Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
Seite
230r
Einzelbild herunterladen
 

niedrigen Beträgen. Nach dem grossen Krach von 1873 wurde das ge-ändert um die kleinen Leute, die damals vielfach bei den schwerenVerlusten beteiligt waren abzuschrecken,setzte man den Miuimaibetragauf 1000,00 Mark fest. Diese Vorsicht ist heute nicht mehr am Platz,man könnte mit der Verminderung des Minimalbetrages wieder herunter-gehen.

Diesen Vorteilen der Aktiengesellschaften stehen folgendeNachteile gegenüber:

1) der erste und Hauptnachteil besteht darin, dass die Betriebslei-tung über grosse fremde Kapitalien verfügt ohne entsprechende pri-vatrechtliche Verantwortlichkeit. Der Betriebsleiter ist nur ein Be-amter und damit fehlt die Mischung von Vorsicht und Wagemut,die dieEinzelunternehmung und die off. Handelsgesellschaft auszeichnet.

Der Beamte ist entweder zu vorsichtig und lässt die besten Gelegen-heiten vorübergehen oder er ist leichtsinnig. Insbesondere eignetsich die Aktiengesellschaft nicht für Geschäftszweige,wo die Spe-kulation die Hauptrolle spielt; am besten für Unternehmungen diedes Absatzes ihrer Produkte sicher sind und einen routinemässigen

( ? ) Betrieb zulassen. ( Versicherungsgesell., Eisenbahnen,Brau-häuser,Banken....)

2) in der Möglichkeit von Vermengung von Privat- und Gesellschafts-geschEften durch den Direktor und eines Mangesl an Sparsamkeit inder Leitung;

3) der Aktionär hängt von der Willkür derjenigen ab, di6 an derSpitze stehen, da eine rechtzeitige Kontrolle für ihn sehr schwie-rig ist;

eine grosse Gefahr bilden die Gründungen: wenn einer früher einflottgehendes Geschäft'hatte, so gründete er ( im Anfang der 70erJahre) eine Aktiengesellschaft,indem er eine viel zu hohe Fantasie-