Die Ö vor hundert Jahren. Rede zum Antritt des Rektorates der Christian-Albrechts-Universität in Kiel am 5. März 1895 von Wilhelm Seelig. Kiel 1895. Universitäts-Buchhandlung. (Paul Toeche.) Die • 11 • ig-Holstein vor hundert Jahren. R e (1 e zum Antritt des Rektorates der Christian-Albrechts-Universität in Kiel am 5. März 1895 von Wilhelm Seelig. <^f-%. %°>T Kiel 1895. Universitäts-Buchhandlung'. (Paul Toeche.) Hochansehnliche Versammlung! Der inneren Colonisation hat, gewiss mit vollem Rechte, die öffentliche Aufmerksamkeit wiederum mehr sich zugewendet. Ist es doch ein seltsamer Widerspruch, wenn auf der einen Seite viele Tausende tüchtiger arbeitslustiger Männer die Heimath verlassen und einem ungewissen Schicksale in der Ferne entgegen ziehn, blos weil es für sie daheim an Gelegenheit gebricht, ihre Arbeitskraft voll zu verwerthen und vor Allem ihren Kindern ein Heim und festen Besitz zu sichern, während auf der andern Seite darüber geklagt wird, dass es an Händen fehlt, um namentlich die ausgedehnten Flächen des Grossgrundbesitzes ausreichend zu nutzen. Dem will eben die innere Colonisation wenigstens in etwas abhelfen. Freilich stellen sich dieser Massregel mannichfache Schwierigkeiten entgegen, die aber nicht unüberwindliche sein dürften. Bei solcher Sachlage, kann es vielleicht von Interesse sein, auf einen Vorgang in Schleswig-Holstein hinzuweisen, welcher hier bereits im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts stattgefunden. Nicht nur alle Domänengüter, deren Hoffelder etwa 3 1 /» Ouadratmeilen Landes umfassten, wurden in kleine freie Bauerstellen umgewandelt, sondern auch beträchtliche Flächen der in Privatbesitz befindlichen Grossgüter wurden der gleichen Veränderung unterzogen. Dabei wurden dann die noch weit ausgedehnteren Hufenländereien der Gutsuntergehörigen in ein festes Besitzverhältniss gebracht, ihren Bewirth- schaftern persönliche Freiheit und Entlassung aus dem in wirthschaftlicher, wie in sittlicher Beziehung gleich schädlichen Frohndienste gewährt. Das war gewiss eine innere Colonisation in grossem Massstabe. Denjenigen, welcher mit der innern Geschichte Dänemarks und Schleswig - Holsteins einigermassen vertraut ist, wird es nicht Wunder nehmen, dass zu dieser Reformmassregel gerade hier gegriffen wurde, obwohl das im Ganzen so fruchtbare Land nur eine verhältnissmässig dünne Bevölkerung hatte. Bildete sie doch nur einen Theil des weit- 4 schauenden Reform-Programms, welches Hartwig Ernst von Bernstorf, der grosse Minister König Friedrichs V. bei dem Regierungsantritt von dessen Nachfolger König Christian VIl. 1766 entworfen hatte. Abschaffung der Leibeigenschaft, Aufhebung der Frohndienste, Umwandelung der Feste-Güter in freies Eigenthum war der erste Punkt dieses Programms. Daran reihte sich: Aufhebung und Auftheilung der Gemeinheiten, Zusammenlegung und Einkoppelung der Ländereien. Ferner Par- zellirung und Verkauf der Domänen. Endlich: Neue Veranlagung der Grundsteuer auf die Ertragsfähigkeit der Ländereien begründet. Einige dieser grossen Aufgaben wurden sofort in Angriff genommen und mehr oder weniger vollständig ausgeführt. Andere wurden zwar bei dem bald nachher erfolgenden öftern jähen Wechsel in den höchsten Staatsbehörden zeitweilig bei Seite geschoben, gelangten aber doch auch noch meist um !/ 2 Jahrhundert in Dänemark und Schleswig-Holstein früher zur Ausführung, als in den deutschen Ländern, welche ihre auf diese Gegenstände gerichtete Gesetzgebung nach dem Vorbilde der schleswig-holsteinischen entwarfen. Es waren übrigens die höchsten Staatsämter damals in Dänemark grossentheils mit Deutschen besetzt. Nicht blos waren dieses Angehörige der mit der dänischen Königskrone vereinigten deutschen Provinzen, auch Männer aus dem deutschen Binnenlande hatten in Kopenhagen bereitwillig Aufnahme gefunden. Unter Christian VI. war die Hofsprache die deutsche gewesen, und auch im Uebrigen herrschte das Deutschthum vor. Friedrich V. neigte wohl mehr zum französischen Wesen. An der geistigen Bewegung, welche in Frankreich durch Montesquieu, Diderot, d'Alembert, Rousseau u. s. w. hervorgerufen war, nahmen die höchsten Gesellschaftsklassen auch dort den lebhaftesten Antheil. Der dänischen Gesandtschaft in Paris war ein eigener Attache beigegeben, der über die Erscheinungen und Vorgänge auf dem Gebiete der französischen Litteratur und Kunst fortlaufend Bericht erstatten musste. Mallet, der Historiker, erwies sich als ein besonders tüchtiger Inhaber dieses Postens. Aber auch unter Friedrich V. waren es vorzugsweise noch Deutsche, welche die höhern Staatsämter bekleideten. Zunächst . Graf Schul in, bis 1750 der leitende Staatsminister Friedrich V. war einst als unbemittelter deutscher Student nach Kopenhagen gekommen, hatte sich schnell vom Hauslehrer zu den höchsten Staatsstellen empor- 5 gearbeitet, und viele Jahre lang eine auch von den Dänen immer dankbar anerkannte segensreiche Wirksamkeit geübt. Sein Nachfolger, zunächst im Ministerium des Aeussern, ward 1751 Hartwig Ernst von Bernstorf, der schon im Jahre 1736 auf Veranlassung seiner Freunde und Verwandten Carl und Ludwig von PI essen in den dänischen Staatsdienst getreten war. Als Minister berief er eine Anzahl anderer deutscher Männer, wie Oeder, Ehlers, Schuhmacher, Dusch, Sturz, den Schweizer Reverdil und Andere, die ihm bei seinem Reformwerke Hülfe leisteten. Wohl alle diese Männer hatten die Lehren der aus Frankreich gekommenen neuen Philosophie in sich aufgenommen und strebten sie in das Leben überzuführen. Rernst orf selbst stand mit Montesquieu in fortdauerndem Briefwechsel- Alle diese Männer sind mehr oder weniger bei dem Reformwerke mit thätig gewesen. Um aber die Dringlichkeit dieser agrarischen Reform-Massregeln zu begreifen, muss man sich ein Bild von dem Zustande und der Lage der Landwirthschaft machen, wie solche in einem grossen Theil Dänemarks und der Herzogthümer damals betrieben wurde. In beiden Ländern bestanden ausgedehnte Grossgüterdistrikte, welche von der Landesherrschaft beinahe unabhängig waren. Die darin liegenden Gutswirthschaften wurden lediglich vermittelst der Arbeitskräfte der leibeignen Bauern und Insten betrieben. Es kann heute nicht meine Aufgabe sein im Einzelnen vorzuführen, wie dieser Grossgrundbesitz hier erst in neuerer Zeit, vom 15. Jahrhundert an aus Einzelhufen emporgewachsen war und die ursprünglich freien Eigenthümer der übrigen Hufen zu besitzlosen Frohnarbeitern und Leibeigenen herabgedrückt wurden. Der im vorigen Jahre zu Göttingen verstorbene Nationalökonom Georg Hanssen, der beste Kenner schleswig-holsteinischer Agrarverhältnisse, hat dieses, in überzeugender Weise in seiner von der Petersburger Akademie der Wissenschaften gekrönten Preisschrift: „Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein" dargethan. Der seit dem 16. Jahrhundert immer mehr ausgebildete neue Grossbetrieb der Landwirthschaft brachte anfänglich den Besitzern gute Erträge, während natürlich die unterdrückten Bauern immer mehr in Armuth sowie wirthschaftlich und sittlich in Verfall geriethen. Aber der gewaltsamen Niederlegung der Bauerndörfer geschah lange kein Einhalt, vielmehr betheiligte sich der Staat selbst daran. Noch in den Jahren 1701 bis 1709 wurden z. B. in dem Gottorpschen Antheile Hol- steins von dem herzoglichen Amtmann die Dörfer Lübbersdorf, Bollbrügge, Kremsdorf und Sievershagen niedergelegt und die bestehen bleibenden Dörfer gezwungen für die neu gebildeten Höfe Dienste zu leisten. Es hält vielleicht jetzt einigermassen schwer, sich ein recht anschauliches Bild von dem damaligen Wirthschaftsbetriebe auf den Höfen und Bauerstellen zu machen. Alle Arbeit auf den Höfen musste durch die Hand- und Spanndienste der gutsuntergehörigen Hufner, Käthner und Insten in unentgeltlicher Frohnde verrichtet werden. Zu dem Zwecke mussten die Hufner in der Regel täglich 8 Pferde und 5 Menschen, die sie völlig zu unterhalten hatten, in den Hofdienst schicken. Käthner und Insten verrichteten Handdienste. Zu diesen regelmässigen Diensten kamen dann noch ungezählte ausserordentliche, sodass z. B. in dem Amte Cismar die dienstpflichtigen Hufner in der Regel 16 Pferde halten mussten, um ihren Verpflichtungen gerecht werden und daneben ihr eigenes Land bestellen zu können. Die Grösse der Dienstlast hing natürlich von dem Verhältnisse ab, in welchem sich das Areal der dienstpflichtigen Bauernländer zu den Hoffeldern befand. Aus einer um 1760 von der Landwesens- Commission in Kopenhagen angestellten Untersuchung ergiebt sich, dass es im Allgemeinen zwischen den Verhältnisszahlen 8 : 1 bis 1 : 1 ja selbst 1 : 2 schwankte. In Dänemark war es im Ganzen günstiger; auf den königlichen Domänen z. B. etwa wie 6:1, in Holstein am ungünstigsten, da hier meist nur eine gleiche, bisweilen selbst eine kleinere Fläche Bauernland dem Hoflande gegenüber stand, das im Frohndienste bestellt werden musste. Zu verschiedenen Malen wurde der Versuch gemacht wenigstens die. ungemessenen Hofdienste in gemessene umzuwandeln. Die dahingehenden Verordnungen blieben aber meist unbeachtet, wurden auch wohl später ausdrücklich wieder aufgehoben. So waren die Gutsuntergehörigen der Willkür der Gutsherren ziemlich schutzlos überlassen, denen ausdrücklich der sog. D ien st zw ang, d.h. das Recht zuerkannt war durch körperliche Züchtigung die verlangte Arbeit zu erzwingen. Und diese Befugniss wurde auf die Pächter, Verwalter u. s. w. übertragen. Dass der Ertrag der mittelst solcher Arbeitsleistungen bestellten Ländereien ein sehr geringer war, wird man begreiflich finden. Hanssen nimmt an, dass auf den mit leibeigenen Bauern besetzten Gutswirth- 7 schaften Schleswig - Holsteins um jene Zeit nur das 3. bis 5. Korn geerntet worden sei. Im Allgemeinen mag das zutreffend sein; für das Amt Cismar z. B. ist das noch sehr hoch gerechnet; denn da wird man nach den in den Archiven vorliegenden Nachrichten wohl überhaupt nur das 3. Korn, also den 3fachen Betrag der Aussaat als durchschnittlichen Ernte-Ertrag ansehen dürfen. Die Bauern ernteten selten soviel, als sie zur Führung des eigenen Hausstands, zum Füttern des Viehes und zur Aussaat nöthig hatten. Sehr häufig mussten noch die Pächter, denen die Conservation der zu ihrem Hofe gehörigen Hufen oblag, das Saatgetreide liefern. Und solche geringen Erträge gewann man auf an sich sehr fruchtbarem Lande. Der Kreis Oldenburg, zu welchem Cismar gehört, kann jetzt wohl als der ertragreichste Geestkreis beider Herzogtümer bezeichnet werden, da er den höchsten durchschnittlichen Körner-Ertrag vom Hektar Landes liefert. Er kommt darin den fruchtbaren Marschkreisen ganz nahe und übertrifft selbst den wegen seiner Bodengüte berühmten Kreis Sonderburg. Die