- TitelvariantenAllgemeines Landrecht / Preußisches Allgemeines Landrecht
- Weitere AngabenDas PrALR regelte, soweit es zu dieser Zeit vorgesehen war alle Rechtsbereiche, so das allgemeine Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehnsrecht, Ständerecht, Gemeinderecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht in über 19.000 Vorschriften. Jeder mögliche Fall sollte exakt geregelt sein. Das Gesetz trat am 01.06.1794 in Kraft.
- Erschienen1794
Datenquelle: GND
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861
vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselbenBerlin : Decker, 1861Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864Das Geld
Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der NutzungenKnies, Karl2., verb. und verm. Aufl., Berlin : Weidmann, 1885Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen
(Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger.Basch, Julius4., verb. Aufl, Berlin : H. W. Müller, 1895Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft
Goldfriedrich, JohannLeipzig : Verl. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler, 1909