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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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einzelnen zur Produktion nötigen Elemente erwerben, diese zu neuenProdukten verbinden und die dieses Caan den übrigen zur Befriedigungihrer Bedürfnisdarbieten. Diese nehmen es ab, der Erlös befindetsich in der Hand der Betriebsuntemehner. Allein von wem erwerbendenn diese das Verfügungsrecht über die zur Produktion nötigen Ele-menteT Die Inhaber dieser sind ebenfalls Unternehmer,der Betriebs-unternehmer kauft diesen ab. Sein Erlös ist also nicht Einkommen,

er ist nur Einnahme,deren grössten Teil er dazu verwenden muss,umAnderen den Preis für die Produktionselemente zu zahlen. Was nun demArbeiter für seine Arbeitsleistung von dem Betriebsunternehmer ge-zahlt wird, bildet sein Arbeitseinkommen: was der Leihkapitalist fürUeberlassung der Nutzung seines Kapitales erhält, bildet sein Zins-einkommen,was den Grundbesitzer für Ueberlassung der Nutzung sei-nes Grundstückes zu Teil wird, bildet die Grundrente,sein Renten-einkommen. Auf diese Weise verteilt sich das ganze Volkseinkommenauf die verschiedenen ökonomischen Klassen. Das was die Grösse ei-nes jeden dieser Klassen bestimmt, ist der Preis und seine Be-atimmungsgründe, So wird der Preis der Verteiler des Volkseinkommensauf die einzelnen Klassen dar Gesellschaft

18. Die Bestimmungsgründe des Lohne

ihn^S^ § 38

Hier ist einiges vorauazuschicken über die Natur des Arbeits-vertrages,über die Natur der " Ware Arbeit",die hier zum Verkaufkommt.

Schon die Römer haben hervorgehoben,dieselben Beatimmungsgründe,wie bei Festsetzung des Preises,sei maasgebend für die des Lohnes;so Gaius. Also soweit es sich um freie Arbeit handelte, kannten dieRömer schon den freien Arbeitsvertrag. Dann kam eine Periode,in derder Arbeitsvertrag kein freier Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer