Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie Herausgegeben von Professor Dr. Karl Diehl in Freiburg i. Br. Zweites Heft Die alten deutschen Kameralisten Ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus Von Dr. Kurt Zielenziger SEMPER ihr Jena Verlag von Gustav Fischer 1914 (Säg®? 3 ,?JS.-.A& ssjp JgM ■tni *VAS1 ägrj^ * l^HK T’JS^esisYz? iAi-ti»?* •> £JaSfcsÄ $^eBB@mä$§i Zi&M m?:-* f/yyf ji€Afrh - QkND.fr 'i’2 B&2 -4 • *" Beiträge zur ■ * v • * \* H * * Geschichte der Nationalökonomie Herausgegeben von Geh. Hofrat Professor Dr. Karl Diehl Freiburg i. Br. Zweites Heft: Die alten deutschen Kameralisten Ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus Von Dr. Kurt Zielenziger S ^SEMPER A %»äBPNIsJ Jena Verlag von Gustav Fischer 1914 Die alten cpJWZ smjv* deutschen Kameralisten Ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus Von Dr. Kurt Zielenziger fkSEMPER * I® Jena Verlag von Gustav Fischer 1914 Älle Rechte Vorbehalten Fürstlich priv. Hofbuchdruckerei (F. Mitzlaff) Rudolstadt Meinen Eltern • ^--.är-* -if f 'MtaS&äB. msm »Mi; vS" 3 £ wss: Mi? :-il Saffig 'ä&g «§s« ppiSSli ä£ms&m& *tmmm gSÜS® Vorwort. Schmoller soll einmal geäußert haben, daß es uns an einer wirklichen Geschichte der Nationalökonomie fehle. Mit Recht! Denn es gibt zwar verschiedene Geschichtswerke, aber keines kann befriedigen. Der große Bau kann erst vollendet werden, wenn die einzelnen Steine dazu herbeigeschafft worden sind. Wir kennen die Geschichte in großen Zügen, wir wissen aber nicht, wie das einzelne sich gestaltete. Deshalb müssen wir ins Detail hinabsteigen, um all die mannigfaltigen Verschiedenheiten des geschichtlichen Lebens zu erforschen. Erst die einzelnen Erscheinungen ergeben das Gesamtbild, wie die vielen bunten Steinchen in einem Mosaikgemälde. Damit ist gesagt, daß das Detail uns nicht der Zweck, sondern nur das Mittel zum Zweck sein darf: denn »das Detail soll nur erkannt werden, um aus ihm schließlich als fundamental das Allgemeine abzuleiten, denn das Allgemeine ist erkenntnistheoretisch das Wissenschaftliche« (Lamprecht). Einzelnes Material zu dem großen Werk soll diese neue Sammlung darbringen, damit ist auch das Programm dieses Buches charakterisiert: es will nur ein bestimmt begrenztes Gebiet erforschen, wenn es die Geschichte der alten deutschen Kameralisten behandelt. Die Anfänge der deutschen Nationalökonomie liegen noch so im Unklaren, daß diese Schrift ihren Zweck erfüllt hätte, wenn sie das Dunkel etwas lichtete. Fragen wir, woher es kam, daß die Literatur über diese Epoche so dürftig ist, so wird diese Frage schwer zu beantworten sein. Wir vermögen nur die auffallende Tatsache zu konstatieren, daß die Deutschen sich um die Vergangenheit der heimischen Wirtschaftsbetrachtung herzlich wenig gekümmert haben. Vielleicht trug auch die Schwierigkeit der Originallektüre und ihrer Beschaffung dazu bei, denn der Mangel an Kenntnis der Quellen ist bei den meisten, die über diese Zeit urteilen, zu offensichtlich, einer spricht nach, was der andere gesagt hat, ohne den wahren Tatbestand wirklich zu prüfen. Fast VIII möchte es scheinen, als ob nur Roscher und wenige andere Kenner der Originale sind. Wenn wir uns also in dieses Neuland wagten, war es von vornherein klar: daß wir uns erst Wege bahnen müßten, also sorgfältigstes Quellenstudium Pflicht wäre. — Der alte Streit über die Anfänge der Nationalökonomie als Wissenschaft soll hier nicht von neuem aufgenommen werden. Es ist mehr als ein heuristisches Prinzip, daß an dem Anfang der deutschen Nationalökonomie die alten Kameralisten stehen, weil sie zu den ersten Deutschen gehörten, die sich bemühten, die wirtschaftlichen Phänomene zu erfassen. Eine Beschäftigung mit ihnen soll keine Apologie sein, aber sie wird zeigen, daß es sich verlohnt, diese Autoren ihrer unverdienten Vergessenheit zu entreißen, weil sie keineswegs unoriginell waren, und ihre Stellungnahme zu den wirtschaftlichen Problemen auch unser Interesse erregen dürfte. Dann werden wir sehen, daß nicht alles Heil für die deutsche Nationalökonomie aus England kam. Um eine Gesamtdarstellung der alten deutschen Kameralisten zu geben, muß die Arbeit in drei Hauptteile zerfallen. Doch ist es nötig, deduktiv und induktiv vorzugehen: aus dem Wenigen der Literatur wird ein Maßstab zu bilden sein, was Kameralisten sind, und aus den Quellen selbst wird der Beweis dafür zu erbringen sein. Daher hat sich der erste Teil mit der Entstehung und dem Wesen des Kameralismus zu beschäftigen. Er prüft die deutsche und die ausländische Literatur über die Kameralisten und rollt das Problem des Merkantilismus auf, für das er eine neue Lösung zu finden versucht. Wenn wir die Gründe des Erscheinens der Kameralisten kennen, werden wir auch ihr Wesen verstehen. Der zweite Teil ist an Umfang der größte; denn er soll die Literaturgeschichte des Kameralismus bilden. Hier kommen die Kameralisten selbst zu Wort, während der Kritiker ganz im Hintergrund bleibt. Sie sollen ungestört sprechen können, gleichsam wie die Marionetten, die des Regisseurs führende Hand an unsichtbaren Fäden über die Bühne leitet. Erst so können wir sie wirklich einmal kennen lernen. Deshalb wird dieser Teil eine Inhaltsangabe ihrer Werke geben, ähnlich wie sie uns die Geschichte Roschers bietet, nur daß nach keinem einseitigen Prinzip ausgewählt wurde. Es mußte einmal die Aufgabe unternommen werden, all diese verschiedensten Anschauungen an einem Ort zu vereinigen. Wir werden hier neben bekannten Schriften manche bisher noch nie veröffentlichte, neben be- IX rühmten Autoren manchen kaum je beachteten kennen lernen. Ich möchte schon hier auf die Neuentdeckung Laus verweisen. Um eine möglichst strenge Abgrenzung der alten Kameralisten vornehmen zu können, müssen wir die Werke der verschiedensten Schriftsteller prüfen, von denen mancher auszuscheiden hat, so vermag aber die Arbeit einen Überblick über die ganze wirtschaftliche Literatur dieser Zeit zu geben. Biographische Neuigkeiten will das Buch nicht mitteilen, wenn es natürlich auch die neuesten Forschungsergebnisse berücksichtigt hat. Aber es war nicht die Absicht des Verfassers, Archivstudien zu treiben, weil mehr die ökonomische als die historische Seite des Stoffes betont werden sollte. Häufige Zitate, die im Urtext und in der alten Orthographie wiedergegeben werden, sind hier unumgänglich. Diese beiden Teile erscheinen als erster Band. Der dritte Teil wird den zweiten Band bilden, der später erscheinen soll. Wenn auch der erste Band durchaus in sich abgeschlossen ist, soll dieser zweite der Extrakt des Ganzen sein. Er soll uns die Kameralisten vereint, nach systematischen Gesichtspunkten geordnet zeigen. Wir müssen nur dabei dessen eingedenk sein, daß die Kameralisten als Praktiker keine theoretischen Formulierungen aufstellen wollten, obwohl sie — wie es natürlich ist — manche Behauptung in eine theoretische Form kleideten. Wenn wir sie also hier gemeinsam betrachten, werden wir — im Gegensatz zu der Behandlung im zweiten Teil, wo sie sprachen — es sein, die von unserem Standpunkt aus schauen: wir suchen nach unseren Ideen in damaliger Zeit. Hier werden wir denn auch kritisch sein können, da wir mit unseren Maßen messen und frei von jedem Relativismus sein wollen. Erst an dieser Stelle werden wir zu manchen Problemen ausführlich Stellung nehmen können, — so z. B. zu der Geld- und Handelsbilanzauffassung — die wir in den ersten Teilen kürzer behandeln mußten. Noch eine Frage soll hier gelöst werden, soweit es möglich ist: wie groß die Wirkung der kameralistisclien Lehren vornehmlich auf die Praxis war. Es könnte dann festgestellt werden, ob die alten deutschen Kameralisten das deutsche Wirtschaftsleben nachhaltig beeinflußt haben. Damit dürfte die Geschichte der alten deutschen Kameralisten erschöpft sein. Es ist selbstverständlich, daß eine dogmenhistorische Arbeit die umfangreichste Literaturkenntnis verlangt. Die benutzten Werke und Aufsätze sind größtenteils aus den Anmerkungen und den Exkursen ersichtlich. Ich beabsichtige, dem zweiten Band eine X genaue Bibliographie, vor allem über die Quellen, die in alle Winde zerstreut sind, beizufügen. Wenn ich zum Schluß noch denen danke, die mir bei der Arbeit — von der ein Teil seinerzeit als Dissertation benutzt wurde — mit Rat und Tat zur Seite standen, dann gebührt dieser Dank vor allem meinem hochverehrten Lehrer Herrn Geh. Hofrat Professor Dr. Karl Diehl-Freiburg i. Br. und meinen lieben Freunden, den Herren Privatdozent Dr. Hans Schönitz - Freiburg i. Br. und Dr. Viktor Homburger-Karlsruhe i. B. Ich danke ferner Herrn Professor Dr. Paul Mombert-Freiburg i. Br., der mir in liebenswürdigster Weise die Schätze seiner kostbaren Bibliothek zur Verfügung stellte. Ein Buch wie dieses hätte aber nie geschrieben werden können, wenn es nicht kundige Wegweiser zu den verborgensten Winkeln der literarischen Quellen gäbe: ich will es nicht unterlassen, an dieser Stelle dem Auskunftsbureau Deutscher Bibliotheken (Königliche Bibliothek Berlin) meinen besten Dank für seine so exakte Beantwortung aller meiner Anfragen abzustatten. Potsdam, im April 1913. Kurt Zielenziger. Inhaltsverzeichnis. Seite Erster Teil: Entstehung und Wesen des Kameralismus .... i Einleitung . 3 Erstes Kapitel: Die Literatur über die Kameralisten. 5 1. Die allgemeine Literatur. 5 2. Die Spezialliteratur. 10 Zweites Kapitel: Die Anschauungen über den Merkantilismus . 16 1. Adam Smith. 16 2. Die »Gegner«. 19 3. Die »Verteidiger«. 26 a) Relativistische Auffassung des Merkantilismus. 26 b) Untersuchung der Smithschen Thesen. 28 c) Politische Auffassung des Merkantilismus. 37 Drittes Kapitel: Das Wesen des Merkantilismus. 42 1. Die Frage eines Merkantil-»Systems«. 42 2. Analyse des Merkantilismus. 45 3. Abgrenzung zwischen Merkantilismus und Liberalismus. 48 4. Bisherige Kritik des Merkantilismus. 51 5. Kritik des Merkantilismus. 52 6. Der Neomerkantilismus. 56 Viertes Kapitel: Die Entstehung des Merkantilismus. 59 1. Äußere Einflüsse. 59 a) Entdeckungen, Erfindungen. 59 b) Wirtschaftliche Veränderungen. 60 c) Konsolidierung der Staaten. 61 2. Innere Einflüsse. 62 a) Die Reformation. 63 b) Der Humanismus, die neuen Weltanschauungen. 63 c) Die neuen Staatslehren. 64 3. Resultate. 65 a) äußere. 66 b) innere. 68 c) Merkantilismus und Wirtschaftsstufen. 68 Fünftes Kapitel: Die deutschen Verhältnisse zu Beginn der Neuzeit als Vorbedingung des Auftretens der alten deutschen Kameralisten. 7 ° 1. Die Zustände auf politisch-wirtschaftlichem Gebiet. 70 a) Das Scheitern der Einigungsbestrebungen . 70 b) Der Verlust der wirtschaftlichen Vorrangstellung. 71 XII 2. Die Zustände auf geistigem Gebiet. 73 a) Der Humanismus. 73 b) Die Reformation. 74 c) Die Reception des römischen Rechts. 74 3. Die Veränderung der deutschen Verhältnisse. 75 a) Die Entstehung der Territorialstaaten. 75 b) Die Entstehung der neuen Verwaltung. 78 Sechstes Kapitel: Entstehung und "Wesen des Kameralismus . . 85 1. Das Auftreten eines neuen Beamtentypus. 85 2. Die Kameralisten: Definition des Begriffes. 87 a) als Merkantilisten und Volkswirte . 87 b) als Privatwirte. 93 c) als Politiker (Nichtwissenschaftler). 98 3. Der Kameralismus: Definition des Begriffes.104 a) Der Einfluß des Aristoteles. 105 b) Sonstige Einflüsse. IQ 6 c) Verhältnis zwichen Kameralismus und Merkantilismus.108 d) Das typisch deutsche Moment des Kameralismus.109 Zweiter Teil: Die Werke der alten deutschen Karneralisten . . m Einleitung . 113 1. Methode der Darstellung.113 2. Wer gehört zu den alten Kameralisten?.U4 a) Wer nicht?. ir 5 b) Wer gehört zu ihnen?. 13 1 Erstes Kapitel: Die drei sächsischen Münzschriften.135 1. Gemeine Stymmen Von der Münze . . .. 136 2. Die Müntz Belangende Antwort und bericht der furnemesten punct und Artikel.14 1 3. Apologia und vorantwortung.15° Zweites Kapitel: Melchior von Osse. 156 Biographische Einleitung. 156 Testament: Erster Teil.158 Testament: Zweiter Teil.166 Drittes Kapitel: Georg Obrecht. 176 Biographische Einleitung. 176 1. Discussus Bellico politicus.177 2. Politisch Bedencken und Diseurs: Von Verbesserung Land und Leut . 182 3. Constitutio Aerarii Sancti.189 4. Eine sondere Policey Ordnung / und Constitution. 191 5. Constitutio und Ordnung /Von einem Hochnützlichen Aerario Liberorum 196 Viertes Kapitel: Johann Joachim Becher. 199 Biographische Einleitung.199 I. Die politisch- wirtschaftlichen Schriften.208 a) Politische Diseurs ..208 b) Die kleineren politisch-wissenschaftlichen Schriften.242 a) Aus dem dritten, vierten und fünften Teil des »Politischen Discurses« 242 XIII ß) Referat Wie die Commerden auch gemeiner Handel und wandel beschaffen seye.251 y) Wohlgemeintes unvorgreiffliches Gutachten in bannisierung der Frantzösischen Waaren.252 d) CopiaEines Memorials Betreffend die fundierung eines Reichs Aerarii 258 e) Närrische Weißheit und Weise Narrheit.260 2. Die philosophisch-ethischen Schriften.263 a) Moral Diseurs.263 b) Psychosophia oder Seelen-Weisheit.271 Fünftes Kapitel: Philipp Wilhelm von Hornigk.278 Biographische Einleitung. 278 Oesterreich über alles / Wann es nur will.280 Sechstes Kapitel: Wilhelm von Schröder.295 Biographische Einleitung.295 1. Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer.298 2. Dissertatio de Ministrissimo . ..332 Siebentes Kapitel: Veit Ludwig von Seckendorff.335 Biographische Einleitung.335 1. Xeutscher Fürsten-Stat.338 2. Christen-Stat.3^3 Achtes Kapitel: Johann George Leib.372 Biographische Einleitung.372 1. Erste Probe.373 2. Andere Probe.3 77 3. Dritte Probe.379 4. Vierte Probe .3^4 Neuntes Kapitel: Theodor Ludwig Lau.391 Biographische Einleitung.39 1 1. Politische Gedanken.393 2. Entwurff einer Wohl-eingerichteten Policey.400 3. Aufrichtiger Vorschlag: Von Einrichtung der Intraden.408 Schluß.414 Änhang: Änmerkungen und Excurse .417 Erster Teil. Entstehung und Wesen des Kameralismus. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2. Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 1 mmrnm ■üSg sgg$M EäSS tffiSSM S$M^S iM sfessä mm mm Einleitung. Nur wenige Worte über das Warum der deduktiven Behandlung des ersten Teils. Der Begriff des »Kameralisten« selbst und des »Kameralismus« ist durchaus nicht geklärt; ist doch auch die Literatur darüber unglaublich dürftig; denn es gibt kein deutsches Werk, das diese Dinge im Zusammenhang behandelte oder die Begriffe definierte. Man operiert zwar oft damit, spricht von »Kameralisten«, »Kameralismus« und »kameralistisch«, doch ohne daß überhaupt erklärt wird, was damit gemeint ist. Wohl schwebt all denen, die mit diesen Begriffen arbeiten, eine Ahnung vor, aber nirgends findet sich Klarheit. Wir finden auch keine Abgrenzung zwischen den alten und neuen Kameralisten — denn nur um die alten handelt es sich hier —, vor allem aber keine zwischen Kameralisten und Merkantilisten. Die beiden Kategorien gehen in den meisten Darstellungen ineinander über ohne die Spur einer schärferen Trennung. So bleibt das Problem; die Definition. Aber zunächst ist es durchaus nötig, die Fragen des Merkantilismus hier zu behandeln. Wir müssen über sein Wesen und seine Entstehung klar sein, denn seine Geburtsstunde bedingte die des Kameralismus. So müssen wir historisch Vorgehen. Es ist notwendig, ein Bild der Zeit zu geben, um die ganze kameralistische Bewegung zu verstehen und zu sehen, wie sie als Kind ihrer Zeit kommen mußte. Dann werden wir schließlich eine klare Definition gewinnen können. 1 * SS» wm ms rnsM n§® ütiiiis msmmm \ ;-■' .-•JagSSäS Erstes Kapitel. Die Literatur über die Kameralisten. i. Die Kameralisten werden in der deutschen Literatur nur gestreift; das einzig Zusammenhängende über sie bietet Lexis 1 ) in den wenig erschöpfenden Artikeln in den bekannten Wörterbüchern. Es sagt uns wenig, wenn wir lesen: »Kameralwissenschaft hieß in Deutschland seit dem Anfang des vorigen Jahrhunderts der Inbegriff der die Kammerverwaltung betreffenden Kenntnisse.« Zur fürstlichen Schatz- und Rentkammer gehörten die Domänen, Regalien und Steuern, »die Verwaltung der Domänen setzte bestimmte Kenntnisse in Land- und Forstwirtschaft, oft auch im Bergbau voraus, und 'die Ergiebigkeit der Regalien und Steuern hing von dem Wohlstand der Bevölkerung ab. So zog die Kameralwissenschaft außer der Finanzwissenschaft auch einen großen Teil der Volkswirtschaftspolitik, der Wohlfahrtspolizei, der Technologie und der Privatökonomie in ihren Bereich.« Sonst finden wir die verschiedensten gelegentlichen Bemerkungen über die Kameralisten. So vor allem bei Roscher*), der gerade in seinen historischen Schriften oft den Begriff »kameralistisch« gebraucht, auch von einem »polizeilich - kameralistischen Zeitalter der deutschen Nationalökonomie« spricht, ohne zu definieren, was er unter »kameralistisch« versteht, obwohl er bisweilen dem Richtigen sehr nahe kommt. Aber er war eben ein Sammler und kein Interpret. In seiner »Geschichte der Nationalökonomik« wählt er die Kapitelüberschriften ziemlich willkürlich, spricht bei der Würdigung Obrechts vom »Eindringen des welschen Regalismus« 2 ), und dann wieder von einem »polizeilich-kameralistischen Zeitalter der deutschen Nationalökonomik« 3 ). An anderer Stelle 4 ) nennt er als eine der vier Perioden, die die deutsche Nationalökonomik durchgemacht habe, eine kameralistische, dann wieder setzt er höfisch und kameralistisch gleich und behauptet: »In allen Monarchien des i7.Jahr- *) Über die Stellungnahme Roschers in seinen systematischen Werken wird unten berichtet. hunderts ist es Regel, die Volkswirtschaftspolitik zunächst immer aus finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten« 6 ). Der andere alte Geschichtsschreiber der Nationalökonomie, Kautz, spricht ohne weiteres von einer »Kameralwissenschaft« und von »ökonomischkam eralistischen Kenntnissen« 6 ). Mehr Auskunft gibt Eisenhart 7 ) auch nicht. In seiner unvollendeten »Geschichte der Nationalökonomie« nennt August Oncken die Kameralwissenschaft eine »praktische Beamtendisziplin«, die sich »im unmittelbaren Anschluß an die Bedürfnisse des Landesfürstentums entwickelte« 8 ); sich aber »nicht bloß auf ökonomische, sondern auf alle öffentlichen Verwaltungszwecke überhaupt bezog« 9 ). Wie Oncken denken eigentlich alle Historiker. Held meint, im 18. Jahrhundert hätten sich Handlungswissenschaft und Polizei von der Finanz geschieden, »aber immerhin blinkt der finanzielle Gesichtspunkt durch,« indem beständig die Identität der Interessen von Fürst und Volk ... an die Spitze jener Untersuchungen gestellt wird, die sich ausschließlich mit dem Verkehrsleben des Volkes befassen. Dies ist der Charakter der sogenannten Kameralisten, mit welchem Namen man die deutschen Merkantilisten nicht unpassend bezeichnet« 10 ). Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Miaskowski, wenn er Kameralwissenschaft »diejenige Summe von Wissen, die der Regent eines Landes, namentlich aber ein Kameral- bzw. Finanzbeamter sich an eignen mußte,« nennt. Er glaubt, »daß der Merkantilismus sich bei uns vielfach mit der Kameralistik durchkreuzt, ja zum Teil geradezu in derselben aufgeht,« weil »die Kameralwissenschaft eine Disziplin ist, die sich durch die Bestimmung ihrer Jünger und damit wohl auch durch die Summe des Wissens, das sie vermittelt, nicht aber durch den Inhalt und die Richtung desselben charakterisiert, während der Merkantilismus teils einen Komplex bestimmter zu einer Einheit verbundener politischer Maßregeln, teils deren literarische Verarbeitung und Begründung bezeichnet.« Auch die geschichtliche Aufgabe war ihnen gemeinsam; waren sie doch »die finanziellen Geburtshelfer des modernen Territorialstaats« 11 ). Was Erdberg von den Kameralisten denkt, verrät er nicht, behauptet aber von Becher, »Einflüsse älterer deutscher Kameralisten lassen sich bei ihm direkt nicht nachweisen, vielmehr stand er letzteren stets oppositionell gegenüber, und das um so mehr, je weniger ihre Anschauungen den seinigen entsprachen« 12 ). Nur zu gern identifizieren die verschiedenen Autoren Kameralismus und Verwaltungslehre. So sagt Gothein: »Es entsteht die spezi- fisch deutsche Form der Staatswissenschaft, die Kameralistik, d. h. die Sammlung aller der Kenntnisse, welche für fürstliche Amtsleute, Gutsverwalter und Finanzbeamte nötig waren« 13 ). Inseiner ausgezeichneten Monographie Wilhelm von Schröders sieht v.Srbik in der Kameralistik »des Merkantilismus eigenstes Produkt, eine Zweckmäßigkeitswissenschaft, die den Nutzen und den täglichen ökonomischen Bedarf des Staates und indirekt auch des Volkes im Auge hat; sie ist erfüllt von jenem Realismus, wie ihn dann Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der Begründer der ersten kameralistischen Lehrstellen ... oft so drastisch zum Ausdruck gebracht hat«, es ist aber jene »ältere Kameralistik, die tatsächlich an die fürstliche Kammer sich heftet und die Lehre von der Finanzverwaltung mit der Lehre der Volkswirtschaftsverwaltung vereint« 14 ). Daher sieht Srbik im Kameralismus auch nur eine »Beamtendisziplin« und kann so den verfehlten Ausdruck einer »Zweckmäßigkeitswissenschaft« gebrauchen, denn wie kann es eine Wissenschaft der Zweckmäßigkeit geben? Ebensowenig einleuchtend will mir die Lehre einer »Volkswirtschaftsverwaltung« erscheinen. — Der Franzose Villeneuve-Bargemont gibt uns auch nichts Neues mit seiner Bemerkung: »Cette classe de Sciences que les Allemands ont appelees Camerales, du nom des chambres administratives qui existent dans toute l’Allemagne et qui pour objet principal la surveillance et le bon emploi des revenus publics« 16 ). Brentano betont mehr das privatwirtschaftliche Moment: »Je mehr aber die von den einzelnen Privatwirtschaften erhobenen Steuern aus einer außerordentlichen zur ordentlichen Staatseinnahme wurden, wurde es von Interesse, diese Privatwirtschaft zu fördern, aus deren Erträgen man schöpfen konnte. Daraus erwuchsen die Kameral- wissenschaft und die Schriften der nichtdeutschen Merkantilisten, d. h. Privatwirtschaftslehren im Hinblick auf die Steigerung der Staatseinnahmen abgefaßt. So entstand eine auf Betrachtung der Privatwirtschaften basierte Staatswirtschaftslehre« 16 ). Diese kurze Übersicht über die Geschichtswerke konnte keine Lösung des Problems bringen, deshalb müssen auch die systematischen Werke herangezogen werden. Schmoller berichtet, daß die ersten kameralistischen Professuren errichtet wurden, um die Kammerbeamten für ihre Verwaltungstätigkeit besser vorzubereiten. Die ganze Literatur dieser Zeit habe einen politisch und verwaltungsrechtlichen Charakter, »die allgemeine psychologische Voraussetzung ist zumal bei den Kameralisten die Dummheit des Pöbels, der Schlendrian selbst der Kaufleute« 17 ). Die meisten systematischen Werke gehen auf die Kameralisten kaum oder gar nicht ein. Philippovich widmet ihnen drei Zeilen: »In Deutschland war im 18. Jahrhundert die wissenschaftliche Untersuchung wirtschaftlicher Fragen in der Kameralistik ganz zu einer praktischen Wirtschaftskunde insbesondere vom Standpunkt der mit der Verwaltung staatlicher Wirtschaftsbetriebe betrauten Beamten erstarrt 18 )«, und wirft ganz typische Kameralisten*), wie Seckendorf und Becher, ohne weiteres zu den Merkantilisten 19 ). Nicht viel anders verfährt H. v. Scheel in seinem Artikel »Die Politische Ökonomie als Wissenschaft« in Schönbergs Handbuch, er spricht den volkswirtschaftlichen Schriften der Epoche des Merkantilismus die Bedeutung ab, die höchstens noch den Vertretern der »Kameralwissenschaft« 20 ) zukäme. Ähnlich urteilt Contzen 21 ). Nur in zwei Systemen der Volkswirtschaft finde ich eine eingehendere Würdigung jener alten Deutschen. Zunächst bei Roscher in seinem »System der Volkswirtschaft«. Mit Recht geht er hier historisch vor, so sagt er: »Das Wort Kameralwissenschaft kann man nur aus der Geschichte des Kammerwesens erklären«; »die bedeutendsten Männer, welche im 17. Jahrhundert über Kameralsachen geschrieben haben, dringen lebhaft darauf, daß neben der fiskalischen Seite auch die wirt- schafts-polizeiliche von den Kammern gepflegt werde«. »Allmählich fing man an, die für Kameralbeamte nötigen Kenntnisse . . . als eine eigene Doktrin zusammenzufassen«; die Kameralwissenschaft setzt er gleich der »Privatökonomik« 22 ). Auch bei ihm handelt es sich also um die Kameralwissenschaft, mag es nun eine solche geben oder nicht; das zu erörtern ist hier nicht der Ort. Wie in seinen geschichtlichen Darlegungen betrachtet er stets die Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege. — Ähnlich verfährt Gustav Cohn in seinem »System der Nationalökonomie«, wenn er auch tiefer eindringt. Er zweifelt an der Wissenschaftlichkeit dieser Zeit und sagt treffend: »Es ist die Epoche, die der wissenschaftlichen der deutschen Literatur vorausgeht.« Nicht mit Unrecht behauptet er: »Entstanden im Dienste des privatwirtschaftlichen Betriebes der Staatshaushaltungen, um nützliche Anwendungen zu geben über die Erzielung höchst möglicher Erträge für die fürstliche Kammer, verbindet diese Gelehrsamkeit, je weiter *) "Weshalb Seckendorf und Becher »typische Kameralisten« sind, wird noch zu beweisen sein. Ich muß bei dieser literarischen Übersicht mit Begriffen operieren, die ich erst später definieren kann, doch läßt sich dieses Verfahren nicht vermeiden. sie sich bis zur wissenschaftlichen Epoche der Nationalökonomie heran entwickelt . . . mehr und mehr disparate Gegenstände«. »Die Kameralwissenschaft ist in ihrer Weise ein Ausdruck des sich emporarbeitenden absoluten Staates wie der sogenannte Merkantilismus« 23 ). Die Ausbeute aus den systematischen Werken ist also keine allzu ergiebige gewesen. In dieser kurzen literargeschichtlichen Behandlung der Kameralisten ist es deshalb noch nötig, auf die Literatur der Finanzwissenschaft und ihre Geschichte einzugehen, weil im Zusammenhang mit ihr die Kameralisten am häufigsten gestreift werden. Aber auch hier werden wir wenig Neues finden. Adolf Wagner folgt in seinem Urteil völlig dem letzten der Kameralisten, Rau: »Die deutschen Autoren«, so meint er über diese Zeit, »knüpfen an das Domänen-, Regalienwesen der Territorien an und machen die Finanzlehre zu einem Teil der Kameralwissenschaft«; »es ist eine teils patriarchalisch, teils höfisch und fiskalisch gefärbte Literatur 24 )«. Ein anderer Finanzwissenschaftler, Eheberg, schildert die, allmähliche Auflösung des Deutschen Reiches, die Entstehung der Territorialmacht mit ihrem Bedarf nach neuen Finanzen und einer Zentralverwaltung, die in den Kammern geschaffen wurde 25 ). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beginne mit der Ausbildung der sogenannten Kameralwissenschaft ein neuer Abschnitt der Finanzliteratur. Die meisten dieser Schriften, deren Autoren sich oft als Gegner merkantilistischer Grundsätze zeigten, »sind nichts anderes als weitläufige Entwürfe für staatliche Verwaltungsinstruktionen«; alle ökonomischen Fragen würden vom Standpunkt der »Camera principis« betrachtet. »In der kameralistischen Literatur finden sich deshalb nicht nur die ersten Grundrisse der späteren Nationalökonomie, sondern sie umschließt auch auf lange Zeit alle Untersuchungen über das Finanzwesen« 26 ). »Für die Ausgestaltung einer selbständigen Finanzwissenschaft ist die deutsche Kameralistik von besonderer Bedeutung geworden,« die »als Wissenschaft von der landesfürstlichen Verwaltung« um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstand und den zukünftigen Beamten ökonomische und juristische Kenntnisse vermitteln sollte, um die merkantilistischen Absichten der Landesherren zu verwirklichen 27 ). Die gleichen Anschauungen vertritt auch Altmann 28 ), ebenso Max von Heckei, der die Kameralistik oder Kameralwissenschaft als die »Wissenschaft der fürstlichen Verwaltung« bezeichnet, die auch die »erforderlichen finanzwissenschaftlichen Kenntnisse vermittelte« 29 ), und damit nichts Neues sagt. Altere Lehrbücher verfahren ebenso kurz, sie betrachten die Kameral- wissenschaft als die Vorstufe zur Finanzwissenschaft. So nennt Lorenz von Stein die Kameralwissenschaften eine »Verschmelzung von technischen und wirtschaftlichen Grundsätzen« 30 ), Umpfenbach behauptet, die Kameralistik, die »tief versunken im Merkantilismus« sei, behandle die Gesamtheit der zur Versehung der Kammergeschäfte nötigen Kenntnisse« und datiert ihren Beginn mit dem Auftreten von Gasser und Dithmar 31 ). Schließlich sei noch mitgeteilt, was Gustav Cohn in seiner »FinanzWissenschaft« behauptet. Auch er sieht in der Kameralwissenschaft nur eine Vorstufe der Finanzwissenschaft. Er will absichtlich nicht auf die ältere Literatur eingehen; denn es wird, so sagt er, »immer möglich bleiben mit einer gewissen Begeisterung, welche man zu der Lektüre der älteren Kameralisten hinzubringt, in ihnen bereits die entscheidenden Einsichten in das Wesen des Volks- und Staatshaushalts zu entdecken« 32 ). 2. Alle finanzwissenschaftlichen Bücher heranzuziehen ist unmöglich und vor allem unnötig, aber ehe diese Betrachtungen über die deutsche und kursorische Behandlung der Kameralisten — was bisher noch dasselbe ist — abgeschlossen werden, ist es notwendig, noch auf ein Buch in Kürze einzugehen, das bisher als das einzige deutsche den Kameralisten mehr Aufmerksamkeit geschenkt hat, nämlich Gustav Marchets »Studien über die Entwicklung der Verwaltungslehre in Deutschland von der zweiten Hälfte des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.« Wie schon der Titel des Buches besagt, steht auch bei Marchet der Verwaltungsgesichtspunkt im Vordergrund; das Problem des Werkes ist ein juristisches. Deutschland versuchte sich nach den Schlägen des Dreißigjährigen Krieges mittels der Verwaltung aufzuraffen, deren System die Verwaltungslehre wurde, als deren Schöpfer Marchet Seckendorf betrachtet. Von ihm führe eine Linie über Becher, Hornigk, Schröder zu Justi und Sonnenfels. Die Entstehung einer Verwaltungslehre gehe Hand in Hand mit der Idee vom eudämonistischen Wohlfahrtsstaate, die in der Naturrechts- und Aufklärungsphilosophie, vor allem der englischen, begründet sei: »Der Eudämonismus . . . drückt sich symptomatisch aus in der Sehnsucht nach guter Verwaltung« (II. 2). Erst mit dem philosophischen Kameralismus eines Christian Wolf und Isaak Iselin entstehe die Verwaltungslehre als Wissenschaft, wie sie Justi und Sonnenfels betreiben 33 ). Die alten Kameralisten sind Marchet nur die Vorläufer, sie werden deshalb auch von ihm keineswegs erschöpfend behandelt. So hat denn der Überblick über die deutsche Literatur nur das eine klar ergeben, daß die Begriffe über die Kameralisten absolut nicht klar sind, und daß sie in der Literatur bisher kümmerlich behandelt wurden. Ziehen wir das Fazit aus all den angeführten Äußerungen, so sehen wir, daß wir zu keiner genauen Definition der Kameralisten kommen; die einen sprechen vonKameralWissenschaft, die andern von Kameralismus oder Kameralistik, ohne daß klar geworden wäre, ob wir es hier mit gleichen oder verschiedenen Begriffen zu tun haben, Den meisten ist Kameralismus der Inbegriff der zur Kammerverwaltung notwendigen Kenntnisse, ist die Kameralwissenschaft, wie Oncken sagt, eine »praktische Beamtendisziplin«. Natürlich ist das alles nicht falsch, aber es erschöpft, es definiert den Begriff nicht gut genug. Auch herrschen über die Entstehung des Kameralismus die abweichendsten Meinungen, und die meisten sehen sie nur in einer rein äußerlichen Tatsache: der Gründung der Hofkammern durch Maximilian I., ohne kausal vorzugehen und zu prüfen, wie es dazu kam. Ebenso fehlt die Trennungslinie zwischen Kameralisten und Merkantilisten; wir sehen aus der gegenwärtigen Literatur nicht klar, ob und was diese beiden Kategorien etwa voneinander schied. So mußte einmal der Versuch gemacht werden, eine eingehende Darstellung dieser Dinge zu geben. Als diese Arbeit schon begonnen war, erschien das erste ausführliche Werk über die Kameralisten: »The Cameralists The Pioneers of German Social Polity« von Albion W. Small in Chicago. Es bedurfte also eines Amerikaners, der — noch dazu in englischer Sprache — zuerst ein Buch über die Kameralisten schrieb. Mit großem Fleiße, bei dem besonders zu bewundern ist, wie der Engländer sich in die altdeutschen Schriften vertieft hat, gibt Small auf 600 Seiten eine eingehende Darlegung der Kameralisten von Osse bis Sonnenfels, und wäre damit erschöpfend, wenn ihm nicht die Darlegung Hornigks fehlte, dessen Werke er (eigentlich wunderlicherweise) nicht erhalten konnte. Sein Vorhaben ist es, in Amerika das Verständnis für Deutschland zu wecken, dessen sozialer Organismus aber nicht ohne Betrachtung seines geschichtlichen Werdegangs verstanden werden könne. Small sieht einen großen Unterschied zwischen der deutschen und der amerikanischen Staatsauffassung. Der Deutsche ist Kollektivist, 12 der Amerikaner Individualist. Diesen Zwiespalt könne man aber nur aus der Geschichte verstehen. »The purpose of this book has not been to argue for the one policy nor for the other, but simply to summarize the evidence contained in the cameralistic books as to the way in which the collectivistic idea was interpreted by the Germans during the cameralistic period« 34 ). So leiten ihn mehr soziologische als rein nationalökonomische Gedanken. Mit Recht wundert er, der Ausländer, sich über die bisherige Vernachlässigung der Kameralisten: »Nevertheless, the farther I went in the studies which this book reports, the more my wonder grew that German scholarship had not yet produced a work which would be as evident an advance upon Roscher as he was upon Kautz« 35 ). Deshalb will er versuchen, die Ehre der Kameralisten zu retten, und sein ganzes Werk atmet den Geist einer Apologie; aber in seiner Verteidigungsstellung geht er oft zu weit. So, wenn er die Deutschen des 17. und 18. Jahrhunderts gegen den Vorwurf der staatswissenschaftlichen Unfruchtbarkeit verteidigt und von den Kameralisten behauptet: »Their works contain in embryo every- thing which has made the German System today the most effective economizer of national energy in the world« 36 ), oder »the camera- lists must be scheduled as among the factors which contributed indirectly to the political reconstructions of the nineteenth Century« 37 ). Seine Absicht ist es nun, in chronologischer Weise die Kameralisten zu behandeln als »Erscheinungen einer bestimmten Grundidee« 38 ): »The cameralists were a series of German writers, from the middle of the sixteenth to the end of the eigh- teenth Century, who approached civic problems from a common viewpoint, who proposed the same central question and who deve- loped a coherent civic theory, corresponding with the German System of administration at the same time in course of evolution« 39 ). Sie waren keine ökonomischen, sondern politische Gelehrte: »The cameralists were not primarily economists. They were primarily political scientists« 40 ). Im Kameralismus zeigte sich nicht der Anfang einer gelehrten Abstraktion, sondern einer ganzen staatlichen (civic) Politik 41 ). So definiert er ihn als Verwaltungstechnik und -theorie: Cameralism was a technique and a theory of administering a peculiar type of state in a society constructed out of peculiar types of purposes«. »It was primarily a theory and a technique of government« 42 ). Die Staatsidee beherrschte alles, und die Kameralisten waren Staatsdiener; es galt für sie vor allem, den öffentlichen Bedarf der Fürsten zu decken 43 ). »We may characterize these cameralists of the books as the group of writers distinguished from their contemporaries and from earlier and later theorists by constructing a ,science' or groupe of ,Sciences' around the central consideration of the fiscal needs of the prince 44 ). Small möchte sie daher »Fiskalisten« (fiscalists) nennen; dieser Name erscheint ihm für ihren Charakter besser geeignet als der übliche. Ihre Hauptsorge war es, Geld zu beschaffen, denn die chronische Lage der europäischen Staaten war damals der Krieg, und besonders in Deutschland hieß es, kriegsbereit zu sein. Zu dieser Zeit herrschte der Merkantilismus, und auch die Kameralisten werden als Merkantilisten angesehen: »The cameralists are ge- nerally reputed to have been typical mercantilists« 4S ). Aber der Merkantilismus als ökonomische Politik in dem Sinne, wie er heute angesehen wird, existierte nicht unter den Kameralisten: »Mercantilism, the policy was war more than it was philosophy«, »er war die praktische Antwort auf die praktische Frage: was ist für unsern Staat unter diesen Umständen am praktischsten« 46 ). Small verteidigt nun die Kameralisten gegen all die Vorwürfe, die man dem Merkantilismus machte, und behauptet mit Recht, man könne von ihnen noch keine Theorien wie von Adam Smith verlangen. — Das in kurzem die Quintessenz des Smallschen Buches: eine Stellungnahme zu seiner Definition der Kameralisten kann ich erst dann nehmen, wenn ich selbst diesen Begriff entwickelt habe. Jedenfalls aber frage ich, warum er den Kameralismus bei Osse beginnt? Er gibt keinen Beleg dafür, daß es nötig ist, gerade mit dem Verfasser des »Testaments« anzufangen. Ferner kann ich seiner Auseinandersetzung über Kameralismus und Merkantilismus nicht zustimmen. Doch davon später. — Eine kurze Besprechung des Werkes gibt Arthur Salz im Archiv für Sozialwissenschaft, in der er die Smallschen Ausführungen, besonders über die Staatsauffassung der Kameralisten und das Verhältnis zwischen Kameralismus und Merkantilismus darlegt, ohne dazu kritisch Stellung zu nehmen. An anderer Stelle nennt auch Salz den Merkantilismus eine »Wirtschaftspraxis im System der kameralistischen Staatswissenschaft« 47 ). Während diese Arbeit schon in ihren Grundzügen feststand, erschien ein zweites Buch über die Kameralisten, wieder von einem Ausländer, einem Dänen, und zwar Axel Nielsen: »Den tyske Kameralvidenskabs Opstaaen i det 17. Aarhundrede. Köben- havn 1911«, das ins Deutsche von Bargum unter dem Titel: »Die Entstehung der deutschen Kameralwissenschaft im 14 17. Jahrhundert« übertragen wurde. Auch Nielsens Ziel ist kein rein nationalökonomisches; er folgt ähnlichen Gedankengängen wie Small und vor allem Marchet, von dem er unstreitig stark beeinflußt ist. Seine Aufgabe ist es, wie er sagt, »den Einfluß, den römische und griechische Schriftsteller, in erster Linie aber Aristoteles, auf die Entstehung der deutschen Kameral- wissenschaft ausgeübt haben, nachzuweisen« 48 ). Er gibt daher auch keine eingehende Würdigung der einzelnen Kameralisten. Seine Absicht ist es, die herrschende Anschauung zu widerlegen, daß die Kameralisten nur Praktiker waren und den Geistesinhalt des Kameralismus aufzuspüren. »Den Kameralismus im Gegensatz zum Merkantilismus als eine Wissenschaft für Beamte auffassen, das heißt seine Aufmerksamkeit nur auf etwas rein Äußerliches richten« 49 ). Er zeigt, wie man durch den Humanismus zu den griechischen und römischen Schriftstellern des Altertums kam, wie das römische Recht und Aristoteles’ Politik sich geltend machten. »Die römische und die griechische Staatsauffassung ringen miteinander« so ). Besonders durch Bodin kommen die griechischen Ideen nach Deutschland, und »der ältere Kameralismus stand im Zeichen des Aristoteles« 61 ). Dieser Einfluß war so groß, daß selbst Leute, die als typische Praktiker galten, wie Becher, Hornigk und Schröder, ihm unterworfen waren. So ist ihm denn der Kameralismus eine Staatsauffassung, denn er behauptet, »die Auffassung vom Verhältnis des Staates zu den verschiedenen Erwerbszweigen, welche der Zeit durch Aristoteles’ Politik eingeflößt wurde, kommt zum Ausdruck in dem älteren Kameralismus, ja ist sogar identisch mit ihm« 52 ). Aufgabe dieses Staates war es, die Geld- und Volksmenge zu vermehren. Was er unter älterem Kameralismus eigentlich versteht, sagt er nicht klar; seien wir uns doch »des Willkürlichen, das an jedem Namen klebt« bewußt. »Bei den älteren kameralwissenschaftlichen Schriftstellern denken wir an die, welche jetzt gewöhnlich Vorläufer der Kameralisten heißen« 63 ). Der Kameralist ist ihm der Beamte. »Wie nahe es auch liegt, das Wort Kameralismus von Rentenkammer abzuleiten, war jedoch ein Kameralist um die Mitte des 17. Jahrhunderts dasselbe wie ein »Politikus« oder vielleicht richtiger ein praktischer Politikus. . . . Ursprünglich bedeutete Kameralist also nicht einseitig einen Finanzmann, sondern mehr allgemein einen Staatsmann oder Verwaltungsbeamten; erst gegen Ende des 17. oder im Anfänge des 18. Jahrhunderts entwickelt sich ein engerer Gebrauch des Wortes, indem mit Entwicklung der Staatsleitung i5 eine besondere Rentenkammer entsteht, die gewöhnlich Kammer genannt wird; das schon vorhandene Wort Kameralist hiermit in Verbindung zu setzen, mußte nahe liegen« 54 ). Dann identifiziert er die Begriffe »Kameralist« und »deutscher Merkantilist«: »Wo die merkantilistischen Schriftsteller anderer Länder mit dem Land und der Nation zu rechnen und für sie zu arbeiten hatten, mußte man in Deutschland mit den Kleinstaaten rechnen.« »War es nicht vielleicht die deutsche Kleinstaaterei, welche bewirkte, daß sich der Merkantilismus hier zu einer Wissenschaft für Beamte entwickelte« 55 ). So überträgt er die Auffassung vom Merkantilismus auf den Kameralismus, obwohl er mit Recht sagt: »Soweit bekannt hat man nirgends versucht, klar zu präzisieren, worin der Unterschied zwischen dem Kameralismus in Deutschland und dem Merkantilismus in anderen Ländern eigentlich bestand« B6 ). Aber er will das Problem auch nicht lösen, und er kann es gar nicht. Darin liegt eben der Fehler seiner Arbeit, daß sie stark einseitig ist. Die historische Entwicklung ist ihm nichts, der Einfluß des Aristoteles alles. Daß noch viele andere Einflüsse in sehr bedeutender Weise mitsprachen, übersieht er ganz. Er geht eben nur von philosophischen und juristischen Schlüssen aus, deshalb fehlt seiner sonst treffenden Definition der Kameralisten die ökonomische Seite. Doch wird davon noch zu sprechen sein. Durchaus mit Recht sieht er in dem Merkantilismus kein System und bekämpft die Auffassung von Adam Smith und seiner Schule, aber so flüssig wie er die Grenze zwischen dem älteren und dem Neu-Merkantilismus läßt, so auch zwischen alten und neuen Kameralisten. Außer eingehender Würdigung der Steuerprobleme fehlen dem Buche völlig die ökonomischen Betrachtungen. Die Darlegung der Werke von Small und Nielsen hat also ergeben, daß noch viele Lücken auszufüllen sind. Problem bleibt noch immer eine Definition des Begriffes »Kameralist«, weil das ökonomische Moment dabei vernachlässigt wurde. Ebensowenig sehen wir über den Unterschied zwischen alten und neuen Kameralisten klar. Ihr Wesen werden wir nur verstehen, wenn wir wissen, was die causa movens war. Sie mit den deutschen Merkantilisten zu identifizieren, ist für die meisten eine Annahme a priori. Hier bedarf es zunächst der Untersuchung: wir müssen aber den Merkantilismus selbst genau kennen, wenn wir darauf weiterbauen wollen. Zweites Kapitel. Die Anschauungen über den Merkantilismus. i. Alle Literatur über den Merkantilismus wird an Adam Smith anknüpfen, weil er der erste*) war, der die merkanti- listischen Ideen zu einem System zu formen versuchte. Im IV. Bucheseiner »Wealth of Nations« behauptet er: »Die verschiedenen Fortschritte im Reichtum der verschiedenen Zeitalter und Nationen haben zu zwei verschiedenen Systemen der politischen Ökonomie . . . geführt. Das eine derselben kann das Handels-, das andere das Agrarsystem genannt werden« 1 ): »The one may be called the Systeme of commerce, the other that of agriculture« 2 ). Die Grundprinzipien und damit gleichbedeutend die Grundirrtümer des Merkantilsystems sieht Smith — wir brauchen auf seine allgemein bekannten Anschauungen nur in Kürze einzugehen — in folgendem: »Die gewöhnliche Meinung ist die, daß das Vermögen in Geld oder in Silber und Gold bestehe.« »Wie einen reichen Mann hält man auch ein reiches Land für ein solches, das Geld im Überfluß hat, und Gold und Silber in einem Lande aufzuhäufen, denkt man sich als den einfachsten Weg, es zu bereichern« 3 ). Auf dieses erste Prinzip bauen sich, so folgert er, die weiteren auf, zunächst die Lehre von der Handelsbilanz: »Wenn das Land Güter zu einem größeren Werte ausführe als einführe, so würden ihm nach der Bilanz fremde Völker etwas schuldig bleiben, was notwendig in Gold und Silber bezahlt werden müßte und dadurch die Quantität *) Das Wort »Merkantilsystem« stammt nicht von Adam Smith, wenn auch Leser der Meinung ist, und sie damit stützt, daß Smith selbst es 1763 noch nicht gekannt habe. Oncken belehrt uns, daß es schon von den Physiokraten gebraucht wurde »für die von ihnen bekämpfte Wirtschaftspolitik, die jedoch gewöhnlich als »regime reglementaire« oder »Systeme du privitege exclusif« bezeichnet wird. So z. B. in der Form »Systeme de commerce« am Schlüsse der »Remarques sur l’opinion de l’auteur de »l’esprit des lois« concemant les colonies« (1766) und als »Systeme mercantile« schon vorher in der 1763 erschienenen »Philosophie rurale« des Marquis von Mirabeau« t. III. p. 91 Randnote. (Hdw. d. Staatsw., Bd. VI, S. 280, Anm. 2, 2. Aufl., 1901, Artikel Quesnay.) dieser Metalle . . . vergrößerte«. »Wenn hingegen das Land Güter zu größerem Werte ein- als ausführte, so würde es nach der Bilanz fremden Nationen etwas schuldig bleiben. ... Je mehr aber der Wechselkurs gegen ein Land stehe, desto ungünstiger werde auch seine Handelsbilanz« 4 ). Daher, so meint er, wurde der Außenhandel überschätzt, der Binnenhandel, der wichtigste von allen . . ., wurde nur als hilfeleistend bei dem auswärtigen Handel betrachtet. Er bringe, hieß es, weder Geld in das Land, noch führe er etwas hinaus; es könne also das Land durch ihn weder reicher noch ärmer werden« 5 ). Daher müßte ein Land ohne Bergwerke Edelmetalle aus dem Auslande beziehen. Dazu dienten der Ausfuhrhandel, die Rohstoffeinfuhr und das Verbot der Edelmetallausfuhr. »Es wurde die Hauptaufgabe der politischen Ökonomie, die Einfuhr fremder Güter zum inneren Verbrauch soviel als möglich zu vermindern und dafür die Ausfuhr der Erzeugnisse einheimischen Fleißes soviel als möglich zu vermehren. Ihre beiden Hauptkunstgriffe, das Land zu bereichern, waren daher Beschränkungen der Einfuhr und Erweiterung der Ausfuhr.« »Die Beschränkungen bestanden bald in hohen Zöllen und bald in gänzlichen Verboten« 6 ). Die Ausfuhr wurde durch Ausfuhrprämien und vorteilhafte Handelsverträge ermuntert. Ferner suchte man durch Begründung von Kolonien »den Gütern und Kaufleuten« . . . »nicht nur besondere Vorrechte, sondern oft auch Monopole« 7 ) zu verschaffen. Ferner aber will das Merkantilsystem, sagt Smith, »nur diejenige Industrie begünstigen, die den Reichen und Mächtigen zugute kommt; . . . diejenige hingegen, die den Armen und Dürftigen Vorteil' bringt, wird nur allzuoft vernachlässigt oder gar erdrückt« 8 ). Weiter aber zeigt sich, daß »in dem Merkantilsystem das Interesse der Konsumenten fast beständig dem der Produzenten aufgeopfert, und es scheint, daß nach demselben die Produktion und nicht die Konsumtion als Endzweck aller Industrie und alles Handels betrachtet wird« 9 ). »Nicht die Konsumenten sind, wie man sich leicht denken kann, die Stifter des Merkantilsystems gewesen — denn ihr Interesse wurde vollständig vernachlässigt — sondern die Produzenten waren es, weil ihr Interesse so sorgfältig dabei berücksichtigt wurde« 10 ). — Soweit Adam Smith, der mit all diesen Äußerungen ein Merkantilsystem aufstellt und gleichzeitig verdammt, wenn er auch weiß, daß er es mit keinem einheitlichen Lehrgebäude zu tun hat. Es erhebt sich nun die Frage: wie kommt Adam Smith zur Bildung der Systeme? Leitete ihn nicht die Idee, die vor ihm Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 2 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. — i8 — herrschenden Meinungen zu gruppieren, um sie besser bekämpfen zu können*). Daß er, der Individualist und Kosmopolit, gerade dem Merkantilismus feindlich gesinnt war, ist erklärlich, doch zeigt er sich in diesem Kampfe als sehr einseitig, und man wäre verleitet, anzunehmen, er habe die Literatur seines eigenen Landes nicht besonders gekannt, trotzdem er in so vielem auf den Schultern seiner Vorgänger steht. Leser meint zwar 12 ): »Die tatsächlichen Unterlagen für all diese Erörterungen konnte Smith nur seiner überaus umfassenden Belesenheit in den Quellen und Bearbeitungen der Geschichte der Gesetzgebung und der wirtschaftlichen Verhältnisse verdanken. Die betreffenden Abschnitte sind in erster Linie Arbeiten der Gelehrsamkeit, worin die eigenen Gedanken des Schriftstellers nur das zusammenfassende und ordnende Prinzip abeeben.« Neu wäre bei ihm der Versuch, »die verschiedenen Lehren miteinander in Verbindung zu bringen und aus einem einheitlichen Gesichtspunkte aufzufassen.« Mit Recht sagt er auch, Smith habe die größte Beeinflussung von denen empfangen, die den Versuch schon vorher machten, den Physiokraten. Das würde alles für seine geringe Originalität sprechen und zeigen, daß er trotz der »Gelehrsamkeit« und »umfassenden Belesenheit« einseitig *) Smith war übrigens nicht der erste, der gegen merkantilistische Ideen in England ankämpfte. So ist schon Nicolas Barbon (1640—1698) ein Gegner der Handelsbilanzlehre, indem er die vermeintliche Anschauung, Gold und Silber seien die einzigen Reichtümer des Landes, bekämpft. Nur ein unfehlbares Symptom gäbe es, den Reichtum zu erkennen: »that is when the Inhabitants grow more populous, when they enlarge and new build their Cities and Towns, and when they increase their Ships and Naval Strength« (A Discourse concerning coining the New Money lighter, S. 51/52). Hie Zollhausbücher und die Wechselkurse ergeben, meint er, keinen Anhalt für den Stand der Handelsbilanz. Barbon ist Anhänger der Freihandelsidee. Das Verbot der Fremdwareneinfuhr sei unsinnig, denn die Mode führe zum Handel: wolle jemand westfälischen Schinken, dann werde er nicht englischen essen, falls er ersteren nicht erhalte. Gewinne eine Klasse von Handeltreibenden durch die Ausschließung der anderen, so verliere die Nation stets an Zöllen und notwendigen Arbeitskräften. Den Wert leitet er vom Nutzen ab, Gold und Silber hätten keinen inneren Wert. — Von Grund auf widerlegt erst David Hume (1711— 1775 ) die Handelsbilanztheorie. Auch er sagt, die Berechnung beruhe auf einem schwachen Fundamente. Dann bekämpft er das merkantilistische Ideal, das Geld im Lande zu vermehren. Auch wäre es unmöglich, dieses Ziel durch Handelsbeschränkungen zu erreichen. Die Handelsbilanzlehre beruhe auf einem falschen Prinzip, und falsch sei auch die Annahme, des einen Nutzen sei des andern Schaden, im Gegenteil: »I will venture to assert, that the increase of riches and commerce in any one nation, instead of hurting, commonly promotes the riches and com- merces of all it neighbours«. (Essays and Treatises on several subjects, 1764, I, 361). Smith folgt in seiner Bekämpfung der merkantilistischen Ideen fast durchweg den Gedankengängen Humes u ). i9 auswählte, was ihm für seine Tendenz paßte. Diese meine Anschauung scheint mir auch der Aufsatz Cunninghams: »Adam Smith und die Merkantilisten« durchaus zu bestätigen. Er meint, die Macht des Merkantilismus wäre so groß gewesen, daß man mit allen Mitteln dagegen Sturm laufen mußte. »Auch war Adam Smith keineswegs genötigt, in der Weise, in welcher er seinen Angriff machte, allzu skrupulös zu sein. Nach seiner Überzeugung stand er vor einem Handelssystem, das ganz unbezwingbar schien, das einen schädlichen Einfluß auf die Wohlfahrt und die politische Macht seines Landes ausübte, von der öffentlichen Meinung der Zeit jedoch unterstützt war.« Darum habe er recht getan, jenes System so scharf anzugreifen. »Hätte er sein Werk zu sorgfältig verfeinert, so hätte er vielleicht jene Stärke verloren, die ihm in der öffentlichen Meinung so große Wirksamkeit verschaffte.« Nun, würden wir heute nach demselben Rezept verfahren wollen, das Cunningham bei Smith billigt, dann wäre auch jedes Mittel recht, die falschen Smithschen Thesen zu bekämpfen. Cunningham selbst aber weiß, wie und worin Smith irrte, denn er sagt, er wäre überzeugt: »erstens, daß die Schriftsteller der merkantilistischen Schule in keinen Irrtum über die Natur des Reichtums verfallen sind, sondern sogar einige nützliche Unterscheidungen in ihrer Terminologie machten, die von Smith vernachlässigt wurden, zweitens, daß ihr System eher als einseitig, denn als irrtümlich verdammt werden kann, und drittens, daß es Adam Smith nicht gelang, den gröberen Mangel ihrer Nationalökonomik in seiner eigenen Behandlung der »Wealth of Nations« zu vermeiden« 13 ). 2. Wie man in der ganzen Welt mit Begeisterung den Smithschen Gedanken folgte, so nahm man natürlich auch seine Anschauungen über das Merkantilsystem bereitwillig an: allüberall hieß es: Kampf dem Merkantilismus auf der ganzen Linie: Franzosen, Deutsche standen mit ihrem Meister in der Front! In Frankreich wurde Jean Baptiste Say der Verkünder Smithscher Ideen. »Pour triompher completement, Smith avait besoin (au moins sur le continent) d’un interprete. Celui qui reussirait ä reunir ses idees »en un corps de doctrine dispose avec methode« et debarasse de digressions inutiles, ferait donc oeuvre utile. C’est Jean Baptiste Say qui s’en chargea« (Gide- Rist 14 ). Kein Wunder, daß ihm der Merkantilismus eine »fressende Beule« ist. Wie er denkt auch Charles Ganilh 15 ). Die Thesen, die der Engländer aufgestellt hatte, gelten als unumstößlich. Nur über den Ursprung dieses Systems stellt man noch verschiedene 2 * 20 Untersuchungen an. In interessanter Weise nimmt Simonde de Sismondi zu den Fragen Stellung. Ihm ist der Merkantilismus eine Erfindung der Kaufleute nicht Colberts, dem dies System gewissermaßen suggeriert worden sei. Aber es wurde bereitwillig" vom Staate angenommen, da er an dem Gewinn teilnehmen wollte. Diesem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben mußte alles dienen. Nur die Kaufleute hatten Geld und konnten damit kommandieren: »ils etaient presque independans de l’autorite« 16 ). Darum wandte sich die Regierung an sie: »C’est ainsi que naquit le Systeme mercantile«. Und dieses System erhielt bald eine plausible Form: »La richesse, disent ces premiers economistes, c’est l’argent. Les deux mots etaient vecus comme synonymes dans l’usage uni- versel«, und niemand zog diese Identität in Zweifel. Denn das Geld herrschte über die Arbeit des Menschen und ihre Früchte, ihm verdankte man alles: die Erhaltung der Industrie, und des Lebens. »L’argent est surtout necessaire dans les rapports des nations de nation ä nation; l’argent fait la force des armees et assure succes de la guerre; le peuple qui en a, commande ä celui qui n’en a pas« 17 ). So muß alle Wissenschaft bestrebt sein, dem Volke Geld zu verschaffen. Der Binnenhandel aber vermehre den Reichtum nicht, denn »ce que l’un gagne, l’autre l’a perdu,« und die Nation hat nachher genau soviel wie vorher. Anders der auswärtige Handel, hier gilt es möglichst viel zu verkaufen, möglichst wenig zu kaufen, d. h. eigentlich: »qu’elle vende toujours et qu’elle n’achete jamais«. Denn wie jeder Kaufmann am Ende des Jahres seine Bilanz macht und sieht, ob er gewonnen hat oder nicht, ebenso ein Volk: »en additionant tous ces achats et toutes ces ventes avec chaque nation« 18 ). Daher muß die Regierung für den Außenhandel und die Industrie sorgen. Wir sehen, es sind die alten Smithschen Ideen in einer hübschen und klaren Form. War Simonde de Sismondi schon der Meinung, mit Karl V. beginne ein Umschwung in der Wirtschaftsgeschichte, so baute Blanqui darauf seine Gedanken über den Merkantilismus auf. Er sieht eigentlich nur in Karl V. den Übeltäter, und wie man diesem die Einführung der Sklaverei verdanke, so auch die des Merkantilsystems. Seine vielen Kriege erforderten viele Mittel, sein Schatz war leer, die Truppen schlecht, so erfolgte die Erhöhung der Zölle, die Begünstigung der Monopole. Dieses Beschränkungswesen setzte sich nach und nach fest, und Karl V. gab ihm die Sanktion. Seine Regierung lenkte »Europa mit Gewalt von den regelmäßigen Wegen der Gütererzeugung ab«, »um es in die Wagnisse der Kriege zu stürzen«. Man suchte den Reichtum nicht mehr in der Arbeit, sondern in der Anhäufung der Barschaft. »Damals fanden die ersten Versuche jener sonderbaren Theorie statt, deren Erfindung ganz den Spaniern angehört« 19 ). Pathetisch ruft Blanqui aus: »Tel est le Systeme qui a donne naissance aux guerres innombrables dont l’Europe a ete le theätre depuis l’avenement de Charles-Quint, et domine encore, ä leur insu, la politique commerciale de presque tous les gouvernements modernes« 20 ). Sully und Colbert waren eifrige Verfechter dieser Ideen. Denn nie nahm man ein Paradoxon begeisterter auf als das Merkantilsystem, das nur seiner dogmatischen Form sein langes Leben zu verdanken hatte. Aber man erwog nicht, sagt Blanqui nicht mit Unrecht, daß die Verallgemeinerung sein Tod war: »sans considerer que ce Systeme se detruisait en se generalisant, et que l’espoir de vendre sans acheter serait perdu le jour oü chaque peuple voudrait forcer ses voisins d’acheter sans vendre« 21 ). Was aber, fragt er, blieb auf dem Schlachtfeld als Siegeszeichen übrig: »le pauperisme, les gueresses de douanes, les crises commerciales et la cherte de tous les pro- duits« 22 ). Erst Adam Smith habe die Gebrechen des Merkantilismus hervorgehoben. Dieselbe Wirkung wie in Frankreich erzielte Smith in Deutschland; auch hier folgte man mit Begeisterung seinen Ideen. Die merkantilistische Politik Friedrichs des Großen und Josephs II. war durch die französische Revolution und ihre Folgen gänzlich beseitigt worden; man wollte auch hier nichts mehr wissen von einer bevormundenden Tätigkeit des Staates, von Schranken um das Land, das »laissez faire, laissez aller« siegte über das alte »volkreiche nahrhaffte Gemein«. Kein Wunder, daß die Theoretiker auch in Deutschland einig mit ihrem großen Lehrmeister waren, alles, was merkantilistisch hieß, zu verdammen. So konnte Hufeland das Merkantilsystem »die schrecklichste Geißel des 18. Jahrhunderts« nennen; ähnlich dachte Sartorius. Von Originalität findet sich bei ihnen keine Spur, und wie sie ihre Systeme in engster Weise an Smith anlehnen, so urteilen sie über den Merkantilismus mit denselben Ideen. Ludwig Heinrich Jakob sagt daher: »Viele Staaten gingen nämlich von dem Grundsätze aus, daß ein Staat um so reicher sey, je mehr er baares Geld besitze, und ihr ganzes Streben ging also dahin, das baare Geld theils im Lande zu behalten, theils noch mehr hinaus zu ziehen und gründeten hierauf ein eigenes System ihrer Wirtschaft« 23 ). Alle fremden Waren sollten ferngehalten, alles im Lande zu höchster Vollkommenheit verarbeitet und so ausgeführt werden. Man strebte nach guter Handelsbilanz. Wir werden in dieser Aufzählung merkantilistischer Ideen schwerlich Neues finden, und auch die Widerlegung wird uns nicht unbekannt sein: »Allein in diesem System ist der Hauptgrundsatz falsch, daß der Reichthum einer Nation nach dem Vorrathe ihrer baaren Gelder zu schätzen sey. Der Reichthum einer Nation besteht in der Quantität aller nützlichen Sachen von Werth . . . Die Staaten haben also gar nicht nöthig, um Herbeyschaffung des Geldes oder um dessen Ausgang ängstlich besorgt zu seyn« 24 ). Auch die Vorstellung von der Handelsbilanz beruhe auf Irrtümern, denn »ein benachbartes reiches Land wird das ärmere durch seinen Produktenhandel immer bereichern« 25 ). — Von Joh. Friedrich Eusebius Lotz läßt sich ebensowenig Neues berichten. Er meint, man sehe wohl nicht ein, weshalb die Völker verleitet wurden, für den Wohlstand denselben Grund anzunehmen wie der Kaufmann. Das erkläre aber noch nicht, wie es möglich war, diese Irrtümer »in ein wissenschaftliches System zu bringen, und wie dieses System . . . sich das Ansehen und den Einfluß verschaffen konnte, den es so lange Zeit hindurch behauptet hat« 26 ). Ihm ist also der Merkantilismus ein wissenschaftliches S}^stem, und in dieser Behauptung geht er sicherlich über Smith hinaus. Zu den ersten Schriftstellern dieses Systems zählt er Bodin, der den Wohlstand der Staaten in ihrem Besitz an Geld sehe: ferner Antonio Serra. »Dieselbe Lehre . . . predigte seinen deutschen Zeitgenossen . . . Kaspar Klock in seinem weitläufigen Werke de aerario« 27 ), und seiner Meinung entsprachen die Reichsgesetze. Die erste und vorherrschende Rolle hätte jederzeit das Geld gespielt. Von Karl Heinrich Rau werden wir auch kaum eines Bessern belehrt werden. Er meint zwar, es fände sich unter den Merkantilisten keineswegs eine völlig gleiche Anschauung, aber der Grundirrtum dieses Handelssystems liege darin, daß es den Besitz von Geld gleich Reichtum achte, und alle Länder ohne Bergwerke es im auswärtigen Handel herbeiholen müßten. Deshalb herrsche auch die Sorge um die günstige Handelsbilanz 28 ). Ganz ähnlich denkt Joseph Kudler; ihm ist der Merkantilismus — darin folgt er Lotz d. A. — ein wissenschaftliches und zwar das erste wissenschaftliche System. »Überall nahm man als 23 ein Zeichen des Reichtums das Zuströmen vielen Geldes wahr. Man zog daraus die Schlüsse: um reich zu sein, müsse man viel Geld haben, um dieses zu erhalten, müsse man Handel treiben und zwar äußeren Handel, indem durch diesen das Geld ins Land komme. Von den übrigen Zweigen der Volksbeschäftigung schätzte man die Manufakturindustrie, da sie die Gegenstände zum Ausfuhrhandel liefern muß; die Landwirtschaft und sonstige Abteilungen der Stoffgewinnung ließ man in den Hintergrund treten« 29 ). Neu ist nur, daß Kudler noch ein besonderes »Prohibitiv-System« konstruiert, das dem Merkantilsystem folgte und dessen Inhalt Wareneinfuhrverbote und hohe Zölle sind 30 ). Mit den liberalen Ideen des 19. Jahrhunderts und dem Kampfe um den Freihandel werden die Angriffe gegen das Merkantilsystem immer schärfer. So operiert Max Wirth in seinen »Grundzügen der Nationalökonomie« mit ähnlichen Argumenten wie Blanqui. Nach seiner Meinung ist Karl V. der Urheber dieses Schreckens, denn »wegen der Beschränktheit seiner wirtschaftlichen Begriffe wurden alle verkehrten ökonomischen Anschauungen seiner Zeit zum Maßstab der Llandelspolitik erhoben und zu einem System vereinigt.« »Alle Maßregeln der Staatsökonomie wurden dahin gerichtet, das Geld zu vermehren, ohne Rücksicht darauf, ob dadurch die Produktion selbst erschwert oder erleichtert werde.« Die Ausfuhr sollte die Einfuhr übersteigen, die Differenz wurde die Handelsbilanz genannt. »Die Staatsregierungen gingen nur zu leicht auf den Irrtum ein und bewahrten ihn hartnäckig.« Nun sei aber das Geld wie das Wasser, das von dem Ort, wo es angestaut sei, dahin laufe, wo wenig vorhanden wäre; und wie bei jeder anderen Ware müsse der Preis von Gold und Silber, wo es sich zu stark anhäufe, sinken und umgekehrt 31 ). — Man wäre fast verleitet, zu behaupten, die Abstrusität der Anschauungen über den Merkantilismus wachse mit dem Quadrat der Entfernung von Adam Smith. Als Beweis dafür könnte uns der Artikel von Emminghaus dienen. Nach seiner Meinung entsteht der Merkantilismus mit den Entdeckungen und dem Hereinströmen des vielen Edelmetalls. Die Merkantilisten sähen nicht auf den Wohlstand der Menschen, sondern nur auf ihren Besitz, das erkläre ihre Maßregeln. Aber, so meint er, »man dachte nicht an die ungeheuerlichen Konsequenzen dieser Annahme. Eine Schiffsmannschaft wird auf eine wüste Insel verschlagen. Sie rettet nichts von dem Schiffe als ihr Leben und eine große Kiste voll Gold und Silber. Es fehlt den Leuten an allem . . . aber sie 24 haben Überfluß an Gold und Silber. Ist das ein beneidenswerter Zustand?« Es ist das typische Manchestertum, das aus Emminghaus spricht, wenn er sagt: nur im Zusammenhänge mit dem Despotismus, der Europa mit dem Dreißigjährigen Kriege gefangen hielt, konnte sich jener Irrtum aufrecht erhalten. War doch der »Merkantilismus ein Despotismus für sich«; denn unglaublich waren seine Eingriffe in das Leben der einzelnen. Man saugte das Volk systematisch aus, um den Staatsschatz zu füllen. So kommt Emminghaus zu dem vernichtenden Urteil: »Der Merkantilismus ist unter den wirtschaftlichen Verirrungen das, was der Geiz unter den sittlichen. Auch er ist die Wurzel vielen Übels. Er ist fast mehr als eine Verirrung, er ist zugleich das Zeichen einer niedrigen und gemeinen Weltanschauung. Ebenso bekanntlich der Geiz. Der Geizige hungert und verkommt im Überfluß. Ebenso müßte ein Volk verhungern und verkommen, in dem der Merkantilismus als alleinherrschendes Wirtschaftssystem vielleicht unerschöpfliche Schätze an Gold und Silber angehäuft hätte« 32 ). Es sind immer wieder dieselben Gedankengänge, in denen sich die Anschauungen vom Merkantilismus bewegen. Ein Schriftsteller tritt in die Fußstapfen des anderen, ohne zu wagen, originell zu sein. Heinrich Contzen sieht im Merkantilismus »kein von den Gelehrten willkürlich erfundenes theoretisches Lehrgebäude, sondern das natürliche Produkt der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Zeit«. »Die Überschätzung des Geldes kann im allgemeinen als das Hauptcharakteristikum dieses Systems bezeichnet werden.« Man hätte, meint er, im Gelde den »einzigen Repräsentanten des Reichtums« erblickt, und somit Wirkung und Ursache verwechselt. Denn die Geldmenge allein nütze nichts; das sucht er an dem Emminghausschen Beispiel von der verschlagenen Schiffsmannschaft klarzulegen, ohne im übrigen die Quelle seiner Idee zu nennen 33 ). Neu ist bei Contzen die Annahme, daß die merkantilistische Auffassung alt wäre: »es ist ein uralter, sich von neuem wieder gebären der Gedanke, daß der Reichtum eines Landes in Gold oder edlem Metalle bestehe«, schon Griechen und Römer hätten ihn vertreten, »so wurden in England schon im 14. Jahrhundert Anordnungen getroffen, um das Geld im Lande zu erhalten und zu mehren« 34 ). Neumann-Spallart sieht auch eine »Fülle von Irrtümern« im Merkantilsystem, weil es das »Wesen des Volkswohlstandes ganz verkennt und diesen in Edelmetallen statt in der Fülle mannigfacher Güter sucht«, und so Ursache und Wirkung ver- wechsle. Wenn Neumann eine Verwechslung von Volks- und Privatwirtschaft tadelt, weil man »eine Tatsache, welche in der Einzelwirtschaft gilt, auf die Volkswirtschaft anwendete und den organischen Charakter der Volkswirtschaft von dem unorganischen der Einzelwirtschaft nicht unterschied« 35 ), so begegnet er sich hierin mit Bischof, der meint, die Merkantilisten hätten »die Bedeutung des Geldes mehr vom privatwirtschaftlichen als vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte aus betrachtet«, und dies hätte alles andere bestimmt. Für nicht unwichtig aber hafte ich seine Äußerung: »Die Merkantilisten haben allerdings nicht behauptet, daß ein Volk ausschließlich im Geldbesitz den Reichtum erblicken müsse.« Auch muß er zugeben, daß die Theorie »den Bedürfnissen des im Beginn der Neuzeit zur Herrschaft gelangten absoluten Staates und seinem Prinzip der Zentralisation nach innen und außen« entsprochen habe 36 ). Wir haben nun, bei Adam Smith beginnend, eine ganze Kette von volkswirtschaftlichen Schriftstellern betrachtet, um ihre Stellungnahme zum Merkantilismus kennen zu lernen, und gesehen, daß sie sich alle um ihren Lehrmeister scharen und ihm durchaus in der Verurteilung dieses Systems folgen. Doch werden wir auch in der neuen Literatur noch Autoren finden, die unbedingt zu der Smithschen Richtung zu zählen sind, und die man daher gewissermaßen als »Gegner« des Merkantilismus ansehen kann. Zu ihnen möchte ich Conrad und Leser rechnen. Conrad sagt 37 ): »Da nun kein Schriftsteller die gesamten Anschauungen widergibt und sie sämtlich vertritt, will man die Existenz des Systems leugnen. . . . Doch mit Unrecht.« »Es fand eine Beurteilung und Behandlung der Volkswirtschaft vom privatwirtschaftlichen Standpunkt« aus statt. Das zeige sich auch in der Beurteilung des Geldes, der Sorge für eine gute Handelsbilanz usw. Leser leugnet die Existenz eines S}-stcms; sei doch der Merkantilismus der »Inbegriff einer Anzahl wirtschaftlicher Grundanschauungen« ; die »nicht von bestimmten Schriftstellern ausgedacht und auch von keinem einzigen zusammenhängend und in systematischer Form auseinandergesetzt wurden. Denn daß darin etwas Eigentümliches lag, kam dem Zeitalter, in dem sie herrschten, überhaupt nicht zum Bewußtsein.« Diese Anschauungen waren, wie er meint, »bei Beurteilung vorliegender praktischer Fragen nur Hilfsmittel«. Daher erkläre sich oft die Verschiedenheit »im Maße des merkantilistischen Charakters« der einzelnen. Um die ihnen eigentümlichen Anschauungen zu präzisieren, stellt Leser 26 zehn Sätze auf, die ganz im Smithschen Geiste gehalten, beliebig vermehrt werden könnten. Ihr erster lautet: »Je mehr Geld ein Land besitzt, desto größer ist sein Reichtum« und die nächstfolgenden bringen nur das in knappen Thesen formuliert, was wir auch bei Smith im vierten Buche finden. Er ist wie Contzen — den er zwar nicht nennt — der Meinung, daß die merkanti- listische Idee sehr alt wäre. Wie sehr er Smithianer ist, zeigt seine Schlußbemerkung, daß Smith »das Ansehen des Merkantilsystems völlig zerstört« habe, so daß heute Rückfälle unmöglich sein dürften 38 ). — Man sollte meinen, daß gerade ein Artikel im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« den Gegenstand — wenn auch dem Raum angemessen — erschöpft, da aber Leser die bedeutende Literatur, die in der Auffassung des Merkantilismus zu ganz anderen Resultaten kommt und zu Smith im Gegensatz steht, völlig ignoriert, muß ich seinen Aufsatz als recht einseitig ansehen. 3. Die Stellungnahme zum Merkantilismus war so lange politisch beeinflußt, wie die Ideen Smiths unumschränkt herrschten, solange galten auch seine Äußerungen über die Merkantilisten für unanfechtbar. Erst als neue wirtschaftliche Grundanschauungen auftraten, änderte sich auch die ihnen gewidmete Betrachtung. Schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts erstehen dem Merkantilismus die ersten Verteidiger. Ich möchte unter den Verteidigern zunächst alle diejenigen verstehen, die zwar noch mit Smith in der Verurteilung der verkehrten merkantilistischen Wirtschaftsauffassung übereinstimmen, aber versuchen, sie aus der Zeit heraus zu erklären; dann andere, die da meinen, daß Smith den Merkantilisten Anschauungen nachgesagt hätte, die sie gar nicht oder nur in geringem Maße besaßen, und schließlich die Gruppe, deren Prinzip in direktem Gegensatz zu Smith steht, weil sie den Schwerpunkt des Merkantilismus auf ein anderes Gebiet verlegt. Wir werden bei den »Verteidigern« weit mehr originelle Ideen finden als bei den »Gegnern«. a) Zu den ersten, die gegen Smith auf traten, gehörte Friedrich List, der meinte, man habe dem Merkantilsystem »fälschlich vorgeworfen, daß es die edlen Metalle allein als Gegenstand des Reichtums betrachte . . . und daß es darauf ausgehe, möglichst viel an andere Nationen zu verkaufen und möglichst wenig von ihnen zu kaufen«. Man müsse auch bedenken, daß das Industriesystem »kein geschriebenes, bloß von Schriftstellern ausgedachtes«, sondern »ein praktisch geübtes« sei. Seine Vorzüge 27 sieht List darin, »daß es den Wert der eigenen Manufakturen und ihren Einfluß . . . auf die Macht der Nation klar erkennt«, daß es die richtigen Mittel zur Erlangung einer nationalen Industrie wählt, und daß es — damit kommt er dem Kernpunkt sehr nahe — »von dem Begriff der Nation ausgeht, und, die Nationen als Einheiten betrachtend, überall auf die Nationalinteressen und -Verhältnisse Rücksicht nimmt« 39 ). Auf Friedrich List folgt in den fünfziger Jahren Robert von Mohl in seiner »Geschichte der Staatswissenschaften«; ihm ist »der Merkantilismus . . . der erste Versuch, die Grundsätze der Wirtschaftslehre wissenschaftlich zu begründen«, er gibt ihm alle von Smith aufgestellte Prinzipien, doch sagt er: »damit ist noch nicht entschieden über den relativen Wert, welchen er für Zeit und Umstände haben konnte und auch wirklich hatte« 40 ). Von dem gleichen Gedanken geht H. von Mangoldt aus. Er bleibt bei den Smithschen Thesen, aber er meint, »weit schwieriger als die Unhaltbarkeit jene Lehre ... zu begreifen«, sei es einzusehen, »daß sie überhaupt aufkommen und die geistreichsten Männer der Zeit beherrschen konnte«. Man könne nicht einfach sagen, »man habe eben die Begriffe des Privatlebens auf Völker und Menschen übertragen«. Erst dann werde uns die merkantilistische Auffassung verständlich — und damit sucht Mangoldt sie als der Zeit entsprechend zu begreifen, — wenn wir uns vergegenwärtigen, wie die Aufgabe . . . der Volkswirtschaft damals als eine ganz andere erschien wie heutzutage. Denn damals, »wo aus dem Boden, der nach langem Kampfe festgestellten großen Völkerstaaten die moderne Staatsidee mächtig emporkeimte«, da lag sie, »lediglich in der Gewährung der möglichst reichen Mittel für den Staat oder, da deren Einigungspunkt ausschließlich in dem Fürsten erblickt wurde, für diesen« 41 ). In ähnlicher Weise argumentieren auch die beiden alten Historiker der Nationalökonomie, Kautz und Roscher. Sie schließen sich Adam Smith zwar an, wenn sie seine Thesen billigen, aber sie meinen doch, daß der Merkantilismus seiner Zeit gute Dienste geleistet habe. Auch darin gehen sie einig, daß er ihnen der Anfang der wissenschaftlichen Wirtschaftsbetrachtung ist. So sagt Kautz: »Die Theorie des Merkantilismus ist viel verhöhnt worden, aber man übersah, daß sie den Bestrebungen der Zeit entsprach, daß ihre Forderungen durchaus berechtigt waren.« . . . Jedenfalls hat der Merkantilismus auch vom wissenschaftlichen Standpunkt seine große Bedeutung und Berechtigung« 42 ). Was 28 aber sagt Roscher anderes, wenn er meint: man könne nicht glauben, »daß eine Lehre, die Jahrhunderte lang von der Stadtwirtschaft des späteren Mittelalters an bis über die Staatswirtschaft Friedrichs des Großen hinaus . . . vorherrschte, bloß auf einem Irrtum beruht habe. Nein, es waren größtenteils Forderungen, die nicht bloß damals einem wirklichen Bedürfnisse entsprachen, nur, daß häufig die Formulierung ungeschickt, namentlich übertrieben ist« 43 ). Dieselben historischen Gesichtspunkte leiten auch Knies 44 ) und Glaser, der in dem Merkantilismus nicht »die Erfindung eines spekulierenden Philosophen oder Nationalökonomen« sieht, denn er ist ihm »aus der Praxis und aus dem Leben selbst hervorgegangen«, und wurde »wissenschaftlich in den Schriften über allgemeine Politik« behandelt. Sein Schwerpunkt liege »nicht in seiner nationalökonomischen und auch nicht in seiner administrativen, sondern in seiner sozialen und politischen Bedeutung«; denn »die Ausbildung der absoluten Monarchie geht Hand in Hand mit der Ausbildung des Merkantilsystems« 45 ). Der englische Historiker John Keils Ingram folgt der gleichen Idee, daß die Bildung großer Staaten Menschen und Geld brauchte, weil ein Wettkampf unter den Nationen bestand. »Nicht irgendwelche Form wissenschaftlichen Denkens veranlaßte Nationen und Regierungen, sich der merkantilistischen Theorie zuzuwenden, sondern die Macht äußerer Umstände und die Beobachtung offen zutage liegender Tatsachen« 46 ). Den Franzosen J. E. Horn wird man zu derselben Gruppe der Verteidiger zählen können. Er spricht zwar auch von einer »surestimation de l’or et de l’argent«, aber er entschuldigt diesen Irrtum als Folge der politischen Erscheinungen: »Le mercantilisme se produit ä une epoque oü s’acheve la for- mation des Etats ou leur cristallisation. ... Le souverain, hier encore t capitaine de tribou, devient chef de l’Etat et eprouve le besoin de ne plus vivre au jour le jour, de ne plus penser uniquement aux expeditions et aux butins, de s’occuper aussi quelque peu des autres interets du pays qu’il gouverne. . . . II le faut developper les ressources du pays« 47 ). b) Alle diese Schriftsteller hatten sich mit einer rein relativistischen Betrachtung des Merkantilismus begnügt, hatten zwar einige beachtenswerte Gesichtspunkte angeführt, über seinen wissenschaftlichen oder seinen praktischen Charakter debattiert, aber nicht ein einziger hatte sich an die Smithschen Behauptungen herangewagt, um diese selbst der Kritik zu unterziehen. Noch immer stand das »Merkantilsystem«, wie es in dem »Wealth of Nations« 29 errichtet worden war, unerschüttert als Schlüssel zu jeder weiteren Forschung da. Hier mußte erst die Opposition einsetzen; es mußte einmal gefragt werden: Haben denn die Merkantilisten wirklich Geld für Reichtum gehalten? Waren es einzig Handels- und Industrieinteressen, die sie vertraten, und hatten sie für die Landwirtschaft kein Auge? Der erste, der an den Smithschen Thesen rüttelte, war Karl Mario (Karl Georg Winkelblech), dessen Werk in unseren Tagen den wenigsten bekannt ist, und doch verdienen die Ausführungen dieses »halbvergessenen Vaters des zünftlerischen, kleinbürgerlichen Sozialismus« 48 ) über das Merkantilsystem besonders gewürdigt zu werden. Er sieht in ihm die Übergangsform vom Monopolismus zum Liberalismus in der Reihe der ökonomischen Systeme, und nennt es deshalb »altliberale Schule«. Er ist sich auch bewußt, daß das Problem bisher falsch behandelt worden ist: »Gegenwärtig sind über das Merkantilsystem, dessen Inhalt man gewöhnlich nur aus geschichtlichen Mitteilungen liberaler Schriftsteller kennt, teils mangelhafte, teils unrichtige Ansichten verbreitet; denn die Merkantilisten haben an den Liberalen . . . ebenso einseitige als unbillige Beurteiler gefunden« 49 ). Der monopolistische Charakter des Merkantilismus spreche aus der Stellung des Fürsten, der über die Untertanen nach Gutdünken verfügen könne, der liberale aus der Forderung des freien Verkehrs. Seine Grundfrage laute: »Wie können die Bewohner eines möglichst stark bevölkerten Landes zum größten Wohlstand gelangen? eine, wie man sieht, nicht weit- sondern nationalökonomische Aufgabe«. Marios Ideal ist der »Panpolismus«, der »nicht auf Vertilgung der Individualität, sondern auf Beendigung des ebenso sündhaften als unheilvollen, die Individualität der Schwächeren, der der Stärkeren zum Opfer bringenden nationalen Kämpfe gerichtet ist« 60 ); er fordert also statt der nationalen Weltanschauung der Merkantilisten eine kosmopolitische und nähert sich mit dieser Gegenüberstellung der modernsten Auffassung des Merkantilismus. Nicht Geld allein mache den Reichtum eines Landes aus, sondern seine Hilfsquellen und Vorräte, unter denen Geld die erste Rolle spiele, das sei die Meinung der Merkantilisten, betont Mario. Alle drei Zweige der Volkswirtschaft: Landwirtschaft, Gewerbe und Handel hätten sie für nützlich gehalten. Dem elementaren Teil des Systems stellt er einen praktischen gegenüber, der die inländische Arbeit organisiere und den Verkehr mit dem Ausland regele. »Man kann ihnen einwenden,« meint er, »daß ihr ethischer Standpunkt ein unsittlicher \ 3 ° sei, daß ihr Grundsatz, den Reichthum des eigenen Landes auf die Armut der übrigen zu gründen schon deshalb sehr gefährlich sei, weil die gegen das Ausland empfohlenen Maßregeln auch diesem zu Gebote ständen . . . alle diese Einwendungen lassen sich machen, beziehen sich jedoch lediglich auf die Würdigung der ökonomischen Aufgaben der altliberalen Schule und nicht auf die zu ihrer Lösung vorgeschlagenen Mittel. Diese letzteren bedürfen einer rein ökonomischen Prüfung und sind . . . zum größten Teil richtig« 51 ). Die Liberalen irren, wenn sie die Ausfuhrverbote edler Metalle und die Abbrechung des Verkehrs mit den Ländern, zu deren Gunsten sich die Handelsbilanz entscheide, für merkan- tilistische Politik ansehen; mache doch die Lehre von der Handelsbilanz überhaupt keinen wesentlichen Bestandteil des Merkantilismus aus. Seine praktische Betätigung verdanke er hauptsächlich Colbert, dessen Grundsätze Mario in 30 Regeln zusammenzufassen sucht. Noch einmal hebt er hervor, daß »der merkantilistische Staat am besten gedeiht, wenn alle mit ihm in Verbindung stehenden Staaten das Gegenteil von dem thun, was er selbst thut« 52 ). Adolf Held, der in den 60er Jahren über das Merkantilsystem schreibt, begegnet sich mit Mario in der Verurteilung der nationalen Ideen der Merkantilisten; erschien doch sein Buch zu der Zeit, da der Freihandel seine höchsten Triumphe feierte. Es »ist nicht zu verkennen«, sagt er, »daß sich ein durchgehendes Streben geltend gemacht hat, die industrielle und kommerzielle Übermacht des Inlandes über das Ausland zu begründen — eine Übersetzung des Weltbeherrschungsgedankens ins Kleinliche und Krämerhafte, — die, so abgeschwächt und modifiziert sie bei einzelnen Merkantilisten erscheinen mag, jedenfalls ein dem Merkantilismus eigentümlicher ökonomischer Irrtum bleibt.« Gegen die Smithschen Behauptungen wendet sich Held mit Schärfe: »Das Geld wurde zwar allerdings, namentlich von den älteren Merkantilisten, überschätzt: dennoch herrscht nirgends mehr eine reine Midas-Anschauung, sondern wir haben entweder Reste der alten rohen Volksmeinung, . . . oder es handelt sich um eine im Verlauf der Darstellung eingeschlichene Ungenauigkeit des Ausdrucks, der zufolge Geld und Güter verwechselt werden, oder endlich die Überschätzung des Geldes ist kein selbständiger Grundgedanke, sondern nur eine Konsequenz anderer einseitiger Lehren.« »Mit mehr Recht kann man«, meint er, »die Rücksicht auf die günstige Handelsbilanz als ein Hauptmerkmal des Merkantilsystems betrachten, obwohl auch diese Lehre in der späteren Entwicklung des Systems nur mehr die alte, gleiche Form für veränderte Grundgedanken war« 63 ). Mit den Entdeckungen und Erfindungen entstand dies System, das wir nur unter der Würdigung der politischen Verhältnisse verstehen könnten. Etwas sehr weitherzig verfährt Held mit der Abgrenzung des Merkantilismus: nennt er einerseits all »die Männer, die schon im 16. Jahrhundert über das Geld geschrieben haben, unbedenklich der Kürze des Ausdrucks halber die ersten Merkantilisten« 64 ), erscheint ihm Sully als ein »Merkantilist des Ackerbaus« 66 ), so zählt er andererseits noch Schriftsteller des 18. Jahrhunderts, nur weil sie irgendwelche wirtschaftliche Anschauungen mit den Merkantilisten teilen, zu ihnen. H. J. Bidermann (1870) hat das Verdienst, die ökonomische Seite des Merkantilismus unter wesentlich neuen Gesichtspunkten gesehen zu haben: das Programm der Merkantilisten heißt ihm Erhaltung der Volkswohlfahrt. Sie wußten, »daß Wohlstand bei einem Volke nur dann herrscht, wenn das Vermögen und der Bedarf seiner einzelnen Angehörigen jederzeit zueinander im richtigen Verhältnisse stehen, d. h. sich decken. Je allgemeiner dies zutrifft, desto entwickelter, desto verbreiteter ist der Wohlstand, desto wirksamer ist des Volkes Reichtum. Jenes rechte Verhältnis setzt aber zweierlei voraus: 1. daß das jeweilige Verbrauchserfordernis überhaupt existiert; 2. daß dasselbe dem danach Verlangen Tragenden immer rechtzeitig zugänglich ist.« Nun könnte man zwar alles im Lande selbst herstellen, doch wäre dies oft schwer möglich, deshalb müßte auch für den Tausch produziert werden. Zu jeder Produktion sei Geld nötig, das sich aber keineswegs stets da einstelle, wo man es brauche, deshalb müsse es oft künstlich herbeigeschafft werden. Der Staat könne hierbei Opfer verlangen, als er es ja sei, dem das Geld seine Geltung verdanke. Aber noch wichtiger als der Tauschwert des Geldes im Privatverkehr sei seine »Brauchbarkeit als Nationalgut, das den Warenumsatz vermittelt und die Kapitalienansammlung befördert« 66 ). Das wäre nach Bidermanns Meinung ungefähr der Extrakt aus den Schriften der Merkantilisten. Er legt den Ton auf die Bedeutung des Geldes als Zirkulationsmittel. Die Merkantilisten meinten, an Käufern fehle es, weil es an Geld fehle, denn wenn viel Geld zirkuliere, wäre dem abgeholfen: »Güter, die sonst nie produziert worden wären, gelangen in den Verkehr. . . . Der Geldstrom wirkt wie ein befruchtender Dünger« 67 ). Sicherlich hätten auch manche diese Gedankengänge verleugnet, ist doch »der wahre Wesensbestand des Merkantilismus . . . nicht das Programm 32 einer besonderen Schule; dessen Anerkennung ist nicht ein Charakterzug eines besonderen Zeitalters. Vielmehr haben Schriftsteller und Staatsmänner aller Jahrhunderte sich dazu bekannt« 58 ). So versetzt Bidermann dem Smithschen »System« den »Todesstoß« (Nielsen), indem er die wirtschaftlichen Anschauungen als durchaus zu Recht bestehend anerkennt und in ihnen nicht einmal etwas den Merkantilisten Eigentümliches sieht. Er betont noch einmal, die Annahme wäre nicht richtig, »daß die Merkantilisten ein Volk schon darum reich und glücklich preisen, weil es viel Geld in seiner Mitte festhält, vielmehr erblicken sie im Gelde, insofern es Bestandteil des jeweiligen Vermögens ist, nur eine Bürgschaft für die leichte Beschaffung der Genüsse, die das Wohlleben ausmachen, allerdings eine Bürgschaft, die nicht fehlen darf und deren Ausgiebigkeit mit der Geldmenge, über die man verfügt, wächst« 69 ). Ebenso wie ein kleiner Handwerker nicht im Konsumverein kaufen wolle, wo er doch sparen würde, aus Furcht, mit seinen ehemaligen Lieferanten auch seine Kunden zu verlieren, so meinten die Merkantilisten, wäre es besser für eine Ware, im Lande zwei Taler zu bezahlen anstatt eines außerhalb der Grenzen. Manches Mißverständnis sieht Bidermann in ihrer unklaren Ausdrucksweise begründet; viel größer aber wäre die Schuld der Smithschen Schule, die den »aus dem Leben gegriffenen Erörterungen der Merkantilisten ein richtiges Verständnis abzugewinnen unter ihrer Würde fand« 60 ). Auf diese ersten Angriffe gegen die altüberlieferten Anschauungen sollten bald weitere folgen. In seiner temperamentvollen Weise nahm sich nun Eugen Dühring der Merkantilisten an. Ihm erscheint der gesamte Merkantilismus noch nicht als eine selbständige Volkswirtschaftslehre, die erst mit Adam Smith beginne. Sein Schwerpunkt liege vielmehr in der Praxis, deshalb könne man ihn nicht mit der Physiokratie gruppieren. »Die bloße Aufprägung einer verschulten Ausdrucksweise macht sicherlich noch keine Wissenschaft.« »Dieser Umstände muß man eingedenk bleiben, wenn man sich den Versuchen gegenüber sieht, den erst seit dem letzten Jahrhundert zur Geltung gelangten Begriff einer nationalökonomischen Wissenschaft in die Äußerungen derjenigen Schriftsteller hineinzutragen, welche unter dem Einfluß des Merkantilismus schreiben.« Man finde Richtiges und Falsches beieinander, aber ein System sei wirklich vorhanden. Auch Dühring fordert geschichtliches Verständnis; man muß »vor allem die historische Erscheinung als solche« erklären 61 ). Mit all der ihm 33 zustehenden Schärfe wendet er sich gegen die Schulmeinung: »Man pflegt die Bedeutung, die der Merkantilismus den edlen Metallen beilegte, ebenso wie die Art, in welcher er die Wirksamkeit der Handelsbilanz betrachtete, meist bis zur Karikatur zu verzerren.« Aber schon im Altertum gab es eine Fabel vom Midas. So haben »die neuen und neuesten Karikierer des Merkantilismus diese uralte und sicherlich nicht nach allzuviel Geist aussehende Wendung nachgeahmt und den merkantilen Anschauungen die törichtesten Ansichten und Absichten untergeschoben« 62 ). Der Hinweis auf die Überschätzung der edlen Metalle habe zwar manches für sich, aber man müsse zunächst wissen, wie denn die Vorstellung über die Rolle, die Gold und Silber spielten, fehlgegriffen habe. Man sah im Handel die Macht, man sah, wie er in den Besitz von Edelmetall versetzte, aber niemals verkannte man die verschiedenen Quellen des Wohlstandes. Nachdem so Dühring energisch die Merkantilisten von dem Fluch des »auri sacra fames« befreit hatte, ging man nun auch gegen die Handelsbilanztheorie vor. Edmund Freiherr von Heyking versucht dies in seiner geistvollen Studie »Zur Geschichte der Handelsbilanztheorie« *). Die neue Zeit bringt neue Staaten mit sich, und für diese entstand nun die Sorge um ihre Existenz. Aber »dasjenige Gebiet, auf welchem daher zunächst das Streben des Staates nach materiellen Mitteln zutage tritt, ist der auswärtige Handel, und diejenige Form, in welcher jeder Staat die Befriedigung seiner Bedürfnisse den gleichen materiellen Bedürfnissen aller anderen Staaten gegenüber sicher zu stellen strebt, ist die nationale Handelspolitik. Die Geschichte der nationalen Handelspolitik beginnt mit der Geschichte der modernen Nationalstaaten«. Heyking folgt Bidermann, wenn er vor allem die nötige. Produktion von Tauschwerten betont. Die Ware konnte erst im freien Tauschverkehr entstehen: »Die dringende Lebensfrage der Beschaffung von Subsistenzmitteln schien nun eben ihre Lösung zu finden in der Produktion für den Verkauf«. Da es noch keinen Kredit gab, war das Edelmetall vonnöten. Die Menschen von damals vergaßen aber keineswegs, daß sie das Geld nur zur Erlangung von Gebrauchswerten verwenden konnten. Deshalb mußte es in Fülle erworben werden, wozu der ausländische Handel diente, denn hier war der Verkehr unbehindert, fehlte es doch dem Binnenlande an den nötigen Verkehrsmitteln. Dieser Kampf der Staaten *) Wie weit Heyking durch das russische Werk von Janschull beeinflußt wurde, vermochte ich nicht festzustellen. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 , 3 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 34 untereinander aber hatte ein Barometer in der Handelsbilanz, deren Inhalt zunächst Überwiegen der Geldein- über die Geldausfuhr bedeutete, womit sie alten Ideen folgte. Zuerst berechnete man — so in Spanien — genau die Ein- und Ausfu hr der Edelmetalle, aber je mehr der Handel erstarkte, desto mehr wurde die Warenein- und -ausfuhr taxiert. Damit war man auf den richtigen Weg gelenkt, in der Produktion die Quelle des Reichtums zu sehen. So baut sich die Handelsbilanztheorie aus zwei Elementen auf: dem »Element der Sicherung und Förderung des Erwerbs im Inland : Schutz der nationalen Arbeit, und dem Element des Strebens nach Vermehrung der Geldquantität« ® 3 ). Daß die Merkantilisten nicht Geld für den einzigen Reichtum hielten, betont schließlich auch March et ausdrücklich, der überhaupt von einem System nichts wissen will. »Der Merkantilismus hat nie die Prätension erhoben, ein theoretisch abgerundetes .System“ zu sein, er hat sich nie auf Untersuchungen über das, was .Reichtum“ ist, eingelassen, und etwa auf Grund dieser theoretischen Untersuchungen dann seine klar überlegten Maßregeln vollführt, sondern er hat ein allgemein erfaßtes Ziel gehabt und dieses mit einer Reihe von Mitteln, oft rein von Fall zu Fall, angestrebt.« So wollten die Merkantilisten Geld zur Verwaltung, denn »es bemächtigte sich der Völker eine fieberhafte Angst, sie möchten von jenen Segnungen, welche durch die lebendig gewordenen Beziehungen, die das Geld schuf, vermittelte und erhielt, ausgeschlossen werden, wenn sie sich dieses Mediums nicht ebenfalls bedienten«. Sie werden nicht vom Durste nach Gold und Silber getrieben, wenn sie für den Bergbau — manche sogar für den unrentablen — eintreten, sondern von der Not der Zeit. Marchet fragt wohl als erster: »Ist denn das Streben nach Geld... aus der Welt verschwunden?«, meine doch auch Helferich der Altere, daß die Zeitverhältnisse wirklich den Besitz des Geldes für wünschenswert erscheinen ließen. In engem Zusammenhang damit stehen die Anschauungen der Merkantilisten über den Handel und die Manufakturen. Der Zweck blieb wohl derselbe, aber die Mittel wechselten oft, daher kann der Merkantilismus kein System genannt werden; er bestand »in einer Fülle von mehr oder minder ausführlich motivierten und theoretisch durchgearbeiteten Maßregeln zur Hebung des volkswirtschaftlichen Niveaus des Staates ... all das aber nicht in systematischer Überlegtheit, sondern vielmehr in wohlwollender Systemlosigkeit! Alles am Merkantil-»system« war elastisch und biegsam!« 64 ). 35 Demgegenüber behauptet nun von Erdberg, daß der Merkantilismus doch ein System sei. Auch er will merkantilistische Ideen schon im Altertum erblicken, die im Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft in eine neue Epoche traten. »Geld ist Macht, das war der Satz, zu dem man kommen mußte« 65 ). So kam man auch zu dem Satz: Reichtum ist Macht. Aber das Wesentliche war der Mehrbesitz, dazu diente das Streben nach dichter Bevölkerung, die Hebung der inländischen Industrie, dazu die Handelspolitik. »Der Satz aber, Geld ist Macht, hat nur einen Sinn, wenn wir ihn komparativ fassen, wo mehr Geld — da mehr Macht, wo das meiste Geld — da die größte Macht« 66 ). Aus all dem spricht klar ein System, »d. h. eine Reihe von Sätzen, die, einer den anderen bedingend, auf ein letztes zu erreichendes Ziel hin- weisen«; wenn auch die Schriftsteller noch keine Systematiker waren und das System in ihnen mehr oder weniger konsequent zum Ausdruck kam. Seinen Endzweck sieht v. Erdberg in der »Vermehrung aller Geldmittel im Lande und als Mittel dazu den günstigen Stand des Handels, der Industrie und der Bevölkerung« 67 ). Noch war der Kampf zwischen »Merkantilsystem« oder »Merkantilismus« unentschieden, da versuchte Schacht diesen Zwiespalt zu lösen, und was schon Marchet und andere vor ihm ausgesprochen hatten, wurde nun für die englischen Merkantilisten durch ihn bewiesen. Wie all seine Vorgänger betont er wieder: daß man Geld oder den Besitz von Edelmetall nicht als den alleinseligmachenden Reichtum eines Landes angesehen habe, ja, daß viele Autoren dem völlig widersprächen. Er schließt sich Heyking an, wenn er sagt, daß wir »unter der Handelsbilanzlehre keine Theorie, sondern eine praktische Lehre zu verstehen haben«. So kommt er zu dem Schluß: »daß auch absolut nicht ein Satz sich aus dem andern ergibt, sondern daß die Schriftsteller bald den einen, bald den anderen Satz behandeln, ohne von einem bedingenden Zusammenhang etwas verlauten zu lassen« 68 ). Man finde zwar »treffende theoretische Schlaglichter; aber niemals sind jene Gedanken zu Ende gedacht«. Nicht einer der merkantilistischen Schriftsteller könnte sich rühmen: »sine ira et Studio geschrieben zu haben«. »Ein theoretisches Merkantilsystem gibt es aber nicht, ja es gibt nicht einmal irgend eine spezifisch merkantilistische Theorie. Das Merkantilsystem existiert nur als ein System der Wirtschaftspolitik« 69 ). Zu den Problemen des Merkantilismus hatte sich nun die Frage um das System gesellt, scharfe Trennung zwischen 3 * » 36 theoretischem und praktischem Merkantilismus wurde gefordert, während aber Schacht ein theoretisches System leugnet, wird es von Salz behauptet. Die Frage gebiete nur darum so viele Schwierigkeiten, »weil man nicht immer und jedenfalls nicht mit genügender Klarheit den Merkantilismus als System allgemein theoretischer Gedanken zu unterscheiden wußte von der Summe praktischer Maximen zur Wirtschaftsführung und rationellen Erfüllung des Herrscherberufs nach seiner ökonomischen Seite, die ebenfalls Merkantilismus genannt wird. Der praktische Merkantilismus, besonders in Deutschland — wo alles Großangelegte und Großgedachte sich zersplittert —, gipfelt in dem Streben der Stände nach ökonomischer Machterhöhung, was soviel bedeutet als ihren Kampf um Selbständigkeit und Selbsterhaltung gegenüber dem Ringen der großen Mächte um die Herrschaft der Welt« 70 ). Wenn Salz an einer anderen Stelle vom Merkantilismus als »jenem ersten europäischen staats- und gesellschaftswissenschaftlichen System« spricht, »das mit seinen aus der Erfahrung abstrahierten Grundsätzen die europäischen Staaten, insbesondere die Territorialfürstentümer beherrschte« 71 ), und das Empirische des Merkantilismus betont, begegnet er sich mit Brentano, dem »er nichts anderes als wirtschaftlicher Machiavellismus« ist. Denn der große Italiener fordere die »Betrachtung nicht dessen, was die Menschen tun sollten, um sittlich vollkommen zu sein, sondern was sie wirklich tun«. »Die Merkantilisten gingen allerdings davon aus, festzustellen, aus welchen Ursachen dieses oder jenes Volk zu wirtschaftlicher Blüte gelangt sei; der Schwerpunkt ihrer Schriften aber liegt in den Vorschlägen, die sie daran knüpfen, welche Maßnahmen man ergreifen solle, um ein Volk zu wirtschaftlicher Blüte zu führen« 72 ). Brentano sieht hier den Merkantilismus unter ganz bestimmten methodologischen Rücksichten; aber die auf der Empirie aufgebaute nichtethische Erfassung der Vorgänge des Wirtschaftslebens ist sicherlich nicht typisch merkantilistisch. Bei Beurteilung des praktischen Merkantilismus kennt er auch nur ein Argument: den Unternehmerstandpunkt, nähert sich damit den »Gegnern«, die den Merkantilisten die Verwechslung von volks- und privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorwerfen. So meint Brentano, daß erst Smith und seine Schüler »im Gegensatz zu den Merkantilisten dem privatwirtschaftlichen Denken der Produzenten das der Konsumenten, d. h. dem Sonderinteresse das Interesse der Allgemeinheit, und dem übermächtigen Arbeitgeberinteresse das des Arbeiters entgegengesetzt haben«. Denn »damals kam 37 der Arbeiter nur als Objekt in Betracht, als ein Subjekt des Wirtschaftslebens haben ihn erst Adam Smith und seine Schule zur Geltung gebracht« 73 ). c. Die beiden Gruppen der »Verteidiger« von List bis Horn, von Mario bis Brentano hatten die Frage des Merkantilismus nur nach ökonomischen Prinzipien zu beantworten versucht. Schmoller gebührt der Ruhm, schon in den 8oer Jahren die Problemstellung in eine andere Bahn gebracht zu haben. Erst er geht daran, den Merkantilismus wirklich in seinem Kern aufzuspüren. Er sieht in »dem territorialen Wirtschaftsorganismus den Träger des Fortschritts, der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung; die territorialen Einrichtungen werden jetzt ebenso zur Hauptsache, wie früher die städtischen«. Die Territorien übernehmen jetzt die Maßregeln der Städte. Denn in der zweiten Hälfte des 16. und 17. Jahrhunderts geschahen im wirtschaftlichen Leben große Veränderungen, die zu einer nationalen Wirtschaftspolitik drängten; machtvolle Staaten mit einer einheitlichen Wirtschaft entstanden. »Es handelt sich um die Entwicklung wirklicher Volkswirtschaften als einheitliche Körper« 74 ). »So ist der Merkantilismus in seinem innersten Kern nichts anderes als Staatsbildung, aber nicht Staatsbildung schlechtweg, sondern Staats- und Volkswirtschafts- bildung zugleich.« Das ist der durchaus neue Gesichtspunkt, zu dem Schmoller kommt: das politische Moment dominiert über das ökonomische. Er faßt all die verschiedenen Äußerungen der Politik und Wirtschaft zu einer Grundursache, der Staatsbildung, zusammen. Denn, so fährt er fort, »nicht etwa nur in der Lehre von der Geld Vermehrung oder von der Handelsbilanz, nicht nur in Zolllinien, Schutzzöllen, Schiffahrtsgesetzen liegt das Wesen dieses Systems, sondern in sehr viel mehr: nämlich in der totalen Umbildung der Gesellschaft und ihrer Organisation, sowie des Staates und seiner Einrichtungen in der Ersetzung der lokalen und landwirtschaftlichen Wirtschaftspolitik durch eine staatliche und nationale« 75 ). Die Politik des Merkantilismus bestand in Erschwerung der Einfuhr der Industriewaren, in Beförderung der heimischen Manufakturen, der Reederei und des Handels. Aber überall war der nationale Gedanke leitend. Schmoller folgt Bidermann, wenn er meint: »Nicht sowohl das Geld als einziger Gegenstand des Reichtums steht so im Mittelpunkt der Betrachtung als die Zirkulation desselben, das Geld als Schwungrad des Verkehrs« 78 ). 38 Eng an Schmoller schließt sich Bücher an; auch er will in dem Merkantilismus das staatenbildende Moment als das Primäre ansehen. »In Deutschland sind es die größeren Territorialfürsten, welche die moderne Staatsidee im Kampfe mit dem Landadel und den Städten zum Ausdruck zu bringen suchen — freilich vielfach unter großen Schwierigkeiten.« Während hier aber dieser Kampf sehr lange dauerte, »sehen wir die westeuropäischen Staaten: Spanien, Portugal, England, Frankreich, die Niederlande seit dem 16. Jahrhundert auch schon äußerlich als einheitliche Wirtschaftsgebiete hervortreten, daß sie eine kraftvolle Kolonialpolitik entfalten« ”). Es entsteht jetzt ein »überaus kompliziertes und kunstvolles System nationaler Bedürfnisbefriedigung«, dessen Durchführung alle Staaten erstreben. Seine »Regeln werden gewöhnlich unter dem Namen des Merkantilsystems zusammengefaßt. Man hat das letztere lange als ein theoretisches Lehrgebäude angesehen, das in dem Grundsatz gipfle, daß der Reichtum eines Landes in der Summe baren Geldes bestehe, die sich innerhalb seiner Grenzen befinde«. Aber »der Merkantilismus ist kein totes Dogma, sondern die lebendige Praxis aller bedeutenden Staatsmänner von Karl V. bis auf Friedrich den Großen«. Alle seine Maßregeln dienten nur »dem einen Zwecke, eine nach außen abgeschlossene Staatswirtschaft zu schaffen, welche alle Bedürfnisse der Staatsangehörigen durch die nationale Arbeit zu befriedigen imstande sei« 78 ). Onckens Ausführungen in seiner »Geschichte der Nationalökonomie« sind von besonderem Interesse. Er ist sich nicht klar ob er den Merkantilismus als ein System ansehen soll, denn einmal nennt er ihn das »System der landesfürstlichen Wohlstandspolizei«, dann aber meint er, es handele sich dabei »mehr um eine Zeitströmung als um ein einheitliches System« 79 ), und behauptet schließlich: »Es handelt sich um ein ganzes Bündel von Systemen«, und zwar »Systeme der Volkswirtschaftspolitik, nicht der theoretischen Nationalökonomie«. Doch betont er dann wieder, daß erst die Physiokraten den Ausdruck »Systeme mercantile« geprägt hätten. Auch er erklärt sein Entstehen aus der Geschichte. Es wuchs aus dem Mittelalter heraus und beruht auf dem städtischen Bürgertum und dem Landesfürstentum. Die Rivalität der einzelnen Nationen war das leitende Prinzip. Darauf beruhte auch die Handelsbilanzpolitik, »das einzige Dogma, welches das Merkantilsystem aufgestellt hat«, wie er meint. »Sie ist der Zentralbegriff, der alles beherrscht. Nicht immer wird aber 39 das Gleiche darunter verstanden« 80 ). Falsch sei die Annahme, die Merkantilisten hätten Geld mit Reichtum verwechselt, denn wo sie davon sprächen, meinten sie nicht das Edelmetall als solches, sondern den »Vermögenswert, den man zu erwerben betrachtet, das Kapital«. Mit aller Schärfe geht Oncken gegen Smith vor, der dem Geld Warencharakter beilegen wolle. »Es ist nicht wahr, daß das Geld eine Ware ist«, ruft er aus. »Das Geld als Valuta war eine öffentliche Institution«, aber es hat noch eine zweite Bedeutung, es ist Vermögensrepräsentant« 81 ). Wie er in seiner Geschichte immer die sozialen Bewegungen mit Aufmerksamkeit verfolgt, so glaubt er eine solche auch im Merkantilismus zu sehen, der »auf dem Bündnis des mittlerweile in den Städten zur Herrschaft gelangten dritten Standes, mit dem zum Landesfürstentum emporgestiegenen hohen Adel« beruhe. Die Absatzfelder hatten sich erweitert, sie verlangten eine neue Produktionsorganisation, an Stelle des Handwerks trat die Manufaktur, »das Proletariat feierte seinen Einzug« 82 ). Ich halte dieses neue soziale Argument gegenüber dem nationalen für falsch: die Bewegung kam von oben, nicht von unten. Zu Bücher, besonders aber zu Schmoller stellt sich Oncken bewußt in Gegensatz. Denn Schmoller halte den Merkantilismus für Staatsbildung schlechthin, und Bücher behaupte, die Volkswirtschaft sei das Produkt einer jahrtausendelangen historischen Entwicklung, das nicht älter sei als der moderne Staat. Oncken betont, daß er dieser Auffassung nicht zu folgen vermöge. »Schon das Altertum besaß wirkliche Staaten, und zwar sowohl Nationalstaaten wie Weltreiche . . . Auch das damalige Volkswirtschaftsleben hatte im Altertum sein Vorbild, wenn es dann freilich auch über dasselbe hinausschritt« 83 ). Prüfen wir nun einmal die wirtschaftliche Entwicklung des Altertums nach dem Aufsatz von Eduard Meyer, dann werden wir sehen, daß Bücher und Schmoller nicht so unrecht haben, wie Oncken meint, aber wir werden auch Meyer zustimmen, daß das Altertum nicht die Vorstufe des Mittelalters sei. Das war es sicherlich in vielem nicht, weit eher in volkswirtschaftlicher Hinsicht. Denn sonst könnten wir überhaupt nicht mehr an eine Entwicklung glauben. »Der Historiker«, meint zwar Bel ow, »kann jedenfalls einen Entwicklungsbegriff von zu positivem Inhalt nicht gebrauchen« 84 ), aber er kann die Entwicklung konstatieren, ohne damit ein Werturteil abzugeben. Eduard Meyer berichtet, wie herrlich weit es schon die Alten auch als 4 o Volkswirte gebracht hätten, könne doch die hellenische Epoche »nicht modern genug gedacht werden«, man müsse sie mit dem 17. und 18. Jahrhundert vergleichen, »wo auch der Seeverkehr durch Wind und Wetter vielfach gehemmt . . . die Landverbindung häufig ganz miserabel. . und erschwert und belästigt war . . ., und wo doch ein hochentwickelter Weltverkehr und eine ».Volkswirtschaft 1 « im Bücherschen Sinne existierte« 85 ). Dann sagt er von dem römischen Reich: »Die Kultur erscheint auch jetzt noch in der Form des Stadtstaates, der . . . sich hier . . . noch einmal als Träger der antiken, d. h. auf griechischer Grundlage ruhenden Kultur erweist« 86 ). Und zum Schluß: »Damit ist der Kreislauf der antiken Entwicklung beendet. Die nofog und das Selbstregiment sind untergegangen und an ihre Stelle tritt der Beamtenstaat des byzantinischen Reiches« 87 ). Das ist der Kernpunkt: wohl gab es volkswirtschaftliche Momente in Hülle und Fülle, aber von einer geschlossenen Volkswirtschaft war keine Rede. Es herrschte die noXig, der Stadtstaat, dem alles gehorcht. Bei einer Volkswirtschaft aber regiert das Prinzip der Koordination, damals bei der nöXig das der Subordination. Bei Volkswirtschaften gilt jeder Ort gleichviel, im Altertum aber gab es nur ein Rom oder ein Athen, dem alles botmäßig war. Halten wir das fest, dann werden wir sehen, daß Bücher und Schmoller doch nicht so unrecht haben. Erst die neue Zeit brachte im Merkantilismus ein Zentralisationsprinzip zur Geltung, das den Staat in politischer und in volkswirtschaftlicher Hinsicht einen wollte. Und daß es im Altertum große Staaten wirklich schon gab, wissen Bücher und Schmoller auch, das betont Schmoller lange vor Oncken: »Große Staaten hatte es immer gegeben, aber sie waren nicht durch Verkehr und Arbeitsteilung, nicht durch einheitliche Wirtschaftseinrichtungen verbunden gewesen«; und noch einmal: »Die großen Staaten des Altertums waren keine einheitlichen volkswirtschaftlichen Körper, jetzt aber« — er meint den Merkantilismus — »begann man die Politik der Städte auf die breite Grundlage ganzer Staaten und Nationen zu übertragen« 88 ). Wie aber Oncken bei der Auseinandersetzung über den Systemcharakter des Merkantilismus sich keineswegs als konsequent erwies, so nun auch hier. Denn er selber gibt mehrfach den von Schmoller zuerst und mit aller Schärfe betonten staatenbildenden Charakter des Merkantilismus z u. Oder was heißt es anderes, wenn er sagt: »Es bilden sich die territorialen Wirtschaftsgebiete mit Zoll- abgrenzung nach außen, die sich allmählich zu nationalen Wirtschaftsgebieten auswachsen« 89 ). Ferner aber, wenn er von den Versuchen, das Reich volkswirtschaftlich zu einen, spricht, und dann fortfährt: »Von da an ist das Volkswirtschaftsleben in unzählige kleine Territorialsphären gespalten, die sich mehr oder weniger scharf voneinander abschlossen und eine oft entgegengesetzte Wirtschaftspolitik verfolgten« 90 ). Betont nicht auch Schmoller die deutsche Zersplitterung, die es unmöglich machte, einen geeinten Staat zu schaffen? Dafür entstanden eben die Kleinstaaten, die sich alle voneinander unabhängig machen wollten, also Volkswirtschaften im engsten Kreise. Es kann doch auch sicherlich nicht auf die Quadratfläche ankommen, wenn es sich um eine Staats- und Volkswirtschaftsbildung handelt. Die Ideen Schmollers und Onckens vertritt neuestens Heinrich von Srbik. Auch er sieht im Merkantilismus kein einheitliches Lehrgebäude: »Eine Summe verschiedener theoretischer und praktischer Einzelerscheinungen liegt vor, die nur durch gewisse allgemeine Grundtendenzen eine gemeinsame Signatur erhalten. Immerhin zeigt die Wirtschaftspolitik der einzelnen Staaten während des Merkantilzeitalters so zahlreiche gleichartige Züge, daß sich auf sie wohl der Ausdruck ,Merkantilsystem 1 anwenden läßt; mit voller Berechtigung jedoch kann von einem System nur im Hinblick auf die einzelnen Theoretiker, keinesfalls mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Merkantilisten gesprochen werden: eine förmliche systematische Wirtschaftslehre des Merkantilismus gleich der der Physiokratie . . . gibt es nicht« 91 ). Mit Oncken hält er die Handelsbilanz für das einzige merkantilistische Dogma. Geld war »nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck«. Die volkswirtschaftliche Lehre der Merkantilisten ist auf Kollektivphänomena gerichtet: die großen Wirtschaftskörper, die Staaten liegen miteinander im Kampfe um das politische Übergewicht, dem politischen Machtkampf dient der wirtschaftliche« 92 ), so will sie, meint Srbik mit Schmoller, »von der Stadtwirtschaft zur staatlichnationalen Volkswirtschaft hinüberleiten« 93 )*). *) Wegen einiger weiterer Äußerungen über den Merkantilismus vergleiche den Excurs im Anhang. Das Wesen des Merkantilismus. i. Es erschien mir von Wichtigkeit, einmal möglichst viele und heterogene Meinungen über den Merkantilismus zu vereinen, weil ein umfassender Überblick in der Literaturgeschichte meines Wissens fehlt. Wenn auch das Fazit all dieser Anschauungen am besten in dem alten Satz des Terenz formuliert wird: quot capita, tot sensus, so steht doch das eine fest, daß von dem stolzen Gebäude, das Adam Smith und seine Schule einst errichtete, nicht mehr viel übrig geblieben ist. Obwohl das Thema schon eingehend behandelt worden ist, so verlohnt es sich doch, noch einmal gegen die altüberlieferten Anschauungen vom Merkantilismus, die es ja eigentlich zu einer gewissen »Popularität« gebracht haben, anzukämpfen. Wichtiger aber erscheint es mir, an das Problem selbst heranzugehen und trotz der vielen Deutungen eine befriedigende Formel zu finden. Dazu wollen wir es von der methodologischen Seite angreifen: Gab es wirklich ein Mer- kantil-System? Denn in dieser Frage sind sich auch die »Verteidiger« durchaus nicht einig. Wir haben im vorigen Kapitel gesehen, wie sich die Anschauungen widersprechen: wird hier mit aller Schärfe ein System behauptet, so 'spricht man dort von »wohlwollender Systemlosigkeit« (Marchet); billigen die einen (Schacht) nur ein System der Wirtschaftspolitik, so treten die anderen nur für ein theoretisches System ein (Salz). Selbst Schmoller und Bücher bleiben bei einem System, dessen Wesen sie in der Staatsbildung erblicken. Wie unklar Oncken in seinen Definitionen ist, haben wir gesehen. Es bleibt also für diesen Streit der Meinungen nichts anderes übrig, als einmal den Begriff klar herauszuschälen und zu fragen: »Was ist denn überhaupt ein System?« Nur so können wir zum richtigen Ziele gelangen. — Ich möchte unter einem System verstehen: einen festgeschlossenen Kreis von Meinungen mit einem leitenden Prinzip, das sämtliche Teil- erscheinungen erklärt. So sagt Kant: »System ist ein nach Prinzipien geordnetes Ganzes der Erkenntnis« *) und Eisler nennt ein System eine 2 ) »einheitliche, nach einem Prinzip durchgeführte Anordnung einer Mannigfaltigkeit von Erkenntnissen zu einem Wissensganzen, zu einem in sich gegliederten, innerlich-logisch verbundenen Lehrgebäude als möglichst getreues Korrelat zum realen System der Dinge«*). Wenn wir nun diesen scharf formu- ierten Begriff des »Systems« an den Merkantilismus anlegen, dann ergibt sich, daß der Merkantilismus kein System ist. Denn wo herrscht dort die Einheit und Geschlossenheit eines Systems? Wohl finden wir Zusammenhänge, aber wo bedingt eine Meinung unabänderlich die andere? Ein System braucht Disziplin und besteht nur für sich allein und nicht, wie Oncken so »schön« sagt, in einem »Bündel von Systemen« (s. oben S. 38). Die vielen, die von einem Merkantil System sprechen, kennen meistens die Merkantilisten viel zu wenig. Selbst wenn wir die Erdbergsche Systemdefinition annehmen wollten, würden wir sie auf den Merkantilismus nicht anwenden können, denn wo bedingt dort ein Satz den anderen? (s. oben S. 35). So beweisen Schacht und von Heyking für die englischen Merkantilisten, wie unsystematisch sie dachten und handelten. Prüfen wir aber die Kameralisten in Deutschland, die ja alle Merkantilisten waren — eine Behauptung, die noch zu beweisen sein wird —, so sehen wir genau dasselbe: alle leitet eine Tendenz, aber ohne daß sie in einem System stehen. Wenn wir eine Stichprobe machen wollen, so gibt es nichts Lehrhafteres als die interessante Lektüre der »Fürstlichen Schatz- und Rentkammer« von Wilhelm Freyherr von Schröder. Gerade er ist als einer der typischsten Merkantilisten bekannt, er gilt als Musterbeispiel dafür, wie einseitig wirtschaftlich diese Autoren dachten; dringen wir aber näher in ihn ein, dann werden wir sehen, wie unkonsequent und unsystematisch er ist, und wie weit er gerade in vielem seiner Zeit vorauseilt. So sagt er einmal 3 ): »Darum wird das land so viel reicher, als entweder *) Einige ähnlich formulierte Definitionen bei Eisler: Fries (System der Logik, S. 268): System: »ein einheitlich geordnetes Ganzes der Erkenntnis.« Kiesewetter (Gr. d. Log. ad. § 194, S. 242): »eine Sammlung von Erkenntnissen, die nach der Idee eines Ganzen geordnet sind, in denen also Einheit herrscht.« Deussen (Allg. Gesch. d. Philos. I, 248): » . . . ein Zusammenhang von Gedanken, welche sämtlich auf einen Einheitspunkt bezogen und von diesem abhängig gemacht werden.« Siehe auch den Excurs m Anhang. 44 aus der erden oder anders woher geld oder gold ins land gebracht wird, und so viel ärmer, als gold hinauslaufft. . . Denn dieweilen ex communi consensu gentium gold und silber das allgemeine pretium ist aller dinge, und der werth derselben an allen orten in der weit nach dem werth des goldes und silbers geschätzet wird, als nun welches alles kan erkauffet werden; so muß man den reichthum eines landes nach der menge des goldes und silbers in demselben ästimiren.« Haben nun nicht die Smithianer recht, wenn sie sagen: den Merkantilisten war Geld = Reichtum! Ferner eine andere Stelle 4 ): »Denn es ist bekandt und allbereit bewiesen, daß die ein- und ausfuhr des geldes in einem lande mit den commercien müsse balancieret werden, dergestalt, daß ein land, welches mehr gekaufft, als kaufft, so viel geldes einzunehmen habe, als die verkauffte waare mehr werth seyn, denn die, welche es verkaufft haben. Hergegen aber wo ein land mehr einkaufft, als es wieder verkaufft, so muß es den Überfluß mit baarem geld ersetzen, und gut machen, und daß ein land mehr nicht verkauffen könne, als andere länder von ihme zu kauffen bedürfftig seyn.« Ist das nicht eine klare Darlegung der Handelsbilanztheorie? Ja, das ist es sicherlich, und der erstzitierte Satz zeigt auch, daß Geld identisch mit Reichtum geachtet wird, aber es ließen sich nun viele Stellen vieler Merkantilisten anführen, die das genaue Gegenteil behaupten. Doch nur einer sei genannt, nämlich von Schröder selbst. So sagt er vom Überfluß, d. h. dem Reichtum: er besteht »aus der natürlichen fruchtbarkeit des landes«, »aus dem fleiß der menschen, welchen wir in der kauffmannschafft selbst anwenden«, oder »aus der kunst der menschen« 5 ). Kennt er nicht hier die Quellen des Reichtums sehr gut? Beweist er nicht mit diesen Worten, welche Bedeutung er dem Boden und der menschlichen Arbeit beimißt? Wenn wir nun seine Ansicht über die Geld- und Warenausfuhr prüfen, dann finden wir auch folgende Stellen 6 ): »Diejenige aber, welche wider die freye ausfuhr des geldes reden oder schreiben, die considerieren und betrachten das werck in seinem anfang und nicht in seinem ende . . . eben als wenn ich vom bauersmann aus seiner arbeit im frühling judicieren wolte: er thäte närrisch, daß er sein schönes getraid in die erde würffe«. Und dann schreibt er in demselben Kapitel 7 ): »Aber es gehen zu anderen Zwecken auch Gelder ins Ausland: Erbschaften, durch Niederlassungen fremder Kaufleute, durch vornehme Beamte usw.«. Beweisen nicht diese Äußerungen eine große Einsicht? Er ist aus ganz berechtigten Gründen gegen Geldausfuhrverbote, und er j 45 kennt die Wirkungen der Zahlungsbilanz, wenn ihm auch das Wort selbst wohl noch fehlt. Diese Proben — wir hätten sie noch beliebig vermehren können —sollten nur zeigen, wie ungeschlossen der Merkantilismus ist, und sie beweisen auch die Annahme, in ihm kein System zu sehen. Und daß er auch kein wissenschaftliches Lehrgebäude, keine Schule war, ist wohl kaum nötig, hervorzuheben. Wir sehen seine Vertreter in ganz Europa, aber wir wissen nicht, wer zuerst diese Ideen schuf. Es war kein Meister, der seine Jünger lehrte, daß sie das eben Gehörte über alle Welt verbreiteten; nein, der Merkantilismus ist nicht dem Kopfe eines einzelnen entsprungen, sondern er war ein Kind seiner Zeit. 2. Was aber ist Merkantilismus? Wie die Meinungen über ihn auseinandergehen, haben wir soeben gesehen. Wenn es ferner, wie u. a. Contzenund Leser behaupten, schon im Altertum und im frühen Mittelalter »merkantilistische« Anschauungen gab — Anschauungen übrigens die die Merkantilisten selbst kaum vertraten — muß dann das typisch Merkantilistische nicht in einem anderen Moment zu suchen sein, als man bisher annahm? Denn einen antiken Merkantilismus kennen wir nicht. Hören wir dann wieder eine Äußerung Roschers: »Unsere weitverbreitete Gewohnheit, die ganze Entwicklungsperiode der Volkswirtschaftslehre, welche den Physiokraten voraufgeht, mit dem Namen des Merkantilsystems zu bezeichnen, ist allerwenigstens eine sehr ungenügende. Das bekannte Bild, welches die Lehrbüchertradition von einem Merkantilisten zu entwerfen pflegt, paßt immerhin auf manche unbedeutendere Schriftsteller des 17. und 18. Jahrhunderts; aber die bedeutenderen werden keineswegs dadurch getroffen. In einigen Punkten stimmen sie wohl damit überein, in anderen, ebenso wichtigen, sind sie völlig davon abweichend. So verschiedenartige Männer wie Mun, Child, Davenant, mit dem einen Wort »Merkantilist« zu charakterisieren, geht ebensowenig an, als wenn ein katholischer Kirchenhistoriker alle protestantischen Theologen, von Hengstenberg bis auf Strauß mit dem einen Wort »Akatholiken« oder »Häretiker« hinlänglich meinte bezeichnet zu haben« 8 ). Wenn wir also hier sehen, daß Roscher gerade die bedeutendsten Anhänger ausschließen will, dann werden wir in unserem Zweifel bestärkt werden. Nur wenn wir die starre Form, in die man bisher den Merkantilismus zwängte, auf lösen, können wir die rätselvollen Widersprüche lösen, um die der Kampf des Für und Wider tobte. 46 Der Merkantilismus ist nichts anderes als eine Zeitströmung. So wie eine der anderen folgt, wie eine die andere begleitet. Aber eine solche Welle, wie sie hier im Beginne der neuen Zeit durch ganz Europa zieht im wogenden Auf und Ab, läßt sich nicht einengen in die Fesseln starrer Begriffe. Nennen wir diese eine Strömung nun »Merkantilismus«, so können wir nach unserer eben gewonnenen Definition in ihm — weil zuviel Strebungen kreuz und quer gehen — kein System sehen. Wir werden dies Denken und Trachten einer Zeit weit besser als ihre »Strömung«, ihre »Bewegung« kennzeichnen. Denn ebensowenig wie der Humanismus ein System ist, und wie uns aus demselben Grunde die Wirtschaftsströmung unserer Zeit, der Kapitalismus, keineswegs als System erscheint, ebensowenig kann der Merkantilismus ein System sein. (Ich weiß wohl, daß Sombart öfters von einem kapitalistischen System spricht, ohne mich damit zu identifizieren.) — Die neue Zeit bringt die Staaten zum Bewußtsein ihrer selbst, und dieser neue staatliche Egoismus ist eine eminent nationale Bewegung. Die Universalideen des Mittelalters verschwinden, jeder Staat versucht auf eigenen Füßen zu stehen und nur sich zu dienen. Dazu aber bedurfte er der straffen politischen Zusammenfassung und einer geeinten Volkswirtschaft; denn dem Mittelalter fehlte »gänzlich die Auffassung der Volkswirtschaft als eines Ganzen« (Heyking 9 ), deshalb mußten die lokalen Organisationen, mußte die Stadtwirtschaft überwunden werden. Was also ist das merkantilistisch Relevante? Wir wollen versuchen, für all das Sehnen und Streben der Zeit, für all ihr Denken und Fühlen einen Generalnenner zu finden. Alles konzentrierte sich um den einen Punkt: das nationale Selbstbewußtsein. So ist Merkantilismus Nationalismus: mit dem leitenden Prinzip der politischen und volkswirtschaftlichen Zentralisation. Er leitet hinüber von der mittelalterlichen Enge zum großen nationalen Einheitsstaat, indem er sich schließlich mit dem Absolutismus verbindet. Wir verstehen unter Merkantilismus etwas anderes als es bisher geschah. Wir haben den Begriff erweitert, können nun in die gleichsam größere Form mehr hineingießen. Alle historischen Definitionen sind schließlich immer Zweckmäßigkeitsfragen. Darum hat Schmoller zwar recht, wenn er meint, »der Merkantilismus sei in seinem inneren Kern nichts anderes als Staatsbildung, aber nicht Staatsbildung schlechtweg, sondern Staats- und Volkswirt- schaftsbildung zugleich«, aber wir gewinnen mehr Klarheit, wenn wir ihn nicht als ein »System einer Politik«, sondern als eine Bewegung einer bestimmten Zeit auffassen, deren Prinzipien nun staatsbildend gewesen sein mögen. Die Bewegung ist das Primäre, die Politik das Sekundäre. Das Gleiche gilt für Salz, der meint, man müsse unterscheiden »zwischen einem tatsächlichen Merkantilismus, wie er sich in jedem einzelnen Lande und Staate aus den territorialen Bedingungen und vorhandenen Verhältnissen ergab und einem darüber hinausgreifenden idealen Merkantilismus«. Wenn er ferner behauptet: »Dieser ideale oder . . . utopische Merkantilismus ist aber durchaus universal und übereinstimmend mit den großen die Zeit bewegenden Strömungen und Tendenzen« 10 ), kommt er dem Richtigen sehr nahe, falls er das nationale und nicht ein universales Moment im Merkantilismus anerkennt: denn eine Bewegung als solche muß stets universal sein. Below sagt nicht mit Unrecht: »Wir werden bei historischen Erscheinungen überhaupt darauf verzichten müssen, eine Bezeichnung ausfindig zu machen, die allen ihren Seiten gerecht wird« 11 ). Tun wir aber nicht besser, wenn wir dieser Periode; die man bisher schon die »merkantilistische« nannte, um der Klarheit willen den Namen »Merkantilismus« — mag er auch zu eng sein — erhalten, nachdem wir gesehen haben, daß wir ihn weiter fassen müssen. Denn wenn z. B. Vogel stein als einer der Jüngsten behauptet: »Was ist der Merkantilismus ökonomisch anderes als der Ausdruck dafür, daß die herrschenden Staatsmänner die Idee des größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolges zu Machtzwecken konzipiert haben und sie der Mehrheit des Volkes mitzuteilen suchen, die noch anderen Richtlinien in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht« 12 ), so ist das nicht falsch, aber zu wenig. Wir müssen den Merkantilismus nicht wie bisher ökonomisch, sondern politisch orientiert erfassen. Denn Merkantilismus war vielmehr als reine Wirtschaftspolitik. Wir sehen diese Bewegung in ganz Europa, in England, Frankreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden, Italien usw. Sie dringt nur ganz allmählich durch, in dem einen Land eher als in dem anderen, und erreicht ihre Höhe erst von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ab bis zur Mitte des 18. Am spätesten vielleicht hält der merkantilistische Geist in Deutschland seinen Einzug — von einzelnen Ausnahmen abgesehen —, denn es war nicht gelungen, ein geeintes Deutsches Reich zu schaffen. Aber an seine Stelle traten die bedeutenderen Terri- 4 8 torien, aus denen einst die großen deutschen Staaten erwachsen sollten. Hier hatte der Nationalismus oft enge Grenzen, aber auch hier wurde versucht, die alte Stadtwirtschaft zu überwinden. So kämpfte ein Staat mit dem anderen, und die Fürsten trieben Machtpolitik, indem sie ihren Staat zu dem ersten machen wollten. Nicht die Handelsbilanz ward das Barometer für das Wohlergehen eines Staates, sondern die politische Bilanz; als Postulat galt für jeden Staat das Homerische Wort: »alsv uqioteveiv xal vjielqo’/ov EjjLfiEvai üaXojv« 13 ). Will eine Idee oder eine Bewegung sich durchsetzen, so braucht sie dazu ihre Politik. Denn was ist Politik anderes als das In-die-Tat-Umsetzen gewisser Ideale, eine »Verwirklichung der Werte« (Schulze-Gaevernitz 14 ). Wollten die Verfechter des Merkantilismus ihm zum Siege verhelfen, dann mußten sie eine bestimmte Politik einschlagen. Man muß scharf zwischen Ursache und Folgen trennen: weil diese Bewegung bestimmte Tendenzen hatte, brauchte sie eine bestimmte Politik. Das, was man bisher meist unter Merkantilismus verstand, ist nur der Ausfluß dieser Bewegung, ist das sekundäre Moment, wenn auch der Name gerade von ihr stammt und gewissermaßen als pars pro toto verwendet wird. Wollte der politisch sich einigende Staat existieren, dann mußte er auch für seine Existenz sorgen. So haben »alle merkantilistischen Bestrebungen einen nationalen Charakter« 15 ). Die Machtpolitik brauchte neue materielle Grundlagen, wenn sie sich auch oft und lange noch der alten Methoden bedienen mußte. In Deutschland war es schwer, die Stadtwirtschaft zu überwinden, aber es mußte geschehen. Daher kann ich Below nicht zustimmen, der meint, das merkantilistische System sei nur eine Fortbildung der alten Stadtwirtschaft. »Eine grundsätzlich neue Bestimmung desjenigen, was in der Volkswirtschaft erstrebenswert sei, haben erst die Physiokraten gegeben« 16 ). Ich frage deshalb, ob denn Colbert und Crom well keine Volkswirte waren? Doch sagt er selbst: »Die Schritte, die über die Stadtwirtschaft hinaus getan werden, führen nicht zu einer Territorialwirtschaft, sondern zu der Volks- teilweise sogar Weltwirtschaft« 17 ). Die Merkantilisten wollten aber durchaus zur Volkswirtschaft übergehen; daß sie es oft nicht konnten, kann doch nicht hindern, in ihren Absichten etwas Neues zu sehen. 3. Wir müssen aber wissen, wen wir zu den Merkantilisten zu zählen haben, denn wir können nicht all und jeden Schriftsteller des 16. bis 18. Jahrhunderts zu ihnen rechnen. Vor allem wird es 49 nötig sein, eine Grenze zwischen dem Merkantilismus und dem wirtschaftlichen Liberalismus zu errichten. Wenn Raffel meint, daß es »eine feste Grenze zwischen Merkantilismus und ökonomischen Liberalismus nicht gibt« 18 ), mag er dann recht haben, wenn er den Ton auf das Wort »fest« legen will, aber nur dann, sonst muß sie sich finden lassen. Wir sahen, wie hier wieder hervorgehoben werden soll, das Wesen des Merkantilismus in dem National-Zentralistischen, in dem »Mächtigersein als andere«. Diesem Ideal waren alle wirtschaftlichen Mittel untergeordnet. Wenn aber der eigene Staat der erste sein wollte, mußten ihm kosmopolitische Ideen fremd bleiben. Dann glaubte er seinem Ziel durch möglichsten Abschluß nach außen am nächsten zu kommen und wollte nichts wissen von einer großen Völkerverbrüderung, von der ein Adam Smith träumte, bei der es ein weiser Gott so eingerichtet habe, daß er jedem Lande etwas Besonderes verliehen hätte, damit sich so die Völker verbänden. Das waren liberale Ideen, nicht merkantilistische. Ich will nicht sagen, daß ihre Vertreter weniger national empfanden, aber sie glaubten eben anders ihr Ziel zu erreichen, und dies »anders« bildet die Grenze. Wenn Raffel darlegt 19 ), wie Vanderlint und Matthew Decker Freihändler sind und doch teilweise wirtschaftlichen Anschauungen huldigen, die wir auch bei den Merkantilisten finden, so kann das nur ein Beweis dafür sein, daß allein die wirtschaftlichen Meinungen noch nicht genügen, um einen Schriftsteller zum Merkantilisten zu stempeln. So sehen wir in Decker einmal wirklich einen Autor, der das Geld überschätzt und die Edelmetalle als das endgültige Objekt des Handels und als Maßstab für den Reichtum einer Nation ansieht: »The general Measure of the Trade of Europe at present, are Gold and Silver, which although they are sometimes Commodities, yet are the ultimate Objects of Trade; and the more or less of these Metals a Nation retains, it is denominated Rieh or Poor« 20 ). Doch werden wir ihn nicht zu den Merkantilisten rechnen, da er durchaus kosmopolitisch denkt, wenn er sagt: die Natur habe die einzelnen Länder verschieden ausgestattet und die Menschen so vereinigt. Auch spricht er sich gegen die Einfuhrverbote und Schutzzölle aus. Sein Ideal ist ähnlich wie das Humes, eine ökonomisch prästabilierte Harmonie, und leitet zu Smith hinüber, zum Freihandel. Einen freihändlerischen Merkantilismus aber gibt es nicht, das wäre ein Paradoxon. Daher gilt das, was wir für die englischen Schriftsteller konstatierten, auch für alle anderen, Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heit 2 . 4 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 5 ° und wenn der Italiener Filanghieri sagt: »II commercio vuole che tutte le nazioni si riguardano come una societä unica« 21 ), gehört er zu den wirtschaftlich Liberalen: sie wollen das Volk reicher, die Merkantilisten es vor allem mächtiger machen. Auf ihrem Banner steht Kampf, nicht Eintracht unter den Völkern. Das ist die Grenze zwischen Merkantilismus und Liberalismus. Wo aber der merkantilistische Geist herrschte, galt es, das Volk zu tatkräftiger Produktion zu erziehen: daher überall die Sorge für die neuentstehenden Manufakturen und vor allem für die Herstellung guter Waren; denn der Blick ging meist auf den Außenhandel. Man wollte selbst zwar nichts vom Ausland kaufen und errichtete möglichst hohe Zollmauern um die eigenen Grenzen, aber man hielt den Nachbar für dumm genug, die Waren abzunehmen. Damit hingen auch die Ausfuhrverbote für Rohstoffe, die Einfuhrerleichterungen für sie zusammen, denn alles galt der Hebung der heimischen Industrie. Doch auch hier gehen die Ansichten oft weit auseinander. Von Deutschen sind es Becher und Hornigk, die immer wieder an den Reichtum des Heimatlandes erinnern, der alle Bedürfnisse befriedigen könne. Diese selben Männer, die die Volkswirtschaft auf Grund der Arbeitsteilung entfesseln wollten, dachten noch nicht an eine Arbeitsteilung unter den Völkern, wie sie die Liberalen forderten; zur wahren Weltwirtschaft war es noch nicht so weit. Da man wünschte, den eigenen Staat auf eigene Füße zu stellen, und mit Voltaire glaubte, »II est clair qu’un pays ne peut gagner sans qu’un autre perde« 22 ), waren eben viele uns falsch erscheinende Mittel recht. Der Handel war der Machtfaktor, dessen Stärke man an der Handelsbilanz ablesen wollte. Darum fordern die Engländer eine starke Kriegsflotte, deshalb die Deutschen eine große Bevölkerung: sie ist ihnen das Fundament des Segens. Und das Wort Bechers: »volkreich, nahr- hafft Gemein« gilt schlechthin für den Merkantilismus. Viele Menschen konnte man zu allem brauchen: für die neuen Fabriken, für den Handel, die Schiffahrt, die Landwirtschaft und nicht zuletzt als Soldaten. Ja, es schwebt dem Merkantilismus auch eine Menschenbilanz vor Augen: je mehr Menschen ein Land hat, desto glücklicher ist es. Daß sie hier auch wußten, die Bäume könnten nicht in den Himmel wachsen, wird ihnen zwar oft bestritten; aber es finden sich genug Stellen, wo es heißt, daß natürlich genügend Nahrungsmittel die Vorbedingung für eine starke Bevölkerung seien. So sagt Seckendorff: Keinem Untertan darf »die nothdurfft zu seinen lebens-mittelnif: mangeln« 23 ), und Hornigk 5i fordert: »Dannenhero ist auf die bevolckung eines lands so viel Menschen nur immer sich drinnen ernehren können / als eines wohlgeordneten staats höchste / aber leider! bey vielen wenig geachtete angelegenheit zu schauen« 24 ). 4. Es sollte in diesen Zeilen keineswegs eine eingehende Darlegung der merkantilistischen Politik gegeben werden, — das ist oft genug geschehen — sondern die Absicht war, eine klare Bestimmung des Wesens des Merkantilismus zu geben. Wir erblickten dies in einer Bewegung zwecks politisch-volkswirtschaftlicher Zentralisation, zwecks Erhöhung der Macht des eigenen Staates und sahen, daß die viel besprochene merkantilistische Politik nur Mittel zum Zweck ist. Die Angriffe Adam Smith’ und seiner Schule richteten sich also nur gegen diese merkantilistische Politik; wenn sie auch glaubten, es mit einem theoretischen System zu tun zu haben. Das alte Märchen, das sie erzählten, berichtete von der Gier der Merkantilisten nach Geld, verkündete, daß sie nur im Gelde den Reichtum sahen und deshalb all ihre Maßnahmen, ihre Handelspolitik darauf einstellten, möglichst viel davon zu erhalten. So war es gang und gäbe, die Äußerungen der Bewegung mit ihr selbst zu identifizieren. Prüfen wir nun diese Angriffe auf ihre Berechtigung, dann müssen wir selbst zu dem Problem kritisch Stellung nehmen. Dabei erheben sich die Fragen verschiedenster Art: Wie weit darf der Historiker überhaupt mit seiner Kritik gehen ? Denn jede Kritik ihm untersagen, hieße ihn zum bloßen Berichterstatter erniedrigen. Darf er an der Bewegung als solcher Kritik üben? Diese Frage ist mit einem Nein zu beantworten, denn hier steht er vor einem rein empirischen Faktum. »Es kann«, meint Rickert, »der Historiker als Historiker nicht entscheiden, ob die französische Revolution Frankreich oder Europa gefördert oder geschädigt hat.« »Wenn die Geschichte Lob und Tadel ausspricht, überschreitet sie ihre Grenze als Seinswissenschaft, denn Lob oder Tadel läßt sich nur mit Hilfe eines Maßstabs von Werten begründen, deren Geltung nachgewiesen ist, und das kann nicht Aufgabe der Geschichte sein« 25 ). Den Merkantilismus selbst können wir danach weder rühmen noch verdammen. Wenn wir aber weiter fragen, ob wir die Politik dieser Bewegung und die Anschauungen ihrer Vertreter be- und eventuell verurteilen können, so müssen wir diese Frage bejahen, handelt es sich hier doch nicht um Werte, sondern um Forderungen und Begriffe. Denn wenn wir fragen: waren diese und jene Maßregeln für ihre Zeit, ihre Bewegung richtig, 4 * 52 bleiben wir im Gebiet der Tatsachenfeststellung. Wir untersuchen nur, ob sie mit ihren Mitteln und Ideen wirklich ihrem Ziel nachkamen, ohne das Ziel selbst zu bewerten. Neben dieser rein relativistischen Kritik werden wir eine vergleichende Kritik üben können, indem wir die damaligen Auffassungen den unseren gegenüberstellen. So werden wir unsere Angriffe zunächst nur gegen ihre Politik richten. Eine Politik kann aber für ihre Zeit durchaus zu Recht bestehen, doch wird sie wie alles veralten; es ist die Frage, ob wir heute noch Bismarcksche Politik treiben könnten. Dieser Relativismus der Geschichtsauffassung hat seine Berechtigung. Wir haben es leicht, von hoher Warte aus zu sagen: das, was man damals tat, ist falsch und jenes richtig. Small greift daher in berechtigter Weise Adam Smith an. »Smith did not distinguish . . ., between ,political economy' as a theory and ,economic policy' 26 ). Es war noch keine Wissenschaft. Auch Mo hl, der den Merkantilismus sonst recht abfällig beurteilt, spricht ausdrücklich von dem »relativen Wert, welchen er für Zeit und Umstände haben konnte« 27 ). Es bleibt uns also nur eine Kritik der Anschauungen und Maßnahmen der Merkantilisten übrig, doch auch nur in beschränkter Weise, weil sie ja in ihnen nicht einig gingen. Ausführlicher als an dieser Stelle werden wir uns im dritten Teil mit ihren Meinungen zu befassen haben. 5. Im Vordergrund des Interesses und der Debatten stehen die merkantilistischen Äußerungen über das Geld. Es war ihnen — das steht heute fest -— Mittel zum Zweck, nichts anderes. Sie waren ebensowenig nur auf das Geld erpicht, wie sie in ihm keineswegs den alleinigen Reichtum erblickten. Im Mittelalter herrschte die Nahrungsidee, erst die Neuzeit erweckt kapitalistischen Geist. Die Autarkie der Naturalwirtschaft soll überwunden werden durch die kräftig pulsierende Geldwirtschaft. Das Geld wird Mittel zum Leben, nicht zum Besitz. Die Merkantilisten erstreben seinen Umsatz: es ist ihnen Zirkulationsmittel. Sie meinen, je öfter es umschlage, desto mehr diene es dem Verkehr, den sie haben wollen. Das Geld soll die Produktivkräfte des Landes erwecken, damit für den Erwerb produziert wird: G-W-G. So sind die merkantilistischen Wirtschaftsanschauungen auch ein Moment für die Entstehung des Kapitalismus. Man hielt das Geld für das »Schwungrad des Verkehrs« (Schmoller), sah in ihm also nichts anderes, als was Adam Smith auch in ihm erblickte. Ihm ist das Geld »das große Umlaufrad,« das »kostspielige Verkehrs- I 53 mittel . . . durch welches jeder einzelne in der Gesellschaft seine Lebensmittel, Genüsse und Annehmlichkeiten in einem geeigneten Verhältnis regelmäßig zugeteilt erhält« 28 ): »The great wheel of circulation, .... great but expensive instrument of commerce, by means of which every individual in the society has his sub- sistence, conveniences, and amusements regularly distributed to him in their proper proportions« 29 ). Ganz ähnlich lauten die Aussprüche der Merkantilisten, der Deutschen und der Engländer. So sagt auch Thomas Mun, indem er sich scharf gegen die Ansammlung von Schätzen ausspricht: »It were vanity and against their profit to keep continually in their hands above forty or fifty pounds in a family to defray necessary charges, the rest must ever run from man to man in traffique to their benefit« 30 ) oder: »Geld erzeugt den Handel, und der Handel vermehrt das Geld« 31 ). Unter den Deutschen ganz prägnant ist Theodor Ludwig Lau in seinen »Politischen Gedanken«: »Der Werth des Geldes besteht eintzig in der Verkehrung« 32 )*). Ferner Schröder: »Das commercium müsse zerfallen, wenn das pendulum des estats, nemlich das geld, welches alle Ungleichheit in handel und wandel in einer gleichen bewegung gehen machet, verlohren ist« 33 ). Becher aber nennt es »Nerv und Seel eines Landes« 34 ), und schließlich meint Bornitz, wie der Mensch seine Nahrung brauche, so auch der Staat seinen Unterhalt, der den Namen des Geldes trage, sonst wäre er seines Marks beraubt: »Quibus Respublica destituta con- sensu Politicorum imperfecta et experientia teste, imbecilla et im- potens est, quippe nervis suis privata« 35 ). In einem Wiener Hofkammerreferat vom 16. März 1700 finden sich die interessanten Worte: »Das Geld est sanguis corporis politici und solches nicht allein zu erzügeln, sondern beizubehalten kein anderes Mittel als daß fremde Waren entweder in einem Lande nicht admittiert oder, wenn sie unvermeidlich und zur allgemeinen Notdurft nicht erforderlich sind, im Lande selbst per naturam vel industriam erzeugt und zuwege gebracht werden, allermaßen solchergestalten occasio et causa movens cessat, das Geld außer Landes gehen zu machen« 36 ). Wegen der Geldausfuhr sind die Ansichten der Merkantilisten geteilt; die Deutschen sind — wie auch das letzte Zitat beweist *) Die kleinen Schriften Laus sind eine wahre Fundgrube zur Bekämpfung der Smitlischen Anschauungen, doch waren sie bisher, da anonym erschienen, gänzlich unbekannt; wie es mir gelang, sie neu zu entdecken, werde ich bei Besprechung Laus im II. Teil berichten. 54 — meist dagegen, die Engländer eher dafür, Mun verspricht sich viel davon zur Förderung eines lebhaften Handelsverkehrs. Man darf auch nicht vergessen, daß es an den Zahlungsmitteln der Kreditwirtschaft zunächst völlig fehlte, daß ferner der Edelmetallvorrat gerade in dieser Zeit durch die Entdeckungen sich ungeheuer steigerte, an dem jedes Land teilhaben wollte. So erscholl von allen Seiten der Ruf nach Geld. Wie die Staatsmänner und Kaufleute, so dachten auch die Feldherren; stammt doch aus jenen Tagen das berühmte Wort des Marschalls Trivulzio auf die Frage, was zum Kriegführen nötig sei: »Tre cose, Sire, ci biso- gnano preparare, danari, danari, e poi danari« 37 ). Im Hintergrund standen stets politische Fragen: die Machtpolitik des Vaterlandes. Ich glaube, man braucht diese Geldauffassung der Merkantilisten nicht mit Stammler zu verteidigen, der von ihnen sagt: »Da sie den Rat gaben und tatkräftig in der Praxis danach zu handeln suchten, daß der Staatsmann möglichst das Geld in das Land hereinzuziehen und darin festzuhalten habe, so hat sich vielfach die Meinung festgesetzt, als ob sie von dem Golde und dem Edelmetall überhaupt eine Art magische Kraft und mystische Qualitäten erwarteten. Aber es braucht dieser Geringschätzung gar nicht. Ihre Ansicht wird ganz verständlich, sobald man eben voraussetzt, daß man für Geld unter der bestehenden sozialen Regelung ziemlich alles haben kann.