Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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5) Bestimmungsgrund für den Lohn ,den der Arbeiter fordert,sind dieProduktionskosten. Diese sind der Minimalpreis der Ware, unter dener auf die Dauer nicht herabgehen kann. Auch der Arbeiter braucht Er-satz für die Produktionskosten der Warenarbeit,wenn diese dauernd aufden Markt gebracht werden soll. Nur macht sich hier wieder die Eigen-tümlichkeit der Arbeit als Ware geltend: ihre Untrennbarkeit von derPerson des Ver käufers; hier sind die Produktionskosten der Arbeitdie des Arbeiters selbst. Das ruft tiefgehende Sonderheiten hervor.Worin bestehen die Produktionskosten der Arbeit?

a) in den Kosten der Heranziehung und Bildung in der Jugend;

b) aud den Kosten für den landesüblichen Unterhalt für den Arbeiterund seine Familie und zwar für die Tage an denen er arbeitet,alsauch für die, an denen er wegen Krankheit,Invalidität,Alter,Arbeits-losigkeit nicht arbeiten kann.

Die Richtigkeit dieser Ausführung ergibt sich aus dem Vergleichmit einer anderen Ware: Töpferwaren werden geformt, glacirt,gebrannt.Damit 100 Stück dieser Ware auf den Markt gebracht werden als ge-brauchsfertig,werden nicht nur 100 Stück hergestellt, sondern z.B..106, da bei dem Brand regelmässig 5 entzwei gehen. Was bildet nundie Produktionskosten der 100 Stück,die gebrauchsfertig auf den Marktkommen? Das sind die Produktionskosten der 106,die hergeatellt wur-den. Der Konsument muss also 105 zahlen. Genau so mit der Arbeit:wenn der Arbeiter nicht Unterhaltungen würde in den Tagen der Krank-heit,so wird er auch nicht da sein an den Tagen, wo man ihn braucht.

c) zu den Produktionskosten der Arbeit rechnen noch die Begräbnis-kosten des Arbeiters.

1) bei solchen Arbeiterkategorien,bei denen die Frau nicht selbsterwerbstätig ist, auch die Fürsorge für den Lebensunterhalt der Witwe.Den Arbeiter muss Ersatz werden für all dieae Produktionskosten,