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( commendatio). Heute findet sich die Kommanditgesellschaft haupt-sächlich da, wo auf der einen Seite Kapitalmangel,auf der anderen derWünsch nach höherer Verzinsung besteht.
Ein volkswirtschaftlicher Nachteil beider Arten ist der, dass siekeine Garantie für Dauer bieten, indem jeder Gesellschafter das Rechthat zu kündigen und hiedurch das Unternehmen durch Auflösung bedrohtwird.
Im Uebrigen bieten beide fast alle Vorteile der Einzelunternehmung,einzelne in noch höherem Masse, indem die Kapitalkraft verstärkt wird,Dagegen macht sich als Nachteil geltend, dass die Leiter hier nicht,wie bei der Einzelunternehmung und der offenen Handelsgesellschaftdie volle Verantwortlichkeit haben.
IV. Die Gewerkschaft.
Man versteht darunter eine Unternehmungsform von Kapitalisten, be-schränkt auf den Bergbau. Sie koiat nur in einzelnen Ländern vor, kraftbes. Rechts. So gilt eie nach gemeinem deutschen, nach sächsischenund österreichischem Bergrecht. Wo sie nicht gesetzlich zugelassen jist, kann sie auch nicht durch Vertrag errichtet werden. Sie ist sehreigentümlich: sie besteht nicht aus einer Vereinigung von Kapital,sie ist eine Gesellachaftsveroinigung der Personen; diese haben An-teil am Oesellschaftsvermägen; nach älterem Recht gibt es nur ISS,nach peeussischem Bergrecht 100, bei wertvollen Bergwerken 1000 An-teile, sog. Kuxen.
Diese Gewerken zahlen kein Kapital eon, sondern man zahlt Zubuasenach Bedarf. Dementsprechend haben die Kuxen einen hohen Kuxwart,woein Bergwerk hohen Gewinn abwirft, und diese Kuxen sind frei ver-äuaserlich. Kann oder will nun einer seine Zubusse nicht bezahlen,so kann er sich von seiner Verpflichtung freimachen, indem er seineKuxe preisgibt. Diese wird veräuaaert und der Ueberschuaa über die