Röcke, Tucharbeiter plötzlich ebensoviel mehr Brote begehrten? Aber nicht bloß eine partielle, sondern eine allgemeine Nichtübereinstimmung von Produktion und Nachfrage gebe es; sie folge aus der Ungleichheit der Einkommensverteilung, dem Lohndruck, dem heutigen System der freien Konkurrenz; das rücksichtslose privatwirtschaftliche Gewinnstrebcn erzeuge leicht eine falsche Produktion, da sie nicht durch den Bedarf, sondern nur durch den augenblicklichen Preisstand und die Gewinnmöglichkeit 486 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. hervorgerufen werde. Dem egoistischen Interesse der Unternehmer ständen zu schwache Gegengewichte gegenüber. Besser werde es nur, wenn die Solidarität der Unternehmer und Arbeiter anerkannt werde, wenn die ersteren für die Arbeiter im Falle der Krankheit, des Alters, der Unfälle, der Arbeitslosigkeit sorgten, wenn die große Masse des Volkes konsumtionsfähiger werde. Haben Malthus und Sismondi auch mancherlei übersehen, wie z. B. die Nachfrage, welche in den Händen der Kapital Ersparenden und es produktiv Anwendenden entsteht, so waren sie doch die ersten, welche das doktrinäre Übersehen aller komplizierten Zwischenglieder zwischen Produktion und Konsumtion korrigierten; sie beobachteten und würdigten die Schwierigkeiten, die ihrer steten Anpassung entgegenstehen. Die nächste Generation hat im ganzen nicht Viel Neues gebracht; die einen, die abstrakten Theoretiker, schlössen sich Sah und Ricardo, die anderen Malthus und Sismondi an. Von den vierziger Jahren an aber haben die Socialisten die Anklage der letzteren erweitert, die Krisen aus der ganzen heutigen unvollkommenen Wirtschaftsordnung abgeleitet, sie als deren Folge und Totengräber darzustellen gesucht. Proudhon führt die Krisen auf das Eigentum und den Kapitalzins zurück, will sie durch unentgeltlichen Kredit heilen; ein ganz phantastischer Gedanke. Louis Blanc hat die Sünden der freien Konkurrenz verfolgt und dargestellt. Rodbertus erklärt die Krisen nicht aus dem geringen Anteil der Volksmasse an der Produktion an sich, sondern aus dem Fallen des Arbeitsanteiles an ihr bei steigender Produktivität. Marx sieht in ihnen die Folge des Sinkens der Profitrate und der Akkumulation im System der kapitalistischen Wirtschaftsordnung; sie sind ihm das Zeichen, daß die Produktivkräfte der heutigen bürgerlichen Eigentums- und Produktionsordnung über den Kopf gewachsen sind; nur vorübergehend schaffe die Kapitalvernichtung und -entwertung. wieder etwas Lust, nur vorübergehend steige der Profit wieder durch technische Fortschritte und Lohnherabsetzung (vergl. § 232). Die Krisen lehrten stets in verstärktem Maße wieder, erzeugten immer größeres sociales Elend, eine stärkere proletarische Reservearmee; die Konsumkraft der Nation stocke immer weiter, durch die antagonistische Distribution, statt zu wachsen, bis die letzte große Krise mit der socialen Revolution die Herrschaft des Proletariats und die kommunistische Ordnung der Produktion bringe. So berechtigt und natürlich es war, die Krisen mit den letzten Grundlagen unserer Volkswirtschaft in Zusammenhang zu bringen, so wenig wurden doch solche halb phantastische Geschichts- und Zukunftskonstruktionen dem Wesen der Sache gerecht. Alle diese älteren Socialisten haben die Krisen nicht im Detail untersucht. Und so kamen sie über den einen allgemeinen Gedanken nicht hinaus: das geringe Einkommen der Arbeiter und der großen Volksmasse, die zu geringe Kaufkraft der Majorität, die sogenannte Unterkonsumtion einerseits und die planlos anarchische Produktion, die Gewinnsucht der Unternehmer andererseits seien die Hauptursachen. Auch bürgerliche Theoretiker schloffen sich dieser Lehre mannigfach an. Was die Unterkonsumtionslehre betrifft, die Marx teils gebilligt, teils getadelt, Kautsky neuerdings noch als die letzte Grundursache der Krisen bezeichnete, Tugan aber abgelehnt hat, so wird nicht zu leugnen sein, daß ein wesentlich höheres Einkommen der Arbeiterklasse den Konsum und die innere Nachfrage erhöhen, die Widerstandsfähigkeit der großen Volksmasse in den Deprefsionszeiten heben, die Nachfrageschwankungen vermindern würde. Man wird also zugeben können, daß die zu leicht und zu rasch sich einschränkende Konsumtion als eine krisenverstärkende Ursache zu bezeichnen ist, und daß ein höheres Einkommen der unteren Klassen die Kapitalbildung der höheren Klassen einschränken würde. Das letztere könnte zeitweise die starke Ansammlung unbeschäftigter Leihkapitale, die oft zu Übertreibungen in der Gründungsthätigkeit Anlaß giebt, vermindern, aber würde wahrscheinlich das periodische Sinken des Zinsfußes doch nicht aufheben; denn es würden dann die Sparpfennige der Kleinen sich so viel stärker ansammeln. Und würde infolge davon überhaupt weniger gespart und Kapital gebildet, so ist die Frage, ob das nicht der wirtschaftlichen Gesamtentwickelung mehr schädlich als der Krise nützlich wäre. Jedenfalls aber denken sich die Socialisten die Unterkonsum- 945Z Die neueren Krisentheorien. 487 tion als einen dauernden Zustand, nicht als ein Plötzlich eintretendes Ereignis. Damit setzen sie sich mit den realen Thatsachen in Widerspruch. In der Hausse ist keine Unterkonsumtion, sondern eine stark wachsende, teilweise nicht zu befriedigende Nachfrage aller Klassen, auch der Arbeiter vorhanden. Die Hausse bricht zusammen, weil die übermäßig gestiegenen Preise sich nicht halten lassen. Erst mit der Krise und in der Depression beginnt die Einschränkung des Konsums, die sogenannte Unterkonsumtion. Und das Hauptgebiet der unverkäuflichen Überproduktion liegt neuerdings nur beschränkt auf dem Markt der Konsumwaren. Unverkäuflich sind hauptsächlich Kohle, Eisen, Maschinen. Auch ein erheblicher Mehrkonsum der Arbeiter würde diese Art der Überproduktion nicht beseitigen. Viel mehr Berechtigung hat die Zurückführung der Krisen auf die Thatfache, daß die ganze wirtschaftliche Produktion ohne einheitlichen Plan und ohne Rücksicht auf den Gesamtbedarf erfolge, daß die augenblicklichen Gewinnabsichten von Tausenden egoistisch Verfahrender den Markt, die Produktion, den Handel beherrschen. Die spekulativ-privatwirtschaftliche Gefchäftsorganisation unserer Volkswirtschaft mit ihrer Preisbildung, ihrem Markt- und Verkehrsmechanismus, ihren Konkurrenzvorgängen ist doch wohl die letzte und innerste Ursache der Krisen. Das haben aber nicht bloß die Socialisten, sondern auch Schäffle und andere betont. Die Bezeichnung dieser ganzen Vorgänge aber als anarchische Planlosigkeit ist stark übertrieben, ja verfehlt. Denn der immer wachfende Nachrichtendienst, die Handelsstatistik, die kaufmännische Berichterstattung suchen immer ein Bild von der Nachfrage und ihrer Zukunft zu geben; die steigenden und fallenden Preise suchen die Produktion und den Handel durch die starken Motive künftigen Gewinnes und künftigen Verlustes auf die rechte Bahn zu leiten; und sie thun dies auch bis auf einen gewissen Grad und sür ruhige Zeiten mit Erfolg; diefe Mittel genügen, wenn die Menschen nüchtern, anständig, reell handeln, wenn sie neben ihren egoistischen Gewinnabsichten Rücksicht auf andere und die Gesamtheit nehmen, neben dem heutigen Gewinn die Zukunft im Auge behalten. Der Geschäftsmechanismus ruht auch heute bei den meisten Menschen nicht bloß auf Gewinnsucht und rücksichtslosem Egoismus; foweit er so verfährt, bedarf er der Korrekturen; wir sind mitten in ihrer Ausbildung begriffen, und soweit sie gelingen, schränken sie auch die Krisen, die falsche Preisbildung, die Überspekulation ein. Wir werden unten weiter davon sowie von den nötigen Reformen und Umbildungen zu reden haben. Wir kommen hier nur zu dem von den Socialisten abweichenden Schlüsse: Die heutige Volkswirtschaftsordnung hat ihre Fehler, und sie zeigen sich am deutlichsten in der Hausse und Überspekulation, in den Krisen, in den nachfolgenden Depressionszuständen; aber aus diesen Fehlern folgt nicht der Zusammenbruch dieser Ordnung und ihre plötzliche Ersetzung durch eine socialistische, sondern nur die successive Bekämpfung dieser Fehler. Man muß die Psychologischen und sittlichen Ursachen zu ändern, die bestehenden unvollkommenen Einrichtungen zu modifizieren suchen. Die Welt wird nicht mit großen Schlagworten, sondern mit ernster, nüchterner, freilich von großen Gesichtspunkten getragener Detailarbeit reformiert. Solche Überzeugungen giebt auch die neuere wissenschaftliche Krisenlitteratur, sowohl die von Socialisten, wie Bernstein, Kampsmeier, Tugan-Baranowski, wie die der bürgerlichen Nationalökonomen, Tooke, Element Juglar, Schäffle, Michaelis, D'Avis, Lexis, Herkner, Wells, Spiethoff. Sie hat uns eine bessere Detailkenntnis aller einschlägigen Vorgänge gegeben, hat uns gezeigt, wie die einzelnen hiehergehörigen Teilprozesse und -erfcheinungen zu beurteilen sind. Wir wissen jetzt, daß die Geld- und Kreditvorgänge nicht die primäre Ursache der großen Produktionskrisen sind, aber daß sie dieselben sehr steigern und auch für sich Störungen verursachen können. Wir übersehen jetzt, welche Rolle das sich in der Depression ansammelnde, in der Hausse sich erschöpfende Leihkapital fpielt, daß es aber falsch wäre, darauf allein die Schwankungen des Wirtschaftslebens zurückzuführen. Wir können jetzt den Einfluß der Gründungs-, Überfpekulations- und ähnlicher Vorgänge, die Tragweite des in der Haussezeit entstehenden Schwindels und Betruges einigermaßen richtig ermessen. Wir haben begonnen, die Vorgänge der Preisbewegung und des Arbeitsmarktes genauer zu studieren und zu 488 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s946 messen. Die Enquete des Vereins für Socialpolitik über die neueste Krise wird weiteres Licht in dieser Richtung bringen. Unsere obige Darstellung der Krise beruht auf dieser ganzen neuen Litteratur. Sie wird uns auch befähigen, ein vorläufig abschließendes Gesamturteil nun abzugeben. 243. Zusammenfassendes Urteil. Arten der wirtschaftlichen Schwankungen und Stockungen, der Krisen. Wir haben anzuknüpfen an die einleitenden Bemerkungen in § 238: Jeder volkswirtschaftliche Körper (und je größer und komplizierter er ist, desto mehr) muß Stockungen, Schwankungen, Übergangszeiten, Blüte- und Rückgangsepochen haben, denn er ist, wie alles organische Leben dem Wachstum, dem Leben und Sterben unterworfen. Aber wir werden jetzt hinzufügen können: diese Schwankungen werden im Laufe der volkswirtschaftlichen Entwickelung nach Größe und Art sich ganz wesentlich geändert haben. Die Ursachen dieser Änderungen und den typischen Verlauf derselben gilt es zu erkennen. Die Schwankungen mußten bei primitiver Technik, geringer Beherrschung der Natur, großen Erntewechseln, bei wenig ausgebildeter socialer Organisation, bei dem Leben in Stämmen und Kleinstaaten, die sich ewig befehdeten, an sich viel größer sein als später. Die territoriale und die Volkswirtschaft, die Verbindung vieler Volkswirtschaften zur Weltwirtschaft, die damit gegebene Arbeitsteilung mit wachsendem Verkehr, mit langen Friedensepochen, sie schufen einen durch Naturursachen, Krieg und Seuchen viel weniger bedrohten Zustand, aber zugleich die Störungen im Mechanismus der Cirkulation der Güter; und diese mußten zunächst mit der Größe der Märkte wachsen; nur die vollendetste Organisation des socialen Mechanismus, der das internationale Zusammenwirken reguliert, kann nach und nach wieder mehr Herr über die Störungen werden. — So überblicken wir heute die notwendige Entwickelung der Störungen, ihre Verschiedenheit, ihre weit auseinander liegenden Ursachen. Wir haben das Bedürfnis nicht mehr, alle diese Stockungen und Krankheiten und alle ihre Phasen gleichmäßig mit dem Worte „Krise" zu bezeichnen. Zunächst scheint es jedenfalls zweckmäßig, zwei große länger dauernde Gruppen von wirtschaftlichen Gesamterfcheinungen, die man oft auch als Krisen bezeichnet hat, von den periodischen Auf- und Abwärtsbewegungen zu scheiden, wie sie als typisch in § 240 geschildert sind. Wir meinen erstens die Jahrhunderte umfassenden Aufschwungsund Niedergangsperioden der Völker und ihrer Volkswirtschaft überhaupt und zweitens die kritischen Umbildungsprozcsse der Verfassung ihrer Volkswirtschaft und ihrer Stellung nach außen, die meist auch Jahrzehnte, oft noch länger dauern. Die erstere Erscheinung haben wir in der Blüte und dem Verfall der antiken und einzelner moderner Völker vor uns; der Niedergang kann auch ein vorübergehender sein, wie der von Italien und Deutschland vom 16. Jahrhundert an. Wirtschaftliche Ursachen stehen sicher dabei im Vordergrunde; sie können zum Teil ähnliche sein, wie bei den heutigen modernen Produktionskrisen. Im ganzen handelt es sich aber um etwas Anderes, viel Allgemeineres. Die heutigen Produktionskrisen sind hauptsächlich Wachstumsfieber der modernen, reich werdenden Staaten; sie sind auch bei niedergehenden Völkern nicht ausgeschlossen, werden da aber doch einen anderen Charakter haben. Die Untersuchung wird unklar und verwirrt, wenn man, wie es die älteren Socialisten, hauptsächlich Marx, thaten, die heutigen Krisen gar nicht für sich, sondern nur als ein Symptom der steigenden Degeneration unserer Kulturepoche, unserer ganzen volkswirtschaftlichen Verfassung betrachtet. Auch Tugans im ganzen so gutes Buch leidet daran, daß er mehr den volkswirtschaftlichen Niedergang Englands durch die Anarchie des Kapitalismus beweisen, als die englischen Krisen für sich erkennen will. Die zweite erwähnte Erscheinung haben wir oben § 238 für sich betrachtet: die inneren Umwandlungen in der Verfassung der Volkswirtschaft und die veränderten Macht- und Wirtschaftsbeziehungen nach außen. Es sind Teilerscheinungen der oben betrachteten großen Aus- und Niedergangsbewegungen. Sie zeigen ihre Schärfe dann, wenn sie mit Prodnktions-, Kredit-, Geldkrifen zusammentreffen und steigern diese. Aber sie sind etwas für sich Bestehendes, und man sollte sie lieber als volkswirtschaftliche Verfassungs- Die verschiedenen Arten volkswirtschaftlicher Schwankungen und Krisen. 489 Änderungen, als sociale Notstände, als handelspolitische Machtverschiebungen bezeichnen. Jedenfalls muß man sich darüber klar sein, daß der Untergang des englischen Bauernstandes, daß das Verschwinden der Handspinnerei und -Weberei von 1780—1870 etwas wesentlich Anderes ist, als die Handelskrisen von 1825, 1857, 1873. Bleiben wir nun bei diesen, und lassen wir den Einfluß, welchen die Ernten, die Seuchen und die oben erwähnten wirtschaftlichen Verfassungssragen und Machtverschiebungen auf sie ausüben, beiseite, so handelt es sich um periodisch wiederkehrende Erscheinungen der neuen arbeitsteiligen Volkswirtschaften, die sich regelmäßig in Aufschwung, Krise und Niedergang gliedern. Ihren Ausdruck finden sie in psychischen Massenzuständen, die zwischen Optimismus und Pessimismus wechseln, und in Anläufen zu Wirtschaftlicher Mehrproduktion und -konsumtion, die in gleichem Tempo sich nur einige Jahre fortsetzen, dann in Stockung geraten, in der Krise zu allgemeiner Lähmung des Verkehrsmechanismus führen, in der Depression, in einer Jahre dauernden Verlangsamung, teilweise Verkümmerung des volkswirtschaftlichen Lcbensprozesses endigen. Es find Erscheinungen, die überwiegend der Industrie, dem Handel, dem Bank- und Kreditwesen, der Börse, nur zum geringeren Teil der Landwirtschaft angehören, die aber durch die Preisveränderung, durch die Rückwirkung auf das Einkommen und sonst bald größere, bald nur kleinere Teile der Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. In ihren wesentlichen Symptomen zeigen sie so übereinstimmende Züge, daß wir oben eine typische Schilderung ihres Verlaufes geben konnten. Aber immer weisen sie im einzelnen wieder so erhebliche Abweichungen auf, daß man sie in Gruppen klassifizieren und eine historische Veränderung derselben behaupten könnte. Wir werden nachher darauf zurückkommen, wie sie sich historisch gewandelt haben. Wir verweilen zunächst bei der Krifenklasfifikation, die sich an die einzelnen Ursachen und Hauptorgane, die beteiligt sind, anschließen. Man hat früher alle derartigen Erscheinungen als Krisen schlechtweg oder als Handelskrisen bezeichnet; der letztere Name knüpft daran an, daß die Krisen im Verkehrsmechanismus, in den Preisen, in der Absatzstockung am deutlichsten zum Ausdruck kommen. Lexis hat nun die reine Warenhandelskrise, die reine Börsen-, die reine Geld-, die reine Kreditkrise den Produktionskrisen als der wichtigsten und verderblichsten Krifen- art entgegengestellt. Auch noch weitere Einteilungen hat man versucht. Mit dem Zusatz „reine" Geld- u. f. w. Krise will man fagen, daß eine solche für sich vorkommen, aber auch mit einer Produktionskrise sich verbinden könne. Man hersteht unter Geldkrisen Stockungen im Zahlungswesen; es fehlt an Geld infolge von Edelmetallausfuhr oder von gestiegenem Geldbedarf, der sich an die viel größeren Umsätze anschließt; oder infolge von revolutionären Bewegungen (1848); oder es fehlt an gutem Geld, an Vertrauen in die cirkuliercnde Münze. Man versteht unter Kreditkrifen Stockungen des Kredits, hauptsächlich des kaufmännischen; wenn vorher zuviel Wechsel und Noten ausgegeben sind, wenn das Papiergeld stark an Wert verliert, fo tritt leicht ein Mangel an weiterem soliden Kredit ein; alle Zahlungen, viele Geschäfte können dadurch bedroht werden. Man versteht unter einer Kapital- krisis die Erschöpfung an flüssigem Leihkapital, welche die Fortführung der Geschäfte, besonders der neubegründeten, bedroht. Unter Spekulationskrisen begreift man die Effekten- und Gründungskrisen, die Landspekulation skrifen, die Handelswarenkrisen. Die Effektenkrisen bestehen darin, daß zu viel Effekten, Aktien, Anleihen ausgegeben wurden, daß ihr Kurs künstlich in die Höhe getrieben wurde, und daß dann die Kurfe plötzlich fallen; besonders ein Übermaß an der Börse ausgeführter waghalsiger und schwindelhafter Gründungen führt dazu ; daher auch der Name Gründungs- und Börsenkrisis. Wirft sich die Spekulation auf städtische Grundstücke und Bauten, wie in Wien und Berlin 1870—1873, in Berlin 1898—1901, oder auf die überrasche Ausdehnung der Landwirtschaft, ans den Ankauf ländlicher Grundstücke, wie früher oft in den Vereinigten Staaten, heute noch da und dort in Kolonialländern, so entsteht die Terrainsp e ku lati ons krisi s. Ist das Gebiet der Spekulation aber der Warenmarkt, die Warenpreissteigcrung, arbeitet sie mit künst- 490 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s.948 lichen Mitteln, Einsperrung in Lagerhäusern, überlanger Zurückhaltung des Angebotes, so entsteht die Warenhandelskrisis, wenn die Preise endlich wieder auf ihr wahres Niveau fallen. Alle diese Krisenarten können sich und werden sich häufig mit der Produktions' krisis verbinden. Treten sie selbständig auf, so werden sie leichter überwunden; sie haben dann mehr nur psychologische Ursachen, liegen wesentlich aus dem engeren Gebiete der Börse, des Marktes, des Zahlungs- und Kreditmechanismus. Werden sie und die Störungen des Verkehrs aber erzeugt durch eine zu große Produktion an Produktionsmitteln oder Konsumwaren, durch den Bau von zu viel Fabriken, Eisenbahnen, Bergwerken, dann ist die Korrektur und Heilung schwieriger, dauert länger. Die großen Krisen des letzten Jahrhunderts waren solche Produktions-, Industrie-, teilweise auch Ackerbaukrisen. Diese Krisenart allein hat es mit einer realen Überproduktion zu thun. Eine solche an landwirtschaftlichen Rohstoffen kann in den Ländern der alten Kultur nur ausnahmsweise durch eine Reihe überreicher Ernten, durch ganz große technische Fortschritte, durch Sperrung des bisherigen auswärtigen Absatzes entstehen, dagegen ist sie in den Gebieten jungfräulichen, unbebauten Bodens leicht möglich, zumal wo der Export an Rohstoffen sehr schwankt, wie in den Vereinigten Staaten, Argentinien, Australien. Die Überproduktion in Jndustriewaren ist viel leichter möglich, zumal ihr Absatz an sich schwankender ist, und häufig zum inneren ein erheblicher auswärtiger Absatz kommt. Die Mehrproduktion wird durch eine Reihe von Gelegenheitsursachen den Produzenten nahe gelegt (neue Märkte, technische Fortschritte, große Verkehrsmittelverbesserungen, Kapitalüberfluß). Kommt dazu ein allgemeiner Optimismus, ein erhebliches Preissteigen, ja sogar eine allgemeine Angst vor unzureichender Produktion trotz ihrer Vermehrung (wie 1899—1909 in Deutschland die sast nur imaginäre sogenannte Kohlennot), so geht die Mehrproduktion gar zu leicht und sür die meisten unsichtbar in Überproduktion über. Die Schätzung des wachsenden zukünftigen Bedarfs für Konsulnartikel ist vielleicht noch leichter, wird für die Produktionsmittel aber immer schwer bleiben. Es handelt sich um den Bedarf künftiger Jahre. Für die Mehrproduktion sind Vorbereitungen von Jahren nötig. Häufig treten die neuen Geschäfte, Verkehrsmittel, Banken erst in Aktion, wenn der Umschwung bereits eingesetzt hat. Nur tastend, ausprobierend läßt sich das Ziel erreichen, den wechselnden und wachsenden Bedarf richtig im voraus zu schätzen. Und nur sehr langsam läßt sich, wenn man nach gewissen Seiten zu viel Kapital und Arbeit auf bestimmte Branchen verwendet, die Korrektur vornehmen. Anders als durch Preiswechsel, Krise, Depression hindurch läßt sich die Änderung in der Verteilung der Produktivkräfte nicht vornehmen. Gewiß sind nun die Kapitalverluste und die Arbeitslosigkeit, wie sie die Krise und die Stagnation charakterisieren, sehr zu beklagen, noch mehr vielleicht die moralischen Mißbräuche, welche den Ausschwung gesteigert haben und in der Krise zu Tage treten. Immer darf man aber eines nicht ganz übersehen. Wie in allem menschlichen Leben hat der Wechsel auch seine guten Seiten. In der Hausse ist viel Bleibendes geschaffen worden; sast alle Kreise sind wohlhabender, einzelne sehr reich geworden; die Löhne sind neuerdings meist erheblich gestiegen und sinken dann in der Depression nicht so stark, wie sie vorher gestiegen sind. Die Krise merzt die unsoliden und schlecht geleiteten Geschäfte vor allem aus: die Arbeitslosigkeit trifft hauptsächlich doch die schlechteren Arbeiter. In der Hausse haben in erster Linie die Produktionsmittel- und die großen Stapclindustrien zugenommen ; jetzt in der Baisse nehmen alle möglichen mittleren und kleineren, in der Hausse zurückgebliebenen Industrien, die liberalen Berufe, die Beamten wieder etwas zu. Man sinnt jetzt auf neue Absatzwege, auf Ersparnisse, sociale und wirtschaftliche Verbesserungen; die Bevölkerung nimmt weniger rasch zu, die Auswanderung wird stärker, freilich auch die Sterblichkeit. In den Jahren 1842 — 1852, 1875 bis 1888 ist in Deutschtand der Grund zu vielen Reformen und Fortschritten gelegt worden, an die in Haufsezeiten niemand gedacht hätte. Ohne Not und besondere Anstöße schläst die Gesellschaft ein. 949) Beurteilung der Krisen, die Veränderung ihres Wesens, 491 Der periodische Wechsel der Konjunkturen, wie er jetzt seit 2 — 3 Jahrhunderten besteht, wird sicher in absehbarer Zeit nicht ganz aushören. Massenpsychische und geschäftlich technische Ursachen erzeugen ihn. Schon Marx wies daraus hin, daß die Umschlagsdauer des firen Kapitales die Wiederkehr bedinge. Man könnte auch sagen, die Zeit, innerhalb welcher das Bedürsnis großer Produktionsausdehnung erst gefühlt, durch die Preislage dann angeregt wird, innerhalb welcher dann die Aussührung der Fortschritte möglich ist, die meist längeren Epochen, welche für eine Umstimmung und Umbildung der Marktmeinung und des Preisstandes notwendig sind, erzeugten die 2—5- jährigen Aufschwungs- und die ebensolangen Depressionsperioden. Die Gesellschaft erhält in jedem solchen Cyklus eine neue materielle Wirtschaftsgrundlage; dazu gehört eine Arbeit von Jahren. Das Tempo der Periodicität im einzelnen wird von den Erfindungen, der Weltmarktsausdehnung, der Kapitalansammlung, den politischen und wirtschaftlichen Neuerungen bestimmt werden und wechseln. Im ganzen sind die Epochen eher länger, die Krisen seltener geworden. Daß der Wechsel ganz aufhörte, können wir uns heute nur denken, wenn wir annehmen, es werde kein technischer Fortschritt, keine Bevölkerungszunahme mehr stattfinden, der Weltmarkt habe seine letzte Ausbildung erhalten. Tann gäbe es aber auch keine erhebliche Entwickelung mehr. Dabei wird man aber, wie schon erwähnt, nicht behaupten können, die Schwankungen und Krisen seien genau dieselben geblieben. Auf die große Verschiedenheit der älteren Stockungen und der neueren Krisen haben wir schon zu Eingang des Paragraphen hingewiesen. Seit 1650 bis heute sind die an den neueren Verkehrsmechanismus geknüpften Auf- und Niedergangsbewegungen aus mehr lokalen immer mehr nationale und weltwirtschaftliche geworden; aus der Stockung einzelner Gewerbe wurden die vieler, ja der Mehrzahl der Produktionszweige. Mit der zunehmenden Arbeitsteilung und Weltwirtschaft, mit der größeren Kompliziertheit der Zahlungs- und Kreditorganisation trat eine raschere und weitere Ausbreitung der Storungsgesühle und der direkten wirtschaftlichen Störungsursachen ein. Andererseits wird man sagen können, daß die sich ausdehnenden Wellen weniger hoch waren, daß die Stöße sich zeitlich und örtlich viel mehr verteilten. Die mit der Hausfe und der Krife sich zeigenden Mißbräuche, Schwindel, Agiotage, blinde Preistreiberei waren im 18. Jahrhundert größer als im 19.; das gewinnsüchtige Überspannen des Kredites war bis 186V viel schlimmer als seither; die Gründermißbräuche sind bis 1873 in Europa gewachsen, sie haben seither abgenommen. Wenn die dunklen Seiten der ganzen Erscheinung zusammenhängen mit dem Verblassen religiöser und sittlicher Gebundenheit der Völker und besonders bestimmter Berufskreise, wenn die Ausbildung eines schrankenlosen Erwerbstriebes, einer skrupellosen Habsucht die Krisen teilweise erst möglich gemacht und jedensalls sie in ihrer häßlichen Seite gesteigert hat, so werden wir begreifen, daß sie in den Ländern am stärksten waren, wo diese Wandlung sich am frühesten und intensivsten vollzogen hat. Gewisse Kolonialgebietc und junge Volkswirtschaften hatten mit ihrem Riesenwachstum und ihrer Neuheit und Ungebundenhcit auch die stärksten und schwindelhaftesten Krisen. Man wird vielleicht annehmen können, daß von dieser psychisch-moralischen Umbildung aus im alten Europa da und dort noch Steigerungen möglich seien. Aber andererseits haben auch starke Gegenbewegungen längst begonnen. Wir kommen gleich näher aus sie. Jedenfalls haben die Socialisten, die nur die vampyrartige Kapitalistenhabsucht kennen, so wenig Recht wie die banausischen Handelskammersekretäre und Gelehrten bürgerlicher Art, welche so gerne der Socialethiker spotten und die immergleiche Gewinnsucht in der Ausnützung jeder Konjunktur als ein unwandelbares Gesetz der Geschäftswelt, der kapitalistischen Produktion bezeichnen. Als ob psychische Faktoren, die in relativ engen Kreisen unter ganz bestimmten gesellschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen seit zwei Jahrhunderten entstanden sind, unverrückbare Elemente wären. Beide Arten von Schriftstellern zeigen nur ihr geringes Maß historifcher Kenntnisse. Die Behauptung mancher Socialisten, die Krisen seien stets größer, zumal für den Arbeitcrstand härter geworden, entbehrt der Begründung. Gewiß sind einige der 492 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s.950 älteren Krisen, wie die von 1857, rascher vorübergegangen; die neueren waren ohne so akute Zusammenbrüche, allerdings von einer längeren Depressionszeit begleitet. Weil keine starke Geld, und Kreditstockung 1882,1890—1891, 1900—1901 so viel Bankerotte erzeugte wie 1857, 1847, 1825, so hielten sich viele Geschäfte und Häuser, ein Teil von ihnen fiel dann später. Es waren die saulen Geschäfte; daß die guten sich hielten, war ein Fort' schritt. Die Arbeitslosigkeit war in den 1830 er und 1840 er Jahren, dann wieder 1873 bis 1879 in Europa viel größer als je seither. Es ist schon ein gewisser Fortschritt, wenn die akuten Krisen, die zu plötzlichen Preisänderungen wegfallen, wenn die Ausschwungsperiode in die Depression übergeht, ohne zu viele Existenzen plötzlich zu vernichten. Und das war seit den 1870er Jahren in steigendem Maße der Fall. Noch wichtiger ist der Fortschritt, wenn die Aufschwungsperiode den Boden des natürlichen gesunden Wachstums weniger verläßt. Auch das ist zu behaupten. 244. Bekämpfung und Milderung der Krisen, Krisenpolitik. Die socialdemokratische Theorie verspricht, die heutige anarchische Planlosigkeit der Produktion durch eine planvolle einheitliche Leitung zu ersetzen. Man hat oft gesagt, das wäre nur denkbar, wenn man auch die Freiheit des Konsums aufhebe. Der EinWurf ist theoretisch richtig, wiegt aber praktisch vielleicht doch nicht so schwer. Warum sollten nicht Lagerhäuser das ausgleichen können? Wichtiger scheint uns, daß eine nationale einheitliche Produktionsleitung heute schon lange nicht genügte, eine internationale aber so undenkbar ist wie die Verlegung der ganzen Aus- und Einfuhr in die Hände einer staatlichen Centralbehörde. Noch wichtiger ist für uns die Undenkbarkeit, fähige Central- und Lokalbehörden des socialistischen Staates zu bekommen, die mit weniger Irrtum die Zukunft, die nächsten Ernten, die Kapitalbeschaffung, den Bedarf an Konsumwaren, die Vorbereitung für vermehrte künftige Produktion, den Bedarf an Ausfuhrwaren schätzten, als die heutigen Verantwortlichen Leiter des wirtschaftlichen Produktionsprozesses. Viel eher können wir uns denken, daß Berufskartelle, nationale Kartellvereinigungen, internationale Kartelle u. s. w. in der Zukunft einen steigenden Teil der Produktion und des Handels planvoll und einheitlich leiten könnten. Einen nicht minder kühnen Zukunftsplan als dic Socialisten hat neuerdings May entworfen. Er sieht die Ursachen aller Wirtschaftskrisen in den zu hohen Preisen und zu hohen Untcrnehmergewinnen; die Hausse ist ihm ein Zeichen wachsender Produktivität der Arbeit; ihr entsprechend müßte man die Löhne und Gehälter erhöhen nnd die Verkaufspreise der Waren herabsetzen. Das, meint er, wäre möglich, bei voller Freiheit der Produktion im übrigen, durch gesetzliche Beschränkung des Unternehmergewinnes aus etwa 7—8°/o. Er hofft, so würden alle Überproduktion und alle Krisen vermieden. Die hohen Dividendenpapiere würden einmal im Kurse fallen. Alles übrige bliebe unverändert. Es würde zu weit führen, auf die großen Schwierigkeiten der Ausführung eines solchen Planes näher einzugehen. Er ruht auf der Unterkonfum- tionstheorie und der Annahme, daß starke Lohnerhöhungen jede Überproduktion hinderten. Uns will scheinen, der Plan würde durchgeführt nicht sicher sein Ziel erreichen, und er sei noch schwerer realisierbar, als die einheitliche socialistische Leitung aller Produktion. Mögen Ideologen immerhin nicht ohne gewissen Nutzen solche Zukunftspläne aufstellen und erörtern; — der Socialismus ist der Traum von einer besseren und gerechteren Zukunft der Menschheit, den sie immer wieder mal zu träumen, durch die sie immer wieder ihre Hoffnungen zu beleben fortfahren wird. Realistische Praktiker und Gelehrte aber bleiben besser auf dem Boden des Möglichen und des in nächster Zukunft Ausführbaren. Für sie handelt es sich in der Krisenfrage um dreierlei Möglichkeiten der Besserung: 1. wird man suchen müssen, die zukünftige Nachfrage auf Grund besserer Informationen richtiger zu erkennen, 2. wird man das heutige rücksichtslose Gewinnstreben wieder so weit zu bändigen suchen, daß es mit den Gesamtinteressen und der gesunden Gesamtentwickelung in Einklang bleibt; und 3. wird man sür diese beiden Bestrebungen nicht bloß durch Ratschläge eintreten, sondern die entsprechenden wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtungen fchaffen müssen, die daraus hinwirken und zugleich Produktion und Preise in der Zeit der Aufwärtsbewegung in den rechten Grenzen halten. 951^ Die Mitt?I der Krisenverhiiiderung. 493 Während man früher die Krisen überhaupt nicht verstand, und auch lange im 19. Jahrhundert sie falsch beurteilte, wird dies mehr und mehr anders. Wir verstehen jetzt ihre Ursachen; Staatsmänner, Politiker, Bank- und Kartellleiter, welche die wissenschaftliche Litteratur kennen, werden heute jedes Herannahen einer Krise voraussehen können; die Symptome der Hausse sind heute leicht zu verfolgen. Damit ist eine viel leichtere Bekämpfung der Übertreibungen gegeben. Die Statistik, der Nachrichtendienst, die Telegraphen vermitteln eine Übersicht, die srüher fehlte. Es wird so auch möglich werden, das Anschwellen der optimistischen und pessimistischen Gefühle, welches die Be^ wegungen und Krisen so sehr verstärkte, etwas leichter als früher zu bekämpfen. Von dem heutigen Erwerbstrieb in seiner gesteigerten rücksichtslosen Bethätigung haben wir oben schon gesprochen; wir haben zugegeben, daß er vielleicht da und dort noch zunehme, aber geleugnet, daß er eine unveränderliche Potenz darstelle. Seine Ausartungen in der Überspekulation, Übergründung, Preistreiberei, in Betrug, Schwindel und Wucher haben heute schon da und dort nachgelassen. Es gibt heute an den verschiedenen Centralplätzen des Handels, in den verschiedenen Schichten der Beteiligten, in den verschiedenen Börsen, kaufmännischen Zeitungen ein recht verfchicdencs Maß von Anstand, Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Reellität. Sollte es unmöglich sein, das Gute weiter zu fördern, das Schlechte zu bekämpfen, da wo große Mißbräuche sich zeigen, durch die Einrichtungen, die an anderer Stelle das Gute gefördert haben. Ahnliches herbeizuführen? Unfer ganzer Band hat fast Kapitel für Kapitel die einschlägigen Fragen erörtert. Wir haben gesehen, wie man die unlautere Konkurrenz bekämpft, wie man die Börscneinrichtungen im Sinne des Anstandes zn bessern sucht, wie man die zu weit gehende wirtschaftliche Freiheit modifiziert. Wir haben gesehen, wie die große Reform des Notenbankwesens die Mißbrauche zu leichtsinnigen Kreditgebens einschränkte, wie von 1840 bis heute die Schaffung der großen Centralnotenbankcn und ihre tief einschneidende Diskontopolitik der falschen Hausse Zügel anlegte, die Krisen milderte. Wir sahen, wie die Mißbräuche der Bodenspekulation und der Hypothekenbanken zu Reformen führte, die ähnlichen Schwindel in der Zukunft hindern sollen. Wir ließen offen, ob die Geschäftsführung der Kredit- und Effektenbanken nicht auch künftig einer regelnden Gesetzgebung unterliegen werde; sie wird vielleicht das Depotwesen, den Accept- und Reportkredit gewissen Regeln unterstellen. Die Aktiengesetzgebung hat versucht, die schlimmsten Gründungsmißbräuche zu hindern. Gewiß bleibt es immer fraglich, wie weit solche Reformen helfen. Wo alles innerlich faul ist, da werden sie nur äußerlich die Formen ändern, da wird man alle Vorschriften zu umgehen wissen. Aber wer wollte allgemein sagen, daß dem so in unseren Kulturstaaten sei? Man wird vielleicht behaupten können, gerade mit steigendem Wohlstand wachse der Anstand und die Ehrlichkeit in Handel und Wandel, wenn diese Eigenschaften nur in Sitte und Recht die notwendigen Stützen und Hülfen bekommen. Auch das Steigen der Löhne, die Arbeiterschutzgesetzgebung, unser Arbeiterversicherungs-, Gewerkschafts- und Genossenschaftswesen wie der Arbeitsnachweis, die Notstandsarbciten und Ähnliches greifen in dieses Gebiet, in den moralischen Geist unseres Geschäftslebens, wie in die Krisenwirkungen ties hinein. Sismondi hat, wie wir sahen, wesentlich die Arbeiterversicherung als Hülfe gegen die Krisen verlangt. Eine Hauptursache für die ganze Art, wie Hausse, Krise und Baisse sich heute abspielen, ist die Preisbewegung. Fast alle Schäden wären beseitigt, wenn die Preise sich stets normal, dem wirklichen Bedarf entsprechend bewegten, wenn sie nicht erst zu hoch stiegen, dann zu plötzlich sänken und zuletzt zu lange lethargisch tief blieben. Aller Schwindel, alle unreelle Gewinnsucht arbeitet mit künstlichen Preis- und Kurstreibereien. Jede bessere Organisation des Marktes bezweckt richtigere Preisbildung, jede Milderung der zu großen Preiswechsel mildert zugleich die Schäden der Krisen. Ein richtiger, billiger, gerechter Wert ist stets auch der beste Regulator des wirtschaftlichen Lebens. Der falsche Wert führt irre, giebt die Möglichkeit zu Mißbrauch, zu Wucher und Ausbeutung. Und werden wir nicht sagen können, daß da manches sich gebessert habe, wahrscheinlich noch mehr sich ändern werde? 494 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^952 Wir haben in der Wert- und Preislehre (§ 173—174) gesehen, daß sittlich und rechtlich unerlaubter Machtgebrauch auf die Preise mannigfach einwirkt, daß diese Einflüsse aber auch zu bekämpfen sind und bekämpft werden. Die ganze moralische und rechtliche Ordnung des Geschäftslcbens strebt dahin; teilweise dienen dazu auch genossenschaftliche und staatliche Preisnormierungen, Taxen, Tarife u. s. w. Hieran anknüpfend haben Wir ein Wort über die Einwirkung der Kartelle und Trusts zu sagen. Wir haben ihr Wesen (I § 146) dargestellt, wir haben (II § 159, S. 49) die Wirksamkeit der amerikanischen Trusts (Z 174, S. 122), deren Preispolitik erörtert. Kartelle und Trusts können natürlich, wenn sie von gewissenlosen Geldmachern beherrscht werden, die Krisen steigern, die Preisbewegung statt regelmäßiger zu machen, noch in extremere Bahnen führen. Sie können die Produktion zu monopolistischen Zwecken einschränken, auch wenn sie in der Haussezeit ausgedehnt zu werden verdiente; sie können in der Baisse, statt sie einzuschränken, versuchen, die Preise zu lange hoch zu halten. Kurz, ihre Politik ist, wie ich oben sagte, entweder segensreich oder unheilvoll, je nachdem die Leiter staatsmännisch und maßvoll oder kurzsichtig und habsüchtig sind. Auch in dem größten und bestgeleiteten deutschen Kartell, dem rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat, hat die weitsichtige und maßvolle Leitung durch Kirdorf-Gelsenkirchen sich bei vielen Teilnehmern immer wieder starke Angriffe zugezogen; man verhöhnte diese Leitung als eine solche von „Mäßigkeitsaposteln"; sie mußte öfter der Majorität der „Geldmachcr" sich sügen. Daraus erhellt die Schwierigkeit guter Kartell- und Trustleitung. Aber sie ist möglich, und sie wird doch mehr und mehr wenigstens in den Ländern siegen, deren Volkscharakter tüchtig, deren Geschäftswelt noch nicht ganz von Habsucht zerfressen ist; man wird die Geschäftsformen finden und durchsetzen, welche eine gute weitsichtige Leitung herbeiführen. Es liegt in der Natur der Sache, daß je höher eine leitende Stelle steht, sie desto mehr nicht bloß auf den Gewinn des Tages sehen kann, desto mehr neben dem eigenen Vorteil die Gesamtinteressen berücksichtigen wird. Würden die Kartelle bloß monopolistischen Gewinn verfolgen, wie ihre Ankläger behaupten, so wären sie vom Übel. Dann wäre es wahr, daß das isolierte Kartell zwar in seiner eigenen Sphäre und zu seinem Vorteil vielleicht Produktion und Preis richtig regulierte, aber dafür auf die übrige Geschäftswelt, auf den übrigen Markt um so schlimmer einwirkte. Immerhin scheint es doch, daß die besseren Trust- und Kartellleitungen etwas weiter blicken, und daß sie auch zu Verständigungen untereinander kommen. Gelingt dies, so werden sie noch mehr krisenmildernd wirken als jetzt. Daß unsere deutschen Kartelle 1895—1901 alle richtig gehandelt hätten, wollen wir damit gewiß nicht behaupten. Aber für ganz falsch halten wir den Vorwurf, daß sie die Krise verursacht und verschärft hätten. Im Gegenteil, ohne das Kohlensyndikat wäre die Krise in Rheinland und Westfalen viel schlimmer geworden. Richtig bleibt, daß auch der Einfluß großer Kartelle und Kartellverbindungen nicht allmächtig Produktion und Preise regulieren kann; ihr Einfluß auf die Produktion hat enge Grenzen; der auf die Preise ist größer. Sie werden daher unter Umständen geneigt sein, lieber durch Preisregulierung als durch Produktionsregulierung sich zu bethätigen, auch wenn das letztere für die Gesamtheit richtiger wäre. All' das hindert nicht anzuerkennen, daß diese Organisation eine wichtige Verfassungsänderung der Volkswirtschaft, eine bedeutsame Einschränkung der freien Konkurrenz und ihrer ungünstigen Wirkungen darstellt, daß durch sie jedenfalls eine etwas größere, vielleicht schon heute eine sehr viel größere Gleichmäßigkeit in die Produktions- und Preisbewegung kommen kann. Auch wenn wir zuletzt fragen, was die Kommunal- und Staatsorgane in Bezug aus die Krisen und ihre Milderung respektive Bekämpfung thun können, so ist die Antwort eine ähnliche wie bezüglich der Kartelle. Man wird sagen müssen, es komme wesentlich darauf an, welche Kenntnisse, welche Fähigkeiten die maßgebenden Personen besitzen, in welchem Geiste die ganze Verwaltung geführt werde. Man hat früher in Preußen bis in die vierziger Jahre ohne weiteres rasch und energisch eingegriffen, zu helfen gesucht. Man hat dabei oft gefehlt, oft auch das Richtige getroffen. Die merkantilistische Jndustriepolitik des 13. Jahrhunderts hat die Geschäftsausdehnnng in S53j Kartell- und Regierungspolitik gegenüber den Krisen, 495 der Hausse da und dort durch hausindustrielle Reglements gehindert, jedenfalls in der Baisse gegen Arbeiterentlassung und für Warenabsatz gesorgt. Der Überspckulation der 1840er Jahre trat der preußische Finanzminister noch mit energischen kalten Wasserstrahlen entgegen. Später siegte auch in Preußen das I^aisser-taire wie anderwärts. Wer an die Nichtexistenz der Überproduktion glaubte, durfte ja auch nichts thun. Delbrück erklärte als Reichsstaatssekretär im Höhepunkt des Schwindels 1873, der Staat könne die Leute, die ihr Geld los sein wollten, doch nicht daran hindern, und Camphausen meinte, als er zur selben Zeit überflüssige Millionen Staatsgelder an die Seehandlung zu minimalem Zins gab und damit die Hausse weiter steigerte, das Geheimnis der Finanzen sei, kein? Zinsen zu verlieren. Die ganze Überproduktion der Jahre 1870 —1873 wurde in Deutschland durch die ungeschickte Übertragung der französischen Milliarden Kriegskosten nach Deutschland, die unzeitige zu rasche Kündigung von Staatsanleihen und die maßlos gehäuften Staatsaufträge sehr gesteigert. Heute haben wir in der Kommunal- wie in der Staatsverwaltung eine richtigere Einsicht in das Wesen der Krisen, und man handelt dementsprechend richtiger. Über die Thätigkeit der Kommune in Bezug auf Arbeitsnachweis, Arbeitsverschicbung, Notstandsarbeiten, Arbeitslosenversicherung haben wir oben (§ 224) gesprochen und brauchen das dort Gesagte nicht zu wiederholen. Auch was die Staatsbehörden in Bezug auf die zeitliche Verteilung ihrer großen Aufträge und Bauten zu thun haben, daß sie sie möglichst in die Depressionszeiten zu verlegen haben, wurde dort besprochen und erwähnt, wie die deutsche Marine-, die preußische Eisenbahnverwaltung jetzt das beherzigen. Im übrigen wird in Bezug auf den Staat zu unterscheiden sein, was er im Höhepunkt der Krise, und was er im ganzen für deren Fernhaltung thun könne. Ist die Krise vor der Thüre oder ausgebrochen, so darf der Staat nicht etwa künstlich im Spekulanteninteresfe die hohen Preise und Kurse halten wollen, die Überproduktion dadurch weiter fördern, die übertriebene Bauspekulation durchfüttern; er darf nicht unsolide große Geschäfte, deren Fall im Interesse der Moral und des Marktes notwendig ist, halten. Die leitenden Staatsmänner, der Chef der Centralnotenbank müssen sich klar sein, daß der Umschwung der Preise nötig und zur Gesundung der Volkswirtschaft unentbehrlich sei. Wenn zu viel produziert, zu wenig konsumiert wird, so ist die Einschränkung der Produktion, die Steigerung der Nachfrage durch Preisermäßigung das notwendige Hülfsmittel, um das Gleichgewicht herzustellen. Aber es ist andererseits ihre Pflicht, die gesunden Geschäftsunternehmungen zu stützen, den übermäßigen Schrecken zu dämpfen, die Panik zu mildern. Die Regierung kann unter Umständen Darlehenskassen errichten, den großen gesunden Banken Staatsgelder auf kurze Zeit anvertrauen. Sie kann große Notstandsarbeiten rasch ins Leben rufen. Auch so weit Handelsverträge und Zollgesetzgebung es gestatten, kann sie durch kleine Hülfen in die Aus- und Einsuhr eingreifen. Freilich unterliegt das immer dem Bedenken, daß die anderen Staaten Ähnliches verfügen, was uns dann schadet. Wichtiger bleibt immer, daß die ganze Handels- und Wirtschaftspolitik von weiter Hand her die Auf- und Niedergangsbewegungen verfolgt und in rechter Weise zu beeinflussen sucht. Sie hat in ihrer Finanz-, Anlehens-, Geld-, Notenpolitik, in ihrer Eisenbahn-, Tarif-, Verkehrspolitik, in ihrer Kolonisations- und Domänenpolitik, in ihrer Aus- und Einwanderungspolitik, in ihren großen Bauten und in ihrer sonstigen großen Natural-(z. B. Militär-)vcrwaltung, in ihren eigenen großen Betrieben eine Summe von Mitteln, die auf den Gang der Volkswirtschaft bestimmend wirken. Sie kann gewiß weder die Hausse, noch die Baisse ganz hindern, aber sie kann beide sehr verstärken und wieder sehr mildern. Sie ist vor allem durch ihre auswärtige Politik, durch die Zoll- und Handelsverträge dafür mit verantwortlich, ob der Export wächst, stillsteht, abnimmt, ob der Import uns fördert oder schadet, sie hat es damit bis auf einen gewissen Grad in der Hand, wie die ganze internationale Arbeitsteilung sich gestaltet, ob sie auf fester dauernder Grundlage sich aufbaue oder jeden Tag bedroht sei. Und das ist für die älteren Kulturstaaten heute einer der wesentlichsten Punkte. Leicht sind gewiß diese Aufgaben nicht. Die parlamentarische Maschine, das Etatsrecht, 49« Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^954 die heutige Ressortscheidung erschwert jede solche Leitung der Volkswirtschaft durch die verschiedenen Ministerien. Sie wird oft unmöglich oder in falsche Bahnen gelenkt, wenn agrarische, industrielle, bankokratische Einflüsse egoistischer Art in die Staatsleitung hereinreichen. Aber das hebt die Wahrheit nicht auf, daß eine gute, feste, zielbewußte, über Klassen und Parteien stehende Regierung auch hier große Aufgaben hat und sie ersüllen kann. — 2. Die Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft und deren Rückbildung durch Staat, Recht und Reform. Im allgemeinen ist auf die Litteratur zu verweisen, welche über den Socialismus I S. 84, S. 93-99, die Arbeitsteilung I S. 324, die Eigentumsverteiluug I S. 367, die gesellschaftliche Klassenbildung I S. 391, das Arbeitsvcrhältnis II S. 259 ff., die socialen Institutionen II S. 317 ff., die Einkommensverteilung II S. 4>8ff. angeführt und hier nicht wiederholt wird. Antike Socialgcschichte: Nitzsch, Die Gracchen und ihre nächsten Vorgänger. 1847. — Ders.. Geschichte der römischen Republik. 2 Bde. 1884. — Mommsen, Römische Geschichte. 1—3. 1864—S5, seither oft. — Ders., Römisches Staatsrecht. 2 Bde. 1871-76, 1887-88. - Ders., Abriß des römischen Staatsrechts. 1893. — Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der römischen Verwaltungsgeschichtc. 1877. — I. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. 3 Bde. 2. Aufl. 1877. — H. Nissen, Der Ausbruch des Bürgerkrieges. Hist. Zeitschr. N. F. 8 u. 10. 1880. - Ders. Italische Landeskunde. 1, 1883, 2 (1-2), 1902. - E. Meyer, Geschichte des Altertnms. 5 Bde. 1884-1902. — Belach, Griechische Geschichte. 2 Bde. 1893ff. - Pöhlmann, Geschichte des antiken Kommunismus und Socialismus. 1, 1893, 2, 1901. — M. Weber, Die socialen Gründe des Unterganges der antiken Kultur. Die Wahrheit, Halbmonatsschr. 1896. VI, 3. — Ders., Agrargeschichte des Altertums. H.W. 2. Aufl. 1898. Über die Klasscngeschichte der neuern Zeit kommen hauptsächlich die allgemeinen Gcschichts- werke, wie die speciellen über Rechts- und Versassungsgeschichte in Betracht. Die ersteren sind allgemein bekannt, von den letzteren sind die Spccialwerke und die Monographien am wichtigsten! es würde aber nicht möglich sein, sie in einiger Vollständigkeit wiederzugeben, und ich führe deshalb nur folgendes an. England: Gncist, Das englische Verwaltungsrecht. 2 Bde. 2. Aufl. 1867. — Ders., Englische Versassungsgeschichte. 1882. — 8tubl>8, vonstitutional distorv. 3 v. 1874ff. — ^.8v.Isv> .^o introäuetioii to snizlisl» seonomic: üistoi'v sixl tllsorv. 2 v. 1888 u. 1893, deutsch 1896. Frankreich: LiisrusI, Ilistoirs cls 1'a.äministrs.tion lnonsrLÜiqus sn Kranes. 2 v. 1855. — ^. lliieirv, Lsss-i 8ur I'tüstoii'v äu tisrs stat. 2 v. 1856—53. — V^vsnsl, Uielislisu st In mouÄi'etiis absolus. 4 v. 1884ff. — lZIasson, Histoirs äu «Zi-oit st äss insti- tutions cls la Kranes. 4 v. 1887 ff. — ?ooyusville, I^'kmoisn rsgims st Is, revolution. Deutsch von Broscowitz. 1857. — ?g,ins, I^ss oriizinss v. Januar 1902. — Jaurös, Aus Theorie und Praxis, deutsch von Südekum. 1902. — Vaudervelde, Die Entwickelung zum Socialismus, deutsch von dems. 1902.—I^avx, I^oeuvi-g cls Alilleianä. 1902. — Ll. Lo>vk11, I^dour Isgislation, labour inovsinsnt aucl lavour Isaclsrs. 1902. — O. Lang, Der Socialismus in der Schweiz. 1902. — David, Socialismus und Landwirtschaft. 1. Bd. Die Betrievssrage. 1903. — Jssaiesf, Der Socialismus und das öffentliche Leben (einseitig socialdemokratisch). 1903. — Brodnitz, Die Krisis der englischen Arbeiterbewegung. I. f. N. 3. F. 25. 1903. — Lamprecht, Znr jüngsten deutschen Vergangenheit. II, I. Wirtschaftsleben. Sociale Entwickelung. 1903. — Pistor, Ein Beitrag zur Psychologie des Amerikanischen Arbeiters. I. f. N. 3 F. 25. 1903. Im übrigen ist auf die periodischen Organe der Socialdemokratie, die „Nene Zeit" und die „Socialistischen Monatshefte", ans die Veröffentlichungen des Nuses soeials in Paris, auf die „Sociale Praxis" in Deutschland, auf „Brauns Archiv sür sociale Gesetzgebung ?c." zu verweisen. Socialistische Klasseugeschichte: 1^. Liane, Ilistoirö des äix aus 1830—40. 5 v. 1841—44, auch deutsch. — Ders., Ilistoirs äs 1a, revolution trarisMss 12 v. 1847—62. — Marx, Der 18. Brumairc des Louis Bonaparte. 1852. - Ders., Die Klassenkämpse in Frankreich 1346—50. sä. Engels. 1895. — Kantsky, Thomas More und seine Utopie. 1888. — Ders., Klasseninteresse, Sondermteresse, Gemcininteresse. N.Zeit. Mai 1903. — Mchring, Die Lessinglegende, eine Rettung. 1893. — M. Beer, Ein Beitrag zur Geschichte des Klassenkampfes im hebräischen Altertum. Neue Zeit. Bd. 11. — Ders., Imperialistische Politik. Das. 27. Dez. 1902. — ?asxs, I.g, lutts äkL cw88S8 st l'orMllisirtlon ouvrisrs. ^.vsnir social, Ao. 3, 1897. — Plechanow, über die Anfänge der Lehre vom Klassenkampf. Neue Zeit. November und Dezember 1902. — saures, Histoirs xoewiists. 1789—1900. toms I. I^a, Lonstituirnts. 1789—1791. (12 weitere Bände von verschiedenen Autoren stehen in Aussicht.) Aus der neueren Staats- und Parteilehre: Bluntschli, Charakter und Geist der politischeu Parteien. 1869. — Kos er, Die absolute Monarchie in der neueren Geschichte. Hist. Zeitsch. N. F. 25. 1889. — Schmoll er, Der deutsche Beamtenstaat vom 16.-18. Jahrh. I. f. G.V. 1394, jetzt U. U. — Ders., Begriff und historische Entwickelung des Behörden- und Amtswesens. Einleitung zu ^.ots, LoruLsiea, Behördenorganisationen, 1, 1894. — Pöhlmann, Die Entstehung des Cäsarismus. Aus Altertum und Gegenwart. 1895. — Brcysig, Die sociale Entwickelung der führenden Völker Europas in der neueren und neuesten Zeit. I. f. G- V. 1896 und 1897. — Derf., Kulturgeschichte der Neuzeit. Bd. II, 1 und 2 Altertum und Mittelalter. 1901. — Hintze, Roschers politische Entwickclungsthcorie. I. f. G.V. 1897. — G. Adler, Die imperialistische Socialpolitik. 1897. — v. Treitschke, Politik. 2 Bde. 1897-1893. — v. Bezold, Republik und Monarchie in den italienischen Staaten des 15. Jahrhunderts. Hist. Zeitsch. N. F. 45. 1890. — A. Merkel, Fragmente zur Socialwissenschaft (Wissensch. Parteileyrc). 1898. — Ders., Ges. Abhandlungen aus dem Gebiete der Allg. Rechtslehrc. 1. 1899. — Nehm, Allgemeine Staatslehre. 1899. — Fester, Macchiavelli. 1900. - R. Schmidt, Allgemeine Staatslehre. 1, 2a u. b, 1901-1903 (habe ich uur noch flüchtig ansehen können). — A. Menger, Neue Staatslehre. 1903. 245. Einleitung. Bezichung zwischen Staat und socialen Klassen überhaupt. Älteste Klassenverhältnisse. Wir haben im vorigen Kapitel auch auf die Klassenkämpfe als Störungen der volkswirtschaftlichen Entwickelung hin< Schmoll er, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. Z. -li. Aufl. 32 498 Vierte- Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^956 gewiesen. Wir müssen auf sie nun noch näher eingehen, sie im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwickelung der einzelnen Völker und der ganzen Menschheit betrachten. Wir haben oben schon das Wesen der socialen Klassen, wie sie auf Grund der Arbeitsteilung entstehen, im Zusammenhang mit der Eigentumsverteilung sich aus. bilden, erörtert, auch die Hauptphasen ihrer Vereins- und korporationsmäßigen Organisation vorgeführt (I §§ 133—137). Aber wir haben nur kurz angedeutet, was das Gesamtresultat der Entwickelung sei, wir haben dabei nicht das Wesen der Klassenkämpse und der Klassenherrschaft, nicht ihre Folgen sür Staat und Volkswirtschaft erörtert. Das ist hier nachzuholen. Es ist eine sehr schwierige Aufgabe, welcher die ältere Naturlehre der Volkswirtschaft gar nicht näher trat; sie kannte von ihrem Harmonistischen Standpunkte aus die Klassen und ihre Kämpfe nicht oder ignorierte sie. Und wenn der Socialismus dann die Klassengegensätze und Kämpfe erkannte und analysierte, so gab er doch meist ein schiefes, sensationell übertreibendes Bild von ihnen; er kam zu keiner wissenschaftlich brauchbaren Lehre von den Klassenkämpfen. Die neuere Geschichtswissenschaft von Nie- buhr, Thierry, Guizot an und eine große gesellschaftlich deskriptive Litteratur hat die Bausteine zu einer solchen nun wohl geliefert. Die Staatslehre und das Staatsrecht haben aber kaum begonnen, sie zu beachten und zu verwerten, wie man z. B. aus der „Politik" von Treitschke und Röscher ersieht. Und doch handelt es sich bei dem schwierigen Problem, dem wir näher treten, gerade um die Thatsache, daß alles, was wir Klassenkämpfe, Klassenherrschaft, sociale Revolution und sociale Reform, sociale Gesamtentwickelung nennen, auf dem Grenzgebiete liegt, wo wirtschaftliche und sociale Klassenbildung einerseits, Staatsverfassung und -Verwaltung, Recht und Institutionen andererseits sich berühren und ineinandergreifen. Die Rechts- und Verfassungsgeschichte hat uns ebenso behülflich zu sein wie die Wirtschafts- und Socialgeschichte, um zu einer klaren Erkenntnis zu kommen. Es fehlte bis Vor kurzer Zeit fast noch an der Fragestellung, noch mehr an guten Vorarbeiten, von einzelnen Geschichtswerken, wie z. B. die von Mommsen und Nitzsch über römische Geschichte abgesehen. Erst in den letzten zehn Jahren haben uns die Arbeiten von Beloch, Eduard Meyer, Max Weber, Lamprecht, Breysig und anderen wesentlich auf diesem Gebiete gefördert. Wir versuchen zuerst, über das ganze VcrhältnisderStaatsgewaltzuden socialenKlassenein Wort zu sagen, um so zu einer richtigen Fragestellung zu kommen. Jeder sociale Körper von einigem Umsang muß eine führende Spitze haben; aus Häuptlingen, Richtern, kriegerischen Führern werden Fürsten und Könige, entwickelt sich eine Staatsgewalt mit gewissen Befehls- und Herrschastsrechten (vergl. I § 101). Diese Staatsgewalt kann nur herrschen. Feinde abwehren, den Frieden aufrecht erhalten, Recht sprechen, wenn sie eine Macht ist, wenn sie innerhalb des socialen Körpers die stärkste Gewalt hat. Sie entsteht daher vielfach durch Usurpation, sie stützt sich, wo die Gesellschaft in Klassen zerfällt, zunächst auf die oberen, stets auf die einflußreichsten, auf die für den Staat interessiertesten, am besten auf die für die Führung der Staatsgefchäfte brauchbarsten Klassen. Alle Staatsgewalt steht so in ihrem Handeln unter entgegengesetzten Motiven und Tendenzen i sie muß ihrer inneren Natur nach auf Recht und Billigkeit, auf Gerechtigkeit für alle gerichtet fein; aber sie wird stets auch der Gefahr unterliegen, dem Egoismus, der Habfucht, der Leidenschaft der Herrschenden, der Mächtigen zu dienen. Ihr Besitz wird stets das Ziel der Klassen sein, welche ihre Interessen am besten geltend machen können; sie werden das Recht, die Gewalt, die Institutionen so zu gestalten suchen, wie „es ihnen paßt. Auf dem Markt entsteht durch die Ungleichheit der Kontrahenten die Übervorteilung und der Wucher, im Staat entstehen aus der Ungleichheit der Klassen die Klassenherrschaft oder wenigstens Ansätze dazu. Die Klassenherrschaft äußert sich in der Staatsverfafsung, in den Staatsformen, in dem Maß der individuellen und vereinsmäßigen Freiheit, in der Ordnung der Selbstverwaltung, in der Stellung der Korporationen, in den ganzen Rechts- und Wirtschaftsinstitutionen, in der Steuer- und Lastenverteilung, in den Eingriffen des Staates in die Eigentumsordnung, in der Beeinflussung der Betriebssormen und Arbeitsordnungen. 957Z Staatsgewalt und Klassenkämpfe. Älteste Klassenherrschaft. 499 Die langsame historische Ausbildung der Staaten und der Staatsgewalt, die wechselnde Schwäche oder Kraft der letzteren, sowie die wechselnde Macht und Organisation der socialen Klassen erzeugen die verschiedenartigste Gestaltung dieser Grundbeziehungen zwischen Staat und Gesellschaft. Wir werden versuchen festzustellen, welches der notwendige oder wahrscheinliche Gang dieser Relationen gewesen ist und künftig sein wird. Zu diesem Zwecke und um überhaupt eine empirische Grundlage für unsere Schlüsse zu gewinnen, führen wir einen kurzen Umriß der Klassengeschichte hier vor, so schwierig er auch zu geben ist. Er ist für das Urteil der NichtHistoriker unentbehrlich. Wir beginnen mit einem Wort über die ältesten uns bekannten Zustände, über die Klassenverhältnisse vor der griechisch-römischen Kultur. Wir erblicken da einen scheinbar unerklärlichen schroffen Widerspruch. Wir sehen Zustände mit ganz geringem Klassengegensatze und solche mit härtester Klassenherrschaft. In den kleinen älteren socialen Körpern mit primitiver wirtschaftlicher Lebensweise, roher Technik, unentwickelter Staatsgewalt herrschen familien- und geschlechterartige Beziehungen vor. Es giebt keinen erheblichen Besitz, keine oder nur eine unbedeutende Arbeitsteilung; die Häuptlinge, Zauberer, Krieger ragen auch nicht viel, oft mehr in der Vorstellung als in Wirklichkeit, als Göttersöhne, von den Geistern Bevorzugte, über die anderen empor; alle behandeln sich untereinander im ganzen wie Verwandte. Wo einfache Naturalwirtschaft ohne die Formen der Geldwirtschaft und des Kredites noch vorherrscht, wird von dieser älteren Gleichheit der Unkultur, von dem starken Gemeinschaftsgefühl der primitiven Stämme immer ein erheblicher Teil sich erhalten. Es wird anders, wo die socialen Körper auf 10 000 Personen bis über 1 Million anwachsen, wo eine stärkere Herrschergewalt sich bildet, wo größere Viehbesitzer, mächtige Priester, tapfere Kriegshäuptlinge emporsteigen. Es bildet sich da unter Umständen srühe eine halb geistig-politische, halb technisch-wirtschaftliche Übermacht einer Minderzahl, die aber des verschiedensten Gebrauches je nach Rasse, Recht, Sitte, Religion sähig ist. Sie sührt aber fast stets zu härtestem Gebrauch, oft zu barbarischem Mißbrauch, wo ein Stamm, ein Volk höherer Rasse tiefer stehende Rassenelemente unterwirft, eine dauernde Herrschaft über sie begründet. Sobald das der Fall ist, sehlt die natürliche Begrenzung aller älteren Klassenherrschaft, die in dem starken Gefühl der Bluts- und Geschlechtsgemeinschast liegt. Da bildet die Vorstellung der Rechtlosigkeit des Fremden, des Nichtstammverwandten die psychologische Grundlage der gesellschaftlichen Zustände. Und wir werden so sagen können, von den ältesten Zeiten bis aus den heutigen Tag sei jeder erhebliche Rassengegensatz mit seinen materiellen und Psychischen Folgen ein wichtiges Element der Klassengegensätze sür die Staaten, in denen er vorhanden ist. Wo solche Zustände vorwalten, bilden sich die ersten starken Herrschergewalten, bilden sich große Gegensätze des Besitzes, der Ehre, des Rechtes, entsteht die intensive Ausnützung der Unterworfenen, Sklaverei, Kastenwesen und Knechtschaft verschiedener Art; es können umfangreiche Eroberungsreiche entstehen, deren Rassen und Klassen, deren Städte und Gebiete in sich keine erhebliche innere Gemeinschaft haben, nur durch die härteste Gewalt zusammengehalten werden. Daraus erklärt es sich, daß die härtesten Klassengegensätze sich entwickeln. Sie fixieren sich oft sür viele Jahrhunderte. Größere Staaten sind in älterer Zeit nur so möglich; auch ihre Kulturthaten, ihre großen Bauten und sonstigen technisch-militärischen, agrarischen Leistungen sind nur denkbar auf dem Fußgestell roher Klassenherrschaft, die nur da und dort durch Priesterweisheit etwas ermäßigt, oft freilich auch durch engherzigen und bornierten Priesteregoismus verstärkt wird. Nicht ohne schwere Kämpfe wurden, solche meist rein naturalwirtschaftliche Staatsund Gesellschastszustände einst in Asien, Ägypten, Centralamerika begründet, aber einmal besestigt, können sie Jahrhunderte lang ohne allzu große Konflikte bestehen. Die rohen Unterworfenen und Geknechteten fügen sich in naiver Demut den kräftigen, begabten Minoritäten, die sie beherrschen, zumal wenn letztere, von Sitte und Priestersatzung gebändigt, sich zu großer Mißbräuche der Gewalt enthalten. Strengste Eheverbote, Aufrechterhaltung verschiedener Religion, Sprache, Sitte, getrenntes Wohnen, gänzlich verschiedenes Recht scheiden die Regierenden von den Unterworfenen. Aber die gespannte 32* 500 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^958 Klassenordnung wird als gottgewolltes Schicksal ertragen; die Vorstellung der Gleichheit, ja der Zusammengehörigkeit, fehlt, wie das in späterer Zeit vorhandene Ehrgefühl und Klassenbewußtsein der Unterdrückten. Vor allem die indifchen Zustände sind ein Beispiel hierfür. Die unteren Klassen haben, wo ein solcher Zustand sich fixiert hatte, ost lange Zeiten hindurch sogar mit Liebe und Treue an ihren Herren gehangen. Unter dieser Voraussetzung hat Tarde recht, daß große sociale Ungleichheiten leichter ertragen werden als kleine. Die abnehmende Ungleichheit und ihre schwierige Erträglichkeit tritt eben erst ein, wo eine Annäherung und Vlutsmischung stattgefunden hat, wo eine andere psychologische Ideenwelt über gesellschaftliche Beziehungen, über Pflichten der Herrschenden, über die Grenze der Lasten der Beherrschten entstanden ist. Wir halten uns bei dieser älteren Art roher Klassengegensätze nicht auf. Wir wissen auch über die historische sociale Geschichte der älteren asiatischen Völker, ja sogar Ägyptens, der älteren Jndogermanen zu wenig Gesichertes. Auch die der heutigen Natur- und Halbkulturvölker erschließen sich uns erst jetzt nach und nach, und ihre Ver- gleichbarkeit mit den historischen Völkern bleibt immer etwas problematisch. Wir begnügen uns zunächst mit dem Versuch, das Nötigste über die Klassengeschichte der Griechen und Römer, sowie der späteren Völker Mittel- und Westeuropas zu sagen. 246. Die griechischen Klassengegensätze und Klassenkämpfe. Über die socialen Verhältnisse der ältesten griechischen Zeit und des mykenischen Reiches mit seinem Großkönigtum wissen wir nur, daß diese der Pharaonischen entsprechende Monarchie über sronpflichtige Bauern gebot, daß sie aus dem Eindringen ägyptisch-phönizischer Kulturelemente beruhte; wahrscheinlich haben die Herrscher den Handel zur See und mit der Fremde für sich monopolisiert und haben sich aus eine seudale Berufskrieger- schast, die sich in und um ihre großen Burgen sammelte, gestützt. Man nimmt an, die asiatische Wagenkampftechnik habe diese Kriegerschaft erzeugt, und aus ihr sei der spätere kriegerische Adel hervorgegangen (Max Weber). Nachher im griechischen Mittelalter (1000—700 v. Chr.) sehen wir die griechischen Stämme, die eben noch große Wanderungen und Schiebungen durchgemacht hatten, ähnlich wie die germanischen Stämme nach der Völkerwanderung, definitiv seßhaft werden; sie haben zunächst noch die Gliederung in Phylen und Phratrien, d. h. in Geschlechtsund Blutsgenossenschaften; sociale Gleichheit herrscht noch vielfach vor, bei den Dorern noch im 7. Jahrhundert, als sie dem spartanischen Staate seine definitive Kriegs- und politische Verfassung geben. Mit der Seßhaftigkeit fallen die größeren Stämme auseinander; die lokalen, die Gaugemeinfchaften werden die Hauptsache; die kräftigsten derselben geben sich unter Führung des kriegerischen Adels in der Stadt einen religiösen, militärischen, priesterlichcn, politischen Mittelpunkt (I § 95). Die kleinen Bauerngüter von 30—40 Morgen herrschen vor. Aber daneben haben die großen Viehbesitzer, die Häuptlings- und Königssamilien, und hauptsächlich die Krieger, die zugleich die Priester sind, nach und nach einen größeren Grundbesitz erworben, der bis 700 und 600 v. Chr. immer mehr wächst. Er bildet die wirtschaftliche Grundlage des Adels, während seine berufsmäßige, die ihm eine gewisse geschlossene Organisation giebt, der Waffendienst ist. Er fchiebt in dieser Zeit das alte, wenig ausgebildete Königtum wie die alte Volksversammlung ohne Kampf beifeite, er besetzt in den Gauen und Stadtstaaten ausschließlich den Rat der Alten, er wird in den einzelnen Dörfern zum Schutz(Grund-)herrn und Patron der Kleinbauern. Der Besitzgegensatz bleibt aber ein mäßiger; noch zu Solons Zeit haben die ganz Reichen etwa 250, die schwer bewaffneten Hoplitenbauern (der Mittelstand) 100—150 Morgen im Durchschnitt (Ed. Meyer). In den meisten griechischen Gebieten sind große Güter durch die Natur ausgeschlossen; der steigende Reichtum des Adels beruhte daher mehr auf Handel, Schiffahrt und Kolonisation, die im Anfang der Epoche überwiegend in seinen Händen liegen, ohne seine militärischen und politischen Eigenschaften zu sehr zu ändern. Die Königsgeschlechter und der Adel zeichnen sich lange durch hochgemuten Sinn, politischen und ritterlichen Dienst für die Gemeinschaft aus; Maß zu halten, Gewinn und Neid zu verachten wird ihm immer wieder eingeschärft; er vereinigt die Vorzüge des Ritter- und Priestertums in sich; es ist die 959Z Griechische Klassengeschichte. 501 Homerische Heldenzeit. Edle Abkunft, Schulung und Vermögen sind nach Aristoteles die Grundlagen dieser Aristokratie, welche erst von 700 an den Bauern, den städtischen Handwerkern, den Krämern, den Matrosen in den zuerst wirtschaftlich aus der alten Gebundenheit herauswachsenden jonischen Stadtgebieten als ein übermütiger und sie mißhandelnder Herrenstand erscheint. Der Handel und das Gewerbe hatten sich zuerst an der kleinasiatischen Küste, sowie in Korinth, Megara, Aegina entwickelt; die Koloniegründung des 8. u. 7. Jahrhunderts schus neue wirtschaftlich fördernde Verbindungen; die in Lydien zuerst geprägte Münze verbreitete sich im 7. Jahrhundert in den Handelsstädten, hob den Wohlstand der Kaufleute, Reeder, Gewerbtreibeuden sehr. Die Adeligen wurden rasch wohlhabender. Ein zunehmender Teil der Bauern kam in Schuldabhängigkeit von ihnen. Die alten Formen des aristokratischen Staates, der Blutsgenosfenschaften, der Wehrverfassung, des Rechtes genügten nicht mehr. Die alten Geschenke für Rechtsprechung entarteten zu Bestechung. Eine steigende sociale Gärung erfüllte das 7. Jahrhundert. Wir hören fchon in seinem Anfang (um 700) die Klagen des ersten individuellen Dichters, Hesiod, der sich auf die Seite der unteren Klassen stellt. Die Idee der Gleichheit lebt noch in den alten Blutsverbänden, in der nie ganz beseitigten Volksversammlung, sie reagiert gegen die wachsende Ungleichheit. In den sich steigernden Parteikämpfen steht sich nun Arm und Reich, stehen der Grund- und Kapitalaristokratie die hörigen Bauern, die Handwerker, die Kaufleute und Matrosen, die zusammen als Demos bezeichnet werden, gegenüber. Ein Teil des alten Adels übernimmt dessen Führung. In den reichsten Handelsstädten wie Milet und Megara kommt es schon zum Bürgerkrieg: hier schlachten die Armen fchon gelegentlich die Kinder der Reichen massenweise ab. Aber in der Mehrzahl der langsamer sich entwickelnden Stadtgebiete gelingt eine große politische, militärische und sociale Reform: das dem Stadtstaat naheliegende Ideal einer fürsorgenden, alle Verhältnisse ordnenden, die socialen Gegensätze ausgleichenden Politik entsteht mit diesen Kämpfen und wird hier von klugen und starken Tyrannen, wie Periander in Korinth, dort von weifen großen republikanischen Gesetzgebern wie Solon, die für bestimmte Zeit diktatorische Gewalt vom Volk erhalten, durchgeführt. Die meisten dieser Männer gehören den alten Königs- und Adelsfamilien an. Solon, der Aristokrat und vielgereiste Großkaufmann, der Bauern- und Arbeiterfreund, ist durch seine Mäßigung, seine Kunst der Versöhnung das höchste Idealbild eines solchen Socialreformators. Ihre Thätigkeit fällt hauptfächlich in die Zeit von 650—SSO; sie führen die größte Zeit Griechenlands herauf; sie ermöglichen die Siege über die Perser S90—560 und damit den Sieg der höheren Griechenkultur über die der Barbaren des Orients. Es handelt sich focialpolitisch um den Interessenausgleich zwischen den geldleihenden Großgrundbesitzern und den hörigen Bauern, zwischen der am Alten hängenden, doch niehr agrarischen und der neuen Handels-, Gewerbe- und Kolonialentwickelung, zwischen der alten Zucht und Ordnung und dem neuen Individualismus, zwischen den alten Bluts- und den neueren Nachbarverbänden, zwischen der alten und neuen Religion, zwischen dem Adelsstaate und dem neuen Staate der gesamten Bürgerschaft. Der Ausgleich erfolgt in dem Sinne, daß nicht mehr Hauptstadt und Adel über das Platte Land herrschen sollen, daß die großen Sklaven- und Grundbesitzer beschränkt werden, der Bauern-und Mittelstand zur Geltung,ja Herrschaft kommen foll,daß der Bauer befreit, ihm ein gesicherter Absatz garantiert werden soll. Die Tyrannis ist noch mehr kleinbürgerlich und bauernfreundlich als die Reform, z. B. Solons; es sind agrarische Züge in der Reform, aber gepaart mit einer geldwirtschaftlichen Förderung des Handels, des Verkehrs, mit ganz merkantilistischen Zügen, wie Derartiges zumal den jonischen Küstenstädten entsprach. In Korinth gab der Tyrann Periander den Bauern das dem Adel genommene Land, erschwerte aber ihr Hereinziehen in die Stadt. In Lokri verbot Zaleukos allen Zwischenhandel, damit der Bauer den Verkauf auf dem Markte behalte. In Athen weigerte Solon dem Adel.Land zu Neuverteilungen zu nehmen, aber er hinderte defsen Ausdehnung auf weitere Äcker; er hob die auf Grundstücken und Personen hastenden 502 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^97 seiner Bildung, als einer der seltenen Höhepunkte der Menschheit gilt, so kann uns das nicht vor der Einsicht verschließen, daß die überwiegende alte Senatsaristokratie gegen 134 das Weltreich nicht mehr zu regieren, über die beginnenden socialen Zerklüftungen und wirtschastlichen Entartungen nicht mehr Herr zu werden vermochte. Nachdem man alle Gegner niedergeworfen, Karthago und Korinth aus Handelsneid zerstört, den Handel von Capua, Tarent, Syrakus, Rhodos auch lahmgelegt hatte, stand diese vielfach bereits von habsüchtigen Wucherern abhängige und geleitete Senatsaristo- kratie 146—9V v. Chr. vor dem politischen Bankerott und der socialen Revolution. Die neue Epoche (134—30 v. Chr.) charakterisiert sich durch große Reformanläufe, blutige Bürgerkriege und Massenschlächtereien, sociale und politische Staatsstreiche und Diktaturen; sie endigt mit der definitiven Herstellung der Monarchie. Die Klassenkämpfe und die Klassenherrschaft spielen dabei die Hauptrolle. Die socialen Zustände sind keine wesentlich anderen als schon 242—134; ihre Symptome treten nur immer greller und ungünstiger hervor. Die Zahl der Sklaven wie ihre surchtbare Mißhandlung wächst; entsetzliche Sklavenaufstände (134—132, 102—100, 73 ic.), die jahrelang große römische Heere beschäftigen, verwüsten Sizilien und Italien. Der Bauernstand nimmt weiter ab, obwohl die gracchischen Gesetze 80 000, die julianischen 120 000, die pompejanischen 20 000 neue Ackerstellen (beide letzteren vornehmlich sür Veteranen) schaffen. Die ungeheuren, von Beamten und Publikanen zusammengerafften Reichtümer, sowie Sitte und Zwang, sie in italischem Grund und Boden anzulegen, sind damals wie später verhängnisvoll für die Bauern geworden. Die Freigelassenen und der besitzlose hauptstädtische Pöbel nimmt weiter an Zahl und Einfluß zu. Die hauptstädtische Masse entartet zu einem anarchischen, für Jeden käuflichen Lumpengesindel in der Hand von liederlich-verbrecherischen Bandenführern und Kanaillen. Die Habsucht der kapitalistischen Kaufleute und Geldmänner entartet in Asien so, daß Mithradates unter dem Beisall aller Bedrückten (88) in Kleinasien 80 000 oder 150 000 italische Personen, d. h. Publikanen und ihr Personal an einem Tage, bald darauf 20 000 in Delos morden lassen konnte; die Publikanen, hieß es, entvölkerten ganze Provinzen durch ihre Sklavenjagden; „vor ihnen ist alles Recht eitel und die Freiheit der Bundesgenossen nichts;" vergeblich hatten die edelsten Staatsmänner, die Scipionen, Amilius Paulus, Cato Zc. für Einschränkung ihrer Rechte und ihrer Macht gestritten; sie werden die unbarmherzigen Gläubiger der Senatoren und der Bauern, der sremden und bundesgenossischen Städte; sie kaufen bei der Mafsenkonfiskation des Sulla, Marius zc. die Vermögensstücke der Gemordeten und verdienen daran 1000—2000 °/o. Gegen das Jahr 100 v. Chr. hieß es, es gebe nur noch 2000 reiche Leute in Italien. Marius hat dann 50 Senatoren und 1000 Ritter, Sulla deren 40 und 1600 gemordet, um sie ihres Vermögens zu berauben; der Ertrag war im letzteren Falle 81 Millionen Mark, der wirkliche Wert war der 10—20 fache. Es hat wohl nie vorher und nie nachher eine klügere, aber auch nie eine habsüchtigere und gemeinere Klasse von Geldmännern gegeben als diese Publikanen der Bürgerkriege, die in ihrer Doppclstellung als Steuerpächter, Gerichtsherren, Reeder, Bankiers, Plantagenbesitzer und Sklavenjäger alles an sich rissen. Nicht das Kapital an sich hat sie so entarten lassen, sondern eine Reihe einzigartiger Gesellschasts- und Staatszustände; hauptsächlich der Umstand, daß alle große Politik zur Geldsache entartet war. Man könnte sagen: die erste große Epoche geldwirtschaftlicher Ungebundenheit und kapitalistischer Freiheit in einem alle Konkurrenten vernichtenden Weltreich mußte solche Entartung erzeugen. Die Menschheit mußte auch hier ein furchtbares Lehrgeld zahlen. Die letzte Ursache aber sür all' diese Mißstände wie für die Revolutionen und Bürgerkriege lag darin, daß die alte große Aristokratie seit 200 v. Chr. im Niedergang war, daß die aristokratische Senatsregierung mit ihrer Schwerfälligkeit, ihrem Faktionstreiben zur Regierung der Provinzen wie zu großen Reformen unfähig war, daß die durch Volkswahl geschehende Besetzung der Jahresämter keine feste Regierung mehr aufkommen ließ, daß in den Komitien früher ein ehrbarer Bauernstand, jetzt ein genußsüchtiger, besitzloser, fauler, bestechlicher Stadtpöbel entschied, daß die Wahlen nur ein Börsen- und Geldgeschäft geworden waren, daß Konsulat, Tribunat, Censur entarteten. 508 Wertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. der Kampf um die Jahresämter die Bewerber, die Wähler, die Staatsverfassung korrumpierte. Zwei Wege der Änderung öffneten sich; beide führten in ihrem letzten Ziel zur Monarchie, d. h. wieder zu einer festen Regierungsgewalt. Der eine war der, daß kühne und groß angelegte Abkömmlinge der Aristokratie, wie die beiden Gracchen (134 und 121), Livius Drusus (91), Sulpicius (88) und zuletzt Julius Cäsar in seiner ersten Zeit (60) und neben ihnen die entarteten Demagogen wie Cinna und Catilina versuchten, aus den Gegnern der alten Senatsaristokratie (Rittern, Bauern, hauptstädtischem Proletariat) eine starke populäre Bewegungspartei zu schaffen, um mit ihr große sociale Reformen durchzuführen. Diese Zusammenfassung heterogener Klassen war aber in dem freien Verfassungsstaat nur möglich durch gefährliche Lockmittel, durch noch gefährlichere extrem demokratische Verfassungsänderungen, teilweise sogar nur durch Gewaltmittel wie Brutalisierung der Volksversammlung. Die kühnsten Demokraten wie die Gracchen und die weitsichtigsten Konservativen wie Drusus, standen an der Spitze dieser gewagten Bewegungen. Ihre socialen Grundziele waren berechtigt: Hebung und Wiederherstellung des Bauernstandes, Neugründung von Kolonien, Verwendung der Staatsdomänen sür die kleinen Leute statt für die großen, Erleichterung der Schuldner, Ausdehnung des Bürgerrechts auf die Jtaliker ;c. Aber sie mußten, um diese Ziele zu erreichen, die Publikanen und Ritter auf ihre Seite ziehen durch die verderbliche Einräumung der Richterstellen, durch Herabsetzung der Steuerpachten, durch allerlei Begünstigung, die wesentlich die Macht dieser Kapitalisten und damit ihre Habsucht, ihren Einfluß steigerte, ja diese Klasse zu ihrer schlimmsten Entartung brachte. Und sie mußten, um das hauptstädtische Proletariat zu gewinnen, das Stimmrecht auf die Freigelassenen ausdehnen, die Getreidelieferungen zu geringem Preis oder fast umsonst in Rom einführen und so einige hunderttausend Faulenzer zu Staatspensionären machen, sie mußten Schulderlaß bis zu ^/-t und allgemeine Sklavenbefreiungen versprechen, sie mußten den Pöbel durch überteure Spiele, Gladiatorenkämpfe, Theater amüsieren und so vollends diese Demokratie zu jeder gesunden inneren Umbildung verunsähigen. Mit allen ihren extremen Mitteln brachten es die Führer der Demokratie vor Cäsar zu keinem dauernden Erfolg, zu keiner.festen Macht, zu keiner die Erfolge sicherstellenden Verfassungsänderung. Sie wagten das Äußerste nicht, die Antastung der Republik. Den anderen Weg schlugen die Generale ein. Seit der Bauernstand zurückging, und die Eroberung der Welt immer größere oft jahrelang abwesende Heere nötig machte, hatten die großen reichen Aristokraten, zumal wenn der Senat kurzsichtig knauserte, wie schon Scipio Africanus, begonnen, Freiwilligenheere zu sammeln. Später verweigerten die Bürger auch vielfach den Dienst. Marius machte dann die Freiwilligenwerbung zum System; nur noch Besitzlose wurden so geworben, ihre Fechtweise aber vervollkommnet; dem militärtechnischen Fortschritt stand die sociale Kehrseite gegenüber, daß diese Soldheere große Beute, große Geschenke und vor allem Landanweisungen bei der Entlassung forderten. Marius, der rohe Volksmann und Bauernsohn, wie der geistreich cynische Aristokrat Sulla, der vorsichtige, mit allen Parteien paktierende Pompejus, wie der geniale demokratische Politiker und Offizier Cäsar in seiner späteren Zeit, sie waren alle darin gleich, daß sie zunächst ihre großen Heere nach den Siegen befriedigen mußten, daß ihre vorübergehende oder dauernde Diktatur, mochte sie die alte Aristokratie retten wollen oder große sociale und demokratische Änderungen anstreben, zunächst eine Herrschast entarteter Soldaten war. Sie schusen damit eine neue seste, unumschränkte Staatsgewalt, aber auch eine Art Klassenherrschaft: die der Soldaten. Sie mußten mit so furchtbaren Konfiskationen und Hinrichtungen beginnen, daß sie Staat, Gesellschaft, Verwaltung hierdurch vergifteten und verdarben. Erst Cäsar wagte sich den extremen socialistischen Forderungen zu widersetzen. Auch so weit die Generale gesunde sociale, sowie richtige Verfassungs- und Verwaltungsreformen durchführten, litten sie unter der Verknüpfung mit der Militärdiktatur und dem Fluch der Gewalt, dem Fluch der Unterdrückung aller politischen Freiheit. Aber es war in dem Sumpf der socialen Klassenzustände und der Bürgerkriege 967) Der Untergang der Republik durch die KlassciMmpfc. 509 der einzig mögliche Ausweg: je zerklüfteter, materialistischer, genußsüchtiger eine Gesellschaft alter und hoher Kultur geworden ist, je bitterere und blutigere Klassenkämpfe sie durchgemacht hat, desto dringlicher bedarf sie einer Frieden stiftenden, ganz festen unerbittlich herrschenden Staatsgewalt. Und Sulla, Cäsar und Augustus, dann die Imperatoren der ersten zwei Jahrhunderte des Principats verstanden eine solche, und zwar unter dem Schein der Erhaltung der republikanischen Staatsformen, aufzurichten und zugleich große sociale und Verwaltungsreformen, soweit sie mit dieser Gesellschaft noch möglich waren, durchzuführen. Die eigentlichen Klassenkämpfe hörten nun für einige Jahrhunderte auf. Eine wirtschaftliche und kulturelle Nachblüte des großen Reiches kam noch auf 1—2 Jahrhunderte zu Stande. Dann begann die volle innere Auflösung. Die Epoche des Principats bis 300 n. Chr., des diokletianisch-konstantinischen Kaiserreichs bis ins 6. Jahrhundert, zeichnet sich gegenüber der Zeit der Bürgerkriege durch ein festes Regiment und die Verschmelzung von Italien mit den Provinzen, durch gleiches Recht für alle aus ; zweihundert Friedensjahre, wie sie die Welt weder vorher noch nachher sah, wurden zunächst durch den Principat geschaffen. Aber während einst (300—200 v. Chr.) die Kämpfe zwischen Patriziern und Plebejern die innerliche Versöhnung und das Überragen der Gemeingefühle, die allgemeine Hingabe an den Staat gebracht hatten, vermochte der Principat nur die äußere Ruhe, den Schein der Republik und die Unterdrückung der gröbsten Klassensünden und -brutalitäten zu schaffen. Doch das war schon viel. Mehr war nicht zu erreichen; das Schlimmste in der ganzen Zeit der kaiserlichen Verwaltung war die Erbschaft der Klassenkämpfe und Bürgerkriege, der Tendenzen, des Geistes, den sie geschaffen hatten. Den allgemeinen Schulderlaß und die allgemeine Neuverteilung des Grundbesitzes, den seine Partei forderte, hat Cäsar nicht bewilligt und so die Besitzenden von der Todesangst, die sie seit Marius und Sulla drückte, besreit. Aber die rückständigen Zinsen wurden niedergeschlagen, die gezahlten vom Kapital abgezogen; eine strenge Wucher- und Konkursgesetzgcbung in Italien und den Provinzen nach Vorbild der ägyptisch-solonischen durchgeführt, welche jede persönliche Schuldknechtschaft für künftig unmöglich machte. Nirgends mehr Massenkonfiskationen und -Hinrichtungen, sondern Versöhnung, gegenseitige Duldung, Amnestie war die Losung. Neue große italische und überseeische Bauern- und Veteranenkolonisation, aber aus freiem Staatsland oder gelaustem Boden wurde jetzt und später üblich. Die neuen Kolonistenstellen erklärt Cäsar für unverkäuflich auf 20 Jahre. Geldgeschenke an die Soldaten hörten nicht auf, aber Cäsar verdoppelte den Sold, und die besseren Kaiser hielten die Heere möglichst an der Grenze. Die Überzahl der hauptstädtischen Getreideempfänger (320 000) wurde aus 150 000 wirklich Arme reduziert; bei dieser Zahl sollte es bleiben. Aus einer socialistischen Pöbelfütterung sollte eine geordnete Staatsarmenpflege werden. Große Bauten in Rom und anderwärts sollten Beschäftigung geben. Auf den großen Viehgütern erzwäng man wieder die Beschäftigung von einem Drittel freier Arbeiter. Die jährlichen Getreidepreisschwankungen von 1 :10 suchte eine successiv sich ausbildende große staatliche Annonarvcrwaltung zu beseitigen. Das Öl zum Salben in den Bädern wurde umsonst verabreicht. Das Familienleben und die Kinderzahl suchte man zu fördern, den Luxus zu hindern. Die namenlose Ausplünderung der Provinzen durch die oligarchischen Vögte und die Publikanen wurde durch die kaiserliche, viel strengere, kontrollierte Verwaltung, durch die zunehmende Beseitigung der Steuer-, Domänen- !c. Verpachtung an die Publikanen, durch die Übertragung italischen Rechtes und italischer Municipalverfassung, durch die Auswanderung der Jtaliker in die Provinzen so ermäßigt, daß Mommsen darin das wichtigste Mittel sieht, den italischen Kampf der Reichen mit den Armen zu mildern und auszugleichen. Kein Wunder, wenn gerade in den Provinzen, in Gallien, Spanien, Nordafrika wieder ein viel größerer Wohlstand sich zeigte, und sich hier viel länger ein Stand mittlerer und kleiner Bauern erhielt. Aber auch in Italien blühte im ersten Jahrhundert des Principats der landwirtschaftliche Fortschritt durch die hohe Technik und Kapitalverwendung einer intensiven Kultur. 519 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. Freilich die ungesunde Anhäufung des Grundeigentums dauerte fort, wie die entsetzliche Sklavenbehandlung. Diese milderte sich erst, als die Sklavenzufuhr aufhörte, der Großbetrieb sich in einen Kleinpachtbctrieb von Sklavenfamilien umsetzte, der sogenannte Kolonat entstand (vergl. I S. 373). Damit wurde der wie Vieh gehaltene, oft gefesselte, in den Sklavenkasernen zur Zucht verwendete Sklave wieder der Familie, dem eigenen Haus, der Eigenwirtschaft zurückgegeben. Es beginnen im 4. Jahrhundert die Sklavenreformen: das Verbot des Verkaufs der Sklaven aus der Provinz, die Klageerteilung gegen die Lastenerhöhung (325), das Verbot der Familientrennung (334), der Trennung der Sklavenfamilien von ihren Hufen (357). Der Menschenmangel, die wieder siegende Naturalwirtschaft, die fiskalischen und Militärinteressen der Kaiser haben an dieser außerordentlichen socialen Besserung so viel Teil wie das von der Stoa beeinflußte Recht und das Christentum. Die Sklavenfreilassung hatte schon früher zugenommen; gute Haussklaven befreite man vielfach nach 6 Jahren. Die Freigelassenen hatte die kaiserliche Verwaltung stets hauptsächlich verwendet und begünstigt, den wohlhabenden z. B. die Ratsstellung in den Municipien zugänglich gemacht. Die Verwendung von Tausenden von Sklaven und Freigelassenen in der großen kaiserlichen Haus- und Staatsverwaltung hatte die beiden Stände ebenso gehoben wie die Thatsache, daß seit dem Ende der Republik die meisten Millionäre, unfähig ihre Vermögen selbst zu verwalten, diese Verwaltung Sklaven und Freigelassenen überlassen mußten; viele Sklaven wurden so frei und wohlhabend. Die beiden obersten bisher herrschenden Klassen, die alte grundbesitzende Senatsaristokratie und die Ritterschaft (die Publikanen, die Geldaristokratie) wurden vom Prin- cipat in feste Schranken gewiesen, reformiert, mußten sich in gewisse Amts- und Einflußsphären teilen. Die Ernennung zum Senat wurde Sache des Principats; nur wer mit einem gewissen Vermögen gewisse Amter bekleidet hatte, wurde Senator; die Söhne der Senatoren pflegten sich um die Ritterwürde zu bewerben Augustus schuf 5000 Ritterstellen; sie wurden einer gewissen kaiserlichen Censur unterstellt, mußten zuerst als Offiziere dienen, konnten dann die höheren Amter in dem kaiserlichen Dienst und in den kaiserlichen Provinzen in bestimmtem Turnus erwerben. Die senatorischen und die Ritterämter wurden mit Gehalten versehen. Beide Stände wurden aus einer überwiegenden Besitz- wieder viel mehr eine Amtsaristokratie. Der Ritterstand verlor seinen Charakter als wucherischer Geldadel. Beide Stände stellten die Spitze der großen Berufsbeamtenschaft dar, die außer ihnen aus Freigelassenen, armen Freien, Sklaven bestanden. In den Municipien wurde der lokale Stand der größeren Grundbesitzer, die sogenannten Decurionen, in ähnlicher Weise wie für das Reich die Senatoren und Ritter, verpflichtet, den Rat zu füllen, die lokale Amtsverwaltung zu sühren, für die Steuern zu hasten. Auch hier sollte der Vermögensbesitz durch Amtspflichten innerlich gehoben werden. Wir haben die Ausbildung dieser ganzen Amtsverfassung und speciell des zunehmenden geldbezahlten, arbeitsteilig geordneten Berufsbeamtentums, dessen definitive Ausbildung erst Diokletian vollendete, hier nicht darzustellen. Nur das sei bemerkt: diese Staatsmaschine war gewiß nicht vollkommen; sie war im 3.—5. Jahrhundert von Härte und Habsucht entstellt; sie zeigt die häßlichen und greisenhaften Züge einer sinkenden Kultur. Aber sie war ein heilsames Gegengewicht gegen die Ansprüche und Einflüsse des Prätorianerheeres; die Beamten hatten doch noch viel von dem alten Rechtssinn und den festen Rechtsnormen der älteren Juristen bewahrt. Sie haben, wie Mommsen mit Recht betont, den Staat noch einige Jahrhunderte aufrecht erhalten und immer viel besser regiert als die Senatsaristokratie und die Publikanen von 20V v. Chr. bis zum Principat. Das damalige Beamten- und Militärregiment hat keine neue Gesellschaft zu schaffen vermocht, aber dafür auch keine eigentlichen Klassenkämpse geduldet, die häßlichsten brutalsten Züge der älteren Klassenherrschaft beseitigt. Es hat keinen neuen gesunden Mittelstand geschaffen; die Gesellschaft blieb im ganzen eine solche von Millionären und Bettlern mit all' den traurigen Folgen eines solchen Zustandes. Aber die Millionäre regierten nicht mehr allein und konnten das Regieren nicht mehr hauptsächlich als 909Z Der Prmcipat als Ergebnis der Klassenkiimpfe. 511 Geldgeschäft betreiben. Soweit schädliche Gewinnsucht eine Rolle spielte, war es die der Soldaten, des hauptstädtischen Adels, des hauptstädtischen Plebs, die zusammen unter Umständen den erledigten Thron an den Meistbietenden verkauften. Die Klassenordnung war mehr und mehr nicht sowohl auf den Besitz als auf die Amtshierarchie und die mehr und mehr erblich werdenden Berufsunterschiede gegründet, die immer peinlicher mit Unterschieden des Titels, der Tracht, der Etikette umkleidet wurden. Niemals srüher und später hat man Wohl in Europa so allgemein an diese Äußerlichkeiten der Standesunterschiede sich gehestet, sie gehütet, an sie geglaubt wie in jenen Jahrhunderten. Die erbliche Scheidung in Stände und Berufe entsprach der sinkenden Bevölkerung, der verschwindenden Geldwirtschaft, der wieder überwuchernden Naturalwirtschaft. Die große, teure Riesenstaatsmaschine konnte nur noch dadurch bestehen, daß sie die Flucht aus den höheren Ständen mit ihren starken Pflichten, wie aus den niedrigen, die mit den verschiedensten staatlichen Naturaldiensten belegt waren, durch erblichen, auf Vermögen und Personen sich erstreckenden Zwang unmöglich machte (vergl. I, S. 401—402). Das Bild der römischen und vollends der byzantinischen Gesellschaft vom 4. Jahrhundert an, sowie das der entsprechenden Staats- und Wirtschaftsinstitutionen ist gewiß kein anziehendes, befriedigendes. Es ist eine Zeit des Niederganges, der Auflösung. Die Rasse ist entartet; Ehelosigkeit, Verzweiflung an der Zukunft, Weltflucht, Gleichgültigkeit gegen den Staat herrscht vor. Der äußere Apparat der alten Kultur löst sich mehr und mehr auf. Nur neue Säfte, jüngere Rassen können die Lücken des Bauernstandes, des Heeres ausfüllen. Aber das ist andererseits nicht zu leugnen, daß überall in der Auslösung des Alten sich schon die neuen Keime einer besseren Zeit zeigen: die zunehmende Verbreitung des Christentums und die Ausbildung der römischen und byzantinischen Kirche, die steigende Ehre der Arbeit, die vordringende Bedeutung der liberalen Berufe und des Beamtenstandes, die Ermäßigung der Sklaverei, die Humanisierung der antiken Rechtsinstitute. Das waren große sociale Fortschritte, die nicht durch Klassenkämpfe, sondern im Zusammenhang mit der Auflösung der alten Kultur, durch innere sittliche Fortschritte, sowie durch Kirche und Staatseinflüsse sich durchsetzten. 248. Die mittelalterliche Klassengeschichte bis ins ^..Jahrhundert. Die feudalagrarischen Klassen, die städtischen. Über die Klassengeschichte der neueren europäischen Völker und ihre Wandlungen und Kämpfe haben wir in den Kapiteln über Arbeitsteilung, Eigentumsverteilung, sociale Klassenbildung und Unternehmung (I §§ 113—147) und auch in manchen Kapiteln dieses zweiten Bandes, hauptsächlich bei Erörterung der Kapitalrente (Z 182 ff.) und des Arbeitsverhältnisses (Z 203 ff.) sowie in der Einkommenslehre (z. B. 8 229) schon manches zu sagen gehabt. Doch bleibt auch für sie das Bedürfnis, das Wichtigste hier im Zusammenhang vorzuführen, gerade auch im Gegensatz zur antiken Klassengeschichte, Die antike wie die neuere Entwickelung beginnt mit großen naturalwirtschaftlichen Staaten (dem mykenischen, merowingisch-karolingischen :c.), die dann wieder mit dem Fortschritte zu höherer Kultur und besserer Verwaltung, zum Städtewesen in kleinere zerfallen. Aber während hierbei das griechische und römische Königtum rasch verschwindet, der Republik und einem Adelsregiment Platz macht, hat das germanische Königtum sehr frühe einen kräftigeren Charakter. Der Kampf mit Rom, die germanischen Völkerbündnisse, die großen Flächen Mitteleuropas, die römischen und kirchlichen Überlieferungen der Antike hatten aus dem germanischen Königtum eine viel intensivere Amtsinstitution gemacht; sie schlug so tief Wurzel, daß die europäische Staatenwclt nicht wie die antike, in republikanischer, sondern in monarchischer Staatsform ihre wichtigsten Entwickelungsjahrhunderte durchlebte. Zwar sank auch das germanische Königtum da und dort für einige Zeit zum Schein- und Wahlkönigtum herab; in Städten und Stadtstaaten regierten auch im Mittelalter da und dort patrizische und Populäre Senate. Die oberen Klassen (Priester, Krieger, Großgrundbesitzer, Händler? hatten in vielen Staaten die Möglichkeit starker korporativer Organisation und einer gewissen Klassenherrschaft. Aber selbst in Italien und Deutschland verschwindet das Königtum nicht ganz; in Deutschland setzen sich bald die Territorialfürsten, in Italien 512 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^97» die Tyrannenhäuser, viel dauernder als einst in Griechenland, an die Stelle. In England und Frankreich erhebt sich das Königtum schon im 11.—13. Jahrhundert wieder zu neuer Macht. Vom 15.—19. Jahrhundert vollends findet die neue große nationale Staatenbildung unter Leitung großer erblicher Fürstenhäuser statt. Die republikanische Zeit mit ihren furchtbaren Klassenkämpsen blieb hierdurch den neuen Völkern im ganzen und großen ebenso erspart wie die Rettung aus ihr durch eine brutale Militär- und Soldatendiktatur. Die Kämpfe zwischen Adel und Königtum führen meist zur ständischen Verfassung, später zur konstitutionellen. Beide Formen traten gewiß überwiegend in unvollkommener Ausbildung auf, beide schlössen zeitweise übermächtige Klasseneinflüsse nicht aus. Beide aber stellen einen Verfassungsfortfchritt ohne gleichen gegenüber den antiken Zuständen dar. Das Extreni von Klassenmißbrauch und Klassenherrschaft in der antiken Geschichte entspringt doch aus dem unmöglichen Versuch, mit der in dem Stadtstaat ausgebildeten souveränen Volksversammlung neue große Staaten zu regieren. Leidenschaft, Zufall, Terrorismus, Käuflichkeit, Pöbelherrschaft wurden in diesen späteren Volksversammlungen bestimmend. Nichts Derartiges zeigt das neuere Verfasfungsleben ; jedes Parlament steht turmhoch über jeder Volksversammlung. Dazu kommt, daß die sociale Differenzierung, der Fortschritt der Geld- und Kreditwirtschaft sich in den neueren Staaten, auf ihren größeren agrarischen Flächen, viel langsamer als in Griechenland und Rom durchsetzte. Die Umbildung der wirtschaftlichen Motive, des ganzen Seelenlebens, der Institutionen war damit ebenfalls langsamer, von weniger Gefahren begleitet. Auch der ruhigere germanisch-nordifche Volkscharakter, sowie der Einfluß des Christentums, die lange und einheitliche Beherrschung aller Klassen bis ins 18. und 19. Jahrhundert durch die christlichen Ideale und Lehren, ermäßigte die Spannungen, hielt die Leidenschaften, die Gehässigkeiten, die Korruption mehr zurück. Der harte wucherische Egoismus bildete sich nicht mehr so aus, das Mitleid, das sociale Verantwortlichkeitsgefühl wurden im ganzen doch stärker. Alle socialen Institutionen blieben menschlicher als in den antiken Staaten. Die unteren Klassen entarteten nie so wie im Altertum zu einem auf Staatskosten gefütterten, amüsierten, arbeitsscheuen Pöbel, sondern blieben fleißige Arbeiter, Tagelöhner, Hausindustrielle und Kleinbauern. Die antike Sklaverei, erst durch die habsüchtigen Kapitalisten und Unternehmer des sinkenden geldwirtschaftlichen Griechenlands und Roms zu einer gänzlich barbarischen, ausbeuterischen Institution gemacht, war von etwa 300 n. Chr. an durch Sitte und Recht, Christentum und veränderte Wirtfchaftsbedingungen gemildert worden, wie wir bereits gesehen. Das Institut an sich dauerte formell und vereinzelt zwar bis 1200, ja bis 1500 n. Chr. fort, verschwand aber dann vollständig. Und als sie von 1700 an in den europäischen Kolonien unter ähnlichen Bedingungen wie im Altertum sich wieder einstellte und verbreitete, wagte man sie doch in Europa nicht wieder herzustellen, und trat ihr im 19. Jahrhundert das Rechtsbewußtsein der Kulturvölker und die starke Staatsgewalt in den Kolonien so entgegen, daß sie auch da, wo eine gewisse Unfreiheit vielleicht noch am Platze gewesen wäre, wo ihr Verbot den wirtschaftlichen Rückgang erzeugten, wieder verschwand. Das sociale Rechtsbewußtsein war stärker als das Wirtschaftsinteresse der Besitzenden. Weder hundertjährige Bürger- und Klassenkriege mit ihren immer neuen Massenmorden und Massenkonfiskationen des Vermögens der Reichen, wie in Griechenland und Rom, sind in der neueren Geschichte je vorgekommen, noch Arbeiter- und Sklavenkriege, gegen die man ganze Heere jahrelang vergeblich ausbot. Der Haß zwischen Reich und Arm hat nie mehr die Höhe wie im Altertum vom 4. Jahrhunderte v. Chr. an erreicht. Selbst der extremste sociale Radikalismus steht heute auf viel höherer Stufe als der antike. Doch kommen wir zum einzelnen, zunächst zur älteren Zeit bis gegen 1400. Die germanischen Völker haben bereits erhebliche Standesunterschiede bei ihrer Seßhaftwerdung, wenn auch der freie Mann mit kleiner Habe überwiegt. Wir treffen Königs- und Häuptlingsgeschlechter, einen Adel und neben den Freien Unsreie verschiedenen Grades; die Stände unterscheiden sich in den IsZes der ältesten Zeit durch 971f Der sociale Gegensatz zwischen Altertum und Neuzeit. Der Bauernstand. 513 ein einfaches bis zwei-, drei-, ja achtfaches Wergeld. Die ganz Unfreien, die Liten in Sachsen, die Britten in England, die Kelten in Frankreich, die früheren Kolonen in Italien haben teilweise eine sehr schlechte, fast sklavische Lage; aber auch wo es rechtlose Hörige sind, sitzen sie meist doch auf einem Bauerngut. Der größere Teil der urfprünglich freien Hufenbauern sinkt vom 7.—12. Jahrhundert in Abhängigkeit herab: der König, die Kirche, die Großen werden ihre Grundherren. Ihre Lasten sind teilweise große, ihre Behandlung eine rohe; sie schlagen dafür auch immer mal wieder einige Grundherren tot. Im ganzen aber bedeutet ihre Unfreiheit Befreiung von den schweren staatlichen Lasten des Heer- und Gerichtsdienstes und sicheren Schutz durch den Grundherrn; sie können nun ganz ihrer Wirtschaft leben, Dreifelderwirtschaft und andere Fortschritte durchführen. Ihre Abgaben und Dienste sind zu einem guten Teil fixiert; wo das der Fall, kommen die steigenden Gewinne lange mehr ihnen als den Grundherren zu gute; sie sind meist durch das genossenschaftliche Hofrecht geschützt. So lange die innere Kolonisation, in Deutschland die Wanderung nach dem Osten, dauert, sind die Menschen begehrter als die Grundstücke, die beginnende Städtebildung mit ihrer Verleihung persönlicher Freiheit und ihrem Menschenbedarf hindert von 1100—1400 jeden sehr starken Druck auf den Bauern. In Oberitalien, den Niederlanden, Nordfrankreich, England ermöglicht auch schon die beginnende Geldwirtschaft einem Teil der Hörigen, sich von einzelnen Lasten frei zu kaufen. So wird der Bauernstand von 600—1400 zwar feiner Altfreiheit beraubt, er hat die Fortschritte des hohen und niederen Adels und des Klerus nicht mitgemacht; er ist teilweise durch diese höheren Stände herabgedrückt, er ist von ihm abhängig. Aber er hat sich doch in der zweiten Hälfte dieser 800 Jahre wirtschaftlich und kulturell gehoben; die Sklaven und ganz Unfreien sind mit den Hörigen zu der einheitlichen Bauernschaft verschmolzen. Wenn diese teilweise keine festen Besitzrechte hat, so findet ein großer Teil der Bauern doch Schutz bei der Kirche und der Krone, und durch die alte Genossenschaftsverfassung. Wo wie in Skandinavien, Friesland, Ditmarschen, der Schweiz noch die volle alte Bauernfreiheit besteht, ist der Bauer noch ganz der alte, aufrechte, selbstbewußte Mann, aber Bevölkerung, Kultur, Wohlstand ist hier auch am wenigsten gewachsen, die alte rohe Ungeschlachtheit aus der Vorzeit dauert hier fort. Sociale Kämpfe um feine Rechtsstellung hat der Bauer Wohl da und dort geführt. Aber zu kriegerischen ernsten Klaffenkämpfen zwischen dem Bauern und seinem Herrn ist es doch nur vereinzelt und hauptsächlich da gekommen, wo andere Ursachen des Druckes hinzukamen: die Erhebung der Stellinger in Sachsen im 9. Jahrhundert war ein Kampf gegen die fränkische Herrschaft und das Christentum; der Kampf der Bauern in der Normandie gegen den Adel im 11. Jahrhundert war eine Erhebung gegen hochmütige Fremdherrschaft, die Stedinger Bauernempörung 1207 und 1230 ein Protest gegen Kirchenherrschaft und kirchliche Mißbräuche, die französische Jacquerie 1358 und der englische Bauernaufstand unter Wat Tyler 1381 waren in erster Linie blutige Proteste der Bauernschaft gegen Fürsten und Grundherren, welche im Zusammenhang mit den französisch-englischen Kriegen die Steuern und Lasten maßlos erhöht, die Lage der unteren Klassen unerträglich gemacht hatten. Es waren plötzliche Ausbrüche der politischen und kirchlichen Volksleidenschaft, teilweife auch schon gegen die Unfreiheit, gegen die harten bäuerlichen Lasten, gegen zu hohe Renten gerichtet, aber nicht wie die Bauernerhebungen 1480—1530 durch jahrzehntelange sociale Gärung vorbereitet. Die Thatsache bleibt, daß die europäische Bauernschaft von 600—1400 wohl gewisse technisch-wirtschaftliche Fortschritte gemacht hat, aber doch gegenüber den höheren Klassen zurückblieb; sie repräsentierte jetzt die alte Zeit, war im Begriff, mit dem Verlust der Freiheit den Zusammenhang mit dem Staat zu verlieren, in örtlicher Gebundenheit zu stagnieren. Diesem ganzen unteren, drei Viertel oder mehr des Volkes umfassenden Teil stehen nun die königlichen und fürstlichen Häuser, ihre Gefolgschaften, ihr Beamtentum, die Kirche und die Geistlichen als die aufsteigenden, den Fortschritt repräfentiereuden Klassen gegenüber. Ihre Amtsfunktionen, ihre höhere specialisierte neue Berufsthätigkeit ist die Schmollsr, Grundriß der Volizwirtichaftslehre, II. Z.-k. Aufl. 33 514 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen- ^972 treibende Ursache der neuen Klassenbildung, der große Grundbesitz ist die Folge, große Leistungen politischer, kirchlicher, wirtschaftlicher Art sind die Mittel des Emporsteigens ini einzelnen. Das ältere germanische Königin m von den Goten bis zu den sächsischen Kaisern ist durch die vorhin (S. 511) erwähnten Ursachen emporgekommen, hat gleichsam vom Sattel aus kriegerisch und heroisch regiert, hat in kühnen heldenhaften Familien seinen Aus- druck gefunden. ^ Es ist rasch durch Eroberung und Güterkonfiskation, durch das Bodenregal, durch die Übernahme der Markenleitung zu einem ungeheuren Bodenbesitz gekommen. Dieser gestattete ihm, als die Wehrpflicht der kleinen Ackerbauern unmöglich wurde, seinen Hof- und Bezirksbeamten (den Grafen), seinen Gefolgschaften und Reitersleuten, lebenslänglichen Grundbesitz als Benefizium zuzuweisen, was zuerst eine ungeheure Stärkung des Königtums bedeutete; alle diese Beamten, Diener, Reiter schwuren als vassi dem König den Treueid. Der große Grundbesitz wurde vom König und seiner Amtsaristokratie zur Ausbildung der großen Grundherrschaften benutzt (vergl. I § 104); diese bedeuteten technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen, arbeitsteiligen Fortschritt. Als aber die Benefizien erblich wurden, Benefizialwesen und Vasallität zum Lehnswesen verschmolzen, Ämter und Grundbesitz sich unlöslich, wie ein Privatrecht der Beliehenen, miteinander verbanden, da wurde aus den Senioren, Herzögen, Grafen, Bischöfen und Äbten ein hoher Adel, der bald dem Königtum Widerstand leistete. Für Jahrhunderte löste sich die Regierung in Fehden zwifchen König und hohem Adel auf; der hohe Adel führte in engerem Gebiete Fortschritte aller Art durch, er wurde in Deutschland von 1200—1500 zum Fürstentum; die Auflösung des Reiches in Territorien war damit gegeben. Im mittleren Frankreich wurde der König schon im 13., in ganz Frankreich 1500—1650 Herr über den hohen Adel. In England hat der normannische Lehnskönig einen hohen selbständigen Adel gar nicht aufkommen lassen, indem er nur zerstreute Lehen übertrug, die unteren Lehensleute direkt an sich band. Im übrigen ist die ganze Entwickelung des hohen Adels in den verschiedenen Ländern fast mehr eine politisch-administrative als eine sociale Thatsache. Sein großer Besitz ist aus politischen Ursachen entstanden, hat wesentlich den politischen Zwecken der Kleinstaatsbildung gedient. Ähnliches läßt sich von der katholischen Kirche und ihrem ungeheuren Grundbesitz sagen, der wie der königliche zu Grundherrschaften, Vasallen- und Lehnsbenefizien führte, im übrigen kirchlichen, Erziehung^, humanen Zwecken diente. Schon ini 8. Jahrhundert war er so riefenhaft, daß die Karolinger einen großen Teil für Staats- und Militärzwecke säkularisierten. Ähnliches hat sich später bis ins 19. Jahrhundert da und dort wiederholt. Unter den Ottonen wurden die Bischöfe in Italien und Deutschland mit Grafenrechten ausgestattet, willfährige und geschäftskundige Diener des Kaisers. Nirgends sieht man deutlicher als hier, daß nicht der große Besitz den Stand, sondern die Leistungen des Standes den großen Besitz schufen. In den kirchlichen Gebieten waren die geistlichen Herren lange Vertreter des technischen Fortschrittes und gütige Herren ihrer Bauern, förderten zuerst auch die Städte. Erst als Kaiser und Papst um die Herrschaft stritten, erst als die katholische Kirche ein politisches Herrschaftsmittel des Papstes, die Domkapitel fette Pfründen des Adels wurden, verlor der große kirchliche Grundbesitz zu einem großen Teil seine innere Rechtfertigung, zumal als im 15. Jahrhundert auch die Kloster- und die Pfarrgeistlichkeit tief sank, das Pontifikat unter den Borgias und Medicis zu einem kunstliebenden, aller Sittlichkeit und Religiosität baren oligarchischen Tyrannenhof wurde. Unter dem weltlichen und geistlichen hohen Adel entwickelten sich in ganz Europa aus den Gefolgschaften der älteren Könige die Reitersleute, die vom 8. —14. Jahrhundert deren Kriege und Fehden führten. Freie und Hörige traten in diesen ehrenvollen Beruf ein. Ein fester Lebensgang, mit bestimmten Stufen, die Ritterwürde als Ziel, entwickelte sich ; genossenschaftliche Organisationen der Ritter bildeten sich. Ursprünglich beim Herrn, auf seinen Burgen lebend, erhalten die Reiter einige Hufen zu Lehen; selten in älterer Zeit (bis ins 13. Jahrhundert) mehr als 3—8, wovon sie außer sich selbst 2—3 berittene 973) Großgrundbesitz, hoher und niederer Adel im Mittelalter. 515 Diener zu stellen hatten; in vielen Dörfern saßen mehrere Reitersfamilien; manche übernahmen daneben Meier- und andere Beamtenstellen mit gewissen Gefallen. Im Laufe des 11. und 12. Jahrhunderts werden die Reiterlehen auch erblich; aber die Ritter sind noch im 12. und 13. Jahrhundert nicht überall ein geschlossener Stand, wenn auch eine solche Tendenz vorhanden ist, von einzelnen Fürsten gefördert wird; Hörige treten noch lange in denselben ein; Ritter heiraten noch Bauerntöchter; noch gilt der Grundsatz, daß wer morgens zu ackern geht, nachmittags zu Turnieren reiten mag; städtische Bürgersöhne sind zahlreich unter ihnen. Erst von 1300 an werden die Ritter definitiv ein erblicher Stand, rücken wesentlich über die Bauern empor, werden als niederer Adel behandelt, heiraten nur noch unter sich, pochen auf ihre Lehen, suchen ihre Lehenspflichten einzuschränken. An Zahl im 14. und 1ö. Jahrhundert noch zunehmend, verlieren sie im Westen und Süden Deutschlands schon damals ihren eigentlichen Lebenszweck oder treten in Solddienst, viele verarmen, werden plündernde Wegelagerer. Östlich der Elbe erhält sich der Ritter viel länger in seinem Berufe, er hat hier von Anfang an etwas größeren Besitz bis zu 10 und mehr Hufen, sängt im 15. Jahrhundert schon an, Landwirt und Krautjunker zu werden, was dem Westdeutschen in den alten dichtbesetzten Kulturgebieten aus Standesgefühlen heraus und aus Platzmangel nicht recht möglich ist. Die Ritter waren so 800—1250 eine nicht sehr weit an Besitz, Wohl aber an Ehre über den Bauernstand emporragende Berussklasse; ihre Standcsehre, ihr erblicher Besitz hob sie dann 1150—1500 zu einer Klasse, der des Kleinadels empor; zugleich aber nahm ihnen das aufkommende Söldnertum ihren Beruf. Sie mußten sich dem Staats- und Heeresdienst zuwenden, soweit ihnen nicht die feudale Lokalverwaltung, ihre Gefälle oder ihre eigene Landwirtschaft einen Lebensinhalt und -unterhalt gaben. Viele verkamen bereits 1400—1600. Ein erheblicher Teil erhielt sich bis in die neueste Zeit. In ähnlicher Weise wie der bloße Reiterdienst hat der Haus-, Hof- und Beamtendienst vom 10.