« Dmg sm die Wliolii ntliche oder unterstützende Mitglied des Areisvereins N Verbandes Deutscher Bureaubeainten hat das Rechl, thek zu entnehmen, erden von dein I. Vertrauensmann abgegeben und rmin ist auf 3 Wochen festgesetzt. ch Verlauf von Z Wochen das Buch weder zurückgegeben um Verlängerung ersucht sderen Genehmigung sich >- ), so wird der Gntnehiner auf seine Aosten ^nfgefordert. (Mahngebühr 2V Ofg.) cher auf einmal zu entnehmen, ist nicht gestattet, 'sie Schonung der Bücher wird dringend ersucht. Für B ii und Verluste müssen die Lntnehmer aufkommen. Lntnehmer ist verpflichtet, die ihm beim Lesen bekam Beschädigungen, sowie das Fehlen von Blättern in einen er Abgabe anzuzeigen. Fälle entscheidet der I. Vertrauensmann. ^?at sich der vorgeschriebenen Lesekarten zu bedienen. -> ß >» ^ M> Soziale Tagesfragen. Von Wilhelm Oechelhaeuser. Zweite vermehrte Auflage. Verlag Berlin. von Julius 1889. Springer. Druck von H, S. Hermann in Berlin. Vorwort. Die nachfolgenden Abhandinngen sind, ihrem wesentlichen Inhalte nach, der seit dem I.October 1888 in Berlin erscheinenden „Deutschen Arbeiterzeitung" entnommen, einem der Versöhnung zwischen den Interessen nud Anschauungen der Arbeitgeber und Arbeiter gewidmeten Organ, welches von dem Unterzeichneten und einer größeren Zahl gleichgcsinnter Freunde, meist dem Stand der Großindustrie angehörig, ins Leben gerufen wurde. Das nachfolgende, in der ersten Nummer dieser Zeitung entwickelte Programm kennzeichnet also auch die Absichten, welche gegenwärtige Veröffentlichung verfolgt. „Die sozialen Bestrebungen der Gegenwart bilden das Arbeitsfeld der Deutschen Arbeiterzeitung. Sie will auf publizistischem Wege am Ausbau der sozialpolitischen Gesetzgebung mitwirken, die hoffentlich in nicht allzugroßer Ferne ihren Abschluß in internationalen Verträgen finden wird, welche dem gleichmäßigen Humanitären Fortschreiten der einzelnen Staaten die Bahn ebnen, ohne die Konkurrenzfähigkeit ihrer Produkte auf dem Weltmarkt zu gefährden. Sie will bei Arbeitern wie Arbeitgebern das richtige Verständniß für die Bedeutung nnd Entwickelnngsfähigkeit der sozialen Gesetzgebung fördern, zugleich aber auch nachweisen, wie durch staatliche Gesetze uud Anordnungen allein die vorliegenden großen und mannigfaltigen Aufgaben nicht zu bewältigen sind. Es bedarf vielmehr deS ergänzenden Zutritts einer wohlorganisirten, freiwilligen Thätigkeit, welche es ver- steht, auf dein Boden thatsächlicher Verhältnisse und der Durchführungs- mvglichkeit, uuabwciöliche wirthschaftliche Rücksichtnahmen mit den sozialen Forderungen der Gegenwart in richtigen Einklang zu setzeu. Freiwilligkeit und Selbsthülfe sollen durch die Gesetzgebung nicht gelähmt, sondern umgekehrt augcspornt und in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Die Träger dieser, die soziale Gesetzgebung ergänzenden Thätigkeit sind in erster Linie die Arbeitgeber und ihre Vereinigungen. Es wäre die größte Ungerechtigkeit, wenn man in Deutschland verkennen wollte, was von thuen, trotz der steigenden staatlichen Belastungen, auf dem Gebiet der freiwilligen Arbeiterfürsorge bereits geleistet wird. Eine der wichtigsten Aufgaben wird es sein, die auf diesem Gebiet Zurückgebliebeueu ebeufallS zum Vorwärtsschreiten anzuspornen und ihnen die richtigen Wege zu zeigen. Eine fernere Aufgabe wird aber darin bestehen, auch auf die Zerstreuung so mancher Vorurtheile und Befürchtungen hinzuwirken, welche bisher die An- näheruug zwischen Arbeitgebern und Arbeitern erschwerten. Die Interessen beider Theile lassen sich viel weitergehend vereinigen, als es äußerlich den Anschein hat; auch sind es nicht lediglich materielle Opfer, womit der soziale Friede erkauft werden kann. Mit zugeknöpften Taschen freilich macht man keine Sozialpolitik; allein es wäre eine starke Verkennung des die Arbeiterbewegung treibenden Geistes, wenn man andererseits glaubt, mit bloßeu Wohl- thätigkeitSmaßrcgeln ausreichen zu können. Es sind nicht bloß materielle, es sind auch ideelle Befriedigungen, die der Arbeiterstaud erstrebt, uud eS ist gerecht uud klug zugleich, denselben iu wohlerwogenem Maaße Rechnung zu trage», statt die Arbeiter durch Verkennung oder Zurückweisung in die Arme der Sozialdemokratie zu treiben. Die Achtung ihrer bürgerlichen und politischen Selbständigkeit und insbesondere daS Enthalten jeder Wahlbeeinflussung Seitens der Arbeitgeber entspricht dieser Auffassung. An die Arbeiter selbst aber wendet sich die Deutsche Arbeiter- Zeitung mit der ernsten Mahnung, dem Mißtrauen gegen die wohlwollenden Absichten der Gesetzgeber uud humaueu Arbeitgeber, welches eine gewissenlose Verhetzung leider allzuticf iu ihre Reihe getragen hat, zu entsagen. Sie sollen sich gewiß nicht mit schönen Redens- orten abspeisen lassen, Aber da, wo sie den Ernst deS guten Willens und der That beim Gesetzgeber und Arbeitgeber sehen, sollen sie deren wohlwollende Absichten durch Anerkennung uud Mitwirkung fördern helfen, nicht dnrch Mißtrauen, zu ihrem eigenen und ihrer Familien Schaden, im Keim ersticken. Sie sollen sich von nebelhaften Illusionen frei machen, welche den Umsturz einer auS der elementaren Gewalt geschichtlicher Entwickelung hervorgegangcnen Gesellschaftsordnung zur Voraussetzung uehuicn, uud die Freude am Arbeiten und Schaffen untergraben, sollen ihre Bestrebungen ans daS Znnächst- liegende und" Erreichbare richten, statt in der Propaganda für iveltstnrmende Zukuuftsidceu ihre Kräfte uud Mittel nutzlos zu vergeuden. Sie sollen ihre Fordernngen auf das Maaß der ErfülluugS- möglichkeit, die nur ein allmähligcS, kein sprungweiseS Fortschreiten zuläßt, einschränken, sollen die Fesseln anerkennen, welche die Konkurrenz in der Frage der Arbeitslöhne uud Humanitären Belastungen nnch dem wohlwollendsten Arbeitgeber auferlegt. Und wie der Arbeitgeber sehr kurzsichtig wäre, welcher sich allen KoalitiouSbe- strcbuugeu der Arbeiter behufs Hebung nnd Besserung ihrer Lage prinzipiell feindlich entgegenstellt, so müssen doch Vernunft uud Erfahrung die Letzteren lehren, daß ihre Vereinigungen nicht dnrch Gewalt uud Drohung, sondern nnr im Wege maßvoller Forderung und wohlwollender Verständignng zu dauernden Erfolgen führen können. Wenn es aber die Nächstliegende Aufgabe der Deutscheu Arbeiter- Zeitung sein wird, in solchem Sinn auf Arbeiter und Arbeitgeber eiu- znwirken, so wird sie dabei den Zusammcuhang dieser Bestrebungen mit der Pflege höherer, allen Ständen gemeinsamer Interessen nicht aus dem Auge verlieren. Sie wird vor Allem die heilige Liebe zum deutscheu Vaterland zu fördern suchen, für dessen Ruhm und Größe auch so viele Tausende braver Arbeiter Blnt und Leben ließen. Den Eintritt in den Streit der politischen und religiösen Parteien wird dagegen die Deutsche Arbeiter-Zeitung streng vermeidein sie setzt bei allen Parteien den gleichen gnten Willen für die Förderung deS ArbciterwohlS voraus. Die Begründer dieses publizistischen Unternehmens sind sich der Schwierigkeiten einer Vermittelnng zwischen den Interessen und Vor- — VI — urtheilen der Arbeitgeber und Arbeiter sehr wohl bewußt. Sie sind gefaßt darauf, von vielen Seiten Anfechtungen zu erleiden, dem einen zu weit, dem auderu nicht weit genug zu gehen, namentlich auch von vorn herein dem Mißtrauen vieler Arbeiter zu begegnen, von dem Spott und Hohn gar nicht zu reden, welchen die Organe der Sozialdemokratie ihren Bestrebungen entgegenbringen werden. Sie sind sich bewußt, vielleicht manches Jahr mühsam arbeiten zu müssen, ehe ein Erfolg ihrer Thätigkeit unzweifelhaft hervortritt. Allein sie sind dennoch entschlossen, redlich und ernst an die Lösnng der gestellten Aufgabe heranzutreten, im Vertrauen auf die Einsicht und Opfcrwilligkcit der Arbeitgeber, auf das Verständniß und die Mäßigung der gebildeteren Arbeiter. Der Segen aber der dahingeschiedenen edlen Kaiser, in deren Fußtapfen Kaiser Wilhelm II. einzutreten und das große Werk der sozialpolitischen Reform, im Sinne der Botschaft vom 17. November 1881, fortzuführen feierlich gelobt hat, möge auf unseren Bestrebungen ruhen uud sie zu glücklichem Ziele führen." Ich habe diesem Programm nichts weiter hinzuzufügen, als daß die Voraussetzung „vielfacher Anfechtungen" pünktlich eingetroffen ist. Sie rühren theils von politischen Parteien her, so wenig Anlaß ich sicherlich der Partcipolcmik geboten, theils von Arbeitgebern, welchen es nnmöglich ist, sich in die praktischen Konsequenzen der sozialen Gleichberechtigung des Arbeiterstandes hineinzudenken und ^hineinzuleben. Gerade diese ausgebreitete und einflußreiche Gegnerschaft ist eS, welche dazu anspornen muß, unablässig ans die Verbreitung einer richtigeren, den in sich berechtigten materiellen und sozialen Forderungen der Arbeiterwelt Rechnung tragenden Auffassung hinzuwirken. Einen mächtigen Bundesgenossen haben diese Ideen in jüngster Zeit an nuserem edlen Kaiser gewonnen; sein Eintreten in der Angelegenheit des westfälischen Kohlenstreiks wird sich hoffentlich als epochemachend erweisen, einmal um die Arbeitgeber mehr in die Bahnen des Entgegenkommens zu lenken, zum Andern um die Arbeiter von der Sozialdemokratie abzuziehen. Trügen überhaupt die Zeichen der Zeit nicht, so bereitet sich allmählig eine Trennung zwischen den Arbeitern vor, welche auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung, uud denjcuigeu, welche in der — VII — sozialen Revolution ihr Heil suchen. Je näher eine Arbeiterkoalition ihre Ziele steckt, desto mehr wird sie erreichen. Die auf diesem Wege von den Arbeitern erzielten Erfolge werden aber sicherlich der Sozialdemokratie keiueu Vorschub leisten, vielmehr allmählig deren Spaltung und Abbröckelnng einleite», wen» dies auch bei den nächsten politischen Wahlen, durch Aufstellung selbstständigcr Arbeitcrkandidaten, erst in den Anfängen hervortreten sollte. < Dessau, im September 1889. Wilhelm Occhelhaeuser. Vorwort zur zweiten Auflage. 1 - ' Die Aufnahme, welche auch diese Schrift beim Publikum und in der Presse gefunden und die schleunige Veranstaltung einer zweiten Ausgabe nöthig gemacht hat, legt Zeugniß ab von der steigenden Theilnahme aller Gebildeten an den sozialen Tagesfragen. Die zweite Auflage ist um einen Aufsatz über die „Arbeiterbewegungen in England und Deutschland" vermehrt wordeu, in welchem geschildert wird, auf welchen Wegen sich in England das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern aus der früheren Feindseligkeit heraus zu friedlichen und geordneten Beziehungen fortentwickelt hat, und wie iu dieser Beziehung die Aussichten iu Deutschlaud stehen. In der Kritik meiner Schrift haben sich die politischen uud konfessionellen Anfechtungen fortgesetzt, deren ich schon im Vorwort zur ersten Auflage Erwähuuug that. Die „Freisinnige Zeitung" uud das ABC-Buch dieser Partei verdrehen meine Aeußerungen auf S. 94 über den Kontraktbruch zu einer Befürwortung exzeptioneller Strafmaaßregeln gegen die Arbeiter, und die „Germania" erblickt in meiner Nerurtheiluug der unter christlich-sozialer Flagge im Ruhrkohlenrevier geübteu schamlosen Verhetzungen der Arbeitgeber eine Be- ^ — VIII — leidiguug der katholischen Presse. Meines Wissens hat die „Germania" selbst die „Westfälische VolkSzeituug" stets von ihrer Partei abzuschütteln gesucht und auf andere Organe habe ich nicht gezielt, befinde mich überhaupt, wie mein verehrter Kollege, der NeichStags- abgeordnete Fz. Hitze, Redakteur des „ArbeitcrwohlS", vielfach öffentlich bezeugt hat, in den sozialen Fragen im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit fast alle» bedeutenderen Orgauen der katholischenPresse. Schließlich erwähne ich noch einer Notiz deS „Deutschen Rcichs- anzeigerS", der daran Anstoß genommen hat, daß ich auf S. 95 den Reichstag als das „berechtigtste und zugleich kompeteuteste Organ" bezeichnete, um über die Nothweudigkeit und mich über daS Maaß der Reformen ans dem Gebiete der Arbcitcrschutzgcsetzgcbnng zu entscheiden. Ohne die hohe Verantwortlichkeit der verbündeten Negierungen, noch die von mir sogar ausdrücklich hervorgehobene Nothwendigkeit ihrer Mitwirkung für daS Zustandekommen brauchbarer Arbeiterschutzgesetze zu bestrciteu, muß ich doch bei meiner eben citirten Behauptung stehen bleiben. Der Reichstag verfügt iu seiner, allen Ständen und Berufsklassen entnommenen Zusammensetzung über eine so große Zahl von Sachverständigen nnd von Vertretern aller für und gegen in Berücksichtigung zu zieheudeu materiellen und sozialen Interessen, wie sie der NeichSrcgieruug, unmittelbar wenigstens, nicht zn Gebot stehen. ES entspricht überhaupt dem Geist uuserer Verfassung nicht, wenn eiu wiederholtes, einstimmiges Votum des Reichstags von den verbündeten Rcgieruugeu eiufach ack aotg, gelegt wird. Ich wiederhole jedoch den Ausdruck der Hoffnung, daß die Ereignisse der neuesten Zeit auch iu dieser für den sozialen Frieden hochwichtigen Frage, zu einer Verständigung zwischen Reichstag und ReichSregieruug führen werden. Dessau, im Oktober 1889. Wilhelm Occhelhaeuser. Inhalt. Scitc Aufgaben und Organisation der sozialen Gesetzgebung...... 1 Egoismus und Humanität................ S Gesetz nnd Freiwilligkeit . , . ,............. 9 Zur Frage der HülfSkassen................ 14 Ein Wort au die freien Hülfskasseu............. 18 Ueber Arbeiter-Koalitioueu................ 23 Arbeitslohn nud Unternehmergewinn............. 33 Wie behandelt ein vernünftiger Arbeitgeber seine sozialdemokratischeu Arbeiter?.................... 44 Der Maximal-ArbeitStag................. 51 Zur Frage« der ArbeiterauSschüsse lAeltesten-Kollegien)...... vi WaS lehrt nns der westfälische Arbeiterstreik?......... 71 Totale nnd partielle Streiks............. . . 98 Der internationale Arbeiterkongreß............ 101 Die ArbeiterwohnuugSfrage................ 110 Arbeiterbewegungen in England nnd Deutschland . ...... 126 A u h a u g. I. Gesetzentwurf bezüglich der Fraueu- und Kinderarbeit . . 143 II. Gesetzentwurf bezüglich der Sonntagsarbeit...... 147 III. Anträge bezüglich des Maximal-Arbeitstages ..... 151 Aufgaben und Organisation der sozialen Gesetzgebung. Die Arbeiterfrage drängt sich immer mehr in das Gebiet der Gesetzgebung, ja wir möchten sagen in den Vordergrund derselben. Dieses Eintreten datirt allerdings nicht erst vom Beginn der neuen sozialen Reformperiode, als deren Ausgangspunkt wir die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 anzusehen haben. Unsere deutsche Gewerbeordnung unternahm es bereits in humanem Sinne in die Arbeiter- und Arbeitsverhältnisse einzugreifen und vorsichtig den Boden für ein weiteres Fortschreiten zu ebnen. Die neue Aera dagegen kennzeichnet sich durch ein kühnes Eingreifen in ganz neue, außerhalb des Rahmens der Gewerbeordnung wie des Obligationsrechtes liegende Gebiete, die bisher noch kein Staat zu betreten gewagt hatte. Wir möchten in dieser Beziehung unsere Zeit als die „Aera der Humanitären Gesetzgebung" bezeichnen. Die Krankenversicherung eröffnete den Reigen, die Unfallversicherung folgte, die Alters- und Invalidenversicherung ist soeben unter Dach gebracht und die unabweisbar sich daran knüpfende Wittwen- und Waisenversicherung wird folgen. Eine reichsgesetzliche Regelung des Armenwesens dürfte endlich den Schlußstein dieses großartigen Gesetzgebungswerkes zu bilden haben. Wohl waren schwere soziale und politische Bedenken zu überwinden, ob man alle diese bisher der Freiwilligkeit oder Selbsthülfe überlassenen Aufgaben so ungeheuren Umfangs in das Gebiet der Gesetzgebung und damit des Zwanges einbeziehen solle; Wohl bestanden auch in weitesten Kreisen Zweifel an der finanziellen Lösbarkeit dieser Aufgaben. Allein alle diese und andere Bedenken haben daS sieg- Occhelhaeilser, Taqcssragen. 2. Aufl. 1 reiche Vordringen dieser großen, gesetzgeberischen Ideen nicht zu hemmen vermocht und werden es ferner nicht hemmen. Die doktrinären Gegner sinken einer nach dem andern in den Staub, oder gehen zur neuen sozialpolitischen Fahne über, und auch das, was noch vor einem Jahrzehnt als reine Illusion erschien, rückt bei näherer Prüfung immer mehr in den Bereich der finanziellen Dnrchführungsmöglichkeit, Ein so gewaltiger Schritt in der gesetzgeberischen Entwickelung nnsereS Reichs, eiu so tiefgehendes Eingreifen in bisher vom Gesetz unberührte Gebiete, läßt sich nicht als eine isolirte Maaßregel, ohne Konsequenzen, auffassen. Eine derartige mächtige uud prinzipiell reformirende Bewegung Pflanzt sich unwillkürlich auf alle Gebiete fort, welche mit jenen Reformen nnd dem Geist, der sie trägt, in Verbindung stehen. Eins reißt das andere mit sich; neue Gesichtspunkte, die auf Einem Gebiet zur Anerkennung gelangt sind, verändern auch die Anschauungen, mit denen man hergebrachtermaßen verwandte biegenstände und Aufgäben betrachtete. Wie ein Stein, der in ruhiges Wasser sällt, immer weitere Kreise zieht, so spiegelt sich in unserem öffentlichen Leben in täglich steigendem Maaße der Einfluß der sozialistischen Reformideen ab. ES weht ein humanitärer Zug durch unsere Zeit, der ihr die Weihe giebt. Instinktiv ahnt jeder denkende und fühlende Mensch, wie es eine hohe Aufgabe der Gegenwart ist, die Lage der unteren Volksklassen, insbesondere der Arbeiter, materiell und sozial in rascherem Tempo als bisher zu bessern und zu heben. Und wo bei dem einen der eigene Mensch- lichkeitSdrang, die eigene Einsicht von der Nothwendigkeit solcher Reformen nicht ausreichen, da treten für den anderen als äußeres Anregungsmittel die Sozialdemokratie und in ihrem Hintergrund das Schreckensgespenst der Anarchie auf den Plan. Es ist aber nicht blos der Ausbau der im Zug befindlichen großen Versichernngsgesetze, welcher das Verlangen der Besten und Einsichtigsten unserer Zeit befriedigen kann, wenn damit auch nach bestimmter Richtung ein Abschluß erreicht wird. Täglich wird es dringender und entschiedener von den Volksvertretern wie von den Arbeitern gefordert, daß unsere Gewerbegesetzgebung im Sinne des Arbeiterschutzes weiter fortgebildet, daß insbesondere die Kinder-, die Nachts-, die Frauen- — 3 — und Sonntagsarbeit besser als bisher geregelt und womöglich internationale Einigungen hierüber erzielt werden. Die gesetzliche Entwickelung des SparkassenwesenS ist feruer iu Deutschland hinter anderen Staaten zurückgeblieben; ein reichsgesetzgeberischer Anlauf verlief im Sande. Die Wohnungsfrage tritt täglich mehr in den Vordergrund; ein gesetzliches Eingreifen in die Wohnungs- und Miethsverhältnisse, vom sittlichen wie gesundheitlichen Standpunkt aus, ist unabweislich geworden. Die Bekämpfung der Trunksucht, dieser Hauptquelle des Elends der uuteren Volksklassen, bedarf deS gesetzgeberischen Eingriffs. Die Frage der allgemeinen Einführung gewerblicher Schiedsgerichte uud Verallgemeinerung des Instituts der Fabrikinspektoren harrt noch ihrer Lösung. In der Unterrichtsfrage, in der Förderung insbesondere der Fort- bildungs- und Fachschulen liegt noch ein weites Arbeitsfeld für Reich, Einzelstaaten und Gemeinden vor. Und neben diesen und so vielen anderen Ausgaben, welche wir als reif zur unmittelbaren gesetzgeberischen Inangriffnahme ansehen, wieviele hochwichtige und die Gegenwart beschäftigende Fragen, welche aber noch nicht spruchreif sind, harren der gründlichen Untersuchung auf ihren praktischen Werth oder Unwerth! Wir nennen nur beispielsweise die Fragen des Maximal- arbeitStages, der EinignngSämter, der Arbeitskammern u. s. w. Die Frage von der Größe und dem täglich wachsenden Umfang der sozialeu Aufgaben legt aber eine andere Frage sehr nahe: welcher Apparat nämlich vorhanden ist oder geschaffen werden muß, um diese gesetzgeberischen und die damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben zu bewältigen. Das Reichsamt des Innern unterzieht sich derselben bis jetzt mit großem Eifer und unterstützt durch tüchtige Einzelkräfte, als eines Zweiges seines umfassenden Verwaltnngsbereichs. Erkennt man aber die Nothwendigkeit an, außer jenen Versicherungsgesetzen auch die weiteren vorerwähnten Fragen ebenfalls, und zwar mit möglichster Beschleunignug, ihrer Lösung entgegenzuführen, so bedarf eS dazu eines größer angelegten selbstständigen Organismus. Denn die sozialen Aufgaben sind nicht bloß höchst umfangreich, sondern sie greifen auch tief in andere Ressorts und Gesetz- gebuugSgebiete hinüber, haben dabei aber einen inneren Zusammenhang, welcher es als unzweckmäßig erscheinen läßl, die gesetzgeberische 1* ^ ^» : Lösung der zahlreichen Einzelaufgaben zu zersplittern und verschiedene Stellen im Reich oder in den Einzelstaaten damit zu betrauen. In diesem Mangel eines Passenden centralen Organismus für Bewältigung der sozialen Fragen in ihrem vollen Umfang und natürlichen Zusammenhang, erblicken wir eine der Ursachen, weßhalb, trotz alles Drängens des Reichstages, der Presse und Vereine, die soziale Gesetzgebung, außer auf dem Gebiet der großen Versicherungsgesetze, seit Jahren so gut wie gar keine Fortschritte macht. Ein selbstständiges, sozialpolitisches Reichsamt, dessen Nerwaltungs- rückgrat dann das ReichsversicherungSamt mit seinen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeiter, bilden müßte, dürfte sich bald als Nothwendigkeit erweisen. Vor zwei Mißdeutungen möchten wir uns aber schließlich verwahren. Einmal als wollten wir einer Ueberstürzung mit sozialpolitischen Gesetzen das Wort reden. Dies ist keineswegs der Fall; am wenigsten befürworten wir eine allzu rasche Aufeinanderfolge von Maßregeln, wodurch die Arbeitgeber immer stärker belastet werden. Wir wollen nur einer gründlichen, folgerechten und zusammenhängenden Erledigung aller Fragen den Weg geebnet wissen, dabei allerdings auch einer weit rascheren Durchführung solcher Maaßregeln, die schon jetzt spruchreis sind. Wogegen wir uns aber noch mehr verwahren möchten, ist der Verdacht, als erwarteten wir überhaupt von reichsgesetzlichen Anordnungen allein die erschöpfende Lösung der sozialen Aufgaben. Allerdings betrachten wir in dieser Beziehung die Reichsgesetzgebung als den Stamm eines Banmes, der sich in die Gesetzgebung und Verwaltung der Einzelstaaten und Gemeinden verzweigen soll. Allein ohne Hinzutritt der Freiwilligkeit und Selbsthülfe schaffen alle Gesetze nur Stückwerk. Egoismus und Humanität. In einer Unterredung mit einem Führer der sozialdemokratischen Partei über die praktische Durchführbarkeit der Cooperativ-Genossen- schaften, begegnete dieser dem Einwand, „daß die hierdurch bedingte Hingabe des Einzelnen an die Gesammtheit mit der dem Menschen angeborenen und insbesondere auf materiellem Gebiet allmächtigen Selbstsucht (Egoismus) in unlösbarem Widerspruch stehe," mit den Worten: „der Egoismus müßte allerdings vorher in den Einzelnen durch die Erziehung ertödtet werden." Eine großartige Idee und bezeichnend zugleich für die Einbildungen, auf die sich das sozialdemokratische Zukunftsreich aufbaut. Dem Menschen durch die Erziehung den Geschlechtstrieb abgewöhnen zu wollen, wäre wohl gleich aussichtsreich, wie die Entwöhnung vom Egoismus. Sicherlich soll weder die Aufgabe noch die Wirksamkeit der Erziehung für die Bändigung des nackten Egoismus, für die gesteigerte Hingabe des Einzelnen an das Allgemeine in Abrede gestellt werden. Allein diese Bemühungen versprechen nur dann Erfolg, wenn sie den Egoismus — wir brauchen hier dies Wort von der ihm durch den Sprachgebrauch angehängten häßlichen Nebenbedeutung entkleidet, — in die richtigen Schranken zu leiten, nicht wenn sie ihn prinzipiell zu bekämpfen oder gar zu vernichten unternehmen. Derjenige Egoismus, welcher seine Stellung in der realen wie sittlichen Welt richtig aufzufassen weiß, ist der berechtigste aller menschlichen Triebe, ja der Vater alles Fortschritts. Wie Freiheit sich von der Willkür durch die Achtung der Freiheit des Andern unterscheidet, so scheidet sich auch der berechtigte von dem blinden Egoismus durch das Anerkenntnis^ nnd die Berücksichtigung der gleichberechtigten egoistischen Bestrebungen des Andern. Wir würden die Sache, die wir vertreten, geradezu sür aussichtslos, unsere Bestrebungen für Windmühlengefechte halten, wenn wir den fozialeu Frieden auf den Trümmern des berechtigten Egoismus aufbauen, wenn wir insbesondere dem Arbeitgeber nur materielle und moralische Opfer ohne Ersatz zumutheu wollten. Gewiß löst der Egoismus allein die soziale Frage nicht, wie denn überhaupt auf geistigem wie materiellem Gebiet jede Bewegung nur das Endergebniß verschiedenartig einwirkender Kräfte darstellt. Die soziale Frage mit ihren so viele Gebiete berührenden Aufgaben wird sich nie in eiu Recheuexempel auslösen lassen, bei dem der Egoismus die Ansätze macht und die Führung übernimmt. Nein, die Menschlichkeit mnß die Führerstelle übernehmen; allein, damit Alle dieser Führerin folgen, darf sie nichts Unmögliches, darf sie kein Verleugnen angeborener Triebe fordern, sondern muß diejenigen Wege aufsuchen, auf denen Menschlichkeit und Wahrung berechtigter Interessen so weit als möglich zusammengehen. Nur so wirkt man auf diesem Gebiet mit Erfolg; mit bloßen humanen Redensarten richtet man nichts auS. WaS wir hier auSsprecheu, sind eigentlich ganz gewöhnliche Wahrheiten, die man auf allen Gassen hören kann. Aber wie groß ist die Kluft zwischen der allgemeinen Anerkennung eines Satzes und seiner besonderen Anwendung auf den einzelnen Fall! Wir möchten beinahe behaupten, daß die ganze Lösung der sozialen Frage sich zu der Aufgabe verdichtet, den Einzelnen zu vermögen, das theoretisch als wahr uud richtig Erkannte anch praktisch im gegebenen Fall durchzuführen. Allein hier stockt die Maschine. Es fehlt die vermittelnde Erkenntniß, wie der im Allgemeinen als richtig anerkannte Grundsatz auf den einzelnen Fall anzuwenden ist. Greisen wir einige Beispiele aus dem praktischen Leben. Zunächst die Frage von der Dauer der Arbeitszeit, um die sich seit Jahrzehnten der Kampf in der Arbeitswelt dreht. Hier handelt es sich nicht um Siegen oder Unterliegen, nicht um einen Kampf, indem nothwendigerweise die Menschlichkeit oder der EgoiSmuS Schiffbruch leideu muß. Im Gegentheil, man kann hier ruhig dem Egoismus der Arbeitgeber und Arbeiter die Lösuug überlassen und er wird sie in einer beide Theile befriedigenden Grenzbestimmuug finden, welche von den allgemeinen Forderungen der Menschlichkeit nicht weit abliegt. Selbstverständlich dürfen hierbei aber nicht blinde Egoisten aufeiuanderstoßen, keine Arbeitgeber, die grundsätzlich jede Verkürzung der Arbeitszeit als baaren Schaden betrachten, keine Arbeiter, welche die allgemeinen Folgen einer Verringerung der Produktionsmenge zu würdigen außer Stande sind, nnd die überhaupt lieber faulenzen — 7 - als arbeiten. Insofern und insoweit durch angestrengtere Thätigkeit, wie sie die abgekürzte Arbeitszeit gestattet, sowie durch zweckmäßigere Einrichtungen u. dgl. dieselbe Menge von Erzeugnissen iu kürzerer Zeit als bisher hergestellt werden kann, treffen der Vortheil uud die Annehmlichkeit jener Abkürzung für die Arbeiter vollkommen mit den Interessen des Arbeitgebers zusammen, welcher hierdurch nur Betriebskosten spart und nebenbei, zugleich mit dem ganzen Verwaltungs- ^ personal, sich ebenfalls verlängerter Mußestunden erfreuen kann. Diese Erwäguugen, gleichviel ob in erster Linie menschenfreundlicher Anschauung oder kühler Berechnung entsprungen, haben auch bereits in ausgedehntem Maße zu Verkürzungen der 'Arbeitszeit geführt; in vielen Gegenden Deutschlands ist bereits die zehnstündige Arbeitszeit Regel uud nirgendwo ist bisher eine Verringerung der Arbeitsprodukte oder eiu Minderertrag der Unternehmungen aus diese Verkürzung der Arbeitszeit zurückzuführen gewesen. Wir wünschen nichts dringender, als daß ein aufgeklärter Egoismus sich überall dieser Frage bemächtigen und zu derjenigen allgemeinen Abkürzung der Arbeitszeit führen möge, welche Körper und Geist der Arbeiter bean- ^ sprnchen können uud die dabei dem Arbeitgeber eher Nutzen ^als Schaden bringt. Auch erhöhte Löhne, selbst wenn sie nicht voll aus die Preise der Arbeitserzeuguisse abzuwälzen sind, können dem Arbeitgeber uuter Umständen mehr Nntzen als Schaden bringen, also auch vom Standpunkt deS uackteu Egoismus aus räthlich erscheinen, wenn und insoweit der Arbeiter dadurch leistungsfähiger wird. Niedrige Löhuc und niedrige Arbeitsleistung stehen in Wechselwirkung. Niemand wird serucr iu Abrede stellen können, daß eine ständige, wenig wechselnde Arbeiterschaft, die ihre Ehre in die Arbeitsleistung setzt und ihrem Arbeitgeber treu uud anhänglich ist, dem ^ ' Letzteren auch viel mehr materiellen Nutzen schafft, als eine widerwillige, hänfig wechselnde, für Ehre und Interesse des Geschäfts gleichgiltige Schaar von Miethlingen. Der wohlverstandene Egoismus geht also mit der Humanität Hand in Hand, wenn der Arbeitgeber auf diese ihm und dem Geschäft günstige Stimmung der Arbeiter hinarbeitet. Die arithmetisch abwägende Berechnung hört allerdings hier auf, denn jenes Ziel ist nur durch ein Zusammenwirken von -5 materieller Opferwilligkeit mit den unberechenbaren Faktoren des persönlichen Verhaltens des Arbeitgebers zu erreichen, ohne daß man im Stande ist, die dadurch erhöhte Gegenleistung der Arbeiter in bestimmte Zahlen zu fassen. Kein größerer Irrthum überdies, als wenn man glaubt, daß menschenfreundliche Fortschritte stets materielle Opfer Seitens des Arbeitgebers bedingten. Man dürfte eher behaupten, daß in dem Verhältniß des Arbeitgebers zum Arbeiter die idealen Leistungen des Wohlwollens, der menschlichen Theilnahme machtiger wirken, als materielle Opfer. Die Fälle, wo das schönste Verhältniß herrscht, ohne daß der Arbeitgeber im Stande ist, über mäßige Lohnzahlungen hinaus, noch irgend bedeutende Geldopfer zu briugen, sind mindestens ebenso häufig, als die Fälle, wo trotz guter Löhne und vollendeter Wohlfahrtseinrichtungen ein kaltes oder Mr schlechtes Verhältniß herrscht. Alles das, was die Arbeiter vorzugsweise anhänglich und dankbar macht, kostet dem Arbeitgeber am wenigsten, während die kostspieligsten Einrichtungen sogar häufig dem Verdacht anheimfallen, als seien sie lediglich der Berechnung entsprungen, oder durch die geschäftlichen Nothwendigkeiten geboten gewesen. Es wäre schon unendlich viel für die Besserung der sozialen Verhältnisse geschehen, wenn jeder Arbeitgeber nur das thun wollte, was fein eigenes richtig erkanntes Interesse fordert, oder doch gestattet. Wir wiederholen es also: der Egoismus alleiu löst mit seinen Zahlen und Formeln die sozialen Fragen nicht; Ziel und Wege muß die Humanität zeigen. Wohl aber liegen viele Aufgaben vor, wobei ein aufgeklärter Egoismus sich geradezu in den Dienst der Menschlichkeit stellen läßt, und andere, wobei die indirekten Vortheile aus menschenfreundlichen Maßregeln die zu diesem Behus gebrachten Opfer mindestens anfwiegen, oder materielle Opfer überhaupt gar nicht in Frage kommen. Ein aufgeklärter Egoismus und die Humanität laufen viel weiter parallel, als es bei oberflächlicher oder engherziger Betrachtung den Anschein hat. Der wahrhaft edle Mensch aber findet seinen Weg auch darüber hinaus in die Regionen, wo die Rechenkunst aufhört, wo man das Gute nm seiner selbst willen thut. Gesetz und Freiwilligkeit. Die Lösung fast aller sozialen Einzelfragen kann nur in dem organischen Zusammenwirken von gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsmaßregeln, mit humanitärer Freiwilligkeit gefunden werden. Vollständig vergeblich wäre es indeß, allgemein gültige Regeln für dieses Zusammenwirken auffinden zu wollen, oder ihm bestimmte Grenzen zu ziehen. Stets aber muß die Freiwilligkeit als Pionier voranschreiten und mit dem Schatz ihrer angesammelten Erfahrungen dem Gesetz, d. h. also dem Uebergang von der Freiwilligkeit zur Verpflichtung, den Weg ebnen und die Richtungslinien vorzeichnen. Alls diesem Wege sind die Kranken- und Unfallversichernngs- gesetze entstanden, und wenn bei ersterem Gesetz die Freiwilligkeit viel weiter vorgearbeitet hatte, wie bei dem letzteren, so spiegelt sich dies auch in dem vollkommeneren Organismus des ersteren wieder. Das Gesetz darf sich nicht vorschnell in unbekannte Gebiete begeben, muß stets möglichst festen Boden uuter deu Füßen haben. Nicht philantropische Schwärmerei, sondern nur Erfahrung sollen ihm die Wege zeigen. Wir wollen nun hier nicht in die Doktorsrage eintreten, wie weit überhaupt das Gesetz sich in die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeiter einmischen solle und dürfe, und nach welchen Prinzipien das Gebiet zwischen Gesetz und humanitärer Freiwilligkeit abzugrenzen sei. Wir wissen, daß viele ängstliche Gemüther und doktrinäre Politiker den Staatsaufgaben für alle Zeiten bestimmte Grenzen ziehen möchten, daß sie insbesondere mit Scheu und Unbehagen ans das Vordringen der humanitäreu Gesetzgebung in das Gebiet der freien Selbstbestimmung des Einzelnen blicken, daß sie von dieser Gesetzgebung einen in den Folgen unabsehbaren Einbruch, sei es in ihre Interessensphären, sei es in ihr doktrinäres Staatsideal fürchten. Wir unsererseits theilen diese Befürchtungen nicht. ES ist nicht abzusehen, weßhalb die Summe der Intelligenz und das Gewicht der Interessen, welche heute der Gesetzgebung die Wege zeigen, nicht auch in der Zukunft ihren Einfluß behalten und Menschlichkeit und Interessen ebensogut in Einklang bringen sollten, wie — 10 — die Gesetzgeber unserer Tage. Thuen wir, was heute gut und zweckmäßig erscheint und überlassen ruhig den zukünftigen Geschlechtern die Bestimmung derjenigen Aufgaben, welche sie dem Staate und welche sie der Freiwilligkeit zur Lösung überweisen werden. Diese doktrinäre Sorge soll uns also hier nicht beschäftigen, wohl aber die Frage, ob auf dem hier in Rede stehenden Gebiet allgemein gesetzliche Bestimmungen, ohue fortgesetzte organische Verbindung mit der freiwilligen Humanität, jemals ihre Ziele ^ vollständig erreichen können. Wir verneinen dies entschieden und begeben uns zmn Beweis gleich auf den Boden der bereits erwähnten Kranken- und Unfallversicherungsgesetze. Es liegt in der Natur jeder derartigen, durch Gesetz geregelten Organisation, daß sie die Berechtigungen und Verpflichtuugeu grundsätzlich feststellt und jede Willkür in der Anwendung dieser Grundsätze auf die eiuzelueu Fälle nach Möglichkeit ausschließt. So bestimmen die erwähnten Gesetze, wer zum Empfaug von Entschädigungen berechtigt ist, in welchen Fällen und in welcher Höhe sie zu gewähren sind, wer die Lasten zu tragen hat nnd in welchen Beträgen u. s. w. Kein Verwaltungsorgan und keine Beschwerdeinstanz kann hieran «H» etwas ändern. Schon diese Betrachtung zeigt die Unzulänglichkeit jedes Gesetzes für die vollständige Erfüllung humanitärer Aufgaben. Denn die vom Gesetz anerkannten Nothlagen, denen abgeholfen, und die vom Gesetz festgestellten Entschädigungen, die gewährt werden sollen, beruhen wohl auf bestimmten Annahmen, welche der Erfahrung entnommen sind und durchschnitt lichen Verhältnissen, unmöglich aber der unendlichen Verschiedenheit der einzelnen Fälle Rechnung tragen können. Die gesetzlich anerkannte Noth nnd die wirklich im einzelnen Fall hervortretende Noth werden sich niemals decken, weder im Umfang, noch im Maß. Da aber nun der gesetzliche Organismus bestimmter Schranken ^ und mechanischer Regeln nicht entbehren kann, ohne zu willkürlichen Belastungen oder ungemessenen Ansprüchen zu sichren, so folgt hieraus, daß dieser OraauiSmus durch Einrichtungen ergänzt werden mnß, welche eine freiere Bewegung gestatten, um der Noth iu ihrem wirklich im einzelnen Fall hervortretenden Maß und Umfang, und uicht bloß innerhalb der gesetzlichen Schranken begegnen zu können. Diesen ergänzenden Organismus kann aber nur die Freiwilligkeit in's Leben rufen. Mit den gesetzlichen Kranken- und Unfallkassen wurden also die srühcr auf dem Boden der Freiwilligkeit entstandenen Einrichtungen dieser Art weder im Prinzip, noch in ihrer Tragweite überflüssig, sondern es ist nur ein bestimmter, wenn auch der quantitativ größte Theil ihrer früheren Leistungen ans deu gesetzlichen Organismus übertragen worden. Es fällt hierbei noch besonders in's Gewicht, daß gesetzlich festgesetzte Krankengelder, Nnfallentschädigungen u. s. w. sich uaturgemäß stets auf der unteren Grenze des Nothwendigen bewegen und den AnSfall, der durch Krankheit oder Unfall unterbrochenen oder vernichteten Arbeitskraft nur theilweise ersetzen, also auch im Durchschnittsfall, geschweige denn in AuSuahmefällen, niemals eine völlige Entschädigung gewähren werden. Alle vorstehenden, in der That sehr nahe liegenden Erwägungen sind allerdings auch dem Gesetzgeber schon gegenwärtig gewesen; sie haben auch dahin geführt, daß z. B. § 21 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 einen gewissen Spielraum für Ausdehnung und Verstärkung der gesetzlichen Minimalleistungcn gewährt, so daß die Dauer der Krankenunterstützung von 13 Wochen auf ein Jahr verlängert, daS Krankengeld bis auf deS TagelohueS erhöht, freie ärztliche Behandlung und Arznei auch den Familienmitgliedern der Arbeiter gewährt werden kann u. f. w. Allein eS ist dies nur ein Spielraum für die gesetzliche Koustituirung der einzelnen Kassen, nicht für die Behandlung der einzelnen, so wesentlich verschieden liegenden Nothsülle. Die starre Regel, die in der Natur gesetzlicher Vorschriften über Leistung und Gegenleistung liegt, beschränkt prinzipiell diejenigen Kassen, welche bis an die äußersten Grenzen der gesetzlich zulässigen Gewährungen gehen, ebenso sehr in ihrer freien Bewegung, wie diejenigen, welche gar nicht über die gesetzlichen Nvrmalleistuugen hinausgehen. Und Letztere bilden, nebenbei gesagt, die weit überwiegende Mehrzahl! eS sind meist nur Fabrik-Krankenkassen, welche von der Gestattnng, höhere Entschädigungen zu gewähren, Gebranch machen. Als ein besonderer Vorzug freiwilliger Hülfskassen ist noch hervorzuheben, daß ihre, auf die Berücksichtigung des einzeluen Falles — 12 — gegründeten Leistungen weit tiefer in das Gebiet der Familie getragen werden können, als dies für allgemein gesetzliche Bestimmungen möglich ist. Die Nothwendigkeit, überall im Wege geregelter Freiwilligkeit ergänzend einzugreifen, um demjenigen Ueberschuß von Noth abzuhelfen, welchen das Gesetz nicht trifft, oder nur ungenügend befriedigt, liegt auf der Hand. Um nur einige Beispiele anzuführen, so mag das Krankengeld, im Normalbetrage des halben Tagelohnes, bei ledigen Arbeitern oder kleinen Familien, die sich etwas erspart hatten, genügen. Allein in ebenso vielen Fällen, bei Arbeitern mit geringerer Einnahme, bei einer größeren Kinderzahl u. s. w. genügt es nicht. Es kann serner, — und wie oft ist dies der Fall — die Noth in der Familie nicht von Krankheiten des zum Empfang von Krankengeld berechtigten Mannes, fondern der Frau und der Kinder herrühren. In allen diesen