betreffenden Regierungen in Schleswig-Holstein, wie in Dänemark hatten sich wiederholt durch amtliche Untersuchungen über die Zustände der Landwirtschaft und die Ursachen des geringen Ertrags derselben zu unterrichten gesucht. Für diejenigen Distrikte, in welchen die Frohndienste der Bauern bestanden, erkannte man in diesem Verhältnisse das Haupthinderniss bessern Gedeihens. Aber allgemein galt die Ansicht, dass Grosswirthschaft ohne Frohndienst nicht bestehen könne. Daher die vielen Schwankungen der Regierung dieser Einrichtung gegenüber. Schon Christian IV. hatte die Leibeigenschaft beseitigen wollen, stiess aber auf unbesiegbaren Widerstand seitens des Grossgrundbesitzes. Friedrich IV. erklärt sie bei seiner Thronbesteigung 1702 für aufgehoben. Ebenso Christian VI. 1730. Es blieb dennoch beim Alten, ja wurde vielfach noch schlimmer. Unter Friedrich V. wurden wiederum ernstliche Anstallen getroffen, eine Besserung herbeizuführen. Hartwig von Bernstorf schenkte dieser Aufgabe seine volle Aufmerksamkeit. Adam von Moltke, der Vertraute König Friedrich V. war es vor Allem, der hier thätig war, nachdem er durch vorgenommene gründliche Untersuchung der Verhältnisse über die Wurzel des Uebel sich Aufklärung verschafft hatte. Zur Vorbereitung erliess er im Jahre 1755 eine öffentliche Aufforderung Abhandlungen über Verbesserung der Landwirtschaft und andere gemeinnützige Gegenstände ihm einzureichen. Darin sollten freimüthig die s bestehenden Verhältnisse besprochen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Solche Abhandlungen wurden dann auf Staatskosten gedruckt und unterlagen ausnahmsweise nicht der sonst bestehenden strengen Censur. In Kopenhagen wurde eine Professur der Oekonomie errichtet, ja man ging damit um, eine ganze kameralistische Fakultät zu gründen. Unter den von Bemstorf aus dem Auslande berufenen Gelehrten waren mehrere, die sich an diesen Arbeiten eifrig betheiligten. Im Jahre 1757 wurde eine Cominission zur Verbesserung der Landwirtschaft niedergesetzt. Aus ihren Vorschlägen gingen dann die in den fähren 1758—61 erlassenen Verordnungen in Betreff der Aufhebung der Feldgemeinschaft, Auftheilung der Gemeinheiten, Verkoppelung der Felder, Parzellirung der Domänen u. s. w. hervor. Zu den bedeutendsten Mitarbeitern Moltke's gehörte der 1752 von Bernstorff auf die Empfehlung Albrecht von Hallers hin nach Kopenhagen berufene Botaniker G eo rg Christian Oeder, welcher zunächst dort das botanische Institut gründete und das Prachtwerk Flora danica begann, aber daneben auf seinen vielen Reisen sorgsam die volks- wirthschaftlichen Verhältnisse der von ihm bereisten Gebiete zu erforschen suchte. Den Schriften Montesquieu's, sowie David Hume's, des Begründers der modernen Philosophie, widmete er eingehendes Studium. Aus diesen hatte er seine leitenden Ideen in Betreff der Hebung der wirthschaftlichen Zustände genommen, die er aber nun selbsttätig weiter ausbildete und in die Wirklichkeit zu führen sich bestrebte. Moltke hatte Oeder in die von ihm gebildete Commission berufen, sodass Oeder schon hier Gelegenheit fand für seine Reformgedanken einzutreten. Nach der Thronbesteigung Christian VII. wurde dann Oeder durch den Grafen Moltke veranlasst, dem Könige ein Promemoria zu überreichen, welches später, 1769, im Druck erschien unter dem Titel: „Bedenken über die Frage: wie dem Bauernstande Freiheit und Eigenthum in den Ländern, wo ihnen beides fehlet, verschafft werden könnte." Das Hauptmittel dazu sah er in der Parzellirung des Grossgrundbesitzes, und zwar in erster Linie der Domänen. Im Jahre 1771 erschienen Zusätze, welche einzelne Sätze des Bedenken näher 9 erläutern und begründen sollen. Diese trugen als Motto den bekannten Ausspruch des jüngern Plinius: Latifundia perdidere Italiam, jam vero et Provincias! Schwerlich wäre es aber wohl sobald zu einer Ausführung der von Oeder empfohlenen Massregeln gekommen, wenn nicht ein äusserer Umstand für sie eingetreten wäre. Schon in den letzten Jahren der Regierung Friedrich V. befand sich der Staat in einer Finanzklemme, die theils durch die luxuriöse Hofhaltung, die der König nach französischem Muster führte, und andere damit in Zusammenhang stehende Unternehmungen veranlasst war, ganz besonders aber durch die grossen Kriegsrüstungen, welche Dänemark zur Zeit des siebenjährigen Krieges unternehmen musste, um dem Einfalle eines heranrückenden grossen russischen Heeres zu begegnen. Zu den Mitteln, welche der Finanzminister Graf Schimmel mann behufs Alistellung der Geldnoth ergreifen zu müssen glaubte, gehörte auch der Verkauf der königlichen Domänen. Im Königreiche machten dieselben etwa '/o des dortigen Grossgrundbesitzes überhaupt aus, lieferten aber auch dort einen verhältnissmässig nur geringen Ertrag. Im Jahre 1763 erging an die Königliche Rentekammer der Befehl, alle königlichen Domänen in Dänemark, wie in den deutschen Provinzen zu veräussern. Eine nähere königliche Resolution vom 1. Okt. 1764 rief ein Plakat vom 18.. desselben Monats hervor, durch welches die Bedingungen des Verkaufs bekannt gegeben wurden Im Königreiche schritt man alsbald zur Ausführung. Es wurden daselbst vom Jahre 1765 bis 1775 alle Domänen verkauft. Sie brachten einen Erlös von 4 Mill. Thlr Courant oder 14 400 000 unsers Geldes, welcher als ein dem damaligen Ertragswerthe etwa entsprechender angesehen werden konnte und den bedrängten Finanzen sehr zu Gute kam. Auch im Herzogthum Schleswig wollte man zum Verkaufe der Domänen schreiten und machte mit 7 Gütern im Amte Hadersleben und einem Gute im Amte Apenrade den Anfang. Allein die hier erlösten Kaufpreise waren so niedrig, dass sie kaum den Verkaufswerth des auf den verkauften Ländereien vorhandenen Holzbestandes erreichten. So sah man dann hier zunächst von weiterem Verkaufe ab. Das Haupthinderniss für die Erzielung höherer Erträge von den grossen Höfen war eben das, dass die Frohnarbeit gute Bestellung fast unmöglich machte. Ohne den Frohndienst aller hielt man damals noch im Allgemeinen den Betrieb einer Grosswirthschaft für unthunlich. In Dänemark hatten die Verhältnisse insofern günstiger gelegen, als dort 10 dem Hoflande der Domänen meist die 6 fache Fläche dienstbaren Bauernlandes gegenüber stand, von welchem daher die Frohndienste leichter und besser getragen werden konnten. Desshalb erfolgte dort der Verkauf der Domänen mit Leichtigkeit und zu angemessneren Preisen. Die Lösung der hier ohne Zweifel vorhandenen Schwierigkeit war indessen längst von einem holsteinischen Gutsbesitzer gefunden und hatte bereits eine fast dreissigjährige Probezeit praktisch bestanden. Es war dieses durch den Grafen Hans Rantzau auf Ascheberg geschehen. In einer von ihm an den Baron von Güldeneron gerichteten Denkschrift, die anfangs eine vertrauliche bleiben sollte, aber dann doch 1766 in den Druck gegeben wurde, legte Graf Rantzau sein Verfahren und seine Motive klar. Ueber den Inhalt giebt schon der Titel Auskunft, welcher lautet: Antwort eines alten Patrioten auf die Anfrage eines jungen Patrioten, wie der Bauernstand und die Wirthschaft der adligen Güter in Holstein zu verbessern sei. Graf Rantzau führt zunächst aus: Die Gleichgültigkeit, Faulheit und schlechten Sitten der Gutsuntergebenen hätten ihre Ursache darin, dass sie nicht für sich, sondern für Andere arbeiten müssten. Das Land sei von Anfang an schlecht vertheilt gewesen, durch die Niederlegung der zu den Hoffeldern geschlagenen Bauernhöfe sei für die übriggebliebenen, die noch mehr Volk, mehr Pferde, mehr Wagen und Baugeräth halten, mehr Abgaben geben mussten, die Lage von Jahr zu Jahr verschlechtert. Dazu die schlechte Behandlung der Insten, deren Behausungen oft mehr Viehställen, als menschlichen Wohnungen glichen. Der Mangel an Schulen verschlimmere das Uebel. Im Jahre 1739 habe er seinen Versuch begonnen, Ein Stück Feld, welches am weitesten vom Hofe entfernt lag, von minderer Fruchtbarkeit war, an Ackerland 105 Scheffel (etwa 18 Hektar) und 10 Fuder Wiesland wurden mit einem einfachen Hause 2 Pferden, 10 Kühen und den nöthigen Gerätschaften versehen einem als tüchtig bekannten Bauernsohne des Gutes zur eigenen Bewirthschaftung in Zeitpacht übergeben. Nach Ablauf von 5 Jahren erwies sich diese erste Probe als gelungen, die Felder waren bedeutend verbessert, sogar schon Kleebau (damals noch eine neue Erscheinung) eingeführt. 11 Von da ab wurden jährlich i bis 2 neue Parzellenstellen ausgelegt und zu jährlich 100 Thlr. Courant (360 Mark) verpachtet. In demselben Masse nun, als das Hoffeld durch diese Auslegungen vermindert wurde, erhielten frohnpflichtige Bauern gegen Entrichtung eines mässig bemessenen Dienstgeldes Befreiung von ihrer Dienstpflicht. Zur Zeit der Abfassung jener Denkschrift, 26 Jahre nach Anstellung des ersten Versuchs waren bereits 30 solcher Parzellenstellen errichtet. Die Gutseinkünfte waren vermehrt, in keinem Jahre vermindert. Die in 3 Terminen zahlbare Pacht wurde regelmässig entrichtet. Nur Gutsangehörige wurden zu solchen Colonisten genommen. Die ganze Operation kostete dem Gutsherrn keinen besonderen Kapital-Aufwand, da die Herrichtung der Stellen, Bau der Häuser u. s. w. aus den laufenden Gutsintraden bestritten wurden. Als eine grössere Anzahl von Colonisten vorhanden war, Hess Graf Rantzau in jedem Sommer eine genaue Untersuchung ihrer Wirth- schaften durch Sachverständige vornehmen. Der Eigenthümer der als die beste erkannten, wurde als „WirthSchaftskönig" nach dem Muster der Gildenkönige, gekrönt, erhielt eine Prämie von 20 Thlr. (72 J£) und wurde an diesem Festtage zu der Tafel des Gutsherrn gezogen. Mit besonderer Genugthuung berichtet Graf Rantzau, dass der, welcher zum ersten Male diesen Preis davon getragen, jener erste Colonist gewesen, obwohl derselbe das minder gute Land gehabt und schwer gesessen hätte. Graf Rantzau rühmt dann die glücklichen Folgen dieser Massregel: „Eine unglaubliche Beförderung der Bevölkerung ist eingetreten. Die Menschen werden klüger, fleissiger, vermögender, sittlicher. Eine bessere Kinderzucht hat Platz gegriffen. Felder und Wiesen sind erstaunlich verbessert. Die meisten Colonisten haben aus eignen Mitteln, weil ihre Ernten sich so vergrössert, dass sie in dem ursprünglichen Hause nicht Platz gefunden, schon Scheunen erbaut und Altentheilwohnungen dabei angelegt. Auch kleine Holzungen zur Bestreitung des eignen Bedarfs von 300 bis 600 Stämmen angepflanzt." Für den Gutsherrn sei die Einrichtung gleichfalls nur vortheilhaft. Er habe nicht mehr die Sorge der Conservation der aus dem Dienstnexus entlassenen Bauerstellen, nicht die Gefahren der Viehseuchen, Missernten, Brandschäden zu bestehn. Seine Einkünfte würden nicht gemindert, sondern vermehrt. Erst die völlige Auflösung des