
Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>
Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.
Bewegliche Sachgüter, die in absatzfähigem Zustand bezogen und ohne Be- oder Verarbeitung weiterverkauft werden.
Begriff des Handelsrechts
Kaufleute / Fernkaufmann / Fernhandelskaufmann / Großkaufmann / Handelsmann
Zusammenfassende Bezeichnung für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe; definiert im jurist. Sinne und im Sinne des kaufmänn. Tätigen.
Kommission <Recht> / Kommissionsvertrag
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