« Da man zwischen natürlichem und sozialem Reichtum zu unterscheiden habe, so drücke das Urteil, ein Land sei reicher als das andere, das Verhältnis zwischen zwei Vermögensmassen aus. Vermögen habe nur Sinn unter der Voraussetzung einer sozialen Regelung, d. h. bei Existenz von Privateigentum und Tauschverkehr. Nicht der natürliche, nur der soziale Reichtum sei der maßgebende. »Unter der Voraussetzung von Privateigentum und privatem Tauschhandel auf Grund eines geregelten und sozial allgemein anerkannten Wertmessers hatten also die Merkantilisten nicht unrecht, wenn sie Reichtum mit verhältnismäßig viel Eigentum an Geld und Edelmetallen bezeichnten« 38 ). Stammler legt zuviel Gewicht auf die soziale Regelung; den Merkantilisten kam es nicht auf Geld als sozialen Reichtum an, d. h. als Vermögen, sondern als Kapital. Es war ihnen ein Produktionsfaktor, der die in der Volkswirtschaft schlummernden Kräfte erwecken, der alles befruchten sollte. Es galt ihnen als ein Mittel zum Zweck, zum Verkehr und seiner Hebung, — wie wir oben schon feststellten — war also ein Verkehrs- mittel. Aber es wäre falsch, dieses mit dem Helfer ich sehen »Verkehrsmittel« 39 ) zu identifizieren. Das Helferichsche »Geld« ist ein Institut, ein Vermittler, der sich zwischen die einzelnen Transaktionen des Verkehrs schiebt und sie ermöglicht, das merkanti- listische »Geld« aber ist Kapital, und darin liegt der Fehler der merkantilistischen Anschauung, daß sie dem Kapitalfaktor zuviel zutraute, das Geld als das allein Befruchtende, wenn auch nicht als den alleinigen Reichtum ansah und es so überschätzte. Aber das hieß doch nicht Verranntsein in ein starres Dogma, dagegen sprechen die trefflichen Worte in einer spanischen Denkschrift an Karl II. von 1686: »Das kostbarste Metall, das unentbehrlichste, vortrefflichste und sicherste, das es je gegeben und jemals geben wird, das ist der Schweiß, der auf der Stirne perlt; er muß für das einzige Mittel gelten, welches ein kräftiges Staatswesen erhalten kann. Denn da, wo er fehlt, hat auch Gold und Silber nicht lange Bestand, denn er allein ist die Münze, die in aller Welt den gleichen, den höchsten Wert besitzt« 40 ). In engstem Zusammenhang mit dem Streben nach Geld steht die Handelspolitik; und hier ist es die Handelsbilanztheorie, die man gegen die Merkantilisten ins Feld führt; nennt doch selbst Oncken sie das »einzige Dogma, welches das Merkantilsystem aufgestellt hat« 41 ). Diese Bezeichnung ist viel zu stark, denn auch auf diesem Gebiete gab es keine geschlossenen Meinungen. Die deutschen Merkantilisten legen zwar das Hauptgewicht fast nur auf den auswärtigen Handel und eine günstige Handelsbilanz, aber daß auch ihnen der Gedanke an eine Zahlungsbilanz nicht fehlte, hat das oben erwähnte Zitat aus Schroeder (S. 44) gezeigt. Hier erscheinen jedoch die Engländer, die damals begannen, ein ausgesprochenes Handelsvolk zu werden, viel einsichtiger, wie die Studien von Heyking und Schacht beweisen. Die Zahlungsbilanz war ihnen wohl bekannt, aber sie hielten die Warenbilanz für nötiger; wir müssen immer wieder daran denken, daß die Merkantilisten Augenblickspolitiker waren. Das gilt auch für die Deutschen, wenn ihnen auch noch der freie Blick des Kaufmanns und Seefahrers fehlte, der die Engländer schon auszeichnete. ThomasMun spricht klar aus, daß außer den Waren noch manches andere bei der Ein- und Ausfuhr ins Gewicht fällt: »There areyetsome other petty things, which seem to have reference to this Ballance, of which the said Officers of His Majestics Cu- stoms can take no notice, to bring them into the accompt. As namely, the expenses of travailers, the gifts to Ambassadors and 56 Strangers, the fraud of some rieh goods not entred into the Cu- stom-house, the gain which is made here, by Strangers by change and re-change, Interest of Money, ensurance upon Englishmens goods and their lives« 42 ). Doch halten Mun und die anderen diese Punkte für unbedeutend; ihnen galt es vor allem das zu betrachten, was für England in jenem Augenblick das Wichtigste war: die Erhöhung seines Warenexports« (Schacht 43 ). Nicht in diesen wirtschaftlichen Anschauungen lag der Grundirrtum des Merkantilismus verborgen, sondern in einem anderen Moment, das sie mitbedingte und bei dem der Liberalismus, voran die Physiokraten, wenn auch meist unbewußt, mit der Kritik einsetzte: dem Glauben an die Allmacht des Staates. Ihm wollten sie alles, der Bevölkerung nichts geben; sie glaubten an die alleinseligmachende Tätigkeit der Regierung und predigten Bevormundung auf allen Gebieten. Sie verlangten Individualität für die Staaten, aber versagten sie dem Einzelnen; denn sie kannten nur den »beschränkten Untertanenverstand«, damit aber kamen sie dem Absolutismus immer näher. Die kollektivistische Weltanschauung herrscht auf der ganzen Linie: der einzelne hat nur Geltung als Teil des Ganzen. Aber dieses bedingungslose Gehorchen, das der Staat verlangte, wollte er mit dem Eudämonismus gut machen: da der Staat äußerste Anspannung der Kräfte aller braucht, wird er zum Wohlfahrtsstaat, will ihre Glückseligkeit und kümmert sich nun um alles 44 ). So bildet das eudämo- nistische Moment den ethischen G ehalt des Merkantilismus. Auch die Idee des Kollektivismus ist dem Merkantilismus immanent; eine Kritik trifft damit zwar sie, nicht aber den Merkantilismus selbst, es ließe sich denken, daß sie auch einer anderen Bewegung angehören könnte. 6. Eine Kritik reizt zu Vergleichungen, ja sie ist mit ihnen aufs engste verwandt, indem man das Einst dem Heute gegenüberstellt. Nicht nur die Politik der Bewegung, die wir behandeln, können wir mit den heutigen Zuständen vergleichen, sondern vor allem den Inhalt der Bewegung selbst: das Streben nach einem innerlich stark gefestigten, von außen völlig unabhängigen Staat. Man spricht oft davon, daß wir in einer Zeit des Neomerkantilismus leben, oft genug wohl aus parteipolitischen Gründen, die für uns hier nicht in Betracht kommen; doch steckt in der Behauptung sicherlich viel Wahres, wenn auch der Vergleich nicht restlos aufgeht, da eine Zeit nicht wie die andere ist. Wenn wir aber gewisse, ja oft große Ähnlichkeiten zugeben, rechtfertigen wir am 57 besten den alten Merkantilismus, da dies beweisen würde, daß seine Prinzipien nicht so falsch gewesen sind, wie nur zu gern behauptet wird. Durch unsere Zeit geht wieder ein eminent nationaler Zug: jedes Land will das erste sein, und ein Wettbewerb auf allen Gebieten herrscht unter den Nationen. Nicht umsonst starren die Länder in Waffen, überbieten sich in der Aufstellung von Truppen, dem Bau von Kriegsschiffen. Dasselbe sehen wir auf wirtschaftlichem Gebiete: die Parole heißt jetzt wieder »Schutz der nationalen Arbeit«. Fast jedes Land umgibt sich mit Zollmauern, die immer höher werden, sucht nur sich günstige Handelsverträge zu schließen. Wir sehen die Existenz von Ausfuhrprämien wieder erwacht in den Getreideeinfuhrscheinen und in dem dumping der Kartelle. Gibt es nicht auch heute wieder zahlreiche Stimmen, die die Geldausfuhr bekämpfen aus Gründen der Devisenpolitik oder der Notendeckung? Ferner erblicken wir den heißen Wettbewerb um die Kolonien, die machtvollsten Staaten haben bald die ganze Erde unter sich verteilt, um Absatzgebiete und Rohstoffländer zu gewinnen. Im Innern aber ist eine der Hauptsorgen: eine gesunde, zahlreiche Bevölkerung, das alte »volkreiche, nahrhafft Gemein«. Lotz weist mit Recht auf die großen Ähnlichkeiten hin, wenn er auch meint, daß sich überhaupt kaum etwas verändert habe — wohl aus seiner politischen Anschauung heraus. So sagt er: »Auffällig ist bei jeder Rückschau, wie wenig sich die Welt im Laufe der Zeiten ändert. Die Technik hat riesige Fortschritte gemacht. In der Politik aber gibt es Meinungen, die man für längst abgetan gehalten hat, und die trotzdem wiederkehren. Wir leben in einer Zeit des Neomerkantilismus. Das wirtschaftspolitische System, welches im 16. bis ins 18. Jahrhundert vorherrschte, und welches man dann endgültig widerlegt glaubte, ist seit Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts mit unverwüstlicher Kraft wieder aufgelebt. Ein Eingreifen mit zum Teil gewaltsamen Mitteln, jedenfalls aber mit allen Hilfsmitteln, die die fiskalische Politik bietet, in der Hoffnung, die eigene Nation wirtschaftlich zu heben und im Glauben, dem eigenen Volke nütze, was anderen Nationen Schaden bringt, ist heute ein Schlagwort der Regierungen.« »Vor allem gilt es als staatsklug, durch energische Eingriffe ins Wirtschaftsleben den Absatz auf dem heimischen Markte den inländischen Produzenten möglichst zu reservieren.« »Aber wie im alten Merkantilsystem vereint sich heute mit der Politik der Abwehr konkurrierender Erzeugnisse anderer Länder eine lebhafte Expansionspolitik.« »Gemeinsam mit dem alten Merkantilsystem ist dem neuen zunächst der Glaube, daß bei Handelsverträgen es darauf ankomme, den Gegner zu düpieren und die Abneigung zuzugestehen, daß beim Austausch beide Teile gewinnen« 45 ). Das tertium comparationis bei all diesen Vergleichen ist eben das: heute und damals fordert man mit aller Macht völlige »Inde- pendenz«, wie Hornigk sagt. Viertes Kapitel. Die Entstehung des Merkantilismus. i. Wie kommt es zu dieser Bewegung, die wir Merkantilismus nannten? Welche Einflüsse bewirken den nationalen Zusammenschluß, verursachen die volkswirtschaftliche und politische Einigung, die wir als typisch merkantilistisch ansahen? Diese Fragen erheben sich, nachdem wir das Wesen des Merkantilismus kennen gelernt haben. Mit ihnen stoßen wir an eines der schwierigsten Probleme der Wirtschafts- und Kulturgeschichte. Denn nichts ist schwerer, als den Kausalnexus einer Zeitströmung aufdecken zu wollen, die mit all ihren Ausstrahlungen einem großen Baume gleicht, dessen Wurzeln weit eingegraben in das Erdreich sind, und dessen Zweige sich zu einer dichten Krone zusammenschließen. Nicht jede Wurzel werden wir aufspüren können, ebensowenig wie jede Einzelursache einer historischen Bewegung. So wissen wir auch noch herzlich wenig über die Entstehung des Merkantilismus. Größere Spezialuntersuchungen fehlen; was Schmoller und Oncken bieten, sind auch nur Richtlinien. Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, diese Lücke auszufüllen, auch ich will nur eine Skizze geben, wenn ich die Entstehungsgründe dieser Bewegung in großen Umrissen andeute, und zwar um den Hintergrund für das Bild, das ich entwerfen will, etwas lebhafter zu gestalten. Die deutschen Zustände sind doch nur ein Ausschnitt aus den allgemein-europäischen. Der Beginn der neuen Zeit ist die Geburtsstunde des Merkantilismus. Wir sind es gewohnt, mit dem Anfang des 16. Jahrhunderts einen Abschnitt in den Verlauf der Geschichte zu machen und von diesem Punkt aus die Neuzeit zu datieren, weil das Gesicht der Geschichte Europas sich von da ab völlig verändert. Diese Umwälzung^auf allen Gebieten, dem politischen, wirtschaftlichen, geistigen, müssen es sein, die den Kern des Merkantilismus in sich tragen. a. Am deutlichsten zutage treten die großen Veränderungen, die von außen her kamen: auf politischem und wirtschaft- lichem Gebiet. Ein ganz neues Faktum tritt in den Ideenkreis der Menschen ein: Europa ist nicht mehr allein die Welt. Was bedeutet nun selbst das Römerreich gegenüber den Reichen, die jetzt entstanden, die sich über Entfernungen ausdehnten, von denen man früher höchstens geträumt hatte. Es tritt eine »Erweiterung des räumlichen Horizonts« (Lamprecht 1 ) ein. Mit dem zu Ende gehenden 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts werden die Entdeckungen der noch unbekannten Weltteile gemacht, die ganz neue Ausblicke eröffnen; war bisher Europa auf sich selbst beschränkt gewesen, hatte nur mit dem angrenzenden Asien und Afrika verkehren können, so erweitert sich nun die Welt: ganz neue Arten von Pflanzen, von Stoffen erscheinen und steigern den Bedarf und das Begehren danach Alle Völker, voran Portugiesen, Italiener und Deutsche, beteiligten sich an der Durchstreifung der Welt. Columbus aus Genua entdeckt Amerika, das der Florentiner Amerigo Vespucci wissenschaftlich erforscht; unterdessen findet Vasco da Gama den Seeweg nach dem östlichen Indien, Cabral gelangt nach Brasilien, und Magalhäes vollführt die erste Erdumsegelung. Zug um Zug erschlossen sich die neuen Länder mit all ihren Schätzen. Daneben sind die Erfindungen zu erwähnen, vor allem die der Buchdruckerkunst, die erst den geistigen Verkehr der Völker vermittelt und das »Aufkommen der Klassen immaterieller Produktion« 2 ) ermöglicht. Ärzte und Gelehrte, Beamte und Künstler verdanken ihr die Existenz. b. Die Entdeckungen verursachen große Veränderungen im Wirtschaftsleben. Bisher war das Mittelmeer Europas Handelshafen gewesen, nun werden es die Ozeane, vor allem der Atlantische: der Handel nimmt eine andere Richtung, die italienischen und deutschen Städte müssen den Vorrang an Portugal, Spanien und die Niederlande abgeben, die nun die Schätze aus der neuen Welt holen. Zwar lassen sich Italiener und Deutsche nicht ohne weiteres verdrängen, sie versuchen in Lissabon, das zum Haupthandelsplatz wird, festen Fuß zu fassen und in die Kolonien selbst einzudringen, aber neben den zu großen Entfernungen vom Mutterlande dorthin, wirkte es hemmend, »daß die alten Handelsvölker doch nicht mehr genügend nachhaltige Spannkraft und vor allem nicht die geeignete staatliche Organisation besaßen, um so gewaltige Unternehmnngen durchzuführen« 3 ). Wie im Süden Spanier und Portugiesen die ersten Handelsmächte werden, so im Norden die Plolländer und Engländer. Man be- 6i orinnt die neuen Länder unter sich aufzuteilen, die Kolonialem ’ politilc aber führt zu einer Rivalität unter den Staaten. Das alles gibt dem Handel eine große Expansionskraft; das mehr lokale Handwerk und der Ackerbau müssen hinter ihm zurücktreten: der erwachende Kapitalismus sucht bei ihm Schutz. Die Städte werden reicher, aber die unteren Volksschichten ärmer: ein Proletariat entsteht. Ein sehr wichtiges Moment ist der Zufluß des vielen Edelmetalls, meist aus der neuen Welt. Das Gold und Silber, das jetzt in reichstem Maße herbeiströmt, erleichtert den Übergang von der Natural- zur Geld Wirtschaft Das Geld wird ein Faktor von eminenter Bedeutung. Mit Überwindung der mittelalterlichen Strenge kommt die Sinnenfreude zum Durchbruch: man freut sich des Reichtums, und neue Begierden entfachen den Luxus, denen jetzt der Handel weit besser als früher dienen kann. Es sind keine ethischen Postulate, sondern nur ökonomische Prinzipien maßgebend. »Scheinbar plötzlich rückt jetzt ein Satz in den Vordergrund, welcher einer ganz neuen Anschauung vom Wesen und von der Bedeutung des Geldkapitals Ausdruck gibt. Dieser Satz lautet: »Pecunia nervus belli« 4 ). Geld wird zu allem nötig: für die Verwaltung und den Krieg; es muß so zu der Bedeutung gelangen, die es für den ökonomischen Merkantilismus hatte. Mit der Geldwirtschaft Hand in Hand geht die Kredit Wirtschaft. Der neuerstarkte Handel weiß nichts mehr mit dem kanonischen Zinsverbot anzufangen. Längst schon hatte man es umgangen; schreibt doch z. B. ein Fuggerscher Faktor in seinem Testament: er könne sich in seinem Gewissen nicht beschwert fühlen, er habe nie eigenes Kapital gehabt, sondern stets alles Geld, das er in Handlungsgesellschaften eingeschossen habe, vorher durch Wechsel aufgenommen 5 ). Mit eigenem Gelde Handel zu treiben, galt als Sünde, nicht mit fremdem. Merkwürdige Ethik! Diese Rücksichten mußten nun fallen, der Handel und das Geld durchbrachen die Schranken. Banken, Börsen, Posten, Zeitungen entstanden. Die Revolution des Wirt- schaltslebens erfordert eine rationalistische Erfassung der ökonomischen Probleme. c. In der gleichen Zeit vollzieht sich eine Reorganisation der Staaten. Die Macht des Rittertums sinkt, die neuen Erfindungen ermöglichen eine andere Kriegstechnik, man braucht Söldner-, nicht Ritterheere. Es gelingt den Staaten, sich innerlich zu festigen. Die Franzosen vertreiben die Engländer von ihrem 62 Boden, und die französischen Könige verstehen es, die Macht der Vasallen allmählich zu brechen. Das Werk Karls VII. (1422—61) setzt Ludwig XI. (1461—83) in großzügiger Weise fort. Sein Regiment wird ein ganz persönliches, und skrupellos geht er gegen die mächtigen Fürsten des Landes vor, in heftigen Kämpfen versucht er die Herzoge von Orleans, Bourbon, Anjou, Alengon, Burgund und Bretagne unter seine Botmäßigkeit zu bringen. Erst Karl VIII. (1483—89) und Ludwig XII. (1498—1515) vollenden den Plan und legen den Grund zur unumschränkten Monarchie der französischen Könige. — Dasselbe sehen wir in England: von der Mitte des 15. Jahrhunderts ab toben dort die Kämpfe zwischen den Häusern der weißen und roten Rose: York und Lancaster. 1461 wird Eduard IV. aus dem Hause York König und sichert sich seine Herrschaft durch mehrere Siege. Doch wird er 1470 vertrieben, als es ihm aber gelingt, die Herrschaft wieder an sich zu ziehen und die Lancaster abermals zu schlagen, geht er daran, die Macht seines Hauses zu erhöhen. »So verschieden die Anlagen und der Charakter Eduards IV. von denen seines französichen Gegners Ludwig XI. und jenen Ferdinands von Aragonien waren, seine Regierung bekundete die gleichen Bestrebungen und hatte ähnliche Erfolge« 6 ). Doch war es keinem Angehörigen der beiden feindlichen Häuser beschieden, Englands Königsthron dauernd zum Sitz aller Macht zu erheben. Das vermag erst Heinrich VII., nachdem er den grausamen Richard III. 1485 besiegt hat. — Ein ähnliches Schauspiel zeigt sich uns auf der Pyrenäenhalbinsel. 1474 besteigt Isabella den Thron von Kastilien; sie heiratet Fernando, den Erben von Aragon, und 1479 werden beide Reiche vereinigt. Nun gehen sie mit der heiligen Hermandad gegen den Adel vor, schaffen mit Hilfe der Inquisition die Kirche für das Königtum um, und als sie die letzten Mauren aus Granadas Alhambra vertrieben haben, begründen sie ein einheitliches Spanien. — So zeigt sich überall in den bedeutenderen Staaten ein Konsolidierungsproz eß; die Macht der Fürsten erstarkt, es gelingt, einen Einheitsstaat zu schaffen; nur nicht in Italien und Deutschland. 2. Von gewaltigem Einfluß sind die inneren Ereignisse, die die Psyche der neuzeitlichen Menschen erlebte, und die sie wandelten. Der Hauptcharakter, der ihnen zugrunde liegt, ist die Beseitigung des mittelalterlichen Universalismus. So wie sich im politischen und wirtschaftlichen Leben Sonderungsmomente einstellen, so auch im geistigen und seelischen Gerade — 63 — die Erweiterung des Blicks, die Vergrößerung des Horizonts, die parallel mit der Ausdehnung der Wirtschaftssphären geht, schafft andererseits neue engere Zusammengehörigkeitsbegriffe. All das ist sehr wesentlich zur Erklärung einer Bewegung so nationalen Gehalts wie der des Merkantilismus. Vergessen wir dabei aber nicht, daß diese neuen Ideen nicht aus dem Nichts auftauchen, daß es oft sehr lange dauert, bis sie sich durchsetzen, und daher auch die Grenzen sehr flüssig sind, weil die alten Ideale und Institutionen nicht sofort von ihrem Platz weichen. a. Eine Wiedergeburt des europäischen Seelenlebens entfachte die Reformation: das Feuer, das ein deutscher Mönch entzündet, erhellte die ganze Welt, es gefährdete die Kirche, die Unterwürfigkeit unter ihr Gebot als Bedingung für den Himmelseintritt forderte. Jetzt war die Universalkirche erledigt. Der Papst war nicht mehr der Alleinherrscher über das gesamte christliche Abendland. Heinrich VIII. schuf die englische Kirche, um England unabhängig zu machen, die Niederlande machten sich selbständig und viele andere deutsche Staaten 'sagten sich von ihm frei. »Los von Rom und hinaus in die Ferne! so könnte man den Wahlspruch der damaligen Zeit zusammenfassen. Ein frischer, fröhlicher Sinnentrieb löste den grübelnden Geist des Mittelalters ab, an Stelle des asketischen Prinzips trat das hedonische Prinzip wjeder mit Macht in den Vordergrund« sagt Oncken 7 ) treffend. Es mußte nun auch eine Reformierung der alten Kirche eintreten. Mit Hilfe des Jesuitismus ging man ans Werk. Aus dem Trientiner Konzil erstand die Kirche neugeboren mit Reformen auf allen Gebieten. So schufen die religiösen Veränderungen Sonderungen, nicht immer nach ethnographischen Prinzipien. b. Daneben wirkte der PIumanismus; es stellte sich »die antike Kultur im Humanismus neben das Christentum« 8 ). Auf klassischem Boden, in Italien zuerst, vertieft man sich in die Schriften der Alten, lernt Plato und Aristoteles, Cicero und Sallust verstehen, studiert das römische Recht, und mit der antiken Weisheit erwacht die antike Kunst: der Humanismus neben der Renaissance. Dadurch angeregt beginnt das wissenschaftliche Denken, damit die Versuche, eine Weltanschauung zu begründen. Der scholastischen Philosophie des Mittelalters, die in der ontologischen Auffassung verharrte, folgen als erste philosophische Systeme der Neuzeit die eines Baco und eines Des- cartes. Die Sehnsucht nach Selbsterkenntnis ist es, die den großen französischen Philosophen treibt: der Zweifel ist ihm der Ausgangs- 64 punkt der Erkenntnis: »de ommibus dubitandum est«, er aber sagt mir, daß ich bin: »cogito ergosum!«. So lehrt er die Selbstgewißheit des »Seins. c. Von größtem Einfluß auf die Entwicklung merkantilisti- scher Ideen waren die staatsrechtlichen Anschauungen dieser Epoche, mit denen wir uns auch noch im III. Teil der Arbeit zu beschäftigen haben werden. Mit dem Mittelalter schwanden die alten Autoritäten, neue Staatsbildungen treten an die Stelle der alten, damit ist Stoff für theoretische Erörterungen gegeben. Ein Staatstheoretiker von fascinierender Kraft ist der Florentiner Niccolo Machiavelli; er ist geradezu der Begründer des Nationalstaatsgedankens. Der Staat ist ihm das Höchste, für diese Idee erscheinen ihm alle Mittel recht. Wenn man Machiavelli verstehen will, muß man auf die Zeit achten, in der er schrieb und wirkte. Es stand schlimm um das Italien des beginnenden 16. Jahrhunderts, das Land war zerrissen, während seine Wirtschaftstätigkeit blühte; die einzelnen Städte befehdeten sich, und die Kirche war entsittlicht. Da trat der große Florentiner als Warner auf; es war von großem Einfluß, daß er »so ganz frei ist von jedem munizipalen und territorialen Partikularismus und so ganz erfüllt von italienisch-nationalem Patriotismus.« »All sein Sehnen und Sinnen für die Zukunft ist Italien zugewandt und nur Italien« 9 ). Die Fremden sollen vertrieben, ein Einheitsstaat hergestellt werden, den ein mächtiger Monarch mit einem starken Heere regiert. Diesem Fürsten erlaubt er alle Wege. Den letzten und höchsten Aufgaben des Staates hat alles zu gehorchen, auch die Wirtschaftspolitik. Man hat Machiavelli wegen dieses starren Nationalismus, den er vertritt, als unmoralisch ansehen wollen, ohne zu bedenken, für was er kämpfte. Wie recht hat Macaulay, wenn er sagt: »Die Nachwelt, dieses hohe Tribunal letzter Instanz, das unermüdlich ist in der Anpreisung seiner eigenen Gerechtigkeit und Arbeitskraft, verfährt bei solchen Gelegenheiten wie ein römischer Diktator nach einem allgemeinen Aufruhr. Da die Zahl der Missetäter zu groß ist, um alle bestrafen zu können, werden aufs Geratewohl einige aus der Menge herausgegriffen, um allein die ganze Schuld eines Vergehens zu büßen« 10 ). Denn Machiavelli habe nur allgemein gültige Grundsätze angenommen und schärfer betont. Machiavelli ist eben Opportunist und paßt die Handlungen, die er fordert, dem Bedarf der Situation an. Wenn später deutsche Merkantilisten zur Einigkeit mahnten und zum Kampf gegen das Joch der Fremden, dann haben sie ein Vorbild in Machiavellis Aufruf. »So mußte auch«, ruft er aus, »damit ein italienischer hoher Geist sich zeigen könne, Italien so tief sinken, sklavischer werden, als die Juden je gewesen sind, unterdrückter als die Perser, zerstreuter als die Athener . . . das italienische Volk mußte auf alle Weise zugrunde gerichtet sein.« »Seht, wie das Volk zu Gott ruft, er möge jemand senden, der es von der Grausamkeit und dem Übermut der Barbaren erlöse! Seht, wie es geneigt ist, der Fahne zu folgen, wenn nur jemand da wäre, der sie aufpflanzte!« u ). Während Machiavelli den Nationalstaat predigt, stabiliert der andere große Staatsgelehrte der Zeit, Jean Bodin, die Souveränität. Auch er steht unter dem Einfluß der Antike, ist aber ein scharfer Gegner Machiavellis: »C’est une incongru- ite bien lourde en matiere d’Etat, et d’une suite dangereuse, d’enseigner aux princes des regles d’injustice pour assurer leur puissance par tyrannie« 12 ). Der Staat gründet sich für ihn auf die Gerechtigkeit »La republique est un droit gouvernement de plusieurs menages et de ce qui leur est commun avec puissance souveraine« 13 ). Die Familie ist das Element dieses Staates, unter souveräner Gewalt. Bodin schafft den Begriff der Souveränität. Zu ihrem Charakter gehört die Einheit der Staatsgewalt und die höchste dauernde Machtfülle ohne Begrenzung: »La souverainete n’est limitee ni en puissance, ni en Charge, ni a certain temps« 14 ). Der Souverän muß aber die göttlichen und die eigenen Gesetze wahren und das Eigentum unangetastet lassen, wenn er auch der Höchste nach Gott ist, und das Gesetz von ihm ausgeht. Er ist Herr über Krieg und Frieden, kann allein die Verurteilten begnadigen, Steuern auf erlegen und Münzen schlagen, denn »il n’y a rien le plus grand en terre apres Dieu que les princes souverains« 16 ). Im Gegensatz zu Bodin steht Althusius, der ein eifriger Verteidiger der Volkssouveränität ist. Er stellt den dem Mittel- alter fremden Satz auf: Das Reich ist Eigentum des Volkes, die Verwaltung kommt dem König zu« 16 ). Nur die Gesamtheit der Glieder hat die höchste Gewalt, der König ist König nur um des Volkes Willen. Das Verhältnis zwischen beiden ruht auf dem Vertrag. Grotius wiederum bekämpft die Ansicht, daß das Volk die höchste Autorität habe, sie komme dem Staat als ganzem zu und besonders der Person, die in ihm als oberste Autorität erscheine. Beide stehen auf dem Boden des Naturrechts. Auch ihre Ideen werden wir bei den Merkantilisten wiederfinden. 3. Wenn wir nach den Resultaten all dieser Veränderungen fragen in Hinblick auf die Entstehung des Merkantilismus, Beitrage zur Geschichte der Nationalökonomie. 5 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. so ergibt sich eins als die Folge des anderen: geistige, wirtschaftliche und politische Gründe sind in gleicher Weise mitbestimmend. Wir sehen mit Beginn der Neuzeit einen politischen Zusammenschluss der meisten Staaten und das Aufkommen einer neuen Staats- und Wirtschaftsauffassung und müssen in diesen Punkten durchaus die Hauptgründe für eine merkantilistische Bewegung erblicken. So ist das 16. Jahrhundert hauptsächlich angefüllt mit Vorbereitungen für die Bewegung des Merkantilismus. Der dreißigjährige Krieg bringt in allem einen Rückschlag, die nationalen und zentralistischen Ideen, die vor ihm sich bemerkbar gemacht hatten, unterliegen der Reaktion dieses Völkerwirrwarrs. Erst nach ihm kann sich der Merkantilismus mit aller Macht entfalten. a. Als äußere Veränderungen konstatierten wir die Kämpfe der Monarchie gegen die Feudalität in den einzelnen Staaten, die Voraussetzung für den nationalen Zusammenschluß waren. Dieser trat jetzt ein, dazu bedurfte es aber auch der inneren Reorganisation: damit stehen wir im Lager des Merkantilismus. Nun wird die Politik der Städte die der Staaten, aus der Stadt= entsteht die Volkswirtschaft. In Frankreich ist es Franz I., der, von Karl V. besiegt, versucht, sein Land im Innern zu kräftigen. Zu diesem Zwecke läßt er große Künstler kommen, und Lionardo da Vinci, Benvenuto Cellini, Andrea del Sarto helfen bei seinem Werk. Doch noch ist die Politik unentschieden, bald werden die Städte, bald das platte Land begünstigt, dazu toben die Kämpfe zwischen Katholiken und Hugenotten. Erst Heinrich IV. gelingt es, Ruhe im Lande zu schaffen: das Edikt von Nantes sichert den Protestanten Schutz, und ein hochintelligenter, arbeitsamer und berufsfreudiger Bevölkerungsteil bleibt so dem Lande erhalten. Den Minister, Herzog von Sully, kann man den ersten großen Merkantilisten Frankreichs nennen, wenn auch die Wege, die er ging, in vielem von dem abweichen, was spätere merkantilistische Volkswirte taten. Wir wissen ja, daß sie nicht die Mittel, sondern das Ziel einte. »Sully preferait ä tout le commerce interieur. II voulait qu’avant toutes choses la consommation de la nation fut assuree.« Er fördert die nützliche Industrie, billigt den vernünftigen Luxus, aber er sieht noch im Ackerbau die erste Quelle zum Reichtum des Landes: »L’agriculture etait ä ses yeux le fondement principal de la richesse, le moyen de repartir equitablement l’abondance« 17 ). Daneben ordnet er die Finanzen, begünstigt auch den auswärtigen Handel und veranlaßt die Begründung der kanadischen Kolonien. 67 Was er begonnen, setzen Richelieu und Mazarin fort, bis Frankreich unter Ludwig XIV. in Colbert einen der größten Staatsmänner und einen der größten Volkswirte aller Zeiten erhält, der so erfüllt ist von merkantilistischen Ideen, daß man den Merkantilismus auch Colbertismus genannt hat. Es waren große Aufgaben, die seiner harrten: Er mußte die Finanzen des bankerotten Staates festigen, neue Gesetzbücher schaffen, all dies im Kampfe gegen Klerus und Adel. Daneben galt es die Industrie und den Handel des Landes zu heben und das Volk zu besserer Benützung der reichen Quellen des Heimatlandes zu erziehen. Von überall holte er Lehrmeister, begründete Schulen, beseitigte die Zölle im Innern des Landes, schuf eine Flotte, baute Straßen und Kanäle: so trieb er bewußt Machtpolitik. Programmatisch sind seine Worte in einem Brief an den Marineintendanten in Rochefort, 1666: »II est necessaire d’observer soigneusement sur les achats a faire desdites marchandises qu’il faut toujours acheter preferablement en France aux pays etrangers, quand meme les marchandises seraient un peu moins bonnes ou un peu plus cheres parce que l’argent sortant point du royaume, c’est un double avan- tage ä l’Etat en ce qu’il n’apprandit point; et les sujets de Sa Majeste gagnent leur vie en excitant leur industrie . . . Vous voyez bien qu’il est ridicule que nous allions chercher chez les etrangers ce que nous avons en abondance« 18 ). So formuliert er seine Maßnahmen in dem Memoire an Ludwig XIV: »Reduire les droits a la sortie sur les denrees et les produits manufacturees du royaume; diminuer aux entrees les droits sur tout ce qui sert aux fabriques; repousser par l’elevation des droits, les produits des manufactures etrangeres« 19 ). Alle Zeitgenossen stimmten diesen Ausführungen bei und beeilten sich, sie nachzuahmen. Dasselbe finden wir, wenn auch nicht so großartig, in England. Hier ist es vor allem der auswärtige Handel, den die Regierung der Königin Elisabeth fördert: die Entdeckungsreisen eines Drake und Raleigh tragen dazu bei; in Nordamerika wird die Kolonie Virginia gegründet, den Handel mit Indien vermittelt die Ostindische Kompagnie. England ist im Kampf mit der anderen großen Handelsmacht, den Niederlanden, die ebenfalls Handel mit der ganzen Welt treibt. Sie waren die »Frachtfahrer Europas«, die Amsterdamer Börse ein Weltmittelpunkt. Das mußte ihnen die Feindschaft der Engländer einbringen. Denn Merkantilismus ist Egoismus der Staaten. Und es gelingt Englands größtem Merkantilisten, Cromwell, mit der Navigationsakte die 5 * 68 Holländer schwer zu treffen. In gleicher Richtung liegen die Zölle gegen Frankreich, die es natürlich mit noch höheren erwiderte. — Wie es in Deutschland aussah, werden wir im nächsten Kapitel sehen. b. Der entstehende Merk antilismus ist auch von großer Bedeutung für das Geistesleben. Die erste Frucht, die ihm entstammt, ist der Patriotismus. Der Nationalstaat war das Postulat, das Machiavelli aufstellte, das aber erst mit der Reorganisation der Staaten sich verwirklichen konnte. »Nationale Gegensätze, die zunächst einzigen Symptome nationaler Gefühle, waren dem Mittelalter fremd . . . Der große Gegensatz im Mittel- alter lag nicht zwischen den Nationen, die erst noch zum Bewußtsein erwachen mußten, sondern zwischen den Religionen, Hie Islam, hie Christenheit war der Wahlspruch« 20 ). Auf dem Boden des neuerstarkten Staates kann nun erst der Patriotismus gedeihen, unterstützt von der Literatur, sie wurde »das Ausdrucksmittel nationalen Stolzes und nationaler Bestrebungen« 21 ). Die Umgestaltung des Wirtschaftslebens bewirkt es, daß wirtschaftliche Fragen ^aufgerollt werden, in allen Ländern entstehen zum erstenmal theoretische Untersuchungen über die Lage des eigenen Staates. Das sind die ersten ökonomisch- merkantilistischen Schriften. So prüfen in Italien Schriftsteller wie Scaruffi und Davanzati die Fragen des Geldes, während Antonio Serra in seinem Breve Trattato die Handelsbilanztheorie aufstellt. Ähnliche Probleme gibt es in England zu lösen, und hier sind Gerard Malynes und Edward Misseiden die ersten, die es versuchen. Da der britische Handel gewaltig zu wachsen beginnt, sind es besonders Kaufleute, die die Fragen der Geldein- und -ausfuhr und der günstigen Handelsbilanz erörtern. So entstehen die Schriften eines Thomas Mun und eines Josiah Child 22 ). Dasselbe sehen wir in andern Ländern. c. Das Problem der Entstehung des Merkantilismus erfordert noch die Beantwortung der Frage; inwieweit deckt sich das Aufkommen dieser Bewegung mit dem einer neuen Wirtschaftsstufe. Wir sehen zwischen der Politik der Staaten und der der Städte in früheren Zeiten zunächst viel Gemeinsames. »Wie bisher die Stadt, so sperrt jetzt das Territorium«, sagt Schmoller 23 ). Die städtische Politik hatte bisher ähnliche Maßnahmen getroffen, auch für sie galt völliger Abschluß als Hauptmittel. In dieser Richtung lag das Stapel-, das Gastrecht und die Verkaufsgesetzgebung: der Fremde hatte hinter dem Ein- 6g heimischen zurückzutreten. So war es in deutschen Städten wie in denen der andern Staaten. Auf Grund dieser Ähnlichkeiten nennt Schmoller diese Periode die der Territorialwirtschaft, die aber von Below mit Recht bekämpft wird. Es fehlten jener Übergangszeit wirtschaftlich zu viel Charakteristika, um als eigene Stufe zwischen Stadt- und Volkswirtschaft gelten zu können. »Man darf von einer Territorialpolitik, nicht aber von einer Territorialwirtschaft sprechen. Wenn man die Perioden der Wirtschaftsgeschichte je nach dem einflußreichsten Faktor in der Wirtschaftspolitik bilden will, so mag Schmoller recht haben. Allein die Berechtigung eines solchen Verfahrens ist zu bestreiten ... Mit dem 16. Jahrhundert beginnt eine Wirtschaftspolitik der Landesherren. Aber die mittelalterliche Stadtwirtschaft bleibt im wesentlichen bestehen. Man könnte die Zeit: Periode der Stadtwirtschaft unter landesherrlicher Leitung im Gegensatz zu der Periode der Stadtwirtschaft unter städtischer Leitung nennen.« Below meint ferner, die gewerblichen Produktionen und der Austausch der Waren behalten in der ersten Zeit den alten Charakter, wenn auch daneben Großindustrie und Großhandel erscheinen. »Die Territorien sind sämtlich nicht groß genug, die meisten viel zu klein, um eine Territorial Wirtschaft möglich zu machen« 24 ). Belows und Schmollers Behauptungen gelten hauptsächlich für Deutschland. Aber gerade deshalb ist Schmoller im Unrecht, denn es ist nicht angängig, Wirtschaftsstufen nur für ein Land aufzustellen. Wenn Below sagt, daß man bestimmte wirtschaftliche Epochen nicht nach dem »einflußreichsten Faktor in der Wirtschaftspolitik« 26 ) nennen darf, hat er recht, was die Wirtschaftsstufen angeht, deren Kriterium die Gestaltung des Aufbaus der Wirtschaft sein muß*). Die Bewegung des Merkantilismus war nicht nur ökonomisch bedingt, ein Parallelismus zwischen ihm und einer dieser Stufen läßt sich deshalb nicht konstruieren. Die Entstehungszeit des Merkantilismus bildet ein Übergangsstadium. Noch herrschte die aus dem Mittelalter überkommene Stadtwirtschaft, aber man wollte aus den engen Fesseln der Stadt hinaus zur Weite des Staates; das ist ja die spezifisch merkantilistischeTendenz: Volkswirtschaften zu schaffen. Dazu mußte erst die Stadtwirtschaft überwunden werden. ’) Vgl. den Excurs im Anhang. Fünftes Kapitel. Die deutschen Verhältnisse zu Beginn der Neuzeit als Vorbedingung des Auftretens der alten deutschen Kameralisten. i. a. Es bleibt nun zu untersuchen, wie sich die deutschen Verhältnisse gestalteten: erst so können wir das Auftreten der Kameralisten erklären. Wie aber sah es in Deutschland aus? Hier war es nicht gelungen, einen Einheitsstaat zu schaffen. Die Macht der Kaiser war vom Ausgang des 14. Jahrhunderts an immer mehr gesunken, die Goldene Bulle 1357 war der erste Schritt zur Selbständigwerdung der Territorien. Im 15. Jahrhundert entstehen neue Erbfürstentümer, die Hohenzollern werden mit der Mark belehnt, die anderen Kurfürsten vergrößern ihr Gebiet meist auf Kosten des Reichs und der Kaisermacht. Während Frankreich und England, Spanien, Ungarn und Polen erwachen und die Könige dort Fürsten und Adel beugen, gelingt dies in Deutschland nicht. »In den Zeiten, in welchen alle Monarchien in Europa sich konsolidierten, ward der Kaiser aus seinem Erbland verjagt und zog als ein Flüchtling im Reich umher« 1 ); es war Friedrich III., im Lande aber herrschte bittere Fehde. Da die Fürsten selbst noch eine Einigung wünschten, erhofften sie alles von seinem Sohn, Maximilian I. Doch nicht mit Unrecht hat ihm die Geschichte den Namen des »letzten Ritters« gegeben. Er war der letzte deutsche Kaiser, denn nach ihm kam die neue Zeit. So stand er mit einem Fuß an der Schwelle des kommenden Zeitalters, aber auch ihm gelang es nicht, ein großes starkes Deutschland zu schaffen, wenn auch Versuche genug gewagt wurden. Das Scheitern der Einigung lag zum größten Teil an ihm selbst, auch kamen diese Versuche wohl zu spät. Man beschließt die Errichtung des Reichskammergerichts und des Gemeinen Pfennigs: diese Kopf- und Vermögenssteuer sollte jeden im Reich treffen, denn »alle Deutsche wurden noch einmal sehr ernstlich als Reichsuntertanen betrachtet« 2 ). Aber die Durchführung der Pläne stieß auf große Schwierigkeiten, vor allem auch bei Maximilian selbst. Er fürchtete stets eine Schmälerung seiner kaiserlichen Macht und war mit seiner auswärtigen Politik, seinen Feldzügen nach Italien viel zu sehr beschäftigt, um sich für energische Einigung einsetzen zu können: ihm lag es mehr daran, die Mittel für einen Krieg zu erhalten, und er sah in den Reformen des Kurfürsten Berthold von Mainz nur eine antikaiserliche Tendenz; denn seine eigenen Reformvorschläge waren schwach und stießen auf Widerstand. »Da nun die höchste Gewalt sich so wenig geltend machte, so wenig Billigung und Anerkennung erwerben konnte, so erwachte ein allgemeines Streben nach Selbständigkeit auf eigene Hand, eine allgemeine Gewaltsamkeit ... In den Fürstentümern machte sich die Landeshoheit weitere Bahn,« sagt Ranke*). So starb Maximilian, und damit sanken alle Pläne eines einigen Deutschen Reiches ins Grab. Denn immer mehr kamen die Fürsten auseinander und vergaßen, daß sie Deutsche waren. Daher konnte es so weit kommen, daß Franz I. von Frankreich sich ernstlich um die deutsche Kaiserkrone bewarb. Erst nach langen Verhandlungen gelang es Maximilians Enkel Karl, zum Deutschen Kaiser gewählt zu werden. Aber die Kurfürsten hatten sich ihre Rechte gesichert; es bestach sie der Gedanke, einen Kaiser zu wählen, von dem sie wußten, daß er als Beherrscher eines Weltreiches lange Zeit von Deutschland fern weilte, da sie so ihre Unabhängigkeit immer mehr befestigen konnten. Ferdinand, Karls Bruder, der später sein Nachfolger als deutscher Kaiser wurde, hatte nur die österreichischen Erblande in Besitz, und war so nicht mächtiger als die Kurfürsten, er mußte versuchen, das Gleichgewicht unter ihnen zu halten. Je mehr aber die Kaisermacht sinkt, desto mehr erstarkt die der Fürsten. Ihnen gelingt es, wenn auch oft nach harten Kämpfen, Herren im eigenen Lande zu werden, vor allem den Adel zu besiegen, was in Brandenburg erst Joachim I. nach langem Zwist mit blutiger Strenge vollführt. b. Während nun das Reich innerlich immer mehr zerfiel, sank auch seine handelspolitische Bedeutung. Das Welthandelsbild hatte sich zuungunsten Deutschlands verschoben. Wir haben oben gesehen, welche Veränderungen die Entdeckungen der neuen Weltteile mit sich brachten; als die Umwälzungen stattfanden, da wäre es noch Zeit für das Reich gewesen, an ihnen teilzunehmen, aber die Macht und Einigkeit fehlten dazu. Bisher hatte die Hansa im Norden und Westen Europas ein Handelsmonopol gehabt, die Skandinavischen Reiche, Rußland, England und die Niederlande hatten ihr zu gehorchen, nun aber begann der Westen sich loszusagen, der Stahlhof in London wurde geschlossen, und je selbständiger die Niederlande wurden, desto unabhängiger auch von der Hansa. Im Gegenteil: jetzt dringen holländische Kaufleute in Deutschland ein, denen Engländer folgen, und die Rheinmündung, die erst den Spaniern gehörte, wird von den Holländern in Besitz genommen. Zwar blühte der Handel in Süddeutschland noch im Anfang des 16. Jahrhunderts; wenn auch der Seeweg nach Indien und Amerika Lissabon zum ersten Handelshafen machte, so blieb für die Deutschen die alte Handelsstraße über Italien und Kleinasien noch wichtig genug, Venedig und Genua blieben seine Häfen. Es gelang auch dem deutschen Unternehmungsgeist, nach Spanien und Portugal zu kommen und so am überseeischen Handel teilzunehmen, aber dies war doch ein Handel zweiter Hand. Viele im Mittelalter bedeutende Städte Oberdeutschlands versuchen es nicht einmal, sich den neuen Verhältnissen anzupassen. Das Deutsche Reich mußte sich in Resignation in sein Schicksal fügen. Nürnberg und Augsburg blühten zwar noch immer, die Fugger und Welser gehörten zu den mächtigsten Kaufleuten der Welt, ihre Flaggen wehten auf allen Meeren und verliehen den Städten großen Glanz; und während die Hansa verfiel, erhoben sich Danzig und Hamburg im Norden zu neuer Macht. So zeigen sich doch auch in Deutschland die schönsten Ansätze einer Teilnahme am Welthandel, aber es war niemand fähig, sie fortzubilden. Am wenigsten »verstand es die Reichsgewalt, die im 16. Jahrhundert ausschließlich beschäftigt war, den kirchlichen Frieden aufrecht zu erhalten, im 17. nur noch der österreichisch-katholischen Hauspolitik diente, für die großen Aufgaben einer wirtschaftlichen Zusammenfassung des Reiches, die eben jetzt hätte beginnen müssen, handelnd einzugreifen« 4 ). Dazu kommen nun auch die Nackenschläge von außen: Philipp II. sperrte Lissabon nach Eroberung Portugals dem auswärtigen Handel, Antwerpen und Amsterdam rücken an seine Stelle: die Niederlande und England werden nun die Handelsmächte der Welt. Deutschlands erstes Handelshaus, das der Fugger, geht an »Schuldnerempörung« zugrunde, es fehlt an der bewaffneten Macht, die das deutsche Kapital im Ausland schützt. Auch der italienische Handel verliert an Selbständigkeit, und damit sind nun die Deutschen überall ausgeschlossen; sie waren nur auf sich angewiesen, »ein Zustand der kommerziellen Vereisung gleichsam trat in den deutschen Ländern ein« 6 ). Dazu kamen die schlimmen Zustände im Innern: die Preise stiegen immer mehr, das Edelmetall verteuerte sich: im ganzen Lande herrschte ein großer Münzwirrwarr: es ist die Zeit der Kipper und Wipper. Über 600 Münzstätten gab es im Lande, und jede hielt sich für berechtigt, das Geld nach Gutdünken auszuprägen. Treffend heißt es in einer der Flugschriften gegen diese Münzanarchie: »Daß einer, der vor 30 Jahren 1000 verliehen, mag mit gutem Gewissen 10000 wiederfordern, und wird doch nicht reicher, sondern leidet Schaden« 6 ). Auch der Bauernstand lag danieder, die Bauernkriege hatten keineswegs die ersehnte Freiheit gebracht, sondern die Fesseln nur noch fester geschlungen: der Bauer war in völliger Abhängigkeit vom adligen Grundbesitzer. So riefen auch die deutschen Zustände nach Reformen, nach einer politischen und wirtschaftlichen Zentralisation. Wo eine Abhilfe mit dem ausgehenden 16. Jahrhundert einsetzte, wurde sie noch einmal durch den 30jährigen Krieg aufgehalten. Erst die furchtbaren Wunden, die er der deutschen Volkswirtschaft schlug, rüttelten sie wach, und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beginnt man mit dem Versuche, die Narben zu heilen 7 ). 2. a. Wir haben schon gesehen, daß die neue Zeit neben den politisch-wirtschaftlichen Veränderungen auch geistige mit sich brachte, und auch an ihnen hatte Deutschland großen Anteil, ja sie gingen teilweise von ihm aus. »Es ist eine der größten Kombinationen der Weltgeschichte, daß in dem Augenblick, in welchem sich dem System der romanisch-germanischen Völker, welche zur lateinischen Kirche gehörten, die Aussicht eröffnete, eine vorwaltende Einwirkung auf die andern Erdteile zu erwerben, zugleich eine religiöse Entwicklung emporkam, die dahin zielte, die Reinheit der Offenbarung wiederherzustellen. Die deutsche Nation, die an der Eroberung fremder Erdteile wenig oder keinen Anteil hatte, machte diese große Aufgabe zu der ihren« 8 ). Wie die Entdeckungen die weltlichen Umwälzungen beförderten, so die Erfindungen die geistigen. Die Opposition gegen das Papsttum nahm immer mehr zu, das zeigte sich auch in der Literatur. Dazu aber kam nun die Kenntnis der Antike, der Humanismus zog in Deutschland ein. Nicht nur Kaufleute mit ihren Warenzügen kamen über die Pässe der Alpen von und nach Italien, sondern auch Gelehrte. Dort hatte man begonnen, die Werke der alten Griechen zu studieren und brachte dieses Studium auch in die deutschen Lande: überall entstanden gelehrte Schulen. Erasmus von Rotterdam war der erste große deutsche Humanist, er »ging auf die Idee der Italiener ein, daß man die Wissenschaft aus den Alten lernen müsse« (Ranke 9 ). Ein neuer Geist erfüllte die Universitäten, Plato und Aristoteles waren auch in Deutschland zu neuem Leben erwacht, ihre Staatsideale wurden bekannt, und neben ihnen trieb man unter Reuchlins Führung das Hebräische, um die Heilige Schrift in der Ursprache kennen zu lernen. So konnten die alten Gedanken neue große Ideen erwecken. »Es ist ein universalhistorisches Ereignis, daß nach so viel völkerzerstörenden, völkergründenden Bewegungen, in denen die alte Welt vorlängst zugrunde gegangen, alle ihre Elemente mit anderen Stoffen versetzt worden waren, die Reliquien ihres Geistes, die jetzt keine andere Wirkung mehr haben konnten als eine formelle, mit einem früher nie gekannten Wetteifer aufgeweckt, in weiten Kreisen verbreitet, studiert und nachgeahmt wurden« 10 ). Darum konnte auch Hutten ausrufen: »O Jahrhundert, die Studien blühen, die Geister erwachen, es ist eine Lust zu leben.« b. Mit aus diesem Geiste heraus wurde auf deutschem Boden die Reformation geboren, die der Universalkirche ein Ende bereitete; wäre ein starker Kaiser dagewesen, Deutschland wäre in Opposition zu dem Papste geeint und nicht in zwei Bekenntnisse gespalten worden, aber auch der religiöse Konflikt ließ es zu keinem einigen Reiche werden, denn der Kaiser fühlte sich mehr als starrer Spanier denn als Deutscher. c. Doch noch eine Geistesströmung ist zu betrachten, will man die Zeit charakterisieren, deren Wurzeln ebenfalls der Antike entstammen: die Rezeption des römischen Rechts um die Wende des 16. Jahrhunderts. Es war ein in der Geschichte seltener Zustand, daß ein Volk das Recht eines anderen annahm. Nicht der letzte Grund dazu war der lebhafte geistige Verkehr der Deutschen mit Italien, wo man zuerst das corpus iuris zu studieren begann. Von dort gelangte seine Kenntnis auch in die deutschen Universitäten, deren immer mehr in dieser bildungseifrigen Zeit entstehen. Below führt als Hauptgründe der Annahme dieses Rechts in Deutschland die Notwendigkeit einer Kodifikation gegenüber dem zersplitterten deutschen Recht, die Änderung der Gerichtsverfassung durch Besetzung der Gerichte mit gelehrten Juristen und ihre Bevorzugung als Beamte an. Das Volk nahm dieses fremde Recht hin, wie es alles hinnahm, es empfand kaum Unwillen dagegen, fühlte weit eher die Notwendig- 75 keit seiner Einführung. Dazu kam, daß die Kaiser die Tradition aufrecht erhielten, als ob sie Nachfolger der römischen Imperatoren wären, ferner daß das Reichskammergericht sich früh des römischen Rechts wegen der Zersplitterung des deutschen bediente. Wo Kodifikationen vorgenommen wurden, nahm man sie nach dem corpus iuris in Angriff, da man damit ein gleichmäßiges Recht gewann. Von einem »zwingenden Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Rezeption« könne aber keine Rede sein, betont B e 1 o w. Sonst hätten es doch die Städte zuerst ergreifen müssen. Auch hier war die Grundursache dieselbe wie damals überall im Deutschen Reich: »Auf die Schwäche der Zentralgewalt ist in letzter Linie die Rezeption zurückzuführen« 11 ). 3. a. Wir haben also auch für Deutschland drei geistige Veränderungen zu unterscheiden: den Humanismus, die Reformation und die Rezeption des römischen Rechts, und wir werden sehen, von welchem Einfluß sie neben den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen für die Entstehung eines deutschen Merkantilismus waren; doch nicht nur sie, auch die politische und wirtschaftliche Lage war für ihn von größter Bedeutung: und dieses 16. Jahrhundert der Neugestaltungen zeitigt auch in Deutschland die ersten Ansätze, von der Stadt- zur Volkswirtschaft überzugehen. »Die Ausbildung der Volkswirtschaft ist im wesentlichen eine Frucht der politischen Zentralisation, welche gegen Ende des Mittelalters mit der Entstehung territorialer Staatsgebilde beginnt. . . Die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Kräfte geht Hand in Hand mit der Beugung der politischen Sonderinteressen unter die höheren Zwecke der Gesamtheit,« sagt Bücher 12 ). Während es aber den anderen Staaten gelingt, sich national zu einigen, ist das deutsche Reich dazu nicht imstande, diese Aufgabe bleibt nun den Territorien überlassen, die versuchen müssen, sich zu geschlossenen Staaten herauszubilden, was sie erst im 17. und 18. Jahrhundert erreichen. Das war das tragische Geschick, daß die große Bewegung, die Europa erfüllte, der Merkantilismus, durch den die Staaten sich hoben und nur an ihrem eigenen Gedeihen arbeiteten, in Deutschland sich gleichsam einengen mußte, daß sie hier zum Partikularismus wurde, weil diese Staaten dem Namen nach noch einen Kaiser über sich hatten. Aber vielleicht war es auch wieder ein Glück: denn so ward hier im kleinen geleistet, was dort im großen geschaffen wurde. Wer wollte leugnen, daß es derselbe Geist war? Nur dauerte es sehr lange, bis es soweit kam. 76 Das 16. Jahrhundert gehörte noch sehr der politischen Festigung der Territorien an: nur mit Mühe wurde der Adel von den Fürsten bezwungen, und fast noch schwerer war es für sie, die Städte unter ihre Macht zu beugen. Das ganze Mittel- alter hindurch waren die Städte die Zentren der Wirtschaftspolitik gewesen, sie beherrschten das Land, in ihnen blühten Handel und Gewerbe; das aber hatte sie stark und unabhängig gemacht. Nun versuchten die Landesherren ihre Unabhängigkeit zu beseitigen und sie ihren Befehlen gefügig zu machen. »Das Neue dieser Zeit besteht im wesentlichen nur darin, daß zu der Tätigkeit der Städte die Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Landesherren in steigendem Maße hinzutritt« 13 ), meint Below, das trifft den Kern aber nicht, denn wollen die Fürsten wirklich Herren in ihrem eigenen Lande werden, dann müssen auch die Interessen der Städte unter die Interessen des Ganzen untergeordnet werden, das gelingt freilich erst im 17. und 18. Jahrhundert. Die Formen nahm man in der Zeit des Übergangs noch von den Städten: »die territorialen Einrichtungen werden jetzt ebenso zur Hauptsache wie früher die städtischen, und sie gravitieren, wie diese, nach einem gewissen Mittelpunkt, suchen die Kräfte nach außen abzuschließen, nach innen harmonisch zu versöhnen und ineinander zu fügen« 14 ). Die Aufgaben der Städte wie auch der Kirche mußten Staat und Fürst übernehmen. Dieser Übergang von der Stadt- zur Volkswirtschaft war einfach ein Muß, das die politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands von den Fürsten forderte, denn wenn sich auch im Volke oft Stimmungen und Anfänge zu Einigungen zeigten, die Fürsten waren es, die die Initiative ergriffen. Der gewaltige Einfluß, den die neuen Ideen des Humanismus und der Reformation ausübten, mußte sich auch bei den Fürsten bemerkbar machen. Die Pflege der Bildung an den Höfen stieg, und so blieben dort die antiken Staatsauffassungen nicht unbekannt. Der Fürst sollte für seinen hohen Beruf erzogen werden, so forderte Melchior von Osse: »Einem Herrn zu christlicher glückseliger Regierung ist vonnöten, daß er für sich selbst ein verständiger Mann sei und alle Gelegenheit mit seiner Regierung und Lande erkunde, damit er, was jeden Falls zu tun, selbst wissen möge und nicht alle Wege mit fremden Augen sehen und leiden dürfe, daß er wie ein Bär oder ander unvernünftig Tier von andern und von denen geleitet und regiert werde, die allein was für sie und nicht, was dem Herrn oder gemeinen Nutz zuträglich ist, be- denken und sehen« 18 ). In dem tiefen ethischen Gehalt der Reformation wurzelte das Geheimnis ihrer Kraft. Wie ein strenger Sittenrichter mahnte Luther in Wort und Schrift die Fürsten an ihre hohen Aufgaben. Erst mit der Reformation entstand eine bisher unbekannte Auffassung von der Pflicht, der Beruf wurde eine göttliche Berufung. Der Berufsbegriff, in dem »eine von Gott gestellte Aufgabe mitklingt«, stammt erst von Luther, einen ähnlichen Ausdruck kannten weder die antiken noch die lateinisch katholischen Völker, während ihn alle protestantischen besitzen. Was aber wichtiger ist als das Wort: »auch der Gedanke ist neu und ein Produkt der Reformation«. Wohl kannte man vorher schon eine Achtung der weltlichen Arbeit, »aber unbedingt neu war jedenfalls zunächst eins: die Schätzung der Pflichterfüllung innerhalb der weltlichen Berufe als des höchsten Inhalts, den die sittliche Selbstbetätigung überhaupt annehmen könne« 16 ). (Max Weber.) Daneben aber stärkten diese Anschauungen unzweifelhaft die Macht der Landesherren, sagt doch Luther selbst, »dass seit der Apostel Zeit das weltliche Schwert und Obrigkeit nie so klärlich beschrieben und herrlich gepriesen sei« 17 ) als durch ihn. So sehen wir denn im 16. Jahrhundert eine große Reihe bedeutender Fürsten, die ihre landesherrlichen Aufgaben ernst nehmen und wirklich Väter ihrer Untertanen waren; zu ihnen gehörte vor allem Kurfürst August von Sachsen, den man wohl den ersten deutschen merkantilistischen Fürsten nennen kann, ferner die Erne- stiner, auch Joachim von Brandenburg, Christof von Württemberg, Albrecht von Bayern und Julius von Braunschweig, aber nicht minder die Kaiser Ferdinand I., Maximilian II. und Rudolf. Es waren protestantische und katholische Fürsten, die nun begannen, getreu den Ideen der Zeit, ihre Länder umzugestalten. Sie waren erfüllt von ihrem Gottesgnadentum, aber sie wußten, daß ihr Wohl mit dem ihrer Untertanen unauflöslich verbunden sei, wie es alle Schriften der Zeit betonten. Deshalb griffen sie selbst ein, um ihr Land zu heben. Man hat diese Zeit — wie Roscher auch — häufig die Periode des Regalismus genannt, weil die Fürsten, da die Domänenwirtschaft nicht mehr ausreichte, ihre Regalien zu befestigen und so neue Einnahmen zu gewinnen suchten. Es geht aber nicht an, eine Zeitepoche nach einer nur nebensächlichen Erscheinung zu benennen. Die großen Staatsaufgaben, die jetzt an die Fürsten herantraten, erforderten allerdings viel Geld, deshalb trafen sie »regalistische« Maßnahmen, noch dazu bei der innigen 78 Gemeinschaft, die zwischen ihrer eigenen und der Volkswirtschaft bestand. Das Ziel war aber merkantilistisch. Eins bedingte das andere: wenn Handel und Gewerbe blühten, war Geld genug da für ein Heer und gute Verwaltung: wo diese aber bestanden, konnten sie ihrerseits das wirtschaftliche Leben des Landes schützen und fördern. So werden die Fürsten Kaufleute und Industrielle. Sie wollen ihr »Territorium als eine Einheit in gewerblicher Beziehung ansehen« 18 ). Deshalb fördern sie die Gewerbe, versuchen die Gegensätze zwischen Stadt und Land zu mildern; auch den Handel suchen sie zu leiten, reformieren das Münzwesen, Maß und Gewicht: der Staat kümmert sich jetzt um alles. — Man hat bestreiten wollen, daß die deutschen Staaten damals überhaupt etwas erreichten. Das ist unrichtig. Natürlich waren die Erfolge der einzelnen verschieden, aber wir sehen hier im kleinen dieselben Vorgänge wie außerhalb der deutschen Grenzpfähle, nur daß hier die Schwierigkeiten oft noch größer waren, weil die kleinen Monarchen nicht über den überragenden Einfluß geboten wie die großen Könige. Daß der Kampf im Innern einerseits den Städten galt, wurde schon betont. Wenn sie bisweilen vor dem platten Land begünstigt wurden, geschah es auch nur getreu dem Gedankenkreis, dem man damals huldigte: die Städte waren eben ökonomisch weiter, was nur von Nutzen für das ganze Land sein konnte. Daneben galt es andererseits den Dualismus zu beseitigen, der zwischen Fürst und Ständen herrschte. Diese »Mitherrscher des Landes« 19 ) mußten ihre Macht verlieren, sollte eine Einigung geschaffen werden: denn sie war die Aufgabe. Vergessen wir doch nicht, daß das gemeinsame Band, das in jenen Tagen Europa umschlang, nicht durch all die verschiedenen Maßregeln, sondern durch die große Idee befestigt wurde, die wir Merkantilismus nannten. b. Grundlage der politischen und wirtschaftlichen Zusammenfassung ist eine gute Verwaltung, an sie hatten die Fürsten deshalb auch zu denken. Das 16. Jahrhundert wird maßgebend für die Reorganisation der Verwaltung, die bisher in den Formen, die das 13. Jahrhundert geschaffen hatte, verblieben war. »Die Reformen des 13. Jahrhunderts erfolgten, als die Inhaber der gräflichen Rechte zu Landesherren geworden waren; die Reformen des 16. Jahrhunderts, als die Landesherrschaft sich zur Landeshoheit herangebildet hatte« 20 ). Im 13. Jahrhundert hatten sich die Lehnsherren des Königs von ihm selbständig gemacht und versuchten nun auch im eigenen Lande selbständig zu werden und den Adel zu unterdrücken. Aber »auch im Innern der Territorien beruhte der staatliche Zusammenhang auf dem Lehensverband . . . Die gleiche Entwicklung, welche die Landesherren in ihrem Verhältnis zum Reichsoberhaupt zum eigenen Vorteil ausbeuteten, lernten sie im Innern als überaus lästige Fessel, als Hindernis für die Begründung einer geschlossenen Herrschaft kennen« (Spangenberg 21 ). Als Gegengewicht gegen die feudalen Beamten wurden die aus der Unfreiheit hervorgegangenen Ministerialen verwandt. So entsteht mit der neuen Landesherrlichkeit ein neues Beamtentum, das nötig war, da die alten Verhältnisse nicht mehr paßten. Mit diesen neuen Räten wird das Finanz-, Justiz- und Kriegswesen reorganisiert. Da aber die Stände immer mehr erstarkten, Ritter, Kirche und Städte immer mächtiger wurden, gelingt eine wirkliche Verwaltungsreform erst um die Wende des 16. Jahrhunderts, eben als der Fürst diese widerstrebenden Mächte zu beugen sucht. Spangenberg sagt zwar: »Die Anfänge des modernen Staats traten bereits damals — nicht erst im 15. Jahrhundert — in vielen wesentlichen Zügen hervor. Was ihnen fehlte, war die Gunst der Verhältnisse, die Zeit zum Ausreifen« 22 ); doch ist diese Behauptung unzutreffend. Aus nichts konnte der neue Staat natürlich nicht werden, aber es war noch nicht so weit, wie er ja selbst meint. Denn: »Ein weiter, mühsamer Weg mußte durchmessen werden, bis es gelang, über zahllose Rechte und Privilegien hinweg, die ständische Ordnung des Mittelalters durch den absoluten Staat zu ersetzen, der Beamte, Militär und Finanzkräfte zur Verfügung hat und gleichzeitig berufen ist, der Träger einer einheitlich geleiteten, nach eigenen Gesetzen lebenden Volkswirtschaft zu werden« 23 ). Jetzt im 16. Jahrhundert wird die Zentralverwaltung neu organisiert; begann doch »der deutsche Territorialstaat damals teils die Erfüllung anderer Aufgaben den Verbänden, denen sie bisher zugefallen war, zu entziehen, teils sich ganz neue Aufgaben zu stellen« 24 ). Es ist eine interessante Tatsache, daß gerade der Mann, von dem man noch die letzte Wiederherstellung der deutschen Reichseinheit erwartet hatte, der erste war, der den Territorien in der Grundlegung ihrer Selbständigkeit voranschritt, nämlich Maximilian I. Er ist es, der in seinen Erblanden die beste Verwaltung seiner Zeit schuf und hier seinen weitsichtigen Blick und sein großes organisatorisches Talent offenbarte. Wohl ist es möglich, daß er an keine Einheit in Deutschland mehr glaubte und wenigstens seinem Hause eine gesicherte Wohn- 8o hf: !»;; statte bereiten wollte. Die Einigung, die im Reiche nicht gelungen war, sollte vielleicht auf dem Umwege der Verwaltung geschehen. Hatte man hier straff organisierte Zentralbehörden geschaffen, dann mußten — so hoffte man noch immer — sich die einzelnen Landesteile zu einem Ganzen zusammenschließen lassen. Wenn Adler aber meint 25 ), Maximilian habe mit den neuen Verwaltungsorganisationen »den reichsständischen Institutionen einen königlichen Organismus gegenüberstellen« wollen, weil das Reich die von ihm verlangten Machtmittel zur Einigung »nur zögernd und halb« gewährt hätte, so dürfte er mit dieser Behauptung zu weit gehen, denn wie wir oben sahen, war Maximilian zum großen Teil an dem Scheitern der Einigungsbestrebungen schuld. Aber gerade, weil er an sie nicht glaubte, wollte er zunächst dem eigenen Lande dienen. Daß er für die Verwaltung Vorbilder hatte, ist mehrfach dargelegt worden*): die burgundisch-französischen Organisationen dienten ihm zum Muster. »Dem staatsmän- nischen Ansehen des ritterlichen Kaisers kann es keinen Abbruch tun, daß die Institutionen in Anlehnung an die erprobten Verwaltungseinrichtungen fremder Länder, den heimischen historischen *) Die Hauptvertreter der Rezeptionstheorie sind Adler und Rosenthal, denen auch ich in diesen Ausführungen folge. Nun hat neuestens Dr. Andreas Walther in seinem Buch: »Die burgundischen Zentralbehörden unter Maximilian I. und Karl V.«, Leipzig 1909, diese Annahme bestritten. Ja, er versucht nachzuweisen, daß überhaupt an keine Rezeption burgundischer Einrichtungen in Österreich zu denken sei, und daß eher österreichische Organisationen nach Burgund verpflanzt wurden. Maximilian hätte gar nicht »die kurzlebigen Institutionen Karls des Kühnen« kennen gelernt, und er hätte »die burgundischen Institutionen nicht wundervoll funktionierend, zum Rezipieren einladend, vielmehr im Zustand schlimmster Verwirrung nach der Katastrophe des Jahres 1477 angetroffen« (S. 173/74). Aber auch bei dem Sachlichen wären die Grundlinien verzeichnet. Wenn die Rezeptionstheorie durch Bidermann veranlaßt von dem Namen des »Schatzmeistergenerals« ausgegangen sei, so habe, meint Walther, »eine gelegentlich neben anderen Benennungen auftauchende französische Bezeichnung an sich nur sprachgeschichtliches Interesse« (S. 180/81). Wir wollen uns nicht in Einzelheiten verlieren, doch war es nötig, auf diese Angriffe Walthers hinzuweisen. Wieweit er recht hat, vermag ich nicht nachzuprüfen, jedenfalls stehen ihm noch immer die umfassenden Untersuchungen Adlers, Rosenthals und Pirennes, ebenso die Autorität eines Loening und v. Below entgegen. Rosenthal bleibt auch in seiner Kritik des Walthersclien Buches (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. IX, 1911) bei seinem Standpunkt. Die Details können uns hier nebensächlich sein, wichtig aber ist die Tatsache, daß neue Zentralbehörden geschaffen wurden. Bei der engen Berührung mit Burgund, das in der Verwaltung viel weiter war als Österreich, wird sich der Einfluß nicht ableugnen lassen, nur über seinen Grad herrscht noch Streit. Aber auch Walther sagt: »Im letzten Grunde steht hinter dem allen eine große europäische Bewegung« (S. 191). angepaßt, ins Leben gerufen wurden; denn es ist nicht die Aufgabe eines genialen Staatsmannes, mit freier Schöpfungskraft neue Gebilde zu erzeugen, deren Lebensfähigkeit sich erst noch'zu bewähren hätte. Das Verständnis des Politikers für die realen Bedürfnisse des Staatslebens wird sich gerade darin bekunden, daß er . . . die vorhandenen Elemente weiter entwickelt oder unter Berücksichtigung der Eigenart des heimischen Staatswesens dessen Einrichtungen umgestaltet, indem er gute ausländische Institutionen auf heimischen Boden verpflanzt« 26 ). Werfen wir deshalb einen Blick auf die burgundisch- französische Verfassung. Im 14. Jahrhundert teilt sich in Frankreich, als dort die Vasallenstaaten unterworfen sind, der alte Rat und Gerichtshof des Königs in drei Abteilungen: den Grand Conceil als beratende Behörde in allen Staatsangelegenheiten, das Parlament als obersten Gerichtshof und die Chambre des comptes als obersten Rechnungshof und Verwaltungsbehörde der königlichen Domänen. Diese französische Verwaltung diente dann in Burgund zum Vorbild, als es sich von Frankreich unabhängig macht. Philipp der Gute schafft in Lille 1385 die Chambre du Conceil und die Chambre des comptes, sein Sohn Karl der Kühne baut die Kammern weiter aus und trennt die königliche von der allgemeinen Kasse. Das Herzogtum Burgund konnte den Deutschen aber mehrfach als Vorbild erscheinen, denn es bestand aus den verschiedensten einzelnen Territorien, die erst eine straffe Zentralisation einigen konnte. Philipp dem Guten gelang es, diese Einigung durch die Personalunion zu schaffen. »Aus ihr ergab sich mit Notwendigkeit eine gewisse Einheitlichkeit der Regierung. Das höchste Ziel der burgundischen Herzöge war — wie das aller Fürsten im 15. Jahrhundert — eine vollkommene monarchistische Zentralisation. Demgemäß suchten sie, auf Kosten der Selbständigkeit der einzelnen Territorien ihren Einfluß in doppelter Weise zu erhöhen, indem sie in jedem einzelnen Landesgebiet ihre eigene Machtvollkommenheit befestigten, und außerdem, mit Rücksicht auf die Gesamtverwaltung, über die zahlreichen Verwaltungsformen hinweg eine größere Zahl von Zentraleinrichtungen schufen« 27 ). So Pirenne, der betont, daß der provinzielle Partikularismus geschont werden mußte. Es traten nun auch »gelehrte Verwaltungsbeamte an die Stelle der bisherigen Gemeindeschöffen« 28 ). Als Maximilian von Österreich seinem Schwiegervater Karl dem Kühnen in der Regierung folgte, ließ er nicht nur diese Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 6 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. - 82 - Verfassung bestehen, sondern nutzte sie als Muster für seine Reformen. Aber während Burgund durch sie ein Reich geworden war, konnten sie zunächst in Deutschland nur den österreichischen Erblanden dienen. So ist das erste Auftreten Maximilians von der Einsetzung eines Generalschatzmeisters und einer Rechenkammer zu Innsbruck begleitet; er beschäftigt dort teilweise niederländische Beamte, die den Deutschen als Lehrer dienen sollten. Denn »er muß in seiner Einsamkeit nach demselben Mittel greifen, welches er den Reichsständen mißgönnt hat, nach der Stärkung territorialer Gewalt« 29 ). 1497/98 richtet erden Hofrat, die Hofkammer und die Hofkanzlei ein. Der Hofrat war kompetent für die Angelegenheiten des Reichs, Österreichs und des Hofes. Er war »oberste Regierungs- und Justizbehörde des Königs« 30 ); der Conceil ist sein Vorbild. An seiner Spitze stehen der Statthalter, der Hofmeister, der Hofmarschall und der Kanzler, der eine besonders wichtige Stellung hat und gleichsam eine Art verantwortlicher Minister ist. Er ist ein weltlicher Gelehrter und hat die Leitung der Kanzlei des Hofrats, deren Materien er diesem und dem König, von dem er besoldet wird, unterbreitet. — Neben dem Hofrat ist die Hofkammer von größter Wichtigkeit; sie hat die Einnahmen und Ausgaben des Reiches und der Erbländer zu überwachen und folgt dem König auf seinen Reisen. Auch sie ist Kollegialbehörde, unter der die Schatzkammer zu Innsbruck steht, die den spezifisch österreichischen Verhältnissen dient (1498 errichtet), aber auch eine umfangreiche Rechnungskontrolle ausübt. »Sowohl im Reich als in den Territorien war zu unterscheiden zwischen der Verwaltung des Kammergutes einerseits und den von den Ständen bewilligten Steuern und Abgaben andererseits. Letztere wurden zumeist für bestimmte Zwecke bewilligt, und die Stände sicherten sich eine Kontrolle über deren Verwendung. Das Kammergut stand hingegen nach herrschender Auffassung dem König und Landesherrn frei zur Verfügung und diente zur Deckung der Kosten des Hofstaats und der Landesverwaltung« 31 ). Doch hatte die Maximilianische Verfassung noch manches Schicksal zu erleben — inzwischen war auch in Linz eine Rechnungskammer, in Wien eine Hofkammer (1501) errichtet worden —, bald hörte die Hofkammer, bald der Hofrat auf zu existieren, und schließlich, nachdem sie wieder errichtet, vereinigten sie sich (1515). Ferdinand I. setzt das Werk seines Großvaters fort, und er ist es, der den Behörden eine Gestaltung gibt, die sie trotz all der Wandlungen, 83 die die Zeit erforderte, bis in die Neuzeit behalten haben. Die Habsburger wußten, daß für ihre Hausmacht eine gute Verwaltung das Fundament bildete, und auch Ferdinand glaubte, seine einzelnen Länder so am besten einigen zu können. Doch gelingt es ihm erst im Jahre 1526 und 1527, die aufgelösten Institutionen neu zu bilden. Er setzt den Hofrat als höchsten Gerichtshof wieder ein und überträgt das gesamte Finanzwesen der Hofkammer, denn auch zu dieser Zeit war das Vermögen des Staates und des Fürsten noch nicht getrennt. Nach dem Vorbilde Österreichs gestalteten auch die anderen Territorien Deutschlands ihre Verwaltungen um. Die Fürsten, die an den Hof des Kaisers berufen wurden, lernten dort die neuen Einrichtungen kennen und schätzen, kein Wunder, daß sie bald Nachahmer wurden. Mit zu den ersten, die ihre Behörden organisierten, gehörte Herzog Albrecht V. von Bayern, der 1550 eine Hofkammer ins Leben rief. »Bayern ist schon als Nachbarstaat Österreichs und durch innige persönliche Bande . . . dasjenige Land, welches am ersten berufen war, den in planvoller Gliederung aufgeführten Bau des österreichischen Behördenorganismus nachzubilden« 32 ), ohne ihn aber einfach zu kopieren. Ähnlich gestalteten sich die Verhältnisse im Kurfürstentum Sachsen. Moritz hatte die Kurwürde und neues Land erworben, er versuchte es nach außen zu festigen, seinem Bruder August fiel die Aufgabe zu, es im Innern zusammenzuhalten. Ein eigentliches Kammerkollegium hatte er zwar noch nicht, dafür wurden einzelne Räte mit den Angelegenheiten der Kammer beauftragt und traten öfter zu Beratungen zusammen. Kurfürst August erläßt 1563 eine neue Verordnung, nach der die Geldbesoldung an Stelle der Naturalentschädigung eingeführt wird, und die Räte werden streng ermahnt, nicht an ihren, sondern an des Landes Nutzen zu denken. 1575 bestellt er ein neues Kollegium von vier geheimen Räten, besonders auch für Kammersachen, und zwar Juristen. Ihre Aufgabe war es, dem Kurfürsten zu folgen. An der Spitze der Kammer stand der Kammermeister, der dem Kurfürsten Rechenschaft ab- legen mußte. Daneben gab es die Rentkammer mit dem Rentmeister für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Ämter 33 ). Wir sehen dieselbe Entwicklung auf dem alten kolonisatorischen Boden des Ostens in Brandenburg; das Eingreifen der Hohen- zollern läßt auch hier eine neue Verwaltungsorganisation entstehen. »In Brandenburg sind es vor allem die hohenzollernschen Fürsten der ersten 120 Jahre, von denen als Territorialfürsten 6 * 8 4 Rühmliches zu melden ist. Mit Joachim I. erreicht die aufwärts gehende Bewegung ihren Höhepunkt«, sagt Schmoller 34 ). Wir wiesen schon darauf hin, daß es ihm gelingt, die Macht des Adels zu brechen. Doch erst seine Söhne vermögen es, die Verwaltung zu reformieren. »An die Spitze des gesamten Domänenwesens trat auch in Brandenburg eine kollegialische, von der übrigen Regierung geschiedene Amtskammer, zuerst in Küstrin unter der Verwaltung des Markgrafen Hans, später auch in Berlin« 55 ). Wie in Österreich, Bayern, Sachsen und Brandenburg wird es auch in den anderen Territorien zur Gewohnheit, aus dem einen Rat mehrere Kommissionen auszubilden. Es bestehen seitdem Kollegialbehörden, meist sind es die eigentlichen Hofräte, die Justiz-, die Finanz- und bisweilen auch die Kirchenkammern. So war »dadurch eine bessere Verwendung der Spezialkräfte, eine andere fachgemäße Einarbeitung in die Geschäfte, eine sichere Kontinuität und Tradition garantiert« 36 ). Was allmählich in den größeren Staaten erreicht worden war, bringt der dreißigjährige Krieg wieder zum Stillstand. Erst nach ihm wird mit den Reformen überall begonnen, vor allem sind es die kleinen Territorien, die jetzt den großen folgen, und die großen, z. B. Brandenburg, schaffen sich am energischsten die Zentralisation, um die Landzipfel, die ihnen zugefallen waren, zusammenzuhalten, um »die Personal- in eine Realunion umzuwandeln« 37 ). Wir sehen also, wie überall in den deutschen Landen eine Verwaltung geschaffen wird, die dem staatlichen Egoismus, dem Merkantilismus dienen soll, der Beginn liegt im 16., ihre Stärke erst im 17. Jahrhundert. Daher sagt Below treffend: »Die Neuorganisation der Verwaltung in den deutschen Territorien des 16. Jahrhunderts war dürch die staatliche Entwicklung der Territorien gefordert und hat Großes geleistet« 38 ). Sechstes Kapitel. Entstehung und Wesen des Kameralismus. i. Mit der neuen Verwaltung entsteht ein neuer Beamtentyp. Die neugebildeten Kammern*) brauchen anders vorgebildete Mitglieder. Bisher waren es Ritter und Geistliche gewesen, die die Verwaltung führten, und die Inhaber der Hofämter waren die mächtigsten Beamten. Sie waren nur vorübergehend angestellt und versahen diese Pflichten im Nebenamt. Ihr Gehalt war gering, meist Naturallohn, und locker war auch das Band, das sie mit dem Amt verknüpfte. Kein Wunder, daß sie nur auf ihren Vorteil bedacht waren und sich zu bereichern suchten, wo sie konnten. »Eine feste Amtstradition fehlte noch. Viele entzogen sich den Diensten, wenn es ihnen nicht mehr paßte oder wenn es nicht mehr lohnte. Die Hofbeamten sind einen Teil des Jahres am Hofe, einen anderen zu Hause; der geistliche Kanzler, der die Kanzlei in Entreprise hat, besorgt daneben ein oder mehrere andere geistliche Ämter, die ihn oft tage- und wochenlang fernhalten. Die Bezirksbeamten, gar oft Pfandinhaber und Gläubiger der Fürsten, werden immer wieder zu kleinen Tyrannen« 1 ). Dazu kam, daß die Behörden immerfort ihren Standort veränderten, weil sie den Landesherrn auf seinen Reisen begleiteten. So mußten *) Bisher hatte neben dem Rat schon eine »Kammer« existiert. Das Wort stammt vom griechischen xa.fx6.Qa , lateinisch Camera und bedeutet einen gedeckten gewölbten Raum; so bei Herodot I, 199; Diodorius II, 9; Strabo XI, 495; Sallust B. C. 55; Cicero ad Q. fratrem III, 1; Seneca, Epist. 86; Tacitus Hist. III, 47; Sueto, Nero 34. — Die fränkischen Könige nannten das Gemach, wo sie ihr Privateigentum aufhoben, Kammer, dieser Name ist im Mittelalter in der Bedeutung für Schatzkammer gebräuchlich. So findet sich bei Ockam, Cap.: »Quid sit saccarium« die Stelle: »Camera est locus in quem thesaurus recolligitur, vel conclave in quo pecunia reservatur«. Allmählich entsteht hieraus die Bedeutung »Fiscus«, seit der Zeit Karls des Großen und Ludwigs II. (874); vgl. hierüber Roscher: »System der Volkswirtschaft«, Einleitung, Kapitel 2, § 19, S. 41 und Friedrich Rühl: »Die Kameralrechnungswissenschaft und die Anwendung ihrer Theorien im Staats- und Gemeindehaushalt«, Einleitung A, § I. — Über die Etymologie des Wortes »Kammer« vgl. auch Grimmsches Wörterbuch, Bd. 5, Spalte 103—115. 86 viele Angelegenheiten unerledigt bleiben, waren doch auch die Beamten noch in ihren Hauptberufen tätig. War es da nicht natürlich, daß das Volk sich beklagte und diese Verwalter mit allem Haß verfolgte. Nur die Geistlichen waren damals mit den Wissenschaften des Altertums vertraut, sie kannten auch das römische Recht, und man unterschied unter ihnen Dekretisten und Legalisten. Es waren wenige Laien, die sich mit den lateinischen Rechtsquellen befaßten, unter ihnen der brandenburgische Ritter Johann von Buch als einer der ersten. Aber noch bis ins 16. Jahrhundert verachtete man im Volk diese Rechtsgelehrten, zählte doch noch Hutten zu den großen Räubern des Volkes: die Ritter, Schreiber, Kaufleute und Juristen. Mit der neuen Kammerorganisation zieht eine neue Beamtenart ein: der besoldete, meist juristisch geschulte Berufsbeamte. Durch den Humanismus war, wie wir sahen, das Studium des römischen Rechts weit verbreitet worden, nun widmeten sich ihm viele Laien, und sie bildeten das beste Beamtenmaterial. So »entstand eine festere Tradition, eine gleichmäßigere Geschäftsführung. Die fähigen Schreiber rückten in die Sekretärstellen, die besseren Sekretäre in die Ratsstellen ein. Es entstand eine Art bürgerlicher Amtskarriere. Neben die zeitweise am Hof anwesenden Hausräte traten mehrere dauernd anwesende, neben die ritterlichen mehr gelehrte Räte,« führt Schmoller 2 ) aus. Das Amt wird nun zum dauernden Lebensberuf. Alle diese Räte der Justiz-, Finanz-, Hofkammer könnten wir Kameralisten nennen. Ihr Wohl und Wehe ist mit dem des Fürsten aufs engste verknüpft, sie haben seinem Befehl zu folgen und sind seine Helfer und Berater in allen seinen und des Landes Angelegenheiten, deshalb möchte sich auf sie der Satz Smalls weit besser beziehen, den er in anderer Hinsicht gebraucht: »We might coin the name »fiscalists«, and it would be more appropriate to their actual character than either of the terms by which they have been known« 3 ). Auch ich würde sie lieber so — also Fiskalisten — nennen; das zeigt aber, daß diese Fiskalisten es nicht sind, mit denen wir es hier zu tun haben. 2. Aus der Schar dieser Beamten heraus erheben sich einige in leitender Stellung, in besonderem Verhältnis zum Fürsten, und sie sind es, die die Geschichte Kameralisten nennt. Auch sie waren Beamte an den Kammern, aber sie waren mehr als dies, und gerade dieses Mehr ist es, was die Geschichte veranlaßte, ihrer besonders zu gedenken; worin sie sich auszeichneten, werden wir im folgenden sehen. Zum Unterschiede von ihnen habe ich die anderen Kammerbeamten »Fiskalisten« genannt. Auch Small trennt beide, so spricht er von »The cameralists of the books^ as distinguished from the cameralists of the bureaus, although the former dass was usually recruited from the latter« 4 ). Der Ausdruck »cameralists of the books« ist gut gewählt, denn er deutet darauf hin, daß sie Schriftsteller waren. Damit wären wir bei den Kameralisten selbst angelangt; nachdem wir die Gründe ihres Erscheinens kennen gelernt haben, müssen wir nun ilir Wesen untersuchen. a. Mit dem Merkantilismus beginnt ein vertieftes Interesse für alle Fragen des Staates: für die Verwaltung, die Aufgaben der Fürsten, für Handel und Gewerbe; es entstehen die ersten politischen Schriften. Wie es in England vor allem handelspolitische Fragen sind, die die schriftstellerische Behandlung veranlassen, wie sich dort daher zuerst Kaufleute damit befaßten, ein Gerard Malynes, Edward Misseiden und besonders ein Thomas Mun, so ist es in Deutschland zuerst der Beamte, der wirtschaftliche und Verwaltungsaufgaben zu lösen versucht und seine Gedanken auch durch die Schrift verbreiten will. Daher ist es erklärlich, daß die Grenzen zwischen den Beamten, die wir Fiskalisten nannten, weil sie nur ausführende waren, und jenen leitenden, den Kameralisten, zuerst recht unbestimmt sind. Das Ziel bleibt aber stets das gleiche, in Deutschland wie in England, denn es entsprang den Ideen der Zeit. Sie alle wollen Hebung ihres Landes, seine politische und wirtschaftliche Einigung. Mit diesem Ziel charakterisieren sie sich als Volkswirte; sind sie doch im kleinen dasselbe, was Colbert und Cromwell im großen waren. Diese merkantilistische Tendenz kommt nicht gleich mit aller Macht zur Geltung und muß sich erst allmählich durchsetzen, ist daher bei den älteren Kameralisten weniger ausgeprägt als bei den jüngeren. Erst die Schriftsteller des 17. Jahrhunderts sind typische Merkantilisten, vor allem in ihren wirtschaftspolitischen Anschauungen, während es sich bei den ersten noch um Münzfragen und Verwaltungseinrichtungen dreht; doch werden auch schon Klagen über den Luxus und die Geldausfuhr laut. Ebensowenig wie bei den übrigen Merkantilisten finden wir bei den deutschen Kameralisten eine völlige Geschlossenheit der Meinungen. Einige Proben werden uns aber mit den Ähnlichkeiten bekannt machen. Wenn in den sächsischen Münzschriften und bei Melchior von Osse über den Luxus geklagt wird, von dem Osse sagt: »Der Luxus sei ein Verderb, denn die, die ohne Vermögen seien, richte er zu Grunde, und ist eine Sache vor frembde Nation und vor die Kauffleute und Händeler, die bekommen vor unnoth- dürfftige Wahre das Geld und Güter dieser Lande, das wird in andere Lande gewandt und gehet gemeiner Nutz dieser Lande, welcher durch Geld und Gut der Landwirte, nicht weniger denn ein menschlicher Leib durch Adern und Blut erhalten wird, zu boden« 5 ), so sind das dieselben Ideen, wie wir sie im 17. Jahrhundert wiederfinden, wo es vor allem den Kampf gegen Frankreich gilt, das seine wirtschaftliche und politische Übermacht auch die deutschen Staaten sehr fühlen ließ. Becher, Hornigk und Schröder denken hierin genau wie Osse. Hornigk unterscheidet »zwei ungleiche Gattungen« der »Handelsschafft«, die eine zieht Geld ins Land, verhandelt fertige Fabrikate ans Ausland, sie soll »wie auf Händen getragen« werden. Die andere Art aber kauft »Manufakturwaren außer Landes«, um sie im Land zu verkaufen, und bringt das Geld ins Ausland. »Das ist«, sagt er, »eine nichtswürdige, verderbliche und unerträgliche Krämerey« 6 ). Aus demselben Geist spricht der Vers Bechers im »Politischen Diseurs«, der das Begnügen mit den heimischen und Fernhalten der fremden Waren verlangt: »Deutschland hat zu seinem Schaden / O der großen Raserey! Frembde Kaufleut eingeladen / Daß es ja bald Geldarm sey / Frembde Wahren / welche leyder / Bringen nichts als frembde Kleyder, Dadurch wird die Teutsche Welt / Reich an Hoffart / arm an Geld 7 ).« Man könnte für diese Gedanken noch viele ähnliche Stellen, so von Schröder, Seckendorff und anderen anführen. Sehen wir hier das nationale Empfinden als das Leitmotiv, so auch bei allen anderen Ideen: der eigene Staat soll der erste werden, dazu muß er aber in jeder Beziehung stark sein. In diesem Sinne kann das berühmte Wort Bechers »volckreiche nahrhaffte Gemein« als Motto für alle kameralistischen Schriften gelten, denn ein Staat ist, wie er sagt: »je volckreicher ... je mächtiger« 8 ). Becher fordert die Gleichachtung aller Stände, denn alle tragen zur Hebung der Volkswohlfahrt bei: »wo kein Bauer ist, da hat der Handwerker nichts zu arbeiten, und wo nichts bearbeitetes da ist, da kann auch der Kaufmann nichts verkaufen« 9 ). Keineswegs ist ihnen der Ackerbau gleichgültig. Es gelten all- •i-v-r'^rT^-C- 1 '-' -• 1 •- - • • ?X j^.CTT’V-'V.y £'"Vl£i^ — 89 - gemein die neun Regeln, die Hornigk aufstellt — mag auch mancher im einzelnen davon abweichen — in denen er fordert: die genaueste Erforschung des Landes, daß auch »kein winckel / kein erdschollen / ob er des bauens fähig / unbesprochen« bleibe, und die Verarbeitung der Rohstoffe im Lande, wozu aber die nötige Bevölkerung gehöre. Er verlangt ferner, daß Gold und Silber »in keinerley weiß noch wege / es sey für was es wolle / so viel nur immer möglich / wieder hinaus zu vertragen« sei, die Landesbewohner sollten sich mit den einheimischen Dingen begnügen und nur das Allernotwendigste von den Fremden beziehen. »Sothane fremde waaren« sollen aber nur als Rohmaterial genommen und im Lande verarbeitet, und die überflüssigen Güter im Ausland abgesetzt werden. Schließlich, mahnt er, sei keineswegs zu gestatten, Waren, die schon da sind, einzuführen, auch wenn sie besser seien. »Dann da hat alle freundschafft ein ende / wo solche zu meiner Schwächung und verderbung angesehen«. »Dann besser wäre / es komme auch einem übel berichteten so seltzam vor / als es wolle / für eine waare 2 thaler geben / die im lande bleiben / als nur einen / der aber hinaus gehet« 10 ). Ich betone nochmals, daß die Grundgedanken das Bindeglied waren, nicht die Einzelheiten, das hat man oft übersehen. So ist Schröder gegen Geldausfuhrverbote, wie schon oben (S. 44) erwähnt. Neben diesen Ideen bezeugen noch andere, bisweilen sehr interessante Vorschläge die merkantilistische Auffassung der Kameralisten. So befürwortet Becher die Errichtung eines Werkhauses, das zur Arbeit erziehen soll, in dem man auch Verbrecher beschäftigen könne. »Denn was nutzet ein Dieb, der gehenkt worden, sich oder diesem, dem er gestohlen?« 11 ) Die Verwirklichung dieses Planes führte er im Aufträge Leopolds I. von Österreich auf dem Berge Tabor bei Wien aus, Wilhelm von Schröder wurde sein Nachfolger in der Leitung. Er verlangt ferner ein Kauf- und ein Provianthaus, eine Land- und eine Leihbank. Ähnlich wie er schlägt Schröder eine Lombardbank vor und legt in seinem Werke ganz genaue Pläne dar. Man kann sogar behaupten, daß den Kameralisten wie den meisten Merkantilisten weltwirtschaftliche Ideen nicht fernlagen. Es fragt sich nur, was wir unter dem Begriff Weltwirtschaft verstehen wollen. Wir müssen die Weltwirtschaft nur als Episode der Volkswirtschaft auf fassen und können in ihr keine neue Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung sehen, da sie »bis jetzt wenigstens keine Erscheinungen hat hervortreten lassen, die go von denen der Volkswirtschaft in wesentlichen Merkmalen abweichen«, wie Bücher treffend bemerkt 12 )*). Wenn wir unter Weltwirtschaft also nur eine expansive Betätigung über die Grenzen der eigenen Volkswirtschaft verstehen, dann mag Bonn recht haben, daß man sich »mit gewissen Fragen der Weltwirtschaft“ schon seit Jahrhunderten befaßt habe« 13 ); daß besonders die Merkantilisten weltwirtschaftlich dachten. »Dieses Ideal einer sich selbst genügenden Volkswirtschaft, das der Versorgungspolitik des Mittelalters zugrunde lag, ist von den Merkantilisten bewußt aufgegeben worden. Wohl schwebte vielen von ihnen als letztes Ziel eine staatliche Gemeinschaft vor, innerhalb deren Grenzen alle Güter selbst erzeugt werden und zwischen deren einzelnen Teilen ein geordneter Güteraustausch vor sich geht . . . Aber überall herrschte das Bestreben vor, sie gleichzeitig durch eine bewußte Ausfuhrpolitik zu bereichern. Damit war die Notwendigkeit von Gegenleistungen und damit die Verflechtung mit anderen Volkswirtschaften schon gegeben, zumal zur Beschaffung der edeln Metalle, die ja zur Auflösung der Naturalwirtschaft unumgänglich nötig waren, den meisten Staaten nur die Warenausfuhr nach spanischen Gebieten möglich war« 14 ). Aber man darf den Merkantilisten und besonders den Kameralisten auch nicht zuviel weltwirtschaftliches Denken einräumen, denn eine schiefe Auffassung blieb doch zurück: die Nahrungsidee des Mittelalters und die Anschauung von dem sich selbstgenügenden Staat spukte in ihren Köpfen. Während sie andere mit ihren Produkten beglücken wollten, erkannten sie nicht, daß das nicht ging, wenn sie nicht selbst deren Kunden wurden. An eine wirkliche inter- *) Mit dieser Definition lehnen wir die Ansichten ab, die Harms in neuester Zeit mit besonderer Wärme vertritt. Wenn er sagt, die bisherige Gegenüberstellung von Volks- tmd Weltwirtschaft sei unlogisch, beide brauchten ein einheitliches Fundament, daher könne das der Volkswirtschaft nicht die staatliche Wirtschafts- und Sozialpolitik sein, sondern dieses Analogon »besteht offenbar darin, daß auch für die Weltverkehrsgesellschaft durch autoritative Gewalt Normen geschaffen werden, die jene internationalen Beziehungen regeln und fördern« (Weltwirtsch. Archiv, I, 2. H., S. 414), begeht er den Fehler, die Abgrenzung nach juristischen, nicht nach wirtschaftlichen Motiven vorzunehmen. Mit der Ablehnung dieser Abgrenzung fällt auch die Notwendigkeit der Begründung einer neuen Weltwirtschaftswissenschaft, die Harms fordert, wenn er sie auch als »Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft« (a. a. O. S. 405) ansehen will. — Auf den Streit, der zwischen Harms und Bonn entbrannte, und in dem Hanns sich über die »maßlosen Invektiven« Bonns (a. a. O. S. 417) und die »verwildernden Sitten in wissenschaftlicher Polemik« (S. 420) beklagt, einzugehen, ist zwecklos; es ist ein Kampf um die Priorität. Über die einschlägige Literatur s. d. Bemerkungen im Anhang. 9i nationale Arbeitsteilung dachten sie noch nicht (vgl. oben S. 49/50). Vor allem Becher huldigt weltwirtschaftlichen Ideen, er befürwortet einen Nordostseekanal und tritt für den Handel mit aller Welt zu Wasser und zu Land ein, der nicht durch zu viel Zölle gehindert werden dürfe. Für ihn verlangt er Handelsgesellschaften, denn es sei besser, »daß man gewisse Kompagnien fundiert, derer man versichert ist und welche man an gewisse Gesetze binden kann, als daß man den Handel eines jeden Belieben überlasse« 16 ). Wohin der Kaufmann sich wenden soll, zeigen seine mehr gut gemeinten als gut gereimten Verse: »Wer Pecking hat gesehen / und darff nach Agra gehen / wie auch nach Isspahan / Und zu Byzantz beykehren / Zu Lisabona lehren / Was in Madrit gethan. 3 - Und wen die See thut tragen / nach Stockholm / Koppenhagen / nach Londen und Pariß Wer in der Moscau handelt / und viel zu Cracau wandelt / der siht die Welt gewiß. 2. Nach Rom man billig reyset / wo man viel Sachen weiset / wers waget nach Florentz / wer selben Weeg wil gehen / wird da viel Sachen sehen / ein schöne Residentz. 4 - Wien / München / Trier / Dresen / wer zu Berlin gewesen / Bonn / Heydelberg und Maintz / der hat die Welt gesehen / darff nicht viel stille stehen / und ist kein fauler Haintz.« 16 ) [Sein Kommentator Zincke hat nicht unrecht, wenn er bemerkt: »Jetzt ist D. Becher in unsern Ohren ein schlechter Poete und nicht einmal ein guter Reim-Schmidt« 17 ).] Jedenfalls zeigen diese Stellen, wie weit die Pläne mancher Merkantilisten in durchaus origineller Weise gingen. Daher hat Conrad völlig unrecht, wenn er sagt: »Die deutschen Merkantilisten können auf Originalität der Anschauungen keinen Anspruch machen« 18 ). Ein solcher Ausspruch zeigt Unkenntnis der Quellen*). Diese Zitate aus merkantilistischen Schriftstellern — von denen die bedeutendsten: Becher, Schröder und Hornigk zu Wort kamen — sollten nicht ausführlich sein, sondern nur beweisen, daß diese Volkswirte in Fürstendiensten, die Kameralisten, alle Merkantilisten waren; ihr Ideal ist: die national geeinte Volkswirtschaft. Aber nicht alle deutschen Merkantilisten sind Kameralisten: die merkantilistische Bewegung war überall, sie hatte *) Wenn Conrad die erste Stelle Klock zubilligt, dann ist seine Behauptung nicht so verwunderlich, aber schwerlich kennt er auch ihn. Nielsen weist jetzt nach, wie unoriginell gerade Klock ist (S. a. a. O. S. 61/62). 92 auch das Volk ergriffen, wofür die vielen Flugschriften die besten Zeugen sind. Das zeigen die Pamphlete für und wider die die Akzise zu Ende des 17. Jahrhunderts, nämlich die »Entdeckte Goldgrube« des Schreibers Tenzel, die »Geprüfte Goldgrube oder Universalaccise« 1687 und all die anderen. Weit bessere Beweise sind aber die Flugschriften, die in nationaler Begeisterung zum Kampf gegen Frankreich aufrufen, wie »Teutschland über Frankreich/wenn es klug seyn will« 1684, ferner »Das von Frankreich verführte Teutschland« 1686. Wir finden hier genau dieselben Ideen, die die Kameralisten, vor allem Hornigk, vertreten. So wenn es heißt: »Teutschland ist an Naturalibus und Reichthumb / wegen deß edelsten Landes und derer herrlichen Bergwercke / allen seinen Benachbarten weit überlegen gewesen / und kan es noch seyn: Nachdem es aber mit frembden Nationen sich vertieftet / in Permutation der Wahren keine Gleichheit gehalten / und Geld gegeben / keiner oder weniger gezogen / in die närrischen Manufakturen sich verblendet / darumb gereiset; so weiß alle Welt / und lachet darüber: Das / was der Teutsche / mit saurem Schweiß und Lebensgefahr / aus der Erden herauskratzet / das giebet er denen Franzosen und Holländern Millionenweise / wie schon offt specificiret worden / vor Lumpen und gemahlete Spinnenweben.« »Frankreich '/ Spanien / Engelland / Italien alles fabriziret und schicket uns zu / nur der einfältige Teutsche fabriziret nicht oder wenig; giebet lieber seine schönen Thaler und Ducaten denen Franzosen / biß er selbst keine mehr hat« 19 ). Hornigk weist darauf hin, daß er durch die »Tractätlein« zu seinem Buch veranlaßt sei 20 ), sein Ideal ist eben: »Österreich über alles, wann es nur w T ill«, denn Schätze habe es genug, deshalb predigt er ebenso scharf den Kampf gegen Frankreich: die »Französische Manufakturen«, das seien die »rechte Blut-Egel« 21 ). Die Ideen lagen in der Luft, die Kameralisten huldigten ihnen wie alle anderen, die an den Merkantilismus glaubten, aber nicht jeder, der so dachte, war deshalb auch ein Kameralist, dazu fehlte ihm die Stellung zum Fürsten. Hätten die deutschen Autoren und Nielsen diesen Umstand beachtet und die Volksschriften mit den Büchern der Kameralisten verglichen, dann hätten sie wohl nicht sofort erklärt: Kameralisten seien die deutschen Merkantilisten. Von einer apriorischen Gleichsetzung beider Begriffe kann, wie wir sahen, keine Rede sein. Denn der Merkantilismus war die Zeitbewegung, die die aufgeklärten Köpfe erfüllte; voran die Kameralisten. So meint Becher treffend: »Denn unter hundert tausend Menschen 93 seynd kaum tausend in Teutschlandt, die sich umb deß Vaterlands Auffnehmen bemühen / und unter den tausenden seynd wider kaum hundert / die etwas thun können / und darunter seynd kaum zehen / die etwas thun wollen / hierunter seynd wider kaum zwey / denen mans zulässet / ja die man doch mortificiret, daß dieselben müd werden / und nachlassen« 22 ). Sollte Deutschland ein neues Leben beginnen und aus dem Schlendrian emporkommen, dann mußte es erst einmal erwachen! b. Eine Definition der alten deutschen Kameralisten als Volkswirte im merkantilistischen Sinne ist noch keineswegs erschöpfend. Das Wesen dieser Gruppe von Schriftstellern, wie wür sie eben nur in Deutschland finden, hat die verschiedensten Seiten: neben dem Volkswirt steht der Privatökonom. Wir können die Privatwirtschaft im Sinne von Weyermann- Schönitz*) »als die Betätigung privater, für sich selbst besorgter Wirtschaftssubjekte zur Erzielung eines gewissen Ertrages« 23 ) definieren, und zwar weil auch wir das Moment der höchsten Rentabilität hier ausscheiden müssen, das Weyermann-Schönitz als »nicht notwendiges Kriterium des Privatwirtschaftens« 24 ) ansehen. Denn der Kameralist, der für seinen Fürsten und dessen Kasse besorgt war, konnte sich die höchstmögliche Rentabilität dieser privaten fürstlichen Wirtschaft nicht zum Ziel setzen, einfach deshalb, weil sie mit der öffentlichen vom Staat und Volk unauflöslich verknüpft war. Das privatwirtschaftliche Element, das die alten Kameralisten beseelte, gleicht dem der staatlichen oder kommunalen Finanzwirtschaften: »es ist uns bekannt als fiskalisches Prinzip“, aber wir wissen, daß dieses auf Schritt und Tritt gehemmt ist durch andere Rücksichten, andere .Prinzipien“« 25 ). Diese privatwirtschaftliche Eigenart finden wir bei allen Kameralisten, bei dem einen mehr, bei dem andern minder ausgeprägt. Hornigk trennt deutlich zwischen der »Landesökonomie« und der »Cameral-Öko- nomie« 26 ), die er auch »Particular-Ökonomie« nennt, die aber »ohne jene / als der Lande allgemeine Ökonomie, keinesweges in die Harre bestehen kan« 27 ). Schröder vollzieht dieselbe Trennung, und seine Sorge für den Fürsten zeigen die Worte: »Es ist ja ein *) Vgl. die interessanten Ausführungen speziell I, G. S. 67—80 und I, D. S. 33—35- Wenn aber Weyermann und Schönitz sagen (S. 1): »So wollten die alten Kameralisten, die Obrecht, Bornitz, Besolt, Klock, v. Seckendorf, v. Schröder, Zincke, Justi u. a. die privatwirtschaftliche Verwaltung des fürstlichen Vermögens lehren, dann folgen auch sie der bisher oft vertretenen, unangebrachten Anschauung, die zu widerlegen ja nicht der letzte Zweck dieser Arbeit ist. Fürst gleich einem haus-vater«. »Nun muß ein haus-vater seinen acker düngen und pflügen / will er davon etwas erndten. Die teiche muß er mit guter Brut besetzen / will er denselben zu seiner zeit fischen. Das vieh muß er mästen / will er es schlachten / und die lcühe muß er wohl füttern / wann er will / daß sie sollen viel milch geben. Als o muß ein Fürst seinen Unterthanen erst zu einer guten nahrung helffen / wann er von ihnen etwas nehmen will« 28 ). Auch sagt er einmal: »Jn Monarchia ist allein erlaubet / wenn es nicht anders geschehen kan / daß ein Fürst seiner person eigene Conservation / der unterthanen Wohlstand vorziehe« 29 ). Wir würden noch viel mehr solcher Aussprüche finden, aber trotzdem können wir die alten Kameralisten auf keinen Fall nur als Privatwirte ansprechen, wie man das bisher so häufig getan hat, so wenn Roscher die »Kameralwissenschaft« der »Privatökonomie« gleichsetzt (s. ob. S. 8), oder wenn Small sie »fiscalists« nennt. Das fiskalische Prinzip war ein nebengeordnetes in ihrem Wesen, weil sie viel zu sehr Volkswirte waren. Um eine Trennungslinie zwischen ihnen und ihren Mitbeamten, deren Namen längst verschollen sind, und die weit eher der Fluch der privatökonomischen Engherzigkeit träfe, weil ihr Horizont durch das Kammerinteresse begrenzt war, zu ziehen, habe ich jene als »Fiskalisten« (s. ob. S. 86) bezeichnet Nun sind auch hier die Grenzen wieder flüssig; das 1 6. Jahrhundert ist erst Beginn einer neuen Zeit, daher ist es erklärlich, daß die Münzschriftsteller, Osse, Obrecht, noch recht stark fiskalistisch angehaucht sind, aber ein Osse betont mit aller Schärfe: man darf »der Herren und der Lande Wohlfahrt« nicht voneinander scheiden 30 ): »denn ein Herr und Regent, ist seinem ihm von Gott befohlenem Volck dreyerley schuldig: nehmlich daß er dasselbige in gutem gedeylichen wesen erhält, welches als dann beschicht, wenn das Volck tugendhafftig lebt, und etliche unter ihnen zur Lahr, guten Künsten gefördert . . , und daß die Unterthanen an Gute und Vermögen zunehmen und alles, dadurch solche gemeinnützige Sachen Verhinderung haben, durch den Herrn verhütt oder abgewant werde« 31 ). Weit erhabener aber ist der Standpunkt des großen Münzschriftstellers am Hofe Herzog Georgs von Sachsen, in dem wir einen Vorläufer der Kameralisten zu erblicken haben. Er sagt: »Wiederumb ist der Obirkeit auffgelegt der unterthanen / nutz unnd bestes zuvorfügen / bey jrer Seligkeit. Darumb sie auch um der bösen unvorstendigen menschen willen / von Gott vorordent ist / und nicht die menschen umb der Obirkeit willen. Hieraus gebirt sich / das 95 T die Obirkeit mehr sorge habe / wie die Unterthanen / in guthem stathafftigem tugentlichem und ehrlichem wesen mögen erhalten / dann für jchts anders« 32 ). So oder ähnlich denken auch die anderen Kameralisten, und gerade Schröder, der als typischer Privatökonom gilt, soll für diese Auffassung sprechen — gleichzeitig wieder zum Beweise seiner starken Inkonsequenz: »Verflucht sey der / welcher vorsetzlich das interesse eines Fürsten vom interesse der unterthanen scheidet / dieweil dieser beyder interesse nicht / als zugleich wohl bestehen können«. Man muß wissen: »Daß die Wohlfahrt und Wohlstand der unterthanen das fundament seye, worauff alle glückseligkeit eines Fürsten als Regenten solcher unterthanen gegründet sey« 33 ). In demselben Sinne sagt er: Wenn ein Fürst viel Geld von seinen Untertanen nimmt und in den Kasten schließt, sei das unrecht, denn dadurch würde das Land, das auch ausländische Produkte bezahlen müsse, ärmer, »dann obgleich der Fürst alles solches Geld im Kasten liegen hat, ... so kan er doch kein reicher Fürst genennet werden . . . ein Fürst ist alsdann reich zu schätzen / wenn er reiche unterthanen hat« 34 ). Dieses Nebeneinander von volks- und privatwirtschaftlichen Momenten ist es ja gerade, was den alten deutschen Kameralisten eignet, was ihnen den Reiz verleiht. Es ist ein Ringen in ihrer Seele, und in der Melodie von eigenartig deutschem Klang, der sie folgen, ertönen die verschiedensten Akkorde. Dieses Zusammenklingen der beiden Momente ergab keine Dissonanz, das sehen wir, wenn wir die damaligen Verhältnisse und die Stellung der Kameralisten berücksichtigen. Der Fürst war der Herr, sie seine Diener; das Gottesgnadentum war in aller Schärfe ausgeprägt. Wie könnte sonst ein Schröder sagen: »Denn das ist das recht des Fürsten / welches der prophet David im andern Psalm am Reich Christi beschreibet / wenn er saget: Er hat dir die heyden zum erbe gegeben / und der weit ende zum eigenthum / woher zu sehen, daß das privilegium Regium ein ius haereditarium« 35 ). Die Kameralisten waren Beamte, und die Herren, denen sie folgten, waren ihre Brotgeber: kein Wunder, daß ihnen deren Interesse sehr am Herzen lag. So erklären sich auch die Vorschläge für die Verbesserung der Verwaltung, wie sie sich besonders bei Seckendorff finden. Weit wichtiger aber ist der Umstand, daß man früher nicht zwischen Volks- und Privatwirtschaft trennte und trennen konnte. »Das Finanzwesen des mittelalterlichen Patriarchalstaats und noch des Staats in der Übergangszeit zum modernen Staatsleben . . . charakterisiert sich durch g6 Vermischung privat- und staatsrechtlicher Momente« (Wagner 36 ). Die Einnahmen des Landes flössen in eine Kasse, und die Ausgaben geschahen für Staatsbedürfnisse und den Privatgebrauch des Landesherrn. Doch haben die Bewohner nur in bestimmten Fällen besondere Abgaben zu entrichten, so beim Ritterschlag des Sohnes, bei der Ausstattung der Töchter und in den Zeiten der Not« 37 ). Als nun die Verwaltung reorganisiert wurde, kam auch eine Trennung der Kassen; das Vermögen von Fürst und Staat wird getrennt verwaltet, die Steuern werden eine ständige Einrichtung, wenn auch der Gedanke der öffentlichen Steuerpflicht noch nicht allgemein zu einem selbstverständlichen Axiom wird. Was aber blieb, das war die patriarchalische Auffassung vom Fürsten, darum sagt Adolf Wagner sehr treffend: »Es klebe der Territorialherrschaft zu einem guten Teil der Charakter einer patrimonialen Großgrundherrschaft noch an« 38 ). Das war lange die Anschauung, daran erinnert das Edikt Friedrich Wilhelms I. vom 13. Mai 1713 über die Erneuerung des alten Hausgesetzes: Alle Besitzungen des königlichen Hauses, auch die Domänen in einer Linie mit den Fürstentümern sollen als unteilbare Einheit nach dem Recht der Primogenitur vererbt werden. Zwischen Haus und Staat wird noch kein Unterschied gemacht, das Ganze bewegt sich durchaus in einer dynastischen Auffassung des Staates 39 )*). Daher hat Small sehr recht, wenn er in bezug auf die Kameralisten sagt: »According to the cameralistic conception then, the state was a magnified family with a big farm as its property. The unity of this family with its estate was symbolized by the prince. Its interests were represented by the prince in such a way that no one could very clearly discriminate between the personality of the prince and the interests of the state. The unity of this farm- patriarchate-principality was so impressive that at first very little occasion seems to have been found for distinguishing between the concepts »welfare of the prince«, »welfare of the state«, »welfare of the people« 40 ). Da dies: »L’etat c’est moi« für alles galt, mußten die Kameralisten sich ihm fügen. Es ist merkwürdig, daß man sie mit den reinen Fiskalisten zusammenwarf und ihnen beiden den Namen »Kameralisten« gab, obwohl sie sich nie so nannten. Dieses Moment ist für die Definition *) Dieselbe Auffassung vertritt Lamprecht: »Die Staatsmaschine erscheint fast als große Privatunternehmung, für deren Benutzung von den Untertanen zu dienen und zu zahlen ist.« Deutsche Geschichte, Bd. 5. Teil 2. 16. Bch., Kap. I, 5. von großer Bedeutung. Wir müssen von der Prämisse ausgehen, daß die Geschichte den willkürlichen Begriff »Kameralisten« geprägt und einer bestimmten Gruppe von Volkswirten gegeben hat, für den wir hier die Erklärung zu suchen haben. Becher sagt ausdrücklich: Die Kameralisten meinten zwar, wenn nur die Kammergüter wohl stehen und die Kontribution richtig einkommt, »sey alles gut«, das dürfe nicht sein, denn ein Herr müsse der »Untertanen Bereich- und Begüterung mehr als die seinige selbst suchen« 41 ). Selbst Schröder, den man noch am ehestens rein fiskalischer Gesinnung zeihen zu können glaubte, meint: »Der Cammeralist wird für verständig gehalten / welcher die ausgaben zu beschneiden weiß«, seine Sparsamkeit bestehe aber darin, dem Fürsten das Vergnügen zu kürzen 42 ). Man sieht, wie eigentlich Verachtung aus ihren Worten für die »Cammeralisten« spricht. So ist es bisweilen noch bei den neueren Kameralisten. Zincke sagt einmal: »Das waren die besten Cameralisten, die nur allerhand Auflagen ersinnen und durchtreiben konnten« 43 ), und dann spricht er von »niederträchtig geizigen Camerales«, es »sind eben diejenigen, die das Interesse der Fürsten mit den Augen eines Privatwirts ansehen und solche dem gemeinen Interesse des Staats entgegen setzen« 44 ). Alle diese Stellen beweisen deutlich, daß unsere Kameralisten noch andere Interessen als nur die der Fürsten haben, und daß ich wohl recht tat, um ihnen den Namen, den ihnen in Ironie die Geschichte gab, zu retten, die alten »Camerales« mit dem viel bezeichnenderen Worte »Fiskalisten« zu benennen. Eduard Bernstein hat sicherlich nicht unrecht, wenn er ausführt: »Bei den Praktikern bildet der kameralistische Geist eine Etikette aus, die es verpönte, über Staatsangelegenheiten anders als unter dem Gesichtspunkt von Beamten seiner jeweiligen königlichen oder kurfürstlichen Majestät zu schreiben. Sie erlaubte nicht, die Staatsweisheit anders denn als Weisheit aufzufassen, wie des Herrschers von Gottes Gnaden Domäne, genannt Staat, am besten zu verwalten sei. Die Gelehrten aber sind entweder nur Erklärer oder Verbrämer der in dieser Enge auf gefaßten Praxis oder flüchten sich in die spekulative Betrachtung, bei der Wirklichkeit und Theorie in schier unüberbrückbaren Gegensatz kommen. Daher trotz rühmenswerter Ausnahmen die große Unpopularität dieses Zweiges der Literatur bei uns« 46 ). Wenn wir das Beieinander von volks- und privatwirtschaftlichen Momenten im Wesen der Kameralisten definieren wollen, müssen wir sie, da wir nur mit unseren Begriffen operieren können, wollen wir sie wirtschaftlich einreihen Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 7 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. g8 mangels eines Ausdrucks für diese Zwischenstufe, als Nation al- und Privatökonomen ansehen. c. Noch wird die Frage zu beantworten sein — gerade im Hinblick auf ihre Bücher — wie weit die alten Kameralisten Wissenschaft getrieben haben, und ob man berechtigt ist, bei ihnen schon von einer Kameralwissenschaft zu sprechen. Jedoch soll hier nicht entschieden wrnrden, wer zuerst ökonomische Wissenschaft getrieben hat, daß es schon vor Adam Smith geschah, ist oft genug betont worden. Auch ist es unmöglich, im Rahmen einer solchen Arbeit, den Begriff der »Wissenschaft« philosophisch völlig zu erschöpfen. Wir erkennen heute nur das als Wissenschaft an, was sich der freien Forschung bedient. Die Wissenschaft muß um ihrer selbst willen da sein, muß ihren Selbstzweck haben. Aber, meint Aristoteles, sie geht im Unterschied zu bloßer Empirie nicht auf das »Daß« (ort), sondern auch auf das »Warum« (äion), auf die Gründe [ärr/ai] der Dinge 46 ). Eine Entscheidung über die Wissenschaftlichkeit der Schriften der alten Kameralisten wird schwierig sein, weil sie zu ihrer Zeit nicht angezweifelt wurde. Nehmen wir aber unsere Definition der Wissenschaft als Maßstab und vergleichen wir jene Bücher mit den wissenschaftlichen Werken unserer Tage, dann werden wir zu einem negativen Resultat kommen. Die kameralistischen Bücher verfolgen alle einen bestimmten Zweck: sie dienen nicht der Lösung wissenschaftlicher Probleme, sie wollen nicht die ökonomischen Zustände ihrer Zeit und deren Gründe erforschen, sondern sie haben bestimmte Ziele im Auge. Gerade die ersten kameralistischen Werke sind nicht aus eigenem Willen entstanden, sondern auf den Wunsch der Fürsten; es sind meist Gutachten. So sagt Osse in der »Zuschrifft« in seinem »Testament« an Kurfürst August von Sachsen: »Es haben Ew. Churfürstliche Gnaden am dato den sechzehenden August dieses laufenden fünff und fünfzigsten Jahres, schrifftlich und durch Ihren Gesandten mündlich von mir begehret, daß Ew. Churfürstliche Gnaden ich mein unterthäniges Bedenken anzeigen wolte, wie Gott dem Allmächtigen zu Ehren und Lobe, und Ew. Churfürstlichen Gnaden Landen und Leuten zu Wohlfarth, eine gottselige, starcke, rechtmäßige unpartheyische Justitia in der- selbigen Churfürstenthum, Fürstenthum und Landen erhalten. Habe ich gemein geschrieben, wie meines Bedenckens eine Christliche Obrigkeit durchaus eine gottselige, weißliche, vernünfftige und rechtmäßige Regierung und Justitiam in Ihren Landen und Gebieten erhalten möge, und was allenthalben hierzu gehöret« 47 ). Die späteren Schriften sind zwar nicht in gleichem Maße die Verwirklichung des fürstlichen Willens, aber sie haben den gleichen Zweck, auch sie wollen lehren und bessern, wollen Vorschriften geben. Die Durchführung der merkantilistischen Ideale ist im Kern in ihnen allen das Ziel. Die Frage, die sie sich vorlegten, formuliert Small sehr gut mit den Worten: »What programm must a wise government adopt, in order first and foremost to be adequately supplied with ready money, and thus able to discharge the duties of the state in their various Orders of importance?« 48 ), denn »the foremost consideration was ways and means to protect the state in the constant struggle with other States« 49 ). Darum wäre es aber besser, wenn Small bei den Kameralisten nicht von einer »Science« 50 ) spräche. Ihre Schriften waren nicht staatswissenschaftlich, sondern politisch und technisch. Sie schildern die politischen Zustände, um daran Verbesserungswünsche anzuknüpfen, verbinden also mit der rein empirischen eine teleologische Betrachtung der Dinge, was um so erklärlicher ist in einer Zeit, die das gesamte politische und wirtschaftliche Leben bestimmten Ideen untergeordnet glaubte. Deshalb bemühten sie sich, ihre Staatsauffassung aufzuzeichnen, nicht um die Wissenschaft, sondern den Staat zu fördern. Das hinderte nicht, daß sie ihre Gedanken oft theoretisch formulierten, um ihnen größere Überzeugungskraft zu verleihen. So finden wir hier und da Weisheiten verstreut in den langen Ausführungen wie die Kornblumen auf den weiten Ahrenfeldern. Wenn sie als Beamte diese Gelegenheitsschriften verfaßten, so werden wir sie ebensowenig als wissenschaftlich an- sehen wollen, wie wir vielleicht eine noch so gut ausgearbeitete Denkschrift des Reichsschatzamtes für ein wissenschaftliches Werk halten. Die Auffassung jedoch, als ob die Schriften der alten Kameralisten nur dazu da waren, um Beamte auszubilden und zu erziehen, ist trotzdem falsch. Das wird erst Aufgabe der neuen Kameralisten. Die Trennung zwischen diesen beiden Gruppen darf nicht willkürlich durchgeführt werden, sondern dort ist die Grenze zu ziehen, wo man daran geht, all die Fragen und Vorschläge wissenschaftlich zu behandeln, wo wirklich eine Kameralwissenschaft entsteht und das Beamtenmoment mehr und mehr schwindet. Dieser Übergang vollzieht sich zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Die Ähnlichkeit zwischen den alten und neuen Kameralisten ist in vielem so groß, daß es schwer wird, zwischen ihnen die Grenze zu finden. Wenn wir Seckendorff mit Justi vergleichen, erblicken wir frappante 7 * IOO Ähnlichkeiten, hat man doch auch in diesem den Adam Smith, in jenem den John Stuart Mill der Bewegung sehen wollen 51 ). Der Unterschied muß sich aber finden lassen: er liegt darin, daß jetzt mit dem neuen Jahrhundert wissenschaftliche Momente auftauchen, und die Wirtschaft als solche Problem des Beschauers wird. Man geht von der empirischen zur kausalen Betrachtungsweise über, indem man sich die gesamte Volkswirtschaft zum Ziel der Forschung setzt, um nach ihrer Beschaffenheit, aber auch ihren Gründen zu fragen. Man ist noch viel zu sehr merkantilistisch gesinnt, um damit nicht sofort Vorschläge zu verbinden. Das Soll folgt auf der Stelle dem Sein. Wir könnten also nach unserem strengen Kriterium der Wissenschaft auch diese Periode für unwissenschaftlich erklären, aber sind wir nicht erst heute dabei, hier die nötige Trennung zu schaffen? Können wir also das, was wir jetzt mühsam erstreben, schon damals verlangen? Genug, daß man beginnt, die Dinge um ihrer selbst willen zu betrachten. Damit ist diese neue Disziplin für die Universitäten reif geworden. Neben der wissenschaftlichen bleibt die Kunstlehre bestehen; die Lehrstühle, die man errichtet, sollen auch einen praktischen Zweck haben. Zu dem großen Ideenkomplex, in den man einzudringen beginnt, den man gleichsam ahnt, gehören rein technische Lehren, wie die Haushaltungskunst und die Privatwirtschaftslehre, die wir gut zu unterscheiden haben von der modernen wissenschaftlichen, die als Teildisziplin im Reiche der Sozialökonomik die »Betätigung privater Wirtschaftssubjekte, unter dem Gesichtspunkte der Interessen dieser Privatwirtschaften, gesondert nach ihren einzelnen Typen« erforschen will, die den homo oecono- micus konkretisiert 52 )*). So weit war man damals noch nicht. Da *) Die wissenschaftliche Privatwirtschaftslehre ist in jüngster Zeit in durchaus neuer Weise von Weyermann und Schönitz in ihrem gemeinsamen Buch (Karlsruhe, 1912) behandelt worden. Sie glauben im Bereich der gesamten Nationalökonomie diese Lehre als Teildisziplin aussondern zu können. Daß in einer privatwirtschaftlich-wissenschaftlichen Betrachtung ein berechtigter Kern steckt, wird nicht abzuleugnen sein, nur fragt es sich, ob es dazu einer besonderen Disziplin bedarf. Wieweit läßt sich denn überhaupt die Einzelzelle aus dem Gesamtorganismus herauslösen, d. h. wie weit werden wir wirklich die erforderlichen Idealtypen klar herausarbeiten können? Gerade daß diese Idealtypen »historisch und lokal bedingt« (a. a. O. S. 3") sind, zeigt den Einfluß des Ganzen. Wenn ich den Schwarzwälder und den ostpreußischen Bauer als Arttypen (S. 36) betrachten will, so sind diese Typen doch letzten Grundes nicht privatwirtschaftlich differenziert; die Gründe der Verschiedenheit sind doch in anderen Momenten zu suchen. Das sind nur einige der Bedenken gegen eine besondere wissenschaftliche Privatwirtschaftslehre. Aber die Verfasser wollten ja hauptsächlich anregen, das haben sie erreicht und eine Fülle von Literatur hervorgerufen. (Darüber vgl. die Bemerkungen im Anhang). IOI man aber wissenschaftlich zu denken begann, so ging man daran, System in die Materie zu bringen und nach allen möglichen Prinzipien Einteilungen des Stoffes zu machen. So sagt Rohr, der mit Gerhard zu den ersten gehört, die Lehrstühle für die Kameralisten fordern: »Die Kameralwissenschaft lehrt die Fürsten nicht nur, ihre Mittel gut zu bewahren, sondern auch das Glück ihrer Untertanen zu befördern und ihre Ökonomie zu ordnen« 63 ). Noch ein Punkt kommt in Betracht: die Neukameralisten bilden in ganz anderem Maße die Polizei aus, als es bisher geschehen w r ar. Der nun absolut gewordene Staat kennt nur den »beschränkten Untertanenverstand«, versucht aber für den unbedingten Gehorsam, den er von dem einzelnen fordert, die Sorge um sein Wohl und Wehe zu setzen, um die Menschen so der Glückseligkeit entgegenzuführen. All den Maßregeln und Vorschriften, die man zu diesem Zweck brauchte, sollte die Polizeiwissenschaft dienen, die man jetzt ausbildet, und die auch in den Gedankenkreis politisch-ökonomischer Betrachtungen gehörte. Die Polizeiwissenschaft lehre, meint Dithmar, wie das äußere und innere Wesen eines Staates zu erhalten sei; daher müsse die Obrigkeit dafür sorgen, daß die Untertanen gottesfürchtig und gesund seien und die nötigen Lebensmittel haben. Die Kameralwissenschaft aber lehre, wie die fürstlichen Domänen und Regalien gut benutzt, und durch sie wie auch durch die schuldigen »Prästasionen« der Untertanen und andere öffentliche Einkünfte die fürstlichen Einnahmen gehoben, verbessert und zur Erhaltung des gemeinen Wesens verwandt werden könnten. Er kennt auch noch eine »ökonomische Wissenschaft oder Hauswirtschaft und Haushaltungskunst«, die lehre, wie durch eigene ländliche oder städtische Beschäftigung Mittel und Reichtum zur Beförderung irdischen Glücks gewonnen werden könnten 54 ). — Es entsteht ein methodologischer Streit um die Frage, wieweit die Polizeiwissenschaft zu den Kameralwissenschaften gehöre. Während beide Materien von Dithmar und anderen einander gleichgestellt wurden, ordnet Justi, der bedeutendste der Neukameralisten, die Polizei den Kameralwissenschaften unter. Mit Recht! Denn aus den gelegentlichen kameralistischen Schriften ökonomischen und politischen Inhalts hatte sich eine Wissenschaft entwickelt, die all diese Fragen um das Wohl und Wehe des Staats behandelte. Die Kameralwissenschaften waren Staatswissenschaften geworden, wie man noch heute beide Begriffe identifiziert. Justi gibt folgende Erklärung für den Begriff der Policey: »Heut zu Tage wird das Wort Policey in zweierley Verstände 102 genommen. In weitläuftigem Verstände begreifet man unter Policey alle Maaßregeln in innerlichen Landesangelegenheiten, wodurch das allgemeine Vermögen des Staats dauerhaftiger gegründet und vermehrt, die Kräfte des Staats besser gebrauchet und überhaupt die Glückseligkeit des gemeinen Wesens befördert werden kann; und in diesem Verstände sind die Commercien-Wissen- schaft, die Stadt- und Landoeconomie, die Verwaltung der Bergwerke, das Forstwesen und dergleichen mehr.zu der Policey zu rechnen.« »In engem Verstände begreifet man unter der Policey alles dasjenige, was zur guten Verfassung des bürgerlichen Lebens erfordert wird, und mithin vornämlich die Erhaltung guter Zucht und Ordnung unter den Unterthanen, und die Maaßregeln, die Bequemlichkeiten des Lebens und das Wachstum des Nahrungsstandes zu befördern« 55 ). Wozu aber dient das alles? Nur dem einen großen Zweck, den die Eudämonisten kannten: »Der Endzweck und mithin das Wesen aller Republiken beruhet auf der Beförderung der gemeinschaftlichen Glückseligkeit. Das allgemeine Vermögen einer jeden Republik ist das Mittel, dessen sie sich zu Beförderung ihrer Glückseligkeit gebrauchen muß. Deswegen muß das allgemeine Vermögen erhalten, vermehret und vernünftig gebrauchet, nämlich zur Beförderung der gemeinschaftlichen Glückseligkeit angewendet werden. Dieses ist der Inbegriff aller Oeconomischen- und CameralWissenschaften« 56 ). Was er unter der Glückseligkeit eigentlich versteht, erklärt er an anderer Stelle: sie ist ursprünglich die »Vollkommenheit unsers moralischen Zustands«, hier aber bedeutet sie mehr: »eine solche gute Einrichtung und Beschaffenheit eines Staates, daß jedermann einer vernünftigen Frey- heit genieße und durch seinen Fleiß vermögend sey, sich diejenigen moralischen und zeitlichen Güter zu erwerben, die er nach seinem Stande zu einem vergnügten Leben nöthig hat« 57 ). So besteht nun für Justi die Policey Wissenschaft »in einer Erkenntniß, wie aus dem gegenwärtigen Zustande des gemeinen Wesens klägliche Maßregeln zu ergreifen sind, um das allgemeine Vermögen des Staats in seiner innerlichen Verfassung zu erhalten und zu vermehren und dasselbe, sowohl nach seinem Zusammenhänge, als in allen seinen Theilen, zu Beförderung der gemeinschaftlichen Glückseligkeit immer dienlicher und brauchbarer zu machen« 58 ). — In seinen »Grundsätzen der Policey Wissenschaft« bespricht er daher die Kultur der Länder, gibt eine Agrar- und eine Städtepolitik; ein Kapitel beschäftigt sich mit der Vermehrung der Einwohner, er behandelt ferner Gewerbe- und Handwerkerfragen, sehr ausführlich setzt er seine Ansichten über den Handel, das Geld (ist dabei Quantitätstheoretiker!), den Kredit, Posten und Zeitungen auseinander, um sich schließlich mit dem sittlichen Zustande der Untertanen zu-beschäftigen. Es sind Gebiete, die er in ähnlicher Weise schon in seinem größeren Werke der »Staatswirthschaft« behandelt hat. Justi liefert das erste System einer Polizei und wird damit zum »Vater der Verwaltungslehre« 69 ). Sonnenfels stellt dem Postulat der Glückseligkeit, »einem an sich wahren aber nicht überweisenden Satz«, einen anderen Endzweck gegenüber: die »Wohlfahrt des Besten, welches nunmehr das gemeinschaftliche Beste genannt wird, wobei das Beste des einzelnen Gliedes, das ist der Privatnutzen, dem Erstem beständig untergeordnet bleibt« 60 ). Grundprinzip ist ihm die Beförderung der Bevölkerung. Es lehre die Policeywissenschaft »die Grundsätze, die innere Sicherheit zu gründen und zu erhalten« 61 ). Daneben unterscheidet er eine Staats-, Handlungs- und Finanzwissenschaft; nur diese beiden letzten will er im Gegensatz zu Justi als Kameralwissenschaften gelten lassen 62 ). Dieser Exkurs über die neuen Kameralisten war nötig, weil er uns deutlich den Unterschied zwischen ihnen und den alten, die wir hier zu behandeln haben, zeigte. Die junge Wissenschaft bedurfte der Pflege durch die Universitäten, und es war Friedrich Wilhelm I., der die ersten Lehrstühle für Ökonomie errichtete. Der König hatte Mißfallen an dem Betragen der jungen Leute, die die Universitäten mit Schulden verließen, ihre Güter verschleuderten und vom Leben keine Ahnung hatten. Daher wollte er, daß sie nicht nur Jurisprudenz, sondern auch die Anfangsgründe der »politica, oeconomica und cameralia« trieben. So gründete er 1727 die erste Professur in Halle, auf die er den Praktiker Simon Peter Gasser, einen Kriegs- und Domänenrat, berief, der dort auch das erste ökonomische Seminar abhielt. Noch im selben Jahr wurde die zweite Professur an der Universität Frankfurt a. O. errichtet und dem Professor Justus Christoph Dithmar, einem Historiker, übertragen. Nachdem wir so das Erscheinen der alten Kameralisten erklärt und ihr Wesen von allen Seiten beleuchtet haben, können wir das Ergebnis zu einer Definition*) zusammenfassen: *) Es ist natürlich, daß auch diese Definition etwas Willkürliches an sich hat, ich muß mich aber damit trösten, daß das bei jeder so ist, weil wir es sind, die die Begriffe an das Objekt herantragen. Schon Rau sagte: »Inhalt und Anfang der Kameral- wissenschaft ist bestimmt durch die äußere Veranlassung ihrer Entstehung, das bestehende Die alten deutschen Kameralisten sind merkantilistische Staatsmänner, vom beginnenden i 6. bis zum Anfang des i 8. Jahrhunderts, Volks- und Privatwirte zugleich, die ihre Forderungen und Ideen in nichtwissenschaftlichen, politischen Schriften niederlegen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wenn dem Hauptwort alle diese Adjektiva beigegeben sind, haben wir es wirklich mit einem alten Kameralisten zu tun. 3. Wir konnten zu einer klaren Definition des Begriffes der »alten Kameralisten« nur dann kommen, wenn wir ihr Wesen erläuterten und ihr Auftreten begründeten. Damit ergibt sich die Definition der Kategorie »Kameralismus« als der Quintessenz all der Gedanken der Kameralisten eigentlich von selbst*). Ja man könnte bezweifeln, ob man das Recht hat, von einem Kameralismus zu sprechen. Unter dem Merkantilismus konnten wir eine große Bewegung verstehen, die ganz Europa erfüllte; was aber unter dem Kameralismus? Er gleicht einer Wellenkette im wogenden Meer, die ihr Dasein der gewaltigen Strömung verdankt. Da wir das Wesen der Kameralisten kennen, wissen wir bereits einzelnes über den Kameralismus; ihre Gedanken werden wir erst in den beiden nächsten Teilen der Arbeit genau kennen lernen. Hier müssen wir aber manches vorwegnehmen, was uns zur Definitionsgewinnung dienen kann. Die Kameralisten als Merkantilisten standen eo ipso unter denselben Einflüssen, die den Merkantilismus bedingten, hier wäre vor allem anzudeuten, welche Behörden wesen. Daher keine innere Einheit. Schwierigkeit einer Definition nach dem Wesen« (Grundriß der Kameralwissenschaft, Einleitg. I. §4). Mir scheint jedenfalls diese Definition logisch zu sein. Man muß vor allem bedenken, daß der Name »Kameralisten«: überhaupt erst nach ihnen entstand. Darum gehört zu der Definition als Grundhauptwort: Beamte, Staatsmänner, und als Grund- adjektivum: Merkantilisten. Denn die Kameralisten waren mit den Kammern aufs engste verbunden, erst aus ihnen entstanden die Beamten, die für die territorialen Geschicke so maßgebend waren; darum haben wir die Kameralisten 1. mit den Kammern in Verbindung zu setzen und sie 2. nur dann als solche gelten zu lassen, wenn sie Merkantilisten sind. Sonst könnte man jeden Schriftsteller dieser Epoche so nennen. Wer diese Definition tadelt, sollte auch bedenken, daß der Name »Merkantilismus« noch willkürlicher ist. Er ist als pars pro toto gebraucht, der der »Kameralisten« eigentlich als totum pro parte: nicht jeder Kammerbeamte gilt uns als Kameralist, weswegen ich diese »Fiskalisteil« nannte. *) Das Wort »Kameralistik« würde ich nur mit dem der Kameralwissenschaft, nie mit dem des Kameralismus gleichsetzen. Momente die spezifisch kameralistischen Gedanken verursachten. a. Ganz besonders ins Gewicht fällt die Ausbildung, die diese Beamten genossen. Wir haben schon betont, von welcher Bedeutung für das deutsche Geistesleben die Rezeption des römischen Rechts und die Beschäftigung mit der Antike wurde. Durch das Studium des Aristoteles, das, von Bodin angeregt, auch in Deutschland Wurzel faßte und von Conring ausgebaut wurde, kam man zu der Naturrechtsauffassung. Es ist unstreitig ein Verdienst Axel Nielsens, diesen aristotelischen Einfluß scharf betont zu haben. Er zeigt, wie neben der römisch-rechtlichen Staatsauffassung sich vor allem die naturrechtliche des Aristoteles in Deutschland durchsetzt, wie so erst eine Staatslehre entsteht, da man von Aristoteles’ Anschauungen lebte, so daß der »ältere Kameralismus im Zeichen des Aristoteles stand« 83 ). Er versucht bei allen alten Kameralisten die aristotelischen Gesichtspunkte nachzuweisen und sieht die Ursache des Entstehens einer deutschen Kameralwissen- schaft in der Konzipierung der Ideen des griechischen Philosophen. So kann er definieren: »Die Auffassung vom Verhältnis des Staates zu den verschiedenen Erwerbszweigen, welche der Zeit durch Aristoteles’ Politik eingeflößt wurde, kommt zum Ausdruck in dem älteren Kameralismus, ja, ist sogar identisch mit ihm.« »Der Staat jedoch bestand teils aus res, teils aus familiae; in seinem Werden war er ja durch die Vereinigung von Dörfern gebildet, die ihrerseits aus Familien gebildet waren, und deshalb mußte der Staat nicht nur die Geldmenge, sondern auch die Volksmenge vermehren. Um diese beiden Punkte bewegt sich naturgemäß der ganze Kameralismus« 84 ). Gerade diese Stelle zeigt die Einseitigkeit Nielsens, denn Vermehrung der Geld- und Volksmenge war ein merkantilistisches Prinzip, das überall da galt, wo der Merkantilismus herrschte. Wohl ist es möglich, daß der Merkantilismus selbst Aristoteles viel verdankt, dann aber hätte dieser doch erst indirekt auf die Kameralisten gewirkt. Ich möchte auch den direkten Einfluß des Aristoteles auf die alten Kameralisten, vor allem auf Praktiker wie Becher, Schröder, Hornigk nicht für so maßgebend halten, wie Nielsen es tut 65 ). Gerade sie wissen die enorme Bedeutung des Handwerks und des Handels zu würdigen; Becher vor allem betont, wie ein Stand von dem andern abhängt, aber Aristoteles sagt in seiner »Politik«, die doch für die Kameralisten so ausschlaggebend sein soll: »Eine Bevölkerung von gemeinen Handwerkern und Handelsleuten führt — io6 — ein schlechtes Leben, und ihre Tätigkeit hat mit der Tugend nichts zu schaffen« 66 ). Das ist eine Ansicht, die wir auch bei den Reformatoren antreffen, die sich schon von Aristoteles beeinflußt zeigen. Daß dieser Einfluß auf die alten Kameralisten da war, soll gar nicht geleugnet werden; aber so läßt sich ihr Erscheinen keineswegs erklären. Die aristotelischen Einwirkungen sind nur eine Episode in der Entstehungsgeschichte des Kameralismus. b. Von großer Bedeutung war — was Nielsen vergißt — die Reformation, denn sie förderte im Gegensatz zu der Staatsauffassung des Aristoteles, dem nur Demokratie und Oligarchie die besten Staatsformen waren, eine christliche, die sich auf die Bibel berief. Gerade die Kameralisten sind es, die verkünden, daß alles für das letzte große Endziel geschehen müsse: den Ruhm und die Ehre Gottes. Osse betont, daß die Obrigkeit von Gott eingesetzt sei, daher wäre es ihre Pflicht, die Ehre Gottes und die Religion zu fördern. In weit schärferem Maße wird von den Kameralisten des 17. Jahrhunderts das Postulat eines starren Gottes- gnadentums erhoben. Becher sagt: Durch den Sündenfall seien Spaltungen gekommen unter den Menschen, die einen wollen zu viel wissen und haben, die andern »leben wie das dumme Vieh« in den Tag hinein. »Um nun die Menschen darinnen in Maß und Ziel einer Mäßigung zu halten, hat Gott nach dem Fall die Obrigkeit gesetzt und sind Gesetze gegeben worden.« Ihr sollten die Untertanen wie Gott gehorchen 67 ). Noch schroffer spricht Schröder diese Meinung im Supplement »Vom absoluten Fürstenrecht« aus: »Der gemeine wahn ist unter den gelehrten / daß alle regierungen / und also unter solchen auch mit das Monarchische regiment / auff gewisse vergleiche / welche zwischen denen häuptern oder Regenten / und denen unterthanen getroffen worden / gegründet seyen / welchen ein Regent schnurstracks nachleben müsse.Ich meines orts aber sehe gar nicht / wer der Monarchischen regierung diesen knüttel solte an den halss gehänget haben / indem dieselbe anfänglich nicht durch einen vergleich / zwischen dem Fürsten und dem volck getroffen / ihren anfang genommen / dieweil Saul immediate von GOTT zum König declariret worden / welcher ihn auch durch den propheten ehe das volck das geringste davon gewust / salben lassen / so hat auch GOtt diesem König und seinen nachkommen seine jura und praerogativ zu papier bringen und ausfertigen / nachmahl auch dem volck solche durch dessen herolden proclamiren und publiciren lassen / 1. Reg. 8 v. 9.« »Es hat auch das volck sich aller fernem praetension darauff damit freywillig begeben.« Dies Recht aber, »wie es GOtt dem Samuel in die feder dictiret«, findet sich i. Reg. c. 8. v. n & seqq. 68 ). Diese Stelle zeigt wohl deutlich, daß es nicht erst Seckendorffs »Christenstaat« war, der, wie Nielsen meint 69 ), gegen Aristoteles Front machte. Auch spricht Seckendorff selbst in dem dreißig Jahr vorher erschienenen »Fürstenstaat« davon, daß der letzte Zweck aller Taten die Ehre Gottes sei. Nicht unwichtig waren auch die wirtschaftlichen Anschauungen der Reformatoren, sind sie es doch vor allem, die den Wert der Arbeit betonen. Der Ackerbau gilt ihnen als besonders produktiv, während sie den Handel für weniger nützlich halten. Luther billigt den ehrlichen Kaufmannshandel, richtet aber seinen Unwillen gegen den Groß- und Kleinhandel und die Geldausfuhr, bei der es wunderlich wäre, daß sich Deutschland noch nicht in größter Armut befände, mache es doch alle Welt reich und bleibe selbst ein Bettler. »Deutschland ist ein sehr gut Land, hat alles genug, was man haben soll, zu erhalten dies Leben reichlich« 70 ). Das sind Gedanken, die wir später ähnlich bei Hornigk finden, der sich direkt auf Luther beruft (C. XXIV). Geld hält Luther, wie auch andere Reformatoren, für Reichtum, den der Christ haben dürfe, ohne ihm aber zu dienen. Er schlägt auch eine Abschaffung des auswärtigen Handels und eine Güterverteilung durch den Staat vor. Am fortgeschrittensten zeigt sich Calvin; er hält Ackerbau, Handwerk und Handel für gleichbedeutend, heißt als erster das Zinsennehmen für gut. Mit Schärfe wenden sich alle Reformatoren gegen den Luxus, der das Geld aus dem Lande treibe, in Klagen, die Osse in seinem »Testament« wiederholt, das noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Reformation entsteht, den die späteren Kameralisten ziemlich überwinden. Von letzter, aber nicht geringster Bedeutung war der Einfluß, den zeitgenössische ausländische Schriftsteller auf die alten Kameralisten hatten. Auf Bodins Bedeutung, die er durch seine »Six livres de la republique« errang, ist schon hingewiesen worden. Die Kameralisten, die in der Welt umherkamen, nahmen von überall Eindrücke mit. Wir sehen Becher fortwährend auf der Reise nach Holland, kein Wunder, daß er viel in diesem Wunderlande aller Merkantilisten lernte und sich in seinen Schriften auf holländische Autoren, so Pieter de la Court, bezog 71 ). Auch mit den Engländern, wie Malynes, ist er bekannt. Weit größer ist der Einfluß, den England auf Schröder ausübt, der als Mit- glied der »Royal Society« in London mit Männern wie Robert Boyle, William Petty, Newton, Hobbes u. a. befreundet wird und von ihnen die größten Anregungen empfängt. Es ist das Verdienst Srbiks, auf diese Tatsache aufmerksam gemacht zu haben; sie spricht auch mit Schärfe gegen Nielsens Meinung: denn die »Royal Society« stand in bewußtem Gegensatz zu Aristoteles 72 ). Die Lektüre Laus zeigt uns seine große Bildung und seine Belesenheit in den Werken der bedeutendsten damaligen Schriftsteller, nämlich Childs, Lockes, Machiavellis, des Spaniers Savedra u. a. Gerade auf diese Anregungen wird im III. Teil besonders einzugehen sein. Aus all diesen Einflüssen zusammen mußte eine bestimmte Auffassung sich herausbilden, in der unstreitig die merkanti- listische Idee hervorragte. So erhalten wir als die Summe der Anschauungen der alten deutschen Kameralisten den Begriff des älteren deutschen Kameralismus. Er ist eine bestimmte Art des deutschen Merkantilismus, nicht der deutsche Merkantilismus, denn bestimmend wirkten hier neben den nationalpolitisch - merkantilistischen Ideen gewisse volks- und privatwirtschaftliche Anschauungen mit. c. Sicherlich aber ist der »Merkantilismus« der weitere Begriff, der »Kameralismus« ihm untergeordnet. Da Small in ersterem nur eine Wirtschaftspolitik sieht, sagt er: »Mercantilism, the instinctive national policy of States in the process of evolution, while at the same time in miscellaneous struggle with other States, was the most prominent objective realitv in the civic life of the time« 73 ). Der Kameralismus sei der übergeordnete Begriff, das System der Staatswissenschaften; in ihm finde die Politik des Merkantilismus seine Begründung. Die Unterordnung des einzelnen unter die Gesamtheit sei Ziel des Kameralismus: »the salient fact about the cameralistic civic theory was its fundamental assumption of the paramount value of the collective interests, or in other words the Subordination of the interests of the individual to the interests of the community« 74 ). Dieser Anschauung schließt sich Arthur Salz in seiner Rezension 75 ) unbedingt an, wie er auch schon in seinem Aufsatz: »Leibniz als Volkswirt« den Merkantilismus einen »theoretischen Lehrgehalt, die grundsätzliche Fundierung dieser Wirtschaftspraxis in einem Zusammenhang von Lehrsätzen, ein System der kamera- listischen Staatswissenschaft« nennt 76 ) (s. auch ob. S. 13). Diese Auffassung erscheint mir keineswegs als richtig, weil der Mer- — iog — kantilismus eine internationale Bewegung mit einer eminent nationalen Tendenz war, die zu ihrer Zeit alle Länder in gleicher Weise beherrschte. Sie bedingt ihrerseits in Deutschland — wie wir sahen — zum großen Teil den Kameralismus. Ich halte es auch für falsch, wenn man diesen Begriff, den wir nun einmal für Deutschland geprägt haben — mag er richtig oder falsch sein — auf alle Länder überträgt. Man muß doch irgendwie den »Kameralisten« mit der Kammer in Verbindung setzen, wie es hier auf Grund der historischen Entwicklung geschah, um damit diese spezifisch deutsche Beamtenkategorie zu charakterisieren. Small und Salz aber drehen die Begriffe um, wenn sie von einer »kameralistischen Staatswissenschaft« sprechen, die sich einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik bedient hätte. d. Dies veranlaßt noch die Frage, was am Kameralismus typisch deutsch war. Wir sahen, daß die Institutionen, an denen die »Kameralisten« heran wuchsen, zum größten Teil nicht deutschen Ursprungs waren, daß hier burgundisch-niederländische und französische Einflüsse den Ausschlag gaben. So können wir das äußere Band, das die Kameralisten hielt, nicht als rein deutsch ansehen. Innerlich aber kettete sie vor allem der Merkantilismus, diese Bewegung, die durch ganz Europa ging und nicht nur deutsch war. Dazu kamen die Anregungen, die das römische Recht, die griechische Antike, die christliche Staatsanschauung gaben. All das können wir keineswegs als deutsch ansehen. Wollen wir aber doch etwas eigentümlich Deutsches im Wesen der alten Kameralisten herausschälen, so ist es das Milieu, in dem sie lebten: die Kleinstaaterei, die ihre Stellung als Volks- und Privatwirte zugleich erklärt, wie wir sie bei den anderen Staatsmännern keineswegs finden. So kommt es, daß wir bisher nur deutsche Kameralisten kennen. Doch ließen sich durchaus gleichgeartete Beamte unter gleichen Verhältnissen denken: wir sahen die ähnliche Zerrissenheit wie in Deutschland auch in Burgund, das erst durch die Verwaltungsorganisation, die Maximilian vorbildlich war, geeint wurde. Vor allem aber könnte man sich »Kameralisten« in Italien denken, das so viel Verwandtschaft mit Deutschland auf weist. Salz weist mit Recht darauf hin, wenn er sagt: »Die drei charakteristischen Momente der politischen Lage Italiens im 13. Jahrhundert wiederholen sich im 17. für Deutschland: 1. die aufkeimende Macht der italienischen Städte (jetzt der Territorien), 2. die außerordentliche staatliche Zersplitterung und 3. die Emanzipation von Kaiser und Reich« 77 ). Mit keinem besseren Schlußwort können wir wohl diese Darstellung des Auftretens und des Wesens der alten deutschen Kameralisten beenden als mit der »Abbildung eines echten Kameralisten«, die Zincke uns gibt: »Die Wohlfahrt, Ehre und Nutzen seines Herren war und blieb das Maaß seiner Handlungen und das Herz seiner Ratschläge, und er hielt sich dazu durch seinen reinen und aufrichtigen Vorsatz in der kindlichen Furcht Gottes stärker als durch seinen geleisteten Eid verbunden. Daher er seinem Herrn auch nicht bloß den äußerlichen Dienst oder um der Besoldung willen, sondern aus herzlicher Liebe alle seine Gedanken, Kräfte und Neigungen widmete .... Allein die Wohlfahrt seines Prinzens hielt er mit der Wohlfahrt der Unter- thanen so unzertrennlich verbunden zu seyn, daß ohne Nachtheil aller beider, keine von der andern abgesondert, noch weniger aber die eine mit Abbruch der andern besorget werden könne .... Nach seiner Meinung war dieses die größte Glückseligkeit eines Staats, wo das Land zwischen den Fürsten und seinen Unterthanen so genau in Gemeinschaft ist, daß sie sich beiderseits ihrer Wohlfahrt dabey gegeneinander rühmen können« 78 ). Zweiter Teil. Die Werke der alten deutschen Kameralisten. m 'x. ''XL^ri r.M Einleitung. i. Was die alten deutschen Kameralisten sind, haben wir aus dem ersten Teil ersehen: haben Entstehung und Wesen des Kameralismus eingehend betrachtet. Aufgabe weiterer Untersuchungen muß nun eine Würdigung der Kameralisten selbst sein. Doch wird zunächst die Frage nach der Methode der Darlegung beantwortet werden müssen. Es ist leitendes Prinzip dieser Arbeit, als ein Beitrag zu einer großen Geschichte der deutschen Nationalökonomie zu dienen. Die bisherige Literatur, die, wie wir oben sahen, recht dürftig ist, streift im allgemeinen nur die Kameralisten: sie hat andere Zwecke. So verfährt auch Roscher in seiner »Geschichte der Nationalökonomik«. Wir werden dort mit einigen Kameralisten bekannt gemacht, aber nicht im Zusammenhänge, sondern im bunten Wechsel der Gruppierungen, denn Roscher wählte aus, was ihm für seinen Zweck gut schien. Er gibt uns eine kurze Inhaltsangabe einiger kameralistischer Schriften, in der er, wie bei allen anderen Autoren, das ihm nationalökonomisch wichtig Erscheinende hervorhebt. Im Gegensatz dazu sehen wir, daß March et und Nielsen mit bestimmten Voraussetzungen an die Kameralisten herangehen, jenen leitet das Prinzip, die Einflüsse des Aristoteles auf die deutsche Staatsauffassung zu beweisen, dieser will die Entwicklung der Verwaltungslehre verfolgen. Eine eingehende Darstellung der alten Kameralisten geben sie nicht. Wir lernen diese Schriftsteller gleichsam nur in indirekterWeise kennen, man spricht von ihnen, nicht sie sprechen. Dies ist auch der Fall in den Roscherschen Monographien über die Kameralisten — die er später in seine »Geschichte« hin- einarbeitete — und in den größeren Abhandlungen von Erdberg über Becher und Srbik über Schröder. Auch hier sehen wir eine systematische Darlegung der einzelnen Anschauungen. — Etwas anders verfährt Small. Er will chronologisch Vorgehen und die Kameralisten als Anhänger einer bestimmten Geistesrichtung Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heit 2 . 8 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. zeigen: »My plan — sagt er im Gegensatz zu Roscher — igno- red the merely national relations of the respective authors, and treated them as nearly as possible chronologically, and as pheno- mena of a coherent tendency of thought« 1 ). Mit Recht tadelt er das Durcheinander, das Roscher anrichtet: »Roscher .... makes ahodgepodge of identities by jumbling together survivals of mediae- val legalism like Besold, political scientists of the obsolescent not the evolving type like Bornitz, political philosophers of massive mold like Pufendorf, historical philosophers like Möser.and incidentally the cameralists« 2 ). Aber auch ihn leitet ein ähnlicher Gedanke wie Marchet: die Entwicklung der politischen Auffassung zu zeigen. Es erhebt sich nun die Frage, nach welcher Methode die Darstellung der Kameralisten erfolgen soll: chronologisch oder systematisch? Diese Überlegung wird bei solchen historischtheoretischen Untersuchungen immer wieder erscheinen, deshalb sagt Cusomano sehr treffend: »Due metodi di esposizione ci si offrivano per tali studi, l’uno cronologico o storico, seguendo gli scrittori per ordine di tempo, l’altro sistematico, classifi- cando le loro opinioni secondo le partizioni odierne della scienza. II primo metodo molto comodo. Questo metodo ha il difetto della necessaria ripetizione dei nomi, ma anche il vantaggio dell’ unitä e della chiarezza« 3 ). Trotz aller Vorzüge der systematischen Methode mußte ich mich für beide Methoden entscheiden. Zu einer einigermaßen erschöpfenden Geschichte der Kameralisten erschien mir eine ausführliche Darlegung ihrer Anschauungen unumgänglich. Ins Gewicht fiel dabei, daß das Smallsche Buch als englisches doch weniger in Betracht kommt, und für weitere Forschungen das mühselige Quellenstudium erspart werden muß. Daher wird der zweite Teil sich auf eine objektive Inhaltsangabe beschränken; er wird die alten Schriftsteller ganz in den Vordergrund stellen, während der Verfasser zurücktritt und nur insoweit eingreift, als er — nach Pflicht des Historikers — das Relevante vom Irrelevanten scheidet. Viele Zitate sind dabei nicht zu vermeiden. Eine systematische Gruppierung nach leitenden nationalökonomischen Prinzipien soll der dritte Teil bringen, erst hier hat die Kritik einzusetzen. 2. Nach dieser methodologischen Frage ist nun eine andere zu beantworten: Wer gehört zu den alten Kameralisten? Darüber ist man sich bisher keinesfalls klar gewesen. Roscher gibt keine Aufzählung aller Kameralisten, und in den Lexissehen Artikeln 4 ) finden wir als ältere: »Obrecht, Bornitz, Besold, Klock, v. Seckendorf, v. Schröder u. a.