Gutshofes würde aber den grössten Vortheil bringen, da dann ja die eignen Wirthschaftskosten gänzlich aufhörten. L2 Die Pächter, wird weiter berichtet, wollten gern Erbpächter wei den und hätten bereits ansehnliche Gebote für die Ertheilung von Erbpachtsbriefen gethan. Auch wünschten sie mehr Land zu haben. — Beweise ihrer guten Lage. Graf Rantzau ging später zu der Verwandlung der Zeitpacht in Erbpacht über, theilte auch schon in seiner Denkschrift das Schema für einen Erbpachtskontrakt mit. Er starb zwar bereits im Jahre 1769. Doch wurde die von ihm eingeleitete Operation von seinem Sohne und dessen Nachfolgern, trotz des häufigen Besitzwechsels, dem Ascheberg in den nächsten Jahrzehnten unterlag, weiter geführt, bis im Jahre 1794 der Abschluss der Parzellirung und die vollständige Einführung der Erbpacht erfolgte. Es war übrigens nicht, wie Graf Hans Rantzau ursprünglich beabsichtigte, das gesammte Hoffeld parzellirt, es blieb vielmehr der Haupthof mit einem Areal von 370 Hektar erhalten. Das Vorgehen des Grafen Hans Rantzau erfolgte offenbar nach einem mit ebenso viel Umsicht, als Wohlwollen entworfenen Plane. Sobald die Absicht der Ausführung bei ihm feststand, begann er damit, dass er sein ganzes Gut vermessen und bonitiren Hess. Für jene Zeit schon eine hervorragende Leistung. Und nun dieses langsame, wohl überlegte schrittweise Weitergehn, bei dem er nur zu denjenigen Mitteln griff, die er selbst in der Hand hatte und genau übersehen konnte. Vor Allem aber ist hervorzuheben, welchen hohen Einfluss auf das Gelingen seines Unternehmens er von der Hebung des intellektuellen und sittlichen Zustandes, des Ehrgeizes und Wohlbefindens seiner Colonisten erwartete. Begreiflicher Weise erregte das mit Erfolg gekrönte Vorgehn eines so angesehenen Mannes nach und nach die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, freilich ohne zunächst viel Nachahmung zu finden. Um so bedeutungsvoller war es daher, als an sehr hervorragender Stelle dann solches geschah. Die Königin Sophia Magdalene, Wittwe des Königs Christian VI. Mutter Friedrich V. gab auf den Rath und unter Mitwirkung ihres Oberhofmeisters, des Grafen Christian Stolberg auf ihrem Gute Hirschholm allen Bauern ihre Höfe zu vollem Eigenthumsrecht. Doch war eine Parzellirung des Hoffeldes damit zunächst nicht verbunden. Diesen letztern Schritt that dann aber der leitende Staatsminister Graf Hartwig Ernst von Bernstorf. Derselbe hatte von dem König früher einige Dörfer in der Nähe von Kopenhagen zu Geschenk erhalten unter der Bedingung, dass die königlichen Abgaben davon weiter entrichtet würden. Bernstorf erbaute sich hier mit viel Geschmack und 13 erheblichem Kostenaufwand ein Schloss für seinen Gebrauch, hatte aber von dem Gute selbst fast gar keine Einnahme, da die Frohndienst- wirthschaft allen Ertrag verschlang. Auf den Rath seines Neffen Andreas Peter von Bernstorf, den er 1755 in den dänischen Staatsdienst gezogen hatte, liess Bernstorf 1764 nach dem in Ascheberg gegebenen Vorbilde die Hofländereien seines Gutes zu spannfähigen Bauerstellen parzelliren und befreite die untergebenen Hufner unter Verleihung des Eigenthums von ihrer Dienstpflicht. Auch hier brachte diese Veränderung eine Erhöhung der Gutseinnahmen um 17 000 Thlr. C., wie ja auch in Ascheberg die Gutseinnahmen gestiegen waren. Die von ihren Lasten befreiten Gutsangehörigen und Colonisten gelangten sehr bald zu Wohlstand, sodass sie sich veranlasst sahen später ihrem Wohlthäter Bernstorf ein Denkmal zu errichten. Oeder's Denkschrift, welche er auf Veranlassung des Grafen Adam von Moltke verfasst und dem Könige überreicht hatte, war ersichtlich unter dem Einflüsse der in Ascheberg gewonnenen Erfahrungen entstanden. Der Verkauf der königlichen Domänen in Schleswig-Holstein war doch im Jahre 1765 wieder aufgenommen worden, geschah aber nun in der Weise, dass die Güter nicht im Ganzen, sondern in Parzellen getheilt verkauft wurden. Und zwar wurde jetzt zunächst die Ver- äusserung in der Weise verfügt, dass nicht Kapitalzahlung stattfinden, vielmehr nur ein jährlicher Kanon für jede Parzelle entrichtet werden solle, dessen Höhe für die einzelne der Gegenstand des Aufgebots wurde. Ein Kaufgeld wurde nur für etwa vorhandene Holzbestände und Gebäude angesetzt. Hierdurch mehrte sich natürlich die Zahl der Bietenden; da es auch weniger Bemittelten möglich wurde bei dem Aufgebot sich zu betheiligen. Bald wurden aber durch übermässige Concurrenz die Gebote für die Parzellen so hoch, dass der so erzielte Canon in keinem Verhältnisse zu der Ertragsfähigkeit des Landes stand. Die Colonisten auf den zuletzt ausgebotenen Gütern, insbesondere die von Osterholm auf der Insel Alsen sahen sich völlig ausser Stande die von ihnen gebotenen Summen zu entrichten. Und so kam man dann von 1768 an zu dem jedenfalls rationelleren Verfahren: dass zunächst, wie es auch in Ascheberg geschehn war, eine genaue Vermessung und Bonitirung der zum Verkauf zu stellenden Güter vorgenommen und dann nach dem Ergebniss der Abschätzung tonnenweise auf die Parzellen ein fester Canon gelegt wurde, der als alleinige 14 Abgabe für alle Zeiten fortentrichtet werden sollte. Ausserdem aber war für jede Parzelle ein Kaufpreis zu zahlen, dessen Höhe durch die öffentliche Steigerung festgestellt wurde. Etwa vorhandene Holzbestände, Gebäude und Inventarstücke wurden nach Abschätzung besonders bezahlt. Nach diesem Modus wurde dann vom Jahre 1768 an bis 1787 verfahren, in welchem Jahre die ganze Operation mit der Parzellirung und dem Verkauf der letzten Domäne, Drage oder Friedrichsruhe für Holstein ihren Abschluss fand. In jedem Jahre wurden mehrere Güter, die aber meist in verschiedenen Landestheilen belegen waren, zur Vertheilung gebracht. Auf den Verlauf dieser Angelegenheit hatte in Schleswig - Holstein die Struensee-Episode, die in manchen Beziehungen so verhängnissvoll war, keinen störenden Einfluss geübt. Struensee selber konnte ja seiner ganzen politischen Richtung nach diese Veränderung in dem Domänenwesen nur begünstigen. Den „Freund des Bauernstandes", den Schweizer R e v e r d i 1, einstigen Erzieher Christian VII., der später bei seinem königlichen Zöglinge in Ungnade gefallen war, und desshalb Dänemark verlassen hatte, rief er zurück und nahm auch Oeder als Finanzrath in die General - Landwesenskommission und später in das Finanzkollegium auf. Begreiflicher Weise wurden dann auch beide Männer nach Struensee's Sturz wieder entfernt. Unter die mancherlei Missgriffe, die sich Struensee hatte zu Schulden kommen lassen, gehörte auch der, dass er das damals stärker erwachende dänische Nationalgefühl geradezu muthwillig verletzte. Er selbst wollte die dänische Sprache nicht erlernen und erzwang, dass das Deutsche Geschäftssprache selbst in solchen Angelegenheiten wurde, für welche es dazu völlig ungeeignet war. Die allmählich emporgewachsene dänische National - Parthei war daher der Hauptfaktor in dem Staatsstreiche, welcher mit der in grausamster Weise vollzogenen Hinrichtung Struensee's und Brands abschloss. An der Palast-Revolution hatten sich, um den verhassten Emporkömmling zu stürtzen, allerdings auch Deutsche betheiligt, wie z. B. und zwar in hervorragender Weise General Schack Rantzau, der Sohn und Erbe des „alten Patrioten" auf Ascheberg. Aber dieser zog sich bald auf sein Gut zurück, um seines Vaters Werk dort fortzusetzen. Es trat nunmehr für Dänemark eine Zeit der Reaktion in absolutistisch-dänischem Sinne ein. Dänische Geschichtsschreiber haben derselben die Bezeichnung der „Gutsbesitzer-Periode" beigelegt. Der leitende Staatsminister L5 Guldberg erklärte : „Die Freiheit des Bauernstandes ist nicht möglich, ohne dass Dänemark in seinen Grundfesten erschüttert würde". Ein anderer der neuen Minister, Schack Rathlau, sprach über Oederdas Verdikt aus, „ das er für Dänemark ein schädlicher Mann gewesen". Oeder hatte in der Landwesenskommission es bewirkt, dass in Dänemark der noch bestehende Hofdienst in feste Abgaben verwandelt und den neuen Bauern Darlehn aus königlichen Kassen zu 2 ,, / ü gewährt wurden. 1773 wurden aber die Hofdienste durch Guldberg wieder als ungemessene in die Willkür des Gutsherrn gesetzt. Der Verkauf der dänischen Domänen hatte sich noch nicht auf Seeland und Moen erstreckt; und so war ebenfalls auf Oeder's Betrieb, 1770 bestimmt worden, dass derselbe nicht mehr im Ganzen gegen Kapitalzahlung, sondern ebenso wie in Schleswig-Holstein parzellenweise stattfinden solle. Drei Jahre lang wurde denn auch so verfahren. Aber im Jahre 1773 wurde durch das Ministerium Guldberg auch dieses wieder sistirt und zu dem selbst in finanzieller Hinsicht weniger günstigen Verfahren nach dem Erlass von 1763 zurückgekehrt. Auf einem Gebiete konnte man jedoch die deutschen Staatsmänner nicht entbehren — das war das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Desshalb wollte man zunächst nach dem Sturze Struensee's den von diesem im Jahre 1771 aus seinem Amte verdrängten Hartwig von Bernstorf wieder damit betrauen. Allein Bernstorf starb in Hamburg, gerade als er sich anschickte diesem Rufe Folge zu leisten. An seine Stelle trat dann alsbald der Neffe Andreas Peter von Bernstorf, welcher gleichsam der Adoptivsohn seines kinderlos gebliebenen Oheim gewesen, in dessen Vorhaben und Geschäfte frühzeitig und genau eingeweiht war. Diesem gelang es dann vor Allem bereits im Jahre 1773 den von seinem weitschauenden Oheim von langer Hand her und mit grossem Geschick eingeleiteten Plan zur Gewinnung des grossfürstlichen Antheils von Schleswig-Holstein, zu welchem unter Andern auch Kiel gehörte, in Ausführung zu bringen, indem dieser Landestheil gegen die Grafschaften Delmenhorst und Oldenburg eingetauscht wurde. Dem Einflüsse Andreas Peter-von Bernstorfs ist es wohl zuzuschreiben, dass auch unter Guldberg das agrarische Reformwerk in Schleswig-Holstein, für das ßernstorf von Anfang an das lebhafteste Interesse gehegt, ungestört seinen Fortgang nahm, während es in Däne- L6 mark sistirt, theilweise sogar wieder aufgehoben wurde. Als Bernstorf sein Werk, die Gewinnung des grossfürstlichen Antheils von Holstein vollführt und den Abschluss der bewaffneten Neutralität zwischen Dänemark, Schweden und Russland zu Stande gebracht hatte, glaubte das Ministerium Guldberg seiner entbehren zu können. Es wurden ihm Schwierigkeiten bereitet, die ihn veranlassten 1780 seine Entlassung zu nehmen und sich nach Holstein zurückzuziehen. Im Jahre 1784 jedoch, nachdem der Erbprinz, nachmalige König Friedrich VI, als Mitregent in die Regierung getreten war, berief dieser „unter dem Beifall der Nation", wie es bei dänischen Geschichtsschreibern heisst, Bernstorf wieder in das neu gebildete Ministerium. So