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13, ins 13. 119, ins 14. 100, ins 15. 32. Diese 2L0 Städte dürften in der Zeitihres Aufkommens der Gesamtheit der deutschen Städte uugefähr entsprechen. Die älterensind die größeren, hauptsächlich durch Verkehr und Handel, Gewerbe und Marktwcsenemporgckommenen; die späteren Städte sind wesentlich die durch absichtliche Städtegründungins Leben gerufenen Landstädte, die den Marktmittclpunkt für einen ländlichen Bezirkabgaben, diesen dadurch heben sollten. Vom 12.—15. Jahrhundert hat das Aufkommender deutschen Städte eine große Wanderbewegung vom Lande dahin erzeugt. Vom 15.bis 17. handelt es sich um die letzten Stadien dieses Prozesses, dessen Endziel wenigerdie Ausbildung großer als die zahlreicher Mittelpunkte der kleinen, selbständigen Wirt-schaftsgebiete war. Wir werden im nächsten Kapitel die darauf fußende Stadtwirtschafts-politik kennen lernen.
Daß sehr viele der Städte aus einem Dorfe oder aus mehreren zusammengelegten oderzusammenziehenden Dörfern erwuchsen, ist ebenso sicher, wie daß die meisten Jahrhundertelang Ackerstädte blieben. Aber das erklärt nicht ihre Entstehung, nicht ihr Wesen.Ebenso unzweifelhaft ist, daß die Umgebung mit Wall und Graben als Lebcnsbcdingungder Stadt damals und lange galt, daß das städtische Leben einen solchen Schutz voraus-setzte; aber unzählige Burgen sind nicht zu Städten erwachsen; übrigens sind auch Dörferso geschützt worden. Jedenfalls könnte man außer der UmWallung auch den Bau größererKirchen, Klöster, Pfalzen, Kauf- und Rathäuser, die baulichen Einrichtungen für Wage,Münze, Handwerkerbänke und Ahnliches als Bedingung oder Folge des städtischenLebens anführen. Und das wirtschaftlich Entscheidende für die Stadtentstchung war dochzuletzt, daß statt Dörfern und isolierten Fron- und Bauernhöfen mit 20—150 SeelenWohnplätze mit 1000—5000 Einwohnern entstanden waren, daß sie die wirtschaftlichenMittelpunkte ihrer Umgebung und weiterer Gebiete wurden, daß sie nicht bloß Bischofs-sitze und Burgen, sondern Marktplätze und Sitze von Gewerbe und Handel waren;endlich daß sie, durch eigentümliche Rechtsinstitutionen gefördert, zu besonderen vomLande getrennten Lebenskreisen, Genossenschaften, Korporationen erwuchsen.
Die Städte genossen, feit sie befestigt waren, eines besonderen königlichen Friedens;sie wurden besondere Gerichtsbezirke; sie wußten die Rechtsverfassung oder, wenn manwill, das große Privileg für sich durchzusetzen, daß ihre Einwohner das ausschließ-liche Recht des Handels und bald auch die persönliche Freiheit im Gegensatz zu denmeist unfreien Landbewohnern erhielten. Und weitere Privilegien kamen häufig hinzu:z. B. die Zusicherung, daß auf so viel Meilen kein anderer Markt errichtet werde, daßdie Straßen sie nicht umgehen, die durchziehenden Handelsleute in ihnen rasten undverkaufen muffen (Stapel-Recht); daß die ländliche Umgebung auf ihren Markt kommenmüsse; ferner die Verleihung von Zolleinnahmen und Zollfreiheitcn und anderes mehr.Die Summe von privat- und öffentlich-rechtlichen Satzungen, die so vom 12.—14. Jahr-hundert als typisch für die Stadt sich herausbildeten, faßte man unter dem Begriff desStadtrechts zusammen und übertrug sie von Ort zu Ort.
Es ist ein großer, mehrere Jahrhunderte umspannender Prozeß, in welchen zuerstdie Könige, die Bischöfe, die Landesfürsten und großen Grundherren vielfach absichtlichfördernd eingegriffen haben. Sie thaten es durch den Mauer- und anderen Bau, durchVergrößerung der Gemarkung, durch Herbeirufung von Kauf- und Gewerbsleuten, durchPrivilegien und Vorrechte aller Art, durch Übertragung des Gründungsgefchästes ankapitalkräftige Unternehmer, die dafür Gcrichtseinkünfte und Schulzenrechte erhielten.Die Gründung gelang aber doch nur, wenn die wirtschaftlichen und psychologischenVorbedingungen dafür vorhanden waren. Das heißt: es gehörten zum Aufblühen derStädte Menschen, die fähig waren, in genossenschaftlichem Geiste die komplizierte Ver-waltung der größeren Gemeinwesen mehr und mehr selbst in die Hand zu nehmen. Undes gehörte eine Verdichtung der Bevölkerung, ein Bedürfnis nach Handwerk, Verkehr,Marktwesen, eine gewisse Arbeitsteilung und Kapitalbildung, eine kaufkräftige Aristo-kratie dazu.
Die älteren Städte erwuchsen im Südwesten Deutschlands gleichsam unter derVormundschaft der Könige, der Bischöfe, oft in Anlehnung an deren Fronhöfe und