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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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hat das Recht zu verlangen, dass er von der staatlichen Münze sovielgemünztes Geld mit Abzug der Prägungskosten erhalte, als er unge-münztea Metall eingeliefert hat. Diese Währung bestand in Frankreichseit den Revolutionen und ln der lateinischen Münzunion und bestehtnoch heute von Rechtwegen,tatsächlich werden aber keine Silberaünzenmehr ausgeprägt.

3) die hinkende Währung: Beide Metalle sind in unbegrenztem Masse ge-setzliches Zahlungsmittel, allein nur die Ausprägung des einen istin unbegrenztem Masse gestattet,das andere lat nur in beschränkterMenge vorhanden. Man kann zahlen in Gold und hat das

Recht,als Besitzer eines Goldbarrens,zur Münze zu gehen und gemünz-tes Gold dafür zu verlangen. Manidt kann mit einer unbegrenten Mengevon Talern zahlen, kann aber nicht für einen Silberbarren gemünztesSilber verlangen,da kein Taler geprägt werden darf.

. Woher kommt es nun, dass wir die hinkende Währung haben? Alswir unsere Münzreform vornehmen, wollten wir zur reinen Goldwährungübergehen. Nun hatte man viele Millionen Taler. Diese musste man aufden Markt bringen. Da kam eine unangenehme Ueberraschung: gleichzei-tig wurden in Nordamerika unermessliche Sllbermengeu entdeckt; diesekamen auch auf den Markt und drückten den Wert. Da Deutschland damals1 Million Taler verloren hätte,zog Herr von Camphausen in der Hoffnung

auf Steigen der Werte das Silber vom Markte zurück. Das Silber fiel

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aber noch mehr,so dass jetzt 33 Pfund Silber auf 1 Pfund Gold kamen,und so blieben wir bei unseren Talern.

Das staatliche Recht,die gesetzliche Bestimmung über Währung,Gewicht und Qualität der Münzen zu ordnen, nennt man " Münzhoheit".Diese steht bei uns nur dem Reiche^zu.

Da nun die Urkunde immer nur seitens eines Staates auagestelltwird,kann sie auch nur für das Gebiet des Staates,der sie auagestellthat, auf unbedingte Anerkennung Anspruch machen. Sobald die Münze die