war er denn wieder in den Stand gesetzt, für die Reform des Agrarwesens mit aller Macht einzutreten. Im Jahre 1768 war in Gottorp für das Herzogthum Schleswig und den königlichen Antheil von Holstein die Landwesens-Kommission eingesetzt worden, welche aus mehreren Mitgliedern des Obergerichts und einem Landwirthschafts-Verständigen bestand. Ihr wurde die Ausführung der Reform-Arbeiten, insbesondere auch die Veräusserung der Domänen übertragen. In dem grossfürstlichen Antheil von Holstein war ein Landes- Oekonomie- und Verbesserungs-Kollegium schon vorher zu gleichem Zwecke gebildet, welches nach denselben Grundsätzen verfuhr und auch nach der Vereinigung der beiden Landestheile die Geschäfte fortführte. Die diesen Kollegien aufgegebene Instruktion enthielt eben in Betreff der zu veräussernden Domänen als wesentliche Bestimmungen die: dass ein für das Eigenthum zu erlegender Kaufschilling der Gegenstand des Aufgebots sein solle, dass der Canon nach der Güte des Landes zu bestimmen sei und dass die zu den Gütern gehörigen dienstpflichtigen Unterthanen von der Leibeigenschaft und den Frohndiensten befreiet würden gegen Entrichtung eines Kaufschillings für ihre Höfe und ein jährliches Dienstgeld. Ueber die durch die beiden Kommissionen, der Landes-Oekonomie- Verbesserungs - Kommission und dem Landwesens - Kollegium, vollzogenen Domänen-Veräusserungen besitzen wir einen ausführlichen Bericht von einem Mitgliede der Königlichen Rentekammer in Kopenhagen Hieronymus Kamphövener, welcher im Jahre 1787 auf Grund des amtlichen Materials ausgearbeitet und dem Druck übergeben wurde. Ich muss mich darauf beschränken, nur in grossen Zügen die Ergebnisse dieses wichtigen Reformwerkes hier vorzuführen. 17 52 Staatsgüter waren es, welche in beiden Herzogtümern zur Niederlegung gelangten. Die Hoffelder dieser 52 Güter enthielten 44,356 Tonnen = etwa 22,000 Hektare; davon wurden aber zu Wald, zu Abfindungen u. s. w. ein Theil abgenommen, sodass 32,943 Tonnen oder 16 471 Hektar zum Verkauf gelangten, getheilt in 1095 Parzellen, aul welchen 776 neue Familienwohnungen errichtet wurden. Für geschlossene Waldgehege wurden 6454 Tonnen abgezweigt, welche nun erst einer geordneten Forstwirtschaft unterzogen werden konnten, während sie bisher erbärmlich bestanden, fast nichts brachten. Das finanzielle Ergebniss gestaltete sich folgendermassen: Die bisherige jährliche Einnahme von den Domänengütern hatte in Allem 87 246 Thlr. Courant oder 314085 Ji betragen, nach dem Verkaufe war sie auf 106039 Thlr. Cour, oder 381 740 gestiegen, sodass also 18 793 Thlr. Cour, oder 67 654 .S. jährlich mehr einkamen. Dazu traten aber nun sehr bedeutende Kapital-Einnahmen: die Kaufgelder der Parzellen-Grundstücke, der Erlös aus den Gebäuden und Inventarstücken, sowie den überlieferten Holzbeständen, die Freikaufsgelder der Hufner und Käthner, was zusammen den Betrag von 596252 Thlr. Cour, oder 2 146500 Ji brachte. Zu 4 ü /„ berechnet, ergab dieses 23 850 Thlr. oder 85 860 Ji. Zinsen, so dass also der finanzielle Gesammt-Gewinn sich auf 152 914,//^. jährlichen Mehrertrag berechnet. Dazu kommt der Gewinn von 6554 Tonnen oder fast 2 / 3 Quadrat-Meilen servitutfreier Holzungen, welche von dem Verkauf ausgeschlossen geblieben nun eingehegt und einer geordneten Forstwirtschaft unterzogen werden konnten. Auf den Hoffeldern waren im Ganzen 776 neue Familienstellen errichtet worden. Es waren zwar über 1000 Einzelpafzellen ausgelegt, aber nicht alle mit der Bebauungspflicht. Ziemlich viel Land wurde dazu verwendet die vorhandenen tlufen- und Kathenstellen auf richtigen Landbestand zu bringen. Unendlich gross war der Gewinn, welcher aus der Operation für die bisher zu den Höfen dienstpflichtigen Hufner, Käthner und Insten entsprang, die nun gegen Entrichtung mässig berechneter Loskaufgelder persönliche Freiheit und gesichertes Eigenthum erlangten. Beachtenswerth dürfte auch der Umstand sein, dass unter den neuen Colonisten ziemlich zahlreich Personen sich befanden, welche andern Berufsarten und Gesellschaftsschichten angehört hatten und früher nicht daran denken konnten sich Landeigenthum zu erwerben. Einzelne davon freilich mochten für den Landwirtschaftsbetrieb sich nicht geeignet haben und werden deshalb bald wieder zurückgetreten sein. Im Ganzen 18 aber brachten diese neuen Elemente in den durch den Druck der Leibeigenschaft und die Besitzlosigkeit verkommenen Bauernstand der Gutsdistrikte höhere Intelligenz, einen frischen Geist und Unter- neh mungsmuth, was auch auf die übrige Bevölkerung einwirken musste. In vielen Gegenden nahmen die Parzellisten bald eine hervorragende Stellung ein, welche sich theilweise noch jetzt bemerklich macht. Dieser Domänen - Verkauf und das Ascheberger Beispiel hatten doch auch bei einer Reihe von andern Gutsbesitzern ernste Beachtung und theilweise Nachahmung gefunden. Graf Hans Rantzau warb ohne Zweifel für sein Verfahren. Vor Allem war es aber Graf Andreas Peter Bernstorf, welcher während seines Aufenthalts in Holstein zur Nachfolge des in Ascheberg gegebenen Beispiels aufmunterte. Er war es auch gewesen, der nach dem vorläufigen Abschlüsse der Domänen- Verkäufe zur Abfassung der Beschreibung derselben den Rentekammerbeamten Kamphövener veranlasste. In der That wurde dann auch auf einer Anzahl schleswig-holsteinischer Privat-Güter durch deren Besitzer die theilweise oder gänzliche Parzellirung der Hoffelder, die Aufhebung oder erhebliche Beschränkung der Hofdienste vorgenommen. Voran ging Henning von Rumohr, der schon im Jahre 1765 auf seinem Gute Ohrfeld in Angeln 17 Parzellenstellen von dem Stammhofe ablegte. Andere Güter in Angeln folgten. Ein Schwager Oeder's, der Conferenzrath Ericius, hatte die Absicht gehabt, sein Gut Düttebüll zu verkaufen und dafür 100 000 gefordert, konnte aber keinen Käufer finden. Da entschloss er sich zur Parzellirung, die in 2 Abschnitten 1783 und 1785 ausgeführt wurde. Diese Operation ergab einen Erlös, der einem Kapital von 186000 Thlr. gleichkam, also 68000 Thlr. mehr, als der geforderte, aber nicht zu erlangende Kaufpreis von 100000 Thlr. für den Verkauf im Ganzen. Zu derselben Zeit wurde Nützschau in der Weise regulirt, dass vom Hoffelde l /s parzellirt, die Leibeigenschaft der Gutsuntergehörigen aber überhaupt aufgehoben wurde. Anstatt 27 leibeigener enthielt danach das Gut 88 freie Familien. Das Beispiel einer besonders sorgfältig und mit grösster Schonung der Gutsuntergehörigen ausgeführten Regulirung bietet Maasleben, welches 1792 Amtmann von A h 1 efe 1 d ankaufte und 1794 parzellirte. Das Gut hatte neben 1178 Tonnen Bauernfeld 2202 Tonnen Hoffeld, also fast ein doppelt so grosses Areal, von welchem 1382 Tonnen Acker- und 456 Tonnen Wiesland waren. Zuletzt war es zu 7000 Thlr. verpachtet 19 gewesen. Von dem Hoffelde wurden nun 1421 Tonnen in 52 Parzellen verkauft dergestalt, dass der Käufer etwa '/e des Kaufpreises sofort baar zu entrichten, den Rest mit 4 1 /2 U /o zu verzinsen hatte. Etwa die Hälfte der Parzellen wurde an Gutsuntergehörige, das Andere an Fremde abgegeben, Alles aber in freihändigem Verkauf. Die bisher vorhandenen Hufen- und Kathenstellen wurden theilweise mit ihren Ländereien besser arrondirt, 8 Hufenstellen, deren Baulichkeiten ohnehin in schlechtem Zustande, ausgebaut in der Mitte des dazu gehörigen Landes. Statt der bisher vorhanden gewesenen 40 Familienstellen waren nach der Regulirung und Parzellirung deren 90 vorhanden. In einer von dem Landinspektor O tte zu Schleswig herrührenden Beschreibung wird der zu erwartende Ertrag des Gutes auf 8957 Thlr. Courant berechnet, gegen das bis dahin gewonnene Pachtgeld von 7000 Thlr. für den Gutsherrn ein nicht unbeträchtlicher Gewinn. Diese Beispiele von Parzellirungen, die auf Privatgütern vorgenommen, mögen genügen. Jene innere Colonisation, welche allein auf den königlichen Domänen ein Areal von mehr als 3'/ 2 Quadratmeilen in freies Eigenthum für nahezu 800 Familien verwandelt, dazu mindestens eben so vielen bereits vorhandenen Familien die persönliche und wirthschaftliche Freiheit verschafft hatte, war von den weittragendsten Folgen begleitet. Vor Allem von der, dass nun dem bis dahin hartnäckig festgehaltenen Glauben ein Ende gemacht war, als könne der Grossbetrieb der Landwirtschaft nur vermittelst der Frohnarbeit aufrecht erhalten werden. Desshalb war ja, insbesondere in Dänemark, die Leibeigenschaft, mochte sie auch auf dem Papier aufgehoben sein, in Wirklichkeit bestehn geblieben und wurde auch in Schleswig-Holstein so lange festgehalten. Der jetzt erfolgte Umschwung der Anschauungen war aber nun die Ursache, dass schon 1795, als Minister von Bernstorf die Aufhebung der Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein beantragte, die Ritterschaft selbst sich dafür aussprach, nachdem schon vorher vielfach durch freiwilliges Entgegenkommen der Gutsherren das Institut beseitigt worden. Welche Verschwendung von wirthschaftlichen Kräften — ganz abgesehn von allen sonstigen Schädlichkeiten — mit dieser Institution verbunden war, erhellt aus dem auf dem holsteinischen Gute Rixdorf im Jahre 1793 stattgehabten Vorgange. Zu diesem Gute gehörten 18 dienstpflichtige Hufen, welche ursprünglich jede 2 Viergespanne und 5 Menschen, also 144 Pferde und 90 Menschen in den Hofdienst schicken mussten. 2* 20 Es war dann dieser Dienst auf je i Gespann herabgesetzt, sodass 72 Pferde und ebensoviel Menschen gestellt wurden. Da aber mussten neben diesen auf dem Hofe selbst noch 20 Baupferde und 3 Knechte gehalten, im Ganzen also 92 Pferde und 75 Menschen verwendet werden. Nachdem der Geheimrath von Westphalen das Gut gekauft, wurde von dessen Inspektor Rixner eine andere Einrichtung getroffen. Den dienstpflichtigen Hufnern wurden gegen Entrichtung eines bestimmten Dienstgeldes die Naturaldienste ganz erlassen, auch ihre Stellen ihnen in Pacht gegeben. Die Arbeiten wurden jetzt von dem Gute selbst mit eigenen Gespannen verrichtet. Man bedurfte aber hierzu nur noch 36 Pferde und 14 Knechte. Dabei waren diese im Stande nicht nur alle Feldarbeit, und was sonst vorhin gethan war, zu verrichten, es konnten von ihnen auch noch ausserordentliche Leistungen z. B. Urbarmachungen, Forstarbeiten u. s. w. beschafft werden. Dass jetzt noch nicht einmal die halbe Zahl der früher erforderlichen Pferde mehr als ausreichend war, findet seine Erklärung zum Theil darin, dass jene von Frohnbauern gehaltenen Pferde ein kleiner kümmerlicher Schlag waren von nur sehr geringer Leistungsfähigkeit, sodass selbst auf leichtem Boden der Pflug stets mit 4 Pferden bespannt und daher von 2 Menschen bedient werden musste. Nach Aufhören der Frohndienste ist jener elende Pferdeschlag bald ganz verschwunden. Rindviehhaltung war den dienstpflichtigen Bauern neben dem starken Pferdebestande nur sehr beschränkt möglich. In Cismar z. B. konnten auch die besten Hufen, auf welchen 16 Pferde vorhanden waren, nur höchstens 4 Kühe und etwas Jungvieh halten. Mit der Abschaffung der Frohndienste war nicht blos die geistige und sittliche Hehung der unter diesem Uebel so verkommenen Bevölkerung verknüpft, es begann auch für die Landwirtschaft eine Epoche freudiger Entwicklung, welche bald dahin führte, dass die Schleswig- Holsteinische Landwirtschaft ein Muster für die anderer Länder wurde. Wenn zur Zeit die Lage der die Landwirthschaft betreibenden Bevölkerung in Schleswig-Holstein im Allgemeinen noch eine verhältniss- mässig günstigere ist, wenigstens die Uebelstände, unter welchen in andern Theilen Deutschlands die Landwirthe leiden, sich nicht mit so schwerem Drucke hier fühlbar machen, so ist dieses gewiss zu einem nicht geringen Theile jenem grossen agrarischen Reformwerke zu danken, welches vor hundert Jahren hier durchgeführt worden ist, von dem eben die Parzellirung der Domänen und anderer Grossgüter einen Theil ausmachte. 