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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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geteilte Wirtschaftsorganisation nicht möglich wäre; denn wenn nur100 Waren beständen, müsste man schon 4900)vergleichamöglichkeitenim Kopf haben.

3) die Existenz eines gesetzlichen Zahlungsmittels,einer Ware,durchderen Hingabe der Schuldner eichseiner Schuld entledigen kann,zuderen Annahme er seinen GIBubiger nötigen kann.'^/X^^ ^

4 ) Existenz eines Wertaufbewahrungsmittels. Derjenige,der sein Pro-dukt verkauft, erhält einen Gegenwert. Diesen hat er nicht immer Ge-legenheit augenblicklich zu verwenden. Er wünscht aber im Stande zusein, wenn Bedürfnisse auftauchen, diese mit dem,was er erhalten hat,^e^nügen zu können. Also eine Ware ist nötig, die den Wert überträgtvon der Gegenwart in*die Zukunft.

In unserer heutigen Volkswirtschaft ist es nötig, dass einGut all diese 4 genannten Eigenschaften habe, um * Geld* zu sein.

Vereint ein Qut nur 3,2 oder gar nur eine dieser Eigen-schaften in sich, so ist es nicht Geld, sondern höchstens " Geld-aurrogat",da es geeignet ist, das Geld in einigen seiner Punktionenzu ersetzen. Jst also z.B. die Banknote Geld?

Sie ist ein allgemeines Umtauschmittel. Jeder nimmt einenBankachein der deutschen Reichsbank gern in Empfang.

Diese Banknote ist ferner auch im Stande als Wertaufbewah-rungsmittel zu dienen in Anbetracht der guten FUndirung der gxtsadeutschen Reichsbank. Cesotzl. Zahlungsmittel ist sie aber nicht.Kein Schuldner kann seinen Gläubiger zwingen Banknoten in Zahlung zunehmen.

Es fehlt der Banknote aber die wichtigste Eigenschaft: all-gemeiner Wertmassstab zu sein.

Das ist die communis opinio der Nationalökonomen,die sich hieraber von der der Juristen unterscheidet. Diese haben von dem auszu-