« genannt. Es dreht sich fast immer um dieselben Namen, aber bald fehlt der eine, bald der andere. Small kennt von den alten Kameralisten nur Osse, Obrecht, Seckendorff, Becher, Hornigk und Schröder. Als Kriterium muß uns die im ersten Teil gewonnene Definition dienen, wenn irgendwie Klarheit geschafft werden soll, da wir nicht diesen oder jenen Autor der Zeit nach Belieben als Kameralisten ansehen können. Nur wer die Bedingungen der Definition erfüllt, wer also — um es zu wiederholen — Merkantilist, Volks- und Privat-wirt und Politiker ist, kann zu den alten deutschen Kameralisten gerechnet werden; alle übrigen haben auszuscheiden. Das sind zunächst die allgemein merkantilistischen Schriftsteller, die in keiner Beziehung zum Fürsten standen, wie z. B. die anonymen Autoren der Flugschriften: »Deutschland über Frankreich / Wenn es klug seyn will«, 1684, und »Das von Frankreich verführte Deutschland«, 1686; dann auch Gelehrte, wie Conring oder Pufendorf, die wohl Volkswirtschaftliches in ihren Werken gaben, auch den Höfen nahestanden, die man aber kaum als Beamte und nicht einmal als Merkantilisten ansehen kann. Schließlich gehören auch Bornitz, Besold, Klock und Faust nicht zu den Kameralisten, obwohl sie sehr oft dazu gerechnet werden. Small behandelt sie auch nicht, ohne sich zwar die Frage vorzulegen, warum er diesen oder jenen Autor fortlassen müsse. Daher hat Nielsen unrecht, wenn er ihn angreift: »Charakteristisch für die gangbare Auffassung des Kameralismus ist es, daß Small . . . Obrecht eine ausführliche Besprechung widmet, während Besold und Bornitz nur im Vorübergehen erwähnt werden, und doch verdienen diese Schriftsteller eine weit ausführlichere Besprechung als Obrecht« 6 ). Aber nur wenn man wie Nielsen Kameralismus = aristotelische Staatsauffassung setzt; doch ist gezeigt worden, daß diese Gleichung nicht stimmt. Ich finde, es ist gerade die »gangbare Auffassung des Kameralismus« Bornitz, Besold usw. zu den alten Kameralisten zu zählen, was Lexis, Roscher u. a. beweisen, und wenn Nielsens Definition die richtige wäre, könnte man noch weit mehr Kameralisten finden. Eine Prüfung der Schriften dieser Autoren wird beweisen, daß wir sie ausschließen müssen. a. Wenn man die Werke des Jacob Bornitz kennen gelernt hat, ergibt sich, daß er kein Kameralist ist. Bornitz war zwar kaiserlicher Rat — ein Titel, der in dieser Zeit gern und oft ver- 8 * liehen wurde — aber er war Gelehrter. Jener staatsbildende Merkantilismus, der sich nicht nur auf die Erhaltung einer guten Handelsbilanz und die Sorge um das Geld beschränkt, sondern der höher hinaus will: dem ein volkswirtschaftlich und politisch geeinter Staat vorschwebt, wie wir ihn bei Becher, Schröder, Seckendorff u. a. finden, den kennt Bornitz nicht. Unpolitisch und uninteressiert betrachtet er die Welt, in der er lebt: er steht über den Parteien. Auch privatwirtschaftliche Züge sind ihm fern. In all seinen Auffassungen zeigt er sich als gelehriger Schüler Bodins. Ganz unrichtig ist es aber, wenn Roscher »nach heutiger Ausdrucksweise Bodinus mehr einen Publicisten, Bornitz mehr einen Cameralisten nennen möchte« 6 ). Wenn man wie Roscher das Merkan- tilistische in einigen bestimmten volkswirtschaftlichen Anschauungen sieht, dann mag man auch von der Bedeutung eines Bornitz für den Merkantilismus reden, die ich aber nirgends konstatieren kann. Daß er einige klare wirtschaftliche Anschauungen hat, beweist doch noch nicht, daß er Merkantilist ist. Sein »Aerarium sive tractatus politicus de aerario sacro civili, militari, communi et sacratiori« etc. (1612) könnte man »das erste System der Finanzwissenschaft« (Glaser 7 ) nennen. Das Werk zerfällt in zehn Bücher: 1. die öffentlichen ordentlichen Einkünfte, 2. die öffentlichen außerordentlichen Einkünfte, 3. die öffentlichen zufälligen Einkünfte, 4. die Personalsteuern, 5. die Steuern aus Sachen und Rechten, 6. die außerordentlichen Steuern, 7. die Quasi-Steuern, 8. die unerlaubten Steuern, 9. die freiwilligen Sammlungen und Vermächtnisse, 10. die Verteilung des Staatsschatzes. Schon viele hätten, meint Bornitz, über dasselbe Thema geschrieben, wodurch Fürst und Staat Mittel erhielten, aber es wäre viel Mißbrauch damit geschehen. Es müsse genau zwischen erlaubten und unerlaubten, ordentlichen und außerordentlichen Ersparnissen getrennt werden, nämlich »cum saluti populi, quae suprema lex est« 8 ). Im ersten Buch definiert er den Schatz: »Der Schatz des Staates ist das, was aus den öffentlichen Geldern besteht. Das öffentliche Vermögen ist eine genügende Menge Geld im Besitz des Staates: für öffentliche Zw T ecke gesammelt«*). Mit dem Geld wird das Wohl des Staates erhalten. Der Staat besteht aus der Vereinigung Befehlender und Gehorchender; solange sie in Harmonie leben, wird es ihm gut gehen. Er besteht nicht »in moenibus, sed in iure«. Wie der Mensch Nahrung braucht, so auch der Staat von Natur aus und durch Gesetz, seine Nahrung aber heißt: Geld. Dessen. *) Ich gebe die Zitate bisweilen in Übersetzung aus dem Lateinischen. beraubt ist er schwach, denn es ist sein Nerv. Deswegen müssen kluge Fürsten einen Staatsschatz schaffen: »Quibus Respublica destituta consensu Politicorum imperfecta et experientia teste, im- becilla et impotens est, quippe nervis suis privata. Qua propter prudentes Principes et politici semper de pecunia publica colligenda, atque Aerario communi paranda soliciti fuere« 9 ). Die Mittel, den Schatz zu bilden, sind öffentliche und private, die öffentlichen sind »bestimmte und feste«, »ordentliche und außerordentliche« oder »zufällige und vorübergehende«. Die ordentlichen werden von den Liegenschaften, der Jagd, den Bergwerken, dem Boden, den öffentlichen Gebäuden, den Geldanleihen genommen; die privaten kommen aus den Sammlungen der Privaten, Bürger und Fremden 10 ). Jeder Staat hat seine öffentlichen Einrichtungen, wie Wiesen, Acker und Weiden, ohne die er nicht existieren könnte, da sie jährliche Einkünfte geben. Aber kein Staat oder keine Gemeinde ist fest begründet, die sich nicht Land behalten hat, wozu ein genaues Studium des Ackerbaues erforderlich ist 11 ). Zu den ordentlichen Einkünften gehören auch die Zinsen. Daher muß ein Mons pietatis errichtet werden, d. h. eine Kasse des Fürsten oder Staates, aus der öffentliche Gelder zum gesetzlichen oder höheren Zins gegen ein Pfand geliehen werden. So kann den Armen gegen den Wucher geholfen werden 12 ]. Die außerordentlichen Einkünfte werden nur in der Not gebraucht. Es werden bisweilen außer der Ordnung Flandwerlc und Gewerbe vom Fürsten oder Staat zu den öffentlichen Lasten herangezogen 13 ). Zu den außerordentlichen Einnahmen gehören auch der Handel zu Wasser und Lande 14 ), gewisse Monopole 15 ), eine Lotterie 16 ) (»Olla Fortunae«), die Alchimie 17 ), der Verkauf von Ehren, Würden und Privilegien 18 ), die Verleihung von Lehen 19 ), die Veräußerung des fürstlichen Gold- und Silbergeräts 20 ), der Verkauf von Teilen des Staatsgebiets 21 ) oder von Kirchengut 22 ). Die zufälligen Einnahmen bestehen aus herrenlosen Gütern, fälligen Lehen, weggenommenen Waren, aus den Gütern der Unwürdigen, der Geächteten und Majestätsverbrecher, aus den gefundenen Schätzen, der feindlichen Beute, den Tributen der Besiegten und den Beiträgen der Bundesgenossen 23 ). Bornitz behandelt dann die Steuern. Die Steuer ist ihm ein Gewinn aus öffentlicher Schätzung nach Personen oder Vermögen: »Vectigal est pecuniae compendium ex impositione publica ratione personae aut rei, aerario Reip. excolendum, iure divino, Gentium et civili Principibus et reip. compentens« 24 ). Nur dem Fürsten steht es zu, Steuern zu erheben. Die Steuer muß billig und gut sein, sich nach der Leistungsfähigkeit der Untertanen richten und darf nur geeignete Dinge treffen. Denn »wann die Hüner gar geschlachtet werden, so legen sie nimmer Eyer« 25 ). Er teilt die Steuern in ordentliche, außerordentliche und gemischte ein und beruft sich auf Bodinus, der ordentliche, außerordentliche und zufällige unterscheide 26 ). Zu den Personalsteuern gehören die Zölle, Geleitgelder 27 ), Bußen- und Strafgelder 28 ), ferner die Abgaben »das Bürger Recht zu erlangen« 29 ). Die Steuern von den Gütern sind solche von beweglichen oder unbeweglichen: sie werden erhoben von: »liegenden Gründen und derselben Nutzungen / oder von Hauß und Hoff«, oder von »Fahrnuß und Parschafft«. Man nenne das Tribut »vulgo Stewer«, weil er dem Volk auferlegt wird. Wenn der Mensch und Bürger frei, gut und glücklich im Genuß aller Güter lebt, muß er die Wohltat dem Staate zuschreiben. Deshalb ist es nicht nur nötig, sondern auch billig, daß er etwas von diesem Gewinn dem Gemeinwesen zuwendet. Daher ist jene Steuer gerecht 30 ). Bornitz kennt also schon das Prinzip der generellen Entgeltlichkeit. Er fordert einen Census: ein öffentliches Verzeichnis der Bürger und ihres Vermögens, damit niemand zu hoch belastet wird. Darum ist auch eine Kopfsteuer ungerecht 31 ). Die Steuer ist zu entrichten von Grundstücken und Gebäuden 32 ), Bergwerken 33 ), der Fischerei 34 ), von den Handwerkern 35 ), vom Handel 36 ), ferner eine »Accis der Kramwahren / oder Kaufwahren« 37 ), zuletzt eine Erbschaftssteuer 38 ). Schließlich folgen noch die außerordentlichen Steuern, die außer Sitte und Gesetz zeitweilig verordnet werden, wenn der Staat in Not ist 39 ). Zu ihnen gehören die Kopfsteuer 40 ), von der alle betroffen werden, ferner die Einquartierung 41 ), die außerordentlichen Patrimonialabgaben 42 ), von denen nicht einmal die Geistlichen befreit sind. Wenn es an Geld fehlt, darf der Fürst auch den Wert des Geldes verschlechtern, aber nur in äußerster Not 43 ). Dann können die Soldaten auch in geringwertigen Münzen entlohnt werden 44 ). Bornitz ist sich also der Tragweite einer Münzverschlechterung bewußt. Zu den Quasisteuern rechnet er das geborgte Geld, das wiedererstattet werden muß; nur in der Not ist dies gestattet. »Aber Geld zu borgen und jährlich die Zinsen zu entrichten, sehe ich nicht als Vorteil für den Staatsschatz an, deshalb mögen sich die Fürsten vor dieser Art Steuer hüten« 45 ). Zu dieser Art gehört auch die Wegnahme von Gütern 46 ), ferner die unerlaubten Steuern, wie der »Hurentribut« »Betler- zinß« und die Judenabgabe 47 ). Immer aber sollten die Fürsten mmmmm — 119 — an das Wort des Tiberius denken: »Boni Pastoris Esse Tondere Pecus, Non Deglubere«. Schließlich folgen noch die freiwilligen Sammlungen und Legate der Bürger und Fremden. Im Schlußbuch bespricht er die Verteilung des Schatzes als Kirchen-, Zivil- und Militärschatz. In einem monarchischen Staat pflegt auch noch ein privater Schatz für den Fürsten errichtet zu werden, das »Domanium« oder »Fiskus« 48 ). Für die Not ist noch ein besonderer Schatz vonnöten 49 ). — Diese Darlegung der Bornitzschen Schrift über den Staatsschatz zeigt, daß man sie wohl als einen Anfang zur Finanzwissenschaft ansehen kann. Sie ist aber rein deskriptiv, durchaus nicht merkantilistisch, geschweige denn kameralistisch. Dasselbe wird sich zeigen, wenn wir die spätere Abhandlung: »Tractatus politicus de rerum sufficientia in republica et civitate procuranda« 1625 untersuchen, die darin dem Tractat über den Schatz sehr gleicht, daß sie gewissermaßen eine »Praktische Volkswirtschaftslehre« darstellt, eine »systematische Darstellung der ökonomischen Gewerbslehre (Glaser 50 ). Im ersten Buch bespricht er die Güter, die zum menschlichen Leben dienen, ohne die kein Mensch leben könne; sie sind sein »zweites Blut«: »Id est Bona, quae alter sanguis hominum. Nec enim homo sine adminiculo Rerum vivere. Ne dum civiliter vivere potest. Quippe quod homines gratia, quaecumque in aere, mari et terra, nascuntur, condita sunt« 61 ). Gewisse Dinge gewährt die Natur und andere, deren Stoff auch der Natur entstammt, werden vom Gesetz eingesetzt, wie die Münzen. Die erste Sorge des Staatsmannes muß es sein, für die nötigen Lebensmittel zu sorgen. Mit Schärfe verurteilt Bornitz auch hier die Münzverschlechterung, nennt die Kipper und Wipper private und öffentliche Diebe 52 ). Der Staatsmann hat zu sorgen für gute Luft, Feuer, Speise und Trank, daher für Früchte und Brot, Fleisch und Gewürz, die Kleidung, Wohnung und die nötigen Geräte 63 ). All diese Güter werden durch Natur und Kunst beschafft, so entstehen die vier Zweige des Ackerbaus, Handwerks, Handels und der Dienstleistungen 54 ). Der Ackerbau zerfällt in die »Georgica sive Geoponica et Theriotrophia«: er bekümmert sich um gute Bäume und Obstgärten, Gemüseanlagen, um die Pflege medizinischer Kräuter, um Weinberge, Getreidebau und die nötigen Viehweiden. Es findet sich hier auch der Satz: »Was du in dem Lande unnd Felde zeugen kanst/solst du bey den Außländern unnd Nachbarn nicht suchen« 55 ). Der andere Teil der Landwirtschaft gehört der Viehzucht (»Theriotrophia et Bucolica«), dazu kommt auch die An- läge von Fischweihern, die Geflügelzucht, Imkerei, Pflege des Seidenbaus: denn bisher bezogen die Deutschen von den Italienern die »Seidenlumpen«, und »sie nehmen und haben das gute Gelt«. Wenn aber die Preise wachsen, werden die Deutschen sich mit den heimischen Waren begnügen müssen: »so wird das gute Gelt wohl im Lande bleiben« 56 ). Dem Ackerbau zählt Bornitz, wie viele Schriftsteller seiner Zeit, auch den Bergbau zu. Er bespricht ausführlich die Arten der Metalle und ihre verschiedenen Verwendungszwecke für Geräte aller Art, und als Heilmittel. Zu ihnen zählt er auch die »Sauwerbrunnen / warme Bäder / unnd Saltzbrunnen / oder Sählen« 57 ). Der Zweite Tractat befaßt sich mit der Gewerbepolitik: »Opificia et Artificia«. Die Natur ist zwar überall vollkommen, Gott hat den Menschen alles gegeben, aber manches ist verborgen und muß erst ans Licht gebracht werden. So erkennt er die Natur und die Arbeit als Produktionsfaktoren an: wer wollte essen, ohne daß vorher gekocht wäre? Wer den Wein trinken, ohne daß er vorher gekeltert wäre? fragt er 68 ). Produzieren ist ihm kein Neuschaffen, sondern ein Verwandeln. Die Fürsten müssen die Handwerker unterstützen und fördern. Ein Staatsmann hat darauf zu sehen, daß die Rohstoffe, wenn sie aus der Erde geholt sind, nicht anderswohin ausgeführt werden; das gelte besonders für Wolle und Eisen. Ein und dasselbe könnte die verschiedensten Formen annehmen, daher seien vielerlei Handwerker erforderlich, die wiederum lebhaften Handel hervorriefen. So kann der Staat reich und bevölkert werden; aber die Einfuhr dessen, was Luxus und Faulheit erzeuge, müsse man verhindern. Denn damit werden die Bürger um ihr Geld geprellt, das beste Geld entführt, und sie mit Schuppen und Gelichter (squamis quisquiliisque) behängt 59 ). Die Stelle zeigt, daß auch Bornitz einen Hauch von dem merkan- tilistischen Geist verspürte, der seine Zeit erfüllte. Sonst aber huldigt er durchaus den alten zünftlerischen Ideen. Sehr wichtig erscheint ihm ein guter Handwerksunterricht. Gute Lehrer haben die Lehrlinge zu unterweisen, solange, wie jeder Zweig es erfordert. Dann erfolgt die Wanderschaft; wer sich als Meister niederlassen will, hat danach ein Meisterstück zu liefern. Kein Handwerker soll mehr Gewerbe treiben als eins, den einzelnen Zünften sind Privilegien zu verleihen, und mit Schärfe ist gegen die »Störer« vorzugehen. Ferner ist zu achten, daß der Staat wegen Mangel oder Übermaß an Handwerkern nicht Schaden erleidet: daher sollen sie im ganzen Lande richtig verteilt sein. Er empfiehlt ein Werkhaus für verbrecherische und faule Leute, nach dem Muster Amsterdams, wie es später Becher und Schröder schaffen 60 ). — Die Handwerker unterscheidet er nach ihrem Zweck: die einen sind die Vorbereitenden, die den Rohstoff verarbeiten, die andern die Fertigfabrizierenden: diese sind notwendig, jene nützlich, die letzten dienen dem Vergnügen. Er trennt dann nochmals in solche, die dem Leben, Lebensunterhalt und der Gesundheit, die der Kleidung und sonstigen Körperpflege, der Wohnung, den Geräten und Instrumenten, dem Militär- und Kriegswesen, dem Schmuck, Vergnügen und dem Spiele dienen 61 ), und bespricht nun eingehend die einzelnen Berufe: des Kaminkehrers, Müllers, Bäckers, der Fleischer, Köche, Brauer, Apotheker, Chirurgen, von denen er ein anatomisches Studium und Leichensezierung fordert, usw T . Es folgen dann die Bekleidungsgewerbe: Leinweber, Tuchmacher, Gerber usw., darauf die metallischen; vom Goldmachen hält er nicht viel. Die Glasbläser, Ziegelbrenner, Goldschläger rechnet er auch dazu. Mit großer Ausführlichkeit werden nun die Fertiggewerbe dargestellt; die Schneider, Schuster, Kürschner, Hutmacher, Baumeister, Tischler, Steinarbeiter, Münzer, Goldschmiede, Uhrmacher, Glasmaler, Edelsteinschleifer, Töpfer, Drucker, Buchbinder, denen sich die Gewerbe des Kriegswesens und des Vergnügens, wie die Konditoren, Bader, »Seiffsieder«, die Maler*), Bildhauer, Erzgießer, Teppichwirker, Musikanten und noch sehr viele mehr anschließen 62 ). Das dritte Buch beschäftigt sich mit dem Handel. Er ist die dritte Art, den Lebensunterhalt zu bereiten und zu verschaffen. Denn es ist durch die Fürsorge Gottes zur gegenseitigen Liebe der Völker und zur Wahrung ihrer natürlichen Verwandtschaft so beschaffen, daß all das, was in einem Lande fehlt, im anderen im Überfluß ist. Die Natur bringt an einem Orte nicht alles hervor, auch gibt es niemand, der alles mit gleichem Fleiß, Geschicklichkeit und Erfolg bearbeitet, so ernähren die verschiedenen Länder und Provinzen die verschiedenen Nationen und Geister. Daher hat die natürliche Überlegung eine dritte Art und Weise erfunden, um dem Mangel der Natur abzuhelfen. Was der Staat ohne Schaden entbehren kann, wird wo anders hin überführt. Diese Art und Weise nennt man »Handlung/Kauffmannschafft« 63 ). Erbesteht *) Kunst und Wissenschaft wurden damals gern zu den Handwerken gezählt, so die Chirurgie, so die Malerei. Doch weiß Bomitz die großen Maler zu würdigen, er sagt, wir können »de nostro Apelle Germanorum Alberto Durero Noribergico« sprechen und nennt weiter: »Post Durerum dein celebris fuit Lucas Cranach, senior et junior Wittebergae« aber »Durero nemo hactenus par fuit« (Kap. 93). 122 aus der Ein- und Ausfuhr, auf dem Meer und Lande. Eingeführt werden besonders die nötigen Rohstoffe, aber man soll nicht die Rohstoffe des Landes zu den Fremden ausführen 64 ). Nachdem Bornitz die verschiedenen Arten des Land- und Seehandels besprochen hat, spricht er sich gegen die Monopole aus, da der Handel ein Recht der Völker sei, und es im Interesse des Staates liege, daß er von jedem nach Belieben ausgeübt werde, und weder die zu verkaufende Menge verkürzt noch die Preise erhöht würden 65 ). Die mittelalterliche Ansicht vom »gerechten Preis« kommt noch bei ihm zur Geltung, wenn er sagt: »der Preis sei billig und gerecht, in Klugheit bemessen nach den verschiedenen Gründen«. Deshalb billigt er Preisfestsetzungen 66 ). Der vierte Tractat handelt von den Dienstleistungen: »Diesen drei Ständen und anderen bürgerlichen Aufgaben dienen andere, und es werden verschiedene Dienste und Werke von Menschen und Tieren geleistet« 67 ). Es folgt nun eine Aufzählung der verschiedensten dienenden Berufe: Hirten, Treiber, Jäger, Gärtner, Bergleute, Schiffer, Ruderer, Hausierer, Waffenträger, Boten, Wagenlenker, Totengräber, Henker, Schauspieler, auch Kuppler und Huren 68 ): alles im bunten Wechsel der Mannigfaltigkeit. Aufgabe des Fürsten und Staatsmannes — so schließt er das Werk — ist es, für eine harmonische Verteilung zu sorgen: »es muß eine Statt und Orth dem andern die Hand reichen«; denn nicht jeder Ort ist wie der andere, Gott hat es so gewollt, damit die Menschen einander helfen. Daher muß der Staatsmann wissen: »was die Leute vor Nahrung und Gewerb treiben / und wie der Status dannenhero in Auff / oder Abnemmen komme« 69 ). In ähnlich theoretischer Art und Weise behandelt Bornitz in der Schrift »De Nummis« 1608 Wesen und Charakter des Geldes, ohne dabei, was doch nahegelegen hätte, auf die Probleme wirklich einzugehen. Das Geld muß öffentlich anerkannt sein; es dient zur Vermittlung des Austausches. Er unterscheidet »wahres« und »Quasi«- Geld 70 ). Nur der Fürst habe die Münzhoheit. Ohne Geld könne kein Staat bestehen, das nach seiner Güte und dem vollen Gewicht geschätzt werde 71 ), während die »Quasi«-Münzen aus geringerem Stoff beständen und oft zur Fälschung verwandt würden. Bitter beklagt er die Ausfuhr des Geldes oder der Edelmetalle, die nur infolge des Geizes der Menschen geschehe und durch ein Verbot bekämpft werden müsse 72 ). Denn der Staat müsse darauf bedacht sein, viel Geld anzusammeln, wozu er den Bergbau brauche: »Sunt enim nummi nervi rerum«. Daher ist der Staat schwach, der an allem Überfluß aber kein Geld hat; Pflicht des Fürsten und Staatsmannes ist es also, Geld anzusammeln und herzustellen. Nur in der Not soll es erlaubt sein, geringwertige Münzen auszuprägen, aber nicht ohne Zustimmung der Untertanen. Denn wenn dies der Fürst zu seiner Gewohnheit mache, dann gleiche er einem Tyrannen und keinem Landesvater, weil er die Untertanen beraube, um sich zu bereichern 73 ). — Trotz der Warnungen, die Bornitz in dieser Schrift ausspricht, lagen ihm rein politische Absichten fern, dazu war er zu sehr Gelehrter und Lehrer des Staatsrechts. Das sehen wir auch aus dem »Discursus Politicus De Prudentia Politica Comparanda« 1602. Bornitz will in diesem Buch Anweisungen zum Studium der Staatsklugheit geben. Nach eifrigem Studium der politischen Schriftsteller müßte aus den alten ein neues System gebildet werden. Es sei zu untersuchen, was der Staat und die Gemeinde seien, von wem die höchste Gewalt stamme, welche Regierungsformen beständen, was alles zum bürgerlichen Leben notwendig sei. Als echter Anhänger Bodins meint er, nur zu oft lernten die Schüler Falsches und Schlechtes, »puta si in Machiavelli, aut alius Pseudopolitici dogmata incidant« 74 ). Deshalb wären gute Lehrer, die Lektüre der Geschichte und der Dichter, aber auch Wanderungen vonnöten, um fremde Länder und Sitten kennen zu lernen. Nur wer so gebildet würde und ein guter Mensch sei, könne wirklich ein Politicus genannt werden. Ich habe mit Absicht die Hauptwerke des Jacob Bornitz etwas ausführlicher betrachtet, um zu einem negativen Resultat zu gelangen, dem Beweis meiner oben aufgestellten Behauptung, nämlich, daß er kein Kameralist ist, ja wohl kaum als Merkantilist angesehen werden kann. Seine Bücher sind völlig unpolitisch, von der hohen Warte des Gelehrten geschrieben, der es verschmäht, sich in die Kämpfe zu mischen, und keine Forderungen erhebt. So wird er mit Recht ausscheiden. Dasselbe gilt von Christoph Besold (1577 bis 1638), von dem Roscher schon sagt 75 ): »Der Merkantilismus von Besold ist weniger ausgebildet als der von Bornitz.« Nun viel »weniger ausgebildet« kann er schon kaum noch sein: sagen wir lieber, auch Besold ist kein Merkantilist, ebensowenig wie ein Kameralist: er war Jurist. Seine »volkswirtschaftliche Lehre ist doch vielfach mehr ethisch als ökonomisch gehalten«, meint Roscher. Seine Anschauungen sind denen von Bornitz sehr ähnlich. So werden wir in seinem »De Aerario Publico Dis- cursus« 1615 wenig neue Ansichten finden. Mit dem Satz, den alle Welt aussprach, beginnt auch er: »Pecunia rerum gerendarum Nervus est & sine Sumptibus non ulla Respublica consistere potest« 76 ). Er hält die Anlage eines Staatsschatzes für sehr wichtig, will aber unter dem Begriff des Geldes sehr viel zusammengefaßt wissen: »Pecuniae adpellatione non tantum comprehendo Numos, aut etiam Aurum Argentumve non signatum; sed omnia quae aestimari possunt« 77 ). Aber nicht nur aus den öffentlichen Gütern wird der Schatz unterhalten, sondern auch durch mannigfache Beiträge. Denn weil es dem Bürger gut geht, und er etwas besitzt, und weil er frei und glücklich lebt und genießt, und diese Wohltat dem Staat verdankt, deshalb ist es nicht nur nötig, sondern auch billig, wenn er etwas von seinem Gewinn zum Gemeinwohl beisteuert 78 ). So verteidigt Besold die Steuer mit der Idee der generellen Entgeltlichkeit, betont aber auch, daß die Sparsamkeit die beste Steuer sei. Daher müsse sich der Fürst des Luxus enthalten. Zur Vermehrung des Schatzes schlägt er dieselben Mittel wie Bornitz vor: Strafgelder, Kolonisierung, Regalien, Montes pietatis, Legate usw. Beizeiten soll an die Not gedacht werden, damit die Untertanen nicht zu sehr bedrückt werden. Aber es ist nicht nur nötig, daß ein öffentlicher Bedarf vorliegt, es müssen ihn auch die Stände anerkannt haben 79 ). Es ist gut, wenn der Reichtum den Privaten bleibt, »ne pecunia ad exteros pervenire possit« 80 ). Nützlich sind auch Zölle, die die Fremden mehr als die Einheimischen belasten sollen. Auch Besold fordert Schätzung nach dem Vermögen, nicht nach der einzelnen Seele aus Gerechtigkeitsgründen. Schließlich könnten die Fürsten noch aus der Verringerung der Münzen den Schatz vermehren, aber — auch er warnt eindringlich — das könne nie ohne Schaden der Untertanen geschehen. In äußerster Not könne ein Stück des Landes — er schließt sich hier Obrecht an — abgetreten werden, doch nur mit Zustimmung der Stände. Für die Verwaltung des Schatzes fordert er Quästoren. Zum Schluß verlangt er »Tauff und Todten Bücher / Stewr Bücher« und ein »Breviarium«, das dem Fürsten über alles Aufschluß gebe 81 ). In seiner Staatsauffassung steht Besold ganz unter dem Einfluß Bodins und Aristoteles, was er auch selbst bestätigt; daher erklärt sich der stete Gegensatz zu Machiavelli: In den »Politicorum Libri duo« 1620 sagt er vom Staat: »Respublica ita definiri posse videtur: ut sit hominum plurium, ac rerum priva- tarum, tum inter se communium; summa cum potestate ac ratione o-ubernatio« 82 ). Ähnlich bodinisch definiert er die Souveränität: »Majestatem summam potestatem voco: ex quo sequitur, eam etiam primam esse & suae quasi originis: quippe cum a superiore nullo dependeat; nisi ä solo Deo.« Daher hießen die Fürsten heute »von Gottes gnaden« 83 ). Er untersucht dann die Rechte und Pflichten des Monarchen, bespricht auch die übrigen Staatsformen und nennt das Deutsche Reich einen gemischten Staat, weil in ihm die Herrschaftsrechte geteilt sind. Neben juristischen, Erziehungs- und Verwaltungs-Fragen erörtert er fast mit den gleichen Worten wie in seinem »Aerarium« finanzielle Angelegenheiten. So streng er das Souveränitätsprinzip betont, Tyrannen sollen die Fürsten nicht sein, und wenn sie die Untertanen mit Gewalt zu einer falschen Religion bekehren wollen, haben diese die Pflicht, mehr Gott als einem Menschen zu gehorchen 84 ). Die fünf 1623 erschienenen »Discursus Politici« bilden die Fortsetzung dieser Ausführungen: er untersucht hier eingehend die einzelnen Staatsformen, gibt aber der Monarchie, als der verbreitetsten, ältesten und bequemsten Art den Vorzug. Von Interesse sind eigentlich nur seine Bemerkungen gegen die zu große Ausdehnung der Territorialgewalt; er war so wenig Partikularist, — für Deutschland wäre das fast gleichbedeutend mit Merkantilist — daß er an das eine große Reich glaubte: »Liberrimi quidem sunt Germaniae Principes & Status; magis quam omnes alii, qui in caeteris Regnis. Non tarnen eorum potestas ultra legi- timos limites est extendenda. Etenim ex uno Imperio potentissimo plures qui facere velut Reges minores, dissolutionem illustrissimae moliretur Monarchiae« 85 ). Diese kurze Übersicht über einige besonders prägnante Werke Besolds belehrt uns, daß er denselben Meinungen wie Bornitz huldigt, »nur daß er sie in einer etwas verschiedenen Ordnung vorträgt« (Glaser). Wie groß war doch die Gedankenarmut, die damals in Deutschland herrschte, daß jeder dieser Autoren zwar ein eigenes neues System, aber mit den alten Ideen sich schaffen wollte. Auch Besold sprechen wir die Eigenschaft als Kameralist ab. Nach diesen beiden juristischen Schriftstellern müssen wir noch zwei andere prüfen, die auch oft — meist zusammengenannt — für Kameralisten gehalten werden, nämlich Maximilian Faust und Kaspar Klock. Irgendeine wissenschaftliche Bedeutung können wir Faust I 2 6 unmöglich beilegen, denn was er in seinem riesigen Folianten von über 1000 Seiten: »Consilia Pro Aerario Civili, Ecclesiastico et Militari, publico atque privato« 1641 gibt, ist wirklich nur »ein gräßliches Sammelsurium, dessen Einteilung in Classes, Consilia und Ordinationes eben nur die äußerste Systemlosigkeit ist«, wie Roscher treffend bemerkt 86 ). Eine Darstellung seines »Systems« ist daher unmöglich, auch unnötig; nur einige interessante Stellen seien hier angegeben, um sein Wesen zu kennzeichnen. Er will gar nicht originell sein, denn: »Quod in pluribus Tractatibus atque libris antea insertum inveniebatur . . . ecce omnia ista pro Aerario conscripta Jura, inventas Artes & collecta Remedia in unico jam Fasciculo . . . universali compilata reperies« 87 ). So treffen wir auf Schritt und Tritt Meinungen Bodins, Tholo- sanus’, Waremunds, Besolds, Bornitz’, Elychnius’ usw., und nur selten auf seine eigene. Im allgemeinen sind es Finanzfragen, die er behandelt, die sich auch bei ihm um die Errichtung und Vermehrung eines Staatsschatzes drehen. Die Mittel kennen wirschon aus den Werken Bornitz’ und Besolds. Im sechsten Kapitel beklagt er den Untergang des Goldes und Silbers, da infolge der vielen Kriege viel verloren gegangen sei: »Ich halte gäntz- lich dafür / daß des Golds und Silbers auff den heutigen Tag noch genug / ja auch überflüßig / gleich wie bey der alten Zeiten / vorhanden sey / wann wirs allein sehen und erkennen solten. Daß aber darbey auch ein großer ansehenlicher theil diser beyden / edlen / werthen Metallen still lige / nichts nutze / ja darzu verderbt / verwüstet / unnd gantz verlohren werde« 88 )*). Viel Gold verschwinde durch das Vergolden, davon habe man so viel »eben als wann er das Gelt ins Wasser geworffen hette.« Deshalb müsse dem entgegengetreten und das viele Goldtragen wieder verboten werden, man soll auch das Gold »von den Silber Geschirren in großer quantitet . . . abtreiben.« »Dann es gehet jederzeit der dritte Theil an jeder Ducaten ab / wann aller Unkosten gerechnet wird; . . . und dann so viel an Werth deß Gelts viel Jahr ohne Nutz still gelegen zugeschw eigen / was die Metall wider umbzusetzen / und von newem zu vermüntzen kosten. Welches denn auch ein Ursach des allgemeinen Schadens im Reich ist / daß nämlichen alle Sorten im Valor und Werth so hoch steigen . . . Dann wann nicht so viel Millionen Gold still legen / oder verderbet weren / oder nicht mit so großen schaden und Verlust müsten repariert unnd wider- *) Bezeichnend für Fausts Systemlosigkeit ist, daß er in den meisten Kapiteln sich der lateinischen, in einigen aber der deutschen Sprache bedient! 127 gebracht werden / so würden sie ja nimmer in solchen hohen Preiß steigen können« 89 ). Faust sucht hier also die Gründe der Preissteigerung zu erkennen; es läßt sich nicht leugnen, daß er quantitätstheoretische Ahnungen hat. Für schädlich hält er deshalb auch die Kipperei, die in alle Stände gefahren sei: »Unterdessen aber unnd zugleich ist auch die unerhörte Thewrung uh Steigerung alles / deß so der Mensch und das Viehe zu genießen hat / erfolgt.« »Dann durch Schmälerung und Verfälschung der guten Sorten / werden alle Kaufhandlungen geschwächt und ruinirt.« »Dieweil das Gelt ein sonderbare Gabe GOTtes / unnd fürnemb- stes Mittel ist / dardurch alle Stände / und Aempter ihre Commu- nion / Gemeinschafft / Vergleichung und Einträchtigkeit erhalten / und fortsetzen mögen; und aber nun dasselbe verderbt / und gefallen, so kan und wird anders nichts / als eine meta barbaries, wie bey den wilden unverständigen Indianern erfolgen« 90 ). Dann muß jeder Stand und Beruf im Lande leiden. Deshalb empfiehlt er strengstes Vorgehen gegen die Münzfälscher. — Im Cap. XI. fragt er »durch was Mittel und Wege / eine jede Obrigkeit / be- vorab in Teuschland / ihre Schatzkammer oder Aerarium, füglich und wol vermehren könne« und gibt als Antwort dieselben Maßregeln, die wir bei allen diesen Schriftstellern antreffen. Cap. XV. behandelt dasselbe Thema; hier gibt er wenigstens einige volkswirtschaftliche Bemerkungen. Er erklärt die Vermehrung des Volkes für nützlich, für die aber genügend Nahrung vorhanden sein müsse, wozu Landwirtschaft, Handwerk und Handel diene. Bisweilen dürfe auch der Fürst Handel treiben, »wann der privat Personen Güter und Vermögen sich nicht so weit erstrecken thete«, wenn Private zu viel Reichtümer damit sammelten und, »wann solche Händel und Gewerbe dienen und gerichtet sind / zu gemeynem Heyl / Wolfahrt und Wolstand« 91 ). Faust gibt ein furchtbares Durcheinander von allerhand Anschauungen über das Staatsrecht und den Staatsschatz. Wir sehen bei ihm weder einen Zusammenhang der Einzelheiten, noch eine Grundidee, auf der das Buch aufgebaut wäre; es sind nur bunt zusammengewürfelte Aneinanderreihungen allermöglichen fremden Gedanken. Die einzige Sorge, die er kennt, ist die, nur nicht irgend etwas von dem, was er je gelesen und auf gestöbert hat, unerwähnt zu lassen. Unmöglich können wir ihn einen Kameralisten nennen. Weit höher als Faust steht Kaspar Klock (1583 bis 1655); von dem Stein sagt, er wäre »der erste deutsche Finanzlehrer und der Begründer, sowohl der Steuerlehre für sich, als der Finanzwissenschaft überhaupt« 92 ), eine Äußerung, die, wie wir sehen werden, sicherlich übertrieben ist. Klocks allgemeine volkswirtschaftliche Anschauungen unterscheiden sich wenig von denen eines Besold, Bornitz usw. Wie recht hat Nielsen, daß man, wenn »man mit einem Bekanntschaft gemacht hat, auch die andern kennt; hier handelt es sich um Nuancenunterschiede, nicht um Artunterschiede.« »Die Zitate vererben sich von dem einen Schriftsteller auf den andern; die Worte gehören auch nicht dem Schriftsteller selber, geschweige denn die Gesichtspunkte; die der Postglossatoren sind es, welche ständig wiederkehren, und diese hat man nicht von ihnen selbst, sondern von den Vorgängern geerbt« 93 ). In seinem »Tractatus Juridico-Politico-Polemico Histo- ricus De Aerario« 1651 tritt auch Klock lebhaft für einen Staatsschatz ein und betont die Notwendigkeit des Geldbesitzes, ohne das man machtlos wäre. Er spricht es klar aus: wer Geld hat, ist reich: »Habet enim pecunia eorum bonorum aestimationem, quae älienari possunt. Eam igitur, qui possidet, dives . . . est dictus« 94 ). Die Einteilung der Ärareinkünfte ist ähnlich der seiner Vorgänger in »Certi« und »immutabiles«; »incerti« und »mutabiles«, »casuales« und schließlich »ordinarii« und »extraordinarii« 95 ). Nach einer Untersuchung der Staatsschätze aller möglichen Länder, von Frankreich und England bis zu China und Marokko, will er die Hilfsmittel zur Bereicherung des Staatsschatzes darlegen. Er beschäftigt sich eingehend mit der Landwirtschaft und ergeht sich in überschwenglichem Lobe des Landlebens. All diese Kapitel über den Ackerbau, die Forstwirtschaft, Jagd, Vieh-, Bienen- und Seidenzucht sind mit merkwürdigen ethischen Betrachtungen verknüpft. Das Handwerk ist zu fördern, für die Armen sind Montes Pietatis zu errichten, und der Fürst hat das Recht, in der Not von den vielen Untertanen eine Anleihe aufzunehmen. Kluge Fürsten sorgen auch für den Handel, aber dulden weder die Rohstoff- noch die Edelmetallausfuhr. Den Metallen erkennt er einen Seltenheits-, Arbeits- und Nützlichkeitswert zu: »aurum, argentum, ferrum . . . sint pretiosissima, partim, quia rarä venä proveniunt, quia labore magno opere proferuntur & praeparantur, partim quia summam praestant humanae vitae utilitatem« 96 ). Er schließt seine volkswirtschaftlichen Betrachtungen mit der Warnung vor der Teilung der Lehen und der unmäßigen Freigiebigkeit des Fürsten, die wenigen nütze, vielen schade. 129 Bedeutenderes hat Klock als Finanz Schriftsteller geleistet, wenn er auch hier durchaus nicht so originell war, wie Nielsen entgegen der St ein sehen Auffassung nachweist: »Sicher war die Steuergrundlage des römischen Rechts auf vielen Punkten in Deutschland durchgedrungen.Ebenso wie die deutschen Juristen des römischen Rechts in dem deutschen Kaisertum eine Fortsetzung des alten römischen sahen, ebenso sahen sie in den damals bestehenden Steuern und Abgaben eine Fortsetzung von und damit eine Übereinstimmung mit den alten römischen« 97 ). Aus dieser Rezipierung römischer Steuerideen vermag ich Klock keinen Vorwurf zu machen, wie Nielsen es tut, leistet er doch damit eine Gedankenarbeit, die ihn weit über das geistlose Aufzählen z. B. eines Faust erhebt. Klock fordert dreierlei von der ordentlichen Steuer: »quod ab Imperatore, ob causam ordinariam et successivam, et uniformiter imponatur« 98 ). Eine eigentliche Definition der außerordentlichen Steuer gibt er nicht, sieht den Unterschied nur in der regelmäßigen Wiederkehr. »Regulariter non est ex non Reipublicae populo tri- buta ordinaria remittere« "). Trotzdem galt damals die Steuer noch als Ausnahme, wenn auch oft eine die andere ablöste. Als Ursache der Steuer verlangte er eine »necessitas et utilitas publica«. Hierzu meint Stein: »Der Grundgedanke Klocks verbindet zuerst und unvergleichlich tiefer als Montesquieu die Steuer mit den Bedürfnissen (necessitas) und den Aufgaben (utilitas) der Verwaltung des Staates« 100 ). Diese Notwendigkeit lag nach Klock vor: beim Einfall der Feinde, der Verteidigung des Vaterlandes, der Bezahlung der Schulden, der Wiederherstellung von Brücken, Quellen, Wegen, Äckern, Flüssen, Tempeln, bei Erlangung des Friedens, für Kirchen und Schulen usw. Der Fürst allein hatte zu entscheiden, wann ein solcher triftiger Grund vorlag 101 ). Sehr wichtig erscheint mir die Forderung: »Aequalis, Justa et unif ormis sit Contributio« 102 ), die ganz Smithianisch klingt, die Nielsen aber auch für römisch erklärt: »Nach dem römischen Recht . . . gab es nur eine gerechte Erhebungsweise, nämlich nach dem Vermögen eines jeden«, diese römische Auffassung zeige große Ähnlichkeit mit der des Aristoteles im fünften Buch der Nikomachischen Ethik 103 ). »Es ist die Theorie des römischen Rechts von der Steuer nach Schätzung der facultates eines jeden, die man übernimmt« 104 ). So sagt Klock: »Omnis circa impositionem tributorum iniquitas evitabitur, si omnes ex aequo censeantur pro ratione, portione et quantitate bonorum, quae quisque possidet« 105 ). Die Armen sollten von der Steuer be- Eeitriige zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 , 9 Zielenziger, Die aiten deutschen KameraUsten. 130 freit sein, ihnen das nötige Existenzminimum gelassen werden, sonst soll es aber keine Ausnahme für die Adligen, Geistlichen oder Fremden geben 10 ®). Auch für die indirekten Steuern fordert Klock eine berechtigte Ursache: weil der Staat den Kaufmann schütze, könne er auch etwas von ihm verlangen. Hier tritt das Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit mehr als sonst in Erscheinung. »Natürlich mußte auch hier eine justa causa zur Steuerauflage verlangt werden, und deshalb vermochte auch kein Jurist des römischen Rechts merkantilistische Zollpolitik zu verstehen« 107 ). Dies in Kürze die Ansichten Klocks über die Steuern. Wenn er und die anderen Schriftsteller auch stark auf dem römischen Recht fußten, bleibt es doch ihr Verdienst, die alten Gedanken neu belebt zu haben, man kann sie, und vor allem Klock, deshalb durchaus als Vorläufer unserer Finanzwissenschaft ansehen. Aber zu den Kameralisten gehört Klock keineswegs; wir sehen ihn stets als Forscher, nicht als Politiker. Der merkantilistische Geist ist ihm ganz fremd, er kennt nicht das Ziel des erstarkenden Staates im Kampfe mit anderen, im Gegenteil »für Klock . . . war der Staat jeder beliebige Staat, nicht ein spezieller Staat, dessen Interessen es sogar auf Kosten anderer Staaten wahrzunehmen galt« 10S ). Dieser Staat von corpus juris Gnaden »erhielt etwas Stillstehendes« 109 ), er war diesen Autoren nur das Objekt ihrer Betrachtung; ein subjektives Miterleben, wie es der Merkantilismus erforderte, fehlte ihnen völlig: sie waren kühl bis ans Herz hinan. Es wäre wunderbar, wenn sie nicht wenigstens einige wirtschaftliche Anschauungen mit den Merkantilisten geteilt hätten, aber diese Gemeinsamkeit war minimal, sahen sie doch in der schutz- zöllnerischen Handelspolitik eine Verletzung des Völkerrechts. Inmitten einer Welt streng nationaler Gesinnung bildeten sie die Trümmer der universalen Weltauffassung und folgten dem Leitspruch: »mundus est communis patria«. Wir müssen deshalb der Behauptung treu bleiben, daß Bornitz, Besold, Faust und Klock keine Kameralisten sind. Nielsen zählt Klock auch nicht zu den Kameralisten, allerdings weil er nicht auf aristotelischem Boden steht 110 ). Ich möchte diese Autoren deshalb unter dem Namen »Juristische Steuerliteratur« zusammenfassen*). *) Zu dieser Gruppe ist auch Theophilus Ellychnius (Gottlieb Dachtier) mit seinem 1623 erschienenen »Bedencken. Welcher massen ein Stand/sein gefell und Einkommen verbesseren mög«, das auch nur aus Zitaten besteht, zu rechnen. b. Nachdem nun festgestellt wurde, wer nicht zu den alten deutschen Kameralisten gehört, bliebe also zu untersuchen, wer zu ihnen zu zählen ist. Es wird deshalb die Literatur dieser Zeit sorgfältig zu prüfen sein. Wir müssen uns nochmals klar machen, daß erst die Geschichte diesen Namen einer Gruppe von Autoren verlieh, die sich damals nicht so nannten, ohne genau zu bezeichnen, wer zu ihnen gehört. Es mußte deshalb im ersten Teil ein genauer Begriff des Typus »Kameralist« gebildet, gleichsam ein Bild rekonstruiert werden, an dem nun zu messen ist, ob alle als »Kameralisten« hie und da Bezeichneten es wirklich sind. Ebenso wie dies nicht der Fall ist, wie wir verschiedene Autoren ausmerzen mußten, so ist es denkbar, daß wir solche hinzuzählen müssen, die man bisher nicht dazu rechnete, oder die man überhaupt nicht kannte. Voraus bemerkt werden muß, daß auch die Schriftsteller, die wir nun als alte deutsche Kameralisten betrachten werden, keineswegs in allen Anschauungen übereinstimmen; ist es doch ein Zeitraum von fast zweihundert Jahren, in dem sie wirken. Als Vorgänger der alten deutschen Kameralisten möchte ich die Autoren der Sächsischen Münzschriften ansehen, die um 1530 erschienen; denn es scheinen mir bei ihnen gewisse Momente vorhanden zu sein, die wir später in verstärktem Maße wiederfinden. Während die Schrift »Die Münz Belangende Antwort und bericht« usw. mit den kameralistischen viele verwandte Züge aufweist, ist dies bei den beiden anderen, den Albertinischen: »Gemeine Stymmen von der Münze« und der »Apologia und Verantwortung des / was wider das Büchlein der gemeinen stimmen / im druck ausgangen« nicht so der Fall, und ein Zusammenhang schwerer zu konstruieren. Ein wichtiges Moment ist beiden gemeinsam: sie sind offiziös. Als man 1530 im ernestinischen Sachsen die Münze verringern wollte, traten die Albertiner unter Herzog Georg dagegen auf; als Kampfschrift erschienen in seinem Aufträge die »Gemeine Stymmen«, die eine Münzverschlechterung energisch bekämpften. Die Erwiderung der Gegner blieb nicht aus, was »Die Münz Belangende Antwort« beweist, die ganz in ernestinischem Sinn gehalten ist, der dann wieder die »Apologia« entgegentrat. So haben wir hier in Sachsen um 1530 die ersten volkswirtschaftlichen Kämpfe; stand doch das Land, in dem ein Luther, ein Melanchthon, ein Lucas Cranach wirkten, in Deutschland in der Kultur voran. Nur so lassen sich diese Debatten erklären. Nun kommt für uns nicht in Frage, wie sich die ano- 9 * 132 nymen Autoren zur Verschlechterung des Geldes stellen, das ist nicht das Kriterium ihrer Zugehörigkeit zu den alten Kameralisten. Wenn sie sich auch beide in der Frage um die Münze scharf bekämpfen und oft ganz verschiedenen volkswirtschaftlichen Ansichten huldigen, zeigen sie doch so viel Berührungspunkte mit den Kameralisten, daß wir es wagen können, sie wenigstens als Vorläufer anzusehen. Beiden gemeinsam ist die Beziehung zu den Fürsten, die die Schrift — woran wohl kaum Zweifel sein kann*) — veranlaßt haben. Während aber der Ernestiner noch sehr fiskalistisch gesinnt ist, und bei ihm noch das Privat- und Volkswirtschaftliche ineinander übergeht, müssen wir bei dem Albertiner den weiten Blick bewundern, der ihn den ersten deutschen Nationalökonomen an die Seite stellt. Mit Recht sagt Roscher: »Unser Deutschland mag stolz darauf sein, schon zweiundzwanzig Jahre vor Sir Walter Raleigh einen so großen Nationalökonomen aufweisen zu können, einen Mann zugleich, welcher durch und durch originaldeutsch ist« 111 ). Er war einer von den wenigen, denen schon damals in Deutschland das merkanti- listische Ideal vorschwebte: eine große geeinte deutsche Volkswirtschaft, während man im Nachbarland der Ernestiner noch nicht zwischen Fürsten- und Volksinteresse zu trennen wußte; aber er war zu früh gekommen, denn noch folgte man denen, die so dachten wie der Anonymus im ernestinischen Sachsen. »Wir gewahren, daß in jener Epoche, in der für das Reich zu einer großartig merkantilistischen Politik der rechte Moment gewesen wäre, Gesichtspunkte auftauchen, die den Grundideen des anderwärts erfolgreichen Merkantilismus verwandt sind. Aber es fehlt noch an kraftvollen Organen, diese Idee im großen Stile durch eine nationale, positive Politik zugunsten der Exportgewerbe zu handhaben; so verkrüppelte denn der merkantilistische Gedanke in Befürwortung der Münzverschlechterungen, in einem polizeilichen Fernhalten ausländischer Luxuswaren zugunsten der primitiven einheimischen Technik der Zünfte« (Lotz 112 ). Der Ernestiner huldigt den Anschauungen, die man seit Adam Smith für typisch merkanti- listisch hielt, so sagt er: »das reichthumb / das ist Gelt« 113 ); von all dem ist der Albertiner frei, dessen Ausführungen über Münzverschlechterungen noch heute aktuell sind. Trotzdem will ich auch ihn zu den Kameralisten zählen, nur müßte man ihn am Schluß, nicht am Anfang des Berichts betrachten, denn auf die *) So spricht Lotz in seiner Ausgabe der drei Münzschriften auch immer von einem »Officiosus«. * Sv 133 Höhe, die er erreicht, folgt gar bald ein tiefer Rückschlag. Die Distanz zwischen den Anschauungen der beiden Männer kann aber auch nicht den Ausschlag geben: beide waren Beamte, beider Schriften sind politisch, beide merkantilistisch: bei dem einen schlummert der Merkantilismus zwar noch im Keim, und beide haben das Wohl ihrer Fürsten und ihres Volkes im Auge: man könnte für das privatwirtschaftliche Interesse des Albertiners folgende Stelle anführen: »Jha das frembde leut / inn unser Landt kommen / solche wahre bey uns kauffen . . . . domit besser sich die einwonnere / der Lande / nicht allein die Wirthe / ... . nicht allein der herren Zölle und Geleite / sondern alle handtwerger« 114 ). Ebensowenig darf man aber den Ernestiner für einen krassen Fiskalisten halten; auch er ist für das Wohl und Wehe des Volkes bedacht. Beiden war die Münzfrage eine Lebensfrage für ihre Länder. Wir tun wohl am besten, wenn wir diesen Kampf um die Münze als eine Einleitu ng zum Kameralismus ansehen. Mit vollem Recht werden wir Melchior von Osse und Georg Obrecht als alte Kameralisten betrachten. Sie weisen zwar viel Ähnlichkeiten mit der juristischen Steuerliteratur auf, aber für sie ist der Umstand von ausschlaggebender Bedeutung, daß ihre Schriften auf Veranlassung ihrer Fürsten entstanden, so Osses »Testament«, so Obrechts »Diskurse«. Daher war für sie die Problemstellung eine andere. Das Testament sollte ein »nützliches Bedencken / ein Regiment so wohl in Kriegs als Friedens Zeiten recht zu bestellen / zu verbessern und zu erhalten: Allen Regenten / dero Räthen und Dienern zu Anordnung ihrer Regierung und guter Policey zu wissen« sein, »auff weyland der Durchlauchtigsten / Hochgebohrnen Fürsten und Herrn / Herrn Augusti . . . gnädigsten Befehl . . . beschrieben« 115 ). Es war also keine wissenschaftliche, sondern eine politische Schrift, die nicht forschen, sondern belehren und verbessern sollte, die volks- und privatwirtschaftliche Fragen zu erörtern hatte. Vom Merkantilismus finden wir auch in ihr nur Spuren, aber sie ist ein Kind dieser Strömung, denn die merkantilistischen Gedanken, die den Kurfürsten erfüllten, veranlaßten ihn zu Reformen, und diesen Neuerungen sollte Osses »Testament« dienen. Ähnlich steht es mit den »Diskursen« Obrechts, die Kaiser Rudolf von ihm forderte. Nur sie werden wir zu den kameralistischen Schriften zählen, nicht die andern rein juristischen, die Obrecht verfaßte. Nicht unwesentlich ist es, daß sie alle deutsch geschrieben sind, während sich 134 die Autoren der juristischen Steuerliteratur der lateinischen Sprache bedienten, was wohl den wissenschaftlichen Charakter ihrer Schriften erhöhen sollte. Der dreißigjährige Krieg trennt die alten deutschen Kameralisten in zwei Teile. Erst nach ihm können sie sich wirklich ausleben, erst nach ihm setzen — wie im I. Teil gezeigt — mit aller Kraft in den deutschen Ländern die Reformen im mer- kantilistischen Sinne ein. So finden wir denn auch die Hauptvertreter dieser Richtung im 17. Jahrhundert in Becher, Hor- nigk und Schröder, den drei großen Österreichern, während zu gleicher Zeit in Sachsen Veit Ludwig von Seckendorff wirkt. Unbedingt zu den Kameralisten hinzuzuzählen ist Theodor Ludwig Lau, dessen meiste Werke bisher gänzlich unbekannt waren, ferner Johann George Leib. Wenn Roscher einige dieser Autoren unter Titeln, wie »Zwei sächsische Staatswirte« (nämlich Osse und Seckendorff) und »Die österreichische Nationalökonomik unter Leopold I.« zusammenfaßt, so zieht er in ziemlich äußerlicher Weise, wenn auch nicht gerade falsch, die Grenzen nach ihrem Wirkungskreis, der natürlich wesensverwandte Züge schuf. Aber nicht dieses Merkmal war es, das sie alle zusammenführte, sondern das kameralistische Wesen, wie wir es definierten. Erstes Kapitel. Die drei sächsischen Münzschriften. Ehe wir die einzelnen Schriften*) betrachten, ist es nötig, uns über die Gründe ihrer Entstehung in Kürze zu informieren. Ich folge dabei den Lötzschen Ausführungen 1 ). — Bei den zerrissenen Verhältnissen in ganz Deutschland hatte sich überall die Münze verschlechtert, die Fürsten betrachteten diese Verringerungen als gute Einnahmequellen. So auch in Sachsen, wo aber frühzeitig Verbesserungsversuche angestellt wurden. Kurfürst Friedrich der Weise und Herzog Georg beschließen deshalb 1485, die Bergwerke gemeinsam zu betreiben und die Münze gemeinsam auszuprägen. Nach dem Tode des weisen Kurfürsten 1525 vertrat sein Nachfolger, Johann der Beständige, die Idee der Münzverschlechterung, der Herzog Georg aber — wenn auch nach einigem Zögern — entgegentrat. Bei mehreren Unterredungen der Fürsten kam keine Einigung zustande; man trennte die Münzprägung, der Kurfürst von Sachsen errichtete in Zwickau eine neue Münzstätte, die Albertiner prägten in Schneeberg weiter. Da erschien 1530 zuerst auf Georgs Seite die Schrift »Gemeine Stymmen«, der von den Ernestinern mit einer anderen geantwortet wurde, worauf die Albertiner ihre »Apologia« veröffentlichten und energisch den Standpunkt der Erhaltung einer guten Münze vertraten. Trotzdem mußte Georg schon 1531 den Ständen nachgeben und auch seine Münze um »ein halbes Ort« verringern lassen. Erst Kurfürst Moritz, dem ersten der Albertiner, gelang es in seiner Münzordnung 1549 die Münzvereinigung mit den Ernestinern zu beseitigen, und indem er an der geringen Verschlechterung Georgs festhielt, ruhige Zustände zu schaffen. *) Ich erinnere daran, daß wir diese ältesten Dokumente deutsch-nationalökonomischer Debatten in einer Ausgabe von Lotz (Brentano-Lesersche Sammlung, Bd. 2) besitzen; deshalb gebe ich sie nur im Exzerpt, soweit sie für diese Arbeit, besonders als Vorarbeit für den III. Teil nötig sind, wieder, und auch aus dem Grunde, um einmal möglichst vollständig die alten deutschen Kameralisten und ihre Vorläufer zusammenzufassen. Ich benutzte hierzu die Originale der Kgl. Bibliothek in Berlin — 136 — In der Zeit da die Anonymi schrieben, war alles noch im Werden begriffen: der Merkantilismus begann erst seinen Zug durch die Welt, und die Institutionen, die er schuf, lagen noch in den ersten Anfängen. Wir finden aber in diesen Münzschriften trotz aller Gegensätze soviel Anschauungen und Argumente, die mit denen der Kameralisten übereinstimmen, daß wir diese apokryphen Münzautoren wohl als Vorläufer betrachten können. i. Gemeine Stymmen Von der Münze. 1530. »Da Gott der allmechtig den menschen schuff / schuff er jn frey / niemands vnterthan / ader zu jchtwas vorbunden / dann allein Gott gehorsam zusein / Aber sobaldt der mensch den gehorsam Gottes vbertretten / so hat Gott die Obirkeit vororden t / Dann do Eva Adam zufalle bracht / davon wir alle mit dem vbel der Sünden befleckt / do sprach und gebott Gott Eve / sie solt unterthan sein dem manne / und erfolget also hieraus / das Gott die Obirkeit und alle Gwalt / die allein / wie wir wissen / von Gotte ist / umb bosheit willen der menschen geschaffen / der auch ordentlich befolhen hat / das die unterthanen der Obirkeit / sollen gehorsam sein / in allen ehrlichen ziemlichen dinge / die nicht wider jn sein. Widerumb ist der Obirkeit auffgelegt der unterthanen nutz unnd bestes zuvorfügen / bey jrer Seligkeit. Darumb sie auch umb der bösen unvorstendigen menschen willen / von Gott vorordent ist / und nicht die menschen umb der Obirkeit willen. Hiraus gebirt sich / das die Obirkeit mehr sorge habe / wie die untherthanen / in guthem stathafftigem tugent- lichem und ehrlichem wesen mögen erhalten werden / dan für jchts anders / und das die unterthanen / allein jr gemüthe dahin wenden / das sie denselben jren Oberherren gepürlichen gehorsam / laysten / unnd trachten / wie sie die Obirkeit erhalten / domit sie von derselben / ehrlich / friedlich / und tugentlich / mögen regirt werden.« Mit diesen Anfangsworten in schönem klaren lutherischen Deutsch stellt sich der Verfasser sofort in Gegensatz zu den starren Absolutisten: die Obrigkeit ist zwar eine göttliche Einrichtung, aber sie ist für der Menschen Wohl bestimmt. Wie hatte doch der Einfluß eines Luther auch am Hofe des starr katholischen Herzogs Georg die Berufsidee einziehen lassen! Wo so regiert wird, fährt er fort, da wird gut regiert, wie man es in Sachsen und Thüringen sieht, wo es den Untertanen gut geht; denn hier sorgt die Obrigkeit mehr für »unsern nutz / dann jren selbst«. Zu dieser Fürsorge gehört auch eine gute Münze; damit ist er bei dem Kernpunkt seiner Schrift angelangt. »Sie haben uns auch mit einer ehrlichen guten Müntz vorsehen / darmit wir nicht allein in andern Landen was uns zu unserer notturfft dienstlich gewest / haben bekommen mögen / Sondern auch und dieweil man guthe Müntz bey uns zubekome gewust / und in diessen Landen / fridelich handeln und wandeln können / So hat man uns das jhenige gebracht für die thür / das wir sonst hetten holen müssen«. Also: die gute Münze, die Sachsen bisher auszeichnete, hat ihm Segen gebracht, meint der Autor, sein weiter volkswirtschaftlicher Blick, der von jedem Fiskalismus frei ist, sagt ihm, daß nur gute Münzen dem Außen- und Innenhandel nützen. Mit finanzpolitischen und geldtheoretischen Argumenten tritt er für sie ein. So kamen Leute ins Land, folgerte er, die Bergwerke wurden abgebaut, und dadurch hat sich »auch die mennige des volcks in diesen Landen mergklich gemehret / unnd das werth der güther gestigen«. Das aber ist gut: »Dann wue mennige des volcks / da ist vortreyb der wahr / da kan der Adel seiner vihezucht genießen . . . / Der Burger kan sein Bier vorschencken / sein tuch / rock / und schuch / huffeysen / schlos / bandt / sporn / schwerdt / messer . . . anwerden unnd guthe Müntz davor bekomen.« »Welches alles nicht sein kondt / wue nicht mennige des volckes were.« Die Grundlage eines blühenden Staates muß eine große wohlhabende Bevölkerung sein, das ist ein merkantilistischer Grundgedanke, der uns durch alle Schriften begleiten wird: hier kommt er zuerst in ganz prägnanter Form zum Ausdruck. Nun habe man jetzt darüber gestritten, ob es gut sei, »guthe aber geringe Müntz« zu schlagen. Man nütze die Bergwerke nicht genügend aus, in der Not würden die Untertanen mit Steuern belastet, das ginge viel besser, wenn man das Silber anstatt »umb acht gülden und ein ort« nun »umb zehen gülden« vermünzte. Dann gewännen die Fürsten »an jeglicher margk einen gülden drey ort mehr dann vor«. Das gäbe im Jahre eine große Summe, weit mehr als eine Steuer einbrächte. »Solche Müntz würde auch nicht außm lande gefurt.« Dann würde das Land nicht mit unnützen Waren vom Ausland überschwemmt werden. Das Silber erhielte dann einen höheren Preis. Mit diesen Gründen suche man die Münzverschlechterung plausibel zu machen. Doch geht 138 der Offiziosus Herzog Georgs nicht auf die Verlockungen ein; sein Auge ist auf das gesamte Volkswohl gerichtet. Gegen diese Einwände sei zu bedenken, meint er, »ob auch yrgent ein Stewer so schedlich gewest / ader sein köndte / als das fürgeben / der geringen Müntze«? Sie ist die schädlichste Steuer und beraubt den Besitzer der schlechten Münze um den zehnten Teil seines Guts. Dann ist darauf zu achten, daß die Münze besonders, »dieweyl dornit alles vorgleicht«, danach bemessen wird, was sie »selbst von Silber und Metall in sich hatt und hellt«: denn nur das Ausprägen und »wie es under den leuthen gillt und geacht wirde« genügen nicht. Es muß ein innerer Wert wirklich da sein. Ein Lot Silber bleibt, was es ist. Er zeigt sich hier als Metallist reinsten Wassers; Geldsurrogate kannte er nicht, noch hatte Geld Warencharakter. Daß nur die Freiprägbarkeit den Wert des Silbers erhalten konnte, daran dachte er noch nicht*). Wenn man nun behauptet, die geringere Münze würde wenigstens nicht ausgeführt werden, so ist zu sagen: »wue man die Müntze nicht außm Lande führet / das es ein Zeichen ist / das sie böse ist / und das man doselbst nicht gern handelt / daraus dann schade erwechst«. Er ist also durchaus kein Gegner der Geldausfuhr, wie man es immer von den Merkantilisten behauptet, sondern weiß, daß sich schlechtes Geld nicht exportieren läßt, nur das gute verdrängt, eine Idee, die später Gresham theoretisch formuliert haben soll. Jedenfalls aber zeigt sich auch hier wieder, wie er seiner Zeit weit vorauseilt. Der fremde Handel würde, wenn man ihn auch nicht wolle, doch bleiben, und wenn er noch so teuer zustatten käme. Alle Waren werden aber nach dem Wert der Münze gehandelt: »so erzeugt man auch sonst mit der geringen Müntz kein basfeylikeit (Wohlfeilheit) beym hendeler. Denn gibt man jhme guthe Müntz / so gibt er guthen kauff / Gibt man yme geringe Müntz / so gibt er tewer / domit er seinem schaden nachkome«. Denn er richtet sich immer nach der »natürlichen wirderung der Müntz«, die der Silberwert und nicht die zufällige Schätzung veranlaßt. Deshalb kann man eine Münzverringerung damit nicht rechtfertigen, daß das Silber dadurch einen höheren Preis und Wert erhalte. Er macht nun auf die Valutaverschiedenheiten aufmerksam. »Dann nach dem gelde uh *) So sehr eine eingehende theoretische und kritische Würdigung reizen würde, muß sie hier nach dem oben begründeten Programm unterbleiben; soll sich doch mit diesen Fragen der III. Teil der Arbeit beschäftigen. der Müntz wirdt die wahr gewirdert und geschätzt.« Fällt nun der Gehalt des Geldes, »so steiget die wahr / und nimbt der handel abe«. Wenn der Kaufmann in dem einen Land mehr Silber erhält als in dem anderen, gibt er dort die Ware auch nicht billiger, sondern er will nun in dem Lande, wo die Münze geringwertiger ist, ebensoviel Silber in der Münze erhalten. Er versucht also desto mehr Münzen zu erhalten, je geringer der Silberwert ist. Daraus würde folgen »das der silberkauff [»Nennwert des vermünzten Silbers« sagt Lotz 2 )] nicht kan noch mag erhöhet werde / es würde dan das Silber bey allen Nation höer uh größer geacht«. Aber an eine solche internationale Verabredung glaubt er nicht, das ist so wenig möglich »das Silber bey aller weit in einn werth zubringen / Als das jedermann Christen werden und bleiben solt«. Man würde auch nur mit dem Steigen des Silbers den Händler verjagen. Es wäre gottlos, es in dem Lande zu steigern, wo es soviel gibt, wie in den Ländern, die es entbehren. Dann würden die Bergwerke ihren Betrieb einstellen, »so man den Gewergken das Silber nicht anders der anzal nach wolt bezalen*) / dann bißhero / und es gleichwol viel höcher in die Müntz und kauff bringen«. Zu den Befürwortern einer Münzverschlechterung gehören die verschiedensten Leute: »Ettliche aus eynfalt / und un- vorstandt / die es nicht besser wissen. Die andern aus übriger liebe die sie zu jhren Herrn tragen. Zum tayl aus gesuch jres aygenen nutzes / Ader aus abgunst so sie zu denen haben / die durch den handel jm Lande gereicht werden. Und letzlichen auch aus bössem gemüthe / die nun verdorben / und nichts haben / und wolten das weder Herren / noch Lande in vormögen weren«. Die erste Art müsse man bemitleiden, die andern aber, die haben zwar Eifer, aber »nicht nach dem Vorstände«, sie bedenken nicht, was schaden oder nützen könnte. Sie sehen nur das Gegenwärtige, nicht das Ende. »Darumb«, fährt er fort in ganz anti- fiskalistischem Sinn, »sie bedencken mehr / wie die herrn reich werden / obs den landen schatt / do dencke sie nicht auff / und vergessen.das die öbirkeit umb der leute wille ist / und nicht die leute umb der öbirkeit willen / machen also reiche veter *) Lotz erinnert daran, daß die Gewerken das erbeutete Silber nur an den Fürsten verkaufen durften zu einem von diesem festgesetzten Preis. Wenn sie nun zwar ebensoviel Münzen wie bisher, aber schlechtere erhielten, schädigte man sie natürlich. (Anm. 2, S. 17.) 140 un arme kinder«. Die schlechte Münze richtet viel Schaden an: es »feilet der handel« damit die Zölle, die Bergwerke und »wenn nun das Bergkwergk feilet / so sehen die Fürsten allererst / was sie getan haben / und feilet dann die mennige der leuthe jm lande«. So geht das Land immer mehr zurück. Das Blei, das Sachsen braucht, muß es dann teurer bezahlen. Aber vor allem muß man bedenken: »es seint viel hunderttausent gülden schuld und widerkeuffe im lande / die alle mit guter Müntz erkaufft / und also zu zalen vorschrieben sein«, wenn nun die Münze fällt, entsteht Unfriede, denn es ist ausbedungen, die Münze nach der »rechten natürlichen wirderung« zurückzuzahlen, nicht aber nach dem Wert, den sie nun durch die Verschlechterung erhalten hat. Sonst vernichtet man den Handel, die Zölle und den Bergbau. Die dritten sind die Handelsleute, die ihren eigenen Nutzen suchen, indem sie das Silber teuer kaufen und wieder verkaufen wollen. Ihnen wächst das Geld im Kasten. Sie denken aber nicht daran, daß sie an den Verschreibungen über die »heupt- summen« (Kapitalien) viel verlieren, wenn diese dann in geringerer Münze zurückgezahlt werden; und wenn auch tausend Gulden baren Geldes der alten guten Münze nun im Wert stiegen, so würden ebenso wieder tausend Gulden »in der vorschreibung« wieder abgehen. »Nun bedenck ein jeder ap es auch müglich / das in einem Lande also viel bar geldes sein kondte / als derselben verschriebenen heuptsummen«. Der Verlust an diesen Leihkapitalien muß größer sein als der Gewinn des baren Geldes hierbei. Diejenigen also, die so raten, sehen nur auf den eigenen Nutzen und achten nicht des allgemeinen Nachteils, der sich auch in den Erbzinsen zeigen würde. Die vierten schließlich sind die, die aus Abgunst die im Handel reich Gewordenen vertreiben möchten, »die gerne sehen / das keine Jüden jm Lande were f domit sie den wucher allein hetten«. Die Letzten sind die, die mit ihrem Verderb auch das der anderen wollen; weil sie all das Ihrige »verprasst / vorschwendet« haben, soll die Obrigkeit auch Mangel leiden und niemand bezahlen. Sie sind »erger / dann die wölffe«. Ihnen soll man nicht folgen, sondern die Obrigkeit soll weise regieren und »uns auch mit guther Müntze versehen / und stethem fride erhalten / domit die Bergkwergk und der Handel freyen fürgang haben / Sie sampt uns endtlich mögen reich und selig werden«. 2. Die Müntz Belangende. Antwort und bericht der furnemesten punct und Artikel / auff das Büchlein / so der Müntz halben in der Chur / und Fürsten zu Sachsen / Landen mit dem Titel der Gemeynen stymmen / jedoch sunder namen / kürtzlich jm druck ausgangen ist. Der freie, weite Blick, der den Albertiner auszeichnete, liegt dem Ernestiner Offiziosus völlig fern. Haben die »Gemeynen Stymmen« den Kampf um die Münze rein akademisch geführt, so beginnt er ihn in persönlicher Weise. Er wirft seinem albertinischen Gegner reine Interessenvertretung des Kaufmanns und des Bauern vor, und spielt auch — gerade er der Protestant! — auf die Glaubensunterschiede an. Jedenfalls zeigt er sich viel kurzsichtiger als sein Gegner, und man könnte von ihm weit eher behaupten, daß er nicht für das allgemeine Wohl, sondern für bestimmte Interessen besorgt sei, obwohl auch er kein Fiskalist genannt werden kann. Daß die Debatten sich in der Öffentlichkeit vollziehen, ist ihm ersichtlich unangenehm, behauptet er doch davon ein Schwinden der Regierungsautorität. Nur zum eigenen Vorteil forderten die Albertiner von den Fürsten neue Ordnung in Maß und Münze. Die ernestinische Denkschrift ist oft recht unklar und unterscheidet sich auch hierin zum Nachteil von dem wundervollen Stil der »Gemeinen Stymmen«. Die Argumente dieses Autors sind eher handels- als geldtheoretisch. Eingangk. »Die einfürung und der grund solcher Vorrede / des Göttlichen worts / uh die nachfolgende deudsche kauffmanns oder Herolts predige / so jnn dem selben büchlein von der Müntz / der Chur und Fürsten zu Sachssen /welches ... under den Gemein stymmen ... ausgangen / vorgleichen sich wol mit dem furschlage / so in den Fabeln beschrieben /als der wolff sein radtschlag dargab. .. / Dann wohin wil es doch mit grund gereimbt / vorstanden / gedeut / oder vorgleicht werden / darauff es zuvornemen gemeint sein soll / und wil.« Aller Vorteil der Schrift ziele nur dahin, dem unehrlichen Kaufmann mehr Gewinn zuzuwenden, die Ratschläge seien aber dem Gemeinwohl nicht förderlich. Sie gebrauchten Gottes Wort »zu einem schanddeckel jhrer wucherlichen lasterwerck«. Es wäre nicht vernünftig, über die Dinge so öffentlich zu reden, die Obrigkeit sollte eher den Rat ihrer Untertanen hinzuziehen. Denn einer solle für den andern sorgen. Wenn nun die »Gemeynen 142 Stimmen« zu eigenen Vorteil von den Fürsten »ordenung / maß / und gesetz der Müntz« verlangen, ist es unbesonnen, ihnen keine Ordnung zu geben. Es ist die Frage, ob es besser ist »funffzig odder sechtzig ungeuerlich / reicher Kauffleuth jnn einer stad zu haben«, die in der Not nützen können oder den Einwohnern »jhrer landhandel /narung zuvorhindern«*). Das wäre, wie wenn ein Gastwirt in einem Dorf nur sich bereicherte, so würde er reich, die Bauern arm. Unser Ernestiner zeigt sich als Merkantilist im Sinne einer handelspolitischen Stärkung seines Landes. So bereicherten sich auch viele Einwohner »mit uberfurung / vieler unnotturfftiger / unnützer / und furwitziger / auslendischen wahr«, »dadurch sie allein reichen und zunemen / und die einwoner der lande jhrer narung jn gemein . . . geschwecht und als billich nicht zunemen odder gedeien mügen«. Beide werfen sich krasse Interessenvertretung vor. Von dem nachteil / so die zinsherrn / an jhrer jerlichen Renth uh gült tragen müsten etc./ Auch der widderkeufflichen schulde halben. Er bemüht sich nunmehr wirtschaftlich die Argumente des Albertiners: die Münzverschlechterung schädige die Gläubiger — wohl vergeblich — zu bekämpfen. Eine genauere Prüfung seiner Beweisführung ist ja dem III. Teil dieser Arbeit Vorbehalten. — Man studiere die Verhandlungen in Zeitz über die Münze, ferner den Plan, den Stände und Regiment des Reichs in Nürnberg beraten haben, und belehre sich eines bessern. Wenn man einwende, was den Herren an den Zinsen abgehe, komme ihnen beim Silber zugute, wäre das richtig. Aber nur, wenn nicht der allgemeine Nutzen gesucht wird. Gewiß seien nur die jährlichen Zinsen, die Einkünfte der Bergwerke aber schwankend. Dann hätten die Fürsten aber die Strafe Gottes zu fürchten, wenn sie wirklich absichtlich eigennützig handelten, was aber nicht geschehe. Der Gleytt und narung mit den Landstraßen / auch der Gastgeben odder Wirt halbe. Der Ernestiner ist keineswegs nur auf das Wohl seines Fürsten bedacht, sondern sorgt auch für das des Volkes, läßt sich dabei aber von einer recht engen handelspolitischen Auffassung (mer- *) Lotz glaubt, daß dieser Satz vielleicht im Text verstümmelt ist. Jedenfalls meint der Anonymus — denke ich — es sei besser, viele wohlhabende Einwohner, als 50 bis 60 sehr reiche Kaufleute zu haben. i43 kantilistisch im Smithschen Sinne) leiten. — In den Zeitzer Verhandlungen hätten die Fürsten berechnen lassen, was die Geleitsgelder der ausländischen Waren jährlich einbrächten, besser wäre es, wenn sie auf diese Waren verzichteten, die man vom Lande fern halten sollte. Die Rücksicht auf Wirte und Fuhrleute könne nicht in Betracht kommen. Auch brauche der Durchfuhrhandel nicht behindert werden. Es drohe auch kein Niedergang von Handel und Gewerbe, kein Verfall der Geleitseinnahmen, der Herbergen, denn es müßten doch alle überflüssigen Waren verhandelt werden. Man brauche also nicht glauben, daß Handel und Gewerbe verschwänden. Hyrnach volgen die heubt Ursachen und bewegunge/worauff sich dis bedencken ergründet / mit einfürung und erynnerung des berichts / vieler gelegenheyt / Auch öffentlichen nachteiligen und vorderblichen misbrauchs / so ynn den landen sunder schew / geübt und getrieben wirdet. Wie die Überschrift sagt, sollen nun die Hauptpunkte der Schrift folgen, auch soll an einen großen, ohne Scheu im Handel geübten Mißbrauch erinnert werden: hauptsächlich ist die Rede davon, wie man den Schaden und Verderb des Landes fernhalten kann. »Nu ist diesen landen/aus der vornemlichsten Ursachen eine/kein größer und scheinlicher öffentlicher vorderb/und vorhinderung des reichthumbs zugefügt / Dann mit der Müntz/wie sich dann solches leider ytzo viel iar unwiddersprechlich erzeigt / und also die bestendigste Ursache ist/durch den wirdrigen/uberigen wert der Müntz / und was ferner dem anhengig erfolgt.« Das ist der Kern der Klage: die Münze hat zu großen Wert. Möchten doch die Fürsten mal Einblick in die Register der Zehnten nehmen. In den letzten 30 Jahren wurde soviel Silber gewonnen, daß man ein Fürstentum bezahlen könnte. Obgleich nun in den letzten Jahren nur gute Münze geprägt wurde, haben es »unsere herrn / die Monopolier« doch verstanden, daß man schon seit 20 Jahren den Goldgulden, der in ganz Deutschland unentbehrlich ist, nicht unter 22 bis 2 3 1 / 2 Groschen erhält. Später ist er auch nicht billiger geworden, sondern hat »fortan/den betrüglichste wert erlangt«. Bei diesen Leuten ist es sicherlich von Interesse »das die Müntz /jn wirdigem /uberigem wert / geschlagen sol werden«, aber sie nehmen nur ihren Vorteil gegen den armen Mann wahr und setzen die Preise beim Verkauf sehr hoch fest. In wie guter Münze auch 144 bis auf diese Zeit der Not — »darynnen dieselben handeier die heupt ursacher . . . sein« — bezahlt wurde, hat dies keine Vorteile gebracht, sondern nur eine Steigerung auf die andere folgen lassen: alles ist im Preis gestiegen. »Und hat also die gute/ wirdige Müntz/ynn dem gar kleinen vorteil gewirckt«. Die Übung des besundern vortelhafftigen betrugs / der unerbarn kauffmans handeier. Aber diese bösen Kaufleute haben noch weit mehr Schuld: sie waren noch nicht zufrieden mit dem Vorteil beim Warenverkauf, an der Münze, am Umwechseln, sie haben noch einen Unrechten Gewinn gefunden, so »erstlich das körnen / oder granalirn«. Sie schlagen die Münze ein und erhalten so das Silber um 12 Schilling billiger, als wenn sie es kauften, »aus Ursachen der uberige wirdige wert der guten Müntz«. Bei dem Überfluß der guten Münze sind die ganzen Gulden zu Pfennigen geworden. Die Einwohner müssen sich mit der wertlosen, fremden Münze begnügen, »und sie haben die gute Müntz ausgesoge«. Kann das nun dem Wohl von Land und Fürst dienlich sein? Jedenfalls richten die fremden reichen Länder, wie Italien, Frankreich, Burgund und England so ihren Handel ein: »das sie die wahr / aus yhren landen / yn frembde abfüren / und dagegen das reichtumb / das ist gelt / empfahen und suchen«. Unser Gewerbe hat das Ziel: »das wir das reichtumb / als das gelt / von uns aufschieben und abfüren. lassen / Und dagegen die wahr annemen«, so daß hundert sehr reich werden, der Fürst und der gemeine Mann aber verderben. — Wir finden also hier dieselben Ideen in aller Schärfe, die Horni^k in seinem »Österreich über alles« vertritt, hier heißt es »Sachsen über alles«, und darin liegt das typisch merkantilistische Moment. Weiter ist es sehr interessant, daß hier der Anonymus in Deutschland den Reichtum dem Geld gleichsetzt und damit eine Anschauung vertritt, die man ja als Hauptmeinung der Merkantilisten erkennen wollte, der aber schon die Reformatoren huldigten. Steigerung der güter. Wenn man sagt, die Güter im Lande seien im Preise gestiegen, so ist darauf zu antworten: es sei wirklich nicht viel Geld im Land. »Aber jnn dem fall des mangels / schreihet und rufft das armut / mit klagen und not.« Man hätte glauben sollen, daß das Land durch die Bergwerke den Frieden und die gute 145 Münze »funfftzig mal reicher an gelde« geworden sei. Denn es sind auch in anderen Ländern die Güter im Werte ohne die gute Münze gestiegen. »Warzu ist nu die gute Müntze / bis anher / diesen landen furtreglichen und genislichen gewesen / so doch die kauff wahr / das gesinde Ion / un alle gemeine zerung und ausgaben / bey der wirdigen Müntz erhöhet und gestiegen / darzu fast kein gelt im lande ist?« Aber jene Gesellen haben hinsichtlich der Münze, des Wechsels und des Aufgelds, auch in der Ware und Gewicht ihren Vorteil wahrgenommen und das Gedeihen des Landes gehindert. Der Auslendischen Müntz halben. Die fremden Münzgroschen, die nur 6 Pfennig wert sind, werden von den Kaufleuten für 8 eingeschoben, desgleichen bringen die vielen fremden Pfennige Schaden. Das alles erwähnt die Schrift nicht. Die oberdeutschen Münzen, die Batzen, sind den Landen und ihren Bewohnern, die doch große Bedeutung im Handel und Gewerbe haben, angenehm, vollgültig im Kurs, sie sind ihnen lieber als die sächsischen, an denen sie noch verlieren. Dazu kommt, daß die Batzen und rheinischen Münzen ausgeführt und in geringere umgeschmolzen werden, und dennoch handelt dahin der »Oberlendisch kauffmann« ohne Scheu vor der geringen Münze. Daraus sieht man also, was der übergroße Wert der Münze ohne Rücksicht auf den Silberwert für Schaden verursacht, weil diese Fürsten nicht einmal bei ihrer »gemeinen geringen Müntz« bleiben wollen. »Wie wollen odder vormügen dan die Fürsten zu Sachssen / jhr wirdige Müntz erhalten / und also den eigenwilligen / schaden / und verderben / landen und leuten / dermaßen / gedulden und Zusehen / und jnn dem auch nicht anderung furnemen / und nach dem wert des öffentlichen kauffs silber / die ordenung zurichten?« Gefährlicher misbrauch jn der Wahr. Diese Stelle gehört nun nicht direkt zu der Münzfrage, soll nur beweisen, wie die »bösen« Kaufleute alle Preise gesteigert haben, ist aber sehr interessant, weil wir die gleichen Klagen später bei Becher und Schröder wiederfinden. — Etliche Monopolier verkaufen dem Kleinhändler ihre alte Ware, behalten die frische; die gute aber lassen sie »durch jhre besundere / gemeine eigene knechte« auf den Märkten verkaufen, aber etwas billiger, Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 10 Zielenziger, Die alteD deutschen Kameralisten. wie es »die armen hendeler / so es anfenglich von jhnen kauff- weis erlangt / geben müge«. Ihre Ware ist auch noch besser, so muß der kleine Händler verderben. Daher können sie nach eigenem Gutdünken die Waren im Preise steigern oder verbilligen. Beschlus Artikel volgen hirnach / Von dem wert einer tüglichen Müntz / und Steigerung der silber. Er verwahrt sich dagegen, daß nun eine schlechte Münze ausgeprägt werden soll: Es sei an keine geringe, sondern eine vollwertige Münze gedacht, die dem Silberpreis entspricht. Die Bergwerksbesitzer würden zwar einen Verlust erleiden »weil sie an jder marck / weniger nutz und genies ent- pfahen«, als wenn sie das Silber roh verkaufen. Mit aller Schärfe betont er, daß die Münze sich nach dem Marktwert des Silbers zu richten habe: »Dan aus dem Wert / der silber / mus die Müntz geordent werden / Das ist der grund und das Principal stück / dieses wercks / und furnemens«. Der Preis des Silbers sei nicht durch List oder Drang der Fürsten verursacht, so wird er nicht fallen, »es bescher uns dan Gott / viel / und überflüssige Bergwerg«. An die amerikanische Edelmetalleinfuhr konnte er noch nicht denken. In der Zeit, als die Bergwerke nicht so große Ausbeute lieferten, stieg das Silber im Preise; Joachimsthal sei erst im 16. Jahrhundert aufgeblüht. Warum sollte man nicht den Schaden durch den zu großen Silbergehalt der Münze beseitigen? Deshalb solle man vernehmen, wie die gute Münze im Lande bleiben und die fremden geringeren ferngehalten werden könnten. Er versucht nun auseinanderzusetzen, daß die Gewerken von dieser Maßnahme keinen Schaden hätten. Von der alten Müntz / und dem silber kauff. Man könnte nun auch vielleicht reden von dem früheren billigen Silbereinkauf, aber das Bergwerk zu Freiberg war früher so reich, daß alle drei Markgrafen allein als jährliche Zehnte iooooo Böhmische Schock erhalten haben. Damals kannte man auch das betrügerische Einschmelzen, Körnen, Granulieren, Verringern und Umprägen nicht. Auch andere Bergwerke besaßen viel Silber, daher stamme der billige Preis des Silbers und die Prägung guter Münze. Aber fortan wird es unmöglich sein, unsere Münze so vollwertig auszuschlagen. Denn »yhe mehr gemüntzt / soviel mehr vorbrant un abgefurt«, dann wird von anderen geringere Münze geschlagen und wieder eingeführt, weil die anderen Herren Münzen, aber nicht Bergwerke haben, daher keinen Gegenwert gegen unsere gute Münze ohne Schaden hergeben können. Es wäre auch nachteilig, die Mark Silber gegen den jetzt erlangten Preis geringer zu schätzen, da die Unkosten des Bergbaus immer mehr steigen. Von dem nachteil mit handelung der gülden groschen. Der Güldengroschen wird zu 21 Silbergroschen ausgeschlagen, aber beim Handel zu 22 und 23 ausgegeben. Wenn man nun die 2 oder 3 Groschen mehr berechnet, wie hoch wird dann die feine Mark Silber in der Münze ausgebracht? Solchen gefährlichen Genuß gewährt man also den Monopoliern, ohne daß es Aufsehen erregt. Sie werden aber dagegen halten, wenn die Münze nicht vollwertig ausgeprägt werde, würde sie wieder eingeschmolzen werden, und der Mangel bei der Bezahlung noch größer sein. Doch müssen die Münzen erst drei- bis viermal umgesetzt werden, ehe sich das Einschmelzen lohnt, um den Wert des Silberkaufs zu erlangen. Warum will man denn eine gebührliche Mäßigung und Änderung nach dem Silberpreis verhindern? Die »Gemeynen Stymmen« raten nun: das Land nicht »mit überflüssiger Müntz« zu beladen, man würde sich übermünzen, dadurch die Münze entwertet und überflüssig zum Schaden der Lande werden. Sie machen also durchaus quantitätstheoretische Bedenken geltend, die aber der Ernestiner nicht versteht. Aber bei ihrem Treiben braucht es dieser Sorge nicht: denn es sind »aus gülden uh groschen / pfennige gewachssen«. Wenn aber der Vorschlag dieser Schrift durchginge, wäre dem viel besser abzuhelfen, als jetzt bei dem Mangel und der Klage, daß kein Geld im Lande ist. Von gewercken der Bergwerg das sie hinfurt zu bawen aufflessig / odder ungeneigt / sein würden / wo die bezalung / des silberkauffs nicht erhöhet würde. Die Bergwerke sind »Gottesgaben«, die Freiheit der Gewerken würde nichts ohne Gott nützen, wenn man auch eine Mark Silber mit 30 Gulden bezahlte. Doch werden die wenigsten Bergwerke durch Fremde oder Gewerken, sondern von armen Häuern gebaut, ohne daß sie besonderen Vorteil hätten. Wenn sie dann 10 * »die Gotts gaben an tag bracht« und sich Silber findet, kaufen sie die »vor odder underkeuffer« aus, die die Bergteile an sich bringen. Mit der freiheit / der Bergwerg. Schon vor 2 3 Jahren haben die Fürsten den Gewerken im Erzgebirge den Preis für die Mark Silber um fast 2 Gulden erhöht und so ihre Einkünfte geschmälert. Auch Hüttensteuer und Zehnte sind abgeschafft. So kann man berechnen, »wieuiel die Fürsten von Bergwergen / weniger einkomens haben / dan ynn vor zeitten«. Aber den Gesellen der »Gemeynen Stymmen« mußte man es besonders abrechnen. Darum sollte man die Fürsten in ihrer Gnade mit solcher »Meuterey« verschonen. Fernere Ursachen zur Erhaltung der Bergwerke sind: gute Ordnung, Friede und Eintracht, Hütten, Holz und Kohlen, die Freiheit macht es noch nicht. — Mit all diesen Gründen hat der ernestinische Offiziosus keineswegs die Behauptung des albertinischen, daß die schlechte Münze die Gewerken schädigen würde, widerlegt. Es wird jnn gemein gesagt / auch darfur gehalten / das sich die lande fast reichen / odder jm gedeien auffnemen / so viel gewerbs und han- delung haben. Es folgen nun zum Schluß noch die interessantesten Kapitel, die noch einmal seine wirtschaftlichen Anschauungen beeinflußt von merkantilistischen Ideen darlegen. Er fragt, woher haben wohl die Länder, die keine Bergwerke besitzen, soviel Reichtum, weit mehr als Sachsen?: Da sind, wie er meint, die Niederlande, die Lombardei, Italien, England und Frankreich. »Nu ist die frage / Warümb wil man dann die handelung jnn diesen der Fürsten zu Sachssen landen / also vorhindern / so doch solch gros Reichtumb jnn andern landen / damit erhaben / erworben / und erlangt wird?« Ich frage aber »Was doch furnemlich bey uns jnn der weit reichtumb heisse / darauff ist der gemeine bescheid / gelt / als die wahre losung / dan wo viel gelts / alda ist reichtumb beruffen.« »Nu haben wir das reichtumb / Got lob / daraus man gelt macht/ zuvor jnn diesen landen«, denn es wird hier viel Silber gefunden. In ganz Europa wird nur in wenigen Ländern der Silberbergbau mehr betrieben, haben doch weder der Papst, noch der Kaiser, noch Portugal oder England Silberbergwerke. Alle diese Königreiche, wie reich man sie auch preist, hatten bis vor wenig Jahren noch keinen lohnenden Silberbergbau. Dasselbe gilt von Venedig und der Lombardei, und doch herrscht dort Reichtum »das ist / Gelt«, denn es wird dort mit Silbermünzen gehandelt, auch in Burgund. Beschlus dieses gemeinen und beschai- denen Artikels des Reichtumbs. Nun erhebt sich die Frage »was doch die Ursachen sein mügen / das der ende / da nicht silber Bergwerg / solch gros reichtumb bewert und befunden wird« und in Deutschland, auch in Sachsen »jerlicher abgang und minderung des Reichtumbs / der silbern Müntz« zum öffentlichen Verderben stattfindet? Antwort. »Die selbigen Königreich / lande / und Inseln alle / haben jhr gewerb / handtirung / ordenung / Pollicey / und narung jnn vielwege / darauff gericht / das sie die wahr aus jhren und ander landen j zu uns Deudschen . . . füren / und das gelt zu sich hinein bringen,« dadurch werden sie reich*). Darum hat der »Weise man von dem Tampach« . . . jnn seinem getichten Büchlein von der Müntz / in den Gemeinen stymmen eingefurt« nicht unrecht, wenn er meint, man führe nur darum so gern die Waren ein, weil man weiß, bei uns gute Münze zu bekommen. Aber unsere Kaufleute bringen unnütze Waren ins Land, »und das reichtumb / welchs das gelt ist / dagegen widderümb aus den landen treiben,« und die Obrigkeit gestattet das ruhig. Wenn nun auch sieben-, acht-, neunhundert und mehr in großem Wohlstand leben, so geht es den Großen zwar gut, jedoch wird nicht bedacht, daß Land und Leute trotz der milden Gabe Gottes verderben müssen. Denn von Rechts wegen sollten viele Tausende und nicht eine geringe Anzahl durch den Gewinn aus diesen Gottesgaben im Handel reich sein. Es ist noch zu erwähnen, daß zwei oder drei deutsche Städte, wie Köln, Antwerpen und Lübeck mehr Silbergeräte besitzen sollen als alle sächsischen Fürsten nebst den drei Bischöfen, alle Grafen- und Herrengeschlechter, Stifte und Klöster zusammen. Sie haben aber keine Silberbergwerke, so meine *) Lotz bemerkt hierzu: »Hier erscheint die merkantilistische Theorie von der Begünstigung der nationalen Exportkraft in ähnlicher Formulierung wie in den englischen Schriften des 17. Jahrhunderts« (Anm. 1, S. 74/75). — Aber auch in den deutschen Schriften der Kameralisten und Merkantilisten finden wir dieselben Gedanken, ich erinnere an Hornidk, an die Flugschrift: »Teutschland über Frankreich / "Wann es klug seyn will«, 1684 usw. — i5° — ich, »das jhr handtirung darauff gevleissiget / und geordent ist / das sie die wahr von jhnen abfüren / und das reichtumb / als gelt von uns« aussaugen und an sich bringen, aber wir kaufen dafür unnütze Dinge. Als Dank erhalten wir schlechte, wertlose Münzen. Daraus ersieht man, welchen Nutzen der Handel und die unnützen ausländischen Waren unseren Landen gebracht haben. — Alles U n- glück stammt also von der zu guten Münze und dem Handel mit ausländischem Tand; das will er zum Schluß noch einmal betonen: »Das der überigen wirdigen wert der Müntz / und auch die unnotturfftigen gewerbe / und handelung der auslendischen Wahr / so man wol entraten mag / diesen landen der Chur / und Fürsten zu Sachssen / und den unterthanen / jn gemein ainen öffentlichen und sichtlichen vorderben und schaden zufügen«. Damit soll aber der ordentliche Handel und das Gewerbe nicht getroffen werden, nur jener Handel, wodurch der Reichtum der guten Münze fortgeführt und schlechte Münze mit »tantwerg« hereingebracht wird. So werden die unvermögenden, fremden Lande reich, wir aber Bettler: »dann aus gülde und groschen seind bey uns pfennige worden«, und wo tausend hätten zu gutem Auskommen gelangen können, wird kaum einer gefunden. — Fast mit denselben Worten argumentierte Luther gegen die Geldausfuhr. Es muß diese Schrift über die Münze, wenn auch die Gegner nicht schweigen oder sich bekehren werden, doch dazu dienen, ihre meisterhafte Torheit zu offenbaren, »auff das yhr ding nicht ein schein behalte/als sey es gut/ und recht/Wie auch der Salomon sagt ynn Sprüchen /Antwort dem narren /das er sich nicht klug düncke.« 3. Apologia und vorantwortung/ des / was wider das Büchlein der gemeinen stimmen / im druck ausgangen. Die Apologie, die der Albertiner sofort auf die Angriffe des Ernestiners veröffentlichte, enthält im wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie die »Gemeinen Stimmen« und antwortet dem Gegner in vornehmer, sachlicher Weise. Noch einmal betont er energisch, welchen Schaden die schlechte Münze bringen würde, die alle Zinsberechtigten und damit das ganze Land schädigen würde. Wir sehen hier wieder, wie weit schon damals die Meinungen voneinander abwichen, und um wieviel tiefer der Albertiner die Probleme durchdachte. — i5i — Seine Beweisgründe, so beginnt er, seien keineswegs entkräftet worden. Trotzdem müsse man den »unfugk derer / die zur geringeren Müntze rathen« noch einmal widerlegen. Er redet den Gegner nun immer mit »Du« an: Du willst mit Vorhaben geringer Münze, »den zinssherren ein gros theil jrer zinse nehmen«. Aber Gott hat die Obrigkeit um der Menschen willen geschaffen und die Silberbergwerke ihnen in Gnade verliehen, die nun nicht zum eigenen Nutz der Obrigkeit, sondern zum Gedeihen und Blühen der Lande verwaltet werden sollen. Sonst würde umgekehrt, was Gott gewollt hat. »Gleich als ob Gotf / die dinge / umb der öberkeit willen / gegebe / und die underthan / umb jhrent willen geschaffen hette.« Darum sollen die Leute, die zu schlechter Münze raten, weil der Fürst dadurch mehr Einnahmen erhalte, bedenken, welchen Schaden das Land dadurch habe. Wenn Du auch meinst, »das die Müntzherren / mit der geringen Müntze / jhren eigenen nutz und vortheil« nicht suchten. Nun meinen diese Leute immer, jedes Land solle seine Gottesgaben recht teuer verkaufen. Es ist zwar dem Land ganz nützlich, wenn die Einwohner Korn, Gerste, Bier teuer verkaufen, aber mit dem Silber geht das nicht, weil hier die Gewerken durch eine Ordnung gebunden sind, der Obrigkeit zum festgesetzten Preis, nämlich für die Mark ungefähr 7 Gulden 13 Schilling in Münze zu verkaufen. Wird nun die Mark Silber höher ver- münzt, so haben die Herren den Nutzen, das Land und die Gewerken den Schaden. Denn Du machst die Münze geringer an Wert und gibst den Gewerken in dieser selben schlechten Münze nicht mehr als früher in der guten. Wie man also hiermit Land und Leute schädigt, ist im anderen Buch oft genug hervorgehoben worden. Es entstände »Unfriede und auffrur« denn »als viel die Müntzherren die Müntze geringer macheten / also vil müste der schül- diger an der heuptsumme und den zinsen nachgeben«. Also »Wenn einer achttausent und drithalbhundert Gülden / ausgelihen hette der alten müntze / und solte nu mit der newen müntze / bezalet werden / so müste jme / der schuldiger / eilfftausend und achthalbhundert gülden / widergeben«, oder der Gläubiger müßte so viel Schaden erleiden. Er macht mit Recht auf den Nachteil einer solchen Seisachthie aufmerksam. Den Überschuß hätten die Fürsten für ihre Kammer, der Untertan aber den Schaden, er müßte alles teurer kaufen: »der Edelmann müßte von seinen Bawern / die erbzinse mit der geringem müntze bezalt nemen«, denn die Bauern würden »einen gülden vor einen gülden achten / einen groschen vor einen groschen«. Auf all dies gibst Du aber keine Antwort. Wer ist denn schuld an all den Schäden? Du sagst, das Bergwerk sei eine Gottesgabe, die nicht nur der Obrigkeit gehöre, und forderst Ordnungen nnd Freiheiten dafür, was hilft’s aber, wenn man den Gewerken ihr Silber »nicht so güldig / als bisher beschehen / bezalen / sondern jne geringere Müntze davor geben wil?« Dabei wird auch die Arbeit schwerer und erfordert mehr Kosten. Du berichtest, daß vor 23 Jahren die Fürsten eine Mark Silber um fast zwei Gulden höher angekauft hätten als früher, aber Du verschweigst, daß sie vorher die Münze schon verschlechtert hatten. Du verlangst Steigerung des Silbers und schlechtere Münze und doch gleiche Bezahlung der Gewerken; wenn sie aber den Verlust merken werden, werden sie vom »Bergk- wercke lassen«. Dann aber wird man erst erkennen, was Du geraten hast. Dadurch kommen die Bergwerke in Verfall, und damit Handel und Gewerbe und die Menge der Leute. Geht nun erst die Bevölkerungsmenge zurück, so leiden alle: weder Adel noch Bauern werden wie bisher ihre Produkte verkaufen können. Ebensowenig werden die Handwerker, die Schneider, Bäcker usw. Arbeit und Vertrieb ihrer Waren haben. Alle werden verarmen. Es ist seltsam, wenn Du meinst, die Ursache, daß alles im Preise gestiegen, sei der Geldmangel. Aber gerade das Gegenteil ist der Fall: »wenn kein gelt im Lande were / das die gütter wolfeil sein müsten / denn wer kein gelt hat / der keufft selten thewer. Und wenn kein gelt im Lande were / so müste auch niemands nach gütern trachten.« Das ist durchaus quantitätstheoretisch gedacht; betont er nicht gleichzeitig die Produktivkraft des Geldes, der die späteren Merkantilisten solch großes Gewicht beilegten? Du behauptest, die Preise stiegen auch an Orten, wo keine gute Münze sei wie in Franken und Schwaben, mußt aber bekennen, daß gerade dort die Münze ebensogut ist wie in Sachsen. Ebenso ist es mit Deiner Behauptung von den rheinischen Batzen. Du meinst auch, die guten Münzen würden umgemünzt, »das mag wol sein / wer thuts aber mehr / denn die Müntzherren / den eigen Silber mangelt / die doraus geringere / und die Müntzfelschere / die doraus ganz falsche müntze machen.« Der Kaufmann kann am Körnen keinen Vorteil haben, er müßte denn schlechte Münzen dafür eintauschen. Vorteil hat nur der vom Umschlagen, der i53 andere Münzen daraus prägt. Nun möchtest Du sagen: »Wolan / dieweil wir denn / das umbschlahen / unserer müntze« nicht verhüten können, ob sie schlecht oder gut sei, »so wollen wir gleich also lieb / geringe müntze schlahen als gute«, denn dann ist der Schaden für uns geringer, wenn sie umgemünzt wird. Das würde wohl der fürstlichen Kammer nützen, dem Lande aber schaden, alle Preise würden steigen, Gewerbe und Handel geschwächt, der Bergbau lahmgelegt werden. »Dieweil aber / die öberkeit / umb der menschen willen geschaffen / So ists besser / das sie an einem zimlichen geringen gewin / begnüge trage / gute müntze schlahe«, daß die Lande und Einwohner sich bessern, als wenn die Obrigkeit sich bereicherte. Also fiskalistische Gesichtspunkte liegen ihm völlig fern. — Die Steigerung des Goldguldens kommt nur von der schlechten Münze her. Darum ist Dein Vorhaben »ein eigennütziger vortheilhafftiger Griff«, wenn Du nach dem Silberpreis ausmünzen willst. — Er wendet sich nun mit Schärfe und voller Ironie gegen den Plan desErnestiners: »Denn daraus wölte volgen / das du alwege / und so offte das silber steiget / ein andere Müntze machen müstest«, dann aber gäbe es keine feste Währung, weil das Silber stets steigt, »wo es mit geringer Müntze bezalt sol werden«. Wird es teurer und Du willst nach dem Preis münzen, »so mustu abermals / die müntze geringer schlahen / Schlechstu sie denn aber geringer / so mustu jhr abermals deste mehr vor eine Marek silber geben«. Es würde also das Silber nun so oft und so hoch gesteigert »das zu letzt / die müntze eitel kupffer würde«. — Wie berechtigt gerade dieser Einwand ist, werden wir im III. Teile sehen. — Aber bei einer guten Münze bleibt das Silber im rechten Wert, und Du hast eine stets gangbare Münze. Es »hengt der kauff des silbers / an der Müntze / Ist die Müntze gut / so bleibt das silber inn seinem rechten werthe / Ist aber die müntze böse / So mus not wegen das silber steigen«. All das tritt aber nur bei Freiprägbarkeit ein, die auch er vergißt. Du wendest ein, die Kaufleute hätten Schaden; zwar ist es wahr, daß es besser wäre, wenn man ihrer nicht benötigte und sich jeder »der fürwitzigen kleidunge . . . und der gleiche überflüssigen prachts« enthalte, aber dem ist nicht so, und der ausländischen Gewürze kann man nicht entbehren. Dann aber ist es besser, man kauft die Ware wohlfeil im Lande. »Jha / das frembde leut / inn unser Lande kommen / solche wahre bey uns \ 154 keuffen / und andere wahre ins Landt widerumb brengen müssen / der wir hier bedürffen / domit bessern sich die einwonnere / der Lande / nicht allein die wirthe / und Gastgeber / nicht alleine der Herren Zölle und Geleite / sondern alle handtwerger.« Hier denkt er auch ausdrücklich an der Herren Interesse! Das tritt aber nur ein, wenn die Münze gut ist. Denn der Kaufmann sieht nicht auf die Anzahl der Münzstücke, sondern auf ihren Silbergehalt, »und macht seine rechnunge / nach dem werdt des silbers. Hat die müntze jhr gebürlich Silber / unnd ist gut / so nimpt er jhr desteweniger vor die wahre / Stecket aber inn der müntze wenig silbers / und ist böse / so mus man jme derer so vil destemehr geben«. — Er gibt nun noch recht interessant das Steigen des Konsums und der Bevölkerung als Gründe für das Steigen der Preise an und versucht damit lange vor Bodin das Rätsel der damals einsetzenden Preisrevolution zu lösen. Es mag wohl sein, daß die Handwerkswaren gestiegen sind, aber »unsere vorfarn haben aller ding messiger gebraucht« und nicht so auf die Pracht gesehen. Jetzt aber will man »alle ding auffs subtilest gemacht haben« und doch »wil man nichts lange tragen«. »Zu deme thut auch sehr viel / die große mennige / der leute / in diessen landen«, die so groß früher nicht war. »Wu denn viel leut sein / do ist viel vertreibs / und den handtwergen volle erbeit / zuforderst auch / die weil alle dinge . . . mercklich steigen.« So steigt alles im Preise; wenn das aber bei guter Münze schon so ist, um wieviel mehr dann erst bei schlechter? Noch zum Schluß wiederholt er: von der Verschlechterung der Münze hätten nur die Fürsten Vorteil, ganz verdrängen könnte man den fremden Kaufmann nicht. Er sieht keinesfalls im Gelde den einzigen Reichtum: »Du zeigest an / Gelt heiße Reichthumb / Un fürest daraus ein / Wenn man geringe Müntze schlüge / so bliebe das Reichthumb jm Lande / und die kauff- mans wahre draußen / Du mußt aber auch dobey sagen / wenn die Müntze geringe geschlagen wörde / bey weme / der Reichtumb / so man mit der geringen müntze eröbrigt / im Lande bliebe. Nemlich / bey niemandts / denn bey den Fürsten / unnd Müntzherren / die würden jhre silber tliewer verkeuffen / und vermüntzen / und den eigenen nutz inn jhre kammer / nehemen«; die Untertanen aber hätten den Schaden, ebenso die Zinsberechtigten. Dennoch würde der fremde Kaufmann zu uns kommen und die Ware »nach dem werth des silbers achten«. Wollten wir aber die Ware im Ausland kaufen oder dort etwas bezahlen, »so i55 wölte uns unsere geringe müntze nicht geldten«, und wir müßten Schaden erleiden. Jetzt müssen noch alle bei uns wegen der guten Münze ihre Waren billiger verkaufen als daheim. Du würdest also mit Deiner schlechten Münze weder den fremden Händler noch den Luxus verbannen. »Richtest nichts meher domit auß / denn was einer vor seiner thüre und inn wolfeilem kauffe bekommen mag . . . das er sölchs anderswoher holen / und umb die Geringen müntze / theuer erkeuffen . . . mus. . . . Darümb kanst du deme kauffman nicht schuldt geben / das er die landt arm mache / sondern dein hoffart und Vorwitz macht dich arm / Zwingt doch der Kauffmann niemandts darzu / daß er jme abekeuffen mus.« Das ist ein Gedanke, wie er selbst über dem Horizont der großen österreichischen Kameralisten steht. Du kannst ja beantragen, zu beratschlagen, wie man die unnötige Pracht abschaffen könne, aber es dürfen nicht um eines Mißbrauchs willen »alle ding zu boden gestoßen / gute müntze / und der handel / deiner meinunge nach / vortriben« werden, das brächte »mehr Schadens und nachtheils / denn der mißbrauch gethan hat«. Volkswohl geht über Fürstenwohl, mit diesem Motto schließt er: »Jn summa / gehet dein gantzer rathschlag / gar dorauff / das du den Herren / einen nutz / wilt in jre kammer machen / Achtest geringe / das Land und leutte dadurch vorderben / die Gewercken / die forderunge der Silberbergwerck liegen lassen müssen / welchs wider Gott ist / der die Oberkeit darumb geordent hat / das sie inn jhrem Regiment / Landen und Leutten / nicht zu eigenem nutze vorstehen / und regiren sol.« Der Albertiner zeigt sich in seinen beiden Münzschriften unbeengt von mittelalterlichen Vorstellungen, mit scharfem Blick erkennt er, was von Nutzen für die Volkwirtschaft ist, und nimmt freudigen Anteil an ihrem Fortschritt: dem zünftlerischen Sinn des Ernestiners tritt seine kapitalistische Auffassung entgegen. Zweites Kapitel. Melchior von Osse. Noch unter denselben sächsischen Fürsten, unter denen der Münzstreit entbrannt war, diente Melchior von Osse*), und es ist möglich, daß er an diesen Debatten um das Für und Wider einer guter Münze teilgenommen hat. Als Sohn Balthasars von Osse, der einem alten sächsischen Adelsgeschlecht angehörte, wurde Melchior 1506 zu Ossa bei Geithain geboren 1 ). Er studierte in Leipzig und promovierte dort 1534 zum Dr. jur. und war dann fortwährend im Dienste der sächsischen Fürsten. Bis 1542 ist er bei Fierzog Georg, geht dann zu dem Ernestiner Johann Friedrich als Rat über und hatte als solcher besonders die Verhandlungen mit ausländischen Fürsten zu führen. 1548 tritt er in den Dienst des Kurfürsten Moritz von Sachsen, der ihn zu König Ferdinand sandte. Als er zurückkehrt, folgt er dem Rufe der Grafen von Flenneberg, verläßt sie aber bald und widmet sich wieder den Aufgaben, die Kurfürst Moritz ihm stellt. Er geht 1550 in dessen Auftrag auf den Reichstag zu Augsburg, wo er kaiserlicher Rat wurde. Aus der mißlichen Lage, in der Moritz sich befand, da er, der einstige Bundesgenosse, nun der Feind Karls V. geworden war, sollte ihn Osse befreien. Er wurde deshalb als Vermittler zum Kaiser gesandt, mußte ihm aber immer nachreisen, ohne irgend etwas zu erreichen. Nach Moritz’ Tode 1552 wird er Rat des Kürfürsten August 2 ), der am 16. August von ihm verlangt, er solle sich äußern, wie »eine gottselige starcke rechtmäßige unparteiische Justiz in dem Churfürstenthum und Landen erhalten, wie die Mißbräuche abgeschafft und die Verzögerung der Sachen beseitigt werden möchten«. Am Neujahrstage 1556 legt er dem Kurfürsten sein »Bedencken« vor. Am 8. April 1557 starbOsse auf seinem Schlosse Frauenfeld bei Altenburg. *) Im Gegensatz zu der Schreibweise des Autors selbst, der sich immer Osse nennt, dem auch Thomasius, Diestel (A. D. B., Bd. 24) und Small folgen, sprechen Roscher, der Biograph Langenn und Meitzel (Hdw. d. Staatsw. 3. Aufl., Bd. VI, S. 947) stets — aber fälschlich — von Ossa. i57 Wir sehen in Melchior von Osse einen typischen Fürstendiener; sagt er doch auch von sich selbst 3 ): daß er »dem hochlöblichen Hause zu Sachsen von Jugend auf bis in sein Alter, und nun vier Chur und Fürsten zu Sachsen, dreyen biss in ihre Grube gedienet, und Ew. Churfl. Gnaden, als dem Fünfften.« Er war ein treuer, durchaus konservativer Mann, und wird durch diese Gesinnung mit dem anderen großen sächsischen Kameralisten, mit Seckendorff, besonders verbunden. Der Eindruck, den die Religionswirren auf ihn ausübten, war so groß, daß er sein Ideal in einer Wiedervereinigung beider christlicher Konfessionen erblickt, kein Wunder, daß Luther und Melanchthon ihn »als einen heimlichen Papisten« 4 ) ansahen. Auch Thomasius, der Herausgeber des »Bedenckens«, meint, »daß er in seinem Hertzen ein Papist / und kein großer Preund der Lutheraner, geschweige denn ein yvrjoicog Lutheranus solle gewesen sein« 5 ). Wenn Roscher sagt, Osse gehöre noch zum Teil zu der »theologischen Periode« 6 ) der Nationalökonomie, hat er sicherlich recht, denn seine volkswirtschaftlichen Anschauungen stehen weit unter denen des großen Albertiner Anonymus. Es war jene Epoche des Werdens, in der er wirkte, eine Zeit, in der man in den deutschen Landen merkantilistisch zu denken anfing. Damals begannen die Fürsten mit ihren Reformen. So erscheint sein »Testament« am Anfang dieser Zeit, was wohl Small veranlaßte, in ihm das erste kameralistische Dokument zu sehen. Das ist nicht unberechtigt: behandelt Osse doch Probleme, die nun in allen kameralistischen Schriften diskutiert werden, und ist der erste, der gewisse Verwaltungsideen vertritt, denen später auch Seckendorff, selbst noch Justi und Sonnenfels huldigen. Schärfe war ihm nicht eigen, dazu war er eine zu zaghafte Natur, doch scheut er sich nicht, auf die schadhaften Stellen im Staatsgebäude aufmerksam zu machen, bei denen man mit den Reformen einzusetzen habe. Wenn er auch manches durch eine ethisch-theologisch gefärbte Brille sieht, ist doch im ersten Teil des »Testaments« eine gewisse Höhe zu verspüren. Sein Verdienst ist es, auf die Einrichtung von Kammerkollegien hingewiesen zu haben. »Es war in der Tat ein großer Fortschritt der Behördenorganisation, als im 16. Jahrhundert die größeren deutschen Landesherren nach dem Vorgänge Maximilans I. statt des einzelnen Vitzthums oder Hofmarschalls ein Kammerkollegium errichteten« 7 ). Das Werk Osses*) zerfällt in zwei Teile, der *) Das »Testament« Osses wurde erstmalig 1717 von Christian Thomasius herausgegeben, der das Manuskript auf der Bibliothek zu "Wolfenbüttel fand und — 158 — erste ist eine Art Fürstenspiegel und behandelt die Aufgaben und Pflichten eines Herrschers, der zweite ist mehr die praktische Anwendung und beschäftigt sich mit der Regierung, Justiz und Polizei in Sachsen und will Ratschläge erteilen. Noch steht der Fürst ganz im Mittelpunkt der Betrachtung des Verfassers, aber er weiß, daß das Wohl des Herrschers und des Volkes unlöslich miteinander verknüpft sind. Testament gegen Hertzog Augusto / Churfürsten zu Sachsen. 1556. Erster Teil. Von Gottseeliger / weisslichen / vernünfftigen und rechtmässigen Regierung und Justitien. »Diess ist bey allen weisen Leuten ohne Streit, dass eine jede Obrigkeit ihre Tugend und Geschickligkeit, durch zweier- ley Wege beweisen und scheinbar machen kann. Erstlich in Zeit des Krieges, durch männliche Thaten, gute witzige Anschläge, und Beschützung ihrer Lande und Unterthanen / zum andern in Zeit des Friedens, durch Ordnung und Erhaltung guter gottseeligen rechtmässigen Regierung, Gerichtbarkeit und Policey. Dann mit diesen beyden eine jede Obrigkeit noth halben gezieret und versehen seyn sol, auf dass die zu aller Zeit des Krieges und Friedes, die Ihren wol regieren, schützen, handhaben und vertheidigen könne« 8 ). Wenn nun auch die Vorbereitung auf den Krieg nötig ist, der Frieden ist besser. Das wäre ein grausamer Mensch, der außer in Not zum Kriege riete; »was aber die Regierung in friedlichen Zeiten anlanget, davon will ich schreiben, soviel Gott Gnade verleihet, denn Er ist der Grund, darauf alles erbauet werden muss, was gut ist, und wo solcher Grund mangelt, da erfolget kein beständiger Bau«®). Gott ist Anfang und Ende jeder Regierung, Gott ist das Ziel jedes Werkes, das sind die theokratischen Ideen, die Osse und alle anderen Kameralisten vertreten. Was er alles im Dienste der sächsischen Fürsten erfahren, will er getreu berichten; es könne ihn keiner die fehlenden Teile auf einer Auktion erstand. Thomasius gibt dem Werk viele Anmerkungen bei, so daß sie bisweilen den Text ganz erdrücken; sie sollen zeigen »wie tieff wir noch bissher in dem Politischen Pabsthumb gesteckt / und wie es einmal Zeit sey / daß große Elend / so damit dem sämtlichen gemeinen Wesen geschiehet / zu erkennen / und anzufangen von der Trunckenheit menschlicher Autorität nüchtern zuwerden / und sich umb eine vemünfftigere und handgreifflichere Politic besser als bißhero geschehen /zu bekümmern (Vorrede S. 27/28). t i59 vermessen nennen, weil er sein »Bedencken nicht aus eigenen Vornehmen, sondern auf Befehl des, dem ich solches nicht abzuschlagen gehabt, schreibe«. So entsteht dies Testament als ein politisches Buch, nicht als ein wissenschaftliches. Seine Staatsauffassung ist die seiner Zeit: Gott hat die Obrigkeit eingesetzt um der Menschen willen, die sich sonst befehden würden: »Die Regierung über die Menschen ist so ein hoch, köstlich und wunderbahrlich Ding, dass sie keinem Menschen, wie fürtrefflich der auch am Verstände, Vernunfft und Witze sey, nach seinen Willen, Wohlgefallen und Gutdüncken zu üben, zu vertrauen, denn solche Regierung ist ein höher Ding, denn dass die iemand über eine andere, die der Natur nach mit ihme eines Herkommens sind, gebühren möchte, wie solches auch aus allen Geschlechtern der Thiere erkannt wird, denn eine Heerd Pferdte oder Ochsen von seines gleichen, sondern zu solcher Regierung gehöret etwas anders, das höher und besser ist, denn die anderen Thiere. Nemlich der Mensch, welcher die andere Thiere in viel wege übertrifft, aus gleicher Ursache, da der Mensch regieret werden soll, muss solches geschehen durch etwas höhers und vor- trefflichers denn der Mensch ist, soll anders das Regiment beständig seyn« 10 ). Da aber der menschliche Verstand und die Vernunft doch mangelhaft sind, so muß die Regierung einem ganz reinen Gemüt anvertraut werden; weil man dies aber nicht findet auf Erden, »darum hat der almächtige GOtt, menschlichem Willen zu sonderlichen Gnaden, das Mittel der ordentlichen beschriebenen Recht und Gesetze geordnet, dadurch der Obrigkeit und Richtern Gemüthe auf dem rechten Wege zu erhalten« 11 ). Damit hat Gott den Menschen eine große Wohltat getan, es können die Regenten nicht nach eigenem Gutdünken Recht sprechen. »Hieraus folget nun, daß manniglich schuldig ist, die ordentlichen Rechte und Gesetze in Ehren, hoch, lieb und werth zu haben, und sich denselbigen mit Geduld zu unterwerffen, als dem Mittel, dadurch gemeiner Friede, Ruhe und Wohlfahrt erhalten wird«. »Denn daran ist kein Zweifel zu haben, daß wie die ordentliche Obrigkeit von GOtt eingesetzet, also auch die menschlichen Rechte und Gesetze durch die ordentliche Obrigkeit« 12 ). Er begründet dies mit Sprüchen der Bibel. Wir sehen also immer wieder, wie groß der religiöse Einfluß auf die Staatsanschauungen war. Ist jemand ungehorsam, so sündigt er wider Gott. Wenn nun die politische Gerechtigkeit ein so köstliches Ding ist, sollte jeder an ihrer Er- i6o haltung mitarbeiten. Darum sind auch die Anschauungen derer zu bekämpfen, die da meinen »daß man die beschriebenen Rechte nach der Billigkeit des Verstandes« 13 ) mildern oder daß man sie »gar abschaffen und an derselben statt ein Jus arbitrarium einführen solle« 14 ). Das ist aber eine teufliche Meinung, die die Herrschaft erschüttert, wo das ist, da »entstehen innerliche Spaltung und Zerrüttung« 15 ). Daher will er nun beschreiben, welches der beste Weg ist, das Recht im Regiment zu erhalten; wenn dies auch sowohl in der Monarchie, wie in der Aristokratie oder Demokratie sein kann, »so ist es doch bei mir ohne Streit, daß die Monarchia und eines Menschen Regierung, sonderlich da solche Regierung erblich ist, die beste und bequemste sey, wenn der Herr ein gottseeliger, kluger, frommer Mann ist. . . . denn wo der gemeyne Mann regieret, da stehts selten wohl, kann auch keinen guten Bestand haben. . . . wo viel Leute gleiche Gewalt im Regiment haben, bleiben sie selten eins« 16 ). Nachdem nun Osse den Nutzen der Monarchie bewiesen hat, ist er bei seinem Thema angelangt: den Pflichten ihres Trägers, des Regenten: »Dissfalls ist an des Herren Person zum höchsten gelegen, denn daran lieget alle Wohlfahrt, und ist in Monarchia das vornehmste / daß der Herr ein gottfürchtiger, frommer und verständiger Mann sey, Gott und die Gerechtigkeit liebe, und in seinem Regiment eine starcke, unparteiische rechtmäßige Justitiam halte« 17 ). Darum muß der Fürst die drei Pflichten der Gerechtigkeit beobachten; daß er Gott gebe was seines ist, daß er selbst in Tugend lebe und den Menschen niemals unrecht tue. Die höchste der drei Pflichten ist die Erhaltung der Ehre Gottes und der wahren christlichen Religion. Osses Ideal einer großen christlichen Gesamtkirche kommt zutage, wenn er mehr Frömmigkeit und von den Predigern einen Sinn und eine Meinung fordert; »denn da Spaltung zwischen ihnen vorfällt, die sey so gering als sie wolt ... so, ärgert doch solches . . . die Layischen« 18 ), und wo eine Spaltung eintritt, entsteht nur Zwietracht. Aber der schwerste Teil der Justitien ist die Pflicht, »sich selbst wohl und tugendhafft aufzuführen« 19 ), dazu muß man alle Stücke der Weisheit kennen, den anderen mit gutem Beispiel vorangehen, mäßig sein, »sich nicht auf Lust / Reichthum, Ehre, sondern auf GOtt verlassen« 20 ). Solchem Fürsten ist jede Arbeit leicht. Danach ist eine andere Weisheit, »dass ein Herr wohl und ordentlich wisse, Hoff und Hauss zu halten, das seine recht ehrlich und nützlich auszutheilen und zu distribuiren« 21 ), dazu gehört Mann und Weib, was Aristoteles »Regimen Conjugale«, ferner Eltern und Kinder, was er »Regimen Paternale«, schließlich Herren und Diener, was er »Regimen dominativum« nennt. Die Ehe ist nötig, damit das Regiment vererbt wird, deshalb darf ein Regent nicht unkeusch sein, auch hat er für eine gute Erziehung seiner Kinder zu sorgen: »denn je mehr an ihnen gelegen, nachdem sie mit der Zeit verwalten sollen, so viel auch vor andern vonnöthen ist, daß sie mit guten Sitten, Künsten und Tugenden gezieret sind, weil die andern alle sich nach ihnen richten« 22 ). Dazu sind gute Lehrer nötig, auch erfahrene Räte, die sie von Jugend auf in der Politik unterweisen sollen. Schließlich braucht der Fürst aber noch zum Leben Diener und eine Haushaltung, als da sind »Fürstliche Häuser . . . item Fürstliche Aemter, Städte, Renten, Zinse, Zölle, Gleidt, Bergwercke, und andere Fürstliche Nutzung, davon die Obrigkeit ihr Fürstlich Wesen haben und dann auch die Ihren erhalten soll, und dann — hier weist Osse auf die neu zu schaffende Institution hin — die Fürstliche Renth- Kammer, da man einnimmet und ausgiebet, und das Einkommen recht und bequemlich austheilet und distribuiret« 23 ). Der Fürst braucht schöne Häuser, soll aber nicht der Bausucht verfallen. Auch seine Nutzungen muß er gut versorgen, sonst kommt es, »daß des Herren Cammer-Güther und Nutzung von einer Zeit zur anderen geringer oder auch der weniger werden, und einer dieß der andere jenes, was einem jeglichen gelegen .... an sich reißet, da stehen die Sachen übel, denn daraus erfolget nichts anders, denn daß man der Obrigkeit Unterhaltung, wenn die von den Cammer-Güthern nicht mehr erfolgen mag, auf andere Mittel stellen muß, als auf Steuren oder neuerliche Aufsätze auf die Unterthanen, welches denn der Obrigkeit bei den Ihren einen bösen Willen machet, auch solche Wege Gott nicht fast angenehm sind, denn dadurch müssen arme Leute bißweilen weg geben, davon sie mit ihren Weib und Kindern leben solten« 24 ). Denn wann diese auch in Notfällen nach allem Vermögen ihrem Fürsten helfen müssen, so sündigt die Obrigkeit, »wenn sie nicht aus Nothfällen . . ., sondern aus eigenem Willen . . . ihre armen Leute und Unterthanen mit Steuer oder neuerlichen Aufsetzen beschweret« 25 ). — Noch galt die Steuer als Ausnahme, und alle Staatsausgaben waren die der Fürsten. — Aber braucht der Fürst in der Not Steuern, dann sollen sie ihm nicht zu schwer gemacht werden, doch ist es nicht gut, daß die Herren »solche Dinge in Brauch kommen« lassen 26 ). Das können sie sehr gut verhindern, wenn Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 11 Zielenziger, Die alten deutschen KameraÜsten. IÖ2 sie ihr Gut Zusammenhalten, »denn wenn der Herren Cammer- Güther geschwächet werden, wovon sollen sich denn die Herren anders erhalten, denn daß sie allen Kosten setzen auf Steuren und der Unterthanen Beschwerung« 27 ). Wenn Osse hier für den Fürsten sorgt, sorgt er auch für das Volk: noch ist beider Wohl ein und dasselbe; das merkt der Fürst auch, denn wenn man den Untertanen zuviel auflegt, nützt bald der beste Wille nichts mehr. »Denn es ist kein Königreich, kein Fürstenthum so groß, das durch Unordnung und zu viel Verthuen nicht könnte zu Boden gehen« 28 ). Deshalb will Osse nichts vom Verkauf der Domänen wissen: der Fürst soll die Kammergüter behalten, die bringen jährlich eine gewisse Nutzung, die er »ohne jemands Verunrechtung« verbrauchen kann; er soll nicht die Kammerrenten schmälern und treue Diener nur vom Einkommen belohnen. Damit die Güter aber in gutem Zustand bleiben, bedürfen sie »guter, getreuer, verständiger Haushalter«, die »Aufmerckung haben auf die fallende und steigende Nutzung« 29 ). Besonderen Nutzen müssen die Bergwerke bringen, denn die Herrn haben von jedem gewonnenen Silber »die zehende Marek«, alles Silber muß in die Münze kommen »viel in geringem Kauff, denn das Silber sonsten gültig« 30 ). Osse verlangt hier also, daß die Fürsten das Silber billiger erhalten, als sein Marktpreis ist, er rechtfertigt dies mit ethischen Gründen: um Arme und Reiche zu erfreuen. Wie bedeutend das privatwirtschaftliche Moment bei ihm ist, beweist die Stelle, da er sagt: »Daß auch die Leibes-Nahrung, soviel müglich in den Berg-Städten in gleichem Kauff erhalten werden. Denn im Falle der Theurung und Steigerung will zum wenigsten der gemeine Bergmann oder Hauer das Lohn auch steigern, und sind denn der Bergmann zu bauen unlustig, oder wohl gar abscheuig, und ist doch aller möglicher Fleiß anzuwenden, daß die Guten lustig und in guten Willen erhalten werden« 31 ). Spricht hieraus nicht die Angst: der Bergbau könnte lahmgelegt werden, und der Fürst die guten Einnahmen verlieren? Darum muß der Fürst alle »financerey« abschaffen und achten, daß die Bergleute fleißig arbeiten. — Das dritte Mittel, die Untertanen nicht zu beschweren, ist, daß der Fürst noch »jährlich etwas tapferes erobere« von den Renten, »denn der ge- deyet nicht, der jährlich so viel verthut, als er Einkommen hat« 32 ), d. h. die beste Steuer ist die Sparsamkeit. Zur Erhaltung des Hofes gehört die Rentkammer, die Einnahmen und Ausgaben verwaltet. Wenn auch die Nutzung gut besorgt ist, — i63 -- nützt das nichts, »wenn nicht in der Cammer zurathe gehalten, allein zu nothwendigen Ausgaben gebraucht, und aller unnützer, vergeblicher . . Kost gemieden wird, damit dem Herrn durch ehrliche und unnachtheilige Spärlichkeit und Parsimonien ein Vorrath von Geld hinterleget und von Jahr zu Jahr gern ehret werde« 33 ), für den Fall der Not. Die Kammer wird aber geplündert durch unnützes Bauen, zu viele Diener und überflüssige Ausgaben. Darum soll sie von tüchtigen Beamten, die nicht geizig sind, verwaltet werden. — All diese Vorschläge Osses drehen sich nun um die neuzuschaffende Kammer. — An diesen Beamten ist auch den Untertanen gelegen, die viel mit ihnen zu tun haben. Es soll aber nicht einem alles anvertraut werden, sondern am besten sind vier Personen, unter denen einer präsidiert. Auch muß der Fürst die Rechnungen selbst prüfen. In all dem, was zur Ehre Gottes gehört, darf man nicht karg sein, muß Armen willisf Almosen geben und niemandem das ihm Gebührende vor- enthalten. Schließlich hat der Fürst auf ein gottesfürchtiges und ehrerbietiges Hofgesinde zu sehen. Das letzte Hauptkapitel des ersten Teils, die »Prudentia Regnativa«, ist der Stellung des Fürsten zu den Untertanen und seinen Pflichten gewidmet. Der Fürst soll »Land und Leute dergestalt . . regieren, daß dieselben den Regenten lieben«, »daß sie an Vermögen zunehmen, auch bey guten Vermögen erhalten werden, damit sie in vorfallender Noth zu Abwendung derselbigen, ihr Vermögen brauchen können« 34 ). Denn wenn die Untertanen den Herrn nicht lieben, steht es übel, und wenn er so regiert, daß sie arm werden, steht er »auf der letzten Stuffen des Verderbs«. Er spricht direkt aus, daß Fürsten- und Volkswohl miteinander verwebt sind, wenn er sagt: »Darum haben die alten, weisen, verständigen der Herren Räthe, ihrer Herren und der Land Wohlfartli nicht wollen scheiden« 36 ). Der Regent hat verständig, gerecht, sittsam, gütig und großmütig, vor allem aber gottesfiirchtig zu sein, denn Gott muß er Rechenschaft ablegen. Dann aber ist »vonnöthen, daß er vor sich selbst ein verständiger Mann sey, und alle Gelegenheit seiner Lande und Regierung erkunde, damit er, was jedesfalls zu thun, selbst wissen möge, und nicht allewege mit fremden Augen sehen und leiden dürffte« 36 ) (vgl. oben S. 77). Das ist auch allen Untertanen ein Trost, wenn sie des Herren Sorgfalt erblicken. Darum muß der Fürst alle bösen Begierden bekämpfen und halten, was er verspricht, wie Decius sagt: »Quod dixi, dixi, quod scripsi, 11 * — 164 — scripsi« 37 ). Ferner soll er die Angeklagten hören, daß niemand zu Unrecht verurteilt werde. Zu den weiteren Aufgaben der Fürsten gehört der Schutz der Untertanen gegen die Räuber und Verbrecher, aber auch gegen mutwillige Beamte aller Art. Für die vielen Anstrengungen, die ein Regent hat, muß ihm die Jagd zur Erholung dienen, aber ohne daß das Wild den Bauern Schaden zufügt. Die Güte gewinnt dem Herrn die Liebe seiner Untertanen, daher sind die greulichen Kriegstaten zu verwerfen. — Hier zeigt sich wieder der friedliche, stille Osse, den die Kriegsgreuel seiner Zeit anwidern, so daß er voll ehrlichen Zorns meint, daß früher »kein ehrlicher Mann mit solchen Gesellen, so Frauen und Jungfrauen, Priester und Kirchen beraubet oder beleidigt hätten, zu Tisch gesessen« 38 ). Anstatt der Grausamkeit sollte die Sanftmut herrschen, aber sie darf nicht in allzu große Nachsicht ausarten. Schließlich machen zwei Laster den Herren viel zu schaffen: der Geiz und die Verschwendung; der Geiz kann den Mensch um Leib und Leben bringen, und die Verschwendung tut zwar einigen Gutes, meist den falschen, aber »solche verthulichen Leute kommen endlich in Armuth, Verderb und großen Jammer« 39 ). Wenn nun eine Privatperson verschwendet, trägt sie allein den Schaden, wenn es aber die Obrigkeit ist, »da gedeyet nicht allein der Herr, sondern auch Land und Leute in Beschwehrung und Verärmerung« 40 ). Beide Laster kann aber der Herr meiden, der zu rechter Zeit und am rechten Ort freigebig ist. Armen Leuten helfen, seinen Hof und sein Haus standesgemäß erhalten, Kirchen und Schulen errichten, treue Diener belohnen, das heißt wahre Freigebigkeit, so wie Seneca es fordert: »dass vor milde zu achten, nicht der von anderer Gut milde ist, sondern der das giebt, das er ihm selbst abbricht« 41 ). Aber auch das ist milde gehandelt, wenn der Fürst unnötige Ausgaben meidet und die Untertanen nicht beschwert, denn so erhält er Arm und Reich »bey gedeylichem Wesen«. Dieser Tugend folgt die der Großmütigkeit, die weder die Furcht noch die Verwegenheit kennt, wie Seneca meint: ein Mann soll ein Mann sein! Das sind die Tugenden, die Osse von einem Fürsten fordert, besitzt aber ein Land einen solchen Idealherrscher, dann, so meint er, »ist das eine große Wohlthat, darum GOtt höchlichen zu danken« 42 ). Aber auch ein solcher Herrscher kann nicht allein das Land verwalten, er bedarf der Helfer. Osse kommt hier wieder auf die Verwaltungsreformen zurück, wenn er alle möglichen Beamten einzusetzen fordert. Die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß die zwei Augen des Fürsten nicht mehr alles übersehen, die wenigen Räte nicht genügend helfen konnten. Darum verlangt Osse: »Hoffmeister, Räthe, Cantzlar, vertraute geheimde Schreiber und Secretarien, Haupt- und Amptleute, Schössere, Cent-Graffen, Kastener, Geleites-Leute, Gegenschrei- bere . . . Bürgermeister und Rathsmanne, Richtere, Schultheissen« usw. 43 ). Es ist aber nötig, daß der Herr »auf der Personen Verstand, Geschicklichkeit und Lehre mehr acht habe, denn auf ihr Herkommen« 44 ). Daher ist es eine Sünde, wenn man ein Amt mit Untüchtigen besetzt, denn sie handeln an des Herrn Stelle. Osse beklagt bitter die bösen Erziehungszustände, weshalb es nicht genügend vorgebildete Leute gäbe; Grund dessen sei, daß man die jungen Leute nicht mehr so streng erziehe wie früher, die Universitäten auch zu schlecht seien, und man zu schnell mit den Beamten wechsele, so daß sich keiner einarbeiten könne. Osse denkt an einen weiteren Hofrat, einen engeren Geheimen Rat, deren Kompetenzen aber noch nicht getrennt sind. Bei dem Hofrat holen Fürst und Land sich Rat, deshalb darf er nicht zu klein sein; »es können aber gleichwohl Sachen vorfallen, die eine solche Stille und Verschwiegenheit erforderen, dass die in einem weiten Rathe, und mit vielen Leuthen nicht zu berathschlagen« 45 ), darum soll der Fürst aus dem Hofrat drei oder vier Personen zu einem Geheimen Rat erwählen. Wohl kann er auch einen vortrefflichen Mann zu seinem Vertrauten machen, aber er darf ihm nicht in allem folgen und die anderen Räte hintansetzen, »denn dadurch würffe sich ein Herr . . . selbst in eine Dienstbarkeit« 46 ). Das ist also schon dieselbe Angst vor dem »Ministrissimo«, der der Autorität des absoluten Monarchen schaden könnte, wie wir sie später bei Schröder wiederfinden. — Es sollten auch weder Verwandte noch junge Leute im Rate sitzen, denn die alten sind nicht so hitzig und haben mehr Erfahrung; auch stolze und hochmütige sind nicht dazu zu gebrauchen. Geschenke dürfen sie nicht annehmen, um nicht in den Ruf der Bestechlichkeit zu kommen. Am schlimmsten ist es aber, wenn die Räte Heuchler und Schmeichler sind, denn so kann der Fürst nie die Wahrheit erfahren. Für den Hofrat soll er einen Präsidenten ernennen und an den wichtigen Beratungen teilnehmen. Sobald das Hofregiment eingerichtet ist, müssen die Land-, Haupt- und Amtmannschaften bestellt werden, ferner Schösser, Kästner und Schultheißen zur Verwaltung der Kammergüter des Herrn. Alle Räte aber müssen gottesfürchtig, getreu und fleißig, gütig und gerecht sein. — Osse schließt seine 166 Prudentia Regnativa mit dem Wunsche, daß »die höchste unbegreifliche, heilige Dreyeinigkeit . . . Herren, Diener und Unter- thanen erleuchte, dass die auf allen Theilen das thun, handeln und vollbringen, was ihnen aus GOttes und des Rechten Gebot gebühret« 47 ). Zweiter Teil. Folget nun Ein Exempel eines guten Regiments und der Stücke, so dazu gehörig. — Nemlich Von der Regierung / Justitien und Policei der löbl. Chur- und Fürstenthümb Sachsen, Döringen und Meissen, meines lieben Vaterlandes. Wie schon die Überschrift dieses Teiles bezeugt, will Osse nun praktische Untersuchungen anstellen. Während er im ersten Teil seiner Staatsauffassung eine theoretische Grundlage zu geben versuchte, wenn er in einem Fürstenspiegel Aufgaben und Pflichten eines deutschen Fürsten untersuchte, ohne schon ein völlig ausgebautes politisches System zu bilden, wie es zuerst durch Bodin geschah, ist er hier der Praktiker und Politiker, der das, was er zuerst allgemein gefordert hat, nun auf sein eigenes Land, also das Kurfürstentum Sachsen, an wen den will. Erst so kann er seiner Aufgabe gerecht werden, denn Kurfürst August will ja nicht Theorien hören, sondern praktische Reform Vorschläge. Roscher meint 48 ), »hier findet sich das meiste Politische und Volkswirtschaftliche seines Buches, statt des bloss Höfischen und Cameralistischen«. Die Äußerung zeigt, daß Roscher sich über den Begriff »kameralistisch« absolut nicht klar war, wenn er ihn in Gegensatz zu dem des »Politischen« und »Volkswirtschaftlichen« setzt: kameralistisch ist jedenfalls das ganze Werk. — Sachsen ist zwar vor vielen andern Ländern von Gott besonders begnadet worden, es hat weise Fürsten und wohlhabende, treue Untertanen, aber trotzdem haben sich mancherlei Mißstände eingeschlichen, und wie man sie beseitigen könne, will Osse nun zeigen. Im i. Kapitel über den »Eingang von dem Zweck und Vorhaben dieser Schrifft« zählt er all das auf, wodurch Sachsen gesegnet ist. »Denn erstlich ist dieß den Leuten gar zuträglich, dient auch zu Langwierigkeit, Erweiterung und Aufnehmen, dieses löblichen Regiments, daß solch Regiment nicht auf Wahl, sondern auf erbliche Folge stehet, und alleine auf die nechsten Erben Männliches Geschlechts . . . vererbet wird« 49 ). Denn diese Erb- — IÖ7 — fürsten müssen um ihrer Nachkommen willen für die Lande sorgen, anders als ein »Leibgedings-König«, der nur an das eigene Wohl denkt. Auch für die weibliche Erbfolge schwärmt Osse nicht, denn dadurch kommen fremde Herren zur Regierung, die das Land nicht kennen und es bedrücken. Bei einem Erbregiment bleiben aber die besten Beamten in ihren Stellungen, so kann das Land gedeihen, wie man es an Sachsen sieht. — Osses konservativer Sinn war allen Neuerungen nicht günstig gesinnt, er liebte es, alles beim Alten zu lassen, solange es ging. Und diese konservative Denkweise läßt ihn nur zaghaft an den umstürzlerischen Ideen des Merkantilismus teilnehmen. — Ein Regiment aber steht »in zeitlichen Sachen auf zweyerley .. . nemlich, der Regierung und Policey, und denn der Gerichtsbarkeit und Justitien« 50 ), wie es in Sachsen ist, wodurch der Frieden erhalten wird. Man schlägt dort auch eine gute Münze, »dadurch die Leute bewogen werden, gerne mit allen dem, so man zur Noth- durff bedarff, in diese Lande zu handeln und handthieren, dadurch die Fürstliche Zölle und Geleit steigen, und männig- lich an seiner Nahrung Besserung empfindet, auch die Früchte und anderes was ihme der liebe GOtt Hausshaltung beschert, desto bass vertreiben kann. Denn wo gute Müntz ist, da ist viel Handels, wo viel Händel und Leute seyn, da hat man den Vertreib aller Früchte und Waare, und gemessen des also nicht allein die Hausswirthe und Händeler, sondern alle Handwercksleute, und kommen dadurch die Lande ingemein, in Besserung und Aufnehmen« 51 ). Unstreitig sieht man hier den Einfluß der Münzschriften, vor allem der Albertinischen — worauf auch Roscher hinweist —, was nicht wundernehmen kann, da Osse die Kämpfe um die gute oder schlechte Münze an den Höfen selbst miterlebte. So rät auch er dem Albertiner August zu guter Münze, die allein dem Wohlstand des Landes dienen könne, wodurch dann die fürstlichen Einnahmen steigen würden. Was nun die Justiz angeht, so ist auch für sie gut gesorgt, zur Erziehung tüchtiger Juristen dienen die drei Fürstenschulen in Meißen, Pforte, Grimma und zwei Universitäten in Leipzig und Wittenberg. In denselben Städten bestehen als höchste im Lande die Hofgerichte. Zur Rechtsbelehrung dient der Schöffenstuhl in Leipzig, im Lande selbst sind die Landgerichte. »So siehet man in diesen Landen auch eine sondere schöne Policey, und sind alle Sachen in guter Ordnung verfast, man siehet auch ein fein höflich leutselig Volck in allen Ständen« 62 ); das Land hat ferner »herrliche Gebäude, grosse Händel, Menge der Proviant, die stattlichen Bergwercke, mancherley gute Nahrung vor den guten Mann, . . . Vielheit des Viehs, gute Gebräuche, sonderlich in Meißen die besten Biere, die auf der Welt seynd*), . . . köstliche Herbergen« 53 ). Wenn auch ein anderes Land manches davon hat, so findet man kaum alles so beieinander. Nach soviel Preis und Lob ist man versucht zu fragen, wo es denn in Sachsen gefehlt hat, was Osse verbessern soll. Es sind, meint er »der Justitien etliche schädliche Missbräuche zugewachsen « 5i ), wie es mit allen guten Sachen geht, je besser etwas geordnet ist, desto mehr Mißbrauch entsteht daraus, der nun aber abgestellt werden muß. Der Hauptgrund des Übels ist, daß es an den geeigneten »Personen / damit die Justitien / Aemter und Befehl zu bestellen« fehlt. Daran schuld ist, daß die Jugend nicht mehr in solcher Disziplin erzogen wird wie früher, daß man an den Höfen nicht mehr Rat hält, wo sie lernen kann, und die Ämter viel zu oft besetzt. Ferner vergibt man die Stellen nicht nach Talent, sondern nach Gunst, weswegen tüchtige Leute sich fortwenden. Daher wäre es recht gut, wenn der Kurfürst auf den Universitäten Vertraute hätte, die ihn auf junge, bewanderte Leute aufmerksam machten. Will man aber gelehrte Leute in der Regierung haben, dann muß man auch die »Particular-Schulen« und Universitäten gut verwalten. Aber auf die Fürstenschulen gehen nur die Kinder reicher Eltern, weil sie Empfehlungen haben müssen. Darum sollten auch in den Städten Schulen geschaffen werden, »damit armer Leute Kinder, die sie in Fürsten-Schulen nicht bringen könten doch anheims ihrer Eltern Brote zum besten möchten unterweist werden« 55 ) und all die Talente nicht verderben. Diese sollten aber durch Stipendien unterstützt die Universität besuchen. In größter Ausführlichkeit bespricht nun Osse die Universitätsverhältnisse, aber nur die der Leipziger Universität, von der Wittenberger kann er nicht schreiben, »weil mir die fast unbekannt« 56 ), wie er sagt, woraus erhellt, wie wenig allgemeine Gesichtspunkte das »Bedencken« enthält, wie es für den Zweck zugeschnitten ist. Denn es läßt sich leicht denken, daß die Verhältnisse in Wittenberg, wo einst Luther und Melanchthon gewirkt *) Bezeichnend für die Kommentare, mit denen man im 18. Jahrhundert den Originaltext erdrückte, ist die »tiefsinnige« Bemerkung eines Gelehrten von Ruf wie Thomasius, daß über den Geschmack zu streiten sei, ob der Autor Braun- oder Weißbier meine, ob er nicht das gute »Torgisch, Eulenburgisch, Wurtzenisch« Bier kenne (!!). 16g hatten, andere waren. — Früher, so meint er, waren alle Collegia »voll gelahrter Leute und Studenten, alle Stuben und Kammern wurden bewohnet, daraus die Universität einen guten Nutz hatte« 57 ), die Magistri hatten viel Knaben in Kost und Lehr, und hielten strenge Disziplin. In den Collegien wirkten Collegiaten, »mit Einkommen nothdürfftig versehen« 58 ), dadurch blieben aber viele — auch arme — Magister dort. »Es waren auch zu derselbigen Zeit ob sechszehn hundert Studenten« da, »bissweilen mehr, davon gemeine Stadt und das Land nicht geringen Nutz zu gewarten« 59 ). Jetzt aber ist alles anders geworden, denn die Kollegien stehen fast leer, nicht ein Magister hält dort Tisch, die schönen Gebäude verfallen, so schwindet das Vermögen der Universität. Was sollen die Schüler mit den leeren Kollegien? Heute kann kein Vater seinen Sohn dort unterbringen, sondern muß ihn »irgends zu einem Bürger oder Kauffmann eindingen, da haben sie denn bissweilen seltzame Gesellschafft, hören ärgerliche Reden . . . und werden also in der Jugend durch Aergerniss jämmerlich vergifftet« 60 ). — Wir w r erden diese Klage über das Eingehen der Kollegien erst verstehen, wenn wir Osses Kommentator Thomasius hören; er meint, Osses Auffassung von den Collegiaten bezeuge, »dass er so tieff noch in dem Pabstthum gesteckt / dass er die alten Papistischen Einrichtungen der Universitäten für höchst weisslich und klüglich ausgesonnen / und ohne welche das gemeine Wesen nicht bestehen könne / gehalten« 61 ). — Aber auch die Studentenzahl hat abgenommen, klagt Osse, die Väter bringen ihre Söhne jetzt eher nach Straßburg, Mainz und Köln. Die Ursachen des Übels sieht er darin, daß die Collegiaten jetzt in der Stadt wohnen, aber ihr Einkommen und anderen Nutzen noch von den Collegien beziehen. Als das die Magister sahen, gaben sie die Hoffnung auf ihr Fortkommen auf, damit aber verschwanden auch die Schüler. Wenn hier keine Abhilfe geschieht, geht die Universität ein. Dazu müßten vor allem die Collegiaten wieder in die Collegien ziehen, ihnen würden schon alle anderen folgen. Denen die noch in der Stadt wohnen, soll man die Collegiatur noch lassen, aber neue nur an solche erteilen, die im Collegium wohnen. Schließlich verlangt Osse, »dass Magistri und Scholares die leichtfertige, solchen Leuten ungebührende Kleidunge unterlassen« 62 ), und daß kein Magister dem anderen Schüler abspenstig mache. Nach Betrachtung dieser äußeren Umstände wendet er sich nun dem Unterricht an der Universität selbst zu, um hier die Schäden aufzudecken und Reform Vorschläge zu machen. Vor * — 170 — allem müsse man auf die Anstellung tüchtiger Lehrer achten und auf die Beschäftigung der Studenten, daß sie nicht die Stunden versäumten und »ihren Eltern das Ihre unnützlich verzehrten« 83 ). Man sollte daher unnötige Lektionen fallen lassen, dann könnte man die anderen Professoren besser besolden und desto tüchtigere gewinnen. Dann aber dürfe man nicht so viel mit den Lektoren wechseln, das sei ebenso schädlich wie ein häufiger Beamtenwechsel. Man sollte auch beim Promovieren strenger sein, »so wären auch gelahrte Leute dester mehr in achtung« 64 ). Bei Besprechung der einzelnen Fakultäten fordert Osse neue Lektoren für die theologische und die Anstellung zweier italienischer Chirurgen, denn eine solche zöge viele Schüler herbei. Die juristische Fakultät habe wohl vortreffliche Mitglieder, aber die seien mit anderen Geschäften überhäuft und kämen nicht zum Lesen. Darum müsse man die Häufung der vielen Ämter in einer Hand, vor allem Beisitz am Schöppenstuhl und Professur, beseitigen. Dann aber verdiente der Unterricht gehoben zu werden, durch Wiedereinführung der Übungen und Disputationen, besonders durch Errichtung dreier neuer Professuren, einen für den »Process ex jure Canonico« 66 ), einen anderen »in jure Civili« 86 ) und den dritten für die »institutiones« 87 ). Auch sie lasse man aus Italien kommen und spare dafür kein Geld, denn man gewinne dadurch doch: Schüler und auch Geld, da nun die Söhne italienische treffliche Lehrer in der Heimat hören könnten. Man solle sie von dem stattlichen Einkommen aus den Canonicaten besolden. Denn an einem guten Lehrer liege eigentlich alles. Wir sehen daraus, wie groß die Bedeutung der italienischen Rechtsschulen damals noch war, als der Humanismus erst allmählich in Deutschland eindrang. Osse begleitet seine Vorschläge — dem Zeitgeist entsprechend — immer mit den nötigen Kontrollmaßnahmen und Bevormundungen. So soll »in itzlichen Collegio, darinnen man zu lernen pflegt, ein Notarius oder eine andere beglaubte Person« aufmerken, »wie offte ein itzlicher Lector in jedem Auditorio läse« 88 ), darüber an den Kurfürsten berichten, ebenso über das Benehmen der Schüler. — Von Lern- und Lehrfreiheit war also keine Rede, dem großen Zweck: das eigene Land emporzuheben, mußten alle Mittel dienen. Liberale Institutionen konnte man dazu noch nicht gebrauchen.—Jede Universität hätte ihren »Fiscus«, in den alle Abgaben kämen, die Gelder sollten gut verwaltet und die Erhaltung der Hochschule davon bestritten werden. Natürlich verlangt er auch häufige Visitationen. An die Spitze der Univer- sität müßte ein Kurator gestellt werden, der die ganze Verwaltung zu leiten hätte. Osse geht in den folgenden Kapiteln zur Besprechung der »Justitien« über, um auch hier auf bestehende Mißstände hinzuweisen. »Die Gerechtigkeit ist gar ein subtil Ding, das weniger dulden kan, denn ein Auge. Sie will ihren starcken Gang haben, nicht Wiederwärtiges leiden, sie hat weder Fäuste noch Augen, hat auch weder Vater noch Mutter . . ., kennt keine Person, sondern allein die Sachen, hoffiert keinem Reichen, erbarmt sich auch keines Armen, hat nicht mehr denn einen Freund, heißt Wahrheit.