21 Vielleicht bieten die bei dieser Parzellirung ergriffenen Massnahmen, die ich Ihnen nur in grossen Umrissen vorführen durfte, doch auch für die Gegenwart noch lehrreiche Fingerzeige. Kommt es doch jetzt darauf an, dass die Landwirtschaft alle ihr zu Gebote stehenden Mittel anwende, um die unzweifelhaft vorhandene Krisis mit eigener Kraft zu überwinden. Anhang. Das grosse agrarische Reformwerk, welches in dem letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts in Dänemark und Schleswig-Holstein zur Ausführung gekommen, hat im übrigen Deutschland im Allgemeinen nicht die Beachtung gefunden, welche demselben wohl gebührt. Sind doch die meisten aus der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts stammenden norddeutschen Agrargesetze ersichtlich nach dem Vorbilde der für Schleswig- Holstein erlassenen, entworfen, theilweise selbst in Einzelheiten, die wohl für Schleswig-Holstein, nicht aber auch anderwärts von Wichtigkeit waren. Auch über die Männer, welche an diesen Reform-Arbeiten vorzugsweise betheiligt waren, enthält ausserhalb Schleswig-Holsteins die deutsche Litteratur nur ziemlich spärliche, theilweise sogar geradezu unrichtige Angaben. Es dürfte daher wohl gestattet sein, über einzelne dieser Männer und deren Mitwirkung bei dem besprochenen Reformwerke hier noch einige Bemerkungen anzuknüpfen. Joh. Hartwig Ernst Graf von Bernstorf ist in erster Linie unter den Reformatoren zu nennen. Er wurde am 13. Mai 1712 zu Hannover als Sohn des kurhannoverschen Kammerherrn Joachim Engelke Freiherr von Bernstorf geboren. Seine Mutter Charlotte Sophie von Bernstorf, die Cousine ihres Mannes, war die Tochter des aus Mecklenburg stammenden Freiherrn Andreas Gottlieb von Bernstorf, des Ministers König Georg 1. von England, der für das Land Hannover, wie für das wesentlich mit durch seine Bemühungen auf den englischen Königsthron gelangte Haus Kur-Hannover so grosse Dienste geleistet hat. Der junge Hartwig Ernst von Bernstorf erhielt unter den Augen dieses seines Grossvaters eine sehr sorgfältige Erziehung, die ihn befähigte, bereits in seinem 16. Lebensjahre in Gemeinschaft mit seinem älteren Bruder und unter Führung ihres Lehrers Keissler die Universität 24 Tübingen zu beziehen. Vom Herbst 1729 an machte dann Keissler mit seinen beiden Zöglingen eine zwei Jahre dauernde Reise durch Deutschland, die Schweiz, Italien, England, die Niederlande und Frankreich, von welcher Keissler eine ausführliche Beschreibung im Druck erscheinen Hess. Diese Reisen dienten wesentlich dem Zwecke in den bereisten Ländern Anschauungen und Kenntnisse der wichtigsten Verhältnisse und Einrichtungen, sowie die Bekanntschaft der einflussreichsten Persönlichkeiten zu gewinnen. Mit welcher Sorgfalt Hartwig von Bernstorf seine Vorbildung für seine spätere staatsmännische Laufbahn betrieb, mag unter Anderem daraus erhellen, dass er das auf seinen Reisen gesammelte Material von Notizen über Personen, Sachen, Verhältnisse alsbald systematisch ordnete und für alle vorzugsweise in Betracht kommenden Länder von 1733 an chronologisch weiter führte. Daher war er fortwährend im Besitz der genauesten Kenntnisse von allen in diesen Ländern wichtigen Vorkommnissen und Persönlichkeiten. Er sprach alle Hauptsprachen Europas und konnte für das Italienische und Französische als glänzender Stylist gelten. So durfte es nicht allzusehr überraschen, dass er schon bald nach seinem Eintritt in den dänischen Staatsdienst 1732, obwohl erst eben 20 Jahr alt, den Posten eines dänischen Gesandten bei dem sächsischen Hof erhielt, als welcher er dann bis zum Jahre 1737 in Dresden und Warschau funktionirte. 1739 ging er in gleicher Eigenschaft nach Regensburgund erwirkte da die Aufnahme Holsteins unter die alternirenden fürstlichen Häuser, wohnte 1741 der Kaiserwahl zu Frankfurt bei, wurde sodann 1742 Gesandter beim Reichstage und bei Kaiser Karl VII. Vom Jahre 1744 an bekleidete er den damals so wichtigen Gesandschafts-Posten zu Paris, nachdem er den noch wichtigeren zu Petersburg seiner schwächlichen Gesundheit halber abgelehnt hatte. Die 6 Jahre, welche er zu Paris, damals dem Brennpunkte des geistigen Lebens in P2uropa, in solcher einflussreichen Stellung verbrachte, benutzte Bernstorf vor Allem auch dazu mit den in Kunst und Wissenschaft hervorragendsten Männern in nähere Verbindung zu treten. Mit einzelnen derselben, wie mit Montesquieu blieb er später auch von Kopenhagen aus in regelmässigem Briefwechsel. Auch mit Ch o i s eul, dem leitenden Minister Louis XV r . unterhielt der Minister eine fortlaufende Correspondenz, die später (1871) zum Theil im Druck erschienen ist. Ein Jahr nach dem 1750 erfolgten Tode des Grafen Schulin, des dänischen Ministers des Aeusseren, trat er an dessen Stelle. Figent- lich hätte er sofort nachfolgen sollen, allein er fühlte sich zunächst 25 durch eine ältere Verpflichtung gebunden. Er hatte nämlich dem Prinzen von Wales, mit dem zusammen er in Hannover erzogen war, das Versprechen gegeben, dereinst in seinen Dienst zu treten. Der plötzlich erfolgte Tod dieses Prinzen löste die eingegangene Verbindlichkeit. In der 19jährigen Verwaltung des Ministeriums des Aeusseren hat Bernstorf eine für den dänischen Staat ausserordentlich erspriessliche Wirksamkeit geübt und demselben eine politisch hervorragende Stellung zu erwerben gewusst, welche über die realen Machtverhältnisse desselben weit hinausging. Seine grossen politischen Erfolge verdankt Bernstorf, nach der gewiss richtigen Anschauung seines Biographen Sturz vor Allem dem von ihm streng festgehaltenen Grundsatze, dass Redlichkeit im Handeln und unverbrüchlicher Treue im Halten eingegangener Verpflichtungen auch für die Politik die Leitsterne bilden müssen. Für Schleswig-Holstein war sein wichtigstes Werk die allerdings erst unter seinem Nachfolger ins Leben getretene, aber von ihm aus langer Hand mit grosser Umsicht vorbereiteten Wiedervereinigung des durch Erbtheilung auseinander gerissenen Gebietes der Herzogthümer Schleswig- Holstein. Ausser dem Ministerium des Aeusseren bekleidete Bernstorf noch eine Reihe anderer wichtiger Staatsämter und übte auf die gesammte Staatsverwaltung, vielleicht mit Ausnahme der des Krieges und der Finanzen, einen massgebenden Einfluss. Handel und Industrie unterstützte er nach Kräften, für die Landwirthschaft legte er den Grund zu ihrem Aufblühen in der Einleitung des agrarischen Reformwerkes, in welchem er mit eigenem Beispiele bei den gesetzlichen Massregeln voranging. Unter Bernstorfs Oberleitung stand zunächst die deutsche Kanzlei, die oberste Regierungsbehörde für die mit der dänischen Königskrone vereinigten deutschen Provinzen. Unter den in diesem Kessort von Bernstorf ins Leben gerufenen Massregeln mögen erwähnt werden, die Gründung von Postanstalten in Holstein, die Einführung der Schutzimpfung, die Sorge für neu geordnete Hebammeneinrichtungen, vor Allem aber die Hebung des Schul - und Armenwesens. Die Lage der Landschullehrer wurde gebessert, für die Errichtung des ersten Schullehrer-Seminars, das allerdings erst 1776 zur Ausführung kam, der Plan gelegt. Ein weiteres Departement, dem Bernstorf vorstand, war das 1735 von Christian VI. gegründete General - Landes- Oekonomie- und Commerz-Collegium. Dem Handel wusste Bernstorf durch Abschlüsse von vortheilhaften Verträgen mit fremden Ländern 26 neue Bahnen zu eröffnen; von der grössten Wichtigkeit aber war, dass er das Monopol der westindischen-guineischen Gesellschaft beseitigte, indem er das dieser Gesellschaft verliehene Privileg nebst allen ihren Besitzungen 1754 für den Staat zurückkaufte. Der Handel und die Industrie der westindischen Besitzungen, die schwer unter dem Monopol gelitten hatten, wurden nun für alle Staatsangehörigen frei gegeben und nahmen sehr schnell einen grossen Aufschwung. Statt der 2 Schiffe, welche für die Compagnie allen Handel besorgt hatten, fuhren durchschnittlich 50 Schiffe, um die schnell steigende Produktion der Inseln Europa zuzuführen. Der westindische Zucker und Rum wurden im ganzen Ostsee-Gebiet dominirend. Noch eine Reihe anderer Institutionen wurden entweder auf Bernstorfs Anregung und nach seinem Entwürfe, oder wenigstens unter seiner Mitwirkung in das Leben gerufen und seiner Obhut unterstellt. Dahin gehört das grosse Friedrichshospital in Kopenhagen (1757), lange Zeit ein Muster für derartige Krankenanstalten, das Erziehungshaus, 1753 ganz nach Bernstorf's Plane gestiftet, das allgemeine Armenhaus in Kopenhagen, welches Bernstorf 1769 errichtete, nachdem ihm 1762 die Aufsicht über das gesammte Armenwesen in Dänemark übertragen war. Und für die meisten dieser mildthätigen Anstalten machte Bernstorf Aufwendungen aus eigenen Mitteln, wie er denn überhaupt im Staatsdienst fortwährend beträchtliche Summen für öffentliche Zwecke aus seinem allerdings bedeutenden Privateinkommen beisteuerte. Kunst und Wissenschaft hatten an ihm einen eifrigen Freund und Förderer. Die Akademie der Künste zu Kopenhagen wurde vorzugsweise durch ihn in das Leben gerufen, berühmte Künstler aus dem Auslande als Lehrer herangezogen. Im Jahre 1760 begründete Bernstorf die Gesellschaft der dänischen Sprache und schönen Wissenschaften, welche alsbald grossen Einfluss auf die Ausbildung der lange vernachlässigten dänischen Sprache und Litteratur ausübte. Nach dem Vorbilde einer in London gebildeten freien ökonomischen Gesellschaft rief er die dänische Landhaushaltungsgesellschaft in das Leben. Oeder wurde von ihm nach Kopenhagen berufen, um eine Professur der Botanik zu übernehmen, einen botanischen Garten zu gründen und die Flora danica herauszugeben. Eine