Friedrich Wilhelm IV. lehnt die Kaiserwürde ab.

367

mit der Annahme der Krone verbunden sei, rief ihm Beckcrath zu,die Gefahr sei für Preußen stets eine sieglockende Sonne gewesen,aber der König antwortete:Wein sagen Sie das? Ich bin keinFriedrich der Große ."

Mit einem seiner plötzlichen Entschlüsse lehnte dann der Königam 21. April 1849 durch eine Erklärung im Landtag die Kaiser-krone bestimmt ab. Camphansen sah sich bloßgestellt und nahmseinen Abschied, Vorwürfe und Klagen erhoben sich von allen Seiten,aber auch an Verteidigern hat es dem Könige nicht gefehlt. Heuteliegt kein Grund vor, die Vorwürfe zu wiederholen oder denGründen für Lob uud Tadel nachzufragen. Es war eine derStunden und eine der Handlungen, bei denen man am besten nichtsweiter thut, als daß man sie anerkennt und ihre Bedeutung ermißt.

Gewiß hatte der König damit recht, daß er der Rolle nicht ge-wachsen sei, die man ihm zuwies, und so hatte er auch ein subjektivesRecht, sie abzulehnen: aber man hatte ihm die Rolle nicht ausWillkür zugewiesen: es war eine durch die Entwicklung der deutschenGeschichte dem Träger der preußischen Krone zukommende Rolle,und es war ein Verhängnis, daß dieser König einer solchen Rollenicht gewachsen war.

Die Mairevolutiouen und die Auflösung des Parlaments.

Die Ablehnung der Kaiserkrone und der Neichsversassung durchden König von Preußen war nicht nur das Signal, sondern aucheine der Hauptursachen der Revolutionen, die nun im Frühjahr1849 an vielen Orten ausbrachen und namentlich in Dresden , derPfalz und Baden eine Summe von Gewaltthaten und von Elendaufhäuften, hiuter der alles zurückbleibt, was 1848, wenigstensin deutschen Landen, geschehen war.

Nach zwei Seiten übte die Kuude von der Ablehnung dieseWirkung. Einmal brach sie das Ansehn des Frankfurter Parla-ments, das bisher der beste Schirm gegen alle anarchischen Be-wegungen gewesen war, nnd sodann rief sie auch unmittelbar dieVorstellung wach, jetzt könnten die widerstrebenden Fürsten nurnoch durch die Gewalt gezwungen werden. Wir haben eine Re-volution gemacht, um eine Reichsverfassung zustande zu bringen;