und so vielen anderen Fällen muß die Freiwilligkeit, deren Organisation eine freie Bewegung zuläßt, und die Wohlthätigkeit nicht an mechanische Formeln bindet, helfend und ergänzend eintreten. Diese Nothwendigkeit tritt insbesondere auch hervor in der Frage der sogenannten Karenzzeit, d. h. derjenigen Zeit, in welcher der Kranke noch gar keine, der Verunglückte nur eiue uugcuügcude Entschädigung erhält. Beide, der Kranke uud der Verunglückte, erhalten die ersten 3 Tage überhaupt kein Krankengeld, und der Verunglückte bezieht die normale Unfallentschädigung von deS Lohnes erst von der fünften Woche ab, bis dahin nur die Hälfte des Lohnes. Letzteres ist unbedingt eine so unzulängliche Bestimmung, daß sie der baldigen gesetzlichen Abhilfe bedarf, während die allgemeine dreitägige Karenzzeit schwerlich so bald aus dem Gesetz verschwinden wird. Es sprechen hierfür zur Zeit noch gewichtige Gründe, indem man durch dcu allgemeinen gesetzlichen Wegfall diefer Bestimmung der Simulation (falschen Vorspiegelung) und ungerechtfertigten Beanspruchung von Krankengeldern die Wege allzusehr ebnen würde. Allein was daS Gesetz aus äußeren Gründen prinzipiell ausschließt, kaun ohne Bedenken durch freiwillige, für jede einzelne Unternehmung orgauisirte Hilfskassen ergänzt werden, denen, durch die Theilnahme von Arbeitern — 13 — an der Verwaltung, Mittel und Wege zu Gebote stehen, im einzelnen Fall Simulationen von wirklichen Krankheiten zu unterscheiden. So ergiebt sich in den verschiedensten Richtungen die zwingende Nothwendigkeit, das Gesetz durch die Freiwilligkeit zu ergänzen. Mit dem nackten Hinweis auf die durch die gesetzlichen Bestimmungen gezogenen Schranken befriedigt man nicht die wirklich vorhandene Noth, und Lücken und Mängel in Wohlthätigkeitseinrich- tuugen springen oft mehr in die Augen und werden schmerzlicher empfunden, als wenn überhaupt gar keine Hilfe geleistet und der Nothleidende ganz auf sich selbst angewiesen wird. Wenn wir aber im Vorstehenden schon die Unentbehrlichkeit der ergäuzendeu Freiwilligkeit in den Fällen nachgewiesen haben, wo die Hauptaufgaben derselben direkt vom Gesetz übernommen worden sind, wie viel mehr thut sie Noth auf den Gebieten, wohin die StaatSfürforge, also das Gesetz, noch nicht gedrungen ist und die ihm anch aus die Dauer theilweise verschlossen bleiben werden. Wir nennen nur das Gebiet der verschiedensten Wohlsahrts- einrichtnngen, die Verbesserung der Wohuuugsverhältuisse, die Beaufsichtigung und Pflege der Kinder, die Fortbildung der Heran- wnchsendenund Erwachsenen, denHandfertigkeits-Untcrricht, dieBeförde- ruug des Sparsinns, Bekämpfung der Trunksucht u. s. w. Man wird hieraus ersehen, wie die freiwillige Humanität nicht etwa durch die fortschreitende Gesetzgebung allmählich bei Seite geschoben und überflüssig werden kann, sondern wie beide in steter Wechselwirkung bleiben und sich ergänzen und durchdriugeu müssen. Die Bildung von Arbeitgebervereinen, wie z. B. die rechts- und linksrheinischen Vereine sür Gemeinwohl, der Anhaltische Arbeitgebcrverein u. s. w. sind dabei am besten geeignet, die Freiwilligkeit zu organisiren, anzuspornen und ihr die richtigen Wege zu zeigen. Zur Frage der Hnlfstnsseir. Wir haben in der vorhergegangenen Abhandlung auseinander gesetzt, wie die gesetzlichen Bestimmungen der Kranken- und Unfallversicherung nothwendig der Ergänzung durch eine wohlorganisirte Freiwilligkeit bedürfen, nm ihrem Humanitären Zweck vollständig gerecht zu werden und nicht bloß der im Gesetz desinirten, sondern der thatsächlich vorhandenen Noth wirksam abzuhelfen. Auch bei der im Werk befindlichen Alters- und Jnvalidcn- versorgnng wird sich eine gleiche Unzulänglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen herausstelleu. Niemals überhaupt wird die Humanität sich erschöpfend in Gesetzesbestimmungen auslösen lassen. Unserer Ansicht nach ist also mit der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, auf deren Gebiete wir uns hier zunächst beschränken, die freiwillige Bildung von Hülfskassen keineswegs überflüssig geworden, sondern erscheint umgekehrt als das nächste Ziel, welches der humanitäre Fortschritt ius Auge zu sassen hat und welches nur dann erreichbar ist, wenn möglichst jeder Unternehmer für seine Arbeiter derartige Hülfskassen errichtet. Mit Ausnahme der Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen, wird die Krankenversicherung durch Gemeinde-, Orts-, Bau-, Jnnungs- und Knapp- schaftSkassen, sowie freie Hülfskassen bewirkt; die Unfallversicherung dagegen, soweit die kleineren Unfälle nicht den Krankenkassen anheimfallen, durch Berufsgenossenschaften, die sich stets über große Gebiete, oft über das ganze Reich erstrecken. Es ist also stets eine große Zahl verschiedener, vielfach örtlich weit getrennter Unternehmungen, in diesen Kassen, beziehungsweise Berufsgenossenschaften, zusammengefaßt, deren Vorstände die gesetzlichen Bestimmungen auf den einzelnen Fall anzuwenden haben. Diese Organisation macht schon an und — 15 — für sich die Erveichung aller der Ziele unthuulich, welche wir oben als die der ergänzenden Hülfskasseu hingestellt haben, — Aufgaben, die nur die Einzelunternehmung, jede innerhalb ihres persönlichen und örtlichen Bereichs, zu lösen im Staude ist. Die Nothwendigkeit der Errichtung solcher Hülfskasseu sür die einzelne Unternehmung bleibt aber selbst für die selbständigen Fabrikkrankenkassen bestehen, indem wir nachgewiesen haben, daß sie in ihrer Beweglichkeit und Kompetenz gesetzlich ebenso beschränkt sind, wie die übrigen gesetzlich tonstituirten Collektivkassen. Der einzige Unterschied bleibt, daß bei den Fabrikkrankenkassen die Verwaltung der gesetzlichen uud der freiwilligen Kasse durch Uebertragung an dieselben Personen vereinsacht werden kann. Andererseits wird man wohl sür ganz kleine Unternehmungen mit geringer Arbeiterzahl die förmliche Konstitnirnng von Hülfskassen für jede Einzelnnternehmnng unterlassen, und nur im Sinne uud Geist dieser Institution die gesetzlichen Leistungen, nnter zwangloser Zuziehung von Arbeitern, freiwillig ergänzen, oder auch Hülfskassen für bestehende, oder noch zu gründende Verbände von kleineren Unternehmungen errichten. Der leitende Gesichtspunkt bleibt stets derselbe: waS die gesetzliche Institution nicht zu gewähren gestattet, soll die Institution der Freiwilligkeit ergänzen. Die Orgauisatiou dieser Hülfskassen muß sich überall bestehenden Verhältnissen anpassen, wird also beispielsweise für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Industrie, für Gewerbe, welche die Arbeiter nur einen Theil des Jahres beschäftigen u. s. w. manche Abweichungen von den Satzungen der Hülsskassen sür größere, geschlossene Etablissements nöthig erscheinen lassen. ES dürften jedoch bestimmte leitende Grundsätze fast überall anwendbar und durchführbar sein. Als Beispiel erwähnen wir hier der Hülfskasseu des Vereins der Anhaltischen Arbeitgeber, zu deren Errichtung (nach § 3v ihres Statuts) sich jeder einzelne Arbeitgeber, auf Grundlage von Normal-Satzungen, die einen integrirenden Theil des Gesellschaftsstatuts bilden, verpflichtet hat. Ihr wesentlicher Inhalt ist im Folgenden enthalten. Mitglieder der Hülfskasse sind alle Arbeiter, beiderlei Geschlechts, die das sechszehnte Lebensjahr überschritten haben. Der Austritt aus der Kasse fällt mit dem Austritt aus dem Arbeitsverbaud der Firma zusammen. - 16 — Die Hülfskasse hat den allgemeinen Zweck: a) die gesetzlichen Leistungen der bestehenden, oder noch zu errichtenden Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliden- und Pensionskassen in denjenigen Fällen zu ergänzen, wo sie sich als unzureichend erweisen; b) in sonstigen Nothfällen aller Art, die außerhalb jener gesetzlichen Bestimmungen oder der Ziele sonst bestehender Kassen fallen, den Arbeitern, ihren Familien, oder Hinterbliebenen Unterstützungen zu gewähren. Der Charakter dieser Einrichtung und ihr springender Unterschied von den gesetzlich konstituirten Kassen ist die freie, an keine bestimmten Voraussetzungen oder Anhaltpunkte gebundene Verfügung, nach Maßgabe des einzelnen Nothfalls. Damit steht ja doch durchaus nicht im Widerspruch, wenn einzelne Unternehmungen die Normalbestimmungen des Vereins in bestimmter Richtung erweitern, fo daß sie für bestimmte Kategorien von Fällen bestimmte Leistungen oder Zuschüsse allgemein anordnen und denKassenmitgliedern dahin gehende Zusicherungen geben. So bestimmen z. B- viele anhaltische Einzelstatuten sub daß auch für die Tage der gesetzlichen Karenzzeit die Krankenentschädigung gezahlt wird, daß bei Unfällen, die in den Bereich der Krankenversicherung fallen, nicht das gesetzliche .Krankengeld, die Hälfte des Lohns, fondern auch schon in den ersten 4 Wochen 2/,? des Lohns gezahlt werden u. s. w. Die Verwaltung der Hülfskassen und die Verfügung über ihre Geldmittel im Rahmen des Statuts wird, nach Analogie der Krankenkassen, vorwiegend in die Hände der Arbeiter selbst gelegt. Eine lange und vielseitige Erfahrung hat gelehrt, wie friedlich Arbeitgeber und Arbeiter auf diesem Gebiet zusammenwirken, selbst wenn sich nnter Letzteren Sozialdemokraten befinden. Der Arbeitgeber selbst hat in der That gar keine Veranlassung, sich einen überwiegenden Einfluß auf diese Hülfskassen vorzubehalten; es genügt, wenn er Kenntniß von dem Gang der Verwaltung zu nehmen und statutwidrige Verwendung von Geldern, oder Uebergriffe auf andere Gebiete, zu hindern im Stande ist. Die bewährte, aus der Freiwilligkeit in das Gesetz übergegangene Zusammensetzung der Krankenkassenvorstände, die zu zwei Dritteln von den Arbeitern, zu einem Drittel vom Arbeit- — 17 - ^eber gewählt werden, wird hier am besten ebenfalls eingeführt, auch wenn die Arbeiter in geringerem Verhältniß znr Kasse beitragen. Was nun diese Beiträge betrifft, so trägt dieselben, im vorgenannten Verein, zur Hälfte der Arbeiter, zur Hälfte der Arbeitgeber, ein Verhältniß, dessen allgemeine Einführung wir befürworten möchten. Mehrfach ist dabei von einzelnen Unternehmern für die geringer gelohnten Arbeiter eine ihrem Bcitragsantheil entsprechende Lohnerhöhung eingeführt worden. Dies empfiehlt sich weit mehr, als eine direkte Uebernahme deS ArbeiterbeitragcS durch den Arbeitgeber, damit der Charakter der aus beiderseitigen Beiträgen gebildeten Kasse gewahrt wird und sie nicht als bloße Wohlthätigkeits-Anstalt erscheint. Ueber die Höhe der Beiträge läßt sich selbstverständlich keine seste Norm feststellen, denn die Kasse wird sehr verschieden in Auspruch genommen werden, je nach den Lohnvevhältnissen, der Beschäftigungsweise, dereu Einfluß auf die gesundheitlichen Zustände u. f. w. Immerhin erfordert aber die der Hülsskasse obliegende Ergänzung der gesetzlichen Leistungen nur eiuen weit geringeren Betrag, als jene Normalleistungen. Ju den verschiedenen Hülfskasscn des Anhaltischen ArbeitgebervereinS wird durchschnittlich 1 Pfcuuig von jeder Mark Arbeitslohn, zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeiter erhoben, eine Belastung, die sicherlich keine drückende ist und womit unter den dort obwaltenden Verhältnissen, der bisherigen Erfahrung zufolge, die ergänzenden Zwecke der Hülfskasse genügend erfüllt werden und in der Regel noch ein verhältnißmäßig nicht unbedeutender Ueberschuß für Ansammlung eines Reservefonds verbleibt. Es ist der höchste Werth darauf zu legen, daß diese Beiträge prozentisch vom Arbeitslohn, und nicht etwa in gleicher Höhe vom gut und minder gut gelohnten Arbeiter, erhoben werden; das solidarische Eintreten des Einen für den Anderen im Verhältniß seiner Kräfte muß möglichst gewahrt werden. Die Arbeiter haben sich in der Regel fehr schnell mit dieser Einrichtung befreundet, insbesondere da ihnen, obgleich sie nur die Hälfte beitragen, doch das Uebergewicht in der Verwaltung gesichert ist. Was für den Arbeiter geschieht, soll auch durch ihn geschehen, das ist eines der Hauptbefcstigungsmittel des sozialen O c ch e l h o e u s c r, Tagcösragen. 2. Aufl. » — 18 — Friedens. Selbstverständlich wird man für die erste Errichtung solcher Hülfskassen den Beitrittszwang vermeiden und ihn nur für künftig in das Unternehmen eintretende Arbeiter einführen. Wir betrachten eS also, im Anschluß an die sozialpolitische Gesetzgebung, als eine wichtige, ja unerläßliche Aufgabe aller Arbeitgeber, überall solche, die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ergänzende, mit freier Beweglichkeit ausgestattete und im Wesentlichen der Verwaltung der Arbeiter unterstellte Hülfskassen ins Leben zu rufen. Ihr sozialer Einfluß mird sich als noch viel tiefgehender erweisen, wie ihre materielle Tragweite. Ein Wort an die freien Hnlfskassen. Bei Gelegenheit des Znsammenbruchs der Jnvalidenkasse des Gewerkvereinsverbandes fallen viele Blätter unbarmherzig über Herru Dr. Max Hirsch her. Als Begründer und Leiter des Unternehmens hat derselbe allerdings formell die Verantwortung dasür zu tragen, daß dieses Institut auf unrichtigeu rechnerischen Grundlagen aufgebaut war, was durch die später vorgenommene Erhöhung der Beiträge, Verlängerung der Karenzzeit u. s. w. nicht wieder gutgemacht werden konnte. Allein auch auf solideren Grund- lageu hätte sich diese Kasse auf die Dauer nicht halten lassen und Dr. M. Hirsch hat nicht Unrecht, wenn er die „Wncht der staatlichen Zwangsversichernng" als Erklärungsgrund für jenen Zusammenbruch mit heranzieht. „Das Bessere ist der Feind des Guten", — dies gilt auf allen Gebieten, und die Leiter und Mitglieder der Gewerkvereine und freien Hülfskassen sollten aus diesem traurigen Vorgang Veranlassung nehmen, jenem Satz erhöhte Beachtung zu schenken. Alles hat seine Zeit; was heute das Besterreichbare war, kann schon morgen vom Besseren überflügelt sein, und das Verdienst des ersten Schöpfers einer gemeinnützigen Einrichtung wandelt sich in schwere Verantwortlichkeit um, wenn er aus Liebe für die eigene, zu ihrer Zeit berech- — 19 — tigte Schöpfung, starr an derselben festhalten will, obgleich sie bereits vom nimmer rastenden Fortschritt der Zeiten überflügelt worden ist. Wird der Zweck, um deßwillen eine Schöpfung ins Leben gernfen wurde, besser in anderen Formen, durch andere Mittel erreicht, so lasse man die alte Schöpfung ruhig in Trümmer sinken. Zu diesen Betrachtungen geben aber vornehmlich die Bewegungen auf humanitärem und sozialem Gebiet Veranlassung. Indem, als eine der größten und segensreichsten Errungenschaften der Neuzeit, die Gesetzgebung mächtige Eingriffe in die Gebiete macht, welche bisher der freiwilligen Humanität überlassen waren, — Kranken-, Unfall- uud JnvaliditätSversichernng — treten naturgemäß die früheren Schöpfungen der Freiwilligkeit auf diesen Gebieten in einen gewisse» Gegensatz zu den obligatorischen Einrichtungen der Gesetzgebung. Die Freiwilligkeit war als Pionier vorausgeschritten; sie hatte der Gesctzgebnng die Wege gezeigt nnd geebnet. Ihre Mission war aber damit erfüllt; sie erleidet keine Niederlage, sondern seiert einen Triumph, wenn die Gesetzgebung ihre Bahnen einschlügt, ihre Aufgaben übernimmt. Das Gesetz tritt aber niemals vollständig an die Stelle der Freiwilligkeit, dieses edelsten Organismus der Humanität; eS macht dieselbe niemals überflüssig, sondern kaun stets nur einen Theil ihrer Aufgaben übernehmen. Diese Nothwendigkeit der Ergänzung des Gesetzes dnrch die Freiwilligkeit haben wir bereits ausführlich erörtert und kommen nur deßhalb darauf zurück, weil uns jener Zusammenbruch der gewerkschaftlichen Jnvali- ditätSkasse zu sehr naheliegenden Betrachtungen in jener Richtung anregt. Sie gelten der Institution der in und neben den Gewerkvereinen bestehenden eingetragenen freien HülfSkafsen. Das Krankenversicherungsgesetz hat dieselben keineswegs, wie aus den Reihen der Gegner jeder Zwangsversicherung behauptet wird, feindselig behandelt, sondern ihnen den freien Spielraum und die Rechte gewährt, die mit dem Organismus deS Gesetzes irgend vereinbar waren. Sie werden auch nicht verkrachen wie jene Jnvali- ditätskasse, da sie in der That keine unübersehbaren oder unerfüllbaren Verpflichtungen übernehmen. Die Frage ist nur, ob die Mitglieder dieser Kassen weise handeln, sich von den allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen fern zn halten und auf die Beiträge der Arbeitgeber 2' zu verzichten. Uns will im Gegentheil bedünken, daß sie hierin recht thöricht handeln und einein falschen SelbstständigkeitS-Vornrtheil ihr cigeusteS Interesse zum Opfer bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber zu den Krankenkassen sind keine Almosen, gegen deren Annahme sich das Ehrgefühl des Arbeiters zu sträuben Veranlassung hätte. Wäre dies der Fall, dann müßte sich das SelbststäudigkeitSgefühl des Arbeiters auch dagegen sträuben, die vom Arbeitgeber zu tragende» Unfallentschädigungen in allen den, die große Mehrzahl ausmachenden Fallen anzunehmen, wo der Unfall lediglich durch Unvorsichtigkeit deS betreffenden Arbeiters entstand. Wie die Unfälle, so haben auch die Krankheiten einen gewissen, wenn auch iu deu meisten Fällen nicht speziell nachweisbaren Zusammenhang mit der Beschäftigungs- weisc, so daß man die Humanitätsrücksichten ganz bei Seite lassen und doch aus Rechts- und Billigkeitsgründen dem Arbeitgeber seinen Theil an den Entschädigungen ausbürden kann, ohne daß dieser Theil den Charakter deS AlmoseuS trüge. Weuu eine kleine Zahl von Arbeitern das abweist, was die große Mehrheit, ohne ihr Ehrgefühl beeinträchtigt zn halten, annimmt, so heißt das unvernünftig handeln. Es beweist dies einen ungerechtfertigten Trotz und zugleich eine gewisse Feindseligkeit gegen allgemein gesetzliche Einrichtungen, zu der diejenigen am wenigsten Veranlassung hätten, welche schon vor Erlaß des Gesetzes im Wege der Freiwilligkeit die Gemeinsamkeit und Solidarität auf diesem Gebiet anerkannt und inS Werk gesetzt hatten. Gerade sie sollten am sreudigsten die Einführung von allgemeinen Einrichtungen begrüßen, welche ihnen einen Theil ihrer Aufgaben abnehmen uud reichere Mittel zuführen. Nicht um die unveränderte Aufrechthaltung von Organisationen, wenn sie sich unter früheren Verhältnissen auch noch so gut bewährten, sondern um die bestmögliche Erreichung deS Zwecks handelt eS sich, den jene Organisationen zu erfüllen bestrebt waren. Auch können selbst die hartnäckigsten Anhänger der freien Hülfskassen unmöglich mit nur eiuem Anschein vou Berechtigung behaupten, daß sie ihren Mitgliedern eine einfachere, bessere oder gerechtere Erledigung ihrer Ansprüche sicherten, als die gesetzlichen Krankenkassen. Nicht bloß sind die Vorstände der Letzteren, in deren Händen die ganze Verwaltung ruht, so zusammeu- gesetzt, daß die frei gewählten Arbeitervertreter die große Mehrheit bilden, sondern eine lange Erfahrung hat auch bestätigt, daß diese Arbeitermajorität überall mit der von den Arbeitgebern gewählten Minorität friedlich auskommt, und daß niemals von den Arbeitgebern Versuche gemacht werden, die Arbeitervertretnng dnrch äußere Mittel zu beeinflussen. Ist es doch eine Beobachtung, die von den verschiedensten Seiten bestätigt wird, daß die Arbeitervertreter häufig in Unterstützungssachen viel schärfer verfahren und weniger gewähren, als die Vertreter deS Arbeitgebers wohl gewährt hätten. In dieser Beziehung können also die Vorstände der freien Hülfskassen ihren Mitgliedern durchaus keiue größeren Garantien geben, als die gesetzlichen Kassen bieten; die Letzteren sind im Gegentheil meist viel bequemer für den Arbeiter, weil der Sitz der Verwaltuugeu in der Regel am Wohnsitz des Arbeiters, oder doch ganz in der Nähe sich befindet, die Mitglieder der freien Hülfskassen sich dagegen häufig mit entfernt wvhucndeu Vorständen ins Vernehmen zu setzeu haben. Es giebt gewiß viele Angelegenheiten, bei denen es naturgemäß erscheint, daß Arbeiter oder Arbeitgeber getrennt berathen und beschließen; wo eS sich aber nm Gebiete gemeinsamer Fürsorge handelt, da ist auch die gemeinsame Erledigung das naturgemäße. Nichts führt Arbeiter und Arbeitgeber besser zusammen als eine solche gemeinsame Arbeit aus dein Boden der Humanität, uud dies ist namentlich auch der Grund, weßhalb wir so dringend die Einführung der Aeltesten-Kollegien befürworten. Mit dem oben gesagten wollen wir aber keinenfallS den sreien Hülfskassen ihre vollständige Auflösung, sondern nur diejenigen Veränderungen iu ihrer Verfassung angerathcn haben, welche an die Stelle einer gewissermaßen seindlichen, miudesteus gauz isolirten Stellung den staatlichen Krankenkassen gegenüber, eine organische Verbindung der beiderseitigen Zwecke nnd Ziele setzt. Wir glauben schon iu den Aufsätzen „Gesetz und Freiwilligkeit" und „Zur Frage der Hülfskassen" uuwiderleglich nachgewiesen zu haben, daß die gesetzlichen Krankenkassen nothwendig, sei eS iu deu einzelnen Unternehmungen, sei es in größereu Verbäudeu, der aus dem Boden der Freiwilligkeit zn errichtenden ergänzenden Hülfsknsseu bedürfen, um ihre Humanitären Zwecke vollständig erfüllen zu köuuen. Wir wiesen dort nach, — 22 — daß die nach den Normen des Gesetzes zur Entschädigung berechtigten Nothfälle sich niemals mit den wirklich hervortretenden Nothfüllen decken können, und wie ferner die gesetzlichen Leistungen immer nur Minima bilden, welche die unterste Grenze des Nothwendigen decken mögen, die aber in vielen Fällen der Ergänzung durch die Freiwilligkeit, also durch einen Organismus, der seine Entscheidungen nicht in den Schranken gesetzgeberischer Normen zu halten gezwungen ist, bedürfen. In solche ergänzende Hülsskassen, welche die nicht vom Gesetz gedeckten Nothfälle erledigen und die Leistungen des Gesetzes da ergänzen, wo sie sich thatsächlich als unzureichend zeigen, sollten die freien Hülfskassen sich verwandeln. Die normale Krankenversiche- rnng würde dann den gesetzlichen Krankenkassen, wozn die Arbeitgeber Vs beitragen, anheimfallen, und indem die Mitglieder der bisherigen Hülfskassen um das Aequivalent dieses Beitrags entlastet würden, sähen sie sich im Besitz verstärkter Mittel, um nicht bloß nach freiem Ermessen die Leistungen der gesetzlichen Kassen ergänzen, sondern auch ihre sonstigen auf die löblichen Zwecke der geistigen Weiterbildung, der Erziehung, der Förderung ihrer Standesinteressen u. s. w. gerichteten Bestrebungen um so kräftiger verfolgen zu können. Dies wäre die richtige organische Verbindung von Gesetz und Freiwilligkeit. Die Leiter der freien Hülfskassen sollten diese Umänderung ihrer Organisation freien Blicks in die Hand nehmen und sich damit auf etwas veränderter Grundlage deu Umfang ihres bisher von der Freiwilligkeit behaupteten BodenS sichern, ja zu weiterer Nachfolge anfeuern, ehe sie durch die größere Anziehungskraft der gesetzlichen Krankenkassen die Reihen ihrer Mitglieder sich allmählich lichten nnd damit eine Institution ganz zn Grunde gehen sehen, welche auf veränderter Basis aufrecht zu erhalten fo sehr wünschenSwerth wäre.") *) Wie zu erwarten war, haben sich die Organe der Gewerkvereine und freien Hülfskassen durch unsere Kritik nicht bekehren lassen. Ihre Entgegnungen leiden jedoch au großer objektiver Schwäche. Zunächst sind die Behauptungen, daß ihre Kassen besser und billiger verwaltet würden, als die gesetzlichen Krankenkassen, vollständig unerwiesen. Ebenso steht die Behauptung der „absoluten Unmöglichkeit für die Arbeiter, an der Verwaltung der Zwangskassen entscheidenden Antheil zu nehmen" mit der Thatsache in Widerspruch, daß bei den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen die frei Ueber Arbeiter-Koalitionen. Es wird kaum in Abrede zu stellen seiu, daß das Wort „Arbeiter-Koalition" gegenwärtig noch den meisten Arbeitgebern höchst unsympathisch, vielen geradezu verhaßt ist. Uud wenn man ins Auge saßt, was die mächtigste aller Arbeiter-Koalitionen, die Sozialdemokratie sür Unheil auf ethischem wie wirthschaftlichem Gebiet angerichtet, wie sie dem Arbeitgeber das Leben verbittert hat; wenn man ferner die AuSschreitnngen so vieler Arbeitcrverbindungen, die organisirten Arbeitseinstellungen und endlich die feindselige Haltung auch vieler solcher Gewerk- und Fachvereine in Rechnung stellt, die doch den Boden der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung noch nicht verlassen haben, so kann mau es dem Arbeitgeber, und selbst dem wohlwollendsten, nicht verdenken, wenn sein aufgeregtes Gefühl eine ruhige objective Prüfung der Frage: „ob und wieweit die Arbeiter-Koalitionen berechtigt und nützlich sind", schwer aufkommen läßt. Und doch ist es absolut erforderlich in diese Prüfung einzutreten. Wer einen dauernden Frieden will, muß vor Allem die berechtigten Ansprüche des Gegners anerkennen. Der Drang nach Verstärkung der Einzelkraft durch die Verewigung, der Koalitionsdrang, spielt in der kulturellen wie wirthschaftlichen Entwickelung unseres Jahrhunderts eine so hervorragende Rolle, ist so in alle Stände und alle Schichten der Gesellschaft eingedrungen, gewählten Arbeitervertreter eine Majorität von zwei Drittheilen rcprä- sentireu, also in der Verwaltung vollkommen so einflußreich sind, wie die Vorstände der freien Hülfskassen. Endlich besteht durchaus kein gesetzliches Hinderniß in deu Statuten der gesetzlichen Krankenkassen, die Wahl des ÄrzteS freizugeben. Alle übrigen gerügten Mängel führen sich aber auf die auch von nns dargelegte Unmöglichkeit znrück, mit gesetzlichen Bestimmungen alle einzelnen Nothfälle treffen zu können und deßhalb gerade empfehlen wir die ergäuzenden Hülfskassen. Aendern die freien Hülfskassen ihre Statuten nicht freiwillig in dieser Richtung um, so wird sich sicherlich die Zahl ihrer Mitglieder fortdauernd vermindern. — 24 - wird insbesondere so mächtig und mannigfach vom Arbeitgeber selbst zur Hebung und Besserung seiner Verhältnisse benutzt, daß eS nicht bloß ungerecht, sondern geradezu kurzsichtig erscheint, weun man prinzipiell gegen die Verbindungen gerade des Standes auftreten wollte, der, weil er der unterste auf der gesellschaftlichen Leiter ist, unbedingt doch die stärkste Veranlassung hat, sich dieses mächtigen Hebels zu seinen Gnnsten zu bedienen. Unsere Gesetzgebung hat dieS auch anerkannt und alle Beschränkungen, die früher den Arbeiterverbindnngen entgegen standen, hinweggeräumt. Au diesem Grundsatz muß der Staat unverbrüchlich festhalten und darf insbesondere auch deshalb nicht mit polizeilichen Maßregeln einschreiten, weil es vielfach fozialdemokratische Arbeiter sind, die sich deS Koalitionsrechts zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungen bedienen. Ob die Arbeiter-Koalitionen also dem Arbeitgeber überhaupt sympathisch sind, oder nicht, das kann hier gar nicht in Frage kommen; die Arbeiterverbindungen sind in sich gerechtfertigt, sie siud gesetzlich gestattet, sie bestehen und sie werden sich weiter entwickeln, — das sind Thatsachen, mit denen gerechnet werden muß, und an denen nichts geändert wird, wenn auch noch so viele Arbeitgeber alle Arbeiter-Koalitionen überhaupt znm Teufel wünschen, oder die früheren gesetzlichen Verbote wieder aufleben lassen möchten, welche die Arbeiterverbindnngen, gleichviel was ihr Zweck oder Ziel war, als staatsgefährlich erachteten. Das Vorurtheil gegen die Arbeiter-Koalitionen führt sich im Prinzip auf eiu Verkennen der sozialen Gleichberechtigung des Arbeiterstaudes zurück, ist also wesentlich aristokratischer Natur. Der Arbeiter soll schweigend gehorchen und zufrieden sein mit dem, waS der Arbeitgeber ihm giebt; das ist die Quintessenz der Anschauungen, denen auch heute noch ein so großer Theil der Arbeitgeber huldigt, ohne daß ihnen deßhalb nothwendig Inhumanität vorgeworfen werden müßte. Viele der schroffsten industriellen Autokraten sind gerade die wohlthätigsten; allein sie verkennen den Geist der Zeit, welcher den Arbeiter, und das was er für seine Dienste fordert, als vollkommen gleichberechtigt anerkennt mit dem Arbeitgeber und dem, waS er für jene Dienstleistungen bietet. Man kann täglich beobachten, wie die Koalitionen oder Syndikate von Arbeitgebern oder Händlern behufs Preissteigerung ihrer Waaren von so Vielen als etwas selbstverständlich Erlaubtes augesehen werden, während sie es gleichsam als ein strafwürdiges Attentat betrachten, wenn Arbeiter sich behufs Erhöhung der Löhne oder Verkürzung der Arbeitszeit koaliren, überhaupt bei der Feststellung der Arbeitsbedingungen ein Wort mitsprechen wollen. Der Mensch kann sich sehr schwer von seinen Vorurtheilen nnd gewohnheitsmäßigen Anschauungen frei macheu; das sieht man nie deutlicher als gerade auf dem Gebiet der StandeSvorurtheile, uud um solche handelt es sich hier. Und doch ist diese Berichtiguug und Umwandlung veralteter sozialer Anschauungen der Arbeitgeber die nothwendige Vorbedingung für den sozialen Frieden. Es ist dieS eine Forderung, die unbedingt erfüllt werden muß, wenn dies anch noch so schwere Selbstüberwindung kosten mag nnd doppelt erschwert wird, durch die Eiugaugs geschilderten, dem Arbeitgeber das Leben verbitternde!? AuSschrcituugen feindseliger Arbeiterverbindnngen. Was aber von so vielen Fragen gilt, welche durch die Art, wie sie äußerlich an nns gelange», zunächst unser Mißbehage» erwecken, bei näherer Prüfung jedoch ganz andere Seiten zeigen, das gilt auch von der Frage der Arbeiter-Koalitionen. Ist es denn eine unbeweisbare Nothwendigkeit, daß bloß schlechte, dem Frieden mit den Arbeitgebern feindliche Arbeiterverbindnngen existiren müssen? Ist dieser mächtige Hebel nicht auch zur Förderung des Guten zu gebrauchen? Sehen wir uicht täglich bei den Arbeitseinstellungen und ähnlichen Erscheiunngen, wie die schlechten Koalitionen den einzelnen Arbeiter auch gegen seinen Willen zu zwingen vermögen, weil eS an der Gegen-Koalition fehlt, welche den Widerstand ordnungsliebender Arbeiter ermöglicht? Gewiß können — und wir alle bemühen uns ja in diesem Sinne — die Arbeitgeber viel thnn, um direkt oder indirekt der Sozialdemokratie entgegen zu wirken; allein der Erfolg wird stets ein ungenügender bleiben, wenn ihnen nicht Koalitionen von Arbeitern in geschlossener Phalanx zur Seite treteu, welche die Besserung ihres LooseS auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung, nicht der Umwälzung, erstreben. Wenn sich der Arbeitgeber von der Richtigkeit dieser Anschauungen dnrchdringen läßt, so wird ihm doch die Frage der Arbeiter-Koalitionen in anderem Licht erscheinen, und er wird es — selbst wenu ihu humanitäre Gründe nicht von selbst dahin führen — als etwas unabweisbares uud in sich berechtigtes in den Kauf nehmen, daß j ede Kategorie von Arbeiterverbindungen eine Aufbesserung ihrer materiellen und sozialen Lage erstrebt. Diese Betrachtungen scheinen gerade jetzt zeitgemäß, wo sich die ruhigen Arbeiter hier und da zu regen beginnen, um der Tyrannei einer sozialdemokratischen Minderheit, die nur in der Koalition ihre Stärke sand, einen ebenso geschlossenen Widerstand entgegen zu sehen. Es ist also gerade jetzt von großer Bedeutung, wie sich der Arbeitgeber in dieser Entwicklungsphase zu der Frage solcher friedlichen Arbeiter-Koalitionen stellt, wenn es auch durchaus verkehrt und unpolitisch wäre, eine direkte Einwirkung, oder gar einen moralischen Zwang zu deren Gunsten ausüben zu wollen. Die Koalitionen der auf dem Boden unserer Gesellschaftsordnung stehenden Arbeiter müsseu ihr eigenstes Werk sein; sie müssen sich auf eigene Füße stellen, vollständig unabhängig von den Arbeitgebern, den Regierungen, den politischen und religiösen Parteien. „Deutsche Arbeiter" müssen sie sich ueuueu, im Gegensatz zu der internationalen Koketterie der Sozialdemokraten; auch des schmückenden Beiworts „königstreu", welches ihnen die extremen Parteien, die einen schmeichlerisch, die anderen ironisch, aufoktroyiren wollen, bedürfen sie nicht; jeder brave Arbeiter ist selbstverständlich reichS- uud königstreu. Nur mit Hülfe solcher Arbeiter-Koalitionen besiegen wir die Sozialdemokratie. Ein solcher Arbeiterbund, wie wir ihn wünschen, ist im vorigen Jahr unter dem Namen „Dentsch-nationaler Arbeiterbund" iu Hannover begründet worden. AnS der einleitenden Rede des Gründers dieses Vereins, Herrn Majefskh, heben wir folgende Stellen hervor. „Die Frage, was geschehen soll, um die Arbeiterbewegung in ruhige Bahnen zn lenken, ist schon seit einer Reihe von Jahren in den verschiedensten Kreisen diSkutirt und hat auch zu manchen an- erkeunenSwerthen Maßnahmen geführt. — 27 — Die StaatSregiernng hat in der Durchführung sozialer Reformen den Anfang gemacht, und eiue Reihe von Gesetzen hat die Zustimmnug des Reichstages gefunden, die dem Wohle der Arbeiter dienen; ich nenne nur das Krankenkassengesetz und die Unfallversicherung der Arbeiter. Die Alters- uud Jnvalidenversorgung beschäftigt auch schon den Reichstag und wird sicher zum Gesetz erhoben werden, hoffentlich unter Berücksichtigung der von dem Arbciterstande gemachten Vor- ^ schlage. Außerdem auch noch das Gesetz, betresfeud deu nnentgelt- lichen Volksschuluuterricht. ES siud das AlleS Gesetze, dereu Durchführuug von den Arbeitern schon lange gefordert wurde, uud wodurch der Industrie und den Arbeitgebern große Opfer zum Besteu der Arbeiter auferlegt werden. Es wäre aber wohl kaum eine Möglichkeit geworden, solche Gesetze durchzuführen, wenn nicht die Einigung des deutschen Volkes erfolgt wäre. Nachdem nun aber das deutsche Reich iu sich sest gegründet ist und die Staatsregierung, der Kaiser au der Spitze, sich die Durchführung sozialer Reformen zur vornehmste Aufgabe macht, ist doch der Beweis erbracht, daß eS die Staatsregierung ehrlich meint mit der Förderung des WohleS der arbeitenden Klassen, und ist cS doch wohl berechtigt, weun sie erwartet, durch ihr Bestreben sich das Vertrauen der Arbeiter zn verdienen. Aber uicht allem die Regieruug bemüht sich um das Wohl der Arbeiter, auch die Privatthätigkeit hat Justitutionen geschaffen, dereu Unterhaltung große Opfer fordert und deren Wohlthaten auch dem Arbeiterstande zu Gute kommen. Was ist nun aber das Resultat all' dieser Liebesmüh'? — Es ist uicht gelungen, die Arbeiterbewegung in andere Bahnen zu lenken. Es soll nicht meine Aufgabe sein, die Art der Verhetzung in Schrift und Wort gegen Staat und Gesellschaft und Arbeitgeber zu beleuchten, das wissen ja Alle, die für unser öffentliches Leben Ange und Ohr haben. Man kanu Niemand zwingen, etwas zu thuu, was seiuem inneren Wesen, seiner Ueberzeugung zuwider ist, eS hat auch Jedermann die Freiheit, seine eigene politische Meinung zu habeu, aber keinesfalls entspricht es dem Geiste einer großen Zahl der deutschen Arbeiter, eine Politik zu treiben, die ihn in einer gehässigen Stellung zur Staatsregierung und deu Arbeitgebern hält. In unserem gesellschaftlichen Leben müssen dadurch die Verhältnisse immer unerträglicher werden; wohin soll es führen, wenn seder Mensch, der einer anderen Gesellschaftsklasse angehört, die ihm seine Stellung nnd Beruf auweist, und der oft mit dem besten Wollen für den Arbeiterstand beseelt ist, als Feind der Arbeiter betrachtet wird'^ Es ist doch Thatsache, daß mancher Meister, mancher Arbeitgeber uud mancher Beamte mit schwcreu Sorgcu zu kämpfen hat und es gut uud ehrlich mit dem Arbeiterstande meint; sich trotzdem aber dann doch als den Aussauger oder Unterdrücker der Arbeiter betrachtet zu wissen, ist wahrlich ein betrübendes Bewußtsein, und nicht geeignet, Sympathie und Theilnahme für die Bestrebungen der Arbeiter zu wecken. Die besten Maßnahmen werden verkannt, Einrichtungen, zu denen Niemand verpflichtet ist, die Opser an Zeit uud Geld kosten und der Fürsorge für das Wohl der Arbeiter ihren Ursprung verdanken, werden mit Mißtrauen betrachtet und oft auf Motive zurückgeführt, die iu hohem Grade kränkend sind und jede Schaffensfreudigkeit vernichten müsse». Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die so viele Interessen gemeinsam haben, werden einander sremd, das Vertrauen schwindet, und nur der Umstaud, daß Einer den Andern nöthig hat, führt sie zusammen. DaS sind trübe Bilder, aber nicht übertrieben. Es giebt aber eine große Zahl von Arbeitern, denen eine ruhige Entwickelung unserer Verhältnisse am Herzen liegt, die sich nicht zn einer bestimmten Partei bekennen, die aber in dem bunten Gewühle der Parteien keinen Halt haben und deshalb eine Vereinigung wünschen. Die ErwcrbSverhältnisse zwingen uns, daß wir mit unseren Mitmenschen iu die eugste Beziehung treten, nur können einander nicht entbehren. Eine fruchtbringende Thätigkeit und eine gedeihliche Entwickelung unserer wirthschaftlichen Verhältnisse ist nur möglich, wenn gegenseitiges Vertrauen herrscht. Jeder Meusch hat eiu Recht, für die Hebung oder Verbesserung seiner Lage zu sorgen, und kein denkender Mensch wird es dem Arbeiterstande verargen, wenn er bestrebt ist, sein hartes Loos zu — 29 — mildern und thcilznnehmeu an den Freuden und Genüssen des Lebens. Die StaatSregieruug hat daS größte Interesse daran, einen zufriedenen Arbeiterstand zu haben; sie wird deshalb auch einer Arbeiter- Vereinigung, die sich die Aufgabe stellt, die geistigen und materiellen Interessen deS Arbeiterstandes zu fördern, ohne die Grundsäulen der staatlichen Ordnung zu gefährden, eine kräftige Stütze sein. Kein deutender Mensch wird doch annehmen können, daß daS Loos der Arbeiter dadurch verbessert werden könnte, wenn der heutige Staat vernichtet und an dessen Statt ein neuer errichtet würde. Möge er nun heißen, wie er wolle, Arbeiter wird es immer geben, auch arme und reiche Menschen, wie eS auch immer Menschen geben wird, die verschieden sind iu ihrem Wissen uud Könueu und verschieden sind von Charakter. Es kann noch Vieles zur Verbesserung der Lage der Arbeiter geschehe», und es ist wünschenSwerth, daß Vertreter der Arbeiter an der Berathung der Gesetze theiluehmeu. Ich wünsche mich aber nicht dahin zu verstehen, als ob ich o glaubte, es müßte eine Arbeiterpartei geben, die schon im Voraus zu Allem, was die Staatsregicruug null oder vorschlägt, „Ja" sagen soll, das wäre ein Irrthum, das wird keine Partei können. Der Meinung bin ich aber, daß es den Interessen der Arbeiter nicht förderlich sein kann, wenn prinzipiell Alles bekämpft und in den Koth gezogen wird. Ich halte eS für eine Beleidigung deS ganzen Arbeiterstandes wenn man glaubt, den Interessen der Arbeiter damit zu dienen und die großen Massen derselben zn gewinnen, wenn man schimpft und Haß und Feindschaft zn wecken und zu schüren sucht gegen die Staatsregierung und andere Gesellschaftsklassen. Eine Arbeiterpartei kann mit Entschiedenheit und Nachdruck ihre Forderungen stellen und die Interessen der Arbeiter vertreten, ohne dabei den Rahmen des Anstandes und der Würde zu verlassen. Dem Wesen einer großen Zahl der deutschen Arbeiter entspricht es uach meinem Dafürhalten nicht, prinzipielle Opposition zn machen. Sie lieben Recht und Ordnung, sie haben Liebe zu ihrem Regenten und sind voll Stolz und Begeisterung für ihr großes mächtiges Vater- — 30 — lcind. Sie haben ein in hohem Grade entwickeltes Selbstbewußtsein und Ehr- uud Pflichtgefühl! sie haben Sinn für ihre Familie und die höchste Freude am häuslichen Glücke. Ich glaube, daß Bestrebuugcn, die daraus gerichtet siud, eiu VertraueuSverhältuiß auzubahueu zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einerseits und der StaatSrcgierung andererseits, in den Arbeiter- uud Handwerkerkreisen Anklang finden. In dieser Voraussetzung liegt es in meinem Plane, eine Arbeiterpartei zugrüudcu, die auf demBoden derheutigen Staats- uud Gesellschaftsordnung steht: „Einen Deuts ch-uationalen Arbeiterbund," der sich die Aufgabe stellt, mit aller Kraft die Hebung der sozialen Lage der Arbeiter durch Förderuug seiner materiellen und geistigen Interessen zu erstrebeu. Er solldiesesZiel erstreben durchPflege desNational- gefühls, durch Ausbildung des politischen Verständnisses, durch Vereiubarung mit den Arbeitgebern und den staatlichen Behörden. Er soll diese Zwecke zu erreichen suchen durch gesellige und politische Versammlungen, durch Vorträge uud belehrende Schriften, durch Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften durch eigeue Abgeordnete. Der „Deutsch-nationale Arbeiterbund" hat keine religiöseTendenz, er erkennt aber in der Religion die Grundlage der sittlichen Weltordnung, und verwirft Alles, was geeignet ist, das religiöse Bewußtsein zu untergraben. Er macht eS sich zur Pflicht, Einrichtungen zu treffen, um seiueu Gliedern in Fällen der Noth beizustehen, sei eS durch Gewährung von Mitteln oder in Verschaffung von Arbeit. Wer dem „Deutsch-nationalen Arbeiterbuud" beitritt, bekennt damit, daß er als deutscher Manu sür Kaiser und Reich ist, daß er die Interessen der Arbeiter im Sinne des „Deutsch-nationalen Arbeiterbundes" fördern und vertreten und daß er für die Ausbreitung desselben nach besten Kräften wirken will. Der „Deutsch-nationale Arbeiterbund" soll umfassen als Mitglieder: 1. Deutsche Arbeiter und Handwerker. — 31 — 2. Sonstige Freunde des ArbeiterstaudeS. Der „Deutsch-nationale Arbeiterbund" hält zur Befestigung deS Vertrauens zur Staatsregierung die Errichtung eines Arbeitermiui- sterimns für erforderlich, dem die Pflicht obliegt, alle den Arbeiterstand interessirenden Angelegenheiten, die znm Gesetz erhoben werden sollen, zur Begutachtung resp. Vorberathung demselben vorzulegen. Die Leitung des Bundes hat die Pflicht, berechtigte Forderungen des Arbeiterstandes bei der StaatSregiernng zn vertreten resp, sür die Gesetzgebung vorzubereiten. Indem ich Ihnen nun diese meine Auführnugen zur Erwägung unterbreite, versichere ich, daß ich mich lediglich leiten lasse von dem Vorsatze, der Sache des Arbeiterstaudes eiueu Dienst zu erweisen auch uoch dadurch, daß eine Vereinigung ius Leben gerufen wird der jeder Arbeiter, dem die Förderung seiner Interessen am Herzen liegt, vor aller Welt angehören kann. Die deutschen Arbeiter haben in siegreichen Schlachten den Feind unserer Kultur mit uiedergeworfen nnd ihr Blut für die Einheit und Größe unseres Vaterlandes mit vergossen, sie werden ^ auch, daran zu zweifeln wird doch Niemand wagen, mit ebenso großer Begeisterung in den Kampf ziehen, wenn noch einmal ein Feind möge er herkommen, woher er wolle, von Osten oder Westen, einen Angriff auf unser Vaterland wagen sollte. Derselbe Arbeiterstand, der dieses mächtige Gebäude stark uach Außen mit aufgerichtet hat, wird auch an dem weiteren inneren Ausbau thätigen Antheil nehmen. Möchten alle Arbeiter, denen eine ruhige Entwickeluug uuserer sozialen Frage am Herzen liegt, einmüthig zusammenstehen, um die selbe einer glücklichen Lösung zuzuführen, zum Segen des Arbeiterstandes und unseres deutschen Vaterlandes." ^ Es folgte sodann die Verlesung eines Statutenentwurfs. Das Statut schließt sich genau dem Sinne des Voraufgegangenen an und enthält die Einzelheiten über Organisation, Mitgliedschaft und Verkehr unter den Mitgliedern. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50 Pfg. Nach Verlesung des Statuts wurde ein Antrag zur Kon- stituirung des Vereins eingebracht und derselbe mit großer Majorität angenommen. Nach Schluß der Versammlung erklärten 185 Personen ihren Beitritt zum „Deutsch-nationalen Arveiterbund", deren Zahl sich seitdem bedeutend vermehrt hat. Wir wünschen den Leitern deS Unternehmens Muth, Takt und Ausdauer, um das schöne Werk durch alle Hindernisse hindurch, die ihm positive Gegnerschaft und noch mehr vielleicht Lauheit uud Gleichgültigkeit in Fülle bereiten werden, zum Ziel zu führen. Wie wir aber die Blicke der deutscheu Arbeiter auf dieseu jungen Bund, als einen geeigneten Stützpunkt gegen die sozialdemokratischc Tyrannei richten möchten, so erscheint er auch ganz geeignet die Vorurtheile beseitigen zu helfen, welche leider noch, wie oben geschildert, die Blicke so mancher, sonst Hochehrenwerthen Arbeitgeber bezüglich der Arbeiterverbindungen trüben, und sie bloß deren Schatten-, nicht aber die Lichtseiten erkennen lassen. Der Arbeitgeber als Freund und Förderer aller iu ihren Zielen berechtigten Arbeiterbestrebungen und -Verbindungen, das ist der richtige Weg zum sozialen Frieden. Wir machen schließlich auf die Schriften eines Arbeiters, PH. Fink, über die Stiftung von „Arbeiter-Orden" aufmerksam, welche im Wesentlichen gleiche Ziele mit uns verfolgen und von einer trefflichen Darstellung der gegenwärtigen sozialen Lage und der Ursachen der Spannung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern ausgehen. Leider finden immer noch diejenigen, welche den Arbeitern schmeicheln oder extreme Forderungen ausstellen, eineu fruchtbareren Boden für ihre Koalitionsbestrebungen, als die Stimmen der Mäßigung und Versöhnung, welche die soziale Frage nicht einseitig zu Gunsten der Arbeiter oder Arbeitgeber, sondern auf dem Boden einer Vermittelung gleichberechtigter Ansprüche beider Theile zu lösen suchen. Die idcaleu Bestrebungen Fink's mögcu deßhalb nur geringen unmittelbaren Erfolg haben; allein auf die Dauer kann eS nicht ausbleiben, daß solche Stimmen aus Arbeiterkrcisen Einfluß auf die be- sonneneren und gebildeteren Arbeiterkreise gewinnen. — 33 - Arbeitslohn und Unternehmergewinn. Wir haben in allen Besprechungen der sozialen Fragen betont, daß die Lösungen nicht bloß auf materiellem, sondern auch auf ideellem Gebiete gesucht werden müssen, daß der Arbeiter uicht bloß Besserung seiner Lage, d. h. Erhöhung seiner Einnahmen, souderu auch Hebung der sozialen Stellung deS gesammtcn Arbeiterstandes erstrebt. Beides sind Bestrebungen, die dem Kurzsichtigen, dem Egoisten, Mißbehage» verursache» mögen, deren inuere Berechtigung aber, so lauge sich die Ansprüche in den Schranken des Erreichbaren und in ihrer Geltend- machung in deu Schranken des Friedens und der Ordnung bewegen, unmöglich vou deujcuigen verkannt werden kann, welchen die Besserung der sozialen Verhältnisse aufrichtig am Herzen liegt, uud die ihr auch Opfer zn bringen und Vornrtheilen zn entsagen entschlossen sind. Wir wollen uns hier eiumal ausschließlich mit der materiellen Seite der sozialen Frage beschäftigen und insbesondere untersuchen, in welchem Verhältniß Arbeitslöhne uud Unternehmergewinn zu einander stehen, uud ob der Conflikt zwischen beiden Faktoren der wirthschaftlichen Produktion lösbar ist. Die Sozialdcmokratie verneint dies und verfährt von ihrem Standpunkt aus gauz folgerecht, wenn sie in ihren Cooperativgenossenschaften überhaupt den wirthschaftlichen und sozialen Unterschied zwischen Arbeitgeber uud Arbeiter aufhebt, also Lohu und Unteruehmergewinu verschmilzt. Wir, die auf dem Boden der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung stehen, können uns allerdings zu so radikalen Lösungen nicht verstehen, und um so weniger, wenn sich nachweisen läßt, daß der Conflikt zwischen Lohn und Unternehmcrgewinn lösbar ist. Unser Standpunkt, der keine gewaltsamen Umwälzungen kennt, bedingt allerdings eine Einschränkung der Forderungen der Arbeiter an den jeweiligen Grenzen der Gewährungsnwglichkeit Seitens der Arbeitgeber. Diese Grenzen sind aber durchaus nicht als etwas dauernd Feststehendes zu betrachten, gleichsam als köune ein Arbeiter in einem gewissen Geschäftszweig uur bis zu einer gewissen Lohnhöhe gelangen, wenu der Arbeitgeber nicht seinen Unternehmergewinn opfern will. Occhelbaeuser, Tagessragc». 2. Aufl. g — 34 — Der scheinbare Widerspruch zwischen den berechtigten Ansprüchen des Arbeiters auf steigenden Lohn und den gleichberechtigten Ansprüchen des Arbeitgeber«? auf Erhaltung seines Unternehmergewinns löst sich nur, wenn man die Grundsätze der Preisbildung einer Betrachtung unterzieht uud die Richtigkeit der gewonueueu Anschauungen am Maßstab der Erfahrungen mißt, welche die wirthschaftliche Statistik aufgespeichert hat. Diese Untersuchungen führen aber zn dem für Arbeitgeber wie Arbeiter gleich tröstlichen Ergebniß, daß die Arbeitslöhne nuabäuderlich eiueu die Preise der ArbeitSerzeug- uisse mitbedingeuden Faktor darstellen. Ihr Einfluß hierauf ist natürlich relativ sehr verschieden, je nachdem in den einzelnen Gewerben das Verhältniß deS erforderlichen Kapitals zu der Arbeiterzahl verschieden ist; allein er bringt sich überall widerstandslos zur Geltuug. Mit den steigenden Arbeitslöhnen steigen relativ auch die Preise der Arbeitserzeugnisse; die-Z Gesetz behält seine Geltung, auch wenn die dnrch erhöhte Arbeitslöhne gesteigerten Produktionskosten oft gleichzeitig auf der andern Seite dnrch technische Verbesserungen, größere Ausdehnung des Betriebs, sinkende Rohstoffpreise u. dergl. in gleichein, ja stärkerem Grade vermindert werden, die absolute Preishöhe der Fabrikate also trotz deS gestiegenen Lohnes dieselbe blieb, sich vielleicht sogar verminderte. Das fortwährende relative Steigen aller Waarenpreise, in welchen der Arbeitslohn den Hauptfaktor bildet, ist eine nicht wegzuleugueude Thatsache. Man wird nicht verkennen, wie unendlich wichtig dieses Gesetz ist, wie allein auf seiner unumstößlichen Richtigkeit die Möglichkeit beruht, auf friedlichem Wege, auf dem Bodeu der bestehenden Gesellschaftsordnung, die materielle Lage deS Arbeiterstandes fortschreitend zu verbessern, ohne den Unternchmergewinn entsprechend zu schmäleru oder gar zu veruichteu. Wäre dies nicht der Fall, so hätten die Sozialdemokraten eine gewisse Berechtigung, gewaltsame Lösungen zu versuchen. Zur Bestätigung der Richtigkeit unserer Anschauung brauchen Arbeitgeber wie Arbeiter ihre Blicke nur rückwärts zu richten. Vor etwa 40 Jahren standen die Löhne in der Industrie wie in der Landwirthschaft, beim Dienstboten wie beim Handwerksgesellen und selbst bei den Arbeiterinnen (obgleich diese gerade auch heute noch — 35 — unverhältnißmäßig niedrig gelohnt werden) durchschnittlich kaum halb so hoch wie heute, und die Unternehmer finden auch heute uoch bei diesen doppelten Lohnen ihre Rechnung. Der gesammte heutige Unternehmergewinn Deutschlands, sogar einschließlich der Zinsen des aufgewandten Kapitals, beträgt nur eiueu verhältnißinäßig kleineu Theil der Milliarden, welche heute mehr an Arbeitslöhnen jährlich verausgabt werden, als vor etwa 40 Jahren. Es ist also eine faktische Unmöglichkeit, daß der gestiegene Arbeitslohn durch Schmäleruug des Unternehmergewinns erkauft worden sein könnte, da erstere Zahl die Letztere mehrfach aufwiegt. Und weuu auch der Unternehmer- gewinn im Verhältniß zum aufgewandten Kapital durchschnittlich heute etwas geringer als früher sein mag, so liegt dies an dem niedrigeren Zinsfuß, an der durch Fortschritte im Maschinenwesen gesteigerten ProduktionSsähigkeit und der jdurch Eisenbahnen, Dampfschiffe und Telegraphen gesteigerten Konkurrenz, — nicht an dem gestiegenen Arbeitslohn. Nirgendwo wird aber der Arbeiter ein Moment ausfinden können, weshalb das in der Vergangenheit, wenn auch oft ungleichmäßig und sprungweise stattgehabte Steigen der Löhne, für die Zukunft abgeschlossen wäre. Ja es läßt sich leicht beweisen, daß diese Aufwärtsbewegung der Löhne, mit oder ohne Willen des Arbeitgebers, mit oder ohne Hinzutreten humanitärer Bestrebungen, fortschreiten wird, ja muß. Diesen Beweis liefert einmal die Erfahrung, indem in England und Amerika die Löhne doppelt, dreifach höher sind als bei uns, ohne das Fortschreiten gewinnbringender Unternehmungen irgendwie zu hindern, zum andern aber die stetig steigende Ansammlung von Kapital und der stetig sinkende Zinsfuß, wodurch die Nachfrage nach Arbeitern, um das Kapital fruchtbar oder doch fruchtbarer zu macheu, und mit dieser Nachfrage nach Arbeitern auch deren Lohn stetig steigen muß. Selbstverständlich, uud dies beweist auch eiu Blick in die Vergangenheit, erhöht sich allerdings die Kauskraft des Lohnes nicht in gleichem Verhältniß mit der absoluten Lohnerhöhung, indem — von anderen Einflüssen hier abgesehen — mit jdem Lohnniveau auch viele Waareupreise gestiegen sind, der Arbeiter also von den Vortheilen der Lohnsteigerung soviel wieder abgeben muß, als er seine Bedürfnisse in Folge dessen theurer zu bezahlen hat. 3' — 36 — Wenn z. B. der amerikanische Arbeiter das zwei- bis dreifache des deutschen verdient, so lebt er darum nicht in gleichem Verhältniß besser, da er die meisten seiner Bedürfnisse bedeutend theurer bezahlen muß. Immerhin aber bedarf es keiner subtilen statistischen Untersuchung, sondern nur eines vergleichenden Blickes auf die frühere und jetzige Lebenshaltung der Arbeiter, um zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß sie stets nur einen Theil der Lohnerhöhungen durch die gestiegenen Preise vieler Lebensbedürfnisse eingebüßt haben und auch künftig nur einbüßen werden. Diese Beobachtung macht auch in letzter Instanz das Lassalle'sche sogenannte „eherne Lohngesetz" zu Schanden, wonach der Arbeitslohn nie über den zur Fristung des thierischen Lebens erforderlichen Betrag steigen könne. Richtig ist hierbei nur, daß dieses Minimum der Lebenserhaltung die unterste Grenze der Lohngewährungen, nicht aber die Formel für die Lohnhöhe im Allgemeinen bildet. Wenn aber nicht schon ein Blick auf die thatsächliche Verschiedenheit der Löhne der einzelnen Arbeiter, ohne jede Beziehung zu deu Kosten ihres Lebensunterhaltes, die Unrichtigkeit jenes Gesetzes bewiese, so würde dieS die unbestreitbare Thatsache darthun, daß die Arbeitslöhne fortwährend steigen uud der steigende Arbeitslohn ein fortwährendes Steigen der Lebenshaltung und der Bedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien mit sich gebracht, daß die Lebenshaltung des Arbeiters sich also immer mehr von dem untersten Niveau der thierischen Lebenshaltung entfernt hat und dieses Niveau demnach gar nicht maaßgebend ist. So tröstlich gestaltet sich also auf dem Boden der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung die materielle Zukunft des Arbeiters wie des Arbeitgebers bei steigenden Löhnen. Der Arbeiter wird in immer bessere Lage kommen und doch der Unternehmergcwinn nicht — wenigstens hierdurch nicht — dauernd geschmälert werden. Unsere Gesellschaftsordnung hindert diese Bewegung nicht, sondern fördert sie selbstthätig, selbst wenn die Humanität der Arbeitgeber und die verstärkt auftretenden Forderungen der Arbeiter durchaus nicht als Cosffizienten der Beschleunigung hinzutreten sollten. Was aber als volkswirthschaftliches Gesetz im Allgemeinen richtig ist und seine Bestätigung in der Vergangenheit bereits gefunden hat und auch in der Zukuuft finden wird und muß, läßt sich deshalb noch nicht ohne Weiteres im einzelnen Fall mechanisch durchführen. Die wirthschaftlichen Gesetze bringen sich, wennauch unwiderstehlich, doch immer nur allmählich in der Welt der wirthschaftlichen Erscheinungen zur thatsächlichen Geltung. Denn wenn der Arbeitgeber im Staude wäre, erhöhte Löhne, erhöhte staatliche Belastungen durch Kranken-, Unfall-, Jnvaliditätsversicherung u. dgl. sofort ohne Weiteres auf die Waarenpreise abzuwälzen, dann wäre die Lösung der Arbeiterfrage, wenigstens vom materiellen Standpunkt aus, ein Kinderspiel. So einfach liegt aber leider die Sache nicht, und dieser Umstand ist es, worin die Schwierigkeit der vorliegenden Frage gipfelt. So sicher eS ist, daß schließlich die steigenden Löhne und Belastungen in die Waarenpreise übergehen, also den Unternehmer nicht dauernd belasten, nicht dauernd seinen Gewinn schmälern werden, ebenso bestimmt lehrt uns die tägliche Erfahrung, daß dieser Prozeß sich in der Regel nur allmählich vollzieht und insbesondere Anfangs der Arbeitgeber allein die steigenden Belastungen zu tragen hat. Fassen wir hier wiederum den Prozeß der Preisbildung ins Auge, so ist es klar, wie jeder Unternehmer darnach strebt und als Gebot der Selbsterhaltung darnach streben muß, erhöhte Produktionskosten durch Erhöhung der Preise seiner Erzeugnisse auszugleichen. Allein zur Preisfestsetzung gehören zwei: der Verkäufer und der Käufer. Der Letztere stellt zunächst jeder Preissteigerung Widerstand entgegen, und somit bezeichnet jede Steigerung der Produktious- kosteu den Beginn eines Kampfes zwischen Produzenten und Konsn- menten. Daß Ersterer schließlich den Sieg davon tragen muß, daß die Produktionskosten stets die Grundlage der Waarenpreise bilden müssen, weil kein Produzent dauernd mit Schaden arbeiten kann, ändert nichts an der Thatsache, daß es sich im Voraus, also im Moment der Lohnerhöhung, in der Regel nicht berechnen läßt, jedenfalls oft lange währen kann, bis die Ueber- wälzung gelungen ist. Hierbei sprechen hundert Einwirkungen der verschiedensten Art mit, ob z. B. die Erhöhung der Produktionskosten (also hier der Löhne und staatlichen Belastungen), nur in einzelnen Distrikten oder allgemein auftritt, ob die Konjunktur gerade für den Produzenten günstig ist, alfo die Nachfrage überwiegt und W die Preiserhöhung erleichtert, oder ob das umgekehrte der Fall ist, ob die Verkäufer geschlossen oder vereinzelt auftreten, ob sie den Käufern gegenüber die größere oder geringere Kapitalmacht repräsentier, und was sonst sür Faktoren und Cossfizienten in diesen Prozeß eingreifen. Die Konkurrenz und die wechselnden Konjunkturen sind jedenfalls die mächtigsten Cossfizienten der Preisbildung. In dem ungeheuren Getriebe der wirthfchaftlichen Welt ist jegliche Bewegung, sei es in den Arbeitslöhnen, den Preisen, den Produktionsmengen u. s. w., stets das Schlußcrgcbniß so verschiedeuartiger, bald zusammen, bald entgegen wirkender Kräfte, daß die großen wirthfchaftlichen Gesetze sich nnr dnrch logische Schlußfolgerung uud längere Beobachtung erkennen lasseu, und dann erst einen Rückschluß vou der Wirkuug aus die einzelu einwirkenden Ursachen gestatten. Der steigende Einfluß der Arbeitervcrbiudungen, die fortschreitende Humanität der Arbeitgeber, alles dieses siud fördernde, aber nicht ausschlaggebende Momente in der Lohufrage. Die äußeren Verhältnisse beeinflussen hier die Selbstbestimmung des Einzelnen derart, daß im gegebenen Fall der Spielraum sür die Philanthropie stets ein beschränkter bleibt und die Möglichkeit der Abwälzung auf die Waarenpreise stets für die Lohnhöhe bestimmter Zeitperioden in erster Linie maßgebend erscheint. Aus dem Vorstehenden erklärt eS sich als etwas Natürliches, daß Erhöhungen der Waarcnpreise, welche erhöhte Löhne und staatliche Belastuugeu ausgleiche!? sollen, in der Regel nicht sofort von den Arbeitgebern vorgenommen, sondern nur von Zeit zu Zeit, unter Hinzutritt günstiger Momente, insbesondere also in den Zeiten wo die Nachfrage nach Arbeitern und Arbeitserzeugnissen überwiegt, durchgesetzt werden können. Die Erfahrung lehrt es auch, daß die stufenweise Steigerung der ArbeitSlöhue stets diesen durch die Macht der Verhältnisse vorgezeichueten Weg gegangen ist. Besonders tröstlich muß aber hierbei für den Arbeiter die Beobachtung wirken, daß kein Faktor der Erzeugungskosten schwerer wieder zurückzudrängen ist, als der einmal erreichte Arbeitslohn. Seine Bewegung ist der eines Sperrrades vergleichbar, welches nur Vorwärtsbewegung gestattet; will man es zurückdrehen, so fällt der Sperrkegel ein. Das einmal in günstigen Zeiten, wie z. B. in den siebziger Jahren, in Industrie und Landwirthschaft erreichte höhere Lohnniveau geht im Allgemeinen, auch in den uugiinstigsten Perioden, nicht wieder zurück, und wenn auch mitunter in einzelnen Erwerbszweigen eine ganz besonders ungünstige Geschäftskonjunktur eine Herabsetzung zeitweise unumgänglich erscheinen läßt, um im Interesse der Arbeiterschaft überhaupt fortarbeiten zu können, so gleicht sich dies erfahrungsmäßig sofort beim Eintritt günstigerer Verhältnisse wieder aus. Von der Stufe der besseren Lebenshaltung, in welche die Arbeiterschaft einmal eingetreten ist, drängt sie Niemand wieder zurück; die Elementargewalt der Massen kommt hier ins Spiel. Die Lohnbewegung kann nur vorwärts geheu, nicht etwa bloß deßhalb, weil Ein Wille sie bewegt, sondern weil die wirthschaftliche Entwickelung unwiderstehlich den gleichen Weg geht und der Arbeiter immer höher im Preise steigen muß, je mehr Capital sich ansammelt, das nur durch ihn fruchtbar gemacht werden kann. Auch ohne jeden Fortschritt in der Humanität und in richtigerer sozialer Erkenntniß, sowie ohne alle Arbeiterverbindungen, würden die Löhne sich aufwärts bewegen, wenn auch langsamer. Wenn der Arbeiter also mit Ruhe diesem Entwickelungsgang auf dem Boden der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung vertrauen darf, so uicht minder der Arbeitgeber. Die höheren Belastungen und Löhne walzen sich mit Naturnothwendigkeit ans die Produktionskosten, die erhöhten Produktionskosten auf die Waarenpreise und damit ans die Gesammtheit der Verbraucher ab, aber, wohlverstanden, nur ganz allmählich und weit mehr dem Einfluß der selbstthätigen Entwickelung der wirthschaftlichen Verhältnisse, als dem freien Willen des einzelnen Arbeitgebers unterworfen. Das gesteht selbst ein Karl Marx zu. In der Regel aber wird sich dieser Prozeß der Ueberwälzung um lso viel rascher und leichter vollziehen, je gleichmäßiger und allgemeiner alle Produktionskosten von einem bestimmten Belastungsmoment getroffen werden, wie z. B- der Kranken-, Unfall- und Jnvaliditätsversicherung, allgemeiner Lohnsteigerungen in ganzen Industrien u. s. w. Der hier geschilderte Entwickelungsgang berechtigt jeden, auch den humansten Arbeitgeber, sowohl bezüglich der Lohnerhöhungen als neuer staatlicher Belastungen eine weitgehende Rücksichtnahme — 40 — Seitens der Arbeiter wie des Staats, der die Belastungen auflegt, zu beanspruchen. Denn gewiß ist, daß der Arbeitgeber die erhöhten Ausgaben vorläufig vollständig tragen muß, ungewiß aber, bis wann und wie weit er im Stande sein wird, sie unter Mitwirkung günstiger Verhältnisse, deren Eintritt sich aber selten im Voraus berechnen läßt, auf die Waarenpreise, oder was dasselbe ist auf die Gesammtheit der Konsumenten abzuwälzen. Die Belastungen müssen also auch für diese längere oder kürzere Übergangsperiode erträglich sein und vom Arbeitgeber geleistet werdeu können; dies'darf und muß er verlangen. Die hiernach den sozialen Bestrebungen auf Erhöhung des Arbeitslohns und der gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitsgebers überhaupt entgegenwirkenden und ihren Prozeß verlangsamenden Schwierigkeiten, verstärken sich aber in außerordentlichem Maße, sobald wir das Gebiet des Austausches zwischen der inländischen Gütererzcuguug und dem iuläudischen Verbrauch verlassen, uud die Konkurrenz ausländischer Waaren im Inland und inländischer Erzeugnisse im Ausland in Frage kommt. Dies Kapitel ist ein sehr umfangreiches. Es umfaßt das gauze Gebiet der Zollpolitik und iuSbesoudere die große, zwischen Wissenschaft und Interessenvertretung streitige Frage vom Schutzzoll und Freihandel. In diese Fragen einzutreten, kann nicht unsere Absicht sein, und nur nebenbei sei bemerkt, wie, mit Ausnahme der Frage von der Besteuerung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse, die verschiedenen Tarifsysteme auf die allgemeine Lage des Arbeiterstandes, insbesondere Arbeitsgelegenheit und Lohnhöhe, einen weit geringeren Einfluß üben, als von den Anhängern der einen und der andern Richtung behauptet zu werdeu Pflegt. Wir beschränken uns aber hier nur auf die Frage von der nachtheiligeren Stellung, welche der inländischen Produktion auf dem Weltmarkt, also iu der internationalen Konkurrenz, bereitet wird, wenn die bei uns in menschenfreundlichem Sinne eingeführten und noch einzuführenden Arbeitsbeschränkungen uud staatlichen Belastungen nicht auch in entsprechender Weise im kon- kurrirenden Ausland zur Durchsührung gelangen. Denn der Erhöhung der inländischen Arbeitslöhne erwächst ein verstärktes — — 41 - Hinderniß, wenn unsere Produktion durch erhöhte staatliche Belastungen gegen das Ausland in Nachtheil kommt. Dieser Satz ist logisch so unanfechtbar, daß er gar keiner näheren Begründung bedarf. Da die internationalen Konkurrenzverhältnisse durch außerordentlich verschiedene Umstände bedingt werden, so läßt sich unmöglich statistisch iu Zahlen nachweisen, wie groß die Vortheile oder Nachtheile sind, die speziell auf Rechnung der verschiedenartigen Humanitären Gesetzgebungen der koukurrircuden Staaten kommen. AIs eine unbestreitbare Thatsache können wir jedoch beispielsweise anführen, daß die empfindliche Konkurrenz Belgiens, deS Staates, welcher am weitesten in der Humanitären Gesetzgebung zurückgeblieben ist, sich in verschiedenen GewerbSzweigen, namentlich in der Textilindustrie, direkt und nachweisbar auf solche Ursachen zurückführen läßt. Unter den übrigen Industriestaaten Europas läßt sich eine Einwirkung aus dieser Quelle nicht so direkt nachweisen, um so weniger, als die meisten derselbeu bereits in die gesetzliche Regelung der Arbeiterfragen, wenn auch uicht so tief und so belastend wie Deutschland, eingetreten sind. Wenn man es noch vor nicht langer Zeit als reine Illusion hinstellte, zu internationalen Vereinbarungen über derartige Fragen gelangen zu können, so hat der Weltpostvertrag, den wir hauptsächlich unserem Stephan verdanken, die Durchführbarkeit solcher Verträge, und zwar am Maßstab einer sicherlich gleich schwierigen Aufgabe nachgewiesen. Daß diese Auffassung getheilt ivird, beweist die kundgegebene Absicht des schweizerischen BnndeSraths, eine Konferenz von Vertretern der europäischen Industriestaaten herbeizuführen, um sich über die Fragen der Fabrik- uud Arbeiterschutzgesetzgebung zu verständigen. DaS in Aussicht genommene Programm betrifft folgende Gegenstände: „1. Verbot der SonntagSarbeit, 2. Festsetzung einer Minimal-Altersgrcnze für die Zulassung von Kindern zu fabrikmäßigen Betrieben, 3. Festsetzungen eines Maximal-Arbeits- tages sür jugeudliche Arbeiter, 4. Verbot der Beschäftiguug vou jugendlichen und von weiblichen Personen überhaupt in besonders gesundheitsschädlichen und gefährlichen Betrieben, 5. Beschränkung der Nachtarbeit sür jugeudliche uud für weibliche Personen und 6. Ausführung der Art und Weise der mit den einzelnen Ländern ^ . abgeschlossenen Verträge." Dieses Programm ist vorläufig noch sehr eng gefaßt, erstreckt sich zum Beispiel noch nicht auf die weit einschneidenderen Bestimmungen über den Maximalarbeitstag für erwachsene Arbeiter, auf Unfall- nnd JnvaliditätSversicherung :c. Allein eS ist von der Schweiz sehr weise gehandelt, das Programm vorläufig auf die Punkte zu beschränken, worin eine Einigung weniger schwierig zu erzielen sein wird. Ist es erst einmal zum Abschluß eines derartigen internationalen Vertrags gekommen, dann wird der echt menschliche zu Grunde liegende Gedanke nicht bloß aus sich selbst heraus zur Inangriffnahme weiterer Verhandlungsgegenstände drängen, sondern er wird und muß eine mächtige Rückwirkung auf die öffentliche Meinung nnd Gesetzgebung der Eiuzelstaaten im Sinne der fortschreitenden Humanität üben. In diesem Sinne und in dieser Hoffnung begrüßen wir die von der Schweiz ausgehende Anregung mit Freude und überlassen unS der Hoffnung, daß der Kongreß zu Stande kommen und Früchte tragen wird. Sanguinischen Erwartungen über sofortige, überhaupt große sichtbare Erfolge darf man sich allerdings hierbei nicht hingeben. Auch wenn diese internationalen Vereinbarungen mit der Zeit noch viel weiter in die wirthschaftliche und humanitäre Gesetzgebung eindringen sollten, so können ihre Einwirkungen auf Ausgleichung der Vor- und Nachtheile in der internationalen Konkurrenz immer mir vcrhältnißmäßig untergeordnete, niemals ausschlaggebende sein. Berücksichtigen wir die außerordentlichen, der Ausgleichung durch internationale Verciubaruugeu unzugänglichen Verschiedenheiten in der wirthschaftlichen Grundlage, also in den Produktionskosten der einzelnen koukurrirendcn Staaten, in Fruchtbarkeit des Bodens, in Höhe der Arbeitslöhne, des Zinsfußes, der iuneren Besteuerung, der Zollsysteme, in der geographischen Lage der Länder, Bildung uud Geschicklichkeit der Arbeiter, Kapitalmacht u. s. w., so wird man in der durch internationale Vertrüge erreichbaren Gleichmäßigkeit humanitärer Belastungen sicherlich eine allgemeine Wohlthat, allein immerhin keinen die Konkurrenz- oder gar Existenzfähigkeit eines Gewerbes allein bedingenden Faktor erkennen können. Hieraus folgt, daß der eiuzelue Staat nnd seine Arbeitgeber jene internationale Regelung kräftig erstreben sollen, aber niemals als Vorbedingung weiteren maßvollen Fortschreitens auf dem HumanitätS-Gebiet ansehen dürfen. Es ist zweifelhaft, ob der direkte Vortheil solcher internationaler Vereinbarungen nicht noch dadurch übertroffen wird, daß sie den Aengstlichen uud Widerstrebenden unter den Staatsmännern und Arbeitgebern deu Vorwand abschneiden, sich gegen ferneres felbst- ständiges Fortschreiten 'auf diesem Gebiet aufzulehnen. Und somit begrüßen wir, weun auch iu voller Erkenntniß der entgegenstehenden Schwierigkeiten und ohne Illusionen über ihre materielle Tragweite, die ihrer Verwirklichung näher gerückte Idee internationaler Vereinigungen über alle Fragen der Arbeiterwohlfahrt als einen neuen Sieg der Humanität und ihres Eindringens in die Gesetzgebung der Völker. Der Erhöhung der Arbeitslöhne und ihrer Uebcrwälznng auf die Waareupreife wird jedenfalls durch solche Verträge ein Hinderniß weggeräumt, dessen Tragweite nicht unterschätzt, allerdings auch nicht überschätzt werden darf. Nach dieser, allerdings in nahem Zusammenhang mit den Fragen des Arbeitslohns und Unternehmergewinns stehenden Abschweifung auf das internationale Gebiet, rekapituliren wir die obigen Auseinandersetzungen noch einmal dahin, daß die fortschreitende Besserung der materiellen Lage derArbeiter auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung, durch das selbstthätige Wirken derselben wirthschaftlichen Gesetze verbürgt wird, welche dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Ueberwälznng erhöhter Löhne und Lasten auf die Gesammtheit der Konsumenten, welche deu Forstbestand seines Unternehmergewinns verbürgen. Was in Frieden erreichbar ist, bedarf des Umsturzes nicht. Wie behandelt ein vernünftiger Arbeitgeber seine sozialdemokratischen Arbeiter? Wir haben den Kampf gegen die Sozialdemokratie auf unsere Fahne geschrieben. Dieser Kampf kann aber nicht Selbstzweck sein und rechtfertigt sich nur, wenn er die richtigen Wege einschlägt. Dazu gehört in erster Linie die richtige Erkenntniß und Schätzung deS Gegners. Sie muß vor Allem dem Arbeitgeber inne wohnen. Denn wenn auch der Staat selbst und alle Gesellschaftsklassen ein gemeinschaftliches Interesse an der Bekämpfuug der Sozialdemokratie haben, so liegt diese Aufgabe doch dem Arbeitgeber am nächsten. Und zwar aus zwei sehr naheliegenden Gründen, einmal weil die letzten Ziele der Gegner gerade gegen ihn gerichtet sind, da seine Selbständigkeit, seine Intelligenz und auch sein Vermögen in der sozialdemokratischen Kooperativ-Geuosseuschaft untergehen sollen; zum andern aber, weil er dem Arbeiter am nächsten steht, also unmittelbarer auf ihu eimvirkeu kann als Gesetz, Presse und sonstige Organe. Sind die Arbeitgeber sich dieser Stellung und der dadurch bedingten Verpflichtungen nicht bewußt, so wird die Bekämpfung jener Irrlehren keine thatsächlichen Fortschritte machen. Wenn wir also die Erkenntniß und Schätzung des Gegners als die Borbedingung betrachten, nm den richtigen Weg zu dessen Bekämpfung zu findeu, so müssen wir im Allgemeinen voraussetzen, daß sich der ruhig beobachtende Arbeitgeber, durch seine nahe Berührung mit deu Arbeiten?, bereits von vielen Vornrtheilen srei gemacht hat, welche sich häufig uoch iu fernstehenden Gesellschaftsklassen bezüglich der Sozialdemokraten finden. Diese werfen Alles und Alle in einen Topf, die Lehre uud die Menschen, die Führer uud die Verführten; jeder Sozialdemokrat ist ihnen eine Art unverbesserlicher Halbteufel, vor dessen Berührung man sich hüten muß. Nor eiuem Dezeuuium war dieS wohl auch noch die Ansicht der meisten Arbeitgeber, die unter den Excessen, welchen die Arbeiter damals sich vielfach Hingaben, am unmittelbarsten und stärksten zu leideu hatten. Eine Nachwirkung dieser Stimmung hat mau auch heute leider uoch darin zu erkennen, daß das Kapital sich stärker vom Arbeitsmarkt zurückgezogen nnd mehr der Anlage in Fonds, sowie der Spekulation zugewandt hat; der Kapitalist will sich lieber mit geringeren Zinsen begnügen, als mit den Arbeitern hernm argern. Aus jenen Verhältnissen ist eS auch zu begreisen, ja als Nothwehr zu rechtfertigen, wenn manche besonders bedrohte Arbeitgeber damals jeden Sozialdemokraten ohne Unterschied aus der Arbeit entließen. Nnu liegen auch heute in dieser Beziehung die Verhältnisse zwischen Arbeiter und Arbeitgeber uoch sehr verschieden, je nachdem die Arbeiter sich in den Mittelpunkten der sozialdcmokratischen Bewegung oder fern davon befinden, je nachdem ein Erwerbszweig eine, festere oder losere Verbindung des Arbeiters mit dem Arbeitgeber bedingt uud welche Einwirkung verschiedenster Natur sonst obwalten mögen. Allein es hieße doch das Auge gegen die offenkundigen Thatsachen verschließen, wenn der Arbeitgeber sich gegenwärtig noch bezüglich der sozialdcmo- kratischcu Arbeiter deu pessimistischen Anschauungen aus den siebziger Jahren hingebeu, wenn er die in dem Arbeiterstand im Allgemeinen eingetretene Beruhigung verkennen, wenn er heute uoch Mittel anwenden wollte, die nur der Kriegszustand rechtfertigen kounte. Es würde uns hier zu weit führen, wenn wir näher untersuchen wollten, ob dem Sozialistengesetz, dem mildernden Einfluß der Zeit, der Erfolglosigkeit deS bisherigen sozialdemokratischen Aufwandes an Zeit, Kraft und Geld, der sozialen Gesetzgebung, der fortschreitenden Humanität der Arbeitgeber u. s. w., jeue bessere, wenn auch keinen- sallS noch gute Stimmung iu den Arbeiterkreisen vorzugsweise zuzuschreiben sein dürfte. Unstreitig haben alle diese, und im Einzelsalle noch viele andere Ursachen zusammengewirkt. Lassen wir dies hier bei Seite und halten wir uns nur an die erfreuliche Thatsache der eingetretenen Besserung, welche es dem Arbeitgeber jetzt ermöglicht, den Kampf gegen die sozialdemokratischen Arbeiter mit ganz anderen Waffen zu führen, als vor einem Dezennium im Stande der Nothwehr, nämlich mit Waffen des Friedens. Die Bekämpfung der sozialdemokratischen Lehre und ihrer Führer liegt allerdings auf einem ganz andern Gebiet, auf dem der Kriegszustaud Seitens des Staats, der Gesellschaft und der Wissen- schaft fortdauert. Der Arbeitgeber hat es aber mit den Einzelpersönlichkeiten sozialdemokratischen Glaubensbekenntnisses zu thun; sie für eine richtigere Würdigung der bestehenden Gesellschaftsordnung empfänglich zu machen, ist feine Aufgabe, die heute jedeufalls aussichtsreicher erscheint, als vor zehn Jahren. Für Erfüllung dieser Aufgabe ist die Taktik vielleicht von noch größerer Wichtigkeit als der Inhalt der Maßregeln. Der Arbeitgeber muß zunächst alles Auffällige, Außergewöhnliche, auf eine AuSsouderuug und direkte Bekämpfung oder Bekehrung des sozial- demokratischen Theils seiner Arbeiter bezügliche vermeiden. Er muß iu erster Linie jede.n Unterschied, wie des religiösen und politischeu, so auch des sozialen Glaubensbekenntnisses feiner Arbeiter, vollständig ignoriren. Daß er keine Hetzer und Stänker unter feinen Arbeitern duldet — solche gab eS auch schvu, ehe man etwas von Sozialdemokraten wnßte —, ist eine Sache für sich. Allein dem Arbeiter, der seine Schuldigkeit thut, darf niemals gegründete Veranlassung zu dem Glauben gegeben werden, daß man ihn bloß seiner Ansichten und Meinungen halber gegen andere, die in gleichem Grade ihre Schuldigkeit thuu, bevorzugt oder zurücksetzt, sei eS in der persönlichen Begegnuug, sei es in der Lohnhöhe, in der Annahme und Entlassung des Arbeiters oder in sonstigen Beziehungen. Der Arbeitgeber muß sich in dieser Beziehung, selbst wenn es ihm Ueberwindung kosten sollte, jedes Vorurtheils ent- schlagen und absolute Gerechtigkeit üben. Es wird ihm dies uni so leichter werden, je mehr sich ihm die Beobachtung aufdrängen muß, daß diejenigen Arbeiter, welche für Sozialdemokraten ihre Wahlstimmen abgeben, vielleicht auch in sozialdemokratischen Versammlungen tüchtig mitulken und schreien, oder ihr rothes Glaubensbekenntniß, ohne viel dabei zu denken, wie den Wecker an der Uhr, herunterschnurren lassen, daß diese Arbeiter keineswegs einen im Betragen und in den Leistungen erkeuubar schlechteren oder unfähigeren Theil seiner Arbeiterschaft bilden. Wie häufig findet es sich, daß gerade die ausgezeichnetsten Arbeiter, die Anlage und Trieb zum Denken und Forschen haben, zum sozialdemokratischen Glaubensbekenntniß schwören. Gewiß bilden die Sozialdemokraten in der Regel den mißvergnügtesten Theil der Arbeiterschaft; das hat der Einfluß ihrer Führer allerdings — 47 — zu Wege gebracht. Allein sie übertragen deswegen den von Letzteren gepredigten Haß gegen Kapital und Gesellschaft noch lauge nicht ohne Weiteres ans die Person deS einzelnen Arbeitgebers. Sind sie auch mißtrauischer, zurückhaltender, so bleiben sie doch auf die Dauer keineswegs unempfindlich und verschlossen gegen Wohlwollen und Gerechtigkeit. An diese von ihren Verführern noch nicht vertilgten Keime des rein Menschlichen, mnß die Bemühung zu ihrer Besserung und Belehrnng ansetzen, aber unauffällig, unmerklich, nicht ans den sozialdemokratischen Theil allein, sondern ans die ganze Arbeiterschaften berechnet. Dies gilt insbesondere auch von der Einwirkung dnrch die Presse; die von Arbeitgebern unterstützten Arbeiterblätter müssen für a l l e Arbeiter Belehrung und Unterhaltung bringen; raisonni- rende Artikel gegen die Sozialdemokratie allein verfehlen ihren Zweck vollständig. Die Stärkung der Anhänglichkeit und des Vertrauens zum Arbeitgeber