Milderung des Belagerungszustandes
Zensur ihres Amtes walten sollte, und bei allen Ver-besserungen der Organisation blieb die Durchführungabhängig von dem oft mangelhaften Urteil und demmitunter gleichfalls mangelhaften guten Willen derzahlreichen ausführenden Organe.
Als im Herbst 1916 im Reichstag Initiativanträge aufMilderung des Belagerungszustandes gestellt wurden, habeich erklärt, daß die Tendenz der Anträge in der Richtungder Absichten der Verbündeten Regierungen liege. Zuden Ausschußberatungen über die Anträge habe ichKommissare entsandt, und schließlich habe ich die An-nahme des vom Reichstag beschlossenen Gesetzes überdie Schutzhaft gegen starke Bedenken und Widerständeder militärischen Stellen bei der preußischen Regierungund im Bundesrat durchgesetzt. Aber auch nach demErlaß dieses Gesetzes bedurfte es großer und fortgesetzterAnstrengungen, um die in dem Gesetz gewährleistete mil-dere Handhabung und die neuen Rechtsgarantien auchtatsächlich zu verwirklichen. Besonders schwierig lagenin dieser Beziehung die Verhältnisse in Elsaß- Lothringen,das zum größten Teil Operationsgebiet war; hier bestandendie für die Operationen verantwortlichen militärischenStellen auf unbedingter Bewegungsfreiheit für die vonihnen im militärischen Interesse für notwendig gehaltenenMaßnahmen.
Meine Bemühungen, auf dem Gebiet des Belagerungs-zustandes eine Besserung herbeizuführen, wurden mir
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