- VariantenPleite / Bankerott
- DefinitionStraftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.
Datenquelle: GND
Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre /
2 : Verkehr, Handel und GeldwesenWert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische GesamtentwickelungSchmoller, Gustav1. - 6. Aufl, Leipzig : Duncker & Humblot, 1904