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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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gewEhrt wird. Wenn einer gar keine sachliche Sicherheit bieten kann,wenn es gewahrt wird auf lange Reit, so stellt eich die Risikoprämiehoch.

3) ist Massgebend für den Zins, den der Entlehner zu zahlen bereitiet,seine Zahlungsfähigkeit. Wir unterscheiden wieder Darlehen,diegewBhrt werden zu Consumations- und solche zu Produktionszwecken. Beiersterem wird die Zahlungsfähigkeit bedingt durch die Grösse seinesgegenwärtigen oder zukünftigen Einkommens,sei es aus Vermögen,sei esaus Arbeit. Hier das Einkowwen wassgebend, denn hier wird ja dasGeborgte Verbraucht und nicht wieder ersetzt durch die Anlage,die derEntlehner dem Geborgten zu Teil werden lasst.

Bei zu Produktionszwecken begehrten Darlehen ist die Zahlungsfähig-keit von der Höhe des zu erwartenden Reinertrags; dieser bildet zu-gleich die Maximalgrenze des Zinses und der Risikoprämie* mehr kanner nicht zahlen.

Da weitaus die meisten Darlehen zu Produktionszwecken begehrt werden,so sehen wir, dass der Reinertrag,den die Produktion abwirft, vongrundlegender Bedeutung ist für den herrschenden Zinsfue. Hieraus er-klären sich*

<%) die grosseren Schwankungen des Zinssatzes von Darlehen auf kurzeZeit. Hier macht der Zinssatz alle Schwankungen mit, die jeweils imProduktlonagewinn eintreten; daher die Schwankungen im Diskontsatzweit grösser sind, als die des Zinses bei landwirtschaftlichen Dar-lehen. Wenn die Konjunktur gut iet, so reisst sich alles um Geld; derGewinn ist gross, daher der Zins auch.

b) erklärt sich die Tatsache, dass der Zinsfuss im Lauf der Jahrhun-derte fortwährend gesunken ist. Im 16. saec. verbot noch Karl V vonden Kaufleuten mehr als 30 % Zins zu nehmen? 36 % ? ) Damals musstengrosse Gewinne gemacht worden sein.