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Handelspolitik : Vorträge gehalten in Hamburg im Winter 1900/01 im Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde / von Karl Helfferich
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gebiets. Solche Zölle wurden vor allem an wichtigen Verkehrsstraßen,an Flüssen und Wegen als Passierzölle erhoben. Länger als dieBinnenzölle, die sich überall frühzeitig als sehr hinderlich für die Ent-wicklung des Verkehrs erwiesen, hielten sich die sog. Durchfuhrzölle,die von Waren erhoben werden, die im Transitverkehr ein Land pas-sieren. Im Deutschen Zollverein sind die Durchfuhrzölle erst im Jahre1861 aufgehoben worden.

Ein ähnliches Schicksal wie die Binnen- und Durchgangszöllehatten die Ausfuhrzölle. Im merkantilistischem System waren dieAusfuhrzölle auf Rohstoffe und Nahrungsmittel, durch welche derPreisstand dieser Güter im Inland zu Gunsten der Industrie künstlichauf einem niedrigen Niveau gehalten werden sollte, ein integrierenderBestandteil. Aber die durch sie bewirkte Schädigung der Produzentender betr. Warenklassen hat in den meisten Ländern zu ihrer Aufhebunggeführt. In England sind die Ausfuhrzölle 1842, in Deutschland 1873beseitigt worden. Österreich-Ungarn und die Schweiz haben heute nocheinen Ausfuhrzoll auf Lumpen, um diesen Rohstoff der einheimischenPapierindustrie zu sichern; zahlreiche Ausfuhrzölle von mehr fis-kalischem als handelspolitischen Charakter bestehen noch in der Türkei , inÄgypten, Brasilien, China, Japan und anderen überseeischen Ländern.

Von der größten Bedeutung für die Handelspolitik sind dieEinfuhrzölle. Sie sind weitaus die wichtigste Waffe, welche inder modernen Zeit von den einzelnen Staaten zur Wahrnehmungihrer wirklichen oder vermeintlichen nationalen Interessen im Handelmit andern Ländern angewendet wird.

Je nach ihrem eigentlichen und hauptsächlichen Zweck unterscheidetman Finanzzölle, Schutzzölle und Kampszölle. Die Finanz-zölle, zu denen die ganze Kategorie der Binnenzölle, meist auch dieDurchfuhrzölle und die wichtigsten der noch bestehenden Ausfuhrzöllegehören, verfolgen zunächst nur den Zweck, der Staatskasse einedauernde und ergiebige Einnahmequelle zu verschaffen. Die Schutzzölledagegen haben den Zweck, der einheimischen Produktion für den innerenMarkt einen Vorspruug vor der ausländischen Konkurrenz zu geben.Kampfzölle werden erhoben zu dem Zweck, bei handelspolitischenDifferenzen ein Land durch eine besondere Schädigung seiner Waren-ausfuhr u. f. w. zum Nachgeben zu zwingen. So kann bei uns in Deutsch-land auf Grund des Tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 und des Ge-setzes vom 18. Mai 1895 der Kaiser mit der Zustimmung des Bundes-