Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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denen für einzelne Personen der Zukunftswert eines Kapitales grösserist als der Gegenwartswert. Wir haben z.B. Institute, die daraufberuhen, dass Einer in der Gegenwart ein Kapital einzahlt, um in derZukunft von einer bestimmten Zeit ab eine Rente zu erhalten. Diesemist das Zukünftige entschieden mehr wert als das Gegenwärtige.

Es bleibt also bei der alten Lehre, die einfach mit der Tat-sache rechnet. Oie Leihe &st ökonomisch ein Kaufvertrag* bei ihrfinden Leistung und Gegenleistung statt seitens der Käufer und Ver-käufer,wie bei einer anderen Ware.

Der Verkäufer leistet im Leihvertrag zweierlei:

1) er leistet dem Käufer die Nutzung eines vertretbaren Kapitalswährend bestimmter Zelt und zwar ist diese Leistung verschieden,jenach der Art und Grösse des zu nutzenden Kapitals und je nach derZeit für welche die Nutzung überlassen wird.

2) gewahrt der Verkäufer dem Käufer Vertrauen, dass er Zins und Ka-pital zu der von beiden ausbedungenen Zeit zahlen wolle, könne odermüsse.

Dem entspricht auch zweierlei,was von Seite des Empfängersgeleistet wird:

1) der Zins im engeren Sinne des Wortes und

2) der Preis für die Vertrauensgewährung: die sog. RisikoprRmie.Diese beiden Leistungen und Gegenleistungen sind bei Betrachtung derBestimmungsgründe des Zinses wohl auseinander zu halten.

Wan bestimmt nun den Zins, den /d$r Entl ehncr zu zahlen bereitist? Wir haben hier nur die allgemeinen Preisbestimmungsgründe zuübertragen. Maasgebend ist

1) die Dringlichkeit des Bedürfnisses des Entlehners. Wir wollenauseinanderhalten: a) die beiden Dinge,die verkauft werden undb) ob das Darlehen Produktions- oder Konsumtionszwecken dienen soll.