entzieht vorzugsweise der Sozialdemokratie ihren Boden im ArbeitSvcrhältniß. Die Opferwilligkeit des Arbeitgebers, seine oder seiner Stellvertreter persönliche Theilnahme an den Schicksalen der Arbeiter und ihrer Familien, Einrichtungen der verschiedensten Art sür ihr materielles Wohl und ihre Fortbildung, für Invaliden-, Wittwen- und Waisenversorgnng und was sonst in das Gebiet der Humanitären Fürsorge fällt, alles dies wird schließlich auch beim sozialdemokratischen Arbeiter, wenn auch vielleicht zögernder und zurückhaltender, Anerkennung finden. Den Ausschlag aber giebt stets das Verhalten des Arbeitgebers, in allen über das Arbeitsverhältniß, in welchem unbedingte Disziplin herrschen muß, hinausgehenden Beziehungen vom Menschen zum Meuschen. Der Arbeitgeber vergiebt sich nichts, wenn er ArbeiterauSschüsse oder Aeltesten- Collegien bildet und die Arbeitervertreter bei Fabrikordnungen, Nn- fallverhütuugsvorschriften, Fragen des Arbeiterschutzes, der Arbeitszeit, der Ueberstunden u. dergl. zu Rathe zieht, wenn er sie an der Verwaltung aller zu Gunsten der Arbeiter getroffenen, und an der Berathung für die noch zu treffeudeu Einrichtungen (Hülfskassen, Konsumvereine, Sparkassen, Speiseanstalten, Kleinkinder- oder Fortbildungsschulen u. s. w.) nicht bloß Theil nehmen läßt, sondern ihnen dabei volle Selbstbestimmung, oder doch überwiegenden Einfluß ein- räumt. Die Fälle, daß sozialdcmokratischc Arbeiter dieses Vertrauen mißbrauchen, werden sich als Ausnahmen erweisen; nur brauchen nur auf die durchweg friedlichen Verhandlungen in den Kranken- und Hülfskassenvorständen hinzuweisen, in denen doch so viele Sozialdemokraten sitzen. Wichtiger aber noch als alles dieses, und insbesondere vom größten Einfluß auf die Stimmung der sozialdemokratischen Arbeiter, ist die Achtung ihrer menschlichen und staatsbürgerlichen Selbständigkeit. Die frühere häufig bis zur Stumpfheit gehende Fügung des Arbeiters in eine absolute, weit über das ArbeitSverhältniß hinausgehende Abhängigkeit vom Arbeitgeber, die patriarchalische Periode, hat zur Zeit einer vielleicht übergroßeu Empfindlichkeit in entgegengesetzter Richtung Platz gemacht, wie es deun überhaupt eiue interessante psychologische Erscheinung der Zeit ist, daß die oberen Gesellschaftsklassen, z. B. Beamte und Offiziere, sich weit leichter als die unteren in Abhängigkeitsverhältnisse zu fügen wissen, die noch weit über die des Arbeiters zum Arbeitgeber hinausgehen. Zweierlei insbesondere soll der Arbeitgeber nicht antasten: die Koalitions- und die Wahlfreiheit des Arbeiters. Ueber das unveräußerliche Koalitionsrecht des Arbeiters haben wir uus bereits bei einem früheren Aufsatz so ausführlich ausgesprochen, daß wir hier uicht speziell darauf zurückzukommen brauchen. Der Arbeitgeber kann keinen besseren Weg einschlagen, um feindselige Koalitionen zn verhüten oder lahm zu legen, als indem er selbst dieser Bewegung ein friedliches Bett grübt, und in den Aeltesten- Kollegien, den Vorständen der Hülsskassen, der Wohlfahrtsein- richtnngen u. s. w. Raum nnd Stoss für eine ersprießliche gemeinsame Thätigkeit bietet. Allerdings wird dies für die Zukunft nicht verhüten, daß die Arbeiter, uud nicht bloß die sozialdemokratischen, auch Wünsche äußern, die dem Arbeitgeber unbequem sind, in deren Erörterung er lieber uicht eintreten möchte. Allein solche Forderungen und Wünsche, z. B. über Lohnfragen, Arbeitszeit u. s. w., werden sich, selbst in aufgeregten Zeiten (und daß solche immer wiederkehren vergesse man nicht), in ganz anderen Formen bewegen, wenn bereits Organe für deren Geltendmachung vorhanden sind, die eine Geschichte friedlichen und wohlthätigen Zusammeuwirkeus hinter sich haben. Die Wünsche werden nicht so stürmisch, die Forderungen nicht so schroff hervortreten und es dem Arbeitgeber ermöglichen, ohne seiner Autorität das Mindeste zu vergeben, hier je nach dem Grade der Berechtiguug und Möglichkeit nachzugeben, dort in Ruhe die Gründe zu entwickeln, weshalb und wie weit das Nachgeben unmöglich sei. Die Arbeiter sind, selbst in aufgeregten Zeiten, selten hierfür unempfänglich, und eine im persöulicheu Verkehr mit Grüudeu belegte Zurückweisung ihrer Ansprüche kann niemals eine Erbitterung erzeugen, wie eine Ablehnung durch schroffe, umnotivirte Ukase. Damit soll jedoch einer schwächlichen oder furchtsamen Nachgiebigkeit keineswegs das Wort geredet werden. Sobald eine Arbeiterkoalition sich zn Drohungen versteigt, oder gar Arbeitseinstellungen thatsächlich ins Werk setzt, tritt der Kriegszustand ein, welcher den Arbeitgeber berechtigt, jedes Mittel zur Sicherstellung bedrohter Personeu und Interessen zu ergreifen. Er möge sich nur mit großer Vorsicht hüteu, durch sein Auftreten oder seine Maßregeln Anlaß oder selbst nur Vorwaud, zum Beginn solcher Exzesse zu geben. Wenn der Arbeitgeber aber, bis zu den hier gezogenen Grenzen des Kriegszustaudes, das Vereiuigungsrecht der Arbeiter achten soll, so befürworten wir dies in noch viel weiter gehendem Maße bezüglich der Wahlfreiheit der Arbeiter. Wie der Arbeitgeber als Staatsbürger uud Anhänger irgend einer politischeu oder religiösem Partei an der Wahlagitation Theil nimmt und zu Gunsten seiner Ansichten auf die Wähler, darunter auch die Arbeiter, im Allgemeinen einzuwirken sucht, das steht hier gar nicht in Frage, uud Niemand wird daran denken, ihn aus Rücksicht auf abweichende Ansichten seiner Arbeiter zn politischer Unthätigkeit verurtheilen zu wolleu. Es handelt sich hier nur darum, daß er keine spezielle Propaganda bei seinen Arbeitern zu machen sucht, daß er ihnen absolute Wahlfreiheit läßt. ZDer Mißbrauch der Beeinflussung des Schwachen durch den Mächtigeren wird bei den Wahlen niemals aufhören; allein die Arbeitgeber sollten die ersten sein, welche diesem Mißbrauch vollständig entsagen. Schon aus Klugheit sollten sie es thun indem ein etwaiger Erfolg ihrer Beeinflussung, insbesondere beim allgemeinen, geheimen Stimmrecht, gar nicht im Verhältniß stehen kann zu der Gefährdung ihres Ansehens und ihrer Beliebtheit bei — so — den Arbeitern. In Gegenden, wo die patriarchalischen Beziehungen noch vorwiegen, mögen die Arbeiter eine derartige politische Beeinflussung nicht übel nehmen, vielleicht noch als etwas selbstverständliches, weil Hergebrachtes, betrachten. Allein in den sozialdemokratischen und fortgeschrittenen Arbeiterkreisen, um dereu Beruhigung es sich hier haudelt, überwiegt die gegentheiligc Auffassung, uud der Arbeitgeber setzt sich entweder der Erbitterung derjenigen Arbeiter aus, welche der Beeinflussung aus äußeren Rücksichten nachgeben zu müssen glauben, oder dem Spott derjenigen, welche geheim oder offen für die dem Arbeitgeber feindlichen Parteien ihre Stimmen abgeben, ja hierzu vielleicht erst durch die versuchte Beeinflussung angereizt worden siud. Diejenige politische Partei, deren dem Arbeitgeberstand angehörige Mitglieder sich jeglicher Wahlbeeinflussung ihrer Arbeiter vollständig enthalten, fährt sicherlich nicht schlechter, ja in der Zukunft besser, als andere Parteien, bei denen jener Mißbrauch fortdauert. Kein Vortheil für seine politische Partei, wohl aber eine verstärkte Abneigung der Arbeiter gegen die Partei, für welche er Propaganda machen wollte, daS siud die unausbleiblichen Folgen der Wahl- beeiuflussungeu Seitens des Arbeitgebers. Es ist eine Ehrenpflicht für ihn und zugleich ein Gebot der Klugheit, solchen Schritten zu entsagen und dies offen vor den Arbeitern zu bekennen. Der Verein der Auhaltischeu Arbeitgeber erkennt diese Ehrenpflicht in seinen Statuten ausdrücklich an. Wie wir Eingangs bemerkten, wäre es eine schlechte Taktik, sich den sozialdemokratischen Theil der Arbeiterschaft als Ziel besonderer Maßregeln auszuersehen, schon deßwegen, weil die Uebergünge vom fanatischen Sozialdemokraten bis zum ruhigeu zufriedenen Arbeiter so unmerkliche sind, daß eine Scheiduugslinie gar nicht zn ziehen ist. Was wir hier den Arbeitgebern anempfehlen und ans Herz legen ist auf alle Arbeiter jeglichen sozialen Bekenntnisses berechnet. „Mehr Lohn und weniger Arbeit" ist der Allen gemeinsame Wunsch, und daß die Sozialdemokratie in dieser Richtung am meisten verspricht, hierin — nicht in ihrem Lehrbegriff — liegt ihre Anziehungskraft für die Massen. Auf dem Gebiet des „Vielversprechens" kann der Arbeitgeber den Sozialdemokraten allerdings nicht übertrumpfen, — es wäre dies auch der größte — 51 - Fehler. Wenig versprechen, aber daS Wenige redlich halten und den Menschen im Arbeiter ehren, das ist der richtige Weg zur Bekehrung der Irregeleiteten. Der Maximal - Arbeitstag. Nächst den Fragen der Kinder-, Frauen- und Sonntagsarbeit hat sich in letzter Zeit keine Frage der Arbeiterschutzgesetzgebung mehr in den Vordergrund gedrängt, als der Maximal-Arbeitstag. Noch vor wenig Jahren als eine gar nicht diSkutirbare, nur von Sozialdemokraten oder unpraktischen Philantropen aufgestellte Forderung verschrien, bei dereu bloßer Erwähnung die meisten Arbeitgeber eine Gänsehaut überlief, vollzieht sich allmählich gerade in den Reihen der Letzteren ein bemerkenSwcrther Umschwung, welcher sie einen solchen gesetzgeberischen Eingriff in die bisher der Freiwilligkeit vorbehaltene Festsetzung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiter nicht bloß als etwas aus Humanitätsgrnnden unter Umständen zulässiges, sondern von gewissen Standpunkten aus sogar als etwas für sie Northeilhaftes, Wüuschenswerthes erscheinen läßt. Sicherlich steht die große Mehrheit der Arbeitgeber noch bei weitem nicht auf letzterem Standpunkt; allem unverkennbar lichten sich die Reihen der entschiedenen Gegner des Maximal-ArbeitStageS täglich mehr, und die Zahl der Anhänger, oder doch derjenigen, welche dieser wichtigen Frage in wohlwollendem Sinn näher treten, ist im Steigen begriffen. Dies spiegelte sich anch unverkennbar in den Diskussionen der Reichstags-Commissionen ab, welche in den Jahren 1887 und 1889 dieseu Gegenstand, wenn auch bei weitem uicht erschöpfend, einer vorläufigen Berathung unterzogen haben. Die verbündeten Regierungen wollen allerdings vom Maximal-ArbeitStag noch gar nichts wissen und haben die vor 2 Jahren vom Reichstag beschlossene Resolution bezüglich Vornahme einer Enquste rundweg abgelehnt. 4» — 52 — Wenn wir hiermit in eine kurze Erörterung dieser Frage eintreten, so wird es nicht erforderlich sein, daß wir das Prinzip des Maximal-Arbeitstagcs den Arbeitern gegenüber vertheidigen. Ohue Zweifel giebt es auch heute noch, insbesondere in den ärmsten Arbeiterklassen, Gegner jener Maßregel, weil sie den Lohnzuschuß durch Ueberstundcn nicht entbehren zn können glauben. Allein die Zahl derselben ist nicht ausschlaggebend und muß nothwendig in Folge der Beobachtung abnehmen, daß nachweisbar die Herabsetzungen der Arbeitszeit, wie sie in den letzten Jahren in großem Umfang in allen Theilen Deutschlands uud vorzugsweise in den großen Fabrikdistrikteu von West-Deutschland stattfanden, keineswegs eine Herabsetzung des täglichen Arbeitsverdienstes im Gefolge gehabt hat. Es lag auch hierzu gar keine Nöthigung vor, indem in den allermeisten Fällen diese Abkürzung der Arbeitszeit auf ein den Kräften und Lebensansprüchen der Arbeiter besser entsprechendes Maaß, zn keiner Verkürzung der täglichen Arbeitsleistung geführt, also den Arbeitern Vortheil, den Arbeitgebern mindestens keinen Schaden, vielfach sogar direkt oder indirekt Nutzen gebracht hat. Den Arbeitern gegenüber haben wir also, wie gesagt, nicht nöthig, für das Prinzip des Maximal-Arbeiistages einzutreten, wohl aber übertriebenen Ansprüchen aus Herabsetzung der Arbeitszeit entgegen zu treten. Der vernünftige Arbeiter muß sich zunächst sagen, daß auf diesem Gebiet deu weitestgehenden Ansprüchen nicht sofort Rechnung getragen werden kann, sondern große Vorsicht geboten ist. Abgesehen davon, daß eine solche einschneidende Maßregel bei allgemeinem Widerstand der Arbeitgeber undurchführbar ist, muß der Arbeiter auch bei ruhiger Ueberlcgung einsehen, wie er überhaupt größere Opfer von Seiten der Arbeitgeber nicht erwarten kann, wenn dessen Geschästsgewinn durch gesetzgeberische Maßregeln wesentlich gekürzt wird. ES muß als Grundsatz eines praktischen Humanitären Fortschreitens auf allen Gebieten des Arbeits- verhältnisscs anerkannt werden, daß es dem Arbeitgeber möglich bleibt, die von ihm beanspruchten größeren Opfer zu leisteu. Zwangsweise Herabsetzungen der Arbeitszeit auf ein das bisherige Arbeitsquantum wesentlich verminderndes Maaß würden aber um so härter und ungerechter sein, wenn man sie gleichzeitig mit der — 53 — Alters- und JnvaliditätSversicherung, die für sich so bedeutende Opfer erfordert, ins Werk setzen wollte. Es folgt hieraus, daß man die Arbeitszeit nicht lediglich nach philanthropischem Ermessen herabsetzen kann und darf, fondern daß die Auhaltspunkte hierfür nur durch die Rücksichtnahme auf die thatsächlichen Verhältnisse des Erwerbslebens gegeben werden können. Die Arbeitszeit darf also hiernach nnr in dem Maaße gesetzlich herabgesetzt werden, als es die Erfahrung in den maaßgebenden Industrien nnd Bezirken für zulässig und dem Interesse der Arbeiter wie der Arbeitgeber entsprechend gelehrt hat. Der erste Schritt auf diesem Gebiet muß in seiner praktischen Folge weniger als eine erzwungene allgemeine Herabsetzung der bisherigen durchschnittlichen Arbeitszeit, denn als eine Beseitigung von mißbräuchlichen Ueberanstrengungen der Arbeiter, soweit solche noch stattfinden, betrachtet werden, oder mit anderen Worten: die bisher bereits in weitem Umfange und in den verschiedensten Industrien als für beide Theile zulässig und vortheilhaft erprobte Abkürzung der Arbeitszeit, soll zur allgemeinen Regel werden. Für die deutschen Verhältnisse würde hiernach zur Zeit der Maximal-Arbeitstag zunächst auf 1l Stunden zu bestimmen sein, während im Laufe der Zeit unbedingt auf 10'/^ und später auf 10 Stunden heruntergegangen werden kann; letztere Arbeitszeit bildet für große Distrikte und viele Industrien, auch solche, welche die Körperkräfte nicht besonders anstrengen, bereits die Regel. Wenn wir hiermit die Stellung, die der Arbeiter zu der in Rede stehenden Gesetzgebung einnehmen sollte, bezeichnet haben, gehen wir zn der Erörterung über, in wieweit das Interesse des Arbeitgebers in dieser Frage mitspricht, worin für ihn das Bedenkliche und worin das Vortheilhafte einer solchen Maßregel liegt, unter welchen Voraussetzungen also der Arbeitgeber dem Prinzip des Maximal-Arbeitstages zustimmen kann, oder sich ablehnend dagegen Verhalten muß. Indem wir also die Stellung des Arbeitgebers zu dieser Frage iu Betracht ziehen, lassen wir die Humanilätsrücksichten zunächst ganz bei Seite und beschäftigen uns lediglich mit der Einwirkung einer solchen gesetzgeberischen Maßregel auf die geschäft- liche Lage, also die materiellen Interessen des Arbeitgebers. Es liegt auf der Hand, daß man eine solche Frage über Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit eines gesetzgeberischen Eingriffs in dieses bisher der privativeu Regelung überlassene Gebiet, nicht ohne Weiteres prinzipiell entscheiden kann, sondern daß es auf den Inhalt des zn erlassenden Gesetzes ankommt. Sehen wir uns dabei in denjenigen Staaten um, welche der gesetzgeberischen Regeluug der Arbeitszeit erwachsener Arbeiter, also dem Normalarbeitstag, bereits näher getreten sind, so können wir zwar konstatiren, daß diese Maßregel sich ohne Beeinträchtigung unabweislichcr Interessen des Gewerbelebcns eingebürgert hat und täglich mehr einbürgert, jedoch vielfach uutcr Formen und Bedingungen, die nichts weniger als nachahmuugs- werth erscheinen, ja theilweise die Absichten des Gesetzgebers illusorisch machen. Was zunächst Frankreich betrifft, so liegt der bereits seit 1848 bestehende Normalarbeitstag von 12 Stunden so weit über der Grenze der zur Zeit allgemein eingeführten Arbeitszeit, daß er die Bedeutung einer Einschränkung längst verloren hat. Seit drei Jahren nehmen die gesetzgeberischen Gewalten von Zeit zu Zeit Anläufe, eine Herabsetzung auf 11 Stunden festzustellen, bisher jedoch ohne Erfolg. Mit der Humanität der französischen Arbeitgeber und Abgeordneten ist es überhaupt nicht weit her. In den Vereinigten Staaten steht der gesetzliche 8stündige Normalarbcitstag nur auf dem Papier, da er bloß für Regieruugs- werkstätteu gilt und auch hier mir, soweit keine freiwillige Vereinbarung über die Arbeitszeit stattgefunden hat. In England existirt der Normalarbeitstag von 10 Stunden, soweit Erwachsene in Frage kommen, uur für die Arbeiterinnen; indirekt hat diese gesetzliche Maßregel, verbunden mit den Anforderungen der mächtigen Gewerkvereine, allerdings zn einer thatsächlichen Verkürzung der Arbeitszeit auf durchschnittlich 10 Stunden für fast alle Berufszweige geführt. Wird in England der 10stündige Normalarbeitstag allgemein gesetzlich proklamirt, so dürfte dies thatsächlich kaum als Beschränkuug empfuudeu werden. Belgien hat keine Bestimmungen über die Arbeitsdauer erwachsener Personen, wie es denn überhaupt iu allen Fragen der Ar- — 55 — beiterschutzgesetzgebung von sämmtlichen Kulturstaaten am weitesten zurückgeblieben ist. Daher auch die dortigen fortwährenden Unruhen und Ausstände. Es sind hiernach nur die seit 12 Jahren in der Schweiz und seit 4 Jahren in Oesterreich erlassenen Gesetze über einen llstün- digen Normalarbeitstag in Betracht zu nehmen. Was letzteren Staat betrifft, so hat das Gesetz an den bestehenden Verhältnissen wenig geändert, da es überall durch Ausnahmebestimmungen nnd Bewilligungen, die in die Hände der Polizei, der Gewerbe- und Landesbehörden gelegt sind, durchbrochen wird. Lehrreich für unS sind im Wesentlichen nur die Erfahrungen der Schweiz, welche in diesem gewerbereichen nnd dabei durch die internationale Konkurrenz und die in fast allen Absatzländern im letzten Jahrzehnt eingeführten Zoll- erhöhuugen sehr scharf bedrängten Lande, die Durchführbarkeit dieser hnmauitären Maßregel ganz zweifellos dargethan haben. ES bedürfte allerdings langer Jahre und eines fcharfen Kampfes mit vielen Arbeitgebern, ehe man diese gesetzgeberische Maßregel als allgemein eingeführt und zu praktischer Wirksamkeit gelangt betrachten konnte; auch wurde das Gesetz in den ersten Jahren sehr lax gehaudhabt. Die Ueberschreitungen bildeten die Regel; auch machten die Behörden von dem Rechte der Bewilligung von Ueberstnnden einen viel, zu weit gehenden, mit dem Geiste des Gesetzes unvereinbareu Gebrauch. Von Jahr zu Jahr hat sich dasselbe jedoch tiefer iu das Gewerhs- leben eingebürgert und wird immer schärfer gehandhabt. Anch befreunden sich die Arbeitgeber immer mehr mit der für Alle gleichmüßig gültigen Abkürzung der Arbeitszeit, wenn auch einer der Gründe fiir diese günstigere Anschauung in der ihnen unter den gerade obwaltenden Verhältnissen als zweckmäßig erscheinenden Beschränkung der Ueberproduktion gefunden werden mag. Die Berichte der Fabrikinspektoren lauten entschieden immer günstiger für das Gesetz und die steigende Neigung der Arbeitgeber, sich seinen beschränkenden Bestimmungen ohne Widerstand zu fügen. Anfangs sahen sie blos die Schattenseiten des Gesetzes und empfanden dasselbe als Zwang; jetzt finden seine guten Seiten immer mehr Anerkennung und der aufäuglich unterstellte Konflikt der Menschlichkeitsrücksichten - 56 — mit den materiellen Interessen der Arbeitgeber tritt immer mehr in den Hintergrund zurück. Wir sind überzeugt, daß auch bei- uns die bisher noch abgeneigten Arbeitgeber sich in gleicher Weise mit dem Maximalarbeitstag befreunden würden, und zwar um so schneller, wenn man, durch die Erfahrungen der Schweiz belehrt, die Mängel jener Gesetzgebung beseitigt. Als solche betrachten wir in erster Linie: die zu weit gehende Beschränkung des Arbeitgebers in der Bertheilung des Arbeitsquantums auf die einzelnen Tage oder Geschäftsperioden, d.h. also in der Anpassung der Produktions- an die gegebenen Absatzverhältnisse, und ferner die damit im Zusammenhang stehende Abhängigkeit der einzelnen Unternehmungen von dem Ermessen und der verschiedenen Auffassung lokaler Behörden. Wenn diese Uebelstände nicht in einem zu erlassenden deutschen Gesetze ihre Beseitigung, oder doch ihre Einschränkung auf ein unschädliches Minimum fiudeu, so können wir keiuem Arbeitgeber aurathen, für einen Maximalarbeitstag zn stimmen. Mit dem MaximalarbeitStag, wie er landläufig bisher aufgefaßt wird, und wie man ihn gesetzgeberisch zu lösen versucht hat, sind, streng genommen, solche Vorbedingungen nicht verträglich. Und dennoch müssen sie aufrecht erhalten werden. Nicht allzu viele Industrien sind in der Lage, durch alle Verhältnisse und Jahreszeiten hindurch gleichmäßig fortarbeiten zu können, sei es, daß die Nachfrage eine stets gleichmäßige ist, sei es, daß bei ihnen die Nachfrage sich der wechselnden Produktionshöhe anbequemen muß. Als Regel kann man nur die Abhängigkeit der Produktion von den in Menge und Lieferzeit gegebenen Absatzverhältnissen anerkennen. Bei den so wichtigen und ausgedehnten Saisouiudustrien, deren Absatzverhältnisse von den Jahreszeiten und Moden bedingt werden, tritt die unabwendbare Nothwendigkeit, sich in den Produktionsmengen und Lieferzeiten nach den einlaufenden Bestellungen richten zu müssen, vielleicht am schärfsten hervor; sie besteht aber auch auf vielen audereu Gebieten. Wie kann z. B. eine Maschinenfabrik, die bei hoher Konventionalstrafe einen bestimmten Ablieferungstermin innezuhalten hat, iu der Zahl der zeitweise nothwendigen Ucberstunden von einer gesetzlichen Formel oder dem Belieben einer Behörde abhängig gemacht werden? Und solche Beispiele könnten wir Hunderte anführen, wo für bestimmte Geschäktsperioden oder Einzelfälle die Freiheit in Festsetzung der Arbeitszeit unabweisbar, ja Existenzbedingung ist. ES erscheint nicht blos möglich, sondern ist sogar vorauszusehen, daß die Gesetzgebung und internationale Verträge mit der Zeit einen Einfluß dahiu ausüben werden, daß die Bestellungen sich in Menge und Lieferzeit mehr als bisher den Bedingungen einer gleichmäßigen Produktion anbequemen müssen. Allein dies ist so weitausstehend, daß kein Gesetzgeber solche Voraussetzungen zur Grundlage einschucideuder Maßregeln nehmen wird. Maßgebend, als Ausgangspunkt der Reformen, können somit nur die unabweisbaren wirthschaftlichen Zustände und Forderungen der Gegenwart sein. Um die Idee des Maximalarbeitstages mit diesen unabweisbaren Forderungeu in Eiuklaug zu bringen, giebt es nun verschiedene Wege, wie sie auch von der Schweiz und Oesterreich bereits betreten wurden, oder von verschiedenen Seiten in Vorschlag gebracht sind. Sie betreffen theils die Befugniß der obersten Landesbehörden, die Maximalarbeitszeit für einzelne Gewerbszweige höher zn normiren, oder gar für jeden einzelnen Gewerbszwcig die gesetzliche Arbeitszeit zu bestimmen, theils gestatten sie Ueberstunden, jedoch stets unter beschränkenden, oder vom Belieben der Behörden abhängigen Bedingungen. Und in der Frage der Ueberstundcn, weniger in den Bestimmungen über eine NormalarbeitSzeit, liegen gerade die Schwierigkeiten, um deren Lösnng es sich hier handelt. Keine der auf diesem Gebiet durchgeführten oder bisher vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns aber eine praktische Lösung dieser Schwierigkeiten zu enthalten. Erkennt man einmal die Nothwendigkeit an, die Arbeitszeit den Absatzverhältnissen anpassen zu müsseu, muß man eS ferner als unmöglich anerkennen, hierfür bestimmte Zahlen und Formelu aufzufinden, so folgt hieraus, daß die freie Selbstbestimmung des Arbeitgebers als eine Existenzbedingung, folglich als ein Recht anzuerkennen ist, daS nicht vom Belieben irgend einer Behörde eingeschränkt werden darf. Diese An- — 58 — schaumigen sind logisch mit dein bisherigen landläufigen Begriff des Normal- oder Maximalarbeitstages nicht zu vereinigen. Die Lösung scheint unS nur aus" dem Wege möglich, daß mau die Forderuugeu der Humanität, die künftig allerdings daS oberste (besetz sein sollen und müssen, mit den thatsächlichen Verhältnissen und Lcbensbedingnngcn dcS Erwerbslebens dadurch iu Einklang dringt, daß man das gesetzliche Maximnm nicht mehr in die arithmetische Begrenzung der täglichen Arbeits- oder Ueberstuuden, sondern iu deu Durchschnitt der Arbeitsstunden eines bestimmten Zeitabschnitts legt, innerhalb dessen deu Arbeitgeber» vollkommen freie Bewegung bleibt. Diese Durchschnittszahl muß so bemessen werden, daß jede Ausnahmebewillignng der Lokal- oder Landesbehörden auSgeschlosseu bleibt; wie schon Eingangs erwähnt, wird sie zur Zeit auf 11 Stunden festzusetzen sein, fpäter auf10'/z und 10 Stunden herabgehcn können. Es giebt keine Industrie, die sich diesem Durchschnitt nicht anbequemen kann; geht sie gegenwärtig darüber hinaus, so hat sie sich allerdings einzuschränken. Um aber überall eine feste gesetzliche Grundlage unter den Füßen zu haben und in keiner Richtung vou dem Belieben der Behörden abhängig zn sein, ist es nothwendig, diejenigen einzelnen Arbeiter vollständig von jeder Beschränkung der Arbeitszeit auszufchließeu, welche mit Arbeiten betraut siud, die, um deu regelmäßigen Fabrik- bctrieb zu ermögliche», der eigentlichen Fabrikation als HülfSarbeiten vor- oder nachzugehen haben, z. B Anheizen von Dampfkesseln, Reparaturen, Reinigen u. s. w. Für diese Kategorie giebt es keine Möglichkeit einer Festsetzung bestimmter Maximal- oder Durchschuitts- ArbeitSzeiten, uoch eine Kontrole über deren Jnnehaltung; man versuche deshalb auch nicht, hier Regeln aufzuzwingen, die doch undurchführbar sind. Die Humanität läßt sich einmal nicht schablonisiren, nnd eine Ausdehnung deS Maximalarbeitstages auf alle Kategorien von Arbeitern muß von vornherein als ausgeschlossen betrachtet werden. So wenig wie eine arithmetische Bestimmung über die äußerste Zahl vou Ucberstundcu, welche zeitweise gestattet sein soll, so wenig dürfte auch eiue gesetzliche Regelung der Anfangs- und Schlußzeiten der Tages-, oder Nachtarbeit durchführbar oder erforderlich sein. — 59 — Eine derartige Beschränkung würde alle Betriebe, die unausgesetzt Tages- und Nachtarbeit erfordern, den Ausnahmebewilligungen von Behörden überliefern, die wir gerade grundsätzlich und überall ausschließen möchten. Ebensowenig ist es eine humanitäre Nothwendigkeit, noch eine Möglichkeit, die Zahl und Läuge der Pausen zwischen der Arbeitszeit gesetzlich zn regeln; die Natur und Eigenart der verschiedenen Betriebe läßt dies durchaus nicht zu, und ein bloßer Versuch der mechauischen Regelung müßte sofort die Nothwendigkeit fo zahlreicher Abweichungen und Ausnahmen ergeben, daß diese die Regel überwuchern würden. Was sich überall vou selbst regelt, bedarf nicht erst der gesetzlichen Regelung. Endlich möchten wir, als Voraussetzung der Versöhnung des Arbeitgebers mit dem Prinzip des Normalarbeitstages, noch hervorheben, daß die polizeilichen Kontrolen auf eiu unabweisbares Minimum einzuschränken sind. Es genügt unseres Erachtens vollkommen, wenn der Unternehmer nur verpflichtet wird, über die täglichen Arbeitszeiten innerhalb halbjähriger Betriebsperioden fortlaufende Verzeichnisse zu führen, die in dein Arbeitsraum auszuhängen sind, ebenso ein Verzeichnis; derjenigen einzelnen Arbeiter, welche den beschränkenden Bestimmungen über die Arbeitszeit überhaupt nicht unterliegen. Wir glauben nicht, daß gegen gesetzliche Bestimmungen auf solcher Grundlage und in solcher Einschränkung die Arbeitgeber irgend erhebliche Einwendungen machen können. Auf der anderen Seite aber werden sie immer mehr die Vortheile anerkennen müssen, welche eine derartige Maßregel für gleichmäßige Regelung der inneren Konkurrenz im Gefolge haben muß, ja wie sie geradezu nothwendig erscheint, um den humanen Arbeitgeber nicht gegen den inhumanen in ein nachtheiliges Konkurrenzverhältniß zu bringen. Von letzterem Standpunkt auS erscheint die ganze Maßregel erst in ihrer vollen ethischen Bedeutung. Der Reichstag hat bekanntlich in der Sessionsperiode 1888/89 eine Kommission zur Berathung der Frage des Maximalarbcitstages niedergesetzt, die aber durch den Schluß des Reichstages an der Voll- — 60 — endung ihrer Aufgabe verhindert wurde. Derselben lagen vier Gesetzentwürfe vor. Der den Kommissionsarbeiten zu Gruude liegende Lieber-Hitze'sche Eutwurf beruht auf einem Maximalarbeitstag von 11 Stunden; Verlängerungen oder Verkürzungen dieser Dauer kann der Bnndesrath für einzelne Gewcrbszweige anordnen. Der zweite Antrag (Dr. Böttcher) will die Festsetzung des NormalarbeitStagS für die einzelnen Industriezweige dem Bundesrath, und der dritte (Kleist-Retzow) den Berufsgenossenschaften überlassen. Der vierte Antrag (Oech elhaeuser) steht dagegen vollständig auf der Grundlage, die vorstehend als die einzige für die Arbeitgeber annehmbare bezeichnet wurde. Die Arbeitsdauer innerhalb 24 Stunden wird hiernach auf 11 Stunden festgesetzt, mit der Maßgabe jedoch, daß der Arbeitgeber, selbstverständlich unter Voraussetzung der Zustimmung des Arbeiters, über eine beliebige Zahl von Ueberstnnden zeitweise verfügen kann, insofern diese Ueberstuuden innerhalb eines Zeitraumes von 26 Wochen durch entsprechende Verkürzungen ausgeglichen werden, so daß also der Durchschnitt von 11 Stunden niemals überschritten werden darf. Der Bundesrath soll, nach Anhörung der betreffenden Berufsgenossenschaften, diesen Durchschnitt für bestimmte Gewerbe, z. B. Bergbau, herabsetzen dürfen.*) Die nächste Session wird sich ohne Zweifel wieder mit dieser Frage beschäftigen und sie hoffentlich zu einem gewissen Abschluß bringen, wenn auch vorläufig an eine Zustimmung der verbündeten Regierungen uicht zu denken ist. Dazu erscheint in der That die Sache auch noch nicht reif und eine reiflicher Prüfung gewidmete Verzögerung ist um so unbedenklicher, als die freiwilligen Herabsetzlingen der Arbeitszeit unausgesetzt ihren Gang gehen. *) Der Lieber-Hitze'sche Antrag und der Oechelhaeuser'sche Gegenantrag sind im Nachtrag aligedruckt. Zur Frage der Arbeiteransschüsse (Aeltesten- Kollegien). Wir treten hiermit in die Besprechung einer vielnmstrittenen Frage ein. Der Zwiespalt der Meinungen auf diesem Gebiet charak- terisirt sich aber keiueswegS als ein Gegenüberstehen eines höheren nnd eines geringeren Grades von Menschenfreundlichkeit oder Opferwilligkeit, als eine Meinungsverschiedenheit zwischen humanen und inhumanen Arbeitgebern. Es hieße die Wahrheit verleugnen, wenn man nicht anerkennen wollte, wie sich unter den Gegnern jeder Arbeitervertretung eine sehr große Zahl von Unternehmern, Privaten wie Gesellschaften, befinden, deren WohlthätigkeitSeinrichtnngen geradezu mustergültig sind, deren Opferwilligkeit als leuchtendes Beispiel dasteht. Auf dein Gebiete der materiellen Opferwilligkeit liegen also ihre Bedenken nicht; sie laufen vielmehr in den Befürchtungen zusammen, welche überhaupt allcu Bemühungen zur sozialen Hebung des Arbeiterstandes entgegen gehalten werden, daß nämlich unter dem Mantel der Arbeitervertretnng der Pferdefnß der Sozialdemokratic hervorschaue, daß die Schädigung der Disziplin und der Autorität des Arbeitgebers oder Leiters die Folge solcher Einrichtungen sein werde. ES liegt hierin allerdings eine tiefgehende Meinungsverschiedenheit, indem die Anhänger der Arbeitervertretung damit umgekehrt die Sozialdcmokratie zu bekämpfen, die Bande zwischen Arbeitgebern nnd Arbeitern, also die ethisch-moralische Grundlage aller Disziplin nnd Autorität, zu stärken, nicht zu lockern vermeinen. Die obwaltende Meinungsdifferenz fußt allerdings in erster Linie auf eiuer prinzipiell vermiedenen Auffassung dessen, was zur Herstellung des sozialen Friedens sür erforderlich erachtet wird. Die Gegner der Arbeitervertretung glauben jenes Ziel im Wesentlichen durch Wohlthätigkeitsmaßregeln aller Art, überhaupt durch materielle Opfer erreichen zu können. Ein Hülfsmittel, und zwar ein sehr — 62 - Wichtiges, erkennen anch wir hierin, allein nicht das allein wirksame, nicht einmal das ausschlaggebende. Unserer Ansicht nach heißt eS die Bewegung im Arbeiterstand verkennen, wenn man ihr bloß materielle Motive unterschiebt, auch die Unzufriedenheit lediglich auf sozialdemokratische Hetzereien zurückführt. Seit einem Jahrhundert geht ein unwiderstehlicher Zug durch die Zeit, welcher die früher einfluß- und machtlosen Volksklassen nach oben treibt; die Emanzipation deS dritten Standes ist erreicht, die des vierten, des Arbeiterstandes, in der Gährung begriffen. Derselbe erstrebt nicht bloß eine materielle Besserung, sondern auch eine soziale Hebung einer Lage, entsprechend der durch alle Hülssmittel der Neuzeit geförderte:: und fortwährend steigenden Bildung des Arbeiterstandes und deS dadurch verminderten Abstandes seines Bildungsgrades von dem deS Arbeitgebers. Es hilft nichts, vor diesen Bewegungen die Augen zu verschließen; sie wollen anerkannt uud in Rechnung gezogen sein. Wir haben es hier nicht mit Regeuwässern zu thun, die schnell wieder verlaufen; eS ist eine Fluth, der man ihr Bett graben uud die mau nicht durch zweckwidriges uud doch unnützes Eindämmen zum Ueberlaufen bringen sollte. Es ist hier nicht der Ort, diese große soziale Frage theoretisch zum Austrag zu bringen; wir beschränken uns auf praktische Erörterungen. Wir möchten einmal die Erfahrung zu Gunsten unserer Ansichten zu Hiilfe rufen, zum andern aber auf Zerstreuung falscher und übertriebener Vorstellungen hinwirken, welche häufig mit der Frage der Arbeitervertretung verknüpft werden. Auf die Erfahrung glauben wir nach zwei Richtuugeu verweisen zu dürfe::. Zunächst steht es als Thatsache sest, daß überall die Stimmung der Arbeiter, ihr Verhältniß zu den einzelnen Arbeitgebern, nur dann durch die getroffeuen Wohlfahrtseinrichtungen wesentlich gebessert worden ist, wenu der Arbeitgeber zu gleicher Zeit verstaud, sich auch deren persönliche Achtuug und Zuneigung zu erwerben. Wir finden in vielen Unternehmungen ein kaltes, oder gar fchlechteS Verhältniß, einen unablässigen, dem Geschäft zum größten Nachtheil gereichenden Arbeiterwechsel — daS charakteristische Zeichen, daß kein moralisches Band zwischen Arbeitgeber und Arbeiter besteht, — trotz der vollendetsten WohlfahrtSeinrichtungen und ge- — 63 — nügender Löhne.") Andererseits aber begegnen wir so häufig dem schönsten Einvernehmen, obgleich der Arbeitgeber finanziell nicht in der Lage ist, irgend bedeutende materielle Opfer für WohlfahrtS- einrichtungeu zu bringen, oder sehr reichliche Löhne zu zahlen. Diese Beobachtung kann man überall machen, wenn auch selbstverständlich die Ursachen des guten oder schlechten Einvernehmens anch noch auf anderen Gebieteu liegen, z. B. politischeu oder konfessionellen Beeiu- flussnngen, lokalen Strömungen, verschiedener Bildungsgrad, verschiedene BeschäftignngSweise der Arbeiter u. s. w. Auf dem Lande ist durchschnittlich das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, bloß weil sie sich menschlich näher stehen, ein besseres als in den meisten Fabriken, obgleich in letzteren im Allgemeinen die Löhne höher und die WohlfahrtSeinrichtungen viel weiter ausgebildet und weiter verbreitet sind, als auf dem Lande. Ja, in den bestgelohn- testen und mit den vorzüglichsten Einrichtungen freigebig ausgestatteten Werken zählt die Sozialdemokratie häufig ihre entschiedensten Anhänger, gerade als ob die Arbeiter hierdurch erst recht darauf hingeführt würden, daß die oktroyirte Wohlthätigkeit allein die soziale Frage nicht lösen könne. Diesen Erfahrungen gegenüber, die sich dem unbefangenen Beobachter aufdrängen müssen, bieten diejenigen Unternehmungen ein durchweg erfreuliches Bild, wo bisher ArbeiterauSschüsse gebildet worden sind, oder wo — denn auf die Form kommt es nicht an — in dem gleichen Geist gehandelt wurde. Bis vor Kurzem konnte man noch die Pioniere auf diesem Gebiet einzeln aufzählen — Schlittgen, Brandts, PeterS, Rößler, Starke, Busch u. s. w.; — in letzter Zeit dagegen hat bereits eine große Zahl von Arbeitgebervereinen und einzelnen Arbeitgebern (wir nennen den Anhaltischen und Mitweidaer Arbeitgebervereiu und namentlich auch die großen ^) v,-. Jul. Post erzählt in der Einleitung zu seinem vortrefflichen Werk „Musterstätten persönlicher Fürsorge", daß in einer unserer größten und berühmtesten gewerblichen Anlagen, „deren WohlfahrtSeinrichtungen schlicht zu beschreiben ein zehn Bogen starkes Buch gedruckt werden müßte" ein jährlicher Wechsel von V,» der Belegschaft stattfinden solle, und über dem Bette jedes Arbeiters, den er besuchte, oder am Ehrenplatz an der Stubenwand, habe er nicht das Bild des Fabrikherrn, sondern Lassalle's Bild oder Büste angetroffen. — 64 — rheinischen Vereine „Arbeiterwohl" und „Gemeinwohl") die Institution der Arbeiter-AuSschnsse oder Aeltesten-Kollegien, als eine der wesentlichsten Zielpunkte der Reform deS Arbeitsverhältnisses, theils schon durchgeführt, theils deren planmäßige Durchführung eingeleitet, so daß man heute nicht mehr von vereinzelten philanthropischen Experimenten, oder etwa nur unter besonderen Verhältnissen anzuempfehlenden Einrichtungen sprechen kann. Und erstrecken sich auch die ans diesem Gebiet gewonnenen Erfahrungen noch nicht über eine sehr große Zahl von Jahren (die ältesten Arbeiter-Kollegien sind erst in den siebziger Jahren entstanden), so ist doch überall und ohne Ausnahme der vortreffliche Einfluß der neuen Institution auf die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, nirgends und in keiner Weise aber die befürchtete Lockerung der Disziplin hervorgetreten. Noch in keinem Fall ist diese Institution wieder aufgegeben worden; sie hat sich, im Gegentheil, täglich fester eingebürgert und rasch die Anerkennung auch der ihr aufaugs mißtrauisch oder gleichgültig gegenüberstehenden Arbeiter gefunden. Das Wesen und die Organisation der ArbeiterauSschüsse zu schildern und damit auf Zerstreuung der gegeu sie erhobenen, vielfach auf Mißverständnissen beruhenden Bedenken hinzuwirken, soll nun unsere Aufgabe seiu. Zu ersterer Beziehung bietet eS vielleicht den besten Anhalt, wenn wir die Besprechung der den Arbeiterausschüsseu zu stelleuden Aufgaben und einzuräumenden Rechte an bereits thatsächlich durchgeführte Einrichtungen anknüpfen. Wir lassen hier als Beispiel die bezüglichen Bestimmungen eines auf den Normalsatzungen des Vereins der Auhaltischen Arbeitgeber aufgebauten Aeltesteu-Kollegiums folgen, welches in einer Fabrik in Dessan eingeführt ist, und aus 7 von den Arbeitern alljährlich frei gewählten Mitgliedern besteht. „§ 2. Das Aeltesten-Kollegium hat im Allgemeinen die Aufgabe, alle Interessen der Arbeiter im Sinne der Satzungen des Vereins der Anhaltischen Arbeitgeber und im Wege friedlichen Znsammenwirkens zu fördern und hierin allen Arbeitern mit gutem Beispiele voranzugehen. Insbesondere liegen ihm hiernach folgende Pflichten ob: — 65 a) Im Arbeiterpcrsonal, und namentlich cinch beim jüngeren Theil desselben, Disziplin, Ehrenhaftigkeit, Ordnung und gute Sitteu aufrecht zu erhalten, Streitigkeiten zu verhüten oder zu schlichten, insbesondere auch die Trunksucht und Rohheit zu bekämpfen; k>) für Aufrechterhaltung der Fabrikordnungen, Unsallverhütuugs- vorschrifteu und der sonstigen das Interesse, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter und die Ehre und Wohlfahrt des Geschäfts berührenden Anordnungen uud Maßnahmen Sorge zu tragen, auch mitzuwirken, um die Veruntreuung oder Vergeudung von Rohstoffen, Werkzeugen u. f. w. zu verhindern; schafteu und Gewerkschaften, in deren Organismus ohnedies das subjektive Band zurücktritt, werden insbesondere verdoppelte Auf- Eine» interessanten Beleg von dein Mißtrauen oder der Gleichgültigkeit, welche die Arbeiter häufig den Bemühnngen der Arbeitgeber entgegenbringen, gab kürzlich eine Zeitungsnotiz ans Schlesien, wo die Verwaltung eines dortigen Bergwerks die Arbeiter-AnSschüsse einführen wollte, die Arbeiter aber bei der Wahlhandlung davon gelaufen seien. Aehnliche Erfahrungen haben anfangs auch verschiedene Arbeitgeber deS Mittweidaer Vereins gemacht, sich dadurch jedoch nicht abhalten lasse», die Arbeiter eines Besseren zn belehren und zwar mit vollsläiidigem Erfolg. Eine gleiche Beharrlichkeit erhoffe» wir a»ch vo» jener ober'chlesischen Bergwerksverwaltung; den» ei» solches Verhalten der Arbeiter wird jeder denkende Arbeitgeber nicht als einen Beweis für die Ueberflnssigkeit, sonder» umgekehrt für die dringende Nothwendigkeit ansehen, die so offen gelegte Kluft zwischen Besitzern niid Ardeitern dnrch derartige Institutionen zn überbrücke», die absolut mangelnde Fühlung zwischen Beiden hcrznstelle». Wir erwarte» also vo» jenem Fall mir Anregung zu solche» Bestrebungen; wer sich dadurch z»>» Zurücktreten bestimiiie» lasse» sollte, hat die Bedeutmig der Frage und die Aufgabe des Arbeitgebers nicht erkannt, oder er bemächtigt sich des Falles nur als Vorwand seiner Opposition gegen die Ausschüsse überhaupt. k° — 84 — merksamkeit auf die Wahl und das Auftreten ihrer Vertreter, den Arbeitsausschüssen gegenüber zu nehmen haben. Es ist wohl kein Zufall, daß die heftigsten Streikbewegungen gerade in den Distrikten auSgebrocheu sind, wo die Untcrnehmnngen meist in den Händen großer Aktiengesellschaften oder Gewerkschaften sind. Denn obgleich die Gesellschaften crsahrnngSmäßig in materieller Opferwilligkeil, WohlfahrtSeinrichtnngen u. s. w. durchaus nicht zurückbleiben, und auch durchaus nicht gesagt sein soll, daß die Direktoren solcher Werke sich nicht gleichen Einfluß und gleiche Beliebtheit erwerbe» könnten, wie die Privatbesitzer, so stehen ihnen die Arbeiter doch in der Regel fremder gegenüber, als den Letzteren; es bedarf also hier verstärkter Bemühung und Rücksichtnahme, um die Arbeiter enger au das Interesse des Unternehmens und die Personen der Leiter zu fesseln. Auch deu Aussichtsräthen und Vorständen dürste sehr zn empfehlen sein, in dieser Beziehung die Betriebsleiter anzuregen und immer allgemeiner daS Arveiterwohl uuter ihre BerathuugSgegen- stände aufzunehmen und auch in dieser Richtung Kontrolen auszuüben. Wenn aber in solchem versöhnlichen Geist an die Aufgabe herangetreten wird, wenn die Arbeitervertretung über Fragen des Arbeiter- schutzes wie der Arbeits- uud Geschäftsordnung gutachtlich gehört wird, weun sie begründete Beschwerden über unzweckmäßige Anordnungen, harte Strafbestimmungen, ungenügende Schutzbestimmungen, über schlechte oder ungerechte Behandlung Seitens der Unterbeamten, oder andere Unzuträglichkciten ordnungsmäßig vorbringen, wenn sie Vorschläge zur Beseitigung von Uebelständen und zur Besserung der Arbeitsverhältnisse wie der persönlichen Beziehuugen machen kann, wenn ihr überdies — und dieS ist von höchster Wichtigkeit — eine Theilnahme au der Errichtung nnd Verwaltung aller zu Gunsten der Arbeiter getroffenen oder zu treffenden Wohlfahrtseiurichtungen, welcher Art sie auch sei» mögen, eingeräumt wird, — waS man für deu Arbeiter thuu will, thue mau auch durch denselben — nnd wenn dann der Arbeitgeber nnd seine Vertreter in allen diesen Verhandlungen Entgegenkommen, Geduld uud menschliches Wohlwollen bekuudeu, so hieße es aller Erfahrung widersprechen und an der menschlichen Natur verzweifelu, wen» man nicht allmählich, selbst bei sozialdeinotratisch verhetzten, geschweige denn bei den ruhigen Arbeitern, auf Erfolg rechnen dürfte. Erschwert oder erleichtert wird diese Ausgabe natürlich sehr durch die in den verschiedenen ArbcitSdistrikten herrschenden, mehr dein Frieden oder der Erbitterung zugeneigten Strömungen, insbesondere auch durch die Verschiedenheiten in Charakter, Temperament und Bildungsgrad der einzelnen Volksstämme. In dieser Beziehung dürfte die vom Kaiser gestellte Aufgabe, mit den Arbeitern in nähere Fühlnng zu treten, in dem westfälischen Streikbezirk besonders schwierig liegen. Arbeitgeber wie Arbeiter sind dort nicht auS weichein Holz geschnitzt, und eine Kehrseite der charakteristischen Tugend dieses vortrefflichen Volksstanunes ist ein auf beideu Seiten stark ausgebildetes nicht sehr zum Nachgeben, oder zum Verlassen eines traditionellen Staudpuuktes veranlagtes Selbstgefühl, welches bei den jungen Arbeitern, insbesondere so lange sie noch nicht die Militärdisziplin kennen lernten, häufig iu Rohheit übergeht. Allein im sozialen Leben wird sich in der Regel die Nothwendigkeit thatsächlichen Vorgehens gerade da am stärksten herausstellen, wo die Schwierigkeiten der Durchführung die größten sind. Hier thut Selbstüberwindung beiden Theilen noth. Wenu wir hiernach für die Nothwendigkeit uud zugleich die Unbedenklichkeit der Errichtung von Arbeitervertretungen in jedem einzelnen Unternehmen eintreten, so wollen wir uun noch iu der Kürze die Frage der Eiuführuug und Einrichtung dieser Institution berühren, die selbstverständlich nur auf dem Boden der Freiwilligkeit, nicht gesetzlichen Zwanges, entstehen kann. Wenn diese Frage bereits in den Verhaudluugeu zwischen den Arbeitern uud Arbeitgebern behufs Beilegung des westfälischen Kohlenstreiks gestreift worden ist, indem die Arbeiter die Verhandlungen über Arbeitszeiteu u. s. w. durch Ausschüsse der ge- sammteu Bergarbeiter führen wollten, die Arbeitgeber dieS dagegen ablehnten und uur mit jeder einzelnen Belegschaft verhandeln zu wollen erklärten und dies auch durchgesetzt haben, so glauben wir, daß Letztere hierbei im Recht waren und, obgleich formale Geguer der Arbeiterausschüsse, faktisch mehr auf dem Boden der von uns vertretenen Anschauungen standen, als die Arbeiter. Es soll uud kann natürlich für die Zukunft nicht ausgeschlossen bleiben — in Krisen z. B. wird dies stets wiederkehre» — daß Arbeitgeber und Arbeiter auch durch Vertreter ihrer Gesammtheiten über allgemeine Fragen, namentlich Lohufrageu, verhandeln. Allein der wesentliche Inhalt, die Gruudlage der Verständigungen, muß in die Einzel- uuternehmung, in die individuellen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem eiuzelncn Arbeiter nnd die Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeiterausschusse verwiesen werden; sie müssen die Abieiter bilden, welche die sozialen Spannungen gefahrlos entladen und eS uicht mehr zur Anhäufung von ExplosionSstoff, zu Gewittern, welche den ganzen Horizont verfinstern, kommen lassen. UebrigenS wäre nichts unzweckmäßiger, ja gefährlicher, als wenn mau in solchen Momenten der Aufregung an neue organische Einrichtungen herantreten wollte, welche dauernde Handhaben friedlicher Bestrebungen bilden sollen. Erst müssen die beiderseitige Aufregung und die zurückgebliebene Erbitterung sich gelegt haben, Ruhe uud unbefangene Anschauung, ans Grund unparteiischer, die Uebertreibungen abstreifenden Untersuchungen, in die Gemüther zurückgekehrt sein, ehe sich derartige Schritte mit Aussicht auf Erfolg unternehmen lafscu. Und da die Initiative dazu naturgemäß nur von den Arbeitgebern ausgehen kann und es nothwendig erscheint, hierbei in bestimmten Distrikten nnd Berufszweigen nach gleichen Grundsätzen vorzugehen, so wird eS sich (nach dem Vorgang der Anhaltischen uud Mittweidaer Arbeitgebervereine, des linksrheinischen Vereins für Gemeinwohl u. f. w.) von selbst empfehlen, daß die Arbeitgeber bestimmter Distrikte oder BernfSzweige sich vorerst über die Grnndzüge (Normalsatzuugeu) berathen, die für die Einrichtung der Arbeitervertretung in jedem einzelnen Unternehmen maßgebend, wenn auch nicht im Einzelnen bindend sein sollen. Ans den Zeiten der Aufregung aus den großen Katastrophen, muß man weise Lehren mitnehmen in die Zeiten der Ruhe; aber man darf in Krisen keine organische Einrichtungen begründen wollen, in denen sich die Forderungen der Aufregung uud nicht die Bedürfnisse der Ruhe wiederspiegcln würden. Die Bildung von Arbeitgebervereinen, oder mindestens von — 87 — Vereinbarungen nnter den Arbeitgebern bestimmter Distrikte, welche Prinzip und Regel in die gesammte Behandlung der sozialen Angelegenheiten hineintragen, scheint uns hiernach der erste Schritt zur Reform und die Vorbedingung der Einrichtung von Arbeitcraus- schüsseu in deu einzelnen Unternehmuugeu zu sein. Mit den bestehenden großen Vereinen für Interessenvertretung der Arbeitgeber werden sich solche soziale Arbeitgebervereiue aber uicht zusammenwerfen lassen, schon anS dem Grunde uicht, weil Letztere eiue territoriale Beschränkung auf bestimmte Arbeitsgebiete oder Judustrie- grnppen mit gleichartigen objektiven und subjektiven Grundlagen erfordern, Rücksichten, die bei der Interessenvertretung nicht obwalten. ^etzt mau also voraus, daß die Arbeitgeber bestimmter Distrikte oder Iudustriegruvven sich über die Einrichtung von Arbciterans- schüssen und deren Grundlagen im Allgemeinen verständigt- haben, so bleibt der eiuzelnen Unternehmung immer noch ein großer Spielraum für ihre Spezialstatuten, bei dereu Berathung bereits von den Arbeitern srei gewählte VertraueuSmänner hinzugezogen werden sollten. Wir haben in dem schon erwähnten Aufsatz über die Arbeiterausschüsse erörtert, in wie mannigfacher Weise diese Ausschüsse gebildet und zusammengesetzt werden können. Pou deu nur aus Arbeitern bestehenden Aeltcsteu-Kollegieu, die ihren Vorsitzenden ans sich wählen und deren Sitzungen der Arbeitgeber oder sein Vertreter nur beiwohnt, bis zu den, nach Analogie des KrankenvcrsicherungSgesetzeS, zn ^/<> aus Arbciteru und Vz aus Vertretern des Arbeitgebers gebildeten Kollegien, sind die verschiedensten Zusammensctzuugen bereits durchgeführt worden und kann diese Frage dein Ermessen der einzelnen Unternehmungen ruhig überlassen bleiben. Denn die KoustituiruugSfrage hat bei einer Institution aus moralischer Grundlage die Wichtigkeit nicht, wie bei konstitutionellen Körperschaften, wobei es sich um juridifche Abgreuzung von Rechten und Pflichten handelt; das Wesentliche hierbei ist, daß die Eiurich- tuugeu so getrosten werden, daß sie Arbeitgeber uud Arbeiter befriedigen und sich praktisch bewähren. Wie in deni gedachten Aufsatz näher erörtert, wird eS vielfach, ja in erster Zeit wahrscheinlich in der Regel, für zweckmäßig erachtet werden, die Befugnisse der Aeltesten-Kollegien mit denen der Erstände der Hilfskasscn, Krankenkassen oder ähnlichen in der betreffenden Unternehmung bestehenden oder noch zu errichtenden Einrichtungen zu vereinigen, wobei wir dann dringend empfehlen, auch die Theiluahme an der Errichtung uud Verwaltung aller WohlfahrtSeinrichtungen damit zu verbinden. Der innere Znsammenhang aller dieser Ausgaben spricht für diese Vereinigungen; auch wird hierdurch ein gleichmäßigeres und anSgiebigereS Arbeitsfeld für daS Kollegium geschaffen nnd die Autorität der Vorstandsmitglieder den Arbeitern gegenüber verstärkt. Dieselbe ist aber absolut nothwendig, wenn sie den wichtigen Theil ihrer Ausgabe erfüllen sollen, moralisch auf die Arbeiter einzuwirken, Streitigkeiten zn schlichten nnd zn verhüten, die jüngeren Arbeiter zu überwachen, die Beamten in Aufrechthaltung der Disziplin zu unterstützen u. s. w. Durch jeue Vereinigung mit bestehenden Institutionen wird aber auch vermieden, daß sich an die sofortige Errichtung isolirter Aeltesteu-Kollegien übertriebene Erwartungen knüpfen. Die Institution führt sich aus solche Weise am bestell ein, wen» auch vieles dafür spricht, daß iu späterer Zeit, uaiueutlich in großen Unternehmungen, eine Trennung der Funktionen, bei der ja doch ein organischer Zusammenhang zwischen den getrennten Kollegien festgehalten werden kann, den Vorzug verdienen mag. Mit den für größere Bezirke, überhaupt für viele Unternehmungen errichteten KnappschaftS- oder ähnlichen Kassen lassen sich dagegen die auf die Einzelunter- nehmung berechneten Aeltesten-Kollegien nicht verbinden. Wie man aber auch die Arbeiter-Ausschüsse einrichten möge, zwei Gesichtspunkte halte man fest. Einmal, daß die dem Arbeiterstand angehörigen Mitglieder der Kollegien von der Gesammtheit der Arbeiter vollkommen frei gewählt werden; nur solchen Vertretern schenkt der Arbeiter Vertrauen und hierin liegt auch der überwiegende Eiufluß frei gewühlter Ausschüsse, über Vertrauenspersonen, die sich der Arbeitgeber selbst auswählt. Zum Zweiten aber ist zn beachten, daß die Arbeiterschaft in ihren verschiedenen Beschäftignngszweigen und Lohnabstufu ngen (also z. B. beim Bergbau: Hauer, Schlepper, Pferdetreiber u. f. w.) Vertretung im Kollegium finden. ES genügt durchaus uicht, daß z. B. uur der Stamm älterer, erfahrener Lente, die dem Arbeitgeber schon jetzt am nächsten stehen, vertreten wird; die unruhigen Elemente, auf deren Besserung eo abgesehen ist, und die sich gewöhnlich ans den minder gut gelohnten Schichten uud dein mehr mechanisch thätigen, mich häufiger wechselnden jüugereu Personal rekrutiren, müssen ebenfalls hier Gelegenheit haben, sich auSzusprecheu. Wenn wir z. B. aus Mittheilungen, die vor nicht langer Zeit im Schooßc des Central- verbands der deutschen Industriellen gemacht wurden, die Thatsache vernehme», daß iu einer großeu Zahl namhaft geniachter uud überdies durch ihre Wohlfahrtseinrichtuugeu ausgezeichneter Etablissemeuto ersteu Ranges, jährlich etiva Vs der Arbeiter wechseln, so ergiebt sich hieraus ganz einfach, wie die für die Erhaltung deS sozialen Friedens bedenklichsten Elemente dort iu der Ueberzahl sind, wie also die soziale Aufgabe der Arbeiterausschüsse gerade dahin gehen muß, diese bedenklichen Majoritäten allmählich zu Minoritäteu werden zu lassen, den Stamm ruhiger, zufriedener Arbeiter, die nicht oder seltener wechseln, zu vergrößern. 'Die Satzungen jedes einzelnen Aeltesteu- Kollegiums müssen diesen sozialen Verhältnissen, wie sie in der betreffenden Unteruehmuug vorliegen, Rechnung tragen. Weuu also auch die Fuuktioueu des Aeltesteu-KollegiumS auf die Vorstände der Kranken- oder sonstigen Kassen übertragen werden, so sind Letztere in der gedachten Richtung einer Vertretung der verschiedenen Arbeits- gruppeu umzugestalteu, oder es ist wenigstens vorzusehen, daß ihnen Mitglieder aus deu verschiedcueu Arbeiterkategorieu hinzutreten, weuu dem Kollegium Gegenstände zur Berathung vorliege», die über das Kassenwesen hiuauSgeheu uud in den Wirkungskreis der sozialen Arbeitervertretuug fallen. Gleiche Vorsicht wie in der Errichtung und Zusammensetzung dieser Kollegien rathen wir bezüglich der ihueu einzuräumeudeu Befugnisse an. Man kann mit der Zeit weiter-, aber fchwer zurückgehen. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die veröffentlichten, sehr vorsichtig gefaßten Normalfatzungen für die Aeltesten-Kollegien des Vereins der Auhaltischen Arbeitgeber nnd des linksrheinischen Vereins sür Gemeinwohl, würden sogar rathen, von den in letztereu Satzungen vorgesehenen Befuguisseu deS Kollegiums bezüglich Stras- festsetznngen, Entlassungen n. s. w., sür deu Anfang weuigsteus, uoch abzusehen. Wir könne», wen» diese Gesichtspunkte festgehalten werden, kaum glaube», daß eiu Arbeitgeber es uoch für eine Gefahr halten wird, iu so vorsichtiger Weise vor zu gehen, um die absolut nothwendige, dein Ausbruch künftiger Explosionen entgegenwirkende Fühlung mit den Arbeitern herzustellen. Die Arbeiter selbst, durch die hochtönenden Phrase» und Versprechungen der Sozialdemokratie und gewissenloser Arbeiterschmcichler verwöhnt, werden zwar einer Institution, welche ihnen zunächst nur den Weg zu moralischen Eroberungen öffueu soll, keine große Sympathie entgegentragen, oder die Abschlagszahlung zu klein finden. AuS einer Bewegung in der Arbeiterwelt werden die Aeltesten-Kollegien nie hervorgehen; nur der Arbeitgeber kanu die Initiative hierzu ergreifeu. Allein die Erfahrung hat bis jetzt ausnahmslos bestätigt, daß die vorgefaßten Meinungen, falls »ur der Arbeitgeber ruhig und ehrlich seine Aufgabe erfüllt uud sich a»ch nicht von vorübergehenden Mißerfolgen beeinflussen läßt, sehr bald einem warme» Interesse und einer regen Theilnahme der Arbeiter an der neuen Institution Platz machen und auch die nnrnhigen Elemente bald bekehren. Der Arbeitgeber aber kann aus den langjährigen Erfahrungen der Krankenkassenvorstände die Beruhigung schöpfen, daß sich mit den Arbeitern, selbst weuu sich Sozialdemokrate» darnnter befinde», ganz gut verkehren läßt, uud daß sie auch ihre Wahlen keineswegs auf vordringliche Schreier, sondern auf vernünftige Leute zu lenken Pflegen. Die Arbeiter sind überhaupt heut zu Tage viel gebildeter uud iu den parlamentarischen Forme» geübter, als sich viele Arbeitgeber, die mit ihnen »och nicht in nähere persönliche Berührung kamen, vorstelleu mögen. ES bedarf schließlich der Bemerkung uicht, daß wir von den Arbeiterausschüssen uicht erwarten, daß sie den gesammten, Koalitiv»Sdra»g der Arbeiter, wie Arbeitgeber, i» sich aufuehmeu könnten. Beide Theile werden nach wie vor (die Bergleute deS Streikbezirks habe» dies bereits durch Bildung eines großen Verbands bewerkstelligt) im KoalitionSwege die gemeinsame», über die Eiuzeluuteruehmuug hinausgehenden uud in deren Rahmen nicht zu erledigende» Interesse» verfolge», auch die Arbeitgeber insbesondere sich es nicht nehmen lassen, gegen künftige Streikverbin- dnngen, falls sie dennoch wiederkehren sollten, genieinsame Verab- rednngen zu treffen. Denn uichts könnte gefährlicher nnd verlockender ftir die Erueuerung des Streiks sein, als wenn die Arbeitgeber gerechtfertigte Stellungen nicht auch kräftig behaupteten. Aber ivas wir von der Gesammtwirkung der einzelnen Arbeitcrausschüsse erwarten, das ist eine Auflösung der bestehenden Spannung, welche große Versammlungen und Massen-Koalitionen eher zu steigern, als zn zerstreuen geeignet sind. Wir erwarten von ihnen, und nur von ihnen, die vom Kaiser empfohlene Herstellung einer „näheren Fühlung", die unserer Ansicht nach nnr im Rahmen der Einzelunternehmung, nicht in dem der großen Koalitionen, zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitern erreicht werden kann. Es giebt Ausgaben, die im Großen und Ganzen, eS giebt welche die im Einzelnen angefaßt fein wollen. Macht jeder einzelne Arbeitgeber mit seinen Arbeitern Friede, so herrscht allgemeiner Friede, und die unreinen Elemente verlieren künftig die Kraft, die Gesammtheit mit sich fortzureißen. Im Uebrigeu empfehlen nnr den Arbeitern dringend, allen weiteren Verbiuduugen den entschiedenen Ausdruck der Abkehr von der Sozialdemokratie zn geben; die fcharfe Abweisung, die sie den unbefugten Theilnehmern des Pariser Sozialistenkongresses zu Theil werden ließen, giebt ein erfreuliches Zeugniß für die vernünftige nnd kluge Haltung der westfälischen Arbeiter in dieser wichtigen Frage. Der Zutritt zu dem iu Hannover begründeten „Deutsch- nationalen Arbeiterbund" oder die Stiftung ähnlicher, auf dem Boden des Vaterlandes nnd unserer Gesellschaftsordnung stehender Vereine zur Wahruug ihrer besonderen nnd allgemeinen Interessen, wäre die beste Befriedigung des über die Arbeiterausschüsse der einzelnen Nnteruehmnngen hinauSgeheuden Koalitionsdrangcs der Arbeiter. Wir haben uns bis zuletzt eine Besprechung der Aufgaben des Staates znr Verhütung der Wiederkehr solcher Katastrophen aufgespart. Einleiten möchten wir sie mit der Anerkennung, daß, nachdem der Streik in Westfalen einmal ausgebrochen war, alle Organe der Staatsgewalt in vollem Maaße ihre Schuldigkeit gethan haben, um Schlimmeres zu verhüten und den Frieden möglichst bald wieder herzustellen. Der Geist des Wohlwollens und der Un- Parteilichkeit, welcher vom Throne herab zu den Arbeitern wie Arbeitgebern sprach, übertrug sich ans alle Organe der Regierung nnd fand auch in der Instruktion au die bewaffnete Macht, nur iu den äußersten Fällen einzuschreiten, ihren Ausdruck. Nirgendwo trat einseitige Parteinahme für die eine oder die andere der streiteudeu Parteien hervor; jede Weisung, jeder Schritt der Organe der öffentliche» Gewalt war auf Versöhnung gerichtet. Auch die meisten Kommuunl- beamten der beunruhigten Distrikte haben mit Eifer nnd Takt im Interesse des Friedens uud der Ordnung gewirkt. Auch die staaliicher- seits angeordnete Untersuchung über die Lage der Bergarbeiter und die Begründung der erhobenen Beschwerden ist so umsasseud und unparteiisch eingeleitet worden, daß man daraus ebenso wichtige Ausschlüsse über die Ursachen der Streiks, als Anhaltpunkte für künftige gesetzgeberische uud VerwaltungSmaßregelu zn Guusten der Arbeiter und zu Gunsten eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern, mit Zuversicht erwarten darf. Minder als die Staatsgewalt, dem einmal auSgebrocheuen Streik gegenüber, hat sich dagegen der Staat als Arbeitgeber bewährt, nnd wenn in den ersten Augenblicken der Erregung über die tiefgehenden wirthschaftlichen Folgen eines Kohlenstreiks sogar von „Verstaatlichung der Kohlenbergwerke" die Rede war, so hat sich diese Idee sehr bald überlebt. Deuu die fiskalischen Gruben, obgleich mit gleich vortrefflichen Wohlfahrtseinrichtungen ausgestattet, haben sich allerorts muutcr dem westfälischen Streik angeschlossen, nnd wenn die bisher unwidersprochen gebliebenen Angaben richtig sind, so steht es dort mit der „Fühlung mit den Arbeitern", mit der Arbeitszeit, den Löhnen n. s. w. nm kciu Haar besser, als auf den Privatwerkeu, iu mancher Beziehung sogar weniger gnt. Ja, wenn eS sich vollständig bewahrheitet, daß im Saarbrücker Revier die Gedinge der Bergleute an die Mindcstforderndeu vergebe» wordeu siud, so war dies eine übertriebene FiSkalität nnd eine Verletzung humanitärer Rücksichten, die alle Beschwerden, selbst die übertriebensten, die aus den westfälischen Kohlenrevieren laut geworden sind, weit hinter sich läßt. Dem „Staat als Arbeitgeber" gelten also uneingeschränkt dieselben Mahnungen, welche wir oben an die Privatbesitzer richteten. Die Notbwendigkeit der Eiusetzuug vou Arbeiterausschüsseu auf jeder fiskalischen Grube macht sich hier in gleichein, vielleicht sogar in noch höherem Maße geltend, und der Staat vergiebt seiner Autorität nicht das Mindeste, erwirbt sich in, Gegentheil das größte Verdienst, wenn er damit sogar den Privaten vorangeht. Es wäre ein übel angebrachter Beamtenstolz, wenn derselbe sich gegen eine Annäherung an die Arbeiter auflehnen wollte, wie sie von den Privatbesitzern verlangt werden kaun und muß. Wir sind überzeugt, daß es hierzu an gutem Willeu und menschlichem Wohlwollen bei den Staatsbeamten so wenig wie bei den Privaten fehlt; es handelt sich bei beiden nur darum, humane Gedanken in zweckmäßige Organisationen umzusetzen, sowie veraltete Vornrtheile über Bord zu werfen und durch gerechtere Beurtheilungen des die Arbeiterwelt treibenden Geistes zn ersetzen. Den „Staat als Arbeitgeber" verlassend, kommen wir zu deu eigentlichen Staatsaufgaben, den repressiven sowohl als den vorbeugenden. Wir halten eS für undenkbar, und die angeordneten Untersuchungen bestätigen sicherlich diese Auffassung, daß solche Ereignisse, wie sie soeben an nns vorübergingen, auch an der Verwaltung und Gesetzgebung der Einzelstaaten wie des Reichs spurlos vorübergehen könnten, daß mit dem Verschwinden der Symptome auch aus die Erforschung ihrer Ursachen und der Mittel znr Vorbeugung verzichtet würde. Allein in erster Linie wiederholen wir auch hier die oben an die Arbeitgeber gerichtete Mahnung, nicht vorschnell zu handeln, sondern die Erreg-ung erst ruhiger objektiver Prüfung Platz machen zu lassen. Im ersten Augenblick des AuSbruchS solcher Explosionen glaubt Mancher, daß alle Grundlagen des wirthschaftlichen und sozialen Lebens unheilbar zerstört seien, daß es überall des Eingreifens des Staates, daß es neuer gewaltsanier Mittel, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts bedürfe, um die Gesellschaft wieder in ihre Fugen einzurenken. Eine ruhige Erörterung wird ergeben, daß hier auch einfachere Mittel, die auf bereits betretenen Bahnen liegen, zum Ziele führen können. Die Aufgaben der Niederwerfung eines Streiks, und der Vorbeugung künftiger derartiger Katastrophen, dürfen vor Allem nicht zusammengeworfen werden; sie liegen auf ganz verschiedenen Gebieten. Zu einer allgemeinen Beschränkung der drei großen politischen — 94 — » Rechte der Preßfreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts geben die Vorfälle in den Streikbezirkcn sicherlich keine Veranlassung. Es haben sich im Gegentheil die deßfallsigeu gesetzgeberischen Handhaben überall als ausreichend erwiesen, wenn auch vereinzelte, niemals gau', zu vermeidende AnSschreitnngen vorkamen, deren Unterdrückung der bewaffneten Macht anheimfiel. Dagegen wird die im Vordergrund der Bewegung stehende Frage des allgemeiucu Kontraktbrnchs einer erustlicheu Erwägung zu unterziehen sein. Wir sind zwar der Ansicht, daß im Wege der Feststellung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarungen mit den Aeltcsten-Kvllegien die verschiedensten Wege denkbar sind, nm den Arbeitern in den einzelnen Unternehmungen den Kontraklbruch zu erschweren, oder gar unmöglich zu machen. Allein es ist dennoch zu erwägeu, ob nicht, nach Analogie verschiedener Bestimmnngen des englischen Gesetzes von 1875, neben der civil- rechtlichen, noch eine strafrechtlich^ Verfolgung der Verleitung zum Koutraktbruch für solche Berufskategorieu vorzusehen sein dürfte, wo die Folgen eines Streiks, wie im Kohlenbergbau, tief in daS ganze wirthschaftliche Leben der Nation eingreifen und öffentliche Interessen dadurch gefährdet werdeu. Wir wollen über diese Frage hier dnrchanS ez» noch uicht absprechen, oder uns gar persönlich für derartige Maßregeln auSsprechen; aber jedenfalls null eS ernstlich erwogen sein, wie der Arbeiter gegen die Versuchung zu erneuerten Streiks, wie insbesondere auch die älteren, besonneneren Arbeiter dagegen zu schützen seien, daß sie wieder durch die jüngeren und unruhigen Elemente mit in einen allgemeinen Kontraktbruch und Streik hineingezogen werdeu. Der westfälische Kohlenstreik wäre schwerlich ausgebrochen nnd die Arbeiter hätten wahrscheinlich doch dasselbe — was wir ihnen sehr gern gönnen — erreicht, wenn sie die regelmüßige Kündigungsfrist inne gehalten und, während sie fortarbeiteten, friedlich unterhandelt hätten. Schließlich bedarf es der Bemerknng kaum, daß, civil- wie eventuell strafrechtlich, der Kontraktbrnch beim Arbeitgeber stets ebenso zu behandeln ist wie beim Arbeiter. Arbeiter und Arbeitgeber sind in jeder Beziehung politisch gleichberechtigt. Mit der größten Entschiedenheit darf man aber schon jetzt sagen, daß eine Erweiterung uusercr Arbeiterschutzgesetzgebung in humanitärem Sinne ganz uuavweislich ist. Seit Jahren drängen alle Parteien deS Reichstags, drängen die Presse und die öffentliche Meinung entschiede» darauf hiu, begeguetcu aber bis jetzt, leider sagcu nur, einer Passivität, ja einem Widerstand der verbündeten Regicrnngeu, der geradezu unerklärlich ist und in schroffen? Gegensatz zu der arbeiterfreundlichcu Tendenz steht, welche die großen Kranken-, Unfall- und Znvaliditütsgesetze ins Leben rief. Es läßt sich dieS auch nicht damit entschuldigen, daß man reformatorische Uever- stürzungen vermeiden wolle, indem jene Versicherungsgesetze Arbeitgebern wie Arbeitern, in rascher Zeitfolge, große Lasten auferlegt hätten. Denn die hier iu Rede stehenden Reformen beanspruchen keine, oder doch kaum nennenswerthe materielle Opfer. Gewiß thut jede Regierung wohl darau, in Fragen diefer Art, wo humanitäre und Brodintcrcsseu iu eiuem gewissen — allerdings mehr scheinbaren als wirklichen — Konflikt liegen, mit großer Vorsicht vorzugehen. Allein wir erachten den Reichstag als das berechtigtste und zugleich das kompetenteste Organ, über die Nothwendigkeit und auch über das Maaß der Reformen auf diesem Gebiete zu entscheiden, und es kann dagegen nicht ins Gewicht fallen, wenn, wie der Vertreter der verbündeten Regierungen in der letzten Reichstagssession erklärte, noch vou keinem deutschen Buudesstaat derartige Anträge gestellt worden sind. Wir können dies nur höchlich bedauern, und ist es um so befremdender, daß die Prüsidialmacht Preußen nicht längst die Initiative ergriffen hat, als wir bestimmt zu wissen glauben, daß gerade Seitens einzelner Regierungen, iu deren Bezirke der Kohlen- streik fällt, seit Jahren Antrüge auf Reformen der Arbciterschutzgesetz- gebuug gestellt wordeu sind. Wir können uns nicht denken, daß, Angesichts dieser mit Donnerstimme redenden Ereignisse und auf Grundlage der augeordneten Untersuchungen, die verbündeten Regierungen versäumen sollten, dem Reichstag baldigst gesetzgeberische Vorlagen in der angedeuteten Richtung zu machen, namentlich da aus der Initiative des Reichstags, ohue Theilnahme der Regieruugsorgaue, keine für die unmittelbare Durchführung brauchbaren Gesetzvorschläge aus diesem fchwierigen Gebiet zu erwarten sind. Es ist hier nicht der Ort, ausführlicher auf die nothwendigen — 96 — Reformen einzugehen. In erster Linie handelt eS sich nni weitere gesetzgeberische Beschränkungen der Kinder-, Franen-, Sonntagsund Nachtarbeit, in welcher Beziehung die NeichStagSkommissionen schon weit vorgearbeitet und insbesondere die Grenzen erörtert haben, wie weit den Humanitären Rücksichten Folge gegeben werden kann, ohne unabweisbare Interessen sowohl der Arbeitgeber als der Arbeiter zn verletzen.") Wesentliche Anhaltpunkte für diese Reformen wird auch die bereits erwähnte, unterm 23. Mai auf unmittelbaren Befehl Sr. Majestät angeordnete Untersuchung über die Beschwerden der Arbeiter iu den Streikbezirken liefern. Die Untersuchung wird sicherlich ergeben, daß viele der von den Hetzblättern in die Oeffeut- lichkeit gebrachten Beschwerden haltlos oder übertrieben waren; sie wird aber ebenso bestimmt auch Verhältnisse offen legen, die dringend der Reform bedürfen, und zwar einer Reform, die nicht bloß durch die freie Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter erschöpft werden kann, wie z.B. die Bildung von Arbeitcrausschüssen, sondern anch gesetzgeberischen Eingreifens bedarf. Sodann wird gerade dieser Kohlenstreik Anlaß geben, der Frage von der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit (vergleiche die Abhandlung über den Maxiinal-ArbeitStag) doch etwas näher zu treten, als bisher beliebt wurde. Wenn schon vor mehr als hundert Jahren landesherrliche Verordnungen in Theilen deS jetzigen Streikbezirks die achtstündige Scbicht beim Kohlenbergbau einführten, weun B. die bergrechtliche Verordnung vom 14. Juni 1884 unter bestimmten Verhältnissen die Schichtdaner sogar auf 6 Stuudeu beschränkt, also der Verwaltung die Befngniß hierzu zuerkennt, so dürfte unsere in der Humanität so viel weiter fortgeschrittene Zeit sicherlich Veranlassung haben, allen Mißbränchen in der Ausnutzung deS Arbeiters allgemein-gesetzliche Schranken zu setzen. Eine sofortige Revision der bestehenden Bergpolizeiverordnungen, die im Verwaltungswege vorgenommen werden kaun, wird ebenfalls schon manchen Uebelstand auf diesem Gebiet beseitigen können. Auch auf die werkthätige Theilnahme Deutschlands an der von der Schweiz vorgeschlagenen inter- *) Zu der Anlage finden sich die vom Reichstag behandelten Gesetzentwürfe über oie Reform der Arbeiterschiitzgesetzgebung abgedruckt. — 97 - nationalen Konferenz zur Reform der Arbeiterschntzgesetz- gebung glauben wir bestimmt Rechnung machen zu dürfen. Die Reden anch der gemäßigtsten Arbeitervertreter in den Streikrevieren haben deutlich gezeigt, welche für deu fozialeu Frieden und die Zufriedenheit der Arbeiter ausschlaggebende Bedeutung die Resorm der Arbeiterschutzgesetz- gebnng hat, uud sie enthalten eine dringende Mahnung an die Arbeitgeber jener Bezirke, wenn sie den Frieden mit ihren Arbeitern ernstlich wollen, ihreu Einfluß auf die gesetzgebenden Faktoren künftig nicht mehr gegen, sondern für diese Reform in die Waagschale zu legen. Die Reformen auch, wie schou mehrfach vorgeschlagen wnrdc, auf die Koustituirung staatlicher EiniguugSämter (nicht zu verwechseln mit den Gewerbegerichten, deren allgemeine Einführung dringend zu wünschen ist) auszudehnen, möchten wir vor der Hand sür weniger dringlich halten. Was sich in und mit den Arbeiterausschüssen der einzelnen Unternehmungen nicht ausgleichen läßt, mag am besten seine Ergänzung iu dem Wege finden, den in England immer häufiger die Gewerkvereine und Arbeitgeber beschreiten, indem sie Lohn- und sonstige Streitigkeiten durch beiderseits frei gewählte Delegirte zum Austrag bringen, deren Schiedsspruch sich jede Partei siigt. Die Intervention des Staates kann in den meisten Fragen und Streitigkeiten solcher Natur schwerlich jemals Bedeutung erlangen. Lohnstreitigkeiten insbesondere müssen stets eine innere Angelegenheit zwischen Arbeitgebern uud Arbeitern bleiben, iu die sich der Staat, wenn auch uur durch formale Theilnahme, niemals einmischen sollte. Damit soll indeß nicht abgesprochen sein, daß staatliche Schieds- und Einigungsämter dennoch für bestimmte Angelegenheiten empfehlenswert!) sind. Wir sind am Ende unserer wohlgemeinten Erörterungen und Vorschläge, die weder Arbeitgeber uoch Arbeiter verletzen, sondern beiden dienen sollen. Ziehen Arbeiter, Arbeitgeber und die gesetzgebenden Faktoren weise Lehren aus den traurigen Ereignissen, deren Zeuge wir waren, so werden die der Nolkswohlfahrt und dem Volks- sriedeu geschlageneu Wuuden nicht bloß bald vernarben, sondern es kann Großes und Gutes daraus erwachsen. Und die Worte, die Occhelhacuser, TaqeZsn^en. 2. Aufl. 7 — 93 unser jugendlicher Kaiser an die Arbeiter wie Arbeitgeber richtete, waren dann nicht vergebens gesprochen, sondern werden ein glänzendes Blatt in der Kulturgeschichte der Völker süllen. Totale und partielle Streiks. Wir haben uns stets und uneingeschränkt gegen die Streiks erklärt. Wir erkennen allerdings die materielle Lösung der sozialen Frage in der allmähligen Erhöhung der Arbeitslöhne, also Steigerung des Antheils deS Arbeiters an dem Ertrag der Wertherzeugung; und ^ jeder Werth führt sich schließlich aus Arbeitsleistung zurück. Allein wir sehen, selbst wenn man von der moralischen und politischen Bedenklichkeit ganz absieht, dieses erwünschte Wachsen deS Lohnes dnrch die Streik-Organisation nicht gefördert, sondern eher zurückgedrängt. Es ist mit den Streiks wie mit der Lotterie; Tausende lassen sich von deu Zufällen vereinzelter Gewinne blenden, und übersehen, daß schließlich der einzige wirkliche Gewinner der Lotterieinhaber ist, — als welchen wir, nebenbeigesagt, leider immer noch den Staat nennen müssen. Wer in die Lotterie setzt, verliert auf die Dauer ganz bestimmt den großen Theil der Einsätze, den der Staat als Gewinn einstreicht. So ist es auch mit den Streiks. Erfolge, die so selten und so vereinzelt sind wie ein Lotteriegewinn, verblenden die aufgehetzten Massen, so daß sie sich hiuweg täuschen über die, jene vereinzelten Erfolge weitaus überwiegende Einbuße au Arbeitslohn, mit welcher nicht etwa bloß der gelungene Streik erkauft werden mußte, sondern welche in noch weit höherem Grade die bedeutend größere Zahl der erfolglos gebliebenen Streiks den Arbeitern auferlegte. Die Statistik der Streiks aller Länder bestätigt dieS jeden Tag von Neuem. Die Arbeiter-Koalitionen können einen dauernden Einfluß auf die Lohnfestsetzuugen nur ausüben, überhaupt nur soweit Erfolg haben, als der Arbeitgeber wieder im Stande ist, die Lohnerhöhungen allmählich ans die Prodnktionskosten und Waarenpreise abzuwälzen. — 99 — Der Arbeitgeber kann nicht mehr ausgeben als er einnimmt, nnd wir haben früher schon nachgewiesen, wie sehr abhängig er von der Konkurrenz und Konjunktur ist. Der Ausbruch des Streiks, oder die bloße Drohung mit demselben, ändert au dieser Sachlage nichts zu Guusten der Arbeiter, verwandelt dagegen naturgemäß die Arbeitgeber, deren guter Wille doch in diesem Prozeß eine große Rolle spielt, in Gegner, und zwar iu Geguer, die auf die Dauer die stärkeren sind und stets bleiben werden. Wer den Arbeitern etwas anderes vorschwindelt, belügt sie. Jedem Schaden, den die Streiks dem Arbeitgeber zufügen, entspricht mit mathematischer Gewißheit ein noch weit größerer Schaden der Streikenden. Es ist keine Redensart, sonderu Thatsache, daß der Streik ein zweischneidiges Schwert ist; und mit zweischneidigen Schwerte» kämpft kein vernünftiger Mensch. Der Streik kann in einein gegebenen Augenblick, unter dem Zusammentreffen bestimmter, den Arbeitgeber zwingenden Umstände, zu einem augenblicklichen Erfolg führen; allein er macht dadurch die Arbeitgeber für die Zukunft uicht gefügiger, sondern er weist sie im Gegentheil ans verstärkte und organisirte Abwehr gegen solche Zu- muthungcn hiu. Eiue über die dauernde Leistungsmöglichkeit hinaus erzwungene Lohnerhöhung, muß nothwendig zu einem Rückschlag in der entgegengesetzten Richtung führen. Niemand kann die Arbeitgeber zwingen mit Schaden weiter zu arbeiten; die Freiheit, die Arbeit ganz einzustellen und die Arbeiter zu eutlasseu bildet das naturgemäße Gegengewicht gegen übertriebene Lohnforderungen, und an dieser Klippe müssen alle Streikorganisatiouen schließlich scheitern. Nur friedliche, vernünftig geleitete Koalitionen derArbeiter können den Arbeitgeber auf die Dauer beeinflussen und ihn bestimmen, in den Lohnerhöhungen soviel weiter vorzugehen, als eS ihm die Konkurrenz gestattet oder Betriebsfortschritte ermöglichen. In letzterer Beziehung habcu eS die Arbeiter sogar selbst in der Hand, durch erhöhte, intensivere Arbeitsleistung (wie sie z. B. iu den Vereinigten Staaten den dortigen hohen Löhnen gegenübersteht) auf die Möglichkeit der Lohnerhöhungen einzuwirken. Die Erfolge werden dann nicht sprungweise, aber nachhaltig hervortreten, und selbst wenn die Lohnerhöhungen im eiuzelnen Fall hinter den Erwartungen zurückbleiben, so sind sie 7* — 100 — dann auch nicht durch den ungeheuren materiellen und moralischen Schaden