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8 (1839)
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Antiquarischer Briefe sechs und fünfzigster.

Auch das hätte mögen hingehen! Unverdiente Lobsprüchekann man jedem gönnen, und wer sich deren selbst ertheilet, istdamit bestrast genug, daß er sie schwerlich von andern erwartendürfen. Nur wenn ein so precsrio, so äolote berühmt gewor-dener Mann, sich mit dem stillen Besitze seiner erschlichenen Ehrenicht begnügen will; wenn der Irrwisch, den man zum Meteoraufsteigen lassen, nunmehr auch lieber sengen und brennen möchte,wenigstens überall um sich her giftige Dämpfe verbreitet: werkann sich des Unwillens enthalten? und welcher Gelehrte, dessenUmstände es erlauben, ist nicht verbunden, seinen Unwillen öf-fentlich zu bezeigen?

Bon einem Manne, der nur eben versucht hatte, über einenKohl, den er zum sieben und siebzigstcnmale aufwärmte, einedeutsche Brühe zu gießen, ward Herr Klotz urplötzlich zum allge-meinen Kunstrichter der schönen Wissenschaften und der deut-schen schönen Wissenschaften! Unter dem Verwände, daß er undseine Freunde, mit verschiedenen Urtheilen, die bisher von Werkendes Genies gefällt worden, nicht zufrieden wären, langte ernicht blos seine Läuterungen desfalls bey dem Publico ein, son-dern errichtete selbst ein Tribunal; und welch ein Tribunal!

Er, das Haupt! Er, namentlich' und nicht ohne seinenbürgerlichen Titel! Wer ist der Herr Klotz, der sich auf-wirft, über einen Klopstock, und Moses , und Rammler, undGerstenberg Gericht zu halten? Es ist Hr. Klotz, der Gehcim-derath. Sehr wohl; damit muß sich die Schildwache in einerPreußischen Vestung begnügen: aber auch der Leser? Wenn derLeser fragt; wer ist der Hr. Klotz? so will er wissen, was die-ser Herr Klotz geschrieben hat, und worauf sich sein Recht gründet,über solche Männer laut urtheilen zu dürfen. Nicht diese Män-ner nehmen ihn wegen dieses Rechts in Anspruch: sondern dasPublicum. Die Nachsicht, die das Publicum hierum gegen einenungenannten kritischen Schriftsteller hat, kann es gegen ihn nichthaben. Der ungenannte Kunstrichter will nichts als eine Stimmeaus dem Publico seyn, und so lange er ungenannt bleibt, läßtihn das Publikum dafür gelten. Aber der Kunstrichtcr, der sichnennet, will nicht eine Stimme des Publici seyn, sondern willdas Publicum stimmen. Seine Urtheile sollen, nicht blos durch