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schung der vielen. Die Freiheit des Starken zerstörte die Freiheitde^ Schwachen. Die grosse Masse der Sachgüter wurde zum Sozialpro=dukt, das einzelne Bevorzugte sich aneigneten. Infolgedessen einUmschwung in der Rechtsauffassung, der sich nur zögernd durchsetzte.Man verlangte nunmehr eine "starke Regierung", um die Freiheit desBürgers zu verwirklichen: Zwang für Zwecke der Freiheit; Ist dasEigentum ein Menschenrecht, damit die Persönlichkeit sich auswirke,dann muss es jedem Menschen in genügendem, wenn auch ungleichen Massezuteil werden. Es gilt, das Eigentum nicht abzuschaffen, sondern nudemokratisieren . Fenn die freie Konkurrenz dies nicht mehr bewirkt,so ist Sta&tseingriff unvermeidlich. In welchem Hasse dies zu gesche=hen hat, ist eine Frage der wechselnden Praxis. Im allgemeinen be =gnügte man sich in Amerika damit, gleiche Bedingungen der Konkurrenzherzustellen (fair competition), natürliche Monopole zu kontrollieren(z.B. Eisenbahnen), künstliche Monopole zurückzuschneiden (Trustge=setzgebung), wobei die öffentliche Meinung sich als wirksamer erwies,als der Staatseingriff. Kein Ereignis hat den Glauben, dass allesvon selbst gehe, so erschüttert, wie die Wirtschaftskrisis der Gegen=Wart.
Der Freiheitsgedanke ist ein Kulturparadoxon , und damit einegeschichtliche Höchstleistung. Der Mensch als Animal ist durch dasNaturgesetz gebunden - in biologischer wie in psychologischer Hin=sieht. Willensfreiheit - Wunderglaube! In soziologischer Hinsichttrat der Mensch als gebundenes Glied einer Gruppe in die Gesch&chte- unfrei durch Autorität und Gewohnheit. Alle ältere Geschichte wvwar Eroberung und Unterjochung. In den kurzen Perioden , in denender Mensch zur Selbstbestimmung aufgerufen wird,- perikleisches