Grenze überschreitet,wird sie bloss mehr Ware,sie ist nicht mehrgesetzliches Zahlungsmittel.
Es ist nun das erste Erfordernis,dass das Gewicht und die Fein-heit der Münze mit der darauf angebrachten Urkunde möglichst über-einstimmt. Für den Fall der Nichtübereinstimmung tritt der Satz inWirklichkeit,den Sir Thomas Oresham schon vor 300 Jahren ausgestellthat,und den man neuerdinge ihm zu Ehren dasjGreeham'sehe Gesetz be-zeichnet hat. Dieses Lautet in seinem kürzesten Ausdruck: * Schlech-tes Geld vertreibt gutes, dieses kann aber schlechtes niemals ver-treiben".
Die Vertreibung des guten Geldes durch schlechtes erfolgt in-folge seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel in zweifa-cher weise:
1) Infolge der Punktion des Geldes als gesetzliches Zahlungsmittelgilt eine jede Münze innerhalb " ihres " Landes gleichviel, einerleiob sie vollwichtig ausgeprägt Ast oder nicht. Ueber die Orenze göl-ten beide nicht als gesetzliches Zahlungsmittel,da sind die Waren.
Die Folge ist, dass hier das vollwichtige Geldstück mehr gilt alsdas unterwichtige. Die Konsequenz: die vollwichtigen wandern dahinab, wo sie mehr erzielen. Jede Ware sucht den Markt auf, wo am mei-sten für sie gegeben wird., Bel Zahlungen ins Ausland werden stetsdie vollwichtigen ausgesucht.
2) Das Gold und Silber dient nicht nur zu Geldzwecken,sondern auchder Jnduatrie. Diese verwendet auch die vollwichtigsten? der grös-sere Feingehalt derselben reutirt besser.
Das Oresham'sche Gesetz hat aber noch weitere Folgen:a) Die Notwendigkeit,dass das Münzgeschäft entweder vom Staate, oderwenigstens von Privaten unter schärfster staatlicher Kontrolle aus-geübt wird. Sonst würde das zu einer allgemeinen Münzverschlechterungführen,indem die Produkte einer schlechten Privatfabrik alles gute