des Streiks erkauft worden. So steht es mit der Aussicht der Streiks auf materielle Erfolge. Ihre moralische Verwerflichkeit kann man aber am besten an ihren gehässigsten Symptomen abmessen. Darunter zählen wir in erster Linie die feindselige Gleichbehandlung aller Arbeitgeber, der humanen, wie der inhumane». Wir haben uns stets gegen Arbeitgeber-Koalitionen ausgesprochen, welche, um eine allgemeine Bewegung des ArbeiterstandeS zu unterdrücken und befürchteten Streiks zuvorzukommen, ihrerseits streikten (Aussperrungen), d. h. ihre Unternehmungen allen Arbeitern verschlossen, auch denjenigen, welche noch keine Miene gemacht hatten zu streiken. Befindet man sich einmal auf schiefer Ebene, so wird man ja leicht zu einer Taktik verführt, die dem augenblicklichen Kriegszustand zu entsprechen scheint, allem die schlimmsten, die Wiederherstellung des Friedens uud künftigen guten Einvernehmens erschwerenden Folgen unabweis- lich im Gefolge hat. So haben bei dem vor der Hand beendeten westfälischen Kohlenstreik, bei verschiedenen Berliner Streiks n. s. w. die Leiter der Bewegung die Ausdehnung auch auf denjeuigeu Gruben, bezw. Arbeitgeber, proklamirt, welche deu Ansprüchen der Arbeiter, oft ehe dieselben noch ausgesprochen waren, vollauf eutgegeu gekommen sind. Diese proklamirte Solidarität der Streikeudeu, deu wohlwollenden wie den widerstrebenden Arbeitgebern gegenüber, trägt den gehässigsten Charakter; sie ist zugleich ungerecht und unklug. Denn die Arbeiter hätten sich, wenn sie bei den Ersteren ruhig fortarbeiteten, an diesem Theil der Arbeitgeber Freunde und Befürworter erworben und somit sicherlich auch für die Gesammtheit der Arbeiter mehr erreicht, als durch eiu erzwungenes Zusammenhalten aller Arbeiter, allen Arbeitgebern gegenüber. Ueberdies können die Streikenden eine kleine Zahl von Arbeitern besser unterhalten als eine große. Der reelle Zweck einer KriegSführuug kann überhaupt nur auf Erreichung eines günstigen und haltbaren Friedens hinauSlanfeu. Wird die Aussicht hierauf aber etwa für die Arbeiter verstärkt, weuu sie die Freuude im gegnerischen Lager durch solche offenbaren Ungerechtigkeiten verletzen und vor den Kopf stoßen? Werden durch diese Total- Streiks die Arbeitgeber uicht iu ihrem gemeinsamen Widerstand be- — 101 — stärkt und zu Antistreik-Koalitionen, gegen die der Arveiter stets deu Kurzereu zieht, geradezu herausgefordert? ES folgt hieraus, daß diese Total-StreikS noch weit verwerflicher und zugleich uuverunuftiger sind, als die partiellen Streiks, nnd daß die Arbeiter sich in großem Irrthum befinden, die ersteren auf die Dauer für wirksamer zn halten als die letztereu. Denn bei partiellen Streiks sind zwar die Zahlen der seiernden Arbeiter numerisch geringer, aber die Zahl der Gegner ist auch entsprechend kleiner. Und überdies tritt bei solchen partiellen Arbeitseinstellungen die öffentliche Meinung noch weit eher ans Seite der Arbeiter, als bei Totalstreiks, die den Charakter der StaudeS- und Klasseukämpse tragen und von der Leidenschaftlichkeit angestiftet sind. Die Arbeiter werden aber nicht verkennen, welche Macht die öffentliche Meinung in diesen Fragen ausübt, und wie sie deu Widerstand der Arbeitgeber in einem Fall schwächt, im anderen stärkt. In der menschlichen Annäherung der Einzelnen, nicht in strategischen Schachzügen zwischen ganzen Bevölkernugsklasseu, nicht in partiellen und noch weuigcr in Total-StreikS, scheu wir die Lösung der sozialen nnd materiellen Aufgaben der Zukunft. Wo der einzelne Arbeitgeber Entgegenkommen, Wohlwollen, Verständniß für daS in der Arbeiterbewegung als gerechtfertigt Anzuerkennende bekundet, da sollen die Arbeiter ihn nicht schädigen, sondern ihm sreudig entgegenkommen, um die Zahl ihrer Freuude zu vermehren. Das ist gnt nnd das ist zugleich klug gehandelt. Der internationale Arbeitertongreß. Der in den Tagen des 18. bis 20. Juli d. I. in Paris stattgehabte, allerdings in zwei Lager gespaltene Sozialistenkongreß, hat die allgemeine Aufmerksamkeit aus sich gezogen und verdient sie auch. Der Standpunkt, von welchem aus wir dieses Ereigniß betrachten, läßt es zunächst unerheblich erscheinen, aus den Unterschied in den Grundsätzen und Beschlüssen der von den deutschen Sozialisten angeführten Marxisten nnd der französisch-englischen Possibilisten ein- — 102 — zugchen. Die erstere Richtung, ganz dein doktrinären Hang der Deutscheu entsprechend, geht mit theoretischer Konsequenz aus die Coope- rativgenosscnschaft, die Republik nnd Völkerverbrüderung los und betrachtet die zunächst liegende:? Fragen des Arbeiterschuhes uur als eine Etappe. Die Possibilisten dagegen stehen etwas mehr auf gewerkschaftlichem Boden und fassen daS in jedem einzelnen Lande zu Gunsten der Arbeiter Erreichbare schärfer iuS Auge, als die internationale Verbrüderung. Sie wollen die soziale Revolution schließlich ebenso wie die Marxisten, allein sie halten die Aussichten auf deren Verwirklichung in absehbarer Zeit wohl für zu schwach, um sich nicht in erster Liuie mit voller Kraft auf daS zunächst Erreichbare zu wersen. ES ist übrigens interessant zn erwägen, aus welchen Gründen die Vereinigung der beiden sozialistischen Heerlager mißlang. Die Possibilisten verlangten nämlich eine Prüfung der Vollmachten der einzelnen Vertreter. Die Marxisten haben wohl allen Grnnd gehabt dies abzulehnen, weil dann die Berechtigung so vieler, vielleicht der meisten Kongreßmitglieder zur Vertretung großer Arbeitcrgrnppen oder gar ganzer Staaten in sehr zweifelhaftem Licht erschienen wäre. So hat sich ergeben, daß die beiden sogenannten Vertreter des westfälischen Streikbezirks ganz auf eigene Faust erschienen waren, nnd für ganz Rußlaud — dcu sechste» Theil des Erdreichs — war Ein Nihilist erschienen, mit sclbstertheiltem Mandat! Diese Mandatssrage war jedenfalls eine Achillesferse deS Kongresses. Die Gruppe der Possibilisten ist die für den sozialen Frieden weniger gefährliche. Wir halten uns deßhalb in dieser Besprechung an die Tendenzen uud Beschlüsse der die reine Sozialdcmokratie verkörpernden Marxisten, bei denen die deutschen Delegirten die hervorragendste Rolle spielten. Die offizielle, fast einstimmig genehmigte, von dem Dentschen Bebel uud dem Franzosen SneSde eingebrachte Resolution hat folgenden Wortlaut: „Ju Erwägung, daß die kapitalistische Produktion in rascher Entwicklung alle Länder der Welt ergreift, in Erwägung, daß die kapitalistische Produktionsweise die steigende Ausbeulung der Arbeiter durch die herrschenden Klassen bedeutet, daß sie die immer intensivere Ausbeutung und die soziale nnd politische Unterdrückung und Versklavung der Arbeiterklasse zur Folge hat uud zu ihrer physischen und — 103 — moralischen Degeneration führt, in fernerer Erwägung, daß eS die Aufgabe, ja die heilige Pflicht der Arbeiter aller Länder ist, diese sie rninirende und die freie Entwicklung hemmende Gcsell- schastS-Organifation mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, daß es sich aber in erster Linie darum handelt, der weiteren verheerenden Wirkuug der herrschenden Wirth- schaftsordnnng entgegenzuarbeiten, beschließt der Kongreß: 1. Die Beschaffung einer wirthschaftlichen Arbeitcrschutz-Gesetz- gebniig für alle Länder mit moderner Produktion ist eine unabwendbare Nothwendigkeit. Als Grundlage derselben betrachtet der Kongreß: t,,) den achtstündigen Maximal-Arbeitstag für alle Arbeiter; b) Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren und Beschränkung der Arbeit aller Minderjährigen von 14 bis 18 Jahren auf 6 Stunden pro Tag; v) Verbot der Nachtarbeit, mit Ausnahme für jene Betriebe, welche ihrer Natur nach einen ununterbrochenen Betrieb erfordern; ä) Ausschluß der Frauenarbeit in allen dem weiblichen Organismus besonders schädlichen Betrieben; s) für die Falle der Schwangerschaft und der GeburtSnachwirknngen sind noch besondere Schutzbestimmungen zn tresfeu; t) Verbot der Nachtarbeit für Frauen und männliche Arbeiter unter 18 Jahren; Z) eine mindestens 36 Stunden hintereinander umfassende Ruhezeit in der Woche; b.) Verbot solcher Industrien uud solcher Arbeitsmethoden, welche der Gesundheit der Arbeiter besonder? schädlich sind; i) Aufhebung deS Trucksystems in allen industriellen Betrieben, einschließlich der Hausindustrie; k) umfassende Inspektion durch staatlich besoldete Inspektoren, welche von den Arbeitern mindestens znr Hälfte selbst zn wählen sind. 2. Der Kongreß erklärt eS sür nothwendig, alle diese Maßregeln durch Gesetz, resp, internationale Verträge sicher zn stellen, und fordert die Arbeiter aller Läuder auf, iu der ihnen am geeignetsten erscheinenden Weise für die Verwirklichungen dieser Forderuugeu einzutreten und ihre Durchführung zu überwachen. 3. Der Kongreß erklärt es für die Pflicht aller Länder, die schweizerische Republik iu ihreu Schritten für eine Konferenz der Regierungen, behufs Vereinbarung internationaler Verträge über den Arbeiterschutz nachdrücklich zu unterstützen." Diese Resolution birgt in ihrem Eingang das eigentliche — 104 — GlanbeuSbekenntniß und Endziel der Sozialdemokratie, um deßwillen überhaupt der Kongreß berufen wurde, DaS Wort „soziale Revolution" ist iu der Resolution vermieden, die Ausdrucksweise überhaupt eine vorsichtigere, als nur sie bisher von solchen Kongressen gewohnt waren, Der Hauptzweck, zu welchem der Kongreß zusamnien- beruseu wurde, ist iu der Resolution verschleiert, und tritt quantitativ gegen die breitere und ausführlichere Behandlung der Arbeiterschutzsrage zurück, während diese doch in den Verhandlungen des Kongresses vollständig hinter der rein sozialdemokratischeu Diskussion in den Hintergrund trat. Wäre die Sache nicht so ernst, so könnte man es nur komisch siudeu, wie die aus höchst fragwürdigen MandatS- ertheilnngen hervorgegangenen Vertreter der einzelnen Länder nach einander mit den bodenlosesten Uebertreibungen über die Lage ihres „Proletariats" und das behauptete Eleud der Arbeiter debutirteu, die ungeheuren Fortschritte der Sozialdemokratie meldeten, daS rasche Herannahen der sozialen Revolution, au deren Sieg selbstverständlich nicht zu zweifeln sei, prophezeiten und schließlich den bekannten „letzten Blutstropfen" anboten, für welche Leistung dann jeder Einzelne mit der gleichgemessenen Portion stürmischen Beifalls belohnt wurde. Selbstverständlich trug diese öffentliche Knnd- gebuug auch uur einen dekorativen Charakter; die eigentlichen Verhandlungen der Führer, wie die sozialdemokratische Propaganda in deu einzelnen Staate« nach einheitlichem Plane zu fördern sei, fanden hinter den Koulissen statt. Wir wollen nicht verkennen, daß eine solche geschlossene Vereinigung revolutionärer Elemente dazu beitragen kann uud wird, deu sozialeu Frieden in den einzelnen Staaten vorübergehend noch etwas mehr zu stören, alo dies bisher gelang. Allein aus der anderen Seite wäre es auch thöricht und kleinmüthig, die hierin liegenden Gefahren zu überschätzen. Der Kampf zwischen der zielbewußten Sozialdemokratie und uuserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung ist iu letzter Instanz eine Machtfrage. Die Erörterungen uud Belehrungen über die Verwerflichkeit uud Undnrchsührbarkeit der sozialdemokratischen Utopien sind gewiß nicht überflüssig, sondern müssen unausgesetzt iu Wort und Schrist wiederholt werden, um der weiteren Verführung der Massen entgegen zn wirken. 'Allein dem prinzipiellen Revolutionär, — 105 - dem Perherrlicher der Kvmmune gegenüber, verschwendet mau keine Gründe mehr, sondern setzt der Gewalt einfach Gewalt gegenüber. Und über waS für Gewaltmittel verfügen denn diese Großsprecher, um den Bau der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung zu vernichten? Die angekündigte Revolution verfolgt kein vereinzeltes Ziel, wie etwa eiue verbesserte soziale und materielle Lage der unteren Klassen, sondern sie will nicht bloß, nein sie muß Throu und Altar, die ganzen Grundlagen unserer, ans tausendjähriger Entwickelung ruhenden Gesellschaftsordnung zerstöre», um ihr kommunistisches Programm der iutcrnatioualen-sozialeu Republik erfüllen zu köuueu. Und wo sind denn die Legionen, die Intelligenzen, die Machtmittel, um diese Riescnaufgabe nicht bloß mit dem Munde, sondern thatsächlich zn bewältigen? Glauben die Führer etwa, daß alle Arbeiter, die auch wirklich mit ihrer Lage unzufrieden gemacht worden sind, die bei den Wahleu für eiuen Sozialdemvkrateu stimmen, deshalb auch auf ihreu Ruf die Waffeu ergreifeu würdeu, um die sozialdemo- kratische Republik durchzuführen. Betrachtet man z, B. unseren wohl gefügten deutschen Staat, mit dem in allen Klassen der Be- ^ völkernug fest ausgeprägten monarchischen Sinn uud nationalen Stolz, mit seinen pflichttreue!? Beamten, seinen geordneten Fiuanzeu, seiuem iu Treue unwandelbarem Heer, uud blickt dagegen auf das Häuflein verbissener Demokraten oder Phantasten, die ein solches Bollwerk mit Gewalt einnehmen wollen, so darf man sich gewiß vollständig beruhigt fühlen. In einem schwachen, in seinen Grundfesten unterwühlten Staat, wie z. B> Frankreich, ist eine soziale Revolution, weuu auch nur mit augenblicklichem Erfolg, ist überhaupt alles möglich, - iu einem starken Staat nicht. Alles was den Staat festigt uud stärkt, vermehrt seine Machtmittel gegen die Sozialdemokratie. Unzufriedeu- heit erregen, die Klassen gegeneinander Hetzen, hier oder da einen Streik oder Putsch iu Scene setzen, kurz Unheil stiften können sie genug; allein die Furcht, daß sie jemals durch reale Machtmittel unsereu Staat, unsere Gesellschaftsordnung umstürzen könnten, hat keinen Grund. Aus diesem Gesichtspunkt darf man all die revo- lutiouäreuRedendeSKougresseS, die Huldigungen der Kommuue, die auf die soziale Revolution verschwendeten Hochs und selbst alle hiuter den Thüreu gefaßten Umsturzpläne zwar mit menschlicher Traner, aber - 106 - auch mit großem Gleichinuth betrachten. Auch daS deu Svzialisteu vom Pariser Gemeinderath gegebene Banqnett bedeutet nichts für die steigende Bedeutung vder Anerkennung der Sozialdemokratie, sondern ist unr ein Symptom des Niedergangs und der Zerrüttung der französischen Zustände. Ebensowenig hebt die reichlich verschwendete Sclbstberänchernng das Ansehen einer Versammlung über ihre wirkliche Bedeutung hinaus, und ivcuu der Präsident Liebknecht den Kongreß „eines der wichtigsten Ereignisse des Jahrhunderts" nannte, ^ so erinnert dieS unwillkürlich an eine Stelle in der Zaubcrflötc, worin Sarastro die Aufnahme Tamino's ebenfalls als „eines der wichtigsten Ereignisse des Jahrhunderts" bezeichnet. Unser Jahrhundert hat so ungeheure Welt- nnd kulturgeschichtliche Ereignisse vorübergehen sehen, daß im Vergleich zu ihnen der Unterschied zwischen Liebknecht's und Sarastro'S „wichtigstein Ereignis; des Jahrhunderts" in der That nicht allzugroß erscheint. Von diesen, halb dem Ernst, halb der Satyre anheimfallenden Betrachtungen wollen wir uns nun jenem Theil der Kongreßarbeiten zuwenden, den die Führer selbst als eiuen untergeordneten, nur aus Gewiuuuug eiuer größeren Zahl von Anhängern berechneten betrachtet haben mögeu, der aber iu unseren Augen weit größere Bedeutung hat, ja unS sast mit dem Kongreß versöhnen könnte. Es betrifft dies die oben abgedruckten Beschlüsse hinsichtlich der A r b e i t c r s ch u tz- gesetzgebuu g. ES ist zunächst symptomatisch, daß dieser Kongreß einmal die Verleugnung des Anarchismus (seine Vertreter wurden vor die Thüre gesetzt) uud sodann die Nothwendigkeit laudeSgesetzlicher und internationaler Erweiterungen des Arbeiterschutzes stärker betoute und mehr im Einzelnen ausführte, als irgend eine frühere Versammlung dieser Art. Wir betrachten Beides als erfreuliche Zeichen eiuer Wandlung, weuu auch uicht iu den letzten Zielen, so doch in der Methodik der Sozialdemokraten. Sie zeigt uns, daß jene Ver- ^ bisseuheit etwas gewichen ist, welche den AuSbruch eiuer sozialen Revolution nahe glaubte und deßhalb die Intensität des HasseS der Arbeiter gegeu Staat, Gesellschaftsordnung und Arbeitgeber nicht durch stückweise Verbesserungen ihrer Lage abgeschwächt sehen wollte. Wir srenen unS der jetzt bekundeten besseren Einsicht, die wohl auch durch die Beobachtung gefördert worden ist, daß die Arbeiter all- — 107 — mählich der bloßen Phrasen, Versprechungen und Zukunftsbilder überdrüssig werden nnd von der aus ihren sauren Ersparnissen be- strittenen Agitation endlich greisbare Erfolge für Besserung ihrer Lage, oder wenigstens unmittelbar hierauf gerichtete Bestrebungen erwarten. Durch das, was das Deutsche Reich aus freier Initiative seines KaiferS nnd Kanzlers geschaffen — die großartigen Schöpfungen der Krauken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung, der sich ^ die Wittwen- und Waisenversicherung anschließen werden — durfte die Sozialdemokratie sich nicht mehr iu dcu Schatten stellen lassen. Ihre Vertreter im Reichstag stimmten allerdings gegen jene Gesetze, ihre Presse verkleinert deren Bedeutung, der Kongreß ignorirte diese großartigsten sozialen Schöpfungen des Jahrhunderts. Allein die Führer saheu dcunoch ein, daß sie, um ihren Einfluß aus die Massen zu erhalten, dem, waS der Staat für die Arbeiter thut, ein Paroli biegen mußten, uud gerade deßhalb traten sie jetzt mit großen und breiten Resolutionen des NrbeiterschutzeS auf den Plan. Dies Vorgehen, dem wir übrigens auch reinere Motive nicht absprechen wollen, ist um so geschickter, als sie dabei — vou ihren Uebertreibungen ab- ^ gesehen — die öffentliche Meinung für sich haben, nnd als auch die Gesetzgebung der meisten Staaten auf diesem Gebict in der That zurückgeblieben ist und dringend der Reformen bedarf. Der deutsche Reichstag hat dies iusbesoudere wiederholt uud einstimmig anerkannt. Der Kongreß hat mit diesem Theil seiner Resolution also einen Boden beschritten, auf dem die audereu politischen und religiösen Parteien bereis in gleicher Richtung arbeiten, und mit oder ohne Mitwirkung der Sozialdemokraten vorzugehen entschlossen sind. Die aufgestellten Forderungen sind, wie dies in der Natur der Dinge liegt, meist sehr übertrieben; so ist namentlich der achtstündige ^ Normalarbeitstag einfach eine Petition der Faulenzerei. Allein die Anträge sind sämmtlich nicht bloß prinzipiell diskutirbar, sondern liegen vielfach anch nicht soweit von den in den Kreisen unserer Volksvertreter und Vorurtheilsfreiern Arbeitsgeber herrschenden Anschauungen ab, daß die baldige Erfüllung cineS wesentlichen Theils jener Forderungen undurchführbar erschiene. Auch verdient es anerkannt zu werden, daß die Resolution sich von ganz extremen nnd spezifisch sozial- demokratischen Forderungen, wie z, B. die Festsetzung von Minimal- arbeitSlöhnen, fern gehalten, mich die Anträge auf Einführuug internationaler Streikproklamirungen scharf zurückgewiesen hat. Weun wir uns also darüber freuen, daß die Führer der Sozialdemokratie ihre Illusionen etwas in den Hintergrund treten lassen und dem Erreichbaren, also dem Positiven, künftig einen größeren Theil ihrer Thätigkeit zuwenden wollen, so begegnet insbesondere der Theil ihrer Anträge unserer Zustimmung, welcher die Unterstützung der von der Schweiz beantragten Konferenz behufs Vereinbarung internationaler Arbeiterschutzverträge betrifft. Hierin ergänzen sich in der That die Beschlüsse deS Kongresses und die Absichten der Theilnehmer an jener staatlichen Konferenz. Wenn auch das vom schweizer Bnndesstaat aufgestellte Programm naturgemäß von dem Inhalt der Pariser Resolution weit abliegt, so begegnen sich doch die beiderseitigen Ansichten und Tendenzen. Ueberhaupt beachte mau wohl, wie verschieden internationale Verbindungen zu beurtheilen sind, je nach dem Zweck, auf den sie sich richten. In ihrer Propaganda für destruktive Zwecke, für Herbeiführung gewaltsamer Umwälzungen, müssen wir die internationalen Verbindungen der Sozialisten verdammen und durch jedes Mittel bekämpfen; sobald sie aber ihre Thätigkeit positiven, mit dem Wohl der Menschheit verträglichen Zielen zuwenden, werden auch sie zu einem Hebel des Kulturfortschritts. Wenn die Staaten sich verbinden wollen, um durch eine möglichste Gleichförmigkeit der Arbeiterschutzgesetzgebung die Konkurrenzfähigkeit der in der Humanität am weitesten fortschreitenden Länder nicht zu schädigen, so verfolgt der Pariser Kongreß genau dasselbe Ziel, indem er für die Arbeiter aller Länder die Parole ausgiebt, auf die gleichmäßige Erfüllung ihrer Forderungen zu dringen. Das gemäßigtere und positiveren Zielen zustrebende Auftreten der Sozialisten kann vielleicht die Folge haben, daß sich zunächst die Zahl ihrer nominellen Anhänger und ihrer Abgeordnetensitze vermehrt. Allein die hierdurch gewonnenen Anhänger werden ihren Führern nicht auf die Bahn der Revolution folgeu, sondern sie umgekehrt auf den Wegen deS friedlichen Fortschreitens festzuhalten suchen. Mit der Erlangung kürzerer Arbeitszeit, höherer Löhne u. s. w. sind alle Arbeiter jedes sozialen und politischen Glaubensbekenntnisses ein- — 10!» — verstanden; allein je mehr sie auf diesem Gebiet erreichen, desw mehr werden sie von revolutionären Gedanken abgezogen und mit der bestehenden Gesellschaftsordnung versöhnt, Ist es nicht eine interessante Erscheinung, und stimmt es nicht mit den hier angestellten Betrachtungen, daß gerade die am energischsten für den Arbeiterschutz kämpfenden westfälischen Arbeiter, jede Gemeinschaft mit der Sozialdemokratie am schärfsten verleugueu! Durch die gesetzliche Erfüllung berechtigter Forderungen züchtet mau keine Revolutionäre. So wird sich auch bei den Sozialdemokrateu das ewige Gesetz bewähren, daß im freien Entwickelungsgang der Menschheit das Böse schließlich dem Gnten weichen mnß. Der Mensch gedenkt manches Böse zu macheu, aber Gott lenkt es zum Guten. Die destruktive Thätigkeit der Sozialisten verträgt sich nicht mit positivem Wirken; ihre Beschlüsse bezüglich deS ArbeiterschutzcS wenden sich von selbst, auch gegen die Absichten der Führer, gegen ihre revolutionären Tendenzen. Das Bessere kann niemals das Trittbrett zum Schlechteren werden. Unbewußt arbeiten die Sozialdemokraten am Ruin ihres eigenen Gebäudes, weun sie im Wege des Arbeiterschutzes auf die soziale Revolutiou hinzuarbeiten glauben. Die eine Richtung mnß in ihren Konsequenzen die andere überwuchern; beide gleichzeitig Pflegen zu wollen ist wohl auf dem Papier, aus der Reduertribüue, aber nicht im praktischen Leben vereinbar. Alles in Allem glauben Nur somit, daß der Pariser Sozialistenkongreß doch eine andere Beurtheilung verdient, als die landläufige Verdammung. Mögen Staat und Gesellschaft zusammenwirken, um dem Bösen, das er kräftigen sollte, die Thore noch stärker zu verschließen, jedes Einlenken in positive Bahucu aber zu unterstützen. Das beste Mittel, die Macht der Sozialisten zu schwächen ist die Erfüllung desjenigen Theils ihrer Forderuugeu, den jeder Menschenfreund als berechtigt anerkennen muß. Die Arbeiter-Wohnungsfrage. ES giebt auf dem sozialen Gebiet wenig Fragen, welche gegenwärtig die Aufmerksamkeit der Menschenfreunde im Allgemeiuen und der Arbeitgeber im Besoudereu in so steigendem Maße in Anspruch nehmen, als die Arbeiterwohuuugsfrage, keine Frage aber auch, deren Lösuug größere materielle Schwierigkeiten bietet uud die sich der schablouenmäßigeu Behandlung entschiedener entzieht. Eine umfassende Erörterung derselben ist im Rahmen einer kurzen Abhandlung unmöglich; wir beabsichtigeu daher nur einige leitende Gesichtspunkte zur Besprechung zu ziehen. Wie bei allen Arbeiterfragen, so bringt es auch iu der WohuungS- srage sowohl das menschliche als das geschäftliche Interesse mit sich, daß demjenigen, welcher die Arbeiter beschäftigt und hieraus Nutzen zieht, also dem Arbeitgeber, die Hauptaufgaben, und insbesondere die damit verbundenen materiellen Leistungen, in erster Linie zufallen. Diese gestalten sich aber in sast jeder einzelnen Unternehmung verschieden, nnd fallen bald ius Gebiet der geschäftlichen Nothwendigkeiten, bald in daS der Wohlfahrtseinrichtuugeu. Für größere Fabrikaulagen, deren örtliche Umgebung keine genügende Unterkunft für die Arbeiterschaft bietet, ist der Bau von Arbeiterwohnnngen ein unumgäuglicheS Bedürfniß, ein Posten des Anlagekapitals und kein humanitäres Opfer. Allerdings kann der Arbeitgeber auch auf dieser rein geschäftlichen Basis — wie vielfach geschieht, vielfach allerdings verabsäumt wird — seine Menschenfreundlichkeit vortrefflich bewähren. Zunächst indem er keine Arbeiterkaseruen (diese empfehlen sich uur iu Unternehmungen, wie z. B. Zuckerfabriken, die jährlich für wenige Monate deS ZuzugS fremder Arbeiter bedürfen), sondern gesuude, freundliche und bequeme Eiuzelwohuungen oder Doppelhäuser, mit Gartenum- gebuug, baut uud iu gutem Zustande erhält, in denen der Arbeiter und seine Familie sich wohl fühlen, verbunden mit Einrichtungen zu allgemeiner Benutzung für Zwecke deS Haushalts, der Gesundheit und Unterhaltung. Ferner indem er die Miethen so niedrig ansetzt, daß sie höchstens eine mäßige Verzinsung und die Kostcu der Unterhaltung abwerfen. Endlich indem er bei Entwerfung und Hand- habung der Hnusordunng, die so oft eine Quelle von MißHelligkeiten und Unfrieden bildet, Vertrauensmänner der eingemietheten Arbeiter heranzieht. Nur wenn diesen Rücksichten Geniige geschieht, ist daraus zu rechnen, daß die vom Arbeitgeber ans Geschäftsrücksichten erbauten Wohnungen von den Arbeitern den MiethSwohnnngen vorgezogen werden, sie also mit ihren Interessen und Neigungen an das Unternehmen knüpfen. Leider zeigt sich sehr häufig das Gegcutheil und die Arbeiter zahlen lieber mehr für MiethSwohnnngen, als für die zum Werk gehörigen. Es ist dieS in der Regel ein Zeichen, daß die WohnnngSsrage nicht richtig gehandhabt wird, wiewohl nicht zu verkennen ist, daß ungerechtfertigte Vornrtheilc der Arbeiter, die Abneigung sich jeder, auch der veruüuftigsten HauSordnuug zu fügen, hünfig dabei mitsprechen. Von der Frage der aus geschäftlichen Nothwendigkeiten hervorgehenden Arbeitshäuserbauteu kommen wir nun zunächst ans ein Gebiet, welches bisher uuter den Arbeiterfrennden noch streitig ist, nämlich ob eS durchweg nützlich nnd wüuschcnSwerth ist, die Arbeiter in Besitz eigener Wohnuugeu zu setzeu. Vom Standpunkt des Arbeitgebers aus ist diese Frage wohl zu bejahen; denn, abgesehen von Humanitären Rücksichten, tritt sein geschäftliches Interesse, sich in der Nähe eine seßhafte Arbeiterbevölke- rnug zu sichern, so hervor, daß z. B. im Elsaß, wo die Großindustriellen sich besonders in dieser Richtung bemüht und, unter Vorantritt von Dollfus, große Mittel für Wohuungsbauten aufgewendet haben, die Verdächtigung vielfach Platz gegriffen hat, daß nur egoistische Motive hierbei leitend gewesen seien. ES sragt sich hier in erster Linie, ob der Besitz eigener Wohnungen auch dem Juteresse des Arbeiters überall entspricht. Diese Frage pflegt meistens ohne Weiteres bejaht zu werden, weil der günstige Einfluß eigeueu Haus- und Grundbesitzes auf Moral und Wirtschaftlichkeit des Arbeiters, uud jedes Meuscheu überhaupt, ganz unzweifelhaft ist. Die Neigung zu solchem Erwerb tritt übrigens verschiedenartig hervor, in manchen Gegenden schwächer, in anderen so stark, daß des Arbeiters ganzes Dichten uud Trachten darauf hinaus läuft. Und doch kann unserer Ansicht nach jene Frage vom Interesse des Arbeiters nicht bedingungslos bejaht werden. Die Neigung zum — 112 — Hauserwerb theilt der Arbeiter mehr oder weniger mit allen anderen Ständen; sie steigt sogar mit den höheren Lebens- und Bildungsstufen. Damit ist aber uoch uicht entschieden, ob eine kühle wirth- schastliche Berechnung des Nutzens mit jeuer Neigung übereinkommt. Diese Frage kaun für keiueu Stand allgemein beantwortet werden, am wenigsten für den Arbeiter. Das Gefühl der Befriedigung an sich, der Einfluß aus Moral und Sparsamkeit, die nützlichen oder doch angenehmen Nebenbeschäftigungen in Haus oder Garten, alles dies fällt überall zu Gunsten eigener Wohnungeniudie Waagschale. Allein ans der anderen Seite drohen zwei Nachtheile. Einmal, daß der Arbeiter sich dadurch an die Scholle fesselt, sich also der Gelegenheit beranbt, seine Kräfte, wenn sich Gelegenheit dazu bietet, über die nächste Umgebung hinaus besser uud höher zu verwerthen, daß er sich also vou örtlichen Konjunkturen, oft sogar von der Persönlichkeit eines einzelnen Arbeitgebers, oder dem Schicifal einer einzelnen Unternehmung in der Regel für LebeuSzeit abhängig macht. Zum andern hat aber auch die Anlegung aller Ersparnisse des Arbeiters in immobilen Wertheu an sich manche Bedenken; denn die Fälle, daß ein Arbeiter, außer dem Erwerb eines Hanfes, auch noch Einlagen in die Sparkasse ?c. machen könne, dürfen wohl, als seltenste Ausnahmen, außer Betracht bleiben. Der Arbeiter-Hausbesitzer kaun in Fällen der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder sonstiger Ereignisse kein Geld disponibel machen, sondern verfällt in Schulden, die umso bedenklicher sind, als auf das erworbene Jmmobiliarbesitzthum in der Regel nur kleine Auzahluugeu geleistet wurden, die Hanptbetrüge aber hypothekarisch daranf lasten blieben. Treten solche Verlegenheiten vielleicht bei Lebzeiten des Arbeiters seltener hervor, oder sind sie von ihm selbst leichter zn überwinden, so gestaltet sich bei seinem Tode die Lage der Hinterbliebenen in der Regel umso kritischer. Das HauS kann nicht unter mehrere Erben getheilt werden; die Wittwe oder Eins von mehreren Kindern kann es meist nicht übernehmen, die Kinder sind häufig anderwärts versorgt, — kurz, in den meisten Fällen bleibt daS Besitzthnm nicht in der Familie, fondern geht in andere Hände über, wo dann ein ZwangSverkauf, nach Abzug der Hypotheken uud Schulden, den Rest der Hinterlassenschaft häufig vollstäudig verschlingt, die Nachgelassenen also ganz leer ausgehen — 113 — und alle auf den Erwerb des Grundstücks verwendeten Ersparnisse verloren siud. Die Erfahrung in der Arbeiterstadt (vit6 ouvrivi-s) in Mülhausen und in so vielen Einzelfällen lehrt zur Genüge, daß die an Arbeiter verkauften Häuser nieist schon in der nächsten Generation an kleine Leute aus anderen Ständen übergingen und vielfach eine Quelle von Nachtheil und Angelegenheiten für die Hinterbliebenen murden. Der Hauserwerb kann also nur da unbedingt empfohlen werden, wo die nächste Umgebung so vielfache Arbeitsgelegenheit bietet, daß der Arbeiter nicht in Abhängigkeit von den Schicksalen oder Konjunkturen einzelner Distrikte, oder gar einzelner Unternehmungen, geräth, nnd wo er ferner nach menschlichem Ermessen übersehen kann, daß bei seinem Ableben das Schicksal seiner Nachgelassenen gesichert ist, diese also nicht in Verlegenheit kommen nnd die im Haus angesammelten Ersparnisse verlieren können. Letztere Rücksicht hat bereits einzelne gemeinnützige Baugesellschaften veranlaßt, für den Todesfall des Arbeiter-Hausbesitzers Vorsorge zu treffen, indem sie sich verpflichten, das betreffende Haus zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, eine Bestimmung, die allen derartigen Vereinen und wohlthätigen Arbeitgebern sehr anzuempfehlen ist uud einen großen Theil der Bedenken beseitigt, welche wir vorstehend angeregt haben. Es ergiebt sich hieraus, daß die bloßen Neigungen des Arbeiters und die guten moralischen Einflüsse des HauSerwerbS in dieser Frage nicht allein entscheidend sein dürfen. Wo obige Garantien nicht vorhanden sind, lege der Arbeiter lieber sein Kapital in sicheren mobilen Werthen, am Besten in Sparkassenbüchern an, die ihm zu jeder Zeit die Benutzung seiner Ersparnisse gestatten uud dieselben unverkürzt den Erben zu gut kommen lassen. Die Arbeiter in Besitz eigener Häuser zu bringen, bildet hiernach sicherlich einen Theil, aber keineswegs, das Endziel aller Aufgaben im Gebiet der Wohnungsfrage; es wird vielmehr in den meisten Fällen für den Arbeiter und seine Nachgelassenen sichernder und vortheilhafter sein, ihre Ersparnisse, statt in immobilen in mobilen Werthen anzulegen. Aber auch abgesehen von den im Interesse des Arbeiters geltend gemachten Bedenken wird der Schwerpunkt der Wohnungsfrage niemals in dem Hauserwerb der Arbeiter liegen, weil immer nur ein Oechclhaeuser, Tnkcsi>'m,cu. 2. Aufl. g — 114 — verschwindend kleiner Theil dazu gelangen kann. Der Schwerpunkt wird stets in den MiethS Wohnungen liegen, und unterscheiden sich dabei wesentlich zwei Kategorien, nämlich die von den Arbeitgebern für ihre spezielle Arbeiterschaft errichteten, und die ans den Miethsertrag gegründeten Wohnungen. Der Großgrundbesitz und die Großindustrie bilden das Gebiet für die erstgenannte Kategorie und innerhalb der Großindustrie hauptsächlich jener Theil von Unternehmungen, welche auf dem Lande, fern von großen Städten ihren Sitz haben. Wie bereits Eingangs erwähnt, beruht hier die Errichtung von Arbeiterwohn- häuseru auf geschäftlicher Nothwendigkeit und gehört nicht in die Statistik der Wohlfahrtseinrichtungen, worin wir ihnen mitunter begegnet siud. Auch kaun es durchaus nicht als Regel, oder als etwas an sich unbedingt WünschenSwcrthes erachtet werden, daß jede Unternehmung anch dann für ihre Arbeiter Wohnungen erbaut, wenu denselben in der Nähe Miethswohnungen gleicher Güte uud zu gleichen Preisen znr Disposition stehen. Einen spezifischen Vorzug, die Arbeiter in Wohnungen, die dem Unternehmer gehören, unterzubringen, vermögen wir nicht anzuerkennen und erachten es deßhalb auch nicht für eine besondere humanitäre Aufgabe der Arbeitgeber, mit der Erbauung von eigenen Arbciterwohnhäusern weiter zu gehen, als ihnen im einzelnen Fall für die Existenz oder das Interesse ihrer Uutcruehmungen uud das Wohl ihrer Arbeiterschaft nothwendig oder vortheilhaft erscheint. Wohl aber betrachten wir die Anlage, Bewirthschaftung uud Beaufsichtigung der auS geschäftlichen Rücksichten errichteten Wohnungen, als eine dem Arbeitgeber obliegende Ausgabe der Philanthropie. Und gewiß eine wichtige und umfangreiche Aufgabe, ein weites Feld für menschenfreundliche Bestrebungen; denn die Zahl der in Wohnungen, die den Unternehmern gehören, untergebrachten Arbeiter ist sehr bedeutend und steigt fortwährend. In den Verhältnissen dieser WohnuugSkategorie bleibt' aber noch unendlich viel zu bessern und dies gilt in erster Linie von der Land wirthschaft und namentlich dem Großgrundbesitz mit Extensivwirthschast. Gewiß giebt es kaum eine befriedigendere Lage für einen ländlichen Arbeiter, als wenn er ein eigenes Häuschen bewohnt, Garten und Land bewirthschaftet und - 115 — die Pacht dafür in Arbeitsleistung an die Besitzer abträgt. Allein wie weit geht von hier die Stufenleiter abwärts bis zu den Arbeitern, die mit ihren Familieu in elenden Hütten zusammengepfercht wohnen! Ein schlesischer Großgrundbesitzer sagte kurzlich dem Schreiber dieser Zeilen, welche bedeutenden Beträge er habe aufwenden müssen, um vorläufig wenigstens zu erreichen, daß jede Arbeiterfamilie Eine Stnbe für sich habe! Gewiß hat in letzter Zeit die Philanthropie stark an die Thüren der Besitzer gepocht nnd an die Erfüllung ihrer Nächstliegenden Pflichten gegen ihre Arbeiter gemahnt; in steigendem Maaße wird auch dieser Mahnung Folge gegeben. Allein die Gesetzgebung wird nicht umhin können, ans Rücksichten der Gesundheit und der Moral auch dieses Gebiet zu bcschreiten und bestimmte Minimal- leistnngcn obligatorisch zu macheu. Die Arbciterwohnuugeu der Industrie bieteu im Allgemeinen in geringerem Maaße Veranlassung zu Klagen. Wir haben aber schon hervorgehoben, welch großer Spielraum auch hier dem Arbeit-' geber uoch bleibt, um die Arbeiterwohuungen und ihre HauSorduuug so zu gestalten, daß der Arbeiter sich wohl darin fühlt. Lieber eine etwaS höhere Miethe als eine Vernachlässigung deS inneren uud äußere» ZustaudeS der Wohnungen. Hier liegt insbesondere auch eiu Gegenstand der Berathung und Mitwirkung der von uns unablässig befürworteten ArbeiteranSschüsse vor. Wir verlassen hiermit die Kategorie vou Arbeitcrwohuuugen, welche die landwirthschaftlichcn und industriellen Unternehmer aus geschäftlicher Nothwendigkeit für ihre Arbeiterschaften errichten und gehen zu den eigentlichen MicthSwohuungeu über, die immer deu Schwerpunkt der meuschcufreuudlicheu Bemühungen in der ArbeiterwohuuugSsrage bilden werden, sei eS um zum Bau von Miethswohnungen für die Arbeiter und unteren VolkSklassen überhaupt anzuregen, sei es um vom gesundheitlichen wie sittlichen Standpunkt aus die Verbesserung der inneren Einrichtungen derselben und der WohnungSvedingungen überhaupt zu erzielen. Es ist unbedingt im höchsten Grade wünschenSwerth, daß die Zahl der gesunden, zweckmäßigen und dabei billigen — also die Möglichkeit billiger Miethen gestattenden — Arbeiterwohnungen sich noch bedeutend vermehren möge; iu großen Städten tritt dies ins- g* - 116 — besondere hervor und gerade hier geschieht bis jetzt verhältnißmäßig am wenigsten. Allein die Philanthropie wird immer nur geringe Erfolge erzielen, wenn sie sich nicht bewnßt bleibt, daß die direkte Erreichung dieses Zieles ihre Kräfte übersteigt. Es liegt hier eine finanzielle Aufgabe von ungeheurem Umfang vor, die zu ihrer vollständigen Lösung in Deutschland allein viele Hunderte von Millionen beansprucht. Solche Summen für einen einzelnen Zweck stehen der Philanthropie aber nicht zu Gebot, insbesondere da heutzutage die Wohlthätigkeit von allen Ecken und Enden her angerufen wird. Man mache sich keine Illusionen darüber, daß die Frage der Vermehrung der ArbeitermiethSwohnungen eine Jnteressenfrage ist, und nur als Glied der großen, auf Gewinn gerichteten wirthschaftlichen Bewegungen betrachtet, nur auf diesem Boden gelöst werden kann. Der Hausbesitzer will durch Nermiethen sein angelegtes Kapital fruchtbar macheu, der Bauunteruehmer will Häuser 'mit möglichst hohem MiethSwcrth herstellen, um sie möglichst hoch über seine Anlagekostcn hinano verkaufen zu können. Man mag es hier und da erreichen, von wohlhabenden Menschenfreunden Kapitalien zusammenzubringen, um, mit Verzicht auf jede Verzinsung, oder doch auf einen Gewinn, der die untere Grenze des landesüblichen Zinsfußes überschreitet, eine beschränkte Anzahl Arbeiterwohnungen zu erbauen, oder Hänscr anzukaufen und für Arbeiter einzurichten. Gewiß soll auch vou solchen gemeinnützigen Unternehmungen, so wie auch von den oben besprochenen Häuserbauteu zum Zwecke des Verkaufs an Arbeiter, und von ähnliche» Bestrebungen durchaus nicht abgcrathen werden; sie können lokal Gutes wirken und zugleich Mnsteranlagen bezüglich Zweckmäßigkeit und verhältnißmäßiger Billigkeit schaffen, die dann wieder als Vorbild dienen. Allein auf diesem rein philanthropischem Wege wird stets nur ein verhältnißmäßig sehr kleiner Theil deS Bedürfnisses nach besseren nnd billigeren Arbciterwohnungen Befriedigung finden; im Großen und Ganzen fällt die Aufgabe in daS Gebiet der auf Gewinn berechneten privativen wirthschaftlichen Thätigkeit und die Philanthropie thnt am besten, dies offen anzuerkennen und sich mit dein ErwerbStrieb zu verbünden, nicht ihm Verzichte zuzumuthen, zu denen sich die Kapitalisten im Allgemeinen nicht herbeilassen. Phil- — 117 — anthropie und Jnteresscnpolitik können sich ergänzen, unterstützen, verbünden, allein sie lassen sich nicht einheitlich verschmelzen; darüber täusche mau sich nicht hinweg. Es ist ein innerer Widerspruch, eine bestimmte Aufgabe, zu deren Lösung ein mächtiges Kapital herangezogen werden soll, dadurch fördern zn wollen, daß man die der Aussicht auf Gewinn proportionale Anziehungskraft für das Kapital durch Ansinnen humanitärer Opfer abschwächt. Man zeige umgekehrt -5, dem Kapital, welches sich bis jetzt lieber dem Bau von Wohnungen für die wohlhabenderen Gesellschaftsklassen zuwendet, daß erfahrungsmäßig der Bau von Arbeitcrwohnungen, wenn richtig angefaßt, sehr wohl zu angemessenen und sicheren Verzinsungen des angelegten Kapitals führen kann. Man ebene diesem den Weg zum Gewinn statt diesen einschränken zu wollen. Auch ist eine ganz genügende Verzinsung des Kapitals, selbst eiue höhere, wie sie durchschnittlich auf dem Gebiete des Jmmobilienbefitzes und der Häuferverwerthung erzielt wird, vollständig vereinbar mit Herstellung guter und gesunder Wohnungen und mit mäßigen Miethspreisen. Statt also durch Ueberreden und Drängen einen verschwindend kleinen Theil von Kapitalisten für rein philanthropische Baugesellschaften zu gewinnen, mögen sich die vielen Freunde der ArbeiterwohnungSfrage bemühen, große Kapitalien, auf der gewöhnlichen Grundlage wirthschaftlicher Unternehmungen, in diese Kanäle zu leiten, ja ihnen alle möglichen Unterstützungen angedciheu zu lassen und Vortheile zuzuwenden, statt ihnen Gcwinnbeschränkungen zuznmuthen. Die Konkurrenz mit den vorhandenen MicthSwohuungen gewährt Garantie genug, daß die Gewinne solcher Wohnungsbangesellschaftcn nicht ins ungemesscne steigen; der Wohnungswucher findet auf diesem Gebiet sicherlich kein Feld. An vielen Orten ist eine solche Beihülfe der Arbeiterfrennde nicht einmal erforderlich, indem dort die Privatspekulatiou aus eigenem Antrieb vorgeht und ersahrungsmüßig ihre Rechnung gerade so gut bei dem Bau und dem Vermiethen von Wohnungen für die unteren, als für die oberen VolkSklasscn findet. Ein interessantes Beispiel hierfür bietet die Stadt Dessau, wo ohne alle äußere Anregung oder Beihülfe die spekulative Bauthätigkeit mit der bedeutend - 118 - wachsenden Ausdehnung der Industrie gleichen Schritt gehalten und den Arbeitern eine genügende Zahl gesunder und freundlicher Wohnungen zu ganz angemesseueu Preisen zur Disposition gestellt hat. Diese Häuser verzinsen uud verkaufen sich sogar vielfach besser, als die für die höheren Gesellschaftsklassen bestimmten. Die Schwierigkeiten, zu dereu Ban anzuregen, wachsen in der Regel mit der Größe der Städte, den steigenden Preisen der Banplätze und der Dichtigkeit der Arbeiterbevölkermig. Hier ist das eigentliche Terrain für die Bildung von Gesellschaften für Erbaunug von Arbeiter- Wohnungen zur Abhülfe einer wirklichen WohuungSnoth. Wie dieselben durch die arbeiterfreuudlicheu Elemente ins Leben zu rufeu uud zu unterstützen sind, um daS erforderliche Kapital herbeizuziehen, dafür giebt es keine Formel; dies kann nur im einzelnen Fall erwogen werden. Außer der formalen Anregung zur Gesellschafts- bildung uud deS VortrittS iu der finanziellen Betheiligung, die man namentlich von wohlhabenden Arbeitgebern des betreffenden Distrikts erwarten darf und muß, kauu hier iu verschiedenster Weise eingewirkt werden. Wir erwähnen uuter Anderem mir der Ermittelung uud Ucberwcisnng gut gelegener und billiger Plätze außerhalb der Städte, aber iu nicht zu großer Entfernung von den Arbeitsstätten, der Permittelung vou Darlehen zu niedrigen Zinsen aus Spar- oder sonstigen Kassen, unter Uebernahme von Bürgschaften für Verzinsung uud Rückzahlung, der Zeichnuug von Antheilscheinen, die im Zinsen- bezug zurücktreten, bis die Aktionäre oder Gesellschafter einen gewissen Zinssatz bezogen haben, uud waS derartiger finanzieller Hülfsmittel mehr sind. Anch die gemeiunützigen Ballgesellschaften in M.