« Darum sollen die Richter »nach Recht richten, kein Unterscheid unter den Personen haben . . . denn sie sitzen am Regiment und in ihrem Amte, nicht als sonderliche Personen, sondern an GOttes des höchsten und ihrer zeitlichen Herren statt« 69 ). Noch weiter preist er den redlichen Richter: »Wohlan eines gerechten, frommen redlichen Regenten und Richters Lob und Ruhmb, wird, wie die Schrifft sagt, ewig währen« 70 ). »Falsche ungerechte Richter sind .... nicht Richter, sondern Krämer, und verkehren umb ihrer unordentlichen begirligkeit und affecten, Geitz und Eigennutz willen, dem allmächtigen GOtt seine Ordnunge« 71 ). »Darum sehe ein jtzlicher zu sein selbst Besten vor sich und diene in Obrigkeiten und Aemtern nach seinen höchsten Verstände und Vermögen, GOtte und der Gerechtigkeit« 72 ). Nach diesen allgemeinen Forderungen höchster Unparteilichkeit untersucht Osse, »wodurch die Justitia dieser Lande in Fall kommt« 73 ). So sind viele Justizämter in einer Hand vereinigt, und wenn man von einem Gericht an das andere appelliert, findet man dieselben Richter. Darum sollte jedes Gericht seine eigenen Personen haben, aber jetzt sei keine Stelle so besoldet, daß einer sich davon allein ernähren könne. Hier müßte Abhilfe geschaffen werden; aber noch viel schlimmer sei es, wenn dieselben Leute Richter und Advokaten wären. Diese beiden Ämter müßten getrennt und nicht nach Gunst, sondern mit den Geschicktesten besetzt werden. Es wird oft zu schnell geurteilt, aber »in Wahrheit hat die Justitia keine grössere Feinde, denn Eill, Vermessenheit, Unverstand und Un- fleiss« 74 ); darum sind keine langen Prozesse nötig, sie saugen nur die Leute aus, denn sie entstehen aus zwei Ursachen: durch anderweitige Beschäftigung der Richter und böse Advokaten. Da könne nur der Kurfürst abhelfen, indem er diese Advokaten bestrafe und zur Beschleunigung der Appellationen alle Jahr »viermal in Appellation-Sachen Vorbescheiden« 76 ) lasse. Viele Anwälte verziehen aber die Prozesse, um »dester mehr Geldes von denen armen Partheyen zu bekommen« 78 ), noch schlimmer sind die ungelehrten Procuratoren. Sie müssen vor allem beseitigt und die Advokaten an ihre Pflicht gemahnt werden. — Dann wünscht Osse Wiederherstellung des alten Hofgerichts zu Leipzig, das früher beiden sächsischen Linien gemeinsam war. Zur Verkürzung der Prozesse dienen drei Mittel: dem Mutwillen der Advokaten zu steuern, die Dauer der Hofgerichtstermine zu verlängern und vier Appellationstermine einzurichten. Osse spricht noch über einige Spezialmittel: die Länge der Sätze, das Erscheinen der Parteien vor Gericht und den Eid. Juristisch geschulte Richter sind ihm lieber als die Laien: es wäre gut, wenn »noch mehr Doctores anstatt der Edelleute Beysitzer werden« 77 ). Auch an der Erhaltung des Schöppenstuhls ist dem Lande viel gelegen; aber es ist ein Mangel, daß er nur zwei Doktoren und drei laiische Schöppen hat, darum sollte man einen dritten Gelehrten bestellen. Für die anderen Gerichte im Lande wäre eine allgemeine Gerichtsordnung gut, das wäre ein großer Nutzen, »denn wer einen Gerichtsprozess wüste, der wüste in dem aller Gerichte Übung im Lande« 78 ). Das letzte (20.) Kapitel handelt »von guter Policey«, damit betritt Osse wieder das eigentlich kameralistische Gebiet. Der Begriff der Polizei umfaßte damals die ganze Verwaltung, was Osse selbst bezeugt, wenn er als ihre vier Grundpfeiler: den Fürsten, das Volk, Rat und Gericht ansieht. So meint auch der Kommentator Thomasius 79 ): zur Polizei gehöre »alles dasjenige/ was zu einem guten vernünftigen Regiment gehöret«. In diesem weiteren Sinn sind auch seine Betrachtungen angestellt, die er auf die sächsische Polizeiordnung des Jahres 1555 auf baut. »Aristoteles und der mehrer theils der alten weisen Leute haben es davor gehalten, dass zu einer guten Policey eines Landes oder einer Stadt, vier nothwendige Stück gehören, Princeps, Consilium, Praetorium & populus, ein Regent und Ober- Herr,' Guter weiser Rath; Unparteyische gutte Gerichtsbarkeit, und ein from gehorsam Volck, dahin soll man alle Ding richten, dass diese vier Stücke in gutten Wesen bleiben, und nicht verletzt werden, will man anders eine gute Policey erhalten, denn ein Herr und Regent, ist seinem ihme von GOtt befohlenen Volck dreyerley schuldig: Nehmlich dass er dasselbe in gutem gedey- lichem Wesen erhält, welchs als denn beschicht, wenn das Volck tugendhafftig lebet, und etliche unter ihnen zur Lahr, guten i73 Künsten gefördert, und viel weiser gelahrter Leute vorhanden, von denen die andern gute Unterweisung nehmen, und die Finsternuss der Unwissenheit sie in Jrthumb nicht leiden, und dass die Unterthanen, an Gute und Vermögen zunehmen, und alles, dadurch solche gemeinnützige Sachen Verhinderung haben, durch den Herrn verhütt oder abgewant werde. Die Unterthanen aber sind dem Herrn zu zweyerley verpflicht, nehmlich dass sie ihn ehren, und dann auch fürchten und gehorsamen, den weil er der Obrist, und mehr unter allen andern der fürtrefflichste, so gebühret ihme billig Ehre, und alle unterthänige Ehrerbietung, und weil ihme als dem Haupt obleit, alle Sachen in guter Ordnung zu erhalten und zu dirigiren, so ist man ihme auch folge und gehorsam schuldig« 80 ). Der Fürst soll also das Volk in gutem Zustand erhalten, das ihm dafür Gehorsam schuldig ist, wenn es ihn nicht verletzen und an der Regierung hindern will. Zwar sei in Sachsen, meint Osse, eine treffliche Policeyordnung kürzlich eingeführt worden, doch sei nichts Menschliches ohne Fehler, und auf diese will er nun aufmerksam machen. Zunächst betont er die Aufrechterhaltung der Standesunterschiede, denkt also noch sehr mittelalterlich. Wie der Adel nicht brauen und Handel treiben dürfe, so sollten die Städter keine Güter kaufen, »damit der hauptstand von der Ritterschafft nicht weniger, denn die Bürger in Städten, bey ihrer Nahrung auch blieben« 81 ). Wohl kämen die Bürger leichter zu Geld und könnten die Adligen auskaufen, aber es sei viel daran gelegen, daß der Ritterstand bleibe. Osse verlangt aber für diesen Adel einen Aufseher, weil die Ritter gar oft mit ihren Frauen übel umgingen. Die Gerichte wären anzuweisen, nicht zu schnell vorzugehen und ein Geständnis zu erzwingen; auch müsse man die dumpfigen, luftlosen Gefängnisse beseitigen, weil sie ja nicht »zu beschwerung, Pein oder Marter, sondern zur Verwarung der Gefangenen« 82 ) da wären. — Er wendet sich nun zu der Kleidung, die in dieser Zeit noch gern von jeder Obrigkeit vorgeschrieben wurde. Roscher mag recht haben, daß ihn hier »außer dem Sparsamkeitsprincip noch ein Standesprincip« 83 ) leitete. So sagt Osse: man finde jetzt überall Kleiderpracht, beim Adel, aber auch bei Bürgersfrauen, »also dass sie zum theil nicht als Edelleut, oder Bürger, sondern als großer mächtiger Herren Weiber und Fräulein hergehen« 84 ), ja, daß sie wie Fürstinnen geschmückt seien. Wie modern mutet uns die Klage an, wenn er sagt: »Und kommen die armen elenden Märterer ihre Ehemänner, oder Väter, damit nicht davon, dass sie die einmal über die Gebühr und über Vermögen nach allen ihren Gefallen kleiden, und schmücken, sondern ihr unersätlicher Vorwitz bringt fast alle oder je zwey oder das dritte Jahr neu Tracht uff« 85 ). Wo aber führt das alles hin, fragt er, doch nur zum Verderben. So bekämpft er mit Energie den Luxus mit ähnlichen Worten, wie wir sie später bei Hornick und Becher u. a. finden, und streitet mit den gleichen Argumenten wie andere Merkantilisten wider die Geldausfuhr. Der Luxus »ist eine Sache vor frembde Nation und vor die Kauffleute und Händeler, die bekommen vor unnothdürfftige Wahre das Geld und Güter dieser Lande, das wird in andere Lande gesandt und gehet gemeiner Nutz dieser Lande, welcher durch Geld und Gut der Landleute, nicht weniger denn ein menschlischer Leib, durch Adern und Blut erhalten wird, zuboden. Denn gleichwie die Eigeln das Blut auffsaugen, also saugt solcher unnützer Pracht und ander vergeblicher Kosten, des diese Land voll, voll seynd, das Geld, als die Enthaltung gemeinen Nutzes, aussen Lande, und rieht soviel aus, dass wenn man meynt, man habe das Geld und Vermögen der Unterthanen im Lande, so haben sich andere Lande und Nationen davon gereichert« 86 ) (s. auch S. 88). Darum müsse, mahnt Osse, der Kurfürst ernstlich eingreifen und jedem Stand seine Kleidung vorschreiben. Die Einfachheit wäre weit besser: »wie viel tausend Gülden -würden diesen Landen jährlich erspart, wenn der un- mässige Schmuck, und unnützer, überflüssiger Kosten verhütet würde« 87 ). Schließlich untersucht er noch die Fleischpreise, die ihm sehr hoch erscheinen, er forscht nach den Ursachen, ohne aber eine Ahnung von den Funktionen der Preisbildung zu haben. Das Fleisch sei so gestiegen, daß die Armen es bald nicht mehr essen könnten. Denn so oft man einen Pfennig auf das Pfund setze, setzten die Fremden sofort auch ein paar Gulden mehr auf die Ochsen, das tue der Bauer mit den Kälbern auch, je höher man nun im Lande mit den Fleischpreisen gehe, desto mehr gingen auch die Viehhändler hinauf. Doch weiß Osse Abhilfe: natürlich durch behördliche Taxierung, aber nach Verabredung mit anderen Ländern, ein recht interessantes Projekt: »Mich düncket aber, man könte förderer Steigerungen verhütten, wenn sich Mein gnädigster Herr, mit der Königlichen Majestät, auch etlichen umbliegenden Fürsten in guter Anzahl eines gleichen Centners, Pfunds und Gewachte vereinigten, ein gewissen Fleisch- 175 kauff sätzten, und sich verglichen, dass man den förder nicht steigern lassen wolte, auch darob hielte, So würden ohne Zweiffel die Viehe-Händeler solch Land alle mit ihrem Vieh füglich nicht meiden können, und wenn sie solchs merckten, ihr Vieh also an sich bringen, auch wiederumb also geben, dass es die Fleischer dieser Lande bezahlen könten« 88 ). — Zum Schluß seiner wirtschaftlichen Betrachtungen verlangt Osse noch Kuratoren zur Verwahrung der Güter der Verschwender. Dem eigentlichen »Bedencken« fügt Melchior von Osse noch eine kurze Betrachtung der Zustände im Reich an, die er lebhaft beklagt. Man könnte sagen, meint er, seine Vorschläge würden dem Lande wenig nutzen, wenn nicht dem Reich geholfen würde, das durch den Zwiespalt in Religionssachen, Schwächung der Justiz, »Verachtung des löblichen hochverpönten Land-Friedes« 89 ) sehr daniederliege, so daß zu befürchten sei, daß die Feinde darüber herfielen. Noch immer hoffte man auf ein einiges Reich, bis dann der große Krieg alle diese Wünsche für immer vernichtete. Was den Religionszwist angehe, könnten die Kurfürsten helfen, indem sie — hier predigt Osse sein altes Ideal — die christliche Einigkeit wiederherstellten. Gott aber würde die Störer strafen. Wenn nur jeder Teil seine Mißbräuche erkennen und etwas von der Meinung des anderen annehmen würde, ginge es schon mit der Einigung, die auch gegen die vielen auswärtigen Feinde erfolgen müßte. Dann aber würden alle Länder die Wohlfahrt genießen, und beständiger Friede und Gerechtigkeit würden im Reich herrschen, das nun wieder glücklich wäre. Schon Osse erhebt das Postulat der Glückseligkeit des Volkes. Osses Testament bezeichnet keinen Schritt weiter auf der Stufenleiter deutscher Volkswirtschaftsbetrachtung, aber erst bedurfte es der Männer seiner Art, die mit ihrer Gründlichkeit dem neuen Gebäude ein Fundament schaffen mußten: daß er einer der ersten war, der für wirksame Reformen eintrat und dem neuen Zeitgeiste lauschte, wird sein dauerndes Verdienst bleiben. Drittes Kapitel. Georg Obrecht. Georg Obrecht wurde am 25. März 1547 zu Straßburg als Sohn des dortigen Stadtsyndikus Thomas Obrecht geboren. Er studierte in Tübingen, Besan^on, Dole, Orleans, von wo er 1572 in der Bartholomäusnacht unter Verlust seiner wertvollen Bibliothek fliehen mußte, und ging nach Basel, wo er 1574 zum Dr. jur. promovierte. 1575 ist er Professor der Rechte an der Universität seiner Heimatstadt Straßburg und gehört zu den Mitbegründern ihres Ruhmes. 1577 wurde er Kanonikus, 1589 Propst am St. Thomasstift, 1595 Rektor der Universität, 1604 erblich geadelt und 1609 Pfalzgraf, denn er stand zu Kaiser Rudolf II. in vertrautem Verhältnis. Er starb am 7. Juni 1612 in Straßburg 1 ). Es wird eigentlich schwer, Obrecht zu den Kameralisten zu zählen, weil ihm der typische Beamtencharakter fehlt, wenn er auch zu den Ratgebern des Kaisers gehörte. Wir werden ihn deshalb auch nicht als Professor und Verfasser vieler juristischer Schriften, sondern als Autor der kameralisti- schen »Eünff unterschiedlichen Secreta Politica« (1619), die meist im Aufträge des Kaisers entstanden, zu betrachten haben. Wenn aber Small 2 ) von einem großen Programmentwurf spricht, den Obrecht aufgestellt hätte, und dem die späteren Kameralisten völlig gefolgt wären, so ist das unstreitig übertrieben, denn Obrecht war nicht gerade sehr originell, sondern baute seine Schrift mit größtem Fleiß auf die anderer auf, was auch sein Sohn in der Vorrede des Werkes bezeugt. Vor allem ist er, wie viele deutsche politische Schriftsteller dieser Zeit von Bodin stark beeinflußt. Er steht eigentlich auf absteigender Linie: wenn wir die Entwicklung vom Fiskalismus zur Volkswirtschaft als das Ziel ansehen. Bei den Münzschriften, vor allem bei der des Albertiners, und bei Osse ist die Sorge um das Volkswohl mindestens der um das des Fürsten an Bedeutung gleich, bei Osse finden wir weit eher ein wirkliches Programm für die Hebung des Staates, dagegen steht bei Obrecht im Mittelpunkt die Geldfrage: »his whole discussion centers about this theme« [Small] 3 ). Darum kann Lippert 4 ) von ihm sagen, daß er ein »Lobredner des Regalismus und der absolutistischen Plusmacherei in der Staatshaushaltung«, daß er »als Steuertheoretiker Vater eines nur die notwendigsten Lebensmittel schonenden Systems der raffiniertesten Heranziehung von Steuerobjekten zur Bereicherung des Fiskus« wäre. Wie die Schriften entstanden, erfahren wir auch durch den Sohn. Obrecht hatte 1590 eine akademische Rede gehalten: »De principiis belli« und darin behauptet, daß die Obrigkeit sich vor dem Feinde nur mit viel Geld schützen könne, und er hatte sich erboten, zu zeigen, »wie dieser Nervus belli, durch christliche rechtmäßige und billige Mittel / von einer Obrigkeit könne erlangt und zuwege gebracht werden« 6 ). Daraufhin hatte der Kaiser sein Gutachten über die Beschaffung der nötigen Mittel verlangt. Warum nun aber die Diskurse geheim gehalten wurden, ist nicht klar. Vielleicht wirklich, wie Small 6 ) meint, weil sie nur für die Fürsten und Gelehrten bestimmt waren, keineswegs aber aus dem anderen Grunde, den er anführt: es hätte noch kein genügend reifes Publikum für diese Lektüre gegeben. Das ist sicherlich falsch, ja das Gegenteil würde mir eher einleuchten: man fürchtete zu lebhafte Debatten über das Thema, die man nicht allzu sehr liebte, wie wir es in der ernestinischen Münzschrift hören. Die Mittel zur Geldbeschaffung, die Obrecht in sehr fiskalistischer Weise empfahl, waren nicht dazu angetan, dem Volke zu gefallen, das damals vor jeder Steuer und Abgabe einen Horror empfand. Es ist also möglich, daß die Scheu vor der Öffentlichkeit die Pläne verbarg, bis sie in die Tat umgesetzt waren. 1. Discursus Bellico politicus Jn Quo Quomodo Adversus Turcicum Tyran- num bellum commode geri possit, quam felicissime ostenditur. Der erste*) der fünf Diskurse ist dem Türkenkrieg gewidmet und will dem Kaiser den Weg zu den nötigen Mitteln zeigen. Fünferlei ist zunächst dazu nötig, beginnt Obrecht: »Recht, ein Oberhaupt, Feinde, eine gerechte Ursache und eine schickliche Aufnahme des Krieges« 7 ). Die Türken seien die schlimmsten *) Der Diskurs ist als einziger lateinisch geschrieben. Ich gebe die Zitate daher bisweilen in Übersetzung. Beiträge zur Geschichte der, Nationalökonomie. Heft 2 . 12 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. j 7 8 Feinde, die Reich und Religion zu vernichten drohen, daher sei der Krieg berechtigt. Die gute Aufnahme des Krieges liege »im Gebet zu Gott, in der Busse, in reiflicher Ueberlegung und guter Vorbereitung der dazu nötigen Menschen und Dinge« 8 ). Sie müssen so beschafft werden, daß der Feind nicht zuvorkommt, und zwar gehören dazu: »Geld, Zufuhr von Futter und Getreide, ebenso Waffen, und was zu den Waffen gehört« 9 ), besonders wichtig aber ist das Geld: »et quidem Pecuniam nervum belli esse satis constat« 10 ). Auch er kennt den alten Satz vom Geld, dem Nerv aller Dinge: »Denn wo ein öffentlicher Schatz überhaupt fehlt oder schwach und klein ist, dort fehlt natürlich die Grundlage zum Kriegführen« n ). Der könne kaum ein tüchtiges, williges Heer haben, dem es an Geld fehle, denn die Soldaten gehorchten da besser, wo alles reichlich vorhanden sei. Deshalb sei für einen ordentlichen und außerordentlichen Kriegschatz zu sorgen« 12 ). Wenn man aber die Mittel nicht wüßte, würde keine der beiden Kassen genügen. Diese Mittel sind zweierlei: »nam aut pecunia cum onere subditorum, aut sine horum onere com- parari potest« 13 ). Obrecht bespricht nun zuerst die belastenden Abgaben; er kennt hier vier Mittel. Zuerst die »Auflage von Steuern« (Indictio Tributorum 14 ). Sie ist durchaus gerecht, weil sie sehr nötig ist, und ohne sie das Reich und wir alle zugrunde gingen. Er verlangt nun aber — im Anschluß an Bodin — keine Personal-, sondern eine Sachbesteuerung: »non capita seu Personae, sed bona subditorum aestimantur« 15 ) und zwar nach dem Vermögen der einzelnen in allen Ständen. Das zweite Mittel ist eine erhöhte Steuer: »Alter Modus est, Superindictum« 16 ), wo die andere nicht mehr ausreicht; das dritte, wenn »die jährlichen Einkünfte und Abgaben, Torgelder und Zölle erhöht werden« 17 ). Zu beachten hierbei ist aber: »daß die Steuern nicht von den Dingen erhöht werden, ohne die der Mensch nicht leben kann, sondern eher von denen, die . . . dem Luxus dienen« 18 ). Als Merkantilist fordert er, daß die Zölle der zum Leben nötigen Waren bei der Ausfuhr erhöht, aber bei der Einfuhr ermäßigt würden, daß ferner die Abgaben jener Handwerker, die etwas einführten, erhöht würden, damit sie es selbst herzustellen lernten. Schließlich sollten die Zölle für einzuführende Rohstoffe herabgesetzt werden, weil die Untertanen daraus mancherlei hersteilen und größeren Nutzen ziehen könnten, da das fertige Werk an Wert den Rohstoff übertreffe. Daher müsse man die Rohstoffausfuhr verhindern. Ausdrücklich sagt er: »es sollen aber die Einkünfte und Abgaben so vermehrt werden, daß das Geld nicht aus dem Blut der Untertanen zusammenkommt« 19 ). Hier sehen wir Obrecht durchaus als Volkswirt. — Als viertes Mittel empfiehlt er, bei gewissen Gelegenheiten Abgaben zu erheben, um dem Luxus zu steuern, daß der Bräutigam einen Taler gebe bei »Irtenhochzeiten«, zwei bei »Gaabhochzeiten« 23 ). Dann macht er den Vorschlag einer Kindersparkasse unter staatlicher Verwaltung, wobei die fiskalischen Gründe die ausschlaggebenden sind: »daß wenn jemandem ein Sohn oder eine Tochter geboren wird, der Vater veranlaßt wird . . . eine gewisse Summe nach Belieben in die Kasse des Orts zum Nutzen des Fiskus einzuzahlen, die dort solange bleiben soll, bis der Sohn das 24., die Tochter das 18. Jahr erreicht, und dann dem Vater, wenn er noch lebt, oder dem Sohn oder der Tochter . . . mit sechs Prozent Zinsen . . . zurückgezahlt werde«. Ein durchaus vernünftiger Gedanke besonders für die damalige Zeit, aber den eigentlichen Zweck des Ganzen enthüllt erst der Schluß: »Aber wenn zufällig der Sohn oder die Tochter inzwischen stirbt, soll das eingelegte Geld der Kasse verfallen, wenn nicht vielleicht andere Kinder da sind, daß die dann auch das Recht der älteren genießen können« 21 ). So würde der Staat zu jeder Zeit Geld haben, aber den Kindern bliebe auch eine Summe für alle Zeiten zu ihrer Verfügung. Die Mittel, die die Untertanen nicht belasten, sind dreierlei: »Primum est bona oeconomia. Secundum est venditio quorundam bonorum. Et tertium est novorum acceptorum et redituum con- stitutio« 22 ). Die gute olv.ovop.ia besteht darin, daß jeder Beamte sein Amt mit größter Treue wahrnimmt und nicht unnütze Kosten verursacht, denn »die beste Steuer ist die Sparsamkeit« 23 ). Das zweite Mittel ist der Verkauf oder die Verpfändung gewisser Güter; wie der Verkauf unbebauten Landes, das niemand bestellen will, und aus dem der Staat keinen Nutzen hat, so kann das Geld in die Staatskasse kommen, und mit dem Ackerbau können sich Bürger und Land bereichern. Dazu gehören verschiedene Abgaben: wenn etwas einem anderen oder seinen Erben mit dem Vertrag des Wiederkaufs verkauft wird; wenn ein Verkauf stattfindet, so daß der Käufer die gekaufte Sache vielleicht zwanzig Jahre besitzen darf, und sie dann der Verkäufer billiger zurückkaufen kann. Es folgen nun die mannigfachsten Abgaben bei derjustiz- verwaltung, die zeigen, wie fiskalistisch Obrecht denkt. Er meint, wenn überall die Strafbestimmungen streng innegehalten würden, diene dies der öffentlichen Ruhe, aber auch dem Fiskus. 12 * i8o So soll derjenige, der Gott lästert, und auch der, der es hört und nicht anzeigt, mit einer Mark Gold bestraft werden 24 ). Roscher meint hierzu sehr richtig: »In jener klassischen Zeit der Intoleranz und konfessionellen Streitsucht wäre das ein ergiebiges Feld gewesen« 26 ). Dieselbe Strafe fordert Obrecht für andere Verbrechen: Ehebruch, Spiel, Schändung. Bei Hochzeiten finde ein solcher Luxus statt, daß ihm gesteuert werden müsse; da ferner die Prozesse sehr zunähmen und die Untertanen an ihren Pflichten hinderten, sollte jeder, der prozessieren wolle, sofort bei Beginn drei Gulden bei Gericht bezahlen 26 ), damit, wenn er den Prozeß gewinne, der Angeklagte bestraft würde, wenn er ihn aber verliere, als unbesonnener Mensch Strafe erleide. Wer ferner, nachdem er zu prozessieren begonnen, später davon ablasse, solle obendrein noch drei Gulden bezahlen 27 ), ebenso wenn einer Berufung einlege, und sie verworfen werde. Schließlich empfiehlt er die Güterkonfiskation aus den verschiedensten Gründen. So wenn eine Dirne einem Soldaten, mit dem sie verkehrte, etwas hinterläßt; wenn jemand einen, dem er im Testament zwar etwas vermacht, in einem Kodizill für unwürdig erklärt; wenn jemand einen Unrechten Vertrag über die Erbschaft eines Verstorbenen schließt; wenn jemand einen andern hindert oder ihn zwingt, sein Testament zu machen; wenn jemand den Toten der schwersten Verbrechen anklagt, die Ermordung des Verstorbenen nicht rächt; wenn ferner jemand den Testator tötet oder seinen Tod verschuldet, wenn er sein Weib oder seine Kinder tötet, oder wenn er dessen Weib schändet. Dann, falls einer behauptet, das Testament sei falsch, und die Behauptung nicht aufrecht erhält, oder gegen die Aufzeichnungen Besitz erstrebt, falls er die Erbschaft des Verstorbenen raubt; schließlich falls er eine des Ehebruchs Beschuldigte oder sein Mündel heiratet 28 ). — Es ist natürlich unmöglich, alle einzelnen Bestimmungen, die Obrecht angibt, aufzuzählen; aber auch so wird sich zeigen, in welcher bevormundenden Weise der Staat nach seinen Vorschlägen in das Privatleben der einzelnen eingreifen soll. — Schließlich sollen auch noch die Güter der Geächteten und Hingerichteten eingezogen werden, aber er will die alte Regel Justinians gelten lassen: nur wenn keine Nachkommen mehr da sind. Ebenso ist mit dem Besitz derer zu verfahren, die eine unzüchtige Ehe eingingen oder wegen Majestätsbeleidigung verurteilt wurden 29 ). — Das also wären alles Abgaben, die das Volk nicht belasteten. Nachdem er nun die Mittel besprochen, die im Wege der Justiz den Staat bereichern, will er schließlich noch zu anderen übergehen; es kommen da in Betracht: die herrenlosen Güter, ferner sollen die Erben aus der Nebenlinie den zwanzigsten Teil des Erbes hergeben — also eine Art Erbschaftssteuer der lachenden Erben —, drittens sollen die Notare einen reichen Mann beim Testieren anhalten, dem Staat etwas zu hinterlassen; wenn Auswärtige etwas erben, oder wenn einer einem Fremden bei Lebzeiten etwas schenkt, soll der zwanzigste Teil abgegeben werden. Ferner soll der Nachfolger eines Priesters dreißig Gulden und — mit Erlaubnis des Papstes — jede Kirche und jedes Kloster den dreißigsten Teil der Einkünfte gegen den gemeinsamen Feind geben 30 ). — Er meint ferner, da .die Priester alles Gut vom Staate hätten, und alle Lehen vom Kaiser verliehen seien, könnten sie ihn auch in der Not unterstützen; alle Lehen, die der Erben entbehrten, sollten ihre Gefälle drei Jahre lang der Reichskasse zuführen. Die Zünfte und Gemeinden sollten die Hälfte ihrer Einnahmen hergeben, sie würden dadurch großes Lob erlangen. Er empfiehlt ferner die Spenden, wie sie Eduard IV. von England einführte, auch eine Münzverringerung nach dem Vorbild der Römer im punischen Krieg und die Verleihung des Adels an diejenigen, die sich durch besondere Opferwilligkeit hervorgetan hätten. Auch Anleihen bei Bundesgenossen und Nachbarn wären nicht unangebracht, ebensowenig wäre zu tadeln, wenn der Kaiser von den reicheren Bewohnern der Provinzen möglichst viel Gold und Silber forderte 31 ). Man darf all diese Vorschläge nicht zu sehr auf die Wagschale legen: sie waren in der Zeit der Not getan, und da galt es bei der ewigen Finanzmisere, das Geld zu nehmen, wo man es bekam; wollte der Staat seine Hauptaufgabe erfüllen: die Erhaltung seiner eigenen Existenz. Daß Osse'clabei doch nicht ganz das Volkswohl außer acht ließ, zeigen seine Vorschläge zur Förderung von Ackerbau und Handwerk. — Ein sehr nützliches Mittel wäre es, »wenn in allen Reichen und Provinzen Ew. Maj. sorgfältig untersucht wird, welche Wälder, Haine, Täler und andere Ortschaften, unbebaut sind und zur Bebauung erschlossen werden könnten, und wie es möglich wäre, hier Äcker, Wiesen, Weinberge, Gärten, Fischweiher, Landhäuser, Dörfer und Städte zu errichten und mit bestimmten Personen zu bevölkern: so würde man im Laufe der Zeit nicht nur eine Menge Menschen gewinnen, sondern auch die Einkünfte der Staatskasse sehr vermehren können« 33 ). Dazu müßte aber die Natur des Orts genau erforscht sein. »Des- — 18 2 — wegen ist mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß in Ew. Maj. Reichen und Provinzen kein Ort wüst oder zu wenig Nützlichem bestimmt sei, sondern daß alle Provinzen möglichst fruchtbar seien und Überfluß hätten an alldem, was die Erde hervorbringt« 33 ). »Daher kann Ew. Maj. befehlen, daß überall der Ackerbau befördert werde« 34 ). Wenn Roscher 38 ) meint, diese Stelle zeige, daß Obrecht kein Merkantilist wäre, dann beweist das, wie sehr er selbst noch den Smithschen Anschauungen vom Merkantilismus huldigt. — Ebenso sei, schließt Obrecht, für den Handel und das Handwerk zu sorgen. »Denn die Kaufleute führen nicht nur nützliche und brauchbare Dinge auf eigene Kosten und Gefahr herbei, sondern bringen auch andere überflüssige fort, was beides dem Staat zum Vorteil gereicht« 36 ). — Den Schluß des Diskurses bildet eine Abhandlung über die Zufuhr von Futter und Getreide, über die Waffen und was zu ihnen gehört, als da sind ihre Verfertiger, ferner Pulver, Bomben, Wagen, usw. So ist die ganze Schrift auf den Krieg gegen die Türken zugespitzt, enthält aber sehr interessante finanz- und volkswirtschaftliche Betrachtungen. 2. Politisch Bedencken und Diseurs: Von Verbesserung Land und Leut / Anrichtung guter Policey / und fürnemblich von nützlicher Erledigung grosser Aussgaben / und billicher Vermehrung eines jeden Regenten und Oberherren Jährlichen Gefällen und Einkommen. Dieser 1606 entstandene Diskurs ist umfassender und kamera- listischer als der erste. Small 37 ) hat recht darauf hinzuweisen, wie gerade er die schlechte Finanzlage, in der sich vom Kaiser herab alle deutschen Fürsten befanden, enthüllt. Es steht im Mittelpunkt bei Obrecht immer das Geld: das charakterisiert ihn zum Unterschied von den anderen Kameralisten. Deshalb weist er auch die meisten privatwirtschaftlichen Züge auf: sein Hauptideal ist es, den Fürsten vor allem finanziell sicher zu stellen; ein für seine bewegte Zeit ■— kurz vor dem dreißigjährigen Kriege — gewiß berechtigtes Streben. So weist er in der Vorrede zu diesem »Politisch Bedencken und Diseurs« darauf hin, daß die Fürsten mit immer mehr Ausgaben belastet seien und in immer größere Schulden gerieten; da es aber gut sei, wenn sie einen wohlgefüllten Schatz hätten, weil »Gelt« und Gut gleichsam die nervi, und instrumenta, ohne welche kein Respublica, angericht / gebessert und . . . erhalten werden kann« 38 ), wären, wolle er auf die Erlangung der nötigen Mittel sinnen, »dass sie billich und erträglich / auch zu allerhand Verbesserungen dienstlich seyen« 39 ). Die Mittel, die er vorschlägt, sind ähnlich wie die im Türkenkrieg-Diskurs; auch hier teilt er: in die »mit der Under- thanen beschwerden« und »ohn derselben sonderliche be- schwerden« 40 ) ein. Zu der ersten Kategorie, die die Untertanen belastet, gehört zunächst eine »Erhöhung der Gefäll«. — Der Regent muß alle prüfen und darauf achten, daß »die Under- thanen es ertragen«, damit man nicht »auss der Armen Under- thanen Blut uh Schweiss / Gelt und Gut samlen wolle« 41 ), daß »solche Steigerungen vielmehr auff die publica als privatorum bona gelegt werden« 42 ) und lieber auf Luxus- als auf Lebensmittel. Ferner wäre es gut, wenn mehr die Fremden als die Einheimischen getroffen würden, ein Vorschlag, den auch Bodin erhebt. Mit ihm fordert er, wie im ersten Diskurs — echt merkantilistisch*) — höhere Zölle bei der Ausfuhr wichtiger, aber Minderung der Abgaben bei der Einfuhr nötiger Waren und dasselbe Verfahren bei der Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen: denn so hätten die Bürger großen Gewinn. Auch sollten die Fürsten für Erhebung der Zölle die Straßen in gutem Zustande und gesichert erhalten. — Der zweite Weg sind Abgaben an des »Herrn Cammer«, die gleichzeitig seinem Bedürfnis, den Luxus zu bekämpfen, entspringen; es sind die ähnlichen Vorschläge wie im ersten Diskurs; so soll jeder Hochzeiter etwas geben, jeder Vater bei der Geburt eines Kindes; er macht hier wieder den Vorschlag der Kindersparkasse, doch sprechen nun auch statistische Gründe mit, »daß ein Ober- keit wissen möchte / wenn jemand in seinem Gebiet zur Welt geboren were« 43 ). Ferner müßte jedes neugeborene Kind, jeder Jüngling, der ins 20. Lebensjahr tritt, und jeder der stirbt, angemeldet und dabei ein Batzen erlegt werden. Sehr interessant ist sein Plan einer ländlichen Versicherung: daß »etliche Dorffer solten zusammen halten / dergestalt / wann in denselben . . . einem Underthanen ein Schad / ohn sein verschulden / begegnet / dass alsdann ein jeder in diesen Dörffern / nach seinem vermögen / etwas einzuschiessen schuldig seyn solle« 44 ). Dasselbe könnte dann auch *) 'Warum Roscher (a. a. O. S. 154) hierüber sagt: »Ohne jedoch an den merkantilistisclien Zweck dieser Maßregel zu denken«, ist mir unklar, denn Obrecht weist ja, indem er fortwährend Bodin zitiert (a. a. O. S. 15, 16) auf die durchaus merkantilistischen — auch im alten Smith-Roscherschen Sinn — Folgen der Hebung der heimischen Produktion hin. 184 bei den Städten versucht werden. Damit ist wohl zum erstenmal in Deutschland der Versicherungsgedanke so klar ausgesprochen. •— Schließlich fordert er noch eine Gebühr für den Erwerb des Bürgerrechts. Als dritten Weg nennt er die Schatzung. »Diese aber wird entweders vom Reich / oder von derselben Ständen / oder anderen Oberkeiten fürgenommen« 45 ). Es seien zwar viele Rechtslehrer, meint Obrecht, der Ansicht, daß es nicht in des Herrn Willkür stehe, seine Untertanen mit Schatzungen zu belegen, wenn es nicht die Not erfordert, aber es sei doch angebracht, »wann ein Fürsten- thumb . . . mit grossen Schulden / und vielfältigen Aussgaben / beladen und verhafft sind / also dass ein Herr für sich derselben nicht entladen oder erledigen kan / dass solches ein Ehrhaffte Ursach seye / die Underthanen / doch mit der Landständ und ihrem Consens / zu collectiren: dieweil alsdann nicht eines Herren eigne Noth / oder Nutz / sonder Respublicae necessitas vorhanden ist« 46 ). Der Erhebungsmodus kann ganz verschieden sein. Er denkt wohl an französische Verhältnisse, wenn er sagt, viele Obrigkeiten legten die Abgaben auf den Kamin, auf die Fenster oder den Herd. Aber besser wäre es, wenn man sie erhebe von jedem Acker, ferner von jedem Hauswirt und Mieter, »von jedem Hundert Gulden angelegten Gelts / zwen Batzen«, von jedem »Paterfamilias für eine jede Person« im Haus einen Batzen, dann von jedem »Kauffmann / oder Kremer von jedem Hundert Gulden Hauptgut in seinem Gewerb / drey Batzen« und schließlich von jeder Stadt und jedem Dorf jedes Jahr »den dritten Pfennig« »auss der Gemein Seckel« 47 ). Im Anschluß an Botero und Gregorius Tholosanus fordert er, jeden nach seinem Vermögen und nicht nach dem Kopf zu besteuern, so daß niemand beschwert 48 ) werde. Noch aber ist die Vermögenssteuer eine Ausnahme. — Das vierte Mittel endlich dient der Bezahlung der Schulden des Fürsten, »wann nemb- lich ein Regent und Oberherr es dahin mit Freindlichkeit / ohn einigen Zwang / bringen kan / dass auff einmahl / von den Land Ständen unnd Underthanen eine satte Abred unnd Vergleichung gemacht werde / was / und wie viel / sie in gewissen bestimbten Jahren erlegen / uh damit alle Schulden vernügen und bezahlen wollen« 49 ). Die Schuldentilgung kann entweder so vor sich gehen, daß die Landstände und Untertanen für sich das Geld zusammenschießen und bezahlen, oder daß sie den Herrn die Summe selbst einnehmen und damit bezahlen lassen. Aber der Fürst solle sich vor neuen Schulden hüten. i85 Der zweite Teil des Diskurses behandelt die Mittel zur Verbesserung von »Gefäll und Einkommen« der Fürsten ohne Beschwerung der Untertanen. Dazu gehört zunächst die gute Haushaltung: Die Fürsten brauchen wenige, aber zuverlässige Diener und sollen selbst in allem mäßig leben, nicht zu freigebig sein und auch keinen Luxus im Bauen treiben. Es ist wichtig, daß die Herren nicht »die Personen mit den Aemptern / sondern die Aempter mit den Personen versehen« 50 ), daß diese sich aller unnötigen Ausgaben enthalten und dem Fürsten die Rechnungen vorlegen, aus denen er sich jährlich einen Überschlag über Einnahmen und Ausgaben machen soll; ergibt sich ein Überschuß, so können damit die Schulden bezahlt, oder er kann in die Schatzkammer als Reserve gelegt werden. — Das zweite Mittel »ohn Beschwer« ist der Verkauf von Land, den Obrecht aber als Ausweg in der Not ansieht, weshalb ein Rückkauf in unbestimmter Zeit ausbedungen werden sollte. Oft hätten die Herren große Güter oder Gerechtigkeiten, die ihnen nichts brächten, da sei ein Verkauf einträglicher. — Wo aber diese beiden Mittel nicht helfen, da bleibe noch die »Auffrichtung . . . etlicher Gefäll und Einkommen / so per administrationem justitiae . . . geschieht« 61 ) übrig. Wir sehen also hier genau dieselbe Einteilung wie im ersten Diskurs und begegnen zum Teil den gleichen dort vorgeschlagenen Justizabgaben, die bei allen möglichen Fällen zu entrichten sind. Er macht nochmal einen Unterschied zwischen den Abgaben »judicalia« und »extrajudicalia«. Zu den ersteren gehören unbestechliche Richter, gute Advokaten. Verliert der Angeklagte den Prozeß, so soll er noch obendrein eine Strafe dafür zahlen, verliert ihn der Kläger, so muß er es als Verleumder tun, dasselbe gilt, wenn die Berufungen verworfen werden. Die Güterkonfiskation soll aus denselben schon im vorhergehenden Diskurs erwähnten Gründen geschehen. Zu den Mitteln »extrajudicalia« kommen allerlei Geldstrafen, die zwar alle ein sittlich wirkendes Mäntelchen umhaben, aber ihren fiskalischen Zweck nicht verbergen können. Wer am Sonn- oder Feiertag ins Wirtshaus geht, soll eine starke Geldbuße erlegen, »dessgleichen soll auch auff bemelte Sonn- und Feirtäg nichts offentlichs feil gehabt / kauf ft / oder verkauft / kein Laden . . . auffgethan / auch von den Handwerclcern ihre Iiandwerck nicht getrieben werden« 52 ). Ebenso soll die Trunkenheit bestraft werden. Dem Zuge der Zeit folgend empfiehlt er wie Osse eine Kleiderordnung: »was gestalt ein jeder / was Würden oder Herkommen er seye / seinen Stand / Ehren / und Vermögen 186 nach /mit der Kleidung sich verhalten soll« 53 ), »damit der Edel / vor dem Unedlen / der Geistreiche vor dem Leyen / der Burger vor dem Bauren / der Herr vor dem Knecht: also auch Frawen und Jungfrawen vor den Mägden underscheiden und erkant mögen werden« 54 ). In gleicher Weise sollen Verordnungen gegen das übermäßige Essen und Trinken und das luxuriöse Bauen erlassen werden. Kein Verschwender darf »ohn seine Obrigkeit consens« etwas verkaufen oder leihen, kein Wirt »einen Underthanen / über zwe / oder drey Irten borge«, und einem Verschwender ist ein Kurator zu stellen 65 ). Wir sehen also überall die weitgehendste Bevormundung, die Regierung Obrechts hat sich um alles zu kümmern: »Damit aber dieses geschehen möge / halt ichs für sehr rathsam und gut / daß ein jede Oberkeit zu underschiedlichen mahlen im Jahr mit höchstem fleiß nachforschen lasse / wie sich die Underthanen in ihren Handthierungen und Hausshaltungen erzeigen / wie sie sich ernehren / ob sie gute oder liederliche Haussvätter seyen« 56 ). Ungeratene Kinder sollen in Arbeitshäuser kommen, wie man sie in London und Amsterdam habe. Der »Fürkauff aller victualien« ist zu bestrafen. Von den Kreditgeschäften hat er noch wenig Ahnung, will sie vom Staat geregelt wissen. Diejenigen, »die Zinss auff ihren verkaufften Gütern / wie auch die vorige einsätz / verschweigen / die zu trewen handen hinder sie deponirt oder erlegt / oder auch pfandtweiss hinderstellt Gut / verleugnen / die entlehnt . . Gut / für ihr eygen anderen verkauffen die mit entlehnen . . . die Leute bösslich betrügen« sollen mit Geldbussen gestraft werden. Kein Untertan aber dürfe sich — ohne Zustimmung der Regierung — für mehr als 200 Gulden verbürgen, dadurch werden »unnütze und unnöhtige aufnahmen verhütet«, »wie dann solche Ordnung zu Freyburg im Breissgaw . . . nützlich angericht ist« 57 ). Wenn ein Fürst sich nach diesen Vorschlägen richtet, meint Obrecht, dann wird es den Untertanen und auch ihm (d. h. natürlich seiner Kasse!) gutgehen. — Eine andere Art der Einkommensquellen sind die »naturalia« oder »civilia«. Zu den ersteren rechnet er die Bebauung unkultivierten Landes und den Ackerbau, für die er hier wieder mit gleicher Wärme eintritt wie im ersten Diskurs. Neu ist hier nur der Vorschlag, Aufseher zu bestellen, die dafür zu sorgen hätten, daß alle Güter gut bestellt werden, und daß man die Arbeiter »alle Jahr was eines jeden Lohn« bezahle, »auff dass menniglich dabey bleibe« 68 ). Auch wäre es dem Fürsten von i8 7 grossem Vorteil, wenn er nach Metallen forschen und Bergbau treiben ließe. Zu den »Civil«-Mitteln gehören zunächst die herrenlosen Güter, die dem Staat ganz, und die aufgefundenen Schätze, die ihm zur Hälfte verfallen sollen. Interessant sind seine Geldvorschriften. Zuerst sei eine gute Münze erforderlich, in der man den Untertanen gegen Goldoder Silberpfand Summen zu 5 Prozent ausleihen könne, so würde der Herr der Untertanen Wohl fördern und unangenehmen Anleihen entgehen. In solchen Münzen könne man »streittige Geldsummen« hinterlegen und Wechsel ausstellen; die Depositen dienten dazu, »dass sie von den Münzverordneten . . . ohn einige Zinssreichung / eine gute Zeit mögen genossen werden«, die Wechsel aber zum Umwechseln fremder Geldsorten. Wenn er auch im Türkenkrieg- Diskurs einer Münzverschlechterung nicht abgeneigt war, hier bekämpft er sie mit aller Schärfe: »Das aber heutigen Tags etliche Mammonsbrüder / damit jhnen einen sonderen profit suchen / und machen wollen / dass sie mit den Müntzsorten allerhand / eigennützige Vorthei gebrauchen / auch dieselbige im Schrott und Korn minderen und schwechen / das ist allen Rechten / auch des Heyligen Reichs .... edicten stracks zuwider / und bringt / ohn allen Zweiffel / solcher profit Gottes Fluch / und zeitliche Straff mit sich«. Die argen Münzzustände im Reich will er durch eine Einheitsmünze beseitigen; es wäre zu sorgen, »wie im gantzen Reich an allen Orthen / ein gleicher valor könne angericht und erhalten werden«. Es müßte jeder Stand im Reich, der das Münzrecht hat, seine Münzen etwas besser, als es die Reichsordnung vorschreibe, ausmünzen. Man müßte auch alle fremden guten Münzen »in ihrem rechten werth aestimiren« und neben den Reichsmünzen nehmen. »Dann dieweil die fein marck Silber und Gold / viel höher als das müntz edict vermag / muss erkaufft / und noch dazu mit grossen Unkosten vermüntzt werden« und die Länder, die fremde gute Münze gebrauchen können, wenn sie die Münzen nach dem Edikt ausgeben sollen, »von wegen dess ungleichen valors, in den Reichssteuern viel höher als andere Ständ beschwert werden,« so sei sein Vorschlag nur berechtigt 69 ). So denkt auch er noch an eine gemeinsame Reichsinstitution: vergebens! In durchaus merkantilistischer Weise tritt er für den Handel ein; daß der Adel, ja der Fürst selbst als Kaufleute auf- treten, erscheint ihm als absolut berechtigt; er ist hierin seiner Zeit weit voraus. Ein Regent könnte viel Nutz erlangen, »wann i88 er selbs mit seinem eigenen Gelt . . Kauffmannschafft zu treiben fürnimpt«, sagt er nach Botero. »Es ist inter Politicos sehr streitig / ob auch hohen Stands und Adels Personen / sich der Kauffmannschafft / ohn Verkleynerung underziehen können. Und sind viel die dafür halten / es seye mercatura ars sordida, und könne allein ab hominibus plebeis, und nit von Adelichen viel weniger von hohen Stands Personen exercirt werden.« »Jch zwar halte merca- turam pro arte Respublicae necessaria & utili .... Also halt ich auch dafür / wann Adeliche und hohen Stands Personen zu dem end Kauffmannschafft treiben / damit sie ihre Underthanen desto weniger beschweren« 60 ). Seine Vorschläge zur Förderung des Handels zeigen seinen klugen Blick, so fordert er Unterstützung der Schiff ahrt, ferner Hilfe für tüchtige Kaufleute, dass der Fürst ihnen »auss seiner Rent Cammer ein stattliche Summe Gelts fürstreckt / zu dem end / dass sie alle nothwendige Wahren / in billichem preiss / ins Land führen / unnd von dem dargeschossenen Geldt gebührend interesse Jährlich abrichten«. Wenn Früchte und Wein billig sind, soll der Regent sich Vorräte davon anlegen, um sie im Falle der Teuerung billig verkaufen zu können. »Dann auff diese weiss kan er so wol seinen eigenen / als der Underthanen nutz trefflich mehren« 61 ). Hier zeigt sich der typische Kameralist: der Volks- und Privatwirt in einer Person. Roscher betont zu Unrecht, daß er kein Merkantilist gewesen wäre. — Nachdem er noch verlangt, daß jede Gemeinde aus ihrer Kasse und jede Zunft einen Beitrag an den Fiskus abführen soll, schlägt er weitere Mittel vor, falls die angeführten nicht genügend einbringen sollten: zunächst dieselben schon oben erwähnten Erbschaftsabgaben. Ferner sollen hohe Schulen errichtet werden, denn die Studenten brächten viel Geld ins Land 62 ); und indem er auf seine handelspolitischen Vorschläge zurückkommt, verlangt er die »Anstellung von Kauffmannschafften«, die auf eigene Gefahr die nötigen Waren ins Land und die überflüssigen hinausbrächten. Aber zu achten ist: »Dass die Kauffleut kein verbottene Kauffmannschafft treiben / auch kein verbottene Wahren / in das Land / oder darauss führen«; daß sie keine Teuerung verursachen keine schädlichen Vorkäufe vornehmen. Dafür sollen sie befördert und geschützt werden 63 ), ebenso aber auch die Handwerker, es sei zwar ein altes Sprichwort, daß »ein jedes Handwerck ein güldenen boden habe«, aber den müsse man »biss an die Ellenbogen suchen«. Denn die goldene Zeit war für das Handwerk im 17. Jahrhundert vorbei, als die Gesellen nicht mehr Meister, sondern Proletarier — i8q — wurden. Daher ist er wie alle Kameralisten nicht von den Zünften entzückt, weil sie Monopolpreise nehmen: »Jedoch soll ein jeder Regent . . . nicht gestatten / dass die Handwercker / in ihren Hand- wercken / sich mit einander vereinigen / dass einer seine gemachte Arbeit oder Werck / nicht mehr oder weniger verkauften . . . soll / dann der andere / sonder dieses bey hoher Geltstraff . . verbieten. Dann hiedurch kan in diesen Handthierungen schädliche Auffschlag und Steigerung verhütet werden« 61 ). Um aber Handwerker und Kaufleute zu fördern, empfiehlt er die Abhaltung von »Jahrmessen und Wuchenmärck«. Erst dann werden die Regenten auch »Volck- r eich er e und besser bestellte Statt und Fleck haben« 65 ) und so ihre Einnahmen verbessern. Wie der Staat nur durch die Kräftigung der heimischen Produktion gestärkt werden kann, so wird dies nur geschehen, wenn das Geld im Lande bleibt; das ist die Anschauung aller Kameralisten, ohne daß sie deshalb im Edelmetall den einzigen Reichtumsfaktor erblicken. So will Obrecht, der Fürst solle darauf achten, »dass so viel immer müglich / die Baarschafft im Land und in den Städten behalten werde« 66 ). Dazu aber müßten bei den Bauten heimische Arbeiter verwandt werden, alle Käufe hätten im Inlande zu geschehen, und es müßten »alle Kauffmannschafften und Handthierungen / mehr in das Land und in die Stätt / als darauss gericht werden«. Er erwähnt das Edikt Eduards III. von England (1336), das die Gold- und Silberausfuhr untersagte 67 ). Aus demselben Grunde erscheint unserem Obrecht eine Anleihe der Fürsten bei den eigenen Untertanen besser als im Auslande, so bleiben die Zinsen im Lande. In höchster Not müßte ihnen alles Gold und Silber ausgeliefert werden 68 ). — Zum Schluß geht er noch einmal all seine angeführten Einnahmequellen durch und ermahnt den Fürsten zu weiser Sparsamkeit. »Im fall es aber an guter Haushaltung ermangeln / und vielmehr Negligentia, Incontentia & Luxuria regieren sollten: so können alle in diesem Bedencken angezogene Mittel nichts erschiessen« 69 ). 3. Constitutio: Von Nothwendiger und nützlicher Anstellung eines A erarii Sancti. Der dritte Diskurs behandelt die Errichtung eines Reservefonds für Fälle der Not. Er bietet wenig Neues, weil es genau dieselben Abgaben sind, die er schon für den Türkenkrieg und dann zur Verbesserung von Land und Leuten verlangte. Die ganze Schrift ist in Dekretform gehalten. »Dem- — 190 — nach allen Verständigen bekandt«, so beginnt Obrecht, »und unverborgen / beweists auch die tägliche Erfahrung / dass in disen letzten hochgefährlichen Läuffen / fast kein Regiment / unnd Policey / durch ihre gemeine Aeraria / die man mit täglichen und fast stündlichen Ausgaben / erschöpfft / zu allen Zeiten glücklich kan administrirt / und im beständigen Wesen erhalten werden. Sondern wann nicht neben diesen Aerarien ein Oberkeit mit höchster Sorgfältigkeit durch allerhand billiche / und rechtmessige Media, ein besonder / und extraordinarium Aerarium mit gewissen Renten und Einkommen auffrichten last / dass ein solch Regiment / und Policey / zur Zeit unversehenen Kriegs / Entpörungen / und anderen Gefahren / allerdings entblösst / und zum Raub den Feinden offenstehe / unnd in solcher Gefahr wider gegenwertigen Gewalt nicht wohl kan beschützt noch gehandhabt werden« 70 ). Wenn man dann erst Geld sammeln will, ist es zu spät. Daher ist dem nur mit einem Aerarium sanctum vorzubeugen. — Small 71 ) weist an dieser Stelle wieder darauf hin, daß die Sorge zur Bestreitung der nötigen Ausgaben das Hauptproblem des Kameralismus war. Damit betont er aber zu sehr die privatwirtschaftliche Seite. Das Ararium soll gebildet werden aus den Gerichtsabgaben derer, die prozessieren, Berufung einlegen usw., aus der Kultivierung unbebauten Landes, den herrenlosen, den verlorenen Gütern, aus denen, die den Dieben, den Verbannten und Hingerichteten abgenommen wurden, schließlich von denen, die eine unerlaubte Ehe eingingen. Ferner sollen Reiche das Ärar im Testament bedenken, Ausländer den zwanzigsten Teil des Geerbten hergeben; wenn keine direkten Erben da sind, soll der zehnte Teil des Erbes an den Schatz fallen. — Das sind also alles die schon bekannten Einnahmequellen. Wie unklar sich Obrecht über die Quellen des Volksvermögens und ihre LIeranziehung für die Zwecke des Staats war, ersehen wir daraus, daß er dieselben Einnahmen einmal als einen besonderen Fonds für den Türkenkrieg, dann als allgemeine Hilfsmittel für Fürst und Staat und schließlich als Reservefonds verwandt wissen will. Wo ist da das bedeutungsvolle Programm, von dem Small spricht? Neu ist nur, daß er nun auch die von ihm vorgeschlagene Versicherung fiskalisch ausbeuten will, indem ihre Überschüsse dem Aerarium sanctum zugeführt werden sollen. Daß das Ärarium besonders verwaltet werden soll, betont er ausdrücklich: »So setzen und ordnen wir / dass alle obgemeldte Gefäll und Ein- — IQI — kommen / nicht mit den anderen Renten und Gefällen / unserer allbereit angeordneten Aerarien sollen vermischt / sonderen in dem Aerario Sancto verwahrlich behalten« 72 ) und nur für besondere Fälle verwandt werden; nämlich wenn der Staat mangels anderer Renten unverzüglich Geld braucht. Es soll aber »ohn interesse diesem Aerario / so baldt es immer müglich / wieder erstattet werde«. Ferner zur Verteidigung des Landes und drittens »wann wir unserer Policey gewissen und kundbahren Nutz / als mit Ablösung der schweren Zinssbahren Schulden / mit Erkauffung allerhand Landgüter / etc. befürderen / und vermehren können« 73 ). 4. Eine sondere Policey Ordnung / und Constitution, Durch welche ein jeder Magistratus vermittels besonderen angestellten Deputaten / jederzeit in seiner Regierung / eine gewisse Nachrichtung haben mag. Dieser vierte Diskurs ist ein sehr interessantes Beispiel für die alte deutsche Bevölkerungsstatistik. Eine Obrigkeit müsse wissen, meint Obrecht, »wie es gleichsam mit seiner ganzen Policey« beschaffen sei, wie man ihre Glieder und Verwaltung befördern und die »gemeine Wolfarth« vermehren könne. Dazu sei natürlich genaue Kenntnis der Bewohner nötig, zu welchem Zweck verschiedene Listen anzulegen seien. Daß hierbei auch noch eine fiskalische Absicht mitspricht, da für jede Eintragung eine Gebühr zu erlegen ist, kann bei Obrecht nicht verwundern. Zweierlei würde, beginnt er, von allen Politicis hochgehalten: »das erste Stuck beruht auff dem censu & censura, so die fulcra & columniae Politiarum, genandt werden / das ist die Grundfeste / auff welche alle Policeyen fundiert und gegründ seind. Das ander Stück aber / bestehet auff eines jeden Magistrats gewisser Nachrichtung / und satter Wissenschaft / wie seine gantze Policey / und derselben Glieder beschaffen seyen« 74 ), ohne die er nicht gut regieren könne. Nun gebe es zwar bei uns, meint Obrecht, auch Schatzung und Zensur, aber nicht so, wie sie hätten sein können, man sollte sie jedoch ungeändert lassen. Was die Zensur anbelange, so sei es hier gut, »dass die Kinder wol aufferzogen / Witwen und Waysen recht versorgt / alle Underthanen Jung und Alt in gemein / zu einem ehrlichen und Christlichen Leben und Wandel angewiesen« 76 ) werden. Auch sollte es gewisse Personen geben, die auf den Lebenswandel der Untertanen achteten und sie, wenn nötig, freundlich ermahnten, damit sie nicht dem Richter ig2 verfielen. »Dieser . .Weg ist heutigen Tags unbekandt / dieweil niemand geordnet ist / der Buss: und Straffwürdigen Sachen vor- bawen und begegnen soll« 76 ). Small weist mit Recht darauf hin 77 ), daß dieser Vorschlag von Obrechts Bedeutung zeige, weil ihm Verwarnung und Besserung mehr sei als Strafe. Die »Policey Ordnung« ist wieder in Form eines Dekrets gehalten, so läßt Obrecht seinen Fürsten über den Zweck der statistischen Erhebung sprechen: »Und aber folgende Policey Ordnung und Constitution, mit ihren sieben Sanctionibus, von uns fürnemblich dahin gerichtet ist / dass Wir alle Jahr / und fast zu jederzeit / gewisse / unfehlbare Nachrichtung haben mögen / wie es mit allen unseren Unterthanen Jungen und Alten / Reichen und Armen / an allen Orthen unserer Obrigkeit und Landen / unnd also wie es gleichsam mit unserer gantzen Policey / und allen derselben Gliederen bewandt / und wie sie . . . vor ihrem Under- gang zu verwahren / und im bestendigen Wesen zu erhalten seyen« 78 ). Obrecht gibt hier wohl die ersten statistischen Versuche in der deutschen Literatur. Es sollen sieben Sanktionen angelegt werden. Erstens sind alle neugeborenen Kinder von ihrem Vater innerhalb eines Monats »bey unseren Deputaten« anzumelden und »in den Album, oder in das Register Ehrlicher Kinder / umbständlich einzuschreiben / Wer nemblich dess Kinds Eiteren / wann das Kindt geboren / getaufft . . . wie es genandt worden / und wer desselben Pfetteren / unnd Göttien seyen«. Dem Vater aber ist ein Schein als Geburtsbrief zu geben 79 ). Die unehelichen Kinder sollen in ein besonderes Album eingetragen werden. Sie können aber legitimiert werden, denn es wäre unrecht, solche Personen »so ohn jhr Verschulden / in die äusserste Schmach und Unwürde gerathen / darinn aller- zeit sollen stecken bleiben« 80 ). Dann sollen sie von dem Album der Unehelichen in das der Ehelichen umgeschrieben werden. Die Deputaten aber sollen die Eltern ermahnen, ihre Kinder gut zu erziehen, überhaupt auf den Lebenswandel aller Untertanen achten. So würden viel Frevel und Laster verhütet. — Er verbindet also das statistische mit dem moralischen Moment. Man kann das auch für merkantilistisch ansehen: Hebung des Volkes schlechthin. — Die zweite Sanktion verordnet, daß alle Waisen oder Halbwaisen, und alle Witwen, ob jung oder alt, von ihren »Vögt und Pflägern« alle drei Jahr anzumelden, und die Waisen — die Mädchen bis zum Ablauf des 16., die Knaben bis zu dem des 20. — in das »Weysen Album«, die 193 »Pfläg Jungfrawen« und Witwen in das Jungfrauen- und Witwen- Album einzutragen sind. Auch hier muß es ein besonderes Buch für die unehelichen geben. Die Pfleger und Vormünder sollen ermahnt werden, ihre Schützlinge gut zu erziehen. — Die dritte Sanktion verlangt die Registrierung der w affenfähigen jungen Leute, der Jünglinge zwischen dem 20. und 23. Lebensjahr, hier soll kein Unterschied zwischen den »Ehrlich gebornen / und Ehrlich gemachten« stattfinden, wohl aber zwischen ihnen und den Unehrlichen. Die Deputaten haben mit Strenge die Erziehung dieser Jünglinge zu überwachen. — In der vierten Sanktion befaßt er sich mit allen anderen Männern des Landes, für sie sind acht Alben anzulegen, in die sie sich alle drei Jahre vom 23. Jahr ab einzeichnen lassen müssen, im letzten alle über 68 Jahre alten. Die unehelich Geborenen, noch nicht Legitimierten sind wieder besonders zu registrieren. Jedes der Alben soll »je zwen grad« der Altersklassen enthalten. Die Deputaten aber sollen »mit höchstem Fleiss erforschen / was eines jeden Leben und Wandel seye«, »wie er seyn Hausshaltung bestellt / wie er sich / sein Weib und Kind ernehre ... wie er seine Kinder aufferziehe« 81 ). Daß Obrechts Statistik hauptsächlich moralische Zwecke verfolgte, sehen wir hier wieder deutlich, denn wenn die Regierung nicht über das Tun und Treiben eines jeden unterrichtet sein wollte, was brauchte sie dann verlangen, daß alle Männer sich immerfort neu eintragen ließen? Da unter den Personen der drei vorhergehenden Sanktionen die Ehen eingegangen werden, soll die fünfte darüber berichten, es soll »ein jeder Hochzeiter / vor dem Kirchgang / bey unseren Deputaten erscheinen / und begeren / sich / und seine Hochzeitterin / in den Hochzeiter Album einzuschreiben« 82 ). Die Beamten sollen nach ihren Verhältnissen forschen, ob sie auch rechtmäßig heiraten, und wenn sie schon vorher »verbottener Weiss miteinander zugehalten« sollen sie bestraft werden 83 ). Ebenso soll man sie von großer Verschwendung abhalten. — Die sechste Sanktion hat die Bevölkerungs- bewegungen festzustellen: wenn fremde Personen sich an einem Ort niederlassen und zu Bürgern geworden sind, haben sie sich anzumelden. Ebenso müssen die Untertanen, die von einem Ort zum andern ziehen, ihren Wegzug und ihre Niederlassung angeben; in gleicher Weise, wenn sie das Land verlassen. — Das letzte siebente Register hat alle Todesfälle zu verzeichnen, aber erst dann, wenn der Verstorbene nichts mehr »an Schoss/Steur/ Zoll / Umgelt und dergleichen« 84 ) schuldig war. — Die Deputaten Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 , 18 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. haben nun für jede Eintragung Abgaben zu erheben. Sie sollen ferner genaue Auszüge aus den Alben machen und dem Fürsten vorlegen, so kann er »aller Glieder Beschaffenheit« prüfen. Wie polizeilich aber Obrecht seine Erhebungen gehandhabt wissen wollte, ersieht man daraus, daß er ihnen größte Verschwiegenheit zur Pflicht macht. Es ist eben noch die Zeit des beschränkten U ntertanen Verstandes. Obrecht schließt seinen Ausführungen noch eine »Kurtze Information, und Erklärung / Jn welchen die Precia inscriptionum bestimbt / und die Nutzbarkeiten welche auss den inscriptionibus ... zuerlangen seind / kürtzlich deducirt werden« an. Diese Erläuterungen enthüllen den fiskalischen Nebenzweck, denn sie setzen mit peinlicher Genauigkeit die einzelnen Abgaben bei jeder Eintragung fest, die hier anzuführen unnötig ist. Erläuternd zur ersten Sanktion verlangt er, daß die Eltern »umb ein geringes Gelt ein Geburtsbrieff« 86 ) erhalten sollen, auch die unehelichen Kinder, »da sie doch eben so wol Menschen seind / und so viel theil am Himmelreich / als andere haben« 86 ). Für ihre Abgaben können ferner, Witwen und Waisen bei ihren Deputaten Zuflucht suchen. Die unehelich Geborenen haben mehr zu bezahlen und zwar — ein merkwürdiger Grund! — »zur Straff der unzüchtigen Genitoren«, ferner um »von dergleichen Unzucht und Hurerey andere abzuschrecken« 87 ). Die dreijährige Eintragung aller Männer aber hat das Gute, daß sie mehr auf sich achten, damit sie »mit rühigem unerschrockenem Gemüth / vor unseren Deputaten sich stellen« 88 ). Denn diese Beamte sollen alles Schädliche von den Untertanen abwenden, und mit Hilfe der »Kirchen Pfläger« können sie das Volk bessern und so »dem Gottlosen und ärgerlichen Leben desto gewisser« 89 ) steuern. Die Obrigkeit aber hat den Nutzen von den Berichten, daß sie aus ihnen ersehen kann, »wie in gemein fast das ganze corpus unser Policey / und auch derselben mernbra, beschaffen seyen / und was wir also für uns verbessern können und sollen«. Ferner kann sie so besser für »der Underthanen Nutz und Notturfft« 90 ) sorgen. — Es folgen dann Beispiele für die einzelnen Dokumente. ■— Uns müssen die Vorschriften Obrechts recht kleinlich erscheinen, die Regierung leitete nicht nur die Wirtschaftspolitik ihres Landes, sondern prüfte jeden Untertan auf Herz und Nieren: Es war wirklich eine Polizei xare^ox^v, auch wenn wir das Wort in unserem modernen Sinn gebrauchen. Das Volk war nichts, der Herr alles, und — nach Obrechts Vorschriften — konnte er 195 mit ihm nach Belieben verfahren. Die Beamten registrieren die einzelnen Bevölkerungsvorgänge und verzeichnen ebenso den Seelenbefund. Der Standesbeamte soll sich mit dem Geistlichen verbinden! Aber wir müssen die Zeit verstehen: das Volk war noch nicht reif und mußte gegängelt werden, und wollte man das Ziel erreichen, sich in jeder Hinsicht zu konzentrieren, d. h. merkan- tilistisch den Staat zu leiten, dann brauchte man dazu Zusammenfassung aller Kräfte und ein gesundes Volk. Die Mittel waren Nebensache, und wenn es auch Fesseln waren. Kein Wunder, daß der Merkantilismus im Absolutismus endete. — Zum Schluß des Diskurses fügt Obrecht noch »fünff under- schiedliche Beylagen. . . zu mehrerem verstand« seiner Policey Ordnung hinzu, die nichts wesentlich Neues enthalten. Keine Obrigkeit könnte ohne die von ihm vorgeschlagenen Sanktionen wissen, wie es in ihrem Lande zugeht, ob die Kinder gut erzogen werden, die Jungfrauen sittlich leben usw. Deshalb sei besonders auf die Deputaten zu achten, daß sie »Gottsförchtig / Verständig / . . . geübt und erfahren« 91 ) seien. Wenn sie ernannt wären, sollten sie die Polizeiordnung öffentlich verlesen. Zu Deputaten könnte man »in einem jeden Ampt / den Amptmann / oder Obervogt / neben zweyen anderen ansehenlichen/verständigen/redlichen Männern« 92 ) bestellen. Falls schon an manchen Orten Beamte der Policey seien, solle man doch Deputaten ernennen, da sie als Sittenwächter genug zu tun hätten. Wenn nun jemand einwende, die Abgaben der Sanktionen beschwerten die Untertanen noch mehr, so könne man erwidern, daß sie sonst nicht bedrückt seien, und die Leistungen für so wichtige Dinge wie census und censura nicht drückend wären. An der Armut wären die Obrigkeiten schuldig, »wann sie die Underthanen mit übermässigen / und überschwencklichen Auff- lagen beschweren« 93 ), die Untertanen aber durch ihren Müßiggang. Auch wäre diese Ordnung für keine Neuerung zu halten, und die Untertanen müßten sich fügen. Auf zwei Wegen ließe sie sich einführen, daß der Fürst sie »propria authoritate publicire«, oder daß er »seine Landständ . . . zusammen bescheide« und mit ihrem Consens sie einführe 94 ). Wie sehr er mit dieser Ordnung die Bewohner bevormundete, wußte Obrecht wohl selbst, denn er meint, man könnte einwenden, daß dadurch die Untertanen »zu Sklaven gemacht« würden, aber ganz energisch erwidert er »solchen unerfahrnen / und Alberen Underthanen« 96 ), daß sie zur glücklichen Regierung gehöre und ihnen selbst zum Nutzen gereiche. 13 * 5. Constitutio und Ordnung / Von einem Hochnützlichen Aerario Liberorum, In welches / von den Eiteren / allerhand Summen Gelts / für- nemblich ihren Neugebornen Hinderen / und in eventum jhnen selbs / auch der Obrigkeit / und Gemeiner Wolfahrt zum besten angelegt werden. Der letzte Diskurs beschäftigt sich in eingehenderWeise mit der schon mehrmals genannten Kindersparkasse. Roscher 96 ) sieht in ihr eine Nachahmung der in Italien üblichen Versicherungsanstalten, in denen für junge Mädchen bei ihrer Geburt eine bestimmte Summe als spätere Mitgift hinterlegt wurde. — Auch diese Schrift ist einem Fürsten als Verordnung in den Mund gelegt. So wird verordnet: »wann ein Kind auf f die Welt kompt / unnd der Vatter dasselb in gebührenden Album hat auffzeichnen lassen / dass er alsdann innerthalb sechs Wuchen / nach des Kinds Geburtstag / zu künfftigem derselben / und zum theil auch seinem eigenen nutz und frommen / ein gewisse Sum Gelts in Landläufigen Sorten und valor, so das Kinder Geld mag genant werden / unseren Deputirten Einnemmeren . . . darzehlen / und in ein sonder dazu verordnet Aerarium (so wir Aerarium Liberorum heißen . . .) anlegen soll« 97 ). Die Höhe der Summe ist beliebig, und für arme Kinder sollen die reichen Verwandten bezahlen, bei den Waisen die Vormünder. Auch sind Nachzahlungen gestattet, ebenso daß ein Vater »Frucht / oder Wein / oder etwas anders / so Gelts werth / unnd zu Gelt leicht zu machen ist«, anlegt 98 ). Für die unehelichen Kinder ist auch ein Aerarium anzulegen, die Summen bestimmen hier die Einnehmer. Verarmen aber die Eltern, und die Anlagen wären durch Tod der Kinder dem Staat verfallen, dann sollen sie alljährlich »das interesse fünff per cento von dem von anfang angelegten Hauptgut« 99 ) erhalten. »Wann nun mehr auch die überlebende Töchter und Söhn . . . das 17. oder respective 21. Jahr angetreten haben«, sollen sie bei den Einnehmern erscheinen und die Auszahlung der angelegten Summe verlangen: »nicht allein das Llauptgut / sondern dazu noch weiters die Zinss / 6 fl. per cento gerechnet«, »das macht einer Tochter für 200 fl. angelegt Gelt / 392 fl. unnd einem Sohn / für 300 fl. Hauptgut / 600 fl.« 10 °). Wenn nun aber die Kinder vor Ablauf der Frist sterben, sollen drei Teile des angelegten Geldes auf den älteren Bruder oder die ältere Schwester übergehen, »der vierdte theil Hauptguts aber / sampt den aussständigen Zinsen dem Aerario Liberorum zuständig seyn.« Falls jedoch keine Kinder mehr da sind, soll die Hälfte »in suspenso« stehen bleiben, »biss vielleicht der anlegende Vatter noch ein Kind erzielen« wird, die andere Hälfte soll dem Aerario anheimfallen. Dadurch hat keiner Schaden, meint er, auch nicht die Eltern, und er fügt »tröstend« hinzu, »dieweil sie durch absterben jhres Kindes von allen ferneren Unkosten und Beschwerden / die sie auff solch Kind / wo es bey Leben blieben / anwenden müssen / allerdings erledigt« 101 ). Hier ist er wirklich Privatwirt in höchster Potenz! Das Geld unehelicher Kinder soll aber dem Aerarium ganz anfallen, ebenso wenn die älteren Kinder schon ihre Summen erhalten haben, und die jüngeren gestorben sind. Denn das Aerarium braucht viel Geld: es muß die Deputierten besolden, allen angelegten Kapitalien 6% Zinsen geben, die man im ersten Jahr nicht gleich so anlegen kann, daß sie Zinsen abwerfen. Auch wird das Hauptgut »in den 16. und 20. Jahren sehr gross seyn«, daß man es auch zu 5 oder 4% ausleihen kann. Es kann sich ferner ereignen, »dass die Deputierten Einnemmer dess Hauptguts und Interesse mit einander / oder allein einsen durch dess Creditoris verderben können ver- lustigt werden« 102 ). So hat das Aerarium für Kinder, Eltern und die Obrigkeit Nutzen. Die Eltern haben für ihre Kinder gesorgt und im Falle der Not eine Aussteuer. Auch werden sie so zur Sparsamkeit angehalten. Es ist auch nicht unbequem für sie, kann der Vater doch »die Kindsschencken / und andere überflüssige Pan cketen« 103 ) sparen. Und »wann die Underthanen diese pecuniaria Media promoviren helffen ... so können die Steigerungen der Jährlichen Gefäll / die unversehene Schatzungen / und andere Aufflagen / entweder gar underlassen / oder also moderirt werden« 104 ). Es folgt noch die »Erklärung eines sonderen Schlüssels/ Sampt zweyen Kinder Rechnungen«, in der er genaue (??) Berechnungen der Einnahmen und Ausgaben des Aerariums für die Kinder macht. Die Deputierten sollen die wohlhabenden Untertanen anhalten zehn bis zwanzig Gulden und nicht weniger anzulegen. Auch müßten die »gantz überflüssige unnd Prächtige Bancketen / unnd Kindschencken . . . / dadurch so wol die Kindbetterin beunruhet / und gekrenckt / als viel unnütze Uncosten verschwendet werden« 105 ) verboten sein. Das Geld aber darf »nicht still und otios in berürtem Aerario liegen bleibe«, sondern möge »Jährliche sein interesse ertragen« 106 ). Man kann damit »Kauff- mannschafften anrichten«, Wein und Frucht kaufen, oder es kann — 198 — »fleissigen fürsichtigen Kauffleuten zu dem end fürgestreckt werden / dass sie alle nothwendige Wahren in billichem Preiss ins Land führen / und von dem dargeschossenen Gelt Jährlich gebührlich interesse erlegen sollen«, auch kann die Obrigkeit »Zinssbare Hauptgüter abstossen«, ja »den anlegenden Eiteren selbst / wann sie mit Gelt nicht gefast seind / auff ein Jahr die Anlag / umb ein gewiss interesse ausleihen«, daß schließlich sie selbst Geld in der Not hat 107 ). Überblicken wir Georg Obrechts fünf Diskurse noch einmal, so werden wir sehen, daß wir keinen umfassenden Geist vor uns haben, keine programmatischen Schriften, sondern mehr gelegentlich entstandene Abhandlungen eines Mannes, der Kameralist war, und zwar so, daß das privatwirtschaftliche noch das volkswirtschaftliche Moment überragte. Viertes Kapitel. Johann Joachim Becher. Der dreißigjährige Krieg zieht eine Trennungslinie durch die deutsche Geschichte: er schafft dem deutschen Wirtschafts- und Kulturleben andere Bedingungen. Mögen die Folgen hier und da verschieden gewesen sein, Spuren bleiben zurück von dem entsetzlichen Ringen, das ein Menschenalter hindurch auf deutschem Boden ausgefochten wurde. Wie mit der Reformation, diesem ureigenen deutschen Werke, überall ein Aufschwung begonnen hatte, so kam nun der Niedergang. Alle Blüten wirtschaftlicher und geistiger Kultur, die das 16. Jahrhundert geschaffen, waren vernichtet, die begonnenen Reformen zerstört, und jetzt galt es, überall neu aufzubauen. Die Verwaltungsänderungen, die man im letzten Jahrhundert nach österreichischem Vorbild angefangen hatte, waren zum Stillstand gebracht, nun mußten sie von neuem auf genommen werden. Wer wollte die Wunden zählen, die der Krieg überall geschlagen hatte? Das aber war wohl die größte, daß er die Kluft unter den deutschen Staaten noch vertieft hatte: die Einigung war Problem, das Reich nur eine Farce. Es lag danieder, bis andere große Zeiten kamen, und man im kleinen begonnen hatte, die Schäden zu tilgen. Allen voran standen Brandenburg und Österreich, um die Wunden zu heilen. Auch das geistigeLeben der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, mit ihm Kunst und Wissenschaft, war auf einem erbärmlichen Tiefstand angelangt. Der religiöse Hader hatte alles, was emporstrebte, vernichtet. Mit der Befreiung, die die Reformation gebracht, konnten einem Luther kongeniale Deutsche wie Albrecht Dürer, Peter Vischer und Veit Stoss ihre Meisterwerke schaffen: und wie Luthers Schriften und Lieder sprachen Dürers Apostel oder Veit Stoss’ Englischer Gruß von der sittlichen Größe und dem tiefen urdeutschen religiösen Ernste, der diese Zeit beseelte. Das 17. Jahrhundert kennt keine Nachfolger, die ihrer würdig wären. Und wie war es mit der Dichtkunst? Die lieblichen Töne des Sängers der »Wittenbergisch Nachtigall« waren verstummt, und 200 auf die Weisen eines Hans Sachs, die aus dem ewig jungen Volksherzen kamen, folgten die steifen nüchternen gelehrten Gedichte eines Opitz und seiner Nachbeter, die alles andere nur nicht Poesie waren. Die Kunst kann nur gedeihen, wenn es dem Volk gut geht. Das war aber nicht der Fall: man hatte damals keine Zeit, nach den Wirren des Krieges gab es nicht Muße zu künstlerischem Empfinden: die wirtschaftlichen Fragen standen im Vordergrund. Die alten merkantilistischen Ideen erwachten zu neuem Leben, bekamen nun erst recht Kraft und Stärke. Kein Wunder, daß die volkswirtschaftliche Literatur im Gegensatz zu der rein künstlerischen aufblühte. Gerade diese Zeit hat uns bedeutendeVolkswirte geschenkt, deren Schicksal es war, stets unterschätzt zu werden. Sie waren nicht durchaus originell, aber sie erreichten eine Höhe, die der eines Serra und Botero, eines Malynes und Child, wohl ebenbürtig zu nennen ist. Wir glauben nur allzugern, erst seit Adam Smith sei es auch in Deutschland nationalökonomisch heller geworden, weil wir nicht beachten, daß längst vor ihm auch bei uns bedeutende nationalökonomische Werke entstanden. Man sollte nicht vergessen, daß schon um 1530 in der Albertinischen Münzschrift und dann in dem ausgehenden 17. Jahrhundert Deutsche in origineller Weise volkswirtschaftliche Ideen propagiert haben. Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts hat uns drei große Volkswirte in den drei Kameralisten Becher, Hornigk und Schröder beschert, die ich die drei großen Österreicher nennen möchte, wenn auch keiner von ihnen Österreicher von Geburt war; aber dort hatten sie ihren Wirkungskreis. Sie sind glühende Patrioten, und diese Vaterlandsliebe, die ihre Schriften erfüllt, verleiht ihnen sittliche Kraft und Größe. Die moralischen Betrachtungen, die Small und Roscher über Becher anstellen, treffen ihn kaum. Wohl war Becher ein Abenteurer, aber war er es aus eigener Schuld? Kann man — wollen wir hier einmal den Charakter des Mannes würdigen und einen Augenblick von unseren wirtschaftlichen Betrachtungen abschweifen — ihn darum verdammen, weil er so unstet war, ohne zu fragen: warum? Will man die Peer-Gynt-Natur in ihm verurteilen, ohne zu wissen, daß dieser Phantast doch der Erlösung für wert befunden wurde? Becher war keine geschlossene Persönlichkeit, er war eine äußerst vielseitige Natur, dafür sprechen die vielen technischen Projekte und chemischen Untersuchungen, die er anstellte. Und wenn er hierin neben wirklich brauchbaren Ideen und Erfindungen vieles gab, was nach dem Wunderdoktor aussah, lag das nicht auch im Charakter der Zeit? Becher soll hier nicht gegen die vielen Anschuldigungen verteidigt werden, aber wir müssen versuchen, ihm heute gerecht zu werden, da es in seinen Tagen nicht geschah. Darüber beklagte er sich bitter. Wir finden in einem bisher gänzlich unbeachtet gebliebenen »Schreiben / Bechers an seinen Advocaten in Wien / Dr. Fried. Plancken« interessante Aufschlüsse. Wenn er auch manches beschönigt haben mag, aus dem Ganzen spricht doch ein verkannter bedeutender Mann: »So ist erstlich dieses mir ein Schaden gewesen / was andere vor ein Beneficium halten / nemlich der liebe GOtt hat mich mit etlichen wenigen Gaben des Verstandes gesegnet / welche ich mit großer Mühe excolirt, also daß ich vor andern einige Inventionen, Propositionen, Schrifften und Sachen dem gemeinen Wesen zum besten an den tag gegeben / daß hat mir zwar bey etlichen etwas Lob / bejr vielen aber Neyd und Haß . . . verursachet«; »wann ich dann nicht einem jeden gethan und com- municirt habe / was er gewolt / so habe Verachtung / übel Nachreden / und Verfolgung verursacht«, ja man hat mir zugemutet, »ich solte die Sachen auff meinen Kosten inventiren / probiren«. »Wann ich dan solches nicht thun . .. wollen / so hats geheißen / Dr. Becher fange viel an / und führe nichts aus«. »Zweytens / hat mir . . . mein Fleiß und Mühe . . vieler Orten geschadet / daß man mich bey keiner rechten profession gelassen; wann ich mich auffs practiciren in der Medicin begeben / so hats geheissen / es seyn Doctores und Stadtlauffer genug vorhanden / ich könte meine Zeit zu dem gemeinen Wesen nützlicher und besser anwenden. Wann ich habe würcklich den Raht frequentiren sollen / so hats geheissen man hätte Bey-sitzer und Ja-herrn genug / ich könte die Zeit besser anwenden mit inventieren / practiciren und Reisen.« Drittens hätte ihn seine Leichtgläubigkeit geschädigt, mit der er andere an seinen Erfindungen teilnehmen ließ, die ihm, wenn sie ihn ausgebeutet hätten, den Laufpaß gäben, »wann ich dann gesehen / daß mir ein und andere proposition entführt und aus handen entrissen worden / derentwegen wiederum was anders inventiert, so hats geheißen / Dr. Becher ist unbeständig und bleibt bey keiner Sache« 1 ). Mit Recht hat man Becher einmal den Friedrich List des siebzehnten Jahrhunderts 2 ) genannt. Auch List war unstet und unverstanden und hatte doch dasselbe große Ziel wie Becher vor Augen. Er endete in Kummer und Not, verkannt, und Becher 202 starb in der Fremde, vertrieben. Erst lange nach ihrem Tode wurden sie gewürdigt, ihre Ideen aber wirkten ungehindert fort. Wie List mit seiner Forderung eines großen, starken Deutschlands, das nach innen und außen geschlossen sein sollte, zum Neomerkantilisten wurde, so gab Becher, der Kameralist, in seinem »Politischen Diseurs« auch ein »Nationales System der politischen Ökonomie«. Wir haben in dem »Politischen Diseurs« ein Werk vor uns, das sich von den Büchern der Bornitz und Besold dadurch unterschied, daß es nicht deskriptiv war wie jene, sondern dem Ldben abgelauscht. Becher gilt als der typische deutsche Merkantilist; daß er auch zu den alten Kameralisten gehört, ist schon im I. Teil betont worden, eine Betrachtung seines Lebens und seiner Schriften wird das noch bekräftigen. Das 17. Jahrhundert hatte den merkantilistischen Ideen überall zum Durchbruch ver- holfen, in England durch Cromwell, in Frankreich durch Colbert und in Deutschland vor allem durch die Kameralisten. Wenn bei den Autoren des 16. Jahrhunderts die fiskalischen vor den volkswirtschaftlichen Momenten bisweilen die ausschlaggebenden waren, so hatte sich dies Verhältnis nun umgekehrt, ohne daß wir aber die ihnen charakteristischen privatwirtschaftlichen Ideen ganz zu missen hätten. Daher ist es mir unverständlich, wie Small behaupten kann: Becher sei nicht im vollen Sinn des Wortes ein Kameralist 3 ). Wenn er meint, er hätte sich selbst nicht für einen Kameralisten gehalten, so besagt das gar nichts, denn es wurde schon gezeigt, daß keiner von all denen, die wir hier als Kameralisten behandeln, sich so nannte, weil das Wort damals eine andere Bedeutung als heute hatte. Mit Unrecht schreibt auch Small Becher ein Buch wie den »Klugen Hausvater« zu, was schon Roscher 4 ) tat, der ihm deshalb »Charlatanerie« vorwirft. Bechers ältester Biograph, Bücher, hätte Small überzeugen können, der schon 1717 in einem Brief an Roth-Scholz schreibt: »Den klugen Hausvater halte ich nicht vor seine Arbeit, er gedenket dessen auch nicht in seinem Catalogo, und zudem habe ich ihn unter dem Namen Sturm edirt gefunden« 5 ). Sehr richtig meint Erdberg hierzu: »Daß der Name unseres Gelehrten in dieser Weise mißbraucht wurde, ist ein Beweis für die Beliebtheit, deren er sich bei der Leserwelt erfreute« 6 ). Aber auch in anderer Hinsicht hat Small das Wesen dieses bedeutenden Mannes nicht erfaßt. Wenn man nicht die leitenden Ideen einer Bewegung wie der des Merkantilismus erkennt und nicht erforscht, was für Gedanken die Männer 203 dieser Zeit erfüllten, nur dann kann man eine Stelle in Bechers Werk, die mit weitem Blick das Ineinandergreifen aller Stände fordert und damit die Arbeitsteilung im Volke klar erkennt, so mißverstehen und sie gleich »Perlen für die Säue« anschauen. [»I cannot refrain from pointing out the resemblance of the first part of this remarkable passage to a pearl in a swine’s snout« 7 ).] Doch auch Nielsen vermag ich nicht zu folgen, der die drei Österreicher »praktische Kameralisten« nennt 8 ). Es gibt kaum bessere Beweise für seine einseitige Auffassung von Kameralismus als gerade sie. Er meint, zwar auch aristotelische Anschauungen bei ihnen zu finden — was ich gar nicht bestreiten will, nur möchte ich den Ton auf das Wörtchen »auch« legen —, nennt sie aber Männer, »die doch scheinbar mit der wissenschaftlichen Politik, wie sie an den Universitäten gelehrt wurde, gebrochen hatten«. Ich glaube, sie hatten es wirklich, nicht nur scheinbar getan, was wir später vor allem noch bei Schröder sehen werden. Wenn Becher und die anderen gelegentlich Gedanken äußern, die denen des Aristoteles ähnlich sind, so beweist das wieder, daß die Ideen des großen Griechen mit dazu beitragen, den Kameralismus entstehen zu lassen. Aber leitend waren sie gewiß nicht! Johann Joachim Becher*) wurde wahrscheinlich 1625 zu Speyer geboren, wenn er auch selbst das Jahr 1635 angibt, wogegen aber manche Gründe sprechen. Sein Vater, ein hochtalentierter Mann, war Pfarrer, starb aber früh. Nach seiner eigenen Erzählung hatte er nun für die Mutter und die Geschwister zu sorgen. Er war völlig Autodidakt und scheint sich zuerst den Naturwissenschaften gewidmet zu haben, die so viele Männer jener Zeit an sich zogen. Wohl wegen seiner Heirat mit der Tochter des Mainzer Hofrats Wilhelm von Hornigk trat er zum Katholizismus über; wurde bald danach Leibarzt des Kurfürsten von Mainz und Professor der Medizin an der dortigen Universität. Daneben trieb er philologische Studien. In Ungnade gefallen tritt er in die Dienste des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz und wird nun Volkswürt. Er beschäftigt sich mit den verschiedensten Plänen, und sein immer reger Geist *) Ich verweise bezüglich einer ausführlichen Biographie auf die treffliche Schrift von Dr. R. v. Erdberg: Johann Joachim Becher, Jena 1896, obwohl auch sie das Dunkel, das über Bechers Leben lagert, in vielem nicht lichtet und bei der Fülle seiner Schriften keineswegs eine erschöpfende Darstellung bietet. Sollte hier nicht noch viel zu erforschen möglich sein? schmiedet die kühnsten Projekte. Vor allem will er neue Manufakturen in Mannheim und Heidelberg begründen. Aber auch dieser Wirkungskreis fesselt ihn nicht lange. Noch im selben Jahre 1664 knüpft er Verhandlungen mit Bayern an, überreicht dem Kurfürsten in seinem »Un vorgreif fliehen Bedencken« sein wirtschaftliches Programm und wird als — Leibarzt angestellt, behielt aber seine wirtschaftliche Ratgeberstellung. Er macht Vorschläge über die Ersparnis an Beamtenbesoldungen und tritt auch hier als Merkantilist lebhaft für die Hebung der Manufakturen, vor allem für den Verlag der Wollen- und Tuchwaren ein, fordert ein Kauf-, ein Werkhaus und eine Landbank und wird zur Gründung einer Handelskompagnie nach Holland geschickt. Aber nur zu bald setzt der Kampf gegen ihn ein, seine Gegner suchen ihn beim Kurfürsten zu verdächtigen, zwar ohne Erfolg; er geht noch einmal nach Holland, und man beginnt seine Pläne zu verwirklichen. Da tauchte ein neues Projekt auf, durch das Becher bestimmt wurde, in österreichische Dienste einzutreten, was im Februar 1666 erfolgte. So wandelt er von Fürstenhof zu Fürstenhof. Dieser Übertritt an den Hof zu Wien, der lange so rätselhaft erschien, ist jetzt aufgeklärt — vor allem durch Döberl 9 ) —, er ist das Resultat langwieriger Verhandlungen, in deren Mittelpunkt Becher stand, die noch heute unser Interesse erregen dürften, da sie eine wirtschaftliche Einigung Deutschlands zum Endzweck hatten. Im Herbst 1665 geht von österreichischer Seite die Idee der Errichtung einer deutschen Gesellschaft zur Einführung ostindischer Kommerzien aus, die nach Verständigung mit Bayern eine Einigung Deutschlands beabsichtigte. Für sie warb in München Bischof Roxas: innerhalb der Union sollte Freiheit herrschen, vom Ausland sollte sie sich emanzipieren. Becher trat lebhaft für dies Programm ein; ich glaube Döberl ist sehr im Unrecht, wenn er meint, Roxas habe ihn bestochen. Solche nationalen Forderungen fanden in ihm stets einen begeisterten Anhänger. In bayrischem Aufträge erscheint er im Dezember in Wien, um Vorschläge zur Beförderung der beiderseitigen Kommerzien und Manufakturen zu machen, gleichzeitig um den Erzeugnissen der von ihm gegründeten Münchner Seidenkompagnie den österreichischen Markt zu öffnen. Hierbei überreicht er auch einen Vorschlag zur Gründung einer österreichischen Seidenkompagnie. Da man in Wien auf wirtschaftlichem Wege eine politische Annäherung erstrebte, wird Becher 205 zum Mitglied des Kommerzkollegiums ernannt und mit kaiserlichen Instruktionen nach Holland geschickt, um den österreichischen Waren ein neues Absatzgebiet zu schaffen. Auch der bayrische Kurfürst gab ihm Vollmacht in gleichem Sinne. Aber beiden Staaten war es nicht ernst mit den Einigungsbestrebungen; als Becher nach München zurückkehrte, hatte inzwischen die Hetze gegen ihn begonnen, und doch harrte er aus. Auch ließ man ihn dort noch nicht fallen, er wurde abermals nach Wien gesandt, um mit Nachdruck für die bayrischen Wünsche einzutreten. »Das war der Grund, weshalb die leitenden Staatsmänner Münchens den in Wirklichkeit gehaßten und verachteten Mann noch hielten.« In Wien hielt man ihn hin, beschuldigte ihn der Vernachlässigung seiner Pflichten, auf Betreiben des Kammerpräsidenten Grafen Zinzendorf leitete man ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein, dem er aber entkam. Im Juni 1666 wurde der Konflikt äußerlich beigelegt; Becher verließ das ungastliche Wien. Er kehrte nach München zurück, stand er doch noch in den Diensten beider Staaten; aber auch hier hatte er ausgespielt, er galt »bei seiner diplomatischen Gewandheit von Anfang an nichts anderes als ein vorübergehendes Werkzeug«. Wenn er auch ehrgeizig oft an sich selbst denkt, so läßt sich nicht leugnen, daß er sich unermüdlich für die große Idee einer wirtschaftlichen Einigung Deutschlands opfert. Von irgendeinem Treubruch kann also keine Rede sein. Hier in München widmet er sich wissenschaftlichen Studien, schreibt ein philologisches Buch, die »Methodus didactica«, ein bedeutendes chemisches, die »Physica subterranea« und — ein Beweis seiner Vielseitigkeit — sein bedeutendstes volkswirtschaftliches Werk, den »Politischen Diseurs« 1668, in dem er zum Teil die schon in den einzelnen Gutachten niedergelegten Gedanken systematisch zusammenfaßte. Er hat ihn gleichsam als Streitschrift geschrieben: »So hab ich, wiewohl ich nicht danach frag, ob mich böse Leute schelten . . . demnach der Wahrheit zu steur, und andern meinen ehrlichen Freunden zu Gefolg, gegenwärtiges Büchlein anstatt einer Verantwortung geschrieben« 10 ). Das Werk entstand also, »um den Leuten zu beweisen, daß er in Handelsangelegenheiten durchaus kein Laie sei« [Erdberg] 11 ). Der Ton war so scharf, daß man das Buch unterdrückte, bis er es gemildert 1673 herausgab. Sein niemals ruhender Geist erwog inzwischen neue Pläne, er wolltg Deutschland an der Kolonialpolitik teilnehmen lassen und gründete eine 200 westindische Kompagnie, für die er den Grafen von Hanau zu gewinnen wußte. In Holland sollte er die Vorarbeiten betreiben, die Generalstaaten sollten den Grafen mit einem Stück Guyana belehnen. Jedoch auch dieser Plan scheiterte, zeigt aber, wie weltwirtschaftlich er dachte 12 ). Nun geht er abermals nach Wien mit neuen handelspolitischen Ideen. In Holland soll er ein Absatzgebiet für österreichische Weine schaffen, überhaupt den Handel beider Länder verbinden. Zur selben Zeit beginnt er die Verhandlungen über die Errichtung eines Werkhauses auf dem Tabor in Wien, die 1675 zum Abschluß gelangen, dort sollten Majolikageschirr, Hausgerät und Seide verfertigt und in einem chemischen Laboratorium alle Salze und Farben hergestellt werden. Kammerpräsident Graf Zinzendorf wurde Inspektor, Becher sein Direktor. Das Haus wurde auf dem Besitztum des Grafen errichtet. Becher plante »ein wirklich großindustriell zu nennendes Unternehmen« 13 ), aber ewige Streitigkeiten mit Zinzendorf, ungenügende Unterstützung von seiten des Kaisers, Überschreitung des Voranschlags führten auch hier zum Ruin. Als er in geschäftlichen Angelegenheiten Wien den Rücken gekehrt hatte, wußten seine »guten Freunde«, deren er ja stets genug gehabt hatte, ihn zu verdächtigen und seine Rückkehr unmöglich zu machen. Er wendet sich deshalb noch immer voller neuer Ideen nach Holland, gewinnt Harlem für eine Seidenmaschine, stellt im Haag Versuche an, um Gold aus Sand zu schmelzen, aber selbst hier hatte er keine Ruhe. Von Wien aus verfolgte man ihn auch dort, so floh er nach England, wo er die Nachricht von dem Sturze seines größten Feindes, des Grafen Zinzendorf, erhielt. Auf einer Seereise schrieb er 1680 die »Närrische Weissheit und weise Narrheit«, in der er alle seine Pläne bespricht. Es ist ein Buch voll Bitterkeit, das den Unverstand und den Neid anklagt, und das zeigt, wie er das Beste für das Volk und sein Vaterland mit allen seinen Plänen wollte. Am Ende des Lebens glaubte er, vergeblich gelebt zu haben, da seine Ideen gescheitert waren, aber er hoffte auf die Zukunft. Manches was kurios erscheint, sei doch recht plausibel, »und was heut diesem oder jenem / auf diese oder jene Art nicht gut gethan / das kann vielleicht auff eine andere Zeit / durch andere Leuth / und auff andere Manier noch gut thun« 14 ). Er schrieb dann noch ein großes chemisches Werk, den »Chymischen Glückshafen«. Nicht unerwähnt bleiben darf, daß man ihn auch als bedeutenden Che- 207 miker anzusehen hat, und daß er für den Begründer der Phiogistontheorie*) gehalten wird. Er starb in der Fremde 1682 zu London und wurde in der Kirche S. James in the fields beigesetzt. Unstet wie er war, war auch sein Leben gewesen, voll von Kämpfen und Mühen, aber erfüllt von großen Ideen und heißem Streben. — Überblicken wir das Leben Bechers, so ergibt sich für uns die Klarheit, daß wir nicht irrten, wenn wir die althergebrachte Definition des Kameralismus als einer Verwaltungslehre und die Smalls als einer »Theorie und Technik der Verwaltung« als zu eng ablehnten. Es sind gewichtigere Momente, die die alten Kameralisten verbinden. Becher läßt sich nicht gut als »Verwaltungsbeamter« ansehen, daher kann auch Small von ihm sagen: »he cannot be called in the full sense a cameralist« 15 ) und Erdberg behaupten: den älteren Kameralisten »stand er stets oppositionell gegenüber, und das umsomehr, je weniger ihre Anschauungen den seinen entsprachen« 16 ). Ich halte gerade die drei Österreicher für die typischsten alten Kameralisten, aber mit dem »Verwaltungsmoment« kommen wir nicht weiter. Grundlage war zwar die neugeschaffene Verwaltung — wie im ersten Teil bewiesen — aber das Band, das alle Kameralisten hielt, war ein anderes: vornehmlich der Merkantilismus. Das werden nun Bechers Schriften deutlich beweisen. Becher ist so vielseitig und bietet so viel Stoff zur Darstellung, daß es unmöglich ist, ihn im Rahmen dieses Buches erschöpfend zu behandeln. Unter seinen Werken steht allen voran der »Politische Diseurs«, der seinen Ruhm bis auf den heutigen Tag verbreitet hat, und der besonders zu würdigen sein wird, weil sich in ihm die meisten seiner wirtschaftlichen Ideen konzentrierten. Er muß als Mittelpunkt des Ganzen hingestellt werden. Dies Buch galt schon zur Zeit seiner Entstehung als grundlegend, und als es *) Becher wurde von Georg Ernst Stahl als Begründer der Phiogistontheorie angesehen, die meinte, »daß in den eigentlich entzündlichen Körpern und in anderen in der Hitze bei Zutritt der Luft sich verändernden, speziell in den Metallen ein und dasselbe Prinzip der Verbrennlichkeit: das sogenannte Phlogiston enthalten sei, auf dessen Austreten die Verbrennung der entzündlichen Körper und die Verkalkung der Metalle beruht, und welches als ein in die Zusammensetzung vieler Körper eingehender und mannigfache Vorgänge bedingender Grundstoff etwas für die ganze Chemie Wichtiges sei«. Vgl. Hermann Kopp: Die Alchemie in älterer und neuerer Zeit. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte, I. Teil, Heidelberg 1886, S. 69. Ferner über Becher als Chemiker Kopp: Die Entwicklung der Chemie in der neueren Zeit, Geschichte der Wissenschaften, Bd. X, München 1873. 208 fast hundert Jahre nach seinem Erscheinen in fünfter Auflage von Georg Heinrich Zincke herausgegeben wurde, meinte dieser: »Der Verfasser und das Buch selbst verdienen es auch; zumal dieses doch immer noch gleichsam als ein klassisches Grund-Buch in denenjenigen Wahrheiten, wovon es handelt; angesehen und gebrauchet worden« 17 ). Bechers Schrift sollte seinem Vaterland und seinem Fürsten dienen, ob er Dank dafür erntet, ist ihm gleich: »in dessen aber ist es mir genug / dasjenige gethan zn haben / was einem redlichen teutschen Mann zu thun gebühret / nemblich dem teutschen Vatterland / und dessen Haupt der Römischen Kayserlichen Majestät / wohlmeinend und trewlich gedient zu haben« 18 ). Die anderen wirtschaftlichen Schriften sollen nur als Erläuterung seiner Grundgedanken, und falls sie neue Ideen enthalten, herbeigezogen werden. Vor allem werden wir bisher unbekannte Dokumente seiner Anschauungen näher prüfen. Wir würden Becher aber nicht ganz kennen, wenn wür an seinen philosophisch-ethischen Büchern achtungslos vorbeigingen, obgleich hier eigentlich nur der wirtschaftlich interessierte Becher behandelt werden soll. 1. Die politisch-wirtschaftlichen Schriften. a) Politische Diseurs, von den eigentlichen Ursachen / dess Auff- und Abnehmens der Städt / Länder und Repu- bliquen / In spezie, Wie ein Land Volckreich und Nahrhafft zu machen / und in eine rechte Societatem civilem zu bringen*). In seiner Zuschrifft an Kaiser Leopold I. setzt Becher die Gründe auseinander, die ihn zur Abfassung des Discurses bewogen. Der erste sei, daß er ihn in des Kaisers Diensten geschrieben und alles in der Praxis kennen gelernt habe; als zweite Ursache führt er den Punkt an, der ihn einst das Werk abfassen ließ: Er wollte seinen Widersachern zeigen, daß er etwas von den Dingen, ja wohl mehr als sie, verstündet Die Geschichte hat ihm recht gegeben. Seine ursprüngliche Streitschrift wurde ein Programm echt merkantilistischen Geistes. Aus diesem *) Meinen Ausführungen ist die Ausgabe von 1673, die erste von Bestand — da ja die von 1668 konfisziert war — zugrunde gelegt. Es hätte nahe gelegen, anstatt dieser sehr seltenen, die 5. von Zincke 1759 veranstaltete zu benutzen, doch hat Zincke aus dem Becherschen Text, den er au sich ziemlich schonte, durch viele Zusätze und 209 Buch, sagt er, könnte man sehen, daß er »weder müssig noch un- achtsamb / oder unfleißig und unnützlich« gewesen. Drittens aber müßte er den kaiserlichen Schutz erflehen, weil er »in diesem Buch vor das gemeine Teutsche Vatterland ohne Heucheley plat teutsch geschrieben« und deshalb bei den »Feinden des gemeinen bestens« Mißfallen erregen werde. Nicht darum hätte er es gewagt, dies Buch von den Commercien dem Kaiser zu widmen, damit dieser selbst Handel treibe, sondern — und diese Worte sind eigentlich das Motto des Ganzen — »daß Euer Kayserlichen Majestät dero Landen und Unterthanen in den Commercien versirendes Interesse etwas klärer vor Augen gestellt würde / ge- staltsamb dann in diesem Buch . . . bewiesen / dass der Handel und Wandel ein Land volckreich und nahrhafft mache / und dass eine volckreiche und nahrhaffte Gemein und Unterthanen vor allen an deren das bequemste Subjectum Corporis Politici constituiret« 19 ). In der Vorrede an den Leser hören wir etwas über die Schicksale der ersten Ausgabe. Das Buch fand beim Klerus keine günstige Aufnahme und wurde in München sogar konfisziert, weil man Becher als Calvinisten verdächtigt hatte, da sich auf dem Titelblatt als Motto der Spruch eines Calvin befand. Nur hatte man den Juristen Calvin mit dem gleichnamigen Reformator verwechselt. Diese neue Ausgabe sei deshalb, meint Becher, von allem Persönlichen befreit und könne von jedermann gelesen werden und werde jedermann dienen: »allen Ständen der gantzen Welt / insonderheit aber den Obrigkeiten und Regenten«. Er selbst verspreche sich weniger Nutzen, werde er es doch keinem recht gemacht haben: »den uncatholischen werde ich zu sehr Kayserisch oder Spanisch / uns Catholischen aber selbst etwan zu sehr Holländisch Vorkommen«. Aber »das eintzig End dieser neuen Edition ist meinerseits allein dahin gesehen / dem Leser eine Formul zu geben von unterschiedlichen Begebenheiten und Po- Anmerkungcn ein neu kameralistisches Buck geschaffen, wodurch aber das ursprüngliche Werk bedeutend an Übersichtlichkeit und an Frische verloren hat. Als »Politischen Diseurs« rechne ich nur die Einleitung mit den beiden ersten Teilen, wie es ja Zincke auch tat. (In d. Ausgabe von 1673 bis Seite 259 reichend.) Der dritte und vierte Teil enthält Akten, Bedenken, die früher entstanden und zum Teil die Grundlagen für das eigentliche Werk abgaben; und auch Schriften anderer Autoren, so daß diese Teile für die eigentliche Systematisierung nicht in Betracht kommen, und nur das Wichtigste daraus später gewürdigt werden soll. — Mit Recht macht Srbik darauf aufmerksam, daß es kaum ein einziges nationalökonomisches Buch gäbe, das Bechers Werk richtig »Politische Diseurs« bezeichnete, immer läse man »Politischer Diseurs«. (Willi, v. Schröder, S. 91, Anm. 2.) Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 14 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 210 litischen Concepten / welche da dienen zum Wohlstand des gemeinen Wesens« 20 ]. Im »Eingang« seines Werkes entwickelt Becher sein politisches und damit ein merkantilistisches Programm, dessen Basis das Ideal einer »volckreichen nahrhafften Gemein« ist. Er folgt Aristoteles Auffassung, wenn er den Menschen als gesellschaftliches Wesen bezeichnet, verläßt diese aber sofort zugunsten einer theokratischen, daß Gott dem Menschen das Weib zugesellte, damit er nicht allein sei und sich vermehre. »Eh ich den Anfang mache zu erweisen / worinnen das Auffnehmen eines Landes / oder Stadt bestehe / muß ich nothwendig zuvor erinnern / daß der Mensch / als die Materi der Republik / ein animal sociabile sey / und Gesellschafft suche / wie dann der H. Text selbsten saget / es ist nicht gut / dass der Mensch allein lebe: damit er derhalben eine Gesellschafft habe / werden andere / und mehr Menschen erfordert; und dass diese gebohren würden / hat Gott das Weibliche Geschlecht erschaffen / und den Ehestand eingesetzt / dessen Ende ist fruchtbar seyn / und die Erde erfüllen; daß also negst der Vernunfft / allein die Menschliche Gesellschafft / das Menschliche Leben / von dem Viehischen unterscheidet / welche Gesellschafft einig und allein die Grund- Ursach / Anfang / Mittel / und End aller Gesätze / und Ordnungen ist / welche die Menschen / so wol Lleyden / als Christen / zu Erhaltung dieser Gesellschafft gemacht haben .... Kürtzlich / alles was die menschliche Gesellschafft schwächt / ist abzuschaffen / und zu straffen: wann ich derohalben eine Stadt recht definiren solte / wolte ichs nennen eine volckreiclie, nahrhaffte Gemein«. Das sind die ersten Worte des Diskurses. Er fährt fort: »so muß eine Stadt seyn Volckreich: dann gleich wie eine Schwalbe keinen Sommer macht / also macht auch ein Mensch keine Gemein / noch ihrer drey oder vier Haussgesind ein Dorff / oder Stadt: je volckreicher also eine Stadt ist / je mächtiger ist sie auch; derohalben leichtlich zu erachten / dass die vornehmste Staats-Regul / oder maxima einer Stadt- oder Lands seyn soll / Volckreiche Nahrung; angesehen / weder der Landsfürst / Städt oder Länder considerabel seyn / wann sie arm von Volck seyn / dann sie können sich nicht defendiren ... es ist aber nicht genug die populirung und Volckreichmachung einer Stadt oder Lands / wenn die Nahrung nicht darbey ist« 21 ). Denn wenn auch ein Land bevölkert wäre, ohne die nötigen Nahrungsmittel wären die Menschen eher lästig als nützlich. »Gleich wie nun die Volckreichmachung auss der Nahrung eines Orts quellet/ also entspringet die Nahrung auss der Gemeind: nemlich / dass die Leut eines Orts einander unter die Arme greiffen / und einer dem andern durch gemeinen Handl und Wandl zu seinem Stück Brod verhelfte« 22 ). Das ist die rechte Gemeinde, wo einer vom andern lebt. Wo sie gut bestellt ist, fehlt es nicht an Menschen und Nahrung. Darum aber muß man auf jede Art Menschen darin achten. Wie sinnlos die Behauptung ist: die Merkantilisten forderten planlose Bevölkerungsvermehrung, zeigt wohl diese Einleitung. Becher unterscheidet nun die Menschen der Gemeinde. »Ist derohalb zu wissen / dass in einer Gemein zweyerley Art Menschen vonnöhten seyn; eine Art / von welcher als der meisten die Gemeinde besteht / die andere aber / welche die Diener*) der ersten seyn / und hierunter gehört die Obrigkeit / welche eine Dienerin der Gemein ist / und die Leut in guter Ordnung und Gesellschaffts Gesetzen erhält / damit ein Mensch neben dem andern wohnen könne / dann die Gemein ist nicht umb der Obrigkeit / sondern die Obrigkeit umb der Gemein willen da« 23 ), dazu gehören die Geistlichen, Ärzte, Soldaten. Aber es »sol sich ihrer Zahl nach der Gemeind proportioniren, das ist / nicht zu viel / noch zu wenig seyn« 24 ). Die andern aber, die Masse kann man in drei Stände teilen: »Der erste Stand ist der gröste / nemb- lich der Bauren-Stand / der andere / der Handwercks-Stand / und der dritte / der Kauffmanns-Stand: dieser ist der kleineste / gleich wie der Baurenstand der gröste ist; dieweil ein eintziger Kauffmann verhandlen kan / was hundert Handwercksleut verarbeiten / und ein Handwercksmann verarbeiten / was hundert Bauren ihme an rohen materien zum verarbeiten geben können / ist also der Baurenstand der erste / gröste / auch nöhtigste« . . . »der nöhtigste ist er zur Gemeind in der Nahrung / dann ohne des Bauren Arbeit hätte der Handwercksmann kein subjectum zur manufactur, und ohne diese beyde hätte der Kauffmann nichts zuverhandeln« 26 ). Im Bauernstand unterscheidet er verschiedene Klassen: einige sind Ackerbauer, einige Bergleute — noch zählte man den Bergbau zur Landwirtschaft —, einige Viehzüchter, andere Jäger. Auch unter den Handwerkern gibt es verschiedene *) Bechers Kommentator und Herausgeber der fünften Ausgabe Zincke stößt sich an dem Wort »Diener«, zeigt damit, daß er die Bedeutung dieses Wortes für einen Fürsten nicht versteht und zwar, während sich im benachbarten Preußen ein Friedrich der Große den »ersten Diener des Staates« nannte. 14 * Klassen, die aber alle ohne den Bauern verderben würden, was beweist, daß er der nötigste ist. Es ist billig, nicht jedem zu erlauben, »allein alles zu thun / damit nemblich andere auch etwas zu leben . . . haben« 26 ). Der Kaufmann handelt mit den Waren der Bauern und Handwerker, er bildet auch drei Klassen: den Verleger, den Krämer und den Wechsler. Kein Stand aber kann ohne den andern gedeihen, meint Becher, und mit klugem Blick fordert er eine gesunde Arbeitsteilung im Volk (keine »Perlen für die Säue!« s. ob. S. 203): »Wiewol nun diese Stände einander so nah verwand seyn / dass einer ohne den andern nicht bestehen kan / also die gröste Gemeinschafft miteinander haben müssen / so seind sie gleichwol in diesem von einander entschieden / dass sie sich nicht untereinander vermischen lassen / sondern ihre proportion gegeneinander haben wollen« 27 ), es wäre nicht gut, wenn es mehr Kaufleute als Handwerker oder Bauern gäbe. Es soll auch kein Bauer »Handwercks-Sachen arbeiten« oder ein Handwerker »einen Kauffmann agiren«. Denn es ist eine »unfehlbare Regul / wo kein Baur ist / da hat der Handwercksmann nichts zuverarbeiten / und wo nichts gearbeitet da ist / da kan auch der Kauffmann nichts verkauften« 28 ). Die drei Stände soll man nicht vermischen, sondern sorgen, daß einer den andern unterstützt, das erst macht eine rechte Gemeinde. Small glaubt Becher die wirkliche Einsicht für die von ihm vertretenen Gedanken — wie schon oben erwähnt •— nicht Zutrauen zu dürfen. Er hält das Ganze für Phrasen, wie er mehrmals betont: »this was merely imitation of pulpit conventionalities«, oder für »tawdry rhetorical embellishment« 29 ). Den Grund zu seiner Annahme glaubt er darin zu finden, daß Becher eine Trennungslinie zwischen den wenigen oberen, die er die Diener des Staats nenne, und all den anderen ziehe, als ob sie nicht ebenso dem Staat dienten. Nun, ich glaube, Becher war sich wohl dessen bewußt, was er schrieb, und ich kann diese Stelle nicht für etwas so Faszinierendes halten, daß man darüber lange Betrachtungen anstellen muß. Daß er den Fürsten den Diener des Staats nannte und ihm die Soldaten und Priester beigab, ist nicht unberechtigt, denn die Masse bestand und besteht schließlich immer aus den Angehörigen der drei Stände, und kann uns nicht hindern, anzunehmen, daß Becher wirklich in der Gesellschaft »a System of reciprocal Services« sah. Ja in der scharfen Einteilung in die drei Stände steckt noch ein Überrest der mittelalterlichen Nahrungsidee. 213 Der erste Teil des Werkes handelt »von der form der Regirung / das ist / von denen so regiren / und welche ihnen darinnen assistiren«. Er wendet sich damit zunächst an den Fürsten, wie die meisten Kameralisten es tun, und untersucht dessen Rechte und Pflichten. Erdberg hat nachgewiesen, daß er in seinen politischen Anschauungen stark von Holland, besonders von Pieter de la Court beeinflußt ist 30 ). Mit dessen Äußerung: »wo Pfaffen führen das Regiment / da nimbt es selten ein gut End« beginnt er seine Untersuchung, vermag sich aber dem protestantischen Niederländer nicht anzuschließen und meint, geistliche Regenten hätten auch ihre Vorteile, wären vor allem friedliebender, ja sie seien »Pabst und Kaiser in ihrem Land selbsten« 31 ). Die Regierung könne entweder monarchisch, aristokratisch oder demokratisch, schließlich auch aus allen diesen Formen gemischt sein. Während sich Osse sofort für die Monarchie entschied, wägt er ab. Er meint zwar: »Die monarchische Regirung hat vor allen anderen den Vorzug / und ist die gemeinste / ja gleichsam ein Ebenbild der Göttlichen Regirung / stabilirt in der heiligen Schrifft / angenommen bey allen Nationen / und der Gemeind sehr vorträglich / dann ein Herr / der eine Succession hat / nimbt sich seiner Land und Leut viel besser an« — ein Grund, der auch für Osse ausschlaggebend war —, aber sie habe auch ihre Nachteile, vor allem, daß sie zu oft Krieg führe, nur zu häufig seien die Monarchen ihren Räten und Günstlingen unterworfen. Daß ihm das häufige Kriegführen als ein so großer Nachteil erscheint, ist fünfundzwanzig Jahre nach dem dreißigjährigen Krieg kein Wunder. Auch die Aristokratie, bei der die Besten der Gemeinde die Herrschaft haben, hat in der Bibel und in der Gegenwart ihre Begründung; sie wird vor allem wegen ihrer Beständigkeit gelobt, da weder Tyrannei noch Luxus in ihr herrschen; ja er meint sogar: »dannen- hero auch die Republiquen ins gemein besser floriren, als die Länder / welche durch absolute Herren regirt werden« 32 ). Aber auch sie hat Mängel durch die Parteien, die sich bilden, und durch das Fehlen jedes Respekts und Eifers, weil jeder mehr auf seinen als des Ganzen Nutzen bedacht ist. Die Demokratie erscheint ihm als die ungeeignetste Regierungsform, denn hier findet sich »wegen der Menge keine Verschwiegenheit / wegen der meisten Stimmen manchs mahl ein ungeschickt consultum«, auch geschehen hier oft »seditionen und rebellionen« 33 ). Darum wählt er als die beste Art der Staatsleitung — trotz aller Nachteile — ein »gemischtes Regiment« aus, in dem der Fürst die Monarchie, die i - 2 14 - Ratsherren die Aristokratie und der gemeine Rat die Demokratie verkörpern. Das Deutsche Reich wird so regiert, »dann da ist der Römische Kayser das Ober-Haupt / und präsentiert einen Monarchen / die acht Chur-Fürsten seynd die Seniores Jmperij, & Patres conscripti, die Fürsten / Ständt / und Stätte des Reichs praesentiren gleichsam Democratiam« 34 ). Aber das gemischte Regiment soll so beschaffen sein, daß der Fürst, hier also der Kaiser, am meisten zu sagen habe. Denn die Regierung ist die beste, betont er noch einmal, »welche ein Weltliches Haupt / das eine Succession hat / zur Regirung habe / und dass diesem beygefügt werden Land- Ständte« 35 ). Nach diesen staatsrechtlichen Untersuchungen über die beste Regierungsform wendet sich Becher an den Fürsten selbst und behandelt dessen Pflichten. Er ist hierin durchaus nicht originell, schon Osses Testament war hundert Jahre vorher ebenso verfahren, und Loehneyss’ »Aulico Politica« ebenso wie Seckendorffs »Fürstenstaat« behandelten denselben Stoff. Nur darin ist er von ihnen unterschieden, daß er auch hier — wie stets — knapp ist, wenn auch viele seiner Vorschriften nicht minder banal wirken wie die der anderen. .— Zuallererst muß der Fürst die Rechtmäßigkeit seiner Regierung prüfen, dann aber muß er, der Ordnung halten soll, selbst ordentlich sein und alle Geschäfte zu ihrer Zeit erledigen: »nicht Brieff schreiben / wann man in die Kirchen gehen / nicht jagen / wann man zu Rath sitzen / nicht spielen / wann man Audientz geben / nicht arbeiten / wann man essen soll« 36 ). Soweit also glaubte Becher die Fürstentätigkeit regeln zu müssen war es doch die Zeit, in der jede Lebensfunktion genau staatlich abgezirkelt und festgesetzt wurde. Und man sah darin das Heil und den Weg zu einer guten Regierung, wenn man es selbst mit dem Fürsten so machte. Wenn auch noch so oft der Staat mit der Person des Fürsten identifiziert wurde, woraus sich naturgemäß der Absolutismus entwickeln mußte, so stand den Kameralisten der Staat über dem Fürsten, gleichsam wie den alten Griechen Moira unsichtbar über Zeus thronte. — Dann müsse, fährt Becher fort, der Herrscher das Regieren auch verstehen. Manche Fürsten verständen so wenig, daß sie nur ihren Räten folgten, manche so viel, daß sie niemand folgen wollten. Viele seien zu arbeitsam, andere zu faul, oder zu langsam, oder zu schnell — und so fährt Becher in dem Gegenüberstellen von Gut und Böse fort und entscheidet sich für das Horazische »Auream quisquis mediocritatem ...« Ein Fürst muß ferner beherzt sein und auf die Ehre seines Landes bedacht und zwischen Freigebigkeit und Sparsamkeit unterscheiden; denn »solche Regenten / welche nicht wissen / wie das Geld herkommet / wissen auch nicht / wo / und an welche sie es nützlich anwenden sollen / sondern lencken sich nur ihrer Luxuri . . . nach« 37 ). Dann muß ein Regent schweigen können, aber doch bisweilen Wichtiges den Räten mitteilen, vor allem »mit Soldaten / und gelehrten Leuten behutsam umbgehen / dann Degen und Feder seynd zwey schärfte / und gloriose Instrumenta« 38 ). Aber die Haupttugend ist es, wenn er gerecht und barmherzig ist. Zuviel beten ist auch nicht gut, denn es »heisset nicht allein Ora, sondern auch Labora« 39 ). Auch muß ein Fürst gern den Untertanen Gehör schenken. Das sind ungefähr all die Tugenden, die Becher von einem Fürsten verlangt um des Volkes willen, denn »ein Regent soll Tugenthafft seyn / dann er ist . . . Spiegel / und Wart des gemeinen Volcks / worauff alle sehen / und sich danach richten« 40 ). Was hilft’s, meint Becher, wenn ein Fürst Tugend und ein ehrbares Leben von den Untertanen verlangt und selbst keine Moral kennt? Qualis rex talis grex, daher achte er auf seine Diener. Vor allem sorge er dafür, daß sie seiner Religion seien, denn »wie kann er seinen Herrn lieben / den er / weil er widriger Religion ist / glaubet / daß er in die Hölle komme« 41 ). So war der religiöse Zwiespalt schon soweit gediehen, daß Becher eine einseitig konfessionelle Besetzung der Ämter fordern konnte, hatte er doch selbst den Glauben gewechselt, um sich »anzupassen«. Es muß ein Herr aber auch solche Diener haben, die nicht alles ums Geld tun, die ihr Amt verstehen, fleißig und leutselig gegen jedermann sind. Der Fürst darf sich nicht mit ihnen zu gemein machen, muß sie häufig kontrollieren, »ob sie ihrem privat-Nutzen zu sehr ergeben / ob sie ihren Weibern müssen pariren« 42 ), deshalb aber müssen sie gut besoldet sein. Wenn ein Regent viel Diener brauche, dann, meint er lakonisch, richte er es so ein, daß sie ihn nicht viel kosten. Doch solle er sie so halten, daß sie ihn lieben. Wenn der Fürst nun die Diener gut bestellt hat, muß er sein Land und seine Untertanen prüfen; zunächst den Unterhalt des Staats. Becher warnt vor übermäßigen Ausgaben, vor ailem vor luxuriösen Bauten und großen Hofhaltungen; war es doch das Zeitalter Ludwigs XIV. Darum muß der Herrscher das Einkommen des Landes kennen und danach die Steuern bemessen, aber vor allem auf die Liebe seiner Untertanen achten und ihnen 2IÖ zeigen, daß er es ehrlich mit ihnen meine; darum darf er ihnen nicht Unrecht tun. Trotzdem muß er das Heft in der Hand behalten und sie im Gehorsam erhalten, »dann ein Rebellirender Unterthan gefährlicher / als zehen aussländische Feind 43 )«. Deshalb muß er »seiner Unterthanen Bereichung und Begüterung mehr / als die seinige selbst suchen« 44 ), denn wenn er sie aussaugt, schadet er sich mehr damit als ihnen. Zwar — sagt er verächtlich auf diese Leute — »großer Herren Cameralisten*) vermeinen anjetzo / wann nur die Cammer-Güter wohl stehen / und die Contributiones richtig einkommen / so sey es alles gut.« Aber Becher denkt nicht so fiskalistisch. Zur Erhaltung des Landes wäre ein Ärarium recht nütze, das für die Not diene. Neben der Bereicherung komme nun noch die Vermehrung des Landes in Betracht — getreu dem Grundsatz »volckreiche nahrhaffte Gemein « 45 ). Zur Vermehrung eines Staates diene aber seine Sicherheit, darum dürfe er nicht so verschuldet sein. Neben »guter Verwahrung« sei die beste Sicherheit »gute Einigkeit in Religion / in der Nation / Sprach / und Gemüthern« 46 ). Im dritten Kapitel will er nun untersuchen, »wie / und woher die Obrigkeit / und Gesetze ihren Ursprung genommen / wie sie müssen bestellt seyn / und wie weit sie sich erstrecken.« Die Untersuchung selbst beweist aber wieder den überragenden Einfluß, den die Bibel und das religiöse Moment auf diese Schriftsteller ausübten, daß sie ihre Staatsanschauungen vornehmlich danach aufbauten. So fordert auch Becher als letztes Ziel, daß die Menschen gottähnlich werden, denn alles komme von Gott und müsse zu Gottes Ehre geschehen. Das Ebenbild Gottes bestehe aus fünf Stücken: »in der vollkommenen Erkändnuss Gottes/ als seiner selbst / in der höchsten Ehr / und Vollkommenheit / in der Allwissenheit / in der Allmächtigkeit / und in einer ewigen Unvergänglichkeit« 47 ), die Menschen aber müßten nun auch etwas von diesen Stücken besitzen. Denn darin bestehe ihre Glückseligkeit und die Gesetze der Natur. Aber durch den Sündenfall seien die Menschen der Glückseligkeit verlustig geworden und hätten sich gespalten, deshalb habe »Gott die Obrigkeit gesetzt / und Gesetze gegeben / die Menschen in den natürlichen Gesetzen zu erhalten« 48 ). Er erkennt also einen göttlichen Ursprung der Herrschergewalt an, sowie es die sächsischen Anonymi und die *) Diese Stelle beweist deutlich, daß die Schriftsteller, die wir heute Kamera- listen nennen, sich damals nicht so nannten und scharf zwischen sich und den »Cameralisten« unterschieden, die ich deshalb Fiskalisten nennen will (s. Teil I, Kap. 6, S. 86). anderen alten Kameralisten bisher taten. Es tauchen hier die Ideen von der Glückseligkeit der Menschen auf, die den Ausgangspunkt seiner ethisch-philosophischen Schriften bilden. Auf die heilige Fünfzahl der göttlichen Eigenschaften baut er nun alles Weitere auf. Denn so finde man »fünfferley Stand / Gesetze und Regirungen / der Geistliche Stand / und derer Gesetze gehen die Religion an / die Moral-Gesetze gehen die Ehr / Tugend / gute Sitten / und den Adel an / der Doctrinal-Stand / und dessen Gesetze gehen die Gelehrte / und Wissenschaften an / das Civil Gerichte / Haab / Nahrung und Güter / das Criminal Gerichte Leib / und Leben« 49 ). Um diese fünferlei Gesetze zu erhalten, habe Gott die Obrigkeit eingesetzt, daher müsse man ihr als seinem Stellvertreter gehorchen, sie aber habe die Pflicht, das Volk in guten Sitten, Gottesfurcht und bei guter Nahrung zu erhalten. Doch zwei schwere Fragen erheben sich, zunächst: wie der Fürst »eine Erbliche Succession und vollkommenlichen Gewalt über die Unter- thanen bekommen« könne, und ferner, ob die Untertanen bösen Fürsten, die nur an ihren eigenen Nutzen dächten, folgen sollten. Daß Becher diese für die damalige Zeit des beginnenden Absolutismus etwas heikle Frage überhaupt stellt, zeugt von seinem freien Sinn und beweist wiederum, daß ein Kameralist weder ein Absolutist noch ein Fiskalist zu sein braucht, der zu allem, was der Herr tut, Ja und Amen sagt. Beantworten kann er diese Frage kaum; und was er darauf erwidert, ist nicht gerade sehr klar und fest. Wenn eine Obrigkeit ihre Untertanen bedrückt, meint er, kann eine andere eingreifen, um die Bewohner zu schützen. Der Tragweite dieses Vorschlags war er sich wohl kaum bewußt. Die Untertanen aber, die sich zu sehr bedrückt fühlen, sollen auswandern. Das war schließlich die einfachste Methode, nur ging es bei den Leibeigenen nicht, denen er deshalb empfiehlt, auszuharren und ihre Bedrückung als eine Strafe Gottes anzusehen. Die Untertanen hätten kein Recht, ihre Herren zu zensieren; sie sollten bei den Nachbarn klagen, wenn es not wäre. Auch sei die christliche Leibeigenschaft ganz anders als eine heidnische. Sehr positiv sind seine Vorschläge nicht; er hofft zu Gott, der die ungerechten und tyrannischen Fürsten strafen wird, und sagt tief bewegt: Es »thun derohalben diese Regenten über die massen übel /ja begebe sich all ihrer Gewalt / welche nur ihrer Unter- thanen / als des Viehes zu ihrem privat Nutzen geniessen / aber auff ihrer Unterthanen Heyl weder zeitliche / noch ewige Wohlfart nicht einmal gedencken,« ihnen wird der Rächer erstehen, denn 2 I 8 »ob gleich manchsmal die Unterthanen wegen zu grosser Gewalt ihren Obern solches nicht rächen / noch straffen / noch sich be- freyen können/so bleibt doch die ewige Straff solchen Regenten nicht auss / und kan den Seufftzern / und Thränen der armen Unterthanen / und ihrer Kinder / so sie gen Himmel schicken /der Weg nicht versperret werden« 50 ). Nachdem er nun den »Ursprung der Obrigkeit« völlig beschrieben, will er »Gesetz und Reguln« besprechen und geht damit zur Verwaltung über, verlangt zur Unterstützung der Fürsten fünf Kollegien. Man darf diese Kollegien wohl nicht den Kammern gleich setzen, die gab es zu Bechers Zeit in Österreich längst und auch in anderen deutschen Staaten, wie wir sahen. Es sind eher der eigentlichen »Policey« untergeordnete Ab- teilungen, die allerdings die weitgehendsten Funktionen haben sollten. Mit zunehmender Bevölkerung wuchsen die Anforderungen an die Verwaltung immer mehr und verlangten weitgehendste Spezialisierung. Diese fünf Kollegien sollen errichtet werden »nach der Art der fünff Puncten Menschlicher Glückseligkeit«. Immer ist es also die Wohlfahrtsidee des Volkes, die ihn leitet: »salus publica suprema lex« heißt es bei ihm, nicht mehr »regis voluntas« wie bei den alten Kameralisten des 16. Jahrhunderts. Die Kollegien sollen erfahrene Räte, Kanzler, Sekretäre usw. haben, die ihr Amt treulich erfüllen. »Das erste Collegium nun . . . soll sich befohlen seyn lassen der Unterthanen Seelen / Religion, Andacht / und Gottes-Furcht,« »das andere... die gute Ordnung des Regiments / der Unterthanen Sitten / Erbarkeit . . . , deren- wegen es Collegium Morale . . . kan genennet werden,« »das dritte ist Collegium Doctrinale, bestehet in Auffsicht der Erziehung der Jugend/in Beförderung der Studien, und Wissenschaften/das vierdte Collegium ist Civile, und gibt Achtung auff gemeiner Statt Auffnehmen / Erhaltung / Aussgab / und Einnahm / das fünffte könte Collegium Vitale genennet werden / dann es auff der Unterthanen Gesundheit / und Beschützung ... achtung giebet« 51 ). Die Kollegien bilden also die verschiedensten Zweige der inneren Verwaltung, die sich um das ganze Wohl und Wehe der Untertanen zu kümmern haben, und wie schon bei Obrechts Deputaten auch das Privatleben beaufsichtigen müssen. Doch ist ihm die vorgeschlagene Arbeitsteilung noch nicht groß genug, die Kollegien sollen wieder in verschiedene Klassen zerfallen. Das Collegium Spirituale wird aus vier Unterabteilungen gebildet, die erste hat sich um die Religion und die Geistlichen zu kümmern, die zweite um die Kirchengüter. Wenn er auch Katholik geworden ist, sagt er sehr energisch, daß »die viele Clöster / und Christliche Beneficia derselben Verderben seyn / angesehen manchsmal mehr Pfaffen/als Unterthanen im Land seyn« 52 ), auch sollen Almosen nur den Arbeitsunfähigen gewährt werden. Die dritte Klasse hat die Ehesachen, Taufen zu erledigen, die vierte dient der Inquisition der Religion und des Lebenswandels. Auch das Collegium Morale soll vier Klassen haben, von denen die erste über die Sitten im Land zu wachen hat. Sie ist der »Augapffel eines Lands« 53 ); die zweite hat für das friedliche Zusammenwohnen zu sorgen, denn nur zu oft herrscht Haß und Zank unter den Bürgern. Auch auf das Gesinde hat sie zu achten. Die dritte Klasse wahrt die Standesunterschiede, die Ehrentitel, Ceremonien, und die vierte besteht in dem Sittengericht. — Das Collegium Doctrinale muß die Jugenderziehung leiten, die allzusehr vernachlässigt ist, denn ohne gute Erziehung kann der Staat keine guten Bürger besitzen. Auch hier verlangt er wieder vier Klassen für die Erziehung, Inspektion der Schulen und Lehrer, das Examen, die Revision. Die erste Klasse des Civil-Collegiums hat Bauern, Handwerker und Kaufleute unter sich, damit Gewerbe und Handel, muß Monopolien und Polypolien abschaffen, die zweite gibt Bau-, Wasser- und Feuerordnungen, die dritte regelt die Finanzen, die vierte aber bildet das bürgerliche Gericht. — Das Collegium Vitale sorgt schließlich für die Gesundheit der Untertanen, und daher für Ärzte, Apotheker usw., ferner für die Landesverteidigung, die Vollstreckung aller Kriminalsachen und fungiert als Kriminalgericht. Alle müssen dem Fürsten Bericht erstatten, so wird an alles gedacht, »alles in guter Ordnung erhalten / und das gemeine Wesen und dessen Bestes befördert« 54 ). Diese peinliche genaue Einteilung der Staatsaufgaben zeigt uns, welches Gewicht Becher auf die Verwaltung legte, von deren guter Bestellung nicht zum mindesten das Geschick des Landes abhing. Die Verwaltungsvorschläge treffen wir bei allen Kameralisten, sie gehören zum Gesamtbild. Diese theoretischen Verwaltungsanschauungen setzt Becher in die Praxis um, und entwirft ein »Unvorgreiffliches Project, Maintzischer Policey-Ordnung«, das aber nie Wirklichkeit wurde. Es ist im Stile eines Erlasses des Erzbischofs Johann Philipp von Mainz gehalten und regelt mit größter Genauigkeit jede Tätigkeit im Staate. Außer der Obrigkeit und ihrem Statthalter, sagt er in dem Paragraphen »Von der Obrigkeit« soll nie- 220 mand über das Volk gebieten. Weder »Dohmbherren noch / Obrigkeitliche / Gerichts-Adeliche / noch Universitäts-Personen« sollten sich »in einige bürgerliche Commercien oder Negotia« 85 ) mischen. In der »Geistlichen / Kirchen- und Schulen-Ordnung« wird den Geistlichen gesagt, fleißig ihr Amt zu versehen. Damit der Sonntag geheiligt werde, sollen alle, die während der Predigt im Wirtshaus getroffen werden, ferner die Gotteslästerer, dann diejenigen, die am Sonntag arbeiten, Karten spielen mit einem halben Gulden bestraft werden, den Gauklern soll man das Geld abnehmen. Alljährlich müssen die Jesuitenpatres die Schulen revidieren. — Ferner sollen »die von Adel Bürgerlicher Handlungen sich gäntzlich enthalten« 56 ), ebenso die Gelehrten und die Soldaten. Denn »niemand allhier soll sich eines Handels auff Geld oder Wahren annehmen / welcher nicht ein Burger seye«, »niemand den andern vom Kauff abtreiben / oder mit höhern Gebot denselben ver- theuren« 57 ). Die Waren dürfen nur im Kaufhaus verkauft werden. »Der Preiss der Wahren soll von den jenigen gemacht werden / so damit handeln / doch solle allemahl Deputirte dazu genommen werden / und soll ohne gemachten Preiss nichts zuvor verkauftet werden / bey Verlust des gekaufften Guths« 68 ). Also noch ganz mittelalterliche Preisfestsetzung! Die Kaufleute sollen niemand übernehmen, keinen anderen verderben. An den Toren sind alle Waren zu prüfen, von Privaten eingeführte sind bei einem Wert über vier Taler zu verzollen. Darum soll den Deputierten im Kaufhaus eine genaue Preisliste gegeben werden. — Die Plandwerker müssen ihre Arbeit ehrlich machen, bei Streitigkeiten die Preise von den Deputierten festsetzen lassen, die einmal übernommene Arbeit auch ausführen. »Anbelangend die Zünffte / wollen Wir solche bey ihren alten Gewohnheiten handhaben« 59 ). ■—■ Sonst ist er den Zünften nicht so günstig gesinnt (s. u. S. 226) — Wer sich als Meister niederlassen will, dem soll die Hälfte des Meistergeldes aus der Staatskasse gegeben werden, auch sollen die Handwerker, die gute Arbeit verrichten, ohne in der Zunft zu sein, geduldet werden. Die Meister haben die Lehrjungen anzunehmen. — Das Gesinde hat sich anzumelden, muß sich mit der Herrschaft vertragen. Den Lohn setzt das Vorsteheramt fest, und niemand darf mehr geben. Wer bettelnd angetroffen wird, soll in das Armenhaus gebracht und dort geprüft werden. Wer krank ist, kommt ins Spital, die Gesunden ins Werkhaus; »die aber nichts thun / noch bleiben wollen / zu der Stadt hinauss gewiesen werden« sollen 60 ). Diese Maßregel erinnert an das Elisabethsche Armen- 22 1 gesetz. Zwischen Ostern und Pfingsten wird für die Armen gesammelt, und jeder soll ein Kopfstück geben. — Die Fremden sind anzumelden, die Wirte dürfen sie nicht übervorteilen. — Auch den Juden widmet er einen ganzen Abschnitt und vertritt auch hier die mittelalterlichen Anschauungen: »über 24 Hauss-Gesessen Juden hinführo in Maintz nit sollen gelitten werden / und diese sollen beysammen in einer Gassen wohnen«, »auch sollen die Juden auff dem Marckt keinem Christen vor oder aus den Händen mit überbieten kauffen / weiter aller Krämer-Handlung und Iiandwercken sich gäntzlich enthalten . . . den Christen ihre Ehrerbietung und respect geben . . . doch sollen sie der Billichkeit gemäss geschützet werden« 61 ). Es folgen dann noch die verschiedensten Ordnungen, voran eine »Volck- und Sitten Ordnung«, nach der das Volk in zwölf Klassen geteilt, und »jedes Thun und Lassen / Handel / Wandel und Vermögen / Tugenden und Untugenden / Auff und Abnehmen / auch Herkommen / Leben und Sterben wohl ge- mercket« 62 ) werden soll. Dazu gehören auch Kleider- und Speisenvorschriften, die den unnötigen Luxus bekämpfen. Die Marktordnung verlangt verschiedene Märkte, damit die Stadt an verschiedenen Orten »bewohnet und volckreich werde« 63 ). Die Marktmeister haben aufzumerken, daß kein Betrug vorkommt. Im Vorkaufen soll jeder den Kauf haben, der zuerst da ist, und keiner dem andern das Gekaufte aus der Hand nehmen, »und sollen die Juden allen Christen im Kauff / auf dem Marckt nachgehen« 64 ). Alle Waren sind von den Deputierten zu schätzen und dem Vorsteheramt zu melden. Schwer zu bestrafen ist der, der mit falscher Münze oder Maß und Gewicht umgeht. Dann wird pünktliche Bezahlung des Arztes verlangt, auch darf nur der kurieren, der von der Fakultät zugelassen ist. Jeder, der bauen will, muß »den Abriss weisen«; vor seinem Haus die Gasse pflastern. Es folgen schließlich genaue Anweisungen für Brände: die Soldaten sollen die Fremden fernhalten, Handwerker und Studenten das Wasser auf die Leiter bringen, »Juden sollen die Brunnen schöpffen und Wasser zureichen« 65 ), und zum Schluß eine Wasserordnung. Als Anhang schließt sich ein »Patent / das Vorsteher-Ambt betreffend« an, das die ganze Polizeiordnung unter sich haben soll. — Eine vollständige Aufzählung all der Vorschriften, an denen es ja in dieser »Polizey-Ordnung« nicht mangelt, ist unnötig und auch unwesentlich, würde auch die Vollständigkeit, die wir erstreben, und die uns Bechers ganzes Wirken zeigen soll, nicht 222 beeinträchtigen. Jedenfalls zeigt uns auch der kurze Überblick, daß Becher sich in dieser Ordnung sehr engherzig und noch rückständig genug zeigt und in diesen ewig bevormundenden Vorschriften oft an die Kameralisten des 16. Jahrhunderts, besonders an Obrecht, erinnert. Es ist der enge Geist der Zeit, der vom Kapitalismus noch keinen Hauch verspürt, der aus jenen Zeilen spricht. Aber so war der wahre Becher nicht; wir werden sehen, daß er oft genug einen scharfen Blick hat und durchaus der Zeit voran ist, und müssen daher eher annehmen, daß man solche Polizey-Ordnung von ihm wirklich verlangte, oder daß er sie dem betreffenden Fürsten möglichst genehm machen wollte. Der zweite Teil des Diskurses handelt »Von Materi der Republick / das ist / von denen so regirt werden / nemblich von den Unterthanen«. Den staatsrechtlichen folgen damit die wirtschaftlichen Betrachtungen, die besonders den Handel betreffen. Es ist von Interesse, die Bemerkung Smalls hierüber zu prüfen, die wieder von einem merkwürdigen Mißtrauen gegen Bechers »Kameralismus« erfüllt sind, so daß »the inference that the author was not primarily a cameralist is strengthened«. Plötzlich hätte Becher seine Aufmerksamkeit auf den Handel gerichtet und seinen Appell zu dessen Beförderung in einer Art kameralistischen Schemas zusammengestümpert (»Becher patched his appeal for attention to the promotion of trade into a sort of general camerali- stic scheme«). Er zeige sich in einem Gegensatz zu den anderen Kameralisten, deshalb wäre Becher jede Bedeutung abzusprechen, man müßte ihn schneller übergehen, »than the undue prominence given to him by Roscher will permit« 66 ). Ich möchte dagegen Becher als einen typischen, ja vielleicht als den bedeutendsten der alten deutschen Kameralisten ansehen, und komme dazu, weil sich in ihm das merkantilistische Ideal am prägnantesten ausgeprägt zeigt, ohne daß ihm die privatwirtschafüichen Gesichtspunkte, die ihn als Politiker zum Kameralisten stempeln, etwa fehlen. Nach m. E. kommt Small zu seiner ganz entgegengesetzten Auffassung infolge seiner recht verschwommenen Definition. Wenn man im Kameralismus ein allgemeines System der Staatswissenschaften sieht, wie er, dem der Merkantilismus als Wirtschaftspolitik untergeordnet ist, dann läßt sich seine Anschauung eher verstehen; rechtfertigen nicht, denn das Universelle war der Merkantilismus, das diesem Untergeordnete, weil auf kleinen Kreis (Deutschland) Beschränkte, der Kameralismus. Nur in diesem Sinne werden wir Becher als Kameralisten gerecht werden können. 223 Der zweite Teil beschäftigt sich zunächst mit dem Wirken der drei Stände und ihren gegenseitigen Beziehungen. Sie brauchen eine Obrigkeit, damit nicht einer von der Gnade des anderen leben muß; und diese muß vor allem dafür sorgen, daß die Gemeinde sich vergrößert, was geschieht, wenn man die Nahrung befördert, weshalb nichts so hinderlich ist, »als wann man die Kauff-Wahren / und Kauff-Leut mit hohen Zöllen und imposten beschwehrt / dann dardurch wird der Handelsmann bewogen / seine Wahren theurer zu geben / solche imposten wieder- umb darauff zu schlagen.« Diese Abwälzung aber führe zum Kauf bei Fremden oder zur Einschränkung des Konsums. »Es ist andern theils nichts / welches den Bürger / und Handwercksmann mehr verderbt / als die schwere imposten / so auf die Lebens-Mittel / und die grosse Contribution, so auf solche Leut / und ihre Wohnungen geschlagen werden«, denn so steigen die Löhne, und auch der Bauer leidet darunter, denn er kann »seine Früchte nicht versilbern« 87 ). Dann laufen die Leute aus dem Lande und die Zurückbleibenden verarmen und können kaum Steuern zahlen. Allen Ständen ist die Konsumtion nötig: »dann wo der Kauffmann solchen hat / nimbt er dem Handwercksmann die Wahren ab / und wo der Handwercksmann seinen manufacturen einen gewissen Ver- schleiss weiss / da arbeitet er nit allein Tag und Nacht . . . / lebt er nit allein besser / .. . und gibt dem Landmann Geld zu lösen . .. und da kan der Landmann alles . . . was ihme die Erde gibt / zu Geld machen / und seiner Obrigkeit . . . entrichten.« »Mit einem Wort / die Consumption erhält diese drey Ständ / die Con- sumption ist ihre Seel... ja der Consumption wegen ist der Kauffmann-Stand so nöhtig in der Gemeind / so gross darinnen der Bauren-Stand / dann dieser vermehrt zwar die populosität / jener aber ernehrt sie« 88 ), liegt doch die einzige Konsumtion bei dem Kaufmann, von dem Handwerker und Bauern leben; besonders aber bei jenen Verlegern, die für »Grundsäulen der Gemeinde« gehalten werden müssen, weil von ihnen viele hundert Menschen leben können. — So zeigt Becher in durchaus systematischer Weise den Nutzen des Miteinanderarbeitens der drei Stände, deren Harmonie von höchstem Segen für den Staat wäre. In einer so stillen Zeit wie der damaligen kann man es begreifen, wenn er so stark die Konsumtion und damit den Umsatz betont. Denn erst wenn sie angeregt ist, wird auch die Produktion in gesteigertem Maße ihr folgen. Hatte er also nicht recht, den Kaufmann, besonders den Verleger, als den Grundpfeiler des Staates an- Zusehen und aus seinem politischen mehr einen handelspolitischen Diskurs zu machen? Der Kaufmann, der den Bedarf befriedigte, regte ihn auch an. Er war es und ist es noch heute, der an der Leitung der großen vielrädrigen Maschine steht und für das Ineinandergreifen aller Räder und Speichen zu sorgen hat. Small, der mehrmals betont, man müsse die Zeit der Kameralisten nicht mit unseren Augen sehen, zeigt aber hier wenig Verständnis. Becher geht nun besonders auf die Pflichten des Kaufmanns ein. »Durch das Wort Verlegen aber verstehe ich / wann ein reicher Mann den Handwercksleuten Mittl macht / daß sie die in dem Land fallende / oder auss der Frembde hereingebrachte rohe Waren in manufacturen verarbeiten können / und dann ein solcher Verläger die gemachte manufacturen von ihm wieder umb ein billiches Geld nimbt / und hernach anderwerts / so gut er kan / inn oder ausser Lands verhandelt« 69 ). Das sind rechtschaffene Kaufleute, denn sie geben den Bewohnern Brot und Geld, ja sie ziehen solches noch ins Land hinein; die aber, die die Rohstoffe ausführen und in der Fremde verarbeiten lassen und lieber den Ausländern das Geld gönnen, »hingegen ihres Lands-Fürsten Unterthanen arm machen,« »welche allein auf ihren Profit sehen, das Land schinden / schaben und aussaugen / ... als bissige Hund an dem Bein allein nagen wollen / des Landmanns und Handwercks- manns blutigen Schweiss aussaugen . . . diss seynd die Blut- und Saugigel einer Republick / der Todt und Untergang / derselben End / dann sie mindern die populosität und entziehen dem Land die Nahrung / bereichen dessen Feind«, »dann weil dieser Juden und Canalien böse intention nur ein Monopolium ist / und auff ihre Bereichung allein sihet / ihres Nachbarn . . . Beförderung aber . . . gantz auf die Seite setzet . . ., gilt ihnen gleich . . . wie lang ein Staat stehe / ob er wol / oder übel fahre« 70 ). Sie meinen, man könne die Waren nicht im Lande hersteilen, weil sie natürlich ihren Gewinn machen wollen und zu faul sind. Das sind aber die »Todt- feind / und pesten der republick«, denn sie vermindern Nahrung und Bevölkerung. So ist es klar, »dass ein Kauffmann ein Land auffbringen / oder verderben könne« 71 ), denn Handwerker und Bauer hängen von ihnen ab. »Warum«, fragt Becher voll Zorn, »schlägt man einem Mörder den Kopff herab/und hencket einen Dieb / allein darumb / dass der erste die populosität / der ander die Nahrung der Gemeinde mindert / und diese lose Menschen / die vorige Art von Kauffleuten / welche beydes begehen / . . . dise . . . / 225 anstatt der Straf venerirt, privilegirt, und nobilirt man bissweilen; eine Menschen-Art / die umb so viel böser ist« 72 ). Wir sehen aus diesen Ausführungen schon, daß ein Programm aus ihnen spricht; der merkantilistische Geist hat diese wirtschaftspolitischen Forderungen beseelt. Soll aus dem Staat etwas werden, meint Becher, dann muß nicht nur Harmonie unter den Ständen herrschen, dann gilt es auch Manufaktur und Handel im Lande zu pflegen, und vor allem dazu berufen sind die großen Kaufleute. So sagt er noch einmal, daß »nemlich sie allein vor Grundsäulen dieser dreyer Ständen zu halten seynd / dann von ihnen lebt der Handwercksmann / von diesen der Bauer / von diesen der Edelmann / von diesen der Lands-Fürst / und von diesen allen wieder der Kauffmann: das seynd die jenige Hände / welche einander vereinigen müssen« 73 ). Kann das Programm klarer sein? Oft wundern wir uns, meint er, daß Deutschland arm ist, das liegt zum großen Teil an den Kaufleuten. Denn die »Kauffmannschafft« ist »diejenige / von welcher der Staat an Geld und Nahrung gemehrt wird / ist negst der Natur diejenige Säuge-Mutter / welche das noch junge Aufnehmen auch der desertesten Länder zum Sprossen / zur Blüt.... bringet« 74 ). Der Handel ist das Blut des Landes, denkt er, nicht zu Unrecht, und je mehr er pulst und wallt, desto munterer und frischer ist der ganze Körper. Mit Recht sagt ein Poet: »Handlen / wandien und verkauften / In der Welt her umher lauffen / Bald zu Wasser / bald zu Lande / Nutzet trefflich jedem Stande / Wo die Kauffmannschafft recht blühet / Und die Nahrung nach sich ziehet / Da kan mancher noch auff Erden / Reich und wol begütert werden« 76 ). Die Konsumtion zerfällt in eine in- und eine ausländische, die erstere wird durch ein Privileg, »privativum« genannt, das die Einfuhr fremder Waren verbietet, unterstützt. Wo das ist, finden sich Verleger und Handwerker, und dann hat auch der Landmann seinen Vorteil davon. Die ausländische Konsumtion schickt die Waren in die Fremde, die man durch Billigkeit und Güte der Waren erhält; damit diese aber wohlfeil sein können, muß das Leben billig und nicht von so hohen Abgaben beschwert sein; die Güte wird durch gute Rohstoffe und gute Meister erreicht. Deshalb muß man die Auslandszölle abschaffen. Alle drei Stände haben Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2. Io Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. aber »drey gefährliche / und höchstschädliche / verderbliche Feinde / derer erste die populosität verhindert / und der ist das Monopolium, der andere verhindert die Nahrung / und der ist das Polypolium / der dritte zertrennet die Gemeinschaft / und der ist das Propolium« 76 ). Becher geht deshalb auf diese Todfeinde genauer ein. Das Monopol besteht dann — wie er meint — »wann ein Glied in der Gemeind das allein hat in der Nahrung / worvon sonsten in der Gemeinde viel andere leben könten« 77 ). Der Zweck der bürgerlichen Gesellschaft sei die Vielheit der Menschen, das Monopol diene aber nur einem, so würde das Land arm. Wenn auch der eine reicher würde, so sei es viel besser, es gäbe viel mittelmäßig reiche als wenige ganz reiche. Die Monopolisten aber lebten im Überfluß und entzögen die Nahrung den andern. Deswegen seien die Behörden mit Recht gegen das Monopol vorgegangen. — Dem Monopol entgegengesetzt sei nun das Polypolium, »dann gleichwie in dem Monopolio einer hat / worvon viel leben können / also gibt das Polypolium allen dieses, worvon nur etliche leben können«, sie sind »beyde der civil societät höchste Feind« 78 ). Unter dem Polypol versteht er eigentlich die Überproduktion, denn er meint, wenn an einem Ort sich gerade 50 Schuster ernähren könnten, und es kämen noch 150 dazu, so würden alle verderben. Es sei viel besser, wenn »eine gewisse Anzahl mittelmässig reicher Leut / als ein übergrosse Mänge Bettler und armer Polypolisten« vorhanden sei. Auch hier zeigt sich wieder seine Sorge um eine möglichst harmonische Verteilung im Staate; er ist noch nicht frei von der Nahrungsidee des Mittelalters. Gegen die beiden Übel wären die Zünfte geschaffen, die die Zahl der Flandwerker in die rechte Proportion brächten. Aber sie wären jetzt auch durch die Schwierigkeiten, Meister zu werden, ein heimliches Monopol geworden. Deshalb hätten die Flolländer die Zünfte aufgehoben und jedem erlaubt, sich nach Belieben zu ernähren. So reißen sich die Handwerker um die Bestellungen und befleißigen sich guter Arbeit. Aber Becher ist nicht für die freie Konkurrenz zu haben, er sieht in ihr keine Vorteile, nur die Verleger hätten sie, die Handwerker würden doch in Armut bleiben, und Holland würde daran noch einmal zugrunde gehen, weil die Handwerker davonliefen; hingegen würden sie in Deutschland durch die Zünfte gehalten, da es hier keine ausländische Konsumtion wie in Holland gäbe. Es sei aber sehr schwierig, »die Nahrung nach den Leuten und die 227 Leute nach der Nahrung zu proportionieren« 79 ); das Beste wäre ein wachsames Auge auf alle Stände zu haben. Das Propolium bespricht er nicht, sondern das Abwehrmittel der Kaufleute gegen das Monopol und Polypol. Er sieht es in »Compagnien / oder Mascopien«, dadurch werden »auch die negotien besser erhoben / dann so eine gantze Compagnie hat mehr Mittel und credit, gehet auch viel sicherer / als ein privat Handelsmann« 80 ). Viererlei aber braucht man zu den Compagnien: »erstlich, dass sie von so viel Gliedern und portionen bestehen / als zur Erhebung dess Handels nöhtig«, ferner, »dass kein Mitglied in solcher Compagnie in solidum vor die andere verschrieben / noch die übrige Güter / Vermögen oder Schulden ausser der Quotä seyn / so in der Compagnie hafftet / obligirt seyn / oder mit / so in Schaden als Verlust participiren, dann solcher gestalt würde das falliment eines eintzigen gnugsam seyn / alle andere / auch ausser der Compagnie zu verderben« 81 ). Er empfiehlt damit also eine Art G. m. b. H. Diese Kompagnie benötige ferner gemeinsame Verwaltung und Privilegien, damit sie nicht von mächtigeren Kaufleuten über den Haufen geworfen werde. Es gibt Privilegien für den Handel in und außer dem Lande. Dem einzelnen schenkte man damals noch wenig Vertrauen, der Staat sollte alles bevormunden; so meint Becher, man tue sicherer, »daß man gewisse Compagnien fundirt, derer man versichert ist / und welche man in gewisse Leges restringirn kan / als dass man den Handl jedes Belieben lässet / und da man nicht versichert ist / ob er zu des Landes Besten / oder Schaden geführt ist« 82 ). Besondere Vorsicht empfiehlt er für die Privilegien zum ausländischen Handel. Man kann den Handel in die verschiedensten Arten teilen oder auch in 14 Gruppen: Seiden-, Leinen-, Wollen-, Leder-, Buchhandel, Französisch-Nürnbergsche Manufakturen, Juwelier-, Glas-, Holz-, Metall-, Materialien-, Spezerei-, Friandis- und Vik- tualienhandel. — Die Ausführlichkeit unserer Betrachtung leidet nicht, wenn wir diese 14 Arten nur kursorisch behandeln und nur das Interessante heranziehen. — Den Seidenhandel empfiehlt Becher dringend, weil er Deutschland viel Gewinn bringen würde; den Wollenhandel nennt er ein Regal des Landes, wie er es in England, das er als Vorbild hinstellt, sei. Beim Buchhandel findet er die Bücher zu wohlfeil, überhaupt sei die Lage für den Verleger mißlich, da er bald reich, bald arm werden könne. Es verrät nicht gerade hohe kulturelle Einsicht, wenn er sagt: es 15 * 22 8 »könte dem Buchhandel nichts bessers wiederfahren / als wan man in io. Jahre nichts mehr trücke thäte / oder sonst ein Unglück in die Bücher käme« 83 ), denn schließlich ist eine große Bücherproduktion doch das Zeichen hoher Kultur in einem Volk. In dem Kapitel über die »Frantzösischen / Nürnbergischen und Augspurgischen Manufacturen und Handel« zeigt Becher sein warmes Empfinden für das deutsche Vaterland, wenn er mit beißender Ironie die deutsche Vorliebe für französischen Tand und Kram geißelt. In diesen Zeiten, dem Ende des 17. Jahrhunderts, erneuern sich die Klagen bei allen Patrioten immer wieder, wir finden sie bei Hornigk ebenso wie in den Flugschriften. Es waren die Tage, da in Versailles der Sonnenkönig auf der Höhe seines Ruhmes stand und dort mit unerhörtem Luxus Hof hielt; und wenn es ihm auch nicht gelang, wie er es wollte, ein europäischer König zu werden, so erreichte er, daß er überall französischem Wesen zum Einzug verhalf, und jede kleinste Residenz ein Klein-Versailles sein wollte. Dagegen mußten die Männer, die merkantilistisch dachten, mit aller Schärfe Vorgehen. Hören wir, was Becher hierzu sagt: »Ja uns Teutschen ist schier kein Kleid mehr recht / wann es nicht auss Franckreich kombt / worvon Jährlich dann nicht nur eine Million auss Teutsch- land hinein gehen«, nun meint er spottend müsse man wissen, »dass die Frantzösische Schermesser uns Teutschen den Bart besser scheren / als andere / die Frantzösische Scheren und Zangen schneiden besser die Nägel / und reissen die Haar auss / als unsere / ihre Uhren gehen besser / wann sie die Teutsche zu Pariss gemacht haben / als wann eben selbige Meister solche zu Augspurg gemacht hätten / dann die Lufft allda ist besser darzu .... die Hembder seynd besser / wann sie die Frantzösische Lufft ein wenig perfumirt hat / (wiewol ehe ich sie anlegen thäte / den guten Geruch erstlich mit Schwebelrauch . . . vertreiben wolte)«, »so haben auch die Frantzosen viel ein ander Mass / einem die Kleider anzumessen / und zu machen / als die Teutsche Schneider ... so lässet sich auch hernach ein solch Frantzösisch Haar von keinem Teutschen Kam kämmen / . . . noch sich das Teutsche Geld anders / als mit Frantzösischen Karten verspielen«. »Ich hab von Frauenzimmer gehört / dass sich mit Frantzösischen Nadeln und Garn viel besser / als mit Teutschen nähen lässet«. »Welcher unter uns Teutschen hätte wohl das Hertz gehabt / einem Weibsbild ein Stück Holtz über den Bauch zu stecken / und sie weiss zu machen / sie wurde einen Buckel be- kommen / wann sie es nicht thäte / die Frantzosen habens gethan / die können das Weibsvolck aussbutzen mit Kleydern / Haaren / Augen (wann eins fählt / Zähnen / wann etliche mangeln) / Gesicht-Farben / Brüst / Harnischen / Plancheten / Hembder / Strümpff / Schuhe / die können sie behäncken mit Spieglen / Uhren / Corallen ... sie stechen ihnen Löcher durch die Ohren / und häncken ihnen daran was sie wollen / solten auch die Ohren Esels lang gezogen werden.« Und für all dies gehen jährlich »vier Millionen Thaler / und baares gutes Geld« nach Frankreich, was in Deutschland ebenso gut hergestellt wird und »viel tausend arme Menschen« ernährt 84 ). Nach diesem Zornesausbruch beschäftigt sich Becher wieder mit den verschiedenen Handelsarten. Den Juwelierhandel hält er für gefährlich, er erfordere auch große Kenntnisse und viel Kapital. Beim Metallhandel meint er: »das Gelt ist in der Welt / Werth und Wechseln gantz different, dessentwegen der / welcher damit handeln will / gute Nachricht haben muss«, an vielen Orten sei die Edelmetallausfuhr verboten, aber fährt er fort, »Deutschland ist allein so reich an Gold und Silber / dass es allen zulässet / solche häufig hinauss an die Frembde zu verführen« 85 ). — Diese Stelle kann im Zusammenhang mit seinen Klagen über die Ausfuhr der bitter notwendigen Gelder für allerlei Tand nur ironisch aufgefaßt werden. — Den vierzehn Handelsarten entsprechend empfiehlt er vierzehn Handelskompagnien, so gibt es weder ein Monopol noch ein Polypol, die Verleger legen ihr Geld gut an und stellen »viel tausend Menschen in die Arbeit«, und das Geld bleibt im Lande. Wir wissen, daß es nicht der Geldbesitz als solcher war, der die Merkantilisten diesen Gesichtspunkt so oft betonen ließ, sondern die Sorge um die Hebung der heimischen Produktion und die allgemeine Wohlfahrt. Die Bettler müßte man in ein Zucht- und Werkhaus stecken, auch wäre ein Landkaufhaus das beste Mittel gegen das Pro- polium der Kaufleute, allen aber nützte eine Bank 86 ). Auch hier wieder verweist er seine Mitbürger auf das Vorbild aller Merkantilisten, auf Holland. Die holländischen Einflüsse, die wir schon hervorhoben, wurden durch seine häufigen Reisen nach den Niederlanden noch verstärkt. Er sagt: »Wann wir ein klein wenig nur nachsinnen wollen / wordurch Hollandt / ein schlechte Graff- schafft / zu solchem Standt kommen seye / dass es allein nun mehr an Mitteln als das gantze Römische Reich vermag / so kan man keine andere Ursach finden / als die Commercien / ihre 230 libertät und resolution solche zu führen / sie verarbeiten Se}’den und wächst keine im Landt / sie holen frembder Leuth Flachs und Hanff / machen Spitzen und schöne Leinwand darvon .... wer thut es ihnen wol in der Truckerey und Buchhandel bevor? . . . man muss sagen / dass Hollandt ein Mutter vom Jubilierhandel seye . ... / ich glaube nicht dass an einem Ort mehr mit Gold / Silber / Kupffer / Eysen / Bley / Zinn und anderen Mineralien Handelschafft . . . getrieben werden.« »Findet man doch . . . dass dieser Orth / da nichts oder wenig wachst / alle andere Oerther mit Überfluss proviantirt.