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sich, denn beide dienen demselben Zweck. Aber nur,Um alle derhöchsten Ausbildung ihrer Persönlichkeit entgegenzuführen.
Die eine oder andere Tendenz wird,je nach den Verhältnissen prä-dominiren,stets aber bleiben die Bussersten Grenzen zu berücksichti-gen: Eigentum und Erbrecht als TrSger des Fortschrittes der Kultur,andererseits die Verhinderung zu grosser Ungleichheit,ad b) Politische Voraussetzungen: Der Einzelne strebt dem Ziele zuals Mitglied der Nation und unter den Momenten, die zu seiner Ent-wicklung beitragen, gehört die Zugehörigkeit zu einem Volk. DieEntwicklung des Einzelnen ist von seinem Volk abhängig, abhängigvon dem Staat, dem er aagehört, denn dieser ist nichts anderes alsdie Organisation des Volkes. Somit scheint die Erreichung jenesidealen Zieles bedingt durch das Wohl der Nation der der Einzelneangehört. Alles was das Blühen und Gedeihen desselben bedingt, istauch eine Existenzbedingung für den Angehörigen der Nation. Eslat nicht absehbar, dass jemals bei einer Vermischung der Verachiedenheiten der Völker der Einzelne gedeihen könnte.
Als letzter Masastab bei der Beurteilung der verschiedenen wirt-schaftlichen Erscheinungen der Vergangenheit, Gegenwart und Zu-kunft ist also zunbeachten, in wie weit diese Erecheinungen demNutzen des ganzen Volkes dienen, denn von dessen Gedeihen bleibtauch der Einzelne abhängig* '