Reihe anderer deutscher Gelehrter, wie die Historiker Schlegel, Cramer, Basedow, Schumacher, Ehlers, Sturz wurden von ihm nach Dänemark gezogen, auch Geliert wollte er gewinnen, zunächst zur Mitwirkung bei der Erziehung des Kronprinzen, allein Geliert konnte sich nicht 27 entschliessen sein Vaterland zu verlassen. Sehr häufig trug Bernstorf aus eigenen Mitteln dazu bei, diese Männer zu gewinnen. Sehr innig war sein Verhältniss zu Klopstock. Kaum waren die ersten Gesänge der Messiade erschienen, als Bernstorf, die Bedeutung des jungen Dichters erkennend, denselben nach Dänemark rief (1750) und ihm eine gesicherte Stellung verschaffte, die ihm die Müsse liess, sein Gedicht zu vollenden. Klopstock lebte nach dem Tode seiner Gattin viele Jahre in Bernstorfs Hause. Die grosse zu wissenschaftlichen Zwecken von einer Gesellschaft Gelehrter auf Staatskosten unternommene Reise nach Arabien, von welcher freilich Niebuhr allein zurückkehrte, war durch Bernstorf veranlasst und zu Stande gebracht. So erwarb Bernstorf auf allen Gebieten des Staatslebens sich grosse Verdienste, die auch im Allgemeinen freudige Anerkennung fanden. Gleichwohl entspannen sich bald nach der Thronbesteigung Christian VII. Intriguen, die auf seinen Sturz hinarbeiteten. Nationale Eifersucht scheint dabei eine Rolle gespielt zu haben. Bernstorf war als Fremder in das Land gekommen und hatte eine Anzahl Fremde, insbesondere Deutsche herbeigerufen, weil er es für nöthig fand hervorragende Männer der Kunst, der Wissenschaft, der Technik als Lehrer und Vorbilder für Dänemark zu gewinnen. Dabei hatte er aber den Eingeborenen bei gleichem Werthe stets den Vorzug gegeben, war namentlich so vorsichtig gewesen, im auswärtigen Dienste, wenn es irgend anging, nur Landeskinder zu verwenden. Der junge König, ein schwacher Charakter, war von Anfang an fast ein Spielball in den Händen seiner Günstlinge. Der unendlich arbeitsame, etwas abgeschlossene, nur mit ernsten Dingen beschäftigte Bernstorf wird dem in Sorglosigkeit und jugendlichem Uebermuth dahinlebenden Könige, wie der lebenslustigen Königin nicht sehr sympathisch gewesen sein und so gelang es bald den König gegen ihn einzunehmen. Nun wurde dem Könige eine förmliche Anklageschrift gegen Bernstorf zugestellt, in welcher dieser namentlich der Verschwendung von Staatsgeldern, der Vernachlässigung der Armee, der Nichtachtung vom Könige erlassener Gesetze u. s. w. beschuldigt wurde. Der König war gerecht genug diese Anklageschrift Bernstorf am 18. September 1766 zu übergeben. Dieser überreichte dem Könige schon am 22. September eine ausführliche Rechtfertigung, in welcher er die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen Punkt für Punkt gründlich widerlegte. Insbesondere that er zum Schluss noch dar, wie er im dänischen Staatsdienste durch- 28 aus nicht etwa sich bereichert, vielmehr während seiner Dienstzeit etwa 3 / 4 Millionen Thaler eigenen Vermögens geopfert hätte. Der König sah das Unzutreffende der erhobenen Beschuldigungen ein und gab bald darauf Bernstorf die Genugthuung, dass er ihn und das ganze freiherrliche Haus Bernstorf in den Grafenstand erhob. Es geschah dies, nachdem Bernstorf den Austausch-Vertrag über den Got- torp'schen Antheil von Holstein mit Russland zu Stande gebracht hatte. Der Hauptankläger Bernstorfs, Graf Danneskiold, ein verdienter Seemann, der fremden Einflüssen als Werkzeug gedient hatte, sah selbst die Grundlosigkeit seiner Beschuldigung ein und versöhnte sich mit Bernstorf, der ihm grossmüthig verzieh. Aber die Stellung Bernstorf's war nun doch einmal erschüttert. Struensee, der immer mehr Ein- fluss gewann, in Bernstorf aber das Haupthinderniss für die Erreichung seiner ehrgeizigen Pläne sah, vvusste allmählig den König so gegen Bernstorf einzunehmen, dass dieser am 13. September 1770 ihm plötzlich seine Amtsentlassung, allerdings unter Dankbezeugung für die geleisteten Dienste und Beilegung einer Pension zusandte. Bernstorf verliess alsbald Kopenhagen und wählte Hamburg zu seinem Aufenthalt, wo er einen grossen Kreis von Gelehrten, hervorragenden Staatsbeamten in seinem Hause häufig um sich sah, insbesondere aber an Klopstock einen Trost und Beistand gewährenden Hausgenossen behielt. Bernstorf nahm zu tiefen Antheil an den Geschicken seines Adoptivlandes, in welchem nun die abentheuerliche Regierung Struensee's Gefahren aller Art heraufbeschwor, als dass er nicht den tiefsten Schmerz darüber empfunden hätte. Dennoch ging das traurige Ende dieses Mannes, der doch sein schlimmster Gegner war, seiner edlen Seele sehr nahe. Russland wollte den grossen Staatsmann jetzt in seinen Dienst nehmen, aber Bernstorf hing zu sehr an seinem Adoptiv-Vaterlande, als dass er sich hätte entschliessen können, diesem ehrenvollen Rufe zu folgen. Sobald aber nach Struensee's Ende die Aufforderung an ihn erging, seinen früheren Platz in Kopenhagen wieder einzunehmen, zögerte er keinen Augenblick diesem Rufe Folge zu leisten, obwohl seine von jeher schwache Gesundheit, die durch das erzwungene Stillleben und die vielfachen erlittenen schweren Kränkungen noch mehr gelitten hatte, zu Bedenken Anlass geben konnte. Aber sein unerwartet schnelles Hinscheiden vereitelte diese Absicht. Bernstorf ruht in der Kirche des zu seinem Stammgut gehörigen Dorfes Siebeneichen. 29 Carl Andreas Peter Graf von Bernstorf war nicht, wie vielfach angesehen wird, der Sohn, sondern der N e ffe des Grafen Hartwig Ernst von Bernstorf, der Sohn eben jenes älteren Bruders Andreas Gottl ieb von B., mit welchem Hartwig Ernst von B. zusammen auf die Universität und auf Reisen gegangen war. Er wurde zu Hannover am 28. August 1735 geboren. Gleich seinem Oheim gcnoss er eine sorgfältige, jedoch vielleicht allzustrenge Erziehung, besuchte die Universitäten Leipzig, Göttingen und Genf, bereiste dann nach der Sitte der damaligen Zeit Italien, Frankreich und England, überall persönliche Beziehungen anknüpfend und Staatseinrichtungen beobachtend. Er war von früh auf bestrebt seinem Oheim, wie seinem Ahnherrn nachzueifern. Im Jahre 1755 in den dänischen Staatsdienst getreten, war er während der Amtirung seines Oheims in der deutschen Kanzlei, in der Rentenkammer, wie in der Generalzollkammer in verschiedenen Stellungen thätig, besonders aber von seinem Oheim in dessen Geschäften eingeweiht und darin mitwirkend. Mit diesem ver- liess er dann auch im Jahre 1770 Kopenhagen, begab sich auf seine Güter und widmet sich da mit allem Eifer der Landwirthschaft. 1773 übernahm er jedoch an seines plötzlich verstorbenen Oheims Stelle das Ministerium des Aeussern, welches er mit der an anderer Stelle erwähnten von 1780 bis 1784 dauernden Unterbrechung bis zu seinem 1797 erfolgten Tode bekleidete. In dieser zweiten Periode seiner Amts- thätigkeit genoss er das besondere Vertrauen des Kronprinzen-Regenten, der ihn ja auch wieder in das Ministerium berufen hatte und seinen Rathschlägen fast unbedingt Folge leistete. Bernstorfs Wirksamkeit war für Dänemark und besonders auch für die Herzogthümer Schleswig- Holstein, denen er eine erklärliche Vorliebe zuwandte, eine nach vielen Seiten sehr segensreiche, sodass sein Tod als eine allgemeine Landeskalamität angesehen und ebenso tief wie aufrichtig betrauert wurde. In Kiel hielt ihm der Historiker Prof. Hegewisch am 28. August 1797 in der Universität eine Gedächtnissrede, in welcher seine Verdienste um das Land gefeiert wurden. Als Hauptverdienst führt Hegewisch an. dass es Bernstorf gelang unter den sehr schwierigen Verhältnissen der damaligen Zeit und gegenüber den mancherlei Gefahren, welche Dänemark besonders bedrohten, den Frieden zu erhalten. Der Frieden und die Neutralität, welche Bernstorf für Dänemark mitten zwischen den streitenden Partheien zu wahren wusste, brachten dem Lande auch grosse materielle Vortheile. Nicht nur, dass es von den Opfern, welche eine aktive oder passive Theilnahme an dem Kriege dem Lande un- 30 zweifelhaft auferlegt haben würde, verschont blieb, sein auswärtiger Handel und seine Schifffahrt konnten sich unter dem Schutze dieser Neutralität in überraschender Weise entwickeln und wurden dem Lande zur Quelle reichen Gewinnes. In der inneren Verwaltung behielt Bernstorf beständig das von ihm gesteckte Ziel, Befreiung des Bauernstandes von den ihn drückenden Lasten, unverändert im Auge. Seine bei der Bewirthschaftung seiner Güter erworbene genaue Kenntniss der Verhältnisse hatte ihn in der Ueberzeugung bestärkt, dass die Aufhebung der Unfreiheit die Grundbedingung zur Beseitigung der Uebelstände sei, zugleich ihn aber auch die Schwierigkeiten dieser Reform kennen gelehrt und veranlasst, stets mit Schonung und langsam vorwärts zu gehen. Er wusste den Kronprinzen für die Befreiung des Bauernstandes zu gewinnen, sodass 1786 eine besondere Kommission eingesetzt wurde, welche unter dem Vorsitz des Grafen Christian Reventlow stehend, die Arbeit soweit förderte, dass schon 1787 und 1788 die Gesetze erlassen werden konnten, welche für Dänemark die volle persönliche Freiheit der Bauern von 1800 an bewirkten, vom Jahre 1791 an schon die Aufhebung der Hof- dienste. Zur Beseitigung eines der Haupthindernisse, welche vielfach den beabsichtigten Verbesserungen entgegentraten, bewirkte Bernstorf im Jahre 1786 die Errichtung einer Landeskreditkasse, welche der Landwirthschaft Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen gewährte. Auch Kunst und Wissenschaft hatten sich der besonderen Fürsorge Bernstorf's zu erfreuen, der insbesondere der Universität Kiel sich thätig annahm. Bezeichnend für Bernstorf's Stellung ist noch der Umstand, dass er die Bedeutung der freien Presse für das Staatswohl erkannte. Zwar vermochte er nicht die Censur ganz und gar zu beseitigen, doch gelang es ihm der Presse mancherlei Erleichterungen zu verschaffen, die freilich schon bald nach seinem Tode 1799 wieder fortfielen Graf Adam Gottlob von Moltke, einer der eifrigsten Mitarbeiter an dem Bernstorf sehen Reformwerke, gehörte dem am Ende des 13. Jahrhunderts aus Mecklenburg nach Dänemark eingewanderten Zweige der Familie von Moltke an, welchem auch der deutsche Feldmarschall Graf Helmuth von Moltke entstammt. Adam Gottlob von Moltke war am 10. November 1710 geboren, wurde Page und 1735 Kammerjunker bei dem Kronprinzen 31 Friedrich, der ihm alsbald seine besondere Zuneigung zuwandte. Nachdem derselbe 1746 als König Friedrich V. den dänischen Thron bestiegen, übertrug er seinem Freunde Moltke alsbald eine Reihe wichtiger Hof- und Staatsämter, ernannte ihn 1750 zum Lehnsgrafen, indem er die von ihm besessenen Güter Bregentved, Iuellinge, Thurebyholm und Fskildstrup zur Lehnsgrafschaft Bregentved erhob. Moltke war unter Anderem Präsident der Asiatischen