- Gladbach und im Bergischeu köuueu in vieler Beziehung als Muster dienen, wie deun überhaupt in jener Gegend, uuter den Auspizien deS „Vereins für Gemeinwohl", die ArbeiterwohnungSsrage mit großem Eifer gefördert wird. Die Philanthropie kann bei zweckmäßigen Organisationen mit verhältnismäßig kleinen Opfern, oft schon mit Uebernahme von Verpflichtungen ohne wirkliche materielle Tragweite, große Kapitalien nach dem gewünschten Ziele in Bewegung setzen, uud so indirekt mächtig fördern, was ihr direkt durch uneigennützige Aufbringung von Geldmittelu iu ihreu engen Kreisen unerreichbar bleibt. Solche Ballgesellschaften arbeiten somit nach rein wirthschaftlichen, auf Gewinn ausgehenden Grundsätze» und dienen dach menschenfreundlichen Zwecken. Auch hier ergiebt sich, daß eS ein großes Vorurtheil ist zu glauben, daß ideelle Ziele nur unter Verzicht auf egoistische Motive erreichbar seien. DaS Gute und das Nützliche hängen untrennbar zusammen und in einer Welt voll lauter Philanthropen möchte sich schließlich nicht besser leben lassen, als unter lauter Egoisten. DaS Steuer soll der Edle führen, aber der Durchschnittsmensch muß rudern. Gewiß wäre eS auch sehr erfreulich, die Arbeiter selbst in die Bemühungen für Abhülfe der WohuungSuoth eintreten zu sehen. Die materiellen Mittel, die sie bieten können, fallen hierbei nicht ins Gewicht; wohl aber könnte ihre Initiative dazu dienen, die Arbeitgeber zu größerer Thätigkeit auf diesem Gebiet anzuspornen, was namentlich in großen Städten, z. B. Berlin, sehr Noth thut. Auf alle Fälle empfiehlt sich die Heranziehung von Arbeitern bei der Durchführung der Wohnungs-Aufgaben; sie können beim Entwerfen der Baupläne, Hausordnungen uud Miethsbcdinguugcu, bei Beaufsichtigung nnd Handhabung der Ordnung in den Miethshäusern u. s. w. sehr nützlich mitwirken. Wir haben im Vorstehenden mir die Unterstützung und Förderung der Arbeiterwohnungsfrage durch die privative Thätigkeit ins Auge gefaßt. Ein mächtiger Hebel kann aber hier noch angesetzt werden, wenn Seitens der Korporationen, Gemeinden, Kreise oder größeren Verwaltungsbezirke in solcher Richtung eingegriffen würde, sei eS durch Förderung der privaten Unternehmungen in oben angedeutetem Sinne, sei es durch direkte Verwendung der ihnen zu Gebote stehenden Mittel. Die iu neuester Zeit vom Oberbürgermeister iu Frankfurt a. M., Dr. Miausl, ins Werk gesetzte Erbauung von Miethshäusern sür alle städtischen Beamten, dürfte in dieser Beziehung auf die richtigen Wege leiten, und wird sich hoffentlich zu einem epochemachenden Vorgang in der Geschichte der Konnnunal- verwaltungen und ihres Eingreifens in die sozialen Verhältnisse fortentwickeln. Es wird hierdurch auf einem sozial nnd finanziell verwandten Gebiet dargethnn, wie weitgehend den Betreffenden dnrch bessere und dabei ansehnlich billigere Miethswohnungen geholfen werden kann, ohue der Gemeinde das mindeste Opfer aufzuerlegen, — 120 — da die Miethen sowohl Zinsen als Amortisation des aufgewandten Kapitals voll einbringen. Auch die Stadt Essen begiebt sich gegenwärtig ans daö Gebiet des ArbeitcrwohnungSbaues, indem sie vorläufig 20V000 Mk. hierzu bestimmt hat, die durch eine Zprozentige Anleihe, für deren Zeichnung hauptsächlich auf die Arbeitgeber gerechnet wird, beschafft, uud, uuter Garantie der Stadt, ans dem Ertrag der Krupp-Stiftung verzinst und amortisirt werden sollen. Dieser Vorgang findet hoffentlich Nachfolge. Die Stadt Elberfeld hat ebenfalls schon früher ähnliche Garantien für einen Minimalertrag von 3 Proz. übernommen. Wird man auch wohl nirgendwo soweit gehen, die Korporationen, Gemeinden, oder sonstigen Verwaltungskörper für alle Arbeiter Mietwohnungen erbauen uud Micths- geschäfte betreiben zu lasseu, so könucu sie doch außerordentlich viel durch ihren Vortritt und ihre Betheiligung leisten, umsomchr weun ihnen geeignete Grundstücke, die Kapitalien der städtischen Sparkassen u. s. w. zu Gebot stehen. Die Abhülfe der wirklichen ^oh- nungsnvth gehört jedenfalls ins Gebiet der Gemeindcaufgabeu; darüber hinaus mag man den Wohnungsbau dem Zusammenwirken privativer Thätigkeit der Arbeitgeber, Menschenfreunde uud Kapitalisten anheimgeben, jedoch auch hierbei nach Möglichkeit unterstützend eingreifen. Den sich bildenden Baugesellschaften kann somit in erster Linie empfohlen werden, sich mit den Gemeindevorständen uud -Vertretern in Verbindung zu setzen, um sich deren Mitwirkung und Beihülfe zu sichern. Ucberhanvt haben sich die kommunalen Kreditverhältnisse im letzten Dcccnnium so glücklich entwickelt, den Gemeinden ist cS so leicht gemacht, Anleihen zum niedrigsten Zinsfuß und mit geringen Amortisationsgnotcn aufzunehmen, daß man wohl hoffen darf, diese Strömung auch dem sozialen Gebiet, der Sorge für die unteren und insbesondere arbeitenden Klassen zu gut kommen zu sehen. Die AbHülse der Wohnuugsnoth verdient dabei in erster Linie Berücksichtigung. Zm Uebrigen ist es hier nicht der Ort, um weiter iu Einzelheiten einzugehen, in welche Formen uud Organisationen die Privaten sowohl als die kommunalen und staatlichen Korporationen, am besten die Erbauung neuer, passend gelegener uud gut eingerichteter Slrbeiter- wohnungen fördern, dies muß sich überall aus den lokalen Verhält- t — 121 — nissen ergeben und daher wird die Bildung lokaler Vereine in erster Linie ins Auge zu fassen sein. Es sei nur noch in der Kürze der Bestrebungen gedacht, die vorhandenen Mi ethS Wohnungen zu verbessern, sei es durch Ankauf, zweckmäßigere Einrichtung und Wicdervermiethung, sei es durch Verbesserung derselben auf Kosten der Arbeitgeber, oder zu diesem Behuf gebildeten Vereine. Es eröffnet sich hier wiederum ein großes Gebiet der Arbeiterfürsorgc, welches aber mit Takt und Vorsicht betreten sein null. Die Einmischungen in die Wohnungsverhältnisse sind häufig bei den Arbeitern nicht beliebt, und fürchten sie insbesondere eine Steigerung der Miethspreise, wenn ihnen die Wohnungen hübscher nnd bequemer eingerichtet werden. Wir kennen viele Beispiele, wo die Ancrbictungen der Arbeitgeber auf ihre Kosten schlechte Miethswohnungen zu verbessern einer geradezu ablehueuden Haltung Seitens der Arbeiterschaft begegneten. Eine Anfrage, die der Verein der Anhaltischen Arbeitgeber in dieser Angelegenheit bei den Vorständen der einzelnen Aeltestcn-Kollcgien anstellte, ergab sast ausschließlich Gutachten in obigem Sinn, welche jedoch nicht ausgeschlossen haben, daß manche Arbeitgeber doch in dieser Richtung die richtigen Wege gefunden und die Norurtheile der Arbeiter berichtigt haben. Im Uebrigen empfinden die Arbeiter erst in den höheren Bildungsstufen das Bedürfniß besserer, reinlicher und gesunder Wohnungen; die ungebildeten, roheren Elemente befinden sich sogar im Schmutze wohl, oder ziehen wenigstens die Befriedigung aller sonstigen Bedürfnisse, dem Bedürfniß guter uud gesunder Wohnungen vor. Man darf deshalb keineswegs aus dem Grund ans einen befriedigenden Zustand der Arbeiterwohnungen schließen, weil man verhältnißmäßig seltener hierüber als über andere Unznträglich- keitcn klagen hört; bei den meisten Arbeitern, insbesondere der unteren Stufen, muß daS Bedürfniß nach gesunden und guten Wohnungen S erst wach gerufen werde». Wie bei der Frage vom Bau von Ar- beitcrwohnnngen kanu auch für die Verbesserung der bestehenden Wohnungen keine bestimmte Organisation oder Art der Beihülse vorgeschlagen werdeu; eS muß sich uach örtliche» Verhältnissen richten, ob man z. B. diese Angelegenheit nach Analogie des bekannten Tarm- städtcr Vereins, ob man sie Seitens der einzelnen Arbeitgeber, oder auf andere Weise in Angriff nimmt. Als Regel lasse man aber i — 122 — immer den Arbeiter mindestens einen kleinen Theil der Kosten tragen. Außerordentlich zweckmäßige Dienste können hierbei die Aerzte der Armen- nnd Krankenkassen leisten, welche am besten Gelegenheit haben, ungesunde Wohnungen kennen zu lernen. Auch haben in letzterer Zeit verschiedene Arbeitgeber Diakonissinnen oder Krankenschwestern mit vortrefflichein Erfolg in Dienst genommen, um die erkrankten Arbeiter uud ihre Familien zu besuchen und zugleich über die Wohunngsverhältnisse und deren Besserung im speziellen Fall Bericht zu erstatten. Die Sorge für bessere Einrichtung der Wohnungen wird sich aber auch höchst segensreich ans Ergänzung des Mobiliars derselben zu erstrecken haben. Es fehlt insbesondere sehr häufig au Betten; oft sind 3, 4 Kinder in Einem Bette zusammengepfercht. Auch der Zustand der Oefen uud ihrer Zugverhältnisse kann auf die GesundheitSvcrhältnisse sehr nachtheilig wirken und bedarf vielfach der Nachhülfe, die meist ohne wesentliche Kosten bewerkstelligt werden kann. In noch einem Punkt kann der Arbeitgeber ebenfalls sehr wohlthätig in der Wohnungsfrage einwirken, nämlich in der Beihülfe zur Aufbringung und Entrichtung der Miethen. Im Allgemeinen empfiehlt sich in dieser Beziehung daS Hinwirken auf wöchentliche, höchstens halbmonatliche Entrichtung derselben; cS wird dem Arbeiter sehr schwer, bei uur vierteljährigen Miethszahlungen diese größeren Summen stets rechtzeitig bereit zn halten. Wo dies aber die örtliche Gewohnheit der Nermicther ist, da erleichtere eS ihnen der Arbeitgeber durch Einbchalten von Theilbetrügen, bei Gelegenheit jeder Lohnzahlung. In manchen Unternehmungen sind zu diesem Zweck Zwangssparkassen errichtet; in anderen legt der Arbeitgeber vierteljährig den zurückbehaltenen Beträgen einen Theil bei. Die Einführung wöchentlicher oder halbmonatlicher Miethszahlungen ist insbesondere den Baugesellschaften zu empfehlen. Es liegt im Uebrigen außer dem Gebiet dieser Abhandlung, in die eigentliche Frage des Baues, der Einrichtuug uud der Mieths- bedingungen der Arbeiterwohnungen einzugehen. Wir kommen nur soweit aus dieselben zurück, als hier Aufgaben für die Gesetzgebung und Perwaltnng vorliegen. — 123 — Tiefe Aufgaben sind allerdings leichter zu stellen als zu lösen. Einmal ist die Grenzbestimmnng für die Einmischung der Gesetzgebung und Verwaltung eine sehr schwierige, und ebenso schwierig die Vertheilung der Aufgaben zwischen Reich und Eiuzelstaat, zwischen Gesetzgebung und Verwaltung, zwischen Central- und Lokalbehörden. Als allgemeine Regel ist ein sehr vorsichtiges Einschreiten auf Grund sorgfältigster Erwägung zu empfehlen; denn es handelt sich hier um ein Gebiet — daS Haus — in dessen Einrichtung und Benutzung sich weder Besitzer uoch Miether geru darein reden lassen. Rur dringende gesundheitliche uud sittliche Erwägungcu dürfen für daS Maaß der staatlichen und behördlichen Einmischungen maßgebend sein. Im Wesentlichen liegt hier eine Aufgabe für Gesetzgebung und Verwaltung der Einzelstaatcn vor. Um aber sowohl die Gleichmäßigkeit als die wünscheuSwerthe Beschleunigung zu sichern, wird es sich als nothwendig erweisen, daß die Reichsgesetzgebung in einem allgemeinen WohnuugSgesetz die Gruudbediuguugeu für den Bau, die Einrichtung und die Benutzung der Wohnungen festlegt,") deren nähere Durchführung dann den Einzelstaaten und ihreu Verwaltungs- kvrperu überlassen bleibt. Eine Vielseitigkeit in der speziellen Durchführung der reichsgesetzlichen Grundbestimmungen kann auch uur der Sache zu gute kommen und aus die besten Wege leiten. Der Schwerpunkt des Arbeiterinteresses an einem solchen WohnuugSgesetz würde iu den Normalbestimmungen für die Mieths- wohuuugen liegen. Durch lokale Polizeiverordnungen ist dies Gebiet bereits erfolgreich betreten worden, so z. B. im Regierungsbezirk Düsseldorf, im Auhaltischeu, iu Wiesbaden u. s. w. Allein diese Lokalvcrordnungen beschränken sich meist auf die sogcnauuten Kost- und Quartiergäuger, wofür allerdings die polizeiliche Aufsicht am dringendsten nöthig ist. Auch die Hausordnungen für Arbeiterkasernen sind mituuter durch landespolizeiliche oder lokale * > Der Deutsche Verein snr öffentliche Gesundheitspflege hat sich in neuester Zeit das große Verdienst erworben, durch eine Konnnission, nnter Vorsitz des Herrn Miqnsl, die Grundzüge für reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutz des gesunden Wohnens ausarbeiten zn lassen, die mit unseren hier entwickelten Ansichten fast vollständig übereinkommen. — 124 — Anordnungen zweckmäßig geregelt. Sollen aber solche Maaßregeln durchschlagende Bedeutung für den Arbeiterstand und die unteren Volksklassen überhaupt erlangen, so müssen sie auf das ganze Ner- miethuugsgcschäst ausgedehnt werden, müsscu also die Erlaubniß zum Vermiethcn von Räumlichkeiten allgemein an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie sie Sittlichkeit und Gcsnndheitslchre fordern. Dahin gehört insbesondere auch die Bestimmung eines Minimums des Luftraums. Sie greift zwar tief in die bestehenden Verhältnisse ein und ihre Einführung wird längere Uebergangsfristen, namentlich auch für die ländliche Bevölkerung erfordern. Allein diese Bestimmung ist unumgänglich nöthig, wenn der gesundheitlich uud sittlich so schädlichen Ueberfüllung der Wohnungen gesteuert werden soll. Auch lehrt die Erfahrung in Städten, um derartige Polizci- verordnuugcn schon länger bestehen, daß jene Maaßregel durchführbar ist, und dabei noch zu keinen wahrnehmbaren Erhöhungen der Micths- Preise geführt hat. Wir machten bereits darauf aufmerksam, wie man der Heranziehung des Kapitals für Arbeiterwohnnngsbauten keine Schwierigleiten bereiten dürfe, sondern eher Vortheile in Aussicht stellen sollte, ^ und zwar nmsomehr, als die Beaufsichtigung und Einziehung der Miethen ohnedieS bei Arbeiterwohnuugen schwieriger ist, als bei den Mietwohnungen für die wohlhabenden Klassen. Diese Rücksicht muß immer im Ange behalten werden, damit daS zu erlassende Wohnungs- gesetz der so wünschenswerten Vermehrung der Arbcitcrhäuser nicht durch uunöthig erschwerende Bestimmungen entgegenwirkt. Aus diesem Grunde rathen wir auch, zunächst wenigstens, von gesetzlichen Be- schräukuugeu der den Hauseigcuthümern zustehenden NetentionS- und sonstigen Rechte ab. Es fragt sich aber ans der anderen Seite, ob die Gesetzgebung und Verwaltung nicht auch Mittel direkter Förderung in der Hand haben. Abgesehen von der bereits oben den Gemeinden und Verwaltungskörpern empfohlenen Förderung der WohuungSbautcn, dürfte die Staats- uud Kommunalbesteueruug hierm Mittel bieten, wie dies auch das neue belgische Gesetz in Aussicht nimmt. Wir halten es durchaus nicht für ausgeschlossen, Bedingungen festzustellen, uutcr welchen den von den ärmeren Klassen bewohnten Häusern in den Staats- und Kommunallasten, in der , - 125 — Wasserversorgung u, s. w. Erleichterungen oder Befreiungen einzuräumen wären. Die Bildung von Wohnungsbangesellschaften könnte hierdurch kräftig unterstützt werden. Ob die deutschen Verhältnisse es wünschenswert!, oder nöthig erscheinen lassen, aualog den englischen Gesetzen, den Gemeinden Expropriationsbefugnisse einzuräumen, um ungesunde Stadtviertel niederzulegen und umzubauen, läßt sich ohne eingehendere Prüfung nicht bejahen. Es würde übrigens voraussichtlich von diesem Recht selten Gebrauch gemacht werden, während anderseits die Gemeinden, auch ohne ein solches Gesetz, sehr Viel dazu thun können, die gesundheitlichen Verhältnisse euger und schmutziger Straßen durch Kanalisation, Wasserzuführung, Pflasterung u. dgl. zu verbessern, Licht nnd Luft zu schaffen, überhaupt solche Stadtviertel wohnlicher und gesunder zu macheu. Wir können also nicht dringend genug rathen, daß Reich, Einzelstaaten und Gemeinden in die Prüfung der Wohnungsfrage eintreten, und hoffen, daß hieraus bald ein brauchbares RcichS- wohnungögesetz hervorgehen möge. Belgien hat in neuester Zeit durch eiu allgemeines Gesetz über die Arbeiterwohnuugen diesen Weg betreten, ist Deutschland hierin also zuvorgekommen. Dieser Staat, welcher bisher vou allen Kulturländern am weitesten in der Arbeiterschutzgesetzgebnng zurückgeblieben war, hat das Bedürfniß gefühlt, die beabsichtigten sozialen Reformen fogar mit der Wohnungsfrage einzuleiten. DaS Gesetz ist freilich ein ziemlich schwaches Machwerk, und kann einem deutschen Wohnungsgesetz nur in wenigen Punkten zum Anhalt empfohlen werden. Es setzt keine grundlegenden Bedingungen für den Bau, die Beschaffenheit oder Benutzung der Wohnungen fest, sondern beschränkt sich im Wesentlichen darauf, iu jedem Kreise Ausschüsse niederzusetzen, mit der allgemeinen philanthropischen Weisung „die Anlage von Arbeiterwohnuugen zu fördern," ohne ihueu jedoch hierzu wirksame Mittel zur Disposition zu stellen oder Vollmachten zu ertheilen. Diese Ausschüsse, iu denen überdies das Arbeiterelement selbst nicht vertreten ist, sondern die von der Zentralregierung und den Ausschüssen der Provinzialräthe ernannt werden, dürften wenig wirksamer sein, als freiwillig zusammentretende Vereine vou Arbeiterfreundeu; es wird ganz von den Per- — lW — sönlichkeiten abhängen, ob der eine Ausschuß Erfolge erzielt, der andere einflußlos bleibt. Immerhin ist jedoch mit jenem Gesetz ein erster Schritt geschehen; es wird dadurch jedenfalls eine genauere Keuntniß der bestehenden Verhältnisse erlangt und die Wege zur Hülse und Besserung werdeu sich klarer erkennen lassen. Von positiver Tragweite in jenem Gesetz scheinen unS nur die Bestimmungen über Befreiungen von Steuern und sonstigen Lasten zu seiu, welche deu im Besitz von Arbeitern befindlichen Wohnungen, überdies; aber auch, uud dicS ist nicht unwichtig, den Gesellschaften oder Genossenschaften für den Bau von Arbeitcrwohnungen, gewährt werden sollen. Wir hosfen, daß Deutschland ein besseres und eingreifenderes, das Uebel an der Wurzel anfassendes WohnungSgesetz zu Stande bringen uud die RcichSregierung bald einen derartigen Entwurf zuerst der Kritik der Oesfentlichkeit unterbreiten und demnächst dem Reichstag vorlegen wird. Es ist eine schwierige Aufgabe, aber sie ist „des Schweißes der Edlen werth." > __ » Arbeiterbewegungen in England und Deutschland. „Es ist alles schon dagewesen", sprach der weise Ben Akiba. Dieser Ausspruch kam uns unwillkürlich ins Gedächtniß, als wir dieser Tage mit großer Befriedigung von einer Abhandlung im Schmoller'scheu „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft" Kenntniß nahmen. Sie ist betitelt: „Vermeidung und Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten (Streiks u. s. w.) in England", und hat Herrn vr. Gerhart von Schulze-Gävernitz zum Verfasser, einen jungen Schriftsteller, dem wir insbesondere aus dem Grunde ein sehr günstiges Horoskop für seine literarischc Zukunft stellen, weil er die historische Methode in der Behandlung der sozialen Fragen befolgt. - 127 — Der sehr bemerkenswerthe und die brennendste unserer Tagessragen behandelnde Aufsatz (der hoffentlich im Scparatabdrnck den weitesten Kreisen, insbesondere auch der Arbeitgeber uud Arbeiter, zugänglich gemacht wird) skizzirt in seinem einleitenden Theil die erfreuliche Wandlung, die in dem die Arbeiterwelt Englands treibenden Geiste unverkennbar stattgefunden hat. Wir dürfen nns nicht einbilden iu den Führern unserer deutschen Sozialdemokraten Originale zu besitzen, patentirte Erfinder neuer sozialer Systeme n»d Weltordnungen. „Alles ist schou dagewesen." Die englischen Chartisten bildeten bis über die Mitte dieses Jahrhunderts eine mit unsere» Sozialdcmokraten zwar nicht vollkommen übereinstimmende, aber doch wesentlich gleiche Ziele verfolgende sozialpolitische Partei; auch sie nahm die Totalrevision, beziehungsweise den Umsturz der bestehenden gescllschastlichen uud wirthschaftlichen Verhältnisse zur Voraussetzung, zur uothwendigen Vorbedingung der Besserung des Looses der uutereu Volksklassen, namentlich der Arbeiter. Ganz so doktrinär und ins Blaue hinein wie unsere Sozialdcmokraten strengster Ob- servanz waren die englischen Chartisten allerdings nicht; ihre Forderungen entfernten sich niemals so vollständig aus dem Bereich deS in absehbarer Zeit Erreichbaren. Aus diesem Gruude vollzog sich auch in der großen Mehrheit der englischen Arbeiter die in dem erwähnten Aufsatz historisch nachgewiesene, durch die Gewerkverciue (traäs unions) augebahnte Versöhnung mit der bestehenden Gesellschaftsordnung rascher und leichter, als es von unseren Sozialdcmokraten erhofft werden darf. Ein ParallelismuS des englischen und deutschen Entwickelungsganges und seiner Organisationen ist überhaupt ausgeschlossen, einmal wegen der Verschiedenheit des VolkscharaktcrS, der Sitten und Gewohnheiten, dann aber auch deshalb, weil der materiell bedeutendste Theil der Aufgabe», welche in England durch die mächtigen Gewerkvereine gelöst werden, bei uns durch deu Staat — die drei großen Versicherungsgcsetze — übernommen wordeu ist. Hüben wie drüben werden allerdings die Verbindungen der Arbeiter und Arbeitgeber in aller Zukunft den Schauplatz für die soziale Bewegung bilden; allem sie werden sich voraussichtlich bei unS in ganz anderen Formen und Organisationen entwickeln, als die für England typischen Gewerkvereine. Auf alle Fülle bleibt es aber, trotz dieser Verschieden- — 1W — heit der Verhältnisse, so lehrreich als tröstlich, historisch nachgewiesen zu sehen, wie in der größten und mochtigsten Arbeiterschaft der Welt der Uebergang von sozialrevolutiouären zu friedlicheren Anschauungen fich vollziehe» konute, und in welchen Formen sich dieser Umschwung der Meinungen und die Besserung der sozialen und materiellen Lage der Arbeiter vollzogen hat. Diese Betrachtungen sind auch am Besten geeignet, den Pessimismus zu verscheuchen, welcher alle Säulen der Weltordnuug iu der Sündfluth der sozialistischen Phrase untergehen sieht. Wie in England so werden sich auch bei uns Vernunft und ruhige Erwäguug durch den blauen Dunst der sozialdemokratischen Utopien Bahn brechen. Folgen wir aber zunächst dem Verfasser in seiner Darstellung und Begründung des Entwickelungsganges vom Umsturz zum sozialen Frieden. „England", sagt von Schulze-Gävernitz, „besaß seine sozial- revolutionäre Partei in der ersten Hälfte des Jahrhunderts; dieselbe war stärker uud gefährlicher als ihre kontinentalen Nachfolgerinnen. England befindet sich heute in einem Zustande des sozialen Friedens. Nicht als ob es dort keine Verbrecher und Fanatiker gäbe, keine arbeitslosen uud arbeitsscheuen Massen, die nur die Hand des Strafrichters oder vielmehr die hinter ihm stehende Militärgewalt davon zurückhielte, sich auf die bestehende Gesellschaft loszustürzen. Der Unterschied ist vielmehr folgender: in England giebt es nicht eine breite Bernfsklasse der Bevölkerung, Tausende arbeitender Familienväter, die, an dem heutigen GesellschaftSzustand verzweifelnd, allein vom gewaltfamen Umsturz Rettung erwarten. Hierin steht England hente allein unter den europäischen Nationen da, vielleicht mit Ausnahme Rußlands, wo die revolutionären Elemente auf der Oberfläche schwimmen, sich aus Damcu der Aristokratie und Studenten zusammensehen. Gerade der beste und intelligenteste Arbeiter ist in England völlig gesetzlich gesinnt und im Fall eines revolutionären AnSbruches in der Hauptstadt würde er nicht nur sich nicht betheiligen, sondern geradezu die Stütze des Gesetzes und der Ordnung sein." Der Verfasser unterscheidet nnn in dem geschilderten Entwickelungsgang, im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit L. Brentano, — 129 — drei Periode!?. Die erste nennt er die, vornehmlich dnrch die Chartisten vertretene sozial-revolutiouärje, die Periode, in der die Gesellschaft in „zwei Nationen" zerfiel, die durch Haß und Feindschaft getrennt waren, in welcher der Arbeitgeber dem Arbeiter nur als Käufer der Arbeit zu billigstem Preise gegenübertrat, und im Arbeiter die verzweiflungsvolle Ansicht von der durch die bestehende Gesellschaftsordnung bedingten Naturnothwendigkeit seines Elends gleichsam als ein Dogma obwaltete. Die zweite Periode wird durch die Bildung der Gewerkvereinc eingeleitet und gekennzeichnet. Sie verfolgten bei ihrer Entstehung in erster Linie den Zweck Ausstände (Streiks) zu organiüren, um durch Zurückhaltung des Angebots ihrer Waare — der Arbeit — auf Erhöhuug des Marktpreises derselben einzuwirken. Hierdurch ward bereits im Prinzip der Abfall von rein revolutionären Anschauuugeu eingeleitet, indem ein Arbeiter, der auf Mittel sinnt, bessere Arbeitsbedingungen zu erzwingen, sehr bald merkt, „daß die Zukunftsträume des Revolutionärs feinen Kochtopf nicht füllen." Dieser theoretische Abfall von der Revolution, in welchem die bis in die Gegenwart fortdauernde Geg- nerfchaft der englischenSozialdemokratie und der Gewerkvereine begründet liegt, führte indeß in dieser zweiten Periode noch zu keiuer Aunäherung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern; es entbrannte umgekehrt ein Jahrzehnte hindurch andauernder Machtstreit, der die geselligen und wirthschaftlichen Zustände bis in ihre Grundfesten erschütterte. Noch betrachten sich die Arbeitgeber als die „Herreu" und die Weigerung der Arbeiter zu arbeiten als Auflehnung. Jene Gewerkvereine wurden daher bei ihrer Entstehung als hochverräterisch und gesellschaftsfeindlich gebrandmarkt. Besonders bezeichnend aber für die Stellung, welche damals die Arbeitgeber einnahmen, war ihre Weigerung, über die von den Arbeitern gestellten Bediuguugeu überhaupt mit ihuen zu verhandeln. Wie könnten sie verhandeln, wo zu befehlen sie das Recht zu haben glauben? Der Kampf zwischen beiden Klassen ward also in dieser Periode scheinbar noch erbitterter als bisher. Der Organisation, welche sich die Arbeiter gegeben hatten, begannen die Arbeitgeber eine gleiche Organisation entgegenzusetzen; sie versuchten die Ausstände mit Ausschließungen der daran betheiligten Arbeiter zu bekämpfen. Indem die Arbeiter sich nicht mehr machtlos zur Wehr Oechelhacuser, Tagesjraqcu. L. Aufl. a - 130 - setzten, wurden die Kämpfe länger nnd ihr Ausgang zweifelhafter. Tausende und Abertausende von Familien geriethen durch sie ins Elend; oft war eine schmähliche Niederlage der Arbeiter ihr Ende wie bei dem großen Ausstande der vereinigten EngineerS 1852. Andererseits aber wareu auch Erfolge nicht selten; sie wurden um so häufiger, je mehr die Arbeiter die Verhältnisse ihreS Gewerbes übersehen lernten, den Weltmarkt zu studireu anfingen und darum die Zeit ihres Vorgehens richtiger als bisher wählten. Einen Unterschied aber hatten jene Kämpfe gegenüber den früheren. Während in den zwanziger bis vierziger Jahren die Arbeiter sozialen Wahngebilden in aussichtslosen Aufstaudsversucheu nachjagten, waren es nun greifbare Zwecke, nämlich höherer Lohn, andere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitsstunden, für die sie ihre Existenz einsetzten, die sie bald erreichten, bald nicht erreichten. Eine eigenthümliche Erscheinung war es sodann, daß der gewaltsame Geist, der früher zu den schlimmsten Ausschreitungen geführt hatte, auszusterbeu begann, insbesondere seitdem die letzten gesetzlichen Schranken fielen, Reste von jenen Sup- pressivgesetzen, mit denen man die Vereine früher zu unterdrücken versucht hatte. Seit dieser Zeit stieg mit ihrer Macht und Ausbreitung (die Gewerkvereine umfassen zur Zeit gegen 3'/z Millionen Arbeiter) auch die Einsicht über die zweckmäßigste Verwendung ihrer Kräfte, während auf der anderen Seite die einsichtsvolleren Arbeitgeber immer mehr zur Ueberzeugung gelangten, daß man es hier nicht mit Bewegungen zu thuu habe, die zurückzudrängen möglich sei. Nachdem beide Theile sonnt in langem Kampf ihre Kräfte gemessen, entwickelten sich allmählig friedlichere, auf der Auerkeuuung beiderseitiger Rechte beruhende Anschauungen, welche in die dritte Periode hinüberführten. Diese dritte Periode umfaßt deu Uebergaug vom Krieg zum Frieden. „Die Entwicklung", fagt von Schulze-Grävenitz, „geht nunmehr dahin, beide Theile zur Einsicht zu briugeu, daß ihr Gegensatz nicht auf persönlichem Uebelwollen beruht, sondern vielmehr ein rein wirthschaftlicher ist, ein Kampf, wie er sich allenthalben zwischen Käufern und Verkäufern abspielt und als solcher nicht durch daS Gefühl, sondern lediglich durch Verstande5rttcksichteu beherrscht ist. Vorau iu — 131 — dieser Beziehung gingen die Arbeitgeber, in deren Reihen Perstand und kühleS Urtheil häufiger als bei den Arbeitern zu finde» waren. Nachdem die erste gewaltthätige Generation von Arbeitgebern abgestorben war, wurden ihre Söhne von jener Bewegung ergriffen, welche im Laufe des Jahrhunderts die besitzenden und gebildeten Klassen Englands zum Bewußtsein ihrer Pflichten gegen die unteren erweckte. Zunächst versuchten sie mit WohlfahrtS einrichtungen zu Gunsten der Arbeiter das alte feudale Abhängigkeits- und Vertrauensverhältniß wiederherzustellen; überall aber brachen solche Versuche zusammen. Wie ist es auch möglich, daß daS Verhältniß zwischen Zweien, deren wirthschaftliche Interessen entgegengesetzt sind, durch „Wohlwollen" geleitet werde? wie wäre es etwa, wenn der Spinner seinem amerikanischen Baumwollenlieferanten gegenüber das „Wohlwollen" zu Rathe zöge, anstatt nüchterner Berechnungen? Kann er es dem Lieferanten eines anderen nothwendigen ProduktionömittelS, der Arbeit, gegenüber anders thun? Im Laufe der Entwicklung kam vielmehr der Arbeitgeber zur Einsicht, daß er als Arbeitgeber nur Eines für seinen Arbeiter thun könne, unbeschadet seiner weiteren und höheren Pflichten als Mensch, als Bürger und als Christ gegenüber der Gesellschaft. Dieses Eine, scheinbar so leicht und doch für den, der anders zu denken gewöhnt ist, so schwer, zugleich für den Arbeiter das Aller- wichtigste, besteht darin, ihn rückhaltslos als gleichberechtigte Macht anzuerkennen und daS Verhältniß zwischen sich und ihm als ein rein wirthschastliches aufzufassen, in dem beide Theile in gleicher Weise loyal handeln, wenn sie mit allen gesetzlichen Mitteln ihren eigenen Vortheil verfolgen. Ein Arbeitgeber, welcher auf diesem Standpunkt steht, wird die Verbindungen der Arbeiter anerkeuneu und ihre Lohnforderungen und Ausstünde uicht anders behandeln, als er Preissteigerungen deS Baumwollenlieferanten entgegentreten würde. Ebenso wie er mit diesem korrespondirt, wird er mit dem Arbeitsverkäufer verhandeln, und höfliche Formen werden seinen Verkehr mit diesem wie mit jenem beherrschen. Andererseits aber griff nun auch unter den Gewerkvereinen die Einsicht Platz, daß es nicht Blutsaugerei nnd feindlicher Wille, sondern vielmehr wirthschaftliche Nothwendigkeit sei, welche die Arbeitgeber zu ihren 9' — 132 — Gegnern mache. Gewaltthätigkeiten und Gesetzesüberschreitungen — Zeichen dafür, daß der Arbeiter noch nicht reif ist für die Stellung wirthschaftlicher Gleichberechtigung — wurden seltener, wenn auch hin und wieder noch in ihnen der revolutionäre Geist der ersten Periode zum Ausbruch kam. Aber gerade diejenigen Gewerkvercine, welche früher die gewaltthätigsten waren, sind heute zusammengebrochen, so. z. B. der Sheffielder. Die Führer der fortgeschritteneren Gewerkvereine dagegen fingen an, statt Gewaltredcn zu halten, Handelsstatistik zu treiben. Denn Kenntniß der Weltlage ihres Gewerbes erwies sich als ein weit besseres Mittel im wirtschaftlichen Kampfe, als jene Ausschreituugcn, durch welche sie in den Augen der Unparteiischen sich nur in daS Unrecht setzen konnten." Der Verfasser geht nun, nach dieser allgemeinen Schilderung der sozialen Entwickelung in England, in ausführlichster und gründlichster Weise sich überall auf Thatsachen stützend, in die Spezial- gcschichte der Arbeiterbewegungen der drei hauptsächlichste!? und für die gestimmte englische ArbeitSwelt maßgebenden Industrien ein, nämlich der Textil-, Kohlen- und Eisenindustrie. Dieser umfangreichste Theil seiner Arbeit eignet sich nicht zur Wiedergabe in einem kurzen Auszug; seine Bedeutung beruht in den Einzelausfuhruugen, woriu er die Entwickelungsgeschichte der sozialen Bewegungen und Kämpfe in jeder dieser drei großen Industrien, die Organisation der Arbeiter- und Arbcitgcbcrvcrbündc, die Aufgaben derselben, die Methodik ihrer Lösungen und schließlich die thatsächlichen Erfolge für Herstellung friedlicherer Zustünde nnd für bessere Gestaltung der materiellen und sozialen Lage des Arbeiterstandes und für Sicherung der Grundlagen der industriellen Thätigkeit schildert. Die friedlichen Vereinbarungen über Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen sind hiernach Regel geworden; in vielen der wichtigsten Jndustriebezirke fanden seit Jahrzehnten keine Arbeitseinstelluugcn oder Unruhen mehr statt, und wenn z. B. in neuester Zeit die Londoner Dockarbeiter streikten, so befanden dieselben sich auch außerhalb des RahmenS der Gewerkvereine, besaßen also jene Organisationen noch nicht, die in den großen Industrien den AuSbruch solcher Explosionen verhütet, oder doch zur Seltenheit gemacht haben. Aus den statistischen Mittheilungen, Tabellen und Diagrammen der Schrift können übrigens die deutschen — 133 — Arbeitgeber entnehmen, daß es sich bei diesen Organisationen nicht etwa planmäßig um fortwährendes Hinaufschrauben der Löhne gehandelt hat, sondern, daß in ebenso vielen Fällen, beim Eintritt sinkender Konjunkturen, friedliche Vereinbarungen über Lohnherabsetzungen stattfanden und der Eintritt industrieller Krisen gerade hierdurch verhütet worden ist. Die jetzige Tendenz der gewertvereins- lichen Bewegung wird überhaupt am Besten dahin gekennzeichnet, daß sie die Lohnhöhen mit dem jeweiligen Geschäftsgang der Industrien und namentlich auch den Stand der internationalen Konkurrenz in Einklang zu setzen, also gleichmäßig den Interessen der Arbeiter uud Arbeitgeber zu dienen suchen. Die EinignngSnormen haben sich hierbei allmählich immer mehr, nach den speziellen Verhältnissen der einzelnen Jndustriebezirke, zu feststehenden Regeln ausgebildet, so daß sogar iu manchen Distrikten in der Eisen- und Kvhlenindustrie für bestimmte Zeiträume Preisskaten im Voraus vereinbart werden, die daS Verhältniß der Prodnktenpreise zu den Arbeitslöhnen feststellen, ohne daß es bei jeder Aenderung iu den Konjunkturen uud Preisen innerhalb dieses Zeitraums spezieller Verhandlungen zwischen beiden Theilen bedars. Uebereinstiminend wird auch von allen Seiten konstatirt, in welch friedlichem und versöhnlichem, ans beiderseitige Achtung und Anerkennung gegründetem Geiste die Verhandlungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sich gegenwärtig vollziehen! die parlamentarischen Formen haben sich hierbei mit größter Leichtigkeit eingebürgert, uud werden von den Arbeitern mit überraschendem Takt gehandhabt. Wenn nuu auch der Umschwung von der revolutionären zu der praktischen Anschauungsweise in der englischen Arbciterwelt die Grundlage bildet, auf welcher allein dieses fortschreitende Friedenswerk zu Stande kommen