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sich alt der Ueberlassung der Nutzung seines Vermögens auferlegtund für das Risiko,daadamit verbunden ist. Also selbstverständlichje grösser das Risiko,desto grösser auch die Geldrente,um den Kapi-talisten zum Darlehen zu veranlassen.
Was die Entschädigung angeht, die der Kapitalist für seinen Verzichtverlangt, so handelt ea sich
a) um den Verzicht auf sein Vermögen zum unmittelbaren Genuss. Jeschwerer es ihm wird, darauf zu verzichten, desto höher wird dieGeldrente sein, die er fordert und umgekehrt. Damit hängt es zusam-men,dass wenn der Zinsfuss auch im Sinken ist, im Lauf der Zeit dochnie auf den Nullpunkt herabgehen kann. Täte es dies, so würde dieKapitalieation aufhören und lieber Kapitalverzehrung oder Anlage inschwindelhaften riskirten Unternehmen stattfinden, wodurch die Ka-pitalien zerstört und wieder vermindert würden. Dieser Punkt, aufden der Zinsfus herabgehen kann, ist bei den verschiedenen Völkernsehr verschieden. Je nüchterner eine Nation, je grösser ihi? Reich-tum , desto mehr kann der Zinsfuss herabgehen und umgekehrt.
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b) die Entbehrung für den Darlehner bestehen auch in seinem Verzichtauf die Stellung eines Betriebsunternehmers und die Vorteile,diediese abwirft. Hierfür verlangt es natürlich Entschädigung. Denn,wenn einer sein Kapital einem anderen leiht, so verzichtet er damitauf die Möglichkeit,seine Arbeitskraft in einem Geschäft in höheremMasse nutzbar zu machen.
4 ) Endlich finden wir noch ein viertes Zlnsforderungsmoment auf SelJte des Darlehners,nämlich die anderweitige Anlagemöglichkeit oderdie Konkurrenz der Darlehen-Bedürftigen. Hier gilt derselbe Satz wie^bei den al&gemeinen Preisbestimmungsgründen. Er leiht natürlich nurdem, der ihm den höchsten Zins gibt.
Von den Anlehen zu Ocnsumtionszwecken sind es ausschliesslich die der