Kompagnie, der Westindischen Gesellschaft, der Maler-, Bildhauer- und Bau-, sowie der Acker-Akademie, Mitglied des General-Landwesens-Kollegium, Mitglied des Oberschatzdirektoriums und wurde im Jahre 1763 Geheimer Rath im Konseil, das heisst Minister. Nach der Thronbesteigung Christian VII. legte er einen Theil seiner politischen Aemter nieder, musste aber 1768 auf Befehl des Königs in das Konseil, in das Oberschatz-Kollegium und in das General-Landwesen-Kollegium wieder eintreten. Nachdem Struensee zur Herrschaft gelangt war, nahm er 1770 mit dem ganzen Staatsrathe seinen Abschied und bekleidete bis zu seinem am 25. September 1792 erfolgten Tode kein Amt wieder. Von 2 Frauen waren ihm 22 Kinder geboren, von welchen jedoch 6 frühzeitig starben. Von seinen Nachkommen haben mehrere nachher wichtige Staatsämter in Dänemark bekleidet. Unter Anderen mag nur genannt werden Graf Carl Moltke, der in den 50 er Jahren eine hervorragende Rolle spielte. Graf Adam Gottlob Moltke hat sich unzweifelhaft um Dänemark mancherlei Verdienste erworben. Selbst auf dem rein politischen Gebiete, das ihm eigentlich fern lag, hat er hier und da massgebenden Einfluss geübt; war er es doch hauptsächlich, welcher im Ministerrathe den energischsten Widerstand leistete gegen das von Russland mit aller Macht unterstützte Verlangen des Hauses Gottorf, den von der königlichen Linie in Besitz genommenen sogenannten herzoglichen Antheil von Schleswig ihm wieder herauszugeben. Nur durch das Festhalten von Schleswig war ja der später erfolgte Eintausch des herzoglichen Antheils von Holstein und somit die Wiedervereinigung von ganz Schleswig-Holstein möglich. Moltke's Hauptthätigkeit bewegte sich aber auf dem Gebiete der inneren Verwaltung. Kunst und Wissenschaft hatten an ihm einen verständnissvollen Beschützer und Förderer. Ebenso war er für Handel und Industrie thätig. Ganz besonders wandte er aber sein Interesse der Landwirtschaft zu, deren technischen Betrieb er zu heben, deren Organisation er auf neue Grundlagen zu stellen bemüht war. 32 Die von ihm geleitete Königlich dänische Acker-Akademie, ein Organ, welches etwa dem Preussischen Landes-Oekonomie-Kollegium in seiner früheren Stellung entsprach, hatte in erster Linie die Hebung der landwirthschaftlichen Technik zur Aufgabe. Als Verhandlungsgegenstände werden z. B. aufgeführt: die Einführung der Stallfütterung, Anbau von Klee und anderen Futterpflanzen, Untersuchungen über die beste Konstruktion des Pfluges, über den Getreidebrand und das Mutterkorn, über Samenbeize, über die Schädlichkeit der Ahlerde, Untersuchung des Ackerbodens, über Düngung u. s. w., also Gegenstände, wie sie noch heute die landwirthschaftlichen Vereine und Gesellschaften beschäftigen. Von tiefer und weitgehender Wirkung waren dann aber die agrar- politischen Reformfragen, welche vorzugsweise die ebenfalls unter Moltke's Oberleitung stehende 1757 niedergesetzte Kommission zur Verbesserung der Landwirthschaft berieth. Dem später eingesetzten, gleichfalls von Moltke geleiteten General-Landwesens- Kollegium wurde dann die Ausführung der von der Kommission vorgeschlagenen Reformgesetze übertragen. Moltke war ja selbst vielfach begüterter Grossgrundbesitzer, denn- noch veranlasste und unterstützte er mit allem Eifer Massregeln, welche wohl dem einseitigen Interesse des Grossgrundbesitzers, wenigstens nach damaliger Auffassung entgegen liefen, die aber zum Wohl des Staates ihm geboten schienen. Moltke war ferner hochstehender Beamter in einem Staate, dessen Verfassungsform die des reinen Absolutismus war, und er forderte in dieser seiner Stellung Jedermann auf freimüthig seine Meinung über diese schwierige und wichtige Frage des Staats- und Gesellschaftslebens zu äussern, Hess sogar die solche Fragen behandelnden eingelaufenen Gutachten auf Staatskosten drucken und befreite sie von der Censur. Dass Moltke seine Stellung und Aufgabe als Staatsbeamter in solchem Sinne auffasste und ausführte, giebt zunächst einen hohen Begriff von der Selbstlosigkeit und Uneigennützigkeit auf der einen Seite, von der Urtheilsfreiheit auf der andern Seite. Dass ein solcher Charakter die vielfach sich überstürzende und fehlgreifende Politik Struensee's nicht mitmachen, aber auch später unter der reaktionären, einseitig die wirklichen oder vermeintlichen Interessen des Grossgrundbesitzes verfolgenden Ministerium Guldberg nicht mehr mitarbeiten wollte, ist leicht begreiflich. So blieb er denn m von 1770 bis zu seinem am 25. September 1792 erfolgten Tode ohne öffentliches Amt. Georg Christian Oeder war am 3. Februar 1728 zu Ansbach geboren, wo sein Vater Konrektor am Gymnasium war. Im Jahre 1746 bezog er die kurz vorher gegründete Universität Göttingen, um Medizin zu studieren. Hier erwarb er sich die besondere Gunst des grossen Naturforschers, Staatsmannes und Dichters Albrecht von Haller, der ihn veranlasste neben seinen Fachwissenschaften auch den schönen Wissenschaften, insbesondere der englischen Litteratur seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Nachdem er 1749 sein Doktor-Examen abgelegt, liess er sich in Schleswig als Arzt nieder. Als nun der Minister Hartwig von Bernstorf sich an H a 11 e r wandte, dass dieser ihm einen jungen Botaniker empfehlen möchte, schlug derselbe ihm Oeder vor. Bernstorf berief daraufhin Oeder im Jahre 1752 nach Kopenhagen und übertrug ihm die Einrichtung eines botanischen Instituts. Im Jahre 1754 wurde dann Oeder zum Professor der Botanik an der Universität Kopenhagen ernannt. Von 1755 bis 1759 machte Oeder grössere Reisen, namentlich durchforschte er das damals mit Dänemark verbundene, aber noch ziemlich unbekannte Norwegen. Auch England besuchte er, und hier war es, wo er besonders den landwirthschaftlichen Verhältnissen, sowohl nach der technischen, wie nach der agrarpolitischen Seite hin seine Aufmerksamkeit zuwandte. Von Moltke in die auf die Hebung der Landwirtschaft berechneten Institute berufen, erregte er dessen Aufmerksamkeit bald in dem Grade, dass er von ihm aufgefordert wurde, ein Gutachten abzufassen über die Frage: wie dem Bauernstande aufzuhelfen sei? Dieses Gutachten wurde dem Könige Christian VII. bald nach dessen Thronbesteigung überreicht und kam dann 1769 auch zum Druck. Vom Jahre 1762 an hatte Oeder begonnen seine Flora danica, das Hauptergebniss seiner botanischen Reisen herauszugeben. Das botanische Institut wurde 1770 aufgehoben, aber der inzwischen zur Herrschaft gelangte Struensee hatte Oeder's Befähigung zur Mitarbeiterschaft an den damaligen Reformarbeiten erkannt und berief ihn 1771 als Finanzrath in die General-Landwesenskommission und später in das Finanzkollegium. Nach Struensee's Sturz musste auch er den neuen Männern weichen. Das Ministerium Guldberg versetzte ihn als Landvogt nach Delmen- 3 34 hörst, das damals noch mit Oldenburg zu Dänemark gehörte. Hier sollte er als Verwaltungsbeamter und Einzelrichter fungiren. Oeder konnte nicht anders, als das ihm wider seinen Willen aufgebürdete Amt annehmen. Besonders machte es ihm schwere Sorgen, dass er nun als Einzelrichter Recht sprechen sollte. Er fragte bei einem Freunde an, ob es dazu wohl genüge, gesunden Menschenverstand und Erfahrung mitzubringen, was ihm allerdings verneint werden musste. Da fand er denn eine juristisch gebildete Stütze in dem jungen Gerhard Anton von Halem, der ihm alsbald als Assessor beigeordnet wurde. In Dänemark war es übrigens selbst bis in die neue Zeit hinein nichts ganz Ungewöhnliches dass derartige Stellen an Nichtjuristen vergeben wurden. Aber auch in seinem neuen Wirkungskreise wusste Oeder alsbald nicht nur seinen Platz auszufüllen, sondern auch sich im allgemeinen Interesse hervorzuthun. 1779 war er mit seinem Rathe hervorragend behilflich bei der Errichtung der ersten Wittwen- und Waisenkasse. Ebenso betheiligte er sich bei der in den Jahren 1782 bis 1785 vorgenommenen trigonometrischen Landes-Verm essung. Obgleich er durch den bald nach seiner Anstellung in Oldenburg erfolgten Austausch von Dänemark ganz losgelöst war, verfolgte er doch die weitere Geschichte dieses Landes fortwährend noch mit lebhaftem Interesse. Als ihm indessen im Jahre 1788 das Anerbieten gemacht wurde in den dänischen Staatsdienst zurückzukehren, lehnte er diesen ehrenvollen Ruf ab, indem er glaubte, in seinem Alter nicht noch eine neue verantwortungsvolle Stellung übernehmen zu können. Doch bewies er sein Interesse für das Land noch durch mehrere Abhandlungen über die dort beabsichtigten Münz- und Bankoperationen, deren Ausführung in Holstein er nicht mehr erlebte. Er starb am 28. Januar 1791 erst 62 Jahre alt. Sein Grabstein erhielt die Inschrift: Daniens Blumen und Kräuter sammelt und flocht er zum dauernden Kranz. Sichere Pflege danken die Wittwen ihm, Ihn segnet der dänische Landmann, welchem sein kühner Ruf erster Bote der Freiheit ward. Als Botaniker hat Oeder sich einen dauernden Ehrenplatz in seiner Wissenschaft erworben. Die von ihm begonnene, nach seinem Plan fortgesetzte und erst in der neueren Zeit vollendete Flora danica ;;ö ist ein Prachtwerk, dem nur wenige andere gleichartige Unternehmungen an die Seite zu stellen sind. Aber das, was er auf dem Gebiete der Wirthschaftspolitik, insbesondere, der Agrarpolitik angeregt hat, ist nicht minder von weittragender Bedeutung geworden. Er verstand es, die massgebenden Männer jener Zeit, die beiden Bernstorf's, Moltke u. s. w. für seine Ideen zu gewinnen, sodass er gewissermassen als der geistige Urheber des grossen Reformwerks anzusehen ist. Auffallender Weise haben die nationalökonomischen Schriftsteller bislang Oeder wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Roscher in seiner „Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland" erwähnt allerdings in einer Note (p. 469) Oeder kurz und nennt sein „Bedenken etc." eine geistvolle Schrift, stellt aber sein gelegentliches Vorgehen gegen die damals noch herrschende populationistische Politik in den Vordergrund. Auch wurde Oeder nicht, wie Roscher meint, wegen seines Widerspruchs gegen die Populationsschwärmer „vom Adel sehr angefeindet." Der Grund, weshalb die nach Struensee's Sturz zur Herrschaft gelangte dänische Adelspartei Oeder gleichsam in die Verbannung schickte, war seine unablässige Bemühung die Emanzipation des Bauernstandes herbeizuführen, was ihm ja der Minister Schack-Rathlau offen aussprach. Oeder bekämpfte den auch in Dänemark herrschenden Merkantilismus in gleicher Weise, wie es die Physiokraten thaten, mit denen er auch die Ausgangspunkte, die Lehren von Montesquieu und David Hume gemeinsam hatte. Allein er hielt sich unabhängig von den speziellen Lehren der Physiokratie, die er sogar in einzelnen Punkten bekämpfte, so z. B. hinsichtlich