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Die Weiterbildung der Kant'schen Aprioritätslehre bis zur Gegenwart : ein Beitrag zur Geschichte der Erkenntnistheorie / Rudolf Eisler
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zu verfahren, wenn er Philosophie als »die Wissenschaft vonder ursprünglichen Gesetzmäfsigkeit oder von der Urformdes Ichs« definiert.*) Er nennt sein System, in welchemals oberstes, unbeweisbares Prinzip der Satz aufgestellt wird,dafs Sein und Wissen im Ich ursprünglich verknüpft sind»transcendentalen Synthetismus«. 2 ) Diese apriorische Syn-these ist eine Urthatsache, ein Grenzpunkt der Philosophieund als solcher nicht weiter deducirbar. 3 ) Subjekt und Objektsind ursprünglich gegeben und nicht Produkte der Reflexion.AVir haben daher von der Aufsenwelt ein unmittelbaresWissen; ein Beweis für ihre Existenz ist unerbringbar undüberhaupt nicht nötig. *) Die rein philosophische Erkenntnisist eine Erkenntnis a priori, weil sie sich auf das Ursprüng-liche in uns bezieht. Ihre Methode ist die, dafs sie vonThatsachen des Bewufstseins, d. h. von inneren Erfahrungenausgeht, um mittelst derselben das Ursprüngliche in sichselbst zu erforschen. 5 ) Dieses Ursprüngliche aber stammtnicht aus der Erfahrung, weil wir die Erfahrung selbst da-durch uns erst erwerben. Das Ursprüngliche im Ich oderdas reine Ich geht als das Transcendentale in uns der Er-fahrung und dem empirischen Ich voraus und ist als Be-dingung aller Erfahrung a priori bestimmt. 6 ) Die apriorischenFormen des Bewufstseins sind keine Fachwerke, sondern imSubjekte begründete gesetzmäfsige Handlungsweisen des-selben. 7 ) Aus der Bearbeitung des gegebenen Stoffes derErkenntnis durch die Formen der Sinnlichkeit (Raum undZeit) und des Verstandes (die Kategorien) gehen unsereVorstellungen als Produkte hervor. s ) Die Formen der Er-

*) Fundamentalphilosophie, 1818. S. 295.

2 ) Entwurf eines neuen Organons der Philos., 1801. S. 76.

3 ) Fundam.phil. S. 88 ff.

4 ) 1. c. S. 126 ff. E. n. n. O. S. 3740.ö ) Entwurf e. n. Org. S. 96.

u ) 1. c. S. 10:1.

7 ) Fundam.phil. S. 151, 168.

h ) 1. c. S. 181.