—13. Jahrhundert eine große Anzahl unfreie, abhängige, aber fähige Leute um Könige und hohen Adel in Deutschland gesammelt: die Ministerialen. Sie stellen die Anfänge eines brauchbaren, feudalen Beamtenstandes in der Zeit dar, in welcher die freien Lehensbeamten bereits unbotmäßig, zu selbständig waren. Die Ministerialen verschmelzen aber im 13.—14. Jahrhundert, ebenfalls mit Ritterlehen ausgestattet, mit dem übrigen Ritterstand, werden wie dieser ein Besitzstand, bilden einen Teil des niederen Adels. Die auf Zeit angestellten, absetzbaren, mit Naturalien und Geld bezahlten Beamten treten vom 14.—16. Jahrhundert an ihre Stelle. Königtum, Fürstentum, hoher weltlicher und geistlicher Adel, Rittertum und niederer Adel, abhängige Bauernschaft bilden im hohen Mittelalter eine hierarchische Kette von Gesellschaftskreisen; jeder abhängig von dem höheren, alle verbunden durch Grundbesitzverleihung, sowie durch Amts- und Dienstpflichten, vor allem durch den einheitlichen christlichen Kirchenglauben. Das Feudalsystem ruht so auf dem Lehens- und Hosrecht; es ist eine sociale Lebensform, die der damaligen geistig-sittlichen Ausbildung der Menschen, ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, dem politischen Zweck der Gesellschaft entspricht. Kirchlicher und sittlicher Horizont ist bei hoch und niedrig derselbe; die oberen Klassen verfolgen mehr Machtzwecke als Besitzerwerb; oft roh und brutal, sind sie nicht von der Art der Habsucht erfüllt wie später die führenden Klassen der Geldwirtschaft; im äußeren wirtschaftlichen Leben unterscheidet sich lange Ritter und Bauer nicht fehr; beide können weder lesen noch schreiben; die bestehende Klassenabstufung wird als göttliche Einrichtung ertragen, durch mannigfache Patriarchalische Beziehungen erträglich gemacht. Erst als die mittleren Glieder (mit der Erblichkeit der Lehen und der Ämter) den oberen den Gehorsam versagten, als die oberen Schichten auf die unteren, die Bauern im 14.—15. Jahrhundert härter zu drücken begannen, verwandelte sich die feudale Monarchie in feudale Anarchie; es entstand eine Summe kleiner, unkontrollierter örtlicher Despotien. Die neue Monarchie vom 14.—18. Jahrhundert mußte sie zu unterdrücken, den Bauernstand zu schützen suchen. Wir kommen darauf zurück. Die Städte (vergl. über ihre Entstehung I Z 97) entstanden im 10.—13. Jahrhundert aus der Bevölkerung des Platten Landes; persönliche Freiheit und der neue 33« 516 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. Erwerb durch den Markt, Gewerbe und Handel lockten. Oft verschmolzen mehrere Landgemeinden, oft dehnte ein Fronhof, eine Burg, ein Dorf sich aus; die älteren und neuen Bewohner einigten sich rasch zu der von den Schranken des Feudalismus befreiten Bürgerschaft. Stadtherren und Fürsten förderten vielfach die Bewegung durch Privilegien; auch Verschwörungen und Aufstände (in Frankreich die sogenannten Kommunen) halfen teilweise nach, das neue Stadtrecht, die unabhängige Selbstverwaltung des Rates durchzusetzen. Die Bewegung war im ganzen eine friedliche; man würde nicht ohne starke Übertreibung sagen können, die Städte seien wesentlich durch Klassenkämpfe entstanden oder zu ihren Rechten gekommen. Innerhalb der aufkommenden Städte findet noch keine eigentliche Standestrennung Platz; Dienstmannen, Ritter, freie Bürger und Kaufleute, erst frei werdende Ackerbürger und besitzlose Handwerker gehen noch lange in einander über. In Italien, das nur vereinzelt einen hohen Adel kennt, sitzt die Ritterschaft mehr als sonstwo in den Städten. Erst im 13. Jahrhundert scheiden Beruf und Besitz die städtische Bevölkerung definitiv in die zwei Gruppen des Patriziats (Geschlechter) und der übrigen Bürgerschaft. Zur ersteren gehören die Ritter und Dienstmannen, sowie die größeren städtischen Grundbesitzer, zur letzteren vor allem die Handwerker, im ganzen auch die Kaufleute, die teilweise aber auch eine Mittelstellung einnehmen; je größer irgendwo der Handel, desto mehr nehmen auch die Geschlechter an ihm teil. Die letzteren besetzen allein den Rat, führen allein die Patriarchalische, wenig kontrollierte Verwaltung. Die Bürgerschaft traut dem Rat, gehorcht ihm willig, weil er besser als Stadtherren und fürstliche Beamte die städtischen Interessen fördert; oft ist der Rat freilich auch noch ein halb bischöflicher oder landesherrlicher. In Italien versuchen die Staufer 1159—1250 eine Stadtregierung durch kaiserliche Einzelbeamte, Podcstas, einzuführen, die sich aber nicht halten kann. In Deutschland verbindet der erste Groll der Zünfte und niederen Bürgerschaft gegen die Ratsregierung sich da und dort mit den bischöflichen Stadtherren (Köln 1258, Straßburg 1266). Die ganze spätere städtische Klassengeschichte (vom 13. Jahrhundert an) ist nun wesentlich abhängig von der Frage, ob die Städte einer festen großen verständigen Regierungsgewalt untergeordnet waren oder nicht. Daran fehlte es im ganzen in Italien und Deutschland, während es in England, in Frankreich, in Flandern mehr oder weniger der Fall war. Wo König und Regierung, Fürstentum und Stadtherren die Leitung behielten, da hinderten sie die brutalen Klassenkämpfe zwischen Stadt und Land ebenso wie die verzehrenden, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sich wiederholenden Kämpfe zwifchen Bürgern und Pfaffen, Patriziat und Zünften, Stadtrat und gemeiner Bürgerschaft, Reich und Arm; es handelte sich bei allen diesen Gegensätzen um Ver- fassungs- und Besitzfragen zugleich, sie steigerten sich zu Klassenkämpfen, wo die Regierung es nicht verstand einzugreifen, zu versöhnen und zu vermitteln. In Italien, wo durch Übertragung der Grafenrechte an die Bischöfe frühe eigentliche Stadtstaaten mit kleinen Territorialgebieten und voller Freiheit nach oben sich bilden, entsteht 1150—1500 eine hohe wirtschaftliche und sonstige städtische Kultur. Aber die Städte verzehren sich dabei durch den steten handelspolitischen Kampf unter sich und durch die unaufhörlichen inneren patrizischen Faktions-, Verfassungs- und Klassenkämpfe, sowie durch Privatfehden aller Art, welche durch ihren blutigen Verlauf, ihre Verbannungen, Konfiskationen, durch ihre fast jährlich sich erneuernden Rechts- verändcrungen beinahe an die antiken erinnern. Das letzte Ende ist die schon vom 13. und 14. Jahrhundert an beginnende, meist brutale, furchtbar harte Tyrannis von Heerführern, großen Geldmännern, geistlichen Fürsten und zuletzt die Fremdherrschaft, die vom Ende des 15. Jahrhunderts bis ins 19. auf Italien lastet. Die Mißregiernng des schönen Landes, die tiefe Herabwürdigung der unteren Klassen von 1500—1800 ist die Nachwirkung davon, daß von 1200—1500 das zufällige Spiel von Klassenkämpfen, Aufständen, Revolutionen, Gewaltthaten alle Schicksale bestimmt hat. Den schroffsten Gegensatz hierzu bildet die en glisch e Geschichte: die normannische Militärmonarchie hat alle Klassen unter ihr hartes Regiment gebeugt; die Städte werden nie so selbständig wie in Italien und Deutschland, sie bleiben königliche Landstädte, aber 975^ Sociale Entwickelung und Klassenkämpfe der mittelalterlichen Städte. 517 das Land hat auch keine Städtekriege, keine solche Zunstrcvolutionen und Patrizierreaktionen gehabt; Stadt und Land lösen sich nie so voneinander; die Könige begünstigen die Städte srüh durch allerlei Freibriefe; schon im 13. Jahrhundert sitzen 160 Städte unter den Grafschaftsvertretern gemeinsam im Parlament, treiben bald mit ihnen gemeinsame staatliche Wirtschaftspolitik. Die Rechts- und Steuergleichheit, die frühe Beugung aller Stände unter königliche Richter, die versöhnliche Haltung von städtischer und ländlicher Aristokratie erspart dem Lande unendlich viel unnötige sociale Reibung. In Deutschland haben die Städte in dem Versuche, sich zu Territorien auszuweiten, es nicht sehr weit gebracht; sie bleiben dem Könige und den Fürsten in loser Weise untergeordnet. Aber die freien und die gewöhnlichen Reichsstädte, die sogenannten eivitatss inixtas und viele größere Landstädte erringen doch eine große politische und wirtschaftliche Selbständigkeit. Die Reichs- und Hansestädte haben lange ein freies Bündnisrecht, führen Kriege, schließen Frieden wie Staaten. Der wirtschaftliche Interessengegensatz zwischen den Städten und dem niederen Adel, sowie den Fürsten steigert sich so, daß es zu verheerenden Kriegen, hauptsächlich 1386—88, 1446 — 50, zwischen ihnen kommt. Der König ist zu schwächlich, den zwei großen socialen Gruppen Frieden und billigen Schiedsspruch zu diktieren. Keine Partei siegt, man sucht sich nur gegenseitig so viel Wie möglich zu schaden; die Ritter werden zu Schnapphähnen, die den Kaufmannszügen auflauern; auch die kriegführenden Städte machen vielfach nun Raubzüge aufs Land und freuen sich, wenn es dann durch sie mal recht billige Lebensmittel in der Stadt giebt. Zu einer großen föderativen Städtepolitik reichen die Bündnisse der Städte nicht; früh versagt auch schon der Hansabund. Die auswärtige Stadtpolitik wird immer kurzsichtiger und schwächlicher, die Fürsten siegen schon 1389, 1450; auch in der Reformationszeit ist die Stadtpolitik kurzsichtig. Der Sieg des Fürstentums schnürt von 1400—1800 einer Stadt nach der andern die Lebensadern zu. Die Städte müssen von 1600 an innerhalb der Territorien ein neues Leben beginnen. Auch in ihren inneren Kämpfen fehlt meist die rechtsprechende und vermittelnde Obergewalt. Die bloß lokalen Stadtherren, z. B. die Bischöfe, stehen nicht hoch genug, um zwischen Patriziat und Zünften gerecht die Wage zu halten. Nachdem von 1200 bis 1450 die allein den Rat beherrschenden Geschlechter sich mehr und mehr als Stand abgeschlossen, die Gewerbetreibenden in ihren Zünften sich organisiert, sich so zu einem Machtfaktor gemacht haben, kommt es hauptsächlich 1300—1450 zur Epoche der Zunftrevolutionen. Die Händel der Patrizicrfaktionen unter sich, die steigende Steuer- und Schuldenlast mit ihrer Heimlichkeit und finanziellen Überlastung der Mittel- und unteren Klassen, sowie die Frage der selbständigen Polizei- und Gerichtsgewalt der Zünfte nebst anderen kleinen streitigen Punkten des Zunstrechts (Tuchausschnitt, Preissetzung durch Rat oder Zünfte), endlich einzelne Mißbräuchc junger Patrizier (z. B. Prügeln von Handwerkern, die den Geschlechtern die Rechnungen überreichen) geben die Anlässe. Die Zünfte wollen mit im Rate sitzen oder als besondere Vertretung neben ihm in gewissen Dingen gehört werden. Sie erreichen ihr Ziel hauptsächlich im Südwesten; oftmals auch durch blutige Aufstände; Hinrichtungen und Verbannungen der Ratsherren, wie bald darauf der Zunftführer fehlen nicht, wenn diese Ausschreitungen auch gegenüber den italienischen verschwindend bleiben. Viele billige und vernünftige Kompromisse der Verfassung und viele Verbesserungen der Verwaltung schließen sich an die Kämpfe. Vielfach aber wird durch die sociale Revolution die Macht der Städte bedroht, oft auch die Blüte von Handel und Gewerbe gestört und geknickt; zeitweise beseitigen die socialen Friedensschlüsse wieder diese Gefahren. Die deutschen Städte steigen an Wohlstand und Gesittung Wohl bis ins 16. Jahrhundert. Aber im ganzen ist es doch häufiger die zufällige momentane Gewalt und nicht die größere Einsicht und die Gerechtigkeit, welche die Kompromisse diktiert. Und das innere Verfassungsleben der Städte geht, nachdem von 1380—1500 eine Art patrizischer Reaktion und eine gewisse Verfassungs- und Verwaltungsreform die größten Fehler des Zunftregimentes in den bedeutendsten Städten beseitigt, doch von 1500—1700 rasch zurück. Wo das Zunftregiment andauert, siegt ein kleinlicher Philistersinn; wo die sogenannte Ehrbarkeit definitiv 518 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^97l> oben bleibt, ist von da an eine zunehmend engbrüstige und geldgierige Oligarchie herrschend. Das ganze Jahrhundert der sogenannten Zunftrevolutionen ist übrigens kein solches eines großen Klassenkampfes, sondern das Verlangen eines erstarkten gewerblichen Mittelstandes, in der Stadt mitzuregieren, einige kleine Verwaltungsmißbräuche abzustellen; Geschlechter und Zünstler haben beide reiche Leute unter sich, denken über Kirche, Eigentum, Arbeitsvcrfassung kaum principiell verschieden. Die Menge der unterhalb der Zünste Stehenden klagt von 1350—1500 ebenso über das egoistische Zunftregiment wie die Zünfte vorher über das Patrizierregiment. Wenn eine Staatsgewalt die Patrizier und Zünftler in Deutschland versöhnt und für größere Zwecke erzogen hätte, würde das tiefe Herabsinken der Städte sür mehrere Jahrhunderte haben verhindert werden können. Die Teilnahme der Städte an den ständischen Verhandlungen der Territorialstaaten von 1400—1700 hat Wohl da und dort einiges gebessert. Im ganzen blieb es in den deutschen Städten traurig, bis der fortschrittlichste Staat, nämlich Preußen, den Augiasstall der oligarchischen Stadtverwaltung von 1700—1800 ausmistete, Ordnung und Ehrlichkeit wieder herstellte und dann aus dieser Grundlage es möglich machte, daß Stein die Städteordnung von 1808 durchsetzte. Die von neueren Socialisten auch zu einem proletarischen Klassenkampf aufgebauschte Gesellenbewegung, die von 1300—1600 dazu führte, daß die Gesellenbruderschaften anerkannt, diese oder jene Lohnforderung gebilligt wurde, war mehr ein Streit der Alten und Jungen innerhalb derselben Klasse um die Detailfragen der Arbeitszeit, um die Güte der Mahlzeiten, um Kneiperei und Verrufserklärung, um Ceremonien und Vereinsjustiz. Verheiratete Gesellen wurden ja im ganzen grundsätzlich in den Bruderschaften nicht geduldet. Fast mit demselben Rechte könnte man die Streitigkeiten über Schüler- und Studentenverbindungen als Klassenkämpfe bezeichnen. Nur wo ein verheirateter Lohnarbeiterstand sich bildete, wie bei den Webern, den Salinen- und Bergarbeitern, wurden deren Bruderschaften zu einem Element beginnender Klasscnkämpfe. 249. Die neuere Klassengeschichte bis ins 19. Jahrhundert. Königtum und Land stände. Ritterschaft und Bauern. Die Zeit von 1400 an charakterisiert sich als die der Auflösung der alten Rechts- und Wirtschaftsformen: die römische Kirche entartet, das Feudalwesen (Grundherrschaft, Ritterdienst, Lehenswesen, erbliches Lehensamt) ist nirgends mehr recht fähig, seinen Dienst zu thun. Die Geldwirtschaft, der Handel, das städtische Gewerbe nehmen zu; der überall eindringende Kredit löst die alten Zustände und Formen auf; die stark wachsende Bevölkerung hat nicht mehr Platz im Rahmen der alten wirtschaftlichen Verfassung. Das alte Recht, die alten Sitten passen nirgends mehr. Der Humanismus, die wieder erwachende Philosophie und die Naturwissenschaften, der Individualismus und Rationalismus dringen vor, gestalten um, wollen neue Ideale predigen. Eine steigende Summe innerer Reibungen (zwischen Stadt und Land, Patrizier und Handwerker, Grundherren und Bauern) und äußerer Kämpfe (zwischen Territorien und bald auch zwischen Staaten) um geographische Ausdehnung, um Absatz, um Welthandel und Kolonialbesitz drängt aus Verstärkung der herrschenden staatlichen Gewalten. Man versucht den neuen Zeitbedürfnissen zunächst in den kompliziert sich ausbildenden Stadtverfassungen (1390—1600), bald aber energischer in den neuen fürstlichen Staaten (1400-1800) gerecht zu werden. Die italienischen Tyrannen, die patriarchisch-ständischen deutschen Fürsten, Ferdinand von Arragona, das Haus Habsburg in Osterreich und Spanien, die Tudors und Cromwell in England, die Oranier in Holland, die großen französischen Könige, Kardinäle und Minister von Ludwig XI. bis Ludwig XIV., nachher die Hohen- zollern in Brandenburg-Preußen begründen die neuen Territorial- und Nationalstaaten mit ihrer starken Fürstengewalt, ihren Geldsteuern und Schulden, ihren Beamten, Heeren, Flotten und beherrschten Kolonien (vergl. I § 39 und § 106). Es ist die Zeit des Merkantilismus, des aufgeklärten Despotismus, die Epoche, in der zum erstenmal der Versuch gemacht wird, große Staaten mit 2—25 Millionen Menschen zu einem Wirtschastsganzen zu machen, sie durch inneren Verkehr, Arbeitsteilung, Polizei, Wirt- 977) Königtum, Landständü, ständische Verfassung von 1400—1800. 519 schaftsinstitutionen so zu verschmelzen, wie es früher nur sür Städte und Stadtgebiete möglich gewesen war. Der Kampf der Staatsgewalt gegen die hergebrachten Rechte der Kirche, des Feudaladels und der städtischen Oligarchie, gegen deren Mißbrauche und Klassen- Herrschaft war damit gegeben. Die meisten der fähigen und großen Fürsten und Minister dieser Zeit waren Bürger- und Bauernfreunde. Aber ihnen standen die gewöhnlichen Minister und Fürsten gegenüber. Und auch die höherstehenden konnten nicht sociale Ziele allein verfolgen. Je nach der ständischen Verfassung, je nach dem Druck der auswärtigen Feinde, je nach der Größe des Staates war das aufgeklärte Fürstentum in seiner socialen Politik gehemmt. Je nachdem ein fähiges Staatsbeamtentum entstand, je nachdem die Natural- und Domänenwirtschaft noch vorherrschte, je nachdem Geldwirtschaft und neue sociale Schichtung rascher oder langsamer vordrang, sehen wir ganz verschiedene sociale Wirkungen der im ganzen übereinstimmenden Gesamttendenzen. Wo die Gebiete sehr kleine blieben, fehlte der fürstlichen Gewalt leicht der Sinn und die Möglichkeit der politischen und socialen Reform. Da wurde Heer und Beamtentum zur Karikatur, da wuchs nur eine außer Verhältnis zum Wohlstand stehende Steuerlast. Die Einrichtungen blieben oft die grundherrlich-feudalen, überhaupt die mittelalterlichen, was freilich die gute Seite hatte, daß die socialen Klassenunterschiede auch nicht so rasch sich steigerten wie in den großen Ländern mit wachsender Bevölkerung und höheren wirtschaftlichen Lebensformen. Wir kommen darauf zurück, daß der große Bauernkrieg in solchen Gebieten ausbrach. Alle Länder der Kleinstaaterei, Italien, die Schweiz, der größere Teil Deutschlands blieben bis 1800, ja fast bis 1350 volkswirtschaftlich im Rückstand, hatten aber auch geringere sociale Differenzierung. Der Hauptgegensatz von 1400—1800 ist der der ständischen Verfassung und des fürstlichen Absolutismus; die erstere bedeutet feudale Klassenherrschaft, der letztere den Kampf dagegen Aber doch wäre es ganz falsch, nicht anzuerkennen, daß das Emporkommen der Stände und der ständischen Verfassung von 1300—1500 ein Fortschritt war. Umfaßten die Stände und ihre Körperschaften auch nur die oberen Klassen, Geistlichkeit, Adel, städtische Bürgermeister, nur ausnahmsweise, wie in Tirol, die Vertreter der Bauern, so lag doch in ihrer Vereinigung zu ständischen Beratungen eine Korrektur fürstlicher Mißbräuche, eine Gewöhnung, die Landesinteressen zu fördern, eine gewisse Repräsentation des Volkes, die man besser damals nicht haben konnte, ein gewisses Zusammenwachsen der Landesteile. Der feudale oder sonstige Klassenegoismus der Stände trat natürlich überall hervor; in ganz schlimmer Weise aber nur da, wo Fürsten- und Beamtentum schwach und unfähig waren. Mehr im Osten und Norden Europas; so in Schweden, Dänemark, Polen, Böhmen, Ungarn 1480—1520, in den nordostdeutschen Territorien 1550—1660. In England, Spanien, Frankreich, Österreich dagegen war 1500—1600 der ständische Einfluß sast durch das Königtum beiseite geschoben; in Holland hielt 1600—1650 das oranische Haus der Kaufmannsaristokratie wenigstens noch die Wage; erst später siegte hier die kaufmännische Aristokratenherrschaft, wie auch in England erst nach Cromwells Diktatur der überwiegende Einfluß der Parlamentsaristokratie hauptsächlich von 1689 an das Königtum beiseite schob. Wo das Königtum die ständischen Einflüsse und damit die ständische Klassenherrschaft beseitigte oder zurückdrängte, war die große Frage, ob es die Hebung der mittleren und unteren Klassen als Ziel der Politik richtig ergriff, und ob es fähig war, dasfelbe mit den notwendigen anderen Zwecken der Macht, der Heeres- und Beamtenorganisation, der Finanzen, der Kolonialpolitik in Verbindung zu bringen. Die Ausbildung der Steuern und der finanziellen Mittel war ost so schwierig, daß z, B. in Frankreich die häufigen Staatsbankerotte und die maßlose Steuerlast die Bauern mehr ruinierte als vorher der seudale Klassendruck. Ähnlich in Rußland im 18. und 19. Jahrhundert. Die neumodische Fürsteugewalt stellte sich in Italien zu sehr in den Dienst der Kunst, in Österreich und Spanien zu sehr in den der katholischen Kirche, in Frankreich zu sehr in den des höfischen Glanzes und Luxus, um socialpolitisch wirklich segensreich zu wirken. Immer haben in Frankreich Sully und Colbert auch nach socialer Richtung Gutes geschaffen; in England haben die Tudors und Cromwell socialen Sinn 520 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^978 gezeigt; in Brandenburg-Preußen sind es die Regenten von 1640—1786, in Österreich Maria Theresia und Joseph II., in manchen kleinen Staaten einzelne Fürsten und Minister des 18. Jahrhunderts, die eine segensreiche innere Socialpolitik mit dem Merkantilismus, teilweise mit einer großen und kühnen auswärtigen Politik zu verbinden verstanden. Mit der griechischen Tyrannis verglichen, hat der aufgeklärte Despotismus seine gesicherte erblich monarchische Basis und eine ganz andere Dauer der Wirksamkeit voraus. Verglichen mit dem römischen Principat sind seine Leistungen besser und dauernder, weil er nicht so von brutalen Soldheeren abhängt, nicht einen durch hundertjährigen Klassenkampf vergifteten Boden vor sich hat, weil er nur das mäßige Klassenregiment der Stände zu beseitigen, die Völker erst in die Stufe der Geld-, Kapital- und Kreditwirtschaft einzuführen hat. Seine Kehrseite lag in seinem patriarchalischen Ursprung und seiner Verbindung mit teilweise bereits überlebten kirchlichen und socialen Gedanken, in seinem geringen Sinn für politische Freiheit und Verfassungsteilnahme der Bürger. Überall nahm die staatliche Verwaltungsthätigkeit, die Einmischung des Staates in alle Lebensgebiete, vor allem in das Wirtschaftsleben, so zu, daß sie bald an eine gewisse Grenze gesunder Durchführbarkeit ankam. Der Merkantilismus glaubte an seine absolute Fähigkeit zur Ordnung des Marktes, der Preise, der gesellschaftlichen Beziehungen. Indem er überall bevormundete, lief er Gefahr, das Volk zu entwöhnen, selbst thätig zu handeln. Die unteren Klassen zumal versanken leicht in träge Indolenz, auch wo oder teilweise gerade weil die Regierung für sie thätig war. Der aufgeklärte Despotismus stellte sich zu oft auf den Standpunkt „Alles für das Volk, nichts durch das Volk". Er hörte doch immer leicht mehr die Gutsherren, die Kaufleute und Fabrikanten, die neuen Bankiers als die kleinen Leute; der volkswirtschaftliche Fortschritt, den er im Auge hatte, schien doch zunächst von diesen oberen Zchntausenden abhängig. Und in deren Kreis sah man niemals so hochmütig auf den Pöbel herab wie 1550—1750. Auch Litteratur und Kunst beschäftigten sich wesentlich nur mit den Honoratioren. Man merkte in deren Kreisen kaum, ob überhaupt und daß vielfach die Massen an Lebenshaltung, Gesittung, Wohlstand herabsanken; ihre Armut erschien als das notwenige Fußgestell der höheren Kultur überhaupt. Man merkte noch weniger, daß doch an vielen Stellen Haß, Groll, Unzufriedenheit sich ansammelte. Meist freilich trugen die unteren Klassen still und stumpf ihr Schicksal, kümmerten sich nur noch um die dürftigste Notdurft des Tages, um ihre Hantierung. Volksschule, Presse, Litteratur hatten die Massen noch nicht erreicht. Nur die Kirche kam mit ihnen in Berührung; aber auch sie war vielfach zu einem Herrschaftsinstrument der Besitzenden entartet. — Dies der allgemeine sociale Charakter der Zeit. Der specielle ergiebt sich daraus, daß so sehr Gewerbe, Handel und Geldwirtschaft bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zunahmen, und so sehr diese Zunahme und ihre Pflege als die Hauptaufgabe des Merkantilismus erschien, doch die meisten Länder vorwiegend agrarische bis 1800, resp. 1850 blieben. Siebzig bis neunzig Prozent der Bevölkerung blieben landwirtschaftlich , gehörten dem Platten Lande oder Ackerstädten an (vergl. I S. 267—269). Und deshalb war die sociale Grundfrage der ganzen Epoche, ob und inwieweit die agrarisch-naturalwirtschaftliche Verfassung des Mittelalters mit ihrer Grundbesitzverteilung, mit ihrer Betriebsordnung und Arbeitsverfassung sich erhalte oder umgestalte, wie der Feudaladel, die Bauern, die ländlichen Tagelöhner zu einander stünden, resp, in ihrer Stellung sich verschöben, wie die vordringende Geldwirtschaft, wie die notwendig vordringenden besseren intensiveren Betriebsmethoden sociale Änderungen nach sich zögen, wie den gesamten ländlichen Mittel- und unteren Klassen der geistige und technisch- wirtschaftliche Fortschritt gelinge, wie das vordringende freie Grundeigentum und die freie Arbeit, die Gelowirtschaft, der Kredit, die Absatzveränderungen von den beteiligten Klassen gut oder schlecht erfaßt wurden, wer dabei sinke oder steige. Die große sociale Frage der Zeit war von 1500—1850 die Bauernfrage; die socialen Kämpfe bezogen sich auf die Bauernerhaltung und -besreiung; die Bauernunruhen und 979) Die Socialpolitik des aufgeklärten Despotismus. Die Bauernfrage. 521 Bauernkriege waren die Höhepunkte der daran sich knüpfenden Kämpfe. Die sociale Politik der Regierungen und der Stände drehte sich um die Ausdehnung oder Einschränkung des Herrenlandes, um die Erhaltung besitzender Bauern oder Ersetzung durch Groß- und Kleinpächter, um die Gestaltung der neuen Arbeitsverhältnisse, um die durch große Agrargesetze, Ablösungen, bessere Bodenverteilungen ic. herzustellende Neuordnung einer geldwirtschaftlichen, dem Geist der modernen Unternehmung angepaßten Agrarverfassung. Die hier in Frage stehende Gesamterscheinung ist im Grunde dieselbe wie die I § 126 behandelte Frage der neueren Grundeigentumsverteilung und die II S. 454—55 erörterte über den Einfluß der letzteren auf die Einkommensverteilung; die Folgen der Umwälzung haben wir gestreift bei Erörterung der Geldwirtschaft (II Z 169), der Lohngeschichte (II Z 209) und ihrer Erklärung (Z 212). Erschöpfend ist die Frage nur in einem speciellen Werke über Agrarpolitik zu besprechen. Hier können wir nur versuchen, die klassengeschichtlichen Gesamtresultate aphoristisch zusammenzusassen. Italien, besonders Ober- und Mittelitalien, hat vom 12.—15. Jahrhundert schon die volle Auflösung der älteren feudalen Agrarverfassung durch die vordringende Geldwirtschaft erlebt. Der Boden wird damals schon nahe zu freiem Eigentum, die Bauern werden Halb- und Geldpächter, was, so lange die Volkswirtschaft aufwärts geht, günstige Wirkungen hat. Nachher aber hören die Fortschritte auf. Das Bodeneigentum steht der Kirche, dem in den Städten lebenden Adel, den städtischen Kapitalisten ganz überwiegend zu. Die Mobilisierung hat jetzt nur noch die Folge, daß etwas größere Pachtungen mit entsetzlich armen Tagelöhnern und eine Bebauung durch immer tiefer sinkende und ausgebeutete Halbpächter entstehen, die agrarischen Zustände charakterisieren. Eine gerechte bauernfreundliche Regierungspolitik kommt nur vereinzelt, z. B. durch Leopold II. in Toskana, vor. Die Geld-, Kredit- und Kapitalwirtschast hat — freilich in Verbindung mit Fremdherrschast und einheimischer Nichtregierung, sowie mit der allgemeinen volkswirtschaftlichen Stagnation von 1586—1806 — hier nur auflösend, social zerstörend gewirkt. In Irland (vergl. I S. 374) hat eine entgegengesetzte Ursache, die überlange Erhaltung der vorfeudalen Clanwirtschaft, im ganzen Ahnliches, nur noch Schlimmeres bewirkt. Trotz langer nomineller englischer Herrschaft, trotz früheren Eindringens zahlreicher normannisch-englischer Adelsgeschlechtcr bestand dort im 16. Jahrhundert noch ganz überwiegend die rohe Form des Claneigcntums: über 100 sich stets gegenseitig befehdende Clane standen unter barbarischen Häuptlingen, die von jedem Clanmitglied hohen Tribut erhoben, jedem einen Fetzen Land zuteilten, das Beste für sich und ihre Gefolgschaft in Befchlag nahmen. Gänzlich barbarische Zustände, die aus sich heraus keinen Fortschritt erzeugen konnten, den kleinen, viehzüchtenden, in einer Lehmhütte ohne Fenster lebenden Iren aber befriedigten; er trug den gleichen Namen wie fein Herr und war Mitbesitzer des Claneigentums, der Weiden und Seen. Heinrich VIII., Elisabeth, Jakob I. und Crom- well wollten zuerst in guter Absicht, aber stets zu gewaltsam, mit den englischen modernisierten Grundeigentumsformen helfen, sie wollten diesen Halbbarbaren zugleich ihre Hochkirche statt des sür sie viel passenderen Katholizismus aufdrängen, Cromwell wollte zuletzt die ganze irische Rasse in das gebirgige Connaught versetzen. Ein fast hundertjähriger blutiger Kampf, Konfiskationen von ^/s des Landes, Vergebung und Verschleuderung desselben an die Hochkirche, die Staatsgläubiger, den englisch-protestantischen Adel, die Cromwellschen Soldaten war die Folge. In der äußerlichen Ruhezeit des 18. Jahrhunderts ertrugen die irischen Kleinbauern das Joch der Fremdherrschaft, vermehrten sich dabei immer mehr, zahlten die Pacht an ihre englischen Landlords, die sie als die Nachfolger ihrer Häuptlinge betrachteten; sie glaubten noch Miteigentümer ihres Claneigentums zu sein, wurden vom englischen Recht aber als jederzeit kündbare Pächter angesehen; ein Heer von wucherischen Zwischenmännern erhob von ihnen das 2—4 fache, was der englische, in London lebende Landlord erhielt. England vernichtete im 18. Jahrhundert zugleich die irische Industrie und den irischen Handel im merkantilistisch- egoistischen Interesse des Hauptlandes. So hob weder ein sreier wirtschaftlicher Aufschwung noch eine gerechte fürstliche Agrarpolitik diese sich stark vermehrenden proletarisierten 522 Viertes Buch. Die Entwickelung de- volkswirtschaftlichen Leben- im ganzen. s^98g Kartoffelesser (1700 1 Million, 1800 5 Millionen, 1841 8 Millionen Einwohner), bis die Hungersnot und die Revolution der 40 er Jahre des letzten Jahrhunderts, dann die Agrarmorde, sowie die Fenierbewegung der 60 er Jahre einen Umschwung herbeiführten. Massenauswanderungen machten Platz für größere Weidepachtungen; eine Reihe von Gesetzen suchten von 1870 an die Pächter gegen Pachterhöhung zu schützen und sie in kleine Erbpächter oder Eigentümer zu verwandeln. Aber noch heute ist die Grundbesitzverteilung trotz einiger Besserung eine ungesunde; auf etwa 12 000 Grundeigentümer gab es 1870 über 600 000 Pächter, 77,2 °/o davon jährlich vertreibbare tsnants at ^vill; 1901 hatten von 490 301 landwirtschaftlichen Betrieben noch über 80 000 unter 5 aeres, 216 000 unter 15 aeres. Die heilsamen Agrargesetze von 1870, 1881, 1835 und später kamen hundert und mehr Jahre zu spät; sie wollen Ahnliches wie der hannoversche und preußische Bauernschutz des 16.—18. Jahrhunderts, sie wollen die vernichtende sreie Konkurrenz der Kleinpächter beschränken, aus Halbwilden moderne Kleinbauern machen. Das ganze furchtbare Drama hatte Wohl halb das Ansehen eines Klassenkampfes, und doch war es mehr Religions- und Rassenkampf, mehr Fremdherrschast und falsche Verwaltungspolitik, mehr Vernichtung eines zu wirtschaftlichem Fortschritt durch seine ganz veralteten Institutionen nicht recht sähigen Barbarenvolkes als wirklicher Klassenkampf. Man hat die englischen Maßnahmen von 1605- 1829 nicht mit Unrecht mit der Art verglichen, wie assyrische Könige einst die feindlichen Stämme unterwarfen, dezimierten, in andere Länder versetzten. In England selbst hatte ein früheres Vordringen der Geldwirtschaft die Feudalverfassung von 1300—1500 aufgelöst. Die Rittergüter waren unter den Tudors fchon verkäuflich und teilbar, die bäuerlichen Lasten meist in Geld verwandelt, die Fronhöfe aufgelöst, das Ackerland an Bauern verpachtet. Die Tudors, besonders Elisabeth, schützten den Bauern; die Einhegungen des 16. Jahrhunderts sortierten wohl in den Mitlandgrasschaften die etwas größeren Weidewirtschaften, schadeten aber dem Bauernstand im ganzen nicht; Bauern und städtische Mittelklassen kauften 1506—1700 noch manche Rittergüter. G. King schätzt für 1688 180000 erbliche Freisassen zu 50—84 F jährlichem Einkommen und 150000 bäuerliche Pächter zu 44 jährlichem Einkommen; das 17. Jahrhundert ist der Höhepunkt der englischen freien wohlhabenden Heomanrie; Cromwells gottselige eiserne Schwadronen sind sanatisierte Protestantische Bauernsöhne, denen der Protektor in Irland 35 000 Landlose zuwenden will. Weder die Bauern, noch ein Proletariat, noch eine andere unterdrückte Klasse haben die englische Revolution von 1640—50 gemacht; es ist ein politischer Kamps zwischen der Parlamentsaristokratie und dem Stuartschen Absolutismus, dem allerdings ein Bauern- und Kleinbürgerheer unter Cromwell ein Ende macht, ohne aber für sich etwas zu erreichen als die Diktatur ihres Generals für 10 Jahre. Nach feinem Tode steht alles beim Alten; nur ist das definitive Übergewicht der parlamentarischen Oligarchie nun vollendet. Die damals entstehenden und von nun an herrschenden Parteien der Tories und Whigs repräsentieren nicht zwei sociale Klassen, sondern zwei grundbesitzende Adelsfaktionen; die Tories haben allerdings mehr Kleinadel und Hochkirche, die Whigs Großadel, städtische Interessen und liberales Kirchentum zur Grundlage gehabt. Die wirtschaftliche Revolution, welche den großen Teil der englischen Kleinbauern und Kleinpächter und die ^2 Million Kötter mit eigenen Katen und 4 aeres Landes, sowie mit Weiderecht beseitigte, fällt in der Hauptsache erst in die Zeit von 1760 bis 1860. Die steigenden Produktenpreise, die intensive Landwirtschaft, die lange Unfähigkeit der Kleinbauern zu technischen Fortschritten drängte auf größere Pachtungen; um sie herzustellen Vertrieb man die Kleinpächter und die selbst wirtschaftenden Tagelöhner, zu Tausenden kaufte man die kleinen Eigentümer aus, hegte man vollends ein, was an Gemeinland noch vorhanden war und vernichtete dadurch die agrarische Wirtschaft aller kleinen Leute, die bei der Neuordnung nichts oder nicht viel Entschädigung bekamen. Es kam hinzu, daß ein großer Teil der kleinen Landleute von 1500—1830 halb von Hausindustrie gelebt hatte; das hörte mit dem Fabriksystem auf. Das Gesetz der Elisabeth von 1589, das gebot, in jede ländliche Kate nur eine Familie zu setzen 981) Die agrarisch-sociale Entwickelung in Irland, England, Frankreich. 523 und 4 aeres Land ihr zu geben, wurde 1775 aus Betrieb der Großpächter und Landlords beseitigt. Die Hemmung der Freizügigkeit, die entsetzliche Mißbildung des Armenwesens, die Zerstörung von Tausenden von Arbeiterkaten, um Armensteuern zu sparen, vollendeten die Härte der Umbildung. Das Platte Land Englands, 1740—1750 noch von einer Stufenleiter besitzender Arbeiter, Kötter, Kleinbauern, größerer Freisassen und Landedelleuten bewohnt, wurde 1800—1860 die Heimat der Schlösser einiger tausend Adeliger und Kapitalisten, die jetzt auch vielfach mehr in der Stadt lebten, einer etwas größeren Zahl Mittel- und Großpächter und einer ganz besitz-- und wurzellosen, vielfach in der Form von Wandergängen arbeitenden, nur einige Monate im Jahre beschäftigten proletarisierten Tagelöhnerschar. Ihre Überzahl stürzte sich mit Hunderttausenden aus ihrer Heimat fliehender irischer Proletarier in die Industriestädte und -gegenden. Das englische einst unter den Tudors bauernfreundliche Königtum war dieser ungeheuren Veränderung gegenüber einflußlos und wohl auch verständnislos. Die herrschende Aristokratie, Tories, Whigs, Landadel und Kapitalisten wollten höhere Renten, glaubten, wie viele Nationalökonomen, mit den Großpachtungen und Bauernaustreibungen dem wirtschaftlichen Fortschritt zu dienen. Die unteren Klassen kamen 1815—1350 in immer bedenklichere Gärung; aber auch der Chartismus, obwohl eine Arbeiterorganisation, wußte keine andere Rettung als gleiches Stimmrecht. — Man hat mit Recht die englische Regierung von 1688 bis ins 19. Jahrhundert ein Klassenregiment genannt; die oligarchischen Mißbräuche waren vielfach schlimmer als in Frankreich bis 1789. Aber die freie Verfassungsform half darüber hinweg, und die großen Staatsmänner an der Spitze der Aristokratie wie Pitt, Huskisson, Peel, Gladstone, Disraeli wußten doch in großem Stil zu regieren, den Volkswohlstand zu heben, die drohende Revolution durch Reformen zu beschwören, der beginnenden Arbeiterbewegung von 1824 an die nötigen Ventile zu öffnen, die unerläßlichsten Konzessionen zu machen. Auch in Frankreich hat das Königtum und die beginnende Geldwirtschaft von Ludwig dem Heiligen (1226) bis zum Ausbruch des englischen Krieges (1337) einen Teil der Natural- in Geldlasten, schlechtes in besseres bäuerliches Besitzrecht verwandelt. Und nach den schlimmen Kriegszeiten (1337—1421) folgte ein ähnlicher Aufschwung bis zu einschließlich Sullys bauerusreundlichem Regiment. Richelieu mußte dann freilich fchon Bauernaufstände niederwerfen. Immer war der agrarische Zustand bis zum Ende von Colberts Ministerium noch ein leidlicher. Der Adel lebte noch überwiegend auf dem Lande; der Verkehr mit Grundstücken war ziemlich frei; der Bauer teilte schon vielfach im Erbgang. Erst von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an wurde der kleine Eigentümer und Pächter, und zwar am meisten von den Staatssteuern und -lasten erdrückt und verarmte; die französische Kirche mit ihrem ungeheuren Besitz in den Händen der Großwürdenträger behandelte den Bauern nicht mehr milde und pfleglich wie im Mittelalter; der Adel war bis zu ^/io ein dem Lande und den Bauern entfremdeter Hofadel geworden. Das französische Königtum hatte feine socialen Pflichten ganz vergessen, lebte nur noch einer glänzenden Eroberungspolitik, einem verschwende- rifchen Hofleben, einer Begünstigung der Privilegierten, während das französische Volk 1680—1750 fast verhungerte, an Zahl stark zurückging. Und wenn es dann auch 1750 bis 1789 wieder besser wurde, der Bauer in manchen Provinzen emporkam, überhaupt in seiner Rechtsstellung nicht wesentlich verschlechtert worden war, 2/3 des Bodens 1789 wohl als Erbgut besaß, auch vom großen Besitz als Pächter, Halbbauer oder sonstwie viel inne hatte, so war doch nirgends das Feudalsystem und vor allem der große kirchliche Grundbesitz so verhaßt. Ein großer Monarch oder Minister hätte über Schmarotzer, Privilegierte, Adel und Kirche Herr werden, durch Beseitigung des Staatsbankerotts die Revolution verhindern, die Feudallasten ordnungsmäßig ohne Beraubung beseitigen, einen relativ sreien Bauernstand im 18. Jahrhundert herstellen können. So blieb es bei Anläufen, welche dann überstürzt und gewaltthätig die Revolution, gesetzlich geordnet Napoleon I. zu Ende führte. Die Revolution hatte keine eigentliche Klassenherrschaft abzuschütteln, sondern nur ein schwächliches königliches Regiment und seine Mißbrauchung durch ein Heer von Privilegierten. Die Bauern blieben in West-, Mittel- und Süd- 524 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. sM2 Frankreich im ganzen während derselben ruhig; im Norden und Osten standen sie gegen den Adel auf, als man ihnen weis machte, der König habe es befohlen, und verbrannten alle Dokumente ihrer Belastung, häufig mit der Bemerkung, es thue ihnen leid, daß sie gegen so gute LeiZusurs so übel vorgehen müßten. Die Konfiskation des Kirchengutes und der adeligen Besitzungen änderte an der focial-agrarifchen Gestaltung Frankreichs nicht allzu viel; die feudalen Lasten waren beseitigt; aber Dorfverfassung, Klein- und Teilpacht, Teilnahme aller kleinen Leute und Landarbeiter an der Allmende blieb. Nirgends ein plötzlicher Umschwung zur Großpacht, nirgends eine Austreibung von Hunderttausenden von Bauern und Köttern wie in England. Heute wie 1789 giebt es in Frankreich ein erhebliches großes, aber meist in kleine Pachtungen ausgegebenes Grundeigentum (V3—^/s des Landes); aber über 2 Millionen Bauern beschäftigen keine fremde Arbeitskraft; sie machen ein Drittel der Nation aus; beinahe 5 Millionen Betriebe haben weniger als 10 ds, zu bewirtschaften. Und deshalb ist Frankreich heute noch mehr ein Land der besitzenden, sparenden Bauern und Kleinbürger als der besitzlosen Arbeiter. Dieser Zustand ist weder durch die Revolution noch durch heftige ältere Klassenkämpfe geschaffen worden. Er ist das Ergebnis der Geschichte, der Monarchie, des Umstandes, daß Frankreich früher niemals dauernd von seinem Feudaladel oder von spekulativ kapitalistischen Landwirten so beherrscht wurde, daß, wie in England, zu Gunsten einer steigenden Grundrente und steigender Großpächtergewinne die kleinen Dorfbewohner in einen besitzlosen Tagelöhnerstand verwandelt worden wären. Der technisch-wirtschaftliche Fortschritt war dasür von 1750 bis zur Gegenwart langsamer als in England. Die deutsche agrarische Entwickelung von 1400—1900 ist dadurch bedingt, daß sie von 1400—1550 bereits anfing, eine geldwirtschaftlich-kapitalistische zu werden, von 1550—1700 aber ein wirtschaftlicher Stillstand, ja teilweise eine Rückbildung zur Naturalwirtschaft eintrat. Im Südwesten, dem Gebietderkleinsten Territorien und der reichsten mittelalterlichen Entwickelung war die Bevölkerung von 1200—1500 sehr gewachsen, die alte Agrarverfassung durch Teilung im Erbgang, sreien Kauf und Verkauf des Bodens, große Verschuldung schon 1450 wesentlich aufgelöst; in Stadt und Land gab es schon vielfach Besitzlose; der Kleinadel war in Verfall. Die kleinen Landesherren und die Grundherren erhöhten die Steuern und andere Lasten maßlos. Die religiöse Gärung hatte seit den Tagen der hussitischen Bewegung die Lande erfüllt, den Haß gegen die entartete Kirche, gegen Ritterschaft und Kleinfürsten gesteigert. Nun kam die große politische Bewegung der Reichsreform hinzu. Die Verschuldung an die Juden hatte schon 1440—1500 vielfach zu Judenvertreibungen, aber nicht zur Ermäßigung der Verschuldung geführt. Die Reichsritterschaft war 1522 aufgestanden, um das Kirchengut zu säkularisieren, sich und die Städte direkt unter den Kaiser zu stellen. Die ganze Bauernschaft vom Thüringer Wald bis in die Alpen war von 1432 an immer wieder in Gärung und lokale Aufstände geraten; jetzt (1525) kam es zum Bauernkrieg, der blutig von den meisten Fürsten niedergeschlagen, von den klügsten und besten freilich durch glückliche Reformen vermieden oder beendigt wurde (so von Ludwig V. von der Pfalz, von Philipp von Hessen). Seit Jahren hatte man den Kampf erwartet; im Bauernstande lebte noch seine alte Kraft, aber auch das Bewußtsein seines Sinkens , seiner Mißhandlung. Warum sollte ihm nicht gelingen, was die Schweizer gegen Österreich und Burgund erreicht? Was er forderte, war im ganzen maßvoll. Abgesehen von Schwarmgeistern, die alle Schulden kassieren, alle Lasten beseitigen (in Tirol auch alle Städte aus der Welt schaffen) wollten, verlangten ihre Führer politisch ein kaiserliches einheitliches Regiment, unter das Bauernschaft, Städte und Adel sich gleichmäßig beugen sollten. Wirtschaftlich verlangten sie a) die Beseitigung der schon halb untergegangenen schädlichen Institute der Leibeigenschaft, des Todfalles, des Viehzehntens, l>) die Verwendung des Korn- zehntens zur Pfarrbesoldung und zu Gemeindezwecken unter Schutz gutgläubiger ErWerber des Zehntens, e) die Wiederherstellung des alten Rechtes auf freie Jagd, freien Fischfang und, soweit Kausrechte nicht entgegenstehen, sreien Holzbezug, ä) Sistierung in der 983) Die deutsche agrarisch-soeialc Entwickelung 14i)>1—I7O0. 525 Erhöhung der Frondienste und Lasten, e) Untersuchung der Gülten (Schulden) und ihre Einschränkung auf einerträgliches Maß, t) Wiedererstattung der der Gemeinde ent- sremdeten Wiesen und Acker. — Die radikalen Elemente hatten schwere Blutschuld aus sich geladen; in wenigen Monaten lagen Tausende von Bauern erschlagen; große Scharen wurden enthauptet, hart an Geld und Gut gestraft. Es war der Versuch einer socialen Revolution, aber ein resultatloser. Einige Forderungen der Bauern waren eigentlich unerfüllbar, so die Wiederherstellung der Dorfgemeinde, wie sie vor 300 Jahren gewesen, ehe so viel Menschen lebten, ehe die Geld- und Kreditwirtschaft eingesetzt hatte. Im übrigen hatten die Bauern nur Billiges gefordert, was mehr oder weniger später territoriale Gesetze und die agrarische Reform des 19. Jahrhunderts brachte. Der ganze Westen und S üd en D e utschla nd s blieb ein Land der Klein-und Parzellenbauern. Wo wie in Bayern der Adel Miene machte, Bauern zu legen, um große Gutswirtschaften einzurichten, hinderte es die Regierung direkt oder indirekt durch Erschwerung der Einführung hoher Frondienste und des Gesindezwangsdienstes. In Bayern war überdies die Hälfte der Bauern der Kirche untcrthänig, und die war nicht mehr mit landwirtschaftlichem Fortschritt wie im Mittelalter beschäftigt, wollte nur die hergebrachte agrarische Verfassung erhalten. Die nicht allzu hohen feudalen Lasten, die 1815—43 noch auf dem süd- und westdeutschen Bauernstand ruhten, die Zehnten und Gülten beseitigte dann die Ablösungsgesetzgebung des 19. Jahrhunderts, wie sie auch dem meist schon mit erblichem Besitzrecht ausgestatteten Kleinbauern das volle freie vererbliche Eigentum brachte. Kam es dabei auch zwischen 1789 und 1850 zu einzelnen Gärungen und Erhebungen, der ganze neue, überwiegend gesunde Zustand ist durch vernünftige Gesetze und gute Staatsverwaltung, nicht durch eigentliche Klassenkämpse hergestellt. Auch imNordwesten (Hannover, Braunschweig, We st falen, Oldenburg) erzählt uns die Geschichte nichts von solchen. Freilich haben die niedersächsischen Grundherren ihre unfreien, nicht erblichen Kleinbauern (die sogenannten Laten) vielfach vom 12.—15. Jahrhundert gelegt und deren einzelne Hufen zu 2—4 Hufen fassenden Pachtgütern zusammengelegt; aber es scheint dies in der Zeit der östlichen Kolonisation und der Städteblüte ohne zu große Benachteiligung der Betroffenen möglich gewesen zu sein. Und die freien großen Pachtbauern (Meier genannt) wurden dann im 16. Jahrhundert durch die fürstlichen Gewalten im Steuerinteresse gegen Abmeierung und Lastenerhöhung so geschützt, daß sie mehr und mehr unter landesherrlicher Aufsicht stehende erbliche Besitzer mit Anerbenrecht, ihre früheren Grundherren bloße Rentenbezieher wurden. Der nicht zahlreiche niederfächsische Adel konnte so keine großen Güter erwerben, die Bauern nicht mit Fronen oder anderen hohen Lasten bedrücken. Der niedersächsisch- westfälische Bauernstand blieb bis heute der kräftigste, hat es auch zu der gesundesten Arbeitsverfassung für die ihm dienenden Tagelöhner, zum Heuerlingssystem (§ 207 S. 284) gebracht. Die hannoverisch-braunschweigischen Lande hatten 1500—1866 wohl eine ständisch-aristokratische Verfassung; aber die regierenden Adels- und bürgerlichen Familien hatten sich doch viel mehr als im Osten in eine Amtsaristokratie umgebildet, da ihre gutswirtschaftlichen Interessen unbedeutend waren. Man wird überwiegend von den mittel-, süd- und westdeutschen größeren weltlichen Territorien, auch so weit sie eine ständische Verfassung hatten, sagen können, daß sie mehr eine Fürsten-, Beamten- und Schreiber-, als eine ständisch-feudale Klassenherrschaft bis 1800 hatten; dieselbe war vielfach kleinlich, patriarchalisch, zu großen Reformen und zu kühner allgemeiner Politik nicht gemacht. Sie erhielt die socialen Zustände vielfach bis 1800 auf dem Niveau des 16. Jahrhunderts, aber sie milderte die socialen Gegensätze mehr, als daß sie ihre Verschärfung gestattete. Anders im Osten, östlich der Elbe, in den später preußischen und österreichischen Landen, in Mecklenburg, schwedisch Pommern, in Ost hol st ein und vollends in den Slavenländern. Da hat sich die Lage des Bauernstandes Ö2(> Viertes Buch. Tie tsntwickclung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^984 fast durchaus bis ins 18. oder 19. Jahrhundert verschlechtert und zwar überall in dem Maße, als die fürstliche Gewalt nicht mehr stark genug war, die Bauern gegen den feudalen Druck des Adels zu schützen. Zugleich wirkte freilich die allgemeine volkswirtschaftliche Umbildung und das gegen Westeuropa tiefe technische und geistige Niveau der bäuerlichen Klassen mit. In die im ganzen noch rohen, rein naturalwirtschaftlichen Zustände drang von 1500 ab doch überall das Bedürfnis besserer, intensiverer Wirtschaft und die Möglichkeit eines größeren Absatzes von Rohprodukten auf den Strömen und nach dem Westen ein. Dazu war ein großer Teil des Bauernstandes, besonders soweit er slavischer Abkunft war, nicht recht sähig. Die gegen 1500 noch sehr zahlreiche Ritterschaft hatte den landwirtschaftlichen eigenen Betneb nie so aufgegeben wie die West- und süddeutsche; sie suchte ihn nun auszudehnen, ihre örtliche Stellung durch Erwerbung der obrigkeitlichen Gerichts-, Polizei-, Finanz-, Kirchenrechte zu verstärken. So konnte sie die Gutsherrschaft und die Rittergutsbetriebe ausbilden (I S. 293) und zwar in dem Maße um so leichter, je mehr sie örtlich, im Kreise und in der Regierung des ständischen Territorialstaates die bestimmende Macht wurde. Von 1550—1650 konnte man einzelne dieser Territorien fast Adelsrepubliken nennen. Da dieser Prozeß sich aber zugleich überwiegend in größeren Staaten (Preußen, Osterreich) abspielte, da hier die fürstliche Gewalt im 17. und noch mehr im 18. Jahrhundert wieder an Macht gewann und damit bauernfreundliche Politik trieb, da mehr und mehr die ständische Verfassung beseitigt oder einflußlos wurde, so entstand überwiegend ein Adel ohne politische parlamentarische Gewohnheiten, ohne specifische Fähigkeit, einen großen Staat zu regieren, ein Adel, der nun in der lokalen Selbstverwaltung und in seinen Wirtschaftsinteressen aufging. Er war erwerbssüchtig geworden, was dem Bauer noch fehlte; er wurde aber neben den fürstlichen Domänen und ihren Pächtern der Träger des landwirtschaftlich technischen Fortschrittes, während der Bauer hierfür erst langsam im 19. Jahrhundert Sinn bekam. Die rechtliche und wirtschastliche Umbildung vollzog sich hauptsächlich in folgenden Punkten, s.) Die früher unbedeutenden Spann- und Handdienste wurden in dem Maße vermehrt und erhöht, als das herrschaftliche Land zu-, das bäuerliche abnahm; ständische Gesetze, einzelne Verträge, Gewohnheit, gutspolizeiliche Gewalt wirkten darauf nebeneinander. l>) Die Kinder der unterthänigen Bauern wurden erst herkömmlich, dann zwangsmäßig einem mehrjährigen, sehr gering bezahlten Gesindedienst unterworfen; in Brandenburg und Österreich seit dem 16. Jahrhundert, in Kursachsen erst 1651 — 1765. e) Die Hutungs-, Holz-, Fisch- und ähnlichen Rechte wurden successiv zu Gunsten der Herrenwirtschaft für die Bauern, Kötter und Einlieger eingeschränkt, ä) Die Ausdehnung des herrschaftlichen Hoflandes erfolgte vom 16. Jahrhundert an durch privatrechtlichen Auskauf, durch das Recht, Bauern wegen Ungehorsams, Mutwillen, Rückständen oder wegen des Bedarfes der Herrschast gegen Entschädigung zu entfernen. Aber auch ohne Entschädigung, ja mit Gewalt erfolgte manche Austreibung. Nach dem 30 jährigen Kriege waren viele Bauernhöfe öde und konnten ohne weiteres zum Herrengut geschlagen werden. Im 18. Jahrhundert forderte die verbesserte Schlagwirtschaft dazu auf; foweit Polizei und Gesetz es nicht hinderte, erreichte die Bauernbeseitigung 1780—1840 ihren Höhepunkt. Die Ansehung von Köttern, Häuslern, Einliegern, Insten an Stelle der Bauern schuf eine viel tiefer stehende ländliche Bevölkerung, v) Die ganze Legung gelang um so eher, je beschränkter das Erb- und Eigentumsrecht des Bauern an seinem Hofe, seinem Hause, seinem Vieh war; überall herrschte die Tendenz, die Rechtslage des Bauern zu verschlechtern, den Gutsherrn mehr und mehr als den römisch-rechtlichen Eigentümer des Bauernlandes, den Bauern als angesetztes entlaßbares Gesinde hinzustellen ; der Bauer wurde vielfach auch da, wo bisher Einsetzung auf Lebenszeit üblich war, und wo stets der Sohn als Erbe folgte, beliebig entsetzbar, zuletzt wurde er zum Zeitpächter auf wenige Jahre gemacht; die Zeitpächter nahmen freilich erst am Ende des 18. Jahrhunderts zu; es war 1806 im preußischen Staat erst ein Zehntel, in schwedisch Pommern überwogen sie schon, l) Alle diese Verschlechterungen hemmten die Bevölkerungszunahme, steigerten die Neigung zur Flucht in die Stadt oder in Nachbar- 985) Die deutsche und russische neuere Agrarentwickelung. 527 gebiete, und um das zu hindern griff man mehr und mehr dazu, den Bauern an die Scholle zu fesseln (ihn leibeigen oder erbunterthänig zu machen), seine Heirat, seine Zuwendung zu einem Gewerbe von gutsherrlicher Erlaubnis abhängig zu machen. Nicht ohne viele Unruhen und Erhebungen war diese Entrechtung des ostdeutschen Bauernstandes verlaufen: so 1573 in Kram, Steiermark, Kärnten, 1594—1597 in Ober- und Niederösterreich, 1679 — 1680 in Böhmen, 1790—1800 in manchen östlichen Gegenden wie in Kursachsen und Schlesien. Es waren Verzweifluugsausbrüche ohne große Ideen, wie sie die bäuerlichen Führer 1525 gehabt. Immer träger, stumpser, fauler war die ganze bäuerliche Bevölkerung dabei geworden. Nur langsam brach die Überzeugung von der Notwendigkeit, sie zu schützen bei den Regierungen sich Bahn; das Steuer- und militärische Interesse legte es den Fürsten nahe. Den älteren bauernfreundlichen Fürsten des 16. Jahrhunderts folgten die des 18.: Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. G., Friedrich Wilhelm III., Maria Theresia und Joseph II., Friedrich VI. von Dänemark und Schleswig-Holstein. Sie verboten erst jede Legung von Bauern, jede Einschränkung des Bauernlandes (Prenßen 1749—1807, Österreich 1769—1848), sie schränkten die Frondienste zuerst auf den Domänen ein, machten die Domänenbauern erblich (Preußen 1779, Österreich 1777), vererbpachteten die Domänengüter (Österreich 1776—78, Schleswig-Holstein 1765—87), hoben die Leibeigenschaft, den Gesindezwang und Schollenpflichtigkeit auf (Preußen 1807, Sachsen 1832-35), suchten endlich die Privatbauern zu freien Eigentümern gegen Entschädigung zu machen (1811—50). Gerade bei der Einführung der tiefgreifenden bauernrettenden Reform gegen 1800 und bis 1850 gelang es natürlich dem widerstrebenden Adel noch vielfach, seine entgegengesetzten Interessen geltend zu machen, noch viel Land zu erwerben, viele, besonders kleine Bauern zu legen. Immer bleibt diese Bauernrettung und -befreiung die größte sociale Reform der neueren deutschen Geschichte vor den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für die Industriearbeiter ergriffenen Maßregeln. Und sie war im ganzen eine That des Fürsten- und Beamtentums, fast ebenso dem trägen, widerstrebenden Bauern als der Majorität des egoistischen Adels abgerungen. Die revolutionären Bewegungen von 1789, 1330, 1848 haben Wohl da und dort die Reform in Fluß gebracht und gefördert; aber im ganzen ist sie nicht das Resultat von eigentlichen Klassenkämpfen, ist nicht etwa da am günstigsten für den Bauern verlaufen, wo der Bauer sich revolutionär erhob. Die Kehrseite der Reform ist, daß man bei ihr ausschließlich an den Bauern dachte, nur ihm zu freiem Eigentum, zu einer besseren Wirtschaft verhelfen wollte. Die große Masse der Kossäten, der Häusler, der Tagelöhner auf dem Lande, die gerade 1750—1850 so sehr wuchs, ging dabei nicht nur leer aus, sondern verlor in Zusammenhang mit der Agrarreform Allmendeanteile, Weiderechte, auch manche Besitzrechte; sie stand nach der großen Umbildung schlechter da als vor ihr, wenn sie auch nicht so ungünstig behandelt wurde und so tief sank wie in England. Nur noch wenige Worte seien über die ähnliche Umbildung in Polen und Rußland gesagt; die letztere liegt wesentlich im 19. Jahrhundert, gehört aber auch in diesen Zusammenhang. Von Polen sei nur ausgesprochen, daß der Niedergang der königlichen Gewalt, die Ausbildung einer habsüchtigen Adelsherrschaft und die tiefe Herabdrückung des Bauernstandes die drei wichtigsten inneren Veränderungen des 16.—18. Jahrhunderts sind; sie haben wesentlich den Untergang des Staates von 1700—1815 herbeigeführt. Der Adel zerfiel in einen kleinen Kreis sehr reicher Magnaten, die alle Genüsse und Laster Westeuropas bei sich heimisch gemacht, unfähig waren, ein gesundes republikanisches Aristokratenregiment zu begründen. Die Mehrzahl des kriegerischen Kleinadels war bettelarm, käuflich, ohne Bildung, ohne jede politische und wirtschaftliche Fähigkeit. Auch in Rußland (vergl. I S. 376 u. 378) sank der noch fast barbarische aber freie, sehr lose gesiedelte, erst langsam zur Dreifelderwirtschaft übergehende Bauernstand des 14.—16. Jahrhunderts in der Folgezeit tief herab. Der Zar hatte ihn noch im 14. Jahrhundert geschützt; im 15. und 16. kam er unter den Adel, die Bojaren 528 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^986 und Dienstmannen, deren die Regierung bedürfte; die staatliche Steuerlast wuchs gewaltig an. Die bestehende Freizügigkeit lockte den Bauern, von dem kleinen zum großen, Vorschüsse gebenden Adel überzutreten oder sonst zu entweichen. Man fesselte ihn 1597 nicht rechtlich, aber thatsächlich an die Scholle. Eine feste Verknüpfung des Bauern mit seinem Ackerland bestand im 15.—16. Jahrhundert deshalb noch kaum, weil der Boden überwiegend gleich und noch im Überfluß vorhanden war. Erst die wachsende Steuerlast und die zunehmende Bevölkerung änderte 1597—1700 die ganze Agrarverfassung; der Bauer leistete außer den hohen Staatssteuern seinem Grundherrn erhebliche Ertragsquoten und Fronen; 1649 trat an die Stelle des Vertrages zwischen Grundherr und Bauer die staatliche Eintragung in die Land- und Steuerrolle. Um die Lasten erträglich zu machen, begann man in den dichter bevölkerten Gegenden, soweit Aussiedelung nicht mehr möglich war, die periodische Neuverteilung des Bodens vorzuschreiben, die teilweise erst spät, im 18. und 19. Jahrhundert und keineswegs überall eingeführt wurde. So ist der russische Gemeindebesitz aus Steuerdruck und Schollenpflichtigkeit erwachsen, er beförderte die Bevölkerungszunahme, hinderte den technischen Fortschritt. Im 18. Jahrhundert waren alle Bauern Leibeigene, die Grundsteuer wurde von Peter d. G. in eine Kopfsteuer verwandelt, der Gutsbesitzer für sie haftbar gemacht und damit seine Gewalt außerordentlich vermehrt. Der Bauer war jetzt recht- und besitzlos, er wurde Sklave seines Grundherrn und seiner Gemeinde, die ihm den Austritt verbietet, weil sie sür die Steuern haftet. Die Bauernaufstände, das Symptom des surchtbar gesteigerten Druckes, begannen 1760, erreichten im Pugatscheffschen (1774) den Charakter eines Bauernkrieges, wiederholten sich bis 1854 immer wieder. Von damals an datieren auch die Reformanläufe, bis sie 1857—61 definitive Gestalt annahmen. Die neue Gesetzgebung ist vom Kaiser und der Regierung ausgegangen; die egoistischen Adels- und Großgrundbesitzerinteressen haben sie so weit zu verschlechtern verstanden, daß es zweifelhaft erscheint, ob sie dem Lande und dem Bauernstande zum Segen gereicht. Sie gab den Millionen Leibeigenen die Freiheit, ließ aber den Gemeindebesitz und damit die Abhängigkeit von der Gemeinde bestehen. Das Schlimmste aber war die Art der Auseinandersetzung des Bauern mit dem Grundherrn über den Landanteil, den der Bauer erhält, und die Ablösung der Lasten. Der Bauer erhielt zu wenig Land, und er mußte für die Befreiung zu hohe Lasten auf sich nehmen. Er verarmte dabei weiter; statt des patriarchalisch für ihn sorgenden und denkenden Grundherrn kam er in noch größere Abhängigkeit von der Gemeinde und von den reicheren Bauern, den „Gemeindefressern" und den Wucherern. Die Gemeinde kann er auch heute definitiv nur verlassen, wenn er sein Ablösungskapital abgezahlt hat. Die an sich nötige Scheidung der großen landlosen Bevölkerung in eigentliche Bauern und bloße Arbeiter wird durch das Recht auf den Landanteil nicht gehindert, aber zugleich in der schädlichsten Weise vollzogen. Die Mehrzahl der Bauern verarmt, verschuldet sich, ist bis zur Kraftlosigkeit unterernährt; 50°/o aller Bauern auf der schwarzen Erde hat heute kein Vieh oder nur ein Stück; 70,7 °/o der Bauern können von ihrer Ernte nicht leben, weitere 20°/» ihr Vieh nicht ausreichend unterhalten. Die zunehmende Hausindustrie, Wanderarbeit, Fabrikarbeit genügt nicht, das Deficit zu decken; die von der Gemeinde zu den letztern Zwecken Beurlaubten verpachten ihre Landfetzen an Zurückbleibende, ohne daß diese dadurch eine genügende Existenz bekommen. Wenn im Gouvernement Moskau 9v°/o aller Fabrikarbeiter beurlaubte Bauern sind, so entsteht damit kein normaler Fabrikarbeiterstand (vergl. II S. 266). Die Regierung hat immer wieder die Ablösungsrenten, die sie erhebt, herabgesetzt. Nur eine große weitere Reform, Aufhebung des Gemeindebesitzes, Aerwandclung der noch zu rettenden Bauern in feste nutzungsberechtigte Inhaber mit gewissen Verschuldungs-, Veräußerungs-, Vererbungsschranken könnte helfen. Kaum irgendwo hat ein so massenhafter Proletarisierungsprozeß sich an die Umbildung der älteren unfreien Agrarverfassung in nioderne freie Formen geknüpft. — Versuchen wir kurz das Resultat dieser agrarischen Klassenentwickelung der europäischen Staaten zu ziehen. Wir bemerken im voraus, daß der Prozeß nicht 987Z Gejamtresultat der neueren socialen Agrarcntwickelung. 529 vollendet ist; er geht täglich mit der Industrialisierung der Landwirtschaft weiter; wir kommen gleich darauf. Zunächst haben wir zu fragen, was das Ergebnis von 1500 bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war. Wir sehen auf der einen Seite gewisse einheitliche Ursachen und Folgen, auf der anderen sehen wir doch eine recht verschiedene sociale Schichtung entstehen, die nicht bloß Folge der älteren mittelalterlichen Verschiedenheit der Agrarverfassung und Socialgliederung ist. Ich möchte das Einheitliche so formulieren: nicht das Kapital an sich, sondern die Geld-, Absatz-, Verkehrs-, Kreditwirtschaft mußte die feudale mittelalterliche, naturalwirtschaftliche Verfassung mit ihrer Eigenwirtschaft auslösen, auf freies Eigentum, freie Arbeit, intensivere Betriebssysteme, Einfügung der agrarischen Betriebe in die nationale und weltwirtschaftliche Arbeitsteilung hinführen; eine neue Agrarverfassung, eine neue ländliche Arbeitsverfassung mußte damit entstehen wie eine neue sociale Schichtung der ländlichen Bevölkerung. Und überall wurde diese neue Schichtung — schon weil sie die ältere und breitere gegenüber der industriellen war — auch von Einfluß auf diese und die ganze Gesellschaft (vergl. I S. 377 oben). Das Abweichende in den einzelnen Staaten ist nun, daß zwar alle die drei socialen Schichten, die der großen Grundbesitzer und Pächter, die der Bauern und die der Tagelöhner, sich mehr oder weniger allerwarts erhalten, aber in so verschiedener Zahlenproportion und mit so verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Eigenschaften, mit so gänzlich verschiedener socialer Physiognomie, daß das Gesamtbild des ländlichen und damit des ganzen socialen Aufbaues in den verschiedenen Ländern ein so abweichendes geworden ist. Der große Umbildungsprozeß hat hier die eine dort die andere der drei Schichten emporgehoben oder niedergedrückt; die Rückwirkung einer günstigen oder ungünstigen Gesamtlage der Volkswirtschaft, der Einfluß aller auf geistige und wirtschaftliche Erziehung der betreffenden Klassen wirkenden Ursachen, vor allem aber die verschiedene politische und finanzielle Verfassung des Landes — monarchische Socialpolitik oder ständisch - seudale, kapitalistische Klassenherrschaft, liberales laissss t'glrs —, sie haben die verschiedene Wendung herbeigeführt. Je ungünstiger die gesamte wirtschaftliche Entwickelung eines Landes war, desto weniger konnte ohne staatliche Eingriffe und Hülfe der Bauernstand sich erhalten, sich aus der alten in die neue Verfassung zeitig und gesund umbilden. Feudal-ständische Klassenherrschaft hat da und dort schlimm gewirkt (so in Ostdeutschland 1550 bis 1750, resp, bis 1850), aber an anderen Stellen tat es die freie kapitalistische Entwickelung nicht minder (so in Italien, in England). Despotischer Fiskalismus hat in Frankreich (1680—1789) wie in Rußland (1597—1900) sast schwerer auf dem Bauern gelastet wie der Feudalismus. Wo eine rasche ländliche Bevölkerungszunahme stattfand (wie in Irland 1700—1840, in Rußland 1600—1860, in Deutschland 1315 — 60), hat sie mannigfach die Lage der Bauern und Tagelöhner verschlechtert; aber auch der Menschenmangel hat da und dort (1550 bis 1300) zur Verschlechterung der Rechtslage, zur Fesselung an den Boden geführt. Wo die ländliche Bevölkerung rasch wuchs, da war die große Frage, ob innere Kolonisation noch möglich sei (wie in Preußen 1713—1786), ob eine starke Auswanderung sich bilde (wie in Irland von 1840 an, in Südwestdeutschland 1830—60), ob die Bevölkerungsüberschüsse in den Städten und im Gewerbe Verwendung finden, ob die Güterzerschlagung durch Hausindustrie erträglich werde, oder ob mit der Verkleinerung der Güter und Pachtungen ein lebensunfähiges, hungriges Zwergbauerntum entstehe; endlich ob der Bevölkerungsüberschuß, der mit Lohnarbeit auf dem Lande bleibt, in eine gesunde oder eine ungesunde Arbeitsverfassung komme. Auch für die letztere Frage war es von Bedeutung, ob man die Dinge sich selbst überließ, oder ob schon die Au- fänge einer zielbewußten Arbeiterpolitik der Regierung vorhanden war (vergl. oben II § 206 S. 275 unten). Zeigt sich äußerlich der Unterschied der socialen agrarischen Schichtung in den einzelnen Gebieten an dem Prozentverhältnis der Personenzahl und des innegehabten Grundbesitzes zwischen den drei heutigen Hauptschichten (Großgrundbesitzer und Großpächter, Mittelschicht, d. h. Pächter, Groß-, Mittel- und Kleinbauern, ländliche Arbeiter Schi» oll er, Grundriß der Volkswirtichastslehre, II. l.—k. Aufl. 34 530 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s988 aller Art), so sind die verschiedenen psychischen, gesellschaftlichen, technischen, betrieb's- und arbeitsverfassungsmäßigen Eigenschaften der drei Schichten doch mindestens ebenso wichtig. Wo nur 1—3°/o des Bodens dem Großbesitz und -betrieb angehören wie in Süddeutschland, sind gänzlich andere Zustände, als wo 40—7v°/o ihm angehören wie mannigfach in Großbritannien, Ostdeutschland, Böhmen, Ungarn. Aber auch das bedingt wieder verschiedene Zustände, ob der Großbesitz zu einem guten Teil sehr reichen Magnaten gehört, wie in vielen Teilen Englands, Schlesiens, Böhmens, oder einem mäßig begüterten, hart arbeitenden Kleinadel, wie in Pommern, Brandenburg, Ostpreußen. Auch das schafft großen Unterschied, ob dieser Adel überwiegend auf dem Lande lebt und selbst wirtschaftet (wie in Ostdeutschland) oder verpachtet und in der Ferne lebt (wie in Irland); ob ein großer Teil dieses Besitzes in kaufmännisch kapitalistische, bürgerliche Hände übergegangen ist oder nicht; ob die Gewohnheiten und Ideen des Feudaladels oder des reich gewordenen Bürger- und Unternehmertums diese Kreise beherrschen, wie dementsprechend das Verhältnis dieser Schichten zum Bauern- und Arbeitertum, zum Beamtentum, zum Offiziersstand, zur Selbstverwaltung und parlamentarischen Lausbahn sei. Ein zum Geldmacher, Bauernleger, Börsenspekulant und zum agrarischen Heißsporn und Scharfmacher gewordener Junker ist etwas gänzlich anderes als ein vornehmer, dauern- und arbeiterfreundlicher patriotischer Gutsbesitzer, der in den Ideen der rwblssss odliAö lebt. Auch die Verpachtungsart des großen Besitzes bewirkt die stärksten socialen Unterschiede: größere und mittlere, modern wirtschaftende, mit Kapitalbesitz ausgestattete Pächter, wie im großen Teil Englands erzeugen ganz andere sociale Zustände als proletarische, wucherische Klein-, Zwerg- und Halbpacht, wie in vielen Teilen Irlands, Belgiens, Italiens. Auch wo wie in Frankreich und einem großen Teile Deutschlands noch 4V—80 °/o alles Bodens den Groß-, Mittel- und Kleinbauern gehören, kann doch die sociale Schichtung noch sehr verschieden sein, je nachdem die ersteren oder letzteren überwiegen, je nachdem die wirtschaftlich-technische und die geistig-moralische Bildung und Gesittung sich gestaltet, die Verschuldung vorangeschritten, die Verbindung der ländlichen Wirtschaft mit Nebenerwerb hergestellt oder verschwunden ist. Die tiefe Herabdrückung der Kleinbauern in Irland, Italien, Rußland beruht nicht etwa darauf, daß dort das moderne Kapital, der moderne Kredit, die neuen Unternehmungsformen stärker auf den Bauern drückten, sondern aus dem tiesen technisch-geistigen Niveau der Mittel- und unteren Klassen. Viel mehr die Schule, der landwirtschaftliche Wanderlehrer hat hier zu helsen, als etwa die Klassenorganisation. Bei uns in Deutschland hat seit SO Jahren das Genossenschaftswesen und das landwirtschaftliche Bildungswesen den Bauern vor dem Wucher, dem städtischen Kapital so weit gerettet, daß er sich trotz der Ungunst der internationalen Konkurrenz behauptet. Die zunehmende Klasse der ländlichen Tagelöhner und Arbeiter mit ihrem meist starken Bevölkerungszuwachs wurde durch den Einfluß ihrer Lebenshaltung und ihrer Lohnansprüche maßgebend sür den Arbeiterstand überhaupt. Um so wichtiger ist es sür sie, ob sie voni Erwerb auch des kleinsten Grundbesitzes ausgeschlossen ist, wie mannigfach in den Gegenden des ganz großen Grundbesitzes, ob sie bei der Separation ganz leer ausging, ob sie wie in den Gegenden der Kleinbauern dem Parzellenbesitzer nahe steht und in ihn übergeht. Hasbach hat gezeigt, wie die neuere englische Agrar- verfassung ebenso gut bei richtigem Eingriff von oben zu ganz anderen besseren Arbeiterzuständen hätte führen können. Die deutsche Agraruntersuchung des Vereins sür Socialpolitik von 1892 (Max Weber, Kärger ;c.) hat gezeigt, daß die alten Arbeitsverhältnisse (Insten-, Häuerling-, Dreschgärtnerinstitutionen) sich heute auslösen, daß aber das, was neu sich bildet, sehr verschieden sein kann, daß auch unter der vollen Herrschaft der modernen Unternehmung je nach der Neugestaltung der Arbeitsverfassung ein ganz verschiedener ländlicher Arbeiterstand sich erhalten, resp, neu bilden läßt. Die socialen Institutionen bleiben sür alle sociale Schichtung wichtiger als Technik, Markt und Kapital. 989Z Die staatlichen Aoraussetzungcn der neueren Klassenkämpfc, 531 Geben diese Bemerkungen auch kein einheitliches, so doch Wohl ein wahres Bild einer der größten socialen Umbildungen. Sie zeigen, daß die unteren ländlichen Klassen von 1500—1850, zu selbständiger Aktion noch ganz unfähig, überwiegend nur da sich hoben, wo die Regierungen ihre Pflicht thaten, daß die Klassenherrschaft in dieser Entwickelungsreihe keine ausschlaggebende, die Klassenkämpfe von unten her keine Rolle spielten, daß die freie moderne wirtschaftliche Bewegung wohl vereinzelt nicht überall die Hebung förderte, auf gesunde fociale agrarische Verfassung und Bodenverteilung hinwirkte. 250. Die europäische Klassengeschichte im 19. Jahrhundert. Bourgeoisie, industrielle Arbeiter, Socialdemokratie, sonstige Klassen. Die agrarische Klassengeschichte, die wir eben schilderten, gehört der Ver- sassungsepoche europäischer Geschichte an, welche sich durch den Niedergang der älteren ständischen Verfassung, den Sieg des ausgeklärten Despotismus und des Beamtenstaates, die Anfänge der konstitutionellen Monarchie charakterisiert. Die europäische Klassengeschichte der neuesten Zeit, hauptsächlich die des letzten halben Jahrhunderts vollzieht sich in Ländern, die überwiegend die absolute Monarchie hinter sich haben, welche in Staat und Selbstverwaltungskörpern eine Vertretung des Volkes mitreden lassen, welche fast alle auf dem Boden der modernen Rechts- und Steuergleichheit, der modernen Vereins-, Versammlungs-, Preßfreiheit eine starke öffentliche Meinung, ein erhebliches Parteileben ausgebildet haben. Auch so weit es sich um Republiken handelt, existiert eine Staatsgewalt mit Ministern, Beamtentum, Heer, Polizei und Gerichtsgewalt, welche den alten Monarchien nachgebildet sind. In den monarchischen Staaten ist teilweise, wie in England, Belgien, Norwegen, Italien die königliche Gewalt so in ihrem Einfluß beschränkt, daß sie sich von Republiken wenig mehr unterscheiden. In anderen Staaten, hauptsächlich in den deutschen und österreichischungarischen, hat die erbliche Monarchie noch immer eine führende Stellung über den Parlamenten und Parteien. So ziemlich überall aber stehen neben Parlament, fortschrittlichen Parteien, öffentlicher Meinung die alten politisch-socialen Mächte, Kirche, Heer, ein Teil der alten Korporationen, und vor allem das Beamtentum, zumal da, wo es herkömmlich trotz Parteien und Parlament regiert, wie in Frankreich, in Deutschland, in Österreich, in Rußland. Der Übergang von der absoluten zur konstitutionellen oder gar parlamentarischen Monarchie, von der absolutistischen Bevormundung der Provinzen, Kreise, Gemeinden zur neueren freien Selbstverwaltung ist in Nachahmung Englands mit wenigen Ausnahmen in allen Kulturstaaten vollzogen worden. Der Liberalismus hatte dafür durch Generationen gekämpft; die Ausschließung des Volkes von der Regierung hatte sich überall als unhaltbar gezeigt; das alte Beamtentum war unfähig geworden allein zu regieren; die aufstrebenden Mittelklassen, das reich gewordene Unternehmertum hatte stürmisch seinen Anteil am Staatslebcn gefordert. Wo man, wie in Österreich und Preußen, bis 1849 mit der Konzession einer Verfassung gezögert, hatte es sich unliebsam gerächt. Aber andererseits konnte es nicht fehlen, daß die große Veränderung des öffentlichen Lebens überall ähnliche Gefahren erzeugen mußte wie in England schon im 18. Jahrhundert. Der steigende Einfluß der Gesellschaft auf Staats- und Gemeindeverwaltung brachte Klasseneinflüsse, erzeugte Ansätze zur Klassenherrschaft, die der aufgeklärte Despotismus nicht gekannt, nicht geduldet hatte. Das echt liberale Bourgeoisideal von der starken Gesellschaft und dem schwachen Staat bedeutete doch zunächst, daß die Unternehmer den Staat nach ihrem Sinne regiert haben wollten, sür später, daß die Arbeiter das Gleiche forderten. In der ersten Zeit sreilich trat es da nicht schroff hervor, wo die alten monarchischen Traditionen vorhielten, wo die politischen Parteien mehr um ihre politischen Verfassungsideale als um praktische und wirtschaftliche Interessen stritten. In England blieben die alten Parteien der Whigs und Tories bis zur zweiten Parlamentsreform von 1868 mehr zwei Adelsfaktionen, die beide oligarchisch um die Ministerstellen stritten. Auf dem Kontinent gruppierten sich die gesellschaftlichen Elemente, die sich um das politische Leben kümmerten, überwiegend nach den Stichworten „konservativ und 34» 532 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s.990 liberal", d. h. nach den natürlichen Gegensätzen, die alles Staatsleben beherrschen. Man kann im Staate mehr das Bestehende verteidigen oder mehr an seiner Fortentwickelung arbeiten; man kann die Zusammenfassung und Synthese der Kräfte zu einheitlicher Aktion oder ihre eigenartige Entwickelung und freie Bewegung für das Wichtigere halten. Man kann den Staat von oben und von unten her betrachten. Beide Tendenzen werden immer neben- und gegeneinander stehen; es muß im freien Staate stets Parteien beider Art geben; jede ist in gewissem Sinne gleichberechtigt, die erstere muß für alle großen Aktionen vorwiegen, die letztere in ruhigeren Zeiten, wo das Neue sich bildet, um Leben und Anerkennung ringt. Naturgemäß aber stehen nun hinter den abstrakten politischen Gesichtspunkten der Parteien nationale, kirchliche, sociale und wirtschaftliche Interessen, die sich mit den genannten beiden großen Tendenzen kombinieren und in dem Maße, als sie die rein politischen Gedanken und Ideale in den Hintergrund drängen und überflügeln, werden die Parteien einseitig, ja schädlich, so die Konservativen, wenn sie nur dem Großgrundbesitz höhere Renten, die liberalen Unternehmer, wenn sie nur dem Geschäftsgewinn freie Bahn, die radikalen Arbeiter, wenn sie nur den unteren Klassen Besitz und Einkommen schaffen wollen. Der berechtigte politische Parteikampf kann so zum extremen Klassenkampf, beim einseitigen Sieg einer Partei zur Klassenherrschaft werden. Das sind die Gefahren unseres Zeitalters. Man wird sagen können, das 19. Jahrhundert weise in den meisten Kulturstaaten eine Einschränkung der monarchischen Gewalt und der konservativen Kräfte, eine steigende Demokratisierung der Staatseinrichtungen, einen zunehmenden Einfluß erst des städtischen Bürgertums, dann der industriellen Arbeiter und der unteren Klassen überhaupt auf. Und es sei für den einzelnen Staat die Frage, wie weit diese Demokratisierung gehe, wie weit die alten Mächte Widerstand leisteten, ob die Demokratisierung nicht mehr Klassenherrschaft, als früher vorhanden war, erzeuge, ob sie nicht bereits zu jenem Extrem gekommen sei, das einst in den antiken Staaten fast die Auflösung des Staates resp. Fremdherrschaft und Militärdiktatur herbeigeführt habe. Wir dürfen aber hier bei diesen Fragen nicht verweilen; es war nur einleitend an diesen politischen Hintergrund unserer socialen Entwickelung zu erinnern. — Der beherrschende sociale Gegensatz unserer Z?it ist der zwischen den Unternehmern und den industriellen Arbeitern. Wir haben auf ihn schon öfter einzugehen gehabt (§Z 113—147, 203-228), ihn auch zahlenmäßig schon zufassen gesucht (U 203 und 230). Hier ist nur von dem inneren Wesen, der Psychologie der zwei Klassen und ihrer Wechselwirkung an sich, von ihren Tendenzen und ihrer Stellung gegenüber den anderen Klassen zu sprechen. Die Welt der Unternehmer ist die modernste Form einer aktiv thätigen Aristokratie; sie rekrutiert sich aus den Talenten aller Klassen, erhält ihren Stempel aber am meisten durch ihre Fähigkeit zu Spekulation, Handel, Geschäftsorganisation. Energische Thatkraft, kaufmännische Bildung, zum Teil auch hohe technische Kenntnisse und Erfindungsgabe, Welt- und Menschenkenntnis, meist auch großer Besitz, charakterisieren diese Kreise. Der Unternehmer ist von Hause aus liberal, verlangt vor allem für sich freie Bahn; stolz auf seine Leistungen, im Gefühle, an Verantwortlichem Posten zu stehen, erfüllt von der großen Aufgabe, die moderne Volkswirtschaft zu organisieren, denkt er leicht von Ministern und Beamten, Offizieren und Gelehrten, Feudaladel und Bauern nicht allzu hoch; seine Arbeiter sieht er leicht nur als „Hände", als mechanische Gehülfen an. Er will von der Polizei, von Schutzgesetzen, von Arbeiterrücksichten in seinen Kombinationen nicht beschränkt sein. Er lebt in dem Gefühl, daß ihm die heutige Welt gehöre, daß er mit seinem Gelde wenn nicht alles, so doch sehr viel erreichen könne. Wenn man von Bourgeoisie spricht, so meint man die unschönen, harten, materialistischen Züge der Klasse, die Neigung zu rücksichts- und skrupelloser Gewinnjagd, die Tendenz, Staatsmaschine, Parlament, Börse und Presse nur als Mittel des Geldmacheus anzusehen, event, zu erkaufen. Schon Burke sagt von den englischen Unternehmern seiner Zeit: das Hauptbuch ist ihre Bibel, die Börse ihre Kirche, das Geld ihr Gott. In den einzelnen Ländern und Staaten macht freilich der so geartete Teil des Unternehmer- 991) Die heutigen Klassen der Unternehmer und der Arbeiter. 533 tums einen sehr verschiedenen Bruchteil des Ganzen aus. Die häßlichen Züge sind da und dort mehr eine vorübergehende Erscheinung gewisser Hausseperioden gewesen. Ganz fehlen sie nirgends. Und die unter dem Drucke des Unternehmerregiments Stehenden und Leidenden, die Arbeiter, sehen diese Züge natürlich vergrößert, durch einzelne Skandale und die übertreibende Fama aufgebauscht. Wo die Unternehmer in unbezahlten Ehrenämtern der Selbstverwaltung thätig sind, haben sie einen edleren humanen Charakter; ebenso wo Kirche und Religion sie noch beherrscht. Um so schlimmer steht es, wo sie nur gesellschaftlich glänzen, den Adel und Orden erwerben, durch Equipagen und Pferde, durch gesellschaftlichen Luxus die Augen auf sich ziehen wollen. In den Parlamenten haben nur wenige eine große Rolle gespielt; um so mehr suchten sie durch ihre Beamtenschaft und ihren Anhang hier Einfluß. Die Zahl der Direktoren und Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften, Eisenbahnen, Versicherungsgesellschaften, die sie in das englische, französische, österreichische, nicht ebenso zahlreich in die deutschen Parlamente brachten, ist groß. Ein erheblicher Teil des verlotterten Feudaladels trat durch Geldheiraten, Verwaltungsratsstellen und Ähnliches in ihren Dienst. Fähige und unfähige Söhne und Schwiegersöhne suchten sie, soweit es ging, in das hohe Beamtentum, in die Ministerien einzuschicken. Die erheblichste Steigerung ihrer Klassenmacht haben die Unternehmer durch ihre Verbände, deren hochbezahlte Generalsekretäre, durch die Kartelle und Trusts, durch die Gründung und Beherrschung zahlreicher Zeitungen, durch große Subventionen, die sie (vor allem in den Vereinigten Staaten) den politischen Parteien zahlen, sowie durch die persönliche Verbindung der führenden Männer mit Fürsten, Ministern und Parteiführern erreicht. Eine ganz einheitliche Klaffe, vollends eine mit straffer Disciplin bilden sie aber nicht. Ihre Mitglieder gehören heute den verschiedensten politischen Parteien, in Deutschland den Konservativen, der Reichspartei, dem Zentrum, den Liberalen, dem Fortschritt an. Socialpolitisch gehen sie weit auseinander: die extremsten Scharfmacher wie die humansten praktischen Socialreformer sind unter ihnen. In Deutschland haben sie vielfach sich mit dem Feudaladel verbunden, dessen Sitten und Gedanken angenommen. Die Arbeiter Welt der neuen Großindustrie ist so wenig wie die Unternehmerwelt ein einheitliches Ganze mit gleichen Eigenschaften, aber sie schloß sich doch wohl noch mehr als jene zu einer im ganzen einheitlichen Klasse zusammen. Teilweise schon in der zweiten und dritten Generation Fabrikarbeiter, teilweise vom Lande kommend, Tagelöhner- und Kleinbauernkinder, teilweise frühere Gesellen, Kleinmeister-, Handwerkerkinder, frühere Hausindustrielle, sind die meisten anfänglich nur, wenn es ihnen recht schlecht ging, in die Fabrik eingetreten. Die Mehrzahl verlor damit den Zusammenhang mit Heimat, Verwandten, Geistlichem; in schlechten, früher in entsetzlichen Wohnungen der Fabrikdistrikte untergebracht, Frauen und Kinder frühe und überlange in die Fabrik schickend, verloren sie die Gewohnheiten eines sittigenden Familienlebens, ja es löste sich für viele Familienwirtschaft und Familienleben fast ganz auf. Die anstrengende, 12—15 stündige Arbeit der Zeit von 1770—1850 in den großen Werkstätten und Fabrikräumen, die noch aller hygienischen Einrichtungen entbehrten, dem Lärm, dem Staub, der Hitze ausgesetzt, an eine oft ungesunde Teilarbeit gebunden, entarteten viele körperlich und geistig. Vollends wo jede Volksschule, jeder Einfluß edler Geistlicher fehlte, wo die Armenverwaltung, wie in England bis 1834, ein Institut wurde, das Lohnzuschüsse an Stelle der Fabrikanten zahlte, wo die Wucht der Krisen alle paar Jahre 5—30°/o der Arbeiter für Monate brotlos machte, da entstand mit der Massenanhäufung in den Fabrikdistrikten, mit der Massenarbeit in den Fabriken, mit dem Massenelend, das sich so schroff von den glänzenden Villen der Unternehmer, von ihrem Reichtum und Luxus abhob, zuerst eine Massenstumpfheit und -roheit, dann ein Massengroll, ein Massenneid als Bindeglied, als Psychisch einheitlicher Zug dieser täglich sich berührenden, von der politischen, geistigen und Bildungswelt der höheren Klassen ganz geschiedenen Arbeiter. Es fehlte in den ersten Generationen dieser neueren Entwickelung zwar keineswegs an zahlreichen Versuchen human-patriarchalischer Ein- 534 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s^992 Wirkung auf die Arbeiter, aber sie traten in den eigentlichen Fabrikgegenden mit ihren Wohnverhältnissen unter der Wucht der Konkurrenz doch zurück. Gar zu leicht entstand in den großen Fabriken die Thatsache, daß Lohnzahlung und barsche Befehle die wesentlichen Begegnungspunkte der Herrschenden und Gehorchenden waren; das Verhältnis, wie es jeder gute Offizier zu seiner Mannschaft hat, daß man immer wieder Freud und Leid, Arbeit und Gesahr teilt, trat nur allzu sehr zurück. Und der liberale Staat kümmerte sich auch nicht um diese Beziehungen, ja er hob nach einander die alten schützenden Gesetze (in England die Elisabethischen, aus dem Kontinent die alten Zunftgesetze, das alte Bergrecht, die alten hausindustriellcn Reglements), auf den Wunfch der Unternehmer, trotz allen Protestes der Arbeiter auf. So bildete sich teilweise schon im 18-, mehr in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts ein Arbeitertypus schlimmer Art: die schwächlichen Elemente gingen zu Grunde, die kräftigen hielten sich, aber wurden roh, gewaltthätig, von Haß erfüllt; die klugen wandten sich den extremsten socialen und politischen Ideen zu. Dem Staat und den höheren Klassen standen sie ohne jedes Verständnis gegenüber. Die letzteren verachteten sie als Faulenzer, Heuchler, Leuteschinder. Die Massenorganisation der Fabrik erschien ihnen als Vorbild einer socialistischen Massenorganisation der Volkswirtschaft. So entstand psychologisch das moderne Proletariat von 1750—1870. In der ersten Generation zu Aufstand und Gewaltthat nur zu sehr geneigt, so im 18. Jahrhundert in der englischen Strumpfwirker-, dann 1800—1850 in der englischen Baumwollindustrie, wo Revolten auf Revolten folgten. Die Losung Blut oder Brot ging 1816 durch die englischen Fabrikdistrikte; 1831 schrieben die Lyoner Seidenweber aus ihre Fahne: vivrs so travaillant ou mouiir eombattanr. Auch in Preußen mußten 1840—50 die Weberaufstände mit Militär unterdrückt werden. Es war die Zeit, da Owen, St. Simon, Fourier, L. Blanc, Proudhon, ihre Theorien ersannen; sie drangen noch kaum in die weiteren Arbeiterkreise ein; erst von 1848 an breiteten sich dann langsam die Lehren von Lassalle und Marx aus. Die Regierungen waren eben in dieser Zeit (1830 — 70) daran, das Füllhorn wirtschaftlicher und politischer Freiheiten über Westeuropa auszugießen, das der Liberalismus verlangte. Man hoffte optimistisch, damit werde auch jede wirtschaftliche Not verschwinden, freilich vergebens. Neben der neuen wirtschaftlichen Blüte nahm 1340—70 die Not der unteren Klassen zu, und die neue Öffentlichkeit, die Presse, die Litteratur verkündeten sie aller Welt. Ein Teil der Arbeiter fing an sich zu fühlen, mancherlei zu lernen, sich zu organisieren, so vor allem die englischen Gewerkvereinler. Ob der Arbeiterstand im ganzen steige oder sinke, ob die Gewaltthaten und Roheiten zunähmen oder abnähmen, war bis gegen 1870 schwer zu übersehen. Die erschreckten Kulturschwärmer und viele Unternehmer, ein großer Teil der Besitzenden wurden verängstigt, beriefen sich auf den alten aristotelischen Satz, daß Handarbeit stets verrohe und ungeschlacht mache. Wie man den Bauern 1525 — 1800 entrechtet und geknechtet hatte, wie die amerikanischen Sklavenbarone das Sklavenrecht erst 1830—60 ganz unmenschlich gestaltet hatten, so bildete sich in den westlichen Kulturstaaten schon 1800—1866, in Deutschland von Entstehung der Socialdemokratie an, eine Unternehmergruppe der socialen Reaktion aus, welche die Arbeiterrechte und das Wahlrecht einschränken, die Koalitionsfreiheit und die Gewerkvereine unterdrücken, ein hartes Regiment mit der Zuchtrute einführen wollten. Sie hatte darin nicht Unrecht, daß die alles entscheidende Frage die psychologisch-sittliche sei: geht es in wirtschaftlichen Tugenden und geistig aufwärts oder abwärts mit dem Arbeiterstand? wird er immer roher und gewaltthätiger oder gesitteter, vernünftiger, fleißiger, leistungsfähiger? Die billig denkenden und weitsichtigen Beobachter glaubten aber schon von 1865 an prophezeien zu können, daß trotz aller Roheiten die Presse und Schule, die steigenden Löhne und die allgemeinen Killtureinflüsse einen zunehmenden Teil der Arbeiter, und zwar gerade den, der sich zu organisieren beginne, mehr und mehr emporheben. Unter diesen komplizierten, teils herabdrückenden, teils hebenden Einflüssen ist die neuere sociale Bewegung entstanden, hat sich das Verhältnis der beiden neuen socialen Hauptklassen untereinander und zur Staatsgewalt und zu den anderen Klassen Die Entstehung des heutigen Proletariats. England. Vereinigte Staaten. 535 eigentümlich und neu gestaltet, relativ verschieden in den einzelnen Staaten und doch in gewissen Grundzügen übereinstimmend. Die Verschiedenheit ist fast mehr Folge der geistig-politischen Specialgefchichte des einzelnen Volkes, die Übereinstimmung mehr Folge der gleichen technischen und wirtschaftlichen Umbildung. In England hatte sich 1789—1832 ein verknöchert-toristisches reaktionäres Regiment ausgebildet und erhalten, das von einer liberal-fortschrittlich Whigistischen Opposition längst bedrängt, unter Königin Viktoria von ihr abgelöst wurde. Langsam folgten sich politische und wirtschaftliche Reformen, erst im Sinne des städtischen Bürgertums, dann auch im Sinne arbeiterfreundlicher Socialreform. Die Verelendung der Massen war in diesem ersten Lande der Großindustrie bis gegen 1850 am größten, hier war das Bauern- und Handwerkertum am stärksten vom Großbetrieb bedrängt und eingeschränkt; die individualistisch-liberale Wirtschaftspolitik hatte hier den Unternehmern die freieste Bahn gegeben. Es bildet sich hier nun 1838—1850 der rein politische Chartismus als radikal-revolutionäre Partei, um von 1850 an wieder rasch zu verschwinden. Es entsteht später keine nennenswerte politische Socialdemokratie, einfach weil die alten freien Verfafsungssormen den Arbeitern und ihren Reformtendenzen freien Spielraum gewährten, weil der nüchterne praktische Sinn des Volkes sich in der Arbeiterschutzgesetzgebung, in der Hülfskassen-, Genossenschasts-, Gewerkvereinsbewegung, in einer gewissen Demokratisierung der Staats- und Gemeindeverfassung, im sogenannten Munizipal- socialismus erreichbare Ziele und sichtbare Erfolge verschafft hatte, weil von 1840—70 an die beiden alten Parteien der Tories und Whigs und die führenden Aristokratenkreise offenen Sinn für die im einzelnen kleine, im ganzen aber doch wirksame Socialreform hatten, weil beide Parteien die Arbeiter für sich gewinnen wollten. Der bis 1850 so starke Haß der Arbeiter gegen die Unternehmer verwandelt sich in den folgenden 50 Jahren in ein erträgliches praktisches Zusammenwirken; die Arbeiter verlassen sich auf ihre Selbsthülfe, der beste Teil der Aristokratie sucht den Klassenabstand durch Hebung der Bildung und andere humane Maßregeln zu überbrücken. Auch der seit 1880 etwas stärker hervortretende Staatssocialismus wird den Grundzug dieser ruhigen maßvollen socialen Bewegung nicht ändern, wenn auch die Befriedigung der Arbeiteransprüche 1840—80 durch Englands Monopolstellung leichter war als seither, seit der volkswirtschaftliche Fortschritt langsamer geworden ist. Ähnliches läßt sich von der socialen Bewegung in den Vereinigten Staaten und Australien sagen. Nur haben im letzteren Lande die republikanischen Parlamente bereits arbeiterfreundliche Majoritäten und eine dementsprechend Gesetzgebung; in diesem Arbeiterparadies giebt es Wohl Schwärmer für Bodenverstaatlichung, aber keine die oberen Klassen hassenden Socialdemokraten, wie in Deutschland und Frankreich. Auch in den Vereinigten Staaten hat der Bodenüberfluß und die Lohnhöhe wie der beispiellose Glanz der wirtschaftlichen Entwickelung die Arbeiter im ganzen von Extremen zurückgehalten. Die obere Schicht der Arbeiter hat eigene kleine Häuser, kleidet sich wie der Mittelstand, hat Gewerkvereine, wählt aber entweder republikanisch oder demokratisch. Die Arbeiterklasse hat sich nicht als Partei für die Wahlen organisiert, will keine Verstaatlichung sämtlicher Produktionsmittel, die hier nur ungeheure Dieberei im Sinne der New Horker Tammanhhall bedeutete. Im übrigen freilich ist die politische Entwickelung keine ganz gesunde. Die Demokratisierung der Staatseinrichtungen ging hier am weitesten. Sie hat zur Folge gehabt, daß der anständige bessere Teil der oberen Klassen sich fast ganz von der Politik zurückzieht, daß der gewissenlosere, habsüchtige Teil einen steigenden politischen Einfluß durch Bestechung jeder Art sich sichert, daß unter scheinbar demokratischen Formen eine immer weitergehende Herrschaft der großen Geldmagnaten und einiger Hunderttausend von ihnen abhängender Professionspolitiker und Stellenjäger sich ausbildete. Alle vier Jahre gehört der bei der Präsidentenwahl siegenden Partei die Beute, d, h. alle Beamtenstellen des Bundes, und in den Einzelstaaten ist es ähnlich. Es entsteht damit eine im ganzen sehr schlechte Verwaltung, die nur durch den Reichtum des Landes und die große Gewalt des Präsidenten und seiner nächsten Gehülfen erträglich ist. Es besteht da nichts von einer parlamentarischen NM---'..'!^M 530 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s994 Regierung, von einer Herrschaft der Kammermajorität wie in den meisten europäischen Staaten. Ein amerikanischer Minister konnte unlängst die Verfassung als einen auf konstitutionelle Formen gestützten und durch sechs Personen ausgeübten unverantwortlichen Despotismus bezeichnen. Es ist der Anfang des bekannten historischen Umschlags jeder extremen Demokratie in die Diktatur. Im Gegensatz zu den englisch redenden Staaten, zu ihrer socialen Mäßigung und relativen Abwesenheit social-revolutionärer Kämpfe von 1850—1900 ist Frankreich seit 1789 das Land der Verschwörungen, der Revolutionen, der Putsche, wie es zugleich das Land der geistreichsten Konzeptionen, der kühnsten phantasievollen socialistischen Zukunftspläne ist. Büreaukratisiert und centralisiert wie kein anderes ist es zugleich das Land der Bauern, der Handwerker, der Kleinbürger, der Manufaktur geblieben; seine Großindustrie hat nicht die Bedeutung wie die englische und deutsche; aber seine alte Geldwirtschaft und Börsenspekulation hat die stärksten plutokratischen Tendenzen erzeugt, den Haß gegen das Kapital und die Bourgeoisie, die unter Louis Philipp, unter Napoleon III. wie unter der Republik gleichmäßig zu erwerben und zu herrschen verstanden, großgezogen. Die Arbeiterschaft hat, wie wir sahen (II S. 399) keine große Gewerkvereinsbewegung zu schaffen verstanden, schon weil sie zu sehr in Schulen, Fraktionen und Parteien sich spaltet. Aber eine erhebliche Zahl socialistischer Abgeordneter hat doch in der Kammer seit den 90 er Jahren Eingang gefunden, jetzt gegen 50. Auch saß ein socialistischer Handelsminister (Millerand) 1899 — 1902 im Ministerium Waldeck-Rousseau, und dem großen opportunistischen Redner Jaurvs war es 1902 gelungen, eine große Mehrheit der Socialdemokraten (30 Abgeordnete, 550 000 Stimmen) unter seiner Führung zu vereinigen, während die extreme Richtung (die Guesdisten und Blanquisten) viel schwächer blieb (7 Abgeordnete, 351 000 Stimmen). Doch haben diese Umstände neue heftige Kämpfe, erbitterte Angriffe der Radikalen gegen Millerand und Jaurvs erzeugt. Was aus diesen Bewegungen unter der republikanischen Staatsform, dem allgemeinen Stimmrecht, dem leidenschaftlichen Volkscharakter noch werden wird, ob nicht doch wieder die katholische Kirche, das Heer, die Börse, das große Kapital zur Restauration gelangen werden, ist heute schwer zu sagen. Deutschlands sociale Bewegung ist die ernsteste und tiefste, obwohl es bis 1860 nur eine politisch-radikale, kleinstaatlich-demokratische, Gcwerbefreiheit und Freizügigkeit fordernde Agitation des Groß- und Kleinbürgertums besaß. Preußen hatte, als konstitutioneller Staat, 1850—1858 seinen feudalen Klassen und der katholischen Kirche eine starke Parteiorganisation und mancherlei Einfluß gestattet; im ganzen aber herrschte hier, wie im übrigen Deutschland, ein liberales, gerechtes, anständiges Beamtentum, das den Zollverein und manche arbeiter- und bauernfreundliche Reformen geschaffen, wie z. B. den preußischen Arbeiterschutz von 1839, die Hülfskassengesetze von 1849—54, die definitive Bauernbefreiung von 1850, den allgemeinen Schulzwang von 1815 an; letzterer hatte am meisten die unteren Klassen gehoben. Das Handwerk hatte trotz beginnender Krise 1830- 1870 noch im ganzen gute Tage gehabt; das Bauerntum war wohlhabend in dieser Zeit geworden. Großes proletarisches Elend war nur in den hausindustriellen Bezirken. Ein erheblicher Teil des Unternehmertums war 134u—1870 human, ja arbeiterfreundlich. Einen eigentlich politischen Einfluß hatten diese Kreise wohl zeitweise in Österreich, in Preußen nur einige Monate 1848, und dann wieder ganz beschränkt 1867—1873; von einer Bourgeoisherrschaft war in ganz Deutschland im ganzen 19. Jahrhundert nirgends die Rede. Und nun 1863 die Begründung des socialdemokratischen allgemeinen deutschen Arbeitervereins durch Lassalle, 1869 der Partei der internationalen deutschen Socialdemokratie unter Marx' und Liebknechts Führung, die sich 1875 mit den Lassalleanern verschmolz, von da bis zur Gegenwart es aus 81 Mandate im Reichstage, auf über 3 Millionen Stimmen bei den Reichstagswahlen brachte, heute eine politisch-wirtschaftliche Macht ersten Ranges und zwar im Sinne republikanisch-revolutionärer Tendenzen ist. Gewiß bildet auch in Deutschland die Umwälzung der Technik und der Betriebs- wrmen, der Sieg der freien Konkurrenz und der Geldwirtschaft, ider Fortschritt der 995) Neuere sociale Entwickelung in Frankreich und Deutschland. 537 Großindustrie und der Großstädte den Untergrund der Klassenbewegung; die Plötzlichkeit und Raschheit des nationalen volkswirtschaftlichen Ausschwunges von 1860—1900 kam hinzu. Aber die Erklärung, daß kein anderes Land eine solche socialdemokratische politische Klassen- und Parteibildung hat, liegt doch in specifisch deutschen Ursachen: das Land der besten Volksschule, der besten Bureaukratie, der besten Kasernen und der allgemeinen Wehrpflicht, sowie der vollendeten Disciplinierung der Arbeiter in Riesenbetrieben wie den Kruppschen war kein ungünstiger Boden für die Disciplinierung der Industriearbeiter in einer politischen Partei unter diktatorischem Befehl. Der idealistisch doktrinäre Volkscharakter, die philosophisch-spekulative Neigung weiter Kreise bildete ein Förderungsmittel unpraktisch socialistischer Gedankensysteme. Die Kleinstaaterei und der absolute Beamtenstaat hatten die Massen nicht für praktische Politik erzogen; am Rhein, in Sachsen, in Süddeutschland blühte ein auf Unkenntnis ruhender thörichter Preußen- und Hohenzollernhaß, eine kindliche Schwärmerei für Republik und Volkssouveränität, für französisch-parlamentarische Freiheitsphrasen. Rasch und Plötzlich hatte man 1848—1875 ein Füllhorn politischer Rechte über den deutschen Staatskörper ausgegossen, deren Gebrauch nicht ohne weiteres ein ganz richtiger sein konnte. Die politischen Parteien und ihre Führer waren nicht sähig, den von 1860 an sich erhebenden Arbeiterwünschen und Arbeiterinteressen so weit Rechnung zu tragen, daß dieselben, wie in England, Glieder der herkömmlichen Parteien hätten bleiben können. Bismarck war zunächst mit der Herstellung der Reichseinheit beschäftigt; er hatte in seiner Verstimmung über die Bourgeoisie das allgemeine Stimmrecht und die Koalitionsfreiheit verwilligt, war auch nicht ohne tieferes Verständnis für die Arbeiterfrage, wie er dann von 1880—1890 die großen Versicherungsgesetze durchführte; sie genügten aber in diesem Stadium und in dieser Form zur Versöhnung nicht. Bismarck sah in der revolutionären Tendenz der socialdemokratischen Arbeiterbewegung eine solche Gefahr, daß er 1878—1890 mit dem Socialistengesetz sie erdrücken wollte; er sörderte hierdurch mehr die socialdemokratische Bewegung, hinderte eine maßvolle Gewerkschaftsbildung. Immer erklären alle diese Momente noch nicht die Thatsache, daß Deutschland als das Land des geringsten socialen Druckes die revolutionärste politische Arbeiterbewegung bekommen hat. Sie hätte in ganz anderen, sehr viel weniger exzentrischen Bahnen verlaufen können, wenn nicht zwei wirklich große Männer sie leidenschaftlich in solche gerissen hätten: Lass alle und Marx. Beide echt jüdische, zersetzende Geister, beide nationalökonomisch nur auf dem Juden Ricardo, politisch und historisch ganz auf der englisch-französischen Gefchichte von 1789 bis 1850 fußend, dem Geiste der Revolution, der radikalen Volkssouveränitätslehre ergeben, philosophisch von Hegelscher Dialektik und dem Materialismus der 1840 er Jahre beherrscht, war Lassalle ein ehrgeiziger Demagoge und Redner ersten Ranges, Marx ein geistvoller, talmudistisch spintisierender Socialphilosoph und internationaler Verschwörer. Beide setzten ihr Leben an die Sache der Arbeiter, sie brachten den Stein der socialen Bewegung ins Rollen. Sie sanden bei scholastisch angelegten, sanatischen Politikern zunächst den nötigen litterarischen Anhang; die Masse der gelernten, bald auch der übrigen deutschen Arbeiter war gerade geistig so weit geweckt, um durch ihre Theorien sich begeistern zu lassen, politisch, philosophisch, volkswirtschaftlich so wenig gebildet, um an sie kritiklos zu glauben. Viele ihrer grundlegenden Sätze hatten von 1750 bis 1360 zum Rüstzeug der individualistisch-philosophischen Ausklärung gehört. Die Arbeiter glaubten mit diesen Sätzen aus den Bahnen der Wissenschaft zu wandeln, konnten nicht sehen, daß sie damit die Kleider anzogen, die die Wissenschaft eben als verbraucht und unhaltbar ablegte. Ein gutes Menschenalter hindurch war es psychologisch natürlich, ja notwendig, daß die socialdemokratische Theorie zum Dogma wurde, daß scharssinnige Ketzerrichter wie Kautsky jede Abweichung verdammten. Die socialdemokratische Partei ließ sich eine Diktatur Weniger um so leichter gefallen, als sie wohl sah, daß diese straffe Einheit politisch ihre Macht sördere. Wir haben die nationalökonomischen Theorien Lassalles und Marx' (I S. 96 —97,11 302—303) dargestellt; über ihre Klassenlehre, die auch außerhalb Deutsch- 538 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s.996 lands die radikalsten Arbeiter für sich gewann, ist hier noch ein Wort beizufügen. Alle Menschen (so lehren sie) sind von Natur gleich; nur die socialen Einrichtungen haben die Ungleichheit geschaffen (Voltaire, Rousseau). Wie alle Geschichte nichts war als eine Geschichte von Klassenkämpfen, so hat der sogenannte Mehrwert die neuere Kapitalanhäufung und diese die Großindustrie geschaffen; damit blieb als einziger socialer Gegensatz in der neueren Zeit der der Bourgeoisie und des Proletariats übrig. Die Herrschaft der ersteren beruht darauf, daß sie sich aller Produktionsmittel bemächtigt hat. Bis ins 18. Jahrhundert herrschte der Feudaladel, von da erhob sich die Bourgeoisie; ihr Sieg, ihre Klassenherrschaft datiert von der Revolution von 1789; die nächste große in den 1840 er Jahren hauptfächlich für Deutschland erwartete Revolution, welche zugleich als Steigerung der bisherigen Krisen, als großer Zufammenbruch der ganzen heutigen Gesellschaftsordnung erscheint, bringt den Sieg, die Herrschaft, die Diktatur des Proletariats; diese wird keine Klassenherrschaft mehr fein, da die Interessen der Arbeiter die der Gesamtheit sind. So lange die ausbeutenden Kapitaleigentümer herrschen, nimmt die Zahl der Besitzlosen immer mehr zu, die Masse verelendet immer mehr, das Kapital häuft sich in immer weniger Händen an. Nur der Übergang aller Produktionsmittel in die gesellschaftlich geeinten Hände des Volkes bringt die sociale Rettung. Bis dahin erzeugt die Steigerung des Klassengegensatzes immer größere härtere Klassenkämpfe. Um sie zu führen, muß das Proletariat zum Bewußtsein seiner Interessen kommen, muß es alle nationale Besonderheit, alle anderen Gefühle abstreifen, zum internationalen Weltbunde kommen. Die Proletarier müssen eine und zwar die stärkste politische Macht werden, die kein anderes Klasseninteresse neben sich duldet. An die Stelle der kapitalistischen Großbetriebsorganisation tritt durch den Sieg des Proletariats die demokratisch- kollektivistische, technisch vollendete Großproduktion, die in den Händen des demokratischen Volkes, der Arbeiterschaft liegt. Es ist ein historischer, unaufhaltsamer Prozeß, der nicht durch Ideale, durch einzelne geniale Personen, durch sittliche Fortschritte, sondern allein durch den immanenten Fortschritt der ökonomischen Entwickelung sein Ziel erreicht. Diese Lehren und die auf ihrer Grundlage entstandenen socialdemokratischen Programme enthalten eine eigene Mischung berauschender Phrasen und Übertreibungen neben ernsten Wahrheiten und berechtigten Forderungen. Mit den ersteren wurden die Massen, hauptsächlich die roheren, ungebildeten Elemente hypnotisiert, in Gärung und Bewegung gebracht, mit den letzteren die höheren Elemente des Arbeiterstandes und die Edeln unter den Gebildeten für die sociale Reform gewonnen. Wir müssen einige Worte über das Falsche und Wahre der Lehre sagen- Daß alle Menschen von Natur gleich seien, schmeichelte früher und schmeichelt heute noch der schwieligen Faust, dem kleinen Manne; aber kein anthropologisch Gebildeter glaubt es heute mehr. Der Versuch, alle patriotisch-nationalen Gefühle auszurotten, die Jnternationalität der Arbeiterfache zu betonen, war ein echt weltbürgerlich- jüdischer und deutscher Gedanke und erschien zugleich als ein gutes Mittel, die herrschenden Gewalten herabzusetzen, ihren Sturz vorzubereiten; praktisch hat der heutige Weltverkehr überall stärkere internationale Beziehungen hergestellt: die Fürsten, die Aristokratie, der Geldmarkt, die Wissenschaft, die Arbeiter sind internationaler geworden als früher; aber sie hören damit nicht auf, nationale selbständige Interessen zu haben. Die englischen, amerikanischen, französischen Arbeiter bleiben bei allem Kampf für ihre Interessen gute Patrioten, und die deutschen Socialdemokraten sind es auch viel mehr, als sie es zu gestehen wagen dürfen. Die Hoffnung auf eine große Revolution im Sinne von 1789—1793, aber mit ganz anderem Erfolg, auf eine Revolution, welche die Herrschaft des Proletariats, das Verschwinden aller socialen Klassen begründe, war ein Erbstück des bürgerlichen Radikalismus, sie ist bis heute der Kitzel, um die untersten Schichten des Arbeiterstandes mit chiliastischen Hoffnungen zu erfüllen; Marx felbst war im Anfang wütender Revolutionär im blutigen Sinne, im Sinne einer Gewaltdiktatur lg, Robespierre, später wurde er ruhiger, wissenschaftlicher Evolutionist; die heutigen denkenden Führer wissen recht gut, daß jede eigentliche Revolution mit ihren Schrecken, ihren Kreditstockungen den Arbeiter am meisten schädigt; aber sie brauchen den Popanz 997) Die deutsche Socialdemokratie, ihr Wesen und Wirken. 