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2) zweiter Vorteil besteht in der Verstärkung der Arbeitskraft desUnternehmers, die Person desselben wird gewisaermassen vervielfacht.Die Solidarhaft bewirkt die höchste Intensität des Interesses. Dabaibesteht die Möglichkeit, eine Arbeitsteilung durchzuführeb unter denGesellschaftern nach Kenntnissen und Fähigkeiten. Besonders auch dann,wenn ein Unternehmen eine Fülle von Filialen hat, da gestattet dieseUntemehmungsfom an die Spitze jeder der Filialen eine Person zusetzen, die sich mit ihrem ganzen Wohl und Wehe mit dem wirtschaft-lichen Wohl und Wehe der Gesellschaft identifizirt.
3) Die offene Handelsgesellschaft erlaubt das Gesellschaftskapi-tal durch Annahme neuer Gesellschafter zu vermehren. Diesen Vortei-len stehen folgende Nachteile gegenüber:
a) Leicht möglich und häufig sind Meinungsverschiedenheiten der Ge-sellschafter, die den Geschäftsbetrieb stören. Alle Momente, die zurintensiven Mitwirkung veranlassen, führen auch zur schärfsten Kon-trolle der Mitgesellsohnfter und damit zu Zwistigkeiten.
b) die Möglichkeit des Ausbeuten^ des einen Gesellschafters durch ei-nen anderen;
c) Wegen der Solidarhaft ist diese Betriebsform nicht geeignet zuUnternehmungen, deren Gewinn unsicher ist, aber die doch im Interessedes Ganzen stehen.
I II. Die stille Gesellschaft und die Kommandit-g esellschaft .
Beiden ist eigentümlich,dass es zweierlei Arten von Gesellschafternbei ihnen gibt; nämlich die persönlich haftenden Gesellschafter, diemit Arbeit und Kapital, und die übrigen Gesellschafter, die mit Ka-pital nur beteiligt sind.
Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, dass die stille Gesell-