Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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gehen, was der Gesetzgeber bestimmt. Sie legen dementsprechend denSchwerpunkt des Geldes auf seine Aufgabe, als gesetzliches Zahlungs-mittel zu dienen. Mit Wertschwankungen hat der Jurist nichts zu tun.Die Nationalökonomen haben ganz andere Dinge im Auge. Jhnen kommt esan auf die Wertvergleichung,auf die Eigenschaft des Geldes Wertauf-bewahrungsmittel und Wertmesser zu sein/ vgl. dagegen: Prof. Knapp,Strassburg" die Werttheorie des Staates"). Die blosse gesetzlicheBestimmung kann ein Gut nicht zum Geld machen,wenn ihm die Eigenschaftfehlt, allgemeiner Wertmesser zu sein.

Was heisst das nun? An und für sich kann man den Wert einer Ware ge-messen am Wert einer.anderen Ware zum Ausdruck bringen . EinheitlicherWertmesser aber ist das Gut, in dessen Wert " sämtliche " Güter inletzter Linie gemessen werden.

Nehmen wir einen Staat mit Papiergeld mit Zwangskurs: Diesesmuss im Jnland bei sämtlichen Umsätzen ln Zahlung genommen werdenund jeder nimmt es in Zahlung. Warum? Der Staat verlangt Steuern inMetall. Um nun seinem Papiergeld Wert zu verschaffen,sagt der Staat,dass er dieses Papiergeld an Stelle von Metall in Zahlung nimmt. DieFolge ist, die Menschen nehmen diese Zettel, weil man mit ihnen Steu-ern zahlen kann. Wenn der Staat nicht mehr ausgibt,als zur Steuer-zahlung nötig ist, ist Papiergeld gerechtfertigt. Das Papiergeld hatalso abgeleiteten Wert, das Metall ist der eigentliche Wertmesser.

In seiner Eigenschaft als allgemeines Tauschmittel, als gesetzlichesZahlungs- und auch als Wertaufbewahrungsmittel kann das Geld ersetztwerden. Die Geldaurrogate haben aber nur Wert, insoweit sie das Geldvertreten. BieEs verliert aber den Wert,sobald und in dem Masse,alsmehr vorhanden lat, als zur Vertretung des Metallgeldes Verwendungfinden kennt Assignaten in der 1. franz. Republik).