DruckeAuftragsdigitalisierungKommentar zum HandelsgesetzbuchEnthaltend Buch 1 (Handelstand) und Buch 2 (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft)Gewohnheitsrecht
Thema

  • Gewohnheitsrecht

    Ungesetztes Recht
    Benutzt für das durch langandauernde Übung in der Überzeugung, damit recht zu handeln, von den Beteiligten geschaffene Recht.