539 noch. Die Lehre von der Verelendung der Massen, dem Schwinden des Mittelstandes, der Vermögenszusammenballung in wenigen Händen konnte 1840—1875 mit einem gewissen Anschein von Wahrheit vorgetragen werden (vergl. oben II S. 459—460), heute wird sie von Engels, Bernstein und anderen Socialdemokraten selbst in die Rumpelkammer der socialistischen Antiquitäten verwiesen, aber als Agitationsmittel von den Heißspornen immer wieder hervorgezogen. Die Förderung des zielbewußten Klassengeistes hat ihre Berechtigung, wenn sie nicht in fanatischen Haß und Neid, in die Zerreißung und Verachtung aller friedlichen Beziehungen zu den anderen Klassen ausartet. Marx war ein Pessimist, ein Fanatiker des Hasses; da seinem socialen Gedankenkreis jeder psychologische und moralpolitifche Unterbau fehlte, da seinem Geiste der Mechanismus aller Verfassungsgeschichte, die Rolle des Rechtes und der öffentlichen Gewalt als der stets unentbehrlichen Friedensstifterin und Versöhnerin fern lag, so billigte er alles, was die Unzufriedenheit der Proletarier, den Klassenhaß zunächst steigerte. In seinem Flüchtlingsgroll, seinem Tyrannenhaß, seiner heftigen Leidenschaft einerseits, in der brutalen Roheit der tiefsten Proletarierschichten und der blinden Demagogen andererseits liegt die Ursache, daß die ganze deutsche socialdemokratische Bewegung in diese schiefe Bahn gehässiger Leidenfchastsfchürung einmündete; es ist ihre schlimmste Beigabe; sie erscheint dadurch nicht bloß den feineren Naturen so leicht als brutale Gemeinheit und Rüpelhaftigkeit, sondern verführt stets wieder die Regierungen zu Maßregeln der Unterdrückung, wie es das Socialistengesetz von 1878 war, führt immer wieder die Angstseelen der Partei der Scharfmacher zu. Der grobe, sinnliche Materialismus, den Marx und viele Socialdemokraten zur Schau tragen, war in den Jahren 1840—1860, da Moleschott die Bildungsphilister beherrschte, verzeihlich, heute ist er ein Zeichen geistiger Rückständigkeit, ganz ebenso wie der Haß gegen Kirche und Religion. Auf die Frage der Möglichkeit einer politifchen Herrschaft des Proletariats und die sonstigen politisch-radikalen Wahnvorstellungen von Marx kommen wir unten (S. 554—555) noch. Das Berechtigte und Packende in der socialdemokratischen, hauptsächlich Marxistischen Theorie liegt in ihrem großen entwickelungsgeschichtlichen Stil, in der Erkenntnis des engen Zusammenhanges der volkswirtschaftlichen Prodnktions- und Lebensformen mit der Klassenbildung und der politischen Verfassung, in der Betonung, daß der große sociale Gegensatz der Unternehmer und der Industriearbeiter heute in erster Linie stehe^ daß die neueren Betriebsformen eine steigende Vergesellschaftung bedeuten. Es ist das Verdienst des Socialismus, gezeigt zu haben, daß die Freiheits- und Konkurrenzlehre Adam Smiths eigentlich eine Volkswirtschaft mit Kleinbetrieben und ziemlich gleicher Vermögensverteilung zur Voraussetzung gehabt habe, daß die neuere Großbetriebsform eine Verfassung der Volkswirtschaft bedeute, welche eine viel stärkere Vertretung der Gesamtinteressen in ihrer Leitung fordert. Über das Maß dieser großen weltgeschichtlichen Änderungen wird man streiten können; aber daß die Genossenschafts-, Aktien-, Kartell-, Trust-, Gemeinde- und Staatsbetriebe andere Eigentumsformen schaffen, die Betriebsleitung durch Beauftragte an Stelle der Eigentümer setzen, daß alle wirtschaftlichen Prozesse heute in steigende Abhängigkeit von der Gesamtheit kommen, daher auch Rechtsnormen und wirtschaftlichen Centralorganen mehr sich unterordnen müssen, haben wir immer wieder in unseren Detailausführungen gesehen. Ebenso wahr ist, daß diese großen Änderungen in der Produktionsform andere Verteilungserfcheinungen nach sich ziehen. Und zuletzt war das Wichtigste: der Socialismus erkannte richtig, daß die unteren Klassen bei der beispiellos großen volkswirtschaftlichen Veränderung und ihren Kämpfen entweder tiefer sinken und geknechtet werden, oder geistig, technisch, wirtschaft- lich sich heben und für ihre Rechte kämpfen müssen. Um dies zu erreichen, griff er zu dem Mittel revolutionärer Aufrüttelung und socialistisch-utopistischer Lehren, die au sich schief, ja zum größten Teil hohl und falsch sind, damit gewiß erhebliche Gefahren der Störung und falschen Entwickelung schufen, die aber doch auch die oberen Klaffen aus ihrem socialen Schlummer weckten, in ihrem denkenden und edel fühlenden Teil die Gewissen schärften und die unteren Klassen in ihrem geistigen und wirtschaftlichen 540 Viertes Buch. Die Entwickelung des voltswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s.998 Aufsteigen, wenn auch aus vielen Quer- und Zickzackwegen, unterstützten, weil sie ihr Nachdenken förderten, ihren Wissenstrieb hoben, ihren Zusammenschluß und ihre Disci- plinierung erleichterten. Zu einem abschließenden Urteil über die Socialdemokratie kommen wir weiter unten (S. 553 ff.). Hier ist nur noch zu betonen, daß so in der Gegenwart fast wichtiger als die Existenz der Unternehmer- und der gewerblichen Lohnarbeiterklasse die Art ihrer Organisation in Korporationen, Fachvereinen, politischen Parteien und die Art des Geistes ist, der in diesen Verbänden waltet. Dies gilt vor allem von dem Geiste der deutschen socialdemokratischen Organisation. Sie ist durch ihre führenden Elemente, ihre philosophischen Überzeugungen, sowie durch die Taktik, die freilich wesentlich mit durch die Unterdrückungsversuche ihrer Gegner bedingt war, eine alles beherrschende Weltanschauung, eine Art Religion geworden. Es entspricht das auch dem Bildungs-, Gefühls-, Jdeenniveau der unteren Klassen. Die socialdemokratische Lehre hat die Bekenner erfaßt, wie es früher nur eine neue Religion that; sie hat etwas wie den früheren Religionsglauben und Religionshaß erzeugt. Erst ein hohes Bildungsniveau hat Kulturgemeinschast und politisches Zusammenwirken mit Andersgläubigen ermöglicht; dem fanatisierten Socialdemokraten erscheint leicht schon jede gesellige Berührung mit Andersdenkenden als falsch, als sittlich unstatthaft. Zu strammer Centralisation und Disciplinierung neigen die Menschen einer solchen Kulturstufe an sich; die Führer haben es verstanden, diese Tendenzen aufs schroffste auszubilden, damit zugleich den Haß, den Kampfgedanken zu schüren, jedes Verhandeln als Verrat erscheinen zu lassen. Hier liegt — wie schon erwähnt — die Hauptgefahr der Partei für das Gesamtwohl, die Hauptschwierigkeit für Kompromisse, Annäherungen, Versöhnung. Im übrigen ist nicht zu vergessen, daß nur ein kleiner Kern der Socialdemokraten auf diesem Boden steht, daß die steigende wissenschaftliche Bildung der jungen Führer ihn immer mehr beseitigt, daß die Arbeiterwelt immer mehr in eine Reihe verschiedener Schichten zerfällt, die teilweise sich bereits gesondert organisiert haben (oben IIS. 294—400), teils innerhalb der Socialdemokratie in dem Maße eine Sonderstellung einnehmen, wie sie selbst größer wird. Die Oberschichte der Werkmeister, der Commis, mancher hochbezahlter Arbeiter ist schon heute vielfach selbständig organisiert, die deutschen Buchdrucker gehorchen der politischen Parteileitung längst nicht mehr ganz. Alle GeWerk- Vereinsbildung fördert dic Selbständigkeit der Teile. Die nicht socialdemokratischen Gewerkvereine werden jetzt (August 1903) wohl schon 7—800 000 Mitglieder zählen. Die untere Schichte der ungelernten Arbeiter ist sast überall eine Welt sür sich, wie die ländlichen Arbeiter. Sie stimmen Wohl teilweise socialdemokratisch, wie es viele kleine Bauern, Handwerker, Unterbeamte thun, aber sie sind keine „zielbewußten Genossen". So ist die Phrase, daß es heute nur ein einheitliches Proletariat gebe, so falsch, wie daß neben ihm nur die eine Klasse der Bourgeoisie übrig geblieben sei. Die Mehrzahl unserer Gutsbesitzer und Bauern sind so wenig Bourgeois wie die große Mehrzahl unserer Handwerker und Kleinhändler. Wir haben von der verschiedenen Lebens- und Klassenstellung dieser Kreise schon gesprochen bei der Einkommensverteilung (II S. 426 bis 429), brauchen das dort Gesagte nicht zu wiederholen. Es sei zu der Thatsache, daß wir heute etwa 3 Millionen socialdemokratischer Wähler haben, nur noch beigefügt, daß wir heute 12,5 Millionen wahlberechtigte Personen und etwa ebenso viele Familienväter haben, daß von den 3 Millionen socialdemokratischer Stimmen vielleicht 2 Millionen Arbeiter waren, während wir 4—5 Millionen verheirateter männlicher Arbeiter zählen. Wir fügen noch bei, daß wir oben ca. 500 000 Unternehmer (also Bourgeois einschließlich der Großgrundbesitzer) zählten, die zusammen mit den 3 Millionen socialdemokratischer Stimmen erst 3,5 von 12,5 Millionen Wahlberechtigten ausmachen. Das ist die Lehre, daß die Gesellschaft heute nur noch in Bourgeois und Proletarier zerfalle. Sie wird auch dadurch ganz aä adsuräura geführt, daß die höheren Gemeinde- und Staatsbeamten, die Unterbeamten und die rasch wachsenden Privatbeamten, sowie die sämtlichen Vertreter der liberalen Berufe (vergl. die Zahlen II S. 429) eine der 999) Deutschlands sociale Klassen der Gegenwart. 541 Zahl nach rasch wachsende, in ihrer ganzen socialen Stellung von den Unternehmern und den Arbeitern sich stark abhebende Klasse sind. Das Beamtentum war in der Zeit des absoluten Staates in Deutschland und Vielfach auch anderwärts sogar eine herrschende Klasse; es hat diese Stellung heute nicht mehr; mit Recht hat das übrige Volk das Monopol der Klasse und die Sünden der Bureaukratie bekämpft. Aber es ist heute noch in vielen Staaten eine wichtige, ja sür die Staatsleitung die wichtigste Klasse, besonders wo sie nicht in Abhängigkeit von der Feudal- oder Geldaristokratie kam. Wir sprechen von ihren Eigenschaften und ihrer politischen Bedeutung noch im folgenden Paragraphen. Zusammen mit den Künstlern, Schriftstellern, Journalisten und mit den Privatbeamten werden sie in Deutschland bald eine Klasse oder eine Gruppe von Klassen bilden, die 2 Millionen erreicht, die wirtschaftlich zwischen Bourgeois und Arbeitern steht, mit den ersteren die höhere Bildung, mit den letzteren das Leben von Gehalt und Arbeitsverdienst gemein hat- Sie haben den Vorzug, sich aus den Talenten aller Klassen, mehr als die Bourgeoisie, zu ergänzen; ihr geistiger Horizont und ihre sittlichen Traditionen sind die des Mittelstandes; sie können in den Klassenkämpfen ein Gegengewicht nach oben und unten bilden, nach beiden Seiten Brücke und Vermittelung darstellen. Das Privatbeamtentum ist, wie wir schon sahen (oben II S. 278—79, I S. 436—37), ein Element steigender Bedeutung für die Leitung der großen Unternehmungen. Es ist eine Klasse, die selbst um gesichertere Lage, besseres Einkommen, höhere Ehre kämpft. Und doch wird sie nicht leicht ganz mit der Arbeiterschaft sich identifizieren. Alle diese Dinge muß man im Auge behalten, wenn man die heutige Klassenschichtung, hier zunächst vor allem die deutsche, richtig beurteilen will. Die deutsche sociale und politische Entwickelung von 1850 bis zur Gegenwart wird im ganzen vor allem dadurch charakterisiert, daß zwei große Bewegungen, die in anderen Staaten 50, 100 und mehr Jahre zeitlich getrennt waren, bei uns zusammenfielen, aber jede für sich selbständig, ohne gegenseitiges Verständnis, nebeneinander hergingen. Die politische Geschichte Deutschlands brachte es mit sich, daß die deutsche Einheit erst 1866—70 hergestellt wurde. Es war überwiegend das Werk der Monarchie, des Heeres, des Beamtentums, der Elemente, die sich in Preußen auf den monarchisch gesinnten Kleinadel stützten, sowie der großen Männer, die Kaiser Wilhelm umgaben. Sowohl die Monarchie als die konservativen Kräfte wurden dadurch außerordentlich verstärkt, Parlament, Bourgeoisie, Unternehmertum, Demokratie eher zurückgedrängt, obwohl man ihnen einige erhebliche Konzessionen machte. Ein wirtschaftlicher und politischer Aufschwung ohne gleichen war die Folge der Reichsgründung, des Bismarckschen Regiments. Die überrasche wirtschaftliche Entwickelung erzeugte unter dem Einfluß der oben berührten Ursachen zu gleicher Zeit die Partei der Socialdemokratie, welche, geblendet durch theoretische, auf ausländischem, ganz anderem Boden gewachsenen Ideale, für die historische Größe und Leistung Kaiser Wilhelms und Bismarcks keinen Sinn und kein Verständnis haben konnte; die unteren Klassen, bisher dem politischen Leben fremd, sahen nur in extremer Demokratisierung des Staates und Socialisierung der eben noch kleinbürgerlichen und dann manchesterlich geleiteten Volkswirtschaft das Heil. Die zwei denkbar verschiedensten Geistesrichtungen stellten sich so nebeneinander; ihre Annäherung ist schwer, hat noch nicht viel Fortschritte gemacht. Immer ist schon damit viel gewonnen, daß es nicht zum Kampf, zum Aufstand, zur Gewalt kam. Europa und Deutschland haben von 1789—1850 mancherlei blutige sociale Kämpfe gehabt; seither kaum mehr. Darin liegt eine Wahrscheinlichkeit, daß das Ventil der öffentlichen Meinungskämpfe, die Wahlschlachten ausreichen, um den Frieden zu erhalten, nach und nach eine Annäherung zu ermöglichen. Wie einst der preußische Militärstaat und die große deutsche Litteratur sich lange unverstanden gegenüberstanden und doch zuletzt sich verschmolzen, so ist auch hier eine Versöhnung denkbar. 542 Biertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. Wir kommen darauf zurück, nachdem wir zuerst versucht haben werden, das Gcsamtresultat unserer historischen Betrachtungen zu ziehen. 251. Resultate: Die Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft und deren Überwindung. Die Klassengegensätze, die Klassenkämpfe, die Klassenherrschaft hängen in jedem Staate und in jeder Zeit ab 1. von dem Maße der Einheitlichkeit oder Verschiedenheit der Bürger; diese sind durch Rasse, Berufsteilung, Einkommensund Eigentumsverteilung, geistige und religiöse Kultur bedingt; 2. von der Art der Sonderung und eigentümlichen Organisation der Klassen; 3. von der Kraft und Organisation der Staatsregierung, welche die Einheit und den Frieden der Gesellschaft vertritt. Jede größere Gesellschaft zeigt historisch das Bild eines socialen Differenzierungsprozesses, dem aber die Einheit der Abstammung, der Sprache, des Blutes, dann die Einheit der Gesittung, der Religion, der gesamten Bildungselemente, zuletzt die Einheit des Rechtes, der Institution, der Staatsgewalt entgegenwirkt. Jeder thatsächliche Zustand ist eine Diagonale dieser zwei entgegenwirkenden Ursachenreihen. Je kleiner, primitiver, roher die gesellschaftlichen Körper sind, desto geringere Klassengegensätze sind vorhanden. Große, alte Kulturvölker haben stets erhebliche Klassengegensätze; sie wachsen vor allem mit den großen volkswirtschaftlichen Fortschritten; die siegende Geld- und Unternehmerwirtschaft hat sie ani meisten gesteigert und zu Klassenkämpfen geführt. Und das Entscheidende dabei war stets, daß zu den wachsenden wirtschaftlichen Gegensätzen die Auflösung der bestehenden älteren geistigmoralischen und religiösen Einheit des Volkes kam; die oberen aussteigenden Klassen nahmen in diesen Zeiten im ganzen mehr an Intellekt und technisch-wirtschaftlicher Fähigkeit als an socialen und politischen Tugenden zu; die unteren blieben leicht in Verstandesbildung und wirtschaftlich-technischen Eigenschaften zurück, verloren einen Teil ihrer alten Tugenden (Treue, Gehorsam, Genügsamkeit), ohne sofort den Ersatz in anderen höheren Eigenschaften zu erhalten. Die Wiedergewinnung von einigenden obersten Idealen der Moral und der Gefellschaftsverfassung war in solcher Zeit der Auslösung der alten Gesellschaftsverfassung und Rcligionsvorstellungen schwer, oft gar nicht, oft erst nach längeren Kämpfen und Irrungen möglich. Das Maß der Klassengegensätze, der Klassenkämpfe, der Klassenherrschaft ist in jedem Volke je nach den eben angegebenen Ursachen ein recht verschiedenes. Verständigen wir uns zunächst über die Natur der Klassenkämpfe, dann über die der Klassenherrschaft, zuletzt über die ihr entgegenwirkende Rechts- und Verfassungsentwickelung, sowie über die Entscheidung der Klassenkämpfe. a) Wo es verschiedene Klassen giebt, haben sie einerseits verschiedene, getrennte, ja entgegengesetzte Interessen, andererseits aber auch gemeinsame; die ersteren sind überwiegend äußerer, praktischer und wirtschaftlicher Art, sind auf die nächsten Ziele gerichtet, die letzteren sind mehr idealer und geistiger Art, sind auf die Gefamtzwecke der Gesellschaft, des Staates und die Zukunft gerichtet. Die ersteren haben teilweise keine oder eine mehr lose, nur unter bestimmten Umständen eine seste Organisation; die letzteren haben in Sitte und Moral auch eine lose, aber in Staat und Kirche, in Recht und Institutionen stets eine gewisse festgefügte Machtorganisation, die freilich zu verschiedenen Zeiten eine sehr verschiedene Kraft besitzt. Je stärker die gemeinsamen Gefühle und die großen nationalen Zwecke hervortreten, je fester die staatliche Machtorganisation mit der Zeit wird, desto mehr sind die gesonderten Klasseninteressen immer wieder genötigt, sich unterzuordnen, sich untereinander zu vertragen und zu versöhnen. In größern Staaten mit ausgeprägter Klassenbildung aber werden sie auch stets zeitweise sich geltend machen und zwar mit Recht, denn nur aus gewissen Reibungen und Kräftemessungen geht der Fortschritt, der Sieg des Besseren hervor. Die ganze innere Entwickelung der Staaten beruht so auf dem Spannungsverhältnis, den Kämpfen und Friedensschlüssen der socialen Klassen, auf der Kunst und der Weitsicht der Regierung, auf der Kraft und Macht der führenden Geister, diese Friedensschlüsse herbeizuführen, dem Gesamtinteresse den Sieg über die getrennten Klasseninteressen zu verschaffen. Die volkswirtschaftliche, fociale und staatliche Geschichte zerfällt demnach in 1001) Begriff, Vorkommen und Ziel der Klassenkämpfc. 543 Epochen des socialen Friedens und in solche der socialen Kämpfe. Auch in der ersteren fehlen die Klassengegensätze nicht; aber sie sind entweder noch latent, ganz beherrscht von großen gemeinsamen Gefühlen, Interessen und Organisationen, oder sie sind nach gewissen Kämpfen wieder zurückgetreten, weil es gelungen ist, in bestimmten Rechtssätzen und Institutionen zu einer Unterwerfung oder Versöhnung, zu einem erträglichen Gleichgewichtspunkt zu kommen. Vor allem in Zeiten langer wirtschaftlicher und technischer Stabilität wird ein solcher Friedenszustand eintreten; die Gefühle und Beziehungen der Klassen haben sich einer bestimmten Macht-, Berufs-, Besitzteilung, einer bestimmen Staats- und Rechtsordnung angepaßt; die socialen Reibungen sind auf ein geringes Maß reduziert; soweit von einer Klassenherrschaft die Rede ist, wird sie mehr oder weniger von allen als berechtigt anerkannt. Diesen Zeitaltern stehen die der socialenKämpfe gegenüber; sie werden stets entstehen, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Berufs- und Arbeitsteilung eine andere wird, wenn neue höhere Klassen sich mit dem technischen, geistigen oder sonstigen Fortschritt bilden, bestehende oder neue untere und mittlere Klassen mit Untergang oder Herabdrückung bedroht sind. Aus dem Ringen nach Macht und Herrschaft, nach Vermögen und Einkommen, auf Grund der neuen Lebensbedingungen muß ein Kampf der Klassen, nicht bloß der Individuen entstehen. Er kann längere oder kürzere Zeiten dauern, zu Reformen oder Revolutionen führen, er kann zum Untergang der betreffenden Staaten und Völker den Anlaß geben oder auch wieder mit irgend einem Gleichgewichtspunkt, mit einem beruhigten socialen Zustand endigen. Die Kämpfe werden sich stets auf drei Punkte beziehen: 1. auf die Verfassungsrechte, Besetzung der Ämter, Ernennung oder Wahl der Beamten, Wahl der Volks- und Gemeindevertretung, auf das Vereins-, Verfammlungs-, Presserecht, aus die Heeres- und Gerichtsverfassung, auf die Stellung der Kirche und Schule, auf die Abstellung von Mißbräuchen der Verwaltung; 2. auf das eigentliche Standes- und Eherecht, auf Standes- und Klassenprivilegien und deren Beseitigung, und 3. auf die Verteilung des Einkommens, wie sie einerseits durch das Spiel der freien Kräfte auf dem Markte erfolgt, und wie sie andererseits durch die rechtliche Ordnung des wirtschaftlichen Lebens gestaltet wird. Auf beides wirken die bestehenden Machtverhältnisse, dann auch Moral und Sitte; vor allem aber ist es das Recht, sind es die großen Institutionen, welche den einzelnen Klassen ihre Stellung im Kampf um die wirtschaftlichen Vorteile, um die Zugänge zu Erwerb und Vermögen erleichtern oder erschweren; die ganze rechtliche Abgrenzung zwischen Gemein- und Privatvermögen, zwischen Gemein- und Privatwirtschaft ist bestimmend für die Begünstigung der oberen oder der unteren Klassen. Die höheren wirtschaftlichen Klassen haben stets mehr oder weniger verstanden, Sitte und Recht zu ihren Gunsten zu entwickeln, ihr Einkommen, ihr Vermögen hierdurch zu steigern, im Verkehr ihre Stellung günstig zu gestalten. Die mittleren Klassen haben teils Ähnliches erstrebt, teils mit Erfolg oder Mißerfolg den oberen sich entgegengestellt. Die unteren waren stets zu Derartigem am wenigsten in der Lage; aber Sitte und Recht hat sie zu schützen gesucht, wie jede intelligente Staatsgewalt; und wo ihr Selbstbewußtsein erwachte, ihre Bildung und Leistungsfähigkeit wuchs, wo sie sich organisieren konnten, da haben sie wie der Mittelstand nach veränderter Einkommens- und Besitzverteilung, nach Erleichterung ihrer Lasten, nach besserer Erwerbsmöglichkeit, leichteren Arbeitsbedingungen, höherem Lohn oder gar nach gleicher Vermögens- und Einkommensverteilung gestrebt. Was man in der älteren Zeit für angemessen und erträglich in all' diesen Beziehungen hielt, erschien einem verfeinerten Rechtsgefühl später hart und unerträglich. Und so war es teils die wirkliche, ungleiche Verteilung der Güter, teils das wechselnde Urteil darüber, das immer wieder die socialen Klassen nach zeitweiser Ruhe zum Kampf um Veränderung nnd Verbesserung in die Schranken sührte. In älteren Zeiten ging man dabei direkt anfs Ziel los: die oberen Klassen behielten ohne weiteres von erobertem Land, von erbeutetem Vieh, von Sklaven oder Hörigen den Löwenanteil. Die unteren umgekehrt verlangten und setzten große Vermögenskonfiskationen der Reichen, neue Ackerteilungen, Maxima für Land und Vieh der Wohlhabenden, Schulderlasse oder 544 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s4W2 -ermäßigungen, Zuweisung von Hufen in den Kolonien oder gar Bezahlung des Besuches im Theater und in der Volksversammlung, Brotspenden und Ähnliches durch. Je komplizierter eine Volkswirtschaft ist, und je mehr man es mit sehr verschiedenen Klassen, mit einer alten Arbeitsteilung und Klassenscheidung zu thun hat, desto weniger kann man hoffen, daß so direkte Eingriffe, so plumpe Versuche der Neugestaltung und Neuverteilung gelingen. Freilich gehören auch noch der neueren Zeit tiefe Einschnitte an. Die rechtliche Freierklärung von Sklaven und Hörigen 150V—1860, die Ablösung der bäuerlichen Lasten, die Schaffung eines freien Bauernstandes und freien Grundeigentums waren außerordentlich tief greifende Maßregeln; die Einführung der Gewerbefreiheit, unentbehrlich für die Neugestaltung der Volkswirtschaft, war ein tiefer Schnitt in die bestehende Rechtsordnung des Erwerbslebens, hob zunächst den höheren Unternehmerstand, wie er den Handwerker- und Arbeiterstand herabdrückte. Der Kampf um die Steuern und andere staatliche Lasten stand bei allen socialen Kämpfen in erster Linie, und jede tiefgreifende Änderung (wie z. B. eine neue stark progressive Einkommens- und Erbschaftssteuer) kann hier der einen Klasse großen Vorteil, der andern Schaden bringen. Im ganzen aber steht heute auch der einigermaßen vernünftig gewordene Radikalismus, der rechte Flügel der Socialdemokratie, auf dem Standpunkt, keine wohlerworbenen Vermögensrechte antasten, die Produktionsmittel nur gegen Entschädigung und Ablösung in Kollektivbesitz verwandeln zu wollen, wie ja auch die Gleichheit aller Löhne und Gehälter von den Maßvolleren so wenig mehr gefordert wird wie die Beseitigung jedes privaten Eigentums. Langsame Umbildung, Hinwirken aus künftige gerechtere Gestaltung des socialen Organismus wird auch hier mehr und mehr die Parole. Die gewaltsame Umsturzbewegung würde dabei freilich nicht stehen bleiben. Es fragt sich, ob sie zu hindern ist. Wir kommen darauf zurück. d) Alle Klassenkämpfe erscheinen als die Folge dessen, was man Klassenherrschaft nennt. Verständigen wir uns über den Begriff; der Sprachgebrauch ist ein doppelter, ein engerer und ein weiterer. Man versteht darunter 1. die socialen Abhängigkeitsverhältnisse, welche durch die regelmäßigen wirtschaftlichen Beziehungen der oberen und unteren Klassen untereinander, der Herren und Sklaven, der Unternehmer und der Arbeiter, der Kreditgeber und -nehmer, der starken Verkäufer und der schwachen Einkäufer sich ergeben. Wir haben von ihnen im ganzen vorigen Buche bereits gehandelt; sie liegen auf dem Boden des Privatrechtes, haben ihren Ursprung in der verschiedenen geistigen, technischen, wirtschaftlichen Kultur der Betreffenden, machen sich stets bis auf einen gewissen Grad geltend, wie auch Moral, Recht, Institutionen, Staatsverfassung beschaffen seien. Immer wird, je höher diese geistigen Mächte stehen, desto leichter es sein, wenigstens die gröbsten Mißbräuche, die hier entstehen, einzuschränken oder zu beseitigen. Man versteht aber unter Klassenherrschaft auch 2. ein Weiteres — und in diesem Sinne redet man richtiger und reden wir hier hauptsächlich von ihr: man meint die Abhängigkeit der schwachen von der starken Klasse, die dadurch entsteht, daß die letztere die Staatsgewalt beeinflußt und beherrscht, daß sie nicht bloß die wirtschaftliche Überlegenheit, sondern die politische Macht, die Staatshoheitsrechte, die Amtsgewalt für ihre Sonderzwecke, für ihren wirtschaftlichen Vorteil ausnutzt. Wo Derartiges der Fall ist, werden auch die eben geschilderten privatrechtlichen Mißstände um so größer sein. In diesem Sinne handelt es sich also um den ausgedehnteren, bedeutsameren, gleichsam staatsrechtlichen Begriff der Klassenherrschaft. Er erscheint nicht bloß als eine gleichsam natürliche, nie ganz zu ändernde Erscheinung, sondern stets zugleich als eine Entartung, als eine mit allen Mitteln zu bekämpfende Thatsache. Denn im Wesen der Staatsgewalt liegt es, daß sie im Gesamtinteresse und nicht im Sonderinteresse einer Klasse benützt werden soll. Zur Beantwortung der Frage, wann und wo eine Klassenherrschaft in diesem Sinne stattgefunden habe, welche ganz verschiedenen Grade sie haben könne, haben wir neben unseren oben gegebenen historischen Ausführungen zurückzugreifen auf das, was wir oben (I § 101) und in der Einleitung zu diesem Kapitel (ß 245) über das Wesen der Staatsverfassung gesagt haben. 1003) Begriff der Klassenherrschaft, ihre Ursachen. 545 Wenn wir von ganz kleinen, aus fast gleichen Bürgern bestehenden Gemeinwesen absehen, die sich leicht durch einen wechselnden Vorsitzenden und eine Versammlung aller Bürger demokratisch ohne Zwangsgewalt und Machtapparat regieren können, so haben alle etwas größeren Staaten eine herrschaftliche Staatsgewalt mit weitgehenden Staatshoheitsrechten, mit starker Zwangsgewalt entwickelt, weil die Macht im Wesen des Staates liegt, nur mit überragender Macht ein Staat nach innen gut zu regieren ist, nach außen seiner Feinde Herr wird. Diese Macht kann nie bloß auf einzelnen Personen beruhen und ebenso wenig von der Gesamtheit von Tausenden und Millionen Staatsbürger direkt ausgeübt werden. Sie bedarf, um handlungs- und entschlußsähig aufzutreten, einer Organisation von Amtsträgern, von Herrschenden und Besehlenden. Es müssen Gruppen von Kriegern, von Priestern, von Adelsgeschlechtern, von Beamten bestehen, deren feste Organisation unter einer einheitlichen Spitze eben die Macht begründet. Mit einem Häuptling oder König, unterstützt durch eine Aristokratie, einen Senat, beginnt alle höhere ältere Slaatsverfassung; die Masse des Volkes, ursprünglich in der Volksversammlung mitredend, sinkt, auch wo sie gewisse Rechte behält, doch mehr und mehr zu einem meist passiven Gliede des Staatslebens herab. Sklaven und Hörige haben ohnedies nichts zu sagen. Die Könige, deren Überhebungcn und Mißbräuche man viel deutlicher sah als ihre heilsamen Funktionen, wurden, wie wir anführten, in Griechenland und Rom von der Aristokratie beseitigt; die Aristokratie, nun von oben nicht mehr in Schranken gehalten, verfiel leicht über kurz oder lang dem Machtmißbrauch; die eigentliche Klassenherrschaft begann. Man fuchte durch Ausdehnung der politischen Rechte aus weitere Kreise zu helsen, wie in Rom durch die Heranziehung des bäuerlichen Plebs. Es gelang, wenn wie dort die Amts- und Regierungsrechte seste und weitgehende waren, wenn die Zugelassenen eine ganz besondere Schule öffentlicher Pflichterfüllung durchgemacht. War dies nicht der Fall, so entstand die Gefahr der Geltend- machung egoistischer, kurzsichtiger, unmöglicher Forderungen und Klasseninteressen der demokratischen Masse; Revolution und Umsturz folgten, zuletzt half nur die Diktatur, die fast alle großen socialen Revolutionen und Bürgerkriege abgeschlossen hat. o) So scheint die sociale Klassen- und die Verfassungsgeschichte der größeren komplizierten Staaten wesentlich in folgenden Stadien zu verlaufen: 1. Herstellung einer festen Staatsgewalt, die ausschließlich auf den Befugnissen bestimmter monarchischer oder aristokratischer Kreise ruht; diese engeren Kreise regieren zuerst gut und gerecht, verfallen aber mit der Zeit dem Mißbrauch der Gewalt, die Klassenherrschaft beginnt. 2. Man sucht weitere Kreise, zuletzt die breiten Massen zu Einfluß, Stimmrecht und Ämter- beklcidung heranzuziehen; das hat zunächst, wenn es richtig, maßvoll geschieht, gute Folgen, hauptsächlich solange sich dabei eine feste, starke Regierung erhält; geht man zu weit, erhalten politisch Unfähige zu großen Einfluß, erstreben die breiten demokratischen Schichten nur augenblicklichen Vorteil und Gewinn, so tritt an die Stelle der älteren aristokratischen die noch schlimmere demokratische Klassenherrschaft; jede feste sichere Staatsleitung, jede gerechte Regierung hört auf. 3. Das kann nur verhindert werden, wenn mit dem steigenden Einfluß egoistischer Klasseninteressen in den freien Staaten die Vervollkommnung und Stärkung des Regierungsapparates gleichen Schritt hält, wenn die Staatsgewalt in reinen Händen und mächtiger bleibt als die Klassengewalt uud die Klassencinflüsse. Und das ist möglich durch die Ausbildung eines immer seineren und gerechteren Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, durch die Erziehung von unparteiischen, über den Klassen stehenden Trägern der Staatsgewalt, die von oben bis unten richtig verteilt uud einheitlich zusammenwirkend Staat und Gesellschaft geistig beherrschen. Wir stehen also vor der Erkenntnis, daß es zwar kein Volk höherer Kultur gebe ohne gewisse Ansätze und Neigungen zur Klassenherrschaft, ja daß alle Ausdehnung der staatsbürgerlichen Rechte diese Gefahren zunächst steigere, daß aber andererseits jedes Volk höherer Kultur im Rechtsstaat, in der Ausbildung der Rechtsgefühle und Rechtskontrolle das Gegengewicht gegen Klassenherrschaft und staatlichen Machtmißbrauch fuche und bis auf einen gewissen Grad auch gefunden habe. Die Entwickelung des sittlich-recht- Schmoller, Grundriß der VolrSwirtschastslchre. II. I.-li, Aufl. 3ö 546 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. lichen Urteils ungezählter Generationen arbeitete darauf hin, gewisse Rechtsgrundsätze zur höchsten Macht auf Erden zu erheben. Der roheste Häuptling schon, der Recht spricht, hüllt sich wenigstens in den Mantel des Rechts, gibt vor, im Gesamtinteresse zu handeln. Immer nötiger wurde es für alle Herrschenden, Rücksicht auf das Gesamtinteresse zu nehmen, ihren Klassenegoismus zu bezähmen. Und trotz aller Rückfälle, aller neu entstehenden Klassenmißbräuche, zeigt die Geschichte doch einen Fortschritt, der einerseits auf der wachsenden Einsicht in die politischen und socialen Zusammenhänge, auf der zunehmenden Ausbildung des feineren Rechtsgefühls in den regierenden und regierten Kreisen ruht, andererseits auf der Ausbildung der Rechtsinstitutionen und Verfassungsformen, welche die Klaffenmißbräuche hindern und trotz derselben eine feste und gerechte Regierung leichter machen als srüher, welche darauf hinarbeiten, allen Klassen ihren legitimen Einfluß zu sichern, aber keiner allein die Herrschaft auszuliefern. Nie natürlich wird dieses Ziel ganz erreicht. Aber immer wieder streben die großen politischen Bewegungen darauf hin. Die griechischen Staatsideale, das römische Amtsrecht in der Zeit des Freistaates, das harte Imperium der Cäsaren, das durch das Christentum humanisierte Recht des Mittelalters, die mittelalterliche Kirche mit ihren Instituten, die aufkommende moderne Staatsgewalt, der aufgeklärte Despotismus mit seinen Kämpfen gegen das feudal-ständische Klassenregiment, mit seiner Bemühung um ein gutes Gerichtswesen, um eine lautere Verwaltung, die neueren konstitutionellen Verfassungen mit ihren Rechtsgarantien, die Versuche der neueren Demokratie, den unteren Klassen eine bessere und gerechtere Stellung zu verschaffen, das sind alles Stationen auf dem schwierigen, dornenvollen Wege der Menschheit, zu einer großen und festen Regierung ohne zu viel Klaffenmißbräuche zu kommen. Die weltgeschichtliche Rolle des Cäsarismus und der erblichen Monarchie war es, die starken unerschütterlichen, von Polizeigewalt, Beamtentum, Heeresverfassung getragenen Staatsgewalten herzustellen; die Rolle der konstitutionellen und demokratischrepublikanischen Bewegungen war es, die Mißbräuche dieser Gewalten wieder zu bekämpfen. In dem Maße wie es möglich sein wird, feste, dauernde Staatsgewalten auch in aristokratischen und demokratischen Republiken und hauptsächlich solche ohne Klassen- Herrschaft zu haben, wird vielleicht die Monarchie als Staatsform zurücktreten. Bis jetzt hat es kaum diesen Anschein. Die heutigen großen Republiken und die ihnen angenäherten schwachen Monarchien zeigen entweder plutokratische oder feudale Klassenherrschaft oder eine zur Alleinherrschaft populärer Staatsmänner und Diktatoren neigende Staatsform. Die europäischen Staaten also, welche mit einer festen erblichen Monarchie eine freie Verfassung verbinden, scheinen zunächst immer noch die beste Garantie gegen zu große Klassenmißbräuche zu bieten. Ihre Aufgabe wird ihnen in der Gegenwart hauptsächlich durch folgende Umstände erleichtert: 1. durch die politische Arbeitsteilung, welche besondere Stände und Klassen geschaffen hat, die ihre Lebensarbeit dem staatlichen Dienste und den öffentlichen Interessen widmen, 2. durch die steigende Macht der öffentlichen Meinung und 3. durch die Thatfache, daß die heutigen socialen Klassen zwar stärker organisiert, im Kampfe oft fogar egoistischer als früher geworden, aber doch in den europäifchen Großstaaten auch weiter gespalten als srüher, durch das Recht mehr am rücksichtslosen Vorgehen gehindert, sich gegenseitig im Schach halten. Schon in den Priesterstaaten beruhte das relativ gute Regiment auf der Thatsache einer Speciälschulung der Herrschenden sür die Herrschast; teilweise war es auch in der kriegerischen Aristokratie so; Platos Idee einer Philosophenregierung entspringt demselben Gedanken, den dann der Principat in der Schaffung seines Beamtentums freilich noch unvollkommen ausführte. Erst die letzten Jahrhunderte haben nun aber in den meisten europäischen Staaten einen Kreis von Juristen, Beamten, Offizieren, Geistlichen, Lehrern geschaffen, die, häufig aus allen Kreisen der Gesellschaft sich rekrutierend, doch gleichmäßig auf den Universitäten gebildet, teils durch Besitz, teils durch Besoldung wirtschaftlich sicher gestellt, ihr ganzes Leben den öffentlichen Geschäften widmen. Diese Kreise sind teilweise 1005) Der historische Kampf gegen Klassenherrschaft, seine Elemente. 547 selbst zu einer engherzigen, für sich sorgenden Klasse geworden, besonders da, wo nicht die öffentliche Gewalt und die Teilnahme der übrigen Bürger am öffentlichen Leben die Mißbräuche der Bureaukratie hinderte. Aber im ganzen ist die Staatsmaschine durch diese Art der Arbeitsteilung, durch diese Schulung der Regierenden, durch die hier entstandenen anständigen Traditionen und Gedankenkreise doch zu einer Kraft und festen Organisation gekommen, wie früher nie, und andererseits zu einem Bollwerk gegen Klassenherrschaft, wie es den antiken und den mittelalterlichen Staaten fehlte. Diese Kreise sind die Träger einer idealen Staats- und Wirtschastsauffassung; selbst soweit sie der Feudalaristokratie oder der Bourgeoisie entstammen, ist ihr Horizont nicht mehr der des Erwerbstriebes, der reinen Standesvorurteile: sie verstehen die Interessen der unteren und mittleren Klassen, mit denen sie in tägliche Amtsberührung kommen, besser als die erwerbenden oberen Klassen; sie bilden mit den Rechtsanwälten, Ärzten, Künstlern, Journalisten eine Art neutraler Sphäre gegenüber den eigentlich kämpfenden Klassen. Und dazu kommt nun die heutige öffentliche Meinung, soweit sie eine sreie, nicht von herrschenden Klassen gekaufte ist. Neben aller Klassenzerklüftung und leidenschaftlicher Agitation sür Klasseninteressen hat sich mit der heutigen Litteratur und Presse, so sehr sie auch in einzelnen Organen den Klassen dient, doch eine gesunde öffentliche Meinung entwickelt, deren Hauptfunktion eine gefühlsmäßige Reaktion gegen Regierungs- wie Klassenmißbräuche ist. So oft die öffentliche Meinung auch kleinmütig und kurzsichtig ist, vernünftige Reformen hindert, immer mündet sie doch zuletzt wieder in starke Akkorde für das Edle und Gute, für Recht und Wahrheit ein. Jede tüchtige und kluge Regierung hat zuletzt die öffentliche Meinung auf ihrer Seite, wenn sie den Klassenegoismus und die Klassenmißbräuche bekämpft. Sie kann dies um so leichter heute, weil die moderne Gesellschaft großer Staaten nie bloß in zwei Klassen, eine herrschende und eine beherrschte zerfällt, sondern in eine ganze Reihe von Klassen mit sehr verschiedenen Interessen. Freilich auch schon in jenen einfachen Verhältnissen, wo es sich nur um zwei Klassen handelte, hat immer wieder eine zielbewußte sürstliche Gewalt über die ihr feindliche Aristokratie hinweg dem Volke die Hand gereicht und so sich befestigt. Alle altere Königsgewalt beruhte darauf, wie der neuere aufgeklärte Despotismus oder der Cäsarismus Cromwells und der Napoleons. Vor allem aber war und ist das älviäs st imxsra da leicht, wo eine geistliche und kriegerische Aristokratie, wo eine ländliche und städtische Klasse von Eigentümern, wo Grundbesitzer und Fabrikanten sich gegenseitig im Schach halten, wo neben beiden die Geld- und Bankaristokratie mit selbständigen Interessen steht, wo ein einflußreicher Stand liberaler Berufsarten sich gebildet hat, der mit wenig oder ohne großen Besitz einen Hauptfaktor der Regierung und der öffentlichen Meinung bildet, bald den höheren besitzenden, bald den nicht besitzenden Klassen zustimmt. Neben den aristokratischen einflußreichen Kreisen steht heute in den meisten Ländern ein breiter Mittelstand von Bauern, Pächtern, Kleinhandwerkcrn und Kleinhändlern, welcher dem Klassenegoismus der oberen und der unteren Klassen entgegenzutreten bereit ist. Alle Arten von Bündnissen der Arbeiter mit den Grundbesitzern, mit der Bourgeoisie, mit dem Mittelstande, kommen in der Gegenwart vor. Auch der geistvolle Verteidiger einer rein socialistischen Klassengeschichte, Loria, muß dies zugeben und leitet daraus die meisten bisher erzielten socialen Fortschritte ab. Wenn englische Tories die englische Arbeiterschutzgesetzgebung Hauptsächtich durchsetzten, und wenn Bismarck mit Lassalle verhandelte, das allgemeine Wahlrecht als Schachzug gegen die Bourgeoisie gab, so liegt darin ein schwerwiegender Beweis für die Wirksamkeit folcher Kombinationen der verschiedenen Klasseninteressen und für ihre Kraft zur Überwindung des entgegenstehenden Klassenegoismus. ä) Glauben wir so nachweisen zu können, daß notwendige innere Ursachen der staatlichen Entwickelung die Klassenherrschaft immer mehr einschränken können und werden, so haben wir damit noch nicht bewiesen, daß die Klassenkämpfe verschwinden werden. Wohl aber werden wir hoffen können, daß ihre Art des Auftretens, ihre Entscheidung eine andere, bessere, billigere, vernünftigere werde. ö5* 548 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1006 Je weniger ausgebildet, Recht und Staat srüher waren, desto leichter führten die focialen Kämpfe sofort zum Äußersten, zum Aufstand, zur Revolution, zur Gewaltthat, zu Massenhinrichtuugen, großen Konfiskationen. Im Altertum sind ganze Jahrhunderte von solchen Vorgängen erfüllt. In der neuereu Geschichte sehen wir sie wenigstens seltener werden. Es lohnt überhaupt noch ein Wort zu sagen über die Ursachen, die in den einzelnen Klassenkämpfen die Entscheidung und die Art ihrer Durchsetzung, durch Revolution oder Reform, herbeiführen. Stets ist natürlich die Stärke und Macht der Regierung, das Maß ihrer Einsicht und Gerechtigkeit das Wichtigste; dann die Kraft und Organisation der das Alte verteidigenden, der das Neue fordernden Klassen. Der Rechtszustand bezüglich der Organisation der Klassen, die Möglichkeit der psychischen Ausbildung eines starken Klassenbewußtseins stehen dabei im Vordergrund. Wir haben davon oben (I § 135 bis 136) schon gesprochen, auch betont, daß in älteren Zeiten so leicht nur die höheren Klassen zu einer festen Organisation kamen, die der unteren dagegen fehlte oder gehindert wurde, während heute diese oft stärker organisiert seien. Neben der Art und Krast der Organisation der Klassen und Parteien kommt es aber auch aus den ganzen öffentlichen Rechtszustand, aus seine Starrheit oder Biegsamkeit, auf das Maß der zugelassenen öffentlichen Diskussion der Übelstände, aus die Möglichkeit, sür die Reformen die Staatsorgane, die maßgebenden Volksversammlungen oder Parlamente zu gewinnen, an. Je größer die Biegsamkeit des öffentlichen Geistes durch die neueren Verfassungen geworden ist, desto mehr wird es möglich sein, die Explosionen zu vermeiden. Immer aber haben sie zeitweise stattgefunden. Noch öfter wurden sie niedergeschlagen; oft hat aber auch die usurpatorische Gewalt mit Blut gesiegt. Und keineswegs war stets das Unrecht aus der unterliegenden, die Gerechtigkeit aus der siegenden Seite, die entschied. Gar zu leicht haben zufällige Umstände, Kopflosigkeit und taktische Fehler der Regierung, Geschicklichkcit oder Ruchlosigkeit der aufständischen Führer, Einmischung auswärtiger Mächte einer Klasse einen vorübergehenden Sieg verschafft, der keine Garantie der Dauer bot. Und daher folgte so leicht der Revolution die Reaktion, wie einst in Griechenland, in Rom, in den mittelalterlichen Städten. Daraus kann gar leicht eine Kette von immer neuen Erschütterungen folgen; ein beruhigter Friedenszustand tritt lange nicht ein; die unteren Klassen kommen dabei unter Umständen in noch schlechtere Lage als vorher. Jede, auch die schlechte Gewaltregierung ist besser als stete Anarchie; daher Fremdherrschaft und Militärdiktatur das letzte Ende der Klassen- kämpse früher und teilweise auch in neueren Zeiten noch war. Alle Vernünftigen haben deshalb stets nach Reformen gerufen, die Revolution verurteilt. Auch das Altertum hatte gelungene sociale Reformen, wie die Solons, die Roms im 5.'—3. Jahrhundert v. Chr. Aber die Leidenschaften der Masse, der Druck des socialen Unrechtes haben es doch immer wieder zu revolutionären Streichen von unten und oben kommen lassen, so sehr sie das unsicherste Würfelspiel bleiben. Bei aller Verurteilung derselben und allem Hinarbeiten auf ihre Vermeidung darf man aber eines nicht vergessen: oft ist das sormale Recht zweifelhaft; oft handelt es sich um den Konflikt eines höheren materiellen und eines wurmstichigen formellen Rechtes. Auch mißlungene Revolutionen können in der Nachwirkung auf die Folgezeit, auf andere Staaten sich als heilsame Anstöße erweisen. Und wo geniale weitsichtige Führer den Ausstand rasch wieder bändigten, neue bessere Zustände mit Gewalt durchsetzten, hat sie stets die Nachwelt gepriesen. Das Neue kanu nicht immer friedlich zum Siege kommen. Immerhin heute können wir hoffen, müssen wir wünschen, daß die freie Diskussion genüge, auch die großen socialen Reformen friedlich herbeizuführen, daß nicht Gewalt und Terrorismus sie durchsetzen, daß eine hochstehende Regierung für sie gewonnen werde, sie in aller Form Rechtens zu stände bringe und ihnen damit auch die Garantie auf dauernden Bestand verleihe. So ist auch allein zu hoffen, daß nur sociale Veränderungen unserer Institutionen Platz greifen, die den persönlichen sittlich.geistigen Eigenschaften der verschiedenen Klassen entsprechen, daß nur die Klassen neue bessere 1007^ Die Entscheidung der Klassenkümpfe, Revolution oder Reform. 549 Rechte erhalten, die als Träger des Fortschrittes erscheinen, deren Emporkommen dem Gesamtinteresse des Staates entspricht. Wir werden sagen können, auch früher sei keine Klasse auf die Dauer emporgekommen, die nicht zugleich Staat und Volkswirtschaft im ganzen förderte, keine sei gesunken, die nicht zugleich ihre Pflichten gegen das Ganze vergaß, in Vorzügen und Leistnngssähigkeit, in politischen oder wirtschastlichen Tugenden zurückging. Jede bedrohte Mittelklasse wird sich nur behaupten, wenn sie sich wirtschaftlich und geistig regeneriert, wenn ihre Existenz und Thätigkeit noch heilsam für die Gesamtentwickelung ist. Keine untere Klasse kann dauernd emporkommen, wenn sie bloß mit Knütteln dreinschlägt, nur Haß und Unverständnis den oberen Klassen entgegensetzt, nur unausführbaren Utopien nachjagt. Sie kann nur größere politische Rechte und größeres Einkommen sich erringen, Wenn sie technisch, wirtschaftlich und moralisch emporsteigt, wenn sie als Träger des Gesamtsortschrittes sich dokumentiert, wenn sie in den engereu Reihen Gehorsam und Zucht ausbildet, sich fähigen, maßvollen Führern und nicht bloß hetzenden Demagogen unterordnet. — Alle Klasscnmißbräuche und alle Klassenherrschaft werden nie ganz verschwinden. Renan sagte einmal, der jüdische Geist sei in der Weltgeschichte der Trüger der socialen Gerechtigkeit, aber er suche auch überall jede seste, mächtige Regierung zu vernichten, die nun eben mal, wie die Menschen seien, nicht ohne gewisse sociale Mißbräuche denkbar sei. Darin liegt ein wahrer Gedanke. Der Geist socialer Gerechtigkeit muß mit der harten Notwendigkeit sester, machtvoller Regierungen Kompromisse schließen und thut es eventuell zuletzt dadurch, daß die äußerste Demokratie immer mit der Tyrannis, dem Cäsarismus endet. Zunächst handelt es sich für die Völker unserer Kulturperiode um die Hoffnung, daß große Staatsmänner, die sähig sind zu regieren und ihre Staaten emporzuheben, zugleich die sociale Reform in die Hand nehmen und mit starker Hand, aber auf friedlichem Wege durchführen. Als Hardenberg Derartiges versuchte, schrieb ihm Niebuhr einmal: Sie wandeln den schwindelnden Weg, aus dem die Reaktion Sie ebenso angreift wie der revolutionäre Radikalismus. Gewiß ist jeder solche Weg der Social- resorm in dieser Weise bedroht. Um so größer ist das Verdienst, wenn er zum Ziele führt. Es kann ohne Gewalt geschehen, nicht ohne Macht und Kühnheit. Die Macht kann heute durch Popularität und demokratische Tendenzen, sie kann bei uns wahrscheinlich aber doch noch leichter im Anschluß an die großen Traditionen der Monarchie erreicht werden. 252. Die sociale Gesamtentwickelung. Der gegenwärtige Stand. Haben wir im Vorstehenden den Zusammenhang zwischen Klassenherrschaft und Ver- sassungsentwickelung im allgemeinen erörtert, so bleibt jetzt noch übrig, den gesamten socialen Entwickelungsgang kurz zu charakterisieren und einen Blick aus die heutigen Kämpfe und ihre wahrscheinlichen Folgen zu wcrsen. a) Was den ersteren betrifft, so steht der socialistischen optimistischen Hoffnung auf ein Verschwinden aller Klassengegensätze die pessimistische Lehre gegenüber, die nur eine zunehmende Steigerung der Klassengegensätze in der Geschichte findet. Der socialistische Gedanke setzt ein Verschwinden aller Arbeits- uud Verurteilung, aller Unterschiede der Rasse, der Talente, der Begabungen, eine Beseitigung von Stadt und Land, eine Vernichtung aller Höherbegabten wie ein Verschwinden aller roheren und geringen Kräste, womöglich ein künstliches Züchtungssystem voraus, das lauter gleiche Menschen des Mittclschlages schüse. Wir sehen nicht, wie es da noch einen Fortschritt gäbe; noch weniger wie, durch welche Ursachen und Institutionen wir jemals zu einem solchen Zustand kommen könnten. Aber auch eine stets zunehmende Klassenverschiedenheit ist historisch nicht nachweisbar; sonst müßten in den heutigen Staaten die unteren Klassen so ties stehen wie die Australier oder Feuerländer. Glieder desselben Volkes, derselben Völkerfamilie werden stets durch Blutsmischung, Sprache, sonstige geistige und materielle Berührung und Nachahmung aus einander wirken. So sehr stets Einzelne und ganze Klassen zeitweise in jedem Volke emporsteigen und als Aristokratie sich behaupten, so sehr findet auch 550 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1W8 wieder in der Folge ein Aufsteigen der Mittel- und unteren Klassen, ein Ausgleichungsprozeß statt. Die zwei Bewegungstendenzen können sich teils partiell zu gleicher Zeit, teils und in der Regel werden sie historisch nach einander sich geltend machen; beide solgen mit Notwendigkeit aus psychologischen und gesellschaftlichen Ursachen. Außerdem werden wir behaupten können, daß über ein gewisses Maß der Spaltung die Kluft zwischen höheren und niedrigen Klassen nicht gehen könne, ohne daß die Völker darüber durch mörderische Kämpse zu Grunde gehen. Der Fortschritt der Menschheit an Geistes- und Gemütskräften, an Wohlstand und Technik, an Recht und Moral schließt also jedenfalls in sich, daß auch die unteren Klassen der vorangeschrittensten Völker ihren Anteil daran haben; es ist nur die Frage, wie groß er sei, wie stark zeitweise die Differenzierung der Klaffen wachsen, die Ausgleichung zurücktreten könne. Und da scheint uns die Geschichte doch die Antwort darauf zu geben, daß die älteren größeren Eroberungsstaaten mit ihrem Kasten- und Sklavenwesen, ihren Eheverboten, ihrer strengen rechtlichen Klassenscheidung, ihrer Erblichkeit der Beruse, ihren Menschenopfern, ihrer rohen Mitleids- losigkeit viel größere Gegensätze kannten als die antiken Kulturstaaten, diese als die neuere Zeit. Wir haben heute nirgends eine Klassenherrschaft der Reichen, wie sie in Griechenland und Rom vorkam, auch keine zeitweise Pöbelherrschaft, kein Verschwinden der Mittelstände wie damals, weil wir als Erben der griechisch-römischen Kultur ein viel höher stehendes Recht und viel selbständigere, festere Staatsgewalten, selbst in den Republiken haben. Wir haben heute in den Kulturstaaten homogenere Rassenvcrhältnisse, gleichmäßigere Bildungs- und Gesittungsverhältnissc, trotz aller neuen Zunahme der Gegensätze. Nirgends herrscht heute der große Grundbesitz oder die Kupitalistenklasse wie damals, nirgends ist der Arbeiterstand so entrechtet, so tiesstehend, wie es die antiken Sklaven waren, so schlecht und politisch unfähig wie der damalige Stadtpöbel, so mord- und beutegierig wie die antiken Soldheere. Die Ursachen sind im ganzen einfache: die geistigen und sittlichen Fortschritte haben sich im Laufe der Geschichte immer mehr auf alle Klassen ausgedehnt; die geläuterten Religionssysteme, in Europa das Christentum, beherrschten bis vor kurzem die gesamten Völker ziemlich gleichmäßig. Der Gesamtwohlstand ist so gewachsen, daß der größere Reichtum der oberen Klassen doch Raum auch für die bessere Lebenshaltung der unteren läßt. Alles Recht, alle politischen und wirtschaftlichen Institutionen sind humanisiert, haben die erbarmungslose Härte der älteren Gesellschaftszustände abgestreift. Die Rechtsgleichheit, die freie Berufswahl, die Niederlassungsfreiheit, die EhefreiheiMat überall Berührungen, Fortschrittsmöglichkeiten, Blutmischungen zugelassen, die srüher fehlten. Hat die antike Kultur schon mit Weltrcligioncn und Weltsprachen geendigt, so hat heute der Weltverkehr eine social sördcrliche Einheit des geistigen und materiellen Lebens geschaffen, er hat die Ansänge eines Weltrechtes, die rasche Nachahmung aller socialen Fortschritte von Volk zu Volk, wie z. B. die Beseitigung der Sklaverei, die Arbeiterschutzgesetze ins Leben gerufen, was noch vor 2—3VV Jahren undenkbar war. Das Wichtigste bleibt stets einerseits die Veränderung in der Welt der geistigen Kräfte, der Erziehung, der Ideen, welche natürlich an gewisse materielle Voraussetzungen gebunden, aber mit ihnen nicht im einzelnen gegeben ist, und andererseits die Veränderung in den gesamten politischen, socialen und wirtschaftlichen Institutionen. Wir sagen in Ergänzung des letzten Paragraphen darüber noch ein paar Worte. Es wächst mit der höheren Kultur zwar stets auch der Individualismus, der Egoismus, der Erwerbstrieb; aber ebenso bilden sich die gesamten höheren Gefühle, die Sympathie, das Mitleid, die Mitempfindung mit Nichtverwandtcn, mit Berufsgenossen, die Vaterlandsliebe, das sociale Pflichtgefühl aus. Je dichter die Menschen wohnen, desto mehr lernen sie, Rücksicht auf einander nehmen. Die Bedürfnisse, die Sitten, die Lebensgewohnheiten, die Umgangsformen werden einheitlicher. Wie jeder heute jeden mit „Sie" anredet, so ist an der Kleidung der Millionär oft kaum vom Arbeiter mehr zu unterscheiden. Die Zunahme städtischen Lebens steigert den Gleichheitsdrang und die Gleichheitsidee; die zunehmende politische Freiheit läßt die Verantwortlichkeit wachsen; mit der zunehmenden Arbeitsteilung entstehen stets auch wieder Solidaritäts- 1009) Der weltgeschichtliche Fortschritt in der socialen Schichtung- 551 gcfühlc. Die steigende Einsicht in die Zusammenhänge der Gesellschaft macht die Menschen rücksichtsvoller. Vor allem aber greift der sociale Erzichungsprozeß, wie ihn die höhere Kultur gestaltet hat, tief in die sociale Gliederung ein. Solange es keine andere Erziehung giebt als durch die Eltern oder die von ihnen bezahlten Lehrer, bleibt der Fortschritt im engsten Kreise der Aristokratie, steigert er sich nur in der bereits höher stehenden Familie. Anders wird es mit allem Schulwesen. Der größte sociale Reformator des Altertums, Solon, ging, nachdem er die Schuldknechtschaft beseitigt, die Ehre des Gewerbebetriebes gehoben hatte, daran, die bisherigen aristokratischen Schulen und gymnastischen Übungsplätze dem größeren Teil des Volkes zugänglich zu machen. Eine demokratische Schulresorm sollte der Schlußstein der socialen sein. Die einsichtigsten heutigen englischen Verwaltungsbeamten Indiens, die einsehen gelernt haben, daß jeder direkte Kampf gegen das Kastenwesen unmöglich sei, sprechen neuerdings die sichere Hoffnung aus, daß es dem vordringenden Schulwesen gelingen werde, es in absehbarer Zeit zu beseitigen. Und es ist klar, nur eine allgemeine gesellschaftliche Organisation des Unterrichts für alle, wie sie im Keime mit der christlichen Kirche gegeben war, wie sie sür die höheren Stände schon im Mittelalter entstand, wie sie dann von den Reformatoren für das ganze Volk erstrebt, von den voraugeschrittensten Staatsgewalten, hauptfächlich den deutschen, in den letzten 10V Jahren endlich in unserer Volksschule neben den höheren Schulen durchgeführt wurde, ermöglicht zunächst eine gewisse Freiheit der Berufswahl, giebt die Möglichkeit, die Talente der unteren Klassen in höhere Schulen zu bringen, beseitigt den schroffsten socialen Gegensatz, welcher die stärkste Abhängigkeit bedingte. Nur auf der gänzlichen Vernachlässigung der staatlichen Pflichten im Schulwesen beruhte die Verkommenheit des englischen Arbeiterproletariats in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts; schon R. Owen sah den Schwerpunkt der socialen Resorm in Schulen sür die Arbeiterkinder. Nicht die Schule allein, aber sie doch wesentlich und in Verbindung mit den anderen Mitteln und Einrichtungen körperlicher, intellektueller und moralischer Zucht beherrscht die Zukunft unserer unteren Klassen. Je weiter unser ganzes Bildungs- und Unterrichtswesen sich loslöst von der Familie, je mehr es sich als eine große selbständige Organisation in den Händen des Staates, der Gemeinden, der Korporationen, der Vereine gliedert, je mehr neben die Volks- die Fortbildungsschule, die Fachschulen, die Kunst- und Gewerbeschulen für alle Arbeiter, Werkmeister, sür den ganzen Mittelstand treten, desto mehr werden die geistigen Bande der Gemeinsamkeit wachsen, desto mehr werden den ungünstigen erblichen Klasseneinflüssen Gegengewichte geschaffen. Wo man ein breites kirchliches nnd Privatschulwesen zuläßt, wird die ganze Institution weniger einheitlich werden, als wo der Staat mehr oder weniger das Schulwesen in der Hand hat. Wir werden deshalb nicht Heute schon, wie demokratische Optimisten glauben, behaupten können, alle erbliche Überlieferung höherer Eigenschaften trete gegen die Erziehungseinflüssc ganz zurück, es habe sich heute schon jene starke Biegsamkeit aller körperlichen und geistigen Eigenschaften gebildet, die gestatte, aus jedem Individuum alles zu machen. Aber sicher ist, daß Schule, Presse, Theater, öffentliche Meinung auf die ganze Bevölkerung mehr und mehr einen einheitlichen nivellierenden Einfluß ausüben. Es ist ein geistiges Fluidum entstanden, das in alle Poren dringend die Gesellschaft gewissermaßen demokratisiert. Am stärksten ist neuerdings die Bevölkerung der von Europäern kolonisierten Gebiete nivelliert, wo das europäische Proletariat und die europäische Aristokratie fehlt, wo eine allgemeine Volks-, aber noch keine breite höhere Schul- und Geistesbildung vorhanden ist, wo eine Auslese derb kräftiger Einwanderer und Kolonisten einen sehr breiten Mittelschlag zum Typus der ganzen Bevölkerung macht; hier treffen wir eine ganz nivellierte demokratische Gesellschaft trotz viel größerer Gegensätze des Vermögens als in Europa. Auch die Schweiz zeigt im Zusammenhang mit ihrem Schul- und Bildungswcsen ähnliche Züge. Sind so das staatliche geordnete Schulwesen und, wie wir im vorigen Paragraphen sahen, die ganzen Rechts- und Verfaffungseinrichtungen die Haupthebel für den socialen Fortschritt, so kommen natürlich die gesamten Wirtschafts-, zumal die eigentlich socialen 552 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1010 Institutionen nicht weniger in Betracht. Ist es ja doch der Grundgedanke unseres ganzen Grundrisses, daß die socialen Institutionen es seien, die immer verbessert, immer mehr ethisiert, das Naturspiel der Erwerbskräste, die Beutegier der Starken, der Reichen, die steigenden wirtschaftlichen Verschiedenheiten des Einkommens und ihre Ursachen immer wieder in gewisse Schranken weisen. Wir haben oben (I S. 65—66) schon gezeigt, daß zwar aller Fortschritt von Streit und Kämpfen begleitet sein müsse, daß der Preis des Fortschrittes der Untergang der zu schwächlichen, zu unvollkommenen Individuen und socialen Gruppen sei, daß aber wie im internationalen Kampfe, so auch im nationalen die Friedensordnung wachse, die Kampfarten und Kampfmittel immer mehr eingeschränkt werden. Daß an die Stelle der brutalen Niederwerfung die Entscheidung von Schiedsgerichten resp, die einer gerechten Staatsgewalt trete, daß die Herrschasts- und Ausbeutungsverhältnisse sich mehr und mehr in solche der Anpassung, Verträglichkeit, der Erziehung und sittlichen Wechselwirkung verwandeln, daß immer wieder auch die unteren und mittleren Klassen sich teils selbst emporheben, teils vom Staate geschützt und gehoben werden. Man muß nur mit Jahrhunderten rechnen, um z. B. zu sehen, wie die ägyptisch- attische Wuchergesetzgebung, von Cäsar nach Rom übertragen, das ganze Mittelalter beherrscht hat, nach der kurzen Verdrängungszeit 1850 — 80 jetzt wieder aufersteht und im Begriff ist, auf das ganze Privatrecht sich auszudehnen. Man muß in Bezug aus den Klcinbauernschutz sich erinnern, wie er in der älteren Blütezeit Griechenlands und Roms vorhanden, von den späteren Kaisern wieder aufgenommen wurde, wie dann die Kirche und die agrarischen Genossenschaften selbst ihn in die Hand nahmen, wie das erstarkende Königtum ihn vom 16.—18. Jahrhundert wenn auch nicht überall, aber doch mannigfach handhabte, wie im 19. Jahrhundert die reformatorischcn Agrargesetze von 1807—50, das irische Pachtrecht von 1870 an, das amerikanische Heimstättenrecht und seine kolonialen Nachahmungen mit ähnlicher Tendenz eingriffen und wirkten. Sollen wir hier noch daran erinnern, wie Jahrhunderte lang das Jnnungswesen und die hausindustriellen Reglements die kleinen Gewerbetreibenden schützten, hoben, erzogen? daran erinnern, wie die heutige Hebung des Arbeiterstandes auf seinem Vereinsrecht, seinen Gewerkvereinen und Schiedsgerichten, seinen Genossenschaften, seinem Versicherungsrecht, seinem Arbeitsnachweis, sowie aus dem Arbeiterschutzrecht und den neuen kollektiven Arbcitsverträgen, endlich auf seiner durch das heutige Recht zugelassenen politischen Organisation, seiner Vertretung in Parlamenten und lokalen Verwaltungen ruht? Sollen wir wiederholen, was wir oben über die zunehmende Beschränkung der ganz sreien Konkurrenz, über die Zunahme von Gemeinde- und Staatsbeamten, über die veränderte Rechtsverfassung der privaten Betriebe sagten? Die große Unternehmung wird, wie wir zu zeigen suchten, in genossenschaftlich-gesellschaftlichen Formen mehr und. mehr eine halb öffentliche, durch wirtschaftliche und staatliche Organe, durch die Öffentlichkeit kontrollierte Anstalt. Sind das nicht lauter tiefeinschncidende Änderungen unserer socialen Institutionen, die alle dahin wirken, die brutalen Klassenkämpse einzuschränken, die Schwachen zu heben, den Machtgebrauch der Starken einzuschränken, die Mittelstände nicht so leicht sinken zu lassen wie früher? Niemals früher ist so wie im 19. Jahrhundert die Lage der unteren Klassen untersucht worden; niemals früher hat die Öffentlichkeit sich so mit ihnen und der Verbesserung ihrer Lage beschäftigt; nie war ihr politischer Einfluß und ihre Macht so groß, wenn auch andere Zeitalter in kleinen Republiken viel demokratischere Verfassungen hatten. Daß sreilich mit all' dem die socialen Mißstände der Gegenwart überwunden werden, folgt noch nicht mit Notwendigkeit aus den geschilderten Institutionen und geistigen Bewegungen. In jedem einzelnen Volke kommt es zugleich darauf an, in welchem Tempo die Bevölkerung zunehme, die wachsende zu Hause oder in Kolonien, durch Absatz auf fremden Märkten reichlich zu beschäftigen sei, ob der technische Fortschritt andauere und die wirtschaftliche Existenz weiter erleichtere, vor allem auch ob die Macht des einzelnen Staates in der Staatengesellschaft zu- oder abnehme, ob sein Vcrfassungsleben 1011Z Beurteilung unserer nächsten socialen Zukunst. 553 glücklich verlaufe, ob die inneren Kämpse das Land so schwächen, daß es zurückgehe oder gar Beute sremder Eroberer werde, ob die sociale Versöhnung gelinge, ob die großen Staatsmänner und Parteiführer erscheinen, die, die Leidenschaften des Tages beherrschend, neutralisierend, abdämpfend, sie herbeizuführen im stände seien. lz) Dies führt uns auf die zweite der aufgeworfenen Fragen, auf die, wie die heute vorhandenen socialen Spannungen und Kämpfe verlaufen werden. Eine sichere Antwort ist daraus weder für das einzelne Land, noch für unsere ganze heutige Kulturwelt zu geben. Aber einige Wahrscheinlichkeiten wird man doch aussprechen können, hauptsächlich über den Kampf des Proletariats, der Socialdemokratie mit den oberen Klassen, speciell den Unternehmern, dann auch mit den bestehenden Regierungen, wenigstens über seinen Verlaus in den nächsten Jahrzehnten. Wir haben heute noch mancherlei Stimmen, welche in der Entstehung der socialdemokratischen Partei nur ein Unglück und eine Verirrung, in ihrem möglichen Siege das Ende aller höheren Civilisation, den Rückfall in die Barbarei sehen- Sie wollen lieber heute als morgen die Socialdemokratie, ihre Presse und Organisation gewaltsam unterdrücken, das allgemeine Stimmrecht aufheben, im Sinne der Scharfmacher, des Großkapitals und des Großgrundbesitzes regieren. Jede brutale Revolution der Arbeiter könnte heute bei uns, wie anderwärts eine solche Reaktion erzeugen; sie könnte aber auch leicht die Blüte unserer Volkswirtschaft vernichten. Ohne provozierende Revolution von unten wäre eine folche Reaktion im Staate der allgemeinen Schulpflicht und der allgemeinen Wehrpflicht, in einem Staate, der fast 40 Jahre das allgemeine Wahlrecht gehabt, ein frivoles und falsches Experiment. ^ Die Vorstellung, daß die ganze politische und berufliche Organisation der Arbeiter ein Übel sei, verkennt, daß man die von unten aussteigenden Klassen, wie einst die Zunftmeister, später die Gesellen, nur durch solche Organisationen vernünftig machen und erziehen kann, daß sie nur hierdurch Führer bekommen, denen sie gehorchen, die mit der Staatsgewalt und den übrigen Klassen wenn nicht schon heute, so doch künftig unterhandeln. Es giebt nur eine Wahl: entweder man drückt die ganze Arbeiterwelt wieder aus das Niveau von rechtlosen Sklaven und Hörigen herab, und das ist unmöglich, oder man erkennt sie als gleichberechtigte Staatsbürger an, hebt ihre geistige und technische Bildung, läßt sie sich dann aber auch organisieren, räumt ihnen den Einfluß ein, den sie brauchen, um ihre Interessen zu wahren. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß nur diese Organisation der Arbeiter die Regierenden und die Besitzenden so nachdrücklich an ihre socialen Pflichten erinnerte, daß eine ernste Social- reform in Angriff genommen wurde; die sich geltend machenden Stimmen der Wissenschaft, der Kirche, der Humanität waren in den Tagen des Tanzes um das goldene Kalb viel zu schwach. Die selbstbewußte Organisation des Arbeiterstandes an sich ist der Ausdruck der weltgeschichtlichen Thatsache, daß die Menschheit eine Kulturhöhe erreicht hat wie nie früher, eine Kulturhöhe, die auch die unteren Klassen nicht mehr zum passiven Fußgestell der oberen, sondern zu einem selbstbewußten aktiven Gliede des Gesamtorganismus machen will und kann. Gottlob werden die Stimmen der reaktionären Heißsporne immer seltener; man hört immer seltener die harten Entrüstungsworte über die Partei des Umsturzes, die Rotte der Elenden und Ähnliches. Große Staatsmänner wie Bismarck und alle ruhigen Beobachter haben längst von dem berechtigten Kern der socialdemokratischen Forderungen gesprochen. Andere Staaten, zumal die mit stärkerer Demokratisierung ihrer Staatseinrichtungen, haben seit Jahren begonnen, Kompromisse mit den Arbeiterorganisationen einzugehen, haben Arbeitervcrtreter in die Regierung gerusen. Ein Teil derer, die Gleiches für Deutschland sordern, glauben einen guten Ausgang prophezeien zu können, auf Grund der Veränderung, die innerhalb der socialdemokratischen Partei sich heute schon vollzogen habe. Gewiß ist die Überzeugung der Führer seit dem kommunistischen Manifest von 1848, ist auch die Partei selber schon eine andere, gemäßigtere geworden. Die Partei hat in Deutschland 1891 scheinbar ganz die Marxistischen Principien anerkannt, und doch hat gerade seither Engels (1895) den blutigen Revolutionsgedanken widerrufen; ihre wissenschaftlich gebildeten Führer 554 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1012 lassen die Verelendungstheorie, die socialistische Krisentheorie, die Theorie von der wachsenden Kapitalanhäufung in den Händen Weniger mehr oder weniger fallen. Marx' dritter Band (1894) trug am meisten dazu bei, die Mehrwerttheorie als ein Gedankenphantom zu offenbaren. Der energische Kampf um die politische Macht, d. h. zunächst um eine größere Stimmenzahl in Parlament und Gemeinde ist eigentlich an sich schon ein Verzicht auf die Revolution, ein Übertritt auf den Rechtsboden des heutigen Staates. Aber jeder solche Umbildungsprozeß kann nur ein sehr langsamer sein. Zunächst herrschen noch die ältern extremen leidenschaftlichen Führer und suchen die Massen für Revolution und Vernichtung der bestehenden Gesellschaftsordnung zu entflammen, obwohl sie sehen, daß eine Straßcnrevolte nur der Reaktion dienen, Elend und Not unter den Arbeitern verbreiten würde, obwohl sie wissen, daß die Arbeiter heute unfähig wären, die Leitung der Produktion in die eigene Hand zu nehmen. Hier liegt die Gefahr der extrem radikalen Bewegung: es fragt sich, ob nicht auch einem Bebel und Singer rasch die Zügel entgleiten, auf noch radikalere Genossen übergehen würden. Katastrophen und blutige Kämpfe sind also gewiß nicht ganz ausgeschlossen, zumal wenn in der entscheidenden Stunde schwache Staatsmänner an der Spitze ständen. Aber solche Katastrophen können ebenso gut vermieden werden, wenn man statt gewaltsamer Unterdrückungsversuche fest den Frieden in der Gesellschaft aufrecht erhält und ohne äußere Einmischung in die socialdemokratische Partei die steigende wirtschaftliche, geistige und moralische Hebung des Arbeiterstandes fördert, den vernünftigen Politikern in der Partei den Sieg über die Demagogen erleichtert. Tann wird auch nach und nach der blinde Haß gegen alle anderen Klassen und alle Staatsautorität sich mildern; dann werden auch die falschen politischen Ideale, die heute die Socialdemokratie noch beherrschen, sich soweit modifizieren, daß die Arbeiter fähig werden, mit den anderen Klassen und der Regierung praktisch zusammen zu wirken. Die Politik und die Taktik nicht aller Arbeiter, aber der extrem radikalen, beruht, ähnlich wie das immer in der Geschichte der Fall war, auf der psychologischen Thatsache, daß ihr Denken und Handeln mehr durch Gemütsaffekte als durch Verstand, mehr durch Rationalismus als durch Weltkenntnis beherrscht wurde. Alle extrem radikalen Parteien haben etwas jugendlich Knabenhaftes (Rohmer-Bluntschli). Sie halten sich für die „Guten", alle andern Parteien und Klassen für die „Schlechten",, wie einst auch Abt die Partei der Liberalen für die einzig „gute" hielt; freilich hat auch Stahl die Kon- fervativen für die allein „auf die göttliche Ordnung" gestützte erklärt. Die Arbeiter sind zunächst nicht recht fähig, die oberen Klassen, die Regierenden von innen heraus auch nur zu begreifen. In ihrer Verhetzung, in ihrer Hoffnung auf den Sieg des Proletariats können sie nicht verstehen, daß jede Partei und jede Klasse, um ohne gewaltsamen Umsturz oder um überhaupt dauernd ihre Ziele zu erreicheu, sich auf bestimmte erreichbare Zwecke beschränken muß, während dieses beschränkten Kampfes alle anderen Gebiete und Einrichtungen des Staats- und Gesellschastslebens gleichsam als eine Sphäre des Gottesfriedens betrachten muß. Die historische Wahrheit, daß jede höhere Kulturstufe auf einer Mischung und Versöhnung heterogener Institute, z. B. demokratischer und aristokratischer, republikanischer und monarchischer, beruhe, ist ihnen noch verschlossen. Den ganz berechtigten demokratischen Zng der Zeit übertreiben sie bis zur Karikatur, bis zum Rückschritt um Jahrtausende. Darüber noch einige Worte. Der demokratische Gleichheitsgedanke, wie ihn das Christentum schuf, wie die Aufklärung des 18. Jährhunderts ihn dann abstrakt formulierte, brachte den meisten Staaten erst die Beseitigung des Stände- und Privilegicnstaates, die Rechts- und Stcuergleichheit, die Teilnahme des Volkes an Regierung und Selbstverwaltung. Die breite Ausdehnung des politischen Stimmrechtes für Staats- und Gemeindewahlen in England, Frankreich, Deutschland und anderwärts mag man an bestimmten Punkten für falsch oder verfrüht halten, im Princip kann kein Geschichtskundigcr sie ganz verwerfen; sie war notwendig und heilsam, um uns vor Verschwörungen und Überraschungen zu bewahren, um das ganze Volk politisch zu erziehen, von älteren Klafsenmißbräuchen zu befreien. Aber das erträgliche Maß dieser Tendenzen ist verschieden; es muß dem 1013) Die falschen politischen Ideale der Socialdemokratie. 555 Bildungsstand der unteren Klassen, den Leistungen der oberen, dem verschiedenen Bedürfnis einer starken und festen Regierung angepaßt sein. Vor allem aber giebt es gewisse extreme demokratische Einrichtungen, die in kleinen Gemeinden oder Kantonen gesund, in Großstaaten nur schädlich wirken. Daher ist es nicht unlogisch, wenn viele Radikale, wie schon Owen und Fourier, alle Großstaaten wieder in Kanton- und Kleinstaaten oder gar in kleine Gemeinden auslösen wollen; sie vergessen nur, daß sie damit alle höhere Kultur und alle nationale Selbständigkeit aufhöben. Diejenigen Socialisten, welche am Großstaat festhalten wollen, haben meist über die Vorbedingungen seiner Entstehung, über die internationalen Machtkämpfe, die ihn bedrohen, über die innere Machtstruktur, die er voraussetzt, keine oder ganz unklare Vorstellungen. Sie glauben ihu verträglich mit einer Verfassung, wie ihn ein Arbeiterverein von SO—100 Mitgliedern haben kann. Die direkte Gesetzgebung durch das ganze Volk (obligatorisches Referendum), das imperative Mandat der Abgeordneten, das diese zwingt, statt nach ihrer Sachkenntnis und Überzeugung nach dem jeweiligen Wunsch der Wähler zu stimmen, das Einkammersystem, die jährlichen Wahlen, das absolute Kopfzahlsystem bei allen Wahlen, die Entscheidung über Krieg und Frieden durch das ganze Volk — das sind die extrem demokratischen Forderungen, welche auf dem Gedanken der Volkssouveränetät ruhen, die großen Entscheidungen von Regierung und Parlament aus die Massen und ihre Stimmungen und Leidenschaften verlegen wollen. Sie gehen von der falschen Vorstellung aus, daß die unteren Klassen sich stets durch Weisheit und Tugend auszeichnen, daß ihre Stimmen summiert die höchste Einsicht repräsentieren. Dabei ist ganz übersehen, daß alle Massenentscheidungen stets mehr durch Gefühl und Leidenschaft als durch Verstand und Sachkenntnis erfolgen, daß die Summierung aller Stimmen einer in ihrer Bildung abgestuften Gesellschaft das Resultat stets herabziehen aus die niedrigen Bedürfnisse, Vorurteile und Gedanken, die allen gemein sind, daß selbst bei den Gebildetsten und Charaktervollsten der Verstand in dem Maße abnimmt, wie sie zu größeren Versammlungen vereinigt in der Erregung abstimmen. Daher hat man seit Jahrhunderten in allen größeren Kulturstaaten die letzten großen Entscheidungen einem Manne, andere einem kleinen Kollegium von 5—10, wieder andere Senaten und Kammern von 200—600 übertragen. An dem Versuche, durch das ganze Volk zu regieren, sind die antiken Republiken zu Grunde gegangen. Der größte politische Fortschritt seither, die Regierung durch Minister und Parlamente, wird durch obige demokratische Forderungen annulliert. Und das Gleiche gilt von der Forderung einer jährlichen Wahl aller Beamten und Richter, einer Beseitigung der stehenden Heere. Der Radikalismus will durch ersteres die seste Organisation der heutigen Staatsgewalt vernichten; er vernichtet aber dadurch viel mehr: die Rechtscrrungenschast von Jahrhunderten, die Besorgung der Staatsgeschäfte durch unabhängige, charakterfeste, berufsmäßig geschulte Männer, den Verwaltungsmechanismus, der in vielen Generationen langsam und kunstvoll entstanden ist, ohne welchen auch die heutige Volkswirtschaft in Ländern dichter Bevölkerung nicht leben kann; er setzt damit die Anarchie an Stelle fester Ordnung, er übergiebt bestechlichen Stellenjägern die Staatsgeschäste, macht den Staatsdienst zu einem unsicheren Erwerbsgeschäft, führt die Korruption in Gemeinde und Staat noch in ganz anderem Maße ein, als sie leider schon heute vor allem in den am meisten demokratisch und parlamentarisch regierten Staaten besteht. Die Basierung des Heeres auf allgemeine Wehrpflicht mit kurzer Dienstzeit ist gewiß eine berechtigte demokratische Forderung; aber sie wirkt nur gut durch die Beifügung der aristokratischen Einrichtung der Beruss- offiziere und -Unteroffiziere. Der vernünftige Socialismus und Radikalismus der neuesten Zeit, wie z. B. der der englischen Fabier, hat daher auch bereits alle diese demokratischen Forderungen als archaistische und falsche erklärt. Die englische Gewcrkvereinswelt hat seit 40 Jahren die Leitung ihrer Geschäfte mehr und mehr einer Arbeiteraristokratie und einem Arbeiterbeamtentum übergeben (vergl. oben S. 402). Praktisch geschieht Ähnliches mehr und mehr auch in Deutschland; in der Socialdemokratie wächst die Gewalt und Autorität 550 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1014 der Führer täglich; nirgends ist der Autoritätsglaube mehr Bedürfnis als hier; es bildet sich bereits ein Heiligenkultus für die verstorbenen Führer aus. Aber es handelt sich bei dieser Umbildung um einen langsamen Prozeß; es handelt sich noch mehr um eiuen politischen Erziehungsprozeß, den man durch möglichste Heranziehung der Arbeiter zur Selbstverwaltung fördern, nicht durch ihre falsche Ausschließung erschweren sollte. Es handelt sich im heutigen Staate darum, die Arbeiter in jeder Beziehung gerecht, billig, sachlich zu behandeln, ihnen nicht das Opfer ihres Glaubens, den Verrat an ihren Führern, den Verzicht auf ihre jetzigen Rechte zuzumuten; bei aller Provokation, bei allen einzelnen rohen oder ungebührlichen Exzessen, wie sie bei dem Bildungsniveau der unteren Klassen vorkommen müssen, ruhig zu bleiben, sich weder in Angst noch in Leidenschaft versetzen zu lassen. Es handelt sich vor allem darum, alle Behörden und Gerichte anzuweisen, nicht — was so leicht unbewußt geschieht — Partei sür die Unternehmer und Besitzenden zu ergreifen. Ein Menfchenalter solcher Verwaltung löst sicher einen großen Teil der socialen Frage. Dann aber handelt es sich natürlich in den großen Fragen der politischen Versassung und der wirtschaftlichen Organisation darum, die richtige Mitte zwischen den Konzessionen, die man den Arbeitern macht, und der energischen Verteidigung des bestehenden Eigentums, der bestehenden Staatsverfassung, des Einflusses, den höhere Bildung, große staatliche Traditionen haben müssen, der Machtorganisation, auf dem das Deutsche Reich beruht, innezuhalten. Gelingt diese Mitte, so ist in Deutschland leichter als in jedem anderen Lande ohne Revolution durch langsam maßvollen Gang der Reform das Ziel der Versöhnung zu erreichen. In Westeuropa und den Vereinigten Staaten hat die Staatsregierung geringere Macht, resp, sie hat eine genügende nur durch Annäherung an die Diktatur eines populären Staatsmannes, eines Präsidenten. In Ost- und Südeuropa steht die Arbeiterschaft noch viel tiefer; hier sind die Pläne noch viel utopischer, hier glaubt die Masse noch mehr an Putsche und Revolutionen; hier kommen noch heute die anarchischen Mordthaten vor; die Erhebungen werden hier leichter niedergeschlagen werden, ohne zn Reformen zu führen. Auch in Deutschland wird es, wie gesagt, wahrscheinlich noch ernste Kämpfe kosten; aber es wird nicht unmöglich sein, sie auf dem Boden des Rechtes festzuhalten, sie nicht in Umsturz und Pöbelherrschaft enden zu lassen. Es wird endlich auch der Socialdemokratie dämmern, daß sie als politische Partei nur ein Teil des Ganzen, nicht das Ganze sei, daß sie mit Tcilersolgen zufrieden sein muß, daß ihr gerade in Deutschland noch große und starke Gewalten entgegenstehen. Sie wird lernen müssen, einzusehen, daß im historischen Leben jede Bewegung wie die ihrige nach einem Höhepunkt wieder abwärts geht, daß sie wie einst der Liberalismus froh sein muß, mit der starken Monarchie und den bestehenden konservativen Mächten im Staate zu paktieren. Die liberale Partei war 18W—1875 die Kraft, welche das Neue, die Bewegung vertrat, vielfach im Bunde mit den Regierungen; dann ist der eine Teil konservativ geworden, der andere ist zur neuen Bewegungspartei, zur socialistischen übergegangen. Dauernd erreichen kann diese nur etwas in Deutschland, wenn sie Krone, Beamtentum, einen Teil der Gebildeten sür sich hat. Dazu muß sie ihre Forderungen herabstimmen. Um so mehr, als allgemein konservative, centralistische, die Staatsgewalt fördernde Strömungen überhaupt näher rücken und wahrscheinlich die nächste Generation beherrschen werden. Das ist schon zu erwarten nach dem, was Wundt das Gesetz der Kontraste nennt, was Ranke so oft über den Wechsel der historisch vorherrschenden Gcistesrichtungen gesagt hat. Es ist auch nach konkreten Thatsachen zu erwarten. Die internationalen Spannungen wachsen und machen starke feste Führung des Staates noch nötiger als die inneren Spannungen. Wir haben schon betont, daß auch in den Ländern der Demokratisierung der Kultus der großen Männer wächst. Imperialistische Politik, wie jetzt die Vereinigten Staaten und Großbritannien sie treiben wollen, bedürfen der Männer mit cäsarischem Stil, wie es Disraeli war, Chambcrlain sein will. Auch Roseberrh und Sidney Webb schwenken jetzt in das Lager eines liberal socialistischen Imperialismus ein. Nicht die Parlamente, nicht die Parteien und die Majoritäten, Die Möglichkeit einer Versöhnung von Monarchie und Arbeiterklasse. 557 sondern die leitenden Staatsmänner, die Volk und Parlament hinter sich haben, werden in solcher Zeit das Steuer sühren. Vielleicht bekommt auch England nochmal den über den Parteien thronenden König, den schon Bolingbroke gegen die Sünden des bestechlichen Whigregiments forderte. In den Vereinigten Staaten kann jeder ganz populäre und vollends jeder mehrmals gewählte Präsident so gut wie einst Jackson und Lincoln als Diktator austreten. Bei uns könnte die Socialdemokratie selbst nur durch einen Diktator regieren; Lassalle hatte noch groß von dem auf den Knaus des Schwertes gestützten preußischen Königtum gedacht und seine Berliner Gemeinde beschworen, im letzten entscheidenden Kamps zwischen Bourgeoisie und Königtum aus der Seite des letzteren zu stehen. Das große Erbe der Hohenzollern ist noch nicht verbraucht. Noch weiß das Volk von den bauern- und bürgerfreundlichen Königen des 18. Jahrhunderts, von Friedrich Wilhelm I., der die altmärkischen Junker von Schulenburg, von Alvensleben und von Bismarck für die vornehmsten aber auch für die schlimmsten Vasallen erklärte, denen man den Daumen auf die Augen halten müsse, von dem alten Fritz, der ein neues Ideal des monarchischen Fürstentums für ganz Europa aufstellte, das des ersten Dieners des Staates. Bismarck und Kaiser Wilhelm haben seine Politik erneuert und damit die Monarchie auss neue befestigt. Die von Stein, Gneist, Treitschke und anderen ausgestellte Lehre vom Berufe des socialen Königtums hat Wurzel geschlagen, trotz aller Verhöhnung durch die Socialisten. Auf der Tradition der Monarchie ruhen alle unsere großen Institutionen, Verfassung, Heer, Beamtentum, Bauernschutz ic. Und wenn es neuerdings oft schien, als versagten die monarchischen und Beamtentraditionen sich der Socialresorm, als wären sie definitiv zu einem Bündnis mit Großgrundbesitz und Großkapital entschlossen, so war dies Wohl mehr Folge einer konstitutionellen Rücksicht aus die Reichstags- und Landtagsmajorität als innere Überzeugung, sowie die Folge davou, daß die Socialdemokratie bis jetzt sich den specifisch nationalen Forderungen, die im Machtintcrcsse des Staates und Reiches gestellt wurden, so gänzlich versagte. Das kann anders werden, das schließt einen späteren Bund zwischen Monarchie und Arbeiterwelt in Deutschland nicht aus, so wenig er auch in allernächster Zeit sich einstellen wird. Schon heute können wir sagen, die Monarchie nebst ihren Organen und die Arbeiterwelt stellten die lebendigsten politischen Kräfte in Deutschland dar, denen gegenüber die alten Parteien und die übrigen Klassen wohl die Majorität, aber auch die gesättigten trägeren Elemente des Staatslebens bilden. Und wer glaubt, daß die stärksten Mächte in einem Staate sich behaupten, der wird nicht sehl greifen, wenn er prophezeit: wie einst der Liberalismus mit der deutschen Beamten- und Militärmonarchie in der Stein-Hardenbergischen Zeit und 1848—50, 1859—62, 1867—75 sich zu gemeinsamen Reformen zusammengefunden habe, so werde es einst der Socialismus. In der deutschen Volkswirtschaft der Zukunft würden dann erhebliche weitere Unlbildungen im Sinne der socialen Reform, im Interesse der Arbeiter Platz greifen; die Förderung einer ccntralistischen Leitung der ganzen Volkswirtschaft wird unsere Bank- und Kartellaristokratie schon an sich betreiben und so die Staatsgewalt stärken. Die Socialdemokratie hätte auf ihre wirtschaftlichen und politischen Utopien verzichtet, wie auch die bürgerliche Demokratie in der Hauptsache auf die ihrigen verzichten mußte. Der Geist der Socialdemokratie wäre aber damit nicht untergegangen, er hätte als wesentliches Ferment bei der Umbildung mitgewirkt. Die Verschmelzung wäre nicht unbegreiflicher, als daß einstens die Proletarierlehre der Christen nach einer Verfolgung durch einige Jahrhunderte sich zuletzt aus dem Throne der römischen Cäsaren niederließ. Es würde sich damit nur das allgemeine historische Gesetz erfüllen, daß große entgegengesetzte politische Kräfte innerhalb desselben Staates doch immer zuletzt den Punkt der Vereinigung und des Zusammenwirkens finden. Es würde ein Wort Kaiser Wilhelms II. aus dem Anfang seiner Regierung wahr, daß der preußische Staat, weil er die festeste monarchische Verfassung und Verwaltung habe, auch sähig sei, die sociale Resorm am kühnsten in die Hand zu nehmen. — 558 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^101l> 3. Die wirtschaftlichen Beziehungen und Kämpfe der Staaten unter einander. die Handelspolitik. Über die Geschichte des Handels und Verkehrs siehe die Litteratur oben S, 1—2 dieses Bandes. 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Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s102l) 253. Begriff und Wesen der Handelspolitik. Wir sind mit Recht gewohnt, Handel und Verkehr unserer Kulturstaaten auf den individuellen Erwerbstrieb und individuelles Thun der Händler, der Einzelunternehmungen zurückzuführen. Aber daneben müssen wir, wenn wir die Entwickelung des Handels im ganzen überblicken und nach seinen Voraussetzungen uns umschauen, zugeben, daß er ein Ergebnis gesellschaftlicher Veranstaltung sei. Aller Handel setzt sociale Sitten, Rechts- und Wirtschafts- institute voraus, die ein Niederschlag socialer Gemeinschaft sind. Der erste Markt setzte schon eine Anordnung von Behörden, der erste Tausch zwischen zwei Stämmen die Anfänge eines Völkerrechts voraus. Aller Handel kann sich nur auf Grund von Veranstaltungen entwickeln, welche von organisierten Menschengruppen ausgehen, seien sie Geschlechter und Stämme, Gilden und Korporationen oder Gemeinden und Städte, Landschaften und Staaten. Diese organisierten, durch Vorstände handelnden Gruppen mußten ein Privatrecht anerkennen, sich über Maß und Gewicht, über Münze und Markt einigen; sie mußten neben diesen privatrechtlichen und formalen Anordnungen vom Standpunkt ihres Gesamtinteresses aus die Zulassung zum Markt, vor allem das Verhältnis der Mitglieder der ordnenden Gemeinschaft zu den Personen, Gemeinschaften, Gütern und Gebieten, die außerhalb derselben stehen und doch eine Handelsberührung mit jenen suchen, ordnen. Jeder Handel, der so über den engeren Kreis der politischen Gemeinschaft hinausgeht, hat eine staats- und völkerrechtliche Seite; die ist in erster Linie gemeint, wenn heute von Handelspolitik die Rede ist. Man spricht heute freilich auch neben dieser äußeren von einer inneren Handelspolitik. Man versteht unter dieser letzteren alle die Maßnahmen, Veranstaltungen und Ordnungen, welche den inneren Handel betreffend neben dem Privat- und Handelsrecht das Markt', Geldwesen und Ähnliches, wovon wir in den ersten Kapiteln dieses Bandes gehandelt haben. Wir kommen darauf hier nicht zurück. Hier interessiert uns wesentlich die äußere Handelspolitik, d. h. die Be st rebungen, Maßnahmen und Veranstaltungen, welche dieHandels- und die allgemeinen durch den Handel berührtenWirtschaftsinterefsen derMitglieder eines politischen Körpers gegenüber Nicht Mitgliedern, Fremden, dem Auslande geltend machen und fördern sollen. Sie sind der Gegenstand dieses Kapitels. Jede äußere Handelspolitik setzt eine gewisse Geschlossenheit, Organisation und Konzentration des politischen Körpers, eine Vorstellung über gemeinsame Wirtschaftsinteressen, ein starkes Gefühl der Gemeinsamkeit, eine Ausbildung des gemeinsamen Wirtschaftsegoismus voraus. Alle äußere Handelspolitik scheidet zwischen den eigenen und fremden Wirtschaftsinteressen, will die ersteren fördern, die letzteren entweder schädigen oder wenigstens nicht so wie die eigenen fördern. Alle äußere Handelspolitik knüpft daher an die Politische Organisation an, gebraucht die Macht des socialen Körpers, des Staates, die Souveränitätsrechte aus dem eigenen Gebiete, unter Umständen die diplomatische Verhandlung oder die kriegerische Macht nach außen, um zum Ziele zu kommen. Die äußere Handelspolitik ist in den höher entwickelten Gemeinwesen der Mittelpunkt des Verhältnisses zwischen Staat und Volkswirtschaft geworden. Durch sie wirkt die Staatsgewalt auf den Handel an sich und aus die vom Absatz, vom Handel abhängigen Produktionszweige. Daher steht, seit es eine Wissenschaft von der Volkswirtschaft giebt, und seit in ihr das Verhältnis zur Staatsgewalt die wichtigste Frage wurde, die Handelspolitik im Mittelpunkt der verschiedenen theoretischen volkswirtschaftlichen Systeme. Ihr Gegensatz dreht sich am meisten um die Frage, ob und in wieweit die Handelspolitik die wirtschaftliche Blüte der Staaten thatsächlich beherrsche, sowie beherrschen solle und dürfe oder nicht. Träger und Organe einer Handelspolitik können alle menschlichen Gemeinschaften sein: so ursprünglich die Geschlechter und Stämme, welche den Handel mit Nachbarn ordneten; dann die Mark- und Dorfgenossenschasten, welche die freie Nutzung der Allmcnde mit dem Verbote verknüpften, Holz, Steine, Vieh, Wolle, kurz Produkte, die aus der Nutzung der Allmende stammen, hinaus zu lassen; die unbeschränkte Nutzung war nur denkbar für den eigenen Konsum der Mitglieder, Allgemeines Wesen der Handelspolitik. 503 sie wurde durch einen starken Export einzelner unmöglich. Später haben vor allein die Städte und Stadtstaaten, dann die Territorien, erst bei hoher Kultur die größeren Staaten und Staatenbünde Handelspolitik getrieben. Je komplizierter die Gemeinwesen wurden, desto mehr mußte die Handelspolitik in den Händen der souveränen Gewalt liegen; der inoderne Staat muß der Stadt, der Provinz die selbständigen Zwangsmaßnahmen der Handelspolitik verbieten. Aber er muß dulden, daß Städte, wirtschaftliche Vereine, Provinzen, Parteien für gewisse Zwecke der Handelspolitik Propaganda machen, versuchen aus die staatliche Handelspolitik einzuwirken. Jede menschliche Gemeinschaft, welche Handelspolitik treibt und damit das gesamte wirtschaftliche Gedeihen ihrer Glieder sördern will, ist einerseits beherrscht von dunklen, egoistisch-patriotischen Gemeinschaftsgefühlen, von dem Gedanken eines gemeinsamen Kampfes ums Dasein, andererseits von der Einsicht in das zeitweise berechtigte Vorwalten bestimmter Handels- und Produktionsinteressen, die heute anderen vorgezogen werden, zu anderer Zeit wieder hinter jene zurücktreten. Es handelt sich stets darum, die jeweilige richtige Diagonale der Interessen und Kräfte zu finden; es können die zeitweiligen Interessen der Herrschenden den Ausschlag geben, die der Beherrschten, der unteren Klassen übersehen werden. Den reinen Handels- stellen sich bald die Produktionsinteressen, die letzteren den Konsumenteninteressen, die industriellen den agrarischen gegenüber. Es wird so immer leicht ein Kampf der Parteien um die jeweilige Handelspolitik stattfinden. Nur erleuchtete, hochstehende Regierungen, die sich aus eine ausgebildete, gut geleitete öffentliche Meinung und eine normale Staatsverfassung stützen, werden sicher die Wege richtiger Handelspolitik finden und verfolgen. Alle Handelspolitik ist verknüpft mit der Ausbildung der politischen Körper, mit der ganzen Macht- und Staatsbildung der Stämme und Völker, hängt aufs engste mit den Rivalitätskämpfen der Staaten untereinander zusammen. Alle Fortschritte in der Handelspolitik knüpsen an die Fortschritte des Völkerrechts und der Bundes-, Staatsund Reichsverfassungen an. Darnach bestimmen sich die Mittel der Handelspolitik. Die Vorstadien der Handelspolitik beginnen mit rohen Vernichtungskämpfen, mit Fremdherrschaft, Vergewaltigung der Nachbarn; letztere geht dann langsam über zu dem völkerrechtlich geordneten friedlichen Verhältnis des Warenaustausches der Stämme und Staaten. Hiernach können wir uns den Entwickelungsgang der Handelspolitik vorstellen. Natürlich hat im Verhältnis der Stämme und Völker von den ältesten Zeiten an der friedliche Austausch nie ganz gefehlt. Aber leicht überwog in den älteren rohen Zeiten ein solcher, der direkt oder indirekt mit Gewalt sich verband. Sceraub, Vieh- und Menschenraub haben lange sich mit ihm verknüpft. Der älteste Handel lag vielfach, und oit monopolisiert, in den Händen von Häuptlingen und Fürsten, die oft mehr Tribut ertrotzen als tauschen wollten. Wo handelsbegabte Stämme ihre Fahrten zu Wasser und zu Lande in Form von Karawanen- und Schiffszügen ausdehnten, gründeten sie Niederlassungen und Burgen bei Nachbarn und in der Ferne, die oft zur Fremdherrschaft, zur Unterwerfung ganzer Völker, zu ihrer wirtschaftlichen Ausbeutung, mindestens zu ihrer Schuldkncchtschaft führten. Wo schwächere Stämme in der Nachbarschaft besseren Boden, gute Salz- oder Erzlager, günstig gelegene Küsten, Handelswege oder -Plätze hatten, da suchte man sie zu vertreiben. Die politische Herrschaft über die wichtigsten Meere, Küsten, Inseln, Flüsse und Handelswege war stets ein wichtiges Stück der aktiven Handelspolitik, und ist es heute noch. Alle -Verschiedenheit in kriegerischer Organisation, Zahl und Macht, in wirtschaftlicher Technik und Handelsgeschicklichkeit haben ältere Zeiten naiv, später verschleiert irgendwie erobernd, ausbeutend, durch alle Mittel der kriegerischen wie der Handelspolitik wirtschaftlich auszunützen versucht. Die Erwerbung von Ackerbau-, Plantagen-, Bergbau- und anderen Kolonien im Altertum, Mittelalter und der neueren Zeit war stets halb Handels-, halb Kriegs- und Erobe- rungssache und bedeutete stets Gewinnabsi^t und, wenn nicht Ausschließung aller Konkurrenten, so doch in erster Linie nationale Förderung. Eine strenge Geschlossenheit für Ab- und Zuwanderung hatten die rohesten 36* 5«Z4 Merks Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1<)22 Stämme nicht. Aber mit etwas höherer Kultur und stärkerer Zusammenfassung der Kräfte, mit definitiver Seßhaftigkeit, mit der ersten Ausbildung starker Centralgewalten bildeten sich Gewohnheiten und Einrichtungen, welche sür die einzelnen das definitive Verlassen der Heimat ebenso wie die Ausnahme Fremder in die Stämme erschwerten oder unmöglich machten, vielfach alle innere Bewegung der Bürger kontrollierten und erschwerten, das vorübergehende Betreten des Stammesgebietes durch Fremde teils gar nicht gestatteten, teils an Bedingungen und Kontrolle aller Art knüpften. Psychologische, kulturelle, politische und wirtschastliche Ursachen aller Art haben diese Abschließungstendenzen erzeugt. Sie waren sür viele Völker auf gewisser Kulturstufe die Voraussetzung fester Ordnung und Überlieferung ihrer Sitten und Rechtsordnungen, teilweise auch die Voraussetzung der Erhaltung ihrer Kunstfertigkeiten. Handelspolitisch entstand daraus das ältere Fremdenrecht, auf das wir gleich näher kommen. Da die Waren in aller älteren Zeit meist persönlich vom Eigentümer, vom Händler auf den Markt gebracht wurden, da es Verkehrsinstitute, die sie ohne ihren Besitzer beförderten, nicht oder nur in geringem Maße gab, so bestand die Zulassung oder Nichtzulassung aller fremden Konkurrenz damals in den Ordnungen über den Eintritt, den Aufenthalt, die Rechte, die Verkaufserlaubnis für Fremde. Erst langsam, und allgemeiner seit dem 16. bis 18. Jahrhundert, seit es selbständige Posten, eine große Schiffsbeförderung, ein ausgebildetes Frachtgewerbe und einen Kommissionshandel gab, trat die Ordnung der persönlichen Fremdenzulassung handelspolitisch zurück hinter die der Warenzulassung. Das humaner gewordene Völkerrecht ließ jetzt die Fremden im ganzen ohne Bedenken in die Kulturstaaten hinein und heraus, die Handelspolitik konzentrierte sich jetzt darauf, die Waren- Aus- und -Einsuhr zu erlauben oder zu verbieten, die Waren nun gegen Steuer und Zoll oder ohne solche Belastung herein- und hinauszulassen. Alle Handelspolitik älterer und neuerer Zeit wird ganz wesentlich dadurch beeinflußt, daß zwar wohl da und dort mal eine Anzahl gleich starker, wirtschaftlich und technisch im ganzen gleich entwickelter Stämme und Länder miteinander Verkehren, daß aber doch viel häufiger die verkehrenden Staaten an politischer Macht, an maritimen Kräften, an Kapitalreichtum und Technik, an Arbeitsgeschicklichkeit sich weit von einander unterscheiden. Ein großer Teil des Verständnisses aller Handespolitik ruht aus dieser Verschiedenheit. Niemals hat in der Geschichte bei den stärkeren, höher stehenden Völkern die Tendenz zu einer gewissen Handelsherrschaft gefehlt. In der Form hat die Bethätigung dieser Übermacht gewechselt, das Völkerrecht hat nach und nach gewisse Formen der Geltendmachung verpönt, z. B. die Eigentumserklärung von großen Meeren durch einzelne Staaten; aber in der Sache ist auch heute noch der Unterschied vorhanden. Und es liegt in der Natur der Handelsbeziehungen, daß die stärkeren Staaten bei jeder Handelsvertragsverhandlung ihre Macht fühlen lassen, daß die schwächeren die Konkurrenz der stärkeren durch allerlei Mittel, z. B. das der Absperrung, abzuschwächen suchen. Niemals konnte die Erscheinung fehlen, daß die jüngeren, kleineren, wirtschaftlich tiefer stehenden Staaten sich bemühen, durch ihre Handelspolitik aus eine ähnliche Stuse der Handels- und Jndustrieentwickelung zu kommen, wie die voran- geschritteneren sie erreicht haben. Nur sragte es sich immer, ob dieses Ziel besser durch freien Verkehr oder durch Abhaltung der Konkurrenz der stärkeren Staaten erreicht werde. Nachdem wir uns so in kurzen Strichen das Wesen der Handelspolitik, die wichtigsten treibenden Ursachen und die Hauptphasen ihrer Entwickelung klar gemacht, versuchen wir, die letztere im einzelnen und historisch etwas näher zu charakterisieren. 254. Die Handelspolitik kleiner, naturalwirtschaftlicher Stämme war und ist natürlich eine wenig ausgebildete. Die Eigenwirtschaft waltet auf dieser Stufe vor; die meisten Stammesmitglieder verzehren und brauchen nur, was sie selbst herstellen. Nur ein geringer Austausch von Seltenheiten, Waffen, Werkzeugen, Schmuckgegenständen zwischen benachbarten Stämmen und Stammeshäuptlingen findet in der Regel statt. Aber doch giebt es zwischen den Stämmen und ihren Gliedern bereits vielerlei Interessengegensätze: es gilt die Grenzen festzustellen, es sind Bündnisse und Friedensverträge zu schließen; es sind Tributzahlungen, Streitigkeiten über Frauen- 1023^ Die .älteste Handelspolitik kleiner Stamme. 565 und Viehraub zu ordnen, es sind Grenzmärkte und Ähnliches herzustellen. Wir hören von den heutigen afrikanischen Negerstämmen, daß sie ihre nachbarlichen Stammesbeziehungen durch zahllose ungeschriebene Verträge ordnen, welche die Interessensphären der Dori- sürstentümer abgrenzen; die Boten und Gesandten, die solche Verträge abschließen, sind die angesehensten Stammesmitglieder, sie bewahren mit wunderbarem Gedächtnis jedes Wort der getroffenen Abreden noch nach vielen Jahren. Die Verträge beziehen sich Wohl mehr aus andere Gegenstände, z. B. Bündnisse, gemeinsame Kriegszüge, aber doch auch auf wirtschaftliche Gegensätze und Interessen, hauptsächlich auf die Zulassung zum Verkehr, auf die Erlaubnis, daß Stammessremde das Stammesgebiet betreten, auf ihre Behandlung, ihren Handel. Es wäre falsch, anzunehmen, daß die Mehrzahl dieser älteren Stämme sich stets und überwiegend kriegerisch und feindlich gegenüberstehen. Sind sie doch oft desselben Blutes, haben dieselbe oder eine ähnliche Sprache, stehen in Bündnis- und Kriegs- gemeinschaft. Daher ist oft auch die Sitte der Fremdenbehandlung eine freundliche, oft freilich ist sie auch eine harte, barbarische. Es kommt in erster Linie darauf an, wie bluts- und rassenverwandt die Stämme sich suhlen, welche Leidenschaft erregende Kämpfe voraus gingen, welche religiöse Vorstellungen schon die uralt barbarische Aus- fassung von der Rechtlosigkeit jedes Stammessremden ermäßigt haben. Zunächst ist die Grundlage jeder Fremdenbehandlung die Thatsache, daß an sich kein Fremder an den schützenden, sriedenstiftenden Stammeseinrichtungen der Blutrache, des Strafrcchtes, der Rechtshülfe der Geschlechts- und Stammesgenossen Teil hat. Der Todschläger des Fremden ist noch nach westgotischem, doch schon so fremdenfrenndlichem Recht stra'los, h. d. er ist nicht sriedlos, braucht nicht landflüchtig zu werden; bis ties ins spätere Mittelalter ist jedes gestrandete fremde Schiff dem freien, straflosen Raube in den meisten europäischen Staaten preisgegeben. Aber daneben treffen wir bei barbarischen Rassen und Stämmen häufige Aufnahme Fremder in Sippe und Familie, wenn sie gerade Bedarf an Menschen haben, neben Versklavung und Todschlag zu anderer Zeit und gegen andere. Und sehr früh treffen wir freundliche Behandlung von Herolden, Gesandten, Wallsahrern, kurz von unverdächtigen, vorübergehend das Stammesgebiet Betretenden. Ja, bei den Kulturrassen mit etwas geläuterten Religionsvorstellungen tritt uns srühe eine unter dem Schutz der Götter stehende Gastfreundschaft entgegen, die jedem Fremden zu Teil wird, der nur gewisse Ceremonien erfüllt, z. B. die Schwelle des gastlichen Hauses berührt hat. An einzelnen Stellen hat auch durch kriegerische Schicksale, Eroberung, Verpflanzung ganzer Stämme und Stammesteile eine srühe Mischung verschiedener Rassen und Volkselemente stattgesunden, welche teils zur Abmilderung der Fremdenbenachteiligung, teils zur schroffen Klassenherrschaft der höher Stehenden führte. Neben all' dem steht nun als relativ felbständige Erscheinung die Fremdenbehandlung derer, die als Händler in fremde Stämme und Länder eindringen. Das Institut der Gastfreundschaft einerseits, das der alten Rechtlosigkeit der Fremden andererseits, sie standen naturgemäß an der Wiege des nun sich ausbildenden Fremdenrechtes, dessen Zweck der Handel war. Die thatsächliche Voraussetzung derartiger Beziehungen war meist, daß in der Technil des Handels und der Gewerbe geschulte, höher stehende Elemente um des Gewinnes willen in die Gebiete niedriger, primitiver Kultur eindrangen. Die Gefühle und Interessen, auf welche sie hier stießen, konnten auch keine einfachen sein. Die fremden Händler konnten zumal den Häuptlingen, dem Adel als Bringer höherer Kulturgüter und Käufer der heimischen Rohprodukte willkommen sein; sie waren aber stets auch anderen — zumal der großen Menge, die nichts kaufte und wenig zu verkaufen hatte, — verdächtig, ja verhaßt. Daher die Möglichkeit sehr verschiedener Ausbildung der Rechtsinstitute, die aus die fremden Händler Anwendung fanden und noch finden. Die Verschiedenheit ist serner bedingt durch die Zahl und die Art der eindringenden Händler, wie durch die Geschlossenheit und politische Konzentration, die Verfassung der einlassenden Stämme und Völker. Die meist zuerst in größeren Zügen, Karawanen, Schiffsgeschwadern unter ein- 566 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1024 heitlichem Befehl kommenden Fremden können nur landen, Markt halten, verkaufen, wenn ihnen durch Sitte oder Vertrag ein zeitweiliger Aufenthalt erlaubt wird, wenn man ihnen Schutz, Wergeld, ein fogenanntes Gastgericht eingeräumt hat, wenn sie dafür Gebühren zahlen, Geschenke machen, sich Preistaxen, oft auch einer Warenschau unterwerfen, kurz, wenn eine Summe von Beschränkungen der alten Rechtlosigkeit der Fremden eingetreten ist. Aber ebenso häufig verlangt man, daß sie nach bestimmter Frist wieder abziehen; man will ihre dauernde Festsetzung nicht, weil sie leicht zur Fremdherrschaft wird. Man läßt nur gewisse, für unschädlich gehaltene Waren zu, oder verlangt solche Geschenke und Abgaben, daß das Geschäft unmöglich wird. Und je stärker der Frcmdenzufluß ist, je umfangreicher ihre Geschäfte werden, desto allgemeinere Gefahren verbinden sich damit, Gefahren, die leicht viel bedeutsamer erscheinen als der Vorteil dieses ganzen Verkehrs. Der Fremdkausmann wird nicht bloß leicht ein harter Gläubiger und zuletzt ein dauernd sich festsetzender Tyrann; er und sein Verkehr bedrohen die ganze Versassung, die Sitten und Lebensgewohnhciten der Stämme, die sie besuchen. Der Verkehr mit sremden Händlern, zumal mit solchen einer viel höheren Kultur, mit ganz anderen Sitten, auch mit ganz anderen Lastern, mit ganz anderen Religionsvorstellungen löst leicht das ganze psychische und sittliche Gesüge einsacher Stämme auf, erzeugt unter Umständen eine Erschlaffung der vorhandenen Spannkräfte, eine Unbestimmtheit im Entschlüsse und im Handeln, die leicht sehr schädlich wirken. Der Europäer, der oft zuerst nur Spiritus, Schießpulver und Syphilis zu den rohesten Stämmen brachte, hat ihnen meist viel mehr — durch den zu großen Kulturgegensatz — geschadet als genützt. Vor allem aber zerstört leicht die Einführung billiger Waren der höheren Kultur eine bereits entwickelte Technik und schadet so unendlich. Th. Waitz weist nach, daß die Jndiancrstämme durch europäische Waren ihre alte Kunst der Kupferbereitung und viele andere Geschicklichkeiten verloren. Schweinsurt zeigt das Gleiche für die Negervölker und ihre Eisenbereitung, für die sämtlichen nordafrikanischen und muhamedanischen Stämme und ihren ganzen Gewerbfleiß. Manche amerikanische Jndiancrstämme, die früher Jagd und Ackerbau verbanden, haben durch den Pelzhandel mit den Europäern und seinen vorübergehenden Gewinn erst die Jagdtiere in ihrem Gebiete erschöpft und dann gemerkt, daß sie auch den Ackerbau verlernt hatten; sie sind verarmt, an Zahl sehr zurückgegangen (Th. Waitz). Die blühenden malaischen Reiche, welche zur Zeit der Ankunft der Europäer eine erhebliche Kunstsertigkeit und einen eigenen Handel besaßen, sind fast alle durch diese Berührung zurückgegangen und verfallen; nur ein kleiner Teil des Handels blieb in malaischen Händen. Daher hat überall, wo ein lebendiger Stammes- und Staatszusammenhang, eine weitsichtige Regierung vorhanden war, sich eine Reaktion gegen die Fremdenzulassung gebildet, die im ganzen durchaus berechtigt und heilsam war, so oft sie im einzelnen übers Ziel hinaus schoß und zu Engherzigkeit, ja zu barbarischer Vertreibung und Tötung der Fremden führte. Häufig kommt es zu einer die Fremden benachteiligenden, ja ausschließenden Politik, aber erst nachdem sie vorher lange zugelassen waren, nachdem die ungünstigen Folgen sich gezeigt, eine starke Volksleidenfchaft sich gegen sie gebildet, die Anfänge eines eigenen Handels Schutz gegen die Fremden verlangt haben. So ist wohl die Ausschließung der Fremden im alten Ägypten erst in einer Epoche relativ hoher Kultur eingetreten; die Griechen haben die phönikischen Kolonien an ihren Küsten Vertrieben, nachdem sie sie Jahrhunderte lang geduldet. Die Japaner kamen 1550 zuerst mit Europäern, den Portugiesen, in Berührung; Fortschritte im Handel und Schiffsbau waren zunächst die Folge. Aber von 1634 an bis 1853 überwog die Absperrungspolitik; man verbot zuerst den Ausländern in Japan zu landen, den Japanern ins Ausland zu fahren. Es kamen dann gewisse Ausnahmen sür die Holländer und die Chinesen, die Beschränkung des Fremdhandels aus gewisse Quantitäten, auf einen Hafen, Nagasaki, bis Mitte des 19. Jahrhunderts der Umfchwung zu einer freien Fremdenzulassung erfolgte. Die englische fremdenfreundliche Handelspolitik hat erst im 16. und 17. Jahrhundert einem harten Fremdenrecht Platz gemacht, wie wir noch sehen werden. 1025Z Tic Handelspolitik Karthagos. 