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12 (1840)
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159
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LessiugS Briefe. 1763. 1764.

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Aus cincm Briefe vom 30. November 1763.")

Meine werthesten Eltern betrachten mich, als wenn ich hier inBrcSlau schon etablirt wäre; und dieses bin ich doch so wenig, daßich gar leicht meine längste Zeit hier gewesen seyn dürfte. Ich wartenur noch einen cinjigen Umstand ab, und wenn dieser nicht nachmeinem Willen anSsälll, so kehre ich zu meiner alten Lebensart wiederzurück. Ich hoffe ohnedies nicht, daß Sie mir zutrauen werden, alshätte ich mein Studieren an den Nagel gehängt, und wollte michbloß elenden Beschäftigungen cle psue luei'-mclo widmen. Ich habemit diesen Nichtswürdigkeiten nun schon mehr als drey Jahr verloren.Ls ist Zeit, daß ich wieder in mein Geleise komme. Alles, was ichdurch meine jetzige Lebensart intendirle, das habe ich erreicht; ich habemeine Gesundheit so ziemlich wieder hergestellt, ich habe ausgeruhet,und mir von dem wenigen, was ich ersparen können, eine trefflicheBibliothek angeschafft, die ich mir nicht umsonst angeschafft haben will.Ob ich soiist einige hundert Thaler übrig behalten werde, weiß ichselbst nicht. Wenigstens werden sie mir nebst dem, was ich aus mei-nem gewonnenen Processe erhalte, sehr wohl zu Statten kommen, daßich ein Paar Jahr mit desto mehr Gemächlichkeit stndircn kann. In-dessen soll mich dieses nicht hindern, für meine Brüder mein Acußer-sles zu thun.

Hochzuchrendcr Herr Vater,

Ich schmeichle mir, daß Sie von meiner aufrichtigen Liebe gegenmein Geschwister zu wohl überzeugt sind, als daß Sie iu der Thatvon meinem bisherigen Stillschweigen auf die betrübte Nachricht vondem Tode meines BrnderS Gottfried eine üble Auslegung machensollten. Ich habe seinen Tod empfunden, als man nur immer einensolchen Zufall empfinden kaun; und mehr vielleicht, als man ihnempfinden sollte. Die Betrübniß ward durch den Antheil vermehret,den ich meine werthesten Acllcrn daran nehmen sahe. Aber eben dieserAntheil befahl mir die Bezeigung des mcinigcn zurückzuhalten. Warumsollen Traurige einander ihre Traurigkeit mittheilen, und fie vorsctzlichdadurch vcrstcrkcu? ^5ic einzige wahre Pflicht, die mir der Tod meinesBruders auflegen kann, ist diese, daß ich mein übriges Geschwisterdesto inniger liebe, und die Zuneigung, die ich gegen den Todten nichtmehr zeigen kann, auf die Lebendigen übertrage. Viele bctaurcu im

*) Lcssings «eben, Th. i, S.250.