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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Eigenschaften besitzt. Man unterscheidet Schrot und Korn einer Mün-ze,ersteres ist das Bruttogewicht,der Münze, letzteres der Feingehaltin diesem Bruttogewicht.

Wir unterscheiden Grob- oder Hauptmünze,Kurrantmünze,Währungsmün-ze und ihnen gegenüber die Scheidemünze.

Grob- oder Hauptmünze nennen wir die, die genau so viel Feinge-halt besitzt,als ihrem Nennwert entspricht: so enthält unser 39 Mark-stück Gold im Wert von SO,00 Mark. Das ist das Korn der Münze. Ausser-dem erhält die Grobmünze noch einen Zusatz,die sog. Legirung. Es wirdl/lO ( in England l/l2) Kupfer zugesetzt, um die Münze härter undzür Zirkulation geeignet zu machen.

Nun verursachen aber die Legirung und die Ausprägung der MünzenKosten. D iese werden gedeckt,indem man Rohmaterial nur dann kauft,wenn man es um den Betrag der PrSgungskosten billiger haben kann.

Was nun die Scheidemünze angeht, so hat sie ihren Ursprung da-rin, dass der Verkehr Münzstücke braucht von so geringem Wert, dasseine Ausprägung in Edelmetall unmöglic^ist. Diese Scheidemünze er-setzt die Hauptmünze als allgemeines Tauschmittel und bis zu einemgewissen Grad als gesetzliches Zahlungsmittel,sie ist aber nicht Wert-messer und Wertaufbewahrungsmittel.

Das Metall nun aus dem die Münzen geprägt werden, nennt manWährung *, Man unterscheidet verschiedene Arten v&n Währung:

1) einfache Währung, die Grobmünze wird nur aus " einem " Metall ge-prägt,aus Silber oder Gold. Das nur in England ,dort Gold allein ge-setzliches Zahlungsmittel.

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3) Doppelwährung: Die Grobmünzen werden Gold und Silber in einemgleichen WertverhBltnis zu einander als gleichberechtigtes Zahlungs-mittel ausgeprägt. Es wurde z.B. bestimmt, 15 l/2 Pfund Silber - 1Pfund Gold. Hiezu ist n"tig das Recht der freien Münzprägung,d.h.