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3) in den Loslösung der Unternehmung von der Zufälligkeit individuel-ler Kapitalkraft und Betriebssaakeit. Will ein Aktionär sein Kapitalzurückziehen, da er sich nicht mehr beteiligen will an dem Geschäft,so kann er das tun, ohne dass das Gedeihen und Portbestehen das Ge-schäfts irgendwie berührt wird; er verkauft seine Aktien einfach.
Bei allen anderen Untemehmungaformen ist das Gegenteil der Pall:wenn ein Teilhaber sein Geld zurückzieht, wird die Existenz der ganzenGesellschaft gefährdet. Auch von den persBnlichen Verhältnissen desLeiters wird der Unternehmer bei der Aktiengesellschaft unabhängiggemacht. Der Leiter ist nur ein Beamter, der jederzeit ersetzt werdenkann. Damit hängt eine merkwürdige Erscheinung zusammen: dassEinzel-unternehmungen in Aktiengesellschaften umgewandelt werden, um dasFortbestehen der Unternehmung zu ermöglichen oder um die Erbteilung
zu erleichtern.
4 ) in dem dauernden und umfassenden Kredit, den eine Aktiengesell-schaft geniesst, denn die Akteingesellschaft als solche ist immer ei-
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ne bekannte Person.
5) in einem speziellen sozialen Vorteil neben den wirtschaftlichen:die Akt. Ges. ermöglicht kleine Leuten, Kapitalisten wie Arbeitern,an den ökonomischen Vorteilen des Orossbetriebs teilzunehmon. Sie er-möglicht die Concentration des Betriebs &hne Concentration des Ver-mögens.In allen Gewerbebetrieben nämlich und Hsndelsuntemehmungenhat das grosse Kapital einen enormen Vorsprung vor dem kleinen. OhneAktiengesellschaft wäre dieser Vorteil nur auf die Besitzer grossenKapitals beschränkt. Der Aktienerwerber kann aber an den Vorteilendes Orosabetriebes teilnehmen. Namentlich ist das in England derPall, wo es Klein- Aktien gibt 1L. Bei uns ist das leider nichtmöglich; wir hatten früher nach dem alten Aktienrecht Aktien zu