verntmffe hat/sagen / das diese L rbare vndLhrliche^reundsthafft/ehrlich vnd rvolge»than/rvetlste meinen lieben Bruder/mit fle»hen / bitten/ vnd so viel ansuchen nicht ton ,den erheben/das ste sn mit Rechte haben rvol»!en los machen / vnd die schuld auff dem <L«rdinal blieben / das S. A G. jr vielfelti»ges fl^l?en vnd ansuchen / vnd so hohes erbte»ten/zu Aecht nicht hat hören/vnd das Aeiser»liehe Camergerici^t / als jre eigene Obcrkett/mit seinen geboten / vnd den» Rechten ver»achten wollen/ vnd also jnn stehendem Rech»te vnd Hangendem Kriege / nach empfansgener L^eiserlicher Inhibition / Vnd rreilG. Z<. F G. bey dem CameMchrer erfaren/das mein Bruder zn Rechte vnd zu Antwortmüste gelassen werden / So ineuchlingendes morgens vor gebürlicher zeit / an denliechcn G ^lgcn hengen lassen / vnd jm denhals verknüpftet / das er nicht hat sagentürmen / rvohm die vbermacdte ^cdatzungder armen Strff-e komen / N)er die gesto»len / vnd nicht hat berechcn tünnen. AderGott sey lob vn>danct/Es sein noch anzei»gnnge vnd Register fürhanden / d.e sagenwerden / ob der Cardinal dem LDansSche?mez / oder der LDansSchenitz dem Cardinalschuldig blieben.
So hoffe ich auch/ es fty nu mals vn»
mrbotsen