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Da ist vor allem zu unterscheiden zwischen Produktionszweigen,die derKonkurrenz des Weltmarktes ausgesetzt sind,und solchen, die ein Mono-pol haben. In der ersteren ist das nur möglich bei steigender Kon-junktur,ohne diese hat der Arbeitgeber den Schaden. Bei Monopol istes möglich die Lohnerhöhung auf die Konsumenten abzuwälzen innerhalbder Grenzen dieses Monopols.
Wo beides nicht der Pall, trägz der Arbeitgeber die LohnerhöhungAlso haben wir gehört!
Die Lohnerhöhung kann in seltenen Fällen den Arbeitgeber schädigen,oder es tritt eine Steigerung der Produktivität ein, infolge der Lohn-erhöhung oder die erhöhten Löhne werden von den Konsumenten getragen.Hiedurch ist gesagt, was der Arbeitgeber zahlen kann. Das zählt eraber picht wirklich. Das wird beeinflusst durch das 4. Moment!f4) durch die anderweitige Beachaffungsmögllchkeit der Arbeit. Der^Arbeitgeber zählt tatsächlich keinen höheren Lohn,als den, zu dem einanderer Arbeiter ihm die Arbeit zu leisten bereit ist. Es ist dahervon grösster Wichtigkeit für den Arbeitgeber, ob die Konkurrenz derArbeiter unbeschränkt ist oder nicht.
Diese kann beschränkt sein aus natürlichen oder aus künstlichen Ur-sachen. Handelt es sich um die Leistung ausgezeichnet qualifirterArbeiter, so liegt in der geringen Zahl derselben eine natürliche Be-schränkung. Das gilt sowohl für geistige als für Handarbeiter. Esgilt das für den Maler, Schriftsteller,Schauspieler,Sänger etc. eben-,so wie für den Muskelarbeiter. Demgemäss oft ein sehr hoher Entgelrder ihnen für ihre Dienstleistungen zu Teil wird.
Anders verhält es sich bei Arbeitern mit durchschnittlichen Lei-stungen. Zur Zeit der alten Gewerbeordnung war ihre Konkurrenz be-schränkt! nicht jede hatte das Recht,seine Arbeitskraft in jedem be-liebigen Gewerbe nutzbar zu machen, sondern nur der, der es vor-