J3&S was hier eintrltt, ist dass die Ausgleichung auf andere Weise erfol^t als auf dem Wege dar Konkurrenz* nämlich auf de* Wege der Neu-schätzung des Kapitales unter Zugrundelegung des Betrages, den ea ab-wi'rft^'auf Grund des üblichen Zinsfusses. Man kapitalisirt den Betragden das betreffende nicht vermehrbare und nicht übertragbare Kapitalabwi^ft mit dem herrschenden Gewinnsatz, dann stellt sich ein neuerKapitalwert heraus, der dann im Einklang steht mit dem herrschendenZinssatz; z.B. herrschender Zinssatz ist S %; wirft z.B. ein Weinberg5 ab, so geben wir 100. Der Kapitalwert wurde neu eingeschätzt undmit dem herrschenden Zinsfuss kapitalisirt. Dann hat die Ausgleichungder Gewinnete stattgefunden. Oder der Weinberg wirft nur mehr 4 ab,in diesem Falle wieder eine Neueinachätzung des Wertes dieses Wein-bergs und Kapitallsirung mit dem Zinsfuss von 5 %* als Wert ergibtsich SO.
Also gleich hohe Kapitalien können auf die Dauer nicht un-gleiche Gewlnnate abwerfen, da jedes Kapital die Anlage sucht,die denbesten Gewinn abwirft.
16. Die Unternehmungsformen. § 42
Die Unternehmung,die(diesen) grössten Gewinn erstrebt, tritt unsin verschiedenen Formen entgegen. Die älteste Form der Unternehmungist nicht, wie sehr oft angenommen wird, die Einzelunternehmung,son-dern die Familienunternehmung* die alte Groasfamilie ist das ältesteSubjekt der Unternehmung. Alle unter einer Hausgewalt Vereinigten be-treiben ein Geschäft für Gewinn und Verlust der Gesamtheit, alles wasvereinnahmt und verausgabt wird, geht auf Rechnung dieser einenOrossfamilie.
Daraus entwickelt sich zunächst auch nicht die Einzelunter-