507 Im ganzen ist der entscheidende Punkt sür die Berechtigung jeder solchen Ab- fperrungspolitik der, ob der zugelassene Handel der Fremden mehr erzieherisch aus den heimischen Bürger wirke, oder entnervend, bestehende Institutionen und technische Fertigkeiten vernichtend. Viel hängt davon ab, wie weit die ganze Kultur der zwei Völker von einander abstehe; je größer die Klust, desto leichter eine ungünstige Wirkung. Es kommt dann aus die Art der getauschten Waren, aus die Zahl der Fremden, aus die Frage an, ob sie nicht bloß wirtschastliche Ausbeutung, sondern auch politische Herrschaft, ja Knechtung der Einheimischen anstreben, wie z. B. die arabischen Händler in Asrika zu einem großen Teil aus klugen, kleinen Hausierern sich zu Despoten der von ihnen ausgebeuteten Negerstämme hinausarbeiteten. — 255. Die Handelspolitik der antiken Völker und Staaten ist uns heute zwar etwas mehr als srüher erschlossen, bleibt uns aber doch in vielen Punkten dunkel. Wir versuchen das Wichtigste, was festzustehen scheint, kurz zusammenzufassen. Die Handelspolitik diefer Epoche knüpft an die Einrichtungen der ältesten Zeit, wie wir sie eben kennen lernten, vielfach an, geht aber mit der höheren wirtschaftlichen Kultur der größeren Staaten doch weit darüber hinaus, nähert sich an einzelnen Punkten schon modernen Einrichtungen. a. Die Phöniker hatten Hunderte von Handelsniederlassungen etwa 1600—700 v. Chr. gegründet, sie aber meist nicht zu eigenen Staaten ausgeweitet; sie wurden da und dort z. B. durch die rasch aufstrebenden und gelehrigen Griechen von der Küste Kleinasiens, den Inseln des ägäischen Meeres relativ leicht von 1100—800 Vertrieben. Im Westmeere, zumal in Karthago, hielten sie sich länger. Über seine Handelspolitik sind wir etwas unterrichtet. Karthago hatte 800—600 v. Ch. in Numidien und im mauretanischen Spanien sich ein System von Bundesgenossenstädten und Unterthanenlanden angegliedert, 600—500 v. Chr. Sizilien und Sardinien teilweise unterworfen; es dehnte feine Machtsphäre bis aus die westasrikanische Küste und Südgallien aus; mit Etrurien hatte es zahlreiche Verträge geschlossen. Es scheint längere Zeit mit den griechischen Kolonien, mit Massilia und anderen Feinden in dem heftigsten politischen und Handels- kampf gestanden, die Griechenstädte in der Hauptsache vom westlichen Mittelmeerbandel verdrängt, durch ein System von Handelsverträgen (2. Hälste des 6. Jahrhunderts) sich teils das Handelsmonopol gesichert, teils eine kartellartige Gebietsabgrenzung gegenüber den Rivalen vorgenommen zu haben, die dann jahrhundertelang im ganzen vorhielt. Dabei hatte es die meisten seiner eigenen Bundesgenossen so in Abhängigkeit gebracht, daß aller fremder Handel zu ihnen über Karthago gehen mußte. Mit den Fremden paktierten die Punier so, daß sie für sich das größtmögliche Marktgebiet zum ausschließlichen Handel behielten. Mit den Etruskern hatten sie sich gegen die Griechen verbunden ; sie hatten jenen Korsika überlassen, dafür verzichteten diese aus den sardinischen Handel und den nach den ferneren spanischen Gebieten über das Kap de la Noa und die Säulen des Herkules hinaus. Ähnlich waren die Verträge mit den Massiliern; diese sollten in der Hauptsache nur den Handel nach Norden und der Bai von Biskaya behalten. Der erste Handelsvertrag mit Rom, 509 v. Chr. (Datierung nach Nissen, Nitzsch, Meltzer) geht dahin, daß die Römer aus jeden Handel jenseits des schönen Vorgebirges verzichten, daß Sizilien beiden Kontrahenten freisteht, daß die Römer nach Karthago, Sardinien und der lybifchen Bundesstadt Wohl handeln, aber nur in Gegenwart staatlicher Beamter verlausen dürfen, welche nach der Zollzahlung für den Kaufpreis haften. Ähnliche Vertragsbestimmungen wie die letzteren sind im Mittelalter häufig, z. B. im Vertrag zwischen Ägypten und Genua 1290;»Derartiges räumt der stärkere dem schwächeren Handelsstaat ein, dem er gewisse Konzessionen machen muß, den er aber im ganzen in Schranken halten will und kann. Weiter versprachen die Karthager den Römern dafür, daß sie aus das ganze westliche Mittelmeer verzichten, kein Kastell in Latium zu bauen, keine Bundes- oder unterthänige Stadt Roms anzugreisen, eine etwa in Latium eroberte Stadt den Römern auszuliefern. Jni zweiten Vertrag (348 v. Chr.) kommen die monopolistischen und Machttcndenzen der Punier noch mehr zu Tage: den Römern wird jetzt der Handel nach Sardinien und Afrika (außer nach der Stadt 568 McrteZ Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. Karthago) ebenso wie der nach Spanien und den Säulen des Herkules verboten. Fünf Jahre später setzt ein dritter Vertrag dasselbe für das von Rom einverleibte Kampanien fest. Ein vierter (etwa 306 v. Chr.) hat nach Meltzer im ganzen Ähnliches enthalten, macht aber doch dem römifchen, seither gestiegenen Handel etwas mehr Zugeständnisse: Rom soll nicht in sizilische, Karthago nicht in die italischen Verhältnisse eingreifen, Korsika von keinem der beiden Kontrahenten befetzt werden. Wir fehcn, es ist eine auf maritime Macht gestützte, die Konkurrenten beseitigende oder einschnürende Handelspolitik: Karthago will seinen Stapel vermehren; es will billig allein in Spanien und sonst einkaufen; feine Kunden sollen teuer allein in Karthago, nicht etwa in Utika und andern Bundesstädten einkaufen. Eratosthenes, der Vater der Geographie (273—194 v. Chr.), erzählt, daß die Karthager jeden fremden Schiffer, den sie auf verbotener Straße trafen, ins Meer stürzten. In Karthago war jeder fremde Händler stets, wie später in Venedig, streng kontrolliert. Mommsen vermutet, daß Karthago feine Bundesstädte — mit Ausnahme Utikas — handelspolitisch schlecht behandelt habe, und daß deshalb dieselben so viel weniger treu gewesen seien als die Roms. Es war die Klippe aller antiken bundesgenössischen Handelspolitik, auch der attischen, und im Mittelalter der hansischen. — d. Aus der Entwickelung der griechischen Handelspolitik treten uns, so weit wir sie zu erkennen vermögen, die zwei entgegengesetzten Züge aller älteren Fremden- Politik entgegen. Wir sehen einerseits, daß Stammes- und Religionsgemeinschaft, Bündnisse und liberale Verwaltungspolitik in der Aufnahme der Fremden zur Niederlassung in den blühenden jonischen Staaten, hauptsächlich in Athen, einen modernen, humanen Zug der griechischen Handelspolitik erzeugen. Aber daneben entsteht auch ein brutaler Handelsneid der konkurrierenden, reich gewordenen Städte untereinander. Die Faktoreien, die Milet, Samos, Agina in Ägypten erwarben, wurden den übrigen griechischen Städten verschlossen. Das Märchen von der Freiheit griechischen Handels und Verkehrs, das Heeren im Geiste A. Smiths sich erdacht, hat schon A. Böckh zerstört. Er sagt, die Athener scheuten keinen Handelszwang, sobald er ihnen vorteilhaft schien. Wo Attika an fremder Küste Niederlassungen und Märkte gründet, hat die Stadt den dortigen Handel ebenso ausschließlich ihren Bürgern vorbehalten, wie später die Portugiesen, die Holländer, die Engländer. In einem Vertrag mit Keos bedingt sich Athen aus, die Rötelausfuhr ganz allein betreiben zu dürfen. Mit dem bosporischen Fürsten Leukon verabredet Athen Befreiung der attischen Kaufleute von Ausfuhrzöllen und andere Begünstigungen. Die Getreideausfuhr aus dem Schwarzen Meer sucht es ganz in seine Gewalt zu bringen; neben der Zollfreiheit, die die anderen nicht haben, verlangt es das Recht, seine Schiffe stets zuerst laden, auch in Hungerjahren ausführen zu dürfen. Von allem nach Athen kommenden Getreide mußte Zweidrittel der Ladung in Athen bleiben; attische Bürger durften Getreide nur nach Athen führen. Häufige und lange Handelssperren kommen vor, spielen bei Ausbruch des peloponnesischen Krieges eine Rolle. Im Jahre 445 v. Chr. muß Athen in dem es demütigenden Frieden versprechen, Sparta und dessen Bündner (also hauptsächlich Korinth) nicht mehr vom freien Verkehr auszuschließen. Bei der Expedition nach Sizilien scheint es sich wesentlich um Zulassung und Nichtzulassung der einzelnen Städte zu dem wichtigen Jndustrie- absatz nach und Kornbezug aus dem Westen gehandelt zu haben. Was die Gleichstellung der attischen Bundesgenossen in Handelssachen betrifft, so läßt Thukydides den attischen Gesandten in Sparta gegenüber den Klagen der Bündner naiv erklären, es sei recht und sei würdig, daß der Schwächere von dem Stärkeren eingeschränkt werde. Xenophon sagt, die attische Demokratie scheint es vorzuziehen, daß die Bundesgenossen nicht wohlhabend werden, sondern nur so viel behalten, um zu leben und zu arbeiten, und damit außer stände sind, an Aufstände zu denken. Über die Fremdenbehandlung sagt derselbe Autor, Athen würde sehr gewinnen, wenn man die fremden Handelsleute, die ihrer Geschäfte wegen nach Athen kommen, auf eine ehrenvollere und gastfreiere Weise behandelte. Mag die spätere Zeit, in der Xenophon lebte, Athen längst zurückging, eng- 1027) Tie griechische und römische Handelspolitik. 569 herziger als früher gewesen sein, das bleibt, daß der griechische Lokalgeist und Lokal- egoismus auch in seiner besseren Zeit über eine egoistische Stadtwirtschastspolitik nicht recht hinauskam, daß daran gerade die Bundesversassungen scheiterten. Es war schon viel, daß Versuche solcher Bündnisse und Handelsvereine überhaupt gemacht wurden: zur Idee der vollen handelspolitischen Rechtsgleichheit im Bunde erhob man sich noch nicht. Daß in den hellenistischen großen einheitlichen Reichen die engherzige städtische Handels- und Fremdenpolitik nach innen zurücktrat, von der einheitlichen Reichspolitik bekämpft wurde, ist wahrscheinlich. Nach außen aber werden diese größeren Reiche ohne Zweifel eine egoistisch-merkantilistische Politik verfolgt haben, wie es Lumbroso für das Lagidische Reich nachweist. o. Für die römische Handelspolitik ist bis zur Unterwerfung Italiens die Ausbildung des Bundesverhältnisses das Wichtigste. Mommsen sucht nachzuweisen, daß der Stadt Rom gelang, was Athen und Karthago durch ihre engherzige Handelspolitik gegenüber ihren Bundesgenossen mißlang. Das I^osAus LIassiknium von 493 v. Chr. giebt allen Gliedern des latinischen Bundes Lomnisreiuro. und LZouniMuin, Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit im Bundesgebiet. Man war in Rom noch nicht handelspolitisch egoistisch, weil noch die Interessen und Anschauungen eines Bauern- und Kriegerstaates vorwalteten, weil auch die Patrizieraristokratie nur ein Interesse an guter, leichter Ausfuhr ihres Viehes, ihrer Wolle, ihrer Häute hatte. Solche agrarischen Aristokraten sind stets sremdenfreundlich. Der Handel war überhaupt noch nicht sehr bedeutend. Nach dem Latinerkrieg (338 v. Chr.) verwandelte sich das Bundesverhältnis in eine Hegemonie der Stadt Rom, jede einzelne latinische Stadt trat in ein besonderes Rechtsverhältnis zu Rom, einzelnen wurde Oowinvi-eiunl und Oonnnkinin, allen das freie Bündnisrecht genommen. Aber Rom scheint zunächst keine Handelsvorrechte beansprucht zu haben. Auch die Ausdehnung auf Samnien und Etrurien erfolgte durch ein System von Verträgen und Unterwerfungen, die von militärischen, agrarischen und Steuergesichtspunkten, nicht von handelspolitischem Egoismus erfüllt sind. Ein liberales Gastrecht bildete sich aus; ein System von Familien- und Gemeindeverträgen über das Gastrecht entsteht, letztere werden aus Kupfertafeln im Tempel der Fides aufgestellt; im einzelnen sind sie vielfach abweichend, im ganzen liberal, so lange die ältere Politik vorherrschte, welche Cato und die Scipionen noch vertraten, welche nicht Beherrschung und Ausbeutung von Vogteilanden, sondern ein billiges Bundesgenossensystem anstrebte. Aus diesem liberalen Fremden- und Bundesgenossenrecht heraus ist das ^u8 Asntium in der Hand des ?i-Ästor psisAiinus (242 v. Chr. eingesetzt) entstanden. Das wurde nach den puniichen Kriegen, nach der Eroberung Griechenlands und Kleinasiens, mit dem Siege der kapitalistischen Publikaneninteressen anders. Jetzt entschieden Geld-, Kapital-, Handelsinteressen das Verhältnis zu den Nichtrömern. Jetzt wies man (187 v. Chr.) auf einmal 12 000 Bundesgenofsen und Latiner aus der Stadt Rom aus; jetzt suchte man, selbst wo man die eroberten Provinzen nicht einverleibte (wie Mazedonien 168 v. Chr.), ihren Handel zu vernichten: man teilte Mazedonien in vier selbständige Teile, denen jeder gegenseitige Handel, sowie die Ausfuhr von Schiffsholz untersagt wurde, wodurch man zugleich dem Bundesgenossen und Handelskonkurrenten Rhodos einen Stoß gab. Jetzt strebte man, wie 187 v. Chr. in Ambracia, nach differentieller Zollfreihcit, nach Bevorzugung und Monopolen aller Art. Jetzt vernichtete man die wichtigsten Handelskonkurrenzstädte: Karthago, Korinth und andere, während man den italischen Bundesgenossen die längst begehrte volle Rechtsgleichheit aus Handelsneid verweigerte. Volle Klarheit über die Handelspolitik der letzten 150 Jahre der Republik haben wir nicht. Wahrscheinlich ist aber eine sehr starke egoistische Entartung im angegebenen Sinne, dem erst der Principat ein Ende zu machen suchte. Die verstärkte Central- gewalt schuf nach und nach Rechtsgleichheit der Provinzen und Gemeinden und damit einen relativ freien Verkehr im Inneren des großen Reiches, eine Art Handelsfreiheit. Freilich behielten manche Städte ihre felbständige Zoll- und Handelspolitik, wie wir es von Byzanz, Palmyra, Athen wissen. Hadrian bestimmte, daß von der Ölernte 570 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1028 Attikas stets ^3 im Interesse des Lokalbedarses von der Ausfuhr ausgeschlossen sei. Aber die im Inneren vorkommenden Aus- und Einfuhrzölle waren sehr mäßig, wesentlich Finanzzölle, und betrugen in der Regel nur 2—5 °/o. Die Sachkenner nehmen an, die die römischen Bürger einseitig begünstigenden Handelseinrichtungen der früheren Zeit seien von den Kaisern beseitigt oder ermäßigt worden. Der Handel über das Reich hinaus unterlag kaum einer handelspolitischen Ordnung, sondern mehr einer militärischen und Sicherheitsrcgelung; es wurde an gewissen Punkten die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial, auch von Öl, Getreide, Salz und Geld verboten; es wurde an gefährdeten Stellen den Römern das Betreten des Auslandes, den Barbaren das des Inlandes verboten. Das ist ähnlich unter Karl d. Gr. und später an der slavisch-deutschen Grenze bis ins 17. und 18. Jahrhundert vorgekommen, hatte stets lokale Ursachen, nicht große handelspolitische Zwecke. — Wollen wir kurz sagen, was das Wichtigste und Neue in dieser antiken Handelspolitik war, so ist es einerseits der Fortschritt von einer bloßen Stadt- zu einer Bundes- und Reichshandelspolitik. Das Fremdeurecht spielt noch eine große Rolle, wird aber in Athen und Rom zeitweise human ermäßigt. Neben einer Politik, welche nur die Handelsüberlegenheit der seefahrenden Zwischenhändler steigern will, kommt schon eine Handelspolitik vor, die auf Aus- und Einfuhrsörderung von Industrie-Waren, ja von Getreide und Nahrungsmitteln zielt. Neben der barbarisch-monopolistischen Härte der punischen und teilweise auch der griechischen und römischen Handelspolitik beginnen entgegengesetzte Strömungen infolge von Bundesverhaltnissen und großer einheitlicher Reichsbildungen. Immer bedeutet die Handelspolitik in der antiken Staatenwelt nicht so viel wie in der neueren Zeit, weil damals Natural- und Eigenwirtschaft vielmehr vorherrschen, weil nicht wie in den letzten Jahrhunderten ein so großer Teil aller Produktion und Einkommensverteilung vom Handel und den Institutionen abhängt, die seine Entwickelungen sördern oder hemmen können. 256. Die mittelalterliche Handelspolitik der Städte, hauptsächlich der italienischen und deutschen; die hanseatische Handelspolitik. Die mittelalterliche Handelspolitik ist wieder wesentlich eine städtische. Soweit größere Staatsbildungen vorhanden sind, stellen sie lose agrarische Körper dar, die finanzielle, kriegerische, kirchliche Zwecke haben, die da und dort die Reste antiken Handels erhalten, den neu sich bildenden Verkehr fördern, den Kaufleuten Rechtsschutz verleihen, das Gast- und Fremdenrecht, soweit es barbarische Züge trägt, mildern wollen, die aber eine eigentliche Handelspolitik nicht treiben. Wir begnügen uns, über die Handelspolitik der italienischen und deutschen Städte, sowie über die des hanseatischen Bundes, einiges zu sagen. k. Der italienische Handel des srühen Mittelalters hat aus dem Altertum mancherlei Gewohnheiten, Einrichtungen und Verbindungen gerettet. Italien blieb neben Byzanz das Bindeglied für die Versorgung des Abendlandes mit den Waren des Orients. Die zwei Städte, die zuerst durch ihren Handel emporkamen, dankten es der langen Erhaltung ihrer politischen und sonstigen Beziehungen zu Byzanz. Aber die staatliche Einheit Italiens ist verschwunden. Die großen Kommunen gehen die Wege einer egoistischen Stadtwirtschaftspolitik; jede sucht der anderen zu schaden, ihr den Zugang zu den Schätzen des Orients zu sperren, dort ein Monopol zu erreichen, wenn es geht, den Rivalen zu vernichten. Es handelt sich um eine durchaus kriegerische, gewaltsame Handelspolitik, vielfach auch um ein schroffes Fremdenrecht. War Amalfi von etwa 800 bis 1031 in der Vorhand gewesen, so verlor es durch seine Einverleibung in den Normannenstaat 1031 seine Vorrechte in Byzanz und 1135 durch seine Eroberung seitens einer pisanischen Flotte so ziemlich seinen Handel. Pisas Handclsblüte fällt in die Zeit von 1017 bis 1284; im erstern Jahre hat es Sardinien erobert, war dann durch die Kreuzzüge und zahllose auswärtige Stationen und Burgen (man zählte 554) reich geworden; es beherrschte das westliche Mittelmeer, bis es 1284—1300 den Kämpfen mit Genua erlag. Genuas Glanzzeit liegt 1206—1381; wie vorher der Kampf mit Pisa, so steigerte später der mit Venedig seine Kräfte; es 1029Z Tie italienische städtische Handelspolitik, die vcnetianischc. 571 gelingt Genua, die große handelspolitische Schöpfung Venedigs, das lateinische Kaisertum (1204—1261 bestehend) zu stürzen (1261), das Schwarze Meer für sich zu monopolisieren; es droht Venedig durch seine Festsetzung in Chioggia lahm zu legen: da stürzt der Handelskrieg mit Venedig 1378—1381, die Vernichtung seiner Flotte, der Verlust Chioggias Genua von seiner Höhe. Der venetianische Handel bleibt jetzt als Sieger auf dem Platze, bis er von Ende des 15. Jahrhunderts an durch das Vordringen der Türken, durch die neuen Seewege nach Ostindien, durch das Emporkommen der West- mächtc langsam zurückgedrängt wird. Wo die Länder, mit denen die italienischen Handelsstädte im Mittelmeer Verkehr hatten, schwach genug waren, richteten diese ihre direkte politisch-militärische Herrschast auf; die Venetianer unterwarfen sich ganz Dalmatien, später errichteten sie das sogenannte lateinische Kaisertum, in dem sie hauptsächlich herrschten; in den Kreuzfahrerstaaten ließen sie sich ein Drittel der Städte und Landschaften anWeifen. Wo das in der Levante nicht ging, gründeten die Italiener in den fremden Städten wenigstens ihre exterritorialen Handelsauartiere, die sie befestigten, die nur ihrer Gerichtsbarkeit unterstanden. Die ganzen Kreuzzüge waren für alle diefe italienischen Handelsstädte wesentlich ein Mittel des Fracht- und Handelsgewinnes und noch mehr ein Mittel der Erwerbung von Macht, Einfluß, Festsetzung und Privilegien. Alle diese Tendenzen steigerten aber auch die handelspolitischen Rivalitäten der italienischen Städte unter sich. Wie der oben angedeutete Aufschwung der einzelnen Haupthandelsstädte sich an ihre Kriege und Seeschlachten gegen Dritte und untereinander anknüpfte, so haben sie auch im kleinen sich stets bekämpft, nicht bloß durch Preisherabsetzung und bessere Warenlieserung, sondern ebenso sehr durch List, Seeraub und andere solche Mittel. Zumal Pisa und Genua haben lange den Seeraub begünstigt, wenn er nur der eigenen Schiffe schonte. Wo die Italiener in derselben Stadt Quartiere und Faktoreien nebeneinander hatten, wie vor allem in Byzanz, war es stets fraglich, ob die Italiener zusammen bei der heimischen Bevölkerung verhaßter seien als die Italiener unter sich. Immer wieder bedrohte ein Quartier das andere, griff es an, äscherte es ein. In Byzanz suchte der Kaiser selbst, um ihren wucherischen Handelsfreunden etwas am Zeuge zu flicken, häufig das eine Quartier heimlich gegen das andere aufzuhetzen; 1162 überfallen 1000 Pisaner das Quartier der 300 Genuesen; 1255—1258 wurde ganz Syrien durch den offenen Krieg der Genuefen und Venetianer verwüstet. Zuletzt wich man sich aus; wie die Venetianer den Genuesen das Schwarze Meer überließen, so dominierten die Venetianer dann allein in Ägypten, Griechenland und auf vielen Inseln. Wo man sich im Orient gegenseitig dulden mußte, kämpfte man um niedrigere Zölle als andere Fremde und als die Einheimischen und um ein besseres Fremdenrecht. Als Dank für kriegerische Hülfe gegen die Normannen erhielten die Venetianer 1082 im ganzen byzantinischen Reich Zollfreiheit und freien Verkehr; andere Städte und Stationen zahlten 2, 4, 10, 12°/» des Wertes als Zoll; nicht verkaufte Waren durften die Venetianer wieder abführen, andere nicht. Die in Alexandrien von Venetianern gekauften Waren wurden nach einer Taxe bezahlt, die eine Kommission machte; sie war halb vom venetianischen Konsul, halb von der muselmännischen Zollbehörde ernannt. Das Ziel der italienischen Handelsstädte, vor allem Venedigs, ging dahin, die orientalischen Waren erst in Byzanz, später im Schwarzen Meere und in Syrien, zuletzt in Ägypten selbst zu holen, sie möglichst allein auf den einheimischen Markt zu bringen, andere, besonders deutsche Kaufleute, nicht in den Orient kommen zu lassen. Venedig sollte der Brennpunkt des Welthandels werden, wo der Osten und Westen, aber durch die venetianische Zwischenhand, sich trifft. Venedig wurde, soweit es ging, zum Zwangsstapel- und Umschlageplatz des damaligen Welthandels gemacht; torsusös rioi» pnssillt aliquain Nercautisuill. I^svantis oonclnevis Vsnetias (Schulte); es Wurde Vom 10.—16. Jahrhundert, was Byzanz vom 6.—9. gewesen war. Die venetianischen großen Handelsschiffe waren staatlich; die Räume wurden an die Venetianer versteigert; kein Nichtbürger durfte auf ihnen verfrachten. Mit den aufstrebenden oberdeutschen Städten hatte Venedig das Abkommen getroffen, daß kein Venetianer Waren nach 572 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1030 Deutschland zum Verlaus bringe, sie höchstens durchführe und dann erst in Köln ausbinde; daß aber der Deutsche seine Waren selbst (aber keine unterwegs in Italien gekauften) nach Venedig bringe, daß er dort im deutschen Kaufhaus am Rialto (Fondaco) unter strenger Aufsicht wohne, nur an Venetianer im Fondaco verkaufe, nur von ihnen einkaufe, kein Schiff betrete, mit keinem Gast handle, für alle mitgebrachten deutschen Waren wieder venetianische, kein Geld mitnehme. Eine harte Schranke und doch auch für die Deutschen von Gewinn; sie wurden damit die schwere italienische Konkurrenz in Deutschland los, während in Frankreich der Geld- und Großwarenhandel bis ins 16. und 17. Jahrhundert in italienischen Händen blieb. Dalmatien und die Städte der tsir-r tm-iu^, die Venedig Unterthan wurden, durften keinen erheblichen Außenhandel treiben; in Venedig sollten sie ein- und verkaufen; ein Kastell an der Pomündung wachte darüber, daß die venetianischen Landstädte nicht in die See führen; der enorme Salzhandel Dalmatiens zu Lande wurde durch hohe Ausfuhrzölle erschwert; das dalmatinische Salz sollte von Venedig aus die sämtlichen Levantehäfen versorgen. Die Industrie wurde hauptsächlich in Venedig und den umliegenden Inseln mit allen möglichen staatlichen Mitteln gepflegt; die Glas-, die Seidenindustrie, die Brokat- und Samtweberei, die Waffen- und Goldschmiedekunst erreichten damit hohe Blüte. Konkurrierende Waren wurden zur Einfuhr verboten; die Ausfuhr von gutem Rohstoff (z. B. dem Sande für das Glas) wurde untersagt, wie die Auswanderung der Arbeiter. Es war ein städtischer Merkantilismus mit einer klugen, vorsichtigen Staatslenkung der ganzen städtisch-territorialen Wirtschaft, wie nur eine große kaufmännische Aristokratie ihn so geschickt durchführen konnte; es War ein Geist des Monopoles und Handelsncides, wie nur eine Welthandelsstadt mit 200 000 Seelen sie gegenüber anderen schwächeren Staaten und Ländern und gegenüber dem eigenen, ganz abhängigen Land- und Jnselgebiet ausdenken konnte. Daß die Wurzel der venetianischen Handelsgröße in seiner Lage, in seinen Bürgern, seiner politischen aristokratisch-centralisicrten Verfassung lag, wird kein Kundiger leugnen; aber ebenso wenig, daß nur dieses Monopol- systcm den Wohlstand und die Macht zu solch' seltener Höhe führen konnte. Daß dieses System dann in seiner harten Überspannung auch viel Schaden anrichtete, ist nicht zweifelhaft, wohl aber, ob ein Umschwung zu anderer, liberalerer Handelspolitik psychologisch und politisch möglich und wirtschaftlich segensreich in dem geographisch so gestalteten Küstenstaat gewesen wäre. Seinem Umsang nach war Venedig schon ein erheblicher Territorial- und Kolonialstaat; seine Bevölkerung erreichte im 15.-16. Jahrhundert 1,3—1,6 Mill. Menschen, sein Gebiet über 100 000 c^m, sein jährlicher Handelsumsatz 100 Mill. heutige Mark; aber seine Handelspolitik blieb eine städtische, so modern, so centralistisch sie war, so sehr sie die staatliche merkantilistische Politik vorbereitete, die moderne Verwaltung und Statistik begründete. — Aus die liberalere Handelspolitik Genuas, sowie die der anderen italienischen Städte einzugehen, verbietet der Raum. Die Handelspolitik Toskanas (16. Jahrhundert 22149 c^m, 0,8 Mill. Seelen), des Kirchenstaates (41 823 c^m, 1,5 Mill. Seelen), Mailands (Stadt 135 000, Gebiet 1 Mill. Seelen), Neapels und anderer ähnlicher Gebiete vom 15.—18. Jahrhundert gehört schon ganz der territorialen Epoche an. — d. Die mittelalterliche Stadtwir Schaft haben wir wesentlich im Anschluß an deutsche Zustände I § 105 S. 293—298 geschildert; wie die Unterordnung unter die Staatsgewalt und die socialen Kämpfe in den einzelnen Ländern beschaffen waren, sahen wir oben II § 248 S. 516—518. In Deutschland erreichte keine Stadt die Selbständigkeit und Handelsgröße wie Pisa, Genua, Venedig. Aber eine große Zahl der Reichs- und Landesstädte erblühte doch vom 12.-15. Jahrhundert so, daß sie eine selbständige Handels- und Wirtschaftspolitik, wenn auch in viel engerem Rahmen als die italienischen Kommunen, treiben konnten. Das Hauptziel der städtischen deutschen Handelspolitik im Mittelalter ist, der beherrschende Mittelpunkt und Markt ihrer agrarischen Umgebung zu werden. 1031) Tie deutsche städtische Handelspolitik, das Gastrccht. 573 der letzteren Handel und Gewerbe zu erschweren oder zu verbieten, sie durch das Wochcn- markts- und Fürkaufsrecht, sowie durch besondere Abmachungen zu zwingen, alle Rohprodukte in der Stadt zu verkaufen, alle Kunst- und Gewerbeprodukte dort einzukaufen. Ihr weiteres Ziel ist, durch das Zunftrecht, den Zunftzwang, die Jahrmarktsordnung den städtifchen Zunftmeistern den Absatz in Stadt und Umgebung zu sichern; gewerbliche Produkte anderer Städte, selbst Wein und Bier, auch den Verkauf fremder Waren durch die örtlichen Krämer erschwerte man oft, ja verbot ihn zeitweise. Jahrmarkt und Messen sind die periodisch geöffneten Ventile für den freien Verkehr von außen her (vergl. oben II § 153 S. 19—25). Wir brauchen dabei nicht zu verweilen. Wohl aber wollen wir etwas von dem damaligen deutschen Gast- oder Fremdenrecht sagen, weil es das wichtigste Institut für die Handelspolitik im Mittelalter überhaupt, hauptfächlich für den beginnenden Groß- und Zwischenhandel ist. Das Gastrecht, wie wir es in den deutschen Staaten von 1200—1600 in der Hauptsache finden, behandelt den nichtdeutschen Kaufmann und Handwerker, wie den aus anderen deutschen Gegenden und Städten im ganzen so freundlich, ja noch freundlicher als die älteren fürstlichen Anordnungen von Karl dem Großen an. Viele Städte sichern sich gegenseitig sogar volle Rechtsgleichheit zu, alle sagen dem Fremden ein rasches Gastgericht, oft auch NichtHaftung für die Schulden von Mitbürgern, Verabfolgung des Nachlasses im Sterbefall zu. Aber die Rechtsgleichheit ist in zivil- und straf- prozeßrcchtlichem Sinne, nicht in dem der Marktbethätigung gemeint. Die zwei grundlegenden Sätze gelten fast in allen Städten von einiger Bedeutung gleichmäßig: „Der Gast soll außer dem Jahrmarkt nicht im einzelnen verkaufen und zweitens, der Gast soll nicht mit dem Gast, sondern nur mit dem Ortsbürger kaufschlagen". Der erste Satz schützt den Kleinhändler und Handwerker, mit Ausnahme der Jahrmarktszeit, gegen die überlegene Konkurrenz des fremden Kaufmannes und Handwerkers; der zweite soll den örtlichen Kaufmann, hauptsächlich den Großhändler, davor schützen, daß zwei Fremde in feiner Stadt über seinen Kopf weg Geschäfte machen: der Straßburger und Mainzer soll in Köln mit dem Fläming nicht direkt Handel treiben. Ausnahmen von diesen Vorschriften kommen in geschickter Anpassung an besondere Verhältnisse wohl zahlreich vor, heben aber das Princip so wenig auf wie der zeitweise Nachlaß in der Handhabung der Vorschriften, der in guten Zeiten immer wieder eintritt, um in schlechter Zeit, wenn die Konkurrenz drückt, wieder aufzuhören; man läßt z. B. Fremde da und dort Wein und Salz jeder Zeit detaillieren, weil das dem Ortsbürger nicht schadet; oder man macht Ausnahmen, wo man durch Nachgiebigkeit fremde Händler anlocken will. Alle weiteren Schranken des Gästerechts sind Konsequenzen aus den zwei genannten Sätzen: oft ist das Aufenthaltsrecht des Fremden zeitlich beschränkt; an Stelle der Jahrmarktstage sind oft nur 2—3, oft auch 28, 42, 60 Tage des Aufenthaltes im Jahre erlaubt; häufig ist dem Fremden nicht erlaubt, eigen Feuer und Rauch zu haben. Eine Folge des Verbotes des Detailverkaufes ist es, daß man dem Fremden hausierenden Verkauf auf dem Platten Lande untersagte; in Nürnberg ist den Wirten verboten, die Gäste aufs umliegende Land zu begleiten, ihm dazu Pferde zu geben. Oft sind den Fremden bestimmte Plätze im Kaufhaus, oder wo sie sonst marktpolizeilich kontrolliert werden können, angewiesen; verkauft er vom Wagen herab, so ist diesem die Stelle bezeichnet. Unter steter Kontrolle der Gastwirte, Unterkäufer, Messer soll der Fremde handeln; oft darf er kein eigen Maß und Gewicht haben. Die Sätze, daß kein Bürger mit einem Gast Gesellschaft haben oder mit des Gastes Pfennigen einkaufen soll, haben den Zweck, die Verwischung der Grenze zwischen Bürger- und Gastgeschäft zu hindern. Sie sind seit dem 15. Jahrhundert in den großen Handelsstädten nicht mehr aufrecht zu erhalten. Von Zoll sind einzelne fremde Städte und ihre Bürger frei, hauptsächlich auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen oder auf Grund königlicher und fürstlicher Privilegien; andere, deren Konkurrenz man fürchtet, zahlen höheren Zoll, höhere Stätte-, Unterkaufs- und andere Gebühren. Es besteht fast überall ein kompliziertes Differentialsystem von Zahlungen, das zu unzähligen Unterschleifen Anlaß giebt, obwohl Eide der Bürger und der Gäste jeden zur Ehrlichkeit verpflichten. 574 Viertes Buch, Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. 1^1032 Im einzelnen geht das Gastrecht oft noch weiter: man zwingt die Gäste zu einem Taxpreis zu verkaufen, den die Stadtbehörde gemacht; man verbietet Waren unverkauft wieder weg zu führen; man verbietet, am Ort Eingekauftes wieder am Ort zu veräußern. Getreide zu kaufen ist dem Gast oft ganz verboten; vielfach gilt der Satz, daß ein erheblicher Teil des eingeführten Getreides in der Stadt bleiben muß. Aller Handel ging ja in früheren Zeiten in kleinen Stationen vor sich, und jede Stadt wollte sich ihren Gewinn und Anteil daran sichern; das that sie am besten, wenn sie die Verbindung zwischen Ost und West, Nord und Süd, zwischen Produzent und Konsument sicher und allein in der Hand behielt; es ist die Politik der Phöniker, der Griechen, der Venetianer In der mittelalterlichen Landstadt wurde das Princip zu einer Art spießbürgerlich-lokaler Einrichtung, ganz vom städtischen Kirchturmsinteresse beherrscht, vom Stapel-, Straßen- und Jahrmarktsrecht unterstützt. Es ist natürlich, daß die Landesherrn, von weiteren Gesichtspunkten beherrscht, oft ermäßigend in dieses enge Gastrecht eingriffen. Karl IV. befreite die Venetianer und Griechen, Nürnberger und Augsburger vom Prager Verbot des Handels von Gast zu Gast; auch weitsichtigere Stadträte thaten Ähnliches. Der Braunschweiger Rat verfügte z. B. 1412: olc maok dir Alisst in^t ^Iiasts vnl kopsIaAsu. Auf die Ermäßigung des Gastrechts zwischen den Hansestädten kommen wir gleich noch. Es sei zum Schluß nur auf die generellen Ursachen hingewiesen, die von zwei entgegengesetzten Seiten her dieses städtisch-egoistische Gastrecht untergruben: 1. wo die Städte machtlos ->inem kräftigen feudalen Fürstentum gegenüberstanden, das fremde Kaufleute und Handwerker als kulturfördernd begünstigte, wie in ganz Nordenropa, und 2. wo der einheimische Handel und das städtische Gewerbe sich so stark und übermächtig fühlten, daß man keine fremde Konkurrenz mehr fürchtete, da konnte man liberaler sein, war es freilich nicht immer. Das schlagendste Beispiel für ersteres ist England vom 14.—16. Jahrhundert, das für letzteres Flandern, dann auch Mailand und Genua. In Deutschland kommen die Ausnahmen später und langsamer. Hamburg hat trotz seines so überaus glänzenden Ausschwunges im 17. Jahrhundert sein Stapel- und Gastrecht erst langsam im 18. Jahrhundert ermäßigt. Ansätze zu einer mittelalterlichen Reichshandelspolitik hat es in Deutschland kaum gegeben; höchstens der vergebliche Versuch Kaiser Sigismunds 1418—1433, den deutsch- venetianischen Handel zu vernichten, an seine Stelle teils den Donau-, teils den Handel nach Genua zu setzen, wäre hier zu nennen. Auf die territorialen Anfänge der Handelspolitik kommen wir nachher noch. Über die bündnerischen Versuche eiuer deutsch- städtischen Handelspolitik aber ist hier noch ein Wort zu sagen. Die große Zahl deutscher Städtebündnisse vom 12.-17. Jahrhundert hat ihren Hauptzweck im Landfrieden, im Kampf mit den Fürsten und dem Kaiser; dazu kamen dann oft auch wirtschaftliche, münz-, zoll-, Verkehrs-, handelspolitische Zwecke. Aber doch nirgends steht die Handelspolitik so im Centrum wie beim Hansabund. o. Der hansische Bund ist im 13. und 14. Jahrhundert entstanden aus einer Summe einzelner Verträge und kriegerischer Unternehmungen deutscher Städte, welche den gemeinsamen Handel in Wisby, London, Bergen, Stockholm, Kopenhagen u. s. w. und die Fischerei an der Küste von Schonen betrafen. War man zu Hause noch egoistisch stadtwirtschaftlich, draußen in den nordischen Reichen hielt man bruderschaftlich zusammen, züchtigte die nordischen Könige und setzte sie ab, sperrte oftmals geineinsam den Handel in das betreffende Land. Außerdem errichtete man draußen gemeinsame Niederlassungen und eng geschlossene Handelscomptoire, erwarb gemeinsame Rechte, Privilegien und Monopole, verlegte zur Strafe für eine fremde Handelsstadt den Stapel der Deutschen auf längere Zeit nach anderen Orten, Man begründete gemeinsam die deutsche Handelsherrschaft in England, Dänemark, Norwegen, Schweden und Rußland. Das alte dort wie allerwärts gültige Fremdenrecht mit seinen Schranken und Nachteilen verstand man umzubilden in eine deutsch-hansische Fremdenbevorzugung, Die einheimischen Fürsten und Aristokraten hatten dazu oft freiwillig zugestimmt, häufiger als unfreie Schuldner, als bestochene oder besiegte Regierung. Statt kurzen Aufent- 1033Z Die Hansische Handelspolitik. 575 Haltes erwarben die Hansen für ihre Kaufleute und Handwerker das Recht, auch im Winter, jahraus jahrein zu bleiben, eigen Gewicht, eigene Packer, eigene Leichterfahrzeuge zu brauchen, überall im Lande umher zu reisen, im Detail zu verkaufen; sie ließen sich Freiheit von allen Verkaufstaxen der Landesobrigkeit verwilligen, und was die Zölle betrifft, niedrigere als die aller Fremden, oft als die der Bürger, oft sogar volle Zollfreiheit, wo die Landeskinder Zoll zahlten; wo Wertzölle bestanden, sicherten sie sich altherkömmliche niedrige Wertdeklarationen. Als die hanseatischen Privilegien im Londoner Stahlhof 1552 aufgehoben, 1554 wieder hergestellt wurden, berechnete der hansische Syndikus den Zollgewinn in elf Monaten aus 1,2 Mill. heutige Mark. Als Elisabeth den Tuchausfuhrzoll von 40 000 Tuchen etwas erhöhte, zahlten die Hansen statt 2500 28 000 F; sie hätten 56 000 F gezahlt, wenn sie damals schon den anderen Fremden gleichgestellt worden wären. Solche geradezu exorbitante Privilegien, die eigentlich jede Konkurrenz ausschlössen, mußten den bittersten Unmut der Landeskinder und der anderen Nationen erregen. Nur die Italiener waren teilweise auch so stark wie die Deutschen in England privilegiert. So groß die politisch-diplomatische, die wirtschaftlich-maritime und zeitweise kriegerische Leistung war, welche so die Räte, Patrizier und Kaufleute und teilweise auch die Handwerker der niederdeutschen Städte mit Aufrichtung dieser nordischen Handelsherrfchaft für einige Jahrhunderte vollbrachten, fo wenig gelang es doch dem ganz losen, stets nur durch schlecht besuchte Tagfahrten zusammengehaltenen Bunde von etlichen 70 Städten, die Hunderte von Meilen auseinanderlagen, zu einer sesten und dauernden Verfassung zu kommen und neben die nordische äußere Handelspolitik eine innere einheitliche Wirtschaftspolitik zu stellen. Auch bei der Politik nach außen, bei dem was man in London, Brügge, Nowgorod erstrebte, versagten stets wieder viele Mitglieder. Das einzige Mittel des Zwanges, die Verhansung der widerspenstigen Stadt, d. h. der Ausschluß aus dem Bunde, versagte oft; die ausgeschlossene Stadt machte dann Handelspolitik auf eigene Faust, schloß sich den Gegnern, den deutschen oder nordischen Fürsten an. Ganze Quartiere des Bundes, wie die holländischen Städte, traten aus und prosperierten dabei; die preußisch-livländischen Städte konnten oft gar nicht gehorchen, ohne sich selbst zu ruinieren. Wohl führte man einige Mal geineinsam glückliche Kriege, erhob den gemeinsamen Pfundzoll, schuf ein einheitliches Seerecht, einige kleine Vereinigungen in der Gewerbepolitik (wie z. B. einheitliche Größe der Bier- und Heringstonnen). Und was Wohl das Wichtigste war, man ermäßigte das harte Fremdenrecht für die Hansestädte unter sich weitgehend: jeder Hansebürger darf in der andern Hansestadt als Gast weilen, Bürger werden, dort in Gesellschaft treten, Fracht dort nehmen, Schiffe und Schiffsparten kaufen u. f. w. Aber auch in dieser Beziehung wurde doch keine volle Einheit des hansischen Bürgerrechts erzielt; jede Stadt behielt sich allerlei in Stapel- und in anderen Fragen vor. Und ebenso wenig behandelte mau nun in allen Hansestädten die Buten-(Nicht-)hansen gleich, wenn auch gewisse Grundsätze in der Behandlung derselben mehr und mehr siegten; z. B. darf kein Butenhanse auf einem hansischen Comptoir je aufgenommen werden, keiner soll nichthansische Schiffe befrachten; auch Schiffe sollte man im 15. Jahrhundert den Butenhansen nicht verlausen, ja sie nicht einmal für sie bauen; das letztere Gebot konnte ein blühender Schiffsbauplatz wie Danzig freilich nicht anerkennen. Die Schiffahrtspolitik war eine ähnliche, vielleicht zeitweise noch strengere als die der späteren englischen Navigationsakte. Die wesentliche und letzte Ursache der innern Uneinigkeit des Bundes lag in seiner geographischen Zerstreutheit und den ganz heterogenen Handelsinteressen, welche die einzelnen Städte, von ihren nordischen Privilegien abgesehen, hatten. Diese Divergenz machte es so schwierig sür Lübeck, ähnlich zur herrschenden Macht zu werden, wie es Athen im attischen Seebund, Venedig gegenüber seinen dalmatischen und lombardischen Städten geworden war; es kam dazu, daß viele Hansestädte zugleich im territorialen Verbände standen, daß die Hansestädte nirgends zu größeren Landgebieten sich ausweiteten, so nicht zu einer Verbindung mit großen Landesinteressen kamen, daß der kaiserlichen Gewalt ein Verständnis für ihre Interessen ganz fehlte. Lübeck hatte 576 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1034 Schleswigs und Wisbhs Handel bekämpft, diese Städte zu Grunde gerichtet; es hatte im 12. und 13. Jahrhundert verstanden, es dahin zu bringen, daß alle Ostseewaren aus seinen Markt kamen, daß alle Weststädtc dieselben in Lübeck aus der Hand der Lübecker kaufen mußten. Bis 137V hatten auch die Holländer dies gethan; die Fläminge und Friesen, die nie zum Bunde gehört, hatte man ohnedies nie nach der Ostsee gelassen. Als die Holländer von 1370—1425 in die Ostsee drangen, suchte Lübeck das zu hindern, verteidigte bis tief ins 16. Jahrhundert den Satz, die Holländer dürften nicht durch den Sund fahren. Die holländischen Städte mußten also aus dem Bunde scheiden, sie wurden in Kopenhagen und Stockholm die Todfeinde der Hansen. Auch die preußischen und livländischen Städte wollte Lübeck an seinen Stapel binden, sie nicht durch den Sund fahren, keinen direkten Handel nach Westen treiben lassen. Je mehr ihr Handel sich entwickelte, desto weniger paßten sie in einen von Lübeck in seinem Stadt- und Stapelinteresse geleiteten Bund. Auch Kölns Interessen wurden mehr und mehr denen Lübecks und des Bundes entgegengesetzt; die kleinen Städte und die Landstädte mußten ohnedies vielfach nun andere Wirtschaftspolitik wünschen; sie wurden stets auf den Tagsahrten schlecht behandelt. Nur eine feste Staatsgewalt mit Zwangsrechten hätte aus diesem Wirrwarr entgegengesetzter lokaler Wirtschaftsinteressen heraus eine mittlere Diagonale herstellen und durchsetzen können. Alles drängte auf eine territoriale und staatliche Handelspolitik vom 15. Jahrhundert an hin. Sie allein konnte über die entgegengesetzten Lokal-, Klassen-, Produktions- und Handelsinteressen, über die handelspolitische Jnteressenanarchie Herr werden. 257. Die Handelspolitik der Territorien und Kleinstaaten vom 13.—14. Jahrhundert an. Die großen, rein agrarischen Reiche des älteren Mittelalters hatten sich so ziemlich überall in kleine feudale Herrschaften ausgelöst- Nachdem die Städte sich umgebildet, ein Teil des hohen Adels aus Beamten zu Fürsten geworden, ein Teil der Könige wenigstens in engerem Gebiet wieder zu festerer Gewalt gekommen war, entstanden vom 13.—17. Jahrhundert in den meisten europäischen Ländern Territorialgebilde und Kleinstaaten von einer halben bis 1,2 und 3 Millionen Seelen, Von 20 000 bis über 150 000 a^m, die mit einem Streben nach politischer Einheit nun notwendig auch das nach einheitlicher wirtschaftlicher und Handelspolitik verbanden. Tie Verwaltung Siziliens unter Friedrich II., dann die italienischen Tyrannenstaaten des 14-—16. Jahrhunderts, die Herrschaft Karls IV. in Böhmen, das bis Flandern sich ausbreitende burgundische Herzogtum, das französische Königtum in den Central- landschaften Frankreichs vom 12.—15. Jahrhundert, die englische, hauptsächlich die Mittel-, Süd- und Westgrasschasten centralisierende Normannenkönigsherrschaft, der deutsche Ordensstaat und die schon vom 13. —15. Jahrhundert entstehenden, vom 16.-19. Jahrhundert sich konsolidierenden größeren deutschen Territorialstaaten — das sind die politisch-wirtschastlichen Gebilde, die wir im Auge haben. Es kann nicht davon die Rede sein, sie alle in ihrer Handelspolitik nacheinander vorzuführen; aber auch von ihrem Durchschnitt läßt sich kein klares Bild geben. So seien hier nur zwei Typen herausgegriffen: die deutschen Territorien und das England bis zum Tode Elisabeths. Deutschland war von 1400 -1550 trotz seiner politischen Zerrissenheit dank seiner damaligen günstigen Handelslage zwischen Ost und West, dank der Ausbildung seiner stadtwirtschaftlichen Institution ein reiches, im Südwesten ein dichtbevölkertes Land geworden; Technik, Kunst, Lebensgenüsse, Silberproduktion, allerlei Gewerbe hatten große Fortschritte gemacht, der Zinsfuß war von 8—10 auf 4—5°/o gesunken; Augsburg war neben Antwerpen der Mittelpunkt des europäischen Geld- und Kredithandels gegen 1500 geworden. Aber die bestehende wirtschastspolitische Verfassung des Reiches hatte sich seit 1300 überlebt: die Städte und Stadtbezirke waren zu klein, ihre Handelspolitik nicht mehr im Einklang mit dem neuen gewachsenen Verkehr und seinen Formen. Die Selbständigkeit der Reichsstädte hinderte jede große wirtschaftlich-einheitliche Politik, wie z. B. den Versuch einer Reichsaußenzollinie und eines einheitlichen Zollsystems (1522—1523). Die Städte haderten untereinander, alle Städte mit dem Platten Lande. Die socialen Gegensätze nahmen zu; die Geldwertsrevolution steigerte alle 1035s Die deutsche territoriale Handelspolitik 1500—1700. 577 Preise, nur die Lohne nicht. Die Welthandelsstraße, die bisher von Venedig über Deutschland nach Antwerpen ging, verlegte sich nach dem großen Ozean und dessen Küstenplätzen. Während Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, England, auch die nordischen Reiche sich monarchisch konsolidierten und wirtschaftlich emporkamen, lebte Deutschland in der langen Friedenszeit 1450—1620 gemächlich dahin, in trägem Schlendrian; die religiösen Kämpfe machten vollends eine einheitliche politisch-wirtschaftliche Reform unmöglich. Als der 30 jährige Krieg zu Ende ging, war das Reich verarmt; es hatte fchon seit 1550 im ganzen stagniert. Die Geldwirtschaft und der Handel gingen nun zurück, die Naturalwirtschaft nahm wieder zu; die früheren blühenden Reichsstädte verkümmerten und verarmten von 1600—1800, sie wurden immer enger von den sie umklammernden Fürstentümern eingeschnürt, gehindert und lahmgelegt. Von den paar hundert Fürstentümern war die Mehrzahl noch weniger als die Reichsstädte wirtschaftlich fähig voranzuschreiten; die 10—15 größeren aber wurden seit 1500 mehr und mehr politisch und wirtschaftlich die führenden, den Fortschritt vertretenden Organisationen (vergl. I S. 299—300). War ihr Wohlstand mäßig, blieben die Formen ihrer Finanz, ihrer Verwaltung hinter denen der Reichsstädte noch lange zurück, fo hatten sie doch eines voraus, nämlich daß sie unter einer erstarkenden Staatsgewalt größere Gebiete, 10 000—50 000 ^ra, eine Reihe von Städten, neben den Städten weite Gebiete der Gruudherrschasten, des Platten Landes, grö^-re Stromteile und Stromgebiete zusammensaßten, deren widerstrebende Interessen sie nach und nach einigermaßen auszugleichen versuchten. Sie konnten so dem Bedürfnis einer modernen Handelspolitik, wenn auch noch in teilweise recht unvollkommenen Anfängen, genügen, während die Reichsstädte auf dem Standpunkt der Wirtschaftspolitik verharrten, der dem 12.—14. Jahrhundert entsprochen hatte. Die größeren Territorien wurden bis auf einen gewissen Grad politisch und wirtschaftlich einheitliche Körper durch die Ausbildung der einheitlichen Landesgesetzgebung, durch die territoriale Centralisierung des Münzwesens, der direkten und indirekten Steuern, des Zunft- und Gewerberechts. Das Land erschien mehr und mehr als ein einheitliches Ganzes, dessen Produktion vor allem den Landeseinwohnern dienen sollte, dessen Handel, Verkehr, Schiffahrt man im Landesinteresse beeinflussen und leiten wollte. Hatten bis ins 16. Jahrhundert z. B. in Brandenburg die Städte die Verhandlungen mit den Nachbarn über Handel und Schiffahrt geführt, nach 1550 ging diese Funktion auf die Landesregierung über. Die Städte, die Mitglieder der Hansa gewesen, schieden aus ihr aus; allerwärts suchten von 1440—1750 die Fürsten die alte reichsstadtartige selbständige Politik der Städte zu brechen. Wo man stadtwirtschaftliche Einrichtungen beließ, ja sie befestigte oder verteidigte, wie z. B. die Stapel-, Straßen-, Meßrechte der großen Städte, in Sachsen die Leipzigs, in Schlesien die Breslaus, da geschah es im Landesinteresse, während man zugleich die entsprechenden Rechte der kleinen Städte beseitigte oder beschränkte. Der anarchische Privat- und Lokalkrieg zwischen Stadt und Land um Landhandwerk, Landbrauerei, städtischen Wochenmarkt und seine Preise, um Zulassung sremder Hausierer, um die Bringung der Rohprodukte auf den nächsten städtischen Markt oder Über die Landesgrenze hinaus verwandelte sich durch Landtags- abschicde und fürstliche Ordnungen in einen Friedenszustand, den man vom Standpunkt der überwiegenden Landesinteressen zu fixieren suchte. Die Interessen der Junker und der Städte standen sich dabei vom 15.—17. Jahrhundert in den meisten nord- und ostdeutschen Territorien schroff gegenüber. Wo die ständische Junkerherrschaft politisch Platz griff, siegte sie auch aus diesem wirtschaftlichen Gebiete; aber der Zustand war immer besser, als die lokale Anarchie im übrigen Deutschland. Alle Fragen der eigentlichen territorialen Handelspolitik, vor allem die der ganzen Landesein- und aussuhr, des Zoll-, des indirekten Steuerwesens, standen unter dem Einfluß dieser Tendenzen. Aus- und Einfuhrverbote für gewisse Güter hat jede ältere politisch-geographische Gemeinschaft teils dauernd, teils zeitweise gekannt: das Dorf und die Mark, später die Stadt, jetzt das Territorium. Die Ausfuhr aller wertvollen Naturprodukte wie Vieh, Getreide, Holz, Metalle erschien jahrtausendelang dem alten naiven Gemeinschafts- Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1,-6, Aufl. 37 578 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. l1036 gesühl der Genossen als eine Gefährdung der Versorgung der eigenen Gemeinschaft; man verbot sie bald ganz, bald gab man den Gliedern der Gemeinschaft ein Vorkaufsrecht oder erhob gewisse Steuern und Zölle für die Ausfuhr. Daher beginnt das Landeszollwesen so ziemlich überall mit Ausfuhrzöllen. Die Tendenzen dieser Art haben sich in den Städten und Stadtstaaten des Mittelalters besonders energisch ausgebildet; man hat sie auch als aggressive Mittel ausgebildet; die Städte verhängten oftmals Sperren untereinander für allen Handel. Straßburg hat wiederholt den Rheinhandel gesperrt. Die Ausfuhr der notwendigen Lebensmittel verboten die meisten älteren Städte, wenn die Versorgung bedroht erschien. Und wenn in älterer Zeit diese Sperren und Verbote nicht immer große Wirkung ausübten, weil der gesamte Handel doch keine sehr erheblichen Mengen umsetzte, weil der Verkehr doch mehr nur sporadisch thätig war, je mehr der Handel zunahm, desto stärker wirkten sie doch. Die zunehmende Einheit der Territorien und Staaten ließ nun die städtische Sperrpolitik als einen Anachronismus erscheinen; die Aus- und Einfuhrverbote, die Sperren mußten von den Städte- auf die Landesregierungen übergehen. Es geschah in Deutschland zuerst im Ordensstaat, im 16. Jahrhundert in Brandenburg, Pommern und anderwärts. Meist haben die Landeshauptstädte, z. B. Stettin und Magdeburg, sich erst nach langem Kampfe darein gefügt, daß sie nicht mehr im Stadtinteresse allein die Getreideausfuhr verbieten sollten. Die Wollausfuhr haben bis gegen 1500 oft auch die Städte erschwert, dann machte das Reich 1548—1559 einen vergeblichen Versuch derart; endlich ging die ganze Ordnung der Wollmärkte und der Ausfuhr auf die Territorien über. Die Art, wie die Aus- und Einfuhrverbote begründet und durchgeführt werden, ist noch lange eine naive, unvollkommene. Man verbietet z, B. in Österreich die Zinneinfuhr für einige Zeit, weil das inländische Zinn nicht genug Absatz finde. Die bayrische Landesordnung von 1557 meint, zu Anrichtung eines wohlseilen Kaufes sei nichts förderlicher, als daß die Pfennwerte so viel wie möglich in und nit außer Landes verkaust werden. Kursachsen verbietet 1621 die Ausfuhr des sehr seltsam gewordenen Eisens, bis Landstände und Unterthanen sich genügend versorgt hätten. Da meist noch jede sichere Bewachung der Außenzollgrenze fehlte, mußte die Durchführung sehr unvollkommen sein. Aber immer steigern sich in den deutschen Territorien, wie in den größeren Staaten die einschlägigen Maßregeln und deren Handhabung von 1400—1700. Die Landeszollverwaltung wird verbessert, wenn auch zunächst mehr im fiskalischen Interesse, und ohne daß eine wirklich strenge Kontrolle eintritt; ein Landesgrenzzollsystem entsteht. Das bisherige lokale Fremdenrecht beginnt, sich in ein territoriales umzubilden. Die Sorge für das Gedeihen der territorialen Brauerei beginnt^ mit den territorialen Malz- und Biersteuern. Jmnier sind die Ansätze zu dieser deutschen territorialen Handelspolitik auch bis 1650 noch mäßige. Die Territorien sind zu klein, zu wenig arrondiert, zu wenig am Meer gelegen, umfassen teilweise die alten bedeutenden Städte nicht; die Regierungen waren noch zu schwach, teilweise von ständisch-feudalem Drucke beherrscht. Sie sind vielfach über die Stadtwirtschaftspolitik und die der Grund- und Gutsherrschasten nicht recht Herr geworden. Erst in Brandenburg-Preußen und Österreich wurde es von 1640—1700 an wesentlich anders. d. In England hatte die starke normannische Militärmonarchie die alte Kleinstaaterei überwunden; die feste Centralgewalt schus Frieden, Gedeihen der Landwirtschaft und der Städte, der französische Besitz der Könige mancherlei Verkehr dahin; eine erhebliche Fischerei und Schiffahrt war im Mittelalter die Folge der Jnsellage und der großen germanischen Einwanderung von Küstenstämmen gewesen. Aber das Land war bis ins 13. und 14. Jahrhundert ein im ganzen armes, agrarisch-kriegerisches geblieben; und die Thronstreitigkeiten, die Kämpfe der Adclsfaktionen, die langen Kriege mit Frankreich brachten es wirtschaftlich noch weiter im 14. und 15. zurück. Hauptsächlich die alte Schiffahrt ging vom 13. bis ins 15. Jahrhundert mehr und mehr unter, die Pflicht der Hafenstädte, ihre Schiffe zu königlichem Dienst zu stellen, war zu drückend; der Schiffsbau machte anderwärts mehr Fortschritte; die hansische, flandrische, gascogner 1037) Die englische Handelspolitik bis 1600. 579 Konkurrenz siegte. Es wurde ihr durch die fremdenfreundliche königliche Politik erleichtert. England hatte im ältern Mittelalter wie andere Länder ein die Fremden hart behandelndes Recht; auch von Stadt zu Stadt hatte das Gilderecht manche Schranken aufgerichtet. Zumal in London, Bristol u, s. w. galten die gewöhnlichen Verbote des Detailhandels, des Handels von Gast zu Gast, des längeren Aufenthaltes. König, Aristokratie und Klerus kämpften aber dagegen, weil die fremden Reeder, Kaufleute und Handwerker ihnen bessere und billigere Waren lieferten, große Kredite gaben, die zu verkaufenden englischen Rohprodukte besser bezahlten. Die earts, rosrearoria von 1303 gab allen Fremden freien Detailverkauf, freies Aufenthaltsrecht und Ähnliches. Eine lange Opposition der Städte knüpfte sich an sie und andere königliche Privilegien; wir verfolgen deren Schwankungen nicht. Es kam bis zu Aufständen gegen die Fremdenkolonien; aber das Bedürfnis und das königliche Interesse war den Fremden immer wieder günstig; die englischen Bürger waren auch nicht einig; die der kleinen Städte wollten in London direkt mit den Fremden Verkehren, nicht bloß durch den Londoner Bürger. Die heftigsten Kämpfe im Parlament und in den einzelnen Städten, die ihre Lokalstatuten gegen die königlichen Privilegien verteidigten, hörten im 15. Jahrhundert nicht auf. Eduard IV. (1461—1463) machte den ersten Versuch, die fremden Gewerbekolonien mit dem einheimischen Gewerbe zu verschmelzen, jene den Städten zu unterstellen. Seine Konflikte mit den Hanseaten führten zu einem Kriege und Einfällen derselben in England, so daß der König nachgeben, ihnen im Utrechter Frieden wieder alle ihre alten Vorrechte einräumen mußte (1474). Sein Nachfolger, Richard III., wagte, wenigstens die Italiener in sehr viel engere Schranken zu weisen. Die beiden ersten Tudors, Heinrich VII. und VIII. gingen langsam vorsichtig weiter, den wachsenden Fremdenhaß zügelnd, die Fremden, die noch viel zu mächtig waren, deren man nicht entraten konnte, langsam etwas zurückdrängend; sie versuchten einen Teil der fremden, hauptfächlich deutschen Kaufleute und Handwerker zu naturalisieren, das Handelsjoch der Venetianer abzuschütteln; den Hansen nahm man 1540 einen Teil der für sie so gewinnbringenden Ausfuhr ungeschorener Tücher, um die Fertigmach ung im Lande zu begünstigen. Erst in der Zeit von 1552—1597 fällt die Entscheidung: England wird aus dem fremdenfreundlichsten das fremdenfeindlichste Land; es bekämpft die fremde Konkurrenz hauptsächlich durch die tief einschneidende Umgestaltung des Fremdenrechtes. Ein großer englischer Kaufmann, Thomas Gresham, der an der Spitze der Exporteure, der NsieliÄnt aävslltuisrs steht, hat der Regierung dabei die Hand geführt. Die Gleichstellung der Hansen mit den übrigen Fremden 1552 durch Eduard VI. wurde freilich 1554 nochmal durch die katholische Maria widerrufen. Aber Elisabeth hob alle Sonderrechte der Hansen 1579 auf, und im Anschluß an die hieran sich knüpfenden Streitigkeiten erfolgte die Schließung des hansischen Stahlhofes in London und damit die Vernichtung des hausischen Handels nach England (1597). Es war die natürliche Reaktion gegen eine fast 300 jährige Handels- und schiffahrtspolitische Fremdherrschaft, welche hauptsächlich die Italiener und die Hansen unter Verletzung aller Rechtsgleichheit in drückender Weise ausgeübt hatten. Es war begreiflich, daß man nun geneigt war, übers Ziel hinauszuschießen, und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts beschränkte man alle Fremden durch ungünstige Rechtsbestimmungen, höhere Zölle und Gebühren, Verbot alles Detailverkaufes, so in England und Irland, daß jede ernstliche Konkurrenz derselben unmöglich wurde (Montchretien). Außer mit dem Fremdenrecht hatte man freilich schon längst noch mit zwei anderen Waffen zu kämpfen verstanden: einmal mit den kartellartigen Organisationen der englischen Kaufleute und dann mit Schiffahrtsgesetzen. Schon im 13. Jahrhundert sehen wir die englischen Könige bemüht, im finanziellen und wirtschaftlichen Interesse die Ausfuhr der wichtigsten englischen Rohprodukte, Wolle, Häute, Butter und Käse, Zinn und Blei so zu organisieren, daß die englischen Kaufleute sie auf staatlich bestimmte Stapelplätze, Brügge und Dortrecht, später Antwerpen und Calais bringen und hier 37* 58V Niertcs Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1038 Verkaufen; alles unter der Leitung des englischen Stapelmajors. Die Blüte der Staplergesellschaft fällt in die Zeit bis gegen 1400. Neben ihr hatten sich seit Ende des 14. Jahrhunderts die exportierenden englischen Tuchkaufleute, die sog. Nsi-Lliant aävsntui-ers ähnlich organisiert; ihre Hauptblüte fällt ins 16. Jahrhundert, ihre Vorsteher sind die Seele des Kampfes gegen die Fremden. Kaufleute aus ganz England umfassend, suchen sie in belgischen (Antwerpen) und, als die Konflikte mit den spanischen Niederlanden sich steigern, in deutschen Häfen, in Hamburg und Emden sich festzusetzen; korporativ organisiert, Beiträge erhebend, handeln sie draußen stets einheitlich und in steter Übereinstimmung mit der englischen Regierung. Unter Elisabeth erreicht die Gesellschaft ihre höchste Macht und Blüte. Nach der Erschütterung des niederländischen Verkehrs durch den Unabhängigkeitskamps der Niederlande traten eine Reihe anderer regulierter Compagnien (1581—1600) an ihre Seite und an ihre Stelle. Für den Aufschwung der englischen Volkswirtschaft im Sinne nationaler Selbständigkeit hat diese kaufmännisch-nationale Kräftekonzentration viel gethan. Dem Niedergang der englischen Schiffahrt hatte man schon seit 1382 etwas zu begegnen gesucht; aber zunächst ohne Erfolg. Erst die Tudors suchten neben der langsamen Schaffung einer staatlichen Flotte die private Schiffahrt ernstlich wieder zu beleben: 1456—1489 durch die Vorschrift, die Weine aus Guyenne und Gascogne, so weit es gehe, nur in englischen Schiffen einzuführen. Hauptsächlich aber griff die Akte von 1539 ein, die Prämien für die englischen Schiffe, Maximaltaxen für die Fracht, Begünstigung der Fremden, die englische Schiffe benutzen, und Ähnliches einführte. Elisabeth behielt alle Küstenschiffahrt den englischen Schiffen vor und belegte alle auf fremden Schiffen eingeführten Waren höher; die englische Fischerei wurde durch Ab- gabcnfreiheit begünstigt. Das waren die Vorläufer der spätern englischen Navigationsakte. England ist beim Tode der Elisabeth (1603) noch eine kleine, keineswegs reiche Macht; noch ohne eigentliche Kolonien; hinter Spanien, Portugal, Frankreich, Holland weit zurück; aber es ist im raschen Aufschwung begriffen; feine kühnen Seefahrer dringen schon in Amerika ein; sein Tuchexport wächst, wie seine Marine; seine Zolleinnahmen sind, durch bessere Verwaltung 1590—1604 von 50 000 aus 270 000 F gestiegen. Allerlei Maßregeln zur Jndustrieförderung, hauptfächlich Heranziehung von Niederländern und Deutschen, haben Platz gegriffen; auch Schutzzollmaßregeln beginnen. Aber im ganzen wurde 1485—1604 der internationale wirtschaftliche Kampf durch die Schiffahrtsgesetze und die Fremdenrechtsordnung geführt. An die Personen und die Schiffe mußte man sich halten, solange ein großer Verkehr sich nicht gebildet hatte, der die Waren ohne ihren Eigentümer von Stadt zu Stadt, von Land zu Land beförderte. Immerhin zeigt die Handelspolitik der Tudors schon ein gänzlich anderes Bild als die der deutschen Territorien. Das Land umfaßt 150 000 ykra, 2,5 Mill. Menschen, etwa drei- bis viermal das Kurfürstentum Brandenburg. Seine Bevölkerung und seine Regierung sind vom gleichen großen nationalen Schwünge erfüllt; beide führen kühne Schläge im Geiste des nationalen wirtschaftlichen Egoismus, der aber im 17. und 18. Jahrhundert zu noch ganz anderen kühneren Griffen nach der Welthandelsherrschaft sich erhebt, zn ganz anderen wirtschaftlichen Institutionen führt. 258. Der Merkantilismus; Portugal, Spanien und Holland bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Neben den Territorien und Kleinstaaten des 15.—17. Jahrhunderts gab es damals auch schon größere Staatsgebilde, z. B. das französische Reich, das aber nur in seinen centralen, dem Königtum unterworfenen Provinzen anfing, eine politische und wirtschaftliche Einheit zu sein, dann die spanische und die österreichische Monarchie; sie blieben aber mehr Konglomerate von Reichen und Territorien, als wirtschaftspolitische Einheiten. Immerhin, die Einheitstendenzen, welche Venedig, welche das England der Tudors beherrschten, sie griffen vom 16. Jahrhundert an weiter, sie schufen im 17. und 18. Jahrhundert mehr und mehr den Kern und das Wesen der heutigen europäischen Nationalstaaten: Staaten von 200 000 bis 500 000 und mehr ykw, von 3—25 Mill. Menschen unter einer centralisierten machtvollen 1039) > Die Voraussetzungen der merkantilistischen Handelspolitik. 581 Regierung (vergl. oben Z 39, 106 und 249) mit zunehmender Geld- und Kapital« wirtschaft, mit stehenden Heeren und staatlichen Flotten, vielfach mit Kolonien, mit expansiven Tendenzen. Zufällige politische Schicksale, Bündnisse, fürstliche Ehe- und Verwandtschaftsverhältnisse, Krieg und Frieden, sowie Annexionen bewirkten äußerlich diese Staatenbildung. Innerlich war es das steigende geistige Leben in Litteratur, Kunst, Wissenschaft, Religion, das mit dem erleichterten geistigen Verkehr, mit dem sich bildenden Nationalgeist auch auf die politische Einheit der Nationalstaaten hindrängte; es war ebenso der wachsende Verkehr, der mit Ausbildung der Posten (1550—1700), dem verbesserten Schiffs-, Kanal- und Straßenbau die interlokale Arbeitsteilung förderte, die vordringende Geldwirtfchaft, die zunehmende Kapitalbildung, der beginnende Kapitalmarkt, die großen Mesfen, welche Tausende von wirtschaftlichen Maschen enger knüpfte. Der Handel bewegte jetzt neben den Gewürzen die neuen Kolonialwaren Kaffee und Thee; Indigo und Zucker, Gewebe, vor allem Getreide, Holz, Teer, Metalle wurden seit 1600 in viel größeren Mengen aus größere Entfernungen verführt. Die Formen des Handels wurden andere: der Kaufmann brauchte seine Waren nicht mehr so wie früher persönlich zu begleiten; es entstand der Kommissionshandel, der Kauf nach Proben auf den Messen; es bildete sich der Geld- und Kredithandel in Zusammenhang mit den Staatsfinanzen, sowie die Anfänge des Spekulationshandels. Lauter große wirtschaftliche Zufammenhänge entstanden so, welche die Produktion in Abhängigkeit vom Absatz, von Grenzen, von Zöllen viel mehr als früher brachten, welche größere Märkte nötig, die Befeitigung der bestehenden engen mittelalterlichen Schranken erwünscht machten. DaS wirtschaftliche Bedürfnis nach größeren Staaten und nach freierem Verkehr in ihrem Inneren stieg außerordentlich; und noch mehr nötigte die Machtkonzentration die Völker, die sich behaupten wollten, dazu, sich politisch und wirtschaftlich zusammenzufassen, sich auszudehnen, um Absatz draußen, um Machtsphären und Kolonien zu kämpfen. Der Welthandel war seit 1500—1700 ein wesentlich anderer geworden. Seine Hauptlinie hatte früher von Indien über Ägypten nach Italien, Deutschland und den Niederlanden geführt, und in kleinen Stationen reichten sich auf dieser Linie die Städte und Kleinstaaten, die sich in ihn teilten, die Hand. Die Türkenherrfchaft in Vorderasien und Ägypten hatte alle Straßen nach Indien in die Hand bekommen; die Europäer hatten bis ins 16. Jahrhundert nur im Mittelmeer und der Ostfee einen erheblichen Handel. Das große Zeitälter der Entdeckungen änderte das. Die Portu- giefen hatten den Seeweg nach Ostindien, in die Länder der Gewürze 1497 gefunden, die Spanier den nach Centralamerika. Die ersteren hatten rasch den arabisch-ägyptischen Seehandel gewaltsam vernichtet und Lissabon das Monopol des Gewürzhandels verschafft. Die Spanier hatten sich in den Besitz der großen amerikanischen Silberbergwerke gesetzt und große abhängige Reiche dort gegründet. Die anderen am Ozean liegenden Staaten und Völker suchten diesen Bahnen zu folgen, am neuen ozeanischen Handel, am neuen Kolonialbesitz teilzunehmen. Der weit ausgedehnte direkte Handel einerseits nach Ostindien und den Gewürzinseln (den Molukken), andererseits nach Westindien und Centralamerika, dessen Besitz Spanien so kaufkräftig durch seine Silberflotte machte, das großer Mengen europäischer Manufaktc bedürfte, galten von 1550—1800 als die Hauptquellen des Reichtums. Ausgebeutete Kolonien mit Plantagen und abhängigen Bevölkerungen hatten die Punier und die Römer und im Mittelalter die großen italienischen Kommunen in Syrien, Kleinasien, auf den griechischen Inseln gehabt und daraus einen Hauptteil ihres Reichtums gezogen. Jetzt handelte es sich um viel Größeres. Die europäischen Völker begannen weite Gebiete auf der ganzen Erde, vor allem in der heißen Zone, in Besitz zu nehmen; sie mußten hier die Herrschaft von Millionen Menschen niedriger Kultur, ja teilweife roher Barbaren übernehmen; das Problem war unendlich schwierig; gewaltsame und voreilige Christianisierung wurde versucht; teilweise begann ein brutaler Vernichtungskampf gegeu die Wilden; die Erziehung der farbigen Menschen zur Arbeit, ihre Be- und Ausnutzung auf den Plantagen und Bergwerken war unsagbar schwer; die Formen harter Sklaverei und Hörigkeit stellten sich wieder ein. Aber wo es sich 582 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen s1040 um die wertvollsten Produkte handelte, um Silber, Gewürze, Zucker, da mußten solche Versuche gemacht werden, um die europäische Herrschaft mit Gewinn auszudehnen. Die neue Kolonialpolitik enthielt die zwei großen, gleich schwierigen Probleme, 1. der Beherrschung und wirtschaftlichen Nutzung der Kolonien und 2. der Ordnung des Handels nach Europa, wobei der erobernde Staat die Vorhand, ja das ausschließliche Monopol behalten wollte. Die Kolonialpolitik wurde für alle oceanischen Staaten Europas ein Hauptteil ihrer national-staatlichen Wirtschafts-, ihrer Handelspolitik. Der Kampf der Staaten untereinander um diese Kolonien wurde 1550—1815 ein Hauptelement der internationalen Macht- und Wirtschaftskonkurrenz. Um hier nicht verdrängt zu werden, mußte man über Macht, über staatliche Flotten, über eine große kaufmännische Marine, über Admiralitätskollegien, die den Seehandel lenkten, über große nationale, staatlich unterstützte Handels' und Schiffahrtscompagnien verfügen. Diese Kolonialrivalitäten, wie die wirtschaftlichen und Machtkämpfe im alten Europa erzeugten vom 16. Jahrhundert an ein Zeitalter von ewigen Kriegen mit wirtschaftlichen und handelspolitischen Ursachen und Zwecken, sie lösten das Zeitalter der Religionskriege ab. Schon die Kriege von 1579—1648 (der niederländisch-spanische, der 30jährige Krieg, die schwedisch- Polnischen Kriege) sind halb religiösen, halb handelspolitischen Ursprungs. Und es war natürlich, daß die kämpfenden Mächte, wenn sie zeitweife wieder Kanonen und Flotten ruhen ließen, wenigstens mit Schiffahrtsgesetzen, Aus- und Einfuhrverboten, Schutzzöllen, Exportprämien einander weiter bekämpften. Nur mit diesen wenigen Worten sollte der historische Hintergrund geschildert werden, auf dem sich das merkantilistische Zeitalter und die moderne europäische Staatenbildung erhebt. Wir hatten diese Erscheinungen schon einleitend bei der Litteratur ^m) und durch die Ostpreußens (1618, 36098ql. Die Pläne des Großen Kurfürsten, um jeden Preis Pommern und Stettin zu erwerben, die Schweden von der deutschen Ostseeküste zurückzudrängen, Polen nicht ans Meer kommen zu lassen, eine staatliche Flotte zu erwerben, die Handelsmarine in Königsberg und Kolberg zu heben, eine feste Stellung in Emden und Stationen in Ostafrika und Westindien zu bekommen, beruhten auf dem richtigen Gedanken, den durch die kleinliche hanseatische Stadtwirtschastspolitik an Holland, Schweden und Dänemark verlorenen Ostseehandel wieder an eine deutsche, an die erstarkte preußische Macht, zu bringen. Lange Verhandlungen und Verträge mit Holland, England, Dänemark, Frankreich, Braunschweig, Lüneburg zielten ebendahin; Harburg sollte ein braunschweigisch- brandenburgischer Ausfuhrhafen werden. Diese Ziele waren in der Hauptsache durch den Handelsneid der großen europäischen Mächte nicht realisierbar. Aber der Grundgedanke war richtig. Der werdende preußische Staat hatte eine seiner wichtigsten wirtschaftlichen Aufgaben darin, eine Vermittlerrolle zwischen West- und Osteuropa zu erlangen; er konnte dies nur mit einer eigenen Industrie, deren Pflege der Große Kurfürst auch begann; aber außerdem dadurch, daß er die eigene Kaufmannschaft hob, die demütigende Abhängigkeit und Ausbeutung von Holland und Schweden, dann auch die von Hamburg, Danzig, Leipzig, Breslau abzustreifen, einen steigenden Teil des Warenstromes von Ost nach West und umgekehrt über Brandenburg-Preußen zu leiten suchte; das mußte erst in der Form des Fracht- und Speditions-, dann auch in der des Eigenverkehrs erstrebt werden. Der Müllroser Kanal, die Versuche der Belebung des Oderhandels, der Bau des Hafens in Swinemünde, die Staatspost dienten dazu, wie der den Engländern, trotz der hohen Bestechung der russischen Bureaukratie durch sie, abgejagte einträgliche Tuchabsatz nach Rußland 1722—1738. Immer war Friedrich Wilhelm I. in diesen Bestrebungen vorsichtiger, der innere Schutz der heimischen Arbeit war ihm wichtiger, als seinem vom Kammerdirektor Hille zu kühnen Plänen angeregten Sohne. Friedrich der Große erschöpfte sich in Versuchen, Handelsverträge mit Frankreich, Spanien, den Mittelmeerstaaten zu stände zu bringen, den Emdener Handel zu heben. Er sah im Erwerb Schlesiens vor allem ein Mittel, dessen große Handelsstellung in Österreich, Polen und Rußland, den großen Absatz von Tuch, anderen Manufakten, Gewürzen u. s. W. nach dem Osten nun für Preußen zu erhalten. Teilweise gelang ihm dies; Österreich aber weigerte sich, zumal von 1753—1756 ab, die Schlesier und ihre Waren wie bisher zuzulassen. Dann griff der König zur Wiederherstellung des Magdeburger Stapelrechtes, zum Verbot der Hamburger Schiffe in feinen Staaten und zum Magdeburger Transitozollsystem (Anfang 1743, ungünstige Ordnung 1755, noch mehr 1765, gut wirkende 1768). Diese Mittel sollten den großen Durchfuhrhandel von Hamburg und Lüneburg nach Schlesien, Sachsen, Thüringen aus einem Fremd- in einen Eigenhandel der Magdeburger und Berliner verwandeln, und sie erreichten auch zu einem Teil das Ziel. Den gleichen Zweck hatte das schlesische Transitozollsystem (von 1765), das den polnisch-sächsischen Durchfuhrhandel zu einem schlesisch - preußischen machen follte. 1055) Preußens Centralisierung, Export- und Durchfuhrhandel. 597 Vor allem aber hatte die Erwerbung Westpreußens, der sich der Erwerb Danzigs anschließen sollte, und der Polen (19. März 1775) octroyierte Handelsvertrag den Zweck, durch das preußische Gebiet allen polnischen Handel zum Meere hin zu beherrschen. Alle polnisch-preußische Ein- und Aussuhr, welche die Waren in preußische Hände brachte, zahlte 2°/o, die bloße Durchfuhr durch Preußen erst 8—30, später 12,8, teilweise noch etwas weniger Prozente. Polnisches Getreide ließ man vielfach gar nicht herein. Solange Polen als selbständiger, von den Großmächten abhängiger Staat bestand, war es so ein für Preußens Handel und Industrie wichtiger, ausgebeuteter Markt. Neben dem preußischen Absatz nach dem Osten war übrigens auch der nach dem Westen nicht unwichtig: Holz, Getreide, Leinwand ging in großen Mengen nach England und über England nach Spanien und den Kolonien. Immer aber ist der ganze Versuch, Preußens auswärtigen Handel zu stärken, auf zu große Schwierigkeiten, auf die natürliche Handelseifersucht der Westmächte gestoßen; er wäre vielleicht besser geglückt, wenn der Große Kurfürst 1648 oder 1679 ganz Vorpommern und Stettin erworben hätte; da der Staat durch Magdeburg, Halberstadt und Schlesien sich ganz nach dem inneren Deutschland ausdehnte, mußte es statt einer See- und Handels- eine agrarischgewerbliche Landmacht werden, und Friedrich der Große hat daher mit Recht die Pläne des großen französischen Admirals De la Bourdonnaie, der in seiner Heimat mißhandelt, eine preußische Flotte schaffen wollte, zurückgewiesen. Im 18. Jahrhundert fand übrigens auch der preußische Jndustrieexport in Mitteleuropa wachsende Schwierigkeit durch die zunehmenden gewerblichen Schutzzölle in Österreich, Sachsen, Dänemark, Schweden und Lüneburg-Hannover. e. Die Pflege der eigenen Gewerbe, der eigenen Landwirtschaft, die Ausfüllung der Bevölkerungslücken, die Tendenz auf innere Arbeitsteilung und auf inneren Verkehr mußte so mehr und mehr von 1680—1806 der Mittelpunkt der preußischen Handelspolitik werden. Der eigene Markt mußte der inländischen Produktion und den inländischen Händlern möglichst ausschließlich verschafft werden. Hier konnte man der überlegenen auswärtigen Konkurrenz (auch bei geringerer politischer Macht, als die konkurrierenden Staaten sie besaßen) die Stirne bieten. Die hierher gehörigen handelspolitischen Maßregeln würden in ihrer Entstehung und in ihrem Wirken viel deutlicher werden, wenn wir hier auch schildern könnten, welche Reste älterer Gewerbe vorhanden waren, wie eine zahlreiche verarmte Bevölkerung nach Arbeit und Brot verlangte, wie auf ganz Deutschland von 1650—1750 in steigendem Maße der schwere Druck der übermächtigen westeuropäischen Konkurrenz lastete, wie Preußen durch eine planvolle Hereinziehung auswärtiger höher stehender wirtschaftlicher Elemente, hauptsächlich der französischen, der Pfälzer u. s. w. Kolonisten ins Land sich die Möglichkeit großer technischer und organisatorischer Fortschritte schuf, wie der Staat im Inneren durch Regulierung der Hausindustrie, durch Gründung und Unterstützung größerer Privat- und Aktienbetriebe, durch staatliche Musterbetriebe aller Art, durch Errichtung von staatlichen Woll- und Seidenmagazinen, durch einen gewissen Zwang für Kaufleute und Konsumenten zum Wareneinkauf die Industrie förderte. Aber wir müssen uns versagen, darauf einzugehen, so sehr gerade die richtige Jneinanderpassung dieser und der eigentlich handelspolitischen Maßregeln den Erfolg garantierte. Die handelspolitische Hauptstreitfrage in den ostdeutschen Territorien von 1500 bis 1700, die auf den Landtagen zwischen Ritterschaft und Städten aufs heftigste erörtert wurde, war: soll die Regierung im Interesse der Getreide, Wolle, Vieh, Holz u. f. w. exportierenden Ritterschaft die fremden holländischen, englischen und sonstigen Händler und Faktore, die sog. Lieger, auch andere fremde Hausierer, die die Waren der höheren Kultur billiger liefern als die Städte und die Rohprodukte dem Adel besser bezahlen, leicht zulassen, oder soll sie im Jnterresse der Städte ihr Hereinkommen erschweren, den Adel auf die einheimischen städtischen Märkte verweisen, im Interesse der städtischen Gewerbe den Export von Wolle, Häuten u. s. w. erschweren, im Interesse der städtischen Nahrung, so oft die Preise steigen, die Ausfuhr von Getreide und anderen Rohprodukten sperren? 598 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. Das ständische Klassenregiment in Preußen, Brandenburg, Pommern, Magdeburg hatte es bis gegen 1650—1666 verstanden, die Entscheidungen mehr zu Ungunsten der Städte zu beeinflussen. Aber je mehr der Große Kurfürst seine Gewalt besestigte, desto öfter entschloß er sich, die städtischen Interessen zu berücksichtigen, die sremden Händler und Hausierer zu beschränken, je nach den Ernteaussällen und den Landesinteressen die Aussuhr von Getreide, Vieh, Hopfen, Flachs, Hanf, Leder, Fellen zu verbieten, allerdings ost mit Ausnahmen für den Adel. Es war ein Fortschritt, daß die Landesherrschaft der maßgebende Faktor wurde, aber die Handhabung der Verbote war oft noch verfehlt, wie wir es oben schon (S. 578) schilderten. Doch wurde manches anders. Neben Verboten sür kurze Zeit beginnen jetzt auch dauernde Ausfuhrverbote aus der Mark: 1664 für alles Kupfer im Jnterresse des Neustädter Kupferhammers, 1685 für Hadern zum Papiermachen, 1694 für alles Eisen. Es beginnen auch vorübergehende und dauernde Einfuhrverbote, so 1668 für fremde Mühlsteine, da der Kursürst bei Pirna Brüche erworben hatte und das Land damit versorgte; so immer wieder 1611—1710 für Glaswaren, 1634 für Kupferwaren, dann für Eisenwaren von 1666 an; die sreie Salzeinfuhr hörte mit der Ausdehnung des Salzregals und der Versorgung des Staates durch das Magdeburger Salz von 1680—1750 auf. All' das waren aber immer noch unvollkommene, oft schlecht ausgeführte Anfänge einer landesherrlichen Handelspolitik. Ein feineres Instrument für dieselben bot sich, als 1680—1690 in den sämtlichen mittleren Provinzen die öfter einzuführen versuchte, 1667 definitiv in den Städten durchgeführte Accise ganz in Staatsverwaltung übergegangen war, wesentlich zu einer Thorsteuer mit strenger Kontrolle alles Einganges in die Städte geworden war. Nun konnte man durch Abstufung der Accisetarife und strengeres Verbot von Handel und Gewerbe auf dem Platten Lande in diesem geographisch zerklüfteten Staate die Aus- und Einfuhr doch einigermaßen sicher besteuern, kontrollieren, verbieten. Die Handelspolitik ist so von 1686—1806 überwiegend Accisetarifpolitik. Nachdem man 1681 die einheimischen Tücher mit 1, die geringen sremden mit 2, die feineren mit 4°/« des Wertes belegt hatte, schritt man 1687—1689 zur Ermäßigung der Aussuhrbesteuerung für einheimische Tücher, zum Verbot der Einsuhr geringer Tücher, zur Belegung der fremden feinen Tücher mit 6 und 10°/o; 1701 folgte eine Differenzierung für die fremden Gewebe von 2^2—25°/o des Wertes; die niedrigen Sätze traten für die Stoffe in Kraft, die man brauchte und zunächst nicht im Lande machen konnte. Stockung der Geschäfte, Menschen- und Viehsterben, hohe Wollpreise und die Klagen hauptsächlich der hugenottischen Geschäftsleute erzeugten dann 1713—1723 eine Verschärfung des Systemes: möglichst Gewichts- statt Wertsätze, Ausdehnung der Einfuhrverbote auf eine Anzahl Waren, Erhöhung mancher Sätze auf 10—40°/« des durchschnittlichen Warenwertes, hauptsächlich aber das nun auch für die Rittergüter der sämtlichen mittleren Provinzen durchgeführte Verbot der Wollausfuhr nebst Beschränkung der östlichen Getreideeinfuhr auf die Durchfuhr, charakterisieren diese von Minister Grumbkow durchgeführte Schutzzollverschärfung. Sie hob in Zusammenhang mit dem Export nach Rußland und anderen günstigen Umständen und Maßnahmen die Industrie und den Wohlstand sehr, erzeugte aber 1718—1728 einen starken handelspolitischen Kamps mit Kursachsen, der glücklicherweise mit einem billigen Handelsvertrag 1728 endigte; dieser beließ die bestehende Sperre, resp, die hohe Belegung für die jedem Staate besonders am Herzen liegenden und geschützten Industrien, gab aber im übrigen den Verkehr relativ srei; Sachsen konnte z. B. seine große Leineneinfuhr nach Brandenburg beibehalten; der Vertrag blieb bis 1753 in Kraft. Die schlechten Geschäfts- und Erntejahre 1737—1743 brachten allgemein etwas erhöhte Accisetarise 1739, Vermehrung der Einführverbote (1741 sind es 19 Warengruppen) und einzelne spezielle Schutzzollerhöhungen. Friedrich der Große sucht energischer einzugreifen, verschafft sich seit 1749 eine ausführliche, ihn in seinen Maßnahmen beherrschende Handelsstatistik, führt mehrfach Export- oder Produktionsprämien ein. Im ganzen aber bleibt das System ähnlich wie 1713—1740, bis der Konflikt mit Sachsen über das Transitozollsystem (1755) und der Übergang Österreichs zu einem schroffen Sperr- 1057^ Preußens Schutzsystem und seine Resultate. 599 Wem (1753—1756), zu einer großen Zahl Einfuhrverboten und Tariferhöhungen führen, die zunächst provisorisch als Retorsionen gedacht waren, aber in der Hauptsache dann dauernd blieben, da die Kommerzienverhandlungen mit Sachsen und Österreich vor und nach dem Kriege resultatlos Verliesen. Nach dem Kriege hat der König den Druck der Accise wohl durch Aushebung und Ermäßigung der Sätze sür die Nahrungsmittel der kleinen Leute ermäßigt, aber im übrigen das System noch sehr verschärst, die Einsuhrverbote aus Hunderte vermehrt, durch die eingeführte Grenzbewachung die Kontrolle zum ersten Mal nachdrücklich gemacht, durch Staatsmonopole, Ausdehnung des Wollausfuhrverbotes auf Schlesien, durch Schließung der ganzen Ostgrenze für die polnische Getreideausfuhr zum inneren Konsum, durch Ausbildung des Transitozollshstems, durch die viel schärfere Kontrolle des Frank- furter Meßverkehres, durch die dauernde Sperrung alles Handels nach Kursachfen und Österreich große Unzufriedenheit, hauptfächlich in den Jahren 1764—1773 erzeugt. Von 1774 an hat der wirtschaftliche Aufschwung die Klagen wieder zurücktreten lassen. Der noch größere Ausschwung von 1790—1806 war mehr Folge der Lähmung der französischen und holländischen Volkswirtschaft als des preußischen Handelssystems. Von 1786—1806 hat ein ungeschickter Zickzackkurs in der preußischen Handelspolitik gewaltet, an ihren wesentlichen Grundlagen aber nichts geändert; einige Schärfen wurden gemildert, andere aber hinzugefügt. Das Resultat im ganzen war trotz der starken Übertreibungen 1765—1806 ein günstiges. Jedenfalls war Preußen 1680—1806 das europäifche Land mit der stärksten Einwanderung und der stärksten jährlichen Bevölkerungszunahme (1—1^/2 °/o). Seine Aus- und Einfuhr betrug 1752 120. Mill. Mk., 1795-1796 312; durch den Sund fuhren 1769—1774 jährlich 2—300, 1804 2012 preußifche Schiffe; Stettin besaß 1751 79 Handelsschiffe mit 4675, 1782 150 mit 17 911 Lasten; die Aus- und Einsuhr Stettins war Wohl von einer halben aus drei Millionen Rthl. 1750—1785 gewachsen. An Wollwaren wurden 1785 sür 6—8 Mill. Rthl. produziert, sür 1 Mill. exportiert. An Leinwandwaren schätzt Herzberg die Produktion zu 9 Mill. Rthl., an Seidenwaren zu 3 Mill.; von beiden ging auch ein großer Teil ins Ausland. Preußen hatte eine blühende Landwirtschaft und eine erhebliche Industrie. Die Ausbildung der königlichen Gctreidemagazine mit ihren großen Ein- und Verkäufen hatte die Getreidepreise von 1740—1786 so ziemlich auf gleicher mittlerer Höhe gehalten, was der Landwirtschaft wie den Gewerben gleichmäßig zu Gute kam. Berlin war eine der schönsten und die billigste Groß- und Industriestadt Europas geworden. Die preußische Rechtspflege galt sür die unabhängigste; die persönliche Freiheit und Sicherheit, die unabhängige Meinungsäußerung war garantiert. Durch den ganzen Staat und seine Wirtschaft wehte die Luft rationellen Fortschrittes. Und wenn der Merkantilismus und die Beamtenthätigkeit auch bis zur staatssocialistischen Vielregiererei sich gesteigert hatte und der Korrektur harrte, ohne die treibenden Regenten, ohne die starke staatliche Zusammensassung der Kräfte, ohne den Schutzzoll und die aggressive Handelspolitik wäre in diesem Lande ohne kühnes weitblickendes Bürgertum, mit seinem kleinen lokal und provinziell suhlenden Feudaladel, mit seinen armen Bauern der Aufstieg zur modernen Volkswirtschaft und zu einem mäßigen Wohlstand nicht möglich gewesen. Ohne die Politik, die Kriegsührung, den Merkantilismus Preußens wäre nirgends in Deutschland ein fester Halt gegen Ost, Süd, West und Nord gewesen. Unser Vaterland wäre im 18. oder 19. Jahrhundert wahrscheinlich wie Polen von den anderen großen Mächten geteilt worden. 262. Bedeutung und Kritik des Merkantilismus. Überblicken wir die Maßregeln des Merkantilismus, so könnte es scheinen, daß sie weit auseinanderliegen. Die meisten Staaten freilich haben ihr Hauptaugenmerk auf den Kolonial- crwerb und den Kolonialhandel, auf das Monopol dieses Handels gerichtet (wie Portugal, Spanien, Holland, später Frankreich und England). Aber die einen haben damit das Ziel verbunden, sich zum Mittelpunkt des europäischen Zwischenhandels zu machen und ihre Handelsmarine zu stärken (Holland und England), die anderen haben diese Ziele 600 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1l)58 nicht oder in geringerem Maße verfolgt (Portugal, Spanien, Frankreich). Einige wollten in erster Linie eine große eigene Industrie und einen starken Jndustrieerport sich schaffen; sie erschwerten die Aussuhr der industriellen Rohstoffe, die Einfuhr der konkurrierenden Jndustriewaren (Frankreich, England, Preußen); bei andern tritt dies Ziel wenigstens hinter der Handelsförderung zurück (Portugal, Spanien, Holland). Einige hatten einen im ganzen freien Getreidehandel (Holland), andere erschwerten die Getreideausfuhr, um billige Lebensmittel für die Städte und die Industrie zu schaffen (Frankreich), wieder andere zahlten Getreideexpvrtprämien, um die Preise im Interesse der Landwirtschaft zu heben (England) oder erschwerten die Einfuhr billigen konkurrierenden Getreides (Preußen). Bei einigen hat es den Anschein, daß ihre Politik den ausschließlichen oder überwiegenden Handelsinteressen diente, wie das schon bei den Puniern und Venetianern, später bei den Holländern hervortritt, bei andern erscheint die Förderung der großen einheimischen Produktionszweige, Industrie, Bergbau, Landwirtschaft als die Hauptsache; sie geschieht allerdings auch hier durch die Handelsbeeinflussung; daher der Name: Handels- oder Merkantilsystem. Die Verschiedenheit dieser Mittel entspringt der Verschiedenheit der Natur, der Größe, der Lage, der wirtschaftlichen Entwickelungsstufe der Länder, teilweise auch der verschiedenen Einsicht der Regierenden und dem verschiedenen Maß der vorherrschenden Klasseninteresscn. Alle Staaten aber gleichen sich darin, daß sie für diese verschiedenen Zwecke ähnliche Mittel (Aus- und Einsuhrverbote, Aus-, Einfuhr- und Durchfuhrzölle, Prämien, Navigationsgesetze, Kolonialgesetze u. s. w.), kurz eine weitgehende wirtschaftliche Staatsverwaltung und -cinmischung anwenden; überall soll der Absatz und die Bewegung der Waren und Produkte in bestimmte Richtung direkt gezwungen oder indirekt gelockt, das wirtschaftliche Handeln der Bürger, indirekt auch das der Fremden, der Konkurrenten, der wirtschaftlichen und politischen Feinde weitgehend beeinflußt werden. Und zuletzt werden wir sagen können, alle diese verschiedenen Mittel einschließlich der Zoll- und Handelskriege beständen in der Einsetzung staatlicher Machtmittel für die fpeziellen Wirtschaftsund Handelsinteressen, deren Förderung im Moment als das Wichtigste für die Nation und den Staat erschien. Und wir werden weiter behaupten können, daß die sich vergrößernden Nationalstaaten des 15.—18. Jahrhunderts alle mehr oder weniger eine solche Politik und solche Mittel angewandt haben, und daß durch sie diejenigen emporkamen, die mit Klugheit und Energie, mit Anpassung an ihre Machtmittel, mit richtiger Schätzung der vorhandenen wirtschaftlichen Kräfte und Widerstände merkantilistische Politik trieben. Alle Staaten' standen 1500—1800 nur vor der Wahl, entweder merkantilistische Politik zu treiben und damit zur inneren Einheit und äußeren Anerkennung zu kommen oder in der alten lokalen und naturalwirtschaftlichen Wirtschaftsform zu verharren, in ihrer losen Struktur von den merkantilistischen Staaten überholt, bei Seite geschoben, ausgebeutet zu werden. Die merkantilistischen Institutionen halfen höhere Wirtschaftsformen ausbilden, Kolonialbesitz erwerben und nützen, auswärtigen Handel und heimische Marine, große Hausindustrien und die ersten Großbetriebe schaffen; sie förderten die innere Arbeitsteilung, den zunehmenden inneren Waren- und Geldverkehr, das Kreditwesen, die Steuer- und Finanzkraft des Landes, sie begünstigten das Bürgertum, die aufstrebenden Mittelklassen, das neue Unternehmertum. An der modernen Staatenbildung hat der Merkantilismus wesentlich mitgewirkt; er war für nationale Einheit und Zusammenfassung der Kräfte thätig. Aus dem nie ruhenden damaligen handelspolitischen Kampf um die Märkte, um den Jndustrieabsatz und die Kolonien ging das Übergewicht der größeren Staaten, aber auch die Anstrengung der kleinen hervor, die sich gegen die Unterdrückung der größeren wehrten. Wie England und Holland im Kampf gegen Spanien, so kam Preußen im Gegensatz zu den Westmächten und Österreich empor. Und stets ging das politische und das wirtschaftliche Emporsteigen Hand in Hand. Die kleinen Staaten ersetzten durch moralische Kräfte, Energie, kluge Umsicht, was ihnen zunächst noch an Macht, an Kapital, an Kolonien, an Seetüchtigkeit fehlte. Und das letzte Ergebnis war gegen 1750—1850 doch ein Sieg des humaneren Völkerrechtes über die merkan- 1059) Die Berechtigung des Merkantilsnstems, 001 tilistischen Brutalitäten, die sich die Großmächt? erlaubten, ein schon im 18. Jahrhundert viel besprochenes Gleichgcwichtssystem, das dann den großen Teil des 19. Jahrhunderts und bis heute vorhielt, das neben den großen Mächten die kleinen erhielt und sie wirtschaftlich vorankommen ließ. Von den einzelnen merkantilistischen Maßregeln waren gewiß recht viele salsch; viele erreichten ihren Zweck nicht. Auch die richtig geplanten und ausgeführten haben mit ihrem starken Eingriff in bestehende Verhältnisse ost nicht sosort, sondern erst später dazu beigetragen, den Wohlstand zu heben; sie haben meist nicht direkt Industrie, Absatz, Handel schaffen können, mehr nur indirekt über Schwierigkeiten weggeholfen, psychische Kräfte entwickelt, den Nationalgeist gehoben, das Zutrauen der Geschäftswelt gestärkt, da und dort an Stelle zu schwächlicher individueller Aktionen die staatliche Gesamtkraft gesetzt. Das ganze System erzeugte die stärkste und innigste Verbindung von Staat und Volkswirtschaft, die bisher in größeren, geldwirtschaftlich entwickelten Staaten vorgekommen war. Es lag in der Natur der Sache, daß für die neuen großen und schwierigen Aufgaben den leitenden Staatsmännern ebenso oft die Einsicht, der weite Überblick, die breite Kenntnis der komplizierten nationalen und internationalen Verhältnisse fehlte, wie die Möglichkeit, die rechten ausführenden Organe, integre Beamte, gutes Zollpersonal, lautere Kolonialgouverneure u. s. w. sich zu schaffen. Nur tastend, immer wieder fehlgreifend, probierend kam man vorwärts. Es ist so verständlich, daß nur wenige große Staatsmänner, sowie in jedem Lande nur wenige Epochen als die erscheinen, die das Merkantilsystem glänzend und ganz erfolgreich durchgeführt haben. Es ist ebenso begreiflich, daß der schwer Verantwortliche und schwierige Gebrauch politischer Macht für wirtschaftliche Zwecke — so notwendig er war, um die neuen Staaten zu schaffen, sie finanziell zu heben, ihren Handel auszubilden — immer wieder übers Ziel hinausschoß und mißbraucht wurde. Und es konnte ferner nicht anders sein: das wissenschaftliche Nachdenken über diese großen Zusammenhänge mußte zunächst teilweise fehlgreifen, mußte am Äußern haftend, den Geldbesitz, die Jndustrieförderung, gewisse Handelszweige schief beurteilen, mußte zu voreiligen Generalisationcn kommen; aber das Gesamtziel der merkantilistischen Politik war doch zunächst das richtige. Wir versuchen uns die notwendigen Kehrseiten des Systems, die Hauptirrtümer seiner Theorie noch etwas klarer zu machen. Der Grundgedanke des Systems, daß die Staatsgewalt ihre Macht für die wirtschaftlichen und Handelszwecke brauchen solle, lag im Wesen der neueren Staatsbildung, der geldwirtschaftlichen Arbeitsteilung, des stark anwachsenden internationalen Großhandels, der Ausdehnung der europäischen Kultur auf alle Erdteile. Auch in aller Zukunft werden alle großen Kulturstaaten immer wieder an den Punkt kommen, wo sie nach innen und außen die politische Macht für wirtschaftliche Zwecke einfetzen müfscn. Die entgegenstehende Vorstellung, Staatsgewalt und Wirtschastszwecke gänzlich zu trennen, ist unhaltbar. Nur handelt es sich natürlich in bezug aus ihre Verbindung darum, die richtigen Voraussetzungen hierfür zu finden und dem entsprechend bestimmte Maße und Grenzen einzuhalten. Es giebt einen richtigen und falschen Machtgebrauch, einen gerechten und ungerechten, einen maßvollen und einen maßlosen. Die ganze Zeit des Merkantilismus neigte im Inneren und nach außen zur Überschätzung und Überspannung der staatlichen Machtbenutzung. Im Inneren, weil dem aufgeklärten Despotismus die Gegengewichte fehlten; das Übermaß von Polizei- und Staatszwang in wirtschaftlichen Dingen erzeugte zuletzt das Gegenteil: die optimistische und individualistische Freiheitslehre. Und doch hatte der Machtgebrauch nach innen immer eine natürliche Schranke, die nach außen fehlt: das starke solidarische Gefühl der einheitlichen Gesamtinteressen, des Gesamtwohles, die Rücksicht auf die einzelnen Teile, besonders die schwächeren. Nach außen fehlt dieses Korrektiv. Und daher — zumal da das Völkerrecht noch so roh und unentwickelt damals war — so leicht Machtmißbrauch jeder Art gegen andere, zumal die schwachen Staaten, gegen die Kolonien, gegeu unterworfene Stämme anderer Rasse. Wo freilich in den Zeiten des Merkantil- K02 Viertes Buch. Die Entwickelung des voltswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1060 systems kleinere schwächere Staaten sich durch Fremdenrecht, Schiffsgesetzc, Schutzzölle gegen größere, stärkere, sie mißhandelnde sich handelspolitisch wehrten, wird niemand das falsch finden. Aber wo die starken sich zu brutal benahmen, ist das Gegenteil der Fall; da schlössen sich leicht auch für sie — neben den ersten Machterfolgen — später die größten Nachteile an den Machtmißbrauch. Portugal und Spanien mußten das erleben, wie England durch den Verlust der Vereinigten Staaten. Ein erheblicher Teil der handelspolitischen Kämpfe des Zeitalters knüpft an das ältere unvollkommene Völkerrecht an. Als der Papst die Weltmeere durch einen Strich auf der Weltkarte zwischen Portugal und Spanien geteilt, empfand dies die übrige Welt als ein grobes Unrecht und fchwere wirtschaftliche Schädigung. Es entstand der lange Streit, ob es ein staatliches Eigentum an den Meeren gebe. Die Holländer ließen durch Hugo Grotius die Freiheit der Meere verteidigen, führten aber praktifch die Unfreiheit in den asiatischen Meeren durch. Ähnlich bekehrten sich die Engländer rasch vom inilrs lilzsium zum mars clausum Lrittki-nieum. Seiden behauptete, das brittische Reich reiche bis zu den gegenüberliegenden Küsten. In den neu erworbenen Kolonien fehlte leicht jede Kontrolle und Schranke der staatlichen Macht; man denke an die Greuel der Negerjagd und des Negerhandels, an die Barbareien, durch welche England in Indien Herr wurde, an die vielfach maßlosen Einschränkungen alles wirtschaftlichen Lebens in den Kolonien. Auch weitere Punkte des Völkerrechts waren von durchschlagender Bedeutung für die damalige Handelspolitik. Wir sahen, bis zu welchen Gewaltthaten das Kapcrwesen führte. Allen Neutralen zeitweise jeden Handel zu verbieten, ihre Schiffe zu nehmen, haben die starken Mächte, besonders England, bis 1815 in Kriegszeiten sich angemaßt. Nur langsam siegte von 1600—1856 ein etwas civili- sierteres Seekriegsrecht, das die neutralen Staaten schützte, dem Grundsatz „frei Schiff, frei Ware" Geltung verschaffte. Die Vorstellung, daß Handelsverträge nur ihr Ziel erreichen, wenn die stärkeren und klügeren dabei die schwächeren und ungeschickteren Staaten betrügen, gehört recht eigentlich der Zeit des Merkantilismus an. Mit Bestechung wird auch heute da und dort in der Diplomatie gearbeitet, aber doch entfernt nicht mehr so, wie in der Handels- und anderen Politik des 17. und 18. Jahrhunderts. Das sind die schwarzen Schatten des Merkantilsystems: ein Teil der Erfolge war Machtmißbräuchen zu danken, die in ihren ferneren Folgen ungünstig wirken mußten, die politifche und wirtschaftliche Organisation vergifteten, zu Reaktionen und späteren Niederlagen die Keime legten. Dazu kam nun die technische UnVollkommenheit der Mittel, mit welchen der Merkantilismus arbeitete. Das Beamtentum war meist noch nicht geschult und integer genug. Das Übermaß der Staatsthätigkcit erzeugte bei seiner ersten großen Ausdehnung zu viel Korruption, Täuschung, Betrug, Mißgriffe aller Art. Nehmen wir nur die Ausbildung der Zolltarife; von wenigen Dutzend Positionen waren sie vom 16. bis 18. Jahrhundert auf Hunderte und Tausende gestiegen; meist waren es noch Werttarife, die zu lauter falschen Deklarationen führten. Die Zollpflichtigen waren meist schutzlos der Willkür der Beamten ausgesetzt. Bei den Tendenzen zu nationalem Schutz schritt man fast allerwärts zu rasch von Zöllen im Betrag von 5—25°/» zu solchen von 5V—200 °- o des Wertes, verwandelte zu häufig die Zölle in Aus- und Einfuhrverbote; zu lange ließ man die Ausfuhrzölle des Mittelalters, die Rohstoffzölle bestehen. Die Folge war ein maßloser Schmuggel, Bestechung der Zollbeamten, Betrug aller Art. In Westindien wurden ^/iv der Einfuhrwaren geschmuggelt. Von den ehrbaren Gründern der Vereinigten Staaten waren sehr viele notorische Schmuggler. In England schätzte man 1780, daß 2 Mill. Menschen am Schmuggel beteiligt seien; von 13^/s Mill. Pfund Thee wurden 7 Mill. geschmuggelt; von der französischen wirklichen Einfuhr nach England von 24 Mill. Livres waren 13 geschmuggelt. Eine unerhörte Korruption verbreitete sich so über allen Handel. Und diese Korruption setzte sich fort in die Parlamente und in die Regierungskrise; die Interessenten wußten für sich Zölle, Prämien, Rückzölle durchzusetzen. Immer mehr entschieden in vielen Staaten nicht die Gesamt-, sondern habsüchtige Privatinteressen. Der ganze Apparat des Zollwesens war nun 1061s Dic Übertreibungen und falschen Mittel des Merkantilsystems. 603 meist so kompliziert geworden, daß nicht mehr zu übersehen war, wie er im einzelnen wirke; der Zoll aus den Rohstoff verteuerte die Halbfabrikate, der aus Gespinste dic Weberei. Wenn man mit Rückzöllen und Prämien die Aussuhr der durch Zölle verteuerten Waren durchsetzte, erzeugte man neue Erschleichungen und Betrügereien aller Art. Meist waren die Abgaben, die aus verschiedener Zeit stammten, noch nicht unifiziert, flössen oft nicht in eine Kasse; der Aufenthalt und die Hemmung, die hieraus sich ergaben, wurden uni so unerträglicher, je mehr der Verkehr wuchs. Bei allen Änderungen, die in den Parlamenten und in den Ministerien beschlossen wurden, fehlte die heute vorhandene internationale Kenntnis der Produktionskräfte, des fremden Handels. Jeder Staat hütete seine Kenntnisse, ost sogar seine Tarife, jedenfalls die Instruktionen zu ihnen als Geheimnis. In Frankreich ist der handelspolitische Verwaltungsdienst vom Tode Colberts an zurückgegangen; England bot von 1760—1783, in der Zeit, da A. Smith es beobachtete, das Bild einer ganz entarteten Handelspolitik, einer durch Unverstand und Handelsintriguen der Unternehmerkreise beherrschten Kolonialpolitik; der Wohlstand stagnierte, das Land stand beim Frieden von Versailles 1783 vor dem finanziellen Bankerott. In Preußen erschien seit dem Tode Friedrichs des Großen das alte System überlebt. Der Boden war so allerwärts vorbereitet sür eine neue Theorie und eine neue Ära der Handelspolitik. Waren es so wesentlich die praktischen Übertreibungen und technischen UnVollkommenheiten der Ausführung, die das System bei den Staatsmännern diskreditierten, in der öffentlichen Meinung konnten sich auch die theoretischen Formulierungen seiner Gedanken immer weniger halten. Wir kommen im nächsten Paragraphen aus die neue freihändlerische Theorie, welche die merkantilistische bekämpfte, ergänzte. Wie diese, einseitig auf dem internationalen Kampfgedanken aufgebaut, die politische Seite der Handelsinstitutionen entwickelt hatte, so ging jene von der ebenso sehr vorhandenen anderen Seite des Handels, seinem Nutzen sür die Tauschenden, seinen individualistischen Ursachen, seinen Preiswirkungen aus. Auch sie mischte Wahres mit Falschem, trat zunächst einseitig, übertreibend auf, aber sie war gegenüber den Einseitigkeiten des Merkantilismus ein befreiender Fortschritt. Wir werden das sehen. Hier sei nur über die wichtigsten falschen oder übertriebenen Theorien des Merkantilismus noch ein Wort gesagt. Eine Hauptstütze des alten Systems war die Einteilung des Handels in verschiedene Zweige und der versuchte Nachweis, daß von diesen einzelne ebenso nützlich, wie andere schädlich feien. Es wird der Zwischen- und der Frachthandel, der Kolonialhandel und der Exporthandel von Manusakten, die dem Inland Arbeitsverdienst gegeben haben, sowie die Einfuhr von zu verarbeitenden Rohstoffen ebenso gelobt, wie die Einfuhr von Luxuswaren und die von solchen Waren, welche man auch im Inland machen kann, deren Bezug die Beschäftigung der inländischen Arbeiter vermindere, getadelt. Hauptsächlich wird aller inländische Handel gegenüber dem auswärtigen, der allein die Geldmenge im Lande vermehren könne, gering geschätzt. Die Art, wie die späteren Merkantilisten diese Einteilung vortragen, z. B. Forbonnais, dem Friedrich der Große beinahe wörtlich folgt, enthält manches Richtige, aber auch vieles Schiefe. Auf die Bilanz kommen wir gleich. Nur das Eine sei hier noch angemerkt. A. Smith stellte diesen Betrachtungen nun eine umgekehrte Übertreibung gegenüber. Er sieht den Kolonial- und allen Zwischenhandel sast sür schädlich an, weil sie das Kapital nicht rasch umsetzen. Er hält allen Binnenhandel für wohlthätiger als den Außenhandel. Er übersieht dabei, daß (wie Torrens nachwies) der Austausch zwischen alten Kultur- und Gewerbeländern und dünnbevölkerten, aber fruchtbaren fernen Ackerbaugebieten einer der gewinnbringendsten ist, weil er sür beide Arten von Ländern wichtige Bedürfnisse am billigsten befriedigt. Und derartigen Handel förderte das Merkantilsystem für Holland und England teilweife allerdings auf Kosten ihres Binnen- und Nachbarhandels. Der theoretische Grundgedanke nun aber des Merkantilsystems war die halb völkerrechtliche, halb volkswirtschaftliche Lehre, die z. B. auch Voltaire so sehr betont, daß im internationalen Handel der Vorteil des einen Staates stets den Nachteil des gg4 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. anderen bedeute. Diese Theorie hatte ihren Ursprung in den Kolonialkämpsen, in der Ausnutzung der Machtungleichheit, in den Übervorteilungen und Ausbeutungen des Zeitalters. Dieser pessimistische Satz ist gerade so übertrieben, wie der entgegengesetzte optimistische der Freihandelslehre, daß bei jedem Tauschgeschäft und allem internationalen Handelsverkehre stets beide Teile gleichmäßig gewinnen. Je nach den Kräften und Spannungen kann das eine wie das andere der Fall sein. Vielleicht überwog im 17. und 18. Jahrhundert mehr das erstere, im 19. mehr das letztere. Daß der Gewinn des einen der Verlust des anderen sei, war wahr, als die Holländer alle anderen europäischen Staaten aus den Molukken hinauswarfen, als sie die Scheide auf ewig sperrten, als Cromwell mit der Navigationsakte und den Seeschlachten den holländischen Zwischenhandel vernichtete, war wahr, als England den Franzosen Canada und Indien nahm. Es war wahr bei vielen Handelsverträgen und ihren Folgen. Es ist heute noch wahr im Kamps um den Kolonialbesitz, um die großen und wichtigsten Handelsstraßen (Suez, Panama usw.). Noch 1897 konnte die „Saturday ReView" ausrufen: wenn Deutschland morgen aus der Welt vertilgt würde, so gäbe es übermorgen keinen Engländer, der nicht um so viel reicher würde. Alle Menschen, alle Staaten und Volkswirtschaften stehen sich auf der einen Seite feindlich, aus der anderen freundlich gegenüber. Sie kämpfen um Vorteile, suchen die anderen auszustechen, ja zu vernichten, und daneben brauchen sie einander wieder und müssen sie sich gegenseitig fördern. (Vgl. oben I, § 32.) Aller Handel und alle Handelspolitik hat dieselbe Doppelnatur: eine feindliche und eine friedliche Seite; die Staaten haben stets bald friedlichen Verkehr, bald Kämpfe aller Art bis zum Zoll- und zum wirklichen Kriege; nach dem Kampfe streben sie wieder nach Staatsverträgen, nach Kompromissen, die beiden Teilen nützen wollen. Je mehr der Friede der Staaten untereinander, das geläuterte Volkerrecht siegt, je gleichere Gewalten einander gegenüberstehen, desto mehr wird der friedliche Austausch mit gegenseitiger Förderung, mit beiderseitigem Gewinn den breiteren Raum in den gegenseitigen Beziehungen einnehmen. Nur eine Unterart des Gedankens, daß der Gewinn des einen stets der Verlust des anderen sei, ist die im 17. und 16. Jahrhundert entstandene Handelsbilanz lehre (vgl. I, S. 85—86). Sie vergleicht den Geldwert der Ausfuhr eines Landes mit der Einfuhr; ein Plus der Wareneinfuhr über die Ausfuhr erklärt sie für eine ungünstige, ein Plus der Warenausfuhr über jene für eine günstige Bilanz, weil sie Geld und damit Reichtum, Verkehr ins Land bringe; jede Ausfuhrsteigerung erscheint als willkommen, zumal eine solche von Manufakten, an dem Einheimische viel Arbeitslohn und Unternehmergewinn verdient haben. Die Theorie trat mit manchen schiefen, ja falschen Forderungen auf; sie ist aber in ihrem Ursprung, ihrem Grundgedanken nicht so falsch, wie Hume und A. Smith gemeint haben. Ihre Wurzel liegt in der historischen Thatsache, daß die sich ausbildende Geldwirtschaft in allen Gebieten ohne Edelmetallproduktion mit einem chronischen Mangel an Metall und Münze, vor allem an guter eigener Landcsmünze zu kämpfen hatte. Daher suchten seit dem Mittelalter alle Städte und Gebiete ihre Münze, ost auch das Rohedelmetall festzuhalten, verboten oder erschwerten ihre Ausfuhr, kontrollierten allen Handel mit fremden Kaufleuten, zwangen sie ganz oder teilweise, ihren Erlös nicht bar, sondern in Landesprodukten mitzunehmen. So geschah es am weitgehendsten in Venedig, dann in England, noch im 18. Jahrhundert im schlesisch-polnischen Handel. Es war jedenfalls ein erwünschtes Hülfsmittel, der eigenen Produktion Absatz zu schaffen. Aus einer geldpolitischen wurde nach und nach eine handelspolitische Maßregel. Als die größeren Staaten sich konsolidiert hatten, als sie anfingen, ihre Volkswirtschaft, ihre Ein- und Ausfuhr als ein Ganzes zu betrachten, als letztere vom 16. bis 18. Jahrhundert von immer größerer Bedeutung sür alle Produktion und allen Absatz wurde, war es natürlich und heilsam, daß man sich eine Vorstellung von dem Wert der gesamten Warenausfuhr und -einfuhr verschaffte; man berechnete sie erst ganz roh dnrch eine Multiplikation der Zolleinnahme. Von 1697 an stellte England, von 1716 an Frankreich, von 1748—50 an Preußen die erste wirkliche Warenhandelsstatistik für Die Theorien des Merkantilismus. 