konnte, so spielen hierbei die Formen uud Organisationen, in denen sich die einigende Thätigkeit geltend machte, doch auch eine wichtige Rolle. Dieselben sind bei Weitem nicht gleichartige; die besonderen Verhältnisse der einzelnen Industrien, Verschiedenheiten in den Ansprüchen an die Lebenshaltung, in Sitten, Gewohnheiten, Traditionen u. s. w. der einzelnen Bezirke, bedingen wesentliche Verschiedenheiten in den Vereinsbildungen, Zielen und Methoden, wobei sich aber der praktische Sinn der Engländer stets - 134 — dahin bewährt, sich nicht von theoretischen Formeln beherrschen zu lassen, sondern immer den Weg zu finden, der unter gegebenen Verhältnissen am sichersten zum Ziel uud zu greisbaren Erfolgen snhrt. Auch hat ihr gesetzlicher Sinu die gute Folge, daß sie, bei aller Selbst- stäudigkeit der lokalen Thätigkeiten, sich doch unbedingt den Centralleitnngen unterordnen, wenn eS sich um allgemeine Angelegenheiten, oder die Nothwendigkeit, alle Kräfte zusammenzufassen, handelt. Bei all diesen Verschiedenheiten in den Formen und Organisationen treten jedoch bestimmte Gesichtspunkte hervor, welche überall die leitenden sind und die Einheit deS Handelo sichern. Die Grundlagen deS gemeinsamen Wirkens bilden die geschlossenen Vereine der Arbeitgeber und Arbeiter uud die aus ihueu hervorgehenden „vereinigten KomiteS", die den Schauplatz der Einiguugsbestrebungen bilden. Sie sind stets aus einer gleichen Zahl von Arbeitgebern und Arbeitern (in der Regel je sechs) zusammengesetzt, denen die Sekretäre der beiderseitigen Vereiuiguugcu hinzu- treteu, wozu meist Männer von umfasseudeu wirthschaftlichen Kenut- nissen uud tadellosem Charakter gewählt werden. Einen außerhalb der Vereine stehenden unparteiischen Vorsitzenden erwählen sie nur da, wo diesen „vereinigten Komites" oder Unterausschüssen derselben entscheidende Befugnisse, insbesondere in „Streitigkeiten des einzelneu Falls" zustehen. Die durchschlagendste Wirksamkeit dieser KomiteS liegt aber uicht in Entscheidungen oder Ur- theilSsprnchen, sondern in der Herbeiführung der Verständigungen durch gemeiusame Besprechung und Erörterung, wozu sich am besten eine gleiche Zahl beiderseitiger Vertreter, ohne Hinzuziehung eines die entscheidende Stimme führenden Vorsitzenden von außerhalb eignet. Thatsächlich führen diefe gemeinsamen Besprechungen in den allermeisten Fällen zu friedlichen Eiuigungen uud sind sie die Träger des wachsenden Einvernehmens zwischen beiden Parteien und der gegenseitigen Anerkennung berechtigter Ansprüche geworden. Aus dieser gruudlegeudeu Orgauisatiou der „vereinigten Komites" heraus, bilden sich nunmehr, iu mannigfachen Abweichungen, die Formen nnd Methoden, nach denen die verschiedenen Kategorien und Stufen von Streitpunkten erledigt werden. ES handelt sich dabei in - 13b — erster Linie um die Entscheidungen „des einzelnen Falls", also um Streitigkeiten einzelner Arbeiter, oder den Arbeiterschaften einzelner Werke, bezüglich der Gewährung spezieller, oder von den Arbeitgebern oder deu „vereinigten Komitcs" allgemein ertheilten Zusagen hinsichtlich deS Lohnes oder sonstigen Arbeitsbedingungen, desgleichen um Klagen über schlechte Behandlung u. s. w., überhaupt Streitigkeiten individueller Natur. Die Schlichtung derselben erfolgt theils durch die Organe (insbesondere die Verbandssekretäre) der lokalen Vereinigungen oder Unterverbände, theils durch Dazwischentreten von Ausschüssen der „vereinigten Komites", und zwar zunächst im Wege friedlicher Verhandlungen mit den betreffenden einzelnen Arbeitgebern oder ihren Vertretern, die auch fast immer zum Ziel führen. Ist dies nicht der Fall, so kauu allerdings das Konnte als letztes Mittel einen Partialstrcik für die betreffende Unternehmung zulässig erklären, wozu es aber erfahrungsmäßig höchst selten kommt. Die zweite Kategorie, nämlich die für die sozialen Beziehungen wichtigsten Fragen der Lohnhöhe und der Arbeitszeit werden im Schooßc der „vereinigten Komites" behandelt. Die Kompetenzen derselben sind sehr verschieden! bald sind die erzielten Einigungeu für beide Theile ohne Weiteres maßgebend, bald bedürfen sie erst der Bestätigung durch die Vorstände der Gewerk- und der Arbeitgebervereine. WaS die „vereinigten KomiteS" ungelöst lassen, bildet nun die dritte Kategorie von Behandlungsgegenstäuden, das Gebiet der Schiedsgerichte. Ihre Entscheidungen sind allmählig die Norm, gleichsam das Gesetzbuch für die Regelung aller Arbeitsfragen in England geworden. Mit der Berufung deS Schiedsgerichts, das in der Regel aus 2 Vertretern jeder Partei besteht, ist die letzte Instanz für Schlichtung von Streitigkeiten beschrittcn. Die Entscheidung liegt hier in der Hand des Obmanns, über den sich entweder die Schiedsrichter selbst einigen, oder der vom „vereinigten Konnte" ernannt wird. Kommt es nicht zu einer Einigung hierüber, oder behalten sich beide Parteien die Annahme oder Verwerfung des Schiedsspruchs vor (dies ist die Ausnahme; in der Regel unterwerfen sich beide Theile im Voraus dem Schiedsspruch), so kommt nun erst der Appell an die Macht, der Totalstreik, an die Reihe. Allein auch in solchen Fällen wird nicht ohne weiteres hierzu geschritten, sondern die Einigungs- — 136 — versuche werden oft monatelang fortgesetzt, bis die Einigung erreicht ist, inzwischen aber ruhig weiter gearbeitet. Die Beziehungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich durch die fortwährenden Berühruugen, welche diese Verhandlungen im Gefolge haben, allmählig so gebessert, daß die Streiks zu den großen Seltenheiten gehören und hauptsachlich mir noch bei den Arbeiterklassen stattfinden, welche sich außerhalb des Rahmens jener Organisationen befinden. Allein auch für diese werden die Verhandlungen der „vereinigten KomiteS" und der Inhalt der Schiedssprüche immer mehr für beide Theile maßgebend. Außer allem Zweifel steht jedenfalls, daß in dem größten Industriestaat der Welt, wo die Konflikte sich am stärksten geschärft hatten, der Nebergang aus feindlichen in friedlicheVerhültnisse bereits in großem Umfange gelungen ist. Die Sozialdemokratie hat in England nicht znr Revolution, nicht zum ChaoS hinabgeführt, sondern die soziale Frage hat sich als praktisch lösbar gezeigt. Das Vollkommene ist noch nicht erreicht, allein „auf dem richtigen Weg sein, ist Alles." Diese Betrachtungen haben für uns in Deutschland etwas uu- geinein tröstliches und zugleich lehrreiches.*) Wie schon Eingangs angedeutet, ist allerdings nicht anzunehmen, daß der Entwicklungsgang zum Ziel des sozialen Friedens in Deutschland den gleichen Weg gehen wird und daß sich die englischen Organisationen ohne Weiteres inS Deutsche übertragen lassen. WaS zunächst die subjektiven Grundlagen betrifft, so liegen sie bei uus wesentlich verschieden. Die Sozialdemokratic, mit ihren geheimen Verbindungen und dem Netz von Fachvereinen, welches sie über Deutschland ausgespannt hat, wird bei uns vielleicht schwieriger zu unterminiren, zu besiegen sein, als in England, insbesondere da im deutschen Arbeiter ein weit *) Mit besonderer Spannung sehen wir in dieser Beziehung auch dein Erscheinen des zweiten Bandes von v>. I. M. Bärnreither's verdienstvollem Werk „Die englische» Arbeiterverbände nnd ihr Recht" entgegen. Die Einleitungen zum I. Band lassen bereits voraussetzen, daß Dr. Bärureither und Or. Schnlze-Gävernitz im Wesentlichen zu gleichen Anschauungen gelangt sind, und zwar nicht im Wege der spekulativen Kritik, sondern gewissenhafter nnd scharfsinniger Beobachtung der Thatsachen. - 137 - stärkerer Hang zu theoretische» Grübeleien steckt, als in dem mich- ternen, den Maaßstal' des unmittelbaren Erfolgs überall anlegenden Engländer. Bei den Arbeitgebern aber sindet die Anerkennung der Gleichberechtigung des Arbeiterstandcs „als politische Phrase" allerdings keine Beanstandung, Allein aus dem Widerstand gegeu die Einführung der unschuldigen Arbeiterausschiisse zeigt sich deutlich, wie gegenwärtig noch den meisten Arbeitgebern der bloße Gedanke, jener politischen Phrase Praktische Folge zu geben, mit den Arbeitern auf gleichem Fuß zu verhandeln, vielleicht noch einmal bis zu „vereinigten Komites" und „Schiedsgerichten" fortzuschreiten, als eine Vernichtung ihrer Antorität, als geradezu unfaßbar erscheint. Vielleicht mag auch bei unS, wie in England, das Heranwachsen einer neuen Generation, denen jene zum Frieden führenden sozialen Anschauungen sympathischer geworden sind, die Erreichung deS friedlichen Endziels bedingen müssen, Ist somit die subjektive Grundlage, soweit sie iu den heutigen Meinungeu und Vorurtheilcn der Arbeiter wie Arbeitgeber gegeben ist, bei uns kaum eine günstigere zu neuueu, als iu England beim » Beginn jener Bewegung, so berechtigen doch anch einzelne Momente zu besseren Hoffnungen. In Deutschland haben sich Arbeiter und Arbeitgeber, trotz aller Verhetzungen der Sozialdemokratie, doch niemals so feindlich und schroff gegenüber gestanden, als früher in England! es sind also keine so schroffen Gegensätze zu überbrücken. Aus diesem Gruude halten wir auch die Wahrnehmung, daß in England die Wohl- thätigkeitSbemühungen der Arbeitgeber auf die Stimmung uud die Kampsesweise der Arbeiter ohne jeden Einfluß geblieben seien, für nicht ohne Weiteres auf Deutschland anwendbar. Für ausschlaggebend haben wir die Wohlthätigkeit nie gehalten, wo es sich um die Eroberung einer gleichberechtigten sozialen Stellung und um wirth- 5 schaftliche Jnteressenkämpfe handelt. Allein wir möchten nicht, daß unsere Arbeitgeber sich durch jene englischen Mißerfolge von der so erfolgreich betretenen Bahn der Förderung der Arbeiterwohlfahrt uud des Wohlthuus abbringen ließen. Der deutsche Arbeiter würdigt dies Vorgehen sicherlich iu höherem Grade als seiu englischer Kamerad und möchten wir um Alles nicht, daß in Deutschland die Humanität auS der Reihe der dem sozialen Frieden zustrebenden Mächte gestrichen würde. — 138 — Alles in Allem dürften hiernach die Ausgangs Verhältnisse zu einer friedlichen sozialen Entwickelung bei uns nicht ungünstiger liegen, wie in England, dessen lehrreiches Beispiel auch hoffentlich dazu dienen wird, die „Kämpfe um die Macht" abzukürzen, welche auch uns nicht erspart bleiben können, ja den psychologisch nothwendigen Uebergang in die Periode gegenseitiger gerechter Würdigung und Anerkennung — der Vorbedingung des sozialen Friedensschlusses — bilden. Ehe sich aber diese Sinnesänderung bei beiden Parteien vollzogen hat, wäre es unnütz und voreilig an die Organisationen denken zu wollen, in welchen sich bei uns die Verständigungen vollziehen sollen. Voraussichtlich wird sich, wie schon Eingangs angedeutet, vieles bei uns in ganz anderen Formen entwickeln. Was wir z. B. oben als die „Entscheidungen im einzelnen Fall" bezeichneten, wird hoffentlich in Deutschland der weit einsacheren Einrichtung von Arbeiterausschüsseu (Aeltesten- Kollegien) zufallen. Sodann können sich in Deutschland die Arbeitervereine niemalo zu der materiellen Macht der „trisväl^ sooistiss" nnd „tracks nvions" entwickeln, da der größte Theil ihrer materiellen Aufgaben für Kranken-, Unfall-, JnvaliditätS- und Altersversicherung in Deutschland vom Gesetz übernommen worden ist. Wenn es also auch später in Deutschland zur Bildung dauernder oder vorübergehender Anoschüssc auS Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber bestimmter GewerbSzweige oder Distrikte, behufs Begleichung größerer Lohnstreitigkeiten n. s. w., sowie zn Schiedsgerichten kommen sollte — und dieo halten wir allerdings für daS richtigste, — so werden dieselben doch schwerlich die Autorität uud den Einfluß gewinnen können, welchen sie in England haben, wo die hinter ihnen stehenden Vereinigungen ganz andere Mächte repräsentiren. Auch bezweifeln wir, daß es iu den Wünschen und Interessen des deutschen Arbeiters wie Arbeitgebers liegen könnte, die Arbeitslöhne so unausgesetzt zu parlamentarischen Verhandlungsgegenständen gemacht zu sehen; wir möchteu glauben, daß sich in Deutschland seiner Zeit die Einigungen über Lohnhöhe, Arbeitszeiten u. s. w. in der Regel wie bisher zwischen den einzelnen Unternehmern und ihreu Arbeiterschaften vollziehen werden und der moralische Eindruck der hinter beiden stehenden Vereine ein genügendes Compelle für das Gelingen dieser Einiguuge» bieten wird. Wir glauben, daß Entscheidungen durch — 139 — „vereinigte Komites" und „Schiedsgerichte", wie in England die Regel, so bei uns auch in Zukunft nur die Ausnahme bilden werden, halten deshalb aber jene Institutionen nicht minder hoch, da sie, ob oft oder selten in Bewegung gesetzt, die besten Sicherheitsventile gegen Explosionen bilden. Trotz der bedauerlichen Streikerscheinungen dieses Jahres — unvermeidliche Kinderkrankheiten der sozialen Entwickelung — sprechen manche Beobachtungen neuester Zeit dafür, daß sich bei uns in der Arbeiterwelt der Umschwung von der revolutionären zur praktischen Anschauung gegenwärtig kräftiger zu regen beginnt. Wir haben einmal durch den Pariser Kongreß erfahren, daß die Sozialdeniokraten sich veranlaßt, oder vielmehr gezwungen gesehen haben, den Arbeiterschutz, also das Erreichbare, ihren revolutionären Plänen vorzuschieben und wie wir an der betreffenden Stelle nachgewiesen zu haben glauben, arbeiten sie an der Untergrabung ihrer revolutionären Zwecke, indem sie die Bahnen des auf dem Boden der bestehenden Gesellschaft Erreichbaren bcschreiten. Wir beobachten ferner, unter unmittelbarer Einwirkung der bekannten Mahnungen des deutschen Kaisers, ein zielbewußtes Einlenken in praktische Bahnen, unter ausdrücklicher Verleugnung der weitergehenden sozialdemokratischen Pläne, bei den westfälischen Bergarbeitern, bei den Arbeitseinstellungen in Holland u. s. w. Die bei jeder dieser Versammlungen ausgebrachten Hochs auf die Monarchen sind die unzweideutigsten Absagen an die Sozialdemokratie. Die Verleugnung der Pariser Delegirten durch die westfälischen Bergarbeitervereine, die Absage an ein sozialdemokratisches Blatt, welches sie uuter der Maske der Vertretung ihrer Interessen in dieses Lager fuhren wollte, die Bildung des deutsch-nationalen Arbeiterbundes in Hannover u. s. w., alles dies sind Symptome einer erwachenden Selbständigkeit der ruhigen und vernünftigen Arbeiter. Es ist schon viel gewonnen, wenn die deutschen Arbeiter einzusehen beginnen, daß sie sich durch die Verbindung mit den Sozialdemokraten kompromittiren und die Erreichung ihrer zunächst liegenden Ziele gefährden, auch die für sie so mächtigen Sympathien des Publikums und der Presse verscherzen. Hoffen wir, daß diese Bewegung fortschreitet, daß die braven deutschen Arbeiter sich dem Bann nnd Zwang der Sozialdemokratie muthig entziehen und, — 140 — wie der englische Arbeiter ihnen vorangeschritten, mit praktischem Blick ihr Heil auf den Wegen des sozialen Friedens, der Versöhnung mit den Arbeitgebern suchen. Letzteren aber rathen wir, den aus alten, nimmer wiederkehrenden Verhältnissen herstammenden sozialen Vor- urtheilen weitschauenden Blicks zu entsagen, sich in Unabänderliches mit weiser Resignation zn fügen und berechtigten Bewegungen die Fahne, nicht die Schleppe zu tragen, damit sie nicht die Führerschaft in dem entbrannten gesellschaftlichen wie wirthschaftlichen Streit einbüßen. Mit dem Absolutismus ist es auf allen Gebieten vorbei. Anhang. Gesetzentwürfe aus dem Gebiet der Arbeiter- schutzgesetzgebnng. Wir haben in den vorstehenden Abhandlungen häufig nachgewiesen, wie dringend nothwendig eine weitere Ausbildung unserer Gewerbeordnung im Siune besseren Arbeiterschntzes sei, habeu insbesondere auch bei Gelegenheit des westfälischen Streiks die Hosfnnng ausgesprochen, daß die Reichsregieruug ihre bisherige ablehnende Haltung aufgebeu uud baldigst die Initiative zu Gesehvorschlägen in dieser Richtung ergreifen werde. Die Vorsicht, welche bei jedem Voranschreiten ans diesem Gebiet geboten ist, wird unstreitig die verbündeten Regierungen veranlassen, ihre Entwürfe, ehe sie dem Reichstag zugchen, der öffentlichen Kritik zu unterbreiten, ein Weg, den sie auch erfolgreich bei dem Gesetz über die Jnvaliditärs- uud Altersversicherung betreten, nnd der es allein ermöglicht hat, daß dieses schwierige Gesetz in Einer Session erledigt werden konnte. Es kann in dieser Richtung aber mir dienlich sein, wenn auch die in den drei letzten Sessionen der Initiative des Reichstags entsprungenen Entwürfe allgemeiner bekannt werden, und aus diesem Grunde lassen wir deren Wortlaut folgen. Am 17. Jnni 1887 fand zuerst, uach ausführlichen Kommissious- berathungeu, die fast einstimmige Annahme der Novelle bezüglich Beschrnnkuugcu der Kinder- nnd Frauenarbeit statt; die verbündeten Regierungen lehnten dieselbe ab. Ein gleiches geschah, weun auch die formelle Mittheilung darüber zur Zeit (Sept. 1889) - 142 — noch aussteht, hinsichtlich der Novelle über Beschränkung der Souu- tagsarbeit, die am 7. März 1888 mit gleich überwältigender Mehrheit vom Reichstag angenommen wurde. Außer diesen beiden Entwürfen, die ein besseres Schicksal verdient hätten, und durch Mitwirkung der in Stillschweigen gehüllten Regierungskommissare leicht zu meritorisch wie ökonomisch guten Gesetzen zu gestalten gewesen wären, lassen wir noch im Abdruck den Entwurf Lieber-Hitz e über den sogenannten Maximal-Arbeitstag folgen, welcher in der Session von 1889 einer besonderen Kommission zur Prüfung überwiesen wurde. Diese Kommission konnte indeß bis zum Schluß des Reichstags nur 3 Sitzungen halten und gelangte zu keinem Abschluß. Von deu in der Kommission eingebrachten AbändcrnngS-, beziehungsweise Gegenanträgen, veröffentlichen wir schließlich auch den Antrag Oechelhaeuser, welcher nicht die tägliche Maximalarbeitsdaucr, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Grundlage hat. Außerdem liefen Gegenanträge von Dr. Böttcher nnd von Kleist-Rctzow ein, deren ersterer die Festsetzungen der Be- schäftigungsdauer (mit der Beschränkung auf gesundheits- oder lebensgefährliche Betriebe) dem Bundesrat!), letzterer prinzipiell den Berufsgeuossenschaften, unter Zustimmung des BnndesrathS, und nur fubsidiarisch dem Gesetz überweist. Es ist fraglich, ob innerhalb der Kommission eine Einigung über einen geschlossenen Gesetzentwurf überhaupt zu Stande gekommen wäre, und selbst iu diesem Fall Hütte derselbe keine Aussicht auf Annahme im Reichstag gehabt. Auch müssen sich die Anhänger dieser Idee, zu deueu wir gehören, selbst sagen, daß dieselbe noch nicht spruchreif ist, auf diesem Gebiet aber keine Ueber- eilung stattfinden darf. Bemerkenswerth ist jedoch auf alle Fälle der Fortschritt, den der zu Gruud liegende Gedanke bei den Volksvertretern wie bei den Arbeitgebern gemacht hat! denn sämmtliche vier Anträge stehen im Gegensatz zu der bis vor kurzer Zeit allein herrschenden doktrinären Anschauung, daß die Arbeitszeit Erwachsener überhaupt keinen gesetzlichen Beschränkungen zu unterwerfen sei. — 143 — I. Frauen- m»d Kinderarbeit. Gesetz-Entwurf, nach den Beschlüssen des Reichstages in dritter Berathung am 17, Juni 1837. Artikel I. An Stelle des Artikels III tztz. 135, 139, 139 a, 146 und 154 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: 5. 135. Kinder unter 12 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäftigung nur Kindern zu gestatten, welche das 13. Lebensjahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schulpflicht genügt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Kinder, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, in Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn sie in der Volksschule, oder in einer von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Schule und nach einem von ihr genehmigten Lehrplane einen regelmäßigen Unterricht von mindestens 3 Stunden täglich genießen. Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren darf die Dauer von 6 Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden. Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden. §. 136 s.. Vom 1. April 1890 ab dürfen Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden: als Haspelzieherinnen bei Bergwerken, Gruben nnd Brüchen, — bei den Oefen, Walzenstraßen und Hämmern in Hütten-, Walz- und Hammerwerken, — in Metall- und Steiuschleifereieu mit maschinellem Betrieb, — auf Werften, fowie als Lasttrügerinnen bei den Hochbauten und auf Bauhöfen. — 144 - Vom 1. April 1890 ab dürfen in Fabriken Arbeiterinnen an Sonn- nnd Festtagen, desgleichen in der Nachtzeit von 8'/s Uhr Abends bis S'/s Morgens nicht beschäftigt werden. Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis 11 Uhr Abends unter der Voraussetzung gestattet werden, daß die tägliche Arbeitszeit 14 Stunden nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an die Ortspolizeibehörde zu richten nnd muß den Grund der beabsichtigten Ausdehnung, das Maß derselben und den Zeitraum, für welchen sie stattfinden soll, angeben. Trägt die Ortspolizeibchörde aus Rücksichten auf die Gesundheit oder Sittlichkeit der Arbeiterinnen Bedenken, die beabsichtigte Ausdehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem bezeichneten Umfaug zu gestatten, so hat sie dies dein Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empfang der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor Ablauf von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige nicht, so gilt die beantragte Erlaubniß für ertheilt. Gegen die gäuzliche oder theilweise Nersagnug der Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbeit während der verlängerten Arbeitszeit darf keine Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizeibehörde hat dem zuständigen Aufsichtsbeamten (§. 139b) monatlich ein Verzeichniß der Fälle, in welchen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Arbeitszeit ertheilte, einzureichen. Am Sonnabend und an Vorabenden von Festtagen dürfen Kinder und Arbeiterinnen Nachmittags nach 6 Uhr in Fabriken nicht beschäftigt werden. Verheirathete Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stuudeu täglich beschäftigt werdeu. Ju Fabriken, in welchen Arbeiter nnd Arbeiterinnen beschäftigt werden, ist sür Trennung der Geschlechter nach Möglichkeit zu sorgeu; jedenfalls müssen für Arbeiterinnen abgesonderte Ankleide-und Wasch- ränme eingerichtet werden. Durch Beschluß des Buudesraths werden diejenigen Fabrikationszweige bestimmt werden, in welchen Schwangere nicht arbeiten dürfen. — 145 — §. 139. Wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmäßigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben, so können Ausnahmen von den im §. 135 Absatz 2 bis 4 uud im tz. 136, sowie im §. 136s, vorgesehenen Beschränkungen auf die Dauer von vier Wochen durch die höhere Verwaltungsbehörde, auf längere Zeit durch den Reichskanzler nachgelassen werden. In dringenden Fällen solcher Art, sowie zur Verhütung von Unglücksfällen kann die Ortspolizeibehörde, jedoch höchstens auf die Dauer von vierzehn Tagen, solche Ausnahmen gestatten. Weun die Natur des Betriebes oder Rücksichten auf die Arbeiter in einzelnen Fabriken es erwünscht erscheinen lassen, daß die Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter in einer anderen als der durch §. 136 vorgesehenen Weise geregelt wird, so kann auf besonderen Antrag eine anderweite Regelung hinsichtlich der Pausen durch die höhere Verivaltnngsbehörde, im Uebrigen durch den Reichskanzler gestattet werden. Jedoch dürfen in solchen Fällen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als sechs Stunden beschäftigt werden, wenn zwischen den Arbeitsstunden uicht Pausen von zusammen mindestens einstündiger Dauer gewährt werden. Die auf Grund vorstehender Bestimmungen zu treffenden Verfügungen müssen schriftlich erlassen werden. § 139s,. Durch Beschluß des Bundesraths kann die Verwendung von jugendlichen Arbeitern sowie von Arbeiterinnen für gewisse Fabrikationszweige, welche mit besoudereu Gefahren für Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich untersagt oder von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden. Insbesondere kann für gewisse Fabrikationszweige die Nachtarbeit der Arbeiterinnen untersagt werden. Durch Beschluß des Buudesraths können für Spinnereien,-M> Fabriken, welche mit ununterbrochenem Feuer.HMMMMrdeH oder welche sonst durch die Aa-^deÄ BetVisbWswf^eine^rchelMMo Nchl- und,NochWMlöÄugewissvus siMu-sowie flw^MchSFllbtikM/^dmM Betrieb eine EintheWngNMMMmäMsMb^M Oechelhaeuscr, TagcSsrage». 2. Ausl. Dauer nicht gestattet oder seiner Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, Ausnahmen von den im §. 135 Absatz 2 bis 4 und im tz. 136 sowie im §. 136 a vorgesehenen Beschränkungen nachgelassen werden. Jedoch darf in solchen Fällen die Arbeitszeit für Kinder die Dauer von sechsunddreißig Stunden und für jnuge Leute die Dauer von sechszig, in Spinnereien von sechsundsechSzig Stunden wöchentlich uicht überschreiten. Die durch Beschluß des Bundesraths getroffenen Bestimmungen sind dem nächstfolgenden Reichstag vorzulegeu. Sie sind außer Kraft zn setzen, wenn der Reichstag dies verlangt. 5- 146. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Unvermögensfalle mit Gefängniß bis zu sechs Monaten werden bestraft: 1. Gewerbetreibende, welche bei der Zahlung des Lohnes oder bei dem Verkauf von Waaren an die Arbeiter dem tz. 115 zuwiderhandeln; 2. Gewerbetreibende, welche den 135, 136, 136a oder den auf Grund der hh. 139, 139a getroffenen Verfügungen zuwider Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern Beschäftigung geben; 3. Gewerbetreibende, welche der Bestimmung im H. 111 entgegen die Eintragungen mit einem Merkmale versehen, welches den Inhaber des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeichnen bezweckt; 4. wer h. 56 Ziffer 6 zuwiderhandelt. Die Geldstrafen fließen der im §. 116 bezeichneten Kasse zu. tz- 154. Die Bestimmungen der tzh. 105 bis 133 finden auf Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften, jedoch so viel die Lehrlinge betrifft mit Ausnahme des §. 120 Absatz 2, keine Anwendung. Die Bestimmungen der h§. 134 bis 139b finden auf Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Benutzung von Dampfkraft stattfindet, sowie in Hüttenwerken, in Bauhöfen und Werften entsprechende Anwendung. — 147 — In gleicher Weise finden Anwendung die Bestimmungen der §§. 115 bis 119, 135 bis 139b, 152 und 153 auf die Besitzer und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbcreitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brücheu oder Gruben, Arbeiterinnen und Kinder dürfen in Anlagen der im Absatz 3 bezeichneten Art nicht unter Tage beschäftigt werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung des H, 146. Artikel II. Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach seiner Verkündigung in Kraft. Angenommene Resolutionen. I. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, thnnlichst bald dem Reichstag einen Gesetz - Entwurf vorzulegen, dnrch welchen die Beschäftigung von Kindern im Gewerbe außerhalb der Fabriken unter der nöthigen Rücksichtnahme auf die körperliche, sittliche und intellektuelle Entwickelung der Kinder geregelt wird; II. an die verbündete» Regierungen das Ersuchen 'zu richten, eine, insbesondre durch umfassende Befragung von Arbeitern und Arbeitgebern zu bewirkende Erörterung darüber zu veranstalten, inwieweit gesetzliche Maßregeln gegen eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiter in Fabriken nothwendig und ausführbar siud, und das Ergebniß dem Reichstage mitzutheilen. II. Somttagsarbeit. Gesetz-Entwurf, nach den Beschlüssen des Reichstags in dritter Berathung am 7. März 1888. Artikel I. An Stelle des tz. 105 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: .°- ^ — 148 — tz, 105. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkuugen, Gegenstand freier Uebereinkunft. §. 105a. Zum Arbeiten au Souu- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen uud konfessionellen Verhältnisse die Landesregierungen. §. 105v. Im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen uud Gruben von Hüttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Werften und Bauten aller Art, dürfen Arbeiter an Sonn- und Festtagen uicht beschäftigt werdeu. Im Handelsgewerbe dürfen Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden. Die Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werdeu von der Ortspolizeibehörde festgestellt. Die Feststellung kann für verschiedene Zweige des Haudelsgewerbes verschieden erfolgen. Die Ortspolizeibehörde kann mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für gewisse, die Dauer von vier Wocheu nicht übersteigende Zeiten eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, zulassen. tz. 105o. Die Bestimmungen des §. 1(Gb finden keine Anwendung: 1. auf Arbeiten zur Reinigung uud Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgaug des eigeuen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, sofern die Beschäftigung in der Weise geregelt ist, daß jeder Arbeiter an jedem zweiten Sonn- und Festtage ^mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von Arbeit befreit bleibt, 2. auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes vorgenommen werden müssen, ! — 149 — 3. auf Gast- und SchankwirthschaftS-, sowie auf Verkehrsgewerbe. §. 1056. Für bestimmte Gewerbe, insbesondere sür Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, sowie sür Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in gewissen Zeiten des Jahres durch unabwendbare Verhältnisse zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt sind, tonnen durch Beschluß des BundeSraths Ausnahmen von der Bestimmung des §. 105d Absatz 1 zugelassen werden. Die Regelung der an Sonn- nnd Festtagen in diesen Betrieben gestatteten Arbeiten und der Bedingungen, unter welchen sie gestattet sind, erfolgt für alle Betriebe derselben Art gleichmüßig und thunlichst mit der Maßgabe, daß jeder Arbeiter an jedem zweiten Sonn- und Festtage mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von Arbeit befreit bleibt. 5- Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen sind dem Reichstage spätestens in der nächsten Session vorzulegen. tz. 105 e. Eine gleiche Regelung, wie die im §. 105ä vorgesehene, findet für Betriebe, deren vollständige oder theilweise Fortsetzung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, dnrch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde statt. Dasselbe gilt für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Treibwerken arbeiten. i §. 105 k. Wenn zur Abwendung plötzlich eintretender Gefahr, zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen oder zur Verhütung eines unverhältuißmäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Bedürfniß der Beschäftigung von Arbeiter» an Sonn- uud Festtagen eintritt, so können auf Antrag des GewerbeunteruchmerS Ausnahmen von der Bestimmung des tz. 105d Absatz 1 für zwei Wochen durch die Ortspolizeibehörde, — 150 — für sechs Wochen durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelassen werden. Jede Verfügung dieser Art ist schriftlich zu erlassen. Die Ortspolizeibehörde hat über die von ihr gestatteten Ausnahmen ein Verzeichniß zu führen und dasselbe für jedes abgelaufene Vierteljahr der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Artikel II. An Stelle des tz. 146 Ziffer 2 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: 2. Gewerbetreibende, welche den htz. 105s, bis 1055, 135, 136 oder den ans Grund der h§. 105a bis 105k, 139, 139a getroffenen Verfügungen zuwider Arbeitern, Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern Beschäftigung geben; Artikel III. An Stelle des §. 154 Absatz 1 der Gewerbeordnung tritt folgende Bestimmung: Die Bestimmuugen der hh. 105 bis 133 finden auf Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften nur insoweit Anwendung, als sie sich auf solche ausdrücklich beziehen; Artikel IV. Der Zeitpunkt deS Inkrafttretens dieses Gesetzes oder einzelner Theile desselben wird uuter Zustimmung des BundeSraths durch Kaiserliche Verordnung bestimmt. Resolution.») Der Reichstag wolle beschließen: im Hinblick darauf, daß die auf dem Gebiete der KultuSgcsctzgebnng liegeuden Vorschriften, soweit dieselben die äußere Heilighaltuug *) Ueber die Resolution ist in der 52, Plenarsitzung des Reichstages die Diskussion geschlossen worden. — 151 — der Sonn- nnd Festtage betreffen, durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmuugen nicht außer Kraft gesetzt werden, daß aber in zahlreichen Fällen Zweifel darüber entstehen können, in welchem Umfange die bestehenden Vorschriften über die Sonntagsarbeit durch die gedachten Bestimmungen geändert oder aufgehoben werden, sowie im Hinblick darauf, daß jene Vorschriften nicht nur in den einzelnen Theilen des Reiches erheblich vou einander abweichen, sondern auch mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs theilweise iu Widerspruch steheu, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den Verbündeten Regierungen eine Revision der in ihren Gebieten geltenden Vorschriften über die Sonntagsarbeit in Anregung zu bringen. Mammal-Arbeitsxeit. n. Antrag von I)l>. Lieber und Hitze. Artikel I. Nach Z, 134 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet: h. 134 s,. Die Dauer der regelmäßigen Arbeit eines Tages darf nicht mehr als elf Stunden, an den Vorabenden von Sonn- uud Festtagen nicht mehr als zehn Stunden betragen. Die Arbeitsstunden müssen in die Zeit zwischen 5'/2 Uhr Morgens und 8'/z Uhr Abends gelegt werden. Arbeiten, welche der eigentlichen Fabrikation als Hülfsarbeiten vor- oder nachgehen müssen und von Arbeitern oder unverheiratheten Arbeiterinnen über sechszehn Jahren verrichtet werden, fallen unter diese Bestimmungen nicht. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Die Hauptpause - 152 — muß Mittags sein und eine Stunde mindestens betragen. Arbeitern, welche ihr Mittagsmahl mitbringen oder sich bringen lassen, müssen außerhalb der Arbeitsräume angemessene, im Winter geheizte Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsstunden sind nach der öffentlichen Uhr zu richten, der Ortsbehörde schriftlich anzuzeigen und in den Fäbrikräumen an einer in die Augen fallenden Stelle in deutlicher Schrift öffentlich bekannt zu geben. §. 134b. Durch Beschluß des BundeSraths kann für gesundheitsschädliche und solche Gewerbe, bei denen die Art des Betriebes Gesundheit und Leben der Arbeiter durch eine tägliche elfstündige Arbeitszeit gefährden würde, die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit herabgesetzt werden. Durch Beschluß des Bundesraths kann für Fabriken, welche mit ununterbrochenein Feuer betrieben werden oder welche sonst durch die Art des Betriebes aus eine regelmüßige Tag- und Nachtarbeit angewiesen sind, sowie für solche Fabriken, deren Betrieb eine Eintheilung in regelmäßige Arbeitsschichten von gleicher Dauer nicht gestattet oder seiner Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit verlängert werden. Für dieselben Fabriken können durch Beschluß des Bundesraths Ausnahmen von der festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit nachgelassen werden. Jedoch darf in solchen Fällen die wöchentliche Arbeitszeit die Summe der für den bestimmten Betrieb festgesetzten täglichen Arbeitsstunden nicht überschreiten. Die durch Beschluß des Bundesraths getroffenen Bestimmungen sind dem nächstfolgenden Reichstag vorzulegen. Artikel II. An Stelle des §. 146 Ziffer 2 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: — 153 — 2. Gewerbetreibende, welche den Htz. 134a, 135, 136 oder den auf Grund der tzh. 134b, 139, 139s. getroffenen Verfügungen zuwider Arbeitern, Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern Beschäftigung geben; Artikel III. In §. 154 Absatz 3 ist statt: „§. 135" zu setzen: „h, 134a." Artikel IV. Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach seiner Verkündigung in Kraft. d. Gegenantrag von Oechelhaeuser. Die Kommission wolle beschließen: 134s und b, sowie die Artikel II und III folgendermaßen zu fassen: tz. 134a. Die Beschäftigung der Fabrikarbeiter darf innerhalb 24 Stunden die Dauer von 11 Stunden nicht überschreiten. Eine zeitweise Verlängerung der Beschäftigungsdauer kann im Wege des Uebereinkommens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern festgesetzt werden, wenn dieselbe durch eine zeitweise Verkürzung der Beschäftigungsdauer in der Weise ausgeglichen wird, daß innerhalb eines Zeitraumes von 26 Wochen der Durchschnitt der auf einen Arbeitstag entfallenden Arbeitsstunden die vorgeschriebene Zahl nicht übersteigt. Bei Berechnung dieses Durchschnitts kommen Tage, an welchen der Betrieb vollständig geruht hat, nicht in Anrechnung. Vorstehende Vorschriften finden keine Anwendung auf einzelne Arbeiter, welche mit Arbeiten betraut sind, die vor oder, nach dem eigentlichen Fabrikbetrieb vorgenommen werden müssen, um den regelmäßigen Gang des Letzteren zu ermöglichen. tz. 134b. Für solche Fabrikationszweige, welche für die darin beschäftigten Arbeiter mit besonderen, je nach der Dauer der Beschäftigung zu- oder abnehmenden Gefahren für Leben oder Gesundheit verbunden 154 — sind, kann durch Beschluß des Bundesrathes die Dauer der innerhalb 24 Stunden zulässigen Beschäftigung auf eine geringere als die in H. 134g, Absatz 1 festgesetzte Zahl von 11 Stunden festgesetzt werden. Vor der Beschlnßnahme ist das Gutachten der Berufsgenossenschaften zu hören, welchen die Betriebe der in Frage stehenden Fabrikationszweige auf Grund des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter vom 5. Juli 1884, augehören. 5. 134v. Wird vou der durch § 134a Absatz 2 gegebenen Befugnis; Gebrauch gemacht, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, während des Zeitraumes, für welcheu dies geschieht, fortlausende in den Arbeits- räumeu auszuhängende Verzeichnisse zu führen, aus welchen sämmtliche Arbeitstage dieses Zeitraums und die Zahl der an jedem Arbeitstage geleisteten Arbeitsstunden zu ersehe» siud. Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet, ein fortlaufendes Verzeichnis; derjenigen Arbeiter zu führeu, auf welche h. 134«. Absatz 3 Anwendung findet. Artikel II. Die Ziffer 2 des tz. 146 erhält folgende Fassung: Gewerbtreibende, welche den tztz. 134a, 135, 136 oder den auf Grund der tztz. 134b, 139, 139a getroffenen Verfügungen zuwider Arbeitern, Arbeiterinnen oder sugendlicheu Arbeitern Beschäftigung geben. Artikel III. In Ziffer 7 des §. 149 wird vor „138" eingeschoben „134o". Artikel IV. Der tz. 154 erhält als Absatz 5 folgenden Zusatz: Durch Beschluß des Bundesrathcs köuncn die Vorschriften der tztz. 134a bis 134o auf die Besitzer und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsaustalten, Brüchen und Gruben ausgedehnt werden. Dabei findet die Bestimmung des tz. 134b Absatz 2 Anwendung. '