« »Die Holländer machen . . . auss den Commerciis eine materiam Status, und führen so kostbare Krieg darumb / sie wissen wol / dass die Commercien ihr Landt Volckreich / Nahrhafft / und rechte Gemeinschafft darinnen machen ... in Hollandt hat alles seine Nahrung / man leidet und siehet keine Bettelleuth / wie Volckreich dennoch Hollandt seye / weiss der jenige / der darinnen gewesen / und gesehen / dass es schier nur eine Statt ist / ihre herrliche Proviant-Häuser / Zucht- und Werck-Häuser / Banck- und Kauff- Häuser der Compagnien seynd Zeugnuss ihres Fleisses / resolution und Verstands / sie seynd noch nicht damit zu frieden / was sie innerhalb Lands thun / sondern sie reysen / und treiben commercia in die gantze Welt . . . durch ihren Handel saugen und ziehen sie das Gelt von allen Orthen an sich« 87 ). Aus diesen Worten spricht ehrliche Bewunderung für die Tatkraft der Holländer, so sollten es die Deutschen auch machen, denn sie könnten es. »Teutschlandt ist ein mächtig Landt / und hat seine gewisse Innländische consumption, die Hollandt nicht hat / wann auch die Teutschen in die Frembde handeln wolle / wird es ihnen an Gelegenheit und Freyheit . . . nicht mangeln«. »Weiter / Teutschlandt hat die Wahren im Land selbsten / worvon es allerhand manufacturen machen kan lassen ... in Teutschlandt ist dess Hauss- zinss / Holtz und Lebens-Mitlen wegen besser / als in Hollandt zu leben . . . diese treffliche / und Hauptvortheil nun haben wir in Teutschlandt / und stehen doch still / lassens solche thun / die dergleichen nicht haben . . . unterdessen gehet das Gelt auss dem Landt« 88 ). Becher weiß aber, wie schwer es hält, hier zu bekehren, und daß der Prophet nichts im Vaterlande gilt: »er muss aber ein guter Oculist seyn / der uns Teutschen den Staaren hierinnen stechen will / dann von Inländern wil mans nicht leiden / dörffen auch die Wahrheit nicht recht sagen« 89 ). Denn unter hunderttausend fände sich kaum einer, der sich um des Vaterlands Wohl kümmere, zwar klagten alle Leute »dass Teutsch- land arm an Volck / Nahrung und Gelt seye / und dass die Commerden / Handel und Wandel in Abgang kommen / was man aber vor ein Mittel vorschlägt / das ist nicht angenehm« 90 ). »Über Landt und Wasser / in grosse Stätte und Residentzien«, in alle möglichen Länder und Städte, ja um die ganze Erde könnte der deutsche Handel gehen, denn jeder Ort habe seine besonderen Gaben 91 ). So tritt er voll Feuer für seine weltwirtschaftlichen Pläne ein, die Deutschlands Größe bewirken sollen*). Nach diesen handelspolitischen Ausführungen gibt Becher eine Privatwirtschaftslehre des Handels. Vier Flügel sind, so meint er, der Kaufmannschaft verliehen: »Verstandt / reso- lution, Freyheit und Gelt« 92 ), und wenn einer fehlt, hinkt das Ganze. Was den ersten Punkt betrifft, so braucht ein Kaufmann ein redliches und sorgfältiges Gemüt, denn auf ein bloßes Wort traut man oft viel tausend. Aber auch Fleiß und Mühe sind nötig. Ein Kaufmann hat vielerlei zu bedenken: mit wem, wohin, womit, wie er handeln soll. Er muß wissen, daß die Kaufleute dem Adel verhaßt sind, muß sein Kapital kennen, »dann mit laerer Faust einen Handel anzugreiffen / ist Thorheit / und mit frembder Leuthen Gelt trafigiren, gefährlich« 93 ). Auch soll er Beziehungen pflegen, Bücher führen, nicht geizig und verschwenderisch sein und »mehr im contor, als in dem Beichtstuel ... so lang auff der Börss / als in der Kirchen« sitzen. Das fordert er alles von dem Kaufmann, da er die Grundstütze des Staates ist: »ein Kauffmann ist ein subjectum, wo vor allen anderen vocationen alle Tugenden hervorleuchten können / und auch müssen / wil man anderst wolfahren« 94 ). Er muß auch die kennen, mit denen er handelt: »mit Juden /wird man ohnfehlbar betrogen«; muß bedenken, daß der andere ihn stets übervorteilen will; er darf nicht mehr kreditieren als er hat, nicht mehr borgen, als er sich einzufordern getraut; die Kunden muß er hüten, mit Hofhaltungen nur bar handeln und mit seinen Nebenhandelsleuten in Frieden leben. Dann hat er zu wissen, woher er die Güter holen, wohin er sie verhandeln kann, muß die Zölle, die Wege kennen, sich mit Pässen versehen. Es ist auch gefährlich, nur an einem Ort zu handeln. Schließlich soll er überlegen, womit er handelt, wie die Güter verpackt, verhandelt werden, das erfordert ebenso Kenntnis der Märkte und der Art des Handels. Deshalb gibt Becher verschied eneRegeln: *) An dieser Stelle findet sich das Gedicht über all die Städte, die zu besuchen sind, das ich im I. Teil, S. 91 anführte. 232 »Genau gedungen und baar bezahlt / ist auss schwartzem Korn weiss Meel gemahlt. Traw / schaw wem. Leben / und leben lassen«. Ferner »dass contant einkauffen und verkauffen das sicherste seye; dass man in dem Einkauf und Verkauf creditieren / und borgen / die Augen / und gute Vorsicht mit nehmen sol; dass man nicht suche ein Monopolium zu haben« 95 ). Zum Schluß bespricht er noch die zwanzig Hilfsmittel eines Kaufmanns: das Kontor, die Bücher, den Buchhalter, Kassierer, die Wechsel, Korrespondenz, die Schiffer, Güterbestätter usw. Das Kontor muß gut bestellt sein, »weil die Seel der Handlung das Geld / die Rechnung der Geist / das Contor aber beeder Leib ist« 96 ). »Die Handlsbücher seynd dess Handelsmanns Bibliotheck / die er als seinen Augapffel in Obacht nehmen muss.« Man hat »ein tägliches Klitterbuch / auch journal, worin ohn Unterscheid täglich / was fürkombt / notirt wird / dar- auss trägt man es hernach in die Bücher / setzt es in seine locos communes, und bringts ins credit oder debet, auss diesen Büchern macht man hernach die Bilantzen« 97 ). — Becher kannte also die Buchführung sehr gut, die zur damaligen Zeit nach dem Vorbilde Hollands und Italiens schon recht ausgebildet war. —■ Der Buchhalter soll verschwiegen sein, der Kassierer muß Kaution stellen. Er empfiehlt den Giroverkehr, wenn er erzählt: »in Holland habe viel Kaufleut ihr Geld in der gemeinen Banck / und bezahle einander alda nur mit zu- oder abschreiben« 98 ). Dabei denkt er wohl an die Girobank in Amsterdam, die 1609 nach italienischem Vorbild entstand. Daß es auch in Deutschland schon derartige Banken gab, so in Lübeck, Hamburg und Nürnberg, war ihm scheinbar unbekannt. — Weiter sind in einem Geschäft Schreiber, Diener, Makler nötig, »dieses seynd die Spürhund«, ferner braucht es Wechsel und als Seele des Ganzen: die Korrespondenz; aber das Ehrabschneiden soll der Kaufmann anderen überlassen. Nötig sind ferner Packer, Kutscher, Schiffer; handelt er über See, dann braucht er die »assuranten . . . Leut / die man assurierer nennet / welche Schif und Güter umb ein gewisses assuriren« 99 ). »Die Börss ist gleichsam dess Kaufmanns Schuel«, man hat sich verglichen »an einem gewissen Ort / zu gewisser Zeit und Stund zusammen zu kommen« 10 °). Eine andere Zusammenkunft der Kaufleute nennt man die »Comparitien« in den Wirtshäusern, da wird der Handel abgeschlossen. Denn am Vormittag ist der Kaufmann im Kontor mit der Korrespondenz beschäftigt und gibt den Maklern Gehör, mittags auf der Börse, am Nach- 233 mittag in den Komparitien 101 ). — Aber auch der »Accidentien und Zufälle« muß der Kaufmann gedenken: Krieg, Pest, Brand, Bankerott. »Der gemeinste Zufal aber in der Handlung ist der pancrot, heisset so viel als ruptura banci«, weil die Bankherren sich an den ihnen anvertrauten Geldern vergriffen haben. Eine Kaufmannskasse ist aber wie eine Bank, hat auch fremde Gelder. Der Bankerott kann auf vielerlei Weise geschehen, durch Gewalt, Krieg, Brand, auch durch Diebstahl und Raub, dann muß der Kaufmann sein Vermögen mit den Gläubigern teilen. Schließlich kommt der Bankerott auch »von den Kaufleuten selbsten her / wann sie stattlich fressen und sauffen / nie in die Bücher gucken / den Handel nicht verstehen . . . / Tag und Nacht im Sauss leben / die credit-Gelder in privatos usus wenden« . . . »das seynd nun rechte Dieb / und Schelmen«, ihre Güter sollen unter die Gläubiger verteilt werden 102 ). ■— Nächst dem Verstand ist dem Kaufmann Entschlossenheit nützlich, da er die Gelegenheit nicht versäumen darf, er kann auch »nicht viel still sitzen / sondern muss das scheinende Glück mit beeden Händen schnei ergreiffen«, aber darf auch nichts übereilen. Schließlich braucht er auch die Freiheit: »Dann wann Weg / Steg / und Päss / Handel / und Wandel durch allzugrosse Zoll / imposten / und Hindernussen beschwert / durch Monopolia, Polypolia, oder propolia gespert / wann ein Land . . . arm an Menschen und Geld gemacht wird / . . . da zieht Handel und Wandel hinweg« 103 ). Zuletzt ist ein Kapital vonnöten, denn »das Geld muss nun ein Handelsmann vor die Seel in der Handlung halten / und alzeit machen / dass er damit wol versehen seye« 104 ). Das ist also das Fazit seiner privatwirtschaftlichen Ausführungen über den Handel, daß das Geld der Nerv aller Dinge sei. Nach dieser eingehenden Darlegung des Handels wendet Becher sich dem dritten Feinde der Gesellschaft, dem Propolium, zu: das »die Gemeinde selbsten zertrennet / und dissipirt«, denn da ein Stand von dem andern leben und Eintracht herrschen soll, so wird sie durch das Propol zerstört, »auff teutsch den Vorkauff: diesem übel aber ist umb so viel böser zu steuren / je grösseren Schein der Billigkeit / und raison es hat; dann wer will einem verwehren / dass er nicht zu rechter Zeit vor andern / und von der ersten Hand einkauffe / dann darinnen bestehet einig und alleine der Vortheil eines Handelsmanns« 106 ). Das aber ist noch kein Propolium, meint Becher: »sondern dieses wird ein propolium ge- nennet / wann durch der andern Vorkauff verursacht wird / dass 234 niemands anders zu dem freyen propolat gelangen kan / sondern das Propolium in ein Monopolium lauft« 108 ). Wollen wir den Begriff des Propols in unser volkswirtschaftliches Deutsch übersetzen, so werden wir es »Ring«, auch »Schwänze« oder »Corner« nennen können, denn ihr Prinzip ist »der Aufkauf möglichst aller auf einem Markt vorhandenen Waren zum Zwecke der Monopolisierung derselben« (Lief mann 107 ). So sei die Ostindische Kompagnie in Holland ein rechtes Propolium, da sie niemand zum Handel mit Indien zulasse. Nicht alle Propolien wären schädlich, gibt er zu, nur die, »welche machen / dass kein anderer darzu gelangen kann« 108 ). Die weiteren Ausführungen werden zeigen, was Becher unter diesem »Vorkauf« versteht. Ihn leitet noch immer die Idee, daß für jeden im Lande gesorgt sein müsse, und daß daher jeder Sondervorteil zu bekämpfen sei. Gerade diese Darlegungen werden unserem volkswirtschaftlichen Empfinden als die am wenigsten zu billigenden erscheinen, weil sie weit mehr der Nahrungs- als der kapitalistischen Idee sich nähern. Becher bespricht nun die Mittel, um die Propolien in allen Ländern zu verhüten, zunächst beim Bauernstand. Das Propolium könne beim Käufer und Verkäufer liegen, indem jener seinen Nachbarn zum Trotz seine Ware billiger verkauft, und ihrerseits die Käufer Verträge machen, nur zu einem bestimmten Preise zu kaufen, was besonders bei Wein, Wolle, Früchten und Vieh geschehe. Darum sei man am Rhein auf den Ausweg verfallen, genau allen Wein zu verzeichnen; die Kaufleute müßten erklären, wieviel Wein sie nehmen wollen, und in jedem Keller würden die Stücke gezeichnet, die sie dann auch verkaufen könnten. So würden die Propolien verhütet. Becher empfiehlt also hier eine Art Kontingentierung. Wie unkapitalistisch er noch denkt, zeigt der ganze Kampf gogen die Propolien. So gingen selbst die Wilden in Indien gegen sie vor, indem sie gemeinsam sammeln und verkaufen und den Erlös unter sich teilen. Denn ein Land erleide Schaden durch das Propol, da es Teuerung und Mangel verursache. Aber auch so könne ein Propol eintreten, wenn alte Weiber oder Makler auf die Bauern vor den Toren warten, um ihnen die Ware abzukaufen und doppelt so teuer zu verkaufen, oder dort wo keine Marktordnung sei, dadurch könne eine Teuerung entstehen, denn alle steigerten die Preise. Auch unter den Käufern entstünden Propolien, dort z. B. wo Hofhaltungen am Ort wären, und die Bedienten vor allen anderen kauften. Die Mittel dagegen sind nun »die Auffrichtung der Land-Magazinen / und Proviant- Häuser / das andere aber ist die Fundirung einer allgemeinen Stad Speisekammer; beyde seynd dem gemeinen Wesen sehr nöthig« 109 ). Ebenso findet sich aber auch ein Propolium im Handwerk und zwar in dreierlei Form: »der propolat mit den Gesellen / anderntheils mit dem Verdienst und pretio der Arbeit / drittens mit der consumption, und Kunten«. — Besonders mit den Gesellen sei es schlimm: »dann bald kan man sie haben / wann wenig zu arbeiten / bald kan man sie nicht haben / wo viel zu arbeiten«, und wenn am meisten zu tun ist, gehen sie fort. Das täten sie nicht, wenn sie nicht wüßten, anderswo Arbeit zu erhalten. Auch mit dem Verdienst könnten Verabredungen geschehen. Ebenso mißbilligt er das Kundenausspannen 110 ). — Bei den Kaufleuten kennt er sogar fünf Propolien: die Juden, die »vagierende Bändl- krämer«, die Messen und Jahrmärkte, die Niederlagen, »das fünfte machen die Kauf- und Handelsleut unter sich selbst«. Daß er in den Juden nur Betrüger sieht, hat er oft genug betont und damit bewiesen, wie die mittelalterlichen Anschauungen ihn auch hierin noch gefangen halten. So meint er, daß die Juden »der Gemeind höchst schädlich seynd / und wo sie hinkommen / allen Handel mischen und verderben . . . / heimlich alles ausslauffen / und wo ein Heller profit zu thun / den Christen vor dem Mund wegnehmen / lieber mit Schaden kauffen / und verkauften / als die Christen etwas gewinnen lassen / . . . schier allen Handel an sich ziehen / . . . lauffen das gantze Land auss / mit einem Wort / wo Juden seynd / da ist vor die Christliche Kaufleut wenig zu tun« 111 ). Damit mag er recht gehabt haben, da die Juden wirtschaftlich weiter waren als ihre Umgebung. (Vgl. Sombart: Die Juden und das Wirtschaftsleben.) Auch die »Landläuffer« sind schädlich, »indem sie als halbe Bettler aller Orten Zollfrey seynd«, und die Bauern mit allem versehen, so daß sie nicht in die Stadt kommen. Aber oft stecken hinter ihnen große Kaufherren, die so ihre Güter verkaufen lassen, daher wäre es das Beste, diese Landstreicher zu verjagen und diejenigen, die mit ihnen unter einer Decke stecken, zu bestrafen 112 ). Das dritte Propolium sind Messen und Märkte, sie sollten verhindern, daß die einheimischen Kaufleute zu viel forderten, weil durch sie die auswärtige Konkurrenz Eingang fand, aber sie sind doch schädlich, sie machen, »dass die Inländische Kauffleuth sich darauff verlassen / dass man ihnen die Waaren zu selbiger Zeit bringet / also sie sollen nicht selbsten a fonte holen / sondern alsdann von der dritten und vierten Hand kauffen« . ., sie »seynd also . . . wider die fundamental Regul der Kauffmann- 236 schafft . . . / dass ein Handels-Mann seine Waaren von der ersten Handt selbst holen / und nicht auf den Messen sich solche von der dritt und vierdten Hand erst bringen / und zuführen lassen soll«, eine Regel, die uns heute nicht einleuchten wird. So srefällt dem Kaufmann die fremde Ware bald besser als die ein- heimische, und er wartet auf sie und wird faul. Die Messen müßten dazu da sein, daß die Fremden dort kaufen, etwas anderes ist es mit Märkten zu bestimmter Zeit 113 ). — Auch die Niederlagen, das Stapelrecht, bilden ein Propolium, das er aber ziemlich billigt. Eine Stadt kann dem Kaufmann die Waren bei der Durchreise abkaufen, um sie dort, wohin er wollte, selbst zu verkaufen. Doch haben so die Stapelstädte vor den anderen ein Propolium. Die eigentliche Niederlage besteht dann, »wann eine grosse Wahr oder manufactur nur an einem Ort in dem Land zum verkauft gebracht« wird. Sie ist aber nicht schädlich, denn es ist gut, daß in jedem Land jeder Ort etwas Besonderes hat. So tritt er auch hier für die Arbeitsteilung ein. Zu den Niederlagen gehören auch die Kaufhäuser in der Fremde, sie sind wohl zuzulassen, »wiewol sie noch wider die allgemeine Regul der Kauffmannschafft lauffen / nemblich / man soll sich die Güter nicht bringen lassen / sondern selbige selbsten holen« 114 ). Deutschland braucht aber keine Niederlagsprivilegien für Fremde, damit man nicht »Ketzer in ein Landt ziehe«. Die Einwohner müßten die Waren selbst herbeischaffen, denn die Fremden haben meistens ihre Ware nicht aus ihrem Vaterland, sondern kaufen sie von den Bürgern selbst und schädigen sie 116 ). — Das letzte Propolium machen die Kaufleute sich selbst »wann sie nemblich einander vorkauffen«, das geschieht, wenn einige reiche Kaufleute sich verständigen, den Handel an sich ziehen und die ihnen im Wege sind im guten an sich bringen oder verfolgen. Dann können sie die Waren billiger als andere abgeben 116 ). Sie sind die schlimmsten, denn sie haben eigentlich ein Monopol, und sie ruinieren »gantze Stätt und Länder / ja Königreiche und Provincien«. — Auch dieses »Propol« würden wir heute einen »Ring« nennen. — In großen Städten, besonders denen an der See, können schon eher Propolien bestehen. Aber sonst muß es sein, daß »keiner den andern verderbe / sondern vielmehr mit gemeiner Handt einander unter die Arme greifen« 117 ). Diese Gedanken sind es, die Becher überhaupt zu seinem Kampfe gegen das Propolium veranlassen: jeder hat Anrecht auf Existenz. Daher mußten ihm kapitalistische Ideen, mußten ihm Verabredungen mächtiger Kaufleute, also Ringe, Messen und Nieder- 237 lagen als schädlich erscheinen. Von Freiheit findet sich bei ihm keine Spur, alles soll geregelt werden, damit jeder zu seiner Nahrung kommt, die er sonst nicht findet. Wir sehen hier einmal deutlich, wie selbst ein so bedeutender Merkantilist wie Becher mit seinen wirtschaftlichen Anschauungen noch tief im Mittelalter wurzelt. Nicht der obrigkeitliche Zwang, der jeden ökonomischen Fortschritt begleitet, ist das Ausschlaggebende, sondern die Verständnislosigkeit für die Bedeutung des Kapitals. Schon im 11. Jahrhundert hatte man die Verabredungen mehrerer zu Preisfestsetzungen verboten, und im 16. Jahrhundert erreichte die Bewegung gegen die Geldmächte ihren Höhepunkt, die man der widerrechtlichen Bereicherung auf Kosten des Volkes anklagte 118 ). Politische, nicht wirtschaftliche Momente waren es also, die in erster Linie zwischen Mittelalter und Merkantilismus die Trennung herbeiführten. Man kann Adam Smith und die Individualisten verstehen, wenn sie gegen solche Anschauungen Sturm liefen. Den Schluß des gesamten Diskurses bildet die Besprechung der Mittel gegen das Propolium, zunächst die eines Provianthauses. »Wo man ordentlicher Weiss in einer Gemeind einander an die Handt gehet / da blühet die Nahrung / und wo Nahrung vorhanden / da ist. .. / Zulauff von Menschen«. Wo aber die Städte übel regiert werden und Propolien herrschen, da verderben sie. Es müssen sich aber die Hilfsmittel nach der Art der Propolien richten, denn in einem Regiment hat man zu achten auf die Landes- und Stadtnahrung, muß den Arbeitsamen, den Käufern und Kaufleuten, Reichen und Armen helfen 119 ). Um aber das Propolium bei den Bauern zu verhüten, ist die Errichtung eines Magazins nötig; und zwar soll alle zehn Meilen im Umkreis, je nachdem ob der Bezirk fruchtbar ist oder nicht, ein solches Provianthaus errichtet werden. Jährlich einmal sollen die Deputierten einen Tag festsetzen, »und da soll man sich dess Jährlichen Preyses aller Victualien und Commerden und Früchten vergleichen / bey welchem Vergleich es bleiben solle das gantze Jahr über / und soll kein Landts-Mann oder Bauer ausser diesem Preyss gedachte Zeit über weder an das Magazin / noch an jemands anders verkauften«. Dieses kann dann aber die Ware zu jedem Preis verhandeln. In das Magazin kann auch jeder »auff ein ehrliches Interesse* sein Geld anlegen; alle diese Häuser sollen miteinander in Verbindung stehen. Die Vorteile, meint Becher, sind groß: erstens würde der Vorkauf abgeschnitten, die Bauern könnten stets ihre Waren versilbern, »kan nie durch Miss-Jahr wegen der 238 Magazinen ein allgemeine Landt-Theurung einfallen«, »werden die Lebens-Mittel bey nahe zu allen Zeiten gleiches Preyses seyn«, wird so für einen Vorrat gesorgt, und die Bauern können besser ihre Steuern entrichten 120 ). Nur so kann dem Land geholfen werden, denn, fragt er, »was kan närrischer seyn / als auff die wolfeyle und theure Jahr nie einige reflexion machen / sondern solche Sorgen allein einigen wenigen privat ungewissenhafften Wein- und Korn-Juden überlassen«, auch kann das Magazin die Waren viel besser an den Mann bringen und einkaufen. Dabei ist »die Anlegung der Gelder zu dergleichen Magazinen nicht allein einem Landts Fürsten / sondern allen und jeden vermög- lichen Leuthen rühmlich ehrlich / und beyderseits nützlich« 121 ). Auch jede Stadt muß ein »Particular-Magazin« haben mit Beamten zum Einkäufen und Preisfestsetzen, denn — die freie Regulierung der Preise will ihm nicht einleuchten — »was kan von einer Obrigkeit liederlicher gethan werden / als dass sie den Bauren im Verkauften ihren freyen Willen und Muthwillen ohne einige inspection lasset«. Sonst entstehe eine Teuerung, und wenn einmal die Waren hoch im Preise ständen, wolle keiner später wieder herabgehen. Das Magazin nütze auch den Bauern, kaufe ihnen die Ware ab, die sie nicht los würden, doch dürften sie dafür nur auf dem Markt verkaufen. Die Städter aber bekämen immer gute Ware 122 ). Roscher erinnert daran, daß Bechers Gedanke von dem Provianthaus nicht originell war: die Annona spiele schon im 15. Jahrhundert in Rom und Neapel eine große Rolle 123 ). Wie den Landleuten das Provianthaus, so dient den Handwerkern ein Werkhaus zur Bekämpfung des Propoliums, denn, sagt er, »das ledige lauffende und bettlende Gesind / Jungen und Alten / seynd einem Landt eine grosse Beschwerde und Schandt / wann und solang sie bettlen / dann eben dieses ist das nechste Kennzeichen eines übelbestellten Regiments... solche Leuth nun in die Arbeit zu stellen / und in ehrliche Bürgerliche Nahrung zu bringen / ist kein näher Mittel / als ein allgemeines Werck- Haus«. Becher meint, jede Arbeitskraft sei dem Staat von Nutzen, wenn man es verstehe, sie ihm dienstbar zu machen, daher sei jedes Leben teuer. So kann er auch behaupten: nicht die wären zu loben, die die Bettler aus dem Lande vertreiben, sondern die, »welche die arme Leuth suchen / in die Arbeit zu stellen / und gedencken / dass sie so manchen Bürger dem Vatter- landt geworben / so manchen Bettler sie zu ehrlicher Nahrung gebracht haben«, ja im Gegenteil, man sollte Fremde noch ein- laden. Das Werkhaus könne auch gleichzeitig ein Zuchthaus sein, deshalb fragt er ganz konsequent: »dann was nutzet ein Dieb / der umb fünfftzig Gulden ist gehänckt worden / sich oder diesem / dem er gestohlen? da er doch in einem Werckhauss in eine Jahr wol viermal so viel wieder verdiene kan« 124 ). In dem Werkhaus finden alle Gutwilligen Arbeit und ihr täglich Brot, die Bestellung des Hauses besteht »i. In permission der Obrigkeit. 2. In Verlagern. 3. In guter Obrigkeitlicher inspection und der Verläger direction. 4. In consumption und Verhandlung der darinnen erarbeiteter Güter und Wahren. 5. In guter Bezahlung der Arbeiter« 126 ). Auch wisse dann jeder, wo er mit der Arbeit hinsolle, und woher er Gesellen bekäme, denn diesen würden die Flügel ordentlich beschnitten. Erdberg hat recht, wenn er sagt, das Werkhaus sollte »das goldene Zeitalter des Handwerks herraufführen« 126 ), denn nach Bechers Ansicht würde es die Guten belohnen, den Armen Arbeit geben, den armen Kindern Nahrung verschaffen, die Propolien verhüten, so »ist ein Werckhauss einer Statt so nöhtig / als ein Rahthaus.. . . den Reichen ein Mittel / mit gutem Nutzen ihr Gelt anzuwenden / den Armen eine wahres Gasthauss / asylum und Zuflucht / ein stück Brot zu verdienen« 127 ). Zu guterletzt will Becher noch den Kaufleuten zeigen, wie sie ihr Propolium bekämpfen können, dazu dient ein Stapel- oder Kaufhaus. Dort müssen alle Kaufleute ihre Gewölbe haben und ihre Waren niederlegen, die taxiert und zu keinem andern Preis verkauft werden dürfen. Dann kann man die Einfuhr fremder Güter und die Jahrmärkte ruhig verbieten. Auch die Handwerker können dort ihre Manufakturen niederlegen. Denn es sei eine Schande, daß die Deutschen ihre Waren nicht selber holten. »Wäre es nicht besser / dass / wie oben gedacht / gewisse Compagnien fundirt würden / welche in grosso ein gantzes Landt Jährlich / und auff einmal versehen thäten / und mit welchen man dess Preyses wegen handlen / und sich vergleichen köndte / auch welcher man versichert wäre / als dass man so ungewissen Leuthen nun trauet / welche alsobald mit dem weglauffen / nach- deme sie gnug begütert / trotzen und pochen / und von welchen alle andern dependieren müssen.« »Aber wir suchen nicht allein unsern Inländischen Handel nicht zu befördern / sondern dencken noch viel weniger an den / der in die Frembde gethan wird / und mit Vortheil und Nutzen gethan werden kan / klagen stäts nach Gelt/ und lassen doch die Frembde solches stündlich 240 aus dem Landt führen / anstat / dass wir sie locken solten / solches herein zu bringen.« Da würde nur das Kaufhaus helfen, denn davon könnten viele leben 128 ). Den Reichen kann man durch eine Landbank nützen, wo sie ihr Geld auf Zins anlegen können. »Zu einer Bank aber werden drey Stück erfordert / nemblich credit. Gelt/und ein fundus.« Den Kredit machen die Bankherren, die die Bank assekurieren und dirigieren; sie stehen für Erhaltung der Bank ein und dürfen die Gelder nicht zu ihrem Nutzen verwenden, an sie geht aber »der Gewinn / und Verlust der Interessen dess Capitals«. Ist der Kredit nun stark, dann legen viele ihr Geld hinein, denn ohne Geld kann man keine Bank errichten, aber »wo Gelt ist / da soll man alle Mittel und Weg suchen / grosse Capitaler durch dergleichen Bäncke im Landt zu erhalten«, das Geld muß in großen Sorten bestehen. Wir sehen also, wie Becher bemüht ist, die Kapitalisten dem Lande dienstbar zu machen, weil er die Produktivkraft des Geldes erkennt. Als drittes Mittel braucht die Bank einen Fundus, »nemblich die Weise / Mittel und Weg / das Capital anzuwenden / und Interesse dardurch zu gewinnen«, diesen Fonds bilden aber nicht Anleihen, sondern Handel und Wandel, denn zum Kriegführen oder Bauen wollen die Anleger ihr Geld nicht geben. Wenn sie aber von gutem Kredit hören, versprechen sie sich Gewinn und bringen ihr Geld 129 ). — Wie man die Bank für die Reichen errichtete, damit sie dort am besten ihr Kapital anlegten und so dem Lande dienten, muß man auch derer gedenken, die bisweilen Kredit brauchen, aber »unter dessen bewegliche Unterpfandt und mobilen haben / welche sie nun bey den Juden oder bey den Christen / die bissweilen ärger als Juden seynd / auff vielfältiges bitten umb ein Spottgeld versetzen«. Deswegen hätten die Welschen die Montes pietatis geschaffen, die einem jeden Geld auf Pfand leihen und so dem Wucher steuern, »aber uns Teutschen seynd vieler Orthen die Juden / oder Gelt-Narren . . viel lieber«, ja wir dächten gar nicht daran, solchen Leuten zu helfen 130 ). Zum Schluß prüft Becher noch einmal alle Zustände im Reich und fragt bitter: Wo sind die sechs Mittel? »Wo ist Landt und Statt proviantirt? Wo ist die Vorsorg zu wolfeylen und theuren Zeiten? gählingen tritt man die liebe Lebens-Mittel mit Füssen / und muss der Landtmann verderben .. . der Burger bald entlauffen. Wo ist eine Ordnung mit den Handwercken?« Wo gibt es Kaufhäuser? Aber »Zollhäuser behält man fleissig / diese seynd beschwerlich und tragen der Obrigkeit ein,« »man weiss wol in Teutschland von einer Kammer / aber da ist keine Banck darinnen / sondern wir Teutschen sitzen auff Stülen,« »mit einem Wort / der Mangel der Proviant-Häuser in einem Landt ist ein Zeichen der Unvorsichtigkeit einer Obrigkeit / der Mangel von den Werck-Häusern ist ein Zeichen der Faulheit / der Mangel der Kauffhäuser ein Zeichen der Unachtsamkeit / der Mangel einer Banck ein Zeichen dess verlohrnen Credits, und der Armuth eines Orths / der Mangel eines Montis pietatis ein Zeichen des geringachtens der Betrang- ten« 131 ). Diese Klage über die traurige Lage Deutschlands veranlaßt ihn zu der Frage »warumb die Republicken und Reichs- Statt allzeit besser floriren / als .. solche Stätte / welche Monarchischer Regirung unterworffen / und einem Herrn zugehören?« Er antwortet hierauf: »Dann eine Republick hat nur ein Interesse, aber ein Landt hat zwey / nemblich ihr eigenes/ und ihres Herren« 132 ); eine damals nur zu wahre, aber auch sehr kühne Antwort, aus der die Trennung zwischen der fürstlichen Privatwirtschaft und der Volkswirtschaft deutlich hervorgeht. Um aber die sechs Mittel durchzuführen, ist ein siebentes nötig: die Bestellung besonderer Deputierter zu einem eigenen Kollegium, »Commercien Collegium« genannt, es hat »auff den Lauff und Gang der Commercien / auff Bereichung und Verarmung eines Landts . . . auf Verhütung der Monopolien, Polypolien und Propolien zu sehen.« Daher muß es aus Juristen und Kauf- leuten, die teils im Land- und Seehandel, teils in Manufakturen und Verlag bewandert sind, bestehen; man könnte auch noch »Camerales« hinzunehmen, »wegen dess Bauren-Stands / und Victualien / Zoll / und anderer Sachen« 133 ). Wir sehen bei Becher, wenn wir den Politischen Diseurs überblicken, ein vollständiges k 1 a r e s Programm echt merk an- tilistischen Geistes. Was er gibt, soll die volkswirtschaftlichen Erscheinungen nicht kausal erklären, denn, wie oft betont, liegt den Kameralisten die wissenschaftliche Betrachtung fern, zu der eine Feder sine ira et Studio gehört. Hier ist alles bewußt auf den einen großen Zweck zugespitzt, und wenn wir Bechers letztes Kapitel über die Propolien und seinen flammenden Protest gegen die Zustände im Reich lesen, dann werden wir seine Absicht erkennen: wir sehen das nationale Empfinden, das überall aus seinen Worten spricht. Er wußte, daß Deutschland sich erst einmal auf sich selbst besinnen mußte, um etwas zu leisten; d. h. daß eine politische und volkswirtschaftliche Zentralisation erforder- Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heit 2 . 16 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten, 242 lieh war. Es ist entschuldbar, wenn er dem Zweck entsprechend bisweilen etwas zu schwarz malt. An Vielseitigkeit und Bedeutung überragt er alle alten Kameralisten. b) Die kleineren politisch - wirtschaftlichen Schriften. In dem »Politischen Diseurs« wurzelt vor allem Bechers Kraft und Stärke, denn in ihm sind alle seine volkswirtschaftlichen Gedanken konzentriert; daher werden uns die kleineren politischwirtschaftlichen Schriften nicht mehr sehr originell erscheinen. Das kann nicht Wunder nehmen, stellen sie doch meist Gutachten und Referate dar, die Becher im Laufe seiner Tätigkeit verfaßte, und auf die er später sein Hauptwerk aufbaute, oder die nach dem Erscheinen des »Politischen Discurses« die alten Gedanken mit neuer Wärme vertreten sollten. Becher mußte als Politiker sich immer wieder zu seinen Ideen bekennen und stets von neuem für sie kämpfen. Jede dieser Schriften hier zu besprechen ist unmöglich, würde auch unrichtig sein, weil es nicht Aufgabe dieses Buches sein soll, mit lexikographischer Genauigkeit, über jedes von jedem Kameralisten geschriebene Wort zu berichten. Aber das Wenige, was aus der Fülle ausgewählt werden muß, wird das Bild des Volkswirtes Becher, das wir hier geben wollen, in mancherlei Punkten vervollständigen. a) Aus dem dritten, vierten und fünften Teil des Politischen Diskurses. Der dritte Teil des Diskurses enthält die Münchener Akten und Gutachten. An ihre Spitze stellt er »etliche Mercantilische Reguln«, als deren erste gilt: »Man solle allezeit sehen / daß man das Gelt im Land behalte / und von fremb- den Orthen noch ein mehrers darzu bringe / darauß folget dann / daß alles / so Gelt ins Land bringet / zu leyden / was aber das Gelt hinaußträget / abzuschaffen seye 134 ).« Es sind in diesen fünfzehn Regeln die Gedanken zusammengefaßt, denen er die beiden ersten Teile widmete, ähnliche Regeln, wie sie später Hornigk präciser gab. Der Punkt vom »Müntzwesen« erläutert die erste Regel; aber ein neuer, sehr interessanter Gesichtspunkt tritt auf: Becher nennt das Geld eine Ware: »so ist ja keine Waar / die theurer / und nötiger einem Land / als Gelt / ist / und ist keine Waar mehr als Gelt / so es auß dem Land gehet / mit imposten zu beschwehren / dieweil das Gelt gleichsamb die Nerve und Seel eines Landts ist / und nothwendiglich durch Ent- 2 43 führung des Gelts / ein Land arm / und geschwächt würd / dannenhero eine general Regul ist / daß man suche / auff alle weiß und weg / das Geld im Land zubehalten.« Wenn er hier also Geld eine Ware nennt, so ist kaum anzunehmen, daß er, der Merkantilist, es wie Smith als eine »Ware wie jede andere« angesehen haben sollte; im Gegenteil, er nennt es die teuerste und nötigste Ware, die das Land erhält, weil er stets an seine Produktivkraft denkt 135 ), die es zur Ware xdr h%oyi}v macht. Um das Geld im Lande zu behalten, schlägt er vor, zwar gute Münze, aber »im Gewicht / umb fünff pro cento leichter« auszuprägen, würde damit schwerlich den Geldexport hindern. Zum Umwechseln soll eine Wechselbank gegründet werden, die dabei verdient und dem Fürsten auch viel einbringt 130 ). »Die andere fundamental-Säule« ist das »Kauffhauß«, es beruht darauf, daß es alle Waren in natura holt und das ganze Land damit zu billigem Preise versieht. Die Grossierer dürften keine Rohstoffe mehr importieren, müßten alles von dem Kaufhaus beziehen, das gewinnen müßte, da es den Zwischenhandel ausschaltet 137 ). Von gleichem Segen wäre das »Werckhaus«, denn viele und fleißige Handwerker sind die Zierde einer Stadt, viele Bettler aber eine Schande. Den Armen dient daher erstens das »Vorsteher-Ampt«, »seine Verrichtung ist / sich aller Armen / Verlassenen / Betrangten und Betrübten im Landt mit Rath und That in specie anzunehmen«, den Kranken ein Krankenhaus. Alle anderen aber sollen sich durch Arbeit ihr Brod erwerben, »in dem Werckhauss kan man sie zu allerhand Arbeit anhalten.« Besonders bejahrten Personen könnte man »ein Stück Lands geben / unter andere Dörffer stoßen / sie verheurathen oder sonst gantz neue Dörffer mit ihnen besetzen . . . und also in den Bauren-Standt verhelften« 138 ). Wir ersehen aus diesen Worten, daß Becher überall für das harmonische Miteinanderarbeiten des Kaufmannes mit dem Handwerker und dem Bauer eintritt. Er ist durchaus Sozialpolitiker, wenn er für jeden die Pflicht zur Arbeit aber auch die Gelegenheit dazu fordert. In dem »Beweiss / was einem Fürsten an seinem Land gelegen« soll das Postulat der »Volckreichen nahrhafften Gemein« bewiesen werden. Seine Argumente kennen wir schon aus den ersten Teilen des Diskurses 139 ). Größeres Interesse wird uns der »Anschlag wegen der Bedienten Besoldung zu er- spahren« bereiten, den der bayrische Kurfürst von ihm forderte, und der uns Becher einmal als Privatökonom zeigt. Erforder- 16 * 244 lieh dazu ist vor allem eine »Besoldungs-Cassa«, die man mit einem »ansehnlichen / und der quotae der Besoldungs-Außgab correspondirendem Capital« versehen soll und dieses »also anlege / daß es sich jährlich umb seine quotam vermehre«. Dann könne man schließlich aus der Vermehrung die Besoldungen bezahlen 140 ). Dies Werk würde daher dem Fürsten viel nützen und seinen Schatz vergrößern, denn Geld wäre der beste Freund im Kriege; es diente aber auch den Beamten, deren Besoldung fester würde, und dem ganzen Lande, das weniger Steuern zu entrichten brauchte. Die Höhe der Kasse müsse sich nach der Quote der Löhne richten, diese nach der »Zahl und condition der Bedienten« 141 ). Das Rätsel nach dem Ursprung des Kapitals dieser Kasse denkt er sich auf die einfachste Weise gelöst: »daß jeder unter allen Ew. Chur.-Fürstl. Durchl. Bedienten alle Quartal den zwanzigsten Theil seiner jährlichen Besoldung fünff Jahre lang zurück in der Besoldungs-cassa lasse.« Nach seiner Abdankung oder seinem Tode soll diese Summe ausgezahlt werden. Dadurch würde aber nach fünf Jahren die ganze Besoldung einmal zusammen sein; da sich aber das Kapital jährlich um seine Quote vermehre, bliebe es unberührt, und von der jetzigen »ordinar-Besoldung können die Bedienten bezahlt / und von der künfftigen Vermehrung des Besoldungs-Capitals kan die Cassa alle Jahr umb so viel vermehrt werden« 142 ). Becher verspricht sich also eine Wunderwirkung von dieser Kasse, tadelt die Beamten mit den heftigsten Worten, die die kleine Summe nicht erübrigen könnten. Er tröstet sie damit, daß sie in diesem Gelde, das nicht mit Arrest belegt werden dürfe, stets eine Reserve hätten, denn die Kasse sei unerschöpflich. Jeder würde dadurch zum Sparen angehalten; daher würden es die Bedienten gern tun, »die es aber nicht thun wolten oder könten / seynd entweder widerspänstige Narren oder verzweifflende Bettler«. Diese Kasse würde weder dem Fürsten Disreputation bereiten noch diene sie dem Ämterkauf 143 ). Das Projekt ist ein starkes Stück Fiskalismus, denn danach würde jeder Beamte um 2o°/ 0 seines Gehalts verkürzt werden*), das bedeutete wirklich nicht mehr wirtschaftliche Fürsorge, das war Konfiskation. Denn es war doch ein schwacher Trost, daß der Beamte die zurückbehaltene Summe nach seinem Abgänge erhalten sollte, da sie ihm nutzlos angelegt worden war. Die Zinsen erhielt ja der Staat, um daraus die Besoldung zu bezahlen. Darüber aber »wie nemblich das Capital. * & *) Erdberg spricht irrtümlicherweise von nur 5% (a. a. O., S. 37). jährlichen umb cento pro cento. köndte vermehrt werden«, also eigentlich über die Hauptsache schweigt er sich aus 144 ). Als Becher nach Wien kam, verlangte man von ihm ein »General-Bedencken von den Commercien«, es ist klar, daß er hier dieselben Ansichten vertrat wie in München. Die Seele jeder Regierung sei die bürgerliche Gesellschaft, die in der Popu- losität und Nahrung der Menschen bestehe und durch die Commercien erhalten würde. So bleibt das Geld im Lande, man zieht sogar neues hinein, durch rechten Verlag gedeihen die Manufakturen, Kauf- und Werkhäuser sind nötig und ebenso Compagnien und Mascopien. In gleicher Weise müsse man Monopole, Polypole und Propole bekämpfen. Es würde ermüden, wenn wir mehr über dieses »Bedencken« sagten, da wir alle Gesichtspunkte kennen. — In Wien reicht er Gutachten über die Seiden- wie die Wollenmanufaktur ein und versucht eine Seidencompagnie zu begründen; von diesen und anderen Plänen erzählt der vierte Diseurs. Den Schluß dieses Teiles bildet das »Gutachten wegen rechter Bestellung einer Hof- oder Finanz-Cammer«, die er wie alle Kameralisten für sehr wichtig hält: »An solcher Bestellung ist nicht wenig / sondern einem Herrn schier alles gelegen / dann wann ein Lands-Fürst darumb von GOtt gesetzt ist / daß er seine Unterthanen bey ihrer Religion, bey der Justiz und Frieden schützen soll / so muß er zu thun Authorität haben / solche aber kommet her von paaren Mitteln / dann wer heutiges Tages kein Geld hat / der hat auch kein Authorität / sondern will ein jeder der Benachbarten über ihn herwischen / wer aber Geld hat / der ist considerabel, mächtig und ansehnlich bey jederman 145 ). Zu keiner Zeit galt der Satz »pecunia nervus rerum« mehr als damals, kann man sich also wundem, wenn die Merkantilisten immer das Geld erstrebten? — Das Land kann ohne Mittel nicht verteidigt werden, und »Mittel einholen / solche erhalten / und wanns vonnöthen / solche wohl anwenden« ist die Aufgabe der Finanzkammer. Unrechte Güter darf sie nicht erwerben, der Fürst muß in seinen Kammergütern ein eigenes ordentliches Einkommen haben, damit er nicht den Untertanen zur Last falle. Nur im Notfall darf er ein »extraordinar- Stewer« erheben, wenn er sie aber zur Gewohnheit macht, so handelt er unrecht 146 ). Becher ist hier derselben Ansicht wie die Vertreter der juristischen Steuerliteratur: die Steuer ist etwas Anormales. Daher »muß ein Herr auch allzeit sehen / daß er 246 ein Stück Geld im Vorrath auff allen Fall und Begebenheiten habe / dann er muß gedencken / daß er oberster Haußvatter und Steuermann sey«. So ist ihm ein Schatz von großem Nutzen, denn das Geld ist eine heilsame Medizin 147 ). Nun hat eine »Hoff- oder Finanz-Cammer« vier Feinde im Unverstand, Unfleiß, der Unordnung und Untreue. Deshalb muß »ein Cameralist internum rerum valorem verstehen«, aber er darf nicht nur an der Herren Interesse denken, ganz gleich wie die Untertanen dabei fahren. Daher soll der Fürst vorsichtig in der Auswahl der Kameralisten sein, muß sie gut bezahlen, sie aber müssen sich mit Fleiß ihren Aufgaben unterziehen 148 ). Mir erscheint diese Stelle interessant, weil sie einmal klar beweist, was man damals unter »Kameralisten« verstand: nicht die hervorragenden Beamten, zu denen Becher gehörte, die an leitender Stelle standen, sondern die gewöhnlichen Kammerbeamten, die wir Fiskalisten nennen wollen [vgl. I, S. 86]*). — Der Kammerpräsident hat die schwere Pflicht, zwischen den berechtigten und unberechtigten Forderungen zu unterscheiden, auch ist die Gefahr der Unehrlichkeit zu groß. Daher fragt es sich, ob es nicht besser wäre, die Hauptteile der Kammer zu trennen. Die erste Abteilung bildet die Schatzkammer, die das gesamte fürstliche Vermögen verwaltet, die zweite empfängt alle Einnahmen, die dritte bestreitet alle Ausgaben, die vierte ist die »Camera Justificationis, der An- und Abforderungen / der Einnahm und Außgab«, und die fünfte die »Fiscal Cammer« dient der »Vermehrung der Intraden«. Jedes Kollegium hat sein Oberhaupt, keins soll dem andern gebieten, und am besten wäre es, wenn der Fürst selbst allen als Präsident vorstünde 149 ). *) Nur eine einzige Stelle ist mir bekannt geworden, in der Becher sich selbst einen Kamera listen nennt: In der »Copia / Eines Nohtwen- digen Memorials / Welches An die Röm. Kayserliche / auch zu Hungarn und Böhmen Königliche Majestät Allerunterthänigst überreichet geworden, 1678« (vorhanden Univ.-Bibl. Jena) sagt er: »Meine erste Dienste sind Chur-Mayntz Joh. Philipsen Sei. andenkens gew'esen. Was ich alda gegolten / was in Feurwerken / Fortification, ge- passieret / ist denen bekant / so damahls gelebet. Die mühselige Vocation der Medicin, die gefährliche Zeiten der infection haben mich veruhrsachet meine Dienste zu verlassen / und die Cameralia zu ergreifen. So kan ja wohl auch ein Medicus / ein Politicus und Cameralist seyn« (S. 27). Diese Worte haben auch biographisches Interesse, wie überhaupt diese kleine Schrift bemerkenswerte Aufschlüsse über Bechers Leben gibt. Hauptsächlich beschäftigt sie sich mit seiner Wiener Tätigkeit und will die Anschuldigungen, die gegen ihn als Leiter des Taborhauses erhoben wurden, W'iderlegen: »Wäre man mir an die Hand gegangen / als man mich gehindert hat / so solte das Commerden- und Manufactur-Wesen weit ein ander Aussehen haben / und das Land in besseren Flor stehen« (S. 18). Der fünfte Teil über die »Ost und West-Indische / Teutschland angehende Commercien-Sachen« beschäftigt sich eingehend mit der Kolonialpolitik, für die Becher werben will. Unermüdlich ersann er neue Pläne, rastlos schuf er neue Projekte und verstand es wie kaum ein anderer, die Deutschen auf Hilfsquellen hinzuweisen, an die sie noch nicht gedacht hatten. Hatte er nicht recht, wenn er sich mit aller Kraft für die kolonialen Ideen einsetzte und mit der ihm eigenen Begeisterungsfähigkeit für sie kämpfte? Damals wäre es noch Zeit gewesen, wenn Deutschland bei der Aufteilung der Erde nicht zu kurz kommen wollte, aber die Zerissenheit machte es hilflos, und zur Ausführung der weltwirtschaftlichen Ideen waren die Territorien bei ihrer Kleinheit nicht geeignet. Becher meint, es gehöre Mut dazu, diese Akten zu veröffentlichen, weil man die gern für Narren halte, die sich für die Kolonialpolitik erwärmten. Deshalb sei der Markgraf Hermann von Baden »so den Namen und die Handlung nach Ost-Indien uns Teutschen in den Kopff gebracht« besonders zu loben, neben ihm Bischof Roxas und Daniel Crafft von Wertheimb. Mit deren Unterstützung hat Becher die »Fundation einer Ost- Indischen Compagnie und Colonie vorgenommen« 160 ). Dieses Projekt haben wir schon in der biographischen Einleitung kennen gelernt. In der »Relation wegen derHanaw-West-Indischen Sachen« entwickelt Becher kolonialpolitische Anschauungen, die uns ganz modern anmuten. Er hatte es verstanden, den Grafen von Hanau für seine Pläne zu interessieren, wenn er auch wußte, daß das Werk dadurch »mehr in discredit, als Regulation kommen werde« 151 ). In dessen Aufträge reiste er nach Amsterdam, führte über diese Reise ein interessantes Tagebuch und erwirkte dort einen Vertrag mit der westindischen Compagnie, wonach der Graf »ein Stück Land zwischen den Rio Orenoke und Las Amazonas 30. Meil Wegs breit an der See gelegen / und 100. in der Tieffe« erhalten sollte 152 ). In einer Deduktion entwickelt Becher sein kolonial- politischesProgramm: »Es ist weltkündig der Deutsche lange Krieg / und wie die Graffschafft Hanau darinnen ist mit hergenommen worden / ja daß alles dieser Graffschafft Schulden meist davon herrühren. Es ist auch weiter bekant / daß alle Cameralisten kein ander Mittel wissen / ihrer Herren Schulden zu bezahlen / und ihre Intraden zu vermehren / als durch ordinari Mittel / nemblich durch Contribution und Auflag der Unterthanen« 163 ). Kann es also jemand dem Hanauer Grafen verdenken, fragt Becher, wenn er auf ein anderes Mittel sann, um »vielen tausend armen bedrängten Menschen /ja der gantzen Teutschen Nation ein asylum« zu verschaffen? Vergessen wir nicht, daß Becher selbst es war, der dies Mittel dem Grafen suggerierte. Denn in Deutschland ist das Land teuer, Guyana dagegen ist ein herrliches Stück Erde, das nichts kostet, es ist weder mit Lasten beschwert noch erfordert es teure Arbeitskräfte, es zeichnet sich durch große Fruchtbarkeit und ein günstiges Klima aus, und nicht einmal Geld ist vonnöten. So ist es »weltkündig . . . daß der jenige Strich Landes in Indien / so nun Ilanauisch ist / gleichsam ohne Vergleich besser und fruchtbarer als unser Deutschland ist«. Deshalb darf mit der Bebauung nicht gezögert werden 184 ). Becher ist ein sehr weitblickender Kolonialpolitiker; in der Zeit, da die Spanier und andere Kolonialvölker einen unerhörten Raubbau in den Neuländern trieben und die Eingeborenen, das kostbarste Material der Kolonien, ausrotteten, mahnt er: »Zum Anfang nun dieser Landscultivirung zu kommen / so ist vor allen Dingen nöhtig/ daß man die Indianer zu Freunden halte / sie nicht tod schlage / noch sich an ihre Weiber halte«. Ebenso nötig ist die Selbsterhaltung der Kolonie: aus Europa darf keine Nahrung kommen. Erst wenn das Nötigste angebaut ist, soll man Nutzpflanzen wie Indigo, Tabak, Zucker, Baumwolle pflegen. Am ratsamsten wäre der Zuckerbau, der damals schon eine große Rolle gespielt haben muß. Zu ihm sind Neger erforderlich, die kein Geld erhalten, denn »seynd sie Selbsten das beste Geld«. Die Sklaverei, die in dieser Epoche blühte, hielt auch Becher für nötig 156 ). Becher will seine Kolonie dem Deutschtum dienstbar machen: daher soll sie aus Deutschen bestehen, »solche Hochteutsche nun mögen theils verheurahtet / teils unverheurahtet seyn / doch wäre besser / daß sie verheurahtet wären«. Ist es nicht ein Grundsatz, den wir heute immer wieder hören, wenn er von den Kolonisten fordert, daß es »freywillige / ehrliche / dapffere Leute seyn / welche einen ehrlichen profit zu gewinnen und mit Ehren wieder in ihr Vaterland zu kommen suchen. Dann wann das erste Fundament einer Coloni falsch und auff Huren und Buben fundirt ist / was kan gutes darauß erfolgen«? Zur Verwaltung der Kolonie dienen drei Kontore: das eine in Indien — wie Becher oft fälschlich sagt —, das andere in Amsterdam und das dritte in Frankfurt a. M. Der geeigneten Ausbeutung der Kolonialschätze soll eine Kompanie dienen 156 ). 249 Wie schwer es sein würde, mit diesen kolonialen Plänen durchzudringen, wußte Becher wohl, denn Deutschland war für sie noch längst nicht reif. Das waren Abenteurer, die über See zogen, und das Volk hielt den Grafen von Hanau für den König im Schlaraffenland. Deshalb will Becher die verschiedensten Ein- wände widerlegen, ehe sie erhoben werden. »Es ist besser in Deutschland bleiben / als Deutschland Menschen arm machen«, hört er seine Gegner sagen, die darüber erstaunt sind, daß Holland nicht selbst von dem Hanauschen Land Besitz ergriffen habe. Das erkläre sich daraus, daß die Niederländer nur den Handel und nicht den Ackerbau pflegten, und deshalb auch andere Kolonien abgegeben hätten, erwidert er ihnen 157 ). Wenn die Kolonisierung vieler Gegenden fehlgeschlagen wäre, hätte man noch keinen Grund an der deutschen M Kolonie zu verzweifeln, denn dort habe man falsche Mittel angewendet. Die Spesen könne man nicht groß nennen, wenn man bedenke, wie schnell das hineingesteckte Kapital sich verzinse, und wie nützlich die Kolonialprodukte der heimischen Volkswirtschaft wären 158 ). Becher kannte die Schwäche seiner Landsleute nur zu gut und wußte, daß sie wenig seetüchtig waren, und die Erinnerung an die glorreiche Llansezeit längst bei ihnen geschwunden war. So sagt er voll Ironie: »In dem siebenden Einwurff / welcher / wann man die Warheit sagen soll / schier bey der Hochteutschen Nation der gröste ist / findet die Opposition, daß es weit über Meer sey / die Schiffahrt gefährlich / und leicht ein Unglück geschehen sey / diß ist das eintzige / was die Hochteutsche Nation eckelt / nämblich der große Bach / es ist wunder / daß sich die Deutschen so vor dem Versauffen fürchten / da sie doch so gern sauffen / und die Hochteutschen ihr Lebenlang mehr in Wein als in der See versoffen«. So »scheinet gleichsam eine Weibische Furcht vor der See in unserer Hochteutschen Nation zu seyn«, obwohl die Reise wenig gefährlich ist. Ebensowenig ist dort der Aufenthalt der Gesundheit schädlich, falls man nicht unmäßig lebt 158 ), i Der Einwand, daß durch die Kolonisierung das Mutterland entvölkert würde, mußte in jener Zeit, da man für eine möglichst große Bevölkerung wirkte, sehr gewichtig sein. Aber Becher ' nennt die »einige Naß weise und das Gras wachsen hörende Hochteutsche Maul-patrioten«, die da meinen, »daß durch Auffrichtung neuer Colonien in West-Indien / Deutschland Menschen arm und depopulirt werde«. An Menschen hat Deutschland Überfluß, nur der Geldmangel mache es arm, wäre es da nicht besser, daß viele 250 4 in die neue Heimat gingen, um sich dort ordentlich zu ernähren, und so dem Vaterlande zum Segen zu werden 160 )? Immer wieder betont Becher, daß der Fortschritt nötig sei: er will die Schläfer wachrufen, um das Vaterland aus den engen Fesseln zu befreien. Darin gleicht er List, daß er mit kühnem prophetischen Blick ein Groß-Deutschland forderte: »Daß wir Wein und Brodt in Deutschland haben / ist wahr / doch nicht aller Orten / daß wir aber dessentwegen nicht nach einem hohem trachten /' sondern gleich wie der Haß / wo er geheckt / bleiben sollen / folget nicht darauß / denn der Mensch lebt nicht allein vom Brodt / sondern gehören noch andere Dinge mehr darzu / welche / daß sie anderwertig / als auß Deutschland müssen geholet / und das teutsche Geld davor hinauß gesendet werden / der effect weiset / nemlich / daß in Deutschland beynahe kein Handel und Wandel sey«. Das neue Deutschland braucht ein neues Regiment. Die Spottvögel, die an das Land nicht glaubten, sollten es nur besuchen, denn es wäre gut, »daß solche ungläubige Dhomas selbst hinein reisen / und die Finger in die Erd stecken / so werden sie sehen / daß jenseits des großen Baches die Welt nicht seye mit Brettern zugeschlagen / sondern noch so viel Land vorhanden / daß sich gantz Deutschland dahin salviren ^ könte« 161 ). Mit einem flammenden Aufruf wendet er sich noch einmal an alle Deutsche: »Wohlan dann dapffere Deutschen / machet / daß man in der Mapp neben neu Spanien / neu Franckreich / neu Engelland / auch ins künfftige neu Deutschland finde/es fehlet euch so wenig an Verstand und Resolution solche Sachen zu thun / als andern Nationen / ja ihr habet alles dieses / was darzu vonnöthen ist / ihr seyd Soldaten und Bauren / wachtsam und arbeitsam / fleißig und unverdroßen / ihr könt auff einmahl viel gute Sachen thun / durch ein exemplarisches Leben und gute Ordnung / die Indianer zu Freunden und civilen Menschen / ja vielleicht zu Christen machen / ihr selbsten werdet länger leben / frölicher und vergnügter seyn / wann ihr in einem der gestalt angenehmen Climat / für keine Nahrung so mühsam sorgen dörfft / könnet also nicht allein Euch in Indien / sondern Euern Freunden . o, auch hieraußen in Deutschland dienen« 162 ). — Aber vergebens! Auch diese Verheißung eines Wunderlandes lockte nicht, und Bechers Kolonialpläne scheiterten wie soviele andere, die er entwarf. 251 ß) Referat Wie die Commercien auch gemeiner Handel und wandel, gegenwärtig, in Ihro Kays. Mays. Erblanden, beschaffen seye, auch wie solchen, durch restabilirung eineß Commercien Collegy, könnte geholfen werden, daß sie denen Kays. Erblanden zur Ehr und nutzen beßer florirten. Überreicht Ihro Kayserl. Mays. Zu Laxenburg den n. May 1674. Dieses Referat, von dem wir bisher keine Veröffentlichung besaßen, und das nur als Handschrift*) vorhanden ist, enthält ein vom Kaiser Leopold I, verlangtes Gutachten. Dem Eindruck, den der Politische Diseurs gemacht hatte, entsprach * es wohl, daß der Kaiser recht zu tun glaubte, wenn er von diesem Autor eine wirtschaftliche Enquete forderte, die ähnliche Gedanken enthält, wie wir sie schon im zweiten Teil des »Politischen Dis- curses« vorfanden. Dem Idealbild, das er dort entwirft, stellt er hier die wahre Wirklichkeit gegenüber: so sieht es in Österreich jetzt aus. In zwölf Punkten schildert er die wirtschaftlichen Zustände: Da der Bauernstand im Staate der größte und nötigste ist, muß auf seine Erhaltung und Vermehrung am meisten gegeben werden. Deshalb müssen die Bauern ihre Früchte versilbern können, um pünktlich die Steuern zu zahlen. Das aber wird jetzt verhindert durch die hohen Zölle und die Propolien, die einige Herren mit den Feldfrüchten treiben. Besonders aber ist noch eine Ursache Schuld — die wir auch heute in landwirtschaftlichen Kreisen hören —: »Über alles aber ruinirt Ewer Kays. Mays. Erb Länder, Und dero Unterthanen Viel mehr, als der gröste Feind, der zu wohlfeile Preiß des Weins, Und Lieben Getraids, welche vilitas pretii nicht allein viel Bettler, und müßigeß Gesindt Verursachet, auch mit der Zeit die höchste gelt Tewrung machen wird, sondern es fällt gleichsam dem Bawren unmöglich, solches dafür zu Bawen will geschweigen, daß Gesindt dazu zu halten, n und noch alles zu Versilberen.« So wälzt der Landwirt seine Not *) Srbik erwähnt diese interessante Handschrift (a. a. O., S. 51, Anm. 1), die sich auf der K. K. Hofbibliothek zu Wien (Msk., Nr. 12467) befindet. Daß Small sie nicht kennt, ist nicht verwunderlich, für ihn existieren nur die beiden ersten Teile des »Politischen Discurses«, aber auch Erdberg hat sie sich wie so manche andere Schrift entgehen lassen. Außer bei Srbik finde ich das Referat nur noch bei Max Adler: »Die Anfänge der merkantilistischen Gewerbepolitik in Österreich« 1913; III, I genannt. 4 auf den Edelmann, der auf die Stände, bis sie den Kaiser selbst trifft. Was der Nahrungsmangel nicht an Bauern vertreibt, besorgen die Kriegswerbungen, »welche denen an sich selbst Betrangten Unterthanen, Platz und Lußt gibt, sich Unterhalten zu laßen« 163 ). Ähnlich schlimm steht es mit den Handwerkern, wofür Prag ein Beispiel bietet, dort »seind die Juden das Verderbnis der Bürgerschafft Ursach, als welche daselbst auf die 2000 gewölber haben, Vollgesteckt, Von allerhand Bürgerlichen Wahren, Und manufacturen, wodurch dann . . . die Bürgerschafft in solch abnehmen gerathet«. Dazu kommt der Schaden durch die fremden Waren, die Zünfte, die in Monopole ausarten, die Störer, die keine Kontribution entrichten. Vor allem sind die Kaufleute schuld, die fremde Waren importieren und im Preis oft um 50% differieren, dabei muß ein Betrug sein. Man hat »mehr Vorkäuffer als Käuffer«, »sie sollen in grosso handeln, verkaufen aber in Pfunden« 164 ). Ebenso schädlich sind die Jahrmärkte und die Vernachlässigung der »Passagie«: die Donau ist einer der besten Flüsse Europas, und doch wird kaum Handel auf ihr getrieben, weil die Zölle zu hoch sind, denn »niemand gedencket, ein groschen, der in einem Jahr Zehnmal Kombt, mache mehr als drey groschen, so nur Einmal gegeben werden« 166 ). Immer wieder betont Becher die Circulation des Geldes! Töricht wäre das Verbot fremder Waren, ehe man sie selbst herstelle. Sehr schwierig sei auch die Frage der Privilegien: »werden Keine gegeben, so wird niemand gefunden werden, welcher sich auf seine Kosten, eine sach zu introduciren verstehen wird, welche ihm sein Nachbar alsbald gratis nachthuen mag . . . Gibt Man aber ein Privilegium so scheints ein monopolium zu seyn dieweil der Jenige, so dergleichen privilegium hat, die Waaren geben mag, wie er will, also neben dem monopolio auch daß propolium hat.« Becher entscheidet sich aber doch für die Privilegien, nur müßte man sie auf bestimmte Zeit erteilen und eine Abgabe dafür fordern 168 ); denn die Hauptsache ist die Förderung der Manufakturen! Deswegen dünken ihm alle Mittel recht, selbst der Luxus, wenn er die heimische Produktion begünstigt: »Was nützet Ewer Kays. Mays. Und deroselben Erb Landen ein Reicher Mann, der 20000 rthlr. in seiner Kisten Tod ligen hat Und sich hingegen sechs Jahr mit einem alten Zerißenen Kleid Behilfft Und sein gelt dem bono publico Zum Besten nie Unter die Leut Kommen Läßt.« »Es wäre Ja Viel Besser, denn Leuten seidene Kleider Zu Erlauben, welche nur ein Viertheil Jahr Tauwerten, Undt newe 253 erforderten, also dergestalt daß Geld Unter die Leut Kommen Ließen, da Von dann so wohl der Kauff-Mann, Handwerker, Bawer seine Nahrung, Handel Und wandel, Und Endlich durch die darauf gelegte imposten, Ewer Kays. Mays. selbsten einen Nutzen hätten« 167 ). Beweist dieser Satz nicht deutlich unsere Behauptung: daß den Merkantilisten das Geld Erwerbskapital ge- wesen wäre? In den zwölf Punkten wollte er »nur generaliter den gegenwertigen Zustand des gemeinen handeis und wandeis für Augen stellen«, er spezialisiert seine Betrachtung noch in 95 Punkten. (In Nr. 76 erwähnt er Schröder und sein »referat wegen frembder plantagien, auß Engelland Und Indien.) Abhülfe könne Österreich nur ein Commerz-Collegium bringen. Wir werden uns * wundern, daß er, der schon 1666 zum Kommerzienrat ernannt wurde (s. S. 205), jetzt ein Kollegium fordert. Zur Aufklärung erzählt er, daß es zwar damals eingesetzt worden sei, aber »gleich- samb in seiner Blüt ersticket«, denn es fanden nicht einmal acht Sitzungen statt 168 ). Die erste Aufgabe des Kollegs wäre die Förderung der Seiden-, Woll- und Leinenmanufaktur. Dabei erhebe sich die Frage des Verbots der ausländischen Waren: »Daß die maxima, daß gelt im Land zu erhalten, der einige Ursprung aller vorhergehenden fragen seye.« Vor allem : seien die fremden Luxuswaren zu verbieten, die man im Inlande ebensogut hersteilen könnte, und für die Manufakturen müßten geeignete Meister angeworben werden 169 ). Am besten wäre es, wenn der Landesfürst voranginge, wie es der König von Frankreich und Elisabeth von England täten. Wir sehen, der ökonomische Fortschritt muß von oben aufgedrängt werden. — In gleicher Weise ist der Handel zu unterstützen, denn die Erblande haben dazu die geeigneten Waren. Wenn auch Frankreich wegfiele, weil wir seine Waren verboten haben, blieben noch England, Holland, Polen, Schweden, Persien, die Türkei und viele andere Länder als Absatzgebiete übrig. Immer wieder propagiert er seine weltwirtschaftlichen Ideen: in Konstantinopel könnte q eine Niederlage für die Levantegüter geschaffen werden, »daß Wien hier ein Fontico würde, Von Wannen gantz Deutschland Versehen werden Könte«. Elbe- und Oderhandel wären zu pflegen, und der Seehandel könnte seinen Ausgang von den Häfen S. Veit, Buchari und Triest nehmen. In den verschiedensten Städten sollten Kontore errichtet werden, die »gleichsam eine Banck abgeben, wohin all und Jeder Innwohner auf intereße, und auf tt 254 den Handel, wan sie wollen, ihre Capitalien Legen, also sich über kein monopolium beklagen können« 170 ). Wenn etwas erreicht werden soll, müssen auch Opfer gebracht werden, der Fürst muß vorangehen und das Eis brechen. Becher denkt hier ganz kapitalistisch. Erforderlich wären vor allem zwei Tonnen Goldes, die man am besten da erhebe, woher die Krankheit stamme, also bei Manufaktur und Negotien selbst. Durch eine Erhebung seines Schwagers von Hornigk sei die »Zahl und Zustandt der Handwerckers-Leut und manu- facturen« festgestellt worden, danach befänden sich iooooo Handwerker hier. Da er ihren Wochenverdienst pro Kopf auf einen Gulden schätzt, würden sie alle also wöchentlich eine Million, jährlich 52 Millionen Gulden verdienen, wenn davon nur 5% erhoben würden, brächte das auch »dritthalb millionen« ein. Seine Schätzung wird wohl wieder sehr optimistisch sein. Die Handwerker könnten die Abgaben auf die Käufer abwälzen und würden die Mühe gern tragen, weil sie zu ihrem Besten diente 171 ). So »könten Ewer Kays. Mays. auf die Weiß doppelten Nutzen haben: Erstlich, daß durch dise zwey donnen Golds, so Jährlich angelegt werden die manufacturen und Negotien, den Erb Landen zum Besten erhoben werden. Zweytens, daß wann dise donnen Golds solches practicirt, sie dennoch wieder Ewer Kays. Mays. heimfallen« 172 ). So weiß der Kameralist Becher das Volksinteresse mit dem Privatnutzen des Kaisers zu verbinden. y) Wohlgemeintes unvorgreiffliches Gutachten / Wie das Reichs-Edict in bannisie- rung der Frantzösischen Waaren in praxin und zum effect zu bringen / auch was dem gesammeten Röm. Reiche und allen Ständen dran gelegen. 1678. Becher war im Jahre 1676 beauftragt worden zwecks Durchführung des Reichsedikts gegen die französischen Waren, die deutschen Städte zu bereisen, sicherlich auch in der Absicht, ihn in Wien loszuwerden, denn eine Rückkehr dorthin wurde ihm unmöglich gemacht. Über seine Aufgabe berichtet dieses Gutachten*), das ausführlich einen Punkt behandelt, den er schon im Politischen Diseurs und auch in dem Referat vom Jahre 1674 streifte. Frankreich war nicht nur *) Ein Exemplar dieses Gutachtens ließ sich nur auf der Fürstlich Fürsten- bergischen Bibliothek zu Donaueschingen feststellen. militärisch, sondern auch wirtschaftlich unter Colberts glänzender Verwaltung zu einem gefährlichen Feinde der deutschen Länder geworden, den es mit allen Mitteln abzuwehren galt. So spricht aus diesem Gutachten der Haß eines leidenschaftlichen Patrioten; es ist eine typisch merkantilistische Schrift, die in streng nationalem Geist geschrieben, die Kraft der nationalen Arbeit überschätzt und an die unbegrenzte Produktivität des Vaterlandes glaubt, die man nur aus dem Schlaf zu rütteln brauche. »Es ist derohalben nicht der Luxus von Kleidern / welches gleichwohl in einer ehrbarkeit bestehen sol / sondern dieses Deutschland schädlich / daß das Geld für solche Materien zu kleideren bißhero in die fremde^gegangen ist / hingegen unsere Unterthanen und Meister in Deutschland / als welche solcher gestalt nichts mehr zu arbeiten gehabt / bey viel tausend zu gründe gegangen.« Man kann diesen Satz für das Motto der ganzen Schrift halten: nur die ausländischen Waren sind Deutschland schädlich gewesen. Den Luxus, der sich mit heimischen Produkten begnügt, bekämpfen weder Becher noch die anderen Kameralisten, weil er ihrer Meinung nach die Produktion anregt. An die Kapitalbildung durch Sparen dachten sie noch nicht; war es aber damals falsch, wenn Becher sagte: »Und wäre viel besser daß alle unsere Bauren in Sammet / Seyde / und güldenen Stücke . . . gingen / als daß sie nun mit einem elenden leinenen Kittel kaum den leib bedecken können? Das erste wäre ein Zeichen guter Nahrung / gleich wie das andere ein offenbahres Kenn-Zeichen ihrer Armut und Unvermögens« 173 ). Denn das Unglück kommt nur von der Mode, über die Becher wieder seinen ganzen Zorn ausgießt, es seien die Käufer »durch das verfluchte •Thier la Mode dergestalt bezaubert und eingenommen / daß ihnen nicht allein ihr Vaterland / sondern auch dessen Tracht / und die daselbst gefabricirte Manufacturen, wenn sie gleich schöner / besser / und wohlfeiler alß die Frantzösische / nicht mehr gefallen / so gar / daß es ihnen nicht genug ist / daß sie die Materie und den Zeug zu den Kleidern aus Franckreich hohlen / sondern die Deutsche Meister auch nicht gut genug sind / daß sie solches einmal schneiden und zusammen nähen können / dannenhero kommt es / daß gantze Fässer voll Frantzösischen Röcken / Hosen . . . etc. aus Franckreich ins Römische Reich gebracht werden.« Zu diesem »leichtfertigen Diebstal« hätten aber die vornehmsten Kaufleute geholfen, dadurch den Deutschen das Brot weggenommen »und etwan einen Frantzösischen Huhrensohne in Paris in den Beutel ge- 256 worffen « 174 ). Deswegen wurd e das Verbot der französischen Waren erlassen, das aber nur nützen könne, wenn man sie nun selbst produziere. Schwere Bedenken tauchen auf, die Becher zu zerstreuen sucht, da viele meinen, daß ein solches Verbot ein Bruch des Völkerrechts wäre und Deutschland schaden könnte, weil Frankreich es mit Repressalien erwidern würde. Wegen des Völkerrechts verweist er auf Hugo Grotius und den Engländer § Erithraeus; und es ist interessant zu konstatieren, wie er, der starre Merk antilist, hier einmal unter dem Einfluß des großen Holländers sich völkerrechtlichen, liberalen Ideen geneigt zeigt. So meint er, daß »zwischen Nachbahren allezeit gute ver- ständnus / Handel und Wandel seyn soll« 175 ). Den Handel mit den Fremden könne man auf dreierlei Weise verbieten: entweder vollständig oder nur zeitweise oder ihn durch Zölle beschweren, aber — sagt er in liberalem Sinne — »weil alle Länder nicht alles haben / so ist gut / Societatem civilem zu erhalten / daß das eyne dem andern beyspringt / daß nötige ersetzet / daß überflüssige abnehme / woraus denn eine nützliche und nötige permutatio rerum, und daraus der gemeine Handel und Wandel entstehen«. Trotzdem dürfe man nicht den Kaiser tadeln, der nur das tut, was alle anderen auch tun 176 ). Es bleibt aber noch zu ^ erörtern, ob Holland, die Schweiz, Italien und Frankreich ein Reich wie das deutsche oder Deutschland diese Länder entbehren könne. Holland führt kostbare Dinge aus Indien zu uns, aber die Ostindische Kompagnie wirkt durch ihr Monopol sehr schädlich. Ist Holland wirklich unentbehrlich? fragt er: »Wenn man aber betrachtet / daß Holland zu diesen... Waaren nichtes alß die bloße Manufactur thut... so solte wohl zu verwunderen seyn / daß der Deutsche Boden / Lufft und Wasser nicht so gut / der Deutsche Geist / nicht so subtil als die Holländer / die mann ihrer thorheit wegen Hasen-Köpffe nennet / und denn die Deutsche Finger nicht so subtil und fertig / daß sie dergleichen begreiffen und machen können.« Er vertraut felsenfest auf Deutschlands Fähigkeiten, alles zu produzieren, wenn er auch den Verkehr mit dem vielbewunderten Holland, der »Mutter vom Handel in der gantzen Welt«, nicht ganz abbreclien will. Ebensowenig braucht Deutschland die anderen S Länder, nicht einmal Frankreich, daher sei es befugt, diese Waren nicht hereinzulassen. Trotzdem müßten sie mit uns handeln 177 ). Hier zeigt sich wieder einmal deutlich der Fehler des merkan- tilistischen Denkens: ein unbegrenzter Optimismus gepaart mit einer Kurzsichtigkeit, die die Revanchepolitik der ! * anderen nicht sehen wollte. Genau so denkt Hornigk auch. Sie glauben auf diesem Wege das Geld ihrem Lande zu erhalten. Es erhebt sich nun die Frage nach der Anwendung des Ediktes. Gegen Frankreich ist mit aller Strenge vorzugehen, denn voll Haß gegen den Erbfeind erklärt er ihm den wirtschaftlichen Krieg bis aufs Blut; ist das unverständlich in einer Zeit, da Ludwig XIV. sich auf seinen Raubzügen befand und Turennes Scharen deutsche Gefilde verwüsteten? »Gleich wie der dem Deutschland von den Frantzosen mit sengen / brennen / zerstören / und Barbarischen Hausen zugefügte Schade nicht in hundert jahren wird können gerefarcieret noch vergessen werden / daß man auch in hundert jahren die Ausschließung der Französischen Manufacturen, wodurch dieser schade geschehen / nicht vergesse«. Das Edikt würde sich an Frankreich furchtbar rächen: »Dann denn Frantzosen zwantzig oder hundert tausent Man todt schlagen ist eine Sache vor wenige Jahre / worinnen solches ge- sindel wieder kan geworben werden / aber die Manufacturen in Frankreich ruinieren / den Handel damit nach Deutschland abschneiden / daß der schade dem Könige in Frankreich jährlich mehr als eine Niederlage von einer Armee sey / daß ist ein ewiges werk« I78 ). An Retorsionen denkt er nicht, tritt sogar für lebhaften Handel nach Frankreich ein, will aber die Einfuhr französischer Rohstoffe konzedieren. Mit aller Energie soll nun vorgegangen werden: die französischen Manufakturen werden ausgeschlossen, die noch vorhandenen sollen wieder hinausgeschafft werden. Daß würde zwar viele Kaufleute schädigen, hilft aber nichts 179 ). Becher kennt als Merkantilist nur das Interesse des großen Ganzen, der einzelne gilt nichts, hat sich dem Allgemeinwohl auch unter den größten Opfern zu fügen. Natürlich dürfen auch keine neuen Waren mehr hineingelassen werden. Deshalb müssen die heimischen Gewerbe gefördert werden, wenn uns auch die fremden Waren oft besser erscheinen. Als leuchtendes Vorbild stellt er Kaiser Leopold I. hin: der über sein kostbares Gewand bei seiner Vermählung befragt antwortete: »Sehet . . . alles was ich hie am Leibe trage / ist in meinen Erb-Ländern gemacht geworden«. Wir brauchten keine französische Mode, »warum kleiden wir uns nicht auf Polnisch oder Spanisch?« Deutschland wäre erfinderisch genug. Becher erinnert an die Erfindungen des Pulvers, der Buchdruckerei, der Uhren, »wil von alten und neuen Deutschen Mahlern und Kupferstechern / als Albrecht Dürer / Holbeyn / Lucas Cranach . . . nichts reden«. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 17 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. Fünfzehn Jahre predige er schon von dieser Materie 180 ). Das beste Mittel zur Förderung der Industrie sei der Verlag, wenn ihm auch die Kaufleute nicht sehr gewogen sind. Aber bei ihm wird kein Kapital riskiert, die Handwerker erhalten ihren Lohn, dafür empfängt man die Waren. So läßt sich das Kapital viel ehrlicher und zu des Nächsten Nutzen ohne Wucher verwerten. Da aber keiner sich um den Verlag gekümmert hat, soll die Obrigkeit selbst Geld vorschießen, und es müssen »einige Deutsche auffrichtige Patrioten insonderheit etliche fürnehme vermögende Handelsleute zusammen treten / eine Compagnie formieren / ein Capital zusammenschießen / und alsdann an etlichen Orten in Deutschland / welche zu den Manufacturen bequem gelegen / dieselbe verlegen« 181 ). Becher sieht die Abhilfe also nur in einer kapitalistisch organisierten Gesellschaft, für die er besondere Privilegien verlangt. So muß es dann kommen, daß kein Deutscher mehr trägt, was nicht aus Deutschland stammt, daß viele Millionen im Lande bleiben und Handwerker und Kaufleute reich werden. Unermüdlich ist er in seinen Zukunftsschilderungen und in seltenem Optimismus will er sein Vaterland herrlichen Zeiten entgegenführen. »Die Spanisch Chocolade, Fiantzösische Favor, Die Welsche Limonade, Der Schweitzerische Flor, Holländische Specereyen / Uns i eutschen nicht gedeyen, Drum brauch / du Deutsches Blut / Loch nur Dein eigen Gut« 18s ). < 5 ) Copia Eines Memorials / An Ihro Hoch- Fürstl. Gnaden Herrn Marquarden, Bischoffen zuAichstet/ und Kayserl. Plenipotentiarium auf dem Reichstag zu Regenspurg / unterthänigst und wohlmeinend geschrieben. Betreffend die fundierung eines Reichs Aerarii. 1678. Diese kleine Schrift*) ist deshalb erwähnenswert, weil sie uns mit einem neuen Projekt Bechers bekannt macht: er verlangt die Einrichtung eines Reichsschatzes, wie ihn schon Obrecht und die juristische Steuerliteratur forderte. Er beginnt mit einer staatsrechtlichen Auseinandersetzung, die interessant ist, weil sie sich gegen Pufendorff richtet und zeigt, wie be- *) Diese Schrift ist dem »Gutachten wie das Reichs-Edict in bannisierung der Frantzösischen Waaren« usw. beigegeben, befindet sich also auch in Donaueschingen. 259 wandert er in den zeitgenössischen Schriften war: wieder ein Beweis der unglaublichen Vielseitigkeit dieses Mannes. — Kein Volk gäbe es auf Erden, daß nicht ein Oberhaupt oder wenigstens einen Schein eines solchen besitze; wie aber das Volk nicht ohne Haupt, so könne das Haupt nicht ohne Leib bestehen. Daher sei jeder Regent durch gewisse Verträge und Kapitulationen t mit seinen Untertanen verbunden. So wäre es auch im Römischen Reich, »dessen Oberhaupt die Röm. Kayserl. Majest., dessen Vorsteher das Chur-Fürstl. Collegium, dessen Leichnam die Stände und Städte« wären. Daher sei es vermessen, wenn »der also falsch genante Monzambano, oder Pufendorffer, diesen Staat eine Rempublicam monstrosam hat nennen wollen« 183 ). Dieses Memorial macht sich zur Aufgabe, einen Vorschlag zur Erhaltung des Reiches zu unterbreiten. Dazu wird eine Schatzkammer erfordert, für die außerordentliche Mittel aufgebracht werden müssen, die sich aus Personal- und Real- Intraden zusammensetzen. »Alle Contributionen / Ungeld und Imposten geschehen aus keinem andern Fundament, als ex Titulo defensionis publicae ... Ist deshalben billig / daß derjenige / der des gemeinen Schutz geneust / und darunter lebt / auch „ sein Brod darunter erwirbt / zu solcher defension, welche kostbahr ist / etwas contribuiere: gleich denn alle Bürger und Bauren thun müssen« 184 ). Becher vertritt also auch den Gedanken der generellen Entgeltlichkeit. Der einzige Stand, der frei von allen Lasten wäre, sei der der Handwerksgesellen, deshalb sollten sie etwas von ihrem Lohn zum Ärar beisteuern. Die Real-Intraden müssen »auf gewissen Sachen beruhen / darauff ein gewisses Conto jährlich gemacht werden kan / welches allein in des Heil. Röm. Reichs Willkür und Macht bestehet / und welches von dessen Stände Concurrentz nicht depen- dieret«. Ein solches Mittel ist nun eine Bank, die in einer reichen Stadt wie Frankfurt, Köln oder Hamburg errichtet und unter deren Leitung stehen soll. In diese Bank kann jeder Kapital einlegen: »welchem nun beliebig so wohl in als ausser dem Reiche Capital dahinein zu legen / der wird dessent wegen * von der Stadt / wo die Bane ist / in particulari, in Universali aber von dem gantzen Römischen Reiche / insonderheit dessen Deputierten aus andern Reichs Städten bereichert werden / und er wird jährlich io oder 12 per Cento Interesse haben /alle halbejahr die Interess zu bezahlen / und die freyheit jährlich einander das Capital aufzukündigen / und mit Condition, daß das Capital allezeit in Natura 17 * 2ÖO und in loco vorhanden seyn sol« 186 ). Er schlägt also hier eine Depositenbank vor und behauptet, sie würde noch 80 bis 90% von dem Kapital Gewinn haben, ohne irgend jemand zu belasten, also noch viel an das Reichsärar abführen können. Diese Bank unterscheidet sich von jener, die er im Politischen Diseurs befürwortet, auch durch den fiskalischen Nebenzweck (oder Hauptzweck?), dem sie dienen soll. Wie der hohe Gewinn erzielt wird, wäre f ihm »leicht zu demonstrieren. Allein was ist es nötig eine Sache gemein zu machen, die geheim bleiben sol« 186 ). Er will das Geheimnis hüten, bleibt aber zu geheimnisvoll, und das ist verdächtig, wie bei dem Vorschlag zur Ersparung der Bedientenbesoldung, wo er sich über die Hauptsache auch ausschwieg. Das kann bei dem kühnen Projektmacher Becher nicht verwundern. e) Närrische Weißheit und Weise Narrheit: Oder Ein Hundert / so Politische alß Physicalische / Mechanische und Mercantilische Concepten und Propositionen / Deren etliche gut gethan / etliche zu nichts worden / Sampt den Ursachen / Umb- ständen und Beschreibungen derselben. 1680. Über die »Närrische Weißheit« ist wenig zu sagen: sie f ist nur in gewissem Sinne ein wirtschaftliches Buch, das auf einer Seereise nach Schottland entstand und alles enthält, was Becher beschäftigte. Er mußte betrübten Herzens sehen, wenn er sein Leben überblickte, wie wenig er erreicht, und was seine hochfliegende Pläne genutzt hatten; alles schien ihm vergebens getan. Er befand sich jetzt auf der Flucht in die Fremde, obwohl er als Patriot stets das Beste gewollt hatte. »Hier in der tobenden Natur schrieb er sich einmal all seinen Grimm von der Seele« 187 ). — Neues enthält die Schrift nicht, in hundert Punkten bespricht er alle seine Projekte und Entwürfe, interessant ist der Hinweis auf viele zeitgenössische Erfindungen. Becher sagt in der Vorrede: »Wiewol der liebe GOtt unterschiedliche Argumenta und Documenta seiner Gütigkeit / Providentz und Existentz sichtlich in die Natur geleget / so ist doch das Donum Inventionis bey den Menschen nicht das geringste . . . Die Göttliche Gnade hat mir auch etwas von diesem Dono gegeben / gleich meine Schriften ausweisen / und Gott der ein Hertzen- kündiger ist / weiß es daß ich solche habe gesucht meinem Vaterlande der Teutschen Nation, dem Röm. Reich zum Nutzen anzuwenden. Insonderheit war meine Intention, Manufacturen im * - 2 6l - Römischen Reich zu zielen / und die Frantzösische daraus zu halten / ich vermeinte das wäre das unum necessarium dieser Zeit / aber ich hab mich sehr darinnen betrogen gefunden / dann ich wüste nicht / daß diejenige welche die Sache befördern solten / eben diejenigen wären / die es nicht thun wolten: Gott vergebe es ihnen / sie haben mich in den äußersten Ruin gebracht« 188 ). In buntem t Durcheinander geht er nun alle möglichen Ideen durch, so hören wir noch von manchen Plänen, die er hegte. Da der Finow- Kanal des Großen Kurfürsten sich so bewährte, rät er kühn schon damals zu einem Nord-Ostseekanal: es »liesse sich noch mit besserer Gelegenheit und Vortheil / durch das Meckelburgische dergleichen Fahrt anstellen / daß man bequem von Rostock oder Rübenitz in die Elbe / nehmlich aus der Ost-See in die West-See kommen könte / ohne den Sund zu passiren« 189 ). Ebenso fortschrittlich zeigt er sich gegenüber den Maschinen, denen man in dieser Zeit durchaus feindlich begegnete: »wiewol ich nicht rathen wil Instrumenta zu erfinden umb Menschen zu ersparen oder ihnen ihre Nahrung zu verkürtzen / so wil ich doch nicht abrathen Instrumenta zu practiciren, welche vorthelhafftig und nützlich seyn.« So empfiehlt er ein Webinstrument, eine Strumpfstrickmaschine, ein t »Seyden-Filatorium«, um Seide in kurzer Zeit abzuwinden, ferner Wassermühlen; er behauptet, auch ein perpetuum mobile erfunden zu haben, nämlich ein Mittel, alle Uhren »continuirlich ohne Auff- hören gehen zu machen«. Er will aus Sand Gold geschieden, aus Teer Steinkohlen gemacht haben 190 )*). Natürlich dürfen wir nicht alle seine Worte auf die Wagschale legen, er nahm den Mund immer ein bißchen voll, versprach vieles, was er nicht halten konnte, kein Wunder, daß er oft als ein Zauberkünstler angesehen wurde. Trotzdem hat er recht, wenn er sagt, daß man »darumb nicht alle Speculanten vor Gecken und Narren halten soll / als welche einen Sparren zu viel haben / sondern man muß wissen / daß durch solche Leute der Welt großer Nutz und Dienste gethan werden« 191 ). Von den Erfindungen anderer ist besonders interessant »Salomon Morlands Englisches Stentrophonicon auff eineTeutsche Meile miteinander laut zu reden«, also eine Art Telephon 192 ). *) Als Ergänzung der »Närrischen Weißheit« muß man für seine Erfindungen außer den rein chemischen Büchern das »Trifolium Beche- rianum Hollandicumi, aus dem Holländischen übersetzt 1679, heranziehen, das über das Harlemer Seyden-Werck, ferner über das »ewig währende Metall- oder Berg-Werk« und die Wassermühlen berichtet. Ferner das »Mineralische ABC« aus dem Lateinischen übersetzt von Roth-Scholz, 1723, in dem Becher von seinen geologischen Versuchen in England erzählt. 2 Ö2 Der zweite Teil des Buches, die »Weise Narrheit«, berichtet mehr von wirtschaftlichen Projekten, von »Concepten / welche dem äusserlichen Ansehen nach guten Schein hatten / von Raison waren / und gute Intention demonstrirten / dennoch aber in praxi nicht succedirten / und derentwegen bey dem gemeinen Mann für närrisch und unbedacht ausgeschrien worden«. Wir hören hier noch einmal von der Hanausch-Westindischen Com- f pagnie, von der Oriental-, der Seiden-Compagnie, dem Kunst- und Werkhaus in Wien, dessen Direktion schließlich »einem ignoranten solcher Sache Namens Wilhelm Schrödern anvertraut werden« mußte 193 ). Becher bespricht das Confiskationswerk französischer Waren und das Aerarium. Sonst sind es die Projekte anderer, die er unter seine kritische Lupe nimmt; er erzählt von einem Schiff unter Wasser, von Wasserfontainen, einem Microscop, einer Schiffsbrücke, besonders interessant erschien mir aber heute in den Tagen der lenkbaren Luftschiffe und Flugzeuge, was er von »Hantschens von Nürnberg Instrument in die Lufft zu fliegen« zu berichten weiß. Es sei zu überlegen: »Erstlich / ob der Mensch den Athem im Fliegen werde gebrauchen können. Zweytens / was vor ein Centrum gravitatis er halten werde / das er nicht umbstürtze. Drittens / ob einige Thier oder Cörper so , schwer als ein Mensch von der Lufft getragen werden könne. Vierdtens / ob die Nerven deß Menschen so stark seyn / daß sie r die Bewegung außstehen können / welche darzu erfordert wird. Endlich ist der Beschluß meinem Gutachten nach / dieser / daß alles was fliegen sol / müste eine größere vim elasticam haben / als es wieget: zum Exempel zehn Pfund Krafft thun / und doch nur ein Pfund wiegen / welche Krafft / gleichwie sie in den stäh- lenen Federn ist / also ist sie auch in den Nerven und Sähnen der Vögel« 194 ). Ahnt Becher hier nicht den Aeroplan voraus mit seinem Prinzip »Schwerer als die Luft« infolge der »Krafft« des Motors? Den Spötter Becher lernen wir kennen, wenn wir seine Worte über »Leibnitzens Postwagen von Hannover nach Ambsterdam in 6 Stunden zu fahren« lesen; er zeigt wenig Respekt vor seinem großen Zeitgenossen: »dieser Leibnitz ist durch seine Literatur bekandt / ein sehr gelehrter Mann / hat das Corpus Juris wollen reformieren / hat eine eigene Philosophia und andere Dinge mehr geschrieben / aber ich weiß nicht / wer ihn auff diesen Postwagen gesetzt / darvon er doch nicht absteigen will / ohneracht er schon etlich Jahr darauff sitzt / ohneracht er siehet / daß der Wagen nicht fortgehen will« 195 ). Und dem Kameralisten Schröder, von dem wir unten mehr hören werden, widmet er folgende »liebenswürdige« Zeilen: »Dieser Wilhelm Schröder ist deß gewesenen Cantzlers zu Gotha Sohn / von einigem guten Talent / aber nicht wol applicirt / mischt sich in allerhand Dinge / die er nicht versteht / insonderheit hat er sich in die Societät Royal hier in Engelland eingeschwatzt / welches nicht allein mich sondern auch andere Leute geärgert / daß sie so allerhand Leute promiscue hinnein nehmen / derentwegen einige lieber allein bleiben / als in solcher Gesellschaft leben wollen« 196 ). Diese Worte sind typisch für Becher. Mehr über die »Närrische Weißheit« zu sagen, verlohnt sich nicht, sie zeigt uns aber noch einmal die Vielseitigkeit dieses Mannes, und resümiert seine wirtschaftlichen Pläne. 2. Die philosophisch-ethischen Schriften. Um Becher völlig kennen zu lernen, müssen wir auch seine philosophisch-ethischen Schriften heranziehen, müssen seinen Moral Diseurs, der bisher gänzlich unbekannt war, und seine Psychosophia betrachten, damit wir ein vollständiges Bild von diesem seltsamen Mann geben können. In diesen Schriften steht der Ethilcer dem Politiker oft scharf gegenüber, obwohl der letztere der stärkere ist, die man daher eigentlich nicht kameralistisch nennen kann, wenn sie auch wirtschaftliche Fragen behandeln. Aber sie liefern unserer Arbeit als einem Beitrage zur Theorie des Merkantilismus einen Beweis, und zwar einen negativen: die Unmöglichkeit der Annahme einer wirtschaftlichen Grundidee des Merkantilismus. a) Moral Diseurs. Von den eigentlichen Ursachen deß Glücks und Unglücks / Allwo gleichsam auff einer Wagschal Alle und jede menschliche Actiones auf der gantzen Welt / so zum Guten / und Bösen gericht / ohnpartheylich erwogen werden. 1669*). In der Vorrede meint Becher, die Deutschen wüßten wohl, was das Rechte wäre, aber sie täten es nicht. Deshalb wolle er ihnen helfen: »Nach dem ich von dem Glück hin und her geworden worden / habe ich anfangen nachzudencken / was doch die Ursach solches allgemeinen Leydens und Mangels seye? Dardurch habe ich dem Werck allzeit weiter nachgedacht / und nicht nach- *) Es gelang mir, den Moral Diseurs, der in der Literatur bisher nirgends bekannt war und für verschollen galt, auf der Kgl. Hof- und Staats- 264 gelassen zu suchen / biß ich den Ursprung un Grundquelle Selbsten angetroffen.« So will er den Menschen den Weg zur Glückseligkeit weisen 197 ). Den Menschen geht es schlecht auf Erden, aber keiner kann des Unglücks Ursache finden: einige beschuldigen Gott, andere den Teufel, »andere / daß die Juden / Kauffleut / Wexler / Finanzirer / Item / die grosse Städt alles Geld zu sich ziehen / und nichts arbeiten«. So bleibt zuletzt die Armut zurück. Welches aber ist der Grund des Unglücks? fragt Becher: weil sich die Menschen von ihrem wahren Ziel, der Glückseligkeit, entfernten. Dahin allein führt der Weg, denn die Glückseligkeit ist den Menschen angeboren, da »die Natur uns alle / so wir nur wolten / habe glückseelig haben wollen« 198 ). Becher stellt sich mit diesen Gedanken keineswegs in Gegensatz zu den politischen, die er in seinen anderen Schriften vertritt. Denn die Idee der Glückseligkeit, wie sie in dieser Zeit von Leibniz und Thomasius, von Descartes und Spinoza, von den englischen Moralisten und den deutschen Aufklärungsphilosophen angenommen wurde, war der des Merkantilismus immanent: so trat der Eudämonismus als der ethische Gehalt dem politischen gegenüber, woraus die Auffassung des allesbeglückenden und allesbevormundenden Staates resultierte. Höchste Glückseligkeit ist die Liebe zu Gott: »Keine Nation ist jemahlen unter der Sonnen gewesen / die da nicht geglaubet hätte / das nicht etwas über uns alle seye / so man Gott nennet / wiewolen was der GOtt seye / und wie er wolle geehret werden / unterschiedlich nochmahlen ist genommen worden / darum halte ich nicht / das Atheisten seyn.« Jeder habe die Begierde zu glauben, und das sei Religion. — Das ist ein freimütiges Bekenntnis Bechers. — Aber wir dürfen nicht begehren, wie Gott sein zu wollen, der uns einen Zaum gab in den Gesetzen, der Obrigkeit und der Rinderzucht, um die es heute übel steht 199 ). Ganz naturrechtlich äußert sich Becher hier über die Obrigkeit: »Aber vergebt es mir ihr Herrn /ists nicht wahr / daß wir alle Menschen und Bürger der Welt seyn? Ja. Wo rühret dann die Leihbibliothek in München zu ermitteln, auch die Kgl. Bibliothek in Berlin besitzt seit 1906 ein Exemplar. Den beiden Biographen Bechers: Bücher (1722) und Erdberg (1896) blieb er unbekannt, Erdberg schreibt darüber: »Dieses interessante Werk scheint leider ganz verloren zu sein« (a. a. O., S. 79). — Vgl. meinen Aufsatz: »Ein neuentdecktes Buch Bechers« im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 37. Jahrg., Heft 2, September 1913, S. 578—587. 265 eygen s c;h a fft und euer vorgewandte servitut her? Sicherlich von nichts anders / als von einer Tyranney. Ich bin der Obrigkeit unterthan / wann sie mich zum Guten anführet / ihr zu folgen / aber im übrigen mit Gut und Blut unterthan seyn / und ihme die Haut über die Ohren ziehen lassen / das hat unter dem Praetext nichts mit dieser Unterthänigkeit zu thun.« »Gedencket doch an die edle alte Freyheit/die uns die Natur gegeben / und daß zwischen •dem Jure Naturae und Gentium, dann auch zwischen Heyden und Christen ein Unterschied seye.« Kommt nicht alles Unglück von der Obrigkeit, die die Untertanen wie Schafe zur Schlachtbank führt? fragt er fast sozialistisch. Sie wird hierbei noch unterstützt von den Kameralisten, »die auff neue Larven von Contributionen specu- liren, aber unter so vielen Aemptern habe ich keines gesehen / daß auff der Unterthanen Auffnehmen zielte«. Denn die Kameralisten sagen »bist du reich / so gib viel«; es »können solche Cameralisten und Baurenschinder den armen Leuten das Bett unter dem Leib hinweg nehmen«. Ist es nicht eine Ironie der Geschichte, daß sie den auch Kameralisten taufte, der jene verspottete? Nichts anderes ist Pflicht der Obrigkeit, als die Menschen zur Glückseligkeit zu führen 200 ). Die Zustände der Glückseligkeit und Unglückseligkeit werden einander gegenübergestellt: die Erkenntnis Gottes macht glückselig, aber die heutige Theologie ist zu einem Handwerk geworden. Dasselbe zeigt sich in der Wissenschaft, denn »wir suchen nicht die Warheit auß Lieb der Warheit / sondern in ansehen / wie es uns vor der Welt nutzen kan«. So ist es auch mit den anderen Punkten der Glückseligkeit, der Ehre, der Nahrung, der Gesundheit. Überall folgen wir dem Gegenteil. Aus der schlechten Befolgung der fünf Punkte folgen vielerlei Mängel, darunter die Armut. Zwar könnten alle Menschen auf der Welt ihr Auskommen haben, »dann die Natur ist so sorgfältig / daß sie Zweiffels ohn nicht mehr erschaffen hat / als sie ernehren kan« 201 ). — Das klingt ganz antimalthusianisch, widerspricht auch der üblichen Anschauung von dem blinden Populationismus der Merkantilisten. Die letzte Ursache der Armut aber ist das Geld. Becher bekennt sich hier als Moralist zu einer Anschauung über das Geld, die unser größtes Erstaunen erregen dürfte. Am besten lassen wir ihn wohl selbst sprechen: »Ein mächtiger Tyrann und Ursprung aller Armuth / möchte einer einwerffen / wie ist das Gelt ein Ursach der Armuth / da es doch reich machet? 266 Antwort. Gelt macht nie anderer Gestalt reich / als auß einer Einbildung / dann warumb ist der reich / der viel Gelt hat? Antwort. Daß er eine Sach hat die viel werth ist; Frag / warumb ist sie viel werth? Resp. daß es Silber und Gold ist; Ich frage aber wiederumb / Warumb ist Silber und Gold viel werth? Resp. Darumb daß es nicht in solcher quantität zu bekommen ist / als Töppfer oder Häffner Erd / wie solches Esdra saget in seinem IV. Buch cap. 8 v. 2 . . . Wol dann / so ist das Gold und. Silber darumb so viel werth / daß mans nicht in der Menge gleich anderer / Erd haben kan / und die dann Gold und Silber nicht haben / seynd arm leyden Noth und Tod / ja verschertzen manch- mahl den Himmel darüber / daß sie eine Sach nicht haben können / die die Natur selbst so wenig gegeben / und die Welt doch so viel haben wil / wer ist dann dieser Tyrann gewesen / der der Welt ein solch Gebott gegeben hat / daß sie eine Sach haben muß / die die Natur so sparsam gegeben hat? Antwort: Der Silber und Gold oder Kupffer anfangs zu Gelt erkieset hat. Gut / dem ist ein Mittel zu finden / lasset uns von Scherben / Leder / Latmen / Muscheln / oder Papier Gelt machen. Resp. Man wirds prägen / und dann wird der valor und Theurung im Prägen liegen / dann wird alsobreit als lang sein. Contra: Lasset das Gepräg darvon / oder schaffet alles Gelt ab. Antwort / das wird nicht geschehen, warumb? die Welt würde dann gleich werden / und würde niemand dem andern mehr dienen wollen / sondern müssen alle arbeiten. Genug / so kombt es dann herauß / daß das Geldt darumb gesetzet seye / daß die Menschen mit Fleiß dienstbahr / elend und arm seyn sollen / was klaget ihr dann in der Welt / daß ihr arm seyd? Die viel Gelt haben / die wollen mit Fleiß / daß ihr arm / und dahero unterthan seyd / darum haben sie eine materi zum Geldt auffgesetzet / die wenig zu bekommen ist / schafft dasjenige ab / wordurch ihr wollet reich werden / und wahrhafftig arm werdet / so seyd ihr im ersten Stand / so seyd ihr Bürger der Welt. Wann ein Tyrann käme / der mit Gewalt gebietete / daß man in gewisser Schwäre Demanten vor Gelt gebrauchen sollte / meint ihr nicht / daß viel 1000. Menschen Hungers sterben würden / warumb? Dieweil sie solche Demanten / als eine unnützliche Materi / deren die Natur darum nicht viel hat geben wollen (denn deß nötigsten giebt sie am meisten) nicht bekommen könte. Sollte man nicht Mitleiden mit diesen Menschen haben / vielmehr als mit den Kindern Israel die Ziegel brennen solten / und hatten kein Holtz noch Stroh? Hingegen schaffet alles Gelt ab / und setzet 267 anstatt dessen / so alle Menschen haben können / nemlich die Arbeit / dann dieses ist eine Müntz / die allen Menschen gegeben / und bey der Natur gangbahr ist / wer dann solch Gelt / nemlich die Arbeit nicht nimmt / der seye verachtet. Darff also jener Doctor in seinen neulichst außgegangenen Orationibus usw. halb so sehr mit Narren umb sich werffen / wann er in der dritten Oration fol. 91 folgende formalia schreibt: At vero, si qui sunt (ut sunt haud pauci morosi, si non stulti) qui ob ejusmodi abusus principum istorum metallorum usum invertendum plane et tollen- dum esse finxerint, et optarint, ij sane Satyro illi fabuloso consimiles mihi videntur, qui referente Plutarcho cum ignis novo splendore, flammaeque, claritate delectatus, eundem, frustra praemonente Pro- metheo, cum magno barbae, sui detrimento & adiustione, amplexu et osculatus esset, graviter Prometheus objurgare capit, quod tarn splendidum malum fovi furto subtractum mortalibus attulisset. Cui idem Prometheus egregie respondit: Ignem per se malum non esse, qui quidem ureret, sed si quis eo recte uti sciat, lucem atque calorem, cum ad vitae commoditatem tum ad artium & opificiorum usum suppeditaret. Und hiermit meinet dieser Doctor Wunder / wie er sein Sach so wol verantwortet / und derohalben Fug und Recht habe / diejenige für trutzige Leute und Narren zuschelten / die da sagen / das Gelt sey abzuschaffen / dieweil es höchst schädlich ist. Ich halte aber diese scharffe unbesonnene censur dem guten Mann desto mehr zu gut / dieweil er vielleicht das Gelt selber sehr lieb hat / und also vermeint / es seynd alle Narren / die solches auch nicht also lieb haben / als wie er / und dann / daß er einen Staats Mann wil abgeben / welcher Leut subjectum die Respublica, das Gelt aber nervus rerum gerendarum darinnen ist / damit nun solcher Cörper nicht nerven loß / oder lahm seye / suchen solchen Staats Männer diese Nerven billig zu erhalten. Sonsten habe ich wol Capuc- ciner, Franciscaner, auch viel andere / und weltlicher Leut gesehen / die gar kein Gelt haben / ja Profession machen keins zu haben / und seynd doch dessentwegen weder morosi, noch stulti; vielmehr im Gegenteil hab ich Leut gesehen / die das Gelt / und die Sorge solches zu bekommen / nicht allein zu morosis, sondern auch zu Narren oder wol gar / zumahlen Staats-Leute zu solchen Leuten gemacht / daß man sie hat müssen einsperren / und nicht allein als morosos und Narren / sondern als andere / wie man deren noch kurtze Exempel haben / hat müssen verwahren. . . . Diß aber ist gewiß / daß das Gelt ein unnötiges Wesen sey zur Conservation der Menschlichen Societät / wie solches die erste secula er- 268 weisen / darinnen keines gewesen / wiewol man zulassen muß / daß bey so bewanter heutiger Regierung notwendig Gelt seyn muß / dann wer wolte sonst die Obrigkeiten / die von Adel / und die Patritios ernehren? Daß aber nicht ein Mittel könne gefunden werden / ohne Gelt in der societate civili zuleben / wird niemand / wiewol es etwas neues / und Glückseliges wäre / leugnen. Und hat sich unser Herr Doctor, und hoher Schuels Cantzier nicht zu befürchten / daß darumb die gantze Welt / und alle negotia in einer Republic würden zu grund gehen. . . . Daß sonsten die Welt ohne Gelt bestehen könne / siehet man so wol in Ost als West-Indien / da die Inwohner viel glückseliger ohne Gelt / als wir in Europa mit allem unserem Gelt seyn .... Möchte einer sagen / wann ich arbeite / bekomme ich auch Gelt, lieber sage ich / warumb ist dieses Mittel nötig / so doch nichts zur Sach thut/ als daß du ihme seine Arbeit / deinem belieben / und der Bezahlung noch verkleinerst / vermehrest / oder verminderst? doch die Menschen seynd also beschaffen / daß wir bei der einfältigen Natur / und bey diesem / so uns gegeben / nicht verbleiben / sondern mit überflüssiger Noth- wendigkeit unser Leben / uns selbst beschwerlich machen. Kürtz- lich wollt ihr den rechten Ursprung dieser schädlichen Pest der gantzen Welt / deß Gelts / wissen / so seynd es diejenige / so über andere seyn / Sclaven und Unterthanen haben wollen / also ist deß Gelts Vatter / der Tyrann der Welt / deme zugefalle / daß er groß werde / und Sclave habe / viel tausend arme Menschen unter der Larve dess Gelts leiden müssen. Dann wo kein Gelt wäre / könte nichts anders folgen / als daß wir alle gleich und glückselig wären. Weil wir aber Ungleichheit und Unglückseeligkeit mit Fleiß in der Welt haben wollen / so müssen wir Gelt haben / das doch in den ersten Zeiten der Welt nicht gewesen war. Ich sage noch einmal / Gelt seye die gröste Larve / die die gantze Welt mit einer süssen Pein betrieget« 202 ). Wenn wir kurz resümieren wollen, so sehen wir, daß Becher eine Gleichsetzung von Geld und Reichtum durchaus ablehnt. Es mache nur in der Einbildung reich, denn Wert erhalte es nur, weil es selten sei. Er vertritt also einen Seltenheitswert: noch kostspieliger wäre ein Diamantengeld. Metallist ist er nicht, denn die Berechtigung eines Zeichengeldes erkennt er an, das allein kraft der Prägung seinen Geldcharakter erhalte, aber auch davon verspricht er sich keine Abhilfe. Nur ein Radikalmittel könne helfen: Beseitigung dieser »Pest«, dieses »Zaumes«, mit dem »der Teufel die Welt regiere«. Durchaus sozialistisch fordert 269 er ein Arbeitsgeld, das allen Menschen gegeben sei, während jetzt das Geld nur Ungleichheit und Knechtschaft unter den Menschen schaffe. Der Gegensatz zu seinen sonstigen Äußerungen über das Geld ist allerdings frappant: er scheint hier ganz vergessen zu haben, wie sehr er sonst die Bedeutung des Geldes betonte. Als Ethiker verwirft er, was er als Politiker billigt. Nachdem er alles Unglück und alle Not, die über die Menschen hereinbrachen, geschildert hat, will er endlich den Weg zur Glückseligkeit zeigen, den er nach vielen Stürmen des Lebens gefunden habe. Dazu gehört zuerst die Ehre Gottes, aber die äußere Verehrung darf nicht die wahre Liebe verdrängen, die Taten sollen die Worte ersetzen. Es gibt keine hoffärtigeren Menschen als die Theologen. »Dise Glückseligkeit bedarff ander Zeugniß gar nicht / sondern gibt selbst Zeugniß von sich / darumb macht sie auch den Menschen in sich selbst glückselig« 203 ). Dieser Zustand kann aber nur durch völlige Gleichheit erreicht werden: »Wo rühret alle Armuth / Hoffart / Sorg / Ubermuth / Haß / Neid und Feindschafft her / als auß der Liebe was eigenes zu besitzen? Wollte Gott / daß gleich wie wir alle Menschen seyn / also auch alle füreinander sorgten / daß unser Güter gemein / und gleich wären.« Der Weg zur Glückseligkeit ist viel leichter als der zur Unglückseligkeit, aber das Grundprinzip muß die Gleichheit sein wie bei den Bienen. Denn »dieses ist nun der Grund unter den Thieren und Menschen eine glückselige Regierung anzufangen / daß nemlich die Ungleichheit der Würden auffgehoben / und daß die Güter mit gleicher Arbeit erworben / auch gemein würden.« Hoffart, Haß, Neid und Armut würden aufhören, »wan wir eine rechte Christliche gemeinschaft / communionem Christianorum, hätten« 204 ). So stellt er das Postulat des Kommunismus auf und predigt einen Zukunftsstaat wie Thomas Morus. Der zweite Grad, die Glückseligkeit zu erlangen, ist ein wahres Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen. Denn wenn auch die Untertanen recht handeln, die Obrigkeit aber falsch mit ihnen umgeht, so ist doch alles verloren. »Es bestehet aber der Obrigkeit Ampt hierin / daß sie den Unterthanen auffhelffen / und alle ihre Anlagen also anstellen / daß sie zum gemeinen Besten / und nicht den Unterthanen zum Verderben gereichen /ja daß sie als Vätter ihren Unterthanen Rath und That geben / ihr bestes suche / ihnen fort und auffhelffen / sie regieren und führen.« Beamte gibt es genug, aber keinen einzigen, der die Fallenden aufrichtete und die Verlassenen tröstete. Die Kunst, ein Land glückselig zu regieren, wird auf keiner Schule gelehrt 205 ). So will auch der Ethiker Becher nicht zwischen Fürsten- und Volks wohl trennen, beide sind ihm unlöslich miteinander verknüpft. Das letzte Mittel zur Glückseligkeit ist ein »näherer Zugang zu unserm ersten Beruff. Es ist aber unser Beruff zweyerley / nemblich in jener und dieser Welt«. In jener Welt sind wir zu Erben des Himmels, in dieser aber zu einem Probierjahr berufen; hier müssen wir für unsern Leib sorgen, doch nicht mehr als nötig ist, wir aber leben in Luxus und Überfluß 206 ). Der Bauernstand schafft die wahre Nahrung, das ist der erste Stand. Da kann man beten und studieren, da wird man gesund; so ist das »die erste Vocation«, so daß »wir auch so lang zu keiner Vergnügung kommen werden / biß wir dahin gelangen / dann darvon leben alle andere Stände / so Geist- als Weltlich«. Wenn aber jemand einwendet, daß der Bauer verachtet sei, dem sei erwidert, sagt Becher voll Zorn: daß »der Baursmann zu allem contribuiren muß / er ist mit truckenem Mund auff allen Panqueten / er tantzt mit matten Füssen auff allen Commoedien / die Pferd im Marstall fressen seinen Schweiß . . . und der hoffärtige Staatsmann sein Fleisch / kein Mensch hat Mitleiden mit ihm«. Damit kennzeichnet Becher die schlimme Lage, in der die Bauern sich damals befanden. Deshalb wollten sie aus ihrem Stand heraus, ihre Kinder würden Handwerker und die Flandwerker Kaufleute, das aber bewirke eine schädliche Vermischung. Ausdrücklich verweist er hier auf seinen Politischen Diseurs. Das beweist, wie stark der Politiker in ihm allen schönen ethischen Forderungen zum Trotz doch ist, und ferner welchen Wert er auf die harmonische Verteilung der Kräfte im Volke legt; zeigt also, wie unberechtigt Smalls Behauptung ist, Becher habe die Tragweite dieser Idee nicht erfaßt. Mit warmem Empfinden erkennt Becher die bedrückte Lage der Bauern, aber er weiß, »daß Mittel und Weg vor der Thür seyen / dem armen betrangten Mann Lufft zu machen / und den Grossen einen Weg / wie den andern Mittel zu verschaffen / alsdann wird sich nicht allein der Bauren Stand vermehren / sondern man wird ihn auch mehr ehren« 207 ). Dazu aber bedarf es der Kolonisation, die Becher ebenso wie Obrecht fordert: »Dann was ist das vor eine Thorheit / ein edel gut Land in der Welt wolle leer stehen lassen / und das schlimme mit großer Mühe bauen / hernach über GOTT klagen / daß ein Land so armselig seye / was kan GOtt dafür / daß wir solche Narren seyn / an einem schlimmen Theil der Welt übereinander hocken . . . hingegen das beste Theil der Welt sambt der güldenen libertät frey und unbewohnt lassen« 208 )- Wie oft ist von den Merkantilisten behauptet worden, daß ihnen das landwirtschaftliche Interesse fehle; diese Stelle wird die alte Meinung Lügen strafen. Denn Becher preist das Landleben mit den schwungvollsten Worten gleich den Dichtern dieser Zeit der Schäferlyrik, und Virgils Georgica erscheint ihm als leuchtendes Vorbild 209 ). Hier in dem Moral Diseurs ist er ein ganz anderer als im Politischen Diseurs, dort will er Kämpfer sein, hier sucht er ein Leben in Ruhe und Frieden und fordert ein »Zurück zur Natur!« Dadurch werden wir die Glückseligkeit wahrhaft erlangen, denn »das ist Gottes / das ist der Natur / das ist aller ehrlicher frommer Mensch Will / die mit Gott und der Natur eine Harmonij verlangen« 210 ). Psychosophia oder Seelen-Weißheit. Wie nemblich ein jeder Mensch aus Betrachtung seiner Seelen selbst allein alle Wissenschaft und Weißheit gründlich und beständig erlangen könne. 1682. Die »Psychosophia« ähnelt darin der »Närrischen Weißheit«, daß auch sie noch einmal alle Gedanken Bechers zusammenfassen will, nennt er sie doch selbst »ein Außzug und Safft aller meiner Schrifften«; denn es war meine Absicht »mit diesem Buche alle meine Schriften zu beschließen / und damit dem Bücherschreiben einen Abschied zu geben« 211 ). Es ist ein merkwürdiges Buch, das streng philosophisch zu sein versucht und eigentlich nichts anderes als ein Sammelsurium aller möglichen Ideen darstellt, an dem wir den Autodidakten erkennen; deshalb fehlt ihm auch die Klarheit und Systematik, die die politischen Schriften Bechers auszeichnet. Vieles wird erst jetzt durch die Auffindung des Moral Discurses verständlich werden. Der Zweck der »Seelen-Weißheit« ist, der Erkenntnis Gottes zu dienen. Denn die Philosophie sei dem Menschen zu nichts weiter nützlich, »als nur so weit sie seinen Verstand schärffet / dadurch sich / die Neben-Geschöpffe / und seinen Schöpffer zu erkennen. Dann gleichwie der Mensch ohne Seele todt ist / also ist die menschliche Seel ohne Verstand ebenmäßig gleichsam todt und nichts / ist ja als wann sie nicht wäre / dann ohne Verstand kan die Seele weder sich selbst / noch was um sie / oder was über ihr ist / weder geist- noch leibliche Sachen verstehen«. Je mehr also die Seele an Verstand zunimmt, desto mehr erkennt sie, und je mehr sie sich selbst erkennt, desto mehr auch Gott: »dann so bald die Seele in dem Menschen in den Stand kommt / daß sie verstehet / so ist das erste / daß sie erkennet / daß sie ein Mensch sey / nemblich mit dem Leib ein Mensch genennet werde« 212 ). Becher würde damit nichts anderes meinen, als daß die Seele erst im Menschen zum Bewußtsein ihrer selbst gelange. Er behandelt die Probleme in der oft angewandten Form des Dialoges. Ein Psychosoph— das ist er selbst der christliche Metaphysiker — und ein Philosoph führen das Gespräch, das sich um den Menschen, die Seele und ihre Kenntnisse von Gott dreht. Wenn der Philosoph fragt: »wie erkennet die Seel / daß sie sey / oder solte einer wol von sich selbst z weif fein / daß er sey?« und der Psychosoph antwortet: »Einige heutige Philosophen oder vielmehr naseweise Menschen wollen / man solle von allem / was vorkommt / zweiffeln / also auch von mir selbsten« 2I3 ). Dann spürt man deutlich den Einfluß des Descartes, den Becher aber überwinden will. Die Kenntnisse der Seele von Gott bestehen darin, daß sie ihn als Ursache aller Ursachen annimmt 214 ). Da jeder Mensch seine Seele spüret, die von etwas Höherem kommen müsse, komme er zur Erkenntnis Gottes und der Religion 216 ). Wenn auch nur die Christen die wahre Religion hätten, so dürfe man niemandem »seinen Glauben und Meynung einpredigen und eindringen« 216 ), fordert Becher hier in seltener Toleranz. Die Besprechung der Eigenschaften Gottes dient ihm dazu, auf seine verschiedenen Schriften und die in ihnen vertretenen Gedanken hinzuweisen. Gott ist glückselig, aber der Mensch könnte es auch sein, das ist die Forderung des Moral Discurses 217 ). Gott ist allwissend, der Mensch muß drei Punkte betrachten: reden, urteilen, handeln. Es wäre besser, »daß in der Welt nur eine Sprach ein Glaub / ein Gelt / eine Kleider Tracht wäre« 218 ); damit vertritt er eine kosmopolitische Idee. Auch die Metaphysik — hier behandelt er das »Urteil« — hat viel Böses in die Welt gebracht »wie dann des Cartesii Philosophia / und des Spinosae Ethic nicht wenig dazu contribuiret« 219 ). Was aber hat es mit dem Tun 273 für eine Bewandtnis? Daß der Mensch tugendhaft lebe und mit seinen Mitmenschen richtig umgehe, dazu dient die Politik. Ganz in naturrechtlichem Sinne sagt er: »Die Freyheit ist jedem Menschen angebohren / indem ein jeder frey gebohren wird / und der Natur nach / zu reden / ist jeder ein Mensch / und jeder so gut als der andere.« Die Abhängigkeit eines vom andern »komt her aus Furcht / und Bedürff tigkeit. Aus Furcht / wegen der Tyranney / indem sich einige in der Freyheit so stärcker als andere übernommen / überhoben / andere unterdrückt und Sclaven gemacht: Derentwegen man sich nothwendig einer Obrigkeit unter- werffe und verbinden muß / um gegen die Gewalt geschützt zu werden« 220 ). Hier lehnt sich Becher mit seiner Staatsauffassung stark an Hobbes an. — Gott ist auch allmächtig und hat unendlich viel für die Menschen erschaffen, die aber nicht seine Gaben zu nützen verstehen und sie unrecht gebrauchen 221 ), und zwar »auf dreyerley Weise / erstlich / wann man seinem Nebenmenschen nichts davon mittheilt / und keine communionem bonorum oder veram societatem civilem hält. Zweitens wann man von dem ersten Beruff abweicht / und sich von dem Feld und Erden - Bau auf unnöthige / unnütze / wenigen dienliche Schacherey / Kauffmannschafften / Handwerck un Herrendienst begibt / zum Müßiggang / Wucher und Wollust Ursach gibt; Drittens / wann man keine permutationem rerum anders als um baares Geld mit seinem Nechsten in seiner Nahrung eingehet«. Denn wenn die Güter gemein wären, hätte jeder genug, und wenn die Menschen den Feldbau betrieben, wäre kein Land unbebaut. Ebenso ist »der Geld Gebrauch das eintzige Mittel / die Sachen und das Arbeiten der Menschen zu beschweren« 222 ). Das sind dieselben kommunistischen Ideen, wie sie Becher im »Moral Diseurs« vertritt. Merkwürdigerweise schließt er ihnen sofort als Zeichen für ein gutes Regiment die Maßregeln des »Politischen Discurses« an) 223 ; ein Beweis dafür, daß er sie nicht verwirft; so entsteht aber ein eigenartiger Kontrast in dem Buche selbst. Dann empfiehlt er als beste Abhilfe ein kommunistisches Gemeinwesen, das ein gutes Stück Land, tüchtige Handwerker und Leute, die Ruhe suchen, braucht. Hier wird niemand in seiner Religion oder seiner Ehre gekränkt, und das Vermögen eines jeden bewahrt. Denn die Gemeinde hat gute Rinderzucht und Nahrung zum Zweck 224 ). Es gibt vielerlei Arten der Ernährung: den Feldbau, das Handwerk, den Handel, aber auch das Goldmachen, das Becher also anerkennt, wenn er es Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 18 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. auch »eine extraordinär Manier von Nahrung« nennt 226 ). Aber immer wieder kommt er auf seine kommunistischen Gedanken zurück: »Ich hielte dieses vor das allerglückseligste und vergnüglichste Leben / wann ein jeder Mensch selbsten so viel Land hätte und bauete ... als zur Nahrung ihm vonnöthen / so viel im Handwerk verstünde / als sich zu bedienen erfordert / so würde er niemands / auch keines Geldes / und zwar wenig Arbeit vonnöthen haben« 226 ). Gott ist auch ewig, und des Menschen Teil daran ist Gesundheit und langes Leben. Diese Behauptung veranlaßt Becher mit seinen medizinischen Kenntnissen aufzuwarten; war er doch zuerst Arzt gewesen. Alle diese Vorschriften können uns hier nicht interessieren, eher schon seine Ansichten vom LIeiraten, die wiederum zeigen, daß er kein blinder Populationist war. Fünferlei ist beim Heiraten zu beachten: Glauben und Religion der Eheleute müssen gleich sein, der ehrliche Name und gute Lebenswandel der Frau, aber auch ihre Gesundheit muß beachtet werden, vor allem »muß man auch auf Lebens-Mittel gedencken / sich ehrlich zu ernehren / da muß man vernehmen / ob der Bräutigam Mittel hat / ob er einen Dienst oder sonst eine Wissenschaft und Kunst hat / Weib und Kind ehrlich zu ernehren. Hingegen ob die Braut auch bey Mitteln sey« 227 ). Die Monogamie sei die natürliche Form, denn »es hat mancher gemeiner Mann ein gantz dutzen Kinder zu Hauß / von einer Frauen / was würde erst seyn / wenn er viel hätte. Der Menschen seynd bereits so zu viel / ohnerachtet einer so großen Menge / so in dem Krieg erschlagen wird / und umkommt« 228 ). Das klingt schon fast malthusianisch, aber man darf nicht zu viel aus jeder gelegentlichen Äußerung herauslesen. Zum Schluß teilt Becher mit, wie er zu dieser »Scientz« gekommen sei. Diese Stelle ist von biographischem Interesse, da wir über die verschiedensten Einflüsse bedeutender Männer erfahren, mit denen er verkehrt haben will, und über die mannigfachen Bücher, die er geschrieben hat 229 ). So sehen wir wieder eine Ähnlichkeit mit‘der »Närrischen Weißheit«. Becher will die psychosophischen Ideen in einer Gesellschaft praktisch verwerten, hatte ihm doch Herzog Gustav Adolf zu Mecklenburg-Güstrow eine Zufluchtsstätte angeboten. Wie diese Gemeinde gedacht ist, entnehmen wir dem »Entwurff / oder Einladung / Einer Ruh-Liebenden und ihrem Nechsten zu dienen suchenden Philosophischen Gesellschaft«, den er seinem Werke beigibt. »Erstlich wird einem jeden seine Religion frey gelassen /und mag sie exerciren / wann und wo er wil / vor sich / nur daß er andere / nicht ärgere / von der Religion nicht disputiere . . . Zweytens sind in dieser Societät keine absonderliche Kleider-Trachten oder Ceremonien / sondern bleibt ein jeder in seinem Ehren-Stande / Dignität und Profession / worinnen er vorhin auch ist. Drittens / sein Vermögen und Schulden / so er hat / haben mit dieser Gesellschafft nichts zu thun / als das quantum oder die quota, so er hineinlegt. Viertens / er hat keine andere Obligation, als so lang er in der Societät lebt / den Regeln und Gesetzen nachzukommen / und kan wieder heraus / wann er wil« 230 ). Der Zweck der Gesellschaft besteht darin: »erstlich / in Fried/Stille und Ruhe zu leben / der Andacht und Tugenden abzuwarten / Welt Händel und der Weitläufftigkeit sich entschlagen. Zweytens / wegen Wohnung/ Speiß und Tranck versorgt / und der Geld-Sorg überhaben zu seyn. Drittens die Jugend zu lehren / in Tugend und Wissenschafften auff zu erziehen. Viertens / der Krancken zu warten.« Die Gemeinde braucht deshalb ein Stück Land, aber auch Kapital zur Beschaffung der nötigen Geldmittel und verschiedene Schulen. Jedes Mitglied hat eine Einlage zu machen, es erhält jährlich davon »nach Proportion seiner Einlag / seinen Theil«; es kann sich aber auch eine Leibrente kaufen 231 ). — So gleicht diese psychosophische Gesellschaft weniger einer kommunistischen Gemeinde als einer Genossenschaft der »Brüder vom geruhigen Leben«. Wir stehen vor einem merkwürdigen Widerspruch: denn Becher zeigt sich in seinen philosophisch-ethischen Schriften als ein ganz anderer wie in den politischen. Diesen Gegensatz kannte schon Roscher, der von einer »merkwürdigen theoretischen Wendung« spricht, die sich in den letzten Jahren Bechers vollzogen habe, und die dokumentiere, daß er an jeder Kultur verzagt habe. Er versucht dem Rätsel eine moralische Lösung zu geben: »kein Wunder bei einem so eitlen Mann, der alles mit Enthusiasmus ergriff, die Schwierigkeit seiner Pläne tief unterschätzte und jedes Scheitern als persönliche Beleidigung empfand« 232 ). Auch der Biograph Erdberg stand vor diesen Schwierigkeiten: »Tatsächlich bekennt Becher sich,« sagt er, »zu diesen Ideen, ohne jedoch an die Realisierung derselben zu denken, oder gar von der Durchführung derselben die Möglichkeit kulturellen Fortschrittes .abhängig machen zu wollen.« »Ich vermag nicht einzusehen,« 18 * 276 fährt er fort, »weshalb es eine theoretische Wendung bedeuten soll, wenn ein Gelehrter einmal den Boden der gegebenen Verhältnisse verläßt und im Aussprechen utopistischer Gedanken auch seinem Ideale eines Gemeinwesens zu seinem Recht verhelfen will. Wir haben aber einen trefflichen Beweis, daß Becher die Realisierung dieses Ideals selbst nicht für möglich gehalten hat. Wäre es der Fall gewesen, so hätte er, dem es an Kühnheit im Projektmachen ja nicht gebrach, die oben aufgestellten Forderungen doch in seiner psychosophischen Gemeinde zu verwirklichen gesucht« 233 ). Erdberg konnte sich etwas leicht über den Konflikt hinwegsetzen, der hier zweifellos besteht, weil er den viel klareren »Moral Diseurs« nicht kannte und nicht wußte, daß Becher nicht nur »einmal den Boden der gegebenen Verhältnisse« verläßt, und auch nicht, wie Roscher meint, am Lebensabend, sondern gerade zur Zeit seines größten Ansehens diesen kommunistisch-utopisti- schen Ideen nachging. Wir lassen es am besten bei dem großen Fragezeichen und gestehen offen ein: ignoramus! Flaben wir es doch vor allem mit dem Politiker Becher zu tun; das ist der Mann, der groß und bekannt wurde, als solcher ist er Kameralist und Merkantilist, denn alle seine politischen Schriften atmen diesen Geist. Wir haben auch schon betont, daß die Glückseligkeitsideen, die er vor allem im »Moral Diseurs« vertritt, zu seiner merkantilistischen Weltauffassung in keinem Widerspruch stehen. Im Gegenteil: gerade in dieser Zeit nahm der Merkantilismus jenen ideellen Gedankengang in sich auf. »Alle Eudämo- nisten sind praktische Egoisten«, sagt Kant 234 ), was war aber der Merkantilismus anderes als Staatsegoismus schlechthin? Deshalb wäre nichts verkehrter, als wenn wir Becher nach diesen utopistischen Äußerungen aus der Reihe der Merkantilisten streichen wollten, vielmehr dürfen wir von neuem behaupten: wie unzureichend eine rein ökonomische Definition des Merkantilismus ist. Becher selbst bezieht sich in seinen philosophisch-ethischen Büchern fortwährend auf seine politischen, kann ihren Inhalt also nicht gut negiert haben, war sich aber der vielen Widersprüche,, die er beging, kaum bewußt. Wenn er in seinem innersten Herzensgründe sich nach einem kommunistischen Urchristentum sehnt, dann mag hier derselbe Zwiespalt sich offenbaren, den wir auch in seinen wirtschaftlichen Anschauungen wahrnahmen: der Kampf zwischen Mittelalter und Neuzeit, hier auf philosophischem Gebiet hieß er zwischen Scholastik und englisch-hollän- — 277 — discher Philosophie. Becher war aber viel zu sehr Realist, um sich von solchen Anwandlungen überwinden zu lassen, und nur als solcher hat er Großes geleistet. Wir haben uns mit Becher äußerst eingehend beschäftigt, weil er den Höhepunkt des Kameralismus bezeichnet. Wir werden nun sehen, wie groß der Einfluß war, den er auf andere Kameralisten ausübte. Fünftes Kapitel. Philipp Wilhelm von Hornigk. Im engsten Zusammenhang mit Becher, nicht nur durch die verwandtschaftlichen Bande, steht Philipp Wilhelm von Hornigk. Was Becher, der universelle Geist, in umfassender Weise gibt, erscheint bei Hornigk in konzentrierter Form, aber so, daß wir gerade bei ihm den Merkantilismus in allen seinen Vorzügen und Schwächen kennen lernen. Es sind Bechersche Gedanken, denen Hornigk huldigt, die ein hoher patriotischer Schwung beseelt. Auch für ihn ist der Kampf gegen das allmächtige Frankreich und die Erhöhung des eigenen Vaterlandes Lebensaufgabe. Keine bessere Parole konnte er hierfür auf seine Fahne schreiben als die Worte »Österreich über alles«, aber, fügte er hinzu »wann es nur will!«; denn nur dann konnte es siegreich bleiben, wenn es seine Kräfte anstrengte und sich bewußt wurde wie es mit allem gesegnet sei; dann aber würde es über allem in der Welt stehen. Es waren ähnliche Ideen, wie sie zu dieser Zeit auch die Flugschriften vertraten, deren Einfluß Hornigk unstreitig viel verdankt, nur daß er ihnen durch die Wucht seiner Worte und die Macht seiner Persönlichkeit besonderen Klang verlieh. Philipp Wilhelm von Hornigk*) wurde 1638 als Sohn des kurmainzischen Hofrats Ludwig von Hornigk geboren. Er kam früh nach Wien, studierte dann Jura in Ingolstadt und promovierte zum Dr. jur. 1661. Er lebte dann wieder in Wien, besuchte in politischer Mission die deutschen Höfe und trat 1690 in die Dienste des Kardinals Lamberg von Passau als Geheimer Rat. Er wurde von seinem Herrn zum Freiherrn erhoben und starb 1712 in Wien. — Seine Schriften sind meist anonym erschienen. *) In Ermangelung eingehender biographischer Arbeiten über Hornigk muß auch ich den Angaben v. I n a m a s in der Allg. D. Biogr. (Bd. XIII) folgen. Small berichtet über Hornigk nur, indem er Inamas und Roschers Äußerungen zitiert. — Die Schreibweise des Namens dieses Kameralisten ist ganz verschieden, Becher schreibt Hornigk, ebenso Jöcher. Ich entschied mich nach Inama für Hornigk. 279 Die ersten dienen der Idee des Kampfes gegen Frankreich. Zunächst gab er unter dem Namen H. G. D. C. (Hippo- phili Galeacii de Corneliis Francopolitae) drei staatsrechtliche Schriften heraus (1682), die sich gegen die französischen Landansprüche und die Anmaßung der Reunionskammern wandten. Er beweist in ihnen, daß im Gegenteil ganz Frankreich eigentlich zu Deutschland gehöre. Die erste Schrift »Wahrer Bericht von dem Alten Königreich Austrasien« behauptet, daß das Erbe des Reiches Karls des Großen auf Deutschland übergegangen sei, daher müßte Deutschland sich beschweren, daß ihm Westgallien entrissen sei. »Ich meines Orts,« schließt er, »wünsche meinem werthen / anjetzo so bedrängten Vatterland von ganzen Herzen / dass der eine Zeit her / wie es fast scheinen will / von ihm entwichene Geist dess Raths / der Stärke / und der Eintracht / wiederum auf dasselbe kehre« 1 ). In gleicherweise mahnt er in dem anderen Buch: »Wahrer Bericht von dem alten Königreich Lothringen«, in dem er Lothringen für Deutschland fordert. »Hätten wir die Länder an der Maas / Mosel und Schelde / unsere Voreltern aber die an der Saone und Rhone nicht lassen Französisch werden / so würde Frankreich heutigen Tags nicht auf dem Rhein stehen.« »Noch würde es sich erkühnen dürften mit uns den weiland freyen / grossthätigen und unüberwindlichen Teutschen / als dem verächtlichsten Volk der Welt / umzugehen« 2 ). »Auf dann« — ruft Hornigk den Deutschen zu — »ihr alle / denen noch ein wahrhafftiger Teutscher Blutstropf in denen Adern wallet! Dort auf den Ufern des geängstigten Rheins ist der Plan« 3 ). Nachdem er die Rechtsansprüche Frankreichs widerlegt, will er in der letzten Schrift »Wahres Frankreich oder Bericht von dem Königreich Germanien«, »das innerliche Flaupt-Wesen / und so Zureden die eigentliche Person des Teutschen Reichs« beleuchten, »und ziehe«, fährt er fort, »einem auswertigen Volck die Larve ab / mittelst deren es sich in das Fränckische Reich verstellend / die Welt etlich hundert Jahr lang geäffet / und uns Teutsche gleichsam uns Selbsten zurauben / und unsers unzertrennlichen Personal Characters zuentsetzen vermessentlich unterfangen« 4 ). Das wahre Reich der Franken ist Deutschland, aber nur mit dem Degen kann man den Franzosen »das so unrechtmässiger Weiss abgewältigte Straßburg und den Rhein-Strom« wieder abnehmen. Schreiten wir jetzt nicht ein, dann muß die Hilfe anderswoher kommen, »weilen Franckreich eine Mauer ist / die umb ihres unerhörten Übermuths und Ungerechtigkeit willen von der Zornhand Gottes / des Hassers aller stoltzen und übermüthige ihre Stürtzung unfehlbarlich zugewarten hat« 5 ). Im Jahre 1684 erschien unter dem Decknamen P. W. v. H. Hornigks Hauptwerk: »Oesterreich über alles / wann es nur will«, das man früher auch Becher zugeschrieben hat. Hier hat er aus seinen Ermahnungen und Klagen ein festes Programm gestaltet, dem er vor allem noch die wirtschaftlichen Momente einfügte. Erwähnt sei noch ein 1708 herausgegebenes Buch: »Historische Anzeigen von den Privilegien des Erzhauses Oesterreich.« Oesterreich über alles/Wann es nur will. »Ich habe mir vorgenommen / zu erweisen / dass Oesterreich über alles seyn könne / wann es nur wolle« 6 ). Mit diesen Worten beginnt Hornigk sein berühmtes Buch; er will zu Österreich alle Länder des Erzhauses, auch Ungarn, rechnen. »Die Ubertrefflichkeit / worauf die gantze Frag gestehet ist / setze ich in den von andern Nationen independirenden / es sey würck- lich gegenwärtigen / oder doch möglichen Ueberfluss menschlicher Nothdurfften und Bequemlichkeiten / in spezie Goldes und Silbers« 7 ). Veranlaßt habe ihn zu seiner Schrift das Traktätlein »Deutschland über Franckreich«: wir sahen schon, wie wesensverwandt beide Veröffentlichungen sind. Dort werde geraten, es sollten sich die einzelnen Reichsstände ihre Landsökonomie — von der man die Cameral-Oekonomie wohl trennen müsse, wie Hornigk hinzusetzt — sehr angelegen sein lassen. Wenn ihm jemand einwende, daß diese kriegerischen Zeiten nicht zu solchen Betrachtungen angetan wären, dem erwidere er, daß sie gerade dazu veranlaßten. Denn »ist nun der Mangel an Geld die Quelle unsers so großen / und in langer Zeit nicht ersetzlichen Unglücks / wann ist dann mehrer Zeit / selbigen zu steuren / als den / da die Noth zum grösten?« 8 ). Und litte der Krieg auch nicht die Anlage neuer Kommerzien und Manufakturen, so doch die Verhinderung fremder Waren, »wofür unser bestes Geblüt / das innerste Marek unser Kräfften / unser gutes Gold und Silver / Millionenweiss unsern Ertz- und Erb-Feinden zurinnet« 9 ). Man begnüge sich nur einmal mit den heimischen Waren und meide vor allem die französischen, dazu bedürfe es keiner Armeen, sondern nur eines Federstrichs, und dabei gewännen Kaiser und Land. So entwickelt Hornigk in den ersten Sätzen sein merkan- tilistisches Programm: Österreich steht voran in der Welt, aber dazu muß es unabhängig sein und vor allem nicht sein gutes Geld für fremde Waren ausgeben. Welchen Widerstand man einem unbequemen Mahner wie ihm entgegensetzen würde, wußte Hornigk, hatte er doch Bechers Schicksal vor Augen, aber das sollte ihn nicht verdrießen, gleich seinem Schwager für das Wohl seines Landes zu streiten. Zu den Schreiern gehörten, meint er, vor allem die Kaufleute, die entweder als Ausländer sich um das Land nicht kümmerten oder mit fremdem Kapital und Kredit handelten. Keineswegs sei er ein Feind der Kaufleute, wolle doch seine Schrift vor allem den Handel fördern. Aber man müsse sie in zwei Gattungen teilen: die eine, die dem Staat nützt, die andere, die ihm schadet: »Jene ist erstlich / wo die inländische überflüssige Güter nicht rohe . . . sondern in manufacturen hinauswerts verhandelt / und dafür fremdes Geld in das Land gezogen wird« oder die im Ausland kauft und verkauft oder im Land die verarbeiteten Rohstoffe absetzt, da wird »das eigene Geld ... im Land erhalten«. »Wo aber nach der zweyten Gattung ein kauffmann blosser Dinge manufacturen ausser Landes kaufft / um selbige / wie sie seynd / inner land wieder zu verkauften / und dafür das gute Geld hinausträgt / oder blosshin ausländische factoreyen treibt / das ist eine nichtswürdige / verderbliche und unerträgliche krämerey.« Die erste Gattung soll »wie auf Händen getragen werden« 10 ), die andere aber ist es, die gegen die Reformen schreit, aus Furcht, daß ihr die Larve abgezogen werde. Mit den Neugestaltungen müssen die Fürsten beginnen, dann werden die andern nachfolgen. Noch eine alberne Einrede werde gemacht: unsere Voreltern hätten nichts von all diesen Neuerungen gewußt, und es sei ihnen doch gut gegangen. Das stimme schon, aber »sie jagten nicht alle Jahr nur allein für die Frantzösische Schand-Waaren drey oder vier Millionen Gulden baaren Gelds . . . hinaus«, sie trugen keine »Frantzösischen Lumpen / die noch dazu alle halbe Jahr durch Aenderung der Mode unnütz gemacht werden« 11 ), sondern heimische Stoffe, antwortet Hornigk. Jedermann schreit zwar, die alten Zeiten wären besser gewesen, aber niemand erforscht den Grund. Damals waren auch die Nachbarn nicht so mächtig wie heute. Denn nicht die Handels- sondern die politische Bilanz ist das Grundproblem, meint Hornigk: »Dann ob heutigen Tags eine Nation mächtig und reich sey oder nicht / hangt nicht ab von der Menge oder Wenigkeit ihrer Kräffte oder Reichthum / sondern fürnehmlich ab deme / ob ihre Nachbarn deren mehr oder weniger 282 als sie besitzen. Dann mächtig und reich zu seyn / ist zu einem Relativo worden / gegen die jenige / so schwächer und ärmer seynd 12 )«. Hier spricht er deutlich aus, was alle Merkantilisten dachten: nicht der Geldbesitz an sich ist zu erstreben, sondern die Macht, die das Geld über andere verleiht. Da sich alles geändert hat, muß auch Deutschland mit der Zeit mitgehen. • »Wo einem Land alle /oder doch dieFürnemste und mehreste/ zu menschlicher Noth und Wohlfahrt gehörige Dinge in Sattsam- keit und Independentz von andern bescheret seynd / und denen Einwohnern die genügsame natürliche Fähigkeit sich deren recht zu gebrauchen beywohnet / da muss nothwendig entweder Reichthum / Überfluss / und Macht zu genügen / oder wofern nicht / alsdann der Mangel an dem blossen Willen seyn« 13 ). Zweierlei muß man bei allen zum Leben nötigen Dingen beachten: ihre natürliche Beschaffenheit und Pflege; auch die Dinge der Landesökonomie sind zweierlei Art: »auf eine Seite stelle ich Gold und Silber ... als die in ihrem Werth und Nutzen allen andern Dingen gleichkommen / und wegen ihres Civil-Gebrauchs gantz anderer Art seynd. Auf die andere Seite setze ich alle übrigen Dinge« 14 ). Damit betont er wohl 'nur den Wert der Edelmetalle, sagt aber nochmals, daß es nicht auf ihren bloßen Besitz ankomme: »Nun ist hiebey zu bedencken / dass wo ein Land nur Gold und Silber / obgleich dessen genugsam / brächte / solches zwar reich / aber noch weit von der wahren Vollkommenheit und Independentz entlegen seyn würde / weilen es sich von Gold und Silber weder speisen noch kleiden könnte / und von anderen Ländern depen- dirte / ob diese ihm die übrige Nothdurfften dafür wolten abfolgen lassen« 15 ). Ja das Land, das weder Gold noch Silber hat, könnte auch bestehen, doch hinge es von der Gutwilligkeit der Fremden ab, ob sie ihm seine Waren abnehmen. Am übelsten ginge es aber dem, das keines von beiden habe; während ein Staat mit Edelmetallen und aller nötigen Notdurft glücklich zu preisen sei, »weilen er eine kleine Welt für sich selbst und von andern allerdings indepedent darstellet«. Die Pflege der Güter besteht in ihrer Herbeischaffung, Formgebung und »in ihrer aller rechtmässiger Anwendung so in- als ausser Landes«, denn ein Land mit blühenden Manufakturen kann reicher sein als eines mit vielen Rohstoffen: jedes muß sie selbst verarbeiten, damit nicht die Fremden »das beste Marek aus dem Leibe saugen« 16 ). Der Überfluß eines Landes, betont er noch einmal, besteht in Gold und Silber und allen zum Lebensunterhalt nötigen Dingen, daher muß die Obrigkeit darauf sehen, ihn in Unabhängigkeit von den anderen zu erlangen. Wie sie das tun soll, zeigt er ihr in neun Regeln, die als ein merkantilistisches Programm Berühmtheit erlangt haben, die man aber nicht als auf alle Merkantilisten anwendbar ansehen kann, wie sich ja nichts am Merkantilismus in feste Grenzen bringen läßt. Nötig ist, meint er: erstens genaue Erforschung des Landes, nichts darf unbenutzt, »nichts nutzbares unter der sonnen unversucht« bleiben, vor allem ist ohne Rücksicht auf Kosten und Mühe für den Abbau der Edelmetalle zu sorgen. Zweitens fordert er die Verarbeitung aller Rohstoffe im Lande, da der Wert des fertigen den des Rohprodukts bei weitem übertrifft. An dritter Stelle steht die Sorge für die Bevölkerung des Landes, »so viel Menschen nur immer sich drinnen ernehren können / als eines wohlgeordneten staats höchste . . . Angelegenheit«; und zwar sollen alle genügend Beschäftigung finden und in allerhand Künsten und Handwerken unterrichtet werden. Viertens: »Gold und Silber / so einmahl in das land / es sey aus eigenem bau / oder aus der fremde / durch industrie kommen / ist in keinerley weiss noch wege / es sey für was es wolle / so viel nur immer möglich / wieder hinaus zu vertragen / noch zugegeben / dass es in kisten oder kästen vergraben werde / sondern immerzu in der cirkulation bleibe.« So kann das Land nicht arm werden. Daher müssen sich fünftens die Landeinwohner mit heimischen Waren begnügen, »mit solchen allein ihre lüsternheit und pracht begräntzen«, und sechstens, was sie schließlich doch von Fremden brauchten, gegen Waren und nicht gegen Gold und Silber eintauschen. Das sollen aber siebentens möglichst nur Rohstoffe sein, die dann im Lande verarbeitet werden. Achtens ist dafür zu sorgen, die überflüssigen Güter »bey denen Aussländern in verarbei- teteter Gestalt . . . und zwar um gold und silber anzuwerden / und zu dem ende die consumtion . . . bis an das äusserste ende der weit zu suchen«. Neuntens: Keineswegs ist die Einfuhr von Waren, die im Inland in genügender Zahl vorhanden sind, zu gestatten. Und auch »wann gleich die inländische waare schlechter an güte / oder auch höher an werth seyn solte. Dann besser wäre / es komme auch einem übel berichteten so seltzam vor / als es wolle / für eine Waare zwey Thaler geben / die im Lande bleiben / als nur einen / der aber hinaus gehet« 17 ). Wenn wir nach Thesen für den wirtschaftlichen Merkan. tilismus suchen: hier sind sie! Wie weit sie im allgemeinen gültig waren, ist eben gesagt worden, auch dürfen wir nicht vergessen, daß das Wirtschaftliche dem Politischen gehorchte. Die Hebung Österreichs war für Hornigk das Axiom, daher galt es vor allem Geld zu erlangen und jede nationale gewerbliche Betätigung zu fördern. Die neun Regeln mußten ihm für etwas Selbstverständliches gelten, denn »ihre vernunfftmässigkeit ligt für jedem klugen von selbst an tag«. Ja »es seynd alte Sachen . . und gleichsam ein kaufmanns- oder cameralalphabet / das wir längst gewust haben«. Er will sie jetzt als Maßstab anlegen, um zu prüfen, wie es mit Österreich steht. Hornigk untersucht deshalb die Beschaffenheit der kaiserlichen Lande, um zu zeigen, wie sie mit allem gesegnet seien: Edelmetalle gäbe es dort überall, selbst »für den Augen der Kayserlichen Residentz«, ebenso die nötigen Lebensmittel, sage doch das Sprichwort: »die Erblande seyen zu Essen und Trincken eigentlich gemacht«, denn alles sei ihnen in Hülle und Fülle gewährt: fette Wiesen, schönes Korn, viel Vieh, mannigfache Fische, edler Wein; besonders Ungarn sei eine »wahre Brod- Schmaltz- und Fleisch-Grube« 18 ). Auch für Kleidung, Wohnung, Gerät finde man alles. Einiges mangele zwar wie »die Wälsche und ander auswärtige Lecker-Bisslein« 19 ), ferner Pelze und Seide. Aber »wann nun unser Überfluss und unser Mangel gegen einander gehalten werden / so muss dieser letzte gleichsam erröthen«. Das was uns fehlt, können sie entbehren; denn die Erblande sind »weit glücklicher in ihrem Überfluss / als unglücklich in ihrem Mangel« 20 ). Ein Land aber, das alles so reichlich hat und also unabhängig von anderen ist, ja ihnen noch von seinen Schätzen abgibt, und das dennoch arm ist und ohnmächtig gegen seine Nachbarn, das muß übel beraten sein. Wenn aber jemand einwende, Deutschland müsse arm sein, da es ihm an gewogenen Elementen wie Wasser und Luft und vor allem an der Begabung zu Handel und Manufaktur fehle, so sei zu erwidern, daß die Franzosen mit Recht über uns lachen, da wir ihnen unser gutes Gold und Silber schenken; denn in der Begabung ständen ihnen die Deutschen völlig gleich, das zeigten auch Nürnberg und Augsburg, die noch die einzigen Städte im Lande wären, die Geld einbrächten. Was aber die Erblande selbst beträfe, so sei ihre Blüte vor dem großen Krieg unvergessen. Soll etwa damals das Klima anders gewesen sein? Oder waren unsere Väter geschickter? Nun »ist der esprit nicht subtil genug neue manu- — 285 - facturen zu erfinden oder zu erheben / so lasse man es bey dem alten bleiben / und vergnüge sich nur etliche wenige Jahre mit denen Inländischen Waaren / schliesse denen Fremden die Thür zu« 21 ), dann wird sich der deutsche Geist schon regen. Nachdem Hornigk so in geistvoller, scharf pointierter Weise die Gründe für und wider eine nationale Wirtschaftspolitik untersucht und sich als Vorkämpfer einer solchen in jeder Beziehung bekannt hat, geht er nun daran, Anweisungen zur Ausführung der oben aufgestellten neun Regeln zu geben, denn, sagt er, »haben derowegen die Kayserliche Erblande zu ihrer Subsistenz in ihrem eigenen Hauss die Genüge .... wann sie nur wollen: so kommt uns nun nach obigen Reguln zu unterscheiden / wie solches Wollen von uns geübet werde« 22 ). Es soll also zunächst keine Erdscholle unbebaut, keine Anpflanzung unversucht bleiben, wie man in Holland vorgeht. Beispiele hat man am Tabak- und Seidenbau; ebenso ist für die Tierzucht zu sorgen und für die Bergwerke. — Die zweite Regel verlangt die Verarbeitung inländischer Rohstoffe. Wir schicken sie aber hinaus, und die Ausländer schicken sie uns fertigfabriziert zurück. »Das ist ie ein unglückseliger / Land-verderblicher und unvergleichlich mehr als Jüdischer Wucher.« Die Annaberger und Niederländer Spitzen werden aus unserm Garn geklöppelt: »und gleichwohl haben wir Hirn / Augen / Flände wie andere / rohe Materien besser und mehr als andere« 23 ). —Was aber die dritte Regel angeht, so ist zu sagen: »Dass die Kayserliche Erblande noch einmal soviel Inwohner / als würcklich beschiehet / ertragen und ernähren könten.« »Krieg und Reformation seynd die beyde Grund-Ursachen gegenwärtigen Ubeistands« 24 ). Aber die Bevölkerung ist eine der wichtigsten Staatsangelegenheiten. — Wie aber steht es mit der Befolgung der übrigen sechs Regeln, die die Hebung des heimischen Gewerbefleißes und das Hineinziehen von Gold und Silber bezwecken? fragt Hornigk weiter. Auch ihnen folgt man nicht, muß er antworten. Unser Geld geht ins Ausland, und unnütze Waren führt man ein. Es sollten aber die »tausenderley . . nichtswürdige Krämereyen / billich von uns wie die unreine Geister exorcisirt werden. Dann sie seynd die rechte Pest / und der Würg-Engel unserer Wohlfahrt« 25 ). Als Beweis zitiert er den flammenden Protest Bechers im Politischen Diseurs gegen die Einfuhr französischen Tands (s. oben S. 228/29). Zum Muster für Befolgung der siebenten Regel solle Österreich sich die Stadt Leiden nehmen, die durch ihre Manufaktur 10 Millionen 286 Gulden jährlich erziele. Auch unseren Überfluß führen wir nicht aus, meint er, die Ungarn müßten »sich in Ungrischen Weinen fast ersäuffen / nur um ihrer los zu werden«. Nicht eine Regel wird also beobachtet: im Gegenteil, denn es wird »durch eine ungemeine Raserey alles / was fremd ist / dem Einheimischen bey uns Teutschen vorgezogen« 26 ). Wenn ihm jemand entgegenhalte, er habe die Gebrechen der Landesökonomie der Mit- und Nachwelt zum Spott aufgedeckt, dem erwidere er, daß es die ganze Welt wisse. Trotzdem wäre es nötig, den Finger auf die Wunde zu legen: »das Übel unsers Vaterlands / den Geld-Mangel fühlt zwar jedermann unter uns / und jedermann klagt darüber. Dessen Wurtzel und Ursprung aber erkennet niemand«. Nachdem er auf die Schäden hingewiesen und Anweisungen gegeben hat, steht zu hoffen, daß doch noch einer sich zur Umkehr aufraffen würde. »Glückselige Kayserliche Erbländer / und gesegneter Tag / in welchem wir solches Ileyl erleben werden!« 27 ). Diese Hilfe muß vom Fürsten kommen, der allen mit gutem Beispiel vorangeht, denn von den Kaufleuten wird sie vergebens erwartet. Auch Hornigk weiß, daß der ökonomische Fortschritt nur von oben her zu erreichen ist. Wie sind aber die Reformen zu beginnen? Die Erbländer müssen zunächst »eine Zeitlang mit ihrem eigenen Guth / mit ihren eigenen Manufacturen / so schlecht sie anfangs auch immer seyn möchten / vorlieb nehmen / und sich der Auswärtigen massigen / ihr gutes Gold und Silber aber dafür im Beutel behalten« 28 ). Daraus würde alles andere folgen: die Rohstoffe würden im Lande verarbeitet, die Bevölkerung wachsen, das Geld bliebe da, und alle Regeln würden erfüllt. Dieser völlige Abschluß des Landes wäre zwar für manchen ein »herber Bissen«, es solle auch nicht alles Fremde verpönt sein, nur das, was dem Lande den größten Nutzen einbrächte, wenn man es selbst herstellte. Dazu gehörten vor allem die Woll-, Leinen-, Seidenmanufaktur und das, was man »Frantzösische Manufacturen« nenne. Diese sind »die vier frässige Raub-Thiere«, für die zehn Millionen »für die Thür geschüttet werden« 29 ). Wie könnten aber diese vielen Millionen dem eigenen Lande nützen! Es wäre verkehrt, wenn man die fremden Manufakturen in Deutschland nur nachahmte und sie deshalb mit Zöllen belastete; denn der Luxus würde doch die fremden bevorzugen. Nur ein Radikalmittel könne helfen, meint Hornigk, da er nie Scheu vor Gewaltkuren hat: »Ich aber rathe die ausländische zu verbiethen / um hernach die inlän- dische einzuführen«. Er ist sich der Tragweite dieses Vorschlags wohl bewußt und bekennt selbst: »Ein grosses Wort! . . . Ich lasse mich aber solches nicht irren / sondern bleibe beständig dabey / die ausländische Manufacturen seyen zu bannisiren / um die inländische empor zu bringen« 30 ). Dieses Verbot denkt er sich sehr leicht, wenn nur ein guter Wachdienst geübt und jeder Übertreter streng gestraft wird. Schon in einem Jahr würde man den Erfolg in den Kassen der Fürsten und der Untertanen spüren, »dann die Noth selbst und der gewisse Gewinn / so durch die Sicherheit der consumption entstehet / wird die Lands-Insassen alsdann lehren zu den eigenen Manufacturen zu greiffen«. So geht das Geld nicht mehr in die Fremde, sondern gedeiht zu Verlagskapitalien. Daher muß eine strenge Bestrafung aller Zuwiderhandlungen geschehen. Daß Hornigk ein Optimist ist, wird sich nicht gut leugnen lassen, aber etwas leichtsinnig war es wohl von ihm, die Einfuhr so überaus wichtiger Artikel wie Wolle, Seide und Leinen mit einem Federstrich aufzuheben. Daß er sich nicht die Konsequenzen dieser Tatsache klar machte, darf uns nicht verwundern; in der Zeit der Navigationsakte war es nicht erstaunlich, dachte Becher doch genau so. Denen, die etwa einwenden, woher so schnell Ersatz kommen solle, antwortet er, daß die Deutschen die französischen — und die Seidenerzeugnisse nicht brauchten, weil sie in kürzester Zeit im Lande selbst erzeugt würden, ebenso sei es mit den Leinen- und Tuchwaren; denn sie wären zur Genüge vorhanden. Englands Königin Elisabeth hätte auch, um die Wollindustrie zu heben, die Wollausfuhr verboten, so sei England durch sie reich geworden. Die Waren, die schon im Lande wären, würden reißend Absatz finden, andere, die unterwegs seien, solle man nur, wenn sie nahe der Grenze wären, hineinlassen. Ein Kaufmann, der dabei zu Schaden komme, müsse sich trösten, und die Kaufleute, die nur ausländische Kommissionen hätten, könnten verderben: »Prosit! Dann das seynd eben die rechte Gesellen / so das Land in Armuth setzen« 31 ). Auch auf die Privilegien brauche man keine Rücksicht zu nehmen, da »die Kauffleute um dess gemeinen Bestens/und nicht das gemeine Beste um der Kauffleute da sey« 32 ). Es sind dieselben Forderungen, wie sie Becher erhebt. Daß die fremden Kaufleute fortbleiben, schadet nichts, meint er, denn mit Unrecht befürchte man, daß die heimischen Waren schlechter wären als die fremden, und selbst w r enn es so wäre, könnte man dies auch ertragen. Dagegen müßten die 288 Deutschen versuchen, ihre Produkte im Ausland abzusetzen, wie es so erfolgreich Engländer und Holländer täten. Hornigk ist typisch für die einseitige wirtschaftliche Auffassung der Merkantilisten. »Was wird aber die Frau Mode / die einige Regentin und Beherrscherin der Manufacturen in Kleidungen dazu sagen?« läßt er einen neuen Gegner sprechen, um ihn mit den treffenden Worten abzutun: »Es wäre gut / wann wir die Frau Mode zu ihrem Vater dem Teuffel schickten. Es seynd unvergleichlich mehr Natione in der Welt / die sich an einerley Tracht beständig halten / als deren so da ändern. Warum müssen wir es dann eben den wenigen nachthun / und nicht den mehreren? Oder können wir ja nicht der närrischen Variation entbähren / so hätten wir doch die Frey- heit ebenso närrisch / als die Frantzosen zu seyn / und solche nach unser eigener Phantasey von Zeit zu Zeit zu inventieren.