ihrer übertriebenen Werthschätzung des Ackerbaues. In seinen „Zusätzen" zu dem „Bedenken" welche 2 Jahre später als jenes erschienen, sucht er den Satz: „Die Landwirthschaft und das bürgerliche Gewerbe sind in ihrem Betriebe unzertrennlich" näher zu beweisen und bemerkt bei dieser Gelegenheit: ,,In den neuen ökonomischen Schriften besonders der Franzosen verfallen viele Lobredner der Landwirthschaft in den deklamatorischen Ton und meinen sie nicht nach Würde gelobt zu haben, wenn es nicht auf Kosten des städtischen Gewerbes geschähe". Oeder's nationalökonomischer Gedankengang ist etwa folgender: Als besten Zustand sieht er es an, wenn der Grundbesitz in solche Portionen getheilt ist, dass jeder Bebauer seinen Antheil ohne fremde Hülfe bebauen kann. Der Besitzer muss persönlich frei sein und die 3* 36 Früchte seiner Arbeit geniessen. Dann bringt das Land den höchsten Ertrag und die Bevölkerung wächst. Der Ueberschuss der wachsenden Bevölkerung wendet sich den städtischen Gewerben zu, die dadurch sich immer weiter entwickeln und die Erzeugnisse des Landbaues zur besseren Verwerthung bringen. „Freiheit und Eigenthum (an Land) sind die grössten Triebfedern des Fleisses, und es ist über die Macht einer Regierung, irgend durch Aufmunterung den Mangel dieser Triebfeder zu ersetzen." — „Die Zeit ist an sich eines der grössten Güter, weil auf ihrem Gebrauch der Gebrauch auch aller anderer Güter beruhet." Mit der Frolmarbeit ist eine grosse Zeitverschwendung verbunden. „Es geht mit der Vermehrung im menschlichen Geschlechte, ebenso wie bei den Thieren sehr geschwind so lange, bis ein gewisser Grad erreicht ist, welchen der Vorrath an Nahrung bestimmt. Das sieht man an dem schnellen Wachsthum der europäischen Kolonien in den andern Welttheilen, an der Wiederbevölkerung der Länder, wo Krieg und Pest aufgeräumt haben. Bei erreichtem Grade steht die Vermehrung still, und wenn sie weiter getrieben werden soll, muss ein neuer Ausweg zur Nahrung sich öffnen. Der Erdboden ist bis auf einen hohen Grad fruchtbar, der nur selten erreicht worden ist. Die Natur ist in dem Masse ergiebig, als die Menschen durch Fleiss und mit Verstand von ihr fordern. Zum Fordern gehört ein Trieb zum Wohlleben, der auch bei dem Bauer vorhanden sein soll. Was den Luxus betrifft, über den so viel geschrieben wird, so hört das Wohlleben auf erlaubt zu sein, wo durch dasselbe eine Pflicht verletzet wird. Bis dahin ist dieser Trieb nicht nur unschuldig, sondern zur Belebung des Fleisses unentbehrlich. Es sind aber diejenigen Pflichten, welche der Trieb zum Wohlleben leicht überschreitet, gewöhnlich kein Gegenstand der Gesetze, und also liegt die Grenze zwischen dem er 1 aubten Wohl 1 eben und der sträflichen Ueppigkeit innerhalb des Gebietes der Sittenlehre und ausserhalb des Gebietes obrigkeitlicher Verordnungen. Ein solcher Trieb zum Wohlleben kann sich nur bei dem freien Bauern äussern, der unfreie und der kein Eigenthum hat, muss sich denselben vergehen lassen. — „Die Konkurrenz wird alle Gegenstände des Gewerbes, alle Güter, auf der einen Seite die Produkte der Landwirtschaft, Lebensmittel und dergleichen, auf der andern Seite die Produkte des städtischen Fleisses, des Handwerkers und des Fabrikanten, bei der möglich grössten Güte in dem möglichst niedrigen Preise erhalten." „Wohl zu verstehen, wenn nur zugleich der Massstab alles Gewerbes, 37 das Geld unangetastet bleibt, und nicht durch Künsteleien an demselben und dessen Zirkulation, durch gewaltsame Wege, die man der Zirkulation vorschreibt, durch Veränderung des natürlichen Verhältnisses alles verdorben und verwirrt wird." Alle diese allgemeinen Sätze finden sich in dem „Bedenken" zwischen den einzelnen Vorschlägen und Forderungen eingestreut und sollen dazu dienen die Grundlage zu bilden, auf der sein Vorschlag Parzellirung der Grossgüter vor allem der Domänen beruht. Was nun dieses Ziel selbst angeht, so war Oeder weit davon entfernt dasselbe sofort, oder durch gesetzlichen gegen die Gutsherren ausgeübten Zwang erreichen zu wollen. Er hatte einen zu guten historischen Blick, als dass er sich nicht sagen musste, dass eine so grossartige Veränderung nur allmählig und stufenweise durchgeführt werden könne. Er war zugleich zu sehr von Gerechtigkeitsgefühl beseelt und zu philosophisch geschult, als dass er einen solchen vom Staat ausgeübten Zwang hätte billigen können. Oeder war vielmehr der festen Ueberzeugung, dass die von ihm vorgeschlagene Besitz-Reform auch für die Gutsherren vortheilhaft sei und dass diese aus freien Stücken jene Uwandlung vornehmen würden, sobald sie sich mit der Sache selbst genauer bekannt gemacht. Er konnte sich dafür ja auf die in Ascheberg gewonnenen Erfahrungen stützen. Oeder wollte zudem den Guts-Nexus selbst nicht auflösen, erklärte vielmehr das Fortbestehen der adligen Güter, Baronien, Grafschaften u. s. w. als vortheilhaft für das Staatswesen, gerade so wie die Physiokraten dieses thaten. Der von den Bauern zu entrichtende Canon sollte das Bindemittel und die Grundlage für die Grossgüter abgeben. Der Bauer sollte nur persönlich frei sein und sein Land frei bewirthschaften können. Dass Oeder für sein weittragendes Reform-Projekt auch Gegner fand, erscheint nur zu natürlich. Zur Widerlegung von Einwürfen und Beseitigung von Missverständnissen sollten eben die, 2 Jahre nach dem Erscheinen des „Bedenken" demselben angefügten „Zusätze" dienen. Hierin erklärte er z. B. dass da, wo er von Freiheit spreche, er die wirthschaftliche Freiheit meine; darin bestehend „dass Jeder das Recht haben solle seinen Wohlstand zu fördern und zu gemessen." Dieses Recht aber sei von der Staatsform unabhängig, könne unter der Monarchie eben so gut, vielleicht noch besser gewährt werden, als unter der Republik, wie die Erfahrung sowohl im Alterthum, wie in republikanischen Staaten der Neuzeit, z. B. Polen, beweise; wo die unteren Klassen unter schlimmer Knechtschaft seufzten. Man hatte Oeder :;s nämlich verdächtigen wollen, dass er die Republik anstrebe, wogegen er sich energisch verwahrt. Später, in der Reaktionszeit des Ministeriums der dänischen Grossgrundbesitzer und nachdem Oeder gezwungen war Dänemark zu verlassen, nahm die Gegnerschaft dann, wie das ja leicht zu geschehen pflegt, den Charakter böswilliger Verleumdung an, wogegen Oeder in seinem 1786 erschienenen Flugblatt: „Appell an das dänische Publicum" von Oldenburg aus sich verwahrt. Ein Konferenzrath F1 e i s ch m an n in Kopenhagen hatte in einer Streitschrift erzählt: „Man habe Oeder ein Landgut umsonst angeboten, auf dem er die von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen ausführen solle auf eigene Kosten. Er habe es aber abgelehnt. „Man kennt ja die Deutschen, von welchen alle diese Kreuzsprünge ihren Anfang genommen" hiess es darin. Oeder erklärte die ganze Geschichte einfach als eine Lüge. Dass die Vorschläge, welche Oeder für die Durchführung seiner Idee im Einzelnen machte, nicht alle zweckmässig waren, bedarf keiner weiteren Ausführung. Insbesondere war sein Gedanke über die Stellung, welche der Canon überhaupt einnehmen sollte, besonders aber dass derselbe bei den öffentlichen Verkäufen der Domänen-Parzellen den Gegenstand des Aufgebots bilden, ein Kaufgeld garnicht erhoben werden sollte, sicherlich verfehlt. Auch die Opposition, welche er gegen eine allgemeine Grundsteuer-Reform erhob, zeugte von sehr einseitiger Auffassung des Steuerwesens überhaupt. Warum überhaupt Oeder dieser Frage in seinen „Bedenken" einen Platz eingeräumt, obwohl sie mit dem darin vorzugsweise abgehandelten Thema, der Parzellirung des Grossgrundbesitzes nur in losem Zusammenhang steht, erklärt sich wohl nur daraus, dass er auch andere Mittel zur Hebung der landbautreibenden Bevölkerung, welche vielleicht in den Berathungen der Kommission zur Sprache gekommen sein mochten, nicht unerörtert lassen wollte. Dass in dem „Bedenken" Oeder's auch des Kriegswesens Erwähnung geschieht, erscheint vielleicht auf den ersten Blick noch auffallender. Aber doch stand dasselbe im engen Zusammenhange mit der Frage der Bauern-Emanzipation. In Dänemark war 1702 die Leibeigenschaft durch Gesetz aufgehoben. Aber die kurz zuvor errichtete „Landwehr" hatte für den Bauernstand eine neue glebae adscriptio an deren Stelle gesetzt, welche fast noch drückender war, als jene. Den Gutsherrn wurde es vom Gesetz überlassen, die zu Rekruten bestimmte Mannschaft aus der Zahl ihrer Gutsangehörigen auszusuchen. Alle männlichen Personen vom 14. bis zum 35. Jahre wurden in die Rekrutirungslisten 39 eingetragen und durften ohne Erlaubnis? des Gutsherrn den Ort nicht verlassen. Diese Gebundenheit wurde aber nun in jeder Weise missbraucht und hatte einen Zustand herbeigeführt, der fast noch schlimmer war, als die gesetzlich aufgehobene Leibeigenschaft. Deshalb sah Oeder in dem Institute der Landwehr, welches auf solchen Einrichtungen begründet war, eines der stärksten Hindernisse für die Hebung des Bauernstandes. Und darum sollte diese Einrichtung überhaupt beseitigt werden. Was er nun als Ersatz für das damals noch neben der Landwehr aus angeworbenen Berufssoldaten bestehende Heer vorschlägt, kommt beinahe auf das hinaus, was Scharnhorst für seine Epoche machende Reform des Kriegswesens an die Spitze stellt: Allgemeine Wehrpflicht und Ausbildung aller Männer im Waffendienst und Gewöhnung an die Kriegszucht. Dann könne man in Friedenszeiten mit einem kleinen stehenden Heere auskommen, bei einem feindlichen Angriff aber die ganze waffengeübte Bevölkerung des Landes aufrufen. „Man kann also behaupten", heisst es „dass eine Nation, die zahlreich genug ist, um eine Nation zu heissen, bei gehöriger Verfassung ihres Vertheidigungs- zustandes der ganzen Welt bei sich zu Hause gewachsen sein müsse." Dazu gehöre allerdings ein ausreichender Offizierstand auch für die Nationaltruppen. Und die diesen überwiesenen Offiziere dürften in keiner Weise den bei dem stehenden Heere verbleibenden nachgestellt werden, „vielmehr ihr Betragen bei den Nationalen und das Gute was sie da stiften muss der Weg zur Beförderung sein." Wenn aber der Nationalsoldat die rechte Denkungsart, die ihn weit über den geworbenen Miethling erhebt, erhalten soll, so ist dazu nöthig, dass auch der Bauer Freiheit und Eigenthum erhält. So wird allerdings der Zusammenhang der Militär-Verfassung mit der Agrar-Reform deutlich. Dass ein deutscher Schriftsteller, welcher derartige Anschauungen vor Adam Smith, Malthus, Scharnhorst veröffentlichte und vielfach auch zur praktischen Geltung zu bringen wusste, es wohl verdient, von der deutschen Litteratur etwas mehr berücksichtigt zu werden, auch wenn das Feld seiner Thätigkeit zunächst im Auslande lag, bedarf wohl keines Beweises.