- VariantenLandgängerhandel / Wanderhandel <Hausierhandel> / Hausiererhandel / Töddenhandel / Hausierer <Haushierhandel>
- DefinitionFür spezielle, meist historische Sachverhalte; das weitere SW Reisegewerbe sollte bevorzugt werden
Datenquelle: GND
Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864