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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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allgemeinen Preisbestimmungsgründe in besonderer Anwendung in Betracht!1) die Dringlichkeit des Bedürfnisses des Darlehners auf diese Weisesein Kapital nutzbat zu wachen. Es gibt Leute, die sind unfähig undandere sind gewillt, ihr Kapital in einen eigenen Gewerbebetrieb nutz-bar zu machen. Unfähig nicht nur, weil sie untüchtig sind, sonderndurch Stellung als Beamte verhindert oder durch Unlust des Kapitali-sten sich mit Erwerb zu beschäftigen. Das kann aus verschiedenen Ur-sachen der fall sein! Reichtum, Trägheit,im übrigen auch Ideale Ge-sichtspunkte,ideale Interessen, die einem nicht Zelt lassen,sich demErwerb zu widmen. Nur um die Mittel zu erlangen, seine Ziele zu vm*-verfolgen leiht er sein Geld aus.

Die Dringlichkeit für den Darlehner sich auf dem Vertrauenswege eineEinnahme zu verschaffen,hängt wesentlich ab von der Grösse seines Ein-kommens. Je geringer dieses, desto mehr ist er angewiesen, dasselbezu erhöhen.

8) Massgebend für dleZlnshöhe, die Darlehner fordert, ist ferner dieBrauchbarkeit dessen, was der Entlehner bietet. Diese hängt ab vonden Bedingungen,unter denen die Oeldrente geboten wird: also ihre Höhe,Sicherheit,die Dauer der Anlage, gewisse Nebenvorteile,wie Gewinn amKapital bei der Rückzahlung,dann von dem Tausdhwert des Zahlungsmit-tels. Bei Gelddarlehen fällt das weg, wenn in den Leihvertrag dieGoldklausel aingefüht ist, oder wenn Überhaupt Sicherheit besteht, dassdas Kapital in derselben Währung zurückgezahlt wird und verzinst wird,in der es gebracht würde.

3) Massgebend für die Zinshöhe,die der Darlehner fordert, iBt fernerseine Fähigkeit,für dasOebotene,die Kapitalnitzung zu Überlassen;daaist der PreisbeatimmMng8grund,der die Rolle der Produktionskosten inder allgemeinen Praialahre vertritt. Die Oeldrente muss nämlich aus-reichend sein, um ihn für die Entbehrungen zu entschädigen,die er