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und Zins", in den er der üblichen Lehre entgegentrat. Er sagte:wenn einer einem anderen eine Summe Geldes leiht,so gehen die einzelnenGeldstücke in den Besitz des Empfängers über, dem Eigentümer steht nunselbstverständlich die Nutzung dieser Geldstücke zu und deshalb sei esUnsinn zu sagen, er müsse für die Ueberlassung der Nutzung noch einenPreis bezahlen, denn er hat mit dem Empfang z.B. von 100 Mark das unbe-schränkte Nutzungsrecht über diese Summe erhalten. Dementsprechendsucht Böhm von Bawerk eine andere Definition für Zins: er sagt: WennEiner einem Anderen ein Kapital leiht,so gibt er ihm einen gegenwärti-gen Wert; der Empfänger verspricht ihm,den Wert nach einer bestimmtenZeit zurückzuerstatten: der Eine gibt 100 Mark in der Gegenwart, derAndere verspricht 109 Mark in der Zukunft; diese sind aber weniger wartals jene: also ist der Zins der Ausgleich zwischen den beiden Werten.
V. Böhm Bawerk hielt es für ein Naturgesetz,dass Zukünftiges wenigerwert sei als Gegenwärtiges,was auch durch den sozialdemokratischenZukunftsstaat nicht beseitigt werden könne. Die praktischen Erfolgehat Böhm v. Bawerk nicht erreicht; die Sozialdemokraten bekämpftenja auch gar nicht das Zinsnehmen an sich, sondern nur das, dass derZins in die Tasche von Privaten fliesst und nicht in die der Gesamt-heit. Bähm Bawerk's Argument ist übrigens absolut sophistisch. Es latja richtig, dass genannte 100 Mark in den Besitz des Beliehenen über-gehen, nicht aber geht ihr Wert über. Das Vermögen des Empfängersnimmt nicht zu: Unter seinen Aktiva hat er zwar 100 Mark einzutragen,dafür erscheint aber auf der Passiv-Seite ein Posten von 100 Mark. DerWert ist geblieben bet dem Darlehngeber,der Empfänger hat nur dieNutzung erhalten.
Abgesehen davon lat ein anderer theoretischer Einwand zu machen:
Böhm Bawerk sagt, Zukünftiges ist weniger wert als Gegenwärtiges, dadieses eine Nutzung abwirft. Es gibt aber eine Reihe von Fällen, in