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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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schäft anlegt. Daher sehen wir die grössten Betriebe aus Einzelun-ternehmungen entstehend Krupp). Dagegen machen sich als Nachteilegeltend*

a) der mehr oder weniger begrenzte Umfang des Betriebs, bedingt durchArbeitskraft,Vermögen, Kredit des Einzelunternehmers.

b) die Abhängigkeit von den Zufälligkeiten des persönlichen Leben desUnternehmers. Alles was mit Alter,Krankheit,Tod die Arbeitsfähigkeitoder das Leben des Unternehmers bedroht, bedroht auch die Existenzdes Unternehmens.

II 2) Die offene Handelsgesellschaft; mehrere Personen vereinigen sichzun gemeinsamen Betrieb eines Unternehmens; sämtliche Gesellschaftersind dabei beteiligt mit Kapital und mit Arbeit; dabei ist einescharakteristisch* Jeder Gesellschafter haftet mit seinem ganzen Ver-mögen für die Schulden der Gesellschaft. Nach auaaen also eine Soli-darhaftung aller Gesellschafter, nach den Grundsatz" Einer für Alle*,soweit die Verpflichtungen in Betracht kommen. Der Gläubiger dem Ge-sellschaft kann sich an jeden Einzelnen halten für seine ganze For-derung. Nach Ihnen herrscht aber das Prinzip der Teilung von Gewinnund Verlust. Dafür Ist massgebend der Qesellschaftsvertrag, wo die-ser fehlt die Teilung nach Köpfen.

Die offene Handelsgesellschaft trägt in dar Solldarhaft die Sparenihres Ursprungs aus der Famillenuntemehmung. Die Vorzüge der off.

H. 6. bestehen in Folgendem*

a) Sie bietet die Möglichkeit der Gewinnung der vorzüglichsten Ar-beitskräfte. Diese Betriebsform hat namentlich in Amerika Gutes ge-leistet. Reiche Leute nahmen sich junge unvermögende MSnner von be-sonderer Befähigung als Gesellschafter und erzielten so gute Erfolge.Sie diente also zum Aufsteigen unvermögender, aber fähiger Leute zutüchtigen Betr&ebsuntemehmem.