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BChaftsordnung,als der Arbeiter nach Diener seines Herrn war,als ernoch nicht gleichberechtigter Verkäufer war. Aber diese Auffassungsteht in vollkommenen Widerspruch mit dem heutigen Arbeitsrecht,nachdem der Arbeiter ein Marenverkäufer ist, gleichberechtigt beim Ab-schluss des Arbeitsvertrags und wonach er nach der Lage der Konjunk-tur berechtigt und angewiesen ist,den besten Preis zu erlangen,dener nach Lage des Marktes erzielen kann.
Die &olge dieses Konfliktes sind dann häufig Arbeitseinstellun-gen und Aussperrungen und wir finden das regelmässig in Zeiten stei-gender Konjunktur. Wenn Arbeitseinstellungen zu anderen Zeiten statt-finden,so ist das ein Zeichen einer in ökonomischer Hinsicht rück-ständigen Arbeiterschaft.
2)yDle Nachfrage nach Arbeit bestimmt ferner die Brauchbarkeit ,die
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der Arbeitgeber der angebotenen Arbeit für die Dringlichkeit seinerBedürfnisse beilegt. Das hängt ab von den Eigenschaften des Arbei-ters,dann von der Meinung ,dia Uber ihn im allgemeinen und speziellbei dem in Frage kommenden Käufer sich findet. Je nachdem wird derNaghfrageode bereit stln, mehr oder weniger zu zahlen,ji 3),'Die Nachfrage nach Arbeit bestimmt die Zahlungsfähigkeit des Ar-.Zeitgebers. Um die Bedeutung dieses Preisbestimmungsgrundes richtigerfassen zu können, müssen wir unterscheiden zwischen Arbeit,die be-gehrt wird zu persönlichen Bedürfnissen und solches, die begehrt' wird zu P^oduktionszwecken.
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Im erstoren Falle hängt die Zahlungsfähigkeit des Käufers ab
von der Röhe seines Einkommens. Diese Zahlungsfähigkeit ist weitgeringer als viele denken. So hatten z.B. im Jahre 1900 in Münchenbur 19,8 % aller Haushaltungen Dienstboten, weil nur bei 19,8 % Zah-
/ lungsfähigkelt für diese Arbeitsleistung vorhanden war. Dieser Pro-
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/ zentsatz ist ip Abnahme begriffen, wie folgende Tabelle zeigt*