605 ganze Länder her; es war ein großer Fortschritt in der Erkenntnis einer der aller- wichtigsten Erscheinungen der Volkswirtschaft. Nun erst sah man, so unvollkommen auch die Zahlen waren, einigermaßen klar sür alle staatliche Beeinflussung des Handels und der Produktion, sür allen Abschluß von Handelsverträgen. Das Detail und der jährliche Wechsel an dieser Statistik waren das Wertvollste. Das öffentliche Interesse aber hestete sich an die Hauptsummen, an die hieraus berechnete sogenannte günstige oder ungünstige Bilanz. Immer war die Frage, was ergeben diese Hauptsummen, ergeben sie Verlust oder Gewinn des Landes zum Vorteil oder Nachteil anderer Staaten, sür den nicht ganz unnatürlich, der nicht an die Harmonistische Fiktion glaubt, bei jedem Handel müßten stets beide Teile gleich gewinnen. Es war nur zweifelhaft, ob aus diesen Hauptsummen eine sichere Antwort über Gewinn und Verlust des Staates, ja über Zu- und Abnahme des Geldvorrats herauszulesen war. Man war nicht sähig, die Zahlen kritisch zu prüfen, noch weniger die Edelmetallaus- und Einfuhr richtig festzustellen. Man kannte den Mechanismus der Bezahlung durch Wechsel noch nicht gehörig. Man überschätzte den Einfluß des Geldvorrates auf den Nationalwohlstand, wähnte, jede Geldzunahme sei Reichtumssteigerung, während die letzten Ursachen des steigenden Reichtums in den produktiven Kräften der Nation, in ihrer wirtschaftlichen Organisation, in dem steigenden Absatz ihrer Produkte im In- und Auslande liegen, eine steigende Geldsumme mehr die Folge als die Ursache dieser Erscheinungen ist. Vollends war es salsch zu glauben, wie in England von 1670 an, wenn Frankreich mehr nach England als umgekehrt an Waren einführe, so bedeute dies Verarmung und müsse durch ein Verbot der meisten französischen Waren gehindert werden. Die Bilanz mit dem einen Lande kann ja stets durch eine umgekehrte mit anderen Ländern ausgeglichen werden. Die Engländer hatten sich auch längst durch ihre großen Handelsschriftsteller belehren lassen, daß ihre große überwiegende Geldaussuhr nach Ostindien durch den überreichen Verkauf ostindischer Waren an andere europäische Staaten ausgeglichen werde. Auch andere Schwächen der älteren Bilanzlehre hatten schon Mun, North, Forbonnais, Galiani aufgedeckt. Im ganzen aber herrschte freilich der Aberglaube bis zu Adam Smith unbedingt vor, daß jedes Land verarme, das nicht seinen Geldabfluß durch hohe Zölle und Verbote hindere. Der berechtigte Kern aber, der in salscher Formulierung in dieser Lehre steckte, war der: man sah, daß die ärmeren zurückgebliebenen Staaten (wie es England noch bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts gegen Holland und Frankreich war) im Handelsverkehr mit reichen leicht verlieren können; nian sah, daß manche Staaten, besonders die ohne Industrie, ohne aktiven Handel, durch die übermäßigen Luxuskonsumtionen ihres Hofes und Adels oder andere Umstände zeitweise von ihrer Geldcirkulation zu viel verlieren; man sah, daß aktive voranschreitende Staaten mit reicher lebendiger Geldcirkulation Fabrikwaren exportieren und hielt ihre Geldmenge für die wesentliche Ursache des Wohlstandes, während sie nur eines der Hülssmittel, teilweise nur die Folge des wirtschaftlichen Fortschrittes war. Nicht im Sinne des momentanen Geldverlustes, sondern im Sinne dauernder Handelsund Wirtschaftsblüte ist der Satz von Forbonnais wahr: l-i dal-i-nes eomrosroe vst vöritülzlömöiit I» tialanos «lös ^ouvoirs. Auf die neuere Kritik der Handelsbilanztheorie und ihre heutigen Kontroversen kommen wir unten (S. 649) zurück. 263. Die Entstehung der Freihandelstheorie und ihre schutz- zöllnerische Kritik 17S0 —1860. A. Smith, Fr. List, Marx. Wenn die Betonung der Handelskämpfe und des Handelsneides, die schutzzöllnerische Absperrung der Staaten unter einander und die Leitung alles Handels und aller Produktion durch staatliche Maßnahmen das Wesen des Merkantilsystems ausmachte, so mußte eine neue Theorie, welche das alte System beseitigen wollte, ebenso von der individuellen Freiheit und von der natürlich-harmonischen Ordnung des wirtschaftlichen Lebens ausgehen; wie man bisher vom Staate, von seinen Eingriffen, vom Zwange, vom Nationalinteresse allen Fortschritt erwartet hatte, so jetzt vom Erwerbstrieb, vom geläuterten individuellen Egoisnius. Alle die bisher unter der staatlichen Ordnung gelitten, von 606 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ihr geringen Vorteil gehabt hatten, alle, die an den endlichen Sieg der Vernunft glaubten, alle, die von den idealistischen und individualistischen Ausklärungsidealen 1750—1850 erfüllt waren, stellten sich in den Dienst der Freihandelsideen. Einen freieren Verkehr von Land zu Land hatten schon einzelne der großen englischen Handelsschriftsteller des 17. Jahrhunderts, dann zu Anfang des 18. die englischen Tories wie Bolingbroke verlangt. Noch mehr thaten es die Physiokraten, die vor allem sreie Ausfuhr für das französische Getreide wünschten (I, S. 89. 90). Hume hatte die Handelsbilanz- und Geldlehre der Merkautilistcn angegriffen. Aber erst A. Smith (vgl. 1, S. 90) gab der Freihandelslehre ihre siegreiche Formulierung. Zwar läßt er Zölle für Industrien, die der Landesverteidigung dienen und für die heimische Marine, auch Retorsions- und Steuerausgleichszölle zu und empfiehlt die Aufhebung der Schutzzölle für von alther geschützte, viele Menschen beschäftigende Gewerbe in langsam schonender Weise. Aber alle übrigen Maßnahmen des Merkantilsystems erscheinen ihm falsch, durch Klassenherrschaft der Interessenten erschlichen; die Schutzzölle, die Ausuno Einfuhrverbote, das Kolonialsystem leiten Kapital und Arbeit in falsche Bahnen, verteuern, schaffen ungerechte Monopole. Seine Hauptvorstellung, die er wesentlich dem Unterschied der Klimate, der geographischen Ausstattung der Staaten entnimmt, ist folgende: die einen Staaten können diese oder jene Waren billiger und besser als andere herstellen; alle gewinnen, wenn jede Nation das produziert, was sie billiger und besser machen kann, wenn jede da verkauft, wo sie höheren Preis erhält, da einkauft, wo die Ware billiger als zu Hause ist. Wo man nicht darnach handelt, verteuert man das Leben, vermindert die Konsumtion. Die Schutzzölle können die Gesamtproduktion gar nicht erhöhen, da sie von der vorhandenen Kapital- mengc abhängt. Das Interesse der Konsumenten an der größtmöglichen Billigkeit der Ware» soll allein die Handelspolitik beherrschen. Die Gefahren, die der Merkantilist sieht, scheinen A. Smith gar nicht vorhanden. Nur eine kleine Zahl von Industrien kommt für den internationalen Handel in Betracht. Der Transport von Getreide, Vieh, allen schweren Waren ist von Land zu Land viel zu teuer; England führt höchstens !/ö?i seines Jahresbedarfes an Korn ein; wie foll ihm da freier Handel gefährliche Konkurrenz machen. Auch werde der Freihandel kaum je Arbeiter brotlos machen. Die wenigen etwa entlassenen fänden stets leicht wieder andere und zwar produktivere Beschäftigung. Der geographische Kern der neuen Lehre war ebenso wahr wie der Vorwurf der Verteuerung und der Monopole infolge vieler merkantilistischer Maßnahmen und die Betonung der damaligen Transportverteuerung, die schon ganz genügend fremde Konkurrenz abhalte. Vor allem, die Lehre war zeitgemäß für das damalige England, das Smith allein näher kannte, aus dessen Zuständen heraus er allein argumentierte. Ihre große Wirksamkeit erhielt die Lehre aber dadurch, daß sie mit dem großen Befreiungskampf gegen die Mißbrauche und die maßlose Vielregiererei der Zeit zusammentraf, daß sie der Mirlelvunk: eine.; großen optimistischen l^edantensystems wurde, das .'vreilieit des Wirtschaftlichen Handeln« auf allen Gebieten sorderte. Die Verkündigung dieser allgemeinen Freiheitslehre entsprach den politischen und philosophischen Tendenzen der 6-', ">nr>e der «ternpunkr der ganzen Naturlehre der Volkwirtjetuvt; sie wurde Von den fähigsten Köpfen der Zeit mit Enthusiasmus, fast als eine neue Offenbarung aufgeuommen, entsprach dem theistischen Optimismus, den besten Instinkten der Zeit. Sollte man nicht jubeln, wenn Hume, den Handelsneid verurteilend, erklärte, England könne sich nur freuen, wenn auch Frankreich, Deutschland und andere Länder wirtschaftlich emporkämen, wenn A. Smith die Thorheiten des Merkantilsystems, die Brutali» täten des Kolvnialsystems geißelte. Das neue Zeitalter der Bölkerharmonie und des Friedens schien mit dieser Lehre auzubrechen. Wie Quesnay schon sich auf den „ge-> rechten und guten Gott" berief, der mit jedem freien Handel einen gegenseitigen Handels- vvrteil verknüpfe, so ließ noch Csbden in feinen Reden einstießen, daß „Gott und die Natur" den freien Handel wollten. Alles was der siegreich vordringende politische und Die Freihandelslehre A. Smiths. 6»? wirtschaftliche, durch und durch individualistische Liberalismus von 1776—1880 forderte, stand in Einklang mit dieser Lehre. Und doch war nicht schwer einzusehen, daß diese allgemeinste Freiheit des wirtschaftlichen Handelns in Widerspruch mit Sitte, Recht, Strafrecht, allen staatlichen Institutionen stand. A. Smith hatte deshalb ja auch seine Handelsfreiheit für so undurchsührbar erklärt, wie die Utopia des Thomas Morus. Seine Nachfolger aber waren nicht so bescheiden. Die neue Lehre fingiert eigentlich lauter gleiche Menschen und lauter wirtschaftlich gleich starke Staaten, die nur von Natur verschieden ausgestattet, ihre kleinen Über- schüssc tauschen sollten. A. Smith sprach von der Thorheit, durch Schutzzölle eine Weinproduktion in Schottland zu erzeugen. Ricardo wählte immer das Beispiel des Verkehrs von England mit Portugal und Polen. Aber waren diese Beispiele maßgebend sür den Verkehr zwischen England mit Holland, Frankreich, Deutschland? oder auch für den Verkehr mit Wilden und Barbaren, welche der Freihandel damals wie heute tötete. Und war denn der keineswegs ganz, sondern nur relativ freie Verkehr Englands mit Portugal und Polen nicht auch, bei Lichte besehen, eine Niederhaltung und Ausbeutung dieser Agrargebiete, deren Naturprodukte man billig kaufte, um ihnen englische Fabrikate möglichst teuer zu verkaufen? Smith sagt, der Schneider wird doch die Stiefel nicht selbst machen, die er besser und billiger vom Schuster bekommt; und was sür ihn, den Hausvater, richtig ist, muß es doch auch sür eine Nation sein. Er vergißt, daß der Schneider mit Recht nur an die Gegenwart denkt, eine Nation aber an die Zukunft; ein Schneider, der persönlich zugleich das Stiefelmachen lernen will, ist etwas gänzlich anderes, als eine Nation, die sich eine Eisenindustrie durch zeitweife Verteuerung des Eisens erzieht, nach 3V—60 Jahren eine ebenbürtige Eisenindustrie durch den Schutzzoll erhalten kann. Und doch führen noch heute große deutsche Gelehrte das Smithsche Schneiderlein, das schlechte Stiefel macht, mit sich aufs Katheder und erzielen damit Lach- und Beisallserfolge. A. Smith und alle seine Nachfolger fehen nur die Individuen und die Weltwirtschaft, sie übersehen die Staaten, ihre nationalen Interessen, ihre nationale Organisation, ihren nationalen Egoismus und dessen notwendige Folgen. Sie vergessen, daß unbedingt sreier Handel zwischen allen Ländern zwar den von Natur und historischer Entwickelung begünstigten steigenden Absatz und wachsende wirtschaftliche Blüte bringt, den ärmeren, von Natur vernachlässigten aber leicht ihre Gewerbe, ja unter Umständen einen Teil ihrer Bevölkerung entzieht. Das kann sich kein selbstbewußtes Volk gefallen lassen, ohne sich zu wehren. Der Trost, daß der Freihandel irgendwo sonst in der Welt eine billigere und bessere Produktion erzeuge, kann den benachteiligten Ländern nicht genügen. Die ganze Lehre ist unhistorisch. A. Smith kannte nicht oder vergaß, durck welche Mittel und Kämpse England groß und reich geworden war; er sah in dem damaligen Zustand der englischen produktiven Kräfte kein Werk politisch-staatlicher Erziehung, sondern ein solches der Natur. Und jeder staatliche Eingriff in die natürliche Gegebenheit erschien ihm falsch, verteuernd, auf dem Unverstand „der hinterhaltigen Tiere beruhend, die man Staatsmänner nenne". Die Lehre ist von einem optimistischen, psychologisch unhaltbaren Glauben an die Harmonie aller Interessen er'üllt; nach ihr sind die Individuen, die Klassen, die Staaten in ihrem Handeln von einer unsichtbaren höheren Macht gelenkt, die alle Widersprüche ausgleicht, allen Verkehr aller Menschen zum Besten ausschlagen läßt. Für diesen Standpunkt giebt es keine Übervorteilung, keine Ausbeutung; jede Steigerung des Handels beruht auf richtiger Einsicht und bringt allen nur Vorteil. So wahr die Lehre von der verbilligenden Wirkung der internationalen Teilung der Arbeit ist für gewisse große Verschiedenheiten der Länder in Klima, in teckin', und historischer Entwickelung, so wenig ist daneben zu leugnen, daß die meisten Länder des gemäßigten Klimas für die gewöhnlichen Gewerbszweige ähnlich bekähigt sind und sie bei richtiger ökonomischer Erziehung erhalten können. Die internationale Teilung g»8 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1066 der Arbeit ist nur soweit von Segen sür alle, als sie nicht die ärmeren zurückgebliebenen Länder in anormaler Abhängigkeit erhält, wie einst die Engländer von Hansen, Vene- tianern und Holländern in ihrer Schiffahrt und ihrem ganzen Handel gehalten wurden. Es war daher ganz natürlich, daß in zwei von England in solcher Abhängigkeit gehaltenen Ländern, in den Vereinigten Staaten und Deutschland, ein Menschenalter nach A. Smith eine neue ebenbürtige Theorie des Schutzzolls entstand; sie geht aus von Alexander Hamiltons Usxorr 011 Nanuk-returss 1791 und von Friedrich Lifts Schriften 1827—1848, hauptsächlich von dessen nationalem System der politischen Ökonomie 1841. Alexander Hamilton, der Gehülfe Washingtons, der Mitbegründer der Verfassung der Vereinigten Staaten, der größte Finanzminister der Union, der die Bundesfinanzen in Ordnung brachte, einer der größten Staatsmänner, den die Vereinigten Staaten gehabt, wollte die fast auseinanderfallenden Einzelstaaten durch Centralisierung des Schuldenwesens, durch eine Zentralbank und ein Schutzsystem zusammenhalten. Sein praktischer Blick sagte ihm, daß die bloß agrarische Entwickelung für eine große Nation nicht genüge; er wünschte raschere Jndustricförderung als sie der bloße Freihandel gestatte; die Gewerbe, sagt er, steigern die Arbeitsteilung, die Maschinenanwendung, die Beschäftigung der Selbstthätigen, die Hebung aller Kräfte, die Ausbildung der Unternehmungsformen ; nur das einheimische Gewerbe schafft eine gleichmäßige, sichere Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten. Ohne besondere Hülfe sind die Schwierigkeiten des Anfanges nicht zu überwinden; die Abhaltung der fremden Konkurrenz, die Verteuerung schade nicht so viel; die innere Konkurrenz werde bald die kleinen Nachteile gut machen. Das Wichtigste seien in bezug auf den Verkehr die Belebung, die inneren Verbindungen, das innere Zusammenwachsen von Nord und Süd, Osten und Centrum. Aber ein System von fördernden Prämien sei den Schutzzöllen, deren Nachteile und schwierige Festsetzung er nicht verkennt, vorzuziehen. Zwischen England und den Vereinigten Staaten sei keine solche Verschiedenheit, daß ein starker Austausch der Waren jetzt vorteilhast sei. Ein Handel der letzteren mit den alten Kulturländern Europas könne ohne Schutz nicht billig — oir e^u»! tsrins — sich vollziehen. Die Vereinigten Staaten würden — als zu unentwickelt — bei sreiem Handel verarmen. Friedrich List ist in seinen Gedanken von Hamilton beeinflußt, aber er hat die Theorie des Schutzsystems auf breitere Grundlagen gestellt (vergl. I S. 116—117). Er setzt dem Individualismus und den weltwirtschaftlichen Harmonieerwartungen die Bedürfnisse und Zwecke der nationalen Volkswirtschaft entgegen. Er geht aus von einer Theorie des Stufenganges der Volkswirtschaft. Es folgen sich nach ihm 1. die Periode des Hirtenlebens, 2. die Ackerbaupcriode, 3. die Agrikultur-, Manufakturperiode, endlich 4. die Agrikultur-, Manufaktur-, Handelsperiode, Stufen, die er mit der Dichtigkeit der Bevölkerung in Verbindung bringt. Er folgert, daß die Handelspolitik auf diesen verschiedenen Stufen der Entwickelung verschieden sein müsse. Er verteidigt das Schutzsystem als Mittel der Erziehung einer Industrie in den Ackerbaustaatcn, während er für die Zeit vorher und nachher die Vorteile des freien Handels einsieht. Daher die Bezeichnung seiner Theorie als einer solchen der Erziehungszölle. Der Erziehuugszoll ist ihm aber nur ein Teil der für die entsprechende Periode nötigen sonstigen großen volkswirtschaftlichen Reformen, wie er z. B. die Durchführung eines nationalen Verkehrs- und Eisenbahnsystems, eine nationale Marine, ein nationales Banksystem als ergänzende Glieder fordert. Kommt so List zu einer historischen Volkswirtschaftslehre, so hat er nicht minder die psychologischen und sittlichen Ursachen der wirtschaftlichen Entwickelung ins Auge gefaßt und in ihr Recht neben Preiserscheinuugen und dem Kapitalvorrat wieder eingesetzt. Er sieht ein, daß nicht die Kapitalmenge über die Produktionsentwickelung so entscheide, wie Smith glaubte. Und er betont, daß zeitweilige Wertvcrluste durch Schutzzollverteuerung zurücktreten können, wenn dafür die produktive» Kräfte der Nation, die Intelligenz und Moralität der Menschen, die Ge- schicklichkeiten und technisch-wirtschaftlichen Kenntnisse, die ökonomisch-gesellschaftlichen Einrichtungen an Kraft, Vollkommenheit und Wirksamkeit wachsen. Mit dieser Theorie 1067) Die Schutzzolltheorie von Hainilton und Fr. List. 009 der produktiven Kräfte, die er in Gegensatz stellt zur Smithschen Theorie der Tauschwerte, hat List in der That den springenden Punkt für die Erkenntnis des Wirtschaftsund Handelskampfes der Völker gesunden. Der größere Teil aller Schutzzollpolitik des 19. Jahrhunderts hat aus den Listschen Gedanken seine geistige Fundamentierung erhalten. Es wird zum Abschluß dieser Betrachtung über die handelspolitische Gedankenwelt der Zeit von 1776—1870 nicht ohne Interesse sein, anzumerken, wie der größte Socialist der Zeit, Karl Marx, sich zu der Handelspolitik seiner Zeit in seiner Rede über den Freihandel (1849) stellt. Er sieht in der damaligen englischen Freihandelsagitation gegen die Kornzölle nur eine Agitation sür billige Löhne und Gewinnerhöhung. Der Freihandel werde das Elend der beschästigungslos werdenden Arbeiter vermehren, die Härte der ökonomischen Gesetze steigern. Der Freihandel sei heute nur die Freiheit des Kapitals, der internationale Freihandel sei die internationale Ausbeutung. Die Freihändler begriffen freilich nicht, daß ein Land sich auf Kosten des anderen bereichern könne; aber das sei nicht wunderbar; dieselben Herren begriffen ja auch nicht, daß innerhalb des Landes die wirtschaftliche Freiheit und freie Konkurrenz die eine Klasse auf Kosten der anderen bereichere. Man könnte darnach erwarten, daß Marx den Schutzzoll gut heiße. Davon ist aber nicht die Rede: der Freihandel ist ihm die Waffe der Bourgeoisie gegen Feudalismus und Staatsgewalt; das Schutzzollsystem ist konservativ, der Freihandel wirkt zerstörend, zersetzt die Nationalität, treibt den Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie auf die Spitze, er beschleunigt die sociale Revolution. „Nur in diesem revolutionären Sinne", rust Marx, „stimme ich sür den Freihandel." In diesen pathetischen Worten stecken starke Übertreibungen und zu sehr generalisierende Phrasen. Aber einen Kern von Wahrheit enthalten sie doch. — Wir versolgen die theoretische Bewegung der Handelspolitik zunächst hier nicht weiter. Neue Gedanken traten kaum bis 1880 hervor. Freihandel und Schutzzoll waren im ganzen 19. Jahrhundert die Fahne, um welche die Interessen und Parteien sich sammelten. Die theoretischen Gedanken und Schriften spielten nun eine wesentlich größere Rolle, als im 17. und 18. Jahrhundert die merkantilistische Litteratur. Diese war mehr im Gesolgc der Staatspraxis entstanden; jetzt übernahmen die Theorien gewissermaßen die Führung. Zuerst bis gegen 1875 die sreihändlerischen, dann die schutz- zöllnerischen. Der Freihandel stützte sich hauptsächlich auf das Konsumenten-, der Schutzzoll aus das Produzenteninteresse; jenem hängen die exportierenden, diesem die den inländischen Markt noch nicht ausfüllenden Industrien an. Die exportierende Landwirtschaft ist freihändlerisch, die vom Ausland bedrängte schutzzöllnerisch. Alle Händlerkreise sind überwiegend sreihändlerisch, kosmopolitisch; das Handwerk ist mehr schutzzöllnerisch. Abstrakte Vcrstandesrichtung neigt zum Freihandel, historisch-nationale Gesinnung zum Schutzzoll. Der Freihändler ist optimistisch, der Schutzzöllner eher pessimistisch. Freihändlerische Stimmungen sind stets in den Aufschwuugsperioden, schutzzöllnerische in den Perioden der Stockung und des wirtschaftlichen Niederganges vorgedrungen. Der Freihandel rechnet auf den Segen der internationalen Arbeitsteilung, der Schutzzoll auf die Entwickelung der nationalen Kräfte; der Freihandel will die schwächeren Produktionszweige preisgeben, hofft sicher auf Ersatz durch Entwickelung der national begünstigten Produktionszweige in der Zukunft, der Schutzzoll traut dieser Verweisung aus künftige Entwickelung nicht, er will direkt, sofort wirken, das Bestehende verteidigen. Freihandel und Schutzzoll sind natürliche Antithesen in jeder modernen sich entwickelnden Volkswirtschaft. — Sehen wir uns zunächst die praktische Durchsetzung der freihändlerischen Gedanken von 1783—1875 an. 264. Die praktische Durchführung der sreihändlerischen Handelspolitik von 1783—1875. In dem Jahrhundert, das sich an A. Smiths Nationalreichtum anschließt, drangen die Freihandelsidccn in den meisten Kulturstaaten siegreich Schmoller, Grundriß der Vottswirtschintslehre, II. I,—S, Aufl. 39 610 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1068 vor. Sie entsprachen dem praktisch-wirtschaftlichen Bedürfnis der durch das Merkantil- systcm konsolidierten Staaten, wie dem abstrakt individualistischen Liberalismus, den weltbürgerlichen Neigungen, der langen Friedenszeit der an sich seit 1315 in ein gewisses Gleichgewicht gekommenen Staatengesellschast. Aber zunächst standen der Freihandelslehre die Wucht und Kraft des Bestehenden, die starken Interessen der durch Zoll, Schiffahrtsgesetze, Prämien Geschützten und Bevorzugten ebenso entgegen, wie die letzten heftigen Handels- und Kolonialkämpfe zwischen England und Frankreich 1793—1815. Es war natürlich, daß die einzelnen Länder nach Lage, Wohlstand und wirtschaftlicher Entwickelungsstufe das Reformbedürfnis sehr verschieden fühlten, daß einzelne jetzt erst nachholen wollten, was die Westmächte im 17. und 18. Jahrhundert erstrebten. Die verschiedene Verfassung der Länder gestattete den neuen Tendenzen und den verschiedenen socialen Klassen, die je nach ihrem Erwerb mehr schutzzöllnerisch oder mehr freihändlerisch waren, einen sehr verschiedenen Einfluß. Große Staatsmänner und revolutionäre Bewegungen konnten dem Neuen hier Eingang verschaffen, der dort erst ein oder zwei Menschenalter später stattfand. a. Die physiokratischen Einflüsse haben Frankreich 1764 sreie Getreideein-und ausfuhr verschafft, haben 1786 den englisch-französischen Handelsvertrag ermöglicht, welcher den seit über 100 Jahren für die meisten Waren gesperrten Verkehr gegen mäßige Zölle von meist 10—15°/o des Wertes wieder herstellte, haben das formell und materiell gute Zollgesetz von 1791 geschaffen, welches mit Aus- und Einfuhrzöllen von 1/4—I2°/o und ganz wenigen Aus- und Einfuhrverboten auskam, dem Staate endlich die volle Freiheit des inneren Marktes gab. In England war es die schlechte Lage der Finanzen und der Volkswirtschaft, die dem großen Pitt es möglich machte, die erdrückende gegen ihn vorhandene Unterhausmajorität von 1783 an zu brechen, die Zollverwaltung in großem Stil zu reformieren, den Schmuggel sehr einzuschränken, wichtige Zölle herabzusetzen, den Tarif zu unifizieren, den französischen liberalen Vertrag von 1786 zur Annahme zu bringen; alles im Geiste A. Smiths. Die Vereinigten Staaten hatten sich zuerst schutzzöllnerisch, ja mit Einfuhrverboten gegeneinander abgeschlossen; nachdem die neue Verfassung die Markteinheit und innere Verkehrsfreiheit gebracht, kamen 1789—1807 Kompromisse zwischen dem Bedürfnis der überwiegenden Agrargebiete nach sreiem Handel und Hamiltons Schutzgedanken zu stände; aber die Schutzzölle blieben minimal; erst im Krieg mit England 1812—1815 wurden sie auf 30—35°/o erhöht. d. Im ganzen haben die napoleonischen Kriege diese ersten freihändlerischen Anwandlungen wie ein Frühjahrsfrost die zu früh herausgekommenen Blüten zerstört. Der Krieg zwischen England und Frankreich nötigte beide Staaten zu hohen Finanzzöllen und zur Rückkehr zu allen barbarischen Mitteln des Merkantilismus: Verbot der gegenseitigen Waren, hohe Belegung auch der Rohstoffeinfuhr in Verbindung mit Rückzöllen bei der Ausfuhr der Fertigware, gegenseitiger Versuch der Vernichtung alles Handels; die sranzösische Kontinentalsperre (1306—1814) wollte ganz Europa von England abschließen. Nach dem Frieden 1814—1315 behielten diese Tendenzen in Großbritannien und Frankreich die Uberhand; und in den meisten anderen größeren Staaten folgte man diesem Beispiel. Die wirtschaftlichen Krisen, die 1815—1830 folgten, und die lange Ge- schästsdepression gaben Anlaß, Rettung in gesteigerten Schutzzöllen zu suchen. Rußland verbot von 1810 an alle fremden Fabrikerzeugnisse; im Jahre 1322 wurden 301 Artikel zur Einsuhr, 22 zur Ausfuhr verboten; alle anderen Waren wurden bis 1344 sehr hoch besteuert. Die Vereinigten Staaten erhöhten ihre Schutzzölle bis 1832, in Sätzen bis zu 35, ja 50 °-o des Wertes, um einigermaßen gegen Englands Wettbewerb geschützt zu sein. In Österreich widerstrebte ein liberaler'hoher Beamter, Stahl, dem extremen Schutzzoll; er konnte nicht durchdringen; die Länder mit Ausnahme Ungarns wurden zu einem Zollgebiet geeinigt, aber die Zollordnung von 1335 hatte 1600 hohe Zolltarifpositionen, 69 Einfuhr-, 10 Aussuhrverbote; die Absperrung der sremden Waren und Menschen sollte zugleich die westeuropäischen und deutschen Gedanken abhalten. 1069) Die Anfänge des Freihandels und der schutzzöllnerische Rückschlag 1793—1840, 611 Immerhin, Amerika, Rußland, Österreich waren wirtschaftlich unentwickelte, weit gegen Westeuropa zurückgebliebene Agrarstaaten, für die eine große fremde Konkurrenz leicht als schädlich, Erziehungszölle Wohl angezeigt erscheinen konnten. Aber die alten reichen merkantilistischen Staaten, Frankreich und England, wetteiferten mit ihnen in der Sperr- und Schutzpolitik. Vergeblich harten die Bourbonen in Frankreich März und April 1814 eine Rückkehr zum Zollgesetz von 1791 geplant. Der Bund der Großgrundbesitzer und der Großindustriellen rettete die Prohibitionen Napoleons; 1814, 1316, 1820, 1822 wurde das sogenannte Solidarschutzsystem für Gewerbe, Landwirtschaft, Bergbau und Reederei ausgebildet: zahlreiche Verbote, Zölle bis 120 °/o des Wertes, ein kompliziertes Rückzollsystem für die hoch belegten auswärtigen Rohstoffe, Baumwolle, Wolle u. s. w. Das System war so maßlos, daß man schon 1827—1830 eine Milderung vorbereitete, daß Louis Philipp 1830—1834 mit dem freihändlerischen Versuch einer Reform begann. Vergeblich; es wurde gemäß den Wünschen der geldoligarchischen zweiten Kammer 1841 bis 1842 nochmals verschärft. In Großbritannien hatte das engherzig reaktionäre Toryregiment nach 1315 die seit 1791 bestehenden Getreideeinfuhrzölle wesentlich erhöht, als mit Wieder- Herstellung des Friedens die Absperrung Englands aufhörte, und die Getreidepreise sanken. Als die Zollerhöhungen nicht genügten, wurde 1328 die sogenannte gleitende Getreidezollskala eingeführt, welche den hohen Zoll von 31 sli. pro Quarter, der bei einem Preis unter 51 sli. galt, stufenweise mit dem Steigen der Preise ermäßigte. Wurde so die industriell-agrarische Koalition im Parlament verstärkt, so hatte doch schon 1820 die von Tooke verfaßte Bittschrift der Londoner Kaufmannschaft ans Parlament eine Erwägung freihändlerischer Reformen angeregt; Canning und Huskisson führten sie dann hauptsächlich 1823—1825 durch: Verwandlung des Einfuhrverbotes für Seidenwaren in einen Zoll von 30°/o, Aufhebung des Verbotes der Wollausfuhr, Ermäßigung mancher Zölle auf Rohstoffe und Kolonialwaren, definitive Zollvereinigung Großbritanniens mit Irland, allerlei Erleichterungen der Navigationsakte, um den Handel hauptsächlich nach den befreiten südamerikanischen Staaten zu erleichtern. Es war nicht viel; und nur unter den heftigsten Kämpfen war das Wenige der herrschenden Schutzzollmajorität abgerungen; Huskisson mußte 1828 gehen. Aber es war doch ein Anfang der freihändlerischen Reform. o. Ein ganz anderer, viel größerer und dauernderer Erfolg der liberalen Handelspolitik war es, daß Preußen im Zollgesetz vom 25. Mai 1818 sich zu ihr bekannte. Preußen war 1814—1815 von 154100 qkm auf 273 750 angewachsen; der neue Staat mit seinen 10'/s Mill. Menschen bestand aus 117 früher geschiedenen Gebietsteilen; die alten Provinzen, in denen einst das starre Sperrsystem geherrscht, machten nicht die Hälfte des Staates aus. Auch in ihnen war es 1807—1315 schon durchlöchert; die neuen Provinzen waren nach Lage und Herkommen nicht sähig, es anzunehmen; für die östlichen Grenzprovinzen hatte man (3. Mai 1815) schon einen Staatsvertrag mit Rußland über relativ freien Verkehr abgeschlossen. Immer war 1816—1813 zu überlegen, ob man nicht gegen die östlichen und westlichen Sperrsysteme zu einem System der Zollretorsionen greisen solle. Man verzichtete teils aus principiellen Gründen daraus, teils weil die äußere Politik zu friedlichem Verhalten, zum Vermeiden eines Zollkrieges nötigte. So rieten die äußere Lage, das Bedürfnis, dem ganzen Staat eine einheitliche Zoll- und Handelsverfassung zu geben, die Rücksicht auf die deutschen Nachbarn, die man durch hohe Zölle sehr geschädigt und gereizt hätte, ebenso wie die Finanzen des Landes, die bei mäßigen Zöllen höhere Erträge versprachen, und die liberalen Überzeugungen der leitenden Staatsmänner zur Annahme des freiesten europäischen Zollgesetzes. Eine konstitutionelle Verfassung hätte durch die Wünsche der Fabrikanten und Grundbesitzer sicher höhere Zölle gebracht. In dem absoluten Staate entschieden der König, Hardenberg, W. v. Humboldt, Maaßen und die anderen leitenden Männer. Es war eine große That für die Zukunft Preußens und Deutschlands, für die ganze europäische Handelspolitik. 39* 612 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1070 Das Zollgesetz brachte nicht sofort die Verwirklichung der Ideale Steins von 1814, die auf ein einheitliches deutsches Handelssystem gingen; das war bei der Abneigung Österreichs und bei dem starken Selbständigkcitsgefühl der Mittelstaaten damals unmöglich. Aber schon der sreie innere Markt für ganz Preußen war ein enormer Fortschritt. Eine gute Grenzbewachung, eine musterhaste Zollverwaltung sicherte den Erfolg, trotz der langgesteckten, schwer kontrollierbaren Landesgrenzen, welche die Kosten der Zollerhebung steigerten. Im ganzen Staate waren die alten inneren Zölle schon 1816 beseitigt, bald verschwanden auch die Stapelrechte, die Flußschiffahrtsabgaben. Fast alle Ausfuhrzölle und -Verbote, alle nichtsteuerlichen Einfuhrverbote waren 1818 beseitigt. Der Zoll war nach Maß und Gewicht, in möglichst wenig Klassen festgesetzt, um die Erhebung zu vereinfachen. Die Finanzzölle auf Wein- uud Kolonialwaren waren bei der Einfuhr auf etwa 30 °/o, die Schutzzölle für Fabrikwaren auf etwa 10 °/o, nur sür Eisen und einige andere Metallwaren aus etwa 18°/o des Durchschnittswertes festgesetzt. Die Halbfabrikate und Rohstoffe der Gewerbe waren srei; ganz bescheidene Getreidezölle gegen die russisch-polnische Konkurrenz kamen erst in den zwanziger Jahren. Die Durchfuhrzölle waren aus finanziellen Gründen und als Pressionsmittel gegen die Mittelstaaten in ziemlichem Betrag beibehalten. Der einheitliche Gewichtszoll von 10 °/o sür eine Warengattung, die pro Centner teils 100 teils 1500 Thaler wert war, hatte die Folge, daß der Schutz für die ordinären Waren ziemlich weit über 10°/», der sür die feineren oft nur ein Minimum betrug. Doch schadete das nichts; die feineren Gewerbe waren in Preußen noch nicht erheblich. Trotz einzelner Fehler, wie sie jedes Tarifgesetz hat, war die Institution geradezu musterhast; und sie war es, weil die maßgebenden Beamten nicht sowohl ihre theoretischen Überzeugungen, als ihre praktischen Erfahrungen und Kenntnisse dabei zur Geltung gebracht hatten. Der Schutz genügte gerade, um die 1814—1818 sehr schwer auf Deutschland lastende englische Konkurrenz so weit abzuhalten, daß 1818—1840 ein Ausblühen der Gewerbe möglich wurde; die dabei bleibende starke Konkurrenz des Auslandes nötigte zu höchster Anspannung und zur Bevorzugung der Gewerbe, in denen der Staat besondere Vorteile voraus hatte. Die Entrüstung der deutschen Nachbarn über die Absperrung legte sich in einigen Jahren, wie die der neuen Provinzen über die neue scharse Zollkontrolle. Ganz Deutschland lernte von 1318—1852 einsehen, daß das preußische System das sür Deutschlands Lage, Technik, Handel und Entwickelungsstufe richtige sei, daß es die übrigen deutschen Staaten mit Vorteil annehmen könnten. Die größeren unter ihnen, zumal die 1802—1815 vergrößerten, haben 1750 bis 1830 mancherlei Anläufe gemacht, ihre inneren Zölle zu beseitigen, sich nach außen durch eine Zolllinie abzuschließen. Auch die, welche Schutzzölle für nötig und heilsam hielten, mußten wegen der Kleinheit der Länder und der hohen Grenzbewachungskosten bei niedrigeren Sätzen, als sie Preußen hatte, stehen bleiben; andere, wie Baden und Sachsen, hatten fast ganz freien Handel; nirgends erzielte man die erwünschten Einnahmen. Als 1818—1828 alle Versuche und alle Beratungen über gemeinsame deutsche Handelsmaßregeln gescheitert waren, einigte sich Bayern und Württemberg, sowie Preußen und Hessen-Darmstadt 1828 zu je einem Zollverein. Beide verschmolzen am 1. Januar 1834 zum großen deutschen Zollverein, der sich dann 1842—1854 aus den größeren Teil des nichtösterreichischen Deutschlands ausdehnte (nur die Hansastädte, Mecklenburg, Holstein waren nicht im Verein), obwohl England, Frankreich, Österreich alles thaten, das große Werk der volkswirtschaftlichen Einigung Deutschlands zu hindern. Palmerston hatte diesen Zollverein für eine gegen England gerichtete Maßregel erklärt, gegen die man Repressalien ergreisen müsse. Der Zollverein, wie er 1834—1867 bestand, 1853—1854 schon ein Gebiet von 485 830 ilcm mit 32,7 Mill. Menschen erreichte, war freilich keine vollendete Wirtschaftseinheit. Es fehlte ihm die einheitliche Gesetzgebung über Gewerbe, Nieder- lassungs-., Patentwesen, indirekte Steuern; er war unbehülflich in seiner Entwickelung, da jede Änderung seiner Gesetze und seines Tarifs die Zustimmung der kleinsten Regierungen und ihrer Kammern brauchte. Er war 1851—1853, wie 1862—1866 von 1071Z Die deutsche Handelspolitik 1818—1860, die englische von 1840 an. 013 Auflösung infolge inneren Haders bedroht. Preußen wie der Zollverein waren bei allen handelspolitischen Verhandlungen mit dem Ausland durch die mangelnde Macht und Einheit in schlechter Lage. Preußens dringlichste und berechtigtste Wünsche, wie z. B. bessere Behandlung der schlesischen Leinwand und des deutschen Holzes in England, der deutschen Fabrikate in Rußland, wurden stets glatt abgewiesen. Ähnlich wurde der Zollverein von Frankreich mißhandelt. Alle Handelsvertragsverhandlungen waren erschwert; es wurde in dieser Beziehung nicht viel erreicht. Die wenigen Handelsverträge, die zu stände kamen, waren ohne große Bedeutung, einzelne fast ungünstig. Und doch war die Epoche von 1834—1865 für den Zollverein eine solche großer Fortschritte und rasch steigenden Wohlstandes. Die Gewerbe erhoben sich vielfach schon zur Großindustrie; auf dem großen inneren, sich stetig erweiternden Markte war Raum für ihren Absatz; die innere Arbeitsteilung war die Hauptsache, zu sehr großem ErPort und Import war noch nicht viel Veranlassung; immer stieg der Wert der Aus- und Einsuhr von etwa 740 Mill. Mk. 1834 aus etwa 1100 1843—1852, auf 21—2400 1860—1864; Deutschland erzeugte 1849 — 1850 etwa noch 95 » o seiner Lebensmittel selbst, hatte bis Mitte der 70er Jahre einen Überschuß der Ausfuhr an Weizen und anderen Lebensmitteln; es exportierte daneben damals schon erhebliche Mengen Seiden-, Wolle-, Leinen-, Baumwollwaren, importierte von Fabrikaten fast nur Baumwollgespinste und Eisenwaren. Eine mäßige Schutzzollerhöhung für Baumwolltwiste, Roheisen und Eisenwaren und einige andere Fabrikate war 1842—1851 eingetreten, im Anschluß an die Listsche Schutzzollagitation, an die Stockung jener Jahre, an die Mißhandlung durch das Ausland, an die englischen Schleuderpreise. Doch hatte Preußen von 1851—1860 wieder jeder weiteren Zollerhöhung widerstrebt, nur die Zollthore gegen Österreich differentiell etwas geöffnet; freilich geschah das nicht sowohl aus Überzeugung, als aus politischer Notwendigkeit. Österreich wollte 1849—4853 in den Zollverein eintreten, um Preußen die Herrschaft in ihm streitig zu machen und ihn zugleich am Schutzsystem festzuhalten. Preußen hatte dies abgelehnt, aber wenigstens im sogenannten Februarvertrag (1853) Österreich die differentielle Zollbegünstigung einräumen müssen, die den Handel dahin etwas, aber nicht zu sehr belebte. Die Zollherabsetzungen hatten den stärksten Widerspruch der österreichischen Industriellen erzeugt und damit die österreichische Regierung gehindert, bei Zeiten in die für 1860 zugesagten Beratungen über die Zollunion zwischen Österreich und dem Zollverein einzutreten. ä. Unterdessen hatte die große westeuropäische Freihandelsbewegung eingesetzt, die 1360—1870 ihren Höhepunkt erreichte. In England ruhten die Gedanken A. Smiths und Huskissons nicht; die mit Königin Victoria ans Ruder gekommenen Whigs und die ins Parlament 1332 eingetretenen Mittelklassen standen ihnen näher als die Tories. Der Fortschritt in Handel und Industrie ließ das sonst noch unveränderte alte Handelssystem von Jahr zu Jahr veralteter erscheinen. Noch bestanden 1840 zahlreiche Aus- und Einfuhrverbote, eine Besteuerung von Halbfabrikaten, viele Ausfuhrzölle; man hatte 1840 sogar alle Zölle wegen des Defizits um 8°/v erhöht. Die gleitende Skala der Getreidezölle vermehrte die Preiswechsel, statt sie zu vermindern, durch die damit verbundene Wirkung auf die Spekulation. Die großen Fabrikanten betrachteten mehr und mehr die Kornzölle als eine unerträgliche Verteuerung der Industrie und der Exportwaren. Im Jahre 1837 entstand in Manchester die Antikornzollliga und wußte seit 1842 mit Kosten bis zu 1 Mill. A jährlich unter der Führung glücklicher Agitatoren wie Cobden und Bright die öffentliche Meinung zu gewinnen. Die Versuche der whigistischen Minister, einiges zu bessern, glückten nicht recht. Da griff der große, durch eine Enquete bekehrte Toryminister Peel ein, setzte die Einkommensteuer als finanzielle Vorbedingung von Zollreduktionen 1342, und seine großen Zollreformen 1842 und 1845—1846 mit Hülfe der Whigs und einem Teil der ihm treu gebliebenen, weitsichtigeren Tories durch. Daran schlössen sich die Gladstone- schen Zollreformen von 1853 und 1860. Der komplizierte Tarif von 1150 Positionen wurde >sehr vereinfacht, auf wenige einträgliche Finanzzölle beschränkt, die Einfuhrverbote und Ausfuhrzölle wurden beseitigt; die landwirtschaftlichen Schutzzölle fielen 614 Viertes Buch- Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ganz; der Weizenzoll betrug 1849—1869 noch 1 sli. pro Quarter. Die Navigations- aktc wurde aufgehoben (1849), nur die Küstenschiffahrt den Engländern vorbehalten; alle Kolonien erhielten die Erlaubnis, England und andere Staaten gleichzustellen, wie England die Differenzierung der Kolonialprodukte aufhob; Rohstoffe und Halbfabrikate wurden prinzipiell für frei erklärt. Ganzfabrikate zahlten 1842 höchstens noch 20 ° o (Seidenwaren allerdings noch 25—40°/«), 18S3 nur noch 10°/v, 1860 gar- nichts mehr. Auch die Finanzzölle wurden so weit ermäßigt, als man glaubte, daß die Ermäßigung den Konsum und Zollertrag steigere. Vollständiger Freihandel war damit auch in England nicht erreicht. Zollkontrolle, erhebliche Finanzzölle blieben. Die nun von 1860 an geschlossenen Handelsverträge waren eigentlich nicht nach dem Sinne der abstrakten Freihändler. Aber sie, wie die Tarifreformen von 1842—1860 waren ein gutes Geschäft gewesen. Die Staatsmänner, die sie durchgesetzt, waren überzeugte Freihändler, universalistische Optimisten, die aus billigen Einkauf und teuern Verkauf schwuren. Aber in erster Linie waren sie doch dem Zug der Zeit gefolgt, weil sie glaubten, Großbritannien habe nirgends mehr in der Welt eine ernstliche Industrie- und Schiffahrtskonkurrenz zu sürchten, es werde die stets in erster Linie beim Welthandel gewinnende Werkstatt und Börse der ganzen übrigen wirtschaftlich tiefer stehenden Welt sein und bleiben. Daß diese eine agrarische zu bleiben, höchstens einige specielle Gewerbeartikel zu liefern habe, stand für sie sest. — s. Napoleon IH. hatte es mit erlebt, daß das übermäßig schutzzöllnerische, auf die reiche Bourgeosie sich stützende Regiment Louis Philipps zusammenbrach. Er wollte, Kaiser geworden, eine Handelspolitik im Interesse der großen Masse des Volkes treiben. Er beseitigte provisorisch bei der Teuerung 1853 den mobilen Kornzoll, sowie das Tonnengeld und den Flaggenzuschlag sür Schiffe mit Getreide, setzte die Vieh- zöllc herab. Weitere Anläufe im Sinne der Einschränkung der Jndustriezölle folgten; die gesetzgebende Kammer leistete Widerstand. Da er ihre Zustimmung zu Handelsverträgen nicht brauchte und zugleich eine politische Annäherung an England wünschte, ließ er sich durch den französischen Nationalökonomen Michel Chevalier und durch Cobden für einen Handelsvertrag mit England 1859 gewinnen; am 23. Januar 1860 unterzeichnet, wurde er der Eckstein einer neuen europäischen freihändlerischen Handelspolitik. Das Tarifgesetz Gladstones von 1860 war die erste Folge; eine große Summe von liberalen Verträgen Englands und Frankreichs mit anderen Staaten die weitere. Der englisch-französische Vertrag beseitigte die französischen Einfuhrverbote, versprach die englischen Waren in Frankreich zu Zöllen höchstens von 30, von 1864 an von 25°/« des Wertes zuzulassen; England bot dasür eine große Weinzollherabsetzung und die Gladstonesche Bill. Der neue französische Specialtaris für englische Waren wurde dann im einzelnen verhandelt, die Garnzölle wurden dabei sogar auf 8—10, die Gewebezölle auf 15 °/o des Wertes gesetzt, die meisten Wert- in specifische Gewichtszölle umgewandelt, die Rohstoffe wurden zollfrei, die Ausfuhrprämien für Garne und Gewebe wurden beseitigt, die gleitende Getreideskala in einen ganz niedrigen festen Zoll umgewandelt; der höhere bisherige französische Generaltarif blieb für die anderen Staaten in Kraft. Wer an der Eröffnung des reichen französischen Marktes teilnehmen wollte, mußte eilen, einen ähnlichen Vertrag mit Frankreich wie England abzuschließen. Auch England, das 1860 sofort seine Zölle gesetzlich und allgemein herabgesetzt, wußte zahlreiche Staaten teils durch politische Gründe, teils durch die Aussicht aus Bindung seiner Zollreduktion auf 10 Jahre, teils durch Versprechen von Anleihen aus dem englischen Markt und Derartigem zu ähnlichen Handelsverträgen zu locken. Frankreich schloß Mcistbegünstigungs- und Tarifverträge mit Belgien 1861, mit Preußen und dem Zollverein 1862 und 1865, mit Italien und der Schweiz 1864, mit den Niederlanden, den Hansestädten, Mecklenburg 1865, dann auch mit Schweden, Spanien, Portugal, Osterreich. Großbritannische Verträge folgten 1862 mit Belgien, 1863 mit Italien, 1865 mit Deutschland und Österreich. 1073) Die allgemeinen Freihandelssiege von 1860—1875. 615 1. Im deutschen Zollverein war Preußen seit 1851 sür Zollermäßigungen eingetreten; die großen Industrien und die Mittelstaatcn waren eher für Zollerhöhungen. Seit 1848 hatten sich in den Seestädten Vereine für Handelsfreiheit gebildet; der volkswirtschaftliche Kongreß war seit 1858 in gleichem Sinne thätig, sorderte Beseitigung der Durchfuhrzölle, der Zölle auf Lebensmittel, auf Roh- und Hülssstoffe der Industrie und Herabsetzung der Jndustriezölle. Die Landwirtschaft, hauptsächlich der östliche Großgrundbesitz, war infolge seines Exportes nach England auch ganz sreihändlerisch, meinte sich durch die Eisenzölle benachteiligt. Der englisch-französische Vertrag bot Preußen einen Anlaß, mit Frankreich zu unterhandeln (1861). Der 1862 (11. März) zu stände gekommene Handelsvertrag mit Frankreich war Preußen (so wenig es von seinem Partner ausreichende Konzessionen erhalten hatte) willkommen, weil damit die liberale Handelspolitik im Zollverein festgelegt war. Preußen erklärte den schutz- zöllnerischen Mittelstaaten, es erneuere den Zollvereinsvertrag nur mit den zustimmenden ; der bisherigen differentiellen Begünstigung Österreichs, seinen etwaigen Wünschen, in den Zollverein einzutreten, war damit die Spitze abgebrochen. Der preußische Landtag stimmte sast einstimmig dem französischen Vertrage zu; die Mittelstaaten gaben nach langem Kampfe 1865 nach; mit dem von Bismarck durch politische Mittel gewonnenen Österreich gelang am 11. April 1865 ein srcihändlerischer Meistbegünstigungsvertrag, der die Sonderstellung dieses Reiches aufhob. Tarif- und Meistbegünstigungsverträge des Zollvereins mit Belgien, England, Italien folgten noch 1865, weitere mit anderen Staaten 1868—1870. Zwei autonome frcihändlerische Tarisreformen 1870 und 1873 schloffen die Bewegung in Deutschland ab; ein neues Zollgesetz von 1869 hatte die Zollverwaltung dem Geiste des Freihandels und der neuen Verkehrstechnik angepaßt. So berechtigt die Wendung der deutschen Zollpolitik 1860—1873 im ganzen war, so wird man doch sagen müssen, daß sie fast mehr aus Gründen der inneren parlamentarischen und Parteipolitik, aus Motiven der auswärtigen Politik, aus etwas überspanntem Doktrinarismus, als aus sachlicher Prüfung der Lage unserer Industrie entsprang; es kommt hinzu, daß man nicht verstanden hatte, das Finanzintcresse des Zollvereins richtig zu wahren und für die Herabsetzungen entsprechende Zollkonzessionen anderer Staaten einzutauschen. Und die letzte große Eisenzollreduktion sür die Jahre 1873—1877 beschloß man in dem Moment, als der Ausbruch der größten Wirtschaftskrisis des Jahrhunderts Vorsicht geboten hätte. Man hatte so 1869—1877 den Freihandel in Deutschland etwas übertrieben. Zunächst aber waren Regierungen und öffentliche Meinung zufrieden mit der schärfen Wendung nach dieser Seite. Hatten doch auch die Vereinigten Staaten unter der Leitung der demokratischen südstaatlichen Pflanzeraristokraten, welche Baumwolle und andere Rohprodukte gut exportieren, Fabrikwaren billig in Europa kaufen wollten, 1832—1860 sich mehr und mehr dem Freihandel genähert; und wenn man dann zu Schutzzöllen zurückkehrte, so waren die Zölle doch zunächst nicht allzu hoch und wurden 1872 um 10°/o reduziert. Auch Rußland hatte von 1844 an, hauptsächlich 1850 und 1857, seine Schutzzölle ermäßigt; die Binncnzollgrenze zwischen Rußland und Polen war 1851 gesallen. Schweden, Belgien, die Niederlande, Dänemark hatten an der sreihändlerischen Bewegung teilgenommen. In der Schweiz hatte bis 1849 jeder Kanton seine besonderen Zölle; die Zolleinigung von 1349 begann mit geringen Durchfuhrzöllen, wenigen Ausfuhrzöllen, sehr mäßigen Einfuhrzöllen; liberale Verträge mit Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich befestigten und erhielten das freihändlerische System der Schweiz bis in die 80er Jahre. Piemont war durch Cavour 1855—1861 ganz dem Freihandel zugeführt worden, und Italien schloß sich dann 1360—1875 dem westeuropäischen Konzert der Handelsverträge an. — Die Doktrinäre und Heißsporne des Freihandels wurden 1860—1870 nicht müde, der Welt zu verkünden, in wenigen Jahren werde die ganze Erde und zwar auf immer für die neue liberale Handelspolitik gewonnen sein. Es kam anders. Zuerst aber haben wir das Facit der Epoche zu ziehen. 610 Viertes Buch. Di?"Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1074 265. Würdigung der Freihandelsära. Handels statistisches Bild des 19. Jahrhunderts. Haben, wie wir oben sahen, die meisten Kulturstaaten und im Zusammenhang damit fast die sämtlichen Staaten der Erde an den freihändlerischen Verträgen und der Herabsetzung der Zölle sowie an der Beseitigung der andern Hemmnisse des internationalen Verkehrs teilgenommen, so thaten die Kultur- staaten es doch aus verschiedenen Motiven und Ursachen. Hochentwickelte, alte und reiche Industriestaaten wie England, aber auch Belgien und Frankreich, verließen sich auf ihre Überlegenheit und sahen in der Aufschwungsperiode 1850—1873 ein, daß sie des Schutzes gegen Konkurrenz nicht mehr so wie früher bedürften, daß die alten Verbote, Zölle und Schiffahrtsgcsetze dem Fortschritt ihres Wohlstandes mehr schadeten als nützten. Überwiegende Agrarstaaten, wie Rußland, die Vereinigten Staaten, Österreich, Italien, Dänemark, wollten ihren Urproduktenexport fördern, hielten damals eine stärkere Jndustriekonkurrenz für ungefährlich, ja vorteilhast. Staaten, die in ihrer Entwickelung in der Mitte standen, wie Deutschland, glaubten ihre Industrie und ihren Jndustrieexport wie ihre Landwirtschaft so am besten zu fördern. Bei vielen wirkten die verschiedensten politischen Motive mit. Napoleon HI. wollte sich populär machen und England gefällig zeigen. Preußen hatte 1818 keine Retorsionszölle eingeführt, um nicht mit seinen Alliierten zu brechen, es wollte 1851—1865 durch freihändlerische Politik Österreich vom Eintritt in den Zollverein abhalten. Cavour wollte durch seinen Freihandel Napoleon III. gewinnen. Die halb civilisierten und ärmeren Staaten mußten teilweise dem politischen Drucke weichen, der im Interesse der mächtigen Staaten auf sie geübt wurde, teilweise sahen sie selbst ein, daß ihre alte Absperrung jetzt nicht mehr möglich sei, daß sie Staatsanleihen und sonstigen Kapitalzufluß, Eisenbahnen und überhaupt die Einrichtungen der Civilisation nur erhalten konnten, wenn sie sich etwas mehr als bisher nach außen öffneten. Bei allen Staaten ist aber daneben doch eine gemeinsame Grundstimmung. Der große Zug der freihändlerifchen Theorie hatte alle mehr oder weniger angesteckt: die Einsicht, daß Barbarei, Brutalität, Unverstand, thörichter Handelsneid einen erheblichen Teil des alten Merkantilsystems gezimmert hatten, war endlich von 1840—1870 in die konservativsten Köpfe, in die starrsten Verteidiger des Alten eingedrungen. Etwas vom Segen internationaler Arbeitsteilung verspürte man in der langen europäischen Friedenszeit und in der Ära des Eisenbahnbaues, der vorwärtsdringenden Groß- und Massenindustrie überall. Die glänzende Aufschwungsperiode hatte überall den Druck fremder Konkurrenz stark vermindert. Die klügsten Staatsmänner, Hardenberg, Huskisson, Peel, Gladstone, Napoleon III., Cavour, der jüngere Bismarck (bis 1877) und Andrassy standen nicht umsonst auf feiten des Freihandels. Fast die ganze europäische Wissenschaft ebenso. Völkerrechtlich, verwaltungsrechtlich und volkswirtschaftlich waren die günstigen Folgen des siegenden Freihandels schon früher, aber jedenfalls in der Zeit von 1850 bis 1870 mit Händen zu greifen. Suchen wir nach diefen drei Seiten hin die Folgen noch etwas näher darzulegen. 1. a,. Die Beziehungen der Staaten untereinander und das Völkerrecht, das sie ordnete, waren im 19. Jahrhundert andere geworden als im 17. und 18. Die Idee des Kampfes der Staaten untereinander trat nach und nach zurück, ebenso die Tendenz der führenden Staaten auf eine gewaltsam zu erringende Welthandelsherrschaft. Frankreich mußte Derartiges 1814—1815 ohnedies aufgeben. Großbritannien hatte in den Kriegen von 1793—1815 seinen Kolonialbesitz sehr vermehrt, sein handelspolitisches Übergewicht sehr gesteigert. Aber es war nun 1815—1870 mit seinen inneren Fragen beschäftigt, trat nach außen friedlich, kosmopolitisch aus; es schien der kühnen auswärtigen Politik zu entsagen. Die srei gewordenen nordamerikanischcn Kolonien und die von Spanien und Portugal losgelöste mittel- und südamerikanische neue Staatengesellschaft boten England in sreiem Verkehr ein genügendes Feld des Absatzes. Ja, es kamen bald die Tage der vom Freihandel beeinflußten politischen Lehre, daß die Kolonien und die große Flotte überwiegend eine Last seien; man machte die vorangeschrittenen Kolonien von 1840 an fast selbständig und rechnete auf die Tage, da England seiner 1075Z Ter Freihandel, das Völker- und Fremdcnrecht, die Kolomalpolitik. l)17 Kolonien ledig würde und doch dabei gewänne. Rußland schien durch Polen gesättigt, die Vereinigten Staaten durch den Ankauf des großen Mississippigebietes (1803) von Napoleon I.; die spätere Ausdehnung nach dem Westen berührte Europa zunächst nicht viel. Die ganze Staatengesellschaft bot 1815—1870 das Bild verträglicher größerer und kleiner politischer Körper, die sich ihren inneren Aufgaben, dem friedlichen Wettbewerb ganz ergeben konnten. Das Völkerrecht schien seine alten Härten zu verlieren. Die Freiheit der Meere war, von Küstenstrichen und Fischereigebieten abgesehen, anerkannt; auch das Schwarze Meer wurde 1856 allen Handelsschiffen eröffnet. Der Sundzoll fiel 1857. Das Piratengewerbe war verschwunden; Kaperbriese an private Schiffe zu erteilen verzichtete man allgemein; Schonung der Fischereiflotten im Kriegsfall wurde allerseits proklamiert; viele Staaten verzichteten auf das Beuterecht der Kriegsschiffe im Kriege an schwimmendem Privateigentum. Selbst England erkannte 1856 das Recht der neutralen Flotten im Kriegsfalle an. d. Das alte harte Fremdenrecht war im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts Wohl längst in Rückbildung, aber selbst in den Kulturstaaten noch nicht ganz verschwunden. Preußen schlug 1818 noch Rußland ab, polnische Kommissionäre in den Ostseestädten zum Handel ohne Eintritt in die dortigen Gilden zuzulassen, und hielt im Handelsvertrag mit Dänemark (1818) das Vorrecht der Bürger dieser Städte aus den Handel mit polnisch-russischen Waren aufrecht. Aber nun wuchsen langsam 1320—1860, rasch und allgemein seit 1860 die Gleichstellungen der fremden Händler und Gewerb- treibenden mit den Einheimischen, in Aufenthalt, Handel, Gewerbebetrieb, teilweise auch im Erwerb von Grundeigentum. Freilich in Rußland, in Rumänien, in Ostasien blieb noch bis heute ein teilweise einschränkendes Fremdenrecht, aber wenigstens mit gewissen Schranken, sür gewisse Handelsplätze öffneten sich auch diese Staaten. Es konnte, zumal 1860—1880, ost scheinen, daß es im Weltverkehr wirtschaftlich gar keinen Unterschied mehr zwischen In- und Ausländern gäbe. Von 1880 an trat freilich ein erheblicher Rückschlag ein. o. Die althergebrachte wirtschaftliche Ausbeutung der Kolonien durch das Mutterland war in der öffentlichen Meinung schon 1770—1820 verurteilt. Gegen ihre Schäden hatte A. Smith manch' triftiges Wort gesagt, wenn er auch gerade aus diesem Gebiete stark übertrieb und von Torrcns, Röscher und anderen in manchen einzelnen Punkten widerlegt wurde. In der Hauptsache hatte er mit seinen Angriffen recht; das alte System war eine völkerrechtliche Brutalität und eine wirtschaftliche Schädigung der Kolonien. Das spanische Kolonialsystem war schon von 1765 an durch Zulassung aller Spanier in den Kolonien, durch Aushebung des Handelsverbotes zwischen den Kolonien in voller Auslösung. Das englische zeigte seine UnHaltbarkeit seit dem Frieden von 1783; nun sollten die englisch-westindischen Inseln statt aus dem freien Neuengland aus dem englisch gebliebenen Kanada sich mit Getreide und Holz versorgen; eine unnatürliche Verteuerung. In der napoleonischen Zeit wollte man in den eigenen englischen Kolonien die alten Schranken beibehalten, in den beschlagnahmten, bisher sremden ließ man sie fallen. Im ganzen trat mehr und mehr an die Stelle der alten Verbote und Zwangsvorschristen ein Differentialzollsystem, das den Handel Englands mit seinen Kolonien nur indirekt fördern sollte. Dieses fiel dann 1846—1853. Zu gleicher Zeit wurde die ostindische Compagnie mit ihrem Monopol und ihren Mißbräuchen nach und nach beseitigt; seit 1767 schützte die Regierung die Direktoren gegen die Dividendengier der Aktionäre; seit 1773 nahm ein königlicher Gouverneur, seit 1784 ein Minister die Hauptgewalt in Anspruch, 1833 fiel ihr Monopol des Thee-, des Japan- und Chinahandels, 1857—1858 wurde Indien Kronkolonie. Das Wort A. Smiths „die Regierung einer ausschließlichen Kaufmannscompagnie sei Wohl die schlechteste Verfassungsform von allen" war endlich als Wahrheit erkannt. Die andern Staaten mit großem Kolonialbesitz, hauptsächlich Holland, mußten folgen: man erlaubte, die indischen Waren nicht bloß in Holland zu verkaufen; die Kolonialdifferentialzölle wurden 1865 ermäßigt, 1872 befeitigt; Rechts- und Zollgleichheit siegte auch hier. Die sreie Zulassung der g18 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1076 fremden Europäer und ihrer Waren in den meisten Kolonien war einer der größten völkerrechtlichen Fortschritte der Freihandelsepoche. ä. Wie die Änderung des Kolonialsystems, so war die Beseitigung der alten Schisfahrtsgesetze ein Resultat des vordringenden Freihandelsprincips. Beides ging Hand in Hand, bedingte sich. Die alten Schiffsgesetze waren in den meisten Ländern ein Teil der Kolonialpolitik. Die englische Navigationsakte mußte seit 1783, noch mehr in den Freiheitskriegen, gelockert werden. Als Preußen 1822 die Küstenschiffahrt seinen Schiffen vorbehielt und Retorsionen für die Länder mit differentieller Schiffsbelastung einführte, gab dies den Anstoß zu weiteren Ausnahmen der englischen Navigationsakte und zu Verträgen Englands mit seinen Nachbarn über Ermäßigung; von 1839—1848 blieben noch differentielle Schiffszölle in England; 1850 wurden die fremden Schiffe auch zur indirekten Fahrt nach England zugelassen, 1854 wurde sogar die Küsten- sahrt für sie freigegeben. Die englischen Fischereiprämien dauerten bis 1830. Billige Seefrachten und zn diesem Zwecke sreie Schiffahrtskonkurrenz erschienen von 1820—1870 überall, am meisten in England, als dringliches Bedürfnis. Viele andere Staaten hatten schon vor den englischen Reformen die fremden und einheimischen Schiffe teils allgemein, teils mit der Ausnahme der Küstenschiffahrt gleichgestellt; andere haben wenigstens eine Meistbegünstigung billiger Art statuiert. Selbst Frankreich, das eine schützende Schiffahrtsgesetzgebung lange beibehielt, ging seit 1860 auf freiere Bahnen über, beseitigte 1867 die Tonnengelder für fremde Schiffe, 1869 den Flaggenzuschlag für indirekte Fahrt. Teilweise lenkte es neuerdings in die alten Bahnen zurück, aber durch die Gesetze von 1881, 1893, 1902 doch wesentlich nur in der Form von Schiffsbau- und Fahrtprämien für französische Schiffe. Im ganzen und in den meisten Staaten blieb die Befreiung des Schiffsverkehrs erhalten; die deutschen Anläufe 1846 bis 1847 und 1881, die direkte Fahrt aus anderen Weltteilen nach Deutschland gegen die indirekte (über England, Holland u. f. w.) zu bevorzugen, verliefen resultatlos; man sah ein, daß solche Differentialbesteuerung Deutschland mehr schaden als nützen würde. s. Betraf die internationale Verkehrserleichterung durch die Reformen in der Kolonial- und Schiffahrtsgesetzgebung wesentlich nur die Seemächte, so ging die veränderte internationale Warenbehandlung alle an; sie übertraf bald die Fremdenbehandlung an Bedeutung. Die Beseitigung der Aus- und Einfuhrverbote, die Beseitigung der Durchfuhrzölle und der meisten Ausfuhrzölle, die Herabsetzung der Einfuhrzölle ist das Hauptstück der Freihandelsrcform. Sie wurde zu einem kleinen Teile durch autonome Gesetze, zum weitaus größten Teil durch Handelsverträge erreicht. Und die bestimmte typisch-völkerrechtliche Form, die die meisten Handelsverträge annahmen, war dabei von großer Bedeutung. Handelsverträge gab es seit Jahrtausenden. Die ältesten, auch die mittelalterlichen, sahen meist nur eine Milderung des Fremdenrechtes vor, enthielten einzelne Zollbegünstigungen, beendigten Handelskriege und Sperren. In der Zeit des Merkantilismus wurden sie mit der wachsenden Bedeutung des Handels nur von den großen Staaten, nicht mehr von den einzelnen Städten abgeschlossen. Auch jetzt aber war ihr Hauptinhalt die Ordnung der gegenseitigen Personen-, Schiffs- und Warenzulassung überhaupt, des Gerichtsschutzes; sie erstreckten sich selten auf die Zölle, die Aus- und Einfuhrverbote; und wenn sie es thaten, so statuierten sie Sonderrechte, differentielle Begünstigungen; häufig wurde versprochen, die Vorteile anderen Staaten nicht einzuräumen; so gaben eine Reihe türkisch-französischer Verträge (1553 — 1740) den Franzosen Alleinrechte ini Levantehandel. Der Geist des Mißtrauens, die Tendenz der Übervorteilung beherrschte diese Verträge, dahcr verurteilte die Naturlehre der liberalen Volkswirtschaft alle Handelsverträge. Immer aber hatten einzelne Verträge schon begonnen, 1. die Fremden in einzelnen Punkten dcn Einheimischen, 2. in anderen sie der meistbegünstigten Nation gleichzustellen. Z. V. hatten die Spanier 1659 letzteres Recht in Frankreich erlangt; sie sollten dort als meistbegünstigt, d. h. so wie die Holländer und Engländer behandelt werden. Mit der langsamen Ausdehnung dieser völkerrechtlichen Formel von 1660 bis 1077) Freihandel und Schiffahrtsgesetze, die Handelsverträge. 019 1860 erwarb die Idee sich immer weitere Ausdehnung, daß die Fremden in den Punkten, in welchen sie nicht den Einheimischen gleichgestellt werden können, wenigstens unter sich gleichzustellen seien. Das bedeutete eine fortschreitende Rechtsgleichheit und eine fortschreitende Gleichstellung in der Konkurrenz. Immer war man aber bis 1860 von dem Siege dieses Princips noch sehr weit entsernt. Auch Preußen und der Zollverein schlössen mancherlei Verträge, die rechtlich oder thatsächlich eine differentielle Behandlung der Nachbarn bedeuteten, so den österreichischen von 1853, den belgischen von 1844. Und ebenso behielt man sich früher häufig vor: künftige Konzessionen, die man anderen Staaten auf Grund von Gegenleistungen gemacht, den an sich meistbegünstigten Nationen nur Zug um Zug, d. h. auch nur gegen besondere Gegenkonzessionen einzuräumen; so in Art. 11 des griechisch-preußischen Vertrages von 1839, und im Art. 9 des deutschen Vertrages mit den Vereinigten Staaten Von 1828. Immerhin haben fchon vor 1360 die europäischen Handelsverträge immer umfangreicher die Klausel der Meistbegünstigung mit der Tendenz, gewisse Konzessionen zu verallgemeinern. Aber erst die Verträge von 1860— 1870 haben die breite Tendenz, überall die Zollaus- und Einfuhrverbote zu beseitigen, die Durchfuhrzölle zu verbieten, die Tarife möglichst weitgehend herabzufetzen und sie für die Vertragsdauer von 10 bis 12 Jahre zu binden; erst sie haben, und zwar hauotfächlich erst von 1865 an, die Meistbegünstigung in dem Sinne, daß jede einem anderen dritten Lande eingeräumte Vergünstigung sofort und ohne Gegenleistung allen meistbegünstigten Ländern zufallen solle. So konnten jetzt an ein paar Tarifermäßigungsverträge ein Dutzend oder mehr bloße Meistbegünstigungsverträge sich knüpfen; die Folge war breite internationale Zollermäßigung, Beseitigung fast aller Differentialzölle, Gleichheit aller Teilnehmer im internationalen Konkurrenzkampf. Die doktrinären Freihändler hatten, wie A. Smith, alle Handelsverträge bis 1870 bekämpft; jetzt sah man, wie Recht schon Fr. List gehabt hatte, daß die Handelsverträge die Nationen dem freien Weltverkehr allmählich zuführen würden. Jetzt erst, von 1865 — 1880, entstand die Lehre, daß die Handelsverträge mit Meistbegünstigung nur wesentlich sreihändlerische Hülfsmittel seien. Sie waren es durch die Art, wie sie damals sich mit Tarifermäßigungen und Tarifbindungen zwifchen lauter Staaten verknüpften, die alle geneigt waren, sich liberale Konzessionen teils im eigenen Interesse, teils im Interesse des Princips und der kosmopolitischen Tendenzen der Zeit zu machen. Sie wirkten günstig und fielen gut aus, weil die Regierungen in billiger und gerechter Weife die gegenseitigen Interessen abwogen und friedlich ineinanderpaßten, weil man allerseits sich an Maßhalten damals gewöhnte. Diese Verträge wirkten am günstigsten, wo wirtschaftlich gleich hochstehende, aber doch von Natur verschieden ausgestattete Staaten sie schloffen. Die wirtschaftlich zurückgebliebenen Staaten fchloffen auch damals teils keine Verträge, teils nur mit geringen Konzessionen. Wo sie deren große machten, bekamen sie mit der Zeit die Empfindung, daß die überlegenen Staaten dabei allein oder überwiegend gewännen. Wenn man näher zusieht, so bemerkt man auch, daß die Schablonenregel der Meistbegünstigung, die verspricht, jede günstige Konzession an Dritte sofort und ohne Gegenleistung auch dem älteren Vertragsstaat einzuräumen, in ihren letzten Folgen ungünstig wirken kann, daß die Regel von Anfang an gewiffe Ausnahmen erlitt. In vielen oder fast allen Verträgen werden, sofern es sich um Gleichstellung mit den eigenen Unterthanen handelt, einzelne Punkte ausgenommen: so z.B. wird der Hausierbetrieb der Fremden, ihre Küstenschiffahrt verboten, die Behandlung der fremden Fifchereislotten wird in die Gleichstellung nicht einbezogen; die Zulassung von fremden Aktiengesellschaften wird an gewisse, oft strenge Bedingungen geknüpft. Von der allgemeinen Meistbegünstigung werden ausgenommen: gewiffe Grenzverkehrserleichtcrungen, gewisse Zollherabsetzungen der Seeeinfuhr, gewisse Erleichterungen des Veredelungsverkehrs, gewisse Konzessionen an fernere Halbkulturländer; fo nimmt schon 1786 im französifch-englischcn Vertrag England die Vergünstigungen an Portugal, so Portugal im Vertrag mit Deutschland 629 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1078 Von 1872 die an Brasilien aus. Die im Frankfurter Friedensvertrag von 1871 verabredete ewige Meistbegünstigung zwischen Frankreich und Deutschland bezieht sich nur auf die künftigen Konzessionen, die beide Staaten sechs der wichtigsten europäischen Staaten machen; neuerdings werden die Zollvereinsbildungen als von der Meistbegünstigungsklausel nicht erreichbar bezeichnet. Seit der neuen schutzzöllnerischen Strömung (von 1875 an) hat sich ein gewisses steigendes Mißtrauen gegen die Meistbegünstigungsverträge ausgebildet, das für mancherlei Fälle nicht ohne Berechtigung ist. Wo zwei Staaten sich formell die Meistbegünstigung zugesichert haben, wovon der eine hohe, ja extreme Schutzzölle beibehält, der andere seine Zölle nach und nach ermäßigt, muß sich der letztere übervorteilt fühlen. Ebenso ist klar, daß die europäische Gewohnheit und Formulierung der Meistbegünstigung von der amerikanischen, welche iür jede künftige Konzession Gegenleistungen fordert, so weit abweicht, daß Verträge auf dieser verschiedenen Basis nur schwer möglich sind und, wenn trotzdem ohne genaue Bestimmungen über das abweichende Princip geschlossen, nur zu Hader und Streit führen müssen. Wir kommen unten (S. 652) darauf zurück. 2. Wir fahen oben, daß die verwaltungsrechtliche Unfähigkeit des Merkantilsystems wesentlich zu seinem Sturze beigetragen hat: die Korruption, der Schmuggel, die Unbehülflichkeit der Tarife, die überwiegend nach dem Wert normierten, zu falschen Deklarationen führenden Zölle, die Unvollkommenheit der Kontrollen, die Bestechlichkeit der Behörden, all' das war bis Ende des 18. Jahrhunderts maßlos. Die zolltechnischen Reformen Pitts, das französische Zollgesetz von 1791, das preußische von 1818 sind die entscheidenden Wendepunkte zu einer besseren Zollverwaltung, zu geordneten übersichtlichen Tarifen, zum Siege der Gewichts- über die Wertzölle, zur Beseitigung des maßlosen Schmuggels, zur Herstellung unbestechlicher Beamten, zur freien Bewegung der Waren innerhalb der Staaten. Das einzelne dieser Fortschritte ist hier so wenig darzustellen wie die heute noch vorhandene Rückständigkeit mancher Staaten in diesen Punkten, oder die neueren Rücksälle in übermäßig komplizierte Tarife, in Wertzölle u. s. w. Zu betonen ist nur, daß die meisten und erheblichsten dieser Fortschritte mit dem freien Handel von 1783—1875 zusammenhingen, aber auch unter der Rückkehr zu Schutzzöllen seither im ganzen erhalten blieben. 3. Was war nun der wirtschaftliche Gesamteffekt dieser ganz außerordentlichen Veränderungen in der internationalen Ordnung des Handels, wie sie vereinzelt schon früher, allgemein von 1840—1880 eintrat? Doch wohl, daß die örtliche Teilung der Arbeit, die bisher auf enge Grenzen und auf gewisse Gegenden und gewisse Waren beschränkt war, nun ganz andere Ausdehnung annahm; daß damit die Großindustrie, der Massenverkehr, die Geldwirtschaft, die Konkurrenz viel stärker zunahmen als in früheren Zeiten. Alle wirtschaftliche Produktion specialisierte sich mehr, paßte sich den natürlichen und socialen Vorzügen der Gebiete und Länder mehr an; die Gesamtproduktion, die Bevölkerung, der Konsum konnte steigen wie früher lange nicht. Die ganze wirtschaftliche Physiognomie der Gegenden, der Provinzen, der Staaten differenzierte sich mehr. Jetzt erst entstanden Industriestaaten, die nicht bloß einige wenige, sondern 30, ja 70 "/o ihrer Lebensmittel aus der Fremde bezogen, Agrarstaaten, die einen großen Teil ihrer Ernte ausführten; die Überlegenheit der reichen Gegenden über die ärmeren mußte wachsen; vielfach nahmen aber auch die ärmeren so weit zu, als ihre Natur und der Verkehr ihnen jetzt gewisse vorher begrenzte Erwerbsmöglichkeiten erleichterte und vermehrte. Dagegen ist es nun natürlich eine große Übertreibung, wenn die Fanatiker des Freihandels jedes Steigen des Konsums, der Bevölkerung, des Wohlstandes allein auf den internationalen Freihandel zurückführen. Er hat nur im Verein mit den technischen Verkehrsfortschritten und der Frachtenverbilligung so gewirkt. Eine Hauptursache der Blüte der Landwirrschaft von 1340—1870 in vielen Ländern war der Chaussee- und Eisenbahnbau. Und von den interlvkalen Fortschritten der Arbeitsteilung und ihrer Produktivitätssteigerung fällt wohl ein gleicher, wahrscheinlich ein größerer und der natürlichste, sicherste Teil nicht auf das Fallen der internationalen, sondern der bis- 1079) Der Freihandel und die Zollverwaltung. Die Handelsznnahme, herigen rechtlichen Schranken innerhalb der Staaten. Bilden doch die meisten heutigen Staaten und Reiche erst seit 1789—1874 wirkliche sreie innere Märkte: Frankreich und die Vereinigten Staaten seit 1791, Großbritannien und Irland seit 1801—1825, Rußland und Österreich seit 1815—1851, die Schweiz seit 1850, Deutschland seit 1833—1867, Italien seit 1859—1870, Schweden-Norwegen seit 1824—1874, die kanadischen Staaten seit 1867. Was damit unter Hülse der Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit an Bewegungsspiclraum, an Steigerung der Produktivität gewonnen wurde, ist ohne Zweifel noch mehr als der internationale Freihandel die Ursache der volkswirtschaftlichen Blüte der meisten Staaten von 1800—1880. Zumal für die großen Staaten mit Flächen über 300 000 Geviertkilometer, mit über 10—30 MM. Menschen fällt die Hälfte oder mehr von dem, was die kleinen Staaten als Außenhandel rubrizieren, unter den Begriff des Innenhandels. Schon deshalb sind die statistischen Angaben über das allgemeine Anwachsen des Außenhandels kein sicherer oder kein ausreichender Gradmesser für das Steigen des Nationalwohlstandes; vollends nicht die Kopfzahlen des gefamten Aus- und Einfuhrhandels, die naturgemäß in den kleinen Staaten, wie Belgien, Schweiz, Dänemark u. s. w. anormal hoch sind; der Kopfbetrag der Aus- und Einsuhr war 1386—1890 in der Schweiz 429 Mk., in Belgien 372, in Deutschland 138, in den Vereinigten Staaten 96 Mk. Immerhin aber lohnt cS, einen prüfenden Blick auf die folgende Übersicht des geldwerten Aus- und Einfuhrhandels der sechs wichtigsten Staaten im 19. Jahrhundert zu wersen. Die Zahlenreihen sind nach den besten wissenschaftlichen Zusammenstellungen von Scheel, Rathgen und anderen gegeben, sür die neueste Zeit auf Grund des zuvcrläfsigen Gothaer Hofkalenders ergänzt. Um nicht zu wiederholen, sind die Zahlen gleich bis 1900 resp. 1902 beigesügt. Übersicht über den Gang des Ein- und Ausfuhrhandels der sechs folgenden Staaten im 19. Jahrhundert. Großbritannien und Irland Frankreich Mill. Pfund Sterling Mill. Francs Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen 1800 28 34 63 1798—1800 268 254 522 1825 44 56 101 1825 410 544 954 1840 67 116 184 1840 747 695 1442 1860 210 165 385 1860 1897 2277 4174 1880 411 286 698 1880 5033 3468 8501 1890 421 328 749 1890 4436 3753 8189 1900 523 354 877 1900 4698 4109 8807 1901 522 348 879 Preußen*, Zollverein**, Deutschland*** Specialhandel mit Edelmetall Vereinigte Staaten Mill. Mark Mill. Dollars Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einsuhr Ausfuhr Zusammen *1795 153 159 312 (1800) 71 91 162 *1828 255 318 573 (1830) 72 63 135 **1840 503 548 1 053 124 98 222 **1860 1113 1059 2 182 362 373 735 ***1880 2876 3099 5 975 761 833 1614 ***1890 4272 3409 7 681 823 881 1704 ***1900 6043 4752 10 795 929 1470 2399 ***1901 5710 4513 10 223 925 1571 2496 622 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1080 Rußland ohne Finnland und Asien Österreich-Ungarn Mill. Rubel Mill. fl. Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Zlusfuhr Zusamme 1824—1828 (ohne Polen) ^ — — 107 1831 69 80 149 1844—1848 (ohne Polen) — — 170 1847 134 118 252 1861 143 160 303 1860 231 305 535 1871 414 311 725 1378 579 698 1 277 1880 560 476 1 036 1890 651 775 1 426 1890 361 608 967 1900 626 716 1 342 1900 870 1 004 1 874 Nach A. Wagner war der Gesamthandel (Ein- und Ausfuhr) in Mill. Mk. i Großbritannien u. Irland Deutschland Frankreich den Bereinigten Staaten 1860 7 510 2 173 3339 2 834 1873 13 046 6 746 5874 5 138 1885 11 680 5 805 5791 5 559 1890 14 980 7 683 6552 7 778 1900 17 548 10 796 7045 10 407 Die Übersicht kann nur ein rohes ungefähres Bild der fortschreitenden Handelsentwickelung geben. Selbst die Zahlen der einzelnen Staaten, welche sich auf den geschätzten oder deklarierten Warenwert beziehen, sind nicht ganz vergleichbar: die Aufnahmemethoden, das Geld der Angaben (Papiergeld, Metallgeld), teilweise auch die Landesgrenzen haben sich in den meisten Staaten geändert. Die Gewichtsmengen haben vielfach ganz anders gewechselt als der Wert; z. B. stieg in Deutschland der Gesamtverkehr 1380-1900 in Geld von 6 auf 10 Milliarden Mark, in Gewichts - Tonnen von 30 auf 77 Millionen. Vollends die Zahlenreihen der verschiedenen Staaten sind durch ähnliche, aber noch stärker ins Gewicht fallende Ursachen eigentlich nicht direkt vergleichbar. Die Ausfuhrwerte sind überall weniger zuverlässig als die besser kontrollierten Einfuhrwerte. Aber immerhin, gewisse Aufschlüsse lassen sich aus den Zahlen doch gewinnen. Wir sehen zunächst eine ungeheure Zunahme des Handels 1800—1900, im Verhältnis wie 1:13 in Rußland, 1:14—15 in England und Frankreich, 1 :34 in Preußen-Deutschland, 1 :149 in den Vereinigten Staaten. Diese Zahlen lehren un- widerleglich, daß ein großer Teil der wirtschaftlichen Versorgung heute eine internationale geworden ist; der Handel hätte nicht so wachsen können, wenn nicht der Warenbezug aus anderen Ländern sehr große wirtschaftliche Vorteile hätte; er hätte mit dem Völkerrecht und den Merkantilinstitutionen des 18. Jahrhunderts nicht so wachsen können. Was aber das fehr verschiedene Tempo des Wachstums in den sechs Staaten betrifft, so darf man nicht vergessen, daß das stärkere Anwachsen, das Deutschland und die Vereinigten Staaten zeigen, wesentlich auf dem Umstand beruht, daß sie von 1800 bis 1850 wirtschaftlich viel weiter zurück waren als England und Frankreich. Den heutigen Rang der Staaten im Welthandel zeigen die vergleichenden Zahlen A. Wagners: Großbritannien setzte 1900 17,5, Deutschland und die Vereinigten Staaten 10,7 und 10,4, Frankreich 7,0 Milliarden Mk. um. Die Veranlassung nun sür das einzelne Land, seinen Außenhandel zu steigern, liegt in sehr verschiedenen Ursachen und entspricht keineswegs bloß dem Grade seines Reichtums oder dem Tempo seines wirtschaftlichen Fortschrittes. Kleine Seestaaten haben den relativ stärksten Handel, große Reiche, die durch alle Klimate reichen, alle Arten Von Bodenschätzen haben, den relativ kleinsten. In gewissem Sinne deutet ein starkes Anwachsen des Handels auf Mißstände, z, B. auf mangelnde Rohstoffe, Erze und Kohlen, Wolle und Baumwolle, auf mangelnde Nahrungsmittel. Die geographische 1081) Die verschiedenen Ursachen des zunehmenden Handels. 623 und Grenzgestaltung der Staaten weist erhebliche Teile einzelner Länder auf stärkeren Auslandsverkehr an als andere. Für alle Staaten, die sich ausdehnen, wie Preußen 1815, der Zollverein 1834—1870, für alle Länder, deren innere Zollschranken fallen, kommen längere Epochen, in denen ohne starke Zunahme des Außenhandels der Schwer- Punkt auf der Zunahme des inneren Verkehrs liegt. Das Wachsen des Außenhandels ist so stets ein sehr kompliziertes Ergebnis verschiedener Ursachen und nicht bloß von günstigen. Aber immerhin bleibt der Satz wahr, daß eine Zunahme eher auf Fortschritt, eine Stabilität oder Abnahme eher am ungesunde wirtschaftliche Zustände hinweist. In das komplizierte Spiel der Ursachen, die den Außenhandel beherrschen, greift nun die jeweilige Handelspolitik als eine von vielen, häufig nicht als die wichtigste ein. Stets ist der Bedarf fremder Ware und die Zahlungsfähigkeit der Nation resp, die Möglichkeit, Gegenwerte zu beschaffen, das eigentlich Entscheidende für den internationalen Handel. Sind diese letzten rein wirtschaftlichen Ursachen stark vorhanden, so wächst der Handel bedeutend auch bei Schutzzollsperre; und ein armes Land hat mit allem Freihandel keine große Aus- und Einfuhr. Großbritanniens Gesamthandel stieg 1787—1840 unter dem Sperrsystem von 34 auf 184 Mill. F, 1340—1880 unter dem Freihandel von 184 auf 698, also damals wie 1 : 5—6, jetzt wie 1 : 3—4. Der französische Handel nahm 1825—1860 zu von 954 auf 4174 Mill. Fr,,'-. (1 : 4>, 1860 bis 1880 aus 8501 (1:2); wenn er dann bis 1900 nur aus 8807 Mill. Frcs. stieg, so ist immer die Frage, sind die Schutzzölle oder die wirtschaftlichen Bedarfsursachen die Hauptsache. Natürlich übt aber jede freihändlerische Politik einen Reiz zur Zunahme, jede schutzzöllnerische eine umgekehrte aus; und beide wirken auf die Art sowohl der Produktion als des Verkehrs, also auf die einzelnen Zweige und Richtungen des internationalen Handels. Das wissenschaftlich Bedeutungsvollste, was aus der Handelsstatistik sich für wirtschaftliche und handelspolitische Zwecke herauslesen läßt, ergiebt sich also erst aus ihrem Detailstudium nach Handelsrichtungen und Warengattungen. Doch hierauf hier einzugehen, fehlt der Raum. Wir werden als Gesamtergebnis der obigen Zahlen nur sagen können: die europäische Handelsstatistik zeigt 1800—1840 einen mäßigen Fortschritt, der ebenso auf den damaligen mäßigen Wohlstand und geringen Verkehr zurückgehen wird wie auf die Schutzzölle; sie zeigt ein enormes Wachstum von 1840—1880, was mit der liberalen Handelspolitik, aber Wohl noch mehr mit andern Ursachen zusammenhängt; sie zeigt in England und Frankreich 1880—1900 eine gewisse Stabilität, die nicht (jedenfalls nicht für England) aus der Handelspolitik allein, sondern wesentlich auch aus andern Ursachen zu erklären ist; Rußland, die Vereinigten Staaten, Osterreich zeigen 1880—1900 Fortschritte, die trotz der höheren Schutzzölle erfolgen, die auf die Agrarausfuhr und sonstiges Gedeihen zurückgehen; Deutschland zeigt eine sehr starke Zunahme seines Außenhandels, sie ist also wenigstens durch seine Schutzzölle nicht gehindert worden; sie beruht hauptsächlich auf seiner Kaufkraft für Rohstoffe, Kolonialwaren und Lebensmittel, für die wir durch Industrie- und Kapitalexport, sowie durch unsere großen Reedereien die Zahlung zu beschaffen imstande waren. Wir haben dabei vorgegriffen auf die Zeit von 1875—1900. Ihre veränderte Handelspolitik haben wir nun zu erklären. — Das Hauptverdienst der Freihandelsperiode war die Milderung der älteren handelspolitischen Kämpfe, die völkerrechtliche Ermöglichung eines großen internationalen Handels, wie die Weltgeschichte ihn bisher nicht gekannt hat. In diese Bewegung kommt nun ein gewisser Stillstand, es folgt eine neue Zeit stärkerer Kämpfe, die aber doch wesentlich anderer Natur sind als die des 17. und 18. Jahrhunderts. 266. Die Rückkehr Rußlands und der Vereinigten Staaten zum Hochschutzsystem im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts. Von 1780 bis 1875 waren die freihändlerischen Gedanken im Vordringen gewesen, von 1875 bis heute führen sie bald kümmerliche, bald wirkungsvolle Rückzugsgefechte. Eine neue Epoche des Schutzzolles, ja des Merkantilismus beherrscht die Welt. Bei aller wirtschaftlichen 624 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1082 und sonstigen Verschiedenheit der Staaten zeigen sich allerwärts ahnliche Tendenzen. Einige große allgemeine Ursachen müssen das bedingt haben. Nach langer Fricdenszeit wird der relativ stabile Gleichgewichtszustand teils gleich starker, teils sich wenigstens respektierender Staaten von verschiedener, aber doch mäßiger Größe erschüttert durch allerlei Kriege, Gebietsausdehnungen, staatliche Einheitskämpse, Eroberungen und Kolonialerwerbungen. Große Riesenreiche bilden sich, eine neue Teilung der von den Kulturstaaten noch nicht in Besitz genommenen Welt beginnt. Tie neuen Verkehrsstraßen haben nach innen und außen alle wirtschaftlichen Beziehungen geändert. Und so setzt eine neue Epoche der Spannungen und Kämpfe ein. Die staatlichen Bedürfnisse für Heer, Marine, Kolonien, Kriege wachsen von 1870 an riesenhaft. Große Zollerhöhungen erscheinen sast überall schon aus Finanzrücksichten unvermeidlich. Nach der großen Aufschwungszeit von 1840—1875, die überall intensivere Landwirtschaft, größeren Verkehr, die neue Großindustrie geschaffen, die Bevölkerung sehr vermehrt hatte, zeigt sich in den alten Kulturstaaten, daß dieser erste rasche Fortschritt nicht gleich leicht im selben Tempo sich fortsetzen läßt; die weitere Steigerung der intensiven Landwirtschaft, der Industrie, des Absatzes, die weitere Unterbringung der wachsenden Menschenzahl wird schwieriger; die Konkurrenz wird nach innen und außen stärker, die Krisen schwächer an sich, gehen nicht mehr so rasch vorbei wie 1824—1866. Man sucht nach Hülsen, findet sie in der Fernhaltung sremder Konkurrenz. Unter den großen Verschiebungen, welche den Ausschwung von 1840—1875 erzeugt, steht die Thatsache des Massenverkehrs mit Lebensnntteln oben an. Die großen Agrarstaaten, hauptsächlich Nordamerika und Rußland, beginnen (statt der Küstengebiete an Nord- und Ostsee, statt Österreich-Ungarns) das dichtbevölkerte industrielle Westeuropa, hauptsächlich England, mit Getreide zu versorgen. Die großen Agrarstaaten gewinnen ungeheuer durch diesen Export, und eben deshalb wollen sie auch bald die Bezahlung ihrer Ernteüberschüsse nicht mehr durch die Fabrikwaren der Bezugsländer nehmen, sie verlangen eine eigene Industrie und schaffen sie sich durch Schutzzölle. Daraus entspringen heftige Kämpfe, wie die große Frage, welche Folgen der einseitige Industrie- und Agrarstaat habe. So entstehen überall neue Interessen, neue Machtgruppierungen, neue Fragen der Handelspolitik und des Völkerrechtes. Und die uralte natürliche Folge jeder staatlichen Macht zeigt sich: die Macht wird für die großen nationalen Wirtschastszwecke gebraucht, der kosmopolitische Idealismus der Freihandelsepoche tritt zurück, die doktrinären Freihandelstheorien verlieren an Kredit, werden durch analoge Doktrinen des Schutzzolles abgelöst. Das Wahre und Bleibende aus der Zeit von 1780—1875 wird verkannt und unterschätzt. — Wir betrachten zunächst die Handelspolitik der zwei Riesenreiche, welche die Reaktion am stärksten ausgeführt haben: Rußland und die Vereinigten Staaten. g,. Der russische Tarif von 1868 war noch ein gemäßigter Schutzzoll gewesen; der russische auswärtige Handel war 1861—1880 mit den geringen Zöllen von 303 auf 1036 Mill. Rubel gestiegen; sein Getreideexport hatte sich 1872—1878 mehr als verdoppelt, der deutsche Export dahin hatte sich 1863--1882 vervierfacht. Aber der türkische Krieg hatte die Finanznot gesteigert, in eine schlimme Papiergeldwirtschaft hineingeführt. Der rasche teure Eisenbahnbau mit ausländischem Kapital und die Zinszahlungen ans Ausland hatten die Bilanz sehr verschlechtert, die Zolleinnahmen erschienen zu gering. Man ließ die Zölle vom 1. Januar 1878 an in Gold zahlen, was eine Erhöhung von 33°/o bedeutete, und schlug 1880 noch 10°/o dazu. Die Verstimmung gegen Deutschland war seit dem Berliner Kongreß im Wachsen; die Panslavisten wollten Rußland von Europa und vor allem von Deutschland loslösen. Zuerst versuchte Finanzminister Bunge noch mit maßvollen Mitteln unter Schonung und Förderung der Millionen armer Bauern zu helfen. Als aber der kaiserliche Entschluß zu starken eventuellen Vorstößen nach West und Ost feststand, als eine aggrefsive Machtpolitik mit stärkster Heeres- und Flottenvermehrung einsetzte, mußten krästigere Mittel ergriffen 1083Z Die russische Schutzzoll- und Wirtschaftspolitik 1880-1900. 625 werden. Die Losung wurde: stärkste Erhöhung aller Steuern, auch der Finanzzölle, hohe Zollbelegung auch der Rohstoffe und der Halbfabrikate, steigende Schutzzölle für die Eisen- und Maschinenindustrie, die Textilgewerbe, die Industrie von Zucker, Bier, Chemikalien, kurz für alle möglichen neuzuschaffenden Großgewerbe, bis endlich der neue Taris vom 11. Juni 1891 alle Erhöhungen von 1881 an zusammenfaßte und noch steigerte, bei Sätzen von 6V—150, ja von 200 °/o des Wertes, bei einem die Vereinigten Staaten übertreffenden Hochschutzsystem ankam. Einführung von Rückzöllen und Prämien, Verminderung der Einsuhr, Steigerung der Ausfuhr um jeden Preis, zugleich Vollendung der russischen Eisenbahnen, Verminderung der Eisenbahntarife, Ausbildung und Verbilligung des Kredits, Vermehrung der russischen Ausfuhr nach dem Osten, nach Persien, China, Centralasien, Rückkehr zu einem sehr beengenden Fremdenrecht in sämtlichen Westgouverncments durch das Gesetz vom März 1887, das den Fremden den Erwerb von Grundeigentum verbietet und die zahlreichen Unternehmungen in westeuropäischen, hauptsächlich deutschen Händen russifizieren will, — das waren die Ziele der russischen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die bis heute mit aller Energie festgehalten werden. Zwei energische,rücksichtslose Finanzminister,derzweite 1893 —1903 amtierende,Witte, ein genialer Finanzmann im Stile John Laws, wußten ein System der Geldbeschaffung um jeden Preis für eine kühne Expansionspolitik auszubilden, hauptsächlich der letztere verstand Gründungen aller Art zu fördern, Kartelle zu schaffen, dabei alle Fäden des privaten Erwerbslebens, des Kreditwesens, der Finanzen in seiner Hand zu vereinigen, und doch dem privaten Erwerbstrieb der Großfabrikanten die weitesten und günstigsten Chancen zu eröffnen. Die wichtigsten Industrien, vor allem die Eisen- und Textilindustrien machten, zumal 1891—1898 riesenhafte Fortschritte. Der Jahresproduktionswert der russischen Industrie ist 1887—1397 von 1334 auf 2839 Mill. Rubel gestiegen. Das fremde Kapital strömte massenhaft herein; Dividenden Von 100°/« waren häufig. Und wenn dann 1898—1902 viele fremde Kapitalisten drei Viertel verloren, manche Geschäfte eingingen, fo blieben doch die meisten Fabriken bestehen und gingen eventuell in andere, womöglich russische Hände über. Die russische Ausfuhr, noch 1868 226 Mill. Rubel, stieg auf 7—800 Mill. Die Einfuhr besteht jetzt überwiegend aus unentbehrlichen Materialien und Maschinen für die Neugründungen; an Konsumwaren trifft man in Rußland sast nur noch russische. Das russische Reich hat sich 1800—1899 von 18 aus 22,4 Millionen ^iM, von 42 auf 128,9 Millionen Seelen ausgedehnt; vom äußersten Norden reicht es bis in die warme Zone, erzeugt schon ^/s seines Baumwollbedarfes selbst. Rußland erhielt erst durch seinen Eisenbahnbau 1870—1900 das Gefühl feiner Einheit und Aktionsfähigkeit, durch das massenhafte Einströmen fremden Kapitals die Möglichkeit eines ganz großen Aufschwunges. Aber es wollte nun allzu rasch die kapitalistische Abhängigkeit vom Auslande durch eine fast gewaltsame Handels-, Fremden-, Eroberungsund Kolonisationspolitik überwinden. Freilich die Verschuldung des Staates ist ungeheuer, fast bis zur politischen Gefahr gewachsen; an Schuldzinsen hierfür und sür Eisenbahnen, Aktien u. s. w. waren schon 1896 jährlich 150 Mill. Rubel ans Ausland zu zahlen; das Leben ist verteuert, alle Preise sind sehr gestiegen; die Eisenbahn- und Jndustriegesellschaften hätten um Millionen billiger entstehen können. Die Steuern erdrücken das Volk. Eine kleine Schichte Kulturmenschen mit westeuropäischer Bildung steht über Millionen Barbaren niedriger Stufe, ein großer Teil des Bauernstandes ist ruiniert und halb verhungert. Der Dirigent des ganzen Systems ist entlassen, nachdem einer der Großfürsten die Not der Provinzen durch eine Jnkognitoreise festgestellt und dem Kaiser berichtet hatte: Wir müssen den Abenteurer, der Rußland an den Rand des Abgrnndes gebracht hat, so schnell wie möglich los werden. Andere Stimmen versichern, er habe keinen andern Ausweg mehr gewußt, als das Einlenken in konstitutionelle Bahnen, und sei deswegen gefallen. Immer bleibt Rußlands wirtschaftlicher Aufschwung durch das Schutzsystem von 1882—1904 und seine Eroberungen nach Osten eine große weltgeschichtliche Thatsache. Es ist eine Merkantilpolitik ähnlich der westeuropäischen im 16. und 18. Jahr- Sch moller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. l.—Aufl. 40 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. f4<)84 hundert. Rußland mußte im Zeitalter des Eisenbahnbaues außerordentlich an Macht und Wohlstand zunehmen; eine industrielle Schutzzollpolitik war nicht falsch in solcher Zeit. Aber sie hätte, maßvoller und langsamer durchgeführt, besser und gesunder gewirkt, sie hätte dann nicht den Bauernstand zu ruinieren, die Unterthanen durch Steuern auszupressen, das Gcfüge der Volkswirtschaft nicht so heillos kapitalistisch zu korrumpieren, den Staat nicht so zu verschulden brauchen. Es war zu sehr eine Politik, die auf Kosten der 83°/o landwirtschaftlicher Bevölkerung, zu Gunsten einer kleinen Minorität von Industriellen, Kaufleuten und des Teils der Beamten, die sich mit ihnen Verbündeten und bereicherten. Es ist eine Politik, wie sie nur ein bureaukratischer Despotismus treiben kann, der noch nicht genügend über reine Hände verfügt, der noch keine aufgeklärte öffentliche Meinung, keine genügend starken Organe einer gesunden Selbstverwaltung besitzt. d. Eine Parallele zur Handelspolitik des östlichen, über ganz Nordasien sich aus- dehnenden Riefenreiches bildet die der Vereinigten Staaten von 186V bis heute. Hier wie dort eine großartige agrarische Ausdehnung mit der Zeit der Eisenbahnen und im Anschluß daran das Verlangen nach einer durch die Handelspolitik herbeizuführenden ebenfo glänzenden gewerblichen Entwickelung, die zuletzt in eine imperialistische Eroberungspolitik einmündet. Die 13 Neuenglandstaaten nebst den von England abgetretenen Gebieten bis an den Mississippi, die 1783—1803 die Union bildeten, umfaßten 1800 etwas über 2 Mill. Geviertkilometer und etwas über 5 Mill. Seelen; dazu kam 1303 der Ankauf des französischen Louisiana zwischen Mississippi und Mexiko von ähnlicher Größe; dann von 1345—1890 der große Erwerb bis zum Stillen Ozean; 1890 zählte man 7,2, 1900 9,38 Millionen ^ra; die Bevölkerung zählte 1350 23, 1880 50, 1900 76,3 Millionen Seelen (darunter 8,2 der rasch sich vermehrenden Neger). Auf einem reichen Boden mit den größten Naturschätzen und den besten natürlichen Verkehrsmitteln hatte eine auserlesene Mischung europäischer Einwanderer mit den sittlich-politischen, den geistigen und technischen Traditionen der höchsten Kultur ein einheitliches Kultur- und Staatensystem geschaffen, so großartig, wie es kein zweites giebt. Wir haben oben (S. 610) auf die Anfänge der Handelspolitik der Union hingewiesen. Sie war stets beherrscht von der Thatsache, daß die Zölle die Haupteinnahme der Union waren, daß die Landwirtschaft bis in die Gegenwart die Grundlage des wirtschaftlichen Lebens und die Rohproduktenausfuhr der Hauptfaktor im auswärtigen Handel blieb, daß aber niemals daneben die gewerbefördernden Schutzzölle fehlten. Die Begründer der Union schon, Washington, Hamilton, Jefferson, Madison waren Schutzzöllner gewesen; auch in der sogenannten Freihandelsepoche 1832—1860 blieben die Zölle auf 20—25 °/o des Wertes der zollpflichtigen Waren stehen, obwohl die südstaatliche Pflanzeraristokratie damals herrschte nnd möglichsten Freihandel nach Europa wünschte. Der ungeheure Aufschwung von 1840—1860 — eine Folge der Ausdehnung nach dem Westen, der Eisenbahnen, des kalifornischen Goldes, der zunehmenden Menschen- und Kapital-Einwanderung — ließ keinen erheblichen Druck der englischen Konkurrenz aufkommen. Die Krisen von 1837—1839 hatten, wie die von 1357, freilich kurze mäßige Zollerhöhungen gebracht. Man hat behauptet, ohne den Bürgerkrieg um die Einheit der Union und um die Sklaverei 1860—1865 und die damit gegebene Finanznot wären die Vereinigten Staaten freihändlerisch geblieben. Es ist nicht wahrscheinlich; aber später und maßvoller wäre die Veränderung erfolgt. Die Verlegung der politischen Macht in den Nordosten, in das Bevölkerungscentrum der Union, die stärkeren Krisen, der stärkere Konkurrenzkampf mit Europa, der Großbetrieb, die Trusts, die kapitalistische Organisation der führenden Kreise, all' das drängte auf eine Erhöhung der Zölle ebenso hin, wie das Finanzbedvrfnis. Der Morilltarif von 1860 hatte schon vor dem Bürgerkrieg die Woll- und Eisenindustrie etwas besser geschützt. Die Durchschnittshöhe des Zolles erreichte 1862 37,2, 1864 47,06°/«. Und wenn man dann 1872 die Zölle um 10°/o ermäßigte, 1875 that man diesen Schritt zurück. Einzelne Herabsetzungen bis 1882 waren unerheblich; 1883 1085) Das Hochschutzzolljystem der Aereinigten Staaten 1860—1900. 027 machten die Zölle 38°/o im Durchschnitt (5—200°/o im einzelnen) aus; 1387 waren die unveränderten Zollsätze gegenüber dem allgemeinen Sinken der Preise auf 47,10°/» gestiegen. Immer empfand man damals die europäische Konkurrenz deshalb nicht so stark, weil der Brotstoffexport, schon 1861—1864 sehr erheblich, 1871—1883 riesenhaft anwuchs (1830 7, 1850 13, 1360 24, 1870 72, 1880 288 Mill. Doll.), In den 30er Jahren trat ein gewisser Rückschlag dieser Ausfuhr ein; auch die agrarische Kolonisation im Westen wurde langsamer; das gute Regierungsland ging zu Ende; den Riesengrundbesitz der Eisenbahnen zwangsmäßig rasch zugänglich zu machen, konnte man nicht wagen. Die Geschäftsflauheit wollte lange nicht weichen, die Trustbildung begann; man suchte in hohen Zöllen das Mittel rascher industrieller Entwickelung. Der Kampf zwischen den Demokraten (für mäßigen) und den Republikanern (für hohen Zoll) wurde immer zum Mittelpunkt aller Politik. Die im Amt befindlichen Republikaner kauften sich weitere Stimmen durch zunehmende Pensionen an angebliche frühere Krieger und ihre Witwen (1877 28 Mill., 1897 147,5 Doll. Pensionen jährl.). Sie hinderten die Tarif- resorm des nach langer Zeit wieder ersten demokratischen Präsidenten Cleveland (1887) und wußten 1890 dem extremen Hochschutzzoll in der Mac Kinley-Bill den Sieg zu verschaffen. Sein Erfolg schien aber so ungünstig, die Preise stiegen so, der Mißmut über das Treiben der Trusts wuchs so, die Krisis von 1893 zeigte so deutlich die Nichterfüllung der angeblichen lohnsteigernden Folgen des Schutzzolles, daß die Demokraten wieder siegten. Aber sie konnten nur eine mäßige Milderung des Tarifs 1394 (Wilson- tarif) durchsetzen. Die Republikaner kehrten unter Mac Kinley in die Amter zurück und setzten im Dingleytarif 1896 die Rückkehr zu den Principien von 1390 durch. Das Gesetz von 1890 belegte die verzollte Einfuhr mit durchschnittlich 43,6 °/o, das von 1894 mit 41,7, das von 1896 mit 54.5 °/o des Warenwertes. Die wichtigsten Jndustriewaren belegte man 1896 mit 50—90°/o, viele mit Gewichts-und Wertzöllen zugleich; auch die wichtigsten Rohstoffe der Industrie, wie Wolle, und die Halbfabrikate sind hoch belegt; ebenso Getreide und verschiedene Lebensmittel, da sie ja vereinzelt übel die Grenze kommen, hauptsächlich über die kanadische. Die Zollverwaltung, die Prüfung der Wertdeklarationen hat 1890 und 1896 eine Strenge erreicht, wie nirgends sonst; die Zollbeamten selbst schlagen die Milderung vieler Bestimmungen vor. Manche Artikel, die in anderen Ländern als Finanzquelle besteuert sind, bleiben in den Tarifen von 1390—1896 frei; so 1396 Thee, Kaffee, Vanillebohnen. Es geschah in der Absicht, diese Freiheit den Mittel- und südamerikanischen Staaten als Lockmittel anzubieten, wenn sie für die amerikanische Industrie Gegenkonzessionen machten, sonst sie ihnen zu entziehen. Die Tarife waren schwere Schläge sür den europäischen Export von Jndustriewaren; sie haben einzelne und wichtige amerikanische Industrien zu fieberhaftem Fortschritt durch zeitweise Preissteigerungen veranlaßt; sie haben die Einsuhr sehr vermindert. In den Parlamentskreisen entstanden, sind diese Tarise ganz das Ergebnis der führenden Trusts und der Parteipolitik, die so viel Zölle einsetzten, als sie für große Majoritäten brauchten. Immer entsprach die Bewegung der nationalen, auf Selbständigmachung gegenüber Europa gerichteten Volksstimmung. Und der Erfolg sprach im ganzen nicht gegen die Politik. Auch die Fabrikatenausfuhr stieg stark; z. B. an Eisen- und Stahlprodukten 1386 14,7, 1390 41, 1897 70,3 Mill. Dollar; die Weizen- und Mehlausfuhr 1870 bis 1880 2,3 jährlich war von 1881—1890 3,75, 1891—1399 4,34 Mill. Tonnen. Wie die Vereinigten Staaten sich 1360—1830 dem Konzert der europäischen Meistbegünstigungsverträge serngehalten, so blieben sie auch in der Folgezeit spröde. Die Klauseln des Dingleygesetzes erlauben wohl Verträge mit bestimmten Reduktionen für wenige Waren und solche mit einer allgemeinen Zollermäßigung im Maximum von 20 aber es kam bei den Verhandlungen nicht viel heraus. Die Verträge mit Frankreich und Portugal waren ziemlich nichtssagend. Die Union suchte ihre Meistbegünstigung in den Staaten mit mäßigen Tarifen festzuhalten, ohne selbst Erhebliches zu konzedieren. Die einstige sreie Zulassung, ja Förderung der fremden Einwanderung verwandelte sich in eine rigorose Fernhaltung erst der Chinesen, dann auch der Europäer. Die liberale Behandlung der Waren, die in fremden Schiffen kommen, nach den Gesetzen von 1815 40* 628 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1086 und 1828, verwandelte sich, als die amerikanische Handelsmarine von 1860 an zurückging, schon von 1864 an in einen Zollzuschlag von 10°/o sür alle Waren, die in fremden Schiffen kommen, wovon freilich die Reciprocitätsstaaten frei blieben. Von 1884 an begünstigte man in den Tonnengeldern die Schiffe, die aus andern amerikanischen Häfen kommen, von 1891 an zahlte man Postsubsidien und wollte die Begünstigung des Schiffsbaues durch freie Einfuhr von Schiffsbaumaterialien in den letzten Jahren durch einen großen Plan der Subvention der inländischen Marine ergänzen. Da dies den großen Eisenbahn- und Bankkönigen zu langsam ging, kauften sie einen großen Teil der englischen Dampferlinien und vereinigten sie mit den amerikanischen zu dem großen Morganschen Schiffstrust, der bestimmt und sähig ist, den Vereinigten Staaten eine sestc und große Stellung in der Welthandelsmarine zu geben (1902—1903). Und all' diese Anläufe gipfelten zuletzt in dem Streben, die großen Erwerbungen von 1845—1853 fortzusetzen, einen steigenden Teil des übrigen Amerika in direkte oder indirekte Abhängigkeit von der Union zu bringen, die Europäer aus ganz Amerika zu verdrängen, den Stillen Ozean zu beherrschen. Die Hoffnung auf eine Annexion Kanadas ist weit verbreitet. Das seit 1824 begehrte Cuba wurde Spanien abgenommen, die Hawaiinseln, Portorico und die Philippinen wurden annektiert. Ein Gleiches droht St. Domingo. Die Engländer wurden aus dem Vertrag von 1850 über den Kanal zwischen beiden Weltmeeren herausgedrängt, der künftige Panamakanal kommt in volle und alleinige Abhängigkeit von der Union. Die Unionsregierung hat eine große imperialistische Kolonial- und Eroberungspolitik unter dem Jubel fast der ganzen Nation begonnen. Die Union steht heute vor derselben Frage, wie die Römer, als sie Sicilien, Karthago, Griechenland, Kleinasien und Syrien unterwerfen mußten, um Ruhe zu bekommen damals wollten die besseren Aristokratenhäuser daraus ein gerechtes Bundessystem machen, die beutegierigen Publikanen machten aber rasch brutal beherrschte, auszusaugende Vogteilande daraus. — Die Monroedoktrin, 1823 gegen die heilige Allianz erlassen, welche Spanien seinen Kolonialbesitz in Amerika retten wollte, ging nur dahin, europäische Eingriffe in unabhängige amerikanische Staaten nicht zu dulden, versprach aber Nichteingriff in die europäischen Kolonien und Dependcnzen der neuen Welt und in die europäischen Fragen. Jetzt ist die Losung: ganz Amerika für die Amerikaner resp, für die Vereinigten Staaten und Einmischung derselben in alle Verwickelungen Europas, Afrikas, Australiens und Asiens. Die Macht und die Größe der Union, der Reichtum derselben erklären die veränderte Stellung. Das riesenhafte Wachstum und der nationale Stolz, der Überschuß an Energie, an politischer und wirtschaftlicher Fähigkeit erklären die Betretung der Bahn, auf der das Schutzzollsystem, die Trusts, die Eroberungspolitik ebenso wie das Parteitreiben, die Mißstände des Verfassungslebens, die Gefahren für die politische Freiheit liegen. Auf dieser Bahn nationalen Fortschritts ringen zwei Geistesrichtungen miteinander: der alte politisch-moralische Idealismus der Begründer der Union, wie er heute noch weit verbreitet, vor allem in den alten Neuenglandstaaten lebt und z. B. in Roosevelt sich repräsentiert, und der Wuchergeist der Geldmacher, der nur den momentanen Gewinn kennt, rücksichtslos und skrupellos alle Grundsätze preisgiebt, wenn Millionen zu sammeln sind. Er schuf das Beutesystem in der Ämtervergebung, die Wahlbcstechungen (1888 6 Mill. Doll. Kosten für die Präsidentenwahl), die Erkaufung der politischen Parteien (Tamannhhall in Newyork), er stand Pathe bei dem Schutzsystem von 1890 an; er wird überstürzt weiter auf Eroberungen und Annexionen dringen; er entrechtet die Neger, er führt das Geschäftsleben in immer neue größere Krisen hinein; er versucht die Preise künstlich zu heben und zu senken zu Gunsten einer kleinen Minorität. — Die große Frage der Zukunft ist, ob die Geldmacher oder die anständigen auf die Zukunft sehenden Leute die Oberhand behalten. Davon wird es auch abhängen, ob der Schutzzoll wieder auf ein vernünftiges Maß ermäßigt, einem billigen handelspolitischen Verhältnis zu anderen Staaten weichen wird. Davon wird es weiter abhängen, ob die Eroberungspolitik und der Imperialismus zu einer korrupten Oligarchie der Kapitalmagnaten oder gar zur Despotie sührt, ob mit weiterer sich überstürzender 1087^ Der Hochschutzzoll Frankreichs 1385—1900, «Z29 Eroberungspolitik große Kriege und die von Alexander von Humboldt schon bei der Annexion von halb Mexiko prophezeite Zerreißung der Union kommen werden. Die Idee einer Welthandelsherrschaft, die einst Spanien, dann Frankreich und England beseelte, zu großen Thaten, aber auch zu falscher ungerechter Politik lockte, ist die neue Fata Morgona, welche jetzt die Hankeewelt blendet, berauscht und versührt. Wenn die Dinge so weiter treiben, so ist die Zeit nicht fern, da die Weltherrschaftskämpfe, einstens im Altertum und Mittelalter an den Mittelmeergestaden, von 1500—1815 in der Atlantis ausgefochten, im Stillen Ozean, den die Union für ihre Domäne ansieht, zwischen ihr und den übrigen Großmächten entschieden werden müssen. Deutschland wird an diesen Kämpfen weniger beteiligt sein als England, Rußland, Frankreich, China und Japan. Als charakteristisch verdient hier noch angemerkt zu werden, daß sowohl der am despotischsten, wie der am demokratischsten regierte Großstaat europäischer Rasse dem höchsten Schutzzoll und der aggressivsten Eroberungspolitik huldigt. Die republikanische Demokratie wie der Absolutismus münden in die gleichen Wege ein. 267. Die neuere Hochschutzzollpolitik Frankreichs. Ganz im Gegensatz zu den zwei jugendlich wachsenden agrarischen Riesenreichen steht Frankreich mit seiner alten Kultur, seinen alten Gewerben, seiner stabilen Bevölkerung. Und doch macht es in der Rückkehr zum Hochschutzzoll von 1885 an den beiden sast den Rang streitig. Ein reiches Land der Kleinbürger und Kleinbauern wird es doch seit 1815 bei wechselnder Regierungsform stets plutokratifch im Interesse der Großgrundbesitzer, Groß- sabrikanten und Großbankiers regiert. Die alte merkantilistische Politik wird von Napoleon I. und den beiden folgenden Regierungen überboten; erst Napoleons III. Diktatur bringt eine Milderung des Systems (S. 614), aber in der Mehrzahl der maßgebenden Personen nicht eine Änderung der schutzzöllnerischen Überzeugungen. Die Worte Thiers von 1851 gegen die internationale Arbeitsteilung bleiben unvergessen: mit unserm Wein, unserer Seide, unseren Luxuswaren können wir nicht gegen die englischen Riesen Kohle, Eisen, Baumwolle aufkommen; die Natur des Landes fordere gleichmäßige Ausbildung aller Erwerbszweige; der Freihandel, der alles dem Zufall überlassen wolle, meinte er, sei eine Beleidigung der Gedanken Gottes. Schon in den 60er Jahren hatte man bei jeder kleinen Stockung nach dem Schutzzoll gerufen. Nach dem Kriege von 1870—1871 machte die Steigerung der Staatsschuld eine Zollerhöhung nötig. Thiers war Präsident und der schutzzöllnerische Baumwollspinner Pouyer-Quertier sein Finanzminister; er hatte Bismarck in Frankfurt die ewige Meistbegünstigung Deutschlands in Frankreich, statt eines vieljährigen Handelsvertrags vorgeschlagen, weil der letztere die sofortige Erhöhung der Schutzzölle hindere, die ewige Meistbegünstigung aber nicht. Die Gesetzesentwürfe von 1871 zielten auf hohe Rohstoffzölle, kompensatorische Zölle für Textilwaren, Ausfuhrzölle, eine schutzzöllnerische Marinepolitik; sie wurden in der Hauptsache im Parlament durchgesetzt, scheiterten aber an dem Widerspruch der Vertragsstaaten 1873—1875. Um so mehr Pflegte man die indirekten Ausfuhrprämien, die rechtlich noch bestanden, die Emission tsrnxoririrs von fremden Rohstoffen (die Scheine dafür wurden gehandelt und mißbraucht). Thiers war 1873 gefallen. Unter der Präsidentschaft von Mac Mahon (1373—1879) hatte die Regierung keinen fest ausgesprochenen Standpunkt. Man machte Rußland 1874, Spanien 1377 handelspolitische Konzessionen, suchte die Verträge mit den anderen Staaten zu verlängern, bereitete endlich 1877—1379 einen neuen Tarif vor, der nur mäßige Erhöhungen hatte. Oberhandelsrat und Corps legislatif waren noch für die Fortsetzung des Handelsvertragssystems. Und wenn dann 1879—1881 die schutzzöllnerische Stimmung wuchs, die Kammerkommission viele wichtige Zollpositionen weit über den Regierungstarif erhöhte, so wußte der Minister Tirard doch eine Majorität von Agrariern und Freihändlern gegen die gewerblichen Schutzzöllner zu vereinigen. Das Zollgesetz vom 7. Mai 1881 hat einen Generaltarif für die Staaten ohne Vertrag, der 24 °/o höher im Durchschnitt ist als der bisherige Vertragstarif. Der neue Vertragstarif enthält nur geringe Erhöhungen. Immer hat er in den wichtigsten 630 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1088 Gewerbe- und Eisenzöllen meist ziemlich höhere Sätze als der deutsche Taris von 1879. Aber die Rohstoffe sür die Industrie und die Lebensmittel blieben im ganzen frei, nur Vieh und Trauben waren belegt, Wertzölle fast ganz verbannt. Das Gesetz vom 29. Januar 1881 hatte freilich dem nationalen Wunsche aus Schiffsbau- und Schiffahrtsprämicn nachgegeben, und viele umstrittene Punkte, wie Vieh und Getreide, Rohzucker waren aus dem Vertragstarif, über den man allein mit den anderen Staaten verhandelte, ausgeschaltet, um die Schutzzöllner zu beruhigen. Aber im ganzen war die Erhaltung des Napoleonischen Systems zunächst gelungen. Und eine neue Kette von Meistbegünstigungs- und Tarifverträgen mit Belgien, Italien, Portugal, Schweden, Norwegen, Spanien, Schweiz und Österreich knüpfte sich an das Zollgesetz. England behielt seine Meistbegünstigung durch ein besonderes französisches Gesetz, Teutschland durch den Fricdcnsvertrag von 1871. Es war ein Pyrrhussieg gewesen. Die akute Krise von 1882, die Depression bis 1890 steigerte die Schutzzollagitation, Landwirtschaft und Großindustrie Verbündeten sich; die Weinbauer waren durch die Reblaus aus Freihändlern Schutzzöllner geworden. Die Kammern setzten 1884 die Erhöhung der Zuckerzölle und die Zuckerausfuhrprämien, 1885 die der Weizenzölle auf 3 Frcs., 1887 auf 5 Frcs., sowie analoge Steigerung der Viehzölle durch. Mit Italien kam es 1888 zu einem erbitterten Zollkrieg. Tirard trat ab. Beseitigung des ganzen Vertragssystems, Herstellung eines Maximal- und Minimaltarifs wurde 189V—1892 die Losung. Die Interessenten bekamen die ganze Frage in die Hand, die Regierung ließ sich schieben, trat ihre Rolle dem Vorsitzenden der Kammcrkommission Meline ab. Der Senat überbot noch die Kammer an Schutzzollerhöhungen. Das französische Zollgesetz vom 11. Januar 1892 hat einen Maximaltaris für die Staaten ohne, einen Minimaltarif für die mit Handelsabkommen; im letzteren sehlen wie im bisherigen Vertragstarif viele Sätze, um für sie vollste Freiheit zu wahren; keine Handelsverträge sollten mehr geschlossen werden, sondern nur Abkommen über Annahme oder Ablehnung des Minimaltarifs. Der letztere war etwa 40, der Maximaltarif 60°/o gegen bisher erhöht. Gewisse Rohstoffe blieben frei; die agrarischen Zölle waren sehr stark erhöht und wurden bald weiter herausgeschraubt, z. B. Weizen 1894 aus 7 Frcs., die Weinzolle 1898. Höhere Belegung außereuropäischer Waren, die aus europäischen Ländern kommen, europäischer, die nicht aus dem Ursprungsland kommen, ist vorgesehen, ebenso Erhöhungen und Verbote sür Zollkriege. Die Einbeziehung Algeriens ist 1867 begonnen, 1884 ausgesprochen, 1892 vollendet worden; 1887 hat man Jndochina, durch das Gesetz von 1892 eine Anzahl anderer Kolonien assimiliert; d. h. sranzösischc Waren gehen dort zollfrei ein, fremde zahlen dort die französischen Zölle; einzelne Kolonialprodukte dieser assimilierten Kolonien aber zahlen in Frankreich im Finanzinteresse hohe, andere die halben Zölle des Minimaltarifs. Der Zweck ist eine teilweise Wiederherstellung des alten Kolonialsystems, Bevorzugung des Mutterlandes in den Kolonien und umgekehrt. Zwei neue Schiffahrtsgcsetze (1893 und 1902), die besser als 1881 den Schiffsbau und die Fahrten der französischen Marine sördern sollen, ergänzten dieses Hochschutzzollsystem. Dasselbe hat gewiß den französischen Außenhandel nicht vernichtet, aber ihn auch nicht gehoben. Die Fabrikatenaus- und einfuhr blieb 1892—1901 gegen die neun Vor- ' jähre fast stabil; die Einsuhr von Nahrungsmitteln nahm durchschnittlich von jährlich 1504 (1883—1891) aus 1045 Mill. Frcs. (1892—1901) ab; dabei fiel der Weizenpreis noch von 18,26 aus 16,36 Frcs., noch mehr fielen die Fleisch- und Butterpreise; der Getreidekonsnm und die Getreideproduktion nahmen zu. Die Industrie blieb bis 1898 fast stabil, nahm dann nur wenig an der aufsteigenden Welthochkonjunktur teil. Die hohen Weizenzölle werden durch die freie Einfuhr aus Algier etwas korrigiert. Die Zollabkommen mit den Nachbarn waren nicht leicht. Der Zollkrieg mit Italien dauerte für die Schiffahrt bis 1896, für den Warenverkehr bis 1898, der Zollkrieg mit der Schweiz von 1892—1895. Beide fchlugen der französischen Volkswirtschaft tiefe Wunden, steigerten den dauernden Verkehr dieser Länder mit ihren anderen Nachbarn. Das bloße Anerbieten eines unabänderlichen Minimaltarifs zeigte sich dabei, wie bei den VerHand- 1089) Die neuere französische und italienische Handelspolitik, 631 lungen mit den anderen Staaten als ein unmöglicher Weg; man mußte den Tarif nachträglich immer wieder modifizieren. Man hat gesagt, das System von 1892 habe Frankreich keine glänzende Entwickelung, aber eine ruhige Erhaltung seiner Landwirtschaft und Industrie gebracht, es entspreche seiner Bevölkerungsstagnation, seinem Rentnergeist, der geringen Initiative seiner Kaufleute und Industriellen. Aber dieses schöne und große Land hat sich zu gleicher Zeit in Algier und Tunis ein zweites Frankreich geschaffen von 0,39 Mill. Quadratkilometer und 6,9 Mill. Seelen, die bald zu 20—30 anwachsen werden, und daneben ein großes Kolonialreich mit über 9 Mill. ^km und 52,6 Mill. Seelen. Frankreich kann richtig regiert noch einer großen Zukunft entgegen gehen. Aber nicht mit den alle paar Monate wechselnden Ministerien, die stets von heute auf morgen das Zusammenschwinden der stützenden Majorität fürchten müssen, und nicht, wenn engherzige Baumwollspinncr, Zuckerfabrikanten und andere Interessenten, die mehr an ihren Geldbeutel als an das Vaterland, mehr an die heutigen Kurse als an die Znkunst der Volkswirtschaft denken, die Zoll- und Handelsgesetzgebung machen. In Rußlands und Nordamerikas neuester Handelspolitik ist ein brutaler, aber doch ein großer Stil, in der sranzösischen Kolonialpolitik ist kluge Kühnheit; seine Handelspolitik aber seit 1888 ist kleinlich und kurzsichtig, nicht sowohl wegen seiner hohen Agrarzölle, als wegen des herrschenden Geistes der Kammermajorität, wegen ihres Nichtverständ- nisses der heutigen Weltwirtschaft. Genieinsames Vorgehen mit anderen gegen die Vereinigten Staaten hätte z. B. die Mac Kinley-Bill abgewendet; Frankreich wagte es nicht, hoffte auf einige kleine Sondervorteile für sich. Der schädliche Zollkrieg gegen die Schweiz entstand wesentlich aus thörichtem Deutschenhaß; man wollte der Schweiz nichts konzedieren, was auch Deutschland zu Gute komme. Die ganze Furcht vor neuen Handelsverträgen 1890—1892 entsprang wesentlich dem Arger, daß aus den neuen Verträgen, wie aus denen von 1881—1883, Deutschland auch wieder Vorteil ziehe au? Grund der ewigen Meistbegünstigung. Mit solchen Gesühlsstimmungen macht man keine große und gesunde Politik. 268. Die neuere Handelspolitik Mitteleuropas, hauptsächlich Deutschlands. Die bisher betrachteten Staaten waren nie ganz zum Freihandel bekehrt gewesen; von den zwei agrarischen Riesenreichen kann man sagen, es sei natürlich, daß sie eine Industrie haben wollten; von Frankreich, daß es als stabiler Staat sich ähnlich wie einst das Holland des 18. Jahrhunderts den Schutzzöllen zugewandt habe. Aber auch die meisten übrigen europäischen Staaten machten die Umkehr mehr oder weniger mit. Freilich wenn das von moderner Technik noch kaum berührte, von fremden Manufaktcn und fremdem Handel beherrschte Spanien 1877 zu hohem Schutzzoll und von allen Staaten zuerst zu einem Maximal- und Minimaltaris überging, wenn das junge Königreich Rumänien seine freihändlerische Epoche, die zugleich die Zeit seiner Abhängigkeit und Ausbeutung durch England und Österreich war, 1886 durch einen Schutzzolltarif und Zollkrieg mit Österreich beendigte und 1891 seine Zölle weiter erhöhte ,— so waren das nur Symptome der Unbefriedigtheit rein agrarischer Zustände. Aber auch Italien, die Schweiz, Österreich-Ungarn, dann Schweden, Norwegen und Belgien schritten zur Umkehr. Und Holland und Dänemark konnten als kleine See- und Zwischenhandelsstaaten natürlich am wenigsten im selbständigen Schutzzoll eine Rettung ihrer schwierigen Lage finden; dazu waren sie zu klein; und den Zollanschluß an größere Staaten hinderte zunächst die politische Eisersucht. lu Für das agrarische Italien, das den Freihandel von Cavour und Piemont überkommen, erschien aus Gründen der Finanz und der Jndustrieerziehung schon 1870 bis 1874 eine Enquete angezeigt, die prüfte, ob der Freihandel eigentlich etwas tauge; 30. Mai 1878 folgte der neue etwas höhere Tarif, der zugleich die meisten gemißbrauchten Wert- in Gewichtszölle verwandelte; 1887 eine Enquete und 1887 (4. Juli) ein stark erhöhter Generalzolltarif, der den Handelskrieg mit Frankreich erzeugte. Seither hat das Land das Maß industriellen Aufschwunges hauptsächlich in seiner Gewebeindustrie erlebt, die ihm^ohne Kohlen- und Eisenschätze möglich ist. 632 Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. l1090 Österreich-Ungarn hat sich, als seine besondere differentielle Begünstigung in Deutschland (1854—1865) durch die westeuropäischen Meistbegünstigungsverträge des Zollvereins in die Brüche ging, durch seine Handelsverträge 1865—1869 überstürzt der Freihandelsbewegung angeschlossen. Das Getreideexportbedürfnis Ungarns und der dortige landwirtschaftliche Aufschwung drängten dazu. Die starke allgemeine Ermäßigung der Jndustriezölle brachte 1867—1875 die Vernichtung vieler rückständiger gewerblicher Unternehmungen, die freilich zugleich ausrüttelnd wirkte, zum technischen Fortschritt, zur Specialisierung hinsührte. Diese Vorgänge und die Krisis von 1873 an erzeugten aber zugleich den handelspolitischen Umschlag. Österreich kündigte schon 1876 die Handelsverträge; das Zollgesetz vom 27. Juni 1878 erhöhte 37 Artikel, hauptsächlich Garne und Gewebe, erheblich und alle um 15°/o durch die Goldzollzahlung, drohte den nicht- meistbegünstigten Staaten mit 10°/» Zuschlag; die Ungarn wurden aus Freihändlern mehr und mehr agrarische Schutzzöllner, doch setzten sie diesmal noch keine Getreide- und Mehlzölle gegen den konkurrierenden Osten durch. Diese österreichische autonome Aktion war das Signal für eine starke handelspolitische Verstimmung zwischen Österreich und Deutschland, die von 1876—1890 dauerte, oft dem Zollkrieg nahe war; er wurde nur kümmerlich durch stete Verlängerung der Meistbegünstigung vermieden. Es fehlte infolge der schutzzöllnerisch wachsenden Streitlust in Berlin und Wien das Verständnis und die Fähigkeit, die im ganzen doch kleinen Differenzen durch einen billigen Vergleich, oder was damals noch leichter als heute möglich war, durch eine Zollunion zu überbrücken. Der deutsche Tarif von 1879 wurde für Österreich der Anlaß zu dem viel höheren Tarif von 1882 mit seinen Vieh- und Getreidezöllcn, mit seiner Absicht, allen Hamburg-Österreichischen Handel nach Fiume und Trieft zu verlegen. Und als Deutschland mit einigen Erhöhungen folgte, kam es zum österreichischen Tarif von 1887, der weit über das Maß des von den Beteiligten selbst Geforderten hinausging, von den Ungarn Wohl nur als vorübergehender Schreckschuß gegen Deutschland geplant war. Alle agrarischen und industriellen Produkte waren stark erhöht. Diesen Übertreibungen wurde durch den Dezembervertrag mit Deutschland 1891 ein Ziel gesetzt; da dieser Vertrag aber ini ganzen an dem System nicht allzuviel änderte, er hauptsächlich nur weitere Erhöhungen bis 1903 verbot, so blieb der überhohe specialisierte, alles schützende Taris bis heute bestehen, erzeugte Wohl eine starke industrielle Gründung, aber auch Zollkriege und Spannung mit den östlichen Nachbarn, auf deren Handel und Versorgung das Reich besonders angewiesen ist. Bei der heutigen Vorbereitung neuer Verträge (1900—1903) ist man in Ungarn und Österreich schutzzöllnerischer als je. Und die beiden staatsrechtlich selbständigen Hülsten des Reiches stehen sich seindlich gegenüber; Ungarn will sehr hohe Agrarzölle, die den Handelsvertrag mit Rumänien unmöglich machen, und deren Belastung fast nur Österreich, nicht Ungarn trifft; Österreich will seine neue Industrie auch künftig durch hohe Jndustriezölle schützen, aber Ungarn sucht den Verbrauch österreichischer Fabrikate in Ungarn indirekt trotz der Zolleinheit zu hindern, weil es selbst eine ungarische Industrie schaffen will. Die kleine Schweiz kam mit ihrer entwickelten Industrie uud ihren minimalen Zöllen von 1851 durch die Zollsysteme ihrer Nachbarn in eine recht peinliche Lage, bis es ihr gelang, erst mit Sardinien 1851, dann mit Frankreich 1865, mit Italien und Österreich 1863, mit Deutschland 1869 liberale Handelsverträge abzuschließen. Ein günstiger Wellenschlag der europäischen Handelspolitik hatte der Schweiz so ein Treibholz zugeführt, das sie sroh war, 1868—1869 auf dem Trocknen zu sehen (Frey). Das folgende Jahrzehnt verlangte höhere Einnahmen; ein erhöhter Tarifentwurs, der noch nicht Gesetz war, wurde 1878—1832 zur Erneuerung der Verträge, die unendlich viel Schwierigkeiten machten, benutzt. Von 1882—1887 dauerte die Bewegung, die auf wesentliche Zollerhöhung für Lebensmittel, Vieh, gewerbliche Erzeugnisse, hauptsächlich aber darauf gerichtet war, durch die Erhöhungen und die damit möglichen Kon- zessionen zu guten Verträgen zu kommen: der Tarif vom 16. Dezember 1887 ermöglichte aber nur Verlängerungen der Verträge bis 1892. Für die wichtigen neuen Verträge von 1891 — 1893 wnrde der Tarif nochmals wesentlich erhöht (10. April 1891), 1091Z Neueste Handelspolitik Österreichs, der Schweiz, Skandinaviens- 033 obwohl die Einsichtigen klar sahen, daß die großen schweizerischen Industrien keinen Schutz brauchen, die Agrarzölle das Leben verteuern, nur große Länder heute vernünftige Schutzzollpolitik treiben können. Aber die Bauern und Handwerker forderten die Schutzzölle, und die klugen Lenker der schweizerischen Politik benutzten den „Trutz- und Negationstarif" geschickt bei den Verhandlungen mit dem Ausland. Deutschland mußte wegen dieses Tarifs von 1392 an viel höhere Zölle im Durchschnitt in der Schweiz bezahlen als vorher, mit Frankreich entstand durch denselben der schon erwähnte Zoll» krieg 1892—1895. Die deutsch-schweizerische Aus- und Einfuhr ist trotzdem gestiegen; sie betrug 1885 236, 1890 353, 1895 363, 1900 462 Mill. Mk. Mäßige Zollerhöhungen wie die schweizerischen von 1887—1892 überwindet eben die Kraft, die in der wirtschaftlichen Entwickelung an sich liegt. In Schweden wurden die zahlreichen Aus- und Einfuhrverbote 1824 verringert und zugleich die zollpolitische Verschmelzung mit Norwegen angebahnt; 1317—1358 ging man zum Freihandel über; 1879—1880 erhöhte man die Finanzzölle, 1888 kamen die agrarischen und gewerblichen Schutzzölle; ein harter Kampf vor allem der Bauern gegen die freie Handelspolitik hat den Umschwung herbeigeführt; nur noch gewisse Handelskreise und Arbeiter vertreten den Freihandel. Belgien ist seiner Größe und Lage nach auf freien Verkehr angewiesen; seine alte Jndustrieentwickelung erleichterte ihm den Übergang zu einer liberalen Handelspolitik 1351—1861 , die 1870 — 1881 vollendet wurde. Der Tarif vom 8. Mai 1881 war aber schon gegen 1361 erhöht, 1887 kam mit den ultramontanen Ministern ein agrarisch-industrieller Schutztarif, der aber immer nur Zölle von 10—15°/o, vereinzelt bis 20 "/o brachte. Wichtiger für das allgemeine Interesse ist die Veränderung in der Handelspolitik der beiden specifischen Freihandelsländer Deutschland und England. Wir bleiben zunächst beim ersten stehen. d. Wir sahen oben, daß die Hinwendung des neuen deutschen Reiches zum Freihandel ebenso sehr politischen als wirtschaftlichen Ursachen zu danken war. Bismarck regierte 1867 — 1876 mit den Liberalen gegen die Ultramontanen und die Konservativen. Seine finanziellen GeHülsen standen nicht voll auf der Höhe; die Leiter der Reichs- und der preußischen Finanzen vertrauten 1867 — 1877 zu sehr auf die guten Jahre, keine erhebliche Reform und Einnahmesteigerung fand statt. Die Überführung der französischen Milliarden-Kontribution nach Deutschland wurde ungeschickt geinacht, steigerte die Überspekulation 1371—1873 und die Krise von 1873. Die lange nun folgende Depression überschwemmte Deutschland mit sremden, hauptsächlich englischen Waren; die Erhöhung der Eisenbahnfrachten von 20°/o unmittelbar nach Ausbruch der Krise war ein ebenso großer Fehler wie die Herabsetzung der Eisenzölle von 1873—1877. Die freihändlerische Reichstagsmajorität war unfähig, die wirtschaftliche Lage richtig zu beurteilen. Die Gegenmächte organisierten sich; 1876 entstand der Centralverband deutscher Industrieller, in dem die schutzzöllnerischen Spinner und großen Eisenhüttenwerke vorherrschten. Der Rückgang des deutschen Lebensmittelexportes nach England und die fremde Getreidekonkurrenz machte einen steigenden Teil der Rittergutsbesitzer zu Schutzzöllnern. Der Liberalismus war im ganzen 1373—1880 im Rückgang. Die Auffassung von den wirtschaftlichen Aufgaben des Staates wurde durch die Erfolge der deutschen Politik und die Wandelung in der deutschen Staatswissenschaft eine wesentlich andere. Das Nationalgefühl hatte sich gesteigert; man wollte sich handelspolitisch vom Auslande nicht mehr alles so gefallen lassen wie in den Tagen des Zollvereins. In Bismarcks Persönlichkeit führte die Mißstimmung über die handelspolitischen Übergriffe und Vorstöße des Auslandes, Österreichs, Frankreichs, Rußlands zunächst zum Wunsche nach gewissen Handhaben der Retorsion; zweimal schlug der Reichstag einen Gesetzesentwurs über Ausgleichsabgaben fälschlicher Weise ab, ebenso die Vertagung der Eisenzollaufhebung (gegen die freilich auch die Minister Camphausen und Achenbach waren). Der Rücktritt Delbrücks (Mai 1876), des talentvollsten Vertreters des Freihandels in der Regierung, von seiner Stellung als Präsident des Reichsamtes des Innern nötigte Bismarck, sich mehr um die Handels- und Finanzpolitik zu kümmern; ^',4 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1992 er ließ Rcichssteuerprojckte ausstellen (1877), verhandelte mit Bennigsen über sie und dessen Eintritt in die Regierung, was, wenn gelungen, einen Kompromiß mit der alten Wirtschaftspolitik bedeutet hätte. Bennigsen und der Reichstag versagten (Ende 1877, Ansang 1878), der preußische Finanzminister Camphausen, ebensalls Freihändler, trat auch zurück. Bismarck ging nun mit einem neuen Reichstag, in welchem die Schutzzöllner sehr verstärkt waren, energisch aus sein Toppelziel der Reichsfinanz- und Tarifreform los. Eine Enquete über die Textil- und über die Eisenindustrie sollte das Material sür den Umschwung beschaffen. Noch im Oktober 1878 erklärte Bismarck, nur eine Erhöhung des Tarifes werde neuen Verhandlungen mit dem Auslande Ersolg verschaffen; eine Preiserhöhung werde bei den geringen Zollerhöhungcn nicht eintreten; aber das Konsumenteninlercsse dürfe nicht mehr allein entscheiden, das Produzcnten- intercssc sei wichtiger. Erst nach und nach wurde Bismarck aus einem Retorsions- ein Schutzzöllner. Der neue, mit unzweifelhafter Mäßigung nach einem Entwurf des Central- verbandes deutscher Industrieller von einer Spccialkommission hergestellte Tarifentwurs nebst Zollgesetz gelangte mit 336 gegen 217 Stimmen zur Verabschiedung. Das Zollgesetz vom 15. Juli 1879 enthielt trotz seiner Neigung zu allgemeiner Zollpflicht keine Zölle aus die Rohstoffe Baumwolle, Flachs, Hanf, Wolle, Kohle, Häute, nur sehr geringe Gctreidezölle (1 Mk. sür 100 Weizen und Roggen) und sehr mäßige Viehzölle, einen Roheisenzoll von 1 Mk. (wie bis 1870); Eisenhalbfabrikate zahlten 2—2,50, Eisenwaren 7,50—15 Mk., Maschinen -i—3 Mk.; die Garne und Gewebe wurden mehr als bisher specialisiert und in den feinen Nummern erhöht, im ganzen betrugen sie aber nicht über 15—30°/», die Finanzzölle 30—75 "/« des Wertes; ein Kampfzollparagraph gab die Erlaubnis der Erhöhung bis aufs Doppelte bei deutscher Benachteiligung. Mancherlei Erhöhungen hatte der Tarif auch in Deutschland durch die scilschenden Parteien erfahren. Konservative und Zentrum hatten entschieden; aber im ganzen hatte auch Bennigsen zugestimmt, der Taris blieb ein mäßiger Schutztarif, weit unter dem der meisten Nachbarstaaten. Die Erhöhungen 1885 und 1887 bezogen sich hauptsächlich aus Holz und Getreide (letzteres auf 3 und 5 Mk- pro 100 lix), waren Antworten auf die österreichisch-ungarischen und russischen Erhöhungen, wenn die offiziellen Motive das auch nicht aussprachen. Die Freihändler und noch mehr das Ausland klagten heftig über die deutsche Veränderung der Handelspolitik; sie war im ganzen doch richtig. Sie sicherte der deutschen Produktion den damals bedrohten inneren Markt; sie hob die deutschen Zoll- einnahmcn 1877—1890 von 103 aus 357 Mill. Mk. Auch ihr Gegner Schäffle giebt zu, daß sie eiue gewisse erziehende, kompensierende, krisenmildernde Wirkung gehabt habe. Die Getreide- und Lebensmittelpreisc stiegen unter den neuen Zöllen bis 1887 kaum, erst von da an etwas, aber nicht ganz um den Betrag der Zölle. Die Tonne Weizen kostete 1860—1880 in Preußen 325 Mk., 1881—1890 174 (Conrad); die Tonne Roggen 1870—1879 169, 1880—1889 154 Mk. (Dade). Von einer Verteuerung des Lebens war also nicht die Rede, sondern nur von einer kleinen Ermäßigung des Preissturzes, wie sie sür die Landwirtschaft notwendig war. Der Taris, wie er 1879 bis 1892 beschaffen war, wollte seinen Schutz zu sehr allen Zweigen der Volkswirtschast angedeihen lassen. Einen wesentlichen Aufschwung nahmen 1877—1892 doch nur die großen Hanptindustricn, die in Deutschland längst entwickelt, besondere Vorzüge hatten. Diese organisierten sich unter dem Zollschutze zu Vereinen und Kartellen, stärkten dadurch ihre Stellung, fingen an Ausfuhrprämien an die Mitglieder der Verbände zu zahlen. Die Fabrikatenausfuhr litt 1880—1890 nicht gerade unter dem erhöhten Tarife, aber sie nahm doch auch nicht erheblich zu, wesentlich weil überall die Zollschranken stiegen und Deutschland nicht, wie man 1879 wohl erwartet hatte, den neuen Taris zu neuen einschneidenden Tarifverträgen benutzte. Man begnügte sich, mehr und mehr ohne Gegengabe als meistbegünstigter Staat an den Tarifverträgen anderer Staaten, hauptsächlich Frankreichs, teil zu nehmen, selbst nur Meistbegünstigungsverträge oder solche mit kleinen Tariskonzessionen, z. B. in Finanzzöllen zu schließen. Bei Bismarck nahm die Neigung, die Zollpolitik ganz autonom zu behandeln, zu, ebenso die, die 1093) Die deutsche Handelspolitik 1873—1892. 635 Retorsionen hauptsächlich gegen Rußland und Österreich zu steigern, sie durch andere unfreundliche Maßregeln (Paßzwang, Nichtbeleihung russischer Papiere bei der Reichsbank) immer härter zu gestalten. Freilich gelang Bismarcks Staatskunst dabei das scheinbar Unmögliche, nämlich trotz der steigenden handelspolitischen Nadelstiche, die er ihnen versetzte wie sie uns, den von Rußland seit 1887 drohenden Krieg abzuwenden, ja in leidlichen allgemeinen politischen Beziehungen zu Rußland zu bleiben. Dazu proklamierte er seine kühne, nachher von Platten Nachtretern oft wiederholte Theorie, daß man stets die allgemeinen und die handelspolitischen Beziehungen der Staaten untereinander ganz getrennt behandeln müsse. Nur den größten Staatsmännern wird Derartiges vorübergehend in Ausnahmefällen gelingen. Für gewöhnlich geht allgemeine und Handelspolitik Hand in Hand; in den meisten Fällen hat auch Bismarck die Handelspolitik als Mittel der allgemeinen Politik verwandt, jene dieser untergeordnet. In die letzten 10—11 Jahre der Bismarckschcn Regierung fallen auch einige weitere Thatsachen von großer handelspolitischer Bedeutung, hauptsächlich der Erwerb deutscher Kolonien und die Förderung der großen deutschen Dampfs chisfahrtslinien durch staatliche Subventionen sowie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Die beiden ersten Maßregeln hängen zusammen; beide waren Abwendungen von seinem früheren Standpunkte. Dem Erwerb von Kolonien war er fo lange abgeneigt, als er annahm, die Deutschen würden infolge der liberalen internationalen Verträge überall, hauptsächlich in den englischen Kolonien, wirklich gleich behandelt. Als er immer wieder erfuhr, daß die Gleichheit mehr nur formelles Recht als materielle Gleichstellung bedeute, trat er für den Kolonialcrwerb ein. Die Unterstützung der Dampferlinien sollte in erster Linie der deutschen Post, dann auch dem direkten deutschen Export, dem Schutz und Ansehen der deutschen Kaufleute auf der ganzen Erde dienen. Beide Maßregeln ent- sprangen der Einsicht, daß die großen Wege des Handels nicht zu beschreiben sind, wenn nicht die staatliche Macht mithilft, im Hintergrunde steht. Die Eisenbahnver< staatlichung giebt der Gesamtheit die Tarifpolitik in die Hand, welche heute ein ebenso einschneidendes Mittel der Förderung und Hemmung aller Produktionszweige ist wie die eigentliche Handelspolitik. Bismarcks Handelspolitik von 1879—1890 war im ganzen eine notwendige und heilsame Wendung. Aber er hatte seit 1885 zu sehr den Kampfgedanken des alten Merkantilismus in sie hineingetragen, und als er abging m dem Moment, da es sich um eine Erneuerung aller Handelsverträge handelte, hinterließ er deshalb eine sür Deutschland peinliche und schwierige handelspolitische Lage. Die meisten Nachbarn waren über Deutschlands Handelspolitik seit Jahren entrüstet, am meisten Rußland, Österreich und Frankreich. Frankreich kündigte sür den 1. Februar 1892 alle seine Verträge, wesentlich aus Mißstimmung darüber, daß Deutschland auf Grund seiner ewigen Meistbegünstigung ohne Gegengabe an cllen französischen Verträgen mit anderen Staaten teilnahm. Auch die anderen Staaten kündigten und erhöhten ihre Tarife. Deutschland stand vor der Gefahr, am 1. Februar 1892 in den meisten Staaten hohen Generaltarifen zu begegnen, seine ziemlich stabile Ausführ vielleicht zu einem großen Teil zu verlieren. Allerwärts im Ausland hieß es, die autonome deutsche Handelspolitik wolle ohne Bezahlung an fremden Tischen mitessen, das müsse aufhören. Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. und Caprivi entschloß sich rasch, mit der Zollautonomie zu brechen, an die Spitze des europäischen Handelsvertragsfystems zu treten, so wie es 1860 und 1881 Frankreich gethan, wieder Meistbegünstigungsverträge mit Tarifkonzefsionen und Tarisbindung aus 12 Jahre zu schließen, zunächst mit Österreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien, dann mit Rumänien, Serbien, Spanien, zuletzt auch mit Rußland und den Vereinigten Staaten (1891—1894). Nur so war dem drohenden allgemeinen europäischen Zollkrieg zu begegnen, war aus der allgemeinen andauernden gegenseitigen Schutzzollsteigerung, die allen internationalen Handel bedrohte, herauszukommen. Im Hintergrunde stand sogar 1390—1891 der Gedanke eines mitteleuropäischen Zollvereins, der bei Fürsten, Staatsmännern, Politikern ver- ) die Rcedereiverdienste, welche einheimische Schiffe im Auslande verdienen, e) die großen Beträge, die durch die Post, den Reiseverkehr, Effektensendungen, Aus- und Einwanderungen, Erbschaften u. s. w. hin und her gehen. Durch solche Zahlungen kann jede Warenbilanz um Dutzende, ja Hunderte von Millionen verändert werden; erst diese Posten (soweit sie nicht in der Warenbilanz stehen) unter Hinzurechnung einer nicht falschen, sondern richtigen Warenbilanz würden die thatsächliche Zahlungsbilanz ergeben, die man aber von keinem einzigen Lande genau kennt. Darnach ist es richtig, wenn die Wissenschaft heute überall den Warenbilanzzahlen besonders den sogenannten ungünstigen Bilanzen sehr kritisch gegenübersteht. Es ist richtig, daß die meisten reichen Staaten heute dauernd eine sogenannte ungünstige Bilanz haben und ohne Schaden ertragen, weil sie als Gläubigerstaaten ost 100, 500 und mehr Mill. Mk. Mehreinsuhr allein durch ihre auswärtigen Zinsen haben. Es ist auch nicht zu leugnen, daß die reicheren Staaten mit gutem Geldwesen und guter Kreditorganisation und Kreditverbindung nach dem Auslande zeitweise Bilanzverschlechterungen und Edelmetallausfuhren infolge von Kriegen, Ernteausfällen und ähnlichen Ursachen meist ohne jeden Schaden ertragen und in wenigen Monaten oder Jahren durch die Wechselkursänderungen, Kreditoperationen und die Diskontpolitik wieder korrigieren. Aber daneben bleibt die Thatsache, daß eine derartige Selbstkorrektur den Viertes Buch. Die Elitwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1108 armen verschuldeten Staaten, auch solchen ohne begehrte Exportwaren, solchen mit drohender Papiergeldwirtschaft nicht immer gelingt. Haben sie dauernd eine schlechte Bilanz, d. h. zu geringe Warenausfuhr, so können sie ihren Edelmetallschatz, ihr Bargeld verlieren, können genötigt sein, ihre Staatsschuldtitel und andere Effekten zu umfangreich zu exportieren. In solchen Fällen kann, abgesehen von anderen Gründen, die sür eine Schutzzollpolitik sprechen, die Erschwerung der Einfuhr aus finanz-, kredit- und geldpolitischen Ursachen angezeigt sein. Und man wird die Maßnahmen solcher Staaten, durch welche sie die Aussuhr steigern, die Einfuhr hemmen, nicht von dem optimistischen Standpunkt Humes verurteilen dürfen. 3. In der Erkenntnis der Ursachen der Handelspolitik der einzelnen Staaten und Epochen haben wir den großen Fortschritt gemacht, daß wir ziemlich klar zwei Urfachcn- reihen unterscheiden. Die erste besteht für jedes Land und jede Zeit in den wirtschaftlichen Zuständen, Bedürfnissen, Produktionsmitteln, vorhandenen Handelszweigen und in der bestehenden natürlichen Entwickelungstendenz; damit sind gewisse wirtschaftliche Notwendigkeiten gegeben, die hier mehr auf Schutzzoll, dort mehr auf Freihandel hinweisen. Aber diese Realitäten können klar oder unvollkommen erkannt werden; außerdem giebt es verschiedene Wege und Grade, fei es des Freihandels, sei es des Schutzzolles, die möglich sind. Und ob nun der richtige Weg und in richtigem Maße ergriffen wird, das hängt von der Regierung, der Versassung, dem Einflüsse bestimmter Klassen, der öffentlichen Meinung, der Kraft der Wissenschaft, den notwendigen Rücksichten auf auswärtige Politik und Ähnlichem ab. Wir werden nicht zu viel behaupten, wenn wir sagen, rein wirtschaftlich sei in der bestimmten Art der Ausführung weder die deutsche Handelspolitik von 1815—1840, noch die von 1879, noch die von 1891 — 1894 absolut nötig gewesen; und Ähnliches gilt von der englischen Handelspolitik von 1783—1789, von 1815-1840, von 1822—1860, von der französischen, russischen, nordamerikanischen in allen ihren wichtigeren Wendungen. Stets waren bestimmte Staatsmänner, Theorien, Parteien, Klasseneinflüsse ausschlaggebend sür das Maß und für die Detailausführung. Wir werden fagcn können, im 18. Jahrhundert habe öfter die mangelnde Information und Fähigkeit der Regierungen, im 19. hätten mehr die parlamentarischen Einflüsse, die koalierten Klasseninteressen, neuerdings das Gewicht der Kartelle und Trusts gewisse, im Principe Wohl angezeigte Mittel der Handelspolitik übertrieben, falsch, ja zeitweise maßlos angewandt. Aber immer läßt sich ein Fortschritt nicht verkennen. Er liegt in dem Anwachsen einer unparteiischen öffentlichen Meinung, soweit nämlich die Presse nicht eine erkaufte ist, in dem Bestehen fester Regierungen, die sich nicht von Klassen- und Parlamentsmajoritäten zu sehr schieben lassen, in der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis und ihrem Einfluß auf immer weitere Kreise. Damit schränken sich auch nach und nach die falschen übertriebenen Vorstellungen ein, die Schutzzöllner wie Freihändler, besonders aber die ersteren über die direkte Wirksamkeit handelspolitischer Maßregeln, je weiter wir zeitlich zurückgehen, hatten. Wir wissen heute mehr nnd mehr, daß das wirtschaftliche Leben jedes Volkes und der Verkehr der Völker untereinander auf gewissen großen elementaren Thatsachen (Boden, Bevölkerung, Kapital, Stand der Technik, der Bedürfnisse, der Zahlungssähigkeit) ruhen, nnd daß daran Wohl Schutzzölle, Prämien, Schiffahrtsgcsetze oder wieder freihändlerische Maßnahmen nach und nach manches, aber :asch nie sehr viel und vieles überhaupt nicht ändern können. Und wir wissen heute auch, daß sast jede geplante handelspolitische Wirkung durch neue, vorher unbekannte oder nicht in ihrer Größe meßbare Ursachen beschränkt, ja aufgehoben werden kann. Ein Schutzzoll soll fremde billigere Konkurrenz abhalten, die betreffende Ware im Jnlandc verteuern, dadurch hier größeren Gewinn und Ausdehnung der Produktion erzeugen. Von allen diesen Folgen kann jede ausbleiben; die sremde Konkurrenz kann, genötigt, um jeden Preis Absatz zu suchen, gleich stark wie bisher auftreten; auch wenn sie sich vermindert, der Preis steigt, hängt die Ausdehnung der inneren Produktion noch von vielen anderen Ursachen mit ab. Jede Veränderung der handelspolitischen Mittel (Zölle u. f. w.) hat die Absicht, die Verteilung der nationalen Wirtschaftskräfte zu ändern, Kapital und Arbeit in andere 1109^ Fortschreitende Erkenntnis und Zukunft der Handelspolitik. 651 Bahnen zu lenken. Sie kann dabei zugleich indirekt belebend oder hemmend wirken; aber die nächste und erste Wirkung z. B. hoher Agrarzölle, kann und soll sein, die Arbeitskräste und das Kapital der Landwirtschaft zuzuführen. Man weiß jetzt viel klarer als früher, daß somit jede Änderung an der einen Stelle förderlich, aber auch an einer anderen schädigend, einschränkend wirken muß oder wenigstens wahrscheinlich wirkt. Daher ist man heute überhaupt vorsichtiger als srüher, und mit Recht. Man weiß heute, daß man durch keine Handelspolitik die Grundbedingungen einer Volkswirtschaft ändern, den Bedarf und Konsum ganz umgestalten, die Produktionsmittel beliebig vermehren kann. Man fragt sich daher klarer als früher, was möglich, was erreichbar sei, und macht deshalb etwas weniger falsche und übertriebene Experimente. Diejenigen, welche heute in alten Industriestaaten mit großem Fabrikaten- und Kapitalexport die Landwirtschaft wieder heben wollen, machen sich, wenigstens wenn sie wissenschaftlich geschult sind, einigermaßen klar, inwieweit das möglich sei, wie weit die Verteuerung des Lebens durch Lebensmittelzölle erträglich sei. Man erörtert heute deshalb, weil man die Schwierigkeiten und Kehrseiten hoher Schutzzölle kennt, wieder mehr die etwaigen Ersatzmittel derselben, z. B. ein System innerer Prämien, wie es schon Hamilton vorzog; oder in Bezug aus die leidende Landwirtschaft ein großartiges staatliches Auskaufen der Grundbesitzer, die sich nicht mehr halten können, um so neue leistungsfähigere Betriebe mit nicht zu teueren Bodenpreisen zu schaffen. Derartige Mittel finden nur deshalb so wenig Beifall, weil sie gerecht noch schwieriger auszuführen sind, einen noch vollkommeneren Beamtenapparat fordern als Zölle, und weil sie den Finanzministern sehr viel Geld kosten, während die Schutzzölle zugleich dem Staate Geld bringen. 4. Die heutige Welle einer schutzzöllnerischen, kolonienerobcrnden und imperialistischen Handelspolitik wird nicht rasch vorübergehen. Die expansive Politik der größeren Staaten wird ihnen, auch wenn sie mehr widerstrebten, vielfach durch die Verhältnisse aufgezwungen. Sie müssen Fabrikate, Menschen, Kapital ausführen, weil es zu Hause zu enge wird; und sie stoßen da aus Gebiete, die von Wilden, Barbaren, halbkulti- viertcn Rassen bewohnt, von ganz unzuverlässigen Regierungen beherrscht sind. Wollen sie ihren Handel dahin ausdehnen, die tiesstehenden Gebiete höherer Kultur zuführen, sich Absatz sichern, so müssen sie sie häufig irgendwie unter ihre Kontrolle bringen. Erst nach einer neuen Konsolidierung des heutigen Staatensystems wird daher diese Politik der Expansion und des Kampses der Mächte um Absatz, Einflußsphäre, Kolonien, Bezugsgebiete wieder mehr zurücktreten. Bis dahin werden wir Wohl noch große Kämpfe, vielleicht auch große Veränderungen der Macht- und Besitzverhältnisse erleben. Dann aber wird wieder ein beruhigterer Zustand und daher eine mehr sreihändlerische Epoche kommen. Auch dieser neue, wie der heutige Zustand internationaler Beziehungen, wird aus einem Kompromiß nationaler Macht- und Jnteressenbethätigung und völkerrechtlicher verkehrserlcichternder Fortschritte bestehen. Wie in den Einzelstaaten über die Klassen- kämpse nur durch Vernunft und Mäßigung, so ist über die großen Kämpfe der Völker, ihrer Volkswirtschaften, ihres Handels nur durch den gleichen Fortschritt hinauszukommen. Es ist hier schwieriger, weil hinter dem Völkerrecht und den Staatsverträgen keine absolut zwingende Macht steht. Aber je mehr die wirtschaftliche Völkergemeinschaft wächst, je mehr sie durch eine steigende Summe von Verträgen aller Art geordnet ist, desto mehr wird doch gegen die brutalen, ungerechten, gewaltthätigen Mittel der Handelspolitik der gemeinsame Widerstand wachsen, wie das heute schon in breiter Weise gegen srüher geschehen ist. Die Mißhandlung der Schwachen, wenigstens so weit sie nicht im Interesse des Fortschrittes nötig ist, wird nach und nach noch mehr zurücktreten. Die Nächstliegenden Fortschritte —von Kolonienverteilung, Zollvereinen und Ähnlichem abgesehen ^ werden aus dem Gebiete der internationalen Handelsverträge, ihres Inhalts und ihrer Form liegen. Man wird suchen müssen, über versteckte Vergünstigungen, die eine anständige loyale Konkurrenz erschweren, sich international viel mehr als bisher zu einigen. Wie man sich über die Abschaffung der Zuckerprämien 652 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^IIIÜ Verständigte, so wird das ganze Prämienwcsen, auch das der Trusts und Kartelle, international geregelt werden müssen. Ebenso wird man über Begünstigungen und Benachteiligungen ini Verkehrs- (Eisenbahn-) und Veterinärweseu sich umfangreicher als bisher vertragen müssen. Vor allein aber wird die Frage der Gleichstellung der Fremden mit den Einheimischen und die Gleichstellung aller Fremden und aller Waren, die meistbegünstigt sind, einer weiteren einheitlichen und billigen Ausgestaltung entgegenzuführen sein. Wir haben oben (S. 619) auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich seit der neueren Schutzzollära durch die heutige Form der Meistbegünstigung in dem Verhältnis der Staaten mit hohen zu denen mit niedrigen Zöllen ergeben. Das Versprechen, jede anderen Staaten gemachte Konzession auch künftig sofort und ohne Gegenleistung den Meistbegünstigten einzuräumen, werden die Vereinigten Staaten nach ihren Reciprocitätsgrundsätzen nicht geben. Und dann müssen ihnen die europäischen Staaten dasselbe ebenso weigern. Die englischen Kolonien haben begonnen, England Konzessionen zu machen, die sie allen anderen Staaten verweigern. Ein gewisses Maß von Differentialzöllen entsteht so jedenfalls wieder, wie es ja auch bisher da und dort noch bestand. Daß solche aber zwischen im ganzen gleich stehenden benachbarten, durch regen Verkehr verbundenen Staaten der alten Welt Platz greifen, ist nicht erwünscht. Hier ist die Erhaltung der Rechtsgleichheit von überwiegendem Vorteil. Es fragt sich, wie zwischen diesen beiden Systemen die Grenzlinie zu ziehen sei, bis wohin die 1860—1WV in Europa hergestellte Art der Meistbegünstigung gehen, wo an ihre Stelle das Reciprocitätsprincip mit Differentialzöllen treten solle, ob und in wie weit größere Ausnahmen als bisher in das europäische System der Meistbegünstigung kommen sollen. Zunehmende internationale Beratungen über die Grundsätze der Handelspolitik und Einrichtung von internationalen Schiedsgerichten für Zoll- und ähnliche Streitigkeiten werden das gegenseitige Verständnis und damit die Möglichkeit freundlichen Ausgleiches vermehren. Man wird den Glauben aufgeben müssen, bei allen solch internationalen Verhandlungen und Verträgen handele es sich stets darum, den einen Teil zu betrügen. Wenn man mit Sachkenntnis und Billigkeit die gegenseitigen Interessen klar abwägt, kommt man zur Möglichkeit schiedlich gerechter Abmachungen. Sie sind, wie in der Welt der Klassen- so in der der handelspolitischen Kämpfe das große Ziel einer besseren Zukunft. 4. Die wirtschaftliche und die allgemeine Entwickelung der Menschheit und der einzelnen Völker. Aufsteigen. Blüte und Verfall derselben. Die meiste hierher gehörige Litteratur ist bereits an andern Stellen angeführt und wird hier nicht wiederholt. Nur einige besonders wichtige und hauptsächlich neuere Schriften seien genannt: Hegel, Vorlesungen über Philosophie der Geschichte, Werke 3. Aufl. Bd. 9. 1848. - Rocholl, Philosophie der Geschichte. 1878. — Feierlciu, Über Vicos Eigenart und Leistung. Hist. Z. N. F. 13. 1883. — O. Lorenz, Die Geschichtswissenschaft in Hauptrtchtungcn und Aufgaben. 2 Bde. 1886 bis 1891. — Noogsalls, I^ss xrinvipss cls l'bistoirs. 1836. — Patzig, Über Staatswirtschaft in den altorientalischen Staaten. 1886.— Schallmayer, Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmeuschheit. 1891. — Waentig, Aug. Comte und feine Bedeutung für die Entwickelung der Social«. 1894. — Ploctz, Die Tüchtigkeit unserer Rasse. 139S. — Mariens, Ein socialistischer Großstaat vor 400 Jahren tdas Jncareich). 1895. — Lamprecht, Alte und neue Richtungen in der Geschichtswissenschaft. 1896. — Derf., Was ist Kulturgeschichte? D. A. s. Gesch.Wissensch.. N. F. 1. 1896/97. — Ders., Die kulturhistorische Methode. 1900. — Nachsaht, Deutsche Geschichte vom wirtschaftlichen Standpunkt. Preuß. Jahrb. Bd. 83.1896. — Ders., Über die Theorie einer „kollektivistischen" Geschichtswissenschaft. I. f. N., 3. F. 13. 1897.— Hintze, Über individualistische und kollektivistische Geschichtsausfassung. Hist. Z. N. F. 42. 1897. — Ders., Staatenbildung und Verfassungsentwickeluug. Hist. Z. N. F. S2. 1902, — Barth, Die Philosophie der Geschichte als Sociologie. 1897, — Ratzel, Politische Geographie. 1897. — Sombart, Die gewerbliche Arbeit und ihre Organisation- A. f. soc. G- 14. 1899. — Kistiakowski, Gesellschaft und Einzelwesen. 1899. — Lawrow, Historische Briese. deutsch. 1901. — Thurnwald, Staat und Wirtschaft im alten Ägypten. Z. f. Soc.W. 4. 1901 — Breysig, Der Imperialismus unserer und alter Zeiten. Lotse, Okt. 1900. — Ders., Ein Versuch begriffsmäßiger Geschichtsschreibung. I. f. G.V. 1901. — Ders., Ich nnd Welt in der Geschichte. I. f. G.V. 1902. — Ders., Zahlreiche Aufsätze in Hardens Zukunft vom 11., 18., SS. Jan., 5. Juli 1902, 12. Dez. 1903 und 30. Jan. 1904. — Schmeidler. Zur Entwickelung der Geschichtschreibung Rankes. J.f.G.V. 1903.— AI sbe rg, Erbliche Entartung, bedingt durch sociale Einflüsse. 1903. 1111) Spezielle und allgemeine Ursachen des wirtschaftlichen Fortschrittes. 272. Das Wesen des volkswirtschaftlichen Fortschrittes. Die drei vorstehenden Kapitel unseres vierten Buches über Krisen, Klassenkämpfe und Handelspolitik haben einen solchen Umfang erreicht, daß wir uns in dem vierten, welches die wirtschaftliche Gesamtentwickelung, den wirtschaftlichen Fortschritt, den Stusengang dieses Prozesses behandeln soll, kurz fassen müssen. Wir betonten schon (II, 465), daß wir uns bei diesen letzten Fragen unserer Wissenschaft am wenigsten aus einem gesicherten Boden befinden. Wir dürfen ihnen aber deshalb doch nicht ausweichen. Schon die Fragen, ob alles wirtschaftliche Leben der Menschheit eine Einheit bilde, einen einheitlichen Entwickclungsprozeß darstelle, einen Fortschritt zeige, können wir nicht mit empirischen Beweisen bejahen. Lange hat die denkende Menschheit den Fortschritt geleugnet, auch heute noch wird er bezweifelt, wenigstens nach manchen Richtungen hin. Zu einer bewußten Einheit ist das Wirtschaftsleben aller Völker und Stämme erst teilweise gekommen. Aber die Wissenschaft der Gegenwart und der Glaube der gebildeten Völker nimmt heute überwiegend den Fortschritt und die Einheit der menschheitlichen Entwickelung an. Wir gehen davon aus. Wir haben uns in unserm ganzen Werke auf den entwickelungsgeschichtlichen Standpunkt gestellt; wir fragen also jetzt, worin besteht der wirtschaftliche Fortschritt, wie haben wir uns den einheitlichen wirtschaftlichen Entwickelungsgang der Menschheit, das Aufsteigen und den Niedergang der einzelnen Völker und ihres Wirtschaftslebens zu denken. Der wirtschaftliche Fortschritt, rein für sich genommen, besteht darin, daß die Menschen die äußeren materiellen Mittel für ihre Existenz besser und sicherer beschaffen lernten, daß ihre Arbeit produktiver, ihre gesammelten Wirtschaftsmittel und -Vorräte größer, ihre Konsumtion reichlicher wurde. Niemand leugnet heute mehr, daß ein Fortschritt derart bestehe. Aber schon die Frage, wie er gekommen sei, ist strittig. Die einen wollen die Frage auf rein wirtschaftlichem Boden beantworten, die anderen glauben, dazu sich auf eine breitere gesellschaftliche, staatliche, geistig-sittliche Grundlage stellen zu müssen. Bleiben wir, von den Zusammenhängen des gesellschaftlichen Lebens abstrahierend, zunächst auf dem ersteren Standpunkt, so können wir natürlich von den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Trieben ausgehen, versuchen, sie und ihre Ausbildung rein wirtschaftlich zu erklären. Wir können daraus die wirtschaftliche Thätigkeit, die Arbeit ableiten, ihre Ausbildung durch die Technik, durch das Zusammenwirken mehrerer und die Arbeitsteilung verfolgen. Wir können daraus die zunehmende Produktion und Kapitalbildung wie die zunehmende Menschcnzahl entstehen lassen; wir können versuchen, zu berechnen, wie hiedurch die Produktivität der Arbeit gestiegen sei; wir können im Anschluß an die Mehrproduktion der einzelnen den Tausch- und Marktverkehr, die Wert- und Preisbildung erklären; wir können so versuchen, alle höhere volkswirtschaftliche Entwickelung aus wenigen wirtschaftspsychologischen Prämissen, aus der Technik, der zunehmenden Menschenzahl und Kapitalmenge abzuleiten. Aber wir bewegen uns dabei, ' obwohl wir so die äußeren Momente des Prozesses erfassen, doch in einer Summe von Abstraktionen, aus denen die letzten Elemente der Kausalität herausgenommen sind. Wollen wir z. B. die Bedürfnisse und ihre Steigerung erklären, so kommen wir nicht voran, wenn wir uns vorstellen, der Mensch habe successiv mehr essen, mehr Wohnräume haben wollen; das wollte er nie, sondern er wollte in der Gesellschaft glänzen; sein ästhetisches Gesühl entwickelte sich; er bekam durch die Gesellschaft die höheren Gefühle und die höheren Bedürfnisse; darum mußte er sich mit dem immer größeren Kulturgepäck belasten. Wenn wir die wirtschaftlichen Triebe erklären wollen, so entsteht der Erwerbstrieb erst in einem späteren Stadium der wirtschaftlichen Kultur, nachdem die Menschheit Jahrtausende ohne ihn in Stamm, Geschlecht und Familie gewirtschastet hatte. Die Arbeitsthätigkeit ist die Folge einer gesellschaftlichen Schulung von Jahrtausenden. Das Hauptgeheimnis alles wirtschaftlichen Fortschrittes liegt im Zusammenwirken mehrerer; die älteste Kooperation, später die Arbeitsteilung, die Entstehung der Betriebsformen, die sociale Klassenbildung, die staatliche Wirtschaft, sie sind nie bloß wirtschastlich, sondern nur aus dem gesamten Seelen- und Gesellschaftsleben, aus allen natürlichen 654 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1112 und geistig-moralischen Ursachen desselben zu erklären. Sie sind das Ergebnis von Sprache und Gemeinschaftsgefühlen, von Bluts- und Geschlechtszusammenhängen. Auch die höhere Technik ist nur verständlich im Zusammenhang der Ausbildung unseres ganzen Geisteslebens. Die wirtschaftlichen Tugenden sind nicht rein wirtschaftlich, sondern nur in Verbindung mit dem Wefen und Begriff der Tugend überhaupt er- klärbar. Alle großen socialen Gemeinschaften sind ein Ergebnis der menschlichen Natur überhaupt, beruhen auf Sprache und Schrift, auf Sitte., Recht, Moral, Religion, Verkehr. Geldwesen, Handel, größere Betriebe entstehen mit der Thätigkeit für den Markt, aus dem Markt spielen wirtschaftliche Größenverhältnisse eine Hauptrolle: aber der Markt entsteht nur als socialrechtliche Einrichtung, und alle Marktvorgänge bewegen sich in gesellschaftlichen sittlich-rechtlichen Ordnungen, und diese wirken auch auf Angebot und Nachfrage maßgebend zurück. Kurz, wir kommen überall zu dem Satze, daß der volkswirtschaftliche Entwickelungsprozeß mit den Kategorien „steigende Bedürfnisse, technischer Fortschritt, dichtere Bevölkerung, Mehrproduktion" nur von außen gesaßt sei', daß wir das Wesen desselben besser treffen, wenn wir sagen: er beruhe auf der Entwickelung des Menschen überhaupt und zwar speciell aus der Entwickelung nach der Seite größerer wirtschaftlicher Fähigkeiten und Tugenden und der Herstellung größerer und komplizierterer, immer besser eingerichteter socialer Wirtschaftsorgane und -gemeinschaften. Die Geschichte dieser Zusammenhänge erklärt es in erster Linie, daß aus armen tierartigen, isolierten Mcnfchcnhorden endlich reiche Millionenvölker wurden, die heute mit ihrem Verkehr den Erdball umspannen. Die Art, wie aus den ehemaligen natürlichen Gruppen weniger zusammenlebender Menschen Gemeinden und Staaten, Klassen und Korporationen, Betriebe und Unternehmungen als wirtschaftliche Organe sich bildeten, wie durch Sitte, Recht, Moral und Religion die Stämme, die Stadt- und Volkswirtschaften als wirtschaftliche Körper entstanden, geordnet wurden, wie in die socialen und Marktkämpfe immer mehr sociale Ideale, Vorstellungen von Gerechtigkeit und Solidarität eindringen, das ist das eigentlich zu erklärende Rätsel. Der wirtschaftliche Fortschritt, wie wir ihn in der Geschichte der Menschheit er- kennen, besteht also gewiß einerseits in einer Steigerung der Bedürfnisse, in einem Fortschritt der Technik, in der Zunahme des Kapitals und der Bevölkerung, andererseits aber und noch mehr in dem immer wieder versuchten, oft mißlingenden, in Stockung geratenden, aber auch immer wieder besser gelingenden Prozeß der gesellschaftlichen Organisation, der moralisch.politischen Zucht. Nur diese Zucht kann größere, harmonischer zusammenwirkende wirtschaftliche Körper erzeugen, in denen eine bessere Familien-, Gemeinde- und Staatsordnung, bessere und größere Organe der Produktion und Verteilung, vollendetere sociale Institutionen vorhanden sind. Vollendetere Institutionen gelingen nur körperlich, geistig und sittlich vollendeteren Menschen. Die Wechselwirkung zwischen den menschlichen Eigenschaften und den socialen und wirtschaftlichen Institutionen ist der eigentlich springende Punkt. Die Schwierigkeit des Fortschrittes liegt immer darin, daß größere Gesellschastskörper, kompliziertere Organe gebildet werden müssen, daß hiesür wenigstens die Führer, eine Elite schon sähig sein muß, daß die übrigen Glieder der Gemeinschaft wenigstens die Möglichkeit der Erziehung und Emporhebung bieten. Gerade die Neubildung wirtschaftlicher Organisationen, wie z. B. jeder Schritt der Arbeitsteilung, wie die Einfügung der neuen Erwerbswirtschast in die alte Eigenwirtschaft ist das Schwierige, stets von massenpsychologischcn Prozessen Abhängige; so, wenn die Klassenbildung und Vermögensverschiedenheit beginnt, das Zusammenwirken von Unternehmern und Arbeitern, so alle Neubildung von Gesellschaften und Genossenschaften, so das Zusammenwirken der Staats- und Gemeindewirtschaft mit der Privatwirtschaft. Das sind lauter Probleme der socialen Ordnung, der Verträglichkeit; alles wirtschaftliche Handeln für die Zukunft, für andere, für die Allgemeinheit, wie es die höhere Kultur bringt, ist dem Naturmenschen zunächst unverständlich und unsympathisch; erst eine höhere geistige und sittliche Kultur ermöglicht Derartiges. Je dichter die Menschen leben, desto verträglicher müssen sie werden. Je mehr eine Ge- 1113) Zusammenhang der wirtschaftlichen mit der sonstigen Kulturentwicketung. 655 sellschaft an die Grenze ihres Nahrungsspielraums mit ihrer hergebrachten Technik und Organisation kommt, desto mehr steht sie vor der schwierigen Ausgabe neuen technischen Fortschrittes, neuer Bctriebsorganisation, vor dem Problem der Auswanderung, der Markteroberung; das sind komplizierte gesellschaftliche Prozesse, die meist nur aus Grund socialer Kämpfe und Reibungen, großer socialer Reformen, neuer Gesetze und staatlicher Aktionen und zuletzt großer geistig-sittlicher Fortschritte gelingen. Sie gelingen ebenso oft nicht, gerade weil der wirtschaftliche Fortschritt an so viele Bedingungen und Umbildungen socialer und staatlicher Natur, an so viele individuelle, körperliche und psychologische Fortschritte, an so viele Änderungen der Sitten und Gewohnheiten gebunden ist. Die niedrig stehenden Rassen sind viele Jahrtaufende oder Jahrhunderte auf demselben Niveau der Bedürfnisse, der Technik, der wirtschaftlichen Kultur geblieben. Auch die höher stehenden sind oft zeitweise mehr stabil geblieben, sind dann erst wieder langsamer oder schneller vorangekommen. Und deshalb vollzieht sich der wirtschaftliche Fortschritt nicht in einer geraden Linie, nicht stets bei denselben Stämmen, Völkern und Rassen, sondern in tausendfach stockenden Auf- und Abbewegungen, in Kämpfen, Siegen und Untergang aller Art. Im Kampfe der Stänime und Völker gehen immer wieder die schwächeren unter; wahrscheinlich ist eine viel größere Zahl so von der Bühne der Geschichte abgedrängt und vernichtet worden als vorangeschritten und emporgekommen. Aber auch die zeitweise gewachsenen, zu Macht und Wohlstand gekommenen werden mit der Zeit von anderen überholt. Neue Völker und Volkswirtschaften kommen empor, übernehmen die Führung im Fortschritt. Und je weiter die Kultur steigt, desto mehr berühren sich die Stämme und Völker untereinander, desto mehr vollzieht sich dieses Aus- und Niederstcigen in friedlicher oder feindlicher Berührung und Wechselwirkung. Gerade diese Berührungen und Kämpfe, diese Wechselwirkungen zeigen uns deutlich, daß ein einheitlicher Zusammenhang, eine Gesamtentwickelung der Menschheit bestehe; wir sragen heute nach dem Sinne und den Ursachen derselben. Wir versuchen dieses große Rätsel irgendwie zu lösen oder zu deuten. Wir glauben zu beobachten, daß die wechselnde Führung der Menschheit den Völkern zusalle, die dem Fortschritt am besten dienen. Wir sehen aber auch, daß dieser nie ein bloß wirtschaftlicher ist, daß der wirtschaftliche aufs engste mit den Fortschritten auf den übrigen Gebieten des Lebens zusammenhänge. Und so weit die einzelnen Völker als Glieder der Gesamtentwickelung in Betracht kommen, soweit sie aufsteigen, blühen und wieder verfallen, glauben wir zu beobachten, daß ihre gesamten körperlichen und geistig-moralischen Eigenschaften dies bedingen. Wir sehen, daß kein Volk mächtig und reich wurde, dessen Moral, Religion, Recht und Verfassung tiefstehend war, daß höhere Kunst und Wissenschaft immer mit der Blüte anderer Seiten der Kultur verknüpft war. Dieser innere Zusammenhang der gesellschaftlichen Kulturgebiet- ist gewiß heute noch wenig erforscht. Aber so viel hat uns Geschichte, Staatswissenschast, Litteratur, Religionsund Kunstgeschichte doch schon gelehrt, daß der Zusammenhang besteht, und daß er aus gemeinsame Ursachen zurückgeht. Wir wissen auch schon ziemlich sicher, daß meist die historische Absolge der Blüte der einzelnen Kulturgebiete bei den verschiedenen Vollern eine ähnliche ist, z. B, daß die religiöse und kriegerische Kulturblüte in der Regel der technisch.wirtschaftlichen und künstlerischen vorausgeht. Aber das einzelne dieser Zusammenhänge ist doch meist noch dunkel; ebenso wie die langsame Umbildung der seelischen und körperlichen Grundkräfte der Völker, die wir als die Ursache der einheitlichen Entwickelung und ihrer einzelnen Stufen ansehen. Auch das Verhältnis der einzelnen in der Kulturblüte sich folgenden Völker werden wir verflicht sein, auf analoge seelische Ursachen und ihre Folgen zurückzuführen. Wenn wir nur schon mehr Gesicherteres über diese Znsammenhänge wüßten! Immer würden wir unvollständige Rechenschaft von nnfrer Wissenschaft und von ihrem Zusammenhang mit deni allgemeinen Problem des menschlichen Wissens ablegen, wenn wir nicht versuchten, kurz vorzuführen 1. wie man sich bisher die Gesamtentwickelung des wirtschaftlichen Lebens für sich und in ihrem Zusammenhang mit den psychischen Grundkräften und anderen Seiten der Kultur zurecht gelegt habe, und 2. was wir über Auf- 656 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1114 steigen, Blüte und Verfall der einzelnen Völker sagen können. Beides sührt uns zugleich auf die Einteilungsversuche, welche die Geschichte der Menschheit und der einzelnen Völker durch ein Schema von Entwickelungsstufen begreiflich machen wollen. Die Einteilungsprincipien sind teilweise specifisch wirtschaftlicher, teilweise allgemeiner Art; auch im letzteren Falle aber wollen sie die wirtschaftliche Seite des Völkerlebens neben den anderen mit erklären. 273. Allgemeine historische Entwickclungstheorien. 1. Mechanische. Wir teilen diese Versuche am besten darnach ein, ob sie von den materiellen Elementen wie Natur, Rasse, Technik ausgehen und fo das Aufsteigen der Menschheit, die Blüte der Kulturvölker erklären wollen, oder ob sie umgekehrt von den geistigen Elementen aus versuchen, den Entwickelungsprozeß zu erklären. Das erstere ist die mechanische (materialistische), das letztere die idealistische Methode. Wir bleiben zunächst bei den mechanisch-materialistischen Theorien. Zu ihnen gehören auch die Betrachtungsweisen, welche aus Klima, geographischer Lage, Bodcubcschaffcnheit die Schicksale der Völker ganz oder überwiegend ableiten wollen. Derartiges versuchten schon die Alten; dann haben Montesquieu, Herder und andere diese Versuche wiederholt. Wir haben die begrenzte Richtigkeit solcher Lehren (I Z 52—57) nachzuweisen versucht; haben uns dabei auf den Standpunkt von Ritter und Ratzel gestellt, die alle diese Einflüsse zugeben, aber auch zeigen, wie sie zumal bei höherer Kultur nicht allein ausschlaggebend sind, jedenfalls nicht die Entwickelung der einzelnen Völker vom Änfang bis zu ihrer Blüte und ihrem Verfall, die ja alle unter gleichen äußeren Naturbedingungen sich abspielen, erklären und ebenso wenig über den Zusammenhang der sich folgenden Kulturvölker einen befriedigenden Aufschluß geben. Auch Buckle, der weitgehend aus Reis und Datteln die Geschichte Indiens und Ägyptens ableiten will, betont doch, daß bei den neueren Kulturvölkern der geistige Fortschritt die Hauptsache sei. Ein allgemeines Entwickelungsprincip der Völker findet zwar heute noch Mongealle in der Geographie, aber er ist ein einsamer Sonderling; auch unter den gebildeten Geographen findet er keine Nachsolge. b. Wesentlich höher schon steht der Versuch, den Gang der menschlichen Kultur- cntwickelung an die Rassen, ihre Unterschiede und ihren Rang anzuknüpfen. Er ist freilich ein Versuch, der nicht bloß Natürliches, sondern ebenso die geistigen, moralischen Eigenschaften der Rassen und Völker zum Ausgangspunkt hat. Wir haben oben (I § 58—67) den Zusammenhang zwischen Rasse und Volkswirtschaft untersucht und die Bedeutung dieser Einflüsse zu bestimmen gesucht; wir haben angenommen, daß in gewissen körperlichen und geistigen Rasseeigenschaften gleichsam ein über Jahrtausende sich erstreckender Nicderschlag historischer Schicksale und körperlich-geistiger Fortschritte stecke, und daß deshalb die Rasseeigenschaften stets für die Weiterentwickelung ein eminent wichtiger Faktor seien. Aber wir nahmen an, sie wirkten eben als eine Art Kondensationsinstrument, das auf die dahinter stehenden Ursachen zurückweise. Wir verweilen um so weniger länger hiebei, als die einschlägigen Probleme noch zu wenig untersucht und überaus strittig sind. v. Die ältesten und heute noch verbreitetsten mechanischen Versuche, die ganze wirtschaftliche Entwickelung des Menschengeschlechtes als eine Einheit zu begreifen, knüpfen an die äußeren sichtbaren Fortschritte der Technik an. Entweder an die Entstehung der technisch geschiedenen Hauptproduktions- und Berufszweige, oder an die einzelnen Mittel und Methoden der Technik oder an die technische Art des Verkehrs. Schon die Griechen und Römer fchieden einen okkupatorifchen Naturzustand vom Hirtenleben und vom Ackerbau. Die Neueren sind ihnen darin gefolgt, indem sie eine Gewerbe- und Handclsstufe beifügten. Damit hat List seine historische Schutzzolltheorie begründet; Schönberg hat neuerdings noch als Wirtfchaftsstufen unterschieden: das Jäger- und Fischer-, das Hirten- oder Nomaden-, das seßhafte reine Ackerbauvolk, das Gewerbe- und Handelsvolk, das Jndustricvolk. Die deutschen handelspolitischen Streitigkeiten über Ägrar- und Industriestaat haben wir oben kennen gelernt (S. 645). 1115) Technische Geschichtseinteilung. Morgan, Marx. 657 Man wird nicht leugnen können, daß dieses Schema des wirtschaftlichen Stufenganges gewisse große Züge der Entwickelung richtig erfaßt; aber andererseits sind manche andere Teile desselben, besonders die älteren schief oder falsch, wie wir in der Geschichte der Technik (I Z 76 ff.) sahen, und das Schema stellt die Epochen neben einander, ohne die kausalen Fäden des inneren Zusammenhanges klarzulegen; zu schweigen davon, daß eine Reihe der wesentlichsten Unterschiede wirtschaftlicher Epochen und Zustände damit gar nicht erfaßt werden: so z. B. die Größe der wirtschaftlichen Körper, die ganze Verschiedenheit gesellschaftlicher Organisation der Wirtschaft auf den einzelnen Stufen und anderes mehr. ä. Die Prähistoriker und Anthropologen haben neuerdings die Geschichte des technischen Fortschrittes nach dem Stoffe der Werkzeuge 'eingeteilt und so ein Stein-, Bronze- und Eisenzeitalter unterschieden, wie ähnlich ja schon die Alten vier Zeitalter der Welt nach den Metallen unterschieden hatten. Was einst eine spielende Analogie, wurde jetzt zu einer technisch-historischen ernsten Theorie; aber sie war nirgends fähig, das Ganze der Geschichte und ihre einzelnen Epochen zu erklären. In gewissem Sinne schloß sich L. H. Morgan an die Anthropologie und ihre technische Geschichte an. Er unterscheidet die wilden, die barbarischen und die Kulturvölker mit je drei Stufen: die Wilden aßen auf der Unterstufe rohe Früchte, kamen auf der Mittelstufe zur Fischnahrung und Feuernutzung, auf ihrer Oberstufe zur Töpferei; die Barbaren auf ihrer Unterstufe zur Tierzähmung, sowie zum Mais- und Getreidebau, auf ihrer Mittelstufe zu den Bronze- und Eisenwerkzeugen und auf ihrer Oberstufe zur Erfindung des Alphabets und zur Schreibekunst; damit beginnen die Kulturvölker. Morgans großes Werk ist ein epochemachender Versuch, die Geschichte der älteren Technik im Zusammenhang zu begreifen, aber er generalisiert, wie Ratzel gezeigt hat, viel zu sehr, übertreibt die grenzbildenden Kriterien seiner Einteilung. Er hat Bausteine zu einer Geschichte der Technik geliefert, wie Tylor, Lubbock, Lenormant, Hehn, Schrader, Jhering und andere. Aber einen ganz einheitlichen Zusammenhang hat er nicht in diese Reihen gebracht, noch weniger die Folgen der Technik für die sociale Struktur der wirtschaftlichen Gesellschaft ganz klar erkannt; in dieser Beziehung überläßt er sich socialistischen Träumen von einem kommunistischen Anfang der Geschichte, zu welchem sie zurückkehren werde. — Wir haben oben versucht (I § 76—86), ein Bild der technischen Entwickelung zu geben, und für die Kulturrassen ein Zeitalter der Werkzeug- und der Maschinentechnik unterschieden. Wir suchten zu zeigen, daß wohl in ganz großen Zügen die erheblichen Fortschritte der Technik die Stufen des wirtschaftlichen Lebens abgrenzend und maßgebend bestimmen, daß aber jede große Thatsache der Technik (z. B. Ackerbau, Metallwerkzeuge, Maschinen) sich in einer langen Reihe kleiner Fortschritte mit recht verschiedenen Folgen vollzieht, daß die verschiedenen Teile der Technik (Kriegstechnik, Bau-, Schiffs-, Ackerbautechnik) oft ein recht verschiedenes Tempo des Fortschrittes zeigen. Bücher betonte, daß Völker die Beile aus Eisen machen, doch oft ohne Pflug und eiserne Pflugschar den Boden mit hölzernem Grabscheit bebauen. Wir wissen, daß Rasse, Moral, Religion, Sitte und Recht, Wohnsitz und Landesgröße auf analogen Stufen des technischen Könnens doch recht verschiedene Volkswirtschaften erzeugen. Wir sahen bei unserer Erörterung (I S. 228) zuletzt, daß der Sprachgenius mit dem Begriff der Kulturvölker eine Klassifikation vorgenommen hat, die mit Kultur im Sinne Herders, Burkhardts, Jodls, Gotheins ebenso eine gewisse Höhe der Technik wie der geistig-moralischen und der staatlichen Entwickelung (Humanität, persönliche Freiheit, Verfassung, Rechtsschutz) ausdrücken will. — Ähnlich verhält es sich ja auch mit den Morganschen Begriffen der „Wildheit" und der „Barbarei". s. Marx' Ableitung der Wirtschafts- und Socialgeschichte aus den „materiellen Produktivkräften" ist im ganzen ebenfalls eine technologische Konstruktion. Ursprünglich freilich ging er von der Hegelschen Dialektik aus: die wirtschaftliche Geschichte verläuft nach ihm in der Thesis: Arbeiter im Besitze der Produktionsmittel, der Antithesis: Arbeiter von den Produktionsmitteln getrennt, und der Synthesis: Arbeiter und Produktionsmittel auf höherer Stufenleiter wieder vereinigt. Auch fpäter giebt er und Engels keine ganz ein- Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Ausl. 42 658 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. heitliche Geschichtskonstruktion: die Gedanken über Arbeitsteilung, sociale Klassenbildung, rechtliche Stellung des Arbeiters mischen sich in seine technische Geschichte ein. Aber im ganzen und überwiegend versteht Marx doch unter den alles Wirtschafts- und Geistesleben beherrschenden „Produktivkräften" die jeweilige technische Gestaltung des Wirtschaftslebens. Er sagt: „Die Handmühle ergiebt eine Gesellschaft mit Feudalherren, die Dampfmühle eine Gesellschaft mit industriellen Kapitalisten. Nicht was gemacht wird, sondern wie, mit welchen Arbeitsmitteln es gemacht wird, unterscheidet die ökonomischen Epochen", d. h. ein bestimmter Stand der Technik ergiebt bestimmte Betriebsformen und Klafsenverhältnisse, diefe ergeben Eigentums-, Gesellschafts- und Bewußtseinsformen (Verfassung, Ideen, Religion u. s. w.). Wir haben die Marxschen Theorien schon öfter berührt und kritisch besprochen (I, 97; II, 302 ff., 537 ff.). Wir haben anerkannt, daß die Betonung wirtschaftlicher Ursachenreihen eine Berechtigung gegenüber der früheren überspannten idealistischen Methode gehabt habe. In der Form aber, wie Marx und Engels, noch mehr wie ihre Nach- treter die Theorie ausstellen, ist sie falsch oder einseitig. Sie verkennt, daß alle ökonomisch-technischen Verhältnisse nur durch das Mittelglied menschlichen Denkens, Fühlens und Handelns auf die weitere historische Entwickelung wirken, daß alle neuen ökonomischen Eindrücke in der Seele sich mit allen anderen vorhandenen seelischen Vorstellungen, Erinnerungen, Kräften verbinden, daß so in jedem Augenblick moralisch-politische Ursachen in Verbindung mit den technischen wirken. Marx macht den Menschen zu einem Automaten der technisch-ökonomischen Zustände; in Wirklichkeit gestaltet der Mensch diese nach Ideen und höheren Zielen. Schon alle Betriebsformen, Klassen- verhältnisfe, Eigentumsformen sind neben ihrer technischen Bedingtheit nur aus den immer wachsenden, geistig-moralischen Ursachen zu erklären. k. Wenn schon Engels und Marx teilweise versuchen, die Arbeitsteilung zum Gradmesser des wirtschaftlichen Fortschrittes und der menschlichen Kultur zu machen, so hat Dürkheim das noch einseitiger versucht: eine Gesellschaft ohne Arbeitsteilung hat nur eine mechanische, eine mit Arbeitsteilung eine organische Solidarität; jene wird durch Strafrecht und Religion, diese durch Kontraktrecht zusammengehalten. Nicht die Ideen erzeugen den Fortschritt, sondern die Arbeitsteilung mit ihrer größeren Gütererzeugung. Es ist eine äußerliche Betrachtungsweise; die psychologischen Bedingungen und Folgen der Arbeitsteilung werden verkannt, wie die gesellschaftlichen Schwierigkeiten und Kämpfe, die aus der Arbeitsteilung zunächst sich ergeben, die nur durch moralischpolitisch höherstehende Institutionen überwunden werden können. Die politisch-radikalen und socialistischen Ideale Dürkheims bestimmen mehr als die historisch-realistische Untersuchung seine Ergebnisse. Tiefer als die angeführten Einteilungsverfuche greift derjenige, welcher an den wirtschaftlichen Verkehr und feine technischen Mittel anknüpft; der Verkehr ist eine Folge der Arbeitsteilung, er beeinflußt die gesellschaftlichen Beziehungen des Menschen von Grund aus, er gestaltet alles wirtschaftliche Denken und Handeln der Menfchen um. Freilich geschieht das nun noch mehr als bei der Produktion unter Einwirkung nicht technischer, sondern geistig-gesellschaftlicher Ursachen. Wir haben oben (II § 148—151) eine älteste Epoche des zufälligen Nachbarverkehrs, eine zweite des regelmäßigen Klein- und Lokalverkehrs (in der Zeit der Stadtwirtschaft) und eine dritte des Groß- und Fernverkehrs unterschieden; letztere ist in Anfängen schon im alten Orient, bei Griechen und Römern, im mittelalterlichen Mittelmeer- und nordischen Handel vorhanden; ausgebildeter tritt sie uns erst seit den letzten Jahrhunderten, seit es eine Territorial-, Volks- und Weltwirtschaft giebt, entgegen. Aber noch wichtiger erscheint die Einteilung in Natnral- und Geldwirtschaft, oder wie Hildebrand sagt, in Natural-, Geld- und Krcditwirt- fchaft. Wir haben oben (II § 162—169) versucht zu scheiden ->,) die Epoche der Zahlung mit Waren, hauptsächlich mit typischen Waren, mit Metallstücken, die nicht gemünzt sind; b) die Epoche der ersten, mehr nur periodischen Münzprägung (in Deutschland bis ins 12.—14. Jahrhundert), sie entspricht den stadtwirtschaftlichen Zuständen; e) die Epoche regelmäßiger Prägung von Groß- und Kleinmünze (14.—18. Jahrhundert in 1117^ GeschichtSeinteilung nach dcm Verkehr; idealistische Methoden. 659 den Territorien und Kleinstaaten); ä) die Epoche der großen Prägungen mit geordneter Scheidemünze, mit gutem Gelde; sie setzt sich nur langsam in den modernen Staatsund Volkswirtschaften seit 1500 durch, kommt erst im 19. Jahrhundert voll zum Siege. Die Hinzusügung einer besonderen Epoche der Kreditwirtschaft scheint uns nicht zweckmäßig, obwohl die Kreditzahlung die heutigen Verhältnisse gewiß tief beeinflußt. Aber sie hat doch nicht so umgestaltend eingegriffen, wie der langsame, drei Jahrtausende umfassende Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft. Wir haben oben (Z 169) eingehend davon gesprochen, welche beherrschende wirtschaftliche Wirkung derselbe gehabt hat, und brauchen das dort Gesagte nicht zu wiederholen. Wir stehen heute noch mitten in den Versuchen, die neue volle Durchführung der Geldwirtschaft von ihren Gefahren und Schattenseiten zu befreien. Aber so sehr wir betonen mögen, daß wir kaum eine größere Veränderung der wirtschaftlichen Prozesse von technischer Seite her kennen als diese, so dürfte sie als einziges Princip zur Erklärung der ganzen wirtschaftlichen Entwickelung der Menschheit doch nicht ausreichen. Sie kann ja die verschiedenartigen volkswirtschaftlichen Gestaltungen, die vor und nach dem Siege der Geldwirtschaft neben einander sich unseren Blicken zeigen, so wenig erklären wie die Verschiedenheit der Klassenverhältnisse, alle Einzelheiten der Arbeitsteilung, alle Verschiedenheit in der Gestaltung der Privat- und Staatswirtschaft, des Eigentums u. s. w. Unser letzter Schluß ist; die Entwickelung der Technik ist eine der grundlegenden Ursachen der volkswirtschaftlichen Entwickelung, aber nicht die einzige. Die Theorien, die sie als solche hinstellen, führen uns Erscheinungsreihen vor, die nicht bloß technischer Natur sind, wie Betriebsformen, Klassenkämpfe, Geldwirtschaft. Die steigende Geldwirtschaft setzt Staat, Recht, Moral, eine hohe geistige Entwickelung voraus. Das moderne Geldwesen ist eine staatliche Institution, das Münzwesen war die erste volkswirtschaftliche Verstaatlichungsmaßregel. 274. Allgemeine historische Entwickelungstheorie. 2. Teleologisch- metaphysische, psychologisch-geistige. Im Gegensatz zu diesen mechanischen Geschichtserklärungen und -einteilungen stehen nun die, welche vom geistigen Leben ausgehen. Sie sind teils religiös-metaphysisch. Versuche einer theologischen oder teleo- logischen Begreiflichmachung des Sinnes aller Geschichte, teils psychologisch-empirisch, Versuche einer Kausalerklärung der psychologischen Kräfte und des menschlichen Handelns aus der Jdeenentwickelung, die die Geschichte beherrscht. a. Zur ersteren Gattung gehören die stoische, die christliche, die Geschichtstheorien der neueren dogmatischen Philosophie, z. B. die Hegels. Die Stoa nahm ein ursprüngliches goldenes Zeitalter an, in dem das reine Naturgesetz geherrscht habe; ihm müsse die Menschheit sich wieder nähern. Das Christentum ging vom Dualismus von Gott und der Welt aus; die ursprünglich sündlosen und gleichen Menschen haben durch den Sündenfall Staat, Eigentum, sociale Klassen, Verbrechen und alles Schlechte erhalten. Augustin niinmt die Analogie der Geschichte mit den menschlichen Lebensaltern in seine Theorie auf; den sechs Epochen menschlichen Lebens entsprechen die fünf Weltmonarchien des Altertums, die sechste Epoche bildet der Gottesstaat der christlichen Kirche, der immer weiter sich verwirklicht. Die geistlichen und weltlichen Schriftsteller des Mittelalters bis ins 17. Jahrhundert (z. B. Thomas von Aquino und Otto Von Freisingen, Bossuets äisoours sur 1'kistoirs univsrssUö 1681) blieben bei solchen Lehren, deren Grundvorftellung freilich zuletzt eine ähnliche war wie Lessings „Erziehung des Menschengeschlechts" (1786). Auch Vicos (1668—1714) drei große historische Zeitalter (das göttliche, das heroische und das menschliche) wollen die Völkergeschichte ähnlich als eine Einheit begreifen, die mit dem stoisch-christlichen Jdealzustand beginnt, im heroischen Zeitalter zur Bändigung der rohen und schlechten Menschen durch große Staatengründer führt, im menschlichen diese Notstaaten durch Humanität, Billigkeit und Streben nach allgemeiner Wohlfahrt reinigt und emporhebt. Tiefsinniger als die platte Einteilung in alte, mittlere und neue Geschichte, wie sie seit dem 17. Jahrhundert für den Handwerksbetrieb der Historiker üblich wurde und noch heute festgehalten wird, waren alle diese Betrachtungsweisen. 42» ^9 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1118 d. Die großen Historiker und Philosophen von 17S0—1800 haben dann die Vorstellung der Erziehung, den Sieg des Geistes oder eines göttlichen Planes, die Herrschaft der Ideen auf ihre Fahnen geschrieben. Kant läßt aus dem Wechselspiel der Selbstsucht und des Gefelligkeitstriebes den Staat, aus der Reibung der Staaten und dem Völkerrecht den ewigen Frieden hervorgehen. Hegel sieht in der Geschichte der orientalischen und europäischen Völker den Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit, die Verwirklichung des Weltgeistes. Der Weltgeist manifestiert sich nach ihm in einem Stufengang von Volksgeistern und deren Thaten, den welthistorischen Reichen, die als Repräsentanten großer Ideen erscheinen, in ihrer Folge, durch den dialektischen Prozeß bestimmt, von der Thesis zu ihrer Negation, von dieser zu einer höheren Position voranschrciten. Die Idee kehrt durch die Natur und die Geschichte zu sich selbst zurück. „Die Idee ist der Seelenführer der Geschichte." Die geistige Freiheit ist ihr letztes Ziel. „Von der Unfreiheit der Asiaten geht die Entwickelung durch die halbe Freiheit der Griechen und Römer zur vollen Freiheit der modernen Welt." Hegel giebt neben seinen allgemeinen Formeln massenpsychologische Schilderungen von den großen Kulturvölkern, aus denen er alle einzelnen Seiten ihrer Kultur abzuleiten sucht. Er unterscheidet objektive und subjektive Epochen, d. h. solche der Neubildung und der Auslösung. Er giebt uns eine konstruktive Klassifikation der aufeinander folgenden Zeitalter im Sinne ihres geistigen Charakters, ihrer Idee, aber er erklärt nirgends kausal das Entstehen der Ideen und der Volksgeister. Barth sagt mit Recht, der Glaube an die Ideen war Gemeingut der Zeit. Schiller, W. v. Humboldt, Ranke sind vom Glauben an sie erfüllt. Und die Ideen treten in jener Zeit bald als mystische, überirdische, göttliche Wesen, als Gedanken Gottes, die von außen her die Geschichte beherrschen, bald als bloße Synthese und Gesamtausdrücke für die geistig-sittlichen Kräfte und die großen Ziele einer Zeit auf. Man hat bis heute gestritten, ob sie bei Ranke mehr das erstere oder mehr das letztere seien. Seine Gegner behaupten jenes, seine Anhänger dieses. Er selbst sagt, „es sind immer Kräfte des lebendigen Geistes, welche die Welt von Grund aus bewegen; vorbereitet durch die vergangenen Jahrhunderte, erheben sie sich zu ihrer Zeit, hervorgerufen durch starke und innerlich mächtige Naturen, aus den unerforschten Tiefen des menschlischen Geistes; es ist ihr Wesen, daß sie die Welt an sich zu reißen suchen; es sind moralische Energien, die wir in der Entwickelung erblicken". Das klingt realistischer als bei Plato, Humboldt und Hegel. Und doch ist Rankes Verwandtschaft mit Hegel oft und mit Recht bemerkt worden. Beide sind die Hauptrepräsentanten einer idealistischen Jdecnlehre, als Grundlage der Geschichtserklärung: bei Hegel folgt die Jdeenentwickelung einem logisch-dialektischen Gesetz; bei Ranke fehlt jede nähere Ausführung über die historische Abfolge der Jdeenentwickelung. Beide haben das Verdienst, die Geschichte auf den Weg der Untersuchung der großen geistigen Zusammenhänge verwiesen zu haben. In ihrer Wirkung auf die folgende Generation waren sie sehr verschieden. Hegel sand wohl in Rechtsphilofophen und Socialpolitikern direkte Schüler; die Grundideen Gneists, L. von Steins, Rodbertus', Lassalles und Marx' sind halb oder ganz hegelianisch; im übrigen forderte die dialektische Methode Hegels rasch ziemlich allgemeinen Widerspruch heraus. Die historischen Schüler Rankes hielten sich mehr an seine kritisch-empirische Methode, an feine künstlerische Stoffgestaltung, als daß sie seine Jdecnlehre ausgebildet hätten. Immer wird man die Völkerpsychologcn, wie Steinthal und Lazarus, obwohl sie direkt an Herbart anknüpsen, und einzelne historische Philosophen wie Dilthey doch auch als Fortsetzer der Rankeschen Jdecnlehre bezeichnen können. Wenn man Ranke neuerdings oft Mystik, einseitigen Idealismus, einseitige Ableitung aller Geschichte aus dem Leben und den Ideen der leitenden Staatsmänner und der großen Persönlichkeiten überhaupt vorwirft, fo ist das gewiß nicht ganz falsch; eine realistische Umkehr mußte kommen. Aber jede Zeit hat ihre speciellen Aufgaben, und weder bei Ranke, noch bei manchen feiner direktesten Anhänger sehlt die realistische Erfassung, die Erklärung aus wirtschaftlichen, militärischen, kirchlichen, pädagogischen Ursachen, neben den allgemeinen geisteswissenschaftlichen ganz. Aber allerdings die durch- 1119Z Hegel und Ranke. Geistig-realistische Geschichtseinteilung. 661 schlagende Betonung solcher Ursachenreihen mußte durch Gelehrte erfolgen, die im Gegensatze zur Jdeenlehre und zur Jdentitätsphilosophie standen oder nach und nach zu ihr kamen, von entgegengesetzten Ausgangspunkten aus ihre Systeme entwarfen. e. Die empirisch nach Ursachen fragenden Geschichtstheorien konnten teils die individual- und massenpsychologischen Elemente alles Geisteslebens, teils die direkten Ergebnisse des^ geistigen Lebens, Staat, Verfassung, Recht, Eigentum, sociale Klassenbildung und Ähnliches in den Mittelpunkt ihrer Systeme stellen oder beides mit einander verbinden. Schon das Altertum hatte Ansätze zu beidem. Plato teilt die Gesellschaften nach dem Seelenzustand der Regierenden ein, ohne daraus eine historische Entwickelung abzuleiten. Aristoteles fügt seiner Einteilung der griechischen Stadtstaaten nach der Zahl der Regierenden (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) einen zweiten Entwickelungsgrund nach dem sittlichen Wert derselben bei und kommt so zur normalen und anormalen Ein-, Viel- und Volksherrschaft. Die von ihm beobachtete historische Folge der Aristokratie auf die Monarchie, der Demokratie auf die Aristokratie hat die politischen Entwickelungstheorien bis in die Gegenwart beherrscht. ä. Mit St. Simon und Auguste Comte beginnen die neueren halbphilosophisch-socialistischen, halb rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Geschichtskonstrukt onen. St. Simon sucht den Kern des Problems nicht in der Entwickelung der politischen Verfassungen, sondern in der Geschichte der wirtschaftlichen Formen (Eigentumsformen, Klassenentwickelung u. s. w.) einerseits, in der Geschichte der Ideen andererseits: jedes gesellschaftliche System ist auf ein philosophisches gegründet. Die europäische Geschichte der letzten 10—12 Jahrhunderte zerfällt für ihn in eine feudal-militärische Epoche, in eine Epoche der Juristcnherrschaft und in die künftige industrielle, von der Wissenschaft beherrschte Epoche. Eine Zeit, die einheitlich von großen Gedanken beherrscht ist, nennt er organisch; kritische Zeiten sind die, in welchen neue Gedanken auf neue Formen der Gesellschaft hin arbeiten. Die ganze Geschichtseinteilung ist eine ähnliche, wie die Comtes, der durchaus empirisch die herrschenden geistigen Zustände zum Mittelpunkt der großen Epochen macht und so im Anschluß an Turgot die Epochen der herrschenden Theologie, der herrschenden Metaphysik und des Positivismus (der empirisch-Positiven Wissenschaft) unterscheidet. Die Geschichte der Gesellschaft ist nach ihm beherrscht von der Geschichte des menschlichen Geistes. Jeder bestehende Gesellschastszustand entsteht aus geistigen Strömungen, die sich zu Sitten und Institutionen verdichten, die in jeder Zeit und in jedem Volke auf eine Übereinstimmung aller gesellschaftlichen Einrichtungen hinwirken. Indem Comte so die geistige Gemeinschaft als die centrale Ursache alles gesellschaftlich-geschichtlichen Lebens hinstellt und daraus die Epochen des Staats- und Wirtschaftslebens ableitet, hat er bei allen einzelnen Irrtümern in seiner historischen Darstellung, bei aller Anfechtbarkeit seiner Methode und seiner praktischen Ideale doch einen großen Fortschritt vollzogen; er hat die Sociologie als sociale Centralwissenschaft und (neben den Deutschen) eine eigentliche Philosophie der Geschichte begründet. Konventionalismus Individualismus Geldwirtschaft mit gemeinschaftlicher Bewältigung des Handels Subjektivismus Geldwirtschaft mit individualistischer Basis. Säk. 10—13 Säk. 13—16 Säk. 15-18 Säk. 19. Naturalwirt- Naturalwirtschaft mit schaft mit indi- kollektivisti- vidualistischem schein Vorgehen Vorgehen Auch Freunde und Anhänger Lamprechts haben in den Schlagworten, mit denen er geistig die Epochen charakterisiert, nicht die letzten Ursachen aller historisch-gesellschaftlichen Erscheinungen finden wollen; sie erklären jedenfalls Recht, Verfassung, Klassenverhältnisse, Betriebssormen der einzelnen Epochen nicht; es sind Benennungen, die überwiegend dem Kunst- und Gemütsleben abgelauscht sind. Und Lamprecht hat sie in seiner neuesten deutschen Wirtschastsperiodisierung auch nicht mehr zum Ausgangspunkt gewählt; er hat hier die psychologische Distanz zwischen Bedürfnis und Befriedigung, ihr Wachstum und ihre Projektion in die Welt der Betriebsformen hinein in den Mittelpunkt gestellt: Urzeit und Stammcszeit, älteres und späteres Mittelalter, neue und neueste Zeit werden ihm zu Doppelpaaren von Zeitaltern, in welchen subjektiv Bedürfnis und Genuß auseinander treten, durch die Mittelglieder von Überlegung, Gedächtnis, Wertvorstellung getrennt und verbunden werden, wahrend ebenso in der Welt der realen wirtschaftlichen Prozesse Produktion und Konsumtion durch Arbeitsteilung und Verkehr geschieden und wieder vereinigt werden. In dem ersten Paar jener Zeitalter herrscht nach Lamprecht der Konsument, in dem zweiten der Produzent, in dem dritten der Händler und Unternehmer; in der neuesten Zeit geht die sreie Unternehmung in die durch Kartelle und andere Einrichtungen gebundenere über, wodurch Ruhe und Gleichmaß wieder in die Kämpfe und die Überspannung der Gegenwart komme. — Lamprecht gg4 Viertes Buch. Die Entwickelung des voltswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1122 zeigt hier wie stets, daß er glänzend und geistreich schildern, auch alte, von anderen vorgetragene Wahrheiten in neuer Formulierung vortragen, in neue Beleuchtung rücken kann, daß er die letzten Probleme groß und tief anzufassen versteht. Aber er zeigt auch, daß er die Fülle seiner Gesichte nicht recht ausreifen läßt. Wenn er alle paar Jahre eine neue Formel der weltgeschichtlichen Entwickelung giebt, so kann er damit gewiß immer neu anregen, aber er diskreditiert selbst feine älteren Theorien. Breysig geht im Anschluß an Gedanken, wie sie schon Droyfen, Nitzsch, dann Eduard Meyer und andere ausgesprochen, von der Vergleichung der Geschichte der griechischen, römischen und germanischen Völker aus; er findet bei ihnen eine im ganzen übereinstimmende Entwickelung! Urzeit, Altertum, frühes und spätes Mittelalter, neue und neueste Zeit dieser Völker verläuft für ihn in ziemlich analoger Abwandlung politischer und wirtschaftlicher Institutionen; und dazu gesellt sich ihm eine entsprechende Entwickelung des Glaubens, der Kunst, der Wissenschaft und der Litteratur. Und zu diesen parallelen Epochen der Völkergeschichte, sowie zu den in derselben Epoche neben einander vorkommenden Erscheinungen des politischen, wirtschaftlichen, kirchlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen Lebens sucht er nun die einheitlichen psychologischen Ursachen und findet sie in dem geistigen Gegensatz, welcher jede Menschenseele erfüllt und sich ausdrückt in den Formeln: ich und die Welt, ich und die anderen, ich und die Natur, ich und Gott. Daraus läßt er die zwei neben und gegen einander wirkenden Seelenkräfte, den Persön- lichkeits- und Gemcinschaftsdrang, den Herrschafts- und den Hingcbungstrieb hervorgehen, die in allen möglichen Nuancen und Verbindungen vorkommen, wobei der eine immer zugleich Spuren des anderen mitenthält. Aus diesen Elementen hofft er die Seele, den Charakter, die Atmosphäre jedes Volkes und jeder Zeit erklären, alle Seiten ihres Handelns wie ihres Schauens, ihres Willens wie ihrer Phantasie, zuletzt ihrer Gefühle ableiten, die Institutionen als notwendige, in gleichmäßiger Abfolge kommende und gehende begreifen zu können. Zunächst freilich ist Breysigs Augenmerk ganz überwiegend darauf gerichtet, das Übereinstimmende in den politischen und wirtschaftlichen, kirchlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Entwickelungsreihen des Altertums und der neuen Zeit unter Zurückstellung des Abweichenden zur Darstellung zu bringen. Er ist nicht Kollektivist wie Lamprecht, er erhebt mit Nietzsche die großen Männer als die Leuchten und Ecksteine der Zeiten. Er räumt Wohl der Versassuugs- und Wirtschaftsgeschichte eine Art kausalen Vorranges vor der geistigen Geschichte ein; der handelnde Mensch bestimmt in erster Linie nach ihm die Geschichte; aber er ist doch ein entschiedener Gegner des ökonomischen Materialismus von Marx. Seine Geschichtsparallelen gehören zum Lehrreichsten, was neuerdings auf dem Gebiete vergleichender Staatengeschichte geschaffen wurde, und seine Antithese von Per- sönlichkeits- und Gemeinschaftsdrang trifft sicherlich den Centralpunkt menschlichen Seelenlebens. Individuum und Gemeinschaft sind in ähnlicher Weife auch früher oft als die zwei Pole alles Seelen- und Gesellschaftslebens bezeichnet worden. Sie bilden aber erst dann eine tragfähige Unterlage der Geschichtserklärung, wenn sie als Elemente einer wissenschaftlichen Psychologie überhaupt und einer psychologischen Geschichte nachgewiesen werden. Daran scheint es mir bis jetzt bei Breysig zu fehlen. Ii. Zuletzt sei die Geschichtstheorie eines bedeutenden russischen Socialisten erwähnt, des Peter Lawrow. Der Fortschritt der Menschheit besteht für ihn in der physischen, intellektuellen und moralischen Entwickelung des Individuums, die in letzter Linie eine psychologische ist; sie wird herbeigeführt durch kritisches Denken, durch das Bewußtfein der Individuen in Bezug auf den Fortschritt, durch den aufopfernden Kampf der voran- geschrittensten Individuen für Wahrheit und Gerechtigkeit, der die höheren Formen der Gesellschaft erzeugt, die höheren Formen der sittlichen Solidarität herbeiführt. Sein letztes Ziel ist socialistisch: die geistigen Führer müssen sich mit den arbeitenden und leidenden Massen verbinden, um eine dauernde höhere Kultur zu schaffen; nur indem die Volksmasse sich an der höheren Civilisation beteiligt, kann diese selbst sichergestellt werden. Aber Lawrow giebt zu, daß die Mehrheit zuerst eine glückliche Minderheit auf die Schultern nehmen mußte, um voran zu kommen. Er giebt zu, daß alle älteren 1123) Geschichtstheorie von Breysig und Lawrow. 005 kleinen Staaten gegenüber Nachbarn und Feinden zu schwach waren, deshalb sich vergrößern mußten, daß dies nur durch eine starke Staatsgewalt mit hartem Zwangscharakter möglich war. Mit dieser Vergrößerung und diesem Zwangscharakter, sowie mit der Herrschaft von kleinen Minoritäten entstanden nun stets die inneren Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, entwickelte sich die Klassenherrschaft. Die sittliche Solidarität primitiver Art verschwand; die so mißbildeten Staaten mußten durch innere oder äußere Stürme zu Grunde gehen. Immer neue Versuche der Staatsbildung und Gesellschaftseinrichtung mußten kommen, wobei nach und nach die bloße Überlieferung und Sitte, die bloßen Machtinteressen zurücktreten gegenüber der moralischen Macht der Wahrheit und Gerechtigkeit, wobei das Monopol der herrschenden Klasse auf politische Gewalt, Reichtum und Gedankenarbeit gemildert, zuletzt gebrochen wird; dabei schieben sich zunächst gesellschaftliche Zwischenschichten zwischen die Herrschenden und die leidende Masse ein, höhere politische Formen, verbesserte Ideale, Kunstformen, Religionen, wissenschaftliche Systeme entstehen. Zuletzt wird der Egoismus so ausgeklärt, daß er den höchsten Genuß in der Pflichterfüllung, im socialen Fortschritt findet; alle Menschen werden zur Arbeit verpflichtet, das Private Eigentum wird abgeschafft. Die socialistische Gesellschaft ist das Resultat einer ökonomischen ebenso wie einer politisch-moralischen und intellektuellen Evolution. Der höher ausgebildete Mensch nimmt in seiner allgemeinen Weltanschauung den ganzen Prozeß der Geschichte in sich auf, und damit entsteht in ihm ein Maßstab des Fortschrittes, eine Kraft des socialen Ideals, so daß die volle Solidarität möglich, eine vollendete Wissenschaft, Philosophie, Kunst, eine Beseitigung aller falschen Ideale und Institutionen möglich wird; es bildet sich eine Gesellschaft gleicher, durch übereinstimmende Interessen und Überzeugungen verbundener und unter gleichen Kulturbedinguugen lebender Personen, die möglichst alle trennenden und feindlichen Affekte, den Kampf ums Dasein untereinander in allen seinen Gestalten beseitigt haben. Der Nüchterne wird diese Hoffnung als eine Utopie betrachten. Aber der Ge- schichtskundige wird dieses Bild des fortschreitenden Sieges der Gerechtigkeit und Wahrheit nicht ohne Teilnahme und Hochachtung in sich ausnehmen. Er wird in ihm mehr historische Wahrheit finden als in Marx' Klassenkampf- und Geschichtskonstruktion, die übrigens Lawrow nicht als ihm widersprechend, sondern als äußerliche Teilerscheinung des Von ihm geschilderten großen geistigen Prozesses betrachtet. Läßt man die socialistischen Spitzen weg, so ist Lawrows Theorie in ihren Grundzügen nicht gar so wesentlich entfernt von Lessings Erziehung des Menschengeschlechts, von Hegels Sieg des objektiven Geistes, von Rankes Jdcenlehre, — Wir verlassen diesen flüchtigen Überblick über die Periodisierungstheorien und genetischen Erklärungsversuche der ganzen Menschheitsgeschichte mit der Empfindung, daß die Wissenschaft auf ihrer heutigen Stufe nicht wieder davon lassen kann, solche Versuche zu machen, daß es sich aber bis jetzt doch mehr um wissenfchaftliche Versuche, teilweise mehr um teleologische Deutungsversuche, als um sür immer gesicherte Wahrheiten handelt. Mögen Empiriker und Specialisten sie deshalb scheel ansehen, eine Annäherung an die Wahrheit enthalten sie doch. Und sie sind nicht so grundverschieden, wie sie erscheinen. Teilweise benennen sie gleich Gedankengänge mit verschiedenen Namen; teilweise unterscheiden sie sich nur dadurch, daß die eine Gruppe das Innere, die andere das Äußere zusammenhängender, ja identischer Erscheinungen zum Principe der Erklärung macht; der eine faßt die psychische Seite oder den Geist der Institution, der andere die Institutionen von ihrer wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und klassengeschichtlichen Seite. Alle möchten einheitliche Formeln finden, monistisch und nicht dualistisch die Dinge erklären; sie übersehen nur, daß dieses höchste Ziel heute Wohl noch nicht erreichbar ist. Wir wollten in unserem Grundriß uns nicht so hoher Dinge unterfangen. Der ganze Schwerpunkt seiner Darstellung liegt in dem Streben, zunächst die einzelnen wichtigen Entwickelungsreihen des volkswirtschaftlichen Lebens psychologisch, rechts- und wirtschaftsgeschichtlich zu erklären, sie socialpolitisch zu würdigen, ihre künftige Entwickelungstendenz nachzuweisen. Diese einzelnen Seiten und Reihen darüber hinaus 606 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1124 wieder zu einem Ganzen zu vereinigen, haben wir allerdings auch einen bescheidenen Versuch gemacht; ihn hier nochmals aufzunehmen, ist die Ausgabe des folgenden Paragraphen. 275. Die historische Stusensolge der wirtschaftlichen Verfassungsformen. Der Grundgedanke unserer Volkswirtschaftslehre ist der, daß das Wirtschaftsleben der Menschheit sich vollzieht in einer Summe von politisch-gesellschaftlichen Körpern, die teils neben-, teils nacheinander als Einheiten sich unserem Blicke darstellen. Jeder dieser Körper erhält für unsere Vorstellung seine Einheit Wohl auch durch Gebiet und Grenzen, durch die jeweilige Technik und Ähnliches, aber doch in erster Linie durch die Bluts- und geistige Einheit, durch die Vergesellschaftung der Beteiligten, als deren sichtbare Symptome Rasse, Sitte, Recht, Moral und Religion, dann und hauptsächlich politische und volkswirtschaftliche Institutionen erscheinen. Um den Entwickelungsgang des volkswirtschaftlichen Lebens und seine Formen im ganzen zu erklären, hatten wir uns also eine Vorstellung davon zu machen, wie das menschliche Gesellschastsleben sich überhaupt von Horde zum Stamm, dann zu Stammesbündnissen und Eroberungsreichen, weiterhin von Stadt und Klein- zum Mitteloder Tcrritorialstaat, von diesem zum neueren Nationalstaat, endlich zu den modernen Riesenreichen und der Weltwirtschaft entwickelte; und wir hatten weiter uns klar zu werden, wie diese verschieden großen und verschieden organisierten Körper sich nach außen teils seindlich kämpfend teils friedlich tauschend berühren, wie sie nach innen gegliedert sind in die Individuen, Familien, Gemeinden, Körperschaften, Unternehmungen, Regierungen, wie diese Organe die wirtschaftlichen Funktionen unter sich teilen, ferner wie innerhalb der Staaten die Individuen und deren Gruppen und Klassen sich untereinander bekämpfen und mit der Regierung ringen oder friedlich miteinander Verkehren und zusammen wirken. Zu dem über diese Punkte in unserem ganzen Grundriß (hauptsächlich Z§ 3 und 5, 87 ff., 101—147, 245—252) Gesagten fügen wir teils ergänzend, teils resümierend hier noch einiges bei: Die Menschheit hat unendlich lange Zeiträume, in kleine Horden und Stämme gegliedert, ohne feste Verknüpfung mit dem Boden, wandernd gelebt. Die innere Verbindung derselben war sehr lose; aufs leichteste fielen Horden und Stämme auseinander. Auch wo die Stämme etwas größer, bis zu 5000 und 10 000 Personen stark wurden und bereits seßhast wäre», kam es nur selten und an begünstigter Stelle, durch große Führer und glückliche Institutionen zu Stammesbündnissen von 20 000 Personen und mehr; es war damit ein ebenso großer als schwieriger Fortschritt vollzogen. Die Mehrzahl der älteren Stämme aber ist nie so weit gekommen; es giebt viele, die seit Jahrtausenden es nicht über Körper von 1000 Personen und Dorffürstentümer hinausgebracht haben. Offenbar weil ihnen der nötige wirtschaftliche Fortschritt, die sociale Zucht und Unterordnung, die kriegerischen und politischen Institutionen, die für die Bündnisse, die Verschmelzung nötig waren, nicht gelangen; an Zahl zunehmend, teilten sie sich immer wieder oder beschränkten absichtlich ihre Geburten. , Eher gelang aus günstigem Boden einzelnen höher stehenden Stämmen und Rassen, zumal den Hirtenvölkern die starke kriegerische Organisation, welche zur Unterweisung anderer Stämme führte. So bildeten sich die ersten größeren Gemeinwesen und Staaten; meist freilich auch so, daß der innere geistige und wirtschaftliche Zusammenhang zunächst ein loser blieb; die Zusammenfassung der Eroberungsstaaten beruhte nur auf Gewalt, daher drohte die Auflösung immer wieder. Auch später, als längst einzelne größere Staaten gezeigt hatten, wie vorteilhaft für Verteidigung, Eroberung, wirtschaftlichen und anderen inneren Fortschritt die Vergrößerung sei, als längst eine starke Vergrößerungstendenz im Leben der politisch-socialen Körper vorhanden war, trat immer wieder die Thatsache ein, daß die immer erneuten Anläufe zu größeren Staatsgebilden zwar zunächst den besser organisierten Stämmen äußerlich gelangen, daß aber die Mittel des dauernden Zusammenschlusses falsch oder zu schwach warcn. Die so hergestellten Gemeinwesen unterlagen immer wieder über kurz oder lang ihren kräftigeren 1125j Die Bildung größerer Wirtschaftskörper. Die älteren Erobcrungsreiche. 607 Nachbarn, oder gingen an der UnVollkommenheit ihrer inneren Verbindung, oder auch an der Degeneration, die mit der Macht und dem größeren Reichtum leicht sich einstellt, über kurz oder lang zu Grunde. So weit unsere heutige Geschichtskenntnis reicht, werden wir behaupten können, die Entwickelung zu solchen großen socialen sund politischen Körpern sei in zwei nacheinander salzenden großen Epochen verlausen: a) bis in die graue Vorzeit zurück reicht die Bildung der naturalwirtschaftlich-kriegerischen Reiche, in denen über rein lokalem und blutsgenofsenschaftlichem, primitivem Wirtschaftsleben doch schon ein theokratisch-kriegerisch-wirtschaftlicher, despotischer Oberbau sich erhebt; b) dem klassischen Altertum und der neueren indogermanischen Geschichte gehört die andere Entwickelungsreihe an, die langsamer zu größeren Bildungen kommt, aber eine bessere innere Verbindung der Glieder und Teile herstellt, durch kompliziertere Organisationen und ihre Arbeitsteilung (geistliche und weltliche Gewalt, politische und wirtschaftliche, centrale, provinziale und lokale, allgemeine und Berufsorgane u. s. w.) sich Festigkeit giebt, die höhere sittliche, rechtliche, wirtschaftliche und sonstige Kultur erreicht. Sehen wir die ältere und die jüngere Entwickelungsreihe noch etwas näher an. 1. Tie orientalischen Staaten bis zum großpersischcn gehören zu dieser älteren Reihe; dann auch die älteren indischen und malaischen, das chinesische und das ältere japanische Reich, ferner die arabisch-muhamedanischen und die centralamerikanischen des 15. und 16. Jahrhunderts, aber auch die älteren ägyptischen, das griechisch-mykenische und das merowingisch-karolingische und ottonisch-deutsche Reich. Einzelne spätere Phasen dieser Reiche, noch mehr das alexandrinische und die Reiche der Diadochen, sowie das römische von der Zeit seiner großen Eroberungen an, stehen nicht mehr ganz in dieser Linie, sie bilden bereits den Übergang zu den modernen Großstaaten und Volkswirtschaften. Über die Größe und Menschenzahl dieser alten Reiche wissen wir nicht viel, aber doch einiges. Ägypten hatte nur 27 000 izkra anbaufähiges Land, soll aber im ganzen bis 400 000 umsaßt haben. Seine Bevölkerung wird in verschiedenen Zeiten auf 3 und 7 Mill. angegeben. Das assyrisch-babylonische Reich setzt Ratzel in seiner bewohnten Fläche auf 130 000 qkra, im ganzen auf 1.5 Mill., erst das Persische auf 5 Mill. ^w; man hat geglaubt, letzterem 80 Mill. Einwohner geben zu können; es hat aber auch nur etwa 250 Jahre existiert, ist dann durch das alexandrinische mit 4,5 Mill. <^in abgelöst worden, das freilich noch rascher wieder zerfiel. Dem römischen Reiche giebt man beim Tode des Augustus 3,3 Mill. , war aber ein kaum eroberter Komplex von Tributstaaten. China hat heute 11 Mill. «zkiri mit 330 Mill. Einwohnern. Einzelne dieser Reiche hatten durch gesicherte geographische Lage und etwas höhere Entwickelung ihrer Ccntralorgane eine Existenz von Jahrhunderten und Jahrtausenden, andere nur eine solche von wenigen Generationen. Alle kamen bei jedem großen inneren Entwickelungsprozeß in Gärungen, die Zerreißung und Untergang drohten, wie heute das türkische und chinesische Reich auseinanderzufallen beginnen. Alle diefe Reiche hatten weder eine Staats- noch eine Volkswirtschaft in unserem Sinne. Alle waren mehr oder weniger theatralische Eroberungsreiche; alle waren noch mehr oder weniger auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft; die Mehrzahl der Menschen wirtschaftete überwiegend sür ihren eigenen Bedarf; der Geldverkehr fehlte ganz oder war gering. Die wirtschaftliche Verfassung blieb eine lokale, familienhafte, geschlechts- und dorfartige oder grundherrliche; so weit Städte vorhanden waren, hatten sie nicht sowohl die Arbeitsteilung, der Handel und das Gewerbe, sondern kriegerische, kirchliche, Politische Zwecke geschaffen; die Teile des Reiches hatten keine oder minimale wirtschaftliche Verbindung durch Arbeitsteilung und Verkehr- Aber über den mechanisch verbundenen Teilen stand die despotische Staatsgewalt mit ihren Priestern, Kriegern, Fronvögten und Naturalsteuererhebern. Teilweise nahm die Staatsgewalt ein allgemeines Bodeneigentum in Anspruch und verteilte periodisch die Lose; jedenfalls forderte sie Kriegs- und Frondienste, hohe Naturalabgaben, speiste, kleidete, bewaffnete aber auch in der Not oder für allgemeine Zwecke die Volksmasse, die zeitweise beliebig in andere Gegenden versetzt, wie eine Schashcrde geleitet und geschoren wurde. Sie ist rechtlos. 668 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. f1126 arm, ausgepreßt, ihr wirtschaftliches Leben geht bei niedriger Technik, geringen Bedürfnissen fast ohne Erwerbstrieb in demütiger Hantierung, Aberglauben, Unwissenheit dahin. Es ist eine Art Staatskommunismus, der Wohl einmal in den Händen einzelner weniger großer Herrscher, wie Kyros, auch den Massen, meist nur dem Hofe und einer kleinen Aristokratie, daneben freilich gewissen großen Staatszwecken zu gute kommt. Die ersten großen, äußerlich befestigten Religionssysteme, riesenhafte Tempel', Straßen-, Wasserbauten entstanden. Auch einzelne Einrichtungen sür Handel und Verkehr wurden damals geschaffen; die Anfänge der Wissenschaft, die erste höhere Kriegsversassung und Flottenbildung wurden durch die Auspressung und Mißhandlung von Millionen ermöglicht. So beruhten die ersten großen politisch-militärischen, theokratischen, staatswirtschaftlichen Bildungen auf einer kleinen emporgestiegenen Aristokratie der Regierenden und auf der gänzlichen Rechtlosigkeit der Massen; diese wurden dem Moloch der Gemeinschaft geopfert. Daher konnten auch diese Gemeinschaften nur da länger dauern, wo sie unbedroht von außen, in Sitten und Herkommen streng fixiert waren, damit aber auch verknöcherten, jeden Fortschritt ausschlössen. Mit der Zeit mußten alle diese naturalwirtschaftlich-despotischen Reiche sich auslösen, zerfallen und vergehen. 2. Die zweite große weltgeschichtliche Entwickelungsreihe, zu der die griechischrömische Kultur sich als Anfang und Einleitung verhält, deren Haupterschcinung aber die romanisch-germanische Staaten- und Wirtschaftswelt seit der Völkerwanderung ausmacht, unterscheidet sich von der älteren 1. durch einen günstigeren historischen Schauplatz, 2. durch das reiche Erbe sittlicher, rechtlicher und religiöser, technisch-künstlerischer und wissenschaftlicher Kultur, das sie von der Vorzeit, die germanische hauptsächlich von Griechenland und Rom empfängt, 3. dadurch, daß ihre Träger den hochstehenden Rassen angehören. Ihre Entwickelung kam so im ganzen rascher voran und blieb doch mannigfach auch wieder auf den großen Flächen, in nördlichem Klima langsamer und deshalb gesünder als die ältere und die griechisch-römische. Die Hauptsache ist, daß die Entwickelung vom barbarischen Stammesleben zu Klein-, Mittel- und Großstaaten besser gelingt, daß trotz aller Ansätze zu barbarischen Weltherrschaftsreichen viel mehr und viel länger sich eine Staatengesellschaft erhält, welche sich in der Form der befruchtenden Wechselwirkung und Koexistenz kleinerer und größerer Geineinwesen darstellt. Die Kirche als christliche Oberbehörde im Mittelalter, das Völkerrecht seit den letzten Jahrhunderten halfen dieses Ziel verwirklichen. Und aus der Wechselwirkung und den Kämpfen dieser Wirtschafts- und Staatskörper heraus entwickelten sich nun die Nationen zu körperlichen wie geistig-sittlichen großen Gemeinschaften, und es gelang eine Ausbildung höherer politischer, kirchlicher, wirtschaftlicher und socialer Formen, als die Vorzeit sie gesehen. Wir nennen unter diesen Formen als die wichtigsten: die bessere Ausbildung der Geldwirtschast und der Arbeitsteilung, das höher stehende Arbeitsrecht und die gesündere Klassenbildung, die bessere Sicherung der individuellen Freiheit von Person und Eigentum, die Ver- sassungsformen mit einer Teilnahme des Volkes an Regierung und Verwaltung, die großen centralisierten Staatshaushalte neben der freien Unternehmung von einzelnen, Gesellschaften und Genossenschaften. All' Derartiges hatte früher gefehlt oder war unvollkommen gewesen. Diese ganze Entwickelnngsreihe glaubten wir nun am besten vom specifisch-wirtschaftlichen Standpunkt aus in die vier oder süns folgenden Abschnitte zu zerlegen: I. die Epoche der agrarischen Eigenwirtschaft und des Stammeslebens (wobei eine kriegerische Zusammensassung von Stämmen zu politischer Einheit nicht ausgeschlossen ist); es handelt sich für die abendländische Geschichte um die Zeit bis ins 10. und II. Jahrhundert; 2. die Epoche der Stadtwirtschast und der stadtwirtschaftlichen Gebiete, die wieder nicht ausschließt, daß eine Anzahl solcher Gebiete unter schwachen feudalen Obergewalten steht; es ist die Zeit vom 12. bis 16. Jahrhundert; 3. die Epoche der Mittel- und Territorialstaaten vom 14. bis 18. Jahrhundert; 4. die Epoche der größeren nationalen Staaten- und Volkswirtschaftsbildung vom 16. Jahrhundert beginnend, hauptsächlich erst im 18. und 19. Jahrhundert sich vollendend; 5. die Epoche der neuen Weltstaaten und der vordringenden weltwirtschaftlichen Beziehungen, die mit dem Kolonial- 1127) Die Stufen der neueren wirtschaftlichen Berfasfnngsformen. 