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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Staaten, die auf den Zinsfuss einwirken, da eich die hier aufgenomme-nen sehr grossen Betrage auf den Markt fühlbar Machen. In allen übri-gen Fällen spielen die Anlehan zu Consuwtionszwecken vergleichsweisegar keine Rolle.

Bel Anlehen zu Produktionszwecken hangt die M$m*e Menge der Anlehen-bedürftigen von dem Gang der Geschäft ab. Steigt die Konjunktur,sodrangt sich alles heran ua Geld aufzunehmen, um sich möglichst amAufschwung beteiligen zu können. Der Zins steigt dementsprechend. Beisinkender Konjunktur werden die Gelder zurückgez&gen, die Anlehenzurückbezahlt, die Nachfrage nach Geld sinkt und damit der Zinsfuss.Wenn dann Übereinstimmung zwischen den Forderungen des Darlehnersund des Entlehners stattfindet, ao gestaltet sich der Zins der wirk-lich gegeben wird.

14. Die Rente von nicht vertretbaren Kapitalien. § 40

Gnter den Kapitalien, die hier ln Betracht kommen, ist nicht daseinzige, aber das wichtigste der Grund und Boden. Er ist nicht ver-tretbar; jedes Grundstück ist eine besondere Indlvidualitßt.uud in-dividuell sind die Grundstücke sehr verschieden nach Fruchtbarkeitund Lage. Es handelt sich ferner hier um nicht vermehrbare Kapitalien,die Bodenfläche ist ein für alleaal gegeben, ein jedes Grundstückist nur ein bestimmter Bruchteil dieser Erdoberfläche. GildTdiesschon für alle Arten von Grundstücken, so noch mehr für solche von be-sonderer Qualität,die sich besonders eigenen für den eignen oder an-deren Verwendungszweck. Die Bestimmungsgründe der Rente unvertret-barer Kapitalien können wir typisch am Grund und Boden Illustrieren.

Man nennt die Rente, die der Grund und Boden an sich abwirft,dieGrundrente; also Grundrente^ dem Betrage der Einnahmen,der als Er-gebt der Mitwirkung des Bodenkapitals an sich zu betrachten ist.