« Auch der ITof müßte sich danach richten, denn es »wäre ja gleichwohl mehr Ehre ... in mittelmässigen Kleidern daheim in Reichthum und Ruhe bey Hauss und Hoff sicher zu bleiben / als durch prächtige Alamode Röcke und Auffputz im Beutel geschwächt« 33 ). Wenn sich etwa Frauenzimmer doch Kleider aus Paris kommen ließen, dann müßten die »Herren Commissarii . . . bey der Wieder- kuni'ft / den lichten Galgen auszieren«. Die nötigen Kapitalien für Manufakturen würden nach Hornigks Meinung durch all das Geld gewonnen, das jetzt im Land bleibt. Wenn man die Zünfte aufhebe und Zucht- und Werkhäuser einrichte, könne man damit die Faulheit beheben; den Handwerkern und Verlegern, die nun ungehindert durch ausländische Konkurrenz die Preise in die Höhe treiben, müsse die Obrigkeit auf die Finger sehen, falls aber die Waren teurer als im Ausland wären, käme es auch der eigenen Volkswirtschaft zu statten. So tritt er immer wieder für den Schutz der nationalen Arbeit ein: »Dem Kauffer selbst / der es aussgelegt / kan es wieder zugut werden. Der Staat ist sich fürzustellen / als ein reicher Mann / der sein Geld in vielen Beuteln hat. Wann er auss dem einen etwas nimmt / und dem andern zulegt / wird er darum nicht ärmer. Dann ob gleich der eine Beutel leichter wird / so wird der andere desto gewichtiger. Er aber ist Herr sowohl über diesen / als über jenen. Und dieser Satz muß ein Haupt-Principium einer Lands-Oeconomie seyn« 34 ). Mit diesen Worten huldigt Hornigk der so lange vertretenen Auffassung, daß das Wesen der Volkswirtschaft gleich der Summe aller Privatwirtschaften sei: private gain public profit, die erst von der historisch-ethischen Schule mit Schärfe widerlegt wurde [vgl. Weyermann-Schönitz] 35 ). Wer da meint, die anderen Nationen würden uns zürnen, uns nichts mehr abkaufen, dem sei erwidert, sie sollten es nur tun, denn sie brauchten unsere Waren doch. Auch wird die Verbannung der vier Manufakturen keine Konfusion geben: »hat man sich in die Confusion der Pestzeit und Türckenflucht zu finden gewußt: so wird sich noch wohl ehender in eine kleine Unordnung der Manufacturen ... zu schicken seyn.« Die inländischen Waren werden alles wieder gut machen, um aber »dahin zu gelangen / so ist es ja besser / ein paar Jahr im schlechten Kleid zu gehen / und ein Herr dabey seyn und bleiben / als noch eine zeitlang im güldenen Stück und Brocat aufziehen / und hernach zu einem ewigen Sclaven verfallen« 36 ). Hätten wir Kommerzien und Manufakturen so in Blüte wie die Franzosen, dann könnten wir schon eher wie sie fremde Waren einlassen. Das ist kein Verstoß gegen den freien Lauf des Handels, wenn man den schädlichen verbietet, auch nicht gegen die Messen, die nur Geld hinausführen, und nun reformiert werden sollen. Ebensowenig werden die Städte leiden, denn was bisher der Auswärtige brachte, werden nun die Einheimischen bringen; und wenn einer klügelt und sagt: ja aber der Pfennig, den der Ausländer bei uns für seinen Unterhalt ließ, der geht nun verloren, dem Weisen sei gesagt: daß dieser Pfennig hundertmal im Lande gewonnen war. »Das ist ein rechter Bluts- Pfennig / der uns das Marek aus den Beinen sauget«, das hat schon Luther geurteilt, wenn er uns warnt: »GOtt hat uns Teutsche dahin geschlaudert / daß wir unser Gold und Silber müssen in fremde Länder stossen / alle Welt reich machen / und selbst Bettler bleiben« 37 ). — Nachdem Hornigk so mutig für das Verbot der ausländischen Waren gefochten und alle eventuellen Erwiderungen voll Optimismus abgewiesen hat, muß er — der Kameralist — sich schließlich noch eine heikle Frage vorlegen: wird denn die Kammer, d. h. des Fürsten Kasse das erlauben? Die Mauten werden »Ringerung leiden«. Ja, meint er bitter, »diese und dergleichen Cameral-Reflexiones seynd freylich der Stein dess An- stosses / woran leyder! mancher sonst nicht böser Vorschlag scheitern muss ... Zu beweinen ist ferner / dass dannenher zu Schonung eines Thalers / der etwan solcher Gestalt der Cammer zufällt / hundert und mehr andere / womit dem gantzen Lande hätte können wolgethan werden . . . dahinden bleiben sollen.« Aber das fiskalische Moment hat er schon so weit abgestreift, daß er sich Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 19 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. für das Wohl des Ganzen entscheidet, so hatte sich der Kamera- lismus seit Osse und Obrecht gewandelt: es muß »dennoch heissen: Salus Reipublicae suprema Lex esto. In platt Teutsch: Auf die Seite / was im Weg ist« 38 ). Seiner Sache gewiß, will Hornigk nun zeigen, wie die neuen Manufakturen einzuführen sind. Das erste Erfordernis sind genügende Rohstoffe und geschickte Arbeiter. So ganz vollkommen läßt sich die Sperre nicht durchführen, das weiß er auch, deshalb muß Seide eingeführt werden. Die Arbeiter könnte man von anderen Stoffgewerben nehmen*), sie müßten dann umlernen, auch holländische Handwerker sollte man zu erlangen suchen; hätten sie doch auch Frankreich vor allem als Lehrmeister im Spinnen sehr gedient. Die Eltern müßten die Mädchen zum Unterricht schicken, so könnte eins das Spinnen vom andern lernen. Den Unvermögenden solle man die Spinnräder leihen. Von der Seidenmanufaktur verspricht er sich Ähnliches. Auch wegen der Güte der Waren macht er sich keine Sorgen: »Wir haben die Materie zum Arbeiten wie andere / Hände und Köpffe wie andere / Instrumente wie andere. Kommt nun der Effect nicht herauss / wie bey andern / so ist es unfehlbar ein vorsetzlicher Muthwille / oder wenigstens eine muthwillige Ungeschicklichkeit« 39 ). Bei dem Merkantilismus par excellence, den Hornigk vertritt, hält er eben jede Produktion an jedem Ort für möglich: die Bedenken an Volkseigenarten, Klimaverschiedenheiten, überhaupt die Erwägungen des Standorts der Produktion sind ihm, wie den Merkantilisten überhaupt, völlig fremd. Sollten es die Deutschen wirklich nicht können, dann lasse man ausländische Lehrmeister kommen oder schicke die Landeskinder in die Fremde. Für die Güte der Waren wäre es nach seiner Meinung sehr dienlich, wenn sie zur Prüfung vorgelegt und die schlechten zurück gewiesen würden. Auch Wettfabriken ließen sich errichten. Wie den meisten Merkantilisten seiner Zeit sind ihm die Zünfte unsympathisch: hinderten sie doch das Streben nach möglichst großer Produktivität der Volkswirtschaft. »Dann dergleichen Lumpen-Possen etlicher albern Leute / welche gemeiniglich auff ein monopolium, Erpressung unbilligen Werths und *) Er stützt sich hierbei wie in vielem auf den Autor des »Bedenckens vonManufacturen in Deutschland«, anonym Jena 1683 erschienen, und hat aus diesem Werke, das ein Jahr vor dem seinem erschien, viel geschöpft. (Vorhanden Kgl. Univ.-Bibl. Breslau.) , Druckung der Verleger / auch Verhütung / dass ein guter Meister mehr nicht /als ein schlimmer auffkommen möge / angesehen seynd / können uns nicht binden / den allgemeinen Wohlstand / ... in den Koth treten zu lassen.« Daher dürfen für die neuen Manufakturen keine neuen Zünfte gebildet werden. Trotzdem soll Ordnung herrschen, »in Sonderheit denen Verlegern und Meistern die Hand zu halten / damit die Gesellen und Arbeiter ihnen den überschwenglichen Lohn nicht abtrutzen«, auch muß das »muthwillige schelten und unehrlich machen« 40 ) aufhören. Besonders empfiehlt er, die fremden Lehrmeister gut zu behandeln, die nur auf Privilegien hinkommen würden, man sollte ihnen die Instrumente auf ein- oder zweijährige Frist gegen Zahlung geben. Ebenso gut w T äre es aber, wenn man den Verlegern die Rohstoffe »auf drey-sechs-neun- auch zwölf Monathlichen Credit« gäbe, die Landstände könnten dafür garantieren, »dann der Handel / und alles was daran hangt / mit dem Credit stehet und fället« 41 ). Es brauchte aber dieser Bürgschaften gar nicht, wenn nur die Kapitalisten mit ihrem Kapital herauskämen. Zur Erleichterung des Absatzes schlägt auch Hornigk staatliche Kaufhäuser vor, dann hätten sich die Verleger nicht um den Absatz zu kümmern, es könnten Kompanien und Verleger sich vereinigen. Auch die Baumwolle will er ganz verbannen, daß sie nicht im Lande anbaufähig ist, sieht er wenigstens ein, »es wolte sich dann Oesterreich und Ungarn gegen Osten und in die wärmere Länder erweitern / so GOtt gebe«. Es ist nur konsequent und entspricht seinem warmen patriotischen Empfinden, wenn unser Autor am Schluß des Kapitels betont: all die Vorschläge nützten nichts, wenn man den Kaufmann nicht achte. Die Reformatoren hatten den Handelsstand gering geschätzt, erst die Merkantilisten mußten ihm zur Anerkennung verhelfen, was ihnen ihren Namen eintrug; daß sie nicht nur das Wohl des Kaufmanns kannten, haben wir schon mehrmals gesehen. Aber Hornigk hat sehr recht, wenn er sagt: »Endlich würde ein Merckliches zur Erhebung der Manufakturen . . . beytragen / wann denen Künstlern und grossen Verlegern etwas mehr Llochachtung / als bissher / wiederführe.« Es sind durchaus rationalistische Gründe, die ihn zu dieser Mahnung veranlassen: »Dann also würden nicht allein unsere beste Leute keine Ursach haben / von uns weg / und anders wohin / wo sie mehr geehret werden / zu lauffen.« »Auch kommt es auss sothaner Erniedrigung dess Kauffmanns-Stands / daß die reiche Handelsleute sich fast schämen / Handelsleute zu seyn / ihre Kinder studieren lassen / ihre 19 * 292 Töchter an Doctoren verheyrathen . . . damit aber kommen die grössten Capitalien aus dem Handel weg« 42 ). Er beantwortet im folgenden die Frage nach der Verteilun g der neuen Manufakturen. Das Leinen-, Tuch- und Wollengewerbe solle nach Mähren, Schlesien, Böhmen, die Seidenmanufaktur in die österreichischen Erzherzogtümer, die der französischen Waren nach Wien verpflanzt werden. Vor allem wäre es eine kaiserliche Pflicht, in Wien der feinen »Tuch-, Seiden-und Wullen- Zeugmacherey« ein Heim zu bereiten. Auch die Landstädte solle man bedenken; besonders aber die Seehäfen, denn »wer Länder auf der See und keine See-Macht habe / der sey nicht für mächtig zu halten. Ohne Kauff-Handel zur See aber / eine See-Macht zu hoffen / ist vergeblich« 43 ). Wenn Österreich wirklich einmal alle vier Manufakturen zur Blüte gebracht hat, dann wird ihm der Weltentag beschieden sein, ruft er in kühnem Optimismus aus: »alsdann erst wird sich ein neues Feld / ein neuer Himmel von allerhand anderen Glückseligkeiten für denselben herfür- und auffthun. Der Überfluß an Capitalien / so sich in kurtzen Jahren alsdann unfehlbarlich einstellen muss / wird zu Ersetzung aller noch übriger Mängel / würcken« 44 ). Das gibt Mut zu neuen Unternehmungen und Gelegenheit zu günstiger Anlage der Kapitalien. Man könnte neue Plantagen anlegen, vor allem in der Seidenzucht; wozu der Boden überall geeignet ist. Auch den Bergbau sollte man wieder heben, ja selbst solche Bergwerke in Betrieb nehmen, die nicht mehr rentieren: »Ich kan hiebey nicht unterlassen / ein vermeintes Para- doxum anzuführen. Ich hielte / dass nicht nur diejenige Ertz zu bauen / deren Aussbeute die Unkosten übertrifft / sondern auch wo Kosten und Nutzen gleich aufgehet. Dann das Aufgewendete bleibt im Lande; was dadurch über die Erde gebracht worden / kommt nicht weniger in das Land / und bleibt darinnen. Wird also der Staat um soviel reicher / und ist es eben / als ob ein Kaufmann mit einem Kapital cento pro cento gewonnen hätte ... Ja ich erachte / die Bergwercke seyen zu bauen / wo die Unkosten noch eins so hoch als die Aussbeute fallen . . . Capital und Interesse wird beym Hauss / das ist / innerhalb Landes erhalten / ob gleich das Capital auss einem Beutel in den andern gangen« 46 ). Doch wäre dieser Handel nicht für Privatpersonen, nur für den Staat geeignet. Es ist dies ein Irrtum, der in einer Überschätzung des Geldes als des Produktionsfaktors xär’ egoxrjv beruht, dem ähnlich auch Justi 46 ) und Schröder huldigten. 293 Wenn das Land so aufblüht, meint Hornigk, dann vermehre sich auch die Bevölkerung, es fänden mehr Heiraten statt, da es mehr Nahrungsmittel gäbe, solange aber die Zünfte bestünden, sei dem nicht so. Daher wäre es auch verkehrt, daß man den Zuzug so erschwere. Wenn man mit den Reformen Erfolg hätte, dann würden Akademien entstehen, Münzverbesserungen ergäben sich von selbst, man würde an fremde Waren nicht mehr denken, der Hof des Kaisers ginge voran in Hochschätzung der heimischen Manufakturen; habe sich die Kaiserliche Majestät doch schon gerühmt, »dass sie nicht einen Faden an dero Leib hätten / der nicht in ihren Erblanden wäre gearbeitet worden« 47 ). Schließlich würden dann auch die Verkehrsmittel verbessert werden; der See- und Binnenhandel wachsen. So erstrahlte Österreichs Ruhm und Glanz in aller Welt. Grundlage eines blühenden Staatswesens ist für Hornigk eine gesunde nationale Wirtschaft, der Staat hat Wohlfahrtszwecke zu erfüllen; auch er ist Eudämonist: »Alle Staat / Königreiche und Republiquen der Welt seynd ursprünglich um zweyerley Absehen willen gestifftet; nemlich / um sicher / und um bequemlich zu leben.« Für die Verwaltung der Wirtschaft muß ein besonderes Kollegium geschaffen werden, da die Kammer es nur mit der Partikularökonomie zu tun hat, die aber »ohne jene / als des Landes allgemeine Oeconomie, keines wegs in die Harre bestehen kan« 48 ). Er trennt also deutlich zwischen Volks- und Privatwirtschaft und verlangt für erstere eine besondere Behörde, denn aus der Domäne des Fürsten wurde allmählich der Staat. Das Schlußkapitel des ganzen Werkes zieht die Bilanz: die Kaiserlichen Erbländer übertreffen alle anderen in der Welt an »independentz«. Sie haben Gold und Silber in Fülle, die notwendigen Dinge, wie Getreide, Vieh, Wein und die leichter entbehrlichen in ebensolchem Maße und vieles im Überflüsse. So steht Österreich wirklich in der Welt voran und zwar um so mehr, als alle anderen es brauchen. »Oesterreich / ruffe ich nochmal / ist über alles / aber mit dem Beysatz / wann es will.« Er kommt zu dem Schluß: »So ist doch das Verboth ausländischer Waaren / und dessen strenge manutenierung der Anfang und das Ende« 49 ). Das ganze Werk Hornigks ist ein klares Programm merlcantilistischen Geistes, dessen Fundament die neun Regeln sind: der Staat muß auf eigenen Füßen stehen und keine Krücke einem andern entleihen; dann werden Handel und Industrie blühen, dann wird er nach außen gefestigt und von vielen glücklichen Menschen bewohnt sein. Unwillkürlich erinnert uns die Lektüre an die Taten der großen praktischen Merkantilisten, an Friedrich den Großen und Joseph II., der sich auch auf Iiornigk direkt gestützt haben soll. Es weht ein Feuer der Begeisterung durch diese Zeilen, die das Deutschland in der Zeit der Ludwigschen Raubkriege aus seinem Dornröschenschlafe aufrütteln wollten. Wie er in seinen drei staatsrechtlichen Schriften auf Frankreich als den Erbfeind hingewiesen hatte, so schließt er dieses Werk mit den kühnen von Vaterlandsliebe durchglühten Worten: »Aller- meistens aber solte uns billig dazu bewegen das eindringende Übel von Westen / und die schuldige Danckbahrkeit / mit deren die Donau ihrem Bruder dem Rhein von Alters her verhafftet ist. Dann gleichwie dieser unter seinen Carolinischen und Sächsischen Kaysern und Königen seine beste Kräfften mit Freuden daran gestrecket / um die Donau so weit sie Bayrisch und Oesterreichisch heisset / von dem barbarischen Joch und Einstürmen der Hunnen und ihrer Brut frey zu machen / es auch glücklich zu wegen gebracht / so gar noch neulichst mit Hindansetzung seiner eigenen Gefahr / ihr die Türckische Sclaverey vom Hals zu halten / das Seinige redlich mit beygetragen: Also erwartet er nunmehr mit Sehnen hinwiederum / von dieser gegen den obhangenden Französischen Dominat geschirmet / und von der unerträglichen Last / mit derer seine Nachbarn geprest seynd / errettet und erlöset zu werden. Der kleine Sprung so von dem Rhein zur Donau ist / und unsere daran hafftende eigene Erhaltung / nöthigen uns dahin. Geben wir denenselben Gehör / und entschliessen wir uns dermal- eins durch eine rechtschaffene Oeconomie unsere besten Kräfften bey einander zu halten / und solche anderst / als in ihrer Verschwendung / denen Frantzosen zu kosten zu geben / so wird der gemeinen Sache allerdings wohl gerathen seyn. Wofern es aber noch jetzo nicht Zeit dazu beduncken will / so ist es bey nahe verlohren / und muss ich in sothaner wehenmüthiger Sorge einiger massen mit dess Balde seinem bekandten Liede schliessen und sagen: Cantantur haec, clamantur haec, Dicuntur, audiuntur, Scribuntur haec, leguntur haec, Et lecta negliguntur, Interim contabescit Austria« 50 ). Sechstes Kapitel. Wilhelm von Schröder. Zu der Gruppe der bedeutenden österreichischen Kameralisten gehört als Dritter Wilhelm von Schröder. Wie seine äußeren Lebensschicksale vielfach denen Bechers gleichen, so ist er auch durch sein Wesen und Wirken aufs innigste mit ihm verbunden; weisen doch die drei Kameralisten Becher, Hornigk und Schröder viele verwandte Züge auf. Aber Becher überragt seine beiden Zeitgenossen bei weitem durch seine Vielseitigkeit, durch die Tiefe, mit der er die Probleme erfaßte, und den genialen Blick, mit dem er als erster die Schäden am Volkskörper erkannte und neue Projekte ersann, um sie zu beheben. So mußten seine Ideen bald bei denen in Deutschland Allgemeingut werden, die sich mit politischen und wirtschaftlichen Fragen beschäftigten. Zu ihnen gehörte auch Schröder, der durchaus Bechers Spuren folgt, wenn ihm auch nicht jede Originalität abgesprochen werden kann. Aber noch in einem Punkt tritt er hinter Becher zurück: während jener vor allem das Volkswohl im Auge hat, dringt bei Schröder in starkem Maße eine Betonung des fürstlichen Privatinteresses durch, wie er auch in Anlehnung an Hobbes weit mehr Absolutist ist als Becher, der holländischen Einflüssen folgt. Daher ist es erklärlich, daß, während Becher eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Österreich und Holland erstrebt, Schröder eine solche mit England plant. Das gemeinsame Ziel der Erweiterung des heimischen Absatzmarktes und die lebhafte Propaganda weltwirtschaftlicher Gedanken eint aber wieder beide Kameralisten. Über das Leben Schröders, das bisher in ziemliches Dunkel gehüllt war, besitzen wir jetzt durch die ausgezeichnete Monographie Srbiks genaue Kenntnis, auf dessen Mitteilungen sich deshalb meine biographischen Bemerkungen stützen. Johann Wilhelm von Schröder wurde am 15. November 1640 in Königsberg in Sachsen als Sohn des späteren Flofrats und Kanzlers Wilhelm von Schröder geboren, der aus dem thüringi- 2g6 sehen Städtchen Salzungen, nicht aus Salzburg, wie es so oft heißt, stammte. In Gotha regierte damals Herzog Ernst der Fromme, einer der besten Monarchen seiner Zeit, ein wahrer Vater des Vaterlandes, der unserem Schröder als Vorbild eines Fürsten dienen konnte. An seinem Hofe wurden die Schröder- schen Kinder erzogen, solange Wilhelm das Gymnasium in Gotha besuchte. 1659 bezog er die Universität Jena, um Jura zu studieren, ein Jahr darauf legte er der Fakultät seine erste Schrift: »Discursus iuris publici de potestate circa sacra in Imperio Romano-Germanico« vor: »sie gleicht fast mehr einer Streitschrift als einer akademischen kirchenrechtlichen Abhandlung« 1 ). Doch gab er das Studium nun auf und wanderte nach Holland, der »Mutter vom Handel in der gantzen Welt«, wie es Becher nannte, und von dort nach England. Er muß gute Empfehlungen gehabt haben, denn bald gelang es ihm, Mitglied der Royal Society in London zu werden, und ein Mann von der Bedeutung Robert Boyles führte ihn dort ein. Daher hat Srbik recht, wenn er die Aufnahme Schröders in die berühmte wissenschaftliche Gesellschaft »geradezu das entscheidendste Ereignis seines Lebens« nennt 2 ). Dort wird er befreundet mit Kenelm Digby, dem Astrologen und Alchimisten, der ihn zu naturwissenschaftlichen Studien veranlaßt; und mit William Petty sitzt er in der Kommission für Handelswissenschaft. Dort lernt er auch Thomas ILobbes kennen, der seine Staatsanschauungen stark beeinflußte. Die Ideen des Engländers versucht er in Deutschland, wohin er 1663 wieder zurückkehrte, in einer Dissertation*) zu vertreten, mit der er in Jena zu promovieren versuchte. Das mißlang ihm aber, ja seine Schrift wurde sogar verboten, weil man sie für staatsgefährlich hielt. Wenn auch ihr wissenschaftlicher Wert unbedeutend ist, so ist interessant, daß Schröder in ihr den starrsten Absolutismus vertritt — er erklärt den König für den Eigentümer des Reichs, der durch keinen Vertrag gebunden sei — und schroff gegen das Naturrecht und Aristoteles Stellung nimmt, sich vielmehr auf die Bibel stützt. Nach diesem Mißerfolg dreht Schröder der Heimat den Rücken, ist mehrmals in London und besucht die verschiedensten Fürstenhöfe. Wäh- *) Der Titel der Dissertation lautet: Dissertatio academica cuius prima pars De ratione Status, secunda De nobilitate, tertia De ministrissimo, quam pro more con- sueto praeside . . . Olpio . . . publicae eruditorum disquisitioni exponet autor Wilhelmb Schröter, illustriss. regiae societ. Britann. assessor, d. XXV. Julii; Jenae Anno 1663. (Vgl. v. Srbik, a. a. O., S. 33/34, Anm. 4.) 297 rend dieser Zeit wird er Katholik, wahrscheinlich aus denselben Gründen wie Becher, um besser Karriere zu machen, und heiratet eine Freiin von Ernau-Moosburg. 1673 bietet er Leopold I. seine Dienste an, »er war ein Abenteurer geworden, tätig in alchemistischen und wirtschaftspolitischen Projekten; für beide war der Boden kaum irgendwo so günstig als in dem Österreich Leopolds I.« 3 ). Dort konnte auch Schröder neue Vorschläge zur Beförderung der heimischen Produktion und des Handels machen, deshalb ließ er sich vom Kaiser nach England senden, wo er vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse studieren und »dem Handelsstaate England die Ordnungen des Handels und Gewerbes, Preis und Lauf der Waren abzulernen versuchen sollte«. Er war auch beauftragt, den österreichischen Waren einen Markt in England zu schaffen. Gerade damals blühte dort eine reiche ökonomische Literatur, die nicht ohne Wirkung auf seine wirtschaftlichen Ansichten blieb. Er gewann immer festeren Fuß am Kaiserhof, so daß ihm bald das schwere Amt übertragen wurde, Becher zu ersetzen und das Werkhaus neu zu organisieren. Schröder sollte dort die Wollmanu- faktur, die er in England studiert hatte, einführen und das Flaus in Besitz nehmen. Nach langen Verhandlungen schien das Unternehmen endlich gesichert; da kam die Pest, die die englischen Arbeiter fortraffte, und ein neuer Kammerpräsident kündigte ihm das Haus. Während der Türkenbelagerung brannte es 1683 ab, aber Schröder scheute sich nicht, um neue Privilegien zu bitten, da er es wieder auf bauen wollte; sollte das Flaus doch eine industrielle Lehrstätte für ganz Österreich werden 4 ). Aber den Ideen Bechers und Schröders vermochte man am Hofe nicht zu folgen, und so blieb das Werkhaus ungebaut. Nun folgen Jahre der Not für Schröder: »sie waren erfüllt vom Kampfe für die Wiedergeburt eines Unternehmens, an dem alle seine Hoffnungen hafteten, und von Projekten und Plänen, in denen der alte wagelustige Sinn sich wieder äußerte« 6 ). Er reist durch die Lande und legt seine Erfahrungen schriftlich nieder, 1684 entsteht der »Unterricht vom Goldmachen« und 1686 die »Fürstliche Schatz- und Rentkammer«. So wurde das Buch, das seinen Namen für alle Zeiten erhalten hat, aus dem Unmut über seine Mißerfolge geboren, ähnlich dem berühmtesten Werke Bechers. Es gewann ihm auch die Gunst des Kaisers wieder, denn er wurde zum Rat der Zipser Kammer und auch zu dem der Preßburger ernannt. Aber seine Stellung war nicht leicht. Als Deutscher wurde er heftig angefeindet, noch dazu da er energisch gegen jede Mißwirtschaft vorging. Fern von der deutschen Heimat starb er nach einem unermüdlichen Leben im Oktober 1688 in Eperies. 1. Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer 1686. In der Zuschrift an Kaiser Leopold I. entwirft Schröder ein Programm seines Buches*), das er selbst eine Erweiterung einer früher verfaßten Relation über den Zustand der Manufakturen nennt. Nachdem all seine Pläne vernichtet, und das Werkhaus in Asche gelegt ist, sollen wenigstens seine Gedanken zur Erhebung Österreichs dem Untergang entrissen werden. So will er zeigen, »wodurch ein land zu macht und reichthum erschwungen werden mag«, »welcher massen eines Fürsten interesse nebst der länder wohl und wehe von selbigen dependiret« 6 ). In der Vorrede will Schröder die verschiedenen Mittel abwägen, die den Fürsten am besten zum Ziel führen, er ist sich aber der Schwierigkeit dieses Unternehmens bewußt. Das erste wäre, daß sich der Fürst auf die »Potentiores« im Lande stütze. Aber da sagen die Politici und Historici, daß er dadurch nie zu Kräften komme, da sie ihn völlig in der Hand hätten und das Land aussaugten. Alle Schuld könnten sie auf ihn abwälzen, und sie ließen ihn in fortwährendem Geldmangel. Andere sagen, daß nur die Adligen fähig wären, dem Fürsten zu dienen, weil sie Ansehen im Lande hätten; daß man eine Rebellion umsonst fürchte, weil eine neue Regierung andere Leute ans Ruder brächte. Wieder andere raten, daß der Fürst sich auf das Volk stütze, weil »die hoheit eines Fürsten darinnen bestehe / daß er zu allen dignitäten erheben möge / wen er tüchtig erkenne«. Solche Leute wären auch viel dankbarer, treuer und weniger kostspielig; der gemeine Mann sei mit guten Worten und Brot viel leichter zu befriedigen als die Magnaten. Die dritte Art der Politici wollen, »ein Fürst solle rauben und plündern / in summa, er solle ein tyrann seyn« 7 ). Schröder will sich hier weder für die Aristokratie noch die Demokratie entscheiden, sondern wählt als Merkantilist einen anderen Ausweg: »wenn ich mich aber unterstehen dörfte, so *) Ich benutzte die Ausgaben von 1704, 1721 und 1737. Das Buch Schröders ist neunmal aufgelegt worden, zuletzt 1752 (vgl. v. Srbik, a. a. O., 87/88, Anm. 3 u. 1 und J. D. A. Höck: Lebensbeschreibungen und literarische Nachrichten von berühmten Kameralisten, Fabrikanten, Kaufleuten und Landwirten, 1. Bd., 1. Hälfte, Nürnberg und Altdorf, 1794, S. 14). — 2Q9 — getraute ich mir mit zweyen pfeilen das Ziel zu treffen, nemlich mit einer stehenden armee und zweytens mit vielem geld im kästen. Die armee dienet zur Sicherheit eines Fürsten. . . Geld aber ist einem Fürsten nöthig, sowol die armee zu unterhalten, als alle große desseinen alsobald zu exequiren; pecunia enim est nervus rerum gerendarum« 8 ). Damit setzt er von vornherein den Machtstaat fest, der sich des Heeres und des Geldes als der wichtigsten Hilfsmittel zu bedienen hätte. Als zweites Postulat stellt er die Identifizierung des Fürsten- und Volkswohles auf! Fürst und Staat erscheinen ihm noch unzertrennlich, daher soll »die Wohlfahrt und Wohlstand der unterthanen das fundament« sein, »worauf alle glückseliglceit eines Fürsten als Regenten solcher unterthanen gegründet sey«. Denn er wird in seiner Rentkammer bald spüren, »wann das gemeine wesen noth leidet«, kann er doch seinen Vorteil nur durch »den gemeinen nutzen erlangen«. Als Volks- und Privatwirt verlangt Schröder, daß der Fürst »gleich einem hausvater« sei, der seinen Acker gut bestellen und sein Vieh gut füttern müsse, wenn er Gewinn erzielen wolle (s. auch ob. S. 93/94). Das dürfen wir keineswegs als einen engherzig fiskalischen Vorschlag auffassen; in dieser .patriarchalischen Zeit war es die übliche Meinung, die auch die Kameralisten teilten. So schließt er mit dem Rat »der Fürst nehme, wo etwas zu nehmen sey,« ohne daß er zum Räuber werde. Er hofft in seinem Buch erwiesen zu haben, »wie die glück- seligkeit eines Fürsten mit der glückseliglceit seiner unterthanen verknüpftet / und der Fürst selbsten durch solche mittel und wege reich gemacht werden könne / welche weder GOtt noch der tugend entgegen seyn / und daß alle machia- vellische maximen / welche auff lauter jalousien / mißtrauen / heimliche / subtile griffe die unterthanen zu unterdrücken / und andere tyranneyen gegründet seyn / in allen christlichen regierungen möchten verhütet / und hergegen ein GOtt wohlgefälliges vertrauen und liebe zwischen dem Fürsten und den unterthanen / beyden zum besten introduciret . . . werde« 9 ). Die Schatz- und Rentkammer sollte ein Fürstenbuch sein, denn Schröder war strenger Absolutist; und wenn er auch die Tyrannei verwarf, die die Untertanen bedrückte, so verlangte er doch eine unabhängige Herrschaft, die dem Fürsten Recht und Macht gab, nach seinem Willen zu regieren. Die Förderung des Volkswohls entsprach durchaus den Staatszwecken, der Begriff dieses »Wohles« wurde aber von dem eudämo- 300 nistischen Staate definiert, ganz gleich, ob er wirklich der Glückseligkeit des zum Schweigen verpflichteten Volkes entsprach. So ist es die erste Frage, die Schröder in seinem Werke aufwirft, ob der Fürst Schätze sammeln solle, die er in durchaus absolutistischer Weise bejaht. Wir sehen, wie stark der Einfluß Hobbes’ auf ihn wirkte. »Ein Fürst / welcher keinen schätz im kästen hat / sondern sich auff die gutwilligkeit seiner unterthanen und länder verlassen will / der gehet auff steltzen: Dann der unterthanen gemüther seynd hinckende hunde / mit welchen man keine gewisse hasen fangen kan« 10 ). Das sind die ersten vielbedeutenden Worte des Schröderschen Buches. Auf die Liebe des Volkes sei kein Verlaß, »dann wo die quaestio Mei & Tui ventiliret wird / da höret beym gemeinen mann die liebe auf«. Der Pöbel ist sofort zur Empörung bereit, der Fürst aber verloren, der sich dann nicht selbst zu retten weiß. So muß ein Fürst Geld »in bereitschafft haben«, »dieweilen der nervus aller dinge geld ist«, denn wenn er erst die Untertanen um Hilfe bitten soll, ist es zu spät; auch glaubt das Volk dann einen Anspruch auf Mitteilung der Absichten des Fürsten zu haben 11 ). Schröder stabiliert die Souveränität wie einen »rocher de bronze«, nur so erklärt sich der Ausspruch: »In. Monarchia ist allein erlaubet / wenn es nicht anders geschehen kan / daß ein Fürst seiner person eigene Conservation, der unterthanen Wohlstand vorziehe; denn das ist das recht des Fürsten / welches der prophet David im andern Psalm am Reich Christi beschreibet / wenn er saget: Er hat dir die heyden zum erbe gegeben / und der weit ende zum eigenthum«. Der Staat gehört dem Fürsten, das betont Schröder ausdrücklich: »Es stehet nicht / er hat den heyden einen König gegeben / sondern er hat dir die heyden zum e\ r genthum gegeben / wodurch das absolute gouvernement der Fürsten bestätiget zu seyn erhellet« 12 ). So versucht Schröder seinen Absolutismus aus der Heiligen Schrift abzuleiten, keineswegs aus aristotelischer Staatsanschauung, wie Nielsen meint. Da das Interesse des Fürsten bisweilen von dem des Volkes differieren wird, hat er wenig Hilfe zu erwarten, er soll deshalb »seine unterthanen in regierungs-sachen aus dem circkel lassen / das ist / er soll sie so wenig wissen lassen, als er kan«. Schröder meint, der Herrscher würde schon die richtige Grenze finden, aber als warnendes Beispiel stellt er Karl I. von England hin, der im Vertrauen auf sein Volk verloren war. »Damit nun ein Fürst von seinen unterthanen independent und 3oi vor sich absolut seyn möge / so achte ich vor das sicherste . . . daß er das hefft in händen und geld im leasten habe«, denn »mit gold und silber können wir wunder thun«. Ein Staatsschatz ist deshalb unbedingt notwendig, das war schon die Auffassung der juristischen Steuerliteratur. »Ich halte das für eine von den grösten Fürstlichen tugenden,« schließt Schröder, »wann er fleißig darauff bedacht ist / wie seine vermögen können verbessert werden« 13 ). Das zweite Kapitel beschäftigt sich deshalb mit der Verwaltung des fürstlichen Einkommens. Es sei ein Fehler, diese der Kammer zu überlassen, daher reichten die Einnahmen nicht aus, und wenn sie vermehrt würden, geschehe es mit Bedrückung der Untertanen, »durch welche und dergleichen dinge die Cammeralisten bey dem lande so verhaßt / und so suspect zu seyn pflegen«; unter denen also auch Schröder die gewöhnlichen Kammerbeamten versteht. Die Verwaltung der fürstlichen Einkünfte besteht »in rechter distribuirung der ausgaben« und in Vermehrung der Einnahmen. Die Ausgaben gehören vor die Kammer, aber die Verbesserung der Einkünfte erfordert ganz andere Leute als die Kameralisten, denn sie haben genug Arbeit, sie kennen nicht alle Einnahmequellen, auch sind die Kammern von andern Instanzen abhängig 14 ). Daher wäre es gut, wenn man die Kameralsachen in zwei Kollegien trennte, das eine für die Einnahmen und Ausgaben, das andere »welches nichts anders zu thun hat / als zu deliberiren / wie die einkommen des Landes-Fürsten zu vermehren«. Hierzu sollen die erfahrensten Leute des ganzen Landes berufen werden; das Kollegium selbst muß unabhängig sein, seine Beamten gut besoldet, außerdem soll es einen fundus haben 15 ). Die Untertanen müssen an den öffentlichen Lasten mittragen; da diese aber oft nicht ausreichen, spürt man immer neue auf, »und wird der für einen verschmitzten und verständigen Cammeralisten gehalten,« sagt Schröder voll Ironie, »welcher solcher nahmen viel erdenclcen kan«. Deshalb kommen ihm diese falschen Volksbeglücker vor, wie die Pächter, die nichts auf die Äcker wenden, aber möglichst viel ernten wollen: »so thun auch die Cammeralisten / welche geld machen / wo sie können« 10 ). Es gibt noch andere Kameralisten, von denen Schröder ebenfalls nichts wissen will. Ist es deshalb nötig, immer wieder zu betonen, daß unsere »Kameralisten« sich nicht mit jenen identifizierten? Zu dieser zweiten Art gehören jene, die durch Sparsamkeit den Staatsschatz vergrößern möchten. — 0 °- — Sie wollen dem Fürsten seine Vergnügungen verkürzen, die er nach der Mühe als Erholung braucht, oder wieder andere wollen »durch gute wirthschafft und erdenckliche Sparsamkeit das ver- lohrne wieder herbey bringen«, beschneiden deshalb die Besoldung der Bedienten, verweigern die Almosen und werden so jedermanns Feind. Man muß aber unterscheiden zwischen einer »Oecono- miam rusticam & Oeconomiam politicam«, denn sonst würden »von einem Landes-Fürsten der unterthanen gemüther alieniret / der Landes-Fürst aber seiner reputation und autorität bey fremden höfen beraubet / von wackern leuten entblöset / auch land und leute in gefahr gesetzet werden«. Ein verständiger Kameralist muß aber den Kredit der Kammer erhalten, den sie ebenso braucht wie die Kaufmannschaft. Denn die Sparsamkeit darf nicht in Geiz ausarten, weil es dem Lande wenig nützt, wenn der Fürst das Geld in den Kasten legt 17 ). Als Merkantilist mußte es Schröder darauf ankommen, den Umsatz des Geldes zu beschleunigen, ein Schatz war zwar notwendig, aber vor allem sollte das Geld als Produktionsfaktor dienen; sonst würde das Land, das dem Ausland auch Waren bezahlen muß, sogar ärmer. So folgt »daß / dieweil das pendulum des Estats, nemlich das ge 1 d / welche alle Ungleichheit im handel und wandel in einer gleichen bewegung gehen machet / verlohren ist / daß das commercium gar zerfallen und die leute arm und dürfftig werden müssen / und dieweil das vermögen des landes so dann nur aus der erde wachsen muß«. Da aber der Teil der Leute, die sich vom Ackerbau ernähren, der kleinste im Lande ist, »so werden die meisten einwohner des landes aus mangel der nahrung sich verlauffen / und wird ein ödes Land und ein armer Fürst daraus werden«. So betont auch Schröder, daß es nicht auf den bloßen Geldbesitz ankommt: »Dann obgleich der Fürst alles solches geld im leasten liegen hat ... so kan er doch kein reicher Fürst genennet werden . . . ein Fürst ist alsdann reich zu schätzen / wenn er reiche unterthanen hat« 18 ). Der Fürst soll nicht am Unrechten Ort sparen: darf weder die »nothwendige Unterhaltung und zuläßliche ergetzlichkeit« der Fürstin noch den äußeren Glanz seines Hofes einschränken. Vor allem aber soll er nicht an dem sparen, was zur Sicherheit seiner Person und Länder dient, braucht also eine Leibgarde, ein tüchtiges Heer und eine starke Flotte. Denn »was ist ein Fürst ohne land / und was ist ein land ohne Soldaten?« Denselben Zwecken dient ein gutes Nachrichtenwesen in und außer dem Lande. 3°3 Ebenso soll der Fürst allen denen, die nützliche Erfindungen gemacht haben, seine Unterstützung leihen und sie durch Belohnungen ermuntern. Daher muß er auch die guten Dienste seiner Beamten fürstlich belohnen 19 ). Schröder hält allzugroße Sparsamkeit für schädlich, weil sie die im Volke schlummernden Kräfte nicht erwecken könnte. Daher darf der Fürst auch nur nehmen »wo es ist; und wo es zu entbehren«. Es kommt nur auf den Modus an, die unerschöpflichen Quellen zu erschließen, denkt er: »In einem wohl regulirten Estat ist einem Fürsten kein ziel noch maß / auch keine zeit gesetzt / wie viel und offt er geld von seinem land erheben solle«. Aber er darf sich nur an den gewinnenden Teil halten, »dann alle tage müssen die leute etwas gewinnen« 20 ). In dem Fürsten verkörperte sich der Staat, den Schröder wiederum mit der Summe aller Privatwirtschaften gleichsetzte. Wenn also dieser Fürst-Staat für seinen Bedarf sich nur an die Reichen wandte, dann wirkte er gleichzeitig sozial ausgleichend und ebenso befruchtend auf jede Tätigkeit, da er dies Geld nicht aufspeichern, sondern möglichst viel in Umlauf bringen sollte. Von Fiskalismus ist Schröder also frei: der Volkswirt von damals mußte gl ei chz eitig Privatwirt sein. »Und dieses vermeyne ich,« sagt er daher, »sey der unerschöpfliche schätz eines Fürsten / vermittelst welches er ein Wohltäter der armen / eine Zuflucht der bedrängten / ein erbauer schöner Städte / festungen / stiffter vieler kirchen und schulen werden kan,« damit kann er seine eigenen Bedürfnisse befriedigen. »Wann ein Fürst in allen diesen nur darauff mercket / daß das geld / das darauff gewendet wird / im lande verbleibe«. »Weiln / indem er siehet / daß der gewinst im lande ungleich getheilet ist / so nimmt er von deme / welcher seinen stand oder verdienst nach zu viel scheinet von andern gewonnen zu haben / und giebt es einem andern«. »Also kan ich einen Fürsten . . . einen großen wechsel-herrn des landes nennen / wenn er von einem geld empfanget / und dem andern es wieder giebt«. So kann er das ganze Kapital des Landes brauchen, wenn er es nur unter die Leute kommen läßt: »denn es ist ein Fürst der magen des landes / die Schätzung seynd die speisen / welche er geneust« 21 ). Bisher hatte Schröder nur allgemein festgestellt, wie sich die Einnahmen des Staates und des Fürsten vermehren ließen, nun will er sich die Hilfsquellen genau betrachten: »Unser Thema aber ist / wie ein Fürst wissen könne, wie viel ein jeder in 304 seinem land gewinne oder gewinnen könne / damit er dadurch erfahre / wie das geld ausgetheilet sey« 22 ). Unter neunerlei Arten von Leuten wird das Geld im Lande verteilt: die Geistlichkeit, den Adel, den Bauer, Handwerker, Kaufmann, die Hof- und Staatsbedienten, die Ausleiher, Wucherer und Spieler. Aber sie alle können sich noch durch die Auffindung eines Schatzes, durch Erbschaften und Schenkungen bereichern 23 ). Die Geistlichkeit nimmt ihre Mittel »von anderer leute devotion und Superstition«; da ist wenig zu holen 24 ). Der Adel und der Bauer leben von ihren Landgütern, deren Ertrag man prüfen kann 25 ). Für das Handwerk empfiehlt er »ein inventarium aller manufacturen und handwercker«, und zwar nach den einzelnen Kreisen und Städten. Darin sollen »alle handwercker und handarbeiter klein und groß nach ihren Sorten rubriciret werden. Wie viel meister / gesellen / jungen / wie viel sie in ihrem handwerck consumiren / was sie machen / was sie verkauffen / wie viel sie gewinnen« 26 ). Dazu braucht man ein Manufakturamt, wo alle Handwerker eingeschrieben werden »und licentz zu arbeiten nehmen«, und ein Manufakturhaus, das die Handwerker selbst verlegt 27 ). Dieses Inventar ist eine »führnehmste grund-seule eines Estats / und eine Staats-brille«, wodurch der Fürst das ganze Gewerbe übersehen kann: er sieht, »wie viel ein jedes andere land aus seinem lande für nutzen ziehet«. »Die Mauthregister weisen ihn auf Verbesserungen, sie geben die Ursachen der Übelstände an, danach kann er endlich seine »Anlagen reguliren« und den Nutzen der verschiedenen Gewerbe feststellen 28 ). »Dann ie mehr eine manufactur das Geld von einer hand in die andere giebt ... je nützlicher ist sie dem lande.« Schließlich muß man feststellen, »wie viel menschen von jeder manufactur dependiren«, und wieviel Geld die fremden Staaten geben müssen. Bei Einführung einer neuen Manufaktur ist daher zu überlegen, ob sie dem Lande nützlich, und ob ein guter Absatz zu erwarten sei. Das Mauthbuch gibt die beste Auskunft. Denn wer klagt überhaupt über die schlechte wirtschaftliche Lage, fragt Schröder: »Principaliter klagen über die nahrung der bauersmann oder handwercksmann / dann diese beyde seynd die axis, um welche aller handel beweget wird / dieweilen der kauffmann mehr nicht als ein makeler dieser bey den zu consideriren ist.« Spricht hieraus eine Mißachtung der Landwirtschaft, die man den Merkantilisten imputieren will? Die Ursachen der Klagen sind Fehljahre, schlechte Auf- 305 lagen, geringer Absatz, vielleicht auch Krieg und Pest. Das werden nur die Mauthregister mitteilen, wenn man aber keine Ursachen findet, dann liegt der Grund im Geldmangel 29 ). Schröder wendet sich nun den Kaufleuten zu. Ihr Gewinst »ist gantz ungewiß / daher ihnen nicht nachzurechnen / bißweilen gewinnen sie / bißweilen verlieren sie«. Deshalb brauchen sie viel Kapital. Ähnlich wie Becher fordert er eine harmonische Verteilung im Volk: es müssen »die kauffleute die hände und füsse eines Estats genennet werden; Indem weder der bauer / noch Edelmann / noch handwercksmann / ohne den kauff- mann etwas gewinnen / noch selbst subsistiren können: und ist der kauffmann vita, das leben des Estats, als welcher allen andern die bewegung gibt«. Deshalb muß ihn der Fürst ungeschoren lassen, kann seinen Gewinn nicht, wohl aber das Kapital taxieren. Die Krämer »hazardiren nichts«, sie »seynd die blutigeln / welche dem armen handwercksmann das blut aussaugen« 30 ). Der Verdienst der Beamten sollte durch ihre Besoldung bekannt sein, abgesehen von ihren Nebeneinkünften; der der Ausleiher durch die Taxen. Der Erwerb der Wucherer »ist mit geld und im gelde«. Um ihren Gewinn festzustellen, müssen die Zinsen festgesetzt sein und alle Darlehen eingetragen werden. Die Spieler billigt Schröder, weil dadurch die »unterthanen begütiget« werden, also etwa nach dem antiken Grundsatz: panem et circenses, was der eudämonistisch- absolutistischen Staatsauffassung durchaus entsprach. Kommissare sollten die Gewinne notieren (wie?) und nicht gestatten, daß Geld ins Ausland komme, denn so ändere es nur den Besitzer. Von merkwürdiger kultureller Kurzsichtigkeit zeugt der Satz: »Unter die Spieler müssen auch die marckt-schreyer / zahnbrecher / ärtzte / Sänger und dergleichen Vagabunden gerechnet werden« 31 ). Wenn man noch die »universal- media«, die er schon oben nannte, und zu denen er auch das Goldmachen rechnet, berücksichtigt, so ist gezeigt, »wie das geld im lande ausgetheilet worden / und wo das meiste zu finden sey« 32 ). Da er fest an eine künstliche Goldproduktion glaubt, ist er sehr inkonsequent. Marchet weist treffend darauf hin, wenn er sagt: »Er übersieht dabei, daß er mit dieser Behauptung eigentlich sein ganzes Werk überflüssig macht. Wenn der Fürst sich so viel Geld als er braucht machen kann y bedarf es ja keiner langen Auseinandersetzungen« 33 )*). *) Wie ernst es Schröder mit dem Glauben an die Golclfabrikation ist, beweist die Abhandlung »Notwendiger Unterricht vom Goldmachen«, die er seinem Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 20 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 306 Schröder verlangt also eine eingehende Statistik, um die Hilfsquellen des Landes feststellen zu können. Wenn Srbik meint, die Bedeutung seiner Vorschläge liege darin, daß er die bisher gebräuchlichen Aufnahmen verallgemeinert habe, während die Älteren, wie Obrecht, nur für vereinzelte statistische Erhebungen eingetreten wären 34 ), dann irrt er. Denn Obrecht verlangte mit seinen Alben eine ganz eingehende Registrierung aller Bevölkerungsvorgänge (s. II., Kap. 3, S. 192 —194)- Ja Schröder ähnelt Obrecht sogar stark darin, daß er seine statistischen Erhebungen mit fiskalischen Maßnahmen verknüpft und dabei den einzelnen wie dieser auf Herz und Nieren prüfen lassen will: das war gerade typisch kameralistisch. Es mag wohl sein, daß Schröder in England durch den »politischen Arithmetiker« William Petty zu seiner Statistik angeregt wurde, nur gleicht er weit mehr Obrecht als dem großen Mitglied der Royal Society. Wie in einem Uhrwerke nicht nur die großen, sondern auch die kleinen Räder gut gehen müssen, so muß es auch im Staate sein, deshalb soll der Fürst darauf achten, fährt Schröder fort, daß die Dienstboten die Untertanen an ihrer Nahrung nicht verhindern; denn ihr Mutwille schadet dem Staate. Daher haben Fürsten und Städte, so Ernst der Fromme und Amsterdam, scharfe Ordnungen gegeben; denn das Gesinde ist faul und diebisch, weil man das herrenlose duldet und die Klöster Almosen geben. Zur Abhilfe soll man die Herrenlosen wöchentlich taxieren, ein besonderes Gericht schaffen, Kuppler und Huren ausrotten und den Lohn vorschreiben 35 ). Der statischen Untersuchung der Verhältnisse des Landes soll die dynamische folgen, daher muß der Fürst erfahren können, »ob und wie viel sein land an reichthum zugenommen/ und denn wie er es anstellen solle / daß das land reicher werde/damit er viel inseinen schätz legen könne«. Dazu muß er wissen, wie Geld ins Land kommt. Aus diesem Grunde bespricht Schröder die Mittel, wodurch seiner Meinung nach ein Land sich bereichert; wir werden sehen, daß er Anschauungen huldigt, die wirklich merkantilistisch im Smithschen Sinne zu sein scheinen, und die auf der Auffassung basieren, daß die Volkswirtsc haft mit der Summe der Privatwirtschaften identisch sei. Werke beigibt. Da sich Tier- lind Pflanzenreich durch Samen fortpflanzen, »warum wollen wir dann solche eigenschaffte, welche in diesen zweyen regnis uns bekandt seyn, in dem regno minerali auch nicht glauben«. »Dann was die Wahrheit und realität des gold-machens durch die Kunst betrifft, so bin ich deren gantz versichert« (I, § 6, 7, S. 407/08). »Durch handel und wandel im lande ernehret sich wohl ein land / und wird mächtig / aber dai*um nimmt es dadurch an reich- thum nicht zu: denn solcher handel unter sich selbsten / ist eigentlich nur eine commutation zu heissen.« »Also auch wenn ich das geld im lande gleich immer aus einem beutel in den andern stecke / so bleibet doch die quantität des geldes / die zuvor gewesen / im lande.« »Darum wird das land so viel reicher / als entweder aus der erden / oder anders woher geld oder gold ins land gebracht wird / und soviel ärmer als geld hinaus lauf ft.« Aber er schwächt diese Behauptung sofort ab und erklärt das Geld für einen Maßstab: »Denn dieweilen ex communi consensu gentium gold und silber das allgemeine pretium ist aller dinge / und der werth derselben an allen orten in der weit nach dem werth des goldes und silbers geschätzet wird / als um welches alles kan erkauffet werden: so muß man den reich- thum eines landes nach der menge des goldes und silbers in demselben ästimiren« 36 ) (vgl. I, S. 43/44). Eine Überschätzung des Geldes war also bei Schröder zweifellos vorhanden, sie unterschied sich aber nur gradweise von der aller Kameralisten: denn auch ihm kam es auf die Vermehrung des Kapitals an. Für das erste Mittel der Reichtumsvermehrung hält er die Bergwerke: »denn so viel als gold und silber gefunden wird / so viel hat das land an reichthum zugenommen«. Daher ist Österreich »brunnen und quelle« für alle Länder, weil es reiche Bergwerke hat; die Unkosten rechnen nicht mit, glaubt er, wie Hornigk 37 ). Auch durch das Kupfer kann das Land sich bereichern, wenn der Fürst Kupfermünzen prägen läßt, »so nimmt das land so viel am schätz zu / als diese müntz im gang werth ist und gilt / und ob auch gleich solches kupffer-geld nicht mehr gälte / als der innerliche werth des kupffers austrüge / so ist doch solches zum schätz des landes zu rechnen«. Denn nun ist es nicht mehr eine Ware, sondern Geld und erhält gleiches Recht mit dem Silber und dem Gold 38 ). Damit empfiehlt er eine dritte Währung neben der des Goldes und Silbers, wohl erklärlich aus dem Umstand, daß das Gold damals noch selten und das Kupfer viel wertvoller als heute war. Aber diese Maßnahme entspricht auch der irrigen Überschätzung der Geldkraft. Fernere Reichtumsquellen sind Pensionen, Subsidien, die der Fürst erhält, bisweilen auch die Kriege, wenn auch meistens durch sie die Länder arm werden, weshalb schon Salomo vor ihnen warnt. Ebensowenig nützt die 20 * 3°8 Vermünzung des fürstlichen Silberschatzes, die nur dem Ansehen des Regenten schadet. Die Reisenden tragen nur so viel zum Reichtum bei, als sie »im Wechsel bekommen / eben so wohl als brächten sie das baare geld mit sich ins land« 39 ). Die Wechsel selbst hält er »nicht allein in communi vita nützlich / sondern auch zur facilitirung der commercien hoch nöthig«. Denn es steckten »so viel künste und verborgene stücklein in der wechselkunst . . . von welchen Melynes in lege mercatoria so viel Wunders er- zehlet«. All die Zauberkünste, die Malynes dem Wechsel zuschreibt, zeigen, daß er sein Wesen absolut nicht verstand, kein Wunder, daß Schröder bekennt: »welche großsprechereyen von wechseln zwar / die warheit zu bekennen / ich selbsten nicht verstehe / noch mich darein finden kan« 40 ). Die gemeinste Art, ein Land reich zu machen, sind die Commercien. Denn was hat Holland, Frankreich, was Florenz bereichert? Aus dem Stand der Wechselkurse ist bequem Gewinn und Verlust eines Landes zu ersehen, wozu die Mauthregister berücksichtigt werden müssen. Immer wieder zeigen sich die englischen Einflüsse auf Schröders volkswirtschaftliche Anschauungen, deshalb tritt er als erster in Deutschland für die Freiprägbarkeit des Goldes und Silbers ein, was »gewiß in der Münzgeschichte festgehalten zu werden« verdiente. In England war 1666 die freie Prägung gewährleistet worden, sicherlich auch aus merkantilistischen Gründen, um möglichst viel Edelmetall in Umlauf zu bringen 41 ). So sagt Schröder: »Es haben für etzlichen wenig jahren die scharffsinnige Engländer einen modum durch die müntze erfunden / wie sie aus andern landen von gold und silber in ihr land locken wolten« 42 ). Die nominelle Wertsteigerung der Münze habe gar keinen Einfluß, »denn es ist bekannt und allbereit erwiesen / daß die ein- und ausfuhr des geldes in einem lande mit den commercien müsse balanciret werden / dergestalt / daß ein land /welches mehr gekaufft / als kaufft / so viel geldes einzunehmen habe / als die verkauffte waren mehr werth seyn / denn die welche es ver- kaufft haben, hiergegen aber wo ein land mehr einkaufft / als es wieder verkaufft / so muß es den Überfluß mit baarem geld ersetzen / und gut machen / und daß ein land nicht mehr verkauffen könne / als andere länder von ihme zu kauffen bediirfftig seyn« 43 ). Hier vertritt Schröder ganz deutlich die Handelsbilanztheorie, daher bedeutete ihm erst die Warenausfuhr Gewinn, nicht die bloße Erhöhung des Nennwertes der Münzen, die im Gegenteil nur schädlich sei, weil »man in effectu einen geringem werth der Zahlung bekommen / als man haben würde im guten geld / das ist im gold / welches nicht höher als nach seinem innerlichen realen werth geschätzet ist« 44 ). Ebenso zwecklos wäre es, wenn man die Kaufleute zwingen wollte, daß sie für die Güter, »welche sie aus dem lande führen / einen theil in baarem gelde sollen zurücke bringen.« »Denn es bleibet ein infallibile axioma, daß so viel waaren als wir weniger von den unserigen ausführen im werth / als wir hergegen von fremden der ihrigen bekommen / so viel müssen wir mit baarem geld bezahlen« 45 ). Schröder glaubt nicht, daß man durch Zwangsmittel dem Lande Geld zuführen könne. Daher verspricht er sich nichts von einer künstlichen Erhöhung des Zinsfußes und zeigt hier viel Einsicht in die Bewegungen des Kapitalmarktes. »Es möchte einer vermeinen / daß wenn in Oesterreich erlaubet würde / 8 pro cent interesse zu nehmen / und hergegen in andern landen nur 5 pro cent gewöhnlich wäre / so würden die in andern landen ihr geld in Oesterreich bringen / derweilen sie daselbst ihr geld um 3 pro cent besser nutzen könten.« Die Entscheidung ist schwierig: in der merkantilistischen Epoche des Wirtschaftslebens, wo man die Kraft des Geldes so sehr schätzte, hätte man den Zufluß fremden Kapitals freudig begrüßen müssen, das mithelfen wollte, das Land zu erschließen. Schröder meint, er würde es auch getan haben, wenn man es hätte konfiszieren können; da es aber nicht gehe, wolle er lieber darauf verzichten, weil die Nachteile die Vorteile überwiegen: »daß je größer einer interesse bezahlen muß / je mehr der Debitor schaden / und der Creditor nutzen hat. Also würden wir in wenig jahren / durch bezahlung eines so grossen interesse / uns und unser geld / dergestalt consumiren / daß wann wir zuletzt das Capital würden bezahlen sollen / wenig geld übrig haben würden« 46 ). Vielleicht sprach auch noch ein rein merkantilistischer Grundsatz mit: man wollte auch mit dem Kapital vom Ausland möglichst unabhängig sein. Schröder widmet den zweiten Teil seiner Untersuchung der österreichischen Verhältnisse den Ursachen, die das Land arm machen und Geld hinausführen. Man muß es als Beweis für die wirtschaftliche Ungeschlossenheit des Merkantilismus, ebenso als einen für die Inkonsequenz Schröders ansehen, daß er, der eben noch Geld und Reichtum einander gleichsetzte und sich bemühte, möglichst viele 3io Reichtumsquellen zu erschließen, hier in äußerst einsichtsvoller Weise ein Verbot der Geldausfuhr ablehnt, wozu sich selbst Becher nicht verstehen wollte. Der Einfluß Muns erwies sich als der stärkere. »Es ist ein gewisser wahn fast bey allen leuten in der weit / wider die vernunfft und die tägliche erfahrung behauptet; ob wäre die freye ausfuhr des geldes aus einem lande ein mittel / wodurch ein land um seine baarschafft gebracht und arm wird.« Wie unmöglich dieses Verbot ist, sehen wir daraus, daß »alle diese länder / wo es verboten ist / dieses generale verbot haben limitiren müssen.« Spanien hat keinen Erfolg damit erzielt und England ebensowenig, weshalb es dort 1663 beseitigt wurde. Da der freie Handel allein ein Land bereichert, muß das Verbot nutzlos sein, denn »nicht der Überfluß / sondern die bedürfftigkeit macht den kauff«. Das ausgeführte Geld bringt hohe Zinsen, es ist »auff Wucher geleget / und ich gewinne vier und mehr doppelt solcher geld«; ist also dem Lande ersprießlich. »Die jenige aber /welche wider die freye ausfuhr des geldes reden oder schreiben / die consideriren und betrachten das werck in seinem anfang und nicht in seinem ende .. . eben als wenn ich vom bauersmann aus seiner arbeit im frühling judiciren wolte: Er thäte närrisch / daß er sein schönes getrayd in die erde würffe« 47 )*). Im Interesse des Landes liegt vor allem eine Förderung der Kommerzien, ihnen aber wäre das Verbot zuwider, da »dasselbe die Vermehrung des reichthums hindert / und den schätz nicht vermehret: denn was den Commerden zu wider ist / das hindert den reichthum«. Auch Schröder betont die Notwendigkeit der Geldzirkulation: »wer reich werden will / der müsse nicht das Geld verbergen / sondern es dahin geben / wo es mit wucher wieder kan genommen werden.« Denjenigen, die mit Einwänden kommen, die Becher und Hornigk erhoben hätten, das Geld ginge nur für Luxuswaren hinaus, erwidert er, daß man die Einfuhr dieser Artikel verbieten könnte 4S ). Sein Blick ist hier geschärfter als der der anderen Kameralisten; er weiß, daß die Bedürfnisse des Handels das regulierende Prinzip für die Geldaus- oder -einfuhr sind: »es gehe hier wie *) Dieses Argument stammt fast wörtlich von Thomas Mun: »Denn wenn wir die Handlungen des Ackerbauers nur zur Saatzeit erblicken, wenn er viele gute Körner zur Erde wirft, dann werden wir ihn eher einen Harren wie einen Ackersmann nennen. Doch wenn wir uns seine Arbeit im Herbste besehen, die das Endziel seiner Bemühungen ist, dann erkennen wir den Wert und die vervielfältigte Frucht seiner Handlungen.« Englands Treasure, 1664, Ch. IV. nach Diehl-Mombert, Lesestücke der Polit. Ökonomie, I. Bd., 1. Aufl. 1910, S. 60. w — 311 — es wolle / so ist gewiß / daß der eigen-nutz in der weit nicht zugibt / daß einer oder der ander viel gelt solte umsonst aus dem lande schicken / daß er nicht etwas dafür wieder zu sich gebracht haben wolte.« »Wenn es die commercien nicht erfodern / so wird ohne das kein geld aus dem lande gehen; wenn es aber die commercien also haben wollen / so ist das verbot erstlichen wider unser interesse Selbsten« 49 ). Weil Schröder die Zahlungsbilanz kennt, obwohl ihm der Begriff selbst noch fehlte, bekämpft er die Geldausfuhrverbote und sagt: »wir finden durch die erfahrung / daß durch erbschafften das geld aus dem lande getragen wird,« ebenso durch fremde reiche Kaufleute, vornehme Bediente oder solche Leute, »welche ausser landes wohnen / und aber grosse beneficia und einkommen jährlich aus dem lande ziehen.« Eine gute Policey würde hier mehr ausrichten als ein Verbot 50 ). Zu den Mitteln, die ein Land arm machen können, gehören vornehmlich die ausländischen Kriege, es »seyn crocodillen / welche alle schätze eines Fürsten und landes aufffressen« 51 ). Ferner nennt Schröder heimlich aus dem Land gesandte Gelder, Erbschaften, Subsidien, die Summen, die nach Rom gehen, die Opfer und Gelübde und die Almosen. Viele weltliche und geistliche Bettler schleppen »grosse summen geldes aus dem lande«, deshalb soll man den Fremden aus einer gemeinsamen Kasse etwas geben; aber nur den Kriegsflüchtlingen, »dann ein ieder Estat ist schuldig / seine arme im lande zu versorgen«. Das Almosen, das den fremden Bettlern gegeben wird, soll ihnen in Gestalt von Manufakturen verabreicht werden, die sie außer Landes versilbern können 52 ). — Dem Verbot, daß die Klöster und Geistlichen ihr Geld nicht auf Zinsen ausleihen sollen, will Schröder nicht beipflichten, weil das Land, wie er sehr richtig erkennt, zu wenig Kapital hat. »Denn wir müssen consideriren / daß wir in einem lande leben / wo das current Capital des geldes zu klein ist / und daß wir mangel am geld im lande haben; dahero ein Landes-Fürst auff alle weiß und wege dahin trachten soll / daß das currente Capital zunimmt / jemehr werden des Landes- Fürsten seine einkommen vergrößert . . . der handel und wandel im lande aber nach der quantität des currenten capitals im lande ab- und zunimmt: ergo je grösser das currente Capital /je grösser ist der handel und wandel; je grösser aber der handel und wandel ist / je mehr hat ein Fürst einkommen.« Hier finden wir die Annahme bestätigt, daß den Merkantilisten das Geld Kapital war, wir sehen auch, wie privatökonomische Rücksichten stets bei dem 312 Kameralisten Schröder mitsprechen. »Dieweilen aber,« fährt Schröder fort, »proprie zu reden alle tode capitalien / das ist/ capitalien die nicht gebraucht werden / sondern tod im kästen liegen / dem gemeinen handel und wandel entzogen werden; also interest Principi & Reipublicae, daß die jenige / welche mehr geld haben / als sie brauchen / solches übrige andern zu brauchen ausleihen mögen / damit etwas damit erworben« werden kann. Daher dienen die Geldverleiher dem Land und dem Fürsten, das Geld im Kasten aber schadet, bis es erlöst wird. Deshalb sollen die Klöster ihr Geld ausleihen, ebenso die Zinsen, und es nur im Notfall zurückfordern 63 ). Nach dieser interessanten Abschweifung wendet er sich wieder den Ursachen zu, die der Geldausfuhr in die Hände arbeiten. Da sind die Handwerksgesellen, die »ein lauffendes und vagirendes gesindlein / welches immer aus einem land in das ander läufft« darstellen und dabei viel Geld verschleppen 54 ); da ist ferner die Post, die als Kronregal große Summen aus Deutschland fortführt; ferner die Unterhaltung von Ministern und Gesandten an fremden Höfen oder der Korrespondenzen. Sehr schädlich sind die Kriege dem Lande, während der Luxus ihm nutzt, falls »keiner etwas trage / was nicht im lande wachse und gemacht werde«. So hält auch er ihn wie Becher und andere Merkantilisten für nötig, weil er belebend auf die industrielle Tätigkeit wirkt 65 ). Für die Aufnahme von Anleihen im Auslande ist er nicht zu haben. Während die Aufzählung der verschiedensten Mittel, die das Land ärmer machen, eigentlich beweist, daß er sich über den Inhalt der Zahlungsbilanz klar sein mußte, bleibt er hier im Bereiche der Handelsbilanz, nach der fremdländische Kapitalien, selbst wenn sie zur Erweiterung der heimischen Produktion aufgenommen wurden, die Wage zuungunsten des eigenen Landes senken würden. Gewiß sprach das Bemühen mit, möglichst »independent« zu bleiben, auf das ich schon oben hinwies. Es verursachen, sagt Schröder, »nicht die ein- und ausfuhr des geldes / sondern die balancirung der commercien gegen einander * den reichthum oder armuth des landes ... so ist dieses böse geld / welches in natura ins land gebracht wird / ein ungleicher werth und auffschlag auff unsere commercien: denn wir rechnen solches als eine kauffmanns-waare oder als geld / so ist es dasjenige nicht werth / was wir davor geben / und wir müssen den abgang mit gold und silber ersetzen« 66 ). Aber auch vollwertiges 3i3 Geld soll nicht eingeführt werden: »Wenn ein Fürst an fremde oder an die nachbarn seine herrschafften / mauthen oder andere gefalle versetzet oder verpachtet / so wird das land um so viel ärmer / als jene gewinst haben / denn sie führen das geld aus dem lande. Also auch wenn ein Fürst von fremden geld auff zinse nimmt / dieweilen / so viel der zinß austräget / das land entbehren muß« 57 ). Durch die Registrierungen kann nun ermittelt werden, ob das Land an Reichtum zu- oder abgenommen hat. Nachdem Schröder festgestellt hat, wie die Lage Österreichs ist, will er jetzt Anweisungen geben, wie sie sein sollte: »nun wil ich auch zeigen / wie sich ein Fürst solches alles zu nutz machen könne«, daher muß er vor allem die Mittel, wodurch ein Land reich wird, befördern 68 ). Zu allem aber ist Gottes Segen erforderlich. Der Bergbau gehört ganz besonders zu diesen Mitteln; ganz wie Hornigk hält er auch den unrentablen für nützlich: »Und ob schon die bau-kosten der bergwerck den ertrag übertreffen / so ist doch der lohn der arbeiter nur eine Verwechselung und wird das land weder ärmer noch reicher / aber wohl glückseliger dadurch; dann es werden viel leute dadurch zu ihrer kost kommen / und ihr brod erwerben / und das geld bleibet im lande / wie davon im büchlein / Oesterreich über alles / zu lesen. Aber so viel gold und silber ausgegraben wird / so viel nimmt das land an reichthum zu / und der Fürst kan die Vermehrung seines Schatzes damit befördern«. Österreich hat große und reiche Bergwerke, aber die wenigsten und schlechtesten werden gebaut, ist es nicht schade um diesen verborgenen Schatz? fragt Schröder mit Recht 59 ). Daß die Merkantilisten bei ihren fortwährenden Bemühungen, die Geldmittel ihres Landes zu vergrößern, alchimistischen Untersuchungen nicht abgeneigt waren, kann in einer Zeit, in der der Kampf zwischen Wunderglauben und rationalistischer Naturerkenntnis noch nicht entschieden war, nicht verwundern. Schröder gehört auch zu den Bekennern des »Steines der Weisen« und empfiehlt als eines der Mittel, um das Land zu bereichern, die »gold- und silberscheidungen« und die »transmutationen und zeitigung der unreiffen metallen in wahres gold und silber« 60 ). Der Handel ist allmählich aus einer Notdurft ebenfalls ein Hauptmittel zur Bereicherung des Landes geworden. »Wir befinden demnach / daß der gewinst herrühre aus unserm Überfluß / welchen andere von uns zu kauffen nöthig haben; der Verlust aber entstehet aus dem mangel benöthigter und unentbehrlicher dinge / welche / uns die necessität treibet / von 314 andern zu kauffen.« Der Gewinn kann aber dreifach sein: für den Kaufmann, das Volk und den Fürsten 61 ). Worin besteht der Überfluß? fragt Schröder: »entweder in rebus naturalibus oder rebus artificialibus, das ist / erstlich aus der natürlichen fruchtbarkeit des landes / oder zweytens aus dem fleiß der menschen / welchen wir in der kauffmannschafft selbst anwenden . . . oder drittens aus der kunst der menschen.« Damit gibt er eine neue Reichtumsdefinition, die seiner ersten, in der er nur das Geld als Reichtum erklärte, widerspricht, weil er hier Arbeit und Natur als Quellen alles Überflusses erklärt 6 “). Ein neuer Beweis seiner Inkonsequenz, die Srbik gar nicht betont. Die Fruchtbarkeit eines Landes kann aber nur mit dem Handel zum Segen werden. »Denn die fruchtbarkeit des landes verursachet eine wohlfeiligkeit zu leben / welches der geist aller commercien ist«, weil der Lohn gering und dadurch die Waren billiger sind. Wie reich könnte Österreich sein, wenn es seinen Überfluß richtig verwendete, »wie das büchlein / Oesterreich über alles wenn es nur will / ausführlich davon zu lesen« 63 ). Deutlich spüren wir, wie Bechers und Hornigks Geist die politischen Ausführungen Schröders begleitet. Auch für ihn ist der »feld- bau« der erste »beruff«, deswegen soll der Fürst die »curam rei rusticae wohl in acht nehmen«; zum Landbau gehören auch Flachs, Hanf, Tabak, Kräuter und Flonig. »Es ist. . . ein großer Unverstand bey uns / daß wir so grosse öde und wüste heyden oder felder ohngebaut liegen lassen ... da doch solche mit so herrlichem nutzen / als die guten äcker zu bauen wären.« So hatten schon Osse und Obrecht gemahnt. Auch auf die Schafzucht, den Seidenbau, die von großem Nutzen sind, muß geachtet werden 61 ). Schröder verfällt aber nicht in den Fehler Bechers an eine Allproduktivität des Landes zu glauben: »man muß judiciren / was thunlich oder nicht thunlich sey / nam non omnis fert omnia tellus.« Am besten ist es, den Überfluß darin zu suchen, wo die Nachbarn etwas nötig haben, »und welche wir am besten und mit grösserm gewinst versilbern können« 65 ). Schröder beschäftigt sich eingehend mit der Frage, ob auch Sklaven zur Beförderung des Ackerbaues zuzulassen wären, und glaubt sie bejahen zu müssen, »so sehe ich auch keine Ursache / warum wir solche Barbaren und ungläubigen / und die gefangenen Türcken / als abgesagte feinde der Christenheit / nicht solten eben sowohl / wie sie uns / zu sclaven machen.« Dann könnten die Christen sich mehr der Manufaktur zu wenden. Aber man darf die Sklaven nicht Hungers sterben lassen, »dann ob es gleich gefangene Türcken sind / so sind sie doch menschen / und wann man sie ja weiter nicht consideriren will / so lasse man sie das recht des unvernünftigen viehes gemessen« 66 ). Das zeugt nicht gerade von humanen Gefühlen, aber in jener Periode war auch der Mensch Mittel zum Zweck; die Achtung vor der Menschenwürde schuf erst der Liberalismus. Wie Becher ist sich Schröder des Wertes eines harmonischen Miteinanderarbeitens aller Berufszweige bewußt, so fordert er neben der Pflege der Landwirtschaft jene des Handels: »Die andere wurtzel unsers Überflusses sind die negotia, vermittelst welcher wir in andern landen / oder von fremden kauffleuten etwas kauffen / welches sonsten nicht in unserm lande befindlich / welches wir weiter wiederum verführen oder verschicken«, das wir dann wiederum verkauften, so wie es ist, oder es verändern 67 ). Auf viererlei Art kann der Handel geschehen: durch Messen. Niederlagen, Stapelgerechtigkeiten und Emporien. Die, Messen und das Stapelrecht sind den Städten durch den Fürsten gegeben, die Niederlagen genießen gewisse Kaufleute an bestimmten Orten; und mit den Emporien meint er Freihäfen, »wo die Schiffahrten durch das freye meer zu fern entlegenen Völkern / wo die commercien allen und ieden / so wohl fremden als einheimischen / frey offen stehen« 68 ). So vermag der Handel den Mangel der Natur zu ersetzen, ja sogar ein Land reich zu machen. Als Beweis dafür zieht auch Schröder Holland heran, »ein kleiner sand-hauffen« — eine »schlechte Graffschafft« nannte es Becher —, das alles erlangt, »was ihme die natur mißgönnet ... es wüchset bey ihnen kein holtz / und dennoch ist bey ihnen der Stapel von holtz ... es wüchset bey ihnen kein körn / dennoch ist der Stapel vom körn allda« 69 ). In allen Teilen der Welt finden sich Stapeln, so in Aleppo, Cairo, wo Araber, Türken, Christen und Juden handeln, »welche / wie sie pflegen / in alle vorgenannte commercien sich mit einmischen / und in alle theile der weit handeln«. In Europa nennt er als solche Plätze »Berge, London, Novigrad, Brügge« 70 ), wo die Börse entstanden sein soll. Er gibt dafür eine interessante Erklärung: in Brügge »war ein sehr schön und großer platz mit einem fürtrefflichen hause / allwo täglich die kauffleute zwey- mahl zusammen kamen / und dieses haus war gemacht aus etlichen häusern einer abgestorbenen familie, die die Burse geheissen/ und über den thüren dero wapen mit dreyen beuteln / die auff Niederländisch bursen genennet werden / zu sehen waren / von welchem origine heutiges tages in Niederland / Holland und Teutsch- land solche versammlungs-plätze der kauffleute den nahmen die Burse behalten und genennet werden« 71 )*). Um solchen Handel zu befördern sind nötig: »ein freyes commercium«, »leichte und geringe mauthen«, »stricte execu- tion der justitz«, »kleines interesse von entlehnetem gelde«, »ein offener Wechsel vor arme und reiche«, »gutes regiement der posten« und »stattliche freyheiten vor die fremden kauffleute« 72 ). Unter dem »freyen commercium« versteht Schröder nicht etwa den Freihandel, damit hätte er den Boden des Merkantilismus verlassen, sondern einen Handel ohne Monopole und Privilegien, bei dem jeder das gleiche Recht wie der andere genießen sollte. Er fordert geringe Zölle, »damit allerley waaren desto öffterer wieder versilbert werden«. Die Kaufleute brauchen ein besonderes Handelsrecht, »denn wenn kauffleute mehr den advocaten nachlauffen müssen / als sie in ihren contoren sitzen können / so ist es geschehen«, aber die Justiz muß schnell sein 73 ). Sehr wichtig ist seine Forderung billigen Geldes, denn, je geringer die Zinsen sind, desto mehr kann die Produktion angeregt werden. »Das fundament des florirenden handeis in Holland«, sagt er, »ist / daß das Geld auf zinse gegen dritthalb oder drey / auch wohl zwey pro cento jährlich ohn einiges Unterpfand auch an kauffleute gethan wird«; dagegen wird in anderen Ländern eine weit größere Rente bezahlt; im Reich 5, in den Erbländern sogar 6%. Deswegen kann Plolland überall mit barem Gelde kaufen, denn es konnte den Handel schon früh *) Schröder hat diese Erklärung der Börse wörtlich aus der »Descrittione di tutti i Paesi Bassi des Florentiner Topographen Lodovico Guicciardini 1567 übernommen. Dort heißt es: E in Bruggia una piazza molto commoda a tutte le parti della terra; in testa della quäl’ piazza e’una grande ed antica casa, dalla nobil’ famiglia, detta della Borsa, stata edificata con le sue armi di viva pietra sopra la porta, le quali armi sono tre borse. Or da questa casa, famiglia e armi prese il nome (come communemente in simili cose avviene) quella piazza. E cosi perche li mercatanti dimoranti in Bruggia elessero, usavano ed ancor hoggi per rad- dotto de Ioro negocii usano essa piazza o Borsa, andando eglino poi alle fieri d’Anversa e di Berga, dierono anco a similtudine ed usanza della loro di Bmggia, il nome di Borsa a quelle piazze e luoghi, dove esse in detta Anversa e Berga a trafficare si raunavano« (p. 67 bei Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, I, S. 80). Ehrenberg bestätigt, daß dieser Bericht über den Ursprung des Namens der Börse wahrheitsgemäß ist, daß in dem Hause der Familie van der Burse ein Magazin und Logis für fremde Kaufleute errichtet wurde, und zwar befanden sich gerade die Italiener allein mit ihren »Logen« an dem Platz »de burse«. Aber diese Versammlungen dienten zunächst nur dem Wechselverkehr. Schröders Ausführungen sind also richtig. Vgl. auch Ehrenbergs Artikel »Börsenwesen im Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., Bd. 3, II, S. i7off., und v. Schanz’ Artikel »Börsenwesen im W. d. Volksw., 3. Aufl., Bd. I, S. 523ff. beginnen, als die anderen Völker miteinander im Krieg lagen, es hat eine günstige Lage an der See und im Zentrum der Welt, so hat es fast alle Gelder an sich gezogen, »also daß in kurtzer zeit mehr capitalien in Holland zu finden waren / als ihre handlung / wie groß sie auch ist / erforderte«. Da nun dort die Abgaben schwer sind, muß jeder einen Gewinn suchen, und weil »es in allen negotien zu geschehen pfleget / daß wo die menge und Überfluß einer sache ist / selbige gering achtet und wohlfeil verkaufft wird; also gehet es daselbst mit dem Gelde / weil solches zu viel ist / so unterbietet einer dem andern / so lange biß es zu solchem geringen werth oder interesse kommen ist«. Dazu kommt noch der Mangel an Landgütern, deren Besitzer alles zu Geld zu machen versuchen. Dagegen sind die Verhältnisse in Deutschland ganz anders: »dieweilen ein solcher Überfluß an gelde nicht ist« und »die landgüter zu wohlfeyl sind«. »Nun ist aber eine unwidersprechliche regel / daß in guten Zeiten der ertrag der landgüter die capitalien im lande mit ihrem interesse reguliret«; es ist nicht klar, ob er den Boden damit für Kapital erklären will, denn er sagt auch: »Item / daß die grosse capitalien in solcher leute hände liegen / die da grosse land-güter haben.« Weil bei uns der Handel nicht so groß ist wie in Holland, sind auch weniger Kapitalien nötig, sie müßten nur zu ebenso niedrigen Zinsen ausgeliehen werden, deshalb ist aber vor allem der unglaubliche Wucher zu bekämpfen 74 ). Dem Lande kann nach Schröders Meinung nur mit einem »gantz neuen mittel . . . nemlich einem öffentlichen landesfürstlichen Wechsel« geholfen werden, deshalb entwirft er ein sehr interessantes Bankprojekt. »Dieweilen dem gemeinen stylo nach commercien zu ingrossiren / ein groß Capital erfordert wird / nun aber diese lande also beschaffen / daß erstlich der Adel / commercien zu treiben / seinem schild und ahnen praejudicirlich zu seyn vermeynet; Und zweytens / daß / wann kauffleute zu reich werden / sie alsobald Cavallier abgeben und seyn wollen / und dahero die grossen capitalien nicht im liandel bleiben . . .'diesem nach ist nöthig gewesen / auff ein ander mittel zu gedencken«. Uber die Kreditvorgänge ist er sich durchaus klar: »wie ich denn das geld keineswegs als ein unvermeidlich mittel zu den commercien achte / sondern w T eiß / daß auch ohne geld große commercien können getrieben werden«, so haben die Italiener den Geldmangel »durch unterschiedliche / so wohl publique als private banco ersetzet / indem sie ihre obligationes einer auff den andern zu transferiren / und mit credit / welchen einer auff den andern assigniret / alle große summen zu bezahlen pflegen« 75 ). Zeigt er sich hier nicht wieder inkonsequent? Denn während er eben die alleinige Kraft des Metallgeldes betonte, weiß er hier die Bedeutung der das Bargeld ersparenden Kreditmittel zu würdigen. Nach dem italienischen Vorbild soll sich sein Bankprojekt richten, das er zuerst dem Kaiserlichen Hof vorlegte, wo es aber »ein ieder von sich geschoben«, weswegen er es den Landständen Niederösterreichs unterbreitete; aber auch da wurde nichts »effectuiret« 76 ). So erging es ihm mit seinen Plänen, wie es den meisten Vorschlägen der Kameralisten beschieden war: daß sie verschwanden, ehe sie erprobt waren, weil sie ihrer Zeit weit vorauseilten. Er hält es für besser, wenn Privatkaufleute erst die Bank übernehmen, bis sie in Gang ist, dann mag der Fürst sie ablösen. Da das Land von den Türken verwüstet, seiner Schätze beraubt und von Einwohnern entblößt ist, muß man ihm wieder Geld und neue Bewohner zuführen. Das soll das Projekt bewirken: »es ist eine gewisse art einer banco, welche ich unter dem nahmen eines Lands-Fürstlichen Wechsels verstanden haben will / und soll also beschaffen seyn / daß ein gewisser ort unter Landesfürstlicher auctorität auffgerichtet werde / allwo gegen pfand oder Versicherung gewisse wechsel-zettel ausgegeben / oder geld gegen 5 oder 6 pro cent ausgeliehen werde / welche wechselzettel auf darinnen bestimmten termin von der banck bezahlet werden. Inzwischen aber der / welcher den wechsel-zettel nimmt / mit solchem wechsel-zettel an statt baares geldes handeln / und sub fide publica einem ieden die Versicherung der unausbleiblichen bezahlung halber geben können / welche wechsel-zettel auch in instanti um 1 pro cento verlust zu vertauschen sind« 77 ). Diese Schrödersche Bank sollte also gegen Lombardierung von Waren Solawechsel ausstellen, die den Charakter der Banknoten an- nahmen, aber bei sofortiger Präsentierung ein kleines Disagio erlitten. Vor allem sollten diese Scheine das bare Geld ersetzen: »Diese banco bestehet in wechsel-brieffen / welche an sich selbst nur eine Versicherung seyn der gewissen Zahlung auff angesetzten termin / da sonst in einer andern banco allezeit baar geld muß da seyn. Zweytens / so kan einer mediante dieser banco sein Capital an zwey orten zugleich geniessen / und behält doch sein Capital in händen« 78 ). Diese Bank soll ihren Sitz in Wien haben; dort und in anderen Orten sollen Lagerhäuser für die lombardierten Waren eingerichtet werden. An der Spitze des 3i9 — Ganzen soll ein Direktor stehen, dem drei Kommissare und verschiedene Taxatoren nebst anderen Beamten unterstellt werden. »Wann diese banco eingerichtet und publiciret ist / so komt ein ieder der da will / und bringt seine Versicherung / welche taxiret / hernach markiret und beygeleget wird. Alsdann wird eine gedruckte Obligation verfertiget / und von dem / welcher geld borgen will / zu der wechsel-banck securität unterschrieben«. Die Obligation wird gebucht und dem Kreditsuchenden ein Wechsel gegeben. Für beide Vorgänge gibt Schröder Beispiele, die auch hier wiedergegeben werden sollen: Wechs el-Obligation. Ich Niclas Krämer / bürger von Baden / empfange 200 fl. Wechsel aus dem Landes-Fürstlichen Wechsel zu Wien gegen Versicherung 50 gegerbter Ochsenhäute markiert £ Num. 30. beygelegt auff 6 monate. Wien den 12. Maji 1684. L. S. Niclas Kramer. Wechs el-Zettel. Auf völlige Vergnügung in der Landes-Fürstlichen Wechsel- banck geschehen j ist an Niclas Kramern / bürgern zu Baden / schuldig / nach 7 monaten und einem tag laut dieses Wechsels zu bezahlen 200 fl. welche auff besagtem tag baar sollen erleget werden. Landsfürstlicher Wechsel in Wien den 12. Maji 1684. L. S. Joh. Peterson. Niclas Schwab. Heinrich Stein: Commissarii Hans Beringer / wechsel-schreiber 79 ). Dieser Wechsel ist als fungibelstes Geldsurrogat gedacht und soll von Hand zu Hand gehen: »Mit diesem kan ein ieder so wohl als mit baarem geld im lande handeln / und lasset nur den Wechsel abschreiben / auff wen er will / welcher eben so wohl weiter solchen transferiren kan / biß in die zwanzigste oder dreißigste hand / und ist dieser zettel nicht nur eine Versicherung / sondern er hat so viel als das intrinsecum pretium reale des geldes in sich / ja er ist in vielen stücken besser denn baares geld«. Derjenige, der den Wechsel erhält, bezahlt 6%, »welche dem Landes- Fürsten zukommen«. So berücksichtigt Schröder neben dem allgemeinen auch des Fürsten Privatinteresse. Wird der Wechsel nicht eingelöst, so wird das Pfand versteigert, und damit der Wechsel bezahlt, dadurch ist die Bank immer gedeckt; doch soll kein Wechsel über ein Jahr laufen. Jeder darf seine Waren 320 in den Lagerhäusern ohne Wechsel nur gegen Lagergeld deponieren, wenn er glaubt, daß sie dort besser verkauft werden 80 ). Wenn irgend etwas, bestätigt dieses Bankprojekt unsere Behauptung, daß der ökonomische Merkantilismus die schlummernden Produktivkräfte erwecken wollte. Das konnte aber nur erreicht werden, wenn man versuchte, sie alle in einer möglichst intensiven Volkswirtschaft zu entfesseln. An die Stelle des in sich gekehrten, still beschaulichen Menschen des Mittelalters setzen die Merkantilisten einen unruhigen, nervösen. Wie kann man behaupten, sie hätten den wirklichen Reichtum eines Landes nicht erkannt, da gerade sie die ersten sind, die unermüdlich auf die reichen Hilfsquellen hinweisen. Sie nannten aber nicht dann einen Staat »reich«, wenn er herrliche Bergwerke im Innern der Erde besaß, die nie eines Menschen Fuß betreten, wenn Wiesen und Felder unbebaut dalagen und Handel und Gewerbe nicht entwickelt waren, sondern wenn alle diese Schätze wirklich gehoben waren, und eine kräftig pulsierende Wirtschaft den Dämmerzustand abgelöst hatte. Zu dieser Ansicht hat sich Schröder auch durchgerungen, und obwohl er anfangs nur das Edelmetall für den einzigen Reichtum zu halten schien, hier fordert er den größtmöglichen Umschlag des Geldes mit Hilfe geregelter Kreditverhältnisse. »Wie soll aber durch diesen Landes-Fürstlichen Wechsel dem ruinirten lande geholfen werden«? fragt Schröder. »Es werden so wohl arme als reiche dieser banc nutzbarkeit und vortheil bey sich empfinden; welcher Ursachen von allen orten her ein ieder dahin zu kommen verlangen wird / wo er besser und glückseliger lebet / seine nahrung leichter gewinnet / und sein Capital verdoppelt / ja drey oder vierfach vermehret / seine handthierung für sich / ohne machung schulden oder anderer Verlag / selbsten mit seinen eigenen mittein treiben« kann. Da müssen die Fremden nach Österreich an gelockt werden, denn mit der Bank »kan ein ieder neu anfangende handwercksmann sich selbsten verlegen / und braucht keines Verlegers / der ihme das geld zum verlag vorschieße«, dann »kan einer mit wenig geld besser credit machen / als ein ander / der 4 mahl so viel hat«, Betrug und Wucher werden verhütet, niemand braucht mehr aus Not zu verkaufen. Wie jedem einzelnen mit dem Institut gedient ist, »also fließet auch dahero das interesse des publici mit so grossem vortheil / daß schwerlich anders woher kan dergleichen gehoffet werden«. Das Handwerk wird »befestiget und estabi- liret«, denn »die ursach des Untergangs aller handwercker ist / daß dieselbe von denen dependiren / welche den verlag dazu geben müssen«, die Verleger suchen aber die Zahl der Handwerker zu vermindern. Schröder ahnt moderne Probleme voraus: seine Bank soll den Handwerkern, die schon damals unter dem Druck der Großbetriebe an Kapitalmangel litten, die nötigen Betriebsgelder vorstrecken, wie es in unseren Tagen die Kreditgenossenschaften zu tun pflegen. Er hofft, daß dann viele Handwerker nach Österreich kommen werden, so daß das Land an Menschen und Wohlstand zunehmen würde. Die Fallimente werden verhütet, die wie Erdbeben wirken, und »der handel und wandel bleibet allezeit in der balance, die Kapitalien werden vermehrt, der Wucher abgeschafft, und die Commercien, welche das eintzige mittel sind ein land reich zu machen« erleichtert 81 ). Schröder wäre kein Kameralist, wenn er nicht fragen würde, welchen Vorteil der Fürst von der Bank hätte. Er hat »in diesem Wechsel eine ewige und unauffhörliche gold- und geld- mine / welche auffzurichten und zu unterhalten kein geld und kein Capital erfordert wird«, »er erndtet / wo er nie gesäet hat.« Denn er genießt 6 % »für blosses papier«, so wird er schließlich »mehr jährlich interesse einzunehmen haben / dann capitalien im lande seyn«, da bald kein Geschäft ohne die Bank gemacht werden wird. Weil aber Handel und Wandel blühen, werden sich auch die anderen Einkünfte des Fürsten vermehren. »So stecket auch noch ein gewisses punctum politicum hinter dieser Landes-Fürst- lichen wechsel-banc / nemlich der Landes-Fürst bekommt dadurch alle negotia in seine eigene hand / ist absoluter Herr von allen capitalien im lande« 82 ). Neben diesen privatwirtschaftlichen hätte die Bank noch mancherlei volkswirtschaftliche Vorteile. Die Wechsel wären so bequem, daß sich auch die ihrer bedienen könnten, die keinen Kredit in Anspruch nehmen wollten, nur um das ständige Geldausgeben vermeiden zu können. Damit tritt Schröder deutlich für den Notencharakter seiner Wechsel ein. So kann ein reicher »Cavallier« einen Wechsel aufnehmen, um seine Güter recht zu gebrauchen; »er ist außer Gefahr / und weiß alle stunden sein geld zu bekommen / und ein ander muß es ihm auffheben«. Ebenso sind die Gläubiger gesichert, denn wenn jemand den Wechsel nicht einlöst, bezahlt die Bank die Schulden 83 ). Vermittelst dieses Wechsels werden »alle waaren an statt baares geldes gebrauchet«, sie werden durch ihn »zu gold und silber / und wird dadurch das Capital des landes vermehret«. So Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 21 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 322 ist der Wechsel »eben wie baares geld«, ja er ist noch besser, »dieweil ein ander auff seine gefahr mir mein geld aufheben und verwahren muß: zweytens ich wegen bösen geldes nicht ge- fähret seyn kan: dann das geld werde abgesetzt wie es wolle / so habe ich mein justum pretium zu erwarten«. Schröder hofft damit erwiesen zu haben, wie »plausibel« sein Werk sei: es erfordere kein Kapital, die Bedienten würden aus den Erträgen der Bank bezahlt, so sollte man es einmal damit versuchen und iooooo Gulden daran wagen 84 ). Wenn diese Mahnung auch vergeblich blieb, muß man den Schröderschen Bankplan doch zu den bedeutendsten Projekten des Kameralismus rechnen, umso verwunderlicher ist es, daß Small ihn überhaupt nicht behandelt. Zwar hatte schon Becher eine Bank gefordert, aber Schröder geht viel tiefer auf die Probleme ein. Schröder wendet sich nun den letzten Hilfsmitteln des Handels zu. Da die Korrespondenz von größter Wichtigkeit für die Kommerzien ist, ist an einer guten Post viel gelegen; deshalb soll sie geschützt und Geld nicht mit ihr versandt werden, auch müssen die Brieftaxen niedrig sein. An den Handelsplätzen sind bequeme Packhäuser und »Logiamenter« einzurichten, und allen Kaufleuten soll der Zutritt frei sein. Zur Beförderung des Handels hat schon »Budewin der jüngere von Flandern zu allererst um das jahr 960 den kauffleute große privilegia ertheilet . . . daß sie weder von aus- noch einbringenden oder gehenden waaren mauth geben solten«; ähnlich ist das Bestreben Eduards I. von England, der die fremderfKaufleute durch eine Magna Charta zum Wohle seines Reiches zu gewinnen suchte 86 ). Neben Landwirtschaft und Handel ist das Gewerbe die »dritte wurtzel unseres Überflusses«. Deshalb »müssen die manufacturen / wann die commercien dazu kommen / der frucht- barkeit des landes weit fürgezogen werden; dahero wir sehen / daß die unfruchtbare länder / wo manufacturen excoliret werden / und die commercien floriren / weit reicher sind als die fruchtbare länder / die keine manufacturen haben. Die saclie ist an sich selbst sonnenklar; dann man ästimiere ein pfund eisen in seiner minera / wo es wächset / so wird solches gar einen schlechten werth gelten. Wann aber ein Uhrmacher oder der gleichen künstler dieses Pfund eisen in seine hand nimmt / und arbeitet es nach seiner kunst / so ist das pfund eisen wohl hundert mahl so viel werth« 86 ). Schröder erkennt hier die Arbeit als Produktionsfaktor an, durch die alle Stoffe veredelt werden. Nach dem Vorbilde Bechers und Hornigks fordert er deshalb die industrielle Erziehung des Landes und verlangt zu diesem Zwecke dieselben Mittel, zu denen schon Osse und Obrecht rieten: zunächst gilt es die Rohstoffe zurückzuhalten, denn wenn wir sie selbst verarbeiten, haben wir den Gewinn und fördern die Geschicklichkeit unserer Handwerker. Aber wir merken nicht, »daß den armen leuten in Teutschland durch solche unsere Unvorsichtigkeit das übrige bißlein brodt . . . aus dem mund gerissen w T erden«; während die Franzosen »wie brüllende löwen« suchen, was sie verschlingen können 87 ). Und nun glauben wir Becher oder Hornigk zu hören, wenn Schröder sagt: »Es mangelt Teutschland weder an materialien noch an geschicklichkeit der leute / daß es nicht solte Holland / Engelland / Frankreich und Italien in manufacturen überlegen seyn / wann es nur wolte.« Es hat Mineralien, 'Holz, Wolle, Flachs, Häute und Farbstoffe und damit »alle zu manufactur benöthigte materialien«. Daß die Deutschen zu vielen Künsten geschickt sind, beweisen Städte wie Augsburg, Nürnberg oder Dresden 88 ). »Die Ursachen aber,« erklärt er, »warum bißhero in Teutschland die manufacturen gantz danieder gelegen / sind erstlich die geschlossene zünffte / dann quocunque modo sie multiplication der arbeiter verhindern: denn da dürften bald nicht mehr / dann eine gewisse anzahl der meister in einer stadt seyn«. Um Meister zu werden, sind unzählige Hindernisse zu überwinden, »sind dero- halben die vermaledeyten und als die ärgste pest von gantz Teutschland verfluchte zünffte die ursach / warum in Teutschland die manufacturen biß dato nicht haben über sich kommen können«. Er bekämpfte die Zünfte wegen ihrer Monopolisierungsbestrebungen, wie es schon Becher und Hornigk getan hatten, und forderte gleich ihnen mehr Achtung vor dem Handwerkerstand. Denn da »ein ieder dinten-lecker einem rechtschaffenen handwercks-mann und künstler vorgezogen wird«, schicken »die eitern nur die dummesten ingenia auff die handwercke«. Was ist das Resultat davon? Daß zur Einführung neuer Industrien, die das Land heben sollen »lauter dumme narren und ochsen-köpffe« übrig bleiben, und daß natürlich die tüchtigen Meister auswandern, denn »die ehre ist gleichsam die ernehrerin der künste«. Die dritte Ursache für die traurigen gewerblichen Verhältnisse sieht er in dem »geitz der herrschafften / und das dahero entstehende übele tractament der einkommenden arbeiter und künstler«. Denn wenn einer etwas erworben hat, »fällt man auff ihn wie die 21 * raben auff ein aaß«. So vertreiben sie die tüchtigen Handwerker aus dem Lande und halten fremde fern. »O des großen Unverstandes solcher Obrigkeiten / die da nicht verstehen noch wissen / was es seye / nahrhaffte unterthanen haben!« 89 ) Der Förderung der Manufakturen in ihrem Konkurrenzkämpfe konnte eine billige Produktion am besten dienen; wer die geringsten Plerstellungskosten hatte, konnte die Gegner am leichtesten unterbieten und verdrängen: das aber war das Ziel merkantilistischer Produktion. Natürlich sollte auch die Güte der Waren beachtet werden. Deshalb müssen die Lebensmittel wohlfeil sein; die Vorschriften, die Schröder zu diesem Zweck gibt, ähneln denen seiner Vorgänger. Es soll »keine impost auff essen und trincken gesetzet«, aber die Ausfuhr von Getreide und Wein nicht gestattet werden; ferner »daß in den Städten eine freye und ungehinderte zufuhr aller victualien / so wohl den unterthanen als fremden / erlaubet werde«. Auf die Vorkäufer soll scharf aufgepaßt werden, damit sie nicht vor den Toren Lebensmittel einkaufen 90 ). Die aus dem Mittelalter überkommene Nahrungsidee, die einer sozialethischen Auffassung entstammte, ließ sich auch in der merkantilistischen Zeit verwenden, indem man das »freye commercium« proklamierte: das bedeutete nicht etwa den Freihandel in unserem Sinne, auch nicht die Gewerbefreiheit, sondern es hieß gleiches Recht für alle, um die unumschränkte Macht des Staates nicht durch Privilegien — sei es rechtlich garantierte, sei es tatsächlich vorhandene — zu stören. Deshalb war man allen Verabredungen abhold gesinnt. Doch nur solange man diesem mittelalterlichen Gedankenstrange folgte, sobald man kapitalistisch dachte, konnte man sich auch für »Compagnien und Mascopien« begeistern. (Ich will immer wieder dieses Nebeneinanderhergehen der verschiedensten Wirtschaftsauffassungen betonen, um ihre Abhängigkeit von einer anderen Gesamtidee zu beweisen.) So sagt Schröder: die Obrigkeit solle nicht gestatten, »daß ihrer etliche oder alle con- spiriren und einen vergleich unter sich machen«. Ebensowenig richtig ist es, wenn in einem Mißjahr der Adel, der seine »böden und getraid-kästen« voll hat, das Getreide zurückhält, um den Preis zu steigern. Deshalb ist die Errichtung »eines allgemeinen Granarii oder getraide-kastens« sehr wichtig, wie es in einzelnen Städten schon existiert. »Alles Getraide / butter / käß und dergleichen unentbehrlicher victualien . . . welche von den fremden kauffleuten auff den marckt gebracht und nicht verkaufft werden«, sollen »in ein absonderlich darzu erbautes victualien-hauß« gebracht »und allda wiederum nach dem handkauff bey dem pfunde oder maß / wer es begehret / gegen einen billichen und erleidlichen auffschlag verkaufft werden«. Ein solches Haus muß an einem guten Ort stehen und gut gebaut sein 91 ). Den billigen Lebensmitteln dienen auch vernünftige Zölle: Fertigfabrikate aus eingeführten Rohstoffen sollen unverzollt bleiben, die Stoffe zu den Manufakturen gering belastet, dagegen nicht unmittelbar notwendige fremde Waren hoch besteuert werden: das sind alles die altbekannten Vorschriften. Neu ist aber seine Idee, die Zölle nicht nach dem Werte der Waren, sondern nach dem Ertrage, den sie dem Importeur bereiten, zu bemessen 92 )' Dem leichten Verkauf konnte kaum etwas mehr zustatten kommen als die Güte der Waren, die aber nur in möglichst freier Konkurrenz zu erzielen war, wo einer den andern zu übertreffen suchte. Deshalb verlangt Schröder von dem Fürsten »ein einsehen in die närrischen handwercks-ordnungen der zünffte«; »denn es ist bekandt / was vor alte grillen und possen die zünffte / als handwercksgewohnheiten / unter sich haben / und nach ihrer alten manier und gebrauch die arbeit wollen gemacht haben«. Daher lassen sie die fremden Meister, wenn sie auch mehr verstehen, nicht zu, trotzdem soll der Fürst versuchen, jene als Lehrer der heimischen Handwerker zu gewinnen und die Güte der Waren prüfen zu lassen 93 ). — Dem Massenverkauf dienen die »publiquen verkauffungen«, daß »gantze Compagnien und große handels- leute ihre güter / die sie in großer menge bringen / auff einmahl loßschlagen / oder welche güter haben / und in der eyl geld von- nöthen / sie solche güter bald / jedoch ohne schaden und mit guter avantage verkauften können«. Jeder bringt die Güter in das Amt, nennt seine Bedingungen, den Zahlungstermin und läßt den Verkauf veröffentlichen, den ein Notar leitet, der Stück für Stück aufruft und feilbietet. Schröder empfiehlt für den Massenabsatz ganz moderne Mittel wie eine Auktion und die nötige Reklame, die die Waren anpreisen soll 94 ). Weit interessanter aber sind seine Vorschläge zur Regelung des Absatzmarktes. Das merkantilistische Ziel der Hebung jeglicher Produktion konnte nur erreicht werden, wenn der Produzent wußte, woher er die besten Materialien am billigsten bezog, wo er am vorteilhaftesten seine Produkte los wurde, und wenn die Konsumenten unterrichtet waren, wo sie am bequemsten ihren Bedarf decken konnten. Da erst eine Volkswirtschaft im Ent- 326 stehen war, fehlten dem riesigen Triebwerk noch viele Räder und Speichen, von denen eines das Ineinandergreifen des andern bedingte. Es zeugt von Schröders Bedeutung, daß er mit klugem Blick erkannte, wo noch ein solches Rad fehlte, um die Maschine in Gang zu bringen; er spricht sehr richtig von einer »Ordnung« im Handel, denn damals konnte eine fortschrittliche ökonomische Organisation nur vermittelst der Staatsautorität etwas erreichen. »Die gute ordnung im handel / welche zu unserm zweck dienet / bestehet darinnen / daß die arbeiter kauffleute finden mögen / welche ihnen ihre arbeit abkauffen / und sie nicht nöthig haben / solche von hauß zu hauß zu tragen« oder »aus mangel des Verlags das handwerck so lange liegen zu lassen / biß sie geld für die vorige arbeit gelöset« oder »aus mangel brods ihre arbeit um halbes geld« verschleudern müssen. Deshalb muß man die Haupthindernisse beseitigen, »nemlich / daß der käuffer nicht alle Örter weiß / wo das zu kauffen ist / was er vonnöthen hat / und zum andern der verkäuffer weiß nicht / wo ein solcher kauffmann steckt«. Zur Erleichterung dieser Schwierigkeiten hat man die Mäkler eingesetzt, aber dem Handwerk ist damit wenig geholfen. Das beste Heilmittel wäre, »daß ein generaler marckt in allen Ihro Kayserl. Majestät erb-ländern continuirlich gehalten werde / allwo ein jeder ohne reisen oder botenschicken in einer viertelstund alles wissen könne / was in allen diesen ländern zu verkauften / und wo einer jedes zu finden sey« 95 ). Dazu dient »das Project eines freywilligen ungezwungenen Intelligentz-Wercks«. Die Bedeutung der Presse hatte Schröder in England kennen gelernt, und Srbik weist daraufhin, daß das Blatt »The City Mercury or advertisement concerning trade«, das 1675 gegründet war, ihm zum Muster diente 96 ). Namen und Gedanken stammen, wie er selbst berichtet, von der »Intelligentzkammer« in London, dem »office of intelligence« an der Börse. Denn ein allgemeiner Mangel hemmt Handel und Gewerbe, verursacht Teuerung und stört »die harmoniam des gantzen corporis publici«, »und dieses ist j daß man nicht allezeit weiß / noch erfahren kan / was einem oder dem andern zu wissen nöthig«. So hat ein Handwerker Waren fertiggestellt, ohne einen Abnehmer dafür zu wissen, ein anderer findet keine passenden Waren, ja es »möchte vielleicht ein Überfluß im lande seyn / da doch in einer stadt große theurung gefunden würde«. Das Botenschicken, in Kommission geben, verteuert die Güter unnütz, auch die Fremden müssen unter der Unkenntnis leiden, finden nicht die geeignete Arbeit 97 ). Um diesem Zustand abzuhelfen, »ist das intelligentz-werck inventiret worden«. So soll in den Erbländern ein »generalintelligentz-werck« errichtet werden, daß in allen wichtigen Orten »ein öffentlicher locus gehalten werde / allwo einem jeden sich anzumelden / und sein verlangen niederschreiben zu lassen / frey stehen soll«, alle diese Stellen sollen von einem »intelligentz-hauß« abhängig sein und die nötigen Beamten haben 98 ). »Fünferley Intelligentzien« sind nötig: die erste werden wir Arbeitsnachweis nennen, den zwar die Zünfte schon längst für die wandernden Gesellen kannten, der aber in unserem modernen Sinn nach einer Idee des Vaters von Montaigne von Renaudot 1628 in Paris zuerst ins Leben gerufen wurde 99 ). So sagt Schröder; »Es lässet ein Herr im intelligentz-hauß um einen trompeter nachfragen / dieweil aber keiner vorhanden / so wird es protocolliret; bald hernach kömmt ein trompeter / fraget in dem intelligentz-hauß um einen dienst / so wird er laut des journals zu dem herrn gewiesen«. Die zweite Art der »intelligentz« betrifft den Verkehr: wenn ein Schiffer an einer Tafel den Tag seiner Abreise bekannt gibt; die dritte hat ähnliche Zwecke: wenn ein Schiffer mit frischer Ladung angelangt ist und die Kauflustigen benachrichtigt. Das Amt dient ferner der Vermittlung der nötigen Rohstoffe, falls jemand z. B. Holz für den Bau eines Hauses braucht, oder schließlich öffentlichen Submissionen durch das »wöchentliche intelli- gentz-blätgen«, wenn z. B. die Armee Hafer, Wein und anderes benötigt. Deshalb soll auch »alle wochen oder alle 14 tage . . . ein intelligentz-blätlein / in gleicher form wie die zeitunge« ausgegeben werden. Es ist einleuchtend, daß sich durch eine solche Nachrichtenorganisation der Verkehr heben mußte, denn »Handel und wandel wird facilitirt / dem armuth geholffen / niemand gezwungen / auch niemanden dadurch praejudiciret . . . sondern es ist ein gantz freywilliges und ungezwungenes wesen«. Es kostet nichts und dient sogar durch die Taxen der Vermehrung der fürstlichen Einkünfte 100 ). Der Vermehrung der Konsumtion dient ferner die Vermehrung der Kaufleute, die dadurch erreicht wird, daß »gegen einführung fremder waaren ins land, die fremden kauffleute ein theil des gelöseten geldes wieder für unsere landes- waren ausgeben müssen«. Schröder befürwortet hier eine alte englische Verordnung, widerspricht aber damit den vernünftigen Grundsätzen, die er oben gegen Geldausfuhrverbote geltend machte. Dagegen will auch er wie Becher nichts von Kleiderordnungen wissen, »dieweil von der reichen ihrem übermuth so viel arme handwercker leben und ernehret werden / und dem publico gutes geschiehet« IOi ), immer geleitet von der Anschauung, daß es zunächst gelten müßte, die Produktion überhaupt anzuregen und den Luxus, der sich doch nicht eindämmen lasse, wenigstens dem eigenen Lande dienstbar zu machen. Was nützte die beste Produktion ohne die genügende Anzahl an Produzenten? Sollten also die Manufakturen gedeihen, dann mußte die Menge der Handwerker vermehrt werden; das konnte nur durch »eine freye handthierung für männiglich« geschehen. Deshalb verlangt Schröder rücksichtsloses Vorgehen gegen die Zünfte, die mit ihren Privilegien den stagnierenden Zustand des Gewerbes nur unterstützten: »So wäre zwar auff diese privilegia im geringsten nicht zu gehen / indem alle diese privilegia zu keinem andern ende sind gegeben worden / als daß die manu- fakturen dadurch solten befördert werden«; der Fürst darf nicht dulden, »daß die manufacturen . . . auf wenig personen restringiret werden«. Sonst könnte er auch keine Teuerung verhindern, da die Zünfte den Preis nach Belieben festsetzen; ebenso schädlich wäre es, wenn ein Meister zu viel Gesellen hätte, weil diese das Geld oft ins Ausland brächten, aber auch die Bevölkerungsvermehrung verhinderten, da sich Gesellen nicht verheiraten dürften 102 ). Schröder will die Zünfte nicht beseitigen, aber er will ihre Selbständigkeit brechen, damit schuf er eine gewisse Freiheit, indem er mit ihren »närrischen Ordnungen« aufräumte und den Produzentenkreis erweiterte, aber von einer »Verselbständigung des Produzenten« 103 ) war keine Rede, da der allbevormundende Staat nun an die Stelle der Gildenvorsteher treten sollte: wenn er möglichst milde und unsichtbar seinen Einfluß gebrauchte, konnte so weit mehr zum Segen des Staates geschehen als durch Institutionen, die immer mehr verknöcherten. Daher verlangt Schröder für die Comites Palatini das Recht, jeden nach Belieben »zunfftmäßig machen« zu können, denn wenn diese sogar »Doctores, Magistros und poeten creiren / huren- kinder ehrlich machen / und wapen geben« können, warum sollten sie dann nicht »einen schuster oder Schneider machen«? Wenn das nicht hilft, dann soll der Fürst selbst eingreifen; denn »ein jeder Fürst kan in seinem lande eben das practiciren / was von Kayserl. seiten im Röm. Reich practiciret wird«, oder er belehne gewisse Distrikte mit Freiheiten, »wo allerley handwercker 329 wohnen / und ihre handthierung ohne hinderung der zünffte frey treiben dürffen« 104 ). Als letztes Mittel empfiehlt auch er wie Becher ein Manufakturhaus, wo alle Handwerke verrichtet werden können und Lehrlinge erzogen werden; aber »das gesellen- oder meister-machen soll gäntzlich auffgehoben und verboten seyn«, damit jeder nach seiner Lehrzeit sein Handwerk frei ausübe. Daher sollen alle, die in dem Hause gearbeitet haben, eine »licentz« erhalten, »daß sie im gantzen land sich mögen hinsetzen / und ihre handthierung treiben« und als Zeichen ein Wappen über ihrer Tür: »Fürstlicher manufactur hof-befreyter«. Der LTnterricht muß dort ein ganz anderer sein als sonst, »damit die lernenden bald zur perfection gelangen«. Denn die Burschen werden auf der Wanderschaft doch nicht gefördert, und jeder Fürst will — echt merkantilistisch gedacht! — »nur seinem lande und keinem andern land arbeiter« erziehen. Denn der Ein wand: die Gesellen lernten erst auf der Wanderschaft aus, trifft nicht zu; es ist ein Unglück, daß die Meister die Lehrlinge so schlecht unterrichten, weil sie mit allem möglichen andern, nur nicht mit ihrem Handwerk beschäftigt werden. Wenn ferner entgegnet werde, die fremden Zünfte würden sich verbinden, daß keiner ihrer Handwerksgesellen in solcher Stadt auch nicht bei einem zünftigen Meister arbeiten dürfte, und so die Meister ruiniert würden, dann wäre das Ursache einer Beschwerde an den Reichstag. Man könnte den Mangel an Gesellen durch Lehrlinge des Manufakturhauses ausgleichen oder die Untertanen im Ausland zur Rückkehr zwingen 105 ). Die kollektivistische Staatsauffassung nahm keine Rücksicht auf das Wohl des einzelnen, da sie nur die Förderung des allgemeinen Ganzen kannte; ganz in diesem Geiste sagt Schröder: »Grosser Sachen sich zu unterfangen / da gehöret eine grosse reso- lution zu / und lässet sichs bey einem grossen Fürsten alles practiciren ... ob auch gleich bißweilen eine kleine un- billichkeit mit unterläufft / so ist daran nichts gelegen / denn der frommen und nutzen / so hernach daraus entstehet / compensirt alles 106 ). So denkt er sich das Manufakturhaus als segenspendend für das ganze Land: er hatte eine alte Idee übernommen, aber durchaus originell ausgestaltet; während Bechers Haus mehr eine Musterproduktionsanstalt sein sollte, wollte er eher eine vorbildliche Erziehungsstätte schaffen, mehr den Produzenten als die Produktion reformieren. Deshalb glaubt er, daß sein Haus die Handwerker vermehren wird, hilft also zu- 330 gleich dem Bevölkerungszuwachs, den er auf eine gesunde Ernährungsgrundlage basieren will. Jeder darf jetzt beliebig viel Lehijungen nehmen, die schneller auslernen; wenn aber eine Manufaktur nicht mehr geht, kann jeder Handwerker in dem Hause eine neue lernen. Daher dürfen auch keine Privilegien und Monopole gegeben werden, wenn sie aber gar nicht zu umgehen sind, soll der Fürst darauf achten, »daß es solche künste und manufacturen angehe / welche nicht viel leute employre«; oder man gebe englische Privilegien, wonach der Privilegierte jedem gegen Entrichtung eines Entgelts eine Licenz erteilen muß. Alle diese Erwägungen Schröders können sich auch nicht völlig von mittelalterlich-wirtschaftlichen Vorstellungen befreien; da er für jeden gleichen Unterhalt fordert, mußte er die Vorteile, die die Maschinen einzelnen gewährten, bekämpfen, daher will er von »bandstühl / strümpff- mahlen und dergleichen« nichts wissen, »durch welche viel leute / die sonst / dem gemeinen w T eg der arbeit nach / in solcher manufactur sich employren / von ihrem brod vertrieben werden.« »Denn es ist nicht gut für das publicum, wenn solche dingen sollten gemeine werden / welche andere concives ihrer nahrung berauben« 107 ). Zur Förderung des Gewerbes ist noch vonnöten, daß keine Manufakturen, »ehe nicht / als wenn sie völlig perfectioniret seyn«, ausgeführt werden. Für die Einführung neuer Manufakturen ist es sehr wichtig, woher man den Verlag erhält, da die Kammer oft ihre Unterstützung versagt. Daher ist es oft am besten, man »lässet diese oder jene manufactur einem parti- culari über / der sie verleget und ertheilet ihm privilegia«, denn der Verlag der Kammer ist unrentabel, »hiergegen wenn ein handwercksmann für sich selbst arbeitet / so lässet er sichs angelegen seyn / wie die Sachen zu disponiren« 108 ). Das Gewerbe wäre stets an seine Werkstätte gebannt, wenn ihm nicht der Handel Flügel leihen würde, wenn nicht erst der Kaufmann die Waren von einem Ort zum anderen brächte und damit den Verkehr im Lande schüfe. Wie Hornigk und Becher glaubt auch Schröder, daß letzten Endes der Kaufmann für das Wohlergehen des Staates verantwortlich sei, er sagt »daß zu introducirung solcher dinge / welche im lande consumiret werden / und dahin zuvor anderswoher sind gebracht worden / keine pest so schädlich sey / als die kauffleute«; denn der Unrechte Kaufmann sieht »nicht auf die Wohlfahrt des landes / sondern auf seinen nutzen«; deshalb haßt und unterdrückt er die Manufakturen. Der 33i Fürst soll daher keinen Kaufmann zum Ratgeber machen, »denn der Fürst als Regent repraesentirt das publicum . . . ein kauff- mann aber ist die quinta essentia commodi privati« 109 ). Alle volkswirtschaftlichen Betrachtungen und Vorschriften, die Schröder in diesem Werke gibt, alle seine Untersuchungen über Landwirtschaft, Gewerbe und Handel stehen gleichsam in einem Rahmen: denn sie dienen gleichzeitig der Erforschung des Problems der Vermehrung der fürstlichen Einkünfte und schaffen so erst ein kameralistisches Buch. Deshalb wendet sich der Verfasser in den letzten Kapiteln wieder dieser Frage direkt zu, er will noch behandeln, »wie ein Fürst ohne ruin des landes und der commercien auch noch weiter gehen / und das Capital des landes angreiffen könne«, nämlich dann, wenn er »mit seinem eigenen Capital die unterthanen handeln lasse«. Wenn aber ein Regent weder Bergwerke noch Commercien im Lande habe, muß er »einen solchen schätz sammlen / welcher zwar nicht gold noch silber / aber doch gold und silber werth ist«, nämlich Magazine voll Früchte und Kriegsmaterial, er soll die Festungen mit Wällen und Wasser versehen und seine Untertanen zu Kriegern erziehen. »Auff solche weise kan ein Fürst sich so consi- derabel und förmidabel machen / als einer der viel gold und geld hat« 110 ). Es entspricht dem Zweck des Buches, wenn Schröder als Schluß in dem Supplement der »Disquisitio Politica Vom absoluten Fürsten-Recht« noch einmal eine Präzisierung der absoluten Herrschergewalt vornimmt, und damit die unumschränkte Macht des Staates begründet, denn »der Fürst ist der Träger des Staatsgedankens, die Basis und die Krönung des Staatsgebäudes« m ). Wir haben die Worte schon erwähnt (s. ob. I., S. 95 und S. 106/107), m it denen er auf biblischer Basis das absolute Fürstenrecht, das an keine Verträge gebunden ist, lehrt. Und wenn auch seiner Meinung nach heute kaum eine Regierung gefunden wird, die nicht in Kapitulationen verstrickt ist, so können »solche capitulationes und recesse . . . nicht als ein fundament des Regiminis Monarchici angezogen werden / sondern es sind nur limitationes, in welche durch unglückselige fatalitäten und nothdringende Ursachen ... die Regenten zu consentiren gezwungen werden . . . und können dem recht / quod ossibus Regum inhaeret, und welches denen Fürsten von GOtt nicht aber vom volck gegeben /und woher ihnen der titul von GOttes gnaden kommen / nicht praejudiciren; sintemal GOtt dem volck . . . keine freyheit übergelassen.« Selbst dadurch, daß solche Verträge sich forterben, »ist doch kein jus daraus worden«, deshalb könnte ein Fürst bei passender Gelegenheit »sich wieder in die possession seines Fürstlichen rechts setzen / ungeachtet vor- hero gemachter vergleiche/ eydleistungen / Verschreibungen« 112 ). Daß Schröder nicht die Person des Fürsten selbst meint, sondern einzig und allein den Fürst-Staat, geht daraus hervor, daß er ihn von den Privatkontrakten nicht entbindet: »nicht aber ob seye ein Fürst in seinem gewissen so gar von allen gesetzen / oder auch von den privat-contracten / worinnen er alß ein privatus consideriret wird / lossgebunden / daß er möge und darf / seinem gefallen nach / tyranney üben«; denn auch er ist nur ein Mensch 113 ). Mit seinen Rechten übernahm er Pflichten, dazu gehört, daß er Recht spreche, und daß er »für dem volck herziehe / wann es krieg führet« und »als ein muthiger held an der spitzen des heeres stehen / und seine unterthanen vertheidigen soll«. Schröder will keine Tyrannis fordern, denn auch ihm schwebt als letztes Ziel eine glückliche Harmonie zwischen Fürsten und Volk vor. Deshalb klingt sein Werk in die Mahnung aus: »Und mag ein Fürst wohl bedencken / wie ein hartes recht und strenges gericht er zu besorgen / wo der richter selbsten der ankläger / sein eigen gewissen aber der zeuge wider ihn seyn werde« 114 ). 2. Dissertatio de Ministrissimo, Vom Ober-Staats- Bedienten 1663. Aus dem Lateinischen übersetzet 1673. Die kleine Schrift über den Ministerpräsidenten, die den meisten Ausgaben der Schatz- und Rent-Cammer beigegeben ist, bildete den dritten Teil der Dissertation, die Schröder 1663 der Universität Jena vergeblich vorgelegt hatte (s. ob. S. 296). Sie wurde 1673 von Joachim Scriverius, dem Prior des Klosters Unserer lieben Frau in Magdeburg, übersetzt. Schröder wendet sich getreu dem Hobbesschen Absolutismus, den er mit seiner Dissertation in Deutschland zur Geltung bringen wollte, in diesem Werkchen mit größter Schärfe gegen das Institut eines »Ober-Staats-Bedienten«. Der Name sei zu Mazarins’ Zeit in Frankreich entstanden. »Ein Ministrissimus aber ist deß Fürsten Stadthalter, dessen bey dem Fürsten ein gealtertes 333 oder lange gehabtes ansehen, theils mit Verrichtung des oberkeit- lichen amtes und dessen, was seiner bestallung oblieget, theils mit gewalt alle macht an sich gezogen hat und alles nur bloß nach seinem gutdüncken regiret, und keinem menschen auf der weit rede und antwort seines thuns zu geben sich unterstehet« 118 ). So wird er der wahre Herrscher im Land, denn »vier dinge fürnehm - lich sind, welche diesen verzweifelt bösen leuten ... platz machen ... wann die Fürsten gar zu fromm sind«, »wann der Fürst von schlechtem, einfältigen und gar schwachen verstände ist«. Drittens »da mit antretung des Fürsten ins regiment es lauter jung und neu ding ist«, und schließlich »die stetswährende glückseligkeit im kriegführen«. Deshalb müssen die Ministrissimi dem Regiment Schaden bringen, weil sie die Unterthanen unterdrücken, stolz werden und ihre Herren »selbst unter die Füße treten« 116 ). Darum halte der Fürst sich von ihnen fern, und da es meist Ausländer sind, hüte er sich vor seinen ausländischen Dienern. Auch fürchte er sich vor dem, der alle Ehrenbezeugungen erhält, denn er selbst soll derjenige sein, vor dem sich alles beugt. So fordert Schröder Mißtrauen und Ungnade für den ersten Minister, der Fürst soll sich auch vor denen in acht nehmen, die in alle Geschäfte eindringen und viel Geschenke machen. Sie haben noch viele andere Laster: verüben Betrügereien, rächen sich an anderen, wollen alle zu Boden drücken und sind oft zu Hause ihren Weibern untertänig. Deshalb bedenke der Fürst, was sie ihm raten, und stürze den, der zu mächtig ist, kann er es nicht ohne weiteres, dann stelle er ihm Nebenbuhler zur Seite. In einer »freyen Staats-gemeinde hat man dergleichen Staatsbediente nicht« 117 ). Schröder wird zu allen diesen wenig liebevollen Ratschlägen durch die Furcht veranlaßt, der Fürst, den er völlig unabhängig wissen will, könne durch zu machtvolle Ratgeber Einbuße an seiner Autorität erleiden, deshalb mußte ihm ein kraftvoller Ratgeber wie der Haman der Esthergeschichte erscheinen. Wenn wir die Ideen Wilhelm von Schröders rückschauend überblicken, wird er uns in einem doppelten Lichte erscheinen: wir sehen, wie er auf der einen Seite an den wirtschaftlichen Gedankengängen des Mittelalters festhält, nach denen für die Nahrung eines jeden in gleicher Weise gesorgt sein soll, und wie er von einer Identifizierung der Begriffe Geld und Reichtum sich nicht ganz befreien kann, wenn auch in dem Streben nach Reichtum ein Machtzweck bei allen Merkantilisten lag, wonach jederzeit 334 flüssige Mittel bei der Hand sein sollten. Sehr richtig sagt Small: »To make the term „Reichtum“, as it was used by the camera- lists, equivalent to the term „wealth“ in nineteenth-Century abstract political economy, is an arrant anachronism. The term was virtually a synonym of the more technical cameralistic phrase „bereitestes Vermögen“ or „ready means“« 118 ). Andererseits müssen wir erkennen, wie fortschrittlich Schröder denkt, wie richtig er die Produktionsfaktoren einzuschätzen weiß und den Weg zur Kreditwirtschaft zeigt, die nicht mehr so abhängig von den Edelmetallmengen ist: also alles wieder ein Beweis unserer alten Behauptung der ökonomischen Inkonsequenz des Merkantilismus. Siebentes Kapitel. Veit Ludwig von Seckendorf! In dem Wirken der alten deutschen Kameralisten spiegeln sich die Absichten und Ideen der deutschen Fürsten: ihre Werke werden Programme der Regierung des Staates. Habsburger und Wettiner streiten um die Ehre, Staatsmänner und Volkswirte zu neuen Projekten und neuen Gedanken angeregt zu haben. Während Obrecht, Becher, Hornigk und Schröder Ratgeber der deutschen Kaiser sind, wirken an sächsischen Höfen die Autoren der Münzschriften, Osse und Seckendorff. Dieser verschiedene Wirkungskreis konnte nicht ohne Einfluß bleiben: am Sitze der Zentralgewalt eines mächtigen Reiches mußte sich der Blick erweitern, dort konnte er über das ganze Land und seine Grenzen schweifen, während er bei der Zersplitterung der thüringischen Staaten sich verengte und sich nicht zu so kühnen Plänen aufschwingen konnte. Doch auch diese Staaten wollten Gebilde für sich sein, und der Fürst unabhängig von anderen, selbst wenn er Gefahr lief, zum Zaunkönig zu werden. Das Zeitalter des Merkantilismus forderte völlige »Independentz«. So finden wir bei den sächsischen Kameralisten die Verwaltungsfragen stärker als die rein wirtschaftlichen betont. Roscher hatte nicht unrecht, Osse und Seckendorff in einer Monographie zu vereinen, weil sie viele gemeinsame Züge äufweisen: als hervorstechendsten den der treuen Anhänglichkeit an ihre Herrscher; sie sind die typischen Fürstendiener. Während Seckendorff der Fortsetzer Osses, aber auch Obrechts ist, leitet er hinüber zu den Neukameralisten: denn von ihm aus nimmt die Periode der »Polizei« ihren Ursprung, die dann das kommende Jahrhundert ausfüllt. Deshalb kann es uns heute nicht verwundern, daß er in seiner Zeit als einer der größten Staatsmänner angesehen wurde und im 18. Jahrhundert als Autorität galt, daß sein »Fürstenstaat« »das beliebteste Handbuch deutscher Politik« x ) wurde und auf den Universitäten Generationen von Studierenden in den Vorlesungen von ihm vernahmen. Daher gilt auch heute noch Seckendorff als der berühmteste Kameralist, ja als der 'Kameralist schlechthin: weil man nur die Verwaltungsmomente betonte, ohne die ökonomische Seite zu würdigen; wenn wir sie berücksichtigen, wenn wir die Fülle der Gedanken und die Kühnheit der Entwürfe als Maßstab anlegen, dann überragt ihn Becher bei weitem. Zu den bedeutendsten Fürsten des 17. Jahrhunderts gehört Herzog Ernst I. der Fromme von Sachsen- Gotha-Altenburg. Von tiefer Frömmigkeit beseelt wollte er ein wahrer Vater seines Volkes sein; ein Verwaltungstalent von ernster Bildung verstand er es, sein Land zu heben und zu einem der bestgeleitetsten der deutschen Staaten zu machen: er mußte den Kameralisten als das Prototyp eines Fürsten gelten. An seinem Hofe wurde Wilhelm von Schröder erzogen und fand in dieser Schulung Nutzen für sein ganzes Leben (s. Kap. VI, S. 296). So verknüpfen ihn enge Beziehungen zu seinem Landsmann und Zeitgenossen Seckendorff, noch dazu da man ihn zum Nachfolger von Schröders Vater ernannte. Doch während jener zum Österreicher wurde, blieb Seckendorff seiner Heimat treu. Veit Ludwig von Seckendorff wurde am 20. Dezember 1626 zu Herzogenaurach bei Erlangen als Sohn des dortigen Amtmannes Joachim Ludwig von Seckendorff-Oberzenn und der Maria Anna Schertlin von Burtenbach, einer Verwandten des berühmten Fleerführers gleichen Namens, geboren. In seine Kinderjahre fielen die Ereignisse des dreißigjährigen Krieges: der Vater wurde Offizier in Gustav Adolfs Diensten, und die Mutter mußte mit den Kindern umherreisen. 1639 kamen sie nach Coburg, wo Veit Ludwig Edelknabe bei Ernst dem Frommen wurde, den er dann auch nach Gotha begleitete. Dort besuchte er das Gymnasium bis 1642; da traf ihn der harte Schlag: sein Vater war von den Schweden, die ihn des Konspirierens mit den Kaiserlichen beschuldigten, enthauptet worden. Noch im selben Jahr bezog er die Universität Straßburg, wo er Jura, Philosophie und Geschichte studierte. Er zweifelte aber, ob er Jurist oder Soldat werden sollte, wurde auch bei dem Landgrafen von Hessen- Darmstadt Fähnrich, gab die Stelle jedoch bald auf und wandte sich wieder an Herzog Ernst. Von diesem 1646 zum Hofjunker ernannt, wurde er gleichzeitig Bibliothekar, sodaß sich ihm Gelegenheit bot, seine Studien fortzusetzen, und hatte die Pflicht, für seinen Herrn Aufsätze verschiedensten Inhalts zu machen. Wir sehen, wie es immer wieder die Hand des Fürsten ist, die seinen Lebensweg leitet. So stieg er die Stufenleiter der Beamtenlaufbahn hinauf. 1648 wurde er Kammerjunker, 1651 Hof- und Justizrat, 1655 Geheimer Hof- und Cammerrath und Vorsitzender des Kammerkollegiums, ging damit von der Justiz zur Verwaltung über. In dieser Stellung verfaßte er 1656 den »Teutschen Fürstenstaat« auf Veranlassung seines Herzogs und legte in ihm seine Gedanken über die Verwaltung nieder. Er wurde der Ratgeber des Herzogs und 1663 nach dem Tode des Kanzlers Wilhelm von Schröder Vorsitzender des Geheimen Rats. Aber schon im Jahre 1664 bat er um seine Entlassung; was ihn dazu veranlaßte, ist ungewiß. Die Überhäufung mit Amtsgeschäften kann nicht der Grund gewesen sein, Pahner möchte den Übertritt seines Bruders Heinrich Gottlob in die Dienste des Pfalzgrafen Karl Ludwig als Ursache annehmen 2 ), ein Grund, den ich für wenig ausschlaggebend halte. Trotzdem blieb das Verhältnis zwischen Ernst und ihm gut. Im selben Jahre wurde er Kanzler bei Moritz von Sachsen-Naumburg-Zeitz und machte sich hier ebenso wie in Gotha um das Land verdient. Nach dem Tode dieses Fürsten 1681 legt er seine Ämter nieder und bezieht 1682 sein mehrere Jahre vorher erworbenes Gut Meuselwitz, um, wie er es sich schon lange ersehnt hatte, seinen Studien leben zu können. Er wird Mitarbeiter der »Acta eruditorum«, für die er viele Rezensionen liefert, und pflegt einen eifrigen Verkehr mit den bedeutendsten Männern seiner Zeit, zählt Böcler, Danckelmann, Morhof, Pufendorf, Leibniz, Spener und Francke zu seinen Freunden. »Mehr und mehr konzentrierte sich sein Interesse auf die Frage nach dem Wert und Wesen praktischen Christentums« 3 ). In diesem Geiste entstand 1685 der »Christenstaat« zur Verteidigung des wahren Christentums; erfolgte die Übersetzung und Verteidigung Spenerscher Predigten. Kein Kameralist zeigt so viel theologische Färbung wie Seckendorff; davon zeugt auch sein 1692 erschienener »Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo seu de reformatione«, ein Werk, das »seinem Namen für alle Zeiten einen ehrenvollen Platz unter den Kirchenhistorikern sichern wird« 4 ). Es war eine Erwiderung auf die Schmähschrift des Jesuiten Maimbourg, eine glänzende Verteidigungsschrift Luthers, die sich auf das denkbar größte Aktenmaterial stützen konnte. Schon 1686 waren seine »Teutschen Reden« erschienen. Noch einmal aber sollte er aus der beschaulichen Ruhe in die volle Öffentlichkeit treten. 1691 ernannte ihn Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg zum Geheimen Rat, im November befindet Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 22 Zielenziger, Die alten deutschen KameraÜsten. sich Seckendorff in Berlin, wo er sich überreden ließ, das Kanzleramt der neugegründeten Universität Halle zu übernehmen. Vor allem sollte er den Streit zwischen August Hermann Francke und der Stadtgeistlichkeit schlichten. Mitten aus seiner vielseitigen Tätigkeit rief ihn der Tod am 18. Dezember 1692 ab; am 30. wurde er in Meuselwitz beigesetzt. Die Trauer um den Verlust dieses bedeutenden Mannes war allgemein; das Empfinden der Zeitgenossen verstand Christian Thomasius in seiner Trauerrede bei der Feier zu Halle äußerst wirkungsvoll wiederzugeben: »Seckendorff ist todt: Ach leyderja: Der grosse / der gelehrte / der tugendhaffte / ja der Gottesfürchtige Seckendorff ist gestorben! Seckendorff ist todt! Ein Edelmann / den der große GOtt mit Fürstenmäßigen Tugenden ausgezieret: Die Zierde seines uralten und in die achthundert Jahr berühmten Hoch-Adelichen Geschlechts: Ein kluger Hoff mann / ohne falsch: Ein Ehrwürdiger Greiß / ohne Verdrießlichkeit: Ein mächtiger Beschützer / aber auch zugleich ein Edelstes Haupt der Gelehrten: Ein liebreicher Ehemann: Ein Vater der Waysen: Eine Zuflucht der Bedrängten: Ein Schutz seiner Diener und Unterthanen: Das Verlangen gantzer Länder / Chur- und Fürstenthümer: Ein redlicher Mann: Ein Feind des interessirten Geitzes: Ein Unterdrücker des eiteln Hochmuths: Ein Bestreiter der verderblichen Wollust: Ein Widerwärtiger der unanständigen Schmeicheley: Und ein abgesagter geschworner Verfolger der verdamlichen Gottlosigkeit« 8 ). Wie klang das anders als bei Bechers Tode? Vom Fürsten, von den Gelehrten, den Lernenden und dem Volk betrauert war Seckendorff dahingegangen mit dem Ruhme, einer der Größten der Zeit gewesen zu sein. Uns kann nur der Politiker Seckendorff interessieren, deshalb müssen wir unser Hauptinteresse auf sein politisches Hauptwerk, den »Fürstenstaat«, richten und werden, da wir den Theologen hier nicht zu würdigen haben, seinen »Christenstaat« nur insoweit heranziehen, als er mit unserem Thema übereinstimmt. 1. Teutscher Fürsten-Stat. 1656. »Die bewegende Ursache / welche mich zu außfertigung dieses Tractats veranlasset / ist zum Theil eusserlich und von solchen Kräfften gewesen / deren ich nicht zu wiederstehen gewust: Denn alß auff gnädiges begehren eines vornehmen Reichs Fürsten / deme ich so viel zu Diensten schuldig bin / alß in meinem wenigen Vermögen stehet / ich erstmahls den Zustand eines gewissen Fürstenthumbs / auff diese Art und Eintheilung / wie gegenwertiges Werck verfasset ist / beschrieben / ist mir darauff zugemuthet worden / solche Beschreibung ferner weit unnd also einzurichten / daß sie sich auff ander Länder unnd Fürstenthümer auch bequemete / und darnechst zu öffentlichen Druck gebracht werden könte. Innerlich aber / und bey mir selbst hat mich hierzu angefrischet / wenn ich betrachtet / wie wenig gründliche Nachricht von dergleichen Sachen vorhanden«, denn alle anderen Bücher fragen wenig »nach den Umbständen einer Policey«. »Vorlängst hat zwar ein erfahrner Hoffmann Herr Löhneisen ein Werk von dergleichen Stats-Regirung unnd Hoffsachen in Truck gefertigt / welches ich zwar dißmahl nicht beyhanden gehabt.« »Ich habe mir nicht fürgenommen eine Teutsche allgemeine Politic oder gewisse Regeln der Regiementer zu schreiben . . . sondern mein Zweck und Absehen ist auff den Zustand / der meisten Teutschen Fürstenthümer gerichtet gewesen / wie nemlich solche in ihrem und guten Zustand beschaffen zu seyn und Regieret zu werden pflegen« 6 ). Seckendorff unterrichtet uns in der Vorrede seines berühmten Werkes über den Zweck seiner Schrift. Nach den Wirren des dreißigjährigen Krieges wurde in allen Staaten des deutschen Reiches mit Reformen begonnen, denen man eine Umbildung der Verwaltung zugrunde legte. Dabei sollte der »Fürsten- Staat« helfen, sollte in dem Staat, den er vor Augen führte, allen anderen ein Modell bieten, wenn auch die Grundsätze der Augs- burgischen Konfession leitend waren. Deshalb schildert Seckendorff diesen Staat nicht wie er ist, sondern wie er sein sollte; ist also nicht der vorurteilslose Wissenschaftler, sondern der wertende und wägende Politiker. Wie berechtigt sein Wagnis war, ersehen wir aus den begeisterten Kritiken, die man dem Werk erteilte; Osses »Testament« hatte Ähnliches genau hundert Jahre vorher versucht, es war unbekannt geblieben, und die »Aulico Politica« von Georg Engelhard Löhneyß 1622*), auf die sich Seckendorff beruft, konnte selbst in einer Zeit kein Ansehen erlangen, die so gern einem unkritischen Eklektizismus huldigte und Meinung an Meinung ohne eigenes Urteil reihte. Da mußte ein Buch wie das Seckendorffs Wunder wirken, wenn es auch selbst wenig tief ist und auf eigenes Urteil nur zu oft verzichtet. Mohl hat nicht unrecht, wenn er von ihm sagt: es »liegt ihm sehr ferne, *) Über Löhneyß, den ich nicht zu den Kameralisten zählen kann, siehe den Excurs im Anhang. 22 * über die höchsten Grundsätze der verschiedensten Staatsgattungen, über die ihnen zu Grunde liegenden Gedanken oder die zu ihrer Erhaltung und ihrem Verderben gereichenden Ursachen seine Meinung zu sagen, selbst auch nur eine Meinung zu haben: aber er sagt fromm und ehrlich sein freies Wort, wie es etwa einem ehrenfesten Geheimenrathe geziemt« 7 ). Deshalb konnte Roscher ihn konservativ nennen, weil er von den alten Traditionen nur langsam weichen wollte. Was will also Seckendorff mit seinem »Fürstenstaat«? Seine Absicht ist es, zu zeigen, wie die Verwaltung einzurichten sei; sein Buch soll ein Lehrbuch für alle Staatsmänner werden. Auf dem Boden einer streng christlichen Weltanschauung postuliert er einen Scheinabsolutismus [»quasi-absolutism« sagt Small 8 )]: er will ein Patriarchat zwischen Fürstund Volk errichten, deshalb verwirft er alle machiavelli- stischen Ideen, aber auch die rein absolutistischen, wie sie Schröder vertritt 9 ). Er glaubte, die Konzentrierung in milderer Form erreichen zu können: ist aber ebenso Eudämonist wie die anderen Kameralisten. »Massen ich auch das Wort Stat, so ich auff dem Titul, und sonst mehrmahls gebraucht / mit keinem bequemeren außzuwechseln gewust / denn obwol Stand und Stat einerley Bedeutung haben solten / so wird doch jenes mehr von einer Persönlichen Beschaffenheit / oder ie in gemeinem Verstände auffgenommen. Gleichwol will ich mit solchem Wort Stat / das jenige keines weges gemeinet haben / was darunter heute zu Tage öffters begrieffen / und fast keine Untrew / Schandthat und Leichtfertigkeit zu nennen sein wird / die nicht an etlichen verkehrten Orten / mit dem Stat / ratione Status, oder Statssachen entschuldigt werden will«*) 10 ). Der »P'ürstenstaat« ist ein unglaublich eingehendes Buch, daß oft rein privatökonomisch den Haushalt eines reichen Mannes bis ins kleinste Detail schildert, nur daß wir für den Begriff »Haushalt« auch den des »Staates«, und für den des »reichen Mannes« den des »Fürsten« einsetzen können. Daher läuft das Buch die Gefahr, bisweilen zu einer Rezeptsammlung zu werden, und wir können nicht verstehen, wie man es einst als ein Wunder- *) Bei Seckendorff erscheint das Wort »Staat« wohl damit zum erstenmal im modernen Sinn, analog dem italienischen »stato«, französisch »etat«, englisch »state«, hatte es doch bis dahin soviel wie »Zustand« bedeutet. Vgl. auch Bluntschli: Die Lehre vom modernen Staat, Bd. I, S. 24. Daher ist die Angabe bei Heyne: Deutsches Wörterbuch, 2. Aufl., Bd. III, 1906, Spalte 731 über Seckendorffs »Staats«-Begriff meines Erachtens unrichtig. werk der Wissenschaft so preisen konnte. Deshalb werden wir nicht ungenau sein, wenn wir öfters kursorisch verfahren und Einzelheiten fortlassen. Im ersten Teil werden die »eusserlichen Umbstände eines Landes« besprochen. Denn eine genaue Beschreibung des Fürstentums »so wohl nach seiner Regierungs Art / als auch nach seiner eusserlichen Beschaffenheit« muß allen Vorschlägen vorangehen. Wer sich also einen Einblick in die Lage eines Staates verschaffen wolle, müsse Bescheid über den Namen des Fürstentums, den Ursprung der Herrschaft, die Einteilung des Landes in Ämter, Dörfer, Städte wissen, müsse die Brücken und Straßen kennen und die Fruchtbarkeit; denn »es ist fast kein Land und Fürstenthum welches nicht in einem Ampt und Bezirck anders als in dem andern geartet were«. Ebenso müssen die Einwohner und ihre Geschicklichkeiten geprüft werden, ferner die Unterschiede durch Stand und Beruf, durch Städte und Dörfer. Schließlich ist auch der Landesherr selbst, sein Geschlecht, seine Familie und seine Bedienten nicht zu vergessen 11 ). Das eigentliche Thema beginnt Seckendorff erst im zweiten Teil seines Buches: »Von der Regierung der Verfassung eines Lands und Fürstenthums in Geist- und weltlichem Stande«. Zuerst bespricht er die »Lands-Fürstl. Regierung«. Der Fürst ist ihm nicht ein Herr über Leibeigene, »sondern es ist die Lands Fürstl. Regierung . . . nichts anders als die Oberste und höchste Bottmäßigkeit des Ordentlich regierenden Lands- Fürsten oder Herrn welche von Ihme über die Stände und Unter- thanen des Fürstenthums auch über das Land selbst und dessen zu gehörige Sachen und behauptung des gemeinen Nutzens und woll Wesens / in Geist- und weltlichen Stande / und zu Ertheilung des Rechtens gebraucht, verführet wird«. Damit präzisiert Seckendorff die Herrschaftsgewalt und ihren Zweck. Alle anderen müssen Untertanen des Fürsten sein, denn nur ihm stehen die Regalien zu; deshalb sollen sie »alles thun und lassen . . . was getrewen Unterthanen ... zu thun unnd zu lassen wolan stehet und gebühret«. Denn keinem anderen Stand kommt der Titel »von Gottes Gnaden« zu. Scharf betont Seckendorff den theokratischen Charakter seines Staates und emanzipiert sich von der aristotelischen Auffassung: »Der letzte Zweck aller menschlichen Handlungen und Thaten soll sein die Ehre Gottes.« Damit will er aber keine kirchliche Herrschaft begründen, im Gegenteil, er versucht den Staat von der Bevormundung durch die Kirche frei 342 zu machen und auch eine »oberste Auffsicht auf Kirchen und Schulen« einzurichten. Deshalb gipfelt die Regierung in vier Punkten: der Erhaltung der Macht, der Einführung guter Gesetze und Ordnung, der Ausübung der Gerichtsbarkeit und dem Gebrauch aller Mittel, um diese Punkte gegen Widerstrebende durchsetzen zu können 12 ). Der territoriale Landesherr ist aber kein absoluter Herrscher, denn er ist dem Kaiser und dem Reich untertan und so an die Schranken gebunden, die diese Mächte errichten: deshalb muß er ihnen in der Not Hilfe leisten und ihre Gesetze achten, darf sich nicht gegen sie oder einen anderen Fürsten mit den Waffen wenden. So betont Seckendorff schärfer als alle anderen Kameralisten den Einheitsgedanken des deutschen Reiches 13 ). — Die Erbfolge ist in den Ländern verschieden geregelt; sie findet teils durch Erstgeburtsrecht, teils durch Teilung statt 14 ). Auch den Untertanen gegenüber findet die Plerrschaft ihre Schranken, denn diese sollen regiert werden »wie Freyge- borne / und unter einem rechtmässigen Regiement zu ihrer Leibs und Seelen Wolfart«. Deshalb muß ihre Religion geachtet, Gericht abgehalten und ihr Hab und Gut geschützt werden, sie dürfen nicht nach Gutdünken besteuert werden, falls die Stände nichts bewilligt haben; ebenso sind die Verträge zu achten. Wenn aber die Umstände eine Änderung in dem Hergebrachten erfordern, und »in denen Sachen / welche zur Erhaltung und Rettung deß Lands-Fürstl. hohen Stands / und zu gehöriger Regalien« nötig sind, dann soll der Fürst die Stände hören, die aus den Prälaten, Grafen, Herren, Rittern und den Städten bestehen. Sie äußern ihre Meinung und führen auch Beschwerde 15 ). Seckendorff tritt also noch für den Dualismus in gewissem Maße ein. Nötig ist, daß der Fürst das Land selbst regiere, damit es nicht verderbe, deshalb muß er die Beschaffenheit seines Staates genau kennen und über alles die oberste Aufsicht führen 16 ). Dazu braucht er aber Diener, in deren Wahl er vorsichtig sein muß: sie sollen die Religion des Landes haben, damit sie »wegen wied- riger Glaubens-Bekäntnüß kein Mißtrawen weder bey dem Herren noch bey dem Lande gegen sich erwecken«. Auch Becher forderte konfessionelle Ämterbesetzung. Sie sollen zu ihrem Amt tauglich sein und nicht zu hoch besoldet werden 17 ). Die vornehmsten der Diener sind die »Regierungs Räthe / unter welchen Namen wir allhier ins gemein die jenigen meinen / welche so woll zu Stats alß Justitz Sachen verordnet werden«, ihnen voran steht der Kanzler. 343 Diese Räte müssen in der Christlichen Religion, der »Politischen Welt Weißheit« und dem Recht wohl bewandert sein, müssen auch mancherlei Sprachen und Sitten kennen und ihre Pflichten, die er eingehend ausmalt, getreulich erfüllen. Nach dem Interesse des Fürsten oder dem des Volkes pflegen die Geschäfte gesondert zu werden; für sehr wichtige Angelegenheiten bestellt man die Geheimen Räte. Diesen Räten sind nun als Gehilfen vielerlei Sekretäre, Registratoren, Archivare und Kanzlisten beigegeben, mit deren Beschäftigung wir uns nicht aufhalten wollen 18 ). Nachdem uns Seckendorff in der Einleitung mit dem Regierungsapparat bekannt gemacht hat, untersucht er nun den Inhalt des Regiments, zuerst »die Erhaltung der Lands-Fürstlichen und herrlichen Macht und Hoheit an sich selbsten«. Kann es verwundern, wenn er von der Überlegung ausgeht, »wie die Christliche Religion mit Predigen des Göttlichen Worts und Administration der H. Sacramönten im Lande lauter und unverfälscht erhalten« wird? Erst auf diesem Fundament kann die Landeshoheit aufgebaut werden, und zwar gegenüber den eigenen Untertanen und den Auswärtigen, indem die Grenzen bewacht und die Landesteile erhalten werden. Der Fürst muß in gleicher Weise seine Pflichten gegen Kaiser und Reich beachten und sehen, »daß Ihme auch seine Lands-Fürstl. Regierung / Freyheiten und Privilegien dißfals ungeschmälert bleiben«. Alle Verträge, Erbpakte und Testamente mit Brüdern, Freunden und Verwandten sind zu achten, aber auch die Rechte der Stände; ja die Fürsten tun besser, »daß Sie nemlich die Land-Stände zu Rathe fragen / als daß Sie vor sich selbst verfahren«, sagt er hier noch einmal, denn sie gewinnen dadurch ihre Untertanen 19 ). Ferner ist ein Ausfluß der Landeshoheit die Erhaltung der Regalien und der »rechten Anstalt unnd Behauptung der Fürstl. Cammernutzung«, dazu gehört die Erwägung, »wie nemlich die Fürstl. Einkunffte ohne Beschwerde der Unterthanen und anderer auffs beste zu erhalten und zu vermehren« sind 20 ), die kein Kameralist übergehen konnte. Wir sehen: auch Seckendorff reiht Pflichten an Pflichten und Vorschriften an Vorschriften, wie es schon Osse tat, nur daß die Reihenfolge vielleicht eine andere ist. Er wendet sich nun an den Fürsten selbst, um von den »Tugenden oder Gaben des Leibs und Gemüts«, die ihm »zu Behauptung seines Stands und Ansehens nothwendig und wol Anständig seyn« zu sprechen: zu ihnen zählt er die »Weißheit / Klugheit und Kunst«, die Annahme guter Ratschläge, aus denen die Wissenschaften des Redens und Schreibens fließen, und die Kriegskunst. Dazu kommen die Tugenden des Gemüts: Der Fürst muß gottesfürchtig, gerecht gegen jedermann, gütig, milde und bescheiden sein, daß er einsehe, wie beschränkt seine eigene Macht sei. Wenn er so ist, kann er Ansehen und Ehrerbietung seiner Untertanen erlangen. Dazu muß er ein mäßiges und keusches Leben führen, die Wahrheit, Aufrichtigkeit, die Höflichkeit und' Freigibigkeit lieben und an die Erhaltung seiner Gesundheit denken, derentwegen er »zugelassene und anständige Ergetzligkeiten«, wie Reiten, Jagd, Ballspiel, Festlichkeiten und Feuerwerk gebrauchen soll 21 ). Sehr wichtig ist die Vorsicht bei der Heirat für den Fürsten: seine Gemahlin soll ebenbürtig und gleicher Religion sein; er muß ihr noch vor der Hochzeit ein Vermächtnis aussetzen, aber ein Mitregieren nicht dulden. Für die Kinder haben die fürstlichen Eltern noch besser als alle anderen zu sorgen und ihnen eine vortreffliche Erziehung für ihren hohen Stand zu geben, die guten Unterricht für Seele und Verstand und kräftige Leibesübungen erfordert. »Eine Haupt-Vorsorge aber des Landsherrn für Ihre Fürstl. Kinder oder nechste Erben bestehet darinn / daß sie Ihnen auffs müglichste ihre Altväterliche Lande Fürstenthume oder Herrschafften erhalten / dieselbe nicht mit Schulden und andern Unrath beschweren«. Hierzu gehört auch die Sorge für eine gute Heirat 22 ). Der Fürst muß ferner Freundschaft gegen Nachbarn und Freunde halten und Gastlichkeit üben; ist es doch das Zeichen größter Vertrautheit, »wenn ein Landsherr mit dem andern seine Angelegenheiten in schweren Regierungs- Reichs- uh Lands Sache offenhertzig / theilhafftig machet« 23 ). Schwer ist die Auswahl der Diener, bei der der Fürst sich nicht übereilen soll. Wenn er aber jemand angenommen hat, soll er ihn erhalten, ihm sein Amt lassen, ihn gut besolden, großen Fleiß belohnen, ihm bei Krankheit und Alter helfen und für seine Kinder sorgen. Endlich tut er gut, wenn er auf den Lebenswandel achtet, aber keinen bevorzugt 24 ). Die ganze Aufzählung der Pflichten eines Fürsten entsprach dem Geiste der Zeit, der auch den Landesherrn — wenn auch vielleicht unbewußt — der allgemeinen Bevormundung unterwerfen wollte. Der zweite Hauptpunkt der Regierung handelt von »Auf- richtung guter Ordnung und Gesätze für die Wolfahrt und gemeinen Nutz des Vaterlandes«, wendet sich also an das Volk selbst. Die Macht dazu steht nur bei dem Landesherrn. Der Hauptzweck der Ordnung ist die Erhaltungder Gerechtig- 345 keit, des Friedens und der Wohlfahrt von Land und Leuten. Friede und Gerechtigkeit »küssen einander nach der Lehre des Königs Davids«, »Auffnehmen und Wolfahrt« der Leute wurzeln »in guter Nahrung und Vermehrung der Leute und ihres Vermögens / Flandels und Wandels / der Haupt-Zweck dessen allen ist die Heylsame erhaltung der Policey / oder gantzen Regiments in seiner Ehre / Krafft und Hoheit / und das letzte Ziel ist die Ehre Gottes« 26 ). So gibt er allem die religiöse Grundlage. Die Untertanen müssen ein ehrbares und züchtiges Leben führen: einen rechtmäßigen Beruf ausüben, den Müßiggang vermeiden, die gebührliche Standesordnung erhalten. Die Gerechtigkeit erfordert gleiches Recht für alle, und in Abschaffung der Laster und Missetaten besteht eine Pflicht der Obrigkeit, »denn eben umb des Willen.haben sich Anfänglich durch Göttliche Schickung so viel Tausendt Leute unter den Schutz einer oder wenig Personen begeben / unnd denselben so viel Macht / Vorzug / unnd Gewalt eingeraumet«. Das klingt auch nach dem Hobbesschen »bellum omnium contra omnes«. Wegen der Güter ist verordnet, daß keiner es veräußern darf, um die Schulden abzuwälzen, daß sie »richtig versteinet und verreinet« sein müssen und ein »Fluhrbuch« über sie geführt werde 28 ). Da Seckendorff beabsichtigt, eingehende Vorschläge für die Verwaltung eines Staates zu machen, kommen die rein ökonomischen Darlegungen bei ihm etwas kurz weg. Auch sie ordnen sich aber seinem theokratisch-eudämonisti- schen Grundprinzip unter und wurzeln im Merkantilismus. Der Zweck der Gesetze geht dahin, »daß der Leute uh Unter - thanen viel und dieselbe auch Gesund / und also zu ihrer Verrichtung tauglich und geschickt seyn mögen«. Deshalb gibt er sozialpolitische Anweisungen: Erhaltung des Ehestandes, Sorge für Hebammen, für die Waisen, Bestellung von Ärzten, Aufmerksamkeit auf reines Wasser, gute Luft, Sauberkeit in den Städten und Maßnahmen für die Ernährung 27 ). Auch Seckendorff huldigt noch der Nahrungsidee, wenn er sagt: »Daß keinem Unterthanen die Notturfft zu seinen Lebens-Mitteln... mangele«; deshalb soll der Überfluß des Landes wohl in acht genommen werden. Der Erhaltung guter Nahrung dient zunächst eine gute Erziehung der Jugend und die »Ordnung über alle Pland- thierung und Nahrung im Lande«. Ihn leiten dieselben Gründe, die für die anderen Kameralisten ausschlaggebend waren: »Damit ein Jedweder Gewerb durch so viel Leute / alß es nöthig und müg- lieh geführet / Ihnen die notdürftige Materialien dazu in Bereitschafft gehalten / und von andern / die es nicht wol können und gelernet haben / gleiche Bürden und Beschwerung auch nicht tragen / oder sonst andere Mittel und Beruff haben / kein Eingrieff geschehe / auch bevorab die Eigennützige Zusammenschlagung wucherischer Leute, die eine und andere Handthierung gantz an sich ziehen / unnd hernach die Leute ihres gefallens steigern / Übersetzen und von ihrer Nahrung bringen / verhütet werde.