009 erwerb der europäischen Staaten beginnt, aber erst seit 50 Jahren eine große Ausdehnung annimmt, bis jetzt aber auch nur zu einem gewissen Gleichgewicht zwischen drei mächtigen Riesenreichen (Großbritannien, Rußland, Vereinigte Staaten), zwei loser gefügten von gleichem Umfang (China, Brasilien) und, den teilweise gewachsenen (Frankreich, Deutschland) oder seit lange stabilen Großstaaten (Österreich-Ungarn, Spanien u.s.w.), sowie der übrigen mittleren und Kleinstaaten geführt hat. Wir suchten zu zeigen, daß der eigentliche Begriff und die Thatfache der Volkswirtschaft erst seit dem 17. und 18. Jahrhundert mit den modernen Nationalstaaten, ihrer inneren geistigen und wirtschaftlichen Verbindung und mit ihren Wirtschaftskämpfen untereinander entstanden sei. Diese unsere zuerst 1884 näher begründete Einteilung, und der damit behauptete Stufengang ist dann von Bücher neun Jahre später in etwas abweichender, aber doch ähnlicher Weise als Resultat seiner selbständigen Studien wiederholt worden. Auch Sombart ist trotz aller Kritik an seinen Vorgängern doch zu einer analogen Einteilung gekommen. In einem großen Teil der volkswirtschaftlichen und historischen Litteratur des In- und Auslandes, ja sogar bei heftigen wifsenschaftlichen Gegnern von mir, ist heute der mit dieser Einteilung geschaffene Sprachgebrauch weit verbreitet. Über die Abweichungen Büchers und Sombarts seien nur zwei Worte eingeschoben. Bücher geht von der Arbeitsteilung und dem Verkehr, dem Gegensatz der Eigen- zur Verkehrswirtschaft, der Weglänge des produzierten Gutes von der Produktions- zur Konsumstelle aus, ich von den wichtigsten wirtschaftlichen Organen; er rückt die Form der wirtschaftlichen Beziehungen, die Entstehung der heutigen Wirtschaftskategorien in den Mittelpunkt, prüft, wann und wie sie entsprechend der wirtschaftlichen, weiteren Ausbildung entstanden. Was er sagt, ist mehr nur willkommene Ergänzung und Ausführung meiner Theorien, als eine Erfetzung derselben. Sombart, in seiner Neigung, alle älteren Worte und Begriffe zu verwerfen, ein Heer von neuen zu bilden, belehrt uns erst darüber, was er unter Wirtschaftseinheit, Betriebsform, Wirtschaftsform, Wirtschaftsprincip, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem, Wirtschaftsstuse verstehe; er sagt uns dann, daß er eine Legion von Wirtschaftsordnungen, zehn Wirtschaftssysteme, acht Betriebsformen, drei Wirtschaftsstufen und zwei Wirtschaftsprincipien (Bedarfs- deckungs- und Erwerbswirtschast) annehme. Neben all' den neugeprägten Begriffen braucht er aber auch die bisherigen, wie z. B. Familienwirtschast und Stadtwirtschaft. Seine drei Stufen, Jndividual-, Übergangs- und Gesellschaftswirtschaften haben doch in ihrer letzten Bedeutung die gleiche« Einrichtungen und Zustände im Auge, wie die Einteilung Haus-, Stadt-, Volkswirtschaft. Und am Ende versichert er uns, eine wissenschaftlich brauchbare Systematik der wirtschaftlichen Organisation müsse sich aus eine bestimmte empirische Geschichtsepoche (europäisches Mittelalter und neuere Zeit) beschränken, und die typischen Betriebsformen dieser Epoche findet er im Handwerk (das sür ihn den älteren Bauern- und Handelsbetrieb mit umsaßt) und in der kapitalistischen Unternehmung. Diesen selben empirischen Zeitaltern ist eben meine und Büchers Einteilung im wesentlichen entnommen. 3. Wir wiederholen hier nun nicht, was wir in unserem ganzen Grundriß da und dort über die genannten Wirtschaftsepochen gesagt haben. Wir suchen sie nur noch etwas näher zu erläutern. Die Einteilung geht vom Wesen der wirtschaftlichen Vergesellschaftung aus. Das schließt zweierlei in sich. ». Wir sehen, daß die wirtschaftlich zusammenwirkenden Körper nach bewohnter Fläche und Menschen zahl successiv größer werden. Wir werden als typische Zahlcnbilder der sich folgenden Stufenreihen etwa folgende hinstellen können: erst Stämme von 100V- 25 000 Menschenfeelen über einige Hundert oder auch tausend Geviertkilometer hin gesiedelt; dann Stadtgebiete bis zu 10 000 ja 200 000 Seelen, dichter aus engerem Raum gesiedelt; weiterhin Mittel- und Territorialstaaten mit 1—2 Mill. Seelen auf Gebieten von 5000—150 000 cikin; endlich Staaten und Volkswirtschaften von 2—50 und mehr Mill. Menschen aus Flächen von 0,2—0,5 und mehr Mill. akm; zuletzt, seit neuerer Zeit, Weltreiche Von 2-23 Mill. mit 80, 100, ja bis 400 Mill. Seelen. Wo in älterer Zeit solch' größere Staaten entstanden, waren sie ohne oder fast ohne freien inneren wirtschaftlichen Zusammenhang: jetzt ist 679 Viertes Buch. , Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1128 dieser wachsende innere Kitt das Wesentliche dieser Gebilde. Die Vergrößerung der wirtschaftlichen Körper besteht zugleich in innerer Verdichtung wie in äußerer An- gliederung von Ländern und Menschen durch Bündnisse, Eroberung und Verschmelzung. Die Vergrößerung erfolgt, jetzt wie früher, teils natürlich, noch vielmehr aber absichtlich, weil die kleinen Gebilde mit ihrer unvollkommenen Spitze zu schwach nach außen und unfähig zu großen inneren, vor allem auch zu großen wirtschaftlichen Fortschritten sind. Die älteren Stufen, die Stammes-, die Stadt-, die Territorialwirtschaft, bleiben, je aus einem gewissen Punkte der Entwickelung angekommen, still stehen, machen weder geistig noch wirtschaftlich weitere große Fortschritte, reiben sich innerlich durch Klassenkämpfe aus, können ihren Bevölkerungsüberschuß nicht mehr unterbringen. Nach außen zeigt jede dieser Verfassungsformen Zeiten des Friedens und dann wieder des Kampfes. Vor allem der Übergang zu größeren Körpern hat in der Regel mit der verbesserten Kriegsverfassung zu Reibungen und Rivalitätskämpfen führen müssen; sie dauerten, bis allgemeiner die neuen größeren, auf breiteren geographischen Grundlagen ruhenden Gemeinwesen gebildet waren. Daher Epochen mit zahlreichen Stammes-, Stadt-, Territorial- und Staatskriegen, denen dann wieder befriedetere Zeiten mit wachsendem geistigen und Warenverkehr solgen. Aller Fortschritt der Menschheit beruht auf der Rivalität, der Wechselwirkung, den Kämpfen, dem friedlichen Verkehr und der Nachahmung der Staaten und Wirtschaftskörper untereinander. d. Innerhalb der so geschilderten wirtschaftlichen, successiv sich vergrößernden Körper vollzieht sich nun die wirtschaftliche Vergesellschaftung immer in der Doppelform von centralen und peripherischen Wirtschaftsorganen. Alle diese Organe entstehen ursprünglich in Anknüpfung an die schon länger bestehende Vergesellschaftung und Organbildung, wie sie durch Bluts- und Geschlechtszusammenhang, gemeinsame Siedlung, Kriegsund Friedensverfassung sich gebildet hat: Muttersippen, Geschlechter, Stammesorgane entwickeln sich seit ältester Zeit, so lange die wirtschaftliche Fürsorge fast noch eine ganz individuelle ist. Aber sie übernehmen nun successiv einzelne und immer mehr wirtschaftliche Funktionen: es entsteht die Haus- und Familienwirtschaft einerseits, die Mark-, Dorf- und Stammeswirtschast, die agrarische Feudalverfassung andererseits. In der stadt- wirtschastlichen Epoche stehen neben der fürstlichen und bischöflichen Fronhofswirtschaft und der städtischen Ratswirtschaft: a) die Grundherrschaften und die Dorfwirtschaften der Umgebung, i>) die Einzelwirtschaft der Händler und Handwerker, der Hufner und Köter in Stadt und Land. Im Territorium sehen wir einen großen fürstlichen und einen centralständischen Haushalt neben denen der Städte, Grundherren, Dörfer und allen Einzelwirtschaften in ihnen. In der Volkswirtschaft endlich entstehen die modernen öffentlichen Finanzwirtschaften von Staat, Provinz, Gemeinde; es kommen zu den bisherigen privaten Haushalten alle neueren Erwerbswirtschaften und Unternehmungen, zuletzt die Aktiengesellschaften, Kartelle und Trusts. Und stets ist die Art des Zusammen- und Gegeneinanderwirkens der centralen und der peripherischen Wirtschaftsorgane, die Arbeitsteilung zwischen diesen zwei Sphären das für die jeweilige Verfassung des Wirtschaftslebens Entscheidende. Nirgends werden mehr, wie in den älteren Despotien, die unteren Wirtschaftsorgane nur ausgepreßt, sondern sie stehen aus festem Rechtsboden, haben im Absatz und Marktverkehr eine gesicherte freie Selbstbetätigung. Ein freies System der Arbeitsteilung ist durch die Geldwirtschaft möglich geworden. Innerhalb und neben den wachsenden Privat- und den öffentlichen Wirtschaften erhält sich die Hauswirtschaft, die Dorfwirtschaft, die Stadtwirtschaft, wenn auch umgebildet und mit anderen Funktionen als früher. 4. Nur noch mit wenigen Worten kann es sich darum handeln, den Fortschritt von der alten Eigen- und Bedarssdeckungswirtschaft zur neueren Erwerbswirtschaft, von der Natural- zur Geldwirtschaft, von dem erst lokalen Kundenverkehr zum heutigen inter- lokalcn und weltwirtschaftlichen Warenverkehr, von den alten kleinen zu den heutigen großen Betrieben, von den alten einfachen zu den heutigen komplizierten Gemeinwirtschaftsformen und all' die weiteren Fortschritte zu schildern, die in dieser Stufenfolge enthalten sind. a) Auf der ersten der genannten Wirtschaftsstufen hat der viehzüchtende Ackersmann 1129) Haus-, Stadt-, Tcrritorialwirtschaft. 671 eine Hauswirtschaft, die in der Hauptsache nur sür den eigenen Bedarf, nicht für den Markt Produziert; aber er steht in genossenschaftlicher Abhängigkeit von der Dorfwirt- schaft und kommt nach und nach in grundherrliche von dem Feudalherrn, dem er zinst und front. Auch die Fürsten, die Bischöfe, die Ritter haben vergrößerte ähnliche Hausund Ackerwirtschaften, die zunächst auf Eigenwirtschast beruhen, aber durch Abgaben und Dienste ergänzt werden. Der Bauer hat kaum je, auch der Grundherr nur vereinzelt große Überschüsse. Die Kapitalbildung ist gering, wie der wirtschaftliche Fortschritt. Alles wirtschaftliche Leben ist stets von Fehden, Mißwachs, Viehsterben bedroht. Dauernde politische und kirchliche Gewalten, kriegerische Organisationen zu bilden ist nur möglich durch das Obereigentum an großem Grundbesitz. Aber der Bauer ist doch vielfach gegen den Druck der Herren durch seine genossenschaftliche Verfassung geschützt. Immer entstehen aus dem Spannungsverhältnis zwischen Bauern und Grundaristokratie sociale Kämpfe, die Bauernkriege. Bis zur Gegenwart ist die große agrarischsociale Frage, ob und wo und wie der Bauer sich erhalte, ob und wie Großgrundbesitz und Pachtwesen nebst besitzlosen Landarbeitern entstehe. b) Auf dem städtischen Markt, auf dem Adel und Bauern die Überschüsse ihrer verbesserten Ackerwirtschaft, städtische Händler und Handwerker ihre Waren, ihre Arbeit und ihre Produkte verkaufen, entsteht der erste erhebliche freie Verkehr in Form lokalen Güterumlaufes; dabei bleibt der Städter und der Landmann lange doch überwiegend auf seine Eigenwirtschaft angewiesen; nur für wenige Luxuswaren entsteht ein Fernhandel; Produzent und Konsument bleiben sich als Kunden nahe, meist persönlich bekannt. Nur langsam bildet sich der Unternehmungsgeist, der Erwerbstrieb, der Kapitalbesitz und seine Geldrente im Kreise der Patricier, Kaufleute, größeren Meister aus. Aus derselben Fläche leben jetzt mehr Menschen als srüher, die Arbeitsteilung ist größer, der Klassengegensatz wächst, centrale Wirtschaftsorganisationen in der Hand der Fürsten, Bischöfe, Stadträte, die über dem älteren ländlichen Fronhof stehen, bilden sich. Die Stadträte der größeren Städte schaffen mit ihren Speichern, Ratskellern, Bauten, Banken, Steuern, Kriegsvorräten einen weitausgreifenden großen Haushalt, der alle Bürger berührt; sie schaffen mit ihrer Handels-, Markt«, Zunftpolitik eine neue Abhängigkeit der Stadtbürger und Landbewohner von der Stadtgewalt. Jnteressenkonflikte und sociale Kämpfe, Zunftrevolution und patricische Reaktionen, Handelskämpfe zwischen Nachbarstädten, Marktkämpfe zwischen Stadt und Land bedrohen den ruhigen Gang des Wirtschaftsprozesses; im ganzen aber bewegt sich Angebot und Nachfrage auf engem Raum, in gleichmäßigem Geleise, bis die starke interlokale Arbeitsteilung beginnt. Die daran teilnehmenden Städte wachsen weiter, die anderen stagnieren und gehen zurück; kurzsichtiger Stadtegoismus, anarchische Krähwinkelkämpfe, bornierte Patricierherrschaft, verrottetes Zunftleben herrscht leicht, bis die Stadt einem größeren staatlichen Körper eingefügt wird. <-) In den Mittel- und Territorialstaatcn deS 15.—18. Jahrhunderts erhielt sich vielfach die alte Haus- und Eigenwirtschaft, die alte Dorfwirtschaft, die alte Feudal- und grundherrliche Verfassung, sowie die Stadtwirtschaft. Aber wie wir (Z 106 S. 300 u. § 257) sahen, tritt doch über all' die lokalen und Klassengegensätze eine stärkere Gewalt, ein mächtiger bereits geldwirtschaftlicher Haushalt der erstarkten Fürsten, teilweise auch ein solcher der Stände; die fürstliche Verwaltung ahmt die stadtwirtschastliche auf breiterer Grundlage nach, bereitet die merkantilistisch-staatliche vor; Arbeitsteilung, Geldwirtschaft, Kapitalbildung nehmen zu; neue Betriebsformen, Hausindustrie, fiskalisches Berg-, Hütten- und Salinenwesen, großindustrielle fürstliche Musterbetriebe entstehen; die Bauern werden teilweise schon von der Staatsgewalt geschützt. Und gerade, daß diese Umbildungen und Neuerungen in mittleren, nicht gleich in übergroßen Gebieten geschehen, ermöglicht die gesunde Überführung der alten Eigen- in die beginnende neue Erwerbswirtschaft. Soweit die Regierungen zu schwach sind, die alten Institutionen zu zähe sich erhalten, die Stände in Stadt und Land durch ihre Herrschast den Fortschritt henimen, wird der Absolutismus, die nationale Staatenbildung, der Merkantilismus als Mauerbrecher einer neuen Zeit nötig. ä) Die moderne Volkswirtschaft entsteht Vom 15.—19. Jahrhundert in einer Zeit «^72 Viertes Buch, Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1139 mehrhundertjähriger Handels- und Kolonialkriege. Nach innen bildet sich die königliche Gewalt in centralistischer Weise unter Zurückdrängen der ständischen Verfassung, unter Einschränkung der lokalen Gewalten, der Städte, der Grund- und Gutsherrschaften, der Kirche, der Korporationen aus. Große centrale staatliche Haushalte, Geldsteuern, Staats- schulden, Heer, Flotte, Beamtentum, große staatliche Domänen-, Forst-,Bergwerks-, Salinenbetriebe bilden die Signatur der mcrkantilistischen Zeit. Die Klassenkämpfe, die Händel zwischen Stadt und Land, zwischen einzelnen Städten und einzelnen Provinzen treten zurück oder ruhen, weil die starke Staatsgewalt schiedsrichterlich Frieden stiftet. Es ist zugleich die Zeit, in welcher die geistige und die wirtschaftliche Einheit ganzer Nationen sich vollendet. Der Buchdruck, die Presse, die Schule, die religiös-kirchliche, wie die weltliche Bildungspropaganda schaffen geistig-nationale Einheiten und eine öffentliche Meinung, wie sie früher nicht bestanden. Die Verkehrsmittel, die Gewerbe-- und Niederlassungsfreiheit, die freie Konkurrenz fördern dann im 19. Jahrhundert auf dem freien inneren Markt eine Arbeitsteilung, eine Marktproduktion, wie nie früher; die alte Haus- und Eigen- wirtschast tritt zurück, die Familienwirtschast giebt mehr und mehr die eigentliche Güterproduktion auf, beschränkt sich auf die Konsumtion; die altvaterischen, an die Familie angelehnten Kleinbetriebe mit lokalem Absatz werden in steigendem Maße durch kaufmännisch geleitete, auf moderne Technik gestützte größere moderne Unternehmungen verdrängt. Der neue private Großbetrieb drückt der modernen Volkswirtschaft zunächst seinen Stempel aus: die Gesichtspunkte technisch vollendeter billiger Produktion und gewinnbringenden Absatzes gelangen zum erstenmal voll zur Herrschaft, aber die neue Betriebsform treibt auch den wirtschaftlichen Egoismus der Unternehmer, die Ausbeutung der Arbeiter, die Klassenherrschaft der Bourgeoisie da auf die Spitze, wo die Gegengewichte schien. Unter dem Mantel der wirtschaftlichen Freiheit will eine kleine Geschäftsaristokratie Staat und Volkswirtschaft von sich abhängig machen. Solche Ziele hatte der Merkantilismus noch durch seine bevormundende Staatsgewalt gehemmt. In der zweiten Phase der modernen Volkswirtschaft (1789 —1860), deren Ideal der schwache Staat und die starke Gesellschaft, der manchesterliche Liberalismus ist, vollendet sich dieser Sieg der freien privaten Unternehmung; aber das nun von 1860—1900 zunehmende Gesellschafts-, Aktien-, Trustwesen zeigt schon durch seine korporativen Formen eine Umbildung und entgegengesetzte Richtung. Außerdem erzeugen die Arbeiterorganisationen, das Genossenschaftswesen, die socialen Kämpse, der Arbeiterschutz eine Gegcnbewegung gegen die Allgewalt der Unternehmer, ihre Härte, ihren Gewinn. Hier walten die Ideen brüderlicher Solidarität, gerechter Güterverteilung, socialer Hülfe und Emporhebung der Schwachen vor. Die seit 1370 wieder zunehmende wirtschaftliche Tätigkeit von Staat und Gemeinde, die Eisenbahnverstaatlichung, die staatliche Leitung der Centralnotenbanken, die staatliche Ordnung des Arbeiterversicherungswesens, die ganzen socialen Reformbestrebungen sind gewissermaßen der andere Flügel der Gegenbewegung gegen die Schattenseiten der rein großindustriellen Entwickelung. Wir haben im letzten Paragraphen des ersten Bandes (§ 147) gesehen, wie diese Strömungen mit einander ringen, der modernsten Volkswirtschaft einen neuen veränderten Charakter geben. Wir haben im Kapitel über die Handelspolitik nachgewiesen, wie der die Weltwirtschaft begünstigende Freihandel einer neuen Ära der Schutzpolitik Platz macht, die auch wieder den staatlichen Einfluß aus das Wirtschaftsleben stärkt. Wir dürfen weder die heutigen socialen Fragen, noch die weltwirtschaftlichen Tendenzen, noch diese neuesten Betriebsorganisationsfragen hier nochmals erörtern. Wir haben hier nur zum Schluß zu konstatieren, daß der geschilderte Stusengang der volkswirtschaftlichen Organisationssormen eine immer größere und intensivere Vergesellschaftung der wirthschaftenden Personen und Organe bedeutet, und daß diese Vergesellschaftung das große Instrument der Produktionssteigerung, der wachsenden Produktivität der Arbeit, der besseren Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der gesamten Menschheit ist. Freilich wird dadurch auch der Organismus jeder einzelnen Volkswirtschaft wie der der ganzen Weltwirtschaft immer komplizierter, die Gefahr von Stockung und Kämpfen, von Stillstand und Niedergang wächst, wenn nicht die Menschen immer besser, 1131^ Die neuere Volkswirtschaft. Blüte und Versall der Völker. 073 klüger, edler, selbstloser, die Institutionen immer vollendeter werden. Dies führt uns auf die letzte hier zu behandelnde Gedankenreihe. 276. Aufsteigen, Blüte und Verfall der einzelnen Völker und ihres Wirtschaftslebens. Haben wir versucht, die historische Stufenfolge der wirtschaftlichen Organisationsformen darzulegen und damit einen Überblick über den allgemeinen Gang des wirtschaftlichen Lebens der Menschheit zu gewinnen, so bleibt nns noch die Frage der speciellen Ursachen des Auffteigens, der Blüte und des Niederganges der einzelnen Stämme, Völker, Staaten und Volkswirtschaften zu erörtern übrig. 1. Die Thatsache, daß die einzelnen Gemeinwesen emporsteigen und wieder vergehen, daß jeweilig die vorangeschrittcnsten eine Führer- und Herrscherrolle spielen, diese aber dann wieder nach Generationen oder Jahrhunderten anderen abtreten müssen, war schon den Alten klar. Am Nächstliegenden war die Erklärung durch die Analogie mit den menschlichen Lebensaltern. Man sprach von einer Jugend, einem Mannes- und Greisenalter der Völker und nahm an, daß diesem Gesetze alle gleichmäßig unterliegen. Aber es ist mit diesem Vergleich nicht viel gewonnen; er giebt uns nicht die speciellen Ursachen, er erklärt uns nicht, warum manche Stämme niedrigerer Rasse seit Jahrtausenden in gleicher Größe, Verfassung und Wirtschaftstechnik und -organisation verharren, andere rasch vorankommen und wieder zu Grunde gehen. — Zunächst ist für den Niedergang der Stämme und Völker zu unterscheiden, ob sie nur politisch als selbständige Gemeinwesen verschwinden, oder ob sie zugleich wirtschaftlich und kulturell zurückgehen, an Zahl abnehmen, mehr oder weniger vernichtet werden. Nach dem, was wir über den notwendigen Vergrößerungsprozeß der Staaten, über das stetig sich wiederholende Verschwinden der kleineren in den größeren politischen Körpern wissen, werden wir annehmen können, die Mehrzahl aller Stämme, Klein- und Mittclstaaten seien überhaupt nicht eines natürlichen Todes gestorben, sondern durch Unterwerfung und Einverleibung in größere politische Körper verschwunden. Das kann ihr Schicksal gewesen sein, weil sie bereits geschwächt, an Zahl und politischer Fähigkeit, an Wohlstand und physischer Kraft zurückgegangen waren, wie die Griechen, als sie Macedonien und Rom erlagen. Das gleiche Geschick hat aber auch das kräftige Sachfen- volk ereilt, als Karl d. Gr. es unterwarf. Und unzählige andere aussteigende jugendkräftige Stämme und Völker sind in ähnlicher Weise als politische Gesamtpcrsönlichkeiten von der Weltbühne abgetreten. Der heutige Begriff der Nation ist in gewissen Anfängen bei den Griechen und Jtalikern vorhanden, ausgebildet tritt er uns erst infolge des Geistes-, Staats- und Wirtschaftslebens der europäischen Völker seit dem späteren Mittelalter entgegen; im Orient, im früheren Mittelalter fehlte er, wie bei den Naturvölkern teils ganz, teils wenigstens in der heutigen Ausbildung. Daher können wir für diese Zeiten auch nicht von einem Aufsteigen, Blühen und Untergehen der Nationen reden. Was in den altorientalischen Reichen emporkam, war eine despotisch-kriegerische und theokratische Staatsgewalt, und ihre gewaltthätige, centrale Wirtschaftsverfassung; die unterworfenen Stämme, Dörfer, Städte, Gebiete nahmen daran mehr Passiv als aktiv teil. Bei dem meist durch Kriege herbeigeführten Zusammenbruch der älteren Reiche trat meistens eine neue andere Gewalt an die Stelle der vorher herrschenden, die besser wie schlechter sein konnte, für die Unterworfenen Erleichterung oder Erschwerung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Kultur, aber nicht notwendig neue Blüte oder Verfall bedeutete. Nur für den Kern, die herrschenden Stämme dieser Reiche können wir deutlich ein Aufsteigen, eine Blüte, einen Verfall behaupten, die erst das Entstehen der kriegerisch-theokratischen Herrschaft und damit Macht, Reichtum, Kultur bedeuteten, während dann mit dem Untergang der Herrschaft auch diese ihre Folgen verschwanden. Die typischen Beispiele des Auffteigens und des Verfalles großer Kulturvölker sind die Griechen und die Römer. Ihr Vorbild hat man meist auch für das Schicksal der neuern Völker im Auge. Und doch ist der Vergleich gerade nach der Seite des Unterganges ein hinkender. Die Griechen haben es insolge ihrer geographischen Lage und Geschichte nie zu einem größeren Einheitsstaat gebracht. Ihre wunderbar rasch und Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II, I.— fallversicherung 826; persönl. Anteil a. d. Arbeiterversicherung 834; Socialdemokratie 995;! polit. - wirtschastl. Aufschwung Deutschlands 999; Lassalle 1005; berechtigter Kern d. Socialdemokratie 1011: Politik Friedrichs d. Gr^ 1015: Frei- Handelsära 1073/4: französische Meistbegünstigung 1087: Ur-i fachen f. Freihandels 1091; Schutzzollpolitik 1091/3; Kolo- nial-,Eisenbahnverstaatl.-,Schiff- fahrtspolitik 1093. Blanc, Lonis, Socialismus, Hauptwerk, 95: wirtschaftliche Konkurrenz 503: Krisentheorie 944. Bleichröder 690. Blenck 641. Block, Maurice 115. Blnmenbach 140. Bluntschli 1012. Bodelschwingh, v. 845. Bodinus, Naturrecht, Hauptwerk, 82; monarchilche Staatsallmacht 83. Bodio, Luigi, italienische Statistik 115; Anteil d. Urproduktion u. Gewerbe an d. Bevölkerung 358; Besetzung verschiedener liberaler Berufe in verschied. Ländern 359: Boden- u. Häuser- wert Italiens 641. Böckh, A., realistische Forschung 116: Geldwert 622; griechische Handelsverfassung 1026. Bödiler, prozentuale Unkosten d. Arbeiterversicherung v. Lohne 811: Reform d. Berufsgenossenschaften 829. Böhm-Bawerk, v., Stellung i. d. Nationalökonomie 119; kapitalistische u. moderne Maschinenproduktion 226; Werttheorie 566: Abhängigkeit d. objektiven Tauschwertes v. subjektive» Schätzungen 569/70; Preis- bestimmungsgründe 570; Nutzen d. egoistischen Marktverkehrs 572; Analyse d. Nachfrage 601: Einteilung d. Zinstheorien, Kritik derselben 662/3; „natürlicher" Zins: Gegenwarts- u. Zukunstsgüter 663/4. Böhmcrt, Victor, „Arbeiterfreund" 119: Einkommensuntersuchung 918. Botticher, v. 1094. Boisguilleliert 88. Bolingbroke, über d. Parteien thronenderKönig 1015; Handelsvertrag m. Frankreich 1050; freier Verkehr 1064. Bonald, L.G.A., Vioomts cls 113. Bontoux 692, 694. Booth, Stellung i. d. Nationalökonomie 120; verelendete Proletarier 725; Armenunterstützung 754: Alters- u. Invalidenvers. - Vorschläge 336; Unfähigkeit d. Arbeitslosen 842. Bossuet 1117. Bourdcau, Salzkonsum 591; französische Arbeitersvndikate 857. de la Bourdonnaie 1055. Brämer 798. Bräf 699. Brandts 906. Brasse» 863. Bratring 349. Braun, H. 119. Brentano, L., Hauptarbeiten 119: Städtebevölkerung 276: Princip des Zusammenschlusses das Princip der Schwachen 407; Gewerkverein n. freier Arbeitsvertrag 730; Seniors Lohnwnds 760; Bedeutung f. Lohnuntersuchungen 762; Freiheit u. Zwang i. Arbeiterversicherungswesen 821: Gefahren d.Gewerk- vereinskämpfe 359; Haftung f. Bruch kollektiver Verträge 371: Krisenerklärung 929: Freihandel 1101; Ägrarzölle 1101; abnehmende u. zunehmende Erträge in Landwirtschaft n. Industrie 1101; Agrar- u. Industriestaat 1103. Breysig, K., Klassenkämpse 956; Geschichtstheorie 1121/2. Bright.individunlistischeNativnal- ökonomie 92: freihändl. Agitation 1071. Brissot 93. Brutus, Marcus,Zinsen 657,664. Bnchenberger 123. Buchez 445. Buckland 133. Buckle, Einfluß der Natur a. d. Menschenleben 127: mechanische Entwickelungstheorie 1115. Bücher, K., Methode d. Bevölkerungsstatistik 103; monographische deutsche Wirtschaftsgeschichte 113; A. Wagners Lehrbuch 123: Mobilisierung der Bevölkerung, Wirkung des Zuges nach der Stadt 272; gewerbliche Arbeitsteilung 325; Beschreibung und Klassifikation der Arbeitsteilung 326: Handwerke Frankfurts i. 14. Jahrh. 349: Terminologie gewerbl. Arbeitsteilung 350; Berufs- zählung i. 1.1880 i. Basel 352; Berufsgliederung d. Bevölkerung Frankfurts 358; Theorie der Klassenbildung 395: Besprechung der von B. gegen die Schmollersche Theorie d.Klassen- bildung erhobenen Einwände 398: Vermögensverteilung i. Frankfurt 911; Eisen u. Äckerbau 1115; wirtschastl. Entwickelungsstufen 1127. Bühring 697. Büsch, I. G., Specialforschung, Werke 113; d. Städten durch Beziehungskosten von Holz u. f. w. gezogene Grenzen 267; Compagnien 441; engl.Handels- kriege 1049. Btisching 112. 1139^ Register. 081 Büttner 370. Buhl 826. Bunge 1082. Bunsen 216. Bnrckhardt, Einwohnerzahl italienischer Städte 266: fahrende Gelehrte 363; Kultur 1115. Burke, Bedeutung für England 113; engl. Unternehmer 990. Burns, Zuwanderung v. Lande 843; gleichmäßige Arbeiterbeschäftigung 844. Butter, Nathäniel 14. Cäsar, Handwerker-Kollegien 402; Verschuldung der Gallier 656; soc. Reform 966; Befriedigung d. Heere 966; Widerstand g. extrem soc. Forderungen 966; unerbittl. Staatsgewalt 967; Verweigerung allgem. Schulderlasses 967; Kolonistenpolitik 967: Wucherqesetzgebung 1010. Cahn 665. Caird, Lohnuutersuchung 753; Grundwertveränderungen 901 Calvin, Taxen 577; Zinstheorie 662. Calwer 1103. Camvhauseu,Regierungs-Krisen- politik 953; Handelspolitik 1091/2. Canning 1069. Cavrivi, 1093/4. Carey, Siedlung nach Hofsystem 261; Wertbestimmung durch Reproduktionskosten 609; Schutzzoll 1102. Carlyle, Th>, Stellung i. d. Geschichte d. Nationaldkonomik 120: Sklavenbefreiung 722. Carmer 697. Castro, Paul de 658. Catilina 966. Cato, Wucher 657: Publikanen 965; Fremdenrecht 1027. Cauwös, Stellung i. d. französischen Nationalökonomie 121; Werke 123: wirtschaftl. Konkurrenz 503. Cavour 1074. Chamberlain, Unfallversicherung 836; Alters- u. Jnvalidenvers. 836; cäsarischer Stil 1014: Imperialismus 1097/8. Chevalier, E., 754. Chevalier, Michel, Steigerung d. menschlichen produktiven Kraft 221; Maschinenzeitalter 224: wirtschaftl. Konkurrenz 503; Geldwert 622; engl.-franz. Handslsvertrag 1072. Cheysson, Haushaltbudgets 600; Altersversicherung 811: freiwillige Versicherung 839. Chigi 910. Ehild, Josiah, Merkantilismus: Hauptwerke 87; Grenzen der Bevölkerung in d. Ernährungsmöglichkeit 174; wirtschaftliche Konkurrenz 503; Zinsgeschichte 665. Christians, deutsch. Effektenbesitz 642; deutsche Effsktenbank- statistik 692/3; russische staatl. Sypothekeninstitute 700. Christus 657. Chwolson 151. Civrario 266. Cicero 193. Cinna 966. Element, Pierre 121. Cleveland 1085. Clodius 402. Cobden, individualist. Nationalökonomie 92: Freihandelstheorie 1064; Agitation 1071; engl. - franz. Handelsvertrag 1072. Coeur, Jacques 911. Cohn, G., Blutszusammenhang u, roher Egoismus 28; Wirtschaftsgeschichte Englands 119: Lehrbuch 123. Colbert, Streben des Merkantilismus nach Herbeiführung einheitlicher wirtschaftl. Ordnung 85; Kammergut 304; Kanalbau464; Monopolrentenbildung seiner Zeit 899; soc. Wirksamkeit 977; franz. Mittelmeerhandel 1042: niederländ. > Kauffahrteiflotte 1042; Ziel f. Handelspolitik 1044; Darstellung s. Reformen, Handelspolitik 1045/6. Comte, Auguste, metaphysisch- idealistische Ethik 71; Sociologie 72; Positivismus u. Geschichte d. Nationalökonomie 120: Zurückführung wirtschaftl. Kultur auf Naturverhältnisse 138; Geschichtstheorie 1119. Condorcet 138. Confutse 151. Conrad, I., Agrarvolitiker 117; Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 119; Handwörterbuch der Staatswissenschaften 120: Preisstatistik 622; Domänenvnchtcn 900; Getreidepreise 1092: Freihandel 1101; Agrarzölle 1101. Considerant, Victor 95. Contarini 677. Cook 140. Coste 888. Cotta, Zusammenhang d. Bodenverhältnisse u. d. wirtschaftl. Entwickelung 133; Sonderung d. Menschen nach Gebirgs- formatianen 144. Court, Peter de la 491. Crassus, Häuserwucher 907; Vermögen 910. Crompton, H. 120. Crompton, S. 214. Cromwell, Territorialstaat 976; socialer Sinn 977; irische Grundeigentumsreform 979; mit d. Volk gegen Aristokratie 1005: Sieg ü/Holland 1043: Handelspolitik 1047/8. Crüger 448. Cunningham, W., Stellung in der Geschichte der Nationalökonomik 120; Faktoren, nach denen der maschinelle Betrieb einzurichten 224; Lohnnnler- suchuug 751/2; engl. Getreide- preisschwankungen 925. Cunow 231. Curtius, E. 127. Dade, Getreidekonsum 590; Getreidepreise 1092. Dargun, älteste Familienverfassung 231; individuelles u. kollektives Bodeneigentum 369. Darwin, Charles, Kampf ums Dasein; Princip d. Zuchtwahl 64/5: Konstanz d. Tierrassen 141; Vererbung tugendhafter Neigungen 141; einheitlicher Ursprung aller Menschen 142; Nassenscheiduug 142/3: Ueberschätzung d. Vererbung erworbener Eigenschaften 143; Sieger im Kampf ums Geld 331. Davenant, Charles, Merkantilismus, Hauptwerk, 87; Staatseinkünfte d. Holländer 283; wirtschaftl. Konkurrenz 503; engl. Wollindustrie 1050. David 1102. Davies 374. d'Avis 945. De Candolle, Zukunft europäischer Kultur bei Einführung jüdischer Staatsideale 152; Erblichkeit v. Neigungen 397. Delbrück, H. 169. Delbrück, R., Regierungs-Krisen- politik 953; Freihandel 1091. Demosthenes 910. Depping 121. Diesel 213. Dieterici, Methode der Bevölkerungsstatistik 102; Ver- mögensberechnung 640. Dietzel, Erwerbstrieb als wirtschaftlicher Sinn33: Ausläufer d. englischen deduktiven Schule 110: Ä. Wagners Lehrbuch 123; Werttheorie 565; Kritik der Grenznutzen - Theoretiker 566; Freihandel 1101; ab- und zunehmende Erträge in Landwirtschaft u. Industrie 1101; Agrar- u. Industriestaat 1103. Dilke 1102. -5 682 Register. ^1140 Dilthey, gesellschaftl. Organbildung 62; Geschichtstheorie, Jdeenlehre 1118. Diodor, Schrift 12; Bevölkerungsabnahme Ägyptens d. Fremdherrschaft 170. Diokletian 968. Disraeli, Regierungsweise 981; cäsarischer Stil 1014; Cobden- klub 1096; koloniale Eroberungspolitik 1097. Dove 127. Droysen 1122. Drude, Einfluß d. Natur auf d. Menschenleben 127; Verhältnis zwischen geographischer Ver- breitungvonTieru.Pflanze 137. Drusus, Livius 966. Ducpvtiaux, Haushaltungsbud- qets 121, S96. Dühring 98. Dürckheim, sociologische Behandlung der Arbeitsteilung 326; zunehmende Arbeitsteilung und wachsende Solidarität 362; wirtschaftl. Fortschritt: Arbeitsteilung 1116. Dürer 910. Duncker 282. Dunoycr, Charles 91. Dupin 696. Eberstadt, Hypothekenverschuldung 647, 699: Miets- steigernnq 906: Mietskaserne 906. Eden 814. Eduard IV. v. England 1037. Eduard VI. v. England 1037. Ehrenzweig, feuerversicherungsstatistische Daten 798; Lebensversicherungspolicen 801/2. Elisabeth v. England, Bauernschutz 980: Gesetz v. 1689 980/1; Hansische Vorrechte 1037: Küstenschisfahrt 1038; Verbot d. Schafausfuhr 1060; Ge- tieidehandclspolitik 1061. Elliot, G. 373. Ellison 615. Elm 861. Elster 120. Emiv Pascha 163. Emminghans 798. Encyklopädisten 71. Enfantin 94/96. Engel, Ernst, Statistik 116; Altersausbau d. preusz. Bevölkerung 161; Kostenberechnung f. verschiedene Arten mechan. Kraft i. Verkehr 219; städtische Wohnweise 276; Statistik d. preuß. Staatsbeamten 313; Preisregel 603; Arbeite- u. Vermögensein- kommen916: Würdigung s. Ein- kommensuntersu chungen 918; Progression d. Einkommensklassen 918/9: preuß. Ernte- schwankunaen 926. Engels, Fricdr., Socialismus 96, 98; Bevölkerungsproblem 176; Arbeitsteilung 366; Privateigentum an produktivem, mit individuell körperlicher Arbeit des Eigentümers zusammenhängendem Kapital381; Arbeitsteilung und Klassenbildung 409; wirtschaftliche Konkurrenz 603: Verelendungstheorie 997; Revolutionsgedanke 1011; Geschichtstheorie'1115/6. Epikur, Ethik 71; Stellung in d. Geschichte d. Staatswissen- schaften 78: Einfluß auf Staats- wisseuschaft d. Mittelalters 80. Erasmus 367. ! Eratosthenes 1026. 'Eulenburg, Einwohnerzahl Psälzer Dörfer im 16., 18. u. 19. Jahrh. 263; deutsche Produktionssteigerung 941. ^ Evcrt, preußische Privatvermögen 884; preuß. Vermögensverteilung 911/2. Faucher, Jul. 92. ' aucher, Leon, 121. echner 22. eil 349. erdinand v. Arragona 976. erguson 326. Feuerbach 71. Fichte, staatswissenschaftl. Hauptwerke 93; Eigentumstheorie 389; Taxen 577. Fischer 296. Flesch, Arbeiterentlassung 738; „Arbeitsverschiebung" 846. Flürscheim, deutscher Socialismus 98; empirische Grundlage seiner Bodenreform 902. Forbonnais, Merkantilismus, Hauptwerk 88; auswärtiger Handel 1061; Handelsbilanzlehre 1063. Forssac 199. Fouauet 911. Kourier, Werke, Lehre 96; Ma-? schinenzeitalter 224; wirtschaft!, j Konkurrenz 603; Beseitigung^ d. Wirtschaftsschwankungen aus Naturereignissen 926; Auf-! lösung d.' Großstaaten 1013; j Periodenlehre 1119. Foville, Volkseinkommen 696; V. Frankreichs 640; Lohnuntersuchung 762; Land- u. Hausvermögen i. Frankreich 908; amerikanische Plutokratie 911. Franckc, E. 112. Franklin, Definition d. Menschen 190; Arbeiterträgheit 768. Franz I. v. Frankreich, Aufrichtung d. Monarchie 1044; Handelspolitik 1044. Franz 269. Freisingen, O. v. 1117. Freund 851. Friedländer 566. Friedrich der Grohe, Quelle von Moral und Recht 63; Taxen 577: Kreditrecht, Schutz d. Schwachen 667, 669; Landschaften 697; Viehversicherung 802; Krankenversicherung 819; gleichmäßige Arbeiterbeschäftigung 841- Krisenpolitik 942; Bauernschutz 985; Ideal monarchischen Fürstentums 1016; Handelspolitik 1063/7; Überschätzung d. auswärt. Handels 1061. Friedrich Wilhelm, d. große Kurfürst 1063/7. Friedrich Wilhelm I., autoritative Beilegung v. Arbeitsstreitigkeiten 868; Krisenpolitik 942: Bauernschutz 985, 1016; Handelspolitik 1063/7. Froude 1097. Fuchs, Carl Johannes, Agrar- geschichte 119; amerikanische Volkswirtschaft 119; Liverpooler Baumwollhandel 515; Mietssteigerung 906; engl. Ernteschwankungen 926. Fugger, Bankgeschäft 677: Vermögen 910; Schulden Karls V. 1040. Gaius 389. Galiani, Specialforschung 113; Zinstheorie 662, 663; franz. Handelspolitik 1046; Hanoels- bilanzlehre 1063. Galton, Francis, Vererbung erworbener Eigenschaften 143; Blutsverwandtschaft bedeutender Männer 398. Ganilh 113. Gans 230. Gassendi 71. Gaunton 1102. Gebhard 833. Geering, Tr., monographische Wirtschaftsgeschichte 118; Berufsarten d. Baseler Sasran- zunft 349. Geiger, L. 192. Genovesi, Antonio 87. Genucius 963. George, Henry, Würdigung 98; Landspekulation 901; einseitige Beobachtung 902. Gerando 121. Gerland 196. Gide, französische Nationalökonomik 121; Werke 123; Behandlung der Einkommenslehre 888. Gissen, englisches Volksvermögen 444: Volkseinkommen596; Englands Volkseinkommen 639/40; engl. Effektsnvermögen 642; Register. 683 engl. Arbeiterlöhne 754: engl. Arbeiterstatistik 769; Land-, Haus- u. gewerbl, Vermögen Englands 908; desgl. Arbeits- u. Vermögenseinkommen 916; Bedeutung 918. Gladstone, Postsparkasse 708: Jnaugurierung d. Arbeiterversicherung 814; Verstaatlichung derselben 817; Regierungsweise 981: Zollreform 1071.' 1072: Imperialismus 1097. Gneist, v., 264: Lehre v. Beruf d. soc. Königtums 1016; Geschichtstheorie 1118. Gobineau, Rassentheorie 140: Resultate d. Rassenfrage 1S8; Klassengegensätze u. Rasse 395: Zurücksinken ganzer Völker durch Verlust ihrer Aristokratie 410. Godin 95. Godwin 93. Görtz-Wrisberg 899. Goethe, Arbeitsteilung 366; menschlicher Fortschritt 1135. Goschen, Diskont u. Wechselkurs 674: Einkommensuntersuchung 918. Gossen 566. Gotard 890. Gothcin, E., Bodenverhältnisse u. wirtschaft!. Entwickelung 133: Ansätze z. öffentlicher Kreditorganisation i. 16. Jahrh. 678. Gothein, G., Freihandel 1101. Gracchen 966. Graunt, John 112. Gresham, Thomas 1037. Grimm 342. Grisebach 127. Grosse 231. Grote 546. Grotius, Hugo, geselliger Trieb 27; Ethik 71; Naturrecht. Hauptwerk 82; socialer Trieb 83: Eigentumstheorie 390; Freiheit d. Meere 1060. Grotjahn 594. Grünberg 119. Guerard, Wirtschaftsgeschichte 121: Geldwert 622. Guillaumin 121. Guizot, sranzöstsche Wirtschaftsgeschichte 121; Klassenkämpfe 956. Guttenberg 13. t, A. 127. zadrian 1028. ^ahn, Ed., Einfluß der Natur auf d. Menschenleben 127: zeitliche Folge v. okkupatorischer Thätigkeit, Hackbau, Viehzäh- mung, Ackerbau u. Viehwirt- schnft 195: Entstehung d. Viehzähmung 196: älteste Fortschritte d. Landbaues 201; Rinderherden geheiligtes Stammeseigentum 370. Hall, Charles 760. Halle, v. 119. Haller, K. L. v. 113. Halley 112. Hamilton, Alexander, Schutzzolltheorie 1066; Vereinigte Staaten 1068; Prämien 1109. Hampke, C., Höllische HaushaU- rechuungen 600; Verwaltungskosten u. Entschädigungen d. Berufsgenossenschaften 830. anaucr 665. ann 127. ansemanu 640. ansen, G. 276. aussen, G. 117. Hardenderg, friedl. Socialreform 1007; Zollreform 1069: Freihandel 1074. Hargrcaves, I., 214. Harrison, F., Positivismus 120: wirtschaft!. Fortschritt U.Unternehmer 892. Hartenstein, Öffentlichkeit 15; Institutionen 63. Hartley 28. Hasbach,W.,Wirtschaftsgeschichte Englands 119; engl. Hülfs- kassenfrequenz 317; engl. ländl. Arbeiterzustünde 968. Hausmann 275. Haxthausen, Rentabilität d. Güter in Rußland und Mitteleuropa 132; Zusammenhang d. Bodenverhältnisse u. d. wirtschaft!. Entwickelung 133. Heckel 310. Hecker 172. Heeren, Göttinger kulturhistorische Schule 113; wirtschaft!, u. sonstige Kultur u. Naturverhältnisse 138; griechische Handels- u. Verkehrsfreiheit 1026 Hegel, öffentliche Meinung 14; Institutionen 63: Ethik 71; Stellung i. d. Geschichte d. Stuatswissenschasten 113: Berufsteilung 366; Eigentums- theorie389; Marx' Anknüpfung 1115/6: Geschichtstheorie 1117/9. Hegewisch 113. Hehn, Einfluß der Natur auf Menschenleben 127: Untergang des römischen Reiches durch Rassenmischung 147: Weinbau 592; Entwickelungstheorie 1115. Heinrich VII. v. England 1037. Heinrich VIII. v. England 1037. Heinrich I., König, 264. Held, A. 119. Helferich, E. »., monographische Specialforschung 119: Geldwert 622. Helfferich, K., Münzverschlechterung 529: Agrar- u. Industriestaat 1103. Helvetius, Egoismus 32; Zurück- sührung d. Volkscharakters auf d. geistigen Kollektivkräfte 145. Henning 262. Heraklit 77. Herbart, Sprache u. menschliche Gesellschaft 11; Ethik 72; Marktaustausch gleicher Werte 573; Geschichtstheorie 1118. Herbert von Cherbnry 82. Herder, Sprache und Schrift 12; Natur und Völkerleben 127; Zurückfuhrung d. wirtschaft!, u. sonstigen Kultur auf d. Naturverhältnisse 138; Rassen- u. Völkerunterschiede 140; mechanische Entwickelungstheorie 1114; Kultur 1115. Herkner, Industrie- u. Arbeiterschilderung 119; Neuzuziehende in Mühlhausen 295; Anteil d. Arbeiter u. Unternehmer an d. Bevölkerung Frankreichs 345; Arbeitslosenversicherung 851; Krisentheorie 945. Hermann, E., menschlicher Körper und Maschine 190; moderne Technik 220; Kartoffelkonsum 589. Herrmann, F. B. W., Altruismus und Egoismus zur Erklärung wirtschaft!. Handlungen 33; individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 91; Preisbestimmungsgründe 570; Kapitalbegriff 636; Lohnfondstheorie 760. Hertzka, deutscher Socialismus 98: Balutaentwertung 629. erzberg 1057. esiod 959. ettner 133. ewins 751. eydt, Arbeiterversicherung 814; Knappschaftsversicherung 819; Versicherungsbeiträge d. Unternehmer 820; Zwangskrankenversicherung 820. Highs, Th. 214. Hildebrand, Bruno, historische Nationalökonomie, Hauptarbeit 117; Jahrbücher für Nationalökonomie u. Statistik 119; land- wirtschaftl. u. gemischte Betriebe i. Thüringen 346; Na- tural- u. Geldwirtschaft 552; Grundeigentumsverteilung913; Entwickelungsstufen u. Theorie 1116. Hildcbrand, R. 371. Hille 868. Hillebrand 154. Hirth 119. «84 Register- s1142 Hobbcs, Bedingtheit des Sittlichen 43: Quelle von Moral u. Recht 63; Ethik 71; Naturrecht, Hauptwerk 82: monarchische Staatsallmacht 83; Legaltheorie in d. Eigentumsfrage 390. Hobson, Großtechnik u. öffsntl. Korporationen 222; Maschinenzeitalter 224. Hölderlin 365. Hoffmann, I. G., realistische Schriften, Ausbildung d. Statistik IIS; Zunahme d. Bevölkerung 168: Hausierhandel 514: Natural- u. Geldwirtschaft 555; Hufenpreise 900. Holmes 911. Holyoakc, genossenschaftl. Agitation 445; Intoleranz d. Unio- nisten 363. zomer 199. ^orn 269. ?orwicz 72. ?owe, Elias 215. Powell, G. 120. ^uber, F. C., europäische Aussuhr nach Indien 488: Agrar- u. Industriestaat 1103. Huber, V. Ä. 445. Hübbe-Schleiden 182. Hüllmann 113. Humboldt, A. v., Erdkunde u. realistische Forschung 11H; Nährfähigkeit eines Bananen-u. Weizenfeldes 131; Abhängigkeit d. Menschen, Tiere u. Pflanzen von d. Natur 137; Knaben- geburtenübcrschuß in Neuspanien 163; Araber, Begründer d. physikal. Wissenschaften 207; Schätzung d. Münzbedarfs 541. Humboldt, W. v., Zollreform 1069: Geschichtstheorie 1118. Hume, David, Ethik 72; individualistische Nationalökonomie 90; Bevölkerungslehre 159; Methode d. Bevölkerungsstatistik 102; Zusammenhang d. menschlichen Eigenschaften mit d. äußeren Natur 137; Volkscharakter u. geistige Kollektivkräfte 145; Natural- u. Geldwirtschaft 555; Bestimmungsgrund der Zinshöhe 635: Handelsbilanzlehre 1062/3,1107 bis 1108; Freihandelstheorie 1064. Huskisson, Negierungsweise 981: freihändl. Reform '1069. Hntcheson 72. Huth 690. Hntten 357. Jackson 1015, Jaffe, E., engl. Privatbankiers 690; Zukunft d. engl. Wechselmakler u. Diskonthäuser 691. Janet, Cl. 912. Jannasch 359. Jastrow 850. Jaurvs, Generalstreik865; social- dem. Mehrheit f. opportun. Politik 994. Jbu Batutu 256. Jefferson 1084. Jellinek 57. Jenks, Konkurrenzkosten 507: Bankkorruption 514; Großbetrieb u. Konkurrenzsteigerung 516: Preispolitik d. Kartelle 580. Jesaia 910. Jevons, Messung d. Gefühle 23; Werttheorie 566; Krilik d. Produktionskostentheorie 607. Jhering, R. v., Wanderbrauch d. Jndogerinanen, vsr ssernin der Römer 177: Übergang vom Holz- zum Steinbau 204: Entstehung d. Sonntags 740; Gesch. d. Technik 1115. Jnama-Sternegg, K. Th. v., deutsche Wirtschaftsgeschichte 118; Siedelung nach Dorf- u. Hofsystem 261; Vermögensberechnung 640. Ingram, I. K. 120. Jodl 1115. Johnson 1049. Jones, Lloyd 120. Juglar, Element 945. Julius II. 910. Jung 259. Juraschek, österreichische Aktiengesellschaften 444; Noten u. Papiergeldstatistik620: Wechselstatistik 654. Justi, I. H. G. v., merkanti- listische Lehrbücher 87/88; Bevölkerungspolitik 174. Justinian 657. Kärger 988. Kampsmeicr 945 Kant, Ethik 71; England 1049: Entwickelungstheorie, ewiger Friede 1118. jKapP, E. 127. Karl der Große, Unterdrückung d. Vereine u. Schwurgenossenschaften 403: Armenpflege 786: Handelspolitik 1028; Gastrecht 1031. Karl II. v. England 1051. Karl IV. 1032. Karl V., Einkommen 283. 910: iwggersche Schuldknechtschaft 1040. Kaufmann 310. Kautsky, deutscher Socialismus 98: Gewinne kaufmännischer ^abrikleiter 337; Recht auf Arbeit 731: Lohntheorie 761; Unterkonsumtionstheoric 944; Ketzerrichter 995. Kawelin 379. Kay, John 214. Kettle 370. Keuszler, Vorkommen kleiner Dörfer u. Höfe nebeneinander in Rußland 262; Einwohnerzahl russischer Dörfer im 16. Jahrh, u. jetzt 263; Beginn städtischen Lebens in Rußland 267: Landpolitik für Rußland 379. Kiaer, Einkommensberechnung f. Norwegen 888; Arbeits- u. Vermögenssinkommen 916. Kindlinger 260. King, Gregory, Preisregel 603; Vermögen svertei lungsdaten 910; desgl. Arbeits- u. Ner- mögenseinkommen 916: engl. Agrarstatistik 17. Jahrh. 980. Kirdorf 952. Kleisthenes 960. Kleomenes 961. Klüber 555. Klüpfel, Verhältnis zwischen Edelmetallproduktion u. -Cirkulation 549. 618. Knapp, G. F., Statistik 115; Agrargeschichte 117-119; Mei- kensche Siedelungstheorie 262; Großbetrieb d. Gutsherrschaft als Anfang kapitalistischen Betriebes 418. Knebel 710. Knies, Karl, Altruismus und Egoismus z. Erklärung wirtschaft!. Handlungen 33; Statistik als Wissenschaft 115; historische Nationalökonomie, Hauptwerken?; Marx'Kapitalbegriff 637; Zinstheorie 663; mittelalterliche Kreditorganisation 678; Notenverbot 682; öffentl. Hvpothekarkredit der Schweiz 699. Kohl, I. G., Zusammenhang von Natur u. Geschichte 127; Abhängigkeit d. Verkehrslinien von d. Erdoberfläche 133; englisches Wesen 156. Kollmann, Volkseinkommen 596; Oldenburgs Vermögen 640; Grundrentenbildung 902. Kraus, Ch. I. 91. Krause, F. W. 690. Krause, K. Ch. Fr. 389. Kriinitz, I. G. 112. Krug 900. Krupp, Organisation d. Großbetriebs 433; Sparprämien 710. Kruse 529. Kulischer 751. Laboulaye 230. Lamarck, Vererbung erworbener Eigenschaften 143: Volkscharakter u. geistige Kollektivkräfte 145. Lamprecht, K., deutsche Wirtschaftsgeschichte 118; bevölke- Register. 685 rungsstatistische Berechnungen des Trierischen Gebietes 168; Wassermühlen der deutschen Dorfgenossenschnften 208: All- menoegröße i. Trierischen 371: Trierische Ackerpreise 899; Getreidepreisschwankungen 926; Klassenkämpfe 956; Geschichtstheorie 1121/2. Landau 261. Lange, F. A. 409. Lapouge 410. Lasker 821. Lasveyres, Preisstatistik 622. Lassalle, Bedürfnislosigkeit 26; persönliche Freiheit und Rechtsregulierung 58; Anlehnung an Ricardo 95; Würdigung als Socialist 96: Stoff und Gedanke zur Förderung der Erkenntnis 103; Legaltheorie in d. Eigentumsfrage 390: Abstinenztheorie 663: Recht auf vollen Arbeitsertrag 731; Lohntheorie 760; Vermögen, Voraussetzung s. politischen Thätigkeit 915; Einkommensverteilung 918; Bedeutung f. Charakter d. deutsch. Socialdemokratie 995; Bis- marck 1005; preuß. Königtum 1015: Geschichtstheorie 1118; wirtschaft!- Entwickelunqstheo- rie 1119/20, Laudcrdale, Arbeit ersparende Wirkung d. Geldes 555; Zins- theorie 662. Laurent, E. 121. Lavelcye, Emil de 121. Laveleyc, George de, Effektenbesitz 649; Emissionsstatistik 941. Laves 3S6. Law, Gründungen 939; liberale Kolonialpolitik 1046. Lawrow, Geschichtstheorie1122/3. Lazarus, Gefühl d. Zugehörigkeit 31; Definition d. Sitte 49; Geschichtstheorie 1118. Leber 622, Lehmann 520. Leibniz, metaphysisch-idealistische Ethik 71; Taxen 577. Leuormant, F., Schmiedekunst 348; Entwickelungstheorie 1115 Le Play, Beschreibung d. socialen Gegenwart, Haushaltungsbudgets 121, 596, 600; Frauen- und Familienfrage 231; mangelnde Stabilität des heutigen Familienlebens 247. Leroy-Beaulieu, zukünftige Bevölkerungszahlen 182; Pariser Löhne 754. Leser 1043. Leslie, Th. E. Cliffe, 120. Lessing 1117. Letronne 622. Levasseur, Ernest, französische Statistik, Hauptwerk 115: französische Wirtschaftsgeschichte, Hauptarbeit 121; Einwohnerzahl v. Paris gegen 1300 266; Größe u. Einwohnerzahl ver-! schiedener Staaten 283; Geldwert 622; Haus- u. Grundbesitzverteilung 913. Lexis, W., Statistik 115; französische Volkswirtschaft 119; Geld-, Bank- u. Börsenwesen 119; Münzgewichte 539; Parallelwährung 546; internationale Doppelwährung 550: Edelmetallproduktion 618; Krisentheorie 945; Krisenklassisikation 947. Licinius, Stolo 963. Liebig, Gesetz d. abnehm. Bodenertrages 220, 897. Liefmann 873. Lincoln 1015. Lippert 193. List, Friedrich, Bedeutung f. Volkswirtschaftslehre, Werke 116/117; Schutzzolltheorie 1066/7; Folgen d. Agitation 1071; Handelsverträge 1077; Erziehungstheorie 1105; Entwickelungstheorie 1114. Liverpool, Lord, engl. Volkseinkommen 602. Livingstone 145. Livius 963. Locke, Bedingtheit des Sittlichen 43; Ethik 71; Naturrecht, Hauptwerk 82: angeborener socialer Trieb, Stellung unter d. Vertretern d. Naturrechts 83; Volkssouveränität 83; individualistische Volkswirtschaftslehre 88/89; geistige Kollektivkräfte u. Volkscharakter 145; Eigentum u. „Arbeitstheorie" 389. Lombroso, lagidischer Merkantilismus 1027. Longstasf 276. Loria, soc. Bündnisse 1005. Losch 842. Lotmar 734. Lotz, I. F. E., wirtschaft!. Selbstinteresse 32; individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 91. Lotz, W., Monographien d. Geld- u. Bankwesens 119; Freihandel 1101; Agrarzölle 1101. Lotze, Trachten nach Lust als Triebfeder prakt. Wirksamkeit 20; über Gefühle 21; Urteil anderer als Stellvertreter eigenen Gewissens 31; gesellschaftl. Organbildung 62; Ethik 72: Kenntnis d. Thatsachen 103: Grundlage d. technischen Entwickelung 190. LouisPhiliPP V.Frankreich 1069. Luvbock, sittliche Urteile 43; per- sönl. Freiheit bei Wilden 49; realistische Forschung 116; regellose Geschlechtsgemeinschaft over allgemeine Gruppenehen am Anfang menschlicher Entwickelung 234; Entwickelungstheorie 1115. Ludlow, I. M., Stellung in d. Geschichte d. Nationalökonomik 120; genossenschaftliche Agitation 445; ältere Hülfskassen- statistik 814; Begräbnisqelder 815. Ludwig der Heilige 1044. Ludwig XI. von Frankreich, Aufrichtung d. Monarchie 1044; Handelspolitik 1044/5. Ludwig XIV. von Frankreich, Handelspolitik 1048: Kampf gegen Holland 1050; Bestechungen 1052. Luther, Wirtschafts-- u. Socialpolitik 80; sürstliche Einkommen 283; Kaufleute 357; Taxen 577; Kreditverurteilung 658. Lux 214. Lyell 189. Maaßen, Zollreform 1069. Mably 93. Macaulay 910. Macchiavelli 85. Macculloch, große Sterblichkeit Londons im 16. u. 17. Jahrh. 172; Kapitalbegriff 637. Mac Kinley 1085. Mac Lennan 234. Macleod, Werttheorie 566; Kritik d. Produktionskostentheorie 607. Mac Mahon 1087. Macpherson 1049. Madison 1084. Maine, H., Institutionen in d. Entwickelung d. Gesellschaft 63; realistische Forschung, Hauptwerke 116; patriarchal- Familienverfassung 231; Händler d. Dorfes in Indien nicht Gemeindemitglied 334; irisch-keltische Eigentumsverhältnisse 370; keltische Eauites, röm. Patricier u. attische Eupatriden u. Viehbesitz 371; Entwickelungs-, Geschichtstheorie 1120. Maistre, I. de 113. Malthus, Bedeutung für d. Bevölkerungslehre 159; bevölke- rungspolitisches Ideal 174; Lehre, Würdigung, Folgen 175; Unwirksamkeit seiner Empfehlung der Enthaltsamkeit 176; Zinstheorie 662/3; Grundrente 897; Krisentheorie 943. 686 Register. Mandeville 768. Mantellier, Geldwert 622: Lohnuntersuchung 752. Mantuanus 396. Marc Aurel 664. Marheinccke 49. Marius, Massenkonfiskation 966: Freiwilligenweroung, Befriedigung d. Heere 966. Marlo 93. Maroussem, Graf 121. Marres, de la 112. Marschall, v. 1094. Marshall,Maschinenzeitalter224; moderne Unternehmer 892. Martin 216. Marx, Karl, Anlehnung an Ricardo 96: Lehre und Kritik, Hauptwerke 96/98; Würdigung seiner socialen Theorien im Zusammenhang mit seiner Rassenzugehörigkeit 162; Bevölkerungsproblem 176; Maschinenzeitalter 224; Erweiterung d. früheren Beobachtungen über Arbeitsteilung 326; Arbeitszerlegung ---- Arbeitsteilung d. Manufakturperiodo 361: Kritik d. von Marx behaupteten Folgen d. steigenden Maschinenanwen- dung362; Verlangen nach centra- listisch geleiteter Arbeitsteilung 363; Privateigentum an produktivem, mit individuell körperlicher Arbeit des Eigentümers zusammenhängendem Kapital 381; Zurückführung d. Klassenbildung auf Vermögens- u. Einkommensun- gleichheit396; Terminus Manufaktur 433; Reduktion d. Produktionskosten auf Arbeit 603; Beispiele gesunkener Produktionskosten 616; Kapitalbegriff 637, 638; Ausbeutungstheorie 663; Recht auf Arbeit 731; Akkordlohn 746; Lohntheorie 76! ,,-,.5->>H 688 Register. keit d, Bevölkerung auf verschiedenen Stufen ökonomischer Kultur 183? Erfindung d. Töpferei 194; wirtschaft!. Eigenschaften d. Nomaden 197: mechanische Entwickelungstheorie 1114: KorrekturMoraans 1115; Größe Assyriens 1125. Rau, Selbstinteresse 32/63: individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 91: Einteilung der Volkswirtschaftslehre^: Wert- katogorien564: Werttheorie 566. Rawson 166. Redtenbacher 213. Reevcs 874. Renan, Ernst, Verurteilung jüdischer Nasseneiaenschaftsn 161: jüdischer Geist u. soc. Gerechtigkeit 1007. Reuleaux, Charakteristik der Maschine 191; Wasserversorgung d. alten Rom u. Londons 207: Maschinenzeitalter 224. Reybaud 121. Ribot, Nervcmnasse der Wilden u. der Kulturmenschen 144; Erziehung u. Charakter 146: Erblichkeit persönlicher Eigenschafte» 397. Ricardo, David, individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 91 : anknüpfende realistische Reaktion 120: Theorie d.Tausch- wertes S6ö; Abstufung d. Produktionsbedingungen 606/7: Auslösung d. Produktionskosten 608: Lohntheorie 759: Schmä- lerung d. Kapitalgewinnes d. steigende Grundrente 880, 894; Grundrententheorie 897: histor. Grundlage s. Grundrenten, theorie 900/1; örtliche u. geographische Grundrenten- difsercnzen 901: Einkommensverteilung 915: Krisentheorie 943: Freihandelslehre 1065. Richard III. v. England 1037. Richelieu, Bauernaufstände 981: Politik 1044: Bestechungen 1052. Riehl, Volkscharnkter der Pfälzer 155; socialpolitische Behandlung d. Frauen- u. Familienfrage 231; patriarchalische Familie 241. Ritschie 672. Ritter, K., Bedeutung für Erdkunde u. realistische Forschung 116: menschl. Kultur u. natürl. Gestaltung d. Erde 127; Nähr- fähigkeit eines Bananen- u. Weizenfeldes 131; mechanische Entivickelungstheorie 1114. Roberts, R. 214. Rodbcrtus, persönliche Freiheit u. Rechtsregulierung 58; Anlehnung an Ricardo 95; Socialismus, Hauptwerke 96; Ablösung d. Volks- durch Staatswirtschaft 303: Reduktion d. Produktionskosten auf Arbeit 608; Geldwert 622; Ausbeutungstheorie 663: Lohntheorie 760; Abhängigkeit zw. Gewinn- u. Lohnhöhe 894: antike Vermögensungleichheit 912: Krisentheorie 944; Geschichtstheorie 1118; Entwickelungstheorie 1119/20. Rogers, Th. E., Hauptarbeiten, Stellung in d. Geschichte d. engl. Nationalökonomie 120; Einwohnerzahl engl. Städte im 14. Jahrh. 266; städt. Bevölkerung Englands im Jahre 1377 267 : Geldwert 622: Lohngeschichte 751. Rohmer 1012. Roosevelt 872. Root 914. Röscher, Luxus 23: Altruismus u. Egoismus 33; Göttinger kulturhistor. Schule 113; histor. Nationalökonomie, Hauptwerke 117: Charakteristik seiner Werke 123; Epochen von Viehzucht u. Ackerbau 195; Ackerbau bei den Altsn 200; Hojsystem auf niederer Kulturstufe 260; verhältnismäßige Besetzung verschiedener Berufs 357; Bankerotte durch Uebersetzung d. eugl. Detailhandels 364; Eigentumstheorie 389; ältere Marktorgani- sation 483: wirtschaftl. Konkurrenz 503: Transportfähigkeit d. Edelmetalle 526: Nachfrageänderungen 602; drei Produktionsfaktoren, Kapitalbegriff 636; Zinstheorie 662: Zinsfuß im 13. u. 16. Jahrh. 664; Lohntheorie 773; Rentabilität intensiver Landwirtsch. 893; Einkommensverteilung 918:Klassenkämpfe956:Smith- sche Kolonialtheorie 1075. Rosebery, Verkehr mit Arbeitervertretern 736: Einfluß großen Vermögens 915; liberal^socialist. Imperialismus 1014, Rossi 566. Rothschild, Privatbankhaus 690: Monopolstellung 692: R.Gruppe 695; Vermögen 911; Leistungen privater Vermögen Rougemont 192. Ronsseau, Bevölkerungspolitik 174; Arbeitsteilung 365. Rümelin, Gustav, Statistik 115; Zeiträume d. Generationen 143; schwäbischer Volkscharakter 155; Normalzahl d. Eheschließungen 164; Städtebevölkerung 276; landwirtschaftl.. Nebenerwerb in Württemberg 346; Volkseinkommen 596: württembergisches Vermögen 640. Rnskin 120. Sacharoff 170. Sachs, Hans, Kaufleute 357; Ungleichheit der Stände 395. Saint-Chamans, Vicomte de 113. Salisbury, koloniale Eroberungspolitik 1097: Meistbegünstigungsklausel 1097. Salmasius 662/3. Sartorius 113. Sartorius von Waltershausen 119. Sauerbeck 622. Savary, empirische Nationalökonomie 112; Pariser Gewerbekorporationen i. I. 1760 349; Compagnien 441. Sax, Emannel Hans 119. Sax, Emil, Bedürfnisse 23; Altruismus u. Egoismus 33. San, I. individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 91; Arbeitszerlegung 351; Kavitalbegriff.dreiProduktions- faktoien u. Einkommenszweige 636: Zinstheorie 662: Theorie d. Absatzwege 943. Sah, Leon 640. Sah, Lvuis 113. Sayous 696. Schaffte, A. v., Ideal socialer Mechanik 60; sociale Organe 63; Sociologie 72; Zeitschrift f. d. gesamte Staatswissenschaft 119: Würdigung seiner Werke 123: Ackerbau u. Vernunftentwickelung 200; Einfügung d. Familienwirtschaft in das System d.Nationalökonomie231; staatswissenschaftliche Verwertung der biologischen Gedankenreihen über Arbeitsteilung 325; Aristokratie u. Kultur 410; Nutzen d. egoistischen Marktverkehrs 572: öffentliches Taxwesen 586: Planlosigkeitd. Produktion 945; Krisentheorie 945; Schutzzölle 1092. Schall 640. Schanz, G., Wirtschaftsgeschichte Englands 119; Finanzarchiv 119: Halblöhne 846: Zwangsarbeitslosenversicherung 852. Scharlina., W. 634. Scheel 1079. Schellina., Ethik 71; Einfluß auf deutsche Socialisten 113. Scherer, W. 11. Schcrl, August 710. Schiller, Arbeitsteilung 365; Geschichte theorie 1118. Schivvel 1102. " 1147) Register. 689 Schlick 819. Schlözer 112. Schloß 746. Schmoller, G>, monographische Wirtschaftsgeschichte 118; Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung u. Volkswirtschaft im Deutschen Reich 119; Arbeit über Arbeitsteilung aus dem Jahre 1839 32S; frühere Auslassung über die klassenbildende Wirkung d. Arbeitsteilung 397. Schnapper-Arndt 119. Schönberg, G. v,, monographische Wirtschaftsgeschichte 118; Handbuch der politischen Oekonomie 12V: Vermögensverteilung i. Basel 911; Wirtschaftsstufen 1114. Schönlank 98. Schröder, O., realistische Forschung, Hauptwerke 116; Eigen- tumstheorie389; Entwickelungstheorie 1115. Schüz 898. Schulte, Al., Gotthardverkehr 470: venetianische Handelspolitik 1029. Schulzel-Delitzsch),genossenschaft- liche Agitation 445; Solidar- haft, Generalversammlung,peri- odischeRevisionen 447; städtische Vorschußvereine 712. Schulze-Gävernitz, v., russische Lohnarbeiter 724; engl. Löhne 754. Schumacher, H., amerikanische Volkswirtschaft 119; chinesischer Karrenverkehr 492. Schwabe 276. Scipio, Scipionen, Mäßigungspolitik 963: lebenslängliche Diktatur 963/4: Charakteristik 964/5: Kampsg.Publikanen 965; Freiwilligenheere966; Fremden- recht 1027. Seckendorff 577. Seely, engl. Handelskriege 1049; Imperialismus 1097. Selben 1060. Seneca 910. Senior, Streben nach Wohlstand 32; Zinstheorie 663; Fabrikantengewinn u. letzte Arbeitsstunden 741; Lohntheorie 759. Gering, M., Agrarpolitik 119; amerikanische Volkswirtschaft 119: Wertzuwachsrate landw. Grundstücke i. Amerika 901. Serra, Antonio 87. Settegast 196. Shaftesbury, Ethik 72; natürliche und unnatürliche Neigungen 83. Siemens, Werner v>, Großindustrie 394; kaukasische Arbeiter 724. Siemens, William 216. Schmoller, Grundriß der Vollsir Sigismund, Kaiser 1032. Simmel, Arbeitsteilung 325; untere Klassen Repräsentanten rückständiger Zeiten 393; Geld u. moderner Individualismus u. persönliche Freiheit 556. Saint Simon, Hauptwerke, Lehre u. Schüler 94/95: Geschichtstheorie 1119. Singer 1012. Sismondi, Socialismus, Hauptwerk 93; christliche Grundlage 113; Gegensatz zur Tauschen Schule 121; Maschinenzeitalter 224: Krisentheorie 943: Arbeiterversicherung als Krisenpolitik 951. Sivert, H. 127. Smith, A., Sympathie d. Menschen 30; Streben nach Anerkennung 31; Selbstinteresse 32; Ethik '72; individualistische Nationalökonomie, Bedeutung für d. Volkswirtschaftslehre 90/91; Bevölkerungspolitik 174; Städtewesen.Kritik 274; Staats- u. Finanzverivaltung281; Bedrohung durch übermäßige u. ungerechte Steuern 308; Beamtenwirtschaft 312; Arbeitsteilung 325; Ausgangspunkt d. Arbeitsteilung 327; Ärbeits- zerlegung 351; Produktivität von Landwirtschaft, Gewerbe und Handel 357; Kompanien 441; Unternehmerverbände 449; Schranken des Gewerbe- u, Handelsbetriebs 491: wirtschaft!. Konkurrenz 503: Wettbewerb seiner Zeit 507; Wertkategorien 564: Theorie d. Tauschwertes 565; Gebrauchswert 565: Natur, Arbeit, Kapital 635/6: Einteilung d. Ka-> pitnls 638; Zinstheorie 662:! Identität v. Armen u. Ar- j beitern 758: Lohntheorie 758/9; Lohnregulierung d. Bevölkerungsbewegung 765; Volkswirtschaft!. Ällgemeinzustand u, Löhne 767: Einkommenslehre 378,9: Charakteristik s. Frei- heits- u. Konkurrenzlehre d. Socialismus997: Navigationsakte 1048: engl. Handelspolitik seiner Zeit 1061: Binnen- u. Außenhandel 1061; Handelsbilanzlehre 1062/3, 1107: Freihandelstheorie 1063/6: Bekämpfung d. List 1066/7; Kolonien- Ausbeutung 1075: Handelsverträge 1077. Smith, E.J., Allianzen 580,873. Soetbeer, Specialforschung 119; gleichzeitige Niederschlagung von Steuern u. Staatszinszahlungen 310; Munzvorräte rtschaftslehrs. II. I—S. Aufl. 541; Verhältnis zwischen Edelmetallcirkulation u. Produktion 549: Volkseinkommen 596; Einkommensverteilung 598; Edelmetallproduktion 618; Geldwert 622: Einkommensuntersuchung 918. Sakrates, Unentgeltlichkeit 353; Pöbelherrschaft 961. Solon, sociale Achtung d. Gewerbe 356: Schuldrecht 657/8; Ideal d. soc. Reformators 959; rechtl. Gleichheit 960; demokratische Schulreform 1009. Sombart, Handwerksbetrieb 419; Begriff d. kapitalistischen Unternehmung 637: Kategorie Großunternehmer 887: Geldreichtum aus Grundrentenbildung 905; wirtschaft!. Entwickelungsstufen 1127. Sonnenfels 174. Sophisten, Bedingtheit des Sittlichen 43; Ethik 71: Geschichte d. Staatswissenschaften 77. Spencer, Kontrolle d. menschl. Handlungen 45; Ethik 72; Sociologie 72; historische u. sonstige realistische Forschung 116; angeborene Denkformen 141; ethnographische Beschreibung d. niedersten Rassentypen 148/150; Tierarten u. Völker verschiedener Kulturhöhe u. Opfer d.Nachkommenserzeugung 161: Bevölkerungsfrage 175; zunehmende Lebensdauer d> Eltern in d. patriarchalischen Familie u. höhere Kulturleistungen 242; zerstreute u. dichte Siedelung 275; Zusammenwirken verschieden beanlagter Menschen in Gruppe» 280; staatswissenschaftl. Verwertung d. biologischen Gedankenreihen über Arbeitsteilung 325; Vertrauen auf d. Priester bei primitiver Kultur 330; Folgen d. Arbeitsteilung 365; Vererbung von Stellung u. Funktion als Princip socialer Dauerhaftigkeit 400: Geschichtstheorie 1120. Spiethoff, A., reproduktiver Konsum 931: Analyse d. Krisenstadien935: Krisentheorie 945. Spinoza, Naturrecht 82; Selbstsucht 83; Volkssouveränität 83. Spittler 113. Stahl, Fr. I., Eigentumstheorie 389: konservative Partei 1012. Stahl, Ritter v. 1068. Starke 231. Stein, Karl v. 1070. Stein, Lorenz v., Hauptwerke 113; Charakteristik, Bedeutung für d. Wissenschaft 114; Charak- 44 690 Register. teristik d, Werke 123: Einfügung ! der Familienwirtschaft in das System d, Nationalökonomie 231: Lehre v. Beruf d. soc. Königtums 1015; Geschichts-! theorie 1118. Stein, PH. 90S, Stcinthal 1118. Steuart, James, wirtschaftlicher Mechanismus ein Werk des Staatsmannes 35; englischer Merkantilismus, Hauptwerk87, 38; Grenzen d. Bevölkerung i. d. Ernährungsmöglichkeit 174; Krisentheorie 943. Stieda, W., deutsche Wirtschaftsgeschichte 118; städtische Etats im 14. Jahrh. 282. Stobbe 665. Struck, Svecialforschung 119; Diskontbswegung 672. Struensee 113. Süß 549. Süßmilch, Johann Peter, Hauptwerk, empirische Forschung u. Statistik 112/113; Bevölkerungslehre 159; ältere Zahlen über Eheschließungen 165; desgl. über Todesfälle 166; Bevölkerung d. ganzen Erde 171; Bevölkerungspolitik 174: städtische Wohnweise 276. Sulla, Handwerkerkollegien 402; Massenkonfiskationen 965; unerbittliche Staatsgewalt 967; Befriedigung d. Heere 966. Sully, Kammergut 304: soc. Wirksamkeit 977: Bauernfreundlichkeit 981: Landwirtschaft 1046. Sulpicius 966. Supan 171. Snme, D. 120. Tacitus, Hof- oder Dorfsystem bei d. Germanen 262; Geringe u. Mächtige mit gleichem Besitz 375. Tardc, Nachahmung 10: Erträglichkeit großer u. kleiner soc. Ungleichheit 953. Temple, Sir William, empirische Nationalökonomie 112; Bs- völkerungspolitik 174: Lebensmittelsteuer 758. Themistokles 960. Thiel 506. ThierrN, französische Wirtschaftsgeschichte 121; Klassenkämvfe 956. Thiers, Altersversicherung 311; internationale Arbeitsteilung, Schutzzoll 1087. Thomas von Aauino, metaphysisch-idealistische Ethik 71; Zinsen 658; Zinstheorie 662: Geschichtstheorie 1117. ! Thompson,William, theoretischer Begründerd. engl. Socialismus, Hauvtwerk94: Lohntheorie 760. ^Thornton, Stellung in der Geschichte der Nationalökonomie 120: Lohnfondstheorie760; Bedeutung f. Lohnuntersuchungen 762. Thorwart 685. Thünen, A. v., Bedeutung f. Volkswirtschaftslehre 117; land- wirtschaftl. Rentabilität u. Entfernung zwisch. Grundstück u. Wohnstätte 272, 901; örtliche Arbeitsteilung354; Lohnformel 760, 767: Grundrente 897: Gesetz d. abnehmenden Bodenerträge 897. Thukydides 77. Thun 119. Tirard, Handelspolitik 1087/8; Sturz 1094. Tischendörfer 851. Tooke, Th., Geschichte d. Preise; Stellung in d. Geschichte d. Nationalökonomie 120: Wechsel- umlaus 654; Notenfreiheit 689; Lohnuntersuchung 753: land- wirtschaftl. Krisis 1720—1760 925: Krisentheorie 945: srei- händl. Reform 1069. Toauv 600. Toaueville 757. Torrens, Außen- u. Binnenhandel 1061: Smithsche Kolonialtheorie 1075: Reziprozität 1095. Toynbee, A., Stellung in d. Geschichte ».Nationalökonomie 120; Naturallöhnung, Landzuweisung 743; Lohnuntersuchung 751. Trajan 664. Treitschke, v., unter? Stände d. Jungbrunnen d. Gesellschaft 410: Klassenkämpfe956: Lehre v. Beruf d. soc. Königtums 1015. Trendelenburg,Eigentumstheorie 389: Marktaustausch gleicher Werte 573; Marktpreis u. sittl. Wert 576. Tucker 943. Tugan-Baranowsky, v., engl. Exportentwickelung 927; Produktionsmittel-Industrie 931; Ablehnung d. Unterkonsum- tionsthsorie 944: Krisentheorie 945; Krisenbuch 946. Turgot, physiokratischer Aolks- wirt 89/90; Messen 483; Wettbewerb seinerZeit507; Kapital- beariff 635; Wucherfreiheit 660: Zinstheorie 662: Ursache niedriger Löhne 758: Folgen engl. Handelspolitik 1048; Entwickelungstheorie 1119. Tylor, Bedeutung f. d. realistische Forschung 116: Entwickelungs- theorie 1115. Unger 230. Urauhart 365. Vauoan, individualistische Nationalökonomie, Hauptwerk 83; Bevölkerungslehre 174. Berri 86. Vico 1117. Viebahn 269. Vierkandt, Charakteristik d. Semiten 152: Zusammenfassungen über Rassenfragen 158. VillermSe 121. Voigt, A., Mietssteigerung 905; Grundrententheorie, Mietskaserne 906: Gesetzmäßigkeit d. Bodenpreisbildung 906/7. Voigt, P>, städtische Bodenrente 905; Agrar- u. Industriestaat 1103. Vollgraf 140. Vossius, Jsaac 171. Wagner, Adolf, Einteilung d. Bedürfnisse 23; Specialforschung 119; Lehrbuch, Stellung in der Nationalökonomie 123; karitatives System neben Privat- u. Gemeinwirtschaft 317; Terminologie d. Eigentumstheorien 389; Legaltheorie in d. Eigentumsfrage 390: Han- delsstätistik 1080: Agrar- u. Industriestaat 1103. Wagner, Moritz, Migrations- theorie 129: Rassenscheidung 142/143; Bedeutung der Migra- tionstheori? 176; Ursache d. ersten technischen Fortschritte 191. Waitz, Th., realistische Forschung u. Anthropologie, Hauptwerk 116; Zusammenhang d. Civilisation u. d. äußeren Natur 137: indianischer Pelzhandel 1024. Walker, F. A>, geographische Lohnskala 756: ' Lohnfondstheorie 760; Bedeutung f. Lohnuntersuchungen 762; Unternehmercharakteristik 892. Wallace, A. R. 902. Wallace, A., Einfluß d. Natur auf das Menschenleben 127; Konstanz d. Tierrassen 141. Wallon, H. 121. Walpole, Schmugglerkrieg 1049; Reform, merkantilist. Handelspolitik 1051. Walras 566. Wappaus, Bevölkerungsstatistik 115, 159; städtische Wohnweise 276. Warschauer, R. 690. Register. 091 Washington 1084. Wat-Tyler 971. Webb, Beatrice, Sidney und Eheleute, Würdigung 98; Stellung in d. engl. Nationalökonomie IM: Anteil der Arbeiter an d. engl. Gesamt- bevölkerung 345; Konkurrenz bei Käufern u. Verkäufern 506; .Konkurrenzverabredungen 508; Gegensatz zwischen Kontraktfreiheit, Demokratie, Arbeitsteilung, dichter Bevölkerung730; Arbeiterschaft u. Akkordlohn 746; Lohnuntersuchung 754; Vermögenshaftung der Gewerk- vereine 854; Abstreifung archaistisch - demokratischer Ver- wallungsformen der Gewerkvereine 860; Gewerkverein als Hülfskasse 861: Verhalten der Gewerkvereine gegen Nicht- unionisten 863; principielle Fragen b. Schiedsgerichtverhandlungen 872; liberal sacia- list. Imperialismus 1014. Weber, Adolf, Clearinghäuser 651; Depositen d. Bank v. England 684; desgl. deutsche Effektenbanken u. engl. Joint- stock. 693, Webcr, Alfred, Freihandel 1101; Gesetz d. abnehmenden Bodenerträge 1102: Agrar- u. Industriestaat 1103. Weber, M., Agrarpolitik 119; Ersetzung d. römischen Hufenverfassung mit Feldgemeinschaft durch freies Bodeneigentum 373', Klassenkämpfe Ä56; Entstehung d. griech. Adels 958; landwirt- schaftl. Arbeiterverhältnisss 988. ! Weismann 143. > Wellhausen 329. Wells, technischer Fortschritt u. Freisetzen v. Arbeitern 223; Staatsausgaben u. Nationaleinkommen Großbritanniens 322: verringerte Produktionskosten 615; Prosperitätswahrscheinlichkeit neuer Unternehmungen 890: Krisentheorie 945. Welser 677. Wertheim 433. Westergaard, W. 115. Westermarck, Abweichungen im Gesamtgleichgewichtd. Geschlechter 163; älteste Familienverfassung 231; Ehebegriff 231; befestigte patriarchalische Familienverfassung 234. Wiebe, Geldwert622; Lohnunteruntersuchung 751. Wiedfeldt 689. Wiese, v. 849. Wicser, v. 566. Wilhelm I., Deutscher Kaiser, kaiserl. Botschaft 822: Politik Friedrichs II. 1015. Wilhelm II., Deutscher Kaiser, preuß. Staat u. soc. Reform 1015: Handelsverträge, Handelspolitik 1093. Winkelblech f. Marlo. Witt, dc, Lebensmittelsteuer 758; hollünd. Zollkrieg gegen England 1043. Wittich 119. Woedtke, E. v. 803. Woeikoff 127. Wörishoffer. Akkordlohn 746; Mannheimer Löhne 757. Wolf, Christian, Naturrecht, Hauptwerk 82: monarchische Staatsallmacht 83; Merkantilismus 88. Wolf, Julius 122. Wood, Löhne 754: Arbsits- losigkeitsschwankungen 766. Wright, Th. 120. Wundt, Ethik 72; Geistes- u. Naturwissenschaften 111: Gesetz d. Kontraste 1014. Xenophon, Geschichte der Staatswissenschaften 77; Staatseinnahmen Attikas 282. Aoung, Arthur, nationalökonom. Sammelwerke 112: Lohnuntersuchung 751: Lebensmittelsteuer 758. Zacher, Kostend, deutsch. Arbeiter- Versicherung 823, 829: Verwaltungskosten u. Entschädigungen d. Unfallversicherung 830: Altersversicherung,Renten, Auswand 832; gezahlte Entschädigungen 834: ausländ. Krankenversicherungsfrequenz 835. Zahn, Größe d. stehenden Heere u. d. Zahl d. Erwerbsthätigen 332; Verwaltungskosten d. Berussgenossenschaften 830: Budgetstatistik 884: Wert d. deutsch. Stantseisenvahnbesitzes 888. Zaleukos 959. Zeno 79. Absatz, Abhängigkeit vom Klima 132; Handwerk 419; Hausindustrie 425: Großbetrieb 429/430, 432, 433/4; Regulierung durch Zünfte 419/20; durch Kartelle 449, 450/1; freier Markt 456; Schwierig, keit d- Absatzschätzung auf Jahre hinaus; wirtschaft!. Schwankungen 930/1. Abstinenztheorie,Zinstheorie663. Abzugsrecht. Grundherrschaft 291: Stadtrecht 295. Accept, Gefahr f. Banken, England 691: Deutschland 694. ' II. Sach-Register. Ackerbau, Abhängigkeit der Entstehung von den Bodenverhältnissen '132; A. folgt dem Wasser 134; Einfluß aus die Wanderungen 177; historische Aufeinanderfolge der Epochen des A. und Viehzucht 195; Hackbau 195; A. mit Pflug u. Zug- viel) im Anschluß an das Gelingen der Rindviehzähmung 196/7; A. die weiblichen u. friedlichen Eigenschaften fördernd 198; Unterschied zum Hackbau 198; Bedeutung des A. für Entwickelung der Technik und Kultur 199/200; verschiedene Systeme 200/1; Sklaven- und Vieheigentum älterer A.Stämme 369/71; ältere Grundeigentums-Verfassung der A.Völker 371/3. Agent 493. Agio, Begriff 626. Agrar- u. Jndustriestaaisfrage, Maß der Umbildung verschiedener Territorien 359 : neuere Kontroversen 1103/4. Agrarwese«, deutsche Hauptautoren 117, 118/19: agrarischsociale Entwickelung, Bauern- 44* 692 Register. ^1150 srage: Italien, Irland 979: England 980/1! Frankreich 981/2; Deutschland 982/6; Rußland 986/6: Gesamtresultat d. agrar.Klassenentwickel. 986/9, Akkordlohn, Begriff, Entstehung 746'. Zunahme der Arbeitsleistung 745; Ausbreitung 746; Mißbrauche, Gruppenakkordlohn 745 : Vorzüge u. Nachteile 745/6; Bekämpfung durch die Arbeiter 746; Tarifverträge 746: Zukunft, Verbindung m. Zeitlohn 746: Gruppenakkordlohn 749/50. Aktiengesellschaft, historische Vorläufer 441; Wandelung des A.-Rechts 442; Wesen u. Verfassung 442/3; Schwierigkeiten und Schattenseiten 443; Vorzüge 444; Statistik 444; Kapitalgewinn, Kapitalverwässerung 908/9. Alkoholika; Konsummenge 592/3; Konsumwert 693. AllgemeineVokswirtschaftslehre 124. Alliancen, Preis- und Lohnverabredungen 580: Entstehung, Thätigkeit 873. Allmende, Verschwinden der römischen A. im ÄAsr pudlieus 258; Dorf- u. Markgenossenschaft 287/8; Teilung u. Folgen für den Bauer289; Stadtwirtschaft 297: im Eigentum moderner Einwohnergeineinden 316, 377: Große im Trierischen Lande im 18. Jahrhundert 371. Alternativwährung, Begriff, Vorkommen 546. Altersaufban, A. in verschiedenen Staaten 160 ; verschiedene Besetzung der Altersklassen nach dem Stande der Kultur 162: Stadt u. Land 162; Bedeutung für die Sterblichkeit 167. Altersklassen, wirtschaftliche Stellung u. numerische Bedeutung 160/1; reifere A. und Kultur 161/2. Altersverhältnisse der Bevölkerung 169/62. Amtsbezirk 286. Angebot, allgemeine Erklärung 567: Voraussetzungen z. richtigen Würdigung u. Kenntnis 567/3: Bedeutung d. Quantitäten u. Intensitäten 568/9; Beschränkung durch den Kreis der zum Tausch Kommenden: Konstellation der subjektiven Tauschwerte 669: Abhängigkeit v. drei Ursachen 604; verschiedene wirtschaft! Entwickelungsstufen 604/6: Einfluß d. Nachfrage 606 : natürliche Produktivkräfte 606: Arbeitskräfte und Kapital 606/6; Beschränktheit d. Produktivkräfte; Abstufungd. Produktionsbedingungen 606/7; ältere Einteilung in drei Gruppen, Ricardo, Mill. 607 ; Produktionskosten, ältere und neuere Theoretiker 607: Verhältnis v. Produktionskosten u. Preis Regulator d. A. 611/2; Einfluß d. Veränderungen auf Preis 612/7; Bedingungen d. Kapital-A., Folgen 667/8; Anwendung in Lohntheorie 763; A. von Arbeitskräften, historischer Wandel, Bevölkerungs- bewegung,Wanderungen,Dring- lichkeit 764/5: selbständige Teile d. Arbeits.-A. 766/6: Organisation, Arbeitsnachweis 765/6. Anerkennungstrieb, Schilderung u. Würdigung 30; sittliches Zuchtmittel 46; Zusammenhang mit der Klassenbildung 393. Anweisung 660. Arbeit, Definition 38; Erziehung zur A. 38/9; Bedeutung als wirtschaftliche Tugend 39; A. und Maschine 223: Arbeitsteilung 364/6: absolutes Wertmaß 565: Reduktion d. Produktionskosten auf A. 608: Wertmesser 624: Gegensatz v. Kapital u. A. 632, 637: Begriff bei Smith 636: Produktionsfaktor 636: Institution d. freien A. 720: Folgen derselben a. Arbeitsvertrag 730: Recht auf A. 731; Arbeitsangebot, histor. Wandel, Bevölkerungsbewegung, Wanderung, Dringlichkeit 764/6: selbständige Teile d. Arbeitsangebots 766/6: Organisation, Arbeitsnachweis 766: Arbeitsnachfrage, Bedingungen 767: Produktivität d. Volkswirtschaft 767/8: Zusammenfallen v. A. u. Warennachfrage 767; Abweichungen hiervon, andere Produktionselemente, Nachfrage n. Kapital 768: Wandl. d. Nachfrage n. Kapital u. A. 768/9; Dringlichkeit d. Anbietenden u. Nachfragenden : Machtunterschiede 769. Arbeiter, Arbeiterstand, Entstehung eines breiten Lohnarbeiterstandes im Anschluß an die Großtechnik 223; Wirkung der Maschine auf Lebenshaltung, Gesundheit, Kraft, Bildung 223/4; allgem. Gesichtspunkte über die Entstehung eines gehorchenden Arbeiterstandes 337/8; unfreie u. halbfreie A. 339/42; Entstehung des neueren freien Arbeiterstandes 342/3, 719/23; Wesen des letzteren 344; Elemente u. Größe des A. in Preußen im Laufe des Jahrhunderts 344; procentualer Anteil an der Bevölkerung 344/6; gegenwärtiges Zahlenverhttltnis in Deutschland zwischen Unternehmern, Beamten u. A. 346. 362; landwirtschaftliche Thätigkeit industrieller Lohnarbeiter 347; gelernte und ungelernte A., Statistik 352/3; notwendige Forderungen für die A. gegenüber den schädlichen Folgen der Arbeitsteilung 367; Problem der Organisation der A. 407/9; Rechtsverhältnis der A. im Großbetriebe: patriarchalische Versassung 437/8; freier Arbeitsvertrag 438/9; Reform 439; Einfluß der freien Konkurrenz 514/5: Folgen von Geldwerts- u. Preisverschiebungen 626; freie A. z. Zeit d. Sklaverei u. Hörigkeit 720; Umbildung aus Sklaven u. Hörigen, Emanci- pationsgesetze720/2; Schwierigkeiten u. Gefahren d. Übergangs f. d. einzelnen 721; Folgen für den einzelnen 722; Problem, Schwierigkeit des Arbeitsvertrages 721/2; Würdigung d. Umbildung 721; Elemente d. heutigen Arbeiterstandes 723/6: obere Grenze, Gegensatz dieser zu Lohnarbeitern 723: Nebenberuf, Übergangsstellung, Differenzierung, Einkommen, Alter und Familienstand 723; Folgen für Arbeitsvertrag 723/4; ethnische und psychische Differenzierung 724/6; Kolonialarbeiter, niedere ethnische Herkunft, Arbeitszwang 724; alte Halbkulturarbeiter, Chinesen, Japaner 724/6: Mittel-, nord- u. westeuropäische A. 726/6; verelendete Proletarier, Zahl in verschied. Ländern 726; ungelernte A., Tagelöhner, Dienstboten 725/6, gelernte A., Hierarchie 726; Gesamtzahl d. i. Arbeitsverhältnis Stehenden 726; sociale Klasse 991/2; Proletariats; England 993; Australien, Ver. Staaten 993/4; Frankreich 994: deutsche A., Bewegung 994/9; Versöhnung v. Monarchie u. Arbeiterstand 1015. Arbeiterbeamtentum, Annäherung d. Arbeitsverhältnisses a. Beamtentum 736/7. Arbeiterbörse 848. Register. K93 Arbeiterkolonien 845. Arbeiterversicherung s. Versicherungswesen. Arbeitsamt 849. Arbeitsbuch 739/40. Arbeitseinkommen, s. Lohn: Anteil am deutschen Einkommen 189S 387: Verhältnis zw. A.- u. Vermögenseinkommen 916/7. Arbeitseinstellung, Gewerk- vereinsvolitik 864/5: Generalstreik 865/6: Verhütung durch Schiedsgerichte870: Bestrafung in gewisse» Gewerben 875. Arbeitsgeld 557. Arbeitsgenossenschaft, ein Ausgangspunkt d. Unternehmung 415/6: Gruppenlöhne 749/50. Arbeitslosigkeit, Statistik 766, 841/2: Lohnhöhe, Arbeitsnachweis 766: Ursachen 840/1: verschiedene Arten 841/2: Auslese d. Unsähigen842/3: Stadt U.Land, Freizügigkeit 843: Saisonarbeit 843/4/ Bekämpfung 844/52; Armenwesen, Naturalver- pflegungsstationen, Arbeiterkolonien 844/5: Regelung der Produktion, Arbeilsverschie-> buna 845! Notstandsarbeiten! 845/6: Halblöhne 846: Freiheit! d. Vermehrung U.Verminderung ' d. Arbeitsstellen, Art. d. Saisonbetriebes 846 ; Arbeitsver-> Mittelung 846/50: A.-Versiche- rung, s. diese 850/2: Steigerung, Depression 935: Abnahme, Hausse 936. Arbeitsmaschine, im Gegensatz zur Kraftmaschine218; Voraussetzungen u. Wirkungen 219. Arbeitsnachweis, -Vermittelung, Lohnhöhe, Regeluna d. Arbeitsangebots u. d. Nachfrage 766: gegen Arbeitslosigkeit 846: individuelle Arbeitssuche, Umschau 346/7: gewerbsmäßige Vermittelung 847: Gewerkvereine 848; Unternehmerverbände 348/9: Arbeiterbörsen 843; Vereinsnachweise 849: kommunale, paritätische A. 849: Arbeitsämter 849: Centralisation 849/50. Arbeitsordnung 733. Arbeitsteilung, in asiatischen Reichen 205; Vorläuferin der Arbeitsmaschine 219; zwischen Mann und Frau in den frühesten Zuständen 232; die patriarchalische Familie als Erzeugerin einer natürlichen A. 242; Organisation der A. in der patriarchalischen Familie 243: A. in der modernen Familie 249/50; Städtebildung 265: Grundherrschaft 290/1; gesellschaftl. u. wirtschaftl. A. 324/67; Dogmengeschichte 325; Entstehung u. Wesen 326/7; Stoffeinteilung 328/9; Thatsachen d. A. 328/59; Priester- u. Krieqer- tum 329/33; Händler 333/7; Entstehung eines Arbeiterstandes 337/3; Sklaven 338/40; halbfreie Arbeiter 340/42; neuerer freier Arbeiterstand 342/45; Scheidung von Gewerbe und Landbau 346/7; landwirtschaftliche A. 347/8; gewerbl. A.; Wesen u-Termini; Zahl d. verschied. Gewerbe, Würdigung 343/53; A. der liberalen Berufe 353/4; räumliche A. 354/6; ältere Beurteilung der A.: Altertum, Kirchenväter, Physiokraten, Smith 356/7; zahlenmäßige Erfassung 358/9; vier Typen gesellschaftlicher Ordnung der'A. 360/2; technisch-wirtschaftliche Bedingungen 359/60; sociale Institutionen als Vorbedingung 362; psychologische Vorbedingungen, Komplizierung der menschlichen Motive 362/3; Ursachen 360; Zusammenfassung der Ursachen u. Bedingungen 363/4; sociale Resultate 362; gesellschaftliche Folgen 364/5; individuelle Folgen 365/6; Schattenseiten, notwendige Forderungen für die Arbeiter ihnen gegenüber 367: socialistische Beurteilung 363, 365, 366/7; manchesterliche Beurteilung 363; Anklagen vom individuellen Standpunkt 365/7; Einfluß auf Klassenbildung 396/8: Zusammenhang mit geldwirtschaftl.Entwickelung 525, 555/6: Anpassung d. Produktion an Konsum in arbeitsteiliger Volkswirtschaft: wirtschaftliche Schwankungen bei zunehmender örtl, A. 927/1; politische A., Gegengewicht g. Klassenmißbräuche 1004; wachsende persönliche u. geographische A. u. Handelspolitik 1099/1101. Arbeitsverhältnis, principielle Erörterung 726/31; im Lichte verschied. Theorien: Marktvor- gnng oder socialer Kampf 727/8: Wesen 728: teilweise Regelung d. Privat- u. öffentl. Recht 728/9: Regelung durch „freien Arbeitsvertrag" 729/30: zunehmende rechtl. Ordnung 730/1; verschiedene heutige Formen d. Regelung 731/50^ s. Arbeitsvertrag; Totalität d. heutigen Ordnung 735: konstitutionelle Verfassung735: patriarchalisches A. 735: Gleichberechtigung v. Arbeiter u. Unternehmer 736; Annäherung an Benmtenver- hältnis 736/7. Arbeitsverschiebung, Begriff d. Arbeitsteilung 350: Regelung d. Produktion: Bekämpfung d. Arbeitslosigkeit 845. Arbeitsvertrag, Persönliche Freiheit u. Arbeitsdisciplin 722/3; Terminologie 726: nebenPrivat- u. öffentl. Recht verbleibende Punkte d. Arbeitsverhältnisses 728; „freier A." 728: Folgen d. freien Arbeit, Einschränkung formaler Freiheit 730: zunehmende Rechtsordnung 730/1; Recht auf vollen Arbeitsertrag, auf Existenz, auf Arbeit 731: Formen der Rechtsordnung 731/7; Civil- u. Handelsrecht, Gewerbeordnungen zc. 732; Staats- u. Kommunalbetriebe 733: öffentl. Aufträge 733: Arbeits-, Fabrik-, Betriebsordnungen 733: Guts-Negu- lative 733: Tarifverträge, Kollektiv-A. 734: Beamtenvertrag 736/7: Einzclbestim- mungen d. A. 737/50: Vertragsdauer, Kündigungstermin u. -recht 737/9: Form d. Vertragsschlusses , Schriftlichkeit, Arbeitsbuch, Kontraktbruch, Bestrafung 739/40: Arbeitszeit 740: Natural- u. Geldlohn. Warenzahlung 741/4. Arbeitszeit, historische Entwickelung d. Regelung, Entstehung d. Sonntags, Nachtarbeit 740; Saisongewerbe, Übertreibungen 741: Reaktion, moderne Regelung 741. Arbeitszerlegung, Begriff 350; Schilderung und Würdigung 351/2. Aristokratie, Priester-A. 330/1; Krieger-A. 331/2; Sändler-A. 333, 335, 337; Mittel des Emporkommens, procentualer Anteil an der Bevölkerung, Stütze durch dienende Kräfte 338; Arbeitsteilung zwischen A. und Hörigen 341; Kriterium der Berechtigung ihres großen Grundbesitzes 373; Erbrecht u. A. 384/5; Rechtfertigung durch F. A. Lange u. a., Bedeutung für Emporsteigen der Völker 409/10; griechische A. 953/61: Patrizier u. Plebejer 962: i. d. römischen Klassenkttmpsen 963/9: feudalagrarische Klassen d. Mittelalters 972/3: neuere Klassengesch., Königtum, Landstände, Ritterschaft 976/69; U»ternehmer-A. 990/1. 694 Register. Armenwesen, Recht auf Existenz 731: Entstehung d. Armenpflege, Geschlechtsverfassung 778/9; Entstehung d. Armut, Massenelend 779 - Christentum 779/80 ; weltliche Gesetzgebung 78V; historische Ursachen d. Armenpflege 781: die moderne Wirt- schastsverfnssung 782: Statistik 782/3: Beurteilung, Erfolge 783/4: Ausführung d. Armenpflege 784/93: Ursachen d. Armut 784: offene u. geschlossene Pflege 78S, 788/90; wirtschaft!. Mittel786/6; Träger: Gemeinde, Staat 786/8: Teilnahme der Frauen 788; Disciplinarmittel 788: Heimatrecht u. Unterstützungswohnsitz 790/2; Beurteilung der heutigen Armenpflege 792/3: Bekämpfung d. Arbeitslosigkeit 844/5: Steigerung d. Unterstützung i. Depression 935: Abnahme in Hausse 936. Armcnpflegcrkongreß 119. Arrondifsemcnt 284. Auktion, Entstehung, Stellung i. d. modernen Marktorganisation 486. Ansveutungstheorie, Darstellung, Begründung, Kritik 663. Ansgleichungsverkehr, A. der Messen 482: s. Clearinghaus. Ausland, völkerrechtliche Abmachungen u. Handelsverträge 286/7; Teil des für ausländische Waren ausgegebenen deutschen Nationaleinkommens 366, s. Handelspolitik. Ausstellung, Rolle der Welt- u. nationalen A. i. d. modernen Marktorganisation 487. Auswanderung, Bevölkerungs- politik 177/9; Statistik der neueren A. 180/2; staatliche A. -Politik 181. dgiiellki'otti 676. dknolierii 676. Banknoten, s. Notenbanken. Statistik 620: Vergleich mit Papiergeld 626: Wirkung auf Geldwert 627: Entstehung 661: Begriff 661; Umlaufsgröße 662: Notenfreiheit 680, 689: Stellung im Geldwesen: Wechsel u. B., Stücklung 681/2: Gefahren, Verbot 682; Regulierung d. Ausgabe u. Deckung 682/3:' Bank v. England 683/4: B. v. Frankreich 684/6; Deutsche B. 685/6: Ver. Staaten 687. Bankwesen, Litteratur 674/76; deutsche Hauptautoren 119; arbeitsteilige Enstehung 336: Großbetrieb im B. 432: csn- lrnlistische Tendenzen 463: Meßverkehr 482: Statistik der Bankgeschäfte 492: Korruption bei Emissionen u. Verlockung z. Börsenspiel 613/4; Depositen-, Giro-, Clearing-Verkehr verschiedener Banken 660/1; Noten- oerkehr 661/2: Wechselverkehr 663'4: B. als Kapitalreservoire, Bankzins 669/74; Diskontpolitik 673/4: Antike, Mittelnlter 676/77; B. von 1650 an, Entstehung der Notenbanken: Notenbankgesetzgebung 678/83; neueres Notenbankwesen, d. großen Centralbanken 683/9; Privatbankiergeschäft 689/90; englische Aktienbanken 690/2: deutsche Effektenbanken 692/6: gemeinwirtschaftl. Grundkreditinstitute 696/700: Hypothekenbanken 700/6: Pfandleihhäuser 706/6: Sparkassen 706/11: städt. gewerbl. Vorschußvereine 711/13; ländl. Darlehns- u. Sparkassen 714/16; Einfluß auf wirtschaft!. Schwankungen u- Stockungen 931/4: Kapitalansammlung i. d. Depression 936: Kreditgewährungen i. d. Hausse: Stand d. Bankausweise 937. Bankzins, s. Zins, Diskont: Verhältnis z. landesüblichen Z. 669/70: Differenzierungen, Depositenzins 670; Report, Deport 670/1; Wechsel 671/2. Bauer, Veränderung durch Umbildung der genossenschaftlichen Dorswirtschast 289/90; Grundherrschast 291/2: Anteil am deutsch. Einkommen 886/7; in d. mittelalterl. Klassengeschichte 970/2: neuere Klassengesch.,. B.-Erhaltung, -Befreiung, -Unruhen, -Kriege 978/89. Baugewerbe 380. Baumwolle, Statistik der Baumwollspindeln 214; Chevaliers Berechnung der Steigerung der produktiven Kraft in der Baumwollverarbeitung 221; Konsum 696. Baumwollspinnmaschine 214. Beamtentum, Bedeutung für die staatliche Wirtschaft 312: Größe des Beamtenpersoirals in verschiedenen Staaten u. Verwaltungen 312/3: Oganisation des B.-Apparates 313: Zahlenverhältnis in Deutschland zwischen Unternehmern, B. u. Arbeitern 346, 352; Zahl der B. 1882 u. 1896 in Landwirtschaft, Gewerben, Handel und Verkehr 436: Beamtentum des Großbetriebes 436/7: Arbeits- verhkltnis d. öffentl. Berufsbeamtentums, Annäherung d. Lohnarbeiter 736/7: Einkommen 386/6: als soc. Klasse, Rolle i. Klassenkampf 992. Bedürfnis, Litteratur 20; gemeinsame B.Bildnerwirtschaftl. Bewußtseinskreise 19: individuelle B. 22/6; Definition 23; B.-Befriedigung, Ausgangspunkt alles Handelns 23; Einteilung 23; Erklärung 24; Berechtigung der wirtschaft!. B.-Steigerung 25; Gefahren der B.-Steigerung 25/6: Vereinheitlichung der B. treibende Ursache des Großbetriebes 432. Begriffsbildung ^ allgemeine B., Überschätzung, Begriffsschematismus 104; Zweig der Methodenlehre 103/5: Aufgabe, Bedingungen 103; Bedeutung f. d. Volkswirtschaftslehre 106. Beobachtung,, Methode 100/3; Definition 100; Objekte und Hülfsmittel 101; Verhältnis zu Induktion und Deduktion 102. Bergbau, Verwendung der Wasserkraft im 14. u. 15. Jahrhundert 209; Großbetrieb 432. Bergwerk, Veräußerung staatl. B. von 1800 ab 304/6; Rolle im Etat verschiedener Staaten 306; ältere Verfassung 423; neuere Reform 424. Beruf, Klassifikation 366/7; Verhältnismäßigkeit der Besetzung 367; Erblichkeit 399/400; Berufserblichkeit im indischen u. römischen Kastenwesen 400/2; Kritik der Erblichkeit, Kampf dagegen 400/5 : Aufhebung der Erblichkeit u. ihre Ursachen 406/6; freie Berufswahl 406. Berufsgenoffenschaften, Gesetzgebung, Organisation 826/7; Umlageverfahren 828: Bewährung, Kosten 829/30. Berufsstatistik 368/9. Berufsteilung, asiatische Reiche 205; Wesen u. Begriff 349/50> Wesen u. Begriff der Sveciali- sation der B. 360; historischstatistische Erfassung 358/9; Klassenbildung 396/8. Beschäftigung, Rassentypus 146. Beschreibung, Methode 100/3; Definition 101; Verhältnis zur Beobachtung 101/2; Verglei- chung als Hülfsmittel der B. 102/ Bevölkerung, merkantilistische Regelung 85; Verteilung auf die nördl. und slldl. Hälfte d. Erde 128; Abhängigkeit von Flora u. Fauna 135/7; durch natürl.. Fruchtbarkeit d. Bodens u. Klimas bedingte Verschiedenheit. 1153Z Register. 095 der Dichtigkeit 136; Altersverhältnisse 169/62; Gsschlechts- verhältnis und Verehelichung 162/5; Geburten u. Todesfälle 16S/8; Zunahme u. Abnahme 168/9; absolute Größe der B. verschiedenerVölker und Länder zu verschiedenen Zeiten 169/71; Hemmungen 171/6; Ausbreitung nach außen, Eroberung, Kolonisationen, Wanderungen 176/82; Schätzung der voraussichtlichen B. einzelner Nationen nach hundert Jahren 182; Verdichtung der B. 182/6; Verteilung auf Stadt u. Land im Mittelalter 267; relative u, absolute Verteilung der B. auf Stadt u. Land, verschiedene Bevölkerungszunahme; Statistik 269/71; Anteil der B., der bei verschiedener Kulturstufe und Militäroerfassung Kriegsdienst thut 332; Einfluß der B.szu- nahme auf die Bildung der Hausindustrie u> des modernen Arbeiterstandes 343; Teilung nach Berufen 358/9: Lohnhöhe 76S; Schwankungen, Wirtschaftsstockungen 926/7; Bewegung in d, Depression 929; Hausse-Einfluß 930. Bevölkerungslehre, Gegenstand u. die Ansänge 159; Malthus 175. Bevölkerungspolitik, Hemmungen bei primitiven Völkern 173; B. des aufgeklärten Despotismus 174; pessimistische B., Vertreter, Folgen mancherlei die Bevölkernngszunahme hindernder Gesetze 175; Wanderungen ganzer Stämme 177; Koloni- snlion seßhafter Völker 177/8; Richtlinien für eine deutsche B. der Gegenwart 187. Bevölkerungsproblem, B. und die Wege seiner Lösung 171/87. Bevölkerungsverdichtung, Statistik der B. 182/4; natürliche Bedingungen der B. 184; technische , wirtschaftlichorganisatorische Vervollkommnung als Vorbedingung 185/6; Bedeutung und Grenzen der B. 186; B. Bedingung der Städtegründung 265; Verhältnis der verschiedenen Wohnplätze zur Bevölkerungsdichtigkeit; Statistik 269/71. Bewnßtseinskreise, Litteratur 15; allgemeines Wesen 16/17; die einzelnen B. 18/20; religiöskirchliche B. 19; wirtschaftliche B. 19/20. Biologie, Lehre von der Arbeitsteilung 325. Blutsmischung, sociale B. 145; Ursache neuer Rassentypen 146/7. Blutszusammenhang, Princip gesellschaftlicher Gruppierung 7. dvarü ok arditration 870. doarü «k vvneiliatioQ 870. Boden, Bodenverhältnisse und wirtschaft!. Entwickelung 133; Bodenwert und Volksvermögen 641/2: Bodenverschuldung 647: Bodenkredit s.Grundkredit; Gesetz abnehmender Bodenerträge ! 767, 897/8; Folgen f. Handelspolitik 1101; beschränkte Geltung d. Gesetzes: 19. Jahrhundert 1101/2: Einfluß dieses auf Lohnhöhe 767: auf Grundrente 897/8; histor. Entwickelung der landwirtschaftl. Bodenpreise 898/901: das. städt. Boden- preise 903/5. Bönhase, Marktrecht 478. Börse, deutsche Hauptautoren 119: Entstehung, Organisation, Differenzierung, technische Einrichtung, Volkswirtschaft!. Bedeutung 487/9; Terminhandel der B. 494/5; Verleitung zum Börsenspiel; Korruption 513/4; Banken u. Börsenspekulation 694/5. Bourgeoisie, Terminologie 990: Zerfallen d. Gesellschaft i. B. u. Proletariat 998/9. Boykott 366. Brauerei, ältere Brauverfassung 422: Wochenmarktsgesetzgebung 479. Brennwirtschaft 200. Bronze 202. Bnchkredit, Darstellung 650; Zins 671. Bnchpfandkrcdit s- Hypotheken- wesen. Budget s. Haushalt. Bürger, Bürgerschaft in der älteren Stadt: Rechte der Mitglieder 295; Naturaldienst- leistungen in der älteren Stadt 297: Bürgerrecht und Marktrecht 478. Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsvertrag 732. Bürgermeisterei 285. Bnrg, älterer deutscher Gebrauch des Namens 263; Beziehungen zwischen Burgban und Städte- gründnng 264. eaIiiki-8 ü«5 eliai-ASZ 616. vaMpsor«8 676. karitatives System 317. Centralisation, Steigernng des centralistischcn Zuges in der Leitung der Volkswirtschaft 453, 455, 457; Beurteilung letzterer 455; Sieg im Notenbankwesen 687: Effcktenbanken 695/6; Sparkassen 708: centralistische Organisationen d. Vorschußvereine 713: desgl. Darlehns- kassen 715: Arbeiterversicherung 829, 837/8: Arbeitsnachweis 849/50. Chaussee f. Straße. Check, Unterschiede g. Papiergeld 626; Entstehung, Darstellung, Ausbreitung 650/1. Christentum, Einfluß auf die Staatswissenschaften: Stellung in ihrer Geschichte 79/80; Bevölkerungsfrage 174: Wucher, Zinsrecht 657/8: Armenpflege 779/81. Clearinghaus, Statistik 620; Vergleich m. Papiergeld 626; Entstehung, Darstellung, Umfang 650/1. Cobdenklub, Geschichte d. Liberalismus 92: Freihandelsbewegung 1071/2; Verlust d. Herrschaft 1096. vollexia 401. vollkFiati 402. eonseil« cks pruck'nonuQSS 869. Coupon 648. vrvüit modilier, Gründung, Typus 692. Dampf, Kraftquelle 212; Vorzüge gegenüber Wasser und Wind, Schattenseiten 213; die Dampfkräfte Deutschlands im Vergleich zur Größe anderer mechanischer Kräfte 218; Kosten der Dampfkraft im Vergleich zu anderer im Verkehr 219. Dampfmaschine, Entwickelung 212: Verbreitung, technische Leistung, wirtschaftliche Bedeutung 213. Dampfschiff, Dampfschiffahrt, Übergewicht 212; Entwickelung, Stellung im Verkehr 465; deutsche Subventionen 1093. Darlehnskasse,s. Genossenschaftswesen: landschaftliche D. 698; ländliche Darlehnskassen, Entstehung in Deutschland 714; Einrichtung, Thätigkeit, ge- schäftl. Grundsätze/ christlich- humanitärer Charakter 714; Geldausgleichung 715/6: Entwickelung , Ausdehnung in Deutschland 715; Würdigung 715; centralistische Organisationen : Staatshülfe 715: andere Länder 715. Deduktion, Methode 109; Zusammenwirken mit der Induktion 109/10. Definition, siehe Begriffsbildung: Zweig der Methodenlehre 103/5; Zweck, Bedingungen, Grenzen. Beispiele 103; Möglichkeit ver- - - 696 Register. schiedener D, 104; Nominal- und Real-D, 104. Demokratie, attische D. und Griechenlands Untergang96v/1; Patrizier u. Plebejer 362/3: i. d. römisch. Klassenkänipfen 963/9; Zunahme i. 19. Jahrh. 990; falsche Ideale 1011/14. Denar, O. pvr>)vtuu8, Denarenepoche, Verschlechterung SW/9; römischer D 538. Deport, Darstellung 670; Höhe der Sätze 670/1; Vorkommen, Würdigung 670/1. Depositen, Entstehung, Darstellung 650: moderner Umfang 651; Antike, Mittelalter 676/7; bei d. älteren Girobanken 677/8; Verzinsung 670; bei Notenbanken 680, 683; Bank v. England 684; deutsche Notenbanken 685; amerikanische Notenbanken 687: englische Aktienbanken 690/1: deutsche Effektenbanken 693; Deckung b, Effektenbanken 694/5. Depositenbanken, England 690/1. Depression, Geldwerts- u. Preisänderungen 625/6; Analyse d. Konjunkturschwankungen 935; typischer Verlauf 935/6, 938. Deputant, Charakteristik, Lohnmethoden 742. Detailhandel, Beurteilung des englischen D. durch Mill und Röscher 364: während d. älteren Marktwesens 475/82; neueres Marktwesen u. stehender D., Specialh., Ursachen der Vermehrung, Lage 495/6: kapitalistischer Großbetr. 496; älterer Wanderhandel 480 : neuere Entwickelung 496/7; Klagen 499. Deutschland, Abhängigkeit seines Ackerbaulebens v. s. geographischen Lage 129; Größe des zusammenhängende» Landgebietes u. deren Beziehungen zur geographischen Lage 129. Differenzierung, Gefahr 123. Diskont, Begriff 671: Wechseldiskont 671; Privatdiskont671; Veränderungen, Konjunkturschwankungen, offener Markt 672/3; ' Centralnotenbanken 672/3; Diskontpolitik 673; Wirkung von Diskonterhöhung u. Diskonterniedrigung 673; Einfluß auf Zahlungsbilanz u. / Wechselkurse 673/4; Einfluß d. Diskontpolitik auf wirtschaft!. Schwankungen und Krisen 933: Depression 935/6, 938; Hausse 936/7; Krisis 937-8. Dividende, Statistik 908/9. Dollar, Verwandschaft m. Thaler 530. 533. Domänen, Veräußerung von 1800 ab 304/5; Rolle im Etat verschiedener Staaten 305. Domänenwirtschaft, Vorzüge gegenüber der Naturaldienst- verfassung304; Würdigung305. Doppelwährung, s. Währung; Begriff, Opposition 546; Verteidigung, Wolowski, Kritik 547/8; internationale D. 548; Aussichte», Kritik 549/50; Stabilisierung d. Geldwertes 624. Dorf, natürliche Bedingungen 133; Hackbau als Erzeuger 200; l Definition 255; Hack- ü. Ackerbau entsprechend 256; Einwohnerzahl badischeru. russischer D-, dasselbe von 58 Pfälzer D. l im 15., 18. u. 19. Jahrhuudert! 263; Zahl der Familien nach Meitzen, welche gemeinsam Dorffluren erwerben und D. anlegen 261; kleine D. früher als Höfe 262; moderne Einwohnerzahl 268/71; Markgenossenschaft 287/8. Dorfgenossenschaft, Verfassung, Organe, Eigentumsrecht, Gesamtwirtschaft 288/9; Umbildung 289; Handelspolitik 1020; 1022/5. Dorfsystem, Dorf- oder Sofsystem das älterk? 260/2; Vorzüge des D. und Prognose seiner zukünftigen Ausdehnung 262/3; statistische Erfassung des territorialen Gegensatzes von Hof- und Dorfsystem 268. Dorfwirtschaft, wesentl. Merkmal früheren Wirtschaftslebens 4; Zwecke, Verfassung, Wesen der älteren D. 287/90; historische Stufenfolge d. Wirtschaftsepochen, Typus 1124/31. Drachme 538. Dreifelderwirtschaft 200. Dukaten 530, 538. eoonoinie politiyue 300. Edelmetall, Angebot u. Geldwert 618/9; Verhältnis z. Edelmetallvorrat u. Erzeugung 618; industrieller Verbrauch 618; Statistik u. Geschichte d. Edel- metallproduktiou 618/20; Nachfrage u. Bedarf 620/1; Kredit u. Edelmetallbedarf 620: Abfluß b. Papiergeldwirtschaft 623. Effekten, Effektenbesitz verschied. Länder, Anteil am Kapitalbesitz 642/9; Entstehung, öffentlicher Kredit 648; private Nachahmung, Begriff, heutige Ausdehnung u. Bedeutung 649; Zinshöhe u. Kapitalwert 667; Effektenspekulation, wirtschaft!. Schwankungen, Krisen 932/3: , Emissionsstatistik 1871—1901 941. Essektenbank, Deutschland, Entstehung, Hauptvertreter 692: Terminologie 693; Typus, zwei Seiten 693; Geschäftsgrnndsätze 693; Entwickelung Deutschland 693/4; Reformen, Trennung in Depositen- u. reine E. 694/5; Differenzierung, Centralisation, Gegner, Beurteilung 695/6. Egoismus, Dogmengeschichte 32; Erwerbstrieb u. E. 36; Moralsysteme 73; Erfolg e. Marktverkehrs 572. Ehe, Statistik, Ursachen der Schwankungen 163/5; Kontrolle der Eheschließung bei Sklaven, Halbfreien als Be- völkerungshemmnis 174; unter dem aufgeklärten Despotismus 174: steigende Ehelosigkeit :c. als bedenkliches Symptom Volkswirtschaft!. Organisation 176; Richtlinien einer Ehepolitik 187; Begriff 231; Fehlen der E. in den frühesten Zuständen 232/3; Gruppenehen 234: Umbildung d. Eherechtes248; Eheschließung und-scheidung 251; Ehefrequenz i. d. Depression 935; desgl. Hausse 936. Eherecht, Grundherrschaft 291; Stndtrecht 295; im Kastenwesen 400; Einfluß der germanischen Ständebildung 403. Ehre 17. Ehrenamt 313/4. Eigenproduktion, E. und Hauswirtschaft 204/5; patriarchalische Familie 242/3: Dorfwirtschaft 288: Grundherrschast 290; Stadtwirtschaft, Übergang zur Kundenproduktion 296; E. im heutigen Deutschland an Kartoffeln, Brot, Schweinefleisch 322: Parallelismus mit Epoche zufälligen Nachbarverkehrs 473; Zurückdrüngung durch modernen Handel 492; heutiger Umsnng 497: historische Stufenfolge d. Wirtschaftsepochen, Typus 1124/31. Eigentum, über Grundeigentum siehe dieses; Wesen und Grundzüge der Verteilung 367/91; Bedeutung und Begriff 368; erstes Vorkommen des Eigentumsbegriffes und -schutzes 363 bis 369; individuelles E. früher als kollektives 369; Entwickelung individuellen E. am Viehstand 369/70; Sklaven und Vieheigentum älterer Ackerbauer u. Hirte» 369/71; städtisches Grundeigentum 379/80; Pri- ' ^ 1155.1 > vateigentum am Kapitalbesitz, Angriffe dagegen; seine Notwendigkeit u> Möglichkeit einer Demokratisierung 380/3; antike Entwickelung 385/6; neuere 386; Würdigung der bestehenden Eigentuinsordnung 387/8; Definitionen 388; individualistische Eigentumstheorien 389/90; cen- tralistische Eigentumstheorien 390; Legaltheorie 390; Einfluß der Eigentumsverteilung auf sociale Klassenbildung' 398; steigende Vergesellschaftung und Freiheit des E, 123; größeres E. als Grund für die Ausbildung des Vaterrechtes 239; dem Großbetrieb angemessene Eigentumsform 436/6. Einfelderwirtschaft 200. Eingeborene 180. Einigungskammer 870. Einkommen, f. Verteilung; Kleidung 215; Ernährung und Wohnung 220; Einkommensverteilung und Klassenbildung 393; Einfluß auf Konsum 595; statistische Quellen, Autoren, Haushaltbudgets S96; Volkseinkommen, Methoden d. Erfassung, effektive Höhe verschied. Länder S96/7; Verteilung, Erfassung, Verhältnisse verschied. Länder 597/8; Einfluß auf Nachfrage und Konsum S98/601; Verwendung z. verschiedenen Zwecken, bei verschied. Höhe 599/600; Veränderung d. Nachfrage bei wechselndem E. 602/3; drei Einkommenszweige 636, 880; natürliche Einkommenslehre 878/9; Physiokraten 878/9; Begriff 879; Smith, Mill. Ricardo, soc. Theorie 879/80; historische Betrachtung d. Einkommenslehre, vier Perioden 880/3; deutsches Nationaleinkommen 1895 884; Lohnein- kommen 884/5; Beamte und liberale Berufe 885/6; Kleinbauern, Handwerker, Kleinhändler 836/7: Unternehmer- einkommen 887: Vermögenseinkommen 887/8; ländl. Grund- renteneinkommen 903; histor. Entwickelung 916: Verhältnis d. Gesammkeinkommens z, Ver- »logensbesitz 916/7. Eisen, E. im Besitz der Afrikaner 192; Wichtigkeit der Eisenproduktion für die Menschheit 201; älteste Eisenbereitung und -Verwendung 202/3: dasselbe bis in die letzten Jahrhunderte 209/10; Specialbetrieb d. Eisen- Herstellung 210; Eisenverbrauch im 16.—17. Jahrhundert 210: Register. Statistik der Produktion und Fortschritte der Gewinnungstechnik im 18. u. 19. Jahrh undert 216/7; Steigerung der produktiven Kraft in der Eisenbereitung 221: Konsummenge 595: Rolle bei allgem. Konjunkturschwankungen und Überproduktionen 930/1. Eisenbahn, Wirkung auf Größenklassen der Städte 271: Verstaatlichung 321; Technik, Geschichte 492/3; Organisation, Folgen f. Organisation der Volkswirtschaft493/4; Verkehrsförderung 494/5: Revolutionierung der'Volkswirtschaft 495/6: Eisenbahntarife 582/6: Kapitalgewinn 668: Perioden d. Eisenbahnbaues und Konjunkturschwankungen 929/30. Elberfelder System 788. Elektricität, Ausnutzung der Wasserkraft 212; Kraftquelle, Konkurrent des Dampfes 213/4: Hausindustrie 428. Elemente der Volkswirtschaft 125, 228. Eltern, Entstehung der Fürsorge für die E. 242. Emissionsgeschiift, England 691 bis 692: deutsche Effektenbanken 694. Empirisch, empirische Ethik 71/2; empirische Beobachtung und Induktion 110; Anfänge einer empirischen Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre 112/4. Entwickelung, beherrschende wissenschaftliche Idee unseres Zeitalters, gemeinsames Merkmal der besten neueren volkswirtschaftlichen Werke 122: siehe Geschichtstheorie. Erbrecht, Sippenverfassung 238; patriarchalische Familie 241; Vorkommen auf den ältesten Stufen menschlicher Wirtschaft: unter Mutterrecht 369; Ursprung, allgem. Rechtfertigung 383; Folgen, Bedingungen der Berechtigung 384/5; Reformvorschläge 385. Erbschaftssteuer, Stadtwirtschaft 295; als Modifikation des Erbrechts 385. Erdoberfläche, Land u. Wasser zc. 128; Entstehung 132; Ergebnis der an die E. anknüpfenden volkswirtschaftl.-geographischen Betrachtung 134. Ernährung, 'Rassenbildung 145; Fortschritte durch Gebrauch des Feuers 193; Schonung d. Nahrungsquellen 194: älteste Fortschritte bis zum Hackbau u. d. Viehzucht 194/7; Sermanns 697 Zweifel über die Fortschritte moderner E. 220; Einkommensinanspruchnahme 220, 588: Geschlechtsverkehr, Stammesleben, Wohn- und Wirtschaftsweise 233/4: ältere Zusammensetzung 588; Mindestmaße d. modernen Physiologie 589: moderne E., Wandlungstendenzen 589W5: verschied. Beanspruchung d. Einkommens 600. Ernte, Einfluß auf Nachfrage 602; auf Preise 603; Schwankungen, Wirtschaftsstockuugen 926/7. Ertragswert, Entstehung d. Kategorie 564: Wertgrund, Beziehung z. Gebrauchswert 564: Maßstab 565: Fr. I. Neu- mann 566. Erwerbsthätige, in Deutschland 1895 im Hauptberuf 246; stehende Heere 332; Nebenerwerb 1895 346. ErwerbStrieb, Literatur 32; Dog- menqeschichtliches 32/3; auf den ersten Wirtschaftsstufen 33/4; Entstehung 34/5; Verbreitung 35; Ausbildung 35; Entartung 35/6; Würdigung 36/8: Steigerung durch das Maschinenzeitalter 225; bei der Entstehung der Unternehmung 414/5; Großbetrieb 430; Voraussetzung aller neueren Unternehmungs-Gesell- schaften 440: E., Markt u. Gesellschaft 477: Steigerung d. freie Handelskonkurrenz 497: Einfluß auf Art der Konkurrenz 504. Erzeugungswert, Entstehung d. Kategorie 564. Erziehung, Zweck socialer Gemeinschaften 9: Aristoteles 78; Einfluß auf den Rassentypus u. Überschätzung desselben durch die Socialisten u. manche Sociologen 145/6; Kompromisse zwischen den Erziehungs-, Produktions- u. Familieninteressen 147; Frauenerziehung 251, 253; socialistisches Erziehungsidcal 251/2; Einfluß auf Klassenbildung 398; ältere E. ausschließlich in der Familie; Begünstigung der Kastenbildung 399 ; Änderung des Erziehungswesens als Ursache für Auflösung des Ständetums 405/6. Ethik 71/2. Ethnographische Einzelbeschreibung, niedrigste Nassen 148/9; Neger und verwandte Stämme 149/50; Mongolen 150/1:mittelländische Rassen, Semiten 151/2; Jndogermanen, Russen, Italiener, Franzosen 152/4; germanische Völker, Deutsche 154/6; ' ^'-NN^ » >W» » «, '««-i««!-»^^». - - - «MLM , ^^-7 .M 698 Register. ^1156. Engländer, Nordamerikaner 166/8. Export, Schwankungen u. wirtschaftliche Konjunkturen 929: in d. Depression 936/6, 938. soeiet^, Würdigung 98; Aufgeben falscher demokratischer Ideale 1013. Fabrik, Zusammenhang derF.-Jn- dustrie mit den Bodenverhältnissen 133; Begriff und Wesen 433. Fabrikordnung 733. Familie, Gleichgewicht der beiden Geschlechter alsGrundbedingung 162; Verschiebung der Funk-j ttonen von F., Gebietskörper-! schait und Unternehmung 222, 463/7: Litteratur 230/1; Begriff 232: älteste Familienverfassung 232/6 : Wichtigkeit des Princips der Exogamie 233; Mutterrecht 236: Sippenverfassung 238; Groß-F-siehe patriarchalische F., Umbildung der patriarchalischen F. in die neuere verkleinerte, Größe u. Aufgaben der letzteren 244/6: Wirtschaft der neueren F. 246: Statistik der deutschen Familienhau schalte 246: Anforderungen der Familienwirt- schaft und der arbeitsteiligen Thätigkeit ihrer Glieder 247; Kompromisse zwischen den F., Erziehungs- und Produktionsinteressen 247; Umbildung des Familien-, Ehe- zc. Rechtes 248; Leitung der modernen Familienwirtschaft 249; Arbeitsteilung in der modernen F. 249/60: wirtschaft!, u. sittl. Fortschritt in der heutigen F.-Verfassung 248/50: Auflösung d. Familienwirtschaft 26 Wirkung bei Ärbeiterentlassung 738: engl. Hlllfskassen 816/7; Arbeitsnachweis 848: Arbeitslosenversicherung 850/1: Begriff 852: Entstehung 852/3; Koa- litionsqeset!gebung 852/5; Haftung 854; England 355/6; Australien, Vereinigte Staaten 856/7: Frankreich, Belgien, südromanische Staaten 857: Deutschland 857/8; Gefahren 859: Verfassung U.Verwaltung, Arbeiterbureaukratie und -aris- tokratie 860/1: Politik, Sparzwang, Hülfskasse 861/2: Einwirkung auf Lohn u. Arbeitsbedingungen 862/3; Beitritts- zwang863/4: Arbeitseinstellung, Generalstreik 864/6: Verrufserklärung, Boykott, schwarze Liste» 866; Strafgewalt- und -justiz 866/7: gesetzt., zwangsweise Vereinsbildung in bestimmten Gewerben 875. Gewicht, Markteinrichtung 475; Entstehung von Naturalgewicht 519: staatliche Ordnung 520; innere Einheit von Maß- und Gewichtssystem 520: geschichtl. Entwickelung konventionellen G. 520/3; mittelalterliche Zersplitterung 521: moderne Einheitsstaaten, neueste Ordnung 522/3. Gewinnbeteiligung, Lohuergän- zung, Ausdehuung, Bedingungen, Beurteilung 747, Veränderung d. Lohnverhältnisses 748. Gewohnheit 49. Gewürze, Konsum 591. Gilde, s. a. Zunft, Innung; Marktgilde 476. Giroverkehr, Statistik 620/1; Vergleich m. Papiergeld 626; Entstehung, Darstellung 650; unverzinsliche Depositen 670; Geschichte d. Girobanken: private und staatliche 677/8. Glas 194. Gleichheit, Beurteilung der Forderung der G. 74: natürliche G. aller Menschen, Ausgangspunkt früherer Volkswirtschaftslehre 139 Gliickslehre 73. Göttinger kulturhistor. Schule 113. Gold, Goldwährung, s. Währung, WertverhältniS zwischen G. u. Silber 544/5, 547/9: Goldprägung mit gesetzlicher Über- tarifierung 545; Goldproduktion 547/9; Sieg der Goldwährung 547; Verhältnis zwischen Goldvroduktion und -cirkulation 549: Gründe für Sieg der Goldwährung 550/1. Goldgulden 530, 538, 543. Goldprämienpolitik, Bank von Frankreich 684. Gottesdienst 9. Grän 537. Grafschaft 284. Gratifikation, Lohnergttnznng 747. Grenzbildung 286/7. Grenznutzenthcorie, Entstehung des Wertes 562: Grenznutzentheoretiker 566: Dietzels Kritik 566: Definition, Bedeutung f. Preisbildung 570: Nachfrageintensität 586: Kritik der Pro- dnktionskostenlheorie 607; Zinshöhe 668: Lohntheorie 767/8. Groschen 530, 538. Großbetrieb, Anfänge des G. im Zusammenhang mit der besseren Herstellung des Eisens 210; Begünstigung durch Technik, Folgen 222: Landwirtschaft386, 1159) Register. 701 432; Anfänge 428/9; Begriff 429; Vorbedingungen! Verkehrswesen 429/M, Handelsgeist, Kapital, Kredit 430, Technik 430/1, persönliche Freiheit und Klassendifferenzierung 431/2; treibende Ursachen 432; verschiedene Gestaltung in versch. Gewerben 432/3; Verbindung der kaufmännischen und technischen Seite 433: Statistikder Fortschritte 434; gesellschaftliches Problem: in individuellem Privat- oder in Kollektiveigentum 435/6: Beamtentum 436/7; Rechtsverhältnis der Arbeiter 437/9; Reform der Verfassung 439: Entstehung v. Monopolen 515/6: Konkurrenzsteigerung 516. Großfamilie 232. Großstädte 221/2. Grtindungswesen, England 691 bis 692; deutsche Sffekten- banken 694 ; Konsortialgeschäfte 595; Einfluß d. neueren G. auf Neuentstehung von Unternehmungen 891. Grundeigentum, Veräußerung in der Dorfgenossenschaft 289; Veräußerung unter der Grundherrschaft 291; Hypothese von dem früheren Vorkommen individuellen als kollektiven G. 369; ältere Grundeigentumsverfassung der Ackerbau- und Hirtenvölker, 371/3; Schwierigkeit von Neuverteilungen 372 bis 373; neueres kleines G. der Germanen und Slaven 373/5; Entstehung deS großen G. 375/6; Ursachen und Wirkungen der verschiedenen Grundeigentumsverteilung 376/7; heutiges Grundeigentumsrecht 377/8; Resormvorschläge378, 387; G.Reform in Rußland, Indien; Landpolitik der Vereinigten Staaten 378/9; Kriterium der Berechtigung weitgehender Ungleichheit der Grundeigentumsverteilung 378; städtisches G., Reformvorschläge 379/8V; Verteilungsproblem 913: mittel- alterl.'G. der Kirche und des Adels 972/3: neuere Verteilung 987/8. Grundherrschaft, Verhältnis zur Markgenossensch. 287/8; Wesen, territoriale Größe, Einwohnerzahl, wirtschaft!. Verfassung 290/1; Besteuerungsrecht 291; kulturhistorische Bedeutung 291 bis 292: Eintritt u. Austritt in den Verband der G. 291; Umbildung zur Gutsherrschaft 291/2; Würdigung 292; Voraussetzungen 292/3; Auflösung 293. Grundkredit, Kategorie 645/7; Organisation 696/705: Landschaften 697/8: Landeskr?dit- anstalten: Deutschland, Österreich, Schweiz, Rußland, Australien 698, 700. Grundrente, s. Rente: Beurteilung durch Thompson 94; durch Enfantin94: Schmälerung des Kapitalgewinus 880; drei Einkommenszweige 880: Ursache 895/6, landwirtschaftl. G. 896; Beurteilung, Physiokraten, Ricardo 896/7; Ersatz- u. Monopolrente 897: Gesetz d. abnehmenden Bodenerträge 897/8: historische Grundrentenbildung Frankreich 898/9: Deutschland 899/900: England 900/901: Kolonialländer, Vereinigte Staaten 901: örtliche u. geographische Unterschiede 901/2; Resultate 902/3; Anteil am Volkseinkommen 903; städtische G. 903/8; histor. Entwickelung 903/4; Ursachverhältnis zwischen G- u. Mietshöhe 905/6: Quelle des Geldreichtums 905: natürliche u. kuustl. Ursachen der städt. G. 906/7. Grundriß, wissenschaftl. Standpunkt dieses G. 122/3; Stoffeinteilung u. -abgrenzung 123/5; 461: Schwerpunkt der Darstellung 1123. Grundschuld 647. Grundsteuer, Phvsiokraten 89; Vorliebe der Gemeindepolitiker 316: in Preußen den Gemeinden überlassen 317. Grundstücke, Folgen u. Reformen d. Spekulation 275; Gruud- stücksleihe 644/S; Verschuldung in Deutschland 647; histor. Entwickelung der landwirtschaftl. Grundstückspreise 898/901: desgl. städtische 903/5. Grnppenbildung 6/7; s. a. Klassenbildung. Gut 3: Einteilung d. G. 638. Gutsbezirk 269. Gutsherrschaft, Entstehung als Form der Grundherrschaft, Begriff 291/2; Würdigung, Folgen 293. Hackbau, Abhängigkeit der Entstehung von den Bodenverhältnissen 132; HahnscherTerminus 195; Entstehung 194/5: durch ihn hervorgerufene wirtschaftliche Kultur 195; erste Viehzähmung in der Epoche des H. 196; die mit dem H, eintretende Veränderung der Familienorganisation u. des Geschlechtsverkehrs 234; Siedelungs- und Wohnweise d. Hackbauern 256/7; Eigentum bei primitiven Hackbaustämmen 368/9. Haftpflicht, Deutschland, gewerbl. Unfälle825/6: f. Versicherungswesen; Ausland 835/6. Halbfreiheit, Halbfreie; dreifacher Ursprung 340; Rechtsverhältnis, Ordnung d. Arbeitsverhältnisses, Arbeitsteilung zwischen Aristokraten u. H., Befreiung der H. 341; Zahlenverhältnis 342; Voraussetzungen, Gegensatz z. Institution d. freien Arbeit 720. Halblöhne 846. Händler, Fremde als H. 334; Epochederim Nebenamtthätigen H. 334; Entstehung der arbeitsteilig thätigen H. 335/6; Bedeutung u. Steigerung des Einflusses der H., Machtmittel, Gegengewichte 336/7; Mißachtung 356/7: Differenzierung 490/1: Umbildung d. freie Konkurrenz 497. Handel, Rolle der Metalltechnik 203; Einfluß der modernen Maschinen 219; Veränderung im Standort der httndlerischen Unternehmung 221; erster H. ohne Händler 333; H. durch Fremde 333; L>. als Nebenerwerb 334; selbständiger H. 335/6; Specialisieruug nach der Berufs- und Gewerbestatistik 336; Streit über seine Produktivität, Entscheidung 357; Anteil an der Bevölkerung 359; Keim der Unternehmung 414/5; Handelsgeist, Vorbedingung des Großbetriebes 430; Großbetrieb im H. 432; Größe u, Zahl der Handelsgeschäfte 1882 u. 1895 433; Begriff 461: Transportgeschäft u. Warenhandel nebeneinander u. getrennt 462; Ursache 462; Rechts- ». Verwaltungsordnung d. Handelsverkehrs 473/5: ältester Markt 475: Differenzierung d, älteren Märkte 477/33; H. d. Wochenmarktes 479: Jahrmarkt 480, Messe 480/3; Marktwesen d. neueren Zeit, Warenhaus, Auktionen, Ausstellungen, Börsen 483/9: H. u. persönliche Handelsorganisation 1500 bis 1850 489/91; Ansässiger und fahrender H., Hausierh., Kleinh. 490: Großh., Differenzierung, Aufgabe, Macht 491: H. u. Handelsorganisation von heute 491/7: Differenzierung von Kredit- u. Warenh., Arten des letzteren 493: Statistik der 702 Register, ^1160 Handelsunternehmungen 492: Eigen- und Kommissionsh., Vorrats- u. Spekulationsh., Speditions-, Lagerhausgeschäft 493; Makler, Agenten, Kommissionäre 493/4: Lieferungs- u. Terminhandel 487: Spekulationshandel , Terminhandel d. Börsen 494/5; stehender Detailh., Warenhaus, Special- geschäft 495/6; Wanderh. 496/7: Resultat der modernen Entwickelung 497/500: Korruption durch Konkurrenz 512/4, Handelsbilanz, Lehre des Merkantilismus 85/6, 1062/3: Erhaltung d. heimischen Münze 542: liberale Theorie, Hume, Smith 1106/7: Zahlungs- u. H. 1107: Analyse, Würdigung 1107/8. Handelsgesellschaften, s. Kompanie: Rolle bei der Auswanderung 178: wirtschaftliche Leistungen, Zahl n. Größe der offenen H, in Deutschland 441; ältere H> 441. Handelspolitik, s. Freihandel, Schutzzoll: Merkantilismus 35/86: richtige H. Bedingung der Bevölkerungsverdichtung 187; Begriff 1020: allgemeines Wesen 1020/1: Träger u, Organe 1020/1: Entwickelungsgang 1021/2: früheres Vorherrschen der Fremdengesetzgebung, Handelsherrschaft 1021/2; H. kleiner, Naturalwirtschaft!. Stämme: Fremdenbehandlung 1022/5: Phöniker 1025/6: ariechische H. 1026/7: Rom 1027/8; mittelalterl. ita- lienischeStädte1028/30: mittelalterliche deutsche Städte 1031/2; Hansnbund 1032/4: territoriale H. Deutschlands 13.—14. Jahrh. 1034/6: desgl. England bis 1600 1036/8: Voraussehungen merknntilis- tischer H. 1038/40: desgl. Bedeutung u. Kritik 1057/63: Geschichte merkantilistischer H.: Portugal 1040: Spanien 1040/1: Holland 1041/3: Frankreich bis 1314 1044/7: England 1600 bis 1815 1047/51: Deutschland A. Preußen bis 1806 1051/7; Anfänge des Freihandels und schutzzöllnerische Rückschläge 1793—1840: Frankreich 1068/9: desgl. Großbritannien 1069: Preußen,Zollverein1818—1860 1069/71: England 1840: Frankreich 1860—1375 1072/3: deutsch. Zollverein 1860—1875 1073: Würdigung d. Frei- chaudelsürn, Völkerrecht, Frem- denrecht, Kolonialpolitik, Han- delsverträge.Meistbeqünstigung, Zollverwaltung 1074/8: handelsstatistische Übersicht d. 19. Jahrh. 1078/81: Rückkehr Rußlands zum Lwchschutzsystem 1082/4: desgl. Amerika 1084/7; neuere Hochschutzzollpolitik Frankreichs 1087/9: neuere Handelspolitik Italiens 1039; desgl. Österreich-Ungarn 1090; desgleichen Schweiz 1090/1; Schweden, Norwegen, Belgien 1091: Deutschland: Bismarcks Übergang z. Schutzzoll 1091/3; Deutsche Handelsverträge von 1892 an 1093/4: deutsches Zolltarifgesetz v. 1902 1094/5; Jm- verialismusGroßbritanniens v. 1874 ab 1095/9; Würdigung d. »enesten Schutzzollära 1099 bis 1102: Agrar-u. Industriestaat 1103/4, mitteleuropäischer Zollverein 1093, 1104; Verbindung v. H. u. allgemeiner Politik 1092/3: Grundgedanken aller S. 1105/6: Wirkungen d. H. 1108/9: künftige Aufgaben u. Ziele 1109/10. Handelsvertrag, Entstehung, Benutzung 1076/7: Meistbegünstigung 1077; freihändlerische u. schutzzöllnerische Beurteilung 1077: die französische Handelsvertragsära 1072 ff.; die mitteleuropäischen H. 1093/4; Ausbildung internationaler H. 1109/10. Handwerk, Handwerker.frühestes Vorkommen 205; Bedürfnis nach H. Bedingung der Städtebildung 265: die ersten H. 348/9; Zahl d. Handwerke zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten 349; handwerksmäßige Berufs- u. Pro- duktionsteilung348/50; Organisation im indischen Kastenwesen 400/1: dasselbe in Rom 401/2: mittelalterliche Innungen 404; Begriff 419; als Ünterneh- mungsform 419: Bedingungen seiner Blüte 419/20; Statistik d. deutschen u. preuß. H. im 19. Jahrhundert 420/1; Vorzüge und Schwächen 421; gegenwärtige Lage 421: Eindringen in den Kleinhandel, Ladengeschäfte496; Einkommen in Deutschland 886/7. Haus, Entwickelung in Anknüpfung an den Feuerherd der Frau 193; definitive Seßhaftigkeit verbunden mit Hausbau 199; technische Entwickelung 204; Baumaterial des deutschen H. im 12—13.u. 15.—16. Jahrhundert 207; städtisches Sauseigentum, Reformen 379/80; Säuserwert u. Volksvermögen 641/2: Hausleihe 644/5: Verschuldung i. Deutschland 647; histor. Entwickelung d. Häuserpreise 903/5. Haushalt, Haushaltetat verschiedener Städte, Staaten, Fürsten -c. 282/5; H. der älteren Stadtwirtschaft 297/8; Entstehung großer Staatshaushalte 300; zunehmende Bedeutung des Staatshaushaltes 302/3; Naturalabgaben und Dienstverfassung 303/3; Domänenwirtschaft 304/5; Rolle der Steuern, Domänen u.Forsten in verschiedenen Staatshaushalten 305; Regalwirtschast 305; Geld- steuersystem 306/8; Wichtigkeit der Aufstellung von Haushalt- etats für die Finanzwirtschaft 313; Verhältnis zwischen H.und Nolksvermögen in England und Preußen 322; private Haushaltrechnungen, Autoren, Einkommens u. Nachfragenachweise 596: Verwendung d. Einkommens z. verschied. Zwecken b. verschied. Höhe 600. Hausierhandel, Rolle i. d. Markt- organisation.Würdigung, rechtl. Behandlung 1500—1850 490: neuere Entwickelung 496/7. Hausindustrie, Definition 103; in ihr zuerst Abnahme der regelmäßigen Arbeitsgelegenheit 223; Wurzel 343: Vorkommen U.Begriff 424; Unternehmungs- form 425; ältere Verfassung, Reglements 425/6; wirtschaftliche Lage der Heimarbeiter 426/7: heutige Formen 427/8; heutiger Umfang 428; Würdigung 428; Beseitigung der Regiements 510. Hauskommunion, s. Zadruga u. patriarchalische Familie. Hausse, Geldwerts- n. Preis- ändcrungen 625/6; Analyse d. Konjunkturschwankungen 935; typischer Verlauf, mehrere Stadien 936/7; Stand d. Bankausweise 937. Haustiere 196. Hauswirtschaft, wesentl. Merkmal früheren Wirtschaftslebens 4; Technik der H. der patriarchalischen Familie 204/5; Auflösung 245/6; Ausgangspunkt der Unternehmung 416/7 : historische Stufenfolge d. Wirtschaftsepochen, Typus 1124/31. Heer 332. Heimarbeiter 426/3. Heimatrecht 790/2. 1161) Register. 703 Heirat, Heiratsalter 164: Grund- Herrschaft 291: Stadtrecht 29S; Kastenwesen 400. Heloten 340. Heuerling, Charakteristik, Lohnmethoden 742: Auflösung 742. ! Hirten, Siedelungs- und Wohn- ^ weise 255/6; Sklaven- u. Vieheigentum älter. H. 369/71: ältere Grundeigentumsverfassung der Hirtenvölker 371/3. Historische Forschung in der Nationalökonomie, Übersicht über Litteratur und Hauptvertreter 116/21; Bedeutung für die nationalökonomische Wissenschaft 116; ältere historische Schule 116/8; jüngere historische Schule Deutschlands 118/20; Hauptvertreter in England 120; Hauptvertreter in Frankreich 121. Historische Perioden 195, s. Wirtschaftsstufen. Historische Staats- und Gesellschaftsauffassung 113 ff. s. Geschichtstheorie. Hörigkeit, Begriff 340: siehe Halbfreiheit. Hof, Begriff 2S5: Größe der römischen Höfe (villg.s) 259. Hofsystem, mitwirkende Nachteile 260; Streitfrage, ob H. oder Dorfsystcm das ältere 260/2; wirtschaftliche Vorzüge des H. und Prognose für seine künftige Ausdehnung 262/:!; statistische Erfassung des territorialen Gegensatzes von H. und Dorfsystem 268. Horde, Begriff, Größe, Verhältnis zum Stamm 231; Größe, Bedingungen des Vorkommens, Geschlechtsbeziehungen, Einteilung 232/3. Hülfskassen, s. Versicherungswesen. Hiittenindnstrie 215/6. Hufe, Wirtschaft, Größe 288/9; Grundeigentuinsverfassung in der Hufenverfassung 373/4. Hypothekenwesen, Hypothekeu- kredit als Realkreditform 646/7: Entwickelung, Altertum, Mittelalter 646/7; moderne Formen, heutige Hypothekarverschuldung 647: privater Hypothekarkredit 697; Landschaften, Pfandbriefe 697-8: Landeskreditanstalten 698/700; öffentliche Sparkassen 699; Größe d. deutschen öffentl. Hypothekarkredits u. d. Hypo- thsknrverschuldung 699; Verstaatlichung 700: Hypothekenbanken, Entstehung, Gründe 700/1: Deutschland 701: Frankreich 701; Österreich 701/2: Italien 702: neuere deutsche Entwickelung 702/3: Grundsätze d. Regulierung 703/4; Gesamtentivickelung 704/5. Ideale 73/5. Idealistisch, Vertreter i. Moralsysteme 71: Formeln u. Zweckgedanken der i. Moralsysteme 73: Geschichtstheorie 1117/8. Imperialismus, neuere Hochschutzzollpolitik Rußlands 1082 bis 1084: desgl. Amerika 1084/7: desgl. Frankreich 1087/9: I. Großbritanniens seit 1874 1095/7; Chamberlain, Großbritann. Reichszollverein 1097/8: Einfluß auf Deutschland 1098/9: Sicherstellung der Industriestaaten 1104. Indianer, ethnographische Beschreibung 149; von allen niederen Rassen die größte bündisch- völkerrechtlicheMenschenvereini- gung gelungen 169: ihre demokratisch-kriegerische Rechtsgleichheit auf Abwesenheit des Viehbesitzes beruhend 370. Individualistische Volkswirtschaftslehre, Hauptvertreter 88/93; Ansänge und Grundlagen 88/9; die französischen Physiokraten, namentlich Ques- nay und Turgot 89/90: englische Vertreter des 18. Jahrhunderts, namentlich Hume, Smith 90/1: 19. Jahrhundert 91; freihündlerische Ausläufer 92; Würdigung 92/3: Irrtümer d. Preislehre 571: Handelspolitik 1063/7, 1074/8.' Jndogermancn, ethnographische Beschreibung 152/7; organisiertes Fortwanvern überschüssiger Volksteile 177; Siedelungs- und Wohnweise in älterer Zeit 257. Induktion 110. Industrie, s. Gewerbe: deutsche Esfektenbanken 694/6: Gesetz d. zunehmenden Ertrages 1101/2. Innungen 404. Institution, gesellschaftliche I. 61/4; Definition 61: Bedeutung für die Auffassung des Merkantilismus 63 ; Liberalismus 63; Überschätzung durch den älteren Socialismus und Stellung der Socialdemokratie 63: Stellung und Rolle in einem vollendeten socialen Zustande 64; Bedeutung des Studiums der I. sür die Erkenntnis des socialen Körpers 64; wirtschaft!. Fortschritt gebunden an gute I. 64; Argumentieren aus ihnen heraus Fortschritt der Volkswirtschaftslehre 108: Bedeutung der richtigen Ausbildung f.das Bevölkerungsproblem 176; die nüchteren neueren sog. Institutionen, Armen- u. Versicherungswesen , Arbeitsnachweis, Gewerkverein, Schiedsgericht 775/876: Schlußergebnis hierüber 875/6- Jnstmann, Regulative 733; Charakteristik, Lohnmethoden 742: Auflösung 742. Interessensphären 180. Jäger, Familienverfassung der Jägerstämme 233; Eigentum primitiver Jägsrstämme 368/9. Jagd 194/5. joint eommittee 869. Jointstockbank, Entstehung, Bedeutung 690/1; Größe d. Depositengeschäftes 693. Journal «les Ilvonomistes 121. Juden, Wirkung des j. Rassenelementes in den Kulturstaaten 147: ethnographische Beschreibung 161/2: Stellung zur Bevöl- keruugsfrage 174. Kameralistik 63. Kammergut, Bedeutung im Mittelalter 304: Veräußerung von 1800 ab 304/5; Rolle im Etat verschiedener Staaten 305; Größe im preußischen Staat des 18. Jahrhunderts 305. Kampf ums Dasein 64-Ä: Darwins Lehre, Übertragung auf gesellschaftliche Erscheinungen 64/5; jede sociale Gruppen- bildung Modifikation des K. u. D. 65/6; Unzulässigkeit direkter Übertragung des für das Tier- und Pflanzenleben Geltenden auf die menschliche Gesellschaft 66; Beurteilung des Kampfgedankens durch die verschiedenen wirtschaftlichen Theorien 66/7: K. u. D. als psychologisch, gesellschaftl. wirtschaftlicher Prozeß 67; Aufgabe der Streitordnungen 67 : Notwendigkeit und Zulassigkeit der Regelung des K. u. D. durch Sitte, Moral u. Recht 68; K. u. D- und Zuchtwahl keine Erklärung für die Verschiedenheiten der Rassen 142. Kanal, frühere Kanalbauten 464, neuere Kanalbauten 465; Gebühren, Frachtsätze 582. Kapital, Beurteilung durch Thompson 94: Kapitalist und K. bei Marx, Kritik 97; steigender Kapitalüberfluß äußeres Hauptergebnis der Maschinentechnik 221: vermehrte Kapitalaufwendung bei fortschreitender Technik 226; erheblicher Kapitalbesitz Vorbedingung des 704 Register. Großbetriebes 430; Kapitalverkehr der Messen 482; Beeinflussung der Produktionskosten «12; Kapitalverwässerung 613; Gegensatz von Kapital u. Arbeit 632, 637; Entstehung, individuelle u. gesellschaftl, Prozesse 633; moderne Kapitalbildung, verschiedene Arten u. Quellen 634; quantitativer Anteil d. verschied. Klassen a. d. deutsch. Kapitalbildung 636; Rechtssicherheit u. Krediteinrichtungen u. Kapitalbildung 635: Entstehung u. Wandlung d. Begriffs, verschied. Autoren u. Schulen 636/7; Kapitalist, kapitalistische Unternehmung 637; Definition 638; Einteilung u. Arten 636, 638/9; Geld u. Nutzwert 639; statistische Ersassung 639/42; Methoden derselben 639/40; Kopfquoten 640/1; historische Steigerung 641/42; absoluter Besitz 641; Umfang d. Hauptkategorien 641/2; selbst u. durch andere genutztes K. 642; wirtschaft!. Bedcutuna 643/4; Vorratsammlung, Versorgungssicherung 643; Produktionssteigerung, „Produktivität" 643/4; Kapital- Herrschaft 644; Ursachen und Folgen der Verteilung 644; Kapitalangebot u. -nachfrage u. Zinshöhe 667/8; Zahlungsbilanz u. Kapitalangebot 674; Kapitalnachfrage u. Lohnhöhe, Wandel i. d. Nachfrage nach Kapital u. Arbeit 768/9; Ansammlung i. d. Depression 935; steigende Anlegung i. d. Hausse, Stand d. Bankbilanzen 936/7; Laveleys Emissionsstatistik 941. Kapitalbildung, Bedingung der Städtebildung 265; jährliche K. verschiedener Länder und Zeiten 642; Bestimmungsgrund d. Zinshöhe 667; Einfluß d. Zinshöhe 667/8. Kapitalgewinn, Enfantin 94; Folgen 644; Bestimmungsgrund d. Zinshöhe 668; drei Einkommenszweige 880; Schmälerung durch Grundrente 880, 893/4; Monopolgewinne 908/9. Kapitalismus, Marx 498; Begriff 637; Kapitalherrschaft 644. Kapitalrente f. Zins. Kapitalverkehr, Abhängigkeit v. Geld 556; geschichtl. Entwickelung d. Kreditrechts s. dieses 666/62; s. Bankwesen. Karat 537. Kartell, s. a. Trust, ältere kartellartige Bildungen, ältere Urteile 449; staatliche Behandlung 449/60; Veranlassung zu neueren Bildungen 460; Begriff u. Entstehung der modernen K. 460/1; Phasen der Entwickelung 461; Verfassung, Aufgaben 451; Vorkommen 451/2; Beurteilung 452/3; Beseitigung von Unvoll- kommenheiten der Unternehmungen durch sie 456/7; Ersparung von Konkurrenzkosten 507; Konkurrenzregulierung 608; Preispolitik 680; Unterscheidung von anderen Unternehmerverbänden 867; Krisenpolitik 962. Kaste, Definition 399; Ursachen 399/400; indisches Kastenwesen 400/1; Kastenwesen im römischen Reich 401/2 Kauf, K. auf Wiederkauf 646. Kausalität 107. Kelten 260/3. Kempten, Sochstift 262. Kind, Kindersterblichkeit, Geburtenzahl und Bevölkerungszunahme 167/8; Kindersterblichkeit der Kulturvölker im Mittelalter 172; Kindsmord als Bevölkerungshemmnis 173; Kinderfürsorge in der patriarchalischen Familie 242. Kirchspiel 284. Klan 239. Klassen, sociale, Gefahr zu starker Differenzierung der socialen K. 123; Einfluß der modernen Technik auf die Stellung der socialen K. 221; im Stände- u. Kastenwesen 400/4: im Staate der Rechtsgleichheit406/9; weitgehende Differenzierung der K. Vorbedingung d. Großbetriebes 431: Einkommensverteilung, Konsumverschiedenheiten 598 bis 600; Verhältnis zwischen Staat u. socialen K. 956/7; älteste Klassenherrschaft 957/8; griechische Klassengeschichte 958 bis 961: Rom 961/9; mittelalterlicher Bauernstand 970/2; seudalagrarische Klassen 972/3; neuere Klassengeschichte bis 19. Jahrh. 976/89; Königtum u. Staude 976/8; Bauernfrage, agrarisch-sociale Entwickelung 978/89; europäische Klassengeschichte im 19. Jahrh. 989 bis 1000; Unternehmertum 990/1; Arbeiterwelt d. neueren Großindustrie 991/3; Proletariat 992: Stadien der Klassengeschichte 1003; heutige sociale Klassen, Gegengewicht gegen Klassenmißbräuche 1004; Entwickelungsgang der Klassenentwickelung, Verschärfung oder Verschwinden der Gegensätze 1007/10. Klasseuvildung, sociale, Fortsetzung der durch Lebensweise, Beschäftigung und Ernährung hervorgerufenen Verschiedenheit der Völkertypen 146; Definition 392; Vorkommen 392; psychologische Ursachen 393; Wesen u. Äußerung 394; Zurückführung der Klassenunterschiede auf göttliche Einrichtungen 395: Hauptursachen 396/9; Einfluß der Nasse 396: Einfluß der Berufs- u. Arbeitsteilung 396/8; Einfluß d. Erziehung, Einkommens- und Besitzverteilung 398/9; Kasten- und Ständebildung älterer Zeit 399/404; neuere sociale Gliederung 406/7; starke oder schwache Elemente zuerst Klassen bildende 407; kultur- geschichtl. Bedeutung 409/10; allgemeine Würdigung 410/11; K. d, Arbeiterstandes 991. Klassenherrschaft, älteste K. 967 bis 958: römische K. d. Soldaten 966: allgem. Bedingungen 1000; Klassenkämpfe als Folgen 1002; Begriff 1002; Vorkommen, Ursachen 1002/3; entgegenwirkende Rechts- u. Ver- faffungsentwickelung 1003/4; historischer Kampf gegen K., Elemente 1004/6; weltgeschichtl. Fortschritt 1007/11. Klassenkampf, Arbeitsverhältnis als K. 727; Ursache wirtschaft!. Stockungen 927; neuere deskriptive Litteratur als Grundlage einer Lehre d. K. 956; Staatsgewalt u. K. 956/7; älteste Klassenkämpfe 957/8; Griechenland 958/61: Rom 961/9: Gegensatz zwischen Altertum u. Neuzeit 969/70; mittel- alterl. Städte 973/6: Königtum u. Stände 976/8; agrar-soc. Entwickelung, Bauernünruhen, -kriege, Bauernfrage 978/89; staatliche Voraussetzungen der neueren Klassenkämpfe 989/90; K. der Arbeiterwelt d. Großindustrie 991/1000; Natur, Begriff, Vorkommen 1000/1; Ziele 1001/2; Folge d. Klassenherrschaft 1002; Entscheidung der Klassenkämpfe, Reform oder Revolution: ihr endliches Verschwinden 1006/7; weltgeschichtl. Fortschritt soc. Schichtung, Ursachen 1007/11; Beurteilung d. nächsten Zukunft, Proletariat gegen Unternehmer u. bestehende Regierung 1011/5. Klassenordnung, Begriff und psychologische Ursachen 393; Maß- 1163^ Register. 705 stäbe 393/4: Rangordnung verschiedener Klassen 394. Klassenstandpunkt 132. Klassifikation, Zweig der Methodenlehre 104; analytische u. genetische K, 104/3. Kleidung 215: Einkommensverbrauch 600. Kleinbürger 29S. Klima, Definition 130; in verschiedenen Zonen 131: Wirkungen auf das wirtschaftliche Leben 131/2; Einfluß auf die Rassen- u. Völkerbildung 144/S; Geschichtstheorie 1114/S. Klimatologie 127. Koalitionsrecht, älteres Recht 407/8, 8S3: Aufhebung d. Koalitionsverbote 8S3: neueres Recht 8S4/S. Kollektiveigentum, später als individuelles 369; Entstehung an Grund und Boden 372; Großbetrieb im K. 43S/6. Kollektivkriiftc, geistige, Litteratur IS; allgemeines Wesen IS/18: Einfluß auf Rasse und Volkertypus 14S. Kolonialbanken, England 692: Kontinent 69S. Kolonien, Stellung im Merkantilismus 8Z/6; im Altertum zum Zweck des Menschenabschubes 177/8; K. der neuen Welt, zunächst nicht zur Siedelung benutzt 178; Definition, verschiedene Arten 179/80; Änderungen d. Kolonialpolitik durch Freihandel 107S/6. Kolonisation, aus bevölkerungs- politischenGründen bei soßhaften Völkern 177/8; innere K. 179: Wirkung der neueren K. auf die Bevölkerungsverhältnisse 180/2. Kome 2S7. Kommissionshandel 493/4. Kompanie, Auswanderung 178; Wesen, Leistungen, Umfang der regulierten K. 441; Urteile 441/2; holländischeGründungen 1041: desgl. englische 1047. Konjunktur, s. Krisen, Schwankungen; Einfluß auf Nachfrage 602; Analyse: Hausse, Krisis, Depression 93S; der typische Verlauf d. wechselnden Konjunkturen 93S/3; Depression 93S/6,938; Hausse 936/7; Krisis 937/8; histor. Übersicht d. Auf- u. Niedergangsbewegungen d. letzten 200 Jahre 938/42. Konkurrenz, Ursache des Großbetriebes 432; Belebung durch Beschränkung der Unternehmer- :c.-Verbände 449; Regulierung durch Kartelle :c. 4S0: auf dem Wochenmarkt 479; freiere K. d. Jahrmarktes 480; freie K. d. neueren Handelsorganisation 497/S00; Wesen S01; Voraussetzungen S01; Gruppenkonkurrenz, ihr Gegenstand Z02; Ausleseverfahren S02/3; Beurteilung durch verschiedene ökonomische Schulen S03; Vorzüge u. Nachteile S03/4; Verschiedenheit der Konkurrenzverhältnisse SV4/8; psychische u. moralische Ursachen hiervon S04; ökonomische Ursachen, Größe, Art des Marktes Z04/S; Geschäftsdringlichkeit, Unterschied zwischen Käufer und Verkäufer 30S/6; zwischen Landwirt u. Fabrikant 506: zwischen d. socialen Klassen S06/7: Unterschiede in der K. Gleicher oder Verschiedener Z07: Kosten der K. S07/8; Konkurrenzregulierungen als Folge des Kampfes S08; Konkurrenzregulierung durch Öffentlichkeit S08/9; ältere Form der Konkurrenzregulierung in Stadtwirtschaft, aufgeklärter Despotismus S09: freie K. S09/10: Gewcrbefreihcit 310; Beseitigung der Hausindustrie-Reglements S10: Aufhebung d. Konzessionszwanges S10/1; Freizügigkeit, Niederlassungs- u. intcrnat. Wanderungsfreiheit S11; Mißstände der freien K. S12/7 : Korruption d. Handels S12/4; Einfluß d. freien K. auf Mittel- u. Arbeiterstand S14/S ; Entstehung v. Monopolen SIS; Steigerung durch Großbetrieb 316: Regulierung durch Gewerkvereine S16: Regulierung durch Staat- und Kommune 316; ealiiörs äss eliarxes S16: neuere Konkurrenzregulierung S16/7. Konkurs, allgem. Konkurshttufig- keit und Konkursverluste 890: Konkursfreguenz i. Depression 93S/6: Abnahme i. Hausse 936. Konsolidierte Schuld 648 Konsortialgeschäft 69S. Konsum, Abhängigkeit vom anbietenden Detailhandel 492: Analyse der Nachfrage S86/604, s. Nachfrage; K. an Nahrungsmitteln S88/9S: Kleider, Papier, Eisen 395; Einfluß d. Einkommens S9S/601: Anteil d. verschied. K. am Einkommens- verbrauch S99/6V0; Schwankungen bei Nahrungsmitteln 601: Anpassung d. Produktion an K. in arbeitsteil. Volkswirtschaft 927/31; K. in der Schmoll-r, Grundriß der VolkSwirtschastsl-hre. II. I.—l!, Aufl. Depression 933/6, 938; Krisis 937; Hausse 936/7. Konsumverein, Begriff, Darstellung, 445/6: Entwickelung, Ausdehnung 447/8; Berechtigung, Kampf dagegen 499. Kontingentierung, direkte Noten- kontingentierung 682; desgl. indirekte 683. Konzession, Konzessionszwang, Entstehung, Würdigung, Aufhebung 510/1; e-iuiers äes eoarxes 316; mittelalterliche Kreditorganisation 676/7; Notenbanken 682/3; Hypothekenbanken 702, 703. Korner, 495. Kostengesetz, s. Produktionskosten. Kraft, Charakteristik der Kraftmaschine 218; mechanische K. der Menschen in Deutschland verglichen mit der Tier-, Dampf- -c.-Kraft 218/9; Steigerung u. Verbilligung der produktiven K. durch die Kraftmaschinen 219: Michel Chevaliers Berechnung der Steigerung der menschlichen produktiven K. in verschiedenen Gewerben 221. Kraftstuhl 215. Krankenkassen, s. Versicherungswesen. Kredit, Kreditgeschäft d. Messen 482; Krediteinrichtungen und Kapitalbildung 635: Korrektur d. Eigentumsverteilung 644; Begriff 644, 654; Hauptformen 644/54: Natural- u. geldwirt- schaftl. K. 644/3; ältere Land- u. Häuser-, Vieh- u. Getreideleihe 644/3; zinsloser K. 645: Gelddarlehen 645; Haupt- oder Nebenvertrag 645: Konsumtiv-, Produktiv-, Besitz-, Mcliora- tions-, Betriebskredit 645: Personal- und Realkrcdit 643/6; Satzung, Kauf auf Wiederkauf, Pfandleihe, Lombardkredit 646; Gewahrsamkredit 646; Hypotheken-, Buchpsandkredit 646/7; öffentl. K. 648/9; Effekten 649: kurzer kaufmännisch. Zahluugs- kredit 649/54; Depositen- und Girogeschäft 650: Anweisung, Scheck, Clearinghaus 650/1; Banknote 631/2; Wechsel 652/4: Begriff 654; Voraussetzungen 654/5; Bedeutung.Folgen 655/6; historische Entwickelung des Kreditrechts 656/62; Gegensätze, freundnachbarlicher und wucherischer K. 656/7, 659/60: Antike 657; Christentum, Kirche 657/8; Juden 638: Westeuropa 1600 bis 1850 659/60; liberaler Optimismus, Wucherfreiheit 660/1; pessimistische Reaktion, 43 700 Register. s.1104 neue Wuchergesetze661: moderne Aufgaben 661; Erziehung z. Kreditgebrauch 661/2; Natur d, K. f. Landwirte, Handwerker, kleine Leute 696; Befriedigung desselben 705/17; Einwirkung auf wirtschaft!. Stockungen 931/4; in d. Depression 935/6, 938; Hausse 936/7; Krisis 937/3. Kreditgeld, Scheidemünze als K. 54V; Nebeneinander v. Gold u. Silber 544: historische Beispiele 626. Kreditgeschäft, Antike. Mittelalter 676/7; K. d. Girobanken 677: staatl. K. d. Notenbanken 678/9, 631; Regulierung d. K ! d. Notenbanken 683; Bank v. i England 684; Bank v. Frankreich 684/5; deutsche Notenbanken 685/6, Verein. Staaten 687; Privatbankiers 689/90: englische u. kontinentale Unterschiede 690/6; K. nicht aus Gewinnabsicht, gemeinwirt- schaftl. 696/7, 700;'grobe Züge der allgem. histor. Entwickelung, Tendenzen 716. Kreditorganisation, s.Bankwesen: allgem. Stellung der Kreditorgane 676; Antike, Mittelalter, Epoche der Girobanken 676/8; ältere K. u. Staatsgewalt 678: Epoche des Notenbankwesens 678/89 : Sieg d. Centralisation im Notenbankwesen 687; städtisch-kaufmännische Banken, Privatbankiergeschäft, Depositen-, Diskonto-, Effekten-, Kolonialbanken 689/96; frühere Übereinstimmung, neuere Differenzierung d. K. d. einzelnen Länder 690; englische Entwickelung 690/2; kontinentale Entwickelung 692/6; Differenzierung, Centralisation, Filialen 695/6: Grundkredit 696/705: gemeinwirtschaftl. K. 696/700; zwei Epochen gemcinwirtschastl. Realkreditorganisation 700; Kreditanstalten d. kleineu Leute u. Arbeiter 705/17; große Züge d. allgem. histor. Entwickelung, Tendenzen, Bedeutung f. moderne Wirtschaftsweise 716/7. Kreis 284. Krieg, Beispiele der Menschenvernichtung durch K. 173; hochstehende Kriegstechnik der alten westasiatischen Völker 203, 205; Bedeutung der besseren Eisen- Herstellung im 16. bis 17. Jahr- Hundert für die Kricgstechnik 210 : Einfluß auf Nachfrage 602: Geschichtstheorie 1120. Krieger, Entstehung arbeitsteilig thätiger K. 331/3; heutiger Einfluß im Vergleich zu dem der ^ Priester und Händler 337. Kriegs- und Friedcnsgemein-! schaften 7/8. Kriegsverfassung 332/3. Krisen, s. Konjunktur, Schwan-! kungen: Erklärung durch Rod- bertus 96; Einfluß auf die Ge-! burtenzahl 166; freie Kon-! kurrenz als Ursache 503: Notenfreiheit 680, 689: Effekten-! danken 692, 694: Verfassungs-! krisen 927; Notwendigkeit wirt- ^ schaftl. Schwankungen 924;^ äußerl. Ursachen dafür 925/31; I Einfluß zunehmender örtl. Arbeitsteilung 927/31; Einwirkung der Geldwirtschaft u. d. Kredits 931/3: Spekulation, Preistreiberei 933/4; Kriscn- analnse: Hausse, Krisis, Depression 935; der typische Verlauf der drei Stadien: Depression 935/6, 938; Hausse 936/7 ; Krisis 937: Vermeidung d. akuten K., allmählicher Übergang v. Sausse zu Depression ' 938/9, 950; histor. Übersicht d. Auf- u. Niederaangsbewegungen d. letzten 200 Jahre 938/42; Krisentheorien 942/6: Sau- Ricardo 943: Sismondi-Mal- thus 943; Socialismus 944: Unterkonsumtionstheorie 944/5: neuere Theorien 945/6; Arten d- wirtschaft!. Stockungen 946 ^ bis 947; Krisenklassifikation! 947/8: Periodicität 949; histor. Veränderung d. Krissnverlaufs 949/50: Bekämpfung u. Milderung d. K. 950/3; Socialismus 950/1; Kartelle, Trusts 952; Regierungspolitik 953/4.! Kündigung, Kllndigungsrecht,' Mitwirkung von Arbeitsausschüssen, Gewerkvcreinen 738/9: Termine 739. Kultur, Bestimmung ihrer Rich-, tung durch die natürlich-geographischen Bedingungen 129: Beziehungen ihres Wandergauges zu den Nachbarbezie-! hungen 130; gemäßigte Zone als Wiege 132; höhere viel-j seitige K. meist nur in Vorbergen und Stufenländern 133; Vordringen von den Küsten und Flußmündungen die Thäler aufwärts 134; mit steigender K. kein Loslösen des Menschen von der Natur 139; Wichtigkeit reichlicher Besetzung der reiferen Altersklassen 161/2; höhere Kultur durch die Völker mit größerer Bevölkerung er- reicht'172; Verdichtung der Bevölkerung Voraussetzung höherer K. 132/4: Lipperts Zurückfüh- rung der höheren K. der nördlichen Rassen auf ihre bessere Feuerpflege 193: Bedeutung des Ackerbaues 199/200; Verhältnis zwischen höherer K. und höherer Technik 226/7; Definition 228: Definition von Halb- u. Ganzkulturvölkern 228; Wichtigkeit der zunehmenden Lebensdauer der Eltern in der patriarchalischen Familie 242; Städtebildung und höhere K. 263; Einfluß der Arbeitsteilung 365; höhere K. verschiedene sociale Klassen bedingend 409: Begriff 1115. Kulturgeschichte 127; f. Geschichtstheorie. Kunst 9. Lagerhaus 493. Land, Anteil an der Erdoberfläche, davon bebau- und bewohnbar 128; Anteil der heißen Zone 131: Größe des landwirtschaftlich bebaubaren Teiles 133; Sterblichkeit in Stadt und L. 167; relative und absolute Verteilung der Bevölkerung auf Stadt und L. 269/71; Gründe der Überlegenheit der Stadt über das platte L. 275; körperliche und psychologische Folgen des WohnenS auf dem L. 276/7: Landvermögen: Anteil am Volksvermögeu 641/2: Landleihe 644/5. Landeskreditanstalten, Preußen 697/8; Mitteldeutschland 698: Schweiz, Österreich 699: Rußland, Australien 700. Landcskreditkassen, Entstehung, Umfang, Vorkommen, Organisation '698. Landcskulturrcntenbank, Vorkommen, Aufgabe 699. Landflucht, Ausgehen von isolierten Wohnungen 262; Betrachtung unter Berücksichtigung der absoluten Zahlen der Landbevölkerung und Grundbesitzverteilung 270; Folgen für das Individuum, Ziel und Umfang der Wanderungen, allgemeine Ursachen 272. Landgemeinde 269. Landschaft, Entstehung 697; Organisation, Art d. Geschäftes 697: landschaftl. Darlehnskassen 698: Ausbreitung, Wirkung 693/9. Landstraße, s. Straße. Landwirtschaft, s. a. Ackerbau, der der L. zugängliche Teil der Erdoberfläche'128; in Rücksicht auf die geologischen Verhältnisse bebaubarer Teil 133; Register. 707 Schwierigkeiten des landwirtschaftlichen Fortschrittes, Bedeutung für die Bevölkerungsverdichtung 185; landwirtschaftliches System 200/1; die neuesten technischen Fortschritte 217/8; Rollo der modernen Maschinentechnik 220; räumliche Veränderung im Standort der landwirtschaftlichen Unternehmungen durch neueren Verkehr und Technik 221; Scheidung von L, und Gewerbe, Zahl der gemischten Betriebe 1895 346/7; Arbeitsteilung in der L. 347/8; räumliche Arbeitsteilung, Einwirkung der Transportkosten 3Z4; Anteil an der Bevölkerung 358; Großbetrieb 386, 432; Wegebau, Dampfverkehr 467/8; Unterschied der Konkurrenz i. L> u. Industrie 506; Folgen der Geldwertsänderungen 625; Gesetz des abnehmenden Ertrages 1101/2. Lateinische Münzunion 536. Lebenshaltung, Einfluß der Maschine 223/4; Steigerung im Gefolge der modernen Technik 225; L. und Lohnhöhe 763/4; Widerstand gegen sinkende L.764. Legierung 537. Lehn, Größe der L. der grund- Iierrschaftlichen Dienstleute ?c. 230; L. im Zusammenhang mit der Entstehung des Großgrundeigentums 375; mittelalterl. Klassengeschichte 972. Lehrbücher 123. Leihe, s. Kredit; ältere Land- u. Häuserleilie 644/5. Liberale Berufe, Nichtbezahlung und Bezahlung 353; Entstehung der Arbeitsteilung, gesellschaftliche Bedeutung 353/4; Anteil an der Bevölkerung 359. Liberalismus, individualistischer, Auffassung über Institutionen 63; Anlehnung and.Naturrecht 83; verschiedene Ausfassung über politisches und wirtschaftliches Vereinswesen 407; Beurteilung der Messen u. Märkte 484; Konkurrenzbeurteilung in Litteratur 503; Wirtschaftspolitik gegenüber der Konkurrenz 509/12; Bank-u. Notenfreiheit 679/80: Auflösung d. Arbeitsverhältnisses 727; Regelung desselben, „freier Arbeitsvertrag" 728/9; Krisentheorie 943; Handelspolitik s. diese. Liquidationskasse 495. Litcn 340. livinx nit^os 772. Loge, Hülfskassenwesen in England 315/6. Lohn, Steigerung mit Maschinentechnik 221 ; Konkurrenzregulierung durch Minimallohn 516; absolutes Wertmaß 565; Folgen des egoistischen Marktverkebrs 572; 'gerechter Preis 575/6; Kern d. soc. Frage 724; Gesamtzahl der im Arbeitsverhältnis Stehenden 726; auf dem Arbeitsmarkt andere Preisbildung als am Warenmarkt 727; Recht auf vollen Arbeitsertrag 731; Tarifvertrag 734; Termine der Zahlung 733/9; Naturallohn 741/2: Übergang zum Geldlohn 742/3: Warenlohn, Mißbrauche 743: Truck- verbot 744: Bemessungs- methode» des Geldlohns 744/50: Zeitlohn, Herkunft, Verbreitung 744; Akkordlohn s. d. 745/6; Prämien, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung 747/8: Abstufung nach Alter 748: Gruppenlohn 749: Bedeutung der Lohnmethoden 749/50; tatsächliche Lohnhöhe 750/7; Feststellungsmethoden, Real- und Nominallohn 750; historische Lohnbewegung d. Kulturstaaten 13.-13. Jahrh. 750/3; 19. Jahrh. 753/5; geographische u. bsruil. Verschiedenheit; Mann u. Frau 756/7; Lohntheorie s. d. 757/62: Ursachen der Lohnköhe und ihrer Bewegung 763/75; Verwendung steigender L. 764; gleitende Lohnskala 772; lebensauskömmlicher L., Minimallohn 772 : deutsches Lohneinkommen 1895 884/5; Lohn- u. Unter- nehmergewinn 894. Lohntheorie, ältere L. bis Smith, histor. Grundlage 757/8: Smitk, Ricardo, Mill, histor. Grundlage 758/9; Lohnfondstheoric, Kritik 759/60: socialistische L., ehernes Lohngesetz 760/1: Marx, histor. Grundlage, Kritik, 761/2: die Ursachen d. Lohnhöhe u.ihrer Bewegung763/9: allgem. Bedeut, v. Größenverhältnissen, Angebot n. Nachfrage 763; Machtverhältnis der socialen Klassen 763: Lebenshaltung 763/4: technisch-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 764: histor. Ausgangspunkt f. d. Lohnhöhe des entstehenden Geldlohnarbeiterstandes 764: Angebot von Arbeitskräften 764/6: Ursachen des Lohnsinkens 1500 bis 1650, 1750-1850, des Lohnsteigens 1850-1900 770; Stabilität und Schwankungen 770/2: Lichtseiten des Lo'hn- schwankens 772/3: wirtschaftliche Institutionen 773; Geld- wert,Lebensmittelpreise,Social- politik 773/5. Lombardkredit, Darstellung 645: Zins 671; Bank v. Frankreich 685: deutsche Notenbanken 685: deutsche Effektenbanken 693. Lot 537. Lustgefühle 20/2. Luxus 23. Machtsphären 180. Makler, ältere Entstehung 491: Neuzeit 493; engl. Wechselmakler 691. Malaye 149. Manchesterschule 92; Bevölkerungsproblem 175; Arbeitsteilung 363; Preisbildung 572: s. Liberalismus, Handelspolitik, Freihandel. Mann, numerisches Verhältnis 162/3; Verhältnis zwischen M. u. Frau in den frühesten Zuständen zerstreuten Wohnens 232; in der Horde 232/3: unter Mutterrecht 234/5; Steigerung seines Einflusses durch Viehzähmung, Hausbau 239; Stellung in der patriarchalischen Familie 240/1; Arbeitsteilung zwischen M. und Frau 243; dasselbe in der modernen Familie249/5ö: gleiche Stellung von M. und Frau, der Socialismus 251/3. Manufaktur 433. Mark, Größe der germanischen M, (nach Meitzen)'261, 284. Mark, Münzgewicht, Schwere, Einteilung 536: Reichsmark, Feinheit. Gewicht 537/3. Markgenossenschaft, Zahl ihrer Familien und Seelen 237; Größe und Rolle bei der Siede- lung 261; Zusammenfallen mit der Hnndsrtschaft, erster Familienverband, der zur Gebietskörperschaft wird 237; wirtschaftliche Zwecke, Verfassung, territoriale Größe, Einwohnerzahl, Zurücktreten gegenüber Dorf und Grundherrschaft 237/8: Handelspolitik 1020, 1022/5 Markt, Beziehungen zwischen Marktverleihung und Städte- grllndnng 264; Bedürfnis nach Markt Bedinguna der Städteentwickelung 265; Begriff 474/5: drei Veranlassungen zur Entstehung 475: älteste Markteinrichtungen: Friede, Recht, Bann, Maß, Gewicht. Münze, Zoll, Preissetzung, Warenschau 475/6: Verleihung, absichtliche Schaffung 476: Bedeutung für ältere Volkswirtschaft 476^7: 45* 708 Register. ^1166 Marktgesellschaft u. Erwerbstrieb 477; Differenzierung des älteren M. 477/8; täglicher M. der Stadt 478; Wochenmarkt 478/80; Jahrmarkt 480; Messe 480/2; Ergebnis älteren Marktwesens, Ursachen der specifischen älteren Marktorganisation 482/3; M. der neueren Zeit 483/9: neuerer Wochenmarkt 485; Markthalle 486/6; neuere Jahr- u.Special- märkte 486/7: Warenhaus 486 bis 496; Auktionen 486; neuere Messen, Ausstellungen, Musterlager 486/7; Börse 487/9; 494/5; heutige Handelsorganisation 491/7. Marktwert, s. Tauschwert. Maschine, Hermanns Vergleich mit dem menschlichen Körper 190; Neuleaux' Charakteristik 191; komplizierte Kriegsmaschine der westasiatischen Völker 205, 207; Beschreibung des modernen westeuropäisch-amerikanischen Maschinenzeitalters 211/8: Würdigung desselben 218/25; Unterschied zwischen Werkzeug und M.. Arbeits- u, Kraftmaschine 218; Wesen und produktive Wirkungen der M, 218/21; Begünstigung des Großbetriebes 222; Einfluß auf die Arbeiter 223/4; Zusammenfassendes Urteil über das Maschinenzeitalter 224/8. Masscnerscheinungen der Volkswirtschaft 12ö bis 228. Maß, Markteinrichtung 475: Entstehung v, Naturalmaß 519; staatliche Ordnung 520: innere Einheit von Maß- u. Gewichtssystem 520; geschichtl. Entwickelung konventioneller Maße 520/3; mittelalterliche Zersplitterung 520; moderne Einheitsstaaten, neueste Ordnung 522/3. Materialismus, ökonomischer 96/7; Geschichtstheorie 1114/7. Matriarchat 234. Mcier 290. Meistbegünstigung, Entstehung, Ausbreitung 1077: Wirkung d. Schablonenregel 1077/8: neueres Mißtrauen 1078; amerikan. Reciprocitätsgrundsätze, Differentialzollsätze 1110. Meliorationen 132. inei vliant-j, englisches Bankwesen 691/2: m. allveuwrers 1038/47. Merkantilismus, Institutionen 63; Anlehnung an daS Naturrecht 83; volkswirtschaftlicher Standpunkt 84/6: Litteratur u. Hauptvertreter 86/8; hervortretende Besonderheiten des holländischen M. 86/87; dasselbe vom italienischen, englischen 87/8; vom deutschen 87/8; vom französischen 88: in der soc. Entwickelung u. Klassengeschichte 976 ff.: Voraussetzungen merkantilist. Handelspolitik, moderne Staatenbildung 1038/40; Geschichte m. Handelspolitik: Portugal, Spanien, Solland 1038/43; Frankreich 1044/7; England 1047/51; Deutschland, Preußen 1051/7: Bedeutung, Berechtigung 1057 bis 1059:Übertreibungen,falsche Mittel 1059/62; Handelsbilanzlehre 1062/3. Messe, Entstehung, Schilderung, Bedeutung d. älteren M. 480/2 : neuere M., Umbildung 487. Metall, Bedeutung, Geschichte verschiedener Metalle 201/2; wirtschaftliche Folgen d. Metalltechnik 203: Bedeutung f. Geldwesen 524/6. Meteorologie 127. Methoden der Volkswirtschaftslehre 99/111; Litteratur 99/100; Beobachtung und Beschreibung 100/3; Begriffsbildung 103/5; typische Reihen und Formen, ihre Erklärung, die Ursachen 105/8; Gesetze, induktive und deduktive M. 108/11. Miete, Einfluß des egoistischen Marktverkehrs 572: Zins, Bestandteile 666 : Ursachen steigender Mieten 905/6. Migrationstheorie, die für die ursprünglichsten Wanderungen und Ausbildung eigentümlicher Tier- und Pflanzenarten bestimmenden Faktoren 129: ihre Erklärung der Nassenscheidung 142/3; die ihr von M. Wagner beigemessene Bedeutung für die Weltgeschichte 176. milites axrarii 265. Minimallohn, s. Lohn. Ministerialen 973. Mittelländische Rassen 151/2. Mittelstand, Wirkung wirtschaftlicher Freiheit u. freier Konkurrenz 514: Grenzen zwischen M. u. Arbeiter 723: Einkommen, Tendenz der Vermehrung oder Abnahme 919/20. Monarchie, Stellung Roms z.Zeit d. Scipionen 963/4: römisches Principat 967/9: Mittelalter 972: neuere Klassengeschichte 976/89; Einschränkung im 19. Jahrh. 990; M. u/ Socialdemokratie 999; Garantie gegen Klassenmißbräuche1003/5,1007; Beurteilung d. nächsten soc. Kämpfe 1011/4: Möglichkeit d. Versöhnung mit Arbeiterwelt 1015. Mongolen, ethnographische Beschreibung 150/1; mongolische Nomadenwirtschaft 197/8. Monopol, Gegenteil 512/3; Entstehung in freier Konkurrenz 515: Begriff, Vorkomme» 515/6; eatuerL äes edarxss 516; ältere Taxen 577: neuere Taxen, Verkehrsanstalten, Kartelle 578 bis 586. invllts8 pietatls, Zinstaxe 659: Entstehung 678 ; Gründung in Italien, Organisation, Wirksamkeit 705/6. Moral, Entstehung neben und über Sitte und Recht 55/57; Abhängigkeit von religiösen Glaubenssystemen 56; Definition 56; Aufgabe 56; Bildung verschiedener Moralsysteme 56; Selbständigkeit gegenüber Sitte und Recht, Verhältnis zu diesen 56/57; Differenzierung von Sitte, Recht und M. 57/59; die neuere Volkswirtschaftslehre eine moral-politische Wissenschaft 122: Einfluß auf Art der Konkurrenz 504. Moralsystcme, der sie schaffende geistig-methodologische Prozeß 69/70; Erfahrung u. Hypothese 70; Möglichkeit verschiedener M. 70; die sensualistisch-mate- rialistischen und metaphysisch- idealistischen M. 71; empirische Ethik 71/72; Leitideen und Ziele der verschiedenen M. und ihre Bedeutung für das volkswirtschaftliche Leben 73. Mühlen, Mahlen im Altertum 208; Verbreitung der Wassermühlen in Deutschland vom 13. Jahrhundert ab 208/9; Zahl der jährlichen Normalarbeitstage der Windmühlen 212; Steigerung der produktiven Kraft in der Mehlbereitung 221. Münze s. Geld; Münzverschlechterung u. Finanzwirtschaft 309; Markteinrichtung 475; Entstehung 525; Epochen d. europäischen Münzwesens 526/35; Münzregal als Finanzquelle 527/31; Münzverschlechterung 528/31; Münzverrufung 528; ewiger Pfennig 529; Problem d. Nebeneinanderbestehens von Groß- u. Kleinmünzen 530; Zersplitterung d. älteren Münz- rechtes 531; ältere Schwierigkeit, Prägekosten aufzubringen 532/3; Entstehung d. Scheidemünze, Rechtsbegrisf 533; Prägetechnik u. -kosten 533; 1167Z Register. 709 modernes Münzwesen SW/48; Wesen u, Grundlagen 535/6; deutsche Münzverträge 535/6; Münzhoheit und -regal 536; Grundgewicht, Gewicht, Legierung, Feingehalt 536/7; Münzfuß 637; Münzsystem 537/9; Scheidemünze im modernen Münzwesen 539/40: Schlagschatz i. modernen Münzwesen , Kosten der Münzverwaltung 540; Privatprägung 641; Münzbedarf.Bedingungen, Größenangaben 541/2: Erhaltung d. heimischen Münze 642: Nebeneinander von Gold- u. Silbermünzen 543/6; allgem. wirtschaftl. Folgen d. Münzverschlechterung 626. Münzer 476. Miinzcrhausgenossenschaft, Kreditorganisation 676. Mustcrlager 487. Mnttcrgrupve, Begriff 232; Wirtschaft, Stellung, Recht 235; Funktionen in der Sippenverfassung 238. Mutterrecht, Entstehung und wesentlicher Inhalt 234/6; Gründe der Beseitigung 239; Auflösung durch Islam und Christentum 240; Erbrecht 369. Nachahmung 9/10. Nachfrage, allgemeine Erklärung 567; Voraussetzungen zur richtigen Würdigung u. Kenntnis 567/8; Bedeutung d. Quantitäten u. Intensitäten 568/9; Beschränkung durch den Kreis der zum Tausch Kommenden, Konstellation der subjektiven Tauschwerte 569: psychische Grundlagen 586: Methoden d. Untersuchung, Pattens Konsumtionslehre 586/7; Größen- begriff, Gesamt- und Marktnachfrage 587; Personen u. Organe d. N. 587/8: Entwickelung d. N. n. Nährmitteln S88/9; moderne N. nach Nübrmitteln 589/95: Kleidungsgegenstände, Eisen 595; Einfluß des Einkommens 595/98; Einkommensverteilung, N. d. verschied, socialen Klassen 598/9; Schwankungen bei Nahrungsmitteln 601; Ursachen wechselnder N., Mode, Krieg, Konjunktur 601/3; Preishöhe u. Umfang d. N. 603/4; Kapitalnachfrage u. Zinshöhe 668/9: Anwendung in Lohntheorie 763; N. nach Arbeit 767/9. Nation 1131. Nationaldomiincu 180. Nationaleinkommen s. Volkseinkommen. Nationalökonomie, s. a. Volkswirtschaftslehre 122. Natürlich, Theorie einer n. Gesellschaft und n. Volkswirtschaft und ihre Verkennung der Bedeutung von Moral, Sitte und Recht 53; historische Erklärung dieser Theorie 58; n. Kräfte 59/60. Natur, Abhängigkeit der Volkswirtschaft 126/39; Behandlung in der Litteratur 127; der Einfluß auf Rassen- und Völkerbildung 144/5: Begriff bei Smith 635/6; Produktionsfaktor 636. Naturalabgaben- und Natural- dienstverfassung, Borkommen, Wesen, Würdigung 303/4; Umbildung in ein Geldsteuersystem 304; Übergang zur Domänen- wirtschaft 304/5; Naturalabgaben u. -leistungen in der Gegenwart 305/6. Naturalverpflegnngsstationen 845. Naturalwirtschaft, Begriff 551: Verhältnis zur Geldwirtschaft 551/4; Typus 552: persönliche Verkettung 556 ; Entwickl. der Wirts chaftsstufeu 1124/30. Naturleben 126/7. Naturlehre, individualistische 88 bis 93; Reaktion in der Volkswirtschaftslehre 112/4; kritisches Verhalten ihr gegenüber 122; Segen der freien Konkurrenz 515; Taxen 577. Naturrecht, allgem. philosophische Grundlagen 82; Hauptvertreter u. Lehre 82/3; die beiden sich entgegengesetzten praktischen Ideale seiner Vertreter: monarchische Staatsallmacht und Volkssouveränität 83; Würdigung 83/4. Naturvölker, ethnographische Einzelbeschreibung 148/50; jugendlicherer Altersaufban als bei Kulturvölkern 162; Geschlechts- verhttltnis und Verehelichung 162/4; Bevölkerungshemmungen 173. Navigationsakte, Inhalt d. engl. N. v. 1651 1047: Folgen, Beurteilung 1048/9: Aufhebung 1072. Neger, ethnographische Beschreibung 149/50; Überschuß der Mädchengeburten 163; Größe der Stämme 169; Siedelungs- und Wohnweise 255/6. Neumalthusianismus 176. Nomaden, Nomadenwirtschaft, natürliche Bedingungen 136; zeitliches Verhältnis von N. und Ackerbau 195; Frage, ob N. Ackerbau mit Rindvieh und Pflug begründeten 196/7; mongolische N. 197/8; Voraussetzungen des Entstehens und heutigen Bestehens 197; Siede- lungs- und Wohnweise 255/6. Notenbanken, Diskont d. Cen- traln.672/3; Diskontpolitik 673: Entstehung im Dienste des Staatskrsdits 678/9; desgl. kaufmännischeKreditbedürfnisse 679/80; Centralisation oder Decentralisation 680, 687/8: Notenfreiheit 680, 689: Charakteristik 680: Grundsätze d. Technik und Politik 680/3: Kreditgeschäfte mit Staat 681: Geld- u. Währungswesen 681/2: Grundsätze der Gesetzgebung, Regulierung d. Notenausgabe u. d. erlaubten Geschäfte 682/3; Bank v. England 683/4; Bank v. Frankreich 684/5: deutsche N. 685/6; Belgien, Skandinavien, Österreich-Ungarn, Rußland 686; Ver. Staaten 686/7: Sieg d. Centralisation 687: Staatsbanksystem 688; Verwaltung u. Leitung d. Centralbanken 688/9; Einfluß der Centralnotenbanken auf wirtschaftl. Schwankungen u. Krisen 933: Bankausweise i. d. Sausse u. Krisis 937. Notstandsarbeiten, gegenArbeits- losigkeit 845/6. Nntzkapital, Begriff 638. Nutzilngsthcorie 663. Obcrämter 284. Objektiver Wert, Grenznutzen- theoretiker 566 : Fr. I. Neumann 566; Kritik, Umdeutung 566: Bildung des objektiven Tausch- .. wertes 567/72, s. Tauschwert. Öffentlichkeit, Definition u. Bedeutung der öffentl. Meinung 14; Konkurrenzregulierung 508; Gegengewicht gegen Klassen- mißbräuche 1004. Ökonomischer Materialismus 96/7: Geschichtstheorie 1115/7. Ölmühlen 209. Österreichische Schule, Stellung z. realistischen Forschung, Haupt- vertrcter 119; Grenznutzentheoretiker 566; Produktionskostentheorie 607. Organ, gesellschaftliche O. 61/4: Definition 61; Geschlechtsgemeinschaft als Ausgangspunkt 61; Struktur u. Verfassung 62; Unterscheidungsmerkmale und Zusammenwirken verschiedener O. 62/3; Bedeutung des Studiums der O. für die Erkenntnis des socialen Körpers 64; 710 Register. ^1168 wirtschaftl. Fortschritt gebunden an komplizierte Organbildung 64; die drei hauptsächlichen Gruppen socialer O, 23V; steigende centralistische Leitung volkswirtschaftl. O, 452/3. Organisation, Notwendigkeit einer der veränderten Technik entsprechenden wirtschaftl. O. 226/6; Verhältnis zwischen volkswirtschaftlicher O. und Technik 227; starke od. schwache Elemente sich zuerst organisierend? 407; gegenwärtige Fähigkeit der verschiedenen Klassen zur O. 408; heutiges Problem der Organisation der Arbeiter und übrigen Klassen 407/9; Ansätze zu größeren gewerbl. O. in genossenschaftl. und korporativer Form bis gegen 1800 421/4. Ortsgemeinde 238. Papiergeld, Rolle in der Finanzwirtschaft 309; Geldwertstabilisierung 624; Entstehung 626; Arten, andere papierne Umlaufsmittel 626/7; Begriff, Wesen 627; Papiergeldwirtschaft, Einteilung und Grade, historische Beispiele 627/8; allgem. wirtschaftl. Folgen entwerteten Papiergeldes 628/30; Wiederaufnahme d. Barzahlung 630/1; Zukunftsgeld 631: wirtschaftliche Schwankungen 932. Papiermühlen 209. Parallelwährung, Begriff, Vorkommen 346. Patriarchalische Familie, Regulierung der Bevölkerung 174; keine p. Familienverfasfung bei größeren Stämmen vor der Zeit des Hackbaues u. der Rodungen 234; Größe 239, 241; Entstehung. Grunde dafür 239/40; Organisation, Wirtschaft, historische Bedeutung 240/4. Patriarchalische Verfassung, Entstehung, Bedingungen, Zukunft i. d. Großindustrie 437/9; ArbeitSverhttltnis, Umbildung 735. Pcriökcn, Ursprung ihrer Hörigkeit 340; Vorkommen in Städten und gewerbl. Betrieben 341. Pfandbrief, Pfandliricfinstitut, s. Grundkredit, Terminologie 697; Höhe d. Pfandbriefschuld 698. Pfandkrcdit, Realkreditform 646; älteres u. neueres Pfandrecht, Buchpfandkredit 646/7; moderne Formen, Ausdehnung, Folgen 647; Grundkredit 696/705; Pfandleihhäuser, Darstellung, Kritik 705/6. Pferd 197. Pflanzen 135/7. Pflanzengeographie 127. Pfnnd 536. Phalansterien 95. Phratrie 232. Pljysiokraten, die französischen 89/90; wirtschaftliche Konkurrenz 503; Roh- u. Reinertrag 878/9; Handelspolitik Frankreichs 1068. Pistole 538; Verhältnis z. Thaler 543. Polhgamie 240, 241. PolNpolinm, Folgen für Konkurrenten 512/3. Post, Verstaatlichung 321; im Altertum im Dienste des j Staates; Entstehung im Dienste ! des Verkehrs 335; Organisation ^ i. 16. n. 17.. Entwickelung bis 19. Jahrh. 466/7; Tarife 582. Prägerecht, privates 541: Doppelwährung 545. Prämie, Arbeitsp. 747; Ersatz f. Zölle 1109: Erportp. 1040, 1051, 1068; Schiffahrtsp. Eng-! land 1038, Frankreich 1046, Amerika 1086. Preis, Regulierung durch Zünfte 425; dasselbe in der Hausindustrie 425; durch Kartelle 449 , 450/1; Regulator und Kontrolleur der Produktion 456/7; Preissetzung älterer Märkte 476 ; Einfluß d. Terminhandels u. Spekulation 495; Geldwertänderung, Währungspolitik 547/50: in Natural-'u. Geldwirtschaft 552; Verhältnis v. Wert- u. Prsislehre 564; Preisbildung f. Tauschwert: individuelle u. gesellschaftl. Einflüsse 574; gerechter P. 575/6; älteres Taxwesen 576/8; feste Preise 579; Preisserie d. Pariser Baugewerbes 579; Urteil über neueres Taxwesen 580: Preispolitik d. Kartelle 580; Geschichte d. Tarife d. Verkehrsanstalten 581/3; Wertbestim- mungsgrllnde f. Verkehrstarise 583/4;' Preisbildung b. Verkehrsanstalten 584/6: Zukunft d. öffentl. Taxwesens 586; Zusammenhang zwischen Preishöhe u. Umfang d. Nachfrage 603/4; Analyse d. Angebots s. dieses; Produktionskostcn- theorie, Vertreter, Kritiker 607; Analyse d. Produktionskosten 607/10; Wirkung d. Produktionskosten 611/7; Zusammenfassung, Produktionskosten und Preis, Ausgleich beider 616/7; Geldwert f. diesen; historische Gesamtbewegung 621/3; Folgen der Preisänderungen 624/6; Papiergeldp. 628/30; Preisbildung a. Arbeitsmarkt 727; histor. Entwickel. d. landesllbl. Bodenpreise 898/901: dass. f. städt. Boden- u. Häuserp. 903/5; Preistreiberei u. wirtschastl. Schwankungen 934; Depression 935/6, 938: Hausse 936/7: Krisis 937/8. Priester, P. und Richter in einer Person 52; Entstehung 329/30; Entstehung und Bedeutung der Priestcrherrschaft 330/1; Beseitigung letzterer 331; heutiger Einfluß im Vergleich mit dein der Krieger und Händler 337. Principat 968/9. Prioatbankicrgcschäft, Charakteristik 689; Entwickelung in Preußen, Deutschland 19. Jahrhundert 689; Aufgaben 690: gegenwärtige Lage, Zurückdrängung 690. Privatwirtschaft, Abgrenzung zwischen privater uud öffentlicher Thätigkeit: Zahlenbeispiele 321/2; centralistischer Zug in heutiger P. 453; Un- entbehrlichkeit der Privatwirtschaft!. Unternehmungen 457. Produktion, Abhängigkeit vom Klima 131; Vermehrung und Verbilliaung durch die moderne Technik'219/21; indirekte Beeinflussung durch dieMaschinen- technik 221; Verlängerung des Produktionsweges bei fortschreitender Technik 226; in der Dorfwirtschaft 289; Grundherrschaft 290; Stadtwirtschaft 296; Anteil der Bevölkerung an verschiedenen Zweigen 358/9: Einfluß der Arbeitsteilung 364/5; handwerksmäßige 419, 421; hausindustrielle424/5; im Großbetriebe 429; Festlegung durch letzteren 431; in Manufaktur und Fabrik 433: Regelung durch Kartelle 451; dasselbe 'durch die Preise 456: Abhängigkeit vom bestellenden Handel 492; Einfluß der Konkurrenz 503/4: drei Produktionsfaktoren 636; Anpassung d. P. an Konsumtion in d. arbeitsteiligen Wirtschaft 927/31; in d. Depression 936/6, 938; Hausse 936/7; Krisis 937/8; Planlosigkeit als Krisenursache 944/5. Produktionskosten, Bestimmung d. Tauschwertes, Smith, Ricardo. Mill 666: absolute Wertmaße d. P., Arbeit, Marx 566; Kritiker des Kostcngesetzes, Grenznutzentheoretiker 666; Preisbildung 570; Eisenbahn- 11691 Register, 711 tarife 584/6; Produktionskostentheorie, Vertreter, Kritiker 607, 616/7; Analyse 607/11; verschiedene Schulen, Auflösung in Arbeit, Marr, Rod- bertus 608; Art d. Feststellung 609; Elemente, Seltenheit, Rente609; Reproduktionskosten, Zeitelement 609,10; Kapitalzins K1V; Zusammengesetzte P. 610/11'. Verkehrs- u. Handelskosten 611; Wirkung auf Wert, verschiedene Fälle d, Veränderung d. Nachfrage u. P. 611/7; Zusammenfassung, Verhältnis zwischen P, u, Preis, Ausgleich beider 616/7: P, d. Arbeit 763. Produktionsmittel, i. d. Geldwirtschaft 555: Maßstab ihrer Wertung 564; Einfluß a. Angebot 605/6. Produktionsteilnng 350. Produktionswcrt s. Erzeugungswert. Produktivgut 638. Produktivität, P. verschied. Arbeitszweige nach Ansicht verschiedener Schulen 357: P, d. Volkswirtschaft, Lohnhöhe 767/8. Produktivitktsthcorie, naive P. 662; motivierte P. 662/3. Proletariat, Bestandteil d. Arbeiterschaft, Zahl i. verschied. Ländern 725; Entstehung als Klasse 992: Zerfallen d.' Gesellschaft i. P. u. Bourgeoisie 998/9; Zukunft d. Kampfes zw. P. u. oberen Klassen 1011/5. Prostitution, Zusammenhang mit Bevölkerungshemmungen 173; bedenkliches Symptom 176. Protektoratsländer, s. Schutzländer. PsNchologie,Psychologisch,Schlüs- sel zu allen Geisteswissenschaftcn 107; Notwendigkeit einer ps. Völker- und Klassenkunde 107 ; ps.-sittliche Betrachtung, Eigenschaft der besten neueren nationalökonomischen Werke 122; ps. Völkerbilder s. ethnographische Einzelbeschreibungen; ps. Vorbedingungen der Arbeitsteilung 362/3. Rasse, Feststellung der eigentümlichen Züge der verschiedenen R.. Schlüssel für die Erkenntnis verschiedenen wirtschaft!. Handelns 139/40; Princip der Vererbung 140/4: Theorien der Entstehung der R. 142/4; Ursachen der Nassenbildung 144/6; Folgen eines Eindringens niederer R. für die höherstehenden 147; ethnographische Einzelbeschreibung der wichtigsten R. 148/58: Einfluß auf Klassenbildung 396; Geschichtstheorie 1114: Zeichen d. Degeneration 1133. Rassenmischuug, Definition und Vorkommen 146; Einfluß auf die Variation der N. 146; Entstehung neuer Rassentypen: Beispiele; Würdigung 146/7. Rassenthcorie, N. von Vollgraf und Gobineau 140. Rat der Stadt 294. Recht, Entstehung 51; ältere Verbindung zwischen Sitte u. R. 51/2; Grenze zwischen Sitte u. R. 52, 55; Scheidung von R. u. Sitte 53; Definition: Ziele 54; formale Natur 64; Bedeutung der Differenzierung von Sitte, R. u. Moral 57/9. Rechtsformen d. Handels 473 bis 475: Markt- und Bannr. 476, 478/81: Meßrecht 481/3: Rechtssicherheit und Kapitalbildung 635: historische Entwickelung d. Kreditr. 656/62. Reform, soc., friedl. R. an Stelle d. Revolution: endlicher Ausgang der Klassenkämpfe 1006/7: Zunahme bei Verschwinden des Gegensatzes zw. Monarchie u. Arbeiterwett 1015. Reformation, Bedeutung sür die Staatswissenschaft 80; R. und die Anfänge der neueren Wissenschaft 81. Rcgalwirtschaft 305. Reinertrag, landwirtschaftlicher: Abhängigkeit des landwirtschaftlichen N. von der Vegetationszeit u. Ä. 132: Noh- u. R. 878/9; Gesetz des abnehmenden R. 897/8. Religion, Erzeugerin großer, einheitlicher Gesittungskreise 19; Ursache sittlicher Umbildungen 46/8; Bedeutung des Ver- blassens der religiösen Vorstellungen 47/8. Remcdinm 540. Rente, s. Grundrente, Knvital- geiviun, Begriff 609: Produktionskostenelement 609: Renten- knuf 646/7: Anteil am deutschen Einkommen 1895 887/8; Ursache 895/6: Monopolrenten d. bewegl. Besitzes 908/9. Rentenbank, Entstehung, Vor- kommen698: Aufgaben, Umfang 699. Reutenvrief 698/9. Report, Darstellung 670; Höhe der Sätze 670/1: Vorkommen, Würdigung 670/1: Deutsche Effektenbanken 693. Rindvieh 196. Risiko, Zinselement 666, Unternehmertum 889/90. Rivalitätstrieb 31,2. Rubel, Verwandtschaft m. Thaler 530, 538. Säuglinge 161. Saisonarbeit, Quelle d. Arbeitslosigkeit 843/4; Umbildung 846. Salinen 422/3. Samtgemeinde 285. Satzung 646. Schankwesen 319. Scheidemünze, Entstehung, Politik, Rechtsbegriff 533: im modernen Münzwesen 539/40. Schiedsgericht, Beförderung kollektiver Arbeitsverträge 734: ^joint eommittkL 869: staatl. Sch- und freie Vereinbarung 869,70: Einigungskammer 870: Entwickelung versch.Länder870; Bedinguugen d. Gelingens 870 : nationale Berussversiue 870/1: Verstäudigung u. Octroyierung, Einigungs- u. Schiedsverfahren 871:' Marktlage u. Einigunas- möglichkeit 872/3; Allianz 873: zeitweise Einigung 873: Neuseeland-Gesetz 874: künstige Politik in Europa 874/5. Schiffahrt, erste Flußschisfahrt 463: Ansänge d. Seeschiffahrt 464/5: neuere Fluß- u. Seeschiffahrt 465/6; s. Schiffahrtsgesetze, Segel-, Dampfschiffahrt. Schiffahrtsgesetze, England bis 1600 1037/8: Eolbert 1046: engl. Merkantilismus 1047/3: Inhalt d. Navigationsakte v. 1651 1047: Folgen des Freihandels 1076; Amerika 1085/6: deutsche Sch.-Subventionen 1093. Schiffe, Größe während des stadt- wirtschaftl. Verkehrs 463; Größe u. Schnelligkeit bei den Römern 463; neuere Fluß- und Seeschiffahrt 465. Schiffspartnerschaft 440. Schilling 530, 538. Schlagschatz, Begriff 528; Höhe während der jährlichen Ver- rusungen 528; Oresmius 532; bis zum 18. Jahrh. 532/3; im neueren Münzwesen 540/1. Schlosserei 210. Schmerzgefühle 20/2. Schmied, Urtypus des Gewerbs- mannes 203; Aufblühen des Schmiedehandwerks im 16. bis 17. Jahrhundert durch bessere Technik der Eisenherstellung 210. Schnellschütze 214. Schrift, Litteratur 10; psychologisches Mittel der Verständigung 11/2; Verbreitung und Vervielfältigung 13. 712 Register. Schule, Zweig nationaler Organisation 13? soc. Reform, Klassengegensätze 1009. Schulpflichtige Kinder 161. Schulwesen 321. Schutzliindcr im Gegensatz zu Kolonien, Beispiel 180. Schutzzoll, s. Handelspolitik, Merkantilismus. Schutzz. Kritik d. Freihandelslehre, Hainiltons, Lists Schutzzolltheorie 1066/7; Anfänge d.Freihandels u. schutzz. Rückschläge 1793—1860 1068 bis 1071; Meistbegünstigung 1077/8: Rückschlag ' nach' der Freihandelsära 1081/2; Rückkehr Nußlands und Amerikas z. Sch. 1082/7; neuere Hochschutzzollpolitik Frankreich 1087 bis 1089; Bismarcks Übergang z. Sch. 1091/3; großbrit. Imperialismus seit 1874 1095/9; Würdigung der neuesten Schutzzollära 1099/1105; wachsende persönl. u. geographische Arbeitsteilung : Sieg der Verkehrswirtschaft 1099/1100: Ursachen f. die verschiedene Politik versch. Staaten 1100; Berechtigung der neuesten Schutzzollpolitik 1100/1101; neuste freihändler. Stellung in Deutschland 1101: Gegenargument der internationalen Arbeitsteilung; Gesetz der abnehmenden Erträge in der Landwirtschaft, der zunehmenden in der Industrie 1101/2; Autonomie n. Autarkie, Schutz der nationalen Arbeit 1102; Arbeiterinteresse 1102; amerckan. neuere Theoretiker 1102/3; Agrar- u. Industriestaat 1103/4; Ersatzmittel 1109: keine Principienfrage mehr 1105; Wirkung Handelspol. Maßnahmen 1108. Schwänze 495. Schwankung, f. Konjunktur, Krisen; Notwendigkeit wirtschaft!. Sch. 924; äußerliche Ursachen 925/31; Bevölkerungswechsel 925; Ernteschwankung 925/6; Macht u. Verfassung der Volkswirtschaft 926/7 ; Sch. bei zunehmender örtl. Arbeitsteilung 927/31. Schwebende Schuld 649. Segelschiff, Verdrängung durch Dampf 212; ältere Stellung 463; gegenwärtige Bedeutung 464. Selbsterhaltungstrieb, allgem. Schilderung u. Würdigung 27/8. Sclbstverwaltungskörpcr, siehe Gebietskörperschaft. Entstehung von S. zwischen Staat und Gemeinde 284. Sept 239. Seßhaftigkeit 199. Siedelnng, Bedeutung der Kenntnis der natürlichen Bedingungen für das Verständnis der S. 133/4; S. der heutigen l Barbaren und asiatischen Halb- s kulturvölker 255/6; Siedelungs- l weise der Germanen u. Kelten 260/3; Begriffe der Sicdeluugs- statistik 268; Ergebnisse moderner Siedelungsstatistik 269 bis 271; Motive f. konzentrierte und zerstreute S. 272/3; Zusammenwirken v. Individuum u. öffentl. Gewalt 273/4; Siede- lungsreformen 275; Folgen der verschiedeneu S. 275/7. Siedelungsgemeinschaften 8/9. Silber, Silberwährung, s. a. Doppelwährung. Wertverhältnis zwischen S. u. Gold 544/5 ; 547/9; Vorkommen 546/7; Steigerung u. Berbilligung der Produktion; Sieg der Goldwährung 547; Verhältnis zw. Silberproduktion u. -cirkulation 549; Demonetisierung u. Preise 623. Sippe, Begriff, Verhältnis zum Stamm 231; Größe 231, 237; Unterscheidung von Vater- und Muttersippe, Zweck, Princip der Einteilung 231/2: Furcht vor blutsnahen Geschlechtsverbindungen Veranlassung der Sippenbildung 233; Entstehung des Sippeneigentums durch gemeinsame Rodung 234: stärkere Ansätze zur Sippeneinteilung des Stammes, meist in der uterinen Form, mit Ausbreitung des Hackbaues und der Rodungen 234; Rolle und Entstehung der uterinen S. im Mutterrecht 234/5; Entstehung der Vatersippe 236; Zahl der S. eines Stammes 236/7; gemeinsame Veranstaltungen 237/8; Recht der Vormundschaft und Erbfolge 238; Funktionen der S. gegenüber Muttergruppe u. Familie 238; Übergang zur patriarchalischen Familie 239. Sipvenvcrfassung, Entstehung in der uterinen Form 234; Entstehung der späteren Vatersippe 236; Darstellung, Voraussetzungen der Blüte, Würdigung 236/9. Sitte, Definition 49 : Gewohnheit und S. 49/50; äußeres Leben als Objekt der S. 50; kulturgeschichtliche Herleitung der einzelnen Form 50; Entstehung 50/1; volkswirtschaftliche Bedeutung 51; ältere Verbindung mit dem Recht 51/3; Grenze zwischen S. und Recht 52, 55; Scheidung von S. und Recht 53; Bedeutung der Differenzierung von S.,' Recht und Moral 57/9. Sittlich, Weseu41/8; Handeln 41/2; Urteil 42/3; historische Entwickelung 43/4; Ziele 44/5: sittliche Zuchtmittel 45/8; sittl. Umbildung durch religiöse Vorstellungen 46; sittl. Ordnungen des gesellschaftl. Lebens 48/59: Normen des sittl. Handelns 48; allgem. Zusammenhang zwischen Volkswirtschaft!, u. sittl. Leben 59/75; sittl. Kräfte 60/1; Folgen sittlich. Ideale 73/5; fehlende sittliche Lebensordnung für die richtige Benukung der neuen Technik 225: Arten des Wertes, Überwiegen des sittl. Wertes 561; sittl. Werturteil u. wirt-, schaftl. Wert 562; Grenze des sittl. Werturteils über Marktvorgänge 575; sittliche Kräfte, sittliche Entartung in ihrer Bedeutung f. Aufsteigen u. Verfall der Völker 1132/6. Sklaverei, indirekte Hemmung der Bevölkernngszunahme 174; Wurzeln, Voraussetzungen der Familicnverfassung u. Technik: Rechtfertigung in der Rassendifferenz; die durch sie herbeigeführte Arbeitsteilung; technische Leistungen, verschiedene Rechtslagen und Formen 339; Umbildung und Aufhebung 340; Zahlenverhültnis zur sonstigen Bevölkerung 341; Sklaveneigentum der älteren Ackerbauer und Hirten 369/71; Voraussetzungen, Gegensatz z. Institution der freien Arbeit 720; Umbildung dieser aus Sklaverei und Hörigkeit 721/3. Slacht 239. Socialdemokratie, Recht auf den vollen Arbeitsertrag 731; Gewinnbeteiligung 747; soc. Arbeiterbewegung i. Deutschland 994/9; allgem.deutscher Arbeiterverein 994; Entstehung 994/5; Ursachen des rcvolutiouären Charakters995/6; Charakteristik d. Lehre: Wahres u. Falsches: Wesen u. Wirken d. Partei 996/7 : S. u. Arbeiterschaft 998; Einfluß auf sociale u. polit. Entwickelung Deutschlands 999 bis 1000; Anerkennung berechtigten Kerns 1011: Umbildungsproceß 1011/12; falsche politische Ideale 1012; Regierungsfähigkeit, Bedingungen dauernder Erfolgs 1014/5; Möglichkeit d. Ver- Register. 713 söhnung zw. Monarchie und Arbeiterwelt 1015. Sociale Körper, Entstehung 8, 279/80. Socialer Trieb, kein selbständiger Trieb 30; Ansicht über ihn bei Hugo Grotius, Pufendorf, Locke, überhaupt im Naturrccht 83. Socialismus, über Institutionen 63; Anlehnung an das Naturrecht 83; Litteratur 93/3; ältere socialistische Gedanken 93; steigende Bedeutung u. Ausbildung mit dem Hervortreten gewisser wirtschaft!, u. socialer Erscheinungen 93; englische Vertreter 94;'französische 94/5; deutsche 95/8; Würdigung u. Kritik 98/9; kritisches Verhalten dem S. gegenüber bei Anerkennung des Berechtigten 122; Neigung, auf die geistigen Kollektivkräfte, Milieu und Erziehung den Volkscharakter u. den des Individuums zurückzuführen 145; Standpunkt gegenüber dem Be- völkerungsproblem 175; Familie 250/3; Gesellschaftsform, die ohne Steuern bestehen kann 308; Kritik seiner Beurteilung des Handels 337; Beurteilung der Arbeitsteilung 363, 365, 366/7; Zugeständnisse hinsichtlich des Privateigentums an Gütern des persönl. Gebrauchs u. Kapitalgütern des Bauern und Handwerkers 381; über Folgen des individuellen Eigentums 390; Auffassung über Vereinsrecht 407/8; Beurteilung d. privaten Unternehmung 456; Aussichten und Kritik seiner Verfassungsvorschläge des Unternehmungs- wesens 455; wirtschaftl. Konkurrenz 503; Abschaffung des Geldes; Arbeitsgeld 557; Begriff des Kapitals, Kapitalisten, kapitalistischer Unternehmung 637; Sparkassenbeurteilung 711; Arbeitsverhültnis ein Klassenkampf 727/8; Recht auf Existenz, auf Arbeit, auf den vollen Arbeitsertrag 731; Lohntheorie, ehernes Lohngesetz760/1; das. Marx, histor. Voraussetzung, Kritik 761/2; Krisen- theori'e943/4; Krisenbekämpfung 950; Verschwinden aller Klassengegensätze 1007/10; Geschichtstheorie 1119 bis 1120. «ovietils 401. Sociologie, Aufgabe 72; als Stütze für eine empirische Ethik und die allgemeinen Fragen socialer Specialwissenschaften 72; geistige Kollektivkräfte und Volkscharakter 145. svllalltates 401. Söldnerwesen 178, 966. Solidarhaft 446/447. Sparkasse, Hypothekengeschäft 699; Anfänge,Entwickelung 706; Entstehungsgründe 706/7; Definition 707! Organisation, England, Frankreich 707; Preußen 708: Postsparkasse», Benutzung 708: Centralisation 708/9; Centralbank 710: Umfang i. Deutschland 709; Reformen, Pfennig-, Groschen-, Schulsparkassen, wöchentl. Abholungsdienst 709; Prämien, gesperrte Bücher 710; Zinshöhe, Kapitalanlage 710; Staatsaufsicht, Gewinn 711; Würdigung 711. Sparsamkeit, Teil der Wirtschaftlichkeit 40; Bedingungen 40. Sparzwang, Arbeitslosenversicherung 852. Specielle Volkswirtschaftslehre 124. Speditionsgeschäft 493. Spekulation, Spekulationshandel 493/4; Banken und Börsenspekulation 694/5; Einfluß auf wirtschaftl. Schwankungen 931 bis 934. Spinnerei, technische Entwickelung der mechanischen Sp., Statistik der Spindeln 214/5; Verhältnis der Leistungsfähigkeit zwischen Hand- u. mechanischer Sp. 215. Sprache, Litteratur 10; psychologisches Mittel der Verständigung 10/11. Staat, wirtschaftlich-gesellschaftliche Veranstaltung: Bedingung der Volkswirtschaft 6; staatliche Strafen als sittliche Zuchtmittel 45/46; Verknüpfung von St. u. Volkswirtschaft im Merkantilismus 85; Beziehungen zwischen der Natur, bes. geographischen Lage der St. und ihrer Größe 129; historischer Überblick über Größe, Einwohnerzahl, Finanzen verschiedener St. 282/5; wirtschaftl. Seite des Strebcns der St. nach Selbständigkeit, Vergrößerung, zweckmäßiger Grenzbildung 286 bis 287; staatl. Finanzwirtschaft 298/314; Teilung der wirtschaftl. Funktionen zwischen St., Gemeinde, Unternehmung, Familie 222. 318/9, 453/7; die dem St. hierbei zufallenden Funktionen und ihre Vergrößerung 320/4; Zustand der Staatsorganisation zur Zeit des Ständetunis 404; St. u. Gemeinde i. d. Armenpflege 786/8; Versicherungswesen 803/5; Arbeiterversicherung 814, 821/2; Reichsarbeitslosenversicherung 851; Koalitionsrecht 407/8, 853; Verhalten gegenüber Kartell, Unternehmerverband , Gewerkverein 867 ; Verhältnis zw. St. u. soc. Klassen 956/7; Ausbildung d. Staatsidee bei d. Griechen 962; Rechtsstaat bei d. Römern 962; Organisation u- Klassenherrschaft 1000 ff.: Stärke d. St. u. Klaiienkämpfe 1006/7. Staatliche oder sonst öffentliche Wirtschaft, Bedeutung der Beamten, ihre Zahl in verschiedenen Staaten und Verwaltungen 312/3; Schwierigkeiten und Hülfsmittel 313/4; Abgrenzung zwischen privater u. öffentlicher wirtschaftl. Thätigkeit, Zahlenbeispiele 321/2; außerordentl. Ausdehnung in der Neuzeit, in verschiedenen Staaten, verschiedene Gründe dafür 282/3, 322/4. Staatsallmacht, Naturrecht 83; Merkantilismus 85. Staatsbildung, Nomaden früher gelungen als Zack- und Acker- banern 198; Entstehung 280; moderne europäische St., Merkantilismus 1038/40. Staatsgewalt, Entstehung und Aufgabe» 280/1; Monopoleinrichtung 516; St. u. Klassenkämpfe 956/7. Staatshaushalt, siehe Haushalt. Staatskredit, Rolle in d. Finanzwirtschaft; geschichtl. Entwickelung 309; öffentl. Kredit, Ge- schäftSforinen 648/9; ältere u. neuere Organisation 648/9; Entstehungsursache d. älteren Notenbankwesens: heutige Verbindung 678/9, 681. Staatspraxis, merkantilistische St. 300/1: liberale St. 301/2. Staatsschatz 309. Staatsschulden, Beurteilung nach Verwendung u. Vermögenslage des Staates 309; St. verschiedener Staaten und ganz Europas 310; sociale Wirkung 310; Zinslast versch. Staate» 309/10; ältere u. neuere Kreditorganisation, konsolidierte, fundierte und schwebende St. 648/9. Staatswirtschaft, Entstehung des Terminus 300; Bedeutung des Terminus im 18. Jahrhundert, dasselbe gegenwärtig 303. Stadt, natürliche uud geologische Bedingunge» 133; natürl. Bedingungen größerer od. kleinerer Städte 133; Entstehung größerer Städte durch den Wasserverkehr 714 Register. ^1172 134; Unterschied im Altersaufbau zwischen St. u. Land 162; Sterblichkeit in St. u. Land 167; Ackerbau als Erzeuger der St. 200; Aussehen der deutschen Städte des 12. und 13. Jahrhunderts 207; Fortschritte d. städtischen Technik des 11. bis 17. Jahrhunderts 208; Begriffsdefinition 265; antike Städtebildung, St. und Stadtbezirk, Größe u. Einwohnerzahl einiger Städte 267/9; Vorliebe in den Mittelmeerländern f. städtisches Leben u. Wohnen 2S9; Größe basischer Städte im 16. u. 19. Jahrhundert 263; Städtewesen vom Mittelalter bis 1800 263/7; Entstehungszeit d. älteren deutschen Städte 263/S; Entstehungszeit der Bezeichnung „Stadt" 264; Wesen, Entstehungsgründe u.-bedingnngen 263; Privilegien der älteren deutschen Städte 266; Entwickelung u. Bedeutung der Stadtfreiheit 266; Einwohnerzahl einiger älterer deutscher und anderer Städte 266; 'Ursachen des Aufblühens der deutschen Städte von 1200—1S00 u. des späteren Stillstandes 266/7; Städteentwickelung anderer Länder 267; Anteil der städtischen an d. Gesamtbevölkerung im Mittelalter 267; steigende Svecialisation 273: Gründe d. Überlegenheit der Städte über das platte Land 275; psychologische u. körperliche Folgen d. städtischen „Wohnens 276/7; historischer Überblick üb. territoriale Größe, Einwohnerzahl, Finanzen verschiedener Städte 282; ältere Stadtwirtschaft 293/8; Rat 294; Bürgerschaft 29S; Austritt 296; Stadtwirtschaftspolitik 296; Stadthaushalt 297/8; Marktwesen, täglicher, Wochen- u. Jahrmarkt 478/83; gutes Münzwesen als Konkurrenzmittel 630; Schäden d. städt. Münzwesens 631; soc. Entwickelung u. Klassenkämpfe d. mittelalterl. Städte 973/6; mittelalterl. städtische Handelspolitik 1028/34; Gastrecht 1031 bis 1032. Stadtgebietswirtschaft, Begriff 294; Entstehung, Schilderung 296. Stadtrecht, Begriff 266; Inhalt 294/6; Marktrecht u. St. 478. Stadtwirtschaft, Begriff 4; dabei dreierlei zu unterscheiden 294; Unterschied gegenüber der Wirtschaft des Dorfes u. der Grundherrschaft 293; Organisation 294/298; Würdigung 298; Ver- kehr463; historische Stufenfolge d. Wirtschaftsepochsn, Typus 1124/31. Stände, römische Ständebildung 401/2: germanische Stttnde- bildung 403/4; Zustand der allgemeinen Staatsorganisation zur Zeit des Ständetums 404; j Kampf gegen das Ständctum 404/6; Äufhebung und ihre Ursachen 406/6; Landstände, Ständeverfassung 1400-1800, Klassengeschichte 976/7. Stahl, Geschichte seiner Technik 216: Statistik der Produktion und Konsumtion 217. Stamm, Stammeswirtschaft, Merkmal früheren Wirtschaftslebens 4; Stammesbündnisse d. Nomaden früher gelungen als Ackerbauern 198; Begriff, Verhältnis zu Horde, Sippe, Volk 231; Entstehung von Stammeseigentum durch Stammesokku- > pation 234; Vorzüge der j Stammesverfassung gegenüber den Horden 238; Eigentumsrecht ^ im St. primitiver Völker 368 bis 373; Handelspolitik 1020, 1022/6; Fremdenbehandlung 1023. Stapelrecht, Begriff 266; Meß- Plätze 481. Staplergcsellschaft 1036. Station 180. Statistik, Wertschätzung im Merkantilismus 86; Methode em- pirisch - realistischer Forschung 114; Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, Bedeutung 114/6; Hauptvertreter in den verschiedenen Ländern 116: Bevöl- kerungs-St. 160/87; Handels- St. 1056, 1078, 1106. Sterblichkeit, Statistik u. Ursachen der Verschiedenheiten 167/8; zeitweise außerordentliche St. 172/3; periodischeSchwankungen mit Hausse u. Depression 935/6. Steuer, Entstehung und Wesen 306; Schwierigkeiten der Umlegung 307; Schwierigkeit, alle Staasausgaben auf St. zu basieren 307; Steuerhoheits- u. Bewilligungsrecht 307; Begriff u. Wirkung indirekter St. 308; St. und die Volkswirtschaft 308. Stcuerfundation 627. Stoa, ihre metaphysisch-idealistische Ethik 71; in der Geschichte der Staatswissenschaften 78; Einfluß auf die staatswiffen- schaftlichen Lehren des Mittelalters 80. Stör 478. Stoffeinteilung s. Systematik. Strafe, sittl. Zuchtmittel 46/6; Strafgewalt der Arbeiter- und Unternehmerverbände 866/7. Straße, Landstraße der Römer 464; Chausseebau 464; Wegebau, Wegegelder, Dichtigkeit d. Straßen 467/8; Straßenzwang d.Meßplätze481 Frachtsätze 582. Subjektiver Wert, Grenznutzentheoretiker 666; Fr. I. Neumann 666; Kritik, Umdeutung 566; Konstellation d. s. Werte bestimmt objektiven Tauschwert 569/70. Substitutionswert, Preisbildung 570. Sympathie 232. Synoikismos 257. Systematik, Bedingungen der Berechtigung 124; S. dieses Grundrisses 125. tadleiln vevuomiyue von Ques- nay 89. Tadel 46. Tagelöhner, Rückgang der deutschen T. mit eigenem Landwirt- schnftsbetrieb 246: Arbeitertypus 725. Tarif, Geschichte d. Tarifes d. Verkehrsanstalten 681/3; Wert- bestimmungsgründo f. Verkehrstarife 583/4: Preisbildung b. Verkehrsanstalten 684/6; Wert- und Klassifikationstarife 684: Wagenraum-,Gewichtstarife584 bis 686; Tarifhöhe, Verkehrsumfang u. Einnahmen 603. Tarifvertrag, Lohnregelung 734; Verlängerung d. Arbeitsverhältnisses 738: Akkordlohn Vorbedingung 746; Notwendigkeit 868; Schiedsgerichte u. Einigungsämter 868/75. Täuschwert, Entstehung d- Kategorie 664; Beziehung z. Gebrauchswert 664; Dogmengeschichte, Smith, Ricardo, Mill, Marx, absolute Maßstäbe 566; Kostengesetz 566; Zurückgehen auf Gebrauchswert 666/6 ; Nau, Friedländer, Rossi, Macleod, Grenznutzentheoretiker; Fr. I. Neumann, subjektiver und objektiver Wert 666; Bildung d. Tauschwertes auf Grund v. Angebot u. Nachfrage 667/72; allgem. Erklärung v. Angebot und Nachfrage 667; Voraussetzungen z. richtigen Kenntnis u. Würdigung von Angebot u. Nachfrage 567/8; Bedeutung d. Quantität u. Intensität, zahlenmäßige u. psychische Wirkung v. Angebot u. Nachfrage 568/9; überlieferter T., Ausgangspunkt 1173) Register. 715 d. Marktverhandlung 668/9; Beschränkung von Angebot u. Nachfrage durch den Kreis der zum Tausch Kommenden, Konstellation der subjektiven Tauschwerte 569/70; Analyse d. Bestimmungsgründe d> Preishöhe 570; Ungleichheit von Marktkenntnis, Macht, Bildung 570/1: Zusammenfassung über Preis- und Tauschwertbildung 571/2; Marktaustausch gleicher oder ungleicher Werte 573/4. Taxe, älterer Markt 476. 479: gerechter Preis 575/6; Entstehung u. Grundlagen d, älteren Tarwesens 576/7; Doktrinen 577; gewerbefreiheitl. Taxverbote 577/8; Urteil über ältere T. 578; neuere Anläufe 578/80'. feste Preise, Preislerie d. Pariser Baugewerbes 579: Urteil über neuere T. 580: T. u. Tarife d. Verkehrsanstalten 580/6, siehe Tarif; Zukunft d. T. 586: Zinstaxe 659, 661, 664/5. Technik, techn. Fortschritte Bedingung der Bevölkerungsver- dichtung 185/6; Entwickelung d. T.< volkswirtschaftl. Bedeutung 187/228; Definition 189; Einteilung techn. Perioden 190; Ursachen der T. 1S0/2; Wanderung der T. 191: die ersten techn. Fortschritte, älteste Waffen und Werkzeuge, Feuer, Töpferei 192 bis 194; älteste Forlschritte der Ernührungstechnik 194/7; No- madenwirtschaft und Ackerbau 197/201; Bedeutung des Ackerbaues für die Entwickelung d. T. 199; Geschichte der älteren Metalltechnik 201/3; drei große technische Fortschritte der alten westasiatischen Völker 203: T. des Hausbaues daselbst 204; T. der Staatsbauten der westasiatischen Völker, Verteidi- gungs- und Kriegstechnik 208; Verhältnis zwischen Höhe der T. und Kraft der Völker 205/6; T. der Griechen 206; T. der Römer 207; arabische T. 207 mittelalterlich-abendländische T- 207/11; Einführung derWasser- kraft in die T. 208/10; Beschreibung d. mod. westeuropäischamerikanischen Maschinenzeitalters 211/8; Würdigung des letzteren 218/25; Einfluß auf Vermehrung und Verbilligung der Produktiou 219/21: Grenzen d. technischen Fortschrittes 221; andere Wirkungen der modernen T. 221/2; Wirkung auf die Arbeiter 223/4; Urteil über das Maschinenzeitalter 224/5: Notwendigkeit einer neuen sittlichen Lebensordnung zur richtigen Benutzung d. technischen Fortschritte 225; steigende Kapitalaufwendung und Verlängerung des Produktionsweges bei fortschreitender T. 226; höhere Kultur und höhere T. 226/7; volkswirtschaftl. Organisation und T. 227; Wechselwirkung zwischen d. einzelnen Elementen der T. 228; entwickelte T. Vorbedingung des Großbetriebes 430/1: Verkehrstechnik 488/97. Terminhandel, Begriff, Bedeutung f. Marktorganisation 487: Technik, Wirkung 494/5. Territorialwirtschaft, Voraussetzungen des gemeinsamen wirtschaftlichen Lebens 299: Entstehung und Wesen 300: Handelspolitik d. 13. bis 14. Jahrh. 1034/8: histor. Stusen- folge d. Wirtschaftsepochen, Typus 1I24V1. Textilindustrie 214/5. Thätigkcitstricb 28/9. Thaler, 15. Jahrhundert 530: 16. Jahrhundert 537: Th. von 1857 537/8: Verschlechterung 1566-1871 539: Verhältnis zu Goldgulden, Friedrichsd'or, Pistole 543. I Tiere, Verteilung u. wirtschaftliche Rolle 135/7; Zähmung zuerst bei Hackbauern 195/6. ! Tiergeographie 127. Todesfälle, Statistik d. T. 166/7; Deutung und Bedeutung der Sterbeziffern 167/8. Töpferei 194. tlnvuslnp, in der amerikanischen Selbstverwaltung, Größe und Einwohnerzahl 285; Grundeigentum im Westen der Verein. Staaten als Schulfonds 316. triule union f. Gewertvereiu. trsveltinzr 740. ^ Triebe, Litteratur 20; Definition und Erklärung 26; historische Entwickelung 27; Klassifikation 27; Schilderung 27/32; Trieblehre des Naturrechts 83. Tricbhandlungen 27. Truck, Übung, Mißbräuche 743; Truckoerbot 744. Trust, f. Kartell, tinaneia,! trnst. Verfassung 451; Mitwirkung d. Banken 514: engl. Gründungswesen 691/2: deutsche Trüst- gesellschaften 695: Strafgewalt, Staatsaufsicht 866/7: Schei- dungsmerkmalc gegenüber anderen Untcrnehmerverbänden 867; Kapitalverwässerung, Monopolgewinne 908/9; Krisenpolitik 952. Tugenden, wirtschaftliche, Regulatoren des Erwerbstriebes 37/8; verschiedene w. T. 38/41. Typische Reihen und Formen, ihre Erfassung erster Schritt zu wissenschaftlicher Erkenntnis 105; Ursacherklärung 106. Überproduktion, ältere Theorien 943/4: neuere Theorien 945/6: Würdigung 948; histor. Übersicht d. Auf- u. Niedergangs- beweguugen d. letzten 200 Jahre .. 938/42. Übervölkerung, relative Ü. als Ursache der Auswanderung 181; absolute und relative ^. 186/7. Umlageverfahren 828. nniversitntes 401. Unterkonsumtionsthcorie 944/5. Unternehmer, Anteilder größeren U. und ihres Besitzes an der Schaffung des modernen Ar- beiterstandcs 343; gegenwärtiges Zahlenverhältnis in Deutschland zwischen U, Beamten und Arbeitern 345, 352; Begriff 413; unter Kontrolle der Preise u. Druck der Gesamtinteressen 456/7; wirtschaftliche Stellung 889; Einfluß auf Unternehmergewinn 891/2; Zahl 891; Eigenschaften, Entstehung als Klasse, Würdigung 891/3: Verhältnis z. Konsument 893: zu Grund- u. Kapitalbesitzern 893/4; soziale Klasse 990/1; nächste Zukunft d. Kampfes zw. U. u. Proletariat 1011/5. Unternehmergewinn, Subsum- mierung 414: Zinshöhe 668; drei Einkoinmenszweige 880: Bedrohung durch Grundrente 880, 893/4: Anteil am deutschen Einkommen 1895 887: Wesen, Abgrenzung gegen anderes Einkommen 889: Bedingungen 889/90; Einheitlichkeit, Ausgleichung 890/1: Ursachen d. Wechsels 891/5 Zahl d. Unternehmer 891: Eigenschaften ders. 891/2; Beeinflussung durch Konsum, Kapital, Produktionsmittel 893/4: Verhältnis v. U. u. Lohn 894: allgem. Sinken 894/5; Berechtign«-, 895. Untcrnehmcrverblinde. Arbeitsnachweis 848: Entstehung, Arten 867/8: Einwirkung auf Arbeitsvertrag 867: Kampf, Abwehr, Verhandlung 868; gesetzt., zwangsweise Vereinsbildung bestimmt.Gewerbe 875. Unternehmung, Verschiebung zwischen den Funktionen von Familie, Gebietskörperschaft u. U. durch die moderne Technik 716 Register. ^1174 222; dasselbe als Folge zunehmender Vergesellschaftung 318/9, 453/7; Begriff 413/4; Ausgangspunkte: Handel414/5, altere Arbeitsgenossenschaft 415/6, Familie 416/7; landwirtschaftliche U. 418: gewerbliche U.; Handwerk 419/21, Ansätze zu größeren Betrieben bis gegen 1800 421/4, Sausindustrie 424/8; Großbetrieb, Fabrik 428/39; offene Handels- und Aktiengesellschaft 440/4; neuere wirtschaftliche Genossenschaften 444/8; Kartelle, Ringe, Trusts 448/53; Gesamtbild des Unter- uehmungswesens 453/7: kapitalistische U. 637: Bankerott- hänfigkeit 890. Unternehmungsgeist, Entstehung und Bedeutung 40/1; entwickelter U. Vorbedingung des Großbetriebes 430. Nnterstütznngswohnsitz 790/2. Unze 536. urbvs rexales 264. Urproduktion 353. Ursacherklarung, Hauptaufgabe j der Wissenschaft 106; Ursache, ^ Folge, Bedingungen 106; volkswirtschaftliche Erscheinungen bedingt durch materielle und ^ geistige Ursache» 106/7; Me-^ thoden der U. in der Volkswirtschaftslehre 107/11. iiiinarii 676. Militarismus 73. Variabilität, Princip 141; Voraussetzungen , Zustandekommen von Variationen 141/2; Grnnd- lage der einheitlichen Entstehung der Rassen 142/3: Maß der V. 143/5; Wirkung der Rassenmischung auf die Variation 146; Entstehung neuer Nassen- tnpen, Beispiele, Würdigung 146/7. Vaterrecht, sein Sieg der Übergang zur patriarchalische» Familie, Grund der Aus-, bildung 239/40; Islam und Christentum Forderer d, V. 240. Verein für Socialpolitik 119. Vereinsbildung, im alten Rom 401/2; zuerst seitens der starken oder schwachen Elemente vorgenommen? 407. Vercinsrecht, im alten Rom 401/2: im deutschen Mittelalter 403/4; Auffassung des Liberalismus und Socialismus ! 407/8: Geschichte des modernen V. 408; Verlangen nach V.-Freiheit; Kritik 408/9. Vererbung, Princip der V. und Rassenbildung 140/4; Princip der V. begrenzt durch das der Variabilität 141. Verfassung, siehe Institution; Schwankungen, Wirtschaftsstockung 926/7; Ziel d. Klassenkämpfe 1001: Stadien d. Aer- fassungsgeschichte 1003; der Klassenherrschaft entgegenwirkende Verfassungsentwickelung 1003/7: historische Stufenfolge d. wirtschaft!. Verfassungsformen 1124/31. Vergesellschaftung, steigende wirtschaftliche Vergesellschaftung 122; zunehmende wirtschaftliche Thätigkeit öffentl. Organe als Ergebnis wachsender V. 317/24; steigende V. durch Arbeitsteilung 364/5; wachsende V. des Unternehmungswesens 457; höhere V. d. Geldwirtschaft 555/6. Vergleichung 102. Verkehr, Abhängigkeit vom Klima 132; desgl. von Bodenverhältnissen u. Wasserläufeu 133/4; Rolle der Metalltechnik 203; Fortschritte bis 1700 210: Dampfkraft 213; Kosten der verschiedenen ihm dienenden mechanischen Kraft 219; Verkehrserleichterung als größte Wirkung der modernen Maschinen 219; Veränderung im Standort der landwirtschaftl.,! gewerbl. u. händlerischen Unter-! nehmungen zc. 221; Entwicke-? lung der verschiedenen Verkehrsmittel 267; Anteil an der Be- > völkerung 359; V. u. Arbeitsteilung 362; Vorbedingung des Großbetriebes 429/30; Großbetrieb 432; Größe u. Zahl d. deutschen Verkehrsgeschäfte 433; Begriff 461; Transportgeschäft u. Warenhandel 462; Ursache 462, technisch-historische Thatsachen 462/6; älteste Epoche zufälligen Nachbarverkehrs 462; Epoche regelmäßigen Lokalverkehrs 462/3: Epoche d. großen Verkehrs 463/4; technisch-wirtschaftliche Thatsachen 464/73; neuere Fluß- u. Seeschiffahrt 465/6; neueres Post- u. Wegewesen, Landstraßenverkehr 466 bis 468; Eisenbahnen 468/72; Umgestaltung d. Volks- und Weltwirtschaft472/3; Parallelität von Wirtschaftsstufen u. Verkehrsepochen 473; Nechts- und Verwnltnngsordnung des Handels». 473/5; eg.uier8 äes enarZss der Verkehrsanstalten 516; Abhängigkeit von Geldentwickelung 525; Tarifbildung d. Verkehrsanstalten 580/6 f. Tarif; Selbstkosten d. Verkehrsanstalten 585: Tarifhöhe u. Umfang d. V. 603; Verbillig- ung, Produktionskostcnermä- ßigung 615. Verkehrswert, s. Tauschwert. Vermögen, f. Verteilung; Ungleichheit mit dem Viehbcsitz beginnend 370; erste Unterschiede des Besitzes auf persönlichen Unterschieden beruhend 371; Einfluß des Erbrechts auf die Vermögcnsverteilung 384; Gegensatz v. Kapital u. Arbeit 632: Entstehnng 633/5; Wandlungen d. Begriffs 635/6; Definition 638: statistische Erfassung 639/42: Methoden derselben 639/40: Kopfquoten 640/1: historische Steigerung 641; absolute Volksv.' 641: Hauptkategorien 641/2; Boden- u. Gebäudewert 641: Effekten 642; Ursachen u. Folgen d. Vermögensteilung 644. Vermögenscinkommcn, 1395 in Deutschland 387/8: geschichtl. Entwickelung 910/2; Arbeits- u. V. 916. Vcrmögenswert, Fr. I. Neumann 566. Verrufserklarnng 866. Verschuldung, V. d.Grundbesitzes; Grad in Deutschland; Hilfsmittel 378 ; prenß. Bodenv. 647; Entschuldung 647; wucherische V. 656/8; Verschuldungsgrenze 661. Versicherungswesen, Definition 793; Entstehung 793/6; Transport und Feuerversicherung; Orgaue, ösfeml.Austalten 796/9; Lebensversicherung 799/312: Viehversicherung 302/3; Hagelversicherung 803; Principienstreit über die Organisation des V. 803/5; Arbeiterversicherung, Wesen, Voraussetzungen 805/6: Entstehungsursachen 806/7; Krankenversicherung 807/8; Wochenbettversicherung 808; Begräbnis-, Sterbegeldversicherung 808/9, 814/5; Unfallversicherung, Unfallfrequenz 809 bis 810; Invalidenversicherung 810/12; Witwen- u. Waisenversicherung 812; Durchführung d. Abeiterversicherung, treibende Kräfte, Staatshülfe 812/4: ältere engl. Arbeiterversicherung, Logen, Gewerkvereine 814/6; Frankreich 818/9; deutsche Durchführung, Anfänge der Arbeiterversicherung 819/20; staatl. Arbeiterversicherungszwang .321/2; Krankenkassengesetzgebung, Resultate 322/5; 1175) Register. 717 Unfallversicherungsgesetzgeb., Berufsgenossenschaften 825/30: Jnvaliditäts- u. Nltersversiche- rungsgesetzgebung, Resultate 830/3; Beurteilung d. deutschen Arbeiterversicherung 833/5; Centralisation 829/837/8; aus- länd. Reformen, Krankenversicherung 835; Unfallversicherung Österreichs, Englands 835 bis 836: ausländ. Invalidenversicherung 836; Arbeiterversicherung der Schweiz 837/8; Schweden 838: drei Systeme d. Arbeiterversicherung 838/40; Arbeitslosenversicherung, Problem 850/1: Gewerkvereine 850 bis 851: städt. Versuche 851; Reichsarbeitslosenversicherung 851; Sparzwang 852. Verstaatlichung, Kritik der V. des Grundbesitzes 380, 386; s. a. Staat; Eisenbahnen 321, 494; V. des Geldwesens 535 : Notenbanken 688: Hypothekenbanken 700. Verteilung, Notwendigkeit neuer Formen der V, 122; Betonung der ungleichen Einkommensverteilung durch Sismondi u. manche Socialisten in der Bevölkerungsfrage 175; gleichmäßige Einkommensverteiluug Bedingung der Bevölkerungsverdichtung 187; Einkommensverteilung u. Arbeitsteilung 362; Viehbesitz 370; erste Differenzierung 371: Erbrecht 384; Erfasfung der Einkommensverteilung 596/7; Gegensatz von Kapital u. Arbeit 632; Ursachen u. Folgen der Kapital- u. Vermögensverteilung 644; Einfluß des Kredits 644: Voraussetzung des Kredits 654/5; zwei Ursachkomplexe: Marktverhältnisse und Institutionen 883: Abhängigkeit vom Produktionsprozeß u. menschl. Anordnung, Marx, Mill 883/4; V. des deutschen Nationaleinkommens 1895 384/9; Tendenz der Vermögensvcrteiluug 909: Geschichte, Ursachen der Ver- mögensveiteilung 910/12; Ursachen u.Wurdigung912/5: Einkommensverteilung im ganzen 915/21; ältere Erklärungen 915/6: historische Entwickelung 916/7: Verteilung des Einkommens ohne Unterscheidung des Ursprungs 917/21: ältere Theorien darüber 917/8: Ergebnis der neueren Untersuchungen darüber 918/21; ungleiche Eintominensvertei- lung, Krisen u. Überproduktionsursache, Unterkonsum- tionstheorie 944/5; Resultat der Würdigung der heutigen Einkommensverteilung 921; Besitzverteilung des älteren Griechenlands (Solon) 958; Zunahme der Ungleichheit 961: Besitzscheiduug in mittelalterl. städt. Bevölkerung 974; neuere Grundeigentumsverteilung 987 bis 988: Einkommensverteilung Ziel des Klasfenkampfs 1001.' Vertragsbruch 739. Verwaltung, f. Institution. Verwandtschaft, Definition der Begriffe der wichtigsten Verwandtschaftsgruppen 231/2. Vieh, historische Aufeinanderfolge der Epochen der Viehzucht u. des Ackerbaues 195; Entstehung der Viehzähmung bei Hackbauern 195/6; Ed. Hahns Hypothese über Entstehung der Viehzucht 196; Viehhaltung die männlich- kriegerischen Eigenschaften der Stämme fördernd 198; Steigerung des Einflusses des Mannes durch die Viehzühmung 239; Vieheigentum der älteren Ackerbauern und Hirten 369/71; Vieh leihe 645. Vielmännerei, Vorkommen und Ursachen 163; in Zusammenhang mit Bevölkerungshemmungen 173. Vielweiberei 163. Völkerrecht, Folgen der Frci- handelsära 1074/5. Völkerschaften, Größe der V. verschiedener Rassen und Zeiten 169/70; Größe in Gallien zu Cäsars Zeit 257. Völkerscheidung, Theorien ihrer Entstehung 142/3; einzelne Ursachen 144/7. Volk, einheitlicher Bewußtseins- kreis 18/9; physiologisch- psychologische Einheit 139; die verschiedenen Völker und das Princip der Vererbung 140/4; ethnographische Einzelbeschreibung der wichtigsten Völker 148/58: Definition der Begriffe Halb- und Ganzkulturvölker 228: Begriff, Verhältnis zu Horde, Sippe, Stamm, Entstehung 231; wirtschaft!, und nllgem. Entwickelung d. Völker, Aufsteigen, Blüte, Verfall 1110/36. Volkseinkommen, Verhältnis zw. Staatsbudget u. V. in England u. Preußen; effektive Höhe des V. in letzterem 322: Methoden der Erfassung 596: effektive Höhe verschied. Länder 596/7; Verteilung i. verschied. Ländern 597/8; Liverpools Schätzung 602 Volksgeist, Summe der nach Einheit drängenden Bewußtseinskreise 16; die einheitlichen Gefühle eines Volkes 18. Volkswirtschaft, Litteratur über den Begriff 1; staatswissenschaftlicher Kollektivbegriff 1; Analyse des Begriffes 2 ff.; Begriff 4/6; Princip der V., die gesellschaftliche Gestaltung der wirtschaft!. Vorgänge 5/6; Staat Vorbedingung 6; psychische, sittliche und rechtliche Grundlagen 6/75; Elements u. Massenerscheinungen 125/228; Abhängigkeit von den äußeren Naturverhältnissen 126/39; Veränderung durch die moderne Großtechnik 222; Verhältnis zwischen Volkswirtschaft!. Leben u. Technik 227; gcsellschaftl. Verfassung 229/457; Voraussetzungen des gemeinsamen wirtschaft!. Lebens 299; vier histor. Epochen299; hcutigeBedeutung des Terminus 303;' V. u. Steuer 308; heutige V. Ergebnis der Arbeitsteilung 365; Gesamtbild der gesellschaftl. Verfassung der V. 453/7: Marktwesen beherrscht Vsrkehrsseite älterer V. 501: Wesen d. volkswict- schaftl. Fortschrittes 1111/4: Entwickelungsstufen 1124/31; Typus d. modernen V. 1129/31; Aufsteigen, Blüte, Verfall der einzelnen V. 1131/6. Volkswirtschaftlicher Kongreß 92. Volkswirtschaftl. Organisation, Hauptzweck 346; Schlußergebnis u. Gesamtbild 453/7. Volkswirtschaftslehre, Anfänge 76; Definition 76; geschichtl. Entwickelung der Litteratur 77/124; Methoden 99/110; Bedeutung des Überblickes über Nachbarwissenschaften, überhaupt einer universalen Bildung 111; Ausreifung zur Wissenschaft im 19. Jahrh. 111/24; heutiger wissenschaftlicher Standpunkt 122/3; Einteilung durch Rau 124; Einteilung in diesem Grundriß 124. Vorschnßvereine s. Genossenschaftswesen: Unterschiede gegenüber Sparkassen 711: Entstehungsgründe in Deutschland 712: Geschäftsführung, eigenes Kapital, Kredite 712: Entwickelung in Deutschland, Mitglieder, Umsätze 712/3: Dividendenpolitik 713; Abnahme 718 Register. ^1176 der Werbckraft 713; Würdigung 713; andere Länder 713; cen- tralistische Organisationen 713. Währung, Begriff 526, 543: mehrfache Waren- oder Gllterw. 526; Arten 543, 546; Nebeneinander v. Gold- u. Silber- inünzen 543/6; Geschichtliches, Systembildung 543/4; Wertnormierung, schwankendesWert- verhältnis v. Gold u. Silber u, seine Folgen 545/6; Hülfsmittel f. d. Ztebeneinnnder 545; Entstehung der Wahrungstheorie» 546: Doppelwährung, Verteidigung, Kritik 547/8; Aussichten und Kritik der internationalen Doppelwährung 548 bis 55V; Sieg der Goldwährung 550/1; gleiche Weltwährung 551; Zukunftsaufgaben 551. Waffe, Identität und Differenzierung von Werkzeug u. W,, Definition, die ältesten W. 192; aus Metall 201/3; Fortschritt der Waffentechnik zur Kunst 210. Wanderungen, geographische Faktoren bestimmend für die ursprünglichsten W. der Pflanzen, Tiere und Menschen 129; Abhängigkeit des Wnnderganges der menschlichen Kultur von den natürlichen Nachbarbczie- hungcn 130; Bedeutung der menschlichen W. sür die Bevölkerungsgröße der Länder 168; die halb und ganz kriegerischen W. der rohen Naturvölker in ganzen Stämmen 177; W. der seßhaften Völker in Form von staatlicher Kolonisation 177/8; moderne W. einzelner Individuen und Familien 178/9; Ursachen der W. des 18. uud 19. Jahrhunderts 181; Umfang und Bedeutung moderner W., „Zug nach der Stadt" 271/2. Warant 493. Warenhans, moderne Unternehmungsform 432/3; Glied moderner Marktorganisation, Schilderung, Würdigung 486, 496: Kampf dagegen 499. Warcnschau 476. Wasser, Anteil an der Erdoberfläche 128; Bedeutung seiner Verteilung, der Quellen, Flüsse, Meeresküsten sür die wirtschaftliche Entwickelung 133; Wassertechnik, Wassermühlen, Benutzung der Wasserkraft im Bergbau 208/9; Rolle als Kraftquelle 212; Entstehungszeit der Wassermühlen 214. Weberei 215. Wechsel, Meßverkehr 482; Statistik 620/1: Unterschied gegen Papiergeld 626; Entstehung 652: mittelalterliche Funktion 652: Wechselrecht 652/3; gezogener u. eigener W. 653; Bedeutung als Zahlmittel, Geschäfts- u. Vankwechsel 653: als Kreditmittel, Accept, Technik 653: Umfang des Wechselverkehrs 653/4: Wechselzins 671/2; Wechselgeschäft Bank von England 684: desgl. Bank von Frankreich 685: deutsche Notenbanken 685: englisches Wechselgeschäst 691: deutsche Effektenbanken 693: Sparkassen 710. Wechselkurs, Definition, Papiergeldwirtschaft 629: Einfluß aus Zinshöhe 672: Beeinflussung d. Diskontpolitik 673/4. Wehrpflicht 333. Wehrpflichtige, ihr prozentualer Auteil an der Bevölkerung Deutschlands 161; dasselbe durchschnittlich auf verschiedener Kulturstufe 332/3. Weidegenosscnschaft 261. Weidewirtschaft 200. Weiler 255. Weltwirtschaft, Begriff 5; Notwendigkeit steigender Annäherung an die W. 123: vierte historische Epoche der Wirtschaftsorganisation der neuen Zeit 299; Entstehung großer W. 300: heutige W. Ergebnis der Arbeitsteilung 356, 365; Aussichten einer socialistischen Cen- tralleituna 456/7 : Einfluß des Verkehrs 471/3: Parallelität v. W. u. Großverkehr 473. Werkzeug, Entstehung 190/1;^ Identität und Differenzierung von Waffe und W., Definitionen, die ältesten Werkzeuge 192; W. aus Metall 201/3; Unterschied! zwischen W. und Maschine 218. ^ Wert, Wcrtbewußtsein u. Geld- entwickelung 525, in Natural- u. Geldwirtschaft 552: Analyse des W. überhaupt 560: psychologischer Ursprung der Wertgefühle und -urteile, individuelle u. gesellschaftl. „Grundlage 561: Arten des W., Überwiegen des sittl. W. 561: wirtschaft!. W. u. sittl. Werturteil 562: Entstehung d. wirtschaft!. Werturteile 562: Grenznutzen, Wertgrund 562/3: Wesen, Definition 563; Wertmaß u. -ausdruck, Preis 564; Verhältnis v. Wert- u. Preislehre 564: Arten d. wirtschaft!. W. 564; Gebrauchswert als Ausgangspunkt 564; Entstehung d. Gebrauchsw. 564/5; Dogmengeschichte und Theorie d. Tauschwertes, Smith, Ricardo, Mill, Marx 565: Zurückgehen auf den Gebrauchswert, subjektiver u. objektiver W-, Grenznutzentheoretiksr; Fr. I. Neumann 565/6; Bildung d. objektiven Tauschwertes auf Grund v. Angebot u. Nachfrage 567/72 s. Tauschwert; verschiedene Werturteile derselben Person über dieselbe Ware 573; Marktaustausch gleicher oder ungleicher Ä'erte 573/4; individuelle u. gesellschaftliche Einflüsse 574; gerechter W. 575/6: Wertbe- stimmungsgründe f. Verkehrstarife 583'4: Analyse d. Nachfrage f. diese; Analyse des Angebots s. dieses; Produktionskostentheorie, Vertreter, Kritiker 607: Analyse d. Produktionskosten 607/11; Wirkung d. Produktionskosten auf W- 611/7: gleiche Produktionskosten, steigende Nachfrage 612 bis 613: gleiche Produktionskosten, sinkende Nachfrage 613/4: gleiche Nachfrage, steigende Produktionskosten 614: gleiche Nachfrage, sinkende Produktionskosten 614/5: finkende Transportkosten 615/6: Zusammenfassung , Produktionskosten und Preis, Ausgleich beider 616/7: Geldwerts, diesen: Zinsfuß u. Kapitalwert 667. Wertmesser, Geld oder andere Güter 624: Papiergeld 627. Wirtschaft, Begriff des Wirt- schaftens 2/3;' Begriff der W. als gesellschaftliches Organ 3/6: private u. öffentl. W.; Teilung der Funktionen 318/9, 322/4: s. a. Privatwirtschaft, staatl. W. Wirtschaftliches Handeln, erste Veranlassungen 33; Wichtigkeit der Feststellung der eigontüml. Züge der verschiedenen Rassen für die Erkenntnis verschiedenen w. H. 139/40. Wirtschaftlichkeit, Definition 39; Bedingungen 40; wirtschaft!. Tugend 40; W. und Erwerbstrieb 40. Wirtschaftsgemeinschaften 8/9. Wirtschaftsgeschichte, Hauptautoren in Deutschland 118/9; in England 120; in Frankreich 121. Wirtschaftsstnfen, Parallelität von Wirtschasts- u. Verkehrsstufen 473: historische Stufenfolge 1124/31. 1177Z Register. 719 Wissenschaft, Anfänge der neueren W. 80/82; Vorwiegen praktischer Ideale während der ersten Anfänge 80; Aufgaben der strengeren W. des 19. Jahrh. 10»; Aufeinanderwirken der an- «inandergrenzenden W. 102/3; Bedeutung der Begriffe 105; Feststellung der Ursachen die wichtigste Aufgabe 106; Ausreifung d. Volkswirtschaftslehre zur W. im 19. Jahrh. 111/24; heutiger Standpunkt d.national- ökonomischen W. 122; in den besten neueren volkswirtschaftlichen Werken die Nationalökonomie eine moral-politische W. 122. Wohlstand 226. Wohnplätze, Definition verschiedener Begriffe 265; britischindischer Census der W. 256; Verhältnis der verschiedenen W. zur Fläche u. Vevölkerungs- dichtigkeit 269; Motive für konzentrierte u. zerstreute W. 272/3; wachsende Differenzierung der Eigentümlichkeiten und Typen 273. Wohnung, Wohnweise, die älteren menschlichen W. 203/4; prozentuale Inanspruchnahme des Einkommens durch die Ausgaben für W. 220; Hermanns Zweifel, ob unsere W. besser sei als die der Griechen 220; Einfluß des Zusammenwohnens in frühester Zeit auf Geschlechtsverkehr 233/4; Wohuweise der älteren Völker unter Mutterrecht 235; dasselbe unter patriarchalischer Familienverfassung 243; Vergleich der älteren und modernen W. 248/9; Einfluß der Individuen und öffentlichen Gewalten, Reform derW. 273/5; psychologische und körperliche Folgen der zerstreuten und dichten W. 275/7; Einkommcns- verbrauch bei verschiedenen Klassen 600: Wohnungsmiete u. Grundrente 905/6. Wolle, Konsum 595. Wucher, Wechsel- u. Wucherdoktrin 482; gerechter Preis 574/6; historische Entwickelung d. Wucherrechts u. W.theorie 656 bis 662; Antike 657; Christentum, Kirche 657/8; Juden 658; Westeuropa 1600-1850 659/60; Wucherfreiheit 660/1; neue Wuchergesetze 661; Bekämpfung d. Kreditorganisation 661, 705; theoretische Begründungen d. Wucherlehre 662; Kreditanstalten d. kleinen Leute 705/17; Pfandleihhäuser, moutss pis- tatis 705/6; Sparkassen 706/10; Anwendung des Begriffs auf Arbeitsvertrag 732. Zadruga, Größe 241; Grundeigentumsverfassung im Gebiet ihres Vorkommens 375. Zahlungsbilanz, Münzvorrat 542; Einfluß auf Zinshöhe 672, 674; Beeinflussung durch Diskontpolitik 673/4; Kapitalangebot 674: Theorie, Analyse 1107. Zahlungswesen, Messen 482; s. Geld; Papiergeld, Kreditumlaufsmittel 626/7. Zcchine 530. Zcichengcld, Scheidemünze als Z. 540; Nebeneinander v. Gold u. Silber 544. Zeißschc Stiftung,Lohnabstufung nach Alter 748. Zeitgeschäft, s. Terminhandel. Zeitung, Litteratur 10; Geschichte und Bedeutung 14; deutsche staatsw. Z. 119/20; Mittel der Konkurrenzregulierung 508; Korruption513/4; Klassenmacht d. Unternehmer 991. Zins, sinkender Z. in Zusammenhang mit der modernen Maschinentechnik 221; Zinslast verschiedener Staaten, prozentuales Verhältnis ersterer zum Überschuß der Privatwirtschaft. Staatseinnahmen 309/10; Produktionskostenelement 610; historische Entwickelung d. Zinsrechts 656/62; Antike 657; Christentum, Kirche 657/8; Juden 653; Westeuropa 1600 bis 1850 659/60; Zinsfrciheit 660/1; neue Wuchergesetze 661; Zinstaxen659,661; Zinstheorie 662/4; Antike, Christentum 662; Physiokraten 662; Einteilung v. Böhm-Bawerks 662: naive Produktivitätstheorie 662; motivierte Produktivittttstheoric 662/3; Nutzungstheorie 663; Abstinenztheorie 663; Aus- beutungstheorie 663; natürlicher Zins, v. Böhm-Bawerk 663/4; Geschichte d. landesüblichen Zinsfußes 664/6; periodische Schwankungen, territoriale Differenzen, Zukunft 666; Ursachen d. Zinshöhe 666/9; roher Z., reiner Z., andere Elemente 666; gleiche Höhe des remen Z. 666; Zinsfuß u. Kapitalwert 667; Bestimmungsgrllnde; Kapitalbildung,Kapitalangebot, Kapitalqewinn 667/8; Sinken d. Zinsfußes 669: Zinshöhe u. Kapitalbildung 667/8; kauf- mäanischer, Bnnkzins 669/74: Sinken i. Depression 934/5: Hausse u. Krisis 936/7. Zinsfuß, Terminologie 664; Geschichte d. Zinsfußes s. Zins. Zoll, Mnrktzoll 475/6; s. Handelspolitik; Freihandel, Schutzzoll- , Politik. Zollverein, deutscher Zollverein 1834—1867 1070/71; derselbe 1350—1870 1073; mitteleuropäischer Zollverein, Aussichten 1890—1891 1093/4; derselbe, Bedeutung f. d. Zukunft 1104; großbritannischer Reichszollverein 1097/8; Sicherung d. Industriestaaten 1104. Zone, Einteilung der Erde in Z. 130; Klima, Fruchtbarkeit uud wirtschaft!. Bedingungen der verschiedenen Zonen 131/2. Zunft, s. a. Innung; Fortsetzung d. Sippe 239: römische Z. 401/2; Taxen 577; Zunft- regimeut, Klassenkämpfe 975. Zwcifelderwirtschaft 200. Zweikindersystem 176. Zwischenhandel, ältere Wochenmarktsgesetze 479; Jahrmarkt, Messe, 481/2; liberale Beurteilung 484; Absatzwege als Geheimnis 484, 497; Verabredungen auf dem Markt 485; steigende Abhängigkeit von ihm, Beurteilung493: Streben, überflüssige Glieder auszuschalten 499/500: unberechtigte Klagen 500. Zwischcnmcister, Gruppenlöhne 749. Pierersche Hoflmchdruikerci Stephan Geibel C°. in Altenburg. 'L^zi^. .