« Das ist der Kampf gegen Monopole, Polypole und Propole. Jeder Stand bleibe bei seiner Nahrung, deshalb lasse man den Zünften ihre Rechte. Dafür sollen die Handwerker fleißig und billig arbeiten 28 ). Die allermeisten Arten der Nahrung müssen besonders in acht genommen werden, damit an ihnen kein Mangel herrsche, vor allem der Ackerbau, daß die Bauern nicht bedrückt werden, und gute Viehzucht eingerichtet sei. Den Tuchmachern soll es nicht an Wolle, den Bäckern und Metzgern nicht an Waren mangeln. Daher wäre eine »Tax-Ordnung« für die Handwerker sehr richtig, damit sie nicht »in den Stücken / darinn man Ihrer nicht entbehren kan / sich gantz Unbillich und übermässig erweisen«, besonders aber in Kriegs- und Sterbenszeiten, wenn wenig Leute zu bekommen sind, muß »auff die Taglöhner und Dienstboten genaues Auffsehen geführet werden / daß Sie bey billigen Lohn und fleissiger Arbeit bleiben« 29 ). Zu rechter Beförderung des Handels und Wandels gehört auch »eine richtige billichmäßige Müntz-Ordnung/ Abschaffung alles dessen / wodurch die Müntze verfälscht / verringert / gutes Geld durch ungebührliche Steigerung und Auff- wechsel auß dem Lande / und Schlimmers hinein gewechselt« wird. Sonst scheut sich das Ausland, mit uns zu handeln, und die Einwohner erleiden Vermögensverluste. Deshalb ist auch der Wucher zu verhindern, weswegen »in vielen Landen keine Juden geduldet« werden, und eine gute Maß- und Gewichtsordnung zu geben. Seckendorff kann sich noch wenig von mittelalterlichen Vorstellungen befreien, er billigt Zehrungs- und Kleidungsvorschriften. Die Untertanen sollen die einheimischen Waren bevorzugen. Schädliche Leute w r ie Gaukler und Spieler sind nicht zu dulden. Die Gaben des Landes müssen gut verwandt werden: ihre Verarbeiter sollen unterstützt und nicht über Gebühr belastet werden, sondern alles, was sie brauchen, möglichst leicht erlangen. Die Obrigkeit soll Nützliches einführen, Verbesserungen vornehmen und den Fremden den Handel erlauben. Die eigenen Untertanen, die in das Ausland handeln, müssen den Handel verstehen, auch sollen 347 sie sich nicht »durch schädlichen auff- und Vorkauff« den Handel erschweren 30 ). Der dritte Hauptpunkt der Regierungsgeschäfte besteht »in der höchsten Gerichtbarkeit des Landes-Fürsten«. »Die Gerichtbarkeit oder Gerichtliche Bottmässigkeit / ins gemein / unnd nach heutiger Art und Gebrauch unserer Zeiten und des Vaterlandes zu reden ist nichts anders / alß eine Macht und Befugniß von Peinlichen und Bürgerlichen Sachen rechtliche Er- kandtnuß unnd Verordnung zu thun: Peinliche Sachen und Peinliche Gerichte nennen wir die hohe Botmässigkeit / alle Laster und Verbrechen / welche mit Lebens und Leibs / oder andern hohen Straff an Ehr und Gut pflegen belegt zu werden / nach erheischung der Rechte zu straffen. Bürgerliche Sachen und Bürgerliche Gerichte nennen wir / zum Theil / die macht / etliche geringer Verbrechen mit geringerer Straff anzusehen / zum Theil / die Erkändt- nuß in allen streitigen Pländeln.« Die Entwicklung des deutschen Rechts hatte es mit sich gebracht, daß die höchste Gerichtsbarkeit nicht mehr ein Zeichen der höchsten Obrigkeit, sondern auch bei anderen Personen erblich geworden war 31 ). Der Fürst verwaltet die Gerichtsbarkeit durch den Justizrat, an dessen Spitze der Kanzler steht, vor diesem höchsten Gerichte sollen alle Stände klagen, hier sind nur Plofadvokaten zugelassen; unter ihnen stehen die Hof- oder Landgerichte mit dem Hof- und Landrichter, mit Gelehrten- und Laienbeisitzern; meistens werden dort nur Bürgerliche Sachen verhandelt. »Über diß exercirt und führt auch der Landsherr seine eigne . . . Gerichtbarkeit über alle Unter- thanen seiner Städte und Aempter / die Ihme unmittelbar und nicht seinen Landständen mit Pflichten verwand sind / dazu er denn in jedes A.mpt gewisse Personen / alß Haupt und Amptleute / Oberund Untervoigte / oder Fauthe / Pfleger / Tröste / Verweser / Ampt- Schulthessen / Amptschösser/ Ampts-Verwalter... verordnet« 32 ). Die Dreiteilung der Gewalten, die erst Montesquieu hundert Jahre später zum Postulat erhob, blieb Seckendorff noch unbekannt: Legislative, Exekutive und Justiz gingen meist ineinander über. Er berichtet uns aber von Spezialgerichten wie den Zent-, Voigt-, Berg-, Feldgerichten usw. Die Bestellung der Gerichte muß zu den vornehmsten Aufgaben des Fürsten gehören, deshalb soll er tüchtige Beamte ernennen, Instruktionen erteilen, die Sporteln festsetzen und den Advokaten eine Ordnung geben. Ebenso muß er alle anderen Gerichte beaufsichtigen, aher er darf »keinen Eingrieff« tun. Jedem steht es frei, an die Hof- oder Land- — 348 — gerichte zu appellieren und von dort bis zum Reichs-Kammergericht zu gehen 33 ). Wie die Erhaltung der Fürstlichen Macht, die Gesetzgebung und Justiz vollzogen werden, will Seckendorf im vierten Hauptpunkt zeigen. »Es bestehen aber solche Mittel Hauptsächlich unnd ins gemein in dem Obrigkeitlichen Zwang und rechtmässiger Gewalt / welche nach göttlicher und aller Völcker Ordnung und Recht / deroselben zu kommet«; zu diesem Zwang ist nur der Landesherr befugt. Daher kann er diejenigen, die »seine Ehre / Macht und Hoheit in zweiffel ziehen«, den Frieden des Landes stören und Missetaten begehen, verhaften und strafen. Das geringste Machtmittel ist der Gerichtszwan g mit Gerichtsfolge, die die Untertanen leisten müssen, und Gefängnis. Höher steht der Heereszwang: »daß nemlich ein Landsherr befugt ist / durch eine Zahl unnd mänge bewerther Leute / oder ein Heer und Kriegsvolck sein Land zu schützen«. Dazu braucht er die Heeresfolge; eigentlich sollten alle Männer ihm folgen; die Ritter müssen Pferde, die Städte und Dörfer Wagen stellen. Allmählich ging man dazu über, einen »Außschuß der stärcksten und best geschicktesten Mannschafft« zu machen. Der Fürst soll auch auf die Erbauung fester Plätze, den Vorrat an Geschützen, Waffen und Proviant sehen, er selbst soll »ein Kriegs verständiger seyn«. Jeder Zwang ist mit Vorsicht zu gebrauchen, es darf kein Heer gegen Kaiser und Reich gebildet werden 34 ). Daß er auch hier wieder die »Bestellung fleissiger / Trewer und verständiger Diener in allen Orten des Landes« empfiehlt, kann uns nicht verwundern; auch außerhalb des Landes erscheinen ihm »vertraute Leute und Correspondenten« nötig. Visitation und gerichtliche Nachfrage werden die Verwaltung erleichtern 35 ). Dem weltlichen Regiment stellt Seckendorff das geistliche gegenüber, die er beide von der weltlichen Obrigkeit abhängig wissen will. Er mußte als Protestant fordern, daß der Fürst auch der summus episcopus sei; deshalb soll er das »göttliche Gesetz stets für Augen haben«. Was die Augsburgische Konfession begonnen, hat der Westfälische Friede bestätigt, daß die Fürsten »nebenst dem weltlichen auch das geistliche Regiement haben«. Sie geben Gesetze und Ordnungen, sind aber gehalten »keine andere / alß die Christliche Religion in ihren Landen« zu dulden, nur die katholische, augsburgische und reformierte Konfession zuzulassen 36 ). Denn das Prinzip »cuius regio eius religio« war hinfällig geworden. Deshalb fordert Seckendorff Toleranz: 349 der Fürst darf die andersgläubigen Untertanen nicht verjagen, aber auch nicht mit seinen Verordnungen eine neue Religion geben wollen; denn keine Obrigkeit kann »gebieten / was Gott verbeut / noch verbieten / was Gottes Wort klärlich ordnet«. Ihre Pflicht ist es vielmehr, die Ceremonien zu bestimmen und die Hindernisse eines wahren Gottesdienstes aus dem Wege zu räumen: die lateinischen Gebete, die Orden abzuschaffen, die Gotteslästerer zu strafen und die falschen Lehrer in den Bann zu tun ::7 ). So ist auch er noch nicht von der Ketzerrichterei frei. Wenn es in den früheren Zeiten vorkam, daß die Könige auch Priester waren, »so ist es doch der großwichtigkeit dieser beyderley Verrichtungen halber vor sich selbst nicht müglich / daß eine Person allen beeden Recht vorstehen könne / Massen danenhero nach der Gewonheit der erste Christlichen Kirchen . . . sehr geunbilligt worden / wann ein weltlicher Herr zu gleich deß Kirchen Ampts selbst / oder hingegen ein Kirchendiener einer weltlichen Herrschafft sich angemasset«, es steht dem Fürsten nicht zu, »daß er selbst Lehre / Predige / die Sacramenta reiche«. Beide Pflichten will Seckendorff scharf voneinander scheiden. Damit ist keinesfalls gesagt, daß der Fürst in diesen Dingen nicht bewandert und gottesfürchtig sein soll 38 ). Es müssen ihn Consistorien mit weltlichen und geistlichen Beisitzern unterstützen, die die geistliche Gerichtsbarkeit ausüben; für derartige Fälle ist aus den Erfahrensten eine Synode zu berufen 39 ). Zum Schluß dieser Ausführungen bespricht er die Bestellung der Kirchenämter: sie geschieht zunächst durch die Einsetzung eines Predigers, dann durch seine Ordination nach erfolgter Prüfung; die Gemeinde soll bei der Wahl des Pfarrers gehört werden; ist er gewählt, dann muß er die Bestätigung erhalten. Die Augsburgische Konfession hat die katholische Hierarchie in ihren Ländern beseitigt, nur einen Superintendenten und Generalsuperintendenten beibehalten, die von der Obrigkeit berufen werden 40 ). Das Pädagogische nimmt einen breiten Raum im Wesen Seckendorffs ein: neben der wirtschaftlichen und politischen Konzentrierung des Staates forderte er eine sittliche Hebung des Volkes, die besonders nach den destruktiven Einflüssen des großen Krieges vonnöten war. Wie kein anderer Kameralist und wie wenige seiner Zeitgenossen nimmt er sich daher der Erziehung der Jugend an. »Es darff keines weitläufftigen Anführens / sondern ist allerdings bekant«, sagt er deshalb, »daß an aufferzie- hung der Jugend in einem Regiement sehr viel gelegen«. »Ist nun solche Erziehung und gewehnung gut und tauglich / so hat man sich auch redlicher und geschickter Leute in allen Ständen« 41 ). Das erste muß die Unterweisung in der christlichen Reli- o-ion sein, denn sie nutzt überall. In den niedersten Schulen wird daher der notdürftige Unterricht in der christlichen Lehre und den nötigsten Geschicklichkeiten erteilt, wo ehrbare und geschickte Lehrer die Kinder unterrichten und sie auch sittlich erziehen. Die Eltern sollen sie »zu rechter Zeit und zum längsten im fiinfften Jahre ihres Alters in die Schule schicken.« Über die Schulen muß eine richtige Inspektion geführt werden 42 ). Neben dieser Art fordert er »zu erlernung der Lateinischen / auch wol Griechischen und Hebreischen Sprach . . . Lateinische Schulen / und dann Gymnasia oder Landschulen«; die in verschiedene Klassen eingeteilt sind. Die Lehrer sollen dafür sorgen, daß begabte Schüler dort bleiben. Von dem Wert der lateinischen Sprache ist er, wie es derZeit entsprach, fest durchdrungen: denn sie übe den Verstand. Das Gymnasium ist die höhere Schule, auf der neben den Sprachen noch Physik und Mathematik getrieben werden soll 43 ). »So erkennt er das dringende Bedürfnis an, die Jugend mit den modernen Bildungswissenschaften vertraut zu machen!« (Pahner 44 ). Die höchste Schule ist die Universität, die in den deutschen Ländern von den Fürsten gestiftet wurde. »Krafft solcher Stifftung und Kej^serl. begnadigung werden nun auf der Universitet oder hohen Schulen die vier Faculteten, alß die Theologia, Jurisprudentia, Medicina und Philosophia öffentlich gelehret«; denen der Decanus vorsteht; an der Spitze der ganzen Universität steht der Rektor. Die Fakultäten haben das Recht, Grade nach abgelegten Examen zu erteilen. Jeder Student soll immatrikuliert und in guter zucht und stillem wesen erhalten werden; für Arme werden Stipendien geschaffen 45 ). Als Mittel der Exekutive empfiehlt er den kleinen und großen Bann, was für seine konservative Gesinnung spricht. In den Schulen dürfe nur die obrigkeitliche Religion gelehrt werden, die Bücher der falschen Religionen seien nicht zu dulden; man könne mit der weltlichen Gerichtsbarkeit gegen die Vorgehen, die der geistlichen nicht gehorchen wollen 46 ). Der dritte Teil des Werkes handelt »Von eines Landsherrn eigenen Gütern und Einkunfften/Vorzügen und Regalien, dadurch er neben Fürstlicher und Herrlicher praeeminentz und Hoheit die Mittel zu seiner Fürstl. und Standes gebührlicher Unterhaltung und Ergetzligkeit erlangt.« Hier werden wir also ausführlicher über Seckendorffs wirtschaftliche Anschauungen 35i unterrichtet werden, wenn auch Marchet mit seiner Behauptung recht hat, daß seine »Bedeutung überhaupt nicht auf dem Gebiet der Nationalökonomie, sondern auf jenem der Verwaltung« liegt 47 ). Da aber Seckendorff jahrhundertelang als der bedeutendste Kameralist galt, ist es zu verstehen, wenn noch heute das Verwaltungsmoment als das Grundprinzip des Kameralismus angesehen wird: zu Unrecht wie wir sahen; auch bei Seckendorff dominiert die Idee des Merkantilismus. Ganz allgemein bespricht Seckendorff zuerst die »Fürstlichen und Landsherrlichen / Güter Einkunffte und Regalien.« Denn einmal besaß der Fürst wie jeder andere Privatmann Vermögen und Einkünfte, dann aber hatte er solches als Verkörperung des Staates. Die vielen Unkosten erfordern große Einkünfte, so stehen dem Fürsten »Cammer- oder auch Tafelgüter / und Herr- schaffts Einkunffte« zu, die aus Erbzinsen, Zehnten, Fronden und allen anderen Gütern stammen; denn als Herr des Landes hat er nicht etwa »Eigenthumb aller im Lande gelegenen unbeweglichen oder beweglichen Güter.« Daneben bestehen noch »solche Einkunffte / welche auß sonderlichen Vorzügen oder Regalien . . . herkommen.« Wir dürfen trotzdem nicht vergessen, daß eine scharfe Trennung der einzelnen Wirtschaften in dieser patriarchalischen Zeit noch nicht existierte; teilt doch auch Seckendorff nicht mit, welche Einkünfte für Privat-, welche für Staats- Zwecke verwandt wurden. Der Fürst braucht diese Einnahmen für seinen Unterhalt und den seiner Familie, für die Besoldung der Diener, für die Staatsgeschäfte, die Erhaltung der Schlösser, für Stiftungen und zu Vergnügungen 48 ). Sehen wir uns also die » eigenen Güter und Einkunfften / die nicht auf Regalien bestehen« an. Voran stehen die Schlösser, Vorwerke, Meiereien, Kellereien, Jagd- und Zollhäuser, also der Immobiliarbesitz. Sie müssen gut erhalten werden, und über alles ist ein Verzeichnis zu führen. An vielen Orten bestehen für die Bewohner »Baufrohnen«, für die sie Speise, Trank und Geld erhalten. Daneben hat der Fürst Kammerhöfe, Meiereien, Acker, Wiesen, Weinberge, Weiden, Gärten, Fischwässer usw., für die es auch Frondienste gibt 49 ). — Der Landesherr war Grundherr geblieben. — Immer wieder betont er die Aufsichtspflicht der Kammer. Zum dritten bestehen die Einkünfte aus »Ampts oder Herrschaffts Gefällen / Renten und Erbeinkunfften«, die Güter geben aber nicht nur Geld sondern auch Naturalien, beim Verkauf ist es üblich, eine »Lehnwahr / oder Landlohn«, d. h. einen 35 2 Teil des Kaufschillings abzuführen; an anderen Orten »giebt der Käuffer ein gewisses zum Lehngelde / daß er nemlich ins Lehn- und Zinsbuch eingeschrieben werde / und der Verkäuffer ein Auff- laßgeld«. »Man findet auch bloße Zinsen von ausgeliehenen Gelde / die man wiederkäuflich nennet.« Andere Güter sind als »Laßgüter« ausgeliehen, an etlichen Orten genießt die Herrschaft »des Zehenden von allen Jahrwuchs«, oder sie erhebt einen »Auffschlag« auf gewisse Lebensmittel. Das wären die eigentlichen Grundbesitzeinnahmen des Fürsten. Dazu kommen noch die »Landbethe oder Jahr Renthe« der Gemeinden, das An- und Abzugsgeld, an gewissen Orten die Leibeigenschaft und das Besthaupt 50 ). So mußten die Untertanen direkt und indirekt für die Civilliste ihres Herrschers sorgen, wenn es auch Abgaben waren, die auch anderen Herren zustanden. Im Gegensatz dazu stehen die Regalien, die nur dem Fürsten zukommen: erstens das »Bergwercks Regal«. Es ist alter Brauch im Reich, daß von allen gefundenen Metallen der zehnte Teil dem Kaiser, später den Fürsten zukommt. Sie verkünden »freyhes Schurffen«, nur muß der Ort vorher »gemutet« werden. Wenn der Fürst selbst anbaut »oder in Gewerckschafft mit andern Eintrit«, gebührt ihm noch das »einkommen / dessen / was solche Privat Bergtheile oder Kuckuß austragen«; auch hat er den »Vorkauff«. Sehr interessant ist Seckendorffs Meinung, daß »vermittelst der Wünschelruthe / welche sich nach verborgener magnetischer Art nach dem Ertz lencket und schläget«, die Erzgänge gesucht werden können. Er rät aber dem Fürsten, sich mit dem Zehnten zu begnügen und anderen die Gefahren zu überlassen. Jede Zeche zerfällt in 132 Kuckuß, darauf wird eines jeden Zubuße verrechnet. — Heute werden die älteren Zechen in 128, die neueren in 100 oder 1000 Kuxe zerlegt. — Ein Teil der Ausbeute soll milden Stiftungen gewidmet werden. Die verschiedensten Beamten und Arbeiter werden gebraucht, für die billige Lebensmittel beschafft werden sollen. Das Salz ist nicht immer Regal, es .steht bisweilen einigen Bürgern, den »Salzpfännern« zu 51 ). An zweiter Stelle steht das »Müntz Regal«. Es hat »daß Recht zu Müntzen im Römischen Reich vor Alters allein dem Keyser zu gestanden«, aber mit der Zeit erhielten Fürsten, Städte und Stände auch dieses Regal; weswegen der Münzwirrwarr entstand. Irgendwelche theoretischen Untersuchungen über die Fragen des Geldes meidet er; denn in seiner Behauptung: 353 »weiln daß gemüntzte Geld allen Dingen einen Werth uh Anschlag machen / auch billich in allen Landen gelten soll«, könnte man leicht die alte Vorstellung wiederfinden, daß die Prägung das Wesentliche an der Münze sei, und der Metallgehalt erst in zweiter Linie käme, wenn er sie nicht mit der Bemerkung abschwächte: man sehe »daß mit guter und gerechter Müntze in Gold und Silber durch viel Königreiche und Lande zu kommen / so erfodert die hohe Noth / daß auch das Geld seine gewisse gute und Masse habe«. Deshalb braucht die Münze richtiges Gewicht und Gehalt, die Münzordnung im Reich bestimmt, »wie viel Stücke von jedweder Müntze . . . auff eine Marek . . . gehen / und auff den Gehalt«; ferner »daß niemand Müntzen soll / alß der solches Regals genugsam befugt sey«. In den Reichskreisen ist eine Aufsicht nötig, auch sollen die Stände alle Jahre die Münzen prüfen. Trotz des Regals ist der Fürst an die Reichsmünzordnung gebunden, betont Seckendorff, der noch immer ziemlich fest für den Reichsgedanken eintritt. Auch das Gewissen verpflichtet den Herrscher, das Regal nicht ungebührlich zu gebrauchen: »Sintemahl es ja der schändlichsten und schädlichsten / Gewinn einer ist da unter dem öffentlichen Namen und Zeichen der hohen Lands-Obrigkeit / welcher sonst die Erhaltung alles rechts Billigkeit und Gleichheit / gebührt . . . das gantze und viel benachtbarte Länder an statt auffrichtiger und allenthalben paßir- licher Müntze mit schändlich-gemischten / betrüglichen / unwürdigen Sorten erfüllet«, wodurch »viel Leute in Schaden und Armuth erbärmlich gesetzet werden«. Das Regal darf auch nicht verpachtet werden, denn Fürst und Kammer müssen zu allen Zeiten für eine gute Münze sorgen und für den täglichen Bedarf des gemeinen Mannes kleine Münzen schlagen 62 ). Als drittes Regal nennt Seckendorff »Geleit und Zoll«. »Unter dem Wort Geleit / verstehet man in Gemein alles das / was die hohe Lands-Obrigkeit zu sicherer und bequemer Geleitung / forthelffung und Erhaltung der im Lande reisenden / sonderlich aber der Handelsleute verordnen und schaffen muß«. Dazu gehört die Beschützung der Straßen, Erhaltung der Brücken usw. Aus diesem Geleit, das in früheren Zeiten sehr nötig war, ist der Zoll oder Mauth entstanden; auch dieses Regal ging vom Kaiser auf die Fürsten über. Heute wird die Sicherheit des Landes durch das Mittel der »Ampts-Defension« gewahrt, die Geleitsobrigkeit schuldet für den Zoll sichere Passage; an den wichtigsten Stellen werden Geleitshauptleute mit Zöllnern und Schreibern eingesetzt. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 , 28 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 354 Die Höhe des Zolles ist sehr verschieden, doch sollen die Tarife angeschlagen sein; wer die Zollhäuser zu umgehen versucht, soll bestraft werden 63 ). In der Aufzählung der Staatseinkünfte durch Regalien folgen einige unwesentliche wie der »Fürstliche Lehenhoff«, d. h. »wann nemblich ein Landsherr eine ansehnliche Anzahl von Graffen / Herrn / Edelleuten und anderen Erbaren Manschafften zu Lehnleuten hat« und sie mit allerlei Lehnstücken belehnt, das Lehen aber bei Erlöschen des Stammes wieder einziehen kann. Deshalb dürfen es die Vasallen nicht verkaufen oder verpfänden 64 ). — Dazu gehört ferner der »Wildban«. Denn von altersher ist das Jagdrecht ein Vorrecht der Obrigkeit, »damit nemlich der gemeine Mann bey seiner ordentlichen Handthierung destomehr gelassen / und nicht durch unzeitigen und einsamen Gebrauch der AVaffen . . . zu räuberischen Beginnen gewehnet und angeleitet werden.« Der Wildbann berechtigt den Landesherrn, allerhand Ordnungen zu geben, die Jäger zu bestellen, die Wilderer zu bestrafen und für die Pflege des Wildes zu sorgen. Der Jägermeister hat über alles genaue Rechnung zu führen. Seckendorff warnt den Fürsten davor, sich nicht allzusehr der Jagd hinzugeben, um nicht »die arme Unterthanen mit harten langwierigen Frohnen auszumergeln« 66 ). Eine der besten Kammereinnahmen pflegt der »Forstbann« abzugeben; unter den Waldnutzungen voran steht der Holzverkauf; der Preis ist ganz verschieden, die Kammer setzt ihn je nach der Gelegenheit fest. Zu weiterem Vertrieb dient das Flößen, die Benutzung in Bergwerken. Die Waldordnungen müssen mutwilliges Abholzen verhindern 66 ). Wenn auch die Fischerei kein Regal mehr ist, so gehört sie doch noch zu den besten landesfürstlichen Einkünften. Wohl aber hat der Regent das Recht, Fischordnungen zu geben. Zu anderen Wassernutzungen, die dem Fürsten zustehen, gehört die Goldgewinnung und die Zollgerechtigkeit, doch soll er die Zölle nicht zu sehr steigern 67 ). Zu den Regalien rechnet Seckendorff auch des »Lands- Steurbarkeit«, aber gemäß der Auffassung der Zeit erklärt er die Steuern für »keine ordentliche gewisse Gefälle«, sondern für »extraordinär Anlagen und Einnahmen/welche ihrer rechten Art und Gelegenheit nach / freywillig / und als guthertzige Bey- steuren gereichet« werden. Ausdrücklich betont er, daß die Untertanen keine Leibeigenen wären, und daß es mit dem, was die Obrigkeit an Renten und Gefällen erhalte, seine Bewandtnis haben müsse 68 ). Da aber die Einkünfte bisweilen nicht reichen, sei es 355 Brauch, daß die Fürsten »ihre Untersassen umb gutwillige Steuer und Beyhülffe ansprechen«, dazu müssen sie die Stände berufen und ihnen die Gründe unterbreiten: etwaige Kriege, schwere Schulden, kostspielige Reisen oder Heiraten. Ihnen ist es dann anheimgestellt, »wie viel / auff was Zeit und Weyse ... sie ihrem Landes Herrn an Gelde oder Gelds werth reichen und geben wollen«, sie erlangen dafür: »Landes Fürstliche Revers Brieffe« 59 ). Seckendorff vertritt dieselben Anschauungen, wie sie vornehmlich Klock billigte: jede Steuer war etwas Außergewöhnliches, die nie ohne die Stände und ohne necessitas erhoben werden konnte. Ähnlich wie Klock fordert Seckendorff eine Katastrierung: »gewisse Steur - Anschläge und Regiester«, worin die »liegende Gründe / Güter und andere beständige Nutzungen der Unterthanen« verzeichnet werden sollen. Das Hauptprinzip sei, »daß der Jenige / welcher den genieß eines guts oder anderer Einkunfft hat / auch die beschwerungen nach rechter und gleicher Proportion wie andere seine Unterthanen nach dem Ihrigen / tragen mögen«. Daher müssen die Register öfters geprüft werden; in manchen Orten läßt man die Leute »auff ihre Pflicht und Eyd ihr vermögen versteuren«, ausgenommen wird nur das zum Leben Notwendige. Die Ritter, Kirchen- und Schuldiener werden verschont: doch auch von diesen kommen auf indirektem Wege durch die Lebensmittelabgaben oder Accisen Beiträge ein 60 ). Wenn Seckendorff hier eine Besteuerung nach der Leistungsfähig- keit verlangt, folgt er wiederum der juristischen Steuerliteratur; das große Gewicht, das er auf die Verwaltungsfragen legt, schafft ein weiteres gemeinsames Band mit jenen Autoren: so kann es nicht verwundern, daß man sie häufig zu den Kameralisten gerechnet hat. — Die Kopfsteuer erklärt Seckendorff für einen Notbehelf, und zwar für einen ungerechten, weil »der Arme so viel alß der Reiche geben solle«; wenn man nach Vermögensklassen wie beim gemeinen Pfennig erhebe, mildere man die Ungerechtigkeit. Bei den Reichssteuern, die jedem Reichsstand auferlegt werden, wie die »Römer monathe«, die Türkensteuern, haben die Landstände kein Einspruchsrecht. Zu der Einnahme der Steuern werden verschiedene Personen gebraucht: zu der Accise vereidete Einnehmer, für die gemeinen Landsteuern in jedem Stande Ober= einnehmer 61 ). Seckendorff mahnt die Fürsten, dieses hohe Regal sehr in acht zu nehmen. »Und damit sie desto weniger Ursach haben / solche Extraordinär Mittel zu brauchen ihre Cammer-Güter desto fleissiger in acht zu nehmen / gute ordentliche Hauß- und 23 * 356 Hoffhaltung zu führen . . . und also anderst nicht alß in hochdringenden nöthen die Stewer zu begehren .... niemanden deß- wegen zur Üngebühr vor andern zu beschweren«; hofft er doch, daß es wieder so weit gedeihe, »die schwere Steuer uiT schulden lasten .... mit der Zeit« abzuführen 82 ). Seckendorff schließt seine finanztechnischen Erörterungen mit der Erwähnung der »Fiscal Gerechtigkeit«, der »Angariae«, das sind Spanndienste, und des Postregals 63 ). Nach seiner Methode läßt unser Autor wieder die Exekutive den legislativen Vorschlägen folgen, deshalb widmet er ein ausführliches Kapitel der »Bestellung der Fürstl. Cammer«. Der Fürst kann zur Verrichtung seines Haus- und Hofwesens »einer sonderbahren Anstalt nicht entbehren: Der Ort / darinne dieselben ihre Berathschlagung unnd Verrichtung anstellen / unnd ihr Collegium selbst / wird .... die Cammer genent«; auch »Rent- Cammer«. Man besetzt sie mit dem Kammerpräsidenten, den Kammerräten und vielen Unterbeamten, die oberste Aufsicht soll auch hier der Fürst führen. Da die Kammer alle Einkünfte des Landesherrn verwalten soll, müssen alle »Herrschafftliche Intraden und Gefälle richtig und nützlich eingebracht« und aller Ertrag gut angewendet werden 64 ). Deshalb haben die Räte die Pflicht, alle Güter und Regalien des Fürsten zu kennen, und müssen geschickte Diener einsetzen, aber nicht dieselben, die mit der Justiz beschäftigt sind; sie sollen eine Kaution stellen, aber gut besoldet werden. Als gewiegter Praktiker gibt er die eingehendsten Vorschriften für den Dienst dieser Beamten. Sie sollen ein »tägliches manual« führen, alle Jahre oder halbe Jahre Rechnung legen, die Räte müssen alles inspizieren: die Bergwerke und die Münze, den Wald und den Ackerbau, die Weinberge wie die Bauten, über alles Buch führen und die richtige Berechnung aufstellen. Sie besteht »in eygendlichen Verzeichnis der Einnahmen / Außgabe und Überfluß«. Von allen Einnahmequellen sind genaue Verzeichnisse anzulegen und einzuschicken: wieviel z. B. auf jedem Forst geschossen wurde, wieviel Steuern an jedem Ort einkamen, wie groß die Zahl des Viehs ist usw. Aus allen diesen Aufzeichnungen kann die Einnahme festgestellt werden. Bei hoher Strafe will er den Beamten verbieten, mit den fürstlichen Geldern zu spekulieren 66 ). Die Ausgaben trennt er in ständige, wie die Abgänge an Getreide, Holz und Geld als Besoldungen oder an Stiftungen, und in zufällige, die mit besonderen fürstlichen oder Kammer- 357 befehlen und Quittungen belegt sein müssen. Weil nicht alles zur festgesetzten Zeit einkommt, müssen beide Teile der Rechnung, Einnahmen und Ausgaben, auf einen Überschuß geprüft werden 66 ). Das mühselige Werk der Kontrolle hat der Rentmeister unter sich, die Besichtigungen der Güter der »Castner«, die Schreiber müssen die Rechnungen »collationiren«. Als Zentralstelle dient diesem komplizierten Mechanismus die Kammer: zu ihr fließt aller Überfluß an barem Gelde, denn alles wird bar abgeliefert; was aber zu Hof an Naturalien gebracht wird, wird in Geld umgerechnet, daher das Getreide »alle Jahr nach dem mittelmässigen Tax eines ieden Orts angeschlagen«.. Der Empfang wird quittiert, um aber den Geldtransport zu vermeiden, werden die Gelder bisweilen am Orte selbst gezählt 67 ). Für alle Einnahmen soll eine Generaltabelle existieren, daneben alle Jahre und jedes Quartal ein Überschlag gemacht werden. Dasselbe muß für die Ausgaben geschehen, wobei zu überlegen ist, wovon sie zu bestreiten sind, und ob man zu außerordentlichen Mitteln greifen muß: sei es die Auflage einer Steuer oder Inangriffnahme des fürstlichen Vermögens, sei es der Verkauf eines Kammergutes oder die Aufnahme einer Anleihe. Die Ausgaben dienen der »Fürstl. Hoffstat«, dem »Regiements und Staatswesen«, zu »milden Sachen«, zum Bauwesen und zur Bezahlung der Schulden, für sie soll es besondere Beamte geben 68 ). »Endlich wird auch bey einer Fürstl. Cammer eine Hauptrent-Rechnung erheischet / welche der Rentmeister zu thun hat / die dann nichts anders ist als die summarische und hauptsächliche Beschreibung aller Einnahme und Außgabe im gantzen Lande«. Beim Abschluß soll der Fürst dabei sein, damit beraten wird, was mit dem Überschuß gemacht werden soll 69 ). Nicht mit Unrecht hat man die Buchführung, die Seckendorff empfiehlt, die kameralistische genannt, bei der das Hauptgewicht auf dem Verhältnis zwischen angeordneten und vollzogenen Einnahmen und Ausgaben liegt. Daher bilden Einnahmen und Ausgaben zwei besondere Abteilungen, die in zwei Spalten zerfallen, da das Soll dem Ist gegenübersteht. Die nicht eingegangenen oder verausgabten Beträge bilden die Einnahme- oder Ausgabereste 70 ). Den Schluß dieses Teiles bilden eingehendste Angaben über die Bestellung des Hofstaats; hier kann Seckendorff in Vorschriften und Verordnungen schwelgen, die uns im einzelnen aber nicht interessieren können. Er will hier besprechen, was am Hof für den Fürsten, seine Gemahlin, die Kinder und die Bedienten erfordert wird: also Wohnung, Speisung, Kleidung, Bedienung usw. Über die Wohnung wacht der Burgvoigt, über die Speisung der Küchen- und der Kellermeister. Bis in die kleinsten Kleinigkeiten ergeht sich Seckendorff mit seinen Schilderungen und Angaben, er vergißt keinen Diener und keine Verrichtung. Über alles, was die Ämter liefern, muß der Küchenmeister genaue Rechnung führen, ebenso über seine Einkäufe. Etwas umständlich muß es ja damals hergegangen sein, wenn wir hören, daß »über alle Speisungen / tägliche Küchenzettel verfertigt« werden sollten, »wie viel Gericht auffgetragen / und was zu jedem genommen sey«. Ebenso sorgfältig sind die Getränkevorräte zu verzeichnen 71 ). Nun folgen Vorschriften über die Kleidung, den Schmuck und Hausrat — er denkt auch an das Bettzeug! 72 ). Der Bedienung dienen Edelleute, an großen Höfen Kammerjunker oder -herren, darunter Schenke und Truchsesse, ferner Edelknaben oder Pagen, Kammerdiener, ein Leibmedicus, ein »Leib-Balbierer«, dazu kommen die Bedienten der Fürstin und der fürstlichen Kinder. Nötig ist ein Marschall mit allen Dienern, einem »Hoff Fourirer«, Stallmeister und der gewichtigen Persönlichkeit eines »Hoff Trompeters«. Der Sicherheit des Fürsten dient die Schloßwache, an großen Höfen eine »Leibguarde zu Roß und Fuß«, der Belustigung Jagden, Ritterspiele, daher braucht er »Ballenmeister«, »Armbrustirer/Tantzmeister /Feuerwercker/kunstmahl er«, einen »Capellmeister«, auch eine Bibliothek wird gefordert. Alle diese Diener müssen in guter Zucht und Ordnung erhalten werden; daher dient ein Hofprediger vor allem zu ihrer Aufsicht, an der Spitze des Hofstaats steht der Hofmarschall. Der Fürst selbst muß seinem eigenen Hausstand viel Mühe und Sorgfalt widmen und übermäßige Ausgaben vermeiden 73 ). — Nach der Betrachtung all dieser Einzelheiten, in denen ein unglaublicher Bureaulcratismus triumphiert, wird es uns ganz unverständlich erscheinen, wie man so lange in Seckendorffs »Fürstenstaat« ein hochwissenschaftliches Werk sehen konnte. Als Erläuterung ist dem »Fürstenstaat« ein »Außführlicher Entwurff etlicher Bestallungen der vornembsten oder weitläufftigsten Aemter und Dienste« beigegeben, der in Dekretform die einzelnen Amtspflichten bespricht. Zunächst die des Geheimen Rats: »Sol unser geheimer Raht uns in allen Sachen / welche die Erhaltung und Behauptung unsers Fürstl. Standes / auch unsere und unserer Angehörigen selbst eygene Persohn / Hoheit / Ehr und Regalien betreffen / ingleichen was zu rechtschaffener Christ- und löblicher Anstalt unsers Regi- ments in Christ und weltlichen Dingen .... dienet und gereichet / seinen trewen Raht und vernünfftige Meynung deutlich und offenherzig .... ertheile.« Deshalb muß er das Recht und den ganzen Staat, alle Lehnsbriefe und Erbverträge, Polizei- und Kirchenordnungen gut kennen, er muß die geeigneten Beamten aus wählen und zur Ernennung vorschlagen. Zu seinen vornehmsten Pflichten gehört es, »unsere Landsfiirstl. Hoheit über die von Gott uns anvertraute Lande und Leute zu behaupten / und unsere Landstände in gebührlichen Respect gegen uns zu erhalten«. Er soll für die Erfüllung der Lehnspflicht gegen den Kaiser sorgen, wenn nötig die Stände einberufen, die Person des Fürsten schützen, die Freundschaften mit Auswärtigen pflegen und die Landesordnungen mitberaten. Ebenso muß er auf die gute Verwaltung der Justiz, auf Kirchen- und Schulsachen und die Kammerangelegenheiten ein wachsames Auge haben 74 ). So ist der Geheime Rat die Zentralstelle, die an der Spitze der gesamten Beamtenhierarchie steht, auf die Seckendorff nun im einzelnen eingeht. An der Spitze der Justiz- und Polizeiverwaltung steht der Kanzler. Er soll wissen, wie weit die Fürstliche Hoheit sich erstreckt, deshalb müssen ihm alle kaiserlichen Lehnbriefe und Privilegien bekannt sein, ebenso alle Polizeiverordnungen, Statuten der Städte und Innungen. Wenn etwas vorkommt, was dem Staat nachteilig werden könnte, soll er es dem Geheimen Rate unterbreiten. »Die heylsame Justitz« muß »sonder alle Parteyligkeit Administriret werden«, kein Prozeß darf in seinem ordentlichen Lauf gehemmt werden. »In Criminal oder peinlichen Sachen / dabey unserer Unterthanen oder anderer arme Menschen Leib Ehr uh Gut in Gefahr steht soll unser Cantzier und Hoffrath gewissenhafft und mit großem bedacht / für sich selbst verfahren.« Auch muß er die landständischen Gerichte und die Ämter inspizieren 75 ). — So fährt Seckendorff fort in der ermüdenden Aufzählung eigentlich selbstverständlicher Pflichten, es ändern sich nur die Personen auf dem Bilde, das er uns vorführt, dort ist es der Kanzler, der für eine gute Justiz zu sorgen hat, hier der Konsistorialpräsident, dem das Wohl der Kirche obliegt: denn er muß wissen, wie weit sich das Regal der bischöflichen Rechte erstreckt, muß alle »Confessiones, Apologias .... und dergleichen Schlüsse«, die Akten und Urkunden, die Schulen und Universitäten, ebenso die Beamten kennen, und hauptsächlich hat er zu sorgen, »daß die in 360 unserm Fürstenthum und Landen in öffentlicher Übung sich befindende Christliche Religion, in allen ihren Artickeln / ohn verrückt Erhaltung« finde. Ebenso soll er die alten Ceremonien aufrecht erhalten, das Predigtamt, die Schulen fördern, die Hospitäler und Waisenhäuser besichtigen 78 ). Und drittens erscheint der Kammerrat, der alle Herrschaftsgüter und Regalien kennen muß. Aber er darf nicht »mit Schaden und Beträngnüß anderer Leute und unserer eigenen Unterthanen / unser Cammerwesen zu ergrössern«, denn seine vornehmste Pflicht ist es, zu allem tüchtige Diener zu bestellen, alle Besitztümer des Fürsten zu inspizieren und für die Reparaturen zu sorgen. Er muß die nötigen Inventarien anlegen, alle Einkünfte prüfen und danach die Bilanz aufstellen. Die Ausgaben unterstehen ihm in gleicher Weise, er muß für die nötigen Vorräte am Hof sorgen, die Diener besolden und darauf sehen, daß die Abgaben richtig einkommen 77 ). — Das Interessante bei diesen Vorschlägen ist die Gliederung in einzelne Ressorts der Verwaltung unter besonderen Leitern: so fordert Seckendorff einen Minister des Innern, einen Kultus- und einen Justizminister. Der Bestellung der höchsten Landesbeamten folgt die der Hof- und unteren Bedienten. An der Spitze des Hofstaates steht der Hofmarschall: er muß tüchtige treue Diener anstellen, genaue Inventare anlegen, alle »Victualien« gut disponieren, alle Woche die Rechnungen erhalten, »darauß die Einnahme der Hoff- ämpter Justificiren, die Außgabe / sodann in Ordinariis nach unserm Deputat, in Extraordinariis aber auß unsern befehlen . . . ihre masse und Richtigkeit finden lassen.« Der Hofmarschall soll im Schlosse wohnen, um täglich die Befehle des Fürsten entgegenzunehmen, und immer um ihn sein 78 ). Ihm zur Seite steht der Stallmeister, der den Marstall leitet, Pferde und Wagen besorgt und die Pferdezucht beaufsichtigt 79 ), ferner der »Ober Comendant«, dem die Sicherheit des Landes anvertraut ist. Daher muß er es genau kennen, ein Verzeichnis der Soldaten und der Lehnsleute besitzen, er soll täglich »nach Kriegs und Hoff gebrauch das Wort oder Losung von uns empfahen«, alle Ankommenden notieren, die Wachen inspizieren, »die Nachtschwärmer uh Frevler aber / und die zu verbottenen Zeiten in schenken sitzen von einander treibe« und seine Soldaten in guter Zucht halten. Er muß die Zeughäuser, die anderen Orte und Festungen visitieren, alle Jahr eine Besichtigung des Kriegsvolkes veranstalten und im Krieg den Oberbefehl führen 80 ). Für die fürstlichen Kinder wird ein »Hoff- meister« gebraucht, wenn sie etwas herangewachsen sind. Er soll sie fromm und christlich erziehen, sie deshalb in Gebet und Gesang unterrichten, in die Kirche führen und sie die Ehrfurcht und Dankbarkeit gegen die fürstlichen Eltern wie die Liebe untereinander lehren. »In Summa alles was Christlich / Erbar wol- anständig und Lobwürdig ist / das soll Er unsern Jungen Söhnen zu allerzeit und Gelegenheit wol beybringen.« Für den wissenschaftlichen Unterricht sind Präceptoren bestellt, die der Hofmeister inspizieren muß, wie er auch auf das leibliche Wohl der Prinzen zu sehen hat. Sie sollen auch im Tanzen, Fechten und Reiten unterwiesen werden, aber in allem mäßig sein; ebenso ist ihnen die Gesellschaft mit anderen erlaubt, doch soll der Hofmeister verhüten, daß sie umschmeichelt werden, und braucht mit Strafen und Loben nicht zu kargen 81 ). Zu den unteren Beamten gehört der Amtmann, der in seinem Amtsbezirk die Landesfürstliche Hoheit und die Regalien zu wahren, die Religion zu schützen und die Einkünfte zu beaufsichtigen hat 82 ). Der Rentmeister unterstützt den Kammerpräsidenten, er soll alle Einnahmen und Ausgaben kennen, alle Rechnungen prüfen, dem Fürsten jährlich eine Hauptrechnung vorlegen und die einkommenden Gelder verwahren 83 ). Es folgen dann noch der Untermarschall und die Amtsschreiber, deren Vorschriften immer wieder dasselbe enthalten 84 ). In der dritten Auflage des »Fürstenstaats« finden sich unter dem Titel »Additiones« Erläuterungen zum Text, die wir nicht ganz übergehen wollen, da sie einzelne interessante Gesichtspunkte enthalten. Noch einmal betont er, wie innig Volksund Fürstenwohl miteinander verbunden sind. Der Fürst dürfte nicht glauben, daß er alles im Lande »für eigen« besitze, »sondern daß auch gute Regimenter seyn können / wo ein Herr tapffere und reiche / doch darbey gehorsame, und dem Vaterlande getreue Stände hat. Mit armen / gepreßten / sclavischen und bettelhaften unter- thanen ist fürwahr wenig auszurichten« 86 ). Der Regent solle auch bedenken, daß er von Gott nicht zum Spiel eingesetzt sei, sondern zum Nutzen der Untertanen 86 ). Nichts sei nötiger, als »daß er willige wehrhaffte Unterthanen und Geld habe . . . denn der nervus rerum gerendarum ist und bleibet Geld, und das Geld kan ein Teutscher Fürst und Stand nicht beständiger erlangen, als aus vielen händen; unsere Bergwercke, Kauffmann- schaft und zolle sind zu gering, Gold und Silber in ansehnlicher Menge zu erlangen, und müssen also große summen mit eintzelen 3 62 Hellern und Pfennigen zusammen getragen werden« 87 ). Vor allem müßten die Unterthanen ihre Nahrung haben, denn es sgi eine alte Regel, »daß an der Menge der Unterthanen das größte glück des Regenten gelegen, und daß solche der rechte Schatz der Lande sey«. Genügend Arbeit schafft genügend Leute meint auch Seckendorff: wo ist also der Merkantilist, dem es nur auf die Menschenmenge ankommt? Man klagt in Deutschland über Arbeitermangel, sagt unser Autor, aber die täglich etwas verdienen wollen, finden nicht genug Arbeit. Es würde »in frie- dens-zeiten an leuten nicht ermangeln wenn man dem gemeinen mann ein erkleckliches und beständiges Verdienst schaffen kann«. Erfindungen machen viele brotlos. Die »Handthirung soll am meisten in solcher Materi bestehen, die im Lande mehrenteils gezeuget« und nicht erst hineingeschafft wird 88 ). Die Nahrung muß frei sein, nicht beschwert durch die Zünfte. Seckendorff bekämpft sie mit ähnlichen Gründen wie die anderen Kameralisten und nimmt hier weit schärfer gegen sie Stellung als im »Fürstenstaat«: »Es nähret ein Handwerck das andere / und wo viel Volks ist / da sind viel Handwercker nöthig.« Die lange Lehr- und Wanderzeit dient zu nichts. Was das Land selbst hervorbringt, soll nicht vom Ausland bezogen werden 89 ). Aus bevölkerungspolitischen Gründen befürwortet er die Kinderfürsorge, »denn an statt / daß viel Kinder ein Seegen Gottes / und ein Schatz des landes sind«, halten viele sie aus Not für eine »straffe Gottes«. Die Kinder der Armen und die Waisen sollen in besonderen Kinderhäusern zur Arbeit erzogen werden, »auff das Studiren müßte in diesen Häusern gar nicht, sondern allein auff die Erziehung zur Handthierung gedacht« werden 90 ). Wenn es auch schon in einzelnen Städten Waisenhäuser gab, gebührt Seckendorff doch das Verdienst, die Aufmerksamkeit auch auf diese Frage gelenkt zu haben, die besonders nach den Wirren des Krieges brennend war. Die Einnahmen des Fürsten zu vermehren ist schwer, lesen wir an einer anderen Stelle der »Additiones«, besser ist es, die Ausgaben zu vermindern 91 ). Wenn die Kammereinkünfte nicht ausreichen, muß man auf andere Mittel sinnen. Liier billigt er die Accisen, die er den Schatzungen vorzieht. Obwohl es aussähe, als ob die Reichsten von ihnen am wenigsten betroffen würden, schade das nichts, es nütze sogar »in dem reiche Leute viel Arme nehren / und mit ihrem Verlag und Zehrung dem Lande mehr eintragen / als wenn sie mit Würderung ihres Vermögens ab- 363 geschrecket und vertrieben werden«. Er stellt also das Ideal der größtmöglichsten Produktion über das soziale Interesse oder glaubt beides miteinander verwirklichen zu können 92 ). — Geringen Besoldungen ist er abgeneigt, weil die Diener sich dann auf anderem Wege schadlos halten. »Was also ein Regent mit großer Schärffe und vielem Unwillen im Hof- oder Bestallungsbuch ersparet, das entzeucht man mit doppeltem interesse den unterthanen, die doch endlich, wenn sie verarmt sind, in Verringerung allerhand gefälle dem Herrn es wieder abtragen« 93 ). So zeigen die Erläuterungen des »Fürstenstaats« noch einmal, daß auch Seckendorff von einer Harmonie zwischen Volk und Fürst ausgeht. Die Grundidee der Verwaltungsreform, die ihm vorschwebte, führte er rein empirisch bis ins einzelne aus: es galt, den Staat mit neuen Plilfsarbeitern auszubilden, einen andersgearteten Beamtentypus zu schaffen. Seine Forderungen gipfeln in dem allesbevormundenden Staat, dessen bis ins Kleinste geregelte Institutionen das Modell eines deutschen Fürstenstaates abgeben. 2. Christen-Stat. 1686. Der »Christenstaat« ist, wenn auch dreißig Jahre später erschienen, eine Fortsetzung des »Fürstenstaats«. Seckendorff huldigt voll Eifer einem praktischen Christentum, und während er dort schon die weltlichen Staatseinrichtungen unter dem Gesichtspunkt christlicher Weltanschauung betrachtete, untersucht er hier das religiöse Leben im Staate. So erhält sein Werk »teils eine apologetische, wesentlich gegen den Atheismus gerichtete, teils eine reformatorische Tendenz« 94 ). Er steht mit seinen Gedanken in engster Fühlung mit den Pietisten, soweit sie den Schwerpunkt ihrer religiösen Überzeugung auf eine praktische Betätigung für das Christentum legen. Wenn auch alle Kameralisten ihre Staatsanschauungen auf einer christlich-ethischen Grundlage basierten, zeichnet sich Seckendorff durch eine besonders starke Betonung des religiösen Endziels aus, wodurch die merkanti- listischen Ideen mitunter leiden. In der Vorrede berichtet Seckendorff einiges über die Entstehung des Buches. Am Hofe des Kurfürsten Moritz von Sachsen kam es häufig zu Debatten über den Atheismus, zu dessen Feinden auch der Kurfürst gehörte. Seckendorff pflegte sich dabei auf Pascal zu beziehen und schrieb selbst einen Tractat, der Beifall fand. Später arbeitete er ihn aus und zog vor allem Philipp Jacob Spener zu Rate. Von Luther und aus reformierten und katholischen Büchern übernimmt er manches, denn sein Vorhaben ist es nicht »Controversien zu tractiren«. Aber der Name eines »Politici (dafür sie mich nach ihrer Gewogenheit rühmen)« würde »das Werck auch bey Welt-Leuten um so viel angenehmer machen« 96 ). Schließlich erläutert er den Titel des Buches und meint: »Es eckelt mich das nicht gar reine oder hochteutsche Wort / Stat / selbsten / weil es aber so gemein und bekandt worden / daß es nun wohl das Bürger-Recht in unserer Mutter- Sprache verdient zu haben scheinet / so habe ichs nicht verstoßen wollen / besonders weil es bey den vor dreyßig Jahren ausgegangenen Fürsten-Stat / wiewohl auch nicht gar gern / von mir gebraucht worden« 96 ). Im ersten Buch handelt der Autor »Von dem Christenthum an sich selbst«, gibt also eine Apologie »wider die Atheisten / Deisten und Heuchler«. Mit wenigen Worten wollen wir diesen Teil als Grundlage der späteren Ausführungen besprechen. »Es sind / so lange man Nachricht und Erfahrung hat / unter denen Menschen / welche ihren Verstand brauchen können / diese zwey gegeneinander streitende Meynungen / aus welchen die Erkäntniß und Erlangung der wahren Glückseligkeit fliessen muß / gewesen / auch noch also anzutreffen / und werden wohl in solchem Gegensatz / so lange die Welt stehet / verbleiben / nem- lich: daß etliche / und zwar / dem äusserlichen Vorgeben nach / die meisten erkennen und bekennen / es sey ein GOtt / oder ein Götüiches Wesen: Andere aber / und zwar / wenn man nach ihren Worten urtheilen solte / die wenigsten / leugnen dieses / und wollen von GOtt oder einem Göttlichen Wesen nichts wissen« 97 ). Deshalb muß jeder sich prüfen, ob er einen Gott anerkennen will: die Gläubigen genießen das Seelenheil, der Atheist kennt kein Jenseits, er will das Diesseits auskosten. Aber zu einem gottes- fürchtigen Bekennen gehört auch ein solches Leben, weist doch die christliche Lehre darauf hin, daß bei Glauben und Gottesfurcht der Vorsatz eines bösen Lebens nicht bestehen könne 98 ). Viele, die glauben möchten, stoßen sich daran, daß Gott nicht sichtbar sei, ist doch auch die menschliche Seele unsichtbar, selbst wenn die Atheisten nicht an die Geister glauben wollen. Aber, entgegnet der kluge Seckendorff, »daß durch Zauberey unsichtbarerWeise/ und also Krafft der Geister gewircket werde / ist mit Exempeln und Erfahrung bewiesen« 99 ). Zur Erkenntnis Gottes gelangt man durch die heilige Schrift; es ist dumm, wenn Menschen 365 »menschliche Gründe und Schlüsse / ja die Zeugnisse anderer Bücher höher achten ... als daß sie den Grund der Göttlichen Offenbarung oder des Wercks Gottes gleichzu ergreiffen«. Die biblische Wahrheit bewies sich durch die Erfüllung der Prophezeiung: »Ein unwiderlegliches Zeugniß von Erfüllung der Weissagungen in heiliger Schrifft giebt das Jüdische Volck selbsten täglich der gantzen Welt . . . mit seinem nun über sechzehenhundert Jahr continuirten elenden Zustand« 100 ). Die innerliche Pleiligkeit der Lehre wurde der Anlaß, daß die ganze Welt sie annahm, denn »der endliche Zweck der Christlichen Religion ist GOTT selbsten«. Die menschliche Glückseligkeit besteht nicht in fleischlichen Dingen, sondern in der Unsterblichkeit; diejenigen also, die, anstatt diesem Ziel nachzustreben, nur zeitlichen Dingen nachgehen, bedenken nicht das Ende 101 ). Die Heiden und Atheisten halten den Tod für das größte Übel, »das Christentum aber setzet der ewigen Seligkeit entgegen nicht den zeitlichen Tod / sondern die ewige Verdammniß und Höllen-Pein / oder den ewigen Tod«. Er ermahnt den Menschen sich selbst zu erkennen, das sei die erste Stufe jeder Weisheit. Glauben und Sakrament führen schließlich zur Seligkeit 102 ). Das zweite Buch spricht »Von der Verbesserung der Stände nach dem Grund des Christenthums und dessen Haupt- Zwecks / nemlich der wahren und ewigen Glückseligkeit«; gibt damit eine Reform des bürgerlichen Lebens. Durch Beobachtung des Hauptzwecks, der »wahren und ewigen Glückseligkeit« wird »der Weg des menschlichen Lebens in allen Ständen gebessert« werden 103 ), die er hier in den geistlichen, weltlichen und Hausstand einteilt. Seckendorff erhebt die innere Glückseligkeit zu dem Hauptprinzip und postuliert einen Hedonismus, der mit dem objektiv eudämonistischen Ideal parallel geht. Die Glückseligkeit des Hausstandes besteht in guter Gesundheit, Nahrung, Kleidung und anderer Lebensnotdurft. Aber in allem muß ein Maß herrschen. Seckendorff kann hier bei Besprechung des weltlichen Lebens politische Vorschriften geben. Die Kleidung muß einfach sein. »Bey vielen tausenden dergleichen Leuten trägt es etwas merckliches aus / und das G el d / so hieran gewendet wird / geht mehrentheils aus dem Lande an fremde Oerter / auch muß hingegen der Lohn ersteigert / oder andere nöthige Ausgabe nachgelassen werden« 104 ). So wiederholen sich die Klagen von Osse her. Er begeht nicht den Fehler anderer Merkantilisten, an die unbegrenzte Produktivität des eigenen Landes zu glauben er weiß, daß die 366 Nahrung nach den Ländern verschieden ist: anders ist es mit denen, die vom Feldbau leben als mit denen, die Handel treiben. »Da ist nun an dem daß ordentlicher Weise eine iede Landschafft nicht mehr Leute füglich / und aus eigenem Ertrag ernehren kan / als so viel ihrer Nahrungs-Mittel darinnen finden können. Zum Exempel: Wann man ein Dorff betrachtet / so nicht mehr Feld hat / als mit zehen Pflügen zu arbeiten ist / so können auch mit Nutz nicht mehr Bauern oder Anspanner darinnen wohnen / sondern die übrigen müssen sich mit Hand- Arbeit / den andern zu Hülff nehren / oder über Land auswärtig ihren Verdienst suchen / widrigen Falls hindert einer den andern / oder es mangelt an der Nahrung« 105 ). Deutlich betont er, wie Nahrungsmittel und Bevölkerungsvermehrung einander angepaßt sein müssen. Auch im »Christenstaat« beschäftigt er sich mit der Obrigkeit, wirkte sie doch in göttlicher Mission. Denn sie ist »Gottes Ordnung / auch ihr Anmut und Zweck auff die Wolfart des Volcks gerichtet«. Wenn ein Fürst nur seinen Interessen nachgeht, ist er ein Tyrann. »Wann sich aber eine hohe Obrigkeit / wie bräuch- lich / Von GOttes Gnaden schreibet / ist solches kein vergeblicher Titul / sondern zeiget theils ihre Hoheit / theils ihre Schuldigkeit an: Die Hoheit / weil sie weiß / sie sitze an Gottes statt / und habe ihr Amt nach Gottes Ordnung zu führen . . . Die Schuldigkeit aber lernet sie eben auch aus dieser Betrachtung / und mercket / weil sie von Gottes Gnaden geordnet / so liege ihr ob / Göttlichem Gesetze Folge zu leisten / und also des untergebenen Volcks Wohlfahrt zu befördern« 106 ). Seckendorff hatte gänzlich mit Aristoteles gebrochen und war strenger Theokrat. Der Regent wird durch seinen hohen Stand nicht von den Pflichten eines Christen befreit, »ja es ist ihrer fürnehmsten Sorgen eine / daß alle ihre Unterthanen gleicher Gestalt rechtgläubige Christen seyn«. Sehr energisch tritt er für das Episkopat des Landesfürsten ein: er soll die oberste Spitze der Kirche darstellen, wenn er auch nicht das Recht hat, sich zum Herrn über den Glauben selbst zu machen 107 ). Konnte es nach dem dreißigjährigen Krieg verwundern, wenn Seckendorff erklärte: »Nechst der Seelen-Wohlfahrt ist das edelste Kleinod / und der höchste Schatz eines Landes / der Friede« 108 ). Und doch ist Seckendorff viel zu sehr Merkantilist, um nicht für die Machterhaltung des Staates einzutreten, nur mutwillige Kriege verwirft er. Es ist eigentlich merkwürdig, daß er — 367 — die interessanten Ausführungen, die er diesen Fragen widmet, nicht an der geeigneteren Stelle im »Fürstenstaat« macht, aber man war damals viel zu wenig systematisch durchgebildet, um in strenger Konsequenz beim Thema zu bleiben. Es mag auch sein, daß ihn die Erfahrung von dreißig Jahren vieles lehrte, besonders in der Zeit der Ludwigschen Raubkriege; waren doch die Kameralisten alle Empiriker. Dem verhaßten Machiavelli folgt er in der Verurteilung der Werbungen; er will ein Volksheer. Die Obrigkeit hat ein viel besseres Mittel in der Heeresfolge, denn es ist nötig, »daß alle Untertanen sich in Waffen üben sollen«. Besonders der Adel ist dem Kriegsdienst verpflichtet. Man sollte die alte Art wieder einführen und das Volk bewaffnen; haben doch die Landsknechte Tüchtiges geleistet 109 ). Es entsprach dem tiefen ethischen Gehalt der Persönlichkeit Seckendorffs, wenn er nicht nur an eine äußere Regeneration des Staates, sondern auch an die der Bürger dachte. Bei seiner christlichen Weltanschauung wollte er auch die Seelen der Untertanen umbilden, ohne in ihnen Sklaven zu sehen, wie es die Absolutisten taten, auch auf diese Weise glaubt er die nationalistischen Ideen verwirklichen zu können. So erklärt sich sein Eintreten für die allgemeine Wehrpflicht. War diese Forderung, die er wohl zuerst in Deutschland erhob, aber nicht auch Resultante der kollektivistischen Auffassung des Merkantilismus? In dem »Unmaßgeblich Be- dencken von der Beschaffenheit und Gebrauch des Landes- Defensioner oder des Ausschußes zu Fuß« tritt er für die »alte Weise« eines Volksheeres ein, weil es die Not erheische. »Aus dem Principio, welches hoffentlich keiner leugnen kan / daß nemlich ein ieder schuldig sey / vor seinen eigenen Leib / Gut und Blut / und für seine Obrigkeit und Vaterland sich zu wehren: Solte man es durchaus für keine Schande / sondern so hochnöthig und unentbehrlich halten / als Reden / Lesen oder Schreiben / daß ein ieder mit Gewehr und Waffen umgehen könte / und das müste in der Jugend / und nicht erst im Alter / angefangen und gelernet werden«. Deshalb sollte man in Städten und Dörfern Leute haben, die solche Übungen abhielten. »Alle junge Pursche in Städten / was über 17. Jahr wären / sie möchten in die Schule gehen . . . oder auff Handwercke gedinget seyn / wöchentlich einen Nachmittag oder etliche Stunden zu exerciren / daß sie mit Mous- queten und Piquen umgehen / und Kriegs-Exercitia machen könten« Keiner soll ausgenommen werden, die Bürger brauchte man nur seltener zusammenrufen. »An statt anderer schädlicher und nichts- würdiger Spiele aber könte man durch Einlage eines wenigen Geldes unter jungen Purschen und den Bürgern praemia oder Gewinnen auffbringen / die nicht nur für das Schiessen / sondern auch für die Hurtigkeit in anderen Exercitiis .. . auszutheilen«. So hätte der Fürst in der Not viele tausend kriegsgeübte Männer; die Kosten trüge gleichmäßig das ganze Land 110 ). »Nechst Erhaltung des Friedens wider gewaltsame Feinde suchen auch die Unterthanen bey der Obrigkeit Schutz und Friede im Krieg Rechtens / das ist / wider allerley Unrecht«. Auch hier soll sie die christliche Liebe beachten: »Man würde wohl Mittel finden / an statt der Straffen / welche die Verbrecher noch zu mehrern oder großem Ubelthaten veranlassen / andere zu ergreiffen / dadurch sie gebessert / und vom Bösen abgehalten würden« 111 ), sagt er ganz im Sinne der modernen Strafrechtspflege. Unter dem Gesichtspunkte der christlichen Weltanschauung untersucht er auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates. Eine der größten Versuchungen der Obrigkeit ist die Begierde nach Geld, daß sie es entweder vor Geiz aufsparen oder es verschwenden will. »Zwar ist gar nicht zu tadeln / sondern vielmehr Lobens-würdig / wann ein Regent seine Cammer- Güter und Einlcünffte mit Fleiß in acht nehmen / und darauff trachten lässet / auch selbst besorget ist / daß er sie auffs beste nutze«, nur darf das nicht geschehen mit Unterdrückung der Untertanen. Allein das Christentum kann den Fürsten davor bewahren, mahnt Seckendorff wieder, denn keineswegs ist die »allergrösseste Sorgen des Christen auff zeitlich Gut gerichtet«; dann gäbe es keine Klagen über Verschwendung und »über die Hinausschickung des in dem Lande so schwer auffgebrachten Geldes nach fremden Waaren« 112 ). So kommt auch Seckendorff zu einer Verurteilung des Geldexports für Luxuszwecke, die er mit sittlichen, nicht politischen Gründen zu stützen sucht. Er verwirft die Alchemie, denn es gibt kein Land, das dadurch reich geworden ist: »es mangelt der Grund des Göttlichen Beruffs und des Segens / welchen allein die ordentliche Arbeit / nach eines ieden Stand / in rechten und ordentlichen Wegen vor sich zu hoffen hat« 113 ). Das ist eine echt protestantische Behauptung, denn für den Protestantismus, der den modernen Beruf entdeckte und »das neue irdische Leben mit einer neuen Heiligkeit erfüllte«, hieß es, sich alles erarbeiten: die persönliche Arbeit mußte sich durchsetzen 114 ). Daher verwarf Seckendorff das In-den-Schoß-Fallen der Reichtümer. Weil der F'ürst nur auf — 369 — rechtmäßige Weise sich bereichern soll, muß er jede Münzverschlechterung vermeiden; denn »gerechte und gute Müntze« sind »ein löbliches Stück der Obrigkeitlichen Hoheit«. Solange man sich der inländischen Waren bediente, brauchte man auch weniger Geld, da war alles wohlfeil und die Münze gut. Erst von der Religionsspaltung her will Seckendorff die Münzverschlechterung datieren »und sonderlich Anno 1620. 1621. 1622. ist die unerhörte so genannte Kipperey verursacht worden / daß der Reichsthaler . . . von anderthalb bis funffzehn gesteigert« wurde. Er will die Schuld auf die Münzmeister schieben, das wäre aber nicht besser, »als wann ein Regent um ein Stück Geld einem leichtfertigen Vogel Macht und Privilegium geben hätte / daß er im Lande wegnehmen und rauben möchte / was er könte« 116 ). Die Strafe folgte auf dem Fuß: Seckendorff erkennt rein empirisch die Wirkung der Geldverschlechterung, während sie in England theoretisch formuliert wurde. So sagt er: »das gute Geld war aus dem Land verpartiret«. Er will höchstens einen Schlagschatz einräumen 116 ). — Zu den verwerflichen Mitteln der Geldvermehrung gehören auch Ämterkauf und Monopolien, »da die LIerrschafften die Nahrung der Ünterthanen / neuerlich und wider Recht und Herkommen / an sich bringen« 117 ). Er erinnert noch einmal daran, daß das Volkswohl das Wohl des Fürsten bedingt. »Aus dem Christentum oder der Christlichen Liebe fliesset die Vorsorge bey Gottesfürchtigen Regenten / daß die Unter- thanen bey ihrer Nahrung und Gewerbe / das Auskommen und alle möglichste Beförderung haben / und ihre Anzahl sich eher vermehre / als vermindere / weil auff der Menge wohl- genehrter Leute der grösseste Schatz des Landes besteht / und dazu ziehet nicht allein der eusserliche Friede / und die Mässigung der Obrigkeitlichen Macht / in Einbringung der Gefälle / Steuren / Schatzungen / Contributionen und Anlagen«, sondern auch alle anderen Anstalten zur Erhaltung und Vermehrung der Lebensmittel 118 ). Das Postulat der Menschenbilanz gründet Seckendorff auf das der genügenden Ernährung. Daher sind weder Müssiggänger und Bettler, noch eine große Kleiderpracht zu dulden, sondern Mäßigung in Zöllen und Accisen, der Bau von Straßen und Dämmen zu erstreben. Auch sollen die Fürsten »nicht selbst ihre eigene Ünterthanen / sonderlich Handels-Leute und Communen / mit Anlehen und Auffborgen erschöpffen«. Scharf ist gegen die Bankerottierer vorzugehen. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 24 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. I »liv *' 37 ° Jeder Stand soll nach seinem Wesen befördert werden, ohne daß eine »Gleichmachung aller Unterthanen« eintritt. Bei der Absicht Commercien und Manufakturen zu gründen, läuft viel Eigennutz mit unter 119 ). Aller Orten fehlt es an guten Ratschlägen, noch mehr an Mitteln, klagt er, denn es »finden die wenigsten Herrschafften einiges Capital«, auch fehlt es an treuen Leuten. Deshalb sagt er sehr pessimistisch: »diesem allen nach ist / meines Erachtens / dieser Punct / die Commercien und Nahrung der Länder zu befördern / zum wenigsten in Deutschland / da noch über alle andere Difficultäten / die Vielheit der Herrschafften und Vermengung der hohen Obrigkeitlichen Macht oder Territorii mit im Weg stehet / der allerschwereste und am wenigsten practicir- lichste«. Es wäre gut, wenn die Fürsten selbst Hand anlegten und Gelder vorschössen 120 ). Viel Schuld an diesen Gebrechen sind nach seiner Meinung auch die Untertanen: Handwerker und Kaufleute sind liederlich und haben keine Lust, Neues zu lernen. »Doch wolte ich dafür halten / daß unter allen Ständen *nd Gewerben / nechst den Ackerleuten / die Handwercker . . . die besten seyn / worinnen der grösseste Theil der frommen und rechtschaffenen Christen bestehen könte«. Sie haben ihre tägliche Arbeit und bleiben in Demut. Daher sind die Mängel bei ihnen am leichtesten abzuschaffen; nächst ihnen bei den Soldaten. Deshalb muß sich ihrer die Obrigkeit besonders annehmen und mit ihrem Wohlergehen das eigene fördern 1 ' 11 ). Das dritteBuch handelt »Von dem Geistlichen Stande und dessen Verbesserung insonderheit«. Hier können uns neben all den theologischen und verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen nur einzelne Gesichtspunkte interessieren, vor allem aber das Grundprinzip, von dem Seckendorff ausgeht, daß der Staat auch über der Kirche steht. Er zeigt sich in seinen Vorschlägen recht konservativ. Von vornherein verurteilt er die Schwärmer, die kein bestelltes Predigeramt, sondern ein allgemeines Priestertum verlangen. Damit soll nicht gesagt sein, daß nur die Priester die Bibel lesen dürfen, denn die Kirche besteht »auch aus den Zuhörern; ist wider das Pabstthum zu mercken« 122 ). Wenn Thomasius Osse »versteckten Papismus« vorwirft, weil er alte »papistische« Einrichtungen beibehalten wolle, hätte er den gleichen Vorwurf auch gegen Seckendorff erheben können, der für die Beibehaltung der Klöster zur Erziehung der Geistlichen eintritt 123 ). Die philosophischen Studien hält er für schädlich, weil durch sie »viel Irrthum anfangs in die Christliche Kirche kommen«. Des- 37i halb erteilt er Aristoteles eine deutliche Absage: »Dan man hat ja eben nicht nöthig / uns mit den Meynungen des Aristo- telis und seiner 11 Tugenden / oder mit den Schrifften anderer Heyden / welche das principium und den Grund der Tugend / die aus dem Glauben und der Liebe Gottes im Christenthum voll- kömlich herauskommet / gar nicht verstanden« 124 ). Seckendorff verliert sich auch hier in die Details, zeichnet dem Geistlichen aufs genaueste seinen Weg vor, bespricht ebenso seine Ausbildung wie sein Verhalten und das Gebärdenspiel bei den Predigten 125 ). Seine Vorschriften gipfeln in der Behauptung, daß das Hauptwerk des Kirchenregiments »die Beförderung der Christlichen Lehre / und Übung des Gottes-Dienstes in ieder Gemeinde sei« 126 ). Eine monarchische Gewalt bei der Kirche verwirft er, im Gegenteil: »nach dem Christenthum / daraus die gründl. Besserung der Gebrechen zu ziehen / ist die Regel wohl klar / daß sich kein Geistlicher / oder Kirchen-Diener / bloß um solchen Amtswillen / der Obrigkeit / Macht und Botmäßigkeit entziehen könne«. »So leidet auch die Lehre Pauli / Jedermaii sey unterthan der Obrigkeit« 127 ). Dem »Christenstaat« sind ebenfalls »Additiones« beigegeben, die wir aber übergehen können. Seckendorff kann auch als Bew r eis für die Ungeschlossenheit des Merkantilismus herangezogen werden: er geht von einer christlichen Grundlage aus und umkleidet besonders stark seine politischen Maßnahmen mit dem Mantel christlicher Ethik. Man muß sein Streben durchaus ehrlich nennen, es entsprach den pietistischen Zeitanschauungen, aber andere Kameralisten dachten realistischer und schärfer und ertränkten ihre refor- matorischen Ideen nicht in frommen Gefühlsäußerungen. Sehr interessant ist deshalb eine Parallele zwischen Seckendorff und Becher: der österreichische Kameralist hat auch solche Anwandlungen, läßt sich aber als Politiker dadurch den Blick nicht trüben, während Seckendorff durch sie zaghaft wird und nur zu leicht am Althergebrachten festhält. 24 * Achtes Kapitel. Johann George Leib. Wenn es den österreichischen Kameralisten auch nicht vergönnt war, ihre Ideen sofort verwirklicht zu sehen, und vieles von dem, was sie erstrebten, ungetan blieb, so waren ihre Gedanken doch auf fruchtbaren Boden gefallen und hatten die Anregung zu neuen Untersuchungen und Diskussionen gegeben; eine rege volkswirtschaftliche Literatur war in Deutschland erwacht, die sich mehr an diese Kameralisten anschloß, weil Osse und Seckendorff zu sehr die Verwaltungsfragen hervorhoben. Es waren dies Schriften, die auch noch nicht wissenschaftlichen Charakter trugen, wenn sie auch weniger durch unmittelbare Anweisung des Landesherrn entstanden. Diese Epigonen formulieren die alten Gedanken aufs neue: was sie aus eigenem geben, entstammt auch der Empirie, nicht der Abstraktion. Von ihnen, die fast gar nicht bekannt sind, wollen wir zwei Vertreter zu Wort kommen lassen, Johann George Leib und Theodor Ludwig Lau. Biographisch ist von Leib fast nichts zu berichten; es ist mir nicht gelungen in irgendeinem der alten Gelehrtenlexika, weder im Iselin oder Meusel, noch im Götten, Dunkel, Rathlef usw., auch nicht bei Pütter 1 ) irgendeine biographische Notiz über ihn zu ermitteln. Eine ganz kurze Bemerkung findet sich bei Jöcher, die aber nur zwei Werke von ihm nennt: »Kayser Karl V. Regierkunst oder väterliche Instruktion an seinen Sohn Philipp II. mit Anmerkungen«, Leipzig 1714 und das Buch »Von Verbesserung / Land und Leuten usw. i7o8« z ). Unerwähnt blieb auch dort das Schriftchen »Abfertigung des Unfugs der Neuen Bibliothec, oder Nachrichten und Urtheil von neuen Büchern, wegen Caroli V. Regier-Kunst; Worinnen zugleich diese Bibliothec zu Dienste des Liebhabers überhaupt beleuchtet wird«, Leipzig 1716, das ich auf der Kgl. Bibliothek Berlin ermitteln konnte, in dem er sich gegen eine Kritik seiner »Regier-Kunst Karls V.« wehrt. Ebenso 373 kurz erwähnt ihn Zincke in seinen »Leipziger Sammlungen« wo er ihn als Cammerath und als Schüler Bechers bezeichnet 3 ), während er seine Bücher in seiner Cameralisten-Bibliothek empfiehlt 4 ). Von seinem Leben wissen wir also nichts, als daß er Dr. jur. und Beamter war, was aus seinen Zuschriften in den »Vier Proben« hervorgeht. In wessen Diensten er gestanden hat, können wir auch nicht feststellen; er widmet zwar eine Schrift dem Fürsten Fürstenberg, eine andere dem Grafen Schaffgottsch, aber ob er bei ihnen als Beamter wirklich tätig war, sagt er nicht. Man könnte nun meinen, daß sich eine Würdigung Leibs nicht verlohnte, weil ihn nicht einmal seine eigenen Zeitgenossen der Besprechung für wert hielten. Das Urteil der Mitwelt darf für uns aber keine ausschlaggebende Bedeutung besitzen, weil es schon oft den falschen Weg gegangen ist. Mit Recht stellt ihn Roscher über den Vielschreiber Marperger 5 ), der in seiner Zeit überaus geschätzt wurde. Es könnte ferner fraglich erscheinen, ob Leib wirklich ein Kameralist ist, aber diesen Zweifel wird eine Lektüre seines volkswirtschaftlichen Buches sofort beheben, das ihn als typischen Kameralisten zeigt*). Von Verbesserung Land und Leuten / und wie ein Regent seine Macht und Ansehen erheben könne. 1708. 1. Erste Probe. »Es sind viele / welche von dem Studio Camerali oder Oeco- nomiae Principis eine solche üble Opinion hegen / daß sie gäntz- lich vermeynen / eines großen Herrns Revenues könnten ohnmög- lich anders / als mit denen Thränen und Seuffzern derer Untern vermehret werden. Wie sehr aber diese sich hierinnen abusiren / solches kan daraus gar leichte erwiesen werden/daß dieses Studii vornehmster und einziger Endzweck sey / die Unterthanen insgesammt in einem beständig beglückten Wohlstand zu setzen / und nur von ihrem Uberfluße des Landes Herrns Einkünfte billigerweise zu vermehren / und seine Macht und Ansehen zu erheben.« Die einleitenden Worte der Vorrede kennzeichnen Leib als typischen alten Kameralisten. Er ver- *) In der modernen Literatur wird Leib in Diehl-Momberts Ausgewählten Lesestücken zur Politischen Ökonomie, Bd. VI: Bevölkerungslehre genannt (Karlsruhe 1912, Einl. S. 7; S. 24/25). Wenn Mombert ihn als Vertreter der deutschen Merkantilisten über die Bevölkerung sprechen läßt, tut er ihm eigentlich zu viel Ehre an, da er auch hier in den Bahnen der österreichischen Kameralisten wandelt. wahrt sich von vornherein gegen jeglichen Fiskalismus, sondern will als Privat- und Volkswirt das Fundament der fürstlichen Wirtschaft »nicht so wohl auf ein blosses und vielmahls mit lauter Unbeständigkeit und Schaden des Landes bekleidetes Interesse«, sondern auf »des Landes Wohlstand« setzen. Es klingt nach einer Bilanz kameralistischer Ideen, wenn wir von ihm hören: »Ich habe mich diesem nach darinnen zuzeigen befließen / wie des Landes Wohlstand oder derer Untern Wohlseyn mit dem Interesse ihrer Obern unzertrennlich verknüpffet / und dieses das wahre und einzige Principium des gantzen Studii Cameralis sey; Worbei ich in Erhebung derer Kräffte des Landes meine gröste Grund Regel seyn lassen / das Geld im Lande zubehalten / und von denen andern hereinzubringen«, um den Wohlstand des Landes, der Untertanen und des Fürsten zu befördern 6 ). Leib beginnt sein Buch mit einer Untersuchung des »Wohlstandes des Landes« und führt hier die Gedanken näher aus, die er in der Vorrede als Prämisse aufstellte. Wir werden sehen, wie sehr er Schüler der Österreicher ist. »Zu wünschen wäre es wohl / daß eine jede Obrigkeit sich vielmahls das Gemeine Beste / und derer Unterthanen Zustand besser behertzigen ließe / und in genauere Consideration zöge / wie ohne derer Untern Wohlseyn / ihr Wohl ohnmöglich blühen / und befördert werden könne.« Denn die Untertanen ohne Nahrung werden erschöpft, und ein Herr hat von ihnen wahrlich nichts zu erwarten. So bleibet der »unumb- stößliche« Schluß: »Daß / wenn ein Landes-Herr / Regent oder. Magistrat sein Wohlseyn / Macht und Ansehen mit Bestände befördert wissen wolle / Er vor allen / vor die Wohlfahrth seiner Unterthanen eyfrigst besorget leben müsse« 7 ). Auch Leibs Merkantilismus ist in einer eudämonisti- schen Weltanschauung verankert. Die erste Pflicht für den Regenten sei daher, daß er selbst mit Hand anlege und versuche, seinem Lande zu helfen. Leib will nicht nur viel Menschen das Land bevölkern lassen, sondern auch brauchbare; man solle bedenken, sagt er, daß nicht »ein jeder Unterthan in einer Stadt oder Lande ein Nahrhaffter Unterthaner / viel weniger ein jeder Nahrhaffter . . . dem Lande und Publico nützlich und zuträglich sey«. Das führt ihn dazu, in ganz demokratischer Weise Hof- und Edelleute, die nur Geld aus dem Lande führen und sich von des Bauern Schweiß ernähren, Richter und Advokaten, ebenso die Soldaten, wie auch Müßiggänger und »vagirende Handwercks- Gesellen« für unproduktiv zu erklären, daher kommt »die gantze 375 ^JP — 375 — Nahrung auf den Bauer / Handwercksmann und Kauff- mann bloß und alleine an« 8 ). Deshalb muß der Fürst diese Stände vermehren, vor allem aber die Kauf- und Handwerksleute, die Geld ins Land bringen, denn wenn er noch so viel Handwerker allein gewinnen wollte, würde er »ein sich und dem Lande höchst schädliches Polypolium, bey welchem nur einer neben dem andern ruiniret würde« bewirken 9 ). Um seine Behauptungen besonders zu bekräftigen, wendet Leib stets die Methode des Einspruchs an, den er dann widerlegt. So meint er hier, würde man einwenden, der Regent solle nur auf die Vermehrung der Untertanen achten, da ja bei der Menge es immer einer dem andern zuvor tun würde, so daß selbst die Armen es vorwärts brächten. »Nun ist wohl nicht zu leugnen«, wendet er ein, »daß eine volckreiche Gemeinde ein grosses zu einer Stadt und Landes- Auffnähme contribuire«. Aber es sei nicht genug, »daß ein Unterthaner sich im Lande nehret / sondern er soll auch mit seiner Nahrung / die Nahrung aus andern Ländern / u. mit dieser dz Geld ins Land ziehen«, deshalb soll der Staat »den werbenden Kauff- und Handwercksmann / und durch diese Nahrung und Reichtumb zuförderst ins Land ziehen . . . denn ist im Lande Nahrung und Geld / so folgen die übrigen Professionen und Unterthanen von selbsten« 10 ). Erst die Produktion schafft den Segen. Der ökonomische Merkantilismus verlangte energisch den Fortschritt, deshalb sagt Leib mit Recht, daß es keinen noch so gut geleiteten Staat gäbe, »so nicht noch hier und dar in diesen und jenen verbessert un cultificiert werden könne« 11 ). In dieser Zeit glaubte man aber nicht an Kräfte im Volk, die sich emporarbeiten könnten, sondern hielt die Konzipierung neuer Ideen durch die Staatsleitung für die Bedingung jeglicher Entwicklung. Leib ermahnt den Fürsten zur Initiative. Noch immer gäbe es viele wüste unbebaute Gegenden, die mit Nutzen angebaut werden könnten; wodurch die Einwohnerzahl und die Höhe der fürstlichen Gefälle vermehrt, und die Untertanen im Lande besser verteilt würden 12 ). »Es wird zwar auff Seiten derer Herren Cameralisten insgemein darwieder eingeworffen«, daß die Wüsteneien nützlich wären. Seine Opposition gegen ihre Einwürfe zeigt, daß er sich nicht zu ihnen zählte. Auch der Einwand, die Viehzucht würde durch die Bebauung geschmälert, treffe nicht zu, da es »einen Staat allezeit nütz- und zuträglicher sey / wenn Er viele / obschon nur mittelmäßig reiche Unterthanen / als viele Ä 37 6 arme Cossaten / Gärtner / Häußler und Tagelöhner / und nur wenig reiche Gerichts-Herrn / oder andere Unterthanen habe« 13 ). Diesen Grundsatz vertreten alle Kameralisten. Es könnten Teiche, Seen, Äcker, Gärten und Weinberge angelegt, Städte, Dörfer, Meierhöfe und Schäfereien errichtet werden. Deshalb soll der Fürst »die durch Krieg und der Religion wegen unschuldig Gedrückte und Vertriebene« aufnehmen und ihnen gewisse Freiheiten einräumen 14 ). Mit Recht wird die Pflege des Ackerbaues verlangt, damit »durch denselben vornehmlich ein grosser Überfluß von Lebens- Mitteln / auch andern nutzbaren Dingen / herfürgebracht« wird, so daß nicht nur die Einwohner im Lande bleiben, sondern auch Fremde hereinkommen werden. Der Boden muß untersucht und seiner Beschaffenheit nach bebaut werden, sei es mit Getreide oder Hopfen, sei es mit Tabak oder Flachs, ebenso müssen Obst- und Maulbeerbäume gepflanzt werden. Daneben gilt es, für die Viehzucht zu sorgen: Pferde und Schafe zu ziehen; auch soll die Seidenzucht gepflegt werden, denn sie ernährt viel Gewerbe 16 ). Da auch Leib noch »alles dasjenige / was aus der Erde« gebracht wird unter dem Ackerbau versteht, rechnet er den Bergbau hinzu. Die Bergwerke wären von größtem Segen, wenn nur die Deutschen die Schätze zu beheben verstünden. Eine Art, sie ausfindig zu machen, habe der »Herr Baron Schröter ... in seiner Fürstlichen Schatz- und Rentkammer Cap. 56, § 6« gezeigt 18 ). Nun wird, meint Leib, oft eingewandt, die Bergwerke erforderten viel Zubuße; was er nicht ableugnen will. Aber es käme auf einen möglichst gewissenhaften Abbau an, jedoch dürfe der Regent ihn nicht unterlassen, »und wenn Er auch weiter nichts / als die blossen darein verwendete Kosten ertragen solte: Denn es hat sich selbiger dieses gewiß und unfehlbar zu versichern / daß sein Land allezeit nun so viel / als aus denen Bergwercken jährlichen erhoben wird / am Reichthume . . . zunimmet / und die Unkosten immer nach und nach per circulum wieder bey Ihm einlauffen« 17 ). Leib folgt hier so sehr den Spuren seiner Vorgänger, daß er sogar deren Fehler zu übernehmen für nötig hält: wären die alten Kameralisten wirklich schon Wissenschaftler gewesen, wäre dies wohl unmöglich gewesen. Wie die seelische Harmonie so postulieren die Kameralisten ein harmonisches Miteinanderarbeiten aller Berufe: Der Bauer braucht den Handwerker und jener den Kaufmann. Der Landwirtschaft tritt also das Handwerk zur Seite. Denn wie nützlich die Manufakturen einem Lande seien, sagt Leib, zeigen England, Frankreich und Holland, ihre Vernachlässigung aber sei schädlich 18 ). Für ihre Einführung gebe Schröder in seinem Manufaktur-Amt und -Inventar ein gutes Mittel; aber weit klüger wäre es, wenn man die Manufakturen billiger und besser als anderswo herstelle, denn sonst hätte die ganze Fabrikation keinen Zweck 19 ). Als Mittel dazu empfiehlt er eine »Manufactur- Academie«, wo allerhand Manufakturen angelegt und von den besten Meistern gelehrt werden sollen, die man aus allen Gegenden kommen lassen müßte. Der »Professor Physices« hätte die Fehler der Verarbeitung zu studieren und neue Methoden zu erfinden, der »Professor Matheseos« die Instumente zu verbessern. Ebenso sollte keiner das »Meister-Recht im Lande in einiger Manu- factur / so bey der Academie introduciret wäre / zuerlangen fähig seyn«, »der nicht zum wenigsten ein gantzes Jahr in dieser Manu- factur bey der Academie gearbeitet« hätte 20 ). Leib ist einerseits der typische Merkantilist, der gleichsam Vogel-Strauß-Politik treibt und mit seiner Manufakturakademie Wunder wirken will, ohne zu bedenken, daß jeder andere Staat mit ihr dasselbe erzielen und vor allem die Auswanderung seiner Spezialisten verhindern konnte. Der einseitige Nationalismus trübte den Merkantilisten den Blick. Andererseits kann sich Leib im 18. Jahrhundert der Idee nicht verschließen, daß Gott »einen jeden Lande sein gewisses Ziel und Maas vorgeschrieben«, aber er will nicht viel von diesem Ein wand wissen; es habe an den Verlegern und untüchtigen Meistern gelegen, wenn die neueingeführte Manufaktur nicht florierte, hätte doch jedes Land genug, womit es die andern versorgen könnte 21 ). 2. Andere Probe. Die zweite Probe bildet die Fortsetzung der ersten; will er doch in ihr vornehmlich zeigen, wie die Manufakturen durch den Handel ihre Verbreitung finden. Er geht aus von der Maxime Gracians: »Alles ist nunmehr in der Welt aufs Höchste kommen«, die er für absolut unrichtig erklärt 22 ). Ein Merkantilist konnte ein Saturierung des staatlichen Lebens nicht billigen. Der Handel ist von größtem Nutzen und macht Zölle und Akzisen überflüssig, durch ihn wird »der gröste Reichthum ins Land gezogen«, und der Staat »in höchsten Flohr und Auff- nehmen« gesetzt. Messen, Jahrmärkte und Niederlagen sind aber nicht die wahren Förderungsmittel, weil »so lange die Frembden entweder durch Zwang oder allerhand Freyheiten ihre Wahren an 37 » einen gewissen Ort zu bringen«, sie »denen Einheimischen den Nutzen vor dem Maule wegnehmen« 23 ). »Die Negotien zu erheben und befördern ist wohl kein füglicher Mittel / als . . . gewisse Handels-Compagnien sub Autoritate publica vor die Einheimischen zu etabliren« und sie mit den nötigen Kapitalien auszustatten, ferner Kanäle anzulegen. Diese Gesellschaften können ihre Aufgaben viel eher verrichten als ein einzelner, und leichter und billiger einkaufen, besonders wenn sie über bares Geld verfügen. Wird der leichte Einkauf durch geringere Frachtkosten noch befördert, »so muß das Commercium dadurch den Einheimischen vor denen Frembden nothwendig zugebracht . . . werden« 24 ). Der Hebung des Landes dienen auch Universitäten, Akademien und Gymnasien; werden doch durch sie viel Gelder im Lande behalten und gewonnen. Durch gelehrte Leute wird der Ruhm der Universitäten erhöht. Es müssen aber alle Fakultäten »vornehmlich in ihr gehöriges Centrum, woraus alles geflossen / wieder geführet / und daraus profitiret werden: welches Centrum aber nichts anders ist als GOtt / so sich durch die heilige Schrifft und das opus Creationis offenbahret« -°). Deshalb ist »die Theologie cum Studio Physico nothwendig zu com- biniren«. Ebenso hat die juristische Fakultät darauf zu achten, daß die Justiz mehr mit Nächstenliebe als aus schnödem Interesse gehandhabt wird, die medizinische aber, wie die Dinge erschaffen, »worinnen der Fluch / so alle Creata des gefallenen Menschens wegen tragen / bestehe«, und wie ihnen geholfen werden könne. Aufgabe der philosophischen Fakultät ist es, die Physik, die Politik, die Ethik zu pflegen und aus der Bibel zu deduzieren. Denn Leib ist genau so gottes- und bibelgläubig wie die anderen Kameralisten. Den Universitäten folgen die Akademien, diesen die Gymnasien, die die Jugend in den klassischen Sprachen unterweisen 2(i ). Ein ganzes Kapitel widmet Leib der »Brau-Nahrung«, von der er sich viel Vorteile für ein Land verspricht, wenn es ein gutes Brauhaus und tüchtige Braumeister besitzt 27 ). Weit interessanter ist das Kapitel »Von Künstlern und geschickten Leuten«, denn zur Erzielung einer heimischen Produktion bedurfte man der geeigneten Lehrmeister, deshalb setzte auch hier ein Wettkampf unter den Staaten ein, in dem jeder sie dem andern entziehen wollte. Wie viel an ihnen gelegen sei, könne man an Frankreich erkennen, das dadurch zur Macht in Europa 379 gelangt sei, aber nie Geld dafür gespart habe. Das zeige auch das Schicksal des Columbus, der von Portugal verstoßen, die neue Welt für Spanien erwarb. Diese Leute könnten oft durch einen einzigen heilsamen Vorschlag ihr Land »auff den höchsten Gipffel des Glücks erheben«. Wenn man sie aber nicht nach Verdienst achte, würden sie ihr Heil bei andern suchen 28 ). Ebenso sollte man sich die Künstler erhalten, wenn z. B. jemand Bechers Vorschlag eines immerwährenden Bergwerks verwirklichen könnte. Ein Fürst soll sich aber nicht selbst auf die Scheidekunst legen, denn es ist fraglich, ob er dann noch die Ehre Gottes befördern könne, da ihm ziemt seine Untertanen »nicht alleine ad temporalia / sondern auch ... ad aeterna wohl« anzuführen. Trotzdem will Leib die »Artem Spagyricam« nicht verurteilen, weil Faust, Klock und Bornitz sie auch billigten. Daher soll man diese Leute in Frieden lassen, da sie auch die Ehre Gottes befördern wollen. Denn glückselig ist der Landesherr, »der nichts als nahrhaffte Unterthanen / die ihre Gefälle und Gaben richtig und ergiebig ergeben können«, hat 29 ). 3. Dritte Probe. In der dritten Probe will Leib zeigen, wie die Geldmittel zur Durchführung seiner Vorschläge aufgebracht werden. »Alles Commercium und Fabriques, samt allem andern Gewerbe sind gleichsam vor tod und entseelet zu achten / und können nimmermehr zu einem erwündschten Ziel und Fortgang gelangen / woferne sie nicht mit den darzu benöthigten Geld-Mitteln / als welche der vornehmste Nervus rerum gerendarum, gnüg- lich unterstüzet werden« 30 ). Wir sehen: Leib geht von demselben Grundsatz aus wie alle anderen Kameralisten, das Wort vom Geld als dem Nerv aller Dinge diente ihnen allen als Leitmotiv. Aber auch hier zeigt sich wieder, daß es nur als Produktionsfaktor erstrebt wird. Um dem Geldmangel abzuhelfen, haben die Italiener die Montes Pietatis gegründet, aus denen die Banken entstanden 31 ). Er unterscheidet Wechsel- und Lehnbank: »durch die Wechsel-Banco muß nun vornehmlich alle Zahlung / die nur bey denen Negotien vorfället / es sey vor Wahren / Wechsel / Depositen-Gelder und dergleichen / nach einer gewissen und iedes Orts determinirten Summa / und Wehrung / so wohl an die Einheimischen als Frembden und niemahln per Cassa geschehen«, es werden keine Interessen entrichtet, sondern nur »ein sehr leidliches pro Cent vor die Uberschreibung derer Posten«. Wir 380 haben es hier also mit einer Girobank zu tun, während die Lehnbank eine Depositen- und Lombardbank darstellt: »sie giebt. . . die darinnen niedergelegte Capitalien gegen ein billiges Interesse . . . auf gewisse Versicherung oder sichere Pfänder an männigl. auf eine gewisse Zeit aus / und nimmt die Gelder noch umb ein leichteres von andern ä Credito auf.« Beide Banken sind sehr nützlich, sie erhalten die Ordnung im Handel und verschaffen jedem das nötige Geld 32 ). Leib will aber vom Bankwesen »keine weitläufftige Erzehlung thun«, sondern die Banken für sich selbst sprechen lassen. Daher läßt er die Hamburger »Banco-Ordnung« aus dem Jahre 1639 und die Nürnberger folgen 33 ), die zwar sehr interessant sind, uns aber hier nichts angehen, weil wir nur seine Stellungnahme zu betrachten haben. Er erinnert daran, daß das »Banco-Geld« einer Bank gegen das einer andern variiert, dies »kömmt lediglich darauf an, daß entweder das Banco-Geld gleich anfangs auf eine fingirte und feste Müntze gesetzet ist / oder / daß die Negotia steigen / auch fallen / oder das Banco-Geld sonsten stark oder nicht gesuchet wird. Ingleichen daß die Banco-Zahlung nicht in Species-Geldern allezeit geschieht.« Leib hat hier sehr richtig beobachtet: die Banken seiner Zeit schufen sich eine Großhandelswährung mit einer festen Basis, um den schlechten Münzverhältnissen wirksam begegnen zu können. So wurde in Hamburg die »Mark Banco« die Währung, eine ideale — »fingirte« nennt es Leib — Werteinheit von bestimmtem Silbergehalt im Gegensatz zur allgemeinen Währung der »Mark Courant«. Nur wenn die Negotien sich ändern, also mit dem Schwanken von Angebot und Nachfrage oder mit Änderungen im Silberpreise wird die Bankwährung in Mitleidenschaft gezogen. Dazu kommen noch die Schwankungen der Wechselkurse: »Wie denn bekannt ist / daß der Cours aus Deutschland nach Holland / weil jens sein Commercium mit diesem nicht balanziren kan / ordinair höher / das von Holland nach Deutschland heraus aber allezeit geringer ist 34 ). Denen, die einwenden, daß die Lehnbank, weil sie viel Gelder aufnehmen und bereit halten müßte, mehr Gefahren als Nutzen brächte, erwidert er, wenn es so wäre, hätten weder Engländer noch Holländer oder Hamburger sich so sehr um ihre Bank gekümmert und ihr zur Beseitigung aller Hindernisse auch das Münzwesen übertragen. Er konnte sich damals mit Recht auf diese Staaten berufen, von denen der ökonomische Fortschritt ausging. Andere meinen, die Bank ruiniere den Handel, »sintemahl sich die Kauff- 38i leute auff die Banco verliessen / und die Wahren überführeten«. Auch diesen Einwand hält er für unberechtigt, weil nirgends mehr die Commercien in Blüte ständen als an den Orten, wo sich Banken befänden. Denn nur mit ihrer Hilfe ist »manche schöne und gute Invention« möglich. Den ängstlichen Gemütern, die für das Bestehen der Bank fürchteten, weil Übergriffe der Fürsten möglich wären, hält er entgegen, daß »kein Regent / er con- siderire sein Interesse, und regiere auch so absolut, als er ifner wolle / seine Regierung niemahln dergestalt führet / daß er nicht darbey auf die Erhaltung seines Grandeurs und Staats gehörige Reflexion machen« würde 35 ). Leib will nun das Schrödersche Bankprojekt besprechen und seine Fehler aufdecken, verwahrt sich aber gegen den »Autor des Tractats / so er vor einigen Jahren durch den Königl. Preußischen Consistorial-Rath / Hr. Bodinum publiciren lassen / und unerschöpffl. Gold-Grube oder Fürstliche Macht-Kunst nennet«*), daß Schröder der Erfinder dieses »Landes-Fürstlichen *) Roscher nennt dieses Buch »in mancher Hinsicht rätselhaft«, er kannte es nur in der neuen Ausgabe unter dem Titel »Tractat von Manufakturen und Commercio, Frankfurt und Leipzig 1740, und meint, es sei schon 1702 oder 1703 durch den Haller Professor Heinrich Boden herausgegeben und von seinem Verfasser von Klenck bald unterdrückt worden, nachdem es 1704 einen heftigen Angriff in einer Schrift: »Das Gold des publiquen Credits, welches der vornehme Autor der fürstlichen Machtkunst und unerschöpflichen Goldgruben durch Herr G. B.’s Gütigkeit und Vermittlung beschauen lassen, auf dem Probierstein der gesunden Vernunft zum Commercio untauglich befunden von einem Lübecker Kaufmann« (a. a. O. S. 303) erfuhr. Ihm folgt neuestens v. Srbik (a. a. O. S. 144/45). Roscher schloß sich an G. H. Zincke an, der in seinen »Leipziger Sammlungen« die erstgenannte Schrift mehrfach erwähnt (II, 198; IX, 903; X, 739) und ihr eine ausführliche Besprechung widmet, doch kannte auch er sie nur in der 2. Ausgabe von 1740. Er sagt; »Es ist mir auch nicht möglich dem geneigten Leser Gewißheit zu ertheilen, ob dieses eben dasjenige Buch sey, welches ... zu Halle 1702 der gelehrten Welt vor Augen geleget worden. Solte sich aber selbiges also verhalten, so ist der Name Heinrich Bode von dem Verfasser fingiret; denn ich besitze von dem ietzt zu beurtheilenden Buche ein eigenhändiges MSct des Auctoris, allwo sich nicht nur derselben von Klenck nennet, sondern es hat auch eine unbekannte Hand zu Ende des Tractats bemercket, daß der Herr von Klenck dieses Buch zu dem Ende geschrieben, um die Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg aufzumuntern, in ihren Landen Manufacturen zu errichten« (I, 879/889). Aber Zincke und daher auch Roscher sind im Irrtum: das steht heute fest. Georg Schaumann-Helsingfors macht darauf aufmerksam (Schmollers lahrb. Bd. 35, S. 183 ff. 1911), daß Klenck der Verfasser nicht war, sondern der Geheimrat Asanius Christoph Freiherr von Marenholz zu Hannover; er stützt sich dabei auf die Angabe bei Jöcher-Ro termund (IV, Sp. 691), wo M. wirklich eine »Fürstliche Machtkunst« etc. zugeschrieben wird, die Professor Bode 1703 herausge- 382 Wechsels« sei 36 ). Er schildert die Bank eingehend [s. II, VI, S. 318/22] 37 ), um dann die Mängel zu besprechen: es sei sehr fraglich, wie sie zu einer »Consistence gebracht werden könte; denn / dz man durch den Versatz wohl ein mehrers kauffen könne/ist nicht zu negieren / ob man aber dadurch das Capital allezeit auf viermahl so hoch . . . nutzen könne / kan wohl so absolut schwerlich behauptet werden: sintemahl alle Ware steigend und fallend ist.« Es wäre falsch, wenn Schröder meine, »daß einer mit dergleichen Wechsel-Brieffe bessern Credit / als der andere / so mit baarem Gelde handelt / haben könne,« da alle Wechsel auf eine gewisse Zeit ausgestellt werden. Auch würde kein geschwinderer Verkauf durch den Wechsel stattfinden, weil der nur dann geschehe, wenn die Ware angenehm und stark begehrt sei. Es wäre auch irrig, anzunehmen, der Fürst könnte durch diese Bank jährlich 6% Zinsen genießen; »denn / wo der Auffnehmer iederzeit 6 pro Cent dem Landes-Herrn geben / und hernach dem Creditori, oder wenn er mit dem Wechsel bezahlen will / auch so viel Interessen biß zur Verfallzeit vergüten soll«, so würden aus den 6 dann 12%, und das seien Wucherzinsen, die die Untertanen bedrückten 38 ). Trotzdem würde dieser »Landes-Fürstliche- Wechsel« den Handwerkern dienen, den Kaufleuten lasse man die Lehnbank. Um baares Geld zu erhalten, leite man die Mündelgelder, Kautionen etc. hinein und fordere keine Interessen für den Fürsten. So würde man den Untertanen weit besser geben habe, und die 1740 als »Tractat von Manufacturen« etc. erschienen sei. Nun ist Harenholz auch noch der Verfasser einer Schrift »Ein aus Lust gemachtes Vorbild des Landes Braunschweig-Lüneburg 1679«, die dieselben Ideen, wie alle diese Schriften vertritt (s. Zincke, Leipz. Sammlg. III, 1015 ff.). Aber wenn Schaumann glaubt, daß die Frage damit »allerdings noch nicht entschieden« sei, und Marenholz nur »sehr wahrscheinlich« der Verfasser sei, so glaube ich nachweisen zu können, daß er es bestimmt ist. Ich finde nämlich bei Zincke, Cameralisten-Bibliothek, II. Th., S. 507, folgende Stelle: Zincke erwähnt dort mit anderen Schriften des Anonymi »Gold des publiquen Credits« und fährt fort: »Es ist aber dawider auch geschrieben worden. Nemlich das untauglich befundene Gold des Landes-Credits der unerschöpften Goldgrube in 4,1 Bogen 1704. Auch will dieses den Tractat Fürstliche Machtkunst widerlegen. Der gelehrte Herr Verfasser der Bibliothecae Brunswico-Lüneburg eignet dieses letzte Büchlein dem geheimen Rath von Marenholz pag. 361 zu! Allein oben ist der rechte Autor davon angegeben. Conf. meine Leipziger Sammlungen I. Band, p. 880. Es ist ein Herr von Klenck.« — Hier steht deutlich, daß der Verfasser der Kritik der Kritik den Tractat »Fürstliche Machtkunst« dem Rat von Marenholz zuschreibt, denn er will nicht nur die Kritik des Lübecker Kaufmanns, sondern auch das erste Buch über dieses Thema kritisieren; das stammte aber von Marenholz, wie hierdurch wohl bewiesen ist. 383 helfen 39 ). Interessant vor allem ist, daß ein Kameralist an dem Projekt eines anderen Kritik übt, und daß Leib, der so sehr den österreichischen Kameralisten folgt, sich ihnen doch nicht gedankenlos anschließt. —Alter als die Banken sind die Montes Pietatis, die man besonders in Italien und in Spanien als »Alhondiga para los pobres« errichtete, deren Art aber schon Griechen und Römern bekannt war, die sie Aeraria nannten. Aber jetzt sind sie, wie Leib meint, so degeneriert, »daß sie mit Rechte mehr Montes Impietatis denn Pietatis genennet zu werden verdienen.« Die Montes sind aus Almosen gesammelt, um den Armen »sonder Interesse« zu helfen, sie vor Wucher zu schützen und den allgemeinen Wohlstand zu erhöhen. Daher sind sie sehr nützlich, borgen aber nur den Armen der betreffenden Stadt, wo -der Mons ist, nichts den Reichen und den Kaufleuten, und zwar ohne Aufschlag, aber nur so viel, »als ein armer Mann sich zu retten . . . benöthiget«; kein Geld wird über ein Jahr und nur gegen gutes Pfand ausgeliehen 40 ). Die Befürchtungen, es könnten nicht genug Gelder für diese Kassen einkommen, zerstreut er mit dem Hinweis, daß die Lotterien etwas dazu beisteuern, und die Fürsten einiges Kapital für diesen guten Zweck zuschießen könnten. Eine andere Art von Montes bilden die Kindersparkassen, wie sie schon Obrecht befürwortete, was er aber nicht zu wissen scheint 41 ). Ebensowenig kennt er die Obrechtschen Vorschläge für eine Feuerversicherung, denn seine »Feuer-Cassa« nimmt ihren Ausgang in Hamburg von der »Haverey«. Sie dünkt ihm von größtem Nutzen, »sintemahl die Gebäude sowohl / als deren Eigen- thums-Herren dadurch in ihrem beständigen Wohlstände können erhalten / die Städte nicht so leicht in desolaten Zustand / vielweniger deren angesessene Bürger und Unterthanen in totalen Ruin gesetzet« werden. Man sage deshalb von Hamburg: »In Hamburg brennet kein Hauß ab«; gebe doch diese Kasse »einem Lande gleichsam die letztere Force«. Sie ist nichts anderes »als ein gewisses Aerarium, worein die Eigenthums-Herren / derer Häuser darinnen eingeschrieben seyn / wenn ein Feuer-Schade geschehen / etwas gewisses pro Cent oder Mille zu dessen Ertragung abgeben müssen / und dieses Geld von daraus hinwiederum zur wider Auffbauung des ruinirten Grundstückes zum gemeinen Besten angewendet wird« 42 ). Zur Erläuterung schließt er die Hamburger »General-Feuer-Cassa-Ordnung« an 43 ). Ermuß zu Hamburg viele Beziehungen gehabt haben, denn er ist der 384 erste Kameralist, der in einem deutschen Staatswesen seine Vorbilder für die Durchsetzung der merkantilistischen Tendenzen findet; war Hamburg doch wirtschaftlich weit fortgeschrittener als das übrige Deutschland. 4. Vierte Probe. In der Zuschrifft zu dieser letzten Abhandlung, die er dem Grafen Johann Casimir von Wartenberg widmet, betont Leib noch einmal, wie segensreich es für ein Land sei, wenn die Unterthanen in guter Nahrung sich befänden, daß es nicht Endzweck der Regierung sein könne, »alleine die Schatz- und Rent-Cammer derer Regenten zu bereichern«. Das beste Beispiel eines fürsorglichen Fürsten biete König Friedrich von Preußen, der den »vollkommenen Genium regnandi durch den sinnreichen Wahlspruch: Suum cuique« ausdrücke. Wartenberg war damals preußischer Ministerpräsident und hatte nach Leibs Meinung an der vortrefflichen Regierung »nicht geringen Antheil« 44 ;. Gleich seinen Lehrmeistern warnt Leib vor den Gefahren der französischen Weltherrschaft. Noch immer war es Ludwig XIV., der mit seinen Expansionsbestrebungen ganz Europa, vor allem aber das schwächliche Deutschland bedrohte, und der 1700 erfolgte Tod Karls II. von Spanien schien dem französischen Universalismus neue Wege zu weisen; dagegen mußten die deutschen Nationalisten Front machen. Im dem Jahre, in dem Leibs Werk veröffentlicht wurde, schien die deutsche Sache gut zu stehen; war doch Erzherzog Karl von Österreich als Karl III. in Spanien eingezogen. Warnend sagt Leib: »Wie ich denn auch daher vom Anfänge des jetzigen Spanischen Krieges alsofort ge- urtheilet habe / wie dem Bourbonischen Hause die Monarchie von Spanien / weil dadurch alle Wohlfarth und Frey heit von ^antz Europa periclitiret / schwerlich gelassen werden könne«; er fürchtet nicht nur die politische, sondern auch die wirtschaftliche Übermacht Frankreichs: »sintemahln Frankreich / was zur Oeconomia regia gehöret / exact verstehet / und dieser- wegen die unarbeitsamen Spanier / wie es bereits schone thut / mit seiner ingenieusenNation, so viel immer möglich/meliren/ hierdurch aber die anietzt in Spanien gäntzlich darnieder liegende Manufacturen in kurtzen auf einen weit andern Fuß setzen / mithin seine Commercien vor allen andern Reichen erheben und ausbreiten . . . auch die ihme bißanhero gantz unmöglich ge- — 385 — machte Universal-Monarchie umb so viel eher ins Werk richten würden« 45 ). Im ersten Kapitel der vierten »Probe« rät Leib von großen Schatzungen ab, die nur Widerwillen erregen und nichts einbringen; weil sie den Untertanen die kümmerlichen Lebensmittel entziehen, Handel und Wandel verderben und das Land arm machen 46 ). Aber deshalb müssen nicht alle Gefälle und Schatzungen für schädlich angesehen werden. Denn es sei unmöglich, es allen Untertanen recht zu machen, sondern es sei genug, »wenn man die Gefälle nur nach dem grösten Hauffen / und wie das Land / so viel möglich / bey seinem bißherigen Wohlseyn conserviret ... zu reguliren suchet«. Nicht das größere Quantum, sondern die unregelmäßige Verteilung bringt das Land in Verfall. Deshalb darf der Fürst seine Untertanen veranlagen, »da das Jus collectandi zugleich in dem von Gott im 1 . Buch Samuel am 8. selbst gesetzten Fürstenrecht gegründet ist« 47 ). Leib benutzt also die berühmte Bibelstelle, um das Steuererhebungsrecht des Fürsten zu begründen; für ihn hatte die Steuer ihren außerordentlichen Charakter verloren. Er ermahnt den Regenten, bei der Besteuerung sehr vorsichtig zu sein, da hierauf seines Landes Wohlfahrt beruhe. Die Gefälle und Anlagen zerfallen auch bei ihm »in onera ordinaria & extraordinaria«, und sind in den einzelnen Ländern ganz verschieden. So hat man in Frankreich fünf große Schatzungen und andere Steuern, in Holland vielerlei Imposten und in Deutschland »Land- und Trancksteuern / Quatember- und Pfennigsteuern / Umb-Geld / Schiege- Schatz- Kopff- und Nahrungs-Gelder / Accisen« 48 ). In keinem Punkte gehen die Ansichten der Kameralisten so weit auseinander wie in dem Steuerwesen. Während Seckendorff für die direkten Steuern eintritt, findet Leib nichts besser »als ein wohleingerichtetes Accis-Wesen; angesehen durch dieses ein Land bey seinem bisherigen Flohre und Wohlstand iederzeit erhalten« wird, und Reiche und Arme in »billigerer proportionirten . . . Gleichheit« ohne Beschwerden betroffen werden. Dadurch würden die Einkünfte des Fürsten sichergestellt, die Fremden mitbelastet und »keiner mehr beschwehret . . . / als sich ein iedweder durch seine Verschwendung und gutes Haußhalten von selbst freywillig belegen will«. Die direkten Grundstücks- und Gewerbesteuern hält er für schädlich und unsicher, weil sie nur neue Anlagen nötig machten 49 ). In dieser Zeit, in der es so viele Steuerbefreiungen gab, hatte Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 25 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 386 eine indirekte Steuer, die jeden traf, immer etwas Verlockendes, brauchte sie doch auch nicht erst von den Ständen bewilligt zu werden. Die Accise wird entweder nur in den Städten au allen Konsum und Handel erhoben wie in Preußen, oder sie kann durchs ganze Land gehen und dann nur auf wenig Artikel gelegt werden, als »wie die Churfürstl. Hannoverische / so nach des Teutophili oder Königl. Preußischen Rathes Herrn D. Tentzels in der Goldgrube der Accise projektirten Invention introduciret ist« 50 )*). Die erstere Art befördert mehr die Manufakturen, die andere die Commercien, so haben aber beide Ungerechtigkeiten, denn Gewerbe und Handel sind »beyde vor die Seele des Landes / und Wurtzel alles Überflusses zu achten«. Um die Accise durchzuführen, will Leib die Untertanen in drei Klassen teilen und »hiernach die Proportion nehmen«. Denn es wäre sehr ungerecht, »wenn der Arme allezeit so viel als der Mittelmann / und dieser wiederum so viel als der Reiche oder der Verschwender tragen« sollte. Deswegen müssen Brot und andere Lebensmittel frei bleiben, weil sonst eine allgemeine Teuerung entstünde, womit man die Manufakturen verderbe und unnötige Erhebungskosten verursache. Ferner sollten die Lebensmittel für den Mittelstand wie das Fleisch gering, aber die der Reichen wie »Taback / Brandewein / Aquavit, Wein / auch andere Delicatessen / *) Leib mischt sich hier in den Streit um die Accise, der um die Wende des 17. Jahrhunderts einsetzte; die Schäden des dreißigjährigen Krieges gaben ja reichlich Stoff zu finanziellen Debatten. Wenn auch die Autoren dieser interessanten Accise- Schriften den gleichen Gedanken huldigen wie die Kameralisten, fehlen ihnen doch zuviel Momente, um sie dazu zu rechnen (vgl. I, S. 92), sie behandelten auch nur eine einzige Frage, wenn auch gerade durch solche Diskussion die Finanzwissenschaft inauguriert wurde. Der Streit ging aus von Christianus Teutophilus »Entdeckte Goldgrube in der Accise«, Zerbst 1685, der Verfasser war der Halberstädtische Steuerrat, spätere Haller Syndikus Tenzel; er fordert eine Universalaccise von den nötigsten Gegenständen in den Städten und auf dem Land. Ihm widerspricht die »Geprüfte Goldgrube der Universalaccise«, Dresden 1687; der Verfasser ist unbekannt, er will eine Immobiliar- und Personalsteuer erheben. Diese beiden Schriften kannte Leib wohl, nach seinem Werke erschienen sie in 2. Auflage und gleichzeitig einige neue; »Kurze Beschreibung von der Accise«, Leipzig 1717; »Nichts besseres als eine Accise, wenn man nur will: nichts böseres als die Accise, wenn man nicht will« von C. v. H. G., d. i. G. Christoph von Happe, Augsburg 17171 »Untersuchung der Klagen über die Accise«, Leipzig 1718 und »Beantwortung des Vortrabs oder Untersuchung derer Klagen über die Accise«, Frankfurt u. Leipzig 1718. Vgl. v. Inama-Sternegg: Der Accisestreit deutscher Finanztheoretiker im 17. und 18. Jahrhundert, Tüb. Zeitschr. Bd. 21, 1865; ferner Roscher a. a. O. S. 319 ff.; Zincke: Leipziger Sammlung VIII, 738 ff., und Cameralist. Bibi. HI. Th., 820/21. 387 desgleichen kostbahre Gold- und Silber-seidene und andere Wahren noch einmahl so hoch . .. beleget werden« 51 ). So konnte die Accise gleichzeitig soziale Zwecke erfüllen, indem sie den Ärmsten das Existenzminimum ließ und das Schwergewicht auf den Luxus der Reichen legte. Ein- und Ausfuhr will unser Autor nach den alten merkantilistischen Grundsätzen geregelt wissen: exportierte Manufakturen wie importierte Rohmaterialien sollten frei bleiben, dagegen eingeführte Waren und ausgeführte Rohstoffe desto mehr belastet werden. Viktualien und Korn sollen auf dem Lande etwas besteuert werden, »so viel davon außer denen Städten consumiret wird«, »sintemahl der Bauer . . . zur Erhebung des Landes Wohlfarth weiter nichts beyträget / als so ferne er mit seinen Früchten und Victualien eine Wohlfeilheit verursachet«. Man sollte daher seine Waren nach den Jahreszeiten behördlich taxieren 62 ). Leib geht von dem sehr wichtigen Grundgedanken aus, daß der Wohlstand erst durch billige Nahrungsmittel begründet werden kann, dann wäre es aber besser gewesen, den Bauer gar nicht zu belasten, denn wenn er auch nur mit seinem Konsum getroffen werden sollte, so war es klar, daß er diese Steuer auf die städtischen Verbraucher abwälzte, falls nicht der Staat ihm auch hier einen Riegel vorschob, was ja Leib befürwortet. Die Accise ist nach den einzelnen Ländern verschieden, weswegen Leib nur allgemeine Regeln geben will. Gegen sie könnte eingewandt werden, sie erfordere mehr Bediente als andere Steuern, sie belaste Mittelstand und Reiche zu sehr, treffe aber den kaum, der eine kleine Familie habe; auch verteure sie die Waren. Doch will unser Autor alle diese Einwände nicht gelten lassen: er stellt sich auf die Seite Tenzels. Eine außerordentliche Steuer wird in der Kopf- oder Vermögenssteuer gesucht, die aber die Untertanen belastet, weswegen sie nur in äußerster Not erhoben werden soll. Dagegen sollen die Fürsten Leibrenten einführen, so erhalten sie schnell die Geldmittel, und die Reichen legen ihr Geld gut an 63 ). Er tritt also für ein volkswirtschaftlich sehr wertvolles Mittel ein, das besonders dem Sparsinn diente. Wie die meisten anderen Kameralisten befaßt sich Leib auch mit dem Justiz wesen, über das viel geklagt werde. Viele schreiben das Übel dem Römischen Recht zu, weil es so »verstricket« wäre. Das will er nicht glauben, könne doch »bey der jetzigen Jurisprudentz noch eine ziemliche Justitz ... administriret 25 * 3 88 werden«. Andere sehen die Ursachen der Verschlechterung in der Verwaltung, die die Prozesse verlängert, die meisten schieben die Schuld auf die Advokaten. Aber er will der Ansicht nicht beipflichten, die die Anwälte nicht mehr zu den öffentlichen Ämtern zulassen will, da gerade aus ihnen die tüchtigsten Beamten gewonnen würden. Denn die Gebrechen lägen, meint Leib, auf allen Gebieten. Deshalb sollte man Richtern und Advokaten feste Besoldungen geben. Die Abkürzung der Prozesse würde nur die Kosten häufen, und jener, der sie nicht aufbringen könnte, müßte nachgeben 54 ). »Ich hoffe keiner sonderlichen Ausführung nöthig zu haben,« sagt Leib mit Recht, »wie sehr ein Land durch die schlechten und geringhaltigen Müntzen / auch deren Devalvirung in Schaden und zurücke gesetzt werde«. Denn die schlechten Sorten schaffen nur Teuerung, daher soll die Obrigkeit gute Münzen einführen und zu einer Devalvation nur in der Not schreiten. Man mischt den Gold- und Silbermünzen zwar Kupfer bei, weil die Legierung aber zu Fälschungen veranlaßt, soll man den Schlagschatz nicht in der Münze selbst suchen und auch gute Scheidemünzen ausprägen. Den Einwurf, daß die Silberlieferanten nur den Vorteil hätten, begegnet er mit dem Vorschlag der Freiprägbarkeit, die schon Schröder verlangt hatte 65 ). Zum Schluß bespricht Leib das Militärwesen, aber er zeigt sich hier nicht so weitblickend wie Seckendorff, er sieht nur die Schäden, die die »Soldatesca« anrichtet, denn das Land leidet durch die Werbungen, Einquartierungen, die Märsche und die schlechte Kriegsdisziplin. Die Werbungen entziehen dem Lande die Mittel und die besten Arbeitskräfte; er will von einem Volksheer nichts wissen, das für die Heimat kämpft, sondern das »Herren-lose / und anderes liederliches Gesinde« dünkt ihm gut genug. Da die Einquartierungen das Land ausrauben, sollen sie »keinen Strich Landes mehr als den andern« berühren, den Soldaten nichts mehr als die »Haußmanns-Kost« zugestanden werden. Auch die Bürgerwachen hält er für schädlich 56 ), bekennt sich also als richtiger Soldatenfeind, merkwürdig genug in einer Zeit, in der jedes Ländchen in einer stehenden Armee das eine Hilfsmittel zur Macht erblickte. Dem Fürsten, der »seine Landes-Oeconomie in eine gute Harmonie setzen und erhalten« wolle, empfiehlt Leib ein »Staats- Oraculum«, aus dem er genau den Zustand seines Landes ersehen könne. Daher müßten alle Collegien alle Vierteljahr »ge- 389 wisse Relationes« erstatten, wodurch unter ihnen ein lebhafter Wettbewerb einsetzen, und die ganze Landesökonomie sich der schönsten Harmonie erfreuen würde, »zumahln die gantze Landes- Administration sich ohne diß auf ein mehrers nicht als derer Regenten Interesse, und ihrer Reiche und Länder Wohlseyn resolviret« 57 ), wie er als echter Kameralist behauptet. Um nicht nur in der Theorie, bei den »chimeriquen Dingen« zu bleiben, fügt er dem Diskurs noch ein »Kurtzes Project, Auf was Masse Ihro Röm. Käyserl. auch zu Hungarn und Boheim Königl. Maj. das See-Commercium vor andern erheben . . . könne«, hinzu. Er vertritt hier ganz weltwirtschaftliche Ideen. »Was ein insonderheit zu Wasser wohl eingerichtetes Commercium denen Puissances vor Avantage geben könne / davon leget das kleine sandigte Holland mit der dadurch erlangten / und seine Grösse weit übersteigenden Macht ein merck- würdiges Exempel dar«. Wie Becher weist auch er auf den Nutzen des Seehandels hin, der Macht und Ansehen des Kaiserreichs stärken würde, wenn »Ihro Kayserl. Maj. dasselbige nicht weniger durch ein gutes Reglement und fundamentale Einrichtung in dem Fürstenthum Tergeste erheben« wollten 58 ). Er glaubt, daß Venedig dem jungen Seehafen Triest nicht schaden würde. Nötig wäre es aber, zwei Punkte zu beachten: »Daß das gantze Commercien-Wesen dahin dirigiret werde/ daß Ihro Kayserl. Maj. Reiche und Länder an auswärtige allezeit mehr creditiren als debitiren mögen / oder / so lange dieses nicht seyn kan / das Debit und Credit möglichst balanciret werde«, und »daß denen Negotien mit Nachdruck unter die Arme gegriffen werde«. Leib bleibt hier im Bereiche der Handelsbilanz und läßt den Warenverkehr allein den Ausschlag des Saldos geben: »da das Debit ein offenbahres Kennzeichen einer sehr üblen Landes- oder Reichs-Disposition ist, und daß selbiges nicht so viel Wahren habe / noch von andern haben könne / daß es solche mit Avantage umbsetzen / und sodann die eingehenden Wahren mit denen ausgehenden sattsam balanciren könne: sondern sein baares Geld vielmehr darbey zu setzen . . . müsse«. Es wäre leicht, das Land ins Kredit zu führen, wenn seine »natürliche Fruchtbahrkeit nebst derer Unterthanen Geschicklichkeit« voll ausgenützt würde. Künstler, Handwerker und Gelehrte müßten die unerkannten Schätze heben 59 ). Um den Seehandel flott zu machen, sollte der Kaiser in Triest eine Asiatische und eine Afrikanische Handelskompanie errichten 39 ° und dazu alle Stände einladen: jeder sollte mit 300fl. Partici- pant werden können. Die Kompanie soll zehn Jahr von allen Lasten außer den »Convoy-Geldern« befreit sein, sie würde Volk und Fürst den größten Nutzen bringen. Wenn aber »aus diesem See-Negotio, wie billig / causa communis gemachet würde / die löbl. Stände und Unterthanen dasselbe assecuriren«, wenn der Staatsminister und die Geheimräte die »Haupt-Participanten« wären und jeder, der 15000 fl. einlegte in den Adelstand, wer 30000 fl. bezahlte in den Freiherrnstand erhoben würde, dann könnte dieses Commercium gar wohl auf einen freien Fuß ge- setzet werden« 60 ). Leib zeigt sich als typischer Merkantilist; denn wenn es galt, die Produktion tausend fleißiger Hände über Nacht hervorzuzaubern, schien ihnen ohne Skrupel jedes Mittel recht. Neuntes Kapitel. Theodor Ludwig Lau. Es ist schon in der Einleitung zum II. Teil betont worden, daß wir nach unserer Definition manche Autoren nicht zu den Kameralisten rechnen können, wenn es auch oft geschah, daß wir ebenso das Recht haben müssen, andere ihnen zuzugesellen. So geschah es mit Johann George Leib, und als letzten in ihrer Reihe wollen wir einen Mann betrachten, der bisher eigentlich völlig unbekannt war, nämlich Theodor Ludwig Lau. Wohl wird er bei Roscher erwähnt, aber als Kameralist hat man ihn noch nicht angesehen, kein Wunder, da ja die meisten seiner interessanten Schriften in der deutschen Literatur völlig unbekannt waren, und da sie anonym erschienen sind, war es schwer, den Urheber zu ermitteln. Wenn wir sie aber prüfen, werden wir Lau durchaus zu den alten Kameralisten zählen können, und in ihnen die beste Bestätigung für die Richtigkeit unserer Definition finden. Roscher nennt als Werk Laus »Aufrichtigen Vorschlag von glücklicher, vorteilhafftiger und beständiger Einrichtung der Intraden und Einkünffte der Souverainen und ihrer Unterthanen« (Frankfurt a. M. 1719); die von mir als seine ferneren Schriften festgestellten heißen »Politische Gedanclcen: Welcher Gestalt Monarchen und Könige / Respubliquen und Fürsten: Nebst ihren Reichen/ Ländern und Unterthanen; Durch eine leichte Methode Mächtig und Reich seyn oder werden können« (1717) und »Entwurff einer Wohl-eingerichteten Policey« (1717)*)- — *) Es ist nötig, darauf hinzuweisen, wie mir die Entdeckung Laus als Kameralisten und seiner Schriften gelang. Ich fand bei der Lektüre Osses eine Anmerkung von Thomasius (S. 500/507), in der er u. a. schreibt: »Es ist nur dieses Jahr zu Frankfurth am Mayn ein Entwurff einer wohl-eingerichteten Policey . . publicirt worden« und ferner »Wer der Autor sey / will ich nicht entdecken / wiewohl ich solches eine Zeit hemach / nach dem ich seine beyde Schrifften durchlesen / und diese Anmerckungen davon bey mir selbst gemacht hatte / durch gewisse Nachrichten erfahren. Indessen hat er sich ziemlich bloß gegeben, wenn er in dem tractat wie große Herren / mächtig und reich werden können / p. 11 einen von seinem Vater anno 39 2 Der Einfluß der Österreicher ist auch bei Lau unverkennbar, und doch weist er viele interessante originelle Züge auf. Es ist nicht die sittliche Größe, die ihn auszeichnet wie jene; die Merkantilisten waren zu sehr Absolutisten geworden, und aus der freien stolzen Männlichkeit ward nur zu leicht schranzenhafte Unterwürfigkeit, Was er will, sagen die Titel seiner Werke: Monarchen, Länder und Untertanen reich und mächtig machen, ganz wie alle Kameralisten. Vor ihnen hat er eine umfassende Belesenheit voraus und stützt sich bei seinen Behauptungen stets auf die Äußerungen zeitgenössischer fremder Schriftsteller, so daß wir hier deutlich den Einfluß des Auslandes auf die kameralistische Literatur beobachten können. Theodor Ludwig Lau wurde am 15. Juni 1670 [ich folge den Angaben Jöchers 1 )] als Sohn des Professors juris und Rats Dr. Philipp Lau in Königsberg i. Pr. geboren, studierte 1655 edirten Diseurs citirt.« — Ich ermittelte nun das Vorhandensein der »Politischen Gedanken« auf den Kgl. Universitätsbibliotheken in Breslau und Marburg; bei der Ausgabe letzterer Bibliothek fand sich angeheftet der »Entwurff«. Ihr Inhalt war so kameralistisch, daß es galt, den Autor ausfindig zu machen. Auch fand ich das Werk des Vaters von ihm wirklich zitiert. Aber dies zu ermitteln, um so den Namen des Sohnes zu erfahren, mißlang. Da fand ich bei sorgfältigster Durchsicht von Bibliographien in Bergius’ Cameralisten Bibliothek, Seite 409, unter »Policey« § 2: Lau, Theod. Lud., Entwurff einer wohleingerichteten Policey, 8. Frankfurt, 1717. Roscher bestätigte mir (S. 379) die Existenz dieses Autors, auch fand ich ihn bei Small (S. 173/74, 225/26) und von Zincke in Bechers »Polit. Diseurs«, Bd. II, und in der Leipz. Sammlg. (I, 188; V, 416 ff u. a.) mehrfach erwähnt. Keiner dieser Autoren aber nannte die beiden von mir ermittelten Schriften. Da auch die »Allgemeine Deutsche Biographie« und wie bei Leib die zeitgenössischen Gelehrtenlexika versagten, nahm ich Jöchers Gelehrtenlexikon, 1750, zu Hilfe und fand hier in Bd. II meine Vermutungen bestätigt; wir finden dort, Spalte 2293/94: »Lau, Philipp, ein Jctus, geboren 1622 zu Tilsit, zu Königsberg Professor Juris« starb 1682, »Man hat von ihm Discursum politicum in sententiam Macchiavelli lib. II. c. 10 pecunia non est nervus belli«, das war also die »Schrift des Vaters« (»Polit. Gedanken«, S. 11); und weiter sehen wir dort; »Lau, Theodor Ludwig, ein Jctus und D. Philipp Lauens Sohn«, unter seinen Werken aufgezählt finden sich: »politische Gedanken, wie Souverainen mit den Einwohnern ihrer Reiche mächtig und reich sein können und werden«, ferner »Entwurf einer wohlregulirten Policey«. Damit ist also für diese typisch kameralistischen Schriften der Autor einwandfrei festgestellt. Eine Bestätigung für meine Feststellung fand ich nachträglich noch in Zinckes Cameralisten-Bibliothek, wo er I, 217 schreibt: »Der Kntwurf der Policey ist auch in 8 besonders gedruckt«, und ihn II. 458/59 bespricht. Ebenso bei Lau selbst in seinem »Aufrichtigen Vorschlag« etc., 1719, S. 225: »Die Manufacturen nebst den Commercien / und fiirnehmlich die letztere: zwo Haupt-Canäle seyn / ein Land mit Geld auszufüllen / habe in meinen Politischen Gedancken . . . bereits angemercket.« In einer Fußnote bemerkt er noch darüber: »Gedruckt zu Franckfurt am Mayn 1717.« dort, ging 1694 auf die Universität Halle, begann dann seine großen Reisen, die ihn nach den Niederlanden, England und Frankreich führten, und denen er wohl zumeist seine Kenntnis der fremden Autoren verdankt. Er wird dann Fürstlich Cur- ländischer Staatsrat und Cabin etsdirektor, begibt sich nach dem Tode seines Herrn 1711 wieder auf Reisen, promoviert — schon 57 Jahre alt — 1727 in Erfurt zum Dr. jur. und stirbt im Februar 1740 in Altona. Zincke macht ihn noch zum Kgl. Preußischen Commercien-Rath a ). Er muß eine Kampfnatur gewesen sein, denn wir hören von vielerlei Händel wissenschaftlicher Art, in die er verwickelt war. 1717 hatte er »Meditationes de Deo, mundo et homine« herausgegeben, die aber konfisziert wurden und ihm Haft einbrachten. Als er sich zehn Jahre später in Königsberg habilitieren wollte, wurde ihm die Disputation »wegen der darinnen enthaltenen paradoxen Lehren und Ausdrücke, sowohl zu halten als auszutheilen verboten«. In einem Prozeß wurde er des Atheismus beschuldigt und mußte bei dem Samländischen Konsistorium seine Irrtümer revozieren. — Als Schriftsteller war er sehr vielseitig, neben seinen philosophischen, juristischen und wirtschaftlichen Werken verfaßte er z. B. eine Übersetzung der Aeneis des Virgil in deutschen Versen, ferner Übersetzungen der Satiren des Boileau und auch eine »Menschwerdungshistorie des Heilands«*). 1. Politische Gedancken: Welcher Gestalt Monarchen und Könige / Republiquen und Fürsten: Nebst ihren Reichen / Ländern und Unterthanen; Durch eine leichte Methode Mächtig und Reich seyn oder werden können. »Ihr Götter / dieser Welt / Grossmächtigste Regenten: Ich lege diese Schrifft zu Euren Füssen hin; Sie zeiget kürtzlich an / mit Vortheil und Gewinn Zu stärken Eure Macht: zu mehren Eure Renten. Wolt Jhr so gnädig seyn und Eure Cammer-Sachen Mit den Finantzien / vertrauen meiner Treu; Will ich durch GOTTES Plülff alsdann erweisslich machen: Dass dieses was ich schreib / leicht zu bewürcken sey. *) Über das angeblich von Lau stammende Buch: Ohnverfängliche Vorschläge zur Einrichtung einer Guten Poiicey s. den Excurs im Anhang. 394 Doch soll Durchlauchtigste mit Nachdruck Euch ich nützen Bey Eurer Fürsten-Macht und hohem C-ammer-Recht; Geruhet gnädigst mich'mit Macht zu schützen: Für Feinde und den Neid. Ich bleibe Euer Knecht.« Mit diesen etwas schwülstigen Versen 3 ) beginnt Lau seine Schrift; sie enthüllen sein Programm. So setzt er an die Spitze seines ersten Kapitels die Worte 4 ): »Monarchen / Könige / Re- publiquen und Fürsten / welche den Titul von Souverainen und considerablen Regenten / mit Recht führen wollen: müssen für Ihren eintzigen Endzweck und das höchste Interesse halten: Mächtig zu seyn oder zu werden«*). Das ist eine echt merkantilistische Formel. Wie aber werden sie es? fragt er: »Durch peuplirte Königreiche / Länder und Provincien; Wann die mit vielen Einsassen und Unterthanen von differenten Con- ditionen und Gattungen häufig angefüllet / gleichsam fourmilliren: und in selbigen als zwar Raum und Land vor sie / anzutreffen seyn. Jn der Menge des Volcks bestehet nach des Salomonis Lehre die Herrlichkeit des Königs: aber aus Mangel entstehet Zerstörung des Regenten«; schreibe doch auch der tiefsinnige Savedra, den er besonders häufig zitiert: »La fuerqa de los Reynos consiste en el Numero de los Vasallos« 6 ). Die wichtigsten Stände im Volk sind — wie bei Becher — nach ihm Landleute, Handwerker und Kaufleute: »indem sie eben die Haupt-Pfeiler eines Staats .... seyn«, und »unzählich viel Menschen in ein Königreich ziehen. Merchants, Artificers, Farmers of Land, urtheilet dahero mit guten Grund der Engelländer Josias Child . ! . . are the three forts of People« 6 ); er ist also mit den bedeutenden englischen Merkantilisten auch vertraut. Die große Menge des Volkes verleiht dem Fürsten Ansehen, und durch eine gute »Land- und Wasser-Armatur« erwirbt er »Reputation« 7 ). Aber Krieg und Macht kosten Geld, meint er: »Diese See- und Land-Machten anzuwerben und zu Krieges- als Friedens- Zeiten / . . . zum Schutz derer / mit vielen Innwohnern angebauten Reichen / mit Gloire und sonder dererselben schweren Bedrückung zu unterhalten: werden grosse Revenüen, Gelder / Reichthümer und Schätze erfordert« 8 ). Um jene Summen zu beschaffen, müssen *) Da ich hiermit diese Schriften Laus zum erstenmal der Öffentlichkeit übergebe, wird sich häufiges Zitieren nicht vermeiden lassen, um sein Wesen wirklich kennen zu lernen. 395 Fürsten und Minister beizeiten »gleich fleissigen Ameisen und Bienen / anzuschaffen und zusammen zu tragen /bemühet seyn« 9 ). »Diese Kunst: Regenten nebst Jhren Staaten / auff die Spitze dieser irrdischen Glückseligkeit zu verhelffen . . . . ist zwar eine von den nothwendigsten und zugleich nützlichsten Wissenschaften .... Es wird aber selbige treffliche und recht Königliche Scientz .... von den meisten Fürsten und Ministris Status, ja den Cameralisten selbst / welche doch billig / wann sie mit Nachdruck Jhren Functionen vorstehen wollen / Jhrer von Grund aus kündig seyn solten: dergestalt en bagatelle .... tractiret« 10 ), daß die Armut im Land nur daher stammt. Kameralisten sind nach Lau noch die Beamten, die ich Fiskalisten nannte: die reinen Praktiker. Deshalb hält er es für nötig, einzugreifen; »erkühne mich .... von dieser Scientia Aurea, nach derjenigen Penetration und Experienz, die ich .... theils durch meine Reisen .... theils dem Umbgang mit verständigen Cameralisten und Financiers an verschiedenen Höfen .... mir acquiret habe .... Auch meine Principia hiermit dem Publico zu communiciren« 11 ). Er will daher zeigen, wie ein Land und sein Fürst sich bereichern könne, und wo sie ihre Goldquellen zu suchen haben. Seine Vorschläge lehnen sich an die der Österreicher an, zeigen aber viele eigenartige Züge. »Der erste Gold- und Geldeinbringende Canal; eine accurate, mit reiffem Verstand regulirte Oeconomie eines Reichs und Landes« 12 ). Das Fundament eines gut geleiteten blühenden Staates muß eine gute Haushaltung sein. Die Fürsten müssen ihre und der Untertanen Habseligkeiten mit Nutzen verwalten lassen, daß sie »aus dem Wohl ihres Oeconomischen Volcks / ein ungemeines Lucrum, zu ihrer eigenen Wohlfahrt dabey prospe- riren können« 13 ). Hier zeigt sich der Volks- und Privatwirt in einer Gestalt recht deutlich. Wenn es auch immer Staatsmänner gäbe, die den Herren rieten, ihre Untertanen durch harte Auflagen zu »enervieren«, so sei das falsch, schon von ihrer Jugend auf sollten sie an den Spruch denken: »Nec tua privatis crescant Aeraria damnis« 14 ). Nur die freien Staaten machten die größten Fortschritte. »Der andere Geld-Canal: ist das Manuf actur-Wesen / und viel importanter dann der erste«. Denn wo es gedeiht, schafft es durch seine Arbeit Segen. »Durch Manufacturen / seyn eine Menge armer Land- und See-Städte / ja öffters miserable Dörffer und Fischer-Hütten / berühmte und reiche Emporia 396 geworden. Sie eben bringen eine quantitaet dürfftiger Leute / welche sonst das Bettel-Brod essen und ihren Mit-Bürgern zur unleidlichen Last fallen würden / zur Arbeit und folgends zur auskömmlichen Nahrung. Sie peupliren die Reiche mit vielen nothwendigen und nützlichen Handwercken« 16 ). Dadurch werden die Rohstoffe im Lande verarbeitet, so bleiben die Kapitalien da, die sonst ins Ausland gingen, und größere Summen strömen noch hinein. »Der Dritte Canal: seyn die durch brave Kauff-Leuthe / florirende Commercien«. Sie erst geben dem Landesfleiß die notwendige Ergänzung; es ist das Prinzip der Harmonie aller drei Stände, das schon Becher aufstellte. »Die Commercien sind einem Reich um so mehr nothwendig .... Dann was jene erziehlet Und dieses verarbeitet : verhandelt die / durch alle vier Theile der Welt / traficquirende Kauffmannschafft« ie ). Handwerker und Kaufleute brauchen ein gutes Einvernehmen miteinander, denn die drei Stände sind die Räder in einem Uhrwerk; wenn eins steht, hindert das die andern. Handel und Wandel bringen unglaubliche Reichtümer ins Land. Wie sehr Lau noch der typische alte Kameralist ist, das beweist seine Mahnung: wenn man den Handel sonst nicht pflegen wolle, dann wenigstens »aus blosen Regard der Reichen Einkünffte / so die Regenten aus selbigen durch alle Zölle ziehen« 17 ). Zu den Kommerzien gehören auch noch Schiffahrt und Fischerei. »Eine Banco, mache ich zu dem Vierdten Canal: mit Geld ein Land auszufüllen; wiewohl ich nicht dabey irre / wann selbige die Haubt-Quelle der drey vorhergehenden Ströhme nenne« 18 ). Das Bankprojekt erinnert an das Schröders, es entspringt ebenso dem Bestreben, möglichst viel Edelmetall dem Lande zuzuführen, da sich die Merkantilisten nur von ihm eine Befruchtung jeglicher produktiver Tätigkeit versprachen. Denn wenn auch Handel, Gewerbe und Ackerbau viel Geld in die Kammern von Fürst und Untertanen brächten, so gehören zu ihrer glücklichen Fortsetzung doch »jederzeit baare und fertige Gelder«, »in regard, dass Geld wieder Geld felici & feracissimo Puerperio generiret«. Geld erzeugt nach Laus Ansicht also wieder Geld. Sage doch auch John Locke »Money is necessary to all these sorts of Men« 19 ). Dergleichen Barschaften könnten aber am leichtesten durch eine Bank erzielt werden; wie denn die Hauptstädte schon Banken hätten. Lau berichtet, daß er die verschiedenartigsten Sorten von Geldfonds, Banken, Lot- 397 terien, Leih- und Lombardhäusern studiert habe und will nun über diese »immerwährende Gold-Gruben und intarissable Silber-Minen« und ihre Tätigkeit eingehend berichten. Er zählt die Vorteile einer solchen Bank auf: der erste wäre »Ein jährliches Accrois- sement Oberherrlicher Revenüen / welches von Jahr zu Jahr / durch eine glückliche Multiplication .... zu sehr considerablen Summen montiren wird«. Also wie bei Schröder muß auch bei ihm die Bank zunächst dem Fürsten einen gehörigen Profit abwerfen. Der zweite Vorteil liegt darin, daß diese Fonds, weil »von perpetuellem Zufluß« »eine Menge von Gold und folgends vielen ein- und ausländischen Credit im Lande zu ewigen Zeiten verschaffen werden«, der dritte, daß sie den drei Ständen des Staats »auff die Beine wiederhelffen« wird und viertens »Commercien und Manufacturen / in rechten Gang bringen« kann. Wir sehen also, seine Bank soll zur Herbeischaffung von Geld und als Kreditinstitut dienen. Sie soll ferner dem Privatwucher steuern, der Armut Brot und Arbeit gewähren und sie so »util und zu gesunden Gliedern des Corporis Politici machen« 20 ). Schließlich soll sie Projekte unterstützen, die dem Wohl des Volkes und des Fürsten dienen. Noch aber sind die Quellen des Reichtums nicht erschöpft, und wie seine Vorgänger empfiehlt auch Lau einen Schatz zu schaffen. »Der Fünffte Canal seyn reichfournirte Tresors und Schatz- Cammern der Potentaten: Dererselben in eiligen und äußersten Nothfällen / zu ihrer Königreichen und Herrschafften Beschirmungen / sich zu bedienen« 21 ). In guten Jähen müssen sie an die schlechten denken und Schätze sammeln, was man nicht für Geiz halten dürfe. Wie sie es aber am besten tun »wird geschickten Cameralisten und Financiers« — er gebraucht also entgegen der heutigen Bedeutung beide Begriffe synonym! — »die ihr Metier en Maitres verstehen / eine leichte .... Arbeit seyn« 22 ). Aber mit diesen Schätzen sind nur Land und Leute zu schützen, sie sollen nicht dem Geiz dienen. Vor allem aber dürfen sie nicht eingesperrt sein: »Solche zum Schatz destinirte Gelder / noch viel weniger von Fürsten und Ihren Thresoriers, in Gewölber versperret und dem Gebrauch / dazu es eingeführet und gepräget worden /entzogen werden sollen. Der Wert des Geldes bestehet eintzig in der Verkehrung; je öffter es aus einer in die andere Hand rouliret / je mehr bringet es seinem Eigenthümer ein. Wann aber in Cästen es verschlossen lieget / ist es kein Gold / sondern eine Todte und inutile Erde; und je mehr davon steril liegend / unter den Schlössern verwahret / schimmelt und aus dem Commercio weggenommen wird: je stärker wird dadurch aller Handel und Wandel geschwächet und verhindert« 23 ). — Diese Stelle erscheint mir als der Höhepunkt des ganzen Werkes, und schon um ihretwillen verdiente Lau der Vergessenheit entrissen zu werden. Es war schon lange behauptet worden, zuerst wohl von Bidermann, daß den Merkantilisten das Geld nicht als identisch mit dem Reichtum, sondern als Verkehrsmittel galt. Wir finden als Beleg dafür bei den meisten Merkantilisten Andeutungen, bald ist es bei den deutschen Autoren dieser Bewegung das »pendulum des estats«, bald »Nerv und Seel« von Handel und Wandel — hier aber haben wir zum erstenmal eine theoretische Formel über das Geld, mag sie richtig oder falsch sein, jedenfalls beweist sie deutlich, daß nur darin der Wert des Geldes liegt, daß es ein Verkehrsmittel ist zur Belebung jeglicher Produktion, nicht aber in der Anhäufung möglichst vielen Edelmetalls, wie die Smithsche Schule behauptet. Im Gegenteil: das Geld im Kasten ist eine »Todte inutile Erde«. Auch hier hat Lau seinen Gewährsmann, er findet ihn in John Locke: »For nach des Locks Raisonnement: the true Value of Money is, vvhen it passes from one to another in Buying and Selling«. Noch einmal sagt er mahnend: »Müssen also Potentaten dahin trachten: nicht Todte sondern lebendige Schätze / zu Ihrer und Ihrer Reiche Wohlfahrt zu besitzen«. Schätze sollen sie ihnen zwar für den Fall der Not sein »lebendige hingegen müssen sie auch seyn wegen ihrer unendlichen Circulirung: umb mittler Zeit / Ihren Herrn und Besitzern / Fruchtbahre Interesse & Augmenta in dies majora auf Tausendfache Art einzubringen« 24 ). Zuletzt empfiehlt Lau noch ein unsichtbares Mittel: »Der Sechste und letzte Canal ist die Sparsamkeit« 25 ). Child, Hobbes, vor allem Mothe le Vayer empfehlen sie als wahre Quelle des Reichtums: »Dieses kluge Zu-Rat-Halten ist um so notwendiger, je besser die anderen Canäle in Stand sind, denn was nützten sonst alle Reichtümer, wenn sie doch gleich verzehrt würden? Darum muß die Sparsamkeit »zum Ober-Steuer- Mann / Ober-Hoff-Meister und General Praesident« 26 ) den Fürsten dienen. Diese Mahnung war zur damaligen Zeit gewiß nicht unberechtigt, meinte doch auch schon Obrecht: »Die beste Steuer ist die Sparsamkeit« (s. ob. S. 179). Aber keinesfalls soll sie in Geiz ausarten, denn »Monarchen und die gantze Götter-Assemblee derer Fürsten .... haben dieses .... zu regardiren, damit / indem Sie selbige / wider die Regulas Oeconomiae Regum & Principuum zu sehr einschrencken wollen: nicht hingegen auf das odieuse Extremum der Geldsucht und damit zugleich unter die geschärfften Spötter-Zungen der critisirenden und medisanten Welt .... ge- rathen mögen« 27 ). Denn wenn auch zu große Ausgaben den Herren und dem Lande schaden, so ist eine übermäßige Sparsamkeit der Fürsten eher noch schlimmer: »mittelst welcher Sie / Ihre Revenüen / durch Millionen zwar aufzuschwellen suchen / selbige aber in unterirdischen Schwiebogen und tieffen Kellern .... unter dem scheinbahren .... Titul von einem Tresor de l’Epargne, zu vergraben gedencken«. Denn, meint er, »durch Ihre unmässige und prodigale Ausgaben werden in gewisser Maass / gleichwohl ihre Länder / Bedienten und Unterthanen verbessert und bereichert: durch die nimia & indecenti Parsi- monia im Gegenteil accressiret weder Ihnen noch Ihren Leuthen / ein wahrer und essentieller Nutzen sondern vielmehr ein merck- licher und unersetzlicher Schaden« 28 ). Die volkswirtschaftliche Einsicht, daß das Sparen der Kapitalbildung dient, fehlt ihm noch völlig, im Gegenteil, er denkt, daß zu große Sparsamkeit »des Landes-Capital, umb ein considerables Theil« verringere, zum Andern / das baare Geld aus dem täglichen Gewerb wegnehmen: Drittens / dessen Circulirung / welche in perpetuo motu seyn solte / hemmen: Viertens den Land-Leuthen / Manufacturiers, und Negotianten / die Consumtion und Nahrung hindern« könne, ja daß sie diese zu »armen Bettlern« mache. Die Fürsten dürfe man nicht »wegen ihrer ramassirten Tresors und mit vielem Geld angefüllte Rent-Cammern« für reich halten, sondern »wann über Reiche Völker und Provincien /Sie Ihr Imperium & Dominium zu exerciren haben« 29 ). Das ist eine Anschauung, wie sie alle Kameralisten vertreten, Lau führt als Beleg Stellen aus ausländischen Schriftstellern an, sollte er die deutschen, als deren Schüler er sich immer wieder zeigt, nicht gekannt haben? Die Regenten müssen zwischen Sparsamkeit und Geiz die Balance halten und dessen eingedenk sein, daß sie »Fürstmässig spahren / dabey Fürstmässig leben«, und nicht »in Leblose Goldklumpen sich verlieben sollen«. Ihre Pflicht ist es, all die Einkünfte aus den sechs Kanälen gut zu »beäugen«, aber sie dann »wieder zurück in den Oceanum der Commercirenden Welt« fließen zu lassen 30 ). Lau will es hier unterlassen, die Anwendung der sechs Mittel auseinanderzusetzen und zu zeigen, »wie auf Unkosten anderer Arbeit / ein Peru, ein Potosi und Mexico, in ihren Renteyen / Tresors und Contoirs« zu machen wäre, da er vorhat, »von diesem angenehmen und beliebten Zeuge ein grösseres Ge web auszu- würcken und darin über diese sechsfache Geld-Fonds .... meine Gedancken weitläufftiger zu eröffnen« 31 ). Welche Schrift er mit dem »grösseren Gewebe« meint, ist nicht recht ersichtlich, möglicherweise den auch von Roscher genannten »Aufrichtigen Vorschlag von glücklicher etc. Einrichtung der Jn- traden« 32 ). Um aber den nachgrübelnden Gemütern wenigstens etwas zu sagen, empfiehlt er drei »Haubt-Requisita« dazu: i. Vernünfftige /erfahrne / bescheidene / desinteressirte / GOtt / ihren Fürsten und das Land worin sie leben / mit gantzen Hertzen und Seele liebende Männer: 2. Klug eingerichtete Collegia. 3. Gerechte / reifflich-erwogene und abgefasste Regiementen, Statuten und Verordnungen über die Oeconomie, Manufacturen, Commerden, Banquen, das Schatz-Wesen und die Arthen der Sparsamkeit« 33 ). In den Landen, die nach seinem Plan verwaltet werden, wird es weder »wüste Gütter .... noch nahrungslose Land- und See-Städte« geben, im Gegenteil, »das Land wird mit Acker- Volck / die Städte mit Handwerkern und Negotianten / die See und Flüsse mit Schiffern und Fischern wimmelen«. Dort lassen sich leicht Armeen schaffen, wird doch »Geld bey den Regenten und ihrem Volck in abundanz vorhanden seyn«, daher »keine Arme und Bettler gesehen werden; Weil wo Arbeit / Gewerb und Geld: nur Capitalisten und Begüterte Einsassen zu finden, dann werden auch alle Unterthanen gern Steuern zahlen, weil von wohlhabenden und bemittelten Einwohnern leichter und mehr Geld: als von dürfftigen Unterthanen und Gneusen einzucassiren« ist 34 ). Wie die meisten Kameralisten ist auch Lau davon überzeugt, daß man nur seinem Plan zu folgen brauche, um ein Land in den höchsten Wohlstand zu führen, Fürsten und Volk »mächtig und reich« zu machen und ein Paradies auf Erden zu schaffen. Unberechtigt war diese Meinung nicht, weil es eben merkantilistische Ideen waren, die die Kameralisten verbreiteten, und von denen sie sich das Heil versprachen. 2. Entwurff einer Wohl-eingerichteten Policey. Ebenfalls im Jahre 1717 veröffentlichte Lau seinen »Entwurff«, der sich im Gedankengang an die »Politischen Gedancken« völlig anschließt. Er will hierin zeigen, was alles zu einer guten Po- licey gehört, war damals doch der Begriff der Polizei gleichbedeutend mit dem der gesamten inneren Verwaltung. Thomasius bespricht diese Schrift in Osses Testament 86 ). Sie ist im Gegensatz zu all den weitschweifigen Betrachtungen ihrer Zeit äußerst knapp gehalten, mehr in Form einer ausgedehnten Disposition: ein Dokument echt kameralistischen Geistes. Um die Bevölkerung des Landes zu heben, ist Lau der Polygamie nicht abgeneigt. Die vier Säulen des Staates sind »Policey- Cammer- Commercien- und Steuer-Wesen«, »von diesen besorget das Cammer-Wesen : die Oeconomie des Landes und die Domanialia des Souverainen, die Commercien : den Handel und Wandel nebst den davon abhangenden Gewerben und Professionen. Das Steuer-Wesen : die Contributions-Anlagen«. Die Policey beobachtet: »die innerliche und äußerliche Verfassung eines Staats«, die innerliche bestehet i. In einer vergnügten Gesellschaft : die z. Ein vergnügtes Leben führen. Die Gesellschaft wird starck durch den Anwachs der Einwohner und eine glückliche Bevölckerung«. Dem Vergnügen dienen Gottesdienst und Erziehung, Erquickung und Ergötzung, wozu Reichtum, Gesundheit und Sicherheit beitragen. Die gute äußere Staatsverfassung merkt man an der guten Ordnung und »der nutzbaren Zierlichkeit der Städte und des Landes«. Ihre Feinde aber sind: Abnahme des Volks, Verunehrung der Religion, ein Lasterleben, schlechte Erziehung, viele Arme, Krankheiten, Aufruhr und »wüste Ländereyen / nebst übel conditionirten Städten«. Daher müssen eigene »Policey-Collegien und ordentliche Magistraten etablirt« werden, die für das Wohl und Wehe des Staats zu sorgen haben 36 ). So sehen wir, daß auch Lau der eudämonistischen Weltanschauung huldigt. Im »Pars Specialis« führt er nun die Einzelheiten einer guten Polizei aus. Da es kaum möglich ist, knapper und besser seine Gedanken zu formulieren, soll Lau — soweit Stellen für die Arbeit von Interesse sind — selbst zu Wort kommen. Den »Entwurff« übernahm Lau zwar später in sein größeresWerk »Aufrichtiger Vorschlag von glücklicher Einrichtung der Intraden«, doch wird er in der ersten Fassung hier zum erstenmal in unserer Literatur bekannt gegeben. Das erste Capitel / Wie die Bevölckerung eines Staats: einzurichten und zu erhalten. I. »Jn der Menge des Volcks wurtzelt sich die Macht und Reichthum eines Staats. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 26 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. ■ II. Die Macht: weil wo viele Menschen wohnen / viele Soldaten leicht angeworben und formidable Armeen, in das Feld gestehet werden können. III. Der Reichthum: in regard, dass viele Menschen / vielen Handel und Wandel / Gewerbe und Handthierungen verursachen ; welche gleich fruchtbaren Müttern / eine Abun- dantz von Geld und Geldes werth / erzeugen. Jndessen wie IV. Zu dem Wesen einer Politischen Gesellschafft der Stände Unterscheid : also wird zu ihrer Stärcke / ein proportionirter Anwachs und Vermehrung erwehnter Stände / erfordert. V. Unter solchen differenten Ständen und Gattungen der Einwohner : sollen in einer praedominirenden Zahl die Land- Leute / Handwercker / Künstler / Negotianten / Fischer und Schiffer gefunden werden; Jndem sie die fleissige Bienen und einträgliche Kühe sind : welche die Königreiche und Provintzien mit Milch und Honig / d. i. mit Silber und Gold / anfüllen und überströhmen. VI. Die Populosität eines Staats zu facilitiren : wolte zwar die / in dem Orient fürnemlich / im Schwang gehende Polygamie in Vorschlag bringen; weil aber durch selbigen / wie einer Sturm-Glock / die schreckbare Cantzein ich wider mich zum gefährlichen Aufflauff ermuntern würde : halte vor sicherer / davon zu abstrahiren. Jedoch wann die Menge der privilegirten Bordeis, Musick- und Spielhäuser : die florirende Mode der öffentlichen und heimlichen Cocüages : die Winckel-Embrassaden : Mariages de Conscience : die Matrimonia ad Morganaticam : die mutuelle Expectantien auff die Todten-Fälle der Eheleute : die Unterhaltung der Maitressen entweder in eigenen Palästen / Familien oder garnirten Chambres : und mehrere unzulässige fleischliche Galanterien / die unter uns Christen / Lehrer und Zuhörer verüben / mit serieusen Reflexionen erwege; muß dieses freymüthige Urtheil fällen : Dass vor besser und excusabler ich halte / die Viel-Weiberey zu vergönnen / als die erzehlte sündliche Lebens-Manieren zu conniviren und durch publique Gesetze gar zu rechtfertigen. Denn da die Juden etliche Frauen zugleich haben heyrathen und mit ihnen nach ihrem gusto sich divertiren können : Dieser Praxis auch von den moratesten Nationen im Orient und anderswo beobachtet wird; Warumb solte dergleichen unschädliche Licentz den Christen eben zu einer verbottenen Frucht gedeyhen? Da gleichwohl mit keinen unwider- treiblichen Beweissthümern erhärtet werden kan / daß vielen Ehefrauen beyzuwohnen / den Göttlichen und natürlichen Rechten schnur-gerade entgegen lauffe. VII. Weil indessen / wegen der Contradiction der / vor die Ehre GOttes eiffernden Clerisey / nicht zu verhoffen : es werde die fruchtbare Polygamie, die das souveraineste Mittel ist / ein Land zu peupliren / durch eine Sanctionem Publicam autorisiret werden; muss die Bevölkerung des Staats durch andere Expedientia bewerckstelligt werden. Es können aber VIII. Zu selbiger i. die Einheimischen : 2. Die Frembden / ein vieles contribuiren. IX. Die Einwohner : durch 1. Jhr zeitiges und öffteres Heyrathen : 2. Baldige Veränderung des Wittwenstandes, 3. Eine copieuse und reiche Kinder-Erziehlung. X. Zu diesen wichtigen Entreprisen : sind sie / durch allerhand Douceurs anzufrischen. XI. Selbige sind 1. Gewisse Belohnungen an Geld und Geldes werth : 2. Privilegien und Immunitäten : 3. Notable Vorrechte. XII. Dieser Anwachs und der Einwohner Mehrung wird durch die Einwohner selbst / auff verschiedene Arten / theils gehindert : theils gemindert. XIII. Er wird gehindert : durch 1. Die nombreuse Zahl der Ehelosen : 2. Die harte geistliche und weltliche Straffen auff die geschwängerte und gefallene Weibes-Personen : 3. Die zu freye Verstattung der unzüchtigen Häuser : 4. Durch Manquement der Mittel / eine Hausshaltung anzustellen. XIV. Gemindert wird er : durch 1. Grassirende Kranckheiten und Pesten : 2. Die Verfolgung des Glaubens : 3. Austreibung / Bannisirung und Versetzung der Völcker: 4. Durch die Krieges- und unsichere Zeiten : 5. Schwere Contribu- tionen und Pressuren : 5. Den Supremat der Gewalt über das Recht: 7. Die theure und nahrungslose Zeiten : 8. Den violenten Zwang zur Milice : 9. Die ausländische Werbungen : 10. Die Erricht-Ausführ-Uberlass- und Verkauffung angeworbener Regimenter vor frembde Puissancen : 11. Die starcke Emigration angesessener und natürlicher Unter- thanen. XV. Dieser Hinder- und Minderung entgegen zu gehen; ist nöthig durch publique hiezu dienstliche Constitutiones und 26 * Mandata, i. Die Heyraths-Jahre zu determiniren; 2. Die / welche ohne erhebliche Ursachen im ehelosen oder Witt- wen-Stande bleiben / mit Anlagen und Oneribus zu belegen / auch von Bedienungen auszuschliessen; 3. Die Kirchen Bussen / und weltliche Animadversiones zu mildern; 4. Die Bordeis entweder abzuschaffen : oder wo sie aus Staats-Ursachen geduldelt werden müssen / einzu- schrencken / und besser zu reguliren : 5. Heyrath-Cassen anzulegen : 6. Aussteurungen / Frey-Jahre / Vorschüsse etc. zu accordiren : 7. Die Kranckheiten und Kriege / durch mügliche Praecautiones zu verhüten : 8. Die einem Staat gefährliche Völcker : durch Heyrathen / Zertheilungen und Vermischungen mit den alten Einwohnern / auch andere convenabele politische Mittel / zu rectificiren und unschädlich zu machen : 9. Einem jeden seine Religion zu per- mittiren : 10. Die Schösse / Scharwercke und andere auff dem Lande und in den Städten eingeführte Anlagen / zu addouciren : 11. Das Recht ohne Unterscheid der Personen / secundum Leges, Conscientiam, Acta & Probata, administriren zu lassen : 12. Brod durch Magazinen : Geld durch Banquen : Nahrung durch den Abzug der Waaren anzuschaffen : 13. Die gewaltsame auch frembde Werbungen nicht zu gestatten : 14. Regimenter von ausländischen Soldaten zu errichten : 15. Die Verhausung der Einwohner entweder zu verbiethen : oder sie mit Abzugs- und dergleichen Rechten zu belasten : Und 16. Alle diese Absichten / durch zulängliche und dienliche Reglements zu unterstützen. XVI. Die Frembde bevölckern einen Staat : wann 1. Bey eintzeln Personen : 2. Familien-weiss : oder 3. Jn gantzen Societäten : sie sich darinn häusslich niederlassen. XVII. Zu solcher gütigen Entschliessung : sind sie durch ordentliche und plausible Kunst-Griffe 1. Anzulocken : nicht ab- zuschröcken : 2. Auffzuhelffen : nicht zu drücken. XVIII. Sie werden abgeschreckt : durch 1. Gewaltthätige Werbungen : 2. Den Verbott oder Einschrenckung ihres Gottesdienstes : 3. Exorbitante Aufflagen / Imposten / Zöllen etc. 4. Die Theurung und Manquement von Lebens- und Handthierungs-Mitteln : 5. Die todte Nahrung : 6. Exclu- dirung von den Landes-Dignitäten und Rechten : 7. Die geschlossene Zünfften und Gewercke : 8. Medisantes abrathen 4°5 XIX. Sie werden angelocket: durch i. Ungehindertes Zu- Durch- und Abreisen / auch sichere Verbleibung in den Ländern und Städten eines Staats: 2. Die Freyheit des Gewissens: 3. Exemtiones, Freyheiten und Privilegien : 4. Die Wohl- feiligkeit der Vivres, Materialien und Waaren : 5. Einen reichen Verschleiss und Gelosung natürlicher und politischer Früchten : 6. Eine Coaequation : in regard der Würden und übrigen bürgerlichen Vorzügen : 7. Eine ungedruckte Ausübung ihrer Gewerben / Künsten und Professionen : 8. Zulängliche Assecurationes und Einladungs-Patenten. XX. Sie werden gedrucket / und in der Intention durch ihre neue Transportirung ein glücklicher Etablissement zu finden; mercklich gehindert: durch 1. Die Pächter / Zöllner und Beambten : 2. Die kostbare Acquirirung der Bürgerschafft : 3. Die wunderliche Handwercks-Gebräuche und deren schweren Spesen : 4. Den Geld- Credit- Brod- Materialien- und Nahrungs-Mangel: 5. Wucherliche Contracten und Jüdische Zinsen : 6. Die theure Hauss-Miethen und Güter- Arenden : 7. Die Unsicherheit: ihre mitgebrachte Capitalien unterzubringen / oder rouliren zu machen. Es können aber XXI. Diese Inconvenientien / theils durch die oben bereits angezeigte Mittel gehoben; theils die ankommende Frembden fort und auffgeholffen werden : durch 1. Süffisante Pässe / Geleits-Brieffe / und die zu ihrem Vortheil und Securität emanirte Edicta : 2. Aufftragung der Indigenats : 3. Verleihung von Naturalisations- und Legitimations - Acten : 4. Cassirung gewisser strengen Rechten in Sterbens- und andern Fällen : Modificirung irraisonabler Handwercks - Usances und Unkosten : 6. Durch Vorschüsse und nöthiger Arbeits- Materialien und Instrumenten-Fournirung : 7. Bestraffung der Wucherey : 8. Errichtung neuer Städte und Colonien : 9. Einräumung verfallener Häuser und wüster Huben : 1 o. Gerechte Regulirung der Arenden und Hauss- Miethen : 11. Durch Anlegung sicherer Banquen, Lotterien / Leib-Renthen etc. 37 ). Das fünffte Capitel / Wie der Reichtum eines Staats einzurichten und zu erhalten. I. Je reicher ein Staat : je mehr wird von seinen Nachbarn und andern Puissancen auff ihn regardiret; indem der 406 Reichthum in der politischen Waagschaale den grösten Ausschlag giebet. II. Es bestehet des Staats Reichthum i. In der Menge des Volcks : Davon oben im ersten Capitel. 2. In reichen Unterthanen : 3. In der Abundantz nöthiger / nützlicher und überflüssiger Sachen / Materialien und Waaren. III. Bey dieser Abundantz ist zu betrachten 1. Ihre Anschaffung; 2. Ihre Beförderung: und 3. Die Erhaltung. IV. Die Anschaffung geschiehet : durch 1. Eine treffliche Oeconomie : 2. Manufacturen von allerhand Sorten : 3. Con- siderablen Kauffhandel zu Wasser und Lande : 4. Durch Schiffarth : und 5. Fischereyen. V. Die Beförderung : wird faciliret durch 1. Geld : 2. Den Credit. VI. Geld : fourniren die Banquen, Lotterien / Cassen von unterschiedlicher Gattung. VII. Den Credit aber : verschaffen 1. Geld : 2. Haltung der Parole oder die Fides publica. VIII. Zur Erhaltung : contribuiren 1. Die Abstellung der schädlichen Handels-Arten : 2. Die Kauffhäuser : 3. Magazinen : 4. Besorgung der Wittwen-Waysen etc. Gelder und Güter : 5. Sparsamkeit und Menage : IX. Es sind dahero 1. Die Cultivirung der Land-Bauerey / Manufacturen / Commercien / Schiffahrt und Fischereyen / durch Praemia und vorteilhafftige Patenten zu encoura- giren : 2. Oeconomische Handels-Manufacturen- und See- Gerichte / mit dazu gehörigen Land- Bau- Commercial- Manufactur- Schiff- und Fisch-Ordnungen einzurichten : dessgleichen : 3. Banquen mit Banco-Collegiis : Banco- und Wechsel-Rechten zu fundiren : 4. Die Betrieger und die ihre schrifftlich- oder mündlich- gegebenen politischen Glauben brechen / nachdrücklich zu straffen : 5. Die Mo- nopolia, Propolia & Polypolia zu heben : 6. Die Pächte / Arenden und Administrationen der Wittwen Waysen- Stadt-Hospital & c. & c. item hypothecirter Güter und Gelder etc. durch gewisse Vorschrifften und Rechnungs- Formen zu reguliren : 7. Waaren- Materialien- Victualien- Kauffhäuser etc. auff dem Land und in den Städten anzulegen : 8. Die Sparsamkeit zu recommandiren : zugleich aber ihre Arten nach den Regien der Wohlanständigkeit zu proportioniren : 9. Die übermässige und ungebührliche 4°7 Verschwendungen / durch Poenal-Gesetze einzuschrencken. Wie nun X. Durch eine solche wohlbesorgte Abundantz ermeldter aus dem Landbau gewonnener / und von den Handwerckern verarbeiteter Sachen / Materialien undWaaren : auch derer- selben / mittelst der Kauffmannschafft / geschehener mannigfaltiger Verhandelung / Verkehrung und Versilberung / reiche Beute gezeuget werden : Also wird der Staat durch sie / wieder mit unsäglichem Reichthum angefüllet. Dann so viel 1000. reiche Land- Handwercks- und Kauffleute / Fischer und Schiffer ein Staat besitzet: so viel 1000. Gold- Beursen, Banquen und geheime Tresors hat er alsdann auch / sich derer in Noth- und nützlichen Begebenheiten bedienen und von ihren eingesamleten Baarschafften / pro- fitiren zu können. Weil aber indessen XI. Auch in den reichsten Reichen / arme Leute gefunden werden : die eine Last ihrem Nechsten / eine Deshoneur dem Regiment und ein Haupt-Schade dem Lande seyn; sind sie / theils als Menschen / theils als Glieder und Unter- thanen der politischen Gesellschafft / von dem Staat in serieuse Consideration recht- und billigmässig zu ziehen; und zwar XII. Können solche Armen : der Ordnung / Besorgung und Verpflegung wegen / gar füglich in zehen Classes repar- tiret werden / als i. Jn unglückliche Armen / die e. g. umb der Religion vertrieben sind. Item die Familien / welche durch Brand / Krieg / Pest / Seeschaden / schlimme Schuldner / Banqueroutirer etc. das Jhrige verlohren haben. 2. Jn die Hauss-Armen : welche mit den Jhrigen ein kümmerliches Leben lieber führen; als durch bettlen / ihre Noth der Welt entdecken wollen : 3. Jn arme Wittwen und Jungfrauen : 4. Jn Waisen- Findling- und unechte Kinder : 5. Jn verarmte von Adel / Gelehrte und Soldaten : 6. Jn arme Schüler und Studenten : 7. Jn verdorbene Land- und Kauff- leuten / Handwercker / Schiffer und Fischer : 8. Jn noth- dürfftige Passagirer / Reisende und Frembde : 9. Jn die Gassen- und Strassen-Bettler : 10. Jn freywillige und vor- setzliche Armen : die durch ihr üppiges Leben / sich zum Bettelstab gebracht haben; zu welcher Rolle / die Banque- rotirer / Spieler und Verschwender gehören. Wie nun XIII. Die jenigen Armen : welche zu einer von den ersten acht Classen gehörig / die Protection, Compassion und Alimen- 408 tation des Staates meritiren; So sind die zur neunten und zehenden Classe rangirte Armen / theils zu bestraften : theils durch vernünfftige Expedientia zu verbessern / und dem Staat / ihrem Nechsten und Mit-Bürgern / wieder util zu machen. XIV. Diese beyde fruchtbare Merckmahle zu erziehlen : dienen i. Die Kirchen- und Hauss-Collecten in Städten und auff dem Lande / durch die Kling-Beutel / Aussetzung der Becken / die wöchentliche oder Quartal-Umbgänge / das Herumb-fahren der Spital-Wagen etc. 2. Die Beysteuren bey den Hochzeits- Tauff- und andern Gastmählen; item in den Messen / Jahrmärckten etc. 3. Die Arm-Büchsen in den Wirths- Wein- und Kauff-Häusern : auch bey den Kirchen / Capellen und öffentlichen Strassen : 4. Die Gnaden-Gehalte / Pensiones. Stipendia, Legata, Mensae ambulatoriae, Austheilungen / Kleidungen und Speisungen zu gewissen Jahreszeiten und bei ausserordentlichen Vorfällen : 5. Die Feuer-Wittwen- Waisen- Collegien- Zünfften- Gewercks- Ambts- Dorffs etc. Cassen : 6. Die Wittwen und . Jungfrauen - Conventen : 7. Communitäten / Pauper- Schulen und Frey-Tische : 8. Die Waisen- Findling- und Gast-Häuser : 9. Die Zucht- Raspel- Werck- und Spin- Häuser : 10. Die Leib- Lebens- und Ehren-Bestraffungen der Banquerotirer : 11. Die Hauss-Arreste, Privat-Incarce- rationes und Besserungs - Häuser vor die Verschwender : 12. Competirende Obrik eiten /als Spital-Vorsteher / Allmosen -Waysen-Pauper-Herren / Inspectores Convictoriorum &c. & c. 13. Heylsame Satzungen an Armen- und mehrern zu dieser Materie gehörigen Ordnungen 38 ). Die anderen Kapitel handeln ebenso kurz vom Gottesdienst, dem Lebenswandel, der Erziehungsart, der Gesundheit, der Sicherheit, der Ordnung und der Zierlichkeit in einem Staat und geben uns so ein genaues Bild der gesamten Polizeiaufgaben in damaliger Zeit. 3. Aufrichtiger Vorschlag : Von Glücklicher : vortheilhafftiger : beständiger : Einrichtung der Intraden : und Einkünfften : der Souverainen : und ihrer Unterthanen. 1719. Der »Aufrichtige Vorschlag« war bisher das einzig bekannte volkswirtschaftliche Werk Laus. Wenn es auch an 4og Umfang die beiden anderen Schriften bei weitem übertrifft, enthält es doch nur eine umständliche Ausführung der Gedanken, die er schon dort viel knapper und präziser darlegte. Es ist wohl das »größere Gewebe«, das er plante, wenn er damit auch durchaus nichts Besseres bot als mit seinen kleineren Schriften, im Gegenteil: während er in ihnen klar seine volkswirtschaftlichen Ideen auseinandersetzte, geht er hier sehr ins Detail und gibt nicht mehr als eine bloße Aufzählung, deren Ausführlichkeit ermüdet und deren fortwährende Wiederholungen nach anderen Gesichtspunkten verwirren, ohne uns Neues zu sagen. Er will ein Handbuch für den Verwaltungsbeamten schaffen, der eigentlich nur das vorgezeichnete Schema, das für alle Länder paßte, auszufüllen brauchte. So sehen wir, wie sich hier Secken- dorffsche Ideen mit denen der Österreicher vereinen und hinüberleiten zu den Plänen und Projekten der neuen Kameralisten. — Wir können uns mit einer kurzen Besprechung des Buches begnügen, von dem Zincke schon richtig urteilte: es »bestehet fast in lauter Tabellen . . . Wann es ausgeführet würde, so steckt ein großes Werk darinne« 39 ). Den ersten Teil bildet der »Entwurff einer wohleingerichteten Policey«, den wir eben besprachen. Der zweite Teil ist der »Entwurff einer wohleingerichteten Cammer«. »Wo ein Souverain, in seiner Privat- Haußhaltung glücklich seyn soll: muß dessen Cammer nicht negligiren / die publique Oeconomie: das ist, die Rem Oeco- nomicam der Einsassen und Unterthanen, in einen florissanten Stand zu setzen ; weil von ihrer Einrichtung ; die beständige Wohlfarth der ersten nothwendig dependiret«. Um diesen Zweck zu erreichen, muß die Kammer das Vermögen der Untertanen erforschen, erhalten und mehren 40 ). Dafür gibt er nun genaueste Anweisungen; sie muß die Anzahl der Einwohner und ihre Art kennen. Er teilt sie in zwölf Stände ein: den Adel, die Hof-, Land- und Stadt-Bedienten, die Soldaten, Geistlichkeit, Gelehrte, Kapitalisten und Rentenierer, Negotianten, Handwerker, Landwirte, Ackerleute, Gesinde und Dienstboten, Handarbeiter und Taglöhner, Arme und Bettler 41 ). Um das Vermögen der Untertanen zu erhalten, ist nötig eine Einschränkung des Luxus’ die »Beybehaltung des Geldes im Lande«, eine gerechte Veranlagung und schnelle Hilfe in der Not. Diese Vorschriften malt er nun bis ins Kleinste aus, er empfiehlt eine Kleiderordnung, die Verhinderung der Einfuhr fremder Waren, strenges Vorgehen gegen Komödianten und Gaukler und eine gute Aufsicht auf das Münzwesen 42 ). Der Vermehrung des Vermögens dient der Zuwachs der Bevölkerung, die Pflege des Ackerbaus, »damit nicht die geringste Erdscholle unuhrbahr bleibe«, des Handwerks und Handels, dient auch die Verbesserung der Einnahmen der Untertanen durch bessere Besoldungen, höheren Lohn oder größere Arbeit 43 ). Die Kammer hat sich zweitens um den Haushalt des Landesherrn zu bekümmern : sein Vermögen zu verwalten, einzunehmen, auszugeben, zu verrechnen und einen Vorrat zu erübrigen 44 ). Die Aufzählung der einzelnen Vermögensteile, die auch Lau in Immobilien, Mobilien und Regalien zerlegt, und über die er genaueste Listen verlangt, erinnert an Seckendorf f 46 ). Bei den Ausgaben ermahnt er zum Sparen, was die Kammer durch Verhinderung der Verschwendung bewerkstelligen könne; diese »erste Gattung der Parsimonie« nennt er »lobwürdig«, die andere Art aber, die in Geiz ausartet, ist zu vermeiden. Nur wenn die Mittel nicht ausreichen, darf die Kammer zu außerordentlichen ihre Zuflucht nehmen 46 ). Für die Berechnung der fürstlichen Einkünfte und Ausgaben gibt er genaue Angaben. Lau teilt die Kammer gemäß ihren Aufgaben in eine »Publique Landes- und die Fürstliche Privat-Oeconomie- Cammer«; nennt ihre Beamten Kameralisten. Dem Fürsten legt er ans Herz, nur tüchtige Leute und kluge Ökonomen anzustellen und durch Belohnungen Ausländer zu gewinnen 47 ). Interessant sind seine Pläne für die Erziehung dieser Kameralisten. Je mehr sich das ökonomische Wissen verbreitete, und je mehr über wirtschaftliche Fragen debattiert wurde, desto mehr verlangte man nach einer Organisation dieser neuen Disziplin. So soll der Fürst »eine Pflantz-Schule junger Cameralisten an- legen welche in Oeconomischen Affaires.... dressiret würden«; er soll auch »eigene Professores Oeconomiae und derer davon abhangenden Seienden, auff Academien bestellen : welche diese nöthige, nützliche und unentbehrliche Science, quod Theoriam & Praxin der Studirenden Jugend docirten«. Ebenso verlangt er eine »Societatem Oeconomicam : aus Gelehrten und Erfahrnen Physicis, Mathematicis, Chymicis, Land- Kauff- und Handwercks- Leuten« zum Studium des Landes 48 ). Ferner sollen Commerzkollegien, Manufaktur-, Intelligentz- und Correspondentz- Häuser existieren. Der Fürst darf die Untertanen nicht durch harte Steuern bedrücken 49 ). Die Kammer aber hat die Pflicht, die Anzahl der Einwohner nebst ihrer Nahrung und ihrem Beruf zu erhalten, muß also Seuchen, Auswanderungen und Werbungen verhüten, ein besonderes »Collegium Augmentativum« soll für die Vermehrung der Bewohner und ihrer Einkünfte sorgen, wozu »die Tolerantz aller Religionen und Secten«, »ein freyer Handel und Wandel«, »die Wohlfeiligkeit der Lebens-Mittel«, »die Verbesserung der Land- und Stadt-Oeconomie« dienen 60 ). Wir sehen: seine alten Vorschläge kehren immer unter neuen Gesichtspunkten wieder. Der dritte Teil oder »Entwurff Wohl-eingerichteter Negotien« ist dem Gewerbe und Handel gewidmet, worüber Lau sich an anderer Stelle auch schon ausgesprochen hat. Bei den Manufakturen ist »ihre Natur und Wesen« und »ihre Etablirung und Conservirung« zu betrachten 61 ). Er will ihre Natur »auff eine politische Weise anatomiren« und gibt eine detaillirte Warenkunde, indem er alle nur erdenklichen Waren aneinanderreiht und dann all die Orte nennt, »wo die besten Materialien« anzutreffen sind 62 ). Die Handwerker teilt er nach den verschiedensten Prinzipien ein: einmal in Handwerker und Künstler, wozu er Maler, Bildhauer, Apotheker rechnet, dann in notwendige, nützliche, überflüssige Professionen und schließlich nach einer alphabetischen Gruppierung in freie, gesperrte und ungesperrte 63 ). Da uns diese Schematisierung absolut nichts gibt, genügt es, wenn wir einmal die Form ohne den Inhalt betrachten. Interessanter sind seine Ausführungen über die Etablirung und Conservirung der Manufakturen. Die »General- Administration« hat »die natürliche und politische Gelegenheit der Länder und Städte, ihre Gräntz-Nachbarn, die Verfassung und das Interesse des Staats, das Naturei der Einwohner, die rohen Materialien« zu beobachten 64 ). Lau ist also keineswegs für ein Darauflosproduzieren wie andere Kameralisten. Die »Special-Administration« soll »den Anwachs und Flor der Manufakturen« befördern, unterstützt von den Verlegern, den Handwerkern und der Obrigkeit 66 ). Sie muß neu- einzuführende Manufakturen prüfen, tüchtigen Verlegern einen Vorschuß gewähren, die Rohstoffe des Landes, die Handwerker kennen und wissen, welches Gewerbe die meisten Menschen ernährt, »weil durch die Verwechselung des Geldes / viele Menschen erhalten : und die Handthierungen multipliciret werden« 66 ). Zu dieser Fürsorge bedarf der Fürst der Manufaktur-Collegien, der guten Maschinen, der Werkhäuser 67 ) auch eines Manu- faktur-Inventariums »welches von einem großen Cameralisten, mit gutem Bedacht, die führnemste Grund-Säule und eine für- trefliche Brille des Staats / ist genennet worden« 68 ). Diese Stelle ist besonders interessant, weil hier zum erstenmal ein alter Kameralist einen anderen — gemeint ist Schröder — mit diesem Namen nennt, den sie sich sonst nicht zu geben pflegen. Bei Besprechung der Commercien verfährt Lau nach derselben Methode, gibt uns daher zunächst eine genaue Erklärung über den Unterschied der Waren, über alle die Länder und Städte, wo man sie findet, über die verschiedenen Arten der Kaufleute und Handlungen 69 ). Der reinen Gewerbe- schließt er also hier eine Handelskunde an, wie sie typisch für die neuen Kameralisten wurde, die die privatökonomischen Betrachtungen auf diese Gebiete verlegten. Interessanter als diese nur descriptiven Partien sind wieder die belehrenden. Zu den Mitteln, um den Handel zu fördern, zählt Lau: die günstige Lage des Landes, seine Fruchtbarkeit, seinen Bevölkerungsreichtum, ferner die Kaufmanns-Compagnien, ein gutes Münzwesen, die nötigen Geldmittel, Messen und Märkte usw. 60 ). Um all diese Mittel wirksam werden zu lassen, bedarf es der Fürsorge des Fürsten und eines Commerzcollegiums. Seine Pflicht ist es, Vorschüsse zu gewähren, Compagnien zu errichten, für Land- und Wasserstraßen zu sorgen, billige Lebensmittel zu beschaffen, »nach dem Exempel von Holland alle Religionen zu dulden« und vieles andere mehr. Hierin muß ihn das Collegium eifrigst unterstützen 61 ). Das Buch schließt mit einem »Entwurff Wohl-eingerichteter Steuren«, worunter er »alle Schösse und Schatzungen; Contributiones und Abgaben: welche / die Souverainen den Unterthanen abfordern« 62 ) versteht. Er teilt sie in Consum- tions-, Kopf-, Land- und Vermögenssteuern ein 63 ), ohne zu einer dieser Abgaben besondere Stellung zu nehmen. Ihre Verwaltung kann durch »Officianten« oder Pächter geschehen 64 ). Die General-Maximen, die Lau zum Schluß gibt, schließen sich den Ausführungen Schröders an. Es sind »alle Lands-Einwohner: durch avantageuse Policey- Cammer- Manufactur- und Commercien-Consilia ... reich / begütert / vermögend zu machen : auch Ihnen zur Arbeit : Brod : und einem auskomlichen Unterhalt: die rechte Wege und gebahnte Fuß- Steige anzuweisen : Damit sie im Stande sein mögen : zu den Staats-ordinair und extraordinair- Ausgaben . .. considerable Quoten beyzulegen und zu contribuiren«. »Die beste Kunst / wie die Renth- und Steuer-Cammern gefüllet 413 werden könten / wäre diese / daß man die unnöthigen Ausgaben genauer einschrencke / und dargegen bedacht wäre / die Nahrung im Lande / durch die Kauffmannschafft und Hand-Arbeit / in bessern Stande zu setzen. Aber dieses ist den Cammern theils eine zu beschwerliche Mühe / theils reichet es über den Verstand solcher Leuthe . . . Sie verstehen sich weit besser darauf: den letzten Heller vollends im Lande zusammen zu scharren : als durch gute Anstalten, frembdes Geld ins Land zu locken.« Lau fordert eine gerechte Verteilung der Steuern. Nichts kann ihn als Kameralisten besser kennzeichnen als der Satz: »Ich solte vermeinen, es sey einem Landes-Herrn die gröste Ehre; wann er vergnügte und glückselige Unterthanen habe« 65 ). Laus Schriften haben wohl bewiesen, daß ich recht tat, ihn den Kameralisten anzuschließen, denn er verdient diese eingehende Betrachtung durchaus. Schluß. Mit Lau können wir die Reihe der alten deutschen Kameralisten beschließen. Wir würden vielleicht noch manchen Autor finden, den wir ihnen zuzählen könnten, ich denke besonders an Johann Georg Fördrer Edlen von Richtenfels, dessen »Politischer Lustgarten eines Regenten«, 1709, eigentlich »Baden über alles« heißen könnte, vielleicht noch an Michael Praun mit seinem »Paradoxon Politicum. Ein vollkommener Staats- Rath ist ein Phönix«, 1685, oder an Eberhardt Wassenberg — den Roscher fälschlich Wasserburg nennt —, der ein Buch »Frantzösische Goldgrube« schrieb, aber alle diese Schriftsteller sagen uns nichts Neues mehr: wir können keine Entwicklung konstatieren. Doch als im Jahre 1727 in Halle und Frankfurt a. O. die ersten kameralistischen Professuren errichtet wurden, waren zweihundert Jahre mühseligen Strebens und Wirkens im deutschen Wirtschaftsleben dahingegangen seit jenen Tagen, da um die Münze die ersten volkswirtschaftlichen Debatten begannen. Aus all den einzelnen Samenkörnern war eine üppige Saat aufgeschossen; was einst in schüchternen Versuchen gewagt worden war, gehörte zum deutschen Gemeingut: auf den Lehren der Männer der Vergangenheit baute sich eine neue Disziplin auf, die alten Kameralisten hatten dem neuen Kameralismus zum Werden verholfen; was ihnen nur Mittel zum Zweck war, das wird nun Ziel. Die gelegentliche Betrachtung der Wirtschaftsgestaltung soll jetzt systematisch betrieben werden. Den Höhepunkt der alten Kameralisten bezeichnen die drei großen Österreicher und Seckendorff. Eine reiche Literatur folgt ihren Spuren. Der Merkantilismus war allmächtig geworden, überall in Europa huldigte man seiner Tendenz: die Stimmen der Warner waren nicht ungehört geblieben. So vertreten auch alle — 4i5 — die Schriftsteller um die Wende des 17. Jahrhunderts merkantili- stische Ideen. Es sollte in diesem Buche den alten deutschen Kameralisten keine Ehrenrettung geschrieben werden, aber das eine wird doch klar sein, daß die erste deutsche wirtschaftliche Literatur zwar weder die Tiefe noch die Originalität besaß wie die der Engländer, aber dennoch eine Bedeutung beansprucht, die nicht so unterschätzt werden sollte, wie es bisher geschah. Anhang. Anmerkungen und Excurse. Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 27 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. Erster Teil. i. Kapitel. J ) Lexis, Hdw. d. Staatsw. 3. Aufl., V, S. 751/52 und Wörterb. d. Volksw. 3. Aufl., II, 9/10. 2 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, 8. Kap., S. 150. 3 ) —, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, 2. Periode, S. 219. 4 ) —•, Zwei sächsische Staatswirte im 16. u. 17. Jahrhundert. (Arch. f. Sachs. Geschichte, I. Bd. 1863, I, S. 368 u. II, S. 392.) 5 ) — j Die österreichische Nationalökonomik unter Kaiser Leopold I. (Jahrb. f. Nationalök. u. Stat. 2. Bd., 1864.) 6 ) Kautz, Die geschichtliche Entwicklung der Nationalökonomie 1860, § 43, D. 7 ) Eisenhart, Geschichte der Nationalökonomie, 2. Aufl., 1910, I, 2, S. 10 ff. 8 ) Oncken, Geschichte der Nationalökonomie, 1902, 1. Teil, 1. Buch, III, § if,, S. 226/27. S) —, Geschichte der Nationalökonomie 1902, Einleitung, § 6, S. 24/25. 10 ) Adolf Held, Careys Sozial Wissenschaft und das Merkantilsystem, 1866, 1. Buch, § 15, S. 54 ff. ri) A. v. Miaskowski, Die Anfänge der Nationalökonomie, 1891, S. 23/26. 12 ) R. v. Erdberg, Johann Joachim Becher, 1896, 2. Teil, F., S. 138/39. 13 ) E. G o t h e i n , Staat und Gesellschaft des Zeitalters der Gegenreformation, Kultur der Gegenwart, Teil II, V, 1, 1908, XII, S. 228. 14 ) H. v. S r b i k , Wilhelm von Schröder. (Sitzungsberichte d. Kaiserl. Akad. d. Wissenschaften, Wien, Philos.-Histor. Klasse, 164. Bd., 1. H., 1910, Kap. V, S. 141/42. 15 ) Villeneuve-Bargemont, Histoire de 1 ’ ficonomie Politique, 1841, T. I er , Ch. XIX, S. 471. ! 6 ) Brentano, Privatwirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. (Bank-Arch., XII. Jahrg., No. 1 vom 1. Okt. 1912.) 17 ) S c h m o 11 e r , Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, 1900, 1. Teil, III, 3, S. 84 ff. 18 ) v. Philippovich, Grundriß der Politischen Ökonomie, II. Bd., 1. Teil, 5. Aufl., 1910, Einl., § 4, 6, S. 11. 19 ) —, Grundriß der Politischen Ökonomie, I. Bd., 8 . Aufl., 1909, Einl. III, 1, § 19 , S. 42. 20 ) H. v. S c h e e 1 , Die politische Ökonomie als Wissenschaft. Schönbergs Handb., 4. Aufl., 1. Bd., 1896; II, 3, § 12—13. 21 ) H. C o n t z e n , Einleitung in das staats- und Volkswirtschaft!. Studium, 1870, 1. Abschn., Kap. 2, S. 21 ff. 27 * 420 22 ) 23 ) 24 ) 25) 26 ) 27 ) 28 ) 29 ) 30 ) 31 ) 32 ) 33 ) 3 “) 35 ) 36 ) 37 , 38 ) 39 ) 40 ) 41 ) 42 ) 43 ) 44 ) 45 ) 46 ) 4 7 ) 48 ) 49 ) 50 ) 51 ) 62 ) 53 ) 54 ) 55 ) 4 ) 2 ) Roscher, System der Volkswirtschaft, 17. Aufl., 1883, Einl. Kap. 2, § 19—20. Gustav Cohn, System der Nationalökonomie, 1885, Bd. I, Einl. Kap. 3, § 69, S. 99/100. Ad. Wagner, Finanzwissenschaft, I. Einl. 4, Abschn. II, § 23—24, 3. Aufl.,. 1883. v. Eheberg, Finanzen im Mittelalter (Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., IV, S. 155 ff.) und Finanzen in der neueren Zeit (Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., IV, S. 180 ff.). —, Finanzwissenschaft (Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., IV, S. 301). —, — 10. Aufl., 1909, Einl. Kap. 6, § 15, S. 25/26. S. P. Altmann, Finanzwissenschaft, 1910, Einl. S. 2. M. v. H e c k e 1, Finanzwissenschaft (Wörterb. d. Volksw., 2. Aufl., II, S. 838ff). Lorenz v. Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft, 1860, S. 2 ff. Karl Umpfenbach, Lehrbuch der Finanzwissenschaft, 1887, Einl. § 12, S. 19. Gustav Cohn, System der Finanzwissenschaft, 1889, Einl. II, Kap. 1, S. 12. Gustav Marchet, Studien über die Entwicklung der Verwaltungslehre in Deutschland, 1885, II, 1 u. 2. Albion W. Small, The Cameralists, 1909, Ch. XXII, S. 588. —, — Preface XI. —, •—■ Preface XII. —, — Ch. IV, S. 86. —, — Preface XVI. —, — Preface VII, VIII. —, — Preface XIII. —, — Preface XIV. —, — Ch. I, S. 3 - —, — Ch. I, S. 4. —, — Ch. I, S. 6. —, ■— Ch. I, S. 11. —, — Ch. I, S. 14. Arthur Salz, Kritik zu Small (Arch. f. Sozialwissenschaft u. Sozialpolitik, Bd. XXX, 1910, S. 587/89). Axel Nielsen, Die Entstehung der deutschen KameralWissenschaft, ign, Einl. S. 1. —, — Einl. S. 9. —, — Teil III, I a, S. 63. —, — Teil III, I c, S. 78. —, — Teil III, II a, S. 88. —, — Teil III, I a, S. 64. —, — Teil III, II c, S. 92. —, — Einl. S. 10. —, —■ Einl. S. 8. 2. Kapitel. Adam Smith, Der Reichtum der Nationen, Ausgabe Stirner-Schmidt, IV. Buch, Einl. S. 1. —, Wealth of Nations, Ausgabe McCulloch, IV. Buch, Einl. S. 333. 421 3 ) Adam Smith, a. a. O. IV. Buch, Kap. i, S. i. 4 ) —, a. a. O. IV. Buch, Kap. i, S. 3. 3 ) —, — IV. Buch, Kap. 1, S. 4. 6 ) —, — IV. Buch, Kap. 1, S. 14. 7 ) —, — IV. Buch, Kap. 1, S. 14. *) —, — IV. Buch, Kap. 8, S. 133. 9 ) —, — IV. Buch, Kap. 8, S. 143. 10 ) —, ■— IV. Buch, Kap. 8, S. 144. u ) Literatur über Barbon und Hume speziell als Vorläufer von Smith: Friedrich Raffel, „Englische Freihändler vor Adam Smith". (Tüb. Zeitschr. Erg. H. 18, 1905.) Ferner über Barbon, S. P. Altmann, Hdw. d. Staatsw. 3. Aufl., II, 533; St. Bauer, Conrads Jahrb. 1890, S. 561/90, derselbe: Artikel „Barbon“ in Palgraves Dictionnary of Political Economy, London 1901. —Über Hume, Klemme: Die volkswirtschaftlichen Anschauungen David Humes, Jena 1900. 12 ) Leser, Adam Smith (Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., VII, S. 541.) 13 ) W. Cunningham, Adam Smith und die Merkantilisten (Tüb. Zeitschr. 40, S. 43/45-) 14 ) Gide-Rist, Histoire des Doctrines Economiques, 1909, S. 123. 15 ) Charles Ganilh, Untersuchungen über die Systeme der politischen Ökonomie, aus dem Franzos. 1811, I. Buch, S. 59 ff. 16 ) Simonde de Sismondi, Nouveaux Principes l’Economie Politique, 1827, T. I, L. I, Ch. I, S. 31. 17 ) —, a. a. O. S. 32. 18 ) — S. 33/34. 19 ) Blanqui-Buß, Geschichte der politischen Ökonomie in Europa, 1840, Bd. I, S. 250/51. 20 ) B 1 a n q u i, Histoire de l’economie politique en Europe, 1837, T. I, S. 314/15. 21 ) —, a. a. O. T. II, S. 29. 22 ) - - S. 37- 23 ) L. H. Jacob, Grundsätze der Nationalökonomie, 1809; 1. Hauptst., V, Abschn. I, S. 279. 24 ) —, a. a. O. S. 282. 25 ) —, — S. 287. 26 ) J. Fr. E. L o t z , Handbuch der Staatswirtschaftslehre 1821/22, S. 96. 27 ) •—, a. a. O. S. 100. 28 ) K. H. R a u , Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 1826/27, I- Bd., Einl. III, § 35 ff. 29 ) J. Kudler, Die Grundlehren der Volkswirtschaft, 1846, Einl. § 8, S. 9. 30 ) —-, a. a. O. § 10. 31 ) M a x Wirth, Grundzüge der Nationalökonomie, 1881, I. Bd., 1. Buch, S. 60/62. 32 ) Emminghaus, Artikel „Mercantilsystem“ im Handwörterbuch der Volkswirtschaftslehre von Rentzsch, 1866, S. 586/87. 33 ) H. C o n t z e n , Einleitung in das staats- und volkswirtschaftliche Studium, 1870, 1. Abschn., 2. Kap., § 64. 34 ) —, a. a. O. § 65. 30 ) F. X. Neumann-Spallart, Volkswirtschaftslehre, 1873, Einl. Kap. IV, § 19, S. 46/47- 422 3 «) H. Bischof, Grundzüge eines Systems der Nationalökonomik, 1874, Einl. 3. Kap., 3, c, a, S. 53. 37 ) J. C o n r a d , Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, I. Teil, 3. Aufl., 1900, III, § 87. 3S ) Leser, Merkantilsystem (Hdw. d. Staatsw. 3. Aufl., VI, S. 650 ff.). 39 ) Friedrich List, Das nationale System der politischen Ökonomie, 3. Buch, Kap. 29, Ausg. Waentig, S. 447/449. 40 ) R, v. Mohl, Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften, 1858, Bd. 3, I, S. 296 ff. 41 ) H. v. Mangoldt, Volkswirtschaftslehre, 1868, Kap. II, S. 20/21. 42 ) Kautz, a. a. O. III. Buch, 2. Kap., § 44. 43 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, Kap. 12, 57, S. 232/233. 44 ) Knies, Die politische Ökonomie vom geschichtlichen Standpunkt, 1S83, III, 4, S. 257 ff. 45 ) J. C. Glaser, Die soziale und politische Bedeutung des sogenannten Mer- cantilsystems (Jahrb. f. Gesellsch.- u. Staatswissenschaften, VI. Jahrg., ix. Bd., 1869. 46 ) J. K. I n g r a m , Geschichte der Volkswirtschaftslehre, Deutsch von Rosch- lau, 1890, Kap. IV, 2. 47 ) I. E. H o r n , L’economie politique avant les Physiocrates, 1867, VI, S. 113/114. 48 ) W. E. B i e r m a n n , Karl Georg Winkelblech (Karl Mario), Bd. I, 1909, Vorwort, S. 5. 49 ) Karl Mario, Untersuchungen über die Organisationen der Arbeit, 1850/59, I. Bd., 2. Abt., Kap. 9, S. 60. 50 ) —, a. a. O. S. 63. 61 ) — S. 71/72. 52 ) —, — S. 123. 53 ) Adolf Held, Careys Sozialwissenschaft und das Merkantilsystem, 1866, § 2, S. 6. 54 ) —, a. a. O. § 3, S. 11. 55 ) —, - § 8, S. 30. 66 ) H. I. Bidermann, Über den Merkantilismus, 1870, S. 18/20. 57 ) —, a. a. O. S. 23. - S.25. 69 ) —, — S. 29. 80 ) - S. 32. "j Eugen Dühring, Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus, 4. Aufl., 1900, 1. Abschn., 2. Kap., S. 30/31. 82 ) —, a. a. O. S. 34. • 3 ) Edmund Frh. v. Heyking, Zur Geschichte der Handelsbilanztheorie, 1880, Kap. I, S. 5, 6, 9 ff., 22. 64 ) G. March et, a. a. O. III, 3, S. 360, 358, 381. * 5 ) R. v. E r d b e r g , a. a. O. Einl. B, S. 8. 8S ) —, a. a. O. Einl. C, S. 22. 87 ) —, — Einl. B, S. 10/11. 88 ) Hjalmar Schacht, Der theoretische Gehalt des englischen Merkantilismus, Diss. 1900, VI, S. 99/100. * 8 ) —, a. a. O. S. 101. 70 ) Arthur Salz, Wallenstein als Merkantilist, in den Mitteil. d. Ver. f. Geschichte d. Deutschen in Böhmen, Jahrg. 47, H. 4, 190g, S. 433. 71 ) —, Kulturtendenzen in der Frühzeit des Industriekapitalismus (Arch. f. Sozial- wissensch. Bd. XXXIII, 2. H., 1911, S. 515). 72 ) Brentano, Wie studiert man Nationalökonomie, 1911, S. 9/10. 73 ) —, Privatwirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (Bank-Arch., XII. Jahrg., No. 1, v. 1. Okt. 1912). 74 ) Schmoller, Studien über die wirtschaftliche Politik Friedrichs des Großen (Schmollers Jahrb. 1884, II, S. 22). 76 ) —, a. a. O. S. 43/44. 76 ) —, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, 1908, 1. Teil, III, 3, S. 84 ff. 77 ) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft, 6. Aufl., 1908, III, 3, S. 135/36. 7e ) —, a. a. O. S. 137. 79 ) O n c k e n , Geschichte der Nationalökonomie, 1902, 1. Teil, 1. Buch, Kap. III, § 1, i, S. 247. 80 ) —, a. a. O. § 1 a, S. 153. 81 ) — s. 153/157- 82 ) _ _ S . 148. 83 ) —, — S. 148/49. 84 ) v. Below, Die neue historische Methode (Histor. Zeitschr. Bd. 81, 1898, S. 241); vergl. ferner Rick er t: Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft, 2. Aufl., 1910, S. 95 ff. 85 ) Eduard Meyer, Die wirtschaftliche Entwicklung des Altertums (Conrads Jahrb. 64, 1895, S. 730/31.) 8e ) —, a. a. O. S. 731/32. 87 ) —, — S- 743- 88 ) Schmoller, a. a. O. (Studien), II, S. 49 (nicht genau zitiert!). 89 ) Oncken, a. a. O. 1. Buch, III. Kap., § 1 a, S. 158. 80 ) —, a. a. O. § 1 f., S. 224. 91 ) Heinrich v. Srbik, Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia, 1907; Einl. S. XIX/XX. 92 ) —, Wilhelm von Schröder, a. a. O. IV. Kap., S. no/iil. 93 ) —, a. a. O. (Exporthandel), Einl. S. XXII. Excurs. In diesem Excurs wollen wir noch einige bemerkenswerte Anschauungen über den Merkantilismus anführen, um einerseits den Text nicht zu sehr zu belasten, andererseits aber eine möglichst vollständige Zusammenstellung der Äußerungen über den Merkantilismus zu geben. Wir werden dann sehen, wie vielseitig die Lösungen des Problems sind. Die hier erwähnten Autoren schließen sich meist den im Text angeführten an. Wir werden sie hier nach derselben Einteilung gruppieren. Zu den „G egnern" in der neueren Literatur gehören Eisenhart (Geschichte der Nationalökonomie, 2. Aufl., 1910, I, 2, S. 10), der von dem „unersättlichen Geldbedürfnis der Fürsten des 16. und 17. Jahrhunderts" spricht, das die „nächste Veranlassung zu regelmäßigen professionellen Untersuchungen über die Natur und Ursachen des nationalen Reichtums" gibt, und Julius Wolf (Die Volkswirtschaft der Gegenwart und Zukunft, Leipzig 1912, S. 12). Er be- — 4 2 4 — hauptet: „Der Merkantilismus sah es, wie gewissen Ehrenrettungsversuchen jüngerer Tage gegenüber immer neu betont werden muß, zunächst darauf ab, die Länder an Geld so reich wie möglich zu machen, ein Bestreben, das trotz reichlicher Edelmetallzufuhren von Übersee, zu beträchtlichen, damals als ungeheuerlich empfundenen Preissteigerungen führte." Den „Verteidiger n“, die dem Merkantilismus gerecht zu werden versuchen, aber doch den Smith sehen Ansichten über die wirtschaftlichen Anschauungen der Merkantilisten im Grunde beipflichten, möchte ich zunächst Nie. Christiano witsch Bunge (Esquisses de litterature politico - economi- que, 1895, traduit du Russe, Bäle, Geneve 1898; Prem. Partie, Ch. IV, S. 13 ff.) zuzählen. Bunge sagt: „Du reste il est certain que ce Systeme n’a pas ete elabore sur une forme scientifique, comme un tout harmonise, comme une doctrine exposee dans toute sa plenitude dans un traite quelconque.“ Er trennt zwischen praktischem und wissenschaftlichem Merkantilismus; der praktische betrachtet das Geld als Hauptfaktor des Nationalreichtums wie eine Ware und nimmt an, daß der Staat den Privaten gleiche, der wissenschaftliche schreibt den Wert dem Geld im allgemeinen zu und glaubt, daß seine Vermehrung nötig sei zur Beschleunigung der Zirkulation. Wenn Bunge sagt: „Les mercantilistes ont pris dans cette circon- stance l'effet pour la cause: la circulation rapide de l’argent pour la cause de la pro- duction acceleree, tandisque parfois c’est le contraire qui a lieu", folgt er F. X. N e u m a n n (s. I, z, S. 24/25). — Ähnlich ist die Ansicht, die Richard Mayr (Lehrbuch der Handelsgeschichte, Wien, 2. Aufl., 1901, III. Abschn., 2. Kap., § 37) vertritt, wenn er behauptet: „Was man gemeinhin Merkantilismus oder Merkantilsystem nennt und vom freihändlerischen Standpunkt aus verdammt, war weder ein Stock vorgefaßter, eigensinnig festgehaltener Lehren, noch ein verderbliches Produkt des Irrwahns und der Despotenlaune, sondern das Merkantilsystem oder Handelssystem entwickelte sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts aus den Verhältnissen der untereinander wetteifernden Staaten Europas von selbst. Um sich von der wirtschaftlichen Herrschaft überlegener Völker zu befreien, haben die Staatslenker des 17. und 18. Jahrhunderts die Volkswirtschaft der ihnen anver- trauten Länder zuerst nationalisiert, d. h. auf sich selbst gestellt.“ Im übrigen bleibt Mayr bei den alten Anschauungen, spricht auch von einem „Götzendienst des Geldes“ (S. 126/127). Luigi Cossa (Einleitung in das Studium der Wirtschaftslehre, übersetzt von Moormeister, Geschichtl. Teil, 3. Kap., § 2, S. 120/24) meint, daß man damals von der Vorstellung ausging, daß derjenige, der über viel Geld verfüge, sich jedes beliebige Gut anschaffen könne. Man machte die Beobachtung, „daß die kommerzielle und politische Macht sich bei denjenigen Nationen vereinigte, welche infolge eines gesteigerten Industriebetriebes oder ihres Handels eine verhältnismäßig große Menge Geldes in Bewegung setzten ... so argumentierten die Anhänger des sogenannten Merkantilsystems, daß das wirtschaftliche Wohlbefinden eines Staates im Verhältnis zu der Menge des in ihm umlaufenden Geldes stehe“. Nicht wahr, sagt er ausdrücklich, sei die Ansicht, „daß sie geglaubt hätten, die wirtschaftlichen Güter beständen nur im Geld allein.“ Wenn auch heute die Unrichtigkeit dieses Systems längst erwiesen sei, so war es „zu anderen Zeiten und unter anderen Verhältnissen von hoher Bedeutung". — Dieser Gruppe von „Verteidigern“ steht D i e h 1 (Ausgewählte Lesestücke zum Studium der Politischen Ökonomie, 1. Bd., 1. Aufl., Karlsruhe 1910, S. 32/35) nicht fern. Er will zwar eine „eigentliche merkantüistische Theorie im Sinne eines einheitlichen Lehrgebäudes“ 425 nicht anerkennen und verlegt den Schwerpunkt des Merkantilismus in die Praxis: „es ist ein System praktischer Wirtschaftspolitik"; denn „die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge kausal zu erklären . . . lag den Schriftstellern fern". Aber D i e h 1 stellt als Kriterium den Geldbegriff der Merkantilisten auf, danach unterscheidet er zwischen einer „naiven" und einer „fortgeschrittenen merkantilistischen Theorie". — Der andere Herausgeber dieser Sammlung, M o m b e r t (a. a. O. Bd. VI, 1912, S. 5/6) nennt den Merkantilismus das „Zeitalter der Staatenbildung", das „auf zahlreichen Wegen eine möglichst große Zunahme der Bevölkerung zu erzielen strebte.“ Zwei Gesichtspunkte hätten dies Ziel erstreben lassen: „auf der einen Seite erblickte man in einer aktiven Handelsbilanz als der einzigen Möglichkeit für die Staaten, in den Besitz von Edelmetallen zu gelangen, das Hauptziel der staatlichen Wirtschaftspolitik", andererseits sprachen politische Erwägungen dabei mit. Schmoller hatte der Forschung über den Merkantilismus ganz neue Perspektiven eröffnet. Ihm schlossen sich nun viele Schriftsteller an. Zu ihnen gehört Eugen von Bergmann (Die Wirtschaftskrisen. Geschichte der nationalökonomischen Krisentheorien. Stuttgart 1895, Einl. 3). „Will man im Merkantilsystem den innersten theoretischen Kern herausschälen,“ sagt er, „so erhält man wohl als solchen die Vorstellung von der außerordentlichen, das gesamte Wirtschaftsleben beherrschenden Bedeutung des Tauschverkehrs und ferner die Überzeugung von der notwendigen beständigen Regelung der Volkswirtschaft durch die Staatsregierung.“ „In der Lehre, daß die Volkswirtschaft zu ihrem geordneten und gedeihlichen Gange die Reglementierung und Kontrolle des Staates nötig habe, findet insbesondere seinen theoretischen Ausdruck das Streben des sich in den großen Territorien ausbildenden absoluten Beamtenstaats nach einer intensiven Regierung und Dienstbarmachung aller Volkskräfte". — Max Adler (Die Anfänge der merkantilistischen Gewerbepolitik in Österreich, Wiener staatsw. Studien, IV. Bd., 3. H. Wien u. Leipzig 1903) bringt ähnliche Argumente: „Indem die Staaten das gewerbliche Aufsichtsrecht von den Zünften und Städten übernahmen, unterzogen sie dasselbe bloß einer Umbildung im Sinne einer geschlossenen staatlichen Wirtschaftspolitik und schufen so kleine Engherzigkeiten ins Große übertragend, jenes System des Merkantilismus, das zwar die wirtschaftlichen Kräfte der Nationen zu reicher Entfaltung gebracht, zugleich aber die europäischen Völker auf Jahrhunderte hinaus in kultureller und geistiger Beziehung voneinander getrennt hat.“ — In sehr interessanter Weise, aber beeinflußt von Heyking (s. I, 2, S. 33/34) geht Pribram (Die Idee des Gleichgewichts in der älteren nationalökonomischen Theorie, Zeitschr. f. Volksw., Sozialpol. u. Verwalt. Bd. 17, 1908, S. i ff.) von der Handelsbilanztheorie aus. Der Außenhandel bildete in jenen Zeiten das Moment der Rivalität, wer Sieger in diesem Handelskampfe wurde, hatte die Weltmacht. Die Betrachtung dieser Verhältnisse führte erst zur Handelsbilanz. „Es entsprach völlig der in ihren ersten Abstraktionen sich versuchenden Denkweise, wenn Geld und Ware zunächst als zwei diametral gegenüberstehende Erscheinungsformen aufgefaßt wurden; wenn der von der Betrachtung der Kollektivphänomene gefesselte Blick das einzelne wirtschaftliche Gut neben der Gütergattung ebenso zurücktreten ließ wie die Komponenten des einzelnen Tauschakts gegenüber der vergleichenden Betrachtung von Gütermenge und Geldmenge eines Landes als Gesamtheiten.“ Die Merkantilisten setzten aber Geld nicht gleich Reichtum, wenn sie so viel Gewicht auf das Edelmetall legen, so nur aus dem Grunde, daß es das „allgemein anerkannte Tauschgut" war. Zu einer ganz eigenartigen Auffassung des Merkantilismus kommt Eugen 426 Fridrichowicz (Grundriß einer Geschichte der Volkswirtschaftslehre, München u. Leipzig 1912)- Für ihn ist der merkantilistische Begriff scheinbar keine historische Kategorie, denn er kennt auch einen „merkantilistischen Rationalismus“, als dessen Vertreter er S a y und C a r e y betrachtet. Merkantilismus und Kameralismus will er identifizieren, den Kameralismus hätte man auch spottweise „Eudämonismus" genannt. Ich frage wo? Er verwechselt ihn vielleicht mit dem eudämonistischen Wohlfahrtsstaat. Aber sein ganzes Buch ist voll von solchen Merkwürdigkeiten, zu denen nicht zuletzt die Schematisierung gehört. Es ist hier nicht der Ort, eingehend darauf einzugehen, ich möchte nur an einige Punkte erinnern: alle Anarchisten außer Stirn er sind für ihn Juden!! Die Darstellung der sozialen Bewegung in England ist durchaus unrichtig. Trotzdem er eingehend über die Soziologie spricht, ist ihm der Soziologe Georg Simmel völlig unbekannt. Ganz eigenartig geht er mit den modernen Nationalökonomen um: nach seiner Auffassung ist Robert Wilbrandt ein Revisionist (??), gehören E h e b e r g und H e c k e 1 zur Gruppe Stahls und Adolf Wagners. An der Rangordnung, die er vornimmt, dürfte man wohl auch einige Kritik üben, doch sei hier nur der Verwunderung Ausdruck gegeben, daß ein Mann, wie Max Weber sich mit einem sehr bescheidenen Plätzchen begnügen muß. Ich verweise im übrigen auf die Kritiken von Mombert im Archiv f. Sozialw. u. Sozialpol. 36. Bd., 2. H., März 1913, S. 616 ff. und von Kampfmenger in den Sozialistischen Monatsheften, Januar 1913. 3. Kapitel. *) Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft, 1776, Vorr. IV, Philos. Bibi. Bd. 49, L. 1877, S. 173. 2 ) Eisler, Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe, 3. Aufl., 1910, Bd. 3, S. 1478. Excurs. In sehr interessanter Weise nimmt Mauthner (Wörterbuch der Philosophie, Artikel Encyclopädie, Bd. I, S. 25iff.) zu dem Problem des Systems Stellung. Er sagt: „Ordnung ist ein Menschenbegriff. In der wirklichen Natur gibt es weder Ordnung noch den Wunsch nach Ordnung. Auch im Menschenhirn, weil es wirkliche Natur ist, gibt es keine Ordnung; wohl gibt es aber da einen Ordnungssinn, eine Sehnsucht, zuerst das Wissen in eine bestimmte Disziplin, dann alles Wissen überhaupt methodisch zu ordnen, in einem System beisammen zu haben, das ganze Wissensgebäude in einer Encyclopädie der kommenden Generation zu übergeben. — System, ovaiy/ta, war ursprünglich wohl eine taktische Einheit im Heere, eine Zusammenstellung von Soldaten, dann ein aus mehreren Teilen zusammengesetztes Ganze, insbesondere das organische Ganze einer Wissenschaft." — Nicht unberechtigt ist Mauthners Frage nach einem geschlossenen System (Art. Energie, Bd. I, S. 283 ff.). „Wo aber in aller Welt gibt es ein geschlossenes System? Müssen wir nicht bei den einfachsten Erscheinungen der Mechanik, beim Fallen der Körper wie beim Spielen mit Billardkugeln von bekannten und unbekannten Nebenerscheinungen absehen, um das, was etwa gerade die Aufmerksamkeit des Rechners erregt, ein geschlossenes System zu nennen? Wäre unser Sonnensystem ein geschlossenes System, auch wenn alle Planeten und Trabanten noch besser beobachtet worden wären als bisher? Wo in aller Welt gibt es ein geschlossenes System außer dem ganzen Weltall selbst?" 427 3 ) Wilhelm von Schröder, Fürstliche Schatz- und Rentcammer, Ausg. v. 1721, XXIX. Kap., § 3, S. 109. 4 ) — XXXIX. Kap. § 3, S. 136/37. 5 ) —, — LXVIII. Kap., S. 191. 6 ) —, — XLII. Kap., § 8, S. 146/47. ') — XLII. Kap., § 13, S. 149/5°- 8 ) Roscher, Zur Geschichte der englischen Volkswirtschaftslehre (Abhandl. d. philolog.-histor. Klasse d. Kgl. Sächs. Gesellsch. d. Wissenschaften, III. Bd., 2. Bd., 1857, S. 122/123.) 9 ) v. Heyking, a. a. O. Kap. I, S. 17. 10 ) Arthur Salz, Leibniz als Volkswirt (Schmollers Jahrb. 34. Jahrg., 3. H., 1910, S. 199/200). u ) G. v. B e 1 o w , Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft (Conrads Jahrb. Bd. 76, 1901, Teil II, Kap. XI, S. 628). 1! ) Th. Vogelstein, Organisationsformen der Eisenindustrie und Textilindustrie in England und Amerika, L. 1910, III, 1, S. 150. 13 ) Homer, Ilias VI, 208. 14 ) v. Schulze-Gaevernitz, Nochmals „Marx oder Kant ?" (Arch. f. Sozialw. u. Sozialpol. Bd. XXX, 1910, S. 831). 15 ) v. H e y k i n g , a. a. O. Kap. I, S. 18. le ) G. v. B e 1 o w , Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft, Teil I, Kap. IV b, S. 471. 17 ) —, a. a. O. Teil II, Kap. XI, S. 628/630. 1S ) Raffel, Englische Freihändler vor Adam Smith (Tüb. Zeitschr., Erg.-H. 18,S.2). 19 ) —, a. a. O. S. 85/86. 20 ) Matthew Decker, An Essay on the Causes of the Decline of the Foreign Trade, 1744, S. 7. 21 ) Filanghieri, Leggi politiche e economiche, 1780, c. 19, c. 20; bei Held, a. a. O. S. 53, Anm. 22 ) Voltaire, bei Oncken, a. a. O. 1. Buch, Kap. III, § 1, S. 152. 23 ) V. L. v. S e c k e n d o r f f , Teutscher Fürstenstaat 1656, 2. Teil, Kap. VIII, § 8, S. 96. 24 ) P. W. v. Hornigk, Österreich über alles, 1708, IX, S. 30. 25 ) Rickert, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft, 2. Aufl., 1910, S. 91. Excurs. Eingehend behandelt Rickert diese Probleme in dem Aufsatz Geschichtsphilosophie (Die Philosophie im Beginn des 20. Jahrhunderts, Festschrift für Kuno Fischer, 2. Aufl., Heidelberg 1907; bes. S. 358/362, 389/391). Dort sagt er: „Der Historiker wertet als Historiker seine Objekte nicht, wohl aber findet er Werte wie die des Staates, der wirtschaftlichen Organisation, der Kunst, der Religion usw. als empirisch zu konstatierende Tatsachen.“ Ferner: „Nur die Geschichtsphilosophie, nicht aber die empirische Geschichtswissenschaft kann sich die Aufgabe stellen, ein System allgemeiner Wertbegriffe zu gewinnen.“ Aber er wendet selbst ein: „Eine logische Untersuchung kann niemals dem Historiker verbieten wollen, über die theoretische Wertbeziehung hinauszugehen und werbend zu seinen Objekten Stellung zu nehmen, ja es ist vielleicht keine geschichtliche Darstellung von positiver und negativer Wertung ihrer Objekte ganz frei.“ „In sehr vielen Fällen aber dienen die Wert- 428 prädikate nur zur Feststellung von Tatsachen und zur rein theoretischen Charakterisierung der Ereignisse." „Es wird niemand politische Geschichte schreiben oder lesen, der nicht die politischen Werte zu seinen eigenen positiven oder negativen Werten in Beziehung setzt, d. h. zu politischen Fragen überhaupt irgendein wertendes Verständnis hat, denn er würde, ohne auf diesem Gebiet selbst ein wertender Mensch zu sein, die Werte, welche die Auswahl des historischen Stoffes leiten, nicht verstehen und daher an dem Stoffe selbst auch nicht das geringste historische Interesse haben." — Später sagt er: „Kritik ist immer nur auf Grund eines Wertmaßstabes möglich“. Sie ist ihm aber Aufgabe der Geschichtsphilosophie: sie hat „nach der Feststellung, inwiefern die Prinzipien des historischen Lebens Werte sind, und worin sie bestehen, zu untersuchen, mit welchem Recht gerade diese Wertgesichtspunkte, als entscheidend für den allgemeinen Sinn der universalen Entwicklung betrachtet werden." Windelband nimmt einen anderen Standpunkt ein (Lehrbuch d. Geschichte d. Philosophie, 3. Aufl., Leipzig u. Tübingen 1903, S. 12/13), nac h ih m ist die Kritik ohne weiteres möglich, denn jede Geschichte sei eine kritische Wissenschaft, die nicht nur berichtet und erklärt, sondern auch beurteilt, was in der historischen Bewegung als Fortschritt, Ertrag zu gelten hat. Sie hat sich auf den Standpunkt der immanenten Kritik zu stellen, deren Prinzipien die „formal logische Konsequenz und die intellektuelle Fruchtbarkeit" sind. 20 ) Small, a. a. O. Chapt. I, S. 11. 27 ) R o b. v. Mo hl, Geschichte der Staatswissenschaft, Bd. III, 1, S. 296. 28 ) Adam Smith, a. a. O. II. B., II. Kap., S. 168. 29 ) —, a. a. O. II. B., II. Kap., S. 230. 30 ) Thomas Mun, Englands Treasure by Forraign Trade, 1664, p. 41; bei Schacht, a. a. O. S. 41. 31 ) —, a. a. O. nach Diehl-Mombert, Ausgewählte Lesestücke der Politischen Ökonomie, Bd. 1, 1. Aufl., S. 55. 32 ) Theodor Ludwig Lau, Politische Gedanken usw. 1717, Kap. XV, S. 51. 33 ) Schröder, a. a. O. Kap. IV, § 9, 33. 34 ) Becher, Polit. Disc. 36 ) B o r n i t z , Aerarium sive Tractatus Politicus 1612, Lib. Prim. Kap. I. 3e ) Wiener Hofkammerrat bei S r b i k , Der staatliche Exporthandel Österreichs, 5. Teil, S. 290. 37 ) Büchmann, Geflügelte Worte, 21. Aufl., 1903, S. 519; auch Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger, 1912, Bd. 1, S. 7/8. 38 ) R. Stammler, Wirtschaft und Recht, 2. Aufl., 1906, Kap. 35, S. 194/95. 39 ) Karl Helfferich, Das Geld, 2. Aufl., 1910, S. 217 ff. 40 ) Spanische Denkschrift bei H ä b 1 e r , Die wirtschaftliche Blüte Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr Verfall. Histor. Untersuchungen von Jastrow, H. IX, 1888, S. 19. 41 ) Oncken, a. a. O. 1. Buch, III. Kap., § 1. 42 ) Thomas Mun, Englands Treasure p. 117; bei Schacht, a. a. O. S. 56. 43 ) Schacht, a. a. O. S. 58. 44 ) Vergl. hierzu besonders M a r c h e t, a. a. O. 43 ) L o t z , Alter und neuer Merkantilismus (Frankfurter Zeitung, 3. Morgenbl. No. 106 vom 16. April 1911.) — 4 2 9 “ 4. Kapitel. Für eine Darlegung der Entstehung des Merkantilismus kommen bei der dürftigen Literatur hauptsächlich in Betracht: Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, besonders des Preußischen Staates im 17. und 18. Jahrhundert, Leipzig 1898; Oncken, Geschichte der Nationalökonomie, 1. Teil, 1902; Lamp- recht, Deutsche Geschichte, Bd. V, 1 u. 2; Bd. VI; Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, Bd. 1 u. 2, Jena 1912. 4 ) Lamprecht, Deutsche Geschichte, Bd. VI, 1910, 17. Buch, 1. Kap., I, S. 4. 2 ) —, a. a. O. Bd. V, 1911, 1. Teil, 14. Buch, 3. Kap., I, S. 137. 3 ) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, Jena 1912, Bd. I, 1. Absclin., 5. Kap., S. 374 - 4 ) —, a. a. O. Einl. S. 5. 5 ) —, — Einl. S. 32. 6 ) J. Loserth, Geschichte des späteren Mittelalters 1197—1492 in Handbuch der mittelalterlichen und neuen Geschichte, herausg. v. Belowu. Meinecke II, II. Teil, 2. Abschn., 2. Kap., § 155, S. 688. 7 ) Oncken, a. a. O. 1. Buch, III. Kap., § 1, S. 149. 8 ) Lamprecht, a. a. O. VI. Bd., 17. B., Kap. 1, II, S. 25. 9 ) Knies, Der Patriotismus Machiavellis (Preuß. Jahrb. 1871, Bd. 27, S. 672/73). 10 ) M a c a u 1 a y , Kritische und historische Aufsätze, 2. Bd., deutsch von Moellen- hoff, Reclams Univ.-Bibl. No. 1183, S. 31. n ) Machiavelli, Das Buch vom Fürsten, nach Rehbergs Übersetzung, Reclams Univ.-Bibl. No. 1218/19, 26, S. 121. Über die sehr reiche Machiavelli-Literatur vergleiche v. M o h 1 , Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften. Sonst sei erwähnt: Knies, Niccolo Machiavelli als volkswirtschaftlicher Schriftsteller, Tüb. Zeitschr., 8. Jahrg., 1852; Jellinek, Allgemeine Staatslehre, Bd. I, 1900, Kap. 3, S. 56, und 2. Buch, Kap. 10, S. 315; Richard Schmidt, Allgemeine Staatslehre, Bd. I, 1901, I. Teil, Kap. x, III, S. 55; Bluntschli, Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik, aus Geschichte der Wissenschaften in Deutschland, Bd. I, 1864, Kap. II, S. 13/26; Bluntschli, Allgemeine Staatslehre, 6. Aufl., 1886, 1. Buch, Kap. VII, S. 69; L. Gumplowicz, Geschichte der Staatstheorieen, Innsbruck 1905, II, § 60—62; Otto Kahn, Mailand, Das Buch vom Fürsten und sein Verfasser. Zum 400. Geburtstage des „Principe“ von Machiavelli. Frankfurter Zeitung No. 148, 1. Morgenbl. vom 30. Mai 1913. — Sehr interessant: G. Ellinger, Die antiken Quellen der Staatslehre Machiavellis, Tüb. Zeitschr., 44. Bd., 1888; in diesem Aufsatz tritt der Einfluß des Humanismus und damit der Antike auf Machiavelli klar zutage. Zur Abfassung des „Principe" grundlegend wurde das Xenophon zugeschriebene Buch „H i e r o n“. Sonst viel Anlehnungen an Plutarch, Aristoteles, Polybius, Cicero. 12 ) Henri Baudrillart, J. Bodin et son temps, 1853, III me , P. Ch. I, S. 226. 13 ) —, a. a. O. Ch. II, S. 228 bei Bodin, L. I, c. I. 14 ) —, — Ch. VII, S. 268. lc ) —, — Ch. VII, S. 277. 43 ° Über Bodin vergleiche sonst die für Machiavelli erwähnten Werke von Jellinek, Schmidt, Bluntschli, Gumplowicz, § 64. Sonstige Literaturangaben im Hdw. d. Staatsw. Bd. I, 3. Aufl., 1908, S. 124 im Artikel von M e i t z e 1. 16 ) Bluntschli, Geschichte des allgemeinen Staatsrechts, 1864, Kap. 9, 5, 4, S. 82. U) Alban Vicomte de Villeneuve-Bargemont, Histoire de 1’ Üconomie Politique. Bruxelles 1839, T. I, XII, S. 370/71. Auch Leser sagt im Artikel Merkantilsystem, Hdw. d. Staatsw., Bd. VI, 3. Aufl., S. 650 ff., über Sully: „Ein Merkantilist war Sully, der mit aller Strenge die Ausfuhr der Edelmetalle unterdrückte, die ausländischen Luxuswaren verbannte. Aber er hielt sich gleichsam nur an die negative Seite des Systems, in dem er in der Selbstgenügsamkeit die Bereicherung des Landes suchte." 18 ) Pierre Clement, Histoire du Systeme Protecteur en France, Paris 1854. Premiere Partie, Ch. I. ”) —, a. a. O. Ch. IV, S. 36. Über C o 1 b e r t siehe auch das Werk von Villeneuve-Bargemont, T. I, XV, ferner Gustav Cohn, Colbert, Tüb. Zeitschr. Bd. 25, 1869, u. Bd. 26, 1870. 20 ) Robert Michels, Zur historischen Analyse des Patriotismus (Arch. f. Sozialw. u. Sozialpol., XXXVI, 1913, H. 1, I, S. 15. 21 ) —, a. a. O. S. 17. 22 ) Vergl. dazu Roscher, Zur Geschichte der englischen Volkswirtschaftslehre im 16. und 17. Jahrhundert (Abhandl. d. philos.-histor. Klasse d. Kgl. Sächs. Gesellsch. d. Wissenschaften, III. Bd., 2. Bd., Leipzig 1857, S. 122/123). 23 ) Schmoller, Studien über die wirtschaftliche Politik Friedrichs des Großen, a. a. O. S. 32; vergl. überhaupt hierzu S. 22—39. 24 ) v. B e 1 o w , Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft (über den Begriff der Territorialwirtschaft). (Conrads Jahrb., Bd. 76, 1901, S. 627/28.) 25 ) —, a. a. O. S. 627. Excurs. Die Frage der Wirtschaftsstufen gehört zu den umstrittensten der Geschichte der Nationalökonomie. Eine gute Übersicht über die ver - schiedene Literatur bietet v. B e 1 o w , Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker, Histor. Zeitschr. v. Sybel-Meinecke, Bd. 86, 1900. Ferner vergleiche S o m b a r t, Die gewerbliche Arbeit und ihre Organisation, besonders Kap. V, Archiv f. Sozialw. u. Sozialpol., Bd. 14, 1899. Er will die Stufenfolge im Sinne der empirisch-historischen Aufeinanderfolge verstehen, macht den „Grad der Vergesellschaftung" zum Einteilungsprinzip, sein Schema leidet aber an Unübersichtlichkeit und Ungenauigkeit. So unterscheidet er: Individual-, Übergangsund Gesellschaftswirtschaft. Der Begriff „Übergangswirtschaft“ sagt alles oder nichts. So wirft er ferner in der „Gesellschaftswirtschaft" die Sklavenwirtschaft des Altertums, die kapitalistische Verkehrswirtschaft und die sozialistische Wirtschaft zusammen. Neben Schmollers vier Stufen: Dorf-, Stadt-, Territorial- und Staatswirtschaft steht Philippovichs Einteilung in die Haus- und Verkehrswirtschaft, die er wieder in drei Teile teilt (Grundriß, 1. Bd., 8. Aufl., 1909, § 13—17). Am klarsten erscheint mir noch immer Bücher s Einteilung, mit 43i dem leitenden Prinzip der „Länge des Weges, den die Güter vom Produzenten bis zum Konsumenten zurücklegen“. (Entstehung der Volkswirtschaft, 6. Aufl., 1908, Kap. III.) Vergleiche die Kritik von Pierstorff in Conrads Jahrb., Bd. 67, 1896. 5. Kapitel. r ) L. v. Ranke, Gesammelte Werke, Bd. I, 4. Aufl., 1867; Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd. 1, S. 56. 2 ) —, a. a. O. S. 78. 3 ) — — S. 134. 4 ) Schmollet, Umrisse und Untersuchungen, I, 3, S. 34. 6 ) Lamprecht, a. a. O. Bd. V, 2. T., 1912, 16. B., Kap. I, II, S. 490. 6 ) Aus der „Paradoxa monetaria“, 1622 bei Roscher, Geschichte, Kap. 9, S. 174. 7 ) Wie meine Darstellung ergibt, neige ich nicht zu der Ansicht, daß alle Schuld an dem Rückgang Deutschlands dem 30jährigen Krieg zur Last zu legen ist, wie man es früher annahm, sondern schon vorher die deutschen Verhältnisse sehr im Argen lagen. Auch war der Einfluß des großen Krieges je nach den einzelnen Gegenden sehr verschieden. Vergleiche dazu u. a. v o n Inama-Sternegg, Die volkswirtschaftlichen Folgen des 30jährigen Krieges für Deutschland (Räumers Histor. Taschenbuch IV. F., 5. Jahrg., Leipzig 1864). — Eberhard Gothein, Deutschland vor dem 30jährigen Kriege (Pforzheimer Volksschriften, No. 2, Leipzig 1908). — v. Below, Die Frage des Rückgangs der wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands vor dem 30jährigen Krieg (Vierteljahrsschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. VII, 1909). Interessantes Material liefert Eberhard Büchner, Das Neueste von gestern (Kulturgeschichtlich interessante Dokumente aus alten deutschen Zeitungen, I. Bd., 16. u. 17. Jahrhundert. München 1911). 8 ) L. v. Ranke, a. a. O. S. 165. 9 ) —, a. a. O. S. 179. 1») —, — S. 189. 1J ) v. Below, Die Ursachen der Rezeption des römischen Rechts in Deutschland, Histor. Bibi., Bd. 19, 1905, besonders Kap. IV, Zitate S. 151 u. 164. 12 ) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft, III, 3, S. 135. 13 ) v. Below, Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft (Conrads Jahrb., Bd. 76, 1901, I. T., III, S. 461). 14 ) Schmoller, Umrisse usw. I, 2, S. 11. ls ) Melchior von Osse, Testament gegen Hertzog Augusto Churfürsten zu Sachsen etc., 1556, herausgeg. v. Thomasius, 1717, S. 15. 16 ) Max Weber, Die protestantische Ethik und der „Geist" des Kapitalismus (Arch. f. Sozialw. u. Sozialpol., Bd. 20 u. 21. 1905/06). 17 ) Luther, bei Lamprecht, a. a. O. V. Bd., 2. H., 16. B., Kap. IV, S. 525). ls ) v. Below, Der Untergang usw. a. a. O. I. T., I, S. 454. 19 ) R a c h f a h 1 , Der dualistische Ständestaat in Deutschland (Schmollers Jahrb., 26. Jahrg., 1902). 20 ) v. Below, Die Neuorganisation der Verwaltung in den deutschen Territorien des 16. Jahrhunderts, aus Territorium und Stadt, Histor. Bibi., Bd. 11, 1900, S. 284. 432 21 ) Spangenberg, Landesherrliche Verwaltung, Feudalismus und Ständetum in den deutschen Territorien des 13.—15. Jahrhunderts (Histor. Zeitschr. v. Sybel-Meinecke, Bd. 103, 1909, I, S. 476). 22 ) —, a. a. O. II, S. 500. 23 ) —, — IV, S. 526. 24 ) v. B e 1 o w , Die Neuorganisation usw. a. a. O. 25 ) Sigmund Adler, Die Organisation der Zentralverwaltung unter Kaiser Maximilian, I, Leipzig 1886, Einl. S. 24/25. !S ) Eduard Rosenthal, Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinands I. (Arch. f. österr. Geschichte, 69. Bd., Wien 1887, S. 104). 27 ) Henri Pirenne, Die Entstehung und die Verfassung des Burgundischen Reichs im 15. und 16. Jahrhundert (Schmollers Jahrb., 33. Jahrg., III. H., 1909, S. 55. 2S ) •—, a. a. O. S. 57. 2I ) Siegmund Adler, a. a. O. Einl. S. 24/26. 30 ) —, a. a. O. I. Abschn., 1. Kap., S. 46. 31 ) —, •— I. Abschn., 2. Kap., S. 89. 32 ) Eduard Rosenthal, Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Bayerns, Bd. I, 1889, III. Buch, Kap. 1, § 26, S. 462/63; Schluß S. 597/98. 33 ) Johannes Falke, Die Geschichte des Kurfürsten August von Sachsen in volkswirtschaftlicher Beziehung, Preisschrift der Jablonowskischen Gesellschaft. Leipzig 1868. 34 ) Schmoller, Umrisse usw. a. a. O. III, 2, S. 121. 35 ) —, a. a. O. III, 2, S. 124. 36 ) —, Umrisse usw. a. a. O. V, S. 296. 37 ) —■, a. a. O. V, S. 297. 38 ) v. B e 1 o w , Die Neuorganisation der Verwaltung usw. a. a. O. S. 298. Als Literatur für die Zeit der Reorganisation der Territorien sei noch erwähnt: Otto Hintze, Staatenbildung und Verfassungsentwicklung (Histor. Zeitschr. v. Sybel-Meinecke, 88. Bd., 1901). — Reinhold Koser, Die Epochen der absoluten Monarchie in der neueren Geschichte (Histor. Zeitschr. v. Sybel, Bd. 61, 1889). — August Wilhelm, Prinz von Preußen, Die Entwicklung der Kommissariats-Behörden in Brandenburg-Preußen bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. Berlin 1908. Staatsw. Dissertation. Straßburg i. E. 6. Kapitel. 4 ) Schmoller, Umrisse usw. a. a. O. V, S. 293. 2 ) —, a. a. O. V, S. 294. 3 ) Small, a. a. O. Introduction, S. 6. 4 ) —, a. a. O. Introduction, S. 6. 5 ) Melchior v. Osse, a. a. O. 2. Teil, 20. Kap., IX, S. 516/17. 6 ) Phil. Wilh. v. Hornigk, Österreich über alles, wann es nur will, Ausg. v. 1708, Kap. XVIII, S. 78. ') Johann Joachim Becher, Politische Diseurs, usw., Ausg. 1673, II. Teil, Kap. IX, S. 147. 8 ) —, a. a. O. Eingang, S. 2. 9 ) —, — Eingang, S. 10. 433 10 ) Hornigk, a. a. O. Kap. IX. 11 ) Becher, a. a. O. Kap. XXVI, S. 245. 12 ) Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft, 6. Aufl., 1908, III, 3, S. 142. 13 ) M. J. Bonn, Eine neue Wissenschaft? (Archiv f. Soziahv. u. Sozialpolitik, XXXIII. Bd., 1911, S. 850 ff.). 14 ) —, Das Wesen der Weltwirtschaft (Archiv f. Soziahv. u. Sozialpolitik, XXXV. __ Bd., 1912, S. 801.) Außer den No. 12—14 kommen für die Fragen der Weltwirtschaft vor allem in Betracht: Bernhard Harms, Volkswirtschaft und Weltwirtschaft, Versuch der Begründung einer Weltwirtschaftslehre. Jena 1912; ferner von demselben: Volkswirtschaft und Weltwirtschaft, Antikritische Darlegungen (Weltwirtschaftl. Archiv, herausgegeben von Harms, I. Bd., 2. H., Jena, April 1913. S. 405 ff.). 15 ) Becher, Politische Diseurs, 1673, Teil II, Kap. III, S. 119. 16 ) —, a. a. O. Kap. XIX, S. 181/82. 1J ) J. G. Zincke, in Bechers Polit. Diseurs, Ausg. 1759, II. Teil, 2. Abschn., 1. Abt., H. XXII, § 7, S. 1546. 18 ) Conrad, Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, I. Teil, III, § 88; 3. Aufl. 1900. 19 ) Teutschland über Frankreich, wenn es klug seyn will, 1684. 20 ) Hornigk, a. a. O. Kap. I. 21 ) —, a. a. O. Kap. XXII. 22 ) Becher, a. a. O. Kap. XXVIII, S. 177. 23 ) Weyermann-Schönitz, Wissenschaftliche Privatwirtschaftslehre, T. I, G. 5, S. 79. 24 ) —, a. a. O. G. 3, S. 73. 25 ) —, — G. 1, S. 68. 20 ) Hornigk, a. a. O. II, S. 4. 27 ) —, a. a. O. XXXII, S. 185. 28 ) Wilhelm v. Schröder, Fürstliche Schatz- und Rentcammer, 1704, Vorrede § 11. 29 ) —, a. a. O. I, § 8, S. 5/6. 30 ) M e 1 c h i o r v. Osse, a. a. O. 1. T., III, LXV, S. 116. 31 ) —, a. a. O. 2. T., Kap. XX, I, S. 501/502. 32 ) Gemeyne Stymmen von der Müntze, 1530; herausgeg. v. W. Lotz, in der Sammlung älterer und neuerer staatswissenschaftl. Schriften, No. 2, Leipzig 1893, S. 3 u. 5. 33 ) Schröder, a. a. O. Vorrede, § 10. 34 ) —, a. a. O. Kap. IV, § 6—9, S. 30/34. 35 ) —, — Kap. I, § 8, S. 5. 3e ) Adolf Wagner, Finanzwissenschaft, 1883, I. Teil, § 213, S. 510. 37 ) —, a. a. O. 1889, III. Teil, 6. Buch, 2. Hauptabschn., 4. Abschn., 3, S. 61. 38 ) —, — S. 65. 3 ») Otto Hintze, Der österreichische und preußische Beamtenstaat im 17. und 18. Jahrhundert (Histor. Zeitschr. v. Sybel-Meinecke, 86. Bd., 1901, S. 405, Anm.). 40 ) S m a 11 , a. a. O. Summary, S. 588/89. 41 ) Becher, a. a. O. Teil I, Kap. II. Beiträge 2 ur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 28 Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 434 43 ) Schröder, a. a. O. Kap. IV, § i, S. 23/24. 43 ) Zincke, in Bechers Polit. Diseurs, 1. Teil, II. Haupst., § 29 a, S. 316/17. 44) _ a a . o. 2. Teil, XXX. Haupst., § 16 a, S. 1862. «) Eduard Bernstein, im Vorwort zu Graham Wells „Politik und menschliche Natur", Politische Bibliothek, Bd. IV, Jena 1911. Abgedruckt im „Zeitgeist“ des Berliner Tageblatts vom 17. Juli 1911. 46 ) Aristoteles, Anal. post. I, 2, 71 a, 21 bei Eisler, Philos. Wörterbuch. Eisler definiert: „Wenn auch die Wissenschaft dem Leben zu dienen hat und auch schon in ihren Anfängen biologisch-praktische Motive hat, so untersteht sie doch in erster Linie eigenen spezifischen, rein logisch-methodologischen Prinzipien, hat sie ihren Eigenzweck. 47 ) O s s e , a. a. O. Zuschrift an Churfürst August von Sachsen. 48 ) Small, a. a. O. Ch. I, S. 6. 49 ) —, a. a. O. Summary, S. 592. 5 °) —, — Ch. I, S. 6. 81 ) —, — Ch. XIII, S. 285. ® 2 ) Weyermann-Schönitz, a. a. O. I, G., S. 80. Das Buch von Weyermann und Schönitz hat eine Fülle von anderen Schriften und Artikeln hervorgerufen. Vergleiche D i e h 1 „Nationalökonomie und Handelsbetriebslehre" (Conrads Jahrb. III. I'., Bd. 43, 1912, S. 94 ff.). J. Fr. Schär, Privatwirtschaftslehre in der Literarischen Rundschau des Berliner Tageblatts vom 11. Sept. 1912. Brentano, Privatwirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (Bank-Archiv, XII. Jahrg., No. 1 v. 1. Okt. 1912), darauf die Erwiderung von Weyermann und Schönitz im Bank-Archiv, XII. Jahrg., 1912; ferner C a 1 m e s im Bank-Archiv, XII. Jahrg., v. 1. XI. Über das Verhältnis der Privatwirtschaftslehre zur Volkswirtschaftslehre. Vergleiche ferner die Besprechungen von Goetz Briefs (Conrads Jahrb., III. F., Bd. 43, 5. H., Mai 1912, S. 658 ff.); E. v. Beckerath (Schmollers Jahrb., 36. Jahrg., 3. H., 1912, S. 443/45); F. M. Petry (Deutsche Wirtschafts-Ztg. 1912); W. Prion (Archiv f. Sozialw. u. Sozialpol.); D i e h 1 , Volkswirtschaft, Privatwirtschaft, Weltwirtschaft (Conrads Jahrb., III. F., Bd. 44, Okt. 1913). 63 ) Rohr, Haushaltungsbibliothek, Kap. 2, § 3 bei Small, a. a. O. Ch. 8, S. 189. 64 ) D i t h m a r , Einleitung in die ökonomischen Wissenschaften, Kap. 1, § 8—9 bei Small, Ch. 10, S. 227. 65 ) J. H. G. v. J u s t i , Grundsätze der Policeywissenschaft, Ausg. v. 1782. Einl. § 2—3, S. 4. 56 ) —, a. a. O. § 4, S. 7. 67 ) —, Staatswirthschaft, 1758, Bd. I, Teil I, Buch 1, § 31—32, S. 65/66. ° 8 ) —, Policeywissenschaft, Einl. § 7, S. 9. 59 ) G. M a r c h e t, Studien über die Entwicklung der Verwaltungslehre usw., III, 1, S. 271. * # ) Josef Freiherr v. Sonnenfels, Grundsätze der Policey, Handlung und Finanz, 7. Aufl., 1804, Einl. I, § 3, S. 5. 61 ) —, a. a. O. § 19, S. 20. ° 2 ) —, — § 20—21, S. 20. 63 ) A x e 1 N i e 1 s e n , a. a. O. 3. Teil, I c, S. 78. 84 ) —, a. a. O. 3. Teil, II a, S. 88. 65 ) — 3- Teil, II c, S. 92 . 435 ««) Aristoteles, Politik, Ausg. v. Kirchmann, Philos. Bibliothek, Bd. 7, 1880, Buch VII, Kap. 4, S. 213. ® 7 ) Becher, a. a. O. Eilig. II. ® s ) Schröder, a. a. O. Supplementum Disquisitio Politica, § 1—2, S. 441 ff. ® 9 ) Nielsen, a. a. O. 4. Teil, I, S. 113. 70 ) Luther bei Wiskemann, Dr. Heinrich, Darstellung der in Deutschland zur Zeit der Reformation herrschenden nationalökonomischen Ansichten. Preisschrift der Fürstl. Jablonowskischen Gesellschaft, 1861. Vergleiche ferner über die Reformatoren: Schmoller, Zur Geschichte der nationalökonomischen Ansichten in Deutschland während der Reformationsperiode (Tüb. Zeitschr. Bd. 16, 1860). 71 ) Becher, a. a. O. I, Kap., S. 13. 7Z ) Srbik, a. a. O. Kap. I, S. 21—32. 73 ) Small, a. a. O. Ch. I, S. 10. 74 ) —, a. a. O. Ch. I, S. 16. 75 ) Arthur Salz, Recension zu Small im Archiv f. Soziahv. u. Sozialpol., Bd. XXX, 1910, S. 587 ff. 76 ) •—, Leibniz als Volkswirt (Schmollers Jahrb., 34. Jahrg., 1910, 3. H., S. 200. 77 ) —, a. a. O. S. 217, Anm. 78 ) Zincke in Bechers Polit. Diseurs 1759, 1. Teil, 2. Hauptt., § 34, b S. 34iff. Zweiter Teil. Einleitung. 4 ) Small, a. a. O. Preface, S. XVI. 2 ) —, a. a. O. Preface, S. XVIII. 3 ) Vito Cusomano, Dell’ Economia Politica Nel Medio Evo (Archivio Giuridico, Vol. XVI, Pisa 1876). 4 ) L e x i s , Artikel „Kameralwissenschaft“, Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., Bd. V, S. 751; Wörterb. d. Volksw., 2. Aufl., Bd. II, S. 9. 6 ) Nielsen, a. a. O. 3. Teil, I, a S. 68. «) Roscher, Die deutsche Nationalökonomik an der Grenzscheide des 16. und 17. Jahrhunderts, Abhandlungen d. philos.-histor. Klasse d. Kgl. Sachs. Gesellschaft d. Wissenschaften, IV. Bd., Leipzig 1865, Kap. III. 7 ) I. C. G 1 a s e r , Anfänge der ökonomisch-politischen Wissenschaften in Deutschland (Tüb. Zeitschr. X. Bd., 1854). 8 ) Jacobi Bornitii, Aerarium sive Tractatus Politicus, Francofurti, 1625, Admonitio. s ) •—, a. a. O. Liber I, Kap. 1. 10 ) —, ■— Liber I, Kap. 2. 11 ) —, ■— Liber I, Kap. 3. 28 * <4 436 acobi Bornitii, a. a. O., Liber I, Kap. 7. a. a. O. Liber II, Kap. 1. — Liber II, Kap. 2. — Liber II, Kap. 3. — Liber II, Kap. 4. — Liber II, Kap. 5. — Liber II, Kap. 6. — Liber II, Kap. 7. — Liber II, Kap. 8. — Liber II, Kap. 9. — Liber II, Kap. 10. — Liber III, Kap. 1. — Liber IV, Kap. 1. — Liber IV, Kap. 3 — Liber IV, Kap. 4 — Liber IV, Kap. 5 — Liber IV, Kap. 6 — Liber IV, Kap. 7 — Liber V, Kap. 1 — Liber V, Kap. 2 — Liber V, Kap. 3 — Liber V, Kap. 4 — Liber V, Kap. 5 — Liber V, Kap. 8 6 ) —, — Liber V, Kap. 9 — Liber V, Kap. 11. — Liber V, Kap. 13. — Liber VI, Kap. 1. — Liber VI, Kap. 2 — Liber VI, Kap. 3 — Liber VI, Kap. 4 — Liber VI, Kap. 6 — Liber VI, Kap. 7 — Liber VII, Kap. 1. — Liber VII, Kap. 3. — Liber VIII, Kap. 1. — Liber X, Kap. 5. — Liber X, Kap. 6. C. Glaser, a. a. O.; vergl. Anm. 7. acobi Bornitii, Tractatus Politicus De Rerum Sufficientia, Trac- tatus I, Kap. 1. -, a. a. O. Tractatus I, Kap. 2. -, — Tractatus I, Kap. 3—9. -, — Tractatus I, Kap. 10. -, — Tractatus I, Kap. 11—18. -, — Tractatus I, Kap. 19—22. -, — Tractatus I, Kap. 26—34. — Tractatus II, Kap. 1. — Tractatus II, Kap. 4. la ) J X3) _ 14 ) - ») _ !6) _ 17 ) _ !8) _ 19 ) - 20) _ 21 ) - **) - 23) _ 24 ) - 25 ) - 26) _ 27) _ 28) _ 29) _ 30) _ 3!) _ 32) _ 33) _ 34 ) - 37) _ 38) _ 39) „ 40) _ 41 ) - 42 ) - 43 ) - 44) _ 43) _ 46) _ 47 ) - 48 ) - 49) _ C0 ) I. 51 ) J 52) _ 53) _ 64) _ 65) __ 66 ) _ 57) __ 58) __ T — 437 — ®) Jacobi Bornitii, a. a. O., Tractatus II, Kap. 5. a. a. O. Tractatus II, Kap. 6. — Tractatus II, Kap. 7—112. — Tractatus III, Kap. J. — Tractatus III, Kap. 2. — Tractatus III, Kap. 12. — Tractatus III, Kap. 16. — Tractatus IV, Kap. 1. — Tractatus IV, Kap. 2—13. — Tractatus IV, Kap. 14. De Nummis, 1608, Liber I, Kap. 2. a. a. O. Liber I, Kap. 4 u. 9. —■ Liber II, Kap. 4—6. — Liber II, Kap. 8—9. Discursus Politicus de Prudentia Politica, Erfurt, 1602, Kap. 3/4. 75 ) Roscher, Die deutsche Nationalökonomik an der Gränzscheide a. a. O. Kap. 4. 76 ) Christoph Besold, De Aerario Publico Discursus, Tübingen, 1615. Kap. I, I. a. a. O. II, S. 5. — III, S. 10. — Kap. IV, V, S. 51. — X, S. 56. — Kap. VIII, S. 165. Politicorum libri duo, Frankfurt 1620, Libri Primi, Kap. I, § 6, S. 42. a. a. O. Kap. II, § 3, S. 61/62. — Libri Secundi, Kap. IX, S. 868. Discursus Politici, Straßburg, 1623, Disc. IV, Kap. III, II, S. 92. 86 ) Roscher, Die gelehrte Nationalökonomik in Deutschland während der Regierung des großen Kurfürsten, Verhandl. d. Kgl. Sachs. Ges. d. Wiss., Phil.-Histor. CI. XV. Bd., Leipzig 1863. 87 ) Maximilian Faust, Consilia Pro Aerario, Aschaffenburg, 1641, Epistola Declaratoria. 88 ) —, a. a. O. Classis VI, S. 265. 89 ) —•, — S. 270/71. 90 ) —, — S. 272. 91 ) —, — Classis XV, I, S. 627. 92 ) Lorenz v. Stein, Zur Geschichte der deutschen Finanzwissenschaft im 17. Jahrhundert (Finanz-Archiv, 1. Jahrg., 1. H., 1884, II). 93 ) Nielsen, a. a. O. 2. Teil, II a, S. 31. 94 ) Caspar Klock, Tractatus De Aerario, 1651, Liber Primus, Kap. I, 43 , S. 7. 95 ) —, a. a. O. Kap. II. 96 ) ■—, — Liber Secundus, Kap. XXVIII, S. 308/09. 97 ) Nielsen, a. a. O. 2. Teil, II c, S. 35. 9S ) Caspar Klock, Tractatus de contributionibus, Kap. 2, § 6 bei Nielsen, S. 37. ") —, Tractatus de Aerario, Liber Sec. Kap. L, S. 415. l0 °) Stein, a. a. O. i. 1 h t — 438 — 101 ) Caspar Klock, Tractatus de contributionibus, Kap. 7, § 15 bei Nielsen, S. 46, Anm. 102 ) —, Tractatus de Aerario, Liber Sec. Kap. LII. 103 ) Nielsen, a. a. O. 2. Teil, II, g, S. 47/48. 104 ) —, a. a. O. S. 50. 106 ) Caspar Klock, Tractatus de Aerario, Liber Sec. Kap. LIII, 7, S. 424. 10e ) —, a. a. O. Kap. LVI. i° 7 ) Nielsen, a. a. O. 2. Teil, II i, S. 58. los ) —, a. a. O. 2. Teil, II e, S. 43. 10») —, — 2. Teil, II k, S. 61. uo ) —, — 3. Teil, I a, S. 64. lxl ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomie in Deutschland, 5. Kap., S. 193. 112 ) L o t z , Die drei Flugschriften über den Münzstreit der sächsischen Albertiner und Ernestiner um 1530 in Sammlung älterer und neuerer staatswissenschaftlicher Schriften von Brentano-Leser, No. 2, Einl. S. VIII/IX. 113 ) Die Müntz Belangende Antwort und bericht 1530. Ernestin. Münzschrift, Ausg. L o t z , S. 47. 114 ) Apologia und Yorantwortung etc. 1530. Albertin. 2. Münzschrift, Ausg. L o t z , S. 109. 115 ) Melchior v. Osse, Testament gegen Hertzog Augusto Churfürsten zu Sachsen 1556, Ausg. v. Thomasius 1717. Zuschrifft. 1. Kapitel. 4 ) L o t z , Die drei Flugschriften über den Münzstreit der sächsischen Albertiner und Ernestiner um 1530 in der Sammlung Brentano-Leser, No. 2. Einl. S. IV—VIII. 2 ) —, a. a. O. I, S. 14. Weitere Anmerkungen erübrigen sich, da die Seitenzahlen in den Texten der Kgl. Bibliothek Berlin fehlen, außerdem der Inhalt genau nach der Reihenfolge der Kapitel angegeben ist, also leicht in der L o t z sehen Ausgabe verfolgt werden kann. 2. Kapitel. 4 ) D i e s t e 1, in der Allgemeinen Deutschen Biographie, Bd. 24, S. 496. 2 ) Fried r. Albert v. Langenn, Doctor Melchior v. Ossa. Eine Darstellung aus dem 16. Jahrhundert. Leipzig 1858. Vor allem Kapitel II—IX. Langenns Buch ist die einzige ausführliche Biographie O s s e s , gibt aber nur eine Inhaltsangabe von O s s e s Schriften ohne jede Kritik. 3 ) Melchior v. Osse, Testament gegen Hertzog Augusto/Churfürsten zu Sachsen, 1556. Zuschrifft, S. 13. 4 ) Chr. Thomasius, in der Ausgabe von O s s e s Testament, Vorrede, S. 14. 6 ) —, a. a. O. II. Teil, Kap. IV, Anm. 124, S. 272. 6 ) Wilhelm Roscher, Zwei sächsiche Staatswirte im 16. und 17. Jahrhundert (Archiv f. Sächsische Geschichte, I. Bd., Leipzig 1863, I). 7 ) —, a. a. O. I. 8 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius, 17x7, Teil I, S. 29. 9 ) —, a. a. O. S. 33. 439 10 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 17x7, Teil I, S. 33/34. “) — a. a. O. S. 34- 12 ) — s. 37- 13 ) — s. 41 . 14 ) - — s. 45- 15 ) - — s. 47- 16 ) - — s. 49 . 17 ) — s. 50 . 18 ) - — s. 54/55- 19 ) - — s. 57- 20 ) — s. 59- 21 ) - — s. 60 . 22 ) — s. 68 . 23) _^ — s. 75- 24 ) —! — s. 77- 2 6 ) _ — s. 77- 26 ) — s. 81 . 27) _ — s. 86 . 28) _ — s. 88 / 89 . 29) _ — s. 92 . 80) — s. 92 . 31 ) — s. 93- — s. 95- 38) — s. 96 . 34 ) — s. II5- 85) _ — s. 116 . 36) __ ^ — s. 120 / 21 . 37) _^ — s. 131- 38 ) —! — s. 141. 39) _ ^ — s. 147. 40) __ } — s. 149. 4i ) —! — s. 151- 42 ) - — s. 157 - 43 ) - — s. 159 - 44) _ ^ — s. 159/60. 45 ) — — s. 170. 46 ) — — s. 172. 47 ) - — s. 196. 48 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, V, 31, S. 117. 49 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 1717, Teil II, S. 198/99. 60 ) —, a. a. O. S. 204/05. 51 ) —, — S. 205/06. 52 ) — S. 213/14. 53 ) —, — S. 215/19. 54 ) ■—, — S. 220. 65 ) — S. 243/45. 56 ) —, — S. 258. 440 67 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 1717, Teil II, S. 264. 88 ) —, a. a. O. S. 267. C9 ) —, —■ S. 270. 60 ) — S. 276/77. 61 ) Thomasius in Osses Testament, Anm. 124, S. 273. 62 ) Melchior v. Osse, a. a. O. S. 295. 63) _ a. a. O. S. 3°7- 64 ) - — S. 356. 65 ) _ — S. 397- 66) _ — s. 398. ° 7 ) - — s. 401. 68) _ — s. cd M 66) _ — s. 433- 7 °) - — s. 433/34- n ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 1717, Teil II, S. 435. 72 ) —, a. a. O. S. 435/36. 73 ) — S. 437. 71 ) - - S. 448. 75 ) — S. 455. 75 ) _ _ S. 458. 77) _ _ S . 4 g 4 . 78 ) _ _ S. 498. 79 ) Thomasius in Osses Testament, Anm. 105, S. 214. 80 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 1717, Teil II, S. 500/02. 81 ) —, a. a. O. S. 509. 82 ) — S. 512. 83 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, V, 31, S. 119. 84 ) Melchior v. Osse, Testament 1556, Ausgabe von Thomasius 1717, 85 ) _ ^ Teil II, S. 515. a. a. O. S. 515. 86) — S. 516/18. 8? ) - — S. 526/27. 88) _ — S. 529. 86) _ — Additio Gemeine des Heil. Reichs Wohlfahrt belangende, S. 532. 3. Kapitel. *) Nach Eisenhart in der Allgemeinen Deutschen Biographie, Bd. 24, S. ii4ff. ä ) Small, a. a. O. Ch. III, S. 43. 3 ) —, a. a. O. Ch. III, S. 43. 4 ) L i p p e r t, Artikel Obrecht im Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., Bd. VI, S. 935 - 6 ) Georg Obrecht, Fünff unterschiedliche Secreta Politica, Straßburg 1619. Vorrede S. 2. 8 ) Small, a. a. O. Ch. III, S. 43. 44i 7 ) 8 ) 9 ) i°) “) 12 ) 1 3) 14 ) ! 5 ) 16 ) 17 ) 1") Georg Obrecht, Discursus Bellico-politicus etc., Xitul. I, 1, S. 2. —, a. a. O. II, 3, S. 5. —, — IV, 3, S. 12. -, — IV, 4, S. 12. —, — IV, 4, S. 12. —, — IV, 6, S. 12/13. —, — IV, 8, S. 13. —, — IV, 9, S. 13. —, — IV, 10, S. 13. —, — IV, 13, S. 14. _, — IV, 14, S. 14. —, — IV, 15, S. 14. 19 ) - 20) _ ; _ 2i ) —! - 22) _ _ 23 ) _ _ 24 ) _ _ 25 ) Rosch 26 ) Georg 27 ) —, a a. 28 ) _ j _ 20) _J _ 30 ) _ _ 31 ) - - 33 ) _ 34 ) - - 35 ) R o s c h 36 ) Georg 37 ) Small 3S ) Georg 39 ) —, a. a. 40 ) . 41 ) 42 ) 43 ) 44 ) 43 ) _ 46 ) 47 ) 48 ) _ IV, 16/19, S. 14/15. IV, 20, S. 16. IV, 21, S. 16. V, 1, S. 18. V, 4, S. 18. VI, 4, S. 21. er, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, VIII, 38, S. 153. O b r e c h t, a. a. O. VI, 7, S. 23. O. VI, 12, S. 24. VI, 17/34, S. 25. VI, 35/44, S. 25/27. VII, S. 27/31. VII, 59/79, S. 42/48. VII, 80, S. 48. • VII, 83, S. 50. - VII, 87, S. 50. er, a. a. O. VIII, 38, S. 153. Obrecht, a. a. O. VII, 90, S. 52. , a. a. O. Ch. III, S. 50. O b r e c h t, Politisch Bedencken und Diseurs, Praefatio S. 6. O. Praefatio S. 7. Praefatio S. 9. 1. Haupst., Titul. I, 12, S. 12. I, 16, S. 13. II, 8, S. 19. II, 12, S. 22. III, 1, S. 24. III, 4, S. 25. III, 8, S. 27. III, 10/11, S. 28. 49 ) _ 60 ) _ 3 !) _ 62 ) _ 63 ) _ 64 ) _ 55 ) _ IV, 1, S. 31. VII, I, s. 45. IX, S. 54 - X, 49, S. 79. x, 55, S. 81. X, 56, S. 81. X, 61/64, S. 83/84. 442 ( äl ) Georg Obrecht, Politisch Bedencken und Diseurs, i. Hauptt., TituL X, 66, S. 84/85. 57 ) —, a. a. O. X, 74/75, S. 87/88. 68 ) —, — XI, 33, S. 99/100. 69 ) —■, — XIII, 3/10, S. 107/110. 60 ) —, — XIII, 11/20, S. 110/112. 61 ) —, — XIII, 21/25, S. 112/113. « 2 ) —, — XV, 17, S. 121. 83 ) —, — XV, 18/23, S. 122/24. 84 ) —, — xv, 25/28, S. 125. «5) _ _ XV, 32, S. 127. 66 ) — XV, 34, S. 127. 67 ) —, — xv, 35/36, S. 127/28. * S. * * 8 ) — — XV, 41/44, S. 129/30. 69 ) — XVI, 7, S. 132. 70 ) —, Constitutio Aerarii Sancti, Vorrede S. 139. ”) Small, a. a. O. Ch. III, S. 55. 72 ) Georg Obrecht, Constitutio Aerarii Sancti, Titul. XII, 90, S. 180. 73 ) —, a. a. O. XII, 91/94, S. 160 u. 181. 74 ) —, Policey Ordnung und Constitution, Vorrede, 1—3, S. 185. 73 ) —, a. a. O. 7, S. 186. 7e ) —, — 9, S. 187. 77 ) Small, a. a. O. Ch. III, S. 56. 75 ) Georg Obrecht, Policey Ordnung und Constitution, Praefatio 3, S. 189. 79 ) —•, a. a. O. Titul. I, 7/8, S. 190/91. °) — - 14, S. 192. IV, 69, S. 202. V, 76, S. 203. V, 78, S. 203/04. VII, 96, S. 207. Kurtze Information I, 8 , S. 215. 86 ) —, — — I, 12, S. 216. 87 ) —) — — IV, 34/35, S. 220. 88 ) — — IV, 38, S. 221. 89 ) —, — — VII, 71, S. 227. 90 ) — — — VIII, 83/85, S. 229/30. 91 ) •—, — Fünff unterschiedliche Beylagen B, S. 251. 92 ) — — C, Tit. II, 16, S. 258. 93 ) — — D, Tit. XII, in, S. 278. 94 ) —, — — E, Tit. XII, 27/28, S. 292. 95 ) — — E, Tit. XII, 30/31, S. 293. 96 ) Roscher, a. a. O. Kap. VIII, 38, Anm. 1, S. 157. 97 ) Georg Obrecht, Constitutio Aerarii Liberorum, Titul. I, 5/6, S. 300. 98 ) —, a. a. O. I, 14/15, S. 302. ") —, — I, 20, S. 303. 10 °) —» — II. 21/24. S. 303/04. 101 ) —. — HI, 31/40, S. 305/07. 102 ) —, — IV, 49/52, S. 309. 103) _ _ V) 64; s 3I2 _ t 443 104 ) Georg Obrecht, Constitutio Aerarii Liberorum, Titul. V, 69, S. 313. 106 ) —, a. a. O. Erklärung usw. XIV, 180, S. 349. i° 6 ) —, — — XIV, 184, S. 350. 107 ) _ _ — XIV, 187/93, S. 350/57- 4. Kapitel. 4 ) Johann Joachim Becher, Schreiben / An seinen Advocaten in Wien / Dr. Fried. Plancken, 1678, in Copia / Eines Nothwendigen Memorials / etc. 1678, befindlich Univ.-Bibl. Jena. 2 ) Karl Lamprecht, a. a. O. Bd. 6, 1910, 18. B., 4. Kap., IV, S. 442 ff. dort würdigt L. vor allem Bechers Kolonialpläne. 3 ) Small, a. a. O. Ch. V, S. 109. 4 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, Kap. 15, 65, Anm. 3, S. 271. 6 ) Bücher, Urban Gottfried, Das Muster eines Nützlich-Gelehrten in der Person Herrn Doctor Johann Joachim Bechers. Nürnberg, Altd. 1722. •— Die älteste Biographie Bechers. 6 ) v. Erdberg, Johann Joachim Becher, B, S. 85. 7 ) Small, a. a. O. Ch. V, S. 115. 8 ) Nielsen, a. a. O. 3. Abschn., II, c, S. 92. 9 ) Michael Döberl, Das Projekt einer Einigung Deutschlands auf wirtschaftlicher Grundlage aus dem Jahre 1665 und die sich daran anschließenden wirtschaftspolitischen Verhandlungen zwischen Bayern und Österreich. Forschungen zur Geschichte Bayerns, herausgeg. von Karl v. Rein- hardstöttner. Bd. VI, 1898, Regensburg. Zitate S. 180, 185. 10 ) J. J. Becher, Physica subterranea, Praefatio, bei Erdberg, S. 49. n ) v. Erdberg, a. a. O. A, S. 49. 12 ) Sehr viel Material über diese merkwürdigen kolonialpolitischen Pläne Bechers enthält der Fünffte Theil des Politischen Discurses, Ausg. 1673, S. ioox—1272. Ferner „Närrische Weißheit“, 1682, II. Teil, No. 6, S. 100 ff. 13 ) Hatschek, Das Manufakturhaus auf dem Tabor in Wien. Staats- und sozialw. Forschungen von SchmoUer, VI. Bd., 1. H., 1886, Leipzig. 14 ) J. J. B e c h e r , Närrische Weißheit und weise Narrheit, 1682, II. Teil, Schluß, S. 179. 1E ) Small, a. a. O. Ch. V, S. 109. 16 ) v. Erdberg, a. a. O. Schluß S. 138/39. 17 ) G. H. Z i n c k e, in B e c h e r s Politischem Diseurs, 5. Ausg. 1759, Vorrede. 18 ) Johann Joachim Becher, Politische Diseurs etc., 2. Aufl., 1673, Vorrede. 19 ) —, a. a. O. Zuschrifft. 2°) _ — Vorrede. 21 ) - — Eingang, I. Vorsatz, S. 1 /2. 22) _ — I. Vorsatz, S. 3- 23 ) _ — II. — S. 4- 24 ) _ — II. — S. 5- 26 ) _ — II. — S. 5/6- 26 ) __ —- II. — S. 7- 27 ) _ — II. — S. 9- 28 ) _ — II. — S. 10. 444 29 ) Small, a. a. O. Chapt. V, S. 115/116. 30 ) v. Erdberg, a. a. O. II. Teil, A, S. 88/89. 31 ) Becher, a. a. O. Teil I, Kap. I, S. 13. 32 ) _ } a. a. O. Kap. I, S. 15. 33 ) _ — Kap. I, S. 16. 34 > -! — Kap. I, S. 18. 35 ) _^ — Kap. I, S. 19. 36 ) _^ — Kap. II, S. 21. 3? ) -! — Kap. II, S. 25. 38 ) _ — Kap. II, S. 27. 39 ) _ — Kap. II, S. 28. 40 ) _^ — Kap. II, S. 29. 4i ) -! — Kap. II, S. 30. 4a ) - — Kap. II, S. 33. 43 > —, — Kap. II, S. 37. 44 ) _^ — Kap. II, S. 37. 45 ) — Kap. II, S. 37/38. 46 ) - — Kap. II, S. 39. 47 ) - — Kap. III, S. 40. 48 ) - — Kap. III, S. 42. 49 ) _ — Kap. III, S. 42. 50 ) _ — Kap. III, S. 47. 5i ) —! — Kap. III, S. 48. 52 ) _ — Kap. III, S. 50. 53 ) _ — Kap. III, S. 52. 54 ) —! — Kap. III, S. 59. 55 ) _ — Kap. IV, S. 65. 56 ) _ — Kap. IV, S. 69. 57 ) —! — Kap. IV, S. 71. 58 ) _ — Kap. IV, S. 72. 59 ) _ — Kap. IV, S. 74. 60 ) _ — Kap. IV, S. 78. 6i ) -! — Kap. IV, S. 80. 62 ) _ — Kap. IV, S. 81. 63 ) _ — Kap. IV, S. 83. 64 ) _ — Kap. IV, S. 84. 65 ) _^ — Kap. IV, S. 89. 66 ) Small, a. a. O. Chapt. V, S. 1 e7 ) Johann Joachim Becher .8) _ a. a. O. Kap. I, S. 101/102. 69 ) _ — Kap. I, S. 103. 7 °) — Kap. I, S. 104/05. 71 ) — Kap. I, S. 105. 72 ) - — Kap. I, S. 106. 78 ) _ — Kap. I, S. 106. 71 ) — Kap. I, S. 107. 75 ) — Kap. I, S. 107. 76 ) — Kap. I, S. 109. ?7 ) ~ — Kap. II, S. 110. S. 99/100. ___ — 445 — 8 ) Johann Joachim Becher, a. a. O. Teil II, Kap. II, S. m/ 112 . Kap. III, S. 116. Kap. III, S. 117. Kap. III, S. 119 (vergl. I, Kap. 6, Anm. 15). Kap. IIX, S. 140. Kap. IX, S. 145/148. Kap. XIII, S. 162. Kap. XIIX, S. 172/73. Kap. XIIX, S. 173 / 75 - Kap. XIIX, S. 175 / 76 . Kap. XIIX, S. 176. Kap. XIIX, S. 177. Kap. XIX, S. 178/183. Kap. XX, S. 184 . Kap. XX, S. 187. Kap. XX, S. 188. Kap. XX, S. 190/192. Kap. XX, S. 193- Kap. XX, S. I93/I94- Kap. XX, S. 194. Kap. XX, S. 195 / 197 - Kap. XX, S. 198 . Kap. XX, S. 198. Kap. XX, S. 199/201. Kap. XX, S. 202/204. Kap. XX, S. 204. Kap. XXI, S. 205/06. Kap. XXI, S. 206/07. 1 a n n , Kartelle und Trusts, Stuttgart 1910, 2. Aull., Kap. I, Kap. XXIII, S. 215/217. Kap. XXIV, S. 218/219. S. 219/220. S. 221/224. S. 224/227. S. 228/231. S. 231. S. 233/234. 78) J 0 h a 70) —, a. 80 ) > “) } 82 ) > 83 ) ) "> > 85 ) ) 86) y 87 ) y 88) y 89) y 90 ) y «} y 92 ) > 93 ) y 94 ) y 95 ) y 96 ) y 97 ) y 98) y 99 ) y 100) r y 101) y 102) y 103 ) y 104) y 105) y 106) y 107) R. L S. 108) J 0 h a 109) —, a. 110) — — 112) y 113 ) > 114 ) y n=) y 116 ) » 7 ) ~y 118) R. El S. 119 ) J 0 h a 120) —, a. 121) y 122) y 123 ) Rose S. 240/241. S. 242/243. 1241 125 ) 126 ) 127 ) 128 ) 129 ) 130 ) 131 ) 132 ) 133 ) 134 ) 135 ) 136 ) 137 ) 138 ) 139 ) 140 ) 141 ) 142 ) 143 ) 144 ) 145 ) 146 ) 147 ) 148 ) 149 ) 150 ) 151 ) 152 ) 153 ) 154 ) 155 ) 156 ) 157 ) 158 ) 159 ) 160 ) 161 ) 162 ) 163 ) 164 ) 165 ) 166 ) 167 ) 168 ) Johann Joachim Becher, Politische Diseurs, 2. Ausg., 1673, II. Teil, Kap. XXVI, S. 244/245. —, a. a. O. S. 245/246. v. Erdberg, a. a. O. D, S. 117. Johann Joachim Becher, a. a. O. II. Teil, Kap. XXVI, S. 247. a. a. O. Kap. XXVII, S. 249/250. — S. 251/252. — S. 254. — S. 255/256. — S. 256/257. — S. 258/259. — III. Teil, Kap. I, S. 260. — I. Punct, S. 269/70 (vergl. dazu Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, XV, 66, S. 276, und Helfferich, Das Geld, 2. Aufl., S. 223). a. a. O. I. Punkt, S. 272/77. — II. Punkt, S. 277/78. — III. Punkt, S. 288/93. — Kap. II, S. 297 ff. — Kap. III, S. 323. — S. 325/29. — s. 337/42. — s. 343/56. — S. 357. — IV. Teil, No. 78, S. 889. ■— S. 890/91. — S. 892. — s. 893/900. — S. 901 /907. — V. Teil, Vorrede S. 911. —■ No. 21, S. 1081. — No. 22, S. 1095. —- No. 24, S. 1119/20. — No. 25 u. 26, S. 1122/26. — S. 1127/29. — No. 27, S. 1131/33. — No. 32, S. 1165/1171. — S. 1174/1178. — S. 1181/1184. —• S. 1186/1189. — S. 1191/1195. — S. 1196. Referat „Wie die Commercien auch gemeiner Handel etc.“, Handschrift, 1674, I. Kap., S. 3/5. a. a. O. S. 5/12. — S. 13/14. — S. 16. — S. 17/18. — II. Kap., S. 29. 447 Johann Joachim Becher, Referat „Wie die Commercien auch gemeiner Handel etc.“, Handschrift, 1674, IV. Kap., S. 33/37. 170 ) j a. a. O. V. Kap., S. 47/54. 171 ) — VI. Kap., S. 58/60. 172) j — S. 63. 173) j Wohlgemeintes unvorgreiffliches bannisierung der Frantzösischen 174) > a. a. 0. § 7. s - 6/7. 175 ) > — § 9 , 10, S. 9/12- 176) i — § 11, S. 13/14. 177) y — § 12, S. 19/25- 178 ) i — § 43 , S. 27/31. 179) — § 14 u. 15, S. 31/38. 180) ) — § 15 , S. 43 / 5 °- 181) ) — s. 52/54- 182 ) > — S- 55 - 184 ) 185 ) 186 ) 187 ) 188 ) 189 ) 190 ) Copia Eines Memorials Betreffend die fundierung eines Reichs-Aerarii, 1678, S. 59. a. a. O. S. 60/61. — S. 63. — S. 64. v. Erdberg, J. J. Becher, a. a. O. S. 71. Johann Joachim Becher, Närrische Weißheit und weise Narrheit, 1680, Vorrede. —, a. a. O. I. Teil, § 5, S. 4. ■—, — I. Teil, § 11, 12, 13, 15, 16 (vergl. dazu C. Er gang, Untersuchungen zum Maschinenproblem in der Volkswirtschaftslehre, Freiburger volksw. Abhandlungen I. Bd., 2. Ergänzungsh. Karlsruhe 1911, I. Kap., § 2 -) >■ —, Närrische Weisheit und weise Narrheit, Schluß, S. 94 (vergl. dazu auch v. S r b i k, Abenteurer am Hofe Kaiser Leopolds I. (Alchemie, Technik, und Merkantilismus) im Archiv für Kulturgeschichte, Bd. 8, S. 52 ff., 1910, wo Srbik mit Recht sagt: „Wie sehr diesem Mann, der doch als erster Begründer der Phiogistontheorie in der Geschichte der Chemie einen ehrenvollen Platz einnimmt, dessen Lehre bis zur Entdeckung der Gase die Anerkennung der Besten genoß, und in dessen physikalischen und chemischen Erfindungen und Projekten so viel ernste Überzeugung und redliche Tat steckt, ein Zug des Schwindelhaften anhaftet, jener Zug, der so vielen seiner Zunft ihr eigenartiges Gepräge gibt." 192 ) _ a. a. O. I. Teil, § 18. 198 ) _ — II. Teil, § 14, S. 123 194 ) _ — § 42, S. 166. 195 ) _ — § 28, S. 147. ! 96 ) _ — § 27, S. 146. 197 ) _ Mora] Diseurs, 1669, Vorrede. 198 ) _ a. a. O. § 1—8, S. 1—9. 199 ) _ — § 8—11, S. 10—22. 20°) _ — § 14, S. 42—52. 2°1) _ — § 29, S. 143. 448 202 ) 203 ) 204 ) 205 ) 208 ) 207 ) 210 ) Johann Joachim Becher, Moral Diseurs, 1669, Vorrede, §29, S. 148/158. —, a. a. O. § 35, 37—38, S. 169/171, 1781- —, — § 39—41, S. 203/210. —, — § 4 2 , S. 224/229. —, — § 44, s - 234/241. —, — § 44, S. 244/252. —, — § 44, s - 256. —, — § 44, S. 258/267. —, — § 47, S. 282. Zincke schreibt in den Leipziger Sammlungen II, 706/07: „Ob er aber noch 7 andere darinne angeführte Schrifften wirklich herausgegeben habe, können wir nicht sagen. Denn wir haben sie nicht gesehen, und es hatte derselbe die Gewohnheit, viele Schrifften zu versprechen oder anzuführen, die er zwar vielleicht in MSpt. liegen gehabt, niemahls aber . . . herausgegeben hat.“ 211 ) 212 ) 213 ) 214 ) 215 ) 216 ) 217 ) 218 ) 219 ) 220 ) 221 ) 222 ) 223 ) 224 ) 225 ) 226 ) 227 ) 228 ) 229 ) 230 ) 231 ) 232 ) 233 ) 234 ) Johann Joachim Becher, Psychosophia, 2. Edit. 1688, Vorrede an den Leser, a. a. O. Vorrede, S. 5/6. — II. Abt., 25, S. 16/17. — III. Abt., 37, S. 24. — III. Abt., 44, S. 31/32. — III. Abt., 50/55, S. 35/46. — IV. Abt., S. 47/60. — V. Abt., 95, S. 69. — V. Abt., 97, S. 72/77. — V. Abt., 98, S. 81 u. 86. — VI. Abt., 100, S. 87. — VI. Abt., 109, S. 94/95- — VI. Abt., 114/115, S. 101/109. — VI. Abt., 116, S. 110/119. — VI. Abt., 117/119, S. 121/129. — VI. Abt., 125, S. 169/170. — VII. Abt., 139, S. 256/258. — VII. Abt., 141, S. 272. — VIII. Abt., 152, S. 308. —• Entwurff / oder Einladung etc., II. — — V, VI. Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, Kap. 15, S. 288. v. Erdberg, a. a. O. F, S. 135/36. Kant, Anthr. I, § 2, bei Eisler, Philosoph. Wörterbuch, Bd. I, S. 349- Über Becher vergl. u. a. noch Henningi Witte, Diarium bio- graphicum, Tom. Sec. Rigae, 1691. S. 136/37. — Max Adler, Die Anfänge der merkantilistischen Gewerbepolitik in Österreich (Wiener Staatsw. Studien, IV, 3, 1903, Wien u. Leipzig); Hanz Rizzi, Das österreichische Gewerbe im Zeitalter des Merkantilismus (Zeitschr. f. Volksw. Sozialpol., u. Verwaltung, XII. Bd., 1903, Wien u. Leipzig); Joh. Georg Zincke, Cameralisten-Bibliothek, Th. 1—4, L. 1751/52, vor allem aber die Leipziger Sammlungen, in denen sich sehr viel Material über Becher befindet; Bd. II, S. 657 ff. enthält eine ausführliche Biographie; Oppenheim, Art. in d. A. D. B., Bd. 2, S. 201 ff. Ferner Rosenthal, Geschichte des Gerichtswesens usw. in Bayern, Bd. II, S. 443 ff. 449 5. Kapitel. *) Philipp Wilhelm v. Hornigk, Wahrer Bericht von dem alten Königreich Austrasien, XXVII. 2 ) — ; Wahrer Bericht von dem alten Königreich Lothringen, XXIV, S. 63. 3 ) —, a. a. O. S 64. 4 ) —> Wahres Franckreich oder Bericht von dem Königreich Germanien, I. 6 ) —, a. a. O. XXXIX. 6 ) —, Österreich über alles / Wann es nur will, Ausg. von 1708, Kap. I, S. 1. 7 ) —, a. a. O. S. 2. 8 ) - 9 ) - i°) “) 12 ) 13 ) 1 4 ) ! 5 ) rO) ! 7 ) 18 ) 19 ) 20 ) 2 !) 22 ) 23 ) 24 ) 25 ) 26 ) 27 ) 28 ) 29 ) °) - 3 !) 32 ) 33 ) 34 \ Kap. 3, S. 7. S. 8. Kap. 5, S. 13/14. Kap. 7, S. 18. S. 20. Kap. 8, S. 23. S. 23/24. S. 24. S. 27/28. Kap. 9, S. 29/32. Kap: 10, S. 34/38. Kap. 11, S. 42. Kap. 12, S. 43 u. 49. Kap. 15, S. 60/61. Kap. 16, S. 61/62. Kap. 17, S. 70/71. S. 72. Kap. 18, S. 75/76. S. 80/81. Kap. 19, S. 84/86. Kap. 21, S. 91. Kap. 22, S. 95/98. Kap. 23, S. 101. Kap. 24, S. m. S. 113. S. 117/19. S. 123/24. 35 ) We y er mann-S chö ni t z, Wissenschaftliche Privatwirtschaftslehre, S. 14. 36 ) Philipp Wilhelm v. Hornigk, a. a. O. Kap. 24, S. 126/127. 37) _ a. a. O. S. 134. 38) _ — S- 135 / 37 - 39) _^ — Kap. 27, S. 148. 4°) _ — Kap. 28, S. I 53 /I 55 - 41 ) - — s. 157/58. 42 ) - S. 160/61. 43 ) - — Kap. 30, S. 166/68. 44) _ ^ — Kap. 31, S. 169. 45) _J — s. 173/74- 6 ) J. H. G. v. Justi, Staats Wirtschaft, I. Teil, 1758, Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2. Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. 229. 29 45° «) Philipp Wilhelm v. Hornigk, a. a. O. Kap. 31, S. 181. 48 ) a. a. O. Kap. 32, S. 184/85. 49 ) —, — Kap. 33, S. 193/96. 50 ) —, — S. 197/98. 6. Kapitel. i) Heinrich Ritter v. Srbik, Wilhelm v. Schröder (Sitzungsber. d. Kais. Akad. d. Wiss., Wien, Phil.-Histor. Klasse, 16. Bd. 1, 1910, I, S. 18. 2 ' —, a. a. O. S. 20. *) - - S. 46. 4 ) —, — II, S. 65 /74 (vergl. besonders über das Werkhaus Hans J Hatsch ek, Das Manufakturhaus auf dem Tabor in Schmollers staats- und sozialwissenschaftl. Forschungen, VI, x). E ) v. Srbik, a. a. O. III, S. 75. ) Wilhelm v. Schröder, Fürstliche Schatz- und Rent-Cammer, 1704, Zuschrifft —, a. a. O. Vorrede, § 1—8. - § 9 — § 10—14. I. Kap., § 1, S. 1. 3/7. s. 3/5 § 8, S. 5/6 (vergl. I, 6, Anm. 29) 9/15, S. 7/12. II. Kap., § 1/9, S. 12/18. § 10/13, S. 18/20. III. Kap., § 1/3, S. 23/26 IV. Kap., § 1/4, S. 27/33. § 9, S. 39. V. Kap., S. 40/47. VII. Kap., § 1/2, S. 50/51. § 7 , S. 54/56 VIII. Kap., § 3, S. 58. IX. Kap., § 1/11, S. 59/61. X. Kap., S. 62. XI. Kap., § 1/2, S. 63/64. XIII. Kap., § 2, S. 66 und XIV. Kap., § 1, S. 67. XV. Kap., § 2/3, 6, S. 76/78 XVI. Kap, § 1, 3, 8/10, S. 79/80, 83/84. XVII. —XX. Kap, S. 85/101 XXII. Kap, § 1—4, S. 104/107. XXIII.—XXVI. Kap, S. 108/110 XXVII. Kap, S. 113/114. 33 ) Mar che t, a. a. O. II, 1, S. 134 34 ' v. Srbik, a. a. O. IV, c S. 129/30. 35 ) Wilhelm v. Schröder, Fürstliche Schatz- und Rentcammer, 1704, Kap. XXVIII, S. 115/27. ) —, a. a. O. Kap. XXIX, § 1—3, S. 127/29. Kap. XXX, § 1—2, S. 130/31. Kap. XXXI, S. 132/33. Kap. XXXII—XXXV, S. 135/41. Kap. XXXVI, § 1-2, 6, S. 142/43, 147 f — 451 — 4I ) V. Srbik, a. a. O. IV c, S. 113 (vergl. dazu auch Karl Helfferich, Das Geld, 2. Aufl., 1910, S. 66). 2 ) Wilhelm v. Schröder, a. a. O. Kap. XXXVIII, § I, S. 153. 43 ) — , a. a. O. Kap. XXXIX, § 1/2, S. 161/62. 44 ) ' i — § 5 , S. 163. 45 ) j — Kap. XL, S. 166. 46 ) > — Kap. XLI, S. 167/68. 4 7 ) ) — Kap. XLII, § 1/8, S. 168/174. 48 ) ) — § 9, S. 175/76. 49 ) ) — § 10, S. 176/77. 50 ) } — § 13/14. s. 178/79- H) ) — Kap. XLIII, § 1, S. 179. 52 ) j — Kap. XLIV—XLIX, S. 181/190. 53 ) j — Kap. L, S. 191/96. £ 4 ) i — Kap. LI, S. 197. - 55 ) > — Kap. LII—LVI, S. 198/206. 56 ) "» — Kap. LIX, § 1, S. 209. S 7 ) 3 — Kap. LX, S. 210/n. 58 ) ) — Kap. LXIII, § 1/2, S. 212/13. 59 ) i — Kap. LXV, § 2 u. 5, S. 216 u. 218. 60 ) > — Kap. LXVI, S. 221. ei ) ) — Kap. LXVII, S. 223/27. 62 ) > — Kap. LXVIII, S. 227/28. ■ 63 ) > — Kap. LXIX, § 2—4, S. 229/31. 64 ) > — Kap. LXX, § 1—9, S. 232/37- 65 ) i — § 11/12, S. 241/42. 66 ) > — § 15 , S. 244/46. 67 ) — Kap. LXXI, § 1, S. 248. 68 ^ — § 2/6, S. 249/50. 69 ) — Kap. LXXII, § 1, S. 254/55. 70 ) ' — Kap. LXXIV, § 1/4, S. 260/62. 7 !) — § 5, S. 263. 72 ) — Kap. LXXV, S. 266. 73 ) — Kap. LXXVIII, S. 269/70- 74 ) — Kap. LXXIX, S. 271/78. 75 ) — Kap. LXXX, S. 279. 76 ) — S 280/81. 77 ) — Bankprojekt, II, S. 284. 78 ) — — III, S. 284/85. 79 ) ■—• — IV, S. 286/87. 80 ) — — S. 287/88. . 81 ) — —• V, S. 290/96. 82 ) — — S. 297/302. 83 ) — — IX—XI, S. 306/309. 84 ) > — — XVI—XXV, S. 313/320 Von Literatur über das Schrödersche Bankprojekt sei nach Srbik erwähnt: H. I. Bidermann, Die Wiener Stadtbank (Archiv f. österr. Geschichte, 20. Bd., S. 352 u. 416 ff.). — C. v. Schwabe, Versuch einer Geschichte des österreichischen Staats-, Kredits- und Schuldenwesens, 2 Hefte, 29 * 3 45 2 87 ) _ 88 ) _ 89) _ 80) _ 9 !) . 92) , 93) _ 94) 95) Wien 1860/66, S. 69 f. — F. v. M e n s i, Die Finanzen Österreichs von 1701—1740, Wien 1890, S. 180. — O. Thorsch, Materialien zu einer Geschichte der österreichischen Staatsschulden, Greifswald 1891, S. 81. 85 ) Wilhelm v. Schröder, a. a. O. Kap. LXXI—LXXXIII, S. 320/324. s«) —, a. a. O. Kap. LXXXVIII, S. 343/344- - Kap. LXXXIX—XCI, S. 346/349. - Kap. XCII, § 1, S. 35o/354- - Kap. XCII, § 2—5, S. 356/361. Kap. XCIII—XCIV, § 1—4, S. 362/365. - Kap. XCIV—XCV, § 3, S. 366/371. - Kap. XCVI, S. 374/38 i- - Kap. XCVII, S. 382/385. - Kap. XCVIII, S. 386/389. — Kap. XCIX, S. 393/395- 9e ) v. S r b i k , a. a. O. IV c, S. 125. 97 ) Wilhelm v. Schröder, a. a. O. Intelligentzprojekt, S. 398/400. 98) — t — — S. 401 /402. ") Georg Adler, Artikel Arbeitsnachweis (Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., Bd. I, S. 1130/31)- 100) Wilhelm v. Schröder, a. a. O. Intelligentzprojekt, S. 403/406. 101 ) —, a. a. O. Kap. C—CI, S. 407—409. 102 ) —, — Kap. CII, § 1, S. 409/412. 103 ) v. S r b i k , a. a. O. IV c, S. 123. i°4) Wilhelm v. Schröder, Fürstliche Schatz- und Rentcammer, 1704, Kap. CII, § 4, S. 4x2/414. 105 ) —, a. a. O. § 4 u. 5, S. 415/419- - § 5, S. 420. - § 6—9, S. 421/25. - Kap. CIII—CIV, S. 425/29. - Kap. CVI, S. 434/36. - Kap. CVIII—CIX, S. 438/39. m ) v. S r b i k , a. a. O. IV a, S. 92—93. H2) Wilhelm v. Schröder, a. a. O. Supplement Disquisitio Politica, § 5—6, S. 444/446. 113 ) —-, a. a. O. Supplement Disquisitio Politica, § 7, S. 446. 114 ) - - § 8, S. 447/448. 115 ) —, Dissertatio de Ministrissimo, 1663, Ausg. 1744, § 1 u. 2, S. 463/465. 116 ) a. a. O. § 3 u. 4, S. 465/469. 117 ) — § 5—IO, S. 469/484- 118 ) Small, a. a. O. Ch. VI, S. 154. Die Leipziger Sammlungen geben auch über Schröder manches Material. 7. Kapitel. 106) _ 107) ^ !08) _J 109) ^ n°) *) L. v. Ranke, Neun Bücher preußischer Geschichte, Bd. I, 1847, S. 45, Anm.x. 2 ) Richard Pahner, Veit Ludwig von Seckendorff und seine Gedanken über Erziehung und Unterricht, philos. Dissertat. Leipzig 1892, S. 15. Pahners Schrift gibt die beste Biographie Seckendorffs auf Grund archivalischer Forschungen. 453 3 ) Theodor Kolde, Artikel Seckendorff in I. I. Herzog und D. Albert Hauck, Realencyclopädie für protestantische Theologie und Kirche, 3. Aufl., Leipzig, Bd. 18, 1906, S. noff. 4 ) —, a. a. O. S. 113. 5 ) Christian Thomasius, Allerhand bißher publicirte Kleine Teutsche Schrifften. XIII. Klag- und Trauer-Rede etc., 2. Ausg., Halle 1707, S. 549/50. Von Biographien üb er Seckendorff kommen außer den unter 2 und 3 genannten in Betracht: Dan. Gottfried Schreber, Historia Vitae Ac Meritorum Perillustris Quondam Domini, Domini Viti Ludovici a Seckendorff etc., Lipsiae 1733; die älteste, auf die sich alle anderen stützen. Sehr interessant ist der Beileidsbrief Kurfürst Friedrichs III. von Brandenburg an Secken- dorffs Witwe Susanna geb. von Ende im Appendix. Ferner: Adolph darin u n d , Vitae Clarissimorum in re literaria Virorum. Das ist: Lebens Beschreibung etlicher Hauptgelehrten Männer etc. Achter Theil. Wittenberg 1709, S. 165 ff. Dr. Thiele, Oberlehrer, Zur Charakteristik des Teutschen Fürstenstaats von V. L. von Seckendorff, im Jahresbericht über d. Kgl. Gymnasium und die Realschule zu Duisburg, 1853. O. Nasemann, Veit Ludwig von Seckendorff (Preuß. Jahrb., XII, Berlin, 1863, S. 257 ff.). W. Roscher, Zwei sächsische Staatswirte im 16. und 17. Jahrhundert (Archiv f. sächs. Geschichte, Leipzig 1863, Bd. I, S. 376 ff.). Schließlich die Artikel von J öcher, 4. Th., Leipzig 1751, Sp. 464 —466 in den Leipziger Sammlungen , u. a. VII, 745 ff. A. D. B. Bd. 33, S. 519 ff. von Th. Kolde, in der British Encyclopaedia, Vol. XXIV, 1911, S. 569/70; J. Stammhammer ( Hdw. d. Staatsw., 3. Aufl., 1911, Bd. 7, S. 385). Der Artikel enthält mancherlei Unrichtiges, so die Behauptung: „Seckendorf (schreibt sich stets Seckendorff!) strebt, ebenso wie Horneck die Trennung der volkswirtschaftlichen Grundsätze und Maßregeln von den kameralistischen und politischen an“, das sind Phrasen; L i p p e r t, W. d. V., 3. Aufl., 1911, Bd. 2, S. 751; Brockhaus Konvers.-Lex., 14. A. 1903, Bd. 14, S. 774; Meyers Konvers.-Lex., 6. A. 1907, Bd. 18, S. 239. e ) Veit Ludwig v. Seckendorff, Teutscher Fürsten-Stat, 1656, Vorrede 1. u. 2. Seite. 7 ) R. v. M o h 1, Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften, 3. Bd., Erlangen 1858, S. 383. 8 ) Small, a. a. O. Ch. IV, S. 63, 73 ff. u. österr. 9 ) Seckendorff verwirft durchaus die Schröderschen Ideen, das geht aus einem Brief hervor, den Schreber (a. a. O. S. 141 /42, Anm.) mitteilt, den Seckendorff an Mencken schrieb, in dem er wenig freundlich von ihm spricht: „Stultissiums alius (über) et pravis repletus opinionibus apud vos prostat, a homine perverso, qui se Wilhelmum Schroeterum lib. Baronem nominat, S. Caes. Mai. nugas dedicare ausus, de commerciis et reditibus aerarii. Mersburgi impressus est über non stolidus modo et variis commentis, sed uti dixi, pestilentibus axioma- tibus infectus, qualia olim nequam ille Jenae in disputatione de ministris- simo edidit, et Gothae . . . recantavit; postea, nescio quo merito in Anglicam societatem illam curiosam adlectus et per totam vagatus Germaniam, cum et Electori Sax. falsa rerum metallicarum peritiei iactione imposuisset, Viennae tandem fraudes suas exercuit, transitu, ut audio, ad papismum facto, bene- volentiam adeptus . . . et hos tarnen homines fovent Principe s!", schließt er entrüstet. 454 a. a. io) Veit Ludwig v. Seckendorff, a. a. 0 . Vorrede, 5. Seite. O. Erster Theil, S. 1—14, Citat S. 9. Anderer Theil, Kap. I, S. 15/19- Kap. II, S. 20/22. Kap. III, S. 23/25. Kap. IV, S. 26/31. Kap. V, S. 32/34. “) 12 ) 13 ) _ “) - 16 ) 16 ) ! 7 ) _ ! 8 ) 18 ) 20 ) _ 21 ) _ 22 ) 23 ) 2 “) 26 ) _ 26 ) 27 ) 28 ) 28 ) _ 30 ) 3 !) _ 32 ) 33 ) _ 34 ) 36 ) 36 ) 37 ) _ 38 ) 39 ) 40 ) _ 41 ) - 42 ) 43 ) 44 ) R. Pah 4 =) V e i t L 48 ) —, a. a. s. 35/36. — Kap. VI, S. 37/45. — Kap. VII, S. 47/54. — S. 54/55- — S. 56/70. — S. 71/78. — S. 80/81. — S. 83/85. — Kap. VIII, S. 89/90- — S. 90/93- — S. 95. — S. 96/97. — S. 97/99- — S. 99/102. — Kap. IX, S. 103/105. — S. 106/108. — S. 109/113. — Kap. X, S. 116/121. — S. 123/124. — Kap. XI, S. 126/128. — S. 128/132. — Kap. XII, S. 135/136. — S. 136/139. — Kap. XIII, S. 140/145. — Kap. XIV, S. 148. — S. 148/150. — S. 151/152- n e r , a. a. O. S. 54. udwig v. Seckendorff, a. a. O. Kap. XIV, S. 153/155. O. Kap. XV, S. 158/159. 47 ) Marche t, a. a. O. I, 3, S. 51. 48 ) Veit Ludwig v. Seckendorff, a. a. O. Dritter Theil, Kap. I, S. 162/164. 49) _ a. a. 0. Kap. II, S. 165/168. 60) _ — S. 169/172. «) — Kap. III, 1, S. 177/186. 32 ) - - 2, S. 187/190. 53) _^ — 3, S. 191/194. c4 ) — 4, S. 195/197. 66) _ — 5, S. 199/208. 66) __ — 6, S. 209/214. 67 ) - — 7, S. 219/222. 455 =8) Veit Ludwig v. Seckendorff, a. a. O., Dritter Theil, 8, S. 59 ) a. a. O. S. 223. 60 ) _ — S. 224/225. 61 ) - — S. 225/227. 62 ) _ — S. 228/229. 63 ) _ — 9—11, S. 229/231. 64 ) — Kap. IV, S. 233/235. 65 ) __ — S. 235/243. 66) _ — S. 244/245. 67 ) _ — S. 246/248. 68) _ — S. 249/253. 69 ) _ — S. 254/255. ,0 ) Vergl. dazu Adler,- Artikel Buchführung im Hdw. d. Staatsw., 3. Bd. III, S. 255/256. 71 ) Veit Ludwig v. Seckendorff, a. a. O. Kap. V, S. 261 /26g. 72 ) — a. a. O. S. 271/272. 73 ) _ — S. 273/289. 74 ) - — Vierter Theil, Kap. I, S. 299/309. 75 ) — —■ Kap. II, S. 312/320. 76 ) — — Kap. III, S. 324/328. 77 ) — — Kap. IV, S. 333 / 34 2 - 78 ) — — • Kap. V, S. 343 / 349 . 79 ) — • Kap. VI, S. 353 / 356 . 8°) _ — Kap. VII, S. 358/364. 81 ) - — Kap. VIII, S. 366/378. 82 ) _ —■ Kap. IX, S. 380/386. 83 ) _ — Kap. X, S. 388/392. 84 ) — — Kap. XI—XII, S. 393/404. 85 ) _ — 3. Ausg. 1695. Additiones, § 7, S. 25. 86) _ — § 18, S. 60. 8? ) - — § 37. S. 135 - 88 ) — — § 41, S. 163/164. 69 ) _ — S. 165/172. 9 °) — S. 178/179. 91 ) - — § 47, S. 193/194- 92 ) _ — § 49, S. 202/203. 93 ) _ — § 32, S. 101/104. 94 ) Th. Kolde, Artikel Seckendorff in Herzog-Haucks Realencyclopädie a. a. O. 95 ) 96 ) 97 ) 98 ) 99 ) 100 ) 101 ) 102 ) 103 \ S. 113. Veit Ludwig v. Seckendorff, Christenstaat 1686, Vorrede 1. bis 24. Seite. —, a. a. O. Vorrede 25. Seite. —, — I. Bu h, Kap. I, § 1, S. 1. —, — Kap. I, § 6—Kap. II, § 1, S. 9/28. — — Kap. III, § 1—5, S. 40/44. —, — Kap. V, § 1—5; Kap. VI, § 1—3, S. 68/74, 83/86. —, — Kap. VIII, § 1—4; Kap. IX, § 1, S. 105/108, 118/119. —, — Kap. X, §7; Kap. XI, § 1; Kap. XII, § 1, S. 143/44, 148, 164/165. —, — II. Buch, Kap. I, § 2, S. 187. 456 104 ) Veit Ludwig v. Seckendorff, Kap. I, § 3; Kap. II, § 11, S. 188, 213. 105) — ; a a o. Kap. V, § 1—2, S. 243/244. i» 6 ) —, — Kap. VI, § 5—6, S. 266/267. 107 ) —, — Kap. VIII, 1; Kap. IX, 1, 4, 6, S. 279, 287, 295/97, 3°5- i°S) __ _ Kap . x, § 1, S. 319. 108 ) — § 7, 11—13, S. 337/357- n°) —, — Unmaßgeblich Bedencken etc., S. 361 /378. ui) _ _ Kap. XI, § 1—3, S. 385/390. 112) _ _ Kap. XII, § 1—3, S. 400/408. 113 ) — § 4. S. 409/412- u *) Vergl. dazu Arthur Salz, Zur Geschichte der Berufsidee (Archiv f. Sozialw. u. Sozialpol., 37. Bd., H. 2, Sept. 1913) vor allem S. 406/411), ferner Max Weber, Die protestantische Ethik und der „Geist" des Kapitalismus (Archiv Bd. 20 u. 21, 1905/06). Ils ) Veit Ludwig v. Seckendorff, a. a. O. Kap. XII, § 5, S. 415/419. u«) —, a. a. O. S. 420/428. 117 ) - § 6—7, S. 429/432. US) _ _ Kap. XIII, § 1, S. 433/434- HO) _ _ § 2—5, S. 434/439. 12°) _ _ § 6, S. 440/442. 121) _ _ § 7—8, S. 443/448. 122 ) - - III. Buch, Kap. I, II, V, S. 453, 468, 481. !23) _ _ Kap. IX, § 2, S. 588/591. 124) _ _ Kap. VIII, S. 531, 555/556. !25) _ _ Kap. IX, § 1—n, S. 584/88, 591/601, 607 ff., 651 ff. 120) _ _ Kap. XII, 1, S. 668/669. !27) _ _ Kap. XIII, 1, 4, S. 687, 695. Excurs. Georg Engelhard Löhneyß fehlt in unserer Betrachtung der alten deutschen Kameralisten aus ähnlichen Gründen, mit denen wir Bornitz, Besold usw. ausschlossen. Er weist zwar viele Züge, die auf eine Verwandtschaft mit den Kameralisten schließen lassen, auf, aber andererseits fehlen ihm sehr wesentliche Momente, um ihn diesen Autoren zuzugesellen. Vom Merkantilismus, mit dem der Kameralismus steht und fällt, verspürt er keinen Hauch, ökonomische Probleme liegen ihm gänzlich fern. Was er in seinem riesigen Folianten der A u 1 i c o- Politica oder Hof-Staats-, und Regierkunst, 1622, gibt, ist nichts weiter als ein Fürstenspiegel von encyclopädischem Umfang, nicht Tiefe! Seckendorff, der sich auf ihn in der Vorrede des „Fürstenstaats" beruft (s. II, S. 339), verfährt in ähnlicher Weise, aber er steht hoch über diesem Vielschreiber, der jede Vorschrift bis ins Kleinste erörtert. Es kann nicht verwundern, daß sein Buch über 800 Folioseiten stark wurde, wenn er sich immer wiederholt. Vielfach lehnt er sich an O s s e an, ohne ihn — trotz wörtlicher Zitate — zu nennen. Löhneyß (auch Löhneis, Löhneiss oder Löhneysen genannt), Erbherr auf Remlingen und Neuendorf, entstammte einer pfälzischen Adelsfamilie, kam früh an den Hof des Kurfürsten August von Sachsen, als Stallmeister, 1583 ist er im selben Amt beim Erbprinzen Heinrich Julius von Braunschweig-Wolffenbüttel, 457 1589 wird er dort Berghauptmann. Auf seinem Gute hatte er eine eigene Druckerei, wo seine Werke hergestellt wurden. Dort erschien 1609 die „Cavalleria seu de arte equitandi", ferner 1617 der „Bericht vom Bergwerck" und 1622 die „Aulico- politica" (vergl. v. I n a m a - S t e r n e g g , A. D. B., Bd. 19, S. 133 ff.); Jöcher, III, Sp. 2494). I n a m a nennt ihn einen „Cameralisten", spricht von seiner „Hof-, Staats- und Regierungskunst" als seiner „kameralistischen" Hauptschrift, weil auch er nur das Verwaltungsmoment als ausschlaggebend für einen Kameralisten ansah, dem wir nicht beistimmen. Trotzdem müssen wir die Belesenheit und Bildung L ö h n e y ß’ anerkennen. „Günstiger, lieber Leser“, beginnt Löhneyß in der Vorrede seiner „Aulico- Politica“, „wenn man den gantzen Lauff der Welt / sampt den viel und mancherley Sachen / in jhrer Substantz / Wesen und esse betrachtet / auch darneben das funda- ment erforschet / worauff solch Wesen bestehet: So findet man / daß alle Menschliche Händel und Geschaffte / alles Thun und Wesen / alle Policey / Constitutiones und Ordnung / alle Gemeinschafft / und das gantze Bürgerliche Leben / vornemlich auff dem / von Gott verordneten Stand der Obrigkeit beruhe: Ohne welchen Stand keine Haußhaltung / kein Politische Conversation / kein Stadt / kein Volck / keine Policey oder Regiment / ja (wie Cicero sagt) die Welt Selbsten nicht bestehen kann. — Denn es erwege und betrachte doch ein jeder nur bey sich selbst / was für ein wüstes Cyclopisch und Barbarisch Wesen es seyn wolte / wenn es ohne Gesetz und Obrigkeit seyn solte? Es könte die Menschliche Societet nicht erhalten/ die Unterthanen nicht regieret / und keine Iustitia administriret werden: Sondern es würde immerdar einer wider den anderen seyn / und wo es demselben Schaden zuzufügen vermöchte / nicht unterlassen. Daß nun ein solches nicht geschieht/ und ein jeder in dem seinigen unperturbirt bleiben kann: Haben wir liegst Gott/ frommen und getrewen Regenten zu daneben / unter welcher Protection / Schutz und Schirm wir unser Leib und Leben / Ehr und Gut in stiller Ruhe und gutem Frieden erhalten können. — Dieweil aber solches von der Obrigkeit anders nicht/ denn durch gute Policey /Statuta und Ordnung zu wegen gebracht wird: Als sol ein jeglicher Regent dieselben desto höherhalten / und dahin trachten / daß er gute nützliche Ordnung und Constitutiones in seine Iurisdiction bringe“ (S. 1). Deshalb will er die Pflichten der Obrigkeit betrachten, „nicht in dem gemeinen Methodo /nach art und weise der philosophorum /die ihre Respublicas in die Lufft bawen," sondern als Empiriker, der er „die 60 Jahr an Keyser / Könige / Chur- — und Fürsten Höfen wol gesehen und erfahren / was einem Regenten wol oder übel anstehet“ (S. 3). Deshalb verfolgt er den Fürsten gleichsam von der Wiege bis zum Grabe. Im ersten Teil handelt er,,von Erziehung und Institution Junger Herren". Alle Menschen sollen nach der Glückseligkeit streben. Die Mutter soll ihr Kind selbst nähren, denn mit der Milch der Amme können. Krankheiten und Laster eingesogen werden. Wenn die Prinzen älter sind, müssen sie einem Hofmeister an vertraut werden, der sie in „Gottesfurcht / Fürstlichen Tugenden / und allen freyen Künsten und Sprachen“ unterweist (I, 6, S. 4). Löhneyß bespricht nun die Erziehung in größter Genauigkeit: mit wem die jungen Herren verkehren, wie sie reden sollen, daß sie nüchtern und mäßig, keusch und sanftmütig leben, wie sie sich gegen ihre Eltern, die Räte, die Bedienten benehmen sollen; er widmet verschiedene Kapitel den mannigfaltigen Unterrichtsfächern, wobei er die Naturwissenschaften eingehend berücksichtigt. Die „P o 1 i t i c a lehret / wie er sich auch in vita civili gegen andere Menschen verhalten solle / dann weil den Menschen allein zu leben unmöglich / so musten gesellige Gemeinschaff- ten / da einer dem andern mit Rath un That hülffe thue / necessario angestelt werden (Kap. 35). Die Oeconomica sagt dem Fürsten, daß er sparsam leben und einen ehrlichen Gewinn suchen müsse, um seine Haushaltung zu verbessern. Großes Gewicht legt er auch auf eine gute körperliche Ausbildung. Er schließt diesen Teil mit „Keyser Caroli des Fünfften Lehren (die er seinem Sohn Philippo vor seinem Ende gegeben" (Kap. 10—70). Das zweite Buch handelt „Vom Ampt Tugend und Quali- tet der regierenden Fürste n.“ Er untersucht zunächst wie Osse die Frage nach der besten Regierungsform. Wenn die Monarchie nicht Maß hält, wird sie zur Tyrannis, die Aristokratie zur Oligarchie und die Demokratie zu einer „bestialis Chirocratia“. „Ob nun wol alle drey formae Rerum- publicarum jhren Nutz haben und zu loben sind / ingleichen ihre digressiones sehr schädlich unnd zu schänden seyn / jedoch ist die Monarchia, da einer über alle herrschet / den andern beyden weit vorzuziehen. Erstlich ist sie der Regierung GOttes am ehnlichsten / weil nur ein Gott ist." „Weil dann der Mensch ein animal civile ist", fährt er nach Aristoteles fort, „das ist /dieweil er die Gesellschafft liebet / so erwegt offtmals solche Gesellschafft den Neydt / der Neydt macht Uneinigkeit / die Uneinigkeit macht Verbitterung / Verbitterung macht Tyranney/ Tyranney macht Krieg / Krieg macht Verderben deß Landes / und aus dem Verderben deß Landes folgt die Gefahr deß Lebens / und solches alles zu verhüten/ ist vonnöthen / daß jhrer viele von einem regieret werden.“ So schließt er den Beweis mit Argumenten von H o b b e s (II, Kap. 1). Er ist energisch gegen eine Teilung des Reiches, „denn es ist der Fürst umb des gemeinen Nutzen / unnd nicht der gemeine Nutzen umb des Fürsten willen geschaffen / und also ist des Fürsten Besitzung eine allgemeine Besitzung" (Kap. 2). Auch für Löhneyß ist der Fürst in göttlicher Mission: „Ein Fürst der Land und Leuten wol vorstehen wil/ soll nach Gottes Gebot und erhaltung Christlicher Religion sich aller Tugenden befleissigen / und gedencken / daß er seine Gewalt von Gott habe / dem er von seiner Regirung künfftig rechenschafft geben muß" (Kap. 5). Er bespricht nun im einzelnen die Pflichten des Regenten: „wie er sich gegen den Kaiser, gegen fremde Gesandten, in seiner Regierung verhalten soll; und geht dann auf alle Tugenden ein, die einen Fürsten zieren (Kap. 12—71). Dabei ermahnt er ihn, eine gute Münze zu schlagen, weil „durch solche verenderung der Müntz die Steigerung der Wahren / Theurung und Auffschlag aller Gewerb / und sonst viel confusiones und Irrungen in contracten" verursacht werden (Kap. 37). Löhneyß schließt eine Abhandlung „Von Bestellung fürstlicher Räth und vornehmer Officirer und Diener“ an, um im dritten Buch die „zwölff Concilia“ der Räte mit allen technischen Einzelheiten zu beschreiben: den Geistlichen, den Land-, Amt-, Hof-, Kammer-, Kanzlei-, Justiz-, Bergrat usw. Besonders auf den Bergbau geht er ganz genau ein. Eine kurze Betrachtung des Hauptwerkes Löhneyß’ zeigt uns wirklich viel Ähnlichkeiten mit der sächsischen Gruppe der alten deutschen Kameralisten, so daß man daran denken könnte, ihn zwischen Osse und Seckendorff zu stellen, natürlich ist es unmöglich, haarscharfe Grenzen zu ziehen, da historische Definitionen Zweckmäßigkeitsprinzipien entstammen. Wollen wir aber bei der unsrigen bleiben, dann werden wir ihn ausschließen, weil er — wie schon betont — durchaus nicht Merkantilist ist, weil er den Blick nur auf das Interesse des Fürsten richtet, während ihn die Kameralisten auf das Wohl des Fürsten und das des Volkes werfen. 459 — 459 — 8. Kapitel. 1 ) Die genauen Titel der erwähnten Gelehrtenlexika sind: Jacob Christoph Iselin, Neuvermehrtes historisch und geographisch allgemeines Lexikon usw., 4 Bände, Basel 1726/27, Fortsetzung durch I. C. Beck und A. I. Buxtorff, Theil 1—2, Basel 1742—44; J. G. Meusel, Lexikon der vom Jahr 1750—1800 verstorbenen Teutschen Schriftsteller. 15 Bände. Leipzig 1802/16, und Das Gelehrte Teutschland oder Lexikon der jetzt lebenden Teutschen Schriftsteller, begründet von G. C. Hamberger, 5. Ausg., 11 Bände, Lemgo 1796/1805; ferner G. W. Götten, Das Jetzt-lebende Gelehrte Europa etc. Braunschweig 1735/36, 2 Bände; J o h. G. W. Dunkel, Historisch-Critische Nachrichten von verstorbenen Gelehrten und deren Schriften, 3 Bände, Cöthen und Dessau 1753/57; E. L. Rathlef , Geschichte Jetztlebender Gelehrten, Als eine Fortsetzung des Jetztlebenden Europa, 4 Bde, Zelle 1740/44. In Betracht kämen noch: Joh. Pet. Nicerons, Nachrichten von den Begebenheiten und Schriften berühmter Gelehrten, herausgeg. von I. I. Baumgarten, später Rambach und J a n i, 24 Teile in 12 Bänden. Halle 1749/77; ferner Fr. C. G. Hirsching, Historischliterarisches Handbuch berühmter und denkwürdiger Personen, welche in dem 18. Jahrhundert gelebt haben, fortgesetzt von Ernesti, 17 Bände, Leipzig 1794/1815. Dann: Joh. Steph. Pütter, Litteratur des Teutschen Staatsrechts, 3 Teile, Göttingen 1776/83, 4. Teil von Kl üb er, Erlangen 1791. — In keinem dieser Werke findet sich eine Notiz von Leib. Bei Dunkel wird ein Johann George Lei gh erwähnt, das war aber ein Prediger (I, VI Th., S. 257, No. 388, u. III, III. Th., S. 930 ff.). Es erwähnen Iselin, I, 416/17: Becher ; III, 691: O b r e c h t, 744: O s s a; IV, 355: Seckendorf f. Supplement II, 985: Schröder. Ferner Niceron, 17. Th., 300/343: Seckendorff und Pütter, § 103, S. 225/30: Seckendorff. 2 ) J ö c h e r , Allgemeines Gelehrten-Lexikon, fortges. von Rottermund, III. Bd., Sp. 1518. 1810, 3 ) Georg Heinrich Zincke, Leipziger Sammlungen von Wirtschafft- lichen-Policey-Cammer- und Finantz-Sachen, II. Bd., Leipzig, 2. Aufl., 1758, 20. Stück, I, S. 701, und VIII. Bd., 1752, 85. Stück, VII, S. 70. 4 ) —, Cameralisten-Bibliothek, II. Theil, Leipzig 1751, II. Buch, 1. Hauptst., § 5, S. 446; Proben, § 6, S. 452: Regierungskunst; 5. Hauptst. § 36, S. 502: Proben. 5 ) Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, Kap. XV, 70, S. 302. 6 ) Johann George Leib, Von Verbesserung Land und Leuten 1708. Erste Probe, Vorrede. S. 2—4. 7 ) a. a. O. Erste Probe, Kap. I, § 2, S. 8 ) — § 3 — 5 , S. 4—8. 9 ) - — § 6, S. 9—10. J0 ) - — § 7, S. 10—12. u ) - — Kap. II, § 1, S. 13. 12 ) - — § 3 , S. 15—17- 13 ) — § 4—6, S. 17—20. 14 ) — § 9—10, S. 24—26. 15 ) - — Kap. III, § 1—9, S. 10 00 1 -r^ W um — 460 — 16 ) J ohann George Leib, a. a. O. Kap. IV, § 1—3, S. 43—47. 17 ) a. a. O • § 4 — 5 , S. 49—52. 18 ) — Kap. V, § 1, S. 54 — 55 - 19 ) — § 2—3, S. 56—58. 20 ) - — § 5 — 7 , S. 61—66. 21 ) - — § 8, S. 67—69. 22 ) - — Andere Probe, Zuschrifft. 23 ) _ — Kap. I, § 2—3, S. 6—8. 24 ) _ — § 5—6, S. 9—11. 25 ) _ ' — Kap. II, § 1—3, S. 11—16. 26 ) _ — § 3 — 9 , S. 16—25. 2? ) - — Kap. III, § 1—2, S. 30—31. 28 ) _ — Kap. IV, § 1, S. 33—35. 28 ) _ — § 2—4, S. 36—43. 30 ) _ — Dritte Probe, Kap. I, § 1, S. 7. 31 ) — § 1, S. 7/8. 32 ) _ — § 2, S. 8/9. 33 ) _ — § 3 , S. 9/24- 34 ) - — § 4, S. 24/25. 35 ) _ — § 5 — 7 , S. 25/28. 36 ) _ — Kap. II, § 1, S. 30/31. 3? ) - — § 2—4, S. 31/35. 38 ) _ — § 5 , S. 35/37. 89 ) _ — § 6, S. 37/39. 40 ) _ — Kap. III, § 1—-3, S. 41 /4Ö. 4I ) — § 4, S. 46/47. 42 ) — Kap. IV, § 1—2, S. 48/50. 43 ) - — S. 51 — 55 - 44 ) - — Vierdte Probe, Zuschrifft. - 5 ) _ — Vorrede. 46 ) _ — Kap. I, § 1, S. 6—7. 47 ) — § 2, S. 8—i8(falsche Seitennummerierung! eigentlich bis S. 10) 48 ) - — § 3, S. 18—20. 49 ) _ — § 4, S. 21—22. 50 ) _ — § 5 , S. 23. 51 ) - — § 5 — 6 , S. 24—27. 62 ) — § 6, S. 27—29. 53 ) _ — § 7 — 9 , S. 30 — 35 - 54 ) _ — Kap. II, § 1—5, S. 35—46. 55 ) _ — Kap. III, § 1—3, S. 46—50. 56 ) _ — Kap. IV, § 1—4, S. 51 — 54 - — Kap. V, § 1—2, S. 55—57. 58 ) _ — Kurtzes Project etc. S. 59—60. 59 ) _ — — S. 61—62. 60 ) _ — S. 63—66. — 461 — g. Kapitel. *) ] öcher, Gelehrtenlexikon, Ausg. 1750, Bd. 2, Sp. 2293/94; ferner in der Ausgabe von Rotermund, 1810, Bd. 3, Sp. 1340/41. 2 ) Z i n c k e , Leipziger Sammlungen, Bd. I, S. 188; sonstige Stellen über Lau, — sie betreffen nur sein Intraden-Buch —: IV, 883; V, 416 ff.; V, 550; VI, 645; IX, 904; XI, 850. Excurs. Nach dem Kataloge der Kgl. Bibliothek Berlin (Fb. 2466) soll das Buch: Ohnverfängliche Vorschläge zu Einrichtung einer Guten Policey, aus denen in gegenwärtigen Zeiten beobachteten Mängeln und Gebrechen hergeleitet und durch Thunliche Mittel erwiesen Von C. B. v. L., Franck- furt am Mayn, 1739 auch von Th. L. L a u stammen. Es enthält auch im Deckel die handschriftliche Bemerkung: Th. L. Lau. Trotzdem halte ich das Buch nicht für ein Werk Laus. Bei J öcher findet es sich in der langen Liste Lau scher Schriften nicht aufgezählt. Z i n c k e schreibt darüber (Leipziger Sammlung V, 1023/24): „Es kamen An. 1739 eines C. B. v. L. ohnverfängliche Vorschläge zu Einrichtung guter Policey . . . heraus. Ich weiß nicht, wer der unter diesen Anfangsbuchstaben angegebene Verfasser ist. Es sind indessen verschiedene gute Gedancken und Anmerkungen darinne. Allein es scheint der Verfasser die Policey vor alles dasjenige zu nehmen, was die Verbesserung der Menschen, und nicht nur ihres äußerlichen Nah- rungs- sondern auch alles andere, sonderlich aber des innerlichen und sittlichen Seelen-Zustandes angehet. Dieses letzte aber ist das Werk und der Zweck der Policey nicht eigentlich.“ Er erwähnt ihn dann noch einmal VII, 457 und in der Cameralisten-Bibliothek, II, Th., S. 442, nennt aber nie Lau als Verfasser. Dagegen spricht auch das Buch selbst: In der Vorrede sagt der Anonymus: er wisse wohl, daß schon mehrfach über das Thema geschrieben sei, weswegen seine Vorschläge als überflüssig gehalten werden dürften. Das hätte Lau, der selbst mehrfach über die „Policey“ geschrieben hatte, nicht gut sagen können. Auch sprechen gegen die Verfasserschaft Laus ähnliche Gründe, wie sie schon Zincke frappierten: die merkwürdige theologische Fassung der Schrift, die der des Atheismus beschuldigte Lau sicherlich ihr nicht gegeben hätte. So handeln die ersten Kapitel „Von den Klageliedern der heutigen Welt über die gegenwärtige böse Zeiten“, „Von dem Ursprung oder Wurtzel woher die bösen Zeiten entstehen", „Von den Mitteln, wodurch die Wiederherstellung besserer Zeiten kan befördert werden“. Er sieht ein Heilmittel darin, die Prediger gleichsam zu einem eigenen Levitischen Priestergeschlecht zu machen, da ihr Geiz eine Wurzel des Übels sei. Und um den Wucher zu bekämpfen, sollen die Juden, die zu nichts nütze wären, in die Neue Welt nach Amerika fortgeschafft werden. Der Verfasser führt als Belege fortwährend Bibelstellen an, was der mit der zeitgenössischen Literatur vertraute Lau nicht tut. 3 ) Theodor Ludwig Lau, Politische Gedancken etc. 1717, S. 2. 4 ) —, a. a. O. § 1, S. 3. 6 ) -, - § 2, S. 4. 6 ) - — § 3, S. 7/8. 4Ö2 7 ) Theodor Ludwig Lau, a. a. O. § 4 u. 6, S. 8/9. 8 ) ) a. a. O. § 7, S. 9/10. 8 ) > — § 8, S. 15. !0) ) — § 9 , S. 18. “) ) — § 10, S. 19/20. 12 ) J — § 11, S. 21. 13 ) ) — S. 22. 14 ) ) — S. 25. 15) } — § 12, S. 29/30. 16) > — § 13, S. 32/33. !7) > — S. 36. IS) J — § 14, S. 39. 19) 3 — S. 40. 20) > — S. 43/46. 2I ) ) — § 15, S. 46. 22) J — S. 49. 23) ) — S. 51. 24) , — s. 51/52. 25) > — § 16, s. 52. 26) ) — § 16, S. 56. 27) ’) — s. 57/58. 28) ) — S. 60. 29) > — S. 61/Ö2. 30) » — S. 64/65. 31 ) — § 17, S. 66/67. 32) Roscher Geschichte a. a. O. Kap. 18, 86, S. 379. 33) Theodor Ludwig Lau, a. a. O. § 17, S. 67/68. 34 ) } a. a. O. § 18, S. 68/70. 3C ) Ch ristian Thomasius, in Osses Testament, Kap. 20, Anm. 255, S. 500/507- 36) Theodor S. 3 — 8 . Ludwig Lau, Entwurff einer Policey, 1717, Pars Generalis, 37) a. a. O. Pars Specialis, Kap. 1, S. 8—18. 38) — — Kap. 5, S. 45 — 52. 39) Z i n c k e , Sameralisten-Bibliothek, 1751, I. Th., S. 217. 40) Theodor Ludwig Lau, Aufrichtiger Vorschlag von Einrichtung der Intraden, 2. Teil, i. Teil, x. Abschn., S. 58 — 59. 41 ) ) a. a. O. Kap. I, S. 60. 42 ) > — Kap. II, S. 62- — 65. 43 ) — Kap. III, S. 65—68. 44) > — 2. Abschn., S. 68 — 69. «) > — Kap. III, S. 71—85. 46) ) — Kap. IV, S. 85 — 90. 47 ) ) — 2. Teil, S. 124 — 127. 48 ) > — II, 3. Abs., S. 132. 49) ) — S. 133/134- 50) ) — S. 137/138. 51) } — 3. Teil, 1. Teil, S. 152/153. 52) ) — Kap. I, S. 155/168. B3 ) Theodor Ludwig Lau, Aufrichtiger Vorschlag von Einrichtung der Intraden, S. 169/192. S4 ) —, a. a. O. Kap. II, S. 197/198. 65 ) —, — S. 202/207. 56 ) —, — S. 208/213. 67 ) —, — S. 215/219. B8 ) —, — S. 220. 69 ) —, — 2. Teil, Kap. I, S. 225/269. 60 ) —, •—• Kap. II, S. 270/280. 61 ) —, ■—■ Kap. III, S. 280/296. 0 3 ) —, — 4. Teil, S. 298. 63 ) —, — Kap. I, S. 299/301. «“>) —, — Kap. III, S. 310. «5) _ _ Kap. IV, S. 314. mm mmmm fa&aazM&stx»®: V5M&5Z: Personenregister. Adler, Max 251 Anm. —, S. 80. Albertinischer Münzschriftsteller 94, 95, 131, 132. 136—H 0 . I 4 I > H 2 , H 8 , J 49> 150—155, 157, 167, 176, 200, 216. Albrecht, Herzog von Bayern 77, 83. Althusius 65. Altmann, S. P. 9. Appelles 121 Anm. Aristoteles (aristotelisch) 14, 15, 63, 74, 98, 105, 106, 108, 113, 124, 129, 130, 161, 172, 203, 210, 296, 300, 341, 366, 371. August, Kurfürst von Sachsen 77, 83, 98, 133. !5 6 > !5 8 > l66 > l6 7- Bacon, Francis 63. Barbon, Nikolas 18 Anm. Bargum 12. Becher, Joh. Joachim 6, 8, 10, 14, 50, 53, 88, 89, 91, 92, 97, 105, 106, 107, 116, 121, 134, 174, 199—277, 278, 280, 281, 285, 295, 297, 305, 310, 312, 314, 315, 322, 323, 328, 329, 33°. 335. 336. 338, 342. 371, 373. 379, 389, 396. v. Below, Georg 39, 47, 48, 69, 74, 75, 76, 80 Anm., 84. Bergius, J. H. L. 392 Anm. Bernstein, Eduard 97. Berthold v. Mainz 71. Besold, Christoph 93 Anm., 114, 115, 123, 124, 126, 128, 130, 202. Bidermann, H. J. 31, 32, 33, 37, 80 Anm., 398. Bischof, Hermann 25. Bismarck 52. Blanqui, Ad. 20, 2t, 23. Bluntschli 340 Anm. Böcler 337. Boden, Heinrich 381. Bodin (bodinisch) 14, 22, 65, 105, 107, 116, 118, 123, 124, 125, 126, 154, 166, 176, 178, 183. Bonn, M. J. 90. Bomitz, Jacob 53, 93 Anm., 114, II 5, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 128, 130, 202, 379. Botero 184, 188, 200. Boyle, Robert 108, 296. Brentano, Lujo 7, 36, 37, 135 Anm. v. Buch, Johann 86. Bücher, G. U. 202, 264 Anm. Bücher, Karl 38, 39, 40, 42, 75, 90. Cabral 60. Calvin 107, 209. — (Jurist), 209. Cellini, Benv. 66. Child, Josiah 45, 68, 108, 200, 394, 398. Christoph von Württemberg 77. Cicero 63, 85 Anm. Cohn, Gustav 8, 10. Colbert 20, 21, 30, 48, 67, 87, 202, 255. Columbus 60, 379. Conrad, Joh. 25, 91. Corning, H. 105, 115 - Contzen, H. 8, 24, 26, 45. Court, Pieter de la 107, 213. Cranach, Lucas 121 Anm., 131, 257. Cromwell 48, 67, 87, 202. Cunningham, W. 19. Cusomano, V. 114. Dachtier, Theophil (s. Elychnius) 130 Anm. Danckelmann, E. 337. — 465 Davanzati 68. Davenant 45. Decius 163. Decker, Mathew 49. Descartes 63, 264, 272. Deussen 43 Anm. Diehl, Karl 310 Anm., 373 Anm. Diestel, Theod. 156 Anm. Digby, Kenelm 296. Diodorius 85 Anm. Dithmar, Just. Chr. 10, 101, 103. Döberl, Mich. 204. Drake 67. Dühring, Eugen 32, 33. Dürer, Albrecht 121 Anm., X99, 257. Dunkel, Joh. G. W. 372. Eduard I. von England 322. Eduard III. von England 189. Eduard IV. von England 62, 181. v. Eheberg, K. Th. 9. Ehrenberg, Richard 316 Anm. Eisenhart, H. 72. Eisler 43. Friedrich II., König von Preußen 21, 28, 38, 211 Anm., 294. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst 261. Friedrich Wilhelm I. von Preußen 7, 96, 103. Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen 135* Fries 43 Anm. Fugger 72, 316 Anm. Fürstenberg, Fürst von 373. Ganilh, Charles 19. Gasser 10, 103. Georg, Herzog von Sachsen 94, 131, 135, 136, 138, I 5 6 - Gerhard IOI. Gide, Charles 19. Glaser 28, 116, 119, 125. Gothein, Eberhard 6. Götten, G. W. 372. Gracian 377- Gresham, Thomas 138. Grimm, Jac. u. Wilh. 85 Anm. Grotius, Hugo 65, 256. Elisabeth von England 67, 220, 253, 287. Guicciardini, Lodovico 316 Anm. Elychnius (s. Dachtler) 126, 130 Anm. Emminghaus 23, 24. Erasmus von Rotterdam 73, 74. Gustav Adolf von Schweden 336. Gustav Adolf zu Mecklenburg-Güstrow 274. Hanau, Graf von 206, 247, 248, 249. v. Erdberg, Robert 6, 35- 43, i«3, ^2, ^ Markgra{ von Küstrin 8 203 Anm., 205, 207, 213, 239, Hantschen 26z . 244 Anm., 251 Anm., 264, 275, 276. y Happe> c G ^ Anm Erithraeus 256. Emestinischer Münzschriftsteller 131, 132, 141—150, 153, 155, 177, 216. Harms, Bernhard 90. v. Heckei, Max 9. Heinrich IV. von Frankreich 66. Ernst I., der Fromme von Sachsen-Gotha . . , rTT _ , , , Heinrich VII. von England 62. 296, 306, 336. Faust, Maximilian 115, 125, 129, 130, 379. Heinrich VIII. von England 63. 126, 127, Held 6, 30, 31. Helferich, J. 34. Ferdinand I., Deutscher Kaiser 71, 77, Helfferich, Karl 54. 82, 156. Fernando von Aragonien 62. Filanghieri 50. Hengstenberg 45. Henneberg, Graf von 156. Hermann von Baden 247. Fördrer, Joh. Georg Edler von Richtenfels Herodot 85 Anm. 414. Francke, Herrn. Aug. 337, 338. Franz I. von Frankreich 66, 71. Friedrich III., Deutscher Kaiser 70. Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg 337, 384- Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2. Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. Hessen-Darmstadt, Landgraf von 336. v. Heyking, Edm. 33, 34, 35, 43, 46, 55. Heyne 340 Anm. Hobbes, Thomas 108, 273, 296, 332, 345, 398- Höck, J. D. A. 298 Anm. 30 466 Holbein, Hans 257. Hom, J. E. 28, 37. v. Hornigk, Philipp Wilhelm 10, 11, 14, 50, 51, 58, 88, 89, 91, 92, 93, 105, 107, IIS, 134. ! 44> J 49 Anm., 174, 200, 242, 254, 257, 278—294, 295, 307, 310, 313, 314, 323, 330, 335. — Wilhelm oder Ludwig (?,Vater) 203, 278. Hufeland 21. Hume, David 18 Anm., 49. v. Hutten, Ulrich 74, 86. v. Inama-Sternegg, K. Th. 278 Anm., 386 Anm. Ingram, J. K. 28. Isabella von Kastilien 62. Iselin, Isaak 10. —, Jac. Chr. 372. Jacob, L. H. 21. Janschull 33 Anm. Joachim I., Kurfürst von Brandenburg 71, 77. 84. Jöcher, Chr. G. 278 Anm., 372, 381 Anm., 392 Anm. Johann der Beständige, Kurfürst von Sachsen 135- Johann Friedrich, Kurfürst von Sachsen 156. Johann Philipp, Kurfürst von Mainz 219, 246 Anm. Joseph II., Deutscher Kaiser 21, 294. Julius von Braunschweig 77. v. Justi, Joh. Heinr. Gottl. 10, 93 Anm., 99, 101, 102, 157, 292. Kant, Immanuel 43, 276. Karl der Große, Deutscher Kaiser 85 Anm., 279. Karl V., Deutscher Kaiser 20, 21, 23, 38, 66, 71, 80, 156, 372. Karl I. von England 300. Karl VII. von Frankreich 62. Karl VIII. von Frankreich 62. Karl II. von Spanien 55, 384. Karl III. von Spanien 384. Karl der Kühne von Burgund 81. Karl Ludwig von der Pfalz 337. Kautz, Julius 6, 12, 27. Kiesewetter 43 Anm. v. Klenck 381 Anm., 382 Anm. Klock, Kaspar 22, 91 Anm., 93 Anm., 115, 125, 127, 128, 129, 130, 355, 379. Knies, Karl 28. Kopp, Herrn. 207 Anm. Kudler, Joseph, 22, 23. Lamberg, Kardinal von Passau 278. Lamprecht, Karl 60, 96 Anm. v. Langenn, Friedr. Alb. 156 Anm. Lau, Theodor Ludwig 53, 108, 134, 372, 391—413, 414. —, Philipp (Vater) 392. Leib, Johann George 134, 372—390, 391. v. Leibniz, Gottfr. Wilh. 108, 262, 264, 337. Leopold I., Deutscher Kaiser 89, 134, 208, 251, 257, 297, 298. Leser, Emanuel 16 Anm., 18, 25, 26, 45, 135 Anm. Lexis, Wilhelm 5, 114, 115. Liefmann, Robert 234. Lionardo da Vinci 66. Lippert 177. List, Friedrich 26, 27, 37, 201, 202, 250. Locke, John 108, 396, 598. Loening, Edgar 80 Anm. Löhneyß, Georg Engelhard 214, 339. Lotz, Joh. Fr. Euseb. 22. —, Walther 57, 132, 135, 139, 142 Anm., 149 Anm. Ludwig XI. von Frankreich 62. Ludwig XII. von Frankreich 62. Ludwig XIV. von Frankreich 67, 215 (228), 257, 294, 384. Ludwig II., Deutscher Kaiser 85 Anm. Ludwig, Kurfürst von der Pfalz 203. Luther, Martin 77, 107, 131, 136, 150, 157, 168, 199, 289, 364. Macaulay 64. Machiavelli, Niccolo (machiavellistisch) 36, 64, 65, 68, 108, 123, 124, 340, 367. Magalhaes 60. Maimbourg 337. Malynes 68, 87, 107, 200, 308. v. Mangoldt, H. 27. Marchet, Gustav 10, 14, 34, 42, 113, 114, 305, 351- v. Marenholz, Asanius Christoph, Freiherr 381 Anm., 382 Anm. 467 467 — Mario, Karl (Karl Georg Winkelblech) 29, 3°. 37- Marperger 373. Marquard, Bischof von Aichstet 258. Maximilian I., Deutscher Kaiser 11, 70, 71, 79. 80, 81, 82, 109, 157. Maximilian II., Deutscher Kaiser 77. Mazarin 67, 332. Meitzel 156 Anm. Melanchthon, Philipp 131, 157. t68. Meusel, Joh. Georg 372. Meyer, Eduard 39. v. Miaskowski, August 6. Mill, John Stuart 100. Mirabeau, Marquis de 16 Anm. Misseiden, Gerard 68, 87. v. Mohl, Robert, 27, 52, 339. Mombert, Paul, 310 Anm., 373 Anm. Montaigne 327. Montesquieu, Marquis de 129, 347. Osse, Balthasar (Vater) 156. k®' Pahner, Richard 337, 350. Pascal 363. Petty, William 108, 296, 306. Philipp II. von Spanien 72, 372. Philipp der Gute von Burgund 81. v. Philippovich, Eugen 8. Pirenne, Henri 80 Anm., 81. Planck, Friedr. 201. Plato 63, 74. Praun, Michael 414. Pufendorf, Samuel 114, 115, 258, 259. Pütter, Joh. Stephan 372. Raffel, Friedrich 49. Raleigh, Sir Walter 67, 132. v. Ranke, Leopold 71, 74. Rathlef, E. L. 372. Rau, Karl Heinr. 9, 22, 103 Anm. Renaudot 327. Reuchlin, Joh. 74. Morhof 337. Moritz, Kurfürst von Sachsen 83, 135. 156. Richard ni. von England 62. Moritz von Sachsen-Naumburg-Zeitz 337, Richelieu g 7 363 - Morland, Salomon 261. Morus, Thomas 269. Möser, Joh. Jac. 114. Mothe le Vayer 398. Mun, Thomas 45, 53, 55, 68, 87, 310. Neumann-Spallart, Franz Xaver 24, 25. Newton, Isaak 108. Nielsen, Axel 13, 14, 15, 32, 91 Anm., 92, 105, 106, 108, 113, 115, 128, 129, 13°. 203, 3 00 - Obrecht, Georg 5, 93 Anm., 94, 115, 133, Rickert, Heinrich 51. Rist, Charles 19. v. Rohr, Jul. Bernh. 101. Roscher, Wilhelm 5, 8, 12, 27, 28, 45, 77, 85 Anm., 94, 113, 114, 115, 116, 123, 126, 132, 134, 156 Anm., 157, 166, 167, 173, 180, 182, 183 Anm., 188, 196, 200, 202, 222, 275, 276, 278 Anm., 335, 340, 373, 381 Anm., 386 Anm., 391, 392 Anm., 400, 414. Rosenthal, Eduard 80 Anm. Rotemiund 381 Anm, Roth-Scholz 202, 261 Anm. 176—198, 218, 222, 258, 270, 290, Roxas> Bischof 204j 247 306, 314, 323, 335, 383, 398. Rudolf II., Deutscher Kaiser 77, 133, 176. —, Thomas (Vater) 176. Rü hl, Friedr. 85 Anm. —, Ulrich (Sohn) 176, 177. Ockam 85 Anm. Sachs, Hans 200. Oncken, August 6, 11, 16 Anm., 38, 39, Sallust 63, 85 Anm., 40, 41, 42, 43, 55, 59, 63. Salz, Arthur 13, 36, 42, 47, 108, 109. Opitz, Martin 200. Sarto, Andrea del 66. v. Osse, Melchior 11, 13, 76, 87, 88, 94, Sartorius 21. 98, 106, 107, 115, 133, 134, 156 Savedra 108, 394. —175, 176, 185, 213, 214, 290, 314, Say, Jean Bapt. 19. 323, 335- 339. 343. 365. 37°, 372, Scaruffi 68. 391 Anm., 401. Schacht, Hjalmar 35, 42, 43, 45, 56. 30* 9 468 Schaffgottsch, Graf von 373. v. Schanz, Georg, 316 Anm. Schaumann, Georg 381 Anm., 382 Anm. v. Scheel, H. 8. v. Schmoller, Gustav 7, 37, 39, 40, 41, 42, 46, 59, 68, 69, 84, 86. Schönitz, Hans 93, 100 Anm., 289. v. Schröder, Wilhelm 10, 14, 43, 44> 53. 55. 88, 89, 91, 93, 95, 97, 105, 106, 107, 115, 116, 121, 134, 165, 200, 203, 253, 262, 292, 295—334, 335, 336. 34°. 376, 381, 382, 396, 397. 412. —, Wilhelm (Vater) 295, 336, 337. —, geb. Freiin von Ernau-Moosburg (Frau) 297. v. Schulze-Gaevemitz, Gerhard 48. Scriverius, Joachim 332. v. Seckendorff, Veit Ludwig 8, 10, 50, 88, 93 Anm., 95, 99, 106, 115, 116, 134, 157, 214, 335—37L 372, 385, 388, 409, 410, 414. —, Joachim Ludwig (Vater) 336. —, Maria Anna, geb. Schertlin von Burten- bach (Mutter) 336. —, Heinrich Gottlob (Bruder) 337. Seneca 85 Anm., 164. Serra, Antonio 22, 68, 200. Simonde de Sismondi 20. Small, Albion W. II, 12, 13, 14, 15, 52, 86, 87, 94, 96, 99, 108, 109, 113, 114, 115, 156 Anm., 157, 176, 177, 182, 190, 192, 200, 202, 207, 212, 222, 224, 251 Anm., 270, 322, 334, 340, 392 Anm. Smith, Adam 13, 16, 17, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 36, 37, 39, 42, 49. 5L 52. 98, 100, 129, 132, 143, 182, 183 Anm., 200, 237, 243. 306, 398. v. Sonnenfels, Joseph Frh. 10, 11, 103, 157. Sombart, Werner 46, 235. Spangenberg, H. 79. Spener, Philipp Jacob 337, 364. Spinoza, Baruch 264. v. Srbik, Heinrich Ritter 7, 41, 108, 113, 209 Anm., 251 Anm., 295, 296, 298 Anm., 306, 314, 326, 381. Stahl, Georg Emst 207 Anm. Stammler, Rudolf 54. v. Stein, Lorenz 10, 127, 129. Stoß, Veit 199. Strabo 85 Anm. Strauß, David 45. Sueton 85 Anm. v. Sully, Herzog 21, 31, 66. Tacitus 85 Anm. Tenzel 92, 386 Anm., 387. Terenz 42. Tholosanus 126, 184. Thomasius, Christian 156 Anm., 157, 158 Anm., 168 Anm., 169, 172, 264, 338, 370, 391 Anm., 401. Tiberius 119. Trivulzio 54. Turenne 257. Umpfenbach, Karl 10. Yanderlint 49. Vasco da Gama 60. Vespucci, Amerigo 60. Villeneuve-Bargemont, Alban de 7. Virgil 271. Vischer, Peter 199. Vogelstein, Theodor 47. Voltaire 50. TVagner, Adolf 9, 96. Walther, Andreas 80 Anm. Waremund 126. v. Wartenberg, Joh. Casimir Graf 384. Wassenberg, Eberhardt 414. Weber, Max 77. Welser 72. v. Wertheimb, Daniel Crafft 247. Weyermann, Moritz 93, 100 Anm., 289. Wirth, Max 23. Wolf, Christian 10. Zielenziger, Kurt 264 Anm. Zincke, Georg Heinr. 91, 93 Anm., 97, 110, 208, 211 Anm., 373, 381 Anm., 382 Anm., 386 Anm., 392 Anm., 393, 409. Zinzendorf, Graf 205, 206. *r€ Verlag von Gustav Tischer in Jena Die Entstehung der deutschen Kameralwissenschaft im 17. Jahrhundert. Von Dr. Axel Nielsen. (IV, 125 S.) 1911. Preis: 3 Mark 50 Pf. Inhalt: Einleitung. — Das Vordringen der modernen Staatslehre. Die Bedeutung des- Humanismus. Jean Bodins Schriften. — Anfänge zu einer Staatslehre bei deutschen Juristen des römischen Rechts. Die Rechtswissenschaft in Deutschland und ihre Stellung zu den Forderungen nach einer Staatslehre. Die juridische Steuerliteratur. — Die Bedeutung der aristotelischen Politik für die ältere Kameralwissensehaft. Die Ansicht der Politiker über Aristoteles' Politik (und Ökonomik'). Der Einfluß der aristotelischen Politik. — Die Auflösung der älteren Kameralwissenschaft. Thomasius’ Angriff auf Aristoteles. Charakteristik der Bildung der neueren Kameralwissenschaft. Literarisches Zentralblattfür Deutschland, 1912, Nr. 2: Die Fülle der wichtigen, neuen Resultate und die Gründlichkeit sichern der vorliegenden Arbeit eine der erstell Stellen in der Geschichte über diesen Gegenstand. Mit der erforderlichen Kenntnis und philosophischen Tiefe hat der Verf., auf einer ganz außerordentlichen Belesenheit deutscher, italienischer und spanischer Schriftsteller dos 16. und 17. Jahrhunderts fußend, den Nachweis zu liefern gesucht, daß .... Das Buch liefert einen ganz außerordentlich wichtigen Beitrag auch zur Rechtsphilosophie. Sange. Studien z:ir Theorie und Geschichte der Handelskrisen in Fnnlanri ^ r ° n ^r. Michael von Tiigaii-Banuiovvsky, ehemals Privatdozent c.liylallll. an ,j ei . Universität St. Petersburg. Mit 2 Figuren im Text und 12 Diagrammen. 1901. Preis: 8 Mark. Inhalt: I. Teil: Theorie und Beschichte der Krisen. 1. Die Grundursachen der Krisen in der kapitalistischen Wirtschaft. 2. Ein allgemeiner Abriß der Entwicklung der englischen Industrie seit dem zweiten Viertel des XIX. Jahrhunderts. (Der Kampf der Maschine gegen die Handarbeit und der Mangel an Märkten. Der Sieg der Maschine und die Eroberung neuer Märkte. Der Verfall der industriellen Suprematie Englands.) 3. Die Krisen des zweiten Viertels des Jahrhunderts. (Die Krisis von 1825. Die Krisis von 1836. Die Geldkrisis von 1839. Die Handelskrisis von 1847.) 4. Die Krisen der 50er und 60 er Jahre. (Die Krisis von 1857. Die Geldkrisis von 1864 und die Kreditkrisis von 1866.) 5. Die periodischen Schwankungen der Industrie in der Neuzeit. 6. Die Erklärung der Krisen aus der Unterkonsumtion der Volksmassen. 7. Die Krisentheorie von Marx. 8. Der industrielle Zyklus und die Ursachen der Periodizität der Krisen. — II. Teil: Die sozialen Wirkungen der Handelskrisen. !. Der Einfluß des industriellen Zyklus auf das Volksleben. (Periodische Schwankungen im englischen Volksleben während des zweiten Viertels des Jahrhunderts. Schwankungen im Volksleben in den 50 er und 60er Jahren. Schwankungen im Vorleben während der neuesten Zeit.) 2. Der Chartismus. 3. Der llaumwollhunger. 4. Die neuesten Arbeitslosenbewegungen. Schlußbetrachtnngen. Frankfurter Zeitung, 13. April 1902: Alles in allem: ein sehr lesenswertes Buch, das von der Kraft seines Autors zu abstraktem Denken, wie von seinem Fleiße in der Durchdringung des schier uferlosen Materials glänzendes Zeugnis ablegt. der Nationalökonomie im Fritz Demuth. 1900. Preis: 1 Mark 80 Pf. F Th Rprnharrii *' :1 Beitrag zur Geschichte r. I n. tsernnarm. XIX. Jahrhundert. Von Dr. Karl Rodbertus. D."-Stellung seines Lehens und seiner Lehre. Von H. Dietzel, Professor der polit. Ökonomie an der Universität Bonn. Zwei Abteilungen. Preis: 6 Mark 50 Pf. I. Darstellung seines Lehens. 1886. Preis: 2 Mark. IT. Darstellung seiner Sozialphilosophie. 1888. Preis: 4 Mark 50 Pf. Rodbertus-Jagetzows sozialökonomische Ansichten. Dar ^ tellt Tlieophil Kozak, Professor der Staatswissenschaften an der Universität Basel. 1882. Preis: 6 Mark. 7wPI enanierhp MprlfPfltiliQ'l'Pii (Gerönimo de Uztariz und Bernardo de Z.wei spaniscne merKammSien. uiloa.) Kin Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie. Von Dr. Alex. tVirmiuglians. 1886. Preis: 2 Mark 50 Pf. Hofbuchdruckerei Rudolstadt